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DF Deutsche Forfait AG

Interim / Quarterly Report Sep 23, 2020

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DF Deutsche Forfait AG

Konzernzwischenabschluss

für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2020

INHALT

KONZERNZWISCHEN 1. Grundlagen des Konzerns 3
LAGEBERICHT 2. Wirtschaftsbericht 5
3. Chancen- und Risikobericht 9
4. Prognosebericht 11
FINANZDATEN Konzern-Bilanz, Aktiva 15
Konzern-Bilanz, Passiva 16
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 17
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 18
Konzern-Kapitalflussrechnung 19
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 20
ANHANG ZUM Ausgewählte erläuternde Anhangangaben
VERKÜRZTEN zum verkürzten Konzernzwischenabschluss
ZWISCHENABSCHLUSS zum 30. Juni 2020 21

36

38

BESCHEINIGUNG NACH PRÜFERISCHER DURCHSICHT

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

KONTAKT

1. GRUNDLAGEN DES KONZERNS

a) Geschäftsmodell des Konzerns

Die DF-Gruppe ist ein Spezialist für Außenhandelsfinanzierungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen. Die Kunden der DF-Gruppe sind Exporteure, Importeure und andere Finanzunternehmen. Die DF-Gruppe hat sich mit ihren Angeboten aktuell auf die Länder des Mittleren und Nahen Ostens sowie insbesondere den Iran spezialisiert. Im Hinblick auf den Handel mit dem Iran konzentriert sich die DF-Gruppe aus geschäftspolitischen Gründen seit dem Sommer 2018 auf humanitäre Güter.

Das Produktportfolio der DF-Gruppe ist auf den geographischen Fokus und die spezifischen Kundenbedürfnisse abgestimmt. Die DF-Gruppe bietet neben dem Inkasso von Außenhandelsforderungen und der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, über ihre tschechische Tochter DF Deutsche Forfait Middle East s.r.o., den Marketingservice an. Hierbei vermittelt sie nach eigener Compliance-Prüfung Geschäfte aus den Bereichen Nahrungsmittel und Medizin an ihre strategischen Partner, die diese dann abwickeln. Sie akquiriert ihre Geschäfte durch den eigenen Vertrieb oder über Vermittler bzw. strategische Partner in der Regel im Land des Importeurs. Daneben bietet die DF-Gruppe Beratungsleistungen im Bereich Compliance an, bei denen sie ihr länderspezifisches Know-how, ihr Netzwerk sowie ihre Compliance-Kompetenz vermarktet. Forfaitierung und Ankaufszusagen sind ebenfalls Teil des Produktportfolios, haben jedoch aktuell eine geringe Bedeutung.

Zur Diversifizierung wird die DF-Gruppe künftig ihr Produktportfolio unter anderem durch das Geschäftsfeld Projektfinanzierung erweitern. Hier soll der Schwerpunkt auf der Beratung bei der Umsetzung von Projekten im Energie- und Agrarsektor sowie dem Ausbau von Infrastruktur und Industrieanlagen ohne den Einsatz eigener finanzieller Ressourcen liegen. Sie möchte damit ihre Geschäftstätigkeit geographisch weiter diversifizieren.

Die DF-Gruppe will kurz- bis mittelfristig auch wieder Forfaitierungsgeschäft abschließen. Zur Finanzierung dieses Geschäfts und der angestrebten Projektfinanzierung hat die DF-Gruppe in Luxemburg eine Zertifikatestruktur initiiert, die nicht mit der DF-Gruppe verbunden und somit nicht konsolidierungspflichtig ist. Durch die Zeichnung von Zertifikaten ("Schuldverschreibungen") können Investoren an der Performance von zuvor definierten Außenhandelsforderungen partizipieren. Jedoch konnten in Folge der Corona-Pandemie und den damit verbunden Reisebeschränkungen und der Verzögerung der Etablierung des Produktes der Projektfinanzierung bisher keine Geschäftsanbahnungen in diesem Zusammenhang erfolgen.

b) Struktur der DF-Gruppe

Die in Grünwald bei München ansässige DF Deutsche Forfait AG ("DF AG" oder "Gesellschaft") ist die Holding- und Konzernobergesellschaft der DF-Gruppe. Die DF AG hat drei operative Tochtergesellschaften. Hierbei handelt es sich um die DF Deutsche Forfait GmbH in Köln ("DF GmbH"), die DF Deutsche Forfait s.r.o. ("DF s.r.o.") sowie die DF Deutsche Forfait Middle East s.r.o. ("DF ME s.r.o.") in Prag, Tschechische Republik. Die Deutsche Kapital Limited in Dubai ("DKL") befindet sich in Liquidation.

Wesentliche operative Gesellschaften

Die DF GmbH konzentriert sich mit ihrem Produktangebot, das vor allem aus Marketingservice und Inkasso von Außenhandelsforderungen sowie Beratungsleistungen besteht, auf die Region Mittlerer und Naher Osten. Daneben erbringt sie Serviceleistungen für die anderen Gesellschaften der DF-Gruppe. Hierzu zählen unter anderem die Bereiche Rechnungswesen, Vertragsabwicklung, Compliance, Vertrieb und Risikomanagement.

Die Tochtergesellschaften in Prag sind bei Bedarf in die Abwicklung einzelner Geschäfte wie z.B. die Vergabe von Darlehen und den An- und Verkauf von Solawechseln oder Inkassotätigkeiten eingebunden und führen zu diesem Zweck, ebenso wie die DF GmbH, ein eigenes Handelsbuch. Die DF ME s.r.o. konzentriert sich auf Transaktionen im Mittleren und Nahen Osten mit Schwerpunkt auf dem Iran und bietet vor allem Services bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs an. Die DF s.r.o. deckt das übrige geographische Spektrum mit Schwerpunkt auf Emerging Markets ab.

2. WIRTSCHAFTSBERICHT

a) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gemäß der Prognose des Internationalen Währungsfonds (IWF), fiel das globale Wirtschaftswachstum im ersten Halbjahr 2020 um -4,9 %. Negativ beeinflusst wird die weltwirtschaftliche Lage durch die anhaltende Corona-Pandemie, die seit März 2020 einen deutlichen Einfluss auf die globale Wirtschaftsentwicklung nimmt. Noch im Frühjahr hatte der IWF mit einem Rückgang um lediglich -3 % gerechnet.

Entsprechend des letzten World Economic Outlook Updates des IWF vom Juni 2020 hat die Corona-Pandemie einen weitaus größeren Einfluss auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung als zunächst angenommen. Dementsprechend prognostiziert der IWF nunmehr einen Rückgang der Wirtschaftsleistung im Euro-Raum von -10,2 %. Auch in anderen Regionen registriert der IWF Wachstumsrückgänge, insbesondere in den USA. Entsprechend der rückläufigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat der IWF auch seine Prognose für den Welthandel nach unten korrigiert. So fällt die Wachstumserwartung für den weltweiten Handel von Waren und Dienstleistungen für das Jahr 2020 mit -11,9 % um 0,9 Prozentpunkte schwächer aus als noch im April angenommen.

Auch die Entwicklung in den Schwellenländern wird vom IWF als rückläufig eingestuft. Die Prognose für den im Fokus der DF-Gruppe stehenden Mittleren Osten wurde von den Experten für 2020 um 1,9 % auf -4,7 % nach unten korrigiert.

Die DF-Gruppe ist als Außenhandelsfinanzierer mit dem Schwerpunkt auf dem Nahen und Mittleren Osten unmittelbar vom Rückgang der Wirtschaftsleistung in der Region betroffen. Dies zeigte sich insbesondere durch eingetretene Verzögerungen beim Start des neuen Geschäftsfelds Projektfinanzierung sowie der angestrebten regionalen Diversifizierungsstrategie. Diese Bereiche konnten lediglich im Zuge der Personalentwicklung sowie des Aufbaus eines externen Experten-Teams im ersten Halbjahr 2020 vorangetrieben werden.

In den für die DF-Gruppe wesentlichen Bereichen Nahrungsmittel und Medizin sowie medizinische Produkte war die Nachfrage im ersten Halbjahr auf einem zum Geschäftsjahr 2019 unveränderten Niveau und daher nicht wesentlich von der Wirtschaftsleistung und der COVID-19- Pandemie in der Region betroffen.

b) Geschäftsverlauf

i. Ertragslage

Das Geschäftsvolumen nahm insgesamt, vor allem aber durch den Geschäftsbereich Marketingservice, von EUR 45,1 Mio. im ersten Halbjahr 2019 auf EUR 88,1 Mio. im ersten Halbjahr 2020 zu.

Die DF-Gruppe hat im ersten Halbjahr 2020 ein Konzernergebnis von EUR 1,2 Mio. erzielt. Damit hat sich die Ertragslage gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum (EUR -0,1 Mio.) erheblich verbessert. Wesentlich für die Ergebnisverbesserung im ersten Halbjahr 2020 waren die anhaltenden Erfolge im Bereich Marketingservice. Darüber hinaus war das Vorjahresergebnis durch die Bildung einer Rückstellung für eine rechtliche Auseinandersetzung in Höhe von 0,35 Mio. beeinflusst. Im ersten Halbjahr 2020 führte die Auflösung der Gewerbesteuerrückstellung in Höhe von EUR 0,35 Mio. zu einer Ergebnisverbesserung. Um diese Sondereffekte bereinigt beträgt das Halbjahresergebnis EUR 0,9 Mio. gegenüber EUR 0,25 Mio. im Vorjahr.

Infolge des gesteigerten Geschäftsvolumens konnte im ersten Halbjahr 2020 das Rohergebnis gegenüber der vergleichbaren Vorjahresperiode von EUR 3,1 Mio. auf EUR 4,0 Mio. gesteigert werden. Im Wesentlichen setzte sich das Rohergebnis aus Provisionserträgen aus dem Marketingservice (EUR 3,3 Mio.), den Erträgen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs (EUR 0,4 Mio.), den korrespondierenden Provisionsaufwendungen (EUR 0,1 Mio.) sowie Zinserträgen (EUR 0,3 Mio.) und Erträgen aus der Compliance-Beratung (EUR 0,1 Mio.) zusammen. Die Zinserträge resultieren aus zeitlichen Verzögerungen im Bereich der finanziellen Abwicklung der den Serviceleistungen zugrundeliegenden Transaktionen (Vorfinanzierung mehrerer Transaktionen im Bereich Administrative Services).

Hierbei handelt es sich um erstmalig und vorrausichtlich einmalig in diesem Jahr angefallene Erträge, die sich durch die vorfinanzierten Geschäfte im Bereich des Administrative Services ergeben haben.

Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich im Berichtszeitraum auf EUR 0,1 Mio. (Vj. EUR 0,3 Mio.) und resultierten im Wesentlichen aus Erstattungsansprüchen von nicht durch die DF-Gruppe zu tragenden Aufwendungen aus Rechtsverfolgungskosten im Zusammenhang mit dem Inkasso der Vermögenswerte Gläubiger (EUR 0,09 Mio.).

Die Verwaltungskosten, die sich aus Personalaufwand, Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen zusammensetzen, sind gegenüber der Vorjahresperiode von EUR 2,9 Mio. auf EUR 2,4 Mio. gesunken. Der Personalaufwand ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum von EUR 1,3 Mio. auf EUR 1,1 Mio. und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von EUR 1,5 Mio. auf EUR 1,1 Mio. gesunken. Der Rückgang der Aufwendungen ist im Wesentlichen auf die im Vorjahr angefallenen Kosten der betrieblichen Umstrukturierungen sowie die im Vorjahr berücksichtigten Aufwendungen für eine rechtliche Auseinandersetzung in Höhe von EUR 0,35 Mio. zurückzuführen. Darüber hinaus war eine Verminderung der Rechts- und Beratungskosten in Höhe von EUR 0,34 Mio. gegenüber dem Vorjahr (EUR 0,57 Mio.) zu verzeichnen.

Insgesamt hat die DF-Gruppe das Geschäftsvolumen und die daraus resultierenden Erträge wie geplant realisiert. Ebenso entspricht das Ergebnis des ersten Halbjahres 2020 der Planung.

ii. Finanzlage

Der operative Cash-Flow betrug im ersten Halbjahr 2020 EUR -17,4 Mio. nach EUR 1,1 Mio. im Vorjahreszeitraum. Der negative operative Cash-Flow resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung der Forderung aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR -17,9 Mio. Die DF-Gruppe hat im Rahmen der Erbringung von Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für Geschäftspartner Zahlungsmittel bereitgestellt (Vorfinanzierung mehrerer Transaktionen im Bereich Administrative Services). Diese dienen der permanenten Durchführung bzw. Abwicklung von Außenhandelsgeschäften innerhalb eines vorab bestimmten Betragvolumens. Eine Einschränkung der Fähigkeit allen Zahlungsverpflichtungen der DF-Gruppe nachkommen zu können, ergab und ergibt sich auch zukünftig nicht, zumal die gebundenen Mittel zum Zeitpunkt der Berichterstattung bereits wieder frei geworden sind.

Zum 30. Juni 2020 beläuft sich das Eigenkapital der DF-Gruppe auf EUR 9,7 Mio. nach EUR 8,6 Mio. zum 31. Dezember 2019. Die Veränderung des Eigenkapitals ergibt sich aus dem Konzernergebnis der ersten sechs Monate des laufenden Geschäftsjahres. Die Eigenkapitalquote betrug zum 30. Juni 2020 34,3 % nach 31,1 % zum Ende des Geschäftsjahres 2019. Die Erhöhung der Eigenkapitalquote resultiert aus dem Anstieg des Eigenkapitals bei gleichbleibendem Gesamtvermögen.

Die DF-Gruppe verfügt zum 30. Juni 2020 über ein nachrangiges Darlehen in Höhe von EUR 15,0 Mio. des Mehrheitsaktionärs der DF AG. Das Darlehen wurde zur Finanzierung des operativen Geschäftes eingesetzt. Die finanziellen Mittel reichen auch ohne Berücksichtigung des Darlehens aus, um den finanziellen Verpflichtungen der DF-Gruppe nachzukommen.

iii. Vermögenslage

Zum 30. Juni 2020 betrug die Summe der Aktiva der DF-Gruppe EUR 28,4 Mio. nach EUR 27,6 Mio. zum 31. Dezember 2019. Den mit Abstand größten Vermögenswert beinhalten die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe EUR 18,6 Mio. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Vorfinanzierung mehrerer Transaktionen im Bereich Administrative Services. Korrespondierend haben sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Halbjahresbilanzstichtag auf EUR 7,1 Mio. – im Vergleich zu EUR 24,7 Mio. zum 31. Dezember 2019 – reduziert. Diese Forderungen wurden bis zum Zeitpunkt der Berichterstattung vollständig zurückgeführt.

c) DF-Aktie und -Anleihe

Entwicklung der DF-Aktie im ersten Halbjahr 2020

Die DF-Aktie zeigte im ersten Halbjahr 2020 eine negative Kursentwicklung. Nach einem Jahresstart bei EUR 1,62 folgte ein deutlicher Kursrückgang bis auf das Halbjahrestief von EUR 0,60 im März. Grund hierfür war die allgemeine Unsicherheit an den Kapitalmärkten im Zuge der sich verbreitenden Corona-Pandemie. Im darauffolgenden Zeitraum hat sich der Kurs der DF-Aktie wieder erholt. Das Papier erreichte nach der Veröffentlichung der Jahreszahlen 2019 im Mai sein 6-Monats-Hoch von EUR 1,76 und schloss am 30. Juni 2020 bei EUR 1,24. Damit lag der Kursrückgang im ersten Halbjahr bei 24 %.

Die Vergleichsindizes SDAX und DAXSector Financial Services, der Branchenindex für Finanzwerte, stiegen im selben Zeitraum um 12 % respektive um 2 % an.

Im Verlauf des ersten Halbjahres wurden 1.446.654 Aktien über die Börse Frankfurt sowie XETRA gehandelt. Das entspricht einem durchschnittlichen Tagesumsatz vom 11.667 Stück.

Entwicklung der DF-Anleihe im ersten Halbjahr 2020

Die Kursentwicklung der DF-Anleihe war im Berichtszeitraum stark vom regulären Laufzeitende im Mai 2020 geprägt. Das Papier startete zu Jahresbeginn mit einem Kurs von EUR 1,20 und erreichte mit seinem Schlusskurs am letzten Handelstag einen Tiefstand von EUR 0,70. Die Rückzahlung der Anleihe erfolgt gemäß Insolvenzplan der DF Deutsche Forfait AG ausschließlich im Zuge der Ausschüttung aus den Erlösen, welche das Unternehmen aus der Verwertung der den Gläubigern zuzurechnenden Vermögenswerten erzielt, auch über das Ende der Handelbarkeit hinaus. Im Februar 2020 wurde die insgesamt sechste Zahlung mit einer insolvenzrechtlichen Quote in Höhe von 1,0853 % durch die Treuhänderin geleistet.

3. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Im Hinblick auf den Chancen- und Risikobericht wird auf die ausführliche Darstellung im Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2019 verwiesen.

Im ersten Halbjahr 2020 haben die weiterhin bestehenden politischen Spannungen zwischen den USA und dem Iran zu einer Verringerung der verfügbaren Handelspartner und -kanäle im Zielmarkt der DF-Gruppe geführt. In der Folge sind die Margen und Volumina für die verbliebenen Akteure weiterhin hoch. Die DF-Gruppe engagiert sich im Handel mit dem Iran im Bereich der humanitären Güter (Nahrungsmittel und Medizin). In diesem Bereich steht die DF-Gruppe darüber hinaus in regelmäßigem Austausch mit auf Compliance spezialisierten Anwaltskanzleien und passt ihre Compliance Policies regelmäßig an die sich ändernden Anforderungen an. Die Erfahrung und Spezialisierung der DF-Gruppe ist vor dem Hintergrund der komplizierten nationalen und internationalen Regularien und der damit verbundenen aufwändigen Compliance-Prüfungen ein großer Wettbewerbsvorteil, der sich zunehmend in steigenden Erträgen niederschlägt. Aufgrund der angebotenen Produkte und der Komplexität des Geschäfts ist die DF-Gruppe auf die Zusammenarbeit mit wenigen ausgewählten, ebenfalls spezialisierten Partnern angewiesen. Hier ist insbesondere die Kooperation mit der Saman Bank zu nennen. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern kommt im Hinblick auf die mehrfache Überprüfung einer Transaktion durch unterschiedliche Compliance-Abteilungen allen Beteiligten zu Gute und erhöht die Sicherheit eines Geschäfts.

Die Stärke der Spezialisierung des Geschäftsmodells der DF-Gruppe und die enge Zusammenarbeit mit spezialisierten und eingespielten Partnern stellt auch ein Konzentrationsrisiko dar. Sollte aufgrund einer weiteren politischen oder militärischen Eskalation oder anderer Ereignisse ein wichtiger Partner der DF-Gruppe ausfallen, kann dies zu einem erheblichen Risiko für die Geschäftsentwicklung der DF-Gruppe führen. Das Risiko ist dabei maßgeblich vom Partner und der Ausfallzeit abhängig.

Im Hinblick auf die Diversifizierung plant die DF-Gruppe den geographischen Fokus weiter auszubauen, um damit dem Länderrisiko entgegen zu steuern. Daher soll der geographische Fokus neben dem Iran auf die Türkei, Saudi-Arabien, Oman, Katar und Irak ausgeweitet werden. Vorangetrieben wird die Diversifikationsstrategie darüber hinaus durch die Erweiterung des Produktportfolios. Mit dem Aufbau des Geschäftsfeldes Projektfinanzierung beabsichtigt die DF-Gruppe die Bandbreite ihrer Produkte zu verstärken. Diese Ausweitung wurde jedoch durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Reisebeschränkungen zunächst aufgehalten.

Die DF-Gruppe konzentriert sich im Geschäft mit dem Iran auf den Handel mit von Sanktionen durch die USA sowie die EU weitestgehend ausgenommenen humanitären Gütern wie Nahrungsmittel, Medizin und Medizinprodukte. Diese sind, auch unter Berücksichtigung der Auswirkungen der anhaltenden Corona-Pandemie, für die Bevölkerung essenziell wodurch die DF-Gruppe auch weiterhin eine positive Geschäftsentwicklung verzeichnen kann. Darüber hinaus war die DF-Gruppe auch im ersten Halbjahr 2020 in der Lage, neue Marktchancen zu erkennen und sich diesen flexibel anzupassen. Diese Flexibilität sowie die langjährige Expertise im Trade-Finance Bereich in Verbindung mit unserem bewährten Compliance-System bieten der Gesellschaft gute Chancen, ihr Geschäftsvolumen weiterhin auszudehnen.

Nach aktueller Beurteilung des Vorstands zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernzwischenabschlusses und dieses Zwischenlageberichts überwiegen jedoch auf Basis der Entwicklung der letzten Monate die Chancen die Risiken deutlich. Trotz der Corona-Pandemie rechnet die DF-Gruppe weiterhin im Bereich Nahrungsmittel und Medizin damit, profitable Geschäfte zu tätigen und Erträge in diesem Bereich zu erzielen, da nur ein geringer Einfluss der Corona-Pandemie auf diesen Sektor erwartet wird.

4. PROGNOSEBERICHT

Die globale Wirtschaft wird zunehmend durch die Folgen der Corona-Pandemie beeinflusst. Die Prognosen der Experten unterliegen dabei einer erheblichen Unsicherheit über Dauer und Ausprägung der Pandemie.

Im Vergleich zur Frühjahrsprognose wird laut den Experten des Internationalen Währungsfonds (IWF) mit einem Rückgang der Weltwirtschaft bis zum Jahresende von -4,9 % gerechnet. Für den Euroraum wird eine Absenkung der Wirtschaftsleistung von -10,2 % prognostiziert. Maßgebliche Treiber hierfür sind gemäß IWF die stark von der Pandemie betroffenen Länder Frankreich, Spanien und Italien. Für Deutschland gehen die Experten derzeit von einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um -7,8 % aus, jedoch wird auf Basis der ausgeprägten Rezession in 2020 ein deutlicher Anstieg im Folgejahr erwartet. Unter der Voraussetzung der Eindämmung der Pandemie prognostizieren die Experten einen welt- und europaweiten Aufschwung von 5,4 % respektive 6,0 %.

Auch in den Schwellen- und Entwicklungsländern wird zunächst ein Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts prognostiziert, bevor in 2021 ein Wachstum von 8,9 % erwartet wird. Ebenso rechnen die Experten des Internationalen Währungsfonds (IWF) in den Ländern des Mittleren Ostens (inklusive Zentralasien) mit einem wirtschaftlichen Aufschwung im folgenden Jahr.

Für den Iran wird gemäß der Prognose nach der Rezession in 2020 in Höhe von -6,0 % ein Aufschwung der Wirtschaft um 3,1 % erwartet. In einer aktuellen Einschätzung rechnen die IWF-Experten mit gravierenden Folgen für die Region Mittlerer Osten und Zentralasien, da die fragilen und von Konflikten betroffenen Länder durch die Corona-Pandemie zusätzlich belastet werden. Es wird erwartet, dass der wirtschaftliche Abschwung die bestehenden humanitären Herausforderungen weiter verschärfen und hierdurch eine weitere Ausbreitung der Pandemie begünstigt wird. Darüber hinaus wird mit einem weiteren Verfall des Ölpreises gerechnet. Zudem wird der weiterhin bestehende Konflikt mit den USA und die damit verbundenen Sanktionen einen großen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung des Irans haben.

Auf die weltweiten Handelsvolumina nimmt die Corona-Pandemie ebenfalls erheblichen Einfluss. Nach einem massiven Rückgang soll auch der Handel analog zur globalen Wirtschaft um 8,0 % steigen. Sowohl die Industrieländer (+7,2 %) als auch die Schwellen- und Entwicklungsländer (+9,4 %) sollen dabei vom Anstieg des Welthandels im kommenden Jahr profitieren.

Grundsätzlich ist die Prognose des IWF für die weitere Entwicklung der Weltwirtschaft abhängig von einer Vielzahl an Faktoren, die mitunter schwer zu prognostizieren sind. Einige der größten Risiken für den weltweiten Handel sind dabei zunehmende Handelsbarrieren und geopolitische Entwicklungen.

Über die bisher bestehenden Faktoren hinaus, spielt seit Beginn dieses Jahres die Ausbreitung des Coronavirus auch wirtschaftlich eine entscheidende Rolle. Die Unsicherheit, die durch die anhaltende Pandemie vorherrscht, nimmt nach wie vor erheblichen Einfluss auf die globale Konjunktur. Auch in den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens, in denen die DF-Gruppe vornehmlich aktiv ist, sind die Auswirkungen durch die Corona-Pandemie verheerend. Insbesondere der Iran ist stark betroffen. Da allerdings der Fokus der Geschäftstätigkeit der DF-Gruppe auf den Bereichen Nahrung und medizinische Produkte liegt, was essenziell für die Grundversorgung der Bevölkerung ist, rechnet das Unternehmen weiterhin mit einer stetigen Nachfrage in 2020. Darüber hinaus geht der Vorstand davon aus, dass sich die Geschäfte mit unseren strategisch wichtigen Geschäftspartnern im Bereich Nahrungsmittel und Medizin auch künftig positiv entwickeln werden.

Die geographische Diversifikation ebenso wie der geplante Einstieg in die Projektfinanzierung werden bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie im laufenden Geschäftsjahr entgegen der ursprünglichen Planung voraussichtlich keine Erträge generieren. Dies liegt darin begründet, dass durch die Unsicherheit an den Märkten sowie der wirtschaftlichen Rezession die Bereitschaft zu Investitionen erheblich abgenommen hat. Das Konzernergebnis wird, wenn auch geringer als im Geschäftsjahr 2019, positiv ausfallen.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden Spannungen zwischen den USA und dem Iran und der darüber hinaus aus heutiger Sicht noch nicht abschätzbaren Unwägbarkeiten durch einen möglichen verschärften Verlauf der Pandemie auf die Weltwirtschaft und das Geschäftsmodell, wird von einem zum Vorjahr schwächeren, aber dennoch positiven, Roh- und Konzernergebnis ausgegangen. Die Annahme erfolgt allerdings unter der Voraussetzung, dass in den kommenden Monaten gleichbleibende wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen herrschen und es zu keiner deutlichen Abweichung von diesen Rahmenbedingungen kommt.

Grünwald, 22. September 2020

Der Vorstand

FINANZDATEN FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR BIS 30. JUNI 2020

Konzernbilanz – Aktiva Konzernbilanz – Passiva Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Konzern-Gesamtergebnisrechnung Konzern-Kapitalflussrechnung Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

Aktiva (in EUR) Anhang
nummer
30.6.2020 31.12.2019
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 66.396,07 82.178,01
Sachanlagen 321.714,55 375.025,08
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 40.644,19 42.544,19
428.754,81 499.747,28
Kurzfristige Vermögenswerte
Vermögenswerte Gläubiger (17) 960.225,29 996.148,34
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (12) 18.624.429,65 741.671,57
Steuerforderungen (11) 14.270,00 0,00
Andere kurzfristige Vermögenswerte 1.288.382,09 722.066,82
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (13) 7.108.908,70 24.669.036,14
27.996.215,73 27.128.922,87
Summe Aktiva 28.424.970,54 27.628.670,15
Passiva (in EUR) Anhang
nummer
30.6.2020 31.12.2019
Eigenkapital (14)
Gezeichnetes Kapital 11.887.483,00 11.887.483,00
Kosten der Kapitalerhöhung -623.481,04 -623.481,04
Gewinnrücklagen -1.323.347,26 -2.507.143,94
Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung -194.944,12 -161.610,11
9.745.710,58 8.595.247,91
Langfristige Schulden
Darlehen 15.000.000,00 15.000.000,00
Leasing-Verpflichtungen 164.033,38 211.713,92
15.164.033,38 15.211.713,92
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten Gläubiger (17) 960.225,29 996.148,34
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 56,12
Rückstellungen 0,00 350.000,00
Ertragsteuerverbindlichkeiten (11) 1.703.110,00 1.041.133,28
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (15) 376.887,84 342.692,53
Sonstige kurzfristige Schulden (16) 475.003,45 1.091.678,05
3.515.226,58 3.821.708,32
Summe Passiva 28.424.970,54 27.628.670,15
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
(in EUR)
Anhang
nummer
1.1.-30.6.2020 1.1.-30.6.2019
Transaktionsbezogene Erträge (5)
a) Forfaitierungserträge 0,00 6.004,07
b) Provisionserträge 3.794.643,10 3.153.534,65
c) Kursgewinne 91.136,44 54.556,12
d) Zinserträge aus Serviceleistungen 297.798,54 0,00
4.183.578,08 3.214.094,84
Transaktionsbezogene Aufwendungen (6)
a) Forfaitierungsaufwendungen 0,00 0,00
b) Provisionsaufwendungen 116.700,80 86.149,74
c) Kursverluste 69.126,65 40.753,14
e) Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen 6.330,02 0,00
192.157,47 126.902,88
Rohergebnis (7) 3.991.420,61 3.087.191,96
Sonstige betriebliche Erträge (8) 132.627,30 259.553,90
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 979.935,29 1.189.905,99
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung
167.362,21 154.258,82
1.147.297,50 1.344.164,81
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
und Sachanlagen
85.145,29 85.869,24
Sonstige betriebliche Aufwendungen (9) 1.125.332,65 1.490.215,03
Zinsaufwendungen (10) 53.083,55 57.100,13
Ergebnis vor Ertragsteuern 1.713.188,92 369.396,65
Ertragsteuern (11)
a) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 529.392,24 121.652,16
b) Latente Steuern 0,00 357.700,00
Konzernergebnis 1.183.796,68 -109.955,51
Durchschnittliche Anzahl der Aktien 11.887.483 11.887.483
Unverwässertes Ergebnis je Aktie 0,10 -0,01
Verwässertes Ergebnis je Aktie 0,10 -0,01
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
(in EUR)
1.1. - 30.6.2020 1.1. - 30.6.2019
Konzernergebnis 1.183.796,68 -109.955,51
Sonstiges Ergebnis
Bestandteile, die zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung
umgegliedert werden können
Währungsumrechnungsdifferenz ausländischer Tochtergesellschaften -33.334,01 13.813,52
-33.334,01 13.813,52
Konzern-Gesamtergebnis 1.150.462,67 -96.141,99

Das Konzernergebnis sowie das Konzern-Gesamtergebnis ist vollumfänglich den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnen.

Konzern-Kapitalflussrechnung
(in EUR)
1.1.-30.6.2020 1.1.-30.6.2019
Konzernverlust /-gewinn 1.183.796,68 -109.955,51
+ Abschreibungen immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen 85.145,29 85.869,24
+ Ertragsteueraufwand 529.392,24 479.352,16
+ Zinsaufwendungen 53.083,55 57.100,13
- Zinserträge 0,00 0,00
+/- Sonstige zahlungsunwirksame Vorgänge -456.903,74 -496.205,91
+/- Veränderung Vermögenswerte Gläubiger 35.923,05 4.698.841,00
+/- Veränderung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -17.882.758,08 310.870,12
+/- Veränderung sonstiger Vermögenswerte -578.685,27 290.965,80
+/- Veränderung der Rückstellungen 0,00 350.000,00
+/- Veränderung der Verbindlichkeiten Gläubiger -35.923,05 -4.698.841,00
+/- Veränderung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 34.195,31 75.091,56
+/- Veränderung übriger Schulden -306.323,68 75.535,43
- Gezahlte Ertragsteuern -74.362,24 0,00
= Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit -17.413.419,94 1.118.623,02
- Auszahlungen für Investitionen in langfristige Vermögenswerte -16.317,78 -49.808,76
+ Einzahlungen aus Abgängen von langfristigen Vermögenswerten 0,00 0,00
= Cashflow aus Investitionstätigkeit -16.317,78 -49.808,76
- Tilgungsanteil Leasingverbindlichkeiten -46.054,74 0,00
+/- Veränderung Finanzverbindlichkeiten -56,12 -329,08
- Gezahlte Zinsen -51.209,81 -40.246,38
+ Erhaltene Zinsen 0,00 0,00
+/- Darlehensaufnahme 0,00 15.000.000,00
= Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -97.320,67 14.959.424,54
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes -17.527.058,39 16.028.238,80
+ Finanzmittel am Anfang der Periode 24.669.036,14 3.553.920,65
+/- Effekte aus der Währungsumrechnung -33.069,05 13.744,67
= Finanzmittel am Ende der Periode 7.108.908,70 19.595.904,12
- verpfändete Bankguthaben -35.000,00 -35.000,00
= frei verfügbare Finanzmittel am Ende der Periode 7.073.908,70 19.560.904,12
Konzern-Eigenkapital
veränderungsrechnung
1.1.2020 bis 30.6.2020
(in EUR)
Gezeichnetes
Kapital
Zur Kapital
erhöhung
bestimmtes
Kapital
Kapital
rücklage
Kosten der
Kapital
erhöhung
Gewinn
rücklagen
Ausgleichs
posten aus
der Währungs
umrechnung1
Summe
Stand 1. Januar 2019 11.887.483,00 - - (623.481,04) (5.756.635,47) (178.558,63) 5.328.807,86
Konzernergebnis (109.955,51) (109.955,51)
Sonstiges Ergebnis 13.813,52 13.813,52
Konzern-Gesamtergebnis (109.955,51) 13.813,52 (96.141,99)
Stand 30. Juni 2019 11.887.483,00 - - (623.481,04) (5.866.590,98) (164.745,11) 5.232.665,87
Stand 1. Januar 2020 11.887.483,00 - - (623.481,04) (2.507.143,94) (161.610,11) 8.595.247,91
Konzernergebnis 1.183.796,68 1.183.796,68
Sonstiges Ergebnis (33.334,01) (33.334,01)
Konzern-Gesamtergebnis 1.183.796,68 (33.334,01) 1.150.462,67
Stand 30. Juni 2020 11.887.483,00 - - (623.481,04) (1.323.347,26) (194.944,12) 9.745.710,58

1Other Comprehensive Income (OCI)

AUSGEWÄHLTE ERLÄUTERNDE ANHANGANGABEN ZUM VERKÜRZTEN KONZERNZWISCHENABSCHLUSS ZUM 30. JUNI 2020

Grundsätze Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterungen zur Bilanz Sonstige Angaben

I. GRUNDSÄTZE

(1) Grundlagen

Die DF Deutsche Forfait AG (auch "DF AG" oder "Gesellschaft") ist Muttergesellschaft der DF-Gruppe (auch "DF Konzern" oder "Konzern") und hat die Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Die Anschrift der Gesellschaft lautet Hirtenweg 14, 82031 Grünwald. Sie wird am Amtsgericht München (Deutschland) unter der Nummer HRB 228114 geführt.

Die DF AG ist eine Forfaitierungsgesellschaft und als solche ein Finanzunternehmen im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 2 KWG, darüber hinaus nimmt sie die Holding-Funktion innerhalb der DF-Gruppe wahr.

Die DF-Gruppe hat sich auf Außenhandelsfinanzierungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen für Exporteure, Importeure und andere Finanzunternehmen spezialisiert. Der Konzern ist somit als ein Ein-Segment-Unternehmen anzusehen. Eine Segmentierung im Sinne des IFRS 8 erfolgt daher nicht. Der geographische Schwerpunkt der Aktivitäten der DF-Gruppe ist derzeit auf Länder des Mittleren und Nahen Ostens, insbesondere den Iran, ausgerichtet. Im Hinblick auf den Handel mit dem Iran beschränkt sich die DF-Gruppe aus geschäftspolitischen Gründen derzeit auf humanitäre Güter.

Die Darstellung des Zwischenabschlusses erfolgt im Einklang mit IAS 34 in verkürztem Umfang gegenüber dem Konzernjahresabschluss. Der ungeprüfte verkürzte Konzernzwischenabschluss der DF AG zum 30. Juni 2020 wurde unter Beachtung der gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) für die Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Der Zwischenabschluss wurde grundsätzlich unter Beachtung derselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellt, die auch dem vorangegangenen Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 zugrunde lagen. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IASs). Alle für das erste Halbjahr 2020 verbindlichen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wurden ebenfalls angewendet. Die erstmals ab dem 1. Januar 2020 verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Hinsichtlich der konjunkturellen Einflüsse der Corona-Pandemie auf die Geschäftstätigkeit der DF-Gruppe verweisen wir auf die Angaben im verkürzten Zwischenlagebericht.

Die Konzernwährung lautet auf Euro. Alle Beträge werden in Tausend Euro (TEUR) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Die angegebenen Werte werden kaufmännisch gerundet. Dies kann im Rahmen von Summierungen und Prozentangaben zu geringfügigen Rundungsdifferenzen führen.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind seit dem Konzernabschluss zum 1. Juli 2016 die Forderungen und Verbindlichkeiten, die im Rahmen des Insolvenzplans als verwertbare Masse bzw. als zur Tabelle angemeldete Forderungen festgestellt wurden, in den Posten Vermögenswerte Gläubiger und Verbindlichkeiten Gläubiger zusammengefasst. Diese Posten sind in der Konzernbilanz gesondert ausgewiesen und unter den Anhangangaben erläutert. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Erträge und Aufwendungen nach Arten gruppiert und die Summe der Hauptertrags- und Hauptaufwandsarten angegeben, um den Besonderheiten einer Forfaitierungsgesellschaft Rechnung zu tragen.

Hinsichtlich der wesentlichen Schätzungen und Annahmen bei der Bilanzierung verweisen wir auf die Erläuterungen im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019.

(2) Änderungen der Standards durch den IASB Anwendung neuer Standards und Interpretationen zum 30. Juni 2020

Änderungen des "Conceptual Framework"

Am 29. März 2018 hat das IASB eine überarbeitete Fassung des Rahmenkonzepts veröffentlicht, das als einheitliche konzeptionelle Basis für die Entwicklung von Standards und Interpretationen dienen soll. Die Überarbeitung erstreckt sich insbesondere auf die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, Leitlinien für die Abbildung der Ertragslage und Anpassungen der Definitionen für Vermögenswert und Schuld. Die Anwendung der Änderungen ist für den DF Konzern nicht von wesentlicher Bedeutung.

Änderungen zu IFRS 3 "Business Combinations"

Am 22. Oktober 2018 wurde eine Änderung des IFRS 3 veröffentlicht, die die Definition des Geschäftsbetriebs betrifft. Das IASB stellt klar, dass ein Geschäftsbetrieb eine Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten umfasst, die mindestens einen Ressourceneinsatz (Input) und einen substanziellen Prozess beinhalten, die dann zusammen signifikant zur Fähigkeit beitragen, Leistungen (Output) zu produzieren. Im Hinblick auf die Leistungen wird nun auf die Erbringung von Waren und Dienstleistungen an Kunden abgestellt. Die Änderungen haben keine Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Änderungen zu IAS 1 "Presentation of Financial Statements" und IAS 8 "Accounting Policies, Changing in Accounting Estimates and Errors"

Das IASB hat am 31. Oktober 2018 Änderungen zu IAS 1 und IAS 8 veröffentlicht, mit denen eine einheitliche und genauer umrissene Definition der Wesentlichkeit geschaffen und durch begleitende Beispiele ergänzt wird. Aus der erstmaligen Anwendung ergeben sich keine Auswirkung auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns.

Änderungen zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 "Interest Rate Benchmark Reform"

Die Änderungen sehen Erleichterungen bezüglich der Hedge-Accounting-Vorschriften vor, die für von der Reform des Referenzzinssatzes betroffene Sicherungsbeziehungen gelten. Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben.

Vorzeitige Anwendung von Rechnungslegungsstandards

Die DF-Gruppe hat keine IFRS vorzeitig angewendet, die bereits veröffentlicht und verabschiedet sowie von der EU anerkannt wurden, jedoch zum 30. Juni 2020 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren.

Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards, Interpretationen und Änderungen

Die DF-Gruppe wird die überarbeiteten bzw. neu erlassenen Standards und Interpretationen – sofern bis dahin in das Recht der Europäischen Union übernommen – ab dem jeweils gültigen Zeitpunkt anwenden.

Die folgenden, im Geschäftsjahr 2020 noch nicht verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften, deren Übernahme in EU-Recht noch aussteht und deren Anwendung für die DF-Gruppe aus derzeitiger Sicht nicht von wesentlicher Bedeutung ist, haben das IASB und IFRS Interpretations Committee verabschiedet:

Änderungen zu IFRS 16 "Leases"

Mit der in Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen enthaltenen Änderung wird IFRS 16 angepasst, um den Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung zu gewähren, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist, um den Leasingnehmern vorzuschreiben, dass sie bei Anwendung der Ausnahmeregelung die auf die Coronavirus-Pandemie bezogenen Mietkonzessionen so bilanzieren müssen, als ob es sich nicht um Modifikationen des Leasingvertrags handelte, um den Leasingnehmern, die die Ausnahmeregelung anwenden, die Offenlegung dieser Tatsache vorzuschreiben; und um den Leasingnehmern vorzuschreiben, die Ausnahmeregelung in Übereinstimmung mit IAS 8 rückwirkend anzuwenden, aber nicht vorzuschreiben, dass sie die Vergleichszahlen für frühere Perioden anpassen müssen. Die Änderung tritt für jährliche Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juni 2020 beginnen.

Änderungen zu IAS 37 "Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets"

In den Änderungen geht es insbesondere um Kosten, die ein Unternehmen als Kosten für die Erfüllung eines Vertrages mit aufnehmen sollte, wenn es beurteilt, ob ein Vertrag belastend ist. Mit den Änderungen wird festgelegt, dass die "Kosten der Vertragserfüllung" sich aus den Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen zusammensetzen. Bei den Kosten, die sich direkt auf einen Vertrag beziehen, kann es sich entweder um zusätzliche Kosten für die Erfüllung dieses Vertrages handeln (Beispiele wären direkte Arbeitskosten, Materialien) oder um eine Zuweisung anderer Kosten, die sich direkt auf die Erfüllung von Verträgen beziehen (ein Beispiel wäre die Zuweisung der Abschreibungskosten für einen Posten des Sachanlagevermögens, der bei der Erfüllung des Vertrages verwendet wird). Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen.

Änderungen zu IFRS 3 "Business Combinations"

Mit Verweis auf das Rahmenkonzept wird eine Aktualisierung von IFRS 3 umgesetzt, sodass sich der Standard auf das Rahmenkonzept 2018 und nicht mehr auf das Rahmenkonzept 1989 bezieht. IFRS 3 wird um die Vorschrift ergänzt, dass ein Erwerber bei Geschäftsvorfällen und anderen Ereignissen im Anwendungsbereich von IAS 37 oder IFRIC 21 eben IAS 37 oder IFRIC 21 statt des Rahmenkonzepts anzuwenden hat, um die Schulden zu identifizieren, die er bei einem Unternehmenszusammenschluss übernommen hat. Eine weitere Ergänzung betrifft die ausdrückliche Aussage, dass ein Erwerber Eventualforderungen, die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurden, nicht ansetzt. Die Änderungen treten für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen.

Änderungen zu IAS 16 "Property, Plant and Equipment"

Bezüglich der Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung wird der Standard dahingehend geändert, dass verboten wird, von den Kosten einer Sachanlage die Einnahmen abzuziehen, die aus der Veräußerung von Artikeln entstehen, die produziert werden, während die Sachanlage an den Ort und in den Zustand gebracht wird, die notwendig sind, um sie in der von der Unternehmensführung beabsichtigen Weise zu nutzen. Stattdessen erfasst ein Unternehmen die Einnahmen aus derartigen Veräußerungen und die Kosten für die Produktion dieser Artikel im Betriebsergebnis. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen.

Änderungen zu IFRS 17 "Insurance Contracts"

Der im Mai 2017 veröffentlichte IFRS 17 wird IFRS 4 ersetzen. In den Anwendungsbereich fallen Versicherungs- und Rückversicherungsverträge sowie Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. IFRS 17 ist verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden.

Änderungen zu IFRS 4 "Insurance Contracts"

In den Erörterungen bezüglich des Projekts zu möglichen Änderungen von IFRS 17 nach Ende der Kommentierungsfrist hat das Board seine Vorschläge verfeinert und zusätzliche Rückmeldungen der Anwender aufgenommen und endgültige eng umrissene Änderungen herausgegeben:

  • Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 17 um zwei Jahre auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, und Änderung des festen Auslaufsdatums für die befristete Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente in IFRS 4 Versicherungsverträge, so dass Unternehmen verpflichtet wären, IFRS 9 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden.
  • Zusätzliche Ausnahme vom Anwendungsbereich für Kreditkartenverträge und ähnliche Verträge, die Versicherungsschutz bieten, sowie zusätzliche optionale Ausnahme vom Anwendungsbereich für Darlehensverträge, die ein erhebliches Versicherungsrisiko übertragen.
  • Ansatz von Cashflows aus der Versicherungsakquise im Zusammenhang mit erwarteten Vertragsverlängerungen einschließlich Übergangsbestimmungen.
  • Klarstellung der Anwendung von IFRS 17 in Zwischenabschlüssen und Gewährung einer Wahl der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf der Ebene der Berichtseinheit.
  • Klarstellung der Zuweisung der vertraglichen Dienstleistungsmarge in Bezug auf Investmentrenditeleistungen und investmentbezogene Dienstleistungen sowie Änderungen der damit verbundenen Angabevorschriften.
  • Änderungen, wonach ein Unternehmen, das beim erstmaligen Ansatz Verluste aus belastenden Versicherungsverträgen erfasst, auch einen Gewinn aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen erfassen muss.
  • Vereinfachter Ausweis von Versicherungsverträgen in der Darstellung der finanziellen Lage.
  • Zusätzliche Übergangserleichterungen bei Unternehmenszusammenschlüssen und für den Zeitpunkt der Anwendung der Risikominderungsoption und die Anwendung des Fair-Value-Übergangsansatzes.

Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Änderungen zu IAS 1 "Presentation of Financial Statements"

Die Änderungen bei der Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig betreffen nur den Ausweis von Schulden in der Darstellung der finanziellen Lage – nicht den Betrag oder den Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen oder Aufwendungen oder die Angaben, die Unternehmen zu diesen Posten leisten. Sie stellen klar, dass die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig auf den Rechten basieren muss, die zum Bilanzstichtag vorliegen, und gleichen in allen betroffenen Textziffern die sprachlichen Formulierungen an, sodass auf das "Recht" Bezug genommen wird, die Erfüllung einer Verpflichtung um mindestens zwölf Monate aufzuschieben, und explizit darauf verwiesen wird, dass nur Rechte, die "zum Ende der Berichtsperiode" bestehen, Auswirkungen auf die Klassifizierung einer Schuld haben.

Die Klassifizierung hängt nicht von den Erwartungen in Bezug darauf ab, ob ein Unternehmen von seinem Recht Gebrauch macht, die Erfüllung einer Verpflichtung aufzuschieben. Die Erfüllung bezieht sich auf die Übertragung von Barmitteln, Eigenkapitaltiteln oder sonstigen Vermögenswerten oder Leistungen an die Gegenpartei. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden, wobei die Übernahme in EU-Recht noch aussteht.

Annual Improvements to IFRSs Cycle 2018 - 2020

Der IASB hat jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018 - 2020 am 14. Mai 2020 herausgegeben und folgende Standards geändert:

  • Einem Tochterunternehmen als Erstanwender, das IFRS 1 D 16a anwendet, wird gestattet, kumulierte Umrechnungsdifferenzen mit den von seinem Mutterunternehmen ausgewiesenen Beträgen zu bewerten.
  • Eine Änderung zu IFRS 9 stellt klar, welche Gebühren ein Unternehmen einbezieht, wenn es den 10 % -Test in Textziffer B3.3.6 bei der Beurteilung, ob eine finanzielle Verbindlichkeit ausgebucht werden soll, anwendet.
  • Aus dem Beispiel 13 zu IFRS 16 wird die Darstellung der Erstattung von Mietereinbauten durch den Leasinggeber entfernt, um jede potenzielle Verwirrung in Bezug auf die Behandlung von Leasinganreizen zu beseitigen, die sich aus der Darstellung von Leasinganreizen in diesem Beispiel ergeben könnte.

• Die Vorschrift in Textziffer 22 von IAS 41 wird beseitigt, wonach Unternehmen steuerliche Cashflows bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines biologischen Vermögenswertes unter Verwendung der Barwertmethode ausschließen. Die Änderung stellt die Übereinstimmung mit den Vorschriften in IFRS 13 sicher.

Die Änderungen an IFRS 1, IFRS 9 und IAS 41 treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen.

(3) Konsolidierungskreis

Die Konzernbeteiligungsquoten sind gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 unverändert.

Anteilsbesitz Anteil am Eigenkapital Konsolidierung
DF Deutsche Forfait GmbH, Köln 100 % Vollkonsolidierung
DF Deutsche Forfait s.r.o., Prag / Tschechische Republik 100 % Vollkonsolidierung
DF Deutsche Forfait Middle East s.r.o., Prag / Tschechische Republik 100 % Vollkonsolidierung

Die nicht konsolidierten Tochterunternehmen sind für den Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2020 wie in der Vorperiode sowohl einzeln als auch gemeinsam unwesentlich und beeinflussen das den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, das der Konzernzwischenabschluss vermittelt, nicht.

(4) Währungsumrechnung

Der Konzernzwischenabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Unternehmens gemäß IAS 21, "Auswirkungen von Wechselkursänderungen", dargestellt.

Da die Tochterunternehmen ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben, ist die funktionale Währung grundsätzlich identisch mit der jeweiligen Landeswährung des Unternehmens. Im Konzernzwischenabschluss werden daher die Aufwendungen und Erträge aus Abschlüssen von Tochterunternehmen, die in fremder Währung aufgestellt sind, zum Durchschnittskurs, Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet.

Der sich aus der Umrechnung des Eigenkapitals zum historischen Kurs ergebende Währungsunterschied wird innerhalb des Eigenkapitals als Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausgewiesen. Die Umrechnungsdifferenzen, die aus abweichenden Umrechnungskursen zwischen der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung resultieren, werden im sonstigen Ergebnis erfasst.

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden bei Zugang zum Anschaffungskurs bewertet. Zum Bilanzstichtag eingetretene Kursgewinne und -verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.

Die für die Währungsumrechnung in Euro zugrunde gelegten Wechselkurse entsprechen den von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Euro-Referenzkursen und stellen sich wie folgt dar:

Stichtagskurs Durchschnittskurs
30.6.2020 31.12.2019 1.1.-30.6.2020 1.1.-30.6.2019
Tschechische Kronen 26,7400 25,4080 26,3420 25,6840

II. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

(5) Transaktionsbezogene Erträge

Provisionserträge ergeben sich im Wesentlichen aus Beratungs- und Serviceleistungen im Bereich des Zahlungsverkehrs. Die Provisionserträge beinhalten Marketingerlöse (Vermittlerprovisionen) in Höhe von TEUR 3.270 (Vorjahr TEUR 0), Erträge aus Compliance-Beratung in Höhe von TEUR 105 (Vorjahr TEUR 2.538) und Erträge aus Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs in Höhe von TEUR 371 (Vorjahr TEUR 598) mit Kunden in der Region Naher Osten. Diese Erträge wurden zum überwiegenden Teil mit einem Kunden erzielt. Des Weiteren sind hier Erträge aus der Inkassotätigkeit in Höhe von TEUR 49 (Vorjahr TEUR 13) enthalten, die in Deutschland erzielt wurden.

Die Zinserträge in Höhe von TEUR 298 (Vorjahr TEUR 0) stehen im Zusammenhang mit der Vorfinanzierung im Bereich Administrative Services.

Die transaktionsbezogenen Erträge ergeben sich wie folgt:

Transaktionsbezogene Erträge
in Tausend Euro
1.1.-30.6.2020 1.1.-30.6.2019
Forfaitierungserträge - 6
Provisionserträge 3.795 3.154
Zinserträge 298 -
Kursgewinne 91 54
Gesamt 4.184 3.214

(6) Transaktionsbezogene Aufwendungen

Die Provisionsaufwendungen stehen in kausalem Zusammenhang mit den entsprechenden Erträgen und resultieren im Wesentlichen aus für die DF-Gruppe erbrachten Vermittlerleistungen. Die Abschreibungen auf Forderungen beruhen ausschließlich auf Bewertungseffekten im Zusammenhang mit den Vermögenswerten Gläubiger.

Die transaktionsbezogenen Aufwendungen stellen sich wie folgt dar:

Transaktionsbezogene Aufwendungen
in Tausend Euro
1.1.-30.6.2020 1.1.-30.6.2019
Provisionsaufwendungen 117 86
Kursverluste 69 41
Abschreibungen auf Forderungen 6 -
Gesamt 192 127

(7) Ergebnis transaktionsbezogener Erträge und Aufwendungen (Rohergebnis)

Das Rohergebnis errechnet sich als Differenz zwischen den transaktionsbezogenen Erträgen und Aufwendungen.

Rohergebnis
in Tausend Euro
1.1.-30.6.2020 1.1.-30.6.2019
Forfaitierungsergebnis - 6
Provisionsergebnis 3.678 3.067
Zinsergebnis 298 -
Ergebnis aus Kursdifferenzen 22 14
Sonstiges Bewertungsergebnis (6) -
Gesamt 3.991 3.087

(8) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

Sonstige betriebliche Erträge
in Tausend Euro
1.1.-30.6.2020 1.1.-30.6.2019
Erträge aus Weiterbelastungen 96 199
Entgelt für die Verwertung des Vermögens Gläubiger 24 50
Übrige sonstige betriebliche Erträge 13 11
Gesamt 133 260

Die Erträge aus Weiterbelastungen betreffen verauslagte Rechtsverfolgungskosten und andere Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Verwertung des Vermögens Gläubiger entstanden sind.

(9) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

Sonstige betriebliche Aufwendungen
in Tausend Euro
1.1.-30.6.2020 1.1.-30.6.2019
Rechts-, Beratungs- und Abschlusskosten, Honorare 343 569
Investor Relations, Hauptversammlung 137 50
Verwaltungskosten/Kooperationspartner 137 75
Versicherungen, Gebühren, Beiträge 99 95
Gebühren des Zahlungsverkehrs 78 46
Raumkosten 63 46
IT-Ausstattung und Nutzungen 56 43
Reisekosten 35 49
Aufwendungen aus der Fair Value-Bewertung
der Verbindlichkeiten Gläubiger
30 86
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder 30 35
Kosten für Telefon, Porto und Internetverbindungen 11 11
Aufwand für rechtliche Auseinandersetzung - 350
Übrige sonstige Aufwendungen 106 35
Gesamt 1.125 1.490

Die Rechts-, Beratungs- und Abschlusskosten sowie Honorare betreffen überwiegend Beratungskosten im Zusammenhang mit der Verwertung des Vermögens Gläubiger, Aufwendungen für Abschluss- und Zwischenprüfungen sowie Steuerberatung.

(10) Finanzergebnis

Die Zinsaufwendungen des Berichtszeitraums resultieren im Wesentlichen aus von Kreditinstituten berechneten Negativzinsen in Höhe von TEUR 37 (Vorperiode TEUR 39) und Darlehenszinsen in Höhe von TEUR 14 (Vorperiode TEUR 17).

(11) Ertragsteuern

Auf die Berichtsperiode entfällt eine Ertragsteuerforderung in Höhe von TEUR 14, die einen Vorauszahlungsüberhang der DF ME betrifft. Die Ertragsteuerverbindlichkeit in Höhe von TEUR 1.703 setzt sich aus der Steuer der Berichtsperiode (TEUR 819) und die das Vorjahr betreffende Verbindlichkeit (TEUR 884) der DF GmbH zusammen.

Das Finanzamt Köln-Mitte hat gegenüber der DF AG mit Bescheid vom 16. Januar 2020 den Gewerbesteuermessbetrag für den Veranlagungszeitraum 2016 in Höhe von EUR 0,00 festgesetzt. Der Bescheid über Gewerbesteuer 2016 der Stadt Köln steht noch aus. Aufgrund der Bindungswirkung des Gewerbesteuermessbetrags für die Festsetzung der Gewerbesteuer hat die DF AG die bilanzierte Steuerverbindlichkeit in Höhe von TEUR 350 aufgelöst. Bezüglich der steuerlichen Situation der DF AG verweisen wir auch auf die Erläuterungen des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019.

Der für das erste Halbjahr 2020 ausgewiesene Steueraufwand setzt sich aus der auf den Berichtszeitraum entfallenden Ertragsteuer in Höhe von TEUR 856, einer Nachzahlung in Höhe von TEUR 23 sowie der Auflösung der Steuerverbindlichkeit in Höhe von TEUR 350 zusammen.

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

(12) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die DF-Gruppe hat im Rahmen der Erbringung von Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für Geschäftspartner Zahlungsmittel bereitgestellt. Diese dienen der permanenten Durchführung bzw. Abwicklung von Außenhandelsgeschäften innerhalb eines vorab bestimmten Betragsvolumens. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren im Wesentlichen aus der Vorfinanzierung mehrerer Transaktionen im Bereich Administrative Services. Darin liegt im Wesentlichen der deutliche Zuwachs der Forderungen aus Lieferungen um TEUR 17.883 auf TEUR 18.624 begründet.

(13) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von TEUR 7.109 (Vorjahr TEUR 24.669) handelt es sich um Guthaben bei Kreditinstituten mit Fälligkeiten bis zu drei Monaten. Die Reduzierung in Höhe von TEUR 17.560 resultiert im Wesentlichen aus der Verwendung der Mittel für das operative Geschäft, die mit einer entsprechenden Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einhergeht.

(14) Eigenkapital

Die Veränderung des Eigenkapitals des DF Konzerns zum 30. Juni 2020 ist in der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Das Grundkapital des Konzerns ist in voller Höhe eingezahlt und beträgt zum Bilanzstichtag EUR 11.887.483 (Vorjahr TEUR 11.887). Es ist unverändert eingeteilt in 11.887.483 nennwertlose Stückaktien, die auf den Namen lauten.

Die ordentliche Hauptversammlung vom 30. Juni 2020 hat die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts, die die Hauptversammlung vom 6. Juli 2016 mit einer Befristung bis zum 6. Juli 2021 beschlossen hat, bis zum 30. Juni 2025 verlängert.

Die ordentliche Hauptversammlung vom 30. Juni 2020 hat die Erneuerung der Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals (Genehmigtes Kapital 2016), die die Hauptversammlung vom 6. Juli 2016 mit einer Befristung bis zum 6. Juli 2021 beschlossen hat, nicht gebilligt.

Bezüglich der Einzelheiten zu den beiden vorgenannten Sachverhalten verweisen wir auf die im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 enthaltenen Erläuterungen.

(15) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten nahezu ausschließlich Verpflichtungen aus im zweiten Quartal 2020 bezogenen Leistungen. Die Zunahme um TEUR 34 auf TEUR 377 (Vorjahr TEUR 343) betrifft im Wesentlichen noch ausstehende Abrechnungen im Zusammenhang mit der Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung.

(16) Sonstige kurzfristige Schulden

Die Reduzierung der sonstigen kurzfristigen Schulden von TEUR 1.092 zum 31. Dezember 2019 um TEUR 617 auf nun TEUR 475 ist im Wesentlichen auf den im Berichtszeitraum erfolgten Ausgleich der Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern zurückzuführen. Die zum Stichtag ausgewiesenen kurzfristigen Schulden betreffen überwiegend Tantiemeverpflichtungen mit TEUR 117, Abschluss- und Prüfungskosten mit TEUR 107 und Lohnsteuer in Höhe von TEUR 32.

(17) Vermögenswerte Gläubiger und Verbindlichkeiten Gläubiger

Die Vermögenswerte Gläubiger beinhalten den gesamten Massebestand der Gesellschaft. Die verteilungsfähige Masse umfasst im Wesentlichen Forderungen aus dem Forfaitierungsgeschäft vor Insolvenz und setzt sich wie folgt zusammen:

Vermögenswerte Gläubiger
in Tausend Euro
30.6.2020 31.12.2019
Restrukturierungsportfolio 802 841
Handelsportfolio 30 30
Bankguthaben 128 125
Gesamt 960 996

Das Handelsportfolio beinhaltet Forderungen des laufenden Forfaitierungsgeschäfts bis zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das Restrukturierungsportfolio betrifft überfällige und rechtsanhängige Forderungen gegen diverse Schuldner. Die Reduzierung des Restrukturierungs- und Handelsportfolios resultiert im Wesentlichen aus Fair Value-Anpassungen und aus der Auskehrung der im Rahmen der Verwertung des Handels- und Restrukturierungsportfolios zugeflossenen Zahlungsmittel.

Bei den Verbindlichkeiten Gläubiger handelt es sich um Verbindlichkeiten, die zur Insolvenztabelle angemeldet wurden.

Im ersten Halbjahr 2020 hat die Treuhänderin Auskehrungen in Höhe von TEUR 47 erhalten. Unter Verrechnung von Ausgaben, die im Wesentlichen aus der Rechtsverfolgung resultierten, haben sich die Verbindlichkeiten Gläubiger um einen Betrag von TEUR 36 verringert.

Gemäß Insolvenzplan erfolgt die Bedienung der nach dem Teilverzicht der Gläubiger verbleibenden Verbindlichkeiten ausschließlich in dem Maße, wie das zum Zeitpunkt der Feststellung des Insolvenzplans bestehende Vermögen der DF AG verwertet wird. Durch die Regelungen im Insolvenzplan gehen somit alle Chancen und Risiken aus der Verwertung der Vermögenswerte Gläubiger auf die Gläubiger über. Die Verbindlichkeiten Gläubiger können daher zu keinem Zeitpunkt höher sein als die Vermögenswerte Gläubiger. Um eine Rechnungslegungsanomalie ("accounting mismatch") zu vermeiden, erfolgt die Bewertung der Verbindlichkeiten Gläubiger zum, durch den durch die Wertentwicklung der Vermögenswerte bestimmten, beizulegenden Zeitwert (IAS 39.9b). Hieraus resultiert im Berichtszeitraum eine ergebniswirksame Wertänderung in Höhe von TEUR 30 (Vorjahresperiode TEUR 86).

IV. SONSTIGE ANGABEN

(18) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Der DF Konzern ist wie in der Vorperiode von den Angabepflichten des IAS 24 ausschließlich in Bezug auf Geschäfte mit Personen und Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss sowie mit den Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen (Vorstand und Aufsichtsrat) der DF Deutsche Forfait AG betroffen. Zum Bilanzstichtag sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und nicht konsolidierte Tochtergesellschaften als nahestehend anzusehen.

Herr Dr. Shahab Manzouri ist aufgrund seines Anteilsbesitzes eine Person mit maßgeblichem Einfluss. Herr Dr. Manzouri hat der DF GmbH im Februar 2019 ein Darlehen in Höhe von EUR 15,0 Mio. mit einer Mindestlaufzeit von drei Jahren zur Verfügung gestellt, das mit dem EURIBOR für 12 Monate zuzüglich 1,0 % und abzüglich etwaiger Guthabengebühren (Negativzins) zu verzinsen ist. Die DF GmbH hat im Berichtszeitraum Darlehenszinsen in Höhe von TEUR 14 als Aufwand erfasst und als sonstige kurzfristige Schuld zum 30. Juni 2020 bilanziert. Zum Bilanzstichtag waren insgesamt TEUR 15.039 ausstehend.

Geschäftsbeziehungen zu den nicht konsolidierten Tochtergesellschaften lagen im Berichtszeitraum nur in unwesentlichem Umfang vor.

(19) Besondere Ereignisse nach Ende der Berichtsperiode

Am 3. August 2020 ist der mit Zustimmung der Hauptversammlung vom 30. Juni 2020 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ("GAV") zwischen der DF AG und der DF GmbH durch Eintragung in das Handelsregister wirksam geworden und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2020. Bezüglich der Einzelheiten verweisen wir auf die Einladung zur Hauptversammlung und die ebenfalls auf der Homepage der Gesellschaft zugänglich gemachten weiteren Unterlagen zum GAV.

Die Anwendung des GAV führt dazu, dass der Jahresüberschuss der DF GmbH, vorbehaltlich einer Bildung oder Auflösung von Rücklagen und vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag, an die DF AG abzuführen ist. Für den Berichtszeitraum ergäbe sich eine Verringerung der Ertragsteuern und eine entsprechende Erhöhung des Konzernergebnisses um TEUR 819.

Weitere besondere Ereignisse nach dem Stichtag 30. Juni 2020 waren nicht zu verzeichnen.

Grünwald, 22. September 2020

Der Vorstand

BESCHEINIGUNG NACH PRÜFERISCHER DURCHSICHT

An die DF Deutsche Forfait AG

Wir haben den verkürzten Konzernzwischenabschluss – bestehend aus Konzern-Bilanz, Konzern-Gewinnund Verlustrechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzern-Kapitalflussrechnung, Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie ausgewählten erläuternden Anhangangaben – und den Konzernzwischenlagebericht der DF Deutsche Forfait AG, Grünwald, für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 30. Juni 2020, die Bestandteile des Halbjahresfinanzberichts nach § 115 WpHG sind, einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Die Aufstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses nach den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, und des Konzernzwischenlageberichts nach den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, eine Bescheinigung zu dem verkürzten Konzernzwischenabschluss und dem Konzernzwischenlagebericht auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht abzugeben.

Wir haben die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen, dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können, dass der verkürzte Konzernzwischenabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der Konzernzwischenlagebericht in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG aufgestellt worden sind. Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Befragungen von Mitarbeitern der Gesellschaft und auf analytische Beurteilungen und bietet deshalb nicht die durch eine Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da wir auftragsgemäß keine Abschlussprüfung vorgenommen haben, können wir einen Bestätigungsvermerk nicht erteilen.

Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der verkürzte Konzernzwischenabschluss der DF Deutsche Forfait AG, Grünwald, für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 30. Juni 2020 in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, oder dass der Konzernzwischenlagebericht in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG aufgestellt worden ist.

München, den 22. September 2020

Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Stephan Mauermeier Andreas Schuster Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2020 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Grünwald, 22. September 2020

Der Vorstand

DF Deutsche Forfait AG Hirtenweg 14 82031 Grünwald

Telefon +49 89 21 55 19 00 - 0 Telefax +49 89 21 55 19 00 - 9 E-Mail [email protected] Internet www.dfag.de

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