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DCI AG — Annual Report 2010
Dec 28, 2011
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Annual Report
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Publication
DCSI Aktiengesellschaft
Flein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
| Euro | Gesamtjahr/Stand Euro |
Euro | Vorjahr Euro |
|
|---|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | 19.815,00 | 33.909,00 | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 3.045,00 | 4.334,00 | ||
| II. Sachanlagen | 16.770,00 | 29.575,00 | ||
| B. Umlaufvermögen | 371.793,47 | 480.682,10 | ||
| I. Vorräte | 187.845,69 | 170.426,70 | ||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 175.606,29 | 260.182,03 | ||
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 8.341,49 | 50.073,37 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 7.733,35 | 7.947,51 | ||
| D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 92.078,41 | 0,00 | ||
| Summe Aktiva | 491.420,23 | 522.538,61 |
PASSIVA
| Euro | Gesamtjahr/Stand Euro |
Euro | Vorjahr Euro |
|
|---|---|---|---|---|
| A. Eigenkapital | 0,00 | 70.715,81 | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 50.000,00 | 50.000,00 | ||
| II. Gewinnrücklagen | 4.767,36 | 4.767,36 | ||
| III. Bilanzverlust(-)/-gewinn | 146.845,77- | 15.948,45 | ||
| Nicht gedeckter Fehlbetrag |
92.078,41 | 0,00 | ||
| B. Rückstellungen | 14.050,00 | 21.053,12 | ||
| C. Verbindlichkeiten | 477.370,23 | 430.769,68 | ||
| Summe Passiva | 491.420,23 | 522.538,61 |
ANHANG
Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des Aktiengesetzes beachtet.
Per 01.01.2010 wurde der Jahresabschluss auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Die Umstellungsregelungen sind in EGHGB (Artikel 66 und 67 des EGHGB) normiert und durch einschlägige Vorschriften des IDW (IDW RS HFA 28) zur Umstellung des BilMoG ergänzt.
Mit der Umstellung der Bilanz auf das BilMoG wurde die Bilanzidentität zwischen der Schlussbilanz zum 31.12.2009 und der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 ausnahmsweise nicht durchbrochen, weil keine Unterschiede zwischen den Schlussbilanzwerten aus dem Abschluss nach HGB a.F. zum 31.12.2009 und der BilMoG-Eröffnungsbilanz bestehen, die die Ausgangsbasis für den Jahresabschluss zum 31.12.2010 bildet.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.
Gemäß Artikel 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze zur Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB), zur Darstellungsstetigkeit ( § 265 Abs. 1 HGB) sowie Anhangangaben zu abweichenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB) bei der erstmaligen Aufstellung eines Jahresabschlusses nach BilMoG nicht zu beachten. Dementsprechend wurden die Vorjahresangaben nicht angepasst.
Die Wertansätze in der Schlussbilanz des Vorjahres nach HGB a.F. wurden unverändert in die vorläufige Eröffnungsbilanz des laufenden Jahres übernommen. Hiervon ausgehend wurde die Eröffnungsbilanz nach BilMoG entwickelt.
Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden, obwohl die Gesellschaft zum Bilanzstichtag bilanziell überschuldet ist. Aufgrund einer Fortführungsprognose des Unternehmens ist die Fortführung weiterhin beabsichtigt und m.E. auch sinnvoll.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
1. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden in einer EDV-gestützten Anlagenbuchhaltung mit dem Programm DATEV ordnungs-gemäß nachgewiesen. Der Wertverzehr bei den immateriellen Vermögensgegen-ständen wird ausschließlich nach der linearen Methode ermittelt.
2. Sachanlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
Sonderabschreibungen wurden im Berichtsjahr nicht angesetzt. Auf die gemäß BilMoG mögliche Zuschreibung der in den Vorjahren vorgenommenen Sonderabschreibungen wurde verzichtet.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Zugangsjahr in vollem Umfang abgeschrieben, soweit deren Anschaffungskosten kleiner gleich 150,00 € betrugen. Selbständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten zwischen 150,00 € und 1.000,00 € liegen, werden seit dem Wirtschaftsjahr 2008 in einem Sammelposten erfasst und über einen Zeitraum von 5 Jahren linear abgeschrieben.
3. Die Bewertung der unter den Vorräten ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgte zu gewogenen Durchschnittspreisen. Der Bestand wurde vom Betrieb mengen- und wertmäßig ermittelt und an mich weitergegeben. Eine Überprüfung der Inventurwerte habe ich nicht vorgenommen.
Erkennbaren Risiken im Bereich der Lagerbewertung wie Überbestände, technische Veralterung und Ungängigkeit oder sonstigen wertmindernden Faktoren wurden durch Wertberichtigungen Rechnung getragen.
In Arbeit befindliche bzw. noch nicht abgerechnete Dienstleistungs- und Bauaufträge für Hardware waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.
Die zum Bilanzstichtag vorhandenen fertigen und unfertigen Bezahlautomaten und Münzrollengeber wurden mit den Gestehungskosten, Fremd- wie Eigenkosten, aktiviert. Gewinnanteile sind darin nicht enthalten. Hierin sind auch die Geräte erfasst, die zu Test- und Vorführzwecken bei den Kunden eingesetzt sind.
4. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung der erkennbaren Ausfall- gefährdung zum Nennwert angesetzt. Das besondere Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in einer Debitoren-Saldenliste nachgehalten.
5. Bank- und Kassenbestände
Der Kassenbestand und die Bankguthaben sind durch den Kassenbericht sowie entsprechende Bankauszüge vom 30.12.2010 nachgewiesen und mit den Nominalwerten angesetzt. Fremdwährungsguthaben in Schweizer Franken sind mit ihren Anschaffungskosten bewertet, weil der amtliche Mittelkurs zum Bilanzstichtag unter diesem Wert liegt.
6. Das Eigenkapital ist vollständig aufgezehrt. Der Nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag mit dem Nennbetrag auf der Aktivseite ausgewiesen. Die gesetzliche Rücklage weist die gemäß § 150 Abs. 2 AktG zu bildende Gewinnrücklage aus.
7. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, wodurch zukünftige Preis- und Kostensteigerungen zwingend einzubeziehen sind. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Steuerrückstellungen waren für das laufende Geschäftsjahr aufgrund der Verlustsituation nicht zu bilden. Die für das Berichtsjahr geleisteten Steuer-Vorauszahlungen sind als Steuererstattungsansprüche aktiviert.
7. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Damit sind unter Wahrung des Stichtagsprinzips künftige Preis- und Kostensteigerungen zu berück-sichtigen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Unverzinsliche Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag nicht passiviert.
III. Vermerke und sonstige Angaben
1. Die Gesellschaft besitzt keine eigenen Aktien im Sinne von § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG.
2. Zum Bilanzstichtag 31.12.2010 betrug das Grundkapital der Gesellschaft unverändert 50.000,00 €.
Die Zahl der Aktien beträgt 50.000 Stück im Nennbetrag von je 1,00 €. Es handelt sich hierbei ausschließlich um vinkulierte Namensaktien.
3. Die Geschäftsführung oblag dem Vorstand Christian Dieterich.
4. Vorschüsse und Kredite wurden an diesen Personenkreis in der in der Bilanz aus-gewiesenen Höhe gewährt.
5. Der Bilanzverlust von 146.845,77 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Langfristige finanzielle Verpflichtungen größeren Umfangs, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen aus Mietverpflichtungen in Höhe vonr rd. 174 T€.
Aus sonstigen Miet-, Leasing- oder sonstigen Nutzungsverhältnissen bestehen keine langfristigen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung wären.
Flein, den 29. September 2011
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Der Vorstand
Christian Dieterich