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Delivery Hero SE

Governance Information Dec 29, 2023

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Governance Information

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Entsprechenserklärung 2023

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Delivery Hero SE zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Delivery Hero SE erklären:

Die Delivery Hero SE (auch die "Gesellschaft") hat seit der letzten Veröffentlichung der Entsprechenserklärung im Dezember 2022 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Kodexfassung vom 28. April 2022, bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 (der "DCGK"), mit Ausnahme der unten aufgeführten Empfehlungen, entsprochen.

Ferner wird die Gesellschaft den Empfehlungen des DCGK auch künftig mit den folgenden Abweichungen entsprechen:

  • Ziffer B.2 Satz 1 und Satz 2 des DCGK empfiehlt, dass der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen und die Vorgehensweise in der Erklärung zur Unternehmensführung beschreiben soll. In Anbetracht der Laufzeit der Vorstandsverträge und der Altersstruktur der derzeit amtierenden Vorstände sowie des langjährigen Engagements von Niklas Östberg, als Vorstandsvorsitzender (Chief Executive Officer) und Mitgründer der Gesellschaft, Emmanuel Thomassin, als Finanzvorstand der Gesellschaft (Chief Financial Officer), und Pieter-Jan Vandepitte, als Vorstandsmitglied, das das operative Geschäft der Gesellschaft verantwortet (Chief Operating Officer), hat der Aufsichtsrat bisher noch keine Leitlinien für die Planung der Nachfolge für die Vorstandsmitglieder entwickelt. Insofern wird eine Abweichung bezüglich dieser Empfehlung erklärt. Der Aufsichtsrat überwacht kontinuierlich die Notwendigkeit einer langfristigen Nachfolgeplanung und ist bestrebt, Leitlinien für die Planung der Nachfolge für die Vorstandsmitglieder entsprechend der spezifischen Bedürfnisse der Gesellschaft zu entwickeln, um dieser Empfehlung des DCGK in Zukunft zu entsprechen.
  • Gemäß Ziffer B.3 des DCGK soll die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern für längstens drei Jahre erfolgen. Abweichend hiervon hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft Pieter-Jan Vandepitte im Geschäftsjahr 2021 für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren zum Mitglied des Vorstands bestellt. Die Laufzeit seiner Erstbestellung endet am 30. April 2026. Pieter-Jan Vandepitte ist seit dem 1. August 2015 Chief Operating Officer der Gesellschaft. In diesem Rahmen hat er sich bereits als Führungsperson bewährt und unter Beweis gestellt, dass er mit der Delivery-Hero-Gruppe, ihren Strukturen, Werten und Zielvorstellungen und der Zusammenarbeit mit den Vorstandsmitgliedern eng vertraut ist. Im Laufe der letzten Jahre hat sich der Aufsichtsrat ein umfassendes Bild von der Arbeitsweise, den Erfahrungen und Kenntnissen von Pieter-Jan Vandepitte gemacht. Eine Erstbestellung für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren lag daher aus Sicht des

Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft. Da die Erstbestellung von Pieter-Jan Vandepitte als Vorstandsmitglied auch im Geschäftsjahr 2023 fortdauert, erklärt die Gesellschaft insoweit eine Abweichung von dieser Empfehlung.

  • Ziffer F.2 des DCGK empfiehlt, dass der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich gemacht werden sollen. Unter anderem aufgrund einer Vielzahl an M&A-Aktivitäten der Gesellschaft und der damit erforderlichen Integration in den Konzern veröffentlicht die Gesellschaft ihre Finanzberichte bisher innerhalb der gesetzlichen Fristen. Um weiterhin eine hohe Qualität der Finanzberichterstattung zu gewährleisten, wird die Gesellschaft den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht sowie die unterjährigen Finanzinformationen auch künftig innerhalb der gesetzlichen Fristen veröffentlichen. Infolgedessen erklärt die Gesellschaft die Abweichung von den jeweiligen Empfehlungen. Die Gesellschaft ist aber ständig bestrebt, ihr Berichtssystem zu verbessern, um diesen Empfehlungen des DCGK in Zukunft zu entsprechen.

- Bis zum 31. Dezember 2023:

Gemäß Ziffer G.1 Spiegelstrich 1, Hs. 2 des DCGK soll im Vorstandsvergütungssystem insbesondere festgelegt werden, welche Höhe die Gesamtvergütung nicht übersteigen darf (Maximalvergütung). Entsprechend dieser Empfehlung hatte der Aufsichtsrat der Gesellschaft Änderungen des Vergütungssystems für Vorstandsmitglieder beschlossen und dieses Vergütungssystem der Hauptversammlung am 16. Juni 2021 zur Billigung vorgelegt. Das Vergütungssystem sieht gemäß § 87a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG eine Maximalvergütung vor, welche den tatsächlich zufließenden Gesamtbetrag der für ein bestimmtes Geschäftsjahr gewährten Vergütung beschränkt. Für den Vorstandsvorsitzenden beläuft sich die Maximalvergütung auf € 12 Mio. und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder auf € 9 Mio. Die derzeit, bis zum 31. Dezember 2023, gültigen Vorstandsanstellungsverträge sind bereits vor der Einführung des § 87a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG und der Hauptversammlung am 16. Juni 2021, die über dieses Vorstandsvergütungssystem abgestimmt hat, abgeschlossen worden und enthalten keine Regelungen zu einer Maximalvergütung. Da diese Vorstandsanstellungsverträge Bestandsschutz haben und der DCGK keine Anpassung von laufenden Verträgen verlangt, erklärt die Gesellschaft insofern eine Abweichung in Bezug auf diese Empfehlung des DCGK.

- Ab dem 1. Januar 2024:

Der Aufsichtsrat hat ein neues Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder beschlossen und dieses Vergütungssystem der Hauptversammlung am 14. Juni 2023 zur Billigung vorgelegt. Auch dieses neue Vergütungssystem sieht gemäß § 87a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG eine Maximalvergütung vor, welche den tatsächlich zufließenden Gesamtbetrag der für ein bestimmtes Geschäftsjahr gewährten Vergütung beschränkt. Für den Vorstandsvorsitzenden beläuft sich die

Maximalvergütung auf € 12 Mio. und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder auf € 9 Mio. Der Aufsichtsrat hat mit den Mitgliedern des Vorstands mit Wirkung zum 1. Januar 2024 neue Vorstandsanstellungsverträge abgeschlossen. Diese Vorstandsanstellungsverträge enthalten die vorgenannten Regelungen zur Maximalvergütung. Insofern wird die Gesellschaft der Empfehlung G.1 Spiegelstrich 1, Hs. 2 des DCGK im Geschäftsjahr 2024 entsprechen.

Berlin, im Dezember 2023

Delivery Hero SE

Für den Aufsichtsrat Der Vorstand

Dr. Martin Enderle Niklas Östberg Emmanuel Thomassin

Pieter-Jan Vandepitte

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