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CPU Softwarehouse — Annual Report 2018
Aug 13, 2019
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Annual Report
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CPU Softwarehouse AG
Augsburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Anhang zum 31.12.2018
der CPU Softwarehouse AG, Augsburg
I. Allgemeine Angaben
Die CPU Softwarehouse AG, Augsburg, ist ein Unternehmen, dessen Aktien im Freiverkehr (m:access) der Börse München notieren.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 der CPU Softwarehouse AG (CPU AG) wird in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt.
Die CPU Softwarehouse AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Dementsprechend übt sie aus Vereinfachungsgründen bei der Abschlusserstellung die gesetzlichen Wahlrechte (größenabhängigen Erleichterung gem. § 274a HGB bzw. § 276 Satz 1 und § 288 Abs. 1 HGB) zur Angabe bzw. Nichtangabe bestimmter Vermerkpflichten aus. Auch von den Anhangangaben gem. § 285 HGB Nr. 11 sowie Nr. 10 hinsichtlich der Angaben für börsennotierte Gesellschaften wurde entsprechend der gesetzlichen Vorschriften der §§ 286 Abs. 3 Nr. 2 und 288 Abs. 1 HGB abgesehen. Die Bilanz entspricht dem in § 266 Abs. 2 und 3 HGB vorgesehenen Gliederungsschema. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellt.
Die Gesellschaft ist beim Registergericht Augsburg unter der HRB Nr. 2005 eingetragen.
II. Währungsumrechnung
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstbuchung bewertet. Soweit sich aus den Kursen zum Bilanzstichtag noch nicht realisierte Gewinne oder Verluste ergeben, werden diese entsprechend den Bewertungsvorschriften des § 256a HGB realisiert.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bilanzierung und Bewertung erfolgen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften. Es gelten generell und unabhängig von den tatsächlich ausgewiesenen Bilanzpositionen die unten folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.
Aktiva
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Für die Abschreibungen der Softwareprogramme wird eine Nutzungsdauer von einem bis vier Jahren zugrunde gelegt. Die Nutzungsdauer der gewerblichen Schutzrechte beträgt zehn Jahre und umfasst damit die durch die Eintragung gewährte Schutzdauer. Die Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear.
Das Sachanlagevermögen wird grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet.
Die Nutzungsdauer der Sachanlagegüter beträgt zwischen zwei und zehn Jahren. Die Abschreibung erfolgt linear.
Geringwertige Anlagegüter werden entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben, wenn der Wert des einzelnen Wirtschaftsgutes EUR 250,00 (Vorjahr: EUR 150,00) nicht übersteigt. Für die Anlagegüter, die einen Wert von EUR 250,00 (Vorjahr: EUR 150,00) im Einzelnen übersteigen, aber nicht EUR 1.000,00, wird entsprechend § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Sachanlagevermögen ausgewiesen und im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den vier folgenden Wirtschaftsjahren jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben. Scheidet ein Wirtschaftsgut des Sammelpostens aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Sofern der beizulegende Wert über dem jeweiligen Buchwert liegt, erfolgt eine Wertaufholung bis zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit den Nennwerten bzw. im Falle von Rückdeckungsversicherungen mit dem Aktivwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden alle erkennbaren Risiken durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt.
Soweit eine gesetzliche Aufrechnungslage gegeben ist, werden Forderungen mit Verbindlichkeiten saldiert und dementsprechend saldiert ausgewiesen.
Die Bewertung der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Marktwert. Sofern der Marktwert der Wertpapiere über dem jeweiligen Buchwert liegt, erfolgt eine Wertaufholung bis zur Höhe des jeweiligen Marktwerts, höchstens jedoch bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten.
Die liquiden Mittel sind mit den Nominalwerten ausgewiesen.
Aktive latente Steuern werden nicht bilanziert.
Passiva
Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.
IV. Angaben zur Bilanz
Die immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten entgeltlich erworbene Softwareprogramme.
Bei dem Sachanlagevermögen handelt es sich im Wesentlichen um EDV-Hardware und Büroausstattung.
Finanzanlagen
Die Ermittlung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie der Ausleihungen an verbundene Unternehmen erfolgt anhand eines Unternehmensbewertungsmodells auf Basis der Discounted Cash Flow-Methode, soweit erforderlich. Dabei werden, unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen sowie der Umsatzerwartungen, die erwarteten Cash Flows für einen Drei-Jahres-Zeitraum fortgeschrieben und anschließend mit einer Wachstumsrate von einem Prozent bis zwei Prozent geplant. Die Abzinsung der Cash Flows erfolgt mit einem risikoadjustierten Diskontierungssatz in Abhängigkeit von den jeweiligen erwarteten Markt-, Produkt- und Unternehmensentwicklungen von 9,00 Prozent (Schweiz) bzw. 9,99 Prozent (Deutschland) vor Steuern. Hieraus ergaben sich im Geschäftsjahr 2018 Zuschreibungen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 320. Gegenläufig erfolgten im Jahr 2018 Abgänge aus Tilgungen und Kaufpreisanpassung.
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| Anteilsbesitz % |
|
|---|---|
| 2018 | |
| --- | --- |
| CPU GIS GmbH, Augsburg | 100% |
| CPU Consulting & Software GmbH, Augsburg | 100% |
| CPU Bankensoftware AG, Zürich | 100% |
| CPU Softwarehouse s.r.o. i.L., Prag | 100% |
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 524) eine Laufzeit von über einem Jahr.
Von dem unter der Position Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks ausgewiesenen Betrag sind TEUR 24 (Vorjahr: TEUR 24) als Sicherheit für eine Mietkaution verpfändet.
Eigenkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 4.093.953,00 (Vorjahr: EUR 4.093.953,00) und ist in 4.093.953 (Vorjahr: 4.093.953) nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit gleichen Rechten und einem rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 eingeteilt.
Die Aufteilung der Kapitalrücklage stellt sich wie folgt dar:
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| Stand 31.12.2018 EUR |
|
|---|---|
| gebundene Rücklagen | |
| nach § 272 (2) Nr. 1 HGB und § 237 (5) AktG | 1.052.732,00 |
| freie Rücklagen | |
| nach § 272 (2) Nr. 4 HGB | 1.046.863,64 |
| 2.099.595,64 |
Bilanzgewinn (Vorjahr: Bilanzverlust)
Der Posten hat sich wie folgt entwickelt:
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| EUR | |
|---|---|
| Bilanzverlust zum 31. Dezember 2017 | -167.187,11 |
| Jahresüberschuss 2018 | 536.554,38 |
| Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2018 | 369.367,27 |
Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 03. Juli 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 03. Juli 2022 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt um bis zu EUR 2.046.976,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
| a) | für Spitzenbeträge; |
| b) | für Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage gem. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der an der Münchner Wertpapierbörse gehandelten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen neuen Aktien einen rechnerischen Anteil von insgesamt zehn Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung - falls dieser Wert geringer ist. Auf diese Begrenzungen sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt der Ausübung in direkter oder entsprechender Anwendung dieser Vorschrift ausgegeben oder veräußert werden. |
| c) | für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien, insbesondere zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen und sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden Vermögensgegenstände (einschließlich Forderungen). |
Über den Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.
Pensionsrückstellungen
Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgte in Übereinstimmung mit IDW RS HFA 30 nach einem Anwartschaftsbarwertverfahren.
Die versicherungsmathematischen Annahmen basieren auf den Heubeck Richttafeln 2018 G und folgenden Bewertungsparametern. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB aus der Ausweitung des Zinsermittlungszeitraums von sieben auf zehn Jahre für Pensionsverpflichtungen beträgt zum 31. Dezember 2018 EUR 26.369.
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| 2017 | 2018 | |
|---|---|---|
| Rechnungszins: | 3,68% | 3,21% |
| 10-Jahres-Durchschnitt | ||
| Rechnungszins: | 2,80% | 2,32% |
| 7-Jahres-Duchschnitt | ||
| Rententrend ab Pensionierungsalter: | 1,50% p.a. | 1,50% p.a. |
Die Pensionsrückstellungen von TEUR 128 (Vorjahr: TEUR 545) sind vor allem aufgrund einer im Jahr 2018 geschlossenen Aufhebungsvereinbarung zurückgegangen. In diesem Zusammenhang steht auch die Auflösung der Rückdeckungsversicherung.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Von den sonstigen Verbindlichkeiten haben Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 400) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
In den sonstigen betrieblichen Erträgen der CPU AG sind im Wesentlichen Erträge aus Konzernumlagen, Erträge aus der Zuschreibung von Ausleihungen an verbundene Unternehmen Erträge aus Währungsumrechnungen, sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten.
VI. Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2018 beschäftigte die CPU Softwarehouse AG durchschnittlich 12 Angestellte (Vorjahr: 12).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der CPU Softwarehouse AG betragen für die Geschäftsjahre ab 2019:
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| 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 und später | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Miete | 116 | 116 | 116 | 116 | 0 | 464 |
| Leasing | 21 | 21 | 21 | 11 | 0 | 74 |
| Wartung | 3 | 3 | 0 | 0 | 0 | 6 |
| 140 | 140 | 137 | 127 | 0 | 544 |
Angaben zu den Organen
Vorstand:
Roger Heinz, Augsburg
Aufsichtsrat:
Dr. Heiko Frank, Friedberg
Unternehmer
Aufsichtsratsvorsitzender
Dr. Andreas Beyer, München (bis 02.07.2018)
Unternehmensberater
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender (bis 02.07.2018)
Bernd Günther, Hamburg (ab 02.07.2018)
Geschäftsführender Gesellschafter der IDUNAHALL Verwaltungsgesellschaft mbH
Vorstand der Hamburger Getreide-Lagerhaus AG
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender (ab 02.07.2018)
Tobias Hörmann, Günzburg (bis 14.08.2018)
SVP/Geschäftsführer
CANCOM ICT Group
Senior Vice President Mitglied im CANCOM Management Board
Reinhard Ender, Köln (ab 23.08.2018)
Unternehmensberater
VII. Ergebnisverwendung
Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung vorschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 536.554,38 zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von EUR 167.187,11 auf neue Rechnung vorzutragen.
Augsburg, den 12. April 2019
Roger Heinz, Vorstand
Bilanz zum 31. Dezember 2018
Aktivseite
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| 31.12.2018 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 23.113,22 | 27.425,64 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 33.346,00 | 37.095,97 |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 6.133.645,23 | 6.433.645,23 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 739.646,00 | 633.644,69 |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 323.134,60 | 162.020,52 |
| 2. sonstige Vermögensgegenstände | 1.637,75 | 523.902,29 |
| II. Wertpapiere | ||
| 1. sonstige Wertpapiere | 1,51 | 1,51 |
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 190.557,18 | 99.445,93 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 7.370,26 | 0,00 |
| 7.452.451,75 | 7.917.181,78 | |
| Passivseite | ||
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 4.093.953,00 | 4.093.953,00 |
| II. Kapitalrücklage | 2.099.595,64 | 2.099.595,64 |
| III. Bilanzverlust | 369.367,27 | -167.187,11 |
| 6.562.915,91 | 6.026.361,53 | |
| B. Rückstellungen | ||
| 1. Rückstellungen für Pensionen | 128.187,00 | 545.161,00 |
| 2. sonstige Rückstellungen | 244.798,22 | 218.050,00 |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 26.861,66 | 30.848,74 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 417.560,12 | 252.325,92 |
| 3. sonstige Verbindlichkeiten | 72.128,84 | 844.434,59 |
| davon aus Steuern 241.735,62 EUR (Vorjahr: 241.735,62 EUR) | ||
| 7.452.451,75 | 7.917.181,78 |