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CPU Softwarehouse Annual Report 2009

Apr 27, 2010

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Annual Report

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CPU Softwarehouse AG

Augsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2009

Konzernstruktur, Tätigkeitsschwerpunkte und rechtliche Rahmenbedingungen

Die CPU Softwarehouse AG mit Sitz in Augsburg konzentriert sich als Holdinggesellschaft auf die Führung und Verwaltung der Tochtergesellschaften im Konzern und erbringt Unterstützungsleistungen. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird damit wesentlich von den Ergebnissen der Konzerngesellschaften bestimmt. Diese sind in der Softwarebranche tätig. Die CPU Softwarehouse AG ist seit April 1999 börsennotiert und wird nach ihrem Wechsel am 21. Juli 2009 von Frankfurt nach München im Regulierten Markt der Börse München (General Standard) gehandelt.

Der CPU-Konzern (CPU) ist ein Softwarehaus für Kunden aus der Bankbranche. Banken erhalten von CPU anwenderspezifische Lösungen für Kundenprozesse - von der Entwicklung über die Einrichtung bis zur laufenden Betreuung. Dabei bietet CPU integrierte, bedarfsgerechte Lösungen, die sich aus eigenen Leistungen sowie Fremdkomponenten zusammensetzen.

Der Konzern ist in Deutschland und in der Schweiz an insgesamt fünf Standorten vertreten und betreut Kunden in den Zielmärkten Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Die Rechnungslegung der CPU Softwarehouse AG erfolgt im Einzelabschluss nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB). Der Konzernabschluss wird nach den Rechnungslegungsstandards des International Accounting Standards Board (IASB), - die International Financial Reporting Standards (IFRS) - wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt.

Geschäftsentwicklung 2009

Wirtschaftliches Umfeld

Die Weltwirtschaft erlebte 2009 die schwerste Rezession seit vielen Jahrzehnten. Die in 2008 als Banken- und Finanzmarktkrise begonnenen Verwerfungen wuchsen sich zu einer globalen Konjunkturkrise von erheblichem Ausmaß aus, in deren Verlauf so gut wie alle Wirtschaftsbranchen und der private Konsum von großer Investitions- und Kaufzurückhaltung geprägt waren. Laut dem Gemeinschaftsgutachten der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute brach das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2009 um fünf Prozent ein - und damit noch etwas stärker als der EU-27-Durchschnitt von minus vier Prozent. Österreich und die Schweiz - neben Deutschland die wichtigsten Absatzmärkte von CPU - waren unterdurchschnittlich betroffen:

Das österreichische BIP sank laut Österreichischer Nationalbank 2009 um 3,5 Prozent, während die Schweiz sich mit minus 1,6 Prozent vom allgemeinen Abwärtstrend noch am stärksten abkoppeln konnte, wie aus Zahlen des Staatssekretariats für Wirtschaft hervorgeht. Das US-amerikanische BIP ging nach Berechnungen des Internationalen Währungsfonds 2009 um 2,5 Prozent zurück, die Weltwirtschaftsleistung insgesamt hingegen nur um 0,8 Prozent, da vor allem Länder wie China trotz nachlassender Dynamik immer noch ein beachtliches Wirtschaftswachstum zeigten.

Der schwere weltweite Konjunktureinbruch hat inzwischen nach Expertenmeinung seinen Höhepunkt überschritten, sodass 2010 alle wichtigen Wirtschaftsregionen der Welt wieder auf einen Wachstumspfad zurückkehren bzw. ihre Wachstumsdynamik verstärken dürften. In Europa und den USA werden jedoch noch nicht wieder die Wachstumsraten von vor der Krise erwartet. Für Deutschland geht die Gemeinschaftsdiagnose der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute von einem BIP-Plus von 1,2 Prozent aus. Damit läge die exportorientierte deutsche Wirtschaft deutlich über den erwarteten Wachstumsraten für den EU-27-Durchschnitt von 0,6 Prozent. Die Österreichische Nationalbank rechnet für ihr Land mit einem Wirtschaftswachstum von 1,2 Prozent, während die Schweiz 0,7 Prozent Zuwachs erwartet. Den USA prognostiziert der Internationale Währungsfonds ein Wirtschaftswachstum von 2,7 Prozent, die Weltwirtschaft insgesamt soll wegen der wieder größeren Dynamik in Schwellenländern wie China, Indien und Brasilien um insgesamt 3,9 Prozent expandieren.

Die Gründe für die scharfe Rezession von 2009, deren Folgen auch 2010 noch zu spüren sein werden, liegen in einem Übergreifen der 2008 begonnenen Banken- und Finanzmarktkrise auf die gesamte Weltwirtschaft. In einer auch hochgradig psychologisch geprägten Gemengelage kam es auf breiter Front zu Investitionsreduzierungen bzw. gänzlichem Investitionsstopp, der Zurückstellung von Projekten und Kapazitätsabbau in vielen Branchen weltweit. Hierunter litt vor allem die technologie- und exportorientierte deutsche Wirtschaft. Erschwerend wirkte die Angst vor einer Kreditklemme und damit Liquiditätsengpässen bei Unternehmen. Auch der private Konsum stockte, da Menschen weltweit von Arbeitsplatzverlust oder -sorgen und teilweise erheblichen Wertminderungen ihrer Kapital- und Immobilienanlagen betroffen waren. Die Börsen überstanden das historische Krisenjahr 2009 vergleichsweise robust: Der deutsche Leitindex DAX gewann auf Jahressicht 25 Prozent hinzu, der US-Leitindex Dow Jones legte seit seinem Tiefstand im März 2009 bis Jahresende um rund 60 Prozent zu.

CPU als Spezialist für Bankensoftware konnte sich den Folgen der schweren Rezession nicht vollständig entziehen. Bei der Kundengruppe der Banken wurde dank massiver staatlicher Stützung eine größere Insolvenz wie in den USA abgewendet. Vielen Instituten brachen jedoch die Gewinne massiv ein, manche rutschten in die Verlustzone. Entsprechend verfolgt die Branche eine strikte Sparpolitik bei den Investitionen - unter anderem auch für Informationstechnologie. Auch die Konsolidierung der Bankenszene wird voranschreiten, denn vor allem in Westeuropa sehen Experten für das klassische Geschäft mit Privat- und Firmenkunden kein grundsätzliches Wachstumspotenzial mehr, der Markt gilt vielmehr schon als überbesetzt. Folglich streben die Institute Effizienzgewinne an, wie sie unter anderem Zusammenschlüsse bringen könnten. Eine Neuordnung und Verkleinerung des staatlichen deutschen Landesbanken-Systems wird zusätzlich wegen der sehr angespannten Lage der öffentlichen Haushalte immer wahrscheinlicher, aus denen 2009 Landesbanken teilweise in erheblichem Umfang gestützt wurden.

Die nach wie vor belastete Situation der Bankbranche eröffnet der CPU wie im Geschäftsjahr 2009 zugleich auch Chancen. Als Partner von Banken in Deutschland, Österreich und der Schweiz für professionelle Softwarelösungen bietet CPU IT-Lösungen, mit denen die Geldinstitute Kosten senken, Effizienz steigern und Geschäft ankurbeln können. Derartige IT-Investitionen, die einen messbaren Nutzen für den wirtschaftlichen Erfolg versprechen, haben auch in angespannten Zeiten Erfolgspotenzial, das CPU für sich in der Vergangenheit nutzen konnte und auch weiter nutzen will. Forrester Research rechnet damit, dass 2010 die IT-Ausgaben weltweit um rund acht Prozent zulegen werden, nachdem sie 2009 um fast neun Prozent eingebrochen waren. Dabei wird dem CPU-Markt Westeuropa noch eine größere Dynamik zugetraut als dem US-Markt. Laut einer aktuellen Umfrage des IT-Bundesverband BITKOM rechnen vier von fünf Hightech-Unternehmen in Deutschland 2010 mit steigender Nachfrage.

Geschäftsverlauf

Der Geschäftsverlauf des Jahres 2009 war durch eine uneinheitliche Entwicklung der Tochtergesellschaften geprägt. Teilweise waren die Auswirkungen durch die Finanzmarktkrise stark zu spüren - so waren z. B. bei der CPU Inexsys Bankensoftware AG die Umsätze rückläufig -teilweise konnten bei der ISMC Information System Management & Consulting GmbH im Geschäftsfeld PROFESSIONAL SERVICE weiterhin Zuwächse verzeichnet werden. Auch die Ertragslage entwickelte sich sehr unterschiedlich. Grundsätzlich erfreulich ist aus Gruppensicht, dass erstmalig alle Segmente operativ Break-Even waren.

Während bei der CPU Bankensoftware GmbH Umsatz und Jahresergebnis gesteigert werden konnten, sank das Ergebnis bei der ISMC Information System Management & Consulting GmbH infolge von Garantieleistungen im Bereich der Softwarewartung. Die CPU Inexsys Bankensoftware AG, Zürich, wies infolge einer verbesserten Auslastung durch konzerninterne Aufträge und infolge der gesunkenen Personalkosten erstmalig ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus. Bei der CPU Finsys Bankensoftware AG, St. Gallen, ergab sich durch die hohen Forschungs- und Entwicklungskosten und die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht durch Umsatz- und Ertragszuwächse ausgeglichen werden konnten, ein negatives Jahresergebnis. Es ist für Anfang 2010 vorgesehen, die operativen Geschäfte der beiden Schweizer Gesellschaften unter dem Dach der CPU Finsys Bankensoftware AG, St. Gallen, zu bündeln.

Der Beteiligungsbuchwert der CPU Inexsys Bankensoftware AG, Zürich, wurde auf Basis eines Liquidationsszenarios ermittelt und um 0,1 Mio. Euro auf einen Euro abgeschrieben. Die Bewertung für die CPU Finsys Bankensoftware AG ergab eine Zuschreibung um rd. 0,1 Mio. Euro auf die ursprünglichen Anschaffungskosten in Höhe von 1,9 Mio. Euro.

Aus Gewinnabführungsverträgen mit den Tochtergesellschaften ISMC Information System Management & Consulting GmbH und der CPU Bankensoftware GmbH wurden Erträge in Höhe von rd. 0,4 Mio. Euro (Vj. rd. 0,3 Mio. Euro) realisiert. Der Rückgang der Gewinne bei der ISMC Information System Management & Consulting GmbH konnte durch höhere Erträge bei der CPU Bankensoftware GmbH überkompensiert werden.

Die Vertriebs- und Verwaltungskosten waren infolge der Verlagerung von Personal in die Holding (für die Mitarbeiter der Systemadministration und im Sekretariatsbereich) im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht und betrugen 1,0 Mio. Euro (Vj. 0,9 Mio. Euro).

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten neben den oben bereits angeführten Zuschreibungen zum Beteiligungsbuchwert im Wesentlichen Umlagenerträge über 0,5 Mio. Euro (Vj. 0,5 Mio. Euro). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen im Wesentlichen durch die Bildung von Wertberichtigungen 0,1 Mio. Euro und waren im Vergleich zum Vorjahr rückläufig (Vj. 0,2 Mio. Euro).

Infolge der höheren Zuführung zu der Pensionsrückstellung und der Beteiligungsbewertung ergab sich eine Ergebnisbelastung über insgesamt 0,1 Mio. Euro, so dass entgegen der Planungen statt eines ausgeglichenen nur ein negatives Jahresergebnis über 0,1 Mio. Euro erzielt werden konnte. Das Vorjahr war durch die Zuschreibungen auf Beteiligungsbuchwerte in Höhe von 1,9 Mio. Euro geprägt.

Das Geschäftsjahr 2010 startet konzernweit verhaltener als das Vorjahr. Während im Vorjahr ein hoher Auftragsbestand schon zu Beginn des Geschäftsjahres vorlag, muss im Geschäftsjahr 2010 durch Auftragseingänge ein gleichwertiges Auftragspolster erst noch erreicht werden. Das erste Quartal lässt aufgrund der Vertriebsaktivitäten die Einschätzung zu, dass das Auftragsniveau des Vorjahres wieder erreicht werden kann.

Vermögens-, Kapitalstruktur und Liquidität

Die Vermögens- und Kapitalstruktur hat sich im Vergleich zum Vorjahr zum Teil verändert. Durch erst kurz vor dem Bilanzstichtag abgerechnete Umsätze der CPU Softwarehouse AG ergab sich eine Erhöhung der Forderungen und, aufgrund der für den Organkreis bei der Muttergesellschaft anfallenden Umsatzsteuer, eine Erhöhung der sonstigen Verbindlichkeiten. Auch die Pensionsrückstellung erhöhte sich durch die Anpassungen der Bewertungsparameter im Vergleich zum Vorjahr.

Die Vermögensstruktur der CPU AG spiegelt ihre Funktion als Holding wider. Größte Bilanzpositionen waren der Anteilsbesitz mit 6,1 Mio. Euro oder 80 Prozent der Bilanzsumme (Vj. 6,2 Mio. Euro oder 80 Prozent) und die Forderungen gegen verbundene Unternehmen, im Wesentlichen aus Darlehensverträgen und Forderungen aus Gewinnabführungsverträgen, in Höhe von 1,1 Mio. Euro (Vj. 1,0 Mio. Euro). Diese Positionen sind durch das Eigenkapital der Gesellschaft fast vollständig gedeckt.

Das bilanzielle Eigenkapital der CPU Softwarehouse AG betrug zum Geschäftsjahresende 31.12.2009 gerundet 7,0 Mio. Euro (Vj. 7,1 Mio. Euro) oder rd. 91 Prozent der Bilanzsumme (Vj. 93 Prozent). Die CPU AG ist mit Ausnahme der geschäftsnotwendigen bzw. geschäftsüblichen Verbindlichkeiten und Rückstellungen vollständig eigenkapitalfinanziert.

Die CPU Softwarehouse AG finanziert sich im Wesentlichen über die Umlagen, die den Tochtergesellschaften belastet werden sowie aus abgeführten Gewinnen. Der Cash-Flow aus der operativen Geschäftstätigkeit war unter anderem aufgrund der höheren Vertriebs- und Verwaltungskosten mit rd. 0,1 Mio. Euro negativ (Vj. gerundet 0,0 Mio. Euro). Zwar konnten diese Kosten ertragstechnisch über höhere Erträge aus der Gewinnabführung kompensiert werden, liquiditätstechnisch werden diese Kosten jedoch erst mit der Zahlung der Gewinnabführung im Jahr 2010 ausgeglichen.

Infolge des negativen Cash-Flows aus der operativen Geschäftstätigkeit und notwendiger Konzernfinanzierungen nahmen die liquiden Mittel ab und betrugen zum 31.12.2009 gerundet 0,0 Mio. Euro (Vj. 0,2 Mio. Euro).

Aufgaben und Ziele des Finanzmanagements bestehen in erster Linie in der Sicherstellung der Liquidität in allen Gesellschaften bei gleichzeitig möglichst optimaler Ressourcenallokation. Das Finanzmanagement des CPU-Konzerns wird im Wesentlichen zentral durch die CPU Softwarehouse AG für die einzelnen Tochtergesellschaften wahrgenommen. Hierdurch wurde die Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen bei der CPU Softwarehouse AG sowie den Tochtergesellschaften koordiniert und sichergestellt.

Personalbericht

Zum 31.12.2009 waren bei der CPU Softwarehouse AG 5,0 Mitarbeiter in Verwaltung, Konzernrechnungswesen, Personal und Systemadministration beschäftigt (Vj. 2,0).

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht beschreibt die Grundsätze für die Festlegung der Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Er orientiert sich an den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex und entspricht den gesetzlichen Regelungen des HGB.

Laut Satzung und gesetzlichen Vorschriften werden die Mitglieder des Vorstands vom Aufsichtsrat bestellt oder abberufen. Die Zahl der Mitglieder wird durch den Aufsichtsrat festgesetzt. Der Vorstand kann auch aus einer Person bestehen.

Über die Festlegung der Vorstandsvergütung entscheidet gemeinschaftlich der Aufsichtsrat der CPU Softwarehouse AG. Einen Personalausschuss gibt es nicht. Die Vergütung teilt sich in einen fixen und einen variablen Anteil auf. Bestimmend für das Festgehalt sind die Erfahrungen des Vorstandmitglieds, der Umfang seines Verantwortungsbereichs, die Größe des Unternehmens, die wirtschaftliche Situation bzw. Stellung im Markt sowie die Anforderungen einer Börsennotierung.

Die variable Vergütung ist vom Erreichen bestimmter Umsatz- und Ergebnisziele abhängig. Aktienbasierte Vergütungen oder Aktienoptionen wurden nicht gewährt. Tätigkeiten als Organe von Konzerngesellschaften werden nicht vergütet.

Es wurden keine Vereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebotes bzw. Klauseln infolge eines "Kontrollwechsels" geschlossen. Mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern wurden keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen. Für den Fall der Beendigung der Vorstandstätigkeit aus anderen Gründen wurden ebenfalls keine Zusagen (z. B. Abfindungen, Pensionszusagen, Überbrückungsgelder) vereinbart. Leistungen von Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied sind auch nicht zugesagt.

Für ein ehemaliges Organmitglied besteht seit 1995 eine Versorgungszusage. Die Zuführung zur Pensionsrückstellung betrug 77.575 Euro (Vj. 87.204 Euro).

Für die Mitglieder des Vorstands wurden im Geschäftsjahr folgende Bezüge gewährt:

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Fix Variabel Gesamt
Werner Binder 133.184 Euro 0 Euro 133.184 Euro
(Vorjahr) (130.350 Euro) (0 Euro) (130.350 Euro)
Sven Wollenhaupt 130.922 Euro 0 Euro 130.922 Euro
(Vorjahr) (131.505 Euro) (0 Euro) (131.505 Euro)

In den Fixgehältern sind Beiträge zu Direktversicherungen im Rahmen der steuerlichen Höchstbeträge und der Privatanteil der Pkw-Nutzung enthalten.

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist durch die Satzung der CPU Softwarehouse AG festgelegt. Sie umfasst eine fixe Aufwandsentschädigung von 10.000 Euro pro Jahr. Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Eineinhalbfache, der Aufsichtsratsvorsitzende das Doppelte dieser Vergütung. Mitgliedern des Aufsichtsrats werden sämtliche im Zusammenhang mit ihrer Aufsichtsratstätigkeit verbundenen Reisekosten und Auslagen ersetzt.

Geschäfte mit den Organmitgliedern oder mit diesen nahe stehenden, privaten oder juristischen Personen sind durch gesetzliche Regelungen in Deutschland genehmigungspflichtig. Die CPU AG bezog von nahestehenden Unternehmen eines Organmitglieds in Deutschland Beratungsleistungen i.H.v. 5 TEUR (Vj. 0 TEUR). Es handelt sich um die Gesellschaft Tefen AG in Augsburg. Verbindlichkeiten hieraus bestanden zu den Bilanzstichtagen nicht.

Für Vorstand und Aufsichtsrat bestanden Vermögenschadenshaftpflichtversicherungen (D&O) über 5,0 Mio. Euro. Ein Selbstbehalt ist aufgrund der bestehenden dienstvertraglichen Regelungen nicht vereinbart. Für diese Versicherungen wurden im Geschäftsjahr 19 TEUR aufgewandt.

Weder an Mitglieder des Vorstands und Verwaltungsrats noch an Mitglieder des Aufsichtsrats wurden Kredite gewährt. Ebenso wurden keine Avalverpflichtungen für Organmitglieder durch die CPU Softwarehouse AG oder Konzerngesellschaften übernommen.

Aktienkapital und Gesellschafterstruktur

Das Grundkapital der CPU Softwarehouse AG beträgt 3.509.103 Euro (Vj. 3.509.103 Euro) und ist in 3.509.103 nennwertlose Stückaktien (Vj. 3.509.103 Stückaktien) eingeteilt. Jede Satzungsänderung bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen sind nicht bekannt. Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Die Rechte und Pflichten aus den Aktien entsprechen den gesetzlichen Regelungen.

Arbeitnehmer der CPU und deren Konzerngesellschaften sind nicht derart am Kapital beteiligt, dass eine nicht unmittelbare Ausübung der Kontrollrechte durch die Arbeitnehmer stattfände. Aufgrund der Inhaberaktien liegen der Gesellschaft aber keine verlässlichen Angaben über Aktionäre und damit einen eventuell privaten Anteilsbesitz von Arbeitnehmern vor.

Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2007 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juli 2012 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt um bis zu 2.631.000 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Über den Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.

Darüber hinaus entsprechen die Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf eigener Aktien den gesetzlichen Regelungen. Eine Ermächtigung zum Rückkauf liegt nicht vor. Vereinbarungen der Gesellschaft im Fall eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes wurden nicht getroffen.

Zum 31.12.2009 ergab sich nach den der Gesellschaft vorliegenden Informationen folgende Aktionärsstruktur: Als größter Einzelaktionär hielt die msg systems ag, Ismaning, 20,8% der Anteile. Des Weiteren lagen 15,7% der Anteile bei der Argon Finance AG, Wiesbaden. Demnach betrug der Streubesitz 63,5%. Die Meldungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz sowie deren Veröffentlichung sind form- und fristgerecht erfolgt.

Deutscher Corporate Governance Kodex

Die Erklärung zur Erfüllung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ist auf der Internetseite der CPU Softwarehouse AG abrufbar (www.cpu-ag.com).

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB

Die Veröffentlichung der Erklärung erfolgt entsprechend der gesetzlichen Wahlmöglichkeit auf der Internetseite der CPU Softwarehouse AG unter Investor Relations / Corporate Governance (http://cpu-ag.com/Corporate-Governance.111192.0.html).

Nachtragsbericht

Wesentliche Ereignisse nach dem Stichtag haben sich nicht ereignet. Nach heutigem Kenntnisstand sind keine Sachverhalte aufgetreten, die zu einer anderen Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als am Bilanzstichtag geführt haben und eine dauerhafte Beeinträchtigung der Unternehmensentwicklung nach sich ziehen könnten.

Risikobericht

Unternehmerisches Handeln bedeutet Chance und Risiko zugleich. Deshalb gilt es, durch ein aktives Risikomanagement Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen und zu steuern. Die CPU Softwarehouse AG setzt deshalb seit Jahren ein auf die Unternehmensgröße angepasstes Risikomanagementsystem ein, welches konzernweit Anwendung findet. Sie steuert und koordiniert im Rahmen des Risikomanagements auch das konzernweite interne Berichtswesen. Dieses basiert auf den vom Aufsichtsrat verabschiedeten Etatwerten, welche im Rahmen einer Szenarioanalyse plausibilisiert werden.

Als Holding ist die CPU Softwarehouse AG von der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochtergesellschaften abhängig. Verschlechterungen in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bei Tochtergesellschaften können sich bei der CPU Softwarehouse AG in der Beteiligungsbewertung, der Bewertung der Konzernforderungen und unmittelbar in der Liquiditätssituation niederschlagen.

Deshalb stellen die im Folgenden beschriebenen Chancen und Risiken der Tochtergesellschaften bzw. die Chancen und Risiken der jeweiligen Geschäftsfelder gegebenenfalls mittelbar auch wesentliche Chancen und Risiken der Muttergesellschaft dar. Somit kommt der Konzernsteuerung eine besondere Bedeutung zu. Seit Jahren verwendet die CPU im Konzern Steuerungsinstrumente und Kennzahlen in den Bereichen Umsatz- und Ergebnisentwicklung, Angebots- und Projektsteuerung sowie bei Liquidität und Personal.

CPU hat geeignete Steuerungsinstrumente entwickelt, die in der Lage sind, die notwendigen, entscheidungsrelevanten Informationen rechtzeitig zu liefern. Die Analyse und Bewertung im engeren und weiteren geschäftlichen Umfeld erfolgt bei der CPU sowohl auf Konzernebene als auch auf Gesellschaftsebene im Rahmen des Risikomanagements und durch entsprechende Strategietreffen mit den Führungskräften des Konzerns. CPU sieht sich deshalb in der Lage, wesentliche Entwicklungen konzernweit rechtzeitig zu erkennen und Entscheidungsgrundlagen zu erhalten.

Risikomanagement

Das Risikomanagementsystem der CPU definiert und umfasst die Steuerung und Kontrolle aller für den Bestand und die Unternehmensentwicklung wichtigen Unternehmensbereiche und Prozesse. Zum Risikomanagement gehören insbesondere die Strategische Unternehmensplanung, das interne Berichtswesen, die Risikoinventur mit dem internen Kontrollsystem und einem kennzahlengestützten Früherkennungssystem.

Die Verantwortung und Umsetzung für das Risikomanagement liegt grundsätzlich beim Vorstand. Der Aufsichtsrat berät ebenfalls über das Risikomanagement und ist vor dem Hintergrund des § 107 Abs. 3 AktG in der Fassung des Bilanzmodernisierungsgesetzes künftig explizit mit der Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, der internen Kontrollsysteme, des Rechnungslegungsprozesses und der Abschlussprüfung, insbesondere deren Unabhängigkeit befasst.

Die strategische Unternehmensplanung gibt die grundsätzliche, strategische Ausrichtung mit den für jedes Segment bzw. Geschäftsfeld beschriebenen Positionierungen und Maßnahmen vor. Dies soll langfristig gewährleisten, dass Wettbewerbsvorteile erkannt und genutzt werden können und eine effiziente Allokation von Ressourcen erfolgt. Im Rahmen der strategischen Unternehmensplanung werden für alle Geschäftsfelder die Positionierungen und Segmentstrategien entwickelt, aus denen sich Maßnahmen und Handlungsanweisungen für die kommenden Jahre ableiten. Eine grundsätzliche Überarbeitung der strategischen Unternehmensplanung erfolgt ca. alle drei Jahre. Auf Geschäftsfeldebene werden jedoch jährlich bei Strategietreffen mit den Führungskräften des Konzerns die grundlegenden Parameter und Annahmen überprüft. Diese Strategietreffen stellen auch die Basis für die Etatplanung des künftigen Jahres der CPU Gruppe dar.

Für die Analyse der Umsatz- und Ergebnisentwicklung erfolgt konzernweit ein einheitliches Reporting auf Basis monatlicher Meldungen und Quartalsabschlüsse sowie von Umsatz- und Ertragsprognosen bzw. Hochrechnungen für das laufende Geschäftsjahr. Im Rahmen der Projektsteuerung besteht ebenso ein einheitliches, monatliches Reporting und Beurteilungssystem, um die Effizienz bzw. die Chancen und Risiken aus den Projekten einschätzen zu können.

Mit dem internen Berichtswesen erfolgt die kurzfristige Steuerung und Kontrolle aller relevanten Vorgänge des laufenden Geschäftsjahres. Das interne Berichtswesen erfolgt auf Geschäftsfeldebene bzw. Ebene der Tochtergesellschaften durch das Monatsreporting, welches im Wesentlichen die Erlös- und Kostenstrukturen wider gibt. Die Zusammenfassung des Monatsreportings erfolgt auf Konzernebene quartalsweise, bei Bedarf jedoch auch ad-hoc.

Die Risikoinventur deckt systematisch ein ausreichend großes Spektrum an Risikofeldern der CPU Gruppe ab. Die Risikoinventur ermittelt und bewertet alle für die Konzernunternehmen kritischen Bereiche. Die Bewertung der Risiken erfolgt unter Berücksichtigung einer Eintrittswahrscheinlichkeit und einer geschätzten Schadenshöhe. Die regelmäßige Überwachung der Risiken erstreckt sich sowohl auf kurzfristige Risiken als auch auf lang- und mittelfristige Risikobereiche. Das System berücksichtigt sowohl die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und unternehmensspezifische Besonderheiten als auch die relevanten gesetzlichen Vorschriften und überprüft, welche gesetzlichen Vorschriften und internen Richtlinien eingehalten und überwacht werden müssen (Compliance).

Aus der Bewertung der Risiken werden Maßnahmen initiiert, die das Risiko reduzieren sollen. Im Rahmen von regelmäßigen Reviews wird der Status der aufgrund der Risikoinventur eingeleiteten Maßnahmen vom Vorstand überwacht. Wenn erforderlich werden weitere Maßnahmen zur Risikovermeidung festgelegt und nachgehalten.

Das interne Kontrollsystem unterstützt die Steuerung und Kontrolle der Unternehmen durch die konzernweit einheitliche, organisatorische Implementierung von Prozessen und Strukturen. Dazu gehört u. a. auch die Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Regeln. Das interne Kontrollsystem wird regelmäßig jedes Jahr reviewed und gegebenenfalls überarbeitet, falls neue Prozesse oder geänderte Strukturen notwendig sind.

Der Aufsichtsrat lässt sich vom Abschlussprüfer in der Bilanzsitzung über die im Rahmen der Abschlussprüfung festgestellten Kontrollschwächen, soweit vorhanden, berichten. Der Aufsichtsrat wird regelmäßig und umfassend durch den Vorstand informiert, plausibilisiert die getroffenen Annahmen und überprüft auf diesen Grundlagen die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen. Die turnusmäßige Berichterstattung erfolgt in Abhängigkeit der Themen zu jeder Aufsichtsratssitzung bzw. monatlich und quartalsweise. Alle in den Konzern einbezogenen Unternehmen unterliegen einer gesetzlichen oder einer entsprechenden freiwilligen Abschlussprüfung.

Rechnungslegungsbezogenes Risikomanagementsystem und rechnungslegungsbezogene, interne Kontrollsysteme

Generell umfassen das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem auch die rechnungslegungsbezogenen Prozesse, die installierten Kontrollen und erfassen bestehende Risiken. Das interne Kontrollsystem ist so ausgerichtet, dass es ausreichend Sicherheit für die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung sowie die Erstellung der extern publizierten Jahres und des Konzernabschlusses gewährleistet. Darüber hinaus unterliegen alle in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse von Konzerngesellschaften einmal jährlich einer Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer.

Im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess sind die wesentlichen Merkmale des bei der CPU bestehenden, internen Kontroll- und Risikomanagementsystems wie folgt:

- Für alle wesentlichen, rechnungslegungsrelevanten Prozesse wird das Prinzip der Funktionstrennung beachtet, und es sind interne und externe Kontrollen installiert (u. a. VierAugenprinzip, analytische Prüfungen).

- Die eingesetzten EDV-Systeme sind durch entsprechende Einrichtungen im EDV-Bereich gegen unbefugte Zugriffe geschützt. Im Bereich der eingesetzten Finanzsysteme wird soweit möglich, Standardsoftware verwendet.

- Alle im Rahmen des Risikomanagementsystems erfassten und analysierten Risiken werden, unter Berücksichtigung von Wesentlichkeitsaspekten, auf ihren Einfluss auf die (Konzern-) Rechnungslegung bewertet, um wesentliche Fehlaussagen zu vermeiden.

- Die Erstellung des Jahres- bzw. des Konzernabschlusses unterliegen einer externen Qualitätssicherung, um die Verlässlichkeit und Aussagekraft der Abschlüsse zu gewährleisten. Weitere prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen bestehen in Form von High-level controls, die im besonderen Auftrag der gesetzlichen Vertreter oder durch diese selbst vorgenommen werden.

- Es gibt im CPU-Konzern eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur. Dabei werden rechnungslegungsrelevante Schlüsselfunktionen zentral über die CPU Softwarehouse AG gesteuert, Die Funktionen der im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche sind klar geregelt.

- Durch die Beschäftigung von qualifiziertem Fachpersonal, gezielte und regelmäßige Fort- und Weiterbildung sowie die Einhaltung des Vier-Augenprinzips gewährleistet CPU die Beachtung der lokalen (z. B. HGB und nationales Steuerrecht) und internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) in Jahres- und Konzernabschluss.

Besondere Geschäftsrisiken

Zwar konnte die CPU Gruppe trotz der Finanzkrise Umsatzzuwächse erzielen und neue Kunden gewinnen, dennoch besteht auch weiterhin ein hohes Risiko durch die Investitionszurückhaltung in der Branche und bei einzelnen Banken. Dies gilt vor allem wegen der noch immer zu schmalen Kundenbasis bei CPU, aus der noch kein verlässliches und ausreichendes Folgegeschäft erzielt werden kann. Deshalb ist CPU auf einen bestimmten Anteil an Neukundengewinnung angewiesen, um ein die Existenz sicherndes Umsatzvolumen zu erzielen.

Die Ausweitung der Geschäftstätigkeit im Konzern, insbesondere im Dienstleistungsbereich, bedarf höherer, finanzieller Vorleistungen. Grundsätzlich ist die CPU mit einer ausreichenden Liquidität ausgestattet, um das vorhandene und gegebenenfalls etwas höhere Geschäftsvolumen finanzieren zu können. Die Verzögerung von Projekten oder Zahlungsverzögerungen bei Kunden können jedoch zu Liquiditätsengpässen führen, die nur begrenzt ausgeglichen werden können.

Der Wegfall einzelner Aufträge oder die Verzögerung fest in Aussicht gestellter Aufträge kann relativ kurzfristig zu Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsverschlechterungen führen, ohne dass hierfür eine Kompensation möglich ist. Außerdem besteht das Risiko, dass sich die Abhängigkeit von einzelnen Kunden erhöht. Es bleibt das mittelfristige Ziel, einen so großen Kundenstamm aufzubauen, dass durch das Bestandskundengeschäft ein existenzsichernder Umsatz mit hoher Verlässlichkeit erreicht werden kann.

Des Weiteren besteht aufgrund der momentanen Größe der Gesellschaften die Gefahr, dass bei vollständigem Verlust von größeren Bestandskunden notwendige Kapazitätsanpassungen nicht mehr in ausreichendem Maß durchgeführt werden können, um die aus dem Umsatzrückgang resultierenden Einnahmenverluste abzufangen.

Weiterhin verbleibt als Risiko, dass sich Spezifika des Zielmarktes, z. B. ein noch stärkerer Konzentrationsprozess bei den Banken oder die Verlagerung von IT-Infrastruktur auf Rechenzentren, negativ auswirken können. Damit wächst die Gefahr, dass Bestandskunden abwandern und Neukunden sich nur vereinzelt gewinnen lassen. CPU versucht, dieser Entwicklung durch Kooperationen entgegen zu wirken.

In vielen Projekten haben die Kunden im Testmanagement bzw. in der Durchführung des Testings Kapazitätsengpässe. Des Weiteren bestehen zum Teil zunehmend Abhängigkeiten von anderen Projektbeteiligten und Zuliefersystemen. Dies kann insbesondere die für die kaufmännische Abrechnung von Projekten entscheidende Abnahme verzögern. CPU versucht, durch Unterstützung der Kunden im Abnahmeprozess und durch strukturiertes Vorgehen, solche Verzögerungen zu vermeiden. Es bleibt aber ein nur bedingt steuerbares Restrisiko, dass sich kundenseitig die Abnahmen und Zulieferleistungen verzögern, nicht verrechenbare Zusatzaufwendungen ergeben und sich die geplanten Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsbeiträge bei der CPU und im Konzern verschieben können. Bei dauerhaft negativen Jahresergebnissen von Tochtergesellschaften besteht grundsätzlich auch ein Ausfallrisiko für die jeweiligen, konzerninternen Forderungen.

Durch die bis in das Jahr 2008 hinein abnehmenden bzw. stagnierenden Geschäftsvolumina und Mitarbeiterzahlen bei den Konzerngesellschaften hat sich das Wissen über Kunden, Produkte und Unternehmensabläufe zum Teil auf wenige Mitarbeiter konzentriert. Daran hat auch das Wachstum des abgelaufenen Geschäftsjahres nichts ändern können, da hier ein langfristiger Know-how-Aufbau erfolgen muss. Damit bleibt das Risiko von Know-how-Verlust bestehen, wenn Mitarbeiter der Fach-und Führungsebene die Unternehmen verlassen und der Wissensverlust nur bedingt oder nur durch einen erheblichen Investitionsaufwand aufgefangen werden kann. Es ist daher eine gleichbleibend wichtige Aufgabe, durch geeignete Personalentwicklung und leistungsbezogene Vergütungssysteme die Mitarbeiter weiter an die Gesellschaften zu binden.

Einerseits besteht durch unzureichende Jahresergebnisse die Gefahr, dass die operativen Gesellschaften nicht die notwendigen Investitionen in Produkte, Märkte und Mitarbeiter vornehmen und damit Konkurrenzfähigkeit sowie den Anschluss an den technologischen Fortschritt verlieren. Andererseits besteht für die umgesetzten Produktneuentwicklungen das Risiko, dass diese nicht den erwarteten Geschäftserfolg bringen und sich als Fehlinvestitionen herausstellen.

Aus der Börsennotierung und Rechtsform entstehen jährliche Kosten von ca. 0,3 Mio. Euro, die von den operativen Tochtergesellschaften erwirtschaftet werden müssen und im Verhältnis zur momentanen Größe des Konzerns unangemessen hoch sind. Bei der momentanen Größe des Unternehmensverbundes und der unterschiedlichen Ergebnissituation in den Geschäftsfeldern ist es unabdingbar, dass alle Tochtergesellschaften zumindest kostendeckend und die Mehrzahl der Gesellschaften profitabel arbeiten, um den Liquiditätsbedarf der CPU decken zu können.

Bei annähernder Erreichung der Ertragsziele besteht jedoch auch weiterhin kein existenzbedrohendes Risiko in der Ertrags- und Liquiditätssituation für Konzern und Holding.

Zukünftige Unternehmensentwicklung (Prognosebericht)

Für das kommende Geschäftsjahr 2010 muss wohl von einer anhaltend kritischen Situation im Bankenmarkt ausgegangen werden, auch wenn sich zum Teil schon wieder erste, positive Signale im gesamtwirtschaftlichen Umfeld abzeichnen. Dabei kommt die Erholung im Bankensektor stärker aus dem Investmentbanking denn aus den klassischen Kundensegmenten. Dies bedeutet für die CPU und die Gruppengesellschaften, dass grundsätzlich mit einer zurückhaltenden Auftragsvergabe gerechnet werden muss. Darüber hinaus liegt der Fokus bei einzelnen Kunden in anderen Projekten und dementsprechend steht kein bzw. nur ein eingeschränktes Budget für Produkte und Dienstleistungen aus dem CPU Konzern zur Verfügung.

Dennoch hat sich gerade im abgelaufenen Geschäftsjahr gezeigt, dass auch in Krisenzeiten durchaus Chancen bestehen, die Geschäftstätigkeit auszuweiten. Die Aussichten sind jedoch je nach Tochterunternehmen bzw. Geschäftsfeld unterschiedlich zu gewichten. Die Banken in allen drei Ländern des Zielmarktes, wie generell in allen anderen Ländern auch, werden durch gesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorschriften stark reguliert. Damit besteht, neben der Notwendigkeit Software an geänderte Marktbedingungen anzupassen, auch aufgrund der Fülle an gesetzlichen Änderungen ein hoher Anpassungsbedarf an Software. Wachstumsimpulse könnten sich in den nächsten Jahren auch über erfolgreiche Partnerschaften mit mittleren Anbietern von Kernbankensystemen ergeben, die ihrerseits den Bedarf haben, ihren Kunden eine vollständige Applikationslandschaft von Bankanwendungen bereit zu stellen. Dabei soll die ganze Lösungspalette der CPU Gruppe mit einbezogen werden.

Als Wachstumssegment mit Perspektiven in allen drei Zielmärkten Deutschland, Österreich und der Schweiz kann das Geschäftsfeld Bankcontrolling angesehen werden, da hier stark betriebswirtschaftlich und weniger an rechtlichen Vorgaben orientiert, Produkte eingesetzt werden können. Damit können dem Grunde nach auch länderübergreifend mit der bestehenden Produktlinie alle Bestandskunden bedient werden. Ziel wird es demnach sein, die VALUE MIRROR Familie aus der Schweiz in einem weiteren Land einzuführen. Der Bedarf dürfte überall gegeben sein, da Steuerungsinformationen dringender denn je für die Geschäftsführung vorliegen müssen.

In den weiteren Geschäftsfeldern Kredit und Anlage ist die Zurückhaltung bei den Investitionen deutlicher zu spüren, da im Bereich der Front-Ends zwar kundenorientierte Beratungssoftware für eine standardisierte und einheitliche Bearbeitung in vielen Fällen notwendig wäre, aber bestehende Applikationen und Umgehungslösungen kurzfristig für den Geschäftsbetrieb ausreichen und vorhandene IT-Ressourcen anderweitig eingesetzt werden.

Zwar wollen viele Banken sich wieder auf die klassischen Bereiche Kredit und Wertpapierberatung zurück besinnen. Jedoch erfolgt die Kreditvergabe in Krisenzeiten tendenziell eher zurückhaltend. Dementsprechend wird neue Software für eine höhere Effizienz in der Kreditvergabe- und der -bearbeitung erst bei einer Ausweitung der Geschäftstätigkeit beschafft werden. In der Wertpapierberatung wird mit einer Belebung gerechnet, sobald in die Aktienmärkte wieder größeres Vertrauen vorherrscht und der Beratungsbedarf steigt. Somit geht CPU in diesen beiden Segmenten zum Teil nur von einer stagnierenden Entwicklung aus, auch wenn aus organisatorischen Gründen die zunehmenden gesetzlichen Regelungen nur im Rahmen von Software effizient und prozessoptimiert abgebildet werden können.

Im Geschäftsfeld PROFESSIONAL SERVICE wird sich in den kommenden zwei Jahren zeigen, ob die Wachstumsraten der letzten Jahre beibehalten werden können. Dies ist in hohem Maße von der Neukundenakquise abhängig, wobei CPU sich hier gegen die größeren Dienstleistungsunternehmen in ausgewählten Bereichen profilieren muss.

Das Mitte 2007 erstmals aufgesetzte Personalkonzept enthält seit dem Jahr 2009 nun alle Komponenten der geplanten Personalarbeit und Personalentwicklung. Jetzt gilt es, dieses auch konsequent umzusetzen. Die seit den vergangenen Jahren durchgeführten Fortbildungsangebote für Mitarbeiter werden 2010 weiter geführt. CPU kann sich bei Kunden nur über die Erfahrung und Qualität seiner Mitarbeiter profilieren und so langfristig am Markt bestehen.

CPU hält an dem obersten Ziel fest, im Konzern ein ausreichendes Ertragsniveau zu erreichen. Alle operativen Gesellschaften sollen in der Lage sein, die notwendigen Investitionen in Produkte, Märkte und Mitarbeiter vorzunehmen, ohne dass dies die Renditeziele der Gesellschaft bzw. des Konzerns gefährdet.

Der Auftragseingang in den letzten Monaten des Geschäftsjahrs 2009 sowie in den Anfangsmonaten 2010 liegt unter denen der Vergleichsperioden im Vorjahr. CPU startet im Vergleich zum Vorjahr mit einem niedrigeren Auftragsbestand in das neue Geschäftsjahr 2010. Damit bleibt es eine Herausforderung im Konzern, das Umsatzniveau des Vorjahres zu erreichen oder gar zu übertreffen.

CPU strebt trotz der nach wie vor hohen Abhängigkeit von einzelnen Projekten, Aufträgen und Kunden bei einem gleichbleibenden bis leicht ansteigenden Umsatzniveau im Konzern an, die Ertragsseite weiter zu verbessern und eine Umsatzrendite zwischen 3 bis 5 Prozent in den nächsten zwei Jahren zu erzielen. Unter diesen Prämissen sollte es im Verlauf der nächsten zwei Jahre für die CPU Softwarehouse AG möglich sein, ausgeglichene bis leicht positive Jahresergebnisse zu erwirtschaften.

Augsburg, 26. März 2010

Werner Binder, Sprecher des Vorstands

Sven Wollenhaupt, Mitglied des Vorstands

Jahresabschluss 2009 nach HGB

Bilanz zum 31. Dezember 2009

Aktivseite

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31.12.2009

TEUR
Vorjahr

TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 12 16
II. Sachanlagen
1. Grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1 1
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 19 26
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.149 6.178
2. sonstige Ausleihungen 1 5
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 111 28
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.071 998
3. sonstige Vermögensgegenstände 287 266
II. Wertpapiere
1. sonstige Wertpapiere 0 0
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 33 174
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9 0
7.693 7.692
Passivseite
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 3.509 3.509
II. Kapitalrücklage 2.100 2.100
III. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 1.408 1.517
7.017 7.126
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen 441 364
2. sonstige Rückstellungen C. Verbindlichkeiten 107 82
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 26 76
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0 26
3. sonstige Verbindlichkeiten 102 18
davon aus Steuern 87 TEUR (Vj. 17 TEUR)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0 TEUR (Vj. 0 TEUR)
7.693 7.692

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009

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2009

TEUR
Vorjahr

TEUR
1. Umsatzerlöse 245 307
2. Herstellungskosten des Umsatzes -245 -307
3. Bruttoergebnis vom Umsatz 0 0
4. Vertriebskosten -145 -167
5. Allgemeine Verwaltungskosten -883 -753
6. Sonstige betriebliche Erträge 603 2.470
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -55 -178
8. Erträge aus Gewinnabführung 429 350
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 55 39
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -113 -441
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -109 1.320
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 6
13. Jahresüberschuss / -fehlbetrag -109 1.326
14. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr (Vorjahr: Verlustvortrag) 1.517 -5.780
15. Ertrag aus der Kapitalherabsetzung 0 7.018
16. Einstellung in die Kapitalrücklage 0 -1.047
17. Bilanzgewinn / -verlust 1.408 1.517

Anhang

der CPU Softwarehouse AG, Augsburg

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 der CPU Softwarehouse AG (CPU AG) wird in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz entspricht dem in § 266 Abs. 2 und 3 HGB vorgesehenen Gliederungsschema. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Übereinstimmung mit dem in § 275 Abs. 3 HGB enthaltenen Umsatzkostenverfahren gegliedert.

II. Währungsumrechnung

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstbuchung oder im Falle der Kurssicherung mit den Sicherungskursen bewertet. Soweit sich aus den Kursen zum Bilanzstichtag noch nicht realisierte Verluste ergeben, werden diese entsprechend antizipiert. Nicht realisierte Kursgewinne werden nicht angesetzt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bilanzierung und Bewertung erfolgen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften.

Es gelten generell und unabhängig von den tatsächlich ausgewiesenen Bilanzpositionen die unten folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.

Aktiva

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wird grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit den Nennwerten angesetzt.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden alle erkennbaren Risiken durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko sowie zur Abdeckung von Zinsverlusten wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Soweit Anzeichen für eine mögliche Wertänderung vorliegen, erfolgt die Ermittlung des niedrigeren beizulegenden Werts der Anteile und Forderungen an verbundenen Unternehmen zum Bilanzstichtag auf Basis eines Discounted-Cash-Flow-Bewertungsverfahrens. Die den Unternehmenswertermittlungen zugrunde liegenden Planungsrechnungen der Tochtergesellschaften unterstellen - mit Ausnahme einer Tochtergesellschaft, bei der dies auf Basis eines Liquidationsszenarios erfolgt ist -einen dauerhaften Fortbestand der Unternehmen, das mittel- bis langfristige nachhaltige Erreichen intern vorgegebener Umsatz- und Ertragsziele sowie entsprechend positive Free Cash Flows. In den Planungsrechnungen wurden Umsatz- und Ertragsmargen angesetzt, die auf aktuellen Annahmen und Zielen zur Geschäftsentwicklung in den nächsten Jahren basieren.

Die Bewertung von eigenen Anteilen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Marktwert.

Die Bewertung der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Marktwert. Sofern der Marktwert der Wertpapiere über dem jeweiligen Buchwert liegt, erfolgt eine Wertaufholung bis zur Höhe des jeweiligen Marktwerts, maximal bis zur Höhe der Anschaffungskosten.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die Herstellungskosten beinhalten neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Gemeinkosten. Fremdkapitalzinsen sind keine enthalten. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wird beachtet.

Die liquiden Mittel sind mit den Nominalwerten ausgewiesen.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der Posten erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Passiva

Die Bewertung der Pensionsrückstellung gegenüber einem aus dem Unternehmen ausgeschiedenen Berechtigten erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Um die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sachgerechter darzustellen, wurden im Berichtsjahr die der Bewertung der Pensionsrückstellung zugrundeliegenden Rechnungsparameter angepasst.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung.

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.

IV. Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2009 ist entsprechend § 268 Abs. 2 HGB dargestellt.

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ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
1. Jan. 2009

TEUR
Zugänge

TEUR
Abgänge

TEUR
31. Dez. 2009

TEUR
--- --- --- --- ---
IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 466 3 0 469
466 3 0 469
SACHANLAGEN
Grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1 0 0 1
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 335 6 0 341
336 6 0 342
FINANZANLAGEN
Anteile an verbundenen Unternehmen 19.206 13 0 19.219
Sonstige Ausleihungen 25 0 4 21
19.231 13 4 19.240
20.033 22 4 20.051

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ABSCHREIBUNGEN
1. Jan. 2009

TEUR
Zuführungen

TEUR
Minderung wegen Zuschreibung

TEUR
Abgänge

TEUR
31. Dez. 2009

TEUR
--- --- --- --- --- ---
IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 450 7 0 0 457
450 7 0 0 457
SACHANLAGEN
Grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0 0 0 0 0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 309 13 0 0 322
309 13 0 0 322
FINANZANLAGEN
Anteile an verbundenen Unternehmen 13.028 113 71 0 13.070
Sonstige Ausleihungen 20 0 0 0 20
13.048 113 71 0 13.090
13.807 133 71 0 13.869

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NETTOBUCHWERTE
31. Dez. 2009

TEUR
31. Dez. 2008

TEUR
--- --- ---
IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 12 16
12 16
SACHANLAGEN
Grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1 1
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 19 26
20 27
FINANZANLAGEN
Anteile an verbundenen Unternehmen 6.149 6.178
Sonstige Ausleihungen 1 5
6.150 6.183
6.182 6.226

Die immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten entgeltlich erworbene Softwareprogramme sowie die aktivierungsfähigen Aufwendungen der Eintragung gewerblicher Schutzrechte.

Für die Abschreibungen der Softwareprogramme wird eine Nutzungsdauer von einem bis vier Jahren zugrunde gelegt. Die Nutzungsdauer der gewerblichen Schutzrechte beträgt zehn Jahre und umfasst damit die durch die Eintragung gewährte Schutzdauer. Die Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear.

Bei dem Sachanlagevermögen handelt es sich im Wesentlichen um EDV-Hardware und Büroausstattung. Die Nutzungsdauer der Sachanlagegüter beträgt zwischen zwei und zehn Jahren. Die Abschreibung erfolgt linear.

Geringwertige Anlagegüter werden entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben, wenn der Wert des einzelnen Wirtschaftsguts 150 EUR nicht übersteigt. Für die Anlagegüter, die einen Wert von 150 EUR im Einzelnen übersteigen, aber nicht 1.000 EUR, wird entsprechend § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Sachanlagevermögen ausgewiesen und im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den vier folgenden Wirtschaftsjahren jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben. Scheidet ein Wirtschaftsgut des Sammelpostens aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.

Die Zuschreibung bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen betrifft die CPU Finsys Bankensoftware AG, St. Gallen. Die Abschreibung beinhaltet die Wertanpassung der CPU Inexsys Bankensoftware AG, Zürich.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände der CPU AG beinhalten:

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2009

TEUR
Davon Restlaufzeit über ein Jahr

TEUR
2008

TEUR
Davon Restlaufzeit über ein Jahr

TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 111 0 28 0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.071 487 998 457
Sonstige Vermögensgegenstände 287 282 266 260
1.469 769 1.292 717

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen und laufende Verrechnungskonten. Es bestehen Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 636 (Vorjahr: TEUR 587).

Der unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesene Aktivwert aus der Rückdeckung der Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 278 (Vorjahr: TEUR 255) hat eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Von dem unter der Position Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks ausgewiesenen Betrag sind TEUR 22 (Vorjahr: TEUR 20) als Sicherheit für Mietavale hinterlegt.

Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 3.509.103 (Vorjahr: EUR 3.509.103) und ist in 3.509.103 (Vorjahr: 3.509.103) nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit gleichen Rechten eingeteilt.

Die Aufteilung der Kapitalrücklage stellt sich wie folgt dar:

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Stand 31.12.

TEUR
gebundene Rücklagen nach § 272 (2) Nr. 1 HGB und § 237 (5) AktG 1.052.732,00
freie Rücklagen nach § 272 (2) Nr. 4 HGB 1.046.863,64
2.099.595,64

Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2007 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juli 2012 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt um bis zu 2.631.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

a) für Spitzenbeträge;

b) für einen Anteil am Genehmigten Kapital in Höhe von bis zu insgesamt 1.052.730,00 Euro, sofern die neuen Aktien gegen Bareinlage zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, welcher den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 S. 4 AktG);

c) für einen Anteil am Genehmigten Kapital in Höhe von bis zu insgesamt 2.631.000,00 Euro, sofern die neuen Aktien gegen Sacheinlage ausgegeben werden, um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben.

Über den Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.

Pensionsrückstellungen

Die versicherungsmathematischen Annahmen basieren auf den Richttafeln 2005 G nach Dr. Klaus Heubeck und folgenden Bewertungsparametern:

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2009 2008
Rechnungszins: 5,25% 5,60%
Rententrend ab Pensionierungsalter: 2,00% p.a. 2,00% p.a.

Insgesamt erhöhte sich die Pensionsrückstellung um TEUR 78 auf TEUR 441 (im Vorjahr TEUR 364). Unter Beibehaltung der im Vorjahr verwendeten Rechnungsparameter hätte sich zum 31.12.2009 eine um TEUR 58 geringere Pensionsrückstellung ergeben.

Die sonstigen Rückstellungen bei beinhalten:

der CPU AG

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2009

TEUR
2008

TEUR
Personalrückstellungen 14 8
Rechts- und Beratungskosten 61 60
Sonstige 32 14
107 82

Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:

der CPU AG

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Gesamtbetrag

TEUR
bis zu 1 Jahr

TEUR
zwischen 1 und 5 Jahren

TEUR
größer 5 Jahre

TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 26 26 0
(Vorjahr) (76) (76) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0 0 0
(Vorjahr) (26) (26) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 102 102 0 0
(Vorjahr) (18) (18) (0) (0)
128 0 0
(Vorjahr) (120) (120) (0) (0)

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Umsatzsteuer und Lohnsteuer.

V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse der CPU AG, die ausschließlich im Inland erwirtschaftet wurden, entfallen auf folgende Tätigkeitsbereiche:

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2009

TEUR
2008

TEUR
Erlöse Softwareprogramme 7 79
Dienstleistung 208 198
Erlöse Softwarewartung 30 30
245 307

Der Materialaufwand der CPU AG beträgt im Geschäftsjahr TEUR 245 (Vorjahr: TEUR 307) und betrifft ausschließlich bezogene Leistungen.

Personalaufwand des Geschäftsjahres:

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2009

TEUR
2008

TEUR
Löhne und Gehälter 430 338
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 150 141
(davon für Altersversorgung) (104) (113)
580 479

In den sonstigen betrieblichen Erträgen der CPU AG sind im Wesentlichen Erträge aus der Zuschreibung auf Finanzanlagen, aus Konzernumlagen sowie aus der Erhöhung des Aktivwerts der Rückdeckungsversicherung enthalten.

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von TEUR 113 betreffen die aufgrund voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vorzunehmende Abschreibung der CPU Inexsys Bankensoftware AG, Zürich (Finanzanlagen), auf den niedrigeren beizulegenden Wert.

Die Erträge aus Gewinnabführung beinhalteten in beiden Geschäftsjahren die Ergebnisabführung der

CPU Bankensoftware GmbH, Augsburg und der ISMC Information System Management & Consulting GmbH, Waldbronn.

Die Zinserträge der CPU AG betragen TEUR 55 (Vorjahr: TEUR 39). Davon betreffen TEUR 52 (Vorjahr: TEUR 29) verbundene Unternehmen.

VI. Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2009 waren bei der CPU AG durchschnittlich 5 Arbeitnehmer (Vorjahr: 2 Arbeitnehmer) beschäftigt, welche in der Verwaltung tätig waren.

Zum Jahresende waren folgende Personengruppen bei der CPU AG beschäftigt:

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Stand 31.12.2009 Stand 31.12.2008
Vorstand 2 2
Verwaltung 5 2
7 4

Honorar für Abschlussprüfer

Das für das Geschäftsjahr 2009 seitens des Abschlussprüfers, der AWT Horwath GmbH, München, berechnete Gesamthonorar betrug TEUR 15. Das Honorar entfiel vollständig auf Abschlussprüfungsleistungen. Honorare für andere Leistungen fielen im Geschäftsjahr 2009 nicht an.

Währungsumrechnung

Im Geschäftsjahr wurden TEUR 3 aus Umrechnungsdifferenzen in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Dies betrifft ausschließlich Transaktionen mit verbundenen Unternehmen. Im Vorjahr waren TEUR 31 in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Davon betrafen TEUR 25 Transaktionen mit verbundenen Unternehmen.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der CPU AG betragen zum 31.12.2009:

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2010

TEUR
2011

TEUR
2012

TEUR
2013 und später

TEUR
Gesamt

TEUR
Kfz-Leasing 26 16 0 0 42
Miete 39 39 39 32 149
Gesamt: 65 55 39 32 191

Die unter Miete ausgewiesene Verpflichtung ist um den Gegenanspruch (TEUR 26 jährlich) aus dem Untermietvertrag mit einem verbundenen Unternehmen gekürzt.

Angabepflichtige Haftungsverhältnisse der CPU AG gemäß §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen

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Art der Beziehung Art des Geschäfts Vereinbarte Entgelte

TEUR
Tochterunternehmen Darlehensgewährung 21

An ein Tochterunternehmen, an dem die CPU Softwarehouse AG mit rd. 99% beteiligt ist, sind im Verlaufe der Jahre 2006 bis 2009 Darlehen über insgesamt TCHF 633 (TEUR 402) gewährt worden bzw. haben sich im Geschäftsjahr verlängert. Die Darlehen sind zu marktunüblichen Bedingungen gewährt, da sie ohne Sicherheiten und mit einer Rangrücktrittserklärung versehen sind. Hierbei handelt es sich bei TCHF 581 (TEUR 369) um in Darlehen umgewandelte Umlagenforderungen und sonstige Forderungen aus den Jahren 2005 bis 2009, die aufgrund der Geschäftsentwicklung der Tochtergesellschaft nicht bezahlt werden konnten und eigenkapitalersetzenden Charakter aufweisen. In Höhe von TCHF 52 (TEUR 33) wurde zu Beginn des Jahres 2009 ein Darlehen ausgereicht, um die Zahlungsfähigkeit zu sichern und eine Überschuldung des Tochterunternehmens zu vermeiden. Die für die Darlehen vereinbarten Gesamtentgelte betrugen TEUR 21, wovon TEUR 7 auf Zeiträume nach dem Abschlussstichtag entfallen. Das im Geschäftsjahr 2009 erzielte Gesamtentgelt betrug TEUR 19. Sämtliche Darlehens- und Zinsforderungen sind zum 31. Dezember 2009 wertberichtigt.

Angaben zu den Organen

Die Bezüge des Vorstands betragen insgesamt TEUR 264.

Die Darstellung der individualisierten Bezüge des Vorstands erfolgt unter Nutzung des Wahlrechts nach § 289 (2) Nr. 5 HGB im Lagebericht der Gesellschaft.

Für ein ehemaliges Mitglied des Vorstands besteht eine Pensionsrückstellung in Höhe von EUR 441.519,00.

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats belaufen sich im Geschäftsjahr auf TEUR 45.

Im Geschäftsjahr wurden TEUR 19 für eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (D&O) aufgewandt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sind Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (a.) und Kontrollgremien entsprechend § 125 Abs. 1 S. 5 AktG (b.):

Vorstand:

Werner Binder, Augsburg

Vorstand Vertrieb und Marketing

b. Verwaltungsratsmitglied CPU Finsys Bankensoftware AG, St. Gallen

Sven Wollenhaupt, Augsburg

Vorstand Finanzen und Administration

b. Verwaltungsratsmitglied CPU Finsys Bankensoftware AG, St. Gallen

Aufsichtsrat:

Dr. Heiko Frank, Friedberg

Vorstandsvorsitzender der Tefen AG, Augsburg

Aufsichtsratsvorsitzender

a. Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender Schwaben Mobil Nahverkehr Service GmbH, Bobingen

a. Aufsichtsratsmitglied Franz Industrie Beteiligungs AG, Augsburg

b. Beiratsmitglied Goppel Bus GmbH, Ehrenhain

b. Beiratsvorsitzender der alphasystems GmbH, Augsburg (ab 21.12.2009)

Oliver Gosemann, Forst

Vorstandsvorsitzender der Knürr AG, Arnstorf

Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

a. Aufsichtsratsvorsitzender der inge watertechnologies AG, Greifenberg

b. Verwaltungsratspräsident Knürr AG, Fällanden / Schweiz

Alfred Möckel, Berlin

Bankkaufmann, Dipl. Kfm.

a. Aufsichtsratsmitglied eSolve AG, München

a. Aufsichtsratsmitglied Reutax AG, Heidelberg (bis 6.11.2009)

a. Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender Prime Capital Asset Management AG, Frankfurt

b. Mitglied des Beirats der ARIAD Asset Management GmbH, Hamburg

Angaben zu den verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen (Anteilsbesitz)

Der Anteilsbesitz der CPU Softwarehouse AG wurde in einer gesonderten Aufstellung zusammengefasst und wird unter der Nummer HRB 2005 beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers zur Übermittlung an das Unternehmensregister eingereicht.

Mitteilungspflichten nach Aktiengesetz

Die Gesellschaft hat die nach § 161 AktG erforderliche Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex auf der Homepage der CPU Softwarehouse AG (www.cpu-ag.com) eingestellt.

Mitteilungspflichten nach Wertpapierhandelsgesetz

Im Geschäftsjahr haben die Gesellschaft keine Meldungen zu den Beteiligungsverhältnissen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erreicht.

Mit Schreiben vom 13. Juni 2005 hat uns die GEDO Unternehmensverwaltungsgesellschaft mbH, Hürth, angezeigt, dass sie als 100%-iger Aktionär der msg systems ag, per 02.06.2005 durch Kapitalerhöhung die Schwelle von 25% der Stimmrechte der CPU Softwarehouse AG unterschritten hat. Sie teilte uns mit, dass der msg systems ag 21,66% der Stimmrechte oder 2.189.214 Inhaber Stammaktien zustehen, wovon ihr 2.189.214 Aktien oder 21,66% Aktien gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen sind. Die Veröffentlichung erfolgte in der Börsenzeitung vom 17. Juni 2005.

Mit Schreiben vom 13. Juni 2005 hat uns die msg systems ag, Ismaning, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie durch Kapitalerhöhung per 02.06.2005 die Schwelle von 25% der Stimmrechte der CPU Softwarehouse AG unterschritten hat und ihr 21,66% der Stimmrechte oder 2.189.214 Inhaber Stammaktien zustehen. Die Veröffentlichung erfolgte in der Börsenzeitung vom 17. Juni 2005.

Mit Schreiben vom 08. Juli 2005 hat uns die ARGON Finance AG gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 17. Juni 2005 die Schwelle von 5% und 10% überschritten hat und nun 13,38% beträgt und am 04. Juli 2005 die Schwelle von 5% und 10% erreicht und überschritten hat und nun 15,69% beträgt. Die Veröffentlichung erfolgte in der Börsenzeitung Nr. 132 vom 13. Juli 2005.

Die hier aufgeführten, veröffentlichten Meldungen beziehen sich zum Teil auf die Werte vor der letzten Kapitalerhöhung im Jahr 2005 und weichen demnach aufgrund des Verwässerungseffektes geringfügig von der im Lagebericht angegebenen Aktionärsstruktur ab.

VII. Ergebnisverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 14. Juni 2010 vorschlagen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 109.856,10 mit dem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 1.517.552,12 zu verrechnen und den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 1.407.696,02 auf neue Rechnung vorzutragen.

Augsburg, 26. März 2010

Werner Binder, Sprecher des Vorstands

Sven Wollenhaupt, Mitglied des Vorstands

Erklärung des Vorstands

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der CPU Softwarehouse AG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der CPU Softwarehouse AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Augsburg, den 26. März 2010

Werner Binder, Sprecher des Vorstands

Sven Wollenhaupt, Mitglied des Vorstands

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der CPU Softwarehouse AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der CPU Softwarehouse AG den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

München, den 30. März 2010

**AWT Horwath GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

gez. B. Erdt, Wirtschaftsprüfer

gez. ppa. E. Jarraß, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionäre,

auch das Jahr 2009 war weltweit durch die internationale Finanzkrise geprägt. Trotz dieser widrigen Rahmenbedingungen und hoher Investitionen in der Produktentwicklung konnte eine erfreuliche Umsatz- und Ergebnisentwicklung erreicht werden. Dies spiegelt auch der Aktienkurs wider, der sich nach dem Tiefststand am 22.01.2009 in Frankfurt mit 0,22 Euro zwischenzeitlich deutlich erholt zeigte. Im Juli 2009 wechselte die CPU Softwarehouse AG ihren Börsenplatz von Frankfurt nach München. Mit dem Jahresschlusskurs von 1,10 Euro verließ das CPU-Papier aufgrund der beschlossenen Kapitalmaßnahmen und einer sehr guten Performance den sog. "Pennystock-Bereich" und markierte zugleich einen neuen Jahreshöchstwert.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2009 sämtliche ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wieder mit großer Sorgfalt wahrgenommen, den Vorstand im Berichtsjahr 2009 bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführungsmaßnahmen laufend überwacht. In der Erfüllung seiner gesetzlichen Kontrollpflicht hat der Aufsichtsrat die geplanten geschäftspolitischen Maßnahmen kritisch hinterfragt und auf Plausibilität getestet.

Der Aufsichtsrat wurde in alle wesentliche Entscheidungen eingebunden und durch den Vorstand im Rahmen schriftlicher und mündlicher Berichte regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und strategischen Weiterentwicklung, über die Entwicklung der Geschäfts- und Finanzlage des Konzerns einschließlich der Risikoeinschätzung sowie über das Risikomanagement informiert.

Die Berichte des Vorstands wurden im Aufsichtsrat analysiert und zusammen mit dem Vorstand in den jeweiligen Sitzungen diskutiert und hat den Beschlussvorschlägen des Vorstands nach eingehender Prüfung und Beratung, soweit dies nach gesetzlichen bzw. satzungsmäßigen Vorschriften erforderlich war, seine Zustimmung erteilt. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand mit dem Vorstand auch außerhalb der regulären Sitzungen des Aufsichtsrats regelmäßig in Kontakt, hat mit dem Vorstand über unternehmensrelevante Fragen und Themenstellungen gesprochen und wurde über laufende Sachthemen in Kenntnis gesetzt.

Der Aufsichtsrat der CPU Softwarehouse AG hat sich in seinen sieben Sitzungen im vergangenen Jahr ausführlich mit der Geschäftsentwicklung der Einzelgesellschaften und des Konzerns auseinander gesetzt. Die Präsenz in den Aufsichtsratssitzungen betrug wie in den Vorjahren 100%. Die Effizienzprüfung des Aufsichtsrats wurde entsprechend Ziffer 5.6 des Corporate Governance Kodex durchgeführt. Die Unterlagen für die Sitzungen wurden zur Vorbereitung rechtzeitig an alle Mitglieder verteilt.

In seiner ersten Sitzung des Jahres am 16. Februar 2009 berichtete der Vorstand auf Basis von vorläufigen Zahlen über die Geschäftsentwicklung von Konzern und den Einzelgesellschaften für das Geschäftsjahr 2008. Insbesondere die Bewertung der Tochtergesellschaften bzw. der Segmente wurden eingehend besprochen. Ferner befasste sich der Aufsichtsrat auch unter Compliance Aspekten intensiv mit dem Risikomanagementsystem und dem Risikobericht. Des Weiteren wurden im Rahmen des Personalberichts aktuelle Entwicklungen bei den Personalstrukturen besprochen. Zusammen mit dem Beschluss über die Vertragsverlängerung der Vorstandsverträge wurde in dieser Aufsichtsratssitzung eine neue Geschäftsordnung für den Vorstand in Kraft gesetzt. Der Vorstand berichtete weiter über die neuesten Erkenntnisse in Sachen Segmentwechsel.

Am 24. März 2009 fand die Bilanzsitzung der CPU Softwarehouse AG statt. Gegenstand der Sitzung waren die ausführliche Erörterung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und Konzernlageberichts. Die Abschlussprüfer der AWT Horwath GmbH nahmen an der Sitzung teil, berichteten über den Verlauf und die Ergebnisse ihrer Prüfung und beantworteten die Fragen des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat erörterte mit dem Abschlussprüfer ferner, die Geschäftsrisiken sowie im Zusammenhang mit dem Risikomanagement die Risikofaktoren und ließ sich bestätigen, dass das Risikofrüherkennungssystem für die Überwachung bestandsgefährdender Risiken geeignet und ausreichend ist. Des Weiteren wurden im Aufsichtsrat zusammen mit dem Vorstand die Tagesordnungspunkte für die Hauptversammlung, insbesondere die Satzungsänderungen besprochen und verabschiedet. Ferner beriet und verabschiedete der Aufsichtsrat den Corporate Governance Bericht, den Bericht des Aufsichtsrats sowie die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex für den Geschäftsbericht 2008.

In den Sitzungen am 30. Juli und 15. September 2009 ließ sich der der Aufsichtsrat ausführlich über die Geschäftsentwicklung sowie die Umsatz- und Ergebnisrisiken berichten. Dabei wurden die Projektstati wesentlicher Kundenprojekte durch den Vorstand erläutert. Die Besprechung im Aufsichtsrat über die Ergebnisse der Effizienzprüfung erfolgte in der Sitzung am 15. September 2009.

Am 16. September 2009 fand eine Strategiesitzung von Vorstand und Aufsichtsrat statt. Dabei wurden die grundsätzlichen, strategischen Rahmenbedingungen für die CPU Gruppe und ihre Geschäftsfelder analysiert sowie strategische Handlungsoptionen weiterentwickelt.

In seiner Sitzung am 16. November 2009 erfolgte eine intensive Beschäftigung mit der positiven Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2009, der Zwischenmitteilung und der damit verbundenen Ad-hoc-Meldung. Sowohl die Entwicklung der Risikokennzahlen als auch die Besprechung des Etatentwurfs für das Geschäftsjahr 2010 waren Gegenstand der Beratungen dieser Sitzung wie auch die Vertriebsaktivitäten der Konzerngesellschaften.

In seiner letzten Sitzung im Geschäftsjahr 2009 am 17. Dezember wurde nach nochmaliger, eingehender Plausibilisierung der Etat für das kommende Geschäftsjahr 2010 sowie diverse organisatorische Änderungen verabschiedet. Die Schwierigkeiten in einem Wartungsprojekt sowie die Umsatz- und Ergebnisprognosen wurden vom Vorstand ausführlich erläutert.

Corporate Governance, Entsprechenserklärung und Compliance

Corporate Governance steht bei der CPU Softwarehouse AG für größtmögliche Transparenz, gute Unternehmensführung und den Anspruch, alle Zielgruppen gleichberechtigt und zeitnah zu informieren. Aufsichtsrat und Vorstand befassen sich in jedem Geschäftsjahr eingehend mit den wichtigen Themen, die sich aus den Grundsätzen des Corporate Governance Kodex ergeben. Entsprechend der neuen gesetzlichen Vorschriften wurde die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB von Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedet. Diese ist auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Vorgaben geben den Rahmen für die Compliance-Aktivitäten im Konzern vor. Hierbei stehen im Mittelpunkt: die kapitalmarkt- und insiderrechtlichen Vorschriften, die gesetzlichen Grundlagen der Rechnungslegung sowie arbeits- und datenschutzrechtliche Vorschriften und Gesetze.

Im Internet können sich Aktionäre und potenzielle Anleger jederzeit über aktuelle Entwicklungen im Konzern informieren. Ausführliche Informationen zur Corporate Governance im Unternehmen sowie einen detaillierten Bericht zur Höhe und Struktur der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand finden sich im "Corporate Governance Bericht".

Die aktuelle Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ist auch Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB. Beide Erklärungen sind den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich. Die CPU Softwarehouse AG entspricht mit Ausnahme der in der Entsprechenserklärung genannten Punkte den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex nach der aktuellen Fassung des Kodex vom 18. Juni 2009.

Die CPU wird mit Ausnahme der in der Entsprechenserklärung genannten Punkte auch zukünftig die Empfehlungen des Kodex einhalten.

Feststellung der Abschlüsse

Die CPU Softwarehouse AG erstellt einen Einzelabschluss nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB). Der Konzernabschluss wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften IFRS (International Financial Reporting Standards), ergänzt um die handelsrechtlichen Vorschriften nach § 315a Abs. 1 HGB, aufgestellt. Für die Aufstellung der jeweiligen Abschlüsse ist der Vorstand verantwortlich. Die AWT Horwarth GmbH (AWT), München, hat Rechnungslegung, Buchführung, Jahresabschluss sowie Lagebericht und Konzernlagebericht der CPU Softwarehouse AG für das Geschäftsjahr 2009 geprüft und jeweils mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehen.

Die AWT wurde auf der Hauptversammlung vom 15. Juni 2009 erneut zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählt. Der Aufsichtsrat hat dementsprechend den Prüfungsauftrag der CPU Softwarehouse AG an die AWT Horwarth GmbH, München, erteilt.

Die Prüfungsberichte wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt. Die Abschlussprüfer haben in den Sitzungen vom 26. März 2010 bzw. 12. April 2010 die Prüfungsergebnisse für den Jahresabschluss bzw. den Konzernabschluss persönlich und detailliert vorgestellt. Der Aufsichtsrat stimmte am 12. April 2010 nach eingehender Beratung und eigener Prüfung des vorgelegten Jahresabschlusses der CPU Softwarehouse AG und des Konzernabschlusses sowie der Prüfung des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu und billigte den Jahres- und Konzernabschluss. Somit ist der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 festgestellt.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Unternehmensleitungen der operativen Tochtergesellschaften und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die engagierte Arbeit im Geschäftsjahr 2009.

Augsburg, 12. April 2010

Dr. Heiko Frank, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB

Die CPU Softwarehouse AG, Augsburg, ist eine deutsche, börsennotierte Aktiengesellschaft.

Dementsprechend unterliegt die Unternehmensführung den gesetzlichen Regelungen, insbesondere den Vorschriften des Aktiengesetzes und des Handelsgesetzbuches. Daneben richten sich Vorstand und Aufsichtsrat nach den Grundsätzen guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung, wie sie auch im Corporate Governance Kodex verankert sind. Dazu gehören vor allem die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, eine auf das Geschäftsmodell angepasste Unternehmenssteuerung sowie eine transparente und faire Kommunikation gegenüber Anteilseignern, Mitarbeitern und Geschäftspartnern.

Vorstand und Aufsichtsrat fühlen sich verpflichtet, den Bestand der Gesellschaft zu gewährleisten und für eine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen.

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Deutschen Aktiengesellschaften ist ein duales Führungssystem gesetzlich vorgegeben. Damit sind beide Organe mit eigenständigen Kompetenzen und Verantwortungsbereichen ausgestattet, welche sich aus Gesetz und Satzung ergeben. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten vertrauensvoll und eng zusammen.

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung, entwickelt in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat die Strategie und sorgt für deren Umsetzung. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die Unternehmensleitung. Die Grundsätze der Zusammenarbeit sind in der Geschäftsordnung des Vorstands zusammengefasst. Für Geschäftsvorgänge mit grundlegender Bedeutung besteht ein Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Geschäftsverlauf und über wesentliche Entwicklungen der Gesellschaft. Zurzeit besteht der Vorstand aus zwei Mitgliedern. Die einzelnen Zuständigkeiten ergeben sich aus der Ressortverteilung und aus der Personalverantwortung für die nachfolgende Führungsebene.

Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt. Die Grundsätze der Zusammenarbeit sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zusammengefasst. Der Aufsichtsrat besteht zurzeit aus drei Mitgliedern; er fasste seine Beschlüsse immer als Gesamtorgan. Ausschüsse bestehen keine.

Alle Aufsichtsräte verfügen aufgrund ihrer persönlichen Erfahrungen als Vorstandsvorsitzender bzw. ihrer Vorstandstätigkeit bzw. ihrer ehemaligen Vorstandstätigkeit in börsennotierten, Aktiengesellschaften über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungs-grundsätzen und internen Kontrollverfahren.

Corporate Governance

Die CPU Softwarehouse AG sieht in den Prinzipien einer verantwortungsvoller und transparenter Corporate Governance die Voraussetzung für eine nachhaltig positive Unternehmensentwicklung. Weitere Einzelheiten sind dem jährlichen Corporate Governance Bericht zu entnehmen welcher gleichzeitig Bestandteil dieser Erklärung zur Unternehmensführung ist und auf der Homepage der Gesellschaft (http://cpu-ag.com/Corporate-Governance.111192.0.html) veröffentlicht wurde.

Die nachfolgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wird jährlich überprüft und an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst. Die Entsprechenserklärung ist ebenfalls auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht.

Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz

"Die Gesellschaft hat in den abgelaufenen Geschäftsjahren den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") in seiner jeweiligen Fassung mit denjenigen Ausnahmen entsprochen, die in den Erklärungen gemäß § 161 AktG für die Vorjahre aufgeführt sind. Vom Geschäftsjahr 2010 an wird die Gesellschaft den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 mit folgenden Ausnahmen entsprechen:

1. Selbstbehalt bei der D&O-Versicherung (Kodex Ziffer 3.8)

Die Gesellschaft hat entsprechend der Satzung eine angemessene D&O-Versicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrats abgeschlossen, die keinen Selbstbehalt vorsieht. Vorstand und Aufsichtsrat gehen davon aus, dass durch die Vereinbarung eines der gesetzlichen Regelung für den Vorstand entsprechenden Selbstbehaltes die Motivation und das Verantwortungsbewusstsein der Mitglieder des Aufsichtsrats nicht weiter erhöht werden kann.

2. Bildung von Ausschüssen des Aufsichtsrats (Kodex Ziffer 5.3)

Der Aufsichtsrat der CPU Softwarehouse AG besteht nur aus drei Mitgliedern und hat keine Ausschüsse gebildet. Da jedem beschließenden Ausschuss kraft Gesetzes ebenfalls drei Personen angehören müssten, ist die Bildung von Ausschüssen des Aufsichtsrats weder erforderlich noch zweckmäßig.

3. Aufsichtsratsvergütung (Kodex Ziffer 5.4.6)

Die Aufsichtsratsvergütungen sind in der Satzung der Gesellschaft geregelt und enthalten keine variablen Bestandteile. Die Satzung sieht jedoch vor, dass die Hauptversammlung den Mitgliedern des Aufsichtsrats Sondervergütungen gewähren kann und schließt erfolgsbezogene Vergütungen für den Aufsichtsrat damit nicht aus. Aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat ist diese flexible Regelung der vom Kodex empfohlenen starren Regelung vorzuziehen. Bisher wurde der Hauptversammlung ein solcher Vorschlag aus Gründen der Kosteneffizienz und Vermeidung von Zusatzkosten nicht unterbreitet.

4. Rechnungslegung (Kodex Ziffer 7.1.2 und 7.2.3)

CPU ist bemüht, die Fristen des Corporate Governance Kodex zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses und des Halbjahresfinanzbericht einzuhalten. Die Einhaltung der Fristen kann jedoch aufgrund der vorhandenen personellen Kapazitäten im Rechnungswesen und der Notwendigkeit der Konsolidierung der in- und ausländischen Tochtergesellschaften nicht immer gewährleistet werden, insbesondere dann, wenn Änderungen von Rechnungslegungsnormen zu berücksichtigen sind. Alle gesetzlichen Veröffentlichungsfristen wurden und werden eingehalten. Die Prüfungsgesellschaft hat uns bestätigt, dass sämtliche Anforderungen des Corporate Governance Kodex zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers beachtet werden. Die Abschlussprüfungen beinhaltet aus Zeit- und Kostengründen nicht die Prüfung der Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex."

Augsburg, im März 2010

Für den Aufsichtsrat

Dr. Heiko Frank, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Für den Vorstand

Werner Binder, Sprecher des Vorstands