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Delticom AG — Audit Report / Information 2018
Mar 9, 2021
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Audit Report / Information
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Publication
Delticom AG
Hannover
Fehlerbekanntmachung für Jahresfinanzbericht vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2018 und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 der Delticom AG, Hannover, fehlerhaft sind:
| 1. | Die Prognose des EBITDA im Konzernlagebericht 2018 in Höhe von 8-12,5 Mio. Euro ist irreführend, da ohne den Effekt aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 im Jahr 2019 lediglich ein EBITDA in Höhe von 2,8-7,3 Mio. Euro prognostiziert wird. Über die wesentliche Änderung bei der Ermittlung dieser Hauptsteuerungsgröße wird weder im Konzernlagebericht noch im Anhang berichtet, sodass die Aussage der prognostizierten EBITDA-Kennzahl, nämlich ein bisher auf Vergleichsbasis deutlicher Rückgang des EBITDA (9 Mio. Euro im Jahr 2018), für den Adressaten nicht ersichtlich wird. Dies ist eine fehlerhafte Darstellung der Auswirkungen des IFRS 16 und verstößt gegen IAS 8.30 f. sowie § 315 (1) Satz 4 HGB i.V.m. DRS 20 (hier u.a. DRS 20.113, DRS 20.120). |
| 2. | Im Konzernabschluss 2018 ist eine der Hauptsteuerungsgrößen, das EBITDA von 9 Mio. Euro aufgrund folgender Sachverhalte wesentlich zu hoch ausgewiesen: |
| a) | Der aus dem Erwerb der All you need GmbH (AYN) am 31.10.2018 resultierende negative Unterschiedsbetrag von 11,4 Mio. Euro, der in dieser Höhe erfasste sonstige betriebliche Ertrag und infolgedessen das EBITDA sind zu hoch ausgewiesen, da die beizulegenden Zeitwerte der zugegangenen immateriellen Vermögenswerte „Markenrecht“ in Höhe von 1,4 Mio. Euro und „IT-Plattform“ in Höhe von 2,4 Mio. Euro nicht verlässlich bewertet wurden. Trotz durchgängig hoher Verluste in der Vergangenheit, in Zukunft erwarteter Verluste und eines negativen Kaufpreises in Höhe von 5 Mio. Euro wurde diesen immateriellen Vermögenswerten zum Erwerbszeitpunkt ein noch über den Buchwert des Veräußerers (1,3 Mio. Euro) hinausgehender beizulegender Zeitwert (3,8 Mio. Euro) beigemessen. Im Fall eines negativen Unterschiedsbetrags stellt IFRS 3.34 ff. hohe Anforderungen an die Verlässlichkeit der beizulegenden Zeitwerte. Die unter Verwendung der Methode der Lizenzpreisanalogie und Wiederbeschaffungskosten ermittelten beizulegenden Zeitwerte berücksichtigen jedoch die für die Preisbildung relevanten Merkmale der eng mit dem verlustträchtigen Geschäft verbundenen Vermögenswerte nicht hinreichend und wurden somit nicht zuverlässig ermittelt. Dies verstößt gegen IFRS 3.34 ff. sowie IFRS 13.2, IFRS 13.9. und IFRS 13.11 sowie IFRS 13.61 ff., IFRS 13.69, IFRS 13.87 und IFRS 13.B8. |
| b) | b. Die Transportkosten in Höhe von 63,7 Mio. Euro sind um 1,8 Mio. Euro zu niedrig und damit das EBITDA in gleicher Höhe zu hoch ausgewiesen. Im Jahr 2016 wurden für Transportkosten zu hohe Rückstellungen in Höhe von 1,8 Mio. Euro gebildet. Die Korrektur dieses Fehlers in laufender Rechnung im Geschäftsjahr 2018 verstößt gegen IAS 8.42, wonach wesentliche Fehler rückwirkend zu korrigieren sind. |
| 3. | Im Konzernanhang werden keine Angaben zu Umsätzen im Herkunftsland und zu Umsätzen in wesentlicher Höhe in Drittländern gemacht. Dies verstößt gegen IFRS 8.33(a). |
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