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CPU Softwarehouse Annual Report 2016

Jul 26, 2017

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Annual Report

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Publication

CPU Softwarehouse AG

Augsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz zum 31. Dezember 2016

Aktivseite

31.12.2016 Vorjahr
EUR EUR
--- --- ---
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 13.305,88 13.511,55
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 14.601,05 16.494,32
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.106.777,03 5.060.974,73
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 260.603,50 31.295,38
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 397.948,15 600.701,77
2. sonstige Vermögensgegenstände 459.341,02 445.277,09
II. Wertpapiere
1. sonstige Wertpapiere 1,51 1,51
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 131.649,20 131.498,59
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
7.384.227,34 6.299.754,94
Passivseite
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 4.093.953,00 4.093.953,00
II. Kapitalrücklage 2.099.595,64 2.099.595,64
III. Bilanzverlust -529.230,13 -675.874,95
5.664.318,51 5.517.673,69
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen 520.503,00 506.663,00
2. sonstige Rückstellungen 236.175,28 234.810,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 65.986,03 12.389,20
3. sonstige Verbindlichkeiten, 897.244,52 28.219,05
davon aus Steuern 95.468,21 EUR (Vorjahr: 27.935,51 EUR)
7.384.227,34 6.299.754,94

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

2016 Vorjahr
EUR EUR
--- --- ---
1. sonstige betriebliche Erträge 863.845,67 861.797,20
davon aus der Währungsumrechnung 100,29 EUR (Vorjahr: 1.601,70 EUR)
2. Personalaufwand:
a) Löhne und Gehälter -495.977,16 -527.792,39
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, -66.684,51 -42.961,34
davon für Altersversorgung 28.610,70 EUR (Vorjahr: 1.440,30 EUR)
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -8.639,70 -7.563,42
4. sonstige betriebliche Aufwendungen -319.762,26 -343.807,25
davon aus der Währungsumrechnung -153,42 EUR (Vorjahr: -318,03 EUR)
5. Erträge aus Gewinnabführung 156.941,40 425.120,60
davon aus verbundenen Unternehmen 156.941,40 EUR (Vorjahr: 425.120,60 EUR)
6. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 -70.878,26
davon aus verbundenen Unternehmen 0,00 EUR (Vorjahr: -70.878,26 EUR)
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, 29.364,38 30.342,45
davon aus verbundenen Unternehmen 29.361,25 EUR (Vorjahr: 30.109,15 EUR)
8. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 -1,00
davon aus verbundenen Unternehmen 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR)
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -11.802,00 -68.288,56
davon aus der Aufzinsung -11.802,00 EUR (Vorjahr: -65.904,00 EUR)
10. Ergebnis nach Steuern 147.285,82 255.968,03
11. sonstige Steuern -641,00 14,28
12. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 146.644,82 255.982,31
13. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -675.874,95 -931.857,26
14. Bilanzverlust -529.230,13 -675.874,95

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Die CPU Softwarehouse AG, Augsburg, ist ein Unternehmen, dessen Aktien im Freiverkehr (m:access) der Börse München notieren.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 der CPU Softwarehouse AG (CPU AG) wird in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt.

Die CPU Softwarehouse AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Dementsprechend übt sie aus Vereinfachungsgründen bei der Abschlusserstellung die gesetzlichen Wahlrechte (größenabhängigen Erleichterung gem. § 274a HGB bzw. § 276 Satz 1 und § 288 Abs. 1 HGB) zur Angabe bzw. Nichtangabe bestimmter Vermerkpflichten aus. Auch von den Anhangangaben gem. § 285 HGB Nr. 11 sowie Nr. 10 hinsichtlich der Angaben für börsennotierte Gesellschaften wurde entsprechend der gesetzlichen Vorschriften der §§ 286 Abs. 3 Nr. 2 und 288 Abs. 1 HGB abgesehen. Die Bilanz entspricht dem in § 266 Abs. 2 und 3 HGB vorgesehenen Gliederungsschema. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellt.

Die Gesellschaft ist beim Registergericht Augsburg unter der HRB Nr. 2005 eingetragen.

II. Währungsumrechnung

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstbuchung bewertet. Soweit sich aus den Kursen zum Bilanzstichtag noch nicht realisierte Gewinne oder Verluste ergeben, werden diese entsprechend den Bewertungsvorschriften des § 256a HGB realisiert.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bilanzierung und Bewertung erfolgen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften. Es gelten generell und unabhängig von den tatsächlich ausgewiesenen Bilanzpositionen die unten folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.

Aktiva

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Für die Abschreibungen der Softwareprogramme wird eine Nutzungsdauer von einem bis vier Jahren zugrunde gelegt. Die Nutzungsdauer der gewerblichen Schutzrechte beträgt zehn Jahre und umfasst damit die durch die Eintragung gewährte Schutzdauer. Die Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear.

Das Sachanlagevermögen wird grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet.

Die Nutzungsdauer der Sachanlagegüter beträgt zwischen zwei und zehn Jahren. Die Abschreibung erfolgt linear.

Geringwertige Anlagegüter werden entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben, wenn der Wert des einzelnen Wirtschaftsgutes EUR 150,00 nicht übersteigt. Für die Anlagegüter, die einen Wert von EUR 150,00 im Einzelnen übersteigen, aber nicht EUR 1.000,00, wird entsprechend § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Sachanlagevermögen ausgewiesen und im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den vier folgenden Wirtschaftsjahren jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben. Scheidet ein Wirtschaftsgut des Sammelpostens aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Sofern der beizulegende Wert über dem jeweiligen Buchwert liegt, erfolgt eine Wertaufholung bis zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit den Nennwerten bzw. im Falle von Rückdeckungsversicherungen mit dem Aktivwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden alle erkennbaren Risiken durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt.

Soweit eine gesetzliche Aufrechnungslage gegeben ist, werden Forderungen mit Verbindlichkeiten saldiert und dementsprechend saldiert ausgewiesen.

Die Bewertung der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Marktwert. Sofern der Marktwert der Wertpapiere über dem jeweiligen Buchwert liegt, erfolgt eine Wertaufholung bis zur Höhe des jeweiligen Marktwerts, höchstens jedoch bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten.

Die liquiden Mittel sind mit den Nominalwerten ausgewiesen.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der Posten erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Aktive latente Steuern werden nicht bilanziert.

Passiva

Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

IV. Angaben zur Bilanz

Die immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten entgeltlich erworbene Softwareprogramme.

Bei dem Sachanlagevermögen handelt es sich im Wesentlichen um EDV-Hardware und Büroausstattung.

Finanzanlagen

Die Ermittlung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie der Ausleihungen an verbundene Unternehmen erfolgt anhand eines Unternehmensbewertungsmodells auf Basis der Discounted Cash Flow-Methode, soweit erforderlich. Dabei werden, unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen sowie der Umsatzerwartungen, die erwarteten Cash Flows für einen Drei-Jahres-Zeitraum fortgeschrieben und anschließend mit einer Wachstumsrate von 1% geplant. Die Abzinsung der Cash Flows erfolgt mit einem risikoadjustierten Diskontierungssatz in Abhängigkeit von den jeweiligen erwarteten Markt-, Produkt- und Unternehmensentwicklungen von 11,32% (Schweiz) bzw. 9,88% (Deutschland) vor Steuern. Hieraus ergaben sich im Geschäftsjahr 2016 Zuschreibungen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 200.

Anteilsbesitz 2016
CPU GIS GmbH, Augsburg (vormals NSG GIS GmbH, Jettingen-Scheppach) 100%
CPU Consulting & Software GmbH, Augsburg 100%
CPU Bankensoftware AG, Zürich (vormals CPU Bankensoftware und Vermögensverwaltung AG, Spreitenbach) 100%
CPU Softwarehouse s.r.o. i.L., Prag 100%

Die Tochterunternehmen CPU Bankensoftware GmbH, Augsburg und ISMC Information System Management & Consulting GmbH, Waldbronn wurden mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2016 zur CPU Consulting & Software GmbH Augsburg verschmolzen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben TEUR 454 (Vorjahr: TEUR 424) eine Laufzeit von über einem Jahr.

Von dem unter der Position Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks ausgewiesenen Betrag sind TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 20) als Sicherheit für eine Mietkaution verpfändet.

Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 4.093.953,00 (Vorjahr: EUR 4.093.953,00) und ist in 4.093.953 (Vorjahr: 4.093.953) nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit gleichen Rechten und einem rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 eingeteilt.

Die Aufteilung der Kapitalrücklage stellt sich wie folgt dar:

Stand 31.12.2016
EUR
--- ---
gebundene Rücklagen
nach § 272 (2) Nr. 1 HGB und § 237 (5) AktG 1.052.732,00
freie Rücklagen
nach § 272 (2) Nr. 4 HGB 1.046.863,63
2.099.595,64

Bilanzverlust

Der Posten hat sich wie folgt entwickelt:

EUR
Bilanzverlust zum 31. Dezember 2015 -675.874,95
Jahresüberschuss 2016 146.644,82
Bilanzverlust zum 31. Dezember 2016 -529.230,13

Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 31. August 2012 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. August 2017 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt um bis zu EUR 2.046.976,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

a) für Spitzenbeträge;
b) für einen Anteil am Genehmigten Kapital in Höhe von bis zu insgesamt EUR 409.395,00, sofern die neuen Aktien gegen Bareinlage zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, welcher den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz);
c) für einen Anteil am Genehmigten Kapital in Höhe von bis zu insgesamt EUR 2.046.976,00, sofern die neuen Aktien gegen Sacheinlage ausgegeben werden, um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben.

Über den Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.

Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 31. August 2012 ist ferner das Grundkapital bis zum 31. August 2017 um bis zu EUR 2.046.976,00 durch Ausgabe auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht. Das bedingte Kapital dient der Ausübung von Wandel- bzw. Optionsrechten. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber von Wandel- oder Optionsrechten aus den aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 31. August 2012 bis zum 31. August 2017 von der CPU Softwarehouse AG zu begebenden Wandel-oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandel- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen.

Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

Pensionsrückstellungen

Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgte in Übereinstimmung mit IDW RS HFA 30 nach einem Anwartschaftsbarwertverfahren.

Die versicherungsmathematischen Annahmen basieren auf den Richttafeln 2005 G nach Dr. Klaus Heubeck und folgenden Bewertungsparametern. Dabei wurde die Methode zur Bewertung der Pensionsrückstellungen von einem siebenjährigen Durchschnittszins zu einem zehnjährigen Durchschnittszins jeweils mit einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren geändert. Der Unterschiedsbetrag aus der Änderung des Zinssatzes beträgt EUR 59.620.

2016 2015
Rechnungszins: 4,01% -
10-Jahres-Durchschnitt
Rechnungszins: 3,24% 3,90%
7-Jahres-Durchschnitt
Rententrend ab Pensionierungsalter: 1,50% p.a. 1,50% p.a.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Von den sonstigen Verbindlichkeiten haben Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 600 eine Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren. Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

In den sonstigen betrieblichen Erträgen der CPU AG sind im Wesentlichen Erträge aus der Erhöhung des Aktivwerts der Rückdeckungsversicherung, Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen sowie Erträge aus der Zuschreibung von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, enthalten.

VI. Sonstige Angaben

Angaben zu den Organen

Vorstand:

Roger Heinz, Augsburg

Aufsichtsrat:

Dr. Heiko Frank, Friedberg

Unternehmensberater

Aufsichtsratsvorsitzender

Reinhard Ender

Unternehmensberater, Köln

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

Martin Nußpickel (bis 15.02.2017)

Dipl. Kaufmann, Vorstand SUBITO AG, Mörfelden-Walldorf

Tobias Hörmann (ab 15.02.2017), Günzburg

SVP/Geschäftsführer

CANCOM NSG Group

Senior Vice President Mitglied im CANCOM Management Board

VII. Ergebnisverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung vorschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 146.644,82 zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von EUR 675.874,95 auf neue Rechnung vorzutragen.

Augsburg, den 17. März 2017

Roger Heinz, Vorstand

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016

CPU Softwarehouse AG, Augsburg

Grundlagen des Konzerns

Die CPU Softwarehouse AG mit Sitz in Augsburg (Konzernobergesellschaft) konzentriert sich als Holding auf die Führung, Verwaltung und strategische Ausrichtung ihrer Tochtergesellschaften und erbringt für diese interne Dienstleistungen. Die Gesellschaft tätigt keinerlei Produktentwicklung. Die operative Geschäftstätigkeit im Konzern wird von den Tochtergesellschaften erbracht.

Der CPU-Konzern (CPU) ist ein Softwarehaus für Kunden, vorrangig aus der Bankenbranche. CPU liefert Banken und Finanzdienstleistern anwenderspezifische Lösungen für die Abbildung deren interner Bearbeitungs- sowie Kundenprozesse - von der Entwicklung der Software über die Einrichtung bis zur laufenden Betreuung - und erbringt IT-Dienstleistungen im Bankenumfeld. Das zentrale Know-how von CPU liegt in der softwaretechnischen Umsetzung bei den Fachthemen Kredit, Anlageberatung und Bankcontrolling. Bei den IT-Dienstleistungen deckt CPU insbesondere den Bereich der Qualitätssicherung und des Projektmanagements ab. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der CPU Softwarehouse AG wird wesentlich von den Ergebnissen der Konzerngesellschaften bestimmt.

Der Konzern ist in Deutschland und in der Schweiz an insgesamt vier Standorten vertreten. CPU betreut in den Zielmärkten Deutschland, Österreich und der Schweiz überwiegend Kunden aus der Bank- und Finanzdienstleistungsbranche.

Die Rechnungslegung der CPU Softwarehouse AG erfolgt im Einzelabschluss nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB). Darüber hinaus erstellt die CPU Softwarehouse AG als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB einen freiwilligen Konzernabschluss sowie einen Konzernlagebericht, ohne jedoch die Größenkriterien des § 293 Abs. 1 HGB zu überschreiten.

Wirtschaftsbericht

Wachstum in Deutschland - US-Konjunktur kühlt spürbar ab

Das globale Bruttoinlandsprodukt ist im Jahr 2016 etwas schwächer als im Vorjahr gewachsen. Gemäß den Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) lag der Zuwachs bei 3,1 Prozent und damit leicht unter dem Vorjahreswert von 3,2 Prozent. In den USA kühlte die Wirtschaft hingegen spürbar ab. Das US-Bruttoinlandsprodukt verbesserte sich um 1,6 Prozent, nachdem der Zuwachs im Vorjahr noch 2,6 Prozent betragen hatte. Auch im Euro-Raum verlangsamte sich das Wirtschaftswachstum: Das Bruttoinlandsprodukt lag hier mit 1,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau von 2,0 Prozent.

Entgegen diesen Entwicklungen stieg die Wirtschaftsleistung in Deutschland 2016 erneut an. Laut dem Statistischen Bundesamt erhöhte sich das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt auf Jahressicht um 1,9 Prozent, nach 1,7 Prozent im Vorjahr. Die größten Wachstumstreiber der deutschen Wirtschaft waren sowohl staatliche als auch private Konsumausgaben. In den Staatsausgaben spiegelten sich dabei besonders die Kosten durch die hohe Zuwanderung von Schutzsuchenden wider. Zudem begünstigten Zuwächse bei den Bauinvestitionen und den Investitionen in Ausrüstungen die positive Entwicklung.

Neben dem Heimatmarkt Deutschland sind die Nachbarstaaten Österreich und die Schweiz wichtige Zielmärkte für Produkte und Dienstleistungen der CPU Softwarehouse AG und deren Tochtergesellschaften. Nach Angaben der Wirtschaftskammer Österreich erhöhte sich das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts in Österreich im Jahr 2016 um 1,5 Prozent, nach 1,0 Prozent im Vorjahr. Als Gründe für diese Entwicklung nannte die EU-Kommission in ihrem Länderbericht den Privatkonsum, der gemeinsam mit der Steuerreform das Einkommen der Haushalte erhöhte. In der Schweiz schätzte das Staatssekretariat für Wirtschaft für das Berichtsjahr ein Wachstum beim Bruttoinlandsprodukt von 1,5 Prozent. Damit erholte sich die Wirtschaft gegenüber dem Vorjahr wieder spürbar. Im Jahr 2015 betrug der Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts nur 0,9 Prozent, da sich die Aufwertung des Schweizer Franken negativ auf die Konjunktur auswirkte.

Informationstechnik mit stärksten Zuwachsraten

Der Markt für Informationstechnologie ist im Geschäftsjahr 2016 erneut gewachsen. Gemäß Angaben des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) erreichte der Umsatz mit Produkten und Dienstleistungen für die Informationstechnologie und Telekomunikation 150,1 Mrd. Euro. Das entspricht einem Plus von 1,3 Prozent. Im Vorjahr betrug der Zuwachs noch 3,6 Prozent auf 148,2 Mrd. Euro. Das wachstumsstärkste Segment war jedoch die für CPU relevante Informationstechnik, zu dem unter anderem die Bereiche IT-Services und Software gehören. Die IT-Services stiegen um 2,7 Prozent auf 38,1 Mrd. Euro, Softwareumsätze legten sogar um 6,2 Prozent auf 21,6 Mrd. Euro zu. Insgesamt erhöhten sich die Absätze in der Informationstechnik um 3,3 Prozent auf 83,7 Mrd. Euro. Im Vorjahr lag das Wachstum hier bei 4,1 Prozent und der Umsatz bei 81,1 Mrd. Euro.

Nullzins-Politik drückt auf Margen im Bankensektor

CPU bietet überwiegend Softwareprodukte und IT-Dienstleistungen für den Finanzmarkt an. Damit war das operative Geschäft im Berichtsjahr maßgeblich von der Entwicklung und der Investitionsbereitschaft im Finanzsektor abhängig. Europäische Banken bewegten sich dabei unverändert in einem Spannungsfeld zwischen niedrigen Zinsen und einem sich verschärfenden Wettbewerb um Kunden. Das Geschäft mit festverzinslichen Anlagen und die Margen im Provisionsgeschäft standen daher weiter unter Druck.

Zum Jahresende bestätigte die Europäische Zentralbank (EZB) nochmals ihre Niedrigzinspolitik: Der Leitzins, zu dem sich Banken bei der EZB Geld leihen können, wurde auf dem Rekordtief von null Prozent belassen. Für Geldeinlagen müssen die Institute sogar 0,4 Prozent Strafzinsen zahlen. Ein weiterer Belastungsfaktor für die Branche waren die Ertragsprobleme bei den beiden großen Geschäftsbanken Deutsche Bank und Commerzbank. Beide Institute kündigten bereits einen tiefgreifenden Stellenabbau an.

Durch den hohen Wettbewerbsdruck müssen die Kreditinstitute ihr Geschäft zukünftig noch effizienter gestalten, um ertragreich zu arbeiten. Branchenexperten sprechen zudem offen von vorhandenen Überkapazitäten im Kreditgewerbe. Eine Konsolidierungsphase mit Zusammenschlüssen unter großen Geschäftsbanken ist dabei eben so wenig auszuschließen, wie Fusionen unter kleineren Geldhäusern. Hinzu kommen noch die gestiegenen Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen der Regulierungsbehörden. Derzeit wird ein weiteres Maßnahmenpaket - Basel 3 - diskutiert.

Aus diesen Entwicklungen ergeben sich wiederum Geschäftschancen für CPU: Denn die Banken und Finanzdienstleister sind gezwungen, in leistungsfähige IT-Lösungen zu investieren. CPU ist ein wichtiger Partner von Banken in Deutschland, Österreich und der Schweiz und berät diese bei allen Aspekten des Projekt- und Qualitätsmanagements für unterschiedlichste Software-Anwendungen. CPU unterstützt mit innovativen Beratungsleistungen und ausgezeichneten Softwarelösungen für den Kreditbereich, die Wertpapierberatung und das Controlling seine Mandanten durch standardisierte Prozesse im täglichen Geschäft mit deren Kunden und bei den umfangreichen Dokumentationspflichten gegenüber den Regulierungsbehörden. Trotz dieser Aussichten bleibt es schwer zu prognostizieren, wann Banken und Finanzdienstleister ihre Investitionszurückhaltung aufgeben.

Geschäftsverlauf und Ertragslage 2016

Neue Aufträge und Übernahme der CANCOM-Tochter NSG GIS GmbH

In einem von Investitionszurückhaltung bei Banken und Finanzdienstleistern geprägten Umfeld hat CPU in den beiden Geschäftsfeldern Dienstleistungen und Software neue Kunden hinzugewonnen und Verträge mit bestehenden Kunden erfolgreich verlängert. Neben der ING-DiBa und der Börse Frankfurt wurden Aufträge zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie bei der Augsburger Aktienbank AG und der National-Bank AG akquiriert. Darüber hinaus gewann CPU bei der Graubündner Kantonalbank einen Auftrag zur Weiterentwicklung der Bankcontrolling-Lösung CPU VALUE MIRROR. Der bestehende Wartungsvertrag wurde langfristig verlängert.

Die Vermögensverwaltung der Tochter CPU Bankensoftware & Vermögensverwaltung AG in der Schweiz wurde zum Jahresende eingestellt. Durch erheblich verschärfte regulatorische Anforderungen des Verbands der Schweizer Vermögensverwalter und der Schweizer Bankenaufsicht wäre CPU ein erheblicher Mehraufwand entstanden, der den wirtschaftlichen Betrieb der Sparte in Frage gestellt hätte.

Zum Jahresende 2016 erwarb CPU alle Anteile an der NSG GIS GmbH, die bis dahin eine Tochter der CANCOM SE war. Durch diese Übernahme wird das Geschäftsfeld Dienstleistungen gezielt um die Arbeitnehmerüberlassung im IT-Bereich erweitert. CPU ist mit diesem strategischen Zukauf ab sofort in der Lage, die Anzahl der Dienstleistungsprojekte deutlich zu erhöhen. Die neue Tochtergesellschaft firmiert in der CPU Gruppe als CPU GIS GmbH.

Umsatz- und Ertragslage

Das Jahresergebnis als Steuerungsgröße der CPU Softwarehouse AG wird im Wesentlichen durch die Höhe der Umlageerträge und die Gewinnabführungen von Tochtergesellschaften - ebenfalls eine wichtige Steuerungsgröße - zur Abdeckung der Holdingkosten bestimmt. Die Erträge aus der Gewinnabführung abzüglich der Verlustübernahme in Höhe von 157 TEUR (Vj.: 354 TEUR) sowie die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 864 TEUR (Vj.: 862 TEUR), insbesondere Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen i. H. v. 112 TEUR (Vj.: 318 TEUR) und eine durch die positiven Ertragsaussichten vorgenommene Zuschreibung auf Finanzanlagen in Höhe von 200 TEUR (Vj.: 0 TEUR) trugen zum positiven Ergebnis bei. Während die Personalkosten um 8 TEUR sanken, reduzierten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 24 TEUR. Unter Berücksichtigung der Abschreibungen auf das Anlagevermögen, der Zinserträge und Zinsaufwendungen sowie der sonstigen Steuern sank der Jahresüberschuss um 109 TEUR von 256 TEUR auf 147 TEUR. Durch das positive Jahresergebnis lag insgesamt ein zufriedenstellendes Geschäftsjahr 2016 vor.

Vermögens-, Kapitalstruktur und Liquidität

Die Vermögens- und Kapitalstruktur der CPU Softwarehouse AG ergibt sich aus ihrer Funktion als Holding. Größte Bilanzposition bleibt der Anteilsbesitz mit 6.107 TEUR oder rd. 83 % der Bilanzsumme (Vj.: 5.061 TEUR oder rd. 80 %). Der Anstieg der Anteile von verbundenen Unternehmen gegenüber dem Vorjahr resultiert aus dem Erwerb der NSG GIS GmbH. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen belaufen sich auf 261 TEUR (Vj.: 31 TEUR). Die verbleibenden Forderungen im Umlaufvermögen gegen verbundene Unternehmen, betragen 398 TEUR (Vj.: 601 TEUR) und machen rd. 5 % der Bilanzsumme aus (Vj.: rd. 10 %).

Das Gezeichnete Kapital beträgt 4.094 TEUR (Vj.: 4.094 TEUR). Insgesamt belief sich das bilanzielle Eigenkapital der CPU Softwarehouse AG zum Geschäftsjahresende auf 5.664 TEUR (Vj.: 5.518 TEUR). Das sind rd. 77 % der Bilanzsumme (Vj.: rd. 88 %).

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen 897 TEUR (Vj.: 28 TEUR). Hiervon betreffen 800 TEUR (Vj.: 0 TEUR) ausstehende Kaufpreisverbindlichkeiten für die CPU GIS GmbH, Augsburg (vormals NSG GIS GmbH, Jettingen-Scheppach).

Die CPU Softwarehouse AG finanziert sich im Wesentlichen über die internen Umlagen, die den Tochtergesellschaften belastet werden und aus abgeführten Gewinnen. Der Cash-Flow (Jahresergebnis zzgl. Abschreibungen, abzgl. Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen, abzgl. Erträge aus Zuschreibung auf Unternehmensbeteiligungen) betrug im Geschäftsjahr -156 TEUR (Vj.: -54 TEUR).

Die Aufgaben und Ziele des Finanzmanagements bestehen in erster Linie in der Sicherstellung der Liquidität für alle Tochtergesellschaften bei gleichzeitig möglichst optimaler Ressourcenallokation. Das Finanzmanagement des CPU-Konzerns wird überwiegend zentral durch die CPU Softwarehouse AG für die einzelnen Tochtergesellschaften wahrgenommen. Im Berichtsjahr wurde hierdurch die Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen bei der CPU Softwarehouse AG sowie den Tochtergesellschaften koordiniert und sichergestellt.

Personalbericht

Zum 31.12.2016 waren bei der CPU Softwarehouse AG fünf Mitarbeiter (Vj.: sechs) in Verwaltung, Rechnungswesen und Systemadministration beschäftigt. In dieser Summe sind Teilzeitkräfte enthalten.

Aktienkapital

Das Grundkapital der CPU Softwarehouse AG beträgt 4.093.953,00 Euro und ist in 4.093.953 nennwertlose Stückaktien (Vj.: 4.093.953 Stückaktien) eingeteilt. Jede Satzungsänderung bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptversammlung erfordert eine Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beträgt.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind nicht bekannt. Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Die Rechte und Pflichten aus den Aktien entsprechen den gesetzlichen Regelungen.

Es sind keine Arbeitnehmer der CPU Softwarehouse AG und deren Konzerngesellschaften derart am Kapital beteiligt, dass eine unmittelbare Ausübung der Kontrollrechte durch die Arbeitnehmer stattfände. Da es sich bei den begebenen Anteilscheinen um Inhaberaktien handelt, liegen der Gesellschaft aber keine verlässlichen Angaben über Aktionäre und damit einen eventuell privaten Anteilsbesitz von Arbeitnehmern vor.

Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 31. August 2012 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. August 2017 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt um bis zu 2.046.976,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Über den Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.

Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 31. August 2012 ist ferner das Grundkapital bis zum 31. August 2017 um bis zu 2.046.976,00 Euro durch Ausgabe auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Das bedingte Kapital dient der Ausübung von Wandel- bzw. Optionsrechten. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber von Wandel- oder Optionsrechten aus den aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 31. August 2012 bis zum 31. August 2017 von der CPU Softwarehouse AG zu begebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandel- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

Darüber hinaus entsprechen die Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf eigener Aktien den gesetzlichen Regelungen. Eine Ermächtigung zum Rückkauf liegt nicht vor. Vereinbarungen der Gesellschaft im Fall eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes wurden nicht getroffen.

Chancen- und Risikobericht

Aktives Risikomanagement erfordert die frühzeitige, systematische Identifikation unternehmerischer Chancen und Risiken, um auf die geänderten Rahmenbedingungen adäquat und rechtzeitig reagieren zu können. Die CPU Softwarehouse AG setzt deshalb seit Jahren ein für die Unternehmensgröße geeignetes Risikomanagementsystem ein, welches für den gesamten Konzern angewendet wird. Dementsprechend steuert und koordiniert die CPU Softwarehouse AG im Rahmen des Risikomanagements das konzernweite interne Berichtswesen.

Die CPU Softwarehouse AG ist von der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochtergesellschaften abhängig. Deshalb stellen die im Folgenden beschriebenen Chancen und Risiken der Tochtergesellschaften bzw. die Chancen und Risiken der jeweiligen Geschäftsfelder gegebenenfalls mittelbar auch wesentliche Chancen und Risiken der Muttergesellschaft bzw. des Konzerns dar.

Aus diesem Grund kommt der Konzernsteuerung eine besondere Bedeutung zu. Verschlechterungen in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bei Tochtergesellschaften können sich bei der CPU Softwarehouse AG in der Beteiligungsbewertung, der Bewertung der Konzernforderungen und unmittelbar in der Liquiditätssituation niederschlagen. Seit Jahren verwendet die CPU Softwarehouse AG für den Konzern Steuerungsinstrumente und Kennzahlen in den Bereichen Umsatz- und Ergebnisentwicklung, Angebots- und Projektsteuerung sowie bei Liquidität und Personal.

Risikomanagement

Das Risikomanagementsystem der CPU definiert und umfasst die Steuerung und Kontrolle aller für den Bestand und die Unternehmensentwicklung wichtigen Unternehmensbereiche und Prozesse. Zum Risikomanagement gehören insbesondere die strategische Unternehmensplanung, das interne Berichtswesen sowie die Risikoinventur mit dem internen Kontrollsystem und einem kennzahlengestützten Früherkennungssystem.

Die Verantwortung und Umsetzung für das Risikomanagement liegt grundsätzlich beim Vorstand. Der Aufsichtsrat berät ebenfalls über das Risikomanagement und ist vor dem Hintergrund des § 107 Abs. 3 AktG in der Fassung des BilMoG explizit mit der Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, der internen Kontrollsysteme, des Rechnungslegungsprozesses und der Abschlussprüfung, insbesondere deren Unabhängigkeit, befasst.

Die strategische Unternehmensplanung gibt die grundsätzliche strategische Ausrichtung mit den für jedes Segment bzw. Geschäftsfeld beschriebenen Positionierungen und Maßnahmen vor. Dies soll langfristig gewährleisten, dass Wettbewerbsvorteile erkannt und genutzt werden können und eine effiziente Allokation von Ressourcen erfolgt. Im Rahmen der strategischen Unternehmensplanung werden für alle Geschäftsfelder die Positionierungen und Segmentstrategien entwickelt, aus denen sich Maßnahmen und Handlungsanweisungen für die kommenden Jahre ableiten. Eine grundsätzliche Überarbeitung der strategischen Unternehmensplanung erfolgt ca. alle drei Jahre. Auf Geschäftsfeldebene werden jedoch jährlich bei Strategietreffen mit den Führungskräften des Konzerns die grundlegenden Parameter und Annahmen überprüft. Diese Strategietreffen stellen auch die Basis für die Etatplanung des künftigen Geschäftsjahres der CPU Gruppe dar.

Für die Analyse der Umsatz- und Ergebnisentwicklung erfolgt konzernweit ein einheitliches Reporting auf Basis monatlicher Meldungen und Quartalsabschlüsse sowie von Umsatz- und Ertragsprognosen bzw. Hochrechnungen für das laufende Geschäftsjahr. Im Rahmen der Projektsteuerung besteht ebenso ein einheitliches monatliches Reporting und Beurteilungssystem, um die Effizienz bzw. die Chancen und Risiken aus den Projekten einschätzen zu können.

Das interne Berichtswesen steuert und kontrolliert kurzfristig alle relevanten Vorgänge des laufenden Geschäftsjahres. Dies erfolgt auf Geschäftsfeldebene bzw. auf Ebene der Tochtergesellschaften durch das Monatsreporting, welches im Wesentlichen die Erlös- und Kostenstrukturen wiedergibt. Die Zusammenfassung des Monatsreportings erfolgt auf Konzernebene quartalsweise, bei Bedarf jedoch auch ad-hoc.

Die Risikoinventur deckt systematisch ein ausreichend großes Spektrum an Risikofeldern der CPU-Gruppe ab. Sie ermittelt und bewertet alle für die Konzernunternehmen kritischen Bereiche. Die regelmäßige Überwachung der Risiken erstreckt sich sowohl auf kurzfristige Risiken als auch auf lang- und mittelfristige Risikobereiche. Das System berücksichtigt sowohl die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und unternehmensspezifische Besonderheiten als auch die relevanten gesetzlichen Vorschriften und überprüft, welche gesetzlichen Vorschriften und internen Richtlinien eingehalten und überwacht werden müssen (Compliance).

Aus der Bewertung der Risiken werden Maßnahmen abgeleitet, die das Risiko reduzieren sollen. Im Rahmen von regelmäßigen Reviews wird der Status der aufgrund der Risikoinventur eingeleiteten Maßnahmen vom Vorstand überwacht. Wenn erforderlich, werden weitere Maßnahmen zur Risikovermeidung festgelegt und nachgehalten.

Das interne Kontrollsystem unterstützt die Steuerung und Kontrolle der Unternehmen durch die konzernweit einheitliche organisatorische Implementierung von Prozessen und Strukturen. Dazu gehört u. a. die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Regeln.

Der Aufsichtsrat lässt sich vom Abschlussprüfer in der Bilanzsitzung über die im Rahmen der Abschlussprüfung festgestellten Kontrollschwächen, soweit vorhanden, berichten. Der Aufsichtsrat wird regelmäßig und umfassend durch den Vorstand informiert, plausibilisiert die getroffenen Annahmen und überprüft auf diesen Grundlagen die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen. Die turnusmäßige Berichterstattung erfolgt in Abhängigkeit der Themen zu jeder Aufsichtsratssitzung bzw. monatlich und quartalsweise.

Besondere Geschäftsrisiken und Chancen

Die Investitionsbereitschaft der Bankenbranche bestimmt, wie in den Vorjahren, als kritischer und nicht beeinflussbarer Erfolgsfaktor, die Umsatzentwicklung der CPU. Insbesondere vor dem Hintergrund der mittlerweile nun lang anhaltenden Niedrigzinsphase besteht bei fast allen Banken ein erheblicher Kostendruck, da die Margen aus den Bankgeschäften sinken und damit weniger zur Abdeckung der Fixkosten beitragen. Des Weiteren erhöhen sich seit Jahren die Regulationsdichte und die Anzahl der zu beachtenden Vorschriften. Dies führt tendenziell zu einer geringeren Investitionsneigung, die sich im Altgeschäft der CPU in der Auftragslage niederschlagen könnte. Der Zukauf der CPU GIS, deren Geschäftsfelder heute zu einem Großteil außerhalb der Bankenbranche liegen, minimieren dieses Risiko für den CPU Gesamtkonzern jedoch erheblich.

Ferner verbleibt als Risiko, dass sich Besonderheiten des Zielmarktes in der Finanzbranche, wie beispielsweise ein noch stärkerer Konzentrationsprozess bei den Banken oder die Verlagerung von IT-Infrastruktur auf Rechenzentren, negativ auswirken können. Es bestünde die Gefahr, Software-Bestandskunden zu verlieren und Neukunden nur vereinzelt zu gewinnen. CPU versucht, dieser Entwicklung durch Kooperationen und Vertriebs- und Implementierungspartnerschaften entgegen zu wirken. Damit besteht die Chance, neue, für CPU bisher nicht erreichbare Marktpotenziale, zu erschließen. Der Zukauf der CPU GIS reduziert zudem die Abhängigkeit von der Banken- und Finanzdienstleistungsbranche deutlich.

Durch die Akquisition neuer Dienstleistungskunden und durch die Übernahme der CPU GIS hat sich die Projekt- und Kundenbasis insgesamt deutlich erhöht. Fallen jedoch einzelne Aufträge weg oder verzögern sich fest in Aussicht gestellte Aufträge, können Umsatz- und Ergebnisprognosen möglicherweise nicht eingehalten werden, da die notwendigen Kostenanpassungen nur verspätet wirken. Bei dauerhaft negativen Jahresergebnissen der Tochtergesellschaften müssten Beteiligungen und Forderungen an Tochtergesellschaften wertberichtigt werden.

Zudem bestünde die Gefahr, dass bei vollständigem Verlust von größeren Bestandskunden notwendige Kapazitätsanpassungen nur mit einer Zeitverzögerung durchgeführt werden könnten, um die aus dem Umsatzrückgang resultierenden Einnahmenverluste abzufangen. CPU ist durch den Zukauf von CPU GIS nun auch abseits des banknahen Marktes gut positioniert. Das Risiko unausgelasteter Kapazitäten ist somit gesunken. Darüber hinaus wollen wir das Geschäftsvolumen bei den bestehenden CPU GIS Kunden ausbauen.

In vielen Projekten haben die Kunden im Testmanagement bzw. in der Durchführung der Tests Kapazitätsengpässe. Zudem ist das Unternehmen von anderen Projektbeteiligten und Zuliefersystemen abhängig. Dies kann insbesondere die für die kaufmännische Abrechnung von Projekten entscheidende Abnahme verzögern. CPU versucht, durch Unterstützung der Kunden im Abnahmeprozess und durch strukturiertes Vorgehen solche Verzögerungen zu vermeiden. Dennoch verbleibt ein nur bedingt steuerbares Restrisiko, dass sich kundenseitig die Abnahmen und Zulieferleistungen verzögern, sich nicht verrechenbare Zusatzaufwendungen ergeben und sich somit die geplanten Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsbeiträge bei der CPU Softwarehouse AG und im Konzern verschieben können.

Um die Konkurrenzfähigkeit und den Anschluss an den technologischen Fortschritt zu halten, werden wir bei den operativen Gesellschaften Investitionen in Produkte, Vertrieb und Mitarbeiter vornehmen. Dazu sind regelmäßige Erträge zu erwirtschaften. CPU hat deshalb entschieden, neue Software-Produkte ausschließlich unter wirtschaftlicher Einbeziehung des Kunden zu entwickeln. Diese Vorgehensweise wird von unseren Bestandskunden bereits erfolgreich angenommen und soll auch bei Neukunden angewendet werden.

Um sicherzustellen, dass sich das Wissen über Kunden, Produkte und Unternehmensabläufe nicht nur auf einzelne Mitarbeiter konzentriert, investiert CPU in notwendige Schulungsmaßnahmen. Diese helfen uns, um unsere Mitarbeiter technisch auf aktuellem Stand zu halten und um besondere Kompetenz am Markt darzustellen. Außerdem stellen wir uns wieder dem Wettbewerb um hochqualifizierte Talente und bestens ausgebildete Mitarbeiter. Durch den Zukauf der CPU GIS haben wir eine Größe erreicht, die es uns ermöglicht, regelmäßig attraktive Ausbildungsplätze anzubieten. Durch engagierte Personalentwicklung und leistungsbezogene Vergütungssysteme wollen wir die Mitarbeiterbindung erhöhen. Damit verringert CPU das Risiko deutlich, dass Know-how-Träger verloren gehen.

Insgesamt hat sich die Risikolage im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Neben einer größeren Projekt- und Kundenbasis wird durch die neue Struktur der CPU auch die Abhängigkeit von der Banken- und Finanzdienstleistungsbranche deutlich sinken.

Prognosebericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Konjunkturaussichten

Nachdem sich die Weltwirtschaft im Berichtsjahr leicht abgeschwächt hat, prognostiziert der IWF für 2017 wieder steigende Wachstumsraten. Demnach soll sich das globale Bruttoinlandsprodukt um 3,4 Prozent verbessern. Auch für die USA wird mit einer konjunkturellen Belebung gerechnet. Die Wachstumsrate soll 2,3 Prozent betragen. Der IWF begründet seine Schätzung unter anderem mit möglichen kurzfristigen Konjunkturanreizen der neuen US-Regierung und einer Normalisierung der Geldpolitik. Für den Euro-Raum liegen die Prognosen mit einem Wachstum von 1,6 Prozent allerdings etwas unter dem Vorjahr.

Die regionalen Zielmärkte für CPU sind Deutschland, Österreich und die Schweiz. Die Bundesregierung erwartet für 2017, dass das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland mit 1,4 Prozent etwas schwächer als im Vorjahr wächst. Der Rückgang wird zum großen Teil auf die geringere Anzahl von Arbeitstagen im Jahr 2017 zurückgeführt und nicht als Ausdruck einer sich eintrübenden Konjunktur gesehen. Die gute Lage der öffentlichen Haushalte soll außerdem steigende Ausgaben des Staates für Konsum und Investitionen ermöglichen. In Österreich soll die kräftige Inlandsnachfrage der privaten Haushalte weiter anhalten und das Bruttoinlandsprodukt um 1,6 Prozent steigen, schätzt die Wirtschaftskammer Österreich. Das Staatssekretariat für Wirtschaft in der Schweiz prognostiziert für die Schweizer Wirtschaft im Jahr 2017 steigende Wachstumsraten.

Gestützt von der Inlandsnachfrage und dem Außenhandel soll das Bruttoinlandsprodukt um 1,8 Prozent zulegen.

Für die Finanz- und Bankenbranche im Euro-Raum ist auch für das Jahr 2017 keine Entlastung bei den Zinsmargen zu erwarten. Während in den USA die Leitzinsen zuletzt leicht angehoben wurden, bleiben die Zinsen in Europa weiter auf Rekordtief. Im Januar bestätigten die europäischen Währungshüter, dass Banken Zentralbankgeld weiter zu null Prozent ausleihen können, während für Einlagen bei der Europäische Zentralbank 0,4 Prozent Strafzinsen zu zahlen sind. Wenngleich immer mehr Banken und auch Sparkassen dazu übergehen, Gebühren im Giro- und Zahlungsverkehr einzuführen oder zu erhöhen, bleiben Provisions- und Zinserträge unter Druck.

Die Branchenexperten des BITKOM erwarten im Jahr 2017 eine anhaltend positive Entwicklung für den ITK-Markt. Insgesamt soll das Volumen um 1,4 Prozent auf 152,2 Mrd. Euro zulegen. Der Umsatz mit Informationstechnik, dazu zählen die Bereiche Software, IT-Dienstleistungen und IT-Hardware, wird gemäß der Prognosen voraussichtlich um 2,7 Prozent auf 86,0 Mrd. Euro wachsen - und sich damit deutlich besser als die Gesamtbranche entwickeln. Innerhalb des Teilsegments Informationstechnik sollen wiederum die Software-Umsätze mit einem Zuwachs um 6,3 Prozent auf 23,0 Mrd. Euro am stärksten zulegen. Bei den IT-Dienstleistungen wird ebenfalls ein überdurchschnittliches Wachstum prognostiziert. Der Zuwachs soll hier 2,3 Prozent auf 39,0 Mrd. Euro betragen.

Ausblick: CPU will bei Umsatz und Ertrag zulegen

Durch die Übernahme der CPU GIS GmbH wurde vorrangig der Bereich der Dienstleistungen substanziell verstärkt. CPU verfügt jetzt über eine Größe, die sich vorteilhaft auf die zukünftige Akquise von Aufträgen für das Dienstleistungs- und das Softwaregeschäft auswirken wird. Wir bieten außerdem eine im Markt selten zu findende Kombination aus IT- und Bank-Fachwissen. Wenn leistungsfähige IT-Berater und Projektdienstleister benötigt werden, ist CPU eine erstklassige Adresse mit einem hoch qualifizierten Expertenpool.

Im Geschäftsjahr 2017 wollen wir unsere neue Tochtergesellschaft strukturell in den CPU-Konzern integrieren. Dafür werden administrative Maßnahmen und Investitionen erforderlich sein. Neben Service-Dienstleistungen für die neue CPU-Tochter investieren wir außerdem in neue Hardware und in Softwarelösungen. Dies wird sich 2017 noch stark im Ergebnis auswirken. In den Folgejahren werden dann aber deutlich niedrigere Investitionen erforderlich sein. Gleichwohl erwarten wir bereits im Geschäftsjahr 2017 positive Ergebniseffekte bei Dienstleistungen und Software. Demnach soll die Gewinnabführung und somit auch das Jahresergebnis der CPU Softwarehouse AG im Vergleich zum Vorjahr leicht gesteigert werden.

Augsburg, den 17. März 2017

Roger Heinz, Vorstand

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Aktionärinnen und Aktionäre,

die CPU Softwarehouse AG hat im Geschäftsjahr 2016 trotz eines Umsatzrückgangs die Ertragsziele erneut erreicht. Zusammen mit einem effektiven Kostenmanagement wurden die Maßnahmen zur Verbesserung der bestehenden Organisationsstruktur planmäßig umgesetzt. Durch die Verschmelzung der beiden CPU-Töchter CPU Bankensoftware GmbH und ISMC GmbH zur CPU Consulting & Software GmbH gelang es, Strukturen und Prozesse im Konzern weiter zu vereinfachen und zu verschlanken. Darüber hinaus stellten wir die Vermögensverwaltung unserer Tochter CPU Bankensoftware & Vermögensverwaltung AG in der Schweiz zum Jahresende ein. Durch die erheblich verschärften regulatorischen Anforderungen des Verbands der Schweizer Vermögensverwalter und der Schweizer Bankenaufsicht wäre uns ein erheblicher Mehraufwand entstanden, der einen wirtschaftlichen Betrieb dieser Sparte nicht mehr möglich gemacht hätte.

Um das Potenzial im Geschäftsfeld „Dienstleistungen" noch stärker zu nutzen, haben wir zum Jahresende die NSG GIS GmbH, eine Tochtergesellschaft der börsennotierten CANCOM SE, vollständig erworben. Dies ist die erste Akquisition der CPU Softwarehouse AG seit vielen Jahren und führt zu einer Verdoppelung des bestehenden Umsatzes und erweitert das Team der CPU Softwarehouse AG um mehr als 150 Mitarbeiter. Der Zukauf passt optimal in das Leistungsportfolio von CPU: NSG GIS erbringt Personaldienstleistungen in der Informations- und Telekommunikationstechnik sowie im Finanzdienstleistungssektor.

Unser Geschäftsfeld „Software" bleibt unverändert eine eigenständige Einheit, die von der Transaktion ebenfalls profitieren wird. Nachdem wir hier schon im Jahr 2016 interessante Aufträge gewinnen konnten, werden wir im neuen Geschäftsjahr eine neue CPU INA Software-Lösung im Markt platzieren.

Personelle Veränderung im Aufsichtsrat

Zum Ende des Berichtsjahres 2016 kam es im Aufsichtsrat zu einer personellen Veränderung. Herr Martin Nußpickel legte nach zweijähriger, erfolgreicher Arbeit sein Mandat mit Wirkung zum 31. Dezember 2016 als Aufsichtsratsmitglied bei CPU nieder. Das Unternehmen und seine Organe danken ihm herzlich für seine immerwährende Unterstützung. Als Nachfolger wurde Herr Tobias Hörmann mit Wirkung zum 15. Februar 2017 durch das Handelsgericht Augsburg bestellt. Herr Hörmann, der als Mitglied des Managements von CANCOM über langjährige Erfahrungen und Kontakte in der ITK-Branche verfügt, wird sich im Juli auf der kommenden Hauptversammlung der CPU Softwarehouse AG den Aktionären zur Wahl stellen. Zudem wurde in der Geschäftsführung eine wichtige Weichenstellung vorgenommen: Um die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Alleinvorstand Roger Heinz langfristig fortzusetzen, verlängerten wir noch im Dezember 2016 den Vorstandsvertrag mit Herrn Heinz vorzeitig bis zum Jahr 2021.

Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands und Zusammenarbeit mit dem Vorstand

Der Aufsichtsrat hat alle ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen und den Vorstand unterstützend und beratend begleitet. Im Geschäftsjahr 2016 traf sich der Aufsichtsrat zu insgesamt fünf Sitzungen, wovon vier als Präsenzsitzungen abgehalten wurden. Die Präsenzsitzungen fanden am 3. Februar, 14. April, 27. Juni und 29. September statt, alle Mitglieder des Aufsichtsrats waren anwesend. Die Sitzung vom 20. Juli wurde mit allen Mitgliedern des Aufsichtsrats telefonisch durchgeführt.

In seinen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat ausführlich mit der Geschäftsentwicklung der Einzelgesellschaften und des Konzerns, sowie des allgemeinen Branchen- und Marktumfelds. Die vom Vorstand geplanten Maßnahmen, um die Gesellschaft trotz ungünstiger Rahmenbedingungen erfolgreich am Markt zu positionieren, wurden eingehend geprüft. Außerdem begleitete der Aufsichtsrat die vom Vorstand weiter fortgesetzten organisatorischen und strukturellen Anpassungen, darunter die Verschmelzung von Tochterunternehmen und die Schließung der Vermögensverwaltung in der Schweiz sowie die Akquisition der NSG GIS GmbH.

Schwerpunkt der Beratungen

Im Mittelpunkt der Beratungen standen die strategischen Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Konzerns. Im Rahmen dessen befasste sich der Aufsichtsrat umfassend mit der weiteren Stärkung des Dienstleistungs- und des Softwaregeschäfts. Die möglichen Potenziale aus der Übernahme der CANCOM-Tochter NSG GIS GmbH wurden dabei im Vorfeld ausführlich im Aufsichtsrat erörtert und bewertet. Einen weiteren Beratungsschwerpunkt bildete auch die Risikoprüfung, die auch mittels IT-gestützter Instrumente erfolgt. Der Aufsichtsrat wurde in alle wesentlichen Entscheidungen eingebunden und durch den Vorstand im Rahmen schriftlicher und mündlicher Berichte regelmäßig und umfassend informiert. Dabei ging es um alle relevanten Fragen zur Unternehmensplanung und strategischen Weiterentwicklung, der Entwicklung der Geschäfts- und Finanzlage des Konzerns einschließlich der Risikoeinschätzung sowie des Risikomanagements.

In den Präsenzsitzungen berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat zudem über die aktuelle wirtschaftliche Lage, strategische Optionen, sowie Chancen und Risiken in der Gesellschaft. In der Bilanzsitzung wurden der Jahresabschluss der CPU Softwarehouse AG, der Konzernabschluss sowie der Lagebericht und Konzernlagebericht in Gegenwart des Abschlussprüfers besprochen. Der Vorstand führte auch außerhalb der regulären Sitzungen des Aufsichtsrats regelmäßig Gespräche mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und informierte ihn über aktuelle Themen.

Jahres- und Konzernabschluss, Abschlussprüfung

Der Aufsichtsrat der CPU Softwarehouse AG beauftragte die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft, München, mit der Prüfung. Die KPMG hat Rechnungslegung, Buchführung, Jahresabschluss sowie Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 eingehend geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. In seiner Sitzung am 2. Mai 2017 diskutierte der Aufsichtsrat die Inhalte und Ergebnisse der Prüfung. Dabei lagen alle notwendigen Unterlagen sowie die jeweiligen Prüfungsberichte den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor. Gemeinsam mit dem Abschlussprüfer wurde der Prüfbericht erörtert, intern beraten und nach einer eigenständigen Prüfung dem Ergebnis des Wirtschaftsprüfers zugestimmt. Gegen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bestanden keinerlei Einwände, auch dem Konzernlagebericht wurde zugestimmt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt, womit der Jahresabschluss ordnungsgemäß nach § 172 AktG festgestellt ist.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, der Geschäftsleitung der Tochtergesellschaften und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz im Geschäftsjahr 2016. Sie alle haben dazu beigetragen, dass die CPU Softwarehouse AG ihre Gewinnziele erreicht hat und gut gerüstet für die kommenden Herausforderungen ist.

Augsburg, im April 2017

Dr. Heiko Frank, Vorsitzender des Aufsichtsrats