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CPU Softwarehouse Audit Report / Information 2015

May 24, 2016

5377_rns_2016-05-24_94f30b2a-49eb-46c4-a9ba-cad2c5663994.html

Audit Report / Information

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CPU Softwarehouse AG

Augsburg

Jahresabschluss der CPU Softwarehouse AG 2015

Bilanz zum 31. Dezember 2015

Aktivseite

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31.12.2015 Vorjahr
EUR EUR
--- --- --- ---
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 13.511,55 12.718,45
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 16.494,32 14.341,58
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 5.060.974,73 5.060.974,73
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 31.295,38 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 600.701,77 426.154,57
2. sonstige Vermögensgegenstände 445.277,09 397.472,29
II. Wertpapiere
1. sonstige Wertpapiere 1,51 2,51
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 131.498,59 70.398,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.300,00
6.299.754,94 5.983.362,76

Passivseite

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31.12.2015 Vorjahr
EUR EUR
--- --- --- ---
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 4.093.953,00 4.093.953,00
II. Kapitalrücklage 2.099.595,64 2.099.595,64
III. Bilanzverlust -675.874,95 -931.857,26
B. Rückstellungen 5.517.673,69 5.261.691,38
1. Rückstellungen für Pensionen 506.663,00 462.964,00
2. sonstige Rückstellungen 234.810,00 159.420,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 37.500,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.389,20 22.502,41
3. sonstige Verbindlichkeiten, 28.219,05 39.284,97
davon aus Steuern 27.935,51 EUR (Vorjahr: 39.216,52 EUR)
6.299.754,94 5.983.362,76

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015

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2015 Vorjahr
EUR EUR
--- --- --- ---
1. sonstige betriebliche Erträge 861.797,20 503.307,25
davon aus der Währungsumrechnung 1.601,70 EUR (Vorjahr: 143,38 EUR)
2. Personalaufwand:
a) Löhne und Gehälter -527.792,39 -443.784,18
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, -42.961,34 -55.451,71
davon für Altersversorgung 1.440,30 EUR (Vorjahr: -15.007,18 EUR)
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -7.563,42 -10.337,14
4. sonstige betriebliche Aufwendungen -343.807,25 -396.666,29
davon aus der Währungsumrechnung -318,03 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR)
5. Erträge aus Gewinnabführung 425.120,60 308.520,85
davon aus verbundenen Unternehmen 425.120,60 EUR (Vorjahr: 308.520,85 EUR)
6. Aufwendungen aus Verlustübernahme -70.878,26 -108.751,87
davon aus verbundenen Unternehmen -70.878,26 EUR (Vorjahr: -108.751,87 EUR)
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, 30.342,45 38.378,79
davon aus verbundenen Unternehmen 30.109,15 EUR (Vorjahr: 37.418,20 EUR)
8. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens -1,00 -50.298,45
davon aus verbundenen Unternehmen 0,00 EUR (Vorjahr: -37.561,87 EUR)
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -68.288,56 -48.769,80
davon aus der Aufzinsung -65.904,00 EUR (Vorjahr: 44.922 EUR)
10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 255.968,03 -263.852,55
11. sonstige Steuern 14,28 -641,00
12. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 255.982,31 -264.493,55
13. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -931.857,26 -667.363,71
14. Bilanzverlust -675.874,95 -931.857,26

Anhang der CPU Softwarehouse AG, Augsburg, zum 31.12.2015

I. Allgemeine Angaben

Die CPU Softwarehouse AG, Augsburg, ist ein Unternehmen, dessen Aktien im Freiverkehr (m:access) der Börse München notieren.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 der CPU Softwarehouse AG (CPU AG) wird in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt.

Die CPU Softwarehouse AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Dementsprechend übt sie aus Vereinfachungsgründen bei der Abschlusserstellung die gesetzlichen Wahlrechte (größenabhängigen Erleichterung gem. § 274a HGB bzw. § 276 Satz 2 i. V. m. § 277 Abs. 4 Satz 3 HGB und § 288 Abs. 1 HGB) zur Angabe bzw. Nichtangabe bestimmter Vermerkpflichten aus. Auch von den Anhangangaben gem. § 285 HGB Nr. 11 sowie Nr. 10 hinsichtlich der Angaben für börsennotierte Gesellschaften wurde entsprechend der gesetzlichen Vorschriften der §§ 286 Abs. 3 Nr. 2 und 288 Abs. 1 HGB abgesehen. Die Bilanz entspricht dem in § 266 Abs. 2 und 3 HGB vorgesehenen Gliederungsschema.

Im Geschäftsjahr 2015 wurde zur besseren Übersichtlichkeit die Darstellung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung von TEUR auf EUR umgestellt. Aus Vereinfachungsgründen erfolgte eine Umstellung der Gewinn- und Verlustrechnung vom Umsatzkostenverfahren auf das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB, wobei sämtliche gesetzlich vorgeschriebene Vermerke ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen wurden. Sämtliche Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.

II. Währungsumrechnung

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstbuchung bewertet. Soweit sich aus den Kursen zum Bilanzstichtag noch nicht realisierte Gewinne oder Verluste ergeben, werden diese entsprechend den Bewertungsvorschriften des § 256a HGB realisiert.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bilanzierung und Bewertung erfolgen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften. Es gelten generell und unabhängig von den tatsächlich ausgewiesenen Bilanzpositionen die unten folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.

Aktiva

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wird grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Sofern der beizulegende Wert über dem jeweiligen Buchwert liegt, erfolgt eine Wertaufholung bis zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit den Nennwerten bzw. im Falle von Rückdeckungsversicherungen mit dem Aktivwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden alle erkennbaren Risiken durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt.

Soweit eine gesetzliche Aufrechnungslage gegeben ist, werden Forderungen mit Verbindlichkeiten saldiert und dementsprechend saldiert ausgewiesen.

Die Bewertung der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Marktwert. Sofern der Marktwert der Wertpapiere über dem jeweiligen Buchwert liegt, erfolgt eine Wertaufholung bis zur Höhe des jeweiligen Marktwerts, höchstens jedoch bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten.

Die liquiden Mittel sind mit den Nominalwerten ausgewiesen.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der Posten erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Aktive latente Steuern werden nicht bilanziert.

Passiva

Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

IV. Angaben zur Bilanz

Die immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten entgeltlich erworbene Softwareprogramme.

Für die Abschreibungen der Softwareprogramme wird eine Nutzungsdauer von einem bis vier Jahren zugrunde gelegt. Die Nutzungsdauer der gewerblichen Schutzrechte beträgt zehn Jahre und umfasst damit die durch die Eintragung gewährte Schutzdauer. Die Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear.

Bei dem Sachanlagevermögen handelt es sich im Wesentlichen um EDV-Hardware und Büroausstattung. Die Nutzungsdauer der Sachanlagegüter beträgt zwischen zwei und zehn Jahren. Die Abschreibung erfolgt linear.

Geringwertige Anlagegüter werden entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben, wenn der Wert des einzelnen Wirtschaftsgutes EUR 150,00 nicht übersteigt. Für die Anlagegüter, die einen Wert von EUR 150,00 im Einzelnen übersteigen, aber nicht EUR 1.000,00, wird entsprechend § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Sachanlagevermögen ausgewiesen und im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den vier folgenden Wirtschaftsjahren jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben. Scheidet ein Wirtschaftsgut des Sammelpostens aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.

Finanzanlagen

Die Ermittlung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie der Ausleihungen an verbundene Unternehmen erfolgt anhand eines Unternehmensbewertungsmodells auf Basis der Discounted Cash Flow-Methode, soweit erforderlich. Dabei werden, unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen sowie der Umsatzerwartungen, die erwarteten Cash Flows für einen Drei-Jahres-Zeitraum fortgeschrieben und anschließend mit einer Wachstumsrate von 1% geplant. Die Abzinsung der Cash Flows erfolgt mit einem Diskontierungssatz in Abhängigkeit von den jeweiligen erwarteten Markt-, Produkt- und Unternehmensentwicklungen von 11,32% (Schweiz) bzw. 10,36% (Deutschland) vor Steuern. Hieraus ergaben sich im Geschäftsjahr 2015 weder außerplanmäßige Abschreibungen noch Zuschreibungen auf Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen.

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Anteilsbesitz Anteilsbesitz
% %
--- --- ---
2015 2014
--- --- ---
CPU Bankensoftware GmbH, Augsburg 100% 100%
ISMC Information System Management &Consulting GmbH, Waldbronn 100% 100%
CPU Bankensoftware und Vermögensverwaltung AG, Spreitenbach 100% 100%
CPU Softwarehouse s.r.o. i.L., Prag 100% 100%

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben TEUR 424 (Vorjahr: TEUR 397) eine Laufzeit von über einem Jahr.

Von dem unter der Position Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks ausgewiesenen Betrag sind TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 20) als Sicherheit für eine Mietkaution verpfändet.

Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1) enthalten.

Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 4.093.953,00 (Vorjahr: EUR 4.093.953,00) und ist in 4.093.953 (Vorjahr: 4.093.953) nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit gleichen Rechten eingeteilt.

Die Aufteilung der Kapitalrücklage stellt sich wie folgt dar:

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Stand 31.12.2015
EUR
--- ---
gebundene Rücklagen nach § 272 (2) Nr. 1 HGB und § 237 (5) AktG 1.052.732,00
freie Rücklagen nach § 272 (2) Nr. 4 HGB 1.046.863,64
2.099.595,64

Bilanzverlust

Der Posten hat sich wie folgt entwickelt:

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EUR
Bilanzverlust zum 31. Dezember 2014 -931.857,26
Jahresüberschuss 2015 255.982,31
Bilanzverlust zum 31. Dezember 2015 -675.874,95

Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 31. August 2012 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. August 2017 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt um bis zu EUR 2.046.976,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

a) für Spitzenbeträge;

b) für einen Anteil am Genehmigten Kapital in Höhe von bis zu insgesamt EUR 409.395,00, sofern die neuen Aktien gegen Bareinlage zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, welcher den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz);

c) für einen Anteil am Genehmigten Kapital in Höhe von bis zu insgesamt EUR 2.046.976,00, sofern die neuen Aktien gegen Sacheinlage ausgegeben werden, um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben.

Über den Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.

Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 31. August 2012 ist ferner das Grundkapital bis zum 31. August 2017 um bis zu EUR 2.046.976,00 durch Ausgabe auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht. Das bedingte Kapital dient der Ausübung von Wandel- bzw. Optionsrechten. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber von Wandel- oder Optionsrechten aus den aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 31. August 2012 bis zum 31. August 2017 von der CPU Softwarehouse AG zu begebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandel- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen.

Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

Pensionsrückstellungen

Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgte in Übereinstimmung mit IDW RS HFA 30 nach einem Anwartschaftsbarwertverfahren.

Die versicherungsmathematischen Annahmen basieren auf den Richttafeln 2005 G nach Dr. Klaus Heubeck und folgenden Bewertungsparametern, wobei sich der Rechnungszins auf den Durchschnitt der letzten sieben Jahre bezieht:

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2015 2014
Rechnungszins: 3,90% 4,54%
Rententrend ab Pensionierungsalter: 1,50% p.a. 2,00% p.a

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 38 waren im Vorjahr mit einer Globalzession abgesichert.

V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

In den sonstigen betrieblichen Erträgen der CPU AG sind im Wesentlichen Erträge aus Konzernumlagen, aus der Erhöhung des Aktivwerts der Rückdeckungsversicherung sowie Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen enthalten.

VI. Sonstige Angaben

Angaben zu den Organen

Vorstand:

Roger Heinz, Augsburg

Vorstand

Aufsichtsrat:

Dr. Heiko Frank, Friedberg

Unternehmensberater

Aufsichtsratsvorsitzender

Oliver Gosemann, Forst (bis 31.01.2015)

Geschäftsführender Gesellschafter der GOSFAM Investments GmbH, Forst

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender (bis 31.01.2015)

Reinhard Ender

Unternehmensberater, Köln

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender (ab 22.04.2015)

Martin Nußpickel (ab 25.03.2015)

Dipl. Kaufmann, Vorstand SUBITO AG, Mörfelden-Walldorf

VII. Ergebnisverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung vorschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 255.982,31 zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von EUR 931.857,26 auf neue Rechnung vorzutragen.

Augsburg, den 21. März 2016

Roger Heinz

Vorstand