Governance Information • Dec 29, 2023
Governance Information
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Vorstand und Aufsichtsrat der Delivery Hero SE erklären:
Die Delivery Hero SE (auch die "Gesellschaft") hat seit der letzten Veröffentlichung der Entsprechenserklärung im Dezember 2022 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Kodexfassung vom 28. April 2022, bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 (der "DCGK"), mit Ausnahme der unten aufgeführten Empfehlungen, entsprochen.
Ferner wird die Gesellschaft den Empfehlungen des DCGK auch künftig mit den folgenden Abweichungen entsprechen:

Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft. Da die Erstbestellung von Pieter-Jan Vandepitte als Vorstandsmitglied auch im Geschäftsjahr 2023 fortdauert, erklärt die Gesellschaft insoweit eine Abweichung von dieser Empfehlung.
Gemäß Ziffer G.1 Spiegelstrich 1, Hs. 2 des DCGK soll im Vorstandsvergütungssystem insbesondere festgelegt werden, welche Höhe die Gesamtvergütung nicht übersteigen darf (Maximalvergütung). Entsprechend dieser Empfehlung hatte der Aufsichtsrat der Gesellschaft Änderungen des Vergütungssystems für Vorstandsmitglieder beschlossen und dieses Vergütungssystem der Hauptversammlung am 16. Juni 2021 zur Billigung vorgelegt. Das Vergütungssystem sieht gemäß § 87a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG eine Maximalvergütung vor, welche den tatsächlich zufließenden Gesamtbetrag der für ein bestimmtes Geschäftsjahr gewährten Vergütung beschränkt. Für den Vorstandsvorsitzenden beläuft sich die Maximalvergütung auf € 12 Mio. und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder auf € 9 Mio. Die derzeit, bis zum 31. Dezember 2023, gültigen Vorstandsanstellungsverträge sind bereits vor der Einführung des § 87a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG und der Hauptversammlung am 16. Juni 2021, die über dieses Vorstandsvergütungssystem abgestimmt hat, abgeschlossen worden und enthalten keine Regelungen zu einer Maximalvergütung. Da diese Vorstandsanstellungsverträge Bestandsschutz haben und der DCGK keine Anpassung von laufenden Verträgen verlangt, erklärt die Gesellschaft insofern eine Abweichung in Bezug auf diese Empfehlung des DCGK.
Der Aufsichtsrat hat ein neues Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder beschlossen und dieses Vergütungssystem der Hauptversammlung am 14. Juni 2023 zur Billigung vorgelegt. Auch dieses neue Vergütungssystem sieht gemäß § 87a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG eine Maximalvergütung vor, welche den tatsächlich zufließenden Gesamtbetrag der für ein bestimmtes Geschäftsjahr gewährten Vergütung beschränkt. Für den Vorstandsvorsitzenden beläuft sich die

Maximalvergütung auf € 12 Mio. und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder auf € 9 Mio. Der Aufsichtsrat hat mit den Mitgliedern des Vorstands mit Wirkung zum 1. Januar 2024 neue Vorstandsanstellungsverträge abgeschlossen. Diese Vorstandsanstellungsverträge enthalten die vorgenannten Regelungen zur Maximalvergütung. Insofern wird die Gesellschaft der Empfehlung G.1 Spiegelstrich 1, Hs. 2 des DCGK im Geschäftsjahr 2024 entsprechen.
Berlin, im Dezember 2023
Delivery Hero SE
Für den Aufsichtsrat Der Vorstand
Dr. Martin Enderle Niklas Östberg Emmanuel Thomassin
Pieter-Jan Vandepitte
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