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CPU Softwarehouse — AGM Information 2010
May 6, 2010
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AGM Information
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AGM Announcements | 6 May 2010 15:24
CPU Softwarehouse AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2010 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
CPU Softwarehouse AG
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
CPU Softwarehouse AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2010 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
06.05.2010 15:24
CPU Softwarehouse AG
Augsburg
ISIN: DE000A0WMPN8
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein
zu der
am Montag, 14. Juni 2010, 11:00 Uhr,
im Dorint Hotel Augsburg,
Imhofstraße 12, 86159 Augsburg,
stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung.
TAGESORDNUNG
| 1. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts (jeweils einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 Nr. 1 bis Nr. 5 und Absatz 5 bzw. § 315 Absatz 4 HGB) und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Die genannten Vorlagen sind gemäß § 175 Absatz 2 Satz 4 AktG von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft www.cpu-ag.com zugänglich. Beschlussfassungen sind zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits festgestellt und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. |
| 2. | Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009 in Höhe von EUR 1.407.696,02 auf neue Rechnung vorzutragen. |
| 3. | Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen. |
| 4. | Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen. |
| 5. | Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen. |
| 6. | Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Diplom-Kaufmann Alfred Möckel, Berlin, Business Angel, erneut in den Aufsichtsrat zu wählen. Die derzeitige Amtsperiode von Herrn Möckel endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 14. Juni 2010. Mitgliedschaft von Herrn Möckel in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: Aufsichtsratsmitglied eSolve AG, München Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender Prime Capital Asset Management AG, Frankfurt Mitglied des Beirats der ARIAD Asset Management GmbH, Hamburg Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus drei Mitgliedern (§ 9 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft), die als Vertreter der Aktionäre von der Hauptversammlung zu wählen sind (§ 96 Absatz 1 AktG). Die Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
Anträge von Aktionären
Anträge zu einem Vorschlag der Verwaltung (Gegenanträge) richten Sie bitte unter Beifügung Ihrer Aktionärslegitimation ausschließlich an CPU Softwarehouse AG, Investor Relations, August-Wessels-Straße 27, 86156 Augsburg, Telefax +49(0)821-4602-179. Gegenanträge, die spätestens vierzehn Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens am 30. Mai 2010, eingehen und die Voraussetzungen des § 126 AktG erfüllen, werden auf der Internetseite der Gesellschaft www.cpu-ag.com zugänglich gemacht.
ZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das Grundkapital der Gesellschaft aus 3.509.103 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Zahl der Stimmrechte beträgt damit im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 3.509.103.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung, also spätestens zum Ablauf des 07. Juni 2010, unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes unter der nachfolgend genannten Adresse schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zur Teilnahme anmelden:
CPU Softwarehouse AG
c/o dwpbank
WASHO
Einsteinring 9
D-85609 Aschheim-Dornach
Telefax: 0 89 / 5 88 00 – 50 11 oder 50 14
E-Mail: [email protected]
Der Nachweis des Anteilsbesitzes kann durch eine in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bestätigung des depotführenden Instituts des Aktionärs erbracht werden und muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Montag, 24. Mai 2010, 00:00 Uhr, beziehen; für diese Bestätigung reicht die Textform (§ 126 b BGB) aus. Den Aktionären, die den genannten Nachweis ihres Anteilsbesitzes und ihre Anmeldung form- und fristgerecht übermitteln, werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Die Aktionäre werden darum gebeten, möglichst frühzeitig für die Übersendung des genannten Nachweises und der Anmeldung zu sorgen, damit der rechtzeitige Zugang der Eintrittskarten sichergestellt ist.
Aktionäre, die den Nachweis ihres Anteilsbesitzes und ihre Anmeldung form- und fristgerecht übermittelt haben und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können sich in der Hauptversammlung und bei der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen. Handelt es sich bei dem Bevollmächtigten um ein Kreditinstitut oder einen anderen in § 135 AktG genannten Aktionärsvertreter, gelten für die Form und den Nachweis der Vollmacht die gesetzlichen Bestimmungen. Alle übrigen Bevollmächtigten haben sich durch Vorlage der Eintrittskarte des Aktionärs auszuweisen und ihre Bevollmächtigung nachzuweisen. Zum Nachweis kann die Vollmacht in Schriftform oder in Textform vorgelegt oder per E-Mail an [email protected] übermittelt werden. Vollmachtsformulare sind der Eintrittskarte beigefügt und können darüber hinaus jederzeit schriftlich oder per Telefax bei der CPU Softwarehouse AG, Investor Relations, August-Wessels-Straße 27, 86156 Augsburg, Telefax +49(0)821-4602-179, angefordert werden.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären ferner die Möglichkeit, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter als Bevollmächtigten in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt im Falle seiner Bevollmächtigung das Stimmrecht weisungsgebunden aus. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, die unter den vorstehend genannten Voraussetzungen zugesandt wird. Die Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugehen.
Augsburg, im Mai 2010
Der Vorstand