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DF Deutsche Forfait AG

Annual Report Apr 30, 2020

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DF Deutsche Forfait AG

Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr

  1. Januar bis 31. Dezember 2019

INHALT

ZUSAMMENGEFASSTER 1. Grundlagen des Konzerns 3
LAGE- UND KONZERN 2. Wirtschaftsbericht 7
LAGEBERICHT 3. Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben
gemäß § 289a HGB und § 315a HGB 15
4. Erklärung zur Unternehmensführung
(§ 289f HGB und § 315d HGB) 21
5. Chancen- und Risikobericht 22
6. Prognosebericht 34
7. Ergänzende Angaben für die DF Deutsche Forfait AG 37
KONZERNABSCHLUSS Konzern-Bilanz, Aktiva 42
Konzern-Bilanz, Passiva 43
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 44
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 45
Konzern-Kapitalflussrechnung 46
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 47
KONZERNANHANG Erläuterungen zum Konzernabschluss 49
BESTÄTIGUNGSVERMERK 93
VERSICHERUNG DER
GESETZLICHEN VERTRETER 101
BERICHT DES AUFSICHTSRATS 102
CORPORATE GOVERNANCE 106

1. GRUNDLAGEN DES KONZERNS

a) Geschäftsmodell des Konzerns

Die DF-Gruppe ist ein Spezialist für Außenhandelsfinanzierungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen. Die Kunden der DF-Gruppe sind Exporteure, Importeure und andere Finanzunternehmen. Die DF-Gruppe hat sich mit ihren Angeboten aktuell auf die Länder des Mittleren und Nahen Ostens sowie insbesondere den Iran spezialisiert. Im Hinblick auf den Handel mit dem Iran konzentriert sich die DF-Gruppe aus geschäftspolitischen Gründen seit dem Sommer 2018 auf humanitäre Güter. Das Produktportfolio der DF-Gruppe ist auf den geographischen Fokus und die spezifischen Kundenbedürfnisse abgestimmt. Die DF-Gruppe bietet neben dem Inkasso von Außenhandelsforderungen und der Abwicklung des Zahlungsverkehrs auch Beratungsleistungen im Bereich Compliance an, bei denen sie ihr länderspezifisches Know-how, ihr Netzwerk sowie die Compliance-Kompetenz vermarktet. Daneben bietet die DF-Gruppe einen Marketingservice an. Hierbei vermittelt die DF-Gruppe nach eigener Compliance-Prüfung Geschäfte aus dem Bereich Nahrungsmittel und Medizin an ihre strategischen Partner, die diese dann abwickeln. Forfaitierung und Ankaufszusagen sind ebenfalls Teil des Produktportfolios, haben jedoch aktuell eine geringe Bedeutung. Im Gegensatz zur Forfaitierung und den Ankaufszusagen übernimmt die DF-Gruppe bei den übrigen Serviceleistungen keinerlei Bonitätsrisiken.

Die DF-Gruppe akquiriert ihre Geschäfte durch den eigenen Vertrieb oder über Vermittler bzw. strategische Partner in der Regel im Land des Importeurs.

Die DF-Gruppe will kurz- bis mittelfristig auch wieder Forfaitierungsgeschäft abschließen. Zur Finanzierung dieses Geschäfts und der in der Zukunft angestrebten Projektfinanzierung hat die DF-Gruppe in Luxemburg eine Zertifikatestruktur initiiert, die gesellschaftsrechtlich nicht mit der DF-Gruppe verbunden und nach aktueller Ausgestaltung nicht konsolidierungspflichtig ist. Durch die Zeichnung von Zertifikaten ("Schuldverschreibungen") können Investoren an der Performance von zuvor definierten Außenhandelsforderungen partizipieren.

Struktur der DF-Gruppe

Die in Grünwald bei München ansässige DF Deutsche Forfait AG ("DF AG" oder "Gesellschaft") ist die Holding- und Konzernobergesellschaft der DF-Gruppe. Die DF AG hat drei operative Tochtergesellschaften. Hierbei handelt es sich um die DF Deutsche Forfait GmbH in Köln ("DF GmbH"), die DF Deutsche Forfait s.r.o. ("DF s.r.o.") sowie die DF Deutsche Forfait Middle East s.r.o. ("DF ME s.r.o.") in Prag, Tschechische Republik. Die Deutsche Kapital Limited in Dubai ("DKL") befindet sich in Liquidation.

Wesentliche operative Gesellschaften

Die DF GmbH konzentriert sich mit ihrem Produktangebot, das vor allem aus Marketingservice und Inkasso von Außenhandelsforderungen sowie Beratungsleistungen besteht, auf die Region Mittlerer und Naher Osten. Daneben erbringt sie Serviceleistungen für die anderen Gesellschaften der DF-Gruppe. Hierzu zählen unter anderem die Bereiche Rechnungswesen, Vertragsabwicklung, Compliance, Vertrieb und Risikomanagement.

Die Tochtergesellschaften in Prag sind bei Bedarf in die Abwicklung einzelner Geschäfte wie z. B. der Vergabe von Darlehen, dem An- und Verkauf von Solawechseln oder Inkassotätigkeiten eingebunden und führen zu diesem Zweck, ebenso wie die DF GmbH, ein eigenes Handelsbuch. Die DF ME s.r.o. konzentriert sich auf Transaktionen im Mittleren und Nahen Osten mit Schwerpunkt auf dem Iran und bietet vor allem Services bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs an. Die DF s.r.o. deckt das übrige geographische Spektrum mit Schwerpunkt auf Emerging Markets ab.

Mitarbeiter: Mitarbeiterkapazitäten leicht gesunken

Die DF-Gruppe beschäftigte im Geschäftsjahr 2019 einschließlich Vorstand durchschnittlich 27 Mitarbeiter (Vorjahr 29 Mitarbeiter).

b) Ziele und Strategien

Strategische Unternehmensziele

Nachdem im Geschäftsjahr 2019 die Rückkehr in die Gewinnzone gelungen ist, strebt die DF-Gruppe nunmehr an, diese Profitabilität nachhaltig aufrecht zu erhalten. Hierdurch möchte die DF-Gruppe ein attraktiver Partner für Eigen- und Fremdkapitalgeber sein. Nachhaltige Profitabilität soll erreicht werden durch das erfolgreiche Vermarkten des Know-hows und Netzwerks der DF-Gruppe im Bereich Außenhandelsfinanzierungen und damit zusammenhängenden Serviceleistungen insbesondere in der geographischen Zielregion des Nahen und Mittleren Ostens.

Die Strategie der DF-Gruppe stützt sich auf drei Säulen:

Geographisch liegt der Schwerpunkt der DF-Gruppe auf dem Nahen und Mittleren Osten und hier insbesondere auf dem Iran. Die DF-Gruppe konzentriert sich im Handel mit dem Iran auf den Bereich Nahrungsmittel und Medizin. In diesem humanitären Bereich gibt es weiterhin eine hohe Nachfrage nach den Produkten und Serviceleistungen der DF-Gruppe. Um die Abhängigkeit von einem Markt zu verringern, plant die DF-Gruppe, die mit der Rückkehr in die Profitabilität generierten Mittel für die geographische Diversifizierung sowie die Erweiterung des Produktportfolios einzusetzen. Geographischer Schwerpunkt bleiben die Länder des Nahen und Mittleren Ostens. Somit kann bei einem Eintritt in einen neuen Markt zum Teil auf das bereits vorhandene Know-how und Netzwerk zurückgegriffen werden und somit das Risiko eines Scheiterns deutlich reduziert werden. Diese Voraussetzung sieht die DF-Gruppe aktuell insbesondere bei der bereits Mitte 2019 gestarteten geographischen Erweiterung in die Türkei und auch bei dem geplanten Markteintritt im Irak gegeben. Mit der Fokussierung auf eine geographische Region und wenige ausgewählte Länder will die DF-Gruppe Skaleneffekte erzielen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf länderspezifisches Know-how bei immer aufwendigeren Compliance-Prüfungen.

Das Produktportfolio richtet sich weiterhin nach den Kunden- und Marktbedürfnissen. Neben dem etablierten Administrative und Inkasso Service wurde mit dem Marketing Service im Jahr 2019 sehr erfolgreich ein neues Produkt eingeführt. Mit dem geplanten Einstieg in die Projektfinanzierung soll das Produktportfolio der DF-Gruppe um ein weiteres Angebot diversifiziert werden. Mittelfristig ist auch wieder mehr Forfaitierungsgeschäft geplant. Aktuell sind jedoch die erzielbaren Margen in der Regel nicht auskömmlich. Vor allem für den geplanten Ausbau des Forfaitierungsgeschäfts aber auch als Finanzierungsquelle für die Projektfinanzierung hat die DF-Gruppe den Aufbau einer Zertifikatestruktur in Luxemburg initiiert. Schließlich hat die DF-Gruppe in den letzten Jahren viele Ressourcen in den Auf- und Ausbau eines Compliance-Systems investiert. Das im Bereich Compliance erworbene Know-how vermarktet die DF-Gruppe über das Angebot von Beratungsleistungen in diesem Bereich.

Die dritte Säule der Strategie der DF-Gruppe sind strategische Partnerschaften. Insbesondere im Hinblick auf die Marktbearbeitung und Geschäftsabwicklung im Iran-Geschäft profitiert die DF-Gruppe von der Zusammenarbeit mit der Saman Bank und dem lokalen Netzwerk und Know-how. Auch mit weiteren Bankpartnern strebt die DF-Gruppe eine langfristige Partnerschaft an, bei der sich die jeweiligen Stärken optimal ergänzen. Vor allem im Hinblick auf die Geschwindigkeit der Abwicklung von Geschäften sind eingespielte Prozesse ein großer Vorteil.

c) Steuerungssystem

Die DF-Gruppe steuert ihr Geschäft über das akquirierte Geschäftsvolumen. Dies ist definiert als Summe der Nominalwerte aller in einer Berichtsperiode abgeschlossenen Inkasso, Administrative- und Marketingservice Geschäfte, sowie der Nominalwerte aller in einer Berichtsperiode abgeschlossenen Forfaitierungsgeschäfte und Ankaufszusagen. Neben dem Geschäftsvolumen ist das hieraus resultierende Rohergebnis für die DF-Gruppe eine wichtige Steuerungsgröße. Das Rohergebnis ergibt sich u.a. aus dem Geschäftsvolumen und der durchschnittlichen Marge. Diese enthält u.a. die Provisionserträge aus dem Inkasso-, Administrative- und Marketingservice, die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis der jeweiligen Forderung sowie ggf. den laufenden Zinsertrag, falls die Forderung im eigenen Portfolio gehalten wird. Schließlich stellt die DF-Gruppe in der internen Berichterstattung auf das Ergebnis vor Steuern ab. Die zuvor genannten Steuerungsgrößen werden in einem monatlichen, standardisierten Reporting überwacht, das an den Aufsichtsrat übermittelt wird. Darüber hinaus erfolgt eine wöchentliche Berichterstattung über die abgeschlossenen Geschäfte sowie den erzielten Ertrag an den Vorstand.

In der externen Berichterstattung stellt die DF-Gruppe darüber hinaus auf das Eigenkapital sowie das Konzernergebnis ab.

2. WIRTSCHAFTSBERICHT

a) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) von Januar 2020 ist die Weltwirtschaft im Jahr 2019 um 2,9 % gewachsen. Dabei trugen sowohl die Industrieländer (+1,7 %) als auch die Schwellen- und Entwicklungsländer (+3,7 %) zur positiven Wirtschaftsentwicklung bei. In der Gruppe der Industrieländer waren die USA mit einem Anstieg der Wirtschaftsleistung von 2,3 % einer der Wachstumstreiber. Im Euroraum wuchs das Bruttoinlandsprodukt (BIP) mit 1,2 % moderat. Das Wirtschaftswachstum in Deutschland fiel mit 0,5 % unterdurchschnittlich aus. Unter den Schwellen- und Entwicklungsländern gab es teils erhebliche Wachstumsunterschiede. Im Mittleren Osten (inklusive Zentralasien) lag das Wirtschaftswachstum in 2019 mit 0,8 % unter Vorjahresniveau (+1,9 %). Die für die DF-Gruppe wichtige Zielregion Iran war im vergangenen Jahr von geopolitischen Spannungen geprägt. Nicht zuletzt der Ausstieg der USA aus dem internationalen Atomabkommen mit dem Iran und die Wiedereinführung verschärfter Wirtschaftssanktionen führten laut Schätzungen des IWF von Oktober 2019 zu einem geschätzten Rückgang des BIP um 9,5 % für das Gesamtjahr 2019.

Das weltweite Handelsvolumen hat im vergangenen Jahr gemäß IWF um 1,0 % zugenommen und blieb damit deutlich hinter dem Wachstum des Vorjahres (+3,7 %) zurück. Während die finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiterhin positiv wirkten, belasteten nicht zuletzt die Handelskonflikte der USA mit zahlreichen Ländern weltweit, insbesondere mit China, die Sorge um einen No-Deal-Brexit und andere geopolitische Unsicherheiten die globalen Handelsströme. Laut den Experten des IWF wuchs das Handelsvolumen bei den Industriestaaten um 1,3 % und bei den Schwellen- und Entwicklungsländern um 0,4 %.

Ein Außenhandelsfinanzierer wie die DF-Gruppe ist generell von der weltwirtschaftlichen Entwicklung und den Handelsvolumen abhängig. Im Falle der DF-Gruppe mit der Spezialisierung auf einen Nischenmarkt im Nahen- und Mittleren Osten ist die Abhängigkeit von der weltwirtschaftlichen Entwicklung nicht unmittelbar gegeben. Aufgrund der Konzentration auf die humanitäre Grundversorgung ist sogar die unmittelbare Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung in der Zielregion eingeschränkt.

b) Geschäftsverlauf

i. Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2019 hat die DF-Gruppe ein positives Konzernergebnis von EUR 3,2 Mio. (Vj. EUR -1,8 Mio.) erwirtschaftet.

Die deutliche Ergebnisverbesserung ist auf eine deutliche Steigerung des Geschäftsvolumens von EUR 75,2 Mio. auf EUR 187,2 Mio. zurückzuführen. Wesentlicher Treiber für die Steigerung des Geschäftsvolumens waren insbesondere der im Geschäftsjahr 2019 gestartete Marketingservice mit einem Anteil von EUR 160,8 Mio. und die daraus resultierenden Erträge. Das Rohergebnis betrug EUR 11,1 Mio. nach EUR 0,6 Mio. im Vorjahr. Die Verbesserung des Rohergebnisses ist vor allem auf die deutliche Steigerung der Provisionserträge zurückzuführen, die gegenüber dem Vorjahreszeitraum von EUR 2,4 Mio. auf EUR 12,0 Mio. zunahmen. Die Provisionserträge resultierten im Geschäftsjahr 2019 nahezu vollständig aus dem neuen operativen Geschäft. Die Provisionserträge für das Inkasso der Vermögenswerte Gläubiger spielten nur eine untergeordnete Rolle. Die Kursgewinne und Kursverluste in Höhe von jeweils EUR 0,3 Mio. haben sich nahezu ausgeglichen und stehen ebenso im Zusammenhang mit dem Inkasso der Vermögenswerte Gläubiger wie die Forfaitierungsaufwendungen in Höhe von EUR 0,4 Mio. (Vj. EUR 2,3 Mio.), die aus der Fair Value Bewertung dieser Vermögensgegenstände resultieren.

Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich gegenüber dem Vorjahr deutlich von EUR 3,0 Mio. auf EUR 0,9 Mio. verringert. In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist auch die Gegenposition zu den auf die Vermögenswerte Gläubiger vorgenommenen Fair Value-Bewertungen enthalten. Geringere Forfaitierungsaufwendungen führen daher auch zu geringeren sonstigen betrieblichen Erträgen.

Die Verwaltungskosten, bestehend aus Personalaufwand, Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen, betrugen EUR 6,1 Mio. (Vj. EUR 5,4 Mio.). Der Personalaufwand erhöhte sich von EUR 2,3 Mio. im Vorjahr auf EUR 2,6 Mio. im Geschäftsjahr 2019. Die Steigerung ist im Wesentlichen durch die Vorstandstantiemen begründet. Die Abschreibungen erhöhten sich auf EUR 0,17 Mio. (Vj. EUR 0,08 Mio.). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen EUR 3,3 Mio. (Vj. EUR 3,0 Mio.) und beinhalten einmalige Aufwendungen für Mitarbeiterabfindungen in Höhe von EUR 0,49 Mio. Weitere Positionen sind Rechtsverfolgungskosten für das Inkasso von Forderungen der gemäß Insolvenzplan designierten Vermögenswerte in Höhe von EUR 0,24 Mio., die aus dem Verwertungserlös zu tragen sind. Die entsprechende Gegenposition ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Daneben enthalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen Kosten für Kooperationspartner in Höhe von EUR 0,27 Mio., Rechts- und Beratungskosten in Höhe von EUR 1,09 Mio., Versicherungen, Gebühren und Beiträge in Höhe von EUR 0,19 Mio., Raumkosten in Höhe von EUR 0,11 Mio. und Kosten für Investor Relations einschließlich Hauptversammlung in Höhe von EUR 0,14 Mio.

Das Finanzergebnis aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf EUR -0,1 Mio. (Vj. EUR -0,03 Mio.). Hierin sind Negativzinsen für unterhaltene Bankguthaben und die Zinsen für das Darlehen des Mehrheitsgesellschafters der DF AG an die DF GmbH enthalten.

Insgesamt hat das Konzernergebnis die Erwartungen der Gesellschaft zu Beginn des Geschäftsjahres deutlich übertroffen.

ii. Finanzlage

Der operative Cash Flow der DF-Gruppe betrug im Geschäftsjahr 2019 EUR 6,5 Mio. (Vj. EUR -2,4 Mio.). Wesentliche Ursache für den positiven operativen Cash Flow ist die positive Geschäftsentwicklung und das daraus resultierende Konzernergebnis von EUR 3,2 Mio. Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit belief sich auf EUR -0,32 Mio. (Vj. EUR -0,14 Mio.). Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2019 EUR 15,0 Mio. (Vj. EUR 0,0 Mio.). Entsprechend der Ziele des Finanzmanagements konnte die DF-Gruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr allen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen.

Das Eigenkapital der DF-Gruppe betrug zum 31. Dezember 2019 EUR 8,6 Mio. (Vj. EUR 5,3 Mio.). Die Eigenkapitalquote beträgt 31,1 % (Vj. 41,1 %). Der Rückgang der Eigenkapitalquote ist auf den Anstieg der Bilanzsumme zurückzuführen. Zum Bilanzstichtag beliefen sich die Verbindlichkeiten Gläubiger auf EUR 1,0 Mio. (Vj. EUR 6,2 Mio.). Die Differenz ist im Wesentlichen auf Ausschüttungen an die Gläubiger (EUR 5,6 Mio.) sowie Fair Value-Anpassungen zurückzuführen.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 verfügte die DF-Gruppe neben dem Darlehen des Mehrheitsgesellschafters der DF AG über keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten oder Kreditlinien bei Banken oder weiteren Personen.

iii. Vermögenslage

Die Summe aller Vermögenswerte der DF-Gruppe betrug zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 insgesamt EUR 27,6 Mio. (Vj. EUR 12,9 Mio.). Der Anstieg der Bilanzsumme ist vor allem auf die Darlehensaufnahme der DF GmbH in Höhe von EUR 15 Mio. zurückzuführen. Gegenläufig entwickelten sich die Vermögenswerte Gläubiger, die von EUR 6,2 Mio. im Vorjahr auf EUR 1,0 Mio. zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 zurückgingen. Der Bestand an Zahlungsmitteln erhöhte sich durch die positive Geschäftsentwicklung sowie die Darlehensaufnahme auf EUR 24,7 Mio. (Vj. EUR 3,6 Mio.).

c) Finanzielle Leistungsindikatoren

Die finanziellen Leistungsindikatoren der DF-Gruppe sind:

  • Geschäftsvolumen
  • Rohergebnis
  • Konzernergebnis

Als Geschäftsvolumen wird der Nominalwert der in einer Periode abgeschlossenen Geschäfte wie in Kapitel 1. c. beschrieben, bezeichnet. Nach Umsetzung der im Kapitel 1. b. Ziele und Strategien beschriebenen Maßnahmen soll mittelfristig wieder ein Geschäftsvolumen in Höhe von EUR 300 Mio. p.a. erreicht werden.

Ein weiterer finanzieller Leistungsindikator ist das bereits in Kapitel 1. c. beschriebene Rohergebnis. Zur Erreichung der Gewinnschwelle sind Erträge (Rohergebnis und sonstiges betriebliches Ergebnis) von über EUR 4,0 Mio. notwendig.

Ein weiterer wichtiger finanzieller Leistungsindikator ist das Konzernergebnis. Das Ziel eines positiven Konzernergebnisses wurde im Geschäftsjahr 2019 mit EUR 3,2 Mio. klar erreicht.

d) Vergütungsbericht Vergütung des Vorstands Grundzüge des Vergütungssystems

Die Vergütung des Vorstands bestand aus einer Festvergütung, Nebenleistungen sowie einer Altersvorsorge.

Die Festvergütung bestand aus einem Jahresgehalt, das in zwölf gleichen monatlichen Raten gezahlt wird. Außerdem erhielten die Mitglieder des Vorstands bestimmte Nebenleistungen, die unter den Tabellen zur individuellen Vergütung aufgeführt sind.

Individuelle Vergütung

In den nachstehenden Tabellen sind die jedem einzelnen Mitglied des Vorstands gewährten Zuwendungen, Zuflüsse und der Versorgungsaufwand nach Maßgabe der Empfehlungen der Ziffer 4.2.5 Abs. 3 des Deutschen Corporate Governance-Kodex (in der Fassung Februar 2017) individuell dargestellt:

Dr. Behrooz Abdolvand (Vorstand seit November 2017)
Gewährte Zuwendungen
in EUR 2018 2018 (Min) 2018 (Max) 2019 2019 (Min) 2019 (Max)
Festvergütung 183.333,34 183.333,34 183.333,34 213.333,32 213.333,32 213.333,32
Nebenleistungen 5.294,95 5.081,40 5.081,40 5.819,11 5.819,11 5.819,11
Summe 188.628,29 188.414,74 188.414,74 219.152,43 219.152,43 219.152,43
Einjährige
variable Vergütung
0,00 0,00 270.000,00 153.721,00 0,00 270.000,00
Mehrjährige
variable Vergütung
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe 188.628,29 188.414,74 458.414,74 372.873,43 219.152,43 489.152,43
Versorgungsaufwand 20.154,24 20.154,24 20.154,24 20.154,24 20.154,24 20.154,24
Gesamtvergütung 208.782,53 208.568,98 478.568,98 393.027,67 239.306,67 509.306,67
Christoph Charpentier (Vorstand seit Oktober 2016 bis November 2019)
Gewährte Zuwendungen
in EUR 2018 2018 (Min) 2018 (Max) 2019 2019 (Min) 2019 (Max)
Festvergütung 180.000,00 180.000,00 180.000,00 165.000,00 165.000,00 165.000,00
Nebenleistungen 5.332,87 5.332,87 5.332,87 5.177,74 5.177,74 5.177,74
Summe 185.332,87 185.332,87 185.332,87 170.177,74 170.177,74 170.177,74
Einjährige
variable Vergütung*
0,00 0,00 270.000,00 190.000,00 0,00 270.000,00
Mehrjährige
variable Vergütung
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe 185.332,87 185.332,87 455.332,87 360.177,74 170.177,74 440.177,74
Versorgungsaufwand 20.154,24 20.154,24 20.154,24 18.474,72 18.474,72 18.474,72
Gesamtvergütung 205.487,11 205.487,11 475.487,11 378.652,46 188.652,46 458.652,46

* Abfindung

Gabriele Krämer (Vorstand seit Oktober 2016 bis November 2019)
Gewährte Zuwendungen
in EUR 2018 2018 (Min) 2018 (Max) 2019 2019 (Min) 2019 (Max)
Festvergütung 180.000,00 180.000,00 180.000,00 165.000,00 165.000,00 165.000,00
Nebenleistungen 4.808,59 4.808,59 4.808,59 4.747,68 4.747,68 4.747,68
Summe 184.808,59 184.808,59 184.808,59 169.747,68 169.747,68 169.747,68
Einjährige
variable Vergütung*
0,00 0,00 270.000,00 230.000,00 0,00 270.000,00
Mehrjährige
variable Vergütung
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe 184.808,59 184.808,59 454.808,59 399.747,68 169.747,68 439.747,68
Versorgungsaufwand 20.154,24 20.154,24 20.154,24 18.474,72 18.474,72 18.474,72
Gesamtvergütung 204.962,83 204.962,83 474.962,83 418.222,40 188.222,40 458.222,40

* Abfindung

Hans-Joachim von Wartenberg (Vorstand seit Dezember 2019)
Gewährte Zuwendungen
in EUR 2018 2018 (Min) 2018 (Max) 2019 2019 (Min) 2019 (Max)
Festvergütung 15.416,67 15.416,67 15.416,67
Nebenleistungen 353,93 353,93 353,93
Summe 15.770,60 15.770,60 15.770,60
Einjährige
variable Vergütung
12.810,00 0,00 36.645,64
Mehrjährige
variable Vergütung
0,00 0,00 0,00
Summe 28.580,60 15.770,60 52.416,24
Versorgungsaufwand 179,52 179,52 179,52
Gesamtvergütung 28.760,12 15.950,12 52.595,76

Nebenleistungen: Jobticket, Parkplatz, Unfallversicherung, VWL, Zuschuss zur Krankenversicherung

Über das Festgehalt hinaus erhalten die Vorstandsmitglieder eine Erfolgstantieme. Diese beträgt 4,5 % des Konzernergebnisses, wenn ein Konzernergebnis von mind. EUR 500.000,00 erreicht wird. Die erfolgsabhängige Vergütung ist auf 150 % des Festgehaltes begrenzt. 50 % der erfolgsabhängigen Vergütung werden in bar abgegolten und 50 % in Aktienoptionen. Solange noch kein Aktienoptionsprogramm verabschiedet ist, wird die gesamte Erfolgstantieme bar abgegolten.

Für drei ehemalige Vorstandsmitglieder (Frau Attawar, ausgeschieden zum 31. Dezember 2015, Herrn Franke, ausgeschieden zum 30. September 2013, und Herrn Wippermann, ausgeschieden zum 24. Februar 2014) bestehen Altersversorgungszusagen, die als leistungsorientierte Versorgungspläne ausgestaltet sind. Die Zusagen beinhalten Versorgungsleistungen, wenn das Vorstandsmitglied stirbt oder altersbedingt aus dem Dienst ausscheidet. Herrn Franke wird in diesem Fall eine Kapitalzahlung gewährt. Frau Attawar und Herr Wippermann haben demgegenüber ein Wahlrecht zwischen laufender Ruhegeldleistung und Kapitalzahlung. Seit November 2012 wurden aufgrund des vertraglich vorgesehenen Ablaufs der Beitragszeiten keine Prämien mehr geleistet.

Nach diesen Pensionszusagen erhalten die genannten Vorstandsmitglieder von der DF AG eine garantierte Alterspension in Höhe der nachfolgenden Beträge:

  • Marina Attawar: Ruhegeldleistung in Höhe von EUR 11.022,60 jährlich oder einmalige Kapitalzahlung in Höhe von EUR 202.518,00
  • Ulrich Wippermann: Ruhegeldleistung in Höhe von EUR 20.964,48 jährlich oder einmalige Kapitalzahlung in Höhe von EUR 338.278,00
  • Jochen Franke: einmalige Kapitalzahlung in Höhe von EUR 147.244,00

Darüber hinaus erhält Frau Marina Attawar folgende Leistungen aus einer rückgedeckten Unterstützungskasse:

• Versicherte Jahresrente in Höhe von EUR 15.247,40 oder einmalige Kapitalzahlung in Höhe von EUR 273.572,00

Die DF AG hat Vorstandsmitgliedern weder Darlehen gewährt noch Bürgschaften oder Gewährleistungen für sie übernommen. Die Vorstandsmitglieder waren nicht an Geschäften außerhalb der Geschäftstätigkeit der DF-Gruppe oder an anderen, der Form oder der Sache nach ungewöhnlichen Geschäften der DF-Gruppe während des laufenden und des vorhergehenden Geschäftsjahrs oder an derartigen ungewöhnlichen Geschäften in weiter zurückliegenden Geschäftsjahren beteiligt, die noch nicht endgültig abgeschlossen sind.

Die Mitglieder des Vorstands erhielten keine aktienbasierte Vergütung.

Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung der DF AG geregelt. Danach erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben dem Ersatz der ihm bei der Ausübung seiner Amtstätigkeit erwachsenden Auslagen eine Festvergütung von jährlich EUR 13.000,00. Der Vorsitzende und der Stellvertreter erhalten das Zweifache dieses Betrags. Daneben erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß der Satzung ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 500,00 für jede Aufsichtsratssitzung, an der sie teilnehmen.

Im Geschäftsjahr 2019 betrug die Vergütung für die gesamte Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats der DF AG EUR 92.637,27. Die individuelle Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 ist in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesen (Beträge in EUR):

Name Festvergütung Sitzungsgeld USt 19 % Gesamtbetrag
Franz Josef Nick 23.435,49 2.000,00 4.602,55 30.268,33
Dr. Ludolf von Wartenberg 26.000,00 2.500,00 5.415,00 33.915,00
Prof. Dr. Wulf-W. Lapins 13.000,00 2.500,00 2.945,00 18.445,00
Bianca Engel 6.410,95 2.000,00 1.598,08 10.009,03
Gesamt 68.846,44 9.000,00 14.790,83 92.637,27

Es gibt keine Dienstleistungsverträge zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats und der DF AG, welche Vergünstigungen bei Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses vorsehen.

Die DF AG hat den Aufsichtsratsmitgliedern weder Darlehen gewährt, noch Bürgschaften oder Gewährleistungen für sie übernommen.

e) DF-Aktie und -Anleihe

Entwicklung der DF-Aktie im Geschäftsjahr 2019

Zu Jahresbeginn 2019 lag der Kurs der DF-Aktie am 2. Januar bei EUR 0,13. Kurz darauf sank der Kurs am 8. Januar auf das Jahrestief von EUR 0,12. Anschließend erholte sich die Aktie und stabilisierte sich auf einem Niveau von EUR 0,50. In Folge der Prognoseerhöhung für das Gesamtjahr 2019 am 27. August stieg der Kurs stark und die Aktie erreichte ihr Jahreshoch mit EUR 2,34 am 18. September 2019. In den darauf folgenden Monaten konsolidierte sich der Kurs und schloss am 30. Dezember 2019 bei EUR 1,63, was einer sehr starken Performance im Berichtszeitraum von 1.154 % entspricht. Die positive Kursentwicklung ist in erster Linie auf die deutlich verbesserte Geschäftsentwicklung und die daraus folgende Prognoseanhebung für das Gesamtjahr 2019 zurückzuführen. Die Vergleichsindizes SDAX sowie DAXsector Financial Services, der Branchenindex für Finanzwerte, entwickelten sich im vergangenen Jahr ebenso wie der Gesamtmarkt positiv. Der SDAX stieg im Jahresverlauf um rund 31 %, der DAXsector Financial Services legte, vor allem gestützt durch die positive Performance der darin enthaltenen Immobilienunternehmen, im Laufe des Jahres 2019 um 21 % zu.

Entwicklung der DF-Anleihe im Geschäftsjahr 2019

Der Kurs der DF-Anleihe lag zu Jahresbeginn bei 1,53 % und stieg bis zum 24. Juni 2019 auf 8,00 %. Im Anschluss an die am 26. Juni 2019 erfolgte 5. Ausschüttung durch die Treuhänderin verlor der Kurs der Anleihe allerdings stark und erreichte sein Jahrestief am 2. Dezember mit 1,15 %. Am Jahresende schloss der Kurs bei 1,45 % und einer Jahresperformance von -5,23 %. Die Rückzahlung der Anleihe erfolgt gemäß Insolvenzplan der DF AG ausschließlich im Wege der Ausschüttungen der Erlöse, die die DF AG aus der Verwertung der den Gläubigern zuzurechnenden Vermögenswerten ("Vermögenswerte Gläubiger") erzielt. Im Gesamtjahr 2019 wurde eine Auszahlung im Juni geleistet.

3. ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS ZU DEN ANGABEN GEMÄß § 289A HGB UND § 315A HGB

(1) Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Am 31. Dezember 2019 betrug das gezeichnete Kapital der Gesellschaft EUR 11.887.483,00 eingeteilt in 11.887.483 auf den Namen lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Es existiert keine andere abweichende Aktiengattung. Jede Aktie hat ein Stimmrecht.

(2) Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen im Hinblick auf die Übertragung der Aktien oder die Ausübung der Stimmrechte bekannt, auch nicht solche aus Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern.

(3) Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Die direkten und indirekten Beteiligungen am gezeichneten Kapital (Aktionärsstruktur), die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind im Anhang zum Jahresabschluss bzw. im Konzernanhang zum Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 dargestellt. Herr Dr. Shahab Manzouri hielt zum Stichtag des 31. Dezember 2019 79,14 % der Aktien der Gesellschaft.

(4) Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

(5) Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Eine Stimmrechtskontrolle von Arbeitnehmern, die am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben, besteht nicht.

(6) Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der Satzung

Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand mindestens aus zwei Personen; der Aufsichtsrat kann eine höhere Zahl festlegen und stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 84 Abs. 2 AktG bzw. gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzenden oder zum Sprecher des Vorstands und ein weiteres Mitglied zu dessen Stellvertreter ernennen. Vorstandsmitglieder werden gemäß § 84 AktG durch den Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse gemäß § 11 Abs. 4 der Satzung mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Änderungen der Satzung bedürfen gemäß § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung, der gemäß § 179 Abs. 2 AktG einer Mehrheit bedarf, die mindestens drei Viertel des bei der Abstimmung vertretenen Grundkapitals umfasst, soweit die Satzung keine andere Kapitalmehrheit vorsieht. Soweit eine Änderung des Unternehmensgegenstandes betroffen ist, darf die Satzung jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit vorsehen. Die Satzung der Gesellschaft macht in § 18 Abs. 1 von der Möglichkeit der Abweichung gemäß § 179 Abs. 2 AktG Gebrauch und sieht vor, dass Beschlüsse soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit und, sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenden Kapitals gefasst werden. Der Aufsichtsrat ist nach § 13 Abs. 3 der Satzung befugt, Satzungsänderungen zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen.

(7) Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen Erwerb und Verwendung eigener Aktien

Die Hauptversammlung vom 6. Juli 2016 hat folgende Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien beschlossen:

a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 6. Juli 2021 bis zu 1.180.000 Stück eigene Aktien zu erwerben. Der Erwerb darf nur über die Börse erfolgen. Dabei darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion am Handelstag ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

  • b) Die Ermächtigung kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch von der Gesellschaft beauftragte Dritte ganz oder in mehreren Teilbeträgen im Rahmen der vorgenannten Beschränkungen ausgeübt werden. Die Ermächtigung kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere in Verfolgung eines oder mehrerer der in lit. c), d), e), f) und g) genannten Zwecke ausgeübt werden. Erfolgt die Verwendung zu einem oder mehreren der in lit. c), d), e) oder f) genannten Zwecke, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.
  • c) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.

Diese Ermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandelanleihen ausgegeben werden, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

d) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.

  • e) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien den Inhabern von Bezugsrechten in Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus dem Aktienoptionsplan 2016 anzubieten und zu übertragen. Soweit eigene Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft übertragen werden sollen, entscheidet darüber der Aufsichtsrat.
  • f) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus von dieser begebenen oder garantierten Wandel- und/oder Optionsanleihen zu nutzen, insbesondere zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Wandel- und/oder Optionsanleihen, die aufgrund der Ermächtigung begeben werden.
  • g) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung kann auch ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrages der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft erfolgen.
  • h) Von den Ermächtigungen in lit. c), d), e), f) und g) darf der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch machen. Der Aufsichtsrat wird im Fall der lit. g) zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. Im Übrigen kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.
  • i) Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10. Juni 2015 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien wird aufgehoben.

Genehmigtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juli 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. Juli 2021 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 5.900.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich so genannter gemischter Sacheinlagen) durch Ausgabe von bis zu 5.900.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016) und dabei einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: (1) zur Vermeidung von Spitzenbeträgen, (2) bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind, (3) bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs eines Unternehmens, von Unternehmensteilen, einer Beteiligung an einem Unternehmen oder sonstigen wesentlichen Betriebsmitteln, (4) um den Inhabern von Optionsscheinen bzw. Wandel- oder Optionsanleihen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung eines Wandlungs- oder Optionsrechts oder in Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde, (5) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben sowie (6) zur Bedienung von Optionsrechten, welche das Recht auf Bezug von insgesamt maximal Stück 100.000 Aktien der Gesellschaft begründen, und die vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats an Vertriebspartner der Gesellschaft ausgegeben werden.

Wandel- und Optionsschuldverschreibungen/Optionsanleihe

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juli 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. Juli 2021 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50.000.000,00 auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte bzw. den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 4.720.000,00 nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren.

Die Optionsschuldverschreibungen und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammengefasst auch "Schuldverschreibungen" und in ihrer jeweiligen Stückelung jeweils auch "Teilschuldverschreibung") können außer in Euro auch – unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert – in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Sie können auch durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der DF Deutsche Forfait AG ausgegeben werden; in diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern solcher Schuldverschreibungen Optionsrechte/Wandlungsrechte auf neue Aktien der DF Deutsche Forfait AG zu gewähren.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zu diesem Zweck um bis zu EUR 4.720.000,00 durch Ausgabe von bis zu 4.720.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht worden (Bedingtes Kapital 2016/I).

Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens

Die Hauptversammlung vom 6. Juli 2016 hat Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, bis zum 6. Juli 2021 einmalig oder mehrmals zum Zwecke der Beteiligung der in § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG genannten Personen am Unternehmen Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft (Optionsrechte) auszugeben. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausstattung und Ausgabe der Optionsrechte in einem Aktienoptionsplan festzulegen ("Aktienoptionsplan 2016"). Sollen Optionsrechte an den Vorstand der Gesellschaft ausgegeben werden, obliegt die Entscheidung über die Ausgabe und die Festlegung der weiteren Einzelheiten allein dem Aufsichtsrat.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 1.180.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.180.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016/II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Optionsrechten aus dem Aktienoptionsplan 2016, die von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 6. Juli 2016 im Zeitraum bis zum 6. Juli 2021 ausgegeben werden können, von ihren Bezugsrechten auf Stückaktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft die Bezugsrechte nicht durch Lieferung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Stückaktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen, es sei denn, es sollen Optionsrechte an Mitglieder des Vorstands ausgegeben werden; in diesem Fall legt der Aufsichtsrat die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung fest.

(8) Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen.

(9) Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sind Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines

Übernahmeangebotes mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind.

4. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG (§ 289F HGB UND § 315D HGB)

Die Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGB und die Konzernerklärung gem. § 315d HGB ist auf der Website der DF AG im Bereich Corporate Governance eingestellt.

5. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

a) Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Die DF AG ist die Holding- bzw. Konzernmuttergesellschaft der DF-Gruppe. Im Hinblick auf die Konzernstruktur und die Aufgaben innerhalb der DF-Gruppe wird auf die Darstellung in Kapitel 1. a. verwiesen.

Die Liquiditätsplanung für die DF-Gruppe, die DF AG, die DF GmbH, die DF s.r.o und die DF ME s.r.o. wird täglich auf Basis aktueller Kontoauszüge erstellt. Diese umfasst die erwarteten Ein- und Auszahlungen aus dem operativen Geschäft. Für die jeweils folgenden ein bis zwei Wochen erfolgt die Liquiditätsplanung auf Tagesbasis, für die nächsten zwei Monate auf Wochenbasis und anschließend auf Monatsbasis.

Die Risikosteuerung und -überwachung erfolgt auf Basis eines detaillierten, schriftlich fixierten Risikomanagementsystems. Die Länderlimite werden jeweils einmal im Jahr vom Aufsichtsrat beschlossen. Innerhalb der Länderlimite kann der Vorstand Adressrisiken entsprechend einer mit dem Aufsichtsrat abgestimmten Kompetenzregel eigenständig eingehen.

Das Rechnungswesen ist für die Kontenpläne, die Kontierungsrichtlinie, alle Vorgaben und Abläufe zur Buchführung in der DF-Gruppe verantwortlich. Hierbei werden länderspezifische Anforderungen und Gesetze berücksichtigt. Im Konsolidierungskreis sind neben der DF AG derzeit die Tochtergesellschaften DF GmbH, die DF s.r.o. sowie die DF ME s.r.o. enthalten. Die Buchführung für die DF AG und die DF GmbH erfolgt durch das Rechnungswesen in Köln. Bei der DF s.r.o. und der DF ME s.r.o. erfolgt die Buchführung durch einen lokalen externen Dienstleister und wird vor allem bei der Erstellung der Jahresabschlüsse eng durch das zentrale Rechnungswesen begleitet.

Für die Finanzbuchhaltung wird eine Standardsoftware eingesetzt, für die ein Software-Testat einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorliegt. Die Software ist zentral auf dem Server in Köln installiert und die DF s.r.o. sowie die DF ME s.r.o. besitzen einen Online-Zugriff. Das zentrale Rechnungswesen in Köln hat damit fortlaufend Einblick in die Buchhaltung der Prager Gesellschaften. Durch entsprechende Softwareberechtigungen ist jedoch gleichzeitig sichergestellt, dass die DF s.r.o. und die DF ME s.r.o. ausschließlich auf ihren eigenen Buchungskreis zugreifen können. Die laufende Buchhaltung wird entsprechend des Datensicherungskonzepts der DF-Gruppe täglich gespeichert. Zur Absicherung des Betriebsrisikos der EDV existieren Back-Up-Systeme.

Die Erstellung des Konzernabschlusses einschließlich der Durchführung der Konsolidierungsmaßnahmen erfolgt durch das zentrale Rechnungswesen und basiert auf von lokalen Abschlussprüfern geprüften IFRS-Packages der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Einheiten. Die Anforderungen an Inhalt und Umfang des IFRS-Packages werden zu Beginn der Konzernabschlussprüfung mit dem Konzernabschlussprüfer abgestimmt.

Das interne Kontrollsystem trägt den Besonderheiten des Geschäftes der DF-Gruppe Rechnung.

b) Risikomanagementsystem bezogen auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Aufgrund ihres projektbezogenen Geschäftsmodells kontrahieren die DF AG, die DF GmbH, die DF s.r.o. sowie die DF ME s.r.o. mit einer Vielzahl von Geschäftspartnern in unterschiedlichen Ländern (Verkäufer und Käufer von Außenhandelsforderungen, Sicherungsgeber in Form von Banken und/oder Kreditversicherungen, externe Vermittler, Dienstleister bei der steuerlichen und rechtlichen Prüfung, Umsetzung und Abwicklung der verschiedenen Transaktionen in den Bereichen Forfaitierung, Ankaufszusagen, Vermittlungsgeschäft, Inkasso). Die DF-Gruppe ist daher Compliance-Risiken ausgesetzt, die mit dem Geschäftsmodell verbunden sind.

Verstöße gegen das Geldwäschegesetz, EU- bzw. US-Sanktionsrichtlinien oder gegen sonstige Gesetze zur Verhinderung von Wirtschaftskriminalität können erhebliche negative Auswirkungen auf die operative Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einzelnen Gesellschaften der DF-Gruppe und/oder der DF-Gruppe als Ganzes haben. Insbesondere besteht das Risiko (i), dass für das operative Geschäft der einzelnen Gesellschaften der DF-Gruppe und/oder der DF-Gruppe als Ganzes essentielle Vertragspartner/Dienstleister (zeitlich begrenzt) aufgrund eigener interner und/oder gesetzlicher Vorgaben keine Geschäfte mit einzelnen Gesellschaften der DF-Gruppe und/oder der DF-Gruppe als Ganzes (mehr) tätigen dürfen oder können. Dies umfasst sowohl den An- und Verkauf von Forderungen, die Einbringbarkeit und Inkassierbarkeit von Forderungen als auch die Erbringung von Dienstleistungen für einzelne Gesellschaften der DF-Gruppe. Darüber hinaus besteht (ii) ein Risiko in der Verhängung von Strafen und Bußgeldern und (iii) ein Risiko möglicher Reputationsverluste im Falle von schuldhaften Verletzungen oder Verstößen gegen diese Vorschriften.

Zu Verhinderung bzw. Minimierung der vorgenannten Compliance-Risiken hat die DF-Gruppe interne Sicherungsmaßnahmen und Kontrollen implementiert.

In Zusammenarbeit und Abstimmung mit externen Beratern wird in regelmäßigen Abständen das konzernweite Compliance-System der DF-Gruppe weiterentwickelt, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden und um den Geschäftserfolg zu sichern. Zum Compliance-System gehören insbesondere (i) Prozesse zur Identifizierung ihrer Geschäftspartner, (ii) die Sensibilisierung und regelmäßige Schulung aller Mitarbeiter sowie der im Vertrieb eingebundenen externen Berater der DF-Gruppe in Hinblick auf den Code of Conduct der Gesellschaft und die Wichtigkeit von Compliance, Transparenz und Integrität für das Geschäft der DF-Gruppe, (iii) eine gut geschulte Compliance-Abteilung sowie ein Compliance-Komitee und Bestellung eines Geldwäschebeauftragten, (iv) eine Software, die arbeitstäglich eine automatische Prüfung aller Geschäftspartner im Hinblick auf deren Aufnahme auf die relevanten Sanktionslisten während der Laufzeit einer Transaktion vornimmt, sowie (v) zusätzlich die REFINITIV World-Check One-Software zur tiefergehenden Prüfung neuer und potentieller Geschäftspartner oder in die potentielle Transaktion involvierte Parteien vor Geschäftsabschluss.

Anhand von generierten Ergebnisprotokollen aus vorgenannten Prüfungen erfolgt in Zweifelsfällen eine manuelle Überprüfung einzelner Parteien. Durch eine regelmäßige Aktualisierung der Datenbasis ist sichergestellt, dass auch während der Haltedauer einer Forderung die (Neu-) Aufnahme einer in die zugrunde liegende Transaktion involvierten Partei auf eine der Sanktionslisten festgestellt wird.

Weiterer integraler Bestandteil des Compliance-Systems der DF-Gruppe sind die relevanten vorgeschriebenen Prüfungen gemäß Geldwäschegesetz. Die DF AG und ihre Tochtergesellschaften führen ihren Geschäftsbetrieb in Übereinstimmung mit den jeweils anwendbaren Geldwäschepräventions-Vorschriften. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist für die DF-Gruppe von zentraler Bedeutung. Das Management und sämtliche Mitarbeiter der DF-Gruppe sind zur Einhaltung dieser Standards verpflichtet. Die "Anti-Geldwäsche-Richtlinie" ist, neben der "Anti-Korruptions-Richtlinie", Teil des allgemeinen Compliance-Programms der DF-Gruppe und findet gemeinsam mit den sonstigen Verpflichtungen der DF-Gruppe bei der Anbahnung und Abwicklung von Verträgen (insbesondere nach der bestehenden "Economic Sanctions Compliance Policy") Anwendung. Die Verantwortung für den Bereich der Kundenidentifizierung zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie der Economic Sanctions Compliance obliegt der Compliance-Abteilung und dem Compliance-Komitee, die beide streng getrennt von Markt und Marktfolge agieren und in dieser Funktion direkt dem Gesamtvorstand unterstellt sind.

Zu Beginn einer Geschäftsbeziehung erfolgt im Rahmen der Due Diligence Prüfung die Identifizierung des Geschäftspartners und dessen wirtschaftlich Berechtigtem (Know-Your-CustomerPrinzip), die Informationsbeschaffung zum Geschäftszweck, die Abklärung eines möglichen PEP-Status (politisch exponierte Person) sowie weitere geldwäscherelevante Prüfungen.

Je nach Risikoprofil des Geschäftspartners fordert die DF-Gruppe gegebenenfalls weitere Überprüfungen. Eine Verpflichtung der DF-Gruppe zur Übernahme eines Risikos unter einer bestimmten Transaktion erfolgt demnach erst, wenn die Identität des Geschäftspartners zweifelsfrei feststeht, sämtliche Fragen dem Geldwäschegesetz entsprechend zufriedenstellend beantwortet sind und keine relevanten Sanktionen gegen den Geschäftspartner sowie dessen wirtschaftlich Begünstigten vorliegen. Auch die Auszahlung eines Geschäftes erfolgt erst nachdem die transaktionsbezogenen Dokumente sowie die involvierten Parteien zufriedenstellend auf Compliance-relevante Umstände überprüft worden sind. Anschließend erfolgt eine Überwachung der laufenden Geschäftsbeziehung.

Als weiteren Bestandteil des Compliance-Systems hat die Gesellschaft für die DF-Gruppe ein Hinweisgebersystem ("Whistleblower System") eingerichtet, das jedem Mitarbeiter und Dritten die Möglichkeit gibt, vermutete Compliance-Verstöße auf vertraulicher und bei Bedarf auch anonymisierter Basis an eine externe Ombudsperson zu melden.

c) Chancen

Die DF-Gruppe konzentriert sich im Geschäft mit dem Iran auf den Handel mit humanitären Gütern wie Nahrungsmittel, Medizin und Medizinprodukte. Die Nachfrage nach diesen Produkten und dem Produktangebot der DF-Gruppe ist auf Seiten der Importeure und Exporteure hoch. In der zweiten Hälfte des Jahres 2019 hat die DF-Gruppe mit dem Marketingservice ein weiteres Produkt eingeführt, um den Marktbedürfnissen Rechnung zu tragen. Beim Marketingservice vermittelt die DF-Gruppe nach eigener Compliance-Prüfung Geschäfte aus dem Bereich Nahrungsmittel und Medizin an ihre strategischen Partner, die diese dann abwickeln. Zusätzlich zu den bestehenden Beratungsleistungen mit der Vermarktung des Compliance Know-hows verfügt die DF-Gruppe über ein profitables Produktportfolio. Diese Flexibilität im Hinblick auf die Entwicklung neuer Produkte und das rechtzeitige Erkennen von Marktopportunitäten haben die DF-Gruppe im Geschäftsjahr 2019 ausgezeichnet. Zusammen mit dem langjährigen Know-how im Trade Finance Bereich und dem regelmäßig überprüften Compliance-System eröffnen sich der DF-Gruppe gute Chancen für eine Ausweitung des Geschäftsvolumens. Forciert werden soll die Ausweitung des Geschäftsvolumen darüber hinaus durch die Ausweitung des geographischen Schwerpunktes auf die Länder Türkei, Irak, Oman und Saudi Arabien. Mit dem Einstieg in das Geschäft der Projektfinanzierung eröffnet sich die DF-Gruppe zum anderen ein weiteres Geschäftsfeld, in welchem die Kompetenzen der DF-Gruppe gefragt sind. Im Fokus stehen Projekte im Energie- und Agrarsektor.

d) Risiken

Bei der Darstellung der Risiken ist zwischen Alt- und Neugeschäft zu unterscheiden. Das sogenannte Altgeschäft betrifft die in den Vermögenswerten Gläubiger enthaltenen Forderungen des Restrukturierungs- und Handelsportfolios. Die Chancen und Risiken aus der Verwertung dieser Forderungen liegen gemäß den Regelungen des Insolvenzplanes ausschließlich bei den Insolvenzgläubigern. Die nachfolgend beschriebenen Risiken treffen dabei grundsätzlich sowohl für das Altgeschäft wie für das Neugeschäft zu, jedoch sind die Konsequenzen für die DF-Gruppe unterschiedlich, da die DF-Gruppe lediglich für das Neugeschäft das Risiko trägt. Insgesamt hat sich durch die Verschiebung innerhalb des Produktportfolios der DF-Gruppe weg vom klassischen Forfaitierungsgeschäft mit einem eigenen Portfolio hin zu Zahlungs-, Inkasso-, Administrative- und Marketingservice sowie Beratung sowie Beratung auch eine geänderte Gewichtung der Risikofaktoren ergeben. Durch den Wegfall des eigenen Portfolios mit Ausnahme des Altgeschäftes tritt die Bedeutung der Dokumentären Risiken sowie Finanzierungsrisiken zurück hinter Ertrags- und Compliance-Risiken, die in der Risikokarte der DF-Gruppe die größte Bedeutung haben.

i. Ertragsrisiken

Die DF-Gruppe muss in jedem Geschäftsjahr einen Großteil ihrer Geschäfte neu akquirieren, um erfolgreich zu sein, da sie kein Investment-Portfolio besitzt, aus dem Jahr für Jahr wiederkehrende Erträge erwirtschaftet werden.

Für die erfolgreiche Gewinnung von Neugeschäft ist neben dem Angebot von marktgerechten Produkten mit wettbewerbsfähigen Preisen auch ein gutes Netzwerk auf der Angebots- und Nachfrageseite ausschlaggebend. Wenn wichtige Geschäftspartner wie Broker oder Banken auf der Angebots- und/oder der Nachfrageseite ganz oder teilweise ausfallen, besteht die Gefahr eines gravierenden Rückgangs des Geschäftsvolumens und in Folge dessen eines Gewinneinbruchs. Dieses Risiko ist bei der DF-Gruppe aufgrund der Konzentration auf eine begrenzte Zielregion mit einer geringen Anzahl von wichtigen Geschäftspartnern vergleichsweise hoch.

Im Geschäftsjahr 2019 haben die gestiegenen politischen Spannungen zwischen den USA und dem Iran zu einer weiteren Verringerung der verfügbaren Handelspartner und -kanäle im Zielmarkt der DF-Gruppe geführt. In der Folge sind die Margen und Volumina für die verbliebenen Akteure gestiegen. Die DF-Gruppe engagiert sich weiterhin im Handel mit dem Iran im Bereich der humanitären Güter (Nahrungsmittel und Medizin). Aufgrund der angebotenen Produkte und der Komplexität des Geschäfts ist die DF-Gruppe auf die Zusammenarbeit mit wenigen ausgewählten, ebenfalls spezialisierten Partnern angewiesen. Hier ist insbesondere die Kooperation mit der Saman Bank zu nennen. Die Stärke der Spezialisierung des Geschäftsmodells der DF-Gruppe und die enge Zusammenarbeit mit spezialisierten und eingespielten Partnern stellt auch ein Konzentrationsrisiko dar.

Neben dem Ausfall bedeutsamer Geschäftspartner kann auch der Ausfall eines wichtigen Landes oder einer Region zu einem Gewinneinbruch führen. Der Ausfall eines Landes oder einer Region kann wirtschaftliche oder politische Gründe haben. Durch ein Moratorium eines Landes oder die Aufnahme eines Landes auf die EU-Sanktionsliste und/oder die Sanktionsliste der Vereinigten Staaten von Amerika kann vorübergehend das Geschäftsvolumen mit diesem Land stark zurückgehen oder gänzlich ausfallen. Die DF-Gruppe ist aufgrund ihres geographischen Fokus diesem Risiko weitaus stärker ausgesetzt als ein geographisch breit diversifiziertes Unternehmen, profitiert auf der anderen Seite aber wie unter 5. c) dargestellt von den Chancen einer Spezialisierung.

Sollte aufgrund einer weiteren politischen oder militärischen Eskalation oder anderer Ereignisse ein wichtiger Partner der DF-Gruppe oder ein wichtiges Land oder eine Region ausfallen, kann dies zu einer Beeinträchtigung der Geschäftsentwicklung der DF-Gruppe führen. Das Risiko ist dabei maßgeblich vom Partner und der Ausfallzeit abhängig.

Im Hinblick auf die Diversifizierung plant die DF-Gruppe, den geographischen Fokus auf die Türkei auszuweiten. Auch wenn der Eintritt in einen neuen Markt immer ein Risiko beinhaltet, ist die DF-Gruppe davon überzeugt, mit dem Eintritt in den türkischen Markt die Ertragsbasis zu vergrößern.

Sollte das Atomabkommen (JCPOA) mit dem Iran vollständig, d.h. nicht nur durch die USA, sondern auch durch die anderen Partner und/oder den Iran aufgekündigt werden oder es zu einer militärischen Auseinandersetzung zwischen den USA und dem Iran kommen, hätte dies voraussichtlich massive Konsequenzen für das Geschäft der DF-Gruppe mit dem Iran und die DF-Gruppe insgesamt. Die DF-Gruppe geht jedoch davon aus, dass es nicht zu einer militärischen Auseinandersetzung oder einer Aufkündigung des Atomabkommens durch die verbliebenen Vertragspartner des JCPOA kommen wird, sondern dass weiterhin stattdessen Sanktionsmaßnahmen gegen vereinzelte Firmen, Gruppierungen oder Einzelpersonen verhängt werden.

Wie in Abschnitt ii. Länder- und Adressrisiko ausgeführt, hat auch die DF-Gruppe überfällige Forderungen in ihren Büchern, die jedoch ausschließlich Forderungen sind, die zu den Vermögenswerten Gläubiger gehören. Durch die Regelungen im Insolvenzplan gehen alle Chancen und Risiken aus der Verwertung der zum Zeitpunkt der Genehmigung des Insolvenzplanes bestehenden Vermögensgegenstände inklusive der überfälligen Forderungen auf die Bestandsgläubiger der DF AG über. Dies gilt analog für das Risiko der mit der Beitreibung der überfälligen Forderungen verbundenen Rechts- und Beratungskosten. Ein Ertragsrisiko für die DF AG aus der Verwertung besteht nur, wenn aus der Verwertung der Vermögensgegenstände im Hinblick auf das sogenannte Restrukturierungsportfolio nicht mindestens ein Betrag von EUR 24 Mio. erzielt wird. In diesem Fall muss die DF AG gemäß den Regelungen im Insolvenzplan bis zu EUR 0,8 Mio. an die Bestandsgläubiger zahlen ("Ausgleichszahlung"). Aufgrund des bisherigen Ergebnisses der Verwertung der Vermögenswerte Gläubiger ist das Risiko einer Zahlung von EUR 0,8 Mio. so wahrscheinlich geworden, dass die DF AG hierfür bereits im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 eine Rückstellung gebildet hat und im Geschäftsjahr 2019 EUR 0,4 Mio. treuhänderisch an die Treuhänderin überwiesen hat, so dass der gesamte Betrag von EUR 0,8 Mio. bei der Treuhänderin hinterlegt ist und in Abhängigkeit vom finalen Verwertungsergebnis an die Insolvenzgläubiger ausgeschüttet werden kann.

ii. Länder- und Adressenrisiko

Die DF-Gruppe konzentriert sich entsprechend ihres Geschäftsmodells und ihrer Strategie auf den Nahen und Mittleren Osten sowie Schwellen- und Entwicklungsländer. Diese Länder weisen im Allgemeinen eine geringere politische, ökonomische, soziale und wirtschaftliche Stabilität auf als Industriestaaten. Im Falle einer wirtschaftlichen und/oder politischen Krise oder aufgrund von nicht beeinflussbaren Entscheidungen der jeweiligen Machthaber/Regierungen kann dies die Transferfähigkeit bzw. Transferbereitschaft des entsprechenden Landes in Bezug auf Zahlungen - insbesondere in ausländischer Währung - stark beeinträchtigen. Im Extremfall sind Zahlungen in ausländischer Währung infolge der Einführung entsprechender rechtlicher Bestimmungen (Devisenbewirtschaftung) nicht mehr oder nur noch mit vorheriger staatlicher Genehmigung (z. B. durch die jeweilige Zentralbank) möglich. Im Ergebnis kann dies dazu führen, dass ein an sich zahlungsfähiger und zahlungswilliger Schuldner die Forderung nicht fristgerecht, nicht vollständig oder überhaupt nicht begleichen kann. Unter das Länderrisiko sind folgende drei Einzelrisiken zu subsumieren:

  • aufgrund staatlicher Beschränkungen können Zahlungsmittel nicht frei transferiert werden (Transferrisiko), und/oder
  • einheimische Währungen können nur nach vorheriger Genehmigung bzw. dürfen nicht in die Fremdwährung umgetauscht werden, in der die jeweilige Forderung denominiert und damit zu bezahlen ist (Konvertibilitätsrisiko), und/oder
  • infolge wirtschaftlicher oder politischer Schwierigkeiten veranlasst ein Staat eine zeitweise Zahlungseinstellung, ein sog. Moratorium (Moratoriumsrisiko).

Im Geschäftsjahr 2019 haben sich in den Märkten des Nahen und Mittleren Ostens, in denen die DF-Gruppe schwerpunktmäßig tätig ist, die Länderrisiken erhöht. Zur Erhöhung der Länderrisiken hat insbesondere der Ausstieg der USA aus dem Atomabkommen (JCPOA) mit dem Iran beigetragen. In Folge der US-Sanktionen hat sich die wirtschaftliche Lage des Irans deutlich verschlechtert. Sollte der Iran als Markt für die DF-Gruppe vollständig ausfallen, hätte dies massive wirtschaftliche Konsequenzen, da ein Ausfall kurzfristig nicht kompensiert werden kann.

Wenn die DF-Gruppe in Zukunft wieder eine Forderung ankaufen sollte, übernimmt sie neben dem Länderrisiko auch das Bonitätsrisiko des Schuldners der angekauften Forderung (Adressenrisiko). Der Schuldner kann ausfallen, weil er insolvent wird oder aus sonstigen unternehmensspezifischen Gründen nicht zahlen kann. Das Adressenrisiko betrifft jedoch nicht nur den (Primär-) Schuldner einer Forderung, sondern auch etwaige Sicherungsgeber (beispielsweise Banken oder Kreditversicherungen (Sekundärschuldner)), bei denen die DF-Gruppe gegebenenfalls einzelne Geschäfte absichert.

Neben dem Forderungsaufkauf kann auch ein Adressrisiko bei einer Darlehensvergabe oder einer Vorfinanzierung eines Geschäftes entstehen. Dieses Risiko kann im laufenden Geschäftsjahr 2020 zur Absicherung der Geschäfte insbesondere im Hinblick auf die Geschäftspartner im Nahen- und Mittleren Osten zunehmen.

Zum 31. Dezember 2019 hat die DF-Gruppe aus Neugeschäft keine Forderungen im eigenen Portfolio. Eventualverbindlichkeiten, z. B. aus Ankaufszusagen, bestehen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 ebenfalls nicht.

Die Chancen und Risiken aus den derzeitig noch bestehenden Überfälligkeiten bei den Vermögenswerten Gläubiger gehen gemäß Insolvenzplan auf die Insolvenzgläubiger über.

Die Vermögenswerte Gläubiger werden auch nach Rechtskraft des Insolvenzplans weiterhin von der DF-Gruppe betreut und im eigenen Namen für Rechnung der Insolvenzgläubiger eingezogen. Die von der DF-Gruppe in diesem Zusammenhang weiterhin zu initiierenden Rechtsverfolgungsmaßnahmen oder Restrukturierungslösungen führen zu einer Bindung personeller Ressourcen in der DF-Gruppe, die nicht für das Neugeschäft der DF-Gruppe zur Verfügung stehen.

iii. Risiken aus Verstößen gegen Compliance, Geldwäsche- und/oder Sanktions bestimmungen

In der DF-Gruppe unterliegen die einzelnen Gesellschaften den jeweiligen nationalen Gesetzen, regulatorischen Vorschriften und Pflichten. Darüber hinaus ist die DF-Gruppe aufgrund ihres internationalen Geschäftsmodells in den Transaktionen vielen unterschiedlichen Rechtsordnungen ausgesetzt.

Die DF AG hat als börsennotierte Aktiengesellschaft zusätzlich besondere Kapitalmarktpflichten einzuhalten. Ein Verstoß gegen gesetzliche, aufsichtsrechtliche oder stimmrechtliche Vorschriften kann weitreichende Folgen haben und hohe Strafzahlungen oder auch den Entzug von Lizenzen oder die Schließung des Geschäftsbetriebs nach sich ziehen.

Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU im Mai 2018 können Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz bzw. die Nichtumsetzung der DSGVO stark erhöhte Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes nach sich ziehen. Zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Umsetzung der DSGVO hat die DF AG ein Datenschutzprojekt implementiert. Die Datenschutzbeauftragte überwacht die Umsetzung des Projektes und die Einhaltung des Datenschutzes in der gesamten DF-Gruppe und bietet entsprechende Beratungen an.

Vor dem Hintergrund der bestehenden rechtlichen Vorschriften sind die DF AG und ihre Tochtergesellschaften (sofern sie selbst Forderungen an- und verkaufen sowie Dienstleistungen von dritten Parteien beziehen oder erbringen) verpflichtet, für ihre Kunden und Dienstleister transaktionsbezogen Geldwäscheprüfungen, darunter eine Kundenidentifikation, sowie Prüfungen im Hinblick auf Wirtschaftssanktionen (Economic Sanctions Compliance), durchzuführen. Diesem Risiko wird durch ein entsprechendes Compliance-System begegnet (vgl. hierzu Ausführungen unter 5. b. Risikomanagementsystem bezogen auf Compliance und Geldwäsche).

Verstöße gegen gesetzliche, aufsichtsrechtliche oder stimmrechtliche Vorschriften, insbesondere auch die aufgrund des Geschäftsmodells jeweils anwendbaren bzw. zu beachtenden gesetzlichen Regelungen zu Datenschutz, zur Geldwäscheprävention und Kundenidentifikation, Wirtschaftssanktionen oder gegen sonstige Gesetze zur Verhinderung von Wirtschaftskriminalität, können erhebliche negative Auswirkungen auf die operative Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einzelnen Gesellschaften der DF-Gruppe und/oder die DF-Gruppe als Ganzes haben.

iv. Operative Risiken

Beim Administrative Service oder dem Inkasso werden durch die DF-Gruppe zum Teil große Summen transferiert. Eine Überweisung auf ein falsches Konto könnte zu einem größeren Schaden führen. Das Risiko ist durch ein mehrstufiges Autorisierungssystem für Zahlungen minimiert. Bei vorsätzlicher Fehlüberweisung müssten mehrere Mitarbeiter zusammenarbeiten.

Ein weiteres wesentliches operatives Risiko besteht darin, dass unautorisiert Geschäfte zum Nachteil der DF-Gruppe abgeschlossen werden. Dieses Risiko wird dadurch begrenzt, dass außer dem Vorstandsvorsitzenden sowie dem Geschäftsführer der tschechischen Tochtergesellschaften, kein Mitarbeiter der DF-Gruppe eine Alleinvertretungsberechtigung hat.

v. Dokumentäres Risiko

Die DF-Gruppe hat in der Vergangenheit Forderungen (regresslos) mit dem Ziel angekauft, diese in der Regel weiter zu veräußern bzw. auszuplatzieren. Nur in Ausnahmefällen verblieben einzelne Forderungen bis zu ihrer vertraglichen Endfälligkeit in den Büchern der DF-Gruppe. Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Forderungen angekauft. Zukünftig ist eine Wiederaufnahme des Forderungsankauf jedoch möglich. Im Rahmen ihres Handelsgeschäfts haftet die DF-Gruppe üblicherweise gegenüber dem Erwerber dafür, dass die Forderung besteht (Veritätshaftung), die Forderung die zugesicherten Eigenschaften aufweist, sie Inhaber der Forderung ist (Inhaberschaft) und die Forderung gegenüber dem Schuldner durchsetzbar ist, das heißt, keine Einreden und Einwendungen entgegenstehen.

vi. Refinanzierungsrisiko

Wenn die DF-Gruppe Forderungen ankauft, benötigt sie für ihre Handelstätigkeit und die damit verbundenen kurzfristigen Zeiträume der Zwischenfinanzierung der erworbenen und weiter zu verkaufenden Forderungen Refinanzierungsmöglichkeiten. Der Refinanzierungszeitraum entspricht dabei dem Zeitraum zwischen der Zahlung des Kaufpreises einer Forderung und dem Eingang des Verkaufspreises aus der Weiterplatzierung oder des Nennwerts bei Fälligkeit. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 verfügt die DF AG über keine laufenden Kreditlinien bei Banken. Allerdings steht der DF-Gruppe neben der eigenen Liquidität ein Darlehen des Mehrheitsgesellschafters der DF Deutsche Forfait AG in Höhe von EUR 15 Mio. zur Verfügung. Solange die DF-Gruppe über keine eigenen Kreditlinien für eine Zwischenfinanzierung verfügt, sind für die signifikante Ausweitung des Geschäftsvolumens im Bereich Forfaitierung ausreichende Platzierungsmöglichkeiten für die angekauften Forderungen notwendig und die Zeiträume zwischen An- und Verkauf der Forderungen müssen so stark verkürzt werden, dass keine oder nur sehr kurzfristige Refinanzierung in Anspruch genommen werden muss. Die gleiche Restriktion im Hinblick auf die Refinanzierung wie beim Forderungsankauf gilt für den geplanten Einstieg in die Projektfinanzierung. Auch der Erfolg dieses Geschäftsfelds hängt von einer ausreichenden Refinanzierung ab.

Ohne ausreichende Refinanzierungskapazitäten bzw. Platzierungsmöglichkeiten sind im Bereich Forfaitierung und Projektfinanzierung die Wachstumsmöglichkeiten sehr begrenzt. Um eine zusätzliche Platzierungsmöglichkeit zu schaffen, hat die DF-Gruppe im Jahr 2018 den Aufbau einer Zertifikatestruktur in Luxemburg initiiert. Im Rahmen dieser Zertifikatestruktur können sich Investoren mittelbar an der Performance von ausgewählten Außenhandelsforderungen beteiligen.

vii. Zusammenfassende Risikobeurteilung

Die Beurteilung einzelner operativer Risiken innerhalb der DF-Gruppe orientiert sich an zwei Kriterien. Das sind zum einen die potentielle Schadenshöhe und zum anderen die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos. Dabei wird die potentielle Schadenshöhe gewichtet mit ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit ins Verhältnis zum Eigenkapital der DF-Gruppe gesetzt, um die Konsequenzen eines potentiellen Schadens zu beurteilen. Auf diese Weise werden mögliche bestandsgefährdende Risiken identifiziert. Parallel wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eines möglichen Schadens ermittelt/geschätzt. Ziele der Risikobeurteilung bzw. des Risikomanagements sind, durch geeignete Maßnahmen (i) die absolute Höhe des einzelnen möglichen bestandsgefährdenden Risikos betraglich zu begrenzen, (ii) die Eintrittswahrscheinlichkeit des einzelnen möglichen bestandsgefährdenden Risikos und des gleichzeitigen Eintretens mehrerer möglicher bestandsgefährdender Risiken und (iii) die Anzahl der möglichen bestandsgefährdenden Risiken insgesamt zu reduzieren.

Risikokarte DF Deutsche Forfait-Gruppe

Die wesentlichen Risiken für die DF-Gruppe liegen weiterhin auf der Ertragsseite. Aufgrund der geographischen Spezialisierung der DF-Gruppe besteht eine hohe Abhängigkeit von der weiteren politischen und wirtschaftlichen Entwicklung im Mittleren und Nahen Osten sowie der Zusammenarbeit mit ihren strategischen Partnern.

Durch die Spezialisierung und Alleinstellung im Markt ist die DF-Gruppe in der Lage, hohe Erträge zu erzielen. Gleichzeitig birgt die Spezialisierung des Geschäftsmodells der DF-Gruppe und die enge Zusammenarbeit mit sehr wenigen spezialisierten und eingespielten Partnern auch ein erhebliches Risiko. Sollte aufgrund einer weiteren politischen oder militärischen Eskalation oder anderer Ereignisse ein wichtiger Partner der DF-Gruppe ausfallen, kann dies zu einer Beeinträchtigung der Geschäftsentwicklung für die DF-Gruppe werden. Dies gilt insbesondere für die Zusammenarbeit mit der Saman Bank.

Neben den zuvor dargestellten Geschäftsrisiken tritt mit der Corona-Pandemie noch ein weiterer außergewöhnlicher und hoffentlich einmaliger Risikofaktor hinzu. Die Corona-Pandemie wird die Weltwirtschaft im Kalenderjahr 2020 sehr negativ beeinflussen und viele Volkswirtschaften in die Rezession führen und auch den Welthandel reduzieren. Der humanitäre Bereich mit Medizin und Nahrungsmitteln, auf den sich die DF-Gruppe konzentriert, sollte hiervon im Wesentlichen verschont bleiben, jedoch ist nicht auszuschließen, dass Geschäftspartner in Folge der wirtschaftlichen Entwicklung aufgeben müssen oder die Mittel für den Import von medizinischen Gütern und Nahrungsmitteln im Nahen und Mittleren Osten nicht mehr in dem Umfang zur Verfügung stehen, wie das noch in 2019 der Fall war.

6. PROGNOSEBERICHT

Die globale Wirtschaft wird zunehmend durch die Folgen der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 beeinflusst. Die Prognosen der Experten unterliegen dabei einer erheblichen Unsicherheit über Dauer und Ausprägung der Pandemie. Die Prognose des ifo Instituts – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. beruht zum Zeitpunkt der Veröffentlichung am 19. März 2020 auf der Annahme, dass die Pandemie nur vorübergehend in einem Zeitraum von etwa drei Monaten die Konjunktur der betroffenen Länder beeinträchtigt und es danach zu spürbaren wirtschaftlichen Aufholeffekten kommt. Es wird allerdings betont, dass das Abwärtsrisiko der Prognose erheblich ist, da sich die getroffenen Annahmen als zu optimistisch herausstellen können und es nicht unwahrscheinlich ist, dass sich die Krise länger hinzieht. Unter den getroffenen Annahmen erwarten die Experten im laufenden Jahr ein weltweites Wirtschaftswachstum von nur noch 0,1 %. Für den Euroraum wird ein Rückgang der Wirtschaftsleistung von -1,6 % prognostiziert. Auch Deutschland wird in 2020 von einer Rezession betroffen sein. Das ifo Institut rechnet damit, dass das Bruttoinlandsprodukt um 1,5 % sinken wird. In den Schwellen- und Entwicklungsländern hingegen wird die Wirtschaftsleistung in 2020 gemäß ifo-Experten um rund 2,6 % zunehmen. Überdurchschnittlich stark wachsen erneut die Bruttoinlandsprodukte Chinas (+3,7 %) und Indiens (+3,5 %).

Für die Länder des Mittleren Ostens (inklusive Zentralasien) erwarteten die Experten des Internationalen Währungsfonds (IWF) im Januar 2020 für das laufende Jahr einen leichten Anstieg des Wachstums auf +2,8 % (Vorjahr: 0,8 %). Für den Iran wurden gemäß der IWF-Prognose von Oktober 2019 nach der Rezession in 2019 (-9,5 %) eine Stagnation der Wirtschaft prognostiziert. In einer aktuellen Einschätzung vom 23. März 2020 auf dem IMFBlog rechnen die IWF-Experten allerdings mit gravierenden Folgen für die Region Mittlerer Osten und Zentralasien, da die Länder sowohl durch die Corona-Pandemie als auch durch den Verfall des Ölpreises belastet werden. Insbesondere der Iran ist durch Corona stark betroffen. Diese Befürchtung hat der IWF allerdings noch nicht mit einer Aktualisierung seiner Wachstumsprognose quantifiziert. Zudem werden der Konflikt mit den USA und die damit verbundenen Sanktionen weiterhin einen großen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung des Iran haben.

Auf die weltweiten Handelsvolumina wird die Corona-Krise voraussichtlich ebenfalls Einfluss haben. Hinzu kommen weiterhin schwelende Handelskonflikte, zum Beispiel zwischen den USA und China. Folglich wird der Welthandel laut den Experten des ifo Instituts in 2020 um 1,7 % abnehmen.

Grundsätzlich ist die Prognose des IWF für die weitere Entwicklung der Weltwirtschaft abhängig von einer Vielzahl an Faktoren, die mitunter schwer zu prognostizieren sind. Einige der größten Risiken für den weltweiten Handel sind dabei zunehmende Handelsbarrieren und geopolitische Entwicklungen.

Die Unsicherheit über die weitere Entwicklung hat sich aufgrund der Corona-Pandemie verstärkt, die in den ersten Monaten des Jahres 2020 zu deutlichen wirtschaftlichen Einbußen geführt hat. Die Auswirkungen auf die globale Konjunktur und die Kreditwürdigkeit von Unternehmen als auch die Bereitschaft von Investitionen in Projekte könnten mit der Corona-Pandemie erheblich abnehmen und negative Auswirkungen auf die von der DF-Gruppe angesteuerten Projektfinanzierung haben. Aber auch das Ausfallen der strategischen Partner und von Mitarbeitern in großer Anzahl und in wichtigen Funktionen könnten zu operativen Risiken bei der Gesellschaft führen.

Die DF-Gruppe ist mit dem Iran in einem Land aktiv, dessen wirtschaftliche Entwicklung durch anhaltende Sanktionen und jetzt zusätzlich durch die Corona-Pandemie negativ beeinflusst wird. Die DF-Gruppe fokussiert sich im Geschäft mit dem Iran auf die von den Sanktionsbestimmungen weitgehend ausgenommenen Bereiche Nahrungsmittel und Medizin sowie medizinische Produkte. Für diese Produkte wird jedoch auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten und sogar in der Corona-Pandemie mit einer hohen Nachfrage gerechnet, da diese humanitären Güter und vor allem Medikamente und medizinische Produkte für Corona-Patienten für die Grundversorgung der Bevölkerung essentiell sind. Nach derzeitiger Einschätzung des Vorstands

ist daher zu erwarten, dass sich die positive Entwicklung in der Zusammenarbeit mit den wichtigsten Geschäftspartnern auch im Jahr 2020 fortsetzen wird und im Bereich Nahrungsmittel und Medizin weiterhin Transaktionen in der Zielregion abgewickelt werden können.

Die DF-Gruppe versucht, Risiken in einzelnen Ländern durch eine schrittweise Verbreiterung des geographischen Fokus Rechnung zu tragen. Von dieser Diversifikation werden allerdings im Jahr 2020 noch keine substantiellen Ergebnisbeiträge erwartet. Gleiches gilt für den geplanten Einstieg in die Projektfinanzierung. Aufgrund der langen Vorlaufzeit wird auch für dieses Produkt für das Geschäftsjahr 2020 noch nicht mit einem erheblichen Ergebnisbeitrag gerechnet. Aufgrund der zu erwartenden Aufwendungen für die geplante geographische Diversifizierung und den Einstieg in die Projektfinanzierung sowie die vor dem Hintergrund der Corona-Krise und ihrer aus heutiger Sicht noch nicht abschätzbaren wirtschaftlichen Auswirkungen wird für das Geschäftsjahr 2020 mit einem geringeren Geschäftsvolumen sowie Roh- und Konzernergebnis als im Jahr 2019 gerechnet. Das Konzernergebnis soll dennoch positiv, wenn auch geringer als im Geschäftsjahr 2019, ausfallen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich aufgrund der aktuellen Corona-Krise die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der geographischen Zielregion Naher und Mittlerer Osten sowie die Zusammenarbeit mit den strategischen Partnern mit dem Schwerpunkt Iran nicht deutlich verschlechtern.

7. ERGÄNZENDE ANGABEN FÜR DIE DF DEUTSCHE FORFAIT AG

Der Jahresabschluss der DF Deutsche Forfait AG ("DF AG") ist nach den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB sowie unter Beachtung des AktG aufgestellt worden. Die DF AG ist die Muttergesellschaft der DF-Gruppe. Die DF AG übernimmt neben der Holdingfunktion das Inkasso der im Insolvenzplan designierten Vermögensgegenstände. Die DF AG ist über eine Konzernumlage und Ausschüttungen von der Geschäftsentwicklung der DF-Gruppe abhängig, da sie kein eigenes operatives Geschäft betreibt. Die Geschäftsentwicklung der DF AG unterliegt somit den gleichen Risiken und Chancen wie die DF-Gruppe. Der Geschäftsausblick für die DF-Gruppe spiegelt aufgrund dieser Abhängigkeiten und Geschäftsbeziehungen innerhalb der DF-Gruppe auch die Erwartungen der DF AG wider. Die für die DF-Gruppe getroffenen Ausführungen gelten daher auch für die DF AG.

In Mio. € (HGB) 01.01.-31.12.19 01.01.-31.12.18 Differenz
Umsatzerlöse 0,58 0,61 -0,03
Aufwendungen für bezogene
Leistungen
0,39 0,40 -0,01
Sonstiger betrieblicher Ertrag 1,51 3,51 -2,00
Personalaufwand 1,04 0,85 +0,19
Sonstiger betrieblicher Aufwand 2,91 4,35 -1,44
Zinsen und ähnliche Erträge 0,02 0,19 -0,17
Erträge aus Beteiligungen 2,87 0,00 +2,87
Abschreibungen auf Finanzanlagen 0,00 2,89 -2,89
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,02 -0,02
Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 0,63 -4,20 +4,83

i. Ertragslage

Die DF AG hat im Geschäftsjahr 2019 einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 0,63 Mio. (Vj. EUR -4,20 Mio.) erwirtschaftet. Der Jahresüberschuss wurde durch Beteiligungserträge in Höhe von EUR 2,87 Mio. aus den 100%igen Tochtergesellschaften DF GmbH (EUR 2,0 Mio.) sowie DF ME (EUR 0,87 Mio.) erzielt. Die Ausschüttungen wurden durch das gute operative Ergebnis der beiden Gesellschaften ermöglicht. Belastet wurde das Ergebnis durch von EUR 0,85 Mio. im Geschäftsjahr 2018 auf EUR 1,04 Mio. im Geschäftsjahr 2019 gestiegene Personalaufwendungen. Der Anstieg ist im Wesentlichen durch Vorstandstantiemen begründet. Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr 2019 EUR 0,59 Mio. (Vj. EUR 0,61 Mio.). Die Umsatzerlöse enthalten neben den Provisionen für das Inkasso der designierten Vermögensgegenstände im Wesentlichen Leistungen, die die DF AG den anderen Konzerngesellschaften in Rechnung stellt. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen blieben mit EUR 0,39 Mio. gegenüber dem Vorjahreswert von EUR 0,40 Mio. ebenfalls nahezu konstant und betreffen in erster Linie Leistungen, die die DF AG von anderen Konzerngesellschaften bezieht. Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen insgesamt EUR 1,51 Mio. (Vj. EUR 3,51 Mio.) und setzten sich vor allem aus einem außergerichtlichen Vergleich (TEUR 330), Kursgewinnen (EUR 0,70 Mio.) und Erträgen aus Leistungen gegenüber der Treuhänderin (TEUR 375) zusammen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf EUR 2,91 Mio. (Vj. EUR 4,35 Mio.). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten einmalige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Veränderung im Vorstand und als weitere wesentliche Positionen Abschreibungen und Wertberichtigungen auf gemäß Insolvenzplan designierte Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 0,43 Mio. Darüber hinaus sind Kursverluste in Höhe von EUR 0,65 Mio. enthalten. Die Zinsen und ähnliche Erträge betrugen im Geschäftsjahr 2019 EUR 0,02 Mio. (Vj. EUR 0,19 Mio.) und haben sich durch die Rückzahlung von Darlehen innerhalb der DF-Gruppe verringert.

In Mio. € (HGB) 31.12.2019 31.12.2018 Differenz
Anlagevermögen 2,17 2,19 -0,02
Umlaufvermögen 5,64 10,77 -5,13
Davon: Gemäß Insolvenzplan
designierte Vermögensgegenstände
0,49 6,07 -5,58
Davon: Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten
1,02 1,35 -0,33
Summe Aktiva 7,92 13,06 -5,14
Eigenkapital 5,15 4,53 +0,62
Rückstellungen 2,11 7,81 -5,70
Davon Rückstellungen für
Insolvenzverbindlichkeiten
1,42 6,84 -5,41
Verbindlichkeiten 0,65 0,72 -0,07
Summe Passiva 7,92 13,06 -5,14

ii. Vermögenslage

Die Vermögensgegenstände der DF AG betrugen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 EUR 7,92 Mio. (Vj. EUR 13,06 Mio.). Der größte Anteil entfiel mit EUR 3,65 Mio. auf die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, die im Wesentlichen aus den Dividendenforderungen der DF AG gegen die DF GmbH sowie die DF ME resultieren. Die gemäß Insolvenzplan designierten Vermögensgegenstände betrugen EUR 0,49 Mio. nach EUR 6,07 Mio. zum Bilanzstichtages des Vorjahres. In diesem Posten sind alle zweckgebundenen Vermögensgegenstände zusammengefasst, die ausschließlich der Befriedigung der angemeldeten Insolvenzverbindlichkeiten dienen und im Wesentlichen die Forderungen des sogenannten Restrukturierungsportfolios beinhalten. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahreswert ist im Wesentlichen durch Ausschüttungen an die Treuhänderin und Wertberichtigungen begründet. Das Anlagevermögen hat sich gegenüber dem Vorjahresbilanzstichtag von EUR 2,19 Mio. nur geringfügig auf EUR 2,17 Mio. verringert.

Die liquiden Mittel betrugen zum Bilanzstichtag EUR 1,02 Mio. und haben sich gegenüber dem Vorjahreswert von EUR 1,35 Mio. vor allem durch den operativen Verlust der Gesellschaft reduziert.

iii. Finanzlage

Das Eigenkapital der DF AG belief sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 auf EUR 5,15 Mio. (31. Dezember 2018: EUR 4,53 Mio.). Die Eigenkapitalquote betrug zum 31. Dezember 2019 65,1 % (Vj. 35 %).

Die Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern sind in den Rückstellungen für Insolvenzverbindlichkeiten zusammengefasst und betrugen zum 31. Dezember 2019 insgesamt EUR 1,42 Mio. (Vj. EUR 6,84 Mio.). Der Grund für die Umgliederung der Verbindlichkeiten aus dem Insolvenzplan in die Rückstellungen für Insolvenzverbindlichkeiten liegt darin, dass im Insolvenzplan festgelegt ist, dass die Befriedigung der Ansprüche der Gläubiger ausschließlich aus der Verwertung der im Insolvenzplan designierten Vermögensgegenstände erfolgt. Aufgrund der Unsicherheiten im Hinblick auf den Wert der Vermögensgegenstände und den daraus resultierenden Rückflüssen haben die Gläubiger im Rahmen des Insolvenz-plans verbindlich auf den Teil ihrer Forderungen verzichtet, der nicht durch die Verwertung der Vermögensgegenstände gedeckt wird. Durch diesen unwiderruflichen Verzicht der Gläubiger stehen daher die Verpflichtungen der DF AG gegenüber den Insolvenzgläubigern zwar dem Grunde nach, nicht aber der Höhe nach fest und sind somit ungewisse Verbindlichkeiten. Die Verpflichtungen der DF AG aus dem Insolvenzplan gegenüber den Altgläubigern sind daher im Rahmen des Jahresabschlusses der DF AG nach HGB als Rückstellungen zu qualifizieren.

Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 der DF-Gruppe und damit auch der DF AG hat aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung die Erwartungen der Gesellschaft übertroffen, da zunächst auf Konzernebene lediglich von einem positiven Konzernergebnis ausgegangen wurde und nicht von einem deutlich positiven Konzernergebnis.

Für das Geschäftsjahr 2020 wird für die DF AG mit einem gegenüber dem Jahr 2019 geringeren Jahresüberschuss gerechnet. Aufgrund der Abhängigkeiten von der Entwicklung der Tochtergesellschaften ist, wie auch im Konzern, Voraussetzung hierfür, dass sich aufgrund der aktuellen Corona-Krise die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der geographischen Zielregion Naher und Mittlerer Osten sowie die Zusammenarbeit mit den strategischen Partnern mit dem Schwerpunkt Iran nicht deutlich verschlechtern.

iv.Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht)

Im Verhältnis zu unserem Mehrheitseigentümer gilt die DF Deutsche Forfait AG, Grünwald, als abhängiges Unternehmen i.S. von § 17 AktG.

Der gemäß § 312 AktG erstellte Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2019 enthält folgende Schlusserklärung: "Wir erklären, dass die DF Deutsche Forfait AG bei allen im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften im Geschäftsjahr 2019 nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Andere Maßnahmen wurden im Geschäftsjahr nicht getroffen oder unterlassen."

Grünwald, 29. April 2020 Der Vorstand

KONZERNABSCHLUSS FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019

Konzernbilanz – Aktiva Konzernbilanz – Passiva Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Konzern-Gesamtergebnisrechnung Konzern-Kapitalflussrechnung Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

Aktiva (in EUR) Anhang
nummer
31.12.2019 31.12.2018
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte (16) 82.178,01 124.020,83
Sachanlagen (16) 375.025,08 87.604,00
Langfristige finanzielle Vermögenswerte (17) 42.544,19 40.644,19
Latente Steuern (15) 0,00 1.524.156,00
499.747,28 1.776.425,02
Kurzfristige Vermögenswerte
Vermögenswerte Gläubiger (26) 996.148,34 6.186.840,18
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (18) 741.671,57 439.432,86
Andere kurzfristige Vermögenswerte (19) 722.066,82 993.368,65
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (20) 24.669.036,14 3.553.920,65
27.128.922,87 11.173.562,34
Summe Aktiva 27.628.670,15 12.949.987,36
Passiva (in EUR) Anhang
nummer
31.12.2019 31.12.2018
Eigenkapital (21)
Gezeichnetes Kapital 11.887.483,00 11.887.483,00
Kosten der Kapitalerhöhung -623.481,04 -623.481,04
Gewinnrücklagen -2.507.143,94 -5.756.635,47
Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung -161.610,11 -178.558,63
8.595.247,91 5.328.807,86
Langfristige Schulden (23)
Darlehen 15.000.000,00 0,00
Leasing-Verpflichtungen 211.713,92 0,00
15.211.713,92 0,00
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten Gläubiger (26) 996.148,34 6.186.840,18
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 56,12 329,08
Rückstellungen 350.000,00 0,00
Ertragsteuerverbindlichkeiten (15) 1.041.133,28 462.267,57
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (24) 342.692,53 237.493,34
Sonstige kurzfristige Schulden (25) 1.091.678,05 734.249,33
3.821.708,32 7.621.179,50
Summe Passiva 27.628.670,15 12.949.987,36
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
(in EUR)
Anhang
nummer
01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
Transaktionsbezogene Erträge (7)
a) Forfaitierungserträge 31.004,07 466.879,58
b) Provisionserträge 12.049.571,75 2.382.300,04
c) Kursgewinne 345.429,24 383.264,70
12.426.005,06 3.232.444,32
Transaktionsbezogene Aufwendungen (8)
a) Forfaitierungsaufwendungen 430.252,45 2.308.861,66
b) Provisionsaufwendungen 570.365,44 282.310,91
c) Kursverluste 327.296,06 51.787,62
1.327.913,95 2.642.960,19
Rohergebnis (9) 11.098.091,11 589.484,13
Sonstige betriebliche Erträge (10) 913.442,10 3.010.086,59
Personalaufwand (11)
a) Löhne und Gehälter 2.259.516,19 1.987.540,79
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung 311.868,53 306.156,82
2.571.384,72 2.293.697,61
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
und Sachanlagen
(12) 170.650,45 81.407,21
Sonstige betriebliche Aufwendungen (13) 3.312.805,56 3.029.281,77
Zinserträge (14) 24.865,28 0,00
Zinsaufwendungen (14) 123.351,93 28.150,22
Ergebnis vor Ertragsteuern 5.858.205,83 -1.832.966,09
Ertragsteuern (15)
a) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.084.558,30 112.604,63
b) Latente Steuern 1.524.156,00 -194.100,00
Konzernergebnis 3.249.491,53 -1.751.470,72
Durchschnittliche Anzahl der Aktien 11.887.483 11.887.483
Unverwässertes Ergebnis je Aktie 0,27 -0,15
Verwässertes Ergebnis je Aktie 0,27 -0,15
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
(in EUR)
Anhang
Nummer
01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
Konzernergebnis 3.249.491,53 -1.751.370,72
Sonstiges Ergebnis
Bestandteile, die zukünftig in die Gewinn- und
Verlustrechnung umgegliedert werden können
Währungsumrechnungsdifferenz
ausländischer Tochtergesellschaften
(20) 16.948,52 -15.944,31
16.948,52 -15.944,31
Konzern-Gesamtergebnis 3.266.440,05 -1.767.315,03

Das Konzernergebnis sowie das Konzern-Gesamtergebnis ist vollumfänglich den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnen.

Konzern-Kapitalflussrechnung
(in EUR)
01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
Konzernverlust/-gewinn 3.249.491,53 -1.751.370,72
+ Abschreibungen immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen 170.650,45 81.407,21
+ Ertragsteueraufwand 2.608.714,30 -81.495,37
+ Zinsaufwendungen 123.351,93 28.150,22
- Zinserträge -24.865,28 0,00
+/- Sonstige zahlungsunwirksame Vorgänge -2.588.023,14 62.520,01
+/- Veränderung Vermögenswerte Gläubiger 5.190.691,84 -3.061.404,85
+/- Veränderung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -302.238,71 -439.432,86
+/- Veränderung sonstiger Vermögenswerte 1.793.557,83 -224.602,41
+/- Veränderung der Verbindlichkeiten Gläubiger -5.190.691,84 -3.061.404,85
+/- Veränderung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 105.199,19 34.112,02
+/- Veränderung übriger Schulden 1.496.009,47 -62.115,47
- Gezahlte Ertragsteuern -45.030,74 0,00
= Operativer Cash Flow 6.586.816,83 -2.352.827,37
- Gezahlte Zinsen -99.012,35 -9.174,86
+ Erhaltene Zinsen 24.865,28 0,00
= Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit 6.512.669,76 -2.362.002,23
- Auszahlungen für Investitionen in langfristige Vermögenswerte -320.274,43 -33.464,90
+/- Veränderung des Konsolidierungskreises 0,00 -103.898,04
= Cash Flow aus Investitionstätigkeit -320.274,43 -137.362,94
- Tilgungsanteil Leasingverbindlichkeiten -93.858,08 0,00
+/- Veränderung Finanzverbindlichkeiten -272,96 329,08
+ Darlehensaufnahme 15.000.000,00 0,00
= Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit 14.905.868,96 329,08
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes 21.098.264,29 -2.499.036,09
+ Finanzmittel am Anfang der Periode 3.553.920,65 6.079.060,14
+/- Effekte aus der Währungsumrechnung 16.851,20 -26.103,40
= Finanzmittel am Ende der Periode 24.669.036,14 3.553.920,65
- verpfändete Bankguthaben -35.000,00 -35.000,00
= frei verfügbare Finanzmittel am Ende der Periode (34) 24.634.036,14 3.518.920,65
Konzern-Eigenkapital
Veränderungsrechnung
01.01.2019 bis 31.12.2019
(in EUR)
Anhang
Nr.
Gezeichnetes
Kapital
Zur Kapital
erhöhung
bestimmtes
Kapital
Kapital
rücklage
Kosten der
Kapital
erhöhung
Gewinn
rücklagen
Ausgleichs
posten aus
der Währungs
umrechnung1
Summe
Stand 1. Januar 2018 11.887.483,00 - - (623.481,04) (3.851.351,41) (162.614,32) 7.250.036,23
Konzernergebnis (1.751.370,72) (1.751.370,72)
Sonstiges Ergebnis (15.944,31) (15.944,31)
Konzern-Gesamtergebnis (1.751.370,72) (15.944,31) (1.767.315,03)
Veränderung des
Konsolidierungskreises
(153.913,34) (153.913,34)
Stand 31. Dezember 2018 11.887.483,00 - - (623.481,04) (5.756.635,47) (178.558,63) 5.328.807,86
Stand 1. Januar 2019 11.887.483,00 - - (623.481,04) (5.756.635,47) (178.558,63) 5.328.807,86
Konzernergebnis 3.249.491,53 3.249.491,53
Sonstiges Ergebnis 16.948,52 16.948,52
Konzern-Gesamtergebnis 3.249.491,53 16.948,52 3.266.440,05
Stand 31. Dezember 2019 (21) 11.887.483,00 - - (623.481,04) (2.507.143,94) (161.610,11) 8.595.247,91

1Other Comprehensive Income (OCI)

KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019

Erläuterungen zum Konzernabschluss Bestätigungsvermerk Versicherung der gesetzlichen Vertreter Bericht des Aufsichtsrats Corporate Governance

I. GRUNDSÄTZE

(1) Grundlagen

Die DF Deutsche Forfait AG (auch "DF AG" oder "Gesellschaft") ist Muttergesellschaft der DF-Gruppe (auch "DF Konzern" oder "Konzern") und hat die Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Die Anschrift der Gesellschaft lautet Hirtenweg 14, 82031 Grünwald. Sie wird am Amtsgericht München (Deutschland) unter der Nummer HRB 228114 geführt.

Die DF AG ist eine Forfaitierungsgesellschaft und als solche ein Finanzunternehmen im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 2 KWG. Die operative Geschäftstätigkeit ist rückwirkend zum 1. Januar 2016 in die DF Deutsche Forfait GmbH (auch "DF GmbH"), Köln, eingebracht worden. Die Anteile an der DF GmbH werden vollständig von der DF AG gehalten.

Die DF-Gruppe hat sich auf Außenhandelsfinanzierungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen für Exporteure, Importeure und andere Finanzunternehmen spezialisiert. Der Konzern ist somit als ein Ein-Segment-Unternehmen anzusehen. Eine Segmentierung im Sinne des IFRS 8 erfolgte daher nicht. Der geographische Schwerpunkt der DF-Gruppe liegt innerhalb dieses Marktsegments auf den Ländern des Mittleren und Nahen Ostens sowie insbesondere dem Iran. Im Hinblick auf den Handel mit dem Iran beschränkt sich die DF-Gruppe aus geschäftspolitischen Gründen derzeit auf humanitäre Güter.

Der Konzernabschluss der DF AG zum 31. Dezember 2019 wurde nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IASs). Alle für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 verbindlichen Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) wurden ebenfalls angewendet.

Die Konzernwährung lautet auf Euro. Alle Beträge werden in Tausend Euro (TEUR) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Dies kann im Rahmen von Summierungen und Prozentangaben zu geringfügigen Rundungsdifferenzen führen.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind die im Insolvenzplan aus dem Jahr 2016 beschriebenen Forderungen und Verbindlichkeiten in den Posten Vermögenswerte Gläubiger und Verbindlichkeiten Gläubiger zusammengefasst. Diese Posten sind in der Konzernbilanz gesondert ausgewiesen und im Konzernanhang erläutert. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Erträge und Aufwendungen nach Arten gruppiert und die Summe der Hauptertrags- und Hauptaufwandsarten angegeben, um den Besonderheiten einer Forfaitierungsgesellschaft Rechnung zu tragen.

Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Vorstand und Aufsichtsrat der DF AG haben die gemäß § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" abgegeben. Die Erklärung ist den Aktionären auf der Homepage der Gesellschaft (www.dfag.de) zugänglich gemacht worden.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 29. April 2020 durch den Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigeben.

(2) Änderungen der Standards durch den IASB

Anwendung neuer Standards und Interpretationen im Geschäftsjahr 2019

Die nachfolgenden Standards waren im abgelaufenen Geschäftsjahr anzuwenden. Diese hatten, mit Ausnahme des IFRS 16, keinen wesentlichen Einfluss auf den vorliegenden Abschluss des DF Konzerns, können jedoch künftige Transaktionen oder Vereinbarungen beeinflussen.

IFRS 16 "Leases"

Im Februar 2016 hat das IASB den finalen Standard IFRS 16 veröffentlicht, der im Kern regelt, beim Leasingnehmer alle Leasingverhältnisse und damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz zu erfassen. Die bisherige Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating Leasing-Verträgen (IAS 17) entfällt für den Leasingnehmer. Der Standard ist ab dem 1. Januar 2019 verpflichtend anzuwenden. Der DF Konzern hat die Wahlrechte, für Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten sowie für Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte auf eine Erfassung des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit zu verzichten, in Anspruch genommen. Als geringwertige Vermögenswerte werden Leasinggegenstände mit einem Wert bis zu TEUR 5 definiert. Die Umstellung erfolgte nach der modifizierten retrospektiven Methode ohne Anpassung der Vergleichszahlen des Geschäftsjahrs 2018. Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte fallen nicht unter IFRS 16, sondern unter IAS 38.

Der DF Konzern ist als Leasing-Nehmer insbesondere bei der Anmietung von Büroräumen betroffen. Leasingverhältnisse, die zum 1. Januar 2019 eine Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten aufweisen, werden als kurzfristige Verpflichtungen bilanziert und die Leasingzahlungen linear als Aufwand erfasst. Im Berichtszeitraum wurden Aufwendungen aus kurzfristigen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 23 erfasst.

Die Anwendung von IFRS 16 führt aufgrund der Aktivierung der Nutzungsrechte in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019 zu einer Erhöhung der Sachanlagen um TEUR 306. Zugleich erhöhen sich die langfristigen (TEUR 212) und die den sonstigen Schulden zugeordneten kurzfristigen (TEUR 96) Finanzverbindlichkeiten durch die Passivierung der Barwerte der Leasingverbindlichkeiten um TEUR 308. Zinsaufwendungen sind nur in unwesentlicher Höhe angefallen. Die bisher im sonstigen betrieblichen Aufwand erfassten Leasingaufwendungen werden nunmehr unter den Abschreibungen auf Sachanlagen (TEUR 96) ausgewiesen. Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse betrugen im Berichtszeitraum TEUR 202.

Änderungen zu IFRIC 23 "Uncertainty over Income Tax Treatments"

Im Juni 2017 veröffentlichte das IASB die Interpretation 23 zur Klarstellung der Regelungen des IAS 12 in Bezug auf Ansatz und Bewertung von tatsächlichen Ertragsteuern, latenten Steuerschulden und latenten Steueransprüchen, wenn Unsicherheit hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung besteht. Aus der Erstanwendung ergeben sich keine Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Änderungen zu IFRS 9 "Financial Instruments"

Die Änderung "Prepayment Features with Negative Compensation" veröffentlichte das IASB im Oktober 2017, um die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu ermöglichen, wenn im Falle einer vorzeitigen Kündigung eine Ausgleichszahlung an die kündigende Partei fällig werden kann (sogenannte symmetrische Kündigungsrechte). Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Änderung zu IAS 28 "Investments in Associates and Joint Ventures"

Die Änderung "Long-term Interests in Associates and Joint Ventures" wurde vom IASB im Oktober 2017 veröffentlicht und verpflichtet ein Unternehmen dazu, IFRS 9 und dessen Wertminderungsvorschriften auf langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen anzuwenden, die im Wesentlichen einen Teil der Nettoinvestition in diese Unternehmen darstellen und nicht nach der Equity-Methode abgebildet werden. Aus der Änderung ergeben sich keine Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

"Annual Improvements to IFRSs 2015 – 2017 Cycle"

Die Änderungen wurden im Dezember 2017 im Rahmen des jährlichen Improvement-Projekts veröffentlicht und betreffen im Wesentlichen Klarstellungen zu IFRS 3 "Business Combinations", IFRS 11 "Joint Arrangements", IAS 12 "Income Taxes" und IAS 23 "Borrowing Costs". Für die die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergaben sich keine Auswirkungen.

Änderungen zu IAS 19 "Employee Benefits"

Die Änderungen wurden im Februar 2018 veröffentlicht und betreffen die Bilanzierung von leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen ab dem Zeitpunkt einer Planänderung, Kürzung oder Abgeltung. Der laufende Dienstzeit- und Nettozinsaufwand ist zukünftig ab diesem Zeitpunkt für das verbleibende Geschäftsjahr basierend auf den versicherungsmathematischen Annahmen, die zur Neubewertung verwendet wurden, neu zu ermitteln. Die Auswirkungen sind erfolgswirksam im Konzernergebnis zu erfassen. Auswirkungen der Veränderung der Vermögensobergrenze ("asset ceiling") sind in das sonstige Ergebnis aufzunehmen. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Die Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind unwesentlich.

Vorzeitige Anwendung von Rechnungslegungsstandards

Die DF-Gruppe hat keine IFRS vorzeitig angewendet, die bereits veröffentlicht und verabschiedet sowie von der EU anerkannt wurden, jedoch zum 31. Dezember 2019 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Die Erstanwendung ist ab dem Geschäftsjahr beabsichtigt, in dem die jeweilige Anwendung verpflichtend wird.

Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards, Interpretationen und Änderungen

Die DF-Gruppe wird die überarbeiteten bzw. neu erlassenen Standards und Interpretationen – sofern bis dahin in das Recht der Europäischen Union übernommen – ab dem jeweils gültigen Zeitpunkt anwenden.

Erstanwendung IFRS 17 "Insurance Contracts"

Der im Mai 2017 veröffentlichte IFRS 17 wird IFRS 4 ersetzen. In den Anwendungsbereich fallen Versicherungs- und Rückversicherungsverträge sowie Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. IFRS 17 ist verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, anzuwenden. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden noch geprüft.

Änderungen des "Conceptual Framework"

Am 29. März 2018 hat das IASB eine überarbeitete Fassung des Rahmenkonzepts veröffentlicht, das als einheitliche konzeptionelle Basis für die Entwicklung von Standards und Interpretationen dienen soll. Die Überarbeitung erstreckt sich insbesondere auf die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, Leitlinien für die Abbildung der Ertragslage und Anpassungen der Definitionen für Vermögenswert und Schuld. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen, anzuwenden.

Änderungen zu IFRS 3 "Business Combinations"

Am 22. Oktober 2018 wurde eine Änderung des IFRS 3 veröffentlicht, die die Definition des Geschäftsbetriebs betrifft. Das IASB stellt klar, dass ein Geschäftsbetrieb eine Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten umfasst, die mindestens einen Ressourceneinsatz (Input) und einen substanziellen Prozess beinhalten, die dann zusammen signifikant zur Fähigkeit beitragen, Leistungen (Output) zu produzieren. Im Hinblick auf die Leistungen wird nun auf die Erbringung von Waren und Dienstleistungen an Kunden abgestellt. Die geänderte Definition ist auf Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden mit einem Erwerbszeitpunkt am oder nach dem 1. Januar 2020. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus.

Änderungen zu IAS 1 "Presentation of Financial Statements" und IAS 8 "Accounting Policies, Changing in Accounting Estimates and Errors"

Das IASB hat am 31. Oktober 2018 Änderungen zu IAS 1 und IAS 8 veröffentlicht, mit denen eine einheitliche und genauer umrissene Definition der Wesentlichkeit geschaffen und durch begleitende Beispiele ergänzt wird. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen.

Änderungen zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 "Interest Rate Benchmark Reform"

Die Änderungen sehen Erleichterungen bezüglich der Hedge-Accounting-Vorschriften vor, die für von der Reform des Referenzzinssatzen betroffene Sicherungsbeziehungen gelten. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben sich nicht.

Änderungen zu IAS 1 "Presentation of Financial Statements"

Die Änderungen beinhalten Anpassungen der Kriterien für die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, anzuwenden. Der Konzern erwartet aus der erstmaligen Anwendung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

(3) Konsolidierungskreis, Abschlussstichtag

Der Konsolidierungskreis der DF AG ist im Folgenden dargestellt. Die DF GmbH wurde erstmals in den Konzernabschluss zum 1. Juli 2016 einbezogen. Die Deutsche Kapital Ltd., Dubai / VAE ("DKL"), befindet sich in Liquidation und wurde zum 31. Dezember 2018 entkonsolidiert. Darüber hinaus ist die DF Deutsche Forfait Middle East s.r.o. ("DF ME"), Prag / Tschechische Republik, 100 %ige Tochter der DF AG und wurde erstmals in den Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2018 einbezogen. Der Abschlussstichtag für die Muttergesellschaft und für die Tochtergesellschaften ist einheitlich der 31. Dezember. Der Anteil am jeweiligen Eigenkapital hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Konsolidierungskreis Anteil am Eigenkapital Konsolidierung
DF Deutsche Forfait AG, Grünwald (Muttergesellschaft) - Vollkonsolidierung
DF Deutsche Forfait GmbH, Köln 100 % Vollkonsolidierung
DF Deutsche Forfait s.r.o., Prag / Tschechische Republik 100 % Vollkonsolidierung
DF Deutsche Forfait Middle East s.r.o., Prag / Tschechische Republik 100 % Vollkonsolidierung

Die nicht konsolidierten Tochterunternehmen (vgl. Angaben zum Anteilsbesitz unter Tz. 17) sind für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 wie in der Vorperiode unwesentlich und beeinflussen das den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, das der Konzernabschluss vermittelt, nicht.

(4) Konsolidierungsmethoden

Grundlage für den Konzernabschluss sind die entsprechend IFRS 10 "Konzernabschlüsse" nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen zum 31. Dezember 2019 aufgestellten Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Bei den konsolidierten Tochterunternehmen handelt es sich um Neugründungen. Daher ergeben sich aus der Kapitalkonsolidierung keine Unterschiedsbeträge.

Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Erträge und Aufwendungen sowie Ergebnisse zwischen den konsolidierten Unternehmen ("Zwischengewinne") werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

(5) Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen und Berichtswährung des Mutterunternehmens gemäß IAS 21, "Auswirkungen von Wechselkursänderungen", dargestellt.

Da die Tochterunternehmen ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben, ist die funktionale Währung grundsätzlich identisch mit der jeweiligen Landeswährung des Tochterunternehmens. Im Konzernabschluss werden daher die Aufwendungen und Erträge aus Abschlüssen von Tochterunternehmen, die in fremder Währung aufgestellt sind, zum Jahresdurchschnittskurs, Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet.

Der sich aus der Umrechnung des Eigenkapitals ergebende Währungsunterschied wird innerhalb des Eigenkapitals als Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausgewiesen. Die Umrechnungsdifferenzen, die aus abweichenden Umrechnungskursen zwischen der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung resultieren, werden im sonstigen Ergebnis erfasst.

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden bei Zugang zum Anschaffungskurs bewertet. Zum Bilanzstichtag eingetretene Kursgewinne und -verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.

Die für die Währungsumrechnung in Euro zugrunde gelegten Wechselkurse entsprechen den von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Euro-Referenzkursen und stellen sich wie folgt dar:

Stichtagskurs Durchschnittskurs
31.12.2019 31.12.2018 01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
Tschechische Kronen 25,4080 25,7240 25,6700 25,6470

(6) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

a) Die Umsatzerlöse betreffen transaktionsbezogene Erträge, die sich aus den folgenden Unterpositionen zusammensetzen: Forfaitierungs- und Provisionserträge sowie Kursgewinne. Die Forfaitierungserträge enthalten auch die positiven Effekte aus der Bewertung der Forderungen, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bzw. at Fair Value through Profit and Loss (FVtPL) bewertet werden. Forfaitierungs- und Provisionserträge werden ab dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs bzw. der rechtlich bindenden Ankaufszusage der Forderungen realisiert. Soweit es sich um zeitraumbezogene Erlöse handelt, werden diese periodengerecht vereinnahmt. Forfaitierungstypische Risiken, die in Vorperioden als Wertberichtigung auf als Loans and Receivables klassifizierte Forderungen oder als Verpflichtungen für Forfaitierungs- und Ankaufszusagen berücksichtigt worden sind, werden in dem Geschäftsjahr ertragswirksam, in dem die Risiken nicht mehr bestehen. Die Provisionserträge beinhalten Erträge aus Service- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie Provisionen für die Verwertung des Gläubigervermögens.

  • b) Unter den transaktionsbezogenen Aufwendungen werden die Aufwendungen ausgewiesen, die in direktem Zusammenhang mit den transaktionsbezogenen Erträgen verursacht werden und den Geschäften einzeln zugeordnet werden können. Aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt. Die Forfaitierungsaufwendungen enthalten auch die negativen Effekte aus der Fair Value-Bewertung der Forderungen aus dem Forfaitierungsgeschäft (FVtPL).
  • c) Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Fair Value-Anpassung der Verbindlichkeiten Insolvenzgläubiger (vgl. Abschnitt 6 lit. p), Erträge im Zusammenhang mit der Weiterbelastung von Aufwendungen, pauschale Serviceentgelte für die Verwertung der Vermögenswerte Gläubiger, Erträge aus abgeschriebenen Forderungen sowie aus der Auflösung von Rückstellungen und sonstigen Schulden.
  • d) Personalaufwand, Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen und Sonstige betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung als Aufwand erfasst.
  • e) Die Zinserträge umfassen Darlehens- und Bankzinsen sowie Verzugszinsen. Sämtliche Fremdkapitalzinsen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Zinsaufwendungen ausgewiesen. Darin sind ab dem Geschäftsjahr 2019 auch die Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten enthalten.
  • f) Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten Software, Lizenzen und Rechte an Internet-Domain-Namen. Software wird als entgeltlich erworbener immaterieller Vermögenswert zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig über die geschätzte Nutzungsdauer von drei Jahren linear abgeschrieben. Die Abschreibungen sind in der Position "Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen" der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Domain-Namen sind als nicht abnutzbare Vermögenswerte aktiviert. Aufgrund der unwesentlichen Bedeutung für den Konzernabschluss wurde auf die Durchführung eines Impairmenttests bei den nicht abnutzbaren Vermögenswerten verzichtet.
  • g) Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Sachanlagen beinhalten auch Nutzungsrechte an Gebäuden, die – wie unter Abschnitt 2 erläutert – nach IFRS 16, §§ 23-25, bewertet wurden. Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen werden entsprechend der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode ermittelt.
Nutzungsdauern 01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
Jahre Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Gebäude-Nutzungsrechte, EDV-Hardware 3-6 3-6
- PKW 4-6 4-6
- Betriebsausstattung 3-8 3-8
- Mietereinbauten 5-7 5-7
- Büroeinrichtung 10-23 10-23

Den planmäßigen Abschreibungen liegen konzerneinheitlich folgende Nutzungsdauern zugrunde:

h) Finanzielle Vermögenswerte werden gemäß ihrer Zugehörigkeit zur jeweiligen Kategorie des IFRS 9 bilanziert. Der Konzern klassifiziert die finanziellen Vermögenswerte in die Kategorien finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Aktuell werden keine Vermögenswerte bilanziert, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte. Dieser Bewertungskategorie werden die in den Vermögenswerten Gläubiger enthaltenen Forderungen des Restrukturierungsportfolios zugeordnet. Diese wurden ursprünglich mit Handelsabsicht zur kurzfristigen Weiterveräußerung erworben. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts finanzieller Vermögenswerte dieser Kategorie werden zum Zeitpunkt der Wertsteigerung bzw. Wertminderung erfolgswirksam erfasst. Zurechenbare Transaktionskosten werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Das Restrukturierungsportfolio besteht aus überfälligen und rechtshängigen Forderungen gegen diverse Schuldner. Der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts liegt, unter Berücksichtigung unternehmensinterner und externer juristischer Beurteilungen, die Einschätzung der jeweiligen Erfolgsaussichten der gerichtlichen Durchsetzung der rechtshängigen Forderungen zugrunde.

Das Handelsportfolio besteht aus Forderungen des laufenden Geschäfts bis zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Aufgrund der aus aktueller Sicht geringen Erfolgsaussichten für die Beitreibung der Forderungen beträgt der beizulegende Zeitwert zum 31. Dezember 2019 TEUR 30 (Vorjahr TEUR 0).

Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cash Flows auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Cash Flows in einer Transaktion überträgt, mit der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum an diesem finanziellen Vermögenswert verbundenen Chancen und Risiken übertragen werden (IFRS 9 § 3.2.3, § 3.2.6).

Nach IFRS 9 "Finanzinstrumente" wird regelmäßig ermittelt, ob objektive substanzielle Hinweise darauf schließen lassen, dass eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswertes oder eines Portfolios von Vermögenswerten stattgefunden hat. Nach Durchführung eines Wertminderungstests wird eine erforderliche Wertminderung für erwartete Kreditverluste im Ergebnis erfasst.

Ein finanzieller Vermögenswert, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert eingestuft ist, einschließlich eines Anteils an einem Unternehmen, wird an jedem Bilanzstichtag überprüft, um festzustellen, ob eine Wertminderung eingetreten ist (IFRS 9 § 5.5). Bei einem finanziellen Vermögenswert liegt eine Wertminderung vor, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts eingetreten sind, ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt.

Objektive Hinweise darauf, dass bei finanziellen Vermögenswerten Wertminderungen eingetreten sind, können folgende sein:

  • Der Ausfall oder Verzug eines Schuldners
  • Hinweise, dass ein Schuldner in ein Insolvenz- oder anderes Sanierungsverfahren geht
  • Nachteilige Veränderungen beim Zahlungsstand von Kreditnehmern oder Emittenten
  • Verringerung der erwarteten künftigen Cash Flows aufgrund negativer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, die mit Ausfällen korrellieren

Darüber hinaus ist bei einem Eigenkapitalinstrument ein signifikanter oder länger anhaltender Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter dessen Anschaffungskosten ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung. Der Konzern hält einen Rückgang um 20 % für signifikant und einen Zeitraum von sechs Monaten für länger anhaltend.

Der Konzern berücksichtigt Hinweise auf Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sowohl auf Ebene des einzelnen Vermögenswerts als auch auf kollektiver Ebene. Alle Vermögenswerte, die für sich genommen bedeutsam sind, werden auf spezifische Wertminderungen beurteilt. Diejenigen, die keiner spezifischen Wertminderung unterliegen, werden kollektiv auf das Vorliegen von bereits eingetretenen, aber noch zu identifizierenden Wertminderungen untersucht. Vermögenswerte, die für sich genommen nicht einzeln bedeutsam sind, werden kollektiv auf Wertminderungen beurteilt. Bei der Beurteilung kollektiver Wertminderungen verwendet der Konzern historische Trends der Ausfallwahrscheinlichkeiten, den zeitlichen Anfall von Zahlungen und die Höhe der eingetretenen Verluste.

Eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts, der in der Folge nach der Effektivzinsmethode bilanziert wird, wird als Differenz zwischen seinem Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Cash Flows berechnet, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswerts.

  • i) Bei den anderen kurzfristigen Vermögenswerten handelt es sich um Kredite und Forderungen, die in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten auf Grundlage der Effektivzinsmethode bilanziert werden.
  • j) Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zum Nennbetrag bilanziert. Der Posten umfasst Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Fälligkeit bis zu drei Monaten.
  • k) Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 "Ertragsteuern" nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und den IFRS-Wertansätzen ermittelt. Als Basis dienen die Steuersätze, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden.

Latente Steueransprüche aus ungenutzten steuerlichen Verlustvorträgen und abzugsfähigen temporären Differenzen werden nur in dem Maße bilanziert als ausreichende steuerpflichtige temporäre Differenzen vorliegen, gegen die die abzugsfähigen temporären Differenzen und steuerlichen Verluste verrechnet werden können. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern bilanziert, soweit in den kommenden Geschäftsjahren in ausreichendem Umfang zu versteuernde Ergebnisse erzielt werden können (IAS 12.24 ff., IAS 12.34).

  • l) Hinsichtlich der Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf die separate Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung.
  • m) Die Pensionsverpflichtungen umfassen beitrags- und leistungsorientierte Versorgungssysteme.

Die Verpflichtungen für leistungsorientierte Versorgungssysteme werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen auf Altersversorgung (Projected Unit Credit Method) gemäß IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" gebildet. Den Pensionsverpflichtungen steht ein Aktivwert der Rückdeckungsversicherung gegenüber. Die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung sind an die Versorgungsberechtigten verpfändet. Die eingesetzte Versicherung wird als Planvermögen angesetzt, da sie unwiderruflich und auch im Insolvenzfall des Unternehmens ausschließlich für den Versorgungszweck zur Verfügung steht (qualifizierende Versicherungspolice). Der Barwert der abgedeckten Verpflichtungen wird durch den Wert des Planvermögens begrenzt.

Der Wert der Pensionsverpflichtungen und der beizulegende Wert der Rückdeckungsversicherung werden saldiert. Gemäß IAS 19 ist nur eine unmittelbare und vollumfängliche Erfassung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste im sonstigen Ergebnis zulässig. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand ist im Jahr der Entstehung direkt im Gewinn oder Verlust zu erfassen.

IAS 19 (revised 2011) lässt nur eine typisierende Verzinsung des Planvermögens in Höhe des Diskontierungszinssatzes der Pensionsverpflichtungen zu Periodenbeginn zu. Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung erbracht haben.

  • n) Rückstellungen werden gebildet, wenn eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss führt, und wenn die voraussichtliche Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrages zuverlässig schätzbar ist. Die Bewertung erfolgt zu Vollkosten.
  • o) Die finanziellen Verbindlichkeiten werden bei erstmaliger Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt, der regelmäßig den Anschaffungskosten entspricht. Hierbei werden auch die Transaktionskosten berücksichtigt. In der Folge werden die Verbindlichkeiten mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. In der Regel sind diese Verbindlichkeiten beim DF Konzern kurzfristig und werden deshalb zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Im DF Konzern bestehen keine Verbindlichkeiten, die Handelszwecken dienen. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind.

Leasingverhältnisse werden mit dem Barwert der noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet (IFRS 16 § 26). Die Verpflichtungen werden als kurzfristige Schulden bilanziert, sofern die Leasingzahlungen innerhalb von 12 Monaten zu leisten sind; der Barwert der übrigen Leasingzahlungen wird unter den langfristigen Schulden ausgewiesen. Leasingverhältnisse über kurzfristige und über geringwertige Vermögenswerte werden nicht nach IFRS 16 bilanziert.

p) Die Verbindlichkeiten Gläubiger sind mit dem beilzulegenden Zeitwert bewertet, da im Insolvenzplan festgelegt wurde, dass diese Verbindlichkeiten in Höhe des Zuflusses aus bestehenden Forderungen getilgt werden. Die aus der Fair Value-Bewertung des Handels- und Restrukturierungsportfolios resultierenden beizulegenden Zeitwerte bestimmen zusammen mit den beizulegenden Zeitwerten der übrigen Vermögenswerte Gläubiger den Wert der Verbindlichkeiten Gläubiger (vgl. Tz. 33, Angaben zum Fair Value). Soweit der beizulegende Zeitwert der Forderungen zum Stichtag niedriger oder höher ist als die Verbindlichkeiten, sind diese erfolgswirksam angepasst worden.

Die Verbindlichkeiten Gläubiger werden im Zugangszeitpunkt, demnach mit Rechtskraft des Insolvenzplans, als finanzielle Verbindlichkeit der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" (IFRS 9 § 4.2.1 f.) klassifiziert.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen bei der Bilanzierung

Die Aufstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Die Annahmen und Schätzungen, die sich auf die konzerneinheitliche Festlegung von Nutzungsdauern, die Bewertung von Pensionsverpflichtungen, die Bewertung von Forderungen zum beizulegenden Zeitwert sowie die Bilanzierung und Bewertung von Nutzungsrechten, Leasingverbindlichkeiten und Rückstellungen beziehen, werden als nicht wesentlich für den Konzernabschluss angesehen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

Die Ermittlung beizulegender Zeitwerte der in den Vermögenswerten Gläubiger enthaltenen Forderungen des Restrukturierungs- und Handelsportfolios erfordert Annahmen hinsichtlich der Länder- und Adressenrisiken, die weitestgehend auf den am Bilanzstichtag vorhandenen Verhältnissen basieren. Eine Erhöhung dieser Risiken führt nicht zu negativen Effekten aus der Fair Value-Bewertung auf das Konzerneigenkapital und das Konzernergebnis, da sich zugleich aufgrund des oben beschriebenen Zusammenhangs der Fair Value der Verbindlichkeiten Gläubiger in gleichem Umfang verringern würde.

II. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

(7) Transaktionsbezogene Erträge

Der in der Periode erzielte Portfolioertrag, der beim Verkauf erzielte Handelsertrag (Differenz zwischen fortgeführten Anschaffungskosten bzw. Fair Value und Verkaufspreis der Forderung) sowie die positiven Effekte aus der Fair Value-Bewertung der Forderungen des Handels- und Restrukturierungsportfolios werden als Forfaitierungserträge erfasst.

Die Forfaitierungserträge in Höhe von TEUR 31 (Vorjahr TEUR 330) resultieren aus der Fair Value-Bewertung.

Provisionserträge ergeben sich im Wesentlichen aus Beratungs- und Serviceleistungen im Bereich des Zahlungsverkehrs. Die Provisionserträge beinhalten Marketingerlöse (Vermittlerprovisionen) in Höhe von TEUR 8.827 (Vorjahr TEUR 0), Erträge aus Compliance-Beratung in Höhe von TEUR 1.636 (Vorjahr TEUR 1.366) und Erträge aus Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs in Höhe von TEUR 1.531 (Vorjahr TEUR 965) mit Kunden in der Region Naher Osten. Diese Erträge wurden zum überwiegenden Teil mit einem externen Kunden erzielt. Des weiteren sind hier Erträge aus der Inkassotätigkeit in Höhe von TEUR 56 (Vorjahr TEUR 49) enthalten, die in Deutschland erzielt wurden.

(8) Transaktionsbezogene Aufwendungen

Forfaitierungsaufwand fällt an, wenn der erzielte Verkaufspreis unter dem Buchwert liegt und wenn sich negative Effekte aus der Fair Value-Bewertung ergeben.

Die Forfaitierungsaufwendungen des Geschäftsjahrs 2019 resultieren – wie auch im Geschäftsjahr 2018 – ausschließlich aus dem negativen Effekt der Fair Value-Bewertung der Vermögenswerte Gläubiger.

Die Provisionsaufwendungen stehen in kausalem Zusammenhang mit den entsprechenden Erträgen. Die Provisionsaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus für die DF-Gruppe erbrachten Vermittlerleistungen.

(9) Ergebnis aus transaktionsbezogenen Erträgen und Aufwendungen (Rohergebnis)

Das Rohergebnis errechnet sich als Differenz zwischen den transaktionsbezogenen Erträgen und Aufwendungen.

Rohergebnis
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
Forfaitierungsergebnis (399) (1.842)
Provisionsergebnis 11.479 2.100
Ergebnis aus Kursdifferenzen 18 332
Gesamt 11.098 590

(10) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

Sonstige betriebliche Erträge
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
Erträge aus Weiterbelastungen 357 796
Erträge aus Erstattungen / Entschädigungen / Vergleichen 338 77
Erträge aus der Fair Value-Bewertung der Verbindlichkeiten Gläubiger 105 1.548
Entgelt für Verwertung des Vermögens Gläubiger 75 100
Erträge aus der Auflösung sonstiger Schulden 6 325
Erträge aus Erstattungsanspruch Umsatzsteuer - 133
Erträge aus bereits abgeschriebenen Forderungen / Entschädigungen - 77
Erträge aus Umlagen - 18
Übrige sonstige betriebliche Erträge 33 13
Gesamt 914 3.010

Die Erträge aus der Fair Value-Bewertung der Verbindlichkeiten Gläubiger basieren auf der erfolgswirksamen Anpassung der Verbindlichkeiten an den beizulegenden Zeitwert der Vermögenswerte Gläubiger. Aus einem Gerichtsverfahren, das mit einem Vergleich abgeschlossen wurde, konnte ein Ertrag in Höhe von TEUR 330 erzielt werden. Die Erträge aus Weiterbelastungen betreffen weit überwiegend verauslagte Rechtsverfolgungskosten im Zusammenhang mit der Verwertung der Vermögenswerte Gläubiger.

(11) Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

Personalaufwand
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
Gehälter 2.259 1.988
Gehälter gesamt 2.259 1.988
Soziale Abgaben 140 137
Altersversorgung 162 160
Sonstige soziale Aufwendungen 10 9
Soziale Aufwendungen gesamt 312 306
Gesamt 2.571 2.294

Die Aufwendungen für Altersversorgung beinhalten Beiträge an staatliche Rentenversicherungsträger in Höhe von TEUR 121 (Geschäftsjahr 2018 TEUR 118) sowie für weitere beitragsorientierte Versorgungspläne in Höhe von TEUR 41 (Geschäftsjahr 2018 TEUR 42).

(12) Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Die planmäßigen Abschreibungen stellen sich wie folgt dar (Abschreibungen wegen außerplanmäßiger Wertminderungen waren, wie auch in der Vorperiode, nicht notwendig):

Abschreibungen auf immaterielle
Vermögenswerte und Sachanlagen
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 42 40
Abschreibungen auf Sachanlagen 129 41
- davon auf Nutzungsrechte 96 -
Gesamt 171 81

Bei den den Nutzungsrechten zugrundeliegenden Vermögenswerten handelt es sich ausschließlich um Gebäude.

(13) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

Sonstige betriebliche Aufwendungen
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
Rechts-, Beratungs- und Abschlusskosten, Honorare 1.088 1.207
Mitarbeiterabfindungen 490 -
Verwaltungskosten/Kooperationspartner 273 98
Anpassung Verbindlichkeiten Gläubiger 254 100
Versicherungen, Gebühren, Beiträge 192 234
Investor Relations, Hauptversammlung 143 178
Reisekosten 121 90
Raumkosten 105 209
Gebühren des Zahlungsverkehrs 55 92
Kosten für Telefon, Porto und Internetverbindungen 21 28
Sonstige Steuern 30 15
Übrige sonstige Aufwendungen 538 778
Gesamt 3.313 3.029

Die Rechts-, Beratungs- und Abschlusskosten sowie Honorare beinhalten im Wesentlichen Beratungskosten im Zusammenhang mit der Verwertung der Vermögenswerte Gläubiger, Aufwendungen für Abschluss- und Zwischenprüfungen sowie für Rechts- und Steuerberatung.

Im Berichtszeitraum führte die Entwicklung der dem Treuhänder bzw. den Gläubigern zustehenden Vermögenswerten Gläubiger bei der entsprechenden Passivposition Anpassung der Verbindlichkeiten Gläubiger nach Berücksichtigung der Effekte aus der Fair Value-Bewertung in Vorjahren, zu einer Anpassung um TEUR 254.

Nach der erstmaligen Anwendung des geänderten IFRS 16 beinhalten die Raumkosten im Wesentlichen Neben- und Reinigungskosten.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse sowie für Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte in Höhe von TEUR 23 enthalten.

Die übrigen sonstigen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Nutzungsrechte und IT-Ausstattung (TEUR 130, Vorjahr TEUR 92), ein Bußgeld für die verspätete Berichterstattung des Halbjahresfinanzberichts 2018 (TEUR 152) und die Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats (TEUR 78, Vorjahr TEUR 78).

(14) Finanzergebnis

Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

Finanzergebnis
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
Zinserträge von Kreditinstituten -
Zinserträge aus Forderungen (loans and receivables) -
Andere Zinserträge 25 -
Zinserträge gesamt 25 -
Zinsaufwendungen an Kreditinstitute 99 10
- davon Refinanzierungen des Forfaitierungsgeschäfts - -
- davon Kontokorrentzinsen - 1
- davon sonstige Zinsen 99 9
Andere Zinsaufwendungen 24 18
- davon aus Leasingverbindlichkeiten 2 -
- davon sonstige Zinsen - 18
Zinsaufwendungen gesamt 123 28
Zinsergebnis = Finanzergebnis (98) (28)

Die Zinserträge resultieren aus Umsatzsteuer-Erstattungsansprüchen für die Jahre 2016 und 2017. Die Zinsaufwendungen beinhalten im Berichtszeitraum insbesondere Negativzinsen, die Kreditinstitute für unterhaltene Guthaben in Rechnung stellten.

(15) Ertragsteuern

Latente Steueransprüche aus temporären Differenzen dürfen nicht bilanziert werden, wenn nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen, gegen welche die abzugsfähigen temporären Differenzen verwendet werden können (IAS 12.27). Aus Verlustvorträgen resultierende latente Steueransprüche werden insoweit in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst (IAS 12.56) als in gleicher Höhe zu versteuernde temporäre Differenzen verfügbar sind, gegen die die ungenutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können. Der vom Konzern im Berichtszeitraum erzielte Gewinn resultiert im Wesentlichen aus der DF GmbH, in die die operative Geschäftstätigkeit der DF AG steuerlich rückwirkend zum 31. Dezember 2015 eingebracht wurde. Die zum 31. Dezember 2018 bestehenden Verlustvorträge der DF GmbH konnten im Berichtszeitraum vollständig mit dem Jahresüberschuss der DF GmbH verrechnet werden. Latente Steueransprüche werden daher zum 31. Dezember 2019 nicht ausgewiesen. Die bilanzierte Verbindlichkeit aus Ertragsteuern in Höhe von TEUR 1.041 (Vorjahr TEUR 0) resultiert aus den im Berichtszeitraum erzielten Ergebnissen der DF GmbH und der DF ME.

Der Gewinn, der im ersten Rumpfgeschäftsjahr 2016 aus den Forderungsverzichten der Gläubiger der DF AG entstanden ist, ist gemäß der verbindlichen Auskunft des Finanzamts Köln-Mitte vom 25. April 2016 als steuerbegünstigter Sanierungsgewinn zu behandeln mit der Folge, dass der Sanierungsgewinn zunächst mit den laufenden Verlusten bzw. vorhandenen Verlustvorträgen zu verrechnen ist. Reichen die vorhandenen Verlustvorträge nicht aus, so ist die auf den verbleibenden Sanierungsgewinn entfallende Steuer mit dem Ziel des späteren Erlasses zu stunden. Im Ergebnis löst der Sanierungsgewinn somit keine Steuern aus. Die nach Verrechnung des Sanierungsgewinns verbleibenden steuerlichen Verlustvorträge sind aufgrund der im Juli 2016 vollzogenen Kapitalerhöhung, verbunden mit der Beteiligung eines Mehrheitsgesellschafters, steuerlich bei Vorliegen aller Voraussetzungen als fortführungsgebundener Verlustvortrag nutzbar. Die DF AG hat nach dem Gesellschafterwechsel sowie im Berichtszeitraum steuerliche Verluste erzielt, von denen nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass künftig zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen, gegen welche die Verluste verwendet werden können. Dies liegt darin begründet, dass die DF AG aufgrund der Änderung des Geschäftsmodells nur Erträge aus der Verwertung der Vermögenswerte Gläubiger und aus Beteiligungen erzielen kann. Nach Diskussion mit den zuständigen Behörden hat die DF AG aus Vorsichtsgründen im Rumpfgeschäftsjahr 2016 II eine Steuerverbindlichkeit (TEUR 350) in Bezug auf den Sanierungsgewinn erfasst, da die Stadt Köln die Steuerbegünstigung hinsichtlich der Gewerbesteuer bisher verneint hat.

Zum 31. Dezember 2019 bestanden für die DF AG steuerliche Verlustvorträge (ohne Berücksichtigung der fortführungsgebundenen Verlustvorträge) betreffend Körperschaftsteuer in Höhe von TEUR 3.874 (Vorjahr TEUR 2.830) und betreffend Gewerbesteuer in Höhe von ebenfalls TEUR 3.874 (Vorjahr TEUR 4.238). Darüber hinaus betragen die temporären Differenzen zur Gewerbe- und Körperschaftsteuer TEUR 129 (Vorjahr jeweils TEUR 14). Aufgrund des oben dargestellten Sachverhalts wurden für die Verlustvorträge bzw. temporären Differenzen aktive latente Steuern nicht bzw. nur in Höhe der zu passivierenden latenten Steuern bilanziert. Bei Voliegen aller Voraussetzungen sind fortführungsgebundene Verlustvorträge in Höhe von TEUR 23.771 betreffend Körperschaftsteuer und in Höhe von TEUR 23.748 betreffend Gewerbesteuer nutzbar.

Die Ertragsteuern im Konzern setzen sich wie folgt zusammen:

Ertragsteuern
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
Steueraufwendungen des laufenden Jahres 1.085 113
Anpassungen für frühere Jahre - -
Laufende Steueraufwendungen 1.085 113
Latente Steuern im Zusammenhang mit temporären Differenzen 7 (194)
Latente Steuern im Zusammenhang mit steuerlichen Verlustvorträgen 1.517 -
Latenter Steueraufwand 1.524 (194)
Gesamt 2.609 (81)

Die latenten Steuern werden auf der Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. In Deutschland beträgt der Körperschaftsteuersatz einheitlich 15,0 %. Unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer sowie eines durchschnittlichen effektiven Gewerbeertragsteuersatzes in Höhe von ca. 16,5 % ermittelt sich für inländische Unternehmen wie im Vorjahr ein Steuersatz von etwa 32,5 %. Dieser Steuersatz ist einheitlich für den gesamten Berichtszeitraum zur Ermittlung latenter Steuereffekte im Inland zu Grunde gelegt worden. Die Steuereffekte aus den ausländischen Unternehmen sind im gesamten Berichtszeitraum von unwesentlicher Bedeutung und werden daher in der Darstellung vernachlässigt. Auf die Währungsumrechnungsdifferenz wirtschaftlich selbständiger ausländischer Einheiten entfiele im Falle der Realisation ein Ertragsteueranspruch in Höhe von TEUR 53 (Vorjahr TEUR 58).

Der Bestand an aktiven und passiven latenten Steuern zum 31. Dezember 2019 ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung:

Zuordnung aktiver und passiver Aktiva Passiva
latenter Steuern
in Tausend Euro
31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
Beteiligung - 7 - -
Pensionsverpflichtungen - - 3 2
Steuerlicher Verlustvortrag 27 1.517 - -
Sonstige Verbindlichkeiten - 2 24 -
Summe 27 1.526 27 2
Saldierung (27) (2) (27) (2)
Bilanzansatz - 1.524 - -

Bei der Höhe des Ansatzes aktiver latenter Steuern wird darauf geachtet, dass nur solche Beträge angesetzt werden, deren Realisierung zumindest überwiegend wahrscheinlich ist. Bei dieser Einschätzung werden alle positiven und negativen Einflussfaktoren für ein ausreichend hohes Einkommen in der Zukunft berücksichtigt. Die Einschätzung kann in Abhängigkeit von künftigen Entwicklungen Änderungen unterliegen.

Steuerliche Überleitungsrechnung
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
Ergebnis vor Ertragsteuern 5.858 (1.833)
Nominaler Ertragsteuersatz 32,5 % 32,5 %
Erwarteter Steueraufwand /-ertrag 1.904 (596)
Nicht abziehbare Aufwendungen 190 44
Steuereffekte aus Vorperioden 11 24
Steuereffekte aus Veränd. der Wertber. aktiver lat. Steuern
sowie Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge
637 487
Effekte aus abweichenden lokalen Steuersätzen (133) (43)
Sonstige Steuereffekte - 3
Ertragsteuern 2.609 (81)

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

(16) Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Die Aufgliederung der Posten des Anlagevermögens sowie ihre Entwicklung im Berichtszeitraum sind im Konzernanlagespiegel dargestellt. Die erstmalige Anwendung von IFRS 16 (Abschnitt 2 des Konzernanhangs) führt aufgrund der Aktivierung der Nutzungsrechte zu einer Erhöhung des Sachanlagevermögens als Barwert sämtlicher zukünftiger Leasingzahlungen. Die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen spiegeln sich in den Abschreibungen der Nutzungsrechte wider.

Immaterielle
Vermögenswerte
Sachanlagen Summe
in Euro (Rechte, EDV-Software) (Nutzungsreche an Gebäuden,
andere Anlagen, Betriebs
und Geschäftsausstattung)
Anschaffungskosten
Stand zum 01.01.2018 331.684,62 862.915,74 1.194.600,36
Zugänge 16.680,96 33.558,66 50.239,62
Abgänge 25.341,77 27.934,45 53.276,22
Währungsumrechnungsdifferenzen 350,44 426,25 776,69
Stand zum 31.12.2018 323.374,25 868.966,20 1.192.340,45
Stand zum 01.01.2019 323.374,25 868.966,20 1.192.340,45
Zugänge 0,00 416.131,39 416.131,39
davon Nutzungsrechte an Gebäuden 0,00 401.428,96 401.428,96
Abgänge 0,00 0,00 0,00
Währungsumrechnungsdifferenzen 150,17 45,05 195,22
Stand zum 31.12.2019 323.524,42 1.285.142,64 1.608.667,06
Abschreibungen
Stand zum 01.01.2018 183.097,05 767.290,09 950.387,14
Zugänge 40.661,54 40.745,66 81.407,20
Abgänge 24.771,07 27.086,87 51.857,94
Währungsumrechnungsdifferenzen 365,90 413,32 779,22
Stand zum 31.12.2018 199.353,42 781.362,20 980.715,62
Stand zum 01.01.2019 199.353,42 781.362,20 980.715,62
Zugänge 41.901,35 128.749,10 170.650,45
davon entfallen auf Nutzungsrechte an Gebäuden 0,00 95.856,96 95.856,96
Abgänge 0,00 0,00 0,00
Währungsumrechnungsdifferenzen 91,64 6,26 97,90
Stand zum 31.12.2019 241.346,41 910.117,56 1.151.463,97
Buchwerte
Zum 01.01.2018 148.587,57 95.625,65 244.213,22
Zum 31.12.2018 124.020,83 87.604,00 211.624,83
Zum 31.12.2019 82.178,01 375.025,08 457.203,09
davon entfallen auf Nutzungsrechte an Gebäuden 0,00 305.572,00 305.572,00

(17) Langfristige finanzielle Vermögenswerte

Unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten werden Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 10 (Vorjahr TEUR 10) ausgewiesen. Diese sind der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" zugeordnet.

Es handelt sich ausschließlich um Eigengründungen, deren Anschaffungskosten dem eingezahlten Kapital entsprechen. Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten außerdem hinterlegte Mietkautionen in Höhe von TEUR 33 (Vorjahr TEUR 31) für die vom DF Konzern genutzten Büroräume.

Für die Anteile an nicht konsolidierten Gesellschaften liegen keine auf einem aktiven Markt notierten Preise vor und der Zeitwert ist nicht verlässlich bestimmbar. Der Beteiligungswert der DKL wurde nach Entkonsolidierung in Höhe der noch zu erwartenden Rückflüsse angesetzt.

(18) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 742 (Vorjahr TEUR 439) sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und bestehen im Wesentlichen gegen einen bedeutenden Kunden. Die Forderungen resultieren aus bereits vollständig erbrachten Serviceleistungen im Rahmen der Zahlungsabwicklung. Der Ausgleich erfolgte vereinbarungsgemäß im Januar 2020. Wertberichtigungen waren nicht notwendig.

(19) Andere kurzfristige Vermögenswerte

Die anderen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

Kurzfristige Vermögenswerte
in Tausend Euro
31.12.2019 31.12.2018
Steuerforderungen 396 697
Aktivische Abgrenzung 154 129
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 72 108
Forderung gegen Treuhänder 57 43
Übrige sonstige Vermögenswerte 43 16
Gesamt 722 993
davon finanzielle Vermögenswerte 156 157
davon nicht finanzielle Vermögenswerte 566 836

Die Steuerforderungen betreffen Umsatzsteuer für die Jahre 2018 und 2019. Die Forderungen gegen verbundenene Unternehmen beinhalten Ansprüche des Mutterunternehmens und der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Tochtergesellschaften gegen nicht konsolidierte Tochtergesellschaften.

Die Forderung gegen den Treuhänder betrifft Provisionsansprüche im Zusammenhang mit der Verwertung der Vermögenswerte Gäubiger.

(20) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von TEUR 24.669 (Vorjahr TEUR 3.554) handelt es sich um Guthaben bei Kreditinstituten mit Fälligkeiten bis zu drei Monaten.

(21) Eigenkapital

Die Veränderung des Eigenkapitals des DF Konzerns ist in der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital des Konzerns ist in voller Höhe eingezahlt und beträgt zum Bilanzstichtag unverändert EUR 11.887.483,00. Es ist, ebenfalls unverändert zum Vorjahr, eingeteilt in 11.887.483 nennwertlose Stückaktien, die auf den Namen lauten.

Gemäß dem am 29. April 2016 angenommenen und gerichtlich bestätigten Insolvenzplan, der am 20. Mai 2016 Rechtskraft erlangte, wurde eine Barkapitalerhöhung um bis zu TEUR 7.500 sowie eine Sachkapitalerhöhung um bis zu TEUR 4.022 festgelegt. Im Rahmen der Sachkapitalerhöhung konnten die Zeichner der gescheiterten Barkapitalerhöhung 2015 ihren jeweiligen Rückforderungsanspruch in Form einer Sacheinlage in die Gesellschaft einbringen. Für beide Eigenkapitalmaßnahmen wurde das gesetzliche Bezugsrecht der Altaktionäre ausgeschlossen. Der Emissionskurs für die sowohl im Rahmen der Sach- als auch für die Barkapitalerhöhung auszugebenden neuen Aktien im rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 betrug EUR 1,00. Die Barkapitalerhöhung wurde in Höhe von TEUR 7.500 und die Sachkapitalerhöhung in Höhe von TEUR 3.707 durchgeführt und jeweils am 6. Juli 2016 ins Handelsregister eingetragen.

Kosten der Bar- und Sachkapitalerhöhung

Die im Zusammenhang der Bar- und Sachkapitalerhöhung angefallenen Kosten in Höhe von insgesamt TEUR 623 sind grundsätzlich ergebnisneutral zu behandeln und vom Kapitalerhöhungsbetrag abzusetzen und wurden daher mit dem Eigenkapital verrechnet.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet oder durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage erhöht wurden.

Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung

Unter diesem Posten sind die Differenzen des sonstigen Ergebnisses aus der erfolgsneutralen Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen als Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausgewiesen. Der Posten ist negativ und verringert das ausgewiesene Eigenkapital im Berichtsjahr um TEUR 162 (Vorjahr TEUR 179). Die Veränderung des Postens im Berichtszeitraum beträgt TEUR 17 und ergibt sich im Wesentlichen aus der Währungsumrechnung des Abschlusses der vollkonsolidierten Tochtergesellschaft DF Deutsche Forfait s.r.o. in Tschechien.

Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie bezogen auf die im Berichtszeitraum durchschnittlich ausgegebene Anzahl der Stammaktien (11.887.483 Stück, unverändert zum Vorjahr) beträgt unverwässert und verwässert EUR 0,27 nach EUR -0,15 im Geschäftsjahr 2018. Eigenkapitalinstrumente mit einem potenziell verwässernden Effekt sind nicht begeben.

Genehmigtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juli 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. Juli 2021 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 5.900.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen (einschließlich sogenannter gemischter Sacheinlagen) durch Ausgabe von bis zu 5.900.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016) und dabei einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: (1) zur Vermeidung von Spitzenbeträgen, (2) bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind, (3) bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs eines Unternehmens, von Unternehmensteilen, einer Beteiligung an einem Unternehmen oder sonstigen wesentlichen Betriebsmitteln, (4) um den Inhabern von Optionsscheinen bzw. Wandel- oder Optionsanleihen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung eines Wandlungs- oder Optionsrechts oder in Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde, (5) um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben sowie (6) zur Bedienung von Optionsrechten, welche das Recht auf Bezug von insgesamt maximal Stück 100.000 Aktien der Gesellschaft begründen, und die vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats an Vertriebspartner der Gesellschaft ausgegeben werden.

Bedingtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juli 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. Juli 2021 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50.000.000,00 auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte bzw. den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 4.720.000,00 nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Die Optionsschuldverschreibungen und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammengefasst auch "Schuldverschreibungen" und in ihrer jeweiligen Stückelung jeweils auch "Teilschuldverschreibung") können außer in Euro auch – unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert – in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Sie können auch durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der DF Deutsche Forfait AG ausgegeben werden; in diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern solcher Schuldverschreibungen Optionsrechte/Wandlungsrechte auf neue Aktien der DF Deutsche Forfait AG zu gewähren. Das Grundkapital der Gesellschaft ist zu diesem Zweck um bis zu EUR 4.720.000,00 durch Ausgabe von bis zu 4.720.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht worden (Bedingtes Kapital 2016/I).

Die Hauptversammlung vom 6. Juli 2016 hat Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, bis zum 6. Juli 2021 einmalig oder mehrmals zum Zwecke der Beteiligung der in § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG genannten Personen am Unternehmen Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft (Optionsrechte) auszugeben. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausstattung und Ausgabe der Optionsrechte in einem Aktienoptionsplan festzulegen ("Aktienoptionsplan 2016"). Sollen Optionsrechte an den Vorstand der Gesellschaft ausgegeben werden, obliegt die Entscheidung über die Ausgabe und die Festlegung der weiteren Einzelheiten allein dem Aufsichtsrat. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 1.180.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.180.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016/II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Optionsrechten aus dem Aktienoptionsplan 2016, die von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 6. Juli 2016 im Zeitraum bis zum 6. Juli 2021 ausgegeben werden können, von ihren Bezugsrechten auf Stückaktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft die Bezugsrechte nicht durch Lieferung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Stückaktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen, es sei denn, es sollen Optionsrechte an Mitglieder des Vorstands ausgegeben werden; in diesem Fall legt der Aufsichtsrat die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung fest.

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Die Hauptversammlung vom 6. Juli 2016 hat folgende Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien beschlossen:

  • a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 6. Juli 2021 bis zu 1.180.000 Stück eigene Aktien zu erwerben. Der Erwerb darf nur über die Börse erfolgen. Dabei darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion am Handelstag ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
  • b) Die Ermächtigung kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch von der Gesellschaft beauftragte Dritte ganz oder in mehreren Teilbeträgen im Rahmen der vorgenannten Beschränkungen ausgeübt werden. Die Ermächtigung kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere in Verfolgung eines oder mehrerer der in lit. c), d), e), f) und g) genannten Zwecke ausgeübt werden. Erfolgt die Verwendung zu einem oder mehreren der in lit. c), d), e) oder f) genannten Zwecke, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.
  • c) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.

Diese Ermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandelanleihen ausgegeben werden, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

  • d) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen
  • e) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien den Inhabern von Bezugsrechten in Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus dem Aktienoptionsplan 2016 anzubieten und zu übertragen. Soweit eigene Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft übertragen werden sollen, entscheidet darüber der Aufsichtsrat.
  • f) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus von dieser begebenen oder garantierten Wandel- und/oder Optionsanleihen zu nutzen, insbesondere zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Wandel- und/oder Optionsanleihen, die aufgrund der oben genannten Ermächtigung begeben werden.
  • g) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung kann auch ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrages der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft erfolgen.
  • h) Von den Ermächtigungen in lit. c), d), e), f) und g) darf der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch machen. Der Aufsichtsrat wird im Fall der lit. g) zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. Im Übrigen kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.
  • i) Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10. Juni 2015 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien wird aufgehoben.

(22) Pensionsverpflichtungen

Pensionsverpflichtungen werden für Verpflichtungen aus Anwartschaften nach IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" gebildet. Daneben bestehen beitragsorientierte Versorgungspläne bei der staatlichen Rentenversicherung und beim BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V., die aus laufenden Beitragszahlungen bedient werden.

Für drei ehemalige Vorstandsmitglieder bestehen Altersversorgungszusagen, die als leistungsorientierte Versorgungspläne ausgestaltet sind. Die Zusagen beinhalten Versorgungsleistungen, wenn das Vorstandsmitglied stirbt oder altersbedingt aus dem Dienst ausscheidet. Herrn Franke wird in diesem Fall eine Kapitalzahlung gewährt. Frau Attawar und Herr Wippermann haben demgegenüber ein Wahlrecht zwischen laufender Ruhegeldleistung und Kapitalzahlung. Die Verpflichtung des Unternehmens besteht darin, die zugesagten Leistungen an die Mitarbeiter zu erfüllen. Das Versorgungssystem ist extern durch eine Rückdeckungsversicherung finanziert, deren Garantieleistungen den zugesagten Versorgungen entsprechen, so dass Risiken der in IAS 19.139b beschriebenen Art nicht ersichtlich sind. Die Berechnungen wurden mit Hilfe der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" von Professor Klaus Heubeck durchgeführt.

Bei der Wertermittlung spielen neben den Annahmen zur Lebenserwartung die folgenden Prämissen eine Rolle:

Versicherungsmathematische Annahmen
in %
31.12.2019 31.12.2018
Rechnungszins 1,30 2,05
Inflationsrate 1,00 1,00
Rentendynamik 1,00 1,00

Die folgenden Übersichten zeigen die Entwicklung des Anwartschaftsbarwerts und des Planvermögens:

Entwicklung/Überleitung des Anwartschaftsbarwerts
in Tausend Euro
31.12.2019 31.12.2018
Anwartschaftsbarwert zum 01.01. 715 704
Dienstzeitaufwendungen - -
Zinsaufwendungen 15 14
Erwartete Rentenzahlung (3) (2)
Versicherungsmathematischer Verlust (Gewinn) 81 (3)
davon entfallen auf Änderungen der finanziellen Annahmen 80 (13)
davon entfallen auf Änderungen der demographischen Annahmen - 9
davon entfallen auf erfahrungsbedingte Annahmen 1 1
Anwartschaftsbarwerte zum 31.12. 811 715
Entwicklung des Planvermögens
in Tausend Euro
31.12.2019 31.12.2018
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 01.01. 715 704
Typisierender Kapitalertrag 15 14
Ertrag aus Planvermögen 81 (3)
Planvermögen zum 31.12. 811 715

Die Abweichungen zwischen den versicherungsmathematischen Annahmen und der tatsächlichen Entwicklung ("asset ceiling") stellen sich in der Überleitung und in der Übersicht von sechs Jahren wie folgt dar:

Entwicklung/Überleitung des Effekts des "asset ceiling"
in Tausend Euro
31.12.2019 31.12.2018
Anwartschaftsbarwerte zum 31.12 (811) (715)
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31.12. 811 715
Effekt des "asset ceiling" zum 31.12. - -
Versicherungsmathematische (Gewinne) Verluste aus den
Anwartschaftsbarwerten
81 (3)
Gewinn (Verlust) aus Planvermögen (81) 3
Effekt des "asset ceiling" zum 31.12. - -
in Tausend Euro 2019 2018 2017 2016 2015 2014
Anwartschaftsbarwerte 811 715 704 714 622 654
Enthaltene Auswirkungen der Abweichungen 81 (3) 10 78 (45) 160
Planvermögen 811 715 704 714 622 654
Enthaltene Auswirkungen der Abweichungen 81 11 (10) (78) (32) 122
Finanzierungsstatus - - - - - -

Entsprechend IAS 19.115 wird der beizulegende Zeitwert der kongruenten Rückdeckungsversicherung mit dem Barwert der Pensionsverpflichtungen gleichgesetzt. Der Aktivwert des Planvermögens in Höhe von TEUR 811 (im Vorjahr TEUR 715) wird mit dem Passivwert der Verpflichtung in Höhe von TEUR 811 (im Vorjahr TEUR 715) saldiert ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag überstieg das Planvermögen den Passivwert der Verpflichtung wie auch in der Vorperiode nicht. Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag lässt sich wie folgt herleiten:

Herleitung des in der Bilanz ausgewiesenen Nettobetrags
in Tausend Euro
31.12.2019 31.12.2018
Anwartschaftsbarwerte (811) (715)
Beizulegender Zeitwert des Pensionsplanvermögens 811 715
Effekt des "asset ceiling" - -
0 0

Aus Erhöhungen oder Verminderungen entweder des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung oder des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens können versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste entstehen, deren Ursachen unter anderem Änderungen der Berechnungsparameter und Schätzungsänderungen bezüglich des Risikoverlaufs der Pensionsverpflichtungen und Abweichungen zwischen dem tatsächlichen und dem erwarteten Ertrag aus den qualifizierenden Versicherungspolicen sein können. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sind im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Aufgrund der Saldierung ist ein Ausweis jedoch nicht gegeben. Zum 31. Dezember 2019 führt ein um +0,5 % abweichender Rechnungszins zu Zinsaufwendungen von TEUR 14 und einem Anwartschaftsbarwert von TEUR 757, aus einem um -0,5 % abweichenden Rechnungszins resultieren Zinsaufwendungen von TEUR 7 und ein Anwartschaftsbarwert von TEUR 871.

Aus den leistungsorientierten Versorgungssystemen ergaben sich Aufwendungen, die sich aus den folgenden Komponenten zusammensetzten:

Aufwand für leistungsorientierte Pensionspläne
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
Dienstzeitaufwendungen - -
Zinsaufwand 15 14
Zinserträge aus Planvermögen (15) (14)
Zins auf den Effekt des "asset ceiling" - -
Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung 0 0
Komponenten des sonstigen Ergebnisses (OCI)
in Tausend Euro
31.12.2019 31.12.2018
Versicherungsmathematische Verluste (Gewinne) 81 (3)
Zinserträge aus Planvermögen (81) 3
Veränderung im Effekt des "asset ceiling" - -
Erfassung im sonstigen Ergebnis 0 0

Während jeder Berichtsperiode ergab sich ein Nettowert in Höhe von EUR 0,00 da der Erhöhung der Pensionsverpflichtungen eine entsprechende Erhöhung des Planvermögens gegenübersteht. Für die nachfolgende Periode werden bei einer Duration der Verpflichtungen von 14,3 Jahren (im Vorjahr 14,8 Jahre) Rentenzahlungen aus den zum 31. Dezember 2019 bestehenden Pensionszusagen von TEUR 3 erwartet.

(23) Langfristige Schulden

Die langfristigen Schulden resultieren aus einem zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Darlehen in Höhe von EUR 15,0 Mio. (Vorjahr TEUR 0), das der Mehrheitseigner der DF AG der Tochtergesellschaft DF GmbH zur Verfügung gestellt hat und aus den anteiligen mit dem Barwert passivierten Leasing-Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 212 (Vorjahr TEUR 0).

(24) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die folgende Übersicht zeigt die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen:

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
in Tausend Euro
31.12.2019 31.12.2018
Verbindlichkeiten aus erhaltenen Leistungen 144 118
Abgegrenzte Schulden 197 113
Sonstige Verbindlichkeiten 2 6
Gesamt 343 237

(25) Sonstige kurzfristige Schulden

Die sonstigen kurzfristigen Schulden beinhalten folgende Einzelpositionen:

Sonstige kurzfristige Schulden
in Tausend Euro
31.12.2019 31.12.2018
Verbindlichkeiten gegenüber Personal 663 6
Abschluss- und Prüfungskosten 154 160
Leasingverbindlichkeit 96 -
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 56 54
Urlaubsverpflichtungen 44 59
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 40 44
Zinsverbindlichkeiten 24 -
Verbindlichkeiten aus Abgaben und Beiträgen 2 2
Verpflichtungen gegenüber Treuhänderin - 400
Andere sonstige Verbindlichkeiten 13 9
Sonstige kurzfristige Schulden 1.092 734
davon finanzielle Schulden 1.052 690
davon nicht finanzielle Schulden 40 44

Die Verbindlichkeiten gegenüber Personal resultieren im Wesentlichen aus Abfindungs- und Tantiemeansprüchen. Die Leasingverbindlichkeit ergibt sich aus der Anwendung des IFRS 16 (Abschnitt 2 des Konzernanhangs). Die Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern betreffen abzuführende Lohnsteuer.

Die im Vorjahr ausgewiesene Verpflichtung gegenüber dem Treuhänder wurde im Berichtsjahr beglichen.

(26) Vermögenswerte Gläubiger und Verbindlichkeiten Gläubiger

Die Vermögenswerte Gläubiger beinhalten den gesamten Massebestand der Gesellschaft. Die verteilungsfähige Masse umfasst im Wesentlichen Forderungen aus dem Forfaitierungsgeschäft vor Insolvenz, bestehend aus Handels- und Restrukturierungsportfolio, und setzt sich wie folgt zusammen:

Vermögenswerte Gläubiger
in Tausend Euro
31.12.2019 31.12.2018
Restrukturierungsportfolio 841 5.896
Handelsportfolio 30 -
Bankguthaben 125 201
Gesamt 996 6.187

Bezüglich des Handelsportfolios, das Forderungen des laufenden Forfaitierungsgeschäfts bis zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrifft, erwartet die DF-Gruppe aktuell noch Zahlungseingänge in der ausgewiesenen Höhe. Das Restrukturierungsportfolio betrifft überfällige und rechtsanhängige Forderungen gegen diverse Schuldner. Die Reduzierung des Restrukturierungs- und Handelsportfolios resultiert im Wesentlichen aus Fair Value-Anpassungen und aus der Auskehrung der im Rahmen der Verwertung des Handels- und Restrukturierungsportfolios zugeflossenen Zahlungsmittel. Die erwarteten Rechtsverfolgungskosten werden zur besseren Darstellung und Übersichtlichkeit den Verbindlichkeiten Gläubiger zugeordnet.

Bei den Verbindlichkeiten Gläubiger handelt es sich um Verbindlichkeiten, die zur Insolvenztabelle angemeldet wurden. Der Wert der Verbindlichkeiten ergibt sich demnach aus dem von den Gläubigern im Rahmen des Insolvenzplans erklärten Teilverzicht sowie der im Rumpfgeschäftsjahr 2016 II erfolgten Berücksichtigung einer vorrangingen Befriedigung der Kreditinstitute aus der Sicherheitenverwertungsabrede.

Die Verbindlichkeiten Gläubiger beinhalten zudem kurzfristige Rückstellungen für erwartete Rechtsverfolgungskosten in Höhe von TEUR 350 (Vorjahr TEUR 455). Die Entwicklung im Berichtszeitraum stellt sich wie folgt dar:

Verbindlichkeiten Gläubiger
in Tausend Euro
Stand 01.01.2019 6.187
Auskehrung an den Treuhänder -5.604
Inanspruchnahme kurzfristiger Rückstellungen -110
Ausstehende Erstattungsansprüche 279
Aufwand aus der Fair Value-Bewertung der Verbindlichkeiten Gläubiger 254
Stand 31.12.2019 996

Verminderungen der Verbindlichkeiten Gläubiger durch Auskehrung an den Treuhänder bzw. durch Verrechnung mit Gegenansprüchen betreffen sowohl die Auszahlungen, die zur Verteilung an die Gläubiger bestimmt sind, als auch die zu Lasten der Gläubiger zu berücksichtigenden Rechtsverfolgungskosten und sonstigen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Verwertung der Vermögenswerte Gläubiger.

Bei einer Bewertung der Verbindlichkeiten Gläubiger zu fortgeführten Anschaffungskosten ergibt sich vor Auszahlung/Verrechungen ein Gesamtwert, der über dem beizulegenden Wert der Vermögenswerte Gläubiger liegt. Gemäß Insolvenzplan erfolgt die Bedienung der nach dem Teilverzicht der Gläubiger verbleibenden Verbindlichkeiten ausschließlich in dem Maße, wie das zum Zeitpunkt der Feststellung des Insolvenzplans bestehende Vermögen der DF AG verwertet wird. Durch die Regelungen im Insolvenzplan gehen somit alle Chancen und Risiken aus der Verwertung der Vermögenswerte Gläubiger auf die Gläubiger über. Die Verbindlichkeiten Gläubiger können daher zu keinem Zeitpunkt höher sein als die Vermögenswerte Gläubiger. Um eine Rechnungslegungsanomalie ("accounting mismatch") zu vermeiden, erfolgt die Bewertung der Verbindlichkeiten Gläubiger zum, durch den durch die Wertentwicklung der Vermögenswerte bestimmten, beizulegenden Zeitwert (IFRS 9 § 4.2.2). Hieraus resultiert eine ergebniswirksame Wertänderung im Berichtszeitraum in Höhe von TEUR 254 (Vorjahr TEUR 1.548).

IV. SONSTIGE ANGABEN

(27) Miet- und Leasingverhältnisse

Zum 31. Dezember 2018 bestanden folgende künftige Mindestleasingzahlungen aufgrund von unkündbaren Operating-Leasingverträgen (IAS 17.35):

Operating-Leasingverhältnisse
in Tausend Euro
Fälligkeit Gesamt
<1 Jahr 1-5 Jahre >5 Jahre
31.12.2018
aus Büromieten 153 - - 153
aus Software-/ Datenbanknutzung - - - -
Gesamt 153 - - 153

Im Berichtszeitraum 2018 wurden Mindestleasingzahlungen in Höhe von TEUR 136 erfasst. Ab dem Geschäftsjahr 2019 finden die Vorschriften des IFRS 16 Anwendung (vgl. hierzu auch Tz. 2).

(28) Mitarbeiter

Die durchschnittliche Anzahl der im Konzern beschäftigten Mitarbeiter (ohne Vorstand) ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Bei der Position "Übrige / interne Verwaltung" sind auch studentische Hilfskräfte berücksichtigt.

Anzahl der Beschäftigten 01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
Angestellte 24 26
davon Handel / Vertrieb 5 4
davon Vertragsabwicklung 4 4
davon Controlling / Rechnungswesen 5 6
davon Übrige / interne Verwaltung 10 12

Die interne Verwaltung umfasst auch die Mitarbeiter mit den Zuständigkeiten für die Bereiche "Compliance" und "Verwertung Gläubigervermögen".

(29) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31. Dezember 2019 hat der Konzern, wie bereits auch im Vorjahr, keine Forfaitierungs- und Ankaufszusagen herausgelegt, so dass keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen.

(30) Gesamthonorar des Abschlussprüfers

Für die erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers Warth & Klein Grant Thornton AG sind für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2019 folgende Honorare angefallen.

Prüfungshonorare
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
Abschlussprüfungsleistungen 162 147
Andere Bestätigungsleistungen - -
Sonstige Leistungen - 5
Gesamthonorar 162 152

(31) Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Nach IAS 24 "Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen" müssen Personen oder Unternehmen, die den DF Konzern beherrschen oder von ihm beherrscht werden, angegeben werden, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss des DF Konzerns einbezogen werden. Beherrschung liegt grundsätzlich vor, wenn ein Aktionär mehr als die Hälfte der Stimmrechte an der DF AG hält oder kraft Satzungsbestimmung oder vertraglicher Vereinbarung die Möglichkeit besitzt, die Finanz- und Geschäftspolitik des Managements des DF Konzerns zu steuern.

Darüber hinaus erstreckt sich die Angabepflicht nach IAS 24 auf Geschäfte mit Personen und Unternehmen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des DF Konzerns ausüben, einschließlich naher Familienangehöriger oder zwischengeschalteter Unternehmen. Ein maßgeblicher Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des DF Konzerns kann hierbei auf einem Anteilsbesitz an dem DF Konzern von 20 % oder mehr oder einem Sitz im Vorstand oder Aufsichtsrat der DF Deutsche Forfait AG beruhen.

Der DF Konzern ist wie in der Vorperiode von den Angabepflichten des IAS 24 ausschließlich in Bezug auf Geschäfte mit Personen und Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss sowie zu den Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen (Vorstand und Aufsichtsrat) der DF AG betroffen. Zum Bilanzstichtag sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und nicht konsolidierte Tochtergesellschaften als nahestehend anzusehen.

Herr Dr. Shahab Manzouri ist aufgrund seines Anteilsbesitzes eine Person mit maßgeblichem Einfluss. Herr Dr. Manzouri hat der DF GmbH im Februar 2019 ein Darlehen in Höhe von EUR 15,0 Mio. mit einer Mindestlaufzeit von drei Jahren zur Verfügung gestellt, das mit dem EURIBOR für 12 Monate zuzüglich 1,0 % und abzüglich etwaiger Guthabengebühren (Negativzins) zu verzinsen ist. Die DF GmbH hat im Berichtszeitraum Darlehenszinsen in Höhe von TEUR 24 als Aufwand erfasst und als sonstige kurzfristige Schuld zum 31. Dezember 2019 bilanziert. Zum Bilanzstichstag waren insgesamt TEUR 15.024 ausstehend.

Herr Hans-Joachim von Wartenberg war bis zum 30. November 2019 als Berater für die DF-Gruppe tätig und stellte im Berichtszeitraum Honorare zu marktüblichen Bedingungen in Höhe von TEUR 175 in Rechnung.

Für Herrn Dr. Ludolf von Wartenberg sind im Berichtszeitraum Beraterhonorare zu marktüblichen Bedingungen in Höhe von TEUR 10 angefallen.

Geschäftsbeziehungen zu den nicht konsolidierten Tochtergesellschaften lagen im Geschäftsjahr 2019, wie auch im Vorjahr, nur in unwesentlichem Umfang vor.

Der Vorstand setzt sich im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 folgendermaßen zusammen:

Vorstand Beruf
Dr. Behrooz Abdolvand Vorstandsvorsitzender seit 1. November 2017
Hans-Joachim von Wartenberg Vorstand seit 1. Dezember 2019
Christoph Charpentier Vorstand bis 30. November 2019
Gabriele Krämer Vorstand bis 30. November 2019

Die kurzfristig fällige Vergütung für die Mitglieder des Vorstands gliedert sich wie folgt:

Vergütung Vorstand
in Tausend Euro
Dr. B. Abdolvand H.-J. von
Wartenberg
C. Charpentier G. Krämer
01.01.-31.12.2019
Festgehalt 213 15 165 165
Sonstige Vergütung 26 1 24 23
Variable Vergütung 154 13 190 230
Gesamt 393 29 379 418
01.01.-31.12.2018
Festgehalt 183 - 180 180
Sonstige Vergütung 25 - 25 25
Variable Vergütung - - - -
Gesamt 209 205 205

Hinsichtlich der Vergütungen des Berichtszeitraums sind Salden in Höhe von TEUR 587 zum Bilanzstichtag ausstehend.

Für drei ehemalige Vorstandsmitglieder (Frau Attawar, ausgeschieden zum 31. Dezember 2015, Herr Franke, ausgeschieden zum 30. September 2013, und Herr Wippermann, ausgeschieden zum 24. Februar 2014) bestehen Altersversorgungszusagen, die als leistungsorientierte Versorgungspläne ausgestaltet sind. Die Zusagen beinhalten Versorgungsleistungen, wenn das Vorstandsmitglied stirbt oder altersbedingt aus dem Dienst ausscheidet. Herrn Franke wird in diesem Fall eine Kapitalzahlung gewährt. Frau Attawar und Herr Wippermann haben demgegenüber ein Wahlrecht zwischen laufender Ruhegeldleistung und Kapitalzahlung. Seit November 2012 wurden aufgrund des vertraglich vorgesehenen Ablaufs der Beitragszeiten keine Prämien mehr geleistet.

Nach diesen Pensionszusagen erhalten die genannten Vorstandsmitglieder von der DF AG eine garantierte Alterspension in Höhe der nachfolgenden Beträge:

  • Marina Attawar: Ruhegeldleistung in Höhe von EUR 11.022,60 jährlich oder einmalige Kapitalzahlung in Höhe von EUR 202.518,00
  • Ulrich Wippermann: Ruhegeldleistung in Höhe von EUR 20.964,48 jährlich oder einmalige Kapitalzahlung in Höhe von EUR 338.278,00
  • Jochen Franke: einmalige Kapitalzahlung in Höhe von EUR 147.244,00

Darüber hinaus erhält Frau Marina Attawar folgende Leistungen aus einer rückgedeckten Unterstützungskasse:

• Versicherte Jahresrente in Höhe von EUR 15.247,40 oder Kapitalzahlung in Höhe von EUR 273.572,00

Auf der Grundlage von mit den Vorstandsmitgliedern getroffenen Vereinbarungen über Entgeltumwandlung wurden die arbeitnehmerfinanzierten Beiträge von der DF Deutsche Forfait AG an die beiden Versorgungsträger entrichtet.

Aus den genannten Altersversorgungszusagen wurden im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 wie auch in der Vorperiode keine Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erbracht. Eine anteilsbasierte Vergütung sowie andere langfristig fällige Leistungen werden nicht gewährt.

Die kurzfristig fällige Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats stellt sich wie folgt dar:

Vergütung des Aufsichtsrates
in Tausend Euro
01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
Festvergütung 69 70
Sitzungsgeld 9 8
Umsatzsteuer 15 13
Gesamt 93 91

(32) Angaben zu Mitteilungen gemäß §§ 21 Abs. 1 und 22 WpHG

Folgende Mitteilungen nach dem WpHG hat die DF AG erhalten:

− Herr Dr. Shahab Manzouri, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 12. Juli 2016 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der DF Deutsche Forfait AG, Hirtenweg 14, 82031 Grünwald, Deutschland, am 6. Juli 2016 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % und 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 70 % überschritten hat und an diesem Tag 79,14 % (dies entspricht 9.408.170 Stimmrechten) betragen hat.

− Herr Frank Hock, Pullach, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 28. Juni 2018 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der DF Deutsche Forfait AG, Hirtenweg 14, 82031 Grünwald, Deutschland, am 25. Juni 2018 die Schwelle von 3 % unterschritten und an diesem Tag 2,97 % (dies entspricht 353.134 Stimmrechten) betragen hat. 2,97 % dieser Stimmrechte sind ihm über die Hock Capital Management GmbH zugeordnet worden, 0,00 % werden von Herrn Frank Hock gehalten.

(33) Finanzinstrumente

Einsatz und Steuerung von Finanzinstrumenten

Ausgangspunkt der Risikosteuerung von Finanzinstrumenten ist die systematische und regelmäßige Erfassung aller Risiken sowie deren Bewertung hinsichtlich ihrer Schadenspotentiale und Eintrittswahrscheinlichkeiten. Als wesentliche Risiken für die Finanzinstrumente werden vor allem das Ausfallrisiko und das Marktpreisrisiko identifiziert.

Liquiditätsrisiko

Die Cash Flow-Prognosen werden auf der Ebene der operativen Gesellschaften erstellt und im Konzern zusammengefasst. Das Management überwacht die permanente Vorausplanung der Liquiditätsreserve des Konzerns, um sicherzustellen, dass ausreichende Liquidität zur Verfügung steht, um den Betriebsbedarf zu decken. Auf Basis aktueller Kontoauszüge wird täglich eine Liquiditätsplanung für den Konzern, die DF AG, die DF GmbH, die DF s.r.o. und die DF ME erstellt. Die Planung umfasst die Ein- und Auszahlungen aus dem operativen Geschäft sowie die geplanten Verwaltungs- und Refinanzierungskosten. Für die jeweils folgenden ein bis zwei Wochen erfolgt die Planung auf Tagesbasis, für die nächsten drei Monate auf Wochenbasis und anschließend auf Monatsbasis.

Die Fälligkeitsstruktur der kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten
in Tausend Euro
31.12.2019 31.12.2018
bis 1 Monat 387 246
über 1 Monat bis 3 Monate 340 58
über 3 Monate bis 6 Monate 611 215
über 6 Monate bis 12 Monate 57 409
Gesamt 1.395 928

Die dargestellten finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 343 (Vorjahr TEUR 238) und sonstigen kurzfristigen Schulden in Höhe von TEUR 1.052 (Vorjahr TEUR 690) zusammen. Die Zunahme bei den Fälligkeiten zwischen einem und drei Monaten sowie zwischen drei und sechs Monaten resultiert im Wesentlichen aus Abfindungs- und Tantiemeverpflichtungen.

Die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten mit Fälligkeiten von mehr als einem Jahr betragen zum 31. Dezember TEUR 15.212 (Vorjahr TEUR 0) und beinhalten ein Darlehen in Höhe von EUR 15,0 Mio. sowie den als langfristig eingestuften Anteil der Leasing-Verpflichtung in Höhe von TEUR 212.

Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten sind durch Zahlungsmittel bei Kreditinstituten gedeckt.

Auf Basis der im Insolvenzplan getroffenen Vereinbarungen sind alle Verbindlichkeiten Gläubiger, die den weitaus größten Teil der Verbindlichkeiten ausmachen, kurzfristiger Natur und sollen sukzessive ausschließlich in dem Maße zurückgeführt werden, in dem es der DF-Gruppe gelingt, die Vermögenswerte Gläubiger zu verwerten.

Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko untergliedert sich in das Länder- und Adressenrisiko. Die Länder werden einem Länderrating unterzogen, das auf Basis der Analysen von Ratingagenturen erstellt wird. Für einzelne Forderungen werden Bonitätsprüfungen durchgeführt (Einholen von Kreditauskünften/Referenzen, Auswertung historischer Daten etc.). Das Eingehen von Länder- und Adressenrisiken wird durch eine Kompetenzregelung mit Limitsystem aktiv gesteuert. Die Kompetenzregelung sowie Länder- und Adressenlimite werden vom Aufsichtsrat verabschiedet, die Ausnutzung der Limite wird regelmäßig an ihn berichtet. Der DF Konzern verringert dieses Risiko zusätzlich durch einen zügigen Verkauf der Forderungen. Ferner werden Länderund Adressenrisiken, sofern möglich und wirtschaftlich sinnvoll, abgesichert (z.B. Bankgarantien).

Eine Darstellung des Buchwerts und des Ausfallrisikos der Vermögenswerte Gläubiger ist nicht relevant, da die DF-Gruppe gemäß rechtskräftigem Insolvenzplan nicht an den Chancen und Risiken aus der Verwertung der Vermögenswerte Gläubiger partizipiert.

Aus nicht zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger zur Verfügung stehenden Neugeschäften ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 – wie auch im Vorjahr – kein Forderungsbestand aus Forfaitierungsgeschäften zu verzeichnen. Die ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 742 resultieren aus Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs und wurden kurzfristig beglichen. Das Ausfallrisiko ist hier, ebenso wie bei den sonstigen kurz- und langfristigen finanziellen Vermögenswerten (Abschnitte 17 und 19), auf den jeweiligen Buchwert beschränkt.

Im Rahmen der Risikosteuerung werden Ausfallrisiken, die aus Geschäften resultieren, die nicht zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger zur Verfügung stehen, aktiv vor allem mittels Länder- und Adressenlimiten gesteuert.

Marktpreisrisiko (inkl. Zinsänderungsrisiko und Währungsrisiko)

Die Forderungen werden klassischerweise mit einem Marktwertabschlag vom Nominalwert angekauft. Dieser Marktwertabschlag wird auf Basis des laufzeitkongruenten Geld- und Kapitalmarktzinssatzes (beispielsweise 1-Jahres-LIBOR) und einer Risikomarge ermittelt. In der Marge wird das individuelle Risiko des einzelnen Geschäfts berücksichtigt, das vor allem von den Länder- und Adressenrisiken abhängt.

Für den DF Konzern, der seinen Fokus auf den Weiterverkauf der Forderungen richtet, ist das Zinsänderungsrisiko in erster Linie ein Marktpreisrisiko, weil mit einer Zinserhöhung bis zum Forderungsverkauf der bis zur Fälligkeit der Forderung berechnete Marktwertabschlag ansteigt und somit der Marktwert der Forderung sinkt. Ein Marktpreisrisiko besteht während der Verweildauer der Forderungen im Portfolio des Unternehmens. Da das Forfaitierungsgeschäft erheblich an Gewicht verloren hat – die DF-Gruppe weist zum 31. Dezember keine Forderungen und Schulden im Zusammenhang mit dem operativen Forfaitierungsgeschäft aus – haben Zinsänderungs- und Marktpreisrisiken derzeit eine unwesentliche Bedeutung.

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die mit den Vermögenswerten Gläubiger und den korrespondierenden Verbindlichkeiten Gläubiger in Zusammenhang stehenden Währungsgewinne und -verluste separat ausgewiesen. Aufgrund der Einzelbewertung sind hohe Kursgewinne und -verluste ausgewiesen die jedoch zur Beurteilung des Währungsrisikos saldiert zu betrachten sind.

Die DF-Gruppe partizipiert nicht an den hieraus resultierenden Chancen und Risiken. Dem Marktrisiko der darüber hinaus bestehenden Vermögenswerte und Schulden ist eine unwesentliche Bedeutung zuzuordnen.

Angaben zum Fair Value nach IFRS 7 und IFRS 13

Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Die beizulegenden Zeitwerte wurden für Bewertungs- und/oder Angabezwecke auf der Grundlage der nachstehenden Methoden ermittelt.

Der beizulegende Zeitwert stellt gemäß IFRS 13 den Preis dar, der bei der Veräußerung eines Vermögenswerts oder bei der Übertragung einer Verbindlichkeit im Rahmen einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag erhalten bzw. gezahlt werden würde.

Zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Finanzinstrumente werden nach der Bewertungsmethode in drei Stufen kategorisiert, die sich wie folgt darstellen:

  • Stufe 1 (IFRS 13.76): die auf aktiven Märkten notierten (nicht berichtigten) Preise für identische Vermögenswerte oder Schulden.
  • Stufe 2 (IFRS 13.81): für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit unmittelbar oder mittelbar beobachtbare Inputfaktoren, die nicht notierte Marktpreise der Stufe 1 sind.
  • Stufe 3 (IFRS 13.86): nicht für den Vermögenswert oder die Schuld beobachtbare Inputfaktoren. Eine Einordnung in Stufe 3 erfolgt bereits dann, wenn ein nicht beobachtbarer Inputfaktor vorliegt, der die Bewertung signifikant beeinflusst, wie schuldnerbezogene lokale Konfliktpotenziale und der geschätzte Zeitraum der Forderungsbeitreibung.

Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Kategorie "at Amortized Cost") liegen zu den Bewertungsstichtagen weder Markt- bzw. Transaktionspreise vor, noch können repräsentative Alternativpreise festgestellt oder beobachtet werden. Da das Forfaitierungsgeschäft ein Individualgeschäft darstellt, können Marktpreise mit hinreichender Bewertungssicherheit nur für den vereinbarten Abrechnungstag (Kauf und Verkauf) mit den vertraglich vereinbarten Konditionen ermittelt werden. Um die Einflüsse sich zufällig ergebender oder willkürlich festgelegter Bewertungsparameter zu vermeiden, bewertet der Konzern Forderungen aus Lieferungen und Leistungen daher mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und unter Berücksichtigung etwaiger Wertberichtigungen.

Die Vermögenswerte Gläubiger (Forderungen des Restrukturierungsportfolios) werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVtPL). Dieser Bewertung liegt auch die Einschätzung der jeweiligen Erfolgsaussichten der gerichtlichen Durchsetzung der rechtshängigen Forderungen zugrunde. Die Veränderung der Forderungen des Restrukturierungs- sowie des Handelsportfolios entfällt mit TEUR 4.709 auf Ausgleiche (Vorperiode TEUR 1.086) sowie mit TEUR 483 (Vorperiode TEUR 1.975) auf Änderungen des beizulegenden Zeitwerts.

Für kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten (z.B. Kontokorrentkonten) wird der Buchwert als beizulegender Zeitwert angegeben.

Für nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente (Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen) werden keine beizulegenden Zeitwerte ermittelt, da kein aktiver Markt für diese Finanzinstrumente besteht und erforderliche Schätzungen nicht innerhalb vertretbarer Schwankungsbreiten und angemessener Eintrittswahrscheinlichkeiten möglich sind. Daher erfolgt der Ansatz dieser Finanzinstrumente zu Anschaffungskosten unter Einbeziehung erforderlicher Abschreibungen.

Bewertungsprozesse

Hinsichtlich des Restrukturierungs- und Handelsportfolios (Vermögenswerte Gläubiger) stellen die fortgeführten Anschaffungskosten aus Sicht des DF Konzerns eine Bewertungsgrundlage dar, die das künftige Ertragspotential bis zur Fälligkeit enthält, auch wenn der Verkauf der Forderung vor dem Ende der Laufzeit nicht gelingt. Der Konzern sieht daher den ermittelten Wert zu fortgeführten Anschaffungskosten zugleich als (näherungsweise bestimmten) Fair Value an. Eine Fair Value-Bewertung liegt neben den fortgeführten Anschaffungskosten auch für Forderungen aus dem Restrukturierungs- sowie des Handelsportfolio vor, für die Einzel- oder Länderwertberichtigungen vorgenommen werden. Diese Wertberichtigungen orientieren sich hinsichtlich der Länderwertberichtigungen am jeweils aktuellen Länderrating des Institutional Investor und bezüglich der Einzelwertberichtigungen an der individuellen Einschätzung der rechtlichen Situation der DF-Gruppe bzw. der wirtschaftlichen Lage des Gläubigers.

Der Konzern vertritt die Auffassung, dass für die Bestimmung des Fair Value der Forderungen, unabhängig von der Klassifizierung nach IFRS 9 § 4.1.2 oder § 4.1.2A das bisher angewendete Verfahren (fortgeführte Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode) geeignet ist und eine Abweichung von dieser Methode nicht hinreichend begründbar ist. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 sind Forderungen aus dem operativen Forfaitierungsgeschäft nicht ausgewiesen.

Wertangaben zu Finanzinstrumenten

Die folgende Tabelle enthält die Darstellung der Buchwerte der Finanzinstrumente (IFRS 7.6), die ihren beizulegenden Zeitwerten gegenübergestellt sind (IFRS 7.25), sowie ihre Bewertungskategorien (zu fortgeführten Anschaffungskosten – AC, ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert – FVtPL).

Buchwerte von Finanzinstrumenten
in Tausend Euro
Bewertungs
Kategorie
Buchwert
31.12.2019
Fair Value
31.12.2019
Buchwert
31.12.2018
Fair Value
31.12.2018
Aktiva
Anteile an nicht konsolidierten verbundenen
Unternehmen
FVtPL 10 10 10 10
Vermögenswerte Gläubiger FVtPL 996 996 6.187 6.187
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 742 742 439 439
Andere kurzfristige Vermögenswerte AC 156 156 157 157
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 24.669 24.669 3.554 3.554
Passiva
Darlehen AC 15.000 15.000 - -
Leasing-Verpflichtungen AC 212 212 - -
Verbindlichkeiten Gläubiger FVtPL 996 996 6.187 6.187
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC 343 343 237 237
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten AC 1.052 1.052 690 690

Kapitalmanagement

Das Kapitalmanagement des DF Konzerns hat als oberstes Ziel, jederzeit ausreichende Investitionsmittel für das zukünftige operative Geschäft bereitzustellen. Als Orientierungsgröße dient der dynamische Verschuldungsgrad, der sich aus dem Verhältnis der Nettofinanzschulden zum operativen Ergebnis vor Abschreibungen ermittelt. Den Zahlungsmitteln (TEUR 24.669) und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten (TEUR 1.052) werden verzinsliche Verbindlichkeiten (TEUR 15.212) und kurzfristige Schulden (TEUR 2.826) gegenübergestellt. Die Nettofinanzverbindlichkeiten ergeben zum 31. Dezember 2019 einen positiven Betrag in Höhe von TEUR 7.683, sodass ein Verschuldungsgrad nicht ermittelbar ist. Bei der Betrachtung bleiben die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Gläubiger aus den bereits genannten Gründen unberücksichtigt. Das Kapitalmanagement des DF Konzerns erfolgt zentral bei der Muttergesellschaft.

Zum 31. Dezember 2019 beträgt das Eigenkapital des DF Konzerns EUR 8,6 Mio. (Vorjahr EUR 5,3 Mio.). Die Verbindlichkeiten Insolvenzgläubiger betragen EUR 1,0 Mio. (Vorjahr EUR 6,2 Mio.) und stellen noch 5,2 % (Vorjahr 81 %) des Fremdkapitals dar. Zum 31. Dezember 2019 verfügt der DF Konzern über einen Kredit in Höhe von EUR 15,0 Mio. und über keine Kreditlinien bei Kreditinstituten. Es bestehen keine externen Mindestkapitalanforderungen.

(34) Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des DF Konzerns im Laufe des Berichtszeitraums durch Mittelzuflüsse und -abflüsse verändert haben. In Übereinstimmung mit IAS 7 "Kapitalflussrechnungen" wird zwischen Zahlungsströmen aus operativer, investiver und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Eine Überleitung zu den Flüssigen Mitteln laut Bilanz ergänzt die Finanzierungsrechnung.

Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Finanzmittelfonds umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, d.h. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten, soweit sie innerhalb von drei Monaten verfügbar sind.

Die Cash Flows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden zahlungsbezogen ermittelt. Der Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit wird demgegenüber ausgehend vom Konzernergebnis indirekt abgeleitet. Im Rahmen der indirekten Ermittlung werden die berücksichtigten Veränderungen von Bilanzpositionen im Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit um Effekte aus der Währungsumrechnung bereinigt. Im Berichtsjahr haben sich die Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit durch das vom Mehrheitsgesellschafter zur Verfügung gestellte Darlehen und den Cash Flow im Bereich der Finanzierung um EUR 15 Mio. erhöht.

In der Kapitalflussrechnung sind Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von TEUR 96 enthalten.

(35) Besondere Ereignisse nach Ende des Geschäftsjahres

Die DF AG hat in einer ad hoc-Mitteilung vom 17. März 2020 bekannt gegeben, dass Frau Bianca Engel ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 16. April 2020 niederlegt.

Mit Beschluss des Amtsgerichts München (Registergericht) vom 21. April 2020 wurde auf Antrag des Vorstands und der Gesellschaft Herr Dr. Gerd-Rudolf Wehling zum Mitglied des Aufsichtsrats der DF AG bestellt.

Das Finanzamt Köln-Mitte hat gegenüber der DF AG mit Bescheid vom 16. Januar 2020 den Gewerbesteuermessbetrag für den Veranlagungszeitraum 2016 in Höhe von EUR 0,00 festgesetzt. Der Bescheid über Gewerbesteuer 2016 der Stadt Köln steht noch aus. Aufgrund der Bindungswirkung des Bescheids über den Gewerbesteuermessbetrag wird die DF AG die bilanzierte Steuerverbindlichkeit in Höhe von TEUR 350 auflösen.

Der Ausbruch und die Verbreitung des neuartigen Coronavirus hat weltweit gravierende, auch wirtschaftliche und finanzielle Auswirkungen. Zum Aufstellungszeitpunkt waren die möglichen Geschäftsbeeinträchtigungen durch den Ausbruch des Coronavirus sowohl auf die Gesellschaft als auch auf die Zielregion unserer Geschäftstätigkeit noch nicht hinreichend abschätzbar. Die DF-Gruppe fokussiert sich im Geschäft mit dem Iran auf die von den Sanktionsbestimmungen weitgehend ausgenommenen Bereiche Nahrungsmittel und Medizin sowie medizinische Produkte. Für diese Produkte wird jedoch auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten und sogar in der Corona-Pandemie mit einer hohen Nachfrage gerechnet, da diese humanitären Güter, wie vor allem Medikamente und medizinische Produkte für Corona-Patienten, für die Grundversorgung der Bevölkerung essentiell sind. Nach derzeitiger Einschätzung des Vorstands ist daher zu erwarten, dass sich die positive Entwicklung in der Zusammenarbeit mit den wichtigsten Geschäftspartnern auch in 2020 fortsetzen wird und im Bereich Nahrungsmittel und Medizin weiterhin Transaktionen in der Zielregion abgewickelt werden können.

Grünwald, 29. April 2020

Der Vorstand

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS:

An die DF Deutsche Forfait AG, Grünwald

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der DF Deutsche Forfait AG, Grünwald, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht (nachfolgend: Konzernlagebericht) der DF Deutsche Forfait AG, Grünwald, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB, auf die in Abschnitt 4. des Konzernlageberichts verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und
  • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Unsere Darstellung des besonders wichtigen Prüfungssachverhaltes haben wir wie folgt strukturiert:

  • 1. Risiko für den Abschluss
  • 2. Prüferisches Vorgehen
  • 3. Verweis auf zugehörige Angaben

Bewertung des Restrukturierungsportfolios

1. Risiko für den Abschluss

Der Konzernabschluss der DF Deutsche Forfait AG weist zum 31. Dezember 2019 in dem Posten "Vermögenswerte Gläubiger" sämtliche Vermögenswerte aus, die entsprechend den Regelungen des Insolvenzplans vom 29. April 2016 zweckgebunden ausschließlich für die Befriedigung der Ansprüche der Insolvenzgläubiger zur Verfügung stehen. Neben den in diesem Posten enthaltenen zur Auskehrung an die Insolvenzgläubiger bestimmten liquiden Mitteln sind dies überfällige und rechtshängige Forderungen gegen diverse Schuldner. Die Forderungen dieses so genannten Restrukturierungsportfolios weisen zum 31. Dezember 2019 einen Buchwert in Höhe von TEUR 757 auf. Die Bewertung der Forderungen erfolgt erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts liegt, unter Berücksichtigung unternehmensinterner und externer juristischer Beurteilungen, die Einschätzung der jeweiligen Erfolgsaussichten der gerichtlichen Durchsetzbarkeit der rechtshängigen Forderungen zugrunde.

Das Ergebnis dieser Bewertung durch die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft ist in hohem Maße von der Einschätzung des zukünftigen Ausgangs der anhängigen Verfahren abhängig und somit mit einer hohen Schätzunsicherheit verbunden. Aus unserer Sicht war der Sachverhalt aufgrund der Auswirkungen der hohen Schätzunsicherheit im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2. Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen der Prüfung der Bewertung des Restrukturierungsportfolios haben wir den Prozess zur Bewertung des Restrukturierungsportfolios nachvollzogen. Zudem haben wir die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen Forderungen des Restrukturierungsportfolios unter Würdigung der unternehmensinternen und externen juristischen Beurteilungen und der durch die gesetzlichen Vertreter vorgenommenen Einschätzung der jeweiligen Erfolgsaussichten der gerichtlichen Durchsetzbarkeit beurteilt. Dazu haben wir die interne Dokumentation zu dem jeweiligen Schuldner gewürdigt und eine Befragung der gesetzlichen Vertreter sowie des für die Abwicklung des Restrukturierungsportfolios verantwortlichen Mitarbeiters durchgeführt. Ergänzend haben wir Rechtsanwaltsbestätigungen der die jeweiligen Verfahren betreuenden Rechtsanwälte eingeholt. Unter Zugrundelegung der hierin enthaltenen Beurteilung haben wir die Vertretbarkeit der Einschätzung der jeweiligen Erfolgsaussichten durch die gesetzlichen Vertreter beurteilt.

3. Verweis auf zugehörige Angaben

Die Angaben zur Bewertung des Restrukturierungsportfolios sind im Abschnitt (6) "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – Finanzielle Vermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

  • die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB,
  • die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB und nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB sowie
  • die übrigen Teile des Geschäftsberichts 2019, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und der inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteilen des Konzernlageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 5. Juli 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. Dezember 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Konzernabschlussprüfer der DF Deutsche Forfait AG, Grünwald, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andreas Schuster.

München, den 29. April 2020

Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Stephan Mauermeier Andreas Schuster Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

  1. April 2020 Der Vorstand

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Sehr geehrte Aktionäre,

im Geschäftsjahr 2019 ist der DF-Gruppe die Rückkehr in die Gewinnzone gelungen. Mit einem auf die Kundenbedürfnisse ausgerichteten Produktportfolio und einem klaren strategischen Fokus konnte mit EUR 3,2 Mio. das beste Konzernergebnis seit dem Geschäftsjahr 2009 erzielt werden.

Tätigkeitsbericht des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat laufend die Geschäftsentwicklung der DF Deutsche Forfait AG ("DF AG" bzw. "Gesellschaft") begleitet und alle Aufgaben, die ihm nach Gesetz und Satzung obliegen, erfüllt.

Die Arbeit des Vorstands wurde durch den Aufsichtsrat überwacht und beratend begleitet. Der Aufsichtsrat, insbesondere der Vorsitzende des Aufsichtsrats und sein Stellvertreter, stand zur Ausübung seiner Kontrollfunktion in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand, der den Aufsichtsrat stets und umgehend über das operative Geschäft, alle wesentlichen Geschäftsentwicklungen und strategischen Weichenstellungen sowie die Finanzlage der DF-Gruppe in schriftlicher oder mündlicher Form in Kenntnis gehalten hat.

Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat

In der Zusammensetzung des Vorstands der DF AG gab es im Geschäftsjahr 2019 folgende Änderungen. Frau Gabriele Krämer und Herr Christoph Charpentier haben ihr Vorstandsmandat aus persönlichen Gründen und im besten gegenseitigen Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat zum 30. November 2019 niedergelegt. Zum neuen Vorstand wurde mit Wirkung zum 1. Dezember 2019 Herr Rechtsanwalt Hans-Joachim von Wartenberg berufen.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es im Aufsichtsrat die nachfolgenden Veränderungen. Nachdem zu Beginn des Geschäftsjahres der Aufsichtsrat aus Herrn Franz Josef Nick, Herrn Dr. Ludolf von Wartenberg sowie Herrn Prof. Dr. Wulf-Winrich Lapins bestand, wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 5. Juli 2019 Frau Bianca Engel als viertes Mitglied in den Aufsichtsrat der DF AG gewählt. Herr Franz Josef Nick, Vorsitzender des Aufsichtsrats, legte sein Amt am 8. November 2019 mit Wirkung zum 12. Dezember 2019 aus persönlichen Gründen nieder. Infolgedessen bestand der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2019 haben insgesamt sechs Präsenzsitzungen und eine telefonische Beratung des Aufsichtsrats stattgefunden. An zwei Terminen fehlte ein Aufsichtsratsmitglied entschuldigt. In den übrigen Aufsichtsratssitzungen waren die Mitglieder des Aufsichtsrats vollständig vertreten.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Im Geschäftsjahr 2019 befasste sich der Aufsichtsrat vor allem mit der geschäftspolitischen Entwicklung der Gesellschaft. Darüber hinaus wurde regelmäßig das Inkasso der Vermögenswerte Gläubiger diskutiert sowie weitere aktuelle Themen erörtert.

In der telefonischen Aufsichtsratssitzung am 28. Januar 2019 wurde Herr Franz Josef Nick zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Zu seinem Stellvertreter wurde Herr Dr. Ludolf von Wartenberg bestimmt. Weiterhin befasste sich der Aufsichtsrat mit der Vergabe des Darlehens des Mehrheitsgesellschafters der DF Deutsche Forfait AG an die DF Deutsche Forfait GmbH.

In der Sitzung am 12. April 2019 billigte der Aufsichtsrat sowohl den vorgelegten Einzelabschluss 2018 der DF AG als auch den Konzernabschluss 2018. Die Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft nahmen an der Sitzung teil und standen für jegliche Auskünfte zur Verfügung. Darüber hinaus genehmigte der Aufsichtsrat u. a. die einzelnen Länderlimite und verabschiedete den Bericht des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2018. Weiterhin wurde über die Entsprechenserklärung sowie die aktualisierten Compliance Policies entschieden.

Am 4. Juli 2019 befasste sich der Aufsichtsrat u. a. mit der Geschäftsentwicklung und der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft. Darüber hinaus war die Vorbereitung der Hauptversammlung ein Thema und auch der aktuelle Stand hinsichtlich des Inkassos der Vermögenswerte Gläubiger.

In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats am 5. Juli 2019 wurde u. a. Herr Franz Josef Nick zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie Herr Dr. Ludolf von Wartenberg zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.

Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 3. September 2019 wurde u. a. die Geschäftsentwicklung und der Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2019 besprochen. Weiterhin wurde die IT-Struktur der DF-Gruppe diskutiert und der aktuelle Stand des Einzugs der Vermögenswerte Gläubiger erörtert. Schließlich fand auch die Besprechung der Effizienzprüfung des Aufsichtsrats statt.

In der Sitzung am 8. November 2019 diskutierte der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung der DF-Gruppe und insbesondere die Kostenentwicklung. Herr Franz Josef Nick legte den Vorsitz des Aufsichtsrats aus persönlichen Gründen nieder und erklärte sein Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat mit Wirkung zum 12. Dezember 2019.

Am 29. November 2019 wurde in der Sitzung des Aufsichtsrats u. a. die Geschäftsentwicklung der DF-Gruppe und insbesondere die Quartalsmitteilung zum 30. September 2019 besprochen. Darüber hinaus wurde das Risikohandbuch der DF-Gruppe erörtert und der letzte Compliance Audit vorgestellt. Weiterhin befasste sich der Aufsichtsrat mit Vorstandsangelegenheiten.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

In der derzeitigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats nimmt der Aufsichtsrat seine Aufgaben im Plenum wahr, da angesichts einer satzungsmäßigen Besetzung des Aufsichtsrats mit lediglich vier Mitgliedern die Bildung von Ausschüssen derzeit nicht sachgerecht erscheint.

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat hat sich auch im Geschäftsjahr 2019 fortwährend mit den Grundsätzen guter Unternehmensführung auseinandergesetzt. Informationen zur Corporate Governance im Unternehmen finden Sie im Corporate Governance Bericht, der Teil des Geschäftsberichts ist. Im Geschäftsjahr 2019 wurde die Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat im April 2019 veröffentlicht; die aktuelle Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat wurde im März 2020 abgegeben und ist den Aktionären auf der Webseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.

Interessenkonflikte

Interessenkonflikte der Aufsichtsräte sind dem Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2019 nicht bekannt geworden.

Jahresabschluss 2019

Die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wurde auf der Hauptversammlung am 5. Juli 2019 zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 gewählt.

Der Jahresabschluss 2019 einschließlich des Lageberichts sowie der Konzernabschluss 2019 einschließlich des Konzernlageberichts der DF AG wurden von der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor der Aufsichtsratssitzung am 29. April 2020 zur eingehenden Prüfung vorgelegen. In der Aufsichtsratssitzung am 29. April 2020 hat der Abschlussprüfer alle wesentlichen Positionen der Unterlagen erläutert. Die aufgeworfenen bilanziellen Fragestellungen wurden eingehend erörtert. Darüber hinaus legte der Abschlussprüfer seine Unabhängigkeit dar. Der Aufsichtsrat stimmte sodann am 29. April 2020 im Rahmen der Aufsichtsratssitzung, nach eingehender eigener Prüfung und Diskussion, dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu und billigte den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss der DF-Gruppe. Damit war der Jahresabschluss der DF Deutsche Forfait AG festgestellt. Einwendungen waren nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat ist mit den Lageberichten und insbesondere der Beurteilung zur weiteren Entwicklung des Unternehmens einverstanden.

Der Aufsichtsrat dankt Vorstand und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit im Geschäftsjahr 2019.

  1. März 2020 Für den Aufsichtsrat

Dr. Ludolf von Wartenberg Vorsitzender des Aufsichtsrats

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG - CORPORATE GOVERNANCE BERICHT

Die DF Deutsche Forfait AG (kurz auch "DF AG" oder "Gesellschaft") berichtet in dieser Erklärung als Teil des Lageberichts gemäß § 289f Abs. 1 HGB über die Unternehmensführung der Gesellschaft. Zudem berichten Vorstand und Aufsichtsrat in dieser Erklärung gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der im Geschäftsjahr 2019 aktuellen Fassung vom 7. Februar 2017.

Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Der Deutsche Corporate Governance Kodex hat für die DF AG hohe Bedeutung. Die DF AG bekennt sich zu Compliance, Transparenz und Integrität und hat den Wunsch, eine Organisation zu sein, in der diese Werte ein Kernelement ihrer Unternehmenskultur sind.

I. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der im Geschäftsjahr 2019 aktuellen Fassung vom 7. Februar 2017.

Die Entsprechenserklärung der Gesellschaft von April 2019 ist in einem gesonderten Abschnitt auf der Website der DF AG unter http://www.dfag.de/investor-relations/corporate-governance/ veröffentlicht. Gleiches gilt für die im März 2020 für das laufende Geschäftsjahr abgegebene Entsprechenserklärung.

II. RELEVANTE ANGABEN ZU DEN PRAKTIKEN DER UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Die DF AG strebt eine durch Verantwortungsbewusstsein, Transparenz und Wertsteigerung für die Aktionäre getragene Unternehmensführung an. Die relevanten Grundsätze ergeben sich aus dem Gesetz, der Satzung der Gesellschaft und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Compliance und die Einhaltung ethischer Standards sind für die DF-Gruppe von größter Bedeutung. Die DF-Gruppe hat auch im Geschäftsjahr 2019 in Zusammenarbeit und Abstimmung mit externen Beratern das konzernweite Compliance-System laufend aktualisiert und an die Empfehlungen des DCGK sowie Gesetzesänderungen angepasst. Dies umfasste insbesondere die Themen (i) Sanktionsbestimmungen, einschließlich der Pflege der EDV-Systeme mit denen arbeitstäglich eine automatische Prüfung der Neuund Bestandskunden im Hinblick auf deren Aufnahme auf, für das Geschäft der DF-Gruppe relevante, Sanktionslisten erfolgt ii) Geldwäscheprävention und (iii) Datenschutz. Prüfungen gemäß Geldwäschegesetz einschließlich Know-Your-Customer Prüfungen sind ebenso integraler Bestandteil des Compliance Systems der DF-Gruppe wie der Code of Conduct (Code of Conduct and Ethics for the Employees of DF Deutsche Forfait AG and its Subsidiaries) und das Hinweisgebersystem (Hinweisgebersystem der DF Deutsche Forfait AG und ihrer Tochtergesellschaften). Der Code of Conduct und das Hinweisgebersystem sind in einem gesonderten Abschnitt auf der Website der DF AG unter https://www.dfag.de/corporate-governance/ veröffentlicht.

III. ARBEITSWEISE DES VORSTANDS- UND DES AUFSICHTSRATS Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Als deutsche Aktiengesellschaft hat die DF AG gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine duale Führungs- und Kontrollstruktur bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat.

Vorstand

Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Sie leiten das Unternehmen in eigener Verantwortung mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung und im Unternehmensinteresse, also unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Arbeitnehmer der Gesellschaft und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder). Die Mitglieder des Vorstands führen die Geschäfte der Gesellschaft unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung der Gesellschaft und der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung für den Vorstand. Die Zusammenarbeit der Vorstandsmitglieder untereinander ist in der Geschäftsordnung geregelt, die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder sind im Geschäftsverteilungsplan festgelegt. Die Geschäftsordnung enthält auch einen Katalog von Geschäften, für welche der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Der Vorstand arbeitet mit den übrigen Organen der Gesellschaft zum Wohle des Unternehmens vertrauensvoll zusammen.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der DF AG berät den Vorstand der Gesellschaft und überwacht seine Geschäftsführung. Er besteht satzungsgemäß aus vier Mitgliedern, die allesamt von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß der Empfehlung des DCGK im Wege der Einzelwahl.

Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bilden und ihnen, soweit gesetzlich zulässig, auch Entscheidungsbefugnisse übertragen. Die ursprünglich dem Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats zugewiesenen Aufgaben bezüglich der Risikogrundsätze und des Risikomanagements der DF AG werden seit dem 15. Januar 2016 vom Plenum des Aufsichtsrats wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss (Audit Committee) oder Nominierungsausschuss gebildet. Diese Aufgaben werden vom Plenum des Aufsichtsrats wahrgenommen. Die Bildung von Ausschüssen erscheint aktuell nicht zweckmäßig, da der Aufsichtsrat der Gesellschaft satzungsgemäß nur aus vier und zum 31. Dezember 2019 sowie derzeit nur aus drei Mitgliedern besteht. Die Effizienz der Tätigkeit eines so kleinen Aufsichtsrats kann durch Ausschussbildung nicht sinnvoll weiter erhöht werden, zumal auch Ausschüsse nur beschlussfähig wären, wenn sie mindestens drei Mitglieder hätten.

Enges Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat der DF AG arbeiten zum Wohl der Gesellschaft eng und vertrauensvoll zusammen. Der Aufsichtsrat, insbesondere der Vorsitzende des Aufsichtsrats und sein Stellvertreter, steht zur Ausübung seiner Kontrollfunktion in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand.

Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung der Gesellschaft, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Geschäfte und unternehmerische Maßnahmen von besonderer Bedeutung bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Durch einen regelmäßigen, zeitnahen und umfassenden Dialog mit dem Vorstand ist der Aufsichtsrat zu jeder Zeit über die Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung sowie das Risikomanagement und die wesentlichen Risikopositionen der Gesellschaft informiert.

IV. ANGABEN ZUR FÖRDERUNG DER TEILHABE VON FRAUEN IM VORSTAND, IM AUFSICHTSRAT UND IN FÜHRUNGSPOSITIONEN

Der Vorstand der Gesellschaft bestand im Geschäftsjahr 2019 bis zum 30. November 2019 aus Herrn Dr. Behrooz Abdolvand (zugleich Vorstandsvorsitzender), Frau Gabriele Krämer und Herrn Christoph Charpentier. Zum 30. November 2019 haben Frau Gabriele Krämer und Herr Christoph Charpentier ihre Vorstandsmandate niedergelegt. Zum 1. Dezember 2019 wurde Herr Hans-Joachim von Wartenberg in den Vorstand berufen. Weitere personelle Veränderungen im Vorstand gab es im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 nicht.

Seit dem 1. Dezember 2019 und derzeit besteht somit der Vorstand aus Herrn Dr. Behrooz Abdolvand (zugleich Vorstandsvorsitzender) und Herrn Hans-Joachim von Wartenberg.

Der Vorstand bestand bis zum 30. November 2019 aus drei Mitgliedern, mit einem Frauenanteil von 33,3 % und seit dem 1. Dezember 2019 aus zwei Mitgliedern mit einem Frauenanteil von 0 %. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 13. März 2020 eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand bis zum 31. Dezember 2020 von 33 % festgelegt. Diese Zielgröße liegt über dem aktuellen Stand.

Der Aufsichtsrat bestand zum 31. Dezember 2019 aus drei Mitgliedern, den Herren Dr. Ludolf von Wartenberg (Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender), Prof. Dr. Wulf-W. Lapins sowie Frau Bianca Engel. Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus drei Mitgliedern, den Herren Dr. Ludolf von Wartenberg (Aufsichtsratsvorsitzender), Prof. Dr. Wulf-W. Lapins (Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) sowie Dr. Gerd-Rudolf Wehling, letzterer wurde am 21. April 2020 gerichtlich auf Antrag des Vorstands bestellt. Frau Bianca Engel wurde am 05. Juli 2019 durch die Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählt und hat im März 2020 ihr Aufsichtsratsmandat zum 16. April 2020 niedergelegt. Zum 12. Dezember 2019 hat der im Geschäftsjahr 2019 bis zum 8. November 2019 amtierende, frühere Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Franz Josef Nick, sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Den Aufsichtsratsvorsitz hat am 8. November 2019 bis zur Neuwahl am 13. März 2020 der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Herr Dr. Ludolf von Wartenberg übernommen. Weitere personelle Veränderungen im Aufsichtsrat gab es im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 nicht.

Der Frauenanteil im Aufsichtsrat betrug im Geschäftsjahr 2019 somit bis zum 4. Juli 2019 0 %, vom 5. Juli 2019 bis zum 12. Dezember 2019 25 %, vom 13. Dezember 2019 bis zum 31. Dezember 2019 33,3 % und derzeit 0 %.

Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 13. März 2020 die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat bis zum 31. Dezember 2020 auf 25 % festgelegt. Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird die Vielfalt berücksichtigt, jedoch kommt es für die Gesellschaft vorrangig auf die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse des Einzelnen an. Bei einem satzungsgemäß lediglich aus vier Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat würde die Berücksichtigung weiterer Kriterien aus Sicht des Aufsichtsrates zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten führen.

Aufgrund der im August 2016 vollzogenen Auslagerung des operativen Geschäfts der Gesellschaft in die DF Deutsche Forfait GmbH gibt es derzeit in der DF AG unterhalb des Vorstands keine Führungskräfte. Es besteht in der DF AG somit derzeit keine Führungsebene unterhalb des Vorstands. Der Vorstand hat daher am 13. November 2019 beschlossen, bis zum 31. Dezember 2021 keine Zielgröße für einen Frauenanteil für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen.

V. SONSTIGE ANGABEN ZUR CORPORATE GOVERNANCE

Transparente Kommunikation

Die DF AG strebt eine offene und transparente Kommunikation mit ihren Aktionären, den Inhabern der von der Gesellschaft ausgegebenen Anleihe sowie mit ihren sonstigen Gläubigern an. Auf der Internetseite finden sich die wesentlichen Termine, die insbesondere für die Aktionäre und Anleihegläubiger von Interesse sein könnten, darunter die Veröffentlichungstermine von Geschäfts- und Zwischenberichten. Weitere Informationen betreffen beispielsweise die meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung), Ad-hoc-Mittteilungen, sowie Pressemitteilungen.

Effizienzprüfung

Die regelmäßige Überprüfung der Effizienz des Aufsichtsrats stellt einen wichtigen Baustein guter Corporate Governance dar. Der Deutsche Corporate Governance Kodex sieht unter Ziffer 5.6 vor, dass der Aufsichtsrat "regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit überprüfen" soll. Hierfür wurde ein auf die Besonderheiten der DF AG zugeschnittener Fragebogen entwickelt. Dieser Fragebogen wird regelmäßig an die Mitglieder des Aufsichtsrates verschickt. Die Ergebnisse der Befragung werden sodann in einer Aufsichtsratssitzung diskutiert. Der Fragebogen umfasst insbesondere die Organisationsabläufe im Aufsichtsrat, die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats sowie personelle Fragen. Die Effizienzprüfung wurde im Aufsichtsrat in der Sitzung vom 3. September 2019 durchgeführt.

Risikomanagement, Rechnungslegung und Abschlussprüfung, Compliance

Das von der Gesellschaft eingerichtete Risikomanagementsystem dient zum einen dazu, Risiken zu diversifizieren und entsprechend der Risikotragfähigkeit der Gesellschaft zu begrenzen, in erster Linie um Verluste zu verhindern und eine Existenzgefährdung der Gesellschaft zu vermeiden. Zum anderen sollen Risiken frühzeitig erkannt werden, um sie nach Möglichkeit zu vermeiden oder zumindest rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen treffen zu können. Das Risikomanagementsystem wird kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt und den sich verändernden Gegebenheiten angepasst.

Der Konzernabschluss der DF-Gruppe wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie gemäß § 315e HGB aufgestellt. Der Einzelabschluss der DF AG wird nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes erstellt.

Die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wurde von der Hauptversammlung am 5. Juli 2019 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjähr 2019 gewählt und vom Aufsichtsrat als solcher beauftragt. Der Aufsichtsrat hat sich vor Beauftragung vergewissert, dass die Beziehungen zwischen Prüfer und Gesellschaft oder ihren Organen keine Zweifel an der Unabhängigkeit des Prüfers begründen. Die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat den Einzel- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 geprüft.

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Im Vergütungsbericht des Konzernabschlusses sind die Grundzüge der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat ausführlich dargestellt sowie die Vergütung der Mitglieder des Vorstands entsprechend den gesetzlichen Vorgaben individualisiert ausgewiesen. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des testierten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019.

Aktienbesitz und meldepflichtige Transaktionen von Vorstand und Aufsichtsrat Aktienbesitz der Vorstandsmitglieder

Der Aktienbesitz der Mitglieder des Vorstands stellte sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt dar: Die im Geschäftsjahr amtierenden Mitglieder des Vorstands hielten direkt oder indirekt zum 31. Dezember 2019 nur in geringfügigen Umfang Aktien der Gesellschaft, insgesamt einen Anteil von unter 0,1 % der Aktien der DF AG. Die per 31. Dezember 2019 amtierenden Mitglieder des Vorstands hielten direkt oder indirekt zum 31. Dezember 2019 keine Aktien der Gesellschaft.

Mit Ad Hoc Meldung vom 18. September 2019 hatte die DF AG bekanntgegeben, dass der Vorstandsvorsitzende der Gesellschaft, Herr Dr. Behrooz Abdolvand, die Gesellschaft darüber informiert habe, dass er an diesem Tag ein Memorandum of Understanding über einen möglichen Erwerb der Mehrheit des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft von dem aktuellen Mehrheitsaktionär der DF Deutsche Forfait AG, Herrn Dr. Shahab Manzouri, welcher zu diesem Zeitpunkt 79,14 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft hielt, unterzeichnet habe, die Einzelheiten der Transaktionsstruktur noch nicht abschließend geklärt seien und der Erwerb von Aktien noch unter dem Vorbehalt des Abschlusses von rechtsverbindlichen Vereinbarungen stehe. Mit ad hoc-Meldung vom 21. April 2020 hatte die DF AG bekannt gegeben, dass der Vorstandsvorsitzende der Gesellschaft, Herr Dr. Behrooz Abdolvand, die Gesellschaft darüber informiert habe, dass die Verhandlungen über seinen beabsichtigten Erwerb der Mehrheit des Grundkapitals und der Stimmrechte von dem aktuellen Mehrheitsaktionär der DF AG, Herrn Dr. Shahab Manzouri, zu keiner Vereinbarung geführt haben und beendet worden seien.

Aktienbesitz der Aufsichtsratsmitglieder

Der Aktienbesitz der Mitglieder des Aufsichtsrates stellte sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt dar: Mitglieder des Aufsichtsrates hielten direkt oder indirekt zum 31. Dezember 2019 nur in geringfügigen Umfang Aktien der Gesellschaft, insgesamt einen Anteil von unter 0,1 % der Aktien der DF AG.

Meldepflichtige Transaktionen

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind gemäß Art. 19 MAR verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der DF AG durch sie oder durch in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen der DF AG und der zuständigen Aufsichtsbehörde offenzulegen. Die der DF AG gemäß Art. 19 MAR gemeldeten Transaktionen sind auf der Internetseite der DF AG unter www.dfag.de unter der Rubrik "Corporate Governance" im Bereich "Investor Relations" abrufbar.

Sonstige Angaben

In Hinblick auf die Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte und die Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder hat sich der Aufsichtsrat das Ziel gesetzt, dass unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur mindestens die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder unabhängig ist. Die Unabhängigkeit seiner Mitglieder hat der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung Februar 2017) beurteilt. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 alle Mitglieder des Aufsichtsrats als unabhängig betrachtet. Auch derzeit betrachtet der Aufsichtsrat, trotz des Bestehens einer familiären Beziehung zwischen einem Vorstandsmitglied und einem Aufsichtsratsmitglied, alle Mitglieder des Aufsichtsrates als unabhängig.

DF Deutsche Forfait AG Hirtenweg 14 82031 Grünwald

Telefon +49 89 21 55 19 00 - 0 Telefax +49 89 21 55 19 00 - 9 E-Mail [email protected] Internet www.dfag.de

DF Deutsche Forfait AG www.dfag.de

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