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Covivio AGM Information 2025

Sep 3, 2025

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AGM Information

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Publication

### Covivio Immobilien Finance AG

#### Essen

#### Abschluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2024

Die ordentliche Hauptversammlung der Covivio Immobilien Finance AG hat am 17.04.2025 folgenden Beschluss gefasst:

"Es wird beschlossen, dass die Gesellschaft von der Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB (Erstellung von Anhang und Lagebericht sowie Offenlegung des Jahresabschlusses) für das Geschäftsjahr 2024 Gebrauch macht, wobei die Befreiung ausdrücklich auch für die Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer gemäß §§ 264 Abs. 3, 316 HGB für das Geschäftsjahr 2024 gilt.“

Wir bestätigen, dass zwischen unserer Gesellschaft und unserer Muttergesellschaft, der Covivio Immobilien SE, eine durchgehende Kette von Unternehmensverträgen nach § 291 ff. AktG besteht, die jeweils eine Verlustausgleichsverpflichtung nach § 302 AktG (analog) zum Inhalt haben.

Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 HGB und unter Angabe unseres Mutterunternehmens, der Covivio Immobilien SE, Essen, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Pflicht zur Pflichtprüfung, zum Erstellen eines Anhangs und eines Lageberichtes sowie zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch machen.

Oberhausen, im April 2025

Der Vorstand