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Covestro AG

Annual Report Feb 28, 2020

84_10-k_2020-02-28_e5cfaa61-ed15-4e33-96a2-df138b28eeec.pdf

Annual Report

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2019 GESCHÄFTSBERICHT

KENNZAHLEN

COVESTRO-KONZERN

20181 2019 Veränderung
in Mio. € in Mio. € in %
Mengenwachstum im Kerngeschäft2, 3 1,5% 2,0%
Umsatzerlöse 14.616 12.412 –15,1
Umsatzveränderung
Menge 2,3% 0,8%
Preis 4,5% –17,3%
Währung –3,0% 1,9%
Portfolio –0,4% –0,5%
Umsatzerlöse nach Regionen
EMLA4 6.284 5.289 –15,8
NAFTA5 3.469 3.141 –9,5
APAC6 4.863 3.982 –18,1
EBITDA7 3.200 1.604 –49,9
EBITDA-Veränderung
davon Menge 6,3% 2,3%
davon Preis 18,7% –79,2%
davon Rohstoffpreiseffekt –16,8% 15,1%
davon Währung –2,9% 1,3%
EBIT8 2.580 852 –67,0
Finanzergebnis –104 –91 –12,5
Konzernergebnis9 1.823 552 –69,7
Ergebnis je Aktie (in €)10 9,46 3,02 –68,1
Cashflows aus operativer Tätigkeit11 2.376 1.383 –41,8
Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 707 910 28,7
Free Operating Cash Flow12 1.669 473 –71,7
Nettofinanzverschuldung13, 14 348 989 >100
ROCE15 29,5% 8,4%
Mitarbeiter (in FTE)14, 16 16.770 17.201 2,6

1 Vergleichsinformationen wurden nicht angepasst, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften".

2 Das Mengenwachstum im Kerngeschäft bezieht sich auf die Kernprodukte aus den Segmenten Polyurethanes, Polycarbonates und Coatings, Adhesives, Specialties und wird als prozentuale Veränderung der extern verkauften Mengen in Kilotonnen gegenüber dem Vorjahr errechnet. Covestro nutzt auch Geschäftsmöglichkeiten außerhalb des Kerngeschäftes, z. B. durch den Verkauf von Vorprodukten und Nebenprodukten wie Salzsäure, Natronlauge und Styrol. Solche Transaktionen sind nicht Bestandteil des Mengenwachstums im Kerngeschäft.

3 Vergleichswerte auf Basis der Definition des Kerngeschäftes zum 31. März 2019 ermittelt

4 EMLA: Region Europa, Naher Osten, Afrika und Lateinamerika außer Mexiko

5 NAFTA: Region USA, Kanada und Mexiko

6 APAC: Region Asien und Pazifik

7 EBITDA: EBIT zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen

8 EBIT: Ergebnis nach Ertragsteuern zuzüglich Finanzergebnis und Ertragsteuern

9 Konzernergebnis: das auf die Aktionäre der Covestro AG entfallende Ergebnis nach Ertragsteuern

10 Ergebnis je Aktie: entspricht nach IAS 33 dem Konzernergebnis geteilt durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden stimmberechtigten Stückaktien der Covestro AG. Die Berechnung basierte auf 182.728.724 Stückaktien (Vorjahr: 192.768.826 Stückaktien)

11 Cashflows aus operativer Tätigkeit: entsprechen den Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit nach IAS 7 12 Free Operating Cash Flow: entspricht den Cashflows aus operativer Tätigkeit abzüglich Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle

Vermögenswerte

13 Exklusive Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

14 Zum Stichtagswert am 31. Dezember 2019 im Vergleich zum 31. Dezember 2018

15 ROCE: Der Return on Capital Employed misst die Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Die Kennzahl berechnet sich aus dem Verhältnis vom bereinigten operativen Ergebnis (EBIT) nach kalkulatorischen Ertragsteuern zum Capital Employed. Das Capital Employed stellt das im Unternehmen eingesetzte Kapital dar und entspricht der Summe von Anlage- und Umlaufvermögen abzüglich nichtzinstragender Verbindlichkeiten, etwa aus Lieferungen und Leistungen.

16 Mitarbeiter, auf Vollzeitkräfte (Full Time Equivalents, FTE) umgerechnet

INHALT

VIER VORSTÄNDE, VIER FRAGEN 4

Markus Steilemann, Sucheta Govil, Thomas Toepfer und Klaus Schäfer beantworten Fragen zum Geschäftsjahr 2019 und der Covestro-Strategie.

MAGAZIN

BEYOND INDUSTRY 8 – 13 BEYOND MATERIALS 14 – 21

Wir sind Treiber von Innovationen und Vorreiter einer Branche – von der digitalen Chemie bis hin zu unserer Vision der Circular Economy.

Mit unseren Materialien entwickeln Unternehmen revolutionäre, zukunftsweisende und nachhaltige Produkte in vielen Branchen.

FINANZBERICHT

AN UNSERE AKTIONÄRE 23
Bericht des Aufsichtsrats 24
Covestro am Kapitalmarkt 31
ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT
DES COVESTRO-KONZERNS
UND DER COVESTRO AG
ZUM 31. DEZEMBER 2019
33
Covestro-Konzern im Überblick 34
Wirtschaftsbericht 77
Prognose-, Chancen- und Risikobericht 100
Corporate-Governance-Bericht 114
Erläuterungen zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung
145

KONZERNABSCHLUSS UND -ANHANG DER COVESTRO AG ZUM 31. DEZEMBER 2019 147

Gewinn- und Verlustrechnung
Covestro-Konzern
148
Gesamtergebnisrechnung Covestro-Konzern 149
Bilanz Covestro-Konzern 150
Kapitalflussrechnung Covestro-Konzern 151
Eigenkapitalveränderungsrechnung
Covestro-Konzern
152
Anhang Covestro-Konzern 153
VERSICHERUNG DER
GESETZLICHEN VERTRETER
228
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES
UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
229

WEITERE INFORMATIONEN 235

BERICHTSPROFIL

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

Dieser Geschäftsbericht kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Covestro AG beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistungsfähigkeit des Unternehmens wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die Covestro in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf unserer Website www.covestro.com zur Verfügung. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

NICHTFINANZIELLE BERICHTERSTATTUNG

Integriert in den Konzernlagebericht geben wir die nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß §§ 315b, 315c i. V. m. 289c bis 289e Handelsgesetzbuch (HGB) ab. Zu den Aspekten Umwelt-, Arbeiternehmer- und Sozialbelange sowie Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung stellen wir die verfolgten Konzepte, angewendete Due-Diligence-Prozesse sowie die Ergebnisse der Konzepte in den entsprechenden Kapiteln dar. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden nur dann berichtet, wenn diese für Covestro von Bedeutung sind.

Neben dem Geschäftsbericht stellen wir ergänzende Nachhaltigkeitsinformationen, die nicht Bestandteil des Konzernlageberichts sind, in unserer Onlineversion des Geschäftsberichts unter bericht.covestro.com zur Verfügung. Der Konzernlagebericht und die ergänzenden Nachhaltigkeitsinformationen stellen gemeinsam die Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. Dabei orientieren wir uns an internationalen Leitsätzen und Empfehlungen. Unsere Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt in Übereinstimmung mit der sogenannten "Kern"-Option der Standardleitlinien (Sustainability Reporting Standards, SRS) der Global Reporting Initiative (GRI).

RUNDUNGEN

Die im Bericht erfassten Kennzahlen sind kaufmännisch gerundet. Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und Prozentangaben sich nicht aus den dargestellten Werten ergeben.

PROZENTUALE ABWEICHUNGEN

Prozentuale Abweichungen werden nur berechnet und ausgewiesen, wenn sie höchstens 100 % betragen. Abweichungen, die darüberliegen, werden mit > 100 %, > 200 % etc. dargestellt. Bei Vorzeichenwechsel einer Kennzahl sowie Veränderungen über 1.000 % wird als Prozentveränderung ein Punkt gezeigt.

AUSWIRKUNG NEUER RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS

Vergleichsinformationen im Hinblick auf das Geschäftsjahr 2018 wurden für neue Bilanzierungsstandards nicht angepasst. Weitere Informationen finden Sie im Konzernabschluss und -anhang, Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften".

HINWEIS IM SINNE DES GLEICHBEHANDLUNGSGESETZES

Gleichbehandlung ist uns wichtig. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verzichten wir in diesem Bericht auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z. B. "Mitarbeiter / -innen". Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.

Dieser Geschäftsbericht wurde am 19. Februar 2020 veröffentlicht. Er liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Bei Unterschieden ist die deutsche Fassung verbindlich.

AN UNSERE AKTIONÄRE

Bericht des Aufsichtsrats 24
Covestro am Kapitalmarkt 31

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Dr. Richard Pott, Aufsichtsratsvorsitzender Covestro AG

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

der Aufsichtsrat der Covestro AG hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben mit der erforderlichen Sorgfalt wahrgenommen. Er hat die Arbeit des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Die Beratungen zwischen Aufsichtsrat und Vorstand verliefen dabei stets konstruktiv und waren von offenen sowie vertrauensvollen Diskussionen geprägt.

Der Aufsichtsratsvorsitzende stand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. Zudem stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Vorstandsvorsitzenden in engem Austausch, um wichtige Fragen und Entscheidungen in persönlichen Gesprächen zu erörtern. Über den Inhalt dieser Beratungen wurde das komplette Aufsichtsratsgremium spätestens in der folgenden Sitzung ausführlich unterrichtet.

Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats wurden in den jeweiligen Sitzungen regelmäßig über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung (einschließlich Finanz-, Investitions- und Personalplanung), die Profitabilität der Gesellschaft und den Verlauf der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance-Situation) umfassend informiert. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen des Vorstands im Berichtszeitraum aufgrund von Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, prüften und berieten die Mitglieder des Aufsichtsrats jeweils gründlich – teilweise vorbereitet durch die zuständigen Ausschüsse – die Beschlussvorlagen in den Sitzungen oder verabschiedeten sie aufgrund von schriftlichen Informationen durch schriftliche Stimmabgabe. In Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat stets unmittelbar eingebunden. Die in den Berichten des Vorstands geschilderte wirtschaftliche Lage und die Entwicklungsperspektive des Konzerns sowie der einzelnen Segmente und Regionen wurden eingehend besprochen. Der Aufsichtsrat hat kontinuierlich auf die Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit des Handelns des Vorstands geachtet.

Sitzungen des Aufsichtsrats und Teilnahme der Mitglieder

Der Aufsichtsrat trat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 zu insgesamt sechs ordentlichen Sitzungen zusammen, bei denen immer auch mindestens ein Mitglied des Vorstands anwesend war, soweit es nicht um Themen ging, die in Abwesenheit des Vorstands zu behandeln waren.

Die durchschnittliche Teilnahmequote bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse betrug im Berichtsjahr 2019 mehr als 98 Prozent. Kein Mitglied des Aufsichtsrats nahm an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen das Aufsichtsratsmitglied angehörte, teil.

Im Einzelnen wohnten die Mitglieder des Aufsichtsrats den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, wie nachfolgend dargestellt, bei. Drei Ausschusssitzungen wurden in Form einer Telefonkonferenz abgehalten.

Mitglied des Aufsichtsrats Sitzungsteilnahme (inkl.
Ausschusssitzungen)
Sitzungsteilnahme in
Prozent
Dr. Richard Pott (Vorsitzender) 19/19 100,0
Ferdinando Falco Beccalli 9/9 100,0
Dr. Christine Bortenlänger 6/6 100,0
Johannes Dietsch 15/16 93,8
Peter Hausmann 9/10 90,0
Petra Kronen (stellvertretende Vorsitzende) 16/16 100,0
Irena Küstner 10/10 100,0
Dr. Ulrich Liman 12/12 100,0
Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher 10/10 100,0
Regine Stachelhaus 9/9 100,0
Marc Stothfang 6/6 100,0
Frank Werth 6/6 100,0
Durchschnittliche Teilnahmequote 98,4

Lediglich die Teilnahme an einer Sitzung des Personalausschusses sowie einer Sitzung des Prüfungsausschusses musste von jeweils einem Mitglied des entsprechenden Ausschusses aus persönlichen Gründen kurzfristig abgesagt werden.

Aufgrund seiner Zusammensetzung und Erfahrung verfügt der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit über eine umfassende Sektorkompetenz auf dem Gebiet der Polymer-Industrie, in der Covestro tätig ist.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats engagierten sich auch im Berichtsjahr 2019 wieder im Hinblick auf ihre persönliche Fortbildung. Dies geschah beispielsweise durch den Besuch des Covestro-Produktionsstandorts in Antwerpen (Belgien) und einer Veranstaltung mit einem Gastvortrag, in welchem die für die chemische Industrie relevanten Entwicklungen auf EU-Ebene behandelt wurden. Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat in Form eines ganztägigen Workshops erneut mit den Kernelementen der Konzernstrategie. Dieser fand im Zusammenhang mit einem Besuch der Kunststoffmesse K 2019 statt, auf der Covestro vertreten war. Das Thema "Chinas Chemiemarkt – Auswirkungen nationaler Industriepolitik und internationaler Handelskonflikt" behandelte das Gremium im Rahmen eines weiteren Gastvortrags sowie ausführlicher Diskussionen. Ferner wurden Informationen zu einem gesellschaftsrechtlichen Thema ausgetauscht und diskutiert.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Im Vordergrund der Beratungen des Aufsichtsrats stand die regelmäßige Berichterstattung des Vorstands zur Geschäftstätigkeit mit detaillierten Informationen zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowohl des Konzerns als auch der Segmente, zur Strategie, zur Chancen- und Risikolage sowie zu Personalangelegenheiten von Covestro. Im Übrigen widmete sich der Aufsichtsrat in den einzelnen Sitzungen schwerpunktmäßig folgenden Themen:

In seiner Sitzung am 22. Februar 2019 befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit den Ergebnissen seiner Effektivitäts- und Effizienzprüfung in Form einer Selbstevaluierung auf Grundlage einer schriftlichen Befragung der Aufsichtsratsmitglieder. Themenfelder waren dabei insbesondere der Ablauf der Aufsichtsratssitzungen; das Zusammenwirken mit dem Vorstand; die Informationsversorgung des Aufsichtsrats; Aufgaben, Zusammensetzung und Arbeit der Ausschüsse sowie das Zusammenwirken von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern. Insgesamt wurde die Tätigkeit des Aufsichtsrats von seinen Mitgliedern als effizient eingeschätzt. Ferner besprach das Gremium ausführlich den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018, den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung, den Gewinnverwendungsvorschlag sowie die Tagesordnung und die Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung im Jahr 2019. Der Aufsichtsrat befasste sich weiterhin intensiv mit dem Prüfungsbericht und dem mündlichen Bericht des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Darüber hinaus wurde die interne Risikoberichterstattung diskutiert, in der neben den wesentlichen Risiken für den Konzern und den diesbezüglichen aktuellen Entwicklungen auch die jeweiligen Gegenmaßnahmen definiert sind. Daneben wurden die Organisation, Statistiken, Trainingsmaßnahmen, Prozesse und die Wirksamkeit des konzernweiten Compliance-Managementsystems vertiefend erläutert.

Vor der Hauptversammlung am 12. April 2019 trat der Aufsichtsrat im Wesentlichen zur Vorbereitung der anschließenden Versammlung zusammen.

In der Aufsichtsratssitzung vom 4. Juni 2019 in Antwerpen (Belgien) stand insbesondere die Bestellung des neuen Vorstandsmitglieds, Sucheta Govil, die für die Bereiche Innovation, Marketing und Vertrieb zuständig ist, im Mittelpunkt. Ferner befassten sich die Aufsichtsratsmitglieder ausführlich mit der aktuellen Vorstandsorganisation sowie der Ausrichtung der einzelnen Vorstandsressorts. Des Weiteren wurden bestimmte Aspekte der Investitionsstrategie und -planung diskutiert. Daneben informierte sich das Gremium über Kompetenzen und das Wertschöpfungspotenzial der Digitalisierung im Bereich der konzerninternen Forschung und Entwicklung.

In seiner Sitzung am 27. August 2019 beschäftigte sich der Aufsichtsrat erneut umfassend mit den laufenden Investitionsaktivitäten, insbesondere hinsichtlich Kosteneffizienz und Planungsgenauigkeit. Des Weiteren informierte sich das Gremium ausführlich über die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft für Covestro.

Unter Berücksichtigung der umfassenden Erläuterungen und Diskussionen, die im Rahmen eines am Vortag durchgeführten Strategie-Workshops stattgefunden hatten, befasste sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2019 mit der bisherigen Umsetzung der Strategie und fortgeführten Überlegungen im Hinblick auf die sechs wesentlichen Elemente (Investition, Innovation, Mergers & Acquisitions, Effizienz und Effektivität, Digitalisierung und Unternehmenskultur) des Konzerns. Des Weiteren informierte sich das Gremium über den Schwerpunkt und die Ausrichtung der Personalstrategie. In dieser Sitzung gab der Aufsichtsrat zudem eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 ab.

In seiner letzten Sitzung am 3. Dezember 2019 beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der Angemessenheitsprüfung der Vergütung für die Vorstandsmitglieder, einschließlich der langfristigen Vergütungskomponenten für den Zeitraum von 2020 bis 2023. Das Gremium befasste sich darüber hinaus detailliert mit der vom Vorstand vorgeschlagenen Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2020 und dem ebenfalls vorgestellten mittelfristigen Ausblick. Außerdem genehmigte der Aufsichtsrat den vorgeschlagenen Finanzierungsrahmen für das Geschäftsjahr 2020.

Der Aufsichtsrat der Covestro AG (v. l. n. r.): Irena Küstner, Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher, Petra Kronen, Dr. Ulrich Liman, Dr. Richard Pott, Ferdinando Falco Beccalli, Johannes Dietsch, Frank Werth, Regine Stachelhaus, Marc Stothfang, Peter Hausmann und Dr. Christine Bortenlänger

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr verfügte der Aufsichtsrat über vier Ausschüsse, um seine Aufgaben effizient wahrnehmen zu können. Die Ausschüsse bereiteten Beschlüsse des Gesamtaufsichtsrats sowie sonstige im Plenum zu behandelnde Themen vor. Darüber hinaus wurden im Rahmen des rechtlich Zulässigen bestimmte Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf Ausschüsse übertragen. Als Ausschüsse des Aufsichtsrats bestehen gegenwärtig ein Präsidium, ein Prüfungs-, ein Personal- und ein Nominierungsausschuss. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Ausschüsse sowie die aktuelle personelle Zusammensetzung sind im zusammengefassten Lagebericht in dem Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung" unter "Ausschüsse des Aufsichtsrats" näher beschrieben.

Die Sitzungen und Entscheidungen der Ausschüsse, insbesondere die Sitzungen des Prüfungsausschusses, wurden durch Berichte und Erläuterungen des Vorstands vorbereitet. Die Ausschussvorsitzenden berichteten dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Arbeit in den Ausschüssen.

Das Präsidium ist in seiner Rolle als Vermittlungsausschuss im Jahr 2019 nicht zusammengetreten.

Der Prüfungsausschuss hat im Berichtsjahr am 21. Februar, 25. April, 23. Juli und 25. Oktober 2019 insgesamt viermal in Gegenwart des Finanzvorstands und davon zweimal in Gegenwart des jeweils zuständigen Abschlussprüfers getagt. Er prüfte den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht und den Gewinnverwendungsvorschlag vorbereitend für den Aufsichtsrat und befasste sich dazu eingehend insbesondere mit dem jeweiligen Prüfungsbericht und dem mündlichen Bericht des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Der zusammengefasste Lagebericht umfasste auch die nichtfinanzielle Konzernerklärung. Der Prüfungsausschuss sah im Rahmen seiner Prüfungen keinen Anlass für Beanstandungen. Zudem erörterte der Prüfungsausschuss mit dem Vorstand sowohl den Halbjahresfinanzbericht unter Berücksichtigung der Ergebnisse der prüferischen Durchsicht des Abschlussprüfers als auch die Zwischenmitteilungen des 1. und 3. Quartals 2019 vor deren Veröffentlichung.

Der Prüfungsausschuss hat den Rechnungslegungsprozess sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems überwacht und sich dabei unter anderem auch auf die entsprechende Berichterstattung des Leiters der Internen Revision und des Abschlussprüfers gestützt. Wesentliche Schwächen des auf den Rechnungslegungsprozess bezogenen internen Kontrollsystems und des Risikofrüherkennungssystems wurden nicht festgestellt.

Darüber hinaus befasste sich der Prüfungsausschuss mit der Vorbereitung des Vorschlags des Aufsichtsrats zur Bestellung des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer und der Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer. Er überwachte die Wirksamkeit der Abschlussprüfung und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie die von diesem zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbrachten Nichtprüfungsleistungen. In diesem Zusammenhang ließ sich der Ausschuss vom Abschlussprüfer dessen Unabhängigkeit bestätigen.

Der Prüfungsausschuss hat sich kontinuierlich mit dem Abschlussprüfer über wesentliche Prüfungsrisiken und die erforderliche Ausrichtung der Abschlussprüfung ausgetauscht und befasste sich mit den vom Abschlussprüfer vorgeschlagenen Prüfungsschwerpunkten.

Weiterhin ließ sich der Prüfungsausschuss laufend über die Weiterentwicklung des Compliance-Managementsystems, insbesondere im Teilbereich Korruptionsbekämpfung, über den Umgang mit mutmaßlichen Compliance-Fällen, über den Fortgang wesentlicher Rechtsverfahren, über neue rechtliche und regulatorische Risiken sowie über die Risikolage, -erfassung und -überwachung im Konzern unterrichten. Hinzu kamen regelmäßige detaillierte Berichte über die Risikoeinschätzung seitens der Internen Revision.

Zu einzelnen Punkten der Tagesordnung nahmen auch die Leiter der zuständigen Fachabteilungen an den Sitzungen des Prüfungsausschusses teil, erstatteten Bericht und beantworteten Fragen. Darüber hinaus führte der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zwischen den Sitzungsterminen Gespräche zu wichtigen Einzelthemen, insbesondere mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden, dem Finanzvorstand und dem Abschlussprüfer. Über die wesentlichen Ergebnisse dieser Gespräche wurde dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht erstattet.

Der Personalausschuss trat im Berichtsjahr am 21. Februar, 12. April, 3. Juni, 27. August, 10. Oktober und 3. Dezember 2019 zu insgesamt sechs Sitzungen zusammen. In seiner ersten Sitzung befasste sich der Ausschuss vor allem mit der Zielerreichung der Vorstandsmitglieder und informierte sich über den Stand der Nachfolgebesetzung des Vorstands für Innovation, Marketing und Vertrieb (Chief Commercial Officer). In der Sitzung am 3. Juni befasste sich der Personalausschuss hauptsächlich mit der Bestellung des neuen Vorstandsmitglieds Sucheta Govil und deren Dienstvertrag. In der vierten und fünften Sitzung informierte sich der Ausschuss über die Covestro-Mitarbeiterstrategie und beriet über die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. In seiner letzten Sitzung am 3. Dezember 2019 beschäftigte sich das Gremium vorbereitend für die anschließende Aufsichtsratssitzung mit der Angemessenheitsprüfung der Vorstandsvergütung.

Der Nominierungsausschuss trat im Berichtsjahr am 22. Februar, 21. Mai und 19. November 2019 zu insgesamt drei Sitzungen zusammen. Gegenstand der Sitzungen waren unter anderem die Überprüfung des Kompetenzprofils und Diversitätskonzepts des Aufsichtsrats sowie die Vorbereitung der Wahlvorschläge für die Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder in der Hauptversammlung 2020. Dabei hat der Nominierungsausschuss einen Besetzungsvorschlag für die Anteilseignervertreter erarbeitet, der dem Aufsichtsrat zur Entscheidung vorgelegt wird. Dieser Vorschlag basiert auf einer Analyse der für den Covestro-Aufsichtsrat insgesamt erforderlichen und bereits vorhandenen Kompetenzen unter Berücksichtigung der Ziele für die vielfältige Besetzung.

Jahres- und Konzernabschluss/Abschlussprüfung

Der Jahresabschluss der Covestro AG wurde nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt, der Konzernabschluss nach HGB sowie entsprechend den internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards, IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und der zusammengefasste Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung nach den Regeln des HGB. Der Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat den Jahresabschluss der Covestro AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung geprüft. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist seit dem Geschäftsjahr 2018 Abschlussprüfer von Covestro. Den Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 haben Dr. Markus Zeimes und Oliver Geier unterschrieben. Beide unterzeichneten den Bestätigungsvermerk erstmalig zum 31. Dezember 2018. In seinen Prüfungsberichten erläutert der Abschlussprüfer die Prüfungsgrundsätze und Ergebnisse der Prüfung. Als Resultat ist festzuhalten, dass Covestro die Regeln des HGB sowie des AktG bzw. der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, eingehalten hat. Der Jahres- und der Konzernabschluss haben uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erhalten. Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht inklusive der nichtfinanziellen Konzernerklärung sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. Die Abschlussunterlagen wurden im Prüfungsausschuss und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats – in beiden Gremien in Gegenwart und nach dem Bericht des Abschlussprüfers – ausführlich besprochen.

Den Jahresabschluss, den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung hat der Aufsichtsrat geprüft. Es bestanden keine Einwände. Daher wurde dem Ergebnis der Abschlussprüfung zugestimmt.

Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss hat der Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Auch über den zusammengefassten Lagebericht und insbesondere die Beurteilung zur weiteren Entwicklung des Unternehmens wurde Einverständnis erzielt. Dies gilt auch für die Dividendenpolitik und die Entscheidung zur Rücklagenbildung in der Gesellschaft. Dem Gewinnverwendungsvorschlag, der eine Dividende von 2,40 Euro pro Aktie vorsieht, schloss sich der Aufsichtsrat an.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Der Aufsichtsrat hat sich auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wieder eingehend unter Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex mit der Corporate Governance von Covestro beschäftigt und in Ansehung der Kodexfassung vom 7. Februar 2017 gemeinsam mit dem Vorstand im Oktober 2019 eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, die danach den Aktionären auf der Website des Unternehmens dauerhaft zugänglich gemacht wurde.

Personelle Wechsel im Aufsichtsrat

Mit Ablauf des Geschäftsjahres 2019 hat Peter Hausmann sein Amt niedergelegt, nachdem er in den Ruhestand getreten ist. Der Aufsichtsrat dankt Peter Hausmann für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Zur Nachfolgerin wurde Petra Reinbold-Knape gerichtlich bestellt.

Dank des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement im Geschäftsjahr 2019. Der Aufsichtsrat wünscht ihnen allen viel Erfolg bei der weiteren Umsetzung der strategischen Ziele des Unternehmens.

Leverkusen, 18. Februar 2020

Für den Aufsichtsrat

Dr. Richard Pott Vorsitzender

COVESTRO AM KAPITALMARKT

Zyklische Chemiewerte trotz positiven Aktienumfelds weiter unter Druck

Die europäischen Aktienmärkte zeigten im Jahr 2019 eine gute Entwicklung und damit eine Erholung vom schwachen Börsenjahr 2018. Zahlreiche Indizes wie der EURO STOXX 50\* entwickelten sich im Jahresverlauf positiv. Der für Covestro relevante DAX lag zum Jahresende um 25,5% über dem Wert zum Jahresende 2018, während der STOXX Europe 600 Chemicals\\ im selben Zeitraum um 28,5% stieg.

Die zyklischen Chemiewerte blieben in diesem Zeitraum jedoch weiter unter Druck, geprägt durch Unsicherheiten angesichts der fortlaufenden Handelskonflikte als auch durch eine Verlangsamung des weltwirtschaftlichen Wachstums und der Industrieproduktion. In diesem Kapitalmarktumfeld konnte die Covestro-Aktie das Gesamtjahr 2019 mit einem Xetra-Schlusskurs von 41,45 € abschließen. Ihren Jahrestiefstand markierte die Aktie am 15. August 2019 mit einem Schlusskurs von 37,95 €. Ihren Jahreshöchststand erreichte die Aktie am 12. April 2019 mit 55,32 €.

1 Rumpfgeschäftsjahr der Covestro AG

2 Dividendenvorschlag

* EURO STOXX 50: Europäischer Aktienindex, der die Wertentwicklung der 50 wichtigsten und umsatzstärksten Aktien des gesamteuropäischen Raums abbildet

** STOXX Europe 600 Chemicals: Sektorindex des Indexemittenten STOXX. Der STOXX Europe 600 umfasst 600 Unternehmen aus Europa.

Gegenüber dem Schlusskurs des Börsenjahres 2018 von 43,18 € war die Kursentwicklung im Jahr 2019 um 4,0% rückläufig. Einschließlich der Dividende für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 2,40 € pro Aktie, die im April 2019 ausgezahlt wurde, entspricht das einer Aktienperformance (Dividenden-Reinvestition) von 0,3%.

Zum Ende des Berichtsjahres betrug die Marktkapitalisierung von Covestro rund 7,6 Mrd. €, basierend auf dem Grundkapital von 183 Mio. Aktien. Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen lag bei rund 1,3 Mio. Aktien. Im Ranking der deutschen Aktienindizes belegte Covestro damit Ende 2019 beim Handelsvolumen Rang 24 und bei der Marktkapitalisierung Rang 39.

Covestro-Aktie im Überblick

2018 2019
Durchschnittlicher Tagesumsatz in Mio. Aktien 1,2 1,3
Jahresendkurs (Stichtag) in € 43,18 41,45
Höchstkurs in € 95,00 55,32
Tiefstkurs in € 41,90 37,95
Ausstehende Aktien (Stichtag) in Mio. Aktien 182,7 182,9
Marktkapitalisierung (Stichtag) in Mrd. € 7,9 7,6
Aktienkursentwicklung in % –49.8 –4,0
Aktienperformance (Dividenden-Reinvestition) in % –48.4 0,3
Dividende pro Aktie in € 2,40 2,40

Covestro-Schlusskurse Xetra; Quelle: Bloomberg

ADR-Programm im dritten Jahr erfolgreich

Seit dem 1. Dezember 2016 erleichtert ein American-Depositary-Receipt(ADR)-Programm globalen Investoren den Zugang zu Aktien des Unternehmens. Die Covestro-ADR wird unter dem Kürzel "COVTY" am US-amerikanischen Over-the-Counter(OTC)-Markt gehandelt. Die Gesamtanzahl der ausstehenden Depositary Receipts erreichte am Jahresende rund 1,9 Mio., nach rund 1,2 Mio. im Vorjahr, mit weiterhin hohen monatlichen Steigerungsraten.

Moody's bestätigt die Bonitätsnote

Zum Ende des 1. Halbjahres 2019 hat die Ratingagentur Moody's Investors Service, London (Vereinigtes Königreich), das bestehende Investment Grade-Rating von Covestro überprüft und am 2. Juli 2019 die Bonitätsnote für das Unternehmen bestätigt. Mit einer Einstufung von Covestro im Baa1-Bereich mit stabilem Ausblick sind sehr gute Voraussetzungen für die Unternehmensfinanzierung gegeben. Dies gilt insbesondere bei Finanzierungen über den internationalen Fremdkapitalmarkt.

Elf Analysten mit Kaufempfehlung

Zum Jahresende 2019 wurde die Covestro-Aktie von 28 Wertpapierhäusern beurteilt: Elf Analysten empfahlen sie zum Kauf und zehn bewerteten sie neutral. Sieben Analysten sprachen eine Verkaufsempfehlung aus. Das angegebene Kursziel lag zu diesem Zeitpunkt im Durchschnitt bei rund 46 €.

Stammdaten der Covestro-Aktie

Grundkapital 183.000.000 €
Ausstehende Aktien (Jahresende) 182.864.685
Gattung Nennwertlose Stammaktien (Inhaberaktien)
ISIN DE0006062144
WKN 606214
Börsenkürzel 1COV
Reuters-Kurszeichen 1COV.DE
Bloomberg-Kurszeichen 1COV GY
Marktsegment Regulierter Markt
Transparenzlevel Prime Standard
Sektor Chemie
Index DAX

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT DES COVESTRO-KONZERNS UND DER COVESTRO AG ZUM 31. DEZEMBER 2019

Covestro-Konzern im Überblick
Unternehmensprofil 34
Strategie 40
Steuerung 45
Innovation 49
Mitarbeiter 54
Schutz für Mensch und Umwelt 59
Verantwortung entlang
der Wertschöpfungskette
66
Wirtschaftsbericht 77
Wirtschaftliches Umfeld 77
Geschäftsentwicklung Covestro-Konzern 78
Geschäftsentwicklung nach Segmenten 82
Ertragslage 88
Finanzlage 89
Vermögenslage 91
Alternative Leistungskennzahlen 92
Ertrags-, Finanz- und
Vermögenslage Covestro AG
97
Prognose-, Chancen- und Risikobericht 100
Prognosebericht 100
Chancen- und Risikobericht 103
Corporate-Governance-Bericht 114
Erklärung zur Unternehmensführung 115
Übernahmerelevante Angaben 125
Compliance 132
Vergütungsbericht 134
Erläuterungen zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung
145

Der zusammengefasste Lagebericht bezieht sich sowohl auf den Covestro-Konzern als auch auf die Covestro AG. Die Darstellung der Geschäftsentwicklung sowie der Lage und der Prognose der steuerungsrelevanten Kennzahlen betreffen, soweit nicht anders vermerkt, den Covestro-Konzern. Informationen, die lediglich die Covestro AG betreffen, sind als solche gekennzeichnet. Im Wirtschaftsbericht sind die Angaben nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) für die Covestro AG in einem eigenen Kapitel dargestellt. Darüber hinaus ist in den Konzernlagebericht die nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß § 315b HGB integriert. Für die Covestro AG muss derzeit keine nichtfinanzielle Erklärung

abgegeben werden.

Verweis auf Inhalte im Konzernlagebericht oder Konzernanhang

Verweis auf Onlineinhalte außerhalb des Konzernlageberichts und Konzernanhangs. Die Informationen, auf die verwiesen wird, wurden keiner inhaltlichen Prüfung durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen.

COVESTRO-KONZERN IM ÜBERBLICK

Unternehmensprofil

Organisation und Geschäftsmodell

Organisation

Covestro ist einer der weltweit führenden Anbieter hochwertiger Polymer-Werkstoffe und darauf basierender Anwendungslösungen. Muttergesellschaft des Covestro-Konzerns ist die Covestro AG mit Sitz in Leverkusen. Diese ist in Deutschland börsennotiert und gehört seit dem Jahr 2018 dem deutschen Leitindex DAX an. Dem Produktportfolio entsprechend ist Covestro in drei operative Berichtssegmente gegliedert: Polyurethanes (PUR), Polycarbonates (PCS) und Coatings, Adhesives, Specialties (CAS). In den Zentralbereichen sind die administrativen Funktionen gebündelt. Zum 31. Dezember 2019 umfasste der Covestro-Konzern neben der Covestro AG 47 konsolidierte Gesellschaften in 22 Ländern und beschäftigte rund 17.201 Mitarbeiter\*.

Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 5.1 "Konsolidierungskreis und Beteiligungen" (S. 175)

1 Geschäftsaktivitäten, die nicht den Segmenten Polyurethanes, Polycarbonates oder Coatings, Adhesives, Specialties zugeordnet werden können. Darunter fällt z.B. die Vermarktung von Nebenprodukten, die bei der Chlorproduktion und -verwendung entstehen.

Der Vorstand der Covestro AG leitet die operativen Geschäfte und definiert und verfolgt die unternehmerischen Ziele. Vorstandsvorsitzender ist seit Juni 2018 Dr. Markus Steilemann. Dr. Thomas Toepfer ist Finanzvorstand des Unternehmens und hat seit Januar 2019 zudem die Funktion des Arbeitsdirektors inne. Dr. Klaus Schäfer fungiert als Vorstand für Produktion und Technik und ist zugleich für alle Produktionsstandorte verantwortlich. Sucheta Govil ist seit August 2019 Mitglied des Vorstands von Covestro und verantwortet die drei Geschäftsbereiche Polyurethanes, Polycarbonates sowie Coatings, Adhesives, Specialties. Außerdem hat sie die Bereiche Innovation, Marketing und Vertrieb von Dr. Markus Steilemann übernommen, der diese zuvor neben seiner Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender kommissarisch leitete.

* Die Anzahl der Mitarbeiter (Festanstellungen und befristete Arbeitsverhältnisse) bezieht sich auf Vollzeitbeschäftigte (Full Time Equivalents, FTE). Teilzeitbeschäftigte werden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt.

Der Aufsichtsrat, der aus zwölf Mitgliedern besteht, überwacht und berät den Vorstand. Gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz wird die eine Hälfte seiner Mitglieder von den Aktionären und die andere Hälfte von den Arbeitnehmern gewählt. Dr. Richard Pott bekleidet das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden.

Siehe "Erklärung zur Unternehmensführung" (S. 115)

Geschäftsmodell

Das Portfolio von Covestro umfasst Vorprodukte für Polyurethan-Schaumstoffe und den Hochleistungskunststoff Polycarbonat, außerdem Vorprodukte für Lacke, Kleb- und Dichtstoffe sowie Spezialprodukte, zu denen etwa hochwertige Folien gehören. Auch weitere Vorprodukte wie Chlor und Nebenprodukte wie Styrol sind Teil des Produktportfolios von Covestro.

Die Materialien des Unternehmens finden sich in vielen Bereichen des modernen Lebens – das Produktangebot erstreckt sich von der Isolierung des Kühlschranks und ganzer Gebäude über Laptop- und Handygehäuse bis zu kratzfesten und schnell trocknenden Autolacken oder Personalausweisfolien. Damit deckt Covestro unterschiedlichste Branchen ab: Hauptabnehmer sind die Automobilindustrie, die Bauwirtschaft, die Holzverarbeitungs- und Möbelindustrie sowie der Elektro-, Elektronik- und Haushaltsgerätesektor. Auch in Bereichen wie Sport und Freizeit, Kosmetik oder Gesundheit kommen die Produkte zum Einsatz, ebenso in der Chemieindustrie selbst.

Diese breite Aufstellung will Covestro künftig weiter ausbauen, um das Angebot noch unabhängiger von Konjunkturschwankungen zu machen. Covestro fokussiert sich dabei auf Nachhaltigkeit und Innovation. Wir beobachten hierbei genau, wie sich Absatz- und Endmärkte entwickeln, und begleiten das Wachstum unserer Kunden. Produkte, Technologien und Anwendungslösungen entwickelt Covestro gemeinsam mit Kunden und Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft kontinuierlich weiter.

Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/products

Dabei spielen globale Megatrends eine wichtige Rolle: Fortschreitender Klimawandel, zunehmende Mobilität, eine wachsende Weltbevölkerung und die steigende Urbanisierung verändern das Leben von Milliarden Menschen. Infolgedessen muss sich auch die Polymer-Industrie weiterentwickeln. Unternehmen wie Covestro stehen vor neuen Herausforderungen und tragen aus diesem Grund zu innovativen Lösungen bei. Im Fokus stehen vor allem die Themen "Erneuerbare Energien", "Energieeffiziente Transportmittel" sowie "Nachhaltiges und bezahlbares Wohnen".

Mit seinen Werkstoffen will Covestro diese Entwicklungen ermöglichen und begleiten. Indem das Unternehmen traditionelle Werkstoffe durch langlebige, leichte, umweltverträglichere und kostengünstige Materialien ersetzt, fördert Covestro etwa maßgeblich den Leichtbau in der Automobilindustrie, macht Wohnen durch neue Dämmstoffe energieeffizienter, unterstützt die nachhaltige Energiewirtschaft durch spezialisierte Rohstoffe und erhöht die Haltbarkeit von Lebensmitteln durch eine verbesserte Isolierung entlang der Kühlkette. Weitere Informationen unter: solutions.covestro.com/de/branchen

Segmente

Polyurethanes

Das Segment PUR entwickelt, produziert und vertreibt im Wesentlichen chemische Vorprodukte zur Herstellung von Polyurethan-Schaumstoffen. Dabei handelt es sich um die Isocyanate Toluylen-Diisocyanat (TDI), Diphenylmethan-Diisocyanat (MDI) sowie Polyether-Polyol. Diese finden bspw. Verwendung in der Möbel-, Bauund Automobilindustrie. Polyurethan-Weichschaum, der auf TDI basiert, wird u.a. in Matratzen, Polstermöbeln und Autositzen eingesetzt und trägt so zu mehr Komfort im Alltag bei. Der auf MDI basierende Polyurethan-Hartschaum dient vor allem dazu, Gebäude und Kühlgeräte effizient zu dämmen. Er trägt somit dazu bei, den Energieverbrauch zu senken. In der globalen Polyurethan-Industrie zählte Covestro im Jahr 2019 zu den führenden Anbietern. Hauptwettbewerber sind BASF, Dow, Huntsman sowie Wanhua Chemical.

Polycarbonates

Auch unter den Polycarbonat-Anbietern war Covestro im Jahr 2019 eines der weltweit führenden Unternehmen. Im Segment PCS wird dieser Hochleistungskunststoff produziert, vertrieben und darüber hinaus kontinuierlich weiterentwickelt. Polycarbonate sind außerordentlich leicht, transparent, bruchsicher und formbar. Als Granulat, Verbundwerkstoff und Halbzeug nutzen Hersteller das vielseitige Material in den unterschiedlichsten Produkten, etwa für Fahrzeuge (z.B. Innenraum und Fahrzeugbeleuchtung), in Gebäuden (z.B. Dachkonstruktionen), in Elektround Elektronikgeräten (z.B. Stecker und Laptopgehäuse) sowie für medizinische Apparaturen. Zu unseren Hauptwettbewerbern zählen Lotte, Mitsubishi Chemicals, Saudi Basic Industries Corporation (SABIC) und Teijin.

Coatings, Adhesives, Specialties

Das Segment CAS entwickelt und stellt Substanzen her, die Endprodukte ästhetischer und haltbarer machen und damit ihren Wert steigern können. Hierbei liegt der Fokus auf aliphatischen und aromatischen Isocyanaten, auf deren Derivaten sowie auf Polyurethan-Dispersionen. Diese werden zur Herstellung von Lacken, Kleb- und Dichtstoffen sowie Spezialitäten benötigt. Letztere umfassen Spezialelastomere, hochwertige Folien sowie Vorprodukte für Kosmetika, Textilien und medizinische Güter. Die Materialien schützen, verkleben, versiegeln oder funktionalisieren verschiedenste Oberflächen. Haupteinsatzgebiete sind die Bereiche Transport und Verkehr, Infrastruktur und Bauwesen sowie Holzverarbeitung und Möbel. Mit über 2.700 Produkten und rund 4.000 Kunden weltweit im Segment CAS zählte Covestro im Berichtsjahr auch in diesem Bereich zu den global führenden Anbietern. Unsere Hauptwettbewerber sind DSM, Evonik Industries, Vencorex Chemicals und Wanhua Chemical.

Einkauf

Der Einkauf wird zentral durch den Bereich Procurement gesteuert und verwaltet. Dabei ist Procurement verantwortlich für die weltweit termingerechte Versorgung aller Unternehmensbereiche mit Waren und Dienstleistungen zu den bestmöglichen Marktkonditionen. In diesem Rahmen wird sichergestellt, dass der hohe Qualitätsanspruch unseres Konzerns erfüllt wird. Zudem trägt Procurement dafür Sorge, dass die ethischen und ökologischen Prinzipien von Covestro im gesamten Beschaffungsprozess eingehalten werden. Die Grundsätze unserer Einkaufspolitik sind in einer konzernweiten, für alle Mitarbeiter bindenden Direktive definiert.

Zielsetzung ist, einen Wettbewerbsvorteil für Covestro zu generieren und einen entscheidenden Wertbeitrag zu leisten. Dabei orientiert sich Covestro an vier strategischen Leitmotiven: Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit, Kostentransformation und Innovation. Darüber hinaus fördert der Bereich Procurement die Digitalisierung der Einkaufsprozesse und -systeme, um Effizienz und Effektivität des Beschaffungsvorgangs für Covestro und seine Lieferanten zu verbessern.

Siehe "Nachhaltigkeit im Lieferantenmanagement" (S. 66)

Im Jahr 2019 haben wir in 72 Ländern (Vorjahr: 71) für rund 9,4Mrd. € (Vorjahr: 10,1 Mrd. €) bei etwa 15.000 Lieferanten (Vorjahr: etwa 15.500) Waren und Dienstleistungen eingekauft. Dabei gab es eine ausgewogene regionale Verteilung der Einkaufsmengen.

Wesentliche Grundstoffe unserer Produkte sind petrochemische Substanzen wie Benzol, Toluol, Propylen bzw. Propylenoxid, Phenol und Aceton, die einen Anteil von rund 35% an unserem Einkaufswert haben. Zusätzlich benötigt der Betrieb unserer Produktionsanlagen in größerem Umfang Energie, die wir vorrangig aus externen Quellen und in Form von Strom und Dampf beziehen. Wir sind bestrebt, kritische Rohstoffe intern bzw. über Joint Ventures zu beschaffen, um die Abhängigkeit von externen Bezugsquellen zu reduzieren. Dies ist bspw. der Fall bei Chlor, welches Covestro teilweise selbst produziert, und Propylenoxid, das Covestro über ein Joint Venture beschafft. Neben Rohstoffen und Energie werden auch technische Güter und Dienstleistungen für Betrieb, Logistik und Investitionsprojekte benötigt. Diese Aktivitäten werden ebenfalls durch den Bereich Procurement zentral gebündelt, um einen Wertbeitrag zu generieren. Wir überprüfen regelmäßig Nachhaltigkeit und Qualität unserer Lieferanten und stellen sicher, dass sie interne und externe Standards einhalten.

Produktions- und F&E-Standorte

Für die verschiedenen Produktgruppen betreibt Covestro weltweit Produktionsanlagen sowie Standorte für Forschung und Entwicklung (F&E). Die folgende Grafik zeigt die geografische Verteilung der 33 Produktionsstandorte und der 4 F&E-Standorte von Covestro.

1 Exklusive der Standorte des PCS-Platten-Geschäfts und der PUR-Systemhäuser

2 NAFTA: Region USA, Kanada und Mexiko

3 EMLA: Region Europa, Naher Osten, Afrika und Lateinamerika außer Mexiko

4 APAC: Region Asien und Pazifik

In Europa, Nordamerika und Asien produziert Covestro an 33 Standorten, davon an 8 mit Anlagen im sogenannten World-Scale-Format. Hierbei handelt es sich um Produktionsanlagen mit großer Kapazität, die insbesondere dazu dienen, Kunden weltweit zuverlässig und effizient zu versorgen. Zusätzlich betreiben wir in ausgewählten Ländern weitere Anlagen, um Polyurethan-Vorprodukte und Produkte des Segments Coatings, Adhesives, Specialties herzustellen. Zudem unterhalten wir in ausgewählten Ländern Produktionsanlagen für die kundenindividuelle Compoundierung von Polycarbonat-Granulaten.

Durch die Integration vorgelagerter Produktionsstufen (Rückwärtsintegration), z. B. bei der Eigenproduktion von Chlor, hat Covestro die Wertschöpfung kontinuierlich optimiert. Zudem hat Covestro umfangreiche Maßnahmen installiert, um die Performance in den Bereichen Sicherheit, Kosten und Verfügbarkeit von Anlagen zu gewährleisten und stetig zu erhöhen.

Covestro investiert kontinuierlich in sein globales Produktionsnetz, um die Anlagen und deren Infrastruktur instand zu halten, Herstellungsprozesse zu verbessern sowie Kapazitäten entsprechend den Marktentwicklungen zu erweitern. Dabei setzt Covestro auf fortschrittliche und umweltverträgliche Produktionsverfahren und optimiert kontinuierlich seine Technologien.

Siehe "Cashflows aus investiver Tätigkeit" (S. 89)

Forschung und Entwicklung werden bei Covestro in drei großen Zentren in Deutschland, Nordamerika und China betrieben. Kundennahe Anwendungen werden hauptsächlich in den entsprechenden Regionen entwickelt, während die globale, fundamentale Forschung und Technologieentwicklung vorwiegend aus Deutschland heraus getrieben werden. Zusätzlich betreiben wir in Japan einen F&E-Standort, der sich auf den japanischen Markt fokussiert. Durch die globale Präsenz kann Covestro regionalen Trends und Kundenwünschen entsprechen.

Marketing und Vertrieb

Der Aufbau von Neugeschäften mit potenziellen und bestehenden Kunden sowie die kontinuierliche Markt- und Trendanalyse sind Aufgaben industriespezifischer Marketing- und Vertriebsteams. Jedes operative Segment vertreibt und vermarktet seine Produkte über die eigene Vertriebsorganisation sowie über Handelshäuser und lokale Distributoren. Ausgenommen davon sind weltweit operierende Großkunden. Diese werden von unseren Key-Account-Managern direkt betreut. Die Vermarktung erfolgt in enger Abstimmung zwischen den Bereichen Marketing, Vertrieb und Anwendungsentwicklung. Bei chemischen Nebenprodukten wie Natronlauge erfolgt die Vermarktung im Wesentlichen außerhalb der operativen Berichtssegmente. Eine Ausnahme bildet das Nebenprodukt Styrol, welches direkt durch das Segment PUR vermarktet wird.

In der im Jahr 2019 neu organisierten Zentralfunktion Central Marketing bündelt Covestro die zentrale Steuerung der Marketingaktivitäten. Dadurch können wir unser Angebot weltweit noch konsequenter an den Bedürfnissen unserer Kunden ausrichten. Der Bereich unterstützt das operative Geschäft mit neuen Marketingansätzen, digitalen Anwendungen und innovativen Dienstleistungen. So optimieren wir kontinuierlich die Abläufe in den Bereichen Marketing und Marketingkommunikation. Um die Chancen aus aktuellen Trends und Entwicklungen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft bestmöglich und wertsteigernd nutzen zu können, führen wir intensive Dialoge mit unseren Kunden, um deren Bedürfnisse zu ermitteln.

Für die effiziente Abwicklung der Kundenaufträge sind im Wesentlichen drei Supply Chain Center in den Regionen EMLA, NAFTA und APAC dafür verantwortlich, die Kunden zu betreuen und Kundenaufträge abzuwickeln. Sie verantworten den gesamten Prozess – von der Auftragsannahme über die Versanddisposition bis zur Rechnungsstellung und Beschwerdeannahme. Durch die kundennahe Betreuung in den einzelnen Regionen können Aufträge besonders schnell und reibungslos bearbeitet werden. Zur Auftragserfassung und -abwicklung setzt Covestro u.a. E-Commerce-Plattformen ein. Unsere Kunden können über das Self-Service-Portal "Order@Covestro" Bestellungen platzieren und jederzeit den Status ihrer Aufträge einsehen.

Der Transport unserer Produkte zum Kunden erfolgt durch Logistikdienstleister. Diese werden anhand strenger Sicherheits-, Umwelt- und Qualitätskriterien ausgewählt und bewertet. Neben dem Schutz von Mensch und Umwelt ist uns die Lieferzuverlässigkeit besonders wichtig. Transporte werden bevorzugt auf dem Schienenweg oder intermodal, also über eine Kombination verschiedener Verkehrsträger, abgewickelt. Bei der Wahl des Transportwegs achten wir insbesondere auf Ressourceneffizienz und die damit verbundene Reduktion von CO2- Emissionen. Die Kunden werden aus produktionsnahen Lagern beliefert, sofern Transportzeit und Lieferzuverlässigkeit dies zulassen. Bei größeren Distanzen werden unsere Produkte zur Verkürzung der Lieferzeit, je nach Zuverlässigkeit des Transportwegs, in regionalen Distributionszentren zwischengelagert und dann von dort ausgeliefert.

Um eine hohe Kundenzufriedenheit sicherzustellen, streben wir Fehlerfreiheit in allen Prozessen als oberstes Qualitätsziel an. Die Zufriedenheit der Kunden wird weltweit regelmäßig in einem globalen Managementsystem erhoben und analysiert. Dabei beziehen wir Kundenzufriedenheitsanalysen und Lieferantenbewertungen mit ein. Aus den Rückmeldungen unserer Kunden leiten wir Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen ab, um das Qualitätsniveau und die Kundenzufriedenheit weiter zu erhöhen und die Fehler- und Beschwerdequote zu senken. Wir haben in diesem Jahr die Mess- und Auswertungsmethodik für Kundenbeschwerden angepasst, was auch zu einer Veränderung des Basiswerts für das Jahr 2018 von 6,72 Beschwerden je 1.000 Lieferungen auf 5,15 führte. Im Berichtsjahr waren es nur noch 4,57 Beschwerden je 1.000 Lieferungen, was einem Rückgang von 11% entspricht. Um die Beschwerdebearbeitung weiter zu verbessern und zu beschleunigen, haben wir zudem Personalkapazitäten erhöht, Mitarbeiter darin geschult, wie sie die Aussagekraft von Rückmeldungen an den Kunden verbessern können, und Kunden zu ihren Erfahrungen mit der Bearbeitung ihrer Eingaben befragt.

Strategie

Grundsätze unseres Handelns

Purpose und Mission

Die Welt steht vor enormen globalen Herausforderungen. Dazu zählen der fortschreitende Klimawandel, zunehmende Mobilität, eine wachsende Weltbevölkerung und die steigende Urbanisierung. Covestro stellt sich diesen Herausforderungen und verbindet wirtschaftlichen Erfolg mit Nachhaltigkeit. Ziel ist es, den Purpose (Unternehmenssinn) von Covestro zu verwirklichen: "To make the world a brighter place" – die Welt lebenswerter machen.

Wir wollen Innovationen und Wachstum fördern – mit profitablen Produkten und Technologien, die der Gesellschaft zugutekommen und die Umweltbeeinträchtigungen verringern. Das ist unsere Mission. Wir setzen dabei auf Technologien, die den Energieverbrauch und die Emissionen in unseren Produktionsprozessen reduzieren. Und wir ersetzen herkömmliche Werkstoffe wie Glas oder Metall, die weniger nachhaltig hergestellt werden oder einen weniger nachhaltigen Lebenszyklus aufweisen, durch von uns entwickelte Produkte und Kunststoffe. Wir erreichen das, indem wir vorausdenken und statt fossiler Ressourcen alternative Bausteine für unsere Chemikalien entwickeln, die allgegenwärtig oder weitaus nachhaltiger sind.

Ein wichtiger Schritt ist die gezielte Entwicklung hin zu einer auf Zirkularität ausgerichteten Wirtschaftsform. Für Covestro bedeutet Kreislaufwirtschaft vor allem, effiziente Lösungen zu finden, damit Produkte und Materialien am Ende ihres Lebenszyklus – als Ganzes, in Gestalt von Polymeren oder in molekularer Form – wieder in den Wertschöpfungskreislauf zurückgeführt werden. Hierbei betrachten wir unser gesamtes Portfolio, um aus Produkten und Materialien neuen Wert zu generieren.

So werden wir in den kommenden Jahren – basierend auf unserer Erfahrung in der Chemie und unserer Innovationskraft – intensiv an verschiedenen Recyclingtechnologien forschen. Unser Anspruch ist es, diese schnellstmöglich zur Marktreife zu bringen. Neben dem mechanischen Recycling treiben wir die Entwicklung chemischer und thermochemischer Verfahren voran.

Dabei verfolgen wir stetig das Ziel, Kohlenstoff in einem möglichst geschlossenen Kreislauf zu fahren. Auf diese Weise wollen wir entlang des gesamten Wertschöpfungskreislaufs die CO2-Emissionen und den Ressourcenverbrauch senken. Wir sind davon überzeugt, dass die Fokussierung auf Zirkularität langfristig ökonomische und ökologische Vorteile mit sich bringt. Chancen ergeben sich bspw. durch neue Geschäftsmodelle, zusätzliche Absatzmöglichkeiten und eine enge Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Ferner unterstreichen wir mit diesem strategischen Fokus unseren Anspruch, den Herausforderungen der Zukunft mit nachhaltigen Lösungen gerecht zu werden.

Siehe "Kreislaufwirtschaft" (S. 72)

Gemäß unserem Purpose, die Welt lebenswerter zu machen, wollen wir gleichermaßen auf sozialer, ökologischer und ökonomischer Ebene zur Wertsteigerung beitragen. Unsere Entscheidungen und unser Handeln berücksichtigen immer diese drei Dimensionen der Nachhaltigkeit, ausgedrückt in den "drei P": "People, Planet, Profit" (Soziales, Ökologie, Ökonomie). Dabei orientieren wir uns an positiven Auswirkungen auf mindestens zwei der Aspekte, während gleichzeitig keiner von ihnen verletzt werden darf. Jede Entscheidung, jedes Handeln und die damit verbundenen Folgen werden bei uns ganzheitlich entlang der gesamten Wertschöpfungskette bzw. über den Wertschöpfungszyklus hinweg betrachtet.

Unternehmenswerte, Unternehmenskultur und Unternehmensrichtlinien

Covestro ist stolz auf seine Unternehmenswerte, zusammengefasst als "C3 ": neugierig (Curious), mutig (Courageous) und vielfältig (Colorful). Neugierde treibt uns zum Weiterdenken an. So schaffen wir innovative und unerwartete Lösungen für unsere Kunden. Mut hilft uns, Wege zu erkennen, wo andere Grenzen sehen. Vielfalt fördert Mitarbeiterengagement und Kreativität, unterschiedliche Blickwinkel machen uns erfolgreich. Diese Werte leiten alle Mitarbeiter im Konzern an und spiegeln sich in ihrem täglichen Denken und Handeln wider. Um die "C3 "-Werte noch stärker im Verhalten der Mitarbeiter zu verankern, haben wir zudem Covestro-Verhaltensweisen definiert.

Die Unternehmenskultur basiert auf den Covestro-Werten und Covestro-Verhaltensweisen und ist eine zentrale strategische Säule für Covestro. Mit einer im Unternehmen fest verankerten Kultur kann die Strategie umgesetzt werden, wodurch das Unternehmen langfristig erfolgreich sein kann.

Die Unternehmenskultur wird von allen Mitarbeitern, aber insbesondere den Führungskräften geprägt, die in der Verantwortung stehen, mit ihrem Verhalten beispielhaft voranzugehen und die Kultur zu leben. Die Erwartungen an eine transformationale Führung sind klar definiert: Unser Anspruch ist eine wertebasierte Führung, die durch Haltung wie auch durch die Unternehmenswerte geprägt ist und so die Mitarbeiter befähigt, ihr volles Potenzial auszuschöpfen und für den Unternehmenserfolg einzusetzen. Außerdem wird sichergestellt, dass die Mitarbeiter alle notwendigen Entscheidungsbefugnisse haben und dass die Arbeits- und Sicherheitsbedingungen unseren hohen Standards entsprechen.

Wichtige Grundsätze unseres Handelns sind zudem in sechs konzernweit gültigen Richtlinien festgehalten. Sie liefern unseren Mitarbeitern Orientierung für die Themenfelder Wertschöpfung, Nachhaltigkeit, Innovation, Mitarbeiter, Health, Safety, Environment and Quality (HSEQ) und Compliance. Die darin enthaltenen Vorgaben sind für alle Mitarbeiter weltweit verbindlich und stellen den Handlungsrahmen dar, in dem wir uns bewegen. Wo erforderlich, werden diese mit genaueren Vorgaben für spezifische Themenfelder weiter konkretisiert.

Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/sustainability/service-downloads/policies-commitments

Strategische Ziele und Maßnahmen

Konzernstrategie

"Die Welt lebenswerter machen" – das ist, unserem Purpose entsprechend, unser übergeordnetes Ziel. Dafür stellt das Unternehmen innovative Produkte, Technologien und Anwendungslösungen bereit. Bei unseren Aktivitäten orientieren wir uns an den UN-Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDGs), mit denen die Vereinten Nationen die Welt auf ökologischer, ökonomischer und sozialer Ebene voranbringen wollen. Diese Ziele bergen nach Ansicht von Experten ein bedeutendes wirtschaftliches Potenzial und dürften in Industriebereichen, die für Covestro wichtig sind, weltweit zu tief greifenden Veränderungen und überdurchschnittlichem Wachstum führen.

Unsere aktuelle Strategie wurde vor allem mit Blick auf die umfassende Nutzung von Geschäftschancen, die sich aus globalen Megatrends und Nachhaltigkeitsthemen ergeben, entwickelt. Damit möchten wir auch in den kommenden Jahren ein profitables Wachstum erzielen und insgesamt stärker wachsen als die Weltwirtschaft. Dies wollen wir mithilfe von sechs strategischen Pfeilern erreichen.

Investieren zur Stärkung des Kerngeschäftes

Covestro rechnet damit, dass seine Kernmärkte auch zukünftig stark wachsen, und plant, an dieser Entwicklung bestmöglich teilzuhaben. Wir werden deshalb die Produktionskapazitäten innerhalb unseres Kerngeschäftes weiter ausbauen und dazu in den kommenden Jahren oberhalb des Abschreibungsniveaus investieren. Grundsätzlich gilt dies für Produktionsanlagen aller Produktgruppen an sämtlichen größeren Standorten. Um die entsprechenden Projekte technisch optimal umsetzen zu können, bauen wir die erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen aus und auf.

Innovativ sein für mehr Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist uns ein zentrales Anliegen und prägt unsere Aktivitäten entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Dabei verstehen wir Nachhaltigkeit vor allem als wirtschaftliche Chance, die allen Interessengruppen Nutzen bringt. In den kommenden Jahren wollen wir besonders unsere Forschung und Entwicklung noch gezielter auf Nachhaltigkeitsthemen wie "Elektromobilität" oder "Energie- und kosteneffizientes Bauen" ausrichten. Entsprechend haben wir vor, deutlich stärker in Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu investieren, die sich an den SDGs und den Anforderungen der Kreislaufwirtschaft orientieren.

Siehe "Nachhaltigkeitsstrategie" (S. 44) und "Kreislaufwirtschaft" (S. 72)

Akquirieren für Wertschöpfung und beschleunigtes Wachstum

Um unser Portfolio zu stärken, prüfen wir aktiv Optionen für Akquisitionen. Diese stellen eine weitere Möglichkeit dar, an dem starken Marktwachstum zu partizipieren, das wir in den kommenden Jahren durch Zukunfts- und Nachhaltigkeitsthemen erwarten. Mögliche Zukäufe prüfen wir intensiv daraufhin, ob diese – mit Blick auf unsere Anteilseigner – den Unternehmenswert von Covestro steigern und welche Auswirkungen sie möglicherweise auf andere Interessengruppen haben könnten. Überdies müssen Akquisitionen zu unserem bestehenden Geschäft, unserem gesamten Unternehmen und unserer Unternehmenskultur passen. Zu unserer Akquisitionsstrategie gehört auch die Investition in Start-up-Unternehmen. Hier achten wir ebenfalls darauf, dass wir einen Beitrag zur Entwicklung des Unternehmens leisten können, der über die finanzielle Beteiligung hinausgeht.

Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 5 "Entwicklung des Konsolidierungskreises" (S. 175)

Effizienter und effektiver werden

Um über das gesamte Unternehmen hinweg Effektivität und Effizienz zu steigern, hat Covestro im Jahr 2018 ein konzernweites Performance-Programm mit dem Namen "Perspective" eingeführt. Arbeitsweisen und bereichsübergreifende Prozesse weiterzuentwickeln sowie unsere Wettbewerbs- und Kostenposition kontinuierlich zu verbessern – das sind die zentralen Ziele des Programms. Spätestens ab dem Jahr 2021 werden dadurch dauerhaft Kosteneinsparungen von ca. 350 Mio. € erwartet, womit ein Anstieg der Betriebskosten begrenzt werden soll.

Digitalisierung vorantreiben

Mit einem umfassenden Programm wollen wir die Chancen der Digitalisierung verstärkt nutzen. Dazu verankert Covestro digitale Technologien und Arbeitsweisen in der Produktion, entlang der Lieferkette, in der Forschung und Entwicklung, in den administrativen Funktionen sowie an allen Berührungspunkten mit den Kunden. Siehe "Einsatz digitaler Technologien" (S. 49)

Kultur weiterentwickeln

Um unsere internen Potenziale voll auszuschöpfen und unsere unternehmerischen Ziele zu erreichen, wollen wir unsere Unternehmenskultur auch in den kommenden Jahren so weiterentwickeln, dass wir Zukunftstrends und Anforderungen des Markts erfolgreicher bedienen – etwa indem wir innovative Denkanstöße und kurze Entscheidungswege noch stärker fördern. Geprägt durch das verantwortungsvolle Verhalten unserer Führungskräfte stellt die Kultur den Rahmen für das tägliche Handeln unserer Mitarbeiter dar und sorgt dafür, dass alle Beschäftigten unsere "C3 "-Werte leben, indem sie unsere neu definierten Covestro-Verhaltensweisen in ihren Alltag integrieren. Auf diese Weise möchten wir alle Mitarbeiter in die Lage versetzen, ihre bestmögliche Leistung zu erbringen.

Strategie der einzelnen Segmente

Polyurethanes

Die Nachfrage nach Polyurethanen wird in den nächsten Jahren im Vergleich zur Weltwirtschaft voraussichtlich überdurchschnittlich wachsen. Die hierfür benötigten Vorprodukte wollen wir im Segment Polyurethanes (PUR) bereitstellen, um an dieser Entwicklung teilzuhaben.

Eine strategisch wichtige Industrie ist u.a. die Bauindustrie, wo wir bereits stark vertreten sind. Diese Position wollen wir noch weiter ausbauen. Zugleich planen wir, dem zunehmenden Bedarf an nachhaltigen Lösungen Rechnung zu tragen. Unser Produktportfolio soll perspektivisch der Nachfrage nach energieeffizientem und bezahlbarem Wohnraum, vor allem in Schwellenländern, nachkommen. Mit Blick auf die SDGs liegt unser Augenmerk zudem auf noch nicht voll erschlossenen Bereichen wie der Windenergie, für deren Erzeugung wir Materialien bereitstellen.

Da das Segment PUR weitgehend standardisierte Produkte herstellt, wollen wir vorrangig die Effizienz über Kostenmanagement sowie Produkt- und Prozessinnovationen steigern. Hierzu prüfen wir kontinuierlich das Optimierungspotenzial von Anlagen und Standorten. Darüber hinaus planen wir, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln bzw. vorhandene zu verbessern.

Polycarbonates

Neue Formen der Mobilität erfordern innovative Lösungen. Im Segment Polycarbonates (PCS) begegnen wir diesen neuen Bedürfnissen, indem wir unser Produktportfolio fortlaufend weiterentwickeln. Denn Materialien mit geringem Gewicht, hochwertiger Optik und Transparenz sind vor allem in der Automobilindustrie, bspw. im Zukunftsbereich der Elektromobilität, gefragt.

Indem wir uns auf Anwendungsbereiche fokussieren, die höhere Anforderungen an die Materialien stellen, insbesondere in den Bereichen Automobil, Gesundheit sowie Elektronik/LED, wollen wir den Anteil des margenstabilen Geschäfts weiter erhöhen. Zudem planen wir durch Innovationen, z.B. bei faserverstärkten Verbundwerkstoffen, die Position des Segments PCS im Bereich Technologie auszubauen und in differenzierten Bereichen noch stärker zu wachsen. Mit seinem ausgeprägten Anwendungswissen und seiner globalen Ausrichtung soll das Segment auch künftig stärker als die Weltwirtschaft wachsen.

Coatings, Adhesives, Specialties

Das Hauptgeschäft im Segment Coatings, Adhesives, Specialties (CAS) ist es, Vorprodukte für Lacke und Klebstoffe herzustellen, die u.a. in der Automobil-, Bau- und Möbelindustrie Anwendung finden. Unsere starke Stellung wollen wir sichern und weiter ausbauen. Hierfür sind die konsequente Zusammenarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette, der effiziente Ausbau unserer Kapazitäten und die kundennahe Produktentwicklung von besonderer Bedeutung. Außerdem arbeiten wir an möglichst umweltverträglichen Produkten, bei denen wir keine Lösungsmittel verwenden und alternative Rohstoffe, bspw. pflanzliche Biomasse, einsetzen.

Der Bereich Spezialitäten umfasst hochwertige Folien, Spezialelastomere sowie Vorprodukte für Kosmetika, Textilien und medizinische Güter. Auch hier plant Covestro – wie in den vergangenen Jahren – überdurchschnittlich zu wachsen. Basis dafür sind unsere hohe technologische Kompetenz und unser Know-how auf dem Gebiet der chemischen Formulierung. Auf diese Weise wollen wir neue profitable Anwendungsbereiche für unsere Produkte erschließen.

Nachhaltigkeitsstrategie

Mit zunehmender Eindringlichkeit verlangen Teile der Gesellschaft nach zukunftsfähigen Lösungen für akute globale Herausforderungen, wie bspw. dem fortschreitenden Klimawandel. Sie erwarten von der Industrie, ihre Unternehmensaktivitäten anzupassen und sich nachhaltig aufzustellen. Dadurch ergeben sich für uns als Unternehmen einerseits steigende Anforderungen an unsere Geschäftspraktiken, andererseits bieten sich aber auch neue Geschäftschancen. Wir wollen beidem im Einklang mit allen drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – "People, Planet, Profit" – gleichermaßen gerecht werden.

Geschäftschancen nutzen

Wir stellen unser Produktportfolio kontinuierlich auf nachhaltige Lösungen um. Dafür haben wir eine Bewertungsmethodik entwickelt und im Berichtsjahr in unser Innovationsportfoliomanagementsystem integriert. Diese Methodik wird ab sofort flächendeckend für alle neuen Projekte angewendet. Das ermöglicht es uns, auch unkonventionelle und neuartige Ansätze zu identifizieren, durch die unsere Produkte und Technologien zur Erreichung der SDGs beitragen können. Beispiele hierfür sind Lösungen wie der Solartrockner oder Systeme für sanitäre Einrichtungen in Entwicklungsregionen.

Siehe "Innovation" (S. 49) und "Inclusive Business" (S. 75)

Bei einer Reihe strategischer Kernthemen werden wir zudem ein besonderes Augenmerk auf notwendige Innovationsimpulse legen. Hier ist die Kreislaufwirtschaft zu nennen, die für die Kunststoffindustrie langfristig erhebliche Chancen, aber auch Risiken mit sich bringen wird. Mit einem im Berichtsjahr 2019 aufgesetzten Strategieprogramm wollen wir Fokusgebiete identifizieren und diese gezielt weiter vorantreiben.

Siehe "Kreislaufwirtschaft" (S. 72)

Geschäftspraktiken optimieren

Für die gesellschaftliche Akzeptanz zur Fortführung unserer Geschäftstätigkeit (License to Operate) ist die kontinuierliche Aufrechterhaltung existierender anspruchsvoller Managementsysteme von zentraler Bedeutung. Das betrifft bspw. die Themen Sicherheit, Umweltschutz und Produktverantwortung. Darüber hinaus reagieren wir aktiv auf veränderte und gestiegene Anforderungen in verschiedenen Bereichen und arbeiten daran, uns kontinuierlich zu verbessern. Ein besonderer Fokus lag dabei im Berichtsjahr auf dem Thema "Menschenrechtliche Sorgfalt". Auch bei der systematischen Betrachtung von Wasserrisiken haben wir Fortschritte gemacht, indem wir unseren risikobasierten Wasseransatz an sämtlichen Standorten mit hohem Risiko bei der Wasserverfügbarkeit, -qualität oder -zugänglichkeit implementiert haben.

Siehe "Umweltschutz" (S. 63) und "Menschenrechtliche Sorgfalt" (S. 74)

Steuerung

Das Steuerungssystem von Covestro ist auf langfristiges profitables Wachstum und kontinuierliche Wertschöpfung ausgerichtet. Als Hauptentscheidungsträger verantwortet der Vorstand das weltweite Geschäft und verabschiedet die Planung, die sich aus der Unternehmensstrategie ableitet. Zur Planung, Steuerung und Kontrolle unserer Geschäftsentwicklung verwenden wir wesentliche Steuerungsgrößen, die es ermöglichen, den wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns umfassend und ganzheitlich zu bewerten. Darüber hinaus steuert der Vorstand anhand definierter Nachhaltigkeitsziele und ausgewählter nichtfinanzieller Leistungskennzahlen die nachhaltige Ausrichtung des Konzerns.

Wirtschaftliche Leistung

Der Covestro-Konzern beurteilt den wirtschaftlichen Erfolg anhand von Kennzahlen aus den Bereichen Wachstum, Liquidität und Profitabilität.

Das Wachstum wird an der Entwicklung der Absatzmengen im Kerngeschäft\* gemessen. Diese Kennzahl ist, anders als der Umsatz, nur indirekt abhängig von Entwicklungen der Rohstoffpreise oder von Währungseffekten.

Die Fähigkeit, Zahlungsüberschüsse zu generieren, wird mit dem Free Operating Cash Flow (FOCF) gemessen. Der FOCF ist ein Indikator für die Innenfinanzierungskraft und die Liquidität des Unternehmens. Er entspricht den Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit abzüglich der Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Ein positiver FOCF dient der Zahlung von Dividenden und Zinsen sowie der Schuldentilgung.

Zur Beurteilung der Profitabilität verwenden wir die Steuerungskennzahl Return on Capital Employed (ROCE), welche die Verzinsung des im Unternehmen eingesetzten Kapitals misst. Übersteigt der ROCE den gewichteten Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, WACC), d.h. die Mindestrenditeforderung der Eigen- und Fremdkapitalgeber, hat das Unternehmen Wert geschaffen. Der ROCE wird jährlich zum Ende eines Geschäftsjahres ermittelt.

Zur Beurteilung der unterjährigen operativen Profitabilität von Covestro und der berichtspflichtigen Segmente wird ergänzend das Ergebnis nach Ertragsteuern zuzüglich Finanzergebnis, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA) herangezogen.

* Das Mengenwachstum im Kerngeschäft bezieht sich auf die Kernprodukte aus den Segmenten Polyurethanes, Polycarbonates und Coatings, Adhesives, Specialties und wird als prozentuale Veränderung der extern verkauften Mengen in Kilotonnen gegenüber dem Vorjahr errechnet. Covestro nutzt auch Geschäftsmöglichkeiten außerhalb des Kerngeschäftes, z.B. durch den Verkauf von Vorprodukten und Nebenprodukten, wie Salzsäure, Natronlauge und Styrol. Solche Transaktionen sind nicht Bestandteil des Mengenwachstums im Kerngeschäft.

Die Steuerungskennzahlen fließen auch in unser konzernweites Bonussystem ein. Es wird für alle Beschäftigten − vom Vorstands- bis in den Tarifbereich − einheitlich angewendet. Die drei Bereiche Wachstum, Liquidität und Profitabilität werden zu jeweils einem Drittel in die finale Bewertung und Berechnungsformel einbezogen. Auf diese Weise sind alle Mitarbeiter, die mit ihrem persönlichen Einsatz zum Gesamterfolg von Covestro beitragen, am Unternehmenserfolg beteiligt.

Nachhaltigkeit

Wir halten nachhaltiges unternehmerisches Handeln für einen wesentlichen Erfolgsfaktor. Demnach müssen wir einerseits Nachhaltigkeitsprinzipien in alle unsere Geschäftsaktivitäten integrieren, andererseits aber sicherstellen, dass wir uns um die Themen mit der höchsten Relevanz für uns und unsere Stakeholder ausreichend kümmern. Nachhaltigkeitsaspekte sind demnach ebenfalls Teil der Unternehmenssteuerung.

Steuerung und Governance

Der Bereich Sustainability berät die Unternehmensbereiche mit umfassendem Expertenwissen bei Themen wie Ökobilanzierung (Life Cycle Assessment, LCA), Menschenrechten oder den UN-Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDGs). Ein Netzwerk von Nachhaltigkeitsverantwortlichen gewährleistet den Zugang zu diesem Know-how für sämtliche Unternehmensbereiche und für alle Regionen, in denen wir tätig sind.

Die Themengebiete Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Umweltschutz werden mithilfe eines konzernweit integrierten Managementsystems überwacht und durch zentrale, global zuständige Experten betreut. Siehe "Integriertes Managementsystem für Gesundheitsschutz, Sicherheit, Umweltschutz und Qualität" (S. 59)

Mindestens einmal im Jahr werden die Themengebiete Nachhaltigkeit sowie Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Qualität (Health, Safety, Environment and Quality, HSEQ) im Vorstand ganzheitlich behandelt. Die Unternehmensleitung kontrolliert den Erfolg, setzt Prioritäten und passt – wo erforderlich – die Ressourcenallokation an.

Unsere Prinzipien sind in internen Unternehmensrichtlinien verankert. Diese machen konkrete Vorgaben zu den wichtigen Themen Wertschöpfung, Nachhaltigkeit, Innovation, Mitarbeiter, HSEQ sowie Compliance. Verbindliche, konzernweit gültige Direktiven, die der Erreichung der HSEQ-Ziele dienen, sind allen Mitarbeitern über eine konzerninterne Datenbank zugänglich. Die Einhaltung dieser Direktiven wird jährlich durch interne Audits überprüft. Zudem werden die Inhalte und Maßnahmenprogramme sowie die Zielerreichung in einem Managementreview überwacht. Globale und lokale Anweisungen für relevante Prozesse setzen die Inhalte der Unternehmensrichtlinien und Direktiven in allen operativen Bereichen um. In unserer Corporate Compliance Policy (Richtlinie) sind verbindliche ethische und rechtliche Grundsätze verankert. Sie enthält u.a. wichtige Vorgaben zu fairen und respektvollen Arbeitsbedingungen sowie zur Bekämpfung von Korruption. Covestro hat ein Meldeverfahren implementiert, damit Mitarbeiter potenzielle Compliance-Verstöße auch anonym melden können. Durch gezielte Kommunikationsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen werden die Inhalte der Corporate Compliance Policy regelmäßig vermittelt.

Materielle Themen

Themen von besonderer Bedeutung werden konzernweit koordiniert. Regelmäßig führen wir eine Materialitätsanalyse durch, um die für Covestro wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren. Dabei werden Rückmeldungen und Meinungen externer sowie interner Stakeholder berücksichtigt. Die Ergebnisse gleichen wir mit unserem Nachhaltigkeitsverständnis ab.

Siehe "Erläuterungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" (S. 145)

Den Prozess zur Ermittlung und Aktualisierung der materiellen Themen haben wir im Berichtsjahr analysiert und weiterentwickelt. Unser Ziel ist es, durch eine stärkere Verzahnung der Vorgehensweise mit existierenden Prozessen anderer Unternehmensbereiche, wie Strategie und Risikomanagement, die Relevanz der Ergebnisse zu erhöhen. Der neue Prozess wird im Jahr 2020 erstmals Anwendung finden.

Die im Vorjahr im Rahmen der Materialitätsanalyse ermittelten Themen wurden im Berichtsjahr von einem internen Gremium überprüft und – wo erforderlich – angepasst. Dieses Gremium bestand aus Vertretern der Unternehmensbereiche Sustainability, HSEQ, Accounting und Compliance.

Bei der Überprüfung hat sich gezeigt, dass einige bereits identifizierte Themen an Relevanz gewonnen haben; gänzlich neue Themen sind nicht identifiziert worden.

Eine zunehmende Bedeutung in der gesellschaftlichen Diskussion erlangte das Thema Kreislaufwirtschaft. Im Rahmen des Anfang 2019 dazu aufgesetzten Programms wurden konkrete Handlungsfelder identifiziert und vom Vorstand verabschiedet, mit denen die strategische Ausrichtung des Themas bei Covestro umgesetzt werden soll. Siehe "Kreislaufwirtschaft" (S. 72)

Ebenso hat die Bedeutung des Themas "Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht" im Berichtsjahr weiter zugenommen. Deshalb haben wir im Jahr 2019 ein Projekt zur Etablierung eines konzernweit gültigen Rahmens für menschenrechtliche Sorgfalt ausgearbeitet. Empfehlungen aus diesem Projekt sollen nun in den kommenden Jahren systematisch umgesetzt werden. Ziel ist es, die Bedeutung dieses wichtigen Themas innerhalb des Konzerns noch weiter zu unterstreichen und ggf. zukünftige Anforderungen, die hinzukommen, schneller umsetzen zu können. Siehe "Menschenrechtliche Sorgfalt" (S. 74)

Folgende Themen wurden unverändert gegenüber dem Vorjahr und mit einer für interne wie externe Stakeholder hohen oder sehr hohen Relevanz bewertet:

Innovative Lösungen zur Adressierung des Klimawandels (Mitigation und Anpassung)

Der fortschreitende Klimawandel nimmt in der öffentlichen Diskussion zunehmend Raum ein, die grundlegenden Fragestellungen und Herausforderungen haben sich gegenüber dem Vorjahr jedoch nicht geändert. Gemeinsam mit unseren Kunden arbeitet Covestro weiterhin mit Nachdruck an neuen oder an der Weiterentwicklung bestehender Lösungen zum Schutz unseres Klimas und zur Anpassung an den Klimawandel. Siehe "Innovation" (S. 49)

Innovative Lösungen als Beitrag zur Erreichung der SDGs

Bereits im Jahr 2017 haben wir damit begonnen, unsere Innovation stärker an den SDGs auszurichten. Im Berichtsjahr haben wir die entwickelte Bewertungsmethodik validiert und in unser Innovationsportfoliomanagementsystem integriert. Sie wird nun flächendeckend für alle neuen Projekte angewendet. Siehe "Innovation" (S. 49)

Produktverantwortung

Unser bewährtes System zur Wahrnehmung unserer Verantwortung hinsichtlich des sicheren Umgangs mit unseren Produkten ist im Kapitel "Produktverantwortung" dargestellt.

Siehe "Produktverantwortung" (S. 69)

Sicherheit und Gesundheitsschutz

Als ein Unternehmen der chemischen Industrie haben wir eine besondere Verantwortung im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz, der wir mit unserem integrierten HSEQ-Managementsystem gerecht werden. Siehe "Sicherheit"(S. 60) und "Integriertes Managementsystem für Gesundheitsschutz, Sicherheit, Umweltschutz und Qualität" (S, 59)

Umwelteffizienz in den betrieblichen Abläufen

Das Thema Umweltschutz in unseren Produktions- und Betriebsstätten ist ein weiterer fester Bestandteil unseres integrierten HSEQ-Managementsystems.

Siehe "Integriertes Managementsystem für Gesundheitsschutz, Sicherheit, Umweltschutz und Qualität" (S, 59)

Nachhaltigkeit in der Lieferkette

Unser Vorgehen zur Sicherstellung einer nachhaltigen Lieferkette wird bereits seit mehreren Jahren ständig weiterentwickelt bzw. ausgebaut.

Siehe "Nachhaltigkeit im Lieferantenmanagement" (S. 66)

Operationalisierung

Bereits im Jahr 2016 haben wir uns zu wichtigen nichtfinanziellen Themen Ziele gesetzt. Über die Fortschritte berichten wir in den jeweiligen Kapiteln:

  • Unser Forschungs- und Entwicklungs-Projektportfolio steht im Einklang mit den SDGs. Bis zum Jahr 2025 werden 80% der Projektkosten für Forschung und Entwicklung in Bereichen eingesetzt sein, die zum Erreichen dieser Ziele beitragen.
  • Siehe "Innovation" (S. 49)
  • 100% der Lieferanten mit einem wiederkehrenden Einkaufswert von mehr als 100.000 € pro Jahr entsprechen unseren Nachhaltigkeitsanforderungen. Siehe "Nachhaltigkeit im Lieferantenmanagement" (S. 66)
  • Die spezifischen Treibhausgasemissionen pro Tonne hergestellten Produkts sollen bis zum Jahr 2025 um 50% gegenüber dem Vergleichsjahr 2005 gesenkt werden. Siehe "Umweltschutz" (S. 63)
  • Zehn Millionen Menschen in unterversorgten Märkten sollen bis zum Jahr 2025 von unseren Lösungen profitieren. Ihre Lebensverhältnisse sollen schwerpunktmäßig durch bezahlbaren Wohnraum, sanitäre Einrichtungen sowie Ernährungssicherheit verbessert werden. Siehe "Soziale Verantwortung" (S. 74)
  • Unser Ziel ist es, das Maximum aus Kohlenstoff herauszuholen. Indem wir mehr Wert mit einem geringeren Einsatz von fossilem Kohlenstoff schaffen, steigern wir die Kohlenstoffproduktivität (Carbon Productivity). Neben unseren Anstrengungen zur Erhöhung der Energieeffizienz unserer Produktionsprozesse sehen wir in unseren Aktivitäten rund um die Kreislaufwirtschaft einen entscheidenden Hebel hierfür.

Siehe "Kreislaufwirtschaft" (S. 72)

Innovation

Innovation ist für Covestro ein Kernelement der Strategie und Teil der eigenen Identität. Dabei ist unser Innovationsverständnis weit gefasst: Wir bauen nicht nur auf die klassische Forschung und Entwicklung, sondern darüber hinaus auch auf das hohe Kreativitätspotenzial im gesamten Unternehmen. Wir ermutigen jeden Mitarbeiter, die Innovation bei Covestro voranzutreiben.

Auf allen Ebenen arbeiten wir kontinuierlich daran, neue Produkte zu entwickeln, bereits etablierte zu verbessern und außerdem Herstellungs- und Verarbeitungsverfahren zu optimieren – um so unsere Position im globalen Wettbewerb zu halten und zu stärken. Auch Anwendungsbereiche sowie Geschäftsmodelle und -prozesse werden fortlaufend hinterfragt. Hierbei stützen wir uns auf jahrzehntelange Erfahrung und nachweisbare Ergebnisse.

Innovationsmanagement

Über unser unternehmensübergreifendes, systematisches Innovationsmanagement stellen wir sicher, dass unsere laufenden und geplanten Aktivitäten wie auch die Projektpipeline stets den Bedürfnissen unserer Kunden, Abnehmerindustrien und Endverbrauchermärkte entsprechen. Covestro nutzt hierfür vielfältige Werkzeuge: So bewerten wir jedes Forschungs- und Entwicklungsprojekt nach einem standardisierten Verfahren und bringen die gewonnenen Erkenntnisse in die laufenden und künftigen Projekte mit ein. Zur Diskussion und Bearbeitung von Ideen aus allen Teilen des Unternehmens steht die globale, digitale Plattform "idea.lounge" zur Verfügung. Das betriebliche Vorschlagswesen, welches Verbesserungsvorschläge verwaltet und nachhält, wurde grundsätzlich überarbeitet. Die neue digitale Plattform ist seit Juni 2019 für die Mitarbeiter in Deutschland verfügbar.

In Innovationsveranstaltungen ("Innovation Celebration") zeichnen wir weltweit Projekte von Mitarbeitern aus, die unser breites Innovationsverständnis widerspiegeln. Mit den Auszeichnungen werden innovative Ideen aus den Bereichen "Produkte und Anwendungen", "Produktion und Produktionsprozesse", "Geschäftsmodelle und Kommerzialisierung", "Interne Geschäftsprozesse" sowie "Patente und geistiges Eigentum" prämiert.

Wir wollen unser Portfolio in der Forschung und Entwicklung (F&E) gezielt an den UN-Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDGs) ausrichten und bis zum Jahr 2025 80% der F&E-Projektkosten in Bereichen einsetzen, die zum Erreichen der SDGs beitragen. Dazu haben wir einen unternehmensweiten Bewertungsprozess für bestehende und neue Innovationsprojekte implementiert, der bis zum Jahr 2021 auf die komplette F&E-Projektpipeline angewendet wird.

Im Geschäftsjahr 2019 betrugen unsere F&E-Aufwendungen 266 Mio. € (Vorjahr: 276 Mio. €). Zum 31. Dezember 2019 waren weltweit 1.217 Mitarbeiter\* (Vorjahr: 1.123 ) in der Forschung und Entwicklung tätig. Die meisten von ihnen arbeiten an den drei großen F&E-Standorten in Leverkusen, Pittsburgh (USA) und Shanghai (China).

Einsatz digitaler Technologien

Covestro treibt die Digitalisierung und die damit verbundenen neuen Möglichkeiten für die gesamte Chemie- und Kunststoff-Wertschöpfungskette entschieden voran. Mit einem umfassenden strategischen Programm nutzt Covestro die Chancen der Digitalisierung, insbesondere die intelligente Verwendung von Daten, und setzt neue Standards in der Zusammenarbeit mit Kunden. Zur Steuerung des Covestro-weiten Projektportfolios im Bereich Digitalisierung haben wir ein hochrangiges Entscheidungsgremium (Digital Governance Body) installiert, um das strategische Programm unmittelbar und zielgerichtet umzusetzen. Wir verankern zunehmend digitale Technologien und Arbeitsweisen in der Produktion, entlang der Lieferkette, in der Forschung und Entwicklung, in den administrativen Funktionen, an allen Berührungspunkten mit Kunden sowie in der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Der Schwerpunkt liegt auf dem konkreten Nutzen für unsere Kunden. Im Bereich Produktion und Technik betreibt Covestro unter dem Namen "OSI2020" ein Programm zur Digitalisierung technischer, betrieblicher und instandhaltungsbezogener Aktivitäten.

* Die Anzahl der Mitarbeiter (Festanstellungen und befristete Arbeitsverhältnisse) bezieht sich auf Vollzeitbeschäftigte (Full Time Equivalents, FTE). Teilzeitbeschäftigte werden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt.

Covestro begreift die Digitalisierung als umfassende Weiterentwicklung, die verschiedene Schwerpunkte und Geschwindigkeiten setzt. In der Produktion arbeiten wir schon seit vielen Jahren mit Datenanalysen und investieren stetig in Mitarbeiter und Infrastruktur, um die Digitalisierung konsequent voranzutreiben – und so die Effizienz von Arbeits- und Produktionsprozessen mithilfe moderner Datenverarbeitung und der intelligenten Verknüpfung von Systemen zu erhöhen. Mit dem "Covestro Solution Center", dem zukunftsweisenden Internetauftritt für unsere Produkte, ist ein wesentliches Element der Digitalisierungsstrategie an den Start gegangen. Dazu zählen auch neue, digitale Kanäle zur Kommunikation mit den Kunden. Wir arbeiten darüber hinaus an der Vision und Implementierung einer umfassenden, kundenzentrierten Digitalisierung der kompletten Lieferkette.

Im Jahr 2019 haben wir auf Basis unserer selbst entwickelten digitalen Handelsplattform "Asellion" den "Covestro Direct Store" gestartet, über den Kunden unsere Standardprodukte kaufen können. Ausgewählte Geschäftseinheiten haben ihre Verkäufe bereits ganz oder teilweise auf die inzwischen ins SAP-Abwicklungssystem integrierte Plattform umgestellt. Währenddessen arbeiten wir weltweit intensiv mit den Abnehmern in weiteren Branchen zusammen. Ziel ist es, Kundenwünsche hinsichtlich Design und Funktionalität unserer digitalen Verkaufskanäle umzusetzen.

Covestro intensiviert im Zuge dessen auch die weitere Digitalisierung der Forschung und Entwicklung. Zentrale Initiativen sind hier insbesondere der Ausbau eines Hochleistungsrechners am Standort Leverkusen und der Aufbau einer unternehmensweiten Plattform zur Datenanalyse in der Forschung und Entwicklung.

Strategische Partnerschaften und Kooperationen

Um innovativ zu sein, arbeitet Covestro weltweit nicht nur mit seinen Kunden, sondern auch mit akademischen und industriellen Partnern eng zusammen – nach dem Open-Innovation-Ansatz, der für Covestro von großer strategischer Bedeutung ist. Bilaterale Kooperationen sowie die Zusammenarbeit in großen, öffentlich geförderten Konsortien prägen die Partnerschaften mit Forschungseinrichtungen und Universitäten sowie Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette.

Covestro pflegt langjährige und strategische Partnerschaften mit verschiedenen Universitäten. Dabei kooperieren wir mit anerkannten Partnern weltweit, z.B. mit der RWTH Aachen University, der Tongji-Universität in Shanghai (China) und der Carnegie Mellon University in Pittsburgh (USA).

Auf der industriellen Seite arbeiten wir mit Start-up-Unternehmen und etablierten Partnern zusammen. Diese unterstützen uns bei unseren Bemühungen, alternative, nichtfossile Rohstoffe und biobasierte Prozesse nutzbar zu machen. Voraussetzung für die Nutzbarmachung biobasierter Rohstoffe ist ihr direkter Beitrag zur Ressourcenoptimierung gegenüber herkömmlichen Prozessen. So haben wir uns im Jahr 2019 an dem deutschen Start-up Hydrogenious LOHC Technologies GmbH in Erlangen beteiligt, um aktiv die Entwicklung einer internationalen Infrastruktur für Wasserstoff als alternativen Energieträger zu fördern.

Beispielhaft ist auch unser Innovationsprojekt zur Herstellung von biobasiertem Anilin: Wir können inzwischen im Technikumsmaßstab die für uns wichtige Grundchemikalie Anilin aus Biomasse herstellen anstatt auf herkömmliche Weise aus Benzol, einem Rohstoff auf Basis von Erdöl. Dieses Verfahren ist das Ergebnis einer Kooperation mit der Universität Stuttgart, dem CAT Catalytic Center an der RWTH Aachen University sowie der Bayer AG, Leverkusen.

Neben der Nutzbarmachung alternativer biobasierter Rohstoffe zur Steigerung der Ressourceneffizienz und dem Ausbau der CO2-Technologieplattform zur Schließung der Kohlenstoffkreisläufe bieten elektrochemische Prozesse einen guten Ansatzpunkt für zukunftsweisende, zirkulärwirtschaftliche Lösungen zur energieeffizienten Herstellung von Basischemikalien. Hierzu hat Covestro gemeinsam mit der RWTH Aachen University und dem Forschungszentrum Jülich das Kompetenzzentrum Industrielle Elektrochemie ELECTRA initiiert.

Eine zentrale Einheit bei Covestro, das Alliance Management, trägt konzernübergreifend dazu bei, Kooperationen und Netzwerke zu planen und umzusetzen sowie die Themen Innovation und Nachhaltigkeit in der Landes-, Bundes- und Europapolitik zu positionieren.

Innovation in den einzelnen Segmenten

Polyurethanes

Im Segment Polyurethanes (PUR) arbeiten wir laufend daran, die Produkte der Polyurethan-Industrie mit neuartigen Materialien und verbesserten Prozessen über den gesamten Lebenszyklus hinweg weiterzuentwickeln – insbesondere die Kernanwendungen aus Hartschaum, Weichschaum und Verbundwerkstoffen. Unsere Kunden in der Haushaltsgeräte-, Möbel- und Automobilindustrie sowie vielen weiteren Industrien können für ihre Anwendungsentwicklungen auf moderne Technologien und hoch motivierte Experten in unserem globalen Netzwerk zurückgreifen. Die große Anzahl neuer Patentanmeldungen für unsere innovativen Technologien verdeutlicht die führende Rolle von Covestro in der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen der Polyurethan-Industrie.

Um nachhaltige, zirkuläre Ansätze für Anwendungen mit Weichschaum weiterentwickeln zu können, arbeiten wir gemeinsam mit Partnern aus Industrie und Wissenschaft daran, die Wiederverwertung von Polyurethan-Weichschaum kontinuierlich zu verbessern. Damit gehen wir einen bedeutenden Schritt, um Polyurethan-Anwendungen als potenzielle Rohstoffquellen unserer zukünftigen Produktion zu nutzen. Wie das in der Praxis umgesetzt wird, belegt u.a. unsere Mitarbeit am europaweiten Forschungsprojekt "PUReSmart", an dem neun Unternehmen und akademische Einrichtungen aus sechs Ländern beteiligt sind.

Darüber hinaus forscht Covestro im Segment PUR konsequent daran, wie sich CO2 als Rohstoffalternative zu Erdöl intelligent nutzen lässt. Covestro hat ein neuartiges Polyol als Komponente für Polyurethan-Weichschaum entwickelt, das mit einem Anteil von bis zu 20% aus CO2 im industriellen Maßstab hergestellt wird. Für das Produkt, das unter dem Markennamen cardyon® vertrieben wird, gibt es bereits auf dem Markt eingeführte Anwendungen, z.B. bei Matratzen und Materialien für Sportbodenbeläge.

Zudem arbeitet Covestro am Ausbau der Technologieplattform zur zukünftigen Herstellung von Molekülen und Produkten aus CO2, wie z.B. elastischen Textilfasern. Eine Anwendung in der Textilindustrie steht bereits an der Schwelle zur Marktreife. Die Forschungsleistung zur CO2-Technologie und das breite Anwendungspotenzial der Plattform haben auch über die Chemiebranche hinaus Anerkennung gefunden: Die Innovation hat es in das Finale des "Deutschen Zukunftspreises 2019" geschafft, den der deutsche Bundespräsident jährlich verleiht.

Im Geschäftsjahr 2019 haben wir ebenfalls die Weiterentwicklung flammwidriger Dämmstoffe der Bauindustrie sowie eine weiter optimierte Dämmung für die Kühlgeräteindustrie vorangetrieben. Durch die stetig verbesserte Isolierleistung von Kühlschränken und -containern tragen unsere Materialien zur nachhaltigen Optimierung der Kühlkette in der globalen Nahrungsmittelversorgung bei.

Außerdem haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr mithilfe neuer, digitaler Technologien die Produktivität in der Herstellung von Dämmplatten und -elementen bei unseren Kunden signifikant gesteigert – etwa beim Design von Gießharken. Auch in der Forschung und Entwicklung konnten wir durch den Einsatz digitaler Technologien Ressourcen einsparen. Erste Erfolge wurden in der Berechnung von Katalysatoren für neue Rohstoffe und ihrer Verarbeitung erzielt.

Für das Anwendungsfeld moderner Verbundelemente in der Automobilindustrie haben wir mit unseren Verbesserungen zur Füllung von Kavitäten (Hohlräumen) zur Geräuschreduzierung im Fahrgastraum beigetragen.

Die Entwicklung von neuartigen Polyurethan-Produkten für die Infusionstechnologie ist ein weiteres Beispiel für unsere innovative Leistung im vergangenen Geschäftsjahr. So hat Covestro erstmals Polyurethan-Rohstoffe für den Bau von Windkraftanlagen nach China geliefert. Das von Covestro entwickelte und produzierte Polyurethan-Harz wurde bei der Produktion von Rotorblättern für Windturbinen eingesetzt, die in einem Windpark im Osten Chinas installiert wurden.

Polycarbonates

Im Segment Polycarbonates (PCS) entwickeln wir u.a. neue Materiallösungen auf Polycarbonat-Basis sowie maßgeschneiderte individuelle Produkte, um die zunehmend komplexen Anforderungen unserer Kunden in den Bereichen Mobilität, Gesundheit und Elektronik /LED-Technologie zu bedienen. Dabei geht es im Wesentlichen darum, das Gewicht von Komponenten und Endprodukten zu senken, ihre Energieeffizienz und Sicherheit zu erhöhen sowie völlig neue Designmöglichkeiten zu realisieren.

Der Trend zu modernen, integrierten Lichtelementen – ermöglicht durch LED-Technologie – zieht sich als Leitmotiv durch alle Industrien, besonders im Bereich der Mobilität. Polycarbonate sind aufgrund ihrer Transparenz und Wärmeformstabilität der ideale Werkstoff für neuartige Lösungen.

Im Automobilbereich kann die steigende Zahl von Fahrsicherheitsassistenten, Sensoren und Kamerasystemen mit unseren sensortransparenten Materialien der Marke Makrolon® fugenlos integriert werden. Auch die neuen Anforderungen an elektrische Antriebssysteme erfüllen wir, indem wir neue flammgeschützte Produkte entwickeln, z.B. für ultraleichte Crashwaben zum Schutz von Batterien, Fahrzeug und Insassen. Auf der weltweit führenden Kunststoffmesse "K 2019" haben wir ein umfassendes Fahrzeuginnenraum-Konzept mit innovativen und funktionalen Materiallösungen vorgestellt, das aktuelle Mobilitätstrends wie autonomes Fahren, elektrische Antriebe und Carsharing berücksichtigt.

Ebenfalls auf der Kunststoffmesse "K 2019" wurden neue Anwendungen für Polycarbonate und deren Blends gezeigt, die beim globalen Ausbau der 5G-Technologie eingesetzt werden können. Um die öffentliche Akzeptanz für ein erweitertes Netzwerk von Antennen und Basisstationen zu erhöhen, sollen diese nahtlos in das Stadtbild der Zukunft integriert werden. Dazu kooperiert Covestro mit Studierenden des Umeå Institute of Design in Umeå (Schweden) sowie mit der Deutschen Telekom AG, Bonn. Im Rahmen des Pilotprojekts testeten die Partner kreative Designkonzepte für kleine 5G-Antennen und Basisstationen, ihre Farbanpassung sowie Oberflächenstrukturierung. Auch für die an 5G angepasste Smartphone-Herstellung hat Covestro eine mehrlagige Folienlösung auf Basis von Polycarbonat und Polymethylmethacrylat (PMMA) entwickelt. Dank der Innovation und einem neuen Herstellprozess haben die Rückseiten der Smartphones ein ästhetisches Aussehen wie bei Glas, sind allerdings nicht zerbrechlich.

Wir haben auch im Jahr 2019 in der Beleuchtungsindustrie die weiter wachsende Entwicklung hin zur LED-Technik konstant begleitet. Unsere neu entwickelten Produkte kombinieren herausragende optische Eigenschaften mit einer ausgesprochenen Langlebigkeit. Covestro unterstützt somit den Trend hin zu wartungsfreien, effizienten LED-Leuchten.

Hervorzuheben sind auch unsere Innovationen im Bereich der Gesundheitsanwendungen. Wir haben ein neues klartransparentes Material entworfen, das den hohen Anforderungen an die Herstellung von Diagnostikampullen gerecht wird. Damit haben wir die Arbeitssicherheit für das medizintechnische Personal bei zeitkritischen Blutanalysen erhöht. Darüber hinaus erlaubt es unser neu entwickeltes kohlenfaserverstärktes Makrolon®, radioluzente Einweghilfsmittel für die Chirurgie effizienter herzustellen.

Für die Elektronikbranche erfüllt unser neues Produktportfolio die hohen Anforderungen der Kunden im Hinblick auf optische und Hochglanzeigenschaften von Displays. Mit den neuen Materialien ist es nun möglich, größere Displays mit dreidimensionalem Design zu realisieren. Auch im Bereich der High-Performance-Werkstoffe sind wir konsequent vorangeschritten. Am Standort Markt Bibart betreiben wir die kommerzielle Produktion unserer Endlosfaser-verstärkten thermoplastischen Verbundwerkstoffe. Diese vereinen die Steifigkeit und Festigkeit von Carbon- oder Glasfasern mit der Flexibilität und effizienten Verarbeitbarkeit von Thermoplasten. Anwendungen werden somit leichter, stabiler und ästhetisch ansprechender. Damit schaffen diese Verbundwerkstoffe für Schlüsselbereiche wie IT, Mobilität und Konsumgüter neue Gestaltungsmöglichkeiten.

Coatings, Adhesives, Specialties

Das Segment Coatings, Adhesives, Specialties (CAS) bedient eine Vielzahl von spezialisierten Industrien. Im Jahr 2019 haben wir gemeinsam mit Kunden sowie Partnern bedeutende Innovationen eingeführt und uns dabei auf Effizienz, Nachhaltigkeit und die Förderung unserer Spezialitätenbereiche fokussiert.

Auf der "European Coatings Show" in Nürnberg haben wir erstmals einen effizienzsteigernden Rohstoff für Hochleistungslacke mit extrem schneller Aushärtung vorgestellt. Dieser ist bereits bei führenden Herstellern z.B. von Autoreparaturlacken im kommerziellen Einsatz. Ein weiteres Beispiel ist eine neue Generation von Automobil-Serienlacken, die Covestro gemeinsam mit einem Partnerkonsortium aus der Lackindustrie und führenden Automobilherstellern entwickelt. Die neuen Lacke basieren auf Technologien und Materialien von Covestro. Auch in der Bauindustrie spielt die Geschwindigkeit eine Rolle: So wurden die Parkhäuser des neuen Flughafens in Peking (China) mit einer von Covestro entwickelten schnell härtenden Formulierung beschichtet. Darüber hinaus hat Covestro im Bereich Holz wässrige Vernetzer mit sehr schneller Aushärtung vorgestellt.

Unser Produktportfolio im Bereich der Vernetzer und Bindemittel, mit dem wir neue Standards in Bezug auf Arbeitssicherheit und Industriehygiene setzen, wird von uns stetig optimiert. So haben wir im Jahr 2019 weitere Produkte entwickelt, die einen nochmals niedrigeren Restmonomergehalt aufweisen und damit die Anwendung noch sicherer machen. Unter Nachhaltigkeitsaspekten haben wir im Jahr 2019 die Nutzung biobasierter Rohstoffe in der Produktion vorangetrieben, um weiter Ressourcen einzusparen und die CO2-Bilanz zu verbessern. So haben wir z.B. für die Textilbeschichtung drei Impranil®-eco-Produkte mit bis zu 56% erneuerbarem Anteil entwickelt.

Im Bereich Kosmetik hat Covestro ein erstes pflanzenbasiertes Produkt der Marke Baycusan® auf den Markt gebracht. Damit bedient der Werkstoffhersteller das wachsende Bedürfnis der an natürlichen Inhaltsstoffen orientierten Kosmetikindustrie. Basierend auf unseren jüngsten Forschungsergebnissen bieten wir kosmetischen Unternehmen auch polyurethanbasierte Filmbildner mit besserer biologischer Abbaubarkeit im Vergleich zu herkömmlichen Rohstoffen an.

Bei einem gemeinsamen Forschungsprojekt mit der Technischen Universität Dänemarks (Danmarks Tekniske Universitet, DTU) und Partnern aus der Windenergiebranche entwickelt unser Segment CAS einen Rohstoff für Lacke, der auf extreme Witterungsbedingungen abgestimmt ist.

Der Bereich thermoplastischer Spezialelastomere profitiert von maßgeschneiderten Lösungen für die Elektronikindustrie wie etwa Hüllen für Smartphones. Im Bereich der Spezialfolien wurden in enger Partnerschaft mit unseren Kunden intelligente Materialkombinationen für Sicherheitskarten und die Medizintechnik entwickelt. Diese setzen neue Standards und ermöglichen überdurchschnittliches Wachstum.

Im Bereich der additiven Fertigung (3D-Druck) stellt sich Covestro den stetig wachsenden Anforderungen und setzt erfolgreich die Großserienfertigung eines Materials um, mit dem unsere Kunden 3D-Druck im industriellen Maßstab realisieren können.

Mitarbeiter

Die vielseitigen Fähigkeiten und der persönliche Einsatz aller Mitarbeiter tragen maßgeblich zum Erfolg von Covestro bei. Jeder Beschäftigte hat sowohl die Freiheit wie auch den Auftrag, im Sinne der Ziele, der Werte und der Kultur unseres Unternehmens zu handeln und sich einzubringen. Dadurch fördert Covestro ein Arbeitsumfeld, das durch unkonventionelles Denken, effektiven Wissensaustausch, kreative Lösungsfindung sowie konstruktives Feedback und kollegiale Zusammenarbeit geprägt ist. Wir wollen jeden unserer Mitarbeiter befähigen, seine bestmögliche Leistung zu erbringen. Unsere Führungskräfte sind dafür verantwortlich, diese Zielsetzungen in enger Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeitern zu ermöglichen und zu unterstützen. So können wir gemeinsam kontinuierlich zum Unternehmenserfolg beitragen.

Zum 31. Dezember 2019 beschäftigte Covestro weltweit 17.201 Mitarbeiter (Vorjahr: 16.770). Zusätzlich waren am Bilanzstichtag weltweit 550 Auszubildende (Vorjahr: 541), davon 531 (Vorjahr: 516) in Deutschland, im Unternehmen tätig.

Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 9 "Personalaufwand und Mitarbeiter" (S. 183)

1 DieAnzahlderMitarbeiter(FestanstellungenundbefristeteArbeitsverhältnisse)wirdinVollzeitäquivalenten(FullTimeEquivalents,FTE)dargestellt. Teilzeitbeschäftigte werden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt.

Leitbild und Schwerpunkte der Personalarbeit

Digitalisierung, demografischer Wandel und der Trend zur Individualisierung verändern Inhalte und Ausprägungen unserer Arbeit. Im Fokus der Personalarbeit stehen die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, die unseren Geschäftserfolg nachhaltig unterstützen und gleichzeitig berufliche Entfaltung und Engagement des Einzelnen ermöglichen.

Die Förderung von Leistung und Möglichkeiten der persönlichen Einflussnahme stehen dabei, ebenso wie der Ausbau und die langfristige Entwicklung individueller Fähigkeiten und Kompetenzen der Mitarbeiter, im Vordergrund. Führungsverhalten und -verantwortung im Einklang mit unserem Kulturverständnis und den Unternehmenswerten von Covestro bilden hierbei die Basis und setzen Maßstäbe für erfolgsorientiertes Arbeiten, zukunftsorientierte Fähigkeitsentwicklung und den respektvollen Umgang miteinander. Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz haben für uns sehr hohe Priorität. Zudem legen wir besonderes Augenmerk darauf, Diversität und Inklusion weiter zu intensivieren.

Der Vorstand ist regelmäßig in die Schwerpunktsetzung der Personalarbeit eingebunden. Die Human-Resources- (HR)-Organisation ist entsprechend den genannten Zielen inhaltlich und strukturell aufgestellt und bildet mit einem globalen Personalmanagementsystem die erforderlichen Prozesse ab.

Qualifizierte Mitarbeiter gewinnen und halten

Es ist eine strategische Herausforderung für Covestro, weltweit ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Wir wollen qualifizierte Mitarbeiter langfristig im Unternehmen halten, sowie fachlich und persönlich weiterentwickeln und neue Talente dazugewinnen.

Die Bereiche Employer Branding und Recruiting setzen bei der Anwerbung neuer Mitarbeiter zunehmend auch auf digitale Kanäle. So spricht das Unternehmen weltweit unterschiedliche Zielgruppen über Social Media und digitale Plattformen wie bspw. LinkedIn und Glassdoor an, um Covestro als Arbeitgeber vorzustellen. Um in den Dialog mit unseren Zielgruppen zu treten und Bewerbungen zu initiieren, sind wir neben Facebook nun auch auf zwei weiteren wichtigen Plattformen präsent: Instagram in Deutschland sowie WeChat in China. Mit dem Launch von Karriereseiten haben wir im Jahr 2018 bereits einen ersten großen Schritt getan – im Berichtsjahr wurde diese Initiative mit dem Ausbau der Mehrsprachigkeit sowie der Auffindbarkeit durch Suchmaschinenoptimierung konsequent weiterverfolgt. Auch im Jahr 2019 haben wir die Bewerber in den Mittelpunkt unserer Recruiting-Aktivitäten gestellt. Unsere Employer Brand haben wir noch stärker in den Gesamtauftritt von Covestro integriert. Diese Aktivitäten fanden eine erfreuliche Resonanz, u.a. im Hinblick auf unser globales Bewerbermanagementsystem zur Onlinebewerbung, wie sich aus Bewerberbefragungen, bspw. dem "Potentialpark Survey", ergab.

Wir unternehmen zahlreiche Aktivitäten, um unsere Arbeitgebermarke attraktiv und relevant zu halten. An allen Standorten betreiben wir ein aktives Personalmarketing zur Mitarbeitergewinnung und setzen auf einen direkten Austausch. Dazu pflegen wir enge Kontakte zu führenden Universitäten, engagieren uns in internationalen Studierendennetzwerken und nehmen an Karrieremessen teil. So engagiert sich Covestro bei ausgewählten Initiativen und Netzwerken wie z.B. der globalen Studierendenorganisation Enactus und dem europäischen Ingenieursnetzwerk UNITECH International. Zusammen mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen sind wir Hauptsponsor der Initiative "Young Champions of the Earth". Zudem veranstalten wir Karriereevents, Workshops sowie Besichtigungen an verschiedenen Covestro-Standorten. Im Geschäftsjahr 2019 haben wir darüber hinaus bei den weltweit relevanten Kunststoffmessen "K 2019" und "Chinaplas" sowie der Publikumsspielemesse "Gamescom" für Karrierewege bei Covestro geworben.

Zusätzlich zu unserem Ausbildungsangebot in Deutschland vergeben wir weltweit jedes Jahr zahlreiche Berufspraktika an Schüler und Studierende, um einen Einblick in die Unternehmenspraxis zu gewähren und Covestro als Arbeitgeber erlebbar zu machen. Darüber hinaus bietet Covestro auch abwechslungsreiche Traineeprogramme für Studienabsolventen an. Für spezifische Tätigkeitsprofile gehen wir aktiv auf Kandidaten zu und stellen die Einstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten vor.

Außerdem fördern wir besondere Leistungen und herausragendes Engagement durch globale Wettbewerbe, Preisverleihungen und andere Veranstaltungen. So war Covestro bspw. führendes Partnerunternehmen der "Carbon Footprint Challenge 2019", bei der Ideen zur Reduktion der CO2-Bilanz in der Industrie prämiert wurden. Der Erfolg des Wettbewerbs war groß: Teams von Studierenden aus 55 Ländern reichten über 350 verschiedene Vorschläge ein, die sich damit beschäftigen, wie der CO2-Fußabdruck von Prozessen und Produkten künftig optimiert werden kann. Vorab hatten sich über 1.600 Covestro-Mitarbeiter die Top-25-Ideen angeschaut und auf einer internen Ideenplattform kommentiert und bewertet. Wir sind stolz darauf, dass dieses unternehmensübergreifende Projekt mit dem "HR Excellence Award 2019" in der Kategorie Hochschulmarketing ausgezeichnet wurde.

Als Arbeitgeber hat Covestro im Berichtszeitraum erneut wichtige Auszeichnungen erhalten. Dazu zählten bspw. bereits zum zweiten Mal in Folge der erste Platz im Industrievergleich einer Studie vom Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie e. V. (VAA) in Deutschland, der erste Platz als "Súper Empresas 2019" in Mexiko sowie die Auszeichnungen "Great Place to Work" in Indien und "Top Employer" in China. Diesen Erfolg verstehen wir gleichermaßen als Lob für bereits Geleistetes und als Ansporn für die Zukunft.

Mitarbeiter fördern und weiterentwickeln

Gut ausgebildetes und qualifiziertes Personal ist eine zentrale Voraussetzung für die Weiterentwicklung des Unternehmens und unabdingbar für den Unternehmenserfolg. Wir sind überzeugt von dem Konzept des "lebenslangen Lernens". Daher unterstützen wir unsere Mitarbeiter dabei, sich in allen Phasen des Berufslebens persönlich und fachlich fortzubilden.

Mit unserem unternehmenseigenen Lernkonzept bieten wir ein breites und gleichzeitig maßgeschneidertes Fortbildungsangebot für alle Mitarbeiter. Hierbei finden weltweit zahlreiche Präsenztrainings sowie virtuelle Trainings statt, die unterschiedliche Zielgruppen ansprechen. Zur Unterstützung der Unternehmensstrategie standen im Jahr 2019 die digitale Transformation durch die Implementierung von Workday Learning und ein integriertes Kompetenzmanagement, das Mitarbeitern bei ihrer Entwicklung hilft, im Vordergrund. Ziel ist es, unseren Mitarbeitern bessere Lernpfade für ihre Weiterbildung zur Verfügung zu stellen und Lernangebote global zu harmonisieren.

Im Bereich der Personalentwicklung arbeitet Covestro mit einem Modell klar definierter Kern- und Führungskompetenzen, das allen Mitarbeitern als Referenz dient. Es soll sicherstellen, dass Führungskräfte und Mitarbeiter bei der Einschätzung von Leistungen das gleiche Vokabular und einheitliche Kriterien verwenden. Basierend auf diesem Modell finden eine fundierte Karriereplanung, Leistungsbeurteilung und Potenzialeinschätzung der Mitarbeiter statt. Zusätzlich wurde das Anforderungsprofil für die Top-Führungskräfte bei Covestro spezifiziert, das insbesondere Schwerpunkte des Führungsverhaltens konkretisiert und stärker an unsere Unternehmenskultur ausrichtet. Unseren Ansatz bei der Leistungsbeurteilung haben wir in einen kontinuierlichen unterjährigen Dialog zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten überführt, um Ziele und Prioritäten jeweils zeitnah abzugleichen. Zudem finden Entwicklungsgespräche zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten statt, in denen die individuellen Stärken und Verbesserungsmöglichkeiten sowie die berufliche Perspektive im Konzern besprochen werden. Die Initiative zur Führung eines Entwicklungsgesprächs kann anlassbezogen jederzeit durch die Führungskraft oder den Mitarbeiter ergriffen werden. Diese Gesprächsinhalte fließen in die kontinuierlich stattfindenden Personalplanungskonferenzen ein, damit Mitarbeiter bestmöglich in deren eigenem sowie dem Unternehmensinteresse entwickelt werden können.

Der fortwährende Dialog zwischen Mitarbeitern und Führungskräften ist uns ein zentrales Anliegen. Um die Feedbackkultur im Unternehmen weiter zu stärken, können Mitarbeiter mithilfe einer Anwendung innerhalb des Personalmanagementsystems hierarchieübergreifend Feedback geben bzw. aktiv einfordern. Im 4. Quartal 2019 haben wir zudem weltweit die Initiative "ENGAGE" zur Messung und Verbesserung des Engagements der Mitarbeiter gestartet. Über eine freiwillige, anonyme Onlinebefragung mit standardisierten Fragen können alle Mitarbeiter mehrfach jährlich Feedback geben. So möchten wir verstehen, was unseren Mitarbeitern wichtig ist. Im Anschluss werden die Ergebnisse zwischen den Mitarbeitern und Führungskräften diskutiert und gemeinsame Maßnahmen festgelegt, die dazu dienen sollen, die Arbeitssituation kontinuierlich zu verbessern. An der ersten Umfrage hat sich der Großteil der Belegschaft beteiligt.

Mitarbeiter transparent und wettbewerbsfähig vergüten

Eine faire und marktgerechte Vergütung ist unabdingbare Voraussetzung dafür, qualifizierte Mitarbeiter anwerben, halten und motivieren zu können. Covestro kombiniert daher ein aufgabenbezogenes Grundgehalt mit erfolgsabhängigen Bestandteilen und umfangreichen Zusatzleistungen zu einer international wettbewerbsfähigen Gesamtvergütung, über welche die Mitarbeiter transparent informiert werden.

Die Einstufung von Aufgaben und Tätigkeiten erfolgt auf Basis einer personenunabhängigen Stellenbewertung. Im Bereich der Führungsfunktionen wird hierbei eine international anerkannte Bewertungsmethode angewandt, sofern die Stellenbewertung nicht bereits durch lokale kollektivrechtliche Vereinbarungen vorgegeben ist. Anhand dieser Einstufung wird die Höhe des Grundgehalts in allen Ländern an den regional üblichen Vergütungshöhen ausgerichtet. Durch regelmäßige Vergütungsbenchmarks wird diese Ausrichtung dauerhaft sichergestellt.

Seit dem Jahr 2016 beteiligen wir unsere Mitarbeiter jährlich über das konzernweite Bonusprogramm "Covestro Profit Sharing Plan" (Covestro PSP) mit einer einheitlich berechneten Bonuszahlung am Erfolg des Unternehmens. Darüber hinaus nehmen Mitarbeiter in Führungsfunktionen am globalen Vergütungsprogramm "Prisma" teil, das für Auszahlungen den Aktienkurs von Covestro, auch im Vergleich zu unseren Wettbewerbern, heranzieht und so die langfristige Wertentwicklung des Unternehmens honoriert. Ferner steht ein globales Budget zur Verfügung, aus dem Vorgesetzte mit sogenannten Individual Performance Awards herausragendes Verhalten, Engagement und Leistung ihrer Mitarbeiter im Hinblick auf unsere Unternehmenswerte zeitnah honorieren können.

Siehe Konzernanhang, Anhangangabe 21 "Andere Rückstellungen" (S. 208)

Wie schon in den Jahren zuvor wurde auch im Jahr 2019 erneut das Aktienbeteiligungsprogramm "Covestment" angeboten, bei dem die Mitarbeiter Covestro-Aktien mit einem Kursabschlag erwerben können. Dieses wurde auch im Jahr 2019 auf weitere Länder ausgedehnt. So stand das Angebot erstmals auch der Belegschaft in China, Frankreich, Japan, der Schweiz und der Slowakei zur Verfügung. Damit haben nun etwa 97% der weltweiten Belegschaft von Covestro die Möglichkeit, Covestro-Aktien zu vergünstigten Konditionen zu erwerben. Rund 41% aller Teilnahmeberechtigten weltweit haben hiervon Gebrauch gemacht. Die Teilnahmequote betrug in Deutschland 50%, in den USA 33% und in China 59%.

Vielfältigkeit und Inklusion fördern

Wir bei Covestro setzen uns dafür ein, die Welt lebenswerter zu machen. Deshalb fördern wir Vielfalt und Inklusion als Grundlage für Innovation und Wachstum. Wir schätzen Unterschiede und engagieren uns für ein integratives Arbeitsumfeld, in dem verschiedene Kompetenzen, Talente, Erfahrungen und Überzeugungen willkommen sind und alle mit Würde und Respekt behandelt werden – innerhalb und außerhalb unseres Unternehmens. Es ist unsere Überzeugung, dass eine vielfältige Belegschaft und ein integratives Umfeld wichtige Treiber für Innovation, Nachhaltigkeit und Mitarbeiterengagement sind. Denn vielfältige Teams sind kreativer und gelangen zu besseren Entscheidungen. Vielfalt und Inklusion tragen so direkt zum weiteren Erfolg des Unternehmens bei. Zudem ist Covestro Unterzeichner der zehn Prinzipien des "UN Global Compact" und der "Charta der Vielfalt" in Deutschland, einer Initiative unter der Schirmherrschaft der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel.

Covestro treibt das Thema "Diversität und Inklusion" als wichtigen Bestandteil der Unternehmenskultur voran. Mit globalen Aktionsplänen und regionalen Umsetzungsteams werden Ziele und Selbstverständnis zu Diversität und Inklusion weiter verankert. Die Einbeziehung verschiedener Perspektiven führt zu ausgewogeneren Entscheidungen und leistet somit einen wichtigen Beitrag zum Erfolg von Covestro.

Arbeitsbedingungen und Arbeitsmodelle bestmöglich gestalten

Die Gesundheit, die Sicherheit und das berufliche wie private Engagement unserer Beschäftigten sind uns äußerst wichtig. Die kontinuierliche Überwachung und Verbesserung der Arbeitssicherheit sowie das Angebot gesundheitsförderlicher Programme und Initiativen sind Grundprinzipien für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Das Personalmanagement wird dabei unterstützt durch die Bereiche Health, Safety, Environment and Quality (HSEQ) sowie Law, Intellectual Property and Compliance (LIPC) und Corporate Audit. Diese begleiten Covestro dabei sicherzustellen, dass sämtliche internen Richtlinien sowie die relevanten Vorgaben der Compliance- und Arbeitsgesetzgebung erfüllt werden.

Siehe "Integriertes Managementsystem für Gesundheitsschutz, Sicherheit, Umweltschutz und Qualität" (S. 59)

Darüber hinaus bieten wir unseren Mitarbeitern zeitgemäße Arbeitsbedingungen, damit sie in einer sich verändernden Arbeitswelt stets erfolgreich sein und ihre beruflichen Interessen mit privaten Belangen in Einklang bringen können. Dabei gehen wir in vielen Ländern über gesetzliche Verpflichtungen hinaus. So bieten wir, soweit mit den betrieblichen Abläufen vereinbar, z.B. Lösungen wie flexible Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit und Heimarbeitsplätze an. Auch der direkte Austausch mit unseren Mitarbeitern ist uns besonders wichtig. Dabei berücksichtigen wir nationale und internationale Informationspflichten.

Unsere soziale Verantwortung als Unternehmen und Arbeitgeber basiert auf unseren Unternehmenswerten und unserem uneingeschränkten Bekenntnis zur Wahrung und Förderung der Menschenrechte in unserem Einflussbereich. Dies bedeutet für uns auch, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die auf respektvollem und wertschätzendem Umgang miteinander basieren und insbesondere Sicherheit am Arbeitsplatz gewähren. Unsere nachhaltige Personalpolitik zeichnet sich zudem durch ein hohes Maß an sozialer Absicherung für unsere Belegschaft aus.

Außerdem unterstützt Covestro aktiv das Bewusstsein für eine gesunde Lebensweise durch eine tragfähige Gremienstruktur des betrieblichen Gesundheitsmanagements und durch ein auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mitarbeiter abgestimmtes Angebot von Maßnahmen und Projekten. Das gilt insbesondere mit Blick auf die Herausforderungen, vor die uns der demografische Wandel, vielerorts verlängerte Lebensarbeitszeiten sowie die Entwicklung der Digitalisierung stellen.

Wir bieten ein umfassendes betriebliches Gesundheitsmanagement, dessen Schwerpunkte auf Basis von Befragungen stets weiterentwickelt werden. Allen Mitarbeitern soll so der Zugang zu bedarfsgerechten und bezahlbaren Gesundheitsdiensten ermöglicht werden. Dazu zählen Sportprogramme, regelmäßige medizinische Vorsorgeuntersuchungen, Hilfestellung nach Überwindung einer Krankheit oder Versorgung vor Ort im Unternehmen. Art und Umfang der Gesundheitsförderprogramme unterscheiden sich weltweit hinsichtlich des jeweiligen länderspezifischen Entwicklungsstands oder der Möglichkeit des Zugangs zu nationalen Gesundheitssystemen. Wir bieten unseren Mitarbeitern umfassende krankheitsvorbeugende Maßnahmen an und gehen auch damit in vielen Fällen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.

Neue, flexible Arbeitswelten für mehr Begegnung und Kommunikation

Das Arbeitsumfeld, die Inhalte und die Arbeitsweisen sind einem ständigen Wandel unterworfen, der von der digitalen Transformation und der zunehmenden Dynamik und Komplexität in unserer Arbeitswelt getrieben wird. Um den sich stetig ändernden Anforderungen gerecht zu werden, sorgt Covestro für eine moderne Arbeitsumgebung, die ein flexibles Arbeiten unterstützt. Das gilt vor allem dort, wo neue Arbeitsräume bezogen werden oder entstehen. Inzwischen konnte bereits an vielen Standorten bewiesen werden, dass das Konzept einer flexiblen Arbeitsweise funktioniert – wie etwa in Brasilien, Hongkong, der Schweiz, Taiwan, Thailand oder auch in Shanghai, wo Anfang 2019 neue Büroräume bezogen wurden. In Leverkusen wird derzeit ebenfalls ein neues Bürogebäude gebaut, welches voraussichtlich im Jahr 2020 von 750 Mitarbeitern bezogen wird. Ein lern- und entwicklungsorientiertes Arbeitsumfeld, das Agilität und Wissensaustausch unterstützt, steht für Covestro im Vordergrund. Hierzu stellen wir nicht nur die entsprechenden Räumlichkeiten bereit, sondern auch die IT-Infrastruktur und Medientechnik, die einfach und intuitiv funktionieren.

Wir nennen diese Form der Arbeit unsere "C3 "-Arbeitsweise, die auf unseren "C3 "-Werten basiert. Herzstück dieser Arbeitsphilosophie ist unsere Überzeugung, dass jeder Mensch – unabhängig von der Hierarchie – für unterschiedliche Aufgaben eine dazu passende Arbeitsumgebung benötigt, um effektiv arbeiten zu können. Auf diese Weise möchten wir Perspektivwechsel ermöglichen und die Kreativität im Unternehmen fördern. Offen gestaltete Büroumgebungen, kombiniert mit einem flexiblen Arbeitskonzept, fördern die Begegnung und den Austausch über Team- und Abteilungsgrenzen hinweg und stärken somit die Kommunikation und interdisziplinäre Zusammenarbeit.

Darüber hinaus kommt unseren Führungskräften eine besondere Rolle zu: Neben etablierten Führungsstandards und modernen Arbeitsweisen entwickeln sie gemeinsam mit ihren Mitarbeitern vermehrt flexible und individuelle Lösungen, um Covestro dabei zu unterstützen, die Potenziale der neuen Arbeitswelt bestmöglich auszuschöpfen.

Schutz für Mensch und Umwelt

Integriertes Managementsystem für Gesundheitsschutz, Sicherheit, Umweltschutz und Qualität

Erklärtes Ziel von Covestro ist es, Arbeitnehmer, Zulieferer und Dienstleister zu schützen, unterbrechungsfreie Abläufe sicherzustellen sowie die Qualität kontinuierlich zu verbessern. Hierzu ist der Leiter des integrierten HSEQ-Managementsystems direkt vom Vorstand beauftragt. Das konzernweit implementierte integrierte Managementsystem bezieht sich auf die Themenbereiche Gesundheitsschutz, Sicherheit, Umwelt und Qualität (Health, Safety, Environment and Quality, HSEQ). Es sorgt für die Umsetzung der Vorgaben der HSEQ-Unternehmensrichtlinien und orientiert sich an international anerkannten Normen für Arbeitssicherheit (OHSAS 18001), Umwelt (ISO 14001), Energie (ISO 50001) und Qualität (ISO 9001). Durch regelmäßig durchgeführte interne Audits, jährlich stattfindende Selbstbewertungen (Self Assessments) und externe Zertifizierungen wird sichergestellt, dass die Prozesse und Abläufe eingehalten werden. Die Erkenntnisse daraus fließen in die jährliche Managementbewertung ein. Jeder Prozess unterliegt somit einer fortlaufenden Überwachung und wird entsprechend den Erfordernissen angepasst. Unser bestehendes HSEQ-Managementsystem entspricht den Anforderungen der aktuellen ISO-Normenrevisionen ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015 und wurde auch im Jahr 2019 auf der Grundlage der neuen ISO-Normen erfolgreich durch eine externe Zertifizierungsgesellschaft überprüft, auditiert und bestätigt. Im Einklang mit den genannten ISO-Normen sind spezifische Ziele definiert worden. Nähere Erläuterungen zu diesen Zielen finden sich in den entsprechenden nachfolgenden Kapiteln.

Das integrierte Managementsystem setzt sich aus den folgenden drei Teilbereichen zusammen:

Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit

Im Bereich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit bestehen weltweit gültige Prozesse und Abläufe mit detaillierten Vorschriften, die sich mit der Sicherheit von Produktionsanlagen und Herstellungsprozessen, mit der Untersuchung von Unfällen sowie Umwelt- und Transportereignissen, mit Gesundheitsvorsorge, Arbeitssicherheit und dem Notfallmanagement bei Covestro befassen. Vorgaben nach internationalen Standards wie OHSAS 18001 stellen dabei die weltweit gültigen Mindestanforderungen dar und werden bei Bedarf durch zusätzliche Regelungen ergänzt. Dies soll Unfälle und Ereignisse, die Folgen für Mensch oder Umwelt haben können, im betrieblichen Alltag sowie auf den Transportwegen verhindern. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Kunden u.a. durch Schulungen zum sicheren Umgang mit unseren Produkten innerhalb und außerhalb unserer Werke.

Umwelt und Energie

Für die Bereiche Umwelt und Energie wurden weltweit gültige Mindeststandards festgelegt, um unsere hohen Ansprüche in den Bereichen Ressourcenschonung und Verringerung der Emissionen sicherzustellen. Diese Standards sind an international anerkannte Normen und Regelwerke wie ISO 14001 (Umweltmanagement) und ISO 50001 (Energiemanagement) angelehnt. Wir analysieren und bewerten jedes Jahr die Auswirkungen, die unsere Aktivitäten auf die Umwelt haben. Aus der Bewertung unserer Umweltperformance leiten wir entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung und Minimierung von Umwelteinwirkungen ab. Global geltende Prozess- und Ablaufbeschreibungen helfen uns dabei, diese Maßnahmen konzernweit umzusetzen. Das im Jahr 2008 eingeführte Energieeffizienzsystem nach ISO 50001 wurde im Berichtsjahr bereits zum achten Mal an den großen deutschen Produktionsstandorten durch eine unabhängige Zertifizierungsgesellschaft überprüft, auditiert und bestätigt.

Qualität

Wir stellen sehr hohe Ansprüche an die Qualität der verwendeten Rohstoffe und setzen Maßstäbe bei deren Weiterverarbeitung zu hochwertigen Kunststoffen und Polyurethan-Vorprodukten. Durch unser integriertes HSEQ-Managementsystem entspricht unser Qualitätsmanagement den Anforderungen der aktuellen Normrevision ISO 9001:2015. Damit schaffen wir die Rahmenbedingungen dafür, dass Kundenanforderungen bezüglich unserer Produkte und Dienstleistungen in hohem Maße berücksichtigt werden.

Sicherheit

Die stetige Weiterentwicklung eines sicheren Arbeitsumfelds hat bei Covestro hohe Priorität und ist wesentlicher Bestandteil der Unternehmensverantwortung und -kultur. Die Vermeidung von Verletzungen, Anlagenstörungen und Transportereignissen gehört zu den zentralen Zielen des Unternehmens, ebenso der Erhalt der Gesundheit unserer Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz und bei arbeitsbezogenen Aktivitäten. Dies gilt ebenfalls für Mitarbeiter von Partnerfirmen (Kontraktoren), die im Zuge operativer Tätigkeiten für unser Unternehmen im Einsatz sind. Detaillierte Vorschriften und regelmäßige Kontrollen tragen dazu ebenso bei wie sichere Produktionsverfahren, Anlagen und Transporte. Gleichermaßen im Fokus stehen der Schutz der Umwelt und das Wohlergehen derer, die mit unseren Produkten in Kontakt kommen. Darüber hinaus haben wir das Programm "SafeGuard" weitergeführt, mit dem wir sämtliche für Covestro relevanten Sicherheitsaspekte ganzheitlich und global behandeln. Dies wird im Folgenden detailliert dargestellt.

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Konzernweit ist ein integriertes Informationsmanagementsystem (Integrated Information Management System, IIMS) implementiert, in dem arbeitsbedingte Ereignisse und potenzielle Gefährdungen erfasst und bearbeitet werden. Die Klassifizierung erfolgt in Anlehnung an die Vorgaben des US-amerikanischen Standards "Recording and Reporting Occupational Injuries and Illness" (OSHA 1904). Mithilfe des IIMS können Trends zeitnah identifiziert werden. Bei Bedarf können auf diese Weise entsprechende kurzfristige Korrektur- und langfristige Verbesserungsmaßnahmen implementiert werden. Die Auswertung der Hintergründe und Folgen eines Ereignisses geschieht durch Sicherheitsexperten von Covestro, die ggf. durch externe Expertisen unterstützt werden. Die Ergebnisse der nach solchen Ereignissen durchgeführten Ursachenanalysen werden inkl. getroffener Korrekturmaßnahmen konzernweit publiziert, um das Sicherheitsbewusstsein unserer Mitarbeiter zu schärfen und vergleichbare Gefahrenstellen sowie Situationen besser bewerten und proaktiv auflösen zu können.

Covestro verarbeitet die Anzahl der Arbeitsunfälle von eigenen Mitarbeitern und Kontraktoren bei der Berechnung der Unfallraten Recordable Incident Rate (RIR) und Lost Time Recordable Incident Rate (LTRIR) gemäß OSHA 1904. Hierbei wird die Anzahl aller aufzeichnungspflichtigen Unfälle (RIR) bzw. derer mit Ausfallzeit (LTRIR) ins Verhältnis zu den geleisteten Arbeitsstunden (normiert auf 200.000 Arbeitsstunden pro Jahr) gesetzt.

Die geleisteten Jahresarbeitsstunden unserer Mitarbeiter ermitteln wir auf Basis der Mitarbeiterzahlen des Konzerns und multiplizieren sie auf Länderebene mit den durchschnittlichen Jahresarbeitsstunden der OECD oder anderer valider Quellen.

Die Ermittlung der geleisteten Arbeitsstunden unserer Kontraktoren erfolgt nach einer im Oktober 2019 überarbeiteten Systematik, die verschiedene Kategorien zur Arbeitsstundenerfassung beinhaltet. Diese Kategorien sind unterteilt nach elektronischer oder manueller Zeiterfassung bzw. werden anhand von Lieferantenrechnungen erhoben. Auch kann eine Berechnung auf Basis valider Annahmen (Schätzverfahren) vorgenommen werden. An Kleinststandorten mit weniger als 50 Covestro-Mitarbeitern werden keine Kontraktorenarbeitsstunden ermittelt, die somit auch nicht in die Berechnung der RIR einfließen. Um mögliche Fehler bei der Erfassung von Kontraktorenarbeitsstunden zu vermeiden, nehmen wir Kontrollschritte und Maßnahmen sowohl auf globaler Ebene als auch auf Standortebene vor. Die Implementierung der neuen Systematik wird im Jahr 2020 fortgesetzt.

Arbeitsunfälle

20181 2019
Arbeitsunfälle mit Ausfalltagen (LTRIR)
bezogen auf Covestro-Mitarbeiter 0,20 0,19
bezogen auf Kontraktoren-Mitarbeiter2 0,10 0,18
Berichtspflichtige Arbeitsunfälle (RIR)
bezogen auf Covestro-Mitarbeiter 0,38 0,29
bezogen auf Kontraktoren-Mitarbeiter2 0,24 0,26
Tödliche Arbeitsunfälle
bezogen auf Covestro-Mitarbeiter 0 0
bezogen auf Kontraktoren-Mitarbeiter 0 0

1 Bei den Werten für das Berichtsjahr 2018 handelt es sich um Maximalwerte, welche nur in begrenztem Maße mit den Werten für das Jahr 2019 vergleichbar sind.

2 Mitarbeiter von durch Covestro beauftragten Partnerfirmen, deren Unfall sich auf einem unserer Werksgelände ereignet hat.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, das Unfallgeschehen auch in Zukunft so gering wie möglich zu halten. Um Unfälle der Kontraktoren-Mitarbeiter zu vermeiden, haben wir bspw. in den letzten Jahren ein umfangreiches Maßnahmenkonzept entwickelt. Dieses beinhaltet spezielle Sicherheitsprogramme für Kontraktoren-Mitarbeiter sowie die stetige Einbindung der Fremdfirmen in die laufenden Sicherheitsaktivitäten an unseren Standorten. Bei unseren eigenen Mitarbeitern befinden wir uns seit einigen Jahren auf einem sogenannten Sicherheitsplateau. Dies bedeutet, dass sich die Unfallzahlen im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig positiv oder negativ entwickelt haben. Um dieses Plateau zu durchbrechen und eine langfristig positive Tendenz zu initiieren, haben wir im Jahr 2019 das Programm "SafeGuard" weitergeführt. Wir erwarten durch die Weiterführung des Programms Impulse, die unseren Weg in Richtung null Unfälle oder "Towards Zero" unterstützen.

Auch im Jahr 2019 haben wir Ereignisse nach von uns festgelegten Kriterien hinsichtlich ihres Potenzials bewertet, welche Voraussetzungen z.B. zu einem größeren Ereignis hätten führen können. Diese als High Potential Events (HPE) klassifizierten Ereignisse werden vergleichbar mit tatsächlich eingetretenen Ereignissen behandelt und erfordern eine detaillierte Ursachenanalyse und Kommunikation. Um Gefahrensituationen im Arbeitsalltag zu minimieren, ist es essenziell, das Sicherheitsbewusstsein der Beschäftigten zu fördern. Im Jahr 2019 wurde mit der Entwicklung des Team Resource Management Training – eines Trainingsprogramms, das auf den Erfahrungen der Luftfahrtindustrie basiert – ein neuer Weg in der Entwicklung des Sicherheitsbewusstseins unserer Mitarbeiter beschritten. Es konzentriert sich dabei auf nichttechnische Fähigkeiten, die sich auf menschliches Verhalten und Teamzusammenarbeit auswirken, darunter Situationsbewusstsein, Entscheidungsfindung, Kommunikation und Stressmanagement.

Daneben wurde der "CEO Safety Award" zum elften Mal verliehen. Alle Mitarbeiter waren erneut aufgerufen, Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheit einzureichen. Die eingebrachten Ideen wurden von einer mit internen Experten besetzten Jury bewertet und die Sieger durch unseren Vorstandsvorsitzenden Dr. Markus Steilemann am globalen "Covestro Safety Day" im September 2019 ausgezeichnet.

Verfahrens- und Anlagensicherheit

Unser Ziel ist es, Verfahren und Anlagen so sicher zu gestalten und zu betreiben, dass keine unvertretbaren Risiken für die Beschäftigten, die Nachbarschaft und die Umwelt entstehen. Dazu werden in regelmäßigen Abständen ausführliche, systematische Sicherheitsbetrachtungen durchgeführt. Für alle Covestro-Anlagen gilt die weltweit einheitliche Kennzahl Loss of Primary Containment (LoPC), die in das konzernweite Sicherheitsberichtswesen integriert ist, als Frühindikator.

Covestro hat im Geschäftsjahr 2019 den VCI-Leitfaden zur Erfassung von Performance-Indikatoren für die Anlagensicherheit von November 2017 umgesetzt. Die neuen Berichtskriterien sind damit an die aktualisierte und weltweit harmonisierte Definition der ICCA (International Council of Chemical Associations) angepasst. Ein LoPC-Ereignis umfasst

  • den Austritt von Chemikalien, die gemäß des Global Harmonisierten Systems (GHS) klassifiziert sind, oberhalb definierter Mengenschwellen innerhalb einer Stunde
  • die meldepflichtige Verletzung nach OSHA-Kriterien eines Mitarbeiters oder Kontraktors durch Produktaustritt bzw. durch Energiefreisetzung
  • die Freisetzung von Energie (z.B. Brand, Explosion), die zu einem Schaden mit direkten Kosten in Höhe von mehr als 2.500 € führt
  • die offiziell außerhalb des Werks aufgerufene Evakuierung

Mittels der LoPC Incident Rate (LoPC IR) ermitteln wir die Zahl der entsprechenden Ereignisse, bezogen auf die Anzahl von 200.000 Arbeitsstunden pro Jahr von Covestro-Mitarbeitern und beauftragten Kontraktoren. Mit den deutlich erniedrigten Mengenschwellen werden nun auch kleinere Ereignisse als LoPC systematisch erfasst und untersucht. Dies führte erwartungsgemäß zu einem Anstieg der LoPC IR von 0,35 im Vorjahr auf nun 0,66 gemäß der neuen Definition geführt hat.

Jedes LoPC-Ereignis sowie relevante Kleinst- bzw. Beinahe-Ereignisse werden hinsichtlich ihrer Ursachen sorgfältig analysiert und Ergebnisse sowie getroffene Korrekturmaßnahmen konzernweit publiziert. Die Kriterien wurden so gewählt, dass auch solche Stoff- und Energiefreisetzungen systematisch erfasst werden, die keine Auswirkungen auf Mitarbeiter, Nachbarn oder die Umwelt haben. Es wurden z.B. eine sehr niedrige Mengenschwelle oder auch Stofffreisetzungen ohne Gefahrenpotenzial berücksichtigt und damit dem Anspruch der Integrität unserer Anlagen Rechnung getragen. Der globale Austausch sicherheitsrelevanter Erfahrungen soll dabei helfen, das bestehende hohe Niveau der Verfahrens- und Anlagensicherheit im Unternehmen zusätzlich sicherzustellen. Weltweit verbindliche Standardprozesse und deren einheitliche Implementierung tragen ebenfalls dazu bei, sodass mit der Implementierung einer verbindlichen IT-Anwendung für technisches Veränderungsmanagement an den wesentlichen Produktionsstandorten begonnen wurde.

Umwelt- und Transportsicherheit

Parallel zur kontinuierlichen Verbesserung der Verfahrens- und Anlagensicherheit sowie der Sicherheit am Arbeitsplatz arbeiten wir stetig an der Optimierung der Sicherheit beim Transport unserer Produkte. Etwaige Ereignisse berichten wir gemäß internen Direktiven für alle von Covestro geführten Standorte weltweit. Aufgenommen werden sie nach festgelegten Kriterien wie ausgetretener Ladung, Gefahrgutklasse, Personenschäden und Sperrungen von Transportwegen. Bei Gefahrgütern werden gemäß unserer Selbstverpflichtung ausgetretene Mengen bereits ab 50 kg erfasst und kategorisiert. In regelmäßigen Abständen finden globale Veranstaltungen zum Thema Transportsicherheit statt. Aus den aufgetretenen Ereignissen werden entsprechende Korrekturmaßnahmen abgeleitet und implementiert sowie bewährte Vorgehensweisen ausgetauscht.

Umweltschutz

Umweltschutz und effiziente Ressourcennutzung sind grundlegende Treiber des Handelns von Covestro als energieintensivem Unternehmen. Dies gilt sowohl für die eigenen Geschäftstätigkeiten mit einem hohen Energiebedarf als auch für die Entwicklung innovativer Produktlösungen. So sind wir kontinuierlich bestrebt, Effizienzsteigerungen mit Blick auf Material- und Energieeinsatz sowie im Kontext von Emissionen und Abfallaufkommen zu erzielen. Mit unseren innovativen Produkten unterstützen wir darüber hinaus unsere Kunden, dabei ihre eigene Ressourceneffizienz zu steigern und Emissionen zu verringern. Beispiele finden sich in der Automobilindustrie, im Bauwesen, beim Betreiben von Windkraftanlagen, im Elektroniksektor oder in der Möbel-, Sport- und Textilindustrie. Die Kennzahlen im Bereich Umweltschutz werden unter Einbeziehung aller vollkonsolidierten Gesellschaften berichtet. Da Umweltkennzahlen ausschließlich zum Jahresende ermittelt werden, wird der Konsolidierungskreis, wie er sich zu diesem Zeitpunkt zusammensetzt, berücksichtigt.

Energieeinsatz

Der Energieeinsatz von Covestro umfasst sowohl die in der Produktion und bei der eigenen Erzeugung von Strom und Dampf genutzten Primärenergien als auch zusätzlich erworbene Mengen an Strom, Dampf und Kälte sowie Prozesswärme. Darüber hinaus wird die Energie erfasst, die bei der Erzeugung und Verteilung von Strom und Dampf verloren geht. In der Summe bilden diese Posten den äquivalenten Primärenergieeinsatz.

Der Energie- und Materialeinsatz sowie die Höhe der Treibhausgasemissionen stehen in engem Zusammenhang mit der Menge unserer produzierten Materialien. Im Jahr 2019 stieg der Gesamtenergieeinsatz im Konzern leicht um 0,3% an, während der äquivalente Primärenergieeinsatz um 1,0% zurückging – bei einer um 0,5% gesunkenen Produktionsmenge. Der äquivalente Primärenergieeinsatz pro Produktionsmenge (Energieeffizienz) verbesserte sich dementsprechend um 0,5%. Ausgehend vom Basisjahr 2005 gibt es weiterhin eine langfristig positive Entwicklung mit einer Verbesserung der Energieeffizienz um insgesamt 36,0%. Zurückzuführen ist dies u.a. auf unsere laufenden Effizienzprogramme und das bei Covestro global praktizierte Energieeffizienzsystem.

Energieeinsatzvon Covestro

2018 2019
Äquivalenter Primärenergieeinsatz1
(in TJ) 75.553 74.786
Produktionsmenge2
(in Mio. t) 14,87 14,80
Spezifischer Energieverbrauch (Energieeffizienz)3
(in MWh / t) 1,41 1,40

1 Summe aller einzelnen Energieposten, umgerechnet in Primärenergie, an unseren wesentlichen Produktionsstandorten, die für mehr als 95% unseres Energieverbrauchs stehen

2 Summe der spezifikationsgerechten Hauptprodukte, welche neben unseren Kernprodukten bspw. auch Vor- und Kuppelprodukte umfassen, an unseren

wesentlichen Produktionsstandorten, die für mehr als 95% unseres Energieverbrauchs stehen

3 Quotient aus äquivalenter Primärenergie und spezifikationsgerechter Produktionsmenge an unseren wesentlichen Produktionsstandorten

Besonders hervorzuheben sind in diesem Jahr die Optimierung unserer Polycarbonat-Anlage am Standort Map Ta Phut (Thailand) mit einer Reduktion von 15.000 MWh Primärenergie in Form von Dampf sowie am Standort Baytown (USA) mit einer Reduktion um 20.000 MWh Primärenergie (Strom). Dort haben wir die Chlorelektrolyse umgerüstet und auf den neuesten technischen Stand des lokal verwendeten Herstellverfahrens gebracht.

Treibhausgasemissionen

Covestro unterstützt in Kooperation mit Regierungen und Nichtregierungsorganisationen sowie anderen Unternehmen der Privatwirtschaft die Umsetzung der Ergebnisse der 21. UN-Klimakonferenz, die Ende 2015 in Paris stattfand, und bekennt sich zu den UN-Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDGs).

Covestro bilanziert seinen Ausstoß an Treibhausgasemissionen gemäß den international anerkannten Standards des Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol). In die Berechnungen eingeschlossen werden sowohl direkte Emissionen aus der Verbrennung von fossilen Energieträgern als auch indirekte Emissionen aus der Beschaffung und dem Verbrauch extern erzeugter Energiearten wie Strom, Wärme oder Kälte. Neben CO2 werden dabei sämtliche relevanten Treibhausgase in die Inventarisierung aufgenommen. Die Emissionsfaktoren zur Errechnung der CO2-Äquivalente für das globale Erwärmungspotenzial wurden dem fünften Assessment Report des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) von 2014 entnommen. Außerdem wurde im Jahr 2019 eine vollständig überarbeitete und aktualisierte Treibhausgasregelung zugrunde gelegt.

Die spezifischen Emissionen lagen im Jahr 2019 bei 0,3901 t CO2-Äquivalenten pro Tonne Produkt. Ausgehend vom Basisjahr 2005 entspricht dies einem kumulierten Rückgang um 46,1%, während im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 10,2% zu verzeichnen war. Im Jahr 2018 haben wir die Berechnung auf die marktorientierte Methode (Market-based Method) des aktuellen GHG Protocol umgestellt.

Treibhausgasemissionen1 im Covestro-Konzern

2018 2019
Spezifische Treibhausgasemissionen
(in t CO2-Äquivalente pro t Produktionsmenge2
)
0,4342 0,3901

1 Portfoliobereinigt gemäß Financial-Control-Ansatz des GHG Protocol; Global Warming Potential(GWP)-Faktoren bis zum Jahr 2018 entsprechend dem "IPCC Second Assessment Report" und ab dem Jahr 2019 entsprechend dem "IPCC Fifth Assessment Report". Bei Anwendung dieser Faktoren bereits für das Jahr 2018 lägen diese Emissionen rechnerisch um 1,1% niedriger.

2 Gesamte Treibhausgasmenge (Scope 1 und 2 gemäß GHG Protocol) an den wesentlichen Produktionsstandorten, die für mehr als 95% unseres Energieverbrauchs stehen (insgesamt 5,8 Mio. t CO2-Äquivalente im Jahr 2019), geteilt durch die dortigen spezifikationsgerechten Produktionsmengen der Hauptprodukte. Bei der Ermittlung der spezifischen Scope-2-Treibhausgasemissionen wurden mehrheitlich marktorientierte Emissionsfaktoren verwendet; sofern diese nicht vorlagen, wurden länderspezifische Emissionsfaktoren aus einer allgemein akzeptierten Quelle (z.B. Internationale Energieagentur, IEA) für die Berechnung herangezogen.

Wesentliche Treiber für den Rückgang sind die Entwicklungen an zwei großen Produktionsstandorten in den USA und China. Im Vergleich zum Vorjahr konnten an diesen Standorten Energieformen wie Dampf und Strom mit einem deutlich niedrigeren CO2-Ausstoß extern bezogen werden. Wir befinden uns damit wieder auf dem Weg zur Erreichung unseres Treibhausgasziels, der Halbierung bis zum Jahr 2025.

1 Die Ermittlungsmethodik wurde ab dem Geschäftsjahr 2018 auf die aktuelle marktorientierte Methode (Market-based Method) entsprechend der Scope 2 Guidance des GHG Protocol umgestellt. Die für die Jahre 2005 bis 2017 ausgewiesenen Werte sind durchgehend entsprechend der bis 2014 im GHG Protocol festgelegten Methode ermittelt worden. Bei der Berechnung der Veränderung in Prozentpunkten von 2017 auf 2018 wurde zur Vergleichbarkeit der Wert für 2017 auf Basis der marktorientierten Methode neu berechnet.

Wir entwickeln Produkte, die bei ihrer Herstellung im Vergleich zu konventionellen Produkten geringere CO2- Emissionen verursachen, etwa indem CO2 als Rohstoff verwendet wird. So vertreibt Covestro seit dem Jahr 2018 ein neuartiges Bindemittel, bei dem eine zentrale Komponente mit bis zu 20% CO2 produziert wird. Dadurch werden im selben Umfang petrochemische Rohstoffe eingespart und die CO2-Bilanz verbessert.

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Wasser, Abwasser und Abfall

Covestro betrachtet die Ressource Wasser aus ganzheitlicher Perspektive: Wir berücksichtigen nicht nur unseren Wassereinsatz und damit einhergehende Probleme der Wasserknappheit und -qualität, sondern auch unsere Abwässer sowie die wachsende Sorge um Kunststoffabfälle in den Ozeanen. Dies bekräftigen wir in unserer Selbstverpflichtung zum Thema "Wasser" (Corporate Commitment on Water).

Im Jahr 2017 haben wir dementsprechend eine Risikobewertung unserer Produktionsstandorte initiiert, welche die Wasserverfügbarkeit, -qualität und -zugänglichkeit untersucht. In unserer Produktion versuchen wir Wasser nach Möglichkeit mehrfach zu nutzen und wiederaufzubereiten. Abwasser entsteht bei Covestro vor allem bei der Durchlaufkühlung sowie bei der Produktion. Alle Abwässer unterliegen einer strengen Überwachung und Bewertung gemäß den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen, bevor sie in die Entsorgungswege geleitet werden.

Die Produktionsverfahren von Covestro sind mit Blick auf den Materialeinsatz aus ökonomischen Überlegungen heraus möglichst effizient. Dadurch fallen nur verhältnismäßig geringe Mengen an Abfall an. Materialverbrauch und Entsorgungsmengen werden so weit wie möglich reduziert, indem Herstellungsprozesse fortlaufend betrachtet und bewertet werden. Dazu dienen sichere, nach Abfallarten getrennte Entsorgungswege und ökonomisch sinnvolle Recyclingverfahren. Allerdings können Produktionsschwankungen sowie Abriss- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden und auf Betriebsgeländen die Abfallmengen und Verwertungswege beeinflussen. So stieg die gesamte erzeugte Abfallmenge im Jahr 2019 an. Grund dafür waren im Wesentlichen nicht gefährliche Abfälle aus erhöhten Bau- und Abrisstätigkeiten an den Standorten Dormagen und Uerdingen. Die Menge des erzeugten gefährlichen Abfalls sank dagegen im Berichtsjahr. Einer der Haupteinflussfaktoren hierfür ist der produktionsabhängige Abfall an unseren Produktionsstandorten in Baytown (USA) und Dormagen. Mit gezielten Projekten ermitteln wir spezifische Möglichkeiten zur Abfallreduktion und übertragen diese in die Praxis unserer bestehenden Herstellungsprozesse. So wird z.B. am Standort Dormagen derzeit ein neuer Prozessablauf bei der Herstellung unseres Großprodukts TDI erprobt, der dazu dient, die dabei anfallende Prozessabfallmengen signifikant zu reduzieren. Nach erfolgreicher Implementierung lassen sich diese Erkenntnisse anschließend auch auf weitere Anlagen an anderen Covestro-Standorten übertragen. So ist geplant, im nächsten Schritt unsere TDI-Großproduktion in Shanghai (China) ebenfalls mit dieser Technologie auszustatten.

Covestro unterstützt zudem die Wiederverwendung und Aufbereitung seiner Materialien nach Maßgabe ökonomischer und ökologischer Kriterien. Einige durch unsere Produktionsverfahren erzeugte Abfälle mit hohem Heizwert werden als Brennstoff thermisch verwertet, um daraus Dampf für unsere Produktionsanlagen zu generieren.

Beim Einkauf von Verpackungsmaterialien spielt das Engagement in Sachen Nachhaltigkeit eine zunehmend wichtige Rolle. Hierfür hat der verantwortliche Bereich eine Vorgehensweise etabliert. Bei Beschaffungsprozessen für Packmittel überprüft Covestro grundsätzlich, ob und ggf. inwieweit sich gebrauchte oder rekonditionierte Verpackungen einsetzen lassen, anstatt neu produzierte zu verwenden. Bei Abfalltransporten setzt Covestro etwa sogenannte Post-Consumer-Regrind(PCR)-Kunststofffässer ein. Fässer aus recyceltem Polyethylen (PE) ersetzen dabei PE-Fässer aus fabrikneuem Material. Somit schont Covestro Rohstoffressourcen, reduziert Emissionen und hat erste Bausteine einer Kreislaufwirtschaft im Transport- und Verpackungsbereich etabliert.

Covestro unterstützt Initiativen wie "Operation Clean Sweep" (OCS), welche das Ziel haben, Kunststoffpartikel von Wasserwegen und Meeren fernzuhalten. Wir haben weltweit Maßnahmen eingeführt, um den Austritt von Kunststoffgranulat auf dem Weg von der Produktion bis zum fertigen Produkt bei den Kunden so gering wie möglich zu halten. Im Jahr 2018 haben wir unsere Lieferkettenpartner dazu angehalten, der Initiative beizutreten, während wir die Fortschritte ständig überprüfen. Im Jahr 2019 hat Covestro in Zusammenarbeit mit dem Verband PlasticsEurope und weiteren Mitgliedern begonnen, einen Vorschlag für ein externes Zertifizierungssystem zu erarbeiten. Wir überprüfen, wie OCS Bestandteil der Nachhaltigkeitsaspekte von Verträgen mit Logistikpartnern werden kann.

Verantwortung entlang der Wertschöpfungskette

Nachhaltigkeit im Lieferantenmanagement

Die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards in der Lieferkette ist für Covestro ein elementarer Wertschöpfungsfaktor und zugleich ein wichtiger Hebel zur Risikominimierung. Neue wie bestehende Lieferanten von Covestro müssen daher neben wirtschaftlichen auch soziale, ethische und ökologische Standards sowie solche der unternehmerischen Verantwortung erfüllen. Sämtliche erwarteten Standards sind im Verhaltenskodex für Lieferanten von Covestro definiert. Dieser ist in 13 Sprachen online verfügbar und die Basis für die Zusammenarbeit. Er leitet sich aus den Prinzipien des "UN Global Compact" sowie unserer Menschenrechtsposition ab und ist konzernweit in die elektronischen Bestellsysteme und Verträge integriert. Zudem sind insbesondere in neuen und erneuerten Lieferverträgen grundsätzlich spezielle Klauseln enthalten, die die Lieferanten zur Einhaltung der im Kodex definierten Nachhaltigkeitsanforderungen auffordern und Covestro berechtigen, deren Einhaltung zu prüfen.

Siehe "Menschenrechtliche Sorgfalt" (S. 74)

Weitere Informationen unter www.supplier-code-of-conduct.covestro.com

Covestro hat sich bis zum Jahr 2025 ambitionierte und messbare Ziele gesetzt, um die Nachhaltigkeit im Lieferantenmanagement konsequent voranzutreiben. Dazu gehört, dass alle Lieferanten grundsätzlich unserem Verhaltenskodex zustimmen müssen, indem sie unsere Bestell- und Vertragsbedingungen akzeptieren. Die für uns mit einem wiederkehrenden Einkaufswert von über 100.000 € pro Jahr zielrelevanten Lieferanten werden zudem bewertet. Für uns entsprechen sie den Nachhaltigkeitsanforderungen von Covestro insofern, als sie ein von uns definiertes Mindestergebnis bei den nachfolgend beschriebenen Lieferantenbewertungen erzielen. Diese zielrelevanten Lieferanten deckten im Berichtsjahr ca. 95% unseres gesamten Einkaufswerts ab. Außerdem arbeiten wir gemeinsam mit unseren strategisch wichtigsten Lieferanten an der Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitsperformance. Auch diesen Vorsatz haben wir in unseren Nachhaltigkeitszielen verankert.

Bewertungsmethoden und -prozesse der "Together for Sustainability"(TfS)-Initiative

Covestro ist Mitglied der Together for Sustainability AISBL, einer gemeinsamen Initiative der chemischen Industrie, der inzwischen 22 Unternehmen angehören. Die Non-Profit-Organisation wurde im Jahr 2011 gegründet und verfolgt das Ziel, ein global standardisiertes Programm zur verantwortungsvollen Beschaffung von Gütern und Leistungen zu etablieren sowie die Bewertungsmethode für Lieferanten weltweit zu vereinheitlichen. Covestro befürwortet alle Kriterien der TfS-Initiative in den Bereichen Ethik, Arbeitnehmerrechte, Menschenrechte, Gesundheit und Sicherheit sowie Umwelt.

Covestro ist als TfS-Mitglied für das Monitoring und die Prüfung der Nachhaltigkeitsperformance seiner Lieferanten verantwortlich. TfS bietet dafür unterstützend die Infrastruktur für Lieferantenbewertungen durch Dritte im Rahmen von Onlinebewertungen und Audits vor Ort. Die Ergebnisse dieser Lieferantenbewertungen können über eine Onlineplattform geteilt werden. Im Berichtsjahr beteiligte sich Covestro erneut aktiv in allen TfS-Arbeitsgruppen an der Ausgestaltung und Weiterentwicklung des TfS-Programms und des dazugehörigen Bewertungsprozesses.

Mithilfe des standardisierten TfS-Bewertungsprozesses prüft Covestro, ob die geforderten Nachhaltigkeitsstandards von seinen Lieferanten eingehalten werden. Covestro wählt dafür seine zu bewertenden Lieferanten nach einem strukturierten Priorisierungsprozess aus. Sofern keine aktuellen Ergebnisse vorliegen, wird für diese Lieferanten entweder eine Onlinebewertung oder ein Audit vor Ort initiiert. Bei der Priorisierung der zu bewertenden Lieferanten berücksichtigt Covestro eine Kombination aus Länder- und Materialrisiken. Die für unsere Risikoanalyse genutzte Risikoeinschätzung für Länder- und Materialgruppen basiert auf anerkannten externen Quellen.

Die Onlinebewertungen erfolgen durch die externe, etablierte und von TfS akkreditierte Ratingagentur EcoVadis SAS (EcoVadis). Sie bewertet die unternehmerischen Praktiken von Lieferanten mit Blick auf ihre nachhaltige Ausrichtung. Der für die Onlinebewertung vom Lieferanten auszufüllende Fragebogen basiert auf international anerkannten Nachhaltigkeitsstandards und beinhaltet 21 Nachhaltigkeitskriterien, gegliedert in die Themen "Umwelt", "Arbeits- und Menschenrechte", "Ethik" und "Nachhaltige Beschaffung". Beim letzten Themenbereich wird auch abgefragt, inwiefern die Nachhaltigkeit vorgeschalteter Lieferanten berücksichtigt wird.

Der Fragebogen wird in Abhängigkeit von Faktoren wie Industriesektor, Unternehmensgröße sowie Länderrisiko von EcoVadis dynamisch angepasst. Die Lieferanten müssen die Angaben im Fragebogen durch entsprechende Nachweisdokumente belegen. Die EcoVadis-Analysten bewerten die Angaben und Nachweisdokumente unter Berücksichtigung von internationalen Standards wie dem "UN Global Compact" und führen sie auf einer online zugänglichen themenbasierten Scorecard zusammen. Diese beinhaltet u. a. eine detaillierte Übersicht über die ermittelten Stärken und Verbesserungsbereiche sowie ein gewichtetes Gesamtergebnis der analysierten Lieferanten.

Die Audits vor Ort und ggf. Re-Audits auf Basis der TfS-Nachhaltigkeitskriterien führen externe, unabhängige und von TfS geschulte und akkreditierte Auditoren bei ausgewählten Unternehmen durch. Das jeweils initiierende TfS-Mitglied begleitet die Audits zur Qualitätskontrolle stichprobenartig und bewertet sie mithilfe einer standardisierten Checkliste.

Covestro analysiert und dokumentiert die Onlinebewertungen und Audits vor Ort. Werden die festgelegten Nachhaltigkeitsanforderungen nicht erfüllt, definieren wir gemeinsam mit den Lieferanten konkrete Verbesserungsmaßnahmen und entsprechende Ziele. Die Umsetzung geforderter Verbesserungen wird von Covestro kontinuierlich überprüft.

Die folgende Tabelle zeigt unseren Stand der Lieferantenbewertungen.

Kennzahlen der Nachhaltigkeitsbewertungen von Covestro-Lieferanten

2018 2019
Anteil des zielrelevanten Einkaufswerts mit Lieferanten, die den
Nachhaltigkeitsanforderungen von Covestro entsprechen1, 2
80% 81%
Im Berichtsjahr durchgeführte Lieferantenbewertungen2 736 778
davon durch Onlinebewertungen 712 760
davon durch Audits vor Ort 24 18
Insgesamt durchgeführte Lieferantenbewertungen2 1.584 1.638
davon durch Onlinebewertungen 1.400 1.478
davon durch Audits vor Ort 184 160
Lieferantenbewertungen, die den Nachhaltigkeitsanforderungen von Covestro entsprechen 1.074 1.133

1 Es werden nur Lieferanten mit einem wiederkehrenden Einkaufswert von über 100.000 € pro Jahr betrachtet.

2 Es werden durch Covestro initiierte sowie innerhalb der TfS-Initiative geteilte Onlinebewertungen (durch den externen, unabhängigen, TfS-akkreditierten Anbieter EcoVadis) oder Audits vor Ort (durch externe, unabhängige, TfS-akkreditierte Auditoren) von Covestro-Lieferanten betrachtet. Dabei werden nur Bewertungen unserer aktiven Lieferanten berücksichtigt, die nicht älter als drei Jahre sind.

Ergebnisse der Onlinebewertungen und der Audits vor Ort

Zum Ende des Jahres 2019 wurden 81% (Vorjahr: 80%) unseres zielrelevanten Einkaufswerts mit Lieferanten abgedeckt, deren extern ermittelte Ergebnisse\* unseren Nachhaltigkeitsanforderungen entsprechen. Darüber hinaus haben 56% unserer strategisch wichtigsten Lieferanten, die im Jahr 2019 eine Wiederholungsbewertung durchgeführt haben, ihr vorheriges Ergebnis verbessert.

Im Jahr 2019 wiesen neun Lieferanten eine von Covestro als kritisch eingestufte Lieferantenbewertung auf, d.h., das zu erreichende Mindestergebnis wurde signifikant unterschritten. Dies entspricht 1% der insgesamt überprüften Lieferanten (Vorjahr: 1%). Auf diese Fälle reagiert Covestro mit konkreten Aktionsplänen und fordert von den betroffenen Lieferanten entsprechende Korrekturmaßnahmen ein, deren Implementierung durch Folge-Audits kontrolliert wird. Bei keinem der durchgeführten Audits wurden Hinweise auf Kinder- oder Zwangsarbeit festgestellt.

Im Berichtsjahr, wie auch im Vorjahr, war Covestro nicht veranlasst, eine Lieferantenbeziehung allein aufgrund des extern ermittelten Ergebnisses oder schwerwiegender Nachhaltigkeitsdefizite zu beenden. Zu Letzteren zählen z.B. Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit.

* Nicht Bestandteil der Prüfung durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft waren die über die externe EcoVadis SAS sowie der Together for Sustainability AISBL ermittelten Ergebnisse.

Schulungen und Dialog zum Thema Nachhaltigkeit

Für Covestro ist es wichtig, dass insbesondere die Mitarbeiter im Einkauf ein umfassendes Verständnis für die Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Lieferkette vorweisen. Durch unternehmensweite Nachhaltigkeitsschulungen sowie durch regional- und länderspezifische Schulungen zu Bewertungsmethoden und -prozessen wurden Mitarbeiter auch im Jahr 2019 sensibilisiert.

Die Implementierung der vier strategischen Leitmotive im Einkauf (Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit, Kostentransformation und Innovation) haben wir auch im Jahr 2019 weiter vorangetrieben. Zudem wurden in den Regionen EMLA, NAFTA und APAC im Vorjahr regionale Programmleiter eingesetzt, die unser Nachhaltigkeitsprogramm dauerhaft etablieren und optimieren sollen.

Siehe "Einkauf" (S. 36)

Dialog und enge Zusammenarbeit sind von zentraler Bedeutung, damit Lieferanten die Nachhaltigkeitsanforderungen von Covestro erfolgreich umsetzen können. Wir bieten unseren Lieferanten daher vielfältige Schulungs- und Austauschmöglichkeiten an. Auf dieser Basis entstehen verlässliche Beziehungen, durch die wir frühzeitig Hindernisse in der Zusammenarbeit erkennen und beseitigen können. Die Weiterentwicklung von Lieferanten unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit steht im Fokus von Covestro und wird von der TfS-Initiative unterstützt, indem diese bspw. regelmäßig Lieferantentage organisiert und Weiterbildung fördert. Dazu bietet die TfS-Initiative auf ihrer Website umfassendes Informationsmaterial und diverse Onlineschulungen an.

Produktverantwortung

Für Covestro bedeutet Produktverantwortung, Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltrisiken umfassend zu bewerten. Wir wollen, dass unsere Produkte bei bestimmungsgemäßem Gebrauch während des gesamten Lebenszyklus sicher sind – von der Forschung über die Produktion, Vermarktung und Anwendung beim Kunden bis zur Entsorgung.

Die Überwachung der Qualität unserer Produkte sowie der Eignung für konkrete Anwendungen ist in unseren operativen Einheiten verankert. Bei Covestro zentral gesteuert werden der sichere Transport, die Qualifizierung für spezifisch regulierte Anwendungen und Vermarktungsfähigkeit sowie die diesbezügliche Berichtspflicht gegenüber dem Vorstand.

Hohe Priorität haben die sichere Handhabung und Anwendung unserer Produkte. Uns ist es sehr wichtig, Produktsicherheitsinformationen transparent und umfassend zu vermitteln. Neben den gesetzlich geforderten Dokumenten stellen wir daher zusätzliche Informationen zur Verfügung und bieten Schulungen im Rahmen der globalen Produktstrategie des Weltchemieverbands ICCA (International Council of Chemical Associations) an. Außerdem arbeiten Experten in allen Unternehmensbereichen eng mit Lieferanten, Kunden, Verbänden und der Öffentlichkeit zusammen. So möchte Covestro erreichen, dass Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltaspekte effektiv entlang der gesamten Lieferkette kommuniziert und beachtet werden.

Management von Produktverantwortung

Produktverantwortung umfasst sowohl das Einhalten gesetzlicher Regelungen als auch freiwilliges Engagement. Dabei berücksichtigen wir auch das sogenannte Vorsorgeprinzip, wie es im Grundsatz 15 der Rio-Deklaration der Vereinten Nationen und der Mitteilung "KOM(2000) 1" der Europäischen Kommission erläutert ist. Dieses im Rahmen des Risikomanagements zentrale Instrument des Verbraucher- und Umweltschutzes kann in besonderen Fällen zur Anwendung kommen. Das ist dann der Fall, wenn nach einer objektiven und umfassenden wissenschaftlichen Bewertung erhebliche oder irreversible Schäden gegenüber Mensch und Umwelt eintreten könnten, deren Risiko sich aber nicht mit hinreichender Sicherheit bestimmen lässt. Wir schließen uns dabei den Grundsätzen der Europäischen Kommission zur Anwendung des Vorsorgeprinzips an, die vor allem die Verhältnismäßigkeit der Schutzmaßnahmen und die Abwägung der Vor- und Nachteile aller relevanten Optionen umfassen. Dazu gehört aber auch die Überprüfung der getroffenen Maßnahmen bei Vorliegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die Berufung auf das Vorsorgeprinzip darf keine willkürlichen Entscheidungen rechtfertigen.

Zur sicheren Handhabung und Verwendung von Chemikalien bewerten wir das Risiko anhand anerkannter wissenschaftlicher Prinzipien. Dabei greifen wir z.B. auf die Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung der Europäischen Chemikalienagentur (European Chemicals Agency, ECHA) zurück. Basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung und Expositionsabschätzung wird festgestellt, welche zusätzlichen Informationen für die Risikobeschreibung eines Produkts erforderlich sind.

Alle Produktgruppen durchlaufen bei Covestro einen mehrstufigen Prozess zur Produktsicherheitsbeurteilung. Im ersten Schritt identifizieren wir Chemikalien, die einer gesetzlichen Regulierung unterliegen, und erfassen die entsprechenden Regulierungen. Danach untersuchen wir unsere Produkte auf ihr Risikopotenzial. Während dieses Prozesses identifizieren wir auch solche Stoffe, die auf Grundlage von Gesetzen und Regulierungen nur eingeschränkt verwendet oder vermarktet werden dürfen. Dazu gehören z.B. Stoffe, die nach der Europäischen Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, REACH) als besonders besorgniserregende Stoffe eingestuft werden. Dazu gehören auch solche Stoffe, die unter die europäische Regulierung von Treibhausgasen fallen. Dabei werden die Stoffzusammensetzungen gegen Regelwerke geprüft, die verlässlich ein Nichteinhalten der regulatorischen Anforderungen ausweisen würden. Sollte sich bei der Bewertung oder durch neue Erkenntnisse herausstellen, dass die Verwendung nicht sicher ist, ergreifen wir die erforderlichen Risikominderungsmaßnahmen. Diese können von technischen Maßnahmen wie Schutzausrüstungen und geänderten Anwendungsempfehlungen über eine nicht mehr unterstützte Anwendung bis zur Substitution eines Stoffs reichen. In diesem Fall muss ein adäquater, wirtschaftlicher und technisch herstellbarer Ersatz gefunden werden. Im letzten Schritt erstellen wir zu den Chemikalien die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsdatenblätter, Merkblätter und Kennzeichnungen – auch für Chemikalien, die dieser gesetzlichen Pflicht nicht unterliegen. Damit geht Covestro über die gesetzlichen Regelungen hinaus.

In einem globalen Informationssystem erfassen, dokumentieren und analysieren wir sämtliche Informationen über die sichere und regelgerechte Anwendung unserer Produkte als Grundlage für weitere Verbesserungen. Dazu gehören die Produktüberwachung sowie die Berichterstattung über Zwischenfälle mit Produkten und über Compliance-Fälle. Die Vorgaben und Regelungen, wann und wie diese Informationen zu verwenden sind, finden sich in unseren globalen Konzernregelungen. Das ermöglicht uns z.B. Informationen zum sicheren Umgang mit unseren Produkten zu verbessern und Kunden gezielt zu schulen. Außerdem tragen computergestützte Schulungen und Workshops für unsere Mitarbeiter dazu bei, das Verständnis und die Bedeutung von Produktverantwortung im Unternehmen tiefer zu verankern.

Für das Jahr 2019 sind uns keine wesentlichen Verstöße gegen Vorschriften und freiwillige Verhaltensregeln bekannt – weder mit Blick auf Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf Gesundheit und Sicherheit noch auf die Informationen zu Produkten und ihrer Kennzeichnung.

Grundsätzlich ist es eine permanente Aufgabe in der chemischen Industrie, Produkte und Prozesse weiterzuentwickeln. Dies ist ein wesentlicher Teil unserer Zusagen im Rahmen der Initiative "Responsible Care". Hierbei handelt es sich um eine Initiative der chemischen Industrie mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung der Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Sicherheit und Gesundheit, unabhängig von gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus beteiligen wir uns in Verbänden und Initiativen daran, wissenschaftliche Risikobewertungen voranzutreiben. Internationale Verbände wie der europäische Verband der chemischen Industrie (European Chemical Industry Council, CEFIC) oder der Weltchemieverband ICCA arbeiten daran, die wissenschaftliche Bewertung von Chemikalien weiterzuentwickeln und neue Testmethoden zu erforschen. Außerdem begleiten sie die Umsetzung gesetzlicher Regelungen. Covestro beteiligt sich aktiv an der Verbandsarbeit. Ferner unterstützen wir Initiativen der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) und der EU, um Gesundheit und Umwelt zu verbessern: In Kooperation mit dem Verband der Chemischen Industrie (VCI) und dem deutschen Bundesumweltministerium entwickeln wir bspw. die Untersuchung von humanbiologischen Materialien (Human Biomonitoring) weiter.

Umsetzung von Verordnungen und freiwilligen Programmen zu Chemikalien

Covestro orientiert sich an den einschlägigen Chemikalienverordnungen wie REACH in Europa und dem Gefahrstoff-Überwachungsgesetz (Toxic Substances Control Act, TSCA) in den USA. Diese Verordnungen sollen die Gesundheit der Menschen und die Umwelt vor den Risiken durch Chemikalien schützen und beeinflussen unsere Aktivitäten als Hersteller, Importeur und Anwender. Um mit der Vielzahl und Komplexität der jeweiligen Anforderungen angemessen umzugehen, haben wir interne Regelungen aufgestellt.

Substanzen, die gemäß REACH registriert sind, werden von den Regulierungsbehörden bewertet. Daraus können sich zusätzliche Prüfanforderungen, neue Risikomanagementmaßnahmen oder auch die Aufnahme in das REACH-Zulassungsverfahren ergeben. Auch einige Substanzen von Covestro sind von diesem Verfahren betroffen, das die Verwendung besonders gefährlicher Stoffe beschränkt oder auch zu deren Ersatz oder Verbot führen kann. Ein Beispiel für eine mögliche Beschränkung ist die geplante Diisocyanat-Restriktion, die derzeit in den Gremien der EU diskutiert wird. Die Diisocyanate werden verfügbar bleiben. Allerdings müssen die Verwendung am Arbeitsplatz zukünftig speziell trainiert und (Risiko-)Managementmaßnahmen umgesetzt werden. Covestro unterstützt dies und setzt sich für eine praktikable und wirksame Ausgestaltung ein, bspw. bei der Erstellung der Trainingsmaterialien. Als Teil der europäischen Chemieindustrie sind wir zudem eine Selbstverpflichtung zur Überprüfung und Verbesserung der REACH-Registrierdossiers bis zum Jahr 2026 eingegangen.

Abgesehen davon verfolgt Covestro das Ziel, bis zum Jahresende 2020 das Gefahrenpotenzial aller Substanzen global bewertet zu haben, wenn diese in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr verwendet werden. Damit gehen wir über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Wir stellen zudem sicher, dass ähnliche Stoffbewertungen wie unter den hohen Standards von REACH oder TSCA auch an den Covestro-Standorten zur Anwendung kommen, die diesen Verordnungen nicht unterliegen. Die entsprechende Vorgehensweise ist in der Konzernregelung "Produktverantwortung" im Anhang "Substanzinformation und Auskunftsfähigkeit" festgelegt. Bei zugekauften Stoffen sind wir dabei auf die Informationen unserer Lieferanten angewiesen. Hierbei zeichnet sich allerdings eine auch zukünftig limitierte Datenverfügbarkeit, besonders außerhalb der EU, ab.

Ein weiteres Beispiel für unsere Verpflichtung zu "Responsible Care" ist die weltweite Unterstützung unserer Kunden beim sicheren Umgang mit großen Mengen reaktiver Produkte durch Sicherheitsbewertungen von Tanklagern.

Darüber hinaus hat sich Covestro zur Einhaltung von Tierschutzgrundsätzen bei der Durchführung toxikologischer und ökotoxikologischer Untersuchungen verpflichtet.

Weitere Informationen unter:

www.productsafetyfirst.covestro.com/de/resources/resources/detail-pages/statement-on-animal-studies

Wir unterstützen die "Global Product Strategy" (GPS), eine freiwillige Selbstverpflichtung der chemischen Industrie auf Initiative des ICCA. Sie soll das Wissen über chemische Produkte vor allem in Schwellen- und Entwicklungsländern verbessern und damit die Sicherheit im Umgang mit diesen Produkten erhöhen. GPS ist bei Covestro über das Internetportal "Product Safety First" zugänglich und weltweit verfügbar. Auf der Website informieren wir unsere Kunden und andere Interessengruppen über die sicherheitsrelevanten Eigenschaften und den sicheren Umgang mit unseren Produkten.

Stoffe in der öffentlichen Diskussion

Covestro verfolgt die wissenschaftliche Diskussion um die Chemikalie Bisphenol A (BPA), einen wichtigen Ausgangsstoff für diverse Kunststoffe. Kritiker, aber auch einige Behörden, befürchten Risiken für Anwender und Umwelt, wenn Spuren von BPA aus Produkten freigesetzt werden. Diese Befürchtungen werden derzeit hauptsächlich im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung REACH diskutiert.

Aufgrund zahlreicher wissenschaftlicher und qualitativ hochwertiger Studien ist Covestro überzeugt, dass BPA in allen schon bisher unterstützten Anwendungsgebieten sicher eingesetzt werden kann. Diese Einschätzung wird z.B. für die Lebensmittelsicherheit durch die jüngsten Bewertungen der zuständigen europäischen und amerikanischen Behörden, der European Food Safety Authority (EFSA) und der Food and Drug Administration (FDA), untermauert. Covestro trägt durch die Mitarbeit bei regulatorischen Prozessen aktiv dazu bei, Unsicherheiten auszuräumen und offene Fragen zu beantworten. Darüber hinaus engagieren wir uns für eine Versachlichung der Diskussion auf Basis der gesamten wissenschaftlichen Datenlage in Zusammenarbeit mit dem Verband PlasticsEurope, dem amerikanischen Chemieverband ACC (American Chemistry Council) und der China Petroleum and Chemical Industry Federation (CPCIF). Covestro beteiligt sich an der Diskussion und informiert seine Kunden und die Öffentlichkeit über diesen Themenkomplex über Verbände, über seine Website und in direkten Gesprächen.

Kreislaufwirtschaft

Begrenzte natürliche Ressourcen und der fortschreitende Klimawandel sind zwei zentrale Treiber für die Kreislaufwirtschaft (Circular Economy). Für Covestro bedeutet Kreislaufwirtschaft vor allem effiziente Lösungen zu finden, damit Produkte und Materialien am Ende ihres Lebenszyklus – als Ganzes, in Gestalt von Polymeren oder in molekularer Form – wieder in den Wertschöpfungskreislauf zurückgeführt werden. So wollen wir aus Produkten und Materialien neuen Wert generieren. Wir verfolgen hierbei einen ganzheitlichen Ansatz, damit wir durch die Umsetzung von Zirkularität den Ressourcenverbrauch und Treibhausgasemissionen senken. Neben der Entwicklung neuer Verfahren treiben wir deshalb die Kreislaufwirtschaft auch durch die Berücksichtigung von Zirkularität bei der Produktgestaltung, im Einkauf, bei der Erzeugung und Nutzung von Energie und Rohstoffen sowie bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle entschieden voran. Konkret bedeutet dies, dass bspw. Kunststoffe nicht als Abfall enden, sondern z.B. in Mehrwegsystemen weiterverwendet werden. Ebenso können Kunststoffe in recycelter Form einer gänzlich neuen Verwendung zugeführt werden. Ein Beispiel hierfür ist die Erzeugung eines Polycarbonats auf Basis eines aus gebrauchten Polycarbonat-Wasserflaschen hergestellten Rezyklats, das in der Elektronikindustrie für Laptops, Kopierer, Drucker und ähnliche Anwendungen eingesetzt wird.

Die Idee der Kreislaufwirtschaft endet für uns aber nicht bei der Wiederverwertung von eigenen Produkten und Materialien. Wir entwickeln darüber hinaus auch Verfahren und Lösungen, um etwa Abfälle und Abgase, die bei Produktionsprozessen entstehen, in den Kreislauf zurückzuführen.

Die Transformation einer bislang vor allem auf lineare Geschäftsmodelle ausgerichteten Wirtschaft hin zu einer Kreislaufwirtschaft birgt große Chancen für Covestro, z. B. durch die Entwicklung neuer Technologien, Kooperationen und Geschäftsmodelle. Parallel zu diesen Chancen betrachten wir auch das durch Kreislaufwirtschaft entstehende Disruptionspotenzial für die gesamte Wertschöpfungskette. Vor diesem Hintergrund hat Covestro Anfang 2019 das globale Strategieprogramm "Circular Economy" aufgelegt. Im ersten Schritt wurden durch diverse Konzernfunktionen sowie in allen Geschäftsbereichen strategische Empfehlungen für die weitere Umsetzung der Kreislaufwirtschaft bei Covestro erarbeitet. Hierzu haben wir übergreifend global arbeitende Teams etabliert und Workshops in China, Europa und den USA durchgeführt. Auf Grundlage der erarbeiteten Empfehlungen aus dem Strategieprogramm "Circular Economy" hat der Vorstand beschlossen die strategische Ausrichtung von Covestro in diesem Bereich weiter voranzutreiben, zunächst mit einem Fokus auf folgende Elemente:

  • Die gezielte Betrachtung von gebrauchten Kunststoffprodukten als mögliche Rohstoffressource neben weiteren alternativen Rohstoffquellen wie CO2 und Biomasse
  • Die Entwicklung innovativer und ressourcenschonender Verfahren zur Rückwandlung gebrauchter Kunststoffe in Rohstoffe für die industrielle Produktion
  • Die aktive Förderung einer auf Zirkularität ausgerichteten Wirtschaftsweise durch die Fortentwicklung bestehender und das Initiieren neuer Kooperationen und Geschäftsmodelle entlang der gesamten Wertschöpfungskette

Daneben hat Covestro mit zusätzlichen Initiativen die weitere Entwicklung und Implementierung von "Circular Economy" im Konzern forciert. So haben wir unsere Mitarbeiter im Rahmen einer internen "Start-up Challenge" dazu aufgefordert, globale Ideen für nachhaltige Produktlösungen zu entwickeln. Von 234 eingereichten Vorschlägen waren alle 6 Finalistenideen konkret der Kreislaufwirtschaft zuzuordnen.

Zudem ist Covestro dem Forschungsverbund "PUReSmart" beigetreten, der im Jahr 2019 seine Arbeit aufgenommen hat. Dabei untersuchen wir gemeinsam mit verschiedenen Partnern der Wertschöpfungskette, wie sich die Wiederverwertung von Polyurethan-Kunststoffen verbessern lässt. Gemeinsames Ziel ist es, für diese Materialien einen zirkulären Produktzyklus zu entwickeln. Ebenfalls im Jahr 2019 ist Covestro Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Kohlenstoffkreislaufwirtschaft Nordrhein-Westfalen geworden. In diesem Forschungsverbund wird intensiv an einer Sektorenkopplung von Abfall-, Chemie- und Energiewirtschaft in Nordrhein-Westfalen geforscht, um aus lokal verfügbaren Rohstoffressourcen neue Chemieprodukte zu erzeugen. Eine weitere Initiative hat Covestro mit Industriepartnern im Rahmen des Projekts "Circularise PLASTICS" im Berichtsjahr begonnen. Die zentrale Frage dieses Projekts ist, wie Blockchain-Technologien zur Transparenz einer Kreislaufführung von Kunststoffen und zu deren Rückverfolgbarkeit beitragen können.

In China haben wir im Jahr 2019 unser Produktportfolio im Bereich des recycelten Polycarbonats weiter ausgebaut. Auf Basis von mechanischen Recyclingverfahren stellen wir für den asiatischen Markt bereits mehr als zehn verschiedene Arten von Polymergranulat und Polymer-Blends bereit. Der Anteil des recycelten Materials in diesen Produkten beläuft sich auf 20% bis 50%. Die Produkte werden vorwiegend in der elektronischen Konsumgüterindustrie eingesetzt.

Im Rahmen einer Kundenkooperation in den USA werden Polyurethanschäume aus unserem Forschungs- und Entwicklungsbereich, die andernfalls als Abfälle entsorgt werden müssten, abgenommen und weiterverwendet. Des Weiteren sind wir eine Forschungskooperation mit der Non-Profit-Organisation Mattress Recycling Council in Kalifornien (USA) eingegangen, in der wir das Matratzenrecycling in den USA verbessern und ausweiten möchten.

Mit Blick auf die Messbarkeit und Bilanzierung von Zirkularität evaluiert Covestro derzeit verschiedene Optionen auf unterschiedlichen Ebenen. Zum einen haben wir im Jahr 2019 den Ansatz für die sogenannte Carbon Productivity (Kohlenstoffproduktivität) mit dem Ziel, das Maximum aus Kohlenstoff herauszuholen, weiterverfolgt. Der Ansatz zielt darauf ab, die Entkopplung der Wertschöpfung vom Verbrauch fossiler Rohstoffe messbar zu machen. Die Kreislaufwirtschaft kann durch die mehrmalige Verwendung des in Produkten enthaltenen Kohlenstoffs zu diesem Ziel beitragen. Grundsätzlich kann die Methodik auf Produkt-, Unternehmens- sowie volkswirtschaftlicher Ebene angewendet werden. Aktuell untersuchen wir, ob dies ebenfalls ein geeigneter Indikator dafür sein könnte, die Umsetzung von Zirkularität im Unternehmen, in einzelnen Branchen oder insgesamt von Volkswirtschaften zu messen. Dazu haben wir eine externe Studie in Auftrag gegeben und hoffen, dadurch weitere Erkenntnisse zu erhalten.

Daneben haben wir uns im Rahmen unseres Strategieprogramms "Circular Economy" ebenfalls mit Bilanzierungsfragen der Kreislaufwirtschaft in der chemischen Industrie und unserer Produktion auseinandergesetzt. Ein Fokusthema dabei waren die Verfahren der Massenbilanzierung, die die Zuordnung von verwendeten Sekundärrohstoffen zu den einzelnen Produkten ermöglichen sollen. Wir setzen uns für die Entwicklung geeigneter Verfahren ein, die in transparenter Weise eine entsprechende Bilanzierung des Recyclinganteils von Stoff- und Produktströmen ermöglichen.

Auf gesellschaftspolitischer Ebene engagiert sich Covestro in der "Circular Economy Initiative Deutschland" (CEID), die öffentlich gefördert und von der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech) federführend organisiert wird. Im Rahmen der CEID soll ein gemeinsames Zielbild entwickelt werden, das Deutschland den Weg in eine zukunftsfähige zirkuläre Wirtschaft aufzeigt. Covestro beteiligt sich hierbei im Lenkungskreis und arbeitet aktiv in den Arbeitsgruppen für zirkuläre Geschäftsmodelle sowie Batterie- und Verpackungskreisläufe mit.

Auf europäischer Ebene hat Covestro die Erklärung der "Circular Plastics Alliance" unterzeichnet und wird das gemeinsame Ziel unterstützen, dass bis zum Jahr 2025 jährlich mindestens 10 Mio. t recycelte Kunststoffe in der europäischen Wirtschaft verwendet werden.

In China haben wir uns an der Diskussion zur Kreislaufwirtschaft auf verschiedenen Ebenen beteiligt. Zum einen durch unsere Mitgliedschaft in der China Plastics Reuse and Recycling Association (CPRRA) und zum anderen durch unsere Aktivitäten mit Bezug zur China Circular Economy Association (CCEA). Daneben haben wir ebenfalls an bilateralen Kooperationsformaten in China zur Kreislaufwirtschaft teilgenommen, so z.B. am sechsten Sino-German Environment Forum mit dem Schwerpunktthema "Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe".

Auf internationaler Ebene engagiert sich Covestro in dem Unternehmensnetzwerk "Allianz gegen Kunststoffmüll in der Umwelt" (Alliance to End Plastic Waste).

Siehe "Allianz gegen Kunststoffmüll in der Umwelt" (S. 75)

Im Geschäftsjahr 2020 wird Covestro zusätzliche Schritte und Rahmenbedingungen für das Unternehmen definieren, um seine weitere Ausrichtung auf die Kreislaufwirtschaft strukturell und technologisch voranzutreiben.

Soziale Verantwortung

Covestro ist Unterzeichner der Charta des "UN Global Compact" und engagiert sich in der Brancheninitiative "Responsible Care" sowie in globalen Nachhaltigkeitsforen wie dem "World Business Council for Sustainable Development" (WBCSD). Zu wichtigen Themen veröffentlichen wir Selbstverpflichtungen (Corporate Commitments) auf unserer Website und verpflichten uns darin zur Einhaltung bestimmter Standards.

Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/sustainability/service-downloads/policies-commitments

Menschenrechtliche Sorgfalt

Covestro bekennt sich zur Achtung der Menschenrechte auf Basis der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN Guiding Principles on Business and Human Rights). Wir sprechen uns dafür aus, dass die verschiedenen nationalen Aktionspläne und Gesetze zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht eingehalten werden müssen. Dabei bekennen wir uns als Unternehmen offen zu der Verantwortung, Menschenrechte im gesamten Tätigkeitsbereich des Covestro-Konzerns, in Tochtergesellschaften sowie in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen.

Die Grundlagen unserer menschenrechtlichen Sorgfalt sind in verschiedenen Selbstverpflichtungen, in Unternehmensrichtlinien sowie in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct) formuliert. Darin sind wesentliche internationale Übereinkommen und Prinzipien als Grundlage unseres Handelns festgelegt. Wir erwarten, dass das Verhalten unserer Mitarbeiter und Geschäftspartner weltweit diesen Grundprinzipien entspricht.

Ein wesentlicher Bestandteil unserer menschenrechtlichen Sorgfalt betrifft die Nulltoleranz gegenüber Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel. Letzteres haben wir im Berichtsjahr in unserer aktualisierten Selbstverpflichtung gegen Sklaverei und Menschenhandel (Corporate Commitment against Slavery and Human Trafficking) öffentlich zum Ausdruck gebracht.

Covestro hat zudem verschiedene menschenrechtliche Teilaspekte in seine Managementsysteme integriert. Diese beinhalten u.a. Aspekte in den Bereichen Sicherheit, Produktverantwortung, Compliance sowie Personalpolitik. Siehe "Mitarbeiter" (S. 54), "Sicherheit" (S. 60), "Produktverantwortung" (S. 69) und "Compliance" (S. 132)

Außerdem ist die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards in der Lieferkette für Covestro ein entscheidender Faktor für die Wertschöpfung und ein Hebel zur Risikominimierung. Daher fordern wir in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten, dass auch unsere Lieferanten die Menschenrechte ihrer Mitarbeiter schützen und sie mit Würde und Respekt behandeln. Mit detaillierten Nachhaltigkeitsbewertungen unserer Lieferanten kontrollieren wir ebenfalls die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfalt.

Siehe "Nachhaltigkeit im Lieferantenmanagement" (S. 66)

Weitere Informationen unter www.supplier-code-of-conduct.covestro.com

Aufgrund der wachsenden Bedeutung des Themas "Menschenrechtliche Sorgfalt" haben wir im Berichtsjahr eine systematische Analyse und Risikobewertung von menschenrechtlichen Themen durchgeführt. Zunächst wurden wesentliche menschenrechtliche Risiken und deren Auftreten in unserer Wertschöpfungskette identifiziert und priorisiert (Human Rights Risk Assessment). Zu den menschenrechtlichen Risiken zählt jedes potenzielle Risiko für potenziell Betroffene, das aus unserer Geschäftstätigkeit, der Lieferkette oder unseren Produkten hervorgehen könnte. Die Risikoanalyse bezog sich sowohl auf eigene Standorte als auch auf die Lieferkette und die Nutzungsphase unserer Produkte. In einem Workshop wurden die potenziellen Risiken mit ausgewählten Fachbereichen gespiegelt, diskutiert und anhand von anerkannten Kriterien für die weitere Bearbeitung priorisiert.

Siehe "Materielle Themen" (S. 46)

Die Priorisierung erfolgte dabei in zwei Schritten:

  • Schritt 1: Identifizierung und Strukturierung von potenziell nachteiligen Auswirkungen auf Menschenrechte. Darunter fallen neben möglicherweise von Covestro verursachten Auswirkungen auch solche, zu denen Covestro unter Umständen beigetragen hat oder mit denen Covestro indirekt durch seine Geschäftstätigkeit verbunden sein könnte.
  • Schritt 2: Setzen von Prioritäten und Identifizierung von für Covestro besonders relevanten Themen (Salient Issues). Dafür wurde sowohl der Schweregrad (Severity) einer möglichen Menschenrechtsverletzung als auch der Grad der Einflussnahme (Leverage) durch Covestro bewertet.

Bei dieser Risikoanalyse wurden elf Themen identifiziert, die eine hohe bis sehr hohe Priorität für Covestro aufzeigen. Basierend auf dieser Risikoanalyse und eines Status-quo-Abgleichs bestehender Prozesse und Strukturen für ausgewählte Themen haben wir ein Konzept für ein übergreifendes Human-Rights-Managementsystem entwickelt, das im Jahr 2020 weiter vorangetrieben werden soll.

Das Konzept für den umfassenden Ansatz zur menschenrechtlichen Sorgfalt sowie der Entwicklungsstand wurden dem Vorstand im Berichtsjahr vorgestellt.

"Allianz gegen Kunststoffmüll in der Umwelt"

Als Gründungsmitglied der "Allianz gegen Kunststoffmüll in der Umwelt" (Alliance to End Plastic Waste) weitet Covestro sein Engagement gegen die unkontrollierte Entsorgung von Kunststoffabfällen in die Umwelt aus. Das globale Unternehmensnetzwerk will einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Kunststoffabfall zu minimieren, zu managen, weiterzuverwenden und vor allem dessen Umwelteintrag zu verhindern. Dafür sollen bis zum Ende des Jahres 2023 innerhalb des Netzwerks 1,5 Mrd. US-Dollar (rund 1,4 Mrd. €) bereitgestellt werden. Die Initiative umfasst derzeit mehr als 40 Unternehmen aus den Bereichen Chemie, Kunststoffe, Konsumgüter und Entsorgung.

Für Covestro ist die Allianz ein wichtiger Schritt im Bestreben, Innovationen zu fördern, strategische Partnerschaften zu entwickeln, Konzepte zur Müllverwertung in wirtschaftlich tragfähige und nachhaltige Lösungen zu überführen sowie ein nachhaltiges Konsumentenverhalten anzuregen. Ziel ist es, dass Kunststoffabfall als Rohstoff genutzt wird und so wenig Kunststoffmüll wie möglich in Wasserwege und Umwelt gelangt.

Da sich sowohl die Allianz als auch ihre Mitglieder in erster Linie auf konkrete Maßnahmen konzentrieren, haben eigene Maßnahmen von Covestro eine zentrale Bedeutung. Deren Beitrag zur Mission der Allianz wird im Jahr 2020 anhand eines neu entwickelten Kriterienkatalogs von der Allianz erstmals bewertet. Bestätigte Initiativen und Projekte sollen anschließend veröffentlicht werden, sofern sie keiner Geheimhaltung unterliegen.

"Inclusive Business"

Gemeinsam mit Kunden sowie Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen entwickeln wir im Rahmen der Covestro-Initiative "Inclusive Business" bezahlbare Lösungen auf Basis unserer Technologien und Produkte, die unterversorgten Bevölkerungsstrukturen und Regionen zugutekommen. Unsere Mitarbeiter fokussieren sich dabei auf die drei Regionen Indien, Südostasien sowie Ost- bzw. Südafrika und beschäftigen sich damit, die Lebensverhältnisse von benachteiligten und meist einkommensschwachen Menschen zu verbessern. Im Fokus steht dabei die Umsetzung neuer innovativer Lösungen in den Bereichen "Beschaffung von bezahlbaren Häusern", "Lebensmittelsicherung" sowie "Wasser und Sanitäranlagen". Hierzu entwickeln wir gemeinsam mit Partnern bezahlbare und maßgeschneiderte Produkte auf Basis unserer Rohstofftechnologien. Ein Handlungsfeld sind z.B. die Nachernteverluste in der Nahrungsmittelindustrie von Entwicklungsländern. Nachernteverluste sind alle Verluste, die nach der Ernte (bspw. durch falsche Lagerung) entstehen, und stellen vor allem für Kleinbauern eine wirtschaftliche Herausforderung dar. Im Zuge von "Inclusive Business" werden zusammen mit Industriepartnern Solartrockner und Kühlhäuser entwickelt, die durch die Reduktion von Nachernteverlusten einen beachtlichen Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Bauern leisten. Zugleich helfen die innovativen Lösungen neue Absatzmärkte für unser Unternehmen zu erschließen.

Wichtig dabei ist, dass die Aktivitäten im Rahmen von "Inclusive Business" klar von Spendenaktivitäten abgegrenzt werden. Dies wird vor allem dadurch erreicht, dass wir uns mit Partnern auf die gemeinsame Entwicklung neuer bezahlbarer Lösungen fokussieren, wohingegen deren Finanzierung am Ende von Regierungsund Nichtregierungsorganisationen übernommen wird. Durch die Arbeit in Konsortien wird auch sichergestellt, dass am Ende die relevanten Bevölkerungsschichten von den gemeinsam entwickelten Endprodukten profitieren.

Entsprechend den UN-Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDGs) verfolgt Covestro das Ziel, das Leben von zehn Millionen Menschen in unterversorgten Entwicklungs- und Schwellenländern bis zum Jahr 2025 zu verbessern, wobei der Vorstand über die globalen Aktivitäten jährlich informiert wird. Bis zum Jahr 2019 konnten durch "Inclusive Business"-Lösungen über 650.000 Menschen erreicht werden. Hierfür betrachten wir für die installierten Lösungen auf Basis der lokalen Gegebenheiten die Personen, die im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit oder in ihrem täglichen Leben potentiell von unseren Maßnahmen profitieren können. Das sind bspw. Bauern und deren Familien, Schüler oder die für die Installation beschäftigten Menschen. Erhoben werden die Daten mithilfe der mitwirkenden Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen und darüber hinaus werden externe Datenquellen für die Erhebung durchschnittlicher Familiengrößen in den jeweiligen Ländern verwendet.

In Afrika liegt der Hauptfokus derzeit auf Nacherntelösungen, vorrangig im Bereich der Trocknung. Im Zuge der Initiative konnten die ersten Solartrockner in Tansania und auf den Seychellen erfolgreich eingesetzt werden. In Südafrika blicken wir ebenfalls auf einen erfolgreichen Start zurück: Eine langfristige Zusammenarbeit mit der Tshwane University of Technology (TUT) konnte bereits angestoßen werden, nun werden die Studierenden der TUT in den kommenden drei Jahren mit unserer Unterstützung an verschiedenen Trocknungsmethoden durch Solartrockner arbeiten. Ziel ist es, im Jahr 2020 eine lokale Produktion von Solartrocknern in Afrika zu ermöglichen. Im kommenden Berichtsjahr werden wir unseren Fokus in Afrika auf die Trinkwasserversorgung ausweiten.

In Indien, Nepal und Sri Lanka sind verschiedene Lösungen installiert worden – von Sanitäreinrichtungen über bezahlbare Wohneinheiten bis hin zu Trocknungs- bzw. Kühleinheiten zur Lebensmittelsicherung.

Auch in Südostasien fokussiert sich das "Inclusive Business"-Team auf Nachernteprodukte sowie Trinkwasserversorgung und Sanitäranlagen. In Vietnam wurde ein Pilotprojekt im Bereich Sanitäranlagen in der Muong Mun Secondary School in Zusammenarbeit mit der "Blue Dragon Children's Foundation" erfolgreich umgesetzt. Das Projekt unterstützt die Wasserversorgung von benachteiligten Kindern ethnischer Minderheiten in der vietnamesischen Provinz Dien Bien. Mithilfe eines Wasserdestillationssystems unseres Partnerunternehmens F Cubed Ltd. aus Melbourne (Australien) und unserer Spezialfolien werden über 600 Schüler mit Trinkwasser versorgt.

Gesellschaftliches Engagement und Dialog

Für Covestro sind soziale und gesellschaftliche Belange von großer Bedeutung. Durch unser gesellschaftliches Engagement sowie den stetigen und guten Dialog mit Behörden, Nachbarn und weiteren an Covestro interessierten Personen oder Organisationen nehmen wir unsere Verantwortung umfassend wahr, etwa durch kontinuierlichen Kontakt zu Behörden, regelmäßige Werksführungen oder die Nutzung von Nachbarschaftsbüros. Auch Spenden, Förderprogramme und spezielle Partnerschaften sind Ausdruck des aktiven Einsatzes von Covestro für die Gesellschaft.

Zugang zu Bildung, Technologie und einem besseren Leben

Covestro möchte den Zugang zu Bildung, Technologie und einem besseren Leben erleichtern und durch soziales Engagement die SDGs schneller erreichen. Als eines der weltweit größten Polymer-Unternehmen nutzt Covestro seine Stellung dazu, gemeinsam mit verschiedenen Organisationen in zahlreichen Regionen der Welt Projekte zum Schutz der Umwelt, zum Wohl der Gesellschaft und zur Förderung der Wirtschaft voranzutreiben. Eine zentrale Einheit im Unternehmen unterstützt konzernübergreifend die Planung und Umsetzung der Kooperation mit Partnern sowie das Spendenmanagement, um den SDGs größeren Raum zu gewähren.

WIRTSCHAFTSBERICHT

Wirtschaftliches Umfeld

Weltwirtschaft

Das Wachstum der Weltwirtschaft blieb im Jahr 2019 mit 2,5% unter dem Vorjahresniveau. Alle Regionen verzeichneten ein im Vergleich zum Vorjahr schwächeres Wachstum. Die Treiber hierfür waren die Eskalation von Handelsstreitigkeiten, vor allem zwischen den USA und China, und die damit verbundenen Auswirkungen auf Investitionstätigkeit und Export. Dabei fiel die Abschwächung in den Regionen Naher Osten, Afrika sowie China und auch Asien-Pazifik insgesamt moderat aus. Nordamerika, Lateinamerika, Europa und insbesondere das exportorientierte Deutschland erzielten dagegen ein deutlich geringeres Wachstum als im Vorjahr.

Wirtschaftliches Umfeld

Wachstum1
2018
Wachstum1
2019
in % in %
Welt 3,1 2,5
Europa 2,1 1,4
davon Westeuropa 1,8 1,2
davon Deutschland 1,5 0,5
davon Osteuropa 3,3 2,5
Naher Osten 2,4 1,1
Lateinamerika 0,4 –0,2
Afrika 2,7 2,6
Nordamerika2 2,8 2,2
davon USA 2,9 2,3
Asien-Pazifik 4,7 4,3
davon China 6,6 6,2

1 Reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, Quelle: IHS (Global Insight), Stand: Januar 2020

2 Nordamerika (exklusive Zentralamerika): Kanada, Mexiko, USA

Hauptabnehmerbranchen\*

Im Jahr 2019 ist die weltweite Automobilproduktion um 5% gesunken. Trotz eines Rückgangs von etwa 8% blieb China weiterhin der größte Absatzmarkt für die Automobilbranche. Mit Ausnahme von Osteuropa, welches ein leichtes Wachstum zeigte, hatten alle Regionen deutliche Rückgänge zu verzeichnen.

Die globale Bauwirtschaft entwickelte sich im Jahr 2019 mit ca. 2% Wachstum schwächer als im Vorjahr. Eine weitere Erholung in Osteuropa und Lateinamerika sowie ein anhaltend stabiles Investitionsklima in Nordamerika standen einem nachlassenden Wachstum in Westeuropa und in China gegenüber.

Die globale Elektro-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie legte im Jahr 2019 um etwa 4% zu. Alle Regionen verzeichneten im Vergleich zum Vorjahr eine Abschwächung im Wachstum, die in Nordamerika und Europa leicht und in der Region Asien-Pazifik deutlich ausfiel. Dennoch lagen die Wachstumsraten mit Ausnahme von Lateinamerika im positiven Bereich.

Die globale Möbelindustrie wuchs im Jahr 2019 mit ca. 2% auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr. In allen Regionen wurden positive Wachstumsraten erzielt, wobei Asien-Pazifik mit etwa 3% als Haupttreiber hervorzuheben ist.

* Eigene Berechnung, basierend auf den folgenden Quellen: LMC Automotive Limited, B+L, CSIL (Centre for Industrial Studies), Oxford Economics

Geschäftsentwicklung Covestro-Konzern

Kennzahlen Covestro-Konzern
-----------------------------
4. Quartal 4. Quartal Verän Verän
20181 2019 derung 20181 2019 derung
in Mio. € in Mio. € in % in Mio. € in Mio. € in %
Mengenwachstum im
Kerngeschäft2 1,7% 3,8% 1,5% 2,0%
Umsatzerlöse 3.272 2.864 –12,5 14.616 12.412 –15,1
Umsatzveränderung
Menge 2,9% –0,7% 2,3% 0,8%
Preis –9,3% –13,3% 4,5% –17,3%
Währung 0,3% 1,5% –3,0% 1,9%
Portfolio –1,0% 0,0% –0,4% –0,5%
EBITDA 293 278 –5,1 3.200 1.604 –49,9
Abschreibungen auf
Sachanlagen und immaterielle
Vermögenswerte 153 185 20,9 620 752 21,3
EBIT 140 93 –33,6 2.580 852 –67,0
Finanzergebnis –24 –26 8,3 –104 –91 –12,5
Konzernergebnis 79 37 –53,2 1.823 552 –69,7
Cashflows aus operativer
Tätigkeit 641 637 –0,6 2.376 1.383 –41,8
Ausgaben für Sachanlagen und
immaterielle Vermögenswerte 278 307 10,4 707 910 28,7
Free Operating Cash Flow 363 330 –9,1 1.669 473 –71,7
Nettofinanzverschuldung3 348 989 >100
ROCE 29,5% 8,4%

1 Vergleichsinformationen wurden nicht angepasst, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften".

2 Vergleichswerte auf Basis der Definition des Kerngeschäftes zum 31. März 2019 ermittelt

3 Zum Stichtagswert am 31. Dezember 2019 im Vergleich zum 31. Dezember 2018

Die abgesetzten Mengen im Kerngeschäft nahmen im Gesamtjahr 2019 auf Konzernebene um 2,0% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu. Die Segmente Polycarbonates und Polyurethanes verzeichneten Wachstumsraten von 2,7% bzw. 2,3%. Im Segment Coatings, Adhesives, Specialties gingen die abgesetzten Mengen im Kerngeschäft im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 1,0% zurück.

Der Konzernumsatz sank im Geschäftsjahr 2019 im Vorjahresvergleich um 15,1% auf 12.412 Mio. € (Vorjahr: 14.616 Mio. €). Im Wesentlichen ist dies auf geringere Verkaufspreise zurückzuführen, die den Umsatz um 17,3% reduzierten. Haupttreiber hierfür ist ein höherer Wettbewerbsdruck in allen Segmenten. Die Steigerung der insgesamt abgesetzten Mengen hatte einen positiven Effekt in Höhe von 0,8% auf den Umsatz. Die Effekte aus Wechselkursveränderungen wirkten sich mit 1,9% ebenfalls positiv auf den Umsatz aus. Veränderungen des Portfolios hatten hingegen einen insgesamt negativen Effekt auf den Umsatz in Höhe von 0,5%. Dabei wirkten sich der Verkauf des US-amerikanischen Polycarbonatplatten-Geschäfts im 3. Quartal 2018 und die Veräußerung des europäischen Polyurethan-Systemhaus-Geschäfts im 4. Quartal 2019 negativ aus. Positiv wirkten sich hingegen der sukzessive Anteilserwerb und die damit einhergehende Vollkonsolidierung der japanischen DIC Covestro Polymer Ltd. im 2. Quartal 2019 aus.

Der Umsatz der Segmente Polyurethanes und Polycarbonates war im Geschäftsjahr 2019 rückläufig. So sank der Umsatz bei Polyurethanes um 21,5% auf 5.779 Mio. € (Vorjahr: 7.362 Mio. €) und bei Polycarbonates um 14,3% auf 3.473 Mio. € (Vorjahr: 4.051 Mio. €). Der Umsatz von Coatings, Adhesives, Specialties blieb mit 2.369 Mio. € auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums (Vorjahr: 2.361 Mio. €).

1 Vergleichsinformationen wurden nicht angepasst, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften".

Das EBITDA sank im Gesamtjahr auf Konzernebene gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 49,9% auf 1.604 Mio. € (Vorjahr: 3.200 Mio. €).

Siehe "Ertragslage" (S. 88)

Im Segment Polyurethanes sank das EBITDA um 63,2% auf 648 Mio. € (Vorjahr: 1.763 Mio. €). Das Segment Polycarbonates verzeichnete einen Rückgang des EBITDA um 48,3% auf 536 Mio. € (Vorjahr: 1.036 Mio. €). Im Segment Coatings, Adhesives, Specialties lag das EBITDA mit 469 Mio. € um 1,1% über dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 464 Mio. €).

Im Gesamtjahr 2019 stiegen die Abschreibungen um 21,3% auf 752 Mio. € (Vorjahr: 620 Mio. €). Maßgeblich für diese Entwicklung war die Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16, die einen Effekt in Höhe von 124 Mio. € hatte. Die Abschreibungen setzten sich zusammen aus Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 732 Mio. € (Vorjahr: 599 Mio. €) sowie aus Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 20 Mio. € (Vorjahr: 21 Mio. €). Darin enthalten waren außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 28 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. €) sowie Wertaufholungen in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €).

"Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften" (S. 154)

Das EBIT des Covestro-Konzerns ging im Geschäftsjahr 2019 um 67,0% auf 852 Mio. € (Vorjahr: 2.580 Mio. €) zurück.

Die Cashflows aus operativer Tätigkeit sanken im Geschäftsjahr 2019 um 41,8% auf 1.383 Mio. € (Vorjahr: 2.376 Mio. €). Einem Rückgang des EBITDA standen gesunkene Ertragsteuerzahlungen sowie eine höhere Mittelfreisetzung im Working Capital gegenüber.

Der Free Operating Cash Flow ging im Berichtsjahr um 71,7% auf 473 Mio. € (Vorjahr: 1.669 Mio. €) aufgrund gesunkener Cashflows aus operativer Tätigkeit und gestiegener Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte zurück. Diese Ausgaben betrugen im Jahr 2019 910 Mio. € (Vorjahr: 707 Mio. €).

Ermittlung des Return on Capital Employed

Der ROCE misst die Profitabilität anhand der Verzinsung des eingesetzten Kapitals und berechnet sich aus dem Verhältnis des EBIT nach kalkulatorischen Ertragsteuern (Net Operating Profit After Taxes, NOPAT) zum durchschnittlichen Capital Employed. Die kalkulatorischen Ertragsteuern ermitteln sich durch Multiplikation des effektiven Steuersatzes mit dem EBIT. Übersteigt der ROCE den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, WACC), verdient das Unternehmen eine Prämie über den Kapitalkosten.

Die Value Contribution entspricht der Differenz zwischen dem NOPAT und den Kosten des eingesetzten Kapitals, welche sich aus der Multiplikation des durchschnittlichen Capital Employed mit dem WACC errechnen. Ist die Value Contribution positiv, wird Wert geschaffen.

Siehe "Alternative Leistungskennzahlen" (S. 92) und Konzernanhang, Anhangangabe 2.1

Die Value Contribution entspricht der Differenz zwischen dem NOPAT und den Kosten des eingesetzten Kapitals, welche sich aus der Multiplikation des durchschnittlichen Capital Employed mit dem WACC errechnen. Ist die Value Contribution positiv, wird Wert geschaffen.

Im Geschäftsjahr 2019 lag der ROCE in Höhe von 8,4% (Vorjahr: 29,5%) über dem WACC von 6,8% (Vorjahr: 6,7%), sodass Covestro eine Prämie über den Kapitalkosten verdiente. Daraus resultierte eine positive Value Contribution in Höhe von 120 Mio. €, die damit jedoch deutlich unter dem Wert des Vorjahres in Höhe von 1.474 Mio. € lag.

Wertorientierte Kennzahlen von Covestro im Überblick

2018 2019
in Mio. € in Mio. €
NOPAT 1.907 624
Durchschnittliches Capital Employed 6.468 7.406
WACC 6,7% 6,8%
ROCE 29,5% 8,4%
Value Contribution 1.474 120

Wesentliche Geschäftsvorfälle

Der zunehmende Wettbewerbsdruck, der sich bereits im 4. Quartal 2018 abzeichnete, hat auch im Geschäftsjahr 2019 zu einem deutlichen Rückgang der Margen geführt. Rückläufige Verkaufspreise führten im Wesentlichen dazu, dass sich das EBITDA im Vergleich zum Vorjahr nahezu halbierte.

Mit Wirkung zum 1. April 2019 erhöhte Covestro im Rahmen eines sukzessiven Anteilserwerbs seine Beteiligung an der DIC Covestro Polymer Ltd. (DCP), Tokio (Japan), um weitere 30% auf 80%. Die vorher nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile wurden zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Hieraus resultierte ein Ertrag in Höhe von 19 Mio. €, der in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst wurde. Seit dem 1. April 2019 wird die DCP vollkonsolidiert.

Im Segment Polyurethanes vereinbarte Covestro im 2. Quartal 2019 den Verkauf des europäischen Systemhaus-Geschäfts. Die Transaktion wurde im 4. Quartal 2019 abgeschlossen. Der Veräußerungsgewinn in Höhe von 34 Mio. € wurde in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.

Im 3. Quartal 2019 unterzeichnete Covestro im Segment Polycarbonates eine Vereinbarung über den Verkauf des europäischen Polycarbonatplatten-Geschäfts. Im Zusammenhang mit der Veräußerung wirkte sich die Abwertung von Vermögenswerten in Höhe von 26 Mio. € negativ auf das EBIT aus. Davon entfielen 21 Mio. € auf die außerplanmäßige Abschreibung von langfristigen Vermögenswerten.

Gesamtaussage zur Zielerreichung und zum Geschäftsverlauf

Zielerreichung

Im Geschäftsbericht 2018 veröffentlichte der Covestro-Konzern eine Prognose für die Entwicklung der steuerungsrelevanten Kennzahlen im Geschäftsjahr 2019. Aufgrund der Geschäftsentwicklung der ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2019 hat der Vorstand der Covestro AG entschieden, die Prognose für das Gesamtjahr 2019 in der Berichterstattung zum 30. September 2019 zu konkretisieren. Nach einem Mengenwachstum im unteren bis mittleren einstelligen Prozentbereich ging man nun von einem Mengenwachstum im unteren einstelligen Prozentbereich aus. Ebenfalls wurden die Bandbreiten für die erwartete Entwicklung der Kennzahlen FOCF und ROCE konkretisiert. So erwartete man nach anfänglich 300 Mio. € bis 700 Mio. € im Oktober 2019 einen FOCF zwischen 300 Mio. € und 500 Mio. €. Die ursprüngliche Prognose für den ROCE von 8% bis 13% wurde im Oktober 2019 auf 8% bis 10% konkretisiert.

Zielerreichung 2019

2018 Prognose 20191 Konkretisierte
Prognose 20192
Zielerreichung
2019
Mengenwachstum im
Kerngeschäft
1,5% Wachstum im unteren bis
mittleren einstelligen
Prozentbereich
Wachstum im unteren
einstelligen Prozentbereich
2,0%
davon Polyurethanes 0,8% Wachstum im unteren bis
mittleren einstelligen
Prozentbereich
Wachstum im unteren
einstelligen Prozentbereich
2,3%
davon Polycarbonates 3,0% Wachstum im unteren bis
mittleren einstelligen
Prozentbereich
Wachstum im unteren
einstelligen Prozentbereich
2,7%
davon Coatings,
Adhesives, Specialties
2,3% Wachstum im unteren bis
mittleren einstelligen
Prozentbereich
Mengenrückgang im unteren
einstelligen Prozentbereich
–1,0%
Free Operating
Cash Flow
1.669 Mio. € Zwischen 300 Mio. € und
700 Mio. €
Zwischen 300 Mio. € und
500 Mio. €
473 Mio. €
davon Polyurethanes 972 Mio. € Anstieg der Ausgaben für
Sachanlagen und immaterielle
Vermögenswerte, welche über
den erwarteten Mittelzuflüssen
aus der operativen Tätigkeit
liegen werden
Anstieg der Ausgaben für
Sachanlagen und immaterielle
Vermögenswerte, welche über
den erwarteten Mittelzuflüssen
aus der operativen Tätigkeit
liegen werden
32 Mio. €
davon Polycarbonates 468 Mio. € Rückgang des FOCF, allerdings
dürfte die Entwicklung hier
deutlich besser ausfallen als für
den Gesamtkonzern.
Rückgang des FOCF, allerdings
dürfte die Entwicklung hier
deutlich besser ausfallen als für
den Gesamtkonzern
404 Mio. €
davon Coatings,
Adhesives, Specialties
203 Mio. € FOCF ungefähr auf dem Niveau
des Vorjahres
FOCF leicht unter dem Niveau
des Vorjahres
191 Mio. €
ROCE 29,5% Zwischen 8% und 13% Zwischen 8% und 10% 8,4%

1 Veröffentlicht am 25. Februar 2019 (Geschäftsbericht 2018)

2 Veröffentlicht am 28. Oktober 2019 (Zwischenmitteilung zum 30. September 2019)

Covestro hat damit die anfänglich ausgegebene und im Oktober 2019 konkretisierte Prognose des Geschäftsjahres 2019 für alle steuerungsrelevanten Konzernkennzahlen erreicht. Beim Mengenwachstum im Kerngeschäft lagen wir mit 2,0% im Rahmen unserer Prognose. Der Free Operating Cash Flow für das Geschäftsjahr 2019 lag mit 473 Mio. € ebenso in der kommunizierten Bandbreite wie der ROCE in Höhe von 8,4%.

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf

Der Covestro-Konzern blickt auf ein herausforderndes Geschäftsjahr zurück. Im Vergleich zum Vorjahr blieb das Geschäft deutlich hinter den Ergebnissen des Geschäftsjahres 2018. Der Trend des 2. Halbjahres 2018 hat sich auch im Berichtsjahr fortgesetzt. Diese Entwicklung ist vor allem auf rückläufige Verkaufspreise zurückzuführen. Infolge dieser Entwicklungen halbierte sich das EBITDA im Vorjahresvergleich. Trotz einer schwächeren Nachfrage aus der Automobilindustrie konnten die Absatzmengen im Kerngeschäft insgesamt ausgeweitet werden. Aufgrund des niedrigeren EBITDA ging auch der Free Operating Cash Flow auf 473 Mio. € (Vorjahr: 1.669 Mio. €) zurück. Zur Begleitung unseres langfristigen Wachstums und der Substanzerhaltung haben wir die Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte planmäßig auf 910 Mio. € (Vorjahr: 707 Mio. €) erhöht.

Geschäftsentwicklung nach Segmenten

Polyurethanes

Kennzahlen Polyurethanes

4. Quartal 4. Quartal Verän Verän
20181 2019 derung 20181 2019 derung
in Mio. € in Mio. € in % in Mio. € in Mio. € in %
Mengenwachstum im
Kerngeschäft2
2,4% 3,6% 0,8% 2,3%
Umsatzerlöse 1.597 1.336 –16,3 7.362 5.779 –21,5
Umsatzveränderung
Menge 2,5% –0,2% 0,9% 1,5%
Preis –17,6% –16,9% 1,9% –24,7%
Währung 0,2% 1,5% –3,1% 1,8%
Portfolio 0,0% –0,7% 0,0% –0,1%
Umsatzerlöse nach Regionen
EMLA 678 546 –19,5 3.182 2.487 –21,8
NAFTA 474 394 –16,9 1.947 1.680 –13,7
APAC 445 396 –11,0 2.233 1.612 –27,8
EBITDA 111 123 10,8 1.763 648 –63,2
EBIT 27 24 –11,1 1.412 250 –82,3
Cashflows aus operativer
Tätigkeit
393 282 –28,2 1.386 575 –58,5
Ausgaben für Sachanlagen
und immaterielle
Vermögenswerte 171 168 –1,8 414 543 31,2
Free Operating Cash Flow 222 114 –48,6 972 32 –96,7

1 Vergleichsinformationen wurden nicht angepasst, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften". 2 Vergleichswerte auf Basis der Definition des Kerngeschäftes zum 31. März 2019 ermittelt

Im Geschäftsjahr 2019 erhöhten sich die abgesetzten Mengen im Kerngeschäft von Polyurethanes um 2,3% gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Eine Steigerung der Absatzmengen in der Möbelindustrie und Bauindustrie sowie in der Elektro-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie konnten die schwächere Nachfrage vor allem aus der Automobilindustrie mehr als ausgleichen.

Der Umsatz von Polyurethanes sank um 21,5% auf 5.779 Mio. € (Vorjahr: 7.362 Mio. €). Dabei hatte der Rückgang der durchschnittlichen Verkaufspreise einen umsatzreduzierenden Effekt in Höhe von 24,7%. Hingegen wirkten sich die Ausweitung der insgesamt abgesetzten Mengen in Höhe von 1,5% und Wechselkursveränderungen in Höhe von 1,8% umsatzerhöhend aus. Des Weiteren wirkte sich der Portfolioeffekt aus der Veräußerung des europäischen Systemhaus-Geschäfts im 4. Quartal 2019 mit 0,1% negativ auf den Umsatz aus.

Der Umsatz in der Region EMLA ging um 21,8% auf 2.487 Mio. € (Vorjahr: 3.182 Mio. €) zurück, bedingt durch deutlich niedrigere durchschnittliche Verkaufspreise. Demgegenüber konnten die insgesamt abgesetzten Mengen einen leichten Anstieg verzeichnen. Die Entwicklung der Wechselkurse und der zuvor genannte Portfolioeffekt hatten in Summe keine nennenswerte Auswirkung auf den Umsatz. In der Region NAFTA sank der Umsatz um 13,7% auf 1.680 Mio. € (Vorjahr: 1.947 Mio. €). Ein deutlich niedrigeres Verkaufspreisniveau und ein geringfügiger Rückgang der Gesamtabsatzmengen wirkten sich umsatzreduzierend aus. Demgegenüber hatten Wechselkursveränderungen einen leicht umsatzerhöhenden Effekt. In der Region APAC verringerte sich der Umsatz um 27,8% auf 1.612 Mio. € (Vorjahr: 2.233 Mio. €), bedingt durch einen signifikanten Rückgang der durchschnittlichen Verkaufspreise. Ein Anstieg der Gesamtabsatzmengen und die Entwicklung der Wechselkurse wirkten sich leicht positiv auf den Umsatz aus.

1 Vergleichsinformationen wurden nicht angepasst, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften".

Das EBITDA verringerte sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 63,2% auf 648 Mio. € (Vorjahr: 1.763 Mio. €). Niedrigere Verkaufspreise führten trotz gesunkener Rohstoffpreise zu deutlich rückläufigen Margen. Demgegenüber hatten gestiegene Absatzmengen einen positiven Effekt auf das EBITDA. Darüber hinaus wurden Versicherungserstattungen in den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 63 Mio. € erfasst. Der Gewinn aus der Veräußerung des europäischen Systemhaus-Geschäfts in Höhe von 34 Mio. € wirkte sich ergebniserhöhend aus.

Das EBIT sank auf 250 Mio. € (Vorjahr: 1.412 Mio. €).

Der Free Operating Cash Flow sank im Vergleich zum Vorjahr um 96,7% auf 32 Mio. € (Vorjahr: 972 Mio. €), im Wesentlichen bedingt durch ein gesunkenes EBITDA und gestiegene Ausgaben für Sachanlagen. Darüber hinaus wirkten sich höhere Mittelfreisetzungen im Working Capital positiv aus.

Polycarbonates

Kennzahlen Polycarbonates

Bauindustrie trugen zu diesem Wachstum bei.

4. Quartal 4. Quartal Verän Verän
20181 2019 derung 20181 2019 derung
Mengenwachstum im
Kerngeschäft2
in Mio. €
1,6%
in Mio. €
3,5%
in % in Mio. €
3,0%
in Mio. €
2,7%
in %
Umsatzerlöse 924 814 –11,9 4.051 3.473 –14,3
Umsatzveränderung
Menge 4,2% 0,0% 3,8% 2,4%
Preis –2,3% –13,5% 9,7% –16,5%
Währung 0,3% 1,6% –3,4% 2,0%
Portfolio –3,8% 0,0% –1,7% –2,2%
Umsatzerlöse nach Regionen
EMLA 301 270 –10,3 1.347 1.146 –14,9
NAFTA 200 160 –20,0 817 734 –10,2
APAC 423 384 –9,2 1.887 1.593 –15,6
EBITDA 133 95 –28,6 1.036 536 –48,3
EBIT 88 39 –55,7 861 300 –65,2
Cashflows aus operativer
Tätigkeit
235 204 –13,2 654 613 –6,3
Ausgaben für Sachanlagen
und immaterielle
Vermögenswerte 70 84 20,0 186 209 12,4
Free Operating Cash Flow 165 120 –27,3 468 404 –13,7

1 Vergleichsinformationen wurden nicht angepasst, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften". 2 Vergleichswerte auf Basis der Definition des Kerngeschäftes zum 31. März 2019 ermittelt

Im Geschäftsjahr 2019 erhöhten sich die Absatzmengen im Kerngeschäft von Polycarbonates um 2,7% gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Vor allem die Elektro-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie sowie die

Der Umsatz im Segment Polycarbonates verringerte sich im Jahr 2019 um 14,3% auf 3.473 Mio. € (Vorjahr: 4.051 Mio. €). Wesentlicher Treiber war ein im Vergleich zum Vorjahr gesunkenes Verkaufspreisniveau, das sich um 16,5% umsatzreduzierend auswirkte. Demgegenüber hatten die Ausweitung der insgesamt abgesetzten Mengen und die Wechselkursveränderungen einen positiven Effekt auf den Umsatz in Höhe von 2,4% bzw. 2,0%. Darüber hinaus wirkte sich der Portfolioeffekt aus dem Verkauf des US-amerikanischen Platten-Geschäfts im 3. Quartal 2018 mit 2,2% negativ auf den Umsatz im Geschäftsjahr 2019 aus.

In der Region EMLA sank der Umsatz um 14,9% auf 1.146 Mio. € (Vorjahr: 1.347 Mio. €). Ein signifikant niedrigeres Verkaufspreisniveau und leicht rückläufige Gesamtabsatzmengen wirkten sich negativ auf den Umsatz aus, wohingegen die Veränderung der Wechselkurse in Summe keinen nennenswerten Effekt hatte. Der Umsatz in der Region NAFTA verringerte sich um 10,2% auf 734 Mio. € (Vorjahr: 817 Mio. €), bedingt durch einen deutlichen Rückgang der durchschnittlichen Verkaufspreise und den oben genannten Portfolioeffekt, der sich signifikant negativ auf den Umsatz auswirkte. Demgegenüber gab es leicht positive Effekte aus dem Anstieg der insgesamt abgesetzten Mengen und aus der Veränderung der Wechselkurse. In der Region APAC ging der Umsatz um 15,6% auf 1.593 Mio. € (Vorjahr: 1.887 Mio. €) zurück. Ein gesunkenes Verkaufspreisniveau hatte einen deutlich negativen Effekt auf den Umsatz, wohingegen sich die Gesamtabsatzmengen signifikant positiv auswirkten. Die Entwicklung der Wechselkurse hatte einen leicht positiven Effekt auf den Umsatz.

1 Vergleichsinformationen wurden nicht angepasst, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften".

Das EBITDA von Polycarbonates nahm im Geschäftsjahr 2019 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 48,3% auf 536 Mio. € (Vorjahr: 1.036 Mio. €) ab, im Wesentlichen bedingt durch die negative Verkaufspreisentwicklung. Darüber hinaus wirkte sich der Portfolioeffekt aus dem Verkauf des US-amerikanischen Platten-Geschäfts ergebnismindernd aus. Hingegen hatten gesunkene Rohstoffpreise und gestiegene Absatzmengen einen positiven Effekt auf das EBITDA.

Das EBIT verringerte sich um 65,2% auf 300 Mio. € (Vorjahr: 861 Mio. €). Eine im Zusammenhang mit der der Veräußerung des US-amerikanischen Platten-Geschäfts stehende Abwertung von Vermögenswerten in Höhe von 26 Mio. € hatte einen negativen Effekt auf das EBIT. Davon entfielen 21 Mio. € auf die außerplanmäßige Abschreibung von langfristigen Vermögenswerten.

Der Free Operating Cash Flow verringerte sich im Vorjahresvergleich um 13,7% auf 404 Mio. € (Vorjahr: 468 Mio. €), im Wesentlichen bedingt durch ein niedrigeres EBITDA. Gestiegene Ausgaben für Sachanlagen wirkten sich ebenfalls negativ aus, wohingegen höhere Mittelfreisetzungen im Working Capital einen positiven Effekt hatten.

Coatings, Adhesives, Specialties

4. Quartal 4. Quartal Verän Verän
20181 2019 derung 20181 2019 derung
in Mio. € in Mio. € in % in Mio. € in Mio. € in %
Mengenwachstum im
Kerngeschäft2
–2,2% 6,2% 2,3% –1,0%
Umsatzerlöse 534 533 –0,2 2.361 2.369 0,3
Umsatzveränderung
Menge 0,3% 0,1% 3,5% –2,1%
Preis 0,0% –4,2% 0,6% –1,1%
Währung 0,6% 1,9% –2,6% 2,3%
Portfolio 0,0% 2,0% 0,0% 1,2%
Umsatzerlöse nach Regionen
EMLA 240 224 –6,7 1.117 1.052 –5,8
NAFTA 129 129 519 562 8,3
APAC 165 180 9,1 725 755 4,1
EBITDA 63 62 –1,6 464 469 1,1
EBIT 39 32 –17,9 371 352 –5,1
Cashflows aus operativer
Tätigkeit
107 170 58,9 309 349 12,9
Ausgaben für Sachanlagen
und immaterielle
Vermögenswerte 36 55 52,8 106 158 49,1
Free Operating Cash Flow 71 115 62,0 203 191 –5,9

1 Vergleichsinformationen wurden nicht angepasst, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften".

2 Vergleichswerte auf Basis der Definition des Kerngeschäftes zum 31. März 2019 ermittelt

Im Geschäftsjahr 2019 gingen die abgesetzten Mengen im Kerngeschäft von Coatings, Adhesives, Specialties um 1,0% im Vergleich zum Vorjahr zurück. Dies wurde im Wesentlichen getrieben von einer schwächeren Nachfrage nach Lackvorprodukten aus der Automobilindustrie.

Der Umsatz von Coatings, Adhesives, Specialties blieb mit 2.369 Mio. € stabil auf dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 2.361 Mio. €). Die gesunkenen Gesamtabsatzmengen und ein niedrigeres Verkaufspreisniveau hatten einen negativen Effekt in Höhe von 2,1% bzw. 1,1% auf den Umsatz. Hingegen wirkte sich die Entwicklung der Wechselkurse mit 2,3% positiv aus. Darüber hinaus hatten der sukzessive Anteilserwerb und die damit einhergehende Vollkonsolidierung der japanischen DIC Covestro Polymer Ltd. einen umsatzerhöhenden Effekt in Höhe von 1,2%.

In der Region EMLA verringerte sich der Umsatz um 5,8% auf 1.052 Mio. € (Vorjahr: 1.117 Mio. €), bedingt durch einen deutlichen Rückgang der insgesamt abgesetzten Mengen. Die Veränderungen der durchschnittlichen Verkaufspreise und der Wechselkurse hatten insgesamt keinen nennenswerten Effekt auf den Umsatz. Die Region NAFTA verzeichnete einen Umsatzanstieg von 8,3% auf 562 Mio. € (Vorjahr: 519 Mio. €). Die Ausweitung der Gesamtabsatzmengen sowie das höhere Verkaufspreisniveau wirkten sich leicht umsatzerhöhend aus. Darüber hinaus hatten die Wechselkursveränderungen einen signifikant positiven Effekt auf den Umsatz. Der Umsatz in der Region APAC erhöhte sich um 4,1% auf 755 Mio. € (Vorjahr: 725 Mio. €). Ein leicht positiver Effekt aus den insgesamt abgesetzten Mengen und den Wechselkursveränderungen konnte den geringfügigen Rückgang der durchschnittlichen Verkaufspreise kompensieren. Darüber hinaus wirkten sich der Portfolioeffekt aus dem sukzessiven Anteilserwerb und die damit einhergehende Vollkonsolidierung der japanischen DIC Covestro Polymer Ltd. leicht umsatzsteigernd aus.

1 Vergleichsinformationen wurden nicht angepasst, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften".

Das EBITDA erhöhte sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 1,1% auf 469 Mio. € (Vorjahr: 464 Mio. €). Niedrigere Verkaufspreise konnten durch gesunkene Rohstoffpreise nicht kompensiert werden und führten so zu rückläufigen Margen. Ebenso haben gesunkene Absatzmengen das EBITDA negativ beeinflusst. Hingegen wirkten sich Wechselkurseffekte und der Portfolioeffekt aus dem sukzessiven Anteilserwerb der japanischen DIC Covestro Polymer Ltd. ergebniserhöhend aus. Darüber hinaus hatte der Einmalertrag aus der Neubewertung der zuvor nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile der japanischen DIC Covestro Polymer Ltd. einen positiven Effekt auf das EBITDA in Höhe von 19 Mio. €.

Das EBIT sank um 5,1% auf 352 Mio. € (Vorjahr: 371 Mio. €).

Der Free Operating Cash Flow ging um 5,9% auf 191 Mio. € zurück (Vorjahr: 203 Mio. €). Wesentlicher Grund dafür waren gestiegene Ausgaben für Sachanlagen, denen eine in Summe niedrigere Mittelbindung im Working Capital gegenüberstand.

Ertragslage

Gewinn- und Verlustrechnung Covestro-Konzern (Kurzfassung)

20181 2019 Veränderung
in Mio. € in Mio. € in %
Umsatzerlöse 14.616 12.412 –15,1
Herstellungskosten –9.918 –9.658 –2,6
Vertriebskosten –1.408 –1.380 –2,0
Forschungs- und Entwicklungskosten –276 –266 –3,6
Allgemeine Verwaltungskosten –491 –372 –24,2
Sonstige betriebliche Aufwendungen (–) und Erträge (+) 57 116 >100
EBIT 2.580 852 –67,0
Finanzergebnis –104 –91 –12,5
Ergebnis vor Ertragsteuern 2.476 761 –69,3
Ertragsteuern –647 –204 –68,5
Ergebnis nach Ertragsteuern 1.829 557 –69,5
davon auf andere Gesellschafter entfallend 6 5 –16,7
davon auf die Aktionäre der Covestro AG entfallend (Konzernergebnis) 1.823 552 –69,7

1 Vergleichsinformationen wurden nicht angepasst, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften".

Der Konzernumsatz sank im Berichtsjahr um 15,1% auf 12.412 Mio. € (Vorjahr: 14.616 Mio. €).

Die Herstellungskosten reduzierten sich aufgrund gesunkener Rohstoffkosten um 2,6% auf 9.658 Mio. € (Vorjahr: 9.918 Mio. €). Der Anteil der Herstellungskosten am Umsatz erhöhte sich auf 77,8% (Vorjahr: 67,9%).

Die Vertriebskosten gingen um 2,0% auf 1.380 Mio. € zurück (Vorjahr: 1.408 Mio. €), woraus sich ein Vertriebskostenanteil am Umsatz von 11,1% (Vorjahr: 9,6%) ergibt. Die Forschungs- und Entwicklungskosten (F&E) in Höhe von 266 Mio. € sanken um 3,6% (Vorjahr: 276 Mio. €). Bezogen auf den Umsatz ergab sich eine F&E-Quote von 2,1% (Vorjahr: 1,9%). Im Wesentlichen wurden die Mittel für die Erschließung neuer Anwendungslösungen für unsere Produkte sowie die Weiterentwicklung von Produkten und Prozesstechnologien verwendet. Die F&E-Projekte sind dabei an Nachhaltigkeitsaspekten orientiert.

Die allgemeinen Verwaltungskosten verzeichneten einen Rückgang von 24,2% auf 372 Mio. € (Vorjahr: 491 Mio. €).

In allen Funktionskosten wurde ein positiver Effekt infolge geringerer Rückstellungen für die kurzfristige variable Vergütung verzeichnet.

Aus sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergab sich ein positiver Saldo von 116 Mio. € (Vorjahr: 57 Mio. €). Darin enthalten war u.a. ein Gewinn aus dem Verkauf des europäischen Systemhaus-Geschäfts im 4. Quartal 2019 in Höhe von 34 Mio. €, Versicherungserstattungen in Höhe von 63 Mio. € sowie ein Ertrag aus der Neubewertung der zuvor nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile der DIC Covestro Polymer Ltd., Tokio (Japan), in Höhe von 19 Mio. €.

Das EBIT in Höhe von 852 Mio. € ging im Berichtsjahr um 67,0% zurück (Vorjahr: 2.580 Mio. €). Folglich sank die EBIT-Marge auf 6,9% (Vorjahr: 17,7%).

Das Finanzergebnis betrug im Geschäftsjahr –91 Mio. € (Vorjahr: –104 Mio. €). Wesentlicher Bestandteil des Finanzergebnisses ist das Zinsergebnis in Höhe von –45 Mio. € (Vorjahr: –47 Mio. €). Im Zinsergebnis ist ein negativer Effekt aus der Anwendung von IFRS 16 in Höhe von 21 Mio. € enthalten. Dagegen wirkten sich u.a. geringere Absicherungskosten positiv auf das Zinsergebnis aus. Das Ergebnis vor Ertragsteuern ging unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses um 69,3% auf 761 Mio. € zurück (Vorjahr: 2.476 Mio. €). Der Ertragsteueraufwand reduzierte sich ergebnisbedingt um 68,5% auf 204 Mio. € (Vorjahr: 647 Mio. €). Somit ergab sich nach Ertragsteuern und Anteilen anderer Gesellschafter ein um 69,7% verringertes Konzernergebnis in Höhe von 552 Mio. € (Vorjahr: 1.823 Mio. €).

Finanzlage

Kapitalflussrechnung Covestro-Konzern (Kurzfassung)

4. Quartal 4. Quartal
20181 2019 20181 2019
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
EBITDA 293 278 3.200 1.604
Gezahlte Ertragsteuern –69 –31 –574 –296
Veränderung Pensionsrückstellungen 8 26 26 49
Gewinne (–)/Verluste (+) aus dem Abgang von langfristigen
Vermögenswerten –10 –35 –45 –51
Veränderung Working Capital/Sonstige
nichtzahlungswirksame Vorgänge 419 399 –231 77
Cashflows aus operativer Tätigkeit 641 637 2.376 1.383
Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle
Vermögenswerte –278 –307 –707 –910
Free Operating Cash Flow 363 330 1.669 473
Cashflows aus investiver Tätigkeit –254 –252 –346 –838
Cashflows aus Finanzierungstätigkeit –373 –57 –2.402 –668
Zahlungswirksame Veränderung aus Geschäftstätigkeit 14 328 –372 –123
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am
Periodenanfang
846 422 1.232 865
Veränderung aus Konzernkreisänderungen –1
Veränderung aus Wechselkursänderungen 5 –2 5 7
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am
Periodenende 865 748 865 748

1 Vergleichsinformationen wurden nicht angepasst, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften".

Cashflows aus operativer Tätigkeit/Free Operating Cash Flow

Die Cashflows aus operativer Tätigkeit reduzierten sich auf 1.383 Mio. € (Vorjahr: 2.376 Mio. €). Einem gesunkenen EBITDA standen eine höhere Mittelfreisetzung im Working Capital sowie geringere Ertragsteuerzahlungen gegenüber. Gleichzeitig erhöhten sich die Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, sodass im Geschäftsjahr ein Free Operating Cash Flow in Höhe von 473 Mio. € erzielt wurde (Vorjahr: 1.669 Mio. €).

Cashflows aus investiver Tätigkeit

Im Geschäftsjahr 2019 sind im Rahmen der investiven Tätigkeit insgesamt 838 Mio. € (Vorjahr: 346 Mio. €) abgeflossen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 910 Mio. € (Vorjahr: 707 Mio. €) sowie um Mittelzuflüsse aus dem Verkauf des europäischen Systemhaus-Geschäfts in Höhe von 51 Mio. €.

Im Geschäftsjahr 2019 wurde in allen drei Segmenten neben der Instandhaltung und Optimierung bestehender Anlagen auch in neue Kapazitäten investiert. Eine Investition am Standort Shanghai (China) sichert und optimiert die Chlorversorgung. Strategisch relevante Investitionen sind im Bereich Polyurethanes nach der erfolgreichen Fertigstellung der MDI-Investition in Brunsbüttel die Erweiterung der MDI-Kapazität in Tarragona (Spanien), im Bereich Polycarbonates die Kapazitätserweiterung am Standort Shanghai (China) und im Bereich Coatings, Adhesives, Specialties die globalen Produktionskapazitäten für Specialty Films.

Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

20181 2019
Polyurethanes 414 543
Polycarbonates 186 209
Coatings, Adhesives, Specialties 106 158
Sonstige/Konsolidierung 1
Covestro-Konzern 707 910

1 Vergleichsinformationen wurden nicht angepasst, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften".

Cashflows aus Finanzierungstätigkeit

Im Rahmen der Finanzierungstätigkeit verzeichnete der Covestro-Konzern im Geschäftsjahr 2019 einen Mittelabfluss in Höhe von 668 Mio. € (Vorjahr: 2.402 Mio. €). Im Wesentlichen handelt es sich um die Auszahlung der Dividende der Covestro AG in Höhe von 438 Mio. € (Vorjahr: 436 Mio. €).

Nettofinanzverschuldung

31.12.20181 31.12.2019
in Mio. € in Mio. €
Anleihen 996 997
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 24 10
Leasingverbindlichkeiten2 193 735
Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 12 10
Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten –12 –15
Finanzverschuldung 1.213 1.737
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente –865 –748
Nettofinanzverschuldung 348 989

1 Vergleichsinformationen wurden nicht angepasst, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften".

2 Enthalten zum 31. Dezember 2019 auch die Leasingverbindlichkeiten aus der Erstanwendung von IFRS 16

Die Nettofinanzverschuldung erhöhte sich im Geschäftsjahr 2019 um 641 Mio. € auf 989 Mio. € (Vorjahr: 348 Mio. €). Dieser Anstieg resultierte maßgeblich aus der Erstanwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 und der damit einhergehenden Erhöhung der Leasingverbindlichkeiten. Darüber hinaus reduzierte sich der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten auf 748 Mio. € (Vorjahr: 865 Mio. €).

Finanzielle Steuerung

Wesentliche Aufgaben des Finanzmanagements sind die kontinuierliche Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit, die ständige Optimierung der Kapitalkosten sowie die Reduzierung der Risiken aus Finanzierungsmaßnahmen. Die finanzielle Steuerung für den Covestro-Konzern erfolgt zentral durch die Covestro AG.

Die Ratingagentur Moody's Investors Service, London (Vereinigtes Königreich), beurteilt die Covestro AG derzeit mit einem Investment Grade-Rating der Kategorie Baa1 mit stabilem Ausblick.

Die Covestro AG verfügt über ein Anleihenrahmenprogramm ("Debt Issuance Programme") mit einem Gesamtvolumen von 5.000 Mio. € und damit über die Möglichkeit flexibler Finanzierungsaufnahme am Fremdkapitalmarkt. Durch das Programm ist die Covestro AG in der Lage, fest und variabel verzinsliche Anleihen zu begeben und auch Privatplatzierungen vorzunehmen. Im Rahmen des Anleihenrahmenprogramms wurden von der Covestro AG im März 2016 mehrere Anleihen erfolgreich platziert. Die weiterhin ausstehenden Anleihen mit einem Gesamtvolumen von 1.000 Mio. € sind festverzinsliche Anleihen mit einer Laufzeit bis Oktober 2021 (Zinscoupon 1,00%, Volumen 500 Mio. €) und September 2024 (Zinscoupon 1,75%, Volumen 500 Mio. €) und sind mit einem Baa1-Rating durch die Agentur Moody's Investors Service bewertet.

Die aufgenommene Liquidität dient der allgemeinen Unternehmensfinanzierung. Die Covestro AG hat mit einem Bankenkonsortium eine syndizierte, revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 1.500 Mio. € mit einer Laufzeit bis September 2022 vereinbart. Zum 31. Dezember 2019 wurden im Rahmen dieser syndizierten Kreditfazilität keine Kredite in Anspruch genommen.

Der Covestro-Konzern verfolgt eine konservative und auf Flexibilität ausgerichtete Verschuldungspolitik mit einem ausgewogenen Finanzierungsportfolio. Dieses basiert im Kern auf Anleihen, syndizierten Kreditfazilitäten sowie bilateralen Kreditverträgen.

Als international tätiges Unternehmen ist Covestro finanziellen Chancen und Risiken ausgesetzt. Diese werden als Bestandteil des Finanzmanagements fortwährend überwacht. Zur Minimierung von Risiken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt.

Für eine genauere Darstellung der finanzwirtschaftlichen Chancen und Risiken verweisen wir auf die Erläuterungen im Kapitel "Chancen- und Risikobericht".

Vermögenslage

Bilanz Covestro-Konzern (Kurzfassung)

31.12.20181 31.12.2019
in Mio. € in Mio. €
Langfristige Vermögenswerte2 5.801 6.791
Kurzfristige Vermögenswerte 5.283 4.727
Gesamtvermögen 11.084 11.518
Eigenkapital 5.375 5.254
Langfristiges Fremdkapital3 3.126 4.129
Kurzfristiges Fremdkapital 2.583 2.135
Fremdkapital 5.709 6.264

1 Vergleichsinformationen wurden nicht angepasst, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften".

2 Enthalten ab dem 1. Januar 2019 auch die Nutzungsrechte aus der Erstanwendung von IFRS 16

3 Enthalten ab dem 1. Januar 2019 auch die Leasingverbindlichkeiten aus der Erstanwendung von IFRS 16

Im Vergleich zum 31. Dezember 2018 erhöhte sich die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2019 um 434 Mio. € auf 11.518 Mio. € (Vorjahr: 11.084 Mio. €).

Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich um 990 Mio. € auf 6.791 Mio. € (Vorjahr: 5.801 Mio. €) und hatten einen Anteil von 59,0% (Vorjahr: 52,3%) am Gesamtvermögen. Diese Veränderung ist überwiegend auf den Anstieg der Sachanlagen um 877 Mio. € zurückzuführen, der maßgeblich aus der Bilanzierung der Nutzungsrechte aus der Erstanwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 resultierte. Die kurzfristigen Vermögenswerte reduzierten sich um 556 Mio. € auf 4.727 Mio. € (Vorjahr: 5.283 Mio. €) und hatten damit einen Anteil von 41,0% (Vorjahr: 47,7%) an der Bilanzsumme. Dies ist im Wesentlichen auf ein aktives Working Capital Management zurückzuführen, aus dem ein Rückgang der Vorräte und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultierte.

Das Eigenkapital verringerte sich zum 31. Dezember 2019 um 121 Mio. € auf 5.254 Mio. € (Vorjahr: 5.375 Mio. €). Die Eigenkapitalquote betrug zum Stichtag 45,6% (Vorjahr: 48,5%). Das Ergebnis nach Ertragsteuern konnte die eigenkapitalmindernden Effekte aus der Dividendenausschüttung sowie aus der Neubewertung der Pensionsverpflichtungen nicht ausgleichen.

Das langfristige Fremdkapital stieg zum Stichtag um 1.003 Mio. € auf 4.129 Mio. € an (Vorjahr: 3.126 Mio. €) und hatte einen Anteil von 65,9% (Vorjahr: 54,8%) am Fremdkapital. Dies ist im Wesentlichen auf eine Erhöhung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen um 520 Mio. € und der langfristigen Finanzverbindlichkeiten um 435 Mio. € zurückzuführen. Hingegen reduzierte sich das kurzfristige Fremdkapital um 448 Mio. € auf 2.135 Mio. € (Vorjahr: 2.583 Mio. €) und hatte damit einen Anteil von 34,1% (Vorjahr: 45,2%) am Fremdkapital. Ursache war vor allem ein Rückgang in den anderen Rückstellungen um 290 Mio. €.

Nettopensionsverpflichtungen

31.12.2018 31.12.2019
in Mio. € in Mio. €
Nettopensionsverpflichtungen 1.444 1.963

Die Nettopensionsverpflichtungen als Saldo von Pensionsverpflichtungen und Planvermögen erhöhten sich im Berichtsjahr um 519 Mio. € auf 1.963 Mio. € (Vorjahr: 1.444 Mio. €). Dabei konnte eine positive Wertentwicklung des Planvermögens die versicherungsmathematischen Verluste, vor allem aufgrund der Senkung des Diskontierungssatzes in Deutschland und den USA, nicht kompensieren.

Alternative Leistungskennzahlen

Für die wirtschaftliche Leistungsbeurteilung des Konzerns verwendet Covestro in seiner gesamten Finanzberichterstattung alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures, APMs). Hierbei handelt es sich um Finanzkennzahlen, die nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) nicht definiert sind. Diese Non-IFRS-Größen sind als Ergänzung und nicht als Ersatz der gemäß IFRS ermittelten Kennzahlen zu verstehen. Im Folgenden sind die Berechnungsgrundlagen sowie die Überleitungen der Non-IFRS-Umsatzgrößen und Non-IFRS-Ergebnisgrößen auf die im Abschluss ausgewiesenen Beträge dargestellt. Die Berechnungsmethode der APMs kann dabei von jener anderer Unternehmen abweichen, was die Vergleichbarkeit einschränkt. Für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Covestro sollten diese alternativen Leistungskennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit IFRS ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden.

Zu den relevanten alternativen Leistungskennzahlen des Covestro-Konzerns gehören:

  • EBITDA
  • Return on Capital Employed (ROCE)
  • Free Operating Cash Flow (FOCF)
  • Nettofinanzverschuldung

Mithilfe des ROCE beurteilt Covestro im Rahmen des unternehmensinternen Steuerungssystems die Profitabilität. Ergänzend wird zur Bewertung der Profitabilität das EBITDA ermittelt. Für die Darstellung der Liquiditätslage ist der FOCF maßgeblich. Er misst die Fähigkeit, Zahlungsüberschüsse zu generieren, und ist damit ein Indikator für die Innenfinanzierungskraft. Die Nettofinanzverschuldung wird zur Beurteilung der Finanzlage sowie des Finanzierungsbedarfs herangezogen.

EBITDA

Bei der Ermittlung des EBITDA wird das EBIT als Zwischengröße herangezogen. Das EBIT entspricht dem Ergebnis nach Ertragsteuern zuzüglich Finanzergebnis und Ertragsteuern, das auf das laufende Kerngeschäft von Covestro zurückzuführen ist, ohne den Einfluss schwankender Steuersätze und/oder unterschiedlicher Finanzierungsaktivitäten.

Ermittlung des EBIT

20181 2019
in Mio. € in Mio. €
Umsatzerlöse 14.616 12.412
Herstellungskosten –9.918 –9.658
Bruttoergebnis vom Umsatz 4.698 2.754
Vertriebskosten –1.408 –1.380
Forschungs- und Entwicklungskosten –276 –266
Allgemeine Verwaltungskosten –491 –372
Sonstige betriebliche Erträge 123 181
Sonstige betriebliche Aufwendungen –66 –65
EBIT 2.580 852
Finanzergebnis –104 –91
Ergebnis vor Ertragsteuern 2.476 761
Ertragsteuern –647 –204
Ergebnis nach Ertragsteuern 1.829 557

1 Vergleichsinformationen wurden nicht angepasst, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften".

Das EBITDA entspricht dem EBIT zuzüglich Abschreibungen und Wertminderungen sowie abzüglich Wertaufholungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen. Das EBITDA wird dadurch um die ggf. verzerrenden Effekte aus unterschiedlichen Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen neutralisiert und stellt damit das Ergebnis aus der operativen Geschäftstätigkeit dar.

Ermittlung des EBITDA

20181 2019
in Mio. € in Mio. €
EBIT 2.580 852
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 620 752
EBITDA 3.200 1.604

1 Vergleichsinformationen wurden nicht angepasst, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften".

Return on Capital Employed (ROCE)

Das übergeordnete Ziel von Covestro ist die kontinuierliche Steigerung des Unternehmenswerts. Ein Wertzuwachs wird erzielt, wenn das Unternehmensergebnis die Kosten für das eingesetzte Kapital übertrifft. Als zentrale wertorientierte Steuerungskennzahl verwendet Covestro den Return on Capital Employed (ROCE). Der ROCE misst die Profitabilität anhand der Verzinsung des eingesetzten Kapitals und berechnet sich aus dem Verhältnis des (ggf. um Sondereinflüsse bereinigten) EBIT nach kalkulatorischen Ertragsteuern (Net Operating Profit After Taxes, NOPAT) zum durchschnittlichen Capital Employed. Übersteigt der ROCE den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, WACC), erwirtschaftet das Unternehmen eine Prämie über den Kapitalkosten.

Ermittlung des durchschnittlichen Capital Employed

Das Capital Employed stellt das im Unternehmen eingesetzte, zinstragende Kapital dar, welches für die operative Geschäftstätigkeit erforderlich ist. Es errechnet sich aus dem operativen Anlage- und Umlaufvermögen abzüglich nichtzinstragender Verbindlichkeiten. Nichtzinstragende Verbindlichkeiten beinhalten z.B. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie kurzfristige Rückstellungen. Das durchschnittliche Capital Employed ergibt sich aus dem Anfangs- und Endbestand des Capital Employed der jeweiligen Periode.

Ermittlung des durchschnittlichen Capital Employed

Effekte aus
IFRS 9 und
Effekte aus
31.12.20171, 2
in Mio. €
IFRS 15
in Mio. €
01.01.20182
in Mio. €
31.12.20182
in Mio. €
IFRS 16
in Mio. €
01.01.2019
in Mio. €
31.12.2019
in Mio. €
Geschäfts- oder Firmenwerte 253 253 256 256 264
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 81 81 77 77 114
Sachanlagen3 4.296 4.296 4.409 660 5.069 5.286
Anteile an at-equity bewerteten
Beteiligungen
208 208 214 214 192
Sonstige langfristige finanzielle
Vermögenswerte4
8 8 8 8 7
Sonstige Forderungen5 297 61 358 361 361 376
Latente Steuern6 224 4 228 256 256 221
Vorräte 1.913 –33 1.880 2.213 2.213 1.916
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
1.882 –18 1.864 1.786 1.786 1.561
Ertragsteuererstattungsansprüche 138 138 55 55 104
Zur Veräußerung gehaltene
Vermögenswerte7, 8
1 12
Brutto Capital Employed 9.300 14 9.314 9.635 660 10.296 10.053
Andere Rückstellungen9 –755 28 –727 –721 –721 –422
Sonstige Verbindlichkeiten10 –215 –65 –280 –234 –234 –208
Latente Steuerverbindlichkeiten11 –160 –6 –166 –153 –153 –204
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
–1.618 37 –1.581 –1.637 –1.637 –1.507
Ertragsteuerverbindlichkeiten –235 –235 –279 –279 –164
Verbindlichkeiten in direktem
Zusammenhang mit zur Veräußerung
gehaltenen Vermögenswerten12, 13
–8
Capital Employed 6.317 8 6.325 6.611 660 7.272 7.540
Durchschnittliches Capital Employed 6.468 7.406

1 Vergleichsinformationen wurden im Hinblick auf die Rechnungslegungsstandards IFRS 9 und IFRS 15 nicht angepasst.

2 Vergleichsinformationen wurden nicht angepasst, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften".

3 Enthalten ab dem 1. Januar 2019 auch die Nutzungsrechte aus der Erstanwendung von IFRS 16

4 Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte wurden um nichtoperative Vermögenswerte bereinigt.

5 Sonstige Forderungen wurden um nichtoperative und finanzielle Forderungen bereinigt.

6 Latente Steuern wurden um latente Steuern aus leistungsorientierten Pensionsplänen und ähnlichen Verpflichtungen bereinigt.

7 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte werden seit dem 1. Januar 2019 bei der Ermittlung des Capital Employed berücksichtigt. Die Vorjahre wurden nicht angepasst.

8 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte wurden um nichtoperative und finanzielle Vermögenswerte bereinigt.

9 Andere Rückstellungen wurden um Rückstellungen für Zinszahlungen bereinigt.

10 Sonstige Verbindlichkeiten wurden um nichtoperative und finanzielle Verbindlichkeiten bereinigt.

11 Latente Steuerverbindlichkeiten wurden um latente Steuerverbindlichkeiten aus leistungsorientierten Pensionsplänen und ähnlichen Verpflichtungen bereinigt.

12 Verbindlichkeiten in direktem Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten werden seit dem 1. Januar 2019 bei der Ermittlung des Capital Employed berücksichtigt. Die Vorjahre wurden nicht angepasst.

13 Verbindlichkeiten in direktem Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten wurden um nichtoperative und finanzielle Verbindlichkeiten bereinigt.

Ermittlung des Net Operating Profit After Taxes (NOPAT) und der Kapitalkosten

Der NOPAT ist das operative Ergebnis (EBIT) nach kalkulatorischen Ertragsteuern. Die kalkulatorischen Ertragsteuern ergeben sich aus der Multiplikation des effektiven Steuersatzes mit dem EBIT.

Der WACC spiegelt die Kapitalrenditeerwartung für Eigen- und Fremdkapital an das Gesamtunternehmen wider. Die in den WACC einfließenden Eigenkapitalkosten ergeben sich aus der Addition von risikofreiem Zins und einem risikoadäquaten Aufschlag für ein Eigenkapitalinvestment. Als risikofreien Zinssatz verwendet Covestro die Renditen langfristiger deutscher Staatsanleihen. Den Risikoaufschlag leitet Covestro aus Kapitalmarktinformationen vergleichbarer börsennotierter Unternehmen ab. Die Fremdkapitalkosten errechnen sich aus der Addition von risikofreiem Zins und dem Risikoaufschlag für ein Fremdkapitalinvestment, den Covestro aus den Finanzierungskosten von Vergleichsunternehmen ermittelt, abzüglich des Steuervorteils für Fremdkapitalzinsen. Die Kapitalkostenbestimmung ist grundsätzlich langfristig ausgerichtet, kurzfristige Schwankungen werden bei der Ermittlung geglättet. Für den Covestro-Konzern ergab sich für das Geschäftsjahr 2019 ein Kapitalkostensatz von 6,8% (Vorjahr: 6,7%).

Ermittlung der Value Contribution

Der absolute Wertbeitrag wird durch die Kennzahl Value Contribution gemessen. Die Value Contribution entspricht der Differenz zwischen dem NOPAT und den Kosten des eingesetzten Kapitals, welche sich aus der Multiplikation des durchschnittlichen Capital Employed mit dem WACC errechnen. Ist die Value Contribution positiv, wird Wert geschaffen.

Ermittlung der Value Contribution

20181 2019
in Mio. € in Mio. €
EBIT 2.580 852
Effektiver Steuersatz2 26,1% 26,8%
Kalkulatorische Ertragsteuern3 –673 –228
NOPAT 1.907 624
WACC 6,7% 6,8%
Durchschnittliches Capital Employed 6.468 7.406
Kapitalkosten –433 –504
Value Contribution
ROCE
1.474
29,5%
120
8,4%

1 Vergleichsinformationen wurden nicht angepasst, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften".

2 Die Berechnung des effektiven Steuersatzes ist in Anhangangabe 11 "Steuern" dargestellt.

3 Die kalkulatorischen Ertragsteuern zur Berechnung des NOPAT ergeben sich als Produkt aus der Multiplikation des EBIT mit dem effektiven Steuersatz.

Free Operating Cash Flow (FOCF)

Der FOCF entspricht den Cashflows aus operativer Tätigkeit abzüglich Ausgaben für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Der FOCF stellt somit die Cashflows dar, die insbesondere der Zahlung von Dividenden und Zinsen sowie der Schuldentilgung dienen.

Ermittlung des Free Operating Cash Flow

20181 2019
in Mio. € in Mio. €
EBITDA 3.200 1.604
Gezahlte Ertragsteuern –574 –296
Veränderung Pensionsrückstellungen 26 49
Gewinne (–)/Verluste (+) aus dem Abgang langfristiger Vermögenswerte –45 –51
Veränderung Working Capital/Sonstige nichtzahlungswirksame Vorgänge –231 77
Cashflows aus operativer Tätigkeit 2.376 1.383
Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte –707 –910
Free Operating Cash Flow 1.669 473

1 Vergleichsinformationen wurden nicht angepasst, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften".

Nettofinanzverschuldung

Die Nettofinanzverschuldung errechnet sich aus der Summe aller Finanzverbindlichkeiten abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte sowie der Forderungen aus Finanzderivaten.

Nettofinanzverschuldung

31.12.20181 31.12.2019
in Mio. € in Mio. €
Anleihen 996 997
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 24 10
Leasingverbindlichkeiten2 193 735
Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 12 10
Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten –12 –15
Finanzverschuldung 1.213 1.737
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente –865 –748
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Nettofinanzverschuldung 348 989

1 Vergleichsinformationen wurden nicht angepasst, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften". 2 Enthalten ab dem 1. Januar 2019 auch die Leasingverbindlichkeiten aus der Erstanwendung von IFRS 16

Auswirkungen von IFRS 16 (Leases)

Die Erstanwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 im Berichtsjahr hat zu keiner Anpassung der Berechnungsmethodik der für Covestro relevanten alternativen Leistungskennzahlen geführt.

Die Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 im Berichtsjahr auf die alternativen Leistungskennzahlen sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 auf die alternativen Leistungskennzahlen

31.12.2019 davon Effekte
aus IFRS 161
in Mio. € in Mio. €
EBITDA 1.604 131
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen 752 124
EBIT 852 7
Kalkulatorische Ertragsteuern 228 2
NOPAT 624 5
Capital Employed 7.540 570
Durchschnittliches Capital Employed 7.406 615
ROCE 8,4% –0,7%
Free Operating Cash Flow 473 130
Nettofinanzverschuldung 989 575

1 Effekte aus der Erstanwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 im Geschäftsjahr 2019

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Covestro AG

Die Covestro AG ist Mutterunternehmen und strategische Managementholding des Covestro-Konzerns. Die wesentlichen Leitungsfunktionen des Gesamtunternehmens liegen in der Verantwortung des Vorstands. Hierzu gehören vor allem die Festlegung der Konzernstrategie und der Ressourcenverteilung sowie das Führungskräfteund das Finanzmanagement. Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Covestro AG wird im Wesentlichen durch den geschäftlichen Erfolg der Beteiligungsgesellschaften bestimmt.

Der Jahresabschluss der Covestro AG ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gesellschaft mit Sitz in Leverkusen ist unter der Nummer HRB 85281 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen.

Zwischen der Covestro Deutschland AG, Leverkusen, und der Covestro AG besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Sofern Gewinne nicht einer Abführungssperre unterliegen, werden diese zum Jahresende vollständig an die Covestro AG abgeführt. Verluste werden in voller Höhe übernommen. Während der Dauer des Vertrags gebildete andere Gewinnrücklagen sind auf Verlangen der Covestro AG aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags zu verwenden oder als Gewinn abzuführen.

Ertragslage

Gewinn- und Verlustrechnung Covestro AG nach HGB

2018 2019
in Mio. € in Mio. €
Beteiligungsergebnis 745 695
Zinsergebnis –18 –14
Sonstige finanzielle Aufwendungen und Erträge –6 –3
Umsatzerlöse 23 21
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen –22 –19
Allgemeine Verwaltungskosten –79 –48
Sonstige betriebliche Erträge 25
Sonstige betriebliche Aufwendungen –1 –3
Ergebnis der Geschäftstätigkeit/Gewinn vor Ertragsteuern 667 629
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag –171 –6
Jahresüberschuss 496 623
Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr 3 1
Einstellung in andere Gewinnrücklagen –60 –185
Bilanzgewinn 439 439

Im Geschäftsjahr 2019 erzielte die Covestro AG einen Jahresüberschuss in Höhe von 623 Mio. € (Vorjahr: 496 Mio. €). Dieser basiert im Wesentlichen auf dem Beteiligungsergebnis in Höhe von 695 Mio. € (Vorjahr: 745 Mio. €). Das Beteiligungsergebnis entfällt dabei ausschließlich auf die Erträge aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Covestro Deutschland AG.

Bei den allgemeinen Verwaltungskosten in Höhe von 48 Mio. € (Vorjahr: 79 Mio. €) handelt es sich vor allem um Personalaufwendungen für die in der Holding angestellten Mitarbeiter sowie für die Mitglieder des Vorstands. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von 31 Mio. € ist hauptsächlich auf gesunkene Aufwendungen für die kurzfristige variable Vergütung sowie geringere Ausgaben für strategische Projekte zurückzuführen. Das Zinsergebnis enthält Aufwendungen in Höhe von 14 Mio. € für die ausgegebenen Anleihen. Weitere Ertrags- oder Aufwandspositionen lieferten keine nennenswerten Ergebnisbeiträge. Bei einem Ergebnis der Geschäftstätigkeit in Höhe von 629 Mio. € (Vorjahr: 667 Mio. €) fielen Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 6 Mio. € (Vorjahr: 171 Mio. €) an. Nach Berücksichtigung des Ergebnisvortrags aus dem Vorjahr und Einstellung eines Betrags von 185 Mio. € (Vorjahr: 60 Mio. €) in andere Gewinnrücklagen ergibt sich wie im Vorjahr ein Bilanzgewinn von 439 Mio. €.

Für das Geschäftsjahr 2019 haben wir uns das Ziel gesetzt, einen Bilanzgewinn zu erwirtschaften, der es uns ermöglicht, unsere Aktionäre angemessen am Ergebnis des Konzerns zu beteiligen. Für das Geschäftsjahr 2019 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine Dividende in Höhe von 2,40 € je dividendenberechtigter Aktie vor.

Finanz- und Vermögenslage

Bilanz Covestro AG nach HGB

31.12.2018 31.12.2019
in Mio. € in Mio. €
AKTIVA
Anlagevermögen 1.767 1.767
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen 1 1
Finanzanlagen 1.766 1.766
Umlaufvermögen 3.839 3.999
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 25 7
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.762 3.902
Sonstige Vermögensgegenstände 52 90
Rechnungsabgrenzungsposten 7 5
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 7 8
Gesamtvermögen 5.620 5.779
PASSIVA
Eigenkapital 4.444 4.636
Gezeichnetes Kapital 183 183
Eigene Anteile
Ausgegebenes Kapital 183 183
Kapitalrücklagen 3.493 3.500
Andere Gewinnrücklagen 329 514
Bilanzgewinn 439 439
Rückstellungen 160 125
Rückstellung für Pensionen 3 3
Steuerrückstellungen 108 81
Sonstige Rückstellungen 49 41
Verbindlichkeiten 1.016 1.018
Anleihen 1.000 1.000
Verbindlichkeiten aus Lierferung und Leistungen 10 11
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1 3
Sonstige Verbindlichkeiten 5 4
Gesamtkapital 5.620 5.779

Zum 31. Dezember 2019 belief sich das Gesamtvermögen der Covestro AG auf 5.779 Mio. € (Vorjahr: 5.620 Mio. €). Die Finanz- und Vermögenssituation der Covestro AG ist aufgrund ihrer Holdingfunktion maßgeblich durch das Management von Beteiligungen sowie die Finanzierung der Konzernaktivitäten geprägt. Dies drückt sich vor allem in der Höhe der Finanzanlagen (30,6% des Gesamtvermögens) und der gegenüber Konzerngesellschaften bestehenden Forderungen (67,5% des Gesamtvermögens) und Verbindlichkeiten aus.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen erhöhten sich um 140 Mio. € auf 3.902 Mio. € (Vorjahr: 3.762 Mio. €). Dies ist vor allem auf ein entsprechend höheres Intercompany-Darlehen zugunsten der Covestro Deutschland AG zurückzuführen.

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von unter einem Jahr.

Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände waren von untergeordneter Bedeutung. Ebenso waren die übrigen Forderungen des Umlaufvermögens einschließlich der Abgrenzungsposten mit 12 Mio. € für das Gesamtvermögen unwesentlich. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 90 Mio. € (Vorjahr: 52 Mio. €) enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Ertrag- und Umsatzsteuern.

Die Covestro AG war in Höhe von 4.636 Mio. € (Vorjahr: 4.444 Mio. €) durch Eigenkapital finanziert. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 80,2% (Vorjahr: 79,1%). Die Eigenkapitalentwicklung im Geschäftsjahr 2019 ist im Wesentlichen auf die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 438 Mio. € sowie die Einstellung in die Gewinnrücklage in Höhe von 185 Mio. € (Vorjahr: 60 Mio. €) zurückzuführen. Durch die Ausgabe eigener Anteile an Mitarbeiter im Rahmen eines Aktienbeteiligungsprogramms "Covestment" erhöhten sich die Kapitalrücklagen im Geschäftsjahr um 7 Mio. €.

Dem Eigenkapital standen Rückstellungen in Höhe von 125 Mio. € (Vorjahr: 160 Mio. €) sowie weitere Verbindlichkeiten in Höhe von 1.018 Mio. € (Vorjahr: 1.016 Mio. €) gegenüber.

Die Rückstellungen setzten sich aus Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 3 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €), Steuerrückstellungen in Höhe von 81 Mio. € (Vorjahr: 108 Mio. €) und sonstigen Rückstellungen in Höhe von 41 Mio. € (Vorjahr: 49 Mio. €) zusammen. Die Anleihen haben entsprechend ihrer Laufzeit folgende Fälligkeiten: 1.000 Mio. € sind innerhalb eines Zeitraums zwischen einem und fünf Jahren fällig. Alle übrigen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Prognosebericht

Konjunkturausblick

Weltwirtschaft

Für das Jahr 2020 erwarten wir in einem anhaltend herausfordernden Umfeld ein Wachstum der Weltwirtschaft auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr. Positive Tendenzen ergeben sich aus der soliden Binnennachfrage in den Industrieländern und der Entschärfung der Handelsstreitigkeiten zwischen den USA und China. Zunehmende Spannungen im Nahen Osten könnten hingegen einen negativen Effekt auf die weltwirtschaftliche Entwicklung haben.

In Westeuropa rechnen wir mit einem leicht positiven Wachstum, im Wesentlichen aufgrund sinkender Arbeitslosenquoten, steigender Einkommen und höherer Staatsausgaben. Die weiterhin expansiv ausgerichtete Geldpolitik der Europäischen Zentralbank dürfte dabei ebenfalls unterstützend wirken, auch wenn die realwirtschaftlichen Effekte nicht mehr groß sein werden. Für die exportorientierte Wirtschaft in Deutschland erwarten wir ein im Vergleich zum Vorjahr leicht geringeres Wachstum von ca. 0,4%. Für Osteuropa erwarten wir eine nur leicht abgeschwächte Entwicklung auf unverändert robustem Niveau.

Nach einer abgeschwächten Entwicklung im Vorjahr erwarten wir für die Regionen Naher Osten und Afrika eine Rückkehr zu robusten Wachstumsraten. Getrieben durch eine Erholung der Bau- und Bergbauindustrie als auch der Ölförderung in Brasilien erwarten wir für Lateinamerika eine Rückkehr zu positiven Wachstumsraten.

Die insgesamt positive Wirtschaftsentwicklung in Nordamerika wird sich voraussichtlich auch im Jahr 2020 fortsetzen. Hierzu trägt im Wesentlichen eine weiterhin stabile Inlandsnachfrage in den USA bei, bedingt durch niedrige Arbeitslosigkeit, positive Impulse für den Wohnungsmarkt und eine anhaltend expansive Fiskalpolitik.

Für China erwarten wir im Jahr 2020 ein nach wie vor robustes Wirtschaftswachstum, das im Vergleich zum Vorjahr aber weniger stark ausfällt. Konjunkturstimulierende Maßnahmen der Regierung und eine Pause im Handelsstreit mit den USA sollten für eine stabile gesamtwirtschaftliche Entwicklung sorgen, wovon ebenso die gesamte Region Asien-Pazifik profitieren dürfte.

Konjunkturausblick

Wachstum1
2019
Ausblick
Wachstum1
2020
in % in %
Welt 2,5 2,5
Europa 1,4 1,2
davon Westeuropa 1,2 0,9
davon Deutschland 0,5 0,4
davon Osteuropa 2,6 2,4
Naher Osten 1,1 2,0
Lateinamerika –0,2 0,9
Afrika 2,6 2,9
Nordamerika2 2,2 1,9
davon USA 2,3 2,1
Asien-Pazifik 4,3 4,2
davon China 6,2 5,8

1 Reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, Quelle: IHS (Global Insight), Stand: Januar 2020

2 Nordamerika (exklusive Zentralamerika): Kanada, Mexiko, USA

Hauptabnehmerbranchen\*

Für das Jahr 2020 rechnen wir für die weltweite Automobilindustrie mit einer Rückkehr zu positivem Wachstum von ca. 1%. Positive Wachstumsraten in den Regionen Asien-Pazifik, insbesondere getrieben durch eine Erholung in China, und Europa tragen dazu bei. In Nordamerika gehen wir von einem etwas höheren Wachstum als in Asien-Pazifik und Europa aus.

Für die globale Bauwirtschaft rechnen wir im Jahr 2020 mit einem gegenüber dem Vorjahr leicht nachlassenden Wachstum von rund 2%. Wir rechnen in Europa, Nordamerika und Asien-Pazifik mit weiterhin positiven, aber im Vergleich zum Vorjahr schwächeren Wachstumsraten.

Wir gehen davon aus, dass sich die globale Elektro-, Elektronik- und Haushaltsgeräteindustrie im Jahr 2020 mit einem Wachstum von rund 4% auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr entwickeln wird. Für alle Regionen rechnen wir mit positiven Wachstumsraten, wobei sich die Regionen Europa und Asien-Pazifik voraussichtlich auf Vorjahresniveau stabilisieren werden. Hingegen erwarten wir für Nordamerika einen starken Rückgang der Wachstumsrate.

In der globalen Möbelindustrie erwarten wir für das Jahr 2020 ein Wachstum von ca. 2%, und damit auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr. Haupttreiber hierfür ist nach wie vor die Region Asien-Pazifik mit einer stabilen Wachstumsrate von ca. 3%. Für Europa und Lateinamerika erwarten wir eine positive Entwicklung auf etwas höherem Niveau als im Vorjahr. Für die Region Nordamerika rechnen wir nur mit einem geringen Wachstum, leicht über dem Niveau des Vorjahres.

* Eigene Berechnung, basierend auf den folgenden Quellen: LMC Automotive Limited, B+L, CSIL (Centre for Industrial Studies), Oxford Economics

Prognose

Prognose der steuerungsrelevanten Kennzahlen

2019 Prognose 2020
Wachstum im niedrigen einstelligen
Mengenwachstum im Kerngeschäft 2,0% Prozentbereich
Free Operating Cash Flow 473 Mio. € Zwischen 0 Mio. € und 400 Mio. €
ROCE 8,4% Zwischen 2% und 7%

Covestro-Konzern

Auf Basis der in diesem Bericht beschriebenen Geschäftsentwicklung und unter Abwägung der Chancen- und Risikopotenziale ergeben sich die folgenden Prognosen für das Geschäftsjahr 2020:

Der Vorstand der Covestro AG geht für das Geschäftsjahr 2020 weiterhin von einem herausfordernden Marktumfeld aus. Dieser Umstand sorgt für anhaltenden Druck auf unsere Liquiditäts- und Profitabilitätssituation. Dennoch rechnen wir mit einer steigenden Nachfrage nach unseren Produkten. Mittelfristig erwarten wir eine Verbesserung der Angebots-/Nachfragesituation und damit eine Steigerung der Margen.

Das Mengenwachstum im Kerngeschäft erwarten wir im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Diese Entwicklung erwarten wir sowohl für den Covestro-Konzern als auch für die Segmente Polyurethanes und Coatings, Adhesives, Specialties. Derzeit gehen wir davon aus, dass sich das Segment Polycarbonates etwas besser entwickeln wird.

Wir rechnen im Geschäftsjahr 2020 mit einem Free Operating Cash Flow (FOCF) zwischen 0 Mio. € und 400 Mio. €. Für das Segment Coatings, Adhesives, Specialties erwarten wir einen FOCF moderat über dem Wert des Vorjahres.

Für das Jahr 2020 erwarten wir einen Return on Capital Employed (ROCE) zwischen 2% und 7%.

Die Prognose berücksichtigt die zum Aufstellungszeitpunkt (14. Februar 2020) absehbaren Geschäftsbeeinträchtigungen in China im 1. Quartal 2020 aufgrund des Coronavirus. Darüber hinausgehende Effekte aus diesem Sachverhalt sind zum jetzigen Zeitpunkt für uns nicht absehbar.

Covestro AG

Als Muttergesellschaft des Konzerns ist das Ergebnis der Covestro AG vornehmlich durch das Ergebnis ihrer Beteiligungsgesellschaften geprägt. Durch den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Covestro Deutschland AG werden deren in- und ausländische Beteiligungserträge bei der Covestro AG vereinnahmt. Die erwartete Geschäftsentwicklung im Konzern wirkt sich auch auf das Ergebnis der Covestro AG aus. Insgesamt gehen wir davon aus, bei der Covestro AG einen Jahresüberschuss zu erzielen, der deutlich unter dem Niveau des Vorjahres liegen wird.

Chancen- und Risikobericht

Als global operierendes Unternehmen sind wir tagtäglich Chancen und Risiken ausgesetzt. Der Umgang mit Chancen und Risiken ist somit fester Bestandteil des Geschäftsbetriebs. Unter einem Risiko verstehen wir interne und externe Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer negativen Abweichung von Prognosen bzw. Zielen des Konzerns führen können. Umgekehrt betrachten wir interne und externe Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer positiven Abweichung von Prognosen bzw. Zielen führen, als Chance.

Derzeit sind keine Risiken zu erkennen, die den Fortbestand des Covestro-Konzerns gefährden könnten.

Konzernweites Chancen- und Risikomanagementsystem

Zur verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Governance) gehört ein gewissenhafter Umgang mit Chancen und Risiken. Er bildet die Grundlage für nachhaltiges Wachstum und wirtschaftlichen Erfolg. Dies beinhaltet die Fähigkeit, Chancen systematisch zu erkennen und zu nutzen und dabei Risiken für den Unternehmenserfolg zu managen. Unsere unternehmerischen Entscheidungen, die wir täglich im Zuge der Geschäftsprozesse treffen, basieren auf einem ausgewogenen Umgang mit Chancen und Risiken. Wir betrachten das Management unserer Chancen und Risiken deshalb als wesentlichen Bestandteil unseres Business-Managementsystems und nicht als Aufgabe einer speziellen organisatorischen Einheit.

Unser Chancen- und Risikomanagement beginnt mit Strategie- und Planungsprozessen, aus denen relevante externe und interne Chancen und Risiken wirtschaftlicher, ökologischer oder sozialer Art abgeleitet werden. Die Chancen und Risiken werden durch die Beobachtung und Analyse von Trends sowie makroökonomischen, branchenspezifischen, regionalen und lokalen Entwicklungen identifiziert. Nach Bewertung der erkannten Chancen und Risiken werden diese in unsere strategischen und operativen Prozesse integriert. Wir versuchen, Risiken durch geeignete Gegenmaßnahmen zu vermeiden oder zu begrenzen bzw. sie so weit wie möglich und wirtschaftlich vertretbar auf Dritte zu übertragen (z.B. Versicherungsgesellschaften). Gleichzeitig bemühen wir uns darum, Chancen bestmöglich zu nutzen, indem wir sie bei unseren unternehmerischen Entscheidungen berücksichtigen. Wir nehmen bewusst überschaubare und kontrollierbare Risiken in Kauf, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erwarteten Chancen stehen. Diese betrachten wir als allgemeine Risiken der Geschäftstätigkeit. Chancen und Risiken werden laufend anhand von Indikatoren überwacht, damit z.B. Veränderungen im wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld früh erkannt und bei Bedarf geeignete Gegenmaßnahmen getroffen werden können.

Damit der Vorstand und der Aufsichtsrat die wesentlichen Geschäftsrisiken gemäß den gesetzlichen Vorschriften überwachen können, werden die folgenden Systeme angewendet: ein internes Kontrollsystem, das die ordnungsgemäße und korrekte Finanzberichterstattung gemäß §§ 289 Absatz 4 und 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch (HGB) gewährleistet, ein Compliance-Managementsystem und ein Risikofrüherkennungssystem gemäß § 91 Absatz 2 Aktiengesetz (AktG).

Die verschiedenen Managementsysteme basieren auf unterschiedlichen Risikoarten, Risikoniveaus und Zeitrahmen. Deshalb werden auch unterschiedliche Prozesse, Methoden und IT-Systeme zur Erkennung, Bewertung, Steuerung und Überwachung der Risiken eingesetzt. Die Grundsätze, die den unterschiedlichen Systemen zugrunde liegen, sind in Konzernrichtlinien dokumentiert, die in unsere zentralen Prozesse zur Dokumentenkontrolle integriert sind und allen Mitarbeitern über das Intranet zur Verfügung stehen. Der Vorstand von Covestro trägt die Hauptverantwortung für das Risikomanagement im Konzern. Die Verantwortung für die Effektivität und Zweckdienlichkeit des Gesamtsystems trägt der Finanzvorstand der Covestro AG entsprechend der Ressortverteilung.

Die unterschiedlichen Systeme sind nachfolgend beschrieben.

Internes Kontrollsystem zum (Konzern-)Rechnungslegungsprozess (Bericht gemäß §§ 289 Absatz 4 und 315 Absatz 4 HGB)

Ziel unseres internen Kontrollsystems ist die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und wirksamen Rechnungslegung und Finanzberichterstattung gemäß §§ 289 Absatz 4 und 315 Absatz 4 HGB.

Das Internal Control System (ICS) ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Prozesse bzw. Transaktionen auf Basis geltender gesetzlicher Normen, Rechnungslegungsvorschriften sowie interner Konzernregelungen, die für alle konsolidierten Konzernunternehmen verbindlich sind, gewährleistet ist.

Der Aufbau des ICS basiert auf den Rahmenwerken Committee of the Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) Internal Control – Integrated Framework (2013) und Control Objectives for Information and Related Technology (COBIT) und ist mit Blick auf das Risiko einer möglichen Fehlberichterstattung im Konzernabschluss ausgerichtet. Risiken werden sowohl identifiziert und bewertet als auch durch geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen begrenzt. Konzernweit verbindliche ICS-Standards – wie z.B. systemtechnische und manuelle Abstimmungsprozesse sowie die Funktionstrennung – wurden daraus abgeleitet und vom Konzernbereich Accounting vorgegeben.

Die ICS-Standards werden von den lokalen Konzerngesellschaften entsprechend umgesetzt und vom dortigen Management verantwortet.

Die Wirksamkeitsbeurteilung der rechnungslegungsbezogenen ICS-Prozesse erfolgt auf Grundlage von kaskadenartig durchgeführten Selbstbewertungen. Diese beginnen bei den Prozessbeteiligten und gehen über die wesentlichen Verantwortungsträger im Rechnungslegungsprozess bis zum Vorstand der Covestro AG. In den konzernweit genutzten IT-Systemen werden Risiken, Kontrollen und Wirksamkeitsbeurteilungen bezogen auf alle ICS-relevanten Geschäftsprozesse einheitlich und prüfungssicher dokumentiert und transparent dargestellt. Grundsätzlich ist dabei Folgendes zu berücksichtigen: Ein internes Kontrollsystem kann trotz sorgfältigster Ausgestaltung nicht mit absoluter Sicherheit dafür sorgen, dass wesentliche Fehlaussagen in der Rechnungslegung vermieden oder rechtzeitig aufgedeckt werden.

Für das Geschäftsjahr 2019 hat der Finanzvorstand der Covestro AG entsprechend der Ressortverteilung die Kriterien und die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems als funktionsfähig beurteilt.

Internes Kontrollsystem zur Sicherstellung von Compliance

Im Rahmen des konzernweiten Risikomanagements von Covestro werden Compliance-Risiken systematisch bestimmt und bewertet. Die erkannten Compliance-Risiken werden durch den jeweiligen Risikoverantwortlichen ("Risk Owner") bewertet. Die Risikomatrix wird verwendet, um Schwerpunkte in der Compliance-Arbeit bei Covestro festzulegen. Als Ergebnis einer risikobasierten Betrachtung hat Covestro "Kartellrecht", "Korruption" und "Außenhandelsrecht" als Schwerpunktfelder identifiziert. Als Risk Owner für die Risiken "Kartellrechtsverstöße" und "Korruption" ist der General Counsel/Chief Compliance Officer benannt, für das Risiko "Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht" der Ausfuhrbeauftragte (Export Control Officer). Hinsichtlich des Themas "Korruption" wurden bspw. die Bereiche Geschenke/Einladungen, Spenden/Sponsoring und die Zusammenarbeit mit bestimmten Geschäftspartnern, wie bspw. Zoll- oder Verkaufsagenten, als besonders risikobehaftet identifiziert. Eine Korruptions-Risikoanalyse wurde für alle Covestro-Gesellschaften durchgeführt. Im Berichtsjahr wurden die Anweisungen zu Geschenken/Einladungen, Vertriebsagenten und dem Umgang mit Amtsträgern ausgearbeitet. Die neuen Anweisungen werden in allen Gesellschaften voraussichtlich bis zum Ende des 1. Quartals 2020 umgesetzt sein.

Zur Reduzierung von Compliance-Risiken wurde eine Vielzahl von Kontrollen sowohl auf globaler als auch auf lokaler Ebene implementiert. Wir integrieren – soweit möglich – die Compliance-Kontrollen in unser internes Kontrollsystem (ICS). Die Kontrollen zur Korruptionsprävention wurden im Jahr 2018 global standardisiert und im Berichtsjahr implementiert. So wurde bspw. ein Compliance-Check in das Reisekostensystem integriert.

Die Wirksamkeitsbeurteilung der Compliance-Kontrollen erfolgt wie bei den rechnungslegungsbezogenen ICS-Prozessen auf Grundlage von kaskadenartig durchgeführten Selbstbewertungen. Die Dokumentation der Ergebnisse der Wirksamkeitsbeurteilungen erfolgt im globalen System für die ICS-Prozesse. Corporate Audit führt in regelmäßigen Abständen dezidierte Compliance-Prüfungen in den großen Gesellschaften durch. In den kleineren Gesellschaften sind Compliance-Aspekte Bestandteil einer allgemeinen Prüfung.

Risikofrüherkennungssystem (Bericht gemäß § 91 Absatz 2 AktG)

Covestro hat einen strukturierten Prozess zur Risikofrüherkennung potenziell nachteiliger Entwicklungen eingeführt, die einen wesentlichen Einfluss auf unser Geschäft haben oder den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Dieser Prozess erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Risikofrüherkennungssysteme gemäß § 91 Absatz 2 AktG und orientiert sich am internationalen Risikomanagementstandard COSO Il Enterprise Risk Management – Integrated Framework (2004). Eine zentrale Stelle definiert, koordiniert und überwacht die Strukturen und Standards dieses Risikofrüherkennungssystems.

Verschiedene weltweite Untergremien liefern während des gesamten Jahres neue und aktualisierte Informationen über identifizierte Risiken. Das Covestro Corporate Risk Committee kommt viermal im Jahr zusammen, um die Risikolandschaft und die verschiedenen vorhandenen Management- und Überwachungsmechanismen zu prüfen und ggf. erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.

Die Risiken werden anhand des geschätzten potenziellen Schadens unter Berücksichtigung von Gegenmaßnahmen, der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens und ihrer Relevanz für unsere externen Stakeholder bewertet. Alle wesentlichen Risiken und die jeweiligen Gegenmaßnahmen werden in einer konzernweiten Datenbank dokumentiert. Das Risikofrüherkennungssystem wird unterjährig regelmäßig überprüft. Wesentliche Änderungen müssen umgehend in der Datenbank erfasst und dem Vorstand mitgeteilt werden. Darüber hinaus wird dem Prüfungsausschuss mehrmals unterjährig und dem Aufsichtsrat mindestens einmal jährlich ein Bericht zum Risikoportfolio vorgelegt. Die folgende Matrix zeigt die direkten finanziellen und indirekten finanziellen Kriterien, anhand derer ein gewichtetes Risiko als hoch, mittel oder niedrig eingestuft wird.

Indirekter finan-
zieller Schaden 1
Kumulierter
Schaden 1 in Mio. €
Eintrittswahrscheinlichkeit
innerhalb eines Jahres
Sehr niedrig Niedrig Mittel Hoch Sehr hoch
Schwerwiegend und /
oder
>1.100
Erheblich $> 285 - 1.100$
Bedeutend $>115 - 285$
Moderat $\geq 60 - 115$
Gewichtete Risikoausprägung Niedria
Mittel
Hoch

1 Für die Einstufung eines Einzelrisikos, das sowohl finanziellen als auch indirekten finanziellen Schaden in unterschiedlicher Ausprägung zur Folge haben kann, ist stets die höhere Ausprägung maßgeblich.

Indirekter finanzieller Schaden
Moderat Bedeutend Erheblich Schwerwiegend
Moderater Einfluss auf die
Zielerreichung / nationale
Berichterstattung
Bedeutender Einfluss auf die
Zielerreichung / nationale
Berichterstattung
Erheblicher Einfluss auf die
Zielerreichung / internationale
Berichterstattung in wesentlichen
Absatzmärkten
Schwerwiegender Einfluss auf
die Zielerreichung / ständige
internationale Berichterstattung
in Absatzmärkten
von großer Bedeutung

Prozessunabhängige Überwachung

Die Effektivität unserer Managementsysteme wird regelmäßig durch den Bereich Corporate Audit einer unabhängigen und objektiven Untersuchung unterzogen, bei der schwerpunktmäßig die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien überprüft wird. Corporate Audit unterstützt das Unternehmen außerdem beim Erreichen seiner Ziele, indem es die Effizienz und Effektivität von Governance-, Risikomanagement- und Kontrollprozessen systematisch prüft und Hilfestellungen bei deren Verbesserung gibt. Die Auswahl der Prüfgegenstände erfolgt anhand eines risikobasierten Ansatzes. Corporate Audit erfüllt seine Aufgaben gemäß international anerkannten Standards und liefert zuverlässige Prüfleistungen. Dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats wird jährlich ein Bericht über das interne Kontrollsystem und seine Effektivität vorgelegt.

Risiken in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Anlagensicherheit, Umweltschutz und Produktqualität werden durch spezifische HSEQ(Health, Safety, Environment and Quality)-Prüfungen bewertet.

Das Risikofrüherkennungssystem wird vom externen Abschlussprüfer im Rahmen seiner Jahresabschlussprüfung geprüft. Im Fokus steht dabei die Frage, ob es grundsätzlich geeignet ist, Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, frühzeitig zu identifizieren, sodass adäquate Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Der Abschlussprüfer unterrichtet den Vorstand der Covestro AG und den Aufsichtsrat außerdem regelmäßig über die Ergebnisse der Prüfung und eventuell festgestellte Schwächen im internen Kontrollsystem. Die Erkenntnisse aus diesen Prüfungen finden auch bei der kontinuierlichen Verbesserung unserer Managementprozesse Berücksichtigung.

Chancen- und Risikolage

Gesamtbeurteilung der Chancen- und Risikolage

Die Chancen- und Risikoposition des Konzerns hat sich im Vergleich zum Vorjahr insgesamt nicht verändert. Die aktuelle Bewertung zeigt, dass keines der im Folgenden berichteten Risiken bestandsgefährdend ist. Darüber hinaus konnten wir keine Interdependenzen erkennen, die sich zu einer Bestandsgefährdung unseres Unternehmens aufbauen könnten.

Aufgrund unseres Produktportfolios, unseres Know-hows und unserer Innovationskraft sind wir davon überzeugt, die aus unserem unternehmerischen Handeln resultierenden Chancen nutzen und den Herausforderungen, welche sich aus den nachfolgend genannten Risiken ergeben, erfolgreich begegnen zu können.

Chancen und Risiken im allgemeinen und im unternehmensspezifischen Geschäftsumfeld

Im Folgenden werden Risiken erläutert, die wesentliche Auswirkungen auf die Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unseres Konzerns haben. Als wesentlich werden dabei Risiken angesehen, deren potenzieller Schaden von Covestro auf 60 Mio. € oder höher geschätzt wird und/oder die – ungeachtet ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit – potenziell mindestens einen moderaten indirekten finanziellen Einfluss haben. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken wird in der internen Steuerung dazu verwendet, Schwerpunktgebiete für das Corporate Risk Committee festzulegen. Die Risiken werden in diesem Bericht stärker aggregiert als in unserer internen Dokumentation. Das folgende Schaubild zeigt die Risikoausprägungen, die den einzelnen Risiken innerhalb der jeweiligen Risikokategorie zugeordnet werden. Die Reihenfolge impliziert keine Wertigkeit der Risiken.

Gewichtete Risikoausprägung
Niedrig Mittel Hoch
Geschäftsumfeld
Wettbewerb
Kooperation / Akquisitionen
Marktwachstum
Regeln / Bestimmungen
Unternehmensspezifisches Umfeld
Produktverantwortung
Einkauf
Produktion / Wertschöpfung
Mitarbeiter
Informationstechnologie
Recht / Compliance

Geschäftliches Umfeld

Die wirtschaftlichen Bedingungen weltweit, vor allem aber in den geografischen Regionen, in denen Covestro tätig ist, wirken sich entscheidend auf die Ergebnisse des Unternehmens aus. Ihr Einfluss auf die Branchen, denen die direkten und indirekten Kunden von Covestro angehören, ist mit entscheidend für die Nachfrage nach unseren Produkten.

Negative Wirtschaftsentwicklungen haben in der Regel nachteilige Auswirkungen auf die Absatzmärkte unserer Produkte, die meist zum Rückgang der Absatzmengen und des operativen Ergebnisses des Unternehmens führen. Das Ausmaß dieser Auswirkungen auf die Absatzmengen und das operative Ergebnis hängen zudem von der Kapazitätsauslastung in der Branche ab und diese wiederum vom Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage der jeweiligen Produkte. Ein Rückgang der Nachfrage führt zu verminderten Absatzmengen und letzten Endes zu einer verringerten Kapazitätsauslastung, die sich negativ auf die Margen auswirkt. Ein positives, von Wachstum und konjunkturellem Aufschwung gekennzeichnetes wirtschaftliches Umfeld führt dagegen üblicherweise zu einer Verbesserung des Unternehmenserfolgs.

In der Vergangenheit gab es in den Märkten für die meisten unserer Produkte Phasen mit knappem Angebot, woraus ein Anstieg der Preise und Gewinnmargen resultierte. Demgegenüber führten Phasen mit starker Kapazitätsausweitung zu einem Überangebot mit rückläufigen Preisen und Gewinnmargen. Solche wechselnden Angebotssituationen werden häufig durch neue World-Scale-Anlagen oder die Erweiterung bestehender Produktionsanlagen zum Erzielen und Erhalten von positiven Skaleneffekten in den einzelnen Segmenten der Branche ausgelöst, auf die ein Rückgang der branchenweiten Auslastungsraten folgt.

Ein konjunktureller Abschwung oder das veränderte Verhalten unserer Wettbewerber bzw. der Eintritt neuer Konkurrenten kann zu intensiverem Wettbewerb und damit zu Überkapazitäten auf dem Markt oder auch einem erhöhten Preisdruck führen.

Durch seine internationale Ausrichtung ist das Geschäft von Covestro den Einflüssen größerer Veränderungen der wirtschaftlichen, politischen und sozialen Bedingungen und daraus resultierenden Vorschriften der Länder ausgesetzt, in denen Covestro geschäftlich vertreten ist. Die damit verbundenen Chancen und Risiken können sich sowohl positiv als auch negativ auf das Geschäft des Unternehmens auswirken und seine Erfolgsaussichten erheblich beeinflussen.

Wenn es unter strategischen Gesichtspunkten vorteilhaft erscheint, ergänzen wir unser organisches Wachstum durch Akquisitionen von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen. Durch die Nutzung von Synergiepotenzialen oder Skaleneffekten kann der Unternehmenserfolg dabei positiv beeinflusst werden. Ist die Geschäftsintegration jedoch nicht erfolgreich oder mit unerwartet hohen Integrationskosten verbunden, kann dies die Realisierung der geplanten qualitativen und quantitativen Ziele gefährden und das Ergebnis negativ beeinflussen. Um dies zu vermeiden, greift Covestro bei Bedarf für den Due-Diligence- oder Integrationsprozess auf die Unterstützung von Expertenteams zurück. Im Rahmen der Due Diligence werden zudem risikobehaftete Aspekte, wie bspw. die Einhaltung der geltenden Umwelt- und Arbeitsschutzbestimmungen, an den Produktionsstandorten überprüft.

Weitere Chancen und Risiken können sich aus Abweichungen von unseren Einschätzungen hinsichtlich der konjunkturellen Weiterentwicklung der Märkte ergeben, die wir im Kapitel "Konjunkturausblick" geschildert haben. Sollte sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zukünftig anders darstellen als prognostiziert, kann dies positiven oder negativen Einfluss auf unsere Umsatz- und Ergebniserwartung haben. Laufende Analysen des wirtschaftlichen Umfelds und der Konjunkturprognosen erlauben es uns, die erkannten Chancen zu nutzen und den Risiken mit einer Anpassung unserer Geschäftsstrategie zu begegnen.

Innovation

Wir analysieren fortlaufend globale Trends und entwickeln zu ihrer Bewältigung innovative Lösungen. Wir begegnen so den durch diese Trends entstehenden Herausforderungen und nehmen gleichzeitig die sich aus ihnen ergebenden Chancen wahr.

Ein Beispiel für Chancen durch Innovation ist die additive Fertigung, auch 3D-Druck genannt. Hierbei handelt es sich um einen neuen Markt mit Wachstumspotenzial für unsere Produkte. Covestro ist ein etablierter Akteur im Industriesegment für Polymere und verfügt über tief greifendes technologisches Verständnis auf diesem Gebiet. Dadurch sind wir gut aufgestellt, um durch Fortschritte im Bereich der additiven Fertigung einen Mehrwert für unser Unternehmen zu erzielen.

Aufgrund eines wachsenden Umweltbewusstseins und Interesses am Umweltschutz entscheiden sich Kunden immer häufiger für nachhaltige Produkte. Die Strategie von Covestro konzentriert sich gezielt auf Nachhaltigkeit und effiziente Produktion. Unser Produktportfolio bietet nachhaltige Lösungen für verschiedene Bereiche des täglichen Lebens. Daher sehen wir hier eine Möglichkeit, unsere entsprechenden Marktanteile auszuweiten und in diesen Segmenten zu wachsen.

Die Begrenztheit natürlicher Ressourcen und die Bemühungen um den Klimaschutz führen zu einer verstärkten Nachfrage nach innovativen Produkten und Technologien, die den Ressourcenverbrauch reduzieren und Emissionen senken. Diese Entwicklungen werden durch steigende regulatorische Anforderungen sowie eine zunehmende Sensibilisierung der Verbraucher für eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen weiter forciert. In diesem Kontext entwickelt Covestro neue Werkstoffe, die dazu beitragen, die Energieeffizienz weiter zu erhöhen und Emissionen zu verringern. So wird bspw. das von Covestro hergestellte Polyurethan mit einer positiven Energiebilanz in der Bauindustrie zur Wärmedämmung eingesetzt und Polycarbonat in der Automobilindustrie verwendet, um das Gewicht von Fahrzeugen und somit ihren Kraftstoffverbrauch zu reduzieren.

Der technologische Fortschritt verändert nicht nur unsere Welt, sondern auch die Art, wie wir Geschäfte machen. Durch die Verwendung modernster digitaler Technologien möchten wir entlang der gesamten Wertschöpfungskette Mehrwert generieren, indem wir die Lieferkette optimieren, Wachstum ankurbeln und neue Geschäftsmodelle entwickeln.

Produktverantwortung

Der Covestro-Konzern ist dem Risiko ausgesetzt, dass seine Reputation durch negative Berichterstattung, Pressespekulationen und potenzielle oder tatsächliche rechtliche Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit seinen geschäftlichen Aktivitäten geschädigt wird. Wenn die chemische Industrie im Allgemeinen oder die Prozesse und Produkte sowie die externe Kommunikation von Covestro im Besonderen negativ durch die Gesellschaft wahrgenommen werden, kann dies dem Unternehmen ebenfalls schaden. Auch die unsachgemäße Anwendung und Handhabung unserer Produkte durch Dritte können sich rufschädigend auswirken.

Darüber hinaus können Bedenken bezüglich der Produktsicherheit und der Umweltverträglichkeit Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung der Produkte und Aktivitäten von Covestro, die Wirtschaftlichkeit bestimmter Produkte, den Ruf des Unternehmens und die Fähigkeit zum Gewinnen und Binden von Mitarbeitern haben. Um vollumfänglich zu verstehen, welche Auswirkungen die chemischen Bestandteile unserer Produkte haben, sind Fachkenntnisse erforderlich. Deshalb können Behauptungen, diese Verbindungen seien schädlich, zu Rufschädigungen führen, auch wenn diese Behauptungen durch Experten entkräftet werden können. Derartige Äußerungen können zu verändertem Verbraucherverhalten oder zusätzlichen behördlichen Bestimmungen führen, selbst wenn eine schädliche Wirkung nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist oder sogar wissenschaftliche Gegenbeweise vorliegen.

Einkauf

In unserem Verhaltenskodex für Lieferanten sind unsere Nachhaltigkeitsgrundsätze und -anforderungen gegenüber unseren Partnern in der Wertschöpfungskette beschrieben. Dieser fordert von unseren Lieferanten, Umwelt- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie Menschenrechte zu achten und somit z.B. jegliche Art der Kinderarbeit zu vermeiden. Eine Verletzung des Kodex birgt ein Reputationsrisiko für unser Unternehmen. Mit Lieferantenbewertungen und -audits überprüfen wir, ob die Anforderungen des Verhaltenskodex in der Lieferkette umgesetzt und eingehalten werden. Der Lieferantenkodex von Covestro basiert auf den Prinzipien des "UN Global Compact" und unserer Menschenrechtsposition.

Covestro benötigt signifikante Mengen an unterschiedlichen Energieformen und petrochemischen Rohstoffen für die Produktionsprozesse. Die Einkaufspreise für diese Energien und Rohstoffe können aufgrund der Marktbedingungen oder der Gesetzgebung erheblich schwanken. Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass gestiegene Herstellungskosten nicht immer über Preisanpassungen an unsere Kunden weitergegeben werden können. Demgegenüber können sinkende Rohstoffpreise, die sich nicht unmittelbar in vollem Umfang verkaufspreisreduzierend auswirken, zu einer Verbesserung der Margen führen.

Um einkaufsbezogene Risiken wie Lieferengpässe oder größere Preisschwankungen zu verringern, beschaffen wir wichtige Einsatzstoffe und Materialien auf Basis langfristiger Lieferverträge und eines aktiven Lieferantenmanagements. Das Risiko schwankender Energiepreise minimieren wir, indem wir bei der Strom- und Dampferzeugung auf eine marktnahe Preisindexierung, eine Diversifikation der Brennstoffe sowie auf einen Mix aus externem Einkauf und Eigenerzeugung setzen.

Produktion und Wertschöpfung

Neben der Sicherheit unserer Produkte hat der Schutz unserer Mitarbeiter und der Umwelt sehr hohe Priorität. Risiken, die mit der Herstellung, der Abfüllung, der Lagerung und dem Transport von Produkten verbunden sind, werden durch ein integriertes Qualitäts-, Gesundheits-, Umwelt- und Sicherheitsmanagement vermindert. Diese Risiken können Personen-, Sach- und Umweltschäden, Produktionsausfälle und Betriebsunterbrechungen sowie die Verpflichtung zu Schadensersatzzahlungen zur Folge haben.

Covestro verwendet bei seinen Produktionsprozessen große Mengen von Gefahrstoffen. Bei der Produktion entsteht Sondermüll und es werden Abwässer und Luftschadstoffe emittiert. Deshalb unterliegen die Aktivitäten von Covestro in zahlreichen Rechtsgebieten umfassenden internationalen, nationalen und lokalen Gesetzen, Bestimmungen, Regelungen und Verordnungen in Bezug auf den Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutz (Environment, Health, Safety, EHS). Zur Erfüllung dieser EHS-Bestimmungen sowie darüber hinausgehender Selbstverpflichtungen muss das Unternehmen erhebliche Ressourcen aufwenden. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung und Einhaltung von EHS-Anforderungen sind Teil der Betriebskosten von Covestro und müssen somit durch die Preise gedeckt sein, zu denen das Unternehmen seine Produkte verkaufen kann. Bei Wettbewerbern von Covestro, die nicht von gleichermaßen strengen EHS-Anforderungen betroffen sind, können die Betriebskosten unter Umständen geringer sein, sodass sie ihre Produkte zu einem niedrigeren Preis anbieten können als Covestro.

An unseren Standorten kann es zu Betriebsunterbrechungen kommen, durch äußere Einflüsse wie Elementarereignisse, Brände/Explosionen, Sabotage oder Lieferunterbrechungen bei Hauptrohstoffen oder Zwischenprodukten. Diesem Risiko begegnen wir, indem wir – soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll – die Fertigung bestimmter Produkte auf mehrere Standorte verteilen und Sicherheitsbestände aufbauen. Zudem wurde als verpflichtender Bestandteil unseres HSEQ(Health, Safety, Environment and Quality)-Managements ein Sicherheits- und Krisenmanagement für unsere Produktionsstandorte implementiert. Es dient dem Schutz von Mitarbeitern und Nachbarn, der Umwelt und der Produktionsanlagen vor den oben genannten Risiken. Die Grundlage hierfür bildet die Konzernregelung "Sicherheits- und Krisenmanagement".

Covestro operiert in Märkten mit einer relativ ausgeglichenen Angebots- und Nachfragesituation. Sollte es jedoch zu geplanten oder ungeplanten Schließungen, Unterbrechungen oder sogar zum Ausscheiden eines unserer Wettbewerber kommen, könnte sich für Covestro die Möglichkeit ergeben, Kunden und deren Bedarf zu übernehmen.

Mit Blick auf ein gestiegenes ökologisches Bewusstsein eröffnen sich für Covestro Chancen in doppelter Hinsicht. Zum einen erschließen sich Marktpotenziale aus der Entwicklung von innovativen Werkstoffen für unsere Kunden. Zum anderen können neben einer Entlastung der Umwelt Kostenvorteile realisiert werden, wenn es gelingt, die Energieeffizienz der eigenen Produktionsprozesse weiter zu steigern. So wollen wir mit der Entwicklung neuer Produktionstechnologien und der Anwendung international anerkannter Energiemanagementsysteme dazu beitragen, steigende regulatorische Umweltschutzbestimmungen zu erfüllen, Emissionen und Abfall weiter zu reduzieren und die Energieeffizienz zu erhöhen. Hierdurch leisten wir nicht nur einen Beitrag zum nachhaltigen Klimaschutz und zur Schonung der natürlichen Ressourcen, sondern erzielen auch einen Kosten- bzw. Wettbewerbsvorteil.

Organisches Wachstum durch Investitionsprojekte kann Risiken in Bezug auf den geeigneten Umfang, Standort und Zeitpunkt der Projekte mit sich bringen. Diese Risiken werden mithilfe etablierter Prozesse identifiziert, bei denen sowohl Mitarbeiter als auch externe Stakeholder eingebunden werden. Ein stabiler Prozess zur Beurteilung von Investitionsvorhaben trägt dazu bei, dass wir zum richtigen Zeitpunkt auf organische Wachstumschancen setzen und während der gesamten Projektdauer das Marktumfeld auf mögliche Veränderungen überprüfen, um bei Bedarf rechtzeitig darauf reagieren zu können.

Mitarbeiter

Qualifizierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind eine entscheidende Voraussetzung für den Unternehmenserfolg. In Ländern mit Vollbeschäftigung werden qualifizierte Fachkräfte und vor allem Mitarbeiter in Schlüsselpositionen von Unternehmen intensiv umworben. Sollte es uns nicht gelingen, in diesen Ländern im erforderlichen Ausmaß Mitarbeiter zu rekrutieren und an Covestro zu binden, könnte dies erhebliche negative Auswirkungen auf die zukünftige Unternehmensentwicklung haben.

Basierend auf der Analyse der zukünftigen Bedürfnisse entwickeln wir entsprechende Maßnahmen zur Personalrekrutierung und -entwicklung. So möchten wir u.a. durch ein umfassendes Personalmarketing ("Employer-Branding-Kampagne") unsere Zielgruppen von den Vorteilen unseres Unternehmens überzeugen. Unsere Personalpolitik basiert auf den Grundsätzen unserer Menschenrechtsposition, der Corporate Compliance Policy und unseren Unternehmenswerten. Wichtige Bestandteile dieser Personalpolitik sind eine wettbewerbsfähige Vergütung mit erfolgsabhängigen Komponenten sowie umfangreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Die Ausrichtung auf personelle Vielfalt (Diversität) ermöglicht zudem die Ausschöpfung des gesamten Arbeitsmarktpotenzials.

Covestro ist auf gute Beziehungen zu seinen Mitarbeitern, den Gewerkschaften und den Mitarbeitervertretern angewiesen, um Arbeitsniederlegungen vermeiden, Restrukturierungsprogramme umsetzen, bestehende Tarifverträge abändern und faire, angemessene Löhne sowie andere wichtige Arbeitsbedingungen vereinbaren zu können.

Informationstechnologie

Die Geschäfts- und Produktionsprozesse sowie die interne und externe Kommunikation des Covestro-Konzerns basieren zunehmend auf globalen IT-Systemen. Eine wesentliche technische Störung oder gar ein Ausfall der IT-Systeme kann zu einer gravierenden Beeinträchtigung unserer Geschäfts- und Produktionsprozesse führen. In Zusammenarbeit mit unserer internen IT-Organisation werden technische Vorkehrungen, z.B. Datenwiederherstellungs- und Kontinuitätspläne, definiert und laufend weiterentwickelt.

Die Vertraulichkeit von internen und externen Daten ist für Covestro von elementarer Bedeutung. Ein Verlust der Vertraulichkeit, Integrität oder Authentizität von Daten und Informationen kann zu Manipulationen und/oder zu einem unkontrollierten Abfluss von Daten und Know-how führen. Diesem Risiko begegnen wir durch entsprechende Maßnahmen, z.B. in Form eines detaillierten Berechtigungskonzepts.

Zudem wurde ein Gremium eingerichtet, das die grundsätzliche Strategie, Architektur und die IT-Sicherheitsmaßnahmen für den Konzern beschließt. Durch diese Maßnahmen wollen wir einen Schutz auf dem aktuellsten Stand der Technik gewährleisten.

Recht und Compliance

Ethisches Verhalten ist ein Thema von essenzieller Bedeutung für die Gesellschaft. Viele Stakeholder beurteilen Unternehmen nicht nur danach, ob sie "legal", sondern auch, ob sie "legitim" handeln. Der Covestro-Konzern bekennt sich zu einer nachhaltigen Entwicklung in allen Bereichen seines wirtschaftlichen Handelns. Verstöße gegen diese Selbstverpflichtung können zu einer negativen Berichterstattung in den Medien und somit zu einer negativen Wahrnehmung des Covestro-Konzerns in der Öffentlichkeit führen. Diesem Risiko begegnen wir durch eine verantwortungsvolle Unternehmensführung, die darauf abzielt, neben wirtschaftlichem auch ökologischen und gesellschaftlichen Nutzen zu generieren.

Der Covestro-Konzern ist Risiken aus Rechtsstreitigkeiten oder -verfahren ausgesetzt, an denen wir entweder aktuell beteiligt sind oder die sich in Zukunft ergeben könnten. Das betrifft vor allem die Bereiche Produkthaftung, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Patentrecht, Steuerrecht sowie Umweltschutz.

Ermittlungen und Untersuchungen aufgrund einer möglichen Verletzung gesetzlicher Vorschriften oder regulatorischer Bestimmungen, etwa ein potenzieller Verstoß gegen das Kartellrecht, oder aufgrund bestimmter Marketing- und Vertriebspraktiken können straf- und zivilrechtliche Sanktionen zur Folge haben. Diese Sanktionen können zudem mit erheblichen monetären Strafen sowie weiteren finanziellen Nachteilen verbunden sein. Sie können außerdem der Reputation von Covestro schaden und sich letztlich nachteilig auf unseren Unternehmenserfolg auswirken.

Eine Beschreibung der aus heutiger Sicht wesentlichen rechtlichen Risiken findet sich im Konzernanhang, Anhangangabe 26 "Rechtliche Risiken".

Finanzwirtschaftliche Chancen und Risiken

Der Covestro-Konzern ist Liquiditätsrisiken, Fremdwährungs- und Zinschancen und -risiken, Kreditrisiken und Risiken aus Pensionsverpflichtungen ausgesetzt. Zur Steuerung der finanziellen Chancen und Risiken sind entsprechende Prozesse etabliert und dokumentiert. Einen Baustein bildet dabei die Finanzplanung, die als Basis zur Ermittlung des Liquiditätsbedarfs und des Fremdwährungsrisikos dient. Die Finanzplanung umfasst einen Planungshorizont von zwölf Monaten und wird regelmäßig aktualisiert.

Im weiteren Verlauf werden finanzwirtschaftliche Risiken aufgeführt, welche – unabhängig von ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit – von Bedeutung für den Covestro-Konzern sind.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen zu können. Der Liquiditätsstatus aller wesentlichen Konzerngesellschaften wird kontinuierlich geplant und überwacht. Die Sicherstellung der Liquidität erfolgt durch Liquiditätsbündelung ("Cash Pooling Agreements") sowie interne und externe Finanzierungen. Eine syndizierte, revolvierende Kreditfazilität bietet zusätzlichen Liquiditätsspielraum.

Fremdwährungschancen und -risiken

Fremdwährungschancen und -risiken ergeben sich für den Covestro-Konzern aus Änderungen von Wechselkursen und den damit verbundenen Wertänderungen.

Materielle Forderungen und Verbindlichkeiten aus operativer und finanzieller Geschäftstätigkeit werden für liquide Währungen in voller Höhe mit Devisentermingeschäften gesichert.

Die geplante Fremdwährungsposition wurde im Berichtsjahr nicht gesichert. Im Fall eines signifikanten Anstiegs des Fremdwährungsrisikos erfolgt die Sicherung der geplanten Fremdwährungsposition ebenfalls über Devisentermingeschäfte.

Zinschancen und -risiken

Zinschancen und -risiken ergeben sich für den Covestro-Konzern durch Änderungen der Kapitalmarktzinsen. Diese Bewegung kann zu einer Änderung des Zeitwerts von festverzinslichen Finanzinstrumenten sowie von Zinszahlungen bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten führen. Um ungünstige Auswirkungen zu minimieren, wird das Zinsänderungsrisiko zentral über eine laufzeitoptimierte Verschuldungsstruktur gesteuert.

Kreditrisiken

Die Werthaltigkeit von Forderungen und anderen finanziellen Vermögenswerten des Covestro-Konzerns kann beeinträchtigt werden, wenn Transaktionspartner ihren Zahlungs- oder sonstigen Leistungsverpflichtungen nicht nachkommen.

Zur Steuerung der Kreditrisiken aus Forderungen sind verantwortliche Kreditmanager benannt, die regelmäßig Bonitätsanalysen durchführen und für jeden Kunden ein Kreditlimit festlegen. Der Covestro-Konzern schließt für nichtderivative Finanzinstrumente mit seinen Kunden keinen Rahmenvertrag zur Aufrechnung von finanziellen Forderungen und Verbindlichkeiten ("Master Netting Agreement") ab. Hier stellt der Gesamtbetrag der finanziellen Vermögenswerte das maximale Ausfallrisiko dar. Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten können, bei Vorliegen entsprechender Rahmenverträge, mit negativen Marktwerten saldiert werden.

Kapitalmarktentwicklungen als Risiko für Pensionsverpflichtungen

Der Covestro-Konzern hat Verpflichtungen gegenüber jetzigen und früheren Mitarbeitern aus Pensionszusagen. Veränderungen relevanter Bewertungsparameter, wie Zinssätze, Sterbewahrscheinlichkeiten und Gehaltssteigerungsraten, können eine Erhöhung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen bedingen, was zusätzliche Aufwendungen für Pensionspläne erforderlich macht. Ein Teil der Pensionsverpflichtungen des Covestro-Konzerns ist durch Planvermögen gedeckt. Rückläufige oder gar negative Erträge aus den Anlagen des Planvermögens können sich ungünstig auf den zukünftigen beizulegenden Zeitwert des Planvermögens auswirken. Möglich ist, dass beide Effekte die Ertragslage des Unternehmens negativ beeinflussen und zusätzliche Zahlungen des Unternehmens notwendig machen.

Dem Risiko von Marktwertschwankungen des Planvermögens wird durch eine ausgewogene strategische Anlagenallokation und eine ständige Analyse der Anlagerisiken bezogen auf die Pensionsverpflichtungen begegnet.

CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT

Unsere Unternehmensführung ist von Verantwortungsbewusstsein und ethischen Grundsätzen geprägt. Die verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Governance) hat bei Covestro einen hohen Stellenwert. Das Bekenntnis zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und eine Satzung, die diese Standards widerspiegelt, sind Kern dieses Versprechens gegenüber den Aktionären, Geschäftspartnern und Mitarbeitern. Darüber hinaus richten wir unser unternehmerisches Handeln an internen Grundsätzen aus, die über die Anforderungen von Gesetz und Deutschem Corporate Governance Codex hinausgehen. Ein zentrales Anliegen ist es dabei, wirtschaftlichen Erfolg in Einklang mit ökologischen und sozialen Zielen zu bringen, daher berücksichtigen wir bei allen unternehmerischen Entscheidungen die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit ("People, Planet, Profit"). Daran angelehnt sind auch die Grundsätze unseres Handelns, die in sechs konzernweit gültigen Richtlinien festgehalten sind. Diese liefern unseren Mitarbeitern Orientierung für die Themenfelder Wertschöpfung, Nachhaltigkeit, Innovation, Mitarbeiter, Health, Safety, Environment and Quality (HSEQ) und Compliance. Die darin enthaltenen Vorgaben sind für alle Mitarbeiter weltweit verbindlich.

Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/sustainability/service-downloads/policies-commitments

Die aktuelle Entsprechenserklärung zum DCGK gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat im Oktober 2019 abgegeben. Die Covestro AG erklärt darin, dass sie allen Empfehlungen des DCGK in der im Geschäftsjahr gültigen Fassung vom 7. Februar 2017 entspricht. In den nachfolgenden Kapiteln informieren Vorstand und Aufsichtsrat über Corporate Governance gemäß Ziffer 3.10 des DCGK. Darin enthalten ist eine Erklärung zur Unternehmensführung für das Einzelunternehmen Covestro AG gemäß § 289f Handelsgesetzbuch (HGB) sowie für den Covestro-Konzern gemäß § 315d HGB. Die Inhalte des Corporate-Governance-Berichts sind zugleich Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. Die Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung sind gemäß § 317 Absatz 2 Satz 6 HGB nicht in die Abschlussprüfung einbezogen. Darüber hinaus ist der Vergütungsbericht Teil des Corporate-Governance-Berichts. Der vollständige Corporate-Governance-Bericht sowie ergänzende Informationen zu Vorstand und Aufsichtsrat und die Entsprechenserklärungen zum DCGK der vergangenen Jahre sind auf unserer Website veröffentlicht. Weitere Informationen unter: www.covestro.com/de/company/management/corporate-governance

Erklärung zur Unternehmensführung

Vorstand und Aufsichtsrat haben im Oktober 2019 eine Entsprechenserklärung abgegeben, die Covestro auf seiner Website veröffentlicht.

Die Covestro AG entspricht im Berichtsjahr sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und wird diesen auch zukünftig entsprechen.

Weiterhin kommt die Covestro AG sämtlichen Anregungen des DCGK nach.

Entsprechenserklärung

(nach Deutschem Corporate Governance Kodex)

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Covestro AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG)

Vorstand und Aufsichtsrat der Covestro AG erklären, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex seit Abgabe der letzten jährlichen Entsprechenserklärung im Dezember 2018 entsprochen wurde und ihnen auch künftig entsprochen wird.

Leverkusen, im Oktober 2019

Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat

Dr. Markus Steilemann Dr. Richard Pott

Angaben zur Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat Vorstand

Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Ziel ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die festgelegten Unternehmensziele zu erreichen. Er berücksichtigt dabei die Belange der Aktionäre, der Arbeitnehmer und der sonstigen mit dem Unternehmen verbundenen Gruppen ("Stakeholder"). Der Vorstand führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung, der Geschäftsordnung für den Vorstand sowie gemäß den Empfehlungen des DCGK, wie in der Entsprechenserklärung dargelegt. Er sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien (Compliance) und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft zusammen.

Aktuelle Geschäftsordnung des Vorstands unter: www.covestro.com/de/company/management/corporate-governance

Der Vorstand legt die langfristigen Ziele sowie die Strategien fest und bestimmt die Richtlinien sowie die Grundsätze für die daraus abgeleitete Unternehmenspolitik. Darüber hinaus koordiniert und kontrolliert er die bedeutsamen Aktivitäten, legt das Portfolio des Konzerns fest, entwickelt und setzt Führungskräfte ein, verteilt die Ressourcen und entscheidet über die finanzielle Steuerung und Berichterstattung des Konzerns.

Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Unbeschadet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder führen die einzelnen Mitglieder die ihnen zugeordneten Bereiche im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. In einem schriftlich fixierten Aufgabenverteilungsplan ist die Verteilung der Aufgaben auf die Mitglieder des Vorstands festgelegt. Dieser ist Anlage zur Geschäftsordnung des Vorstands.

Der Vorstand in seiner Gesamtheit entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher und wesentlicher Bedeutung sowie in gesetzlich oder anderweitig verbindlich festgelegten Fällen. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht einen Katalog von Maßnahmen vor, die einer Behandlung und Entscheidung im Gesamtvorstand bedürfen.

Vorstandssitzungen finden regelmäßig statt und werden durch den Vorstandsvorsitzenden einberufen. Darüber hinaus kann jedes Mitglied die Einberufung einer Sitzung unter Mitteilung des Beratungsgegenstands verlangen. Sofern nicht Einstimmigkeit gesetzlich erforderlich ist, beschließt der Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

Dem Vorstandsvorsitzenden obliegt – gemäß Geschäftsordnung und Aufgabenverteilungsplan des Vorstands – insbesondere die Koordinierung aller Ressorts des Vorstands. Er repräsentiert den Vorstand sowie die Gesellschaft und den Konzern gegenüber der Öffentlichkeit und sonstigen Dritten.

Zusammensetzung des Vorstands

Jedem Vorstandsmitglied sind über den Ressortverteilungsplan bestimmte Aufgaben und Bereiche zugewiesen. Die den Vorstandsmitgliedern zugeordneten Bereiche führen sie im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Der Vorsitzende des Vorstands wird vom Aufsichtsrat bestellt. Es bestehen derzeit keine Ausschüsse des Vorstands.

AN UNSERE AKTIONÄRE ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT KONZERNABSCHLUSS WEITERE INFORMATIONEN

Ressortverteilung1

Vorstandsmitglied Aufgaben/Funktion Betreute Ressorts Mandate in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten sowie
in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien
• Communications
• Corporate Audit
• Human Resources
Vorstandsvorsitzender • Strategy
Dr. Markus Steilemann (Chief Executive Officer) • Sustainability
• Polyurethanes
• Polycarbonates
• Coatings, Adhesives, Specialties
• Central Marketing
• Innovation Management &
Commercial Services
Innovation • Supply Chain Center EMLA Independent Non-Executive
Vertrieb und Marketing • Supply Chain Center NAFTA Director Eurocell plc
Sucheta Govil (Chief Commercial Officer) • Supply Chain Center APAC (Vereinigtes Königreich)
• Global Project Engineering
• Health, Safety, Environment &
Quality
• Production & Technology
• Procurement
Produktion • Site Management NRW
Technik • Site Management Baytown Mitglied des Aufsichtsrats der
Dr. Klaus Schäfer (Chief Technology Officer) • Site Management Shanghai TÜV Rheinland AG (seit Juni 2019)
• Accounting
• Controlling
• Finance
• Information Technology
• Investor Relations
• Law, Intellectual Property &
Finanzen
Dr. Thomas Toepfer Arbeitsdirektor
(Chief Financial Officer)
Compliance
• Portfolio Development
• Taxes

1 Stand 31. Dezember 2019

Ziele und Konzept für die Zusammensetzung des Vorstands

Der Aufsichtsrat sorgt mit Unterstützung des Personalausschusses und des Vorstands für eine langfristige Nachfolgeplanung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Er folgt in einem systematischen Auswahlverfahren für Vorstandspositionen den Empfehlungen des DCGK. Dabei achtet er auch gemäß den Covestro-Unternehmenswerten auf die Vielfalt (Diversität), d.h. eine ausgeglichene Zusammensetzung in Bezug auf Alter, Bildungs- und Berufshintergrund, genauso wie auf ein ausgewogenes Verhältnis von männlichen und weiblichen Vorstandsmitgliedern. In seiner Gesamtheit soll der Vorstand einen diversen Erfahrungshintergrund aufweisen, also über langjährige Erfahrung auf den Gebieten Strategie, Innovation, Produktion und Technik, Marketing und Vertrieb sowie Finanzen, Personalführung und Nachhaltigkeitsmanagement verfügen.

Für die konkrete Besetzung der Vorstandspositionen entwickelt der Aufsichtsrat ein Kompetenzprofil, das auf den Diversitätskriterien beruht und nach dem interne und externe Kandidaten bewertet werden. Er entscheidet im Unternehmensinteresse und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.

Stand der Umsetzung der Ziele

Der Vorstand der Covestro AG besteht aktuell aus vier Mitgliedern. Die Ziele bezüglich des Alters und der funktionsspezifischen Kenntnisse wurden im Geschäftsjahr 2019 grundsätzlich erfüllt. Der Vorstand erfüllt auch die Anforderungen bezüglich Bildungs- und Berufshintergrund. Die Altersstruktur lag im Geschäftsjahr 2019 zwischen 47 und 57 Jahren. In seiner Gesamtheit zeichnet sich der Vorstand durch unterschiedliche Bildungshintergründe aus. Im Speziellen verfügt der Vorstand über langjährige Erfahrung auf den folgenden Wissensgebieten: Ingenieurwissenschaften, Physik und Chemie sowie Betriebswirtschaft und Finanzen. Die Mitglieder des Vorstands haben langjährige Berufserfahrung sowohl im In- und Ausland als auch in der Erdöl- und Chemieindustrie. Währenddessen hatten sie Führungspositionen u.a. in den Bereichen Marketing und Vertrieb, Strategie, Produktion und Technik sowie Finanzen inne und konnten auch in Bezug auf Personalverantwortung und Projektmanagement langjährige Erfahrung vorweisen.

Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen

Durch das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. Mai 2015 sind in Deutschland bestimmte Gesellschaften verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, Vorstand und in den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll.

Der Aufsichtsrat einer börsennotierten und zugleich mitbestimmten Gesellschaft ist nach § 96 Absatz 2 AktG zu mindestens 30% aus Frauen und zu mindestens 30% aus Männern zusammenzusetzen. Zum 31. Dezember 2019 bestand der Aufsichtsrat der Covestro AG aus vier Frauen und acht Männern. Die gesetzliche Mindestquote ist somit erfüllt.

Mit dem Ende der ersten Zielerreichungsperiode am 30. Juni 2017 hat der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Vorstand der Covestro AG eine Zielgröße von mindestens 40% und eine Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2022 beschlossen. Zum 31. Dezember 2019 war der Vorstand mit einer Frau und drei Männern besetzt. Der Frauenanteil im Vorstand lag somit bei 25%.

Zudem hat der Vorstand im Jahr 2017 neue Zielgrößen für die ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festgelegt. Für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2022 hat sich sowohl die Covestro AG als auch der Covestro-Konzern einen Frauenanteil von mindestens 30% für beide Ebenen zum Ziel gesetzt.

Zielgrößen für die Covestro AG und den Covestro-Konzern

Covestro AG Covestro-Konzern
Status quo Ziel bis Status quo Ziel bis
Führungsebene 11 31.12.2019
0%
30.06.2022
30%
31.12.2019
7%
30.06.2022
30%
Führungsebene 22 31% 30% 23% 30%

1 Direkt unterstellte Mitarbeiter des Vorstands mit Führungsverantwortung

2 Direkt unterstellte Mitarbeiter der Führungsebene 1 mit Führungsverantwortung

Aufsichtsrat

Arbeitsweisen des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden; er stimmt mit dem Vorstand die strategische Ausrichtung für den Konzern und für die Einzelgesellschaft ab und erörtert mit ihm regelmäßig den Stand der Umsetzung der Geschäftsstrategie. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Gremiums und leitet die Sitzungen. Er nimmt ebenfalls die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr und ist in diesem Rahmen grundsätzlich bereit, mit Investoren aufsichtsratsspezifische Gespräche zu führen. Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Satzung eine Geschäftsordnung gegeben. Diese Geschäftsordnung gilt für den Aufsichtsrat als Gesamtgremium sowie für die einzelnen Ausschüsse des Aufsichtsrats. Sie enthält auch Regelungen für die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse.

Geschäftsordnung des Aufsichtsrats unter: www.covestro.com/de/company/management/corporate-governance

Der Vorstand informiert im regelmäßigen und offenen Austausch den Aufsichtsrat über die Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung und die Strategie. Der Aufsichtsrat stimmt der Jahresplanung und dem Finanzierungsrahmen zu. Er billigt den Jahres- und Konzernabschluss der Covestro AG und stimmt dem zusammengefassten Lagebericht zu. Dabei berücksichtigt er die Prüfungsberichte und Erläuterungen des Abschlussprüfers. Regelmäßig finden auch Beratungen des Aufsichtsrats in Abwesenheit des Vorstands statt. Die Vertreter der Arbeitnehmer kommen vor den Sitzungen des Aufsichtsrats regelmäßig jeweils zu Vorgesprächen mit den Mitgliedern des Vorstands zusammen.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern, die sich gemäß dem Mitbestimmungsgesetz jeweils zur Hälfte aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammensetzen. Bei den sechs Mitgliedern der Arbeitnehmervertretung handelt es sich um vier Arbeitnehmer von Covestro und zwei Vertreter von Gewerkschaften. Die Vertreter der Aktionäre werden in Einzelabstimmung durch die Hauptversammlung gewählt.

Der Aufsichtsrat hat sich mit den Anforderungen gemäß § 100 Absatz 5 AktG auseinandergesetzt. Aufgrund seiner Zusammensetzung verfügt der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit über eine umfangreiche Sektorenkompetenz auf dem Gebiet der chemischen bzw. Polymer-Industrie, in welcher Covestro tätig ist. Diese Sektorenkenntnisse haben die Mitglieder entweder durch ihre ausgeübte Tätigkeit oder durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen erworben.

Mitglieder des Aufsichtsrats

Name
Funktion
Zugehörigkeit im
Aufsichtsrat
Tätigkeit Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in
und ausländischen Kontrollgremien
• Vorsitzender des Aufsichtsrats der
Covestro Deutschland AG
Dr. Richard Pott
(Vorsitzender)
Mitglied des Aufsichtsrats
seit August 2015
• Ehemaliges Mitglied des Vorstands und
Arbeitsdirektor der Bayer AG
• Mitglied des Aufsichtsrats der Freudenberg SE
• Mitglied des Aufsichtsrats der SCHOTT AG
• Vorsitzende des Betriebsrats Covestro am
Standort Uerdingen
• Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats
• Stellvertretende Vorsitzende des
Petra Kronen
(Stellvertretende
Mitglied des Aufsichtsrats Covestro
• Stellvertretende Vorsitzende des
Covestro-Europa-Forums
Aufsichtsrats der
Covestro Deutschland AG
• Mitglied des Aufsichtsrats der Bayer
Vorsitzende) seit Oktober 2015 • Mitarbeiterin der Covestro Deutschland AG Beistandskasse VVaG
• Vorsitzender des Vorstands der
Falco Enterprises AG
• Vorsitzender des Vorstands der
Falco Holding SA
Ferdinando Falco Beccalli Mitglied des Aufsichtsrats
seit Oktober 2015
• Vorsitzender des Vorstands der
Falco Capital AG
• Mitglied des Aufsichtsrats der
Covestro Deutschland AG
Mitglied des Aufsichtsrats • Geschäftsführender Vorstand • Mitglied des Aufsichtsrats der
Covestro Deutschland AG
• Mitglied des Aufsichtsrats der
MTU Aero Engines AG
• Mitglied des Aufsichtsrats der OSRAM GmbH
• Mitglied des Aufsichtsrats der
OSRAM Licht AG
Dr. Christine Bortenlänger seit Oktober 2015
Mitglied des Aufsichtsrats
Deutsches Aktieninstitut e.V.
• Mitglied des Vorstands der thyssenkrupp AG
• Mitglied des Aufsichtsrats der TÜV SÜD AG
• Mitglied des Aufsichtsrats der
Johannes Dietsch seit August 2015 (seit Februar 2019) Covestro Deutschland AG
• Mitglied des Aufsichtsrats der
Peter Hausmann Mitglied des Aufsichtsrats
bis Dezember 2019
• Gewerkschaftssekretär der
IG Bergbau, Chemie, Energie
Covestro Deutschland AG
(bis Dezember 2019)
• Stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats der 50Hertz Transmission GmbH
(bis Januar 2020)
Mitglied des Aufsichtsrats • Vorsitzende des Betriebsrats Covestro am
Standort Leverkusen
• Vorsitzende des Konzernbetriebsrats
Covestro
• Stellvertretende Vorsitzende des
Gesamtbetriebsrats Covestro
• Mitglied des Aufsichtsrats der
Irena Küstner seit Oktober 2015 • Mitarbeiterin der Covestro Deutschland AG
• Vorsitzender des Sprecherausschusses der
Covestro Deutschland AG
Dr. Ulrich Liman Mitglied des Aufsichtsrats
seit Januar 2018
Covestro Deutschland AG
• Leitender Angestellter der
Covestro Deutschland AG
• Mitglied des Aufsichtsrats der
Covestro Deutschland AG
• Mitglied des Aufsichtsrats der
Covestro Deutschland AG
Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher Mitglied des Aufsichtsrats
seit August 2015
• Mitglied in diversen Aufsichtsräten • Mitglied des Aufsichtsrats der Continental AG
• Mitglied des Aufsichtsrats der
ProSiebenSat.1 Media SE
• Mitglied des Aufsichtsrats der
Covestro Deutschland AG
• Mitglied des Aufsichtsrats der
CECONOMY AG
• Mitglied des Aufsichtsrats der Leoni AG
(seit November 2019)
• Mitglied des Aufsichtsrats der
SPIE Deutschland und Zentraleuropa GmbH
• Director SPIE SA, Frankreich
Regine Stachelhaus Mitglied des Aufsichtsrats
seit Oktober 2015
• Ehemaliges Mitglied des Vorstands und
Arbeitsdirektorin der E.ON SE
• Non-Executive Director ComputaCenter plc,
Vereinigtes Königreich (bis Mai 2019)
• Vorsitzender des Betriebsrats Covestro am
Standort Brunsbüttel
Marc Stothfang Mitglied des Aufsichtsrats
seit Februar 2017
• Vorsitzender des Covestro-Europa-Forums
• Mitarbeiter der Covestro Deutschland AG
Frank Werth Mitglied des Aufsichtsrats
seit September 2016
• Bezirksleiter der IG Bergbau, Chemie, Energie
– Bezirk Leverkusen
• Mitglied des Aufsichtsrats der
Covestro Deutschland AG

Mitglieder des Aufsichtsrats

Name
Funktion
Zugehörigkeit im
Aufsichtsrat
Tätigkeit Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in
und ausländischen Kontrollgremien
• Mitglied des geschäftsführenden • Mitglied des Aufsichtsrats der
Covestro Deutschland AG (seit Januar 2020)
• Mitglied des Aufsichtsrats der Bayer AG
• Stellvertretende Vorsitzende des
Aufsichtsrats der
Lausitz Energie Kraftwerke AG
Petra Reinbold-Knape Mitglied des Aufsichtsrats
seit Januar 2020
Hauptvorstands der
IG Bergbau, Chemie, Energie
• Stellvertretende Vorsitzende des
Aufsichtsrats der Lausitz Energie Bergbau AG

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Es bestehen derzeit folgende Ausschüsse des Aufsichtsrats:

Präsidium: Neben dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seinem Stellvertreter gehören dem Präsidium je ein weiterer Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer an. Das Präsidium hat insbesondere die Aufgabe, als Schlichtungsausschuss gemäß Mitbestimmungsgesetz tätig zu werden. Dabei soll es dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern unterbreiten, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Aufsichtsratsstimmen nicht erreicht wurde. Daneben sind dem Präsidium bestimmte Entscheidungsbefugnisse im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen übertragen, einschließlich einer Anpassung der Satzung.

Mitglieder: Dr. Richard Pott (Vorsitz), Peter Hausmann (bis Dezember 2019), Petra Kronen, Regine Stachelhaus und Petra Reinbold-Knape (seit Februar 2020)

Prüfungsausschuss: Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Vertretern der Anteilseigner und drei Arbeitnehmervertretern. Der im Berichtsjahr amtierende Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher, besitzt die gesetzlich geforderten Sachkenntnisse auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, die bei mindestens einem Mitglied des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses vorliegen müssen, und ist unabhängig gemäß Ziffer 5.4.2 des DCGK. Der Prüfungsausschuss tagt viermal im Jahr und überwacht den Rechnungslegungsprozess. Ihm obliegen die Vorprüfung der Jahres- und Konzernabschlüsse und Lageberichte sowie die Erörterung der Halbjahres- und Quartalsberichterstattung mit dem Vorstand. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers bereitet der Prüfungsausschuss die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses sowie über den Beschlussvorschlag für die Gewinnverwendung vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat entsprechende Empfehlungen.

Der Prüfungsausschuss ist auch für die Beziehungen der Gesellschaft zum Abschlussprüfer zuständig. Der Ausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers. Der Prüfungsausschuss kann dem bestellten Abschlussprüfer im Namen des Aufsichtsrats den Prüfungsauftrag erteilen und mit ihm die Honorarvereinbarung treffen. Er regt Prüfungsschwerpunkte an und überwacht die Qualität der Abschlussprüfung sowie die Unabhängigkeit und die Qualifikation. Dafür hat sich der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt. Der Abschlussprüfer ist verpflichtet, den Prüfungsausschuss unverzüglich über alle während der Prüfung bzw. prüferischen Durchsicht auftretenden möglichen Ausschluss- und Befangenheitsgründe und sämtliche für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, insbesondere vermutete Unregelmäßigkeiten der Rechnungslegung, zu unterrichten. Ferner hat der Prüfungsausschuss den Abschlussprüfer aufgefordert, ihn zu informieren und im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der abgegebenen Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben.

Der Prüfungsausschuss überwacht die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Compliance-Funktion.

Mitglieder: Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher (Vorsitz), Johannes Dietsch, Peter Hausmann (bis Dezember 2019), Petra Kronen, Irena Küstner, Dr. Richard Pott und Petra Reinbold-Knape (seit Januar 2020)

Personalausschuss: Auch der Personalausschuss ist paritätisch besetzt und besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und drei weiteren Aufsichtsratsmitgliedern. Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsratsplenums vor, das über Bestellung und Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern entscheidet. Der Personalausschuss beschließt anstelle des Aufsichtsrats über die Anstellungsverträge der Mitglieder des Vorstands. Die Beschlussfassung über die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die einzelnen Vergütungsbestandteile und die regelmäßige Überprüfung des Vergütungssystems liegen jedoch beim Aufsichtsratsplenum, dem der Personalausschuss entsprechende Beschlussempfehlungen unterbreitet. Zudem berät er über die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand.

Mitglieder: Dr. Richard Pott (Vorsitz), Johannes Dietsch, Petra Kronen und Dr. Ulrich Liman

Nominierungsausschuss: Der Nominierungsausschuss wird vorbereitend bei Wahlen der Vertreter der Anteilseigner zum Aufsichtsrat tätig. Er schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vor. Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, einem weiteren Vertreter der Anteilseigner im Präsidium und einem gewählten Anteilseignervertreter.

Mitglieder: Dr. Richard Pott (Vorsitz), Ferdinando Falco Beccalli und Regine Stachelhaus

In seinem Bericht informiert der Aufsichtsrat über die Einzelheiten der Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse.

Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Diversitätskonzept

Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen sowie hinreichend unabhängig sind. Die Unabhängigkeit seiner Mitglieder beurteilt der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.2 des DCGK.

Der Aufsichtsrat der Covestro AG hat folgende konkrete Besetzungsziele beschlossen, die den Empfehlungen des DCGK entsprechen und gleichzeitig eine vielfältige Besetzung (Diversität) bezogen auf Alter, Unabhängigkeit sowie Berufserfahrung vorsehen:

  • Der Aufsichtsrat hat festgelegt, dass 75% seiner Mitglieder und mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat unabhängig sein sollen.
  • Aufsichtsratsmitglieder sollen dem Aufsichtsrat vorbehaltlich besonderer Gründe nicht mehr als drei volle Amtsperioden angehören und nicht länger amtieren als bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf die Vollendung ihres 72. Lebensjahres folgt.
  • Dem Aufsichtsrat dürfen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft angehören. Aufsichtsratsmitglieder dürfen keine Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der Gesellschaft oder eines Konzernunternehmens ausüben oder sonstigen wesentlichen Interessenkonflikten ausgesetzt sein.
  • Jeweils mindestens zwei Vertreter des Aufsichtsrats sollen über funktionsspezifische Kenntnisse auf den folgenden Gebieten verfügen:
  • Rechnungslegung und/oder Abschlussprüfung
  • Strategie, Mergers/Acquisitions, Kapitalmarkt
  • Marketing, Vertrieb, Supply Chain
  • Forschung und Entwicklung, Innovation
  • Technologie, Digitalisierung
  • Human Resources, Change Management
  • Corporate Governance, Compliance

  • Dem Aufsichtsrat sollen mindestens zwei Mitglieder angehören, die Erfahrungen in Branchen, Absatzmärkten und/oder Unternehmensbereichen haben, die für Covestro bedeutsam sind, wie z.B. (Polymer-)Chemie, Produktion und Technologie.

  • Unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation sowie der internationalen Tätigkeit der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen strebt der Aufsichtsrat an, eine ausreichende Vielfalt (Diversität) der Aufsichtsratsmitglieder zu gewährleisten; außerdem sollen dem Aufsichtsrat mindestens drei Mitglieder angehören, die über Führungserfahrung in internationalen Konzernen und/oder Erfahrungen in anderen Aufsichtsrats- oder Kontrollgremien verfügen.

Die genannten Ziele beziehen sich, soweit nicht anders bestimmt, auf den Aufsichtsrat insgesamt. Da der Aufsichtsrat aber nur für die Besetzung der Anteilseignerseite Wahlvorschläge unterbreiten darf, kann die Zielsetzung nur bei den Wahlvorschlägen für die Zusammensetzung der Anteilseignerseite berücksichtigt werden.

Stand der Umsetzung der Ziele

Dem Aufsichtsrat gehören mehrere Mitglieder mit internationaler Geschäftserfahrung und internationalem Hintergrund an. Die Ziele bezüglich Altersgrenze, Zugehörigkeitsdauer und Unabhängigkeit werden erfüllt. Die Vertreter der Anteilseigner Dr. Richard Pott, Ferdinando Falco Beccalli, Dr. Christine Bortenlänger, Johannes Dietsch, Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher und Regine Stachelhaus sind nach Auffassung des Aufsichtsrats unabhängig im Sinne des DCGK. Grundsätzlich werden die Anforderungen im Hinblick auf die Erfordernisse der funktionsspezifischen Kenntnisse erfüllt, jedoch nicht in allen Bereichen mit dem konkreten Besetzungsziel von mindestens zwei Anteilseignern je Fachgebiet.

Weitere Informationen zu den amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Covestro AG unter: www.covestro.com/de/company/management/supervisory-board

Aktienbesitz und meldepflichtige Wertpapiergeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie ihnen nahestehende Personen sind im Berichtsjahr gesetzlich verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren der Covestro AG offenzulegen, sofern der Wert der Geschäfte im Kalenderjahr 5.000 € erreicht oder übersteigt. Covestro veröffentlicht Angaben zu den Geschäften unverzüglich auf der Website und übersendet der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einen entsprechenden Beleg; die Information wird dem Unternehmensregister zur Speicherung übermittelt.

Weitere Informationen zu den Aktiengeschäften von Vorstand und Aufsichtsrat unter:

www.covestro.com/de/investors/stock-details/disclosure-of-securities-transactions

Systematisches Risikomanagement

Unser Enterprise Risk Management stellt sicher, dass etwaige finanzielle und nichtfinanzielle Risiken früh erkannt werden können. Identifizierte Risiken versuchen wir zu vermeiden oder zu vermindern bzw. – sofern möglich und wirtschaftlich vertretbar – auf Dritte (z.B. Versicherungen) zu übertragen.

Durch das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (ICS) erfolgt eine zeitnahe Risikoüberwachung, um potenzielle Fehler bei der Bilanzierung von geschäftlichen Transaktionen zu vermeiden bzw. zu korrigieren. Damit ist sichergestellt, dass zuverlässige Daten über die finanzielle Situation des Unternehmens vorliegen.

Das Kontroll- und Risikomanagementsystem kann jedoch keinen absoluten Schutz gegen Verluste aus geschäftlichen Wagnissen oder gegen betrügerische Handlungen bieten.

Ausführliche Berichterstattung

Wir unterrichten unsere Aktionäre, die Finanzanalysten, die Aktionärsvereinigungen, die Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen, um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten. Unsere Aktionäre informieren wir viermal pro Jahr über die Geschäftsentwicklung, über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie über dessen Risiken. Damit entspricht die Berichterstattung unseres Unternehmens den im DCGK definierten Regelungen.

Gemäß der gesetzlichen Verpflichtung versichern die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht ein Bild vermitteln, das den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.

Der Jahresabschluss der Covestro AG, der Konzernabschluss für den Covestro-Konzern und der zusammengefasste Lagebericht werden innerhalb von 90 Tagen nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres veröffentlicht. Während des Geschäftsjahres unterrichtet Covestro Anteilseigner und Dritte zusätzlich durch den Halbjahresfinanzbericht sowie im 1. und 3. Quartal durch eine Zwischenmitteilung. Der Halbjahresfinanzbericht wird freiwillig einer prüferischen Durchsicht des von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfers unterzogen.

Darüber hinaus informiert Covestro regelmäßig in Presse- und Analystenkonferenzen über die aktuelle Unternehmensstrategie, wichtige Wachstumsfelder, die Finanz- und Ertragslage sowie Finanzziele. Als aktuelle Veröffentlichungsplattform nutzt Covestro das Internet. Die wesentlichen Veröffentlichungen wie Geschäftsberichte, Halbjahresfinanzberichte oder Quartalsmitteilungen und die Termine von Veranstaltungen wie Hauptversammlungen sind auf der Website des Konzerns zu finden.

Dem Prinzip des "Fair Disclosure" folgend, behandeln wir alle Aktionäre und wesentlichen Zielgruppen bei bewertungsrelevanten Informationen gleich. Informationen zu wichtigen neuen Umständen stellen wir unverzüglich der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Neben der regelmäßigen Berichterstattung informieren wir in Ad-hoc-Mitteilungen über nicht öffentlich bekannte Umstände, die im Fall ihres Bekanntwerdens den Börsenpreis der Covestro-Aktie erheblich beeinflussen könnten.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre von Covestro nehmen im Rahmen der gesetzlichen und satzungsmäßig vorgesehenen Möglichkeit ihre Rechte über die Hauptversammlung (HV) wahr und üben dabei ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der Covestro AG gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf können die Aktionäre auch elektronisch über das internetgestützte Vollmachtssystem der Gesellschaft vornehmen. Die Gesellschaft erleichtert ihren Aktionären die Ausübung ihrer persönlichen Rechte darüber hinaus durch die Bestellung von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern, die auch während der Hauptversammlung erreichbar sind. Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter und den Bericht des Vorstands live im Internet verfolgen. Alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung wie die Einladung inklusive Tagesordnung sowie der Geschäftsbericht sind auch auf unserer Website veröffentlicht.

Liveübertragung zur Eröffnung der Hauptversammlung und des Berichts des Aufsichtsrats unter: www.covestro.com/de/investors/financial-calendar/annual-general-meeting

Übernahmerelevante Angaben

Angaben gemäß §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB)

Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10% der Stimmrechte erreichen oder übersteigen, sind uns nicht gemeldet worden und sind auch nicht anderweitig bekannt.

Weitere Informationen zur Aktionärsstruktur unter: www.covestro.com/de/investors/stock-details/shareholder-structure

Vorstand

Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder; Satzungsänderungen

Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in den §§ 84, 85 Aktiengesetz (AktG), § 31 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und § 6 der Satzung der Covestro AG geregelt. Gemäß § 84 Absatz 1 AktG werden die Mitglieder des Vorstands grundsätzlich durch den Aufsichtsrat bestellt bzw. abberufen. Wird ein Vorstandsmitglied zum ersten Mal bestellt, beträgt die Bestelldauer in der Regel drei Jahre. Da die Covestro AG in den Anwendungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes fällt, muss die Bestellung bzw. Abberufung von Vorstandsmitgliedern in einer ersten Abstimmung gemäß § 31 Absatz 2 MitbestG mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgen. Kommt eine solche Mehrheit nicht zustande, erfolgt die Bestellung gemäß § 31 Absatz 3 MitbestG in einer zweiten Abstimmung mit der einfachen Mehrheit der Stimmen der Mitglieder. Wird auch hierbei die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, erfolgt eine dritte Abstimmung, in der ebenfalls die einfache Stimmenmehrheit der Mitglieder maßgeblich ist. Dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats stehen in dieser Abstimmung gemäß § 31 Absatz 4 MitbestG dann jedoch zwei Stimmen zu. Gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung der Covestro AG hat der Vorstand aus mindestens zwei Personen zu bestehen; im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Anzahl der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 84 Absatz 2 AktG bzw. § 6 Absatz 1 der Satzung ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzenden und ein Mitglied des Vorstands zum stellvertretenden Vorsitzenden ernennen.

Änderungen der Satzung erfolgen nach § 179 AktG und §§ 10 und 17 der Satzung. Gemäß § 179 Absatz 1 AktG bedürfen Änderungen der Satzung eines Beschlusses der Hauptversammlung, der, soweit die Satzung keine andere Mehrheit vorsieht, gemäß § 179 Absatz 2 AktG eine Mehrheit von drei Vierteln des Grundkapitals erfordert, das bei der Abstimmung vertreten ist. Soweit eine Änderung des Unternehmensgegenstands betroffen ist, darf die Satzung jedoch nur eine größere Mehrheit vorsehen. Die Satzung der Covestro AG macht in § 17 Absatz 2 von der Möglichkeit der Abweichung gemäß § 179 Absatz 2 AktG Gebrauch und sieht vor, dass Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des vertretenen Grundkapitals gefasst werden können. Gemäß § 10 Absatz 9 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.

Kapital

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das Grundkapital der Covestro AG zum 31. Dezember 2019 betrug 183.000.000 € und war eingeteilt in 183.000.000 nennbetragslose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme.

Genehmigtes Kapital

Im Handelsregister der Covestro AG sind Satzungsbestimmungen zu einem genehmigten Kapital eingetragen. Durch das genehmigte Kapital ist der Vorstand bis zum 2. Oktober 2020 berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um bis zu 101.250.000 € zu erhöhen. Die Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien kann dabei gegen Bar- und/oder Sacheinlagen erfolgen. Bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Verwendung des genehmigten Kapitals ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu gewähren. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

  • (a) für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben,
  • (b) soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern der von der Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen ausgegebenen Schuldverschreibungen (einschließlich Genussrechten) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht zustünde,
  • (c) sofern die Kapitalerhöhung zur Gewährung von Aktien gegen Sacheinlagen erfolgt,
  • (d) wenn die neuen Aktien zu einem Preis ausgegeben werden, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet, und die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung ist die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, sofern sie während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 i.V.m. § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG erfolgt. Ferner sind auf diese Begrenzung diejenigen Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen (einschließlich Genussrechten) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen bzw. Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden,
  • (e) zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende ("Scrip Dividend"), bei der den Aktionären angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien aus dem genehmigten Kapital in die Gesellschaft einzulegen.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 70.000.000 €, eingeteilt in bis zu 70.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Schuldverschreibungen (einschließlich Genussrechten), die von der Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 1. September 2015 bis zum 31. August 2020 begeben bzw. garantiert werden, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen. Weitere Voraussetzung für die Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung ist, dass Wandlungs- bzw. Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und dass die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden.

Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu den nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs- oder Optionspreisen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil; abweichend hiervon kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das im Zeitpunkt der Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten festzusetzen, wenn es zur bedingten Kapitalerhöhung kommt. Bei einer Kapitalerhöhung kann die Gewinnbeteiligung der neuen Aktien abweichend von § 60 AktG geregelt sein.

Erwerb und Verwendung eigener Aktien

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. April 2019 ist der Vorstand zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien auch unter dem Einsatz von Derivaten ermächtigt. Im Einzelnen sieht der Beschluss Folgendes vor:

1. Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

1.1 Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 11. April 2024 eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dies gilt mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Absatz 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten.

Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre (§ 53a AktG) genügen. Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion am Handelstag ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb mittels eines öffentlichen Erwerbsangebots, darf der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Schlussauktion am letzten Börsentag vor der Veröffentlichung des Erwerbsangebots ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien dessen Volumen überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen; darüber hinaus kann eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen.

1.2 Die Ermächtigung kann vollständig oder in mehreren Teilbeträgen verteilt auf mehrere Erwerbszeitpunkte ausgenutzt werden, bis das maximale Erwerbsvolumen erreicht ist. Der Erwerb kann auch durch von der Gesellschaft im Sinne von § 17 AktG abhängige Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere in Verfolgung eines oder mehrerer der in den Ziffern 1.3, 1.4, 1.5 und 1.6 genannten Zwecke, ausgeübt werden. Ein Handel in eigenen Aktien darf nicht erfolgen.

Erfolgt die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien zu einem oder mehreren der in den Ziffern 1.3 oder 1.4 genannten Zwecke, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Erfolgt die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien zu dem in Ziffer 1.6 genannten Zweck, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht auszuschließen. Bei Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien über die Börse besteht ebenfalls kein Bezugsrecht der Aktionäre. Für den Fall einer Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien durch ein öffentliches Angebot an die Aktionäre, das unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgt, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen.

1.3 Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, unter der Voraussetzung, dass die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Verwendungsermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10% des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG

ausgegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

  • 1.4 Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse vorzunehmen.
  • 1.5 Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung kann auch ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft erfolgen. Der Vorstand kann in diesem Fall die Zahl der Stückaktien in der Satzung anpassen.
  • 1.6 Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu verwenden, um eine sogenannte Aktiendividende ("Scrip Dividend") vorzunehmen.
  • 1.7 Von den Ermächtigungen in den Ziffern 1.3, 1.4 und 1.6 darf der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch machen. Im Übrigen kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.
  • 1.8 Von den vorstehenden Verwendungsermächtigungen kann einmal oder mehrmals, jeweils einzeln oder zusammen, bezogen auf Teilvolumina der eigenen Aktien oder auf den Bestand eigener Aktien insgesamt, Gebrauch gemacht werden.

2. Ermächtigung zum Erwerb unter Einsatz von Derivaten

  • 2.1 Der Erwerb eigener Aktien im Rahmen der Ermächtigung gemäß Ziffer 1.1 darf auch unter Einsatz von Putoder Call-Optionen durchgeführt werden. In diesem Fall müssen die Optionsgeschäfte mit einem von der Gesellschaft unabhängigen Kreditinstitut oder nach § 53 Absatz 1 Satz 1 oder nach § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 des Kreditwesengesetzes tätigen Unternehmen ("Finanzinstitut") abgeschlossen werden mit der Maßgabe, dass dieses Finanzinstitut bei Ausübung der Option nur Aktien liefert, die zuvor unter Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes über die Börse zu einem marktnahen Preis erworben wurden.
  • 2.2 Der Erwerb unter Einsatz von Put- oder Call-Optionen ist beschränkt auf Aktien in einem Umfang von höchstens 5% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder – falls dieser Wert geringer ist − zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals.
  • 2.3 Die von der Gesellschaft für Call-Optionen gezahlte Optionsprämie darf nicht wesentlich über und die für Put-Optionen vereinnahmte Optionsprämie darf nicht wesentlich unter dem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der jeweiligen Optionen liegen. Der in dem Optionsgeschäft vereinbarte Ausübungspreis darf (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten, aber unter Berücksichtigung der erhaltenen oder gezahlten Optionsprämie) den am Börsentag des Abschlusses des Optionsgeschäfts durch die Eröffnungsauktion an diesem Tag ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.
  • 2.4 Die Laufzeit der einzelnen Derivate darf jeweils höchstens 18 Monate betragen, muss spätestens am 11. April 2024 enden und muss so gewählt sein, dass die Aktien unter Einsatz der Derivate nicht nach dem 11. April 2024 erworben werden.
  • 2.5 Für die Verwendung von Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung unter Ziffer 2. unter Einsatz von Derivaten erworben werden, finden ebenfalls die Regelungen zu Ziffer 1. Anwendung.

3. Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechte

3.1 Ermächtigungszeitraum, Gegenstand, Nennbetrag, Laufzeit, Aktienzahl

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. August 2020 einmal oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechte (nachfolgend zusammenfassend "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.500.000.000 € jeweils mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben. Er kann den Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte zum Bezug von bis zu 70.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 70.000.000 € (nachfolgend "Aktien der Gesellschaft") nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen ("Anleihebedingungen") gewähren. Der Vorstand kann die Ermächtigung insgesamt oder in Teilen nutzen. Die Ausgabe von Schuldverschreibungen kann auch gegen Erbringung einer Sachleistung erfolgen.

3.2 Währung, Ausgabe durch Konzernunternehmen

Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert in der gesetzlichen Währung eines OECD-Lands begeben werden. Bei der Begebung in einer anderen Währung als in Euro ist der entsprechende Gegenwert, berechnet nach dem Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank am Tag der Beschlussfassung über die Begebung der Schuldverschreibungen, zugrunde zu legen. Die Schuldverschreibungen können auch durch ein Konzernunternehmen der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG begeben werden; für diesen Fall ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Rückzahlung der Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren.

3.3 Wandlungsrecht/Wandlungspflicht; Wandlungsverhältnis

Im Fall der Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Wandlungsrecht können die Gläubiger ihre Schuldverschreibungen nach Maßgabe der Anleihebedingungen in Aktien der Gesellschaft umtauschen. Der anteilige Betrag am Grundkapital der bei Wandlung auszugebenden Aktien darf den Nennbetrag bzw. einen niedrigeren Ausgabebetrag der Schuldverschreibung mit Wandlungsrecht nicht übersteigen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags einer Schuldverschreibung mit Wandlungsrecht durch den Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Das Umtauschverhältnis kann sich auch durch Division des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabepreises einer Schuldverschreibung mit Wandlungsrecht durch den Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft ergeben. Das Umtauschverhältnis kann auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Die Anleihebedingungen können ein festes oder variables Umtauschverhältnis vorsehen. Die Anleihebedingungen können eine Wandlungspflicht vorsehen. Die Anleihebedingungen können ferner das Recht der Gesellschaft vorsehen, den Gläubigern von Schuldverschreibungen mit Wandlungsrecht bei Endfälligkeit oder zu einem früheren Zeitpunkt ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren (Ersetzungsbefugnis der Gesellschaft). Die Gesellschaft kann in den Anleihebedingungen berechtigt werden, eine etwaige Differenz zwischen dem Nennbetrag der Schuldverschreibung mit Wandlungsrecht und dem Produkt aus dem Umtauschverhältnis und einem in den Anleihebedingungen näher zu bestimmenden Börsenpreis der Aktie zum Zeitpunkt der Wandlung ganz oder teilweise in bar auszugleichen. Als Börsenpreis sind bei der Berechnung im Sinne des vorstehenden Satzes mindestens 80% des für die Untergrenze des Wandlungspreises gemäß nachstehender Ziffer 3.6 relevanten Börsenkurses der Aktie anzusetzen.

3.4 Optionsrecht/Optionsausübungspflicht

Im Fall der Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Optionsrecht oder Optionsausübungspflicht werden jeder Schuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Gläubiger nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Anleihebedingungen zum Bezug von Aktien der Gesellschaft berechtigen. Das Bezugsverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags einer Schuldverschreibung durch den Optionspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Der anteilige Betrag des Grundkapitals der bei Ausübung der Optionen auszugebenden Aktien der Gesellschaft darf den Nennbetrag der Schuldverschreibungen nicht übersteigen. In den Anleihebedingungen kann außerdem vorgesehen werden, dass die Zahl der bei Ausübung der Optionsrechte zu beziehenden Aktien variabel ist. Die Anleihebedingungen können vorsehen, dass die Zahlung des Optionspreises auch durch die Übertragung von Schuldverschreibungen (Inzahlungnahme) und ggf. eine bare Zuzahlung erfolgt.

3.5 Gewährung neuer oder bestehender Aktien; Geldzahlung

Die Gesellschaft kann im Fall der Wandlung oder Optionsausübung bzw. bei Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht nach ihrer Wahl entweder neue Aktien aus bedingtem Kapital oder bereits bestehende Aktien der Gesellschaft oder Aktien einer börsennotierten anderen Gesellschaft gewähren. Die Anleihebedingungen können auch das Recht der Gesellschaft vorsehen, im Fall der Optionsausübung oder Wandlung bzw. bei der Erfüllung der Options- oder Wandlungspflichten keine Aktien zu gewähren, sondern den Gegenwert in Geld zu zahlen.

3.6 Wandlungs-/Optionspreis

Der jeweils festzusetzende Wandlungs- bzw. Optionspreis muss mindestens 80% des volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung der Schuldverschreibungen betragen oder mindestens 80% des durchschnittlichen Schlusskurses der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem entsprechenden Nachfolgesystem) während der Tage, an denen die Bezugsrechte an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden, mit Ausnahme der beiden letzten Börsenhandelstage des Bezugsrechtshandels, entsprechen. Im Fall von Schuldverschreibungen mit Pflichtwandlung oder einer Ersetzungsbefugnis der Gesellschaft muss der festzusetzende Wandlungspreis für eine Aktie mindestens entweder dem oben genannten Mindestpreis oder mindestens dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft an den zehn Börsenhandelstagen im Xetra-Handel (oder in einem entsprechenden Nachfolgesystem) vor dem Tag des Wirksamwerdens der Wandlung entsprechen. In den Anleihebedingungen kann vorgesehen werden, dass der Options- bzw. Wandlungspreis unter Beachtung der vorstehend genannten Mindestpreise innerhalb einer vom Vorstand festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses während der Laufzeit verändert werden kann. Die Anleihebedingungen können Verwässerungsschutzklauseln für den Fall vorsehen, dass die Gesellschaft während der Wandlungs- oder Optionsfrist unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder weitere Wandelanleihen, Optionsanleihen oder Genussrechte begibt bzw. sonstige Optionsrechte gewährt oder garantiert und den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten kein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. der Erfüllung einer Wandlungspflicht zustünde. Die Anleihebedingungen können auch für andere Maßnahmen der Gesellschaft oder Ereignisse, die mit einer wirtschaftlichen Verwässerung des Werts der Wandlungs- bzw. Optionsrechte verbunden sind (z.B. Dividenden), eine wertwahrende Anpassung des Wandlungs- bzw. Optionspreises oder des Optionsverhältnisses oder die Einräumung von Barkomponenten vorsehen. In keinem Fall darf der anteilige Betrag am Grundkapital der je Schuldverschreibung zu beziehenden Aktien den Nennbetrag der Schuldverschreibung übersteigen.

§§ 9 Absatz 1 und 199 AktG bleiben unberührt.

3.7 Weitere Festlegungen in den Anleihebedingungen

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen festzulegen.

3.8 Bezugsrecht, Bezugsrechtsausschluss

Bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen einzuräumen. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen auszuschließen,

  • 3.8.1 für Spitzenbeträge,
  • 3.8.2 soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft bzw. den Gläubigern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Schuldverschreibungen ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung dieser Rechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflichten zustünde,
  • 3.8.3 sofern die Schuldverschreibungen gegen bar ausgegeben werden und der Ausgabepreis den nach anerkannten finanzmathematischen Grundsätzen ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur für Schuldverschreibungen mit Rechten auf Aktien, auf die ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von insgesamt nicht mehr als 10% des Grundkapitals entfällt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung ist die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, sofern sie während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 i.V.m. § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG erfolgt. Ferner sind auf diese Begrenzung diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden,
  • 3.8.4 soweit sie gegen Sachleistung ausgegeben werden, sofern der Wert der Sachleistung in einem angemessenen Verhältnis zu dem nach vorstehender Ziffer 3.8.3 zu ermittelnden Marktwert der Schuldverschreibungen steht.

Wesentliche konditionierte Vereinbarungen

Einige Fremdfinanzierunginstrumente enthalten Klauseln, die sich auf den Fall eines Kontrollwechsels ("Change of Control") beziehen. Die Klauseln gewähren dem jeweiligen Kapitalgeber zusätzliche Kündigungsrechte, ggf. eingeschränkt durch weitere Bedingungen wie z.B. das Eintreten einer Ratingverschlechterung. Unter anderem enthalten unsere syndizierte Kreditlinie und unsere Anleihen Vereinbarungen zum Kontrollwechsel.

Für die Mitglieder des Vorstands bestehen für den Fall eines Übernahmeangebots für die Covestro AG Vereinbarungen, die mit den Bestimmungen der Ziffer 4.2.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 in Einklang stehen. Danach soll eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels maximal drei Jahresvergütungen betragen und die Vergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags nicht überschreiten.

Compliance

Verantwortungsbewusstsein und ethische Grundsätze prägen unser Geschäftsverhalten. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Regelungen ist zentraler Bestandteil unseres Handelns, denn nur so können wir den Unternehmenswert nachhaltig steigern und unsere Reputation schützen.

Kultur und Ziele

In einem Verhaltenskodex, der "Corporate Compliance Policy", hat Covestro konzernweit für alle Mitarbeiter verbindlich geltende grundlegende Prinzipien und Regeln für deren Handeln festgelegt. Unser Verhaltenskodex umfasst Verpflichtungen zur Einhaltung des maßgeblichen Wettbewerbsrechts, zur Integrität im Geschäftsverkehr, zum Prinzip der Nachhaltigkeit und Produktverantwortung, zum Datenschutz, zur Einhaltung des Außenhandels- und Insiderrechts, zur Trennung von beruflichen und privaten Interessen, zur ordnungsgemäßen Aktenführung und transparenten Finanzberichterstattung sowie zu fairen, respektvollen und diskriminierungsfreien Arbeitsbedingungen. Diese Verpflichtungen gelten innerhalb des Unternehmens, gegenüber externen Partnern und der Öffentlichkeit. Sie bilden den Rahmen für Entscheidungen des Unternehmens und seiner Mitarbeiter. Die Corporate Compliance Policy wird sowohl im Intranet als auch auf unserer Website veröffentlicht und ist außerdem Teil eines Informationspakets, das neue Mitarbeiter bei ihrer Einstellung erhalten.

Covestro ist sich bewusst, dass ein integres Verhalten im Unternehmen in hohem Maße von einem vorbildlichen Verhalten des Managements abhängt. Der Covestro-Vorstand hat in der Corporate Compliance Policy gegenüber allen Mitarbeitern unmissverständlich klargestellt, dass Covestro über die gesetzlichen Vorschriften hinaus auch auf Geschäfte verzichtet, die gegen unsere Regeln verstoßen, und dass kein Vorgesetzter anderslautende Weisungen erteilen darf. Entsprechend wird die Compliance-Kultur durch das Management kontinuierlich gefördert, bspw. indem Compliance-Themen und deren Bedeutung für das Unternehmen regelmäßig gegenüber den Mitarbeitern kommuniziert werden. So geht z.B. der Vorstand bei Mitarbeiterveranstaltungen ("Townhalls") auf aktuelle Compliance-Fälle ein und betont die Wichtigkeit der Einhaltung gesetzlicher und interner Regelwerke.

Mithilfe unseres Compliance-Managementsystems wollen wir

  • Compliance-treues Verhalten bestärken und fördern,
  • Compliance-Verstöße verhindern bzw. minimieren,
  • Risiken für mögliche Verstöße identifizieren,
  • vorbeugende Maßnahmen einführen,
  • in dem Fall, dass Einzelpersonen entgegen klarer Vorgaben eigenmächtig Compliance-Verstöße begehen, diese aufdecken, abstellen und für die Zukunft verhindern und
  • eine kontinuierliche Verbesserung unseres Compliance-Managementsystems erreichen.

Organisation

Die Compliance-Aktivitäten von Covestro werden vom Chief Compliance Officer geleitet, der in dieser Funktion direkt an den Vorstand berichtet. Eine zentrale Compliance-Abteilung koordiniert die konzernweiten Aktivitäten. Oberstes Entscheidungsgremium des Konzerns ist in diesem Zusammenhang das Compliance-Komitee unter dem Vorsitz des Finanzvorstands. Das Komitee hat u.a. folgende Aufgaben: Ausübung einer konzernweiten Compliance-Governance-Funktion, Initiierung und Verabschiedung von Regelungen zu Compliance-Themen und Verabschiedung des jährlichen Trainingsplans. Im Berichtsjahr trat das Compliance-Komitee insgesamt zu vier Sitzungen zusammen.

Für alle Länder, in denen Covestro-Mitarbeiter beschäftigt sind, wurde zudem ein lokaler Compliance Officer ernannt, der den Mitarbeitern vor Ort als Ansprechpartner bei Fragen zum rechtlich und ethisch korrekten Verhalten in geschäftlichen Situationen zur Verfügung steht. In den Landesorganisationen gibt es darüber hinaus lokale Compliance-Komitees.

Kommunikation

Covestro führt systematisch Compliance-Schulungen durch. Nach Festlegung der Trainingsschwerpunkte werden die Zielgruppen für die jeweiligen Trainingsinhalte definiert und die betroffenen Mitarbeiter identifiziert.

Bei Zweifeln hinsichtlich des korrekten Verhaltens im geschäftlichen Umfeld ermutigt Covestro seine Mitarbeiter ausdrücklich, diese offen anzusprechen und Hilfe oder Rat einzuholen. Alle Mitarbeiter werden darüber informiert, an wen sie sich bei Zweifelsfällen und Fragen wenden können. Dazu hat Covestro ein Whistleblowing-Instrument eingerichtet. So können Mitarbeiter und Externe potenzielle Compliance-Verstöße über eine weltweit eingerichtete Hotline oder E-Mail-Adresse, die auch anonyme Meldungen erlaubt, anzeigen. Mitarbeiter können zudem etwaige Vorfälle ihrem Vorgesetzten, dem lokalen Compliance Officer sowie dem Global Compliance Office melden.

Eine interne Richtlinie legt Grundsätze für den Umgang mit Compliance-Vorfällen bei Covestro fest. So werden alle Verdachtsfälle in einer zentralen Datenbank erfasst. Bestätigte Fälle werden bewertet und es werden, falls erforderlich, entsprechende organisatorische, disziplinarische oder rechtliche Maßnahmen ergriffen.

Compliance-Vorfälle werden regelmäßig an den Aufsichtsrat, den Vorstand und die Managementteams der Segmente berichtet. Darüber hinaus wird eine aktuelle Übersicht der Vorfälle nebst weiteren Ausführungen zu verschiedenen Aspekten und Entwicklungen in diesem Bereich in einem monatlichen "Compliance Telegram" im Intranet veröffentlicht und ist somit für alle Mitarbeiter einsehbar.

Alle Gesellschaften erheben vierteljährlich die Risiken aus drohenden oder laufenden Gerichtsverfahren. Relevante Fälle werden dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet. Die wesentlichen rechtlichen Risiken werden im Anhang des Konzernabschlusses veröffentlicht.

Vergütungsbericht

Die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Covestro AG sowie die Höhe individueller Vergütungen werden im Vergütungsbericht erläutert. Der Bericht entspricht den Anforderungen der geltenden Rechnungslegungsvorschriften für börsennotierte Unternehmen (Handelsgesetzbuch [HGB], Grundsätze des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 17 [DRS 17], Internationale Rechnungslegungsvorschriften [International Financial Reporting Standards, IFRS]). Zudem folgt er den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der zum Bilanzstichtag gültigen Fassung vom 7. Februar 2017.

Vergütung des Vorstands

Zielsetzung

Das Vergütungssystem für den Vorstand der Covestro AG gilt im Wesentlichen unverändert, wie es von der ordentlichen Hauptversammlung am 3. Mai 2016 gebilligt wurde. Es orientiert sich an der Unternehmensstrategie und soll zu einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts und einer verantwortungsvollen Unternehmensführung beitragen. Wir wollen die Attraktivität von Covestro im Wettbewerb um hoch qualifizierte Führungskräfte sicherstellen und zugleich den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben entsprechen. Die Vorstandsvergütung folgt den Grundprinzipien der Vergütungsstruktur des Covestro-Konzerns und ist grundsätzlich sowohl für den Vorstand als auch für die übrigen Führungskräfte, einschließlich der leitenden Mitarbeiter, einheitlich aufgebaut.

Die Höhe und die Angemessenheit der Vergütung für den Vorstand werden durch den Aufsichtsrat regelmäßig begutachtet und ggf. angepasst. Zur Beurteilung der Angemessenheit hat der Aufsichtsrat einen unabhängigen externen Vergütungsberater hinzugezogen. In der Regel erfolgt eine Anpassung in Höhe der Steigerung des Verbraucherpreis-Index in Deutschland. Sollte darüber hinausgehender Anpassungsbedarf festgestellt werden, wird dieser mit den entsprechenden Hintergrundinformationen im Personalausschuss ausführlich erläutert und eine entsprechende Beschlussempfehlung für den Aufsichtsrat abgegeben. Als Vergleichsgruppe für Covestro werden die Unternehmen des DAX und MDAX herangezogen (aufgrund der eingeschränkten Vergleichbarkeit allerdings ohne Banken und Versicherungen). Dabei wird insbesondere überprüft, ob die relative Positionierung der Vorstandsvergütung einerseits mit der relativen Position von Covestro innerhalb dieser Unternehmensgruppe hinsichtlich der Kriterien Umsatz, Mitarbeiter und Marktkapitalisierung andererseits im Einklang steht. Das Aufsichtsratsplenum entscheidet dann über die vorgeschlagene Anpassung.

Vergütungsstruktur

Die Vergütung setzt sich zusammen aus einer erfolgsunabhängigen Komponente, einer jährlichen Incentivierung sowie einer langfristig ausgelegten aktienbasierten Komponente. Basierend auf den durchschnittlichen jährlichen Gesamtbezügen eines Vorstandsmitglieds bei 100%iger Zielerreichung sieht die Vergütungsstruktur des Covestro-Konzerns folgende Aufteilung der Vergütungskomponenten vor:

1 Ohne Sachbezüge, sonstige Leistungen und Pensionsleistungen

Die erfolgsunabhängige Vergütung besteht aus der jährlichen Festvergütung, welche die Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder berücksichtigt, sowie aus Sachbezügen und sonstigen Leistungen. Die erfolgsorientierten Bezüge umfassen die kurzfristige variable Vergütung, die von der Erreichung der Performance-Ziele des Unternehmens abhängig ist, sowie die langfristige variable Vergütung, das aktienbasierte Vergütungsprogramm "Prisma". Dieses ist unmittelbar an die Wertentwicklung der Covestro-Aktie gekoppelt.

Darüber hinaus erhalten die Vorstandsmitglieder Zusagen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Außerdem hat die Covestro AG zugunsten der Vorstandsmitglieder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Vorstandstätigkeit abdeckt und einen Selbstbehalt entsprechend der Empfehlung des DCGK umfasst.

Erfolgsunabhängige Komponenten Jährliche Festvergütung

Die Höhe der jährlichen erfolgsunabhängigen Festvergütung der Vorstandsmitglieder richtet sich nach der übertragenen Funktion und Verantwortung sowie nach den Marktbedingungen. Sie wird in zwölf Monatsraten ausgezahlt.

Sachbezüge und sonstige Leistungen

Sachbezüge und sonstige Leistungen umfassen im Wesentlichen Firmenfahrzeuge (begrenzt auf die Laufzeit bestehender Fahrzeug-Leasingverträge) oder eine Fahrzeugpauschale, einen Fahrbereitschaftsdienst, Zuschüsse zu Sicherheitseinrichtungen sowie die Kostenerstattung einer jährlichen Gesundheitsvorsorgeuntersuchung. Sucheta Govil erhält außerdem aufgrund ihres Familienwohnsitzes in England und ihrer indischen Staatsangehörigkeit Unterstützung durch einen externen Berater für die Erstellung ihrer Steuererklärung. Die Sachbezüge und sonstigen Leistungen werden mit ihren Kosten oder in Höhe ihres geldwerten Vorteils berücksichtigt.

Erfolgsbezogene Komponenten

Kurzfristige variable Vergütung

Der Zielwert für die kurzfristige variable Vergütung beträgt 100% der jährlichen Festvergütung. Der Betrag wird abhängig vom Unternehmenserfolg angepasst.

Mit dem Geschäftsjahr 2016 ist der konzernweite "Covestro Profit Sharing Plan" (Covestro PSP) eingeführt worden, an dem auch die Vorstandsmitglieder teilnehmen. Hierbei handelt es sich um eine kurzfristige variable Vergütung, die ausschließlich auf dem wirtschaftlichen Unternehmenserfolg basiert. Es werden dieselben Kennzahlen herangezogen, die auch bei der Steuerung des Unternehmens Anwendung finden. Die Auszahlung beruht dann zu je einem Drittel auf der Performance in den Bereichen "Wachstum" (Mengenwachstum im Kerngeschäft), "Liquidität" (Free Operating Cash Flow, FOCF) und "Profitabilität" (Return on Capital Employed, ROCE). Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2018 die globalen Werte für den Schwellenwert, die 100%ige Erreichung und deren Begrenzungswert für jede Kennzahl festgelegt, die für den dreijährigen Zeitraum von 2019 bis 2021 gelten. Zwischen diesen Werten wird die Auszahlung mittels linearer Interpolation ermittelt.

Komponenten des Covestro Profit Sharing Plan für die Jahre 2019–2021

"Wachstum" – Mengen
wachstum im Kerngeschäft
"Liquidität" – FOCF "Profitabilität" – ROCE
Mittelzufluss in Höhe von
Schwellenwert (0%) 1,5% 400 Mio. € ROCE = WACC
Mittelzufluss in Höhe von
100% Erreichung 4,0% 800 Mio. € 8%-Punkte über WACC
Mittelzufluss in Höhe von
Begrenzungswert (300%) 9,0% 1.600 Mio. € 24%-Punkte über WACC

Für jede einzelne Kennzahl kann die Auszahlung zwischen 0 (bei Nichterreichen der Mindestanforderungen) und dem 3-Fachen des Zielwerts liegen. Die Maximalauszahlung für alle drei Komponenten ist jedoch in Summe auf 250% des Zielwerts begrenzt. Damit entspricht die Maximalauszahlung dem 2,5-Fachen der jährlichen Festvergütung.

Beginnt oder endet die Amtszeit als Vorstandsmitglied während des Geschäftsjahres, wird der PSP-Anspruch auf Basis von Kalendertagen zeitanteilig gekürzt. Der PSP-Anspruch für das Geschäftsjahr des Ausscheidens entfällt bei einer vom Vorstandsmitglied erklärten Amtsniederlegung (es sei denn, diese erfolgt aus einem wichtigen, vom Vorstandsmitglied nicht zu vertretenden Grund) sowie dann, wenn dem Vorstandsmitglied seitens der Gesellschaft aus einem wichtigen Grund gekündigt wird.

Der Aufsichtsrat kann eine Kürzung der PSP-Auszahlung unter den errechneten Wert oder ihren vollständigen Wegfall beschließen, sofern die Zielerreichung deutlich verfehlt wird oder ein bedeutender Zwischenfall auftritt. Dies ist bspw. der Fall, wenn die Profitabilität, der ROCE, unterhalb der gewichteten Kapitalkosten liegt oder in einer der Anlagen von Covestro ein Störfall auftritt, der Todesfälle oder einen massiven Substanzaustritt mit Auswirkungen auf die Umgebung zur Folge hat.

Langfristige Vergütung

"Prisma"

Die Mitglieder des Vorstands sind zur Teilnahme am Vergütungsprogramm "Prisma" berechtigt, solange sie für den Covestro-Konzern tätig sind und die für sie geltenden Aktienhaltevorschriften erfüllen. Das Programm beruht auf einem Zielbetrag, der auf 130% der jährlichen Festvergütung festgelegt ist. Beim Eintritt in den Ruhestand werden zu diesem Zeitpunkt laufende Tranchen ggf. wertmäßig gekürzt.

Zur Ermittlung der Auszahlung werden zwei Faktoren errechnet: Der Total-Shareholder-Return(TSR)-Faktor ergibt sich als Prozentsatz direkt aus der Aktienrendite (Summe des Endkurses der Aktie und aller im Laufe der Performance-Periode pro Aktie ausgeschütteten Dividenden, dividiert durch den Anfangskurs). Der Outperformance-Faktor basiert auf der relativen Kursentwicklung der Covestro-Aktie während der Performance-Periode im Vergleich zur Entwicklung des Aktienindex STOXX Europe 600 Chemicals. Zu seiner Ermittlung wird die Differenz der Kursentwicklungen von Covestro-Aktie und Index in einen Prozentsatz umgerechnet. Dieser wird dann größer (bzw. kleiner) als 100%, wenn die Entwicklung der Covestro-Aktie die des Index übertrifft (bzw. hinter dieser zurückbleibt).

Um die Gesamtausschüttung zu errechnen, wird der "Prisma"-Zielbetrag jedes Teilnehmers mit dem TSR-Faktor und dem Outperformance-Faktor multipliziert. Die Gesamtausschüttung ist hierbei auf maximal 200% des Zielbetrags begrenzt. Damit entspricht die Maximalauszahlung 260% der jährlichen Festvergütung. Sollte die Entwicklung der Covestro-Aktie signifikant hinter der des Index zurückbleiben (bspw. bei negativer Kursentwicklung der Aktie und gleichzeitiger Wertsteigerung des Index), kann der Outperformance-Faktor den Wert null annehmen, sodass keine Auszahlung erfolgt.

Beginnt oder endet die Amtszeit als Vorstandsmitglied während des ersten Jahres einer Performance-Periode, wird der "Prisma"-Anspruch auf Basis von Kalendertagen im betreffenden Jahr zeitanteilig gekürzt. Für frühere Jahre gewährte Tranchen laufen im Falle des Ausscheidens unverändert fort. Der "Prisma"-Anspruch für zum Zeitpunkt des Ausscheidens noch laufende Tranchen entfällt bei einer vom Vorstandsmitglied erklärten Amtsniederlegung (es sei denn, diese erfolgt aus einem wichtigen, vom Vorstandsmitglied nicht zu vertretenden Grund) sowie dann, wenn dem Vorstandsmitglied seitens der Gesellschaft aus einem wichtigen Grund gekündigt wird.

Aktienhaltevorschriften (Share Ownership Guidelines)

Die Mitglieder des Vorstands sind vertraglich verpflichtet, innerhalb von drei Jahren ab Erstbestellung Covestro-Aktien im Gegenwert der Hälfte des "Prisma"-Zielwerts (65% der Festvergütung) auf eigene Rechnung zu erwerben und für die Dauer der Vorstandstätigkeit zu halten. Es ist vorgesehen, diese Verpflichtung im Rahmen künftiger Vertragsverlängerungen auf 100% der Festvergütung anzuheben. Für Sucheta Govil gilt diese erhöhte Verpflichtung bereits jetzt.

Pensionszusagen (Alters- und Hinterbliebenenversorgung)

Nach dem Ausscheiden aus dem Covestro-Konzern sind die Mitglieder des Vorstands berechtigt, lebenslange Pensionsleistungen zu beziehen, grundsätzlich jedoch nicht vor Erreichen des 62. Lebensjahres. Die Auszahlung der Pensionsleistungen erfolgt in Form einer lebenslangen monatlichen Rente.

Die Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung sehen im Wesentlichen ein Witwengeld in Höhe von 60% sowie ein Waisengeld für jedes Kind in Höhe von 12% des jeweiligen Pensionsanspruchs vor.

Der jährliche Pensionsanspruch beruht auf einer beitragsbezogenen Zusage. Seit dem 1. September 2015 stellt Covestro jährlich einen fiktiven Beitrag in Höhe von bis zu 33% der jeweiligen Festvergütung oberhalb der jeweiligen jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung zur Verfügung. Dieser Prozentsatz setzt sich zusammen aus einem Grundbeitrag von 6% und einem Matching-Beitrag von bis zu 27%, dem 3-Fachen des Eigenbeitrags des Vorstandsmitglieds von maximal 9%. Der gesamte jährliche Beitragsaufwand wird nach der Verrentungstabelle eines Versicherungstarifs der Rheinischen Pensionskasse VVaG in einen Rentenbaustein umgewandelt. Der jährliche Pensionsanspruch bei Pensionierung ergibt sich als Summe der angesammelten Rentenbausteine einschließlich einer Überschussbeteiligung. Diese wird jährlich von der Vertreterversammlung der Rheinischen Pensionskasse VVaG beschlossen und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt.

Für die Festvergütung bis zur jährlichen Beitragsbemessungsgrenze unterliegen die Vorstände, wie alle berechtigten Mitarbeiter, der Ordnung der betrieblichen Grundrente und sind ordentliche Mitglieder der jeweiligen Pensionskasse.

Dr. Klaus Schäfer hat darüber hinaus eine unverfallbare Pensionszusage über eine jährliche Pensionsleistung in Höhe von 126.750 €.

Der tatsächliche Pensionsanspruch kann nicht vorab exakt ermittelt werden. Er hängt von der persönlichen Gehaltsentwicklung, der Anzahl der Dienstjahre im Vorstand sowie der erzielten Rendite in der Rheinischen Pensionskasse VVaG ab.

Zur Deckung von Pensionszusagen in Deutschland, die aus Direktzusagen resultieren, werden Vermögenswerte im Rahmen eines "Contractual Trust Agreement" (CTA) treuhänderisch verwaltet. Dies führt zu einem zusätzlichen Insolvenzschutz der betreffenden Pensionsansprüche der Vorstandsmitglieder in Deutschland.

Zukünftige Pensionsleistungen werden grundsätzlich mit mindestens 1% p.a. angepasst. Darüber hinaus erfolgt je nach Versorgungszusage ggf. eine weitere Anpassung, sofern die Höhe der Überschussbeteiligung der Rheinischen Pensionskasse VVaG oder der Verbraucherpreisindex 1% p.a. übersteigt.

Höchstgrenze für die Vergütung

Die einzelnen erfolgsbezogenen Komponenten sind bei ihrer Gewährung auf einen Maximalbetrag begrenzt. Entsprechend der Empfehlung des DCGK wurde auch für die Gesamtvergütung eine betragsmäßige Höchstgrenze vereinbart. Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2018 beschlossen, über die bisher bereits berücksichtigten Komponenten hinaus (jährliche Festvergütung und variable Komponenten) auch die firmenseitigen Aufwendungen für die Altersvorsorge in die Summenbildung für die Zielvergütung (d.h. die Summe der einzelnen Bestandteile bei 100%iger Zielerreichung der variablen Komponenten) einzubeziehen.

Die Höchstgrenze wurde auf das 1,9-Fache der jeweiligen Zielvergütung festgelegt. Dieser Wert wurde gewählt, um sicherzustellen, dass auch dann keine Kürzung der Vergütung vorgenommen werden muss, wenn sowohl die kurzfristige als auch die langfristige Vergütung den jeweils maximal möglichen Höchstwert erreicht. Bei Eintreten eines solchen Szenarios ist nämlich auch unter Hinzurechnung der Sachbezüge und sonstigen Leistungen, die im Voraus nicht genau festzulegen sind, davon auszugehen, dass die insgesamt zugeflossene Gesamtvergütung die zulässige Höchstgrenze nicht überschreitet. Am Beispiel der Vergütung des am 31. Dezember 2019 amtierenden Vorstandsvorsitzenden ist die Berechnung nachstehend dargestellt.

Berechnung der Höchstgrenze am Beispiel der Vergütung des Vorstandsvorsitzenden

in Tsd. € Zielwert Erreichbarer Wert bei maximaler
Auszahlung beider variabler
Vergütungssysteme
Festvergütung 1.192 1.192
Kurzfristige variable Vergütung1 1.192 2.980
Langfristige variable Vergütung2 1.550 3.099
Altersversorgung3 489 489
Zielvergütung 4.423 7.760
Sachbezüge und Nebenleistungen4 100
Summe 7.860
Begrenzt auf das 1,9-Fache der Zielvergütung 8.404

1 Zielwert: 100% der Festvergütung

2 Zielwert: 130% der Festvergütung

3 Dienstzeitaufwand für Pensionszusagen nach HGB

4 Fiktive Annahmen/Beispiel

Leistungen bei Beendigung der Vorstandstätigkeit Nachvertragliche Wettbewerbsverbote

Es bestehen nachvertragliche Wettbewerbsverbote mit den Vorstandsmitgliedern. Diese sehen eine von der Gesellschaft zu zahlende Entschädigung für die Dauer des Bestehens des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots (maximal zwei Jahre) vor. Die Entschädigung beträgt 100% der durchschnittlichen Festvergütung der letzten zwölf Monate vor dem Ausscheiden.

Change of Control

Für die Mitglieder des Vorstands bestehen Vereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels, die unter bestimmten Voraussetzungen Abfindungszahlungen vorsehen. Die Höhe der Abfindungszahlungen einschließlich Nebenleistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels ist entsprechend der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 des DCGK auf maximal drei Jahresvergütungen begrenzt. Die verbleibende Vergütung bis zum Ablauf des Dienstvertrags wird dabei nicht überschritten.

Vorzeitige Beendigung der Vorstandstätigkeit

Die Höhe der Zahlungen einschließlich Nebenleistungen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ist entsprechend der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 des DCGK auf maximal zwei Jahresvergütungen begrenzt.

Arbeitsunfähigkeit

Im Fall einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit werden den Vorstandsmitgliedern die vertraglich festgelegten Bezüge weiterbezahlt. Die Covestro AG kann den Dienstvertrag vorzeitig beenden, wenn das Vorstandsmitglied ununterbrochen mindestens 18 Monate arbeitsunfähig ist und voraussichtlich auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, die ihm übertragenen Aufgaben uneingeschränkt zu erfüllen (dauernde Arbeitsunfähigkeit). Bei Beendigung des Vertrags mit dem Vorstandsmitglied aufgrund einer dauernden Arbeitsunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr wird eine Invalidenpension gewährt. Die Höhe dieser Invalidenpension entspricht der zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags erreichten Anwartschaft, ggf. zuzüglich einer Zurechnungszeit bis zum 55. Lebensjahr.

Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr

Nachfolgend wird über die Vergütung des Vorstands der Covestro AG für das Geschäftsjahr 2019 berichtet. Die Mitglieder des Vorstands der Covestro AG sind auch Mitglieder des Vorstands der Covestro Deutschland AG, die am 1. September 2015 Tochtergesellschaft der Covestro AG geworden ist. Eine Vergütung für die Tätigkeit als Vorstand der Covestro Deutschland AG wird nicht gewährt.

Die Gesamtbezüge für die Vorstandstätigkeit der Covestro AG beliefen sich im Berichtsjahr 2019 auf 6.274 Tsd. € (Vorjahr: 14.337 Tsd. €). Davon entfielen 3.001 Tsd. € (Vorjahr: 4.468 Tsd. €) auf erfolgsunabhängige Komponenten und 3.273 Tsd. € (Vorjahr: 9.869 Tsd. €) auf erfolgsbezogene Komponenten der Vergütung.

Die Gesamtbezüge nach HGB der einzelnen im Jahr 2019 und/oder 2018 tätigen Vorstandsmitglieder sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Erfolgsunabhängige Vergütung Erfolgsbezogene Vergütung
Sachbezüge
und sonstige
Festvergütung
Leistungen
Vergütung Kurzfristige
variable
Vergütung1 Langfristige
variable
Gesamtbezüge
in Tsd. € 2018 2019 2018 2019 2018 2019 2018 2019 2018 2019
Dr. Markus Steilemann
(Vorsitzender)
916 1.192 196 33 2.346 236 736 1.171 4.194 2.632
Sucheta Govil2 250 20 50 247 567
Dr. Klaus Schäfer 562 600 35 36 1.127 119 736 590 2.460 1.345
Dr. Thomas Toepfer3 536 729 1.717 141 1.076 144 938 716 4.267 1.730
Patrick Thomas4 487 19 1.760 1.150 3.416
Gesamt 2.501 2.771 1.967 230 6.309 549 3.560 2.724 14.337 6.274

Gesamtbezüge des Vorstands (HGB)

1 Beizulegender Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt

2 Seit August 2019 Mitglied des Vorstands

3 Seit April 2018 Mitglied des Vorstands

4 Bis Mai 2018 Mitglied des Vorstands

Jährliche Festvergütung

Zum 1. Januar 2019 wurde die Festvergütung der Vorstandsmitglieder auf Basis der Entwicklung des Verbraucherpreisindex des Vorjahres (1,90% von November 2017 bis Oktober 2018) erhöht. Bei Dr. Klaus Schäfer identifizierte der Aufsichtsrat zudem einen zusätzlichen Anpassungsbedarf, da seine Festvergütung im Vergleich zu den übrigen Vorstandsmitgliedern im betreffenden Vergleichsmarkt deutlich niedriger positioniert war.

Die Festvergütung für alle Vorstandsmitglieder betrug im Berichtsjahr 2019 insgesamt 2.771 Tsd. € (Vorjahr: 2.501 Tsd. €).

Kurzfristige variable Vergütung

Die kurzfristige variable Vergütung nach Abzug des Solidarbeitrags betrug im Berichtsjahr 2019 für alle Vorstandsmitglieder insgesamt 549 Tsd. € (Vorjahr: 6.309 Tsd. €). Dem lag eine Auszahlung in Höhe von 20,2% des jeweiligen Zielwerts zugrunde, dessen Berechnung in der nachfolgenden Tabelle dargestellt ist. Den Solidarbeitrag gemäß den Vereinbarungen mit den Arbeitnehmervertretern zur Beschäftigungssicherung leisten alle Mitarbeiter in den betreffenden Gesellschaften zum Erhalt von Arbeitsplätzen an den deutschen Standorten. Für das Berichtsjahr 2019 beträgt dieser Beitrag 2,1% der individuellen Covestro-PSP-Auszahlung. Gemäß Beschluss des Aufsichtsrats wird er auch von den Vorstandsmitgliedern einbehalten.

Auszahlung des Covestro Profit Sharing Plan für das Jahr 2019

"Wachstum" – Mengen
wachstum im Kerngeschäft
"Liquidität" – FOCF "Profitabilität" – ROCE
Erreichter Wert 2,0 % Mittelzufluss in Höhe von
473 Mio. €
1,6 %-Punkte über WACC
Resultierende Auszahlung 22,0% 18,3% 20,3%
Gesamtauszahlung (gemittelter Wert) 20,2%

Langfristige Vergütung "Prisma"

In den Gesamtbezügen (HGB) ist die langfristige aktienbasierte Vergütung ("Prisma") mit dem beizulegenden Zeitwert bei Gewährung in Höhe von 2.724 Tsd. € (Vorjahr: 3.560 Tsd. €) enthalten.

Nach IFRS umfasst die Gesamtvergütung den beizulegenden Zeitwert des in dem jeweiligen Geschäftsjahr erdienten Teilanspruchs. Dies bedeutet, dass ab dem Jahr der Gewährung bei einem vierjährigen Erdienungszeitraum der jeweilige beizulegende Zeitwert über vier Jahre aufwandswirksam erfasst wird; der entsprechende Aufwand ist Teil der Vergütung nach IFRS. Zusätzlich ist nach IFRS die Wertänderung bereits erdienter Anteile von noch laufenden Tranchen der Vorjahre als aktienbasierte Entlohnung auszuweisen.

Für an Vorstandsmitglieder ausgegebene langfristige Vergütung wurden zum 31. Dezember 2019 Rückstellungen in Höhe von 10.570 Tsd. € (Vorjahr: 7.203 Tsd. €) gebildet, davon entfielen auf ehemalige Vorstandsmitglieder 6.027 Tsd. € (Vorjahr: 4.273 Tsd. €).

Langfristige Vergütung (IFRS)

Zum 31.12.2019 amtierende Vorstandsmitglieder
Dr. Thomas
Ehemalige Vorstandsmitglieder
Sucheta Govil
Dr. Klaus
Dr. Markus
(Innovation,
Schäfer
Steilemann
Marketing und
(Produktion und
(Vorsitzender)
Vertrieb)
Technik)
Toepfer
(Finanzen
und Arbeits
Patrick
direktor) Frank H. Lutz Thomas Gesamt
in Tsd. € 20181 2019 2018 2019 20181 2019 2018 2019 20181 2019 20181 2019 2018 2019
Im Berichtszeitraum
erfasster Gesamt
aufwand für langfristige
Vergütung 2 216 772 22 216 668 92 151 209 148 418 1.066 1.151 2.827

1 Die bisherigen Ansprüche aus den ehemaligen aktienbasierten "Aspire"-Vergütungsprogrammen der Bayer-Gruppe wurden auf Basis der Schlusskurse zum Ende des Jahres 2015 "eingefroren" und verändern sich daher nicht mehr.

2 Die langfristige variable Vergütung der neu erdienten Ansprüche umfasst die "Prisma"-Programme der Jahre 2016, 2017, 2018 und 2019 in Höhe von 2.602 Tsd. € (2018: 2.820 Tsd. €), da diese Vergütungen über einen Zeitraum von vier Geschäftsjahren erdient werden. Sie sind mit dem anteiligen beizulegenden Zeitwert während des Erdienungszeitraums 2018 bzw. 2019 bewertet.

Pensionszusagen

Im laufenden Berichtsjahr wurde für die Vorstandsmitglieder ein Dienstzeitaufwand in Höhe von insgesamt 956 Tsd. € (Vorjahr: 966 Tsd. €) nach HGB bzw. 1.351 Tsd. € (Vorjahr: 1.434 Tsd. €) nach IFRS aufwandswirksam berücksichtigt.

Pensionsverpflichtungen ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht.

Pensionszusagen nach HGB und IFRS

HGB IFRS
Dienstzeit
aufwand für
Pensions
zusagen1
Erfüllungsbetrag
der Pensions
verpflichtungen
zum 31.12.
Dienstzeit
aufwand für im
laufenden Jahr
erdiente
Pensionszusagen
Barwert der
leistungs
orientierten
Pensionsver
pflichtungen
zum 31.12.
in Tsd. € 2018 2019 2018 20192 2018 2019 2018 2019
Dr. Markus Steilemann 329 489 1.473 2.329 538 705 2.424 3.661
Sucheta Govil3 59 65 78 92
Dr. Klaus Schäfer 194 222 2.884 3.823 279 291 4.200 5.393
Dr. Thomas Toepfer4 121 186 132 409 202 277 201 672
Patrick Thomas5 322 4.849 415 6.188
Gesamt 966 956 9.338 6.626 1.434 1.351 13.013 9.818

1 Inkl. Arbeitgeberbeitrag zur Bayer-Pensionskasse VVaG bzw. Rheinischen Pensionskasse VVaG

2 Darin enthalten sind mittel- und unmittelbare Persionsverpflichtungen

3 Seit August 2019 Mitglied des Vorstands

4 Seit April 2018 Mitglied des Vorstands

5 Bis Mai 2018 Mitglied des Vorstands

Der Dienstzeitaufwand für die Pensionszusagen weicht aufgrund unterschiedlicher Bewertungsansätze für den Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen nach HGB sowie für den Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen nach IFRS ab.

Angaben gemäß den Anforderungen des DCGK

Gemäß den Anforderungen des DCGK vom 7. Februar 2017 werden in den nachfolgenden Tabellen die für das Berichtsjahr 2019 bzw. den Vorjahreszeitraum gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen und inkl. der erreichbaren Minimal- und Maximalvergütung bei variablen Vergütungskomponenten sowie der Zufluss für das Berichtsjahr bzw. den Vorjahreszeitraum dargestellt.

Gewährte Zuwendungen für das Berichtsjahr

Sucheta Govil
Dr. Markus Steilemann
(Innovation, Marketing und
(Vorsitzender)
Vertrieb)
Dr. Klaus Schäfer
(Produktion und Technik)
Dr. Thomas Toepfer
(Finanzen und Arbeitsdirektor)
Eintritt 20. August 2015 Eintritt 1. August 2019 Eintritt 20. August 2015 Eintritt 1. April 2018
Ziel Ziel Ziel Ziel Ziel Ziel Ziel Ziel
in Tsd. € wert
2018
wert
2019
Min.
2019
Max.2
2019
wert
2018
wert
2019
Min.
2019
Max.2
2019
wert
2018
wert
2019
Min.
2019
Max.2
2019
wert
2018
wert
2019
Min.
2019
Max.2
2019
Festvergütung 916 1.192 1.192 1.192 250 250 250 562 600 600 600 536 729 729 729
Nebenleistungen 196 33 33 33 20 20 20 35 36 36 36 1.717 141 141 141
Summe 1.112 1.225 1.225 1.225 270 270 270 597 636 636 636 2.253 870 870 870
Kurzfristige variable
Vergütung
1.170 1.192 2.980 252 630 562 600 1.500 536 729 1.823
Langfristige
aktienbasierte
Vergütung
("Prisma"-Tranche
2018–2021)
7361 7361 9381
Langfristige
aktienbasierte
Vergütung
("Prisma"-Tranche
2019–2022)
1.1711 3.099 2471 654 5901 1.560 7161 1.895
Summe 3.018 3.588 1.225 7.304 769 270 1.554 1.895 1.826 636 3.696 3.727 2.315 870 4.588
Versorgungs
aufwand
538 705 705 705 78 78 78 279 291 291 291 202 277 277 277
Gesamtver
gütung
3.556 4.293 1.930 8.009 847 348 1.632 2.174 2.117 927 3.987 3.929 2.592 1.147 4.865

1 Beizulegender Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt

2 In der Summe der maximalen Beträge sind geltende Caps noch nicht berücksichtigt. Die Auszahlung in einem Jahr ist auf das 1,9-Fache der Zielvergütung begrenzt.

Gewährte Zuwendungen für das Berichtsjahr

Patrick Thomas
Austritt 31. Mai 2018
Zielwert
Zielwert
Min.
in Tsd. € 2018 2019 2019 Max.2
2019
Festvergütung 487
Nebenleistungen 19
Summe 506
Kurzfristige variable Vergütung 877
Langfristige aktienbasierte Vergütung
("Prisma"-Tranche 2018–2021)
1.1501
Langfristige aktienbasierte Vergütung
("Prisma"-Tranche 2019–2022)
Summe 2.533
Versorgungsaufwand 415
Gesamtvergütung 2.948

1 Beizulegender Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt

2 In der Summe der maximalen Beträge sind geltende Caps noch nicht berücksichtigt. Die Auszahlung in einem Jahr ist auf das 1,9-Fache der Zielvergütung begrenzt.

Dr. Markus
Steilemann
(Vorsitzender)
Sucheta Govil
(Innovation,
Marketing und
Vertrieb)
Dr. Klaus
Schäfer
Technik)
(Produktion und Dr. Thomas
Toepfer
Arbeitsdirektor)
(Finanzen und Patrick Thomas
Eintritt
20. August 2015
Eintritt
1. August 2019
Eintritt
20. August 2015
Eintritt
1. April 2018
Austritt
31. Mai 2018
in Tsd. € 2018 2019 2018 2019 2018 2019 2018 2019 2018 2019
Festvergütung 916 1.192 250 562 600 536 729 487
Nebenleistungen 196 33 20 35 36 1.717 141 19
Summe 1.112 1.225 270 597 636 2.253 870 506
Kurzfristige variable Vergütung 2.346 236 50 1.127 119 1.076 144 1.760
"Aspire"-Tranche1 2014–2017 982 130 609
"Aspire"-Tranche 2015–2018
Summe 3.556 1.461 320 1.854 755 3.329 1.014 2.8753
Versorgungsaufwand 538 705 78 279 291 202 277 415
Gesamtvergütung 4.094 2.166 398 2.133 1.046 3.531 1.291 3.290

Zufluss im bzw. für das Berichtsjahr

1 Der dargestellte Zufluss aus der jeweiligen Tranche 2014 – 2017 des ehemaligen aktienbasierten Vergütungsprogramms "Aspire" der Bayer-Gruppe erfolgte im Jahr der Auszahlung. Die Auszahlung selbst erfolgte für einen Erdienungszeitraum, der zum überwiegenden Teil vor der Aufnahme der Vorstandstätigkeit lag.

2 Die Auszahlung erfolgte teilweise im Ausland in lokaler Währung auf Basis eines sich in Deutschland theoretisch ergebenden Nettogehalts. 3 Darüber hinaus hat Patrick Thomas im Geschäftsjahr 2018 eine Auszahlung der langfristigen aktienbasierten Vergütung über virtuelle Bayer-Aktien in Höhe

von 959 Tsd. € erhalten, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Teilkonzern-Vorsitzender im Bayer-Konzern für das Geschäftsjahr 2014 steht.

Das ehemalige Vorstandsmitglied Frank H. Lutz hat im Berichtsjahr 2018 eine Zahlung in Höhe von 186 Tsd. € aus dem langfristigen Vergütungsprogramm "Aspire" für die Tranche 2014–2017 erhalten.

Vergütung ehemaliger Vorstandsmitglieder

Ausgeschiedene Vorstandsmitglieder erhielten im Geschäftsjahr 2019 keine Bezüge (Vorjahr: 674 Tsd. €). In den Gesamtbezügen 2018 sind eine pauschale Einmalzahlung in Höhe von 390 Tsd. € für Patrick Thomas und eine anteilige Entschädigung in Höhe von 284 Tsd. € für das auf ein Jahr begrenzte nachvertragliche Wettbewerbsverbot für Frank H. Lutz enthalten. Für laufende Pensionen ehemaliger Vorstandsmitglieder besteht zum 31. Dezember 2019 eine Rückstellung im Konzernabschluss in Höhe von 7.818 Tsd. € (Vorjahr: 668 Tsd. €). Im Jahresabschluss der Covestro AG sind zum 31. Dezember 2019 dafür 5.804 Tsd. € (Vorjahr: 465 Tsd. €) zurückgestellt worden.

Vergütungssystem des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats richtet sich nach den entsprechenden Satzungsbestimmungen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Aufwendungen eine jährliche feste Vergütung von jeweils 100 Tsd. €.

Gemäß den Empfehlungen des DCGK werden Vorsitz und stellvertretender Vorsitz im Aufsichtsrat sowie Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen gesondert berücksichtigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung in Höhe von 300 Tsd. €, sein Stellvertreter 150 Tsd. €. Damit ist auch die Übernahme von Mitgliedschaften bzw. Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten. Den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern steht für die Mitgliedschaft oder den Vorsitz in Ausschüssen eine zusätzliche Vergütung zu. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält als zusätzliche Vergütung 50 Tsd. € und jedes andere Mitglied des Prüfungsausschusses 25 Tsd. €. Der Vorsitzende eines anderen Ausschusses erhält 30 Tsd. €, jedes Mitglied eines anderen Ausschusses 20 Tsd. €. Für die Mitgliedschaft im Nominierungsausschuss wird keine zusätzliche Vergütung gewährt. Ausschusstätigkeiten werden für höchstens zwei Ausschüsse berücksichtigt. Bei Überschreiten dieser Höchstzahl sind die zwei höchstdotierten Funktionen maßgeblich. Veränderungen im Aufsichtsrat und in seinen Ausschüssen während des Geschäftsjahres führen zu einer zeitanteiligen Vergütung. Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für jede persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 1 Tsd. €. Das Sitzungsgeld ist auf 1 Tsd. € pro Tag begrenzt.

Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr

Die nachfolgende Tabelle fasst die Komponenten der Vergütung des Aufsichtsrats der Covestro AG im Berichtsjahr 2019 bzw. im Vorjahreszeitraum zusammen:

Feste Vergütung Sitzungsgeld Gesamt
in Tsd. € 2018 2019 2018 2019 2018 2019
Ferdinando Falco Beccalli 100 100 4 6 104 106
Dr. Christine Bortenlänger 100 100 5 6 105 106
Johannes Dietsch 145 145 10 9 155 154
Peter Hausmann 145 145 8 8 153 153
Petra Kronen
(Stellvertretende Vorsitzende) 150 150 10 10 160 160
Irena Küstner 125 125 9 9 134 134
Dr. Ulrich Liman 120 120 7 8 127 128
Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher
(Vorsitzender des
Prüfungsausschusses) 150 150 9 9 159 159
Dr. Richard Pott
(Vorsitzender) 300 300 10 9 310 309
Regine Stachelhaus 120 120 5 6 125 126
Marc Stothfang 100 100 5 6 105 106
Frank Werth 100 100 5 6 105 106
Gesamt 1.655 1.655 87 92 1.742 1.747

Aufsichtsratsvergütung der Covestro AG

Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertreter, die Arbeitnehmer des Covestro-Konzerns sind, Entgeltleistungen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertreter aus solchen Tätigkeiten 883 Tsd. € (Vorjahr: 925 Tsd. €).

Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, bestanden nicht. Daneben hat die Gesellschaft zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt und einen Selbstbehalt entsprechend der Empfehlung des DCGK umfasst.

Sonstige Angaben

Zum 31. Dezember 2019 bestanden, wie auch zum 31. Dezember 2018, keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats.

ERLÄUTERUNGEN ZUR NACHHALTIGKEITS-BERICHTERSTATTUNG

Die Umwelt bewahren, limitierte Ressourcen schonen, die Gesellschaft voranbringen und Wert schaffen – zu all dem möchte Covestro beitragen. Daher haben wir Nachhaltigkeit fest in unsere Unternehmensstrategie und -steuerung integriert.

Unsere Nachhaltigkeitsberichterstattung basiert auf anerkannten Standards. Über wesentliche Themen und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren gemäß § 315 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs (HGB) berichten wir in unserem Konzernlagebericht und ergänzen diese Informationen mit weiteren Inhalten, die darüber hinaus nach den Standards der Global Reporting Initiative (GRI), Option "Kern", gefordert sind. Im April 2019 haben wir als Mitglied des "UN Global Compact" auch dort einen Fortschrittsbericht abgegeben.

Nichtfinanzielle Konzernerklärung

Die nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß §§ 315b, 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB geben wir integriert in den Konzernlagebericht ab. Zu den Aspekten "Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange" sowie "Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung" stellen wir die verfolgten Konzepte, einschließlich angewendeter Due-Diligence-Prozesse und Maßnahmen, sowie die Ergebnisse der Konzepte in den entsprechenden Kapiteln dar.

Bei der Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung haben wir die GRI-Standards als Rahmenwerk zugrunde gelegt.

Die wesentlichen Themen für die nichtfinanzielle Konzernerklärung werden in einem internen Prozess anhand der Bedeutung und Umsetzung im Unternehmen identifiziert. Ausgangsbasis dabei sind die Materialitätsanalyse und die dabei ermittelten bzw. aktualisierten sogenannten materiellen Themen – also diejenigen Themen, die für Covestro von hoher oder sehr hoher Relevanz sind. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen mit Blick auf die relevanten Aspekte und enthält entsprechende Verweise zu den konkreten Kapiteln im Konzernlagebericht. Um aktuelle Entwicklungen und nachhaltigkeitsrelevante Chancen und Risiken frühzeitig erkennen und berücksichtigen zu können, wird außerdem überprüft, ob sich neue Erkenntnisse für das Chancen- und Risikomanagement ergeben.

Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen der nichtfinanziellen Konzernerklärung (HGB)

Wesentliche Themen der
nichtfinanziellen Konzernerklärung (HGB)
Relevanter Aspekt gemäß der
nichtfinanziellen Konzernerklärung
(HGB)
Kapitelverweis im Konzernlagebericht
Innovative Lösungen als Beitrag zur
Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele
Umweltbelange, Sozialbelange Kapitel "Innovation",
Kapitel "Integriertes Managementsystem
für Gesundheitsschutz, Sicherheit,
Umweltschutz und Qualität"
Umwelteffizienz in den betrieblichen
Abläufen
Umweltbelange Kapitel "Umweltschutz",
Kapitel "Integriertes Managementsystem
für Gesundheitsschutz, Sicherheit,
Umweltschutz und Qualität"
Sicherheit und Gesundheitsschutz Arbeitnehmerbelange Kapitel "Sicherheit",
Kapitel "Integriertes Managementsystem
für Gesundheitsschutz, Sicherheit,
Umweltschutz und Qualität"
Attraktivität als Arbeitgeber Arbeitnehmerbelange Kapitel "Mitarbeiter"
Produktverantwortung Sozialbelange Kapitel "Produktverantwortung"
Kreislaufwirtschaft Umweltbelange Kapitel "Kreislaufwirtschaft"
Inclusive Business Sozialbelange Kapitel "Soziale Verantwortung"
Nachhaltigkeit in der Lieferkette Umweltbelange, Sozialbelange,
Bekämpfung von Korruption und
Bestechung, Achtung der
Menschenrechte
Kapitel "Nachhaltigkeit im
Lieferantenmanagement",
Kapitel "Compliance"
Geschäftsethik, menschenrechtliche
Sorgfaltspflicht und Transparenz
Bekämpfung von Korruption und
Bestechung, Achtung der
Menschenrechte
Kapitel "Mitarbeiter",
Kapitel "Soziale Verantwortung",
Kapitel "Nachhaltigkeit im
Lieferantenmanagement",
Kapitel "Chancen- und Risikobericht",
Kapitel "Compliance"

Als integraler Bestandteil des Konzernlageberichts wurde die nichtfinanzielle Konzernerklärung durch den Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, im Rahmen der Konzernabschlussprüfung aufgrund einer Erweiterung des Prüfungsauftrags geprüft.

Für die Covestro AG muss derzeit keine nichtfinanzielle Erklärung bzw. kein nichtfinanzieller Bericht abgegeben werden.

KONZERNABSCHLUSS UND -ANHANG

KONZERNABSCHLUSS UND -ANHANG DER COVESTRO AG ZUM 31. DEZEMBER 2019

Gewinn- und Verlustrechnung
Covestro-Konzern
148
Gesamtergebnisrechnung
Covestro-Konzern
149
Bilanz Covestro-Konzern 150
Kapitalflussrechnung Covestro-Konzern 151
Eigenkapitalveränderungsrechnung
Covestro-Konzern
152
Anhang Covestro-Konzern 153
Grundlagen und Methoden 153
1. Allgemeine Angaben 153
2. Auswirkungen von
neuen Rechnungslegungsstandards
154
3. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
157
4. Segment- und
Regionenberichterstattung
171
5. Entwicklung des
Konsolidierungskreises
175
Erläuterungen
zur Gewinn- und Verlustrechnung
180
6. Umsatzerlöse 180
7. Sonstige betriebliche Erträge 182
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 182
9. Personalaufwand und Mitarbeiter 183
10. Finanzergebnis 184
11. Steuern 185
12. Ergebnis je Aktie 187
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES
UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
229
VERSICHERUNG DER
GESETZLICHEN VERTRETER
228
30. Ereignisse nach dem
Abschlussstichtag
227
29. Honorare des Abschlussprüfers 227
28. Beziehungen zu nahestehenden
Unternehmen und Personen
225
27. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung 224
Sonstige Erläuterungen 224
26. Rechtliche Risiken 222
25. Eventualverbindlichkeiten und
sonstige finanzielle Verpflichtungen
222
24. Finanzinstrumente 212
23. Sonstige Verbindlichkeiten 211
22. Finanzierung und
Finanzverbindlichkeiten
210
21. Andere Rückstellungen 208
20. Pensionsrückstellungen und
ähnliche Verpflichtungen
198
19. Eigenkapital 195
18. Sonstige Forderungen 195
17. Vorräte 194
16. Sonstige finanzielle Vermögenswerte 194
15. Anteile an at-equity
bewerteten Beteiligungen
193
14. Sachanlagen 190
13. Geschäfts- oder Firmenwerte sowie
sonstige immaterielle Vermögenswerte
188
Erläuterungen zur Bilanz 188

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG COVESTRO-KONZERN

Anhang
angabe 20181 2019
in Mio. € in Mio. €
Umsatzerlöse 6 14.616 12.412
Herstellungskosten –9.918 –9.658
Bruttoergebnis vom Umsatz 4.698 2.754
Vertriebskosten –1.408 –1.380
Forschungs- und Entwicklungskosten –276 –266
Allgemeine Verwaltungskosten –491 –372
Sonstige betriebliche Erträge 7 123 181
Sonstige betriebliche Aufwendungen 8 –66 –65
EBIT2 2.580 852
Ergebnis aus at-equity bewerteten Beteiligungen –22 –22
Ergebnis aus sonstigen Beteiligungen 1 2
Zinsertrag 35 40
Zinsaufwand –82 –85
Übriges Finanzergebnis –36 –26
Finanzergebnis 10 –104 –91
Ergebnis vor Ertragsteuern 2.476 761
Ertragsteuern 11 –647 –204
Ergebnis nach Ertragsteuern 1.829 557
davon auf andere Gesellschafter entfallend 6 5
davon auf die Aktionäre der Covestro AG entfallend (Konzernergebnis) 1.823 552
in € in €
Unverwässertes Ergebnis je Aktie3 12 9,46 3,02
Verwässertes Ergebnis je Aktie3 12 9,46 3,02

1 Vergleichsinformationen wurden nicht angepasst, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften".

2 EBIT = Ergebnis nach Ertragsteuern zuzüglich Finanzergebnis und Ertragsteuern 3 Gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden stimmberechtigten Stückaktien der Covestro AG: 182.728.724 (Vorjahr: 192.768.826)

148

GESAMTERGEBNISRECHNUNG COVESTRO-KONZERN

Anhang
angabe 20181 2019
in Mio. € in Mio. €
Ergebnis nach Ertragsteuern 1.829 557
Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten
Versorgungsplänen 20 –198 –439
Ertragsteuern 11 45 103
Sonstiges Ergebnis aus Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus
leistungsorientierten Versorgungsplänen
–153 –336
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten 24 1
Ertragsteuern 11
Sonstiges Ergebnis aus Eigenkapitalinstrumenten 1
Sonstiges Ergebnis, das anschließend nicht in die Gewinn- und
Verlustrechnung umgegliedert wird –152 –336
Währungsumrechnungsdifferenzen ausländischer Geschäftsbetriebe 72 93
In die Gewinn- und Verlustrechnung umgebuchter Betrag
Sonstiges Ergebnis aus Währungsumrechnung 72 93
Sonstiges Ergebnis, das anschließend in die Gewinn- und Verlustrechnung
umgegliedert wird, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind
72 93
Sonstiges Ergebnis2 –80 –243
davon auf andere Gesellschafter entfallend 2 1
davon auf die Aktionäre der Covestro AG entfallend –82 –244
Gesamtergebnis 1.749 314
davon auf andere Gesellschafter entfallend 8 6
davon auf die Aktionäre der Covestro AG entfallend 1.741 308

1 Vergleichsinformationen wurden nicht angepasst, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften". 2 Summe der im Eigenkapital erfolgsneutral erfassten Wertänderungen

BILANZ COVESTRO-KONZERN

Anhang
angabe 31.12.20181 31.12.2019
in Mio. € in Mio. €
Langfristige Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwerte 13 256 264
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 13 77 114
Sachanlagen2 14 4.409 5.286
Anteile an at-equity bewerteten Beteiligungen 15 214 192
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 16 31 32
Sonstige Forderungen 18 32 52
Latente Steuern 11 782 851
5.801 6.791
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 17 2.213 1.916
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.786 1.561
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 16 17 27
Sonstige Forderungen 18 346 359
Ertragsteuererstattungsansprüche 55 104
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 865 748
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 1 12
5.283 4.727
Gesamtvermögen 11.084 11.518
Eigenkapital 19
Gezeichnetes Kapital der Covestro AG 183 183
Kapitalrücklage der Covestro AG 3.480 3.487
Sonstige Rücklagen 1.679 1.537
Aktionären der Covestro AG zurechenbarer Anteil am Eigenkapital 5.342 5.207
Anteile anderer Gesellschafter 33 47
5.375 5.254
Langfristiges Fremdkapital
Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen 20 1.445 1.965
Andere Rückstellungen
Finanzverbindlichkeiten2
21 237 230
22 1.166 1.601
Ertragsteuerverbindlichkeiten 11 107 95
Sonstige Verbindlichkeiten 23 18 32
Latente Steuern 11 153
3.126
206
4.129
Kurzfristiges Fremdkapital
Andere Rückstellungen
21 493 203
Finanzverbindlichkeiten2
22 59 151
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.637 1.507
Ertragsteuerverbindlichkeiten 11 172 69
Sonstige Verbindlichkeiten 23 222 191
Verbindlichkeiten in direktem Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen
Vermögenswerten
14
2.583 2.135
Gesamtkapital 11.084 11.518

1 Vergleichsinformationen wurden nicht angepasst, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften".

2 Enthalten zum 31. Dezember 2019 auch die Nutzungsrechte bzw. Leasingverbindlichkeiten aus der Erstanwendung von IFRS 16

KAPITALFLUSSRECHNUNG COVESTRO-KONZERN

Anhang
angabe 20181 2019
in Mio. € in Mio. €
Ergebnis nach Ertragsteuern 1.829 557
Ertragsteuern 647 204
Finanzergebnis 104 91
Gezahlte Ertragsteuern –574 –296
Zu- / Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 620 752
Veränderung Pensionsrückstellungen 26 49
Gewinne (–) / Verluste (+) aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten –45 –51
Zu- / Abnahme Vorräte –308 322
Zu- / Abnahme Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 110 238
Zu- / Abnahme Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31 –149
Veränderung übriges Nettovermögen/Sonstige nichtzahlungswirksame
Vorgänge
–64 –334
Cashflows aus operativer Tätigkeit 27.1 2.376 1.383
Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte –707 –910
Einnahmen aus dem Verkauf von Sachanlagen und anderen Vermögenswerten 23 6
Einnahmen aus Desinvestitionen 66 51
Ausgaben für langfristige finanzielle Vermögenswerte –20 –15
Einnahmen aus langfristigen finanziellen Vermögenswerten 1 2
Ausgaben für Akquisitionen abzüglich übernommener Zahlungsmittel –11
Zins- und Dividendeneinnahmen 32 40
Einnahmen / Ausgaben aus sonstigen kurzfristigen finanziellen
Vermögenswerten
259 –1
Cashflows aus investiver Tätigkeit 27.2 –346 –838
Erwerb eigene Aktien –1.313
Ausgabe eigene Aktien 8 7
Gezahlte Dividenden und Kapitalertragsteuer –441 –442
Kreditaufnahme 64 444
Schuldentilgung2 –646 –591
Zinsausgaben2 –74 –86
Cashflows aus Finanzierungstätigkeit 27.3 –2.402 –668
Zahlungswirksame Veränderung aus Geschäftstätigkeit –372 –123
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Periodenanfang 1.232 865
Veränderung aus Konsolidierungskreisänderungen –1
Veränderung aus Wechselkursänderungen 5 7
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Periodenende 865 748

1 Vergleichsinformationen wurden nicht angepasst, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften". ² Enthalten im Geschäftsjahr 2019 die Auswirkungen aus der Erstanwendung von IFRS 16, siehe Anhangangabe 27.3 "Cashflows aus Finanzierungstätigkeit"

EIGENKAPITALVERÄNDERUNGS-RECHNUNG COVESTRO-KONZERN

Gezeichnetes
Kapital der
Kapital
rücklage der
Gewinn
rücklagen
inkl. Konzern
Kumuliertes
sonstiges
Konzern
Aktionären
der
Covestro AG
zurechen
barer
Anteil am
Anteile
anderer
Gesell
Covestro AG Covestro AG ergebnis ergebnis Eigenkapital schafter Eigenkapital
31.12.20171 in Mio. €
201
in Mio. €
4.767
in Mio. €
113
in Mio. €
254
in Mio. €
5.335
in Mio. €
30
in Mio. €
5.365
Anpassung aufgrund der
Erstanwendung neuer
Rechnungslegungsvorschriften
8 –1 7 7
01.01.2018 angepasst 201 4.767 121 253 5.342 30 5.372
Erwerb und Einzug eigene Aktien –18 –1.295 –1.313 –1.313
Ausgabe eigene Aktien 8 8 8
Dividendenausschüttung –436 –436 –5 –441
Ergebnis nach Ertragsteuern 1.823 1.823 6 1.829
Sonstiges Ergebnis –152 70 –82 2 –80
Gesamtergebnis 1.671 70 1.741 8 1.749
31.12.20182 183 3.480 1.356 323 5.342 33 5.375
davon eigene Aktien –15 –15 –15
31.12.20182 183 3.480 1.356 323 5.342 33 5.375
Ausgabe eigene Aktien 7 7 7
Dividendenausschüttung –438 –438 –3 –441
Sonstige Veränderungen3 –12 –12 11 –1
Ergebnis nach Ertragsteuern 552 552 5 557
Sonstiges Ergebnis –336 92 –244 1 –243
Gesamtergebnis 216 92 308 6 314
31.12.2019 183 3.487 1.122 415 5.207 47 5.254
davon eigene Aktien –7 –7 –7

1 Vergleichsinformationen wurden im Hinblick auf die Rechnungslegungsstandards IFRS 9 und IFRS 15 nicht angepasst.

2 Vergleichsinformationen wurden nicht angepasst, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften".

3 Sonstige Veränderungen resultieren aus einem sukzessiven Anteilserwerb im April 2019 und der hiermit in Verbindung stehenden Eigenkapitaltransaktion, siehe

Anhangangabe 5.2 "Akquisitionen und Desinvestitionen".

ANHANG COVESTRO-KONZERN

Grundlagen und Methoden

1. Allgemeine Angaben

Die Covestro AG (Registergericht: Amtsgericht Köln; Eintragungsnummer: HRB 85281) ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in der Kaiser-Wilhelm-Allee 60, 51373 Leverkusen (Covestro AG). Der von der Covestro AG aufgestellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 umfasst die Covestro AG, ihre Tochterunternehmen, gemeinschaftliche Vereinbarungen sowie assoziierte Unternehmen und ist nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union (EU) anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London (Vereinigtes Königreich), den Interpretationen (IFRIC) des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) bzw. den seitens des Standing Interpretations Committee (SIC) verlautbarten Interpretationen sowie den zusätzlich nach § 315e Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften für den sogenannten befreienden IFRS-Konzernabschluss erstellt worden. Vergleichsinformationen des Vorjahres wurden für neue Bilanzierungsstandards nicht angepasst, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften".

Die nach § 161 Aktiengesetz (AktG) vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde abgegeben, den Aktionären zugänglich gemacht und ist in der "Erklärung zur Unternehmensführung" des zusammengefassten Lageberichts enthalten.

Soweit in der Gewinn- und Verlustrechnung, der Gesamtergebnisrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung sowie der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Covestro-Konzerns einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit zusammengefasst wurden, wird dies im Anhang erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt worden. Die Bilanzgliederung erfolgt nach der Fristigkeit der Vermögenswerte und Schulden. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden angesehen, wenn sie innerhalb eines Jahres oder aber innerhalb des normalen Geschäftszyklus des Konzerns fällig sind oder veräußert werden sollen. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vorräte sowie zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte werden grundsätzlich als kurzfristige Posten ausgewiesen. Latente Steueransprüche bzw. -verbindlichkeiten werden ebenso wie Pensionsrückstellungen grundsätzlich als langfristig dargestellt.

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, sind alle Beträge in Millionen Euro (Mio. €) angegeben.

Umrechnungskurse

Im Berichtszeitraum wurden folgende Umrechnungskurse für die aus Sicht des Covestro-Konzerns wesentlichen Fremdwährungen verwendet:

Stichtagskurse wichtiger Währungen

Durchschnittskurse wichtiger Währungen

Stichtagskurs Durchschnittskurs
1 €/ 2018 2019 1 €/ 2018 2019
BRL Brasilien 4,44 4,52 BRL Brasilien 4,29 4,41
CNY China 7,87 7,82 CNY China 7,81 7,74
HKD Hongkong 8,97 8,75 HKD Hongkong 9,25 8,77
INR Indien 79,73 80,19 INR Indien 80,64 78,82
JPY Japan 125,85 121,94 JPY Japan 130,40 122,01
MXN Mexiko 22,49 21,22 MXN Mexiko 22,70 21,55
USD USA 1,15 1,12 USD USA 1,18 1,12

2. Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards

2.1 Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften

IFRS-Verlautbarung
(veröffentlicht am)
Titel Anzuwenden für Geschäftsjahre
beginnend am oder nach dem
IFRS 16
(13. Januar 2016)
Leases 1. Januar 2019
IFRIC Interpretation 23
(7. Juni 2017)
Uncertainty over Income Tax Treatments 1. Januar 2019
Änderungen an IFRS 9
(12. Oktober 2017)
Prepayment Features with Negative
Compensation
1. Januar 2019
Änderungen an IAS 28
(12. Oktober 2017)
Long-term Interests in Associates and
Joint Ventures
1. Januar 2019
Jährliche Verbesserungen an den IFRS
(12. Dezember 2017)
2015 – 2017 Cycle 1. Januar 2019
Änderungen an IAS 19
(7. Februar 2018)
Plan Amendment, Curtailment or Settlement 1. Januar 2019

Die erstmalige Anwendung der in der Tabelle aufgeführten Rechnungslegungsvorschriften hatte mit Ausnahme von IFRS 16 (Leases) keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 werden nachfolgend erläutert.

Erstanwendung von IFRS 16

Am 13. Januar 2016 veröffentlichte das IASB mit IFRS 16 (Leases) einen neuen Standard zur Leasingbilanzierung, der seit dem 1. Januar 2019 in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften des Standards angewendet wird und die bisherigen Vorschriften zum Thema Leasing ersetzt.

Während IFRS 16 die bisherigen Regelungen für Leasinggeber weitgehend fortführt, ist für die Bilanzierung beim Leasingnehmer nur noch ein Modell zur Bilanzierung vorgesehen. Demzufolge müssen Leasingnehmer bei jedem Leasingverhältnis grundsätzlich ein Nutzungsrecht als Vermögenswert aktivieren und eine korrespondierende Schuld passivieren. Das Nutzungsrecht spiegelt das Recht wider, den Vermögenswert, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt, zu nutzen. Die Schuld zeigt die Verpflichtung des Unternehmens, vertragliche Leasingzahlungen zu leisten. Ausnahmeregelungen existieren für Leasingverhältnisse, deren Laufzeit nicht mehr als zwölf Monate beträgt oder deren zugrunde liegender Vermögenswert von "geringem Wert" ist.

IFRS 16 wurde unter Anwendung der modifiziert-retrospektiven Methode für alle Leasingverhältnisse, in denen Covestro Leasingnehmer ist, eingeführt. Dementsprechend erfolgte keine Anpassung von Vergleichsinformationen der Vorjahre. Diese werden weiterhin unter Beachtung der alten Bilanzierungsvorschriften nach IAS 17 (Leases) dargestellt (für weitere Details siehe Anhangangabe 3 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden"). Die Erstanwendung von IFRS 16 hatte zum 1. Januar 2019 keine Auswirkung auf das Eigenkapital.

Die Übergangsvorschriften des IFRS 16 sehen vor, dass im Rahmen der Erstanwendung keine Neubeurteilung dahingehend erfolgen muss, ob eine bestehende Vereinbarung die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 erfüllt. Vielmehr können bestehende Leasingbeurteilungen, die bis einschließlich 31. Dezember 2018 anhand des Standards IAS 17 und der Interpretation IFRIC 4 (Determining whether an Arrangement contains a Lease) erfolgten, fortgeführt werden. Covestro machte bei der Erstanwendung von IFRS 16 von dieser Erleichterungsvorschrift Gebrauch.

Bezogen auf Leasingnehmer wurden die Nutzungsrechte im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 16 bei Covestro grundsätzlich in Höhe der korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten aktiviert. In Einzelfällen erfolgte eine Berichtigung des Nutzungsrechts um den Betrag von abgegrenzten Vorauszahlungen oder Verbindlichkeiten, die zum Ende des Geschäftsjahres 2018 bilanziell erfasst wurden. Anfängliche direkte Kosten blieben bei der Bewertung des Nutzungsrechts zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung unberücksichtigt. Die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten erfolgte regelmäßig unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Zeitpunkt der Erstanwendung. Darüber hinaus wurden die optionalen Ausnahmeregelungen hinsichtlich des Bilanzansatzes von Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von nicht mehr als 12 Monaten (kurzfristige Leasingverhältnisse) sowie des Leasings von Vermögenswerten von geringem Wert von Covestro in Anspruch genommen. Die Zahlungen werden bei diesen Leasingverträgen unverändert zur Regelung nach dem bisherigen IAS 17 linear über die Laufzeit aufwandswirksam erfasst. Leasingverhältnisse, die zum Anwendungszeitpunkt noch eine Restlaufzeit von nicht mehr als zwölf Monaten hatten, wurden analog zu kurzfristigen Leasingverhältnissen erfasst. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen wurden mit Erstanwendung von IFRS 16 bei der Bewertung der Vertragslaufzeit neu gewürdigt.

Mit Erstanwendung des IFRS 16 erfasste Covestro Leasingverbindlichkeiten für zuvor unter IAS 17 als Operating-Leasing-Verhältnis klassifizierte Leasingverträge. Diese Verbindlichkeiten werden zum Barwert der verbleibenden vertraglichen Leasingzahlungen, abgezinst mit dem individuellen Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers zum 1. Januar 2019, bewertet. Der gewichtete Durchschnittswert des Grenzfremdkapitalzinssatzes betrug 3,2 %.

Der Unterschiedsbetrag zwischen der Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen aus zum 31. Dezember 2018 im Konzernanhang nach IAS 17 angegebenen Operating-Leasing-Verhältnissen und den nach IFRS 16 erfassten Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 resultiert insbesondere aus den bereits zum 31. Dezember 2018 bilanzierten Verbindlichkeiten aus ehemaligen Finanzierungsleasingverträgen, dem Effekt aus der Diskontierung künftiger Leasingzahlungen aus Operating-Leasing-Verhältnissen, erstmalig im Rahmen der Erstanwendung des IFRS 16 bewerteten Leasingverträgen, geänderten Laufzeitannahmen und den in Anspruch genommenen Ausnahmeregelungen in Bezug auf den Bilanzansatz von kurzfristigen Leasingverhältnissen und des Leasings von Vermögenswerten von geringem Wert.

Die folgenden Überleitungen der Buchwerte der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten vom 1. Januar 2019 auf die Buchwerte zum 31. Dezember 2019 unterteilen sich in die unter IAS 17 i.V.m. IFRIC 4 schon in der Bilanz erfassten ehemaligen Finanzierungsleasingverträge und die durch die Erstanwendung von IFRS 16 erstmals erfassten ehemaligen Operating-Leasingverträge.

Nutzungsrechte

Ehemalige
Finanzierungs
leasingverträge
Ehemalige
Operating
Leasingverträge
Gesamt
in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Nutzungsrechte 01.01.2019 218 660 878
Zugänge 91 91
Abgänge –73 –73
Umbuchungen gemäß IFRS 5 –1 –1
Abschreibungen und Wertminderungen –33 –124 –157
Sonstige Änderungen 2 17 19
Nutzungsrechte 31.12.2019 187 570 757

Leasingverbindlichkeiten

Ehemalige
Finanzierungs
leasingverträge
Ehemalige
Operating
Leasingverträge
in Mio. € in Mio. € Gesamt
in Mio. €
Leasingverbindlichkeiten 01.01.2019 193 656 849
Zugänge 91 91
Abgänge –76 –76
Umbuchungen gemäß IFRS 5 –4 –4
Tilgung –34 –109 –143
davon Leasingzahlung –46 –130 –176
davon Zinsanteil 12 21 33
Sonstige Änderungen 1 17 18
Leasingverbindlichkeiten 31.12.2019 160 575 735

Zum 1. Januar 2019 haben sich durch die Erstanwendung von IFRS 16 die Sachanlagen um 660 Mio. € und die Finanzverbindlichkeiten um 656 Mio. € erhöht. Die zugrunde liegenden Leasingverträge beziehen sich maßgeblich auf Mietverträge für Produktions- und Logistikinfrastruktur sowie Immobilien. Die Zugänge im Geschäftsjahr 2019 umfassen im Wesentlichen neu abgeschlossene Leasingverträge für Transportschiffe, Bahnkesselwagen und elektrische Busse. Die im Berichtsjahr erfassten Abgänge resultierten maßgeblich aus der vorzeitigen Auflösung von Leasingverträgen für Bahnkesselwagen.

2.2 Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften

Das IASB bzw. IFRS IC hat nachfolgende Standards, Änderungen von Standards und Interpretationen herausgegeben, deren Anwendung jedoch bislang nicht verpflichtend ist. Die Anwendung dieser Rechnungslegungsvorschriften setzt voraus, dass sie im Rahmen des IFRS-Übernahmeverfahrens (Endorsement) durch die EU angenommen werden.

IFRS-Verlautbarung
(veröffentlicht am)
Titel Anzuwenden für Geschäftsjahre
beginnend am oder nach dem
Übernahme in europäisches Recht erfolgt
Änderungen an IFRS Standards
(29. März 2018)
Amendments to References to the
Conceptual Framework in IFRS Standards
1. Januar 2020
Änderungen an IAS 1 und IAS 8
(31. Oktober 2018)
Definition of Material 1. Januar 2020
Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7
(26. September 2019)
Interest Rate Benchmark Reform 1. Januar 2020
Übernahme in europäisches Recht noch ausstehend
Änderungen an IFRS 3
(22. Oktober 2018)
Definition of a Business 1. Januar 2020
IFRS 17
(18. Mai 2017)
Insurance Contracts 1. Januar 2021
Änderungen an IAS 1
(23. Januar 2020)
Classification of Liabilities as Current or
Non-current
1. Januar 2022

Als voraussichtlicher Erstanwendungszeitpunkt für die Standards, die noch nicht von der EU übernommen wurden, wird zunächst das vom IASB verabschiedete Erstanwendungsdatum unterstellt. Da die in der Tabelle oben genannten Änderungen an IFRS 3 (Business Combinations) noch nicht im Rahmen des Endorsement durch die EU angenommen wurden, erfolgt die erstmalige Anwendung bei Covestro noch nicht zum 1. Januar 2020.

Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 (Insurance Contracts) und der Änderungen an IAS 1 (Presentation of Financial Statements) werden derzeit geprüft. Die erstmalige Anwendung der übrigen in der Tabelle aufgeführten Rechnungslegungsvorschriften wird voraussichtlich keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. IFRS 17 und die Änderungen an IAS 1 werden nachfolgend erläutert.

Am 18. Mai 2017 veröffentlichte das IASB IFRS 17. IFRS 17 regelt den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von ausgegebenen Versicherungsverträgen sowie die notwendigen Anhangangaben. Darüber hinaus erfordert IFRS 17 die Anwendung ähnlicher Prinzipien im Fall von Rückversicherungsverträgen und, sofern Versicherungsverträge ausgegeben werden, auch Kapitalanlageverträgen mit einer ermessensabhängigen Überschussbeteiligung. IFRS 17 wird IFRS 4 (Insurance Contracts) ersetzen.

Am 23. Januar 2020 veröffentlichte das IASB unter dem Titel "Classification of Liabilities as Current or Non-current" Änderungen an IAS 1. Mit den Änderungen wird präzisiert, wann eine Schuld, für die noch Unsicherheit hinsichtlich des Erfüllungstags besteht, in der Bilanz als kurz- bzw. langfristig zu klassifizieren ist.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Covestro-Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten. Eine Ausnahme bilden Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, wie bestimmte, zum beizulegenden Zeitwert angesetzte finanzielle Vermögenswerte und Derivate.

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert es, dass seitens des Managements von Covestro in bestimmtem Umfang Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen werden, die einen erheblichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben und von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen können. Annahmen, Schätzungen sowie die Ausübung von Ermessensspielräumen kommen dabei insbesondere in folgenden Bereichen zur Anwendung: Festlegung der Nutzungsdauern von langfristigen Vermögenswerten, Ermittlung abgezinster Cashflows im Rahmen von mindestens jährlich vorzunehmenden Werthaltigkeitstests, Kaufpreisallokationen, Bilanzierung von Ertragsteuern, Einschätzung der Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern sowie Bildung von Rückstellungen (z. B. für Rechtsverfahren, für Versorgungs- und ähnliche Leistungen für Arbeitnehmer, für sonstige Steuern, für Umweltschutz sowie für Produkthaftungen). Daneben bedarf es einer Einschätzung des Managements von Covestro, welche Informationen im Rahmen der Anhangberichterstattung als relevant für die Adressaten des IFRS-Konzernabschlusses angesehen werden. Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, welche die im Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, als auch über Schätzungen und Annahmen sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten.

Konsolidierung

Zum 31. Dezember 2019 wurden die mittelbaren und unmittelbaren Tochtergesellschaften der Covestro AG nach den Grundsätzen des IFRS 10 (Consolidated Financial Statements) vollkonsolidiert. Daneben wurden gemeinschaftliche Vereinbarungen im Konzernabschluss gemäß IFRS 11 (Joint Arrangements) als gemeinschaftliche Tätigkeiten (Joint Operations) anteilsmäßig konsolidiert bzw. als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) wie assoziierte Unternehmen nach der Equity-Methode gemäß IAS 28 (Investments in Associates and Joint Ventures) bewertet. Weitere Erläuterungen hierzu finden sich in Anhangangabe 5.1 "Konsolidierungskreis und Beteiligungen".

Gemeinschaftliche Tätigkeiten (Joint Operations) und Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures)

Gemeinschaftliche Tätigkeiten und Gemeinschaftsunternehmen beruhen auf gemeinsamen Vereinbarungen. Eine gemeinsame Vereinbarung liegt vor, wenn die Covestro AG mittel- oder unmittelbar auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung zusammen mit einem oder mehreren Dritten eine Aktivität gemeinschaftlich führt. Gemeinschaftliche Führung liegt nur vor, sofern Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die Einstimmigkeit der beteiligten Parteien erfordern.

Eine gemeinschaftliche Tätigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass die Parteien, welche die gemeinschaftliche Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten und Verpflichtungen in Bezug auf der Vereinbarung zuzurechnende Schulden haben. Die Vermögenswerte und Schulden sowie Erlöse und Aufwendungen aus den gemeinschaftlichen Tätigkeiten werden anteilig, entsprechend den Rechten und Pflichten, in den Konzernabschluss einbezogen.

Bei Gemeinschaftsunternehmen besitzen die Parteien, welche die gemeinschaftliche Führung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung. Gemeinschaftsunternehmen werden gemäß der Equity-Methode bilanziert.

Ebenfalls nach der Equity-Methode werden assoziierte Unternehmen bewertet, bei denen die Covestro AG, in der Regel aufgrund eines Anteilsbesitzes zwischen 20% und 50%, mittel- oder unmittelbar einen maßgeblichen Einfluss ausübt.

Währungsumrechnung

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften werden in deren funktionaler Währung aufgestellt. Bei der Mehrzahl der Gesellschaften ist die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung, da diese Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben.

Forderungen und Verbindlichkeiten in einer Währung, die nicht die funktionale Währung ist, werden in den Einzelabschlüssen der einbezogenen Gesellschaften mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Daraus resultierende Kursdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst und im Kursergebnis innerhalb des übrigen Finanzergebnisses ausgewiesen.

Im Konzernabschluss werden Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Covestro-Gesellschaften zu Beginn und zum Ende der Berichtsperiode mit den jeweiligen Stichtagskursen, Aufwendungen, Erträge und Zahlungsströme mit den Durchschnittskursen in Euro umgerechnet. Eigenkapitalbestandteile werden zu historischen Kursen umgerechnet.

Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge

Als Umsatzerlöse werden alle Erträge im Zusammenhang mit Produktverkäufen, erbrachten Dienstleistungen und Lizenzeinnahmen erfasst. Andere operative Erträge werden als sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen.

Grundsätzlich wird der Betrag einer Gegenleistung, die Covestro ausgehend von einem Vertrag mit einem Kunden im Austausch für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf den Kunden zu erwarten hat, dann als Umsatzerlös erfasst, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die jeweiligen Güter oder Dienstleistungen erlangt.

Umsatzerlöse werden insbesondere aus dem Verkauf von chemischen Produkten erzielt. Die Verfügungsgewalt über diese Produkte wird überwiegend zu einem bestimmten Zeitpunkt auf den Kunden übertragen.

In Abhängigkeit von den mit Kunden jeweils geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen und vereinbarten Transportklauseln wird die Verfügungsgewalt in der Mehrzahl der Fälle bei Auslieferung an den vereinbarten Ort sowie zum Zeitpunkt der Abholung durch den Kunden oder bei Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden übertragen. In einigen Fällen erfolgt der Verkauf über Konsignationslager, bei denen die Kunden überwiegend mit Einlieferung in das Konsignationslager die Verfügungsgewalt über die gelieferten Güter erlangen.

Grundsätzlich wird von einer Übertragung der Verfügungsgewalt auf den Kunden ausgegangen, wenn dieser die Nutzung über das zu liefernde Produkt bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen aus dem Produkt ziehen kann, während Covestro dies nicht mehr möglich ist.

Zur Ermittlung des Zeitpunkts der Übertragung der Verfügungsgewalt werden ergänzend weitere Indikatoren gewürdigt. So wird insbesondere berücksichtigt, zu welchem Zeitpunkt ein Anspruch auf Erhalt der Zahlung für das Produkt seitens Covestro besteht und zu welchem Zeitpunkt der physische Besitz des Produkts bzw. im weiteren Sinne die Möglichkeit des alleinigen Zugriffs auf das Produkt auf den Kunden übertragen wird. Die Möglichkeit des alleinigen Zugriffs auf das Produkt kann dabei je nach Organisation des Transports schon vor Ankunft bzw. physischer Übergabe des Produkts auf den Kunden übertragen werden. Weitergehend wird der Zeitpunkt der Übertragung des Eigentumsrechts berücksichtigt, soweit es sich bei diesem um mehr als um ein Schutzrecht handelt. Der Zeitpunkt, zu dem die mit dem Eigentum einhergehenden wesentlichen Chancen und Risiken an einem Produkt auf den Kunden übertragen werden, ist in der Regel eng mit den zuvor genannten Indikatoren verknüpft und wird dementsprechend im Zusammenhang mit diesen gewürdigt. Da aufgrund von Erfahrungswerten davon ausgegangen wird, dass verkaufte Produkte vereinbarte Spezifikationen erfüllen, beeinflusst der Indikator der Abnahme durch den Kunden in der Regel nicht den Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsgewalt.

Daraus ergibt sich in Abhängigkeit von der mit dem Kunden jeweils geschlossenen vertraglichen Vereinbarung und den vereinbarten Transportklauseln der Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsgewalt.

Bei Produkten, die über Konsignationslager verkauft werden, erlangt der Kunde in der Regel mit Einlieferung eines Produkts in das Konsignationslager den physischen Besitz über dieses Produkt. Darüber hinaus besteht üblicherweise bereits bei Einlieferung ein Anspruch auf Zahlung für die gelieferte Ware. Soweit sich aus den übrigen drei Indikatoren keine gegenläufige Bewertung ergibt, wird daher im Falle eines Verkaufs über Konsignationslagervereinbarungen die Verfügungsgewalt über die Produkte zum Zeitpunkt der Einlieferung auf den Kunden übertragen. Folglich werden die korrespondierenden Umsatzerlöse zum Zeitpunkt der Einlieferung realisiert.

Bestimmte Produkte werden nur an jeweils einen Kunden verkauft. Einige dieser kundenspezifischen Produkte weisen keine alternative Nutzungsmöglichkeit für Covestro auf. Soweit für diese Produkte ein Anspruch auf Bezahlung der jeweils bereits erbrachten Leistungen besteht, ist der Umsatz entsprechend dem Leistungsfortschritt zu realisieren. Grundsätzlich wird von einer Übertragung der Verfügungsgewalt eines einzelnen kundenspezifischen Produkts dann ausgegangen, wenn der in der Regel kurze Produktionsprozess erfolgreich abgeschlossen ist und die Prüfung des Produkts die vereinbarten Spezifikationen bestätigt.

Soweit bei bestimmten Arten von Leistungsverpflichtungen, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden, Anspruch auf eine Gegenleistung in einer Höhe besteht, die direkt dem Wert der bereits von Covestro erbrachten Leistung entspricht, werden Umsatzerlöse in der Regel in Höhe des Betrags realisiert, der in Rechnung gestellt werden darf.

Rechnungen sind in der Regel zwischen null und 90 Tagen zahlbar. Verträge können Skonti oder Rabatte enthalten. Bei Rabatten handelt es sich zumeist um retrospektiv gewährte umsatz- oder volumenabhängige Rabatte, die auf den Umsätzen oder Volumina eines Zeitraums von üblicherweise bis zu zwölf Monaten basieren. Einige Verträge enthalten Preisformeln, anhand derer jeweils zum Zeitpunkt einer Lieferung der abzurechnende Preis ermittelt wird. Des Weiteren stehen die finalen Preise bei bestimmten Verträgen mit Kunden zum Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsgewalt noch nicht fest, so dass zunächst vorläufige Preise abgerechnet werden.

Die Umsatzerlöse werden in Höhe des Transaktionspreises realisiert, den Covestro voraussichtlich erhalten wird. Dieser beinhaltet keine Beträge, die im Namen Dritter eingezogen werden (z.B. Umsatzsteuer). Soweit eine Gegenleistung z.B. aufgrund der beschriebenen Vertragselemente eine variable Komponente enthält, wird diese Komponente der Gegenleistung entweder anhand der Erwartungswertmethode oder des wahrscheinlichsten Betrags geschätzt. Verwendet wird hierbei jeweils die Methode, mit der die beste Schätzung erzielbar ist. Eine variable Gegenleistung wird jedoch nur insoweit berücksichtigt, als dass diese nicht im Sinne des Standards begrenzt ist. Variable Gegenleistungen sind nicht begrenzt, soweit es hochwahrscheinlich ist, dass es im Zusammenhang mit diesen nicht zu einer signifikanten Stornierung von Umsätzen kommt, sobald die korrespondierende Unsicherheit nicht mehr besteht. Der Transaktionspreis eines Vertrags wird den enthaltenen Leistungsverpflichtungen anhand der relativen Einzelveräußerungspreise, die in der Regel den jeweils vereinbarten Preisen entsprechen, zugeordnet. Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, werden variable Beträge vollständig einzelnen Leistungsverpflichtungen zugeordnet.

Insbesondere aus gewährten Rabatten ergeben sich Rückerstattungsverbindlichkeiten in Höhe der voraussichtlich zu erstattenden Rabatte, die anhand der beschriebenen Methoden ermittelt werden.

Es werden in der Regel keine Garantien gewährt, die über die normale Gewährleistung, dass die Produkte den vereinbarten Spezifikationen entsprechen, hinausgehen.

Im Regelfall wird nicht erwartet, dass bei Verträgen mit Kunden mehr als ein Jahr zwischen der Übertragung eines Produkts auf den Kunden und dessen Bezahlung liegt. Insofern werden Anpassungen der zugesagten Gegenleistungen um signifikante Finanzierungskomponenten nicht vorgenommen. Soweit zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit einer Vertragsanbahnung entstehen, werden diese unmittelbar als Aufwand erfasst, wenn die potenzielle Abschreibungsdauer nicht mehr als ein Jahr beträgt.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Forschungs- und Entwicklungskosten fallen im Covestro-Konzern bei internen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie bei Forschungs- und Entwicklungskooperationen und Partnerschaften mit Dritten an.

Forschungskosten sind nach IFRS nicht aktivierungsfähig. Hingegen sind Entwicklungskosten bei Vorliegen bestimmter, genau bezeichneter Voraussetzungen aktivierungspflichtig. Eine Aktivierung ist erforderlich, wenn die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Sicherheit zu künftigen Finanzmittelzuflüssen führt, die auch die entsprechenden Entwicklungskosten abdecken. Eigene Entwicklungsprojekte sind nicht selten mit Unsicherheiten verbunden, sodass in der Regel die Kriterien für eine Aktivierung nicht erfüllt sind. Aktivierungspflichten werden projekt- bzw. vertragsbezogen geprüft.

Ertragsteuern

Als Ertragsteuern werden die in den einzelnen Ländern erhobenen Steuern auf den steuerpflichtigen Gewinn sowie die erfolgswirksame Veränderung der latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die ausgewiesenen Ertragsteuern werden auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen in der Höhe erfasst, in der sie voraussichtlich bezahlt werden müssen bzw. erstattet werden.

Latente Steuern werden grundsätzlich erfolgswirksam gebildet. Soweit latente Steuern auf erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Sachverhalten basieren, werden diese ebenfalls erfolgsneutral erfasst.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern, die aus zeitlichen Unterschieden, Steuergutschriften und Verlustvorträgen resultieren, unterliegt unternehmensindividuellen Prognosen, u. a. über die zukünftige Ertragssituation der betreffenden Konzerngesellschaft.

Auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen werden passive latente Steuern angesetzt. Soweit in absehbarer Zeit keine Dividendenausschüttungen oder Veräußerungen von entsprechenden Beteiligungen geplant sind, werden auf den Unterschiedsbetrag zwischen anteiligem IFRS-Eigenkapital und dem steuerlichen Beteiligungsbuchwert keine passiven latenten Steuern gebildet.

Erwartete Auswirkungen von ungewissen latenten und echten Ertragsteuerpositionen werden in Übereinstimmung mit IFRIC 23 (Uncertainty over Income Tax Treatments) anhand der Erwartungswertmethode oder des wahrscheinlichsten Betrags geschätzt. Verwendet wird hierbei jeweils die Methode, mit der die beste Schätzung erzielbar ist. Die mit Abstand wichtigsten Ursachen für Schätzunsicherheiten bei ungewissen Steuerpositionen sind steuerliche Betriebsprüfungen, bei denen die jeweils zuständige Finanzverwaltung eine von der Rechtsposition von Covestro abweichende Meinung vertreten könnte. Die Bilanzierung unsicherer Steuerpositionen erfolgt unter der Annahme, dass die Steuerbehörden alle relevanten Sachverhalte untersuchen werden und ihnen alle relevanten Informationen vorliegen.

Geschäfts- oder Firmenwerte

Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Ihr Buchwert wird jährlich sowie bei Vorliegen von Hinweisen auf eine mögliche Wertminderung durch Werthaltigkeitstests geprüft. Für nähere Erläuterungen zu den Werthaltigkeitstests wird auf den Abschnitt "Vorgehensweise und Auswirkungen der weltweiten Werthaltigkeitsprüfungen" verwiesen. Bei einem einmal abgeschriebenen Geschäfts- oder Firmenwert sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) in Folgeperioden unzulässig.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Ein sonstiger immaterieller Vermögenswert ist ein identifizierbarer nichtmonetärer Vermögenswert ohne physische Substanz (z. B. Software, Rechte), bei dem es sich nicht um einen Geschäfts- oder Firmenwert handelt. Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Soweit sie eine bestimmbare Nutzungsdauer haben, werden sie dieser entsprechend über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren linear abgeschrieben, sofern nicht durch den tatsächlichen Werteverzehr ein anderer Abschreibungsverlauf geboten ist. Die Festlegung der voraussichtlichen Nutzungsdauern beruht auf Schätzungen des Zeitraums der Mittelzuflüsse aus den sonstigen immateriellen Vermögenswerten.

Sachanlagen

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen über die jeweilige erwartete Nutzungsdauer sowie ggf. außerplanmäßige Wertminderungen.

Erstreckt sich die Bauphase bzw. der Herstellungsprozess von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens über einen Zeitraum von zwölf Monaten oder mehr, werden die bis zur Fertigstellung anfallenden Fremdkapitalzinsen als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Übereinstimmung mit den Bedingungen des IAS 23 (Borrowing Costs) aktiviert.

Fallen Kosten im Zusammenhang mit regelmäßig durchgeführten, umfangreichen Wartungsarbeiten (wie z. B. der Generalüberholung einer technischen Anlage) an, so werden die zugehörigen Kosten als separate Komponente aktiviert, sofern diese spezielle Ansatzkriterien erfüllen.

Folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern werden im Wesentlichen zugrunde gelegt:

Nutzungsdauer Sachanlagen

Gebäude 20 bis 50 Jahre
Andere Baulichkeiten 10 bis 20 Jahre
Tank- und Verteilungsanlagen 10 bis 20 Jahre
Technische Anlagen 6 bis 20 Jahre
Maschinen und Apparate 6 bis 12 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 4 bis 10 Jahre
Fahrzeuge 5 bis 8 Jahre
EDV-Anlagen 3 bis 5 Jahre
Labor- und Forschungseinrichtungen 3 bis 5 Jahre

Wesentliche Komponenten einer Sachanlage, die sich in ihren Nutzungsdauern unterscheiden, werden separat bilanziert und abgeschrieben. In den Sachanlagen werden auch Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen erfasst.

Wenn Vermögenswerte verkauft, stillgelegt oder verschrottet werden, wird der Gewinn bzw. Verlust als Differenz zwischen dem Nettoverkaufserlös und dem Restbuchwert unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.

Wertminderung sonstiger immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen

Bei Hinweisen auf eine Wertminderung eines einzelnen immateriellen Vermögenswerts oder einer Sachanlage wird geprüft, ob der erzielbare Betrag den jeweiligen Buchwert übersteigt oder deckt. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe der Differenz zwischen Buchwert und erzielbarem Betrag erfasst. Bei Wegfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung wird eine entsprechende Zuschreibung vorgenommen, wobei die ursprünglichen, fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht überschritten werden dürfen.

Sowohl die planmäßige als auch die außerplanmäßige Abschreibung wird in den Funktionskosten entsprechend der Nutzung der jeweiligen Vermögenswerte erfasst.

Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zum niedrigeren Wert aus den auf Basis der Durchschnittsmethode ermittelten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (produktionsbezogene Vollkosten) und ihrem Nettoveräußerungswert, d. h. dem im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Fertigstellungs- und Vertriebskosten.

Finanzinstrumente

Als Finanzinstrumente werden Verträge bilanziert, die gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn dem Covestro-Konzern ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten. Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert. Finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn Covestro eine vertragliche Pflicht hat, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine andere Partei zu übertragen. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Finanzinstrumente bei ihrem Erstansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten bewertet. Für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente werden Transaktionskosten direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit ihrem Transaktionspreis angesetzt. Die Folgebewertung der Finanzinstrumente basiert auf der Einordnung in Bewertungskategorien gemäß den Regelungen in IFRS 9 (Financial Instruments).

Finanzielle Vermögenswerte

Die finanziellen Vermögenswerte setzen sich aus gegebenen Ausleihungen, erworbenen Eigenkapital- und Schuldtiteln, Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten, übrigen finanziellen Vermögenswerten und Derivaten mit positiven beizulegenden Zeitwerten zusammen. Die Klassifizierung und damit die Bewertung der finanziellen Vermögenswerte basiert zum einen auf dem Geschäftsmodell, das der Covestro-Konzern in Bezug auf die Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte zur Vereinnahmung von Zahlungsströmen verfolgt, zum anderen auf den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts (Zahlungsstrombedingung). Die Folgebewertung wird entsprechend der Bewertungsregeln der jeweiligen Kategorie vorgenommen, welche nachfolgend dargestellt werden.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte umfassen nichtderivative finanzielle Vermögenswerte, die zum einen im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung darin besteht, die vertraglichen Zahlungsmittelzuflüsse zu vereinnahmen, und bei denen zum anderen die Zahlungsstrombedingung erfüllt ist. Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Dieser Bewertungskategorie werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten enthaltenen Ausleihungen, die in den sonstigen Forderungen ausgewiesenen weiteren finanziellen Forderungen sowie die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zugeordnet. Der Zinsertrag aus finanziellen Vermögenswerten dieser Kategorie wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode ermittelt.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte umfassen Schuldinstrumente, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, das darauf ausgerichtet ist, die Zahlungsströme aus dem Instrument sowohl durch Erhalt der vertraglichen Zahlungen als auch durch Verkauf zu realisieren, und die zudem die Zahlungsstrombedingung erfüllen. In dieser Kategorie können erworbene Anleihen klassifiziert werden, sofern diese vor Ende der Laufzeit verkauft werden sollen. Zinserträge, Fremdwährungsgewinne und -verluste sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen werden für finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die verbleibenden Fair-Value-Änderungen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung werden die im sonstigen Ergebnis enthaltenen kumulierten Nettogewinne oder -verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Der Covestro-Konzern nimmt das Wahlrecht in Anspruch, Fair-Value-Änderungen von Eigenkapitalinstrumenten, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Anders als bei Schuldinstrumenten werden die im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne und Verluste bei Abgang nicht in die Gewinnoder Verlustrechnung umgegliedert und es werden auch keine Wertminderungen ergebniswirksam erfasst.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte sind alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht einer der zuvor genannten Kategorien zugeordnet wurden. Dies sind insbesondere Derivate mit positivem beizulegendem Zeitwert. Von der Option, finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, um Bilanzierungsinkongruenzen zu vermeiden oder zu verringern, macht der Covestro-Konzern keinen Gebrauch.

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten nicht mehr bestehen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Chancen und Risiken übertragen werden.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, erhaltene Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen und leicht in einen festen Zahlungsmittelbetrag umgewandelt werden können. Sie haben bei Erwerb oder zum Anlagezeitpunkt eine maximale Laufzeit von drei Monaten.

Derivate

Derivate werden zur Reduzierung des Währungsrisikos, z. B. in Form von Devisentermingeschäften, eingesetzt. Die Bilanzierung erfolgt zum Handelstag.

Verträge, deren Abschluss dem Zweck des Erhalts oder der Lieferung nichtfinanzieller Güter für den eigenen Bedarf dient, werden nicht als Derivate bilanziert, sondern wie schwebende Geschäfte behandelt. Sofern eingebettete separierungspflichtige Derivate identifiziert werden, erfolgt deren Bilanzierung losgelöst von den schwebenden Geschäften. In geringem Umfang können – um Marktchancen zu nutzen bzw. potenzielle Bedarfsspitzen zu decken – Geschäfte getätigt werden, bei denen die unmittelbare Weiterveräußerung nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Geschäfte werden bei Erwerb gesonderten Portfolios zugeordnet und entsprechend nach IFRS 9 als Derivate bilanziert.

Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Dies betrifft sogenannte freistehende Derivate genauso wie Derivate, die in bestimmte Verträge eingebettet und zugleich bilanziell trennungspflichtig sind. Soweit sie zum Stichtag einen positiven beizulegenden Zeitwert haben, werden sie als finanzielle Vermögenswerte angesetzt, andernfalls als finanzielle Verbindlichkeiten. Die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte dieser Derivate werden unmittelbar erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung im sonstigen betrieblichen Ergebnis berücksichtigt. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Devisentermingeschäften und -optionen zur Absicherung bilanzieller Risiken werden in eine Zins- und eine Währungskomponente aufgeteilt. Die Zinskomponente wird im Zinsaufwand oder -ertrag und die Währungskomponente im Kursergebnis erfasst, welches Teil des übrigen Finanzergebnisses ist. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Devisentermingeschäften zur Sicherung von geplanten Umsätzen in Fremdwährung werden im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst.

Covestro wendet kein Hedge Accounting an.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich aus originären Verbindlichkeiten und den negativen beizulegenden Zeitwerten von Derivaten zusammen.

Die Folgebewertung der nichtderivativen Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Das Wahlrecht, finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, um Bilanzierungsinkongruenzen zu vermeiden oder zu verringern, nimmt der Covestro-Konzern nicht in Anspruch.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.

Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

Die betriebliche Altersversorgung erfolgt im Covestro-Konzern sowohl beitrags- als auch leistungsorientiert. Bei den beitragsorientierten Altersversorgungssystemen zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen bzw. auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die laufenden Beitragszahlungen sind als Aufwand des jeweiligen Jahres in den Funktionsbereichen und damit im Ergebnis nach Ertragsteuern zuzüglich Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) ausgewiesen. Alle übrigen Altersversorgungssysteme sind leistungsorientiert, wobei zwischen rückstellungs- und fondsfinanzierten Versorgungssystemen unterschieden wird.

Der Barwert der Versorgungsverpflichtungen für die leistungsorientierten Altersversorgungssysteme sowie der daraus resultierende Aufwand wird gemäß IAS 19 (Employee Benefits) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected unit credit method) ermittelt. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen unter Anwendung versicherungsmathematischer Verfahren bewertet und über die gesamte Beschäftigungszeit der Mitarbeiter verteilt. Hier sind spezifische Annahmen zur Berechtigtenstruktur und zum ökonomischen Umfeld zu treffen. Dies sind im Wesentlichen der Abzinsungssatz, die Gehalts- und Rentenentwicklung, die Entwicklung der Krankheitskosten sowie Sterberaten.

Die Bestimmung der Abzinsungssätze basiert auf währungsspezifischen, hochwertigen Anleiheportfolios, deren Zahlungsströme den erwarteten Zahlungsabflüssen aus den Pensionsplänen näherungsweise entsprechen. Der aus dieser Zinsstruktur abgeleitete einheitliche Abzinsungssatz orientiert sich somit an den Stichtagsrenditen entsprechender, mindestens mit einer Einstufung in die Ratingstufe AA oder AAA ("Rating") versehener Unternehmensanleihen. Als Richtgröße für den einheitlichen Abzinsungssatz gilt die Rendite solcher Anleihen, deren gewichtete Restlaufzeit in etwa der Laufzeit (Duration) des entsprechenden Portfolios zur Abdeckung der gesamten Verpflichtung entspricht.

Von dem Barwert der Versorgungsverpflichtungen wird der beizulegende Zeitwert des Planvermögens subtrahiert, um die Nettoverpflichtung für die leistungsorientierten Versorgungspläne zu bestimmen. Überschreitet das Planvermögen die entsprechende Versorgungsverpflichtung, wird der darüber hinausgehende Betrag unter Berücksichtigung der in IAS 19 vorgegebenen Obergrenze für Vermögenswerte als sonstige Forderung ausgewiesen. Für alle bedeutenden Versorgungspläne werden jährlich umfassende versicherungsmathematische Berechnungen zum 31. Dezember erstellt.

Im Rahmen der Bilanzierung der leistungsorientierten Pensionspläne werden, mit Ausnahme der Nettozinsen auf die Nettoverpflichtung, sämtliche Aufwendungen und Erträge per saldo im EBIT erfasst. Die Nettozinsen werden im Finanzergebnis berücksichtigt.

Die Ergebnisse aus Neubewertungen der Nettoverpflichtung werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst. Sie setzen sich zusammen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, dem Ertrag aus Planvermögen und den Veränderungen der Auswirkungen der Vermögensobergrenze – bei den beiden letztgenannten Komponenten jeweils abzüglich der bereits in den Nettozinsen berücksichtigten Beträge. Latente Steuern in Bezug auf die Neubewertungsergebnisse werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis erfasst.

Andere Rückstellungen

Die Bewertung der anderen Rückstellungen erfolgt nach IAS 37 (Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets) oder ggf. auch nach IAS 19 (Employee Benefits). Soweit bei Verpflichtungen erst nach mehr als einem Jahr mit Mittelabflüssen gerechnet wird, werden die Rückstellungen mit dem Barwert der voraussichtlichen Mittelabflüsse angesetzt. Erstattungsansprüche gegen Dritte werden getrennt von den Rückstellungen als sonstige Forderung aktiviert, wenn ihre Realisation nahezu sicher ist.

Wenn aus einer geänderten Einschätzung eine Reduzierung des Verpflichtungsumfangs resultiert, wird die Rückstellung anteilig aufgelöst und der Ertrag in jenen Funktionsbereichen erfasst, die ursprünglich bei der Bildung der Rückstellung mit dem Aufwand belastet waren.

Um die Aussagekraft im Bereich der Schätzungsergebnisse zu erhöhen, werden für bestimmte Rückstellungen, die wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten, die Folgen von Parameteränderungen auf die bilanzierten Rückstellungsbeträge mittels einer Sensitivitätsanalyse untersucht. Zur Untersuchung der Unsicherheit hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeiten werden die Auswirkungen der Änderung von jeweils fünf Prozentpunkten der individuell angesetzten Eintrittswahrscheinlichkeiten analysiert.

Rückstellungen für Umweltschutz werden gebildet, wenn zukünftige Mittelabflüsse zur Erfüllung von Umweltauflagen oder für Sanierungsmaßnahmen wahrscheinlich sind, die Kosten hinreichend zuverlässig geschätzt werden können und die Maßnahmen keinen künftigen Nutzenzufluss erwarten lassen.

Die Schätzung der künftigen Kosten für Umweltschutz- und Sanierungsmaßnahmen ist mit vielen Unsicherheiten behaftet, insbesondere mit rechtlichen Unsicherheiten in Bezug auf Gesetze und Verordnungen sowie auf die tatsächlichen Verhältnisse in den verschiedenen Ländern und an den verschiedenen Standorten. Die Schätzung der Kosten stützt sich insbesondere auf frühere Erfahrungen in ähnlichen Fällen, Schlussfolgerungen aus zu bestehenden Umweltprogrammen eingeholten Gutachten, laufende Kosten und neue Entwicklungen mit Einfluss auf die Kosten. Darüber hinaus werden bei der Schätzung der Kosten auch die Auslegung der geltenden Umweltgesetze und -vorschriften durch das Management, die Anzahl und die Finanzlage Dritter, die verpflichtet sein könnten, sich gesamtschuldnerisch an eventuellen Sanierungskosten zu beteiligen, und die wahrscheinlich zur Anwendung kommenden Sanierungsmethoden berücksichtigt. Änderungen dieser Annahmen können sich auf das künftige Ergebnis des Unternehmens auswirken.

Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen mit ähnlichen Umweltschutzsituationen geht das Management von Covestro davon aus, dass die vorhandenen Rückstellungen – auf der Grundlage der heute vorhandenen Informationen – ausreichend sind. Angesichts der Geschäfte, in denen der Covestro-Konzern tätig ist, und der inhärenten Schwierigkeiten, Umweltschutzverpflichtungen zutreffend abzuschätzen, können unter Umständen wesentliche zusätzliche Kosten über die zurückgestellten Beträge hinaus anfallen. So ist es möglich, dass während einer Sanierungsmaßnahme über die bereits bestehenden Rückstellungen hinaus zusätzliche Aufwendungen über einen längeren Zeitraum und in einem Ausmaß erforderlich werden, die nicht verlässlich abgeschätzt werden können.

Die Rückstellungen für Restrukturierung beinhalten nur die den Restrukturierungsmaßnahmen direkt zuordenbaren Aufwendungen, die für die Restrukturierung notwendig sind und nicht mit dem zukünftigen operativen Geschäft in Verbindung stehen. Dies sind z. B. Aufwendungen für Abfindungszahlungen an Mitarbeiter und Ausgleichszahlungen für nicht mehr nutzbare angemietete Immobilien.

Restrukturierungsmaßnahmen sind u. a. der Verkauf oder die Beendigung eines Geschäftsbereichs, die Stilllegung von Standorten, die Verlegung von Geschäftsaktivitäten an einen anderen Ort oder die grundsätzliche Umorganisation von Geschäftsbereichen. Rückstellungen werden hierfür zu dem Zeitpunkt gebildet, zu dem ein detaillierter Restrukturierungsplan vorliegt, der von der jeweils entscheidungsbefugten Managementebene beschlossen und den Mitarbeitern bzw. deren Vertretern kommuniziert wurde. Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit dem Barwert der zukünftigen Mittelabflüsse angesetzt.

Als international tätiges Unternehmen ist der Covestro-Konzern einer Vielzahl rechtlicher Risiken ausgesetzt, für die bei Vorliegen bestimmter Bedingungen Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten zu bilden sind. Hierzu können insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Patentrecht, Steuerrecht und Umweltrecht sowie Compliance-relevante Themen wie Korruption und Exportkontrolle gehören.

Rechtsstreitigkeiten und andere rechtliche Verfahren werfen oft komplexe Fragen auf und sind mit zahlreichen Unwägbarkeiten und Schwierigkeiten verbunden, u. a. aufgrund des Sachverhalts und der Umstände jedes einzelnen Falls, des Gerichts, bei dem die Klage anhängig ist, sowie aufgrund von Unterschieden im anwendbaren Recht. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren sind in aller Regel nicht vorhersagbar. Durch das Urteil in einem Gerichtsverfahren, durch behördliche Entscheidungen oder durch einen Vergleich können dem Covestro-Konzern Aufwendungen entstehen, für die bisher mangels verlässlicher Ermittelbarkeit bilanziell nicht vorgesorgt wurde oder die über die hierfür gebildete Rückstellung und die Versicherungsdeckung hinausgehen.

Bei anhängigen bzw. künftigen juristischen Verfahren wird anhand der Informationen, die der Covestro-Rechtsabteilung vorliegen, und in enger Abstimmung mit den für den Konzern tätigen Rechtsanwälten geprüft, ob und in welcher Höhe bilanzielle Vorsorge getroffen werden muss.

Soweit nach vernünftigem Ermessen eines dieser Verfahren wahrscheinlich zu bereits aktuell verlässlich messbaren Mittelabflüssen führt, wird grundsätzlich der Barwert als Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten passiviert. Diese Rückstellungen decken die geschätzten unvermeidbaren Zahlungen an die Kläger, die Gerichts- und Verfahrenskosten, die Kosten für Rechtsanwälte sowie eventuelle Vergleichskosten ab.

Häufig kann die Existenz einer gegenwärtigen Verpflichtung oder die Wahrscheinlichkeit eines potenziellen Ressourcenabflusses aus einem anhängigen oder künftigen juristischen Verfahren nicht verlässlich eingeschätzt werden. Aufgrund der besonderen Natur dieser Verfahren erfolgt die Bildung einer Rückstellung regelmäßig erst dann, wenn erste Vergleiche eine Einschätzung über die potenzielle Höhe erlauben oder Urteile vorliegen und zuvor nicht zumindest eine Bandbreite möglicher rechtlicher Ergebnisse solcher Verfahren abgeleitet werden kann. Rückstellungen für Rechtsverteidigungskosten werden dann gebildet, wenn zur Verteidigung der eigenen Rechtsposition eine konzernexterne Unterstützung in materiellem Umfang wahrscheinlich erforderlich wird.

Zu jedem Bilanzstichtag ermitteln die internen und externen rechtlichen Berater den aktuellen Stand der wesentlichen rechtlichen Risiken im Covestro-Konzern. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob und ggf. in welcher Höhe eine Rückstellung zu bilden oder anzupassen ist. Wertaufhellende Informationen werden bis zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses berücksichtigt.

Bezüglich des Stands der wesentlichen rechtlichen Risiken wird auf Anhangangabe 26 "Rechtliche Risiken" verwiesen.

In den Personalrückstellungen wird bilanzielle Vorsorge vor allem für variable und individuelle Einmalzahlungen, Zahlungen aufgrund von Mitarbeiterjubiläen, Abfindungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Vor- und Frühruhestandsvereinbarungen, Überschüsse auf Langzeitkonten sowie sonstige Personalkosten getroffen.

Des Weiteren sind hier die Verpflichtungen aus aktienbasierten Vergütungen mit Barausgleich ausgewiesen. Die Vergütung des Vorstands der Covestro AG sowie von Führungskräften erfolgt teilweise mittels aktienkursorientierter Entlohnung, die unter Berücksichtigung von Sperrfristen erdient und als Personalaufwand entsprechend der im Erdienungszeitraum erbrachten Gegenleistung ratierlich erfolgswirksam erfasst wird. Die Bewertung erfolgt zum Zeitpunkt der Gewährung sowie zu jedem Berichtsstichtag gemäß IFRS 2 (Share-based Payment) auf Basis eines finanzmathematischen Optionspreismodells.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für sonstige Verbindlichkeiten, Rückstellungen für Produkthaftung sowie Gewährleistungen.

Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten

Von Dritten gewährte Zuwendungen, die der Investitionsförderung dienen, werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und über die Nutzungsdauer der betreffenden Investitionen ertragswirksam aufgelöst.

Leasing

Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum eingeräumt wird und der Leasinggeber im Gegenzug eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält.

Soweit Covestro Leasingnehmer in einem Leasingverhältnis ist, wird grundsätzlich zu dem Zeitpunkt, an dem Covestro der zugrunde liegende Vermögenswert bereitgestellt wird, ein Nutzungsrecht als Vermögenswert aktiviert und eine korrespondierende Schuld (Leasingverbindlichkeit) passiviert.

Das Nutzungsrecht spiegelt das Recht wider, den Vermögenswert, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt, entgeltlich zu nutzen. Es wird im Rahmen des Erstansatzes grundsätzlich in Höhe der korrespondierenden Leasingverbindlichkeit zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten, etwaiger Rückbauverpflichtungen und vor der Bereitstellung geleisteter Leasinganzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize aktiviert. Das Nutzungsrecht wird für Zwecke der Folgebilanzierung über die Laufzeit des Leasingverhältnisses planmäßig abgeschrieben. Vertragliche Änderungen (Contract Modifications), solange diese nicht als gesondertes Leasingverhältnis bewertet werden, und Neubewertungen (Reassessments) der Leasingverbindlichkeit werden ebenfalls im Nutzungsrecht berücksichtigt. Der Ausweis des bilanzierten Nutzungsrechts erfolgt in den Sachanlagen. Die Überprüfung auf Werthaltigkeit (Impairment) sowie der Ausweis etwaiger Wertminderungen erfolgt für die bilanzierten Nutzungsrechte entsprechend den für Sachanlagen geltenden Regelungen.

Die Leasingverpflichtung zeigt die Verpflichtung des Unternehmens, vertragliche Leasingzahlungen zu leisten, und bemisst sich als Barwert eben dieser noch zu leistenden Leasingzahlungen. Während IFRS 16 (Leases) für die Barwertermittlung die Verwendung des impliziten vertraglichen Zinssatzes (Interest Rate Implicit in the Lease) verlangt, ist dieser regelmäßig nicht ermittelbar. Entsprechend erfolgt die Abzinsung in der Regel unter Verwendung des Grenzfremdkapitalkostensatzes (Incremental Borrowing Rate). Soweit die zu leistenden Leasingzahlungen feste Zahlungen oder variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zins gekoppelt sind, enthalten, wird dies in den Leasingverbindlichkeiten berücksichtigt. Variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zins gekoppelt sind, werden mit dem zugrundeliegenden Index oder Zins bewertet, sobald dieser anzuwenden ist. Sofern in Ausnahmefällen Restwertgarantien, Kaufoptionen oder Strafzahlungen bestehen, sind diese entsprechend in der Leasingverbindlichkeit zu erfassen, soweit diese erwartet werden. Bei Covestro bestehen in Leasingverträgen regelmäßig feste Vertragslaufzeiten. Zusätzlich bestehen Verlängerungs- und Kündigungsoptionen insbesondere bei der Anmietung von Produktions- und Logistikinfrastruktur sowie Immobilien. Bei der Beurteilung, ob entsprechende Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen in der Vertragslaufzeit Berücksichtigung finden, werden sämtliche relevanten Sachverhalte daraufhin überprüft, ob wirtschaftliche Anreize zur Ausübung oder Nichtausübung dieser Optionen bestehen. Anpassungen der Vertragslaufzeit durch geänderte Erwartungen zur Ausübung bzw. Nichtausübung solcher Optionen werden nur durchgeführt, wenn sie hinreichend sicher sind. Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Zahlungswirksame Leasingraten werden dabei jeweils in einen erfolgswirksamen Zins- und einen erfolgsneutralen Tilgungsteil aufgeteilt. Der Ausweis der Leasingverpflichtungen erfolgt, nach den Regeln zur Fristigkeit gegliedert, in den Finanzverbindlichkeiten.

Erfolgswirkungen aus den nach IFRS 16 zu erfassenden Leasingverhältnissen ergeben sich insgesamt aus den planmäßigen und ggf. außerplanmäßigen Abschreibungen des Nutzungsrechts (operatives Ergebnis), aus der Abzinsung und Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit (Finanzergebnis) sowie in Fällen, in denen ein Leasingverhältnis vertraglich verändert wird. Derartige Vertragsänderungen können z.B. aus nicht zuvor explizit vertraglich festgeschriebenen Kündigungs- oder Verlängerungsoptionen resultieren. Die vertraglichen Leasingzahlungen für nach IFRS 16 bilanzierte Leasingverhältnisse werden ausschließlich in den Cashflows aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.

Ausnahmeregelungen von der Anwendung der Ansatz- und Bewertungsregeln existieren nach IFRS 16 für Leasingverhältnisse, deren Laufzeit nicht mehr als zwölf Monate beträgt, deren zugrunde liegender Vermögenswert von "geringem Wert" ist oder, falls es sich um einen immateriellen Vermögenswert handelt. Bei Covestro liegen Vermögenswerte mit geringem Wert vor, wenn deren Neuwert einen Betrag von 5.000 € nicht überschreitet. In den vorgenannten Ausnahmefällen werden bei Covestro die Leasingverhältnisse nicht in der Bilanz als abschreibbares Nutzungsrecht bzw. als Leasingverbindlichkeit erfasst. Entsprechende vertragliche Zahlungen werden in den Cashflows aus operativer Tätigkeit ausgewiesen und in gleicher Höhe aufwandswirksam im operativen Ergebnis erfasst.

Für Leasingverhältnisse, in denen Covestro Leasinggeber ist, wird gemäß IFRS 16 zwischen Finanzierungsleasing und Operating Leasing unterschieden. Als Finanzierungsleasing werden Leasingverhältnisse behandelt, bei denen der Leasingnehmer im Wesentlichen alle mit dem Eigentum eines Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen trägt. Der Leasinggeber setzt zum Zeitpunkt der Bereitstellung des Leasingobjekts in seiner Bilanz eine Leasingforderung in Höhe der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis an und bucht den zugrunde liegenden Vermögenswert aus dem Anlagevermögen aus. Die Nettoinvestition umfasst regelmäßig den Barwert künftiger vertraglicher Leasingzahlungen. Etwaige vom Leasingnehmer zu zahlende Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zins gekoppelt sind, sowie etwaige Restwertgarantien oder andere vertragliche Zahlungsansprüche gegen den Leasingnehmer können hinzukommen. Zur erstmaligen Bewertung der Nettoinvestition bzw. der Leasingforderung zieht der Leasinggeber den dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegenden Zinssatz heran. Die zahlungswirksamen Leasingraten werden dabei jeweils in einen erfolgswirksamen Zins- und einen erfolgsneutralen Tilgungsteil aufgeteilt, wobei der Zinsanteil im Finanzergebnis gezeigt wird. Die Folgebewertung der Nettoinvestition bzw. der Leasingforderung erfolgt nach der Effektivzinsmethode. Bei Operating-Leasing-Verhältnissen wird der zugrunde liegende Vermögenswert weiterhin im Anlagevermögen des Leasinggebers ausgewiesen und über die Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die erhaltenen Leasingzahlungen werden in den Umsatzerlösen erfasst.

Unternehmenserwerbe

Die Bilanzierung eines Unternehmenserwerbs erfolgt mithilfe der Erwerbsmethode, die eine Bewertung der übernommenen Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Beherrschung vorsieht. Die mit dem Unternehmenserwerb in Zusammenhang stehenden Anschaffungsnebenkosten werden als Aufwand in den Perioden erfasst, in denen sie anfallen.

Vorgehensweise und Auswirkungen der weltweiten Werthaltigkeitsprüfungen

Auf der Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units) werden zentrale Werthaltigkeitsprüfungen durchgeführt. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit stellt die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten dar, die weitestgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten Mittelzuflüsse erzeugt. Im Covestro-Konzern werden die strategischen Geschäftseinheiten als zahlungsmittelgenerierende Einheiten angesehen und unterliegen zentralen Werthaltigkeitsprüfungen. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen grundsätzlich der Berichtsebene unterhalb der berichtspflichtigen Segmente.

Eine zentrale Werthaltigkeitsprüfung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird entweder bei Vorliegen eines Anhaltspunkts für eine Wertminderung vorgenommen oder mindestens jährlich, wenn einer strategischen Geschäftseinheit oder Gruppe von strategischen Geschäftseinheiten ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist.

Sofern sich ein Wertberichtigungsbedarf ergibt, wird der Wertberichtigungsaufwand für einen Geschäfts- oder Firmenwert im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst, für die anderen Vermögenswerte in dem jeweiligen Funktionsbereich, in dem auch die planmäßige Abschreibung berichtet wird. Dies gilt analog auch für Erträge aus einer Wertaufholung, wobei Zuschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert unzulässig sind.

Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrags auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten. Dabei wird der Barwert der künftigen Cashflows zugrunde gelegt, da keine Marktpreise für die einzelnen Einheiten vorliegen. Die Prognosen der künftigen Cashflows zur Ermittlung des erzielbaren Betrags haben im Regelfall einen Planungshorizont von drei bis fünf Jahren und stützen sich auf die aktuellen Planungen des Covestro-Konzerns. Hierfür werden v.a. Annahmen über künftige Verkaufspreise und -mengen, Kosten, Wachstumsraten der Märkte, Konjunkturzyklen und Wechselkurse getroffen. Der Entwicklung dieser Annahmen liegen konzerninterne Einschätzungen sowie externe Quellen zugrunde. Beim Ansatz des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird die Bewertung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit aus Sicht eines unabhängigen Marktteilnehmers vorgenommen. Cashflows jenseits der Planungsperiode werden unter Anwendung individueller, jeweils aus Marktinformationen abgeleiteter Wachstumsraten auf Basis langfristiger Geschäftserwartungen bestimmt. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgt auf Basis nichtbeobachtbarer Inputfaktoren (sogenannte Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie).

Die Netto-Zahlungsmittelzuflüsse werden mit einem Kapitalkostensatz abgezinst, der als gewichteter Durchschnitt des Eigen- und Fremdkapitalkostensatzes berechnet wird. Um dem Rendite-/Risikoprofil des Covestro-Konzerns Rechnung zu tragen, werden ein Kapitalkostensatz nach Ertragsteuern sowie eine spezifische Kapitalstruktur anhand von Vergleichsunternehmen derselben Branche (Peer Group) festgelegt. Der Eigenkapitalkostensatz entspricht den Renditeerwartungen der Aktionäre. Der verwendete Fremdkapitalkostensatz stellt die langfristigen Finanzierungskonditionen der Peer Group dar. Beide Komponenten werden grundsätzlich aus Kapitalmarktinformationen abgeleitet.

Die für die Werthaltigkeitsprüfungen im Geschäftsjahr 2019 verwendete Wachstumsrate für die ewige Rente ("Terminal Value") betrug 1% (Vorjahr: 1%) für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Polyether-Polyole (Berichtssegment Polyurethanes) und jeweils 2% (Vorjahr: 2%) für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Diphenylmethan-Diisocyanat (MDI) und Toluylen-Diisocyanat (TDI) im Berichtssegment Polyurethanes, die zahlungsmittelgenerierende Einheit Polycarbonates (PCS) im Berichtssegment Polycarbonates sowie die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Base & Modified Isocyanates (BMI), Resins (RES) und Specialty Films (SF) im Berichtssegment Coatings, Adhesives, Specialties. Diese Wachstumsannahmen reflektieren insbesondere mehrjährige konjunkturelle Zyklen sowie Kapazitäts- und Markterwartungen pro zahlungsmittelgenerierender Einheit. Die zur Diskontierung der prognostizierten Cashflows herangezogenen Kapitalkostensätze nach Ertragsteuern betrugen 6,4% (Vorjahr: 6,5%).

Aufgrund der jährlichen zentralen Werthaltigkeitsprüfungen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde im Berichtsjahr wie im Vorjahr keine außerplanmäßige Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen. Im Geschäftsjahr ergaben sich Wertberichtigungen auf Sachanlagen sowie immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 28 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. €) und Wertaufholungen auf Sachanlagen sowie immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €). Detaillierte Erläuterungen sind in den Anhangangaben 13 "Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte" und 14 "Sachanlagen" enthalten.

Die vorgenommenen Schätzungen in Bezug auf die voraussichtliche Nutzungsdauer bestimmter Vermögenswerte, die Annahmen über makroökonomische Rahmenbedingungen und Entwicklungen in den Branchen, in denen Covestro tätig ist, und die Schätzung der Barwerte künftiger Cashflows werden für angemessen erachtet. Gleichwohl können geänderte Annahmen oder veränderte Umstände Korrekturen notwendig machen, die zu zusätzlichen außerplanmäßigen Abschreibungen oder, sofern es sich nicht um Geschäfts- oder Firmenwerte handelt, zu Wertaufholungen führen können, falls sich die erwarteten Entwicklungen umkehren sollten.

Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, wurde eine Minderung des zukünftigen Free Operating Cash Flow um 10 %, eine Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten um 10 % oder eine Minderung der langfristigen Wachstumsrate um einen Prozentpunkt angenommen. Auf dieser Grundlage würde sich für keine der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ein Wertminderungsbedarf ergeben.

Entsprechendes gilt zum Bewertungsstichtag auch für andere als möglich erachtete Abweichungen von den für die Werthaltigkeitsprüfungen verwendeten Annahmen.

Beizulegender Zeitwert

Der beizulegende Zeitwert ist entsprechend IFRS 13 (Fair Value Measurement) der Preis, zu dem am Bewertungsstichtag in einem geordneten Geschäftsvorfall im Hauptmarkt oder, wenn keiner vorhanden, im vorteilhaftesten Markt, zu dem der Covestro-Konzern zu diesem Zeitpunkt Zugang hat, ein Vermögenswert verkauft oder eine Schuld übertragen werden würde. Der beizulegende Zeitwert einer Schuld spiegelt grundsätzlich das Risiko der Nichterfüllung wider.

Sofern verfügbar, ermittelt der Covestro-Konzern den beizulegenden Zeitwert eines Finanzinstruments auf Basis notierter Preise auf einem aktiven Markt für dieses Instrument. Ein Markt wird dann als aktiv angesehen, wenn Transaktionen für den jeweiligen Vermögenswert oder die jeweilige Verbindlichkeit in ausreichender Frequenz und in ausreichendem Umfang stattfinden, sodass Preisinformationen regelmäßig und stichtagsbezogen zur Verfügung stehen.

Sofern keine notierten Preise auf einem aktiven Markt existieren, werden Bewertungstechniken verwendet, welche die Verwendung relevanter beobachtbarer Inputfaktoren maximieren und die Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren minimieren. In die jeweilige Bewertungstechnik fließen alle Faktoren ein, die Marktteilnehmer bei der Preisfindung einer solchen Transaktion berücksichtigen würden.

Auf die Grundlagen der Verwendung bzw. Ableitung des beizulegenden Zeitwerts wird jeweils nach Kategorie des Vermögens bzw. der Schuld gesondert eingegangen. Dies betrifft im Covestro-Konzern grundsätzlich die bilanzierten Posten, aber auch Anhangangaben.

Wertberichtigungen

Der Covestro-Konzern ermittelt eine Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste für folgende Posten:

  • Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden
  • Schuldinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
  • Finanzgarantien und Kreditzusagen
  • Vertragsvermögenswerte

Für Finanzinstrumente, bei denen sich seit dem erstmaligen Ansatz das Kreditrisiko nicht signifikant erhöht hat, wird die Risikovorsorge für erwartete Kreditausfälle in Höhe der Kreditausfälle ermittelt, deren Eintritt innerhalb der nächsten zwölf Monate erwartet wird. Für Finanzinstrumente, bei denen es zu einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos gekommen ist, wird eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditausfälle ermittelt.

Bei der Beurteilung, ob sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, werden sowohl relevante interne als auch externe Daten herangezogen, die unter verhältnismäßigem Aufwand beschafft werden können. So fließen bspw. Finanzdaten der Kontrahenten/Kunden, Ratings, vergangenes Zahlungsverhalten der Kontrahenten/Kunden sowie zukunftsgerichtete Informationen in die Beurteilung ein. Es wird davon ausgegangen, dass es zu einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos gekommen ist, wenn der finanzielle Vermögenswert mehr als 30 Tage überfällig ist.

Ein Ausfallereignis ist eingetreten, wenn der Covestro-Konzern zu der Einschätzung kommt, dass die Gegenpartei mit hoher Wahrscheinlichkeit den Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe nachkommen kann.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte wird die Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditausfälle ermittelt.

Zu jedem Stichtag beurteilt der Covestro-Konzern, ob bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, eine Beeinträchtigung der Bonität vorliegt. Indikatoren für eine beeinträchtigte Bonität eines finanziellen Vermögenswerts sind u.a. beobachtbare Daten zu den folgenden Ereignissen:

  • Signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder des Kreditnehmers
  • Ein Vertragsbruch wie bspw. ein Ausfall oder eine Überfälligkeit
  • Zugeständnisse, die Covestro dem Kreditnehmer aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen im Zusammenhang mit den finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers macht, andernfalls aber nicht machen würde
  • Drohende Insolvenz oder ein drohendes sonstiges Sanierungsverfahren des Kreditnehmers
  • Das Verschwinden eines aktiven Markts für diesen finanziellen Vermögenswert

Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts wird ausgebucht, wenn der Covestro-Konzern zu der Überzeugung gelangt, dass die Gegenpartei den Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen wird. Nach Ausbuchung geht der Konzern davon aus, dass keine signifikanten Beträge mehr realisiert werden können.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bis zum 31. Dezember 2018 angewendet wurden

Leasing

Beim Leasing wird zwischen Finanzierungsleasing und Operating Leasing unterschieden. Als Finanzierungsleasing werden Leasingtransaktionen behandelt, bei denen der Leasingnehmer im Wesentlichen alle mit dem Eigentum eines Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen trägt.

Ist der Covestro-Konzern Leasingnehmer in einem Finanzierungsleasingverhältnis, wird in der Bilanz der niedrigere Wert aus beizulegendem Zeitwert des Vermögenswerts und dem Barwert der Mindestleasingzahlungen zu Beginn des Leasingverhältnisses aktiviert und gleichzeitig unter den Finanzverbindlichkeiten passiviert. Die Mindestleasingzahlungen werden aufgeteilt in einen Zinsanteil und einen Tilgungsanteil der Restschuld, wobei die Schuld nach der Effektivzinsmethode fortgeschrieben wird. Der Leasinggegenstand wird linear über die geschätzte Nutzungsdauer oder die kürzere Vertragslaufzeit abgeschrieben.

4. Segment- und Regionenberichterstattung

Die Ressourcenallokation und die Bewertung der Ertragskraft der Geschäftssegmente werden im Covestro-Konzern durch den Vorstand der Covestro AG als Hauptentscheidungsträger wahrgenommen. Die Segment- und Regionenabgrenzung sowie die Auswahl der dargestellten Kennzahlen erfolgen in Übereinstimmung mit dem internen Steuerungs- und Berichtssystem ("Management Approach"). Es werden dieselben Rechnungslegungsvorschriften zugrunde gelegt, wie sie für den Covestro-Konzern in Anhangangabe 3 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" beschrieben sind.

Zum 31. Dezember 2019 besteht der Covestro-Konzern aus drei berichtspflichtigen Segmenten. Die Segmente umfassen die folgenden Aktivitäten:

Polyurethanes

Im Segment Polyurethanes werden hochwertige Vorprodukte für Polyurethane entwickelt, produziert und vertrieben. Bei den Vorprodukten handelt es sich um die Isocyanate Toluylen-Diisocyanat (TDI), Diphenylmethan-Diisocyanat (MDI) sowie Polyether-Polyol. Polyurethan-Weichschaum wird vor allem in der Möbel- und Automobilindustrie verwendet (z. B. in Polstermöbeln, Matratzen und Autositzen). Hartschaum kommt besonders als Dämmmaterial in der Baubranche sowie entlang der Kühlkette zum Einsatz. Das Segment unterhält weltweit Produktionsstätten sowie Systemhäuser für die Abmischung und Bereitstellung von kundenindividuellen Polyurethan-Systemen.

Polycarbonates

Das Segment Polycarbonates entwickelt, produziert und vertreibt den Hochleistungskunststoff Polycarbonat in Form von Granulaten, Verbundwerkstoffen und Halbzeugen (Platten). Das Material findet vor allem Verwendung in der Automobilindustrie (z. B. im Fahrzeuginnenraum und für die Fahrzeugbeleuchtung) sowie in der Baubranche (z. B. für Dachkonstruktionen). Zudem wird es u. a. in der Elektro- und Elektronikindustrie (z. B. für Stecker- und Computergehäuse sowie DVDs), der Medizintechnik und Beleuchtungsindustrie (z. B. für LED-Komponenten) eingesetzt. Polycarbonat wird vom Covestro-Konzern weltweit produziert und in Compoundierungszentren gemäß kundenindividuellen Wünschen weiterverarbeitet.

Coatings, Adhesives, Specialties

Im Segment Coatings, Adhesives, Specialties entwickelt, produziert und vertreibt Covestro Vorprodukte für Lacke, Kleb- und Dichtstoffe sowie Spezialitäten im Wesentlichen für Polyurethan-Systeme. Dazu zählen u. a. polymere Materialien und wässrige Dispersionen auf Basis der Isocyanate HDI und IPDI, die in Anlagen weltweit hergestellt werden. Haupteinsatzgebiete der Produkte sind die Bereiche Transport und Verkehr, Infrastruktur und Bau sowie Holzverarbeitung und Möbel. Die Spezialitäten umfassen Elastomere, hochqualitative Folien sowie Vorprodukte für die Kosmetik- und Textilindustrie und den Gesundheitsbereich.

Geschäftsaktivitäten, die nicht den oben genannten Segmenten zugeordnet werden können, sind unter "Alle sonstigen Segmente" ausgewiesen. Die Außenumsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus Nebenprodukten, die bei der Chlorproduktion und -verwendung entstehen.

Die Kosten für Corporate-Center-Funktionen sowie Mehr- oder Minderaufwendungen aus einer höheren oder niedrigeren Performance der Covestro-Aktie im Rahmen der langfristigen aktienbasierten Vergütung werden in der Segmentberichterstattung als "Corporate Center und Überleitung" dargestellt.

Die Segmentdaten wurden auf folgende Weise ermittelt:

  • Das Mengenwachstum im Kerngeschäft\* bezieht sich auf die Kernprodukte aus den Segmenten Polyurethanes, Polycarbonates und Coatings, Adhesives, Specialties und wird als prozentuale Veränderung der extern verkauften Mengen in Kilotonnen gegenüber dem Vorjahr errechnet. Covestro nutzt auch Geschäftsmöglichkeiten außerhalb des Kerngeschäfts, z. B. durch den Verkauf von Vor- und Nebenprodukten wie Salzsäure, Natronlauge und Styrol. Solche Transaktionen sind nicht Bestandteil des Mengenwachstums im Kerngeschäft.
  • EBIT und EBITDA sind Kennzahlen, die nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften nicht definiert sind. Das EBIT entspricht dem Ergebnis nach Ertragsteuern zuzüglich Finanzergebnis und Ertragsteuern. Das EBITDA entspricht dem EBIT gemäß Gewinn- und Verlustrechnung zuzüglich Abschreibungen und abzüglich Wertaufholungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten.
  • Der Free Operating Cash Flow entspricht den Cashflows aus operativer Tätigkeit abzüglich Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Die gezahlten Ertragsteuern als Bestandteil des Cashflows aus operativer Tätigkeit sind keinem Unternehmensbestandteil direkt zugeordnet. Für die Ermittlung des Cashflows aus operativer Tätigkeit ergeben sich entsprechend dem Management Approach die gezahlten Ertragsteuern der berichtspflichtigen Segmente aus der Multiplikation des für das Geschäftsjahr erwarteten effektiven Steuersatzes (Effective Tax Rate, ETR) mit dem jeweiligen EBIT des Segments.
  • Das Working Capital beinhaltet die Vorräte zuzüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Die nachfolgenden Tabellen enthalten die Kennzahlen nach Segmenten:

Kennzahlen nach Segmenten

Sonstige/Konsolidierung
Polyure
thanes
Polycar
bonates
Coatings,
Adhesives,
Specialties
Alle
sonstigen
Segmente
Corporate
Center und
Überleitung
Covestro
Konzern
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
2019
Umsatzerlöse 5.779 3.473 2.369 791 12.412
Mengenwachstum im Kerngeschäft1 2,3% 2,7% –1,0% 2,0%
EBITDA 648 536 469 13 –62 1.604
EBIT 250 300 352 12 –62 852
Free Operating Cash Flow 32 404 191 –87 –67 473
Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle
Vermögenswerte
543 209 158 910
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen –398 –236 –117 –1 –752
davon außerplanmäßige Abschreibungen –5 –22 –1 –28
davon Wertaufholungen 1 1
Forschungs- und Entwicklungskosten –94 –81 –95 3 1 –266
2018
Umsatzerlöse 7.362 4.051 2.361 842 14.616
Mengenwachstum im Kerngeschäft1 0,8% 3,0% 2,3% 1,5%
EBITDA 1.763 1.036 464 9 –72 3.200
EBIT 1.412 861 371 8 –72 2.580
Free Operating Cash Flow 972 468 203 93 –67 1.669
Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle
Vermögenswerte
414 186 106 1 707
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen –351 –175 –93 –1 –620
davon außerplanmäßige Abschreibungen –2 –4 –1 –7
davon Wertaufholungen
Forschungs- und Entwicklungskosten –102 –79 –90 –6 1 –276

1 Vergleichswerte auf Basis der Definition des Kerngeschäfts zum 31. März 2019 ermittelt. Keine IFRS Kennzahl, freiwillig berichtet

* Keine IFRS Kennzahl, freiwillig berichtet

AN UNSERE AKTIONÄRE ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT KONZERNABSCHLUSS WEITERE INFORMATIONEN

Working Capital nach Segmenten

31.12.2018 31.12.2019
in Mio. € in Mio. €
Polyurethanes 1.018 860
Polycarbonates 769 562
Coatings, Adhesives, Specialties 500 485
Summe der berichtspflichtigen Segmente 2.287 1.907
Alle sonstigen Segmente 85 73
Corporate Center –10 –10
Working Capital 2.362 1.970
davon Vorräte 2.213 1.916
davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.786 1.561
davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen –1.637 –1.507

Informationen über geografische Gebiete

Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über geografische Gebiete. Die Region "EMLA" beinhaltet Europa, den Nahen Osten, Afrika und Lateinamerika ohne Mexiko, das gemeinsam mit den USA und Kanada die Region "NAFTA" bildet. Die Region "APAC" umfasst Asien und die Pazifikregion.

Regionenberichterstattung1

EMLA NAFTA APAC Gesamt
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
2019
Außenumsatzerlöse nach Verbleib 5.289 3.141 3.982 12.412
Außenumsatzerlöse nach Sitz der Gesellschaft 5.239 3.209 3.964 12.412
2018
Außenumsatzerlöse nach Verbleib 6.284 3.469 4.863 14.616
Außenumsatzerlöse nach Sitz der Gesellschaft 6.234 3.555 4.828 14.616

1 Auf eine Darstellung der Interregionen-Umsatzerlöse wird verzichtet, da diese weder einen Einfluss auf das an den Vorstand der Covestro AG berichtete EBIT bzw. EBITDA haben, noch separat an diesen berichtet werden.

Die Außenumsätzerlöse nach Verbleib sowie die Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte teilten sich wie folgt nach Ländern auf:

Außenumsatzerlöse nach Verbleib und Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte nach Ländern

Außenumsatzerlöse
nach Verbleib
Sachanlagen und
immaterielle
Vermögenswerte
in Mio. € in Mio. €
2019
Deutschland 1.557 1.834
USA 2.604 1.298
China 2.456 1.429
Sonstige 5.795 1.103
Gesamt 12.412 5.664
2018
Deutschland 1.783 1.361
USA 2.850 1.093
China 3.106 1.479
Sonstige 6.877 809
Gesamt 14.616 4.742

Informationen über wichtige Kunden

Im Geschäftsjahr 2019 und im Vorjahr wurden mit keinem Kunden mehr als 10 % der Umsatzerlöse des Covestro-Konzerns realisiert.

Überleitungsrechnung

Die nachfolgende Tabelle enthält die Überleitungsrechnung des EBITDA der Segmente zum Ergebnis vor Ertragsteuern des Konzerns.

Überleitung vom EBITDA der Segmente zum Ergebnis vor Ertragsteuern

2018 2019
in Mio. € in Mio. €
EBITDA der berichtspflichtigen Segmente 3.263 1.653
EBITDA aller sonstigen Segmente 9 13
EBITDA Corporate Center –72 –62
EBITDA 3.200 1.604
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen der berichtspflichtigen Segmente –619 –751
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen aller sonstigen Segmente –1 –1
Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen –620 –752
EBIT der berichtspflichtigen Segmente 2.644 902
EBIT aller sonstigen Segmente 8 12
EBIT Corporate Center –72 –62
EBIT 2.580 852
Finanzergebnis –104 –91
Ergebnis vor Ertragsteuern 2.476 761

5. Entwicklung des Konsolidierungskreises

5.1 Konsolidierungskreis und Beteiligungen

Der Konsolidierungskreis setzte sich zum 31. Dezember 2019 aus der Covestro AG sowie 47 (Vorjahr: 49) konsolidierten Unternehmen zusammen.

Die OOO Covestro, Moskau (Russland), wurde im 1. Quartal 2019 als Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung klassifiziert, u.a. weil die lokale Produktion eingestellt wurde. Entsprechend erfolgte seit dem 1. Quartal 2019 keine Vollkonsolidierung mehr.

Zum 1. April 2019 wurden weitere 30% der Anteile an der DIC Covestro Polymer Ltd. (DCP), Tokio (Japan), erworben, die daraufhin vollkonsolidiert wurde. Zuvor wurde sie als Gemeinschaftsunternehmen klassifiziert und nach der Equity-Methode gemäß IAS 28 (Investments in Associates and Joint Ventures) berücksichtigt.

Die Pure Salt Baytown LLC, Houston (USA), zuvor als strukturiertes Unternehmen vollkonsolidiert, wird seit dem 3. Quartal 2019 als assoziiertes Unternehmen von untergeordneter Bedeutung eingestuft und wurde in der Folge entkonsolidiert. Die Grundlagen der Beziehungen zur Pure Salt haben sich vertraglich und wirtschaftlich derart verändert, dass keine Beherrschung mehr vorliegt.

Der Verkauf des europäischen Systemhaus-Geschäfts an H.I.G. Capital, Miami (USA), wurde im 4. Quartal 2019 vollzogen. Die Gesellschaften Covestro A/S, Otterup (Dänemark), Covestro B.V., Foxhol (Niederlande), und Covestro Oldenburg GmbH & Co. KG, Oldenburg, wurden infolgedessen entkonsolidiert.

Im 2. Halbjahr 2019 wurden die Covestro Procurement Services GmbH & Co. KG, Leverkusen, und die Covestro Intellectual Property GmbH & Co. KG, Leverkusen, neu gegründet und vollkonsolidiert. Die Covestro Procurement Services GmbH & Co. KG wurde zu dem Zweck etabliert, die effiziente Beschaffung strategisch wichtiger Rohstoffe für die Covestro Gruppe sicher zu stellen und bei Beschaffungsstrategien zu beraten. Die Covestro Intellectual Property GmbH & Co. KG wird die Verwaltung der Patente, Marken, Lizenzverträge sowie der anderen immateriellen Vermögenswerten der Covestro Deutschland AG übernehmen.

Bei dem vollkonsolidierten Tochterunternehmen Pearl Covestro Polyurethane Systems L.L.C, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate), verfügt der Covestro-Konzern aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit den nichtbeherrschenden Anteilseignern über 100% der Stimmrechte.

Im Konsolidierungskreis ist zum 31. Dezember 2019 mit der LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V.O.F, Rotterdam (Niederlande), wie auch im Vorjahr eine gemeinschaftliche Tätigkeit enthalten, deren Vermögenswerte und Schulden sowie Erlöse und Aufwendungen gemäß IFRS 11 (Joint Arrangements) anteilig, entsprechend den Rechten und Pflichten des Covestro-Konzerns, in den Konzernabschluss einbezogen werden. Wesentlicher Zweck der LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V.O.F ist die gemeinschaftliche Produktion von Propylenoxid (PO) für Covestro und den Partner Lyondell.

Zusätzlich wurden zwei assoziierte Unternehmen (Vorjahr: zwei assoziierte Unternehmen sowie ein Gemeinschaftsunternehmen) im Konzernabschluss nach der Equity-Methode berücksichtigt.

Sieben Tochterunternehmen (Vorjahr: fünf) und zwei assoziierte Unternehmen (Vorjahr: ein) von insgesamt untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des Konzerns wurden nicht konsolidiert, sondern stattdessen zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Finanzdaten der unwesentlichen Tochterunternehmen machten jeweils nicht mehr als 0,1% des Konzernumsatzes, des Eigenkapitals oder der Bilanzsumme aus..

Der Konzernabschluss der Covestro AG wird beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht.

AN UNSERE AKTIONÄRE ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT KONZERNABSCHLUSS WEITERE INFORMATIONEN
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Die Angaben zum Anteilsbesitz gemäß den Anforderungen des § 313 HGB sind in den nachfolgenden Tabellen aufgeführt. Die erste Tabelle enthält die folgenden vollkonsolidierten Unternehmen:

Vollkonsolidierte Unternehmen

Name der Gesellschaft
Sitz der Gesellschaft
in %
EMLA
Pearl Covestro Polyurethane Systems FZCO
Dubai (Vereinigte Arabische Emirate)
51
491
Pearl Covestro Polyurethane Systems L.L.C
Dubai (Vereinigte Arabische Emirate)
Covestro (France) SNC
Fos-sur-Mer (Frankreich)
100
Covestro (Slovakia) Services s.r.o.
Bratislava (Slowakei)
100
Covestro (Tielt) NV
Tielt (Belgien)
100
Covestro Brunsbüttel Energie GmbH
Brunsbüttel (Deutschland)
100
Covestro Deutschland AG
Leverkusen (Deutschland)
100
Covestro Elastomers SAS
Romans-sur-Isère (Frankreich)
100
Covestro First Real Estate GmbH
Monheim (Deutschland)
100
Covestro GmbH
Leverkusen (Deutschland)
100
Covestro Indústria e Comércio de Polímeros Ltda.
São Paulo (Brasilien)
100
Covestro Intellectual Property GmbH & Co. KG
Leverkusen (Deutschland)
100
Covestro International SA
Fribourg (Schweiz)
100
Covestro NV
Antwerpen (Belgien)
100
Covestro Polyurethanes B.V.
Nieuwegein (Niederlande)
100
Covestro Procurement Services GmbH & Co. KG
Leverkusen (Deutschland)
100
Covestro S.p.A.
Mailand (Italien)
99
Covestro S.r.l.
Filago (Italien)
100
Covestro Second Real Estate GmbH
Monheim (Deutschland)
100
Covestro Thermoplast Composite GmbH
Markt Bibart (Deutschland)
100
Covestro UK Limited
Cheadle (Vereinigtes Königreich)
100
Covestro, S.L.
La Canonja (Spanien)
100
Epurex Films GmbH & Co. KG
Walsrode (Deutschland)
100
MS Global AG
Köniz (Schweiz)
100
MS Holding B.V.
Nieuwegein (Niederlande)
100
NAFTA
Covestro International Trade Services Corp.
Wilmington (USA)
100
Covestro LLC
Pittsburgh (USA)
100
Covestro PO LLC
New Martinsville (USA)
100
Covestro S.A. de C.V.
Mexiko-Stadt (Mexiko)
100
APAC
Covestro (Hong Kong) Limited
Hongkong (China)
100
Covestro (India) Private Limited
Thane (Indien)
100
Covestro (Shanghai) Management Co., Ltd.
Shanghai (China)
100
Covestro (Taiwan) Ltd.
Kaohsiung (Taiwan)
95,5
Covestro (Thailand) Co., Ltd.
Bangkok (Thailand)
100
Covestro (Viet Nam) Company Limited
Ho-Chi-Minh-Stadt (Vietnam)
100
Covestro Far East (Hong Kong) Limited
Hongkong (China)
100
Covestro Japan Ltd.
Tokio (Japan)
100
Covestro Korea Corporation
Seoul (Südkorea)
100
Covestro Polymers (China) Co., Ltd.
Shanghai (China)
100
Covestro Polymers (Qingdao) Co., Ltd.
Qingdao (China)
100
Covestro Polymers (Shenzhen) Co., Ltd.
Shenzhen (China)
100
Covestro Pty Ltd
Cheltenham (Australien)
100
DIC Covestro Polymer Ltd.
Tokio (Japan)
80
Guangzhou Covestro Polymers Co., Ltd.
Guangzhou (China)
100
PT Covestro Polymers Indonesia
Jakarta (Indonesien)
99,9
Sumika Covestro Urethane Company, Ltd.
Amagasaki (Japan)
60
Kapitalanteil

1 Gemäß IFRS 10.B39 vollkonsolidiertes Tochterunternehmen

Außerdem wurde die folgende gemeinschaftliche Tätigkeit anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogen:

Gemeinschaftliche Tätigkeit

Kapitalanteil
Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft in %
LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V.O.F Rotterdam (Niederlande) 50

Die folgenden assoziierten Unternehmen wurden in den Konzernabschluss nach der Equity-Methode einbezogen:

Nach der Equity-Methode bilanzierte assoziierte Unternehmen

Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil
in %
Paltough Industries (1998) Ltd. Kibbuz Ramat Yochanan (Israel) 25
PO JV, LP Wilmington (USA) 39,4

Die folgenden Tochterunternehmen wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung zu fortgeführten Anschaffungskosten in den Konzernabschluss einbezogen:

Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung

Kapitalanteil
Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft in %
Asellion B.V. Amsterdam (Niederlande) 100
Covestro Intellectual Property Verwaltungs GmbH Leverkusen (Deutschland) 100
Covestro Polímer Anoním Şírketí Istanbul (Türkei) 100
Covestro Polymers (Tianjin) Co., Ltd. Tianjin (China) 100
Covestro Procurement Services Verwaltungs GmbH Leverkusen (Deutschland) 100
Epurex Films Geschäftsführungs-GmbH Walsrode (Deutschland) 100
OOO Covestro Moskau (Russland) 100

Die folgenden assoziierten Unternehmen wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung zu Anschaffungskosten angesetzt:

Assoziierte Unternehmen von untergeordneter Bedeutung

Kapitalanteil
Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft in %
Pure Salt Baytown LLC Houston (USA) 0
Technology JV, L.P. Wilmington (USA) 33,3

Folgende inländische Tochterunternehmen machten im Geschäftsjahr 2019 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Absatz 3 HGB bzw. § 264b HGB Gebrauch:

Befreite inländische Tochterunternehmen

Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil
in %
Covestro GmbH Leverkusen (Deutschland) 100
Covestro Intellectual Property GmbH & Co. KG Leverkusen (Deutschland) 100
Covestro Procurement Services GmbH & Co. KG Leverkusen (Deutschland) 100
Epurex Films GmbH & Co. KG Walsrode (Deutschland) 100

5.2 Akquisitionen und Desinvestitionen

Akquisitionen

Mit Wirkung zum 1. April 2019 hat Covestro im Rahmen eines sukzessiven Anteilserwerbs seine Beteiligung an der DCP erhöht. Die DCP ist ein japanischer Hersteller von thermoplastischen Polyurethanen, die u.a. in der Automobil-, IT-, Elektronik-, Gesundheits- und Sportbranche verwendet werden. Mit dem Erwerb der DCP möchte Covestro das zukünftige Wachstumspotenzial des Geschäfts mit thermoplastischem Polyurethan (TPU) in Japan ausschöpfen. An der zuvor mit der DIC Company (DIC), Tokio (Japan), als Gemeinschaftsunternehmen betriebenen Gesellschaft hielten Covestro und DIC jeweils einen Anteil von 50%. Durch den Erwerb weiterer 30% der Anteile an der DCP erhöhte Covestro seinen Anteil auf 80% und erlangte somit die Beherrschung. In der Folge wird die DCP seit dem 1. April 2019 vollkonsolidiert. Die vorher nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile wurden zum beizulegenden Zeitwert von 34 Mio. € neubewertet. Aus der Neubewertung resultierte ein Ertrag in Höhe von 19 Mio. €, der in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst wurde. Die Buchwerte der nichtbeherrschenden Anteile wurden prozentual, entsprechend dem bei der DIC verbliebenen Anteil von 20%, an dem Nettovermögen abzüglich Geschäfts- oder Firmenwert der DCP ermittelt. Diese beliefen sich auf 11 Mio. € und wurden im Eigenkapital erfasst.

Die übertragene Gegenleistung belief sich auf 21 Mio. € und wurde durch die Übertragung von Zahlungsmitteln beglichen. Das erworbene Nettovermögen betrug 66 Mio. €. Der hierin enthaltene Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 10 Mio. € spiegelt maßgeblich erwartete Umsatzsynergien durch die gemeinsame Vermarktung von Produkten über die jeweiligen Handelsplattformen wider. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist nicht steuerlich abzugsfähig.

Die genannte Transaktion wirkte sich zum Erwerbszeitpunkt auf Vermögen und Schulden des Covestro-Konzerns im Geschäftsjahr 2019 wie folgt aus und führte unter Berücksichtigung der übernommenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu folgendem Mittelabfluss:

2019
in Mio. €
Geschäfts- oder Firmenwert 10
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 29
Sachanlagen 14
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 3
Vorräte 12
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 13
Aktive latente Steuern 1
Sonstige Rückstellungen –1
Finanzverbindlichkeiten –4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen –9
Sonstige Verbindlichkeiten –1
Passive latente Steuern –12
Nettovermögen 66
Nichtbeherrschende Anteile –11
Beizulegender Zeitwert zuvor gehaltener Anteile –34
Übertragene Gegenleistung 21
Übernommene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente –13
Nettoabfluss aus Akquisitionen 8

Erworbene Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert bei Erwerb

Zwischen Covestro und der DCP bestanden vor dem Erwerb operative Liefer- und Leistungsgeschäfte, die bei Covestro als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1 Mio. € erfasst wurden. Diese wurden mit Erwerb der DCP beglichen. Ferner wurde der DIC ein Verkaufsrecht (Put-Option) bezüglich der bei der DIC verbliebenen 20% Anteile eingeräumt. Bei Ausübung dieser Put-Option würde der Verkauf der restlichen Anteile an Covestro im Jahr 2030 wirksam werden. Die Put-Option wurde in den übrigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten und spiegelbildlich eigenkapitalmindernd in den Gewinnrücklagen erfasst.

Die DCP hat seit dem Einbezug zum 1. April 2019 mit 31 Mio. € zum Umsatz sowie mit einem Verlust von 1 Mio. € zum Ergebnis nach Ertragsteuern des Covestro-Konzerns beigetragen. Eine frühere Einbeziehung zum 1. Januar 2019 hätte keinen wesentlichen Einfluss auf Umsatz oder Ergebnis nach Ertragsteuern des Covestro-Konzerns für die Periode vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 gehabt.

Desinvestitionen

Im 3. Quartal 2019 hat Covestro im Segment Polycarbonates eine Vereinbarung über den Verkauf von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (Veräußerungsgruppe) des europäischen Polycarbonatplatten-Geschäfts an die Serafin Unternehmensgruppe, München, unterzeichnet. Polycarbonatplatten sind hoch bruchfest und werden hauptsächlich in den Bereichen Industrieschutz, Bausysteme oder für Werbeanwendungen eingesetzt. Das europäische Polycarbonatplatten-Geschäft umfasst Produktionsstandorte in Belgien und Italien sowie zentrale Management- und Vertriebsfunktionen in Europa. Im Zusammenhang mit dem Verkauf wurden produktionsrelevante Vermögenswerte und Vorräte in Höhe von 12 Mio. € sowie Verbindlichkeiten in Höhe von 14 Mio. € gemäß IFRS 5 als "zur Veräußerung gehalten" klassifiziert. Außerplanmäßige Abschreibungen auf die Vermögenswerte der Veräußerungsgruppe führten zu einem Verlust in Höhe von insgesamt 26 Mio. €, welcher unter den Herstellungskosten, den Vertriebskosten und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird. Die Transaktion soll spätestens im 1. Quartal 2020 abgeschlossen werden.

Im 4. Quartal 2019 hat Covestro im Segment Polyurethanes den Verkauf von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (Veräußerungsgruppe) des europäischen Systemhaus-Geschäfts an H.I.G. Capital, Miami (USA), abgeschlossen. Die Systemhäuser bieten Kunden maßgeschneiderte Polyurethan-Systeme an. Das europäische Systemhaus-Geschäft umfasst Systemhäuser in Dänemark, Deutschland, Spanien und den Niederlanden sowie weitere Aktivitäten in Italien. Der beizulegende Zeitwert der übertragenen Gegenleistung beläuft sich auf 74 Mio. € und setzt sich aus in der Berichtsperiode transferierten Zahlungsmitteln in Höhe von 57 Mio. €, einer im Jahr 2022 zu leistenden bedingten Kaufpreisforderung in Höhe von 9 Mio. € (siehe Anhangangabe 24.1 "Finanzinstrumente nach Kategorien"), einer ebenfalls im Jahr 2022 zu leistenden aufgeschobenen Kaufpreiszahlung in Höhe von 5 Mio. € sowie Kaufpreisanpassungen in Höhe von 3 Mio. € zusammen. Im Rahmen des Verkaufs wurde ein Nettovermögen in Höhe von 38 Mio. € an den Käufer transferiert. Der Veräußerungsgewinn in Höhe von 34 Mio. € wurde im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

6. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse werden nach der Kategorie "geografische Regionen und wesentliche Länder" aufgegliedert und umfassen hauptsächlich Erlöse aus Kundenverträgen sowie unwesentliche Miet- und Leasingerlöse. Die Tabelle enthält zusätzlich eine Überleitung der aufgegliederten Umsatzerlöse zu den berichtspflichtigen Segmenten.

Aufgliederung der Umsatzerlöse

Sonstige/Konsolidierung
Polyure
thanes
Polycar
bonates
Coatings,
Adhesives,
Specialties
Alle
sonstigen
Segmente
Corporate
Center und
Überleitung
Covestro
Konzern
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
2019
EMLA 2.487 1.146 1.052 604 5.289
davon Deutschland 471 271 448 367 1.557
NAFTA 1.680 734 562 165 3.141
davon USA 1.336 597 507 164 2.604
APAC 1.612 1.593 755 22 3.982
davon China 997 1.076 378 5 2.456
2018
EMLA 3.182 1.347 1.117 638 6.284
davon Deutschland 564 340 489 390 1.783
NAFTA 1.947 817 519 186 3.469
davon USA 1.528 671 468 183 2.850
APAC 2.233 1.887 725 18 4.863
davon China 1.498 1.221 383 4 3.106

Die nachfolgende Tabelle legt Eröffnungs- und Schlusssalden von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten dar.

Vertragssalden

01.01.2018 31.12.2018 31.12.2019
in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.864 1.786 1.561
Vertragsvermögenswerte 59 52 43
Vertragsverbindlichkeiten 42 28 18

Vertragsvermögenswerte werden für bedingte Ansprüche auf Gegenleistung im Austausch für bereits übertragene Güter oder Dienstleistungen gebildet. Dies geschieht im Wesentlichen durch Warenlieferungen in Konsignationslager externer Kunden. Die Vertragsvermögenswerte werden mit Rechnungsstellung als Forderung erfasst.

Vertragsverbindlichkeiten werden für erhaltene Anzahlungen von Kunden vor vertraglich vereinbarter Leistungserfüllung gebildet. Bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen werden diese Vertragsverbindlichkeiten als Umsatzerlöse erfasst.

Die im Geschäftsjahr 2019 erfassten Erlöse aus Leistungsverpflichtungen, die in früheren Perioden erfüllt (oder teilweise erfüllt) worden sind, betragen 5 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €).

Die Veränderung der Vertragsvermögenswerte sowie Vertragsverbindlichkeiten in der Berichtsperiode ergeben sich aus folgenden Sachverhalten:

Überleitung der Vertragsvermögenswerte

2018 2019
in Mio. € in Mio. €
Umgliederung der zu Beginn der Berichtsperiode erfassten Vertragsvermögenswerte zu
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
–57 –51
Zugänge aus erbrachten Leistungen, die in der Berichtsperiode noch nicht in Rechnung
gestellt wurden
48 39
Anpassungen der Erlöse, die sich auf den entsprechenden Vertragsvermögenswert auswirken 2 3
Gesamt –7 –9

Überleitung der Vertragsverbindlichkeiten

2018 2019
in Mio. € in Mio. €
Erlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren –38 –28
Zugänge aus erhaltenen Zahlungen abzüglich der Beträge, die in der Berichtsperiode als Umsatz
erfasst wurden
28 18
Anpassungen der Erlöse, die sich auf die entsprechende Vertragsverbindlichkeit auswirken –4
Gesamt –14 –10

Die nachfolgende Tabelle legt den Transaktionspreis offen, der zum Bilanzstichtag den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordnet ist. Die Aufgliederung erfolgt nach der Berichtsperiode der voraussichtlichen Erfassung.

Transaktionspreis der verbleibenden Leistungsverpflichtungen

31.12.2018 31.12.2019
in Mio. € in Mio. €
2019 480 2020 448
2020 316 2021 386
2021 289 2022 426
2022 309 2023 283
2023 213 2024 182
2024 und später 116 2025 und später 83
Gesamt 1.723 Gesamt 1.808

Die Angaben zum Transaktionspreis, der den noch verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordnet ist, ergeben sich aus langfristigen Lieferverträgen im Sinne des IFRS 15 (Revenue from Contracts with Customers), in denen abzunehmende Mindestmengen quantitativ zwischen beiden Parteien vereinbart worden sind.

Es sind keine Angaben zu Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit einer erwarteten ursprünglichen Laufzeit von höchstens einem Jahr enthalten. Ebenso sind keine Angaben zu Leistungsverpflichtungen enthalten, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden und bei denen Anspruch auf eine Gegenleistung in der Höhe besteht, die direkt dem Wert der bereits von Covestro erbrachten Leistung entspricht und für die Umsatzerlöse in Höhe des Betrags realisiert werden, der in Rechnung gestellt werden darf.

Variable Komponenten von Gegenleistungen aus Verträgen mit Kunden, z.B. im Falle von umsatz- bzw. volumenabhängigen Rabatten oder Preisformeln, bei denen sich die Preise an externen marktpreisbasierten Indizes orientieren, sind in der Angabe zum Transaktionspreis nur insoweit enthalten, als dass sie nicht begrenzt im Sinne des IFRS 15 sind.

7. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzten sich wie folgt zusammen:

Sonstige betriebliche Erträge

2018 2019
in Mio. € in Mio. €
Gewinne aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten 54 6
Gewinne aus Derivaten 5 2
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen 5 7
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 2 2
Übrige betriebliche Erträge 57 164
Gesamt 123 181

Die Gewinne aus Derivaten resultierten in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 aus eingebetteten Derivaten.

Die übrigen betrieblichen Erträge der Berichtsperiode enthielten im Wesentlichen Versicherungserstattungen in Höhe von 63 Mio. € (Vorjahr: 29 Mio. €) sowie 34 Mio. € aus dem Verkauf des europäischen Systemhaus-Geschäfts im Segment Polyurethanes an H.I.G. Capital, Miami (USA). Des Weiteren resultierten Erträge in Höhe von 19 Mio. € aus der Neubewertung der zuvor nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile zum beizulegenden Zeitwert im Zuge der sukzessiven Anteilserhöhung von 50% auf 80% der DIC Covestro Polymer Ltd., Tokyo (Japan).

Für weitere Informationen zu den Akquisitionen und Desinvestitionen siehe Kapitel 5.2 "Akquisitionen und Desinvestitionen".

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzten sich wie folgt zusammen:

Sonstige betriebliche Aufwendungen

2018 2019
in Mio. € in Mio. €
Verluste aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten –9 –7
Aufwand aus Ausbuchungen und Wertberichtigungen von Forderungen –6 –7
Verluste aus Derivaten –4 –5
Übrige betriebliche Aufwendungen –47 –46
Gesamt –66 –65

Die Verluste aus Derivaten resultierten in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 aus eingebetteten Derivaten sowie Währungssicherungsgeschäften.

Die übrigen betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2019 enthielten Versicherungsaufwendungen in Höhe von 13 Mio. € (Vorjahr: 16 Mio. €). Der verbleibende Betrag setzte sich in den Jahren 2018 und 2019 aus einer Vielzahl im Einzelnen unwesentlicher Sachverhalte zusammen.

9. Personalaufwand und Mitarbeiter

Der Personalaufwand setzte sich wie folgt zusammen:

Personalaufwand

2018 2019
in Mio. € in Mio. €
Löhne und Gehälter –1.610 –1.388
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung –348 –374
davon für beitragsorientierte Altersversorgungssysteme –88 –96
davon für leistungsorientierte und sonstige Altersversorgungssysteme –105 –107
Gesamt –1.958 –1.762

Der Personalaufwand im Jahr 2019 sank im Wesentlichen durch deutlich niedrigere Aufwendungen für kurzfristige variable Vergütungen im Rahmen des konzernweiten "Covestro Profit Sharing Plan" (Covestro PSP).

Für weitere Informationen zu den Komponenten des Covestro PSP siehe Kapitel "Vergütungsbericht" im zusammengefassten Lagebericht.

Durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern

2018 2019
Produktion 10.348 10.955
Vertrieb 3.580 3.438
Forschung und Entwicklung 1.104 1.210
Verwaltung 1.575 1.539
Gesamt 16.607 17.142
Auszubildende 482 515

Die Anzahl der Mitarbeiter (Festanstellungen und befristete Arbeitsverhältnisse) wird in Vollzeitbeschäftigte umgerechnet dargestellt. Teilzeitbeschäftigte werden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt. Auszubildende sind in dieser Kennzahl nicht enthalten.

10. Finanzergebnis

10.1 Beteiligungsergebnis

Das Beteiligungsergebnis beinhaltete im Wesentlichen das at-equity-Ergebnis des assoziierten Unternehmens PO JV, LP, Wilmington (USA), in Höhe von -23 Mio. € (Vorjahr: -25 Mio. €) sowie das at-equity-Ergebnis der Paltough Industries (1998) Ltd., Kibbuz Ramat Yochanan (Israel), in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. € von der Paltough Industries (1998) Ltd. und der DIC Covestro Polymer Ltd., Tokio (Japan)). Darüber hinaus waren 2 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €) Dividendenerträge aus sonstigen Beteiligungen enthalten. Weitere Erläuterungen zu den atequity bilanzierten Beteiligungen finden sich in Anhangangabe 15 "Anteile an at-equity bewerteten Beteiligungen".

10.2 Zinsergebnis

Das Zinsergebnis setzte sich wie folgt zusammen:

Zinsergebnis

2018 2019
in Mio. € in Mio. €
Aufwendungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen –38 –48
Zinsaufwendungen aus Devisentermingeschäften –44 –37
Erträge
Zinsen und ähnliche Erträge 10 7
Zinserträge aus Devisentermingeschäften 25 33
Gesamt –47 –45

Zinsen und ähnliche Aufwendungen resultierten im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit Leasing in Höhe von 33 Mio. € (Vorjahr: 14 Mio. €) sowie aus Anleihen der Covestro AG in Höhe von 14 Mio. € (Vorjahr: 14 Mio. €). Zinsaufwendungen und Zinserträge aus Devisentermingeschäften beinhalteten zinsinduzierte Fair-Value-Änderungen und die Terminkomponente.

10.3 Übriges Finanzergebnis

Das übrige Finanzergebnis setzte sich wie folgt zusammen:

Übriges Finanzergebnis

2018 2019
in Mio. € in Mio. €
Aufwendungen aus der Aufzinsung verzinslicher Rückstellungen –32 –27
Erträge aus Fremdwährungsgeschäften 5
Übrige finanzielle Aufwendungen –4 –4
Gesamt –36 –26

Die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen beinhaltete im Wesentlichen Zinsaufwendungen aus Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen in Höhe von 31 Mio. € (Vorjahr: 25 Mio. €). Zudem wurden im Geschäftsjahr 2019 Erträge in Höhe von 4 Mio. € (Vorjahr: Aufwendungen in Höhe von 7 Mio. €) aus Aufzinsungsund Zinsänderungseffekten aus sonstigen Rückstellungen und entsprechenden Vermögensüberdeckungen realisiert.

11. Steuern

Die Steueraufwendungen gliederten sich nach ihrer Art wie folgt:

Ertragsteuern

2018 2019
in Mio. € in Mio. €
Tatsächliche Ertragsteuern –696 –126
davon Steueraufwand laufendes Jahr –677 –174
davon Steueraufwand Vorjahre –19 48
Latente Steuern 49 –78
davon aus temporären Unterschieden 51 –82
davon aus Verlustvorträgen und Steuergutschriften –2 4
Gesamt –647 –204

Die latenten Steuerabgrenzungen resultierten aus den folgenden Bilanzpositionen:

Aktive und passive latente Steuern

31.12.2018 31.12.2019
Aktive
latente
Steuern
Passive
latente
Steuern
davon
erfolgs
wirksam
Aktive
latente
Steuern
Passive
latente
Steuern
davon
erfolgs
wirksam
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Immaterielle Vermögenswerte 49 –19 30 38 –15 23
Sachanlagen1 144 –194 –50 129 –318 –188
Finanzielle Vermögenswerte –60 –60 1 –75 –73
Vorräte 40 –2 38 42 –1 41
Forderungen 4 –13 –9 17 –5 12
Pensionsrückstellungen und
ähnliche Verpflichtungen
530 –27 –21 632 –23 –12
Andere Rückstellungen 91 –21 70 39 –18 22
Verbindlichkeiten1 105 –2 101 195 –1 194
Verlustvorträge 4 4 8 8
Gesamt 967 –338 103 1.101 –456 25
davon langfristig 881 –301 1.002 –415
Saldierung –185 185 –250 250
Bilanzansatz 782 –153 851 –206

1 Enthalten zum 31. Dezember 2019 auch die Nutzungsrechte bzw. Leasingverbindlichkeiten aus der Erstanwendung von IFRS 16

Von den gesamten Verlustvorträgen in Höhe von 42 Mio. € (Vorjahr: 17 Mio. €) können voraussichtlich Beträge in Höhe von 42 Mio. € (Vorjahr: 16 Mio. €) innerhalb eines angemessenen Zeitraums genutzt werden. Die Erhöhung der Verlustvorträge resultiert im Wesentlichen aus dem Aufbau von Verlustvorträgen im laufenden Berichtsjahr sowie aus geänderten Steuerfestsetzungen für Vorjahre. Auf die voraussichtlich nutzbaren Verlustvorträge wurden aktive latente Steuern in Höhe von 8 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €) gebildet.

Für bestehende Verlustvorträge bestanden keine gesetzlichen oder wirtschaftlichen Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit (Vorjahr: 1 Mio. €).

Weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr gab es wesentliche steuerliche Gutschriften.

Die Verfallbarkeit der nichtnutzbaren steuerlichen Verlustvorträge stellte sich wie folgt dar:

Verfallbarkeit nichtnutzbarer steuerlicher Verlustvorträge

Steuerliche Verlustvorträge
31.12.2018 31.12.2019
in Mio. € in Mio. €
Innerhalb von einem Jahr
Innerhalb von zwei Jahren
Innerhalb von drei Jahren
Innerhalb von vier Jahren
Innerhalb von fünf Jahren
Später 1
Gesamt 1

Im Jahr 2019 bestanden in Tochtergesellschaften, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschafteten, latente Steuerforderungsüberhänge aus temporären Differenzen und aus Verlustvorträgen in Höhe von 627 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. €). Davon entfallen 5 Mio. (Vorjahr 1 Mio.) auf Steuerforderungsüberhänge aus Verlustvorträgen. Diese wurden als werthaltig angesehen, da für diese Gesellschaften von zukünftigen steuerlichen Gewinnen ausgegangen wird.

Auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen wurden im Berichtsjahr 31 Mio. € (Vorjahr: 21 Mio. €) passive latente Steuern angesetzt. Auf temporäre Unterschiede in Höhe von 48 Mio. € (Vorjahr: 71 Mio. €) im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften wurden keine latenten Steuerschulden angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden.

Der ausgewiesene Steueraufwand des Jahres 2019 von 204 Mio. € (Vorjahr: 647 Mio. €) wich um 15 Mio. € (Vorjahr: 56 Mio. €) von dem erwarteten Steueraufwand von 189 Mio. € (Vorjahr: 591 Mio. €) ab, der sich bei Anwendung eines gewichteten erwarteten Durchschnittssteuersatzes auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben hätte. Dieser Durchschnittssteuersatz wurde aus den erwarteten Steuersätzen der einzelnen Konzerngesellschaften ermittelt und lag im Jahr 2019 bei 24,8% (Vorjahr: 23,9%). Der effektive Steuersatz betrug 26,8% (Vorjahr: 26,1%).

Die Überleitung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand sowie vom erwarteten zum effektiven Steuersatz stellte sich im Konzern wie folgt dar:

2018 2019
in Mio. € in % in Mio. € in %
Erwarteter Steueraufwand und erwarteter Steuersatz 591 23,9 189 24,8
Steuerminderungen aufgrund steuerfreier Erträge –21 –0,8 –33 –4,3
Nicht abzugsfähige Aufwendungen 58 2,2 47 6,1
Steuereffekte aus Vorjahren –19 –2,5
Steuersatzänderungen –1 5 0,7
Sonstige Steuereffekte 20 0,8 15 2,0
Ausgewiesener Steueraufwand und effektiver Steuersatz 647 26,1 204 26,8

Steuerüberleitungsrechnung

12. Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 (Earnings per Share) mittels Division des Konzernergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden stimmberechtigten Stückaktien der Covestro AG innerhalb des abgelaufenen Geschäftsjahres errechnet. Seit dem 21. November 2017 erwarb die Covestro AG eigene Aktien im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms, das am 4. Dezember 2018 beendet wurde. Für das Jahr 2019 wurde für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie eine gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden stimmberechtigten Stückaktien von 182.728.724 Stück zugrunde gelegt, für das Jahr 2018 betrug diese Aktienanzahl 192.768.826 Stück.

Ergebnis je Aktie

2018 2019
in Mio. € in Mio. €
Ergebnis nach Ertragsteuern 1.829 557
davon auf andere Gesellschafter entfallend 6 5
davon auf die Aktionäre der Covestro AG entfallend (Konzernergebnis) 1.823 552
in Stück in Stück
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden stimmberechtigten Stückaktien der
Covestro AG
192.768.826 182.728.724
in € in €
Unverwässertes Ergebnis je Aktie 9,46 3,02
Verwässertes Ergebnis je Aktie 9,46 3,02

Erläuterungen zur Bilanz

13. Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte

Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte im Geschäftsjahr 2019

Erworbener
Geschäfts
Patente
und
Vermark
tungs- und
Produk
oder
Firmenwert
Techno
logien
Verkaufs
rechte
tions
rechte
Software Sonstige
Rechte
Geleistete
Anzahlungen
Summe
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Anschaffungs- und
Herstellungskosten
Stand 31.12.2018 256 28 105 97 157 176 15 834
Akquisitionen 10 29 39
Investitionen 2 1 23 26
Abgänge –2 –2
Umbuchungen 1 1 –2
Umbuchungen gemäß IFRS 5 –3 –14 –8 –4 –29
Währungsänderungen 2 1 2 –1 4
Anschaffungs- und
Herstellungskosten
Stand 31.12.2019
265 28 92 90 156 205 36 872
Kumulierte Abschreibungen,
Wertminderungen und
Wertaufholungen
Stand 31.12.2019
1 14 78 86 147 168 494
Buchwerte 31.12.2019 264 14 14 4 9 37 36 378
Abschreibungen und
Wertminderungen 2019
1 1 7 2 5 4 20
planmäßig 1 7 2 5 4 19
außerplanmäßig 1 1

Die außerplanmäßigen Abschreibungen beliefen sich im Berichtsjahr auf 1 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €). Weder im Berichtsjahr noch in der Vergleichsperiode wurden Wertaufholungen erfasst.

Einzelheiten zur Vorgehensweise bei der Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie der immateriellen Vermögenswerte sind im Abschnitt "Vorgehensweise und Auswirkungen der weltweiten Werthaltigkeitsprüfungen" in Anhangangabe 3 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" erläutert.

Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte im Geschäftsjahr 2018

Erworbener
Geschäfts
oder
Firmenwert
Patente
und
Techno
logien
Vermark
tungs- und
Verkaufs
rechte
Produk
tions
rechte
Software Sonstige
Rechte
Geleistete
An
zahlungen
Summe
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Anschaffungs- und
Herstellungskosten
Stand 31.12.2017
253 30 105 96 147 176 9 816
Investitionen 3 1 12 16
Abgänge –1 –1 –2
Umbuchungen 6 –6
Umbuchungen gemäß IFRS 5 –1 –2 –1 –4
Währungsänderungen 4 1 2 1 8
Anschaffungs- und
Herstellungskosten
Stand 31.12.2018
256 28 105 97 157 176 15 834
Kumulierte Abschreibungen,
Wertminderungen und
Wertaufholungen
Stand 31.12.2018
13 85 92 147 164 501
Buchwerte 31.12.2018 256 15 20 5 10 12 15 333
Abschreibungen und
Wertminderungen 2018
1 7 2 9 2 21
planmäßig 1 7 2 9 2 21

Für den Covestro-Konzern wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte waren den folgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten am Bilanzstichtag zugeordnet:

Wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte je zahlungsmittelgenerierender Einheit

Zahlungsmittel
generierende Einheit 31.12.2018 31.12.2019
Berichtspflichtiges Segment in Mio. € in Mio. €
Polyurethanes (PUR) MDI 61 60
Polyurethanes (PUR) Polyether-Polyol 23 22
Polycarbonates (PCS) PCS 121 121
Coatings, Adhesives, Specialties (CAS) BMI 38 48
Coatings, Adhesives, Specialties (CAS) Resins 10 10

Der Anstieg des Geschäfts- oder Firmenwerts in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit BMI um 10 Mio. € ist auf den Erwerb der DIC Covestro Polymer Ltd., Tokio (Japan), zurückzuführen.

14. Sachanlagen

Entwicklung der Sachanlagen im Geschäftsjahr 2019

Grundstücke,
grundstücksgleiche
Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten
auf fremden
Grundstücken
Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere
Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts
ausstattung
Geleistete
Anzahlungen
und Anlagen
im Bau
Summe
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 31.12.2018
3.098 11.486 533 850 15.967
Konsolidierungskreisänderungen –73 –73
Erstanwendung IFRS 16 268 154 238 660
Akquisitionen 5 7 1 2 15
Investitionen 63 165 56 698 982
Abgänge –46 –253 –75 –374
Umbuchungen 28 321 17 –366
Umbuchungen gemäß IFRS 5 –39 –81 –11 –1 –132
Währungsänderungen 50 130 7 5 192
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 31.12.2019
3.427 11.856 766 1.188 17.237
Kumulierte Abschreibungen, Wertminderungen und
Wertaufholungen Stand 31.12.2019
2.026 9.425 500 11.951
Buchwerte 31.12.2019 1.401 2.431 266 1.188 5.286
Abschreibungen und Wertminderungen 2019 149 499 84 1 733
planmäßig 138 485 83 706
außerplanmäßig 11 14 1 1 27
Wertaufholungen 2019 –1 –1

Die Entkonsolidierung der Pure Salt Baytown LLC, Houston (USA), führte zu einem Rückgang der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten der technischen Anlagen und Maschinen aufgrund von Konsolidierungskreisänderungen in Höhe von 73 Mio. €, einem korrespondierenden Abgang kumulierter Abschreibungen von 65 Mio. € und der Buchwerte in Höhe von 8 Mio. €. Die Erstanwendung von IFRS 16 führte zu einem Anstieg der Anschaffungs- und Herstellungskosten der Sachanlagen. Für die Erstanwendungseffekte siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften".

Im Berichtsjahr wurden bei den Sachanlagen Wertaufholungen von 1 Mio. € vorgenommen (Vorjahr: 0 Mio. €).

Entwicklung der Sachanlagen im Geschäftsjahr 2018

Grundstücke,
grundstücksgleiche
Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten
auf fremden
Grundstücken
Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere
Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts
ausstattung
Geleistete
Anzahlungen
und Anlagen
im Bau
Summe
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 31.12.2017
3.186 11.166 509 517 15.378
Investitionen 10 118 26 543 697
Abgänge –153 –78 –13 –244
Umbuchungen 34 175 9 –218
Umbuchungen gemäß IFRS 5 –12 –45 –57
Währungsänderungen 33 150 2 8 193
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 31.12.2018
3.098 11.486 533 850 15.967
Kumulierte Abschreibungen, Wertminderungen und
Wertaufholungen Stand 31.12.2018
1.904 9.207 447 11.558
Buchwerte 31.12.2018 1.194 2.279 86 850 4.409
Abschreibungen und Wertminderungen 2018 95 471 33 599
planmäßig 92 467 33 592
außerplanmäßig 3 4 7

Im Berichtsjahr wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 6 Mio. € als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von qualifizierten Vermögenswerten in den Sachanlagen aktiviert (Vorjahr: 4 Mio. €). Der dabei angewandte Finanzierungskostensatz betrug im Durchschnitt 1,4% (Vorjahr: 1,4%).

14.1 Leasing

Covestro als Leasingnehmer

Die Nutzungsrechte aus Leasingverträgen sind in den bilanzierten Sachanlagen erfasst.

Die folgende Tabelle stellt die Entwicklung der Buchwerte der Nutzungsrechte vom 1. Januar 2019 auf den 31. Dezember 2019 dar:

Entwicklung der Nutzungsrechte im Geschäftsjahr 2019

Grundstücke,
grundstücksgleiche
Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten
auf fremden
Grundstücken
Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere
Anlagen,
Betriebs
und
Geschäfts
ausstattung
Summe
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Buchwerte 01.01.2019 351 288 239 878
Zugänge 43 12 36 91
Abgänge –22 –1 –50 –73
Abschreibungen und Wertminderungen –53 –53 –51 –157
Sonstige Änderungen 10 4 4 18
Buchwerte 31.12.2019 329 250 178 757

Die Nutzungsrechte beziehen sich maßgeblich auf Mietverträge für Produktions- und Logistikinfrastruktur sowie Immobilien. Einige der zugrunde liegenden Leasingverträge enthalten variable Leasingzahlungen sowie Verlängerungsund Kündigungsoptionen (siehe hierzu Anhangangabe 3 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden"). Leasingverhältnisse für Produktions- und Logistikinfrastruktur beziehen sich im Wesentlichen auf die Anmietung von Tanks und Containern sowie Bahnkesselwagen. Für Tanks und Container beträgt die durchschnittliche Vertragslaufzeit 14 Jahre, für Bahnkesselwagen neun Jahre. Leasingverhältnisse zur Anmietung von Immobilien, insbesondere Gebäuden, umfassen eine durchschnittliche Vertragslaufzeit von neun Jahren.

Die folgende Tabelle stellt die in der Kapitalflussrechnung und Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Beträge für sämtliche Leasingverhältnisse dar:

Aufwendungen und Auszahlungen aus Leasingverträgen

2019
in Mio. €
In der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge:
Gesamte Auszahlungen aus Leasingverträgen 196
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge:
Abschreibungen und Wertminderungen 157
Zinsaufwand 33
Aufwand aus kurzfristigen Leasingverträgen 16
Aufwand aus Leasingverträgen mit geringwertigen Vermögenswerten 3
Aufwand aus variablen Leasingzahlungen, die nicht in der Leasingverbindlichkeit erfasst wurden 1

Die nicht in der Bilanz angesetzten Leasingverpflichtungen für kurzfristige Leasingverträge belaufen sich auf 2 Mio. €.

Zu den aus Leasingverträgen entstandenen Verbindlichkeiten siehe Anhangangabe 22 "Finanzierung und Finanzverbindlichkeiten". Für weitergehende Informationen zu den Auszahlungen aus Leasingverhältnissen siehe Anhangangabe 27 "Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung".

Covestro als Leasinggeber

Aus Operating-Leasingverträgen im Sinne von IFRS 16 (Leases) wurden im Berichtsjahr Erträge in Höhe von 12 Mio. € generiert. Diese beziehen sich maßgeblich auf Immobilien. Des Weiteren werden ohne die unten aufgeführten als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien im Folgejahr Leasingzahlungen aus der Vermietung in Höhe von 8 Mio. € erwartet. Für die Jahre 2021–2024 werden insoweit Leasingzahlungen in Höhe von insgesamt 8 Mio. € erwartet, nach 2024 werden Leasingzahlungen in Höhe von 5 Mio. € erwartet.

Risiken aus der Vermietung von Immobilien werden bei Covestro im Regelfall durch Gebäudeversicherungen und durch die vertragliche Verpflichtung des Mieters, die Immobilie in seinen Ursprungszustand zurückzuversetzen, begrenzt. Darüber hinaus werden vorwiegend auf dem Verbraucherpreisindex basierende Preisanpassungsmechanismen vertraglich vereinbart.

14.2 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Die beizulegenden Zeitwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden im Wesentlichen anhand von intern erstellten Bewertungen ermittelt. Für Gebäude und bebaute Grundstücke erfolgt dies nach dem Ertragswertverfahren, für unbebaute Grundstücke anhand des Vergleichswertverfahrens.

Zum 31. Dezember 2019 betrug der Buchwert von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 31 Mio. € (Vorjahr: 36 Mio. €), der beizulegende Zeitwert dieser Immobilien betrug 211 Mio. € (Vorjahr: 211 Mio. €). Aus der Vermietung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien resultierten Mieterträge von 17 Mio. € (Vorjahr: 26 Mio. €) sowie direkt zurechenbare betriebliche Aufwendungen von 14 Mio. € (Vorjahr: 13 Mio. €). Im Berichtsund Vorjahr wurden keine betrieblichen Aufwendungen für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, mit denen keine Mieterträge erzielt wurden, erfasst.

Die durch Vermietung von als Finanzinvestition eingestuften Immobilien erzielten Mieterträge resultieren teilweise aus durch den Covestro-Konzern vergebenen Erbbaurechts- und Pachtverträgen. Diese Verträge mit einer gewichteten durchschnittlichen Restlaufzeit von 37 Jahren beziehen sich auf Nutzungsareale für Unternehmen und Vertragspartner der chemischen Industrie an den deutschen Produktionsstandorten. Aus diesen langfristigen Verträgen werden nach heutigem Stand der Mietpreise für die nächsten Jahre jährlich rund 5 Mio. € an Nutzungsentgelten erzielt.

15. Anteile an at-equity bewerteten Beteiligungen

Eine Übersicht über die at-equity bewerteten Beteiligungen ist in Anhangangabe 5.1 "Konsolidierungskreis und Beteiligungen" enthalten. Die folgenden beiden Tabellen zeigen zusammengefasste Ergebnis- und Bilanzdaten des at-equity bilanzierten assoziierten Unternehmens PO JV, LP, Wilmington (USA), sowie dessen Berücksichtigung im Covestro-Konzernabschluss.

Im Jahr 2000 wurden das Polyol-Geschäft sowie Anteile der Produktion von Propylenoxid (PO) von Lyondell Chemicals mit dem Ziel übernommen, den Zugang zu patentgeschützten Technologien sowie eine langfristige wirtschaftliche Versorgung mit PO als Vorprodukt für Polyurethane zu sichern. Im Zuge dieser strategischen Entwicklung wurde ein Unternehmen zur gemeinschaftlichen Produktion von PO gegründet (PO JV, LP, Covestro-Anteil unverändert zum Vorjahr 39,4%). Covestro stehen aus der Produktion langfristig feste Abnahmequoten bzw. Mengen von PO zu.

Ergebnisdaten PO JV, LP, Wilmington (USA)

2018 2019
in Mio. € in Mio. €
Umsatzerlöse 2.078 1.413
Ergebnis nach Steuern –54 –59
Anteiliges Ergebnis nach Steuern –25 –23
Anteiliges Gesamtergebnis nach Steuern –25 –23

Bilanzdaten PO JV, LP, Wilmington (USA)

31.12.2018 31.12.2019
in Mio. € in Mio. €
Langfristige Vermögenswerte 399 436
Eigenkapital 415 436
Anteiliges Eigenkapital 189 185
Sonstige –9 –15
Buchwert 180 170

Unter "Sonstige" werden überwiegend Anpassungen an die einheitlichen Bilanzierungsgrundsätze von Covestro, Unterschiedsbeträge im Rahmen einer Kaufpreisaufteilung und deren Fortschreibung ausgewiesen.

Die Ergebnisdaten und Buchwerte der übrigen at-equity bilanzierten Beteiligungen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

Ergebnisdaten und Buchwerte übriger at-equity-Beteiligungen

2018 2019
in Mio. € in Mio. €
Ergebnis nach Steuern 8 5
Anteiliges Ergebnis nach Steuern 3 1
Anteiliges Gesamtergebnis nach Steuern 3 1
Buchwert 34 22

16. Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzten sich wie folgt zusammen:

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

31.12.2018 31.12.2019
Gesamt davon
kurzfristig
Gesamt davon
kurzfristig
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Ausleihungen 12 2 16 11
Sonstige Finanzanlagen 7 13
Forderungen aus Derivaten 20 14 22 16
Leasingforderungen 9 1 8
Gesamt 48 17 59 27

Die Forderungen aus Derivaten umfassten Devisentermingeschäfte in Höhe von 15 Mio. € (Vorjahr: 12 Mio. €) sowie eingebettete Derivate in Höhe von 7 Mio. € (Vorjahr: 8 Mio. €). Diese werden in Anhangangabe 24.2 "Finanzrisikomanagement und Angaben zu Derivaten" näher erläutert.

Bei den Leasingforderungen handelt es sich um Finanzierungsleasingverträge, bei denen Covestro der Leasinggeber und der Vertragspartner der wirtschaftliche Eigentümer der Leasinggegenstände ist. Den Leasingforderungen liegen erwartete Leasingzahlungen in Höhe von 34 Mio. € (Vorjahr: 35 Mio. €) und ein darin enthaltener Zinsanteil in Höhe von 26 Mio. € (Vorjahr: 26 Mio. €) zugrunde. Im Berichtsjahr wurden für Finanzierungsleasingverträge Zinserträge in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €) realisiert. Von den erwarteten Leasingzahlungen sind 1 Mio. € innerhalb eines Jahres fällig (Vorjahr: 1 Mio. €), 3 Mio. € innerhalb der nachfolgenden vier Jahre (Vorjahr: 3 Mio. €) und 30 Mio. € in den Folgejahren (Vorjahr: 31 Mio. €).

17. Vorräte

Die Vorräte setzten sich wie folgt zusammen:

Vorräte

31.12.2018 31.12.2019
in Mio. € in Mio. €
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 660 592
Unfertige und fertige Erzeugnisse, Handelswaren1 1.551 1.323
Geleistete Anzahlungen 2 1
Gesamt 2.213 1.916

1 Der Anteil der unfertigen Erzeugnisse beläuft sich im Geschäftsjahr 2019 auf ca. 19% (Vorjahr: ca. 19%)

Im Geschäftsjahr 2019 wurden Wertberichtigungen auf Vorräte in Höhe von 32 Mio. € (Vorjahr: 18 Mio. €) sowie Wertaufholungen in Höhe von 9 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) ergebniswirksam in den Herstellungskosten erfasst.

18. Sonstige Forderungen

Die sonstigen Forderungen setzten sich wie folgt zusammen:

Sonstige Forderungen

31.12.2018 31.12.2019
davon
Gesamt
kurzfristig
Gesamt davon
kurzfristig
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Forderungen aus sonstigen Steuern 174 166 197 175
Rechnungsabgrenzungen 74 70 75 70
Vertragsvermögenswerte 52 52 43 43
Vermögenswerte aus überdotierten Pensionsplänen 1 2
Forderungen gegen Mitarbeiter 6 6 9 9
Forderungen aus Desinvestitionen 17 3
Übrige Forderungen 71 52 68 59
Gesamt 378 346 411 359

In den übrigen Forderungen war eine Vorauszahlung in Höhe von 7 Mio. € (Vorjahr: 12 Mio. €) enthalten, die mit monatlichen Vorratskäufen verrechnet wird. Von den sonstigen Forderungen entfiel ein Betrag in Höhe von 41 Mio. € (Vorjahr: 35 Mio. €) auf finanzielle Forderungen. Die für finanzielle Forderungen zum Bilanzstichtag ermittelten Wertberichtigungen sind nicht wesentlich.

Vertragsvermögenswerte werden in Anhangangabe 6 "Umsatzerlöse" näher erläutert.

19. Eigenkapital

Die einzelnen Bestandteile des Eigenkapitals sowie ihre Entwicklung in den Jahren 2018 und 2019 ergeben sich aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Covestro-Konzerns.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der Covestro AG hat sich im Jahr 2019 wie folgt entwickelt:

Entwicklung gezeichnetes Kapital

Anzahl
Stückaktien
davon eigene
Aktien
im Umlauf
befindliche
Aktien
Gezeichnetes
Kapital
in Stück in Stück in Stück in Mio. €
31.12.2018 183.000.000 –295.398 182.704.602 183
Ausgabe eigene Aktien 160.083 160.083
31.12.2019 183.000.000 –135.315 182.864.685 183

Das Grundkapital der Covestro AG zum 31. Dezember 2019 ist in 183.000.000 auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien eingeteilt und voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht.

Eigene Aktien

Die Covestro AG gab 160.083 eigene Aktien im Rahmen des Aktienbeteiligungsprogramms "Covestment" an Mitarbeiter der deutschen Covestro Gesellschaften aus. Zum 31. Dezember 2019 befanden sich 135.315 eigene Aktien im Bestand. Das entspricht einem Anteil am gezeichneten Kapital von 0,1%.

Die Anschaffungskosten der eigenen Aktien, die zum Geschäftsjahresende im Besitz der Covestro AG waren, betrugen insgesamt 7 Mio. €. Die Bewertung erfolgte nach dem FIFO-Verfahren. Der Durchschnittskurs für das gesamte Aktienrückkaufprogramm belief sich auf 72,91 € pro Aktie.

Genehmigtes und bedingtes Kapital

Das genehmigte Kapital und das bedingte Kapital setzten sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt zusammen:

Genehmigtes und bedingtes Kapital

Betrag in Mio. € Zweck
Erhöhung des gezeichneten Kapitals gegen Bar- und / oder
Genehmigtes Kapital 20151 101 Sacheinlage (bis zum 2. Oktober 2020)
Ausgabe von Wandlungs- bzw. Optionsrechten
Bedingtes Kapital 20151 1.500 (bis zum 31. August 2020)

1 Bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats

Weder das genehmigte noch das bedingte Kapital wurden bislang in Anspruch genommen.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage der Covestro AG betrug zum 31. Dezember 2019 3.487 Mio. € (Vorjahr: 3.480 Mio. €). Die Erhöhung resultiert aus der Ausgabe von eigenen Aktien im Rahmen des Aktienbeteiligungsprogramms "Covestment".

Dividende

Die ausschüttungsfähige Dividende bemisst sich nach dem Bilanzgewinn, der in dem Jahresabschluss der Covestro AG ausgewiesen wird, welcher gemäß den Vorschriften des HGB aufgestellt wurde. Die vorgeschlagene Dividende für das Geschäftsjahr 2019 beträgt 2,40 € pro dividendenberechtigter Aktie, was auf Basis der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien zum 31. Dezember 2019 einem Ausschüttungsvolumen von 439 Mio. € entspricht. Die vorgeschlagene Dividende ist abhängig von der Genehmigung durch die Aktionäre auf der Hauptversammlung und wird daher nicht als Verbindlichkeit im Konzernabschluss erfasst. Für das Geschäftsjahr 2018 wurde pro dividendenberechtigter Aktie ebenfalls eine Dividende von 2,40 € im April 2019 gezahlt.

Anteile anderer Gesellschafter

Die Anteile anderer Gesellschafter betreffen im Wesentlichen das Eigenkapital der Pearl Covestro Polyurethane Systems FZCO, Dubai (Vereinigte Arabische Emirate), der Sumika Covestro Urethane Company, Ltd., Amagasaki (Japan), der DIC Covestro Polymer Ltd., Tokio (Japan) sowie der Covestro (Taiwan) Ltd., Kaohsiung (Taiwan).

Die Entwicklung der Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital ergibt sich aus der folgenden Tabelle:

Entwicklung Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital

2018 2019
in Mio. € in Mio. €
01.01. 30 33
Nichtergebniswirksame Eigenkapitalveränderungen
Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausländischer
Tochtergesellschaften
2 1
Sonstige Eigenkapitalveränderungen 11
Dividendenzahlungen –5 –3
Ergebniswirksame Eigenkapitalveränderungen 6 5
31.12. 33 47

Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis

Das kumulierte sonstige Konzernergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis

Währungs
umrechnung
Marktbewertung
finanzielle
Vermögenswerte
Summe
in Mio. € in Mio. € in Mio. €
31.12.20171 253 1 254
Anpassung aufgrund der Erstanwendung neuer
Rechnungslegungsvorschriften
–1 –1
01.01.2018 angepasst 253 253
Sonstiges Ergebnis 70 70
Gesamtergebnis 70 70
31.12.20182 323 323
Sonstiges Ergebnis 92 92
Gesamtergebnis 92 92
31.12.2019 415 415

1 Vergleichsinformationen wurden im Hinblick auf die Rechnungslegungsstandards IFRS 9 und IFRS 15 nicht angepasst.

² Vergleichsinformationen wurden nicht angepasst, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften".

20. Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

Für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurden im Falle von leistungsorientierten Versorgungszusagen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gebildet. Die sich aus den beitragsorientierten Versorgungszusagen ergebenden Aufwendungen sind in Anhangangabe 9 "Personalaufwand und Mitarbeiter" ersichtlich. Die Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungszusagen wurde wie folgt bilanziert:

Bilanzausweis der Nettoverpflichtung

Pensionszusagen Andere Leistungszusagen Gesamt
31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Rückstellungen für Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen 1.317 1.818 128 147 1.445 1.965
Inland 1.189 1.699 1.189 1.699
Ausland 128 119 128 147 256 266
Vermögenswerte aus
überdotierten Pensionsplänen 1 2 1 2
Inland 1 2 1 2
Ausland
Nettoverpflichtung 1.316 1.816 128 147 1.444 1.963
Inland 1.188 1.697 1.188 1.697
Ausland 128 119 128 147 256 266

Die Aufwendungen für leistungsorientierte Pensionspläne sowie für andere Leistungszusagen enthielten die folgenden Bestandteile:

Aufwendungen für leistungsorientierte Versorgungszusagen

Pensionszusagen Andere
Leistungszusagen
Inland Ausland Gesamt Ausland
2018 2019 2018 2019 2018 2019 2018 2019
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Laufender Dienstzeitaufwand 81 83 15 15 96 98 2 2
Dienstzeitaufwand für frühere Jahre 7 16 7 16
Planabgeltungen –9 –9
Dienstzeitaufwand 88 99 15 6 103 105 2 2
Aufzinsungsaufwand aus
Versorgungsansprüchen
60 61 21 24 81 85 5 5
Zinsertrag aus Planvermögen –43 –40 –18 –20 –61 –60
Nettozins 17 21 3 4 20 25 5 5
Gesamtaufwand 105 120 18 10 123 130 7 7

Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2019 Effekte aus Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen von 439 Mio. € (Vorjahr: 198 Mio. €) erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis berücksichtigt. Diese beziehen sich mit 427 Mio. € (Vorjahr: 220 Mio. €) auf Pensionsverpflichtungen und mit 12 Mio. € (Vorjahr: -22 Mio. €) auf andere Leistungszusagen.

Die Entwicklung der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen stellte sich wie folgt dar:

Entwicklung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionszusagen

2018 2019
Inland Ausland Gesamt Inland Ausland Gesamt
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
01.01. 3.172 835 4.007 3.390 825 4.215
Desinvestitionen –4 –4
Laufender Dienstzeitaufwand 81 17 98 83 17 100
Dienstzeitaufwand für
frühere Jahre
7 7 16 16
Gewinne (–)/Verluste (+)
aus Planabgeltung
–9 –9
Nettozins 60 26 86 61 30 91
Versicherungsmathematische
Gewinne (–)/Verluste (+)
109 –43 66 647 85 732
davon aufgrund veränderter
finanzieller Parameter
63 –49 14 644 92 736
davon aufgrund veränderter
demografischer Parameter
42 –11 31 –4 –4
davon aufgrund von
Erwartungsanpassungen
4 17 21 1 –1
Arbeitnehmerbeiträge 9 1 10 9 1 10
Zahlungen für Planabgeltung –1 –1
Gezahlte
Versorgungsleistungen
aus dem Planvermögen
–24 –45 –69 –21 –166 –187
Gezahlte
Versorgungsleistungen
vom Unternehmen
–24 –7 –31 –27 –10 –37
Währungsänderungen 41 41 18 18
31.12. 3.390 825 4.215 4.154 790 4.944
davon andere
Leistungszusagen
129 129 148 148

Entwicklung des Planvermögens zum beizulegenden Zeitwert

2018 2019
Inland Ausland Gesamt Inland Ausland Gesamt
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
01.01. 2.233 592 2.825 2.202 571 2.773
Desinvestitionen
Nettozins 43 18 61 40 20 60
Anpassungen von
Schätzverfahren
Erträge (+)/Aufwendungen (–)
aus Planvermögen ohne
bereits als Zinsergebnis
erfasste Beträge –100 –33 –133 210 83 293
Arbeitgeberbeiträge 41 8 49 17 9 26
Arbeitnehmerbeiträge 9 1 10 9 1 10
Zahlungen für Planabgeltung –1 –1
Gezahlte
Versorgungsleistungen
aus dem Planvermögen
–23 –45 –68 –21 –166 –187
Gezahlte
Planverwaltungskosten
aus dem Planvermögen
–1 –1
Währungsänderungen 30 30 9 9
31.12. 2.202 571 2.773 2.457 526 2.983
davon andere
Leistungszusagen
1 1 1 1

Entwicklung der Auswirkung der Vermögensobergrenze

2018 2019
Inland Ausland Gesamt Inland Ausland Gesamt
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
01.01. 3 3 2 2
Neubewertung der
Veränderung der Ansatz
obergrenze für Planvermögen –1 –1
31.12. 2 2 2 2
davon andere
Leistungszusagen

Entwicklung der bilanzierten Nettoverpflichtung

2018 2019
Inland Ausland Gesamt Inland Ausland Gesamt
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
01.01. 939 246 1.185 1.188 256 1.444
Desinvestitionen –4 –4
Laufender Dienstzeitaufwand 81 17 98 83 17 100
Dienstzeitaufwand für
frühere Jahre
7 7 16 16
Gewinne (–)/Verluste (+)
aus Planabgeltung
–9 –9
Nettozins 17 8 25 21 10 31
Versicherungsmathematische
Gewinne (–)/Verluste (+)
109 –43 66 647 85 732
Anpassungen von
Schätzverfahren
Erträge (–)/Aufwendungen (+)
aus Planvermögen ohne bereits
als Zinsergebnis erfasste
Beträge
100 33 133 –210 –83 –293
Neubewertung der Veränderung
der Ansatzobergrenze für
Planvermögen
–1 –1
Arbeitgeberbeiträge –41 –8 –49 –17 –9 –26
Arbeitnehmerbeiträge
Zahlungen für Planabgeltung
Gezahlte
Versorgungsleistungen
aus dem Planvermögen
–1 –1
Gezahlte
Versorgungsleistungen
vom Unternehmen
–24 –7 –31 –27 –10 –37
Gezahlte
Planverwaltungskosten
aus dem Planvermögen
1 1
Währungsänderungen 11 11 9 9
31.12. 1.188 256 1.444 1.697 266 1.963
davon andere
Leistungszusagen
128 128 147 147

Die Versorgungsverpflichtungen entfielen im Wesentlichen auf Deutschland (84%; Vorjahr: 80%) und die USA (12%; Vorjahr: 15%). Die Ansprüche aus den Versorgungsplänen bestanden in Deutschland zu rund 63% (Vorjahr: 62%) gegenüber aktiven Mitarbeitern, zu rund 29% (Vorjahr: 31%) gegenüber Pensionären und Hinterbliebenen sowie zu rund 8% (Vorjahr: 7%) gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern mit unverfallbaren Ansprüchen. In den USA entfielen rund 40% (Vorjahr: 36%) der Versorgungsverpflichtungen auf aktive Mitarbeiter, rund 53% (Vorjahr: 60%) auf Pensionäre und Hinterbliebene sowie rund 7% (Vorjahr: 4%) auf ausgeschiedene Mitarbeiter mit unverfallbaren Ansprüchen.

Die tatsächlichen Erträge aus dem Planvermögen, die sich auf Pensionsverpflichtungen bzw. auf andere Leistungszusagen beziehen, beliefen sich auf 353 Mio. € (Vorjahr: 72 Mio. € Aufwand) bzw. 0 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €).

Der Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen für Pensionen und der anderen Leistungszusagen sowie der Deckungsstatus der fondsfinanzierten Verpflichtungen werden in der folgenden Tabelle dargestellt:

Andere
Pensionszusagen
2018
2019 2018 Leistungszusagen
2019
Gesamt
2019
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € 2018
in Mio. €
in Mio. €
Anwartschaftsbarwert der
Versorgungszusagen
4.085 4.796 129 148 4.214 4.944
rückstellungsfinanziert 77 89 1 78 89
fondsfinanziert 4.008 4.707 128 148 4.136 4.855
Deckungsstatus der fonds
finanzierten Zusagen
Vermögensüberdeckung 2 2 2 2
Vermögensunterdeckung 1.238 1.727 127 147 1.365 1.874

Anwartschaftsbarwert und Deckungsstatus

Pensionszusagen und andere Leistungszusagen

Für die meisten Mitarbeiter wird für die Zeit nach der Pensionierung durch den Covestro-Konzern direkt oder durch Beitragszahlungen an private und öffentliche Einrichtungen Vorsorge getroffen. Die Leistungen variieren je nach rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes und basieren in der Regel auf der Beschäftigungsdauer und dem Entgelt der Mitarbeiter. Die Verpflichtungen umfassen sowohl solche aus bereits laufenden Pensionen als auch solche aus Anwartschaften auf künftig zu zahlende Pensionen.

Es bestehen für die Mitarbeiter in verschiedenen Ländern fondsfinanzierte Versorgungspläne. Für Pensionspläne mit Leistungsgarantien innerhalb des Covestro-Konzerns wird grundsätzlich jeweils unter Berücksichtigung der Risikostruktur der Verpflichtungen (insbesondere Demografie, aktuellem Ausfinanzierungsgrad, Struktur der erwarteten zukünftigen Cashflows, Zinssensitivität, biometrische Risiken, etc.), der regulatorischen Rahmenbedingungen und allgemein vorhandener Risikotoleranz bzw. Risikotragfähigkeit eine individuelle Kapitalanlagestrategie abgeleitet. Hierauf basierend wird vor dem Hintergrund der jeweiligen Kapitalmarktentwicklung ein risikoadäquates strategisches Zielportfolio entwickelt. Dabei sind Risikostreuung, Portfolio-Effizienz und ein angemessenes Chancen-Risiken-Verhältnis (sowohl landesspezifisch als auch im weltweiten Zusammenhang), welches insbesondere die Zahlung sämtlicher zukünftiger Versorgungsleistungen als zentrales Kriterium berücksichtigt, relevante Determinanten der verwendeten Anlagestrategien. Da die Ableitung der Kapitalanlagestrategie für jeden Pensionsplan grundsätzlich jeweils unter Berücksichtigung der oben genannten individuellen Rahmenbedingungen durchgeführt wird, können Anlagestrategien für unterschiedliche Pensionspläne erheblich voneinander abweichen. Die Kapitalanlagestrategien sind allgemein weniger an einer absoluten Renditemaximierung ausgerichtet als vielmehr daran, dass die zugesagten Verpflichtungen in langfristiger Perspektive mit hinreichender Wahrscheinlichkeit finanziert werden können. Für das Planvermögen werden mithilfe von Risikomanagementsystemen Stressszenarien simuliert sowie weitere Risikoanalysen (z. B. Value at Risk) durchgeführt.

Den bedeutendsten Versorgungsplan für Covestro stellt die Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, (Bayer-Pensionskasse), dar. Sie ist für Neueintritte seit dem 1. Januar 2005 geschlossen. Die rechtlich selbständige Bayer-Pensionskasse ist ein Lebensversicherungsunternehmen und unterliegt daher dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Die zugesagten Leistungen, die über die Bayer-Pensionskasse abgedeckt sind, umfassen Altersrenten, Hinterbliebenenversorgung und Invalidenrenten. Ihre Finanzierung erfolgt über Beiträge der aktiven Mitglieder und über Beiträge von deren Arbeitgebern. Der Firmenbeitrag wird jeweils festgesetzt als fester Prozentsatz bezogen auf den Mitarbeiterbeitrag. Er ist für alle beteiligten Arbeitgeber gleich und wird unter Berücksichtigung überrechnungsmäßiger Erträge aus Kapitalanlagen und Risikoverlauf auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars im Benehmen mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Kasse festgesetzt. Die Bayer AG kann auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars sowie im Benehmen mit Vorstand und Aufsichtsrat der Kasse den Firmenbeitrag anpassen. Hinsichtlich der Haftung gilt aufgrund von § 1 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) für deutsche Pensionskassen allgemein: Wenn die Pensionskasse von ihrem satzungsgemäßen Recht zur Leistungskürzung Gebrauch macht, so haftet jeder Arbeitgeber für die sich aufgrund der Leistungskürzung ergebende Differenz. Covestro haftet nicht für Verpflichtungen anderer Mitgliedsunternehmen, dies gilt auch beim Austritt eines Mitgliedsunternehmens aus der Pensionskasse.

Für Neueintritte seit dem 1. Januar 2005 werden Pensionszusagen über die Rheinische Pensionskasse VVaG, Leverkusen, (Rheinische Pensionskasse), gewährt. Die zukünftigen Pensionszahlungen orientieren sich bei diesen Zusagen u. a. an den geleisteten Beitragszahlungen und den erwirtschafteten Renditen unter Berücksichtigung einer Garantieverzinsung.

Die über die Bayer- bzw. Rheinische Pensionskasse zugesagten Verpflichtungen sind als "Multi-Employer-Pläne" im Sinne von IAS 19 (Employee Benefits) einzuordnen. Ein charakteristisches Merkmal von "Multi-Employer-Plänen" ist, dass Vermögenswerte von verschiedenen, nicht einer gemeinschaftlichen Beherrschung unterliegenden Arbeitgebern auf Ebene des Plans zusammengeführt und zur gemeinschaftlichen Gewährung von Pensionsleistungen an Arbeitnehmer verwendet werden. Abrechnungsverbände, die eine exakte Aufteilung des von der Pensionskasse verwalteten Planvermögens auf einzelne Arbeitgeber ermöglichen würden, existieren hierbei häufig – wie auch im Falle der Bayer- bzw. der Rheinischen Pensionskasse – nicht. Covestro wendet daher ein sachgerechtes Schätzverfahren an, um den rechnerischen Anteil am Planvermögen der Pensionskassen zu bestimmen.

Ein weiteres bedeutendes Versorgungsvehikel ist der Metzler Trust e. V., Frankfurt a. M., (Metzler Trust). Dieser deckt weitere Versorgungskomponenten der deutschen Mitarbeiter des Covestro-Konzerns, wie z. B. Ansprüche aus Entgeltumwandlung, Pensionsverpflichtungen und Teile anderer Direktzusagen.

Die leistungsorientierten Pensionspläne in den USA sind seit Jahren eingefroren; es können keine nennenswerten Neuansprüche mehr erworben werden. Das allen amerikanischen Pensionsplänen zugrunde liegende Vermögen wird aus Gründen der Effizienz in einer "Master-Trust-Konstruktion" gehalten. Die geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen basieren auf dem Employee Retirement Income Security Act (ERISA). Insbesondere ist ein Mindestfinanzierungsgrad von 80% gesetzlich vorgeschrieben, um Leistungseinschränkungen ("Benefit Restrictions") zu vermeiden. Die versicherungsmathematischen Risiken wie Anlagerisiko, Zinsrisiko und Langlebigkeitsrisiko verbleiben beim Unternehmen.

Für die deutschen Direktzusagen wurde die im Jahr 2017 überarbeitete Anlagestrategie im Berichtsjahr weiter umgesetzt. Die Anpassung der Anlagestrategie wurde in der Folge von externen Vermögensverwaltern durchgeführt. Bei ca. 47% des Anlagevolumens wurden ESG (Environment Social Governance)-Kriterien berücksichtigt.

Auch im Jahr 2019 wurde für den US-amerikanischen leistungsorientierten Pensionsplan das an den Versorgungsverpflichtungen ausgerichtete Risikomanagementkonzept ("Asset-Liability-Matching") überarbeitet. Dabei wurden zunächst die versicherungstechnischen Verpflichtungen analysiert und fortgeschrieben. Auf dieser Grundlage wurde eine Anlagestrategie derart bestimmt, dass unter Heranziehung statistischer Methoden ein geeignetes Rendite-Risikoprofil erreicht wird. Im Zuge dessen wurden u.a. Renditeerwartungen der Anlageklassen und erwartete Bilanzvolatilitäten berücksichtigt. Zudem wurden im Jahr 2019 Verpflichtungen und Planvermögen in gewissem Umfang an eine Versicherung übertragen, um das Pensionsrisiko für Covestro weiter zu reduzieren.

Im Ausland betreffen die anderen Leistungszusagen im Wesentlichen Unterstützungsleistungen zur medizinischen Versorgung von Pensionären in den USA.

Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens zur Deckung der Pensionsverpflichtungen sowie der anderen Leistungszusagen setzte sich wie folgt zusammen:

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember

Pensionszusagen Andere Leistungszusagen
Inland Ausland Ausland
2018 2019 2018 2019 2018 2019
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Planvermögen auf Basis
öffentlich notierter
Marktpreise
Immobilien und
Immobilienfonds
5 7
Aktien und Aktienfonds 387 526 55 57
Kündbare Schuldtitel 7 8
Nichtkündbare Schuldtitel 657 725 126 74
Rentenfonds 252 408 253 245
Derivative Finanzinstrumente 2 2
Zahlungsmittel und Zahlungs
mitteläquivalente
98 80 8 10
Sonstige 11 10
1.396 1.741 465 411
Planvermögen, für das
keine öffentlich notierten
Marktpreise vorliegen
Immobilien und
Immobilienfonds 110 120
Aktien und Aktienfonds 21 25
Kündbare Schuldtitel 262 238
Nichtkündbare Schuldtitel 306 314
Rentenfonds 93
Derivative Finanzinstrumente
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
Sonstige 14 19 105 114 1 1
806 716 105 114 1 1
Planvermögen 2.202 2.457 570 525 1 1

In dem beizulegenden Zeitwert des inländischen Planvermögens waren keine von Konzerngesellschaften gemieteten Immobilien enthalten. Ebenso waren keine über Fonds gehaltenen Covestro-Aktien bzw. Anleihen enthalten. Unter dem sonstigen Planvermögen sind begebene Baudarlehen, sonstige Forderungen und qualifizierte Versicherungspolicen ausgewiesen.

Risiken

Die Risiken aus leistungsorientierten Versorgungszusagen entstehen zum einen aus den leistungsorientierten Verpflichtungen und zum anderen aus der Kapitalanlage in Planvermögen. Aus diesen Risiken können sich höhere direkte Rentenzahlungen an die Berechtigten und zusätzliche Einzahlungserfordernisse in das Planvermögen ergeben, um laufenden und künftigen Pensionsverpflichtungen nachkommen zu können.

Demografische/Biometrische Risiken

Da ein großer Teil der leistungsorientierten Versorgungszusagen lebenslange Versorgungsleistungen sowie Hinterbliebenenrenten umfasst, können frühere Inanspruchnahmen oder längere Versorgungszeiträume zu höheren Versorgungsverpflichtungen, höheren Versorgungsaufwendungen und höheren Rentenzahlungen als bisher erwartet führen.

Anlagerisiko

Sollten die tatsächlichen Planerträge niedriger sein als die auf Basis des Abzinsungssatzes angenommenen Planerträge, würde sich die Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen ceteris paribus erhöhen. Dies könnte etwa aus einem Sinken der Aktienkurse, durch Marktzinssteigerungen, durch Zahlungsausfälle bei einzelnen Schuldnern oder durch den Erwerb risikoarmer, aber niedrig verzinslicher Anleihen herrühren.

Zinsrisiko

Sinkende Kapitalmarktzinssätze, insbesondere bei Zinssätzen für qualitativ hochwertige Unternehmensanleihen, hätten eine Erhöhung der Verpflichtung zur Folge. Dies würde jedoch zumindest anteilig durch die im Gegenzug steigenden Marktwerte der im Planvermögen gehaltenen Schuldtitel kompensiert.

Bewertungsparameter und deren Sensitivitäten

Das zugrunde liegende Anleihenportfolio besteht ausschließlich aus qualitativ hochwertigen Unternehmensanleihen mit einem Rating von mindestens AA oder AAA. Das Portfolio berücksichtigt keine staatlich garantierten oder abgesicherten Bonds. Die folgenden gewichteten Parameter wurden zur Bewertung der Versorgungsverpflichtungen zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres sowie zur Bewertung des Versorgungsaufwands im jeweiligen Berichtsjahr zugrunde gelegt:

Parameter zur Bewertung der Versorgungsverpflichtungen

Inland Ausland Gesamt
2018 2019 2018 2019 2018 2019
in % in % in % in % in % in %
Pensionszusagen
Abzinsungssatz 1,80 1,00 3,55 2,52 2,10 1,20
Erwartete Lohn-/
Gehaltsentwicklung 2,75 2,75 3,17 3,08 2,80 2,80
Erwartete Rentenentwicklung 1,70 1,70 3,40 3,25 2,00 1,90
Andere Leistungszusagen
Abzinsungssatz 4,20 3,10 4,20 3,10

In Deutschland wurden hinsichtlich der Sterblichkeit die Heubeck-Richttafeln 2018 G, in den USA die adjusted RP-2014 Healthy Mortality Tables zugrunde gelegt. Die Parameter zur Bewertung des Versorgungsaufwands entsprechen den Bewertungsparametern der Versorgungsverpflichtung zum letzten Jahresabschluss.

Die Parametersensitivitäten wurden, basierend auf einer detaillierten Bewertung analog der Ermittlung der Nettoverpflichtung, durch sachverständige Aktuare berechnet. Eine Änderung der einzelnen Parameter um 0,5%- Punkte bzw. der Sterbewahrscheinlichkeit jedes einzelnen Berechtigten um 10% hätte bei ansonsten konstant gehaltenen Annahmen folgende Auswirkungen auf die Versorgungsverpflichtungen zum Ende des Geschäftsjahres 2019:

Sensitivitätsanalyse für die Versorgungsverpflichtungen

Inland Ausland Gesamt
Zunahme Abnahme Zunahme Abnahme Zunahme Abnahme
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Pensionszusagen
Änderung des Abzinsungssatzes
um 0,5%-Punkte
–423 493 –36 40 –459 533
Änderung der erwarteten
Lohn-/Gehaltsentwicklung
um 0,5%-Punkte
37 –34 3 –3 40 –37
Änderung der erwarteten
Rentenentwicklung
um 0,5%-Punkte
251 –226 3 –2 254 –228
Änderung der Sterbe
wahrscheinlichkeit um 10%
–131 148 –12 13 –143 161
Andere Leistungszusagen
Änderung des Abzinsungssatzes
um 0,5%-Punkte
–9 10 –9 10
Änderung der Sterbe
wahrscheinlichkeit um 10%
–4 4 –4 4

Sensitivitätsanalyse für die Versorgungsverpflichtungen (Vorjahr)

Inland Ausland Gesamt
Zunahme Abnahme Zunahme Abnahme Zunahme Abnahme
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Pensionszusagen
Änderung des Abzinsungssatzes
um 0,5%-Punkte
–329 382 –37 40 –366 422
Änderung der erwarteten
Lohn-/Gehaltsentwicklung
um 0,5%-Punkte
31 –28 3 –2 34 –30
Änderung der erwarteten
Rentenentwicklung
um 0,5%-Punkte
199 –180 2 –2 201 –182
Änderung der Sterbe
wahrscheinlichkeit um 10%
–98 109 –12 14 –110 123
Andere Leistungszusagen
Änderung des Abzinsungssatzes
um 0,5%-Punkte
–8 8 –8 8
Änderung der Sterbe
wahrscheinlichkeit um 10%
–3 4 –3 4

Wegen ihres Versorgungscharakters werden insbesondere die Verpflichtungen der US-Tochtergesellschaft für die Krankheitskosten der Mitarbeiter nach deren Eintritt in den Ruhestand ebenfalls unter den pensionsähnlichen Verpflichtungen ausgewiesen. Für die Krankheitskosten wurde dabei eine Kostensteigerungsrate von 7% (Vorjahr: 6%) unterstellt, die sich bis zum Jahr 2023 schrittweise auf 5% (Vorjahr: 5%) reduziert. Eine Änderung der zugrunde gelegten Kostensteigerungsraten der Krankheitskosten um einen Prozentpunkt hätte folgende Auswirkungen:

Sensitivitätsanalyse für die Krankheitskosten

2018 2019
Zunahme
um einen
Prozent
punkt
Abnahme
um einen
Prozent
punkt
Zunahme
um einen
Prozent
punkt
Abnahme
um einen
Prozent
punkt
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Auswirkungen auf die anderen Versorgungsverpflichtungen 12 -10 13 –11

Geleistete und erwartete Arbeitgeberbeiträge

Folgende Auszahlungen bzw. Übertragungen entsprechen den getätigten bzw. erwarteten Arbeitgeberbeiträgen für fondsfinanzierte Versorgungspläne:

Geleistete und erwartete Arbeitgeberbeiträge

Inland Ausland
2019 2020 2019 2020
2018 erwartet 2019 erwartet 2018 erwartet 2019 erwartet
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Pensionszusagen 41 37 17 41 8 12 9 12
Andere Leistungszusagen
Gesamt 41 37 17 41 8 12 9 12

Die zukünftig zu zahlenden Versorgungsleistungen für fondsfinanzierte und rückstellungsfinanzierte Versorgungspläne werden wie folgt geschätzt:

Zukünftige Zahlungen für Versorgungsleistungen

Auszahlung aus Planvermögen Auszahlung vom Unternehmen
Andere Andere
Leistungs Leistungs
Pensionen zusagen Pensionen zusagen
Inland Ausland Ausland Gesamt Inland Ausland Ausland Gesamt
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
2020 30 35 65 32 6 6 44
2021 33 35 68 34 6 6 46
2022 35 36 71 37 6 7 50
2023 39 35 74 40 7 7 54
2024 42 41 83 43 8 7 58
2025–2029 258 202 2 462 255 49 40 344

In Deutschland beträgt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Versorgungszusagen für Pensionen 22,8 Jahre (Vorjahr: 21,6 Jahre), im Ausland 12,2 Jahre (Vorjahr: 11,4 Jahre). Für die ausländischen anderen Leistungszusagen liegt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit bei 12,4 Jahren (Vorjahr: 11,9 Jahre).

21. Andere Rückstellungen

Die einzelnen Rückstellungskategorien entwickelten sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt:

Entwicklung andere Rückstellungen

Steuern Umwelt
schutz
Restruk
turierung
Kunden
und Liefe
ranten
verkehr
Rechts
streitig
keiten
Personal Sonstige Summe
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
31.12.2018 10 44 26 7 4 610 29 730
Akquisitionen 2 2
Zuführung 4 7 30 15 1 210 30 297
Inanspruchnahme –4 –2 –38 –7 –2 –498 –19 –570
Auflösung –1 –1 –2 –18 –11 –33
Umbuchungen –4 –4
Aufzinsung 6 6
Währungs
änderungen
–1 1 4 1 5
31.12.2019 9 48 18 14 2 310 32 433
davon langfristig 44 14 158 14 230

Steuern

Die Rückstellungen für Steuern umfassen Rückstellungen für sonstige Steuerarten in Höhe von 9 Mio. € (Vorjahr: 10 Mio. €).

Umweltschutz

Die Rückstellungen für Umweltschutz betrafen im Wesentlichen die Sanierung von kontaminierten Böden sowie Rekultivierungs- und Wasserschutzmaßnahmen an Standorten in den USA und Spanien.

Restrukturierungen

Von den Rückstellungen für Restrukturierungen entfielen zum 31. Dezember 2019 17 Mio. € (Vorjahr: 26 Mio. €) auf Abfindungen. Die Zuführung resultiert im Wesentlichen aus dem Effizienzprogramm "Perspective", das der mittelfristigen Verbesserung der Kostenstrukturen dient.

Personal

In den Personalrückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für variable Einmalzahlungen mit kurz- und langfristigem Anreizcharakter sowie sonstige Rückstellungen mit Personalbezug enthalten.

Langfristige Vergütungsprogramme

Bei den langfristigen Vergütungsprogrammen des Covestro-Konzerns handelt es sich um nach Mitarbeitergruppen differenzierte Kollektivzusagen. Grundsätzlich werden alle Verpflichtungen aus langfristigen Vergütungsprogrammen durch Rückstellungen berücksichtigt. Deren Höhe entspricht zum Bilanzstichtag dem beizulegenden Zeitwert der erdienten Anteile der jeweiligen Zusagen an die Mitarbeitergruppen. Alle daraus resultierenden Wertänderungen werden aufwandswirksam erfasst.

Mitarbeiter der oberen Führungsebene sowie weitere leitende Angestellte von Covestro sind zur Teilnahme am aktienbasierten Vergütungsprogramm "Prisma" berechtigt. Bemessungsbasis für "Prisma" ist ein individueller, positionsabhängiger Prozentwert vom jährlichen Grundgehalt ("Prisma"-Zielbetrag). Der zur Auszahlung kommende Betrag wird durch Multiplikation des "Prisma"-Zielbetrags mit dem Total-Shareholder-Return (Summe des Endkurses der Covestro Aktie\* und aller in der jeweiligen Performance-Periode ausgeschütteten Dividenden, dividiert durch den Anfangskurs der Aktie) sowie der relativen Performance der Covestro-Aktie im Vergleich zum Aktienindex STOXX Europe 600 Chemicals ermittelt. Nach oben ist der zur Auszahlung kommende Betrag auf 200% des "Prisma"-Zielbetrags begrenzt. Für den Fall, dass die Entwicklung der Covestro-Aktie signifikant unterhalb der des STOXX Europe 600 Chemicals liegt (bspw. bei negativer Kursentwicklung der Aktie und gleichzeitiger Wertsteigerung des Index), kann die "Prisma"-Zielerreichung den Wert null annehmen, sodass keine Auszahlung erfolgt. Auszahlungen erfolgen regulär nach Ablauf der vierjährigen Performance-Periode, erstmalig im Januar 2020 für die am 31. Dezember 2019 endende Performance-Periode.

Neben "Prisma" hatte Covestro die ehemaligen aktienbasierten "Aspire"-Vergütungsprogramme des Bayer-Konzerns für Performance-Perioden mit einem Startbeginn vor dem 1. Januar 2016 weitergeführt. Mitarbeiter der oberen Führungsebene waren zur Teilnahme an "Aspire I" berechtigt, soweit sie nach vorgegebenen Richtlinien eine individuell festgelegte Anzahl an Bayer-Aktien erwarben und dieses Eigeninvestment über die Programmlaufzeit hielten. Das mittlere Management sowie leitende Angestellte waren zur Teilnahme an "Aspire II" berechtigt. "Aspire II" entsprach in seinen Grundzügen "Aspire I", erforderte jedoch kein Eigeninvestment in Bayer-Aktien und die Performance wurde ausschließlich an der absoluten Kursentwicklung der Bayer-Aktie gemessen. Der Auszahlungsbetrag für beide "Aspire"-Programme für die letzte verbliebene Tranche 2015–2018 betrug 100%. Die Auszahlung in Höhe von 15 Mio. € (Auszahlung im Vorjahr: 18 Mio. €) erfolgte im Januar 2019.

Der Nettoaufwand für alle langfristigen Vergütungsprogramme betrug 16 Mio. € (Vorjahr: 11 Mio. €), davon entfielen 5 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €) auf das im folgenden Abschnitt näher beschriebene Aktienbeteiligungsprogramm "Covestment".

Der in der Rückstellung berücksichtigte beizulegende Zeitwert für das aktienbasierte Vergütungsprogramm "Prisma" betrug zum 31. Dezember 2019 53 Mio. € (Vorjahr: 41 Mio. €). Die Höhe des beizulegenden Zeitwerts wurde auf Basis einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt, die auf folgenden wesentlichen stichtagsbezogenen Parametern basierte:

Tranche
2017 2018 2019
Risikoloser Zinssatz –0,18% –0,36% –0,31%
Volatilität der Covestro-Aktie 32,05% 33,62% 31,02%
Volatilität STOXX Europe 600 Chemicals 15,65% 16,09% 14,57%
Korrelation zwischen dem Aktienkurs und dem STOXX Europe 600 Chemicals 0,73 0,71 0,64

Parameter Monte-Carlo-Simulation

Aktienbeteiligungsprogramm "Covestment"

Im Rahmen von "Covestment" konnten Mitarbeiter zahlreicher Konzerngesellschaften im Jahr 2019 einen festen Betrag ihrer Vergütung in Covestro-Aktien investieren, der von Covestro mit einem Zuschuss aufgestockt wurde. Der Zuschuss auf den Zeichnungsbetrag belief sich für das Jahr 2019 grundsätzlich auf 30% und wird jährlich neu festgelegt. Der Gesamtbetrag für den Aktienerwerb war je nach Konzerngesellschaft und Position des Mitarbeiters auf einen Betrag bis zu 3.600 € begrenzt. Insgesamt waren ca. 97% der weltweiten Belegschaft von Covestro zur Teilnahme an "Covestment" berechtigt.

Im Jahr 2019 wurden im Rahmen des "Covestment"-Programms rund 381.000 Aktien durch Mitarbeiter erworben. Die erworbenen Anteile unterliegen je nach Konzerngesellschaft einer Veräußerungssperre von mindestens einem Jahr ab Zeichnung.

22. Finanzierung und Finanzverbindlichkeiten

Ein wesentliches externes Finanzierungsinstrument sind die im Rahmen des im 1. Quartal 2016 aufgelegten Anleihenrahmenprogramms ("Debt-Issuance-Programme") begebenen Anleihen. Insgesamt sind Anleihen mit einem Nominalvolumen in Höhe von 1.500 Mio. € platziert worden, wovon 500 Mio. € planmäßig im März 2018 zurückgezahlt wurden. Zum Berichtsstichtag hat Covestro noch zwei festverzinsliche Tranchen mit einer Laufzeit bis Oktober 2021 (Zinscoupon 1,00%, Volumen 500 Mio. €) und September 2024 (Zinscoupon 1,75%, Volumen 500 Mio. €) im Bestand. Beide Anleihen erhielten ein Baa1-Rating durch die Agentur Moody's Investors Service, London (Vereinigtes Königreich).

Zusätzlichen Liquiditätsspielraum bietet eine Multicurrency-Revolving-Credit-Fazilität in Höhe von 1.500 Mio. € mit einer Laufzeit bis September 2022. Zum 31. Dezember 2019 sind im Rahmen dieser syndizierten Kreditfazilität keine Kredite in Anspruch genommen worden. Insgesamt standen Kreditlinien über 1.510 Mio. € (Vorjahr: 1.524 Mio. €) zur Verfügung. Genutzt wurden davon 10 Mio. € (Vorjahr: 24 Mio. €), während 1.500 Mio. € (Vorjahr: 1.500 Mio. €) ungenutzt blieben.

Insgesamt setzten sich die Finanzverbindlichkeiten wie folgt zusammen:

Finanzverbindlichkeiten

31.12.2018 31.12.2019
davon
Gesamt
kurzfristig
Gesamt davon
kurzfristig
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Anleihen 996 997
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 24 18 10 10
Leasingverbindlichkeiten 193 29 735 131
Verbindlichkeiten aus Derivaten 12 12 10 10
Gesamt 1.225 59 1.752 151

Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten

31.12.2018 31.12.2019
Fälligkeit in Mio. € Fälligkeit in Mio. €
2019 59 2020 151
2020 32 2021 608
2021 529 2022 96
2022 33 2023 83
2023 27 2024 545
2024 und später 545 2025 und später 269
Gesamt 1.225 Gesamt 1.752

Die Finanzverbindlichkeiten des Covestro-Konzerns sind im Wesentlichen unbesichert.

AN UNSERE AKTIONÄRE ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT KONZERNABSCHLUSS WEITERE INFORMATIONEN
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Leasingverbindlichkeiten

Die Leasingverbindlichkeiten erhöhten sich im Berichtsjahr aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften". In den Folgejahren sind Leasingraten in Höhe von 876 Mio. € (Vorjahr: 250 Mio. €) an die jeweiligen Leasinggeber zu zahlen; der hierin enthaltene Zinsanteil beläuft sich auf 141 Mio. € (Vorjahr: 57 Mio. €). Nach Fälligkeit gliedern sich die Leasingverbindlichkeiten wie folgt:

Leasingverbindlichkeiten

31.12.2018 31.12.2019
Leasing
raten
Hierin ent
haltener
Zinsanteil
Leasing
verbind
lichkeiten
Leasing
raten
Hierin ent
haltener
Zinsanteil
Leasing
verbind
lichkeiten
Fälligkeit in Mio. € in Mio. € in Mio. € Fälligkeit in Mio. € in Mio. € in Mio. €
2019 41 12 29 2020 155 24 131
2020 41 10 31 2021 131 22 109
2021 39 9 30 2022 112 16 96
2022 38 6 32 2023 96 13 83
2023 31 5 26 2024 56 9 47
2024 und später 60 15 45 2025 und später 326 57 269
Gesamt 250 57 193 Gesamt 876 141 735

Die Verbindlichkeiten aus Derivaten werden in Anhangangabe 24.2 "Finanzrisikomanagement und Angaben zu Derivaten" näher erläutert.

23. Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten teilten sich wie folgt auf:

Sonstige Verbindlichkeiten

31.12.2018 31.12.2019
Gesamt davon
kurzfristig
Gesamt davon
kurzfristig
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 96 96 83 83
Rechnungsabgrenzungen 1 1 1 1
Zuwendungen der öffentlichen Hand 13 7 11 4
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 26 24 34 30
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 17 17 11 11
Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung 5 5 5 5
Vertragsverbindlichkeiten 28 28 18 18
Rückerstattungsverbindlichkeiten 33 32 30 30
Übrige Verbindlichkeiten 21 12 30 9
Gesamt 240 222 223 191

In den übrigen Verbindlichkeiten waren Verbindlichkeiten aus Derivaten in Höhe von 3 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €) enthalten.

Weitere Details zu Vertragsverbindlichkeiten werden in Anhangangabe 6 "Umsatzerlöse" erläutert.

24. Finanzinstrumente

24.1 Finanzinstrumente nach Kategorien

Die nachfolgenden Tabellen stellen die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach IFRS 9 dar:

Buchwerte der Finanzinstrumente und ihre beizulegenden Zeitwerte zum 31. Dezember 2019

Bewertung gemäß IFRS 9
Buchwert Fortgeführte
Anschaf
fungskosten
Beizulegen
der Zeitwert,
erfolgs
neutral
Beizulegen
der Zeitwert,
erfolgs
wirksam
Bewertung
gemäß
IFRS 16
Beizulegen
der Zeitwert
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
1.561 1.561 1.561
Sonstige finanzielle
Vermögenswerte
59
Ausleihungen 16 16 16
Derivate ohne bilanzielle
Sicherungsbeziehung
22 22 22
Leasingforderungen 8 8 19
Sonstige Finanzanlagen 13 13 13
Sonstige Forderungen1 41 32 9 41
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
748 748 748
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten 1.752
Anleihen 997 997 1.045
Leasingverbindlichkeiten2 735 735
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
10 10 10
Derivate ohne bilanzielle
Sicherungsbeziehung
10 10 10
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
1.507 1.507 1.507
Sonstige Verbindlichkeiten3 64
Derivate ohne bilanzielle
Sicherungsbeziehung
3 3 3
Rückerstattungs
verbindlichkeiten4
30 30 30
Übrige sonstige
Verbindlichkeiten
31 31 31

1 Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen sonstigen Forderungen enthalten zusätzlich nichtfinanzielle Vermögenswerte in Höhe von 370 Mio. €.

2 Gemäß IFRS 7.29 (d) entfallen die Angaben über den beizulegenden Zeitwert für Leasingverbindlichkeiten ab dem Geschäftsjahr 2019.

3 Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten enthalten zusätzlich nichtfinanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 159 Mio. €.

4 Die gemäß IFRS 15 passivierten Rückerstattungsverbindlichkeiten werden ab dem Geschäftsjahr 2019 als finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Vergleichsinformationen wurden angepasst.

Buchwerte der Finanzinstrumente und ihre beizulegenden Zeitwerte zum 31. Dezember 2018

Bewertung gemäß IFRS 9
Buchwert Fortgeführte
Anschaf
fungskosten
Beizulegen
der Zeitwert,
erfolgs
neutral
Beizulegen
der Zeitwert,
erfolgs
wirksam
Bewertung
gemäß IAS 17
Beizulegen
der Zeitwert
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
1.786 1.786 1.786
Sonstige finanzielle
Vermögenswerte
48
Ausleihungen 12 12 12
Derivate ohne bilanzielle
Sicherungsbeziehung
20 20 20
Leasingforderungen 9 9 16
Sonstige Finanzanlagen 7 7 7
Sonstige Forderungen1 35 35 35
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
865 865 865
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten 1.225
Anleihen 996 996 1.030
Leasingverbindlichkeiten 193 193 231
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
24 24 24
Derivate ohne bilanzielle
Sicherungsbeziehung
12 12 12
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
1.637 1.637 1.637
Sonstige Verbindlichkeiten2 59
Derivate ohne bilanzielle
Sicherungsbeziehung 4 4 4
Rückerstattungs
verbindlichkeiten3
33 33 33
Übrige sonstige
Verbindlichkeiten
22 22 22

1Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen sonstigen Forderungen enthalten zusätzlich nichtfinanzielle Vermögenswerte in Höhe von 343 Mio. €.

2 Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten enthalten zusätzlich nichtfinanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 181 Mio. €.

3 Die gemäß IFRS 15 passivierten Rückerstattungsverbindlichkeiten werden ab dem Geschäftsjahr 2019 als finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen. Vergleichsinformationen wurden angepasst.

Beizulegende Zeitwerte für Finanzinstrumente werden gemäß IFRS 13 (Fair Value Measurement) auf Basis der nachfolgend beschriebenen Fair-Value-Hierarchie ermittelt und ausgewiesen:

In Stufe 1 werden beizulegende Zeitwerte eingeordnet, die auf Grundlage notierter, unangepasster Preise auf aktiven Märkten bestimmt werden.

Stufe 2 enthält beizulegende Zeitwerte, die auf Grundlage von Parametern bestimmt werden, die am Markt beobachtbar sind.

Stufe 3 umfasst beizulegende Zeitwerte, die mithilfe von Parametern bestimmt werden, bei denen die Inputfaktoren nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Einordnung der Finanzinstrumente in die dreistufige Fair-Value-Hierarchie:

Fair-Value-Hierarchie von Finanzinstrumenten

Beizu
legender
Zeitwert
Beizu
legender
Zeitwert
31.12.2018 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 31.12.2019 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Finanzielle Vermögenswerte,
zum beizulegenden Zeitwert
bewertet
Sonstige Finanzanlagen 7 2 5 13 5 8
Derivate ohne bilanzielle
Sicherungsbeziehung
20 12 8 22 15 7
Sonstige Forderungen 9 9
Finanzielle Vermögenswerte,
nicht zum beizulegenden
Zeitwert bewertet
Leasingforderungen 16 16 19 19
Finanzielle
Verbindlichkeiten, zum
beizulegenden Zeitwert
bewertet
Derivate ohne bilanzielle
Sicherungsbeziehung
16 12 4 13 10 3
Finanzielle
Verbindlichkeiten, nicht
zum beizulegenden Zeitwert
bewertet
Anleihen 1.030 1.030 1.045 1.045
Leasingverbindlichkeiten1 231 231
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
24 24 10 10

1 Gemäß IFRS 7.29 (d) entfallen die Angaben über den beizulegenden Zeitwert für Leasingverbindlichkeiten ab dem Geschäftsjahr 2019.

Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie werden zum Ende der Berichtsperiode erfasst, in der die Änderung eingetreten ist. Während des Geschäftsjahres wurden keine Übertragungen zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie vorgenommen.

Aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten weichen die Buchwerte nicht signifikant von den beizulegenden Zeitwerten ab.

Der beizulegende Zeitwert der durch die Covestro AG emittierten Anleihen wird auf Basis notierter, unangepasster Preise auf einem aktiven Markt ermittelt und ist daher der Stufe 1 zugeordnet. Auch für einen Teil der sonstigen Finanzanlagen entsprechen die beizulegenden Zeitwerte notierten Preisen auf aktiven Märkten (Stufe 1).

Die beizulegenden Zeitwerte von langfristigen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden als Barwerte der zukünftigen Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse ermittelt. Die Abzinsung erfolgt unter Anwendung des zum Bilanzstichtag aktuellen laufzeitadäquaten Zinssatzes unter Berücksichtigung der Bonität der jeweils relevanten Vertragspartei. Daher erfolgt die Einordnung in Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie.

Sofern keine öffentlich notierten Marktpreise existieren, werden für Derivate die beizulegenden Zeitwerte mit Bewertungstechniken basierend auf beobachtbaren Marktdaten zum Bilanzstichtag ermittelt (Stufe 2). Sowohl das Kreditrisiko der Vertragspartner als auch das eigene Kreditrisiko werden durch die Ermittlung von sogenannten "Credit Value Adjustments" und "Debt Value Adjustments" berücksichtigt. Die Bewertung der Devisentermingeschäfte erfolgt einzelfallbezogen und mit dem jeweiligen Terminkurs bzw. -preis am Bilanzstichtag. Die Terminkurse bzw. -preise richten sich nach den Kassakursen und -preisen unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen.

Sofern beizulegende Zeitwerte auf Basis nichtbeobachtbarer Inputfaktoren geschätzt wurden, werden diese innerhalb der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie ausgewiesen. Die Bemessung des nachrichtlich zu ermittelnden beizulegenden Zeitwerts der langfristigen Leasingforderungen erfolgte auf Grundlage von am Markt beobachtbaren Zinskurven. Zusätzlich wurde als nichtbeobachtbarer Faktor ein Zinsaufschlag für sehr weit in der Zukunft liegende Zahlungsströme berücksichtigt.

Sonstige Finanzanlagen, die ausschließlich Eigenkapitalinstrumente umfassen, werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, weil sie aus strategischen Gründen langfristig gehalten werden. Für einen Teil der sonstigen Finanzanlagen entsprechen die beizulegenden Zeitwerte notierten Preisen auf aktiven Märkten (Stufe 1). Sofern für sonstige Finanzanlagen keine notierten, unangepassten Preise auf einem aktiven Markt für identische oder ähnliche Instrumente vorliegen und auch keine Bewertungsmethode, bei der alle wesentlichen Inputfaktoren auf beobachtbaren Marktdaten basieren, geeignet ist, wird der beizulegende Zeitwert mit einer marktpreisorientierten Bewertungsmethode bestimmt, bei der die wesentlichen Inputfaktoren auf nichtbeobachtbaren Marktdaten beruhen (Stufe 3). Für bestimmte Finanzanlagen erfolgte die Bewertung auf Basis verfügbarer Erfolgskennzahlen sowie Marktmulitplikatoren. Der geschätzte beizulegende Zeitwert der in Stufe 3 eingeordneten Eigenkapitalinstrumente würde steigen (sinken), wenn der angewendete Multiplikator größer (kleiner) wäre.

Ferner werden die beizulegenden Zeitwerte von eingebetteten Derivaten auf Basis von nichtbeobachtbaren Inputfaktoren (Stufe 3) ermittelt. Diese werden von den jeweiligen Basisverträgen separiert, bei denen es sich um Bezugsverträge aus dem operativen Geschäft handelt. Die Zahlungsströme aus dem Vertrag ändern sich aufgrund der eingebetteten Derivate bspw. in Abhängigkeit von Wechselkursschwankungen oder regionalen sowie branchenbezogenen Preisindizes. Die intern durchgeführte Bewertung eingebetteter Derivate erfolgt insbesondere mit der Discounted-Cashflow-Methode, die auf nichtbeobachtbaren Inputfaktoren – u. a. aus Marktdaten abgeleiteten Preisen oder Preisindizes – basiert. Der geschätzte beizulegende Zeitwert der eingebetteten Derivate würde steigen (sinken), wenn die erwarteten Zahlungsströme durch Wechselkurs- oder Preisschwankungen höher (niedriger) wären.

In den sonstigen Forderungen ist eine bedingte Kaufpreisforderung aus Desinvestitionen enthalten. Der beizulegende Zeitwert der Forderung wird als Barwert der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse ermittelt. Basis bildet das erwartete EBITDA für das Jahr 2021 des veräußerten Geschäftsbereichs. Die Abzinsung erfolgt unter Anwendung des zum Bilanzstichtag aktuellen laufzeitadäquaten Zinssatzes unter Berücksichtigung der Bonität des Erwerbers. Es erfolgt die Einordnung in Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie. Der geschätzte beizulegende Zeitwert würde steigen (sinken), wenn die erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse höher (niedriger) wären bzw. der risikoadjustierte Abzinsungssatz niedriger (höher) wäre.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der in Stufe 3 eingeordneten Finanzinstrumente:

Entwicklung der Stufe 3 zugeordneten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Saldo)

2018 2019
in Mio. € in Mio. €
Nettobuchwerte 01.01. 7 9
Ergebniswirksam erfasste Gewinne (+)/Verluste (–) 1
davon zum Bilanzstichtag gehaltene Vermögenswerte/Verbindlichkeiten 1
Ergebnisneutral erfasste Gewinne (+)/Verluste (–) 1
Zugänge von Vermögenswerten (+)/Verbindlichkeiten (–) 12
Abgänge von Vermögenswerten (–)/Verbindlichkeiten (+)
Umgliederungen
Nettobuchwerte 31.12. 9 21

Ergebniswirksame Gewinne und Verluste aus in Stufe 3 eingeordneten Finanzinstrumenten resultieren im Wesentlichen aus eingebetteten Derivaten und werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen oder Erträgen ausgewiesen.

Von den insgesamt 13 Mio. € bilanzierten sonstigen Finanzanlagen entfallen 4 Mio. € auf die Hi-Bis GmbH, Bitterfeld-Wolfen und 3 Mio. € auf die im Geschäftsjahr erworbene Beteiligung an der Hydrogenious LOHC Technologies GmbH, Erlangen. Im Jahr 2019 erhielt der Covestro-Konzern 2 Mio. € Dividenden (Vorjahr: 1 Mio. €) aus den sonstigen Finanzanlagen, die vollständig auf die Hi-Bis GmbH entfallen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Zuordnung der Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus Finanzinstrumenten zu den Bewertungskategorien nach IFRS 9:

Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9

2018 2019
in Mio. € in Mio. €
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte 46 –1
davon Zinsergebnis 6 4
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente 1 2
davon Zinsergebnis
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente –36
davon Zinsergebnis –19 –4
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten –56 –45
davon Zinsergebnis –31 –46

24.2 Finanzrisikomanagement und Angaben zu Derivaten

Kapitalmanagement

Wesentliche Aufgabe des Finanzmanagements ist die kontinuierliche Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit, die ständige Optimierung der Kapitalkosten sowie die Reduzierung der Risiken aus Finanzierungsmaßnahmen. Die finanzielle Steuerung für den Covestro-Konzern erfolgt zentral durch die Covestro AG.

Die Agentur Moody's Investors Service in London (Vereinigtes Königreich), beurteilt derzeit die Covestro AG mit einem Investment Grade-Rating der Kategorie Baa1 mit stabilem Ausblick. Covestro bedient sich der von anerkannten Ratingagenturen veröffentlichten Verschuldungsrelationen im Kapitalmanagement. Ziel des Kapitalmanagements ist eine konservative Verschuldungspolitik mit einem ausgewogenen Finanzierungsportfolio. Dieses basiert im Kern auf Anleihen, syndizierten Kreditfazilitäten sowie bilateralen Kreditverträgen.

Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko ist die Gefahr eines Verlustes für den Covestro-Konzern, wenn eine Gegenpartei nicht in der Lage ist, ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen aus einem Finanzinstrument nachzukommen. Die Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Covestro-Konzern ergeben sich im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Schuldinstrumenten, sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Vertragsvermögenswerten.

Der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte und der Vertragsvermögenswerte stellt dabei das maximale Ausfallrisiko dar.

Der im Laufe des Jahres erfasste Wertminderungsbetrag für finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte resultiert nahezu ausschließlich aus Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Im Berichtsjahr beläuft sich der Nettowertminderungsbetrag auf 0 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €).

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte

Das Ausfallrisiko, dem der Covestro-Konzern aus seinen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten ausgesetzt ist, hängt maßgeblich von der Bonität des Kunden ab. Zur Steuerung dieses Risikos hat das Credit Management des Covestro-Konzerns einen Prozess implementiert, bei dem jeder Kunde auf Basis von internen und externen Daten hinsichtlich seiner Kreditwürdigkeit beurteilt wird. Im Rahmen dieser Beurteilung werden sowohl quantitative als auch qualitative Daten ausgewertet. Es fließen u.a. Finanzdaten, Ratings, das Zahlungsverhalten sowie Daten über das Umfeld des Kunden in die Beurteilung ein. Auf Grundlage der finalen Bewertung erfolgt eine Einordnung des Kunden in eine von fünf Risikokategorien A bis E, wobei die Risikokategorie A die beste und die Risikokategorie E die schlechteste Kreditwürdigkeit darstellt.

Für jede Risikokategorie wird auf Basis von aussagekräftigen Daten eine erwartete Ausfallquote ermittelt. So werden u.a. Ausfallwahrscheinlichkeiten von Ratingagenturen und Kreditversicherungsunternehmen, die historisch erfassten Wertberichtigungen des Covestro-Konzerns sowie Erfahrungswerte von Credit Management bei der Ermittlung der Ausfallquoten berücksichtigt. Zudem fließen zukunftsgerichtete Informationen, wie bspw. das Länderrating in die Ermittlung der Ausfallquote ein. Es wird jährlich ein Vergleich zwischen erwartetem und eingetretenem Verlust ("Backtesting") durchgeführt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Bruttobuchwerte sowie die erwarteten Verluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten:

Cluster
2019 A B C D E Gesamt
Ausfallquote (in %) 0,03 0,14 0,51 1,79 9,37
Bruttobuchwert (in Mio. €) 350 543 547 155 16 1.611
Erwarteter Verlust (in Mio. €) –1 –3 –3 –1 –8
2018 A B C D E Gesamt
Ausfallquote (in %) 0,03 0,14 0,51 1,79 9,37
Bruttobuchwert (in Mio. €) 421 567 637 206 15 1.846
Erwarteter Verlust (in Mio. €) –1 –3 –4 –1 –9

Wertberichtigungen nach Risikokategorien zum 31. Dezember

Die kumulierten Wertberichtigungen für Kunden, bei denen der Covestro-Konzern zu der Einschätzung gekommen ist, dass eine beeinträchtigte Bonität gegeben ist, betrugen 28 Mio. € (Vorjahr: 33 Mio. €). Der dazugehörige Bruttobuchwert betrug 29 Mio. € (Vorjahr: 35 Mio. €). Indikatoren für eine beeinträchtige Bonität von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten sind z.B. signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Kunden oder Vertragsbruch, wie bspw. Überfälligkeit. Die Feststellung der beeinträchtigten Bonität erfolgt nicht automatisch bei einer Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen, sondern immer auf Basis der individuellen Beurteilung durch das Credit Management.

Die gesamten Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte haben sich folgendermaßen entwickelt:

Überleitungsrechnung für Wertberichtigungen

2018 2019
in Mio. € in Mio. €
Wertberichtigungen zum 1.1. –51 –42
Nettoneubewertung Wertberichtigungen –1
Ausbuchungen 10 6
Währungsänderungen
Wertberichtigungen zum 31.12. –42 –36

Der Covestro-Konzern begrenzt das Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch die Festlegung möglichst kurzer Zahlungsziele. Zudem ist das Kundenportfolio des Covestro-Konzerns breit diversifiziert. Um Risikokonzentrationen zu vermeiden werden Limits für Kunden festgelegt, regelmäßig überwacht und nur in Abstimmung mit dem Credit Management überschritten.

Forderungen in Höhe von 27 Mio. € (Vorjahr: 44 Mio. €) sind im Wesentlichen durch Akkreditive besichert.

Schuldinstrumente

Der Covestro-Konzern verfolgt einen konservativen Investmentansatz auf Basis einer liquiditäts- und werterhaltenden Strategie. Folglich sind die Anlagen beschränkt auf Kontrahenten mit Investment Grade-Rating, einfache Schuldtitel und kurzfristige Anlagehorizonte. Kreditrisiken, insbesondere bei Risikokonzentrationen gegenüber einzelnen Kontrahenten, werden über ein konzernweites Limitsystem in Verbindung mit einer laufenden Überwachung gesteuert.

Das allgemeine Modell zur Berechnung und Erfassung von Wertminderungen nach IFRS 9 gilt für alle zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuldinstrumente, Kreditzusagen und Finanzgarantien. Covestro wendet den allgemeinen dreistufigen Ansatz für die Bewertung der Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste folgendermaßen an:

  • Stufe 1: Die Risikovorsorge wird als erwarteter 12-Monats-Kreditverlust berechnet, wobei die Ausfallwahrscheinlichkeit von historischen Daten abgeleitet wird, welche von anerkannten Ratingagenturen veröffentlicht werden. Der Covestro-Konzern geht davon aus, dass Investment Grade-Ratings niedrige Kreditrisiken implizieren.
  • Stufe 2: Die Risikovorsorge wird in Höhe der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste der Schuldinstrumente bemessen, wenn seit ihrer erstmaligen Erfassung ein signifikanter Anstieg der Kreditrisiken stattgefunden hat. Änderungen der Kreditrisiken werden anhand des tatsächlichen Zahlungsverhaltens und externer Informationen bewertet. Neben externen Ratings verwendet Covestro, wann immer verfügbar, Credit-Default-Swap-Preise und weitere zukunftsgerichtete Informationen, wie z.B. Ratingausblicke.
  • Stufe 3: Eine Umklassifizierung in Stufe 3 erfolgt bei Covestro, wenn eine beeinträchtigte Bonität bei einem Schuldinstrument festgestellt wird. Dies ist bspw. der Fall, wenn ein Kontrahent einen Insolvenzstatus erlangt hat, angemessene Informationen vorliegen, dass der Kontrahent ein Insolvenzverfahren beantragt hat oder Schuldinstrumente mehr als 90 Tage überfällig sind.

Wie im Vorjahr sind im Laufe des Geschäftsjahres keine Reklassifizierungen zwischen den Stufen des allgemeinen Wertminderungsmodells vorgenommen worden. Der Covestro-Konzern hielt sowohl im Geschäftsjahr 2019 als auch im Vorjahr keine Sicherheiten für Schuldinstrumente.

Aufgrund des niedrigen Kreditrisikoprofils ist der Covestro-Konzern keinen signifikanten Kreditrisiken aus Schuldinstrumenten ausgesetzt. Die auf Basis des allgemeinen Ansatzes ermittelte Risikovorsorge ist für das Geschäftsjahr 2019 sowie für das Vorjahr insgesamt und auch für die jeweiligen Stufen nicht wesentlich, daher entspricht der jeweilige Bruttobuchwert dem Nettobuchwert der Schuldinstrumente.

Währungsrisiko

Währungschancen und -risiken ergeben sich für den Covestro-Konzern aus Änderungen von Devisenkursen und den damit verbundenen Wertänderungen von Finanzinstrumenten (u. a. Forderungen und Verbindlichkeiten) sowie künftigen geplanten Zahlungseingängen und -ausgängen in Fremdwährung. Materielle Forderungen und Verbindlichkeiten aus operativer und finanzieller Geschäftstätigkeit werden für liquide Währungen in der Regel in voller Höhe mit Devisentermingeschäften gesichert. Die Fremdwährungsposition aus geplanten Forderungen und Verbindlichkeiten wird mittels eines Value-at-Risk-Ansatzes gesteuert. Die geplante Fremdwährungsposition ist wie im Vorjahr nicht gesichert worden. Im Falle eines signifikanten Anstiegs des Fremdwährungsrisikos wird die Sicherung über Terminkontrakte wieder aufgenommen. Das Ausmaß des Währungsrisikos wird nachfolgend durch eine Sensitivitätsanalyse dargestellt.

Das in der Sensitivitätsanalyse dargestellte Währungsrisiko resultiert aus folgenden Sachverhalten:

  • dem nichtgesicherten Anteil der Forderungen und Verbindlichkeiten in nichtfunktionaler Währung,
  • nichtgesicherten Bankguthaben bzw. Bankverbindlichkeiten in nichtfunktionaler Währung sowie
  • Währungsrisiken aus eingebetteten Derivaten.

Zur Ermittlung der Sensitivitäten wurde eine hypothetische Abwertung des Euro gegenüber allen Währungen um 10%, basierend auf den Jahresendkursen dieser Währungen, zugrunde gelegt. Gemäß diesem Szenario hätten die geschätzten hypothetischen ergebniswirksamen Gewinne zum 31. Dezember 2019 insgesamt 7,7 Mio. € betragen (Vorjahr: Gewinne 18,1 Mio. €). Die Effekte teilen sich folgendermaßen auf einzelne Währungen auf:

Sensitivität nach Währungen

2018 2019
Währung in Mio. € Währung in Mio. €
CNY 14,0 CNY 3,9
USD 3,3 USD 2,7
MXN 0,6 RUB 0,3
Übrige 0,2 Übrige 0,8
Gesamt 18,1 Gesamt 7,7

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen zu können. Der Liquiditätsstatus aller wesentlichen Konzerngesellschaften wird kontinuierlich geplant und überwacht. Die Sicherstellung der Liquidität erfolgt durch Liquiditätsbündelung (Cash Pooling Agreements) sowie durch interne und externe Finanzierungen. Eine syndizierte, revolvierende Kreditfazilität bietet zusätzlichen Liquiditätsspielraum.

Das Liquiditätsrisiko, dem der Covestro-Konzern aus seinen Finanzinstrumenten ausgesetzt ist, gliedert sich in Verpflichtungen zu Zins- und Tilgungszahlungen für finanzielle Verbindlichkeiten sowie Zahlungsverpflichtungen aus Derivaten. Die folgenden Tabellen zeigen die Fälligkeitsstruktur der nichtdiskontierten vertraglich vereinbarten Zahlungsströme aus diesen Bilanzposten:

Fälligkeitsanalyse für originäre finanzielle Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente

Buchwert Vertragliche Zahlungsströme
31.12.2019 2020 2021 2022 2023 2024 nach 2024
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Finanzverbindlichkeiten
Anleihen 997 14 514 9 9 509
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
10 10
Leasingverbindlichkeiten 735 155 131 112 96 56 326
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
1.507 1.507
Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung 5 5
Rückerstattungsverbindlichkeiten1 30 30
Restliche Verbindlichkeiten 26 10 2 1 1 12
Verbindlichkeiten aus Derivaten
Derivate ohne bilanzielle
Sicherungsbeziehung
13 11 1 1
Forderungen aus Derivaten
Derivate ohne bilanzielle
Sicherungsbeziehung
22 17 2 2 1
Darlehenszusagen 208
Buchwert Vertragliche Zahlungsströme
31.12.2018 2019 2020 2021 2022 2023 nach 2023
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Finanzverbindlichkeiten
Anleihen 996 14 14 514 9 9 509
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
24 18 1 1 1 1 2
Leasingverbindlichkeiten 193 41 41 39 38 31 60
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
1.637 1.637
Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung 5 5
Rückerstattungsverbindlichkeiten1 33 32 1
Restliche Verbindlichkeiten 17 11 6
Verbindlichkeiten aus Derivaten
Derivate ohne bilanzielle
Sicherungsbeziehung
16 13 1 1 1
Forderungen aus Derivaten
Derivate ohne bilanzielle
Sicherungsbeziehung
20 14 2 2 1 1
Darlehenszusagen 208

1 Die gemäß IFRS 15 passivierten Rückerstattungsverbindlichkeiten werden ab dem Geschäftsjahr 2019 als finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen. Vergleichsinformationen wurden angepasst..

Neben den bilanzierten originären Verbindlichkeiten und derivativen Finanzinstrumenten bestand die Verpflichtung, der Bayer-Pensionskasse VVaG unter bestimmten Voraussetzungen ein Gründungsstockdarlehen in Höhe von 208 Mio. € (Vorjahr: 208 Mio. €) zu gewähren, was in den Folgejahren zu Auszahlungen bei der Covestro AG führen kann. Der Sachverhalt wird in der vorstehenden Tabelle unter Darlehenszusagen ausgewiesen. Weitere Erläuterungen zu dem Sachverhalt sind in Anhangangabe 25 "Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen" enthalten.

Bei der Analyse wurden Fremdwährungsbeträge jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Für derivative Finanzinstrumente werden Nettobeträge ausgewiesen.

Zinsrisiko

Zinschancen und -risiken ergeben sich für den Covestro-Konzern durch Änderungen von Kapitalmarktzinsen. Diese Bewegung kann zu einer Änderung des Zeitwerts von festverzinslichen Finanzinstrumenten sowie von Zinszahlungen bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten führen. Um ungünstige Auswirkungen zu minimieren, wird das Zinsänderungsrisiko zentral über eine laufzeitoptimierte Verschuldungsstruktur gesteuert.

Eine Sensitivitätsanalyse auf Basis der Nettoposition aus variabel verzinslichen Forderungen und Verbindlichkeiten zum Jahresende 2019 unter Berücksichtigung der für diese Forderungen und Verbindlichkeiten in allen wesentlichen Währungen relevanten Zinssätze ergab folgendes Ergebnis: Eine hypothetische Erhöhung der Zinssätze um 100 Basispunkte bzw. einen Prozentpunkt hätte (bei konstanten Wechselkursen) keine Auswirkungen auf die Zinsaufwendungen oder Zinserträge, da wie im Vorjahr zum Jahresende keine variabel verzinslichen Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen.

Rohstoffpreisrisiko

Der Covestro-Konzern benötigt signifikante Mengen an Energien und petrochemischen Rohstoffen für die Produktionsprozesse. Die Einkaufspreise für Energien und Rohstoffe können erheblich schwanken. Zur Minimierung von größeren Preisschwankungen erfolgt die Beschaffung wichtiger Einsatzstoffe und Materialien auf Basis langfristiger Lieferverträge sowie eines aktiven Lieferantenmanagements. Um das Preisänderungsrisiko bei Energien zu minimieren, wird bei der Strom- und Dampferzeugung auf eine marktnahe Preisindexierung, eine Diversifikation der Brennstoffe sowie auf einen Mix aus externem Einkauf und Eigenerzeugung gesetzt. Im Laufe des Geschäftsjahres erfolgte keine Sicherung des Rohstoffpreisrisikos über derivative Finanzinstrumente.

Derivate

Das Nominalvolumen der zur Sicherung des Währungsrisikos eingesetzten Devisentermingeschäfte betrug zum Bilanzstichtag 2.015 Mio. € (Vorjahr: 1.608 Mio. €). Andere Marktrisiken wurden zum Bilanzstichtag nicht abgesichert.

Covestro hat für derivative Finanzinstrumente Global-Netting-Vereinbarungen oder ähnliche Vereinbarungen abgeschlossen. Diese greifen insbesondere im Insolvenzfall eines beteiligten Vertragspartners. In der nachstehenden Tabelle werden die derivativen Finanzinstrumente dargestellt, für die aus Sicht des Covestro-Konzerns Verrechnungsvereinbarungen bestehen:

Bruttobeträge der
erfassten
finanziellen
Vermögens
werte /
Verbindlichkeiten
Nettobeträge
finanzieller
Vermögenswerte /
Verbindlichkeiten,
die in der Bilanz
ausgewiesen werden
Saldierungsfähige
Beträge in der
Bilanz, für die
Verrechnungs
vereinbarungen
bestehen
Nettobeträge nach
möglicher Saldierung
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
2019
Forderungen aus Derivaten 15 15 3 12
Verbindlichkeiten aus Derivaten 10 10 3 7
2018
Forderungen aus Derivaten 12 12 5 7
Verbindlichkeiten aus Derivaten 12 12 5 7

Angaben zur Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten zum 31. Dezember

25. Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Eventualverbindlichkeiten

Zum Bilanzstichtag sind in der nachfolgenden Tabelle Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen sowie sonstige Eventualverbindlichkeiten dargestellt:

Haftungsverhältnisse/Eventualverbindlichkeiten

31.12.2018 31.12.2019
in Mio. € in Mio. €
Gewährleistungsverträge 1 2
Sonstige Eventualverbindlichkeiten 3 3
Gesamt 4 5

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzten sich wie folgt zusammen:

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

31.12.2018 31.12.2019
in Mio. € in Mio. €
Mindestleasingzahlungen aus Operating Leasing1 450
Bereits erteilte Aufträge für begonnene
oder geplante Investitionsvorhaben
248 340
Darlehenszusage an die Bayer-Pensionskasse VVaG 208 208
Gesamt 906 548

1 Durch die Anwendung von IFRS 16 seit dem 1. Januar 2019 entfällt die Unterscheidung zwischen Operating Leasing und Finanzierungsleasing, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften".

In Fällen, in denen Pensionsverpflichtungen, die dem Covestro-Konzern zuzuordnen sind, über mit anderen Unternehmen (insbesondere Bayer) gemeinschaftlich genutzte Pensionseinrichtungen finanziert werden, wird grundsätzlich vertraglich sichergestellt, dass Covestro an Finanzierungsmaßnahmen partizipiert, die dazu dienen, einen hinreichenden Finanzierungsstatus und/oder ein hinreichendes Solvenzkapital dieser Pensionseinrichtungen langfristig zu gewährleisten. Für diese Zwecke hat sich die Covestro AG verpflichtet, der Bayer-Pensionskasse VVaG auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 208 Mio. € zur Verfügung zu stellen.

26. Rechtliche Risiken

Als international tätiges Unternehmen ist der Covestro-Konzern einer Vielzahl rechtlicher Risiken ausgesetzt. Hierzu gehören insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Patentrecht, Steuerrecht und Umweltrecht sowie Compliance-relevante Themen wie Korruption und Exportkontrolle. Die Ergebnisse gegenwärtig anhängiger bzw. künftiger Verfahren sind nicht vorhersagbar, sodass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen können, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind und wesentliche Auswirkungen auf das Ergebnis des Covestro-Konzerns haben können.

Die nachfolgend beschriebenen Rechtsverfahren stellen die aus heutiger Sicht wesentlichen Rechtsrisiken dar, sind indes nicht als abschließende Auflistung zu verstehen.

Kohlenmonoxid-Versorgungsleitung von Dormagen nach Krefeld-Uerdingen

Mit der Kohlenmonoxid-Versorgungsleitung sollen die Chemiestandorte Dormagen und Krefeld-Uerdingen verbunden und das schon bestehende Verbundsystem zwischen Dormagen und Leverkusen ergänzt werden. Damit soll eine sichere, reibungslose und standortübergreifende Versorgung mit Kohlenmonoxid sichergestellt werden. Die Inbetriebnahme der Ende 2009 nahezu fertiggestellten Pipeline ist aufgrund laufender gerichtlicher Verfahren derzeit noch nicht möglich. Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Jahr 2011 die wesentlichen Aspekte des Planfeststellungsbeschlusses, insbesondere die Sicherheit der verwendeten Materialien und die Rechtskonformität des Rohrleitungsgesetzes, bestätigt hatte, gingen die Kläger und die beklagte Bezirksregierung in Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im Jahr 2014 keine prinzipiellen Einwände gegen die Sicherheit und Trassenwahl der Pipeline, stellte jedoch die Verfassungsmäßigkeit des Rohrleitungsgesetzes infrage, welches die rechtliche Basis des Projekts darstellt. Am 21. Dezember 2016 wies das Bundesverfassungsgericht die entsprechende Vorlagefrage des Oberverwaltungsgerichts Münster mit Beschluss als unzulässig zurück und bestätigte damit die rechtliche Einschätzung des Covestro-Konzerns. Nunmehr hat sich das Oberverwaltungsgericht Münster wieder mit dem Berufungsverfahren inhaltlich auseinanderzusetzen.

Zivilrechtliche Diisocyanat-Sammelklagen (USA)

Am 9. Juli 2018 wurde der Covestro LLC, Pittsburgh (USA) – nebst zahlreichen weiteren Beklagten – die erste von bisher zwölf Sammelklagen verschiedener US-amerikanischer Diphenylmethan-Diisocyanat (MDI)- und Toluylen-Diisocyanat (TDI)-Kunden zugestellt. Die Kläger behaupten, die Beklagten würden seit dem 1. Januar 2015 verschiedene kartellrechtliche Vorschriften des Sherman Act verletzen, indem sie koordiniert MDI- und TDI-Produktionskapazitäten verknappt und gleichzeitig Preiserhöhungen für diese Produkte im Markt durchgesetzt hätten. Am 3. Oktober 2018 entschied das zuständige Rechtskomitee (Judicial Panel on Multidistrict Litigation), alle Sammelklagen im prozessualen Vorverfahren am Distriktgericht in Western Pennsylvania zu bündeln. Im Wesentlichen gestützt auf die gleichen Behauptungen und daraus vermeintlich resultierender Verletzungen der bundesstaatlichen Verbraucherschutz- und Kartellgesetze reichte zudem der Generalstaatsanwalt von Mississippi im Namen des Bundesstaates und seiner Bürger im September 2019 eine gesonderte Zivilklage gegen die Covestro LLC und zahlreiche weiteren Beklagte ein. Covestro sieht – auch angesichts der im November 2018 offiziell eingestellten sechsmonatigen Untersuchung des US-Justizministeriums zu möglichen wettbewerbswidrigen Praktiken im Bereich MDI – derzeit keinerlei Ansatzpunkte für diese Vorwürfe und wird sich daher mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese Klagen verteidigen.

Das folgende Rechtsverfahren konnte im Geschäftsjahr 2019 abgeschlossen werden:

Informationspflichten für die Verwendung von Diisocyanaten (USA)

Am 14. September 2016 wurde der Covestro LLC, Pittsburgh (USA), – nebst drei weiteren Beklagten – eine Klage einer Rechtsanwaltskanzlei und Klägerin vor einem kalifornischen Bundesgericht (California Federal Court) zugestellt, die mittlerweile im Einvernehmen der Prozessbeteiligten an ein Bundesgericht in Washington D.C. (USA) übertragen worden ist. Ziel dieser Klage ist es, finanziellen Schadensersatz aufgrund vermeintlich fälliger und durchsetzbarer Bußgelder zu erhalten, welche die Beklagten angeblich der Umweltschutzbehörde der Vereinigten Staaten (Environmental Protection Agency) schulden, weil sie es unterlassen haben sollen, Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit der Herstellung und der Verwendung von TDI, MDI und Polymeres Diphenylmethan-Diisocyanat (PMDI) offenzulegen. Obgleich die US-Regierung nach den einschlägigen Gesetzen hinreichend Gelegenheit hatte, zu intervenieren und die Ansprüche selbst zu verfolgen, lehnte sie diese Möglichkeit ab. Daher steht es nunmehr der Rechtsanwaltskanzlei frei, die geltend gemachten Ansprüche anstelle der Regierung zu verfolgen. Behauptet werden bußgeldbewehrte Verstöße der Beklagten gegen den "Toxic Substances Control Act" (TSCA) und den "False Claims Act" (FCA). Am 23. Oktober 2017 wurde die Klage erstinstanzlich abgewiesen. Die Klägerin legte indes fristgemäß Rechtsmittel gegen dieses Urteil ein, welches seitens des Gerichts in erster Instanz am 22. Juni 2018 abschlägig beschieden worden ist. Daraufhin legte die Klägerin fristgemäß Berufung ein, die nach mündlicher Verhandlung am 13. Mai 2019 durch das zuständige Berufungsgericht vollumfänglich zurückgewiesen wurde. Die Frist zur möglichen Einlegung einer Petition zum U.S. Supreme Court durch die Klägerin lief am 3. Oktober 2019 fruchtlos ab. Somit ist die Klageabweisung rechtskräftig und der Rechtsstreit beendet.

Sonstige Erläuterungen

27. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

27.1 Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit

Der Zufluss von Zahlungsmitteln aus operativer Geschäftstätigkeit in Höhe von 1.383 Mio. € (Vorjahr: 2.376 Mio. €) zeigt den betrieblichen Einnahmenüberschuss und berücksichtigt darüber hinaus die Veränderungen der übrigen operativen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie sonstige nichtzahlungswirksame Vorgänge.

Die im Vergleich zum Vorjahr um 993 Mio. € (-41,8 %) geringeren Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit resultierten im Wesentlichen aus dem Rückgang des EBIT um 1.728 Mio. €. Dieser Rückgang konnte durch geringere Ertragsteuerzahlungen (278 Mio. €) im Vergleich zum Vorjahr und Zuflüsse aus dem Working Capital in Höhe von 77 Mio. € (Vorjahr: Abflüsse in Höhe von 231 Mio. €) nur zum Teil kompensiert werden.

27.2 Cashflows aus investiver Tätigkeit

Im Rahmen der investiven Tätigkeit sind im Jahr 2019 Mittel in Höhe von 838 Mio. € abgeflossen (Vorjahr: 346 Mio. €).

Im Wesentlichen handelt es sich um Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 910 Mio. € (Vorjahr: 707 Mio. €). Gegenläufig wirkten sich die Einnahmen aus Desinvestitionen aus. Hierbei handelte es sich um den Verkauf des europäischen Systemhaus-Geschäfts an H.I.G. Capital, Miami (USA), mit Einnahmen in Höhe von 51 Mio. €.

27.3 Cashflows aus Finanzierungstätigkeit

Aus Finanzierungstätigkeit sind im Jahr 2019 Zahlungsmittel in Höhe von 668 Mio. € abgeflossen (Vorjahr: 2.402 Mio. €). Die Netto-Kredittilgung belief sich auf 147 Mio. € (Vorjahr: 582 Mio. €).

Im April 2019 wurden Dividenden an die Aktionäre der Covestro AG in Höhe von 438 Mio. € ausgezahlt.

Die in den Cashflows aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesenen gezahlten Zinsen in Höhe von 86 Mio. € (Vorjahr: 74 Mio. €) entfallen im Wesentlichen auf Devisentermingeschäfte zur Sicherung von Fremdwährungsrisiken in Höhe von 39 Mio. € (Vorjahr: 43 Mio. €), auf Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 33 Mio. € (Vorjahr: 14 Mio. €) und auf Anleihen in Höhe von 14 Mio. € (Vorjahr: 14 Mio. €).

Die Cashflows aus Finanzierungstätigkeit beinhalten für das Berichtsjahr auch Zahlungen für Leasingverhältnisse, die mit Erstanwendung von IFRS 16 erstmals in der Bilanz angesetzt wurden, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften".

Überleitungsrechnung der Finanzverschuldung im Geschäftsjahr 2019

Zahlungs
Buchwert
31.12.2018
wirksame
Verände
rungen
Wechsel
kursände
rungen
Bewertungs
änderungen
Zahlungsunwirksame Veränderungen
Erwerb
(IFRS 3)
Effekt
IFRS 16
Sonstige
Verän
derungen
Buchwert
31.12.2019
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Anleihen 996 1 997
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
24 –8 1 –7 10
Leasing
verbindlichkeiten
193 –139 18 4 656 3 735
Finanzverschuldung1 1.213 –147 19 1 4 656 –4 1.742

1 Ausgenommen sind Devisentermingeschäfte, die zur Sicherung des Währungsrisikos eingesetzt werden

28. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

28.1 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen

Nahestehende Unternehmen im Sinne des IAS 24 (Related Party Disclosures) sind juristische Personen, die auf die Covestro AG und deren Tochterunternehmen mindestens maßgeblichen Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem mindestens maßgeblichen Einfluss durch die Covestro AG bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen. Dazu gehören nichtkonsolidierte Tochtergesellschaften, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen sowie Versorgungspläne.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen

31.12.2018 31.12.2019
Forderungen Verbindlichkeiten Forderungen Verbindlichkeiten
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Nichtkonsolidierte Tochterunternehmen/
assoziierte Unternehmen
4 9 5
Gemeinschaftsunternehmen 1
Assoziierte Unternehmen 11 1 3

Erbrachte und empfangene Lieferungen und Leistungen gegenüber nahestehenden Unternehmen

2018 2019
Erbrachte
Lieferungen
und Leistungen
Empfangene
Lieferungen
und Leistungen
Erbrachte
Lieferungen
und Leistungen
Empfangene
Lieferungen
und Leistungen
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Nichtkonsolidierte Tochterunternehmen/
assoziierte Unternehmen
44 48 40 67
Gemeinschaftsunternehmen 4
Assoziierte Unternehmen 24 688 11 569

Die empfangenen Lieferungen und Leistungen von assoziierten Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus dem laufenden operativen Geschäft mit dem Unternehmen PO JV, LP, Wilmington (USA). Covestro stehen aus der Produktion langfristige feste Abnahmequoten bzw. Mengen von Propylenoxid (PO) zu. Nähere Erläuterungen zu diesen Geschäftsbeziehungen finden sich in Anhangangabe 15 "Anteile an at-equity bewerteten Beteiligungen".

Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen entfallen hauptsächlich auf Leasing- und Finanzierungssachverhalte, Liefer- und Leistungsbeziehungen sowie sonstige Transaktionen. Im Berichts- und Vorjahr wurden keine Wertberichtigungen auf Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen erfasst.

28.2 Beziehungen zu nahestehenden Personen

Nahestehende Personen im Sinne des IAS 24 sind die natürlichen Personen, die aufgrund ihrer Funktion im Covestro-Konzern für das weltweite operative Covestro-Geschäft verantwortlich sind. Dazu gehören die Organmitglieder der Covestro AG, die sich aus dem Vorstand und dem Aufsichtsrat zusammensetzen.

Vergütung der Organmitglieder

Die Gesamtbezüge der Organmitglieder beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 9.486 Tsd. € (Vorjahr: 15.790 Tsd. €), darin enthalten sind die Bezüge des Aufsichtsrats in Höhe von 1.747 Tsd. € (Vorjahr: 1.742 Tsd. €).

Die Vergütung wird nachfolgend dargestellt:

Vergütung der Organmitglieder (nach IFRS)

2018 2019
in Tsd. € in Tsd. €
Summe der kurzfristigen Vergütung 12.531 5.308
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 674
Summe der aktienbasierten Vergütung (Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung) 1.151 2.827
Dienstzeitaufwand für im laufenden Jahr erdiente Pensionszusagen 1.434 1.351
Gesamtvergütung (nach IFRS) 15.790 9.486

Die Gesamtvergütung des Vorstands nach HGB beträgt 6.274 Tsd. € und ist im "Vergütungsbericht" des zusammengefassten Lageberichts dargestellt. Der beizulegende Zeitwert der im Geschäftsjahr 2019 gewährten langfristigen aktienbasierten Vergütung ("Prisma") des Vorstands beträgt 2.724 Tsd. € (Vorjahr: 3.560 Tsd. €).

Für die im Geschäftsjahr 2019 aktiven Vorstandsmitglieder wurden für die kurzfristige variable Barvergütung und langfristige aktienbasierte Barvergütung 5.103 Tsd. € (Vorjahr: 12.011 Tsd. €) zurückgestellt. Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen für die zum Jahresende aktiven Vorstandsmitglieder belief sich auf 9.818 Tsd. € (Vorjahr: 6.825 Tsd. €). Für frühere Vorstandsmitglieder wurden für die langfristige aktienbasierte Barvergütung 6.027 Tsd. € zurückgestellt. Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen für frühere Vorstandsmitglieder betrug 7.818 Tsd. € (Vorjahr: 6.856 Tsd. €).

Seit dem Jahr 2016 sind die Mitglieder des Vorstands zur Teilnahme am langfristigen aktienbasierten Vergütungsprogramm "Prisma" berechtigt, solange sie für den Covestro-Konzern tätig sind und nach vorgegebenen Richtlinien eine individuell festgelegte Anzahl an Covestro-Aktien auf eigene Rechnung erwerben und halten.

Bei der Aufsichtsratsvergütung handelt es sich ausschließlich um erfolgsunabhängige Vergütungen. Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertreter, die Arbeitnehmer im Covestro-Konzern sind, Entgeltleistungen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertreter aus solchen Tätigkeiten 883 Tsd. € (Vorjahr: 925 Tsd. €). Gegenüber den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat bestanden Pensionsverpflichtungen in Höhe von 3.346 Tsd. € (Vorjahr: 2.672 Tsd. €).

Zum 31. Dezember 2019 gab es, wie im gesamten Jahr und im Vorjahr, keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats.

29. Honorare des Abschlussprüfers

Seit dem Geschäftsjahr 2018 ist die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf (KPMG AG) der gesetzlich gewählte Abschlussprüfer der Covestro AG und des Covestro-Konzerns. Für die erbrachten Dienstleistungen der KPMG AG wurden folgende Honorare als Aufwand erfasst:

Honorare des Abschlussprüfers

2018 2019
in Mio. € in Mio. €
Abschlussprüfungsleistungen 2,0 2,1
Andere Bestätigungsleistungen 0,2 0,2
Steuerberatungsleistungen 0,1 0,2
Sonstige Leistungen 0,1
Gesamt 2,4 2,5

Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen für 2019 umfassen vor allem Vergütungen für die gesetzliche Konzernabschlussprüfung, den Review des Konzernzwischenabschlusses zum 30. Juni 2019 sowie für die Prüfung der Einzelabschlüsse der Covestro AG und ihrer inländischen Tochterunternehmen.

Für 2019 beinhalten die Honorare für andere Bestätigungsleistungen insbesondere die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen sowie energiewirtschaftliche Sonderprüfungen. Die Steuerberatungsleistungen umfassen im Wesentlichen Beratungen zu Steuererklärungen und umsatzsteuerbezogenen Fragestellungen.

30. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Covestro hat den Verkauf seines europäischen Polycarbonatplatten-Geschäfts an die Münchener Serafin Unternehmensgruppe mit Wirksamkeit zum 2. Januar 2020 erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund der außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Vermögenswerte des veräußerten Geschäfts im 3. Quartal 2019 (vgl. Anhangangabe 5.2 "Akquisitionen und Desinvestitionen") hatte der Verkauf einen unwesentlichen Ergebniseffekt.

Leverkusen, 14. Februar 2020 Covestro AG Der Vorstand

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Covestro-Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Covestro AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Covestro-Konzerns sowie der Covestro AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Covestro-Konzerns bzw. der Covestro AG beschrieben sind.

Leverkusen, 14. Februar 2020 Covestro AG Der Vorstand

Dr. Markus Steilemann Sucheta Govil Dr. Klaus Schäfer Dr. Thomas Toepfer (Vorsitzender)

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Covestro AG, Leverkusen

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Covestro AG, Leverkusen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung des Covestro-Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019, der Bilanz des Covestro-Konzerns zum 31. Dezember 2019, der Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Covestro-Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang des Covestro-Konzerns, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Covestro AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung nach §§ 315b Abs. 1, 315c HGB für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Der Konzernlagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
  • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. Der Konzernlagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und der Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den verwendeten Annahmen verweisen wir auf die Konzernanhangangabe 3. Angaben zur Höhe der Geschäfts- oder Firmenwerte finden sich in der Konzernanhangangabe 13 und Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung der Geschäftssegmente im Konzernlagebericht im Kapitel "Geschäftsentwicklung nach Segmenten".

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

In dem Konzernabschluss werden unter den Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwerte", "Sonstige immaterielle Vermögenswerte" und "Sachanlagen" insgesamt EUR 5,7 Mrd ausgewiesen. Diese stellen einen erheblichen Anteil der langfristigen Vermögenswerte und 49 % der Bilanzsumme des Konzerns dar. Auf den Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwerte" entfallen hiervon zum 31. Dezember 2019 EUR 264 Mio.

Ergeben sich Anhaltspunkte für eine Wertminderung von Vermögenswerten, wird durch die Gesellschaft anlassbezogen eine zentrale Werthaltigkeitsprüfung vorgenommen. Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird zudem jährlich überprüft. Dazu wird auf Ebene der Cash Generating Units (CGU) der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag der jeweiligen CGU verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ergibt sich ein Abwertungsbedarf, der zunächst einem Geschäfts- oder Firmenwert und in darüber hinausgehender Höhe den sonstigen Vermögenswerten der CGU zuzurechnen ist.

Die Werthaltigkeitsprüfung auf Ebene der CGU ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen unter anderem die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der jeweiligen CGU für die Jahre des Detailplanungszeitraums, die unterstellten langfristigen Wachstumsraten und der verwendete Abzinsungssatz.

Aufgrund erhöhter Wettbewerbsintensität und der Eintrübung der Konjunktur ergeben sich in der Chemiebranche Anzeichen für eine Verschlechterung der allgemeinen Geschäftsaussichten. Ungeachtet dessen hat die Gesellschaft als Ergebnis der Werthaltigkeitsprüfungen keinen Wertminderungsbedarf festgestellt.

Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass eine zum Abschlussstichtag bestehende Wertminderung nicht erkannt wurde. Außerdem besteht das Risiko, dass die damit zusammenhängenden Anhangangaben nicht sachgerecht sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir unter anderem die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Berechnungsmethode der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen und der vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Unternehmensplanung vorgenommen. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt. Als Quellen dienten hierbei im Wesentlichen Konjunkturberichte von anerkannten Brancheninstituten sowie Einschätzungen von Analysten.

Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Die dem Abzinsungssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insb. den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen.

Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der Gesellschaft nachvollzogen.

Um der bestehenden Prognoseunsicherheit und dem vorgezogenen Stichtag für die Werthaltigkeitsprüfung Rechnung zu tragen, haben wir die Auswirkungen möglicher Veränderungen des Abzinsungssatzes, der Ergebnisentwicklung bzw. der langfristigen Wachstumsrate auf den erzielbaren Betrag untersucht (Sensitivitätsanalyse), indem wir für alternative Szenarien Vergleichswerte berechnet und mit den Werten der Gesellschaft verglichen haben.

Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zur Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte sachgerecht sind.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die der Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte zugrunde liegende Berechnungsmethode ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Parameter der Gesellschaft liegen innerhalb akzeptabler Bandbreiten und sind insgesamt vertretbar. Die damit zusammenhängenden Anhangangaben sind vollständig.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

  • die Erklärung zur Unternehmensführung, die im gleichnamigen Kapitel des Konzernlageberichts enthalten ist, und
  • die im Konzernlagebericht enthaltenen und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts.

Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 12. April 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. Juli 2019 vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Konzernabschlussprüfer der Covestro AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Markus Zeimes.

Düsseldorf, den 17. Februar 2020

KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Dr. Zeimes gez. Geier

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

WEITERE INFORMATIONEN

Glossar 236
Segment- und Quartalsübersicht 239
Fünfjahresübersicht 242
Finanzkalender U3

GLOSSAR

A

AktG / Aktiengesetz

Regelt die gesetzlichen Vorschriften für Aktiengesellschaften

ADR / American Depositary Receipt

Ein von den US-amerikanischen Banken herausgegebener Hinterlegungsschein, der das Eigentum an einer bestimmten Anzahl an hinterlegten Aktien eines ausländischen Unternehmens verbrieft und stellvertretend für die Originalaktien an den USamerikanischen Börsen gehandelt wird

APAC

Region, die alle Staaten in der Region Asien und Pazifik umfasst, in denen Covestro aktiv ist

C

Capital Employed

Stellt das im Unternehmen eingesetzte Kapital dar und entspricht der Summe von Anlageund Umlaufvermögen abzüglich nichtzinstragender Verbindlichkeiten, etwa aus Lieferungen und Leistungen

Carbon Productivity

Der Wert, der pro eingesetzte Kohlenstoffeinheit (bspw. in Form von fossilen Rohstoffen wie Kohle, Öl, Erdgas) generiert wird; die Messung der Kohlenstoffproduktivität soll eine nachhaltige und optimale Nutzung von Kohlenstoff fördern.

Covestment

Aktienbeteiligungsprogramm, mit dem ca. 97% der weltweiten Belegschaft Covestro-Aktien zu vergünstigten Konditionen erwerben können

CSR / Corporate Social Responsibility

Bezeichnet die Verantwortung von Unternehmen für die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Gesellschaft und die Umwelt und daraus abgeleitete Maßnahmen

D

DCGK / Deutscher Corporate Governance Kodex

Ein von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex aufgestelltes Regelwerk zur verantwortungsvollen Unternehmensführung, das Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Unternehmen enthält

DRS / Deutscher Rechnungslegungs Standard

Verlautbarungen des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e. V., welche die Anforderungen des HGB in Bezug auf die Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung konkretisieren

Due Diligence

Prüfung und Analyse eines Unternehmens mit "gebotener Sorgfalt", insbesondere im Hinblick auf wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche und finanzielle Verhältnisse

E

EBIT / Earnings before Interest and Taxes

Ergebnis nach Ertragsteuern zuzüglich Finanzergebnis und Ertragsteuern

EBITDA / Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization

EBIT zuzüglich Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

EHS / Environment,

Health and Safety Umwelt, Gesundheit und Arbeitssicherheit

EMLA

Region, die alle Staaten in Europa, dem Nahen Osten, Afrika und Lateinamerika außer Mexiko umfasst, in denen Covestro aktiv ist

Ergebnis je Aktie

Konzernergebnis dividiert durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl an ausstehenden Aktien der Berichtsperiode

EURO STOXX 50

Europäischer Aktienindex, der die Wertentwicklung der 50 wichtigsten und umsatzstärksten Aktien des gesamteuropäischen Raums abbildet

F

FOCF / Free Operating Cash Flow

Entspricht den Cashflows aus operativer Tätigkeit (gemäß IAS 7) abzüglich Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

G

GHG Protocol / Greenhouse Gas Protocol

Internationales Accounting-System für Treibhausgasemissionen, das vom World Resources Institute (WRI) und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) entwickelt wurde

GPS / Global Product Strategy

Initiative des Weltchemieverbands ICCA (International Council of Chemical Associations) mit dem Ziel, weltweit einheitliche Standards für die Produktsicherheit in der Chemieindustrie zu verankern

GRI / Global Reporting Initiative

Richtlinien für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten für Unternehmen, Regierungen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs)

H

HDI / Hexamethylen-Diisocyanat

Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aliphatischen Isocyanate, die hauptsächlich in Polyurethan-Lacksystemen verwendet wird

HGB / Handelsgesetzbuch

Umfasst einen Großteil der deutschen Gesetze zur Rechnungslegung.

HSEQ / Health, Safety,

Environment, Quality Gesundheit, Sicherheit, Umwelt und Qualität

I

IAS / International Accounting Standards

Internationale Rechnungslegungsstandards, wie sie in der EU anzuwenden sind

IASB / International Accounting Standards Board

Das International Accounting Standards Board ist ein unabhängiges, privatwirtschaftliches Gremium, welches die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) entwickelt und verabschiedet.

ICS / Internal Control System

Internes Kontrollsystem, das die Einhaltung von Richtlinien durch technische und organisatorische Regeln im Unternehmen sicherstellt

IDW / Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.

Fachverein der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland, der die Interessen seiner Mitglieder wahrt und deren Arbeit unterstützt

IFRS / International Financial Reporting Standards

Internationale Rechnungslegungsstandards, wie sie in der EU anzuwenden sind

IPDI / Isophorondiisocyanat

Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aliphatischen Isocyanate, die hauptsächlich in Polyurethan-Lacksystemen verwendet wird

K

L

Konzernergebnis

Das auf die Aktionäre entfallende Ergebnis nach Ertragsteuern

Kreislaufwirtschaft

Ein regeneratives Wirtschaftssystem, in dem sowohl Ressourceneinsatz, Abfallproduktion, Emissionen als auch Energieverbrauch minimiert werden. Grundlage dafür sind langlebige und geschlossene Material- und Energiekreisläufe.

LoPC / Loss of Primary Containment

Austritt von Chemikalien oberhalb definierter Mengenschwellen aus ihrer ersten Umhüllung wie Rohrleitungen, Pumpen, Tanks und Fässern

LTRIR / Lost Time Recordable Incident Rate

Quote der berichtspflichtigen Arbeitsunfälle mit Arbeitsausfalltagen

M

MDI / Diphenylmethan-Diisocyanat

Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aromatischen Isocyanate, die hauptsächlich in Polyurethan-Schaumstoffen verwendet wird

Mengenwachstum im Kerngeschäft

Das Mengenwachstum im Kerngeschäft bezieht sich auf die Kernprodukte aus den Segmenten Polyurethanes, Polycarbonates und Coatings, Adhesives, Specialties und wird als prozentuale Veränderung der extern verkauften Mengen in Kilotonnen gegenüber dem Vorjahr errechnet. Covestro nutzt auch Geschäftsmöglichkeiten außerhalb des Kerngeschäftes, z. B. durch den Verkauf von Vorprodukten und Nebenprodukten wie Salzsäure, Natronlauge und Styrol. Solche Transaktionen sind nicht Bestandteil des Mengenwachstums im Kerngeschäft.

N

NAFTA

Region, in der Covestro aktiv ist und welche die Staaten USA, Kanada und Mexiko umfasst

Nettofinanzverschuldung

Zinstragende Verbindlichkeiten (exkl. Pensionsverbindlichkeiten) abzüglich der liquiden Mittel

NOPAT / Net Operating Profit After Taxes

Operatives Ergebnis (EBIT) nach kalkulatorischen Ertragsteuern

P

PMDI / Polymeres Diphenylmethan-Diisocyanat

Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aromatischen Isocyanate, die hauptsächlich in Polyurethan-Schaumstoffen verwendet wird

PO / Propylenoxid

Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Epoxide, die zur Herstellung von Polyurethanen verwendet wird

Prisma

Bei "Prisma" handelt es sich um ein aktienbasiertes Vergütungsprogramm mit einer vierjährigen Performance-Periode für Mitarbeiter der oberen Führungsebene sowie weitere leitende Angestellte.

PSP / Profit Sharing Plan

Hierbei handelt es sich um die kurzfristige variable Vergütung des Covestro-Konzerns. Diese bemisst sich ausschließlich anhand der Zielerreichung der für Covestro relevanten Kennzahlen (Mengenwachstum im Kerngeschäft, FOCF, ROCE).

R

REACH-Verordnung

REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Die Verordnung (EG) Nr. 1907 / 2006 ist im Jahr 2007 in Kraft getreten und harmonisiert das EU-Chemikalienrecht.

"Responsible Care"-Initiative

Initiative des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) zur ständigen Verbesserung von Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Sicherheit in den Mitgliedsunternehmen

RIR / Recordable Incident Rate

Anzahl der Arbeitsunfälle bezogen auf 200.000 Arbeitsstunden

ROCE / Return on Capital Employed

Entspricht dem operativen Ergebnis (EBIT) nach kalkulatorischen Ertragsteuern im Verhältnis zum eingesetzten Kapital

S

Stakeholder

Interne und externe Anspruchsgruppen, die von den unternehmerischen Tätigkeiten direkt oder indirekt betroffen sind bzw. in Zukunft betroffen sein könnten

STOXX Europe 600 Chemicals

Sektorindex des Indexemittenten STOXX; der STOXX Europe 600 umfasst 600 Unternehmen aus Europa.

T

TDI / Toluylen-Diisocyanat

Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aromatischen Isocyanate, die hauptsächlich in Polyurethan-Schaumstoffen und - Lacksystemen verwendet wird

TfS / Together for Sustainability

Initiative von verschiedenen Unternehmen der chemischen Industrie für die weltweite Vereinheitlichung der Bewertungen von Lieferanten, um die Nachhaltigkeit in der Lieferkette zu verbessern

U

UN Global Compact

Weltweit größte Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung; die Mitgliedsunternehmen verpflichten sich, zehn universelle Prinzipien umzusetzen und ihre Fortschritte regelmäßig zu dokumentieren.

V

Value Contribution

Entspricht der Differenz zwischen dem operativen Ergebnis nach kalkulatorischen Ertragsteuern und den Kosten des eingesetzten Kapitals; ist die Value Contribution positiv, wird Wert geschaffen.

VCI / Verband der

Chemischen Industrie Branchenverband der chemischen Industrie in Deutschland

W

WACC / Weighted Average Cost of Capital

Gewichteter durchschnittlicher Kapitalkostensatz, der die Kapitalrenditeerwartung für Eigenund Fremdkapital an das Gesamtunternehmen widerspiegelt

World-Scale-Anlagen

Covestro definiert World-Scale-Anlagen abhängig von ihrer genehmigten Produktionskapazität in Kilotonnen pro Jahr:

  • TDI-Anlagen ab 300 Kilotonnen pro Jahr
  • MDI-Anlagen ab 400 Kilotonnen pro Jahr
  • Polyether-Polyol-Anlagen ab 300 Kilotonnen pro Jahr
  • Polycarbonat-Anlagen ab 240 Kilotonnen pro Jahr
  • HDI-Anlagen ab 40 Kilotonnen pro Jahr

Segment- und Quartalsübersicht

Segmentinformation 4. Quartal1

Polyurethanes
Polycarbonates
Coatings,
Adhesives, Specialties
Sonstige/
Konsolidierung
Covestro-Konzern
4. Quartal
2018
4. Quartal
2019
4. Quartal
2018
4. Quartal
2019
4. Quartal
2018
4. Quartal
2019
4. Quartal
2018
4. Quartal
2019
4. Quartal
2018
4. Quartal
2019
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Umsatzerlöse 1.597 1.336 924 814 534 533 217 181 3.272 2.864
Umsatzveränderung
Menge 2,5% –0,2% 4,2% 0,0% 0,3% 0,1% 7,1% –9,4% 2,9% –0,7%
Preis –17,6% –16,9% –2,3% –13,5% 0,0% –4,2% 14,0% –7,9% –9,3% –13,3%
Währung 0,2% 1,5% 0,3% 1,6% 0,6% 1,9% 0,8% 0,7% 0,3% 1,5%
Portfolio 0,0% –0,7% –3,8% 0,0% 0,0% 2,0% 0,0% 0,0% –1,0% 0,0%
Mengenwachstum
im Kerngeschäft2
2,4% 3,6% 1,6% 3,5% –2,2% 6,2% 1,7% 3,8%
Umsatzerlöse
nach Regionen
EMLA 678 546 301 270 240 224 168 139 1.387 1.179
NAFTA 474 394 200 160 129 129 45 36 848 719
APAC 445 396 423 384 165 180 4 6 1.037 966
EBITDA 111 123 133 95 63 62 –14 –2 293 278
EBIT 27 24 88 39 39 32 –14 –2 140 93
Abschreibungen,
Wertminderungen
und
Wertaufholungen 84 99 45 56 24 30 153 185
Cashflows aus
operativer Tätigkeit
393 282 235 204 107 170 –94 –19 641 637
Ausgaben für
Sachanlagen und
immaterielle
Vermögenswerte
171 168 70 84 36 55 1 278 307
Free Operating
Cash Flow
Working Capital3
222
1.018
114
860
165
769
120
562
71
500
115
485
–95
75
–19
63
363
2.362
330
1.970

1 Vergleichsinformationen wurden nicht angepasst, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften".

2 Vergleichswerte auf Basis der Definition des Kerngeschäftes zum 31. März 2019 ermittelt

3 Das Working Capital beinhaltet die Vorräte zuzüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Stichtag 31. Dezember 2019 bzw. 31. Dezember 2018.

Segmentinformation Gesamtjahr1

Coatings, Sonstige/
Polyurethanes Polycarbonates Adhesives, Specialties Konsolidierung Covestro-Konzern
2018 2019 2018 2019 2018 2019 2018 2019 2018 2019
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Umsatzerlöse 7.362 5.779 4.051 3.473 2.361 2.369 842 791 14.616 12.412
Umsatzveränderung
Menge 0,9% 1,5% 3,8% 2,4% 3,5% –2,1% 5,6% –5,4% 2,3% 0,8%
Preis 1,9% –24,7% 9,7% –16,5% 0,6% –1,1% 18,1% –1,9% 4,5% –17,3%
Währung –3,1% 1,8% –3,4% 2,0% –2,6% 2,3% –1,3% 1,2% –3,0% 1,9%
Portfolio 0,0% –0,1% –1,7% –2,2% 0,0% 1,2% 0,0% 0,0% –0,4% –0,5%
Mengenwachstum
im Kerngeschäft2
0,8% 2,3% 3,0% 2,7% 2,3% –1,0% 1,5% 2,0%
Umsatzerlöse
nach Regionen
EMLA 3.182 2.487 1.347 1.146 1.117 1.052 638 604 6.284 5.289
NAFTA 1.947 1.680 817 734 519 562 186 165 3.469 3.141
APAC 2.233 1.612 1.887 1.593 725 755 18 22 4.863 3.982
EBITDA 1.763 648 1.036 536 464 469 –63 –49 3.200 1.604
EBIT 1.412 250 861 300 371 352 –64 –50 2.580 852
Abschreibungen,
Wertminderungen
und
Wertaufholungen
Cashflows aus
351 398 175 236 93 117 1 1 620 752
operativer Tätigkeit 1.386 575 654 613 309 349 27 –154 2.376 1.383
Ausgaben für
Sachanlagen und
immaterielle
Vermögenswerte
414 543 186 209 106 158 1 707 910
Free Operating
Cash Flow 972 32 468 404 203 191 26 –154 1.669 473
Working Capital3 1.018 860 769 562 500 485 75 63 2.362 1.970

1 Vergleichsinformationen wurden nicht angepasst, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften".

2 Vergleichswerte auf Basis der Definition des Kerngeschäftes zum 31. März 2019 ermittelt

3 Das Working Capital beinhaltet die Vorräte zuzüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Stichtag 31. Dezember 2019 bzw. 31. Dezember 2018.

Quartalsübersicht1

1. Quartal
2018
2. Quartal
2018
3. Quartal
2018
4. Quartal
2018
1. Quartal
2019
2. Quartal
2019
3. Quartal
2019
4. Quartal
2019
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Umsatzerlöse 3.779 3.863 3.702 3.272 3.175 3.211 3.162 2.864
Polyurethanes 1.950 1.966 1.849 1.597 1.476 1.489 1.478 1.336
Polycarbonates 1.033 1.056 1.038 924 860 898 901 814
Coatings, Adhesives,
Specialties
592 629 606 534 627 621 588 533
Mengenwachstum im
Kerngeschäft2
0,0% 4,4% 0,2% 1,7% –1,8% 1,1% 5,3% 3,8%
EBITDA 1.063 985 859 293 442 459 425 278
Polyurethanes 637 583 432 111 157 172 196 123
Polycarbonates 303 285 315 133 155 154 132 95
Coatings, Adhesives,
Specialties
136 139 126 63 146 150 111 62
EBIT 907 826 707 140 264 274 221 93
Polyurethanes 547 492 346 27 57 72 97 24
Polycarbonates 260 241 272 88 105 99 57 39
Coatings, Adhesives,
Specialties
113 116 103 39 118 120 82 32
Finanzergebnis –28 –27 –25 –24 –23 –23 –19 –26
Ergebnis vor Steuern 879 799 682 116 241 251 202 67
Ergebnis nach Steuern 646 606 497 80 180 190 149 38
Konzernergebnis 644 604 496 79 179 189 147 37
Cashflows aus operativer
Tätigkeit
452 517 766 641 120 164 462 637
Ausgaben für Sachanlagen
und immaterielle
Vermögenswerte 88 153 188 278 165 219 219 307
Free Operating Cash Flow 364 364 578 363 –45 –55 243 330

1 Vergleichsinformationen wurden nicht angepasst, siehe Anhangangabe 2.1 "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften".

2 Vergleichswerte auf Basis der Definition des Kerngeschäftes zum 31. März 2019 ermittelt

Fünfjahresübersicht

Fünfjahresübersicht

2015 2016 2017 2018 2019
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Mengenwachstum im Kerngeschäft1 2,7% 7,5% 3,4% 1,5% 2,0%
Umsatzerlöse 12.082 11.904 14.138 14.616 12.412
Polyurethanes 6.088 5.927 7.660 7.362 5.779
Polycarbonates 3.172 3.298 3.737 4.051 3.473
Coatings, Adhesives, Specialties 2.093 2.040 2.053 2.361 2.369
EBITDA 1.419 2.014 3.435 3.200 1.604
EBIT 680 1.331 2.808 2.580 852
Finanzergebnis –175 –196 –150 –104 –91
Konzernergebnis 343 795 2.009 1.823 552
Ergebnis je Aktie (in €)2 2,21 3,93 9,93 9,46 3,02
Cashflows aus operativer Tätigkeit 1.473 1.786 2.361 2.376 1.383
Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 509 419 518 707 910
Free Operating Cash Flow 964 1.367 1.843 1.669 473
Working Capital3 1.866 1.859 2.177 2.362 1.970
Nettofinanzverschuldung 2.211 1.499 283 348 989
ROCE 9,5% 14,2% 33,4% 29,5% 8,4%
Mitarbeiter (in FTE) 15.761 15.579 16.176 16.770 17.201

1 Werte auf Basis der Definition des Kerngeschäftes zum 31. März des jeweiligen Folgejahres rückwirkend ermittelt

2 Werte auf Basis der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der ausstehenden stimmberechtigten Aktien, welche u. a. durch den Börsengang am 6. Oktober 2015 sowie dem Aktienrückkaufprogramm vom 21. November 2017 bis 4. Dezember 2018 maßgeblichen Veränderungen unterlagen

Das Working Capital beinhaltet die Vorräte zuzüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres.

FINANZKALENDER

HAUPTVERSAMMLUNG 2020 17. April 2020
ZWISCHENMITTEILUNG 1. QUARTAL 2020 29. April 2020
HALBJAHRESFINANZBERICHT 2020 23. Juli 2020
ZWISCHENMITTEILUNG 3. QUARTAL 2020 27. Oktober 2020

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