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Datron AG — Audit Report / Information 2020
Jun 17, 2022
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Audit Report / Information
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Publication
| ### DATRON AG #### Mühltal ### Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 ### Bericht des Aufsichtsrates #### der DATRON AG, Mühltal 1. Das Jahr 2020 war aufgrund der Covid-19 Pandemie ein sehr herausforderndes Jahr. Durch die damit verbundenen Einschränkungen und weltwirtschaftlichen Unsicherheiten konnte die DATRON AG ihre Geschäftstätigkeit dennoch verhältnismäßig erfolgreich fortführen. Die Unternehmensentwicklung wird getragen durch eine anhaltende Innovationskraft, das Know-How der Mitarbeiter, ein hohes Maß an Kundenzufriedenheit sowie faire Partnerschaft zu Lieferanten. Bis zum Ende des Jahres 2020 nahm die DATRON AG aktiv an digitalen Live-Events teil und führte solche auch höchst professionell selbstständig in den eigenen Räumlichkeiten durch. Der zentrale Fokus des Bereiches Forschung und Entwicklung lag im Jahr 2020 auf zukunftsträchtigen Technologien und dem Strukturwandel (wie zum Beispiel den hard- und softwareseitigen Technologiesprung der Dosiermaschinen auf die Steuerung DATRON next) sowie dem Thema Automation. Mit dem ersten sogenannten DATRON ToolAssist setzt DATRON neue Maßstäbe mit einem innovativen Bedienkonzept. Das Geschäftsjahr 2020 war auch gekennzeichnet durch fortlaufende Internationalisierungsaktivitäten. So wurde beispielsweise Mitte des Jahres die DATRON Real Estate SAS in Frankreich zum Erwerb einer gewerblichen Immobilie gegründet. Diese Immobilie wird ab 2021 an die Tochtergesellschaft DATRON France SAS zwecks Ausbaus der potenziell positiven Geschäftsaktivitäten in Frankreich vermietet. Auch war der geplante Ausbau der Geschäftsaktivitäten in den USA und in Südostasien Gegenstand der Erörterungen in den Aufsichtsratssitzungen. Im Zusammenhang mit den Plänen der DATRON AG für eine mittelfristige Standort-Neugründung in Ober-Ramstadt wurden die erforderlichen Stadtverordnetenbeschlüsse gefasst. All diese Aktivitäten wären ohne die Qualität und den Einsatz des Vorstandes der Gesellschaft und ihrer Mitarbeiter nicht möglich gewesen. Der Aufsichtsrat dankt ihnen für die hervorragende Arbeit. Im abgelaufenen Geschäftsjahr befasste sich der Aufsichtsrat regelmäßig und intensiv mit der Lage und der Entwicklung der Gesellschaft. Er nahm alle ihm laut Gesetz und Satzung obliegenden Pflichten wahr, beriet den Vorstand und überwachte seine Arbeit sorgfältig. In den Aufsichtsratssitzungen sowie durch schriftliche und mündliche Berichte zwischen den Sitzungen informierte uns der Vorstand zeitnah und ausführlich über den Gang der Geschäfte, die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft, die Strategie sowie alle wesentlichen Aspekte der Unternehmensplanung inklusive der Finanz-, Investitions- und Personalplanung. Das Risikomanagement der Gesellschaft ist durch ein internes Kontrollsystem gewährleistet. 2. Der Aufsichtsrat bestand in dem gesamten Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 aus den Mitgliedern Dr. Thomas Milde (Vorsitzender), Manfred Krieg (Stellvertretender Vorsitzender), Prof. Dr.-Ing. Eberhard Abele und Achim Kopp. Der Aufsichtsrat trat zu ordentlichen Sitzungen am 03.03., 21.04., 14.07., 15.09. und 24.11.2020 überwiegend virtuell zusammen. 3. Bei seinen ordentlichen Sitzungen beschäftigte sich der Aufsichtsrat stets mit der aktuellen Geschäftsentwicklung der DATRON AG und insbesondere auch mit der Internationalisierungsstrategie sowie der technologischen Weiterentwicklung der Produktbereiche CNC-Fräsmaschinen und CNC/Dental Fräswerkzeuge sowie mit den mittelfristigen Plänen für eine Standort-Neugründung. Bei sämtlichen Sitzungen des Aufsichtsrates waren alle Aufsichtsratsmitglieder anwesend. Alle Beschlüsse des Aufsichtsrates wurden einstimmig gefasst. 4. In seiner Sitzung am 26.04.2021 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Gesellschaft sowie den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020, den jeweiligen Lagebericht und die jeweiligen Berichte des Abschlussprüfers, die beide einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk enthalten, geprüft, nachdem die Abschlüsse mündlich sowohl durch den Vorstand als auch durch den Abschlussprüfer nochmals erläutert wurden. Der Aufsichtsrat hat sich dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers angeschlossen und im Rahmen des abschließenden Ergebnisses seiner eigenen Prüfung festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Er hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss in dieser Sitzung einstimmig gebilligt und damit festgestellt. 5. Der Aufsichtsrat hat ferner den Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG, der vom Vorstand am 24.03.2021 erstellt wurde und vom Abschlussprüfer der Gesellschaft, Herrn WP StB Dipl.-Kaufmann Marcus Mumm, geprüft wurde, seinerseits überprüft. Der Aufsichtsrat hat zudem die Prüfberichte des Abschlussprüfers für die Gesellschaft und den Konzern geprüft. Der Abschlussprüfer hat in beiden Fällen die folgenden, uneingeschränkten Bestätigungsvermerke erteilt: "Wir haben den Konzernabschluss der DATRON AG, Mühltal, und ihrer Tochtergesellschaften (Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Konzernbilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der DATRON AG, Mühltal, für das Geschäftsjahr 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat." Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen die Schlusserklärungen des Vorstandes und stimmt dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. 6. Der Aufsichtsrat schließt sich hinsichtlich der Verwendung des Bilanzgewinns dem Vorschlag des Vorstands an, welcher wie folgt lautet: Der Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 1.543.304,36 € wird wie folgt verwendet: a) Ausschüttung an die Aktionäre: 198.897,45 € (0,05 € je dividendenberechtigter Stückaktie) b) Einstellung in die Gewinnrücklage: 1.300.000,00 € c) Vortrag auf neue Rechnung 44.406,91 €. Darmstadt, den 26.04.2021 gez. Dr. Thomas Milde, Aufsichtsratsvorsitzender |
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