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Covestro AG

Annual Report Apr 8, 2025

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Annual Report

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Finanzbericht: 36002936 Covestro AG Leverkusen Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 BERICHTSPROFIL Zukunftsgerichtete Aussagen Dieser Bericht kann in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Covestro AG, Leverkusen, zum Zeitpunkt der Berichterstattung beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistungsfähigkeit des Unternehmens wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese verschiedenen Einflussfaktoren schließen diejenigen ein, die Covestro in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf www.covestro.com zur Verfügung. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. Externe Prüfung Der Konzernabschluss der Covestro AG und der zusammengefasste Lagebericht wurden im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Angaben in der zusammengefassten Erklärung zur Unternehmensführung sind gemäß § 317 Absatz 2 Satz 6 Handelsgesetzbuch (HGB) nicht in die Abschlussprüfung einbezogen worden. Die Angaben in der im zusammengefassten Lagebericht gemäß § 315b, 315c HGB enthaltenen nichtfinanziellen Konzernerklärung sowie die Angaben des Konzernnachhaltigkeitsberichts sind nicht in die inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses einbezogen worden. Darüber hinaus ist der Vergütungsbericht in diesen Geschäftsbericht integriert. Der Vergütungsbericht wurde einer inhaltlichen Prüfung, die die nach § 162 Aktiengesetz (AktG) geforderte formelle Prüfung umfasst, unterzogen und mit einem Prüfungsvermerk versehen, dass der Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG entspricht. Der im zusammengefassten Lagebericht enthaltene Konzernnachhaltigkeitsbericht wurde zur Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2020/852 sowie der §§ 315b und 315c HGB an eine nichtfinanzielle Konzernerklärung aufgestellt. Der Konzernnachhaltigkeitsbericht wurde durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, einer gesonderten Prüfung nach dem internationalen Prüfungsstandard ISAE 3000 (Revised) mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) und für ausgewählte Teile des Konzernnachhaltigkeitsberichts einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit (Reasonable Assurance) unterzogen. Die mit hinreichender Sicherheit geprüften Inhalte des Konzernnachhaltigkeitsberichts sind in geschweiften Klammern dargestellt. Im Rahmen der gesonderten Prüfung wurden auch einzelne Angaben innerhalb der Erklärung zur Unternehmensführung im allgemeinen Teil des zusammengefassten Lageberichts mit begrenzter Sicherheit geprüft. Diese mit begrenzter Sicherheit geprüften Inhalte sind in eckigen Klammern dargestellt. Es handelt sich dabei um diejenigen Angaben, die im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung in vollständiger Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zur Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane (ESRS 2 GOV-1) verpflichtend zu berichten sind. Darüber hinaus wurden Angaben nach ESRS, die außerhalb des Konzernnachhaltigkeitsberichts erfolgen, unter Nennung einer spezifischen ESRS-Referenz mit einer doppelten Spitzklammer gekennzeichnet. Die nachfolgende Tabelle fasst die zuvor beschriebenen Kennzeichnungen zusammen: Legende der Kennzeichnungen scrollen Kennzeichnung Bedeutung Relevante Berichtsteile { } Inhalte, die innerhalb des Konzernnachhaltigkeitsberichts einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit unterzogen wurden Konzernnachhaltigkeitsbericht [ ] Inhalte, die außerhalb des Konzernnachhaltigkeitsberichts einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit geprüft wurden Erklärung zur Unternehmensführung » « Angaben nach ESRS, die außerhalb des Konzernnachhaltigkeitsberichts erfolgen Lagebericht (ohne Konzernnachhaltigkeitsbericht), Erklärung zur Unternehmensführung Inhalte außerhalb des zusammengefassten Lageberichts, des Vergütungsberichts und des Konzernabschlusses, wie bspw. Informationen auf Webseiten, sind nicht Bestandteil des Konzernnachhaltigkeitsberichts und der inhaltlichen Prüfung durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Rundungen und prozentuale Abweichungen Die im Bericht erfassten Kennzahlen sind kaufmännisch gerundet. Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und Prozentangaben sich nicht aus den dargestellten Werten ergeben. Bei Vorzeichenwechsel einer Kennzahl sowie Veränderungen über 1.000% wird als Prozentveränderung ein Punkt gezeigt. Inklusive Sprache Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion sind uns wichtig. Daher formulieren wir in diesem Bericht weitgehend geschlechtsneutral. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit, Verständlichkeit oder Orientierung an gesetzlichen Vorgaben greifen wir an einigen Stellen auf das generische Maskulinum zurück. Entsprechende Formulierungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung uneingeschränkt für alle Geschlechter. Veröffentlichung Dieser Geschäftsbericht wurde am 26. Februar 2025 veröffentlicht. Er liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Die deutsche Fassung ist verbindlich. Neben der vorliegenden Veröffentlichung werden die publizitätspflichtigen Bestandteile gemäß § 328 Absatz 1 Satz 4 HGB im Unternehmensregister unter Einhaltung der Vorgaben der "European Single Electronic Format"-(ESEF-)Verordnung veröffentlicht und sind über die Website www.unternehmensregister.de zugänglich. Zusammengefasster Lagebericht LAGEBERICHTSPROFIL Zusammengefasster Lagebericht der Covestro AG Der zusammengefasste Lagebericht bezieht sich sowohl auf den Covestro-Konzern (Konzernlagebericht) als auch auf die Covestro AG mit Sitz in Leverkusen. Der Berichtszeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2024, das dem Kalenderjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 entspricht. Die Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken betrifft, soweit nicht anders vermerkt, den Covestro-Konzern. Im Wirtschaftsbericht wird die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Covestro AG in einem eigenen Kapitel dargestellt. Darüber hinaus ist in den zusammengefassten Lagebericht die nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß §§ 315b, 315c HGB integriert. Unser Konzernnachhaltigkeitsbericht wurde in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2020/852, der §§ 315b und 315c HGB an eine nichtfinanzielle Konzernerklärung aufgestellt. Gemäß § 289d HGB ist die Anwendung europäischer Rahmenwerke zulässig. In Anbetracht der Bedeutung der europäischen Nachhaltigkeitsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) als geplantes einheitliches EU-Regelwerk, das in zahlreichen EU-Mitgliedsstaaten durch entsprechende Gesetze bereits in Kraft getreten ist, haben wir die ESRS im Berichtsjahr als Rahmenwerk angewandt. Aufgrund der daraus resultierenden umfangreichen inhaltlichen und strukturellen Änderungen ist die Vergleichbarkeit mit der Vorjahresberichterstattung eingeschränkt. Die ESRS enthalten Formulierungen und Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen. Insbesondere im Bereich der Kennzahlen können daher die Definitionen und Berechnungsmethoden von jenen anderer Unternehmen abweichen, was die Vergleichbarkeit einschränken kann. Das Erreichen der in diesem Bericht enthaltenen Nachhaltigkeitsziele von Covestro hängt teilweise von Faktoren ab, die außerhalb des direkten Einflussbereichs unseres Unternehmens liegen. Insbesondere können wir nicht abschließend sicherstellen, dass Dritte ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen oder eigene Nachhaltigkeitsziele weiterverfolgen bzw. erreichen. Auch regulatorische Änderungen liegen außerhalb unseres Einflussbereichs. Alternative Leistungskennzahlen Für die wirtschaftliche Leistungsbeurteilung des Konzerns verwendet Covestro in seiner Finanzberichterstattung alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures, APMs). Hierbei handelt es sich um Finanzkennzahlen, die nach den von der Europäischen Union (EU) anerkannten internationalen Rechnungslegungsvorschriften (International Financial Reporting Standards, IFRS) nicht definiert sind. Zu den relevanten alternativen Leistungskennzahlen des Covestro-Konzerns gehören das EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization), der Return on Capital Employed (ROCE), der Free Operating Cash Flow (FOCF) und die Nettofinanzverschuldung. Die Berechnungsmethoden der APMs können dabei von jenen anderer Unternehmen abweichen, was die Vergleichbarkeit möglicherweise einschränkt. Für die Beurteilung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Covestro-Konzerns sollten diese alternativen Leistungskennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit den gemäß IFRS ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden. → Erläuterungen zur Definition und Ermittlung dieser alternativen Leistungskennzahlen sind im Kapitel "Steuerungssystem" zu finden. GRUNDLAGEN DES KONZERNS Unternehmensprofil Geschäftsmodell »ESRS 2.40 (a) i, AR12-AR13 Covestro ist einer der weltweit führenden Anbieter hochwertiger Polymer-Werkstoffe und darauf basierender Anwendungslösungen. Das Unternehmen bietet ein breites Portfolio an Produkten. Im Kerngeschäft stellt Covestro Vorprodukte für Polyurethan-Schaumstoffe und den Hochleistungskunststoff Polycarbonat her. Hinzu kommen Vorprodukte für Lacke, Kleb- und Dichtstoffe sowie Spezialprodukte wie Folien. Außerhalb des Kerngeschäfts gehören auch weitere Vorprodukte wie Chlor und Nebenprodukte wie Styrol zum Produktportfolio von Covestro.« »ESRS 2.40 (a) ii, ESRS2.40 (f), ESRS 2.42 (c), AR15 Die Materialien des Unternehmens finden sich in vielen Bereichen des modernen Lebens. Covestro bietet seinen Kunden innovative und nachhaltige Lösungen an, die sowohl Performanceverbesserungen ermöglichen als auch dabei helfen, den ökologischen Fußabdruck zu verringern. Unsere Produkte kommen in vielfältigen Anwendungen zum Einsatz: von der Isolierung von Kühlschränken und Gebäuden über Gehäuse für Laptops und Smartphones bis hin zu Medizintechnik. Sie werden außerdem in kratzfesten und schnell trocknenden Autolacken, Personalausweisfolien oder für die Herstellung von medizinischen Apparaturen verwendet. Damit bedient Covestro unterschiedlichste Branchen: Hauptabnehmer sind die Automobil- und Transportindustrie, die Bauindustrie, die Möbel- und Holzverarbeitungsindustrie sowie die Elektrik-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie. Auch in Bereichen wie Sport und Freizeit oder Gesundheit kommen unsere Materialien zum Einsatz, ebenso in der Chemieindustrie selbst. Globale Megatrends spielen dabei eine wichtige Rolle: Der Klimawandel, Umweltverschmutzung, Bevölkerungswachstum, Urbanisierung und neue Mobilitätsformen sowie der Übergang zu erneuerbaren Energien verändern das Leben von Milliarden Menschen. Infolgedessen muss sich auch die Polymer-Industrie kontinuierlich weiterentwickeln. Unternehmen wie Covestro leisten mit ihren Materialien einen wichtigen Beitrag zu innovativen Lösungen für diese globalen Herausforderungen. Mit seiner Vision der vollständigen Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft trägt Covestro zudem zu der Entwicklung einer klimaneutralen und ressourcenschonenden Wirtschaft bei. Mit seinen Werkstoffen will Covestro diese Entwicklungen vorantreiben und unterstützen. Durch den Ersatz traditioneller Werkstoffe wie Glas, Stahl oder Aluminium durch langlebige, leichte, umweltverträgliche und kostengünstige Materialien fördert Covestro bspw. den Leichtbau in der Automobilindustrie. Effektive Dämmstoffe machen das Wohnen energieeffizienter, spezialisierte Werkstoffe unterstützen die nachhaltige Energiewirtschaft und verbessern die Haltbarkeit von Lebensmitteln durch eine verbesserte Isolierung entlang der Kühlkette.« → Für weitere Informationen siehe solutions.covestro.com/de/branchen Covestro beobachtet kontinuierlich die Entwicklung seiner Absatz- und Endmärkte und begleitet das Wachstum seiner Kunden. Produkte, Technologien und Anwendungslösungen entwickelt das Unternehmen gemeinsam mit Kunden und Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft kontinuierlich weiter. → Für weitere Informationen siehe solutions.covestro.com/de/marken Zu den Hauptwettbewerbern von Covestro zählen BASF, Dow Chemical, Huntsman, Mitsubishi, Saudi Basic Industries Corporation (SABIC) und Wanhua Chemical. Für das Geschäftsmodell von Covestro sind immaterielle Ressourcen von Bedeutung, insbesondere unser Innovations-, Human-, Struktur- und Beziehungskapital. Unser Innovationskapital spielt eine zentrale Rolle dabei, unsere Vision der vollständigen Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft zu erreichen. Es ist ein Kernbestandteil unserer Konzernstrategie und prägt unsere Identität. Durch gezielte Investitionen in Forschung und Entwicklung schaffen wir die Grundlage für neue Produkte und Anwendungen, die den Wandel hin zur Kreislaufwirtschaft beschleunigen, wie bspw. chemisches Recycling oder Einsatzmöglichkeiten alternativer Rohstoffquellen für unser Produktportfolio. Ein wichtiger Teil unseres Innovationskapitals sind zudem Patente, die unsere Forschungsergebnisse schützen. Innovation treibt darüber hinaus unsere digitale Transformation voran. Über unser konzernweites und funktionsübergreifendes Innovationsmanagement stellen wir sicher, dass unsere Projekte und Aktivitäten den Bedürfnissen unserer Kunden und den Anforderungen des Marktes gerecht werden. »ESRS 2.42 (b) Mit unserem konsequenten Fokus auf die Entwicklung nachhaltiger Anwendungen - von Bauisolierungen über Leichtbaulösungen für die Automobilindustrie bis hin zu Windenergie und wasserbasierten Lacken und Klebstoffen - fördern wir umweltfreundliche Innovationen. Diese Lösungen bieten nicht nur unseren Kunden, sondern auch Endverbrauchern, lokalen Gemeinschaften und der Natur spürbare Vorteile. Darüber hinaus können unser Innovationspotenzial und nachhaltiges Wachstum auch für Investoren von Interesse sein.« → Für weitere Informationen siehe "Innovation" und "Nachhaltige Lösungen - Nachhaltiges F&E-basiertes Innovationsportfolio" Das Humankapital umfasst die Fähigkeiten, das Fachwissen und die Motivation unserer Mitarbeitenden, die entscheidend sind für unseren unternehmerischen Erfolg. So können wir gemeinsam unsere Ziele erreichen und innovative Lösungen entwickeln. → Für weitere Informationen siehe "ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens" Unser Strukturkapital beinhaltet Verfahren, Methoden, Prozesse und Systeme, um die Erreichung unserer Unternehmensziele zu unterstützen. Wir arbeiten fortlaufend daran, bestehende Strukturen und Prozesse weiter zu verbessern. Dazu gehört auch, dass wir die Funktionen unserer eigenen Geschäftstätigkeit möglichst effektiv und effizient aufstellen und die Innovationspipeline kontinuierlich erweitern. So setzt Covestro auch die erfolgreiche Umsetzung seiner Strategie "Sustainable Future" weiter fort. Das Beziehungskapital basiert auf dem Vertrauen und der langfristigen Zusammenarbeit mit Kunden, Lieferanten und weiteren Partnern entlang der Wertschöpfungskette. Offener Dialog und die Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Interessenträger sind die Basis für gute Geschäftsbeziehungen. Durch regelmäßigen Austausch und transparente Kommunikation schaffen wir eine solide Grundlage für nachhaltige Partnerschaften. Die Zufriedenheit unserer Kunden messen wir bspw. regelmäßig durch die Kennzahl Promotorenüberhang (Net Promoter Score, NPS). → Für weitere Informationen siehe "ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" und "Wertschöpfungskette - Marketing und Vertrieb" Organisation »ESRS 2.40 (a) iii Die Covestro AG mit Sitz in Leverkusen ist die Muttergesellschaft des Covestro-Konzerns. Diese ist in Deutschland börsennotiert und gehörte bis zum 27. Dezember 2024 dem deutschen Leitindex DAX an. Die Covestro AG hält direkt und indirekt die Anteile an den konsolidierten Gesellschaften, gleichzeitig fungiert sie als strategische Managementholding. Zum 31. Dezember 2024 umfasste der Covestro-Konzern neben der Covestro AG 55 (Vorjahr: 57) konsolidierte Gesellschaften in drei Regionen und beschäftigte 17.503 (Vorjahr: 17.516) Mitarbeitende bzw. Arbeitnehmer in Vollzeitäquivalenten . Dies entspricht einer Gesamtanzahl an eigenen Beschäftigten von 18.021; davon waren 10.540 in der Region EMLA, 4.702 in der Region APAC und 2.779 in der Region NA beschäftigt.« Covestro ist in zwei Berichtssegmente unterteilt: Performance Materials (PM) und Solutions & Specialties (S & S). Während das Segment Performance Materials eine eigene Geschäftseinheit bildet, ist das Segment Solutions & Specialties in sechs Geschäftseinheiten gegliedert. Diese Geschäftseinheiten sind entlang ihrer jeweiligen Erfolgsfaktoren aufgestellt und alle geschäftsrelevanten Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette sind in diese Einheiten eingebettet. Damit ist das Geschäft von Covestro ideal auf die Anforderungen der jeweiligen Märkte zugeschnitten und an den Bedürfnissen seiner Kunden ausgerichtet. Zudem arbeiten zentrale Unternehmensfunktionen an der weiteren und langfristigen Entwicklung von Covestro, wie der Sicherstellung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit, und dienen der Unterstützung einer effizienten Unternehmensführung. → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensstrategie - Strategie des Konzerns" Segmente Performance Materials »ESRS 2.40 (a) ii, ESRS E5.35 Das Segment Performance Materials bildet eine eigene Geschäftseinheit und umfasst die Entwicklung, die Produktion und die Lieferung von Hochleistungsmaterialien wie Polyurethan- und Polycarbonat-Produkten sowie Basischemikalien. Dazu gehören u. a. Diphenylmethan-Diisocyanate (MDI) und Toluylen-Diisocyanate (TDI), langkettige Polyole sowie Polycarbonat-Harze. Diese Materialien finden bspw. in der Möbel- und Holzverarbeitungsindustrie, der Bauindustrie sowie in der Automobil- und Transportindustrie Verwendung und kommen z. B. in Dachkonstruktionen sowie Dämmungen von Gebäuden und Kühlgeräten oder in Matratzen und Autositzen zum Einsatz. Der Fokus im Segment Performance Materials liegt auf der zuverlässigen Lieferung von Standardprodukten zu wettbewerbsfähigen Kosten. Solutions & Specialties Das Segment Solutions & Specialties vereint das Lösungs- und Spezialitätengeschäft von Covestro und umfasst die sechs Geschäftseinheiten Engineering Plastics, Coatings & Adhesives, Tailored Urethanes, Thermoplastic Polyurethanes, Specialty Films sowie Elastomers. Covestro verknüpft in diesem Segment das Angebot an differenzierten Produkten mit hoher Innovationsgeschwindigkeit und rundet dies mit anwendungstechnischen Dienstleistungen und kundenspezifischen Systemlösungen ab. Aufgrund der sich schnell ändernden Kundenanforderungen ist eine hohe Innovationsgeschwindigkeit ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Das Lösungs- und Spezialitätengeschäft von Covestro umfasst differenzierte Polymer-Produkte wie Polycarbonat-Kunststoffe, Vorprodukte für Beschichtungen und Klebstoffe, MDI-Spezialitäten und Polyole, thermoplastische Polyurethane, Spezialfolien sowie Elastomere. Diese kommen u. a. in der Automobil- und Transportindustrie, der Elektrik-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie sowie der Bauindustrie und im Gesundheitssektor zur Anwendung. Darunter fallen z. B. Verbundharze für Solarmodulrahmen, Vorprodukte von Lacken und Klebstoffen, hochwertige Spezialfolien oder Gehäuse für Laptops, Scheinwerfer sowie Elektroautobatterien. → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensstrategie - Strategie der Segmente" Zudem arbeiten zentrale Unternehmensfunktionen an der weiteren und langfristigen Entwicklung von Covestro, wie z. B. der Sicherstellung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit, und dienen der Unterstützung einer effizienten Unternehmensführung.« * Die Anzahl der Mitarbeitenden (Festanstellungen und befristete Arbeitsverhältnisse) wird in Vollzeitäquivalenten (Full Time Equivalents, FTE) dargestellt. Teilzeitbeschäftigte werden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt. Vorstandsmitglieder, Auszubildende und Praktikanten sind aufgrund ihres besonderen Anstellungsverhältnisses in dieser Kennzahl nicht enthalten. Konzernstruktur scrollen COVESTRO Vorstand Segmente und Geschäftseinheiten Unternehmensfunktionen Performance Materials • Strategy • Performance Materials • Portfolio Development • Group Innovation & Sustainability • Process Technology • Engineering • Information Technology & Digitalization • Group Health, Safety, Environment & Reliability • Group Procurement • Zentrale Verwaltungsfunktionen (Accounting; Communications; Controlling; Corporate Audit; Finance & Insurance; Human Resources; Investor Relations; Law, Intellectual Property & Compliance; Taxes) • Supply Chain & Logistics EMLA, NA, APAC Solutions & Specialties • Engineering Plastics • Coatings & Adhesives • Tailored Urethanes • Thermoplastic Polyurethanes • Specialty Films • Elastomers Der Vorstand der Covestro AG leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung mit der Zielsetzung, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern, und definiert und verfolgt die unternehmerischen Ziele. Er legt zudem das Portfolio des Konzerns fest, verteilt die Ressourcen und entscheidet über die finanzielle sowie nichtfinanzielle Steuerung und Berichterstattung des Konzerns. Darüber hinaus definiert der Vorstand die langfristigen Ziele sowie die Strategie des Konzerns und bestimmt die Richtlinien sowie die Grundsätze für die daraus abgeleitete Unternehmenspolitik. Vorstandsvorsitzender von Covestro (Chief Executive Officer, CEO) ist Dr. Markus Steilemann. Zu seinem Verantwortungsbereich gehören die Unternehmensfunktionen Strategy, Group Innovation & Sustainability, Corporate Audit, Human Resources und Communications. Christian Baier ist Finanzvorstand (Chief Financial Officer, CFO) von Covestro. Er verantwortet die Unternehmensbereiche Accounting, Controlling, Finance & Insurance, Information Technology & Digitalization, Investor Relations, Law, Intellectual Property & Compliance, Portfolio Development und Taxes. Darüber hinaus ist er für länderspezifische Themen in den USA und in China zuständig. Dr. Thorsten Dreier ist Technologievorstand (Chief Technology Officer, CTO) des Unternehmens. Er ist für die Unternehmensfunktionen Process Technology, Engineering, Group Procurement sowie Group Health, Safety, Environment and Reliability verantwortlich und koordiniert die Einführung und Einhaltung globaler Prozesse, Standards und Initiativen im Produktionsnetzwerk von Covestro. Zusätzlich hat er die Rolle des Arbeitsdirektors inne. Sucheta Govil ist Vorständin für Vertrieb und Marketing (Chief Commercial Officer, CCO) von Covestro. Sie trägt die Verantwortung für die sieben Geschäftseinheiten inkl. aller geschäftsrelevanten Prozesse und Bereiche von Produktion, Einkauf und Anwendungstechnik bis hin zum Vertrieb. Außerdem verantwortet sie die drei regionalen Einheiten der Unternehmensfunktion Supply Chain & Logistics, die für die internen und externen Lieferketten weltweit zuständig sind. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand. Er besteht aus zwölf Mitgliedern, die sich gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz jeweils zur Hälfte aus der Vertretung der Anteilseigner- und der Arbeitnehmerseite zusammensetzen. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Dr. Richard Pott. Bis zum 31. Dezember 2024 war Petra Kronen stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats. Sie hat ihr Amt zum Jahresende niedergelegt. Über die Nachfolge entscheidet der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2025. → Für weitere Informationen siehe "Erklärung zur Unternehmensführung" Standorte Für die verschiedenen Produktgruppen betreibt Covestro weltweit Produktionsanlagen sowie Standorte für Forschung und Entwicklung (F&E). Die folgende Grafik zeigt die geografische Verteilung der 46 Produktionsstandorte und der 13 F&E-Standorte von Covestro in den Regionen EMLA, NA und APAC. Nicht in der Grafik aufgeführt sind u. a. Büro- und Lagerstandorte sowie Standorte von Beteiligungen, die nicht im Konsolidierungskreis berücksichtigt werden. Produktions- und F&E-Standorte von Covestro 1 NA: Region Nordamerika (Kanada, Mexiko, USA) 2 EMLA: Region Europa, Naher Osten, Lateinamerika (ohne Mexiko), Afrika 3 APAC: Region Asien-Pazifik Unser Ziel ist es, unsere Kunden zuverlässig und effizient zu versorgen. Dazu stellen wir Produkte des Segments Performance Materials in Produktionsanlagen mit großer Kapazität in den jeweiligen Regionen her. Zusätzlich betreiben wir in ausgewählten Ländern weitere Anlagen, um Polyurethan-Vorprodukte und Produkte des Segments Solutions & Specialties herzustellen, sowie Produktionsanlagen für die kundenindividuelle Compoundierung von Polycarbonat-Granulaten. Durch die Integration vorgelagerter Produktionsstufen (Rückwärtsintegration), z. B. bei der Eigenproduktion von Chlor hat Covestro die Wertschöpfung kontinuierlich optimiert. Zudem haben wir umfangreiche Programme und Maßnahmen implementiert, um die Sicherheit und Verfügbarkeit von Anlagen zu gewährleisten sowie die Kosteneffizienz stetig zu verbessern. Forschung und Entwicklung werden bei uns vor allem in drei großen Zentren in Deutschland, den USA und China betrieben. Kundennahe Anwendungen werden hauptsächlich in den entsprechenden Regionen entwickelt, während die globale, grundlegende Forschung und die Technologieentwicklung vorwiegend aus Deutschland heraus betrieben werden. Durch unsere globale Präsenz können wir regionalen Trends und Kundenwünschen bestmöglich entsprechen. Unternehmensstrategie Daseinszweck und Vision Der Daseinszweck von Covestro "To make the world a brighter place" - "Die Welt lebenswerter machen" bleibt das Fundament unseres Handelns. In einem Umfeld, das von geopolitischen Spannungen, volatilen Märkten und wirtschaftlichen Herausforderungen geprägt ist, hält Covestro unbeirrt an seiner Vision fest, sich vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten. Diese Vision bildet die Basis unserer Konzernstrategie "Sustainable Future" und ist auf die globalen Herausforderungen abgestimmt, denen wir uns stellen müssen: der fortschreitende Klimawandel, die zunehmende Umweltverschmutzung, das Wachstum der Weltbevölkerung, die steigende Urbanisierung sowie neue Mobilitätsformen und die Umstellung auf erneuerbare Energien. Unsere Hochleistungs-Polymer-Werkstoffe können ein Teil der Lösung für die globalen Herausforderungen sein. Wir setzen dabei auf Technologien, die den Energieeinsatz und die Emissionen in unseren Produktionsprozessen reduzieren. Die von uns entwickelten Produkte und Lösungen ersetzen herkömmliche Werkstoffe wie Glas oder Metall, die weniger nachhaltig hergestellt werden oder einen weniger nachhaltigen Lebenszyklus aufweisen. Sie ermöglichen auch ganz neue, nachhaltige Anwendungen. Wir sind überzeugt, dass uns unsere langfristige Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft unserem Daseinszweck, die Welt lebenswerter zu machen, näherbringt. Unsere Vision, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, ist das Zielbild für unsere Konzernstrategie "Sustainable Future". Unsere Vision gibt uns damit eine klare Richtung vor, wohin wir uns als Unternehmen entwickeln wollen. Daseinszweck, Vision und Strategie scrollen Daseinszweck Vision Strategie Die Welt lebenswerter machen Wir richten uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft aus Aktualisierte "Sustainable Future" Strategie Unsere Unternehmenswerte und unsere Unternehmenskultur tragen maßgeblich dazu bei, unseren Daseinszweck, unsere Vision und unsere Strategie zu verwirklichen. → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/company/our-company/our-culture Strategie des Konzerns Strategische Ziele und Maßnahmen Unsere Konzernstrategie "Sustainable Future", die wir im Jahr 2020 beschlossen haben, gibt uns die Richtung vor, um unsere übergeordneten Ziele - abgeleitet aus unserem Daseinszweck und unserer Vision - auch in Zeiten des Wandels stets im Blick zu behalten. »ESRS 2.45 (c) Angesichts der globalen Entwicklungen der vergangenen Jahre und, um den sich wandelnden Bedürfnissen unserer Stakeholder gerecht zu werden, hat Covestro die Konzernstrategie in diesem Berichtsjahr überarbeitet und aktualisiert.« Unsere Strategie hat ihre Grundrichtung beibehalten. Sie besteht nach wie vor aus den drei Kapiteln "Covestro optimal in Position bringen", "Wachstum nachhaltig vorantreiben" und "Vollständig auf Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft ausrichten". Dennoch wurden im laufenden Berichtsjahr entscheidende Anpassungen vorgenommen: Wir haben in allen drei Kapiteln die Kundenperspektive stärker hervorgehoben, das Ziel der Klimaneutralität klar festgelegt und den Weg zu nachhaltigem Wachstum präzisiert. Als Wegbereiter sind neben der digitalen Transformation und einer starken Unternehmenskultur nun auch künstliche Intelligenz (KI) und eine zukunftsfähig aufgestellte Belegschaft als zentrale Faktoren für den Erfolg einbezogen. »ESRS 2.45 (c) iii Wir gehen davon aus, dass durch diese Änderungen unsere Beziehungen zu den Interessenträgern beeinflusst werden. Durch die stärkere Fokussierung auf die Kundenperspektive erwarten wir z. B. eine weitere Steigerung der Kundenzufriedenheit. Darüber hinaus rechnen wir damit, dass unser klares Bekenntnis zu Nachhaltigkeit und Innovation weiterhin eine positive Einstellung unserer Investoren zu unserem Unternehmen unterstützt.« Konzernstrategie "Sustainable Future" "Die Kundenperspektive ist eng in unserer Strategie verankert" Mit der Aktualisierung unserer "Sustainable Future"-Strategie legen wir einen noch stärkeren Fokus auf unsere Kunden. Die Kundenperspektive ist tief in unsere Strategie eingebettet, geleitet von dem Motto: "Du bist niemals mehr als zehn Meter von einem Covestro-Produkt entfernt." Sie zieht sich durch alle Kapitel und unterstreicht unser Ziel, ein verlässlicher Partner für unsere Kunden zu sein, unser Produktportfolio kontinuierlich zu erweitern und an die Bedürfnisse unserer Kunden anzupassen. Des Weiteren ist in der aktualisierten Strategie unser Anspruch verankert, gemeinsam mit Kunden und Partnern die Entwicklung nachhaltiger Produkte und Lösungen voranzutreiben. Ziel ist es, gemeinsam mit allen Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette Klimaneutralität zu erreichen und gleichzeitig unsere Vision einer vollständigen Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft zu verwirklichen. Dabei steht die Kundenzufriedenheit für uns im Mittelpunkt und wird regelmäßig über den NPS gemessen - eine Kennzahl, die die Bereitschaft unserer Kunden zur Weiterempfehlung widerspiegelt. "Covestro optimal in Position bringen" Wir AGIEREN wettbewerbsfähig - mit dem ersten strategischen Kapitel wollen wir Covestro optimal in Position bringen, um unser volles Potenzial zu heben und somit die Basis für nachhaltiges und profitables Wachstum zu schaffen. Dabei fokussieren wir uns zunehmend auf die Erfolgsfaktoren unseres Kerngeschäfts. Zentrale Elemente dieses Kapitels sind die Verbesserung der Anlagenverfügbarkeit, die Steigerung der Kosteneffizienz und der Übergang zu margenstärkeren Produkten. Zur Umsetzung des ersten strategischen Kapitels haben wir die Ausdehnung der Zuverlässigkeit unserer Anlagen zum Fokusthema gemacht. Im Jahr 2023 haben wir den Startpunkt gesetzt und durch gezielte Instandhaltungsprojekte unsere Betriebsabläufe noch zuverlässiger und effizienter gestaltet. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass wir für unsere Kunden stets ein verlässlicher Partner bleiben und jederzeit eine hohe Lieferzuverlässigkeit gewährleisten können. Die positiven Auswirkungen dieser Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Verbesserung der Anlagenverfügbarkeit zeigen erste Erfolge. Als zweites Fokusthema im Rahmen des ersten strategischen Kapitels haben wir uns zum Ziel gesetzt, unsere Kostenposition weiter zu optimieren. Dafür haben wir im Berichtsjahr das globale Programm "STRONG" initiiert. Angesichts eines sich rapide verändernden Geschäftsumfelds zielt STRONG darauf ab, die erfolgreiche Weiterentwicklung von Covestro zu beschleunigen und unsere langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Das Programm legt den Fokus auf die Optimierung bestehender Strukturen und Prozesse, insbesondere in den Bereichen Produktion und Verwaltung. Durch die Steigerung der Effizienz und die Förderung der Digitalisierung im gesamten Konzern streben wir mit STRONG an, bis Ende 2028 jährliche globale Einsparungen in Höhe von 400 Mio. € zu realisieren. Außerdem arbeiten wir weiterhin gezielt daran, unsere margenstarken Geschäftsbereiche auszubauen. Besonders im Berichtssegment Solutions & Specialties investieren wir gezielt in Wachstumsmärkte wie Elektromobilität, energieeffizientes Bauen und erneuerbare Energien. Überdies analysieren wir kontinuierlich unser bestehendes Portfolio und identifizieren mögliche Opportunitäten, um attraktive Geschäfte zu akquirieren. → Für weitere Informationen siehe "Wertschöpfungskette - Marketing und Vertrieb" "Wachstum nachhaltig vorantreiben" Wir ERWEITERN unser attraktives, nachhaltiges Portfolio organisch, anorganisch und durch Innovationen - mit dem zweiten strategischen Kapitel wollen wir Wachstum bei Covestro nachhaltig vorantreiben und damit Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit vereinen. Um unsere Vision eines zukunftsfähigen Zielportfolios zu realisieren, investieren wir in langfristig attraktive und nachhaltige Marktsegmente. Dies erfordert ein profitables Produktportfolio in attraktiven Regionen, das die Kundenbedürfnisse optimal bedient, wodurch Covestro überdurchschnittlich vom Marktwachstum profitiert. Alle Aktivitäten, die organisches und anorganisches Wachstum fördern - einschließlich Investitionen, Akquisitionen, Forschungs- und Entwicklungsinitiativen sowie unserer strategischen "Venture Capital"-Initiative (Covestro Venture Capital, COVeC) - sind bereits heute stark auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Dabei liegt ein besonderer Fokus darauf, das organische und anorganische Wachstum weiter voranzutreiben. Externe Opportunitäten sollen bspw. genutzt werden, um das Materialportfolio, die geografische Reichweite und/oder das Technologieangebot zu erweitern. Um mit dem eingesetzten Kapital maximalen Wert zu generieren, analysieren und steuern wir unser Investitionsportfolio nach Rentabilitäts- und Nachhaltigkeitskriterien. Wir forcieren Investitionsprojekte, die einen Return on Capital Employed (ROCE) erreichen, der oberhalb bestimmter Schwellenwerte liegt, und die möglichst geringe Treibhausgasemissionen verursachen oder diese sogar reduzieren. → Für weitere Informationen siehe "Steuerungssystem" → Für weitere Informationen siehe "Nachhaltige Lösungen" Ein weiteres wichtiges Kernelement des zweiten strategischen Kapitels, um Wachstum nachhaltig voranzutreiben, ist Innovation. Dabei strebt es Covestro an, mit innovativen Technologien und Verfahren weiterhin neue Nachhaltigkeitsstandards zu setzen. Grundlage dafür sind unsere umfangreichen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, bei denen wir auch die Potenziale von Digitalisierung und KI nutzen. Darüber hinaus gewinnt auch das Thema digitale Forschung und Entwicklung zunehmend an Bedeutung. Dazu gehört auch die Entwicklung von Innovationen, die zur Differenzierung von den Wettbewerbern und zur Anpassung des Portfolios an neue Anforderungen und Potenziale benötigt werden. Entscheidend ist es, in allen Aktivitäten innovativ zu sein und die Kommerzialisierung von Produkt-, Technologie- und Anwendungsinnovationen voranzutreiben. Beispiele dafür sind die Erweiterung unserer digitalen F&E-Aktivitäten sowie Kooperationen mit Partnern wie Google. Erkenntnisse aus der Datenwissenschaft stärken zentrale Unternehmensfunktionen, die Algorithmen und maschinelles Lernen gewinnbringend einsetzen können. Wir fördern die Entwicklung und Implementierung dieser digitalen Produkte konsequent. → Für weitere Informationen siehe "Innovation" "Klimaneutral werden und vollständig auf die Kreislaufwirtschaft ausrichten" Wir REALISIEREN unsere Klimaziele und unsere Vision, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten - mit dem dritten strategischen Kapitel wollen wir Covestro vollständig auf Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft ausrichten. Damit wollen wir die Entwicklung zu einer klimaneutralen und ressourcenschonenden Wirtschaft beschleunigen. Diese Ausrichtung sehen wir als Chance für einen gewinnbringenden Umstieg auf zirkuläre Lösungen für unsere Kunden entlang des gesamten Wertschöpfungskreislaufs, die auch Vorteile für Gesellschaft und Umwelt bieten. Dabei fokussiert sich Covestro nicht nur darauf, direkte und indirekte Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2) zu verringern, sondern zielt mit konkreten Fahrplänen auch darauf, vor- und nachgelagerte Treibhausgasemissionen in der gesamten Wertschöpfungskette (Scope 3) zu vermeiden. Bis zum Jahr 2035 will Covestro die operative Klimaneutralität für Scope 1 und Scope 2 erreichen. Ebenso ist für das Jahr 2035 das Zwischenziel für die Reduktion der Scope-3-Emissionen * gesetzt: - 10 Mio. t CO2-Äquivalente (- 30 % im Vergleich zum Basisjahr 2021 ). Im Bereich der Kreislaufwirtschaft betrachten wir sowohl die vorgelagerte als auch die nachgelagerte Wertschöpfungskette und antizipieren zukünftige Veränderungen in der Rohstoffverfügbarkeit, aufkommende regulatorische Einflüsse und entsprechende Nachfrageveränderungen in den Märkten. Diese Erkenntnisse sollen u. a. als Grundlage für die Erstellung und Weiterentwicklung der Geschäftsentwicklung von Covestro dienen, z. B. in den Bereichen Innovation, Investitionsplanung, Beschaffung, Marketing und Vertrieb. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel" → Für weitere Informationen siehe "ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft" Die Kreislaufwirtschaft wollen wir zudem durch die Entwicklung und Nutzung innovativer Recyclingtechnologien vorantreiben. Dabei sehen wir insbesondere das chemische Recycling als vielversprechend an. Dieses ist ein wirkungsvolles Instrument, mit dem erhebliche Mengen des Ausgangsmaterials zurückgewonnen und wieder eingesetzt werden können. Es eignet sich vor allem für Materialien und Abfälle, die aufgrund ihrer Eigenschaften im Rahmen eines mechanischen Recyclings nicht verwertet werden können, oder für Fälle, in denen aus dem Recyclingprozess gleiche Qualitäten wie bei Neuware hervorgehen müssen. Uns ist bewusst, dass die Umstellung unserer Produktion und unseres Produktportfolios auf die Kreislaufwirtschaft eine große, langfristige Aufgabe darstellt, die wir nicht allein bewältigen können. Daher setzen wir weiterhin verstärkt auf die Etablierung von Partnerschaften und Netzwerken mit unseren Kunden, Lieferanten, Forschungsinstituten und anderen Lösungsanbietern entlang des Wertschöpfungskreislaufs. »ESRS 2.40 (f) Die Bedürfnisse unserer Kunden werden regelmäßig entlang der gesamten Wertschöpfungskette speziell zum Thema Nachhaltigkeit überprüft und analysiert. Aus dieser Analyse ergeben sich für Covestro Anhaltspunkte, welche Produkte von Covestro besonders relevant für die Nachhaltigkeitsziele der Kunden sind. Ein Beispiel hierfür sind massenbilanzierte Produkte aus unseren CQ-Lösungen. Diese CO 2 -reduzierten Varianten von Covestro-Produkten helfen gleichzeitig, die eigenen Nachhaltigkeitsziele von Covestro, wie die Klimaneutralität, zu erreichen.« → Für weitere Informationen siehe "ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft" * Für unsere Scope-3-Reduktionsziele werden die vier relevanten Kategorien "Erworbene Waren und Dienstleistungen", "Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten", "Vorgelagerter Transport und Verteilung" und "Entsorgung verkaufter Produkte" betrachtet. ** Hier sind bereits teilweise wachstumsbedingte Emissionen bis zum Jahr 2035 mit eingerechnet. "Künstliche Intelligenz und digitale Transformation voranbringen" Wegbereiter für unsere Strategie "Sustainable Future" sind KI und digitale Transformation als elementare Bestandteile für ein solides Fundament. Wir gehen KI, digitale Transformation und die damit verbundenen Chancen mit einem umfassenden Programm zielgerichtet an - entlang der kompletten Wertschöpfungskette, in den Unternehmensfunktionen sowie an allen Berührungspunkten mit unseren Kunden. Dafür forciert Covestro den Einsatz digitaler Technologien und nutzt das Potenzial von KI. Gleichzeitig fördert Covestro ein offenes Arbeitsklima, das Mitarbeitende dazu anregt, neue Ansätze für unser Geschäft zu erarbeiten und bestehende Konzepte auf den Prüfstand zu stellen. Covestro arbeitet an Kollaborationstools zwischen menschlicher Intelligenz und KI und sucht nach weiteren, wertstiftenden Anwendungsmöglichkeiten. Dank eines verstärkten Einsatzes neuer technischer Möglichkeiten und der Förderung digitaler Fähigkeiten bei den Mitarbeitenden eröffnet die digitale Transformation weiteres Wertschöpfungspotenzial, da sich so Prozesse optimieren lassen und damit das Geschäft sowie die Nachhaltigkeitsziele unterstützt werden. Ein Beispiel für einen Anwendungsfall von KI liegt in der Nutzung unseres virtuellen KI-Assistenten "CoVA" (Covestro Virtual Assistant), der unsere Mitarbeitenden in ihrem Arbeitsalltag unterstützen kann. "Kultur stärken und die Belegschaft der Zukunft aufbauen" Ein weiterer Wegbereiter ist unsere starke "Wir sind 1"-Unternehmenskultur. Sie ist Ausgangspunkt für den Erfolg der Strategie, die auf dem Engagement der Mitarbeitenden basiert und die Zusammenarbeit und den Einsatz fördert. Des Weiteren gilt es, eine strategische Personalplanung zu nutzen, damit sichergestellt wird, dass die Mitarbeitenden zu jeder Zeit die erforderlichen Fähigkeiten besitzen, um für die Aufgaben der Zukunft ausgebildet zu sein. Strategie der Segmente Strategie des Segments Performance Materials Das Segment Performance Materials umfasst im Wesentlichen Produktgruppen der Polyurethane und Polycarbonate. Die standardisierten Produkte aus dem Segment werden sowohl extern vertrieben als auch an das Segment Solutions & Specialties weitergegeben. Hier werden viele der Produkte veredelt oder mit kundenfokussierten Zusatzleistungen verkauft. Geschäfte zwischen den Segmenten werden marktbasiert vergütet und in der Berichterstattung als Umsatzerlöse zwischen den Segmenten separat dargestellt. Da das Segment Performance Materials ausschließlich standardisierte Produkte herstellt, wollen wir vorrangig die Effizienz über Kostenmanagement, hohe Anlagenverfügbarkeit sowie Prozessinnovationen steigern. Dabei legen wir unseren Schwerpunkt auf nachhaltige Produkte wie das erneuerbare Toluylen-Diisocyanat (TDI) und biobasiertes Diphenylmethan-Diisocyanat (MDI). Mittel- bis langfristig wird einhergehend mit den voraussichtlich globalen Megatrends die Nachfrage nach Polyurethanen stark wachsen. Von dieser Entwicklung kann unser Unternehmen profitieren, da wir die zur Herstellung von Polyurethan-Schaumstoffen benötigten Vorprodukte herstellen. Strategisch wichtige Industrien in diesem Bereich sind u. a. die Bau- und die Möbelindustrie, in denen wir bereits stark positioniert sind und in denen wir weiterhin mindestens mit dem Markt wachsen wollen. Die weltweiten Anstrengungen hinsichtlich der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (United Nations Sustainable Development Goals, SDGs) spiegeln sich auch in der kurz- und langfristigen Nachfrage nach unseren Produkten wider. So werden bspw. die steigenden Anforderungen an energieeffizienten Wohnraum voraussichtlich zu einer langfristig höheren Nachfrage nach besonders effektiven Dämmlösungen in der Bauindustrie führen. Der Markt für Standard-Polycarbonate hingegen wird in den kommenden Jahren aller Voraussicht nach nur geringfügig wachsen, da die Nachfrage bspw. aus der Bau- und Konsumgüterindustrie derzeit keine neuen Impulse erfährt. Wir arbeiten daher daran, einen immer größeren Teil des Polycarbonat-Volumens an das Segment Solutions & Specialties weiterzugeben, das dieses weiterverarbeitet und in stark wachsenden Märkten, wie z. B. Elektromobilität und 5G-Infrastruktur, vertreibt. Das Segment Performance Materials umfasst den größten Teil unserer Produktionsanlagen. Bei der Umsetzung unserer Strategie hinsichtlich Zirkularität kommt dem Segment demgemäß eine zentrale Rolle zu. Im Fokus stehen daher bspw. die ständige Optimierung der Produktionsanlagen, die Beschaffung und Verwendung nachhaltiger Energie, die Beschaffung alternativer Rohstoffe und die Entwicklung nachhaltiger Produktlösungen, wie z. B. für MDI und TDI. Durch den Einsatz alternativer Rohstoffe können diese Diisocyanate mit geringerem CO 2 -Fußabdruck produziert werden, was durch die Massenbilanzierung und die "ISCC PLUS"-Zertifizierung einiger unserer Produktionsstandorte, wie bspw. Dormagen für TDI und Krefeld-Uerdingen für MDI, für Endprodukte nachgewiesen und zertifiziert wurde. Strategie des Segments Solutions & Specialties Das Segment Solutions & Specialties umfasst ein breites Spektrum an kundenspezifischen Lösungen und Spezialprodukten in den Geschäftsbereichen Engineering Plastics (Spezial-Polycarbonate), Coatings & Adhesives (Vorprodukte für Lacke und Klebstoffe), Tailored Urethanes (Polyurethan-Spezialitäten und -Lösungen), Thermoplastic Polyurethanes (thermoplastische Polyurethane), Specialty Films (hochwertige Folien) und Elastomers (Spezialelastomere). Um weiteres Wachstum im Segment Solutions & Specialties zu generieren, entwickeln wir unser Produktportfolio fortlaufend weiter und legen dabei einen besonderen Schwerpunkt auf anspruchsvolle, nachhaltige Lösungen mit hoher Nachfrage in zukunftsträchtigen Anwendungsbereichen. Zu diesen Anwendungsbereichen gehören bspw. Smart Homes, Medizintechnik, Holografie, Materialien für Elektrofahrzeuge sowie Windkrafträder. Die permanente Entwicklung innovativer Produkte und Anwendungen mit hohem Kundennutzen ist daher ein zentrales Element unserer Segmentstrategie. Weitere wesentliche Erfolgsfaktoren für unsere Wachstumsstrategie in diesem Segment sind die Anerkennung und Wertschätzung unserer hohen technologischen Kompetenz durch unsere Kunden, die Differenzierung durch weltweit führende anwendungstechnische Beratung und die Umsetzung anspruchsvoller Kundenprojekte. Zudem spielen unsere Expertise auf dem Gebiet der chemischen Formulierung und Compoundierung, der effiziente Ausbau unserer Kapazitäten, die kundennahe Produktentwicklung und die ständige Verbesserung unserer kundenorientierten Lieferkette (Pull Supply Chain) eine entscheidende Rolle für unseren Erfolg in diesem Segment. Steuerungssystem Das Steuerungssystem von Covestro ist auf langfristiges profitables Wachstum, kontinuierliche Wertschöpfung und Nachhaltigkeit ausgerichtet. Der Vorstand verantwortet als Hauptentscheidungsträger das weltweite Geschäft und verabschiedet die Planung, die sich aus der Konzernstrategie ableitet. Zur Planung, Steuerung und Kontrolle unserer Geschäftsentwicklung verwenden wir wesentliche Steuerungskennzahlen, die es ermöglichen, den wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns umfassend und ganzheitlich zu bewerten sowie die nachhaltige Ausrichtung voranzutreiben. Letztere steuert der Vorstand anhand definierter Nachhaltigkeitsziele und ausgewählter Nachhaltigkeitskennzahlen. Steuerungskennzahlen Der Covestro-Konzern beurteilte im Berichtsjahr seinen Erfolg anhand der folgenden vier Komponenten: profitables Wachstum, gemessen am EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization), Liquidität, gemessen am Free Operating Cash Flow (FOCF), Rentabilität, gemessen am Return on Capital Employed (ROCE) über Weighted Average Cost of Capital (WACC), und Nachhaltigkeit, gemessen an den direkten und indirekten Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2) der wesentlichen Standorte von Covestro. Steuerungskennzahlen 1 Direkte und indirekte Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2) der wesentlichen Standorte, gemessen in CO 2 -Äquivalenten Diese Steuerungskennzahlen fließen in das konzernweite Bonussystem ("Covestro Profit Sharing Plan") von Covestro ein. Dieses gilt - mit wenigen im Wesentlichen durch kollektivrechtliche Regelungen bedingten Ausnahmen - für alle Beschäftigten von Covestro weltweit, einschließlich des Vorstands. Für das Geschäftsjahr 2024 wurden die vier Bereiche profitables Wachstum, Liquidität, Rentabilität und Nachhaltigkeit jeweils zu einem Viertel in die Berechnungsformel zur Bewertung der Zielerreichung einbezogen. Auf diese Weise sind die Mitarbeitenden an der Entwicklung des Unternehmens beteiligt. → Für weitere Informationen siehe Vergütungsbericht, "Vergütung des Vorstands - Kurzfristige variable Vergütung" EBITDA Zur Beurteilung des profitablen Wachstums von Covestro wird das EBITDA herangezogen. Es entspricht dem EBIT (Earnings before Interest and Taxes) zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten. FOCF Die Fähigkeit, Zahlungsüberschüsse zu generieren, wird mit dem FOCF gemessen. Der FOCF ist ein Indikator für die Innenfinanzierungskraft und die Liquidität des Unternehmens. Er entspricht den Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit abzüglich der Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Ein positiver FOCF ermöglicht u.a. die Zahlung von Dividenden und Zinsen sowie die Schuldentilgung. ROCE über WACC Zur Beurteilung der Rentabilität wird die Steuerungskennzahl ROCE über WACC verwendet. Die Kennzahl misst die Verzinsung des im Konzern eingesetzten Kapitals (Capital Employed), abzüglich des gewichteten Kapitalkostensatzes (WACC). Übersteigt der ROCE den WACC, d. h. die Mindestrenditeforderung der Eigen- und Fremdkapitalgeber, hat Covestro Wert geschaffen. Der ROCE über WACC wird jährlich zum Ende eines Geschäftsjahres ermittelt. Der ROCE berechnet sich aus dem Verhältnis des EBIT nach kalkulatorischen Ertragsteuern (Net Operating Profit after Taxes, NOPAT) zum durchschnittlichen Capital Employed. Die kalkulatorischen Ertragsteuern ergeben sich aus der Multiplikation des kalkulatorischen Steuersatzes in Höhe von 25 % mit dem EBIT. Der ROCE wird alleinstehend neben dem ROCE über WACC als zusätzliche Messgröße für die Rentabilität von Covestro betrachtet. Das für die Ermittlung des ROCE relevante Capital Employed stellt das im Konzern eingesetzte zinstragende Kapital dar, das für die operative Geschäftstätigkeit erforderlich ist. Es errechnet sich aus dem operativen langfristigen und kurzfristigen Vermögen abzüglich nichtzinstragender Verbindlichkeiten. Nichtzinstragende Verbindlichkeiten beinhalten z. B. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie kurzfristige Rückstellungen. Das durchschnittliche Capital Employed ergibt sich aus dem Anfangs- und Endbestand des Capital Employed der jeweiligen Periode. Ermittlung des Return on Capital Employed NOPAT ÷ durchschnittliches Capital Employed = ROCE Der für die Ermittlung des ROCE über WACC relevante gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) spiegelt die Kapitalrenditeerwartung für Eigen- und Fremdkapital an Covestro wider. Die in den WACC einfließenden Eigenkapitalkosten ergeben sich aus der Addition von risikofreiem Zins und einem risikoadäquaten Aufschlag für ein Eigenkapitalinvestment. Als risikofreien Zinssatz verwendet Covestro die Renditen langfristiger deutscher Staatsanleihen. Den Risikoaufschlag leitet Covestro aus Kapitalmarktinformationen vergleichbarer börsennotierter Unternehmen ab. Die Fremdkapitalkosten errechnen sich aus der Addition von risikofreiem Zins und dem Risikoaufschlag für ein Fremdkapitalinvestment, den Covestro aus den Finanzierungskosten von Vergleichsunternehmen ermittelt, abzüglich des Steuerminderungsbetrags aufgrund der gesetzlichen Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen. Die Kapitalkostenbestimmung ist grundsätzlich langfristig ausgerichtet, kurzfristige Schwankungen werden bei der Ermittlung geglättet. Die Berechnung des WACC wird jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres für das folgende Geschäftsjahr auf Basis historischer Kapitalmarktdaten ermittelt. Treibhausgasemissionen Zur Beurteilung der Nachhaltigkeit wird eine Nachhaltigkeitskomponente, gemessen an den direkten und indirekten Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2) der wesentlichen Standorte von Covestro herangezogen. Ab dem Geschäftsjahr 2025 werden die Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen aller umweltrelevanten Standorte von Covestro einbezogen. Weitere relevante Finanzkennzahlen Für die wirtschaftliche Leistungsbeurteilung des Konzerns verwendet Covestro im Rahmen der Finanzberichterstattung neben den zuvor erläuterten wesentlichen Steuerungskennzahlen die folgenden weiteren Kennzahlen: Umsatzerlöse Als wesentlicher Treiber für das EBIT und EBITDA sowie den ROCE betrachten wir auf Konzern- und Segmentebene die Umsatzerlöse. EBIT Um das Ergebnis ohne den Einfluss von Ertragsteuerbelastung und / oder unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten zu beurteilen, betrachten wir das EBIT, das dem Ergebnis nach Ertragsteuern zuzüglich Ertragsteuern und Finanzergebnis entspricht. Konzernergebnis Das Konzernergebnis stellt das auf die Aktionäre der Covestro AG entfallende Ergebnis nach Ertragsteuern dar. Nettofinanzverschuldung Zur Beurteilung der Finanzlage und des Finanzierungsbedarfs wird die Nettofinanzverschuldung herangezogen. Diese errechnet sich aus der Summe aller Finanzverbindlichkeiten abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte sowie der Forderungen aus Finanzderivaten. Wertschöpfungskette »ESRS 2.42 (c) Die Wertschöpfungskette von Covestro umfasst alle wesentlichen Schritte, von der Beschaffung der Rohstoffe über die Produktion bis zur Lieferung der Produkte an die Kunden. Sie gliedert sich in drei Hauptbereiche: die vorgelagerte Wertschöpfungskette (Upstream), die eigene Geschäftstätigkeit und die nachgelagerte Wertschöpfungskette (Downstream), ergänzt durch zentrale Themen wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Partnerschaften. In der vorgelagerten Wertschöpfungskette bezieht Covestro petrochemische Rohstoffe wie Phenol, Benzol und Propylen. Der Betrieb der Anlagen erfordert zudem große Mengen an Energie, die aus externen Quellen wie Strom und Dampf stammt. Nachhaltigkeit in der Lieferkette ist ein zentrales Anliegen, für das wir uns durch Lieferantenbewertungen und die Zusammenarbeit mit der Initiative "Together for Sustainability" einsetzen. Das Kerngeschäft umfasst die Produktion hochwertiger Polymer-Werkstoffe wie Polyurethan-Vorprodukte, Polycarbonat und Spezialprodukte wie Folien. Innovation ist dabei ein Schlüssel, wobei Covestro eng mit Kunden und Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft zusammenarbeitet. Im nachgelagerten Bereich setzt Covestro auf eine kundenorientierte Lieferkette und beliefert Unternehmen aus Branchen wie Automobil, Bau, Möbel und Elektronik. Die Produkte finden sich in vielen Lebensbereichen wieder, von Fahrzeugen bis zu elektronischen Geräten. Zentrale Aspekte der Wertschöpfungskette sind die Ausrichtung auf Kreislaufwirtschaft, der Einsatz alternativer Rohstoffe und die Wiederverwertung von Produkten. Digitalisierung steigert Effizienz und Kundenzufriedenheit. Das globale Produktionsnetzwerk in EMLA, NA und APAC ermöglicht eine marktspezifische Belieferung, während Partnerschaften und die Wahrung von Menschenrechten grundlegend für unsere Geschäftstätigkeit sind.« Einkauf Der Einkauf bei Covestro wird durch die Unternehmensfunktion Group Procurement ausgeführt. Dabei ist diese - zusammen mit den Geschäfts- und regionalen Einheiten der Unternehmensfunktion Supply Chain & Logistics - für die weltweite termingerechte Versorgung aller Unternehmensbereiche mit Waren und Dienstleistungen zu den bestmöglichen Konditionen verantwortlich. Im Jahr 2024 kauften wir für 12,0 Mrd. € (Vorjahr: 11,6 Mrd. €) Waren und Dienstleistungen bei etwa 15.000 Lieferanten (Vorjahr: etwa 15.000) ein. Dabei wird sichergestellt, dass unser hoher Qualitätsanspruch erfüllt wird. Zudem prüft Group Procurement, dass die sozialen, ethischen und ökologischen Prinzipien von Covestro im gesamten Beschaffungsprozess eingehalten werden. Die Grundsätze unserer Einkaufspolitik sind in einer konzernweiten, für alle Mitarbeitenden bindenden Konzernregelung definiert. → Für weitere Informationen siehe "ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/company/procurement/sustainability-in-procurement/supplier-code-of-conduct Mit dem Ziel, einen Wettbewerbsvorteil für Covestro zu generieren und einen entscheidenden Wertbeitrag zu leisten, hat Group Procurement die strategischen Leitmotive "Ausgabenoptimierung", "Exzellenz im Einkauf", "Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft" sowie "Nähe zum Geschäft" festgelegt. Group Procurement trägt u. a. durch die Beschaffung erneuerbarer Energien und alternativer Rohstoffe dazu bei, die Vision von Covestro umzusetzen, sich vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten. Strategische Leitmotive im Einkauf Ausgabenoptimierung In Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten durch Teilen von Know-how und Best Practices dauerhafte Kosteneinsparungen realisieren Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft Hohe Nachhaltigkeitsstandards entlang der Wertschöpfungskette verankern und gemeinsam mit unseren Lieferanten neue Lösungen für mehr Nachhaltigkeit entwickeln Exzellenz im Einkauf Das Optimum für Covestro durch hervorragendes Prozessdesign und Vorantreiben der Digitalisierung erreichen Nähe zum Geschäft Gegenseitige Bedürfnisse verstehen und mit unseren Lieferanten Innovationskräfte bündeln, um daraus Wert für das gemeinsame Geschäft zu generieren »ESRS 2.42 (a) i, ESRS E5.30 Wesentliche Grundstoffe unserer Produkte sind petrochemische Substanzen wie Phenol, Benzol, Propylen bzw. Propylenoxid, Toluol und Aceton, die einen Anteil von 35 % (Vorjahr: 32 %) an unserem Einkaufswert haben. Zusätzlich benötigt der Betrieb unserer Produktionsanlagen in größerem Umfang Energie, die wir vorrangig aus externen Quellen und in Form von Strom und Dampf beziehen. Wir sind bestrebt, für den Betrieb unerlässliche Rohstoffe, deren externer Bezug sich für Covestro herausfordernd gestaltet, intern bzw. über Gemeinschaftsunternehmen zu beschaffen. Dies ist bspw. der Fall bei Chlor, das Covestro teilweise selbst produziert, und Propylenoxid, das Covestro über Gemeinschaftsunternehmen beschafft. Neben Rohstoffen und Energie werden auch technische Güter und Dienstleistungen für Betrieb, Logistik und Investitionsprojekte benötigt. Darüber hinaus besteht für Covestro als energieintensives Unternehmen derzeit noch eine große Abhängigkeit von Gas. Es wird vorrangig als Energieträger und als Prozessgas in chemischen Reaktionen verwendet und lässt sich in den Produktionsprozessen kurzfristig nicht umfassend ersetzen. Nach den extremen Preisen im Jahr 2022 sind die Energiepreise deutlich gefallen, haben sich im Jahr 2024 jedoch ungefähr auf Vorjahresniveau eingependelt, das immer noch über dem Vorkrisenniveau liegt. Die Volatilität der monatlichen Durchschnittspreise war im Jahr 2024 gering. Durch die Beschaffenheit der Energiemärkte lässt sich diese Betroffenheit zukünftig nur durch den Wechsel zu anderen Energiequellen beeinflussen. Dabei sorgt Group Procurement für die Beschaffung und den Ausbau von alternativen Energien, wie z. B. grünem Strom oder Dampf, und erwägt den Einsatz von CO 2 -Abscheidung und -Speicherung. Daher haben wir aktiv und mit Nachdruck langfristige neue Versorgungskonzepte entwickelt und Energiebezugsverträge für erneuerbare Energien, insbesondere Strom, abgeschlossen.« → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel - Strom aus erneuerbaren Quellen" Vorgelagerte Treibhausgasemissionen in Zusammenhang mit der Beschaffung von Rohstoffen bilden die Mehrheit der indirekten Treibhausgasemissionen (Scope-3-Emissionen) von Covestro. Deshalb spielt Group Procurement eine zentrale Rolle bei der Erreichung unseres Scope-3-Reduktionsziels. Im Jahr 2022 haben wir unser Lieferantenbindungsprogramm (Supplier Engagement Program, SEP) gestartet. Ziel ist es, gemeinsame Maßnahmen zu entwickeln, um langfristig Netto-Null-Emissionen ("Net Zero") in der Kategorie 1 "Erworbene Waren und Dienstleistungen" der Scope-3-Emissionen zu erreichen. Dafür haben wir die Hauptquellen in dieser Kategorie identifiziert und basierend auf einer Heatmap begonnen, mit den verursachenden Parteien in Kontakt zu treten. Wir diskutieren die Emissionsreduktionsprogramme und -ziele gemeinsam mit unseren Lieferanten und analysieren, wie sich diese auf unsere Scope-3-Emissionen auswirken. Im Rahmen des SEP haben wir mit Lieferanten, die einen Großteil unserer Rohstoffmengen abdecken, Diskussionen eingeleitet und sammeln aktiv ihre Rückmeldungen zum lieferantenspezifischen Produkt-CO 2 -Fußabdruck (PCF). Darüber hinaus fördert die Unternehmensfunktion Group Procurement die Digitalisierung der Einkaufsprozesse und -systeme, um die Effizienz und Effektivität der Beschaffung für Covestro und seine Lieferanten zu verbessern. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel - Reduktion Scope-1- und -2-Emissionen der Zulieferer " Produktion Die Produktion von Covestro umfasst u. a. Vorprodukte für Polyurethan-Schaumstoffe und den Hochleistungskunststoff Polycarbonat. Wir betreiben ein globales Produktionsnetzwerk und produzieren in den Regionen EMLA, NA und APAC insbesondere für Kunden in der jeweiligen Region. Dabei haben wir die technologische Optimierung der Anlagen und Verfahren stets im Blick und fokussieren uns auf Sicherheit, Effizienz und Qualität in der Produktion. Mit unseren nachhaltigen Technologien und Verfahren wollen wir bis zum Jahr 2035 in der eigenen Produktion (Scope-1-Emissionen) klimaneutral werden. → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensprofil - Standorte" → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel" Neben der Optimierung bestehender Produktionsverfahren stehen bei Covestro die Entwicklung neuer Prozesstechnologien, die Umsetzung führender Technologien im Prozessdesign für neue Produktionsanlagen sowie die Überführung der Herstellungsverfahren neu entwickelter Produkte in einen industriellen Maßstab im Fokus. Zu den wichtigen Wachstumsprojekten im Jahr 2024 zählte bspw. die neue Produktionsanlage für Polycarbonat-Copolymere an unserem Standort in Antwerpen (Belgien). Basis der von Covestro entwickelten neuen Plattformtechnologie ist ein innovatives, lösemittelfreies Schmelzverfahren i. V. m. einem neuartigen Reaktorkonzept. Damit werden Polycarbonate mit einstellbaren Eigenschaften zugänglich, die in den vergangenen Jahren im Labor- und Pilotmaßstab entwickelt und getestet wurden. Darüber hinaus trägt die weltweit erste Pilotanlage für biobasiertes Anilin in Leverkusen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft bei. Anilin ist u. a. ein zentraler Ausgangsstoff für Schaumstoffe zur Dämmung von Gebäuden und Kühlgeräten. Covestro treibt die Umsetzung eines innovativen Verfahrens voran, um die wichtige Chemikalie Anilin erstmals vollständig auf Basis pflanzlicher Biomasse statt auf Basis von Erdöl zu produzieren. → Für weitere Informationen siehe "Innovation - Prozesstechnologieinnovationen" Covestro investiert fortwährend in sein globales Produktionsnetz, um die Anlagen und deren Infrastruktur instand zu halten, Herstellungsprozesse zu verbessern sowie Kapazitäten entsprechend den Marktentwicklungen zu erweitern. Dabei setzt Covestro auf fortschrittliche und umweltverträgliche Produktionsverfahren und optimiert kontinuierlich seine zum Einsatz kommenden Technologien. Marketing und Vertrieb Um die Bedürfnisse unserer Kunden bestmöglich zu bedienen, haben wir industriespezifische Marketing- und Vertriebsteams, die den Aufbau von Neugeschäft, den Ausbau von Geschäftsbeziehungen sowie die kontinuierliche Markt- und Trendanalyse verantworten. Jede Geschäftseinheit von Covestro vertreibt und vermarktet ihre Produkte über die eigene Vertriebsorganisation sowie über Handelshäuser und lokale Distributoren - auch an weltweit operierende Großkunden, die von unseren Key-Account-Verantwortlichen direkt betreut werden. Die Vermarktung erfolgt in enger Abstimmung zwischen Marketing, Vertrieb und Anwendungsentwicklung. Die Marketingaktivitäten werden bei Covestro aus den Geschäftseinheiten heraus gesteuert. Das Covestro Solution Center stellt umfassend alle Lösungen und Innovationen dar. → Für weitere Informationen siehe: www.solutions.covestro.com/de Als Teil unserer "Sustainable Future"-Strategie und des dort beschriebenen Konzepts "Customer Centricity" messen wir mithilfe der Kennzahl NPS die Weiterempfehlungsbereitschaft unserer Kunden. Dazu führen wir eine jährliche Befragung durch, zu der alle Kunden eingeladen werden, mit denen in den vergangenen zwölf Monaten eine aktive Geschäftsbeziehung bestand bzw. eine Interaktion stattfand. Die Kernfrage dabei lautet, wie wahrscheinlich es ist, dass die Kunden ihren Mitarbeitenden oder Geschäftspartnern Covestro empfehlen. Der NPS, dessen Wertebereich sich von - 100 bis + 100 erstreckt, dient Covestro als Maßzahl der Kundenzufriedenheit. Für das Geschäftsjahr 2024 wurde ein NPS in Höhe von + 42 (Vorjahr: + 42) gemessen. Wesentliche Gründe für diese hohe Weiterempfehlungsbereitschaft sind aus Sicht der Befragten erneut der Kundenservice von Covestro, die Produktqualität sowie die gute Geschäftsbeziehung. → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensstrategie - Die Kundenperspektive ist eng in unserer Strategie verankert" Für die Kundenbelieferung und die effiziente Auftragsabwicklung ist die Unternehmensfunktion Supply Chain & Logistics mit ihren regionalen Einheiten in den Regionen EMLA, NA und APAC zuständig. Sie verantwortet den Prozess von der Auftragsannahme über die Werkslogistik und Versanddisposition bis hin zur Rechnungstellung und Beschwerdeannahme. Durch die kundennahe Betreuung in den einzelnen Regionen können Aufträge schnell und reibungslos bearbeitet werden. Zur Auftragserfassung und -abwicklung setzt Covestro bevorzugt E-Commerce-Plattformen ein. Über das stetig weiterentwickelte Selfserviceportal "Order@Covestro" können unsere Kunden Bestellungen digital tätigen und verfolgen. Das Vertriebsportal "Covestro Direct Store" ermöglicht den Empfang von Angeboten sowie die Durchführung digitaler Verhandlungen. Covestro betreibt ein globales Produktionsnetzwerk und produziert in den Regionen EMLA, NA und APAC insbesondere für Kunden in der jeweiligen Region. Der Transport unserer Produkte zum Kunden erfolgt durch Logistikdienstleister, wobei Sicherheits-, Umweltschutz- und Qualitätskriterien Bestandteil der Auftragsvergabe sind. Im Jahr 2024 haben wir unsere festgelegten Scope-3-Ziele veröffentlicht und eng in die Beziehungen zu unseren Lieferanten eingebettet. Lieferzuverlässigkeit ist ein besonders wichtiger Faktor. Über Fehlerfreiheit in den Prozessen streben wir eine hohe Kundenzufriedenheit an. Diese wird regelmäßig in einem globalen Managementsystem mittels Kundenzufriedenheitsanalysen (NPS) gemessen. Bei der Wahl des Transportwegs achten wir insbesondere auf Ressourceneffizienz und die damit verbundene Reduktion von Treibhausgasemissionen. Besonders in Europa werden längere Transporte von loser Ware bevorzugt intermodal, d. h. unter Einbindung einer Kombination von Transporten auf Schienen- oder Wasserwegen, abgewickelt. Erste Projekte mit Investitionen unserer Logistikdienstleister in Antriebe mit alternativen Energien sowie zur Nutzung von alternativen Brennstoffen werden angeboten und umgesetzt. Gleichzeitig treiben wir die weitere Automatisierung und Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse voran und haben erste vielversprechende Anwendungen von KI in Betrieb gebracht, die unseren Kundenservice verbessern. Neben dem NPS sowie den transaktionalen Umfragen bewerten wir unsere Leistung durch interne Kennzahlen zur Einhaltung des Lieferversprechens, zur Verfügbarkeit von Produkten und zur Prozesstreue. Mit unseren Spediteuren vereinbaren wir spezifische Leistungskennzahlen. Des Weiteren erfassen wir Beschwerden, von denen im Berichtsjahr 5,4 (Vorjahr 5,3) je 1.000 Lieferungen während des Geschäftsjahrs 2024 vorlagen. Aus regelmäßig stattfindenden Analysen leiten wir Korrekturmaßnahmen ab, die bei Bedarf in die Gespräche mit unseren Dienstleistern einfließen. Innovation Innovation als Treiber für mehr Nachhaltigkeit im Einklang mit unserer Unternehmensvision, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, ist ein Kernelement unserer Konzernstrategie und Teil der eigenen Identität. Innovation ist zudem ein Kerntreiber der digitalen Transformation und erschließt die damit verbundenen Potenziale. Wir ermutigen alle Mitarbeitenden dazu, Innovation bei Covestro voranzutreiben. Dabei geht es darum, neue Produkte zu entwickeln, etablierte Produkte zu verbessern sowie Herstellungs- und Verarbeitungsverfahren zu optimieren, um unsere Position im globalen Wettbewerb zu halten und zu stärken. Über unser konzernweites, funktionsübergreifendes Innovationsmanagement stellen wir sicher, dass unsere laufenden und geplanten Aktivitäten und Projekte den Bedürfnissen unserer Abnehmerindustrien und Endverbrauchermärkte entsprechen. Innovation wird bei Covestro in den Geschäftseinheiten und den zentralen Unternehmensfunktionen Group Innovation & Sustainability sowie Process Technology vorangetrieben: scrollen ― Geschäftsnahe Forschung und Entwicklung (F&E) findet in den Geschäftseinheiten statt. Hier verfolgen wir spezifische, marktnahe, kurz- und mittelfristig ausgerichtete F&E-Themen. ― Die Unternehmensfunktion Group Innovation & Sustainability (GIS) setzt in enger Zusammenarbeit mit den Geschäftseinheiten Material- und Produktinnovationen in mittel- und langfristigen Themen rund um Digitalisierung, Klimaneutralität, Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit um. Außerdem verantwortet GIS die Bereitstellung einer global abgestimmten F&E-Infrastruktur und unterstützt die Geschäftseinheiten bei der Forschung und Entwicklung durch umfangreiche Services, z. B. in den Bereichen Materialprüfung, Analytik und Materialwissenschaften. ― Die Unternehmensfunktion Process Technology treibt in enger Abstimmung mit den Geschäftseinheiten und der Unternehmensfunktion GIS zum einen kurz- und mittelfristig ausgerichtete F&E-Projekte voran und optimiert bestehende Produktionsprozesse. Zum anderen werden langfristige verfahrenstechnologische Entwicklungen in den Bereichen Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft sowie Digitalisierung vorangetrieben. Die Verzahnung und Koordination unserer Innovationsaktivitäten erfolgt im Sustainability & Innovation Governance Body (SI GoB), einem konzernweiten Steuerungsgremium unter dem Vorsitz des Vorstandsvorsitzenden. Im Geschäftsjahr 2024 betrugen unsere gesamten F&E-Aufwendungen 392 Mio. € (Vorjahr: 374 Mio. €). Im Wesentlichen wurden die Mittel für die Entwicklung neuer Anwendungslösungen für unsere Produkte sowie die Optimierung von Produkten und Prozesstechnologien verwendet. Zum 31. Dezember 2024 waren weltweit 1.336 Mitarbeitende * (Vorjahr: 1.338) in der Forschung und Entwicklung tätig. Die meisten von ihnen arbeiteten an den drei größten F&E-Standorten in Leverkusen, in Pittsburgh, Pennsylvania (USA), und in Shanghai (China). * Die Anzahl der Mitarbeitenden (Festanstellungen und befristete Arbeitsverhältnisse) wird in Vollzeitäquivalenten (Full Time Equivalents, FTE) dargestellt.Teilzeitbeschäftigte werden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt. Auszubildende sind in dieser Kennzahl nicht enthalten. Digitale Innovationen Die digitale Transformation ist ein strategischer Hebel für Covestro, um Prozesse zu optimieren, Kundenerlebnisse zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu stärken. Im Berichtsjahr wurden mit mehreren Schlüsselprojekten wichtige Meilensteine erreicht: Modernisierung der IT-Systeme und Prozessoptimierung Die aktuelle SAP®-Software wird durch die moderne SAP S /4HANA®-Software ersetzt. In interdisziplinären Teams werden Geschäftsprozesse von der Beschaffung bis zum Rechnungswesen überprüft, optimiert und innoviert, bspw. für Nachhaltigkeitsdaten entlang der Wertschöpfungskette. Der Go-live ist für Januar 2027 vorgesehen. Dabei schafft dieses Projekt auch die Verbindung zu einer Initiative, die das Ziel verfolgt, eine integrierte Planung entlang der gesamten Wertschöpfungskette nahezu in Echtzeit zu ermöglichen. Durch die Vernetzung aller Planungsprozesse können Entscheidungen noch schneller und fundierter getroffen werden. Im Berichtsjahr hat Covestro den Rollout des Prozesses für Absatz- und Produktionsplanung inkl. Bedarfsplanung und Lieferplanung in allen Geschäftseinheiten vollzogen. Auch eine Verbindung mit einem weiteren Vorhaben wird dadurch forciert: Covestro strebt eine Straffung des Preisbildungsprozesses an - von der Zielsetzung über Verhandlungen bis zur Umsetzung in Offline- und Online-Kanälen. Benutzerfreundliche Oberflächen und Module für alle Geschäftseinheiten und Regionen sollen eine nahtlose und effiziente Abwicklung ermöglichen. Zudem sollen sie die Basis für künftige, darauf aufsetzende KI-Modelle liefern. Das Projekt hat bereits einen Go-live im 2. Halbjahr 2024 in der Geschäftseinheit Coatings & Adhesives durchlaufen. Einsatz von künstlicher Intelligenz Durch die Integration von KI kann Covestro seine Expertise in unterschiedlichen Bereichen skalieren und allen Mitarbeitenden zugänglich machen. Dies verbessert und beschleunigt unsere internen Abläufe und ermöglicht die Entwicklung neuer Kompetenzen. Ein Beispiel dafür ist eine KI-Lösung, die den Betrieb einer Produktionsstraße in unserem DSD-Betrieb in Dormagen vollständig autonom fährt. Ab der erfolgten Planung steuert die KI den gesamten Prozess der Produktion von Produktchargen bis hin zur Bereitstellung der fertigen Produkte. Ein weiteres Beispiel ist eine KI-Anwendung in jeweils einem unserer Betriebe in Leverkusen sowie in Santa Margarida (Spanien), die wie ein Navigationssystem den optimalen Aktionspfad vorschlägt, um die Produktionsmenge zu maximieren, die Produktionszeit zu minimieren, Prozessunterbrechungen zu reduzieren und gleichzeitig die Sicherheit zu erhöhen. Die generative KI bringt die Verwendung von KI bei Covestro weit über spezialisierte Anwendungsfälle hinaus. Unsere Covestro-eigene KI (Covestro Virtual Assistant, CoVA) steht allen Mitarbeitenden zur Verfügung und bietet ihnen die Leistungsfähigkeit der führenden Sprachmodelle für den täglichen Einsatz in einem sicheren Umfeld. CoVA erhält kontinuierlich neue Fähigkeiten und Zugang zu internem Wissen, das in Dokumenten oder Systemen gepflegt wird. So kann CoVA bspw. Auskunft über Budget und Kosten anhand der gültigen Berechtigungen liefern, Fragen über Lieferungen und Bestellungen in verschiedenen Sprachen beantworten sowie kontextbezogene Informationen und Lösungen auf Grundlage unserer F&E-Wissensbasis liefern, basierend auf aktuellen Informationen in Covestro-Systemen. Durch den effektiven und kollaborativen Einsatz von menschlicher Intelligenz und KI stärkt Covestro seine Position in der Branche und fördert Effektivität, Effizienz und Innovation. Digitale Transformation in Forschung und Entwicklung Über die zentrale IT-Funktion hinaus sind wir bestrebt, die digitale Transformation in allen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten voranzutreiben. Durch den Einsatz moderner digitaler Technologien, die Generierung hochwertiger Daten und die Optimierung von Forschungsprozessen wollen wir das volle Potenzial unserer Datenbestände ausschöpfen. Im Einklang mit dieser Ambition haben wir uns dazu verpflichtet, unsere F&E-Prozesse durchgängig zu digitalisieren. Wir streben danach, dies zu erreichen, indem wir weltweit eine modulare cloudbasierte Datenverwaltungsplattform für all unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten implementieren. Diese soll als zentrale Plattform zum Sammeln, Speichern und Analysieren aller relevanten experimentellen Daten dienen und eine nahtlose Zusammenarbeit und einen Wissensaustausch innerhalb unserer globalen F&E-Community ermöglichen. Mit diesem Ansatz setzen wir uns dafür ein, die Benutzererfahrung beim Umgang mit F&E-Daten für unsere Labore auf der ganzen Welt zu verbessern und unsere Mitarbeitenden in der Forschung mit effizienten Werkzeugen und Prozessen auszustatten, Innovationen zu fördern und die Entwicklung neuer Lösungen zu beschleunigen. Prozesstechnologieinnovationen Covestro treibt die verfahrenstechnische Entwicklung biobasierter Rohstoffe weiter voran und hat nun nach der erfolgreichen Inbetriebnahme der Pilotanlage in Leverkusen im Jahr 2024 mit der Planung einer Demonstrationsanlage zur Herstellung von biobasiertem Anilin begonnen. Kontinuierlich arbeiten wir an der Verbesserung der Energieeffizienz der Herstellungsverfahren unserer Produkte. So konnte bspw. bei der HCl-Sauerstoffverzehrkathoden-(SVK-)Elektrolyse durch eine Optimierung der Elektrolysezelle der Stromverbrauch deutlich gesenkt werden. Diese Optimierung wird in den kommenden Jahren auf alle Elektrolysezellen der HCl-SVK-Elektrolyse übertragen. Die Heißphosgenerzeugung zur Herstellung von HDI wird zur Steigerung der Energieeffizienz eingesetzt. Diese Technologie wurde in Leverkusen implementiert und reduziert deutlich den externen Dampfbedarf. Für die Polycarbonat-Produktion wurde eine neue Linie zur Herstellung von Copolymeren in Antwerpen (Belgien) erfolgreich in Betrieb genommen. Zudem wurde ebenfalls in Antwerpen eine Copolymer-Pilotanlage in Betrieb genommen, die neue Produktentwicklungen begleiten kann. In einem Pilotbetrieb konnte ein auf maschinellem Lernen basierendes System Anomalien in Sensordaten frühzeitig erkennen und somit die Verfügbarkeit der Produktionsanlage erhöhen. Aufgrund des Erfolgs wurde dieses System mittlerweile auf weitere kontinuierlich betriebene Produktionsanlagen mit großer Kapazität in Europa ausgerollt. Im nächsten Schritt ist ein globaler Rollout auf alle kontinuierlich betriebenen Produktionsanlagen mit großer Kapazität geplant, um durch frühzeitige Anomalieerkennung die Anlagenverfügbarkeit zu steigern. Produktinnovationen In unseren Segmenten Performance Materials und Solutions & Specialties werden für verschiedene Industrien, insbesondere unsere Hauptabnehmerindustrien, Produktinnovationen vorangetrieben. Aktuelle Beispiele unserer Produktinnovationen sind in unserem Solution Center zu finden. → Für weitere Informationen siehe: www.solutions.covestro.com/de → Für weitere Informationen siehe "Nachhaltige Lösungen" Strategische Partnerschaften und Kooperationen Durch Kooperationen mit externen strategischen Partnern aus Industrie und Wissenschaft möchte Covestro die Effizienz und Effektivität seiner Forschung und Innovation steigern. Kooperationen sowie die Zusammenarbeit in großen, öffentlich geförderten Konsortien prägen die Partnerschaften mit Forschungseinrichtungen und Universitäten sowie Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette. Im Geschäftsjahr 2024 arbeiteten wir weiter mit unseren etablierten, strategischen akademischen Partnern wie z. B. CAT Catalytic Center - RWTH Aachen, Tongji University Shanghai, CMU Pittsburgh, Google und großen Konsortien wie z. B. "CIRCULAR FOAM" und "LUCRA" zusammen. Weiterhin haben wir unser Kooperationsnetzwerk im Bereich Kreislaufwirtschaft durch die Beteiligungen an den EU-Projekten "CORNERSTONE" und "UNITED CIRCLES" weiter gestärkt. Das CORNERSTONE-Konsortium aus 16 europäischen Partnern arbeitet an neuesten Technologien und digitalen Lösungen für das Recycling und die Wiederverwendung von Ressourcen aus industriellen Wasser- und Abwasserströmen in der europäischen Industrie. Das Projekt möchte nicht nur die Rückgewinnung von Süßwasser, Energie und gelösten Stoffen erleichtern, sondern auch die Abwasseraufbereitung so modernisieren, dass sie sich nahtlos in die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft einfügt. Im ebenfalls EU-geförderten Projekt UNITED CIRCLES entwickeln 45 Partner Technologien und Kooperationskonzepte für die Kreislaufwirtschaft. Covestro wird dabei in enger Kooperation vor allem mit dem FraunhoferInstitut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik (UMSICHT) die katalytische Pyrolyse von Polyisocyanurat-Dämmmaterialien zu einem Vorprodukt - dem Anilin - entwickeln. Dabei wird sowohl die Pyrolyse als auch die Abtrennung des Anilins vom erhaltenen Pyrolyseöl in einem größeren Entwicklungsmaßstab demonstriert. Das recycelte Anilin wird anstelle vom fossilen Rohstoff in neuen Polyurethan- oder Polyisocyanurat-Produkten wiederverwendet. Die digitale Forschungs- und Entwicklungsabteilung von Covestro hat eine gemeinsame Entwicklungsvereinbarung mit BioBTX B.V., Groningen (Niederlande), geschlossen, um den Übergang zu intelligenten Recyclingtechnologien zu beschleunigen. Ziel dieser Zusammenarbeit ist die Gewinnung chemischer Rohstoffe, die in die Wertschöpfungsketten von Covestro eingespeist werden können. Wir bringen Fachwissen in Computerchemie und Datenwissenschaft ein, um Katalysatoren und Prozessbedingungen zu optimieren und den Ausstoß zu steigern und so den Übergang zu einer Demonstrationsanlage in einem großen Maßstab zu beschleunigen. Diese Partnerschaft bringt wertvolle Erfahrungen ein, die der Kompetenz von Covestro in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und chemisches Recycling zugutekommen. WIRTSCHAFTSBERICHT Wirtschaftliches Umfeld Weltwirtschaft Im Jahr 2024 verzeichnete die Weltwirtschaft ein Wachstum in Höhe von 2,7 %, leicht unter dem Niveau des Vorjahres, mit positiven Wachstumsraten in allen Regionen. Die schwache Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft war getrieben durch erhöhte Inflation sowie die anhaltenden Wachstumsschwächen in Nordamerika und China. Die Region EMLA verzeichnete erneut ein schwächeres Wachstum als die Weltwirtschaft. Die geringe Investitionstätigkeit und die schwache Exportnachfrage stellten die wesentlichen Ursachen für diese anhaltende Wachstumsschwäche dar. In der Region NA lag das Wachstum im Jahr 2024 nahezu auf dem Niveau des globalen Wachstums. Der Inflationsdruck sowie der volatile Arbeitsmarkt in den USA wirkten sich negativ auf das Konsumverhalten aus. In der Region APAC blieb das Wirtschaftswachstum aufgrund des anhaltend schwachen Konsums und der schwierigen Situation im Immobiliensektor hinter dem Vorjahr zurück, lag jedoch weiterhin über dem globalen Wachstumsniveau. Wirtschaftliches Umfeld 1 scrollen Wachstum 2023 in % Wachstum 2024 in % Welt 2,8 2,7 Europa, Naher Osten, Lateinamerika 2 , Afrika (EMLA) 1,3 1,5 davon Europa 1,0 1,2 davon Deutschland - 0,1 - 0,2 davon Naher Osten 1,2 1,7 davon Lateinamerika 2 2,3 2,1 davon Afrika 3,1 3,1 Nordamerika 3 (NA) 2,8 2,6 davon USA 2,9 2,8 Asien-Pazifik (APAC) 4,3 3,9 davon China 5,2 4,8 1 Reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, Quelle: Oxford Economics, Stand: Februar 2025 2 Lateinamerika (ohne Mexiko) 3 Nordamerika (Kanada, Mexiko, USA) Hauptabnehmerindustrien Die schwache, aber robuste Entwicklung des globalen Wirtschaftswachstums im Jahr 2024 spiegelte sich nicht in allen Hauptabnehmerindustrien von Covestro wider. Die globale Automobilindustrie verzeichnete mit einem negativen Wachstum in Höhe von 0,7 % im Jahr 2024 ein deutlich schlechteres Wachstum als im Vorjahr. Anhaltende Probleme mit dem Bestands-/ Lagerabbau sowie ein deutlich verlangsamtes Wachstum im Bereich Elektroautos wirkten sich negativ auf den Sektor aus. Die Region APAC verzeichnete ein leicht positives Wachstum, während die Regionen NA und EMLA ein negatives Wachstum aufwiesen. Die globale Bauindustrie verzeichnete im Jahr 2024 eine negative Wachstumsrate in Höhe von 2,5 % und lag damit auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr. Fallende Zinsen konnten den Rückgang im Wohnungsbau global gesehen bislang nicht stoppen. Die hohe Unsicherheit im Immobiliensektor wirkte sich im Jahr 2024 weiterhin negativ aus und führte zu einem leichten Rückgang der Bauindustrie in den Regionen APAC und EMLA. Die Region NA konnte hingegen eine leicht positive Wachstumsrate verzeichnen. Die Elektrik-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie erzielte im Jahr 2024 eine Wachstumsrate in Höhe von 4,1 % und lag damit auf einem signifikant höheren Niveau als im Vorjahr. Die Nachfrage nach Unterhaltungselektronik und Computern sowie der generelle strukturelle Wandel, getrieben durch künstliche Intelligenz und industrielle Automatisierung, wirkten sich positiv auf die Industrie aus. Alle Regionen verzeichneten im Berichtsjahr ein positives Wachstum. Die globale Möbelindustrie verzeichnete im Jahr 2024 ein negatives Wachstum in Höhe von 0,5 %, das damit jedoch deutlich besser ausfiel als im Vorjahr. Die hohen Preise und der zurückgehende Wohnungsbau drückten wie im Vorjahr weiterhin auf das Wachstum der Industrie und führten zu einem negativen Wachstum in den Regionen EMLA und NA. Die Region APAC hingegen wies ein positives Wachstum auf. Hauptabnehmerindustrien 1 scrollen Wachstum 2023 in % Wachstum 2024 in % Automobil 10,3 - 0,7 Bau - 2,1 - 2,5 Elektrik, Elektronik und Haushaltsgeräte - 1,8 4,1 Möbel - 4,7 - 0,5 1 Eigene Berechnung, basierend auf den folgenden Quellen: GlobalData Plc, B+L, CSIL (Centre for Industrial Studies), Oxford Economics. Für die Hauptabnehmerindustrie "Automobil und Transport" beschränken wir uns auf Konjunkturdaten für die Automobilindustrie (ausgenommen Transportindustrie) und für die Hauptabnehmerindustrie "Möbel und Holzverarbeitung" auf Konjunkturdaten für die Möbelindustrie (ausgenommen Holzverarbeitungsindustrie). Stand: Februar 2025 Geschäftsentwicklung im Überblick Wesentliche Ereignisse Verhandlungen mit ADNOC und erfolgreiches Übernahmeangebot Auf Basis der ergebnisoffenen Gespräche mit Abu Dhabi National Oil Company (ADNOC) hat der Vorstand der Covestro AG nach Beratung mit dem Aufsichtsrat am 24. Juni 2024 beschlossen, mit ADNOC in konkrete Verhandlungen über eine mögliche Transaktion und den möglichen Abschluss einer Investitionsvereinbarung einzutreten sowie einen angemessenen Austausch von Unternehmensinformationen zur Bestätigung von Annahmen (Confirmatory Due Diligence) zu ermöglichen. Die Covestro AG hat am 1. Oktober 2024 mit bestimmten Unternehmen der ADNOC-Gruppe, darunter die XRG P.J.S.C. (XRG), Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate), (zuvor: ADNOC International Limited, Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate)) und ihr Tochterunternehmen ADNOC International Germany Holding AG ("Bieterin"), eine Investitionsvereinbarung unterzeichnet. Die Investitionsvereinbarung sieht u. a. vor, dass die Bieterin an die Aktionäre der Covestro AG ein öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien von Covestro zu einem Preis von je 62,00 € unterbreiten wird. Gleichzeitig haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der Covestro AG beschlossen, dass bei Vollzug der Transaktion das Grundkapital der Gesellschaft um 10 % (18.900.000 Aktien) erhöht werden soll. Vorbehaltlich des Vollzugs sollen die neuen Aktien gegen Zahlung eines Preises je Aktie in Höhe des Angebotspreises, also auf Basis des Angebotspreises von 62,00 € für einen Gesamtbetrag von 1,17 Mrd. €, unter vereinfachtem Ausschluss des Bezugsrechts an die Bieterin ausgegeben werden. Darüber hinaus bekennt sich XRG darin zur uneingeschränkten Unterstützung der Unternehmensstrategie "Sustainable Future". Das Angebot unterlag einer Mindestannahmequote von 50 % plus einer Aktie und den üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich fusionskontrollrechtlicher, außenwirtschaftlicher und EU-drittstaatensubventionsrechtlicher Freigaben. In Übereinstimmung mit dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) wurden die Angebotsunterlage und andere für das öffentliche Übernahmeangebot der Bieterin relevante Informationen nach Freigabe durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 25. Oktober 2024 auf der folgenden Website zur Verfügung gestellt: www.covestro-offer.com. Zum Jahresende 2024 lag die Gesamtzahl der angedienten und von XRG bereits erworbenen Aktien bei 91,58% des Aktienkapitals von Covestro. Vorbehaltlich noch ausstehender regulatorischer Freigaben wird XRG damit neuer Mehrheitsaktionär von Covestro. Da sich somit die im Streubesitz liegende Anzahl an Aktien auf unter 10 % summiert, erfüllt Covestro nicht mehr die Voraussetzungen für eine Platzierung im DAX und wurde aus diesem zum 27. Dezember 2024 ausgeschlossen. In Abhängigkeit der Erfüllung der üblichen Vollzugsbedingungen ist der Vollzug der Transaktion nicht vor dem 2. Halbjahr 2025 zu erwarten. Globales Transformationsprogramm Angesichts eines sich rasant verändernden Marktumfelds hat Covestro das globale Transformationsprogramm "STRONG" aufgelegt. STRONG hat das Ziel, das Unternehmen noch effektiver und effizienter zu machen und die Digitalisierung voranzutreiben. Der Konzern plant, bis zum Jahr 2028 weltweit jährliche Einsparungen in Höhe von 400 Mio. € bei Sach- und Personalkosten umzusetzen, wovon 190 Mio. € auf Deutschland entfallen. In diesem Zusammenhang ergaben sich im Jahr 2024 Aufwendungen zur Umsetzung des Transformationsprogramms im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich. Bis zum Jahr 2028 rechnen wir mit Implementierungskosten im Zusammenhang mit dem Transformationsprogramm in Höhe von ca. 300 Mio. €, wovon der Großteil im Jahr 2025 erwartet wird. Ein weiterer Schritt innerhalb dieses Transformationsprogramms war die Entscheidung des Vorstands, den Betrieb des Produktionsstandorts in Augusta, Georgia (USA), einzustellen. In diesem Zusammenhang wurden im 2. Quartal 2024 im Segment Solutions & Specialties Wertminderungen auf Sachanlagen, im Wesentlichen technische Anlagen und Maschinen, in Höhe von 21 Mio. € vorgenommen. Am Produktionsstandort Augusta, Georgia (USA), wurden bis zur Schließung des Standorts Produkte für das Geschäft mit Pulverbeschichtungen hergestellt. Das Kundengeschäft mit Pulverbeschichtungen in der Region NA läuft ungeachtet der Schließung des Produktionsstandorts weiter. Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung und zur Zielerreichung Das Geschäftsjahr 2024 von Covestro war aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen herausfordernd. Die Umsätze sanken insbesondere aufgrund eines niedrigeren Verkaufspreisniveaus um 1,4 % auf 14.179 Mio. € (Vorjahr: 14.377 Mio. €). Dem Rückgang des Verkaufspreisniveaus, der nur teilweise von den niedrigeren Rohstoffpreisen kompensiert werden konnte, stand ein Anstieg der Absatzmengen gegenüber. Insgesamt überwogen geringfügig die negativen Effekte und führten zu einem Rückgang des EBITDA um 0,8 % auf 1.071 Mio. € (Vorjahr: 1.080 Mio. €). Der Free Operating Cash Flow verringerte sich auf 89 Mio. € (Vorjahr: 232 Mio. €). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr war im Wesentlichen bedingt durch gesunkene Cashflows aus operativer Tätigkeit. Darüber hinaus ergab sich ein ROCE über WACC von - 7,4 %-Punkten (Vorjahr: - 6,1 %-Punkte). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr resultierte aus einem signifikant niedrigeren Net Operating Profit after Taxes (NOPAT) und einem gestiegenen WACC. Die Treibhausgasemissionen lagen mit einem Wert in Höhe von 4,7 Mio. t CO 2 -Äquivalenten unter dem Vorjahreswert (Vorjahr: 4,9 Mio. t CO 2 -Äquivalente), im Wesentlichen bedingt durch geringere Emissionsfaktoren * an unseren größten Standorten in Deutschland und in Baytown, Texas (USA). * Emissionsfaktoren sind Werte, die dazu dienen den Energieverbrauch in Treibhausgasemissionen umzurechnen (z. B. kg CO 2 -Äquivalente pro MWh) Im Geschäftsbericht 2023 veröffentlichte der Covestro-Konzern eine Prognose für die Entwicklung der steuerungsrelevanten Kennzahlen im Geschäftsjahr 2024. Diese Prognose wurde am 30. Juli 2024 für das EBITDA und den ROCE über WACC konkretisiert sowie für den Free Operating Cash Flow angepasst. Am 29. Oktober 2024 wurde die Prognose für das EBITDA und den ROCE über WACC erneut konkretisiert. Die im Geschäftsbericht 2023 erwartete Entwicklung aller steuerungsrelevanten Kennzahlen für das Gesamtjahr 2024 wurde im Oktober 2024 zuletzt aktualisiert. Nach einem ursprünglich erwarteten EBITDA zwischen 1.000 Mio. € und 1.600 Mio. € ging der Covestro-Konzern zuletzt für das Gesamtjahr von einem Wert zwischen 1.000 Mio. € und 1.250 Mio. € aus. Der Covestro-Konzern erwartete anfänglich einen FOCF zwischen 0 Mio. € und 300 Mio. € und ging zuletzt von einem Wert zwischen - 100 Mio. € und 100 Mio. € aus. Für den ROCE über WACC wurde ursprünglich ein Wert zwischen - 7 %-Punkten und - 2 %-Punkten prognostiziert, der zuletzt zwischen - 7 %-Punkten und - 5 %-Punkten erwartet wurde. Für die Treibhausgasemissionen prognostizierte der Covestro-Konzern ursprünglich und zuletzt einen Wert zwischen 4,4 Mio. t CO 2 -Äquivalenten und 5,0 Mio. t CO 2 -Äquivalenten. Die von Covestro für das EBITDA, den FOCF, den ROCE über WACC sowie die Treibhausgasemissionen erreichten Werte entsprachen der ursprünglich im Geschäftsbericht 2023 ausgegebenen Prognose. Im Hinblick auf die im Oktober 2024 aktualisierte Prognose lagen das EBITDA, der FOCF, der ROCE über WACC und die Treibhausgasemissionen in den kommunizierten Bandbreiten. Prognose-Ist-Vergleich für das Geschäftsjahr 2024 scrollen 2023 Prognose 2024 (Geschäftsbericht 2023) Prognose 2024 (29. Oktober 2024) 2024 EBITDA 1 1.080 Mio. € Zwischen 1.000 Mio. € und 1.600 Mio. € Zwischen 1.000 Mio. € und 1.250 Mio. € 1.071 Mio. € Free Operating Cash Flow 2 232 Mio. € Zwischen 0 Mio. € und 300 Mio. € Zwischen - 100 Mio. € und 100 Mio. € 89 Mio. € ROCE über WACC 3, 4 - 6 %-Punkte Zwischen - 7 %-Punkten und - 2 %-Punkten Zwischen - 7 %-Punkten und - 5 %-Punkten - 7 %-Punkte Treibhausgasemissionen 5 (CO 2 -Äquivalente) 4,9 Mio. t Zwischen 4,4 Mio. t und 5,0 Mio. t Zwischen 4,4 Mio. t und 5,0 Mio. t 4,7 Mio. t 1 Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization (EBITDA): EBIT zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 2 Free Operating Cash Flow (FOCF): entspricht den Cashflows aus operativer Tätigkeit abzüglich Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 3 Return on Capital Employed (ROCE): Verhältnis des EBIT nach kalkulatorischen Ertragsteuern zum Capital Employed. Zur Ermittlung der kalkulatorischen Ertragsteuern wird ein kalkulatorischer Steuersatz in Höhe von 25 % mit dem EBIT multipliziert. 4 Weighted Average Cost of Capital (WACC): gewichteter Kapitalkostensatz, der die Kapitalrenditeerwartung für Eigen- und Fremdkapital an das Gesamtunternehmen widerspiegelt. Für das Jahr 2024 wurde ein Wert in Höhe von 8,1 % berücksichtigt (2023: 7,6 %). 5 Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2 gemäß GHG Protocol) an wesentlichen Produktionsstandorten, die für mehr als 95 % unseres Energieeinsatzes stehen Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Kennzahlen scrollen 4. Quartal 2023 4. Quartal 2024 Veränderung 2023 2024 Veränderung Umsatzerlöse 3.346 Mio. € 3.376 Mio. € 0,9 % 14.377 Mio. € 14.179 Mio. € - 1,4 % Umsatzveränderung Menge 3,1 % 3,2 % - 6,8 % 7,4 % Preis - 15,7 % - 2,1 % - 11,0 % - 8,0 % Währung - 3,0 % - 0,2 % - 2,2 % - 0,8 % Umsatzerlöse nach Regionen EMLA 1.307 Mio. € 1.335 Mio. € 2,1 % 5.941 Mio. € 5.848 Mio. € - 1,6 % NA 846 Mio. € 829 Mio. € - 2,0 % 3.735 Mio. € 3.507 Mio. € - 6,1 % APAC 1.193 Mio. € 1.212 Mio. € 1,6 % 4.701 Mio. € 4.824 Mio. € 2,6 % EBITDA 1 132 Mio. € 191 Mio. € 44,7 % 1.080 Mio. € 1.071 Mio. € - 0,8 % Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 222 Mio. € 322 Mio. € 45,0 % 894 Mio. € 984 Mio. € 10,1 % EBIT 2 - 90 Mio. € - 131 Mio. € 45,6 % 186 Mio. € 87 Mio. € - 53,2 % Finanzergebnis - 13 Mio. € - 31 Mio. € 138,5 % - 113 Mio. € - 114 Mio. € 0,9 % Konzernergebnis 3 - 187 Mio. € - 192 Mio. € 2,7 % - 198 Mio. € - 266 Mio. € 34,3 % Cashflows aus operativer Tätigkeit 4 377 Mio. € 612 Mio. € 62,3 % 997 Mio. € 870 Mio. € - 12,7 % Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 304 Mio. € 359 Mio. € 18,1 % 765 Mio. € 781 Mio. € 2,1 % Free Operating Cash Flow 5 73 Mio. € 253 Mio. € 246,6 % 232 Mio. € 89 Mio. € - 61,6 % Nettofinanzverschuldung 6 2.487 Mio. € 2.618 Mio. € 5,3 % Return on Capital Employed (ROCE) 7 1,5 % 0,7 % Weighted Average Cost of Capital (WACC) 8 7,6 % 8,1 % ROCE über WACC 7, 8 - 6,1 %-Punkte - 7,4 %-Punkte 1 Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization (EBITDA): EBIT zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 2 Earnings before Interest and Taxes (EBIT): Ergebnis nach Ertragsteuern zuzüglich Finanzergebnis und Ertragsteuern 3 Konzernergebnis: auf die Aktionäre der Covestro AG entfallendes Ergebnis nach Ertragsteuern 4 Cashflows aus operativer Tätigkeit: entsprechen den Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit nach IAS 7 (Statement of Cash Flows) 5 Free Operating Cash Flow (FOCF): entspricht den Cashflows aus operativer Tätigkeit abzüglich Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 6 Jeweils zum Stichtag am 31. Dezember 7 Return on Capital Employed (ROCE): Verhältnis des EBIT nach kalkulatorischen Ertragsteuern zum Capital Employed. Zur Ermittlung der kalkulatorischen Ertragsteuern wird ein kalkulatorischer Steuersatz in Höhe von 25 % mit dem EBIT multipliziert. 8 Weighted Average Cost of Capital (WACC): gewichteter Kapitalkostensatz, der die Kapitalrenditeerwartung für Eigen- und Fremdkapital an das Gesamtunternehmen widerspiegelt Ertragslage Umsatzerlöse pro Quartal in Mio. € EBITDA pro Quartal in Mio. € Umsatz Der Konzernumsatz verringerte sich im Geschäftsjahr 2024 um 1,4 % auf 14.179 Mio. € (Vorjahr: 14.377 Mio. €). Der Rückgang war vor allem zurückzuführen auf ein in allen Regionen niedrigeres Verkaufspreisniveau, das einherging mit der Weitergabe gesunkener Rohstoffpreise und sich mit 8,0 % negativ auf den Umsatz auswirkte. Dem standen höhere Absatzmengen, insbesondere in den Regionen APAC und EMLA gegenüber, die einen positiven Effekt in Höhe von 7,4 % auf den Umsatz hatten. Daneben wirkte sich die Entwicklung der Wechselkurse mit 0,8 % umsatzreduzierend aus. Der Umsatz im Segment Performance Materials stieg im Geschäftsjahr 2024 um 1,4 % auf 6.970 Mio. € (Vorjahr: 6.876 Mio. €). Im Segment Solutions & Specialties verringerte sich der Umsatz um 3,6 % auf 7.004 Mio. € (Vorjahr: 7.267 Mio. €). In der Region EMLA sank der Umsatz um 1,6 % auf 5.848 Mio. € (Vorjahr: 5.941 Mio. €) und in der Region NA um 6,1 % auf 3.507 Mio. € (Vorjahr: 3.735 Mio. €). Der Umsatz in der Region APAC erhöhte sich um 2,6 % auf 4.824 Mio. € (Vorjahr: 4.701 Mio. €). Umsatzerlöse nach Segmenten und Regionen Sonstige / Konsolidierung 1 EMLA: Region Europa, Naher Osten, Lateinamerika (ohne Mexiko), Afrika 2 NA: Region Nordamerika (Kanada, Mexiko, USA) 3 APAC: Region Asien-Pazifik EBIT Gewinn- und Verlustrechnung (Kurzfassung) scrollen 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Veränderung in % Umsatzerlöse 14.377 14.179 - 1,4 Herstellungskosten - 12.071 - 12.002 - 0,6 Bruttoergebnis vom Umsatz 2.306 2.177 - 5,6 Vertriebskosten - 1.489 - 1.513 1,6 Forschungs- und Entwicklungskosten - 374 - 392 4,8 Allgemeine Verwaltungskosten - 360 - 343 - 4,7 Sonstige betriebliche Aufwendungen (-) und Erträge (+) 103 158 53,4 EBIT 186 87 - 53,2 Finanzergebnis - 113 - 114 0,9 Ergebnis vor Ertragsteuern 73 - 27 . Ertragsteuern - 275 - 245 - 10,9 Ergebnis nach Ertragsteuern - 202 - 272 34,7 auf nicht beherrschende Anteile entfallend - 4 - 6 50,0 auf die Aktionäre der Covestro AG entfallend (Konzernergebnis) - 198 - 266 34,3 Die Herstellungskosten reduzierten sich um 0,6 % auf 12.002 Mio. € (Vorjahr: 12.071 Mio. €), vor allem aufgrund gesunkener Rohstoff- und Energiekosten. Dabei hatten innerhalb der Energiekosten ergänzende staatliche Beihilfen zur Strompreiskompensation in Deutschland in Höhe von 55 Mio. € einen positiven Effekt. Der Anteil der Herstellungskosten am Umsatz erhöhte sich auf 84,6 % (Vorjahr: 84,0 %). Das Bruttoergebnis vom Umsatz sank um 5,6 % auf 2.177 Mio. € (Vorjahr: 2.306 Mio. €). Wesentlicher Treiber hierfür war das gesunkene Verkaufspreisniveau, das nur teilweise durch die geringeren Rohstoff- und Energiekosten kompensiert werden konnte. Daneben wirkten sich Wertminderungen auf Sachanlagen sowie negative Effekte aus Wechselkursveränderungen ergebnismindernd aus. Demgegenüber hatte der Anstieg der Absatzmengen einen positiven Effekt auf das Ergebnis. Die Vertriebskosten erhöhten sich um 1,6 % auf 1.513 Mio. € (Vorjahr: 1.489 Mio. €). Im Verhältnis zum Umsatz ergab sich ein Vertriebskostenanteil in Höhe von 10,7 % (Vorjahr: 10,4 %). Die Forschungs- und Entwicklungskosten (F&E) erhöhten sich um 4,8 % auf 392 Mio. € (Vorjahr: 374 Mio. €). Bezogen auf den Umsatz ergab sich damit eine F&E-Quote in Höhe von 2,8 % (Vorjahr: 2,6 %). Die allgemeinen Verwaltungskosten verzeichneten einen Rückgang um 4,7 % auf 343 Mio. € (Vorjahr: 360 Mio. €), womit sich ein Verwaltungskostenanteil am Umsatz in Höhe von 2,4 % (Vorjahr: 2,5 %) ergab. Im Berichtsjahr ergaben sich im Zusammenhang mit dem Transformationsprogramm "STRONG" Aufwendungen zur Umsetzung des Programms im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich. Aus sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergab sich ein positiver Saldo von 158 Mio. € (Vorjahr: 103 Mio. €). Dabei hatten Versicherungserstattungen in Höhe von 55 Mio. € und der Gewinn aus der Veräußerung immaterieller Vermögenswerte in Höhe von 46 Mio. € einen positiven Effekt auf das EBIT. Demgegenüber fiel das EBIT im Vorjahresvergleich niedriger aus, da im 2. Quartal 2023 ein positiver Einmaleffekt aus dem Verkauf des Additive-Manufacturing-Geschäfts das Ergebnis um 35 Mio. € erhöht hatte. Das EBIT verzeichnete einen Rückgang um 53,2 % auf 87 Mio. € (Vorjahr: 186 Mio. €). Die EBIT-Marge sank auf 0,6 % (Vorjahr: 1,3 %). EBITDA Ermittlung des EBITDA scrollen 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € EBIT 186 87 Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 894 984 EBITDA 1.080 1.071 Im Geschäftsjahr 2024 stiegen die Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen um 10,1 % auf 984 Mio. € (Vorjahr: 894 Mio. €), davon entfielen 882 Mio. € (Vorjahr: 801 Mio. €) auf Sachanlagen und 102 Mio. € (Vorjahr: 93 Mio. €) auf immaterielle Vermögenswerte. Ein wesentlicher Treiber für den Anstieg waren gestiegene Wertminderungen in Höhe von 142 Mio. € (Vorjahr: 45 Mio. €), wovon 106 Mio. € als Ergebnis von zentralen Werthaltigkeitsprüfungen erfasst wurden. Wertaufholungen fanden keine statt (Vorjahr: 0 Mio. €). → Für weitere Informationen siehe Konzernanhang, Anhangangabe 13.3 "Werthaltigkeitsprüfungen" Das EBITDA sank im Gesamtjahr gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 0,8 % auf 1.071 Mio. € (Vorjahr: 1.080 Mio. €). Dies war insbesondere auf den Rückgang des EBITDA im Segment Solutions & Specialties um 9,4 % auf 740 Mio. € (Vorjahr: 817 Mio. €) zurückzuführen. Das EBITDA des Segments Performance Materials sank um 1,2 % auf 569 Mio. € (Vorjahr: 576 Mio. €). Konzernergebnis Im Geschäftsjahr betrug das Finanzergebnis - 114 Mio. € (Vorjahr: - 113 Mio. €), wovon das Zinsergebnis in Höhe von - 89 Mio. € (Vorjahr: - 90 Mio. €) ein wesentlicher Bestandteil ist. Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses sank das Ergebnis vor Ertragsteuern auf - 27 Mio. € (Vorjahr: 73 Mio. €). Der Ertragsteueraufwand belief sich im Berichtsjahr auf 245 Mio. € (Vorjahr: 275 Mio. €). Dieser beinhaltet Wertberichtigungen auf latente Steuerforderungen auf Verlustvorträge und temporäre Differenzen in Höhe von 46 Mio. € (Vorjahr: 42 Mio. €). Ferner konnten im Geschäftsjahr latente Steuerforderungen auf Verlustvorträge und temporäre Differenzen in Höhe von 176 Mio. € (Vorjahr: 197 Mio. €) nicht aktiviert werden. Nach Ertragsteuern und nicht beherrschenden Anteilen ergab sich ein Konzernergebnis in Höhe von - 266 Mio. € (Vorjahr: - 198 Mio. €). Return on Capital Employed (ROCE) über Weighted Average Cost of Capital (WACC) Ermittlung des ROCE über WACC scrollen 2023 2024 EBIT in Mio. € 186 87 Kalkulatorischer Steuersatz in % 25,0 25,0 Kalkulatorische Ertragsteuern 1 in Mio. € 47 22 Net Operating Profit after Taxes (NOPAT) in Mio. € 139 65 Durchschnittliches Capital Employed in Mio. € 9.550 9.370 ROCE in % 1,5 0,7 Weighted Average Cost of Capital (WACC) in % 7,6 8,1 ROCE über WACC in %-Punkten - 6,1 - 7,4 1 Die kalkulatorischen Ertragsteuern zur Berechnung des NOPAT ergeben sich als Produkt aus der Multiplikation des EBIT mit dem kalkulatorischen Steuersatz. Für den Covestro-Konzern ergab sich ein NOPAT in Höhe von 65 Mio. € (Vorjahr: 139 Mio. €) und ein durchschnittliches Capital Employed in Höhe von 9.370 Mio. € (Vorjahr: 9.550 Mio. €). Daraus resultierte ein ROCE in Höhe von 0,7 % (Vorjahr: 1,5 %), der deutlich unter dem gestiegenen WACC in Höhe von 8,1 % (Vorjahr: 7,6 %) lag. → Für weitere Informationen zur Berechnung der Kennzahlen siehe "Steuerungssystem" Ermittlung des durchschnittlichen Capital Employed scrollen 31.12.2022 in Mio. € 31.12.2023 in Mio. € 31.12.2024 in Mio. € Geschäfts- oder Firmenwerte 729 711 719 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 603 519 471 Sachanlagen 5.801 5.795 5.898 Anteile an at-equity bewerteten Beteiligungen 185 182 269 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1, 2 21 14 17 Sonstige Forderungen 2, 3 452 501 523 Aktive latente Steuern 4 277 248 209 Vorräte 2.814 2.459 2.851 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.011 1.898 1.749 Ertragsteuererstattungsansprüche 115 102 92 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 5 18 - - Brutto Capital Employed 13.026 12.429 12.798 Andere Rückstellungen 6 - 349 - 548 - 599 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 2, 7 - 136 - 114 - 118 Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten 2,8 - 258 - 228 - 247 Passive latente Steuern 9 - 307 - 251 - 199 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 2.016 - 1.895 - 2.101 Ertragsteuerverbindlichkeiten - 175 - 77 - 110 Verbindlichkeiten in direktem Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten 10 - 2 - - Capital Employed 9.783 9.316 9.424 Durchschnittliches Capital Employed 9.785 9.550 9.370 1 Sonstige finanzielle Vermögenswerte wurden um nichtoperative Vermögenswerte bereinigt. 2 Vorjahreswerte wurden angepasst. Für weitere Erläuterungen siehe Konzernabschluss in den jeweiligen Anhangangaben. 3 Sonstige Forderungen wurden um nichtoperative Forderungen bereinigt. 4 Aktive latente Steuern wurden um erfolgsneutrale latente Steuern aus leistungsorientierten Pensionsplänen und ähnliche Verpflichtungen bereinigt. 5 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte wurden um nichtoperative und finanzielle Vermögenswerte bereinigt. 6 Andere Rückstellungen wurden um Rückstellungen für Zinszahlungen bereinigt. 7 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten wurden um nichtoperative Verbindlichkeiten bereinigt. 8 Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten wurden um nichtoperative Verbindlichkeiten bereinigt. 9 Passive latente Steuern wurden um erfolgsneutrale latente Steuerverbindlichkeiten aus leistungsorientierten Pensionsplänen und ähnliche Verpflichtungen bereinigt. 10 Verbindlichkeiten in direktem Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten wurden um nichtoperative und finanzielle Verbindlichkeiten bereinigt. Finanzlage Kapitalflussrechnung Kapitalflussrechnung (Kurzfassung) scrollen 4. Quartal 2023 in Mio. € 4. Quartal 2024 in Mio. € 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € EBITDA 132 191 1.080 1.071 Gezahlte Ertragsteuern - 136 - 66 - 383 - 219 Veränderung Pensionsrückstellungen - 9 74 - 33 47 Gewinne (-) / Verluste (+) aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten - - 52 - 33 - 65 Veränderung Working Capital / sonstige nichtzahlungswirksame Vorgänge 390 465 366 36 Cashflows aus operativer Tätigkeit 377 612 997 870 Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte - 304 - 359 - 765 - 781 Free Operating Cash Flow 73 253 232 89 Cashflows aus investiver Tätigkeit - 437 - 111 - 925 - 423 Cashflows aus Finanzierungstätigkeit - 363 - 542 - 639 - 565 Zahlungswirksame Veränderung aus Geschäftstätigkeit - 423 - 41 - 567 - 118 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Periodenanfang 1.052 539 1.198 625 Veränderung aus Wechselkursänderungen - 4 11 - 6 2 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Periodenende 625 509 625 509 Cashflows aus operativer Tätigkeit / Free Operating Cash Flow Die Cashflows aus operativer Tätigkeit beliefen sich auf 870 Mio. € (Vorjahr: 997 Mio. €). Eine im Vorjahresvergleich niedrigere Mittelfreisetzung im Working Capital sowie ein geringeres EBITDA konnten hierbei nur teilweise durch gesunkene Ertragsteuerzahlungen kompensiert werden. Die Veränderung des Working Capital war insbesondere geprägt durch einen Anstieg der Vorräte, der durch die Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen teilweise kompensiert wurde. Gesunkene Cashflows aus operativer Tätigkeit sowie höhere Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 781 Mio. € (Vorjahr: 765 Mio. €) führten zu einer Verringerung des Free Operating Cash Flow auf 89 Mio. € (Vorjahr: 232 Mio. €). → Für weitere Informationen zur Berechnung der Kennzahlen siehe "Steuerungssystem" Cashflows aus investiver Tätigkeit Im Geschäftsjahr 2024 flossen im Rahmen der investiven Tätigkeit insgesamt 423 Mio. € (Vorjahr: 925 Mio. €) ab. Dies war vor allem auf Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 781 Mio. € (Vorjahr: 765 Mio. €) zurückzuführen. Dem standen insbesondere Nettoeinzahlungen aus kurzfristigen Bankeinlagen in Höhe von 252 Mio. € (Vorjahr: Nettoauszahlungen in Höhe von 261 Mio. €) sowie Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen und anderen Vermögenswerten in Höhe von 76 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €) gegenüber. Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte scrollen 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Performance Materials 490 496 Solutions & Specialties 270 254 Sonstige / Überleitung 5 31 Covestro-Konzern 765 781 In beiden Segmenten wurde im Geschäftsjahr 2024 in die Instandhaltung und Optimierung bestehender Anlagen sowie in neue Kapazitäten investiert. Im Segment Performance Materials wurde insbesondere in die Instandhaltung an den Standorten Baytown (USA), Shanghai (China) und Tarragona (Spanien) investiert. Außerdem wurden Investitionen in die Kreislaufwirtschaft sowie die Energieeffizienz vorgenommen, wie z. B. in die Heißphosgenerzeugung an unserem Standort in Dormagen. Im Segment Solutions & Specialties wurde in neue Kapazitäten investiert, insbesondere an dem Standort Map Ta Phut (Thailand). Eine strategisch relevante Investition ist zudem der Bau des unternehmensweit größten Werks für thermoplastische Polyurethane (TPU) in Zhuhai (China), das zukünftig eine jährliche Kapazität von 120.000 t TPU pro Jahr erreichen soll. Cashflows aus Finanzierungstätigkeit Im Rahmen der Finanzierungstätigkeit verzeichnete der Covestro-Konzern im Geschäftsjahr 2024 Mittelabflüsse in Höhe von 565 Mio. € (Vorjahr: 639 Mio. €). Diese waren vor allem bedingt durch die Rückzahlung einer Anleihe in Höhe von 500 Mio. €, die im Rahmen des Anleihenprogramms (Debt Issuance Program) im März 2016 platziert worden war. Weitere Mittelabflüsse resultierten aus Auszahlungen für kurzfristige Bankverbindlichkeiten in Höhe von 355 Mio. € sowie der Rückzahlung von Darlehen in Höhe von 351 Mio. € in China. Daneben führten die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 155 Mio. € (Vorjahr: 156 Mio. €), Zinsauszahlungen in Höhe von 150 Mio. € (Vorjahr: 169 Mio. €) sowie die Rückzahlung von Commercial Papers in Höhe von 124 Mio. € im Rahmen des European Commercial Paper Programs (ECCP) zu weiteren Mittelabflüssen. Mittelzuflüsse resultierten im Wesentlichen aus Einzahlungen aus kurzfristigen Bankverbindlichkeiten in Höhe von 354 Mio. € sowie der Aufnahme von Darlehen in Höhe von 351 Mio. € in China. Darüber hinaus erhöhten ein Kredit der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von 200 Mio. € und die Begebung von Commercial Papers in Höhe von 164 Mio. € die Cashflows aus Finanzierungstätigkeit. Nettofinanzverschuldung scrollen 31.12.2023 in Mio. € 31.12.2024 in Mio. € Anleihen 1.990 1.492 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 657 870 Leasingverbindlichkeiten 743 736 Verbindlichkeiten aus Devisentermingeschäften 15 17 Sonstige Finanzverbindlichkeiten 2 41 Forderungen aus Devisentermingeschäften - 19 - 6 Bruttofinanzverschuldung 3.388 3.150 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - 625 - 509 Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte - 276 - 23 Nettofinanzverschuldung 2.487 2.618 Die Bruttofinanzverschuldung des Covestro-Konzerns zum 31. Dezember 2024 sank im Vergleich zum 31. Dezember 2023 um 238 Mio. € auf 3.150 Mio. € (Vorjahr: 3.388 Mio. €). Dies ist im Wesentlichen auf die zuvor beschriebene Rückzahlung der Anleihe in Höhe von 500 Mio. € zurückzuführen. Gegenläufig wirkte sich vor allem die Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 213 Mio. € aus, die insbesondere aus der Aufnahme des Kredits bei der EIB resultierte. Daneben erhöhten sich die sonstigen Finanzverbindlichkeiten um 39 Mio. €, vor allem aufgrund der im Abschnitt "Cashflow aus Finanzierungstätigkeit" beschriebenen Begebung und Rückzahlung von Commercial Papers. Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ging im Vergleich zum 31. Dezember 2023 um 116 Mio. € auf 509 Mio. € zurück. Dieser Rückgang war vor allem auf Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 781 Mio. € und negative Cashflows aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 565 Mio. € zurückzuführen. Dagegen erhöhten Cashflows aus operativer Tätigkeit in Höhe von 870 Mio. € und Nettoeinzahlungen aus kurzfristigen Bankeinlagen in Höhe von 252 Mio. € den Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Die zuvor genannten Nettoeinzahlungen aus kurzfristigen Bankeinlagen führten maßgeblich zu einer Verringerung der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte auf 23 Mio. €. Die Nettofinanzverschuldung erhöhte sich im Geschäftsjahr 2024 somit um 131 Mio. € auf 2.618 Mio. € (Vorjahr: 2.487 Mio. €). Finanzielle Steuerung Wesentliche Aufgaben des Finanzmanagements sind die kontinuierliche Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit, die ständige Optimierung der Kapitalkosten sowie die Reduzierung der Risiken aus Finanzierungsmaßnahmen. Die finanzielle Steuerung des Covestro-Konzerns erfolgt zentral durch die Covestro AG. Die Covestro AG verfügt über ein Anleihenrahmenprogramm ("Debt Issuance Programme") mit einem Gesamtvolumen von 5,0 Mrd. € und damit über die Möglichkeit einer flexiblen Finanzierung am Fremdkapitalmarkt. Durch das Programm ist die Covestro AG in der Lage, fest und variabel verzinsliche Anleihen mit verschiedenen Laufzeiten zu begeben und auch Privatplatzierungen vorzunehmen. Im Rahmen des Anleihenrahmenprogramms wurden von der Covestro AG mehrere Anleihen erfolgreich platziert. Die im März 2016 platzierte Euro-Anleihe ist eine festverzinsliche Anleihe mit einer Laufzeit bis September 2024 (Zinskupon 1,75 %, Volumen 500 Mio. €), die planmäßig zurückgezahlt wurde. Die im Juni 2020 platzierten weiteren Euro-Anleihen mit einem Gesamtvolumen von 1,0 Mrd. € sind festverzinsliche Anleihen mit einer Laufzeit bis Februar 2026 (Zinskupon 0,875 %, Volumen 500 Mio. €) und Juni 2030 (Zinskupon 1,375 %, Volumen 500 Mio. €). Alle ausstehenden Anleihen sind mit einem Baa2-Rating mit stabilem Ausblick durch die Agentur Moody's Investors Service, London (Vereinigtes Königreich), bewertet. Darüber hinaus veröffentlichte Covestro im Mai 2022 einen "Grünen Finanzierungsrahmen" (Green Financing Framework). Dieser ermöglicht u. a. die Ausgabe von sogenannten grünen Anleihen (Green Bonds) oder anderen Schuldtiteln, deren Mittelverwendung an nachhaltige Investitionen gebunden ist, mit denen wir bspw. Produkte oder Projekte mit einem klaren Nutzen für die Umwelt (re-)finanzieren können. Die Übereinstimmung des Rahmenwerks mit den Green Bond Principles der International Capital Markets Association (ICMA) wurde durch die unabhängige ESG-Ratingagentur ISS ESG bestätigt. Im November 2022 wurde auf Basis des "Grünen Finanzierungsrahmens" die erste grüne festverzinsliche Euro-Anleihe mit einer Laufzeit bis November 2028 (Zinskupon 4,75%, Volumen 500 Mio. €) ausgegeben. Der gesamte Erlös aus der Anleihen-Emission wurde dazu genutzt, nachhaltige Projekte zu finanzieren, die auf die Kreislaufwirtschaft einzahlen und bspw. aus den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz und nachhaltiges Bauen stammen. → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/investors/debt/bonds Am 7. Oktober 2022 begab Covestro erstmals Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von ca. 650 Mio. € Gegenwert. Die Ausgabe erfolgte sowohl in US-Dollar als auch in Euro. Die Schuldscheindarlehen sind mit einem Rating in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG)-Rating verknüpft und wurden in Tranchen mit Laufzeiten von drei, fünf und sieben Jahren sowie fixen und variablen Verzinsungskomponenten emittiert. Im Oktober 2023 wurden Schuldscheindarlehen in Höhe von ca. 260 Mio. € Gegenwert vorzeitig zurückgezahlt. Die Covestro AG schloss außerdem im Jahr 2020 eine syndizierte revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 2,5 Mrd. € mit einer Laufzeit von fünf Jahren ab. Diese enthielt zwei Optionen zur Laufzeitverlängerung um jeweils ein Jahr und stellt eine Back-up-Liquiditätsreserve dar. Eine Option zur Laufzeitverlängerung wurde im März 2021 genutzt, um die Laufzeit der syndizierten revolvierenden Kreditfazilität bis März 2026 zu verlängern. Mithilfe der zweiten der zwei vereinbarten Optionen wurde im März 2022 die Laufzeit um ein weiteres Jahr bis März 2027 verlängert. Ein Element der Kreditlinie ist die Verknüpfung mit einem ESG-Rating: Je besser (schlechter) der extern ermittelte sogenannte ESG-Score ausfällt, desto geringer (höher) fällt die Zinskomponente der Kreditfazilität aus. Zum 31. Dezember 2024 war die syndizierte Kreditfazilität ungenutzt. Am 26. August 2022 legte Covestro zusätzlich ein Euro Commercial Paper Programme (ECPP) mit einem potenziellen Gesamtvolumen in Höhe von 1,5 Mrd. € auf, um flexibel Wertpapiere in verschiedenen Währungen und mit Laufzeiten von bis zu einem Jahr begeben zu können. Im Rahmen des ECPP standen zum 31. Dezember 2024 Commercial Papers in Höhe von 40 Mio. € aus. Am 3. Mai 2024 bestätigte die Agentur Moody's Investors Service, London (Vereinigtes Königreich), das bisherige Investment-Grade-Rating der Kategorie Baa2 von Covestro mit stabilem Ausblick. Covestro beabsichtigt auch in Zukunft, Finanzierungstrukturen und Finanzkennzahlen aufrechtzuerhalten, die ein Rating im soliden Investment-Grade-Bereich unterstützen. Der Covestro-Konzern verfolgt eine konservative und auf Flexibilität ausgerichtete Verschuldungspolitik mit einem ausgewogenen Finanzierungsportfolio. Dieses basiert im Kern auf Anleihen, syndizierten Kreditfazilitäten sowie bilateralen Kreditverträgen. Als international tätiges Unternehmen ist Covestro finanziellen Chancen und Risiken ausgesetzt. Diese werden als Bestandteil des Finanzmanagements fortwährend überwacht. Zur Minimierung von Risiken werden u. a. derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Eine genauere Darstellung der finanzwirtschaftlichen Chancen und Risiken sowie Erläuterungen finden sich im Chancen- und Risikobericht von Covestro. → Für weitere Informationen siehe "Chancen- und Risikobericht" → Für weitere Informationen siehe Konzernanhang, Anhangangabe 24.2 "Finanzrisikomanagement und Angaben zu Derivaten" Vermögenslage Bilanz (Kurzfassung) scrollen 31.12.2023 in Mio. € 31.12.2024 in Mio. € Langfristige Vermögenswerte 7.746 7.865 Kurzfristige Vermögenswerte 5.891 5.766 Gesamtvermögen 13.637 13.631 Eigenkapital 6.618 6.679 Langfristiges Fremdkapital 3.721 3.376 Kurzfristiges Fremdkapital 3.298 3.576 Fremdkapital 7.019 6.952 Gesamtkapital 13.637 13.631 Im Vergleich zum 31. Dezember 2023 blieb die Bilanzsumme nahezu unverändert und belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 13.631 Mio. € (Vorjahr: 13.637 Mio. €). Die langfristigen Vermögenswerte stiegen um 119 Mio. € auf 7.865 Mio. € (Vorjahr: 7.746 Mio. €) und hatten einen Anteil von 57,7 % (Vorjahr: 56,8 %) am Gesamtvermögen. Die Erhöhung war im Wesentlichen auf einen Anstieg der Sachanlagen zurückzuführen. Die kurzfristigen Vermögenswerte verringerten sich um 125 Mio. € auf 5.766 Mio. € (Vorjahr: 5.891 Mio. €) und hatten damit einen Anteil von 42,3 % (Vorjahr: 43,2 %) an der Bilanzsumme. Diese Entwicklung war vor allem auf im Vergleich zum Vorjahr geringere kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte, gesunkene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie einen geringeren Finanzmittelbestand zurückzuführen. Dem stand eine Erhöhung der Vorräte gegenüber, die diese Entwicklung teilweise kompensierte. Bilanzstruktur Das Eigenkapital erhöhte sich zum 31. Dezember 2024 um 61 Mio. € auf 6.679 Mio. € (Vorjahr: 6.618 Mio. €). Die Eigenkapitalquote betrug zum Stichtag 49,0 % (Vorjahr: 48,5 %). Positive Effekte aus Währungsumrechnungsdifferenzen sowie Gewinne aus Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen übertrafen das negative Ergebnis nach Ertragsteuern für das Geschäftsjahr 2024. Das langfristige Fremdkapital reduzierte sich zum Stichtag um 345 Mio. € auf 3.376 Mio. € (Vorjahr: 3.721 Mio. €) und hatte einen Anteil von 24,8 % (Vorjahr: 27,3 %) am Gesamtkapital bzw. von 48,6 % (Vorjahr: 53,0 %) am Fremdkapital. Dies war vor allem auf eine Reduzierung der langfristigen Finanzverbindlichkeiten sowie auf geringere Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zurückzuführen. Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungszusagen scrollen 31.12.2023 in Mio. € 31.12.2024 in Mio. € Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 464 387 Vermögenswerte aus überdotierten Pensionsplänen - 66 - 72 Nettoverpflichtung 398 315 Die Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungszusagen als Saldo von Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und Vermögenswerten aus überdotierten Pensionsplänen sank im Berichtsjahr um 83 Mio. € auf 315 Mio. € (Vorjahr: 398 Mio. €). Ursächlich dafür waren insbesondere versicherungsmathematische Gewinne aufgrund gestiegener Abzinsungssätze in Deutschland und den USA sowie die tatsächlichen Erträge aus dem Planvermögen. Das kurzfristige Fremdkapital erhöhte sich um 278 Mio. € auf 3.576 Mio. € (Vorjahr: 3.298 Mio. €) und hatte damit einen Anteil von 26,2 % (Vorjahr: 24,2 %) am Gesamtkapital bzw. von 51,4 % (Vorjahr: 47,0 %) am Fremdkapital. Diese Erhöhung war vor allem auf gestiegene Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen. Entwicklung der Segmente Performance Materials Kennzahlen Performance Materials scrollen 4. Quartal 2023 4. Quartal 2024 Veränderung 2023 2024 Veränderung Umsatzerlöse (extern) 1.588 Mio. € 1.670 Mio. € 5,2 % 6.876 Mio. € 6.970 Mio. € 1,4 % Umsatzerlöse zwischen 488 Mio. € 510 Mio. € 4,5 % 2.194 Mio. € 2.228 Mio. € 1,5 % den Segmenten Umsatzerlöse (gesamt) 2.076 Mio. € 2.180 Mio. € 5,0 % 9.070 Mio. € 9.198 Mio. € 1,4 % Umsatzveränderung (extern) Menge 7,7 % 5,6 % - 6,7 % 11,9 % Preis - 22,0 % - 0,1 % - 15,7 % - 9,6 % Währung - 2,8 % - 0,3 % - 2,0 % - 0,9 % Umsatzerlöse nach Regionen (extern) EMLA 674 Mio. € 739 Mio. € 9,6 % 3.021 Mio. € 3.102 Mio. € 2,7 % NA 414 Mio. € 400 Mio. € - 3,4 % 1.844 Mio. € 1.720 Mio. € - 6,7 % APAC 500 Mio. € 531 Mio. € 6,2 % 2.011 Mio. € 2.148 Mio. € 6,8 % EBITDA 1 16 Mio. € 145 Mio. € 806,3 % 576 Mio. € 569 Mio. € - 1,2 % EBIT 1 - 126 Mio. € - 55 Mio. € - 56,3 % 9 Mio. € - 42 Mio. € . Cashflows aus operativer 169 Mio. € 355 Mio. € 110,1 % 652 Mio. € 574 Mio. € - 12,0 % Tätigkeit Auszahlungen für 190 Mio. € 226 Mio. € 18,9 % 490 Mio. € 496 Mio. € 1,2 % Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte Free Operating Cash Flow - 21 Mio. € 129 Mio. € . 162 Mio. € 78 Mio. € - 51,9 % 1 EBIT und EBITDA enthalten jeweils den Ergebniseffekt aus Umsatzerlösen zwischen den Segmenten. Der Umsatz von Performance Materials stieg im Geschäftsjahr 2024 um 1,4 % auf 6.970 Mio. € (Vorjahr: 6.876 Mio. €). Wesentlicher Treiber war ein Anstieg der abgesetzten Mengen um 11,9 %. Hingegen wirkte sich ein nachfragebedingter Rückgang der durchschnittlichen Verkaufspreise um 9,6 % umsatzmindernd aus. Darüber hinaus hatte die Entwicklung der Wechselkurse einen negativen Effekt in Höhe von 0,9 % auf den Umsatz. In der Region EMLA erhöhte sich der Umsatz um 2,7 % auf 3.102 Mio. € (Vorjahr: 3.021 Mio. €). Dies war vor allem auf verfügbarkeitsbedingt signifikant gestiegene Absatzmengen zurückzuführen, die jedoch weitestgehend durch ein deutlich geringeres Verkaufspreisniveau aufgewogen wurden. Die Veränderung der Wechselkurse blieb ohne nennenswerte Auswirkung auf den Umsatz. Der Umsatz in der Region NA sank um 6,7 % auf 1.720 Mio. € (Vorjahr: 1.844 Mio. €), im Wesentlichen aufgrund eines deutlichen Rückgangs der durchschnittlichen Verkaufspreise, der nur teilweise durch leicht gestiegene Absatzmengen kompensiert werden konnte. Die Wechselkursveränderungen blieben umsatzneutral. In der Region APAC erhöhte sich der Umsatz um 6,8 % auf 2.148 Mio. € (Vorjahr: 2.011 Mio. €), insbesondere aufgrund signifikant gestiegener Absatzmengen. Demgegenüber wirkten sich ein gesunkenes Verkaufspreisniveau und die Entwicklung der Wechselkurse jeweils leicht umsatzmindernd aus. Performance Materials Umsatzerlöse pro Quartal in Mio. € Performance Materials EBITDA pro Quartal in Mio. € Das EBITDA von Performance Materials sank gegenüber dem Vorjahr um 1,2 % auf 569 Mio. € (Vorjahr: 576 Mio. €). Wesentlicher Treiber hierfür waren gesunkene Margen, da niedrigere Rohstoff- und Energiekosten die nachfragebedingt gesunkenen Verkaufspreise nicht kompensieren konnten. Daneben hatte ein Rückgang der Versicherungserstattungen aufgrund von Produktionsstillständen einen negativen Effekt auf das Ergebnis. Hierbei stand den Versicherungserstattungen im Berichtsjahr in Höhe von 55 Mio. € eine - auf Konzernebene ergebnisneutral erfasste - Versicherungserstattung in Höhe von 75 Mio. € im Vorjahr gegenüber. Zusätzlich wirkte sich die Entwicklung der Wechselkurse ergebnismindernd aus. Demgegenüber erhöhte vor allem ein Anstieg der Absatzmengen das EBITDA. Des Weiteren wirkten sich ergänzende staatliche Beihilfen zur Strompreiskompensation in Höhe von 55 Mio. € ergebniserhöhend aus. Gewinne aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 46 Mio. € hatten einen zusätzlichen positiven Effekt auf das Ergebnis des Segments Performance Materials. Das EBIT verringerte sich auf - 42 Mio. € (Vorjahr: 9 Mio. €). Der Free Operating Cash Flow verringerte sich um 51,9 % auf 78 Mio. € (Vorjahr: 162 Mio. €). Dies ist im Wesentlichen auf eine im Vorjahresvergleich geringere Mittelfreisetzung im Working Capital und das niedrigere EBITDA zurückzuführen. Die Veränderung des Working Capital ergab sich vor allem aus einem Anstieg der Vorräte, der durch die Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen teilweise kompensiert wurde. Solutions & Specialties Kennzahlen Solutions & Specialties scrollen 4. Quartal 2023 4. Quartal 2024 Veränderung 2023 2024 Veränderung Umsatzerlöse (extern) 1.703 Mio. € 1.654 Mio. € - 2,9 % 7.267 Mio. € 7.004 Mio. € - 3,6 % Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 6 Mio. € 7 Mio. € 16,7 % 27 Mio. € 27 Mio. € 0,0 % Umsatzerlöse (gesamt) 1.709 Mio. € 1.661 Mio. € - 2,8 % 7.294 Mio. € 7.031 Mio. € - 3,6 % Umsatzveränderung (extern) Menge - 0,3 % 1,3 % - 6,2 % 4,0 % Preis - 10,2 % - 4,0 % - 6,4 % - 6,8 % Währung - 3,3 % - 0,2 % - 2,5 % - 0,8 % Umsatzerlöse nach Regionen (extern) EMLA 586 Mio. € 556 Mio. € - 5,1 % 2.730 Mio. € 2.585 Mio. € - 5,3 % NA 427 Mio. € 420 Mio. € - 1,6 % 1.860 Mio. € 1.755 Mio. € - 5,6 % APAC 690 Mio. € 678 Mio. € - 1,7 % 2.677 Mio. € 2.664 Mio. € - 0,5 % EBITDA 1 185 Mio. € 150 Mio. € - 18,9 % 817 Mio. € 740 Mio. € - 9,4 % EBIT 1 107 Mio. € 30 Mio. € - 72,0 % 497 Mio. € 374 Mio. € - 24,7 % Cashflows aus operativer Tätigkeit 374 Mio. € 368 Mio. € - 1,6 % 821 Mio. € 671 Mio. € - 18,3 % Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 110 Mio. € 110 Mio. € 0,0 % 270 Mio. € 254 Mio. € - 5,9 % Free Operating Cash Flow 264 Mio. € 258 Mio. € - 2,3 % 551 Mio. € 417 Mio. € - 24,3 % 1 EBIT und EBITDA enthalten jeweils den Ergebniseffekt aus Umsatzerlösen zwischen den Segmenten. Der Umsatz von Solutions & Specialties sank im Geschäftsjahr 2024 um 3,6 % auf 7.004 Mio. € (Vorjahr: 7.267 Mio. €). Wesentliche Treiber hierfür waren ein Rückgang der durchschnittlichen Verkaufspreise um 6,8 % und eine negative Entwicklung der Wechselkurse um 0,8%. Hingegen hatten gestiegene Absatzmengen einen positiven Effekt auf den Umsatz in Höhe von 4,0 %. Der Umsatz in der Region EMLA verringerte sich um 5,3 % auf 2.585 Mio. € (Vorjahr: 2.730 Mio. €), im Wesentlichen aufgrund eines deutlichen Rückgangs der durchschnittlichen Verkaufspreise, der nur teilweise durch leicht gestiegene Absatzmengen kompensiert werden konnte. Die Veränderung der Wechselkurse blieb ohne nennenswerte Auswirkung auf den Umsatz. In der Region NA reduzierte sich der Umsatz um 5,6 % auf 1.755 Mio. € (Vorjahr: 1.860 Mio. €), insbesondere bedingt durch ein leicht gesunkenes Verkaufspreisniveau. Die Entwicklung der Wechselkurse und Absatzmengen blieb ohne nennenswerte Effekte auf den Umsatz. Der Umsatz in der Region APAC sank um 0,5 % auf 2.664 Mio. € (Vorjahr: 2.677 Mio. €). Dies ist vor allem auf signifikant gesunkene durchschnittliche Verkaufspreise und leicht umsatzmindernde Wechselkursveränderungen zurückzuführen. Diese Effekte konnten jedoch weitestgehend durch signifikant gestiegene Absatzmengen aufgewogen werden, die sich positiv auf den Umsatz auswirkten. Solutions & Specialties Umsatzerlöse pro Quartal in Mio. € Solutions & Specialties EBITDA pro Quartal in Mio. € Das EBITDA von Solutions & Specialties sank im Geschäftsjahr 2024 um 9,4 % auf 740 Mio. € (Vorjahr: 817 Mio. €). Wesentlicher Treiber hierfür waren gesunkene Margen, da die niedrigeren Rohstoff- und Energiekosten die nachfragebedingt gesunkenen Verkaufspreise nicht vollständig kompensieren konnten. Zusätzlich wirkten sich gestiegene Fixkosten negativ auf das EBITDA aus. Darüber hinaus enthielt das Vorjahr einen positiven Einmaleffekt aus dem Verkauf des Additive-Manufacturing-Geschäfts, der das Vorjahresergebnis um 35 Mio. € erhöhte. Im Zusammenhang mit dem Transformationsprogramm ,,STRONG" ergaben sich im Berichtsjahr Aufwendungen zur Umsetzung des Programms im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich. Zudem wirkten sich ein im Vergleich zum Vorjahr geringerer, auf das Segment entfallender Betrag aus erhaltenen Wirtschaftsförderungsmaßnahmen in China sowie die Entwicklung der Wechselkurse ergebnismindernd aus. Demgegenüber hatten insbesondere gestiegene Absatzmengen einen positiven Effekt auf das Ergebnis des Segments Solutions & Specialties. Das EBIT sank um 24,7 % auf 374 Mio. € (Vorjahr: 497 Mio. €). Der Free Operating Cash Flow verringerte sich um 24,3 % auf 417 Mio. € (Vorjahr: 551 Mio. €). Dies ist im Wesentlichen auf eine im Vorjahresvergleich geringere Mittelfreisetzung im Working Capital und das niedrigere EBITDA zurückzuführen. Die Veränderung des Working Capital ergab sich vor allem aus einem Anstieg der Vorräte. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Covestro AG Die Covestro AG ist Mutterunternehmen und strategische Managementholding des Covestro-Konzerns. Die wesentlichen Leitungsfunktionen des Gesamtunternehmens liegen in der Verantwortung des Vorstands. Hierzu gehören vor allem die Festlegung der Konzernstrategie und der Ressourcenverteilung sowie das Führungskräfte- und das Finanzmanagement. Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Covestro AG wird im Wesentlichen durch den geschäftlichen Erfolg der Beteiligungsgesellschaften bestimmt. Der Jahresabschluss der Covestro AG ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gesellschaft mit Sitz in Leverkusen ist unter der Nummer HRB 85281 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen. Die Covestro AG erbringt energiespezifische Dienstleistungen für die Covestro Brunsbüttel Energie GmbH, Brunsbüttel, (verbundener Strom- und Gasnetzbetreiber) und erstellt daher gemäß § 6b Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 und 4 EnWG Tätigkeitsabschlüsse für die Bereiche Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung. Zwischen der Covestro Deutschland AG, Leverkusen, und der Covestro AG besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Sofern Gewinne nicht einer Abführungssperre unterliegen, werden diese zum Jahresende vollständig an die Covestro AG abgeführt. Verluste werden in voller Höhe übernommen. Während der Dauer des Vertrags gebildete andere Gewinnrücklagen sind auf Verlangen der Covestro AG aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. Darüber hinaus wurde am 27. Februar 2024 ein weiterer Gewinnabführungsvertrag zwischen der Covestro First Real Estate GmbH, Leverkusen, und der Covestro AG abgeschlossen. Dieser wurde am 31. Mai 2024 im Handelsregister eingetragen und gilt rückwirkend für das Geschäftsjahr 2024. Die vertraglichen Vereinbarungen sind identisch zu dem bereits bestehenden Vertrag mit der Covestro Deutschland AG. Ertragslage Gewinn- und Verlustrechnung Covestro AG nach HGB scrollen 2023 in Mio. € 2024 in Mio. € Beteiligungsergebnis - 70 - 28 Zinsergebnis 107 108 Sonstige finanzielle Aufwendungen und Erträge - 5 - 5 Umsatzerlöse 26 22 Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen - 22 - 22 Allgemeine Verwaltungskosten - 87 - 103 Sonstige betriebliche Erträge - 2 Sonstige betriebliche Aufwendungen - 2 - 1 Ergebnis der Geschäftstätigkeit / Ergebnis vor Ertragsteuern - 53 - 27 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - 71 - 28 Jahresfehlbetrag - 124 - 55 Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr - - 124 Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen - - Bilanzverlust - 124 - 179 Im Geschäftsjahr 2024 erzielte die Covestro AG einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 55 Mio. € (Vorjahr: 124 Mio. €). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus dem Beteiligungsergebnis in Höhe von -28 Mio. € (Vorjahr: -70 Mio. €). Das Beteiligungsergebnis beinhaltete die Verlustübernahme aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Covestro Deutschland AG in Höhe von -78 Mio. €, die teilweise durch Gewinne aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Covestro First Real Estate GmbH in Höhe von 50 Mio. € kompensiert wurde. Das Zinsergebnis enthielt neben den Aufwendungen für die ausgegebenen Euro-Anleihen in Höhe von 41 Mio. € (Vorjahr: 44 Mio. €) vor allem Zinserträge in Höhe von 178 Mio. € (Vorjahr: 176 Mio. €) für Darlehen, die der Covestro Deutschland AG gewährt wurden. Auf externe Darlehensverbindlichkeiten entfielen im Berichtsjahr Zinsaufwendungen in Höhe von 28 Mio. € (Vorjahr: 31 Mio. €). Unter den sonstigen finanziellen Aufwendungen und Erträgen waren im Wesentlichen Bankgebühren in Höhe von 5 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €) ausgewiesen. Dazu gehörten Bereitstellungsgebühren für Kreditlinien, die ratierliche Auflösung des Disagios der ausgegebenen Anleihen sowie einmalige Gebühren im Rahmen der Aufnahme eines Darlehens. Bei den allgemeinen Verwaltungskosten in Höhe von 103 Mio. € (Vorjahr: 87 Mio. €) handelte es sich vor allem um Personalaufwendungen für die in der Konzern-Holding angestellten Mitarbeitenden sowie für die Mitglieder des Vorstands. Der Anstieg der allgemeinen Verwaltungskosten im Geschäftsjahr 2024 war im Wesentlichen auf höhere Aufwendungen für Beratungsleistungen zurückzuführen. Dem standen reduzierte Aufwendungen für die kurzfristige variable Vergütung gegenüber. Bei einem Ergebnis der Geschäftstätigkeit in Höhe von - 27 Mio. € (Vorjahr: - 53 Mio. €) fielen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von - 28 Mio. € (Vorjahr: - 71 Mio. €) an. Daraus ergab sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 55 Mio. € (Vorjahr: 124 Mio. €), der zusammen mit dem Verlustvortrag des Vorjahres den Bilanzverlust des Berichtsjahres darstellt. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen. Für das Geschäftsjahr 2024 wurde gemäß der Prognose aus dem Geschäftsbericht 2023 ein Jahresfehlbetrag erwartet, der deutlich höher ausfällt als im Vorjahr. Mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 55 Mio. € für das Geschäftsjahr 2024 verlief die Geschäftsentwicklung hingegen deutlich besser als im Rahmen der Prognose erwartet. Dies war vor allem auf ein besseres Beteiligungsergebnis sowie geringere Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zurückzuführen. Die Verbesserung des Beteiligungsergebnisses resultierte insbesondere aus Erträgen aus dem im Jahr 2024 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Covestro First Real Estate GmbH. Finanz- und Vermögenslage Bilanz Covestro AG nach HGB AKTIVA scrollen 31.12.2023 in Mio. € 31.12.2024 in Mio. € Anlagevermögen 1.830 1.830 Sachanlagen - - Finanzanlagen 1.830 1.830 Umlaufvermögen 4.953 4.668 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 38 1 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.858 4.591 Sonstige Vermögensgegenstände 57 76 Rechnungsabgrenzungsposten 10 8 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 1 2 Gesamtvermögen 6.794 6.508 PASSIVA 31.12.2023 in Mio. € 31.12.2024 in Mio. € Eigenkapital 3.939 3.884 Gezeichnetes Kapital 189 189 Eigene Anteile - - Ausgegebenes Kapital 189 189 Kapitalrücklage 3.757 3.757 Andere Gewinnrücklagen 117 117 Bilanzverlust - 124 - 179 Rückstellungen 97 145 Rückstellungen für Pensionen 21 24 Steuerrückstellungen 34 50 Sonstige Rückstellungen 42 71 Verbindlichkeiten 2.758 2.479 Anleihen 2.000 1.500 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 621 821 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11 23 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 109 81 Sonstige Verbindlichkeiten 17 54 Gesamtkapital 6.794 6.508 Zum 31. Dezember 2024 belief sich das Gesamtvermögen der Covestro AG auf 6.508 Mio. € (Vorjahr: 6.794 Mio. €). Die Finanz- und Vermögenssituation der Covestro AG war aufgrund ihrer Holdingfunktion maßgeblich durch das Management von Beteiligungen sowie die Finanzierung der Konzernaktivitäten geprägt. Dies drückte sich vor allem in der Höhe der Finanzanlagen (28,1 % des Gesamtvermögens), der Forderungen gegen verbundene Unternehmen (70,5 % des Gesamtvermögens) und der Anleihen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen reduzierten sich um 267 Mio. € auf 4.591 Mio. € (Vorjahr: 4.858 Mio. €). Die Entwicklung war im Wesentlichen auf ein niedrigeres Intercompany-Darlehen zugunsten der Covestro Deutschland AG zurückzuführen, dem stand eine Forderungen aus dem Ergebnisabführungsvertrag gegen die Covestro First Real Estate GmbH gegenüber. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände hatten eine Laufzeit von unter einem Jahr. Die Sachanlagen waren von untergeordneter Bedeutung. Ebenso waren die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit 1 Mio. € (Vorjahr: 38 Mio. €) sowie die Rechnungsabgrenzungsposten mit 8 Mio. € (Vorjahr: 10 Mio. €) für das Gesamtvermögen unwesentlich. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 76 Mio. € (Vorjahr: 57 Mio. €) enthielten insbesondere Forderungen aus Ertrag- und Umsatzsteuern. Die Covestro AG war in Höhe von 3.884 Mio. € (Vorjahr: 3.939 Mio. €) durch Eigenkapital finanziert. Dies entsprach einer Eigenkapitalquote von 59,7 % (Vorjahr: 58,0 %). Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage waren im Geschäftsjahr 2024 unverändert. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 55 Mio. € wirkte sich eigenkapitalmindernd aus. Dem Eigenkapital standen Rückstellungen in Höhe von 145 Mio. € (Vorjahr: 97 Mio. €) sowie Verbindlichkeiten in Höhe von 2.479 Mio. € (Vorjahr: 2.758 Mio. €) gegenüber. Die Rückstellungen setzten sich aus Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 24 Mio. € (Vorjahr: 21 Mio. €), Steuerrückstellungen in Höhe von 50 Mio. € (Vorjahr: 34 Mio. €) und sonstigen Rückstellungen in Höhe von 71 Mio. € (Vorjahr: 42 Mio. €) zusammen. Der Anstieg der Steuerrückstellungen resultierte im Wesentlichen aus der Erhöhung der Vorsorgerückstellungen. Die gestiegenen sonstigen Rückstellungen beinhalteten die im Vergleich zum Vorjahr höheren Rückstellungen für die langfristige variable Vergütung sowie Rückstellungen für Beratungsleistungen. Die Reduzierung der Verbindlichkeiten war im Wesentlich zurückzuführen auf die Rückzahlung der im Jahr 2016 emittierten Euro-Anleihe. Diese Anleihe, mit einem Volumen von 500 Mio. €, wurde planmäßig im September 2024 zurückgezahlt. Gleichzeitig erfolgte eine Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die im Wesentlichen aus der Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 200 Mio. € resultierte. Darüber hinaus führten die zum Bilanzstichtag im Bestand befindlichen Commercial Papers in Höhe von 40 Mio. € zu einem Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten. Die verbleibenden Euro-Anleihen in Höhe von 1,5 Mrd. € haben entsprechend ihrer Laufzeit folgende Fälligkeiten: 1,0 Mrd. € sind innerhalb eines Zeitraums zwischen einem und fünf Jahren und weitere 500 Mio. € sind im Jahr 2030 oder später fällig. Darüber hinaus sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 469 Mio. € im Jahr 2025, weitere 152 Mio. € innerhalb eines Zeitraums zwischen einem und fünf Jahren und 200 Mio. € im Jahr 2030 oder später fällig. Alle übrigen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT Prognosebericht Konjunkturausblick Weltwirtschaft Für das Jahr 2025 rechnen wir mit einer positiven Entwicklung des globalen Wirtschaftswachstums in Höhe von 2,8 %. Wir erwarten solide Konsumausgaben und steigende Investitionen der Unternehmen als wichtige Wachstumstreiber. Potenzielle Handelsrestriktionen stellen allerdings einen Risikofaktor für den Welthandel dar. Für die Region EMLA rechnen wir mit einem leichten Wachstum unterhalb des Weltniveaus. Ein anhaltend schwaches Konsumverhalten und die geringe Exportnachfrage sowie im Raum stehende US-amerikanische Zölle wirken sich negativ auf die Wachstumsprognosen für die Region aus. Für die exportorientierte Wirtschaft in Deutschland prognostizieren wir für das Jahr 2025 ein Wachstum der Wirtschaftsleistung in Höhe von 0,4 %. Für den Nahen Osten erwarten wir ein leichtes Wachstum, das voraussichtlich über dem globalen Wachstum liegen wird. Die Erdölindustrie ist dabei weiterhin der treibende Faktor, da die Kürzungen in der Ölproduktion in Saudi-Arabien voraussichtlich schrittweise zurückgenommen werden. Für Lateinamerika gehen wir von einem geringfügigen Wachstum unterhalb des Weltniveaus aus. Für Afrika erwarten wir ein leichtes Wirtschaftswachstum oberhalb der globalen Wachstumsrate. Für die Region NA gehen wir für das Jahr 2025 von einem positiven Wachstum leicht unterhalb des Weltniveaus aus. In den USA wird durch die Verlängerung auslaufender Steuererleichterungen und mögliche Reformen, die durch die neue Regierung zu erwarten sind, ein fiskalpolitischer Impuls erwartet. Wir gehen davon aus, dass eine expansive Fiskalpolitik und eine geringere Zuwanderung den Arbeitsmarkt weiter verknappen und dadurch die Arbeitslosenquote sinken wird. Für die USA rechnen wir vor diesem Hintergrund für das Jahr 2025 mit einem Wirtschaftswachstum in Höhe von 2,6 %. Das Wirtschaftswachstum in der Region APAC wird voraussichtlich oberhalb des Weltniveaus liegen. Für China rechnen wir für das Jahr 2025 mit einem Wirtschaftswachstum in Höhe von 4,4 %. Wir erwarten, dass die chinesische Regierung im 1. Quartal 2025 aufgrund einer soliden Bilanz und der niedrigen Verschuldung fiskalische Unterstützungsmaßnahmen ankündigen wird. Insbesondere der Immobiliensektor und die Konsumprogramme für private Haushalte werden dabei voraussichtlich im Fokus stehen. Wirtschaftswachstum 1 scrollen Wachstum 2024 in % Ausblick Wachstum 2025 in % Welt 2,7 2,8 Europa, Naher Osten, Lateinamerika 2 , Afrika (EMLA) 1,5 1,8 davon Europa 1,2 1,4 davon Deutschland - 0,2 0,4 davon Naher Osten 1,7 3,2 davon Lateinamerika 2 2,1 2,3 davon Afrika 3,1 3,9 Nordamerika 3 (NA) 2,6 2,5 davon USA 2,8 2,6 Asien-Pazifik (APAC) 3,9 3,9 davon China 4,8 4,4 1 Reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, Quelle: Oxford Economics, Stand: Februar 2025 2 Lateinamerika (ohne Mexiko) 3 Nordamerika (Kanada, Mexiko, USA) Hauptabnehmerindustrien Für das Jahr 2025 rechnen wir für die weltweite Automobilindustrie mit einem positiven Wachstum in Höhe von 2,7 %. Wir erwarten einen leichten Schub für die Nachfrage nach Automobilen in China, getrieben durch umfangreiche Förderung durch die chinesische Regierung, insbesondere im Bereich der Elektromobilität. Demgegenüber antizipieren wir ein anhaltend schwaches Nachfrageumfeld in Europa und den USA. Während das globale Wachstum voraussichtlich von der Entwicklung in den Regionen APAC und EMLA getragen wird, erwarten wir für die Region NA ein geringeres positives Wachstum. Für die globale Bauindustrie erwarten wir für das Jahr 2025 ein positives Wachstum in Höhe von 0,2 %. Der Rückgang im Wohnungsbau, der Mangel an neu geplantem sozialem Wohnraum, sowie anhaltend hohe Inflationsraten werden die Entwicklung der Bauindustrie voraussichtlich auch im Jahr 2025 belasten. Für die Regionen EMLA und NA antizipieren wir ein leicht positives Wachstum, wohingegen das Wachstum in APAC leicht negativ ausfallen wird. Für die globale Elektrik-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie erwarten wir für das Jahr 2025 ein Wachstum in Höhe von 5,2 %. Das Wachstum der Industrie wird im Jahr 2025 voraussichtlich getrieben durch steigende Ausgaben der Unternehmen für Elektronik im Zusammenhang mit der fortschreitenden Digitalisierung, industriellen Automatisierung und dem zunehmenden Einsatz von künstlicher Intelligenz. Für alle Regionen rechnen wir daher mit einer positiven Wachstumsentwicklung. Für die globale Möbelindustrie erwarten wir für das Jahr 2025 ein positives Wachstum in Höhe von 1,5 %. Trotz der positiven Wachstumsaussichten für 2025 leidet die Industrie und die Nachfrage nach Möbeln weiterhin unter dem schwach ausgeprägten Wohnungsbau und dem schwachen Konsumverhalten, insbesondere in China und Europa. Für alle Regionen rechnen wir mit einer positiven Wachstumsentwicklung. Wachstum Hauptabnehmerindustrien 1 scrollen Wachstum 2024 in % Ausblick Wachstum 2025 in % Automobil - 0,7 2,7 Bau - 2,5 0,2 Elektrik, Elektronik und Haushaltsgeräte 4,1 5,2 Möbel - 0,5 1,5 1 Eigene Berechnung, basierend auf den folgenden Quellen: GlobalData Plc, B+L, CSIL (Centre for Industrial Studies), Oxford Economics. Für die Hauptabnehmerindustrie "Automobil und Transport" beschränken wir uns auf Konjunkturdaten für die Automobilindustrie (ausgenommen Transportindustrie) und für die Hauptabnehmerindustrie "Möbel und Holzverarbeitung" auf Konjunkturdaten für die Möbelindustrie (ausgenommen Holzverarbeitungsindustrie). Stand: Februar 2025 Prognose des Covestro-Konzerns und der Covestro AG Covestro-Konzern Auf Basis der in diesem Bericht beschriebenen Geschäftsentwicklung und unter Abwägung der Chancen- und Risikopotenziale ergeben sich die folgenden Prognosen für das Geschäftsjahr 2025: Der Vorstand der Covestro AG erwartet angesichts der andauernden herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die im Folgenden dargestellte Entwicklung der steuerungsrelevanten Kennzahlen. Prognose der steuerungsrelevanten Kennzahlen scrollen 2024 Prognose 2025 EBITDA 1 1.071 Mio. € Zwischen 1.000 Mio. € und 1.600 Mio. € Free Operating Cash Flow 2 89 Mio. € Zwischen 0 Mio. € und 300 Mio. € ROCE über WACC 3, 4 - 7 %-Punkte Zwischen - 6 %-Punkten und - 2 %-Punkten Treibhausgasemissionen 5 (CO 2 -Äquivalente) 4,9 Mio. t Zwischen 4,2 Mio. t und 4,8 Mio. t 1 EBITDA: EBIT zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 2 Free Operating Cash Flow: entspricht den Cashflows aus operativer Tätigkeit abzüglich Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 3 ROCE: Verhältnis des EBIT nach kalkulatorischen Ertragsteuern zum Capital Employed. Zur Ermittlung der kalkulatorischen Ertragsteuern wird ein kalkulatorischer Steuersatz in Höhe von 25 % mit dem EBIT multipliziert. 4 WACC: gewichteter Kapitalkostensatz, der die Kapitalrenditeerwartung für Eigen- und Fremdkapital an das Gesamtunternehmen widerspiegelt. Für das Jahr 2025 wurde ein Wert in Höhe von 7,3 % berücksichtigt (2024: 8,1 %). 5 Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2 gemäß GHG Protocol) aller umweltrelevanten Standorte von Covestro. Bis zum Jahr 2024 wurden die Treibhausgasemissionen an wesentlichen Produktionsstandorten, die für mehr als 95 % unseres Energieeinsatzes stehen, prognostiziert. Wir erwarten für das EBITDA des Covestro-Konzerns einen Wert zwischen 1.000 Mio. € und 1.600 Mio. €. Im Segment Performance Materials rechnen wir mit einem EBITDA zwischen 400 Mio. € und 800 Mio. €. Für das Segment Solutions & Specialties erwarten wir ein EBITDA leicht über dem Betrag des Jahres 2024 (740 Mio. €). Wir gehen für den Covestro-Konzern von einem FOCF zwischen 0 Mio. € und 300 Mio. € aus. Wir rechnen mit einem ROCE über WACC zwischen - 6 %-Punkten und - 2 %-Punkten. Für die Treibhausgasemissionen aller umweltrelevanten Standorte des Covestro-Konzerns, gemessen an den CO 2 -Äquivalenten, erwarten wir einen Wert zwischen 4,2 Mio. t CO 2 -Äquivalenten und 4,8 Mio. t CO 2 -Äquivalenten. Covestro AG Das Ergebnis der Covestro AG als Muttergesellschaft des Konzerns ist vornehmlich durch das Ergebnis ihrer Beteiligungsgesellschaften geprägt. Durch den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Covestro Deutschland AG wirken sich insbesondere deren in- und ausländische Beteiligungserträge auf den Jahresüberschuss der Covestro AG aus. Aufgrund unserer Erwartung, dass das Beteiligungsergebnis im Geschäftsjahr 2025 gegenüber dem Vorjahr deutlich höher sein wird, gehen wir davon aus, dass wir im Gegensatz zum Geschäftsjahr 2024 bei der Covestro AG einen signifikant höheren Jahresüberschuss (Vorjahr: Jahresfehlbetrag) erzielen. Chancen- und Risikobericht Ein gewissenhafter Umgang mit Chancen und Risiken gehört bei Covestro zur verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Governance). Er bildet die Grundlage für nachhaltiges Wachstum und wirtschaftlichen Erfolg. Dies beinhaltet die Fähigkeit, Chancen systematisch zu erkennen sowie zu nutzen und gleichzeitig Risiken zu managen. Unter einer Chance verstehen wir interne und externe Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer positiven Abweichung von Prognosen bzw. Zielen führen können. Interne und externe Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer negativen Abweichung führen können, betrachten wir als Risiko. Konzernweites Chancen- und Risikomanagement Die unternehmerischen Entscheidungen, die wir täglich im Zuge der Geschäftsprozesse treffen, basieren auf einem ausgewogenen Umgang mit Chancen und Risiken. Wir betrachten das Management unserer Chancen und Risiken deshalb als wesentlichen Bestandteil unseres gesamten Business-Managementsystems und nicht als Aufgabe einer speziellen Unternehmensfunktion. Unser Verständnis von Risikomanagement schließt auch nichtfinanzielle Risiken ein. Unser Chancen- und Risikomanagement beginnt mit Strategie- und Planungsprozessen, aus denen relevante externe und interne Chancen und Risiken wirtschaftlicher, ökologischer oder sozialer Art abgeleitet werden. Die finanziellen und nichtfinanziellen Chancen und Risiken werden durch Beobachtung und Analyse von Trends sowie makroökonomischen, branchenspezifischen, regionalen und lokalen Entwicklungen identifiziert. Nach Bewertung der erkannten Chancen und Risiken werden diese in unsere strategischen und operativen Prozesse integriert. Unser Ziel ist es, Risiken durch geeignete Gegenmaßnahmen zu vermeiden oder zu begrenzen bzw. sie so weit wie möglich und wirtschaftlich vertretbar auf Dritte zu übertragen (z. B. Versicherungsgesellschaften). Gleichzeitig bemühen wir uns darum, Chancen bestmöglich zu nutzen, indem wir sie bei unseren unternehmerischen Entscheidungen berücksichtigen. Wir nehmen bewusst überschaubare und kontrollierbare Risiken in Kauf, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erwarteten Chancen stehen. Diese betrachten wir als allgemeine Risiken der Geschäftstätigkeit. Sofern wir davon ausgehen, dass identifizierte Chancen bzw. Risiken innerhalb der nächsten zwölf Monate eintreten, sind sie in den Aussagen im Prognosebericht enthalten. Chancen und Risiken werden laufend überwacht, damit z. B. Veränderungen im wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld früh erkannt und bei Bedarf geeignete Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Damit der Vorstand und der Aufsichtsrat die wesentlichen Geschäftsrisiken gemäß den gesetzlichen Vorschriften überwachen können, sind die folgenden Systeme implementiert: scrollen ― ein internes Kontrollsystem, ― ein Compliance-Managementsystem und ― ein Risikomanagementsystem, das geeignete Maßnahmen zur Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen beinhaltet. Die verschiedenen Managementsysteme basieren auf unterschiedlichen Risikoarten, Risikocharakteristika und Zeitrahmen. Deshalb werden auch unterschiedliche Prozesse, Methoden und IT-Systeme zur Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Überwachung der Risiken eingesetzt. Die Grundsätze, die den unterschiedlichen Systemen zugrunde liegen, sind in lokalen Anweisungen dokumentiert. Diese sind in unsere zentralen Prozesse zur Dokumentenkontrolle integriert und stehen allen Mitarbeitenden über das Intranet zur Verfügung. Der Vorstand von Covestro trägt die Hauptverantwortung für das interne Kontrollsystem, das Compliance-Managementsystem und das Risikomanagement im Konzern. Die Effektivität der oben genannten Managementsysteme wird regelmäßig durch die Unternehmensfunktion Corporate Audit einer unabhängigen und objektiven Untersuchung unterzogen, bei der schwerpunktmäßig die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien überprüft wird. Corporate Audit prüft die Effizienz und Effektivität von Unternehmensführungs-, Risikomanagement- und Kontrollprozessen systematisch und gibt Hilfestellungen bei deren Verbesserung. Dies beinhaltet die interne Überwachung in Bezug auf Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems. Die Auswahl der Prüfgegenstände erfolgt anhand eines risikobasierten Ansatzes. Corporate Audit erfüllt seine Aufgaben gemäß international anerkannten Standards; über die Ergebnisse der Prüfungen wird der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats regelmäßig informiert. Zudem wird ihm jährlich ein Bericht über das interne Kontrollsystem und seine Effektivität vorgelegt. Die Stellungnahme zur Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie des an der Risikolage des Unternehmens ausgerichteten Compliance-Managementsystems befindet sich in der Erklärung zur Unternehmensführung. → Für weitere Informationen siehe "Erklärung zur Unternehmensführung" Internes Kontrollsystem »ESRS 2.36 (a), AR11 Ein angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem (Internal Control System, ICS) ist entscheidend, um Risiken in Geschäftsprozessen erfolgreich zu mitigieren. Das ICS von Covestro betrachtet alle Geschäftsprozesse mit wesentlichem Einfluss auf finanzielle und nichtfinanzielle Kennzahlen. Letztere beinhalten auch nachhaltigkeitsbezogene Kennzahlen. Die ICS-Kontrollen für nichtfinanzielle Kennzahlen erfolgen dabei nach der gleichen Systematik und mit der gleichen Sorgfalt wie die für die Finanzkennzahlen. Der Umfang des ICS wird durch einen risikobasierten Kontrollansatz definiert, bei dem sowohl Materialitäts- als auch Risikoaspekte berücksichtigt werden. Die Implementierung des ICS bei Covestro basiert auf dem international anerkannten Modell des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) in der aktuell gültigen Version des Jahres 2013 bzw. Control Objectives for Information and Related Technology (COBIT) für IT-Kontrollen.« »ESRS 2.36 (b) - (d) Zur einheitlichen und koordinierten Identifikation und Bewertung von Risiken sowie zur Entwicklung und Implementierung von entsprechenden Gegensteuerungsmaßnahmen ist im Konzern ein Netzwerk von ICS- und Prozessverantwortlichen etabliert. Risiken werden in verschiedene Risikokategorien klassifiziert: Risiken der finanziellen und nichtfinanziellen Berichterstattung, operative Risiken sowie Betrugs- und Korruptionsrisiken. Risiken der nichtfinanziellen Berichterstattung finden sich insbesondere in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Hier existieren u. a. Kontrollen zu Kennzahlen bezüglich Energieverbräuchen, Treibhausgasemissionen und Produktionsabfällen. Prozessverantwortliche identifizieren Risiken in ihren Prozessen nach der möglichen Auswirkungshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit und definieren entsprechende mitigierende Kontrollen, die die Vollständigkeit, Korrektheit, Verfügbarkeit und Rechtzeitigkeit der Erhebung der Daten sicherstellen. Das ICS-Netzwerk besteht aus lokalen und regionalen ICS-Spezialisten sowie Prozessverantwortlichen aus allen Unternehmensfunktionen und wird zentral von einem Team globaler ICS-Manager gesteuert. Außerdem wurden konzernweit verbindliche ICS-Standards etabliert. Diese Standards werden von den lokalen Konzerngesellschaften entsprechend umgesetzt und vom dortigen Management verantwortet. Sollten während des ICS-Zyklus Auffälligkeiten wie Prozess- oder Kontrollschwächen identifiziert werden, werden diese mit der Unternehmensfunktion / den Verantwortlichen besprochen, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen mit dem Ziel, diese Schwächen zu beseitigen oder weiter abzusichern.« »ESRS 2.36 (e) Das Kontrollumfeld besteht außer aus den regelmäßig durchzuführenden Kontrollen auch aus Selbstbewertungen, die sich sowohl auf die Kontrollen als auch auf den zugrunde liegenden Prozess beziehen. Die Selbstbewertungen stellen die Wirksamkeit der Kontrollen sicher und werden auf verschiedenen Ebenen - von den Prozessbeteiligten über die wesentlichen Verantwortungsträger der verschiedenen betrieblichen Prozesse bis zum Vorstand - durchgeführt. Sowohl CEO und CFO als auch der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats werden regelmäßig, mindestens jedoch jährlich über den Status und die Ergebnisse der Selbstbewertungen informiert.« Die kontinuierliche Überprüfung und ggf. Anpassung des Kontrollumfelds sorgen dabei für eine beständige Wirksamkeit und Angemessenheit unseres ICS, auch wenn sich Geschäftsmodelle ändern, Akquisitionen oder Desinvestitionen getätigt oder technische Rahmenbedingungen / IT-Systeme angepasst werden. Internes Kontrollsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess Die Verantwortung für den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess und damit auch für die Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses der Covestro AG obliegt der Unternehmensfunktion Accounting. Dazu gehören auch die Sicherstellung einer einheitlichen Bilanzierung aller konsolidierten Tochtergesellschaften sowie die Gestaltung des ICS. Der Rechnungslegung liegt ein strukturierter Prozess mit entsprechender Aufbau- und Ablauforganisation einschließlich zugehöriger Arbeitsanweisungen zugrunde. Neben der Funktionstrennung stellen das Vieraugenprinzip sowie laufende Plausibilisierungen grundlegende Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen im Abschlusserstellungsprozess dar. Grundlage der Erstellung des Konzernabschlusses gemäß International Financial Reporting Standards (IFRS) ist die Covestro-Konzernabschluss-Direktive. In dieser wird geregelt, wie Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze in Übereinstimmung mit IFRS von den konsolidierten Gesellschaften anzuwenden und wie die Daten an das Standard-Konsolidierungssystem anzuliefern sind. Nach Anlieferung der Daten durchlaufen diese diverse Prüfungen bezüglich Plausibilität und Richtigkeit. So stellen bspw. systemintegrierte Validierungsregeln bei der Anlieferung sicher, dass die Daten der Gesellschaften konsistent sind. Um eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Berichterstattung zu gewährleisten, sind entsprechende Kontrollen im ICS implementiert. Das Kontrollumfeld wurde dazu so gestaltet, dass die Voraussetzungen für eine zuverlässige Berichterstattung, also eine korrekte, zeitnahe und einheitliche Erfassung aller relevanten geschäftlichen Prozesse bzw. Transaktionen, sichergestellt werden sollen. Wesentliche Falschdarstellungen sollen so mit hinreichender Sicherheit verhindert werden. Internes Kontrollsystem zur Sicherstellung von Compliance Im Rahmen des konzernweiten Risikomanagements von Covestro werden Compliance-Risiken systematisch bestimmt und bewertet. Die erkannten Compliance-Risiken werden von den jeweiligen Risikoverantwortlichen ("Risk Owner") bewertet. Zur Festlegung von Schwerpunkten in der Compliance-Arbeit bei Covestro wird die Risikomatrix verwendet. Bei Veränderungen des Risikoprofils werden bei Bedarf neue Kontrollen implementiert. Zur Reduzierung von Compliance-Risiken wurde eine Vielzahl von Kontrollen sowohl auf globaler als auch auf lokaler Ebene implementiert. Wir integrieren - soweit möglich - die Compliance-Kontrollen in unser ICS. Die Wirksamkeitsbeurteilungen der Compliance-Kontrollen finden wie bei den anderen ICS-Prozessen auf Grundlage von kaskadenartig durchgeführten Selbstbewertungen statt. Die Dokumentation der Ergebnisse der Wirksamkeitsbeurteilungen erfolgt im globalen System für die ICS-Prozesse. Die Unternehmensfunktion Corporate Audit (interne Revision) prüft die Compliance-Aktivitäten regelmäßig in unabhängigen und objektiven Prüfungen im Rahmen von dezidierten Compliance-Prüfungen in den großen Gesellschaften. In den kleineren Gesellschaften sind Compliance-Aspekte Bestandteil einer allgemeinen Prüfung. Risikomanagementsystem »ESRS 2.36 (a) - (d) Zur frühzeitigen Aufdeckung von potenziell nachteiligen Entwicklungen, die einen wesentlichen Einfluss auf unser Geschäft haben oder den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, hat Covestro einen strukturierten Prozess zum Risikomanagement eingeführt. Dieser Prozess erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Risikofrüherkennungssysteme gemäß § 91 Absatz 2 AktG und orientiert sich am internationalen Risikomanagementstandard COSO II Enterprise Risk Management - Integrated Framework (2004). Systematik des Risikomanagements Das Corporate Risk Management definiert, koordiniert und überwacht die Strukturen und Standards dieses Risikomanagementsystems. Es stellt eine angemessene Risikokommunikation und Berichterstattung an das Management wie auch die Risikoverantwortlichen sicher. Covestro verwendet eine Risikomanagementsoftware, die die Aggregation von Risiken erleichtert, die Darstellung verschiedener Interdependenzen erlaubt und die Risikoposition ins Verhältnis zur Risikotragfähigkeit setzt.« »ESRS 2.36 (e) Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken erfolgen in den operativen Geschäftseinheiten und den Unternehmensfunktionen durch die jeweiligen Risikoverantwortlichen, die in verschiedenen globalen Sub-Committees organisiert sind. Das Covestro Corporate Risk Committee kam im Geschäftsjahr 2024 dreimal zusammen, um die Risikolandschaft und die verschiedenen vorhandenen Management- und Überwachungsmechanismen zu prüfen und ggf. erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus gibt es unterjährig einen Ad-hoc-Prozess für neu identifizierte Risiken, damit diese unverzüglich in die Risikolandschaft eingehen. Die Identifizierung dieser Ad-hoc-Risiken und der jeweilige Umgang mit diesen ergeben sich aus der Bewertung der Risiken und hängen von definierten Wertgrenzen ab. Des Weiteren komplettiert die Unternehmensfunktion Corporate Audit den internen Überwachungsprozess mit der prozessunabhängigen Überwachung.« »ESRS 2.53 (e) Bewertet werden die Risiken anhand des geschätzten potenziellen Schadens unter Einbezug von Gegenmaßnahmen sowie der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens. Der potenzielle Schaden wird mithilfe des erwarteten EBITDA-Verlusts bzw. in Einzelfällen mithilfe des FOCF-Verlusts geschätzt. Sofern die finanziellen Auswirkungen nicht abschätzbar sind, erfolgt eine qualitative Bewertung des Schadensausmaßes anhand von Kriterien wie strategische Auswirkung, Einfluss auf unsere Reputation oder möglicher Vertrauensverlust bei Interessenträgern. Alle wesentlichen Risiken und die jeweiligen Gegenmaßnahmen werden in der konzernweit genutzten Risikomanagementsoftware dokumentiert. Das Risikomanagementsystem wird im Laufe des Jahres regelmäßig vom Corporate Risk Management überprüft. Wesentliche Änderungen müssen umgehend in der Software erfasst und dem Vorstand mitgeteilt werden. Darüber hinaus wird dem Prüfungsausschuss mehrmals unterjährig und dem Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich ein Bericht zum Risikoportfolio vorgelegt.« »ESRS 2.36 (b), ESRS 2.53 (c) iii Risiken im Zusammenhang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen und mit Bezug zu unserer Geschäftstätigkeit, unseren Geschäftsbeziehungen oder Produkten werden im Rahmen unseres konzernweiten Risikomanagements mit der gleichen Sorgfalt wie finanzielle Arten von Risiken berücksichtigt. Über die Berücksichtigung dieser Risiken im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, berichten wir in unserem Konzernnachhaltigkeitsbericht.« → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" Die folgende Matrix zeigt die quantitativen und qualitativen Kriterien, anhand derer ein gewichtetes Risiko als niedrig, mittel oder hoch eingestuft wird. Dies gilt auch für die Einstufung nichtfinanzieller Risiken. Bewertungsmatrix 1 Für die Einstufung eines Einzelrisikos, das sowohl einen qualitativen als auch quantitativen Schaden in unterschiedlicher Ausprägung zur Folge haben kann, ist stets die höhere Ausprägung maßgeblich. Chancen- und Risikolage Gesamtbeurteilung der Chancen- und Risikolage Die Gesamtrisikolage von Covestro war auch im Jahr 2024 angespannt. Die Auswirkungen der geopolitischen Konflikte auf die Wertschöpfungskette sorgten weiterhin für Unsicherheit. Die Chancen- und Risikoposition des Konzerns hat sich im Vergleich zum Vorjahr insgesamt nicht grundlegend verändert. Die aktuelle Bewertung finanzieller und nichtfinanzieller Risiken zeigt, dass keines der im Folgenden berichteten Risiken bestandsgefährdend ist. Darüber hinaus konnten wir keine Interdependenzen erkennen, die sich zu einer Bestandsgefährdung unseres Unternehmens aufbauen könnten. Aufgrund unseres Produktportfolios, unseres Know-hows und unserer Innovationskraft sind wir davon überzeugt, die aus unserem unternehmerischen Handeln resultierenden Chancen nutzen und den Herausforderungen, die sich aus den nachfolgend genannten Risiken ergeben, erfolgreich begegnen zu können. Chancen und Risiken im allgemeinen und im unternehmensspezifischen Geschäftsumfeld »ESRS 2.53 (e) Die im Folgenden erläuterten Risiken können wesentliche Auswirkungen auf das EBITDA bzw. in Einzelfällen auf den FOCF unseres Konzerns innerhalb des Prognosezeitraums von einem Jahr haben. Als wesentlich werden dabei Risiken angesehen, deren potenzieller Schaden von Covestro auf 50 Mio. € oder höher geschätzt wird und / oder die potenziell mindestens einen moderaten qualitativen Einfluss haben. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken wird in der internen Steuerung dazu verwendet, Schwerpunktgebiete für das Corporate Risk Committee festzulegen. Die Risiken werden in diesem Bericht stärker aggregiert als in unserer internen Dokumentation. Dafür werden verschiedene Einzelrisiken in von uns definierten Risikokategorien zusammengefasst. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Risikoausprägungen, die den Einzelrisiken innerhalb der jeweiligen Risikokategorie zugeordnet sind. Eine Risikokategorie kann daher mehrere gewichtete Risikoausprägungen zeigen. Die Reihenfolge impliziert keine Wertigkeit der Risikokategorien. Sofern nicht explizit darauf hingewiesen wird, beziehen sich die im Folgenden beschriebenen Chancen und Risiken grundsätzlich auf beide Segmente von Covestro. Finanzwirtschaftliche Chancen und Risiken, die weder Einfluss auf das EBITDA noch den FOCF haben, werden separat am Ende des Kapitels dargestellt. Im Rahmen des Risikomanagements werden Risiken betrachtet, die die Erreichung der Ziele des Konzerns gefährden können, indem sie sich negativ auf das bestehende Geschäft oder auf strategische Ziele auswirken. Diese sind in unserem Risikoportfolio enthalten, das wiederum mit den wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen verknüpft ist.« »ESRS 2.36 (c) Über die für Covestro im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen berichten wir in Tabellenform zu Beginn des entsprechenden Kapitels in unserem Konzernnachhaltigkeitsbericht. Weiterhin ist aus den Tabellen ersichtlich, mit welchen Konzepten und Maßnahmen wir diesen Auswirkungen, Risiken und Chancen begegnen.« → Für weitere Informationen siehe Konzernnachhaltigkeitsbericht Risikokategorien nach gewichteter Risikoausprägung scrollen Gewichtete Risikoausprägung Risikokategorien ... Niedrig Mittel Hoch ... im Geschäftsumfeld Geopolitische Spannungen und soziale Verwerfungen • Marktentwicklung • • Regulierungen und Gesetze • ... im unternehmensspezifischen Umfeld Einkauf • Informationssicherheit, Datenschutz und Informationstechnologie (IT) • Mitarbeitende • Produktion, Wertschöpfung und Sicherheit • • Produktverantwortung • • Recht / Compliance • • • Die Risikokategorie enthält mindestens ein Einzelrisiko mit dieser gewichteten Risikoausprägung. Geschäftsumfeld Geopolitische Spannungen und soziale Verwerfungen Das Jahr 2024 war weiterhin von geopolitischen Spannungen zwischen Regionalmächten geprägt. Es besteht eine große allgemeine Unsicherheit darüber, wie sich bestehende Handelskonflikte und Spannungen entwickeln werden, einschließlich der damit verbundenen makroökonomischen Implikationen, die sich auch auf die Geschäftslage von Covestro auswirken können. Marktentwicklung Die wirtschaftlichen Bedingungen weltweit, vor allem aber in den geografischen Regionen, in denen Covestro tätig ist, wirken sich maßgeblich auf die Ergebnisse des Unternehmens aus. Ihr Einfluss auf die Branchen, denen die direkten und indirekten Kunden von Covestro angehören, ist mitentscheidend für die Nachfrage nach unseren Produkten. Negative Wirtschaftsentwicklungen, ausgelöst durch verschiedenste Ereignisse, können sich nachteilig auf die Weltwirtschaft und internationale Finanzmärkte im Allgemeinen auswirken. Sie haben in der Regel auch negative Auswirkungen auf die Absatzmärkte unserer Produkte, was meist zu einem Rückgang der Absatzmengen und des operativen Ergebnisses des Unternehmens führt. Das Ausmaß dieser Auswirkungen auf die Absatzmengen und das operative Ergebnis hängt zudem von der Kapazitätsauslastung in der Branche ab und diese Auslastung wiederum vom Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage der jeweiligen Produkte. Ein Rückgang der Nachfrage führt zu verminderten Absatzmengen und letzten Endes zu einer verringerten Kapazitätsauslastung, die sich negativ auf die Margen auswirkt. Covestro operiert in Märkten, die langfristig zu einem Ausgleich der Angebots- und Nachfragesituation tendieren. Sollte es jedoch zu geplanten oder ungeplanten Schließungen, Unterbrechungen oder sogar zum Ausscheiden eines unserer Wettbewerber kommen, könnten sich für Covestro Möglichkeiten ergeben, in Hinblick auf Profitabilität und Wachstum kurz- bis mittelfristig zusätzlich am Markt zu partizipieren. Regulierungen und Gesetze Durch seine internationale Ausrichtung ist das Geschäft von Covestro den Einflüssen größerer Veränderungen der wirtschaftlichen, politischen und sozialen Bedingungen und der daraus resultierenden Vorschriften der Länder ausgesetzt, in denen Covestro geschäftlich vertreten ist. Die damit verbundenen Risiken können sich negativ auf das Geschäft des Unternehmens auswirken und seine Erfolgsaussichten erheblich beeinflussen. Unternehmensspezifisches Umfeld Einkauf Unsere Nachhaltigkeitsgrundsätze und -anforderungen gegenüber unseren Partnern in der Wertschöpfungskette sind in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten beschrieben. Unser übergreifender Managementansatz zur Achtung der Menschenrechte von Covestro - insbesondere in Bezug auf die im Rahmen der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung stattfindende Risikoanalyse - berücksichtigt relevante Gesetze wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. → Für weitere Informationen siehe "ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" Covestro benötigt signifikante Mengen petrochemischer Rohstoffe für die Produktionsprozesse. Die Einkaufspreise für diese Rohstoffe können aufgrund der Marktbedingungen oder der Gesetzgebung erheblich schwanken. Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass gestiegene Herstellungskosten nicht immer über Preisanpassungen an unsere Kunden weitergegeben werden können. Demgegenüber können sinkende Rohstoffpreise, die sich nicht unmittelbar in vollem Umfang verkaufspreisreduzierend auswirken, zu einer Verbesserung der Margen führen. Um einkaufsbezogene Risiken wie Lieferengpässe oder größere Preisschwankungen zu verringern, beschaffen wir wichtige Einsatzstoffe und Materialien auf Basis langfristiger Lieferverträge und eines aktiven Lieferantenmanagements. Covestro stellt sicher, dass das Unternehmen ordnungsgemäß gegen Stromausfälle geschützt ist. Mögliche Vorfälle könnten die Energieversorgungsunternehmen dazu zwingen, ihr Netz abzuschalten, sodass es zu kurzzeitigen Stromausfällen an unseren Produktionsanlagen und Infrastruktureinrichtungen kommen könnte. Informationssicherheit, Datenschutz und Informationstechnologie (IT) Globale IT-Systeme sind zunehmend die Basis für Geschäfts- und Produktionsprozesse sowie die interne und externe Kommunikation des Covestro-Konzerns. In Zusammenarbeit mit unserer internen IT-Organisation werden technische Vorkehrungen, z. B. Datenwiederherstellungs- und Kontinuitätspläne, definiert und laufend weiterentwickelt. Die Vertraulichkeit bei der Verarbeitung von Daten ist für Covestro von elementarer Bedeutung. Ein Verlust der Vertraulichkeit, Integrität oder Authentizität von Daten und Informationen kann zu Manipulationen und / oder zu einem unkontrollierten Abfluss von Daten und Know-how führen. Dem begegnen wir durch entsprechende Maßnahmen, z. B. in Form eines detaillierten Berechtigungskonzepts. Die Leitung der IT-Sicherheit (Chief Information Security Officer, CISO) von Covestro und ihre speziell auf dieses Thema spezialisierte Abteilung treiben die IT-Sicherheitsstrategie und die entsprechende Umsetzung für den Konzern weiter voran. Durch diese Maßnahmen wollen wir einen Schutz auf dem aktuellen Stand der Technik gewährleisten. Durch die digitale Transformation, die als Wegbereiter ein wesentliches Element unserer aktualisierten Konzernstrategie darstellt und die bei Covestro in allen Geschäftsbereichen und -funktionen vorangetrieben wird, ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, Potenziale zu erschließen. Covestro sieht darin u. a. die Möglichkeit, sein Angebot zu optimieren, Wachstum durch eine bessere Verbindung zu den Kunden zu sichern sowie neue und profitable Geschäftsmodelle zu erschließen. Innovation Wir analysieren fortlaufend globale Trends und entwickeln innovative Lösungen, die zu ihrer Bewältigung beitragen. So begegnen wir den durch diese Trends entstehenden Herausforderungen und nehmen gleichzeitig die sich aus ihnen ergebenden Chancen wahr. → Für weitere Informationen siehe "Innovation" Die Strategie von Covestro konzentriert sich gezielt auf Nachhaltigkeit und effiziente Produktion mit dem Ziel, Covestro vollständig auf Kreislaufwirtschaft auszurichten. Dazu entwickeln wir neue Technologien, Produkte und Geschäftsmodelle, die u. a. den Energieeinsatz und die Treibhausgasemissionen senken. Aufgrund eines wachsenden Umweltbewusstseins und Interesses am Umweltschutz sowie gleichzeitig steigender Anforderungen an faire Arbeitsbedingungen entscheiden sich Kunden zudem immer häufiger für nachhaltige Produkte. Unser Produktportfolio bietet solche Lösungen für verschiedene Bereiche des täglichen Lebens. Die Begrenztheit natürlicher Ressourcen und die Bemühungen um den Klimaschutz führen zu einer verstärkten Nachfrage nach innovativen Produkten und Technologien, die den Ressourcenverbrauch reduzieren und Emissionen senken. Diese Entwicklungen werden durch steigende regulatorische Anforderungen sowie eine zunehmende Sensibilisierung der Verbraucher für eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen weiter forciert. In diesem Kontext entwickelt Covestro neue Werkstoffe, die dazu beitragen, die Energieeffizienz weiter zu erhöhen und Emissionen zu verringern. So wird bspw. das von Covestro hergestellte Polyurethan mit einer positiven Energiebilanz in der Bauindustrie zur Wärmedämmung eingesetzt und Polycarbonat in der Automobilindustrie dazu verwendet, das Gewicht von Fahrzeugen und folglich ihren Kraftstoffverbrauch zu reduzieren. Der technologische Fortschritt verändert nicht nur unsere Welt, sondern auch die Art, wie wir Geschäfte machen. Durch die Verwendung modernster digitaler Technologien möchten wir entlang der gesamten Wertschöpfungskette einen Mehrwert generieren, indem wir die Lieferkette optimieren, das Wachstum fördern und neue Geschäftsmodelle entwickeln. Mitarbeitende Qualifizierte und engagierte Mitarbeitende sind eine entscheidende Voraussetzung für den Unternehmenserfolg. In Ländern mit Vollbeschäftigung werden qualifizierte Fachkräfte und vor allem Mitarbeitende in Schlüsselpositionen von Unternehmen intensiv umworben. Basierend auf der Analyse der zukünftigen Bedürfnisse hat Covestro entsprechende Maßnahmen zur Personalrekrutierung und -entwicklung etabliert. So möchten wir u. a. durch ein umfassendes Personalmarketing unsere Zielgruppen von den Vorteilen unseres Unternehmens überzeugen. Unsere Personalpolitik basiert auf den Grundsätzen unserer Menschenrechtsposition sowie der Corporate Compliance Policy und unseren Unternehmenswerten. Wichtige Bestandteile dieser Personalpolitik sind eine wettbewerbsfähige Vergütung mit erfolgsabhängigen Komponenten sowie umfangreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Die Ausrichtung auf personelle Vielfalt ermöglicht zudem die Ausschöpfung des gesamten Arbeitsmarktpotenzials. Covestro pflegt gute Beziehungen zu seinen Mitarbeitenden, den Arbeitnehmervertretungen und den Gewerkschaften, um alle Fragen hinsichtlich Personalpolitik, Arbeitsbedingungen und betrieblicher Veränderungsprozesse stets im Sinne einer guten Sozialpartnerschaft zu lösen. Produktion, Wertschöpfung und Sicherheit Neben der Sicherheit unserer Produkte hat der Schutz unserer eigenen Arbeitskräfte und der Umwelt sehr hohe Priorität. Risiken, die mit der Herstellung, der Abfüllung, der Lagerung und dem Transport von Produkten verbunden sind, werden durch ein integriertes Gesundheits-, Sicherheits-, Umwelt-, Energie- und Qualitätsmanagementsystem vermindert. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E2: Umweltverschmutzung" → Für weitere Informationen siehe "ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens" Covestro verwendet in seinen Produktionsprozessen große Mengen von Gefahrstoffen, wodurch Sondermüll entsteht. Zudem werden Abwässer und Luftschadstoffe emittiert. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E2: Umweltverschmutzung" → Für weitere Informationen siehe "ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft" Die Aktivitäten von Covestro unterliegen in zahlreichen Rechtsgebieten umfassenden internationalen, nationalen und lokalen Gesetzen, Bestimmungen, Regelungen und Verordnungen in Bezug auf den Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutz (Health, Safety, Environment HSE). Zur Erfüllung dieser HSE-Bestimmungen sowie darüberhinausgehender Selbstverpflichtungen muss das Unternehmen erhebliche Ressourcen aufwenden. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung und Einhaltung von HSE-Anforderungen sind Teil der Betriebskosten von Covestro und müssen somit durch die Preise gedeckt sein, zu denen das Unternehmen seine Produkte verkaufen kann. Bei Wettbewerbern von Covestro, die nicht von gleichermaßen strengen HSE-Anforderungen betroffen sind, können die Betriebskosten unter Umständen geringer sein, sodass sie ihre Produkte zu einem niedrigeren Preis anbieten können als Covestro. Durch äußere Einflüsse wie bspw. Brände / Explosionen, Sabotage oder Lieferunterbrechungen bei Hauptrohstoffen oder Zwischenprodukten kann es an unseren Standorten zu Betriebsunterbrechungen kommen. Wir begegnen diesem Risiko, indem wir - soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll - die Fertigung bestimmter Produkte auf mehrere Standorte verteilen und Sicherheitsbestände aufbauen. Zudem wurde als verpflichtender Bestandteil unseres HSEQ-Managements ein Sicherheits- und Krisenmanagement für unsere Produktionsstandorte implementiert. Es dient dem Schutz von eigenen Arbeitskräften und der Nachbarschaft, der Umwelt und der Produktionsanlagen vor den oben genannten Risiken. Die Grundlage dafür bilden die Konzernregelungen "Corporate Security" und "Krisenmanagement". Organisches Wachstum durch Investitionsprojekte kann Risiken in Bezug auf den geeigneten Umfang, Standort und Zeitpunkt der Projekte mit sich bringen. Diese Risiken werden mithilfe etablierter Prozesse identifiziert, bei denen sowohl Mitarbeitende als auch externe Interessenträger eingebunden werden. Ein stabiler Prozess zur Beurteilung von Investitionsvorhaben trägt dazu bei, dass wir zum richtigen Zeitpunkt auf organische Wachstumschancen setzen und während der gesamten Projektdauer das Marktumfeld auf mögliche Veränderungen überprüfen. So können wir bei Bedarf rechtzeitig darauf reagieren. Produktverantwortung Bedenken bezüglich der Produktsicherheit und der Umweltverträglichkeit können Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung der Produkte und Aktivitäten von Covestro, die Wirtschaftlichkeit bestimmter Produkte, den Ruf des Unternehmens und die Fähigkeit zum Gewinnen und Binden von Mitarbeitenden haben. Um vollumfänglich zu verstehen, welche Auswirkungen die chemischen Bestandteile unserer Produkte haben, sind Fachkenntnisse erforderlich. Deshalb können Behauptungen, diese Verbindungen seien schädlich, zu Rufschädigungen führen, auch wenn diese Behauptungen durch Fachleute entkräftet werden können. Derartige Äußerungen können zu verändertem Verbraucherverhalten oder zusätzlichen behördlichen Bestimmungen führen, selbst wenn eine schädliche Wirkung nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist oder sogar wissenschaftliche Gegenbeweise vorliegen. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E2: Umweltverschmutzung" → Für weitere Informationen siehe "ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" Recht und Compliance Der Covestro-Konzern ist Risiken aus Rechtsstreitigkeiten oder -verfahren ausgesetzt, an denen wir entweder aktuell beteiligt sind oder die sich in Zukunft ergeben könnten. Dies kann bspw. die Bereiche Produkthaftung, Wettbewerbsrecht, Steuerrecht sowie Umweltschutz betreffen. Ermittlungen und Untersuchungen aufgrund einer möglichen Verletzung gesetzlicher Vorschriften oder regulatorischer Bestimmungen können straf-, zivil- und/oder steuerrechtliche Sanktionen zur Folge haben. Diese Sanktionen bergen das Risiko, mit erheblichen monetären Strafen sowie weiteren finanziellen Nachteilen verbunden zu sein. Sie können außerdem der Reputation von Covestro schaden und sich letztlich nachteilig auf unseren Unternehmenserfolg auswirken. Eine Beschreibung der aus heutiger Sicht wesentlichen rechtlichen Risiken ist im Anhang des Konzernabschlusses veröffentlicht. → Für weitere Informationen siehe Konzernanhang, Anhangangabe 26 "Rechtliche Risiken" Finanzwirtschaftliche Chancen und Risiken Der Covestro-Konzern ist Liquiditätsrisiken, Fremdwährungs- und Zinschancen sowie -risiken, Kreditrisiken und Risiken aus Pensionsverpflichtungen ausgesetzt. Zur Steuerung der finanziellen Chancen und Risiken sind entsprechende Prozesse etabliert und dokumentiert. Einen Baustein bildet dabei die Finanzplanung, die als Basis zur Ermittlung des Liquiditätsbedarfs und des Fremdwährungsrisikos dient. Die Finanzplanung umfasst einen Planungshorizont von zwölf Monaten und wird regelmäßig aktualisiert. Im weiteren Verlauf und im Konzernanhang werden finanzwirtschaftliche Chancen und Risiken aufgeführt, die - unabhängig von ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit - von Bedeutung für den Covestro-Konzern sind. → Für weitere Informationen siehe Konzernanhang, Anhangangabe 24.2 "Finanzrisikomanagement und Angaben zu Derivaten" Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen zu können. Der Liquiditätsstatus aller wesentlichen Konzerngesellschaften wird kontinuierlich geplant und überwacht. Die Sicherstellung der Liquidität erfolgt durch Liquiditätsbündelung (Cash Pooling Agreements) sowie interne und externe Finanzierungen. Eine im Jahr 2020 erneuerte und erhöhte syndizierte, revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 2,5 Mrd. € mit einer Laufzeit bis März 2027 bietet zusätzlichen Liquiditätsspielraum. Fremdwährungschancen und -risiken Fremdwährungschancen und -risiken ergeben sich für den Covestro-Konzern aus Änderungen von Wechselkursen und den damit verbundenen Wertänderungen. Materielle Fremdwährungspositionen aus operativer und finanzieller Geschäftstätigkeit werden für liquide Währungen in voller Höhe mit Devisentermingeschäften gesichert. Die geplante Fremdwährungsposition wurde im Berichtsjahr nicht gesichert. Im Fall eines signifikanten Anstiegs des Fremdwährungsrisikos erfolgt die Sicherung der geplanten Fremdwährungsposition ebenfalls über Devisentermingeschäfte. Zinschancen und -risiken Durch Änderungen der Kapitalmarktzinsen ergeben sich Zinschancen und -risiken für den Covestro-Konzern. Diese Bewegung kann zu einer Änderung des Zeitwerts von festverzinslichen Finanzinstrumenten sowie von Zinszahlungen bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten führen. Um ungünstige Auswirkungen zu minimieren, wird das Zinsänderungsrisiko zentral über eine laufzeitoptimierte Verschuldungsstruktur gesteuert. Kreditrisiken Die Werthaltigkeit von Forderungen und anderen finanziellen Vermögenswerten des Covestro-Konzerns kann beeinträchtigt werden, wenn Transaktionspartner ihren Zahlungs- oder sonstigen Leistungsverpflichtungen nicht nachkommen. Zur Steuerung der Kreditrisiken aus Forderungen ist ein verantwortliches Kreditmanagement benannt, das regelmäßig Bonitätsanalysen durchführt und für jeden Kunden ein Kreditlimit festlegt. Kapitalmarktentwicklungen als Risiko für Pensionsverpflichtungen Der Covestro-Konzern hat Verpflichtungen gegenüber jetzigen und früheren Mitarbeitenden aus Pensionszusagen. Veränderungen relevanter Bewertungsparameter, wie Zinssätze, Sterbewahrscheinlichkeiten und Gehaltssteigerungsraten, können eine Erhöhung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen bedingen, was zusätzliche Aufwendungen für Pensionspläne erforderlich macht. Ein Teil der Pensionsverpflichtungen des Covestro-Konzerns ist durch Planvermögen gedeckt. Rückläufige oder gar negative Erträge aus den Anlagen des Planvermögens können sich ungünstig auf den zukünftigen beizulegenden Zeitwert des Planvermögens auswirken. Möglich ist, dass beide Effekte die Ertragslage des Unternehmens negativ beeinflussen und zusätzliche Zahlungen des Unternehmens notwendig machen. Dem Risiko von Marktwertschwankungen des Planvermögens wird durch eine ausgewogene strategische Anlagenallokation und eine ständige Analyse der Anlagerisiken, bezogen auf die Pensionsverpflichtungen, begegnet. Daneben werden unter Berücksichtigung von landesspezifischen regulatorischen Vorgaben sowie Liquiditätsaspekten regelmäßig Ausfinanzierungsmaßnahmen von Pensionsverpflichtungen beleuchtet. Diese Maßnahmen bewirken eine Reduzierung der Ausfinanzierungslücke und mindern somit das Risiko. → Für weitere Informationen siehe Konzernanhang, Anhangangabe 19 "Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen" CORPORATE GOVERNANCE Erklärung zur Unternehmensführung Unsere Unternehmensführung ist von Verantwortungsbewusstsein und ethischen Grundsätzen geprägt. Die verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Governance) hat bei Covestro einen hohen Stellenwert. Das Bekenntnis zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und eine Satzung, die diese Standards widerspiegelt, sind Kern dieses Versprechens gegenüber den Aktionären, Geschäftspartnern und unseren Mitarbeitenden. Darüber hinaus richten wir unser unternehmerisches Handeln an internen Grundsätzen aus, die über die Anforderungen von Gesetz und DCGK hinausgehen. Unseren wirtschaftlichen Erfolg in Einklang mit ökologischen und sozialen Zielen zu bringen, ist dabei ein zentrales Anliegen. Daher berücksichtigen wir bei allen unternehmerischen Entscheidungen die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (People, Planet, Profit). Daran angelehnt sind auch die Grundsätze unseres Handelns, die in sechs konzernweit gültigen Richtlinien festgehalten sind. Diese liefern unseren Mitarbeitenden Orientierung für die Themenfelder "Wertschöpfung", "Nachhaltigkeit", "Innovation", "Wie aus Werten und Leistung Kultur wird" (Mitarbeitende), "Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Energie, Qualität (HSEQ)" und "Compliance". Die darin enthaltenen Vorgaben sind für alle Mitarbeitenden weltweit verbindlich. → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/sustainability/service-downloads/policies-commitments Vorstand und Aufsichtsrat informieren in den nachfolgenden Kapiteln dieser zusammengefassten Erklärung zur Unternehmensführung für das Einzelunternehmen Covestro AG gemäß § 289f Handelsgesetzbuch (HGB) sowie für den Covestro-Konzern gemäß § 315d HGB über Corporate Governance. Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Covestro AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) Im Dezember 2024 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung zum DCGK gemäß § 161 AktG wie folgt abgegeben: Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Covestro AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG Die Covestro AG hat den vom Bundesministerium der Justiz am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2023 entsprochen. Die Covestro AG wird diesen Empfehlungen mit Ausnahme der nachfolgend genannten Abweichung auch zukünftig entsprechen: scrollen ― Empfehlung G.10 Satz 2: Gemäß Empfehlung G.10 Satz 2 soll das Vorstandsmitglied über die langfristig variablen Gewährungsbeträge erst nach vier Jahren verfügen können. Vor dem Hintergrund des Erwerbsangebots der ADNOC International Germany Holding AG ("Übernahmeangebot") beabsichtigt der Aufsichtsrat der Covestro AG eine Anpassung des Vergütungssystems und des Long Term Incentive Programms für die Vorstandsmitglieder. Um den Vorstandsmitgliedern die Übertragung der von ihnen gehaltenen Aktien der Covestro AG im Rahmen des Vollzugs des Übernahmeangebots zu ermöglichen, sollen insbesondere die den Vorstandsmitgliedern der Covestro AG obliegenden Erwerbs- und Haltepflichten im Hinblick auf Aktien der Covestro AG ("Erwerbs- und Haltepflichten") aufgehoben werden. Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass es im Interesse der Covestro AG liegt, den Vorstandsmitgliedern die Übertragung der von ihnen gehaltenen Aktien der Covestro AG im Rahmen des Vollzugs des Übernahmeangebots zu ermöglichen. Dies war und ist insbesondere erforderlich, um die Vorstandsmitglieder frei über die Annahme des Übernahmeangebots entscheiden lassen zu können, wie dies § 27 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG im Hinblick auf die begründete Stellungnahme zum Übernahmeangebot voraussetzt. Denn nur durch die entsprechende Aufhebung der Erwerbs- und Haltepflichten ist es den Vorstandsmitgliedern möglich, mit ihren eigenen Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots entsprechend ihrer persönlichen Überzeugung zu verfahren und dadurch ein Signal an den Markt zu senden. Leverkusen, im Dezember 2024 Für den Vorstand Dr. Markus Steilemann Für den Aufsichtsrat Dr. Richard Pott Angaben zur Corporate Governance sowie ergänzende Informationen zu Vorstand und Aufsichtsrat und die Entsprechenserklärung zum DCGK vom Dezember 2024 sowie die der vergangenen fünf Jahre sind auf der Covestro-Website veröffentlicht. → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/company/management/corporate-governance Vergütungsbericht / Vergütungssystem Das geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands, das von der Hauptversammlung am 19. April 2023 gebilligt wurde, sowie die in der Satzung der Covestro AG festgelegte Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats, die von der Hauptversammlung am 21. April 2022 beschlossen wurde, sind auf unserer Website verfügbar. Dort werden auch der Vergütungsbericht, der Prüfvermerk des Wirtschaftsprüfers gemäß § 162 Absatz 3 AktG und die entsprechenden Ergebnisse der letzten Hauptversammlung zugänglich gemacht. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 ist Bestandteil dieses Geschäftsberichts. → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/company/management/corporate-governance Angaben zur Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat Vorstand Geschäftsführungsaufgaben des Vorstands Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Ziel ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die festgelegten Unternehmensziele zu erreichen. Er berücksichtigt dabei die Belange der Aktionäre, der Mitarbeitenden und der sonstigen mit dem Unternehmen verbundenen Gruppen ("Stakeholder"). Der Vorstand führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung, der Geschäftsordnung für den Vorstand sowie gemäß den Empfehlungen des DCGK, wie in der Entsprechenserklärung dargelegt. Er sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien (Compliance) und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft zusammen. → Aktuelle Geschäftsordnung des Vorstands unter: www.covestro.com/de/company/management/corporate-governance Der Vorstand legt die langfristigen Ziele sowie die Strategie fest und bestimmt die Richtlinien sowie die Grundsätze für die daraus abgeleitete Unternehmenspolitik. Darüber hinaus koordiniert und kontrolliert er die bedeutsamen Aktivitäten, legt das Portfolio des Konzerns fest, entwickelt und setzt Führungskräfte ein, verteilt Ressourcen und entscheidet über die Steuerung und Berichterstattung des Konzerns. Dabei sorgt der Vorstand für eine systematische Identifikation und Bewertung sowohl der mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen als auch der ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit. Die Unternehmensstrategie berücksichtigt neben den langfristigen wirtschaftlichen Zielen auch ökologische und soziale Ziele. Die Unternehmensplanung umfasst entsprechende finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele. Die Vorstandsmitglieder unterliegen während ihrer Tätigkeit für Covestro einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Sie sind jederzeit dem Unternehmensinteresse verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen oder Geschäftschancen für sich nutzen, die dem Unternehmen zustehen. Jedes Mitglied des Vorstands ist verpflichtet, Interessenkonflikte unverzüglich dem Vorsitz des Personalausschusses des Aufsichtsrats sowie dem Vorsitz des Vorstands gegenüber offenzulegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber zu informieren. Anderweitige Tätigkeiten, insbesondere die Wahrnehmung von Mandaten in Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen außerhalb des Konzerns, dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übernommen werden. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Unbeschadet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder führen die einzelnen Mitglieder die ihnen zugeordneten Bereiche im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Die Verteilung der Aufgaben auf die Mitglieder des Vorstands ist im Ressortverteilungsplan festgelegt. Dieser ist Anlage zur Geschäftsordnung des Vorstands und in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Der Vorstand in seiner Gesamtheit entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher und wesentlicher Bedeutung sowie in gesetzlich oder anderweitig verbindlich festgelegten Fällen. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht einen Katalog von Maßnahmen vor, die einer Behandlung und Entscheidung im Gesamtvorstand bedürfen. Vorstandssitzungen finden regelmäßig statt und werden durch den Vorsitz des Vorstands einberufen. Darüber hinaus kann jedes Mitglied die Einberufung einer Sitzung unter Mitteilung des Beratungsgegenstands verlangen. Sofern Einstimmigkeit nicht gesetzlich erforderlich ist, beschließt der Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzes den Ausschlag. Dem Vorsitz des Vorstands obliegt gemäß Geschäftsordnung des Vorstands insbesondere die sachliche Koordinierung aller Ressorts des Vorstands. Er repräsentiert den Vorstand sowie die Gesellschaft und den Konzern gegenüber der Öffentlichkeit und sonstigen Dritten. Zusammensetzung des Vorstands [»ESRS 2.21 (a) Der Vorstand der Covestro AG sowie der Vorsitz des Vorstands und der Arbeitsdirektor werden vom Aufsichtsrat bestellt. Es bestehen derzeit keine Ausschüsse des Vorstands. Im Geschäftsjahr setzte sich der Vorstand wie folgt zusammen: Ressortverteilung 1 scrollen Vorstandsmitglied Funktion Betreute Ressorts Mandate 2 Dr. Markus Steilemann Vorstandsvorsitzender • Communications • Mitglied des Aufsichtsrats der (Chief Executive Officer) • Corporate Audit Fuchs Petrolub SE 3 • Human Resources • Strategy • Group Innovation & Sustainability Christian Baier Vorstand für Finanzen 4 • Accounting • Mitglied des Aufsichtsrats der (Chief Financial Officer) • Controlling TUI AG 3 • Finance & Insurance • Information Technology & Digitalization • Investor Relations • Law, Intellectual Property & Compliance • Portfolio Development • Taxes Dr. Thorsten Dreier Vorstand für Technologie • Engineering (Chief Technology Officer) • Process Technology Arbeitsdirektor • Group Health, Safety, Environment and Reliability • Group Procurement Sucheta Govil Vorständin für Vertrieb • Performance Materials • Mitglied des Board of Directors der und Marketing • Tailored Urethanes Mondi plc 3 (seit Oktober 2024) (Chief Commercial Officer) • Coatings & Adhesives • Engineering Plastics • Specialty Films • Elastomers • Thermoplastic Polyurethanes • Supply Chain & Logistics EMLA, NA, APAC 1 Stand 31. Dezember 2024 2 Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 3 Börsennotiert 4 Darüber hinaus ist der Vorstand für Finanzen für länderspezifische Themen in den USA und in China zuständig.«] Ziele und Konzept für die Zusammensetzung des Vorstands Der Aufsichtsrat sorgt mit Unterstützung des Personalausschusses und des Vorstands für eine langfristige Nachfolgeplanung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Er folgt in einem systematischen Auswahlverfahren für Vorstandspositionen den Empfehlungen des DCGK. Dabei achtet er auch gemäß den Covestro-Unternehmenswerten auf die Vielfalt (Diversität), d. h. eine ausgeglichene Zusammensetzung in Bezug auf Alter, Bildungs- und Berufshintergrund, genauso wie auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis der Vorstandsmitglieder. Vorstandsmitglieder sollen nicht über die Vollendung ihres 63. Lebensjahres hinaus bestellt werden. [»ESRS 2.21 (c) In seiner Gesamtheit soll der Vorstand einen diversen Erfahrungshintergrund aufweisen, also über langjährige Erfahrung auf den Gebieten Strategie, Innovation, Produktion und Technik, Marketing und Vertrieb sowie Finanzen, Personalführung und Nachhaltigkeitsmanagement verfügen.«] Die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern erfolgt für längstens drei Jahre. [»ESRS 2.21 (c) Für die konkrete Besetzung einer Vorstandsposition entwickelt der Personalausschuss ein Kompetenzprofil, das auf den Diversitätskriterien beruht und nach dem interne und externe Kandidierende bewertet werden.«] Mit den dadurch ermittelten verfügbaren Kandidierenden in der engeren Auswahl führt der Personalausschuss strukturierte Einzelgespräche. Anschließend unterbreitet der Personalausschuss dem Aufsichtsrat eine Beschlussempfehlung. Sowohl Personalausschuss als auch Aufsichtsrat entscheiden im Unternehmensinteresse und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Bei Bedarf unterstützen externe Berater den Aufsichtsrat bei der Vorbereitung und Durchführung konkreter Nachfolgeentscheidungen. Stand der Umsetzung der Ziele Der Vorstand der Covestro AG besteht aktuell aus vier Mitgliedern. Die Ziele bezüglich des Alters und der funktionsspezifischen Kenntnisse wurden im Geschäftsjahr 2024 grundsätzlich erfüllt. Auch die Anforderungen bezüglich Bildungs- und Berufshintergrund erfüllt der Vorstand. Die Altersstruktur lag im Geschäftsjahr 2024 zwischen 48 und 61 Jahren. [»ESRS 2.21 (c) In seiner Gesamtheit zeichnet sich der Vorstand durch unterschiedliche Bildungshintergründe aus. Im Speziellen verfügt der Vorstand über langjährige Erfahrung auf den folgenden Wissensgebieten: Ingenieurwissenschaften, Physik und Chemie sowie Betriebswirtschaft und Finanzen. Die Mitglieder des Vorstands haben langjährige Berufserfahrung sowohl im In- und Ausland als auch in der Chemieindustrie gesammelt. Währenddessen hatten sie Führungspositionen u. a. in den Bereichen Marketing und Vertrieb, Innovation, Strategie, Produktion und Technik sowie Finanzen inne und können auch in Bezug auf Personalverantwortung und Projektmanagement langjährige Erfahrung vorweisen.«] Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen Durch das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 7. August 2021 (FüPoG II) sind börsennotierte und zugleich paritätisch mitbestimmte Gesellschaften, deren Vorstand aus mehr als drei Personen besteht, verpflichtet, mindestens einen Mann und eine Frau in den Vorstand zu berufen. Weiterhin besteht für diese Gesellschaften die mit dem ersten Führungskräftepositionengesetz (FüPoG I) bereits im Jahr 2015 grundsätzlich eingeführte Verpflichtung, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll. Seit Inkrafttreten des FüPoG II müssen neu festgesetzte Zielgrößen bei Angaben in Prozent künftig vollen Personenzahlen entsprechen. Der Aufsichtsrat einer börsennotierten und zugleich mitbestimmten Gesellschaft ist nach § 96 Absatz 2 AktG zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammenzusetzen. Der Festlegung von Zielgrößen bedarf es in diesem Falle nicht. Das Bestreben nach einer grundsätzlich geschlechterparitätischen Besetzung des Aufsichtsrats der Covestro AG liegt dennoch im allgemeinen Interesse des Aufsichtsrats. [»ESRS 2.21 (d) Zum 31. Dezember 2024 bestand der Aufsichtsrat der Covestro AG aus fünf Frauen und sieben Männern, dies entspricht einem Frauenanteil von über 40 %.«] Die gesetzliche Mindestquote ist somit erfüllt. Der Vorstand einer börsennotierten und zugleich mitbestimmten Gesellschaft hat nach § 76 Absatz 3a AktG aus mindestens einer Frau und mindestens einem Mann zu bestehen, wenn er aus mehr als drei Personen besteht. Der Festlegung von Zielgrößen bedarf es in diesem Falle nicht. Das Bestreben nach einer grundsätzlich geschlechterparitätischen Besetzung des Vorstands der Covestro AG liegt dennoch im allgemeinen Interesse des Aufsichtsrats. [»ESRS 2.21 (d) Zum 31. Dezember 2024 war der Vorstand mit einer Frau und drei Männern besetzt, dies entspricht einem Frauenanteil von 25 %.«] Die Covestro AG erfüllt damit auch das gesetzliche Mindestbeteiligungsgebot nach § 76 Absatz 3a AktG. Der Vorstand hat im Jahr 2022 neue, differenzierte Zielgrößen für die ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2027 sowohl für die Covestro AG als auch für den Covestro-Konzern festgelegt. Zielsetzung zum Frauenanteil in den ersten beiden Führungsebenen unter dem Vorstand zum 30. Juni 2027 scrollen Covestro AG Covestro-Konzern Stand zum 31.12.2024 in % Ziel bis 30.06.2027 3 in % Stand zum 31.12.2024 in % Ziel bis 30.06.2027 3 in % Frauenanteil in der Führungsebene 1 1 0,0 25,0 25,0 31,0 Frauenanteil in der Führungsebene 2 2 42,9 31,6 23,4 30,2 1 Direkt unterstellte Mitarbeitende des Vorstands mit Führungsverantwortung 2 Direkt unterstellte Mitarbeitende der Führungsebene 1 mit Führungsverantwortung 3 Die Prozentzahlen basieren auf den in der nachfolgenden Tabelle zugrunde gelegten Mitarbeitendenzahlen. Zielsetzung zum Frauenanteil in den ersten beiden Führungsebenen unter dem Vorstand zum 30. Juni 2027 in Anzahl der Mitarbeitenden scrollen Covestro AG Covestro-Konzern Stand zum 31.12.2024 Ziel bis 30.06.2027 Stand zum 31.12.2024 Ziel bis 30.06.2027 Frauenanteil in der Führungsebene 1 1 0 von 4 1 von 4 7 von 28 9 von 29 Frauenanteil in der Führungsebene 2 2 9 von 21 6 von 19 40 von 171 54 von 179 1 Direkt unterstellte Mitarbeitende des Vorstands mit Führungsverantwortung 2 Direkt unterstellte Mitarbeitende der Führungsebene 1 mit Führungsverantwortung Aufsichtsrat Arbeitsweisen des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Er stimmt mit dem Vorstand die strategische Ausrichtung für den Konzern und für die Einzelgesellschaft ab und erörtert mit ihm regelmäßig den Stand der Umsetzung der Geschäftsstrategie. Überwachung und Beratung umfassen insbesondere auch Nachhaltigkeitsfragen, die nicht nur im Plenum, sondern auch in Ausschüssen behandelt werden. Der Vorsitz des Aufsichtsrats koordiniert die Arbeit des Gremiums und leitet die Sitzungen. Er nimmt zudem die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr und führt bei Bedarf Gespräche mit Investoren über Themen, die in den Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Aufsichtsrats fallen. Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Satzung eine Geschäftsordnung gegeben. Diese Geschäftsordnung gilt für den Aufsichtsrat als Gesamtgremium sowie für die einzelnen Ausschüsse des Aufsichtsrats und enthält Regelungen für die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse. → Geschäftsordnung des Aufsichtsrats unter: www.covestro.com/de/company/management/corporate-governance Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen oder Geschäftschancen für sich nutzen, die dem Unternehmen zustehen. Sie sind verpflichtet, Interessenkonflikte unverzüglich gegenüber dem Vorsitz des Aufsichtsrats offenzulegen; dazu gehören insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können. Bei wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikten hat das Aufsichtsratsmitglied sein Mandat niederzulegen. Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung. Im Berichtsjahr 2024 erfolgte wieder eine Effektivitäts- und Effizienzprüfung des Aufsichtsrats. Diese wurde wie in den Vorjahren schriftlich auf Basis eines Fragebogens durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat die Ergebnisse dieser schriftlichen Selbstevaluierung, die sich mit der Organisation und der Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Gremien befasst, in der ersten ordentlichen Aufsichtsratssitzung im Jahr 2024 diskutiert. Themenfelder waren dabei insbesondere der Ablauf der Aufsichtsratssitzungen, das Zusammenwirken mit dem Vorstand, die Informationsversorgung des Aufsichtsrats, Aufgaben, Zusammensetzung und Arbeit der Ausschüsse sowie das Zusammenwirken der Mitglieder des Aufsichtsrats. Insgesamt haben die Mitglieder die Tätigkeit des Aufsichtsrats als effektiv und effizient eingeschätzt. Besonders geschätzt wurden weiterhin die ausführlichen Diskussionen und Austausche mit dem Vorstand zum Themenfeld Strategie, für die ausreichend Zeit im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen und des jährlichen Strategieworkshops eingeräumt wurde. → Für weitere Informationen siehe Kapitalmarkt, Kapitel "Bericht des Aufsichtsrats" Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat im regelmäßigen und offenen Austausch über die Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung und die Strategie. Nähere Einzelheiten über die Informationsversorgung des Vorstands an den Aufsichtsrat, einschließlich der laufenden Information des Vorsitzes des Aufsichtsrats durch den Vorsitz des Vorstands, sind in der Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt. → Geschäftsordnung des Vorstands unter: www.covestro.com/de/company/management/corporate-governance Der Aufsichtsrat stimmt der Unternehmensplanung und dem Finanzierungsrahmen zu. Er billigt den Jahres- und Konzernabschluss der Covestro AG und stimmt dem zusammengefassten Lagebericht zu. Dabei berücksichtigt er die Prüfungsberichte und Erläuterungen des Abschlussprüfers. Vorstand und Aufsichtsrat erstellen jährlich gemäß § 162 AktG einen Vergütungsbericht. Regelmäßig finden auch Beratungen des Aufsichtsrats in Abwesenheit des Vorstands statt. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerseite kommen vor den Sitzungen des Aufsichtsrats regelmäßig jeweils zu strukturierten Vorgesprächen mit Mitgliedern des Vorstands zusammen. Eine Vorbesprechung der Anteilseignervertretenden erfolgt jeweils individuell nach Bedarf. Zusammensetzung des Aufsichtsrats [»ESRS 2.21 (a), (b) Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern, die sich gemäß dem Mitbestimmungsgesetz jeweils zur Hälfte aus der Anteilseigner- und der Arbeitnehmerseite zusammensetzen. Die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerseite werden in Einzelabstimmung durch die Hauptversammlung gewählt. Bei den sechs Arbeitnehmervertretenden handelt es sich um vier Beschäftigte von Covestro und zwei Vertretungen von Gewerkschaften, die nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes gewählt werden. Im Geschäftsjahr 2024 fanden sowohl für die Anteilseigner- als auch für die Arbeitnehmerseite keine Wahlen zum Aufsichtsrat statt. Gleichwohl erfolgte ein Wechsel auf der Arbeitnehmerseite. Herr Oliver Heinrich ist als Vertreter der Gewerkschaft IGBCE aufgrund gerichtlicher Bestellung seit Mai 2024 Mitglied des Aufsichtsrats. Dem ging die Mandatsniederlegung durch Frau Reinbold-Knape, Vertreterin der IGBCE, voraus. Mit Ablauf des Geschäftsjahres 2024 ist Frau Petra Kronen ebenfalls aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. »ESRS 2.21 (c) Der Aufsichtsrat hat sich mit den Anforderungen gemäß § 100 Absatz 5 AktG auseinandergesetzt. Aufgrund seiner Zusammensetzung verfügt der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit über eine umfangreiche Sektorkompetenz auf dem Gebiet der chemischen bzw. Polymer-Industrie, in der Covestro tätig ist. Diese Sektorkenntnisse haben die Mitglieder entweder durch ihre ausgeübte Tätigkeit oder durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen erworben. Zudem gehören dem Aufsichtsrat mindestens ein Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung an.«] [»ESRS 2.21 (a) Mitglieder des Aufsichtsrats 1 scrollen Name Funktion Zugehörigkeit im Aufsichtsrat Tätigkeit Mandate 2 Dr. Christine Bortenlänger Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2015 • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4 5 • Mitglied des Aufsichtsrats der MTU Aero Engines AG 3 • Mitglied des Aufsichtsrats der TÜV SÜD AG 4 • Mitglied des Aufsichtsrats der Siemens Energy AG 3 • Mitglied des Aufsichtsrats der Siemens Energy Management GmbH 4 (Siemens Energy-Gruppe) Dr. Christoph Gürtler Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2022 • Vorsitzender des Sprecherausschusses der Covestro Deutschland AG und des Konzernsprecherausschusses Covestro • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4 5 • Leitender Angestellter der Covestro Deutschland AG Oliver Heinrich Mitglied des Aufsichtsrats seit Mai 2024 • Geschäftsführender Hauptvorstand der IGBCE • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4 5 • Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Mitteldeutschen Braunkohlegesellschaft 4 (Mibrag) • Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Lausitz Energie Bergbau AG 4 (LEAG) • Aufsichtsratsvorsitzender der CHEMIE Pensionsfonds AG 4 Lise Kingo Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2021 • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte, Beiräte und Gremien • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4 5 • Independent Board Director der Danone SA 3 , Frankreich • Independent Board Director der Sanofi SA 3 , Frankreich • Mitglied im Board Allianz Trade 4 Petra Kronen (stellvertretende Vorsitzende) Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2015 bis Dezember 2024 • Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats Covestro • Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4 5 • Mitglied des Konzernbetriebsrats Covestro • Mitglied des Betriebsrats Covestro am Standort Uerdingen • Mitarbeiterin der Covestro Deutschland AG Irena Küstner Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2015 • Vorsitzende des Betriebsrats Covestro am Standort Leverkusen • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4 5 • Vorsitzende des Konzernbetriebsrats Covestro • Stellvertretende Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats Covestro • Mitarbeiterin der Covestro Deutschland AG Frank Löllgen Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2022 • Landesbezirksleiter Nordrhein der IGBCE, Düsseldorf • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4 5 • Mitglied des Aufsichtsrats der Bayer AG 3 Dr. Richard Pott (Vorsitzender) Mitglied des Aufsichtsrats seit August 2015 • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte • Vorsitzender des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4 5 • Mitglied des Aufsichtsrats der Freudenberg SE 4 • Mitglied des Aufsichtsrats der SCHOTT AG 4 (bis März 2024) Petra Reinbold-Knape Mitglied des Aufsichtsrats von Januar 2020 bis April 2024 • Gewerkschaftssekretärin der IGBCE • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4 5 • Vorsitzende des Vorstands der August-Schmidt-Stiftung Dr. Sven Schneider Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2022 • Finanzvorstand der Infineon Technologies AG • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4 5 • Mitglied des Aufsichtsrats der Infineon Technologies Austria AG 4 , Österreich (Infineon-Gruppe) • Mitglied des Board of Directors, Infineon Technologies China Co., Ltd. 4 , China (Infineon-Gruppe) • Mitglied des Board of Directors, Infineon Technologies Asia Pacific Pte., Ltd. 4 , Singapur (Infineon-Gruppe) • Mitglied des Board of Directors, Infineon Technologies Americas Corp. 4 , USA (Infineon-Gruppe) • Mitglied des Board of Directors, Infineon Technologies Japan K.K. 4 , Japan (Infineon-Gruppe) Regine Stachelhaus Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2015 • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4 5 • Director SPIE SA 3 , Frankreich • Mitglied des Aufsichtsrats der SPIE Deutschland und Zentraleuropa GmbH 4 (SPIE-Gruppe) Marc Stothfang Mitglied des Aufsichtsrats seit Februar 2017 • Vorsitzender des Betriebsrats Covestro am Standort Brunsbüttel • Mitglied des Covestro-Europa-Forums • Mitarbeiter der Covestro Deutschland AG Patrick Thomas Mitglied des Aufsichtsrats seit Juli 2020 • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG 4 5 • Non-Executive Director (Vorsitzender) Johnson Matthey plc 3 , Vereinigtes Königreich • Non-Executive Director Akzo Nobel N.V. 3 Niederlande 1 Stand 31. Dezember 2024, bei Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat während des Geschäftsjahres beziehen sich die Angaben auf das Datum des Ausscheidens 2 Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 3 Börsennotiert 4 Nicht börsennotiert 5 Mandat Covestro-Gruppe«] Ausschüsse des Aufsichtsrats Es bestehen derzeit folgende Ausschüsse des Aufsichtsrats: Präsidium: Neben dem Vorsitz des Aufsichtsrats und der Stellvertretung gehören dem Präsidium je ein Mitglied der Anteilseigner- und der Arbeitnehmerseite an. Das Präsidium hat insbesondere die Aufgabe, als Schlichtungsausschuss gemäß Mitbestimmungsgesetz tätig zu werden. Dabei soll es dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern unterbreiten, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Aufsichtsratsstimmen nicht erreicht wurde. Daneben sind dem Präsidium bestimmte Entscheidungsbefugnisse im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen übertragen, einschließlich einer Anpassung der Satzung. Zudem ist das Präsidium für die Behandlung von Aufgaben des Aufsichtsrats im Fall von Übernahmesachverhalten zuständig und ist in gewissem Umfang entscheidungsbefugt. Mitglieder: Dr. Richard Pott (Vorsitzender), Petra Kronen (bis Dezember 2024), Petra Reinbold-Knape (bis April 2024), Frank Löllgen (seit Mai 2024) und Regine Stachelhaus Prüfungsausschuss: Dem Prüfungsausschuss gehören sechs Mitglieder des Aufsichtsrats an. Er ist paritätisch besetzt. Die sich aus dem Aktiengesetz und dem DCGK ergebenden Anforderungen an den Sachverstand von Mitgliedern des Prüfungsausschusses werden erfüllt. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Finanzvorstand im DAX börsennotierter, international tätiger Unternehmen verfügt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Dr. Sven Schneider, über den geforderten Sachverstand sowohl auf dem Gebiet der Rechnungslegung, also besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontroll- und Risikomanagementsystemen, als auch auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Dies beinhaltet auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Dr. Sven Schneider erfüllt die Anforderungen des DCGK an die Qualifikation und Unabhängigkeit des Vorsitzes des Prüfungsausschusses. Dr. Christine Bortenlänger verfügt ebenfalls über den geforderten Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Dies ergibt sich insbesondere aus ihrer langjährigen Erfahrung als Mitglied von weiteren Prüfungsausschüssen börsennotierter, international tätiger Unternehmen. Der Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung schließt auch solchen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung ein. Der Prüfungsausschuss beschäftigt sich insbesondere mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung und der Compliance. Die Rechnungslegung umfasst insbesondere den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht. Dem Prüfungsausschuss obliegen dabei die Vorprüfung der Jahres- und Konzernabschlüsse und Lageberichte einschließlich der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Erörterung der Halbjahres- und Quartalsberichterstattung mit dem Vorstand. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers bereitet der Prüfungsausschuss die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses sowie über den Beschlussvorschlag für die Gewinnverwendung vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat entsprechende Empfehlungen. Der Prüfungsausschuss ist auch für die Beziehungen der Gesellschaft zum Abschlussprüfer zuständig. Der Ausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers. Im Namen des Aufsichtsrats kann der Prüfungsausschuss dem bestellten Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag erteilen und mit ihm die Honorarvereinbarung treffen. Er regt Prüfungsschwerpunkte an und überwacht die Qualität der Abschlussprüfung sowie die Unabhängigkeit und die Qualifikation des Abschlussprüfers. Dafür hat sich der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt. Dieser ist verpflichtet, den Prüfungsausschuss unverzüglich über alle während der Prüfung bzw. prüferischen Durchsicht auftretenden möglichen Ausschluss- und Befangenheitsgründe und sämtliche für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, insbesondere vermutete Unregelmäßigkeiten der Rechnungslegung, zu unterrichten. Der Prüfungsausschuss diskutiert mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung sowie die Prüfungsergebnisse. Ferner hat der Prüfungsausschuss den Abschlussprüfer aufgefordert, ihn zu informieren und im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der abgegebenen Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat zum DCGK ergeben. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses tauscht sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung aus und berichtet dem Ausschuss darüber. Der Prüfungsausschuss berät sich im Rahmen der jeweiligen Sitzung regelmäßig mit dem Abschlussprüfer auch ohne den Vorstand. Mitglieder: Dr. Sven Schneider (Vorsitzender), Dr. Christine Bortenlänger, Petra Kronen (bis Dezember 2024), Irena Küstner, Petra Reinbold-Knape (bis April 2024), Frank Löllgen (seit Mai 2024) und Patrick Thomas Personalausschuss: Auch der Personalausschuss ist paritätisch besetzt und besteht aus dem Vorsitz des Aufsichtsrats und drei weiteren Aufsichtsratsmitgliedern. Er bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor, der über Bestellung und Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern entscheidet. Der Personalausschuss beschließt anstelle des Aufsichtsrats über die Anstellungsverträge der Mitglieder des Vorstands. Die Beschlussfassung über die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die einzelnen Vergütungsbestandteile und die regelmäßige Überprüfung des Vergütungssystems liegen jedoch beim Aufsichtsrat, dem der Personalausschuss entsprechende Beschlussempfehlungen unterbreitet. Zudem berät der Personalausschuss über die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Mitglieder: Dr. Richard Pott (Vorsitzender), Dr. Christoph Gürtler, Petra Kronen (bis Dezember 2024) und Regine Stachelhaus Nominierungsausschuss: Der Nominierungsausschuss wird vorbereitend bei Wahlen der Anteilseignervertretenden zum Aufsichtsrat tätig. Er schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung geeignete Kandidierende vor. Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitz des Aufsichtsrats, dem weiteren Aufsichtsratsmitglied der Anteilseignerseite im Präsidium und einem weiteren gewählten Aufsichtsratsmitglied der Anteilseignerseite. Mitglieder: Dr. Richard Pott (Vorsitzender), Regine Stachelhaus und Patrick Thomas Nachhaltigkeitsausschuss: Der Nachhaltigkeitsausschuss besteht aus vier Aufsichtsratsmitgliedern und ist ebenfalls paritätisch besetzt. Der Vorsitz des Nachhaltigkeitsausschusses wird vom Aufsichtsrat aus den beiden in den Ausschuss gewählten Anteilseignervertretenden gewählt. Der Nachhaltigkeitsausschuss berät den Aufsichtsrat, seine Ausschüsse sowie den Vorstand. Er befasst sich dabei insbesondere mit der nachhaltigen Unternehmensführung sowie den Aktivitäten der Gesellschaft in den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG). Er begleitet und überwacht diesbezügliche Strategien, Zielsetzungen und Initiativen des Vorstands, einschließlich der ökologischen, sozialen, gesellschaftlichen, ethischen und kreislaufwirtschaftlichen Aspekte der Unternehmenstätigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette, und gibt Empfehlungen ab. Zu den Aufgaben des Nachhaltigkeitsausschusses gehört ferner die Unterstützung des Prüfungsausschusses bei der Vorprüfung nachhaltigkeitsbezogener Aussagen im Rahmen der Prüfung der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Des Weiteren berät er den Personalausschuss bei der Vorbereitung der Festsetzung von ESG-Zielen für die Vorstandsvergütung. Mitglieder: Lise Kingo (Vorsitzende), Dr. Christoph Gürtler, Marc Stothfang und Patrick Thomas Über die Einzelheiten der Tätigkeiten des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse informiert dieser in seinem Bericht. Die Lebensläufe der Mitglieder des Aufsichtsrats werden auf der Covestro-Website veröffentlicht und jährlich aktualisiert. → Für weitere Informationen siehe Kapitalmarkt, Kapitel "Bericht des Aufsichtsrats" → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/company/management/supervisory-board Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Diversitätskonzept Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen sowie hinreichend unabhängig sind. Die Unabhängigkeit der Mitglieder beurteilt der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung des DCGK in der aktuellen Fassung. Der Aufsichtsrat der Covestro AG hat folgende konkrete Besetzungsziele beschlossen, die den Empfehlungen des DCGK entsprechen und gleichzeitig eine vielfältige Besetzung (Diversität) bezogen auf Alter, Unabhängigkeit, Berufserfahrung sowie Expertise in den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen, wie insbesondere Kreislaufwirtschaft, Klimaneutralität sowie gute Unternehmensführung, vorsehen: scrollen ― Der Aufsichtsrat hat festgelegt, dass 75 % der Mitglieder und mehr als die Hälfte der Anteilseignervertretenden im Aufsichtsrat unabhängig sein sollen. ― Aufsichtsratsmitglieder sollen dem Aufsichtsrat vorbehaltlich besonderer Gründe nicht mehr als drei volle Amtsperioden angehören und nicht länger amtieren als bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf die Vollendung ihres 72. Lebensjahres folgt; längstens bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf die Vollendung ihres 74. Lebensjahres folgt. ― Dem Aufsichtsrat dürfen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft angehören. Aufsichtsratsmitglieder dürfen keine Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der Gesellschaft oder eines Konzernunternehmens ausüben und auch keinen sonstigen wesentlichen Interessenkonflikten ausgesetzt sein. ― Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung. ― Jeweils mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrats sollen über funktionsspezifische Kenntnisse auf den folgenden Gebieten verfügen: ― Strategie, Mergers / Acquisitions, Kapitalmarkt ― Marketing, Vertrieb, Supply Chain ― Forschung und Entwicklung, Innovation ― Nachhaltigkeit (Umwelt), Kreislaufwirtschaft und neue Technologien ― Digitalisierung ― Human Resources, Change-Management, Nachhaltigkeit (Soziales) ― Corporate Governance, Compliance ― Dem Aufsichtsrat sollen mindestens zwei Mitglieder angehören, die Erfahrungen in Branchen, Absatzmärkten und/oder Unternehmensbereichen haben, die für Covestro bedeutsam sind, wie z. B. (Polymer-)Chemie, Produktion und Technologie. ― Unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation sowie der internationalen Tätigkeit der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen strebt der Aufsichtsrat an, eine ausreichende Vielfalt (Diversität) der Aufsichtsratsmitglieder zu gewährleisten; außerdem sollen dem Aufsichtsrat mindestens drei Mitglieder angehören, die über Führungserfahrung in internationalen Konzernen und/oder Erfahrungen in anderen Aufsichtsrats- oder Kontrollgremien sowie über Erfahrung in den Bereichen Unternehmenskultur und Mitarbeitendenengagement verfügen. Die genannten Ziele beziehen sich, soweit nicht anders bestimmt, auf den Aufsichtsrat insgesamt. Da der Aufsichtsrat aber nur für die Besetzung der Anteilseignerseite Wahlvorschläge unterbreiten darf, kann die Zielsetzung nur bei den Wahlvorschlägen für die Zusammensetzung der Anteilseignerseite berücksichtigt werden. Stand der Umsetzung der Ziele und Qualifikationsmatrix Dem Aufsichtsrat gehören mehrere Mitglieder mit internationaler Geschäftserfahrung und internationalem Hintergrund an. Die Ziele bezüglich Altersgrenze, Zugehörigkeitsdauer und Unabhängigkeit werden erfüllt. [»ESRS 2.21 (e) Die Anteilseignervertretenden Dr. Richard Pott, Dr. Christine Bortenlänger, Lise Kingo, Dr. Sven Schneider, Regine Stachelhaus und Patrick Thomas und die Arbeitnehmervertretenden Petra Kronen, Dr. Christoph Gürtler, Oliver Heinrich, Irena Küstner, Frank Löllgen und Marc Stothfang sind nach Auffassung des Aufsichtsrats unabhängig im Sinne des DCGK, so dass 100 % der Anteilseignervertretenden und Arbeitnehmervertretenden unabhängig sind.«] Grundsätzlich werden die Anforderungen im Hinblick auf die Erfordernisse der funktionsspezifischen Kenntnisse erfüllt. → Für weitere Informationen zu den amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Covestro AG siehe: www.covestro.com/de/company/management/supervisory-board [»ESRS 2.21 (c), (e), ESRS 2.23 (a) Qualifikationsmatrix 1 scrollen Weitere Informationen C. Bortenlänger 2 C. Gürtler 3 O. Heinrich 3 L. Kingo 2 P. Kronen 3 Amtszeiten/ Bestellungen Erstmalige Bestellung 2015 2022 2024 2021 2015 Wiederbestellung 2020 2017 Wiederbestellung 2022 Ende der Amtszeit 2025 2027 2027 2025 2024 Diversität Alter (Berichtsjahr 2024 minus Geburtsjahr) 58 57 47 63 60 Geschlecht (männlich, weiblich, divers) W M M W W Nationalität D D D DK D Unabhängigkeit 4 Ja Ja Ja Ja Ja Berufliche Aktivität Beruflicher Status/ "Work Stage" (Executive vs. Post-Executive) Post Exec Exec Post Exec Overboarding Nein Nein Nein Nein Nein scrollen Weitere Informationen I. Künstner 3 F. Löllgen 3 R. Pott 2 P. Reinbold- Knape 3 S. Schneider 2 Amtszeiten/ Bestellungen Erstmalige Bestellung 2015 2022 2015 2020 2022 Wiederbestellung 2017 2020 2022 Wiederbestellung 2022 Ende der Amtszeit 2027 2027 2025 2024 2026 Diversität Alter (Berichtsjahr 2024 minus Geburtsjahr) 58 63 71 65 58 Geschlecht (männlich, weiblich, divers) W M M W M Nationalität D D D D D Unabhängigkeit 4 Ja Ja Ja Ja Ja Berufliche Aktivität Beruflicher Status/ "Work Stage" (Executive vs. Post-Executive) Exec Exec Post Exec Exec Overboarding Nein Nein Nein Nein Nein scrollen Weitere Informationen R. Stachelhaus 2 M. Stothfang 3 P. Thomas 2 Amtszeiten/ Bestellungen Erstmalige Bestellung 2015 2017 2020 Wiederbestellung 2020 2022 Wiederbestellung Ende der Amtszeit 2025 2027 2025 Diversität Alter (Berichtsjahr 2024 minus Geburtsjahr) 69 58 67 Geschlecht (männlich, weiblich, divers) W M M Nationalität D D UK Unabhängigkeit 4 Ja Ja Ja Berufliche Aktivität Beruflicher Status/ "Work Stage" (Executive vs. Post-Executive) Post Exec Post Overboarding Nein Nein Nein 1 Basierend auf einer Selbsteinschätzung durch den Aufsichtsrat, unter Berücksichtigung der individuellen Einschätzung der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats sowie der Empfehlungen von Nominierungsausschuss und Präsidium an das Aufsichtsratsplenum. Die drei Farbstufen beziehen sich auf die Abstufungen von Grundkenntnissen (hell) über profunde Kenntnisse (mittel) bis hin zu tiefgreifenden Kenntnissen (dunkel). 2 Mitglieder der Anteilseignerseite 3 Mitglieder der Arbeitnehmerseite 4 Gemäß DCGK 2022«] [Zuständigkeiten und Aufgaben des Vorstands und des Aufsichtsrats in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen im Sinne der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) »ESRS 2.22 (a), (c) i, ii Die Überwachung und Steuerung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen obliegt bei Covestro den jeweils verantwortlichen Fachfunktionen. Diese berichten über aktuelle Entwicklungen innerhalb ihrer Organisationsstruktur an das jeweilige Vorstandsmitglied. »ESRS 2.22 (b) Der Vorstand ist für die Leitung des Unternehmens zuständig und legt in diesem Zusammenhang die langfristigen Ziele und Strategien für Covestro fest. Dem Vorstand obliegt darüber hinaus die Freigabe der Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse zur Identifikation und Bewertung der für Covestro wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen. »ESRS 2.22 (b), (c) iii Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand in diesen Belangen, wobei dem Nachhaltigkeitsausschuss bei der Beratung und Überwachung der vom Vorstand festzulegenden Ziele und Strategien im Zusammenhang mit den Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung eine besondere Verantwortung zukommt.« »ESRS 2.22 (c) iii Covestro hat im Rahmen seines Nachhaltigkeitsmanagements Kontrollen und Verfahren zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen entwickelt. Regelmäßige Wesentlichkeitsanalysen helfen Covestro dabei, die wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen sowie deren Auswirkungen, Risiken und Chancen zu identifizieren und zu bewerten und damit deren Aktualität zu gewährleisten. Hierbei werden andere interne Analysen und Managementsysteme, wie Bewertungsergebnisse aus der menschenrechtsbezogenen Risikoanalyse sowie vorhandene Risiken im konzernweiten Risikomanagement mit Bezug zu Nachhaltigkeitsthemen berücksichtigt.« → Für weitere Informationen siehe ,,Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" »ESRS 2.22 (d) Die Unternehmensleitung kontrolliert Fortschritte, setzt Prioritäten und passt ggf. die Ressourcenallokation in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen i. S. der ESRS an. Der Vorstand setzt hierbei langfristige Ziele und überprüft diese regelmäßig. Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse, insbesondere der Prüfungsausschuss und der Nachhaltigkeitsausschuss, überwachen die Fortschritte und beraten diesbezüglich den Vorstand. Auf operativer Ebene sind spezielle Gremien und Funktionen und Risikoverantwortliche für die Umsetzung und Überwachung von Maßnahmen zuständig, wie z. B. der Sustainability & Innovation Governance Body (SI GoB) im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsthemen, der Group Human Rights Officer und das Human Rights Office in Bezug auf Menschenrechte. »ESRS 2.22 (c) ii Der Vorstandsvorsitzende sitzt dem SI GoB vor und ist somit unmittelbar eingebunden.« Sicherstellung von Nachhaltigkeitskompetenz in Vorstand und Aufsichtsrat »ESRS 2.23 Covestro legt Wert darauf, dass Vorstand und Aufsichtsrat über geeignete Fähigkeiten und Fachkenntnisse zur Überwachung von Nachhaltigkeitsaspekten verfügen.« »ESRS 2.23 (a) Bei der Zusammensetzung des Vorstands wird darauf geachtet, dass der Vorstand in seiner Gesamtheit über langjährige Erfahrung im Nachhaltigkeitsmanagement verfügt. Dies berücksichtigt auch der Personalausschuss bei der Erstellung der Kompetenzprofile für die Besetzung einer Vorstandsposition. Auch durch den kontinuierlichen Austausch des Vorstands mit den jeweiligen Fachfunktionen verfügt dieser über das notwendige nachhaltigkeitsbezogene Fachwissen. Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird darauf geachtet, dass jeweils mindestens zwei Mitglieder über funktionsspezifische Kenntnisse in den Bereichen "Nachhaltigkeit (Umwelt), Kreislaufwirtschaft und neue Technologien" sowie "Human Resources, Change-Management, Nachhaltigkeit (Soziales)" verfügen. Der Aufsichtsrat engagiert sich ferner in seiner Fortbildung. Für den Aufsichtsrat finden Workshops statt, in denen Covestro-spezifische und relevante Nachhaltigkeitsthemen beleuchtet und diskutiert werden, wie z. B. das Erreichen von Klimaneutralität durch die Kreislaufwirtschaft.« »ESRS 2.23 (b) Die Sicherstellung des notwendigen nachhaltigkeitsbezogenen Fachwissens in Vorstand und Aufsichtsrat von Covestro ermöglicht es dem Unternehmen, die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen i. S. der ESRS im Rahmen von unternehmerischen Entscheidungen zu berücksichtigten, insbesondere die Transformation zur Kreislaufwirtschaft voranzutreiben und Chancen im Bereich nachhaltiger Produkte zu nutzen. Diese Fachkompetenzen stellen außerdem sicher, dass Nachhaltigkeitsrisiken effektiv gemanagt werden.«] Aktiengeschäfte von Organmitgliedern Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie zu ihnen in enger Beziehung stehende Personen sind im Berichtsjahr gesetzlich verpflichtet, Eigengeschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln der Covestro AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten unverzüglich, spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts, der Covestro AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu melden, sofern der Wert der Geschäfte im Kalenderjahr 20.000 € erreicht oder übersteigt. Covestro veröffentlicht Angaben zu meldepflichtigen Geschäften unverzüglich, spätestens zwei Geschäftstage nach Erhalt der Meldung, über geeignete Medien innerhalb der gesamten Europäischen Union sowie auf der Covestro-Website und übermittelt die Information an das Unternehmensregister zur Speicherung. → Für weitere Informationen zu den Aktiengeschäften von Vorstand und Aufsichtsrat siehe: www.covestro.com/de/investors/share-details/disclosure-of-securities-transactions Systematisches Risikomanagement Das konzernweite Risikomanagement von Covestro stellt sicher, dass etwaige finanzielle und nichtfinanzielle Risiken früh erkannt werden können. Identifizierte Risiken sollen vermieden oder vermindert bzw. - sofern möglich und wirtschaftlich vertretbar - auf Dritte (z. B. Versicherungen) übertragen werden. Durch das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (ICS) erfolgt eine zeitnahe Risikoüberwachung, um potenzielle Fehler bei der Bilanzierung von geschäftlichen Transaktionen zu vermeiden bzw. zu korrigieren. Damit ist sichergestellt, dass zuverlässige Daten über die finanzielle Situation des Unternehmens vorliegen. Das Kontroll- und Risikomanagementsystem kann jedoch keinen absoluten Schutz gegen Verluste aus geschäftlichen Wagnissen oder gegen betrügerische Handlungen bieten. Gestützt auf regelmäßige Berichte der Fachfunktionen und Prüfungen der internen Revision (Unternehmensfunktion Corporate Audit) sind dem Vorstand keine Sachverhalte bekannt, die zu der Einschätzung führen würden, dass das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem, die ein an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtetes Compliance-Managementsystem umfassen, im Wesentlichen nicht angemessen und wirksam sind. Die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie des an der Risikolage des Unternehmens ausgerichteten Compliance-Managementsystems werden in den folgenden Kapiteln beschrieben. → Für weitere Informationen siehe "Konzernweites Chancen- und Risikomanagement" → Für weitere Informationen siehe "ESRS G1: Unternehmensführung" Ausführliche Berichterstattung Die Covestro AG unterrichtet ihre Aktionäre, die Finanzanalysten, die Aktionärsvereinigungen, die Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen, um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten. Die Aktionäre werden viermal pro Jahr über die Geschäftsentwicklung und die Finanzlage des Unternehmens sowie über wesentliche Veränderungen der Geschäftsaussichten und der Risikosituation informiert. Damit entspricht die Berichterstattung von Covestro den im DCGK definierten Regelungen. Gemäß der gesetzlichen Verpflichtung versichern die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht ein Bild vermitteln, das den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Der Jahresabschluss der Covestro AG, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht werden innerhalb von 90 Tagen nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres veröffentlicht. Während des Geschäftsjahres unterrichtet Covestro die Anteilseigner und Dritte zusätzlich durch den Halbjahresfinanzbericht sowie nach Ablauf des 1. und 3. Quartals durch eine Quartalsmitteilung. Der Halbjahresfinanzbericht wird freiwillig einer prüferischen Durchsicht seitens des von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfers unterzogen. Darüber hinaus informiert Covestro regelmäßig in Presse- und Analystenkonferenzen über die aktuelle Unternehmensstrategie, wichtige Wachstumsfelder, die Finanz- und Ertragslage sowie Finanzziele. Als aktuelle Veröffentlichungsplattform nutzt Covestro das Internet. Die wesentlichen Veröffentlichungen wie Geschäftsberichte, Halbjahresfinanzberichte oder Quartalsmitteilungen und die Termine von Veranstaltungen wie Hauptversammlungen sind auf der Website des Konzerns zu finden. Dem Prinzip des "Fair Disclosure" folgend, behandelt Covestro alle Aktionäre und wesentlichen Zielgruppen bei bewertungsrelevanten Informationen gleich. Informationen zu wichtigen neuen Umständen werden unverzüglich der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Neben der regelmäßigen Berichterstattung informiert Covestro in Ad-hoc-Mitteilungen über nichtöffentlich bekannte Umstände, die im Fall ihres Bekanntwerdens den Börsenpreis der Covestro-Aktie erheblich beeinflussen könnten. Aktionäre und Hauptversammlung Die Aktionäre der Covestro AG nehmen im Rahmen der gesetzlichen und satzungsmäßig vorgesehenen Möglichkeit ihre Rechte über die Hauptversammlung wahr und üben dabei ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der Covestro AG gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht durch eine bevollmächtigte Person, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige dritte Person ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf können die Aktionäre auch elektronisch über das internetgestützte Vollmachtsystem der Gesellschaft vornehmen. Die Gesellschaft erleichtert ihren Aktionären die Ausübung ihrer persönlichen Rechte darüber hinaus durch die Bestellung von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretenden, die auch während der Hauptversammlung erreichbar sind. Der Vorstand kann den Aktionären ermöglichen, an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit vor Ort und ohne eine bevollmächtigte Person teilzunehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation auszuüben. Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Hauptversammlung über die Website der Gesellschaft in voller Länge live im Internet verfolgen. Auf der Website stehen den Aktionären frühzeitig auch alle rechtlich erforderlichen Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung zur Verfügung. Der Vorstand der Covestro AG hat gemäß § 13 Absatz 2 der Satzung der Covestro AG beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung am 17. April 2024 als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Die physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung war damit ausgeschlossen. Stattdessen konnten die Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten sich über das Investor-Portal auf der Website der Gesellschaft elektronisch zur Versammlung zuschalten und ihre Rechte im Wege elektronischer Kommunikation ausüben. → Für weitere Informationen zur Hauptversammlung siehe: www.covestro.com/de/investors/annual-general-meeting Übernahmerelevante Angaben Angaben gemäß §§ 289a, 315a Handelsgesetzbuch (HGB) Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten In Bezug auf ihr Übernahmeangebot an die Aktionäre der Gesellschaft vom 25. Oktober 2024 hat die ADNOC International Germany Holding AG mit Satzungssitz in München am 19. Dezember 2024 mitgeteilt, dass das Übernahmeangebot für insgesamt 154.541.806 Aktien der Gesellschaft angenommen wurde. Dies entspricht einem Anteil von 81,77 % der Aktien und Stimmrechte der Gesellschaft. Die ADNOC International Germany Holding AG wird daher nach Vollzug des Übernahmeangebots mehr als 75 % der Aktien und Stimmrechte der Gesellschaft halten. Mit gleicher Mitteilung vom 19. Dezember 2024 hat die ADNOC International Germany Holding AG zudem darüber informiert, dass die XRG P.J.S.C. (vormals ADNOC International Limited) mit Sitz in Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate ("XRG"), eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG, insgesamt 18.050.000 Aktien der Gesellschaft und die Abu Dhabi Investment Authority ("ADIA") mit Sitz in Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate, ebenfalls eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG, 305.897 Aktien der Gesellschaft halten. ADIA hat hiervon für 303.172 Aktien das Übernahmeangebot angenommen. In weiteren Mitteilungen vom 23. Dezember 2024 und 24. Dezember 2024 hat die ADNOC International Germany Holding AG zudem darüber informiert, dass XRG insgesamt weitere 500.000 Aktien der Gesellschaft erworben hat. Mit Stimmrechtsmitteilung vom 29. Januar 2025 hat das Government of Abu Dhabi, welches indirekt sämtliche Anteile der XRG hält, mitgeteilt, dass Instrumente mit Barausgleich i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG in Bezug auf 6.500.000 Aktien der Covestro AG gehalten werden. Zusammen entspricht dies, vorbehaltlich des Vollzugs des Übernahmeangebots, in Bezug auf von XRG bzw. in Bezug auf von dem Government of Abu Dhabi (also einschließlich der von ADIA gehaltenen Aktien) direkt oder indirekt gehaltene Aktien und Stimmrechte rund 91,58 % sowie in Bezug auf die Instrumente rund 3,44 % der Aktien und Stimmrechte der Gesellschaft. Im Übrigen verweisen wir in diesem Zusammenhang auf die gemäß WpHG veröffentlichten aktuellen Stimmrechtsmitteilungen auf unserer Website. → www.covestro.com/de/investors/share-details/voting-rights-announcements Darüber hinaus sind uns keine weiteren direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der Covestro AG bekannt, die 10 % der Stimmrechte erreichen oder übersteigen. → Für weitere Informationen zur Aktionärsstruktur siehe: www.covestro.com/de/investors/stock-details/shareholder-structure Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in den §§ 84, 85 Aktiengesetz (AktG), § 31 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und § 6 der Satzung der Covestro AG geregelt. Gemäß § 84 Absatz 1 AktG werden die Mitglieder des Vorstands grundsätzlich durch den Aufsichtsrat bestellt bzw. abberufen. Wird ein Vorstandsmitglied zum ersten Mal bestellt, beträgt die Bestelldauer längstens drei Jahre. Da die Covestro AG in den Anwendungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes fällt, muss die Bestellung bzw. Abberufung von Vorstandsmitgliedern in einer ersten Abstimmung gemäß § 31 Absatz 2 MitbestG mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgen. Kommt eine solche Mehrheit nicht zustande, erfolgt die Bestellung gemäß § 31 Absatz 3 MitbestG in einer zweiten Abstimmung mit der einfachen Mehrheit der Stimmen der Mitglieder. Wird auch dabei die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, erfolgt eine dritte Abstimmung, in der ebenfalls die einfache Stimmenmehrheit der Mitglieder maßgeblich ist. Dem Vorsitz des Aufsichtsrats stehen in dieser Abstimmung gemäß § 31 Absatz 4 MitbestG dann jedoch zwei Stimmen zu. Gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung der Covestro AG hat der Vorstand aus mindestens zwei Personen zu bestehen; im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Anzahl der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 84 Absatz 2 AktG bzw. § 6 Absatz 1 der Satzung der Covestro AG ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzenden und ein Mitglied des Vorstands zum stellvertretenden Vorsitzenden ernennen. Satzungsänderungen Änderungen der Satzung erfolgen nach § 179 AktG und §§ 10 und 17 der Satzung. Gemäß § 179 Absatz 1 AktG bedürfen Änderungen der Satzung eines Beschlusses der Hauptversammlung, der, soweit die Satzung keine andere Mehrheit vorsieht, gemäß § 179 Absatz 2 AktG eine Mehrheit von drei Vierteln des Grundkapitals erfordert, das bei der Abstimmung vertreten ist. Soweit eine Änderung des Unternehmensgegenstands betroffen ist, darf die Satzung jedoch nur eine größere Mehrheit vorsehen. Die Satzung der Covestro AG macht in § 17 Absatz 2 von der Möglichkeit der Abweichung gemäß § 179 Absatz 2 AktG Gebrauch und sieht vor, dass Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des vertretenen Grundkapitals gefasst werden können. Gemäß § 10 Absatz 9 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Kapital Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Das Grundkapital der Covestro AG zum 31. Dezember 2024 betrug 189.000.000 € und war eingeteilt in 189.000.000 nennbetragslose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung am 16. April 2021 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 15. April 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu 57.960.000 € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021), wobei die neuen Aktien grundsätzlich ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe am Gewinn teilnehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Das gilt zunächst bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder -erwerben. Bei Barkapitalerhöhungen gestattet die Ermächtigung Bezugsrechtsausschlüsse für Spitzenbeträge, zum Verwässerungsschutz für Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungs-/Optionsrechten aus Schuldverschreibungen und wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien, deren rechnerischer Anteil maximal 10% des bisherigen Grundkapitals beträgt, den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Durch Beschluss der Hauptversammlung am 30. Juli 2020 ist der Vorstand ermächtigt, Schuldverschreibungen mit Wandlungs-, Umtausch- bzw. Optionsrechten oder mit Wandlungspflichten auf jeweils bis zu 18.300.000 Aktien zu begeben. Aufgrund dieser Ermächtigung können jeweils Wandel-/Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 2.000.000.000 € in der Zeit bis zum 29. Juli 2025 begeben werden. Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von solchen Wandel-/Optionsschuldverschreibungen wurde das Grundkapital in der Hauptversammlung 2020 um bis zu 18.300.000 € durch Ausgabe von bis zu 18.300.000 Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Die genannten Schuldverschreibungen können gegen Bar- oder Sachleistung ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Ausgabe gegen Sachleistung, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder -erwerben, auszuschließen. Bei Ausgabe gegen Barleistung kann das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden für Spitzenbeträge, zum Verwässerungsschutz für Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungs-/ Optionsrechten aus (anderen) Schuldverschreibungen und wenn der Ausgabepreis für eine Schuldverschreibung deren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet bei gleichzeitiger Begrenzung des Volumens der Bezugsaktien auf 10% des vorhandenen Grundkapitals. Ergänzend hat der Vorstand im Wege einer spätestens am 15. April 2026 endenden Selbstverpflichtung erklärt, das Grundkapital der Gesellschaft aus dem Genehmigten Kapital 2021 und dem Bedingten Kapital 2020 um insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals zu erhöhen, soweit Kapitalerhöhungen unter Ausschluss des Bezugsrechts erfolgen. Erwerb und Verwendung eigener Aktien Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. April 2024 bis zum 16. April 2029 ermächtigt, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Gleichbehandlungsgrundsatz genügen, wobei der Preis den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten darf. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden, einschließlich der Veräußerung über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, wobei bei Veräußerung über die Börse kein Bezugsrecht der Aktionäre besteht und bei einem öffentlichen Angebot der Vorstand ermächtigt ist, das Bezugsrecht für Spitzenbeträge auszuschließen. Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, die Aktien: a) mit Zustimmung des Aufsichtsrats außerhalb der Börse zu veräußern, wenn der Verkaufspreis den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet, wobei diese Ermächtigung auf einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von maximal 10 % beschränkt ist; b) mit Zustimmung des Aufsichtsrats an Dritte zu übertragen, um insbesondere Unternehmen oder Beteiligungen zu erwerben; c) mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Erfüllung von Options- oder Wandlungsrechten aus Schuldverschreibungen zu verwenden; d) ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder e) mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Durchführung einer Aktiendividende (Scrip Dividend) zu verwenden. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist in den in Buchstaben a), b) und c) genannten Zwecken ausgeschlossen, in dem in Buchstaben e) genannten Zweck ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht auszuschließen. Der Erwerb eigener Aktien darf auch mittels Put- oder Call-Optionen durch ein unabhängiges Finanzinstitut zu einem marktnahen Preis abgeschlossen werden, wobei der Erwerb der Aktien unter Einsatz solcher Derivate bis zum 16. April 2029 erfolgen muss und zugleich auf höchstens 5 % des Grundkapitals begrenzt ist. Wesentliche konditionierte Vereinbarungen Einige Fremdfinanzierungsinstrumente enthalten Klauseln, die sich auf den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) beziehen. Die Klauseln gewähren dem jeweiligen Kapitalgeber zusätzliche Kündigungsrechte, ggf. eingeschränkt durch weitere Bedingungen wie z. B. das Eintreten einer Ratingverschlechterung. So enthalten u. a. unsere syndizierte Kreditlinie und unsere Anleihen Vereinbarungen zu einem Kontrollwechsel. Für die Mitglieder des Vorstands bestehen für den Fall eines Übernahmeangebots für die Covestro AG Vereinbarungen, denen zufolge Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels begrenzt werden. Derartige Zahlungen unterliegen dem "Abfindungs-Cap" des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 und sollen die Vergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags nicht überschreiten. KONZERN-NACHHALTIGKEITSBERICHT Allgemeine Informationen Grundlagen für die Erstellung Unser Konzernnachhaltigkeitsbericht stellt die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen von Covestro, unterteilt in die Kategorien "Umweltbelange", "Sozialbelange" und "Governance-Belange", dar. Ergänzt werden diese Angaben durch die in diesem Abschnitt aufgeführten allgemeinen Informationen zu unserer Berichterstattung. Über unternehmensspezifische Themen berichten wir in den jeweiligen Kategorien. Der Konzernnachhaltigkeitsbericht wurde auf konsolidierter Basis erstellt. Der Konsolidierungskreis ist dabei identisch mit dem in der Finanzberichterstattung angewandten Konsolidierungskreis. → Für weitere Informationen siehe Konzernanhang, Anhangangabe 5.1 "Konsolidierungskreis und Beteiligungen" Unsere Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst neben unserer eigenen Geschäftstätigkeit auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette, sofern dazu wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden. → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" Unsere Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde für das Jahr 2024 erstmals unter vollständiger Anwendung der europäischen Nachhaltigkeitsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) erstellt. Aufgrund der daraus resultierenden umfangreichen inhaltlichen und strukturellen Änderungen ist die Vergleichbarkeit mit der Vorjahresberichterstattung eingeschränkt. Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sind in einer entsprechenden Tabelle dargestellt. → Für weitere Informationen siehe "Datenpunkte, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben" Das Unternehmen berichtet grundsätzlich übereinstimmend mit den in ESRS 1.77 definierten Zeithorizonten. Im Falle von Abweichungen werden diese im jeweiligen Kapitel beschrieben. Die im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ermittelten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen werden in den Kapiteln der Kategorien Umweltbelange, Sozialbelange und Governance-Belange eingangs aufgeführt und etwaige zugehörige Konzepte, Maßnahmen und Ziele aufgelistet. In den Texten der Kapitel sind die Konzepte, Maßnahmen und Ziele zur besseren Auffindbarkeit farbig hervorgehoben. Covestro hat nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine bestimmte Information, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen bezieht, auszulassen. Bei Covestro legen wir großen Wert darauf, dass die von uns berichteten Kennzahlen nach standardisierten und - sofern verfügbar - etablierten Methoden ermittelt werden. Dies gewährleistet einen hohen Qualitätsstandard und ermöglicht die Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen. Die Ausgestaltung und Komplexität der im Konzernnachhaltigkeitsbericht dargestellten Kennzahlen erfordert in einigen Fällen die Einbeziehung von Schätzungen und Annahmen. Diese können sich im Laufe der Zeit ändern und somit die ausgewiesenen Kennzahlen beeinflussen. Die spezifische Methodik zur Ermittlung unserer Kennzahlen wird in den jeweiligen Kapiteln detailliert erläutert. Unser Ziel ist es, die Genauigkeit der berichteten Kennzahlen kontinuierlich zu verbessern, soweit es die Rahmenbedingungen erlauben. Bezogen auf unsere Scope-3-Emissionen ist insbesondere die Methodik zur Berechnung der Kategorie "Entsorgung verkaufter Produkte" in Bezug auf die zu betrachtenden möglichen Entsorgungsmethoden für unsere Produkte mit höheren Unsicherheiten behaftet als die Berechnung anderer Kennzahlen. Die Anteile der Abfallbehandlungsmethoden pro Region basieren auf externen Studiendaten, die zum jetzigen Zeitpunkt die bestmögliche Schätzung darstellen. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel - Treibhausgasemissionen" Wir kommen den ESRS-Angabepflichten zum Teil durch die Verwendung von Verweisen nach. Diese Verweise, die in den einzelnen Abschnitten des Konzernnachhaltigkeitsberichts platziert sind, führen zu weiterführenden Informationen im allgemeinen Teil des zusammengefassten Lageberichts. → Für weitere Informationen siehe "ESRS-Verweise" Keine der im Konzernnachhaltigkeitsbericht enthaltenen Kennzahlen wurden durch einen Prüfer validiert, der nicht den gesamten Nachhaltigkeitsbericht geprüft hat. Nichtfinanzielle Konzernerklärung Die nichtfinanzielle Konzernerklärung (NFE) gemäß §§ 315b, 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB geben wir integriert im Konzernlagebericht ab. Zu den Aspekten Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung stellen wir die verfolgten Konzepte, einschließlich angewendeter Due-Diligence-Prozesse und Maßnahmen, sowie die Ergebnisse der Konzepte in den entsprechenden Kapiteln des Konzernnachhaltigkeitsberichts dar. Covestro hat nicht von der Erleichterung des § 289e HGB Gebrauch gemacht. Die Beschreibung unseres Geschäftsmodells ist im Kapitel "Unternehmensprofil" enthalten. → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensprofil" Bei der Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung haben wir die europäischen Nachhaltigkeitsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) als Rahmenwerk zugrunde gelegt. Die wesentlichen Themen für die nichtfinanzielle Konzernerklärung wurden mithilfe der doppelten Wesentlichkeitsanalyse unter Berücksichtigung der in ESRS 1 AR16 genannten (Unter- bzw. Unter-Unter-) Themen identifiziert. Es wurden jene Themen in die nichtfinanzielle Erklärung aufgenommen, deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt und deren finanziellen Auswirkungen, d. h. Risiken oder Chancen, als wesentlich bewertet wurden. Die Wesentlichkeit bestimmte sich dabei durch eine Bewertung von mehr als 3,5 auf einer Skala von 1 bis 5. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden nur dann berichtet, wenn diese für Covestro von Bedeutung sind. Für die Covestro AG muss derzeit keine nichtfinanzielle Erklärung bzw. kein nichtfinanzieller Bericht gemäß §§ 289c bis 289e HGB abgegeben werden. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen mit Blick auf die relevanten Aspekte und enthält entsprechende Verweise zu den konkreten Kapiteln im Konzernlagebericht. Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen der nichtfinanziellen Konzernerklärung (HGB) scrollen Wesentliche Themen der nichtfinanziellen Konzernerklärung (HGB) Relevanter Aspekt gemäß der nichtfinanziellen Konzernerklärung (HGB) Kapitel im Konzernnachhaltigkeitsbericht Arbeitsbedingungen unserer Belegschaft - Gesundheitsschutz und Sicherheit Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette - Gesundheitsschutz und Sicherheit Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Besorgniserregende Stoffe Umweltbelange, Achtung der Menschenrechte Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen, ESRS E2: Umweltverschmutzung Besonders besorgniserregende Stoffe Umweltbelange, Achtung der Menschenrechte Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen, ESRS E2: Umweltverschmutzung Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung Umweltbelange, Sozialbelange Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen, ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Arbeitnehmerbelange, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte ESRS G1: Unternehmensführung Zusammenfassung Covestros wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte unter Anwendung der ESRS scrollen Nachhaltigkeitsaspekt Wesentlichkeitsanalyse Thema Unterthema Unter-Unterthema Auswirkung auf Umwelt und Mensch Finanzielle Auswirkung Umweltbelange ESRS E1: Klimawandel Anpassung an den Klimawandel x Klimaschutz x Energie x ESRS E2: Umweltverschmutzung Luftverschmutzung x Wasserverschmutzung x Bodenverschmutzung x Besorgniserregende Stoffe x x Besonders besorgniserregende Stoffe x x Mikroplastik x ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen Wasser Wasserentnahme x ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts Klimawandel x Umweltverschmutzung x Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung x x ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen x Abfälle x Unternehmensspezifische Aspekte Nachhaltige Lösungen x Sozialbelange Arbeitsbedingungen Angemessene Entlohnung x Gesundheitsschutz und Sicherheit x x ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit x Vielfalt x Sonstige arbeitsbezogene Rechte Kinderarbeit x Zwangsarbeit x ESRS S2: Arbeitsbedingungen Gesundheitsschutz und Sicherheit x x Arbeitskräfte in der Sonstige arbeitsbezogene Rechte Kinderarbeit x Wertschöpfungskette Zwangsarbeit x Governance-Belange ESRS G1: Unternehmensführung Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) x x scrollen Verortung in der Wertschöpfungskette Thema vorgelagert eigene Geschäftstätigkeit Umweltbelange ESRS E1: Klimawandel x x x x ESRS E2: Umweltverschmutzung x x x x x x x x ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen x x ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme x x x x x ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft x x Unternehmensspezifische Aspekte Sozialbelange x x ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens x x x x ESRS S2: x Arbeitskräfte in der x Wertschöpfungskette x Governance-Belange ESRS G1: Unternehmensführung x x scrollen Nachhaltigkeitsaspekt Thema Unterthema Unter-Unterthema Umweltbelange ESRS E1: Klimawandel Anpassung an den Klimawandel Klimaschutz Energie ESRS E2: Umweltverschmutzung Luftverschmutzung Wasserverschmutzung Bodenverschmutzung Besorgniserregende Stoffe Besonders besorgniserregende Stoffe Mikroplastik ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen Wasser Wasserentnahme ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts Klimawandel Umweltverschmutzung ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen Abfälle Unternehmensspezifische Aspekte Nachhaltige Lösungen Sozialbelange ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens Arbeitsbedingungen Angemessene Entlohnung Gesundheitsschutz und Sicherheit Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Vielfalt Sonstige arbeitsbezogene Rechte Kinderarbeit Zwangsarbeit ESRS S2: Arbeitsbedingungen Gesundheitsschutz und Sicherheit Arbeitskräfte in der Sonstige arbeitsbezogene Rechte Kinderarbeit Wertschöpfungskette Zwangsarbeit Governance-Belange ESRS G1: Unternehmensführung Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) scrollen Verortung in der Wertschöpfungskette Thema nachgelagert Kapitel im Konzernnachhaltigkeitsbericht Umweltbelange ESRS E1: Klimawandel "ESRS E1: Klimawandel" x ESRS E2: Umweltverschmutzung "ESRS E2: Umweltverschmutzung" x x x ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen x "ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen" ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme x "ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme" x ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft "ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft" x Unternehmensspezifische Aspekte x "Nachhaltige Lösungen" Sozialbelange ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens "ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens" ESRS S2: x "ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Governance-Belange ESRS G1: Unternehmensführung "ESRS G1: Unternehmensführung" Governance Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Für die Angaben gemäß ESRS 2.21-23 haben wir die Möglichkeit der Darstellung mittels Verweises genutzt; die entsprechenden Angaben finden sich in der "Erklärung zur Unternehmensführung" und sind dort entsprechend gekennzeichnet. → Für weitere Informationen siehe "Erklärung zur Unternehmensführung" Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen Die operative Überwachung und Steuerung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen obliegt bei Covestro den jeweils verantwortlichen Fachfunktionen. Diese berichten fortlaufend über aktuelle Entwicklungen innerhalb ihrer Organisationsstruktur an das jeweilige Vorstandsmitglied. Der Sustainability & Innovation Governance Body (SI GoB) als zentrales Gremium hat das Ziel, Handlungsempfehlungen zur Nachhaltigkeitstransformation zu erarbeiten, Ressourcen für Forschung und Entwicklung zu identifizieren sowie das Innovationsportfolio-Management für relevante interne Stakeholder wahrzunehmen. Das Gremium setzt sich aus oberen Führungskräften der Geschäftseinheiten und relevanter Unternehmensfunktionen zusammen und tagt viermal im Jahr. Der Vorstandsvorsitzende sitzt dem Gremium vor. Die Leitung der Unternehmensfunktion GIS, die gleichzeitig als Chief Sustainability Officer (CSO) fungiert, ist für die Organisation und Leitung des Gremiums verantwortlich und berichtet an den Vorstandsvorsitzenden. Die Unternehmensfunktion GIS erarbeitet, neben der geschäftsnahen Forschung und Entwicklung in den Geschäftseinheiten rund um die Themen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft, Klimaneutralität und Digitalisierung, die Nachhaltigkeitsstrategie und treibt übergreifende Nachhaltigkeitsprojekte und -programme im Unternehmen voran. GIS koordiniert die Nachhaltigkeitsaktivitäten von Covestro und unterstützt die anderen Unternehmensfunktionen und die Geschäftseinheiten in der operativen Umsetzung. Des Weiteren unterstützt GIS in der Kommunikation mit externen Stakeholdern wie Behörden, Verbänden und der Öffentlichkeit und bei der Vertretung der Interessen von Covestro in diesen Bereichen. Der Aufsichtsrat und insbesondere sein Nachhaltigkeitsausschuss werden vom Vorstand regelmäßig über den aktuellen Stand der Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit unterrichtet. Diese Berichterstattung stellt sicher, dass der Aufsichtsrat seiner zugewiesenen Rolle und Verantwortung auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen und die damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen nachkommen kann. → Für weitere Informationen siehe Kapitalmarkt, Kapitel "Bericht des Aufsichtsrats" → Für weitere Informationen siehe "Erklärung zur Unternehmensführung" Die Entscheidungen des Vorstands zielen darauf ab, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die Unternehmensziele zu erreichen. Zu diesem Zweck werden Daseinszweck, Vision, Mission und Strategie verabschiedet. Der Vorstand ist zudem für die Freigabe aller Transaktionen verantwortlich, die den Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs überschreiten oder von strategischer Bedeutung sind, einschließlich Entscheidungen über Investitionen, Akquisitionen und Desinvestitionen. In diesem Kontext beschäftigt sich der Vorstand anlassbezogen mit spezifischen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie den zugehörigen Konzepten, Maßnahmen, Kennzahlen und Zielen. Bei der Abwägung solcher Transaktionen werden nicht nur ökonomische Faktoren, sondern auch potenzielle Auswirkungen auf Mensch und Umwelt berücksichtigt. So ist bspw. das Steuerungssystem bereits durch ausgewählte ESG-Kriterien an Nachhaltigkeit und insbesondere an Auswirkungen in Verbindung mit Treibhausgasemissionen ausgerichtet. Im Geschäftsjahr 2024 wurden an unserer Konzernstrategie "Sustainable Future" entscheidende Anpassungen vorgenommen. Dabei berücksichtigte der Vorstand zum einen die Auswirkungen, Risiken und Chancen, die im Zusammenhang mit unserer Vision stehen, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, insbesondere in Bezug auf Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität. Zum anderen ist neben der starken Unternehmenskultur nun eine zukunftsfähig aufgestellte Belegschaft als Wegbereiter fest verankert. → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensstrategie - Strategie des Konzerns" Das konzernweite Risikomanagement ist ebenfalls darauf ausgerichtet, den Fortbestand des Unternehmens unter Berücksichtigung der Strategie und gesetzlichen Rahmenbedingungen und Entwicklungen abzusichern. Das dort betrachtete Risikoportfolio ist mit den wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen und den damit verbundenen finanziellen Risiken und Chancen verknüpft. → Für weitere Informationen siehe "Chancen- und Risikobericht - Risikomanagementsystem" → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" Alle Entscheidungen erfolgen unter der Prämisse, dass wir geltende Gesetze einhalten und zu unseren Selbstverpflichtungen - auch im Zusammenhang mit Industrievereinbarungen - stehen. Vor diesem Hintergrund werden beim Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen keine Kompromisse eingegangen. Der Vorstand wurde im Rahmen seiner Freigabe der Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse über alle im Konzernnachhaltigkeitsbericht aufgeführten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen informiert. Der Nachhaltigkeitsausschuss des Aufsichtsrats wurde im Geschäftsjahr 2024 zum einen über den Umsetzungsstand der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bei Covestro informiert und zum anderen über die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in Kenntnis gesetzt. Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme Im Einklang mit unserer Strategie und Vision haben wir eine Nachhaltigkeitskomponente sowohl in der kurzfristigen als auch der langfristigen variablen Vergütung für den Vorstand und die Arbeitnehmer verankert. Kurzfristige variable Vergütung Die Auszahlung für die kurzfristige variable Vergütung (Short-Term Incentive, STI) erfolgt für das Geschäftsjahr 2024 auf Basis der vier gleichgewichteten Kriterien profitables Wachstum, Liquidität, Rentabilität und Nachhaltigkeit. Dadurch ist die kurzfristige variable Vergütung direkt mit dem Unternehmenserfolg des Covestro-Konzerns verbunden. Für das Kriterium "Nachhaltigkeit" sind die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen (CO 2 -Äquivalente) der Emissionsstufen Scope 1 und 2 der wesentlichen Standorte maßgeblich. Die Nachhaltigkeitskomponente hat dabei einen Anteil von 25 %. Die Zielsetzung dafür ist abgeleitet aus dem Ziel, bis zum Jahr 2035 operativ klimaneutral zu werden, also die eigenen Emissionen (Scope 1) und solche aus fremden Energiequellen (Scope 2) auf netto null abzusenken. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel" Langfristige variable Vergütung Das aktienbasierte Vergütungsprogramm "Prisma" für die langfristige variable Vergütung (Long-Term Incentive, LTI) berücksichtigt die Entwicklung der Covestro-Aktie, einschließlich der Dividenden (Total Shareholder Return), sowie die Outperformance gegenüber dem Branchenindex STOXX Europe 600 Chemicals * über einen Zeitraum von vier Jahren. Für "Prisma"-Tranchen ab dem Geschäftsjahr 2021 ist der LTI-Plan zudem um eine Nachhaltigkeitskomponente erweitert worden. Die Zielsetzung für die Nachhaltigkeitskomponente ist ein Einsparungsziel für jährliche Treibhausgasemissionen (CO 2 -Äquivalente) der Emissionsstufen Scope 1 und Scope 2 und wird seit dem Jahr 2022 abgeleitet aus dem Ziel der operativen Klimaneutralität bis zum Jahr 2035. Der LTI-Plan findet für die Mitglieder des Vorstands sowie Führungskräfte von Covestro Anwendung. Die Gewichtung der Nachhaltigkeitskomponente wurde bei Einführung auf 25 % festgelegt. Für "Prisma"-Tranchen beginnend ab dem Jahr 2024 kommen zwei zusätzliche Nachhaltigkeitskriterien aus dem Bereich "Soziales" hinzu. Die beiden neu eingeführten Nachhaltigkeitskriterien aus dem Bereich "Soziales", die Teilnahmequote an der regelmäßig stattfindenden Mitarbeitendenumfrage und die Unfallrate (Recordable Incident Rate, RIR) bezogen auf die Arbeitsstunden aller Arbeitnehmer und Kontraktoren-Beschäftigten des Covestro-Konzerns weltweit, fließen erst mit den im Jahr 2027 ermittelten Werten in die Auszahlung der "Prisma"-Tranche 2024-2027 ein. Jedes Nachhaltigkeitskriterium, inkl. des Emissionskriteriums, wird dabei mit 10 % gewichtet, resultierend in einem Gesamtanteil der Nachhaltigkeitskomponente in Höhe von 30 %. * STOXX Europe 600 Chemicals: Sektorindex des Indexemittenten STOXX; der STOXX Europe 600 umfasst 600 Unternehmen aus Europa. Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung an der Vergütung Für das Kriterium "Nachhaltigkeit" bei der kurzfristigen variablen Vergütung, das auf der Reduktion der Treibhausgasemissionen beruht, wird ein Anteil von 25 % angesetzt. Das entspricht der Gewichtung für die Zielvergütung, da aufgrund der Entscheidung des Aufsichtsrats, die Auszahlung für das Geschäftsjahr 2024 auf einen Wert von 40 % festzulegen, kein Teilbetrag für die einzelnen Kriterien errechnet werden kann. Bei der Auszahlung der "Prisma"-Tranche 2021 -2024 entsteht ein Anteil von 33,8 % an der Gesamtauszahlung aufgrund des klimabezogenen Nachhaltigkeitskriterums. Insgesamt ergeben sich somit die nachstehenden Anteile auf Basis von klimabezogenen Erwägungen an der gewährten und geschuldeten Vergütung für das Jahr 2024. Anteil der Vergütung mit Bezug zu Treibhausgasreduktionszielen im Berichtsjahr scrollen Dr. Markus Steilemann (Vorstandsvorsitzender) Christian Baier (Vorstand für Finanzen) 1 Dr. Thorsten Dreier (Vorstand für Technologie und Arbeitsdirektor) 1 Sucheta Govil (Vorständin für Vertrieb und Marketing) Anteil der Vergütung, der mit klimabezogenen Erwägungen verknüpft ist, in % 22,7 7,1 9,2 22,6 1 Aufgrund ihrer Berufung in den Vorstand im Jahr 2023 hatten Christian Baier und Dr. Thorsten Dreier keinen bzw. nur einen deutlich niedrigeren Anspruch aus der "Prisma"-Tranche 2021-2024 als die beiden anderen Vorstandsmitglieder. Die Vorstandsvergütung wird gemäß § 87 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) vom Aufsichtsrat festgesetzt. Dabei wird der Aufsichtsrat vom Personalausschuss unterstützt, indem dieser Empfehlungen zum Vorstandsvergütungssystem vorlegt, über die der Aufsichtsrat berät und beschließt. Der Personalausschuss bereitet des Weiteren die regelmäßige Überprüfung des Vorstandsvergütungssystems sowie der Vergütungshöhe der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat vor. Sofern Bedarf besteht, empfiehlt er dem Aufsichtsrat, Änderungen am Vergütungssystem vorzunehmen. Vergütung des Aufsichtsrats Die Vergütung des Aufsichtsrats richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen der Satzung, die durch Beschluss einer ordentlichen Hauptversammlung gebilligt wird. Gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ausschließlich eine Festvergütung. Die Vergütungssysteme von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht der Covestro AG ausführlich beschrieben. → Für weitere Informationen siehe "Vergütungsbericht" Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung Für die Angaben gemäß ESRS 2.34 und ESRS 2.36 haben wir die Möglichkeit der Darstellung mittels Verweises genutzt; die entsprechenden Angaben finden sich im Abschnitt "Konzernweites Chancen- und Risikomanagement" und sind dort entsprechend gekennzeichnet. → Für weitere Informationen siehe "Chancen- und Risikobericht - Konzernweites Chancen- und Risikomanagement" Erklärung zur Sorgfaltspflicht Gemäß ESRS 2.30 - 33 legen wir eine Übersicht über die in unserem Nachhaltigkeitsbericht bereitgestellten Informationen zum Sorgfaltspflichtverfahren vor. Unser Ziel ist es, ein klares Verständnis für unser Vorgehen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte zu vermitteln. Die folgende Tabelle dient als Navigationshilfe und zeigt, wo die Anwendung der wichtigsten Aspekte und Schritte dieses Verfahrens in unserem Bericht zu finden ist. Erklärung zur Sorgfaltspflicht scrollen Kernelemente der Sorgfaltspflicht Absätze im Konzernnachhaltigsbericht a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell • Governance - Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen • Governance - Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme • Governance - Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung • ESRS E1: Klimawandel - Strategie • ESRS E2: Umweltverschmutzung - Konzepte und Maßnahmen • ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen - Konzepte und Maßnahmen • ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft - Konzepte und Maßnahmen • Nachhaltige Lösungen - Konzepte und Maßnahmen • ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Strategie, Konzepte und Maßnahmen • ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Strategie • ESRS G1: Unternehmensführung - Konzepte und Maßnahmen b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht • Governance - Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen • Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger • Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen • Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen • Nachhaltige Lösungen - Auswirkungen, Risiken und Chancen • ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Strategie • ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Strategie d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen • ESRS E1: Klimawandel - Unser Übergangsplan für den Klimaschutz, Konzepte und Maßnahmen • ESRS E2: Umweltverschmutzung - Konzepte und Maßnahmen • ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen - Konzepte und Maßnahmen • ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft - Konzepte und Maßnahmen • ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Maßnahmen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen • ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Konzepte und Maßnahmen • ESRS G1: Unternehmensführung - Konzepte und Maßnahmen e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation • ESRS E1: Klimawandel - Konzepte und Maßnahmen; Ziele; Kennzahlen • ESRS E2: Umweltverschmutzung - Konzepte und Maßnahmen; Ziele; Kennzahlen • ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen - Konzepte und Maßnahmen; Ziele; Kennzahlen • ESRS E4: Biodiversität - Konzepte und Maßnahmen; Ziele; Kennzahlen • ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft - Konzepte und Maßnahmen; Ziele; Kennzahlen • ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Nachverfolgung der Wirksamkeit und Bewertung von Maßnahmen; Maßnahmen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen; Ziele, Kennzahlen • ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Konzepte und Maßnahmen; Ziele; Kennzahlen • ESRS G1: Unternehmensführung - Konzepte und Maßnahmen Strategie Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette Für die folgenden Angaben haben wir die Möglichkeit der Darstellung mittels Verweis genutzt. Die Angaben gemäß ESRS 2.40 (a) finden sich in den Abschnitten ,,Geschäftsmodell" sowie ,,Organisation", die Angaben gemäß ESRS 2.40 (e) im Kapitel "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" und die Angaben gemäß ESRS 2.40 (f) in den Abschnitten ,,Geschäftsmodell" und ,,Strategie des Konzerns". Die Angaben gemäß ESRS 2.42 (a) finden sich im Abschnitt ,,Einkauf", die Angaben gemäß ESRS 2.42 (b) im Abschnitt "Geschäftsmodell" und die Angaben gemäß ESRS 2.42 (c) in den Abschnitt "Geschäftsmodell" sowie im Kapitel ,,Wertschöpfungskette". Die Angaben gemäß ESRS 2.45 (c) finden sich im Abschnitt "Strategie des Konzerns". Die Angaben sind dort jeweils entsprechend gekennzeichnet. → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensprofil - Geschäftsmodell" → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensprofil - Organisation" → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensstrategie - Strategie des Konzerns" → Für weitere Informationen siehe ,,Wertschöpfungskette" → Für weitere Informationen siehe ,,Wertschöpfungskette - Einkauf" Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen Vor dem Hintergrund unseres Bekenntnisses zu Nachhaltigkeit sind die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (United Nations Sustainable Development Goals, SDGs) als Leitbild für die Verbesserung der Lebensbedingungen weltweit von zentraler Bedeutung für uns. Sie dienen als Orientierung und vor allem als Inspiration für Innovationen sowie als Wegweiser für die zukünftige Ausrichtung unseres Unternehmens. Dabei stehen sie in Ergänzung zu unserem Daseinszweck "die Welt lebenswerter machen". Wir haben unser Bekenntnis zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen auf unserer Website veröffentlicht. → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensstrategie - Daseinszweck und Vision" → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/sustainability/documents-and-downloads/policies-and-commitments Der Covestro-Konzern erzielt geringfügige Umsätze im Zusammenhang mit fossilem Gas gemäß Artikel 8 Absatz 7 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178. → Für weitere Informationen siehe "Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) - Ausweis der Taxonomie-Kennzahlen" Bereits im Jahr 2016 haben wir uns Nachhaltigkeitsziele gesetzt, die wir fortlaufend im Einklang mit unserer Strategie und Vision anpassen. → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" In diesem Zusammenhang steht auch die Verankerung einer Nachhaltigkeitskomponente in unserem Steuerungssystem. Diese Nachhaltigkeitskomponente umfasst die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2) der wesentlichen Standorte von Covestro. Ab dem Geschäftsjahr 2025 werden die Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen aller umweltrelevanten Standorte von Covestro einbezogen. In unserer "Sustainable Future"-Konzernstrategie sind die Nachhaltigkeitsaspekte Kreislaufwirtschaft, Klimaneutralität und Nachhaltige Lösungen fest verankert. → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensstrategie" Interessen und Standpunkte der Interessenträger Wir unterscheiden zwischen den möglicherweise durch Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit und -beziehungen betroffenen Interessenträgern und den Nutzern unserer Nachhaltigkeitsberichterstattung. Je nach Thema und Relevanz identifizieren und priorisieren wir unsere Interessenträger und wählen jeweils die geeigneten Dialogformate und die entsprechende Frequenz. Dabei kann der Austausch direkt oder indirekt erfolgen. Ein offener und fortlaufender Austausch mit unseren regionalen, nationalen und globalen Interessenträgern bildet die Grundlage für gegenseitiges Verständnis sowie für die gesellschaftliche Akzeptanz unserer unternehmerischen Entscheidungen. Zu unseren Interessenträgern gehören: Vertretungen des Kapitalmarkts, Kunden und ihre Arbeitskräfte, unsere Arbeitnehmer, Lieferanten und ihre Arbeitskräfte, die Öffentlichkeit und lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen, Nichtregierungsorganisationen, Verbände, Wissenschaft sowie Regulierer und Behörden. Wir betrachten die Natur als stillen Interessenträger, vertreten bspw. durch Wissenschaft oder Nichtregierungsorganisationen. An verschiedenen Stellen der Wesentlichkeitsanalyse, bspw. bei der Identifizierung und Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen, wurden interne Vertretungen von relevanten Interessenträgern involviert. Relevante Interessenträger sind in diesem Zusammenhang insbesondere solche, die möglicherweise durch Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit oder -beziehungen betroffen sein könnten. Die internen Vertretungen dieser Gruppen stehen üblicherweise im Rahmen ihrer täglichen Arbeit mit Mitgliedern dieser Interessenträger im Austausch. Der Austausch mit unseren Interessenträgern erfolgt durch die jeweils relevanten internen Expertengruppen. Für unseren Dialog stehen uns verschiedene Kanäle zur Verfügung. Die Gespräche mit den Interessenträgern, mit denen wir eng und partnerschaftlich zusammenarbeiten, können uns neue Impulse und wichtige Anregungen liefern. Sie bewerten unser Unternehmen nicht nur nach gesetzlichen Gesichtspunkten, sondern auch danach, ob wir nachhaltig und ethisch korrekt handeln. Um wesentliche Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, analysieren wir kontinuierlich die Interessen, Erwartungen und Anforderungen unserer Interessenträger und lassen die Ergebnisse in unsere Wesentlichkeitsanalyse, unsere Nachhaltigkeitsagenda, unser Menschenrechts-Managementsystem sowie unser unternehmensweites Chancen- und Risikomanagement einfließen. Im Folgenden führen wir beispielhaft auf, wie wir mit verschiedenen Interessensgruppen interagieren: Interaktion der Interessenträger scrollen Interessenträger Beispielhafte Interaktion Kategorie Arbeitnehmer Veranstaltungen für Arbeitnehmer unter Beteiligung des Vorstands und der oberen Führungsebene, anlassbezogene Rundschreiben und Präsentationen, Firmenintranet, soziale Medien, interne Kampagnen und Austausch zwischen Führungskräften und Arbeitnehmern, kontinuierliche Gespräche zwischen Vorstand und Betriebsräten, Meldung von Verdachtsfällen auf mögliche Verstöße mit Menschenrechtsbezug über unser existierendes Whistleblowing-Instrument. (möglicherweise) betroffene Interessenträger Kunden bzw. ihre Arbeitskräfte Kontinuierlicher persönlicher Austausch über Arbeitnehmer der Vertriebs- und Marketingbereiche, Kundenumfragen, -audits und -anfragen, Vertretung auf internationalen Fachmessen und Webinare und digitale Messestände (Digital Showrooms), Meldung von Verdachtsfällen auf mögliche Verstöße mit Menschenrechtsbezug über unser existierendes Whistleblowing-Instrument. Nutzer des Nachhaltigkeitsberichts; (möglicherweise) betroffene Interessenträger Lieferanten bzw. ihre Arbeitskräfte "Together for Sustainability"-Initiative und damit verbundene Audits, Veranstaltungen und Workshops mit Lieferanten zum Thema Nachhaltigkeit und kontinuierlicher Austausch über die mit Einkaufsaufgaben betrauten Arbeitnehmer, einschließlich Lieferantenkodex, Meldung von Verdachtsfällen auf mögliche Verstöße mit Menschenrechtsbezug über unser existierendes Whistleblowing-Instrument. Nutzer des Nachhaltigkeitsberichts; (möglicherweise) betroffene Interessenträger Natur Wir betrachten die Natur als "stillen Interessenträger", dessen Interessen bspw. durch Nichtregierungsorganisationen, lokale Gemeinschaften, aber auch den Gesetzgeber vertreten werden. (möglicherweise) betroffene Interessenträger Nichtregierungs-organisationen Anlassbezogener Dialog, Pressemitteilungen, Kollaborationen (möglicherweise) betroffene Interessenträger Öffentlichkeit und lokale Gemeinschaften Anlassbezogener Dialog z. B. bei Investitionsvorhaben in der Nachbarschaft und Chempark-Nachbarschaftsbüros (D), Nachbarschaftsforen - Community Advisory Panels (CAP) (USA), Pressemitteilungen (möglicherweise) betroffene Interessenträger Regulierer und Behörden Regelmäßiger Austausch mit Behörden, Ministerien und Politik (möglicherweise) betroffene Interessenträger Schutzbedürftige Gruppen Innerhalb verschiedener Gruppen von Interessenträgern, bspw. unsere eigenen Arbeitskräfte, Arbeitskräfte unserer Geschäftspartner oder lokale Gemeinschaften, können einige besonders schutzbedürftig sein. Dies kann bspw. der Fall sein, wenn sie in der Fähigkeit, ihre Interessen und Bedürfnisse auszusprechen, eingeschränkt sind. Wir sind bemüht in unserer Interaktion mit diesen Interessenträgern besonders aufmerksam zu sein. (möglicherweise) betroffene Interessenträger Verbände Aktive Mitgliedschaft in nationalen und internationalen Verbänden, z. B. Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI), Plastics Europe, American Chemistry Council (ACC) und China Petroleum and Chemical Industry Federation (CPCIF), Pressemitteilungen und Positionspapiere. Nutzer des Nachhaltigkeitsberichts; (möglicherweise) betroffene Interessenträger Vertreter des Kapitalmarktes Hauptversammlung, Geschäftsbericht, Halbjahresfinanzbericht und Quartalsmitteilungen, diverse Veranstaltungen für Investoren und Analysten mit verschiedenen Schwerpunkten und Online-Informationsangebot auf investor.covestro.com; aktive Teilnahme an Ratings, die für unsere Interessenträger und für uns den höchsten Mehrwert bieten → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/sustainability/what-drives-us/rating-and-indices Nutzer des Nachhaltigkeitsberichts Wissenschaft Langfristige nationale und internationale Kooperationen mit führenden Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen. (möglicherweise) betroffene Interessenträger Covestro pflegt gute Beziehungen zu seinen Arbeitnehmervertretungen und den Gewerkschaften, um alle Fragen hinsichtlich Personalpolitik, Arbeitsbedingungen und betrieblicher Veränderungsprozesse stets im Sinne einer guten Sozialpartnerschaft zu lösen. Im Rahmen unserer sozialen Verantwortung betrachten wir die Wahrung der Menschenrechte als grundlegend für unsere Geschäftstätigkeit. Covestro ist Mitglied des globalen Pakts der Vereinten Nationen (United Nations Global Compact) und verpflichtet sich, die Menschenrechte auf Basis der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (United Nations Universal Declaration of Human Rights), der dreigliedrigen Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) sowie der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights) zu achten und zu schützen. Der Vorstand hat die Leitung der Abteilung "Group Quality" innerhalb der Unternehmensfunktion Group Innovation & Sustainability zum Group Human Rights Officer ernannt. Der Group Human Rights Officer berichtet in dieser Funktion direkt an den Vorstand und ist für die Überwachung der menschenrechtsbezogenen Risikomanagementprozesse von Covestro verantwortlich. Die Information von Vorstand und / oder Aufsichtsrat über bestimmte Interessen von betroffenen Interessenträgern in Bezug auf die nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen erfolgt über die Berichtslinie. So können sich aus wesentlichen Auswirkungen wesentliche Risiken ergeben, die wiederum im Rahmen des konzernweiten Risikomanagementprozesses entlang der vorgesehenen Berichtslinien besprochen werden. Anlassbezogen werden Auswirkungen, aber auch Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsthemen in relevanten Gremien wie dem Sustainability & Innovation Governance Body (SI GoB) behandelt. Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen Unsere Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst acht der in ESRS 1 AR 16 genannten Themen sowie das unternehmensspezifische Thema "Nachhaltige Lösungen". Über die für Covestro im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen berichten wir in Tabellenform zu Beginn des entsprechenden Kapitels. Diese Tabellen enthalten eine kurze Beschreibung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie ihre Zuordnung zu den jeweils relevanten Unter- bzw. Unter-Unterthemen. Zusätzlich geben die Tabellen Auskunft darüber, an welcher Stelle in der Wertschöpfungskette die Auswirkungen und Risiken identifiziert wurden, ob es sich um positive oder negative sowie tatsächliche oder potenzielle Auswirkungen handelt und den Zeithorizont, für den die Auswirkungen, Risiken und Chancen als wesentlich eingestuft wurden. Weiterhin ist aus den Tabellen ersichtlich, mit welchen Konzepten und Maßnahmen wir diesen begegnen und ob wir uns konkrete Ziele dafür gesetzt haben. Die Konzepte, Maßnahmen und Ziele werden zusammen mit den spezifischen ESRS-Angabepflichten im Anschluss an die Tabellen näher beschrieben. Der ESRS 2 sieht grundsätzlich auch qualitative und quantitative Angaben zu erwarteten finanziellen Effekten wesentlicher Risiken und Chancen vor. Gemäß ESRS 1 Anhang C macht Covestro im ersten Jahr der Erstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts von den Erleichterungsvorschriften zur schrittweisen Einführung dieser Angaben Gebrauch. Demnach können die genannten Angaben im ersten Jahr unterbleiben. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen Indem wir wesentliche Nachhaltigkeitsthemen sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, Risiken und Chancen identifizieren, schaffen wir eine Basis für die weltweiten Nachhaltigkeitsaktivitäten von Covestro und die Festlegung der Schwerpunkte unseres Nachhaltigkeitsmanagements. Angewandte Methoden und Annahmen Regelmäßige Wesentlichkeitsanalysen helfen uns dabei, die für das Unternehmen und mögliche betroffene Interessenträger wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen sowie deren Auswirkungen, Risiken und Chancen zu identifizieren und zu bewerten. Dabei unterscheiden wir zwischen der vollumfänglichen drei- bis fünfjährlichen Wesentlichkeitsanalyse und der jährlichen Überprüfung, einem in Umfang und Aufwand verkürzten Verfahren. Im Berichtsjahr wurde eine vollumfängliche Wesentlichkeitsanalyse im Einklang mit den Vorgaben der Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) durchgeführt. Die von der EFRAG veröffentlichte Umsetzungshilfe zur Wesentlichkeitsanalyse EFRAG IG 1 wurde dabei berücksichtigt. Die vollumfängliche Wesentlichkeitsanalyse des Berichtsjahrs baute auf dem Prozess der Vorjahre auf. So wurden im Vergleich zum Jahr 2023 bspw. Auswirkungen, Risiken und Chancen mit einem höheren Detaillierungsgrad identifiziert und bewertet, um die Vorgaben der ESRS zu erfüllen. Für die Bewertung von Auswirkungen wurden bspw. Bewertungsergebnisse aus der menschenrechtsbezogenen Risikoanalyse integriert. Gleichermaßen werden vorhandene Risiken im konzernweiten Risikomanagement mit Bezug zu Nachhaltigkeitsthemen als Grundlage für die finanzielle Wesentlichkeit herangezogen. Bei der Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde die Konzernsicht eingenommen. Es wurde der in der Finanzberichterstattung verwendete Konsolidierungskreis zugrunde gelegt. Neben den vollkonsolidierten Tochtergesellschaften wurden gemeinschaftliche Tätigkeiten, nach der Equity-Methode bilanzierte assoziierte Unternehmen, Tochterunternehmen von untergeordneter finanzieller Bedeutung sowie assoziierte Unternehmen von untergeordneter Bedeutung bzgl. ihrer spezifischen (potenziellen) Auswirkungen, Risiken und Chancen bspw. anhand ihrer Geschäftstätigkeit, des Orts der Gesellschaft oder der Anzahl an Arbeitnehmern bewertet. Es wurden alle eigenen Geschäftstätigkeiten im direkten Zusammenhang mit unseren Produkten sowie für die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette betrachtet. Bei Letzterem wurden alle wesentlichen Lieferanten und Kunden berücksichtigt. Zu Beginn der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde zunächst der Kontext des Unternehmens anhand bereits berichteter Informationen zu Geschäftsaktivitäten und der Wertschöpfungskette gesetzt. → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensprofil" → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensstrategie" → Für weitere Informationen siehe "Wertschöpfungskette" Zur Identifizierung und Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen wurde die gesamte Wertschöpfungskette von der Extraktion von Rohmaterialien ("vorgelagerte Wertschöpfungskette") über die Herstellung der Covestro-Produkte ("eigene Geschäftstätigkeit") bis zum Ende des Lebenszyklus des finalen Produkts ("nachgelagerte Wertschöpfungskette") betrachtet. Es wurden die in ESRS 1 AR 16 genannten Themen um unternehmensspezifische Themen, bspw. aus vorherigen Wesentlichkeitsanalysen, oder industriespezifische Themen ergänzt. Diese Liste von Themen umfasste umweltbezogene, soziale und governancebezogene Themen. Weiterhin wurden themenspezifische Eingaben in dem Verfahren berücksichtigt. Relevante Interessenträger, insbesondere solche, die möglicherweise von Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit betroffen sein könnten, sowie unsere Formate zum Austausch mit diesen Gruppen wurden identifiziert. Ihre Ansichten und Interessen wurden mithilfe von internen Vertretern insbesondere bei der Identifizierung und Bewertung von Auswirkungen berücksichtigt. → Für weitere Informationen siehe "Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger" Es wurden für jedes Thema potenzielle und tatsächliche positive und negative Auswirkungen identifiziert. Dabei wurde berücksichtigt, ob diese Auswirkungen von uns verursacht werden, wir zu ihnen beitragen oder ob sie im Zusammenhang mit unseren Geschäftstätigkeiten und / oder Produkten stehen. Für die identifizierten Auswirkungen wurden, wenn zutreffend, Risiken und Chancen bzw. aktuelle finanzielle Auswirkungen, die im direkten Zusammenhang mit diesen Auswirkungen stehen, ermittelt. Anschließend wurden, sofern noch nicht ausreichend abgedeckt, weitere Risiken bzw. aktuelle finanzielle Auswirkungen und Chancen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Thema identifiziert. Bei der Identifizierung relevanter Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte in Betracht gezogen. Im gesamten Verfahren wurde eine Bruttobetrachtung eingenommen, d. h. vor Umsetzung von unternehmensspezifischen Mitigations- oder Steuerungsmaßnahmen. Die Bewertung der identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen folgte den Maßgaben des ESRS 1 bzw. den Empfehlungen der Umsetzungshilfe zur Wesentlichkeitsanalyse EFRAG IG 1 anhand von Schweregrad und Eintrittswahrscheinlichkeit bei potenziellen negativen Auswirkungen auf Menschen, einschließlich Menschenrechte und Umwelt. Der Schweregrad basierte dabei auf Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit der Auswirkungen. Tatsächliche negative Auswirkungen wurden durch ihren Schweregrad bestimmt. Die Wesentlichkeit von tatsächlichen positiven Auswirkungen basierte auf dem Ausmaß und Umfang, bei potenziellen positiven Auswirkungen auf Ausmaß, Umfang und Eintrittswahrscheinlichkeit. Im Fall von (potenziellen) negativen Auswirkungen auf Menschenrechte wurde nur der Schweregrad betrachtet. Die finanzielle Wesentlichkeit von Risiken und Chancen wurde anhand der Größe der potenziellen finanziellen Auswirkung und der Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden als wesentlich betrachtet, wenn sie eine Bewertung von mehr als 3,5 auf einer Skala von 1 bis 5 erhielten. Tatsächliche finanzielle Effekte wurden unabhängig ihrer Größe als wesentlich bewertet. Methoden und Annahmen bezogen auf den Klimawandel Bei der Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde der Fokus auf tatsächliche und potenzielle Auswirkungen in Bezug auf Emissionen von Treibhausgasen innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette gelegt. Bei der Identifizierung und Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden die gleichen Annahmen zu zukünftigen Entwicklungen und deren Einfluss auf unsere Treibhausgasemissionen betrachtet, die auch bei der Festlegung unserer Reduktionsziele berücksichtigt wurden. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel - Ziele" Daneben finden sich auch in den Erläuterungen unseres Übergangsplans Ausführungen zu Annahmen und Rahmenbedingungen, die bei der Identifizierung und Bewertung von tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen herangezogen wurden. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel - Unser Übergangsplan für den Klimaschutz" Covestro führte im Berichtsjahr für 47 Standorte eine physische Klimarisikoanalyse für den kurzfristigen Zeithorizont bis zum Jahr 2030, den mittelfristigen Zeithorizont bis zum Jahr 2040 und den langfristigen Zeithorizont bis zum Jahr 2050 durch. Diese Auswahl von Zeithorizonten vereint die Notwendigkeit, physische Risiken über längere Zeiträume zu untersuchen, um die Auswirkungen des Klimawandels zu erfassen, mit der Praxis, kürzere, überschaubare Zeiträume für die strategische Planung und in Kapitalallokationsplänen zu verwenden. Die Bewertung physischer Klimagefahren bis zum Jahr 2030 zeigt die aktuellen und unmittelbaren Risiken auf, die Covestro betreffen und vorrangig angegangen werden sollten. Die zunehmenden Risiken aufgrund des Klimawandels, die die Standorte später in ihrer erwarteten Lebensdauer beeinflussen könnten, werden gleichzeitig durch die Bewertung der Klimagefahren bis zum Jahr 2050 erfasst. Für die Bewertung wurde das Hochemissionsszenario SSP5-8.5 auf der Grundlage des sechsten Sachstandsberichts des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) gewählt, in dem die physischen Risiken am deutlichsten ausgeprägt sind und das daher als "Worst-Case-Szenario" angesehen wird. Im SSP5-8.5-Szenario erreicht die Zahl der Weltbevölkerung um die Mitte des Jahrhunderts ihren Höhepunkt und beginnt dann zu sinken. Die Gesamtnachfrage nach Endenergie steigt steil an, wobei fossile Brennstoffe einen wichtigen Teil des Energiemixes ausmachen. * In diesem Szenario werden keine zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen unterstellt. Die physische Klimarisikoanalyse von Covestro deckt alle 28 in ESRS E1 beschriebenen Gefahren ab. Dazu gehören sowohl akute als auch chronische Gefahren. * The Shared Socioeconomic Pathways and their energy, land use, and greenhouse gas emissions implications: An overview, Global Environmental Change, Auflage 42, 2017, Seite 153-168 Die geografischen Koordinaten der Standorte wurden verwendet, um standortspezifische Klimaprojektionen zu erhalten oder Entfernungen zu Gebieten zu berechnen, die von bestimmten Gefahren betroffen sind. Die Projektionen und Entfernungen wurden dann mit vorab definierten, wissenschaftlich fundierten Schwellenwerten für jede Gefahr verglichen. Wenn der Schwellenwert für eine Gefahr an einem Standort überschritten wurde, galten die Anlagen und Geschäftsaktivitäten an diesem Standort als der jeweiligen Gefahr ausgesetzt. Je nach Gefahr wurde entweder das Ausmaß, die Dauer, die Wahrscheinlichkeit oder die Tragweite der Gefahr verwendet, um die Exposition zu bewerten. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel - Resilienzanalyse" Die bemerkenswerteste Einschränkung der Szenarioanalyse ist die Tatsache, dass die aktuelle Generation von Klimamodellen nicht in der Lage ist, alle 28 Gefahren zu simulieren. Einerseits werden Klimavariablen mit einer Auflösung von 90 m × 90 m verwendet, um die größtmögliche Anzahl der 28 Gefahren abzubilden. Andererseits werden zusätzliche Datenquellen wie geografische Informationssysteme (GIS), Publikationen, historische Daten und andere genutzt. Diese dienen sowohl der Sicherstellung präziserer Logiken als auch der Beschreibung bestimmter Gefahren. Ein Beispiel ist die Gefahr des "Gletscherseeausbruchs", die von Klimamodellen nicht simuliert werden kann; die Entfernung zu einem bestehenden Gletscher kann jedoch genutzt werden, um festzustellen, ob ein potenzielles Risiko besteht. Daher basiert die Analyse für einige Gefahren auf historischen Daten oder Entfernungen anstatt auf Klimaprojektionen, wie oben detailliert beschrieben. Die durchgeführte Klimarisikoanalyse basiert wie beschrieben auf einem Worst-Case-Szenario und betrachtet ein mögliches Schadensausmaß durch physische Klimagefahren an unseren Standorten i. V. m. definierten Zeithorizonten. Die klimabezogenen Annahmen im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses legen den Fokus auf die Werthaltigkeit und die Nutzungsdauer der Vermögenswerte von Covestro zum jeweiligen Bilanzstichtag. Aus der durchgeführten Klimarisikoanalyse ergeben sich keine Anzeichen für Wertminderungsbedarf oder Anpassungen der Nutzungsdauern unserer Vermögenswerte. Die Identifizierung und Bewertung physischer Klimarisiken in der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette erfolgte auf Basis qualitativer Annahmen, die aus dem Hochemissionsszenario SSP5-8.5 abgeleitet wurden. Wesentliche Risiken wurden bei dieser Analyse nicht identifiziert. Daneben betrachten wir im Rahmen des etablierten konzernweiten Chancen- und Risikomanagements auch klimabezogene Übergangsrisiken und -chancen. Dies sind Chancen und Risiken, die sich aus klimabezogenen Übergangsereignissen in den Bereichen Politik und Recht, Technologie, Markt und Reputation ergeben können. Sofern damit verbundene Chancen und Risiken im Rahmen des Risikomanagements identifiziert wurden, sind diese bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse entsprechend berücksichtigt und bewertet worden. Dabei wurden die in ESRS 1.77 definierten Zeithorizonte betrachtet. Bei der Identifizierung und Bewertung der Übergangsereignisse wurden qualitative Annahmen auf Basis des "1.5°C Net Zero Emissions by 2050"-Szenarios der International Energy Agency (IEA) zugrunde gelegt. Wesentliche Übergangsrisiken und -chancen im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsaspekte "Anpassung an den Klimawandel", "Klimaschutz" und "Energie" haben sich aus der Analyse nicht ergeben. Im Gesamtkontext ergibt sich jedoch eine wesentliche Chance in Verbindung mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft" Methoden und Annahmen bezogen auf Umweltverschmutzung Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir unsere Geschäftstätigkeiten betrachtet und die Ergebnisse für die bedeutendsten Regionen, insbesondere die dortigen Produktionsstandorte, plausibilisiert. Konkret wurden die Standorte Dormagen, Leverkusen und Krefeld-Uerdingen in der Region EMLA, Baytown, Texas (USA) in der Region NA und Shanghai (China) in der Region APAC ausgewählt, da sie unsere größten Produktionsstandorte in der jeweiligen Region darstellen. Diese Standorte sind bspw. in Bezug auf Produktionsmenge, Ressourceneinsatz, Anzahl der eigenen Arbeitskräfte in der Produktion oder Art ihrer Tätigkeiten am bedeutendsten. Dieser Ansatz ermöglichte es uns, neben den für den gesamten Konzern relevanten (potenziellen) Umweltauswirkungen auch regionale Schwerpunkte zu identifizieren und zu bewerten, ohne dabei auf eine detaillierte Analyse einzelner Standorte zurückzugreifen. Da an diesen Standorten die möglichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt und der Beitrag zur Geschäftsentwicklung am größten sind und andere Standorte in den Regionen ähnliche Tätigkeiten in den meisten Fällen in kleinerem Umfang durchführen, eignen sie sich gut als Stellvertreter für die jeweiligen Regionen und die anderen Standorte. Unsere Methodik stützt sich dabei auf die fundierten Einschätzungen unserer Fachexperten, die eine ganzheitliche Bewertung vornahmen. Die konsultierten regionalen Experten fungierten dabei auch als allgemeine Stellvertretung für lokale Gemeinschaften. Methoden und Annahmen bezogen auf Wasser- und Meeresressourcen Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir unsere Geschäftstätigkeiten betrachtet und die Ergebnisse für die bedeutendsten Regionen, insbesondere die dortigen Produktionsstandorte, plausibilisiert. Konkret wurden die Standorte Dormagen, Leverkusen und Krefeld-Uerdingen in der Region EMLA, Baytown, Texas (USA) in der Region NA und Shanghai (China) in der Region APAC ausgewählt, da sie unsere größten Produktionsstandorte in der jeweiligen Region darstellen. Diese Standorte sind bspw. in Bezug auf Produktionsmenge, Ressourceneinsatz, Anzahl der eigenen Arbeitskräfte in der Produktion oder Art ihrer Tätigkeiten am bedeutendsten. Dieser Ansatz ermöglichte es uns, neben den für den gesamten Konzern relevanten (potenziellen) Umweltauswirkungen auch regionale Schwerpunkte zu identifizieren und zu bewerten, ohne dabei auf eine detaillierte Analyse einzelner Standorte zurückzugreifen. Da an diesen Standorten die möglichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt und der Beitrag zur Geschäftsentwicklung am größten sind und andere Standorte in den Regionen ähnliche Tätigkeiten in den meisten Fällen in kleinerem Umfang durchführen, eignen sie sich gut als Stellvertreter für die jeweiligen Regionen und die anderen Standorte. Unsere Methodik stützt sich dabei auf die fundierten Einschätzungen unserer Fachexperten, die eine ganzheitliche Bewertung vornahmen. Die konsultierten regionalen Experten fungierten dabei auch als allgemeine Stellvertretung für lokale Gemeinschaften. Methoden und Annahmen bezogen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir unsere Geschäftstätigkeiten betrachtet und die Ergebnisse für die bedeutendsten Produktionsstandorte plausibilisiert. Die Auswirkungen und Abhängigkeiten in Bezug auf die biologische Vielfalt wurden mithilfe der Datenbank Exploring Natural Capital Opportunities, Risks and Exposure (ENCORE) bewertet. ENCORE ist eine Datenbank, die die Auswirkungen und Abhängigkeiten der biologischen Vielfalt auf Sektorebene bewertet. Sie wird von der Taskforce on Nature-related Financial Disclosures (TNFD) in ihrem Locate-Evaluate-Access-Prepare-(LEAP-)Ansatz ausdrücklich als Instrument für diesen Zweck beschrieben. Die Analyse ergab hierbei Emissionen von toxischen Boden- und Wasserschadstoffen in Zusammenhang mit unserer Produktion als einzigen potenziell signifikanten Einfluss. Auf Basis dieser Analyse wurde der Schluss gezogen, dass keine spezifischen Maßnahmen zur Minderung der Auswirkung auf die Biodiversität notwendig sind und sich entsprechende Maßnahmen in den Themen Klimawandel (ESRS E1) und Umweltverschmutzung (ESRS E2) befinden. Da die Daten erstmals nach den ESRS-Vorgaben erhoben werden, ist ein Vergleich mit dem Vorjahr nicht möglich. Die Analyse soll jährlich überprüft werden. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme - Kennzahlen" Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden auch Übergangsrisiken und -chancen bewertet und systemische Risiken in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme berücksichtigt. Dieser Ansatz ermöglichte es uns, neben den für den gesamten Konzern relevanten möglichen Auswirkungen auch regionale Schwerpunkte zu identifizieren und zu bewerten. Unsere Methodik stützt sich dabei auf die fundierten Einschätzungen unserer Fachexperten, die eine ganzheitliche Bewertung vorgenommen haben. Die in schriftlicher oder mündlicher Form konsultierten regionalen Experten fungierten dabei auch als allgemeine Stellvertretung für lokale Gemeinschaften. Methoden und Annahmen bezogen auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir unsere Geschäftstätigkeiten betrachtet und die Ergebnisse für die bedeutendsten Regionen, insbesondere die dortigen Produktionsstandorte, plausibilisiert. Konkret wurden die Standorte Dormagen, Leverkusen und Krefeld-Uerdingen in der Region EMLA, Baytown, Texas (USA) in der Region NA und Shanghai (China) in der Region APAC ausgewählt, da sie unsere größten Produktionsstandorte in der jeweiligen Region darstellen. Diese Standorte sind bspw. in Bezug auf Produktionsmenge, Ressourceneinsatz, Anzahl der eigenen Arbeitskräfte in der Produktion oder Art ihrer Tätigkeiten am bedeutendsten. Dabei gingen wir davon aus, dass durch unsere flexiblen Produktionsprozesse, breite Kunden- und Lieferanten-Portfolien und den regionalen Ansatz unserer Geschäftstätigkeit keine wesentlichen Unterschiede in Bezug auf unsere Vermögenswerte bestehen. Dieser Ansatz ermöglichte es uns, neben den für den gesamten Konzern relevanten (potenziellen) Auswirkungen in Bezug auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft auch regionale Schwerpunkte zu identifizieren und zu bewerten, ohne dabei auf eine detaillierte Analyse einzelner Standorte zurückzugreifen. Gleichzeitig erlaubte dieser Ansatz, neben den für den gesamten Konzern relevanten (potenziellen) Auswirkungen in Bezug auf Abfall auch regionale Schwerpunkte zu identifizieren und zu bewerten, ohne dabei auf eine detaillierte Analyse einzelner Standorte zurückzugreifen. Da an diesen Standorten die möglichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt und der Beitrag zur Geschäftsentwicklung am größten sind und andere Standorte in den Regionen ähnliche Tätigkeiten in den meisten Fällen in kleinerem Umfang durchführen, eignen sie sich gut als Stellvertreter für die jeweiligen Regionen und die anderen Standorte. Unsere Methodik stützt sich dabei auf die fundierten Einschätzungen unserer Fachexperten, die eine ganzheitliche Bewertung vornahmen. Die konsultierten regionalen Experten fungierten dabei auch als allgemeine Stellvertretung für lokale Gemeinschaften. Methoden und Annahmen bezogen auf den Schutz von Hinweisgebern Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir unsere Geschäftstätigkeiten betrachtet und die Ergebnisse für die bedeutendsten Regionen, insbesondere die dortigen Produktionsstandorte, sowie die Geschäftsbeziehungen zu unseren lokalen Liefer- und Wertschöpfungsketten plausibilisiert. Konkret wurden die Standorte Dormagen, Leverkusen und Krefeld-Uerdingen in der Region EMLA, Baytown, Texas (USA) in der Region NA und Shanghai (China) in der Region APAC ausgewählt, da sie unsere größten Produktionsstandorte in der jeweiligen Region darstellen. Diese Standorte sind bspw. in Bezug auf Produktionsmenge, Ressourceneinsatz, Anzahl der eigenen Arbeitskräfte in der Produktion oder Art ihrer Tätigkeiten am bedeutendsten. Dieser Ansatz ermöglichte es uns, neben den für den gesamten Konzern relevanten potenziellen Auswirkungen auch regionale Schwerpunkte zu identifizieren und zu bewerten. Da an diesen Standorten die möglichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt und der Beitrag zur Geschäftsentwicklung am größten sind und andere Standorte in den Regionen ähnliche Tätigkeiten in den meisten Fällen in kleinerem Umfang durchführen, eignen sie sich gut als Stellvertreter für die jeweiligen Regionen und die anderen Standorte. Unsere Methodik stützt sich dabei auf die fundierten Einschätzungen unserer Fachexperten, die eine ganzheitliche Bewertung vorgenommen haben. Die konsultierten regionalen Experten fungierten teilweise dabei auch als allgemeine Stellvertretung für Interessenträger. Identifizierung, Bewertung und Überwachung der wesentlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, Risiken und Chancen Die Identifizierung, Bewertung und Überwachung der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ist mit der Methode zur Risikobewertung im Menschenrechts-Managementsystem harmonisiert. Diese beruht auf den internationalen Instrumenten der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und den Leitsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD) für multinationale Unternehmen. Die Bewertung der (potenziellen) Auswirkungen auf Mensch und Umwelt mit Menschenrechtsbezug erfolgte wie oben beschrieben. → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Angewandete Methoden und Annahmen" Bei der Identifizierung und Bewertung von Risiken und Chancen dienten die Risiken und Chancen im konzernweiten Risikomanagement, insbesondere solche, die nach den Regeln des Risikomanagements berichtspflichtig sind und einen Nachhaltigkeitsbezug hatten, als Grundlage. Darüber hinausgehende identifizierte Risiken und Chancen wurden nach den gleichen Maßgaben bewertet. Für als wesentlich bewertete Risiken und Chancen, die über das konzernweite Risikomanagement hinausgingen, wurde mit den verantwortlichen Experten auf Einzelfallbasis entschieden, ob sie ins konzernweite Risikomanagement überführt werden. So wird sichergestellt, dass berichtspflichtige, nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen aus dem konzernweiten Risikomanagement in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt werden und somit die nichtfinanzielle Berichterstattung die traditionelle Finanzberichterstattung im Sinne der ESRS ergänzt. Innerhalb des konzernweiten Risikomanagements werden alle Risiken, also auch solche mit Nachhaltigkeitsbezug, gleich behandelt. → Für weitere Informationen siehe "Chancen- und Risikobericht - Konzernweites Chancen- und Risikomanagement" Risiken und Chancen, die im direkten Zusammenhang mit Auswirkungen stehen, können sich bspw. auf mögliche Ansprüche oder Reputationsschäden beziehen, sofern ein Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit bestehen könnte und die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bestätigt würden. Zur Bewertung von Risiken bzw. aktuellen finanziellen Auswirkungen und Chancen wurden die Maßgaben an die Größe der finanziellen Auswirkung und die Eintrittswahrscheinlichkeit des Konzernrisikomanagements sowohl bei den absoluten Werten als auch relativen Werten verwendet. Für die Bewertung der Größe der finanziellen Auswirkung wurde jeweils eine Skala von 1 bis 5 verwendet, wobei 5 die größte anzunehmende finanzielle Auswirkung ist. Analog wurde bei der Eintrittswahrscheinlichkeit eine Skala von 1 bis 5 verwendet, wobei 5 die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit reflektiert. Im Fall von tatsächlichen finanziellen Auswirkungen wurde nur die Größe der Auswirkung bewertet, die sofort zur Wesentlichkeit führte. Trotz Harmonisierung mit dem konzernweiten Risikomanagement kann es zu Abweichungen bzgl. der Berichterstattungspflicht kommen. Dies ist in den unterschiedlichen Betrachtungsweisen begründet, wie bspw. einer Netto-Betrachtung von kurzfristigen Risiken und Chancen im Chancen- und Risikobericht und einer Brutto-Betrachtung von kurz-, mittel- und langfristigen Risiken und Chancen im Nachhaltigkeitsbericht und damit einhergehenden Schwellenwerten für die Berichterstattung. → Für weitere Informationen siehe "Chancen- und Risikobericht - Chancen- und Risikolage" Chancen bzw. deren Wahrnehmung werden in angemessenem Umfang bspw. bei der Entwicklung der Konzernstrategie, aber auch der Segmentstrategie in Erwägung gezogen. Prozess der Entscheidungsfindung und damit verbundene interne Kontrollverfahren Die für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse aufgesetzten Prozesskontrollen haben das Ziel, die Vollständigkeit und Korrektheit der identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen, einschließlich ihrer Darstellung im Nachhaltigkeitsbericht, zu gewährleisten. Mithilfe der ausgewählten Experten und Vertretungen von Interessenträgern sollen die Angemessenheit und Ausgewogenheit der Bewertungen erreicht werden. Die Identifizierung und Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen obliegt den verantwortlichen Fachexperten. Ein zentrales Expertenteam der Unternehmensfunktion GIS hat das Projektmanagement zur Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse inne. Wenn alle Bewertungen von den Experten gesichtet und für das Berichtsjahr als angemessen erachtet wurden, erfolgt eine Validierung. Hierbei wird bspw. validiert, ob wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen für alle Teile der Wertschöpfungskette gleichermaßen zutreffend sind. Dazu können interne Vertreter von Interessenträgern eingebunden werden. Nach Abschluss der Kalibrierung erfolgt die Freigabe durch den Chief Sustainability Officer sowie die Prüfung und Billigung durch den Vorstand. Für den Konzernnachhaltigkeitsbericht wurden alle Informationen als wesentlich klassifiziert, wenn das entsprechende Thema bzw. Unterthema aufgrund der zugehörigen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich beurteilt wurde. Sofern für ein wesentliches Thema insbesondere keine Ziele festgelegt wurden, ist dies im jeweiligen Kapitel angegeben. Im Sinne der Wesentlichkeit von Informationen zu Kennzahlen gemäß ESRS 1.34 wurden die Informationen als relevant klassifiziert, die für das Verständnis der berichteten Nachhaltigkeitsthemen erforderlich sind oder die für die Entscheidungen der im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigten Interessen und Standpunkte der Interessenträger eine bedeutende Rolle spielen könnten. → Für weitere Informationen siehe "Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger" Nachhaltigkeitsziele von Covestro Mithilfe von Nachhaltigkeitszielen sollen Auswirkungen und Risiken mitigiert bzw. Chancen wahrgenommen werden. Wir haben nachhaltigkeitsbezogene Faktoren im Steuerungssystem unseres Unternehmens verankert, um die Umsetzung unserer "Sustainable Future"-Strategie weiter voranzutreiben. → Für weitere Informationen siehe "Steuerungssystem" Informationen zu unseren Nachhaltigkeitszielen befinden sich in den Kapiteln "ESRS E1: Klimawandel", "Nachhaltige Lösungen" und "ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette". Unsere Nachhaltigkeitsziele tragen zu den SDGs bei. Mit ihnen verfolgen wir einen Ansatz, der den gesamten Produktlebenszyklus unter Berücksichtigung einiger unserer wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen bzw. der damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen widerspiegelt. Wir beobachten die externen Entwicklungen kontinuierlich und entwickeln unsere Nachhaltigkeitsziele stets weiter. Unsere Scope-1- und Scope-2-Reduktionsziele sind nicht auf bestimmte Produkte, Dienstleistungen, oder Kunden beschränkt. Die Ziele beziehen sich auf unsere umweltrelevanten Standorte. Für unsere Scope-3-Reduktionsziele werden die vier relevanten Kategorien "Erworbene Waren und Dienstleistungen", "Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten", "Vorgelagerter Transport und Verteilung" und "Entsorgung verkaufter Produkte" betrachtet. Darüber hinaus erfolgt keine Einschränkung auf bestimmte Kundenkategorien oder geografische Gebiete. Wir gehen davon aus, dass unsere klimabezogenen Ziele den Erwartungen verschiedener Interessenträger, wie bspw. Kapitalmarkt oder Kunden, entsprechen. Unser Ziel aus dem Bereich Nachhaltige Lösungen bezieht sich ausschließlich auf unser F&E-basiertes Innovationsportfolio. Bestimmte Kundengruppen oder geografische Gebiete werden nicht ausgeschlossen. Mit diesem Ziel möchten wir künftig noch stärker an den SDGs ausgerichtete Produkte entwickeln, die bei unseren Kunden zu nachhaltigeren Lösungen führen. Unser Ziel im Bereich Lieferantenmanagement schließt ebenfalls keine Produkte, Dienstleistungen oder geografischen Gebiete aus. Kundenkategorien sind für dieses Ziel irrelevant. Das Ziel bezieht sich ausschließlich auf Lieferanten mit einem wiederkehrenden Einkaufswert von über 1 Mio. €. Wir planen, unsere Nachhaltigkeitsziele in den nächsten Jahren zu überarbeiten. Dies beinhaltet auch unsere bisherige Ambition in Bezug auf Kreislaufwirtschaft, die mittels eines stetig sinkenden Einsatzes fossiler Ressourcen, regenerativer Ansätze und Kreislaufführung u. a. die nachhaltige Gestaltung der Wertschöpfung und die Steigerung der Kohlenstoffproduktivität zum Ziel hat. ESRS-Anhang ESRS-Index Die folgenden Tabellen enthalten alle Angabepflichten, die für Covestro als wesentlich klassifiziert wurden. Mithilfe dieser Tabellen können die Informationen zu den jeweiligen ESRS-Angabepflichten im Bericht gefunden werden. Allgemeine Standardangaben scrollen Angabepflicht Titel der Angabepflicht Abschnitt im Konzernnachhaltigkeitsbericht ESRS 2 - Allgemeine Angaben BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen Grundlagen für die Erstellung BP-2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen Grundlagen für die Erstellung GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Governance - Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen Governance - Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme Governance - Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Governance - Erklärung zur Sorgfaltspflicht GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung Governance - Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette Strategie - Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette, Strategie - Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Nachhaltigkeitsziele von Covestro SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Strategie - Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen IRO-2 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Prozess der Entscheidungsfindung und damit verbundene interne Kontrollverfahren, ESRS-Anhang - ESRS-Index Spezifische Standardangaben scrollen Angabepflicht Titel der Angabepflicht Abschnitt im Konzernnachhaltigkeitsbericht ESRS E1 - Klimawandel ESRS 2 GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme Governance - Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ESRS E1: Klimawandel - Resilienzanalyse ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Methoden und Annahmen bezogen auf den Klimawandel E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz ESRS E1: Klimawandel - Unser Übergangsplan für den Klimaschutz E1-2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel ESRS E1: Klimawandel - Konzepte und Maßnahmen E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten ESRS E1: Klimawandel - Maßnahmen zur Erreichung des Scope-1- und Scope-2-Netto-Null-Ziels, ESRS E1: Klimawandel - Maßnahmen zur Erreichung des Scope-3-Netto-Null-Ziels E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel ESRS E1: Klimawandel - Ziele E1-5 Energieverbrauch und Energiemix ESRS E1: Klimawandel - Energieeinsatz E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen ESRS E1: Klimawandel - Treibhausgasemissionen E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO 2 -Zertifikate ESRS E1: Klimawandel - Treibhausgasemissionen E1-8 Interne CO 2 -Bepreisung ESRS E1: Klimawandel - Interne CO 2 -Bepreisung E1-9 Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen ESRS E1: Klimawandel - Erwartete finanzielle Effekte ESRS E2 - Umweltverschmutzung ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Methoden und Annahmen bezogen auf Umweltverschmutzung E2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung ESRS E2: Umweltverschmutzung - Konzepte und Maßnahmen E2-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung ESRS E2: Umweltverschmutzung - Konzepte und Maßnahmen E2-3 Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung ESRS E2: Umweltverschmutzung - Ziele E2-4 Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung ESRS E2: Umweltverschmutzung - Kennzahlen E2-5 Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe ESRS E2: Umweltverschmutzung - Kennzahlen E2-6 Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung ESRS E2: Umweltverschmutzung - Erwartete finanzielle Effekte ESRS E3 - Wasser- und Meeresressourcen ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Methoden und Annahmen bezogen auf Wasser- und Meeresressourcen E3-1 Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen - Konzepte und Maßnahmen E3-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen - Wasserprogramm E3-3 Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen - Ziele unternehmens-spezifisch Wasserentnahme ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen - Kennzahlen ESRS E4 - Biologische Vielfalt und Ökosysteme ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme - Auswirkungen, Risiken und Chancen ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Methoden und Annahmen bezogen auf Biologische Vielfalt und Ökosysteme E4-2 Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme - Konzepte und Maßnahmen E4-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme - Konzepte und Maßnahmen E4-4 Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme - Ziele E4-5 Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme - Kennzahlen E4-6 Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme - Kennzahlen ESRS E5 - Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Methoden und Annahmen bezogen auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft E5-1 Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft - Konzepte und Maßnahmen E5-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft - Konzepte und Maßnahmen E5-3 Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft - Ziele E5-4 Ressourcenzuflüsse ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft - Ressourcenzuflüsse E5-5 Ressourcenabflüsse ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft - Ressourcenabflüsse (Produkte und Abfall) E5-6 Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft - Erwartete finanzielle Effekte ESRS S1 - Arbeitskräfte des Unternehmens ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Strategie S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Konzepte, ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Maßnahmen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Konzepte, ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Maßnahmen zur Einbeziehung der Arbeitnehmer des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Maßnahmen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Maßnahmen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen, ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Nachverfolgung der Wirksamkeit und Bewertung von Maßnahmen S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Strategie, E SRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Ziele, ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Maßnahmen zur Einbeziehung der Arbeitnehmer des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens S1-7 Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens S1-9 Diversitätskennzahlen ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Diversitätskennzahlen S1-10 Angemessene Entlohnung ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Angemessene Entlohnung S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Gesundheitsschutz und Sicherheit S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten ESRS S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfung kette ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger ESRS 2 SBM-3 Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Strategie, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Gesundheitsschutz und Sicherheit, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Transport & Logistiksicherheit, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Kundenstandorte, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Produktverantwortung S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Verhaltenskodex für Lieferanten, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Angebot von Schulungen und Austauschmöglichkeiten, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Maßnahmen für Lieferanten mit einem konkreten oder potenziellen Menschenrechtsrisiko, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Transport & Logistiksicherheit S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Verhaltenskodex für Lieferanten, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Präventiv- und Abhilfemaßnahmen, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Lieferantenbewertungen, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Kundenstandorte, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Maßnahmen zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen S2-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Verhaltenskodex für Lieferanten, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Maßnahmen für Lieferanten mit einem konkreten oder potenziellen Menschenrechtsrisiko, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können S2-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Verhaltenskodex für Lieferanten, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Präventiv- und Abhilfemaßnahmen, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Lieferantenbewertungen, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Maßnahmen für Lieferanten mit einem konkreten oder potenziellen Menschenrechtsrisiko, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Transport & Logistiksicherheit, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Kundenstandorte, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Produktverantwortung, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Kennzahlen S2-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Kundenstandorte, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Ziele ESRS G1 - Unternehmensführung ESRS 2 GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane ESRS G1: Unternehmensführung - Beschwerdemechanismus und Untersuchungen möglicher Compliance-Verdachtsfälle ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen - Methoden und Annahmen bezogen auf den Schutz von Hinweisgebern G1-1 Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung ESRS G1: Unternehmensführung - Konzepte und Maßnahmen Unternehmensspezifische Angaben scrollen Angabepflicht Titel der Angabepflicht Abschnitt im Konzernnachhaltigkeitsbericht Nachhaltige Lösungen MDR-P Konzepte für den Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten Nachhaltige Lösungen - Konzepte und Maßnahmen MDR-A Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte Nachhaltige Lösungen, Nachhaltige Lösungen - Konzepte und Maßnahmen MDR-M Kennzahlen in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte Nachhaltige Lösungen - Konzepte und Maßnahmen, Nachhaltige Lösungen - Ziele MDR-T Nachverfolgung der Wirksamkeit von Konzepten und Maßnahmen durch Zielvorgaben Nachhaltige Lösungen - Konzepte und Maßnahmen, Nachhaltige Lösungen - Ziele ESRS-Verweise Wir kommen den ESRS-Angabepflichten zum Teil durch die Verwendung von Verweisen nach. Diese Verweise, die in den einzelnen Abschnitten des Konzernnachhaltigkeitsberichts platziert sind, führen zu weiterführenden Informationen im allgemeinen Teil des zusammengefassten Lageberichts. Verweise in den allgemeinen Teil des zusammengefassten Lageberichts scrollen Angabepflicht Datenpunkt Abschnitt im Lagebericht ESRS 2 GOV-1 21 (a) Erklärung zur Unternehmensführung - Zusammensetzung des Vorstands, Erklärung zur Unternehmensführung - Zusammensetzung des Aufsichtsrats ESRS 2 GOV-1 21 (b) Erklärung zur Unternehmensführung - Zusammensetzung des Aufsichtsrats ESRS 2 GOV-1 21 (c) Erklärung zur Unternehmensführung - Ziele und Konzepte für die Zusammensetzung des Vorstands, Erklärung zur Unternehmensführung - Stand der Umsetzung der Ziele, Erklärung zur Unternehmensführung - Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Erklärung zur Unternehmensführung - Stand der Umsetzung der Ziele und Qualifikationsmatrix ESRS 2 GOV-1 21 (d) Erklärung zur Unternehmensführung - Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen ESRS 2 GOV-1 21 (e) Erklärung zur Unternehmensführung - Stand der Umsetzung der Ziele und Qualifikationsmatrix ESRS 2 GOV-1 22 (a) Erklärung zur Unternehmensführung - Zuständigkeiten und Aufgaben des Vorstands und des Aufsichtsrats in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen im Sinne der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ESRS 2 GOV-1 22 (b) Erklärung zur Unternehmensführung - Zuständigkeiten und Aufgaben des Vorstands und des Aufsichtsrats in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen im Sinne der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ESRS 2 GOV-1 22 (c) i Erklärung zur Unternehmensführung - Zuständigkeiten und Aufgaben des Vorstands und des Aufsichtsrats in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen im Sinne der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ESRS 2 GOV-1 22 (c) ii Erklärung zur Unternehmensführung - Zuständigkeiten und Aufgaben des Vorstands und des Aufsichtsrats in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen im Sinne der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ESRS 2 GOV-1 22 (c) iii Erklärung zur Unternehmensführung - Zuständigkeiten und Aufgaben des Vorstands und des Aufsichtsrats in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen im Sinne der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ESRS 2 GOV-1 22 (d) Erklärung zur Unternehmensführung - Zuständigkeiten und Aufgaben des Vorstands und des Aufsichtsrats in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen im Sinne der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ESRS 2 GOV-1 23 Erklärung zur Unternehmensführung - Sicherstellung von Nachhaltigkeitskompetenz in Vorstand und Aufsichtsrat ESRS 2 GOV-1 23 (a) Erklärung zur Unternehmensführung - Stand der Umsetzung der Ziele und Qualifikationsmatrix, Erklärung zur Unternehmensführung - Sicherstellung von Nachhaltigkeitskompetenz in Vorstand und Aufsichtsrat ESRS 2 GOV-1 23 (b) Erklärung zur Unternehmensführung - Sicherstellung von Nachhaltigkeitskompetenz in Vorstand und Aufsichtsrat ESRS 2 GOV-5 36 (a) Chancen- und Risikobericht - Internes Kontrollsystem, Chancen- und Risikobericht - Risikomanagementsystem ESRS 2 GOV-5 36 (b) Chancen- und Risikobericht - Internes Kontrollsystem, Chancen- und Risikobericht - Risikomanagementsystem ESRS 2 GOV-5 36 (c) Chancen- und Risikobericht - Internes Kontrollsystem, Chancen- und Risikobericht - Risikomanagementsystem, Chancen- und Risikobericht - Chancen und Risiken im allgemeinen und im unternehmensspezifischen Geschäftsumfeld ESRS 2 GOV-5 36 (d) Chancen- und Risikobericht - Internes Kontrollsystem, Chancen- und Risikobericht - Risikomanagementsystem ESRS 2 GOV-5 36 (e) Chancen- und Risikobericht - Internes Kontrollsystem, Chancen- und Risikobericht - Risikomanagementsystem ESRS 2 SBM-1 40 (a) i Unternehmensprofil - Geschäftsmodell ESRS 2 SBM-1 40 (a) ii Unternehmensprofil - Geschäftsmodell, Unternehmensprofil - Segmente ESRS 2 SBM-1 40 (a) iii Unternehmensprofil - Organisation ESRS 2 SBM-1 40 (f) Unternehmensprofil - Geschäftsmodell, Unternehmensstrategie - Klimaneutral werden und vollständig auf die Kreislaufwirtschaft ausrichten ESRS 2 SBM-1 42 (a) i Wertschöpfungskette - Einkauf ESRS 2 SBM-1 42 (b) Unternehmensprofil - Geschäftsmodell ESRS 2 SBM-1 42 (c) Unternehmensprofil - Geschäftsmodell, Wertschöpfungskette ESRS 2 SBM-2 45 (c) Unternehmensstrategie - Strategische Ziele und Maßnahmen ESRS 2 SBM-2 45 (c) iii Unternehmensstrategie - Strategische Ziele und Maßnahmen ESRS 2 IRO-1 53 (c) iii Chancen- und Risikobericht - Risikomanagementsystem ESRS 2 IRO-1 53 (e) Chancen- und Risikobericht - Risikomanagementsystem, Chancen- und Risikobericht - Chancen und Risiken im allgemeinen und im unternehmensspezifischen Geschäftsumfeld ESRS 2 AR11 Chancen- und Risikobericht - Internes Kontrollsystem ESRS 2 AR12 Unternehmensprofil - Geschäftsmodell ESRS 2 AR13 Unternehmensprofil - Geschäftsmodell ESRS 2 AR15 Unternehmensprofil - Geschäftsmodell ESRS E5-4 30 Wertschöpfungskette - Einkauf ESRS E5-5 35 Unternehmensprofil - Segmente Datenpunkte, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben scrollen Angabepflicht Datenpunkt Bezeichnung des Datenpunkts SFDR 1 Säule 3 Benchmark Verordnung EU-Klimagesetz ESRS 2 GOV-1 21 (d) Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen X X ESRS 2 GOV-1 21 (e) Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind X ESRS 2 GOV-4 30 Erklärung zur Sorgfaltspflicht X ESRS 2 SBM-1 40 (d) i Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen X X X ESRS 2 SBM-1 40 (d) ii Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien X X ESRS 2 SBM-1 40 (d) iii Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen X X ESRS 2 SBM-1 40 (d) iv Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak X ESRS E1-1 14 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 X ESRS E1-1 16 (g) Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind X X ESRS E1-4 34 THG-Emissionsreduktionsziele X X X ESRS E1-5 38 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen X ESRS E1-5 37 Energieverbrauch und Energiemix X ESRS E1-5 40 bis 43 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren X ESRS E1-6 44 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen X X X ESRS E1-6 53 bis 55 Intensität der THG-Bruttoemissionen X X X ESRS E1-7 56 Abbau von Treibhausgasen und CO 2 -Gutschriften X ESRS E1-9 66 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken X ESRS E1-9 66a Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko X ESRS E1-9 66c Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden X ESRS E1-9 67 (c) Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen X ESRS E1-9 69 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen X ESRS E2-4 28 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird X ESRS E3-1 9 Wasser- und Meeresressourcen X ESRS E3-1 13 Spezielle Strategie X ESRS E3-1 14 Nachhaltige Ozeane und Meere X ESRS E3-4 28 (c) Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers X ESRS E3-4 29 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoeinnahme aus eigenen Tätigkeiten X ESRS 2 SBM-3 - E4 16 (a) i X ESRS 2 SBM-3 - E4 16 (b) X ESRS 2 SBM-3 - E4 16 (c) X ESRS E4-2 24 (b) Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft X ESRS E4-2 24 (c) Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Ozeane/Meere X ESRS E4-2 24 (d) Strategien zur Bekämpfung der Entwaldung X ESRS E5-5 37 (d) Nicht recycelte Abfälle X ESRS E5-5 39 Gefährliche und radioaktive Abfälle X ESRS 2 SBM3 - S1 14 (f) Risiko von Zwangsarbeit X ESRS 2 SBM3 - S1 14 (g) Risiko von Kinderarbeit X ESRS S1-1 20 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik X ESRS S1-1 21 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden X ESRS S1-1 22 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels X ESRS S1-1 23 Strategie oder ein Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen X ESRS S1-3 32 (c) Bearbeitung von Beschwerden X ESRS S1-14 88 (b) & (c) Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle X X ESRS S1-14 88 (e) Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage X ESRS S1-16 97 (a) Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle X X ESRS S1-16 97 (b) Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane X ESRS S1-17 103 (a) Fälle von Diskriminierung X ESRS S1-17 104 (a) Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien X X ESRS 2 SBM3 - S2 11 (b) Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette X ESRS S2-1 17 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik X ESRS S2-1 18 Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette X ESRS S2-1 19 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien X X ESRS S2-1 19 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden X ESRS S2-4 36 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette X ESRS S3-1 16 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte X ESRS S3-1 17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien X X ESRS S3-4 36 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten X scrollen Angabepflicht Datenpunkt Bezeichnung des Datenpunkts Abschnitt im Konzernnachhaltigkeitsbericht ESRS 2 GOV-1 21 (d) Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Governance - Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane ESRS 2 GOV-1 21 (e) Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind Governance - Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane ESRS 2 GOV-4 30 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Governance - Erklärung zur Sorgfaltspflicht ESRS 2 SBM-1 40 (d) i Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen Strategie - Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen ESRS 2 SBM-1 40 (d) ii Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien Datenpunkt nicht wesentlich ESRS 2 SBM-1 40 (d) iii Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Datenpunkt nicht wesentlich ESRS 2 SBM-1 40 (d) iv Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak Datenpunkt nicht wesentlich ESRS E1-1 14 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 ESRS E1: Klimawandel - Unser Übergangsplan für den Klimaschutz ESRS E1-1 16 (g) Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind ESRS E1: Klimawandel - Unser Übergangsplan für den Klimaschutz ESRS E1-4 34 THG-Emissionsreduktionsziele ESRS E1: Klimawandel - Ziele ESRS E1-5 38 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen ESRS E1: Klimawandel - Energieeinsatz ESRS E1-5 37 Energieverbrauch und Energiemix ESRS E1: Klimawandel - Energieeinsatz ESRS E1-5 40 bis 43 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren ESRS E1: Klimawandel - Energieeinsatz ESRS E1-6 44 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen ESRS E1: Klimawandel - Treibhausgasemissionen ESRS E1-6 53 bis 55 Intensität der THG-Bruttoemissionen ESRS E1: Klimawandel - Treibhausgasemissionen ESRS E1-7 56 Abbau von Treibhausgasen und CO 2 -Gutschriften ESRS E1: Klimawandel - Treibhausgasemissionen ESRS E1-9 66 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken ESRS E1: Klimawandel - Erwartete finanzielle Effekte ESRS E1-9 66a Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko ESRS E1: Klimawandel - Erwartete finanzielle Effekte ESRS E1-9 66c Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden ESRS E1: Klimawandel - Erwartete finanzielle Effekte ESRS E1-9 67 (c) Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen ESRS E1: Klimawandel - Erwartete finanzielle Effekte ESRS E1-9 69 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen ESRS E1: Klimawandel - Erwartete finanzielle Effekte ESRS E2-4 28 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird ESRS E2: Umweltverschmutzung - Kennzahlen ESRS E3-1 9 Wasser- und Meeresressourcen ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen - Wasserprogramm ESRS E3-1 13 Spezielle Strategie ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen - Wasserprogramm ESRS E3-1 14 Nachhaltige Ozeane und Meere ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen - Wasserprogramm ESRS E3-4 28 (c) Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers Datenpunkt nicht wesentlich ESRS E3-4 29 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoeinnahme aus eigenen Tätigkeiten Datenpunkt nicht wesentlich ESRS 2 SBM-3 - E4 16 (a) i ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme - Konzepte und Maßnahmen ESRS 2 SBM-3 - E4 16 (b) ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme - Kennzahlen ESRS 2 SBM-3 - E4 16 (c) ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme - Kennzahlen ESRS E4-2 24 (b) Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft Datenpunkt nicht wesentlich ESRS E4-2 24 (c) Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Ozeane/Meere ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme - Konzepte und Maßnahmen ESRS E4-2 24 (d) Strategien zur Bekämpfung der Entwaldung Datenpunkt nicht wesentlich ESRS E5-5 37 (d) Nicht recycelte Abfälle ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft - Ressourcenabflüsse (Produkte und Abfall) ESRS E5-5 39 Gefährliche und radioaktive Abfälle ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft - Ressourcenabflüsse (Produkte und Abfall) ESRS 2 SBM3 - S1 14 (f) Risiko von Zwangsarbeit ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Strategie ESRS 2 SBM3 - S1 14 (g) Risiko von Kinderarbeit ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Strategie ESRS S1-1 20 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Konzepte ESRS S1-1 21 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Konzepte ESRS S1-1 22 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Konzepte ESRS S1-1 23 Strategie oder ein Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Maßnahmen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen ESRS S1-3 32 (c) Bearbeitung von Beschwerden ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Maßnahmen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen ESRS S1-14 88 (b) & (c) Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Gesundheitsschutz und Sicherheit ESRS S1-14 88 (e) Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Gesundheitsschutz und Sicherheit ESRS S1-16 97 (a) Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) ESRS S1-16 97 (b) Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) ESRS S1-17 103 (a) Fälle von Diskriminierung ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten ESRS S1-17 104 (a) Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten ESRS 2 SBM3 - S2 11 (b) Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Strategie ESRS S2-1 17 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Verhaltenskodex für Lieferanten, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Angebot von Schulungen und Austauschmöglichkeiten, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Maßnahmen für Lieferanten mit einem konkreten oder potenziellen Menschenrechtsrisiko ESRS S2-1 18 Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Verhaltenskodex für Lieferanten ESRS S2-1 19 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Verhaltenskodex für Lieferanten ESRS S2-1 19 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Verhaltenskodex für Lieferanten ESRS S2-4 36 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Präventiv- und Abhilfemaßnahmen, ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Produktverantwortung ESRS S3-1 16 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Datenpunkt nicht wesentlich ESRS S3-1 17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Datenpunkt nicht wesentlich ESRS S3-4 36 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Datenpunkt nicht wesentlich Datenpunkte, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben scrollen Angabepflicht Datenpunkt Bezeichnung des Datenpunkts SFDR 1 Säule 3 Benchmark Verordnung EU-Klimagesetz ESRS S4-1 16 Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern X ESRS S4-1 17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien X X ESRS S4-4 35 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten X ESRS G1-1 10 (b) Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption X ESRS G1-1 10 (d) Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) X ESRS G1-4 24 (a) Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften X X ESRS G1-4 24 (b) Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung X scrollen Angabepflicht Datenpunkt Bezeichnung des Datenpunkts Abschnitt im Konzernnachhaltigkeitsbericht ESRS S4-1 16 Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern Datenpunkt nicht wesentlich ESRS S4-1 17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Datenpunkt nicht wesentlich ESRS S4-4 35 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Datenpunkt nicht wesentlich ESRS G1-1 10 (b) Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Datenpunkt nicht wesentlich ESRS G1-1 10 (d) Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Datenpunkt nicht wesentlich ESRS G1-4 24 (a) Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Datenpunkt nicht wesentlich ESRS G1-4 24 (b) Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung Datenpunkt nicht wesentlich 1 Sustainable Finance Disclosure Regulation Umweltbelange ESRS E1: Klimawandel Auswirkungen, Risiken und Chancen Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zum Thema "Klimawandel" scrollen Art Beschreibung Zeithorizont 1 Verortung 2 Finanzielle Auswirkung Konzepte Maßnahmen Anpassung an den Klimawandel Risiko Physische Klimarisiken können mit finanziellen Auswirkungen durch Schäden an Vermögenswerten und Betriebsunterbrechungen an den Standorten von Covestro einhergehen. M, L 2 Finanzlage, Ertragslage Klimaschutz Auswirkung (potenziell negativ) Durch die Produktion, Speicherung und Nutzung erneuerbarer Energien und die damit verbundene Elektrifizierung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette ist Covestro direkt mit möglichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Bei diesen Aktivitäten werden häufig Mineralien wie Lithium für Batterien und Seltene Erden für Windkraftanlagen abgebaut, was zur Zerstörung von Lebensräumen, Bodenerosion und Wasserverschmutzung führt. Zu den betroffenen Interessenträgern gehören lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. M, L 1 Auswirkung (potenziell negativ) Covestro trägt zu einer potenziellen negativen Auswirkung auf den Verlust der biologischen Vielfalt bei, da der nachgelagerte Transport, die Verarbeitung und die Verwendung von Waren die Treibhausgasemissionen erhöhen und zum Klimawandel beitragen. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. M, L 3 Verkauf von Produkten basierend auf alternativen Rohstoffen, Reduktion Scope-1-und -2-Emissionen der Zulieferer, MAKE-Projekte, weitere Maßnahmen Auswirkung (tatsächlich negativ) Covestro ist durch seine Geschäftsbeziehungen und die dadurch entstehenden Treibhausgasemissionen direkt mit den eigenen Geschäftstätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens in den vorgelagerten Wertschöpfungsketten verbunden. Dies spiegelt sich in den vorgelagerten Scope-3-Emissionen wider, z. B. in den Kategorien Scope 3.1 "Eingekaufte Waren und Produkte" oder Scope 3.4 "Vorgelagerte Transporte und Vertrieb". Eine tatsächliche negative Auswirkung des Klimawandels, die sich aus dem Anstieg der Treibhausgasemissionen ergibt, hat indirekt Auswirkungen auf die Gesundheit, die Ressourcen der Lebensgrundlage oder den Lebensraum, wie z. B. extreme Wetterereignisse, veränderte Wettermuster, Anstieg des Meeresspiegels und damit verbundene soziale und geopolitische Konflikte. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. K, M, L 1 Verkauf von Produkten basierend auf alternativen Rohstoffen, Reduktion Scope-1- und -2-Emissionen der Zulieferer, MAKE-Projekte, weitere Maßnahmen Auswirkung (tatsächlich negativ) Covestro trägt durch Treibhausgasemissionen aus dem eigenen Betrieb (Scope-1 und Scope-2) zum Klimawandel bei. Dies wirkt sich negativ auf die Natur und indirekt auf lokale Gemeinschaften aus. K, M, L 2 CO 2 -Roadmap; HSEQ-Managementsystem Nachhaltigere Produktionsprozesse, Strom aus erneuerbaren Quellen, klimaneutraler Dampf Energie Auswirkung (potenziell positiv) Covestro trägt zur Verringerung der Treibhausgasemissionen bei, indem das Unternehmen beabsichtigt, mehr erneuerbare Energien für die eigenen Geschäftstätigkeiten zu beziehen und so einen Beitrag zu den potenziellen positiven Auswirkungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette zu leisten. Dies wirkt sich auf die Natur und lokale Gemeinschaften aus. K, M, L 1 CO 2 -Roadmap; HSEQ-Managementsystem Strom aus erneuerbaren Quellen, klimaneutraler Dampf Auswirkung (tatsächlich negativ) Der Betrieb unserer Produktionsanlagen erfordert große Mengen an Energie, die wir in erster Linie von externen Quellen in Form von Strom und Dampf beziehen, die aus fossilen Brennstoffen erzeugt werden. Dieser Prozess führt zur Freisetzung einer Vielzahl von umweltschädlichen Gasen, darunter Kohlendioxid (CO 2 ). Diese haben eine tatsächliche negative Auswirkung auf den Klimawandel. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. K, M, L 1 CO 2 -Roadmap; HSEQ-Managementsystem Strom aus erneuerbaren Quellen, klimaneutraler Dampf, Nachhaltigere Produktionsprozesse scrollen Art Beschreibung Ziele Anpassung an den Klimawandel Risiko Physische Klimarisiken können mit finanziellen Auswirkungen durch Schäden an Vermögenswerten und Betriebsunterbrechungen an den Standorten von Covestro einhergehen. Klimaschutz Auswirkung (potenziell negativ) Durch die Produktion, Speicherung und Nutzung erneuerbarer Energien und die damit verbundene Elektrifizierung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette ist Covestro direkt mit möglichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Bei diesen Aktivitäten werden häufig Mineralien wie Lithium für Batterien und Seltene Erden für Windkraftanlagen abgebaut, was zur Zerstörung von Lebensräumen, Bodenerosion und Wasserverschmutzung führt. Zu den betroffenen Interessenträgern gehören lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. Auswirkung (potenziell negativ) Covestro trägt zu einer potenziellen negativen Auswirkung auf den Verlust der biologischen Vielfalt bei, da der nachgelagerte Transport, die Verarbeitung und die Verwendung von Waren die Treibhausgasemissionen erhöhen und zum Klimawandel beitragen. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. Netto-Null-Treibhausgasemissionen für Scope 3 Auswirkung (tatsächlich negativ) Covestro ist durch seine Geschäftsbeziehungen und die dadurch entstehenden Treibhausgasemissionen direkt mit den eigenen Geschäftstätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens in den vorgelagerten Wertschöpfungsketten verbunden. Dies spiegelt sich in den vorgelagerten Scope-3-Emissionen wider, z. B. in den Kategorien Scope 3.1 "Eingekaufte Waren und Produkte" oder Scope 3.4 "Vorgelagerte Transporte und Vertrieb". Eine tatsächliche negative Auswirkung des Klimawandels, die sich aus dem Anstieg der Treibhausgasemissionen ergibt, hat indirekt Auswirkungen auf die Gesundheit, die Ressourcen der Lebensgrundlage oder den Lebensraum, wie z. B. extreme Wetterereignisse, veränderte Wettermuster, Anstieg des Meeresspiegels und damit verbundene soziale und geopolitische Konflikte. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. Netto-Null-Treibhausgasemissionen für Scope 3 Auswirkung (tatsächlich negativ) Covestro trägt durch Treibhausgasemissionen aus dem eigenen Betrieb (Scope-1 und Scope-2) zum Klimawandel bei. Dies wirkt sich negativ auf die Natur und indirekt auf lokale Gemeinschaften aus. Netto-Null-Treibhausgasemissionen für Scope 1 und Scope 2 Energie Auswirkung (potenziell positiv) Covestro trägt zur Verringerung der Treibhausgasemissionen bei, indem das Unternehmen beabsichtigt, mehr erneuerbare Energien für die eigenen Geschäftstätigkeiten zu beziehen und so einen Beitrag zu den potenziellen positiven Auswirkungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette zu leisten. Dies wirkt sich auf die Natur und lokale Gemeinschaften aus. Netto-Null-Treibhausgasemissionen für Scope 1 und Scope 2 Auswirkung (tatsächlich negativ) Der Betrieb unserer Produktionsanlagen erfordert große Mengen an Energie, die wir in erster Linie von externen Quellen in Form von Strom und Dampf beziehen, die aus fossilen Brennstoffen erzeugt werden. Dieser Prozess führt zur Freisetzung einer Vielzahl von umweltschädlichen Gasen, darunter Kohlendioxid (CO 2 ). Diese haben eine tatsächliche negative Auswirkung auf den Klimawandel. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. Netto-Null-Treibhausgasemissionen für Scope 1 und Scope 2, Energieeffizienzziel 1 Zeithorizont unterteilt in kurzfristig (K), mittelfristig (M) und langfristig (L) 2 Verortung innerhalb der Wertschöpfungskette unterteilt in vorgelagerte Wertschöpfungskette (1), eigene Geschäftstätigkeit (2) und nachgelagerte Wertschöpfungskette (3) → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" → Für weitere Informationen siehe "Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger" Strategie Unser Übergangsplan für den Klimaschutz Unser Ziel zur Transformation hin zur Klimaneutralität soll uns auf die Zukunft vorbereiten und die identifizierten wesentlichen Auswirkungen und Risiken mindern und Chancen aktiv nutzen, indem wir unsere Produkte künftig klimaneutral produzieren. Für Covestro als energieintensives Unternehmen mit komplexen Wertschöpfungsketten bedeutet dies nicht nur, die Energieeffizienz konsequent voranzutreiben, nachhaltigere Produktionsprozesse zu etablieren und klimaneutrale Energieträger zu verwenden, sondern auch die Abkehr von der Nutzung fossiler Rohstoffe und die Befürwortung eines ganzheitlichen Ansatzes nachhaltigerer Produktions- und Geschäftsmodelle. Dieser Wandel hilft uns, klimafreundliche Produkte auf den Markt zu bringen und konkrete Klimaziele zu erreichen. → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensstrategie - Strategie des Konzerns" In Übereinstimmung mit dem Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderungen (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) und der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) verstehen und unterstützen wir Klimaneutralität als das gesellschaftliche Ziel, bis spätestens zum Jahr 2050 Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu erreichen. Das bedeutet, dass die von der Menschheit verursachten Emissionen durch die natürliche Absorptionsfähigkeit des Planeten entfernt werden können und somit nicht mehr klimawirksam sind. Insofern sind die Zeithorizonte unserer Klimaziele entsprechend definiert, um den internationalen und europäischen Ambitionen zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C des Pariser Abkommens zu entsprechen. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel - Ziele" Um unser Netto-Null-Ziel an allen umweltrelevanten Standorten bezogen auf Emissionen aus der eigenen Produktion (Scope 1) und Emissionen aus dem Verbrauch extern erzeugter Energiearten (Scope 2) bis Ende 2035 zu erreichen, haben wir drei Hebel definiert. Wir planen die Optimierung unserer Produktionsprozesse, sodass diese eine nachhaltigere und energieeffizientere Herstellung unserer Produkte ermöglichen. Daneben beabsichtigen wir, den Anteil des Bezugs von Strom aus erneuerbaren Quellen signifikant zu erhöhen. Ebenso setzen wir künftig vermehrt auf die Nutzung von klimaneutralem Dampf. Darüber hinaus haben wir zur Reduktion der Emissionen aus den vor- und nachgelagerten Prozessen in der Wertschöpfungskette (Scope 3) vier wesentliche Hebel identifiziert. Der erste Hebel besteht darin, dass Zulieferer ihre Scope-1- und Scope-2-Emissionen reduzieren. Zahlreiche Rohstofflieferanten von Covestro haben selbst bereits Scope-1- und Scope-2-Ziele festgelegt, die wiederum auf die Scope-3-Ziele von Covestro einzahlen können. Der zweite Hebel ist der profitable Verkauf von Produkten, die auf alternativen Rohstoffen basieren. Der dritte Hebel sind unsere sogenannten MAKE-Projekte, wobei es sich um Investitionsprojekte handelt, mit denen Covestro alternative Rohstoffe mit einem geringeren CO 2 -Fußabdruck herstellt. Der vierte Hebel umfasst eine Vielzahl verschiedener Faktoren bspw. die Erhöhung von Recyclingquoten sowie Veränderungen in der Logistik und der Primärenergiegewinnung. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel - Konzepte und Maßnahmen" Um die Netto-Null-Emissionen an allen umweltrelevanten Standorten für Scope 1 und Scope 2 erreichen zu können, geht Covestro von Investitionen zwischen 250 und 600 Mio. € für nachhaltigere Produktionsprozesse bis zum Jahr 2035 aus. Die steigende Energieeffizienz soll zur Einsparung jährlicher operativer Kosten von 50 bis 100 Mio. € führen. Dagegen erwartet Covestro auf dem Weg zu Netto-Null-Emissionen höhere operative Kosten für den Einkauf erneuerbarer Energien in Höhe eines niedrigen dreistelligen Millionen-Euro-Betrags pro Jahr. Diese Kostenannahmen basieren auf der historischen Erfahrung, dass Preise für fossile Energien niedriger sind als für erneuerbare Energien. Zur Erreichung der Scope-3-Ziele erwartet Covestro kurzfristig keine signifikanten zusätzlichen operativen Kosten. Wir werden bis zum Jahr 2035 ca. 600 Mio. € in eigene Recycling- und biobasierte Technologien (MAKE-Projekte) investieren. Mittel- und langfristig sind zusätzliche operative Kosten und Investitionen noch zu evaluieren. Zum jetzigen Zeitpunkt sind diese aufgrund einer noch hohen Ungewissheit in der Technologiereife und in Bezug auf Regularien und Kundenanforderungen schwierig zu beziffern. Die benötigten Investitionen sind feste Bestandteile der Ressourcen- und Allokationsplanung und dediziert zu konkreten Projekten. Diese dedizierten Allokationen von Investitionsausgaben (CapEx) zu CO 2 -Roadmap-und MAKE-Projekten können es uns ermöglichen, nicht nur eine effiziente und kostengünstige Transformation zu erzielen, sondern auch auf zukunftsgerichtete Technologien zu setzen. Wir streben nach einer Vermeidung von signifikanten Treibhausgasemissionserhöhungen bei Neuinvestitionen durch hohe Wärmeintegrationsraten, den Einsatz hochmoderner Prozesstechnologien und eine zukunftsgerichtete Infrastruktur. Bei der Berechnung unserer Klimaziele wurden bereits Steigerungen der jährlichen Treibhausgasemissionen im Rahmen unserer Wachstumsstrategie berücksichtigt. Wir sehen keine Risiken in der Zielerreichung durch Locked-in-Emissionen, da Covestro mit bestehenden Anlagen Produkte mit nachhaltigen Eigenschaften für unsere Abnehmerindustrien produzieren kann. Für erneuerbare Energien ist der Wechsel auf andere Bezugsquellen industrieweit etabliert. In Bezug auf stoffliche Nutzung findet die Integration klimaneutraler Produktionsrohstoffe vor allem mittels des sogenannten Massenbilanzverfahrens statt. Dabei werden in den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen alternative Produktionsrohstoffe in die Produktion integriert und die nachhaltigen Produktattribute dann nach standardisierten und international anerkannten Verfahren entlang der folgenden Wertschöpfungskette auf spezifische Endprodukte allokiert. Der Massenbilanzansatz ermöglicht es, zunehmend klimaneutrale und zirkuläre Rohstoffe in die bestehende Asset-Struktur zu integrieren. Unser Massenbilanzverfahren ist bereits für mehrere Standorte durch ISCC PLUS zertifiziert. Für das Geschäftsjahr 2024 weisen wir keine Wirtschaftstätigkeiten als taxonomiekonform im Sinne der EU-Verordnung 2020/852 und zugehörender erlassener delegierter Rechtsakte aus. Große Teile unseres Portfolios sind aktuell nicht von der Taxonomie erfasst, wie z. B. die Herstellung von Diisocyanaten (bspw. Diphenylmethan-Diisocyanate bzw. MDI und Toluylen-Diisocyanate bzw. TDI), die für die Weiterverarbeitung zu Polyurethan benötigt werden. Daher ist nur ein geringer Anteil des Portfolios von Covestro potenziell taxonomiekonform. Insofern ist eine Aussage, ob und inwieweit die oben genannten geplanten Investitionen und operativen Ausgaben zur Erreichung unserer Treibhausgas-Reduktionsziele gleichzeitig zu einer Erhöhung des Anteils der taxonomiekonformen Tätigkeiten führen, nicht praktikabel. → Für weitere Informationen siehe "Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)" Covestro kauft an den meisten Standorten benötigte Energien, Strom, Dampf und Kälte ein. An wenigen Standorten werden die Energien selbst auf Basis fossiler Brennstoffe, wie Kohle, Öl oder Gas, hergestellt. Für das Geschäftsjahr 2024 wurden keine signifikanten Investitionen für diese Anlagen getätigt. Gemäß einer Selbsteinschätzung erfüllte die Covestro AG im Geschäftsjahr 2024 grundsätzlich alle Voraussetzungen, um in Paris- abgestimmten EU-Referenzwerten (Paris-aligned Benchmarks, PABs) gelistet werden zu können. Covestro ist im Berichtsjahr weder in Aktivitäten involviert, die einen Ausschluss verlangen, noch wurden relevante Umsätze über den definierten Schwellenwerten durch Aktivitäten erzielt, die einen Ausschluss verlangen. Die Prüfung erfolgte anhand der Ausschlusskriterien gemäß Artikel 12 der delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 (Mindeststandards für EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und für Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte). Darüber hinaus erhielt Covestro keine Kenntnis über den Ausschluss aus PABs. Unsere Ausrichtung auf Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft ist ein Kernelement unserer Unternehmensstrategie. Ambitionierte Reduktionsziele für Emissionen aus unserer eigenen Produktion sowie aus zugekauften Energiequellen sind ebenso ein Bestandteil wie jene für Emissionen aus den vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten. Die damit verbundenen erforderlichen Investitionen, deren Einsparpotenzial und zusätzliche operative Kosten fließen in die regelmäßigen internen Planungsprozesse ein. → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensstrategie - Strategie des Konzerns" Die Ziele und Maßnahmen zur Erreichung von Netto-Null-Emissionen wurden vom Vorstand verabschiedet und dem Aufsichtsrat vorgestellt. Seit Veröffentlichung unserer Scope-1- und -2-Ziele im Jahr 2022 wurden die Maßnahmen zur Erreichung von Netto-Null-Emissionen in Form einer CO 2 -Roadmap definiert, Fortschritte bewertet und regelmäßig an den Vorstand berichtet. Um die Auswirkungen von Investitionen auf die Treibhausgasemissionen zu bewerten, werden verschiedene Softwarelösungen verwendet. Die CO 2 -Roadmap wird jährlich überprüft, aktualisiert und mit dem Technologievorstand besprochen. Seit Verkündung der Scope-3-Ziele Anfang 2024 wurden Implementierungsgremien etabliert, um die Übergangspläne im Einklang mit verschiedenen Unternehmensfunktionen zu operationalisieren. Diese Gremien, bestehend aus Führungskräften aus Group Innovation & Sustainability, Process Technology, Group Procurement, Controlling, Group Health, Safety, Environment and Reliability und Strategy sowie aus den Geschäftseinheiten, diskutieren und allokieren Ressourcen zur Umsetzung unseres Übergangsplans. Weitere Informationen sowie Beispiele zu Einzelmaßnahmen auf Ebene der einzelnen Reduktionshebel sind im Abschnitt "Konzepte und Maßnahmen" aufgeführt. Details zu unseren Treibhausgasemissionen im Berichtsjahr und im Vorjahr finden sich im Abschnitt "Kennzahlen". → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel - Konzepte und Maßnahmen" → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel - Kennzahlen" Resilienzanalyse Covestro führte zwischen August und September 2024 eine physische Klimarisikoanalyse für 47 Standorte durch, bei der elf potenziell wesentliche physische Risiken für die Jahre 2030, 2040 und 2050 auf der Grundlage des SSP5-8.5-Szenarios identifiziert wurden: Hitzestress, Wasserstress, Meeresspiegelanstieg, Hitzewelle, Tornado, tropischer Wirbelsturm, Sturm, Dürre, Überschwemmung, starker Niederschlag und Bodensenkung. Innerhalb der Resilienzanalyse wird ein Fragebogen verwendet, um bestehende Maßnahmen pro Standort zu bewerten, die geeignet sind, sich an die identifizierten Gefahren anzupassen. Die identifizierten baulichen und organisatorischen Maßnahmen sind geeignet, um die chronischen und akuten Risiken abzumildern. Für die Risiken Hitzestress, Wasserstress, Meeresspiegelanstieg, tropischer Wirbelsturm, Sturm, Überschwemmung, Bodensenkung und Hitzewelle planen und bewerten wir für einige Standorte weitere Maßnahmen, um das Risiko möglichst gering zu halten. Nach heutiger Kenntnis sehen wir keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf das Geschäftsmodell von Covestro. Aufgrund der szenariobasierten Analyse bleibt eine Unsicherheit hinsichtlich des spezifischen Ausmaßes jeder der Gefahren pro Standort bestehen. Eine kontinuierliche Überwachung der physischen Risiken und der Angemessenheit der damit verbundenen Anpassungsmaßnahmen stellt sicher, dass bei Vorliegen neuer Informationen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden können. Konzepte und Maßnahmen Die identifizierten wesentlichen Auswirkungen werden im Rahmen unserer Unternehmensrichtlinien zu Nachhaltigkeit und Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Energie, Qualität (HSEQ) global adressiert. Die dort enthaltenen Grundprinzipien sind im "Policy-Booklet" auf unserer Website veröffentlicht. → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/sustainability/documents-and-downloads/policies-and-commitments Für die wesentlichen Auswirkungen in den Bereichen Klimaschutz und Energie werden die globalen Unternehmensrichtlinien operationalisiert durch unsere CO 2 -Roadmap sowie durch unser integriertes HSEQ-Managementsystem. Die CO 2 -Roadmap bildet die Grundlage für die Priorisierung konkreter Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion und soll grundsätzlich direkte und indirekte Emissionsquellen nach dem Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) adressieren und bewerten. Eine Priorisierung erfolgt auf globaler Ebene basierend auf Treibhausgas-Vermeidungskosten sowohl für Eigeninvestitionen als auch für den Einkauf von erneuerbaren oder klimaneutralen Energien und alternativen Rohstoffen. Die Identifikation von Emissionsminderungsmaßnahmen erfolgt in enger Abstimmung zwischen unseren Standorten und relevanten Unternehmensfunktionen wie Group Innovation & Sustainability, Group Procurement, Logistik und den Geschäftseinheiten. Die gemeinsame Aufgabe besteht darin, neue nachhaltigere Prozesstechnologien, Energieeffizienzprojekte und Einkaufsstrategien zu erarbeiten und zu implementieren. Dies beinhaltet auch die interne und externe Positionierung zu relevanten Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralitätsziele, wie z. B. CO 2 -Abscheidung und Speicherung (Carbon Capture and Storage, CCS), CO 2 -Abscheidung und Nutzung (Carbon Capture and Usage, CCU), Massenbilanzierung und CO 2 -Kompensationen. Nach der zentralen Priorisierung durch die Implementierungsgremien werden selektierte technische Maßnahmen und Einkaufsmaßnahmen bei der jährlichen Ressourcen- und Allokationsplanung berücksichtigt, die vom Vorstand verabschiedet wird. Weitere Informationen und Details zum integrierten HSEQ-Managementsystem sind im Kapitel "ESRS E2: Umweltverschmutzung" enthalten. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E2: Umweltverschmutzung" In Verbindung mit dem Nachhaltigkeitsaspekt "Anpassung an den Klimawandel" wurde zwar ein wesentliches Brutto-Risiko im Rahmen der Klimarisikoanalyse identifiziert, derzeit sehen wir jedoch keine Notwendigkeit, konzernweite Konzepte oder Maßnahmen abzuleiten, die den Einsatz signifikanter Ressourcen bedingen. Individuelle Maßnahmen für einzelne Standorte werden auf Basis der Resilienzanalyse bewertet. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel - Resilienzanalyse" Maßnahmen zur Erreichung des Scope-1- und Scope-2-Netto-Null-Ziels Nachfolgend werden die drei Hebel zur Erreichung unseres Reduktionsziels sowie unsere Fortschritte auf dem Weg zur Zielerreichung im Detail dargestellt. Maßnahmen zur Erreichung des Scope-1- und Scope-2-Netto-Null-Ziels in Mio. tCO 2 -Äquivalenten pro Jahr Nachhaltige Produktionsprozesse Strom aus erneuerbaren Quellen Klimaneutraler Dampf Bis zum Jahr 2030: 250-500 Mio. € Investitionen: jährliche Einsparung von rund 50-100 Mio. € bei laufenden Kosten 1 Unter Berücksichtigung von Kompensationsmaßnahmen in den Handlungsfeldern zum Ausgleich etwaiger residualer Emissionen 2 Die Erreichung von Netto-Null-Treibhausgasemissionen ist definiert als ein Gleichgewicht zwischen der anthropogenen Erzeugung von Treibhausgasemissionen (aus eigener Produktionstätigkeit sowie aus der Beschaffung und dem Verbrauch extern erzeugter Energiearten) und dem anthropogenen Abbau von Treibhausgasemissionen. Nachhaltigere Produktionsprozesse Wir investieren kontinuierlich in den Ausbau bestehender und den Aufbau neuer Produktionskapazitäten. Dabei verpflichten wir uns zum Einsatz modernster klimafreundlicher Technologien für nachhaltigere Produktionsprozesse. Im Fokus stehen dabei sowohl die Verringerung des Energieverbrauchs durch gesteigerte Energieeffizienz als auch die Verringerung von Prozessemissionen in der Produktion. Die Projekte unserer langfristigen Investitionsplanung sind bereits bei der Formulierung unserer Klimaziele und der dazugehörigen CO 2 -Roadmap berücksichtigt. Im Berichtsjahr haben wir zur Reduktion der Lachgasemissionen zwei Projekte an den Standorten Baytown, Texas (USA), und Shanghai (China) durchgeführt. Durch die Installation von Teilanlagen mit verbesserten Katalysatoren kann eine signifikante Emissionsminderung von insgesamt rund 160.000 t CO 2 -Äquivalenten pro Jahr ab 2025 realisiert werden. Insgesamt haben wir im Berichtsjahr 33 Mio. € in Maßnahmen im Rahmen der CO 2 -Roadmap investiert. Dies entspricht 3,8 % der Investitionen in Sachanlagen des Geschäftsjahres. Davon entfallen 6 Mio. € auf taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten. Die CO 2 -Roadmap adressiert ein wesentlich breiteres Spektrum unserer Wirtschaftsaktivitäten als aktuell von der Taxonomie-Verordnung erfasst sind. → Für weitere Informationen siehe "Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)" → Für weitere Informationen siehe Konzernanhang, Anhangangabe 13.2 "Sachanlagen" Strom aus erneuerbaren Quellen Neben der effizienteren Energienutzung in unserer Produktion ist der Umstieg auf erneuerbare Energien ein wichtiger Hebel auf unserem Weg zur Klimaneutralität. So möchte Covestro zukünftig die Deckung seines Energiebedarfs vollständig auf erneuerbare Energien umstellen. Dazu werden u.a. neue Versorgungskonzepte entwickelt und Energiebezugsverträge, insbesondere bezogen auf Strom, für erneuerbare Energien abgeschlossen. Um den Wechsel zu nachhaltigeren Energiequellen (bezogen auf die Scope-2-Emissionen) weiter voranzutreiben, werden wir vor allem auf innovative Kooperationsmodelle und Technologien bauen. Zusätzlich zu den bereits existierenden Vereinbarungen zum Bezug von Strom aus erneuerbaren Quellen in Belgien, China und Deutschland haben wir im Berichtsjahr weltweit weitere Vereinbarungen z. B. für unsere Standorte in USA und Tarragona, Spanien, abgeschlossen. Dabei wurde sowohl auf spezielle Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements) als auch Stromzertifizierungen (z. B. Herkunftsnachweise in Europa) gesetzt. Damit soll ein Beitrag zur Senkung des CO 2 -Fußabdrucks in der Produktion unserer Produkte und in den Anwendungen unserer Kunden geleistet werden. → Für weitere Informationen siehe "Wertschöpfungskette - Einkauf" Klimaneutraler Dampf Weiterhin evaluieren wir Optionen zur Nutzung biogener und erneuerbarer Energieträger, wie Wasserstoff und Wasserstoffderivate oder direkte Elektrifizierung, sowie die Nutzung von "Carbon Capture"-Technologien für die klimaneutrale Versorgung mit Prozesswärme an unseren Standorten. Diese Technologien zur Bereitstellung von klimaneutralem Dampf können perspektivisch wichtige Beiträge zur Minderung von Treibhausgasemissionen liefern, bspw. indem Wasserstoff und dessen Derivate zur energetischen Nutzung und in der chemischen Industrie im Rahmen der CO 2 -Konvertierung vor allem zur stofflichen Nutzung eingesetzt werden können. Covestro investiert erstmals in eine innovative Wärme-Batterie am Standort Brunsbüttel: Die Rondo Heat Battery speichert intermittierend erneuerbare Energie und liefert durchgehend Hochtemperatur-Dampf - und bietet somit eine nachhaltige Alternative zur Dampferzeugung mit fossilen Energieträgern. Die RHB100-Wärme-Batterie soll Ende 2026 in Betrieb gehen. Sie wird dann 10% des benötigten Dampfs am Standort produzieren, was bis zu 13.000 t CO 2 -Äquivalenten pro Jahr einspart. Im Geschäftsjahr fanden keine signifikanten operativen Betriebsausgaben (OpEx-Ausgaben) zu oben genannten Maßnahmen statt. Auch in den folgenden Geschäftsjahren sind keine OpEx-Ausgaben für diese Maßnahmen in signifikanter Höhe geplant. Weitere Details zu geplanten Ausgaben sind im Kapitel "Unser Übergangsplan für den Klimaschutz" zu finden. Maßnahmen zur Erreichung des Scope-3-Netto-Null-Ziels Nachfolgend werden die vier Hebel zur Erreichung unseres Reduktionsziels im Detail dargestellt. Reduktion von Scope 1- und -2-Emissionen der Zulieferer Verkauf von Produkten basierend auf alternativen Rohstoffen MAKE-Projekte Weitere Maßnahmen 1 Aufgrund von Rundungen addieren sich die Mengen der vier Handlungsfelder nicht exakt auf -10,0 Mio. t CO 2 -Äquivalente. Reduktion Scope-1- und -2-Emissionen der Zulieferer Zahlreiche Rohstofflieferanten von Covestro haben selbst bereits Scope-1- und Scope-2-Ziele festgelegt, die wiederum auf die Scope-3-Ziele von Covestro einzahlen können. Zur Reduktion der Scope-1- und -2-Emissionen der Zulieferer steht Covestro in aktivem Austausch mit seinen Lieferanten, z. B. im Rahmen einer im Berichtsjahr organisierten Scope-3-Lieferantenveranstaltung. Ein weiteres Beispiel ist die im Jahr 2024 geschlossene langfristige Liefervereinbarung für chemisch recycelte Rohstoffe von Covestro und Encina Development Group LLC, The Woodlands, Texas (USA). Diese umfasst die Lieferung von Rohstoffen, die aus Altkunststoffen gewonnen werden und so die Scope-3-Emissionen von Covestro reduzieren. Weitere wichtige kurzfristige Handlungsfelder sind u. a. Elektrifizierung, Effizienzsteigerung und CCS bei den Fertigungsprozessen der Zulieferer. → Für weitere Informationen siehe "Wertschöpfungskette - Einkauf" Verkauf von Produkten basierend auf alternativen Rohstoffen Mit seinem CQ-("Circular Intelligence"-)Label hat Covestro bereits zirkuläre Lösungen im Produktportfolio, die zum Verkauf von Produkten basierend auf alternativen Rohstoffen beitragen. CQ-Produkte bestehen zu mindestens 25 % aus alternativen, nichtfossilen Rohstoffen. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft" → Für weitere Informationen siehe "Nachhaltige Lösungen" MAKE-Projekte MAKE-Projekte sind unsere Eigeninvestitionen in die Entwicklung von nachhaltigeren Prozesstechnologien. Dazu gehören bspw. die Herstellung von biobasiertem Anilin oder die Nutzung eigener Recyclingtechnologien, um die Verwendung von recycelten Rohstoffen zu ermöglichen. Ein weiteres Beispiel für ein MAKE-Projekt ist die Evocycle-CQ-Technologie von Covestro, die beim Recycling von Matratzen zur Anwendung kommt. Insgesamt haben wir im Berichtsjahr 4 Mio. € CapEx in MAKE-Projekte investiert; dies entspricht 0,4 % der Investitionen in Sachanlagen des Geschäftsjahres. Davon entfallen 1 Mio. € auf taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten. → Für weitere Informationen siehe "Innovation - Prozesstechnologieinnovationen" → Für weitere Informationen siehe "Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)" → Für weitere Informationen siehe Konzernanhang, Anhangangabe 13.2 "Sachanlagen" Weitere Maßnahmen Zu den weiteren Maßnahmen gehören bspw. die Erhöhung von Recyclingquoten zur Verringerung der Emissionen aus der Abfallverbrennung, Veränderungen in Logistikprozessen wie bspw. der Einsatz von Elektro-Lkw und Veränderungen in der Primärenergiegewinnung. Außerdem sollen Innovationsprozesse durch digitale Forschung und Entwicklung und künstliche Intelligenz beschleunigt werden. Die Scope-3-Ziele basieren auf den oben beschriebenen Hebeln und ihren Beiträgen (siehe Grafik). Wir planen, im folgenden Geschäftsjahr eine Bewertung der Fortschritte zur Zielerreichung auf Hebelebene zu ermöglichen. Die aktuellen Kennzahlen zu unseren Scope-3-Emissionen sind im Abschnitt "Treibhausgasemissionen" dargestellt. Im Geschäftsjahr 2024 fanden keine signifikanten operativen Betriebsausgaben (OpEx-Ausgaben) zur Reduktion von Scope-1- und -2-Emissionen der Zulieferer und im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten basierend auf alternativen Rohstoffen und weiteren Maßnahmen statt. Auch in den folgenden Geschäftsjahren sind keine OpEx-Ausgaben für diese genannten Maßnahmen in signifikanter Höhe geplant. Weitere Details zu geplanten Ausgaben sind im Kapitel "Unser Übergangsplan für den Klimaschutz" zu finden. Ziele Anpassung an den Klimawandel In Verbindung mit dem Nachhaltigkeitsaspekt "Anpassung an den Klimawandel" hat sich Covestro derzeit kein konzernweites Ziel im Sinne der ESRS gesetzt, da keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf das Geschäftsmodell erwartet werden. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel - Resilienzanalyse" Klimaschutz Im Jahr 2022 wurden absolute Reduktionsziele für unsere Scope-1- und -2-Emissionen an allen umweltrelevanten Standorten veröffentlicht. Im Jahr 2023 wurde zusätzlich ein absolutes Reduktionsziel für die Scope-3-Treibhausgasemissionen gesetzt. In Bezug auf mögliche verbleibende residuale Emissionen in der Zukunft, also jene, die technisch nicht vermeidbar sind, werden aktuell die Nutzung von technischen und natürlichen CO 2 -Senken oder Kompensationsmaßnahmen als potenzieller Ausgleich für alle Treibhausgasemissionen (Scope 1, Scope 2 und Scope 3) evaluiert. Im Basisjahr 2020 haben die Scope-1-Emissionen 22% und die (marktbezogenen) Scope-2-Emissionen 78% der kombinierten Scope-1- und Scope-2-Emissionen ausgemacht. Das Geschäftsjahr 2020 wurde als Basisjahr gewählt, da die Emissionen den Mittelwert der letzten drei Jahre darstellten, als die Ziele im Jahr 2022 festgelegt und veröffentlicht wurden. Im Berichtsjahr war das Verhältnis 21 % Scope-1-Emissionen zu 79% Scope-2-Emissionen. Bis zum Jahr 2035 sollen Netto-Null-Treibhausgasemissionen für Scope 1 und Scope 2 an allen umweltrelevanten Standorten erreicht werden. Wir gehen aktuell davon aus, dass im Jahr 2035 residuale Emissionen in Höhe von 0,3 bis 0,5 Mio. t CO 2 -Äquivalenten verbleiben könnten. Somit entspricht unser Netto-Null-Ziel für das Jahr 2035 einer Reduktion der Bruttoemissionen gegenüber dem Basisjahr 2020 in Höhe von 91,1 % bis 94,6 %. Auf dem Weg zu diesem Ziel plant das Unternehmen, die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen von 5,6 Mio. t CO 2 -Äquivalenten im Referenzjahr 2020 bis zum Jahr 2030 um 60 % auf 2,2 Mio. t CO 2 -Äquivalente zu senken (ohne Berücksichtigung von Kompensationsmaßnahmen). Covestro hat keine jährlichen Ziele gesetzt. Die Reduktionsprozente sind daher als Durchschnittswerte über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg zu verstehen. Covestro verfolgt eine Wachstumsstrategie, die jedoch voraussichtlich keinen signifikanten Einfluss auf unsere jährlichen Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2035 haben wird. Externe Effekte, die sich positiv auf unsere Klimaneutralität auswirken, werden voraussichtlich bis zum Jahr 2035 einen jährlichen Beitrag in Höhe von 0,7 Mio. t CO 2 -Äquivalenten erreichen. Dazu gehören bspw. die deutschen Ausbauziele für erneuerbare Energien zur Erreichung eines Anteils von 80 % erneuerbaren Energien im deutschen Strommix bis zum Jahr 2030 und der geplante Kohleausstieg in Deutschland. Die Umsetzung nachhaltiger Produktionsprozesse als erstes Handlungsfeld soll zukünftig zu einer Emissionsminderung von 1,1 Mio. t CO 2 -Äquivalenten beitragen, während der Umstieg auf Strom aus erneuerbaren Quellen als zweites Handlungsfeld eine Einsparung von 1,3 Mio. t CO 2 -Äquivalenten ermöglichen soll. Das dritte Handlungsfeld - klimaneutraler Dampf - soll durch die Umstellung der Prozesswärmeversorgung eine Reduktion der Emissionen um 1,8 Mio. t CO 2 -Äquivalente ermöglichen. Im Basisjahr 2021 haben die Scope-3-Emissionen 80 % der Gesamtemissionen von Covestro ausgemacht. Im Berichtsjahr war das Verhältnis 79 %. Das Geschäftsjahr 2021 wurde als Basisjahr gewählt, da ab diesem Jahr die Scope-3-Emissionen erfasst und berichtet wurden. Bis zum Jahr 2050 sollen Netto-Null-Treibhausgasemissionen für Scope 3 erreicht werden. Wir gehen aktuell davon aus, dass im Jahr 2050 residuale Emissionen in Höhe von 5- 10 % verbleiben könnten. Auf dem Weg zu diesem Ziel plant das Unternehmen, die Treibhausgasemissionen entlang der vor- und nachgelagerten Prozesse in der Wertschöpfungskette bis zum Jahr 2035 um 10 Mio. t CO 2 -Äquivalente (entspricht 30 %) gegenüber dem Basisjahr 2021 * zu senken (ohne Berücksichtigung von Kompensationsmaßnahmen). Für unsere Scope-3-Reduktionsziele werden die vier relevanten Kategorien "Erworbene Waren und Dienstleistungen", "Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten", "Vorgelagerter Transport und Verteilung" und "Entsorgung verkaufter Produkte" betrachtet. Auch erwarten wir, dass regulatorische Entwicklungen die Nachfrage nach alternativen Lösungen ab dem Jahr 2030 vorantreiben werden und damit Emissionsreduzierungen einhergehen werden. * Hier sind bereits teilweise wachstumsbedingte Emissionen bis zum Jahr 2035 miteingerechnet. Covestro verfolgt eine Wachstumsstrategie, weshalb wir davon ausgehen, dass unsere jährlichen Scope-3-Treibhausgasemissionen sukzessive bis zum Jahr 2035 um 3,6 Mio. t CO 2 -Äquivalente ansteigen. Die Reduktion der Scope-1- und -2-Emissionen der Zulieferer als erstes Handlungsfeld soll zu einer Emissionsminderung von 5,7 Mio. t CO 2 -Äquivalenten beitragen, während der Verkauf von Produkten basierend auf alternativen Rohstoffen als zweites Handlungsfeld eine Einsparung von 1,9 Mio. t CO 2 -Äquivalenten ermöglichen soll. Das dritte Handlungsfeld - MAKE-Projekte - soll durch eigene Investitionen bspw. in die Recyclingtechnologien eine Reduktion der Emissionen um 1,3 Mio. t CO 2 -Äquivalente ermöglichen. Weitere Reduktionen bspw. in der Logistik oder der Primärenergiegewinnung sollen 1,0 Mio. t CO 2 -Äquivalente betragen. Bis zum Jahr 2030 legen wir den Fokus verstärkt auf die direkt beeinflussbaren Scope-1- und -2-Ziele. Die Erreichung unserer Scope-3-Ziele ist geprägt von Abhängigkeiten in beide Richtungen der Wertschöpfungskette, daher wurde als Zwischenziel für das Scope-3-Reduktionsziel das Jahr 2035 gewählt. Darüber hinaus erwarten wir bis zum Jahr 2030 mehr Klarheit zu Implementierungszeitpunkten, regulatorischen Entwicklungen und technologischen Weiterentwicklungen. Die Scope-1- und -2-Ziele wurden anhand der Methodologie der Science Based Targets initiative (SBTi) aufgesetzt und übertreffen deren Anforderungen. Wir streben eine Reduzierung um 60 % an, während die Science Based Targets initiative 42 % bis zum Jahr 2030 vorgibt. Die Science Based Targets initiative liefert Unternehmen einen klar definierten und wissenschaftlich basierten Weg zur Reduzierung der Emissionen im Einklang mit den Zielen des Pariser Abkommens. Die Ziele der Science Based Targets initiative sind weithin akzeptiert und gelten als "wissenschaftlich basiert", um die Ziele des Pariser Abkommens erreichen zu können: die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau. Diese Ziele unterliegen inhärenten Unsicherheiten in Bezug auf neuere wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden. Der Fortschritt beim Umsetzen unserer CO 2 -Roadmap und bei der Reduktion unserer Scope-1- und -2-Emissionen deutet darauf hin, dass wir unsere gesetzten Ziele erreichen können. Das langfristige Scope-3-Reduktionsziel bis zum Jahr 2050 entspricht grundsätzlich ebenfalls den Vorgaben der Science Based Targets initiative, bis spätestens zum Jahr 2050 Netto-Null Emissionen aufzuweisen, und ist daran ausgerichtet, die Erderwärmung auf 1,5°C zu begrenzen. Die Science Based Targets initiative erarbeitet derzeit industriespezifische Reduktionspfade. Für die chemische Industrie liegen noch keine Reduktionspfade und Zwischenziele vor. Daher ist eine Bewertung des Scope-3-Zwischenziels bis zum Jahr 2035 nach sektorspezifischen Richtlinien der Science Based Targets initiative derzeit nicht möglich. Unser Zwischenziel für das Jahr 2035 entspricht nicht den sektorübergreifenden Richtlinien der Science Based Targets initiative. Unsere Klimaziele sind zurzeit nicht durch die Science Based Targets initiative zertifiziert. Durch unsere Ausrichtung an den internationalen und europäischen Ambitionen zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C gehen wir davon aus, dass wir die Erwartungen der betroffenen Interessenträger wie lokalen Gemeinschaften, schutzbedürftigen Gruppen und der Natur indirekt berücksichtigt haben. Die Scope-1- und Scope-2-Emissionen der wesentlichen Standorte von Covestro sind in unser Steuerungssystem integriert. Ab dem Geschäftsjahr 2025 werden die Scope-1- und Scope-2-Emissionen aller umweltrelevanten Standorte von Covestro einbezogen. → Für weitere Informationen siehe "Steuerungssystem" Mithilfe eines strukturierten Prozesses gewährleisten wir eine kontinuierliche Überwachung unserer Fortschritte, eine zeitnahe Reaktion auf Veränderungen und eine zielgerichtete Steuerung unserer Emissionsreduktionsbemühungen für die Scope-1- und Scope-2-Emissionen. Zum einen evaluieren wir quartalsweise die Entwicklung unserer Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen für das aktuelle Geschäftsjahr. Zum anderen erstellen wir im Rahmen unseres strategischen Planungszyklus jährlich eine detaillierte Prognose bis zum Jahr 2035. Bei signifikanten Abweichungen zwischen der Prognose und den Zielwerten überprüfen und adjustieren wir unsere Konzepte und Maßnahmen zur Emissionsreduktion. Parallel arbeiten wir an der Implementierung eines ähnlichen Prozesses für unsere Scope-3-Emissionen. Bei der Festlegung der Reduktionsziele wurden Annahmen zu zukünftigen Entwicklungen und deren Einfluss auf unsere Emissionen und Reduktionsmöglichkeiten berücksichtigt. Dabei wurden sowohl Wachstumseffekte aus der eigenen Geschäftstätigkeit als auch externe Effekte wie z. B. regulatorische Veränderungen und die Entwicklung des Energiemixes in Deutschland in den Prozess einbezogen. In den Kernmärkten von Covestro nehmen wir eine grundsätzliche Transformation zu nachhaltigem Wirtschaften wahr. Diese Transformation führt grundsätzlich zu sich ändernden Anforderungen an Produkte, wie geringeres Gewicht, bessere Isoliereigenschaften, reduzierter CO 2 -Fußabdruck, Rezyklierbarkeit oder recycelter Materialanteil. Konkret führt die Transformation zu einer positiven Veränderung der Materialnachfrage in unseren Hauptabnehmerindustrien. Gerade für die Bereiche Mobilität und Transport werden perspektivisch bspw. mehr Leichtmaterialien benötigt, die Covestro herstellt, um eine energieeffiziente Elektromobilität zu ermöglichen. Im Baubereich sind es gerade Dämmstoffe, die die Transformation zu einem klimaneutralen Gebäudebestand (mit) ermöglichen. Klimaneutralitätsbestrebungen unserer Kunden in den erfragten Kernmärkten sind daher Treiber für eine stärkere Nachfrage unserer Produkte, inklusive unseres fossilbasierten Produktportfolios. Wir gehen davon aus, dass ein stärkeres Abflachen der Scope-3-Emissionen ab dem Jahr 2030 erfolgt, da sich technologische Entwicklungen, die großtechnische Anwendungen ermöglichen, derzeit noch in einer frühen Phase befinden und nicht vor Ende des Jahrzehnts verfügbar sein werden. Auch erwarten wir, dass regulatorische Entwicklungen die Nachfrage nach alternativen Lösungen ab dem Jahr 2030 vorantreiben werden und damit Emissionsreduzierungen einhergehen werden. Energie Als energieintensives Unternehmen nimmt die Reduktion unseres Energieeinsatzes eine Schlüsselposition ein, um unsere Scope-1- und Scope-2-Emissionen zu reduzieren. Der Energieeinsatz von Covestro umfasst sowohl die in der Produktion und bei der eigenen Erzeugung von Strom und Dampf genutzten Primärenergien als auch zusätzlich erworbene Mengen an Strom, Dampf und Kälte sowie Prozesswärme (Sekundärenergien). Um unseren Energieeinsatz noch stärker mit unseren Scope-1- und Scope-2-Reduktionszielen in Einklang zu bringen, verfolgen wir seit dem Berichtsjahr ein neues Energieeffizienzziel, welches das vorherige ablöst. Wir möchten bis zum Jahr 2030 unsere Energieeffizienz (Gesamtenergieeinsatz in MWh bezogen auf unsere Produktionsmenge in Tonnen) an allen umweltrelevanten Standorten um 20 % im Vergleich zum Jahr 2020 verbessern. Im Gegensatz zu dem bisher verfolgten Energieziel entsprechen die Rahmenbedingungen jetzt denen des Klimaneutralitätsziels (gleiches Basisjahr und Umfang der relevanten Standorte). Aufgrund der Laufzeit des Ziels sehen wir keinen Bedarf, ein Zwischenziel zu formulieren. Da dieses Ziel ein Unterziel der Scope-1- und -2-Reduktionsziele ist, ist die Einbindung von Interessenträgern in Zusammenhang mit diesem Ziel entsprechend auch erfolgt. Maßnahmen werden im Rahmen der "nachhaltigeren Produktionsprozesse" abgedeckt und zahlen auch auf das Ziel ein, unsere Energieeffizienz zu verbessern. Wir werden mindestens einmal im Jahr den Fortschritt der Zielerreichung bewerten. Im Basisjahr 2020 belief sich die Energieeffizienz auf 0,97 MWh/t. Seither haben wir eine Verbesserung um 12,8% erzielt. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel - Energieeinsatz" Kennzahlen {Treibhausgasemissionen Der Ausweis der direkten Treibhausgasemissionen, z. B. aus der Verbrennung von fossilen Energieträgern und aus unseren Produktionsprozessen (Scope 1), der indirekten Treibhausgasemissionen aus der Beschaffung und dem Verbrauch extern erzeugter Energiearten (Scope 2) sowie der Treibhausgasemissionen aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3) erfolgt gemäß den Anforderungen des GHG Protocol Corporate Standard (Version 2004) sowie der GHG Protocol Scope 2 Guidance (Version 2015) und der Guidance for Accounting & Reporting Corporate GHG Emissions in the Chemical Sector Value Chain (Version 2013). Neben CO 2 werden für die Scope-1-Emissionen sämtliche relevanten Treibhausgase, d. h. Lachgas (N2O), Methan (CH4), teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3), in die Inventarisierung aufgenommen. Unsere Standorte nutzen, sofern verfügbar, lokale und möglichst genaue Emissionsfaktoren. Sind diese nicht bekannt, wird auf Standardfaktoren des deutschen Umweltbundesamtes zurückgegriffen. Mithilfe der Global-Warming-Potential-(GWP-)Faktoren werden alle Scope-1-Emissionen als CO 2 -Äquivalente ausgegeben. Maßgeblich dafür sind die Faktoren aus dem Sechsten Sachstandsbericht des IPCC. Die Scope-1-Emissionen beinhalten stationäre, mobile, prozessbezogene und fugitive Emissionsquellen. Derzeit gibt es keine nennenswerten biogenen Emissionsmengen im Konzern; sofern sich dies ändert, werden wir die Mengen in Zukunft separat ausweisen. Sollten im Rahmen der Bestrebungen zur Erreichung von Klimaneutralität in Bezug auf unsere Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen Kompensationsmaßnahmen zum Einsatz kommen, werden diese entsprechend der Maßgabe des GHG Protocol ausgewiesen. Derzeit verkaufen wir CO 2 -Zertifikate an Dritte und schreiben uns diese Mengen entsprechend dem GHG Protocol nicht gut. Im Geschäftsjahr 2024 wurden im Covestro-Konzern keine Projekte zum Abbau und / oder zur Speicherung von Treibhausgasen innerhalb der eigenen Tätigkeiten durchgeführt. Darüber hinaus wurde auch nicht zu entsprechenden Projekten in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette beigetragen und es wurden keine Klimaschutzprojekte außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette mit dem Erwerb von CO 2 -Gutschriften finanziert. Wir weisen in unserer Treibhausgasbilanz Treibhausgasemissionen aus Anlagen und Standorten, die unter einen Emissionshandel fallen, aus. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Anlagen in Europa, die unter den deutschen oder den europäischen Emissionshandel fallen. Neben CO 2 wird in einzelnen Handelssystemen auch Methan erfasst; aufgrund der sehr geringen Mengen an betroffenen Methanemissionen (ca. 0,1 % der Scope-1-Emissionen des Konzerns) beinhaltet der Indikator nur Kohlenstoffdioxid-Emissionen (CO 2 ). Da sich die Offenlegungsfristen und Methodiken für den Konzernnachhaltigkeitsbericht und einzelne Emissionshandelssysteme unterscheiden, kann es auf Standortebene zu geringen Abweichungen kommen, die auf Konzernebene zu vernachlässigen sind. Die Berichterstattung der Scope-2-Emissionen erfolgt nach der standortbasierten Methode (Location-based Method) sowie der marktbasierten Methode (Market-based Method). Für die Ermittlung der standortbasierten Scope-2-Treibhausgasemissionen wurden standortbasierte Emissionsfaktoren aus allgemein akzeptierten Quellen (u. a. Emissionsfaktoren der Internationalen Energieagentur ) herangezogen. Für die Ermittlung der marktbasierten Scope-2-Treibhausgasemissionen wurden marktbasierte Emissionsfaktoren verwendet; sofern diese nicht vorlagen, wurde auf standortbasierte Emissionsfaktoren zurückgegriffen. Für Covestro ist die marktbasierte Methode die führende Berechnungsmethodik der Scope-2-Treibhausgasemissionen. Marktbasierte Instrumente werden an fast allen großen Produktionsstandorten eingesetzt; diese können spezifische Einkaufsverträge für Strom aus erneuerbaren Quellen oder separat erworbene Zertifikate (z. B. Herkunftsnachweise) sein. Darüber hinaus beziehen bereits heute einige kleinere Produktionsstandorte bis zu 100 % ihres Stroms aus erneuerbaren Quellen. Der Anteil aller vertraglichen Instrumente mit "grünen" Attributen am Gesamtenergieeinsatz lag im Berichtsjahr bei 7 %. * International Energy Agency (IEA), Dokument "IEA Emission Factors 2024". Alle Rechte an diesem Dokument liegen bei der IEA. Derzeit liegen uns keine Informationen zu nennenswerten biogenen Emissionsmengen unserer Versorger vor; sofern sich dies ändert, werden wir die Mengen in Zukunft separat ausweisen. Wir erfassen unsere Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen unter Einbeziehung aller vollkonsolidierten Gesellschaften. Alle nicht vollkonsolidierten Gesellschaften des Konsolidierungskreises wurden dahingehend geprüft, ob Covestro die operative Kontrolle gemäß der Definition der ESRS innehat. Auf Basis dieser Prüfung sind für Covestro keine Emissionsmengen von assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen oder nicht konsolidierten Tochterunternehmen unter lediglich operativer Kontrolle zu berichten. Gemeinschaftliche Tätigkeiten (Joint Arrangements), über die wir keine operative Kontrolle ausüben, werden analog zur Finanzberichterstattung anteilig, entsprechend den Rechten und Pflichten des Covestro-Konzerns berücksichtigt. Da unsere Umweltkennzahlen ausschließlich zum Jahresende ermittelt werden, wird der Konsolidierungskreis berücksichtigt, wie er sich zu diesem Zeitpunkt zusammensetzt. Dabei werden Daten aller umweltrelevanten Standorte von Covestro berücksichtigt, d. h. aller Produktionsstandorte und relevanter Verwaltungsstandorte. Um die Veröffentlichungsfristen einzuhalten, schätzen die Standorte die Umweltdaten für die letzten Wochen des laufenden Geschäftsjahres. Dies geschieht auf Basis etablierter Hochrechnungsmethodiken (z. B. auf Basis der Produktionsplanung, von Durchschnittswerten oder Daten aus den Vorjahresmonaten), um eine möglichst präzise Datenberichterstattung nahe den tatsächlichen Jahreskennwerten sicherzustellen. Sollten uns im Laufe des Folgejahres jedoch unter Berücksichtigung intern definierter Grenzwerte wesentliche Abweichungen bekannt werden, wird der betroffene Wert rückwirkend angepasst. Dies war im Jahr 2024 für das Vorjahr 2023 nicht erforderlich. → Für weitere Informationen zum Konsolidierungskreis siehe Konzernabschluss, Anhangangabe 5 "Entwicklung des Konsolidierungskreises" Die Ermittlung der Treibhausgasemissionen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope-3-Emissionen) erfolgt bei Covestro entsprechend den Kategorien und Methoden des GHG Protocol und der Guidance for Accounting & Reporting Corporate GHG Emissions in the Chemical Sector Value Chain des globalen Nachhaltigkeitsforums World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) für alle Standorte und Unternehmensaktivitäten, die relevante indirekte Treibhausgasemissionen verursachen. Demnach wurden sämtliche Kategorien im Sinne des GHG Protocol auf Relevanz geprüft, um alle im Zusammenhang mit den Geschäftsaktivitäten von Covestro stehenden Emissionen möglichst repräsentativ zu erfassen. Von den insgesamt 15 Kategorien sind neun für Covestro relevant, zu denen wir die jeweiligen Emissionswerte berichten. Grundlage für die Berechnung der sonstigen indirekten Treibhausgasemissionen (Scope 3) sind interne Aktivitätsdaten sowie Emissionsfaktoren. Die im Abschnitt "Kennzahlen" separat berichteten sechs Hauptkategorien decken dabei 99,7 % (Vorjahr: 99,7 %) unserer Scope-3-Emissionen ab. Die für diese Kategorien verwendeten Aktivitätsdaten basieren ausschließlich auf tatsächlichen Betriebsdaten, die systemgestützt über standardisierte Prozesse erhoben wurden. Die für diese Kategorien verwendeten Emissionsfaktoren basieren ausschließlich auf kommerziell und öffentlich verfügbaren Quellen oder auf empfohlenen Quellen gemäß GHG Protocol. Für die Kategorie "Entsorgung verkaufter Produkte" verwenden wir für die Anteile der verschiedenen Abfallbehandlungsmethoden in den Regionen, in denen wir unsere Produkte vertreiben, die Ergebnisse einer externen Studie zu den weltweiten Kunststoffströmen inklusive des Umgangs mit Post-Consumer-Kunststoffabfällen (Conversio-Studie 2018 *). Dabei gehen wir davon aus, dass die Produkte in den Ländern verwendet und entsorgt werden, in die sie verkauft wurden. Die aus der Conversio-Studie 2018 abgeleiteten Anteile der Abfallbehandlung werden in der Berechnung als konstant betrachtet, bis eine zuverlässigere oder spezifischere Quelle für Informationen zur (Kunststoff-)Abfallbehandlung für Covestro-Produkte verfügbar ist. Die individuellen Berechnungen der Emissionen der einzelnen Scope-3-Kategorien sind detailliert beschrieben und öffentlich verfügbar in dem von uns ausgefüllten Fragebogen für das Carbon Disclosure Project (CDP). * Conversio Market & Strategy GmbH "Global Plastics Flow 2018" Der Anteil an den Gesamtemissionen, die direkt mit Primärdaten der Lieferanten ermittelt werden, beträgt 34 %. Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der Datengrundlage und der Berechnungsmethoden werden wir die Genauigkeit der Berichterstattung unserer Scope-3-Emissionen sukzessive weiter schärfen. Die Scope-1- und -2-Emissionen sind im Berichtsjahr insgesamt um 5 % gesunken. Die Scope-1-Emissionen sind u. a. aufgrund des Produktionsanstiegs und des damit verbundenen Energiebedarfs um 9 % gestiegen, wohingegen die Scope-2-Emissionen um 8% gesunken sind. Haupttreiber für den Rückgang waren im Wesentlichen geringere Emissionsfaktoren an unseren größten Standorten in Deutschland und in Baytown, Texas (USA). Die Scope-3-Emissionen sind im Vergleich zum Jahr 2023 in fast allen berichteten Unterkategorien gestiegen. Haupttreiber sind höhere eingekaufte und verkaufte Mengen sowie höhere Emissionsfaktoren, die hauptsächlich auf eine methodische Aktualisierung der verwendeten Datenbanken für Emissionsfaktoren zurückzuführen sind. Treibhausgasemissionen (in Mio. t CO 2 -Äquivalente) 1 2 scrollen Rückblickend Basisjahr 3 2023 2024 Veränderung Scope-1-Treibhausgasemissionen Brutto-Scope-1-Treibhausgasemissionen 1,25 0,93 1,01 4 9 % Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %) 5 49,6 Scope-2-Treibhausgasemissionen 6 Standortbezogene Brutto-Scope-2-Treibhausgasemissionen 4,48 4,10 4,32 5 % Marktbezogene Brutto-Scope-2-Treibhausgasemissionen 4,33 4,18 3,84 - 8 % Scope-1- und -2-Treibhausgasemissionen (marktbezogen) 5,58 5,11 4,85 - 5 % Relevante Scope-3-Treibhausgasemissionen 6, 7 Brutto-Scope-3-Treibhausgasemissionen 21,84 15,75 17,98 14 % Kategorie 1 "Erworbene Waren und Dienstleistungen" 16,44 11,86 13,57 14 % Kategorie 2 "Investitionsgüter" 0,34 0,52 0,29 - 44 % Kategorie 3 "Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten" 1,02 0,81 1,05 30 % Kategorie 4 "Vorgelagerter Transport und Verteilung" 0,49 0,52 0,59 13 % Kategorie 5 "Im Rahmen der Geschäftstätigkeit angefallener Abfall" 0,16 0,10 0,11 10 % Kategorie 12 "Entsorgung verkaufter Produkte" 3,34 1,89 2,33 23 % Sonstige Kategorien 0,05 0,05 0,06 20 % Scope-3 Ziel relevante Kategorien (3.1; 3.3; 3.4; 3.12) 21,30 15,08 17,54 16 % Gesamte Brutto-Treibhausgasemissionen Gesamte standortbezogene Brutto-Treibhausgasemissionen 20,78 23,31 12 % Gesamte marktbezogene Brutto-Treibhausgasemissionen 20,86 22,83 9 % Gesamte Netto-Treibhausgasemissionen Verkaufte Kompensationsmaßnahmen 0,65 0,56 8 - 14 % Gesamte marktbezogene Netto-Treibhausgasemissionen unter Berücksichtigung von Kompensationsmaßnahmen 21,51 23,39 9 % Treibhausgasintensität 9 (in Mio. t CO 2 -Äquivalente standortbezogen/ Mio. €) 0,0014 0,0016 14 % Treibhausgasintensität 9 (in Mio. t CO 2 -Äquivalente marktbezogen/ Mio. €) 0,0015 0,0016 11 % scrollen Etappenziele und Zieljahre 2030 2035 2050 Ø CO 2 -Reduktion / Jahr Scope-1-Treibhausgasemissionen Brutto-Scope-1-Treibhausgasemissionen Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (in %) 5 Scope-2-Treibhausgasemissionen 6 Standortbezogene Brutto-Scope-2-Treibhausgasemissionen Marktbezogene Brutto-Scope-2-Treibhausgasemissionen Scope-1- und -2-Treibhausgasemissionen (marktbezogen) 2,2 0,3- 0,5 6 % Relevante Scope-3-Treibhausgasemissionen 6, 7 Brutto-Scope-3-Treibhausgasemissionen Kategorie 1 "Erworbene Waren und Dienstleistungen" Kategorie 2 "Investitionsgüter" Kategorie 3 "Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten" Kategorie 4 "Vorgelagerter Transport und Verteilung" Kategorie 5 "Im Rahmen der Geschäftstätigkeit angefallener Abfall" Kategorie 12 "Entsorgung verkaufter Produkte" Sonstige Kategorien Scope-3 Ziel relevante Kategorien (3.1; 3.3; 3.4; 3.12) 14,9 1,1- 2,1 3 % Gesamte Brutto-Treibhausgasemissionen Gesamte standortbezogene Brutto-Treibhausgasemissionen Gesamte marktbezogene Brutto-Treibhausgasemissionen Gesamte Netto-Treibhausgasemissionen Verkaufte Kompensationsmaßnahmen Gesamte marktbezogene Netto-Treibhausgasemissionen unter Berücksichtigung von Kompensationsmaßnahmen Treibhausgasintensität 9 (in Mio. t CO 2 -Äquivalente standortbezogen/ Mio. €) Treibhausgasintensität 9 (in Mio. t CO 2 -Äquivalente marktbezogen/ Mio. €) 1 Bestimmung der Scope-1-, -2- und -3-Treibhausgasemissionen gemäß GHG Protocol; Global-Warming-Potential-(GWP-)Faktoren entsprechend dem Sechsten Sachstandsbericht der IPCC 2 Die Scope-3-Emissionen wurden vom Wirtschaftsprüfer im Basisjahr nicht mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) geprüft. Daher sind diese Werte und darauf aufbauende kalkulierte Werte nur mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) geprüft. 3 Basisjahre: Geschäftsjahr 2020 für die Scope-1- und -2-Emissionen; Geschäftsjahr 2021 für die Scope-3-Emissionen 4 Im Jahr 2024 waren 79,4 % der Emissionen CO 2 -Emissionen, 20,1 % N2O-Emissionen, 0,4 % Emissionen von teilfluoriertem Kohlenwasserstoff, 0,1 % CH4-Emissionen und weniger als 0,1 % SF6-Emissionen. 5 Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung hat die behördliche Prüfung der ETS-Mengen für das Berichtsjahr 2024 noch nicht stattgefunden. Der Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen wird erst seit dem Berichtsjahr 2024 erhoben. Ein Vergleichswert aus dem Vorjahr ist nicht verfügbar. 6 In der Regel macht CO 2 bei Verbrennungsprozessen mehr als 99 % aller Treibhausgasemissionen aus. Daher beschränken wir uns bei der Berechnung der indirekten Emissionen auf CO 2. 7 Nicht relevante Emissionskategorien: 8 "Für Upstream-Aktivitäten gemietete Vermögensgegenstände"; 11 "Gebrauch verkaufter Produkte"; 15 "Investitionen". Abschätzungen haben ergeben, dass diese Kategorien < 1 % der gesamten Scope-3-Emissionen von Covestro darstellen und somit insignifikant in Bezug auf die Emissionshöhe gemäß Definition des GHG Protocol sind. Nicht zutreffende Emissionskategorien: 13 "Für Downstream-Aktivitäten gemietete Vermögensgegenstände"; 14 "Franchisegeschäfte". Covestro besitzt keine Anlagen, die das Unternehmen an Dritte vermietet und bei denen entsprechend verbundene Emissionen nicht bereits in der Scope-1- und Scope-2-Emissionsberichterstattung enthalten sind. Zudem besitzt und betreibt Covestro keine Franchisegeschäfte. Nicht berichtete Emissionskategorie: 10 "Verarbeitung verkaufter Produkte". Die Bestimmung dieser Emissionen ist aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit und der zahlreichen Anwendungsgebiete der Produkte von Covestro mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. Covestro bezieht sich hierbei auf die Maßgabe des WBCSD, wonach es für ein chemisches Unternehmen, das ein breites Produktportfolio an Zwischenprodukten besitzt, nicht vorgeschrieben ist, über die Scope-3-Kategorie 10 "Verarbeitung der verkauften Produkte" zu berichten. Zur Berechnung der Emissionskategorien 2 "Investitionsgüter" und 1 "Erworbene Waren und Dienstleistungen", bezogen auf den Teil, der sich nicht auf Rohstoffe bezieht, werden ausgabenbezogene Emissionsfaktoren des Department for Environment, Food & Rural Affairs (DEFRA) aus dem Jahr 2021 verwendet, die mittels Inflationsraten gemäß dem deutschen Verbraucherpreisindex aktualisiert werden. Unter "Sonstige Kategorien" sind folgende Kategorien gefasst: 6 "Geschäftsreisen"; 7 "Pendeln von Arbeitnehmern"; 9 "Nachgelagerter Transport und Verteilung". 8 Die Zertifizierung für die Reduktionen von Oktober bis Dezember 2024 ist noch nicht abgeschlossen, daher wurden an dieser Stelle die erwarteten Reduktionsmengen dargestellt. Es ist geplant, die Emissionsreduktionen des Geschäftsjahres nach der Zertifizierung als Emissionsgutschriften zu verkaufen. 9 Verhältnis von gesamten Brutto-Treibhausgasemissionen zur Zeile Umsatzerlöse in der Gewinn- und Verlustrechnung des Covestro-Konzernabschlusses Die in der Wertschöpfungskette indirekt verursachten biogenen Emissionen betrugen im Berichtsjahr absolut 54.306 t CO 2 -Äquivalente (Vorjahr: 73.605 t CO 2 -Äquivalente) und werden entsprechend dem GHG Protocol und dem WBCSD getrennt von der Gesamtmenge der Scope-3-Emissionen offengelegt. Energieeinsatz Wir erfassen die Energiemengen in der gleichen Logik wie die Treibhausgasemissionen, d. h., wir ermitteln unsere Daten an allen umweltrelevanten Standorten. Dies beinhaltet sowohl den Primärenergieeinsatz (z. B. Erdgas) für die Produktion und die eigene Energieerzeugung als auch den Sekundärenergieeinsatz aus bezogenen Strom-, Dampf- und Kältemengen. Zudem erfassen wir Energie aus erneuerbaren Quellen separat. Dabei weisen wir nur die Energiemengen als erneuerbare Energien aus, die über vertragliche Instrumente (bspw. spezifische Energieeinkaufsverträge oder Herkunftsnachweise) explizit Covestro zugewiesen worden sind. Kann das Attribut "erneuerbare Energie" nicht sicher nachgewiesen werden (z. B. über Herkunftsnachweise), werden diese Mengen als nicht erneuerbare Energiemengen erfasst. Sofern in einem Versorgermix auch anteilig erneuerbare Energien enthalten sind, werden diese derzeit nicht explizit ausgewiesen. Wo erforderlich, nutzen unsere Standorte lokale und möglichst genaue Faktoren für die Umrechnung in Energieeinheiten. Sind diese Faktoren nicht bekannt, wird auf Standardwerte des deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zurückgegriffen Aufgrund der Herstellung von chemischen Erzeugnissen zählt Covestro zu den Unternehmen, die den sogenannten klimaintensiven Sektoren (high climate impact sectors) zugeordnet werden, was uns dazu verpflichtet, detaillierte Angaben über unsere fossilen Energieverbräuche auszuweisen. Klimaintensive Sektoren sind gemäß Anhang 2 der ESRS Sektoren, die in Anhang I Abschnitte A bis H und Abschnitt L der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (15) aufgeführt sind (gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission). Die detaillierten Angaben zu fossilen Energieverbräuchen finden sich in der Tabelle "Energieverbrauch und Energiemix". Darüber hinaus messen wir auch unsere Energieeffizienz, da aus unserer Sicht der Energieverbrauch in engem Zusammenhang mit unserer Produktionsmenge steht. Zur Berechnung der Energieeffizienz nutzen wir den Gesamtenergieverbrauch und setzen diesen ins Verhältnis zu unserer Produktionsmenge. Energieverbrauch und Energiemix scrollen 2023 in MWh 2024 in MWh Gesamtverbrauch an fossiler Energie 13.246.000 14.069.000 Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in %) 93 % 92 % Kohle - - Erdöl 70.000 71.000 Erdgas 2.453.000 2.747.000 Weitere fossile Quellen 131.000 93.000 Sekundärenergien (Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung) 10.592.000 11.158.000 Gesamtverbrauch an Kernkraftenergie 1 189.000 Anteil der nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch 1 % Gesamtverbrauch an erneuerbarer Energie 1.018.000 1.008.000 Anteil der erneuerbaren Energieträger am Gesamtenergieverbrauch 7 % 7 % Brennstoffe aus erneuerbaren Quellen - - Sekundärenergien aus erneuerbaren Quellen 1.017.000 1.008.000 2 Nicht brennstoffbasierte, selbst erzeugte erneuerbare Energie 1.000 - Gesamtenergieverbrauch 14.264.000 15.266.000 Energieintensität 3 (in MWh/ Mio. €) 992,14 1.076,66 1 Berechnung des nuklearen Anteils ab dem Berichtsjahr auf Basis statistischer Informationen ("2024 Energy Institute Statistical Review of World Energy") des Energy Institute. 2 Aufgrund der gesetzlichen Frist des § 42 EnWG zur Erstellung einer individuellen Stromkennzeichnung, die erst nach Erstellung des Geschäftsberichts 2024 liegt, kann die Entwertung der Mengen (ca. 257.000 MWh), welche zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichts noch nicht entwertet wurden, erst im Jahr 2025 ordnungsgemäß und fristgerecht bis zur gesetzlichen Frist beim Umweltbundesamt erfolgen. Dadurch wird gewährleistet, dass die ausgewiesene Gesamtmenge von Strom aus erneuerbaren Quellen für NRW mindestens erreicht wird. 3 Verhältnis von Gesamtenergieverbrauch zu den Umsatzerlösen in klimaintensiven Sektoren. Die in der Tabelle angegebene Energieintensität bezogen auf Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren wurde auf Basis der Umsatzerlöse des Covestro-Konzerns berechnet. Diese sind im Konzernabschluss in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie im Anhang unter der Anhangangabe 6 "Umsatzerlöse" zu finden. Covestro erzeugt an vielen Standorten weltweit selbst Energie und nutzt diese in den meisten Fällen selbst. Im Berichtsjahr hat Covestro aus nichterneuerbaren Quellen insgesamt Strom und Dampf in Höhe von 5.832.000 MWh erzeugt. Die Menge der Strom- und Dampf-Eigenerzeugung aus erneuerbaren Quellen betrug im Berichtsjahr rund 300 MWh.} Die Energieeffizienz (Energieverbrauch pro Produktionsmenge) liegt derzeit bei 0,85 MWh/Tonne. Gegenüber dem Basisjahr 2020 entspricht dies einer Verbesserung um 12,8 %. Interne CO 2 -Bepreisung Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, bewerten wir die Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2) unseres Unternehmens und unserer Investitionsvorhaben im Rahmen unseres Investitionsprojekt-Steuerungsprozesses. Zusätzlich führen wir zur Berechnung des Standardprojekt-ROCE (Return on Capital Employed) eine Sensitivitätsanalyse für alle Investitionen größer als 5 Mio. € weltweit durch. Wir setzen zwei komplementäre Konzepte ein, um Anreize zur CO 2 -Reduktion zu schaffen. Für Investitionsprojekte nutzen wir eine Matrix zur Darstellung des Kompromisses zwischen finanziellen Auswirkungen (ROCE über WACC) und CO 2 -Auswirkungen (CO 2 -Äquivalente pro 1 Mio. € Investition) sowie eine ROCE-Berechnung, die einen internen CO 2 -Schattenpreis von 100 € pro Tonne CO 2 -Äquivalent berücksichtigt. Eine Standardsensitivitätsanalyse beinhaltet einen CO 2 -Schattenpreis von 200 € pro Tonne CO 2 -Äquivalent. Diese ausgewählte Preisspanne ist abgeleitet aus der Prognose der enervis energy advisors GmbH unter der Berücksichtigung von existierenden und erwarteten EU-Regularien wie bspw. zum Emissionshandel und zum CO 2 -Grenzausgleichssystem (CBAM) bis 2045. Der intern genutzte CO 2 -Schattenpreis wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Im Berichtsjahr wurden folgende Mengen mit dem CO 2 -Schattenpreis bewertet: 105 kt CO 2 -Äquivalente Scope-1-Emissionen, 30 kt CO 2 -Äquivalente Scope-2-Emissionen und 22 kt CO 2 -Äquivalente Scope-3-Emissionen. Dies entspricht folgenden Anteilen der gesamten Brutto-Treibhausgasemissionen: 10,4 % der Scope-1-Emissionen, 0,8% der Scope-2-Emissionen und 0,1 % der Scope-3-Emissionen. Die oben genannten CO 2 -Schattenpreise werden ausschließlich im Rahmen der Steuerung von Investitionsprojekten verwendet. Im Konzernabschluss finden diese keine Berücksichtigung, weder bei der Bewertung der Nutzungsdauer und des Restwerts von Vermögenswerten noch bei Wertminderungen von Vermögenswerten oder der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von durch Unternehmensübernahmen erworbenen Vermögenswerten. Erwartete finanzielle Effekte Der ESRS E1 Klimawandel sieht grundsätzlich auch qualitative und quantitative Angaben zu erwarteten finanziellen Effekten wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzieller klimabezogener Chancen vor. Gemäß ESRS 1 Anhang C macht Covestro im ersten Jahr der Erstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts von den Erleichterungsvorschriften zur schrittweisen Einführung dieser Angaben Gebrauch. Demnach können die genannten Angaben im ersten Jahr unterbleiben. ESRS E2: Umweltverschmutzung Auswirkungen, Risiken und Chancen Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zum Thema "Umweltverschmutzung" scrollen Art Beschreibung Zeithorizont 1 Verortung 2 Luftverschmutzung Auswirkung (potenziell negativ) Das Versagen von Systemen zur Emissionsvermeidung, -messung und -kontrolle, hat das Potenzial die menschliche Gesundheit oder die Umwelt zu beeinträchtigen: Covestro trägt zu einer potenziellen negativen Auswirkung auf die menschliche Gesundheit durch nicht klimarelevante Emissionen bei, die durch den eigenen Betrieb verursacht werden, falls es zu einem Zwischenfall bei der Verwendung von Chlor und Phosgen kommt. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. K, M, L 2 Auswirkung (tatsächlich negativ) Die vorgelagerte Wertschöpfungskette von Covestro trägt zur Luftverschmutzung bei, indem sie die Nachfrage nach Produkten aus dem Bergbau, der Gewinnung und der Materialherstellung fördert. Covestro ist durch seine Beschaffungsaktivitäten mit dieser Nachfrage verbunden. Dies führt zu Emissionen wie Feinstaub, VOCs, NOx und SOx. Dies geht mit negativen Auswirkungen auf die Natur einher. K, M, L 1 Auswirkung (tatsächlich negativ) Aufgrund der nicht klimabezogenen Emissionen, die durch unsere Produktion im regulären Betrieb an unseren Produktionsstandorten verursacht werden, trägt Covestro zu einer negativen Auswirkung auf die Luftverschmutzung bei, da diese Emissionen zur Freisetzung von z. B. CO, NOx, SOx und VOC beitragen. Diese Emissionen entstehen in unseren eigenen Betrieben und können zu Verschmutzungsproblemen mit negativen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und andere lebende Organismen (z. B. durch Eutrophierung oder sauren Regen) oder zu negativen Auswirkungen auf die unbelebte Umwelt führen. Dies hat negative Auswirkungen auf die Natur. K, M, L 2 Wasserverschmutzung Auswirkung (potenziell negativ) Aufgrund der Produktion von Rohstoffen, veredelten Materialien und Zwischenprodukten aus unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette ist Covestro direkt mit einer potenziellen negativen Auswirkung auf die Wasserverschmutzung verbunden, da Wassereinleitungen Schadstoffe enthalten, die die Wasserqualität verändern könnten und zu Verschmutzungsproblemen, negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, eingeschränktem Zugang zu sauberem Wasser für lokale Gemeinschaften, negativen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und andere lebende Organismen, aquatische Ökosysteme und Biodiversität (z. B. durch Eutrophierung oder sauren Regen) beitragen können. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. K, M 1 Auswirkung (potenziell negativ) Covestro trägt zu einer potenziellen negativen Auswirkung auf die Wasserressourcen bei, da die Produktion und Verarbeitung von chemischen und gefährlichen Materialien zur Freisetzung von Schadstoffen in nahe gelegene Gewässer führen können. Betroffene Interessenträger sind schutzbedürftige Gruppen, lokale Gemeinschaften und die Natur. M, L 2 Auswirkung (potenziell negativ) Aufgrund der Produktion von Konsumgütern in unserer nachgelagerten Wertschöpfungskette ist Covestro mit potenziellen negativen Auswirkungen auf die Wasserverschmutzung verbunden, da Schadstoffe in das Wasser eingeleitet werden, die die Wasserqualität verändern könnten und zu Verschmutzungsproblemen, negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, eingeschränktem Zugang zu sauberem Wasser für lokale Gemeinschaften, negativen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und andere lebende Organismen, aquatische Ökosysteme und die biologische Vielfalt (z. B. aufgrund von Eutrophierung oder saurem Regen) beitragen können. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. K, M 3 Auswirkung (tatsächlich negativ) Covestro trägt zu einer tatsächlichen negativen Auswirkung der vorgelagerten Tätigkeiten und Aktivitäten in der Wertschöpfungskette bei, einschließlich der Produktion, des Abflusses und möglicher Freisetzungen von Rohstoffen und Chemikalien, die sich negativ auf die Wasserqualität auswirken. Im Falle eines Zwischenfalls können diese Handlungen zu einer Wasserverschmutzung führen, die sich indirekt auf die menschliche Gesundheit, den Zugang zu sauberem Wasser, das Leben im Wasser, die Ökosysteme und die Artenvielfalt auswirkt. Schadstoffe aus dem Bergbau, der Bergbauindustrie und von Industriestandorten können Probleme wie Eutrophierung und sauren Regen verursachen. Zu den betroffenen Interessenträgern gehören lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. K, M 1 Auswirkung (tatsächlich negativ) Aufgrund der Emissionen aus unserer Produktion im regulären Betrieb an unseren Produktionsstandorten trägt Covestro zu einer tatsächlichen negativen Auswirkung auf die Wasserverschmutzung bei. Zu diesen Emissionen gehören z. B. Stickstoff, Phosphor, TOC, Schwermetalle und anorganische Salze, die zu Verschmutzungsproblemen, indirekten negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, negativen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und andere lebende Organismen, aquatische Ökosysteme, die biologische Vielfalt (z. B. durch Eutrophierung oder sauren Regen) und negativen Auswirkungen auf die unbelebte Umwelt beitragen können. Betroffener Interessenträger ist die Natur. K, M 2 Bodenverschmutzung Risiko Covestro bilanziert Umweltrückstellungen, die hauptsächlich für Verpflichtungen in Verbindung mit der Sanierung kontaminierter Böden und der Rekultivierung von Deponien an Standorten in den USA und Spanien bestehen. K, M 2 Besorgniserregende und besonders besorgniserregende Stoffe Auswirkung (potentiell negativ) Der Transport und die Verwendung von Covestro-Produkten, die besorgniserregende (SoC) oder besonders besorgniserregende (SVHC) Stoffe sind oder enthalten, in der nachgelagerten Wertschöpfungskette durch direkte oder indirekte Kunden ist mit potenziellen negativen Auswirkungen verbunden. Trotz Einhaltung aller bestehenden Rechtsvorschriften könnte die Verwendung von SoCs / SVHCs in nachgelagerten Produktionsprozessen und während des Transports zu einer Exposition von Beschäftigten gegenüber diesen Stoffen und zu einer Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden durch die Produktionsprozesse und die damit verbundene Abfallentsorgung führen, was langfristig indirekt zu Gesundheits- und Umweltproblemen führt. Im Falle eines Zwischenfalls oder einer unsachgemäßen Handhabung durch nachgelagerte Unternehmen können diese Stoffe Luft, Wasser und Boden sowie Emissionen, die den Standort verlassen, verunreinigen, was zu verschiedenen Gesundheits- und Umweltproblemen führen kann. Betroffene Interessenträger sind eigene Arbeitskräfte und andere Arbeitnehmer, lokale Gemeinschaften und schutzbedürftige Gruppen in der Nähe von Produktionsstandorten sowie die Natur. M, L 3 Risiko Aufgrund diskutierter und geplanter regulatorischer Einschränkungen und gesetzlicher Maßnahmen auf globaler, US-amerikanischer und EU-Ebene zu PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) könnten Geschäfts-und Reputationsverluste entstehen. M 2 Mikroplastik 3 Auswirkung (potentiell negativ) Durch unbeabsichtigte Lecks in unserem eigenen Betrieb trägt Covestro zu einer möglichen negativen Auswirkung auf die Umwelt bei, da Mikroplastik in die Natur gelangen könnte. Dies geschieht während unserer Produktions-, Gebrauchs- und Entsorgungsprozesse. Wenn die Sanierungsmaßnahmen unvollständig sind, besteht ein potenzielles Risiko einer Schädigung der Natur. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften und die Natur. M, L 2 scrollen Art Finanzielle Auswirkung Konzepte Maßnahmen Luftverschmutzung Auswirkung (potenziell negativ) HSEQ-Managementsystem Umweltperformance, interne Audits, lokale individuelle Maßnahmen Auswirkung (tatsächlich negativ) ESRS S2: Verhaltenskodex für Lieferanten ESRS S2: Lieferantenbewertungen, Schulungen Auswirkung (tatsächlich negativ) HSEQ-Managementsystem Umweltperformance, interne Audits, lokale individuelle Maßnahmen Wasserverschmutzung Auswirkung (potenziell negativ) HSEQ-Managementsystem, ESRS S2: Verhaltenskodex für Lieferanten ESRS S2: Lieferantenbewertungen, Schulungen Auswirkung (potenziell negativ) HSEQ-Managementsystem Umweltperformance, interne Audits, lokale individuelle Maßnahmen Auswirkung (potenziell negativ) HSEQ-Managementsystem Auswirkung (tatsächlich negativ) HSEQ-Managementsystem, ESRS S2: Verhaltenskodex für Lieferanten ESRS S2: Lieferantenbewertungen, Schulungen Auswirkung (tatsächlich negativ) HSEQ-Managementsystem Umweltperformance, interne Audits, lokale individuelle Maßnahmen Bodenverschmutzung Risiko Finanzlage, Ertragslage, Zahlungsströme, Zugang zu Finanzmitteln oder Kapitalkosten Besorgniserregende und besonders besorgniserregende Stoffe Auswirkung (potentiell negativ) HSEQ-Managementsystem, ESRS S2: Konzernrichtlinie zu Produktverantwortung ESRS S2: Risikobewertung, Informationen, Produktbeobachtung Risiko Finanzlage, Ertragslage, Zahlungsströme, Zugang zu Finanzmitteln oder Kapitalkosten HSEQ-Managementsystem, ESRS S2: Konzernrichtlinie zu Produktverantwortung Risikomanagementsystem ("Konzernweites Chancen- und Risikomanagement") Verbandsaktivitäten, interne interdisziplinäre Arbeitsgruppe Mikroplastik 3 Auswirkung (potentiell negativ) HSEQ-Managementsystem Operation Clean Sweep® (OCS) scrollen Art Beschreibung Ziele Luftverschmutzung Auswirkung (potenziell negativ) Das Versagen von Systemen zur Emissionsvermeidung, -messung und -kontrolle, hat das Potenzial die menschliche Gesundheit oder die Umwelt zu beeinträchtigen: Covestro trägt zu einer potenziellen negativen Auswirkung auf die menschliche Gesundheit durch nicht klimarelevante Emissionen bei, die durch den eigenen Betrieb verursacht werden, falls es zu einem Zwischenfall bei der Verwendung von Chlor und Phosgen kommt. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. Auswirkung (tatsächlich negativ) Die vorgelagerte Wertschöpfungskette von Covestro trägt zur Luftverschmutzung bei, indem sie die Nachfrage nach Produkten aus dem Bergbau, der Gewinnung und der Materialherstellung fördert. Covestro ist durch seine Beschaffungsaktivitäten mit dieser Nachfrage verbunden. Dies führt zu Emissionen wie Feinstaub, VOCs, NOx und SOx. Dies geht mit negativen Auswirkungen auf die Natur einher. Auswirkung (tatsächlich negativ) Aufgrund der nicht klimabezogenen Emissionen, die durch unsere Produktion im regulären Betrieb an unseren Produktionsstandorten verursacht werden, trägt Covestro zu einer negativen Auswirkung auf die Luftverschmutzung bei, da diese Emissionen zur Freisetzung von z. B. CO, NOx, SOx und VOC beitragen. Diese Emissionen entstehen in unseren eigenen Betrieben und können zu Verschmutzungsproblemen mit negativen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und andere lebende Organismen (z. B. durch Eutrophierung oder sauren Regen) oder zu negativen Auswirkungen auf die unbelebte Umwelt führen. Dies hat negative Auswirkungen auf die Natur. Wasserverschmutzung Auswirkung (potenziell negativ) Aufgrund der Produktion von Rohstoffen, veredelten Materialien und Zwischenprodukten aus unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette ist Covestro direkt mit einer potenziellen negativen Auswirkung auf die Wasserverschmutzung verbunden, da Wassereinleitungen Schadstoffe enthalten, die die Wasserqualität verändern könnten und zu Verschmutzungsproblemen, negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, eingeschränktem Zugang zu sauberem Wasser für lokale Gemeinschaften, negativen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und andere lebende Organismen, aquatische Ökosysteme und Biodiversität (z. B. durch Eutrophierung oder sauren Regen) beitragen können. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. Auswirkung (potenziell negativ) Covestro trägt zu einer potenziellen negativen Auswirkung auf die Wasserressourcen bei, da die Produktion und Verarbeitung von chemischen und gefährlichen Materialien zur Freisetzung von Schadstoffen in nahe gelegene Gewässer führen können. Betroffene Interessenträger sind schutzbedürftige Gruppen, lokale Gemeinschaften und die Natur. Auswirkung (potenziell negativ) Aufgrund der Produktion von Konsumgütern in unserer nachgelagerten Wertschöpfungskette ist Covestro mit potenziellen negativen Auswirkungen auf die Wasserverschmutzung verbunden, da Schadstoffe in das Wasser eingeleitet werden, die die Wasserqualität verändern könnten und zu Verschmutzungsproblemen, negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, eingeschränktem Zugang zu sauberem Wasser für lokale Gemeinschaften, negativen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und andere lebende Organismen, aquatische Ökosysteme und die biologische Vielfalt (z. B. aufgrund von Eutrophierung oder saurem Regen) beitragen können. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. Auswirkung (tatsächlich negativ) Covestro trägt zu einer tatsächlichen negativen Auswirkung der vorgelagerten Tätigkeiten und Aktivitäten in der Wertschöpfungskette bei, einschließlich der Produktion, des Abflusses und möglicher Freisetzungen von Rohstoffen und Chemikalien, die sich negativ auf die Wasserqualität auswirken. Im Falle eines Zwischenfalls können diese Handlungen zu einer Wasserverschmutzung führen, die sich indirekt auf die menschliche Gesundheit, den Zugang zu sauberem Wasser, das Leben im Wasser, die Ökosysteme und die Artenvielfalt auswirkt. Schadstoffe aus dem Bergbau, der Bergbauindustrie und von Industriestandorten können Probleme wie Eutrophierung und sauren Regen verursachen. Zu den betroffenen Interessenträgern gehören lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. Auswirkung (tatsächlich negativ) Aufgrund der Emissionen aus unserer Produktion im regulären Betrieb an unseren Produktionsstandorten trägt Covestro zu einer tatsächlichen negativen Auswirkung auf die Wasserverschmutzung bei. Zu diesen Emissionen gehören z. B. Stickstoff, Phosphor, TOC, Schwermetalle und anorganische Salze, die zu Verschmutzungsproblemen, indirekten negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, negativen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und andere lebende Organismen, aquatische Ökosysteme, die biologische Vielfalt (z. B. durch Eutrophierung oder sauren Regen) und negativen Auswirkungen auf die unbelebte Umwelt beitragen können. Betroffener Interessenträger ist die Natur. Bodenverschmutzung Risiko Covestro bilanziert Umweltrückstellungen, die hauptsächlich für Verpflichtungen in Verbindung mit der Sanierung kontaminierter Böden und der Rekultivierung von Deponien an Standorten in den USA und Spanien bestehen. Besorgniserregende und besonders besorgniserregende Stoffe Auswirkung (potentiell negativ) Der Transport und die Verwendung von Covestro-Produkten, die besorgniserregende (SoC) oder besonders besorgniserregende (SVHC) Stoffe sind oder enthalten, in der nachgelagerten Wertschöpfungskette durch direkte oder indirekte Kunden ist mit potenziellen negativen Auswirkungen verbunden. Trotz Einhaltung aller bestehenden Rechtsvorschriften könnte die Verwendung von SoCs / SVHCs in nachgelagerten Produktionsprozessen und während des Transports zu einer Exposition von Beschäftigten gegenüber diesen Stoffen und zu einer Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden durch die Produktionsprozesse und die damit verbundene Abfallentsorgung führen, was langfristig indirekt zu Gesundheits- und Umweltproblemen führt. Im Falle eines Zwischenfalls oder einer unsachgemäßen Handhabung durch nachgelagerte Unternehmen können diese Stoffe Luft, Wasser und Boden sowie Emissionen, die den Standort verlassen, verunreinigen, was zu verschiedenen Gesundheits- und Umweltproblemen führen kann. Betroffene Interessenträger sind eigene Arbeitskräfte und andere Arbeitnehmer, lokale Gemeinschaften und schutzbedürftige Gruppen in der Nähe von Produktionsstandorten sowie die Natur. Risiko Aufgrund diskutierter und geplanter regulatorischer Einschränkungen und gesetzlicher Maßnahmen auf globaler, US-amerikanischer und EU-Ebene zu PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) könnten Geschäfts-und Reputationsverluste entstehen. Mikroplastik 3 Auswirkung (potentiell negativ) Durch unbeabsichtigte Lecks in unserem eigenen Betrieb trägt Covestro zu einer möglichen negativen Auswirkung auf die Umwelt bei, da Mikroplastik in die Natur gelangen könnte. Dies geschieht während unserer Produktions-, Gebrauchs- und Entsorgungsprozesse. Wenn die Sanierungsmaßnahmen unvollständig sind, besteht ein potenzielles Risiko einer Schädigung der Natur. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften und die Natur. 1 Zeithorizont unterteilt in kurzfristig (K), mittelfristig (M) und langfristig (L) 2 Verortung innerhalb der Wertschöpfungskette unterteilt in vorgelagerte Wertschöpfungskette (1), eigene Geschäftstätigkeit (2) und nachgelagerte Wertschöpfungskette (3) 3 Covestro verwendet Rohstoffe und stellt interne Zwischenprodukte und Produkte her, die basierend auf folgender Definition gemäß ESRS E2 als Mikroplastik betrachtet werden: Polymerhaltiges Material, das als Rohstoff in der Herstellung von Kunststoffprodukten durch Extrusions- oder Spritzgussverfahren verwendet wird und dessen Partikelgröße größer oder gleich 0,1 μm (0,0001 mm) und kleiner oder gleich 5 mm (Höhe x Breite x Tiefe) ist. → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" → Für weitere Informationen siehe "Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger" Konzepte und Maßnahmen Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung Die mit unseren Geschäftsaktivitäten verbundenen Umwelteinflüsse sind fester Bestandteil unseres integrierten Managementsystems für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität (Health, Safety, Environment, Energy and Quality, HSEQ). Das integrierte Managementsystem setzt sich aus diversen Konzernregelungen zusammen, die einen ganzheitlichen und integrierten Ansatz bilden, um alle wesentlichen Aspekte im Bereich Umwelt abzudecken. Aufgrund dieses ganzheitlichen Ansatzes enthalten die Konzernregelungen keine konkreten Auflistungen erfasster Schadstoffe oder anderer Stoffe. Die Verantwortung für das integrierte Managementsystem liegt im Bereich der Unternehmensfunktion Group Health, Safety, Environment and Reliability (HSER). In unserer Unternehmensrichtlinie zu Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Energie, Qualität (HSEQ) verpflichten wir uns, ständig daran zu arbeiten, Umweltbelastungen durch unsere Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen weiter zu verringern. So tragen möglichst ressourcenschonende Verfahren dazu bei, die Umwelt zu schützen und Kosten zu senken. Darüber hinaus sind alle unsere Anlagen an Genehmigungen gebunden, die im Einklang mit der lokalen Gesetzgebung Mindestanforderungen an den Betrieb der Anlagen stellen. Dennoch kann es vorkommen, dass durch eine unbeabsichtigte Freisetzung von Emissionen in Luft, Wasser oder Boden Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen sowie auf die Umwelt entstehen. Die Einhaltung der genehmigten Grenzwerte liegt in der Verantwortung der Standorte, die Maßnahmen ergreifen müssen, um sicherzustellen, dass sich die Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft innerhalb der zulässigen Grenzen bewegen. Die in der HSEQ-Unternehmensrichtlinie enthaltenen Grundprinzipien sind im "Policy-Booklet" auf unserer Website veröffentlicht. → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/sustainability/service-downloads/policies-commitments Um jegliche Art von Vorfällen und Notfallsituationen zu vermeiden oder im Ernstfall deren Auswirkungen so klein wie möglich zu halten, bestehen weltweit gültige Prozesse und Abläufe mit detaillierten Vorschriften, die sich mit der Sicherheit von Produktionsanlagen und Herstellungsprozessen, mit der Untersuchung von Unfällen sowie Umwelt- und Transportereignissen, mit Gesundheitsvorsorge, Arbeitssicherheit und Notfallmanagement bei Covestro befassen. Vorgaben nach internationalen Standards (z. B. ISO 45001 oder ISO 14001) stellen dabei die weltweit gültigen Mindestanforderungen dar und werden bei Bedarf durch zusätzliche Regelungen ergänzt. Dies soll arbeitsbedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen, Unfälle und Ereignisse, die Folgen für Mensch oder Umwelt haben können, im betrieblichen Alltag sowie auf den Transportwegen verhindern. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Kunden u. a. durch Schulungen zum sicheren Umgang mit unseren Produkten innerhalb und außerhalb unserer Werke. Zur Ermittlung, Überprüfung und Aktualisierung der rechtlichen Verpflichtungen und anderer Anforderungen, die für die Organisation verbindlich sind, setzen wir verstärkt auf die Unterstützung durch externe Datenbanken. Zudem wurden im Bereich Umwelt weltweit gültige Mindeststandards festgelegt, um unsere hohen Ansprüche bei der Ressourcenschonung und Verringerung der Emissionen sicherzustellen. Diese Standards sind an international anerkannte Normen und Regelwerke wie ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme) angelehnt. Wir analysieren und bewerten jedes Jahr die Auswirkungen, die unsere Aktivitäten auf die Umwelt haben, dazu gehören auch die Luft-, Wasser- und Bodenemissionen. Aus der Bewertung unserer Umweltperformance leiten wir entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung und Minimierung von Umwelteinwirkungen ab. Global geltende Prozess- und Ablaufbeschreibungen helfen uns dabei, diese Maßnahmen konzernweit umzusetzen. Durch regelmäßig durchgeführte interne Audits, jährlich stattfindende Selbstbewertungen und externe Zertifizierungen wird fortlaufend überprüft, dass die Prozesse und Abläufe eingehalten werden. Die Erkenntnisse daraus fließen in die jährliche Managementbewertung ein. Jeder Prozess unterliegt somit einer kontinuierlichen Überwachung und wird entsprechend den Erfordernissen angepasst. Darüber hinaus obliegt es jedem Standort selbst, insbesondere auch im Rahmen der lokalen und nationalen Gesetzgebung, lokale individuelle Maßnahmen zu ergreifen, um den Einfluss und auch Auswirkungen in Bezug auf Mensch und Umwelt zu reduzieren. Daher können die oben beschriebenen Maßnahmen zu den Auswirkungen je Standort sehr unterschiedlich ausfallen. Ein Beispiel für eine Verbesserungsmaßnahme im Berichtsjahr ist die Inbetriebnahme einer neuen Abgasreduzierungstechnologie an unseren Standorten in Shanghai (China) und Baytown, Texas (USA). Neben einem positiven Beitrag zur CO 2 -Reduktion werden wir damit auch die Stickstoffoxid-Emissionen deutlich verringern können. Mikroplastik In unserem HSEQ-Managementsystem erfassen wir Emissionsereignisse und dazugehörige Daten, die uns dabei helfen, zukünftige Ereignisse zu vermeiden. Operation Clean Sweep® (OCS) ist seit dem Jahr 2015 die wesentliche Maßnahme zur Vermeidung von Mikroplastik-Emissionen bei Covestro. Diese Initiative hat zum Ziel, den Eintrag von Kunststoffpartikeln in Wasserwege und Meere zu vermeiden. Die Mikroplastik produzierenden und verarbeitenden Standorte und Betriebe haben in den vergangenen Jahren lokal passende Maßnahmen getroffen, um die Emission von Mikroplastik in die Umwelt zu verhindern. Diese Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf optimiert. Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe Covestro verwendet chemische Substanzen und stellt daraus Produkte her, die als Einsatzstoff für die Weiterverarbeitung in der Wertschöpfungskette dienen. Unsere Produkte werden in Folgeprozessen industriell verwendet und umgewandelt. Die sichere Verwendung und die Informationsweitergabe an unsere Kunden sind gesetzlich geregelt. Dabei sind Reaktivität und Eignung der Substanzen für die gewünschten Produkteigenschaften essenziell. Dies kann bei den eingesetzten chemischen Substanzen mit Eigenschaften einhergehen, die im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Einklang mit den ESRS zu einer Einstufung als besorgniserregender Stoff (Substance of Concern, SoC) oder besonders besorgniserregender Stoff (Substance of Very High Concern, SVHC) führen. Aus diesen Eigenschaften resultiert auch eine potenzielle negative Auswirkung in der nachgelagerten Wertschöpfungskette auf Mensch und Umwelt bei Exposition von Beschäftigten gegenüber gefährlichen Substanzen oder bei einer Kontamination von Luft, Wasser und Boden. Unsere Maßnahmen, um dieser möglichen negativen Auswirkung zu begegnen, sind in Kapitel "ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" unter dem Thema "Produktverantwortung" beschrieben. Die dort beschriebenen Maßnahmen und Konzepte betrachten produktbezogene Gefährdungen umfassend. Dies deckt sowohl die möglichen Auswirkungen der hier genannten besorgniserregenden und besonders besorgniserregende Stoffe als auch weitere mögliche Gefährdungen ab. → Für weitere Informationen siehe "ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Produktverantwortung" Darüber hinaus hat Covestro keine dezidierten Konzepte zum Ersatz und zur Reduktion des Einsatzes besorgniserregender Stoffe und zur schrittweisen Abschaffung besonders besorgniserregender Stoffe, auch nicht für wesentliche gesellschaftliche Verwendungszwecke und in Konsumgütern. Individuelle Maßnahmen und Optimierungen sind davon unberührt. Für Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) haben wir ein wesentliches Risiko identifiziert. PFAS stehen wegen möglicher negativer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt im Fokus der öffentlichen Debatte. Für Covestro ist hier eine mögliche Betroffenheit über zugekaufte Anlagenteile und Rohstoffe gegeben. Wir verfolgen die regulatorische Debatte zu PFAS und unterstützen verhältnismäßige, umsetzbare und durchsetzbare Vorschriften, die auf belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen und einer verlässlichen Risikobewertung basieren. Dazu engagieren wir uns in entsprechenden Verbandsaktivitäten und haben eine interne interdisziplinäre Arbeitsgruppe zu dem Thema aufgesetzt. Wir weisen in unseren Sicherheitsdatenblättern in der EU solche PFAS aus, die unter REACH als SVHC eingestuft werden und in unseren Produkten in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten sind. Ziele Abseits der im Kapitel "ESRS E1: Klimawandel" beschriebenen Klimaziele verfolgen wir derzeit keine konzernweiten Ziele für Emissionen in Luft, Wasser und Boden. Vor dem Hintergrund der lokalen regulatorischen Anforderungen, die sich auch in unseren Betriebsgenehmigungen als Mindestanforderungen wiederfinden, erachten wir es als nicht notwendig, globale Ziele zu setzen. Auch für Mikroplastik haben wir uns derzeit keine konzernweiten Ziele im Sinne der ESRS gesetzt. Die Emissionen von Mikroplastik innerhalb der von Covestro verantworteten Produktionsschritte betrachten wir sehr sorgfältig. Wir haben in den letzten Jahren wie beschrieben bereits Maßnahmen zum Vermeiden von Ereignissen implementiert. Wir möchten in Zukunft nachhaltigere Produkte herstellen und anbieten. Dazu ist die Verwendung von SoC oder SVHC auf Basis gesetzlicher Vorgaben essenziell. Wie im Kapitel "ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" und in diesem Kapitel beschrieben, arbeiten wir kontinuierlich an der Informationsbereitstellung zur sicheren Herstellung und Verwendung unserer Produkte in der Wertschöpfungskette. Covestro setzt sich für den Einkauf sowie die Verwendung, Herstellung und das Inverkehrbringen von SoC und SVHC in unseren Produktionen und Produkten keine spezifischen Ziele. → Für weitere Informationen siehe "Nachhaltige Lösungen" → Für weitere Informationen siehe "ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" Kennzahlen Wir erfassen unsere Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung aller vollkonsolidierten Gesellschaften. Alle nicht vollkonsolidierten Gesellschaften des Konsolidierungskreises wurden dahingehend geprüft, ob Covestro die operative Kontrolle gemäß der Definition der ESRS innehat und entsprechend den Rechten und Pflichten des Covestro-Konzerns berücksichtigt. Da unsere Umweltkennzahlen ausschließlich zum Jahresende ermittelt werden, wird der Konsolidierungskreis berücksichtigt, wie er sich zu diesem Zeitpunkt zusammensetzt. Dabei werden Daten aller umweltrelevanten Standorte von Covestro berücksichtigt, d. h. aller Produktionsstandorte und relevanter Verwaltungsstandorte. Um die Veröffentlichungsfristen einzuhalten, schätzen die Standorte die Umweltdaten für die letzten Wochen des laufenden Geschäftsjahres. Dies geschieht auf Basis etablierter Hochrechnungsmethodiken (z. B. auf Basis der Produktionsplanung, von Durchschnittswerten oder von Daten aus den Vorjahresmonaten), um eine möglichst präzise Datenberichterstattung nahe den tatsächlichen Jahreskennwerten sicherzustellen. Sollten uns im Laufe des Folgejahres jedoch unter Berücksichtigung intern definierter Grenzwerte wesentliche Abweichungen bekannt werden, wird der betroffene Wert rückwirkend angepasst. Da die Emissionsdaten erstmals nach den neuen Vorgaben der ESRS erhoben werden, ist ein Vergleich mit dem Vorjahr nicht möglich. Emissionen in Luft, Wasser und Boden unterliegen je nach lokaler Gesetzgebung und den Betriebsgenehmigungen sehr unterschiedlichen Messvorschriften; so kann es sein, dass Substanzen in manchen Anlagen kontinuierlich gemessen werden, in anderen Anlagen aber nur in ausgewählten Jahren. Die Messwerte werden dann über die jährliche Laufzeit der Anlage berechnet, um einen aussagekräftigen Wert für das Berichtsjahr zu erhalten. Messungen werden sowohl von Covestro als auch von beauftragten Dritten durchgeführt. Die hier berichteten Emissionen beinhalten auch Emissionsmengen, die aufgrund von Umweltereignissen mit ungeplanten Substanzaustritten entstanden sind. Die berichteten Mengen werden ebenfalls für die Berichterstattung an lokale Behörden genutzt. Emissionen in Luft und Wasser (konsolidierte Werte in t) 1 scrollen Emissionen Substanz 2024 in t / a Luft Feinstaub (PM10) 85,18 Stickoxide (NOx / NO2) 251,34 Teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (HFCKW) 0,65 Tetrachlormethan (CCl4) 0,13 Nickel und Verbindungen (als Ni) 0,05 Wasser Gesamter organischer Kohlenstoff (TOC) (als Gesamt-C) 272,13 Gesamtphosphor 6,62 Arsen und Verbindungen (als As) 0,08 Chrom und Verbindungen (als Cr) 0,13 Kupfer und Verbindungen (als Cu) 0,32 Nickel und Verbindungen (als Ni) 0,87 Blei und Verbindungen (als Pb) 0,03 Zink und Verbindungen (als Zn) 1,18 Dichlormethan (DCM) 0,04 Trichlormethan 0,14 Di-(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) 0,01 Phenole (als Gesamt-C) 0,03 Chloride (als Gesamt-Cl) 458.889,36 Fluoride (als Gesamt-F) 5,28 1 Die Tabelle beinhaltet nur konsolidierte Werte für Emissionen in Luft und Wasser, bei denen der in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 festgelegte Schwellenwert überschritten wurde. Im Berichtsjahr 2024 gab es keine Bodenemissionen oberhalb der Schwellenwerte. Die Menge des Mikroplastiks, das Covestro als Produkt verlässt, wird systembasiert anhand von Verkaufsdaten erhoben. Mangels standardisierter Messverfahren für Emissionen von Mikroplastik kann die Menge des in die Umwelt emittierten Mikroplastiks nur geschätzt werden. Hier nutzt Covestro die Angaben zu Emissionsereignissen, die durch die Standorte in einer zentralen Datenbank gemeldet werden müssen. Betrachtet werden grundsätzlich nur die Emissionen, die innerhalb der von Covestro verantworteten Produktionsschritte entstehen. Sobald die Ware an Logistikunternehmen übergeben ist, endet der Einflussbereich und damit die Verantwortung von Covestro. Die Menge des Mikroplastiks, die unser Unternehmen im Geschäftsjahr als Produkt verlassen hat, beläuft sich auf 1,6 Mio. t. Es wurden keine Emissionsmengen ermittelt, die Einfluss auf die in Mio. t dargestellte Kennzahl haben. Covestro verwendet Rohstoffe und stellt interne Zwischenprodukte und Produkte her, deren Bestandteile SoC und SVHC gemäß der Definition in Anhang 2 der ESRS sind. Ein Teil dieser Definition von "besorgniserregenden Stoffen" verweist auf die im Jahr 2024 verabschiedete EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (die sogenannte ESPR-Verordnung). Zu dieser sind zum Ablauf der Berichtsperiode noch keine delegierten Rechtsakte mit konkreter Nennung besorgniserregender Stoffe veröffentlicht, sodass in diesem Zusammenhang zurzeit keine weiteren besorgniserregenden Stoffe abgeleitet werden konnten. Damit ist eine finale Beurteilung nach der ESPR-Verordnung zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse aktuell nicht möglich. Die im Folgenden dargestellten Mengen werden systembasiert erhoben. Für unsere Produkte und Rohstoffe sind sowohl externe Einkaufs- und Verkaufsmengen als auch ihre genaue Zusammensetzung, einschließlich der Gefahrstoffeinstufung der Einzelkomponenten zum Bilanzstichtag, in unseren IT-Systemen dokumentiert. Für die von extern zugelieferten Rohstoffe beinhalten unsere internen Informationen alle uns bekannten Informationen zu deren Zusammensetzung. Die hier berichteten Kennzahlen sind nach unserem besten Wissen erhoben. Zur Erhebung der erzeugten und verwendeten Mengen stützen wir uns auf die Daten aus Prozessaufträgen bzw. ermitteln reduzierte Lagerbestände der relevanten Materialien im Vergleich zum vorigen Bilanzstichtag. Für die Kennzahlen werden bestandsgeführte SoC / SVHC erfasst. Dies kann dazu führen, dass in situ hergestellte, im selben Produktionsvorgang komplett verbrauchte und nicht bestandsgeführte SoC / SVHC nicht erfasst sind. Aufgrund der komplexen System- und Prozesslandschaft im Konzern sind spezifische Kleinstmengen durch die systembasierten Berechnungsmethoden nicht erfasst. Es handelt sich dabei ausschließlich um Mengen, die keinen Einfluss auf die im Folgenden in Kilotonnen dargestellten Werte haben. Ebenso ist die Menge der Emissionen vernachlässigbar und daher nicht Teil der berichteten Mengen. Die Angaben in der Tabelle "Gesamtmengen besorgniserregender Stoffe ("SoC") und besonders besorgniserregender Stoffe ("SVHC") im Berichtszeitraum" beziehen sich auf die jeweils summierte Menge aller im Berichtszeitraum von Covestro erzeugten oder verwendeten oder eingekauften Mengen sowie auf die Mengen, die unsere Anlagen in Form von Produkten oder als Teil von Produkten verlassen haben. Die "Einstufung in die wichtigsten Gefahrenklassen besorgniserregender Stoffe" beinhaltet pro Gefahrenklasse genau jene Stoffe, die laut Definition der SoC in eine der genannten Gefahrenklassen fallen. Da es Stoffe mit mehr als einer Einstufung gibt - die also gleichzeitig in mehrere Gefahrenklassen fallen -, kommt es zu Mehrfachnennungen; hier kann die Summe der Einzelmengen größer als die Gesamtmenge sein. Gesamtmengen besorgniserregender Stoffe ("SoC") und besonders besorgniserregender Stoffe ("SVHC") im Berichtszeitraum scrollen 2024 in kt Besorgniserregende Stoffe (SoC), die erzeugt oder verwendet oder eingekauft wurden 14.850 davon besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) 5.443 Besorgniserregende Stoffe (SoC), die die Anlagen in Form von Produkten oder als Teil von Produkten verlassen haben 2.701 davon besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) 69 Einstufung in die wichtigsten Gefahrenklassen besorgniserregender Stoffe scrollen Erzeugt oder verwendet oder eingekauft Produkte oder als Teil von Produkten Gefahrenklassen SoC in kt davon SVHC in kt SoC in kt davon SVHC in kt Karzinogenität Kategorien 1 und 2 9.594 3.366 2.314 22 Keimzellmutagenität Kategorien 1 und 2 6.193 1.866 72 22 Reproduktionstoxizität Kategorien 1 und 2 5.321 3.194 309 59 Endokrine Disruption für die menschliche Gesundheit 0 0 0 0 Endokrine Disruption für die Umwelt 0 0 0 0 Persistent, bioakkumulierbar, toxisch (PBT), sehr persistent, sehr bioakkumulierbar (vPvB) 0 0 0 0 Persistent, mobil und toxisch (PMT), sehr persistent, sehr mobil (vPvM) 0 0 0 0 Sensibilisierung der Atemwege Kategorie 1 3.265 4 2.317 <1 Sensibilisierung der Haut Kategorie 1 7.293 2.261 2.421 67 Chronische Gefahr für die Gewässer Kategorien 1 bis 4 5.188 3.765 759 67 Gefährlich für die Ozonschicht <1 0 <1 0 Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition, Kategorien 1 und 2 702 570 8 8 Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition, Kategorien 1 und 2 10.307 2.488 1.902 22 Erwartete finanzielle Effekte Der ESRS E2 Umweltverschmutzung sieht grundsätzlich auch qualitative und quantitative Angaben zu erwarteten finanziellen Effekten durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung vor. Gemäß ESRS 1 Anhang C macht Covestro im ersten Jahr der Erstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts von den Erleichterungsvorschriften zur schrittweisen Einführung dieser Angaben Gebrauch. Demnach können die genannten Angaben im ersten Jahr unterbleiben. ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen Auswirkungen, Risiken und Chancen Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zum Thema "Wasser- und Meeresressourcen" scrollen Art Beschreibung Zeithorizont 1 Verortung 2 Konzepte Maßnahmen Ziele Wasserentnahmen Auswirkung (potenziell negativ) Aufgrund der Produktion von Rohstoffen, veredelten Materialien und Zwischenprodukten ist Covestro mit potenziellen negativen Auswirkungen auf die Wasserknappheit durch Wasserentnahme verbunden, da dies bspw. zu einer geringeren Verfügbarkeit von Trinkwasser oder verringerten Grundwasserspiegeln, führen kann. Betroffene Interessenträger sind schutzbedürftige Gruppen, lokale Gemeinschaften und die Natur. K, M 1 HSEQ-Managementsystem; ESRS S2: Verhaltenskodex für Lieferanten Auswirkung (potenziell negativ) Die nicht nachhaltige Entnahme von Wasser in wasserarmen Gebieten könnte zu einer verringerten landwirtschaftlichen Produktivität und zu potenziellen Konflikten um begrenzte Wasserressourcen führen, die den Zugang zu Nahrung und Wasser beeinträchtigen. Covestro trägt mit seinen eigenen Aktivitäten in Gebieten mit Wasserstress zu diesen potenziellen negativen Auswirkungen bei. Eine nicht nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen hätte Auswirkungen auf die lokalen Gemeinschaften und deren Zugang zu Nahrung und Wasser. Betroffene Interessenträger sind schutzbedürftige Gruppen, lokale Gemeinschaften und die Natur. M, L 2 Risikobasiertes Wasserprogramm; HSEQ-Managementsystem Wasserprogramm Auswirkung (potenziell negativ) Aufgrund der Wasserentnahme in unserer nachgelagerten Wertschöpfungskette ist Covestro mit potenziellen negativen Auswirkungen in Bezug auf die Wasserknappheit verbunden, da dies zu einer geringeren Verfügbarkeit von Trinkwasser, verringerten Fließgeschwindigkeiten/ Wasserständen, die sich auf aquatische Ökosysteme auswirken, verringerten Grundwasserspiegeln, die zu einer geringeren Verfügbarkeit von Trinkwasser führen, Bodensenkungen, dieje nach geologischen Gegebenheiten zu Schäden an der Infrastruktur führen, dem Eindringen von Salzwasser in Küstennähe und einer verringerten Verdünnungskapazität, die zu einer schlechten Wasserqualität führt, führen kann. Betroffene Interessenträger sind schutzbedürftige Gruppen, lokale Gemeinschaften und die Natur. K, M 3 HSEQ-Managementsystem 1 Zeithorizont unterteilt in kurzfristig (K), mittelfristig (M) und langfristig (L) 2 Verortung innerhalb der Wertschöpfungskette unterteilt in vorgelagerte Wertschöpfungskette (1), eigene Geschäftstätigkeit (2) und nachgelagerte Wertschöpfungskette (3) → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" → Für weitere Informationen siehe "Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger" Konzepte und Maßnahmen Covestro betrachtet die Ressource Wasser aus ganzheitlicher Perspektive. Covestro nutzt Wasser hauptsächlich für Kühlzwecke und in der Produktion. Die Verfügbarkeit und der Zugang zu sauberem Wasser sind für unsere Produktionsstandorte von entscheidender Bedeutung. Daher liegt unser Hauptaugenmerk auf der Wasserentnahme. Wir berücksichtigen jedoch nicht nur unsere Wasserentnahme und die damit verbundenen Probleme der Wasserknappheit und -qualität, sondern auch das von uns erzeugte Abwasser und die wachsende Besorgnis über die Verschmutzung dieser Ressource und die möglichen Folgen für Mensch und Umwelt. Daher unterliegt unser Abwasser einer strengen Überwachung und Analyse gemäß den geltenden örtlichen Rechtsvorschriften, bevor es in Entsorgungskanäle eingeleitet wird. Die Grundlage für unsere Aktivitäten in diesem Bereich ist unsere Selbstverpflichtung zum Thema Wasser (Corporate Commitment on Water). Unsere Produktionsstandorte sehen sich jedoch einer Vielzahl unterschiedlicher Situationen gegenüber, denen wir mit einem risikobasierten Wasserprogramm begegnen. Dies ermöglicht es uns, uns auf diejenigen Standorte zu konzentrieren, die derzeit oder in Zukunft einem Risiko ausgesetzt sind, und standortspezifische Lösungen zu identifizieren. Damit soll die Wirksamkeit des Wasserprogramms gestärkt und die Resilienz für zukünftige Herausforderungen an unseren Standorten erhöht werden. Dabei nehmen wir eine ganzheitliche Betrachtung der Wasserthematik vor, schauen aber insbesondere auch auf die Verfügbarkeit von und den Zugang zu sauberem Wasser. Darüber hinaus ist das Thema Wasser auch Teil unseres integrierten HSEQ-Managementsystems, das an allen Covestro-Standorten Mindestanforderungen festlegt. In unserer Unternehmensrichtlinie zu Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Energie, Qualität (HSEQ) verpflichten wir uns, ständig daran zu arbeiten, Umweltbelastungen durch unsere Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen weiter zu verringern. Dazu gehört auch der Schutz der Ozeane. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E2: Umweltverschmutzung" Wasserprogramm Die Verfügbarkeit von und der Zugang zu sauberem Wasser sind für unsere Produktionsstandorte von großer Bedeutung. Im Rahmen unserer Selbstverpflichtung zum Thema Wasser haben wir eine globale, standortübergreifende Risikobewertung der Wasserverfügbarkeit, -qualität und -zugänglichkeit an unseren Produktionsstandorten initiiert und kontinuierlich weiterentwickelt. Die Verantwortung für unser Wasserprogramm liegt in der Unternehmensfunktion Group Health, Safety, Environment and Reliability (HSER), die dem Technologievorstand untersteht. Die Umsetzung der lokal definierten Ziele und Maßnahmen liegt in der Verantwortung der jeweiligen Standorte. Zur Bestimmung der Wasserstressregionen wurden die zuletzt verfügbaren Daten des "Aqueduct Water Risk Atlas" des World Resources Institute (WRI) mit Sitz in Washington, D. C. (USA) herangezogen. Neben physikalischen Risiken wie Wasserstress werden auch potenzielle regulatorische Risiken an unseren Produktionsstandorten in unsere Wasserrisikobewertung einbezogen. Regulatorische Risiken umfassen z. B. den Zugang zu Trinkwasser oder Trinkwasserrichtlinien und andere gesetzliche Rahmenbedingungen. Dazu nutzen wir auch weitere anerkannte Tools wie den "Water Risk Filter" des World Wide Fund For Nature (WWF). Um ein geeignetes Format zum besseren Verständnis der lokalen und zukünftigen Wassersituation zu ermöglichen, haben wir im Berichtsjahr ein Wasserrisiko-Dashboard einschließlich physischer Wasserrisiken erstellt und mit unseren Produktionsstandorten geteilt. Durch die Analyse des lokalen Wassermanagements an den Standorten können Risiken frühzeitig erkannt und Verbesserungspotenziale identifiziert werden. Um das Wassermanagement und den Wasserschutz voranzutreiben, haben wir zudem eine Plattform für den regelmäßigen Austausch von Informationen und guten Beispielen (Best Practice Sharing) eingerichtet. Im Jahr 2023 haben wir mit der Einführung eines neuen, kontextbasierten Covestro-Wasserprogramms begonnen, das darauf abzielt, Wasserrisiken strategisch und systematisch anzugehen. Dieses Programm konzentriert sich speziell auf Standorte, die sich derzeit oder potenziell zukünftig in Wasserstressregionen befinden könnten, basierend auf Daten des World Resources Institute (WRI). Das Programm bewertet nicht nur die unmittelbaren und langfristigen wasserbezogenen Herausforderungen wie Wasserknappheit, Verschmutzung und Überschwemmungen, sondern trägt auch dazu bei, ein besseres Verständnis dafür zu entwickeln, wie sich dies auf die Kontinuität und Effizienz unserer Produktionsstandortbetriebe auswirken könnte. Durch das Verständnis der Wechselwirkungen des Standorts mit dem lokalen Wassereinzugsgebiet kann die Initiative spezifische Risiken und Chancen identifizieren, was zur Entwicklung maßgeschneiderter mittel- bis langfristiger Aktionspläne führt, die auch die Festlegung lokaler wasserbezogener Ziele beinhalten können. Um eine effektive Umsetzung zu gewährleisten, werden die erforderlichen Ressourcen sowohl auf Konzern- als auch auf Standortebene bereitgestellt. Das Programm soll bis 2030 ausgerollt sein und unterstreicht unser Engagement für ein nachhaltiges Wassermanagement in Wasserstressregionen. Ziele Derzeit haben wir uns für dieses Themengebiet keine Ziele gemäß den ESRS gesetzt. Mit Fortschreiten des Wasserprogramms werden wir mehr Einblick in das Thema erhalten und fortlaufend prüfen, ob es sinnvoll ist, konzernweite Ziele zu setzen. Unabhängig davon versuchen wir grundsätzlich, den Wassereinsatz gering zu halten und Wasser nach Möglichkeit mehrfach zu nutzen und wiederaufzubereiten. Kennzahlen Wir erfassen unsere Wasserkennzahlen unter Einbeziehung aller vollkonsolidierten Gesellschaften. Alle nicht vollkonsolidierten Gesellschaften des Konsolidierungskreises wurden entsprechend den Rechten und Pflichten des Covestro-Konzerns berücksichtigt. Da unsere Umweltkennzahlen ausschließlich zum Jahresende ermittelt werden, wird der Konsolidierungskreis berücksichtigt, wie er sich zu diesem Zeitpunkt zusammensetzt. Dabei werden Daten aller umweltrelevanten Standorte von Covestro berücksichtigt, d. h. aller Produktionsstandorte und relevanten Verwaltungsstandorte. Um die Veröffentlichungsfristen einzuhalten, schätzen die Standorte die Umweltdaten für die letzten Wochen des laufenden Geschäftsjahres. Dies geschieht auf Basis etablierter Hochrechnungsmethodiken (z. B. auf Basis der Produktionsplanung, Durchschnittswerte oder Daten aus den Vorjahresmonaten), um eine möglichst präzise Datenberichterstattung nahe den tatsächlichen Jahreskennwerten sicherzustellen. Sollten uns im Laufe des Folgejahres jedoch unter Berücksichtigung intern definierter Grenzwerte wesentliche Abweichungen bekannt werden, wird der betroffene Wert rückwirkend angepasst. Dies war im Jahr 2024 für das Vorjahr 2023 nicht erforderlich. In der Summe lag die gesamte Wasserentnahme im Konzern im Berichtsjahr bei 247 Mio. m3 Der größte Anteil des gesamten von Covestro eingesetzten Wassers entfällt auf Durchlaufkühlwasser. Dieses Wasser wird nur für Kühlzwecke verwendet und kommt nicht mit Produkten in Berührung. Das Kühlwasser wird nach Gebrauch üblicherweise zu seiner ursprünglichen Quelle zurückgeführt. Weitere Mengen werden als Abwasser zurückgeführt. Dieses wird je nach Qualität des Abwassers behandelt oder unbehandelt abgeleitet. Die verbleibende Menge wird von Covestro verbraucht. Dazu gehören typischerweise Verdunstungsverluste aus Kühltürmen oder in Produkten enthaltenes Wasser. Auf Standorte in aktuellen Wasserstressregionen entfielen 7 % unserer gesamten Wasserentnahme. ESRS E4: Biologische Vielfalt und Ökosysteme Auswirkungen, Risiken und Chancen Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zum Thema "Biologische Vielfalt und Ökosysteme" scrollen Art Beschreibung Zeithorizont 1 Verortung 2 Klimawandel Auswirkung (potenziell negativ) Durch die Produktion, Speicherung und Nutzung erneuerbarer Energien und die damit verbundene Elektrifizierung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette ist Covestro direkt mit möglichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Bei diesen Aktivitäten werden häufig Mineralien wie Lithium für Batterien und Seltene Erden für Windkraftanlagen abgebaut, was zur Zerstörung von Lebensräumen, Bodenerosion und Wasserverschmutzung führt. Zu den betroffenen Interessenträgern gehören lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. M, L 1 Auswirkung (potenziell negativ) Covestro trägt zu einer möglichen negativen Auswirkung auf den Verlust der biologischen Vielfalt bei, da der nachgelagerte Transport, die Verarbeitung und die Verwendung von Waren die Treibhausgasemissionen erhöhen und zum Klimawandel beitragen. Betroffene Interessensträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. M, L 3 Auswirkung (tatsächlich negativ) Covestro ist durch seine Geschäftsbeziehungen und die dadurch entstehenden Treibhausgasemissionen direkt mit den eigenen Geschäftstätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens in den vorgelagerten Wertschöpfungsketten verbunden. Dies spiegelt sich in den vorgelagerten Scope 3-Emissionen wider, z. B. in Scope 3.1 eingekaufte Waren und Produkte oder Scope 3.4 vorgelagerte Transporte und Vertrieb. Eine tatsächliche negative Auswirkung des Klimawandels hat indirekt Auswirkungen auf die Gesundheit, die Ressourcen für den Lebensunterhalt oder den Lebensraum, die sich aus dem Anstieg der Treibhausgasemissionen ergeben, wie z. B.: extreme Wetterereignisse, veränderte Wettermuster, Anstieg des Meeresspiegels usw. und damit verbundene soziale und geopolitische Konflikte. Betroffene Interessensträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. K, M, L 1 Umweltverschmutzung Auswirkung (potenziell negativ) Aufgrund der Produktion von Rohstoffen, veredelten Materialien und Zwischenprodukten aus unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette ist Covestro direkt mit einer potenziellen negativen Auswirkung auf die Wasserverschmutzung verbunden, da Wassereinleitungen Schadstoffe enthalten, die die Wasserqualität verändern und zu Verschmutzungsproblemen, negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, eingeschränktem Zugang zu sauberem Wasser für lokale Gemeinschaften, negativen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und andere lebende Organismen, aquatische Ökosysteme und Biodiversität (z. B. durch Eutrophierung oder sauren Regen) beitragen können. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. K, M 1 Auswirkung (potenziell negativ) Aufgrund der Produktion von Konsumgütern in unserer nachgelagerten Wertschöpfungskette ist Covestro mit potenziellen negativen Auswirkungen auf die Wasserverschmutzung verbunden, da Schadstoffe in das Wasser eingeleitet werden, die die Wasserqualität verändern und zu Verschmutzungsproblemen, negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, eingeschränktem Zugang zu sauberem Wasser für lokale Gemeinschaften, negativen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und andere lebende Organismen, aquatische Ökosysteme und die biologische Vielfalt (z. B. aufgrund von Eutrophierung oder saurem Regen) beitragen können. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. K, M 3 Auswirkung (tatsächlich negativ) Die vorgelagerte Wertschöpfungskette von Covestro trägt zur Luftverschmutzung bei, indem sie die Nachfrage nach Produkten aus dem Bergbau, der Gewinnung und der Materialherstellung fördert. Covestro ist durch seine Beschaffungsaktivitäten mit dieser Nachfrage verbunden. Dies führt zu Emissionen wie Feinstaub, VOCs, NOx und SOx. Betroffener Interessenträger ist die Natur. K, M, L 1 Auswirkung (tatsächlich negativ) Covestro trägt zu einer tatsächlichen negativen Auswirkung der vorgelagerten Tätigkeiten und Aktivitäten in der Wertschöpfungskette bei, einschließlich der Produktion, des Abflusses und möglicher Freisetzungen von Rohstoffen und Chemikalien, die sich negativ auf die Wasserqualität auswirken. Im Falle eines Zwischenfalls können diese Handlungen zu einer Wasserverschmutzung führen, die sich indirekt auf die menschliche Gesundheit, den Zugang zu sauberem Wasser, das Leben im Wasser, die Ökosysteme und die Artenvielfalt auswirkt. Schadstoffe aus dem Bergbau, der Bergbauindustrie und von Industriestandorten können Probleme wie Eutrophierung und sauren Regen verursachen. Zu den betroffenen Interessenträger gehören lokale Gemeinschaften und schutzbedürftige Gruppen und die Natur. K, M 1 Auswirkung (tatsächlich negativ) Aufgrund der nicht klimabezogenen Emissionen, die durch unsere Produktion im regulären Betrieb an unseren Produktionsstandorten verursacht werden, trägt Covestro zu einer negativen Auswirkung auf die Luftverschmutzung bei, da diese Emissionen zur Freisetzung von z. B. CO, NOx, SOx, und VOC beitragen. Diese Emissionen entstehen in unseren eigenen Betrieben und können zu Verschmutzungsproblemen mit negativen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und andere lebende Organismen (z. B. durch Eutrophierung oder sauren Regen) oder zu negativen Auswirkungen auf die unbelebte Umwelt führen. Dies geht mit negativen Auswirkungen auf die Natur einher. K, M, L 2 scrollen Art Konzepte Maßnahmen Ziele Klimawandel Auswirkung (potenziell negativ) Auswirkung (potenziell negativ) ESRS E1: Verkauf von Produkten basierend auf alternativen Rohstoffen, Reduktion Scope-1 und -2-Emissionen der Zulieferer, MAKE-Projekte, weitere Maßnahmen ESRS E1: Netto-Null-Treibhausgasemissionen für Scope 3 Auswirkung (tatsächlich negativ) ESRS E1: Verkauf von Produkten basierend auf alternativen Rohstoffen, Reduktion Scope-1 und -2-Emissionen der Zulieferer, MAKE-Projekte, weitere Maßnahmen ESRS E1: Netto-Null-Treibhausgasemissionen für Scope 3 Umweltverschmutzung Auswirkung (potenziell negativ) ESRS E2: HSEQ-Managementsystem, ESRS S2: Verhaltenskodex für Lieferanten ESRS S2: Lieferantenbewertungen, Schulungen Auswirkung (potenziell negativ) ESRS E2: HSEQ-Managementsystem Auswirkung (tatsächlich negativ) ESRS S2: Verhaltenskodex für Lieferanten ESRS S2: Lieferantenbewertungen, Schulungen Auswirkung (tatsächlich negativ) ESRS E2: HSEQ-Managementsystem, ESRS S2: Verhaltenskodex für Lieferanten ESRS S2: Lieferantenbewertungen, Schulungen Auswirkung (tatsächlich negativ) ESRS E2: HSEQ-Managementsystem ESRS E2: Umweltperformance, interne Audits, lokale individuelle Maßnahmen 1 Zeithorizont unterteilt in kurzfristig (K), mittelfristig (M) und langfristig (L) 2 Verortung innerhalb der Wertschöpfungskette unterteilt in vorgelagerte Wertschöpfungskette (1), eigene Geschäftstätigkeit (2) und nachgelagerte Wertschöpfungskette (3) → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" → Für weitere Informationen siehe "Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger" → Für weitere Informationen zu den in der Tabelle aufgeführten Konzepten, Maßnahmen und Zielen siehe "ESRS E1: Klimawandel", "ESRS E2: Umweltverschmutzung" und "ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" Konzepte und Maßnahmen Die als wesentlich identifizierten Auswirkungen des Themengebiets Biologische Vielfalt und Ökosysteme beziehen sich auf die Themen Klimawandel (ESRS E1) und Umweltverschmutzung (ESRS E2). Daher sind die Konzepte und Maßnahmen auch in den entsprechenden Themengebieten (ESRS E1 und E2) verankert und es gibt keine spezifischen Konzepte und Maßnahmen für biologische Vielfalt und Ökosysteme. Unsere Nachhaltigkeitsziele zur Erreichung von Netto-Null-Treibhausgasemissionen für Scope-1- und Scope-2-Emissionen bis 2035 und für Scope-3-Emissionen bis 2050 tragen dazu bei, die negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme zu begrenzen. Die Auswirkungen und Abhängigkeiten in Bezug auf die biologische Vielfalt in der Nähe unserer Produktionsstandorte wurden bewertet und die Analyse ergab dabei Emissionen von toxischen Boden- und Wasserschadstoffen als einzigem potenziell signifikantem Einfluss. Die mit unseren Geschäftsaktivitäten verbundenen Umwelteinflüsse sind fester Bestandteil unseres integrierten Managementsystems für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität (Health, Safety, Environment, Energy and Quality, HSEQ), sodass die oben beschriebenen Auswirkungen dort aufgegriffen werden. Das integrierte Managementsystem setzt sich aus diversen Konzernregelungen zusammen, die einen ganzheitlichen und integrierten Ansatz bilden, um u. a. alle wesentlichen Aspekte im Bereich Umwelt abzudecken. Wir analysieren und bewerten jedes Jahr die Auswirkungen, die unsere Aktivitäten auf die Umwelt haben. Aus der Bewertung unserer Umweltperformance leiten wir entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung und Minimierung von Umwelteinwirkungen ab. Global geltende Prozess- und Ablaufbeschreibungen helfen uns dabei, diese Maßnahmen konzernweit umzusetzen. Durch regelmäßig durchgeführte interne Audits, jährlich stattfindende Selbstbewertungen und externe Zertifizierungen wird fortlaufend überprüft, dass die Prozesse und Abläufe eingehalten werden. Die Erkenntnisse daraus fließen in die jährliche Managementbewertung ein. Jeder Prozess unterliegt somit einer kontinuierlichen Überwachung und wird entsprechend den Erfordernissen angepasst. Auf dieser Basis wird Covestro die Resilienz seiner Strategie und Wirtschaftsaktivitäten in Bezug auf biologische Vielfalt und Ökosysteme weiterhin prüfen, insbesondere in Bezug auf die Themen Klimawandel (ESRS E1) und Umweltverschmutzung (ESRS E2), da diese Auswirkungen als wesentlich identifiziert wurden. Diese Auswirkungen betreffen die eigene Geschäftstätigkeit und die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten. Weitere Details zu den entsprechenden Konzepten und Maßnahmen finden sich in den Kapiteln "ESRS E1: Klimawandel" und "ESRS E2: Umweltverschmutzung". → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel" → Für weitere Informationen siehe "ESRS E2 Umweltverschmutzung" Ziele Derzeit haben wir uns keine für biologische Vielfalt und Ökosysteme spezifischen Ziele gemäß der Zieldefinition der ESRS gesetzt, weil die Wesentlichkeit aufgrund der Auswirkungen von Klimawandel und Umweltverschmutzung besteht. Entsprechende Themen werden in den folgenden Kapiteln adressiert. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel" → Für weitere Informationen siehe "ESRS E2 Umweltverschmutzung" Kennzahlen Die Analyse der Nähe von Covestro-Produktionsstandorten zu biodiversitätssensiblen Gebieten (BSG) wurde zusammen mit einem externen Dienstleister durchgeführt und von keiner zusätzlichen externen Stelle validiert. Sie verwendete einerseits die genauen Geokoordinaten der Covestro-Standorte und andererseits verschiedene Datensätze, die die jeweiligen BSG enthalten. Im Einzelnen waren dies die Natura-2000-Gebiete, ein Netzwerk von Naturschutzgebieten in der Europäischen Union - Welterbestätten, Wahrzeichen und Gebiete mit gesetzlichem Schutz durch eine von der UNESCO verwaltete internationale Konvention - sowie die Key Biodiversity Areas, eine Liste der weltweit wichtigsten Orte für Arten und ihre Lebensräume. Ein geografisches Informationssystem wurde verwendet, um den Abstand aller Standorte zu den umliegenden BSG zu ermitteln. In einem ersten Schritt wurden nur Gebiete mit einem Abstand von weniger als zehn Kilometern berücksichtigt. In einem zweiten Schritt wurden diese BSG genauer untersucht und in drei Kategorien eingeteilt: Land, Meer und Flüsse. Die unterschiedliche Betrachtung verschiedener Gebiete ergibt sich aus der Tatsache, dass mögliche Einflüsse auf die BSG abhängig von den drei Kategorien eine unterschiedliche Reichweite haben. Die Einflüsse sind an Land am begrenztesten, daher wurden für die Kategorie "Land" BSG in einem Abstand von einem Kilometer oder weniger berücksichtigt. Für BSG im Meer wurde ein größerer Radius von fünf Kilometern betrachtet. Die größte Reichweite von Einflüssen kann auftreten, wenn sich BSG flussabwärts eines Standorts befinden. Hier wurde ein Radius von zehn Kilometern berücksichtigt. Alle Gebiete, die diese Bedingungen erfüllen, wurden der Liste der nahegelegenen BSG hinzugefügt. Kein Covestro-Standort befindet sich in unmittelbarer Nähe (< 10 km) zu einer Natur- oder gemischten Welterbestätte. Produktionsstandorte innerhalb von oder in der Nähe zu Natura-2000-Gebieten scrollen Produktionsstandort Land Umwelt Land (<1 km) Marine Umwelt (<5 km) Umwelt Flüsse (<10 km) Name des Natura-2000-Gebietes Antwerpen Belgien X Schelde- en Durmeestuarium van de Nederlandse grens tot Gent Barcelona Spanien X X Delta del Llobregat, Espacio marino del Baix Llobregat-Garraf Brunsbüttel Deutschland X Unterelbe, Schleswig-Holsteinisches Elbästuar und angrenzende Flächen, Vorland St. Margarethen Dormagen Deutschland X Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef Fos-sur-Mer Frankreich X X Camargue Tarragona (La Canonja) Spanien X Espacio marino del Delta de l'Ebre-Illes Columbretes Leverkusen Deutschland X Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef Parets del Vallès Spanien X Riu Congost Santa Margarida i els Monjos Spanien X Serres del Litoral central Insgesamt liegen neun Produktionsstandorte in der Nähe von Natura-2000-Gebieten. Produktionsstandorte innerhalb von oder in der Nähe zu Key Biodiversity Areas (KBA) scrollen Produktionsstandort Land Umwelt Land (<1 km) Marine Umwelt (<5 km) Umwelt Flüsse (<10 km) Name der KBA Barcelona Spanien X X Delta del Llobregat, Aguas del Baix Llobregat - Garraf Brunsbüttel Deutschland X Pinneberger Elbmarschen, Elbmarsch Stade-Otterndorf Changhua (Landkreis) Taiwan, Großchina X Tatu Rivermouth Wildlife Refuge East Providence USA X Hundred Acre Cove Hoek van Holland Niederlande X X Oostvoornse Meer, Hollandse Kust Tarragona (La Canonja) Spanien X Plataforma Marina del Delta del Ebro - Columbretes Meppen Deutschland X Groß Fullener Moor Qingdao China X Qingdao-Rizhao coastal wetland and islands Tsuchiura Japan X Lake Kasumigaura, Ukisima Waalwijk Niederlande X Getijde - beïnvloede Maas Insgesamt liegen zehn Produktionsstandorte in der Nähe von Key Biodiversity Areas (KBA). Es liegen insgesamt 16 Standorte in der Nähe von Natura-2000-Gebieten und KBAs. Die Summe der Flächen dieser Standorte beträgt 800 Hektar. In den nachfolgenden Tabellen sind die Standorte nach ökologischem Zustand der jeweiligen Gebiete aufgelistet. Alle Standorte befinden sich in der Nähe von Natura-2000-Gebieten oder KBAs, mit Ausnahme des Standorts Qingdao, der sich innerhalb einer KBA befindet. Für den ökologischen Zustand der Gebiete wurde die Biodiversitätintaktheit mithilfe des abundance-based Biodiversity Intactness Index (BII) und des richness-based BII gemessen. Der abundance-based BII berücksichtigt die Summe von Tieren und Pflanzen der verschiedenen Arten und der richness-based BII die Anzahl der verschiedenen Arten. Beide Indizes werden zwischen 0% und 100 % gemessen und wurden zuletzt im Jahr 2019 ermittelt. → Für weitere Informationen siehe: https://data.nhm.ac.uk/dataset/global-maps-of-biodiversity-intactness-index-sanchez-ortiz-et-al-2019-biorxiv Standorte nach ökologischem Zustand der Gebiete gemäß abundance-based BII scrollen Ökologischer Zustand Standorte 80,1 % bis 100,0 % Qingdao 60,1 % bis 80,0 % Antwerpen, Fos-Sur-Mer, Hoek van Holland 40,1 % bis 60,0 % Barcelona, Brunsbüttel, Dormagen, East Providence, Leverkusen, Meppen, Parets del Valles, St. Margarida i els Monjos, Tarragona (La Canonja), Tsuchiura, Waalwijk 20,1 % bis 40,0 % Changhua (Landkreis) 0,0 % bis 20,0 % 80,1 % bis 100,0 % 60,1 % bis 80,0 % Hoek van Holland, Qingdao 40,1 % bis 60,0 % Antwerpen, Barcelona, Brunsbüttel, Dormagen, Fos-Sur-Mer, Meppen, Parets del Valles, St. Margarida i els Monjos, Tarragona (La Canonja), Tsuchiura, Waalwijk 20,1 % bis 40,0 % Changhua (Landkreis), East Providence, Leverkusen 0,0 % bis 20,0 % Der ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme sieht grundsätzlich auch qualitative und quantitative Angaben zu erwarteten finanziellen Effekten durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen vor. Gemäß ESRS 1 Anhang C macht Covestro im ersten Jahr der Erstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts von den Erleichterungsvorschriften zur schrittweisen Einführung dieser Angaben Gebrauch. Demnach kann von den genannten Angaben im ersten Jahr abgesehen werden. ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft Auswirkungen, Risiken und Chancen Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zum Thema "Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft" scrollen Art Beschreibung Zeithorizont 1 Verortung 2 Ressourcenzuflüsse inklusive Ressourcennutzung Auswirkung (potenziell negativ) Covestro trägt zu einer potenziellen negativen Auswirkung auf die Erschöpfung von Ressourcen bei, da die Gewinnung und Verwendung von petrochemischen Vorprodukten erhebliche Mengen an nicht erneuerbaren fossilen Rohstoffen erfordert. Betroffene Interessenträger sind die Natur und lokale Gemeinschaften. M, L 1 Auswirkung (potenziell positiv) Covestro hat durch seine langfristige Vision, eine Kreislaufwirtschaft in seinem Geschäftsmodell zu implementieren, einen potenziellen positiven Einfluss. Dies geht mit positiven Auswirkungen auf die Natur einher. L 2 Auswirkung (tatsächlich positiv) Covestro hat tatsächliche positive Auswirkungen auf die Ressourcenzuflüsse, da sich das Unternehmen auf die Verwendung von ISCC PLUS-zertifizierten Rohstoffen und Zwischenprodukten konzentriert, die in vorgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette recycelt werden. Darüber hinaus hat Covestro positive Auswirkungen durch Pilotprojekte und Partnerschaften zur Erforschung neuer Technologien und Produkte (CQ-gekennzeichnete Produkte unter dem Thema "nachhaltige Lösungen"). Diese Initiative reduziert die Abhängigkeit von fossilen Materialien und schließt den Kohlenstoffkreislauf. Betroffener Interessenträger ist die Natur. K, M, L 2 Chance Die Kreislaufwirtschaft wird Covestro zahlreiche Möglichkeiten bieten, z. B. die Entwicklung von Recyclingtechnologien, die es Covestro ermöglichen, Rohstoffe aus Altmaterialien und Abfällen zu gewinnen. Dies kann ein Potenzial zur Kostensenkung bieten, insbesondere im Vergleich zu fossilen Kohlenstoffquellen, die mit der Einführung von Regulierungsmaßnahmen und der Einpreisung externer Effekte knapper und/oder teurer werden könnten. Wir erwarten auch eine steigende Nachfrage nach Produkten mit einem geringeren Kohlenstoff-Fußabdruck und einem höheren Anteil an alternativen Rohstoffen (z. B. Recyclinganteil). Die Entwicklung hin zu einer Kreislaufwirtschaft wird neue Wertschöpfungsmöglichkeiten und Geschäftsmodelle schaffen und die Position von Covestro im Wettbewerb um Kapital stärken, da Unternehmen mit guter ESG-Performance von Investoren und Kapitalgebern gleichermaßen bevorzugt werden. M 1, 2 Ressourcenabflüsse bezogen auf Produkte und Services Auswirkung (potenziell positiv) Covestro trägt zu einer potenziellen positiven Auswirkung auf die Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen bei, da das Unternehmen an der Entwicklung innovativer chemischer und biochemischer Recyclingverfahren arbeitet. Diese Verfahren zielen darauf ab, Kunststoffabfälle wieder in Rohstoffe umzuwandeln, die für die Produktion von Covestro erforderlich sind, und so den CO 2 -Fußabdruck seiner Produkte zu verringern. Betroffene Interessenträger sind Verbraucher, Kunden, Endverbraucher, lokale Gemeinschaften und die Natur. M, L 2 Auswirkung (tatsächlich negativ) Covestro ist mit einer tatsächlichen negativen Auswirkung durch den Verlust von Ressourcen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette verbunden, wenn Covestro-Produkte in ihren Kundenindustrien so hergestellt und verwendet werden, dass sie nicht recycelt werden können. Der Verlust von Ressourcen führt dazu, dass mehr neue Materialien hergestellt werden müssen, was zu Treibhausgasemissionen und Umweltverschmutzung führt und zum Klimawandel beiträgt. Betroffene Interessenträger sind die Natur und lokale Gemeinschaften. K, M 3 Abfall Auswirkung (potenziell negativ) Aufgrund der Abfälle, die bei der Herstellung von Chemikalien und Industrieprodukten in unseren eigenen Betrieben anfallen, verursacht Covestro im Falle eines Zwischenfalls potenzielle negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt und die biologische Vielfalt. Im Falle einer Behandlung am eigenen Standort kann dieser Abfall die Umwelt vor Ort schädigen. Dies betrifft die Natur K, M, L 2 Auswirkung (tatsächlich negativ) Covestro trägt durch die Erzeugung von gefährlichen Abfällen in den eigenen Betrieben zu einer tatsächlichen negativen Auswirkung auf die Natur und den lokalen Gesellschaften bei, da bei der Abfallverbrennung giftige Emissionen entstehen können oder die Lagerung auf einer Deponie zu einer Verschmutzung des Bodens führen kann. Betroffene Interessenträger sind die Natur und lokale Gemeinschaften. K, M, L 2 scrollen Art Finanzielle Auswirkung Konzepte Maßnahmen Ressourcenzuflüsse inklusive Ressourcennutzung Auswirkung (potenziell negativ) Einsatz alternativer Rohstoffe Auswirkung (potenziell positiv) Einsatz alternativer Rohstoffe; Marktgestaltung für zirkuläre Produkte Auswirkung (tatsächlich positiv) Einsatz alternativer Rohstoffe; Marktgestaltung für zirkuläre Produkte Chance Ertragslage Einsatz alternativer Rohstoffe; Recyclingfähigkeit unserer Materialien erhöhen Ressourcenabflüsse bezogen auf Produkte und Services Auswirkung (potenziell positiv) Recyclingfähigkeit unserer Materialien erhöhen; Marktgestaltung für zirkuläre Produkte Auswirkung (tatsächlich negativ) Recyclingfähigkeit unserer Materialien erhöhen; Marktgestaltung für zirkuläre Produkte Abfall Auswirkung (potenziell negativ) Integriertes Managementsystem Effizienter und sicherer Umgang mit Abfällen, "Waste to Value" Initiative Auswirkung (tatsächlich negativ) Integriertes Managementsystem Effizienter und sicherer Umgang mit Abfällen, "Waste to Value" Initiative scrollen Art Beschreibung Ziele Ressourcenzuflüsse inklusive Ressourcennutzung Auswirkung (potenziell negativ) Covestro trägt zu einer potenziellen negativen Auswirkung auf die Erschöpfung von Ressourcen bei, da die Gewinnung und Verwendung von petrochemischen Vorprodukten erhebliche Mengen an nicht erneuerbaren fossilen Rohstoffen erfordert. Betroffene Interessenträger sind die Natur und lokale Gemeinschaften. Auswirkung (potenziell positiv) Covestro hat durch seine langfristige Vision, eine Kreislaufwirtschaft in seinem Geschäftsmodell zu implementieren, einen potenziellen positiven Einfluss. Dies geht mit positiven Auswirkungen auf die Natur einher. Auswirkung (tatsächlich positiv) Covestro hat tatsächliche positive Auswirkungen auf die Ressourcenzuflüsse, da sich das Unternehmen auf die Verwendung von ISCC PLUS-zertifizierten Rohstoffen und Zwischenprodukten konzentriert, die in vorgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette recycelt werden. Darüber hinaus hat Covestro positive Auswirkungen durch Pilotprojekte und Partnerschaften zur Erforschung neuer Technologien und Produkte (CQ-gekennzeichnete Produkte unter dem Thema "nachhaltige Lösungen"). Diese Initiative reduziert die Abhängigkeit von fossilen Materialien und schließt den Kohlenstoffkreislauf. Betroffener Interessenträger ist die Natur. Chance Die Kreislaufwirtschaft wird Covestro zahlreiche Möglichkeiten bieten, z. B. die Entwicklung von Recyclingtechnologien, die es Covestro ermöglichen, Rohstoffe aus Altmaterialien und Abfällen zu gewinnen. Dies kann ein Potenzial zur Kostensenkung bieten, insbesondere im Vergleich zu fossilen Kohlenstoffquellen, die mit der Einführung von Regulierungsmaßnahmen und der Einpreisung externer Effekte knapper und/oder teurer werden könnten. Wir erwarten auch eine steigende Nachfrage nach Produkten mit einem geringeren Kohlenstoff-Fußabdruck und einem höheren Anteil an alternativen Rohstoffen (z. B. Recyclinganteil). Die Entwicklung hin zu einer Kreislaufwirtschaft wird neue Wertschöpfungsmöglichkeiten und Geschäftsmodelle schaffen und die Position von Covestro im Wettbewerb um Kapital stärken, da Unternehmen mit guter ESG-Performance von Investoren und Kapitalgebern gleichermaßen bevorzugt werden. Ressourcenabflüsse bezogen auf Produkte und Services Auswirkung (potenziell positiv) Covestro trägt zu einer potenziellen positiven Auswirkung auf die Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen bei, da das Unternehmen an der Entwicklung innovativer chemischer und biochemischer Recyclingverfahren arbeitet. Diese Verfahren zielen darauf ab, Kunststoffabfälle wieder in Rohstoffe umzuwandeln, die für die Produktion von Covestro erforderlich sind, und so den CO 2 -Fußabdruck seiner Produkte zu verringern. Betroffene Interessenträger sind Verbraucher, Kunden, Endverbraucher, lokale Gemeinschaften und die Natur. Auswirkung (tatsächlich negativ) Covestro ist mit einer tatsächlichen negativen Auswirkung durch den Verlust von Ressourcen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette verbunden, wenn Covestro-Produkte in ihren Kundenindustrien so hergestellt und verwendet werden, dass sie nicht recycelt werden können. Der Verlust von Ressourcen führt dazu, dass mehr neue Materialien hergestellt werden müssen, was zu Treibhausgasemissionen und Umweltverschmutzung führt und zum Klimawandel beiträgt. Betroffene Interessenträger sind die Natur und lokale Gemeinschaften. Abfall Auswirkung (potenziell negativ) Aufgrund der Abfälle, die bei der Herstellung von Chemikalien und Industrieprodukten in unseren eigenen Betrieben anfallen, verursacht Covestro im Falle eines Zwischenfalls potenzielle negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt und die biologische Vielfalt. Im Falle einer Behandlung am eigenen Standort kann dieser Abfall die Umwelt vor Ort schädigen. Dies betrifft die Natur Auswirkung (tatsächlich negativ) Covestro trägt durch die Erzeugung von gefährlichen Abfällen in den eigenen Betrieben zu einer tatsächlichen negativen Auswirkung auf die Natur und den lokalen Gesellschaften bei, da bei der Abfallverbrennung giftige Emissionen entstehen können oder die Lagerung auf einer Deponie zu einer Verschmutzung des Bodens führen kann. Betroffene Interessenträger sind die Natur und lokale Gemeinschaften. 1 Zeithorizont unterteilt in kurzfristig (K), mittelfristig (M) und langfristig (L) 2 Verortung innerhalb der Wertschöpfungskette unterteilt in vorgelagerte Wertschöpfungskette (1), eigene Geschäftstätigkeit (2) und nachgelagerte Wertschöpfungskette (3) → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" → Für weitere Informationen siehe "Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger" Konzepte und Maßnahmen Unsere Intention ist, dass Produkte und Materialien am Ende ihres Lebenszyklus - als Ganzes, in Form von Polymeren oder in molekularer und anderer chemischer Form - wieder in den Wertschöpfungskreislauf zurückgeführt werden. Die Nutzung weiterer erneuerbarer Kohlenstoffquellen und die beabsichtigte vollständige Umstellung auf eine regenerative Produktionsweise, z. B. mithilfe erneuerbarer Energien, stellen für Covestro komplementäre Schritte dar, um in der Zukunft eine vollständige Kreislaufwirtschaft und eine darauf basierende Klimaneutralität im Unternehmen zu erreichen. Die langfristige Ausrichtung von Covestro auf die Kreislaufwirtschaft, d. h. konsistent mit dem langfristigen Scope-3-Ziel bis zum Jahr 2050, soll in Zukunft mit konkreten Konzepten unterlegt werden. Diese werden momentan entwickelt und gebündelt, um eine spezifische Abkehr von der Nutzung von Primärrohstoffen und eine diesbezügliche nachhaltige Beschaffung zu erreichen. Dabei werden wesentliche Aspekte auch bereits indirekt durch die ESRS-E1-Konzepte adressiert, insbesondere durch die Maßnahme E1 "Reduktion Scope-1- und -2-Emissionen der Zulieferer". Covestro erwartet kurzfristig keine signifikanten zusätzlichen operativen Kosten in der Transformation zur Kreislaufwirtschaft. Wir werden bis zum Jahr 2035 ca. 600 Mio. € in eigene Recycling- und biobasierte Technologien investieren. Mittel und langfristig sind zusätzliche operative Kosten und Investitionen noch zu evaluieren. Zum jetzigen Zeitpunkt sind diese schwierig zu beziffern aufgrund einer noch hohen Ungewissheit in der Technologiereife, Regularien und Kundenanforderungen. Die benötigten Investitionen sind feste Bestandteile der Ressourcen- und Allokationsplanung und dediziert zu konkreten Projekten. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E1: Klimawandel - Übergangsplan für den Klimaschutz" → Für weitere Informationen, auch zu den Ausgaben im Berichtsjahr, siehe "ESRS E1: Klimawandel - MAKE-Projekte" Covestro beabsichtigt, seine Nachhaltigkeitsziele in den nächsten Jahren zu überarbeiten. Dies beinhaltet auch unsere Ambition in Bezug auf Kreislaufwirtschaft. Daneben treibt Covestro bereits seit vielen Jahren das Thema Kreislaufwirtschaft durch zielgerichtete Maßnahmen voran. Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die fossilen Ressourcenzuflüsse und -abflüsse sowie Produktionsabfälle zu verringern, um damit insgesamt die Primärrohstoffnutzung entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu verringern. Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen tragen dazu bei. Einsatz alternativer Rohstoffe Als ressourcenintensives Unternehmen sehen wir einen bedeutenden Hebel darin, zunächst das Themenfeld Rohstoffeinkauf zu adressieren, um den Einsatz alternativer Rohstoffe im Vergleich zum fossilen Primärrohstoffeinsatz stetig zu erhöhen. Ein wesentlicher Pfeiler unserer Strategie "Sustainable Future" ist daher das Thema "alternative Rohstoffe". Diese wollen wir einerseits durch eigene innovative Verfahren herstellen und andererseits ihren Einsatz durch eine auf zirkuläre Rohstoffe ausgerichtete Einkaufsstrategie vorantreiben. Recyclingfähigkeit unserer Materialien erhöhen Unsere technische Kernkompetenz liegt in der Entwicklung und Anwendung komplexer chemischer Verfahren und Prozesse. Dieses Wissen wollen wir insbesondere zur Etablierung innovativer chemischer und biochemischer Recycling-und Produktionsprozesse für die Kreislaufwirtschaft nutzen. Wir möchten spezifische Verfahren etablieren, die es uns ermöglichen, zielgerichtet die für Covestro notwendigen Rohstoffe aus Kunststoffabfällen herzustellen. Der Einsatz dieser recycelten Rohstoffe in unserer Produktion führt zu Produkten mit einem niedrigeren CO 2 -Fußabdruck und steigert die Recyclingquote (Recyclingfähigkeit unserer Materialien erhöhen). Daneben wollen wir künftig auch Rohstoffe einsetzen, die in vorgelagerten Wertschöpfungsstufen recycelt wurden. Dabei setzen wir auf den Einsatz von "ISCC PLUS"-zertifizierten Rohstoffen und Zwischenprodukten. Insgesamt sind chemische Verfahren zur Kreislaufführung für Covestro wichtige Hebel, die dabei helfen, fossile Materialien schrittweise zu ersetzen und Kohlenstoffkreisläufe zu schließen. Somit wollen wir mithilfe der Kreislaufwirtschaft und unserer Klimaziele den Umweltfußabdruck unseres Produktportfolios reduzieren und klimaneutral gestalten. Diese Vorgehensweise wird kontinuierlich mittels Ökobilanzierung (Life Cycle Assessment, LCA), also unter Berücksichtigung von Auswirkungen und Beiträgen entlang des gesamten Lebenszyklus, überprüft. Covestro forscht derzeit in mehr als 20 Projekten an Recyclingverfahren für eigene Produkte und Materialien. Von besonderer Bedeutung sind für Covestro dabei Verfahren, mit denen Materialien chemisch oder enzymatisch wieder in ihre Moleküle umgewandelt werden können. Die so gewonnenen Sekundärrohstoffe haben eine vergleichbare Qualität und vergleichbare Eigenschaften wie herkömmlich hergestellte Rohstoffe und können daher erneut zur Herstellung von Produkten und Materialien eingesetzt werden. → Für weitere Informationen siehe "Nachhaltige Lösungen" Marktgestaltung für zirkuläre Produkte Mittels der Kennzeichnung spezifischer Lösungen durch das Label "Circular Intelligence" (CQ) legen wir die Basis für ein klar erkennbares zirkuläres Portfolio für die Marktgestaltung für zirkuläre Produkte. Als einen wichtigen Hebel dafür beobachten wir die sich stetig weiterentwickelnde Regulatorik, die zu einem höheren Mindestrezyklatanteil in diversen Kunststoffanwendungen führt und unsere Kreislaufstrategie mit beeinflussen wird. → Für weitere Informationen siehe "Nachhaltige Lösungen" Das CQ-Konzept bietet das Potenzial für eine umfassende Implementierung im gesamten Produktportfolio von Covestro. Dies würde es ermöglichen, alle Kernprodukte unter dem CQ-Label anzubieten. Gegenwärtig findet das Konzept in ausgewählten MDI- und Polycarbonat-Produkten Einsatz. → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/sustainability/what-drives-us/circular-economy/circular-intelligence In F&E-Projekten wie auch Kooperationen arbeiten wir eng mit Recyclingunternehmen zur Rohstoffgenerierung zusammen, um den Rezyklatmarkt und die entsprechende Rohstoffverfügbarkeit zu entwickeln, und integrieren Erfahrungen aus diesem Marktumfeld in Kundenprojekten in das Produktdesign und entsprechende Guidelines im "Design for Recycling". → Für weitere Informationen siehe "Innovation - Strategische Partnerschaften und Kooperationen" → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/sustainability/what-drives-us/circular-economy/innovative-recycling/innovators-for-recycling Effizienter und sicherer Umgang mit Abfällen Gefährliche und nichtgefährliche Abfälle sind im Wesentlichen auf den Materialeinsatz in unserer Produktion zurückzuführen. Wo möglich, versuchen wir unsere Auswirkungen auf Umwelt und die Gesellschaft möglichst gering zu halten. Aus diesem Grund und auch aus ökonomischen Überlegungen heraus versuchen wir unsere Produktionsverfahren mit Blick auf den Materialeinsatz weltweit möglichst effizient zu gestalten. Wir betrachten und bewerten unsere Herstellungsprozesse fortlaufend, um Materialverbrauch und Entsorgungsmengen so weit wie möglich zu reduzieren und Materialien, wenn möglich, intern wiederzuverwerten. Sofern Abfälle nicht vermieden, wiederverwertet oder ökonomisch sinnvoll recycelt werden können, legen wir im Abfallmanagement Wert auf sichere, nach Abfallarten getrennte Entsorgungswege. Einige durch unsere Produktionsverfahren erzeugte Abfälle mit hohem Heizwert werden als Brennstoff thermisch verwertet, um daraus Dampf für unsere Produktionsanlagen zu generieren. Daneben kann es auch vorkommen, dass wir aufgrund der lokalen Bestimmungen dazu verpflichtet sind, Abfälle zu deponieren. Produktionsschwankungen sowie Abriss- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden und auf Betriebsgeländen können die Abfallmengen und Verwertungswege beeinflussen. Diese und weitere Regeln für den Umgang mit Abfällen werden im Rahmen des integrierten Managementsystems von Covestro behandelt und unterliegen damit konzernweiten Mindestanforderungen, die auch über lokale Bestimmungen hinausgehen können. → Für weitere Informationen zum integrierten Managementsystem siehe "ESRS E2: Umweltverschmutzung" Im Rahmen der Covestro-internen Initiative "Waste to Value" möchten wir mehr Transparenz über unsere Abfallströme erlangen und die Sammlung und den Austausch von Ideen zur verbesserten Nutzung unserer Abfallströme erleichtern. Die aus der Initiative gewonnenen Erkenntnisse sollen bei der Bewertung und kontinuierlichen Verbesserung von Verwertungs- und Entsorgungsoptionen helfen, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Abfall sicherzustellen. Ziele Die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft im Unternehmen lässt sich insbesondere daran messen, in welchem Maße es uns in der Produktion gelingt, Kohlenstoffquellen auf fossiler Basis durch alternative Rohstoffe zu ersetzen sowie anorganische Verbindungen auf erneuerbarer Basis herzustellen und jeweils im Kreislauf zu führen. Damit hängt auch der Absatz von als zirkulär qualifizierbaren Lösungen am Markt zusammen. Entsprechend arbeiten wir daran, geeignete Ziele für Covestro zu entwickeln, die die Performance in allen für die Kreislaufwirtschaft wesentlichen Bereichen steigern und langfristig zu einer absoluten Reduktion des Primärrohstoffeinsatzes führen. Covestro beabsichtigt seine Nachhaltigkeitsziele in den nächsten Jahren zu überarbeiten. Dies beinhaltet auch unsere Ambition in Bezug auf Kreislaufwirtschaft. Darüber hinaus zahlen auch die im Bereich Klimaschutz gesetzten Ziele mittelbar auf die Kreislaufwirtschaft ein, indem bspw. auf den Einkauf alternativer Rohstoffe gesetzt wird, um auch die Scope-3-Emissionen zu senken. Kennzahlen Ressourcenzuflüsse Weitere Informationen zu der Beschaffung von Rohstoffen befinden sich im Kapitel Einkauf. Covestro treibt den Einkauf alternativer Rohstoffe voran. In dem Berichtsjahr wurden die Ressourcenzuflüsse analysiert, die als alternative Produktionsrohstoffe im Sinne der ESRS Verwendung finden. Hierzu werden die Ressourcenzuflüsse in unserem ERP-System verwaltet. Dieses ermöglicht mithilfe eines produktlebenszyklusbezogenen Systems die Erfassung und Analyse. Hierbei werden massebasierte Ströme erfasst. Technische Güter und Services sind nicht wesentlich und finden keine Berücksichtigung. Es werden die nachfolgenden zwei Kategorien "biologische Materialien" und "wiederverwendbare und recycelte Materialien" verwendet. Ressourcenzuflüsse scrollen in Tonnen 2024 in % Gesamtgewicht der verwendeten Produkte 9.947.341 davon biologische Materialien 30.979 0,3 davon wiederverwendbare und recycelte Materialien 6.975 0,1 Ressourcenabflüsse (Produkte und Abfall) Covestro hat im Berichtsjahr seine Produkte hinsichtlich der Rezyklierbarkeit analysiert. Wir verfolgen mit dem Fokus auf mechanische Rezyklierbarkeit einen konservativen Ansatz. Als theoretisch mechanisch recycelbar gelten Produkte, die eingeschmolzen und repelletiert oder an den Verkaufsstellen von Covestro wieder in die Produktion integriert werden könnten. Auf die gesamten Ressourcenabflüsse bezogen, belief sich der Anteil des recyclebaren Produktportfolios auf 15,0%. Betrachtet man das Kerngeschäft, betrug der Anteil mechanisch recyclebarer Produkte 28,4 % des Produktportfolios, das dem Kerngeschäft zuzuordnen ist. → Für weitere Informationen zum Kerngeschäft siehe "Unternehmensprofil - Geschäftsmodell" Wir erfassen unsere Abfallkennzahlen unter Einbeziehung aller vollkonsolidierten Gesellschaften. Alle nicht vollkonsolidierten Gesellschaften des Konsolidierungskreises wurden entsprechend den Rechten und Pflichten des Covestro-Konzerns berücksichtigt. Da unsere Umweltkennzahlen ausschließlich zum Jahresende ermittelt werden, wird der Konsolidierungskreis berücksichtigt, wie er sich zu diesem Zeitpunkt zusammensetzt. Dabei werden Daten aller umweltrelevanten Standorte von Covestro berücksichtigt, d. h. aller Produktionsstandorte und relevanter Verwaltungsstandorte. Bei den Abfallmengen handelt es sich in der Regel um gemessene Daten. Um die Veröffentlichungsfristen einzuhalten, schätzen die Standorte die Umweltdaten für die letzten Wochen des laufenden Geschäftsjahres. Dies geschieht auf Basis etablierter Hochrechnungsmethodiken (z. B. auf Basis der Produktionsplanung, Durchschnittswerte oder Daten aus den Vorjahresmonaten), um eine möglichst präzise Datenberichterstattung nahe den tatsächlichen Jahreskennwerten sicherzustellen. Sollten uns im Laufe des Folgejahres jedoch unter Berücksichtigung intern definierter Grenzwerte wesentliche Abweichungen bekannt werden, wird der betroffene Wert rückwirkend angepasst. Da die Daten erstmals nach den neuen Vorgaben der ESRS erhoben wurden, ist ein Vergleich mit dem Vorjahr nicht möglich. In nahezu allen Ländern unterliegen Abfallmengen und -ströme zudem einer gesetzlich geforderten lückenlosen Nachweispflicht, die an den Standorten entsprechend befolgt wird. So existieren z. B. in Deutschland Abfallbegleitverfahren zwischen Abfallerzeuger und -entsorger, die eine durchgängige Rückverfolgbarkeit der Abfallwege ermöglichen. Wir streben weiterhin an, die Abfallmengen an unseren weltweiten Standorten vergleichbar zu halten; dies ist jedoch aufgrund der lokalen Gesetzgebung nicht immer möglich. Insbesondere die Bestimmung sowie die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegen den lokal geltenden Definitionen und Vorschriften. Es ist uns derzeit nicht möglich, alle Abfallmengen nach EU-Gesetzgebung zu erfassen. Derzeit entfallen etwa 40 % der Gesamtabfallmenge auf Standorte innerhalb der EU, von denen 64 % als gefährliche Abfälle nach EU-Gesetzgebung eingestuft wurden. Für die Nicht-EU-Standorte haben wir den Anteil der gefährlichen Abfälle auf 72 % der außereuropäischen Gesamtabfallmenge geschätzt. Grundlage für die Schätzung waren die Definitionen der lokalen Gesetzgebung, die wir hinsichtlich wesentlicher Unterschiede zur EU-Gesetzgebung analysiert und daraus keine notwendigen Anpassungen abgeleitet haben. Im Wesentlichen fallen Abfälle bei Covestro in der Produktion an, z. B. TDI- oder BPA-Rückstände. Daneben fallen bei Covestro aber auch Abfälle aus Abriss- und Baumaßnahmen an. Die Abfallmenge kann von Jahr zu Jahr stark schwanken. Da wir auch Abwasseraufbereitungsanlagen betreiben, fallen hier auch entsprechende Abfälle an. Insgesamt zeigt sich eine sehr diverse Zusammensetzung an Abfallmaterialien. Die Menge der gefährlichen Abfälle lag im Berichtsjahr bei 177 kt. Insgesamt wurden 74 kt Abfall keinem Recyclingverfahren zugeführt; dies entspricht einem prozentualen Anteil nicht recycelter Abfälle von 29 %. Abfall nach Entsorgungsart scrollen 2024 in kt Gesamtmenge des Abfallaufkommens 259 Gesamtmenge der verwerteten Abfälle 207 Vorbereitung zur Wiederverwendung 12 gefährliche Abfälle 1 nichtgefährliche Abfälle 11 Recycling 185 gefährliche Abfälle 140 nichtgefährliche Abfälle 45 Sonstige Verwertungsverfahren 10 gefährliche Abfälle 4 nichtgefährliche Abfälle 6 Gesamtmenge der beseitigten Abfälle 52 Verbrennung 22 gefährliche Abfälle 18 nichtgefährliche Abfälle 4 Deponierung 17 gefährliche Abfälle 6 nicht gefährliche Abfälle 11 Sonstige Arten der Beseitigung 13 gefährliche Abfälle 8 nichtgefährliche Abfälle 5 Erwartete finanzielle Effekte Der ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft sieht grundsätzlich auch qualitative und quantitative Angaben zu erwarteten finanziellen Effekten durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft vor. Gemäß ESRS 1 Anhang C macht Covestro im ersten Jahr der Erstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts von den Erleichterungsvorschriften zur schrittweisen Einführung dieser Angaben Gebrauch. Demnach können die genannten Angaben im ersten Jahr unterbleiben. Nachhaltige Lösungen Auswirkungen, Risiken und Chancen Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zum Thema "Nachhaltige Lösungen" scrollen Art Beschreibung Zeithorizont 1 Verortung 2 Konzepte Maßnahmen Ziele Nachhaltige Lösungen Auswirkung (potenziell positiv) Covestro trägt in der nachgelagerten Wertschöpfungskette zu einer potenziellen positiven Auswirkung auf die ökologische Nachhaltigkeit, z. B. auf den Klimawandel, bei, da der kontinuierliche Fokus auf die Entwicklung von Anwendungen mit Nachhaltigkeitsbeiträgen (z. B. Isolierung im Bauwesen, Leichtbaulösungen in der Automobilindustrie, Windenergie und wasserbasierte Lacke und Klebstoffe) umweltfreundliche Innovationen fördert. Betroffene Interessenträger sind Kunden, Endverbraucher, schutzbedürftige Gruppen und die Natur. M, L 3 R&D Sustainability Assessment Policy R&D Sustainability Assessment Policy Weiterentwicklung unseres nachhaltigen F&E-basierten Innovationspotfolios 1 Zeithorizont unterteilt in kurzfristig (K), mittelfristig (M) und langfristig (L) 2 Verortung innerhalb der Wertschöpfungskette unterteilt in vorgelagerte Wertschöpfungskette (1), eigene Geschäftstätigkeit (2) und nachgelagerte Wertschöpfungskette (3) → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" → Für weitere Informationen siehe "Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger" Ein nachhaltiges Produktportfolio nimmt für uns bei der Umsetzung unserer Unternehmensstrategie "Sustainable Future" eine Schlüsselfunktion ein. Der weitere Ausbau eines solchen Portfolios wird von unserem forschungs- und entwicklungsbasierten Innovationsportfolio unterstützt. Es werden insbesondere Produktinnovationen gefördert, die einen Beitrag zu den SDGs leisten und eine nachhaltige Entwicklung unter Berücksichtigung unserer Ziele hinsichtlich Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität vorantreiben. → Für weitere Informationen siehe: www.solutions.covestro.com/de Gleichzeitig haben wir unsere Portfolio-Sustainability-Assessment-(PSA-)Methode weiterentwickelt, um auch die Nachhaltigkeit unserer bestehenden Produkte, insbesondere in Bezug auf Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität, zu bewerten und unser Produktportfolio künftig noch stärker dahingehend auszurichten. Dies erfolgt unter Berücksichtigung rechtlicher Anforderungen. Wir berichten zudem, wie und in welchem Umfang unsere Tätigkeiten mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die nach der Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union als ökologisch nachhaltig einzustufen sind. → Für weitere Informationen siehe "Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)" Anhand der Nachhaltigkeitsbewertung unseres Produktportfolios (Portfolio Sustainability Assessment, PSA) - basierend auf der Methodik des globalen Nachhaltigkeitsforums "World Business Council for Sustainable Development" (WBCSD) - baut Covestro ein zukunftssicheres und nachhaltiges Produktportfolio auf. Dazu werden Entwicklungen im regulatorischen Umfeld und im Marktumfeld mithilfe des PSA frühzeitig identifiziert und in Entscheidungsprozesse einbezogen. Die Ergebnisse des PSA sollen in Entscheidungen bezüglich des Produktportfolios sowie in Bezug auf die Unternehmenssteuerung integriert werden. In Zusammenarbeit mit einer externen Beratung wurde die Methode im Berichtsjahr finalisiert, intern pilotiert und zusätzlich von einem externen Experten überprüft. Es ist geplant, die PSA-Methode in einem stufenweisen Prozess zu implementieren. Die Roadmap dazu ist in Entwicklung, mit klarem Fokus auf die Digitalisierung. Um die Entwicklung unseres zirkulären Produktportfolios voranzutreiben, wollen wir langfristig alle Produkte in einer klimaneutralen und dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft folgenden Version anbieten. Unsere "Circular Intelligence"-(CQ-)Lösungen setzen auf alternative Rohstoffe und Energiequellen sowie auf chemisches Recycling und bestehen aktuell zu mindestens 25 % aus alternativen oder recycelten Rohstoffen. → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensstrategie - Strategie des Konzerns" Es gehört zu unserem Selbstverständnis, dass unsere Produkte nur dann nachhaltig sein können, wenn der Umgang mit ihnen für Mensch und Umwelt sicher ist. Entsprechend berücksichtigt auch unser Produktportfolio die Anforderungen an die Produktverantwortung. Unsere Aktivitäten in dem Bereich sind Teil des integrierten Managementsystems für HSEQ, um zu gewährleisten, dass unsere Vorgaben und Standards erfüllt werden. → Für weitere Informationen siehe "ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Produktverantwortung" Während die Geschäftseinheiten ihre Produktportfolios im Berichtsjahr selbstständig steuerten, befasste sich der Sustainability & Innovation Governance Body (SI GoB) u. a. mit den Fortschritten bei der Überarbeitung der Methode zur Nachhaltigkeitsbewertung unseres Produktportfolios. → Für weitere Informationen siehe "Erklärung zur Unternehmensführung - Zuständigkeiten und Aufgaben des Vorstands und des Aufsichtsrats in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen i. S. der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)" Konzepte und Maßnahmen Bei Covestro streben wir danach, Antworten auf globale Herausforderungen wie den Klimawandel, zunehmende Urbanisierung und Mobilität sowie das Bevölkerungswachstum zu finden. Wir sind bestrebt, Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt unserer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E) zu integrieren, indem wir unsere Bewertungsprozesse für das F&E-Projektportfolio an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) ausrichten. Diese Ausrichtung ermöglicht es uns, frühzeitig auch unkonventionelle und neuartige Ansätze zu identifizieren, zu untersuchen und zu testen. So tragen wir durch die Ergebnisse der F&E zum Erreichen der SDGs bei. Für die Steuerung des F&E-Projektportfolios hin zu einem positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit hat Covestro die R&D Sustainability Assessment Policy definiert. Diese F&E-Bewertung im Hinblick auf die UN-Nachhaltigkeitsziele ist ein globaler Prozess. Betroffene Interessenträger in dem Prozess sind Arbeitnehmer, dabei insbesondere Innovationsprojektmanager und entsprechende Lenkungsausschüsse. Darüber hinaus halten wir uns an das "drei P"-Prinzip - People, Planet und Profit - und stellen sicher, dass F&E- Entscheidungen mindestens zwei dieser Aspekte unterstützen, ohne einen davon zu schädigen, während wir bestrebt sind, den wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Wert zu maximieren. Die Covestro-Richtlinie für nachhaltige Lösungen umfasst Produkt- und Anwendungs-, Prozess- und Technologieinnovationsprojekte, die einen positiven Umwelteinfluss in der nachgelagerten Wertschöpfungskette sicherstellen, indem sie sich auf die Entwicklung von Anwendungen konzentrieren, die zur Nachhaltigkeit beitragen - zum Beispiel die Entwicklung einer Aufpralldämpferstruktur aus einem thermoplastischen Material für die E-Mobilität, insbesondere batterieelektrische Fahrzeuge, um die Batterie im Falle eines Unfalls zu schützen und somit zur Verkehrssicherheit beizutragen. Ein wesentlicher Pfeiler nachhaltiger Lösungen ist für Covestro, die Recyclingfähigkeit unseres Produktportfolios sicherzustellen. Hierzu forscht Covestro in derzeit mehr als 20 R&D Projekten an spezifischen Recyclinglösungen für unsere Produkte, insbesondere im Bereich des chemischen Recyclings. Der Leiter der Konzerninnovation und Nachhaltigkeit, der direkt dem Vorstand unterstellt ist, trägt die Verantwortung für die Umsetzung dieser Richtlinie in Abstimmung mit den Geschäftsbereichen und dem Sustainability & Innovation Governance Body (SI GoB). Bei der Bewertung unserer Projekte ziehen wir nur solche Projekte für die Bemessung unseres Ziels in Betracht, die einen zusätzlichen Beitrag zur Erreichung der SDGs leisten. Um diesen zusätzlichen Beitrag zu messen, ist die R&D Sustainability Assessment Policy innerhalb des bestehenden Innovationsprozesses implementiert, die den Beitrag der Projekte überprüft. Im Rahmen dieses Prozesses wird jedes F&E-Projekt basierend auf internen Fachinterviews bewertet. Anhand von konkreten Fragen werden die Auswirkungen eines Projekts und seiner Ergebnisse auf alle 17 SDGs beurteilt. Es werden nur die Projekte berücksichtigt, die aus der Perspektive der SDG-Auswirkungen deutlich besser als das Referenzsystem bewertet werden. Das Referenzsystem muss eine etablierte Technologie sein, definiert als eine Technologie mit einer Marktdurchdringung von mehr als 5 %. Wenn die beabsichtigte Lösung aus der Perspektive der SDG-Auswirkungen deutlich besser ist als das Referenzsystem, wird die Auswirkung als "positive drive" bewertet. Bei der Bewertung handelt es sich um kontinuierlich durchgeführte Maßnahmen. Ziele Im Einklang mit unseren Nachhaltigkeitszielen streben wir die stetige Weiterentwicklung unseres nachhaltigen F&E-basierten Innovationsportfolios an. Konkret sollen bis Ende 2025 80 % der Projektkosten für Forschung und Entwicklung in Bereichen eingesetzt werden, die zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen beitragen. Die Bewertung ist für unter die R&D Sustainability Assessment Policy fallenden Projekte verpflichtend, es gibt weder eine Änderung in der Bewertung noch in der Kennzahl. Dies ist eine qualitative Bewertung, bei denen Daten zum Endprodukt oder zu den Technologien in der frühen Phase des Stage-Gate-Prozesses noch nicht für einen schlüssigen wissenschaftlichen Nachweis verfügbar sind. Das Ziel wird jährlich überprüft, basierend auf den tatsächlichen Projektkosten und dem Ergebnis der Bewertung des Projekts. Das Ziel ist ein globales Ziel und umfasst Produkt- und Anwendungs-, Prozess- sowie Technologieinnovationsprojekte. Die Zielsetzung für die Kennzahl wurde vom Vorstand festgelegt. Bei der Zielsetzung lag der Schwerpunkt auf internen Stakeholdern. Externe Interessengruppen wurden dabei nicht miteinbezogen. Da es sich um ein zukunftsgerichtetes Ziel handelt, haben wir kein Basisjahr für den Vergleich festgelegt. Darüber hinaus basiert der Beitrag auf der qualitativen Bewertung und den Projektkosten. Kennzahlen Im Berichtsjahr verzeichneten wir eine Verbesserung der Kennzahl auf 54 % (Vorjahr: 52 %). Dies entspricht 45.3 Mio. € (Vorjahr: 39,8 Mio. €) Projektkosten für Forschung und Entwicklung, die in Bereichen eingesetzt werden, die zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen beitragen. Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) Die EU-Taxonomieverordnung ist ein Instrument der Europäischen Union im Rahmen der Umsetzung des "Europäischen Green Deal" sowie des Aktionsplans "Finanzierung nachhaltigen Wachstums" mit dem Ziel, ein klimaneutrales Europa bis 2050 zu verwirklichen. Dabei soll die EU-Taxonomie helfen, Investitionen in Wirtschaftsaktivitäten zu lenken, die notwendig sind, um Klimaneutralität zu erreichen. Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das Wirtschaftsaktivitäten bei der Erfüllung vorgegebener Bewertungskritierien als ökologisch nachhaltig einstuft. Dabei gilt eine Wirtschaftsaktivität als taxonomiefähig ("eligibility"), wenn sie sich einer in der EU-Taxonomie definierten Wirtschaftsaktivität zuordnen lässt und potenziell zur Verwirklichung eines der folgenden sechs Umweltziele beitragen kann: scrollen ― Klimaschutz ("Climate Change Mitigation"/ CCM) ― Anpassung an den Klimawandel ("Climate Change Adaptation"/ CCA) ― Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen ("Water and Marine Resources"/ WTR) ― Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft ("Circular Economy"/ CE) ― Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung ("Pollution Prevention and Control"/ PPC) ― Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme ("Biodiversity and Ecosystems"/ BIO) Des Weiteren kann eine taxonomiefähige Wirtschaftsaktivität im Sinne der EU-Taxonomie als taxonomiekonform ("aligned") eingestuft werden, sofern sie weitere Anforderungen kumulativ erfüllt: scrollen ― Einhaltung der technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag zum jeweiligen Umweltziel ("Substantial Contribution"), ― Einhaltung der technichen Bewertungskritieren zur Vermeidung wesentlicher Beeinträchtigungen eines oder mehrerer der Umweltziele ("Do no significant harm", DNSH), ― Einhaltung der sozialen Mindestschutzvorschriften ("Minimum safeguards"). Seit Inkrafttreten der Verordnung sowie der ergänzenden delegierten Rechtsakte weisen wir den Anteil unserer taxonomiefähigen konzernweiten Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) für die Ziele "Klimaschutz" sowie "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" aus. Leider wird weiterhin ein großer Teil unseres Portfolios und unserer Wirtschaftsaktivitäten nicht von der EU-Taxonomie erfasst und kann folglich nicht als taxonomiefähig ausgewiesen werden. Daher können wir nur einen geringen Anteil unseres Geschäfts im Rahmen der EU-Taxonomie ausweisen. Einzelne Aktivitäten, die einen Beitrag zu Klima- und Umweltschutz leisten, können wir somit leider nicht unter der EU-Taxonomie berichten wie bspw. unser Bioanilin. Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten Für die Ableitung der finanziellen Kennzahlen haben wir unser Portfolio sowie unsere Geschäftsaktivitäten im Zusammenhang mit den Anforderungen der EU-Taxonomie umfassend analysiert und bewertet. Dabei wurden Aktivitäten identifiziert, die unter die Umweltziele "Klimaschutz" sowie "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" fallen. Für unser Kerngeschäft konnten wir folgende Wirtschaftsaktivitäten auf Konzernebene unter dem Umweltziel "Klimaschutz" als taxonomiefähig identifizieren: scrollen ― Aktivität 3.10 "Herstellung von Wasserstoff" ― Aktivität 3.13 "Herstellung von Chlor" ― Aktivität 3.14 "Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien" ― Aktivität 3.16 "Herstellung von Salpetersäure" ― Aktivität 3.17 "Herstellung von Kunststoffen in Primärformen" * Zudem konnten wir Aktivitäten außerhalb unseres Kerngeschäfts als taxonomiefähig unter den folgenden Umweltzielen identifizieren: Klimaschutz scrollen ― Aktivität 4.9 "Übertragung und Verteilung von Elektrizität" ― Aktivität 4.30 "Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen" ― Aktivität 6.2 "Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr" ― Aktivität 6.5 "Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen" ― Aktivität 6.8 "Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt" ― Aktivität 6.10 "Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten" ― Aktivität 7.1 "Neubau" ― Aktivität 7.2 "Renovierung bestehender Gebäude" ― Aktivität 7.7 "Erwerb von und Eigentum an Gebäuden" * Covestro folgt einem engen Verständnis von Kunststoffen: Wenn Polymere wie Polyester, Polyether und Polyole eine chemische Reaktion benötigen, um zu einem Kunststoff zu werden, und zuerst eine chemische Reaktion mit einer reaktiven Gruppe benötigen, sind diese nicht taxonomiefähig. Prepolymere und Oligomere sind aus demselben Grund ebenfalls nicht taxonomiefähig. Im Berichtsjahr wurden die Aktivitäten 4.9 "Übertragung und Verteilung von Elektrizität" und 7.2 "Renovierung bestehender Gebäude" unter dem Ziel "Klimaschutz" zusätzlich als taxonomiefähig identifiziert. ** Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft scrollen ― Aktivität 3.1 "Neubau" ― Aktivität 3.3 "Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken" ― Aktivität 3.4 "Wartung von Straßen und Autobahnen" Im Berichtsjahr 2024 konnte die Aktivität 4.1 "Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen" nicht erneut als taxonomiefähig ausgewiesen werden. Die Wirtschaftstätigkeit 3.1 "Neubau" ist potenziell auch für das Umweltziel "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" taxonomiefähig. Neubauprojekte wurden unter Einbeziehung der technischen Bewertungskriterien (Technical Screening Criteria, TSC) geprüft und dem Umweltziel "Klimaschutz" zugeordnet. Grundlegend weist Covestro keine taxonomiefähigen Aktivitäten unter dem Umweltziel "Anpassung an den Klimawandel" aus. Dies hat zwei Gründe: Einerseits sollen Doppelzählungen mit den bereits unter dem Umweltziel "Klimaschutz" identifizierten Wirtschaftsaktivitäten vermieden werden. Andererseits zielt unser Geschäftsmodell in den von der Taxonomie erfassten Tätigkeiten primär auf den Schutz des Klimas ab. Im Zusammenhang mit den Umweltzielen "Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen", "Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" und "Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme" wurden die zugehörigen Wirtschaftsaktivitäten hinsichtlich ihrer Ausübung bei Covestro von Fachleuten bewertet. Es ergaben sich für 2024 keine Ergänzungs- bzw. Erweiterungsnotwendigkeiten. ** Aufgrund von organisatorischen Rahmenbedinungen konnten beide Aktivitäten erst im Geschäftsjahr 2024 als taxonomiefähig identifziert werden. Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten Für das Geschäftsjahr 2024 waren die TSC für alle sechs vorgenannten Umweltziele in Kraft. Daneben ist die Einhaltung des Mindestschutzes gemäß Artikel 18 der Taxonomie-Verordnung zu prüfen. Folglich könnten die identifizierten taxonomiefähigen Aktivitäten unter dem Ziel "Klimaschutz" sowie "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" als taxonomiekonform eingestuft werden, sofern sie die aufgelisteten Anforderungen zur Erreichung von Taxonomiekonformität kummulativ erfüllen können. Dies wurde entsprechend geprüft. Wesentlicher Beitrag ("Substantial Contribution") Im Jahr 2024 haben wir erneut überprüft, ob wir einen wesentlichen Beitrag zu den genannten Umweltzielen leisten können. Bspw. leisten wir weiterhin mit der Witschaftsaktivität 3.10 "Herstellung von Wasserstoff" an einzelnen Standorten potenziell einen geringen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel "Klimaschutz". Jedoch können wir die hohen Anforderungen für einen wesentlichen Beitrag aktuell nicht erfüllen. Gründe hierfür sind z. B., dass die von der EU-Taxonomie herangezogenen Benchmarks von Produktionsanlagen überschritten werden oder Nachweise über die Lieferkette nicht erbracht werden können. Keine wesentliche Beeinträchtigung ("Do No Significant Harm", DNSH) Die EU-Taxonomie erfordert, dass bei Leistung eines wesentlichen Beitrags zu einem Umweltziel keine wesentliche Beeinträchtigung der anderen fünf Umweltziele vorliegt. Im Zusammenhang mit dem Umweltziel "Klimaschutz" wurde für die Aktivität 3.10 "Herstellung von Wasserstoff" unter Verwendung der Konzentrationspfade RCP 2.6, 4.5 und 8.5 auf Standortebene für das Berichtsjahr 2022 eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung durchgeführt. Hinsichtlich des Umweltziels "Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen" wurde ebenfalls für das Berichtsjahr 2022 eine Risikobewertung mit Blick auf eine mögliche Umweltschädigung auf Standortebene durchgeführt. Für die nachfolgenden Berichtsjahre ist dies nicht erneut gesondert erfolgt. Gleichzeitig wurde im Jahr 2022 die Einhaltung der Emissionswerte im Zusammenhang mit den besten verfügbaren Techniken (BVT) für die Standorte geprüft, an denen Produkte hergestellt werden, mit denen wir potenziell einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Umweltziels "Klimaschutz" leisten. Abschließend wurde - auch zuletzt im Jahr 2022 - auf Standortebene geprüft, dass keine wesentliche Beeinträchtigung des Umweltziels "Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme" vorliegt. Da für das Berichtsjahr 2024 weiterhin kein entsprechender Nachweis des wesentlichen Beitrags erbracht werden konnte, wurde die hier beschriebene DNSH-Betrachtung aus dem Jahr 2022 für das aktuelle Berichtsjahr nicht erneut durchgeführt. Taxonomiefähige Produkte, die entweder keinen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Umweltziels "Klimaschutz" leisten oder die mindestens ein Umweltziel beeinträchtigen, sind nicht als taxonomiekonform klassifiziert. Weil z. B. die Kriterien für einen wesentlichen Beitrag zur Aktivität 3.10 "Herstellung von Wasserstoff" nicht in vollem Umfang erfüllt werden können und somit eine Taxonomiekonformität für diese Aktivität nicht gegeben ist, fand in diesem Jahr keine zusätzliche Prüfung der Unterpunkte zur Anlage C des Annex 1 statt. Mindestschutz ("Minimum Safeguards") Der Artikel 18 der Taxonomie-Verordnung stellt Anforderungen an Unternehmen, Prozesse und Verfahren zu etablieren, um die Einhaltung von verschiedenen Regelwerken zum Mindestschutz sicherzustellen. Diese beziehen sich insbesondere auf Menschenrechte (inkl. Arbeits- und Verbraucherrechte), Korruption und Bestechung, Besteuerung sowie fairen Wettbewerb. Im Berichtsjahr erfolgte keine spezifische Überprüfung der Mindestschutzanforderungen im Rahmen der EU-Taxonomie. Die Anforderungen an den Mindestschutz entsprechen dem Selbstverständnis von Covestro. Dieses Selbstverständnis stützt sich auf bestehende Selbstverpflichtungen, unseren Verhaltenskodex für Lieferanten sowie diverse konzernweite Regelungen und ist ein integraler Bestandteil unseres täglichen Handelns. Um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, internationaler Standards sowie interner Richtlinien sicherzustellen, haben wir klare Prozesse und Kontrollen implementiert. Dazu gehören u. a. unser Compliance-Managementsystem, das interne Kontrollsystem sowie das integrierte Managementsystem für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität. Ergebnis der Konformitätsprüfung Wir haben im Geschäftsjahr 2024 im Zusammenhang mit den Umweltzielen "Klimaschutz", "Anpassung an den Klimawandel" und den Umweltzielen "Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen", "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft", "Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" und "Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme" keine taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeit identifiziert. Da wir ausschließlich Taxonomiefähigkeit nachweisen können, liegt der Fokus bei der Ermittlung der Kennzahlen entsprechend auf der Taxonomiefähigkeit und nicht auf der Konformität. Ermittlung der Taxonomie-Kennzahlen Die Ermittlung der Taxonomie-Kennzahlen und die Berichterstattung erfolgen gemäß Artikel 10 Absatz 3 und Artikel 11 Absatz 3 der Taxonomie-Verordnung. Die zu berichtenden Kennzahlen sind die Anteile taxonomiefähiger und (sofern ausweisbar) -konformer Umsatzerlöse und Investitions- sowie Betriebsausgaben. Die Ermittlung der Kennzahlen erfolgt systemgestützt durch etablierte Prozesse. Dabei werden die Kennzahlen vorrangig über eine direkte Zuordnung von Stammdaten zu den jeweiligen Wirtschaftstätigkeiten ermittelt. Im Fall der Investitions- und Betriebsausgaben ist das aufgrund der Komplexität der Werteflüsse nicht immer möglich. In diesen Fällen erfolgt eine Schlüsselung der taxonomiefähigen Anteile auf Basis der je Wirtschaftstätigkeit ermittelten taxonomiefähigen Umsatzerlöse. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten werden durch Validierungsschritte und den Abgleich mit den Werten im Konzernabschluss sichergestellt. Systeme und Prozesse werden durch entsprechende Kontrollen im Rahmen unseres internen Kontrollsystems unterstützt. → Für weitere Informationen siehe "Chancen- und Risikobericht - Internes Kontrollsystem" Umsatzerlöse Zur Bestimmung der Umsatzerlöse, die Covestro mit taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten erzielt, haben wir den Tätigkeiten die jeweiligen Covestro-Produkte zugeordnet. Für die so identifizierten Produkte wurden die entsprechenden Umsatzerlöse der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Berichtsjahr (Zähler) ermittelt und ins Verhältnis zu den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzerlösen des Covestro-Konzerns (Nenner) gesetzt. Die Umsatzerlöse aus Aktivität 4.30 "Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen" sowie Aktivität 4.9 "Übertragung und Verteilung von Elektrizität" werden analog ermittelt. → Für weitere Informationen siehe "Gewinn- und Verlustrechnung Covestro-Konzern" Investitionsausgaben Zur Bestimmung der Investitionsausgaben (Capital Expenditure, CapEx) im Sinne der EU-Taxonomie, die im Zusammenhang mit taxonomiefähigen und / oder -konformen Wirtschaftstätigkeiten stehen, beziehen wir uns auf die Investitionen in und Akquisitionen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten exklusive erworbener Geschäfts- oder Firmenwerte sowie auf die Zugänge von Nutzungsrechten gemäß IFRS 16, wie im Konzernanhang dieses Geschäftsberichts ausgewiesen (Nenner). Grundsätzlich ist davon der Anteil der taxonomiefähigen bzw. -konformen Investitionsausgaben, die sich im Wesentlichen auf Zugänge im Anlagevermögen beziehen, zu bestimmen (Zähler). Die Investitionsausgaben im Zusammenhang mit Aktivität 4.30 "Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen" und Aktivität 4.9. "Übertragung und Verteilung von Elektrizität" werden analog ermittelt. → Für weitere Informationen siehe Konzernanhang, Anhangangabe 13.1 "Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte" → Für weitere Informationen siehe Konzernanhang, Anhangangabe 13.2 "Sachanlagen" Der Rückgang der taxonomiefähigen Investitionsausgaben im Vergleich zum Vorjahr ergab sich zum einen aus insgesamt geringeren Investitionsausgaben des Covestro-Konzerns im Berichtsjahr und zum anderen erfüllten weniger Einzelprojekte die Kriterien für taxonomiefähige Investitionsausgaben. Betriebsausgaben Bei der Ermittlung der Betriebsausgaben (Operating Expenditure, OpEx) im Sinne der EU-Taxonomie beziehen wir uns auf Ausgaben für Instandhaltung und Instandsetzung, Renovierung, Forschung und Entwicklung und Kosten für kurzfristiges Leasing des Covestro-Konzerns (Nenner). Allgemein ist der Anteil der taxonomiefähigen bzw. -konformen Betriebsausgaben zu bestimmen (Zähler). Die ermittelten Betriebsausgaben werden ausschließlich im Rahmen der Taxonomieberichterstattung erhoben. Die Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Aktivität 4.30 "Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen" und Aktivität 4.9. "Übertragung und Verteilung von Elektrizität" werden entsprechend ermittelt. Ausweis der Taxonomie-Kennzahlen Die Taxonomie-Verordnung stuft u. a. die chemische Industrie als Sektor mit Übergangstätigkeiten ein, da sie sich im Übergang von fossilen Rohstoffen hin zu erneuerbaren und alternativen Rohstoffen befindet. Covestro leistet einen Beitrag zur Erreichung von Kreislaufwirtschaft und Klimaneutralität, der nicht von der EU-Taxonomie direkt erfasst wird. Unsere Zielsetzung zeigt sich insbesondere in unserer Vision, uns vollständig auf die Kreislaufwirtschaft auszurichten, aus der sich unsere Konzernstrategie "Sustainable Future" sowie unsere Nachhaltigkeitsziele - mit Fokus u. a. auf Klimaneutralität - ableiten. Die Betrachtung von Nachhaltigkeit im Einklang mit dieser Vision und unseren Nachhaltigkeitszielen bezieht sich auf das gesamte Produktportfolio von Covestro. → Für weitere Informationen siehe "Konzernnachhaltigkeitsbericht" → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensstrategie - Strategie des Konzerns" → Für weitere Informationen siehe "Unternehmensprofil" Im Folgenden finden sich die nach den oben angeführten Methoden ermittelten Kennzahlen: Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2024 scrollen Kriterien für einen wesentlichen Beitrag Wirtschaftstätigkeiten Code(s) Absoluter Umsatz in Mio. € Umsatzanteil im Jahr 2024 in % Klimaschutz J; N; N / EL 1 Anpassung an den Klimawandel J / N N / EL 1 Wasser- und Meeresressourcen J / N N / EL 1 A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - - - in Mio. € in % EL; N / EL 1 EL; N / EL 1 EL; N / EL 1 A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff CCM 3.10 20 0,1 EL N / EL N / EL Herstellung von Chlor CCM 3.13 99 0,7 EL N / EL N / EL Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien CCM 3.14 263 1,9 EL N / EL N / EL Herstellung von Salpetersäure CCM 3.16 2 <0,1 EL N / EL N / EL Herstellung von Kunststoffen in Primärformen CCM 3.17 5.134 36,2 EL N / EL N / EL Übertragung und Verteilung von Elektrizität 3 CCM 4.9 2 <0,1 EL N / EL N / EL Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen CCM 4.30 4 <0,1 EL N / EL N / EL Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 5.524 39,0 39,0 - - Gesamt (A.1 + A.2) 5.524 39,0 39,0 - - B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten 8.655 61,0 Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 8.655 61,0 Gesamt (A+B) 14.179 100,0 scrollen Kriterien für einen wesentlichen Beitrag Wirtschaftstätigkeiten Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme J / N N / EL 1 J / N N / EL 1 J / N N / EL 1 A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - EL; N / EL 1 EL; N / EL 1 EL; N / EL 1 A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff N / EL N / EL N / EL Herstellung von Chlor N / EL N / EL N / EL Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien N / EL N / EL N / EL Herstellung von Salpetersäure N / EL N / EL N / EL Herstellung von Kunststoffen in Primärformen N / EL N / EL N / EL Übertragung und Verteilung von Elektrizität 3 N / EL N / EL N / EL Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen N / EL N / EL N / EL Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) - - - Gesamt (A.1 + A.2) - - - B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt (A+B) scrollen DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser- und Meeresressourcen J / N J / N J / N A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff Herstellung von Chlor Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien Herstellung von Salpetersäure Herstellung von Kunststoffen in Primärformen Übertragung und Verteilung von Elektrizität 3 Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) Gesamt (A.1 + A.2) B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt (A+B) scrollen DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") Wirtschaftstätigkeiten Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme J / N J / N J / N A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff Herstellung von Chlor Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien Herstellung von Salpetersäure Herstellung von Kunststoffen in Primärformen Übertragung und Verteilung von Elektrizität 3 Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) Gesamt (A.1 + A.2) B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt (A+B) scrollen Wirtschaftstätigkeiten Mindestschutz Taxonomiekonformer Umsatzanteil (A.1.) oder taxonomiefähiger Umsatzanteil (A.2.) 2023 Kategorie "ermöglichende Tätigkeit" J / N in % E 2 A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - in % A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff 0,1 Herstellung von Chlor 0,5 Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien 1,5 Herstellung von Salpetersäure 0,1 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen 35,3 Übertragung und Verteilung von Elektrizität 3 < 0,1 Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen < 0,1 Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 37,6 Gesamt (A.1 + A.2) 37,6 B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt (A+B) scrollen Wirtschaftstätigkeiten Kategorie "Übergangstätigkeit" T 2 A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff Herstellung von Chlor Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien Herstellung von Salpetersäure Herstellung von Kunststoffen in Primärformen Übertragung und Verteilung von Elektrizität 3 Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) Gesamt (A.1 + A.2) B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt (A+B) 1 J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit; N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit; N / EL - Nicht taxonomiefähige ("not eligible") Tätigkeit für das jeweilige Umweltziel; EL - Taxonomiefähige ("eligible") Tätigkeit für das jeweilige Umweltziel 2 E - ermöglichende Tätigkeit ("enabling"); T - Übergangstätigkeit ("transitional") 3 Die Aktivität wurde im Vorjahr noch nicht als taxonomiefähig ausgewiesen. Zu Vergleichszwecken wurde der taxonomiefähige Umsatzanteil für das Vorjahr nachträglich ermittelt. CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2024 scrollen Kriterien für einen wesentlichen Beitrag Wirtschaftstätigkeiten Code(s) Absolutes CapEx in Mio. € CapEx-Anteil im Jahr 2024 in % Klimaschutz J; N; N / EL 1 Anpassung an den Klimawandel J; N; N / EL 1 Wasser- und Meeresressourcen J; N; N / EL 1 A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - - - in Mio. € in % EL; N / EL 1 EL; N / EL 1 EL; N / EL 1 A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff CCM 3.10 2 0,3 EL N / EL N / EL Herstellung von Chlor CCM 3.13 45 4,8 EL N / EL N / EL Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien CCM 3.14 10 1,1 EL N / EL N / EL Herstellung von Salpetersäure CCM 3.16 13 1,4 EL N / EL N / EL Herstellung von Kunststoffen in Primärformen CCM 3.17 146 15,8 EL N / EL N / EL Übertragung und Verteilung von Elektrizität CCM 4.9 - - EL N / EL N / EL Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen CCM 4.30 <1 <0,1 EL N / EL N / EL Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr CCM 6.2 22 2,4 EL N / EL N / EL Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen CCM 6.5 5 0,6 EL N / EL N / EL Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt CCM 6.8 4 0,4 EL N / EL N / EL Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten CCM 6.10 <1 <0,1 EL N / EL N / EL Neubau CCM 7.1 16 1,7 EL N / EL N / EL Renovierung bestehender Gebäude CCM 7.2 2 0.2 EL N / EL N / EL Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 4 0,4 EL N / EL N / EL Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken CE 3.3 3 0,3 N / EL N / EL N / EL Wartung von Straßen und Autobahnen CE 3.4 1 0,1 N / EL N / EL N / EL Bereitstellung von datengesteuerten IT- / OT-Lösungen CE 4.1 - - N / EL N / EL N / EL CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 273 29,5 29,1 - - Gesamt (A.1 + A.2) 273 29,5 29,1 - - scrollen Kriterien für einen wesentlichen Beitrag Wirtschaftstätigkeiten Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme J; N; N / EL 1 J; N; N / EL 1 J; N; N / EL 1 A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - EL; N / EL 1 EL; N / EL 1 EL; N / EL 1 A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff N / EL N / EL N / EL Herstellung von Chlor N / EL N / EL N / EL Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien N / EL N / EL N / EL Herstellung von Salpetersäure N / EL N / EL N / EL Herstellung von Kunststoffen in Primärformen N / EL N / EL N / EL Übertragung und Verteilung von Elektrizität N / EL N / EL N / EL Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen N / EL N / EL N / EL Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr N / EL N / EL N / EL Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen N / EL N / EL N / EL Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt N / EL N / EL N / EL Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten N / EL N / EL N / EL Neubau N / EL N / EL N / EL Renovierung bestehender Gebäude N / EL N / EL N / EL Erwerb von und Eigentum an Gebäuden N / EL N / EL N / EL Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken EL N / EL N / EL Wartung von Straßen und Autobahnen EL N / EL N / EL Bereitstellung von datengesteuerten IT- / OT-Lösungen EL N / EL N / EL CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 0,4 - - Gesamt (A.1 + A.2) 0,4 - - scrollen DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser- und Meeresressourcen J / N J / N J / N A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff Herstellung von Chlor Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien Herstellung von Salpetersäure Herstellung von Kunststoffen in Primärformen Übertragung und Verteilung von Elektrizität Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten Neubau Renovierung bestehender Gebäude Erwerb von und Eigentum an Gebäuden Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken Wartung von Straßen und Autobahnen Bereitstellung von datengesteuerten IT- / OT-Lösungen CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) Gesamt (A.1 + A.2) scrollen DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") Wirtschaftstätigkeiten Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme Mindestschutz J / N J / N J / N J / N A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - - A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff Herstellung von Chlor Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien Herstellung von Salpetersäure Herstellung von Kunststoffen in Primärformen Übertragung und Verteilung von Elektrizität Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten Neubau Renovierung bestehender Gebäude Erwerb von und Eigentum an Gebäuden Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken Wartung von Straßen und Autobahnen Bereitstellung von datengesteuerten IT- / OT-Lösungen CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) Gesamt (A.1 + A.2) scrollen Wirtschaftstätigkeiten Taxonomiekonformer CapEx-Anteil (A.1.) oder taxonomiefähiger CapEx-Anteil (A.2.) 2023 Kategorie "ermöglichende Tätigkeit" in % E2 A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - in % A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff 0,1 Herstellung von Chlor 3,7 Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien 1,0 Herstellung von Salpetersäure 1,4 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen 18,4 Übertragung und Verteilung von Elektrizität - Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen 0.8 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr 3,0 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen 0,3 Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt 0,5 Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten 0,2 Neubau 0,9 Renovierung bestehender Gebäude Erwerb von und Eigentum an Gebäuden 2,8 Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken Wartung von Straßen und Autobahnen < 0,1 Bereitstellung von datengesteuerten IT- / OT-Lösungen < 0,1 CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 33,2 Gesamt (A.1 + A.2) 33,2 scrollen Wirtschaftstätigkeiten Kategorie "Übergangstätigkeit" T 2 A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff Herstellung von Chlor Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien Herstellung von Salpetersäure Herstellung von Kunststoffen in Primärformen Übertragung und Verteilung von Elektrizität Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt, Schiffe für den Hafenbetrieb und Hilfstätigkeiten Neubau Renovierung bestehender Gebäude Erwerb von und Eigentum an Gebäuden Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken Wartung von Straßen und Autobahnen Bereitstellung von datengesteuerten IT- / OT-Lösungen CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) Gesamt (A.1 + A.2) CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2024 scrollen Wirtschaftstätigkeiten Code(s) Absolutes CapEx in Mio. € CapEx-Anteil im Jahr 2024 in % B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten 655 70,5 CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 655 70,5 Gesamt (A+B) 928 100,0 1 J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit; N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit; N / EL - Nicht taxonomiefähige ("not eligible") Tätigkeit für das jeweilige Umweltziel; EL - Taxonomiefähige ("eligible") Tätigkeit für das jeweilige Umweltziel 2 E - ermöglichende Tätigkeit ("enabling"); T - Übergangstätigkeit ("transitional") OpEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2024 scrollen Wirtschaftstätigkeiten Code(s) Absolutes OpEx in Mio. € OpEx-Anteil im Jahr 2024 in % A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - in Mio. € in % A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff CCM 3.10 3 0,2 Herstellung von Chlor CCM 3.13 55 3,9 Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien CCM 3.14 11 0,8 Herstellung von Salpetersäure CCM 3.16 7 0,5 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen CCM 3.17 346 24,8 Übertragung und Verteilung von Elektrizität CCM 4.9 - - Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen CCM 4.30 2 0,1 Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken CE 3.3 1 <0,1 OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 425 30,3 Gesamt (A.1 + A.2) 425 30,3 B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten 970 69,7 OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 970 69,7 Gesamt (A+B) 1.395 100,0 scrollen Kriterien für einen wesentlichen Beitrag Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz J; N; N / EL 1 Anpassung an den Klimawandel J; N; N / EL 1 Wasser- und Meeresressourcen J; N; N / EL 1 A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - EL; N / EL 1 EL; N / EL 1 EL; N / EL 1 A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff EL N / EL N / EL Herstellung von Chlor EL N / EL N / EL Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien EL N / EL N / EL Herstellung von Salpetersäure EL N / EL N / EL Herstellung von Kunststoffen in Primärformen EL N / EL N / EL Übertragung und Verteilung von Elektrizität EL N / EL N / EL Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen EL N / EL N / EL Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken N / EL N / EL N / EL OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 30,3 - - Gesamt (A.1 + A.2) 30,3 - - B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt (A+B) scrollen Kriterien für einen wesentlichen Beitrag Wirtschaftstätigkeiten Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme J; N; N / EL 1 J; N; N / EL 1 J; N; N / EL 1 A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - EL; N / EL 1 EL; N / EL 1 EL; N / EL 1 A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff N / EL N / EL N / EL Herstellung von Chlor N / EL N / EL N / EL Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien N / EL N / EL N / EL Herstellung von Salpetersäure N / EL N / EL N / EL Herstellung von Kunststoffen in Primärformen N / EL N / EL N / EL Übertragung und Verteilung von Elektrizität N / EL N / EL N / EL Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen N / EL N / EL N / EL Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken EL N / EL N / EL OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) <0,1 - - Gesamt (A.1 + A.2) <0,1 - - B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt (A+B) scrollen DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser- und Meeresressourcen J / N J / N J / N A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff Herstellung von Chlor Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien Herstellung von Salpetersäure Herstellung von Kunststoffen in Primärformen Übertragung und Verteilung von Elektrizität Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) Gesamt (A.1 + A.2) B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt (A+B) scrollen DNSH-Kriterien ("keine erhebliche Beeinträchtigung") Wirtschaftstätigkeiten Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme J / N J / N J / N A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff Herstellung von Chlor Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien Herstellung von Salpetersäure Herstellung von Kunststoffen in Primärformen Übertragung und Verteilung von Elektrizität Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) Gesamt (A.1 + A.2) B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt (A+B) scrollen Wirtschaftstätigkeiten Mindestschutz Taxonomiekonformer OpEx-Anteil (A.1.) oder taxonomiefähiger OpEx-Anteil (A.2.) 2023 Kategorie "ermöglichende Tätigkeit" J / N in % E2 A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - - - in % A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff 0,3 Herstellung von Chlor 3,7 Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien 0,8 Herstellung von Salpetersäure 0,8 Herstellung von Kunststoffen in Primärformen 24,7 Übertragung und Verteilung von Elektrizität - Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen < 0,1 Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken 0,1 OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) 30,4 Gesamt (A.1 + A.2) 30,4 B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt (A+B) scrollen Wirtschaftstätigkeiten Kategorie "Übergangstätigkeit" T 2 A Taxonomiefähige Tätigkeiten A.1 Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) - A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) Herstellung von Wasserstoff Herstellung von Chlor Herstellung organischer Grundstoffe und Chemikalien Herstellung von Salpetersäure Herstellung von Kunststoffen in Primärformen Übertragung und Verteilung von Elektrizität Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonform) (A.2) Gesamt (A.1 + A.2) B Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) Gesamt (A+B) 1 J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit; N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit; N / EL - Nicht taxonomiefähige ("not eligible") Tätigkeit für das jeweilige Umweltziel; EL - Taxonomiefähige ("eligible") Tätigkeit für das jeweilige Umweltziel 2 E - ermöglichende Tätigkeit ("enabling"); T - Übergangstätigkeit ("transitional") Gemäß Anhang V der delegierten Verordnung 2023/2486 vom 27. Juni 2023 wurden die Angabepflichten für die Kennzahlen Umsatz, CapEx und OpEx erweitert. Nicht-Finanzunternehmen sind nun zusätzlich verpflichtet, den Umfang der Taxonomiefähigkeit und -konformität je Umweltziel zu berichten. Tätigkeiten, die wesentlich zu mehreren Zielen beitragen, sind dabei für jedes Umweltziel zu berichten. Die entsprechenden Angaben finden sich in den nachfolgenden Tabellen: Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen je Umweltziel - Offenlegung für das Jahr 2024 scrollen Umweltziel taxonomiekonform in % taxonomiefähig in % Klimaschutz (CCM) - 39,0 Anpassung an den Klimawandel (CCA) - - Wasser- und Meeresressourcen (WTR) - - Kreislaufwirtschaft (CE) - - Umweltverschmutzung (PPC) - - Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) - - Gesamt - 39,0 CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen je Umweltziel - Offenlegung für das Jahr 2024 scrollen Umweltziel taxonomiekonform in % taxonomiefähig in % Klimaschutz (CCM) - 29,1 Anpassung an den Klimawandel (CCA) - - Wasser- und Meeresressourcen (WTR) - - Kreislaufwirtschaft (CE) - 0,4 Umweltverschmutzung (PPC) - - Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) - - Gesamt - 29,5 OpEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen je Umweltziel - Offenlegung für das Jahr 2024 scrollen Umweltziel taxonomiekonform in % taxonomiefähig in % Klimaschutz (CCM) - 30,3 Anpassung an den Klimawandel (CCA) - - Wasser- und Meeresressourcen (WTR) - - Kreislaufwirtschaft (CE) - <0,1 Umweltverschmutzung (PPC) - - Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) - - Gesamt - 30,3 In Hinblick auf die Tätigkeiten des Complementary Delegated Acts sind gesonderte Berichtspflichten auf der Basis von Meldebögen zu erfüllen. In diesem Zusammenhang hat Covestro die Aktivität 4.30 "Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen" identifiziert. Covestro hat hier - nach Abschluss der Konformitätsprüfung - ausschließlich taxonomiefähige Tätigkeiten zu berichten. Meldebogen 1: Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas 1 scrollen Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie Ergebnis 1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein 2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein 3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein scrollen Zeile Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas Ergebnis 4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein 5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme / Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Ja 6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme / Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein 1 Die im Meldebogen 1 dargestellten Tätigkeiten beziehen sich nach unserem Verständnis auf die im Complementary Delegated Act definierten Aktivitäten. Meldebogen 2: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am Umsatz Klimaschutz in Mio. € in % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI - - 8 Anwendbarer KPI insgesamt - - scrollen Zeile Betrag und Anteil am Umsatz Anpassung an den Klimawandel in Mio. € in % 1 - - 2 - - 3 - - 4 - - 5 - - 6 - - 7 - - 8 - - scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am Umsatz CCM + CCA 1 in Mio. € in % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI - - 8 Anwendbarer KPI insgesamt - - scrollen Zeile Betrag und Anteil am CapEx Klimaschutz in Mio. € in % 1 - - 2 - - 3 - - 4 - - 5 - - 6 - - 7 - - 8 - - scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am CapEx Anpassung an den Klimawandel in Mio. € in % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI - - 8 Anwendbarer KPI insgesamt - - scrollen Zeile Betrag und Anteil am CapEx CCM + CCA 1 in Mio. € in % 1 - - 2 - - 3 - - 4 - - 5 - - 6 - - 7 - - 8 - - scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am OpEx Klimaschutz in Mio. € in % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI - - 8 Anwendbarer KPI insgesamt - - scrollen Zeile Betrag und Anteil am OpEx Anpassung an den Klimawandel in Mio. € in % 1 - - 2 - - 3 - - 4 - - 5 - - 6 - - 7 - - 8 - - scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am OpEx CCM + CCA 1 in Mio. € in % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI - - 8 Anwendbarer KPI insgesamt - - 1 Klimaschutz (Climate Change Mitigation, CCM) und Anpassung an den Klimawandel (Climate Change Adaptation, CCA) Meldebogen 3: Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am Umsatz Klimaschutz in Mio. € in % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI - - 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI - - scrollen Zeile Betrag und Anteil am Umsatz Anpassung an den Klimawandel in Mio. € in % 1 - - 2 - - 3 - - 4 - - 5 - - 6 - - 7 - - 8 - - scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am Umsatz CCM + CCA 1 in Mio. € in % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI - - 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI - - scrollen Zeile Betrag und Anteil am CapEx Klimaschutz in Mio. € in % 1 - - 2 - - 3 - - 4 - - 5 - - 6 - - 7 - - 8 - - scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am CapEx Anpassung an den Klimawandel in Mio. € in % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI - - 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI - - scrollen Zeile Betrag und Anteil am CapEx CCM + CCA 1 in Mio. € in % 1 - - 2 - - 3 - - 4 - - 5 - - 6 - - 7 - - 8 - - scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am OpEx Klimaschutz in Mio. € in % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI - - 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI - - scrollen Zeile Betrag und Anteil am OpEx Anpassung an den Klimawandel in Mio. € in % 1 - - 2 - - 3 - - 4 - - 5 - - 6 - - 7 - - 8 - - scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am OpEx CCM + CCA 1 in Mio. € in % 1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI - - 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI - - 1 Klimaschutz (Climate Change Mitigation, CCM) und Anpassung an den Klimawandel (Climate Change Adaptation, CCA) Meldebogen 4: Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am Umsatz Klimaschutz in Mio. € in % 1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI 4 <0,1 6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 5.520 100,0 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 5.524 100,0 scrollen Zeile Betrag und Anteil am Umsatz Anpassung an den Klimawandel in Mio. € in % 1 - - 2 - - 3 - - 4 - - 5 0 0,0 6 - - 7 0 0,0 8 0 0,0 scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am Umsatz CCM + CCA 1 in Mio. € in % 1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI 4 <0,1 6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 5.520 100,0 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 5.524 100,0 scrollen Zeile Betrag und Anteil am CapEx Klimaschutz in Mio. € in % 1 - - 2 - - 3 - - 4 - - 5 <1 <0,1 6 - - 7 273 100,0 8 273 100,0 scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am CapEx Anpassung an den Klimawandel in Mio. € in % 1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0 0,0 6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 0 0,0 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 0 0,0 scrollen Zeile Betrag und Anteil am CapEx CCM + CCA 1 in Mio. € in % 1 - - 2 - - 3 - - 4 - - 5 0 0,0 6 - - 7 273 100,0 8 273 100,0 scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am OpEx Klimaschutz in Mio. € in % 1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI 2 0,1 6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 423 99,9 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 425 100,0 scrollen Zeile Betrag und Anteil am OpEx Anpassung an den Klimawandel in Mio. € in % 1 - - 2 - - 3 - - 4 - - 5 0 0,0 6 - - 7 0 0,0 8 0 0,0 scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil am OpEx CCM + CCA 1 in Mio. € in % 1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI 2 0,1 6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 im Nenner des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 423 99,9 8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 425 100,0 1 Klimaschutz (Climate Change Mitigation, CCM) und Anpassung an den Klimawandel (Climate Change Adaptation, CCA) Meldebogen 5: Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten Umsatz Betrag in Mio. € Anteil in % 1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI - - 6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 8.655 100,0 8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 8.655 100,0 scrollen Zeile CapEx Betrag in Mio. € Anteil in % 1 - - 2 - - 3 - - 4 - - 5 - - 6 - - 7 655 100,0 8 655 100,0 scrollen Zeile Wirtschaftstätigkeiten OpEx Betrag in Mio. € Anteil in % 1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI - - 2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI - - 3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI - - 4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI - - 5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI - - 6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021 / 2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI - - 7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 970 100,0 8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 970 100,0 Sozialbelange ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens Auswirkungen, Risiken und Chancen Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zum Thema "Arbeitskräfte des Unternehmens" scrollen Art Beschreibung Zeithorizont 1 Verortung 2 Finanzielle Auswirkung Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz & Sicherheit Auswirkung (potenziell negativ) Covestro verursacht eine potenzielle negative Auswirkung im eigenen Betrieb, wenn die Verletzung ausreichender Sicherheitsstandards bei der Bereitstellung und Instandhaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel negative Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit haben kann (insbesondere in den Bereichen Anlagen- und Prozesssicherheit, Transportsicherheit sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz). Betroffene Interessenträger sind Arbeitnehmer. K, M, L 2 Auswirkung (potenziell negativ) Gesundheitliche Auswirkungen durch den Umgang mit gefährlichen Substanzen oder durch Vorfälle im eigenen Betrieb oder Verkehr sind sehr schwer umzukehren. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, die eigenen Arbeitskräfte und die Umwelt (einige Substanzen/ Prozesse haben ein größeres Potenzial, negative Auswirkungen zu haben als andere). K, M 2 Auswirkung (tatsächlich negativ) Im Zusammenhang mit unseren Tätigkeiten ereignen sich Unfälle und Ereignisse, die negative Auswirkungen auf eigene Arbeitskräfte (Gesundheit und Sicherheit) sowie Auswirkungen auf Gemeinden und Umwelt haben. Betroffene Interessenträger sind Arbeitnehmer. K, M 2 Risiko Sowohl die Arbeit in den Produktionsstätten als auch die Arbeit im Büro kann zu Verletzungen und Fehlzeiten von eigenen Arbeitskräften führen, wodurch die Personalkosten steigen. M, L 2 Geschäftsentwicklung, Ertragslage, Finanzlage, Zahlungsströme Arbeitsbedingungen - Angemessene Entlohnung Auswirkung (tatsächlich positiv) Covestro erzielt eine tatsächliche positive Wirkung in den eigenen Betrieben durch ein umfassendes Paket, das eine marktorientierte Vergütung, Sozialleistungen, individuelle Entwicklungsmöglichkeiten und ein gutes Arbeitsumfeld umfasst, um die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer positiv zu beeinflussen, engagierte und qualifizierte Arbeitnehmer anzuziehen und zu motivieren, Spitzenleistungen zu erbringen. Betroffene Interessenträger sind Arbeitnehmer. K, M 2 Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle - Vielfalt Auswirkung (potenziell negativ) Im Falle einer nicht diversen Belegschaft und ungleicher Behandlung, die das Engagement der Belegschaft, die allgemeine Zufriedenheit und möglicherweise die Gesundheit beeinträchtigen, trägt Covestro zu einer möglichen negativen Auswirkung auf die Arbeitnehmer bei. Betroffene Interessenträger sind Arbeitnehmer und schutzbedürftige Gruppen. K, M 2 Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle - Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Auswirkung (potenziell negative) Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Covestro verursacht potenzielle negative Auswirkungen, wenn es kein Vergütungssystem unterhält oder bestehende Systeme nicht auf Lohngleichheit abzielen, es keine oder nur unzureichende Maßnahmen zur Beseitigung von Lohnungleichheit, keine Analyse des geschlechts- K, M, L 2 spezifischen Lohngefälles oder es keine Untersuchungen oder Begründung von Fällen gibt, bei denen sich Arbeitnehmer unfair behandelt fühlen. Betroffene Interessenträger sind Arbeitnehmer und schutzbedürftige Gruppen. Sonstige arbeitsbezogene Rechte - Kinderarbeit Auswirkung (potenziell negativ) Mütter und Kinder haben ein Anrecht auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, ob ehelich oder nichtehelich geboren, genießen den gleichen sozialen Schutz. Covestro ist mit potenziellen negativen Auswirkung auf die Rechte von Kindern verbunden, wenn es im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit auf Kinderarbeit zurückgreift (d. h. Personen für sich arbeiten lässt, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben). Betroffene Interessenträger sind (potenziell minderjährige) Arbeitnehmer. K, M, L 2 Sonstige arbeitsbezogene Rechte - Zwangsarbeit Auswirkung (potenziell negativ) Gemäß der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte darf niemand in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden. Potenziell negative Auswirkungen auf Menschenrechte würden entstehen, wenn Covestro Zwangsarbeit im eigenen Betrieb einsetzen würde, zum Beispiel durch nicht freiwillige Mehrarbeit, Unterbringung am Standort mit Beschränkung des Verlassens des Standorts nach der Arbeitszeit, Arbeitnehmer, die die Sprache des Vertrags nicht verstehen. Betroffene Interessenträger sind schutzbedürftige Gruppen und die eigenen Arbeitskräfte. K, M, L 2 scrollen Art Konzepte Maßnahmen Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz & Sicherheit Auswirkung (potenziell negativ) HSEQ-Managementsystem, Konzernrichtlinie zu "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Betriebliches Gesundheitsmanagement ; integriertes Informationsmanagementsystem (IIMS) Auswirkung (potenziell negativ) HSEQ-Managementsystem, Konzernrichtlinie zu "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz" Betriebliches Gesundheitsmanagement ; integriertes Informationmanagementsystem (IIMS) Auswirkung (tatsächlich negativ) HSEQ-Managementsystem, Konzernrichtlinie zu "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz" Betriebliches Gesundheitsmanagement ; integriertes Informationsmanagementsystem (IIMS) Risiko HSEQ-Managementsystem, Konzernrichtlinie zu "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz" Betriebliches Gesundheitsmanagement ; integriertes Informationsmanagementsystem (IIMS) Arbeitsbedingungen - Angemessene Entlohnung Auswirkung (tatsächlich positiv) Konzernrichtlinie "Wie aus Werten und Leistung Kultur wird" Umfassendes und transparentes Vergütungspaket Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle - Vielfalt Auswirkung (potenziell negativ) Richtlinie "Fairness und Respekt am Arbeitsplatz" und lokale Adaptionen Web-based Training; Mitarbeitendennetzwerke und Vielfaltsgremien Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle - Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Auswirkung (potenziell negative) Konzernrichtlinie "Wie aus Werten und Leistung Kultur wird" Gehaltsvergleichsstudien, Umfassendes und transparentes Vergütungspaket Sonstige arbeitsbezogene Rechte - Kinderarbeit Auswirkung (potenziell negativ) Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte Firmeninterne Strukturen (Bsp. Human Rights Office), Rollen und übergreifender Managementansatz Sonstige arbeitsbezogene Rechte - Zwangsarbeit Auswirkung (potenziell negativ) Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte Firmeninterne Strukturen (Bsp. Human Rights Office), Rollen und übergreifender Managementansatz scrollen Art Beschreibung Ziele Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz & Sicherheit Auswirkung (potenziell negativ) Covestro verursacht eine potenzielle negative Auswirkung im eigenen Betrieb, wenn die Verletzung ausreichender Sicherheitsstandards bei der Bereitstellung und Instandhaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel negative Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit haben kann (insbesondere in den Bereichen Anlagen- und Prozesssicherheit, Transportsicherheit sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz). Betroffene Interessenträger sind Arbeitnehmer. Auswirkung (potenziell negativ) Gesundheitliche Auswirkungen durch den Umgang mit gefährlichen Substanzen oder durch Vorfälle im eigenen Betrieb oder Verkehr sind sehr schwer umzukehren. Betroffene Interessenträger sind lokale Gemeinschaften, die eigenen Arbeitskräfte und die Umwelt (einige Substanzen/ Prozesse haben ein größeres Potenzial, negative Auswirkungen zu haben als andere). Auswirkung (tatsächlich negativ) Im Zusammenhang mit unseren Tätigkeiten ereignen sich Unfälle und Ereignisse, die negative Auswirkungen auf eigene Arbeitskräfte (Gesundheit und Sicherheit) sowie Auswirkungen auf Gemeinden und Umwelt haben. Betroffene Interessenträger sind Arbeitnehmer. Risiko Sowohl die Arbeit in den Produktionsstätten als auch die Arbeit im Büro kann zu Verletzungen und Fehlzeiten von eigenen Arbeitskräften führen, wodurch die Personalkosten steigen. Arbeitsbedingungen - Angemessene Entlohnung Auswirkung (tatsächlich positiv) Covestro erzielt eine tatsächliche positive Wirkung in den eigenen Betrieben durch ein umfassendes Paket, das eine marktorientierte Vergütung, Sozialleistungen, individuelle Entwicklungsmöglichkeiten und ein gutes Arbeitsumfeld umfasst, um die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer positiv zu beeinflussen, engagierte und qualifizierte Arbeitnehmer anzuziehen und zu motivieren, Spitzenleistungen zu erbringen. Betroffene Interessenträger sind Arbeitnehmer. Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle - Vielfalt Auswirkung (potenziell negativ) Im Falle einer nicht diversen Belegschaft und ungleicher Behandlung, die das Engagement der Belegschaft, die allgemeine Zufriedenheit und möglicherweise die Gesundheit beeinträchtigen, trägt Covestro zu einer möglichen negativen Auswirkung auf die Arbeitnehmer bei. Betroffene Interessenträger sind Arbeitnehmer und schutzbedürftige Gruppen. Ziele für die Frauenanteile in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle - Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Auswirkung (potenziell negative) Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Covestro verursacht potenzielle negative Auswirkungen, wenn es kein Vergütungssystem unterhält oder bestehende Systeme nicht auf Lohngleichheit abzielen, es keine oder nur unzureichende Maßnahmen zur Beseitigung von Lohnungleichheit, keine Analyse des geschlechtsspezifischen Lohngefälles oder es keine Untersuchungen oder Begründung von Fällen gibt, bei denen sich Arbeitnehmer unfair behandelt fühlen. Betroffene Interessenträger sind Arbeitnehmer und schutzbedürftige Gruppen. Sonstige arbeitsbezogene Rechte - Kinderarbeit Auswirkung (potenziell negativ) Mütter und Kinder haben ein Anrecht auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, ob ehelich oder nichtehelich geboren, genießen den gleichen sozialen Schutz. Covestro ist mit potenziellen negativen Auswirkung auf die Rechte von Kindern verbunden, wenn es im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit auf Kinderarbeit zurückgreift (d. h. Personen für sich arbeiten lässt, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben). Betroffene Interessenträger sind (potenziell minderjährige) Arbeitnehmer. Sonstige arbeitsbezogene Rechte - Zwangsarbeit Auswirkung (potenziell negativ) Gemäß der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte darf niemand in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden. Potenziell negative Auswirkungen auf Menschenrechte würden entstehen, wenn Covestro Zwangsarbeit im eigenen Betrieb einsetzen würde, zum Beispiel durch nicht freiwillige Mehrarbeit, Unterbringung am Standort mit Beschränkung des Verlassens des Standorts nach der Arbeitszeit, Arbeitnehmer, die die Sprache des Vertrags nicht verstehen. Betroffene Interessenträger sind schutzbedürftige Gruppen und die eigenen Arbeitskräfte. 1 Zeithorizont unterteilt in kurzfristig (K), mittelfristig (M) und langfristig (L) 2 Verortung innerhalb der Wertschöpfungskette unterteilt in vorgelagerte Wertschöpfungskette (1), eigene Geschäftstätigkeit (2) und nachgelagerte Wertschöpfungskette (3) → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" → Für weitere Informationen siehe "Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger" Strategie Die strategische Ausrichtung von Covestro auf Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft hat positive Auswirkungen auf seine Arbeitnehmer. Covestro-Produkte, die zur Nachhaltigkeitsstrategie passen, werden im Markt von unseren Kunden zunehmend gewürdigt und können dadurch zu Wettbewerbsvorteilen für Covestro führen. Wettbewerbsvorteile sichern Arbeitsplätze und bergen das Potenzial, zukünftig neue Arbeitsplätze zu schaffen. Wir sehen somit derzeit keine relevanten negativen Auswirkungen aufgrund der strategischen Ausrichtung von Covestro zur Erreichung von Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft. Um die Arbeitnehmer für die schrittweise Entwicklung Richtung Nachhaltigkeit vorzubereiten, wurden im Rahmen der globalen Weiterbildungsinitiative "Expedition C" auch zahlreiche Formate und Angebote zum Thema Nachhaltigkeit gemacht. Dieses Lernangebot bereitet die Arbeitnehmer auch zu diesem wichtigen Thema auf die Transformation vor und befähigt sie, im Prozess aktiv dabei zu sein, da internes Experten-Wissen vermittelt und der Dialog dazu gefördert wird. Die Entwicklung der Personalstrategie ist ein iterativer Prozess, in den auch die Erkenntnisse aus dem Austausch mit Arbeitnehmervertretern und Ergebnisse aus Mitarbeitendenumfragen einfließen. Die Nachverfolgung des Status der Umsetzung der Ziele und Ambitionen im Rahmen der Personalstrategie findet auf verschiedenen Ebenen statt, u. a. mit den Arbeitnehmervertretern im Rahmen der üblichen Unterrichtungs- und Beteiligungsprozesse. In Deutschland erfolgt dies bspw. über die örtlichen und überörtlichen Mitbestimmungsgremien (z. B. örtliche Betriebsräte, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat, jeweils samt deren zuständigen Ausschüssen sowie dem (Konzern-) Sprecherausschuss) zu verschiedenen arbeitnehmerbezogenen Themen. Die eigenen Arbeitskräfte setzen sich aus Arbeitnehmern und Fremdarbeitskräften zusammen. Bei Covestro umfassen die eigenen Arbeitskräfte überwiegend Arbeitnehmer, die im Betrieb der chemischen Produktionsanlagen sowie in Verwaltungsbereichen beschäftigt sind. Wir berücksichtigen grundsätzlich die Gesamtheit aller Arbeitnehmer in allen Regionen. Darunter verstehen wir befristet und unbefristet angestellte Arbeitnehmer, die für eine unserer vollkonsolidierten Gesellschaften tätig sind. Auszubildende, Praktikanten sowie die Vorstandsmitglieder zählen wir aufgrund ihres besonderen Anstellungsverhältnisses nicht zur Belegschaft, genauso wenig Arbeitnehmer mit einem ruhenden Arbeitsverhältnis bzw. langfristigen, geplanten Abwesenheiten. Die genannten Kennzahlen berechnen sich gemäß der oben genannten Definition und umfassen die Gesamtheit aller Arbeitnehmer in allen Regionen. Die Analyse der Arbeitnehmerdefinition in allen Ländern, in denen Covestro tätig ist, ergab, dass es keine wesentlichen Abweichungen von dieser Definition gibt. Zusätzlich setzen wir bei den Fremdarbeitskräften Selbstständige (Kontraktoren) ein, die hauptsächlich für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten eingesetzt werden. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurde in Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit im Rahmen der Arbeitsbedingungen ein Risiko durch Arbeitsunfälle in der Produktion identifiziert, das zu erhöhten Personalkosten für Covestro führen könnte. Darüber hinaus wurden keine Tätigkeiten oder Betriebe identifiziert, die signifikanten Risiken ausgesetzt sind. In Bezug auf Vorfälle von Kinder- und Zwangsarbeit wurden für die Geschäftstätigkeit von Covestro keine spezifischen Unternehmensbereiche, keine Länder oder geografischen Gebiete als signifikant gefährdet identifiziert. Das als wesentlich ausgewiesene Risiko im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit ist deutlich in der Covestro-Personalstrategie integriert und hat darin einen erkennbar hohen Stellenwert. Die identifizierten negativen Auswirkungen sind gemäß Analyse weder weitverbreitet noch systemisch und kämen nur im Zusammenhang mit individuellen Vorfällen zum Tragen. Covestro ist im Berichtsjahr direkt in tatsächliche Vorfälle und Unfälle verwickelt gewesen, die negative Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Fremdarbeitskräfte (in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit) sowie geringfügige Auswirkungen auf Gemeinden und Umwelt hatten. Die Analyse identifizierte auch Tätigkeiten, die zu positiven Auswirkungen für Arbeitnehmer führen: Angemessene Entlohnung ist ein wichtiges Element, um Covestro als attraktiven Arbeitsgeber zu positionieren. Dabei strebt Covestro an, weltweit auf allen Mitarbeitendenebenen eine positive Bindung ans Unternehmen zu schaffen und im Wettbewerb um Fachkräfte und Talente erfolgreich zu sein. Covestro bewertet, für welche Personengruppen eine stärkere Gefährdung bei den Themenbereichen "Kinderarbeit, "Zwangsarbeit", "Vielfalt", "Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit" sowie "Gesundheitsschutz und Sicherheit" besteht. Im Bereich "Gesundheitsschutz und Sicherheit" entwickelt Covestro sein Verständnis für die potenzielle Gefährdung von eigenen Arbeitskräften stetig weiter. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden mögliche Gefahrenquellen an Arbeitsplätzen und entsprechende Korrekturmaßnahmen beschrieben, z. B. der Umgang mit Chemikalien. Da das Risiko für Verletzungsereignisse im Produktionsumfeld naturgemäß höher ist als im Verwaltungsumfeld, liegt ein besonderes Augenmerk auf den schutzbedürftigen Gruppen, die im Produktionsumfeld im Umgang mit Chemikalien und Maschinen arbeiten. Verletzungen im Arbeitsumfeld stellen eine Gefahr für unsere eigenen Arbeitskräfte dar und können Fehlzeiten verursachen. Stärker gefährdete Personengruppen im Bezug auf Kinder- und Zwangsarbeit sind Minderjährige und geringer qualifizierte Arbeitskräfte. Bei der Betrachtung der Themenbereiche "Vielfalt" und "Chancengerechtigkeit und gleicher Lohn für gleiche Arbeit" werden alle Arbeitnehmer als potenziell gefährdet angesehen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Qualifikation, Gesundheitszustand oder anderen Gründen für Vulnerabilität. Die für unser Unternehmen identifizierten wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeitnehmer finden in unserer Strategie und unserem Geschäftsmodell, das unseren strategischen Prioritäten folgt, in der geeigneten Form bereits Berücksichtigung. Eine darüberhinausgehende Anpassung von Strategie und Geschäftsmodell erfolgt daher nicht. → Für weitere Informationen siehe "ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Ziele" Konzepte und Maßnahmen Konzepte Die für alle Arbeitnehmer geltenden Richtlinien sind grundsätzlich im Covestro-Intranet leicht zugänglich und frei verfügbar. Sie wurden erstellt unter Einbeziehung der Perspektive von Arbeitnehmervertretern. Die strategische Ausrichtung von Covestro auf Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft zieht keine Veränderungen an bestehenden Richtlinien nach sich. Konzepte mit Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit Unser integriertes HSEQ-Managementsystem dokumentiert in der Richtlinie "Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität" (HSEQ) im Zusammenspiel mit der Richtlinie "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz" den standardisierten konzernweiten Ansatz für Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement von Covestro. Die Hauptambitionen sind: scrollen ― sichere und gesunde Arbeitsplätze zu gewährleisten, ― Arbeitsunfälle, Verletzungen und Erkrankungen proaktiv zu verhindern, ― die Arbeitsschutzleistung kontinuierlich zu verbessern, ― eine global harmonisierte Arbeitsschutzberichterstattung aufrechtzuerhalten und ― die Berücksichtigung psychosozialer Risiken zusätzlich zur physischen Sicherheit. Die Richtlinie "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz" skizziert einen umfassenden Prozess zur Überwachung und Verbesserung der Arbeitsschutz- und Gesundheitsleistung basierend auf dem Planen-Umsetzen-Überprüfen-Handeln(Plan-Do-Check-Act, PDCA)-Zyklus, der die Basis für eine kontinuierliche Verbesserung in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bildet. Beide genannten Richtlinien konzentrieren sich auf Anweisungen und Schutzmaßnahmen gegen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und psychosoziale Risiken. Weiterhin betonen sie die kontinuierliche Verbesserung und globale Umsetzung von Sicherheitsinitiativen. Die Richtlinien gelten konzernweit für alle Arbeitnehmer. Die Verantwortung für die Richtlinien trägt der Vorstand für Technologie (Chief Technology Officer). Konzepte mit Bezug auf angemessene Entlohnung sowie Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Unsere Konzernrichtlinien umfassen sechs Prinzipien, die definieren, wie wir denken und handeln. "Wie aus Werten und Leistung Kultur wird" ist eines dieser Prinzipien und wird in diesem Kapitel beschrieben. Wir schätzen unsere Arbeitnehmer und bieten ihnen eine transparente, faire und wettbewerbsfähige Entlohnung. Wir würdigen Leistungen, die für unsere Ziele und Werte stehen und auf transparente Weise zustande kommen. Um die qualifiziertesten Arbeitnehmer zu gewinnen und zu halten, bieten wir ihnen ein wettbewerbsfähiges und verantwortungsbezogenes Grundgehalt sowie leistungsabhängige Vergütungsbestandteile und Zusatzleistungen. Wir kommunizieren unseren Arbeitnehmern weltweit transparent, wie sich ihre Löhne und Gehälter zusammensetzen. Gehälter bei Covestro werden geschlechter-unabhängig festgelegt, sodass gleiche Arbeit auch mit gleicher Entlohnung einhergeht. Das umfassende und transparente Paket umfasst eine marktorientierte Vergütung, Sozialleistungen, individuelle Entwicklungsmöglichkeiten und ein gutes Arbeitsumfeld. Somit beeinflussen wir die Arbeitsbedingungen positiv und fördern wiederum das Engagement der Arbeitnehmer in hohem Maße, was wesentlich zu unserem Erfolg beiträgt. Die Richtlinie gilt konzernweit für alle Arbeitnehmer, unabhängig von Geschlechtern. Die Verantwortung für die Richtlinie trägt die Leitung der Unternehmensfunktion Human Resources. Konzepte mit Bezug auf Vielfalt Die Richtlinie von Covestro mit dem Titel "Fairness & Respekt am Arbeitsplatz" legt den Rahmen für ein faires und respektvolles Arbeitsumfeld bei Covestro fest und soll Diskriminierung und Belästigung verhindern. Ein faires und respektvolles Arbeitsumfeld ist eine wesentliche Voraussetzung für unsere Innovationsleistung, unseren Geschäftserfolg und für Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion. Diese Prinzipien sind daher im Covestro-Verhaltenskodex verankert und sind Teil unserer Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte, insbesondere im Hinblick auf faire Arbeitsbedingungen. Unter Belästigung verstehen wir - basierend auf der globalen Direktive - unerwünschtes, einschüchterndes, beleidigendes oder feindseliges Verhalten, das ein negatives Arbeitsumfeld schafft, jemanden sich bedroht fühlen lässt oder die Arbeitsleistung einer Person negativ beeinflusst. Sogenanntes "Bullying" und / oder "Mobbing" sind Formen von Belästigung. Neben der globalen Richtlinie existieren weitere lokale Verpflichtungserklärungen, wie z. B. die Inklusionsvereinbarung in Deutschland. Kernpunkte sind: scrollen ― respektvoller Umgang und Verhinderung von Belästigung, ― offene Kommunikation von Bedenken ohne Furcht vor Repressalien, ― faire Prozesse u. a. bei Einstellung, Beförderung, Entwicklung sowie ― Sensibilisierung und Schulungen zum Thema für alle Arbeitnehmer. Die Richtlinie enthält Verantwortlichkeiten, Mindestanforderungen und Leitlinien für lokale Verfahren in den Covestro-Gesellschaften und gilt für alle Arbeitnehmer. Covestro strebt ein inklusives Arbeitsumfeld frei von Diskriminierung an und die damit verbundene Förderung der Unternehmenskultur. Die Verantwortung für die konzernweit geltende Richtlinie trägt die Leitung der Unternehmensfunktion Human Resources. In der konzernweiten Richtlinie gehen wir auf Diskriminierungsgründe in Bezug auf Hautfarbe, Religion, Geschlecht (einschließlich Schwangerschaft), nationale Herkunft, Alter, Behinderung, genetische Informationen, Veteranenstatus, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und Geschlechtsausdruck ein. In den jeweiligen lokalen Anweisungen wurden diese Gründe noch um nationale Besonderheiten ergänzt bzw. daran angepasst. Die Unternehmensziele und -ambitionen sowie auch die Kultur, die wir für Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion brauchen, werden u. a. durch unsere Mitarbeitendennetzwerke und Vielfaltsausschüsse vorangetrieben. Seit dem Jahr 2024 sind alle Arbeitnehmer weltweit verpflichtet, an einem Web-based Training zu Fairness und Respekt am Arbeitsplatz teilzunehmen. Somit wird ein einheitliches Verständnis dafür geschaffen, was wir unter Diskriminierung verstehen und welche Verhaltensweisen wir nicht tolerieren. Im sogenannten "Compliance-Telegramm" werden die gemeldeten und bestätigten Verstöße gegen die Grundsätze zu Fairness und Respekt aufgeführt. Unsere Arbeitnehmer können den Beschwerdemechanismus nutzen, um Diskriminierung zu melden. Eindämmung und Bekämpfung von Diskriminierung sind Teil unseres Verhaltenskodexes. → Für weitere Informationen siehe "ESRS G1: Unternehmensführung - Beschwerdemechanismus und Untersuchungen möglicher Compliance-Verdachtsfälle" Konzepte mit Bezug auf Kinder- und Zwangsarbeit Unsere Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte (menschenrechtliche Grundsatzerklärung) enthält die Menschenrechtsstrategie von Covestro im Hinblick auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten. Diese Selbstverpflichtungserklärung steht im Einklang mit den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen. Covestro berücksichtigt, dass sich diese Leitprinzipien auf die internationale Charta der Menschenrechte beziehen. Diese bestehen aus der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" und den beiden sie umsetzenden Pakten sowie der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Rechte und Prinzipien bei der Arbeit und den ihr zugrunde liegenden Kernübereinkommen. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil unserer Selbstverpflichtung ist die Nulltoleranzpolitik gegenüber Kinderarbeit, Zwangsarbeit, moderner Sklaverei und Menschenhandel. Die in der Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte enthaltenen Grundsätze gelten für alle Arbeitnehmer. Die Selbstverpflichtung ist vom gesamten Vorstand verabschiedet. Die Verantwortung für die Selbstverpflichtung trägt unser Vorstandsvorsitzender. Covestro hat ein umfassendes Sorgfaltsprüfungsverfahren zur Achtung der Menschenrechte in seinen Geschäftsaktivitäten etabliert. Dieses basiert auf den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen und den "Leitsätzen für multinationale Unternehmen" der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und steht im Einklang mit der geltenden nationalen Gesetzgebung zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen. Die Grundlagen unserer menschenrechtlichen Sorgfalt sind in unserer menschenrechtlichen Grundsatzerklärung sowie in unserem eigenen Verhaltenskodex und in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct) formuliert. Darin sind wesentliche internationale Übereinkommen und Prinzipien als Grundlage unseres Handelns sowie Erwartungen an Geschäftspartner weltweit festgelegt. Diese Dokumente werden entweder auf der Website von Covestro oder in unserem internen Intranet veröffentlicht, um die Zugänglichkeit für die relevanten Interessenträger zu gewährleisten. Covestro ermutigt ausdrücklich dazu, Verdachtsfälle von Menschenrechtsverletzungen sowohl innerhalb des Unternehmens als auch bei unseren direkten und indirekten Lieferanten zu melden. Sollte Covestro einen Menschenrechtsverstoß direkt verursacht haben, verpflichtet sich Covestro, die betreffende Geschäftsaktivität umgehend einzustellen oder zu ändern, um den Verstoß zu beenden. Im Berichtsjahr gab es keine Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen innerhalb der Covestro-Organisation. → Für weitere Informationen siehe "ESRS G1: Unternehmensführung - Beschwerdemechanismus und Untersuchungen der möglichen Compliance-Verdachtsfälle" Maßnahmen zur Einbeziehung der Arbeitnehmer des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen Bei Covestro fließen die Sichtweisen der Arbeitnehmer in Entscheidungen oder Tätigkeiten, mit denen die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen bewältigt werden sollen, ein. Maßgebliches Instrument, um dies zu erreichen, ist die gelebte Sozialpartnerschaft in der betrieblichen Mitbestimmung. So finden die Erkenntnisse aus dem Austausch mit den Arbeitnehmervertretern ebenfalls Berücksichtigung bei der Überprüfung und Bewertung von Strategie und Geschäftsmodell. Einbeziehung auf lokaler Ebene Die Prozesse für die Einbindung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmervertretern erfolgen vor Ort im Rahmen eines institutionalisierten Austausches gemäß den gesetzlichen Vorgaben und in den darin vorgesehenen Gremien. Es gibt zentrale Informations- und Beratungsprozesse, in denen vertrauensvoll, konstruktiv und lösungsorientiert zusammengearbeitet wird. Entsprechende Gremien sind bspw. in Deutschland der Wirtschaftsausschuss sowie der Gesamtbetriebsausschuss. Auf lokaler Ebene gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Formen der Einbindung der Arbeitnehmer. Beispielhaft sei erwähnt, dass es auch an jedem einzelnen Standort pro Jahr mindestens eine Veranstaltung (Townhall) für alle Arbeitnehmer gibt inkl. der Möglichkeit, individuelle Fragen einzureichen. Darüber hinaus finden an manchen Standorten sogenannte "runde Tische" der Management-Teams statt mit Arbeitnehmern aus unterschiedlichen Hierarchieebenen, um Gelegenheit zum hierarchieübergreifenden Austausch zu bieten. Nachfolgend werden beispielhaft die Verfahren zur Einbeziehung der Sichtweisen der Arbeitnehmervertreter in den Ländern Deutschland, USA und China aufgezeigt, die zusammen ca. 70 % der Covestro-Arbeitnehmer abdecken. Deutschland In Deutschland ist die ranghöchste Position, die die Verantwortung für die Einbeziehung der Sichtweisen der Arbeitnehmervertreter trägt, der Arbeitsdirektor. Covestro informiert die Arbeitnehmervertreter im Wirtschaftsausschuss über die Geschäftslage und den Ausblick des Unternehmens in aggregierter Art und Weise sowie über wichtige Themen rund um die Arbeitnehmer. Es erfolgt eine gemeinsame Abstimmung der Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses mit Themenvorschlägen vonseiten des Betriebsrats und der Unternehmensfunktion Human Resources. Es gibt zahlreiche Austauschformate, dieje nach Thematik mit dem unterschiedlichen Fachpersonal besetzt sind. Ad-hoc-Sitzungen finden auf Anfrage statt. Der deutsche Wirtschaftsausschuss und der Gesamtbetriebsausschuss tagen mindestens zehnmal pro Jahr. USA In den USA liegt die Verantwortung für die Einbeziehung der Sichtweisen der Arbeitnehmervertreter bei einem Team aus Standortleitung und internen Experten, die auf die Zusammenarbeit mit Gewerkschaften spezialisiert sind. Covestro ist gesetzlich verpflichtet, mit den Arbeitnehmervertretern über Themen zu sprechen, die die Arbeitsbedingungen betreffen. Die Arbeitnehmervertreter bringen in den Ad-hoc-Sitzungen Themen zur Sprache und verhandeln über mögliche Lösungen und / oder Verbesserungen. China In China ist die ranghöchste Position mit dieser Verantwortung für die Einbeziehung der Sichtweisen der Arbeitnehmervertreter der General Manager der Covestro-Gesellschaft gemeinsam mit der Standortleitung und der Personalleitung. Im Rahmen der Jahrestagung, die einen Konsultationscharakter hat, wird von der Unternehmensfunktion Human Resources über die Geschäftslage sowie den aggregierten Ausblick des Unternehmens und wichtige personalbezogene Themen informiert. Die Gewerkschaftsvertretung tauscht sich mit dem Covestro-Management über Leitlinien der Regierung aus und gibt einen Überblick zum Stimmungsbild oder den Forderungen der Arbeitnehmer. Je nach Bedarf finden diese Sitzungen ad hoc statt. Einbeziehung auf globaler Ebene: Auf globaler Ebene nutzt Covestro drei wesentliche Instrumente der Einbeziehung der Arbeitnehmer. Zum einen findet jährlich eine "Wir sind 1"-Mitarbeitendenveranstaltung (Global Town Hall) mit dem Vorstand statt. Hier wird zentral erfasst, welche Fragestellungen und Rückmeldungen die Arbeitnehmer im Vorfeld und im Rahmen der Veranstaltung an den Vorstand geben. Darüber hinaus führen wir dreimal jährlich die konzernweite Mitarbeitenden-umfrage "ENGAGE" durch. Auch hier erfolgt eine zentrale Konsolidierung aller Ergebnisse, die vom Vorstandsvorsitzenden wiederum dreimal jährlich mit der gesamten Belegschaft elektronisch geteilt wird. Von besonderer Bedeutung ist dabei auch unser Ansatz zur Personalentwicklung, der regelmäßige Gespräche zwischen Führungskraft und einzelnen Arbeitnehmern vorsieht, um den Dialog, gutes Führungsverhalten und Transparenz zu fördern. Eine globale Rahmenvereinbarung mit den Arbeitnehmervertretern zum Thema Kinder- und Zwangsarbeit und damit zu Menschenrechten besteht nicht, da es lokale Selbstverpflichtungserklärungen auf Gesellschaftsebene gibt. Aufgrund der Wichtigkeit der Einbeziehung der Arbeitnehmer (wie z. B. in Global Town Halls) investiert Covestro jährlich entsprechende finanzielle und personelle Ressourcen aus verschiedenen Unternehmensfunktionen wie Communications, Human Resources und Information Technology, um die genannten Instrumente und Formate planen, umsetzen und weiterentwickeln zu können. Covestro hat einige Schritte implementiert, um Einblicke in die Sichtweisen von möglicherweise besonders anfälligen oder marginalisierten Gruppen in der Belegschaft zu gewinnen. Die relevanten Maßnahmen lauten wie folgt: scrollen ― Allgemeine Mitarbeitendenumfrage: Covestro führt regelmäßig eine anonyme Mitarbeitendenumfrage ("ENGAGE") durch, die allen Arbeitnehmern die Möglichkeit gibt, ihre Meinung zu verschiedenen Aspekten ihres Arbeitsumfelds zu äußern, auch über eine Freitext-Kommentarfunktion. ― Gesundheitsbefragungen: Diese dienen dazu, Maßnahmen zur Förderung gesundheitsorientierten Arbeitens und zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen des Einzelnen einzuleiten. ― "Speak up"-Kultur: Covestro fördert eine offene und freie Kommunikation, um Bedenken anzusprechen. ― Fairness und Respekt: Die Richtlinie betont die Wertschätzung der Vielfalt von Meinungen, Perspektiven und Lebensstilen der Arbeitnehmer. ― Chancengerechtigkeit: Es wird anerkannt, dass ein faires Arbeitsumfeld bedeuten kann, bestehende Nachteile auszugleichen, um Chancengerechtigkeit herzustellen. ― Nichtdiskriminierung: Bei Personalauswahl und -entwicklung wird betont, dass diese nicht auf Diskriminierungsmerkmalen wie z. B. sozialer Herkunft, nationaler oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder Identität basieren dürfen. ― Mitarbeitendennetzwerke: In unseren Mitarbeitendennetzwerken weltweit teilen Arbeitnehmer aus marginalisierten Gruppen ihre Erfahrungen und sind mit den Verantwortlichen für Diversität, Chancengerechtigkeit und Inklusion dazu im Austausch. Erhebung von Arbeitnehmerfeedback und Wirksamkeitskontrolle Die Effektivität der Interaktion mit den Arbeitnehmern im Unternehmen lässt sich den dreimal jährlich erhobenen Engagement-Werten aus der Mitarbeitendenumfrage "ENGAGE" entnehmen. Das Arbeitnehmer-Engagement ist eine Kennzahl, die den Grad des Engagements, der Motivation und der emotionalen Bindung der Arbeitnehmer an Covestro berechnet. Die Erfassung der Rückmeldungen der Arbeitnehmer aus der "ENGAGE"-Umfrage erfolgt über eine moderne Technologieplattform, die jedem einzelnen Vorgesetzten die Möglichkeit gibt, die Ergebnisse für sein Team einzusehen, sobald mindestens fünf Teammitglieder an der Umfrage teilgenommen haben. Covestro gibt auf unterschiedlichen Ebenen Rückmeldungen an die Arbeitnehmer, wie die "ENGAGE"-Ergebnisse Einfluss auf Entscheidungsfindungen haben. Die Best-Practice-Handhabung sieht vor, dass vorrangig von der Führungskraft auf Teamebene die "ENGAGE"-Ergebnisse geteilt und Maßnahmen definiert werden, die eventuellem Handlungsbedarf Rechnung tragen. Auf Unternehmensführungsebene erfolgt in sinnvollen Abständen auf globaler Ebene eine Rückmeldung über das Intranet, wie die Entscheidungsfindung beeinflusst wurde: So wurde z. B. die globale Weiterbildungsinitiative "Expedition C" initiiert, die alle Arbeitnehmer auf transformatorische Themen vorbereitet und so zur Partizipation befähigt. Im Rahmen von "Expedition C" vermitteln interne Experten Wissen und Werkzeuge und fördern den Dialog und Austausch. Die erhobenen Engagement-Werte aus der Mitarbeitendenumfrage "ENGAGE" sind seit Juli 2023 konstant hoch und liegen deutlich über industrieübergreifenden Vergleichswerten, was ein positives Signal und Feedback der Arbeitnehmer an das Unternehmen ist. Erkenntnisse und Verbesserungsmöglichkeiten werden gewonnen aus Quellen wie z. B. der vorgenannten Mitarbeitendenumfrage "ENGAGE" oder durch das Ideenmanagement. So werden bspw. die Ergebnisse der Mitarbeitendenumfrage und sich daraus ergebende Handlungsfelder in Deutschland den Arbeitnehmervertretern vorgestellt und gemeinsam diskutiert. Insbesondere für drei in der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Auswirkungen bietet die "ENGAGE"-Umfrage nützliche Erkenntnisse. Zum einen sind für das Thema "Gesundheitsschutz und Sicherheit" Fragen zu Gesundheit und Wohlbefinden inkludiert. Zum anderen generiert die Umfrage Ergebnisse zu Fragen, die sich auf die wesentliche Auswirkung "Vielfalt" beziehen. Des Weiteren beinhaltet die Umfrage Fragen zu Gleichbehandlung und Chancengleichheit mit Fokus auf gleicher und fairer Entlohnung sowie zu transparenten Prozessen zu Gehaltseinstufung und Beförderung. Maßnahmen zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Die Art und Weise, wie die vorgebrachten und angegangenen Probleme verfolgt und überwacht werden, ist in unserem Beschwerdemechanismus definiert. Um regelmäßig zu überprüfen, ob die Wirksamkeit der Kanäle sichergestellt ist und ob Arbeitnehmerbelange im Unternehmen ausreichend Berücksichtigung finden, nutzen wir konkrete Ergebnisse der "ENGAGE"-Umfrage in Bezug auf die folgende dort implementierte Fragestellung: "Wenn ich schwerwiegendes Fehlverhalten am Arbeitsplatz erleben würde, bin ich sicher, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden würden." Die guten Umfrageergebnisse auf diese Fragestellung verdeutlichen, dass die Arbeitnehmer von Covestro hier Vertrauen in das Unternehmen haben, denn die Werte liegen dauerhaft hoch und über industrieübergreifenden Vergleichswerten. Die Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, in der Mitarbeitendenumfrage "ENGAGE" sowie über die Whistleblower-Hotline negative Auswirkungen zu kommunizieren und werden auf diesem Weg direkt in Abhilfemaßnahmen einbezogen. → Für weitere Informationen siehe "ESRS G1: Unternehmensführung" Bezogen auf Kanäle zur Äußerung von Anliegen, Bedürfnissen bzw. Beschwerdemechanismen, Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden, Qualitätskontrolle im Rahmen der Bearbeitung von identifizierten Problemen und Sicherstellung der Wirksamkeit von Beschwerdemechanismen und -kanälen verweisen wir auf das Kapitel "ESRS G1: Unternehmensführung". → Für weitere Informationen siehe "ESRS G1: Unternehmensführung - Beschwerdemechanismus und Untersuchungen möglicher Compliance-Verdachtsfälle" Maßnahmen mit Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Management wesentlicher Risiken und Chancen Die nachfolgende Zusammenfassung der Aktionspläne und Mittel beschreibt den Ansatz von Covestro, um wesentliche negative Auswirkungen auf die Arbeitnehmer zu verhindern oder zu mindern. Anpassungen werden kontinuierlich bedarfsgerecht durchgeführt. Covestro hat keine wesentlichen Chancen identifiziert und damit ergibt sich kein Bedarf zur Entwicklung von Maßnahmen in Bezug auf Chancen. Maßnahmen mit Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit Unzureichende Sicherheitsstandards bei der Bereitstellung und Instandhaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel können negative Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer haben. Um dies zu verhindern, ergreift Covestro eine Vielzahl von geeigneten Gegenmaßnahmen. Bewährt haben sich dabei das kontinuierliche Monitoring von Unfallraten, Ursache-Wirkung-Analysen, die Organisation von "Safety Days", "Awareness"-Kampagnen, Gesundheitsmanagement-Konzepte und -Netzwerkstrukturen, um die Anpassung an die lokalen Bedürfnisse zu gewährleisten. Dabei gibt es zwei wesentliche Elemente des betrieblichen Gesundheitsmanagements: zum einen die Verhältnisprävention, die eine Schaffung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen und Arbeitsumgebungen zum Ziel hat, und zum anderen eine weitere Verhaltensprävention, die die Stärkung der individuellen Gesundheitsressourcen und -potenziale der Arbeitnehmer zum Ziel hat. Werden Arbeitnehmer trotz der oben aufgeführten Maßnahmen geschädigt, ist sichergestellt, dass alle notwendigen Schritte zur Versorgung, Behandlung und Regeneration des / der Betroffenen greifen, um die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Ein Netzwerk aus verschiedensten lokalen Ressourcen wie z. B. Ersthelfer, Betriebsärzte, Gesundheitsdienste stehen dafür zur Verfügung, jeweils an die lokalen Anforderungen angepasst. Unfallkennzahlen werden global konsolidiert. Für den Einsatz der lokalen Ressourcen gibt es keine zentrale globale Erfassung. Für den konkreten Fall, dass Ereignisse negative Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Fremdarbeitskräfte sowie auf umliegende Gemeinden und die Umwelt haben, verfügt Covestro an seinen Standorten über etablierte Notfallsysteme, so z. B. auch über ausgebildetes Notfallpersonal. Das unternehmensinterne HSEQ-Managementsystem ist nach dem PDCA-Zyklus aufgebaut, sodass durch regelmäßige Überprüfung und Feedbackschleifen eine kontinuierliche Verbesserung sichergestellt wird. → Für weitere Informationen siehe "ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Konzepte mit Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit" Ereignisse, die an unseren Standorten auftreten, werden nach konzernweiten Regeln im integrierten Informationsmanagementsystem (IIMS) gemeldet, elektronisch erfasst, bezüglich ihrer Auswirkungen klassifiziert und mittels Ursachenanalyse aufgearbeitet. Die ermittelten Ergebnisse werden monatlich konzernweit kommuniziert, um ein erneutes Auftreten, auch an anderen Standorten, möglichst verhindern zu können. Auch betriebsspezifisch werden in Sicherheitsbetrachtungen negative Auswirkungen betrachtet und Abhilfemaßnahmen in sogenannten Testaten festgelegt und umgesetzt. Dadurch werden negative Auswirkungen begrenzt oder verhindert. Grundsätzlich berücksichtigt unser integriertes Managementsystem auch externe Entwicklungen und Anforderungen zur Verminderung von wesentlichen Risiken für die Arbeitnehmer. Covestro ergreift Maßnahmen zur Verminderung von wesentlichen Risiken für die Arbeitnehmer und Nachverfolgung von deren Wirksamkeit. Ein Schlüsselelement des Covestro-Ansatzes ist die aktive Einbindung der Arbeitnehmer. Das Unternehmen fördert die Beteiligung der Belegschaft an Sicherheitsmaßnahmen und ermutigt zu einer offenen Kommunikationskultur. Dies wird durch verschiedene Initiativen unterstützt, wie z. B. die Einbindung der Arbeitnehmer in regelmäßige Sicherheitsbegehungen und die erfolgreiche Absolvierung von Schulungen. Präventive Maßnahmen haben eine zentrale Rolle im Sicherheitskonzept von Covestro. Dazu gehören: scrollen ― Gefahrenidentifizierung: systematische Analysen zur Erkennung potenzieller Risiken am Arbeitsplatz ― Risikobewertung: Einschätzung der identifizierten Gefahren hinsichtlich ihrer Wahrscheinlichkeit und möglicher Auswirkungen ― Feedbackmechanismen: Etablierung von Systemen, die es Arbeitnehmern ermöglichen, Sicherheitsbedenken zu melden und Verbesserungsvorschläge einzubringen ― Vorfalluntersuchungen: gründliche Analyse von Unfällen oder Beinahe-Unfällen, um Lehren daraus zu ziehen und ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern Die kontinuierliche Verbesserung ist ein weiterer Eckpfeiler des Sicherheitsmanagements bei Covestro. Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der Sicherheitsmaßnahmen gewährleisten, dass das System stets auf dem neuesten Stand bleibt und effektiv auf sich ändernde Bedingungen reagieren kann. Die Anweisung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, die im Berichtsjahr für alle Gesellschaften der Covestro AG in Kraft getreten ist, unterstreicht das langfristige Engagement des Unternehmens für die Sicherheit und Gesundheit seiner Arbeitskräfte. Sie gilt für alle arbeitsbezogenen Aktivitäten und umfasst eigene Arbeitskräfte, Auftragnehmer und Besucher auf dem Firmengelände. Maßnahmen mit Bezug auf angemessene Entlohnung und Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit Die tatsächlich positive Wirkung durch angemessene Entlohnung erzielt Covestro mittels eines umfassenden und transparenten Pakets durch wichtige Rahmenbedingungen wie marktorientierte Vergütung, Sozialleistungen, individuelle Entwicklungsmöglichkeiten und ein gutes Arbeitsumfeld. Um eine angemessene Entlohnung zu gewährleisten, verfügt Covestro über eine Vielzahl von Instrumenten und Regelwerken. Konkrete Maßnahmen sind Gehaltsvergleichsstudien, die jährliche Überprüfung der Umsetzbarkeit von Gehaltsanpassungsrunden für außertarifliche Arbeitnehmer und interne Vorschriften zur Regelung der Arbeitszeit. Darüber hinaus werden mit den Arbeitnehmervertretern im Rahmen von Tarifverhandlungen Gesamtbetriebsvereinbarungen abgeschlossen, die im Ergebnis zu Gehaltsanpassungen für Tarifmitarbeitende führen können. Durch das genannte Maßnahmenpaket wird die potenziell negative Auswirkung durch mangelnde Gleichbehandlung und Chancengleichheit ebenfalls umfassend adressiert. Maßnahmen mit Bezug auf Vielfalt Sachverhalte wie eine nichtheterogene Belegschaft, Belästigung oder Ungleichbehandlung können Engagement, allgemeine Zufriedenheit und Gesundheit der Arbeitnehmer beinträchtigen. Covestro hat daher für die weltweite Organisation zwei wesentliche Maßnahmen implementiert: zum einen ein global verpflichtendes Web-based Training zu Fairness und Respekt am Arbeitsplatz für alle Arbeitnehmer weltweit. Das Web-based Training ist weltweit verfügbar und wird flächendeckend ausgerollt. Zum anderen fördert Covestro weltweit konsistent seine Mitarbeitendennetzwerke und Vielfaltsgremien (sogenannte "DEI"-Councils). Maßnahmen mit Bezug auf Kinder- und Zwangsarbeit Covestro verpflichtet sich, potenziell negative Auswirkungen durch Kinder- und Zwangsarbeit zu vermeiden. Das Unternehmen verfolgt daher eine Nulltoleranzpolitik gegenüber Kinder- und Zwangsarbeit und hat diese Verpflichtung auch im Rahmen eines globalen Hinweisgebersystems umgesetzt, um potenzielle Verstöße zu melden. Covestro hat erfolgreich firmeninterne Strukturen, Rollen und Verpflichtungserklärungen zum Thema Menschenrechte implementiert. Die Leitung der Abteilung "Group Quality" innerhalb der Unternehmensfunktion Group Innovation & Sustainability wurde zum Group Human Rights Officer ernannt. Der Group Human Rights Officer berichtet in dieser Funktion direkt an den Vorstand und ist für die Überwachung der menschenrechtsbezogenen Risikomanagementprozesse von Covestro verantwortlich. Darüber hinaus nutzt Covestro einen übergreifenden Managementansatz zur Sorgfaltsprüfung. Von besonderer Bedeutung ist die Selbstverpflichtung von Covestro im Rahmen der menschenrechtlichen Grundsatzerklärung und des Verhaltenskodexes. Als beispielhafte Maßnahme sei hier angeführt, dass Covestro in seinem globalen Rekrutierungsprozess Präventivmaßnahmen eingeführt hat, wie z. B. eine Altersprüfung der Bewerbenden anhand eines Altersnachweises und eine rechtliche Prüfung, ob ein der Kandidat bzw. eine Kandidatin in dem Land, in dem er/sie eingestellt werden soll, legal arbeiten darf. Wesentliche Risiken in Zusammenhang mit unseren Arbeitnehmern werden, wie im Kapitel "Management von Auswirkungen", beschrieben in unser konzernweites Risikomanagement integriert. Nachverfolgung der Wirksamkeit und Bewertung von Maßnahmen Im Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit erheben wir regelmäßig die Unfallraten und überprüfen daran die Wirksamkeit unserer Maßnahmen. Die Nulltoleranzpolitik von Covestro im Bezug auf Kinder- und Zwangsarbeit lässt sich auch in den tatsächlichen Compliance-Statistiken ablesen, wo keine derartigen Fälle erfasst sind. Es erfolgt keine Nachverfolgung, da es keine derartigen Vorfälle gibt. Bezogen auf Chancengerechtigkeit und Inklusion erfolgt systemseitig eine Überwachung der Teilnahme an dem verpflichtenden Web-based Training mit Eskalationsmechanismus an die Führungskraft, falls die Teilnahme trotz Erinnerungen nicht erfolgt. Eine Beobachtung der Entwicklung /Wirksamkeit des Web-based Trainings kann zukünftig anhand der Ergebnisse der Mitarbeitendenumfrage "ENGAGE" erfolgen, wo neun Fragen Aufschluss zu diesem Themenfeld geben können. Die Wirksamkeit unserer Maßnahmen zur angemessenen Entlohnung wird primär durch regelmäßige Gehaltsvergleichsstudien überprüft und bewertet. Darüber hinaus nutzen wir externe Daten zu Mindest- und existenzsichernden Löhnen, die wir von einer Non-Profit-Organisation beziehen, um die globale Angemessenheit der Vergütung unserer Arbeitnehmer sicherzustellen. Diese umfassende Herangehensweise ermöglicht es uns, eine faire und wettbewerbsfähige Entlohnung zu gewährleisten, die sowohl den Marktstandards als auch unserer sozialen Verantwortung gerecht wird. Als Grundlage zur Beurteilung, welche Maßnahmen erforderlich und angemessen sind, um auf bestimmte tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen für die Arbeitnehmer zu reagieren, nutzen wir bei Covestro die Ergebnisse der dreimal jährlich stattfindenden Mitarbeitendenumfrage "ENGAGE", z. B. bezogen auf die Themen "Gesundheitsschutz und Sicherheit" und "Vielfalt". Die Verantwortung liegt jeweils bei der entsprechenden Führungskraft, die Themen teamintern aufzunehmen, zu bewerten und Maßnahmen abzuleiten. Um sicherzustellen, dass die eigenen Unternehmenspraktiken keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Arbeitnehmer haben oder dazu beitragen, nutzt Covestro auch hier die Mitarbeitendenumfrage "ENGAGE" als Frühwarnsystem. Im Schnitt werden pro Umfrage weltweit ca. 25.000 individuelle Kommentare im Freitext abgegeben. Diese werden mithilfe von künstlicher Intelligenz auf Themen hin analysiert, um sensible, wichtige Feedbacks früh zu erkennen und zu adressieren. Für das Management der wesentlichen Auswirkungen stellt Covestro Mittel personeller, struktureller, prozessualer und finanzieller Art zur Verfügung. Sie bestehen u. a. aus Personalressourcen, wie z. B. entsprechende globale und lokale Expertenfunktionen für die Themen "Gesundheitsschutz und Sicherheit", "Angemessene Entlohnung", "Vielfalt", "Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit", "Kinderarbeit" und "Zwangsarbeit". Darüber hinaus werden strukturelle Mittel zur Verfügung gestellt, wie der Aufbau und die Aufrechterhaltung von unternehmensinternen Mitarbeitendennetzwerken und Prozessstrukturen zur Erarbeitung und Umsetzung von Aktionsplänen, die mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet werden. Beendigung von Geschäftsbeziehungen Jede Geschäftsentscheidung bei Covestro, wie z. B. die Beendigung von Geschäftsbeziehungen, und deren Auswirkungen auf die Arbeitnehmer erfolgt unter Abwägung der Vor- und Nachteile für das Unternehmen in seiner Gesamtheit. Entscheidungen mit größerer Tragweite berücksichtigen, wo immer möglich, auch Aspekte, wie potenziell negative Auswirkungen dieser Entscheidungen mitigiert werden. Wo erforderlich, erfolgt darüber hinaus auch die Einbeziehung und Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen zur Wahrung ihrer Beteiligungsrechte. Ziele Die Festlegung von Zielen erfolgt im Unternehmenskontext im Rahmen einer Strategie. Bei Covestro ist die Personalstrategie die Basis für das Management der arbeitnehmerbezogenen Themen inklusive der wesentlichen Auswirkungen und Risiken für die Arbeitnehmer. Alle als wesentlich identifizierten Themen sind dort verankert und als prioritär definiert. Die Ziele und Ambitionen im Rahmen der Personalstrategie sind teilweise in terminierten und messbaren Zieldefinitionen erfasst. Im Rahmen des Themas "Vielfalt" setzt sich Covestro bspw. weltweit für die Geschlechtergerechtigkeit ein. Dies spiegelt sich auch in der Richtlinie "Fairness und Respekt am Arbeitsplatz" wider. Der Vorstand hat Ziele für die Frauenanteile auf den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festgesetzt. Diese wurden basierend auf dem Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) festgelegt. Dabei nutzt Covestro Daten aus dem weltweiten Personalmanagementsystem, um die direkt dem Vorstand unterstellten Arbeitnehmer und diesen direkt unterstellte Arbeitnehmer mit Führungsverantwortung zu erfassen. Zum Stichtag 30. Juni 2022 lag der Frauenanteil in der Covestro AG auf der ersten Führungsebene unter dem Vorstand bei 0 % und auf der zweiten Ebene unter dem Vorstand bei 26 %. Im Covestro-Konzern betrug der Anteil auf beiden Ebenen jeweils 24 %. Die neuen Ziele für das Jahr 2027 sehen wie folgt aus: Covestro AG: scrollen ― 1. Führungsebene: 25 % (1 Frau von 4 Arbeitnehmern) ― 2. Führungsebene: 31,6 % (6 Frauen von 19 Arbeitnehmern) Covestro-Konzern: scrollen ― 1. Führungsebene: 31,0 % (9 Frauen von 29 Arbeitnehmern) ― 2. Führungsebene: 30,2 % (54 Frauen von 179 Arbeitnehmern) Der Vorstand war in die Zieldefinition involviert und überwacht die Entwicklung der Zahlen regelmäßig, mindestens einmal jährlich. Bei der Nachbesetzung von Stellen wird die Zielerreichung stets im Fokus behalten. Seit der Festlegung der neuen Ziele konnte Covestro den Frauenanteil bereits steigern. Die Ziele für die Covestro AG beziehen sich auf Stellen in Deutschland, während die Ziele für den Covestro-Konzern global gelten. Diese Maßnahmen sind Teil des umfassenderen Bestrebens von Covestro, ein nachhaltiges und inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen und die Gleichstellung in Führungspositionen zu fördern. Covestro wird die Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele und Ambitionen weiterhin sorgfältig überwachen und bei Bedarf Anpassungen vornehmen, um sicherzustellen, dass die Bemühungen zur Förderung der Geschlechtervielfalt in Führungspositionen erfolgreich sind. Zu dem Thema "angemessene Entlohnung" liegen aktuell keine Ziele und Ambitionen vor. Wir nutzen jedoch kontinuierlich extern bereitgestellte Daten zu angemessener Entlohnung auf jährlicher Basis, aus denen sich mögliche Handlungsfelder ableiten lassen. Aktuell besteht kein Handlungsbedarf, da eine angemessene Entlohnung überall gewährleistet ist. Zu "Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit" liegen aktuell keine Ziele und Ambitionen vor. Wir führen die gesetzlich vorgeschriebene Berechnung des unkorrigierten "Gender Pay Gap" durch. Darüber hinaus erfolgen interne Analysen, bei denen wir den Einfluss verschiedener Variablen wie bspw. Land, interne Vertragsstufe, Verweildauer in der Vertragsstufe oder Berufsgruppe herausrechnen. Ebenso haben wir für die Themen "Gesundheitsschutz und Sicherheit", "Kinderarbeit" und "Zwangsarbeit" keine terminierten und messbaren Zieldefinitionen vorliegen. Die Wirksamkeit unserer Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen und Risiken dieser Themen werden dennoch im Rahmen unserer Ambitionen nachverfolgt und im Folgenden kurz beschrieben. Covestro hat für das Thema "Gesundheitsschutz und Sicherheit" ein umfassendes und ambitioniertes Programm für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz etabliert, das tief in der Unternehmenskultur und -strategie verankert ist. Die übergeordnete Arbeitsschutz-Vision von Covestro ist klar definiert: "null Ereignisse". Diese gilt konzernweit für alle Covestro-Gesellschaften und umfasst sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige (Kontraktoren). Spezifische Indikatoren werden jährlich im Rahmen der "HSEQ Operations Objectives" festgelegt und mit dem Technologievorstand besprochen. Auf lokaler operativer Ebene erfolgen entsprechende Vorgaben und werden im Rahmen dieser Berichterstattung nicht separat aufgeführt. Zur Messung und Überwachung der Fortschritte nutzt Covestro verschiedene Methoden und Annahmen. Die Erfassung arbeitsbedingter Verletzungen und Erkrankungen erfolgt nach den Begriffsbestimmungen in der Verordnung (EU) 2023/2772 Anhang II Tabelle 2, während ein integriertes Informationsmanagementsystem (IIMS) zur Erfassung von Gefährdungen, Unfällen und Ereignissen eingesetzt wird. Regelmäßige interne und externe Audits sowie Gesundheitsbefragungen ergänzen diese Maßnahmen. Zur Messung der Leistung verwendet Covestro außerdem spezifische Indikatoren wie die Unfallrate (Recordable Incident Rate, RIR) für Arbeitsunfälle. Die Fortschritte und Herausforderungen werden jährlich im Konzernnachhaltigkeitsbericht veröffentlicht, wobei Trends und signifikante Veränderungen in der Unternehmensleistung analysiert werden. Das integrierte Informationsmanagementsystem (IIMS) spielt eine zentrale Rolle bei der Erfassung und Analyse von Vorfällen und Beinahe-Unfällen. Regelmäßige interne und externe Audits des Managementsystems, jährliche Gesundheitsbefragungen zur Ermittlung von Verbesserungspotenzialen sowie kontinuierliche Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Arbeitnehmer ergänzen diesen umfassenden Ansatz. Für die Themen "Kinderarbeit" und "Zwangsarbeit" hat Covestro eine Nulltoleranzpolitik etabliert. Die Nulltoleranzpolitik gegenüber Kinderarbeit, Zwangsarbeit, moderner Sklaverei und Menschenhandel ist dokumentiert in der globalen Unternehmensverpflichtung zum UK Modern Slavery Act Statement. Potenzielle Verstöße gegen diese Politik würden u. a. anhand von Hinweisen im Rahmen des Beschwerdemechanismus identifiziert und bewertet werden. Daher erfolgt im Rahmen dieser Berichterstattung keine separate Auflistung spezifischer Vorgaben zur Nulltoleranzpolitik. Die Vermeidung von Kinder- bzw. Zwangsarbeit ist Teil unseres Commitments zu gesetzeskonformem Handeln sowie Teil unserer Compliance-Ziele und -Ambitionen. Kennzahlen Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens Zum 31. Dezember 2024 beschäftigte Covestro weltweit 18.021 Arbeitnehmer. Innerhalb der Belegschaft bestand folgende Geschlechterverteilung: Arbeitnehmer 1 nach Geschlecht im Jahr 2024 scrollen in HC Weiblich 4.256 Männlich 13.757 Sonstige 2 - Nicht angegeben 8 Gesamt 18.021 1 Die Anzahl der Arbeitnehmer wird basierend auf der Personenzahl (Headcount, HC) zum 31. Dezember 2024 ermittelt. Die Anzahl der Arbeitnehmer in Vollzeitäquivalenten (FTE) betrug insgesamt 17.503 (Vorjahr: 17.516). Teilzeitbeschäftigte werden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt. Vorstandsmitglieder, Auszubildende und Praktikanten sind aufgrund ihres besonderen Anstellungsverhältnisses in dieser Kennzahl nicht enthalten 2 "Sonstige" umfasst alle angegebenen dritten Geschlechteroptionen. Diese sind aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten nicht in allen Ländern, in denen Covestro tätig ist, verfügbar. In drei Ländern beschäftigte Covestro zum Stichtag jeweils mehr als 10 % der Gesamtbelegschaft. Arbeitnehmer 1 nach Ländern im Jahr 2024 scrollen in HC Deutschland 7.635 China 2.778 USA 2.511 1 Die Anzahl der Arbeitnehmer wird basierend auf der Personenzahl (Headcount, HC) zum 31. Dezember 2024 ermittelt. Vorstandsmitglieder, Auszubildende und Praktikanten sind aufgrund ihres besonderen Anstellungsverhältnisses in dieser Kennzahl nicht enthalten Der Großteil der Arbeitnehmer stand zum Stichtag in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit Covestro. Arbeitnehmer 1 nach Beschäftigungsstatus im Jahr 2024 scrollen Weiblich in HC Männlich in HC Sonstige 2 in HC Nicht angegeben in HC Gesamt in HC Unbefristet angestellte Arbeitnehmer 4.165 13.566 - 8 17.739 Befristet angestellte Arbeitnehmer 91 191 - - 282 Arbeitnehmer ohne garantierte Arbeitsstunden - - - - - 1 Die Anzahl der Arbeitnehmer wird basierend auf der Personenzahl (Headcount, HC) zum 31. Dezember 2024 ermittelt basierend auf den im globalen Personalmanagementsystem hinterlegten Mitarbeitendengruppen und Geschlechtern. Vorstandsmitglieder, Auszubildende und Praktikanten sind aufgrund ihres besonderen Anstellungsverhältnisses in dieser Kennzahl nicht enthalten Befristete Beschäftigungsverhältnisse werden oftmals aufgrund von Vertretungen für längerfristige Abwesenheiten, z. B. aufgrund von Elternzeiten oder im Zusammenhang mit sonstigen zeitlich befristeten Personalengpässen, geschlossen. Zudem gibt es länderspezifische, zeitlich befristete Vorruhestandsmodelle, die in diese Art des Beschäftigungsverhältnisses einfließen. Weltweit sind 1.127 Arbeitnehmer im Berichtsjahr aus dem Konzern ausgetreten. Dies entsprach einer Arbeitnehmerfluktuation von 6,2 %. Die genannten Daten beruhen auf den Arbeitnehmerstammdaten unseres globalen Personalmanagementsystems zum Bilanzstichtag. Diese werden von den lokalen Personalabteilungen gepflegt und entsprechen somit den lokalen Regelungen. In allen Kennzahlen wurde die Anzahl der Personen (Headcount, HC) berichtet. Die genannten Kennzahlen umfassen alle befristet und unbefristet angestellten Arbeitnehmer, die für eine der vollkonsolidierten Gesellschaften tätig sind. Vorstandsmitglieder, Auszubildende und Praktikanten sind aufgrund ihres besonderen Anstellungsverhältnisses nicht enthalten, ebenso Arbeitnehmer mit einem ruhenden Arbeitsverhältnis bzw. langfristigen, geplanten Abwesenheiten. Die Zahl der ausgetretenen Arbeitnehmer resultiert aus den tatsächlichen Unternehmensaustritten aufgrund von arbeitnehmer- und arbeitgeberseitigen Kündigungen, auslaufenden Befristungen sowie Pensionierungen und Todesfällen, die prozessual über unser globales Personalmanagementsystem erfasst wurden. Diese wurde zur Ermittlung der Arbeitnehmerfluktuation mit der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer ins Verhältnis gesetzt. Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer ergibt sich aus den zwölf Monatsendständen des Berichtsjahres. Die repräsentativste Kennzahl in den Abschlüssen hierzu stellt die durchschnittliche Anzahl an Arbeitnehmer in Vollzeitbeschäftigten (FTE) dar. → Für weitere Informationen siehe Konzernanhang, Anhangangabe 9 "Personalaufwand und Mitarbeitende" Gemäß ESRS 1 Anhang C macht Covestro im ersten Jahr der Erstellung des Konzernnachhaltigkeitsberichts von den Erleichterungsvorschriften zur schrittweisen Einführung der Angaben zu den Merkmalen der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens Gebrauch. Demnach können die genannten Angaben im ersten Jahr unterbleiben. Diversitätskennzahlen Basierend auf den Anforderungen der Erklärung zur Unternehmensführung stellt sich die Geschlechterverteilung auf der ersten und zweiten Führungsebene im Konzern zum 31. Dezember 2024 wie folgt dar: Arbeitnehmer nach Geschlecht 1 und Führungsebene in Jahr 2024 scrollen Weiblich Männlich Gesamt in HC in % in HC in % in HC Verteilung auf Führungsebene 1 2 7 25 21 75 28 Verteilung auf Führungsebene 2 3 40 23 131 77 171 1 Arbeitnehmer anderer Geschlechteroptionen waren auf den genannten Führungsebenen nicht vertreten. 2 Direkt unterstellte Arbeitnehmer des Vorstands mit Führungsverantwortung zum 31.12.2024 3 Direkt unterstellte Arbeitnehmer der Führungsebene 1 mit Führungsverantwortung zum 31.12.2024 In der globalen Belegschaft von Covestro sind 1.994 Personen jünger als 30 Jahre, 10.309 Personen fallen in die Altersgruppe von 30- 50 Jahre und 5.718 Arbeitnehmer sind über 50 Jahre alt. Angemessene Entlohnung Angemessene Entlohnung ist ein wichtiges Element, um Covestro als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren. Dabei ist es unser Ziel, weltweit auf allen Arbeitnehmerebenen eine positive Bindung ans Unternehmen zu schaffen und im Wettbewerb um Fachkräfte und Talente erfolgreich zu sein. Allen Arbeitnehmern von Covestro wird daher eine angemessene Entlohnung gezahlt. Wir gehen bei der Bezahlung unserer Arbeitnehmer über den in den jeweiligen Ländern geltenden gesetzlichen Mindestlohn hinaus und zahlen mindestens einen existenzsichernden Lohn, der von der Non-Profit-Organisation Wage Indicator Foundation jährlich weltweit überprüft und festgelegt wird. Gesundheitsschutz und Sicherheit Das integrierte Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit gilt für alle Arbeitnehmer konzernweit. Im Jahr 2024 haben wir, bezogen auf Arbeitnehmer und Selbstständige, nachfolgende Daten nach ESRS erfasst: Arbeitsunfälle 1 scrollen 2023 2024 Zahl der aufzeichnungspflichtige Arbeitsunfälle bezogen auf Arbeitnehmer 2 50 52 bezogen auf Selbstständige 3 24 17 Quote aufzeichnungspflichtiger Arbeitsunfälle und Erkrankungen (Recordable Incident Rate, RIR) bezogen auf Arbeitnehmer 2 1,55 1,70 bezogen auf Selbstständige 3 1,50 1,00 Zahl der aufzeichnungspflichtigen Arbeitsunfälle und Erkrankungen i. V. m. Ausfalltagen bezogen auf Arbeitnehmer 2 32 34 bezogen auf Selbstständige 3 16 14 Quote der aufzeichnungspflichtigen Arbeitsunfälle und Erkrankungen i. V. m. Ausfalltagen (Lost Time Recordable Incident Rate, LTRIR) bezogen auf Arbeitnehmer 2 1,00 1,10 bezogen auf Selbstständige 3 1,00 0,80 Anzahl der Ausfalltage durch arbeitsbedingte Verletzungen, Erkrankungen und Todesfälle bezogen auf Arbeitnehmer 2 795 521 bezogen auf Selbstständige 3 506 168 Zahl der Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen und arbeitsbedingter Gesundheitsprobleme auf den Betriebsstätten des Unternehmens bezogen auf Arbeitnehmer 2 0 0 bezogen auf Selbstständige 3 0 0 Zahl der meldepflichtigen arbeitsbedingten Erkrankungen 4 bezogen auf Arbeitnehmer 2 5 6 bezogen auf Selbstständige 3 0 0 1 Umfasst arbeitsbezogene Unfälle und Erkrankungen unter Einbeziehung aller vollkonsolidierten Gesellschaften, solange diese Bestandteil des Konsolidierungskreises sind 2 Eigene Arbeitskräfte exklusive Selbstständige (Kontraktoren) inkl. Praktikanten, Auszubildende 3 Selbstständige (Kontraktoren): durch Covestro beauftragte Auftragnehmer, deren Unfall sich auf einem unserer Werksgelände ereignet hat 4 Bei den gemeldeten Erkrankungen handelt es sich um diejenigen, die dem Unternehmen bekannt sind, aufgrund rechtlicher Einschränkungen sind die Aufzeichnungen möglicherweise nicht vollständig. Covestro unterscheidet in seiner Arbeitsschutzberichterstattung zwischen arbeitsbedingten Erkrankungen und anerkannten Berufskrankheiten. Arbeitsbedingte Erkrankungen, die erkennbare Ursachen haben und durch aktuelle Arbeitsschutzmaßnahmen beeinflusst werden können, sind in unserer Unfallrate (Recordable Incident Rate, RIR) enthalten. Berufskrankheiten, die aus einer Langzeitexposition resultieren und durch aktuelle Sicherheitsmaßnahmen nicht direkt beeinflusst werden können, sind nicht in der RIR enthalten. Dieser Ansatz gewährleistet die Konsistenz unserer Berichterstattung und ermöglicht eine genauere Darstellung unserer aktuellen Leistung im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Im Berichtsjahr stieg die Anzahl der Arbeitsunfälle unserer Arbeitnehmer um 2 Unfälle auf 52 (Vorjahr: 50), wodurch die Rate der aufzeichnungspflichtigen Unfälle nach ESRS mit Blick auf unsere Arbeitnehmer um 0,15 Punkte anstieg. Die Anzahl der Unfälle von Selbstständigen (Kontraktoren) sank um 7 Unfälle auf 17 (Vorjahr: 24), wodurch die Rate der aufzeichnungspflichtigen Unfälle unserer Selbstständigen (Kontraktoren) um 0,50 Punkte abfiel. Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) Wir verpflichten uns, transparente Informationen über unser geschlechtsspezifisches Lohngefälle und die Ungleichheit bei der Vergütung bereitzustellen. Das Ziel dieser Offenlegung ist es, einen Einblick in das Ausmaß eines etwaigen Lohngefälles zwischen Frauen und Männern unter unseren Arbeitnehmern zu geben und daraus entsprechende Maßnahmen zur kontinuierlichen Angleichung abzuleiten. Wir glauben an gleichen Lohn für gleiche Arbeit und streben daher Transparenz in unserer Lohnstruktur an. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle, allein definiert als der Unterschied zwischen den durchschnittlichen Gehaltsniveaus unserer weiblichen und männlichen Arbeitnehmer und ausgedrückt als Prozentsatz des durchschnittlichen Gehaltsniveaus der männlichen Arbeitnehmer, beträgt 6,0 %. Im Rahmen der Offenlegung der geschlechtsspezifischen Verdienstgefälle legen wir detaillierte Hintergrundinformationen zur Methodik der Datenerhebung vor. Unsere Daten wurden unter Berücksichtigung der verschiedenen Beschäftigungsarten und der Länder, in denen wir tätig sind, erhoben. Die Erfassung erfolgte durch standardisierte Abfragen von Vergütungsdaten aus unseren Gehaltsabrechnungssystemen. Dies ermöglicht uns, ein besseres Verständnis der geschlechtsspezifischen Verdienstunterschiede und deren Ursachen zu bekommen und Maßnahmen abzuleiten. Die erhobenen Daten wurden zunächst unbereinigt ("unadjusted Gender Pay Gap") ausgewertet, wie derzeit durch ESRS S1.16 gefordert. Die unbereinigte Kennzahl ist in der Realität durch verschiedene Einflussfaktoren geprägt wie bspw. die Art der Arbeit, Hierarchiestufe, Berufserfahrung und unterschiedliche Erwerbsbiografien oder geografische Gegebenheiten. Interne Analysen, bei denen wir den Einfluss der Variablen Land, interne Vertragsstufe, Verweildauer in der Vertragsstufe und Berufsgruppe herausgerechnet haben, weisen darauf hin, dass das Lohngefälle unter Berücksichtigung dieser Faktoren deutlich geringer ist. In Bezug auf die Vergütung legen wir das Verhältnis zwischen der jährlichen Gesamtvergütung unserer höchstbezahlten Person und dem Median der jährlichen Gesamtvergütung aller Arbeitnehmer offen. Dieses Verhältnis liegt bei 58,9. Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten Covestro definiert Menschenrechtsverletzungen als Handlungen, die gegen internationale Standards wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verstoßen. Wir erhielten null Beschwerden über interne Beschwerdemechanismen zum Thema Kinder- und Zwangsarbeit. Bei den nationalen Kontaktstellen für OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen gingen keine Beschwerden ein. Die Geldbußen, Strafen und Entschädigungen für diese Vorfälle und Beschwerden zum Thema Kinder- und Zwangsarbeit beliefen sich auf insgesamt null. Alle Verdachtsfälle werden in einer zentralen Datenbank erfasst und für das Berichtsjahr ausgewertet. Die Auswertung erfolgt sowohl nach bestätigten Fällen der Kategorie "Diskriminierung" als auch für die Gesamtzahl der bestätigten und unbestätigten Fälle der Kategorie "Arbeitnehmerrechte". Im Berichtsjahr gab es keine konkreten Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen innerhalb der Covestro-Organisation. ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Auswirkungen, Risiken und Chancen Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zum Thema "Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" scrollen Art Beschreibung Zeit- horizont 1 Verortung 2 Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit Auswirkung (potenziell negativ) Der Einzelne hat ein Recht auf den höchsten erreichbaren Standard an körperlicher und geistiger Gesundheit. Covestro kann zu potenziellen negativen Auswirkungen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette beitragen oder damit verbunden sein, wenn es an einem Kunden- oder Lieferantenstandort zu einem Zwischenfall kommt, z. B. wenn keine Schulungsunterlagen zu Sicherheitsvorkehrungen vorliegen, wenn Lärmemissionen auftreten, wenn die eigenen Arbeitskräfte nicht durch Arbeitnehmerausschüsse oder andere Mitsprachemechanismen in Gesundheits- und Sicherheitsfragen einbezogen werden, wenn keine Überprüfung der Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien erfolgt oder wenn kein Gesundheitspfleger verfügbar ist. Betroffene Interessenträger sind Lieferanten und Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. K, M 1, 3 Auswirkung (potenziell negativ) In einzelnen Szenarien trägt Covestro zu einer möglichen negativen Auswirkung in der nachgelagerten Wertschöpfungskette auf die persönliche Sicherheit von Arbeitskräften in der Produktion direkter Kunden bei. Die Verwendung von Covestro-Produkten als Rohstoffe mit gefährlichen Chemikalien kann zu Gesundheitsrisiken durch unbeabsichtigte Exposition / Freisetzung führen. Eine negative Auswirkung auf die menschliche Gesundheit entsteht, wenn die von Covestro bereitgestellten Sicherheitsmaßnahmen und Informationen von den direkten Kunden nicht berücksichtigt werden oder Sicherheitsdatenblätter fehlen. Betroffene Interessenträger sind Verbraucher, Kunden und die Natur. K, M 3 Risiko Aufgrund von Personen- oder Sachschäden, die durch einen Fehler unserer Produkte verursacht wurden, einschließlich unzureichender Gebrauchsanweisungen oder Schutzmaßnahmen, kann es zu Produkthaftungsansprüche kommen. M, L 3 Sonstige arbeitsbezogene Rechte - Kinderarbeit Auswirkung (potenziell negativ) Gemäß der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben Mutterschaft und Kindheit Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, ob ehelich oder nichtehelich geboren, genießen den gleichen sozialen Schutz. Covestro ist mit potenziellen negativen Auswirkungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette in Fällen von Kinderarbeit in den Zulieferbetrieben (bezieht sich auf Personen unter 15 Jahren) verbunden, wenn keine Dokumentation zur Altersverifizierung vorliegt, Überstunden, gefährliche Arbeit und Nachtarbeit, Konflikte mit der Schulpflicht, kombinierte Arbeitszeiten (Transport zur und von der Arbeit und Schule, Schulbesuch, Arbeit) 10 Stunden pro Tag überschreiten oder ein geringes Einkommen der Eltern. Betroffene Interessenträger sind (minderjährige) Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. K, M, L 1 Sonstige arbeitsbezogene Rechte - Zwangsarbeit Auswirkung (potenziell negativ) Gemäß der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte darf niemand in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden. Covestro ist mit potenziellen negativen Auswirkungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette im Falle von Zwangsarbeit an den Standorten der Zulieferer verbunden, z. B. durch unfreiwillige Überstunden, Unterbringung am Standort mit Beschränkung des Verlassens des Standorts nach der Arbeitszeit, Arbeitskräfte, die die Sprache des Vertrags nicht verstehen. Betroffene Interessenträger sind schutzbedürftige Gruppen und Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. K, M, L 1 Auswirkung (potenziell negativ) Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung unterworfen werden, z. B. durch den Einsatz von Sicherheitskräften. Covestro ist mit einer potenziellen negativen Auswirkung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette verbunden, wenn Vorfälle an den Standorten der Zulieferer auftreten, wie z. B. fehlende Anweisungen oder Kontrollen seitens des Unternehmens zum Schutz des Unternehmensprojekts, eine absichtliche Behandlung, die sehr schweres und grausames Leiden verursacht, oder eine ausreichend schwere Behandlung, die tatsächliche körperliche oder geistige Schäden verursacht. Betroffene Interessenträger sind Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und schutzbedürftige Gruppen. K, M, L 1 scrollen Art Finanzielle Auswirkung Konzepte Maßnahmen Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit Auswirkung (potenziell negativ) Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte; Verhaltenskodex für Lieferanten Konzernrichtlinie zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz; Konzernrichtlinie zu Transport & Logistiksicherheit Lieferanten-Risikoanalysen, Lieferantenbewertungen, Schulungen, Sicherheits- und Qualitätsüberprüfungen, Bewertung von Transportrisiken Auswirkung (potenziell negativ) Konzernrichtlinie zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz; Konzernrichtlinie zu Produktverantwortung Risikobewertungen; Informationen; Produktbeobachtung Risiko Finanzlage, Ertragslage Konzernrichtlinie zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz; Konzernrichtlinie zu Produktverantwortung Risikobewertungen, Informationen, Produktbeobachtung Sonstige arbeitsbezogene Rechte - Kinderarbeit Auswirkung (potenziell negativ) Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte; Verhaltenskodex für Lieferanten Lieferanten-Risikoanalysen, Lieferantenbewertungen Sonstige arbeitsbezogene Rechte - Zwangsarbeit Auswirkung (potenziell negativ) Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte; Verhaltenskodex für Lieferanten Lieferanten-Risikoanalysen, Lieferantenbewertungen Auswirkung (potenziell negativ) Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte; Verhaltenskodex für Lieferanten Lieferanten-Risikoanalysen, Lieferantenbewertungen scrollen Art Beschreibung Ziele Arbeitsbedingungen - Gesundheitsschutz und Sicherheit Auswirkung (potenziell negativ) Der Einzelne hat ein Recht auf den höchsten erreichbaren Standard an körperlicher und geistiger Gesundheit. Covestro kann zu potenziellen negativen Auswirkungen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette beitragen oder damit verbunden sein, wenn es an einem Kunden- oder Lieferantenstandort zu einem Zwischenfall kommt, z. B. wenn keine Schulungsunterlagen zu Sicherheitsvorkehrungen vorliegen, wenn Lärmemissionen auftreten, wenn die eigenen Arbeitskräfte nicht durch Arbeitnehmerausschüsse oder andere Mitsprachemechanismen in Gesundheits- und Sicherheitsfragen einbezogen werden, wenn keine Überprüfung der Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien erfolgt oder wenn kein Gesundheitspfleger verfügbar ist. Betroffene Interessenträger sind Lieferanten und Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Lieferanten entsprechen Nachhaltigkeitsanforderungen Auswirkung (potenziell negativ) In einzelnen Szenarien trägt Covestro zu einer möglichen negativen Auswirkung in der nachgelagerten Wertschöpfungskette auf die persönliche Sicherheit von Arbeitskräften in der Produktion direkter Kunden bei. Die Verwendung von Covestro-Produkten als Rohstoffe mit gefährlichen Chemikalien kann zu Gesundheitsrisiken durch unbeabsichtigte Exposition / Freisetzung führen. Eine negative Auswirkung auf die menschliche Gesundheit entsteht, wenn die von Covestro bereitgestellten Sicherheitsmaßnahmen und Informationen von den direkten Kunden nicht berücksichtigt werden oder Sicherheitsdatenblätter fehlen. Betroffene Interessenträger sind Verbraucher, Kunden und die Natur. Risiko Aufgrund von Personen- oder Sachschäden, die durch einen Fehler unserer Produkte verursacht wurden, einschließlich unzureichender Gebrauchsanweisungen oder Schutzmaßnahmen, kann es zu Produkthaftungsansprüche kommen. Sonstige arbeitsbezogene Rechte - Kinderarbeit Auswirkung (potenziell negativ) Gemäß der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben Mutterschaft und Kindheit Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, ob ehelich oder nichtehelich geboren, genießen den gleichen sozialen Schutz. Covestro ist mit potenziellen negativen Auswirkungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette in Fällen von Kinderarbeit in den Zulieferbetrieben (bezieht sich auf Personen unter 15 Jahren) verbunden, wenn keine Dokumentation zur Altersverifizierung vorliegt, Überstunden, gefährliche Arbeit und Nachtarbeit, Konflikte mit der Schulpflicht, kombinierte Arbeitszeiten (Transport zur und von der Arbeit und Schule, Schulbesuch, Arbeit) 10 Stunden pro Tag überschreiten oder ein geringes Einkommen der Eltern. Betroffene Interessenträger sind (minderjährige) Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Lieferanten entsprechen Nachhaltigkeitsanforderungen Sonstige arbeitsbezogene Rechte - Zwangsarbeit Auswirkung (potenziell negativ) Gemäß der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte darf niemand in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden. Covestro ist mit potenziellen negativen Auswirkungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette im Falle von Zwangsarbeit an den Standorten der Zulieferer verbunden, z. B. durch unfreiwillige Überstunden, Unterbringung am Standort mit Beschränkung des Verlassens des Standorts nach der Arbeitszeit, Arbeitskräfte, die die Sprache des Vertrags nicht verstehen. Betroffene Interessenträger sind schutzbedürftige Gruppen und Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Lieferanten entsprechen Nachhaltigkeitsanforderungen Auswirkung (potenziell negativ) Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung unterworfen werden, z. B. durch den Einsatz von Sicherheitskräften. Covestro ist mit einer potenziellen negativen Auswirkung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette verbunden, wenn Vorfälle an den Standorten der Zulieferer auftreten, wie z. B. fehlende Anweisungen oder Kontrollen seitens des Unternehmens zum Schutz des Unternehmensprojekts, eine absichtliche Behandlung, die sehr schweres und grausames Leiden verursacht, oder eine ausreichend schwere Behandlung, die tatsächliche körperliche oder geistige Schäden verursacht. Betroffene Interessenträger sind Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und schutzbedürftige Gruppen. Lieferanten entsprechen Nachhaltigkeitsanforderungen 1 Zeithorizont unterteilt in kurzfristig (K), mittelfristig (M) und langfristig (L) 2 Verortung innerhalb der Wertschöpfungskette unterteilt in vorgelagerte Wertschöpfungskette (1), eigene Geschäftstätigkeit (2) und nachgelagerte Wertschöpfungskette (3) → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" → Für weitere Informationen siehe "Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger" Strategie Wesentliche potenziell negative Auswirkungen durch Tätigkeiten von Covestro können sich auf Arbeitskräfte der vorgelagerten und / oder nachgelagerten Wertschöpfungskette erstrecken. In der vorgelagerten Wertschöpfungskette betrachten wir Arbeitskräfte an den Standorten unserer Lieferanten. Auch betrachten wir Arbeitskräfte von durch Covestro beauftragten Selbstständigen (Kontraktoren) auf unseren Werksgeländen. In der nachgelagerten Wertschöpfungskette betrachten wir Arbeitskräfte im Bereich Transport und Logistik sowie Arbeitskräfte an den Standorten unserer Kunden. In Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit entwickelt Covestro sein Verständnis für die potenzielle Gefährdung von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette stetig weiter. Da das Risiko für Verletzungsereignisse im Produktionsumfeld naturgemäß höher ist als im Verwaltungsumfeld, liegt ein besonderes Augenmerk auf den schutzbedürftigen Gruppen, die im Produktionsumfeld mit Chemikalien und Maschinen arbeiten. Darüber hinaus wurden keine Tätigkeiten oder Gruppen von Arbeitskräften identifiziert, die signifikanten Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken ausgesetzt sind. Stärker gefährdete Personengruppen im Bezug auf Kinder- und Zwangsarbeit sind Minderjährige und geringer qualifizierte Arbeitskräfte. Uns liegen keine Informationen vor, die dafür sprechen, dass mögliche Auswirkungen systematischer Natur sein könnten. In diesem Zusammenhang analysieren wir auch die Rückmeldungen, die wir ggf. über unseren Beschwerdemechanismus erhalten. → Für weitere Informationen siehe "ESRS G1: Unternehmensführung" - Konzepte und Maßnahmen, Beschwerdemechanismus und Untersuchungen Mit den im Folgenden in diesem Kapitel beschriebenen Konzepten und Maßnahmen adressieren wir die identifizierten wesentlichen und potenziell negativen Auswirkungen und Risiken in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette; eine darüber hinausgehende Anpassung von Strategie und Geschäftsmodell erfolgt daher nicht. Konzepte und Maßnahmen Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte Covestro verpflichtet sich, die Menschenrechte zu achten und zu schützen. Die in der Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte enthaltenen Grundsätze erstrecken sich auf alle Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. → Für weitere Informationen siehe "ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens" - Konzepte und Maßnahmen" Verhaltenskodex für Lieferanten Der Einkauf ist dafür verantwortlich, die Lieferanten so auszuwählen und zu lenken, dass diese in Übereinstimmung mit den Covestro-Standards agieren, bspw. hinsichtlich Arbeitsnormen, Gesundheitsschutz und Sicherheit, Kreislaufwirtschaft, Korruptionsbekämpfung, Menschenrechte, Produktsicherheit, Transparenz und Umweltschutz. Diese Standards sind im Verhaltenskodex für Lieferanten festgelegt, der im Berichtsjahr aktualisiert und nach Genehmigung durch den Chief Procurement Officer (CPO) veröffentlicht wurde. Der Verhaltenskodex ist für bestehende und neue Lieferanten gültig und in 13 Sprachen online verfügbar. Er leitet sich ab aus den Prinzipien des "UN Global Compact" sowie unserer Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte und adressiert somit explizit kritische Themen wie Menschenhandel, Kinder- und Zwangsarbeit sowie Gesundheitsschutz und Sicherheit. Insbesondere in neuen und erneuerten Lieferverträgen sind grundsätzlich spezielle Klauseln enthalten, die die Lieferanten zur Einhaltung der im Verhaltenskodex definierten Nachhaltigkeitsanforderungen auffordern und Covestro dazu berechtigen, deren Einhaltung zu prüfen. Alle Lieferanten müssen grundsätzlich dem Verhaltenskodex zustimmen, indem sie unsere Bestell- und Vertragsbedingungen akzeptieren; darüber hinaus erwarten wir, dass sie die Grundsätze auch in ihrer vorgelagerten Lieferkette umsetzen. Covestro ist Mitglied von "Together for Sustainability" (TfS), Brüssel (Belgien), einer gemeinsamen Initiative der chemischen Industrie mit dem Ziel, die Bewertungsmethode für Lieferanten weltweit zu vereinheitlichen. Durch die Übernahme der Kriterien der TfS-Initiative in den Verhaltenskodex für Lieferanten werden gute Arbeitsbedingungen und sichere Arbeitsabläufe in der Lieferkette gefördert und ein umwelt- und ressourcenschonendes Verhalten unserer Lieferanten unterstützt. → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/company/procurement/sustainability-in-procurement/supplier-code-of-conduct Präventiv- und Abhilfemaßnahmen Zwei Mitglieder der Unternehmensfunktion Group Procurement unterstützen die funktionsübergreifende Arbeitsgruppe für Menschenrechte (Human Rights Office). Zusätzlich ist unser CPO Risikoverantwortlicher im konzernweiten Risikomanagement für die einkaufsbezogenen Themen. Der Einkauf trägt u. a. die Verantwortung für die Identifizierung und Bewertung der Risiken in der vorgelagerten Lieferkette sowie die Umsetzung geeigneter Maßnahmen. Es werden zahlreiche Maßnahmen gegenüber den Lieferanten ergriffen, die die Nachhaltigkeit in der Lieferkette und den Schutz der Menschenrechte in der Lieferkette unterstützen. Risikoanalyse für Lieferanten Im Rahmen der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung führt Covestro jährlich Lieferanten-Risikoanalysen durch. Die Risikoanalyse fokussiert sich auf direkte Lieferanten; Covestro betrachtet bei konkreten Vorwürfen aber auch die vorgeschaltete Lieferkette. Dabei priorisieren wir menschenrechtliche Risiken - basierend auf externen Quellen - anhand einer Kombination aus Länder- und Industrie- bzw. Sektorrisiken. Im Berichtsjahr wurden unsere Einkaufsmanager gezielt darin geschult, wie sie potenziell risikobehaftete Lieferanten eingehender analysieren können. Auf Grundlage der Analyseergebnisse haben wir potenziellen Risikolieferanten Umfragen zugesandt, um spezifische Verbesserungsbereiche zu identifizieren und auf erforderliche Maßnahmen hinzuweisen. Diese Informationen werden systematisch in unserem System dokumentiert, um eine effektive Nachverfolgung und Verwaltung sicherzustellen. In unserer Lieferkette haben wir ausgehend von unserer Analyse keine Anzeichen von Kinder- oder Zwangsarbeit festgestellt. Die Schwerpunkte, die wir bei unseren direkten Lieferanten identifiziert haben, beziehen sich in erster Linie auf Arbeitsbedingungen und gesundheitliche Auswirkungen auf die in der Lieferkette tätigen Arbeitskräfte. Lieferantenbewertungen Als TfS-Mitglied ist Covestro für das Monitoring und die Prüfung der Nachhaltigkeitsperformance seiner Lieferanten verantwortlich. TfS bietet dafür unterstützend die Infrastruktur für Lieferantenbewertungen durch Dritte im Rahmen von Onlinebewertungen und Audits vor Ort an. Daneben arbeiten TfS und der europäische Verband der chemischen Industrie (European Chemical Industry Council, Cefic) bei Audits für Logistikdienstleister zusammen. Cefic nutzt das System SQAS (Safety & Quality Assessment for Sustainability). Die dabei von Cefic erstellten SQAS-Bewertungsberichte eines Lieferanten werden von TfS als gleichwertig mit einem TfS-Prüfungsbericht anerkannt. Mithilfe des standardisierten TfS-Bewertungsprozesses prüft Covestro, ob die geforderten Nachhaltigkeitsstandards der Lieferanten eingehalten werden. Covestro wählt dafür seine zu bewertenden Lieferanten nach einem strukturierten Priorisierungsprozess aus. Sofern keine aktuellen Ergebnisse vorliegen, wird für diese Lieferanten entweder eine Onlinebewertung oder ein Audit vor Ort initiiert. Bei der Priorisierung der zu bewertenden Lieferanten berücksichtigt Covestro eine Kombination aus Länder- und Materialrisiken. Die für unsere Risikoanalyse genutzte Risikoeinschätzung für Länder- und Materialgruppen basiert auf externen Quellen. Die Onlinebewertungen erfolgen durch die externe, etablierte und von TfS akkreditierte Ratingagentur EcoVadis SAS, Paris (Frankreich), (EcoVadis). Sie bewertet das Geschäftsgebaren von Lieferanten hinsichtlich ihrer nachhaltigen Ausrichtung. Die Audits vor Ort und ggf. Re-Audits auf Basis der definierten Nachhaltigkeitskriterien führen externe, unabhängige und von TfS oder Cefic geschulte und akkreditierte Auditoren bei ausgewählten Unternehmen durch. Die Durchführung der Audits erfolgt themenabhängig teilweise unter Einbezug von Arbeitskräften unterschiedlicher Abteilungen. Das jeweils initiierende TfS-Mitglied begleitet die Audits zur Qualitätskontrolle stichprobenartig und bewertet sie mithilfe einer standardisierten Checkliste. Alle Ergebnisse der Onlinebewertungen und Audits vor Ort stehen den Mitgliedern der Initiative auf einer Onlineplattform zur Verfügung und ermöglichen auf diese Weise ein kontinuierliches Monitoring der Lieferanten im Hinblick auf Verbesserungen. Auch unsere Lieferanten profitieren vom TfS-Ansatz, da deren standardisierte Bewertung von allen TfS-Mitgliedern eingesehen werden kann. Covestro analysiert und dokumentiert die Onlinebewertungen und Audits vor Ort. Die Anzahl der durchgeführten Lieferantenbewertungen und deren Gesamtergebnisse werden regelmäßig überprüft und an den CTO berichtet. Werden die festgelegten Nachhaltigkeitsanforderungen nicht erfüllt, definieren wir gemeinsam mit den Lieferanten konkrete Verbesserungsmaßnahmen und entsprechende Ziele. Die Umsetzung geforderter Verbesserungen wird von Covestro konstant überprüft, z. B. durch zukünftige Lieferantenbewertungen. Angebot von Schulungen und Austauschmöglichkeiten Für Covestro ist es wichtig, dass insbesondere Arbeitnehmer im Einkauf über ein umfassendes Verständnis für die Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Lieferkette verfügen. Durch unternehmensweite Schulungen zu Nachhaltigkeit sowie durch regional- und länderspezifische Schulungen zu Bewertungsmethoden und -prozessen wurden unsere Arbeitnehmer auch im Jahr 2024 dafür sensibilisiert. Im Berichtsjahr haben funktionsweite Schulungen zum Thema Menschenrechte stattgefunden. In diesen wurden den Arbeitnehmern der Unternehmensfunktion Group Procurement Grundlagen zum Thema Menschenrechte sowie unser Menschenrechtsmanagementansatz vermittelt und die Risikoanalyse direkter Lieferanten inkl. deren Ergebnisse und das geplante weitere Vorgehen erläutert. Dialog und enge Zusammenarbeit sind von zentraler Bedeutung, damit Lieferanten die Nachhaltigkeitsanforderungen von Covestro erfolgreich umsetzen können. Wir bieten unseren Lieferanten daher vielfältige Schulungs- und Austauschmöglichkeiten an. Auf dieser Basis entstehen verlässliche Beziehungen, durch die wir frühzeitig Hindernisse in der Zusammenarbeit erkennen und beseitigen können. Die Weiterentwicklung von Lieferanten unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit steht im Fokus von Covestro und wird von der TfS-Initiative unterstützt, indem diese bspw. jedes Jahr regelmäßige Schulungen und Trainings organisiert. Die "TfS Academy", eine Wissensplattform für Arbeitnehmer im Einkauf und deren Lieferanten, bietet Zugang zu einer Vielzahl von Kursen in mehreren Sprachen an. → Für weitere Informationen siehe: www.tfs-initiative.com Maßnahmen für Lieferanten mit einem konkreten oder potenziellen Menschenrechtsrisiko Für Lieferanten, bei denen ein konkretes oder potenzielles Menschenrechtsrisiko festgestellt wurde, wurden weitere Maßnahmen definiert. Dazu gehören gezielte Schulungen zu Menschenrechten für Lieferanten, vertragliche Verpflichtungen und Onlinebewertungen oder Audits vor Ort. Des Weiteren können Lieferantendialoge erfolgen. Grundlage für diese Dialoge bildet ein Gesprächsleitfaden, der Fragen zu allen wesentlichen Themen enthält. Abhängig von der Fragestellung werden Arbeitskräfte aus unterschiedlichen Abteilungen des Lieferanten einbezogen. Die Maßnahmen wurden in einem Handbuch für Lieferantenmanager veröffentlicht und zusammen mit anderen Unterstützungsmaterialien diesen Arbeitskräften zur Verfügung gestellt. Gesundheitsschutz und Sicherheit Mögliche negativen Auswirkungen auf Gesundheitsschutz und Sicherheit von Arbeitskräften der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die an unseren Standorten arbeiten, begegnen wir mit Strategien und Konzepten, die in unserer Konzernrichtlinie zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz definiert sind. Maßnahmen gegen negative Auswirkungen leiten wir aus dem kontinuierlichen Monitoring von Unfallraten und aus Ursache-Wirkungs-Analysen ab. → Für weitere Informationen siehe "ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Konzepte mit Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit" → Für weitere Informationen siehe "ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Maßnahmen mit Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit" Transport & Logistiksicherheit Mögliche negative Auswirkungen auf Gesundheitsschutz und Sicherheit von Arbeitskräften der nachgelagerten Wertschöpfungskette im Bereich Transport, Umschlag und Lagerung von Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten adressieren wir durch Konzepte und Maßnahmen, die wir unter "Transport & Logistiksicherheit" zusammenfassen. Die gültige Konzernrichtlinie Transport & Logistiksicherheit definiert hierbei die Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten für einen sicheren Transport- und Logistikbetrieb. Die Gesamtverantwortung liegt bei der Unternehmensfunktion Supply Chain & Logistics, die Umsetzung bei den Geschäftsführungen der Konzerngesellschaften. Zu den wesentlichen Maßnahmen, um negativen Auswirkungen zu begegnen, zählen die Logistikdienstleisterauswahl anhand von Sicherheits- und Qualitätsüberprüfungen, die Bewertung von Transportrisiken und das Risikomanagement. Ebenfalls relevant sind Maßnahmen aus dem HSEQ-Managementsystem wie das Monitoring von Unfallraten und Ursache-Wirkungs-Analysen. Diese Maßnahmen folgen dem im Kapitel ESRS S1 beschriebenen PDCA-Zyklus, durch den eine kontinuierliche Verbesserung durch regelmäßige Überprüfung und Feedbackschleifen sichergestellt wird. → Für weitere Informationen siehe "ESRS S1: Arbeitskräfte des Unternehmens - Maßnahmen mit Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit" Kundenstandorte Wir haben eine wesentliche Auswirkung auf Arbeitskräfte in den nachgelagerten Wertschöpfungsketten identifiziert, nämlich die potenziell negative Auswirkung möglicherweise mangelhafter Gesundheits- und Sicherheitsstandards der Arbeitskräfte an den Standorten unserer Kunden. Covestro hat eingeschränkte Interaktionen mit den Arbeitskräften an Kundenstandorten und keinen Zugang zu Daten über gesundheits- und sicherheitsrelevante Vorfälle von den Kunden. Abgesehen von technischer Beratungsunterstützung in Bezug auf unsere Produkte, die auf Anfrage der Kunden an deren Produktionsstandorten in Anwesenheit ihrer Arbeitskräfte durchgeführt werden können, finden die meisten unserer Interaktionen mit Kunden über deren Einkaufs-, Technologieentwicklungs- und / oder Nachhaltigkeitsabteilungen statt. Gesundheitsschutz und Sicherheit der Arbeitskräfte - nicht nur in unseren eigenen Betrieben, sondern auch entlang unserer Wertschöpfungsketten - sind für Covestro von höchster Bedeutung. Wir tragen indirekt zu einem guten Gesundheits- und Sicherheitsstandard der Arbeitskräfte an Kundenstandorten durch unsere strengen Richtlinien und Maßnahmen gemäß der Konzernrichtlinie zu Produktverantwortung und Schulungen zum sicheren Umgang mit Produkten bei. Da der Umfang der Einhaltung und Haftung mit unseren Kunden und nachgelagerten Geschäftspartnern geteilt wird, verfolgen wir keine Ziele in Bezug auf oben genannte potenziell negative Auswirkung. Es erfolgte diesbezüglich auch keine Anpassung unserer Strategie oder unseres Geschäftsmodells. Produktverantwortung Wie unter "Auswirkungen, Risiken und Chancen" beschrieben, identifizieren wir mögliche negative Auswirkungen durch die Verwendung unserer Produkte auf die persönliche Gesundheit und Sicherheit von Arbeitskräften in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Daraus resultiert ein mögliches finanzielles Risiko aus entstehenden Haftungsansprüchen. Mögliche Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt werden an anderer Stelle berichtet. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E2: Umweltverschmutzung" Diesen möglichen Auswirkungen und Risiken unserer Produkte in Bezug auf Mensch und Umwelt begegnen wir durch eine Vielzahl von Aktivitäten, von denen die meisten bei Covestro unter dem Stichwort "Produktverantwortung" zusammengefasst werden. Wir wollen, dass unsere Produkte bei bestimmungsgemäßem Gebrauch während ihres gesamten Lebenszyklus sicher sind. Produktverantwortung bedeutet für Covestro, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltrisiken im Zusammenhang mit der Verwendung unserer Produkte umfassend zu bewerten. Wir fokussieren uns dabei auf die sichere Verarbeitung unserer Produkte bei unseren direkten Kunden und haben damit diejenigen Arbeitskräfte in der globalen nachgelagerten Wertschöpfungskette im Fokus, die mit unseren Produkten während ihrer Handhabung und Weiterverarbeitung in Kontakt kommen könnten. Weitere mögliche Auswirkungen auf sonstige arbeitsbezogene Rechte von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette werden an anderer Stelle in diesem Kapitel behandelt. Die im Folgenden näher beschriebenen Maßnahmen zur Produktverantwortung sind Bestandteil des integrierten Managementsystems (IMS) für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Energie und Qualität (Health, Safety, Environment, Energy and Quality, HSEQ). → Für weitere Informationen zum HSEQ IMS siehe "ESRS E2: Umweltverschmutzung - "Konzepte und Maßnahmen" Die für alle eigenen Arbeitskräfte gültige Konzernrichtlinie zu Produktverantwortung legt die Mindestanforderungen an unsere Produkte und Geschäftstätigkeiten für die rechtskonforme und sichere Produktnutzung fest und adressiert somit die unter "Auswirkungen, Risiken und Chancen" aufgeführten möglichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt auch in der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Die Vorgaben und Regelungen sind für alle eigenen Arbeitskräfte zugänglich und Schulungen verankern das Thema im Unternehmen. Die Gesamtverantwortung liegt bei der Unternehmensfunktion Group Innovation & Sustainability und die Umsetzung bei den Geschäftsführungen der Konzerngesellschaften. Wie im Kapitel "ESRS E2: Umweltverschmutzung" erläutert, gehen mit der gewünschten Funktion unserer Produkte möglicherweise Gefährdungen einher. → Für weitere Informationen siehe "ESRS E2: Umweltverschmutzung" Den gesetzlichen Vorgaben folgend, sind die daraus resultierenden Risiken für unsere Produkte analysiert (Risikobewertungen) und werden ggf. durch Maßnahmen zur Risikominderung begleitet. Dabei durchlaufen alle Produktgruppen bei Covestro - bevor sie erstmalig in Verkehr gebracht werden oder bei relevanten Änderungen - einen mehrstufigen Prozess zur Produktsicherheitsbeurteilung. Im ersten Schritt identifizieren wir Chemikalien, die einer gesetzlichen Regulierung unterliegen, und erfassen die entsprechenden Regulierungen. Danach untersuchen wir unsere Produkte auf ihr Risikopotenzial. Sollte sich bei der Bewertung oder durch neue Erkenntnisse herausstellen, dass die Verwendung nicht sicher ist, ergreifen wir die erforderlichen Risikominderungsmaßnahmen. Diese beinhalten bspw. technische Maßnahmen wie Schutzausrüstungen und geänderte Anwendungsempfehlungen. Im letzten Schritt erstellen wir für alle Produkte Sicherheitsdatenblätter und Kennzeichnungen in bis zu 40 verschiedenen Sprachen. Angesichts des globalen Handels mit chemischen Produkten ist es wichtig, die breite Kommunikation zu deren sicherer Handhabung und Verwendung zu fördern. Dementsprechend erhalten unsere Kunden auch über den gesetzlichen Mindestrahmen hinaus Informationen über das Gefährdungspotenzial und die sichere Handhabung und Verwendung. Dazu zählt der Zugang zu umfassenden Informationen über unsere Informationsportale sowie Sicherheitsdatenblätter und Kennzeichnungen - auch für nichtgefährliche Produkte. So können unsere Kunden unsere Produkte gefahrlos verarbeiten und ihre eigenen Produkte sicher für den Endverbraucher gestalten. Die weltweiten Chemikalienkontrollregelungen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg einzuhalten, ist unabdingbare Voraussetzung für die Vertriebsfähigkeit von Chemikalien und chemischen Produkten. Dies ist besonders wichtig für Produkte, die für die Nutzung durch besonders vulnerable Gruppen (z. B. Kinder) gedacht sind oder in Bereichen mit anwendungsspezifischen Gesetzgebungen eingesetzt werden. In einem globalen Informationssystem erfassen, dokumentieren und analysieren wir fortlaufend sämtliche Informationen über die sichere und regelgerechte Verwendung unserer Produkte als Grundlage für weitere Verbesserungen. Außerdem überprüfen wir dadurch die Wirksamkeit der oben beschriebenen Maßnahmen im Bereich Produktverantwortung. Dazu gehören die Produktbeobachtung sowie die Berichterstattung über Zwischenfälle mit Produkten und über Compliance-Fälle. Die Vorgaben und Regelungen, wann und wie diese Informationen zu verwenden sind, finden sich in unseren globalen Konzernregelungen. Das ermöglicht es uns bspw., Informationen zur sicheren Handhabung unserer Produkte zu verbessern und Kunden gezielt zu schulen. Ebenso ist hier der Prozess für eventuelle Produktrückrufe geregelt. Für das Jahr 2024 sind uns keine wesentlichen Verstöße gegen Vorschriften und freiwillige Verhaltensregeln bekannt - weder hinsichtlich der Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf Gesundheit und Sicherheit noch in Bezug auf Informationen zu Produkten und ihrer Kennzeichnung. Demzufolge erfolgten im Berichtszeitraum in diesem Zusammenhang keine Produktrückrufe. Im Kontext "Produktverantwortung" zusätzlich relevant sind unser Compliance-Managementsystem und die Maßnahmen zur Transportsicherheit. → Für weitere Informationen siehe "ESRS G1: Unternehmensführung - Konzepte und Maßnahmen" → Für weitere Informationen siehe "ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette - Transport & Logistiksicherheit" Maßnahmen zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen Über die Einbindung von möglichen betroffenen Interessenträgern berichten wir im Kapitel "Interessen und Standpunkte der Interessenträger". Diese Einbeziehung erstreckt sich auch auf die vorgelagerte und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Als beispielhafte Interaktionen mit Lieferanten bzw. ihren Arbeitskräften sind scrollen ― die "Together for Sustainability"-Initiative und damit verbundene Audits, Veranstaltungen und Workshops mit Lieferanten zum Thema Nachhaltigkeit ― sowie der kontinuierliche Austausch über die mit Einkaufsaufgaben betrauten Arbeitskräfte, einschließlich Lieferantenkodex und Meldung von Verdachtsfällen auf mögliche Verstöße mit Menschenrechtsbezug über unser existierendes Whistleblowing-Instrument, zu nennen. Für Kunden bzw. ihre Arbeitskräfte sind beispielhaft scrollen ― der persönliche Austausch über Arbeitskräfte der Vertriebs- und Marketingbereiche, Kundenumfragen, -audits und -anfragen, ― die Vertretung auf internationalen Fachmessen sowie Webinare und digitale Messestände (Digital Showrooms) sowie ― die Meldung von Verdachtsfällen auf mögliche Verstöße mit Menschenrechtsbezug über unser existierendes Whistleblowing-Instrument zu nennen. Der Austausch mit unseren Interessenträgern erfolgt durch die jeweils relevanten internen Expertengruppen. Für den Dialog stehen uns verschiedene Kanäle zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende direkte Zusammenarbeit mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette oder ihren rechtmäßigen Vertretern findet nicht statt; wir adressieren die identifizierten möglichen negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette mit den vorbezeichneten Interaktionen und den oben geschilderten Strategien, Maßnahmen und Konzepten. → Für weitere Informationen siehe "Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger" Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können Allen Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette stehen die verschiedenen vertraulichen und anonymen Möglichkeiten, illegales und unethisches Verhalten zu melden zur Verfügung, über die wir im Kapitel "ESRS G1: Unternehmensführung" berichten. Covestro ermutigt ausdrücklich dazu, Verdachtsfälle von Menschenrechtsverletzungen sowohl innerhalb des Unternehmens als auch bei unseren direkten und indirekten Lieferanten zu melden. Liegen begründete Verdachtsfälle oder konkrete Hinweise auf Menschenrechtsverstöße in der Lieferkette von Covestro vor, geht der Konzern diesen sorgfältig und konsequent nach. Covestro erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken. Sollte Covestro feststellen, dass es durch seine Geschäftstätigkeit zu Menschenrechtsverstößen durch einen direkten oder indirekten Lieferanten beigetragen hat, ist Covestro bereit, Maßnahmen zu ergreifen, um gegen den Verstoß vorzugehen. Je nach Schwere des Verstoßes behält sich Covestro das Recht vor, in Abstimmung mit seinen Geschäftspartnern angemessen zu reagieren. Im Berichtsjahr gab es keine Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette von Covestro. → Für weitere Informationen siehe "ESRS G1: Unternehmensführung - Beschwerdemechanismus und Untersuchungen möglicher Compliance-Verdachtsfälle" Darüber hinaus wurde zur Minderung und Vermeidung negativer Auswirkungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit unser integriertes HSEQ-Managementsystem etabliert, das u. a. das Ziel hat, Unfälle proaktiv zu verhindern und die Arbeitsschutzleistung kontinuierlich zu verbessern; dies gilt auch für Kontraktoren, die an unseren Standorten arbeiten. →Für weitere Informationen siehe "ESRS S1: Unternehmensführung - Arbeitskräfte des Unternehmens" Ziele Im Jahr 2019 hat sich Covestro ambitionierte, messbare Ziele bis zum Jahr 2025 gesetzt, um die Nachhaltigkeit im Lieferantenmanagement konsequent voranzutreiben: 100 % der zielrelevanten Lieferanten sollen bis zum Jahr 2025 unseren Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechen. Lieferanten entsprechen für uns den Nachhaltigkeitsanforderungen von Covestro, wenn sie ein von uns definiertes Mindestergebnis bei den in diesem Kapitel beschriebenen Lieferantenbewertungen erzielen. Dieses Mindestergebnis beträgt 45 % und gilt für alle zielrelevanten Lieferanten. Dieses Ziel steht in direktem Verhältnis zu unseren oben beschriebenen Konzepten und Maßnahmen, die die Übereinstimmung der Lieferanten mit Covestro-Standards in Schlüsselbereichen wie Arbeitsnormen, Gesundheitsschutz und Sicherheit oder Menschenrechten beinhalten. Als zielrelevante Lieferanten gelten für uns die Lieferanten, die einen wiederkehrenden Einkaufswert von über 1 Mio. € pro Jahr haben, sowie Lieferanten, die einem Konzernverbund zugehörig sind, der in Summe einen wiederkehrenden Einkaufwert von über 1 Mio. € erreicht. Die Lieferantenbewertungen erfolgen auf individueller Ebene oder auf Ebene des Konzernverbunds. Sie deckten im Berichtsjahr 82 % unseres gesamten Einkaufswerts ab (Vorjahr: 84 %). Die Bewertungsergebnisse sind Ausgangspunkt für unser aktives Lieferantenmanagement, wodurch die potenziellen negativen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette verringert werden. Unser Ziel im Bereich Lieferantenmanagement wird jährlich für die einzelnen Einkaufskategorien heruntergebrochen und durch die Leitung der Unternehmensfunktion Group Procurement (CPO) kommuniziert. Über den Status der Zielerreichung wird regelmäßig intern berichtet. Der CPO berichtet seinerseits direkt an den Technologievorstand (Chief Technology Officer, CTO) des Unternehmens. Unser Bekenntnis zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, zu den grundlegenden Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation, den Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC), den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und zur Einhaltung geltender Gesetze spiegelt sich in unserem Verhaltenskodex und in unserem Nachhaltigkeitsziel für Lieferanten wider. Da unser Ziel die Nachhaltigkeitsaspekte umfassend betrachtet und im Einklang mit international anerkannten Standards steht, verfolgen wir keine direkte Zusammenarbeit mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette oder ihren rechtmäßigen Vertretern bei der Zieldefinition. Kennzahlen * Die Anzahl der insgesamt durchgeführten Lieferantenbewertungen betrug 1.615 (Vorjahr: 1.590); davon wurden 56 (Vorjahr: 67) Audits vor Ort durchgeführt. Zum Ende des Jahres 2024 betrug die Anzahl der Lieferantenbewertungen, deren Ergebnisse unseren Nachhaltigkeitsanforderungen entsprochen haben 1.386 (Vorjahr: 1.289). Von diesen Lieferantenbewertungen sind 571 unseren zielrelevanten Lieferanten zuzuordnen. Daraus abgeleitet hat ein Anteil der zielrelevanten Lieferanten in Höhe von 79 % (Vorjahr: 76 %) unseren Nachhaltigkeitsanforderungen entsprochen. 63 % unserer zielrelevanten Lieferanten, bei denen im Jahr 2024 eine Wiederholungsbewertung durchgeführt wurde, konnten ihr vorheriges Ergebnis verbessern. Bei keiner der durchgeführten Lieferantenbewertungen wurden Hinweise auf Kinder- oder Zwangsarbeit festgestellt. Darüber hinaus sah sich Covestro weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr veranlasst, eine Lieferantenbeziehung allein aufgrund des extern ermittelten Ergebnisses oder schwerwiegender Nachhaltigkeitsdefizite zu beenden. Im Jahr 2024 erhielt ein zielrelevanter Lieferant (Vorjahr: ein zielrelevanter Lieferant) eine von Covestro als kritisch eingestufte Lieferantenbewertung, d. h., das zu erreichende Mindestergebnis wurde signifikant unterschritten. Bei den Lieferantenbewertungen im Jahr 2024 haben wir in allen aufgeführten Themenbereichen Abweichungen gegenüber unseren Nachhaltigkeitsanforderungen identifiziert. Ursache waren bspw. fehlende Dokumentationen zu Richtlinien und Maßnahmen in den Bereichen Abfallmanagement, Wasser- und Umweltmanagement sowie fehlende Arbeitssicherheitsmaßnahmen, wie nicht oder nicht ausreichend gekennzeichnete Notausgänge oder Überschreitungen der wöchentlichen Arbeitsstunden nach dem TfS-Standard. * Nicht Bestandteil der Prüfung durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, waren die über die externe EcoVadis SAS sowie die "Together for Sustainability AISBL" und durch den europäischen Verband der chemischen Industrie (European Chemical Industry Council, Cefic) ermittelten Bewertungen. Governance-Belange ESRS G1: Unternehmensführung Auswirkungen, Risiken und Chancen Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zum Thema "Unternehmensführung" scrollen Art Beschreibung Zeithorizont 1 Verortung 2 Finanzielle Auswirkung Konzepte Maßnahmen Schutz von Hinweisgebern Auswirkung (potenziell positiv) Covestro trägt zu einer potenziellen positiven Auswirkung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette bei, da die ethischen Beschaffungsrichtlinien und die Transparenz von Covestro ein sicheres Umfeld für Whistleblower schaffen, die unethische Aktivitäten im Zusammenhang mit der Beschaffung melden. Davon profitieren Arbeitskräfte von Drittunternehmen und Lieferanten. K, M, L 1 Verhaltenskodex (Corporate Compliance Policy), ESRS S2: Verhaltenskodex für Lieferanten Globale Compliance-SpeakUp! Line (Hotline und Onlineformular); Sensibilisierung, Schulung und Vermittlung spezifischer Fähigkeiten Auswirkung (tatsächlich positiv) Covestro bewirkt eine tatsächliche positive Wirkung durch unsere globale Compliance-Hotline und unser Online-Tool (SpeakUp! Line), die es Arbeitnehmern und Dritten ermöglichen, vertraulich und anonym mutmaßliches illegales oder unethisches Verhalten im Zusammenhang mit Covestro oder seinen Lieferanten zu melden. Darüber hinaus können sich Arbeitnehmer an ihren lokalen Compliance Officer wenden oder interne Berichtswege nutzen. Betroffene Interessenträger sind schutzbedürftige Gruppen, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und eigene Arbeitskräfte K, M, L 2 Verhaltenskodex (Corporate Compliance Policy), ESRS S2: Verhaltenskodex für Lieferanten Globale Compliance-SpeakUp! Line (Hotline und Onlineformular); Sensibilisierung, Schulung und Vermittlung spezifischer Fähigkeiten Chance Arbeitnehmer und Dritte fühlen sich sicher, wenn sie Bedenken über vermutetes oder beobachtetes illegales und unethisches Verhalten äußern, was dazu beiträgt, Probleme zu verhindern oder die Folgen solcher Handlungen zu minimieren. K, M, L 2 Geschäftsentwicklung, Finanzlage Verhaltenskodex (Corporate Compliance Policy) Globale Compliance-SpeakUp! Line (Hotline und Onlineformular); Sensibilisierung, Schulung und Vermittlung spezifischer Fähigkeiten scrollen Art Beschreibung Ziele Schutz von Hinweisgebern Auswirkung (potenziell positiv) Covestro trägt zu einer potenziellen positiven Auswirkung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette bei, da die ethischen Beschaffungsrichtlinien und die Transparenz von Covestro ein sicheres Umfeld für Whistleblower schaffen, die unethische Aktivitäten im Zusammenhang mit der Beschaffung melden. Davon profitieren Arbeitskräfte von Drittunternehmen und Lieferanten. Auswirkung (tatsächlich positiv) Covestro bewirkt eine tatsächliche positive Wirkung durch unsere globale Compliance-Hotline und unser Online-Tool (SpeakUp! Line), die es Arbeitnehmern und Dritten ermöglichen, vertraulich und anonym mutmaßliches illegales oder unethisches Verhalten im Zusammenhang mit Covestro oder seinen Lieferanten zu melden. Darüber hinaus können sich Arbeitnehmer an ihren lokalen Compliance Officer wenden oder interne Berichtswege nutzen. Betroffene Interessenträger sind schutzbedürftige Gruppen, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und eigene Arbeitskräfte Chance Arbeitnehmer und Dritte fühlen sich sicher, wenn sie Bedenken über vermutetes oder beobachtetes illegales und unethisches Verhalten äußern, was dazu beiträgt, Probleme zu verhindern oder die Folgen solcher Handlungen zu minimieren. 1 Zeithorizont unterteilt in kurzfristig (K), mittelfristig (M) und langfristig (L) 2 Verortung innerhalb der Wertschöpfungskette unterteilt in vorgelagerte Wertschöpfungskette (1), eigene Geschäftstätigkeit (2) und nachgelagerte Wertschöpfungskette (3) → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" → Für weitere Informationen siehe "Strategie - Interessen und Standpunkte der Interessenträger" Konzepte und Maßnahmen Verantwortungsbewusstsein und ethische Grundsätze prägen unser Geschäftsverhalten. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Regelungen ist zentraler Bestandteil unseres Handelns, denn nur so können wir den Unternehmenswert nachhaltig steigern und unsere Reputation schützen. In einem Verhaltenskodex, der Corporate Compliance Policy, hat Covestro konzernweit für alle eigenen Arbeitskräfte verbindlich geltende grundlegende Prinzipien und Regeln für deren Handeln festgelegt. Unser Verhaltenskodex umfasst u.a. den Schutz von Hinweisgebern und informiert über die Möglichkeit anonymer Meldewege. Unsere Erwartungen bezogen auf die Covestro-Werte gegenüber unseren Lieferanten sind im Verhaltenskodex für Lieferanten festgelegt. Diese Verpflichtungen gelten innerhalb des Unternehmens sowie gegenüber externen Partnern und der Öffentlichkeit. → Für weitere Informationen siehe "ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" Der Verhaltens-Kodex und der Verhaltenskodex für Lieferanten sind sowohl im Intranet als auch auf unserer Website veröffentlicht und somit einsehbar für die gesamte Wertschöpfungskette von Covestro. Außerdem ist der Verhaltenskodex Teil eines Informationspakets, das neue Arbeitnehmer bei ihrer Einstellung erhalten. Den Verhaltenskodex für Lieferanten kommunizieren wir an unsere Lieferanten und haben diesen in das elektronische Bestellsystem integriert. → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/sustainability/documents-and-downloads/policies-and-commitments → Für weitere Informationen siehe "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" → Für weitere Informationen siehe "ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" Covestro ist sich bewusst, dass ein integres Verhalten im Unternehmen in hohem Maße von einem vorbildlichen Verhalten des Managements abhängt. Der Vorstand hat in der Corporate Compliance Policy gegenüber allen Arbeitnehmern unmissverständlich klargestellt, dass Covestro über die gesetzlichen Vorschriften hinaus auch auf Geschäfte verzichtet, die gegen unsere Regeln verstoßen, und dass Vorgesetzte keine anderslautenden Weisungen erteilen dürfen. Entsprechend wird die Compliance-Kultur durch das Management kontinuierlich gefördert, etwa, indem Compliance-Themen und deren Bedeutung für das Unternehmen regelmäßig gegenüber den Arbeitnehmern kommuniziert werden. Unser Verhaltenskodex für Lieferanten hat positive Auswirkungen auf unsere Lieferkette, indem wir ethische Standards, wie z. B. angemessene Arbeitsbedingungen bei unseren Lieferanten, einfordern. Sollte es dennoch zu Verstößen bei den Lieferanten gegen den Verhaltenskodex für Lieferanten kommen, haben die betroffenen Personen, aber auch alle anderen Interessenträger, die Möglichkeit, diese über unsere SpeakUp! Line zu melden. Die SpeakUp! Line trägt dazu bei Compliance-Fehlverhalten, bspw. Korruption und Bestechung, frühzeitig erkennen zu können. Für alle Länder, in denen Covestro-Arbeitnehmer beschäftigt sind, wurde zudem ein lokaler Compliance Officer ernannt, der den Arbeitnehmern vor Ort als Ansprechperson bei Fragen zum rechtlich und ethisch korrekten Verhalten in geschäftlichen Situationen zur Verfügung steht. Mithilfe unseres Compliance-Managementsystems wollen wir scrollen ― compliancetreues Verhalten bestärken und fördern, ― Compliance-Verstöße verhindern bzw. minimieren, ― Risiken für mögliche Verstöße identifizieren, ― vorbeugende Maßnahmen einführen und ― in dem Fall, dass Einzelpersonen entgegen klaren Vorgaben eigenmächtig Compliance-Verstöße begehen, diese aufdecken, beenden und für die Zukunft verhindern. Um unsere Ziele zu erreichen, haben wir u. a. ein internes Kontrollsystem zur Sicherstellung der Compliance-Vorschriften implementiert. → Für weitere Informationen siehe "Konzernweites Chancen- und Risikomanagement - Internes Kontrollsystem zur Sicherstellung von Compliance" Beschwerdemechanismus und Untersuchungen möglicher Compliance-Verdachtsfälle Bei Zweifeln hinsichtlich des korrekten Verhaltens im geschäftlichen Umfeld ermutigt Covestro seine Arbeitskräfte ausdrücklich, diese offen anzusprechen und Hilfe oder Rat einzuholen. Im Intranet sind die Informationen über die verschiedenen Meldewege veröffentlicht. Covestro hat eine globale Compliance-SpeakUp! Line (Hotline und Onlineformular) eingerichtet, das von externen Dienstleistern betrieben wird. → Für weitere Informationen siehe: www.covestro.com/de/company/management/compliance So wird es Arbeitnehmern und Dritten ermöglicht, vertraulich und anonym mutmaßliches illegales oder unethisches Verhalten im Zusammenhang mit Covestro oder seinen Lieferanten zu melden. Diese Maßnahmen schützen schutzbedürftige Gruppen, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und eigene Arbeitskräfte. Durch ein vertrauensvolles Umfeld ermutigen wir Arbeitnehmer und Dritte dazu, Bedenken zu äußern, was zur Prävention und Minimierung von Fehlverhalten beiträgt. Verdachtsfälle von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette können ebenfalls über den Covestro-Beschwerdemechanismus gemeldet werden. Als Menschenrechtsverletzungen sehen wir Verstöße gegen internationale Standards wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte an. Die Untersuchung von Fällen möglicher Menschenrechtsverletzungen erfolgt nach einem festgelegten Verfahren, das auf der Einbeziehung von (potenziell) betroffenen Interessenträgern beruht. Um die Transparenz im Umgang mit gemeldeten Beschwerden zu erhöhen, wurde auf unserer Website eine Verfahrensordnung für den Beschwerdemechanismus des Unternehmens veröffentlicht. In der unternehmensweit gültigen Richtlinie "Compliance" haben wir die Grundsätze unseres Handelns festgehalten. Die darin festgelegten Grundsätze sind für alle eigenen Arbeitskräfte weltweit verbindlich und der Handlungsrahmen wird in mehreren Direktiven weiter spezifiziert. So gibt es bspw. eine Direktive zum Thema zur Durchführung von Compliance-Untersuchungen einschließlich des Schutzes von Hinweisgebern. In dieser sind die Anforderungen der EU Directive 2019/1937 umgesetzt. Bei der Durchführung einer internen Compliance-Untersuchung gelten folgende Grundsätze: Schutz der Hinweisgeber, Vertraulichkeit, Rechte der Betroffenen, Unabhängigkeit der Compliance-Organisation und Rechtmäßigkeit aller Ermittlungsmaßnahmen. Alle Verdachtsfälle werden in einer zentralen Datenbank erfasst. Bestätigte Fälle werden bewertet und ggf. entsprechende organisatorische, disziplinarische oder rechtliche Maßnahmen eingeleitet. In der Abschlussphase einer Untersuchung wird die meldende Person über den Abschluss der Untersuchung informiert. Mithilfe dieser Maßnahmen schaffen wir ein vertrauensvolles Umfeld, in dem sich schutzbedürftige Gruppen, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und eigene Arbeitskräfte sicher fühlen können. Damit steigt die Bereitschaft, Bedenken über vermutetes oder beobachtetes illegales und unethisches Verhalten zu äußern, nicht konformes Verhalten zu verhindern oder die Folgen solcher Handlungen zu minimieren. Die Wirksamkeit der Hotline wird jährlich vom globalen Compliance Office überprüft. Arbeitskräfte können etwaige Vorfälle zudem den Vorgesetzten oder der Compliance-Organisation melden. Compliance-Vorfälle werden durch den Chief Compliance Officer regelmäßig dem Aufsichtsrat, dem Vorstand und den Managementteams der Geschäftseinheiten berichtet. Darüber hinaus wird eine aktuelle Übersicht der Vorfälle, einschließlich weiterer Ausführungen zu verschiedenen Aspekten und Entwicklungen in diesem Bereich, in einem monatlichen "Compliance Telegramm" im Intranet veröffentlicht. Das sorgt für eine hohe Transparenz für alle Arbeitskräfte. Schulungen sind ein wichtiges Instrument zur Sensibilisierung, Schulung und Vermittlung spezifischer Fähigkeiten, um regelkonformes Verhalten sicherzustellen. Alle neuen Arbeitnehmer sind verpflichtet, eine allgemeine Compliance-Schulung zu absolvieren. Darüber hinaus wird in den von der Compliance-Organisation angebotenen globalen Web-based Trainings über mögliche Meldekanäle informiert. → Für weitere Informationen zum Thema Vorstand und Aufsichtsrat siehe "Erklärung zur Unternehmensführung" Jahresabschluss der Covestro AG 2024 Veröffentlichung Die vorliegende Veröffentlichung des Jahresabschlusses entspricht nicht dem gesetzlich vorgeschriebenen einheitlichen elektronischen Berichtsformat gemäß § 328 Absatz 1 Satz 4 HGB. Dieses wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und ist über die Internetseiten des Unternehmensregisters zugänglich. Zusammengefasster Lagebericht Der Lagebericht der Covestro AG ist mit dem Lagebericht des Konzerns zusammengefasst; der zusammengefasste Lagebericht ist im Covestro-Geschäftsbericht 2024 veröffentlicht. Jahresabschluss und zusammengefasster Lagebericht des Covestro-Konzerns und der Covestro AG für das Geschäftsjahr 2024 werden beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und sind über die Internetseiten des Unternehmensregisters zugänglich. bericht.covestro.com/geschaeftsbericht-2024 Zukunftsgerichtete Aussagen Diese Finanzinformation kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Covestro AG beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistungsfähigkeit des Unternehmens wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die Covestro in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf unserer Website www.covestro.com zur Verfügung. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.. Bilanz der Covestro AG Aktiva scrollen 31.12.2023 in Tsd. € 31.12.2024 in Tsd. € Anlagevermögen Sachanlagen 293 202 Finanzanlagen 1.829.324 1.829.324 1.829.617 1.829.526 Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 37.644 1.083 davon gegen verbundene Unternehmen 37.581 1.064 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.858.679 4.590.950 Sonstige Vermögensgegenstände 56.948 75.617 4.953.271 4.667.650 Rechnungsabgrenzungsposten 9.805 8.215 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 1.412 2.625 6.794.105 6.508.016 Passiva 31.12.2023 in Tsd. € 31.12.2024 in Tsd. € Eigenkapital Gezeichnetes Kapital 189.000 189.000 Eigene Anteile -260 -260 Ausgegebenes Kapital 188.740 188.740 Kapitalrücklage 3.757.197 3.757.197 Andere Gewinnrücklagen 116.992 116.992 Bilanzverlust -123.712 -178.628 3.939.217 3.884.301 Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen 21.067 23.782 Steuerrückstellungen 33.991 50.473 Sonstige Rückstellungen 42.098 70.550 97.156 144.805 Verbindlichkeiten Anleihen 2.000.000 1.500.000 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 621.222 820.898 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.005 22.805 davon gegenüber verbundenen Unternehmen 48 18 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 108.780 80.992 Sonstige Verbindlichkeiten 16.725 54.215 davon aus Steuern 635 605 2.757.732 2.478.910 6.794.105 6.508.016 Gewinn- und Verlustrechnung der Covestro AG scrollen 2023 in Tsd. € 2024 in Tsd. € Erträge aus Beteiligungen 37.000 - davon aus verbundenen Unternehmen 37.000 - Erträge aus Gewinnabführungsverträgen mit verbundenen Unternehmen - 50.318 Aufwendungen aus Verlustübernahmen von verbundenen Unternehmen -107.072 -77.960 Beteiligungsergebnis -70.072 -27.642 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 8.037 2.517 davon aus verbundenen Unternehmen 5.527 - Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 175.417 180.567 davon aus verbundenen Unternehmen 170.730 178.447 davon Erträge aus Ab- oder Aufzinsungen 4.635 2.058 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -76.715 -75.263 davon an verbundene Unternehmen -2.209 -1.401 davon Aufwendungen aus Ab- oder Aufzinsungen - 4 Zinsergebnis 106.739 107.821 Sonstige finanzielle Erträge 8.006 332 davon aus Währungsumrechnung 7.490 77 Sonstige finanzielle Aufwendungen -12.713 -5.051 davon aus Währungsumrechnung -7.450 -33 Sonstige finanzielle Erträge und Aufwendungen -4.707 -4.719 Finanzergebnis 31.960 75.460 Umsatzerlöse 26.177 22.441 Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen -22.058 -21.874 Allgemeine Verwaltungskosten -87.745 -104.276 Sonstige betriebliche Erträge 142 1.826 Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.942 -670 Operatives Ergebnis -85.426 -102.553 Ergebnis der Geschäftstätigkeit -53.466 -27.093 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -70.246 -27.823 Ergebnis nach Steuern/Jahresfehlbetrag -123.712 -54.916 Verlustvortrag aus dem Vorjahr - -123.712 Bilanzverlust -123.712 -178.628 ANHANG Grundlagen Der Jahresabschluss der Covestro AG, Leverkusen, ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Die Gesellschaft mit Sitz in Leverkusen ist unter der Nummer HRB 85281 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen. Die Covestro AG ist ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 38 EnWG. Unmittelbare und mittelbare Tochtergesellschaften der Covestro AG üben Tätigkeiten in den Bereichen Energieversorgung sowie Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung aus. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Vom Gliederungsschema nach § 275 Absatz 3 HGB wird insofern abgewichen, als zur Hervorhebung des Holdingcharakters der Covestro AG die zusammengefassten Posten des finanziellen Ergebnisses vorangestellt sind. Darüber hinaus sind Aufwendungen und Erträge des Finanzbereichs, deren Ausweis nicht durch einen gesetzlich vorgeschriebenen Posten gedeckt ist, unter den sonstigen finanziellen Aufwendungen und Erträgen erfasst. Zwischen der Covestro Deutschland AG, Leverkusen, und der Covestro AG besteht seit dem 1. September 2015 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Sofern Gewinne nicht einer Abführungssperre unterliegen, werden diese zum Jahresende vollständig an die Covestro AG abgeführt. Verluste werden in voller Höhe übernommen. Während der Dauer des Vertrags gebildete andere Gewinnrücklagen sind auf Verlangen der Covestro AG aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. Darüber hinaus wurde am 27. Februar 2024 ein Gewinnabführungsvertrag zwischen der Covestro First Real Estate GmbH, Leverkusen, und der Covestro AG abgeschlossen. Dieser wurde am 31. Mai 2024 im Handelsregister eingetragen und gilt rückwirkend für das Geschäftsjahr 2024. Die vertraglichen Vereinbarungen sind identisch zu dem bereits bestehenden Vertrag mit der Covestro Deutschland AG. Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ist abgegeben und im Internet sowie als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht worden. Sie steht zum Download bereit unter https://covestro.com/de/investors. Der Konzernabschluss der Covestro AG stellt zugleich den größten und den kleinsten Konsolidierungskreis dar. Der Konzernabschluss der Covestro AG wird beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und auf der Internetseite https://covestro.com/de/investors veröffentlicht. Der Lagebericht der Covestro AG wird in Anwendung von § 315 Absatz 5 HGB i. V. m. § 298 Absatz 2 HGB mit dem Lagebericht des Covestro-Konzerns zusammengefasst. Aufgrund der Darstellung der Werte in Tsd. € können sich für vereinzelte Posten Rundungsdifferenzen ergeben. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Voraussichtlich dauernden Wertminderungen wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Zum Abschlussstichtag lagen keine immateriellen Vermögensgegenstände vor. Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen zugrunde gelegt worden: Nutzungsdauer scrollen Betriebs- und Geschäftsausstattung 2-15 Jahre Informationstechnik 2-15 Jahre Transportmittel 2-12 Jahre Selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, sofern ihre jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800 € nicht übersteigen. Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung mit den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Wurden in Vorjahren Wertberichtigungen vorgenommen und sind die Gründe für die Wertminderung in der Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert nach Abzug erforderlicher Wertberichtigungen bilanziert. Die Höhe der Wertberichtigungen richtet sich nach dem wahrscheinlichen Ausfallrisiko; das allgemeine Kreditrisiko bei Drittkunden ist durch pauschale Abschläge in Höhe von 2% berücksichtigt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr werden auf den Barwert abgezinst. Zur Erfüllung von verschiedenen Verpflichtungen aus der Altersversorgung sowie aus Arbeitszeitguthaben der Mitarbeitenden sind entsprechende Mittel innerhalb gesonderter Versorgungsvehikel im Wesentlichen in liquide internationale Anleihen, Aktien, Fonds sowie in geldmarktnahe Produkte investiert. Diese Mittel werden treuhänderisch für die Covestro AG verwaltet und sind im Insolvenzfall des Arbeitgebers dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Die Investments sind zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser wird aus Börsenkursen und Marktzinsen abgeleitet. Das gehaltene Treuhandvermögen wird mit den jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Wertpapiere die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden in entsprechender Weise die Erträge aus dem Treuhandvermögen mit den Aufwendungen aus der Verzinsung der Verpflichtungen und aus Änderungen des Rechnungszinses verrechnet, sofern Erträge vorliegen. Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit danach darstellen, und werden mit dem Nennwert bilanziert. Darüber hinaus enthalten die Rechnungsabgrenzungsposten in Ausübung des Wahlrechts nach § 250 Absatz 3 HGB die Unterschiedsbeträge zwischen Ausgabebetrag und Erfüllungsbetrag der ausgegebenen Anleihen. Die Unterschiedsbeträge werden auf die Laufzeit der jeweiligen Anleihe verteilt. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Dabei werden bei der Covestro AG nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzpositionen einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern bestehen. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden ggf. steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten zukünftigen Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der Covestro AG von aktuell 29,33% (Vorjahr: 29,22%). Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Fall einer Steuerentlastung würde vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht werden. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt eine - nichtbilanzierte - aktive latente Steuer. Latente Steuern, die sich aus der Anwendung des deutschen oder eines ausländischen MinstG ergeben, werden gemäß § 274 Absatz 3 HGB n.F. nicht berücksichtigt. Das Grundkapital der Covestro AG ist aufgeteilt in 189.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1 €. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Bei den Entgelten gehen wir von jährlichen Anpassungen in Höhe von 3,00% (Vorjahr: 3,00%) aus. Rentensteigerungen erwarten wir in Höhe von 2,00% p.a. (Vorjahr: 2,00%). Hiervon abweichend gilt für ab dem 1. Januar 2000 erfolgte Versorgungszusagen eine jährliche Rentenerhöhung von 1,00%; diese ist den Mitarbeitenden fest zugesagt. Der zum 31. Dezember 2024 zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen belief sich auf 1,90% (Vorjahr: 1,83%); es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2024 ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Für den Unterschiedsbetrag aus der Änderung des Rechnungszinssatzes für Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Absatz 2 HGB besteht nach § 253 Absatz 6 HGB grundsätzlich eine Ausschüttungssperre. Im aktuellen Geschäftsjahr war der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen auf Basis des durchschnittlichen Marktzinsatzes aus den vergangenen zehn Jahren (1,90%) und dem aus den vergangenen sieben Jahren (1,96%) negativ, weshalb eine Ausschütungssperre gemäß § 253 Absatz 6 HGB nicht zum Ansatz kommt. Für mittelbare Pensionsverpflichtungen für Pensionszusagen der Bayer Pensionskasse VVaG, Leverkusen, sowie der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, für die gemäß Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) ein Passivierungswahlrecht besteht, werden keine Rückstellungen gebildet. Bei der Ermittlung des im Anhang auszuweisenden Fehlbetrags werden die gleichen Annahmen zugrunde gelegt, die bei der Bewertung der bilanzierten Pensionsrückstellungen Anwendung finden. Die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für langfristige Personalrückstellungen, wie solche für Mitarbeitendenjubiläen, findet ein Zinssatz von 1,96% (Vorjahr: 1,75%) für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren Anwendung. Kurzfristigere Personalrückstellungen, bspw. für Verpflichtungen aus Frühruhestandsvereinbarungen, werden mit einem Zinssatz entsprechend ihrer Laufzeit abgezinst. Diese betrug im Jahr 2024 drei Jahre, der Rechnungszins betrug 1,48% (Vorjahr: 0,51 %). Es handelt sich jeweils um die zum Zeitpunkt der Ermittlung der Personalrückstellungen für Dezember erwarteten Zinssätze. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sowie von Devisentermingeschäften und anderen Währungsderivaten erfolgt nach der Methode der eingeschränkten Marktbewertung. Hierzu werden Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit den Kassakursen und die zu ihrer Kurssicherung abgeschlossenen Währungsderivate mit den Marktterminkursen zum Abschlussstichtag bewertet. Sich ausgleichende Wertänderungen der gesicherten Positionen bleiben im Abschluss gemäß der Einfrierungsmethode unberücksichtigt. Für Verlustüberhänge werden Drohverlustrückstellungen gebildet; Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen. Zum Abschlussstichtag lagen keine derivativen Finanzinstrumente vor. Die ausgewiesenen Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften und Garantien für fremde Verbindlichkeiten entsprechen den am Bilanzstichtag in Anspruch genommenen Kreditbeträgen bzw. Verpflichtungen der Begünstigten. Erläuterungen zur Bilanz 1. Sachanlagen Sachanlagen scrollen Betriebs- und Geschäftsausstattung in Tsd. € Bruttowerte 01.01.2024 1.059 Bruttowerte 31.12.2024 1.059 Abschreibungen 01.01.2024 766 Abschreibungen 91 Abschreibungen 31.12.2024 857 Nettowerte 31.12.2024 202 Nettowerte 01.01.2024 293 2. Finanzanlagen Finanzanlagen scrollen Anteile an verbundenen Unternehmen in Tsd. € Sonstige Ausleihungen in Tsd. € Summe in Tsd. € Bruttowerte 01.01.2024 1.766.024 63.300 1.829.324 Zugänge - - - Abgänge - - - Bruttowerte 31.12.2024 1.766.024 63.300 1.829.324 Abschreibungen 01.01.2024 - - - Abschreibungen - - - Abschreibungen 31.12.2024 - - - Nettowerte 31.12.2024 1.766.024 63.300 1.829.324 Nettowerte 01.01.2024 1.766.024 63.300 1.829.324 Im Jahr 2015 hatte die Covestro AG der Bayer Pensionskasse VVaG, Leverkusen, im Bedarfsfall die Bereitstellung eines nachträglichen, rückzahlbaren Gründungsstocks in Höhe von 208.000 Tsd. € zugesagt. Zusätzlich wurde im Jahr 2019 eine Vereinbarung mit der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, getroffen. Hierbei verpflichtete sich die Covestro AG, im Bedarfsfall einen nachträglichen, rückzahlbaren Gründungsstock in Höhe von maximal 11.000 Tsd. € zur Verfügung zu stellen. Zum Bilanzstichtag beläuft sich die Inanspruchnahme durch die Bayer Pensionskasse VVaG auf 60.000 Tsd. €. Die Rheinische Pensionskasse VVaG hat einen Betrag in Höhe von 3.300 Tsd. € in Anspruch genommen. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind im Wesentlichen Darlehensforderungen in Höhe von 4.596.000 Tsd. € gegen die Covestro Deutschland AG sowie die Forderung aus dem Ergebnisabführungsvertrag in Höhe von 50.318 Tsd. € gegen die Covestro First Real Estate GmbH ausgewiesen. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Fälligkeit von unter einem Jahr. 4. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Verpflichtungen aus Arbeitszeitkonten sowie aus Pensionszusagen sind ganz bzw. teilweise durch Vermögensgegenstände gesichert, die innerhalb gesonderter Versorgungsvehikel treuhänderisch angelegt wurden (Sicherungsvermögen). Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus jeweils konkret festgelegten Verpflichtungstatbeständen und sind im Insolvenzfall des Arbeitgebers dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie wurden mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Aus der Verrechnung ergab sich zum Stichtag insgesamt ein "Aktiver Unterschiedsbetrag" in Höhe von 2.625 Tsd. €, von dem 1.576 Tsd. € auf Verpflichtungen aus Arbeitszeitkonten und 1.049 Tsd. € auf Verpflichtungen aus Pensionszusagen entfielen. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung scrollen 31.12.2023 in Tsd. € 31.12.2024 in Tsd. € Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen aus Arbeitszeitkonten 1.815 1.242 Beizulegender Zeitwert des angelegten Vermögens 2.355 2.818 Überschuss des Vermögens über die Verpflichtungen aus Arbeitszeitkonten (Aktiver Unterschiedsbetrag) 540 1.576 Anschaffungskosten des angelegten Vermögens 2.163 2.512 scrollen 31.12.2023 in Tsd. € 31.12.2024 in Tsd. € Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen aus Pensionszusagen (mit Überdeckung) 7.294 7.290 Beizulegender Zeitwert des angelegten Vermögens 8.166 8.339 Überschuss des Vermögens über die Verpflichtungen aus Pensionszusagen (Aktiver Unterschiedsbetrag) 872 1.049 Anschaffungskosten des angelegten Vermögens 6.859 6.722 Das Sicherungsvermögen ist zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 55.996 Tsd. €. Aus der Verrechnung von Sicherungsvermögen in Höhe von 11.157 Tsd. € mit zugrunde liegenden Verpflichtungen ergab sich ein Vermögensüberhang. Der Ausweis erfolgte entsprechend als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung". Das verbleibende Sicherungsvermögen in Höhe von 44.839 Tsd. € wurde mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet und unter den Pensionsrückstellungen ausgewiesen. 5. Eigenkapital Das Eigenkapital hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt: Eigenkapital scrollen Stand 01.01.2024 in Tsd. € Jahresfehlbetrag in Tsd. € Stand 31.12.2024 in Tsd. € Gezeichnetes Kapital 189.000 - 189.000 Eigene Anteile -260 - -260 Ausgegebenes Kapital 188.740 - 188.740 Kapitalrücklage 3.757.197 - 3.757.197 Andere Gewinnrücklagen 116.992 - 116.992 Bilanzverlust -123.712 -54.916 -178.628 3.939.217 -54.916 3.884.301 Das gezeichnete Kapital der Covestro AG beläuft sich auf 189.000.000 € (Vorjahr: 189.000.000 €), ist eingeteilt in 189.000.000 (Vorjahr: 189.000.000) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1 € und ist voll eingezahlt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 54.916 Tsd. € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Unterschiedsbetrag aus Nominalbetrag und Anschaffungskosten der ausgegebenen eigenen Aktien wurde bis zur Höhe des verrechneten Betrags bei Aktienrückkauf in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Absatz 2 Nr. 4 HGB eingestellt. Ein darüber hinaus gehender Differenzbetrag wurde gemäß § 272 Absatz 1b Satz 2 f. HGB in die Kapitalrücklage nach § 272 Absatz 2 Nr. 1 HGB eingestellt. Durch Beschlüsse der Hauptversammlung vom 16. April 2021 zur Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2021 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 15. April 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt 57.960.000 € durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Die Ermächtigung kann auch in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe an am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats hiervon und von § 60 Absatz 2 AktG abweichend festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn eines bereits abgelaufenen Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften. Bei Barkapitalerhöhungen sind die neuen Aktien grundsätzlich den Aktionären zum Bezug anzubieten; sie können auch von Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Barkapitalerhöhungen auszuschließen, soweit dies für Spitzenbeträge erforderlich ist, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, oder um den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandlungs-/Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft bzw. entsprechender Wandlungs-/Optionspflichten aus von der Covestro AG oder ihren Konzerngesellschaften ausgegebenen oder garantierten Schuldverschreibungen zum Ausgleich von Verwässerungen Bezugsrechte in dem Umfang zu gewähren, wie sie ihnen nach Ausübung dieser Wandlungs-/Optionsrechte bzw. Erfüllung dieser Wandlungs-/Optionspflichten zustünden. Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Barkapitalerhöhungen auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet. Der rechnerische Anteil am Grundkapital, der auf Aktien entfällt, die gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden, darf 10% des Grundkapitals nicht überschreiten. Maßgeblich ist das Grundkapital zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in direkter oder entsprechender Anwendung dieser Vorschrift ausgegeben oder veräußert werden. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die aufgrund einer während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG begebenen Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibung ausgegeben oder gewährt wurden oder auszugeben oder zu gewähren sind. Das Genehmigte Kapital 2021 wurde bislang nicht in Anspruch genommen. Die Hauptversammlung vom 30. Juli 2020 fasste zudem Beschlüsse zur Schaffung eines Bedingten Kapitals 2020 und erhöhte das Grundkapital bedingt um bis zu 18.300.000 €. Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von bis zu 18.300.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung vom 30. Juli 2020 von der Covestro AG oder durch eine Konzerngesellschaft bis zum 29. Juli 2025 begeben werden, von ihrem Wandlungs-/Optionsrecht Gebrauch machen, ihrer Wandlungs-/Optionspflicht genügen oder Andienungen von Aktien erfolgen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu den nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses in den Schuldverschreibungs- bzw. Optionsbedingungen jeweils zu bestimmenden Wandlungs-/Optionspreisen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Das Bedingte Kapital 2020 wurde bislang nicht in Anspruch genommen. Bei einer Kapitalerhöhung kann die Gewinnbeteiligung der neuen Aktien abweichend von § 60 AktG geregelt werden. Eigene Aktien Der Bestand an eigenen Aktien hat sich im Geschäftsjahr nicht verändert: Eigene Aktien scrollen 2024 in Stück Bestand zu Beginn des Geschäftsjahres 259.670 Endbestand 259.670 Die im Bestand der Covestro AG befindlichen 259.670 Aktien entsprechen einem Betrag von nominal 259.670 € bzw. 0,14% 7 des Grundkapitals. 7 Bezogen auf das Grundkapital zum 31.12.2024: 189.000.000 € Für das Aktienbeteiligungsprogramm "Covestment" gab die Covestro AG im Geschäftsjahr keine eigenen Aktien an Mitarbeitende aus. Angaben zu ausschüttungsgesperrten Beträgen im Sinne der §§ 268 Absatz 8 und 253 Absatz 6 HGB Zur Sicherung von Pensionsverpflichtungen und Guthaben aus Arbeitszeitkonten sind im Rahmen von Contractual Trust Arrangements Mittel zweckgebunden und insolvenzgeschützt in das Treuhandvermögen des Metzler Trust e.V. eingebracht worden. Sie sind zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Diese Bewertung führte zu einem ausschüttungsgesperrten Betrag in Höhe von 8.101 Tsd. €. Der Unterschiedsbetrag aus der Rechnungszinsänderung zur Abzinsung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen beträgt -787 Tsd. €. Da der Unterschiedsbetrag negativ ist, besteht keine Ausschüttungssperre gemäß § 253 Absatz 6 HGB. Nach Abzug der ausschüttungsgesperrten Beträge standen frei verfügbare Rücklagen in Höhe von 1.991.297 Tsd. € zur Verfügung. Angaben zum Bestehen von nach § 33 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) mitgeteilten Beteiligungen Im Geschäftsjahr 2024 sowie in den Vorjahren haben wir die nachstehenden Mitteilungen nach § 33 Absatz 1 WpHG über Beteiligungen an der Covestro AG erhalten. Im Fall eines mehrfachen Erreichens, Über- oder Unterschreitens der in dieser Vorschrift genannten Schwellenwerte durch einen Meldepflichtigen wird grundsätzlich nur die zeitlich jeweils letzte Mitteilung aufgeführt, die zu einer Über- oder Unterschreitung bzw. Erreichung der Schwellenwerte geführt hat: scrollen Mitteilungspflichtiger Erreichen der Stimmrechtsanteile am Schwellenwert Stimmrechtsanteil über Aktien Stimmrechtsanteil über Instrumente in % in % 1 absolut in % 1 absolut BlackRock, Inc., Wilmington, Delaware 30.12.2024 5 5,22 9.862.385 0,53 993.016 The Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington, DE 27.12.2024 5 2,97 5.604.376 3,51 6.633.997 UBS Group AG, Zürich 2 25.11.2024 5 5,09 9.614.609 1,03 1.951.929 JPMorgan Chase & Co., Wilmington, Delaware 25.11.2024 5 5,16 9.750.532 0,29 547.368 Morgan Stanley, Wilmington, Delaware 3 20.11.2024 5 7,23 13.668.130 2,29 4.321.183 Amundi S.A., Paris 19.11.2024 3 2,26 4.278.181 0,01 26.266 Barclays PLC, London 15.11.2024 3 2,02 3.816.836 1,92 3.625.365 Government of Abu Dhabi, Abu Dhabi 4 01.10.2024 5 8,50 16.056.824 0,20 382.104 DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main 07.10.2024 3 2,61 4.938.310 0,13 250.000 Bank of America Corporation, Wilmington, DE 01.10.2024 3 0,12 219.705 3,21 6.070.195 Ministry of Finance on behalf of the State of Norway, Oslo 25.07.2024 3 2,94 5.549.639 - - Silchester International Investors LLP, London 04.04.2024 3 3,00 5.666.889 - - T. Rowe Price Group, Inc., Baltimore, Maryland 5 02.04.2024 3 4,35 8.223.885 - - Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt am Main 20.02.2019 3 2,99 5.466.427 0,21 387.546 scrollen Mitteilungspflichtiger Zurechnung gemäß WpHG BlackRock, Inc., Wilmington, Delaware §§ 34, 38 Abs. 1 Nr. 1, 2 The Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington, DE §§ 34, 38 Abs. 1 Nr. 1, 2 UBS Group AG, Zürich 2 §§ 34, 38 Abs. 1 Nr. 1, 2 JPMorgan Chase & Co., Wilmington, Delaware §§ 34, 38 Abs. 1 Nr. 2 Morgan Stanley, Wilmington, Delaware 3 §§ 34, 38 Abs. 1 Nr. 1, 2 Amundi S.A., Paris §§ 34, 38 Abs. 1 Nr. 1 Barclays PLC, London §§ 34, 38 Abs. 1 Nr. 1, 2 Government of Abu Dhabi, Abu Dhabi 4 §§ 34, 38 Abs. 1 Nr. 1 DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main §§ 34, 38 Abs. 1 Nr. 1 Bank of America Corporation, Wilmington, DE §§ 34, 38 Abs. 1 Nr. 1, 2 Ministry of Finance on behalf of the State of Norway, Oslo §34 Silchester International Investors LLP, London §34 T. Rowe Price Group, Inc., Baltimore, Maryland 5 §34 Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt am Main §§ 34, 38 Abs. 1 Nr. 1, 2 1 Sofern der Schwellenwert ab dem 4. Dezember 2018, jedoch vor dem 14. Oktober 2020 erreicht wurde, beziehen sich die Stimmrechtsanteile auf das Grundkapital vor der Kapitalerhöhung im Jahr 2020 und dem Einzug der Aktien im Jahr 2023. 2 davon Tochterunternehmen UBS AG 3,56% 3 davon Tochterunternehmen Morgan Stanley & Co. International plc 6,93% 4 davon Tochterunternehmen XRG P.J.S.C. (vormals ADNOC International Limited) 8,15 % 5 davon Tochterunternehmen T. Rowe Price International Ltd 4,27% In Bezug auf das Übernahmeangebot an die Aktionäre der Gesellschaft vom 25. Oktober 2024 hat die ADNOC International Germany Holding AG mit Satzungssitz in München am 19. Dezember 2024 mitgeteilt, dass das Übernahmeangebot für insgesamt 154.541.806 Aktien der Gesellschaft angenommen wurde. Dies entspricht einem Anteil von 81,77% der Aktien und Stimmrechte der Gesellschaft. Für weitere Informationen verweisen wir auf das Kapitel "Übernahmerelevante Angaben" im Konzernlagebericht. 6. Rückstellungen für Pensionen Die Pensionsrückstellungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitenden ab. Darüber hinaus sind darin Verpflichtungen aus Frühruhestandsregelungen enthalten. Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind ganz bzw. teilweise durch Vermögensgegenstände gesichert, die innerhalb gesonderter Versorgungsvehikel treuhänderisch angelegt sind (Sicherungsvermögen). Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie wurden mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Rückstellungen für Pensionen scrollen 31.12.2023 in Tsd. € 31.12.2024 in Tsd. € Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen aus Pensionszusagen 63.563 68.621 Beizulegender Zeitwert des angelegten Vermögens 42.496 44.839 Nettowert der Verpflichtungen aus Pensionszusagen (Rückstellungen) 21.067 23.782 Anschaffungskosten des angelegten Vermögens 37.480 38.121 Der Unterschiedsbetrag aus der Rechnungszinsänderung im Sinne des § 253 Absatz 6 Satz 1 HGB belief sich zum 31. Dezember 2024 auf -787 Tsd. € (Vorjahr: 1.066 Tsd. €). Der Fehlbetrag aufgrund von nicht bilanzierten Versorgungsverpflichtungen im Sinne von Artikel 28 Absatz 2 EGHGB beläuft sich auf 9.543 Tsd. € (Vorjahr: 9.609 Tsd. €). 7. Steuerrückstellungen Der Anstieg der Steuerrückstellungen im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 16.482 Tsd. € resultierte im Wesentlichen aus der Erhöhung der Vorsorgerückstellungen. 8. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 70.550 Tsd. € (Vorjahr: 42.098 Tsd. €) bestanden für Verpflichtungen aus dem Personalbereich in Höhe von 24.550 Tsd. € (Vorjahr: 22.098 Tsd. €). Der Anstieg resultierte aus höheren Aufwendungen im Zusammenhang mit der langfristigen variablen Vergütung, dem sogenannten "Prisma"-Programm. Zudem bestanden Verpflichtungen für Beratungsleistungen in Höhe von 46.000 Tsd. € (Vorjahr: 20.000 Tsd. €). 9. Anleihen Zum 31. Dezember 2024 bestanden Anleihen im Gesamtwert von 1.500.000 Tsd. €. Diese setzten sich wie folgt zusammen: Anleihen scrollen Nominalvolumen Nominalzins in % Effektivzins in % 31.12.2024 in Tsd. € DIP-Anleihe 2020/2026 500 Mio. € 0,875 0,943 500.000 DIP-Anleihe 2020/2030 500 Mio. € 1,375 1,447 500.000 Grüne DIP-Anleihe 2022/2028 500 Mio. € 4,750 4,906 500.000 1.500.000 Der Rückgang der Anleihen war insbesondere auf die Rückzahlung der im Jahr 2016 platzierten Euro-Anleihe in Höhe von 500 Mio. € mit einer Fälligkeit im September 2024 zurückzuführen, die am 25. September 2024 fristgerecht und vollständig zum Nennwert zurückgezahlt wurde. Die in Ausübung des Wahlrechts nach § 250 Absatz 3 HGB unter den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen Unterschiedsbeträge zwischen Ausgabebetrag und Erfüllungsbetrag der ausgegebenen Anleihen betrugen zum 31. Dezember 2024 insgesamt 4.782 Tsd. € (Vorjahr: 6.209 Tsd. €). 10. Weitere Angaben zu den Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gliederten sich nach Restlaufzeiten wie folgt: Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten scrollen 31.12.2023 Fälligkeit im Jahr 2024 in Tsd. € Fälligkeit im Jahr 2025 und später in Tsd. € davon Fälligkeit im Jahr 2029 und später in Tsd. € Summe in Tsd. € Anleihen 500.000 1.500.000 500.000 2.000.000 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.722 616.500 25.000 621.222 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.005 - - 11.005 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 108.780 - - 108.780 Sonstige Verbindlichkeiten 14.947 1.778 - 16.725 Summe 639.454 2.118.278 525.000 2.757.732 Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten scrollen 31.12.2024 Fälligkeit im Jahr 2025 in Tsd. € Fälligkeit im Jahr 2026 und später in Tsd. € davon Fälligkeit im Jahr 2030 und später in Tsd. € Summe in Tsd. € Anleihen - 1.500.000 500.000 1.500.000 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 468.898 352.000 200.000 820.898 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 22.805 - - 22.805 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 80.992 - - 80.992 Sonstige Verbindlichkeiten 53.825 390 - 54.215 Summe 626.520 1.852.390 700.000 2.478.910 Die Reduzierung der Anleihen war auf die Rückzahlung der im Jahr 2016 emittierten Euro-Anleihe zurückzuführen. Diese Anleihe, mit einem Volumen von 500.000 Tsd. €, wurde planmäßig im September 2024 getilgt. Gleichzeitig erfolgte eine Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die im Wesentlichen aus der Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 200.000 Tsd. € resultierte. Darüber hinaus führten die zum Bilanzstichtag im Bestand befindlichen Commercial Papers in Höhe von 39.680 Tsd. € zu einem Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 11. Beteiligungsergebnis Das Beteiligungsergebnis entfiel mit -27.642 Tsd. € (Vorjahr: -70.072 Tsd. €) auf die Aufwendungen aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Covestro Deutschland AG in Höhe von 77.960 Tsd. € (Vorjahr: 107.072 Tsd. €) sowie auf die Erträge aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Covestro First Real Estate GmbH in Höhe von 50.318 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €). 12. Zinsergebnis Das Zinsergebnis enthielt Aufwendungen für die in den Geschäftsjahren 2016, 2020 und 2022 ausgegebenen Anleihen in Höhe von 41.430 Tsd. € (Vorjahr: 43.729 Tsd. €). Des Weiteren enthielt das Zinsergebnis Aufwendungen für Zinsen aus externen Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 28.104 Tsd. € (Vorjahr: 31.402 Tsd. €) sowie Erträge aus Zinsen für Darlehen in Höhe von 178.447 Tsd. € (Vorjahr: 176.257 Tsd. €), die der Covestro Deutschland AG gewährt wurden. Zudem umfasste das Zinsergebnis Erträge aus Zinsen für gewährte Gründungsstockdarlehen an der Bayer Pensionskasse VVaG und der Rheinischen Pensionskasse VVaG in Höhe von 2.517 Tsd. € (Vorjahr: 2.509 Tsd. €). Darüber hinaus waren neben den Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen in Höhe von 369 Tsd. € (Vorjahr: 485 Tsd. €), die neben dem Aufwand aus Aufzinsung auch Erträge aus der Änderung des Rechnungszinses enthielten, auch Gewinne aus der Vermögensanlage des Metzler Trust e. V., Frankfurt am Main, in Höhe von 2.314 Tsd. € (Vorjahr: 4.887 Tsd. €) im Zinsergebnis enthalten. 13. Sonstige finanzielle Aufwendungen und Erträge Unter den sonstigen finanziellen Aufwendungen und Erträgen waren Bankgebühren in Höhe von 4.964 Tsd. € (Vorjahr: 5.108 Tsd. €) ausgewiesen. Dazu gehörten Bereitstellungsgebühren für Kreditlinien, die ratierliche Auflösung des Disagios der ausgegebenen Anleihen sowie einmalige Gebühren im Rahmen der Aufnahme eines Darlehens. Darüber hinaus wurden in dieser Position Erträge und Aufwendungen aus der Fremdwährungsbewertung ausgewiesen. 14. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse aus Dienstleistungen resultierten aus Leistungen der Corporate-Center-Bereiche der Covestro AG, die für Covestro-Konzerngesellschaften erbracht wurden. Insgesamt entfielen 1.016 Tsd. € (4,53%) (Vorjahr: 897 Tsd. €) von 22.441 Tsd. € (Vorjahr: 26.177 Tsd. €) auf Umsatzerlöse mit ausländischen Konzerngesellschaften. Die für die Erbringung der Leistungen der Corporate-Center-Bereiche angefallenen Aufwendungen waren unter den Herstellungskosten ausgewiesen. 15. Allgemeine Verwaltungskosten Bei den allgemeinen Verwaltungskosten in Höhe von 104.276 Tsd. € (Vorjahr: 87.745 Tsd. €) handelte es sich vor allem um Personalaufwendungen für die in der Konzern-Holding angestellten Mitarbeitenden sowie für die Mitglieder des Vorstands. Der Anstieg der allgemeinen Verwaltungskosten im Geschäftsjahr 2024 ist im Wesentlichen auf höhere Aufwendungen für Beratungsleistungen zurückzuführen. Dem entgegen standen reduzierte Aufwendungen für die jährliche Incentivierung (Covestro PSP). 16. Sonstige betriebliche Erträge Insgesamt enthielten die sonstigen betrieblichen Erträge periodenfremde Erträge in Höhe von 1.818 Tsd. € (Vorjahr: 139 Tsd. €). Davon entfielen 1.639 Tsd. € (Vorjahr: 138 Tsd. €) auf die Auflösung von Rückstellungen aus dem Personalbereich. 17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Als Ertragsteueraufwand werden Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag und im Ausland entrichtete Ertragsteuern ausgewiesen. Latente Steuern waren im Steueraufwand nicht enthalten. Insgesamt erwartete die Covestro AG zum 31. Dezember 2024 aus zeitlichen Bilanzierungsunterschieden - sowohl eigenen als auch solchen bei Gesellschaften des steuerlichen Organkreises - eine zukünftige Steuerentlastung in Höhe von 346.927 Tsd. € (Vorjahr: 310.413 Tsd. €). Die Ermittlung erfolgte auf Basis eines kombinierten zukünftigen Ertragsteuersatzes von 29,33% (Vorjahr: 29,22%). Passive Steuerlatenzen resultierten im Wesentlichen aus steuerlichen Sonderposten im Zusammenhang mit dem Immobilienvermögen sowie aus Bewertungsunterschieden im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen aus Fremdwährungsbewertung. Aktive Steuerlatenzen ergaben sich vor allem aufgrund des höheren Ansatzes von Pensionsverpflichtungen im handelsrechtlichen Abschluss gegenüber der steuerlichen Bewertung. Das steuerliche Ansatzverbot für Rückstellungen für drohende Verluste und für Pensionsurlaub führte ebenfalls zu aktiven latenten Steuern. Weitere Ursachen für aktive Steuerlatenzen waren wertmäßige Unterschiede, u.a. bei Gegenständen des Anlagevermögens, Rückstellungen für Frühruhestandsvereinbarungen, Langzeitkonten und Mitarbeitendenjubiläen. Aktive Steuerlatenzen aus Verlust- und Zinsvorträgen wurden nicht berücksichtigt, da eine Verlustverrechnung innerhalb der folgenden fünf Jahre nicht erwartet wird. Insgesamt wurden die passiven latenten Steuern durch aktive Steuerlatenzen überkompensiert. Für die sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wurden in Ausübung des Wahlrechts aus § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB keine aktiven latenten Steuern bilanziert. Die Covestro AG fällt in den Anwendungsbereich des Mindeststeuergesetzes (MinStG), das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Gemäß der Gesetzgebung ist Covestro verpflichtet, je Land einen Steuererhöhungsbetrag in Höhe der Differenz zwischen dem Effektivsteuersatz gem. § 53 Absatz 1 MinStG und einem Mindeststeuersatz von 15% zu zahlen. Alle Konzernunternehmen (mit Ausnahme der sich in Abwicklung befindenden Gesellschaft in der Schweiz) unterliegen einem Nominalsteuersatz von über 15%. Auch bei einem Nominalsteuersatz von über 15% kann theoretisch aufgrund von spezifischen Anpassungen ein Steueraufwand aus dem MinStG entstehen. Die Covestro AG überprüft regelmäßig die Auswirkungen der Gesetzgebung zur globalen Mindestbesteuerung in den jeweiligen Ländern. Zum 31. Dezember 2024 ergab sich keine Verpflichtung zur Zahlung eines Steuererhöhungsbetrags. 18. Sonstige Steuern Soweit die sonstigen Steuern dem Bereich allgemeine Verwaltung zugeordnet werden konnten, sind sie dort, im Übrigen unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Insgesamt beliefen sie sich auf 1 Tsd. € (Vorjahr: 1 Tsd. €). 19. Materialaufwand Materialaufwand scrollen 2024 in Tsd. € Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 8 Aufwendungen für bezogene Leistungen 1 9 20. Personalaufwand/Mitarbeitende Personalaufwand scrollen 2024 in Tsd. € Löhne und Gehälter 39.409 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 5.751 davon Aufwendungen für Altersversorgung 4.434 45.160 Nicht als Personalaufwand erfasst sind Beträge, die sich aus der Aufzinsung der Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellungen, ergeben. Sie sind im Zinsergebnis ausgewiesen. Im Jahresdurchschnitt waren bei der Covestro AG 150 Mitarbeitende beschäftigt, die sich auf folgende Gruppen verteilten: Mitarbeitende scrollen 2024 weiblich männlich Obere Führungskräfte und leitende Angestellte 25 70 Tarifmitarbeitende und leitende Mitarbeitende 32 23 57 93 Innerhalb der Gruppe der Auszubildenden und Praktikanten beschäftigte die Covestro AG im Geschäftsjahr 2024 durchschnittlich drei Personen. In diesen Angaben sind auf Teilzeitbasis beschäftigte Mitarbeitende jeweils entsprechend ihrem Beschäftigungsgrad berücksichtigt. Sonstige Erläuterungen 21. Haftungsverhältnisse Verpflichtungen aus Garantien und Bürgschaften bestanden in Höhe von 197.432 Tsd. €. Sie wurden ausnahmslos zugunsten von Konzerngesellschaften abgegeben. Die zugrunde liegenden Verpflichtungen können von den betreffenden Gesellschaften nach unseren Erkenntnissen erfüllt werden. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird als gering eingestuft. Garantien und Bürgschaften scrollen Nominalbetrag in Tsd. € Covestro International Re, Inc., South Burlington, Vermont (USA) unbefristet 75.000 Covestro LLC, Pittsburgh, Pennsylvania (USA) Nominalbetrag 46.756 Tsd. US-Dollar, fällig 2027 44.768 Nominalbetrag 14.629 Tsd. US-Dollar, fällig bei Vertragserfüllung 14.008 LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V.O.F, Rotterdam (Niederlande) fällig 2031 25.000 Covestro Deutschland AG, Leverkusen fällig bei Vertragserfüllung 16.670 unbefristet 2.597 fällig 2025 54 Covestro, S.L., Barcelona (Spanien) unbefristet 4.672 fällig 2031 5.000 Covestro S.r.l., Filago (Italien) unbefristet 4 fällig 2027 4.594 fällig 2026 750 fällig 2025 452 Covestro NV, Antwerpen (Belgien) unbefristet 1.758 fällig 2033 34 Covestro Elastomers, Romans-sur-Isère (Frankreich) fällig 2025 711 Covestro International SA, Fribourg (Schweiz) Nominalbetrag 2.600 Tsd. RON, fällig 2025 522 fällig 2025 20 Covestro (Netherlands) B.V., Geleen (Niederlande) fällig sechs Monate nach Beendigung des Vertrags 76 unbefristet 152 fällig 2034 350 Covestro (Slovakia) Services s.r.o., Bratislava (Slowakei) fällig 2027 240 197.432 Im Zusammenhang mit der zwischen der Bayer AG und der Covestro AG geschlossenen Einlage-, Freistellungs- und Nachgründungsvereinbarung wurden Regelungen zum Ausgleich möglicher steuerlicher Ansprüche getroffen, die ggf. zu entsprechenden Verbindlichkeiten führen können. 22. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnissen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen. Mit Wirkung zum 1. September 2015 wurde zwischen der Bayer Pensionskasse VVaG, Leverkusen, und der Covestro AG vereinbart, die Covestro AG als weiteren Garanten in den zuvor mit der Bayer AG vereinbarten Gründungsstock aufzunehmen. Der Gründungsstock dient dazu, der Bayer Pensionskasse VVaG bei Bedarf verzinsliche und rückzahlbare Darlehen zur Verfügung zu stellen. Die Covestro AG verpflichtet sich, im Rahmen des Gründungsstocks maximal 208.000 Tsd. € zur Verfügung zu stellen. Zum Bilanzstichtag beläuft sich die Inanspruchnahme durch die Bayer Pensionskasse VVaG auf 60.000 Tsd. €; es besteht eine weitere Einzahlungsverpflichtung in Höhe von 148.000 Tsd. €. Mit Wirkung zum 1. August 2019 wurde zwischen der Rheinischen Pensionskasse VVaG, Leverkusen, und der Covestro AG vereinbart, die Covestro AG als weiteren Garanten in den zuvor mit der Bayer AG vereinbarten Gründungsstock aufzunehmen. Der Gründungsstock dient dazu, der Rheinischen Pensionskasse VVaG bei Bedarf verzinsliche und rückzahlbare Darlehen zur Verfügung zu stellen. Die Covestro AG verpflichtet sich, im Rahmen des Gründungsstocks maximal 11.000 Tsd. € zur Verfügung zu stellen. Nach einer Bereitstellung im Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 3.300 Tsd. € besteht eine weitere Einzahlungsverpflichtung in Höhe von 7.700 Tsd. €. Die Gründungsstockdarlehen sind verzinslich. Zinsen sind nur bei Vorliegen vertraglich vereinbarter Bedingungen zahlbar. Die Gewährung der Verzinsung ist aufzuschieben, falls und soweit sie zu einem Jahresfehlbetrag der Pensionskasse führen würde. Aus künftigen Leasing- und Mietzahlungen resultiert eine Verpflichtung von insgesamt 602 Tsd. €. Vom Gesamtbetrag der Mietverpflichtungen sind 95 Tsd. € im Jahr 2025 und 507 Tsd. € in den Jahren 2026 bis 2029 fällig. 23. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Nahestehende Unternehmen und Personen sind juristische oder natürliche Personen, die auf die Covestro AG Einfluss nehmen können oder der Kontrolle bzw. einem maßgeblichen Einfluss der Covestro AG unterliegen. Dazu gehören nichtkonsolidierte Tochtergesellschaften, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen sowie Versorgungspläne. Es handelt sich vor allem um Miet-, Dienstleistungs- und Finanzierungsgeschäfte. Hinsichtlich der Gründungsstockdarlehen, die teilweise durch die Bayer Pensionskasse VVaG, Leverkusen, und die Rheinische Pensionskasse VVaG, Leverkusen, in Anspruch genommenen wurden, wird auf die Ausführungen im Kapitel sonstige finanzielle Verpflichtungen verwiesen. 24. Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie gewährte Vorschüsse und Kredite Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzte sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt zusammen: Gesamtbezüge des Vorstands scrollen Amtierende Vorstandsmitglieder 2023 in Tsd. € 2024 in Tsd. € Festvergütung 3.344 3.452 Sachbezüge und sonstige Leistungen 94 67 Kurzfristige variable Vergütung 1.712 1.368 Langfristige variable Vergütung 1 3.280 3.939 Gesamtbezüge 8.430 8.826 Dienstzeitaufwand Pensionszusagen 2 1.690 1.667 1 Beizulegender Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt 2 Inkl. Arbeitgeberbeitrag zur Bayer Pensionskasse VVaG bzw. Rheinischen Pensionskasse VVaG Die Vergütung setzt sich aus einer erfolgsunabhängigen Komponente, einer jährlichen Incentivierung, "Covestro Profit Sharing Plan" (Covestro PSP) und einer langfristigen variablen Vergütung, "Prisma", zusammen. Gemäß § 87a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 AktG hat der Aufsichtsrat erstmals für das Geschäftsjahr 2021 eine maximale Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder festgelegt. Bei der Definition des absoluten Eurowerts für die maximal mögliche Auszahlung werden die Festvergütung, Sachbezüge und sonstige Leistungen (z.B. Mobilitätspauschale, Zuschüsse zu Sicherheitseinrichtungen), die in ihrer Höhe begrenzten variablen Vergütungskomponenten sowie der Versorgungsaufwand berücksichtigt. Demnach beträgt die maximale Gesamtvergütung für ein volles Geschäftsjahr für den Vorstandsvorsitzenden 9,0 Mio. € und für die ordentlichen Vorstandsmitglieder 5,5 Mio. €. Die erfolgsunabhängige Vergütung besteht aus der jährlichen Festvergütung, die die Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder berücksichtigt, sowie aus Sachbezügen und sonstigen Leistungen. Darüber hinaus erhalten die Vorstandsmitglieder Zusagen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Die erfolgsorientierten Bezüge umfassen die kurzfristige variable Vergütung (Covestro PSP) sowie die langfristige variable Vergütung (Prisma). Der Zielwert für die kurzfristige variable Vergütung beträgt derzeit 100% der jährlichen Festvergütung. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der vier Kriterien profitables Wachstum, Liquidität, Rentabilität und Nachhaltigkeit, die im Rahmen des Steuerungssystems von Covestro zur Planung, Steuerung, Kontrolle und Berichterstattung der Geschäftsentwicklung verwendet werden. Hierüber ist die kurzfristige variable Vergütung direkt mit dem Unternehmenserfolg verbunden. Dabei werden die vier Komponenten gleichgewichtet einbezogen: profitables Wachstum, gemessen am EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization), Liquidität, gemessen am Free Operating Cash Flow (FOCF), Rentabilität, gemessen am Return on Capital Employed (ROCE) über Weighted Average Cost of Capital (WACC), und Nachhaltigkeit, gemessen an ausgewählten Kriterien betreffend Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG). Seit dem Jahr 2022 sind für die Nachhaltigkeitskomponente die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen (CO 2 -Äquivalente) der Emissionsstufen Scope 1 und 2 der wesentlichen Standorte maßgeblich. Für jede einzelne Kennzahl kann die Auszahlung zwischen 0% (bei Nichterreichen der Mindestanforderungen) und 300% liegen. Die Gesamtauszahlung wird als arithmetisches Mittel aus den einzelnen Auszahlungen aller vier Komponenten berechnet. Die Summe der Gesamtauszahlung ist jedoch auf 250% des Zielwerts begrenzt, wodurch die Maximalauszahlung dem 2,5-Fachen der jährlichen Festvergütung entspricht. Mit dieser hohen Schwankungsbreite ist die kurzfristige variable Vergütung an den üblicherweise zyklischen Verlauf unseres Geschäfts gebunden und stellt sicher, dass erfolgreiche Jahre zu einer attraktiven Auszahlung führen, während sie in herausfordernden Jahren geringer wird oder sogar komplett entfallen kann. Die Mitglieder des Vorstands sind zur Teilnahme am Vergütungsprogramm "Prisma" berechtigt, solange sie für den Covestro-Konzern tätig sind und die für sie geltenden Aktienhaltevorschriften erfüllen. Aufgrund des Übernahmeangebots, dessen Annahme Vorstand und Aufsichtsrat den Aktionären gemeinsam empfohlen haben, hat der Aufsichtsrat entschieden, die Aktienhaltevorschriften für die Vorstandsmitglieder bis auf Weiteres aufzuheben, um ihnen die Übertragung der von ihnen gehaltenen Aktien der Gesellschaft im Rahmen des Übernahmeangebots zu ermöglichen. Das Programm beruht auf einem Zielbetrag, der auf 130% der jährlichen Festvergütung festgelegt ist. Zur Ermittlung der Auszahlung werden fünf Faktoren berechnet: der TSR-Faktor und der Outperformance-Faktor sowie als Bestandteile der Nachhaltigkeitskomponente der CO 2 -Faktor, der Teilnahme-Faktor und der RIR-Faktor, die im nachfolgenden detailliert erläutert werden. Der Total-Shareholder-Return (TSR)-Faktor ergibt sich als Prozentsatz direkt aus der Aktienrendite (Summe des Endkurses der Covestro-Aktie und aller im Laufe der vierjährigen Performance-Periode pro Aktie ausgeschütteten Dividenden, dividiert durch den Anfangskurs). Der Outperformance-Faktor basiert auf der relativen Kursentwicklung der Covestro-Aktie während der Performance-Periode im Vergleich zur Entwicklung des Aktienindex STOXX Europe 600 Chemicals. Entspricht die Kursentwicklung der Covestro-Aktie (in %) der Entwicklung des Index (in %), beträgt der Outperformance-Faktor 100%. Liegt die Kursentwicklung der Covestro-Aktie (in %) 100 Prozentpunkte oder mehr unterhalb der Entwicklung des Index, beträgt der Outperformance-Faktor 0%. In der Bandbreite von ±100 Prozentpunkten wie auch oberhalb von 100Prozentpunkten Abweichung entwickelt sich der Outperformance-Faktor proportional zur Abweichung. Als Bestandteil der Nachhaltigkeitskomponente wurde für die mit dem Geschäftsjahr 2024 beginnende Tranche ein Einsparungsziel für jährliche Treibhausgasemissionen (CO 2 -Äquivalente) der Emissionsstufe Scope 1 und Scope 2 festgelegt. Der CO 2 -Faktor beträgt 100%, wenn eine Einsparung der genannten Emissionen von 1.700 Kilotonnen (kt), bezogen auf das Basisjahr 2020, bis Ende des Jahres 2027 erreicht wird. Das entspricht einer Reduzierung der Emissionen um 30%. Beträgt die Reduktion der jährlichen Emissionen 850 kt oder weniger, nimmt der CO 2 -Faktor den Wert 0% an. Ab einer Reduktion in Höhe von 2.100 kt erreicht er den Maximalwert von 200%. Zwischen den definierten Eckwerten wird der Faktor mittels linearer Interpolation ermittelt. Die definierten Einsparungsziele betrachtet der Aufsichtsrat als erheblich im Vergleich zu den tatsächlichen Scope-1- und Scope-2-Emissionen des Unternehmens. Als Kennzahl für den Teilnahme-Faktor wird die aggregierte Teilnahmequote aller Beschäftigten weltweit aus den Befragungsrunden der Mitarbeitendenbefragung verwendet, die während des letzten Kalenderjahres der Performance-Periode stattfinden. Durch diese Erweiterung der Nachhaltigkeitskomponente auf den Bereich "Soziales" soll für die Führungskräfte, die für das langfristige Vergütungsprogramm berechtigt sind, ein Anreiz geschaffen werden, die Mitarbeitendenbefragung zum regelmäßigen Gegenstand ihrer Führungstätigkeit zu machen und den Mitarbeitenden zu verdeutlichen, wie wichtig ihre Rückmeldungen und ihre Kritik für uns sind. Für die mit dem Geschäftsjahr 2024 beginnende Tranche beträgt der Teilnahme-Faktor 100%, wenn eine aggregierte Teilnahmequote von 82% erreicht wird. Wird eine aggregierte Teilnahmequote von 77% oder weniger erzielt, beträgt der Teilnahme-Faktor 0%. Ab einer aggregierten Teilnahmequote von 87% und höher erreicht er den Maximalwert von 200%. Zwischen diesen Werten wird der Faktor mittels linearer Interpolation ermittelt. Um unsere ausgeprägte Sicherheitskultur weiter zu fördern, wird als weitere Kennzahl aus dem Bereich "Soziales" die weltweite Unfallrate, die sogenannte Recordable Incident Rate (RIR), als Bemessungsgrundlage herangezogen. Angestrebt wird hierbei eine Unfallrate von 0,27 im letzten Jahr der Performance-Periode, bezogen auf die Arbeitsstunden aller Beschäftigten und Kontraktoren-Beschäftigten des Covestro-Konzerns weltweit. Wird dieses Ziel erreicht, beträgt der RIR-Faktor 100%. Bei einer Unfallrate von 0 erreicht er den Maximalwert von 200%. Wird eine Unfallrate von 0,54 und höher erzielt, beträgt der RIR-Faktor 0%. Zwischen diesen Werten wird der Faktor mittels linearer Interpolation ermittelt. Um die Gesamtausschüttung für die mit dem Geschäftsjahr 2024 beginnende Tranche zu errechnen, wird der "Prisma"-Zielbetrag mit dem TSR-Faktor sowie der Gesamtsumme aus dem zu 70% gewichteten Outperformance-Faktor und den drei jeweils zu 10% gewichteten Nachhaltigkeitsfaktoren (CO 2 -Faktor, Teilnahme-Faktor und RIR-Faktor) multipliziert. Die Gesamtausschüttung ist hierbei auf maximal 200% des Zielbetrags begrenzt. Da der Zielbetrag als 130% der Festvergütung definiert ist, entspricht die Maximalauszahlung 260% der jährlichen Festvergütung. Bei den Tranchen vor dem Jahr 2024, die für die Nachhaltigkeitskomponente nur den CO 2 -Faktor enthalten, wird der Auszahlungsfaktor durch Multiplikation des TSR-Faktors mit der Summe aus dem mit 75 % gewichteten Outperformance-Faktor und dem mit 25 % gewichteten CO 2 -Faktor berechnet; auch hier ist die Gesamtausschüttung auf maximal 200 % des Zielbetrags begrenzt. Aufwendungen für Pensionszusagen sind für die während des Geschäftsjahres tätigen Vorstandsmitglieder in Höhe von 1.667 Tsd. € angefallen. Es handelte sich dabei um den Dienstzeitaufwand aus den Pensionszusagen sowie die Firmenbeiträge zur Bayer Pensionskasse VVaG bzw. zur Rheinischen Pensionskasse VVaG. Der Erfüllungsbetrag der mittel- und unmittelbaren Pensionsverpflichtungen für amtierende Vorstandsmitglieder belief sich zum Abschlussstichtag auf 10.451 Tsd. €. Der Erfüllungsbetrag der mittel- und unmittelbaren Pensionsverpflichtungen für ehemalige Vorstandsmitglieder betrug 14.405 Tsd. €. Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich für das Geschäftsjahr insgesamt auf 2.523 Tsd. €. Hierin enthalten waren Sitzungsgelder in Höhe von 189 Tsd. €. Zum 31. Dezember 2024 bestanden keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats. Im Geschäftsjahr erfolgten keine Darlehensablösungen. 25. Organe der Gesellschaft Vorstand 1 scrollen Vorstandsmitglied Funktion Betreute Ressorts Mandate 2 Dr. Markus Steilemann Vorstandsvorsitzender • Communications • Mitglied des Aufsichtsrats der Fuchs Petrolub SE 3 (Chief Executive Officer) • Corporate Audit • Human Resources • Strategy • Group Innovation & Sustainability Christian Baier Vorstand für Finanzen 4 (Chief Financial Officer) • Accounting • Mitglied des Aufsichtsrats der TUI AG 3 • Controlling • Finance & Insurance • Information Technology & Digitalization • Investor Relations • Law, Intellectual Property & Compliance • Portfolio Development • Taxes Dr. Thorsten Dreier Vorstand für Technologie (Chief Technology Officer) Arbeitsdirektor • Engineering • Process Technology • Group Health, Safety and Environment and Reliability • Group Procurement Sucheta Govil Vorständin für Vertrieb und • Performance Materials • Mitglied des Board of Directors der Mondi plc 3 (seit Oktober 2024) Marketing • Tailored Urethanes (Chief Commercial Officer) • Coatings & Adhesives • Engineering Plastics • Specialty Films • Elastomers • Thermoplastic Polyurethanes • Supply Chain & Logistics EMLA, NA, APAC 1 Stand 31. Dezember 2024 2 Mandate in gesetzlichen zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 3 Börsennotiert 4 Darüber hinaus ist der Vorstand für Finanzen für länderspezifische Themen in den USA und in China zuständig. Aufsichtsrat 1 scrollen Name Funktion Zugehörigkeit im Aufsichtsrat Tätigkeit Mandate 2 Dr. Richard Pott (Vorsitzender) Mitglied des Aufsichtsrats seit August 2015 • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte • Vorsitzender des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG4, 5 • Mitglied des Aufsichtsrats der Freudenberg SE 4 • Mitglied des Aufsichtsrats der SCHOTT AG 4 (bis März 2024) Petra Kronen Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2015 bis Dezember 2024 • Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats Covestro • Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG4, 5 (stellvertretende Vorsitzende) • Mitglied des Konzernbetriebsrats Covestro • Mitglied des Betriebsrats Covestro am Standort Uerdingen • Mitarbeiterin der Covestro Deutschland AG Dr. Christine Bortenlänger Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2015 • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG4, 5 • Mitglied des Aufsichtsrats der MTU Aero Engines AG 3 • Mitglied des Aufsichtsrats der TÜV SÜD AG 4 • Mitglied des Aufsichtsrats der Siemens Energy AG 3 • Mitglied des Aufsichtsrats der Siemens Energy Management GmbH 4 (Siemens Energy-Gruppe) Dr. Christoph Gürtler Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2022 • Vorsitzender des Sprecherausschusses der Covestro Deutschland AG und des Konzernsprecherausschusses Covestro • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG4, 5 • Leitender Angestellter der Covestro Deutschland AG Oliver Heinrich Mitglied des Aufsichtsrats seit Mai 2024 • Geschäftsführender Hauptvorstand der • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG4, 5 IGBCE • Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Mitteldeutschen Braunkohlegesellschaft 4 (Mibrag) • Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Lausitz Energie Bergbau AG 4 (LEAG) • Aufsichtsratsvorsitzender der CHEMIE Pensionsfonds AG 4 Lise Kingo Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2021 • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte, Beiräte und Gremien • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG4, 5 • Independent Board Director der Danone SA 3 , Frankreich • Independent Board Director der Sanofi SA 3 , Frankreich • Mitglied im Board Allianz Trade 4 Irena Küstner Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2015 • Vorsitzende des Betriebsrats Covestro am • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG4, 5 Standort Leverkusen • Vorsitzende des Konzernbetriebsrats Covestro • Stellvertretende Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats Covestro • Mitarbeiterin der Covestro Deutschland AG Frank Löllgen Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2022 • Landesbezirksleiter Nordrhein der IGBCE, Düsseldorf • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG4, 5 • Mitglied des Aufsichtsrats der Bayer AG 3 Petra Reinbold-Knape Mitglied des Aufsichtsrats von Januar 2020 bis April 2024 • Gewerkschaftssekretärin der IGBCE • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG4, 5 • Vorsitzende des Vorstands der August- Schmidt-Stiftung Dr. Sven Schneider Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2022 • Finanzvorstand der Infineon • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG4,5 Technologies AG • Mitglied des Aufsichtsrats der Infineon Technologies Austria AG 4 , Österreich (Infineon-Gruppe) • Mitglied des Board of Directors, Infineon Technologies China Co., Ltd. 4 , China (Infineon-Gruppe) • Mitglied des Board of Directors, Infineon Technologies Asia Pacific Pte., Ltd. 4 , Singapur (Infineon-Gruppe) • Mitglied des Board of Directors, Infineon Technologies Americas Corp. 4 , USA (Infineon-Gruppe) • Mitglied des Board of Directors, Infineon Technologies Japan K.K. 4 , Japan (Infineon-Gruppe) Regine Stachelhaus Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2015 • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG4, 5 • Director SPIE SA 3 , Frankreich • Mitglied des Aufsichtsrats der SPIE Deutschland und Zentraleuropa GmbH 4 (SPIE-Gruppe) Marc Stothfang Mitglied des Aufsichtsrats seit Februar 2017 • Vorsitzender des Betriebsrats Covestro am Standort Brunsbüttel • Mitglied des Covestro-Europa-Forums • Mitarbeiter der Covestro Deutschland AG Patrick Thomas Mitglied des Aufsichtsrats seit Juli 2020 • Mitglied verschiedener Aufsichtsräte • Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro Deutschland AG4, 5 • Non-Executive Director (Vorsitzender) Johnson Matthey plc 3 , Vereinigtes Königreich • Non-Executive Director Akzo Nobel N.V. 3 , Niederlande 1 Stand 31. Dezember 2024, bei Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat während des Geschäftsjahres beziehen sich die Angaben auf das Datum des Ausscheidens. 2 Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 3 Börsennotiert 4 Nicht börsennotiert 5 Mandat Covestro-Gruppe 26. Honorare des Abschlussprüfers Das von dem Abschlussprüfer für das Berichtsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB wird aufgeschlüsselt nach Abschlussprüfungsleistungen, anderen Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen und sonstigen Leistungen in der entsprechenden Angabe des Konzernabschlusses. Auf die Veröffentlichung an dieser Stelle wird aufgrund der befreienden Konzernklausel des § 285 Nr. 17 HGB verzichtet. Die dort genannten Honorare für Abschlussprüfungsleistungen für das Geschäftsjahr 2024 umfassen vor allem Vergütungen für die gesetzliche Konzernabschlussprüfung sowie die Prüfung der Einzelabschlüsse der Covestro AG und ihrer inländischen Tochterunternehmen. Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen des Geschäftsjahres 2024 beinhalten insbesondere die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen, die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen sowie energiewirtschaftliche Sonderprüfungen. 27. Angaben nach § 6b Absatz 2 EnWG Geschäfte im Zusammenhang mit energiespezifischen Dienstleistungen, die nicht von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Covestro AG und nach § 6b Absatz 2 EnWG angabepflichtig sind, lagen nicht vor. 28. Aufstellung des Anteilsbesitzes An den nachstehend aufgeführten Unternehmen hält die Covestro AG unmittelbar oder mittelbar Anteile (Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB). Bei den angegebenen Werten für Eigenkapital und Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag handelt es sich jeweils um die Werte aus den auf Basis des jeweiligen Landesrechts erstellten Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2024; die Werte sind gerundet: Aufstellung des Anteilsbesitzes scrollen Gesellschaftsname Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil in % Eigenkapital in Tsd. € Jahresüberschuss/ -fehlbetrag in Tsd. € Fußnoten EMLA Covestro (France) Fos-sur-Mer (Frankreich) 100,0 42.927 5.842 2 Covestro (Netherlands) B.V. Geleen (Niederlande) 100,0 1.737.768 13.118 2 Covestro (Slovakia) Services s.r.o. Bratislava (Slowakei) 100,0 4.153 340 2 Covestro Amulix V.o.F. Zwolle (Niederlande) 72,0 -973 -182 2 Covestro Bio-Based Coatings B.V. Zwolle (Niederlande) 100,0 443 19 2 Covestro Brunsbüttel Energie GmbH Brunsbüttel (Deutschland) 100,0 77 742 1, 2 Covestro Deutschland AG Leverkusen (Deutschland) 100,0 1.782.686 -77.960 1 Covestro Elastomers Romans-sur-Isère (Frankreich) 100,0 56.524 4.439 2 Covestro First Real Estate GmbH Leverkusen (Deutschland) 100,0 58.015 50.318 2 Covestro Indústria e Comércio de Polímeros Ltda. São Paulo (Brasilien) 100,0 27.256 7.615 2 Covestro International SA Fribourg (Schweiz) 100,0 -10 -123 2 Covestro Invest GmbH Leverkusen (Deutschland) 100,0 2.190 268 1, 2 Covestro Middle East FZ-LLC Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) 100,0 264 241 2 Covestro Niaga B.V. Zwolle (Niederlande) 100,0 -62.841 -6.090 2 Covestro NV Antwerpen (Belgien) 100,0 360.585 29.644 2 Covestro Polímer Anoním Şírketí Istanbul (Türkei) 100,0 239 121 2 Covestro Polyurethanes B.V. Geleen (Niederlande) 100,0 214.745 5.027 2 Covestro Resins China Holding B.V. Zwolle (Niederlande) 100,0 3.069 - 2 Covestro S.r.l. Filago (Italien) 100,0 223.321 22.267 2 Covestro, S.L. Barcelona (Spanien) 100,0 205.495 2.719 2 Covestro Second Real Estate GmbH Leverkusen (Deutschland) 100,0 90.774 20.349 2 Covestro Sp. z o.o. Warschau (Polen) 100,0 389 118 2 Covestro Vermittlung GmbH Leverkusen (Deutschland) 100,0 809 43 1, 2 Covestro UK Limited Cheadle Hulme (Vereinigtes Königreich) 100,0 5.803 1.331 2 Epurex Films Geschäftsführungs-GmbH Walsrode (Deutschland) 100,0 156 7 2 Covestro Films GmbH Walsrode (Deutschland) 100,0 14.465 12.931 2 LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V.O.F Rotterdam (Niederlande) 50,0 142.005 -13.071 2 MS Global AG in Liquidation Köniz (Schweiz) 100,0 7.195 211 2 Paltough Industries (1998) Ltd. Kibbutz Ramat Yohanan (Israel) 25,0 145.148 16.159 2 Solar Coating Solutions B.V. Zwolle (Niederlande) 100,0 -13.487 -4.965 2 NA Covestro International Re, Inc. South Burlington, Vermont (USA) 100,0 136.636 31.729 2 Covestro International Trade Services Corp. Wilmington, Delaware (USA) 100,0 16.676 27.198 2 Covestro LLC Pittsburgh, Pennsylvania (USA) 100,0 1.620.985 -42.417 2 Covestro PO LLC Pittsburgh, Pennsylvania (USA) 100,0 348.199 137.790 2 Covestro, S.A. de C.V. Mexiko-Stadt (Mexiko) 100,0 78.449 -1.201 2 PO JV, LP Houston, Texas (USA) 39,4 330.387 -44.978 2 Technology JV, LP Houston, Texas (USA) 33,3 299.653 -335.269 1, 2 APAC Asellion (Shanghai) Information Technology Co., Ltd. Shanghai (China) 100,0 216 -46 2 Covestro (Hong Kong) Limited Hongkong (Sonderverwaltungszone, China) 100,0 97.174 46.161 2 Covestro (India) Private Limited Navi Mumbai (Indien) 100,0 122.722 6.451 3 Covestro (Shanghai) Investment Company Limited Shanghai (China) 100,0 479.567 190.340 2 Covestro (Taiwan) Ltd. Taipeh (Taiwan, Großchina) 97,4 54.314 -3.961 2 Covestro (Thailand) Co., Ltd. Bangkok (Thailand) 100,0 565.117 26.328 2 Covestro (Viet Nam) Company Limited Ho-Chi-Minh 100,0 3.663 297 2 Stadt (Vietnam) Covestro Eternal Resins (Far East) Ltd. Pingtung (Taiwan, Großchina) 60,0 9.270 2.393 2 Covestro Eternal Resins (Kunshan) Co., Ltd. Kunshan (China) 50,0 20.713 1.009 2 Covestro Far East (Hong Kong) Limited Hongkong (Sonderverwaltungszone, China) 100,0 293 -1 2 Covestro Invest (Far East) Company Limited Hongkong (Sonderverwaltungszone, China) 100,0 16.461 -1 2 Covestro Japan Ltd. Tokio (Japan) 100,0 24.525 2.578 2 Covestro Korea Corporation Seoul (Südkorea) 100,0 7.419 1.179 2 Covestro Material Science and Technology (Shanghai) Company Limited Shanghai (China) 100,0 -7.542 -167 2 Covestro Polymers (China) Company Limited Shanghai (China) 100,0 1.826.327 150.031 2 Covestro Polymers (Qingdao) Company Limited Qingdao (China) 100,0 6.665 -608 2 Covestro Polymers (Shenzhen) Co., Ltd. Shenzhen (China) 100,0 13.931 1.494 2 Covestro Polymers (Tianjin) Co., Ltd. Tianjin (China) 100,0 3.229 -309 2 Covestro Polymers (Zhuhai) Company Limited Zhuhai (China) 100,0 21.945 -323 2 Covestro Pty Ltd Mulgrave (Australien) 100,0 6.004 443 2 Covestro Resins (Foshan) Company Ltd. Foshan (China) 100,0 31.564 -1.097 2 Covestro Resins (Shanghai) Co., Ltd. Shanghai (China) 100,0 -1.189 -843 2 DIC Covestro Polymer Ltd. Tokio (Japan) 80,0 11.534 55 2 Guangzhou Covestro Polymers Company Limited Guangzhou (China) 100,0 36.108 3.345 2 Japan Fine Coatings Co., Ltd. Ibaraki (Japan) 100,0 9.702 1.161 2 PT Covestro Polymers Indonesia Jakarta (Indonesien) 99,9 50.117 2.163 2 Sumika Covestro Urethane Company, Ltd. Hyogo (Japan) 60,0 -6.139 -12.640 2 1 Ergebnis vor Übernahme 2 Vorläufiges Jahresergebnis 3 Jahresabschluss zum 31. März 2024 29. Nachtragsbericht Seit dem 1. Januar 2025 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen wir einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Covestro AG erwarten. 30. Vorschlag zur Gewinnverwendung Der Jahresabschluss der Covestro AG weist einen Bilanzverlust von 178.628 Tsd. € aus. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Ein Vorschlag zur Gewinnverwendung durch den Vorstand entfällt. Leverkusen, 20. Februar 2025 Covestro AG Der Vorstand Dr. Markus Steilemann, Vorsitzender Christian Baier Dr. Thorsten Dreier Sucheta Govil Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Covestro-Konzerns sowie der Covestro AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Covestro-Konzerns bzw. der Covestro AG beschrieben sind. Leverkusen, 20. Februar 2025 Covestro AG Der Vorstand Dr. Markus Steilemann, Vorsitzender Christian Baier Dr. Thorsten Dreier Sucheta Govil Tätigkeitsabschlüsse für Tätigkeiten nach § 6b Absatz 3 Satz 1 EnWG Die Covestro AG ist ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen nach § 3 Nr. 38 EnWG. Gemäß den im Jahr 2019 getroffenen Festlegungen der Beschlusskammern 8 und 9 (BK8-19/00002-A und BK9-19/613-1) der Bundesnetzagentur (BNetzA) i.V.m. § 6b Absatz 3 EnWG ist die Covestro AG als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen zur Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung verpflichtet, in ihrer internen Rechnungslegung jeweils getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten aus den Bereichen Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung zu führen. Darüber hinaus ist die Covestro AG dazu verpflichtet, für energiespezifische Dienstleistungen gegenüber den Tätigkeitsbereichen Elektrizitätsverteilung sowie Gasverteilung, die sie gegenüber einem verbundenen, vertikal integrierten Unternehmen erbringt, Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Absatz 3 Satz 6 i.V.m. Absatz 1 Satz 1 EnWG nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufzustellen und durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Die Covestro AG als Muttergesellschaft bietet im Covestro-Konzernverbund diverse Dienstleistungen für die Konzerngesellschaften im In- und Ausland an. Hierzu gehören auch energiespezifische Dienstleistungen für ihre Tochtergesellschaft Covestro Brunsbüttel Energie GmbH im Bereich Verwaltung. Die Covestro Brunsbüttel Energie GmbH mit Sitz in Brunsbüttel übernimmt im Rahmen ihrer Eigenschaft als Eigentümerin des Strom- und Gasnetzes im Covestro Industriepark Brunsbüttel die Strom- und Gasversorgung der Kunden im Industriepark. Es handelt sich somit um eine Gruppe verbundener Elektrizitäts- oder Gasunternehmen im Sinne des § 6b EnWG. Unter Berücksichtigung der Vorgaben des EnWG hat die Covestro AG folgende Tätigkeitsabschlüsse erstellt: scrollen ― Elektrizitätsverteilung (nachfolgend Stromnetz) ― Gasverteilung (nachfolgend Gasnetz) Nach Maßgabe der oben genannten Festlegungen der BNetzA wurden für die Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse diejenigen Dienstleistungen ermittelt, die als unmittelbar oder mittelbar energiespezifisch einzuordnen und deshalb auch beim Erbringer der Dienstleistung dem Tätigkeitsbereich Stromnetz oder Gasnetz zuzuordnen sind. Die Tätigkeitsabschlüsse umfassen jeweils eine Gewinn- und Verlustrechnung. Im Geschäftsjahr 2024 wurden im Zusammenhang mit der Erbringung der energiespezifischen Dienstleistungen weder Vermögenswerte noch Rückstellungen den Tätigkeitsbereichen Strom- und Gasnetz zugeordnet. Außerdem lagen zum 31. Dezember 2024 keine energiespezifischen Forderungen und Verbindlichkeiten vor. Deswegen entfällt die Aufstellung eines Rückstellungsspiegels sowie einer Bilanz. Die Ermittlung der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Absatz 3 EnWG erfolgte auf Grundlage des Jahresabschlusses der Covestro AG zum 31. Dezember 2024. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der einzelnen Tätigkeiten entsprechen den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Jahresabschluss der Covestro AG. Für die Tätigkeitsbereiche Strom- und Gasnetz bestehen keine Haftungsverhältnisse oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die gemäß § 268 Absatz 7 HGB bzw. § 285 Nr. 3a HGB anzugeben wären. Im Folgenden sind die Tätigkeitsabschlüsse für die Bereiche Strom- und Gasnetz dargestellt. Die Darstellung erfolgt analog der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang in Tsd. €. Gewinn- und Verlustrechnung Stromnetz scrollen 2023 in Tsd. € 2024 in Tsd. € Umsatzerlöse 3 2 Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen -3 -2 Bruttoergebnis vom Umsatz - - Operatives Ergebnis - - Aufwendungen aus Gewinnabführung / Ertrag aus Verlustübernahme - - Jahresüberschuss / -fehlbetrag - - Gewinn- und Verlustrechnung Gasnetz scrollen 2023 in Tsd. € 2024 in Tsd. € Umsatzerlöse 1 1 Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen -1 -1 Bruttoergebnis vom Umsatz - - Operatives Ergebnis - - Aufwendungen aus Gewinnabführung / Ertrag aus Verlustübernahme - - Jahresüberschuss/-fehlbetrag - - Ermittlung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung Die Bilanzpositionen sowie Aufwendungen und Erträge wurden - so weit wie möglich - den Tätigkeiten direkt zugeordnet. Von einer direkten Zurechnung wurde nur im Fall von unvertretbar hohem Aufwand abgesehen. In diesen Fällen wurden geeignete und sachgerechte Schlüssel ermittelt, um die energiespezifischen Leistungen verursachungsgerecht den Tätigkeiten zuzuordnen. Die Zuordnungsregeln, nach denen die Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung den Tätigkeiten zugewiesen wurden, sind im Folgenden erläutert: Ermittlung der Gewinn- und Verlustrechnung scrollen Umsatzerlöse Herstellungskostenschlüssel Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen Herstellungskostenschlüssel Herstellungskostenschlüssel Der Herstellungskostenschlüssel zur Zuordnung von energiespezifischen Dienstleistungen der Covestro AG wurde unter Berücksichtigung der den Tätigkeiten direkt zuordenbaren Herstellungskosten auf Ebene der Covestro Brunsbüttel Energie GmbH abgeleitet. Leverkusen, 20. Februar 2025 Covestro AG Der Vorstand Dr. Markus Steilemann , Vorsitzender Christian Baier Dr. Thorsten Dreier Sucheta Govil Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Covestro AG, Leverkusen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Covestro AG, Leverkusen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der Covestro AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Der zusammengefasste Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen ― entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und ― vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. Der zusammengefasste Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Anhangangabe "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Erläuterungen zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Covestro AG finden sich im gleichnamigen Kapitel im zusammengefassten Lagebericht. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS Im Jahresabschluss der Covestro AG zum 31. Dezember 2024 werden unter den Finanzanlagen unter anderem Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 1.766 Mio ausgewiesen. Der Anteil der Anteile an verbundenen Unternehmen an der Bilanzsumme beläuft sich auf insgesamt 27 % und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Den beizulegenden Wert ermittelt die Gesellschaft für Anteile an verbundenen Unternehmen mithilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens. Die für das Discounted-Cashflow-Verfahren verwendeten Zahlungsströme beruhen auf beteiligungsindividuellen Planungen, die nach dem Detailplanungszeitraum mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Der jeweilige Kapitalisierungszinssatz wird aus der Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage abgeleitet. Ist der beizulegende Wert niedriger als der Buchwert, so wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist. Die Werthaltigkeitsbeurteilung einschließlich der Berechnung des beizulegenden Werts nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren ist komplex und hinsichtlich der getroffenen Annahmen in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der Gesellschaft abhängig. Hierzu zählen unter anderem die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie die Investitionsausgaben der jeweiligen Beteiligungen für die Jahre des Detailplanungszeitraums, die unterstellten langfristigen Wachstumsraten und die Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2024 keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen vorgenommen. Es besteht das Risiko für den Jahresabschluss, dass die Finanzanlagen nicht werthaltig sind. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG Zunächst haben wir uns durch Erläuterungen von Mitarbeitern des Rechnungswesens unter Einbezug des Funktionsbereichs Controlling sowie Würdigung der Dokumentationen der Gesellschaft ein Verständnis über den Prozess der Gesellschaft zur Beurteilung der Werthaltigkeit der gehaltenen Finanzanlagen verschafft. Dabei haben wir uns mit der Vorgehensweise der Gesellschaft zur Bestimmung von Abschreibungsbedarf auseinandergesetzt und anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen eingeschätzt, ob Anhaltspunkte für von der Gesellschaft nicht identifizierten Abschreibungsbedarf bestehen. Anschließend haben wir unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Bewertungsmethode für die von der Gesellschaft durchgeführten Werthaltigkeitsberechnungen von unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen beurteilt. Dazu haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung, die Investitionsausgaben sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Darüber hinaus haben wir bei der Beurteilung der Angemessenheit externe Markteinschätzungen berücksichtigt. Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Die dem Kapitalisierungszinssatz zugrunde liegenden Annahmen und Daten, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir darüber hinaus die Auswirkungen möglicher Veränderungen des Kapitalisierungszinssatzes, der erwarteten Zahlungsströme sowie der langfristigen Wachstumsrate auf den beizulegenden Wert untersucht, indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Bewertungsergebnissen der Gesellschaft verglichen haben (Sensitivitätsanalyse). Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit der verwendeten Bewertungsmethode haben wir die Berechnungen der Gesellschaft nachvollzogen. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN Das der Werthaltigkeitsprüfung der Anteile an verbundenen Unternehmen zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Daten der Gesellschaft liegen innerhalb akzeptabler Bandbreiten und sind angemessen. Sonstige Informationen Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts: scrollen ― den Konzernnachhaltigkeitsbericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung nach §§ 315b, 315c HGB der im zusammengefassten Lagebericht enthalten ist, und ― die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns, die im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung" des zusammengefassten Lageberichts enthalten ist. Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen ― wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder ― anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Im Rahmen eines gesonderten Auftrags haben wir eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter und hinreichender Sicherheit in Bezug auf den Konzernnachhaltigkeitsbericht durchgeführt. In Bezug auf Art, Umfang und Ergebnisse dieser Prüfung weisen wir auf unseren Prüfungsvermerk vom 21. Februar 2025 hin. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen ― identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ― erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. ― beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ― ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ― beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. ― beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. ― führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils nur aus der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. scrollen ― Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. ― Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Der Vorstand ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Der Vorstand ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung des Vorstands für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, scrollen ― ob der Vorstand seine Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten hat und ― ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können. Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "2025-02-19 21-11-16 - Zusammengefasster Lagebericht und Jahresabschluss Covestro AG 2024.zip" (SHA256-Hashwert: 870e37216b0cd412c5c4d6f761874923cf08a3ad170b0bcb178b6e819fae4626) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Der Vorstand der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner ist der Vorstand der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen ― identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. ― gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. ― beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. ― beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen. Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. April 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 13. November 2024 vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der Covestro AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Dr. Kathryn Ackermann. Essen, den 21. Februar 2025 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Ufer, Wirtschaftsprüfer gez. Dr. Ackermann, Wirtschaftsprüferin

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