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DF Deutsche Forfait AG

Annual Report (ESEF) May 25, 2023

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DF Deutsche Forfait AG Seite 1 Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht der DF Deutsche Forfait AG für die Zeit vom 1. Januar 2022 – 31. Dezember 2022 I. Grundlagen des Konzerns (1) Geschäftsmodell des Konzerns (2) Ziele und Strategien (3) Steuerungssystem II. Wirtschaftsbericht (1) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen (2) Geschäftsverlauf a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage d) Auswirkungen des Ukrainekriegs und politischer Ereignisse (3) Finanzielle Leistungsindikatoren (4) Entwicklung der DF-Aktie III. Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289a HGB und § 315a HGB IV. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB Seite 2 V. Chancen- und Risikobericht (1) Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess (2) Risikomanagementsystem bezogen auf Geldwäsche und Terrorismus- finanzierung (3) Chancen (4) Risiken a) Ertragsrisiken b) Länder- und Adressrisiko c) Risiken aus Verstößen gegen Compliance, Geldwäsche- und/ oder Sanktionsbestimmungen und einem steigenden Nachhal- tigkeitsfokus d) Operative Risiken e) Dokumentäres Risiko f) Refinanzierungsrisiko g) Zusammenfassende Risikobeurteilung VI. Prognosebericht VII.Ergänzende Angaben für die DF Deutsche Forfait AG (1) Ertragslage (2) Vermögenslage (3) Finanzlage (4) Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unterneh- men (Abhängigkeitsbericht) Seite 3 I. Grundlagen des Konzerns (1) Geschäftsmodell des Konzerns Die DF-Gruppe ist ein Spezialist für Außenhandelsfinanzierungen und damit zusam- menhängende Dienstleistungen. Zu ihren Kunden zählen Exporteure, Importeure und andere Finanzunternehmen. Die DF-Gruppe hat sich mit ihren Produktlösungen aktuell auf die Länder des Nahen und Mittleren Ostens sowie insbesondere den Iran speziali- siert. Im Hinblick auf den Handel mit dem Iran konzentriert sie sich seit dem Sommer 2018 aus geschäftspolitischen Gründen ausschließlich auf humanitäre Güter. Das Produktportfolio der DF-Gruppe ist auf den geographischen Fokus und die spezi- fischen Kundenbedürfnisse abgestimmt. Sie bietet insbesondere den Marketing-Ser- vice an, bei dem nach eigener Compliance-Prüfung Geschäfte aus den Bereichen Nah- rungsmittel, Pharma und Healthcare an ihre strategischen Partner vermittelt werden, die diese dann abwickeln. Im Rahmen der Forfaitierung werden Forderungen unter Be- rücksichtigung individueller Risiken von der Deutsche Forfait GmbH angekauft. Der Konzern betreibt zudem das Inkasso von Außenhandelsforderungen, welches für die Region Naher und Mittlerer Osten über ihre tschechische Tochter DF Deutsche Forfait Middle East s.r.o. ausgeführt wird. Die DF Deutsche Forfait s.r.o. deckt das übrige ge- ographische Spektrum mit Schwerpunkt auf Emerging Markets innerhalb Osteuropas ab. Das Factoring-Geschäft wird ebenfalls von der in Prag ansässigen Tochtergesell- schaft vornehmlich tschechischen Kunden angeboten und erweitert das Produktportfo- lio der DF-Gruppe seit Ende 2020. Die DF-Gruppe akquiriert ihre Geschäfte durch den eigenen Vertrieb oder über Vermittler beziehungsweise strategische Partner in der Re- gel im Land des Importeurs. Daneben vertreibt die DF-Gruppe Beratungs- und Schu- lungsleistungen im Bereich Compliance, bei denen sie ihr länderspezifisches Know- how, ihr Netzwerk sowie ihre Compliance-Kompetenz vermarktet. Seite 4 Die Struktur der Produktlösungen, die im Berichtsjahr von der DF-Gruppe angeboten wurden, ist in der folgenden Grafik dargestellt. Zur weiteren Diversifizierung hat die DF-Gruppe ihr Produktportfolio durch das Ge- schäftsfeld Project Finance Activities erweitert, das im Berichtszeitraum erstmals zu den Erlösen beitrug. Hier liegt der Schwerpunkt auf Service- und Beratungsleistungen im Rahmen von Projektfinanzierungen, die auch über die Zielregion hinaus – vornehm- lich in Schwellenländern – angeboten werden. Damit wird die Geschäftstätigkeit der DF-Gruppe auch geographisch breiter gestreut. Neben der geografischen wird auch die produktseitige Diversifikation unter Berücksich- tigung der sich verändernden Gegebenheiten stetig vorangetrieben. Nach dem Bilanz- stichtag wurde das neue Produkt „Trading“ in das Portfolio der DF-Gruppe aufgenom- men, das auch im Hinblick auf die geänderten Marktbedingungen von dem Bereich Business Development entworfen und von der Abteilung Sales weiterentwickelt wurde. Hier tritt die DF-Gruppe in der Rolle des Händlers unter Wahrung der geltenden Com- pliance-Anforderungen mit den jeweiligen Kunden in direkten Kontakt und bietet ihnen in Bezug auf Liquidität als auch im Risikomanagement Lösungen an. Das Produkt Tra- ding wird durch die DF Deutsche Forfait Middle East s.r.o. vornehmlich in der Region Naher und Mittlerer Osten durchgeführt und beschränkt sich bislang auf den Handel mit Nahrungsmitteln. Das Geschäftsmodell der DF-Gruppe unterliegt rechtlichen, politischen sowie wirt- schaftlichen Einflussfaktoren, vor allem im Hinblick auf Sanktionen und Handelsbe- schränkungen. Insbesondere die Einhaltung von Restriktionen wird durch das unter- nehmensinterne und erfahrene Compliance-Team intensiv überwacht. Seite 5 Struktur der DF-Gruppe Die nunmehr in Köln ansässige DF Deutsche Forfait AG („DF AG“ oder „Gesellschaft“) ist die Holding- und Konzernobergesellschaft der DF-Gruppe. Die Gesellschaft hat ih- ren Sitz gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 18. August 2022 mit Wirkung zum 15. November 2022 von Grünwald bei München nach Köln verlegt. Die DF AG hat drei operative Tochtergesellschaften. Hierbei handelt es sich um die Deutsche Forfait GmbH in Köln („DF GmbH“), die DF Deutsche Forfait s.r.o. („DF s.r.o.“) sowie die DF Deutsche Forfait Middle East s.r.o. („DF ME s.r.o.“) in Prag, Tschechische Republik. Die DF GmbH konzentriert sich mit ihrem Produktangebot, das vor allem den Marketing Service, das Forfaitierungsgeschäft und das Inkasso von Außenhandelsforderungen sowie Beratungsleistungen umfasst, auf die Region Naher und Mittlerer Osten. Dane- ben erbringt sie Serviceleistungen für die anderen Gesellschaften der DF-Gruppe. Hierzu zählen unter anderem die Bereiche Rechnungswesen, Vertragsabwicklung, Compliance, Vertrieb und Risikomanagement. Bei den Tochtergesellschaften in Prag sind das Factoring-Geschäft, die Abwicklung einzelner Geschäfte, wie z.B. die Vergabe von Darlehen, der An- und Verkauf von So- lawechseln sowie Inkassotätigkeiten angesiedelt. Die DF ME s.r.o. konzentriert sich hierbei auf Transaktionen im Nahen und Mittleren Osten mit Schwerpunkt Iran; die DF s.r.o. deckt das übrige geographische Spektrum mit Schwerpunkt auf Emerging Mar- kets ab. Alle Tochtergesellschaften sind rechtlich selbständige Einheiten. Mitarbeiter: Mitarbeiterkapazitäten leicht gesunken Die DF-Gruppe beschäftigte im Geschäftsjahr 2022 einschließlich Vorstand durch- schnittlich 21 Mitarbeiter (Vorjahr 24 Mitarbeiter). Seite 6 (2) Ziele und Strategien Strategische Unternehmensziele Die DF-Gruppe erbringt ihre Leistungen vornehmlich durch Service- und Beratung im Bereich der Außenhandelsfinanzierung. Nach der Rückkehr in die Gewinnzone im Jahr 2019 und der darauffolgenden positiven operativen Entwicklung soll die nachhaltige Profitabilität der DF-Gruppe ausgebaut und die festgelegte Diversifizierungsstrategie wie in den vorangegangenen Geschäftsjahren weiterverfolgt werden. Hierdurch möchte die DF-Gruppe eine Steigerung der Attraktivität der Gesellschaft für Eigen- und Fremd- kapitalgeber sowie für potenzielle strategische Partner erreichen. Die Beständigkeit der Profitabilität soll durch die Vermarktung des Know-hows sowie die Erweiterung des Netzwerks der DF-Gruppe im Bereich Außenhandelsfinanzierungen und damit zusam- menhängenden Serviceleistungen insbesondere in der geographischen Zielregion des Nahen und Mittleren Ostens sowie Osteuropas mittel- bis langfristig erzielt werden. Die Strategie der DF-Gruppe stützt sich auf drei Säulen: Die Bereiche Nahrungsmittel sowie Medizin- und Pharmaprodukte stehen im Vorder- grund der Aktivitäten. Bei diesen Produktgruppen des humanitären Bereichs gibt es weiterhin eine hohe Nachfrage nach den Produktlösungen der DF-Gruppe. Um die Ab- hängigkeit von einem Markt zu verringern, plant die DF-Gruppe, die generierten Mittel für das Vorantreiben der geographischen Diversifizierung sowie der Erweiterung des Seite 7 Produktportfolios einzusetzen. Bei einem Eintritt in einen neuen Markt kann dann se- lektiv auf das bereits vorhandene Know-how sowie das bereits bestehende Netzwerk zurückgegriffen und dadurch die Erfolgschancen verbessert werden. Darüber hinaus sollen mit der Fokussierung auf ausgewählte Regionen Skaleneffekte erzielt werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die notwendige länderspezifische Expertise bei immer komplexeren Compliance-Vorschriften. Das Produktportfolio richtet sich vornehmlich nach den Kunden- und Marktbedürfnissen in den Zielregionen Naher und Mittlerer Osten sowie Osteuropa. Die bereits etablierten Inkasso- und Marketing Services, die neben der Vermittlung von Geschäften auch Be- ratungsleistungen im Compliance-Bereich beinhalten, bieten gewünschte Lösungen in der Außenhandelsfinanzierung der Zielregion. Zudem wurde im Vorjahr das Forfaitie- rungsgeschäft wiederbelebt. Das Factoring-Geschäft, das vornehmlich in Tschechien angeboten wird, ist ebenfalls fester Bestandteil des Produktportfolios. Der Einstieg in das Geschäftsfeld Project Finance Activities erweitert zusätzlich das Produktportfolio der DF-Gruppe, zudem wurde zu Beginn des Jahres 2023 der Geschäftsbereich Tra- ding etabliert, bei dem die DF-Gruppe selbst in der Rolle des Händlers im Bereich Nah- rungsmittel auftritt. Die dritte Säule der Strategie der DF-Gruppe bildet der Aufbau und die Etablierung strategischer Partnerschaften. Insbesondere im Hinblick auf die Marktbearbeitung und Geschäftsabwicklung im Iran-Geschäft profitiert die DF-Gruppe von der Zusammenar- beit mit der Saman Bank, ihrem lokalen Netzwerk sowie ihrem Know-how. Auch mit weiteren Banken strebt die DF-Gruppe eine langfristige Partnerschaft an, bei der sich die jeweiligen Stärken optimal ergänzen und eingespielte Prozesse zu einem schnellen und reibungslosen Ablauf bei der Abwicklung von Geschäften beitragen. Neben den beschriebenen mittel- und langfristigen wirtschaftlichen Zielen der DF- Gruppe liegt der Fokus nunmehr auch stärker auf der Definition ökologischer und sozi- aler Ziele und der angemessenen und sinnvollen Verankerung dieser Ziele in der Un- ternehmensstrategie und Unternehmensplanung. Seite 8 (3) Steuerungssystem Die DF-Gruppe steuert ihr Geschäft im Rahmen eines internen Steuerungssystems ei- nerseits über das akquirierte Geschäftsvolumen und die für die Produktlösungen zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel. Dies ist definiert als Summe der Nominalwerte aller in einer Berichtsperiode abgeschlossenen Geschäfte der Bereiche Marketing Ser- vice und Inkasso sowie der Nominalwerte aller in einer Berichtsperiode abgeschlosse- nen Factoringgeschäfte. Die Forfaitierungsgeschäfte fließen mit dem auf das Ge- schäftsjahr bezogenen durchschnittlichen Investitionsvolumen je Geschäft in das Ge- samtgeschäftsvolumen der DF-Gruppe mit ein. Neben dem Geschäftsvolumen ist das hieraus resultierende Rohergebnis für die DF-Gruppe eine wichtige interne sowie ex- terne Steuerungsgröße. Das Rohergebnis ergibt sich aus den Provisionserträgen der genannten Geschäftsarten abzüglich der direkt zuzuordnenden Aufwendungen. Schließlich stellt die DF-Gruppe in der internen sowie in der externen Berichterstattung auf das Ergebnis vor Steuern ab. Die zuvor genannten Steuerungsgrößen werden in einem internen monatlichen, standardisierten Reporting innerhalb der DF-Gruppe über- wacht, das an den Aufsichtsrat übermittelt wird. Darüber hinaus wird eine interne wö- chentliche Berichterstattung über die abgeschlossenen Geschäfte und den erzielten Ertrag sowie eine tägliche Liquiditätsübersicht erstellt. In der externen Berichterstattung stellt die DF-Gruppe neben dem Gesamtgeschäfts- volumen auf das Konzern-Rohergebnis und das Konzernergebnis vor Steuern ab. II. Wirtschaftsbericht (1) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Der weltweite Kampf gegen die Inflation, Russlands Krieg gegen die Ukraine und ein erneut starker Ausbruch der Corona-Pandemie in China haben die globale Wirtschaft im Jahr 2022 laut Word Economic Outlook stark belastet. Nach einem schwachen rea- len Bruttoinlandsprodukt (BIP) im ersten Halbjahr erholten sich die Mehrzahl der Volks- wirtschaften im weiteren Verlauf und legten ab dem dritten Quartal aufgrund einer stär- keren Nachfrage der privaten Haushalte sowie einer hohen fiskalpolitischen Unterstüt- zung wieder zu. Nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) von Ja- nuar 2023 ist die Weltwirtschaft im Gesamtjahr 2022 um 3,4 % im Vergleich zum Vor- jahr gewachsen. Insbesondere die Wirtschaftsleistung sowohl der Industrieländer (+ 2,7 %) und des Euro-Raums (+ 3,5 %) als auch die einiger Schwellen- und Entwick- lungsländer (+ 3,9 %) entwickelten sich in der Gesamtjahresbetrachtung stärker als noch im Juli 2022 angenommen. Innerhalb Europas stützten vor allem Spanien und Italien mit einem Wachstum in Höhe von 5,2 % und 3,9 % diesen Verlauf. Deutschlands Seite 9 BIP wuchs mit 1,9 % im Vergleich zu den anderen westeuropäischen Ländern deutlich langsamer. Unter den bedeutenden Schwellen- und Entwicklungsländern gab es hingegen teils er- hebliche Wachstumsunterschiede. So konnte die Wirtschaft in Indien (+ 6,8 %) laut Angaben des IWF besonders stark zulegen, während China aufgrund der harten Lock- downs (+ 3,0 %) sowie Subsahara-Afrika (+ 3,8 %) nur vergleichsweise schwache Zu- wächse verzeichneten. Russlands Wirtschaft entwickelte sich wegen der durch die Fol- gen des Einmarschs in die Ukraine mit -2,2 % im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Die für die DF-Gruppe bedeutende Region Osteuropa registrierte insgesamt einen Anstieg der Wirtschaftsleistung von 5,3 %, das tschechische Bruttoinlandsprodukt erhöhte sich innerhalb des Berichtszeitraums um 1,9 %. Im Mittleren Osten und Zentralasien lag das Wirtschaftswachstum 2022 mit 5,3 % hin- gegen über Vorjahresniveau (+ 4,5 %). Die für die DF-Gruppe wichtige Zielregion Iran war im vergangenen Jahr nach wie vor stark von den Auswirkungen der anhaltenden Sanktionen betroffen und verzeichnete ein geschätztes Wachstum von 3,0 % im Ver- gleich zum Vorjahr. Die weltweit herausfordernden Rahmenbedingungen wirkten sich auch auf den globa- len Handel aus. Das Handelsvolumen stieg gemäß des aktuellen IWF-Berichts um le- diglich 5,4 % an, nachdem der Welthandel im Vorjahr um 10,4 % gestiegen war, was allerdings auch an der pandemiebedingt niedrigeren Basis des vorangegangenen Jah- res lag. In Bezug auf die für die DF-Gruppe relevanten Branchen verzeichneten die jeweiligen Märkte in den letzten Jahren deutliche Steigerungen. Nach dem letzten statistischen Bericht 2021 der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) hat sich der monetäre Wert der weltweiten Lebensmittelexporte zwischen 2000 und 2020 nomi- nal um das 3,7-fache erhöht, von rund 380 Mrd. USD im Jahr 2000 auf knapp 1,42 Billionen USD im Jahr 2020, wobei in allen Lebensmittelgruppen ein starker Anstieg zu verzeichnen war. Auf Obst und Gemüse entfielen 20 % des Gesamtwerts der Lebens- mittelexporte, gefolgt von Getreide und Zubereitungen (14 %). Fisch und Fleisch hatten jeweils einen Anteil von 11 %. Nach vorläufigen Schätzungen der OECD deutet alles auf einen Anstieg der Gesund- heitsausgaben im Verhältnis zum BIP hin. Darin spiegeln sich sowohl die zusätzlichen Gesundheitsausgaben wider, die zur Bekämpfung von COVID-19 im Jahr 2020 erfor- derlich waren, als auch die Verringerung des BIP aufgrund von Einschränkungen der Wirtschaftstätigkeit. Auf der Grundlage der ersten Daten dürfte der durchschnittliche Anteil des BIP, der für die Gesundheit aufgewendet wird, innerhalb der Europäischen Union von 9,9 % im Jahr 2019 auf 10,9 % im Jahr 2020 angestiegen sein. Durch die fortlaufende Finanzierung von Impfprogrammen, Tests und die erhöhte Nachfrage nach Seite 10 Gesundheitsleistungen wird von einem weiteren Anstieg der Gesundheitsausgaben in den Folgejahren ausgegangen. Die DF-Gruppe als Außenhandelsfinanzierer mit den genannten geographischen Schwerpunkten war in den vergangenen Jahren kaum von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen und wird nur in geringer Weise von den Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie des Krieges in der Ukraine sowie den Protesten im Iran be- einflusst. Bei den für die DF-Gruppe wesentlichen Produktarten Nahrungsmittel, Pharma und Healthcare war die Nachfrage im Berichtszeitraum auf einem zum Ge- schäftsjahr 2021 unveränderten normalen Niveau. Jedoch hat sich der Schwerpunkt der Diversifizierungsstrategie durch die Sanktionen gegenüber Russland, unter ande- rem durch die USA und die EU, innerhalb Osteuropas verschoben. Unter der Berücksichtigung der wirtschaftlichen sowie geopolitischen Gegebenheiten ist die Geschäftsentwicklung der DF-Gruppe im Berichtsjahr 2022 günstig verlaufen. Vor allem im Vergleich zum Wirtschaftsverlauf im Euro-Raum sowie auch Deutschlands hat sich die DF-Gruppe operativ deutlich stärker entwickelt. Mit dem Produktlösungen Marketing Services, Forfaitierung und Inkasso Services ist die DF-Gruppe vornehmlich im Nahen und Mittleren Osten, insbesondere Iran, aktiv. Durch die erschwerte wirt- schaftliche Situation, aufgrund der bestehenden Sanktionen, bewegt sich die DF- Gruppe in einer Nische, die nur vereinzelte Mitbewerber zulässt. Mit der Produktlösung Factoring bedient die DF-Gruppe durch ihre in Prag ansässige Tochtergesellschaft vor- nehmlich kleine und mittelständische Unternehmen aus der Logistikbranche. Analog zu der Gesamtentwicklung im Factoring war aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage in- nerhalb Tschechiens auch das Volumen des Factoringgeschäfts der DF-Gruppe im Be- richtszeitraum rückläufig, jedoch wurde aus den einzelnen Geschäften durch eine ver- besserte Marge ein höherer Umsatz generiert als noch im Vorjahr. (2) Geschäftsverlauf a. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2022 hat die DF-Gruppe erneut ein positives Konzernergebnis von EUR 5,4 Mio. (Vorjahr EUR 6,8 Mio.) erwirtschaftet. Das Ergebnis nach Steuern basiert auf einem verbesserten operativen Konzerner- gebnis vor Steuern in Höhe von EUR 6,3 Mio. (Vorjahr EUR 5,5 Mio.), in welchem jedoch der letztjährige Steuereffekt aus der Bilanzierung latenter Steuern für den Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Verluste ausblieb. Das Geschäftsvolumen, das vornehmlich in der Zielregion Naher und Mittlerer Osten generiert wurde, verrin- Seite 11 gerte sich im Jahr 2022 auf EUR 145,8 Mio. (Vorjahr EUR 199,0 Mio.). Das im Ver- gleich zum Vorjahr geringere Geschäftsvolumen ist insbesondere darauf zurückzu- führen, dass die gleich gebliebene Nachfrage nach humanitären Gütern im Zielland Iran insbesondere wegen eingeschränkter Finanzmittel auf der Importseite sowie der weiterhin bestehenden US-Sanktionierung nicht vollumfänglich und dadurch in einem geringeren Maße als im vorangegangenen Geschäftsjahr erfüllt werden konnte. Das Geschäftsfeld Marketing Services, dessen Provisionserträge bereits in den Vorjahren wesentliche Umsatztreiber waren, generierte Erträge aus einem Vo- lumen auf ähnlichem Niveau von EUR 103,6 Mio. (Vorjahr EUR 105,9 Mio.). Darüber hinaus wurden Erträge aus dem Forfaitierungsgeschäft mit einem Volumen von EUR 34,1 Mio. (Vorjahr EUR 35,0 Mio.) und Factoringgeschäft, welches ebenfalls ein im Vergleich zum Vorjahr geringeres Geschäftsvolumen in Höhe von EUR 7,4 Mio. (Vorjahr EUR 19,0 Mio.) aufwies, generiert. Das Produkt Inkasso Service trug im Geschäftsjahr 2022 ebenfalls zu dem Ergebnis der Gesellschaft in Höhe von EUR 0,8 Mio. (Vorjahr EUR 0,7 Mio.) bei. Das Rohergebnis betrug EUR 10,6 Mio. nach EUR 9,3 Mio. im Vorjahr. Dies ist vor allem auf die, trotz des geringeren Geschäfts- volumens, gestiegenen Provisionserträge in Höhe von EUR 10,1 Mio. (Vorjahr EUR 9,2 Mio.) sowie die Erträge aus dem Forfaitierungsgeschäft in Höhe von EUR 0,8 Mio. (Vorjahr EUR 0,7 Mio.) zurückzuführen. Dies liegt vor allem an einem Anstieg der Margen in diesem Geschäft, der vornehmlich auf gestiegene Zinsen zurückzu- führen ist. Die Provisionserträge beinhalteten im Wesentlichen Erträge aus Bera- tungs- und Serviceleistungen im Bereich des Zahlungsverkehrs, die sich aus Mar- ketingerlösen (TEUR 9.841), Erträgen aus dem Factoringgeschäft (TEUR 229) und Erträgen aus Inkassotätigkeit (TEUR 44) zusammensetzen. Die sonstigen Erträge haben sich gegenüber dem Vorjahr von TEUR 308 auf TEUR 55 verringert. In diesen sind unter anderem Erträge aus Weiterbelastungen an die Treuhänderin und das Entgelt für die Verwertung von TEUR 29 enthalten. Die Verwaltungskosten, bestehend aus Personalaufwand, Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen, betrugen im Geschäftsjahr 2022 insgesamt TEUR 4.550 (Vorjahr TEUR 4.274). Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 2.400 verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 63. Der leichte Rückgang der Personalkosten bei steigendem operativem Geschäft ist auf die Optimierung der Personalstruktur zurückzuführen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- werte und Sachanlagen erhöhten sich um TEUR 14 auf TEUR 221. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen TEUR 1.929 und haben sich damit, insbeson- dere infolge gestiegener Kosten für Beratungsleistungen, die Hauptversammlung sowie erneut aufgenommener Reisetätigkeiten, um TEUR 325 gegenüber dem Vor- jahr erhöht. Seite 12 Das Finanzergebnis, resultierend aus Zinserträgen in Höhe von TEUR 620 und den entgegenstehenden Zinsaufwendungen über TEUR 401, belief sich im Geschäfts- jahr 2022 auf TEUR 220 (Vorjahr TEUR 111) und beinhaltete im Wesentlichen Er- träge aus Verzugszinsen aus dem Forfaitierungsgeschäft sowie Aufwendungen für unterhaltene Bankguthaben (Negativzinsen) und Zinsen für das Darlehen des Mehr- heitsgesellschafters der DF AG an die DF GmbH. Dabei ist die Entwicklung der Zins- last ausschließlich auf die Entwicklung des Leitzinses zurückzuführen. Insgesamt hat das Konzernergebnis vor Steuern vornehmlich aufgrund der positiven Ertragsentwicklung die Erwartungen der Gesellschaft zu Beginn des Geschäftsjah- res 2022 übertroffen. Das Konzernergebnis nach Steuern verringert sich trotz des stärkeren operativen Ergebnisses im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des steuerli- chen Effekts im Berichtsjahr 2021, der sich im Berichtszeitraum nicht wiederholt. b. Finanzlage Der operative Cash Flow der DF-Gruppe betrug im Geschäftsjahr 2022 EUR 16,2 Mio. (Vorjahr EUR -18,7 Mio.). Die wesentliche Ursache für den Anstieg ist die deut- liche Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR -10,0 Mio., nachdem sich diese im Vorjahr stichtagsbedingt um EUR 25,0 Mio. er- höht hatten, bei einem zurückgegangenen Konzernergebnis nach Steuern in Höhe von EUR 5,4 Mio. (Vorjahr EUR 6,8 Mio.). Der Cash Flow aus der Investitionstätig- keit belief sich auf TEUR -54 (Vorjahr TEUR -1.444) aufgrund geringerer Investitio- nen in langfristige Vermögenswerte der Gesellschaft. Der Cash Flow aus Finanzie- rungstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2022 EUR -0,2 Mio. (Vorjahr EUR -0,1 Mio.) und beinhaltet lediglich Tilgungsleistungen aus Leasingverbindlichkeiten. Dabei ist der Anstieg auf die im Vorjahr neu abgeschlossenen Leasingverpflichtungen zurück- zuführen. Die DF-Gruppe ist im abgelaufenen Geschäftsjahr zielkonform allen Zah- lungsverpflichtungen fristgerecht nachgekommen. Der Anstieg des Eigenkapitals der DF-Gruppe zum 31. Dezember 2022 auf EUR 27,6 Mio. (Vorjahr EUR 22,2 Mio.) ist auf das im Berichtsjahr erzielte Konzernergebnis zurückzuführen. Die Eigenkapi- talquote betrug 58,7 % (Vorjahr 54,5 %). Die Verbindlichkeiten Gläubiger erhöhten sich durch Bewertungseffekte zum Bilanzstichtag auf TEUR 31,4 (Vorjahr TEUR 28,9). Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 verfügte die DF-Gruppe neben dem Darle- hen des Mehrheitsgesellschafters der DF AG über EUR 15,0 Mio. über keine Ver- bindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten oder Kreditlinien bei Banken oder weiteren Personen. c. Vermögenslage Die Summe aller Vermögenswerte der DF-Gruppe betrug zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 insgesamt EUR 47,0 Mio. (Vorjahr EUR 40,7 Mio.). Die Aktivierung Seite 13 latenter Steuern von EUR 5,0 Mio. sowie die Sachanlagen über EUR 1,4 Mio., die im Wesentlichen die Nutzungsrechte der Büroflächen DF-Gruppe beinhalten, be- wegt sich auf Vorjahresniveau. Der Anstieg der Bilanzsumme ist vor allem auf die gestiegenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf EUR 23,6 Mio. (Vor- jahr EUR 7,0 Mio.) zurückzuführen. Gegenläufig entwickelten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 15,8 Mio. (Vorjahr EUR 25,7 Mio.); die anderen kurzfristigen Vermögenswerte stiegen von EUR 0,5 Mio. auf EUR 0,7 Mio. an. Die Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente so- wie der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind auf den Stichtag des Vorjahres zurückzuführen, an dem eine wesentliche Forderung gegenüber einem strategischen Partner gehalten wurde, welche zu diesem Stichtag nicht besteht. Die Vermögenswerte Gläubiger, die gemäß Insolvenzplan der DF AG aus den Gläubi- gern zuzurechnende Vermögenswerte aus dem Restrukturierungs- und Handel- sportfolio bestehen, betrugen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 TEUR 31,4 und verblieben im Vergleich zum Vorjahr auf ähnlichem Niveau. Die Vermögenslage der DF-Gruppe hat sich im Geschäftsjahr, wie schon im Vorjahr, positiv entwickelt. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gilt es zur Bereitstellung für das operative Geschäft im Verhältnis zur Bilanzsumme hochzuhalten, um auch kurzfris- tig Geschäftschancen nutzen zu können. d. Auswirkungen des Ukrainekriegs und politischer Ereignisse im Iran Der im Februar 2022 begonnene russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat welt- weit politisch sowie wirtschaftlich negative Auswirkungen. Da die DF-Gruppe jedoch keine direkten Kunden in Russland oder der Ukraine hat, gab es im Geschäftsjahr 2022 kaum Auswirkungen auf das operative Geschäft. Aktuell wird die geplante Er- weiterung in die GUS-Staaten seitens des Unternehmens ruhend gestellt, bis sich die politische Situation in dieser Region wieder entspannt hat. Seit September 2022 protestiert landesweit ein Teil der Bevölkerung gegen die ira- nische Regierung. Für die DF-Gruppe führten die Spannungen und Protestbewe- gungen zu einer kaum veränderten Marktsituation im Iran. Die Geschäftsführung beobachtet weiterhin diese Entwicklungen, um gegebenenfalls auf sich daraus er- gebende Veränderungen zu reagieren. Seite 14 (3) Finanzielle Leistungsindikatoren Die finanziellen Leistungsindikatoren der DF-Gruppe, in nicht priorisierter Abfolge, sind: ▪ Geschäftsvolumen ▪ Rohergebnis ▪ Konzernergebnis vor Steuern Als Geschäftsvolumen wird der Nominalwert der in einer Periode abgeschlossenen Ge- schäfte wie in Kapitel I. (3) beschrieben, bezeichnet. Nach Umsetzung der in Kapitel I. (2) Ziele und Strategien beschriebenen Maßnahmen soll mittelfristig ein Geschäftsvo- lumen in einem Zielkorridor von EUR 265,0 Mio. bis EUR 290,0 Mio. p.a. erreicht wer- den. Das Geschäftsvolumen lag im Berichtsjahr aufgrund der Einstellung des Administ- rative Services in 2021 und dem rückläufigen Volumen im Factoring-Geschäft mit EUR 145,8 Mio. unter den Erwartungen der Gesellschaft. Für das Jahr 2023 rechnet das Unternehmen mit einem gesamten Geschäftsvolumen aus den Geschäftsbereichen Marketing Service, Factoring sowie ein auf ein Jahr berechnetes Forfaitierungsvolumen von EUR 134,9 Mio. und damit auf Vorjahresniveau. Darüber hinaus soll mit dem neuen Geschäftsfeld Trading ein auf das Jahr berechnetes zusätzliches Geschäftsvolumen erzielt werden. Ein weiterer finanzieller Leistungsindikator ist das bereits in Kapitel I. (3) beschriebene Rohergebnis. Dies soll mittelfristig die Schwelle von EUR 13,0 Mio. erreichen. Unter der Berücksichtigung der wirtschaftlichen und geopolitischen Gegebenheiten ist die Geschäftsentwicklung der DF-Gruppe im Berichtsjahr 2022 insgesamt positiv ver- laufen. Das im zweiten Halbjahr 2022 angepasste Ziel, ein im Vergleich zum Vorjahr stark erhöhtes Rohergebnis und Konzernergebnis vor Steuern zu erzielen, wurde im Geschäftsjahr 2022 mit EUR 10,6 Mio., respektive EUR 5,4 Mio., erreicht. Aufgrund der positiven Ertragsentwicklung wurden die Erwartungen zudem übertroffen. Seite 15 (4) Entwicklung der DF-Aktie Das Börsenjahr 2022 war geprägt von den Auswirkungen der geopolitischen Krise und der geldpolitischen Entwicklung innerhalb Europas. Nach einem starken Beginn in das Jahr erreichte der Leitindex DAX im Januar sein Allzeithoch bei über 16.270 Punkten und fiel mit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine zunächst um rund 21 %. Auf die darauffolgende hohe Inflation reagierte die Europäische Zentralbank mit einer Erhö- hung des Leitzinssatzes, was sich bis Jahresende auf die Entwicklung des Aktienmark- tes niederschlug. Der DAX verlor im Berichtszeitraum rund 12 %. Der Auswahlindex für Small Caps SDAX verzeichnete einen Kursrückgang von 29%, der Branchenindex DAXsector Financial Service schloss mit -35%. Die Aktie der DF Deutsche Forfait AG hat sich im Berichtsjahr 2022 insgesamt positiv entwickelt. Nach einem leichten Kursrückgang im ersten Quartal stieg die Aktie mit Ver- öffentlichung des Konzernergebnisses an und erreichte ihr Jahreshoch im September bei EUR 2,36. Grund hierfür war die Ad-hoc-Meldung bezüglich des unerwartet starken Konzernergebnisses im ersten Halbjahr 2022. Im darauffolgenden Zeitraum entwickelte sich die Aktie zwar phasenweise rückläufig, schloss am 30. Dezember 2022 mit einem Kurs von EUR 1,96 deutlich im Plus. Dies entspricht einer Steigerung um rund 17 % gegenüber dem Jahresbeginn und liegt somit deutlich über dem rückläufigen Markt- und Branchentrend. Die stichtagsbezogene Marktkapitalisierung der DF Deutsche Forfait AG am 31. De- zember 2022 betrug EUR 23,3 Mio. (Vorjahr: EUR 19,3 Mio.). Im Verlauf des Berichts- zeitraums wurden insgesamt 923.357 Aktien über die Börse Frankfurt sowie XETRA gehandelt, was einem durchschnittlichen Tagesumsatz von 3.621 Aktien entspricht. Seite 16 Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289a HGB und § 315a HGB (1) Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Am 31. Dezember 2022 betrug das gezeichnete Kapital der Gesellschaft EUR 11.887.483,00, eingeteilt in 11.887.483 auf den Namen lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Es existiert keine andere abweichende Aktien- gattung. Jede Aktie hat ein Stimmrecht. (2) Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen Dem Vorstand sind keine Beschränkungen im Hinblick auf die Übertragung der Aktien oder die Ausübung der Stimmrechte bekannt, auch nicht solche aus Ver- einbarungen zwischen Aktionären. (3) Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten Die direkten und indirekten Beteiligungen am gezeichneten Kapital (Aktionärs- struktur), die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind im Anhang zum Jahres- abschluss bzw. im Konzernanhang zum Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 dargestellt. (4) Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. (5) Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben Eine Stimmrechtskontrolle von Arbeitnehmern, die am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben, besteht nicht. (6) Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der Satzung Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand mindestens aus zwei Per- sonen; der Aufsichtsrat kann eine höhere Zahl festlegen und stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 84 Abs. 2 AktG bzw. gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzen- den oder zum Sprecher des Vorstands und ein weiteres Mitglied zu dessen Stellvertreter ernennen. Vorstandsmitglieder werden gemäß § 84 AktG durch den Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse gemäß § 11 Abs. 4 der Satzung mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmen- gleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Änderungen der Satzung bedürfen gemäß § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlus- ses der Hauptversammlung, der gemäß § 179 Abs. 2 AktG einer Mehrheit be- darf, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Seite 17 Grundkapitals umfasst, soweit die Satzung keine andere Kapitalmehrheit vor- sieht. Soweit eine Änderung des Unternehmensgegenstandes betroffen ist, darf die Satzung jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen. Die Satzung der Gesellschaft macht in § 18 Abs. 1 von der Möglichkeit der Abweichung ge- mäß § 179 Abs. 2 AktG Gebrauch und sieht vor, dass Beschlüsse, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, grundsätzlich mit einfa- cher Stimmenmehrheit und, sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschluss- fassung vertretenden Kapitals gefasst werden. Der Aufsichtsrat ist nach § 13 Abs. 3 der Satzung befugt, Satzungsänderungen zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen. (7) Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen Erwerb und Verwendung eigener Aktien Die Hauptversammlung vom 30. Juni 2020 hat folgende Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien beschlossen: „a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 30. Juni 2025 bis zu 1.180.000 Stück eigene Aktien zu erwerben. Der Erwerb darf nur über die Börse erfolgen. Dabei darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion am Han- delstag ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wert- papierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. b) Die Ermächtigung kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch von der Gesellschaft beauftragte Dritte ganz oder in mehreren Teilbeträ- gen im Rahmen der vorgenannten Beschränkungen ausgeübt werden. Die Ermächtigung kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbe- sondere in Verfolgung eines oder mehrerer der in lit. c), d), e), f) und g) genannten Zwecke ausgeübt werden. Erfolgt die Verwendung zu einem oder mehreren der in lit. c), d), e) oder f) genannten Zwecke, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. c) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächti- gung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft zum Zeit- punkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Be- trag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht Seite 18 übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Lauf- zeit dieser Ermächtigung im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Aus- schluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgege- ben werden. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejeni- gen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandelan- leihen ausgegeben werden, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. d) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächti- gung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligun- gen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwer- ben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen. e) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächti- gung erworbenen eigenen Aktien zu nutzen, um Verpflichtungen der Ge- sellschaft aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen zu erfüllen, welche die Gesellschaft bis zum 6. Juli 2021 aufgrund der von der Haupt- versammlung 2016 beschlossenen Ermächtigung des Vorstands aus- gibt. f) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächti- gung erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungs- beschluss einzuziehen. Die Einziehung kann auch ohne Kapitalherab- setzung durch Anpassung des anteiligen Betrages der übrigen Stückak- tien am Grundkapital der Gesellschaft erfolgen. g) Von den Ermächtigungen in lit. c), d), e) und f) darf der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch machen. Der Aufsichtsrat wird im Fall der lit. f) zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. Im Übrigen kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass Maßnah- men des Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen. h) Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 6. Juli 2016 be- schlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien wird aufgehoben.“ Seite 19 (8) Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen. (9) Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Über- nahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sind Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebotes mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeit- nehmern getroffen sind. IV. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB Die nach § 289f HGB und § 315d HGB für börsennotierte Aktiengesellschaften gefor- derte Erklärung zur Unternehmensführung wurde im April 2023 abgegeben und auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Corporate Governance (https://dfag.de/investor-relations/corporate-governance/) eingestellt. Seite 20 V. Chancen- und Risikobericht (1) Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess Die DF AG ist die Holding- beziehungsweise Konzernmuttergesellschaft der DF- Gruppe. Hinsichtlich der Konzernstruktur und der Aufgaben innerhalb der DF-Gruppe wird auf die Darstellung in Kapitel I. (1) verwiesen. Die Liquiditätsplanung für die DF-Gruppe, die DF AG, die DF GmbH, die DF s.r.o. und die DF ME s.r.o. wird täglich auf Basis aktueller Kontoauszüge erstellt. Diese umfasst die erwarteten Ein- und Auszahlungen aus dem operativen Geschäft. Für die jeweils folgenden ein bis zwei Wochen erfolgt die Liquiditätsplanung auf Tagesbasis, für die nächsten zwei Monate auf Wochenbasis und anschließend auf Monatsbasis. Die Risikosteuerung und -überwachung erfolgt auf Basis eines detaillierten, schriftlich fixierten Risikomanagementsystems. Die Länderlimite werden jeweils einmal im Jahr vom Aufsichtsrat beschlossen. Innerhalb der Länderlimite kann der Vorstand gemäß einer mit dem Aufsichtsrat abgestimmten Kompetenzregelung eigenständig Adressrisi- ken eingehen. Das Rechnungswesen ist für die Kontenpläne, die Kontierungsrichtlinie sowie alle buchhalterischen Anforderungen und Prozesse innerhalb der DF-Gruppe verantwort- lich. Dabei werden länderspezifische Anforderungen und Gesetze berücksichtigt. Der Konsolidierungskreis umfasst derzeit neben der DF AG die Tochtergesellschaften DF GmbH, DF s.r.o. und DF ME s.r.o. Die Buchführung für die DF AG und die DF GmbH erfolgt durch das Rechnungswesen in Köln. Bei der DF s.r.o. und der DF ME s.r.o. erfolgt die Buchführung durch einen lokalen externen Dienstleister, der insbesondere bei der Erstellung der Jahresabschlüsse eng durch das zentrale Rechnungswesen in Köln begleitet wird. Für die Finanzbuchhaltung wird eine Standardsoftware eingesetzt, die zentral auf dem Server in Köln installiert ist. Die DF s.r.o. sowie die DF ME s.r.o. verfügen über einen Online-Zugriff. Das zentrale Rechnungswesen in Köln hat damit fortlaufend Einblick in die Buchhaltung der Prager Gesellschaften. Durch entsprechende Softwareberechti- gungen ist jedoch gleichzeitig sichergestellt, dass die DF s.r.o. und die DF ME s.r.o. ausschließlich auf ihren eigenen Buchungskreis zugreifen können. Entsprechend dem Datensicherungskonzept der DF-Gruppe erfolgt eine tägliche Sicherung der laufenden Buchhaltung. Zur Absicherung des Betriebsrisikos der EDV sind Back-Up-Systeme vor- handen. Die Erstellung des Konzernabschlusses einschließlich der Durchführung der Konsoli- dierungsmaßnahmen erfolgt durch das zentrale Rechnungswesen in Köln auf Basis der Seite 21 von den lokalen Abschlussprüfern geprüften IFRS-Packages der in den Konsolidie- rungskreis einbezogenen Einheiten. Die Anforderungen an Inhalt und Umfang des IFRS-Packages werden zu Beginn der Konzernabschlussprüfung mit dem Konzernab- schlussprüfer abgestimmt. Das interne Kontrollsystem berücksichtigt die Besonderheiten der Geschäftstätigkeit der DF-Gruppe. Die Wirksamkeit des Systems wird regelmäßig durch die Abteilungen Rechnungswesen und Compliance überprüft. (2) Risikomanagementsystem bezogen auf Geldwäsche und Terrorismusfinan- zierung Aufgrund ihres projektbezogenen Geschäftsmodells kontrahieren die DF AG, die DF GmbH, die DF s.r.o. sowie die DF ME s.r.o. mit einer Vielzahl von Geschäftspartnern in unterschiedlichen Ländern (Verkäufer und Käufer von Außenhandelsforderungen, Sicherungsgeber in Form von Banken und/oder Kreditversicherungen, externe Ver- mittler, Dienstleister bei der steuerlichen und rechtlichen Prüfung, Umsetzung und Ab- wicklung der verschiedenen Transaktionen in den Bereichen Forfaitierung, Factoring, Ankaufszusagen, Vermittlungsgeschäft, Inkasso). Die DF-Gruppe ist daher Compli- ance-Risiken ausgesetzt. Verstöße gegen das Geldwäschegesetz, EU- beziehungsweise US-Sanktionsrichtli- nien oder gegen sonstige Gesetze zur Verhinderung von Wirtschaftskriminalität können erhebliche negative Auswirkungen auf die operative Geschäftstätigkeit sowie die Ver- mögens-, Finanz- und Ertragslage der einzelnen Gesellschaften der DF-Gruppe und/oder der DF-Gruppe als Ganzes haben. Insbesondere besteht das Risiko (a.), dass für das operative Geschäft der einzelnen Gesellschaften der DF-Gruppe und/oder der DF-Gruppe als Ganzes essenzielle Vertragspartner/Dienstleister (vorübergehend) auf- grund eigener interner und/oder gesetzlicher Vorgaben keine Geschäfte mit einzelnen Gesellschaften der DF-Gruppe und/oder der DF-Gruppe als Ganzes (mehr) tätigen dür- fen oder können. Dies umfasst sowohl den An- und Verkauf von Forderungen, die In- kassierbarkeit von Forderungen als auch die Erbringung von Dienstleistungen für ein- zelne Gesellschaften der DF-Gruppe. Darüber hinaus besteht (b.) ein Risiko in der Ver- hängung von Strafen und Bußgeldern und (c.) ein Risiko eines möglichen Reputations- verlustes im Falle von schuldhaften Verletzungen oder Verstößen gegen diese Vor- schriften. Zur Vermeidung beziehungsweise Minimierung der vorgenannten Compliance-Risiken hat die DF-Gruppe interne Sicherungsmaßnahmen und Kontrollen implementiert. In Zusammenarbeit und Abstimmung mit externen Beratern wird in regelmäßigen Ab- ständen das konzernweite Compliance-System der DF-Gruppe weiterentwickelt, um Seite 22 ihrer Verantwortung gerecht zu werden und um den Geschäftserfolg zu sichern. Das Compliance-System umfasst insbesondere (a.) Prozesse zur Identifizierung ihrer Ge- schäftspartner, (b.) die Sensibilisierung und regelmäßige zielgerichtete Schulung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der in den Vertrieb eingebundenen externen Be- rater der DF-Gruppe in Hinblick auf den Code of Conduct der Gesellschaft und die Wichtigkeit von Compliance, Transparenz und Integrität für das Geschäft der DF- Gruppe, (c.) eine gut ausgebildete Compliance-Abteilung sowie ein Compliance Komi- tee und Bestellung eines Geldwäschebeauftragten, sowie (d.) zusätzlich die REFINITIV World-Check-One-Software zur tiefergehenden Prüfung neuer und potentieller Ge- schäftspartner beziehungsweise der an der potenziellen Transaktion beteiligten Par- teien vor Geschäftsabschluss. Bei der DF AG ist ein Compliance Committee eingerichtet, das sich mit der Umsetzung des unternehmensinternen Code of Conduct befasst. Im Hinblick auf ESG-Anforderun- gen (Environmental, Social and Governance) umfasst der Code of Conduct bereits As- pekte der unternehmerischen Sozialverantwortung und der guten Unternehmensfüh- rung. An einer Erweiterung des Compliance-Systems und des Code of Conduct im Hin- blick auf nachhaltigkeits- und umweltorientierte Ziele wird gearbeitet. Anhand von generierten Ergebnisprotokollen aus vorgenannten Prüfungen erfolgt in Zweifelsfällen eine manuelle Überprüfung einzelner Parteien. Eine regelmäßige Aktu- alisierung der Datenbank stellt sicher, dass auch während der Haltedauer einer Forde- rung die (Neu-)Aufnahme einer am Grundgeschäft beteiligten Partei auf eine der Sank- tionslisten erkannt wird. Integraler Bestandteil des Compliance-Systems der DF-Gruppe sind auch die nach dem Geldwäschegesetz vorgeschriebenen Prüfungen. Die DF AG und ihre Tochter- gesellschaften führen ihre Geschäfte in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Vorschriften zur Geldwäscheprävention. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist für die DF-Gruppe von zentraler Bedeutung. Das Management und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DF-Gruppe sind zur Einhaltung dieser Standards verpflichtet. Die „Anti- Geldwäsche-Richtlinie“ ist, neben der „Anti-Korruptions-Richtlinie“, Bestandteil des all- gemeinen Compliance-Programms der DF-Gruppe und findet neben den sonstigen Verpflichtungen der DF-Gruppe bei der Anbahnung und Abwicklung von Verträgen (ins- besondere nach der bestehenden „Economic Sanctions Compliance Policy“) Anwen- dung. Die Verantwortung für den Bereich der Kundenidentifizierung zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie für die Einhaltung von Wirt- schaftssanktionen obliegt der Compliance-Abteilung und dem Compliance Komitee, die beide strikt getrennt von Markt und Marktfolge agieren und in dieser Funktion direkt an den Gesamtvorstand berichten. Seite 23 Zu Beginn einer Geschäftsbeziehung erfolgen im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung die Identifizierung des Geschäftspartners und des wirtschaftlich Berechtigten (Know- Your-Customer-Prinzip), die Informationsbeschaffung zum Geschäftszweck, die Ab- klärung eines möglichen PEP-Status (politisch exponierte Person) sowie weitere geld- wäscherelevante Prüfungen. Je nach Risikoprofil des Geschäftspartners verlangt die DF-Gruppe gegebenenfalls weitere Überprüfungen. Eine Verpflichtung der DF-Gruppe zur Übernahme eines Risi- kos im Rahmen einer bestimmten Transaktion erfolgt daher erst, wenn die Identität des Geschäftspartners zweifelsfrei feststeht, sämtliche Fragen nach dem Geldwäschege- setz entsprechend zufriedenstellend beantwortet sind und keine relevanten Sanktionen gegen den Geschäftspartner sowie dessen wirtschaftlich Berechtigten vorliegen. Auch die Auszahlung eines Geschäftes erfolgt erst, nachdem die transaktionsbezogenen Do- kumente sowie die involvierten Parteien zufriedenstellend auf Compliance-relevante Umstände überprüft worden sind. Anschließend erfolgt eine Überwachung der laufen- den Geschäftsbeziehung. (3) Chancen Für das laufende Geschäftsjahr 2023 sieht die DF-Gruppe ihre hauptsächlichen Chan- cen in der weiteren Vermarktung ihrer Produkte Marketing Services, Forfaitierung und Factoring sowie dem neu eingeführten Produkt Trading. Mit diesen Produkten konzentriert sich die DF-Gruppe weiterhin im Wesentlichen auf den Handel mit sanktionsbefreiten humanitären Gütern wie Nahrungsmittel, Pharma und Healthcare. Die Nachfrage nach diesen Gütern und den speziell dafür entwickelten Produktdienstleistungen der DF-Gruppe ist auf Seiten der Importeure und Exporteure hoch. Die DF-Gruppe hat mit ihren Produkten Marketing Services, Forfaitierung und Factoring 2022 den wesentlichen Teil ihres Umsatzes erwirtschaftet und geht davon aus, dass dies auch im laufenden Geschäftsjahr 2023 der Fall sein wird. Für das Jahr 2023 ergeben sich für die DF-Gruppe im Vergleich zum Jahr 2022 gute Chancen, das Geschäftsvolumen insbesondere mithilfe des neuen Produkts Trading erheblich zu steigern. Hierbei kauft die DF-Gruppe Exportgüter im Bereich Nahrungs- mittel und verkauft diese im Importland. Die Flexibilität im Hinblick auf die Entwicklung neuer Produkte und das rechtzeitige Erkennen von Marktchancen zeichneten die DF- Gruppe auch im Geschäftsjahr 2022 aus. Zusammen mit dem langjährigen Know-how im Bereich Trade Finance und dem regelmäßig überprüften Compliance-System erge- ben sich für die DF-Gruppe gute Chancen für eine Ausweitung der Geschäftstätigkei- ten. Im Bereich Project Finance Activities hat sich der DF-Gruppe seit dem Geschäfts- jahr 2021 ein weiteres Geschäftsfeld eröffnet, in welches das Know-how des Bereichs Business Development in Kombination mit bestehenden Kompetenzen der DF-Gruppe Seite 24 einfließen kann. Die Abteilung Business Development wurde weiter verstärkt und ar- beitet intensiv an der Erschließung neuer Geschäftsfelder. Im Fokus stehen Projekte im Energie-, Agrar- und Industriesektor. Schließlich kann die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im politischen und regulatorischen Umfeld, beispielsweise die Transformation von der Nutzung fossiler Energiequellen hin zur Nutzung erneuerbarer Energien, positive Auswirkungen auf In- vestitionen in der Industrie haben, die im Ergebnis auch das Wachstum der Märkte der DF-Gruppe unterstützt und fördert. Seite 25 (4) Risiken Bei der Darstellung der Risiken ist zwischen Alt- und Neugeschäft zu unterscheiden. Das sogenannte Altgeschäft betrifft die in den Vermögenswerten der Gläubiger enthal- tenen Forderungen des Restrukturierungs- und Handelsportfolios. Die Chancen und Risiken aus der Verwertung dieser Forderungen liegen gemäß den Regelungen des Insolvenzplanes ausschließlich bei den Insolvenzgläubigern. Die im Folgenden be- schriebenen Risiken gelten grundsätzlich sowohl für das Alt- als auch für das Neuge- schäft, jedoch mit unterschiedlichen Auswirkungen für die DF-Gruppe, da die DF- Gruppe nur für das Neugeschäft das Risiko trägt. Erlöse werden hauptsächlich mit den Produkten Marketing Services, Forfaitierung, Factoring, Inkasso-Services und seit 2023 auch mit Trading erzielt. Daraus ergeben sich im laufenden Geschäftsjahr im We- sentlichen Länder- und Adressrisiken, Ertragsrisiken, gefolgt von Compliance- und ope- rativen Risiken, die in der Risikokarte der DF-Gruppe nach Schadenspotential und Ein- trittswahrscheinlichkeit klassifiziert sind. a. Ertragsrisiken Risiken für die Ertragslage bestehen - neben marktbedingten Nachfragerückgängen - vor allem in der Abhängigkeit von einzelnen Kunden und Branchen. Um erfolgreich zu sein, muss die DF-Gruppe in jedem Geschäftsjahr einen großen Teil ihres Geschäfts neu akquirieren, da sie nicht über ein Investmentportfolio ver- fügt, das Jahr für Jahr wiederkehrende Erträge generiert. Für die erfolgreiche Gewinnung von Neugeschäften ist neben dem Angebot von marktgerechten Produkten mit wettbewerbsfähigen Preisen auch ein gutes Netz- werk auf der Angebots- und Nachfrageseite entscheidend. Wenn wichtige Ge- schäftspartner – wie Vermittler oder Banken – auf der Angebots- und/oder der Nach- frageseite ganz oder teilweise ausfallen, besteht die Gefahr eines gravierenden Rückgangs des Geschäftsvolumens und infolgedessen eines Gewinneinbruchs. Dieses Risiko ist für die DF-Gruppe aufgrund der Konzentration auf eine begrenzte Zielregion mit einer geringen Anzahl wichtiger Geschäftspartner vergleichsweise hoch. Im Geschäftsjahr 2022 hielten die politischen Spannungen zwischen den USA und dem Iran an. Seit September 2022 protestiert landesweit ein Teil der Bevölkerung gegen die iranische Regierung. Für die DF-Gruppe führten die Spannungen und Protestbewegungen zu einer kaum veränderten Marktsituation im Iran. Infolgedes- sen blieben im Vergleich zum Vorjahr die erzielten Geschäftsvolumen im Bereich der humanitären Güter (Nahrungsmittel und Medizin) mit dem Marketing Service und der Forfaitierung bei steigenden Margen auf stabilem Niveau. Aufgrund der angebo- tenen Produkte und der Komplexität des Geschäfts ist die DF-Gruppe auf die Zu- Seite 26 sammenarbeit mit wenigen ausgewählten, ebenfalls spezialisierten Partnern ange- wiesen. Hier ist insbesondere die Kooperation mit der Saman Bank zu nennen. Die Stärke der Spezialisierung des Geschäftsmodells der DF-Gruppe und die enge Zu- sammenarbeit mit spezialisierten und eingespielten Partnern stellen auch ein Kon- zentrationsrisiko dar. Neben dem Ausfall bedeutsamer Geschäftspartner kann auch der Ausfall eines wichtigen Landes oder einer Region aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen zu einem Gewinneinbruch führen. Durch ein Moratorium eines Landes oder die Auf- nahme eines Landes auf die EU-Sanktionsliste und/oder die Sanktionsliste der Ver- einigten Staaten von Amerika kann vorübergehend das Geschäftsvolumen mit die- sem Land stark zurückgehen oder gänzlich ausfallen. Die DF-Gruppe ist aufgrund ihres geographischen Fokus diesem Risiko weitaus stärker ausgesetzt als ein geo- graphisch breit diversifiziertes Unternehmen, profitiert auf der anderen Seite aber wie bereits dargestellt von den Chancen einer Spezialisierung. Sollte aufgrund einer weiteren politischen oder militärischen Eskalation oder anderer Ereignisse ein wichtiger Partner der DF-Gruppe oder ein wichtiges Land bezie- hungsweise eine wichtige Region ausfallen, kann dies zu einer Beeinträchtigung der Geschäftsentwicklung der DF-Gruppe führen. Das Risiko hängt dabei maßgeblich vom Partner und der Dauer des Ausfalls ab. Im Hinblick auf die Diversifizierung plant die DF-Gruppe, den geographischen Fokus auf weitere Länder im Nahen und Mittleren Osten und in Osteuropa auszuweiten. Auch wenn der Eintritt in einen neuen Markt immer mit Risiken verbunden ist, ist die DF-Gruppe davon überzeugt, damit die Ertragsbasis zu vergrößern. Sollte das Atomabkommen (JCPOA) mit dem Iran vollständig, d.h. nicht nur durch die USA, sondern auch durch die anderen Partner und/oder den Iran aufgekündigt werden oder es zu einer militärischen Auseinandersetzung zwischen den USA und dem Iran kommen, hätte dies voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf das Geschäft der DF-Gruppe mit dem Iran und die DF-Gruppe insgesamt. Die DF-Gruppe beobachtet insbesondere mit Blick auf die USA sorgfältig die politisch-diplomatische Perspektive des JCPOA. Die anhaltenden Proteste im Iran können zu einem Umsturz der Regierung führen. In diesem Fall kann es zu einem vorübergehendem Geschäftsstillstand kommen. Die DF-Gruppe hält es jedoch für unwahrscheinlich, dass es zu einem Umsturz kom- men wird. Der Krieg in der Ukraine führt weiterhin zu einer angespannten Lage des Nahrungs- mittelangebots und zu erhöhten Preisen bei Nahrungsmitteln sowie bei Öl und Gas. Damit verbunden ist für die DF-Gruppe ein weiteres Jahr hoher Provisionserträge aus Marketing Services und Forfaitierung. Denn der Iran als Ölexporteur kann unter Seite 27 diesen Voraussetzungen den Import von Nahrungsmitteln gewährleisten. Unser Pro- dukt Factoring hingegen, welches ausschließlich die DF-Tochtergesellschaft in Prag anbietet, konzentriert sich aufgrund der kriegerischen Handlungen nur noch auf Län- der, die nicht unmittelbar von diesem Krieg betroffen sind. Dies könnte im laufenden Jahr die Factoring-Erträge auf Vorjahresniveau halten. Wie in folgendem Abschnitt b. Länder- und Adressrisiko ausgeführt wird, hat auch die DF-Gruppe überfällige Forderungen in ihren Büchern, u. a. Forderungen, die zu den Vermögenswerten der Insolvenzgläubiger gehören. Durch die Regelungen im Insolvenzplan gehen alle Chancen und Risiken aus der Verwertung der zum Zeit- punkt der Genehmigung des Insolvenzplans bestehenden Vermögenswerte inklu- sive der überfälligen Forderungen auf die Bestandsgläubiger der DF AG über. Dies gilt analog für das Risiko der mit der Beitreibung der überfälligen Forderungen ver- bundenen Rechts- und Beratungskosten. Die im Restrukturierungsportfolio verblie- benen Vermögenswerte zur Verwertung sind zum 1. Januar 2021 an die DF AG zurückgefallen und werden von dieser zu Gunsten der Gläubiger so weit wie möglich verwertet. Ein Ertragsrisiko aufgrund noch anfallender Rechts- und Beratungskosten ist äußerst unwahrscheinlich, da die DF AG zu diesem Zeitpunkt von der Treuhän- derin TEUR 120 als einmaligen Administrationskostenvorschuss erhalten hat. Die- ser Betrag wird als vollumfänglich ausreichend angesehen. b. Länder- und Adressrisiko Die DF-Gruppe konzentriert sich entsprechend ihres Geschäftsmodells und ihrer Strategie auf den Nahen und Mittleren Osten sowie Schwellen- und Entwicklungs- länder. Diese Länder weisen in der Regel eine geringere politische, ökonomische, soziale und wirtschaftliche Stabilität auf als Industrieländer. Im Falle einer wirtschaft- lichen und/oder politischen Krise oder aufgrund von nicht beeinflussbaren Entschei- dungen der jeweiligen Machthaber/Regierungen kann dies die Transferfähigkeit be- ziehungsweise Transferbereitschaft des entsprechenden Landes in Bezug auf Zah- lungen – insbesondere in Fremdwährung – stark beeinträchtigen. Im Extremfall sind Zahlungen in Fremdwährung durch die Einführung entsprechender rechtlicher Best- immungen (Devisenbewirtschaftung) nicht mehr oder nur noch mit vorheriger staat- licher Genehmigung (z. B. durch die jeweilige Zentralbank) möglich. Im Ergebnis kann dies dazu führen, dass ein an sich zahlungsfähiger und zahlungswilliger Schuldner die Forderung nicht fristgerecht, nicht vollständig oder überhaupt nicht begleichen kann. Unter das Länderrisiko sind folgende drei Einzelrisiken zu subsu- mieren: • aufgrund staatlicher Beschränkungen können Zahlungsmittel nicht frei transfe- riert werden (Transferrisiko), und/oder Seite 28 • einheimische Währungen können nur nach vorheriger Genehmigung bezie- hungsweise dürfen nicht in die Fremdwährung umgetauscht werden, in der die jeweilige Forderung denominiert und damit zu bezahlen ist (Konvertibilitätsri- siko), und/oder • infolge wirtschaftlicher oder politischer Schwierigkeiten veranlasst ein Staat eine zeitweise Zahlungseinstellung, ein sog. Moratorium (Moratoriumsrisiko). Im Geschäftsjahr 2022 haben sich in den Märkten des Nahen und Mittleren Ostens, in denen die DF-Gruppe schwerpunktmäßig tätig ist, die Länderrisiken weiter erhöht. Zur Erhöhung der Länderrisiken hat insbesondere das Festhalten an dem Ausstieg der USA aus dem Atomabkommen (JCPOA) mit dem Iran und teils auch die Reak- tionen der Regierung auf die Protestbewegungen im Land beigetragen. Durch immer neue Sanktionen hat sich die wirtschaftliche Lage des Iran weiter verschlechtert. Sollten sich die Außenhandelsbeschränkungen für den Iran weiter verschärfen, könnte sich dies kurz- bis mittelfristig negativ auf das Geschäft der DF-Gruppe aus- wirken. Bei dem Forfaitierungsgeschäft übernimmt die DF-Gruppe neben dem Län- derrisiko auch das Bonitätsrisiko des Schuldners der angekauften Forderung (Ad- ressenrisiko). Der Schuldner kann ausfallen, weil er insolvent wird oder aus sonsti- gen unternehmensspezifischen Gründen nicht zahlen kann. Das Adressenrisiko be- trifft jedoch nicht nur den (Primär-)Schuldner einer Forderung, sondern auch den Forderungsverkäufer (wie im Falle des Factorings) oder etwaige Sicherungsgeber wie beispielsweise Banken oder Kreditversicherungen (Sekundärschuldner), bei de- nen die DF-Gruppe gegebenenfalls einzelne Geschäfte absichert. Ein Adressrisiko kann grundsätzlich auch bei einer Darlehensvergabe oder einer Vorfinanzierung eines Geschäftes entstehen. Dieses Risiko kann im laufenden Ge- schäftsjahr 2023 zur Absicherung der Geschäfte insbesondere im Hinblick auf die Geschäftspartner im Nahen- und Mittleren Osten zunehmen. Zum 31. Dezember 2022 hat die DF-Gruppe aus dem Forfaitierungs- sowie dem Factoring-Geschäft Forderungen im eigenen Portfolio, deren Höhe gemäß der Risi- kokarte der DF-Gruppe (siehe hierzu unter V. (4) g.) ein wesentliches Risiko jedoch mit einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit darstellt. Eventualverbindlichkei- ten, z.B. aus Ankaufszusagen, bestehen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 nicht. Die Chancen und Risiken aus den derzeitig noch bestehenden Überfälligkeiten bei den Vermögenswerten Gläubiger gehen gemäß Insolvenzplan auf die Insolvenz- gläubiger über. Die Vermögenswerte Gläubiger werden auch nach Beendigung der Tätigkeit der Treuhänderin entsprechend den Bedingungen des Insolvenzplans von der DF- Seite 29 Gruppe betreut und im eigenen Namen für Rechnung der Insolvenzgläubiger einge- zogen. Aufgrund von Verschlankungen der Arbeitsabläufe konnte die Bindung per- soneller Ressourcen im Bereich Finanzen & Controlling maßgeblich reduziert wer- den. Der Bereich Intensive Care & Restructuring hat von der Treuhänderin für zu initiierende Rechtsverfolgungsmaßnahmen oder Restrukturierungslösungen eine einmalige Vorauszahlung zur Deckung der zu erwartenden Kosten bis Ende des Geschäftsjahres 2023 erhalten. Seite 30 c. Risiken aus Verstößen gegen Compliance, Geldwäsche- und/oder Sankti- onsbestimmungen und einem steigenden Nachhaltigkeitsfokus In der DF-Gruppe unterliegen die einzelnen Gesellschaften den jeweiligen nationa- len Gesetzen, regulatorischen Vorschriften und Pflichten. Darüber hinaus ist die DF- Gruppe aufgrund ihres internationalen Geschäftsmodells bei ihren Transaktionen ei- ner Vielzahl unterschiedlicher Rechtsordnungen ausgesetzt. Als börsennotierte Aktiengesellschaft hat die DF AG zudem besondere kapital- marktrechtliche Pflichten zu beachten. Verstöße gegen gesetzliche, aufsichtsrecht- liche oder stimmrechtsbezogene Vorschriften können weitreichende Folgen haben und zu hohen Bußgeldern bis hin zum Entzug von Lizenzen oder zur Schließung des Geschäftsbetriebs führen. Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU im Mai 2018 können Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz beziehungsweise die Nich- tumsetzung der DSGVO stark erhöhte Bußgelder von bis zu EUR 20 Mio. oder 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Wert der höhere ist) nach sich ziehen. Zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Umsetzung der DSGVO hat die DF AG ein Datenschutzprojekt implementiert. Seit Mitte 2020 überwacht die TÜV SÜD Akademie GmbH in Mün- chen als externer Datenschutzbeauftragter die Umsetzung des Projektes und die Einhaltung des Datenschutzes für die Gesellschaften in Deutschland. In Tschechien unterstützt Novalia Prag die Prager Gesellschaften der DF-Gruppe in Fragen des Datenschutzes. Vor dem Hintergrund der bestehenden rechtlichen Vorschriften sind die DF AG und ihre Tochtergesellschaften (sofern sie selbst Forderungen an- und verkaufen sowie Dienstleistungen von dritten Parteien beziehen oder erbringen) verpflichtet, für ihre Kunden und Dienstleister transaktionsbezogen Geldwäscheprüfungen, darunter ei- ne Kundenidentifikation, sowie Prüfungen im Hinblick auf Wirtschaftssanktionen (Economic Sanctions Compliance), durchzuführen. Diesem Risiko wird durch ein entsprechendes Compliance-System begegnet (vgl. hierzu Ausführungen unter V. (2) Risikomanagementsystem bezogen auf Compliance und Geldwäsche). Verstöße gegen gesetzliche, aufsichtsrechtliche oder stimmrechtsbezogene Vor- schriften, insbesondere auch die aufgrund des Geschäftsmodells jeweils anwend- baren beziehungsweise zu beachtenden gesetzlichen Regelungen zu Datenschutz, zur Geldwäscheprävention und Kundenidentifikation, Wirtschaftssanktionen oder gegen sonstige Gesetze zur Verhinderung von Wirtschaftskriminalität, können er- hebliche negative Auswirkungen auf die operative Geschäftstätigkeit sowie die Ver- mögens-, Finanz- und Ertragslage der einzelnen Gesellschaften der DF-Gruppe und/oder die DF-Gruppe als Ganzes haben. Seite 31 Auch können die zunehmenden ESG-Anforderungen von Regierungen, Investoren und Kunden zu zusätzlichen Kosten führen. Ein geschäftliches Engagement in Be- reichen, die im Fokus gesellschaftlicher Diskussion zur Nachhaltigkeit stehen, kann negativ wahrgenommen werden und Reputationsschäden bei Investoren und Kun- den verursachen mit der Folge negativer Auswirkungen auf die geschäftlichen Ziele der DF-Gruppe. d. Operative Risiken Im Inkasso- und Forfaitierungsgeschäft überweist die DF-Gruppe zum Teil hohe Be- träge. Eine Überweisung auf ein falsches Konto könnte zu einem hohen Schaden führen. Das Risiko wird durch ein mehrstufiges Autorisierungssystem für Zahlungen minimiert. Bei einer vorsätzlichen Fehlüberweisung müssten mehrere Mitarbeiter zu- sammenarbeiten. Ein weiteres wesentliches operatives Risiko besteht darin, dass unautorisiert Ge- schäfte zum Nachteil der DF-Gruppe abgeschlossen werden. Dieses Risiko wird dadurch begrenzt, dass außer dem Vorstandsvorsitzenden sowie den zwei Ge- schäftsführern der tschechischen Tochtergesellschaften, kein Mitarbeiter der DF- Gruppe eine Alleinvertretungsberechtigung hat. e. Dokumentäres Risiko Die DF-Gruppe kauft Forderungen (regresslos) mit dem Ziel an, diese in der Regel weiter zu veräußern beziehungsweise auszuplatzieren. Nur in besonderen Fällen mit geringem Risiko verbleiben einzelne Forderungen bis zu ihrer vertraglichen End- fälligkeit in den Büchern der DF-Gruppe. Im Rahmen ihres Handelsgeschäfts haftet die DF-Gruppe gegenüber dem Erwerber in der Regel dafür, dass die Forderung besteht (Veritätshaftung), die Forderung die zugesicherten Eigenschaften aufweist, sie Inhaber der Forderung ist (Inhaberschaft) und die Forderung gegenüber dem Schuldner durchsetzbar ist, das heißt, keine Einreden und Einwendungen entgegen- stehen. f. Refinanzierungsrisiko Wenn die DF-Gruppe Forderungen ankauft, benötigt sie für ihre Handelstätigkeit und die damit verbundenen kurzfristigen Zeiträume der Zwischenfinanzierung der erwor- benen und weiter zu verkaufenden Forderungen Refinanzierungsmöglichkeiten. Der Refinanzierungszeitraum entspricht dabei dem Zeitraum zwischen der Zahlung des Kaufpreises einer Forderung und dem Eingang des Verkaufspreises aus der Wei- terplatzierung oder des Nennwerts bei Fälligkeit. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 verfügt die DF AG über keine laufenden Kreditlinien bei Banken. Solange die DF-Gruppe über keine eigenen Kreditlinien für eine Zwischenfinanzierung verfügt, sind für die signifikante Ausweitung des Geschäftsvolumens im Bereich Forfaitie- Seite 32 rung ausreichende Platzierungsmöglichkeiten für die angekauften Forderungen not- wendig und die Zeiträume zwischen An- und Verkauf der Forderungen müssen so stark verkürzt werden, dass keine oder nur eine sehr kurzfristige Refinanzierung in Anspruch genommen werden muss. Die gleiche Restriktion im Hinblick auf die Re- finanzierung wie beim Forderungsankauf gilt für den geplanten Einstieg in den Be- reich Project Finance Activities. Auch der Erfolg dieses Geschäftsfelds hängt von einer ausreichenden Refinanzierung ab. Ohne ausreichende Refinanzierungskapazitäten beziehungsweise Platzierungs- möglichkeiten sind im Bereich Forfaitierung und Project Finance Activities die Wachstumsmöglichkeiten sehr begrenzt. g. Zusammenfassende Risikobeurteilung Die Beurteilung einzelner operativer Risiken innerhalb der DF-Gruppe orientiert sich an zwei Kriterien. Dies ist zum einen die potentielle Schadenshöhe und zum anderen die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos. Dabei wird die potentielle Schadens- höhe gewichtet mit ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit ins Verhältnis zum Eigenkapital der DF-Gruppe gesetzt, um die Auswirkungen eines potentiellen Schadens zu beur- teilen. Auf diese Weise werden mögliche bestandsgefährdende Risiken identifiziert. Gleichzeitig wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eines möglichen Schadens bewertet. Ziele der Risikobeurteilung beziehungsweise des Risikomanagements sind, durch geeignete Maßnahmen (i) die absolute Höhe des einzelnen möglichen bestandsge- fährdenden Risikos betraglich zu begrenzen, (ii) die Eintrittswahrscheinlichkeit des einzelnen möglichen bestandsgefährdenden Risikos und des gleichzeitigen Eintre- tens mehrerer möglicher bestandsgefährdender Risiken und (iii) die Anzahl der mög- lichen bestandsgefährdenden Risiken insgesamt zu reduzieren. Seite 33 Die Risiken selbst haben sich im Vergleich zum Vorjahr durch die Wiederbelebung der Forfaitierung und der verbesserten Liquidität geändert. So können das Länder- und Adressrisiko und das operative Risiko bei sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit existentielle Risiken darstellen. Wesentliche und rele- vante Risiken für die DF-Gruppe liegen nach wie vor auf der Ertragsseite. Aufgrund der geographischen Spezialisierung der DF-Gruppe besteht eine hohe Abhängigkeit von der weiteren politischen und wirtschaftlichen Entwicklung im Nahen und Mittle- ren Osten sowie in Osteuropa und von der Zusammenarbeit mit den strategischen Partnern. Durch die Spezialisierung und Alleinstellung im Markt ist die DF-Gruppe in der Lage, hohe Erträge zu erzielen. Gleichzeitig birgt die Spezialisierung des Geschäftsmo- dells der DF-Gruppe und die enge Zusammenarbeit mit sehr wenigen spezialisierten und eingespielten Partnern auch ein erhebliches Risiko. Sollte aufgrund einer wei- teren politischen oder militärischen Eskalation oder anderer Ereignisse ein wichtiger Partner der DF-Gruppe ausfallen, kann dies zu einer Beeinträchtigung der Ge- schäftsentwicklung der DF-Gruppe führen. Dies gilt insbesondere für die Zusam- menarbeit mit der Saman Bank. Seite 34 Zu den bereits dargestellten Geschäftsrisiken traten im Jahr 2022 weitere außeror- dentliche Risikofaktoren hinzu. Der im Februar 2022 begonnene russische Angriffs- krieg gegen die Ukraine sowie die daraus resultierenden Sanktionen unter anderem der USA, der EU und Großbritanniens beeinflussen die Weltwirtschaft und damit den Welthandel sehr negativ, was sich auch auf die weitere Entwicklung des Geschäfts- volumens auswirken kann. Seit September 2022 protestiert landesweit ein Teil der Bevölkerung gegen die iranische Regierung. Der humanitäre Bereich mit Food, Pharma und Healthcare, auf den sich die DF- Gruppe im Rahmen des Marketing-Services, der Forfaitierung und des Tradings als wichtigste Ertragskomponenten konzentriert, sind jedoch im Vergleich zu anderen Bereichen bislang weniger von den Auswirkungen des Krieges und den Protesten im Iran betroffen. Da dies auch für das laufende Geschäftsjahr 2023 zu erwarten ist, geht die DF-Gruppe von einer vergleichbaren Risikosituation aus. Ebenso besteht im laufenden Geschäftsjahr weiterhin die Gefahr, dass die Mittel für den Import von medizinischen Gütern und Nahrungsmitteln im Nahen und Mittleren Osten nur ein- geschränkt zur Verfügung stehen, was sich ebenfalls in einer Verringerung des Ge- schäftsvolumen der DF-Gruppe auswirken kann. Seite 35 VI. Prognosebericht Nach Einschätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) wird sich das globale Wachstum von 3,4 % im Jahr 2022 auf 2,9 % im Jahr 2023 abschwächen. Der Rück- gang spiegelt die Anhebung der Leitzinsen zur Bekämpfung der Inflation, insbesondere in den Industrieländern, sowie die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine wider. Da- mit liegt die Prognose für 2023 um 0,2 Prozentpunkte höher als im Weltwirtschaftsaus- blick (WEO) vom Oktober 2022 vorausgesagt, was mit einer schnelleren Erholung der globalen Wirtschaft durch eine vollständige Wiedereröffnung des chinesischen Marktes in 2023 begründet wird. Darüber hinaus wird ein stärkerer Impuls durch die Erfüllung der aufgestauten Nachfrage zahlreicher Volkswirtschaften sowie ein schnellerer Rück- gang der Inflation vom IWF zugrunde gelegt. Die globale Inflation wird voraussichtlich von 8,8 % im Jahr 2022 auf 6,6 % im Jahr 2023 zurückgehen, befindet sich damit jedoch immer noch deutlich über dem Niveau vor der Pandemie von etwa 3,5 %. Für die Volks- wirtschaften im Euroraum zeichnet sich nur ein geringer Anstieg des Wirtschaftswachs- tums von 0,7 % ab. Vor allem die Folgen des Krieges zwischen Russland und der Uk- raine und der daraus folgende Wegfall russischer Energielieferungen konnten bislang nur schwerlich kompensiert werden. Hinzu kommt eine Verlangsamung der Wirt- schaftsleistung durch die aktuell hohe Inflationsrate, die auch künftig durch die Zinspo- litik der Europäischen Zentralbank eingedämmt werden soll. Für die deutsche Wirt- schaft geht die Bundesregierung in ihrer im Jahreswirtschaftsbericht 2023 veröffentlich- ten Prognose von einem preisbereinigten Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 0,2% aus. Für die weltweiten Schwellen- und Entwicklungsländer wird ein leichter Anstieg des Wachstums von 3,9 % im Jahr 2022 auf 4,0 % im Jahr 2023 vorhergesagt. Innerhalb Europas werden die Schwellenländer laut IWF nach ihrem Tiefpunkt von 0,7 % in die- sem Jahr ihr Wirtschaftswachstum um 1,5 % steigern. Begründet wird der optimisti- schere Ausblick mit einem weniger starken wirtschaftlichen Rückgang Russlands, auf- grund der bestehenden Sanktionen, als bislang angenommen. Entsprechend der Entwicklung der globalen Wirtschaftsleistung wird gemäß IWF auch das Wachstum des Welthandels im Jahr 2023 auf 2,4 % zurückgehen. Unter der An- nahme der Entspannung der geopolitischen Situation sowie der Eindämmung der In- flation geht der IWF nach der Erfüllung der, durch die aktuell bestehenden Liefereng- pässe, aufgestauten Nachfrage von einem weiteren Wachstum des Welthandels im Folgejahr aus. Von der herausfordernden weltweiten politischen und wirtschaftlichen Situation ist auch die für die DF-Gruppe im Fokus stehende Region des Nahen und Mittleren Ostens be- troffen. Für die Entwicklung des Mittleren Ostens und Zentralasiens rechnen die IWF- Seite 36 Experten mit einem Anstieg des Wirtschaftswachstums um 3,2 %. Die Wirtschaftsleis- tung des Iran ist nach wie vor zusätzlich zu dem globalen Wirtschaftsgeschehen stark durch die von den USA verhängten und im vergangenen Jahr verschärften Sanktionen betroffen; hier wird ein schwaches Wachstum von lediglich 2,0 % gegenüber dem Vor- jahr vorhergesehen. Für die für die DF-Gruppe stärker an Bedeutung gewinnende Re- gion Osteuropa wird ein Wachstum der Wirtschaftsleistung von 1,5 % angenommen. Für die Tschechische Republik geht der IWF von einer Steigerung von 1,5 %, im Ver- gleich zum Vorjahr aus. Der Fokus der Geschäftstätigkeit der DF-Gruppe in der Zielregion Naher und Mittlerer Osten liegt nach wie vor auf den Produktgruppen Nahrungsmittel, Pharma und Healthcare. Diese Güter dienen der Grundversorgung der Bevölkerung und sind im Hinblick auf den Iran somit befreit von den bestehenden Sanktionen. Die DF-Gruppe rechnet auch unter der Voraussetzung des verlangsamten Wirtschaftswachstums in der Zielregion mit einer im Vergleich zum Vorjahr beständig guten Nachfrage. Durch die geänderten Marktbedingungen wird die Umsetzung des Forfaitierungsgeschäfts vo- raussichtlich zu Gunsten des neuen Produkts Trading künftig geringer ausfallen. Es ist daher zu erwarten, dass sich das Geschäftsvolumen, welches aus den zum Ende des Berichtszeitraums angebotenen Produkten erzielt wurde, auf Vorjahresniveau bewegt. Die bestehenden und neuen US-Sanktionen erschweren zwar die Nutzung vorhande- ner Finanzmittel im Iran, gleichwohl werden die diplomatischen Gespräche zum soge- nannten „Joint Comprehensive Plan of Action“, dem JCPOA-Abkommen, weiter fortge- führt, was eine Lockerung der bestehenden Sanktionen durch die US-Regierung ge- genüber dem Iran zur Folge haben könnte. Des Weiteren verbessert sich fortlaufend die wirtschaftliche Beziehung zwischen Iran und China und zudem trägt China dazu bei, dass sich Iran und Saudi-Arabien annähern. Jedwede Verbesserung der Bezie- hungen zwischen dem Iran mit den Ländern USA, China und Saudi-Arabien könnte das künftige Geschäftsvolumen der DF-Gruppe steigern. Aufgrund des im Februar 2022 begonnenen russischen Militäreinsatz gegen die Ukraine und die daraus resultierenden Sanktionen unter anderem der USA, der EU und des Vereinigten Königreichs gegen Russland, sind weiterhin negative Auswirkungen auf die Weltwirtschaft sowie das glo- bale Handelsgeschehen zu erwarten. Darüber hinaus kann der Konflikt Einfluss auf die strategische Ausrichtung der DF-Gruppe nehmen. Die geplante geografische Auswei- tung auf den russischen Markt hat sich aufgrund der Ereignisse verzögert, aktuell wird die geplante Erweiterung in die GUS-Staaten seitens des Unternehmens ruhend ge- stellt, bis sich die politische Situation in dieser Region wieder entspannt hat. Neben der geografischen wird auch die produktseitige Diversifikation unter Berücksich- tigung der sich verändernden Gegebenheiten stetig vorangetrieben. Nach dem Bilanz- stichtag wurde das neue Produkt „Trading“ in das Portfolio der DF-Gruppe aufgenom- men, das auch im Hinblick auf die geänderten Marktbedingungen von dem Bereich Seite 37 Business Development entworfen und von der Abteilung Sales weiterentwickelt wurde. Hier tritt die DF-Gruppe in der Rolle des Händlers, unter Wahrung der geltenden Com- pliance-Anforderungen, mit den jeweiligen Kunden in den direkten Kontakt. Das Pro- dukt wird vornehmlich in der Region Naher und Mittlerer Osten angeboten und be- schränkt sich bislang auf den Handel mit Nahrungsmitteln. Unter Berücksichtigung un- veränderter Marktbedingungen rechnet das Unternehmen hieraus für das aktuelle Jahr zusätzlich zwar mit einem ähnlich hohen Geschäftsvolumen wie aus dem Produkt Mar- keting Services, jedoch, aufgrund der unterschiedlichen Produktausgestaltung, mit ei- nem geringeren Ergebnisbeitrag. Unter der Voraussetzung, dass in den kommenden Monaten die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen insbesondere in der Zielregion stabil bleiben und die negativen Auswirkungen des Ukraine-Kriegs nicht zunehmen, ist zu erwarten, dass die DF-Gruppe im Geschäftsjahr 2023 ein im Vergleich zum Vorjahr gleichbleibendes Ge- schäftsvolumen aus den bisherigen Produkten und aufgrund des neu hinzugekomme- nen Produkts Trading ein kräftig steigendes Rohergebnis und Konzernergebnis vor Steuern erzielt. Seite 38 VII.Ergänzende Angaben für die DF Deutsche Forfait AG Der Jahresabschluss der DF Deutsche Forfait AG („DF AG“) ist nach den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB sowie unter Beachtung des AktG aufgestellt worden. Die DF AG ist die Muttergesellschaft der DF-Gruppe. Die DF AG übernimmt neben der Holdingfunk- tion das Inkasso der im Insolvenzplan designierten Vermögensgegenstände. Die Ge- schäftsentwicklung der DF-Gruppe ist aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags und Konzernumlagen sowie Ausschüttungen bedeutend für die AG, da diese kein eigenes operatives Geschäft betreibt. Die Geschäftsentwicklung der DF AG unterliegt somit den gleichen Risiken und Chancen wie die DF-Gruppe. Der Geschäftsausblick für die DF- Gruppe spiegelt aufgrund dieser Abhängigkeiten und Geschäftsbeziehungen innerhalb der DF-Gruppe auch die Erwartungen der DF AG wider. Die für die DF-Gruppe getroffe- nen Ausführungen gelten daher auch für die DF AG. Seite 39 (1) Ertragslage In Mio. EUR (HGB) 1.1.-31.12.22 1.1.-31.12.21 Differenz Umsatzerlöse 0,46 0,45 +0,01 Sonstige betriebliche 0,22 0,22 0,00 Erträge Aufwendungen für bezogene 0,39 0,38 +0,01 Leistungen Personalaufwand 1,02 1,09 -0,07 Sonstiger betrieblicher 1,14 1,00 +0,14 Aufwand Erträge aus Beteiligungen und 8,59 7,62 +0,97 Gewinnabführungsverträgen Abschreibungen auf Finanzanla- 0,00 0,01 -0,01 gen Jahresüberschuss 6,00 5,18 +0,83 Die DF AG hat im Geschäftsjahr 2022 einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 6,00 Mio. (Vorjahr EUR 5,18 Mio.) erwirtschaftet. Dieser resultiert im Wesentlichen aus der Ergebnisabführung der 100%-igen Tochtergesellschaft DF GmbH in Höhe von EUR 8,59 Mio. (Vorjahr EUR 7,62 Mio.). Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 2022 EUR 0,46 Mio. (Vorjahr EUR 0,45 Mio.) und beinhalten im Wesentlichen Manage- mentleistungen gegenüber anderen Konzerngesellschaften und Service-Entgelte für die Verwertung der designierten Vermögensgegenstände. Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen insgesamt EUR 0,22 Mio. (Vorjahr EUR 0,22 Mio.) und umfassen im Wesentlichen Kursgewinne. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen liegen mit EUR 0,39 Mio. auf Vorjahres- niveau und betreffen die von anderen Konzerngesellschaften bezogenen Leistungen. Die Personalaufwendungen liegen mit EUR 1,02 Mio. ebenfalls auf Vorjahresniveau. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 1,14 Mio. (Vorjahr EUR 1,00 Mio.) beinhalten im Wesentlichen Verwaltungsaufwendungen sowie Kursverluste. Seite 40 Der Anstieg in Höhe von EUR 0,14 Mio. ist im Wesentlichen auf gestiegene Kosten für die Börsennotierung sowie höhere (unrealisierte) Kursverluste zurückzuführen. (2) Vermögenslage In Mio. EUR (HGB) 31.12.2022 31.12.2021 Differenz Anlagevermögen 11,15 2,16 +8,99 Umlaufvermögen 12,04 14,86 -2,82 Davon: Gemäß Insolvenzplan desig- 0,31 0,31 0,00 nierte Vermögensgegenstände Davon: Kassenbestand und Gutha- 1,39 0,23 +1,16 ben bei Kreditinstituten Summe Aktiva 23,26 17,10 +6,16 Eigenkapital 20,17 14,17 +6,00 Rückstellungen 2,66 2,55 +0,11 Davon: Rückstellungen für Insol- 0,34 0,96 -0,62 venzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten 0,42 0,38 +0,04 Summe Passiva 23,26 17,10 +6,16 Seite 41 Die Vermögensgegenstände der DF AG betrugen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 EUR 23,26 Mio. (Vorjahr EUR 17,10 Mio.). Der größte Anteil entfiel mit EUR 9,70 Mio. auf die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, die im Wesentlichen aus dem Gewinnabführungsvertrag zwischen der DF AG und der DF GmbH resultieren. Die gemäß Insolvenzplan designierten Vermögensgegenstände betrugen EUR 0,31 Mio. und liegen somit auf Vorjahresniveau. In diesem Posten sind alle zweckgebunde- nen Vermögensgegenstände zusammengefasst, die ausschließlich der Befriedigung der angemeldeten Insolvenzverbindlichkeiten dienen und im Wesentlichen die Forde- rungen des sogenannten Restrukturierungsportfolios beinhalten. Das Anlagevermögen betrug zum Bilanzstichtag EUR 11,15 Mio. (Vorjahr EUR 2,16 Mio.) und beinhaltet Aus- leihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 9,0 Mio. sowie Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 2,13 Mio., welche sich aus den Beteili- gungsbuchwerten an der Deutsche Forfait GmbH („DF GmbH“), der DF Deutsche Forfait Middle East s.r.o. („DF ME“) und der DF Deutsche Forfait s.r.o. („DF s.r.o.“) zusammensetzen. Die liquiden Mittel betrugen zum Bilanzstichtag EUR 1,39 Mio. und haben sich gegen- über dem Vorjahreswert um EUR 1,16 Mio. erhöht. (3) Finanzlage Das Eigenkapital der DF AG belief sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 auf EUR 20,17 Mio. (31. Dezember 2021: EUR 14,17 Mio.). Die Eigenkapitalquote betrug somit 86,7 % (Vorjahr 82,9%). Der operative Cash Flow der DF AG betrug im Geschäftsjahr 2022 TEUR 875 (Vorjahr TEUR -525) und setzt sich im Wesentlichen aus dem Gewinnabführungsvertrag resul- tierenden Jahresüberschuss der Deutsche Forfait GmbH in Höhe von EUR 6,0 Mio. (Vorjahr EUR 5,2 Mio.) sowie den Veränderungen im Working Capital in Höhe von EUR 5,2 Mio. (Vorjahr EUR 5,7 Mio.), die Forderungen gegenüber verbundenen Unterneh- men aus dem Gewinnabführungsvertrag beinhalten, zusammen. Die Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern sind in den Rückstellungen für Insolvenzverbindlichkeiten zusammengefasst und betrugen zum 31. Dezember 2022 insgesamt EUR 0,34 Mio. (Vorjahr EUR 0,96 Mio.). Der Grund für die Umgliede- rung der Verbindlichkeiten aus dem Insolvenzplan in die Rückstellungen für Insolvenz- verbindlichkeiten liegt darin, dass im Insolvenzplan festgelegt ist, dass die Befriedigung der Ansprüche der Gläubiger ausschließlich aus der Verwertung der im Insolvenzplan designierten Vermögensgegenstände erfolgt. Aufgrund der Unsicherheiten im Hinblick auf den Wert der Vermögensgegenstände und den daraus resultierenden Rückflüssen haben die Gläubiger im Rahmen des Insolvenzplans verbindlich auf den Teil ihrer For- Seite 42 derungen verzichtet, der nicht durch die Verwertung der Vermögensgegenstände ge- deckt wird. Durch diesen unwiderruflichen Verzicht der Gläubiger stehen daher die Ver- pflichtungen der DF AG gegenüber den Insolvenzgläubigern zwar dem Grunde nach, nicht aber der Höhe nach fest und sind somit ungewisse Verbindlichkeiten. Die Ver- pflichtungen der DF AG aus dem Insolvenzplan gegenüber den Altgläubigern sind da- her im Rahmen des Jahresabschlusses der DF AG nach HGB als Rückstellungen zu qualifizieren. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 verfügte die DF AG über keine Verbindlichkei- ten gegenüber Kreditinstituten oder Kreditlinien bei Banken oder weiteren Personen. Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2022 der DF AG hat die Erwartungen der Gesell- schaft übertroffen, da aufgrund der gestiegenen Erträge der Tochtergesellschaft Deut- sche Forfait GmbH ein höherer positiver Beitrag zum Ergebnis geleistet wurde als im Vorjahr angenommen. Die DF AG rechnet für das Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr mit einem solide wachsenden Jahresüberschuss. Voraussetzung hierfür ist eine weiterhin gute Entwicklung der Tochtergesellschaften, keine weitergehenden Ein- schränkungen durch den Ukraine-Krieg, ein Fortbestand der politischen und wirtschaft- lichen Rahmenbedingungen in der geographischen Zielregion Naher und Mittlerer Os- ten und Osteuropa sowie eine Fortsetzung der engen Zusammenarbeit mit den strate- gischen Partnern. (4) Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) Im Verhältnis zu unserem Mehrheitseigentümer gilt die DF Deutsche Forfait AG, Köln, als abhängiges Unternehmen i.S. von § 17 AktG. Der gemäß § 312 AktG erstellte Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbun- denen Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 enthält folgende Schlusserklärung: „Wir erklären, dass die DF Deutsche Forfait AG bei allen im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften im Geschäftsjahr 2022 nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsge- schäfte vorgenommen wurden, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Andere Maßnahmen wurden im Geschäftsjahr nicht getroffen oder unterlassen.“ Köln, 28. April 2023 Der Vorstand Anlage 1 DF Deutsche Forfait AG, Köln Bilanz zum 31. Dezember 2022 31.12.2021 AKTIVA 31.12.2022 31.12.2021 PASSIVA 31.12.2022 EUR EUR EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 11.887.483,00 11.887.483,00 Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- rechte und ähnliche Rechte und Werte 26.289,14 35.086,64 II. Gewinnrücklage Gesetzliche Rücklage 478.940,00 178.757,00 II. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1,00 1,00 III.Bilanzgewinn 7.807.854,97 2.104.381,36 20.174.277,97 14.170.621,36 III Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.128.208,24 2.128.208,24 B. RÜCKSTELLUNGEN 2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 9.000.000,00 0,00 1. Steuerrückstellungen 1.511.537,00 804.090,00 11.154.498,38 2.163.295,88 2. Sonstige Rückstellungen 817.944,67 787.450,00 3. Rückstellungen für Insolvenzverbindlichkeiten 335.000,00 960.000,00 2.664.481,67 2.551.540,00 B. UMLAUFVERMÖGEN C. VERBINDLICHKEITEN I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.627,65 2.455,21 1. Designiertes Vermögen 311.068,36 306.202,73 - davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: EUR 11.627,65 (Vorjahr: TEUR 2) 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 9.695.816,25 13.642.241,71 - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 111.946,97 60,34 einem Jahr: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0) - davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: EUR 111.946,97 (Vorjahr: TEUR 0) 3. Sonstige Vermögensgegenstände 639.052,89 684.873,09 - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 3. Sonstige Verbindlichkeiten 295.675,94 373.526,24 einem Jahr: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0) - davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: EUR 295.675,94 (Vorjahr: TEUR 374) - davon aus Steuern: EUR 15.986,16 (Vorjahr: TEUR 96) II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.393.432,82 229.618,43 12.039.370,32 14.862.935,96 419.250,56 376.041,79 C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 64.141,50 71.971,31 23.258.010,20 17.098.203,15 23.258.010,20 17.098.203,15 Anlage 2 DF Deutsche Forfait AG, Köln Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 1.1. - 31.12.2022 1.1. - 31.12.2021 1. Umsatzerlöse 458.371,24 453.242,85 2. Sonstige betriebliche Erträge 222.614,15 222.195,72 3. Aufwendungen für bezogene Leistungen 387.255,22 379.592,62 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 1.001.073,12 1.071.340,78 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversor- gung und Unterstützung 16.487,77 16.090,26 - davon für Altersversorgung: EUR 4.416,00 (Vorjahr: TEUR 10) 1.017.560,89 1.087.431,04 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen- stände des Anlagevermögens und Sachanlagen 8.797,50 15.118,22 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.141.242,87 1.003.603,33 7. Erträge auf Grund eines Ergebnisabführungsvertrags 8.585.530,70 7.615.044,57 8. Abschreibungen auf Finanzanlagen 0,00 10.000,00 9. Ergebnis vor Steuern 6.711.659,61 5.794.737,93 10. Steuern vom Einkommen und Ertrag 708.003,00 614.960,00 11. Jahresüberschuss 6.003.656,61 5.179.777,93 12. Gewinn/-Verlustvortrag aus dem Vorjahr 2.104.381,36 -2.964.639,57 13. Einstellung in die gesetzliche Rücklage -300.183,00 -110.757,00 14. Bilanzgewinn /-verlust 7.807.854,97 2.104.381,36 Anhang Seite 1 von 13 Seiten Anhang zum 31. Dezember 2022 der DF Deutsche Forfait AG, Köln I. Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der DF Deutschen Forfait AG mit Sitz in Köln (vormals Grünwald), ein- getragen beim Amtsgericht Köln unter HRB 112638 (vormals Amtsgericht München HRB 228114), wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und den entsprechenden Vorschriften des Akti- engesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfah- ren gegliedert. Die DF Deutsche Forfait AG („DF AG“) ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 S. 2 i. V. m. § 264d HGB und ein Finanzunternehmen im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 2 KWG. Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 252 ff. HGB un- ter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für große Kapitalgesellschaften und unter der Zugrundelegung des Grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und Bewertung wird nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 246 bis 256a HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 278 HGB) und § 152 AktG vorgenommen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgren- zungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwen- dungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßige Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr ihres Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksich- tigung planmäßiger linearer Abschreibungen auf Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungs- dauern zwischen drei und dreizehn Jahren. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800 werden im Anschaffungs- jahr in voller Höhe abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt wird. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibun- gen werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vorgenommen. Anhang Seite 2 von 13 Seiten Im Insolvenzplan designierte Vermögensgegenstände: Gemäß Insolvenzplan vom 29. Ap- ril 2016 stehen bestimmte Vermögensgegenstände der DF AG ausschließlich für die Befriedi- gung der Ansprüche der Gläubiger zur Verfügung und stellen dementsprechend zweckgebun- denes Vermögen dar. Aufgrund dieser Zweckbindung und zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses der Gesellschaft werden diese im Insolvenzplan designier- ten Vermögensgegenstände abweichend vom Gliederungsschema des § 266 HGB als eigener Posten unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen im Umlaufvermögen ausgewiesen. In diesem Abschlussposten sind sowohl Forderungen des Restrukturierungsportfolios als auch zum Nominalwert bewertete Bankguthaben enthalten. Das Restrukturierungsportfolio besteht aus überfälligen und rechtshängigen Forderungen ge- gen diverse Schuldner. Die Bewertung erfolgt dabei unverändert zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. Der Ermittlung des beizulegenden Werts liegt, unter Berücksichtigung unternehmensinterner und externer juristischer Beurteilungen, die Einschät- zung der jeweiligen Erfolgsaussichten der gerichtlichen Durchsetzung der rechtshängigen For- derungen zugrunde. Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind zum Nennwert bewertet. Sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert beziehungsweise zu Anschaffungs- kosten unter Berücksichtigung etwaiger notwendiger Wertberichtigungen bewertet. Vermö- gensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Pensionszusagen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, sind zum beizulegenden Wert bewertet und werden mit der jeweils zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Zu Einzel- heiten wird auf die Ausführung unter den Angaben zur Bilanz verwiesen. Die liquiden Mittel werden mit ihrem Nennwert bilanziert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft vor dem Bilanzstichtag geleistete Aus- zahlungen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Latente Steuern Temporäre Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen füh- ren insgesamt zu einer aktiven latenten Steuer, die unter Anwendung eines durchschnittlichen Steuersatzes von 31,5 % ermittelt wurde. Die DF AG hat auf die Aktivierung latenter Steuern gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB verzichtet. Zu Einzelheiten wird auf die Ausführung unter den Angaben zur Bilanz verwiesen. Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert angesetzt und entspricht der Satzung und der Eintragung in das Handelsregister. Pensionsrückstellungen sind mit den entsprechenden Aktivwerten der Rückdeckungsversi- cherungen angesetzt, die den Erfüllungsbeträgen der Rückstellung entsprechen. Steuerrückstellungen sind grundsätzlich mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag ange- setzt. Die Höhe des Erfüllungsbetrags bemisst sich nach der am Bilanzstichtag erwarteten Steuerschuld abzüglich evtl. geleisteter Steuervorauszahlungen. Anhang Seite 3 von 13 Seiten Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Diese berücksichtigen alle erkennba- ren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Bei Rückstellungen mit Restlaufzeiten von über einem Jahr erfolgt eine Abzinsung mit dem fristkongruenten von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins. Rückstellungen für Insolvenzverbindlichkeiten: Im Rahmen des Insolvenzplans vom 29. April 2016 haben die Gläubiger der DF Deutsche Forfait AG auf rd. 62 % ihrer Forderungen verzichtet und die restlichen rd. 38 % der Forderungen bis zur Verwertung der im Insolvenz- plan designierten Vermögensgegenstände gestundet. Des Weiteren ist im Insolvenzplan fest- gelegt, dass die Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern ausschließ- lich aus der Verwertung der designierten Vermögensgegenstände erfolgt. Ebenso haben die Insolvenzgläubiger im Rahmen des Insolvenzplans verbindlich auf den Teil ihrer Forderungen unwiderruflich verzichtet, der nicht durch die Verwertung dieser Vermögensgegenstände ge- deckt wird. Durch diesen unwiderruflichen Verzicht der Gläubiger stehen daher die Verpflich- tungen der DF AG gegenüber den Insolvenzgläubigern zwar dem Grunde nach, nicht aber der Höhe nach fest. Zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses der Gesellschaft werden diese der Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern ab- weichend vom Gliederungsschema des § 266 HGB zusammengefasst als Rückstellung im Bilanzposten “Rückstellungen für Insolvenzverbindlichkeiten“ ausgewiesen. In diesem Abschlussposten sind die Anleiheverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Sonstige Verbind- lichkeiten enthalten, sofern diese Verbindlichkeiten in die Erklärung des Forderungsverzichts einbezogen waren. Die Bewertung der Rückstellungen für Insolvenzverbindlichkeiten erfolgt, entgegen der für Verbindlichkeiten notwendigen Bewertung zum Erfüllungsbetrag, nunmehr mit dem für Ver- bindlichkeitsrückstellungen maßgebenden, nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung not- wendigen Erfüllungsbetrag. Dieser wurde auf Basis der Einschätzung der Inanspruchnahme aufgrund der maximal noch zu erwartenden Verwertungserlöse aus den im Insolvenzplan de- signierten Vermögensgegenständen ermittelt. Dabei wurden auch mögliche noch zu generie- rende Wertaufholungen berücksichtigt. Sofern Rückstellungen mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr enthalten sind, erfolgt eine Abzinsung mit dem fristkongruenten von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der Fremdwährungsumrechnung werden die Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Transaktionen während des Geschäftsjahres sind zum jeweiligen Tagesdurchschnittskurs umgerechnet wor- den. III. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz A) Anlagevermögen Die Gliederung zum 31. Dezember 2022 und die Entwicklung des Anlagevermögens im Ge- schäftsjahr 2022 sind nachfolgend im Anlagengitter dargestellt. Anhang Seite 4 von 13 Seiten Anschaffungskosten Abschreibungen Nettobuchwerte 01.01.2022 Zugänge Abgänge 31.12.2022 01.01.2022 Zugänge Abgänge 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR I. Immaterielle Vermögensgegenstände Rechte und Software 103.623,86 0,00 0,00 103.623,86 68.537,22 8.797,50 0,00 77.334,72 26.289,14 35.086,64 103.623,86 0,00 0,00 103.623,86 68.537,22 8.797,50 0,00 77.334,72 26.289,14 35.086,64 II. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.638,80 0,00 0,00 1.638,80 1.637,80 0,00 0,00 1.637,80 1,00 1,00 1.638,80 0,00 0,00 1.638,80 1.637,80 0,00 0,00 1.637,80 1,00 1,00 III. Finanzanlagen Anteile an verb. Unternehmen 2.128.208,24 0,00 0,00 2.128.208,24 0,00 0,00 0,00 0,00 2.128.208,24 2.128.208,24 Ausleihungen an verb. Unternehmen 0,00 9.000.000,00 0,00 9.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9.000.000,00 0,00 2.128.208,24 9.000.000,00 0,00 11.128.208,24 0,00 0,00 0,00 0,00 11.128.208,24 2.128.208,24 2.233.470,90 9.000.000,00 0,00 11.233.470,90 70.175,02 8.797,50 0,00 78.972,52 11.154.498,38 2.163.295,88 Anhang Seite 5 von 13 Seiten Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Die Anteile an verbundenen Unternehmen setzen sich aus den Beteiligungsbuchwerten an der Deutsche Forfait GmbH („DF GmbH“), der DF Deutsche Forfait Middle East s.r.o. („DF ME“) und der DF Deutsche Forfait s.r.o. („DF s.r.o.“) zusammen. B) Umlaufvermögen Im Insolvenzplan designierte Vermögensgegenstände Die im Insolvenzplan designierten Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 311 (Vor- jahr TEUR 306) setzen sich zum Bilanzstichtag aus Bankguthaben von TEUR 293 (Vor- jahr TEUR 288) und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen TEUR 18 (Vor- jahr TEUR 18) zusammen. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen gegen die DF GmbH in Höhe von TEUR 8.647 (Vorjahr TEUR 12.093), die im Wesentlichen aus der Anwen- dung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der DF AG und der DF GmbH resultieren. Die verbleibenden Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus konzern- internen Leistungen. Liquide Mittel Die liquiden Mittel betragen zum Bilanzstichtag TEUR 1.393 (Vorjahr TEUR 230). Latente Steuern Aktive latente Steuern aus zum 31. Dezember 2022 bestehenden steuerlichen Verlustvorträ- gen sowie aus Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen wurden nicht aktiviert. Anhang Seite 6 von 13 Seiten C) Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital beträgt EUR 11.887.483 und ist eingeteilt in 11.887.483 nennwertlose Stückaktien, die auf den Namen lauten. Es existiert keine andere abweichende Aktiengattung. Jede Aktie hat ein Stimmrecht. Herr Dr. Shahab Manzouri hielt zum Stichtag des 31. Dezember 2022 unverändert zum Vor- jahresstichtag 79,37 % der Aktien der Gesellschaft. Gewinnrücklage Die gesetzliche Rücklage beträgt nach Einstellung von EUR 300.183,00 gemäß § 150 Abs. 2 AktG zum 31. Dezember 2022 EUR 478.940,00. Dividende Nach dem deutschen Aktiengesetz wird die Dividende aus dem im handelsrechtlichen Jahres- abschluss der DF Deutsche Forfait AG (Einzelabschluss) ausgewiesenen Bilanzgewinn aus- geschüttet. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2022 der DF Deutsche Forfait AG EUR 475.499,32 (EUR 0,04 je dividendenberechtige Stück- aktie) an die Aktionäre auszuschütten (Vorjahr EUR 0,00). Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Die Hauptversammlung vom 30. Juni 2020 hat die Verlängerung der von der Hauptversamm- lung vom 6. Juli 2016 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien gebilligt: a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 30. Juni 2025 bis zu 1.180.000 Stück eigene Aktien zu erwerben. Der Erwerb darf nur über die Börse erfolgen. Dabei darf der von der Ge- sellschaft gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauk- tion am Handelstag ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. b) Die Ermächtigung kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch von der Gesell- schaft beauftragte Dritte ganz oder in mehreren Teilbeträgen im Rahmen der vorgenannten Beschränkungen ausgeübt werden. Die Ermächtigung kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere in Verfolgung eines oder mehrerer der in lit. c), d), e), und f) genannten Zwecke ausgeübt werden. Erfolgt die Verwendung zu einem oder mehreren der in lit. c), d), oder e) genannten Zwecke, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. c) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbe- nen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt Anhang Seite 7 von 13 Seiten der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Aus- schluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Die Höchst- grenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandelanleihen ausgegeben werden, sofern die Schuldverschreibungen während der Lauf- zeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. d) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbe- nen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegen- stände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen. e) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbe- nen eigenen Aktien zu nutzen, um Verpflichtungen der Gesellschaft aus Wandel- oder Opti- onsschuldverschreibungen zu erfüllen, welche die Gesellschaft bis zum 6. Juli 2021 aufgrund der auf der Hauptversammlung 2016 beschlossenen Ermächtigung des Vorstands ausgibt. f) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbe- nen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einzie- hung kann auch ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrages der üb- rigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft erfolgen. g) Von den Ermächtigungen in lit. c), d), e), und f) darf der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch machen. Der Aufsichtsrat wird im Fall der lit. f) zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. Im Übrigen kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen. D) Rückstellungen Pensionsrückstellungen Für zwei ehemalige Vorstandsmitglieder, Frau Attawar, ausgeschieden zum 31. Dezember 2015 und Herrn Franke, ausgeschieden zum 30. September 2013, bestehen Altersversor- gungszusagen, die als leistungsorientierte Versorgungspläne ausgestaltet sind. Die Zusagen beinhalten Versorgungsleistungen, wenn das Vorstandsmitglied stirbt oder altersbedingt aus dem Dienst ausscheidet. Herrn Franke wird in diesem Fall eine Kapitalzahlung gewährt. Frau Attawar hat demgegenüber ein Wahlrecht zwischen laufender Ruhegeldleistung und Kapital- zahlung. Die Verpflichtung des Unternehmens besteht darin, die zugesagten Leistungen an die Pensionsberechtigten zu erfüllen. Das Versorgungssystem ist extern durch vollständig leis- tungskongruente Rückdeckungsversicherungen finanziert. Die Höhe der Altersversorgungs- zusagen bestimmt sich nach dem beizulegenden Wert der Rückdeckungsversicherungsan- sprüche. Sie sind bilanziell wie wertpapiergebundene Versorgungszusagen zu behandeln, ob- wohl die Ansprüche formal keine Wertpapiere sind. Aufgrund der Kongruenz ist der Erfüllungs- betrag nach HGB gleich dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherungen. Anhang Seite 8 von 13 Seiten Nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB sind Vermögensgegenstände, die dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflich- tungen dienen, mit diesen Schulden zu verrechnen. Das Planvermögen der im Zusammen- hang mit der Pensionsverpflichtung bestehenden Rückdeckungsversicherung wird mit der Pensionsrückstellung saldiert. In gleicher Weise wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen verfahren. Im Berichtsjahr wurden daher TEUR 9 (Vorjahr TEUR 34) aus der Aufzin- sung des Planvermögens mit den Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrück- stellungen verrechnet. Die Anschaffungskosten des Planvermögens betragen zum Bilanz- stichtag TEUR 311 (im Vorjahr TEUR 302). in TEUR Erfüllungsbetrag Zeitwert Pensionsrückstellung 311 311 Planvermögen 311 311 in TEUR Pensionsrückstellung Planvermögen Zinsaufwand 9 Zinsertrag 9 Den Mitarbeitern der DF AG wird ab dem Tag des Eintritts in das Unternehmen eine betriebli- che Altersversorgung zugesagt, die im Wege arbeitgeberfinanzierter Beitragszahlungen in eine Unterstützungskasse durchgeführt wird. Die Unterstützungskasse leistet nach Eintritt des Versorgungsfalls direkt an die Mitarbeiter, so dass die Bildung einer Rückstellung für die Mit- arbeiter hier nicht erforderlich ist. Steuerrückstellungen Durch Anwendung des Gewinnabführungsvertrags hat die DF AG das von der DF GmbH im Berichtszeitraum erzielte Ergebnis in Höhe von TEUR 8.586 (Vorjahr TEUR 7.615) übernom- men und als Ertrag ausgewiesen. Die sich nach Verlustverrechnung und nach Anwendung der Vorschriften zur sog. „Mindestbesteuerung“ ergebende Körperschaftsteuer zuzüglich Solidari- tätszuschlag wird als Steuerrückstellung in Höhe von TEUR 368 bilanziert. Für erwartete Ge- werbesteuer des Veranlagungszeitraums 2022 wurde eine Rückstellung in Höhe von TEUR 363 (Vorjahr TEUR 306) dotiert; die gesamte Gewerbesteuer-Rückstellung beläuft sich somit auf TEUR 841. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen sind ausnahmslos kurzfristiger Natur und betreffen im Wesent- lichen variable Tantieme Verpflichtungen sowie Kosten für die Aufstellung und Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses. Anhang Seite 9 von 13 Seiten Rückstellung für Insolvenzverbindlichkeiten Die Rückstellungen für Insolvenzverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2022 in Höhe von TEUR 335 (Vorjahr TEUR 960) betreffen Verpflichtungen gegenüber den Insolvenzgläubigern aus dem im Jahr 2016 abgeschlossenen Insolvenzverfahren. Der Rückgang der Insolvenzverbind- lichkeit ist auf die Inanspruchnahme der Garantieverpflichtung gegenüber der DF s.r.o. zu- rückzuführen. E) Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren und mehr als fünf Jahren bestehen weder bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen noch bei den sonstigen Verbindlichkeiten. IV. Angaben zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung A) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse der DF AG resultieren im Geschäftsjahr 2022 aus Konzernumlagen für Ma- nagementleistungen in Höhe von TEUR 426 (Vorjahr TEUR 412) sowie aus Leistungen im Zusammenhang mit dem Treuhandvertrag in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr TEUR 41). Die Er- träge aus dem Treuhandvertrag beinhalten eine Festvergütung für die Verwertung der desig- nierten Vermögensgegenstände sowie Weiterbelastungen der dadurch verursachten Kosten. B) Aufwendungen für bezogenen Leistungen Im Geschäftsjahr betrugen die Aufwendungen für bezogenen Leistungen TEUR 387 (Vorjahr TEUR 380) und betreffen ausschließlich Leistungen, die die DF AG von anderen Konzernge- sellschaften bezogen hat, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. C) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen im Wesentlichen Kursgewinne in Höhe von TEUR 222 (Vorjahr TEUR 193). Anhang Seite 10 von 13 Seiten D) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Berichtszeitraum Kursverluste in Höhe von TEUR 182 (Vorjahr TEUR 117). E) Erträge auf Grund eines Ergebnisabführungsvertrags Der DF AG ist das von der DF GmbH im Geschäftsjahr 2022 erzielte Ergebnis entsprechend dem abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag zuzurechnen und wird gemäß § 277 Abs. 3 S. 2 HGB in Höhe von EUR 8.585.530,70 (Vorjahr EUR 7.615.044,57) als Ertrag ausgewiesen. F) Ergebnis nach Steuern Das Ergebnis nach Steuern beträgt TEUR 6.004 (Vorjahr TEUR 5.180) und ist im Wesentli- chen auf die Ergebnisübernahme der DF GmbH zurückzuführen. V. Sonstige Angaben Angabe zu § 264 Abs. 2 S. 3 HGB Die gesetzlichen Vertreter der DF AG haben bei Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 die schriftliche Versicherung gemäß § 264 Abs. 2 S. 3 HGB am 27. April 2023 abgegeben. Anzahl der Mitarbeiter Im Geschäftsjahr waren gem. § 285 Nr. 7 HGB lediglich die zwei Mitglieder des Vorstands bei der DF AG beschäftigt. Gesellschaftsorgane Vorstand Dr. Behrooz Abdolvand, Vorstandsvorsitzender, Politikwissenschaftler, und Ge- schäftsführer Deutsche Forfait GmbH Hans-Joachim von Wartenberg, Vorstandsmitglied, Jurist und Geschäftsführer Deutsche Forfait GmbH Im Geschäftsjahr 2022 betrugen die Vorstandsbezüge insgesamt TEUR 1.012 (Vorjahr TEUR 1.097); variable Bezüge fielen im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 510 an (Vorjahr TEUR 609). Anhang Seite 11 von 13 Seiten Aufsichtsrat Dr. Ludolf von Wartenberg (Vorsitzender) Selbständiger Unternehmensberater in Berlin Kuratoriumsvorsitzender der Hanns Martin-Schleyer-Stiftung, Berlin Kuratoriumsvorsitzender des Institut Finanzen und Steuern e.V., Berlin Prof. Dr. Wulf-W. Lapins (stellvertretender Vorsitzender) Wissenschaftlicher Peer Review Gutachter, Senior Fellow Researcher und aka- demischer Mentor Dr. Gerd-Rudolf Wehling Richter i.R. Die Vergütung der Aufsichtsratstätigkeit für das Geschäftsjahr 2022 betrug TEUR 110 ohne Umsatzsteuer (Vorjahr TEUR 113). Pensionsrückstellungen für frühere Organmitglieder Für ehemalige Mitglieder des Vorstands wurden Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 311 (Vorjahr TEUR 302) gebildet, denen leistungskongruente Rückdeckungen gegen- überstehen. Verzeichnis des Anteilsbesitzes nach § 285 Nr. 11 HGB Gesellschaft Anteil am Grund-/Stamm- Ergebnis des Ergebnis des Eigen- kapital Geschäftsjahres Geschäftsjahres kapital 2022 2021 DF Deutsche Forfait s.r.o., 100 % EUR 12.068,55 EUR -180.213,38 EUR -224.526,91 300.000,00 Prag / Tschechische Republik CZK CZK. -4.359.800,54 CZK. - 5.756.869,78 DF Deutsche Forfait Middle 100 % EUR 62.354,17 EUR -188.560,58 EUR -226.896,48 1.550.000,00 East s.r.o., Prag / Tschechi- CZK CZK -4.630.293,57 CZK -5.817.625,80 sche Republik Deutsche Forfait GmbH, Köln 100 % EUR 25.100,00 EUR 8.585.530,70 EUR 7.615.044,57 Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind zum Bilanzstichtag unverändert ge- genüber dem Geschäftsjahr 2021 die DF Deutsche Forfait s.r.o, die DF Deutsche Forfait Mi- ddle East s.r.o. und die Deutsche Forfait GmbH berücksichtigt. Anhang Seite 12 von 13 Seiten Angabe nach § 285 Nr. 17 HGB Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers Grant Thornton AG entfiel ausschließlich auf Prü- fungsleistungen und belief sich auf TEUR 154 (Vorjahr TEUR 144). Die Abschlussprüfungsleistungen betreffen die Jahres- und Konzernabschlussprüfung und die Prüfung des Abhängigkeitsberichts zum Ende des Geschäftsjahres sowie die prüferische Durchsicht des Konzernzwischenabschlusses zum 30. Juni 2022. Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Folgende Mitteilungen nach dem WpHG über Beteiligungen, die zum Bilanzstichtag 31. De- zember 2022 fortbestehen, hat die DF AG erhalten: o Herr Dr. Shahab Manzouri, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 12. Juli 2016 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der DF Deutsche Forfait AG, Nördliche Münchner Str. 9c, 82031 Grünwald, Deutschland, am 6. Juli 2016 die Schwellen von 3%, 5 %, 10 %, 15 % und 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 70 % überschritten hat und an diesem Tag 79,14 % (dies entspricht 9.408.170 Stimmrechten) betragen hat. o Herr Kevin Robert Steele, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29. De- zember 2022 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der DF Deutsche Forfait AG, Gus- tav-Heinemann-Ufer 56, 50968 Köln, Deutschland, am 28. Dezember 2022 die Schwelle von 3 % überschritten hat und an diesem Tag 3 % (dies entspricht 356.628 Stimmrechten) betragen hat. 0,22 % dieser Stimmrechte sind ihm über die Living Cells Unlimited zuge- rechnet worden, 2,78 % werden von ihm als Herr Kevin Robert Steele gehalten. Angabe nach § 285 Nr. 16 HGB Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Cor- porate Governance Kodex für das Berichtsjahr abgegeben. Die Erklärung ist den Aktionären im März 2022 auf der Homepage der Gesellschaft (www.dfag.de/investor-relations/corporate- governance) zugänglich gemacht worden. Konzernverhältnisse nach § 285 Nr. 14 i. V. m. § 291 Abs. 2 Nr. 3 HGB Die DF Deutsche Forfait AG, Köln, in ihrer Eigenschaft als deutsche Konzernleitung, stellt zum 31. Dezember 2022 für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen einen Konzernab- schluss nach IFRS und einen Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht zusammengefasst wurde, auf. Dieser ist im elektronischen Bundesanzeiger offen zu legen. Anhang Seite 13 von 13 Seiten Vorschlag zur Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt vor, den zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn der DF Deutsche Forfait AG in Höhe von EUR 7.807.854,97 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,04 je EUR 475.499,32 dividendenberechtigter Stückaktie (11.887.483) Gewinnvortrag EUR 7.332.355,65 Bilanzgewinn EUR 7.807.854,97 Nachtragsbericht Im Februar 2023 hat die DF-Gruppe das Produkt Trading eingeführt, welches in der Region Naher und Mittlerer Osten durchgeführt wird und sich vornehmlich auf den Handel mit Nah- rungsmitteln konzentriert. Köln, 28. April 2023 Der Vorstand Versicherung der gesetzlichen Vertreter Nach bestem Wissen versichern wir, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind. 28. April 2023 DF Deutsche Forfait AG Der Vorstand

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