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Covestro AG Annual Report 2015

May 20, 2016

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Annual Report

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Publication

Covestro AG

Leverkusen

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

GESCHÄFTSBERICHT 2015

Kennzahlen Covestro-Konzern

2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
Veränderung

in %
Umsatzerlöse 11.761 12.082 2,7
Umsatzveränderung
Menge 2,6 %
Preis -7,7 %
Währung 7,8 %
Portfolio 0,0 %
Mengenwachstum im Kerngeschäft1 4,8 % 2,7 %
Umsatzerlöse nach Regionen
EMLA2 5.493 5.357 -2,5
NAFTA3 3.022 3.356 11,1
APAC4 3.246 3.369 3,8
EBITDA5 1.122 1.419 26,5
Bereinigtes EBITDA6 1.161 1.641 41,3
EBIT7 517 680 31,5
Bereinigtes EBIT8 561 942 67,9
Finanzergebnis -136 -175 -28,7
Konzernergebnis9 272 343 26,1
Bereinigtes Ergebnis je Aktie (in €)10 1,50 2,66 77,3
Brutto-Cashflow11 1.016 1.155 13,7
Cashflow aus operativer Tätigkeit (Netto-Cashflow)12 925 1.473 59,2
Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 612 509 -16,8
Free Operating Cash Flow13 313 964 >200
Nettofinanzverschuldung14, 17 4.101 2.211 - 46,1
ROCE15 6,2 % 9,5 %
Mitarbeiter (in FTE)16,17 14.348 15.761 9,8

1 Das Mengenwachstum im Kerngeschäft bezieht sich auf die Kernprodukte aus den Segmenten Polyurethanes, Polycarbonates und Coatings, Adhesives, Specialties und wird als prozentuale Veränderung der extern verkauften Mengen in Kilotonnen gegenüber dem Vorjahr errechnet. Covestro nutzt auch Geschäftsmöglichkeiten außerhalb des Kerngeschäfts, z. B. durch den Verkauf von Rohstoffen und Nebenprodukten wie Salzsäure, Natronlauge und Styrol. Solche Transaktionen sind nicht Bestandteil des Mengenwachstums im Kerngeschäft.

2 EMLA: Region Europa, Naher Osten, Afrika und Lateinamerika außer Mexiko.

3 NAFTA: Region USA, Kanada und Mexiko.

4 APAC: Region Asien und Pazifik.

5 EBITDA: Ergebnis vor Finanzergebnis, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte.

6 Bereinigtes EBITDA: entspricht dem um Sondereinflüsse bereinigten Ergebnis vor Finanzergebnis, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte.

7 EBIT: Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern.

8 Bereinigtes EBIT: entspricht dem um Sondereinflüsse bereinigten Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern.

9 Konzernergebnis: das auf die Aktionäre der Covestro AG entfallende Ergebnis nach Ertragsteuern.

10 Bereinigtes Ergebnis je Aktie: zur Ermittlung des bereinigten Ergebnisses je Aktie siehe "Zusammengefasster Lagebericht", Kapitel 16.1 "Ermittlung des bereinigten Ergebnisses je Aktie".

11 Brutto-Cashflow: entspricht dem Cashflow aus operativer Tätigkeit ohne Berücksichtigung der Veränderungen in den Vorräten, den Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, dem übrigen Nettovermögen bzw. den sonstigen nicht-zahlungswirksamen Vorgängen.

12 Cashflow aus operativer Tätigkeit (Netto-Cashflow): entspricht dem Cashflow aus betrieblichen Tätigkeiten nach IAS 7.

13 Free Operating Cash Flow: entspricht dem Cashflow aus operativer Tätigkeit abzüglich Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte.

14 Exklusive Pensionsverpflichtungen.

15 ROCE: Der Return on Capital Employed misst die Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Die Kennzahl berechnet sich aus dem Verhältnis von bereinigtem operativem Ergebnis nach Steuern zum Capital Employed. Das Capital Employed stellt das im Unternehmen eingesetzte Kapital dar und entspricht der Summe von Anlage- und Umlaufvermögen abzüglich nicht-zinstragender Verbindlichkeiten, etwa aus Lieferungen und Leistungen.

16 Mitarbeiter, auf Vollzeitkräfte umgerechnet.

17 Zum Stichtagswert am 31. Dezember 2015 im Vergleich zum 31. Dezember 2014.

Prozentuale Abweichungen werden nur berechnet und ausgewiesen, wenn sie höchstens 100% betragen. Abweichungen, die darüberliegen, werden mit >100%, >200% etc. dargestellt. Bei Vorzeichenwechsel einer Kennzahl sowie Veränderungen über 1000% wird als Prozentveränderung ein Punkt gezeigt.

Diese Darstellungsform bezieht sich auf alle folgenden Tabellen in diesem Bericht.

COVESTRO - FÜHREND BEI WERKSTOFFLÖSUNGEN

NEUGIERIG | MUTIG | BUNT

To make the world a brighter place

Über diesen Bericht

Zukunftsgerichtete Aussagen

Dieser Geschäftsbericht kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Covestro AG beruhen. verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die Covestro in veröffentlichten berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf unserer Homepage www.covestro.com zur Verfügung. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Rundungen

Die im Bericht erfassten Kennzahlen sind kaufmännisch gerundet. Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und Prozentangaben sich nicht aus den dargestellten Werten ergeben.

Prozentuale Abweichungen

Prozentuale Abweichungen werden nur berechnet und ausgewiesen, wenn sie höchstens 100 % betragen. Abweichungen, die darüber liegen, werden mit >100 %, >200% etc. dargestellt. Bei Vorzeichenwechsel einer Kennzahl sowie Veränderungen über 1.000 % wird als Prozentveränderung ein Punkt gezeigt.

Vergleichsperiode

Covestro existiert als Konzern im Sinne der IFRS seit dem 1. September 2015. Daher wurde für sämtliche Werte der Vergleichsperiode sowie Teile der Berichtsperiode 2015 auf die Darstellung im sogenannten Kombinierten Abschluss zurückgegriffen. Für weitere Erläuterungen zum Kombinierten Abschluss wird auf das Kapitel 3.1 des Anhangs ("Grundlagen der Erstellung des Konzernabschlusses") verwiesen.

Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes

Gleichbehandlung ist uns wichtig. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verzichten wir in diesem Bericht auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z. B. "Mitarbeiter/-innen". Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.

Nachhaltigkeit

Weiterführende Nachhaltigkeitsinformationen finden Sie in unserem Zusatzbericht auf unserer Homepage unter www.covestro.com.

Legende

Ξ Verweise auf Online-Ergänzungen

↗ Seitenverweise innerhalb des Geschäftsberichts

Dieser Geschäftsbericht wurde am 23. Februar 2016 veröffentlicht. Er liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Bei Unterschieden ist die deutsche Fassung verbindlich.

Der Vorstand

PATRICK THOMAS

Vorstandsvorsitzender

Patrick Thomas ist seit 2007 Vorstandsvorsitzender von Covestro bzw. der Vorläufergesellschaft Bayer Material-Science. Zuvor war der studierte Ingenieur (Universität Oxford) unter anderem CEO der Polyurethan-Sparte des britischen Chemieunternehmens Imperial Chemical Industries und Leiter der Divisionen Polyurethanes, Performance Products und Advanced Materials beim US-Chemieunternehmen Huntsman.

Thomas, der 1957 in Portsmouth (Großbritannien) geboren wurde, ist zudem Präsident des europäischen Kunststoff-Herstellerverbands PlasticsEurope und des Oxford University Business Economics Programme. Außerdem ist er Mitglied (Fellow) der britischen Royal Academy of Engineering.

FRANK H. LUTZ

Finanzvorstand

Frank H. Lutz ist seit 2014 Finanzvorstand und seit September 2015 Arbeitsdirektor von Covestro.

Geboren 1968 in Stuttgart (Deutschland), war der Volks- und Betriebswirt (Hochschule St. Gallen) nach Stationen bei Goldman Sachs und der Deutschen Bank als Senior Vice President für den Bereich Finanzen und später als CFO für den deutschen Fahrzeug- und Maschinenhersteller MAN tätig.

2013 wechselte er in den Koordinierungsrat der Unternehmensgruppe Aldi Süd, wo er als CFO für die Finanzen des ebenfalls in Deutschland ansässigen Einzelhandelskonzerns verantwortlich war. Anschließend kam Lutz zu Bayer MaterialScience, dem heutigen Covestro-Konzern.

DR. KLAUS SCHÄFER

Vorstand Produktion und Technik

Dr. Klaus Schäfer ist seit 2015 Chief Industrial Operations Officer von Covestro und verantwortlich für Produktion und Technik. Zuvor leitete Schäfer diesen Bereich im Segment Polyurethanes, war für die Vorgängergesellschaft Bayer MaterialScience als Landessprecher in China im Einsatz und Geschäftsführer des deutschen Chemieparkbetreibers Currenta, der an den Standorten Dormagen, Krefeld-Uerdingen und Leverkusen unter anderem Dienstleistungen für Covestro erbringt.

Schäfer, der 1962 in Brühl (Deutschland) geboren wurde, hat Physik an der Universität zu Köln studiert und war nach seiner Promotion unter anderem bei den Unternehmen Erdölchemie und BP tätig, bevor er im Jahr 2001 zum Bayer-Konzern wechselte.

DR. MARKUS STEILEMANN

Vorstand Innovation

Dr. Markus Steilemann verantwortet bei Covestro seit 2015 den Bereich Innovation und leitet seit 2016 zusätzlich das Segment Polyurethanes.

Geboren 1970 in Geilenkirchen (Deutschland), begann Steilemann nach der Promotion in Chemie an der RWTH Aachen University seine berufliche Karriere im Jahr 1999 im Bayer-Konzern. Ab 2008 hatte er bei Bayer MaterialScience, der Vorgängergesellschaft von Covestro, verschiedene Leitungsfunktionen im Segment Polycarbonates in Asien inne; unter anderem verantwortete er das Global Industrial Marketing. Von 2013 bis 2015 stand Steilemann an der Spitze des gesamten Segments, ehe er in den Covestro-Vorstand berufen wurde.

Brief an die Aktionäre

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

die Grenzen des Möglichen zu verschieben, ist Teil des Selbstverständnisses von Covestro. Im Jahr 2015 haben wir diese Grenzen auch in eigener Sache ausgelotet, im Eiltempo so manche Hürde genommen und ein neues Kapitel unserer Unternehmensgeschichte aufgeschlagen: eigenständig seit September, Börsengang im Oktober, im MDAX seit Dezember. So wurde aus dem Teilkonzern Bayer MaterialScience das börsennotierte Unternehmen Covestro - ein Global Player in der Polymer-Industrie und eine neue, unverwechselbare und bunte Marke. Als eigenständiger Polymer-Produzent werden wir unsere Stärken noch schneller, effektiver und flexibler nutzen.

Bei Covestro wollen wir gemeinsam und getreu unserer Vision "To make the world a brighter place" die Welt lebenswerter machen. Wir entwickeln Produkte, die der Gesellschaft nutzen, und arbeiten an umweltschonenden Materialien, Lösungen und Technologien. Unsere Unternehmenswerte "C3 " verkörpern diesen Anspruch: Wir sind neugierig (curious), mutig (courageous) und bunt (colorful).

Dass wir mit diesen Unternehmenswerten auch Wert für unsere Aktionäre schaffen, haben wir 2015 unter Beweis gestellt. In einem größtenteils schwierigen Umfeld, geprägt durch Wachstumseinbußen in Schwellenländern und sinkende Verkaufspreise, konnte Covestro seine Profitabilität in Summe deutlich steigern. So nahm das bereinigte EBITDA im vergangenen Jahr um 41 Prozent auf 1,6 Mrd. Euro zu. Dies verdanken wir höheren Absatzmengen, die zu einem Umsatzanstieg auf 12,1 Mrd. Euro führten, und einer vorteilhafteren Angebots- und Nachfragesituation. Zusätzlich wirkten sich Währungseffekte in Höhe von 230 Mio. Euro positiv aus. Ein weiterer Erfolg: Der Free Operating Cash Flow erreichte mit 964 Mio. Euro eine neue Rekordmarke, welche die große Innenfinanzierungskraft von Covestro widerspiegelt.

Unsere Aktie hat von der guten Geschäftsentwicklung profitiert und in den knapp drei Monaten seit dem Börsengang bis Jahresende ein Plus von 40 Prozent erreicht. Zusätzlich profitieren die Aktionäre von der Dividende in Höhe von 0,70 Euro, die wir für das Geschäftsjahr ausschütten wollen - insgesamt rund 142 Mio. Euro.

Für weiteres profitables Wachstum sind wir gut aufgestellt. In unseren drei Segmenten besetzen wir führende Positionen und können daher in besonderer Weise vom Wachstum unserer Abnehmerbranchen profitieren. Getrieben von Makrotrends wie dem Klimawandel, der Verknappung fossiler Ressourcen, der Zunahme der Weltbevölkerung, dem Wachstum der Städte und der zunehmenden Mobilität sollen sie unabhängigen Experten zufolge in den nächsten Jahren schneller zulegen als die Weltwirtschaft insgesamt. Ob es um alternative Energien wie Windkraft geht, um effiziente Gebäudedämmung oder Elektroautos: Mit unseren Werkstofflösungen wollen wir helfen, die anstehenden Herausforderungen zu bewältigen.

Nachhaltigkeit ist uns dabei ein zentrales Anliegen und bestimmt das Handeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Dieses Bekenntnis haben wir 2015 mit dem Beitritt zum UN Global Compact untermauert - einer Initiative der Vereinten Nationen für Unternehmen, die sich freiwillig zu einer nachhaltigen und verantwortungsbewussten Geschäftspraxis verpflichten. Dazu zählt für uns, dass wir Alternativen für die von uns verwendeten petrochemischen Derivate finden. Darüber hinaus optimieren wir unsere Produktionsprozesse fortlaufend im Hinblick auf wiederverwertbare Materialien, CO2 -Emissionen und Energiekonsum. Auch sind wir überzeugt, dass Sicherheit, Gesundheit und Zufriedenheit unserer rund 15.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weltweit für den Erfolg mitentscheidend sind. Für ihren unermüdlichen Einsatz in der Aufbauphase von Covestro möchte ich an dieser Stelle ganz herzlich danken.

In den vergangenen Jahren haben wir mehrere Milliarden Euro in neue und verbesserte Produktionsanlagen und Prozesstechnologien investiert und gehören damit nun zu den Besten - nicht nur in puncto Nachhaltigkeit, sondern auch kostenseitig. Unser Segment Coatings, Adhesives, Specialties ist sogar ein echter ,Hidden Champion' mit einer seit Jahren stabilen bereinigten EBITDA-Marge von über 20 Prozent.

Um diese Positionen zu halten, setzen wir stark auf Innovationen. Wir beschäftigen weltweit rund 1.000 Mitarbeiter in großen Innovationszentren in Deutschland, den USA und China. Dabei stehen neben der Entwicklung neuer Produkte und Einsatzbereiche auch kostensparende und nachhaltige Prozesstechnologien im Fokus. Im vergangenen Jahr haben wir unter anderem die Nutzung des Treibhausgases Kohlendioxid für die Kunststoffproduktion vorangetrieben, um die Abhängigkeit unserer Industrie von petrochemischen Rohstoffen zu verringern. Noch in diesem Jahr wollen wir eine neuartige Form der Polyurethan-Komponente Polyol mit rund 20 Prozent CO2 -Anteil auf den Markt bringen.

Zahlenseitig erwarten wir für das Geschäftsjahr 2016 insgesamt einen positiven Verlauf. Für die Absatzmengen im Kerngeschäft rechnen wir mit einem Wachstum im mittleren einstelligen Prozentbereich. Wir werden auch künftig unseren Free Operating Cash Flow weiter optimieren. 2016 dürfte er sein hohes Niveau halten. Den Return on Capital Employed (ROCE) erwarten wir über den Kapitalkosten. Zugleich arbeiten wir, um unsere Kostenposition halten zu können, ständig an unserer Wettbewerbsfähigkeit. Dazu gehört auch die kontinuierliche Optimierung der Produktion mit dem Ziel, weltweit die effizientesten, zuverlässigsten und sichersten Anlagen zu betreiben.

Gemeinsam mit unseren Anteilseignern, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern wollen wir auch künftig - neugierig, mutig und bunt - daran arbeiten, die Welt lebenswerter zu machen. Mit einem klaren Fokus auf Wertsteigerung werden wir alles daran setzen, nach dem guten Start die Erfolgsgeschichte von Covestro fortzuschreiben.

Herzlichst

Ihr Patrick Thomas

Basis des modernen Lebens

Sparsame Autos, energieeffiziente Häuser, trendige Smartphones, Böden in Hochglanz - überall im modernen Leben spielen Polymere eine zentrale Rolle.

Covestro entwickelt und produziert solche Werkstoffe für Schlüsselbranchen rund um den Globus - mit dem Ziel, die Welt lebenswerter zu machen.

Ein Druck auf den Knopf, und wie ein riesiges Insekt setzt sich der Roboterarm in Bewegung - ein silbern schimmerndes Gebilde aus Röhren, Schläuchen, Ventilen und Armaturen. Hinter der Glasscheibe beobachtet Dirk Steinmeister, Verfahrenstechniker am Hauptsitz von Covestro in Leverkusen, wie der Mischkopf den langen Metallkasten entlangfährt. Ein breiartiges Gemisch quillt aus der Düse, steigt langsam auf wie Hefeteig. Dann senkt sich der tonnenschwere Deckel der computergesteuerten Anlage. Nach einer Viertelstunde ist darunter eine Platte fertig: handbreit, eierschalenfarben und überraschend leicht - Polyurethan-Hartschaum.

Das Material zählt zu den Kernprodukten aus Covestro-Rohstoffen. Zum Einsatz kommt es unter anderem dort, wo Nahrungsmittel frisch bleiben sollen: in Containern und Lastwagen, im Supermarkt und im Kühlschrank des Verbrauchers. "Polyurethan-Hartschaum ist derzeit der beste industriell verfügbare Dämmstoff. Rund 95 % aller Kühlschränke sind damit isoliert", sagt Chemiker Dr. Reinhard Albers. Dadurch erhöht sich die Energieeffizienz der Geräte. Ziel der Versuchsreihe, die Albers mit Steinmeister im Polyurethan-Technikum fährt, ist es, die Dämmleistung weiter zu steigern und gleichzeitig den Materialaufwand zu verringern.

Den Covestro-Experten ist es bereits gelungen, mit der aktuellen Weiterentwicklung namens Baytherm Microcell™ die Porengröße des Schaums um 40 % zu verkleinern. Aber dabei wollen es Albers und seine Kollegen nicht belassen. "Wir arbeiten daran, von der Mikro- auf die Nanoebene vorzustoßen, also in Größenordnungen von einem Millionstel Millimeter." Denn je mehr Poren die Schaumstoffplatte enthält, desto besser ist die Dämmung und desto geringer der Stromverbrauch. Immerhin tragen Kühlgeräte rund ein Fünftel zum Gesamtenergiebedarf eines Haushalts bei. Und auch beim Transport von Nahrung gibt es noch viel Verbesserungspotenzial: In Entwicklungsländern etwa verdirbt rund die Hälfte der Lebensmittel auf dem Weg vom Feld bis in die Küche, weil sie nicht kühl genug gelagert werden können.

Ein weiteres zentrales Anwendungsgebiet für Polyurethan-Hartschaum ist die Dämmung von Gebäuden gegen Hitze und Kälte. In Verbindung mit erneuerbaren Energien und dem Einsatz moderner Gebäudetechnik kann das Material den Energieverbrauch und die Emissionen deutlich senken. Sehr viele Häuser überall auf der Welt sind allerdings noch nicht hinreichend gedämmt. Eine starke Perspektive für Polyurethane - und für Covestro.

Der Konzern zählt mit rund 12 Mrd. € Umsatz und etwa 15.800 Mitarbeitern zu den weltweit führenden Herstellern von Polymeren - chemiebasierten Werkstoffen, die nicht nur für hocheffiziente Dämmung, sondern auch für viele andere Bereiche des modernen Lebens benötigt werden.

Covestro-Materialien helfen, Autos leichter zu machen und damit sparsamer im Verbrauch, und sie unterstützen die Leistungsfähigkeit von elektronischen Geräten. Sie finden Verwendung in Lacken und Klebstoffen, in Möbeln, Textilien und Schuhen, sind Grundlage für Sportartikel, Kosmetika, Lichtsysteme, Sicherheitslösungen und medizinische Apparaturen.

Polyurethane: warm und angenehm

Als Hartschaum wird Polyurethan vor allem zur Wärmedämmung von Gebäuden und Kühlgeräten verwendet. In weicher Form findet sich das Material hauptsächlich in Autositzen, Polstermöbeln und Matratzen. Covestro ist der weltweit führende Hersteller von Polyurethan-Rohstoffen: Isocyanaten und Polyether-Polyolen. 2015 setzte das Segment rund 6 Mrd. € um und stand somit für gut 50 % des Konzernumsatzes.

Die Welt lebenswerter machen

"Tausende Kunden weltweit in verschiedensten Industrien setzen auf unsere Produkte und Lösungen", sagt der Vorstandsvorsitzende Patrick Thomas. "Wir adressieren globale Trends - beispielsweise den Klimawandel, die Verknappung natürlicher Ressourcen, die Zunahme der Mobilität und das Wachstum der Städte. Was wir erreichen wollen, bringt unsere Unternehmensvision auf den Punkt: To make the world a brighter place', also die Welt lebenswerter machen."

Dass Covestro in der globalen Polymer-Industrie ganz vorne mitspielt, liegt jedoch nicht nur an den richtigen Antworten auf die vielfältigen Herausforderungen unserer Zeit und an der traditionellen Innovationskraft des Unternehmens. Weitere Erfolgsfaktoren sind die konsequente Ausrichtung auf Nachhaltigkeit, globale Präsenz, Kundennähe, Kostendisziplin sowie hochmoderne Anlagen - sicher, effizient, kostengünstig und umweltschonend.

Produziert wird größtenteils an acht Standorten in Europa, Amerika und Asien. In Caojing zum Beispiel, nahe Shanghai am Ostchinesischen Meer: Vor rund 15 Jahren noch Sumpfland, heute ein riesiges Chemieareal, groß wie 210 Fußballfelder und eines der modernsten Werke des Konzerns. Jack Ming ist dort in der Leitung eines Betriebs zur Herstellung von Vorprodukten für Weichschaum. "Dank einer von uns entwickelten technischen Innovation kommen wir im letzten Prozessschritt gegenüber herkömmlichen Verfahren mit 80 % weniger Lösemitteln und 60 % weniger Energie aus", sagt er und blickt auf die Anlage von den Ausmaßen eines Mehrfamilienhauses. In den vergangenen Jahren wurden auf dem Gelände zahlreiche solcher Fabrikationsstätten für verschiedene Produkte von Covestro errichtet.

"Wir blicken optimistisch in die Zukunft und stellen uns auf weiteres profitables Wachstum ein."

Covestro-Vorstandsvorsitzender Patrick Thomas

Umsatz nach Segmenten in Mio. €

CAS = Coatings, Adhesives, Specialties

PCS = Polycarbonates

PUR = Polyurethanes

* Alle sonstigen Segmente.

Auf Wachstumskurs

Insgesamt hat das Unternehmen in Caojing bereits mehr als 3Mrd.€ investiert. Damit ist es hier wie anderswo bestens aufgestellt, um die zunehmende Nachfrage zu bedienen, die es für die kommenden Jahre erwartet. "Wir blicken optimistisch in die Zukunft und stellen uns auf weiteres profitables Wachstum ein", sagt Vorstandschef Thomas. Von der Eigenständigkeit und dem Börsengang erwartet er starken Rückenwind: "Wir werden schneller, flexibler und effizienter, unsere Bekanntheit steigt, und wir können uns im globalen Wettbewerb noch besser behaupten."

Ein großes Plus des Unternehmens ist der enge Austausch mit seinen Kunden. So weiß Covestro früh, was die Abnehmer und letztlich die Verbraucher wirklich benötigen - aktuell und in Zukunft. Eine weitere Stärke: Verfahren kreieren, mit denen die Materialien von den nachgelagerten Industrien noch effizienter und mit so geringer Umweltbelastung wie möglich verarbeitet werden können. "Covestro bietet uns einen erheblichen Mehrwert", sagt Michael Olosky, Innovationschef der Klebstoffsparte von Henkel. "Man stellt uns dort zum Beispiel sehr früh im Entwicklungsprozess neue Technologien bereit."

Enge Kontakte unterhält Covestro aber nicht nur zu seinen Kunden, sondern auch zu wissenschaftlichen Einrichtungen: zur Tongji-Universität in China etwa oder zur RWTH Aachen University in Deutschland, mit der das Unternehmen ein Forschungszentrum betreibt. "Dank der Zusammenarbeit mit Covestro konnten wir bedeutende Fortschritte in der Katalyseforschung erzielen", sagt Professor Walter Leitner, der in Aachen Technische Chemie lehrt. Bislang größter Erfolg der Kooperation: Mithilfe eines neuen Verfahrens lässt sich das Treibhausgas CO2 zur Kunststoffproduktion verwenden. "Das eröffnet uns die Möglichkeit, den Einsatz von Erdöl zu reduzieren und einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten", so Leitner.

Mitarbeiter nach Funktionen1

1 Umgerechnet auf Vollzeitstellen

Stand: 31. Dezember 2015

Sie forschen, entwickeln, planen, produzieren, beraten - rund 15.800 gut ausgebildete und hochmotivierte Mitarbeiter rund um den Globus sind das Rückgrat von Covestro.

Innovativ und nachhaltig

Forscher und Entwickler von Covestro - das Unternehmen beschäftigt insgesamt rund um den Globus etwa 1.000 - haben das neue Verfahren an die Schwelle der Marktreife gebracht. In Kürze will Covestro erstmals CO2 -basierte Produkte in industriellem Maßstab herstellen und vertreiben: Komponenten für Polyurethan-Weichschaum. "Dies zeigt beispielhaft, wie bei uns Innovation und Nachhaltigkeit ineinandergreifen", betont Patrick Thomas. "Wir verankern Nachhaltigkeit auf allen Ebenen des Unternehmens. So wollen wir helfen, die Umwelt zu bewahren, die Gesellschaft voranzubringen und Mehrwert zu schaffen." Ein Versprechen, das Covestro auch mit einem weiteren Kernprodukt einlösen will - dem Hochleistungskunststoff Polycarbonat, der wie Polyurethan vor Jahrzehnten vom Unternehmen erfunden wurde. So unterstützt das Material die Weiterentwicklung der LED-Lichttechnik, die erheblich effizienter und sparsamer ist als andere Beleuchtungssysteme. Eine der jüngsten Neuerungen auf diesem Gebiet kommt aus Pittsburgh in den USA, von wo aus Covestro seine Amerika-Aktivitäten steuert. Hier berichtet Anwendungsentwicklerin Jessica Boyer: "Zusammen mit dem Hersteller Phantom Frames haben wir den ersten transparenten Fahrradrahmen aus Polycarbonat kreiert, der im Inneren mit LEDs beleuchtet wird.

Neben solchen Nischensegmenten kommen der Kunststoff wie auch die anderen Covestro-Produkte aber vor allem in großen Marktbereichen zum Einsatz. So ist Polycarbonat besonders für die Automobilindustrie attraktiv. Leicht, robust und beliebig formbar, erweist sich der Kunststoff an vielen Stellen im Fahrzeug anderen Materialien wie Metall und Glas überlegen. Und er unterstützt die Verbreitung der Elektromobilität. Komponenten für Akkus und Ladestationen lassen sich daraus herstellen oder auch Panoramadächer mit Infrarotschutz. Das entlastet Heizung und Klimaanlage, womit mehr Batteriekapazität für den Motor zur Verfügung steht.

In Zeiten steigender Mobilität erweist sich Polycarbonat aber noch in anderer Hinsicht als nützlich: Das Material unterstützt den Trend zu grenzenloser Kommunikation, denn es macht elektronische Geräte wie Smartphones und Notebooks handlicher, sicherer und formschöner.

Schützen und verschönern - dafür sorgen auch die speziellen Rohstoffe und Lösungen, die Covestro für Lacke, Klebstoffe, Beschichtungen und andere Produkte im Segment Coatings, Adhesives, Specialties anbietet. Brücken und Windkraftanlagen etwa halten so länger Wind und Wetter stand, Fußböden bleiben glänzend, Fahrzeuge werden dekorativer, Personalausweise schwieriger zu fälschen.

Auch der Mode- und Schuhindustrie hilft Covestro bei der Bewältigung ihrer Herausforderungen, vor allem im Hinblick auf Nachhaltigkeit. Das Unternehmen führte vor Kurzem INSQIN™ ein, eine Technologie zur Produktion von synthetischen Materialien. "Schädliche organische Lösemittel werden nicht mehr benötigt", sagt Nick Smith in Shanghai, Leiter Textilbeschichtung bei Covestro. "Gleichzeitig wird der Wasser- und Energieverbrauch im Vergleich zu konventionellen Verfahren drastisch verringert."

Polycarbonat: leicht und robust

Der transparente Hochleistungskunststoff ist in der Automobil-, Beleuchtungs- und Bauindustrie genauso wie in der Unterhaltungselektronik und Medizintechnik praktisch unverzichtbar. Er ist leicht, bruchfest, hält Hitze und Kälte, Wind und Wetter stand. Außerdem lässt sich das Material in praktisch jede Form bringen, einfach verarbeiten und mehrfach wiederverwerten. Covestro zählt zu den weltweit führenden Anbietern von Polycarbonaten und produziert Granulate, Verbundwerkstoffe und Halbzeuge. 2015 trug das Segment etwa 26 % zum Konzernumsatz bei - rund 3,2 Mrd. €.

"Dass unsere Materialien helfen, ohne Treibstoff um die Welt zu fliegen, macht mich stolz."

Dirk Steinmeister, Verfahrenstechniker Leverkusen

Für eine gute Zukunft

Innovativ, nachhaltig und visionär - die Essenz von Covestro zeigt sich besonders in einer speziellen Partnerschaft, der Unterstützung des Schweizer Projekts Solar Impulse: Ganz allein mit der Kraft der Sonne soll erstmals ein bemanntes Ultraleichtflugzeug die Erde umrunden. Um der Welt vor Augen zu führen, was mit bestehenden sauberen Technologien bereits möglich ist, um den Weg in eine ressourcenschonende Zukunft zu ebnen.

Mit an Bord sind Hightech-Materialien aus allen Segmenten von Covestro. Beispielsweise hauchdünne Platten aus Polycarbonat für das Cockpitfenster oder Rohstoffe für Klebstoffe und für die glänzende silberne Beschichtung, mit der weite Teile des Flugzeugs überzogen sind. "Das Solar-Impulse-Projekt ist ein Symbol für die Innovationskraft von Covestro und für unsere Fähigkeit, innovative Lösungen zu entwickeln", so Thomas.

Besonders eine Innovation ist von entscheidender Bedeutung für die 2016 geplante Vollendung der Erdumrundung: Baytherm Microcell™. Mit seiner hervorragenden Dämmwirkung gleicht der neuartige Hartschaum die extremen Temperaturschwankungen aus, denen das Flugzeug ausgesetzt ist. Nachts kann das Außenthermometer auf minus 40 Grad Celsius fallen, tagsüber sind bis zu 40 Grad plus möglich. Für den Piloten im winzigen Cockpit eine ultraharte Bewährungsprobe.

Und für Dirk Steinmeister ein Ansporn. "Wir wollen Baytherm Microcell noch besser machen", sagt der Verfahrensexperte im Leverkusener Technikum. "Wenn ich mir vorstelle, dass der von uns entwickelte Dämmstoff und die anderen Materialien dazu beitragen, ohne einen Tropfen Treibstoff um die Welt zu fliegen, dann macht mich das stolz."«

Lacke, Klebstoffe, Spezialprodukte: glänzend geschützt

Ob Autos, Brücken oder Parkettböden - sie alle werden von Lacken geschützt, die mit großer Wahrscheinlichkeit aus Rohstoffen von Covestro bestehen. Spezialchemikalien des Segments Coatings, Adhesives, Specialties dienen darüber hinaus der Herstellung von Kleb- und Dichtstoffen sowie hochqualitativen Folien, Elastomeren und weiteren speziellen Produkten für Bereiche wie Kosmetik, Textilien und Medizin. Als einer der globalen Hauptanbieter und Technologieführer erzielte Covestro in diesem Bereich 2015 einen Umsatz von etwa 2,1 Mrd. €, rund 17 % des Konzernumsatzes.

ANDERS SEIN, NEUES WAGEN

Die Mitarbeiter von Covestro wollen Dinge verändern, sind offen für Neues, immer auf der Suche nach Verbesserungen und hungrig nach Fortschritt. Sie erkennen Chancen, wo andere Grenzen sehen.

Covestro schätzt verschiedene Blickwinkel und unterschiedliche Ideen, die zu kreativen Ansätzen führen. Dafür stehen die drei Unternehmenswerte: neugierig, mutig und bunt. Diese Werte setzt jeder bei Covestro auf seine Weise um. Drei Mitarbeiter berichten, warum Neugier, Mut und bunte Vielfalt für ihre Arbeit wichtig sind.

NEUGIERIG

"Neugier ist unerlässlich, um in neue Gebiete vorzustoßen. Ich hoffe, wir alle können uns die Fähigkeit bewahren, neugierig zu sein. Das ist unerlässlich für ein innovatives Unternehmen."

Annika Stute, Innovationsmanagerin, Leverkusen

MUTIG

"In meinem Job muss ich den Mut haben, Vorgesetzte und Kollegen davon zu überzeugen, manchmal neue Wege zu beschreiten, um Anlagen optimal zu betreiben."

Peter Clerens, Ingenieur Polyether-Produktion, Antwerpen

BUNT

"Bunt zu sein bedeutet, die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kunden zu hören und zu adressieren."

Wichittra Supangkaratana, Vertriebsexpertin Coatings, Adhesives, Specialties, Bangkok

Vielfalt, Optimismus und Stärke kommen auch im farbenfrohen Logo und dem neuen Unternehmensnamen zum Ausdruck. So steht die Vorsilbe "co" für "collaboration" - und damit für Teamorientierung und starke Partnerschaften innerhalb und außerhalb des Konzerns. Der Mittelteil leitet sich vom Wort "investment" ab und besagt, dass das Unternehmen insbesondere mit seinen modernen, sicheren Anlagen gut aufgestellt ist und zuversichtlich nach vorne blickt. Am Namensende schwingt "strong" mit, eine Anspielung auf die vielen Stärken von Covestro: Innovationskraft, hervorragende Positionierung, globale Präsenz und eine erstklassige Mannschaft.

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Darüber hinaus tauschten sich der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorsitzende des Vorstands regelmäßig aus. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets informiert über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung einschließlich Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die Rentabilität der Gesellschaft und den Gang der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt.

Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund von Gesetzen, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung erforderlich war, prüften die Mitglieder des Aufsichtsrats - teilweise vorbereitet durch die Ausschüsse - die Beschlussvorlagen in den Sitzungen oder verabschiedeten sie aufgrund von schriftlichen Informationen. In Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden. Die in den Berichten des Vorstands geschilderte wirtschaftliche Lage und die Entwicklungsperspektiven des Konzerns sowie der einzelnen Geschäftsbereiche und Regionen wurden ausführlich besprochen.

Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2015 zu sechs Sitzungen zusammen, von denen aufgrund wechselnder Besetzungen drei konstituierende Sitzungen waren. Ein Beschluss im Hinblick auf eine kurzfristig erforderliche Entscheidung zum Börsengang der Gesellschaft wurde telefonisch gefasst.

Die durchschnittliche Teilnahmequote bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse betrug im Geschäftsjahr 2015 deutlich über 90 Prozent, nur bei einer Sitzung war ein Aufsichtsratsmitglied abwesend und hatte im Vorfeld eine schriftliche Stimmabgabe zu den Beschlussfassungen übermittelt.

Die Mitglieder des Vorstands nahmen regelmäßig an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Im Vordergrund der Beratungen des Aufsichtsrats standen Fragen der Geschäftstätigkeit des Konzerns und des Börsengangs der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich im Berichtsjahr schwerpunktmäßig mit folgenden Themen:

In insgesamt vier Sitzungen im August und September (20. August sowie 3., 17. und 30. September 2015) behandelte der in dieser Phase aus drei Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat Themen im Zusammenhang mit der Neugründung der Gesellschaft und insbesondere mit einer Nachgründung. Er befasste sich mit der Vorstandsvergütung, der Übernahme der Geschäftstätigkeiten von diversen Bayer-Gesellschaften und dem anstehenden Börsengang. In diesen Zusammenhängen fasste der Aufsichtsrat die jeweils erforderlichen Beschlüsse. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats am 20. August 2015 wurden zudem die Geschäftsordnung für den Vorstand und die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat verabschiedet. Herr Dr. Richard Pott wurde zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.

Die Erweiterung des Aufsichtsrats auf zwölf Mitglieder (nach entsprechender Satzungsänderung) führte zu einer weiteren konstituierenden Sitzung am 1. Oktober 2015, in welcher Herr Dr. Richard Pott zum Aufsichtsratsvorsitzenden des neuen erweiterten Aufsichtsrats gewählt wurde. Ebenso wurden die Besetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats und eine neue Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat beschlossen. In dieser Sitzung stellten sich zudem die Vorstandsmitglieder dem erweiterten Aufsichtsrat vor. Ein weiteres Thema dieser Sitzung war der Bericht über die Beschlüsse bezüglich des angestrebten Börsengangs (Initial Public Offering, IPO) der Covestro AG.

Am 26. Oktober 2015 traten die Aufsichtsratsmitglieder zur konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft nach Eintritt in das Stadium der gesetzlichen Mitbestimmung zusammen. Der Aufsichtsrat wählte Herrn Dr. Richard Pott zum Aufsichtsratsvorsitzenden, gab sich eine neue Geschäftsordnung und beschloss die Zusammensetzung der Ausschüsse. Der Aufsichtsrat wählte Herrn Frank H. Lutz zum Arbeitsdirektor der Covestro AG.

In der Sitzung am 4. Dezember 2015 befasste sich der Aufsichtsrat mit den Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, mit der Effizienzprüfung seiner Arbeit, mit der Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex und den Berichten aus seinen Ausschüssen. Vorbereitet durch den Personalausschuss wurden die variable Vergütungssystematik für den Vorstand beschlossen und Ziele für die Geschlechterquote im Vorstand verabschiedet. In der Sitzung stellte der Vorstand außerdem seine operative Planung sowie die Finanz- und Bilanzplanung für die Jahre 2016 bis 2018 vor. Der Aufsichtsrat stimmte in diesem Zusammenhang dem Finanzierungsrahmen der Gesellschaft zu. Es wurden zudem zwei weitere Beschlüsse im Zusammenhang mit den Segmenten Polycarbonates (Abschluss eines wesentlichen Liefer- und Bezugsvertrags) und Polyurethanes (betreffend der Pläne zur Stilllegung der MDI-Produktion am Standort Tarragona, Spanien) gefasst.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Als Ausschüsse des Aufsichtsrats bestehen ein Präsidium, ein Prüfungsausschuss, ein Personalausschuss und ein Nominierungsausschuss. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Ausschüsse sind in dem Kapitel "Unternehmensführung" unter "Ausschüsse des Aufsichtsrats" beschrieben. Die aktuelle Zusammensetzung der Ausschüsse ist in dem Kapitel "Organe der Gesellschaft" unter "Weitere Informationen" zu finden.

Die Sitzungen und Entscheidungen der Ausschüsse, insbesondere die Sitzung des Prüfungsausschusses, wurden durch Berichte und andere Informationen des Vorstands vorbereitet. Aus den Sitzungen der Ausschüsse wurde im Plenum berichtet.

Das Präsidium ist in seiner Rolle als Vermittlungsausschuss im Jahr 2015 nicht zusammengetreten.

Der Prüfungsausschuss trat zu einer Sitzung im Oktober zusammen und befasste sich mit der aktuellen Finanzberichterstattung, dem Rechnungslegungsprozess, dem internen Kontrollsystem, dem Risikomanagementsystem und dem internen Revisionssystem sowie mit der Risikoeinschätzung und der Prüfungsstrategie des Abschlussprüfers.

Der Personalausschuss trat zu einer Sitzung im Dezember zusammen, um die Themen für die Aufsichtsratssitzung am 4. Dezember 2015 vorzubereiten (variable Vergütungssystematik für den Vorstand sowie Ziele für die Geschlechterquote im Vorstand).

Der Nominierungsausschuss tagte im Berichtszeitraum nicht.

Jahres- und Konzernabschluss; Abschlussprüfung

Der Jahresabschluss der Covestro AG wurde nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt, der Konzernabschluss nach HGB sowie entsprechend den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) und der zusammengefasste Lagebericht nach den Regeln des HGB. Der Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, hat den Jahresabschluss der Covestro AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht geprüft. In seinen Prüfungsberichten erläutert der Abschlussprüfer die Prüfungsgrundsätze. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass Covestro die Regeln des HGB sowie des AktG bzw. die International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, eingehalten hat. Der Jahres- und Konzernabschluss haben den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten. Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. Die Abschlussunterlagen wurden im Prüfungsausschuss und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats - in beiden Gremien in Gegenwart und nach dem Bericht des Abschlussprüfers - ausführlich besprochen.

Den Jahresabschluss, den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht hat der Aufsichtsrat geprüft. Es bestanden keine Einwände. Daher wurde dem Ergebnis der Abschlussprüfung zugestimmt.

Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss hat der Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Auch über den zusammengefassten Lagebericht und insbesondere die Beurteilung zur weiteren Entwicklung des Unternehmens wurde Einverständnis erzielt. Dies gilt auch für die Dividendenpolitik und die Entscheidungen zu den Rücklagen in der Gesellschaft. Dem Gewinnverwendungsvorschlag, der eine Dividende von 0,70 Euro pro Aktie vorsieht, schloss sich der Aufsichtsrat an.

Der Aufsichtsrat dankt der Unternehmensleitung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre engagierten Leistungen im Geschäftsjahr 2015.

Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2015

Nach wie vor hält die Bayer AG ca. 69 Prozent der Anteile an der Covestro AG. Zwischen diesen Gesellschaften besteht kein Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsvertrag. Daher hat der Vorstand der Gesellschaft für die Zeit vom 20. August bis zum 31. Dezember 2015 einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 Aktiengesetz (AktG) erstellt (Abhängigkeitsbericht). Der Abhängigkeitsbericht wurde vom Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüft. Der Abschlussprüfer hat keine Einwendungen erhoben und den Vermerk gemäß § 313 Abs. 3 AktG wie folgt erteilt: "Auftragsgemäß haben wir den Bericht des Vorstands nach § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 313 AktG für den Berichtszeitraum vom 20. August bis 31. Dezember 2015 geprüft. Da nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung keine Einwendungen zu erheben sind, erteilen wir nach § 313 Abs. 3 Satz 1 AktG folgenden Bestätigungsvermerk: Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Der Abhängigkeitsbericht und der Prüfbericht des Abschlussprüfers lagen dem Prüfungsausschuss sowie dem Aufsichtsrat vor und wurden von diesen überprüft. Die Überprüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt. Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen hat der Aufsichtsrat nicht erhoben.

Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat

Im Zuge der Neugründung der Gesellschaft am 20. August 2015 wurden die Herren Johannes Dietsch, Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher und Dr. Richard Pott von der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt. Zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats wählte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am selben Tag Herrn Dr. Richard Pott.

Ab dem 1. Oktober 2015 gehörten dem Aufsichtsrat zusätzlich die am 1. September 2015 von der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft gewählten Damen und Herren Dr. Christine Bortenlänger, Ferdinando Falco Beccalli, Dr. Thomas Fischer, Peter Hausmann, Petra Kronen, Irena Küstner, Michael Mostert, Regine Stachelhaus und Sabine Wirtz an. Eine entsprechende Satzungsänderung zur Erweiterung des Aufsichtsrats wurde auf der Hauptversammlung am 1. September 2015 mit Wirkung zum 1. Oktober 2015 beschlossen. Zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats wählte der Aufsichtsrat in seiner konstituierenden Sitzung am 1. Oktober 2015 Herrn Dr. Richard Pott. In dieser Sitzung wurden ebenfalls die Besetzungen der Ausschüsse des Aufsichtsrats beschlossen.

Nach anschließender Durchführung des sogenannten aktienrechtlichen Statusverfahrens setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft nach den Regeln des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 zusammen. Seit dem 8. Oktober 2015 gehören dem Aufsichtsrat als Vertreter für die Anteilseigner die von der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft für diesen Fall bereits am 1. September 2015 gewählten Damen und Herren Dr. Christine Bortenlänger, Ferdinando Falco Beccalli, Johannes Dietsch, Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher, Dr. Richard Pott und Regine Stachelhaus an. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 14. Oktober 2015 wurden die Damen und Herren Dr. Thomas Fischer, Peter Hausmann, Petra Kronen, Irena Küstner, Michael Mostert und Sabine Wirtz zu Aufsichtsratsmitgliedern als Vertreter der Arbeitnehmer bestellt. Zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats wählte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 26. Oktober 2015 Herrn Dr. Richard Pott.

Seit dem 20. August 2015 setzt sich der Vorstand aus den Herren Patrick Thomas, Frank H. Lutz, Dr. Klaus Schäfer und Dr. Markus Steilemann zusammen. Herr Patrick Thomas wurde zum Vorsitzenden des Vorstands, Herr Frank H. Lutz zum Arbeitsdirektor ernannt.

Leverkusen, 22. Februar 2016

Für den Aufsichtsrat

Dr. Richard Pott, Vorsitzender

Covestro am Kapitalmarkt

Neuemission und Platzierung von 62,5 Mio. Aktien
Erstnotierung an der Frankfurter Wertpapierbörse
Emittenten-Rating im Investment-Grade-Bereich
Aufnahme in den Aktienindex MDAX
Jahresschlusskurs 40,1 % über Emissionspreis

Am 6. Oktober 2015 wurden die Aktien der Covestro AG erstmals an der Frankfurter Wertpapierbörse im regulierten Markt (Prime Standard) notiert. Der Eröffnungskurs lag mit 26,00 € genau 2 € über dem Emissionspreis von 24,00 €, den das Unternehmen für die im Rahmen einer Kapitalerhöhung am 2. Oktober neu ausgegebenen Aktien festgesetzt hatte. Seit dem Börsengang befinden sich rund 31 % der insgesamt 202.500.000 auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennwert (Inhaberaktien) im freien Umlauf. Rund 69 % der Covestro-Aktien sind weiterhin im Besitz der Bayer AG.

Von der Agentur Moody's Investors Service in London erhielt Covestro am 7. Oktober das angestrebte Investment-Grade-Rating in der Kategorie Baa2 mit stabilem Ausblick. Damit bestätigt die erste Bonitätsbewertung die Kreditwürdigkeit des Unternehmens am internationalen Kapitalmarkt.

Aufnahme in den MDAX

Zum 21. Dezember wurde Covestro von der Deutschen Börse AG in den Aktienindex MDAX aufgenommen. Damit zählt die Gesellschaft zu den 80 wichtigsten börsennotierten Unternehmen in Deutschland. Zu diesem Zeitpunkt war die Covestro-Aktie nicht nur an der Frankfurter Wertpapierbörse, sondern auch an allen deutschen Regionalbörsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart und München gelistet.

Deutliches Kursplus

Die Covestro-Aktie schloss das Börsenjahr mit einem Xetra-Schlusskurs von 33,64 € ab. Ihren Jahrestiefststand markierte die Aktie am 19. Oktober mit einem Schlusskurs von 24,50 € und ihren Höchstkurs am 2. Dezember mit 34,90 €. Gegenüber dem Emissionspreis von 24,00 € erreichte die Aktie bis Jahresende ein Kursplus von 40,1 % und schnitt damit besser ab als wichtige Vergleichsindizes. Der MDAX verzeichnete im selben Zeitraum einen Anstieg von 4,8 %, der DJ STOXX Europe 600 Chemicals gewann 3,2 %.

Zum Ende des Berichtsjahres betrug die Marktkapitalisierung von Covestro 6,8 Mrd. €. Im MDAX-Ranking lag Covestro damit Ende 2015 beim Handelsvolumen auf Rang 29 und bei der Marktkapitalisierung auf Rang 23.

Vorstand und Aufsichtsrat der Covestro AG werden der Hauptversammlung am 3. Mai 2016 eine Dividende in Höhe von 0,70 € je Aktie vorschlagen. Dies entspricht einer Dividendenrendite von 2,1 %, bezogen auf den Schlusskurs der Covestro-Aktie am 30. Dezember 2015.

Kursentwicklung der Covestro-Aktie 2015 seit dem 1. Handelstag

Ξ Unseren aktuellen Aktienkurs sehen Sie auf unserer Investor-Relations-Seite unter http://investor.covestro.com/de/aktienkurs.

* 5. Oktober 2015 = 100; Kursverläufe indiziert; Schlusskurse Xetra®; Quelle: Bloomberg

Neun Analysten empfehlen zum Kauf

Die Covestro-Aktie wurde zum Jahresende von 12 Wertpapierhäusern beurteilt. Neun Analysten empfahlen sie zum Kauf, drei bewerteten sie mit Neutral. Das angegebene Kursziel für die Aktie lag im Median bei 37 €.

Kenndaten der Covestro-Aktie

Grundkapital 202.500.000 €
Anzahl der Aktien 202.500.000
Gattung Nennwertlose Stammaktien
(Inhaberaktien)
ISIN DE0006062144
WKN 606214
Börsenkürzel 1COV
Reuters-Kurszeichen 1COV.DE
Bloomberg-Kurszeichen 1COV GY
Marktsegment Regulierter Markt
Transparenzlevel Prime Standard
Sektor Chemie
Index (seit 21. Dezember) MDAX
Erstnotierung 6. Oktober 2015
Emissionspreis 24,00 €
Erstnotierung (6. Oktober) 26,00 €
Jahresendkurs 2015 (30. Dez.) 33,64 €
Höchstkurs 2015 (2. Dez.) 34,90 €
Tiefstkurs 2015 (19. Okt.) 24,50 €

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT

Zusammengefasster Lagebericht des Covestro-Konzerns und der Covestro AG zum 31. Dezember 2015

Alle Ziele erreicht: Umsatz und Profitabilität gesteigert
Free Operating Cash Flow mit 964 Mio. € auf Rekordniveau
Kräftiger Anstieg des bereinigten EBITDA um 41,3% auf 1.641 Mio.€
Solide Finanzierung: Nettofinanzverschuldung sinkt durch Tilgungen um 1,9 Mrd. €
Erfolgreiches Working-Capital-Management trägt zur Cashflow-Verbesserung bei
2016 mit weiterem Wachstum, Free Operating Cash Flow auf hohem Niveau und ROCE über Kapitalkosten

Grundlagen des Konzerns

1. Konzernstruktur

Unternehmensprofil

Covestro zählt zu den weltweit führenden Anbietern hochwertiger Polymer-Werkstoffe und Anwendungslösungen für viele Bereiche des modernen Lebens.

Die Covestro AG mit Sitz in Leverkusen (Deutschland) wurde am 20. August 2015 gegründet und ist die Muttergesellschaft des Covestro-Konzerns. Der Vorstand der Covestro AG leitet die operativen Geschäfte und definiert und verfolgt die unternehmerischen Ziele. Entsprechend seinem Produktportfolio ist Covestro in drei operative Berichtssegmente gegliedert: Polyurethanes, Polycarbonates und Coatings, Adhesives, Specialties. Diese werden von Zentralfunktionen unterstützt.

Die Gesellschaft ist seit dem 6. Oktober 2015 an der Frankfurter Wertpapierbörse im Prime Standard notiert und hält sämtliche Anteile an der Covestro Deutschland AG. Die Covestro Deutschland AG (vormals: Bayer MaterialScience AG) war bis zum 1. September 2015 eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Bayer AG und Führungsgesellschaft des Teilkonzerns MaterialScience. Mit Vertrag vom 24. August 2015 zwischen der Bayer AG, Leverkusen, und der Covestro Deutschland AG wurden die Konzernfunktionen und die personellen Ressourcen zum 1. September 2015 auf die Covestro Deutschland AG übertragen.

Die Bayer AG, Leverkusen, hatte am 18. September 2014 angekündigt, das operative Geschäft von Bayer MaterialScience unter einer Aktiengesellschaft zu bündeln und Anteile dieser Gesellschaft an der Börse zu platzieren. Zum 31. Dezember 2015 wurden rund 69 % der Anteile an der Covestro AG durch die Bayer AG gehalten. Damit befinden sich etwa 31 % der Aktien im Streubesitz.

Organisatorische Struktur und Standorte

Covestro ist weltweit an 30 Standorten präsent. Die acht größten Produktionsstandorte im sogenannten World-Scale-Format befinden sich in Deutschland (Brunsbüttel, Dormagen, Krefeld-Uerdingen, Leverkusen), Belgien (Antwerpen), China (Shanghai), Thailand (Map Ta Phut) und in den USA (Baytown). Zusätzlich existieren zahlreiche kleinere Standorte, die kundennah individuelle Unterstützung und maßgeschneiderte Lösungen anbieten. Hinzu kommen Forschungs- und Entwicklungszentren, Technika und Vertriebsniederlassungen.

Geschäftsmodell

Die innovativen Produkte von Covestro werden in wichtigen Branchen wie der Automobilindustrie, der Bauwirtschaft, der Holzverarbeitungs- und Möbelindustrie, dem Sport- und Freizeitsektor sowie der Elektro- und Elektronikindustrie eingesetzt. Zum Portfolio zählen Rohstoffe für Polyurethane, der hochwertige Kunststoff Polycarbonat sowie Rohstoffe für Lacke, Kleb-, Dichtstoffe und Spezialprodukte, darunter Spezialfolien und Elastomere. Zudem produziert Covestro wichtige chemische Nebenprodukte wie Chlor, Styrol, Natronlauge und Salzsäure. Covestro ist in überwiegend konsolidierten Bereichen der globalen Polymer-Industrie tätig, die durch stabile Strukturen und hohe Eintrittsbarrieren gekennzeichnet sind. Zu diesen zählen ein großer Investitionsbedarf, erheblicher Innovationsdruck und die Notwendigkeit einer globalen Präsenz. Die Differenzierung erfolgt über Produkt- und Prozessinnovationen sowie die Fähigkeit, kundenspezifische Lösungen zu entwickeln.

Das Wachstum der Polymerindustrie wird u. a. getrieben von der Nachfrage nach energieeffizienter Mobilität, nachhaltigen Gebäuden, Wohnkomfort, einem erhöhten Lebensstandard sowie kostengünstigen und langlebigen Materialien. Dadurch ergeben sich für die von Covestro hergestellten Produkte Wachstumsraten, die unabhängigen Experten zufolge für den Zeitraum von 2014 bis 2020 über dem durchschnittlichen Wachstum der Weltwirtschaft liegen dürften.

Die Endmärkte von Covestro sind überwiegend zyklischer Natur. Unsere Aktivität wird u. a. durch die wirtschaftliche Entwicklung und das verfügbare Einkommen der Endverbraucher beeinflusst. Der Grad der Konjunkturabhängigkeit unterscheidet sich jedoch nach Markt und Region.

↗ Weitere externe Einflussfaktoren werden im Kapitel 21 "Chancen- und Risikobericht" beschrieben.

Segment Polyurethanes

Im Segment Polyurethanes (PUR) produziert Covestro in erster Linie Toluylen-Diisocyanat (TDI) und Diphenylmethan-Diisocyanat (MDI) sowie Polyether-Polyole - chemische Vorprodukte zur Herstellung von Polyurethanen, die ständig weiterentwickelt werden. In weicher Form findet sich Polyurethan-Schaumstoff u. a. in Matratzen, Polstermöbeln und Autositzen und sorgt so für mehr Komfort im Alltag. Polyurethan-Hartschaum dient u. a. zur effizienten Dämmung von Gebäuden und Kühlgeräten und trägt damit zu einer Senkung des Energieverbrauchs bei. Außerdem bietet Covestro thermoplastische Polyurethane an, die in unterschiedlichen Produktgruppen wie Kleidungsstücken, mobilen elektronischen Geräten und Sportartikeln zum Einsatz kommen.

In der globalen Polyurethan-Industrie ist Covestro der führende Rohstoff- und Systemlieferant mit einer Produktionskapazität von 3,5 Mio. t im Jahr 2015. In Bezug auf diese Kennzahl belegte das Unternehmen bei TDI den Spitzenplatz und war bei MDI und Polyether-Polyolen zweitgrößter Hersteller. Produziert wird in 18 Betrieben in Europa, Amerika und Asien; hinzukommen zwölf sogenannte Systemhäuser für die Abmischung und Bereitstellung von kundenindividuellen Polyurethan-Systemen.

Moderne Verfahren sorgen für ein hohes Maß an Effizienz, Sicherheit und Umweltverträglichkeit. So wurde Ende 2014 am deutschen Standort Dormagen eine neue TDI-Großanlage in Betrieb genommen, die dank der von Covestro entwickelten Gasphasen-Technologie gegenüber Standardverfahren im letzten Prozessschritt 80 % weniger Lösemittel und 60 % weniger Energie benötigt.

Segment Polycarbonates

Das Segment Polycarbonates (PCS) entwickelt, produziert und vertreibt den gleichnamigen Hochleistungskunststoff. Er ist besonders leicht, hochtransparent, sehr robust, hitzebeständig sowie beliebig form- und färbbar. In Form von Granulaten, Verbundwerkstoffen und Halbzeugen wird das Material in verschiedensten Endprodukten wie Fahrzeugen, Gebäuden, Elektro-, Elektronik- und Haushaltsgeräten, medizinischen Apparaturen und optischen Datenträgern verwendet.

Covestro war 2015 einer der beiden führenden Anbieter von Polycarbonat mit einer jährlichen Produktionskapazität von 1,3 Mio. t. Insgesamt unterhält das Unternehmen fünf World-Scale-Produktionsanlagen in Europa, Amerika und Asien. An weiteren Standorten werden Kunststoffmischungen und Verbundwerkstoffe auf Basis von Polycarbonat sowie Polycarbonat-Platten hergestellt.

Covestro bedient sich effizienter Verfahren zur Herstellung und Verarbeitung dieses Kunststoffs. Die sogenannte Schmelzekondensation etwa bewirkt, dass der spezifische Stromverbrauch durchschnittlich um rund 20 % geringer ist als bei herkömmlichen Verfahren. Die spezifische Menge an anfallendem Abwasser ist sogar ca. 60 % niedriger.

Segment Coatings, Adhesives, Specialties

Im Segment Coatings, Adhesives, Specialties (CAS) entwickelt, produziert und vertreibt Covestro als weltweit führender Anbieter Rohstoffe für Lacke, Kleb- und Dichtstoffe sowie Spezialitäten im Wesentlichen für Polyurethan-Systeme. Dazu zählen u. a. polymere Materialien und wässrige Dispersionen auf Basis der Isocyanate, Hexamethylendiisocyanat (HDI) und Isophorondiisocyanat (IPDI), die in Anlagen weltweit hergestellt werden. Haupteinsatzgebiete der Produkte von CAS sind Transport und Verkehr, Infrastruktur und Bau sowie Holzverarbeitung und Möbel. Die Materialien schützen, verkleben, versiegeln oder funktionalisieren verschiedenste Oberflächen. Diese werden dadurch z. B. unempfindlicher gegen Witterung, Steinschlag und Abrieb oder vor Korrosion geschützt. Die Spezialitäten umfassen Elastomere, hochqualitative Folien sowie Rohstoffe für die Kosmetik- und Textilindustrie und den Gesundheitsbereich.

Covestro ist der führende Anbieter von aliphatischen und aromatischen Isocyanaten und deren Derivaten, Polyurethan-Dispersionen sowie thermoplastischen Folien. Die vielfältigen Produkte dieses Segments werden im Wesentlichen in drei Großanlagen in Europa, Amerika und Asien hergestellt; hinzukommen neun kundennahe technische Zentren.

Covestro arbeitet außerdem an der Entwicklung neuer Technologien, etwa zur Nutzung biobasierter Rohstoffe. 2015 wurde u. a. eine neuartige Komponente für Polyurethan-Lacke vorgestellt, die zu 70 % aus Biomasse gewonnen wird, ohne mit der Nahrungsmittelproduktion zu konkurrieren.

2. Strategie

Langfristig profitabel wachsen - das ist das übergeordnete Ziel von Covestro, auf das die Unternehmensstrategie ausgerichtet ist. Durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen wollen wir zum einen an der auch künftig erwarteten positiven Entwicklung unserer Abnehmerbranchen partizipieren. Zum anderen richten wir den Konzern konsequent auf Nachhaltigkeit und Innovation aus und optimieren fortlaufend Produktions- und Kostenstrukturen. Diesen Weg verfolgen wir in allen Bereichen des Unternehmens.

Wachstumschancen der Polymer-Industrie nutzen

Die von Covestro belieferten Industrien werden nach Ansicht unabhängiger Experten in den kommenden Jahren stärker wachsen als die Weltwirtschaft. Als wesentliche Wachstumstreiber sehen wir Makrotrends wie den Klimawandel, die Verknappung fossiler Ressourcen, die Zunahme der Weltbevölkerung, das Wachstum der Städte und die zunehmende Mobilität. Mit unseren Produkten und Lösungen wollen wir dazu beitragen, diese Herausforderungen zu bewältigen - gemäß der Unternehmensvision "To make the world a brighter place", also die Welt lebenswerter zu machen.

Nachhaltigkeit im Zentrum

Nachhaltigkeit ist uns ein zentrales Anliegen. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit wollen wir nicht nur durch profitables Wachstum zusätzliche ökonomische Werte schaffen, sondern gleichzeitig helfen, die Umwelt zu bewahren und die Gesellschaft voranzubringen. Dieser ganzheitliche Ansatz bestimmt das Handeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette - von der Rohstoffbeschaffung über Produktion, Logistik und Vertrieb bis zur Verwendung unserer Produkte und deren Entsorgung bzw. Wiederverwertung.

Insbesondere sind wir überzeugt, dass die Sicherheit, Gesundheit und Zufriedenheit unserer Mitarbeiter für den langfristigen Erfolg ebenso entscheidend sind wie der verantwortungsvolle Umgang mit nicht-erneuerbaren Ressourcen. In diesem Zusammenhang sind wir bestrebt, Alternativen für die von uns verwendeten petrochemischen Derivate zu finden und unsere Rohstoffbasis zu diversifizieren. Covestro überprüft seine Produktionsprozesse zudem fortlaufend auf wiederverwertbare Materialien und ist bestrebt, seine spezifischen CO2 -Emissionen und den spezifischen Energiekonsum stetig zu reduzieren. Die Sicherheit unserer Produktionsprozesse hat für uns höchste Priorität, und wir wollen auch weiterhin eine sehr positive Sicherheitsbilanz vorweisen. Damit erfüllen wir zugleich zentrale Anforderungen unserer Kunden.

Innovation als Kernelement

Mit fokussierter Forschung und Entwicklung wollen wir unsere Position im globalen Wettbewerb halten und ausbauen. Unsere Aktivitäten zielen darauf ab, die Leistungsfähigkeit unserer Produkte zu steigern, Lösungen für neue Anwendungen zu entwickeln sowie Produktions- und Geschäftsprozesse zu verbessern. Hierfür arbeiten wir eng mit unseren Kunden und Anwendern sowie wissenschaftlichen Partnern zusammen.

Effiziente Produktion

Um die Profitabilität dauerhaft zu steigern, arbeiten wir kontinuierlich daran, die Effizienz der einzelnen Werke - unter Beibehaltung sehr hoher technologischer Standards hinsichtlich Sicherheit, Zuverlässigkeit und Umweltverträglichkeit - zu erhöhen.

Wettbewerbsfähige Kosten

Covestro verbessert kontinuierlich die Effizienz und Effektivität im gesamten Unternehmen und stellt damit wettbewerbsfähige Kostenstrukturen sicher. Unser Ziel ist es, im Branchenvergleich zu den Kostenführern zu gehören. Erreichen wollen wir dies z. B. durch die weitere und konsequente Optimierung unserer Servicefunktionen und der IT-Infrastruktur sowie eine Verschlankung des Vertriebs auf Segmentebene.

Covestro überprüft ständig die Aufstellung der Produktionsbasis. So haben wir im zurückliegenden Jahr die MDI-Produktionsstätte in Belford Roxo (Brasilien) geschlossen. Außerdem beabsichtigen wir, die MDI-Produktion in Tarragona (Spanien) bis Ende 2017 zu beenden. Ferner wurden in den letzten Jahren im Geschäft mit Polycarbonat-Platten einzelne Produktionsstandorte und Aktivitäten in mehreren Ländern konsolidiert. Im Bereich der Polycarbonat-Platten werden die Kostenstrukturen auch weiterhin überprüft.

Segment Polyurethanes

Im Segment Polyurethanes will Covestro an der überdurchschnittlich wachsenden Nachfrage nach Polyurethanen mit seinen Produktionskapazitäten für MDI und TDI partizipieren. Insbesondere durch die breite Teilnahme in strategisch wichtigen Kernmärkten und in nicht voll erschlossenen Anwendungsfeldern soll das Wachstum beschleunigt werden.

Darüber hinaus prüft Covestro laufend weitere Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Unternehmen sowie die weitere Optimierung von Anlagen und Standorten, um seine Effizienz zu steigern. Da das Segment weitgehend standardisierte Produkte anbietet, kommen dem Kostenmanagement, der Innovation und der Geschäftsmodellentwicklung eine hohe Bedeutung zu.

↗ Nähere Informationen finden Sie im Kapitel 7 "Forschung, Entwicklung und Innovation".

Segment Polycarbonates

Das Segment Polycarbonates ist durch sein ausgeprägtes Anwendungs-Know-how und seine globale Ausrichtung in einer guten Position, von der ebenfalls überdurchschnittlich wachsenden Nachfrage nach Polycarbonaten zu profitieren.

Covestro will seine Technologieführerschaft im Bereich Polycarbonates weiter ausbauen, um insbesondere in Kunden- und Anwendungssegmenten mit höheren Anforderungen zu wachsen, und setzt dazu u. a. auf innovative faserverstärkte Verbundwerkstoffe. Gleichzeitig optimiert das Segment seine Produktionsprozesse, um seine Position als Kostenführer in der Herstellung zu behaupten.

Segment Coatings, Adhesives, Specialties

Im Segment Coatings, Adhesives, Specialties wollen wir unsere Stellung im Hauptgeschäft, der Herstellung von Rohstoffen für Lacke und Klebstoffe, sichern und ausbauen. Dafür setzen wir auf die möglichst umfassende Bedienung der gesamten Wertschöpfungskette, kundennahe Innovationen und die selektive Expansion unserer Kapazitäten. Im Bereich der Spezialitäten zielen wir auf ein beschleunigtes Wachstum auf Basis unserer hohen technologischen Expertise und unseres Formulierungs-Know-how ab, wodurch wir neue Anwendungen erschließen.

3. Unternehmensinternes Steuerungssystem

Ein primäres Ziel des Covestro-Konzerns ist die kontinuierliche Steigerung des Unternehmenswerts. Zur Planung, Steuerung und Kontrolle unserer Geschäftsentwicklung verwenden wir wesentliche Steuerungsgrößen, die eine umfassende und ganzheitliche Bewertung des wirtschaftlichen Erfolgs des Konzerns ermöglichen. Covestro beurteilt den wirtschaftlichen Erfolg anhand des Wachstums, der Profitabilität und des Cashflow-Beitrags. Zur Beurteilung des Wachstums verwenden wir das Mengenwachstum im Kerngeschäft1 . Die Profitabilität wird für das Geschäftsjahr 2015 erstmalig mit dem Return on Capital Employed (ROCE) gemessen. Ergänzend wird zur Bewertung der Profitabilität das bereinigte EBITDA (Ergebnis vor Finanzergebnis, Steuern und Abschreibungen) ermittelt. Der Cashflow-Beitrag wird anhand des Free Operating Cash Flow (FOCF) beurteilt. Die Kennzahlen Mengenwachstum im Kerngeschäft, Return on Capital Employed und Free Operating Cash Flow sind seit Beginn des Geschäftsjahres 2016 integraler Bestandteil aller Planungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse.

Das Wachstum des Covestro-Konzerns wird am Wachstum der Absatzmengen im Kerngeschäft1 gemessen, da diese Kennzahl, anders als der Umsatz, weniger abhängig von Einflüssen der Rohstoffpreise oder Währungseffekten ist und Geschäfte ausschließt, welche nicht zum Kerngeschäft von Covestro gehören.

Zur Beurteilung der Profitabilität des Covestro-Konzerns verwenden wir die Steuerungskennzahl Return on Capital Employed. Der ROCE misst die Verzinsung des im Unternehmen eingesetzten Kapitals. Der ROCE ist mit dem gewichteten Kapitalkostensatz (WACC = Weighted Average Cost of Capital), d. h. der Mindestrenditeforderung der Eigen- und Fremdkapitalgeber, zu vergleichen. Ist der ROCE größer als der WACC, so hat das Unternehmen Wert geschaffen. Ergänzend wird zur Beurteilung der Profitabilität von Covestro und der berichtspflichtigen Segmente das bereinigte EBITDA verwendet. Dieses ist eine geeignete Kennzahl für die Beurteilung der operativen Geschäftstätigkeit, da es weder durch Abschreibungen oder Wertaufholungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen noch durch Sondereinflüsse beeinträchtigt ist. Mithilfe dieser Kennzahl soll ein Bild der Ertragslage vermittelt werden, welche im Zeitablauf vergleichbar ist. Die Fähigkeit, Zahlungsüberschüsse zu generieren, wird mit dem FOCF gemessen. Der FOCF ist ein Indikator für unsere Innenfinanzierungskraft und ermittelt sich aus dem Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit abzüglich der Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Ein positiver FOCF dient insbesondere der Zahlung von Dividenden und Zinsen sowie der Schuldentilgung.

↗ Nähere Informationen zur Ausrichtung und Steuerung der konzernweiten Nachhaltigkeitsstrategie finden Sie im Kapitel 8 "Integriertes Nachhaltigkeitsmanagement".

1 Das Mengenwachstum im Kerngeschäft bezieht sich auf die Kernprodukte aus den Segmenten Polyurethanes, Polycarbonates und Coatings, Adhesives, Specialties und wird als prozentuale Veränderung der extern verkauften Mengen in Kilotonnen gegenüber dem Vorjahr errechnet. Covestro nutzt auch Geschäftsmöglichkeiten außerhalb des Kerngeschäfts, z. B. durch den Verkauf von Rohstoffen und Nebenprodukten, wie Salzsäure, Natronlauge und Styrol. Solche Transaktionen sind nicht Bestandteil des Kerngeschäfts.

4. Einkauf

Unser Einkauf stellt die weltweite termingerechte Versorgung mit Waren und Dienstleistungen zu den entsprechenden Marktkonditionen, in der erforderlichen Qualität und unter Einbeziehung ethischer, ökologischer und sozialer Prinzipien im Konzern sicher. Die Grundsätze unserer Einkaufspolitik sind in einer konzernweiten, für alle Mitarbeiter bindenden Richtlinie definiert.

2015 haben wir in 69 Ländern (Vorjahr: 68) für rund 8,2 Mrd. € (Vorjahr: 8,7 Mrd. €) bei etwa 15.100 (Vorjahr etwa 14.100) Lieferanten Waren und Dienstleistungen eingekauft und im konzernweiten Berichtssystem ausgewiesen.

Haupteinkaufsprodukte

Wesentliche Grundstoffe unserer Produkte sind petrochemische Stoffe wie bspw. Benzol, Toluol, Phenol und Aceton. Der Betrieb unserer Produktionsanlagen benötigt neben petrochemischen Grundstoffen in größerem Umfang Energie, vorrangig in Form von Strom und Dampf.

Im Jahr 2015 entfiel auf petrochemische Stoffe ein Einkaufsvolumen von 2,4 Mrd. € (Vorjahr: 3,0 Mrd. €). Dies entspricht einem Anteil von ca. 45 % unserer gesamten Aufwendungen für eingesetzte Rohstoffe und Energien im Jahr 2015, die etwa 5,3 Mrd. € (Vorjahr: 5,8 Mrd. €) betrugen.

Das Einkaufsvolumen in Deutschland, den USA und China betrug 2015 knapp 78 % des weltweiten Einkaufsvolumens. Mit ca. 77 % wurde ein Großteil dieses Beschaffungsvolumens mit Lieferanten des jeweiligen Landes umgesetzt.

Der Einkauf von Covestro wird zentral durch die Organisationseinheit Procurement gesteuert und verwaltet.

Zur Minimierung von einkaufsbezogenen Risiken wie Lieferengpässen oder größeren Preisschwankungen erfolgt die Beschaffung wichtiger Einsatzstoffe und Materialien auf Basis langfristiger Lieferverträge sowie eines aktiven Lieferantenmanagements. Um das Preisänderungsrisiko bei Energien zu minimieren, setzen wir bei der Strom- und Dampferzeugung auf eine marktnahe Preisindexierung, eine Diversifikation der Brennstoffe sowie auf einen Mix von externem Einkauf und Eigenerzeugung. Durch regelmäßige Überprüfung der Nachhaltigkeit und Qualität unserer Lieferanten können wir zudem sicherstellen, dass interne und externe Standards eingehalten werden.

Covestro will die Abhängigkeit von erdölbasierten Rohstoffen verringern und entwickelt konkrete Substitutions-Verfahren. So plant das Unternehmen für 2016 den Produktionsbeginn und die Markteinführung von Pentamethylen-Diisocyanat (PDI), einem Isocyanat, das überwiegend aus einem nachwachsenden Rohstoff gewonnen wird.

Nachhaltigkeit im Lieferantenmanagement

Für Covestro ist die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards in der Lieferkette ein elementarer Wertschöpfungsfaktor und zugleich wichtiger Hebel, um Risiken zu minimieren. Bei der Auswahl neuer sowie bei bestehenden Lieferanten gelten daher neben wirtschaftlichen auch soziale, ethische, ökologische und Governance-Standards. Diese sind im Verhaltenskodex für Lieferanten von Covestro definiert, der in 13 Sprachen online verfügbar ist und die Basis der Zusammenarbeit darstellt. Er leitet sich ab aus den Prinzipien des UN Global Compact sowie unserer Menschenrechtsposition und ist konzernweit in die elektronischen Bestellsysteme und Verträge integriert. Zudem sind in neuen und erneuerten relevanten Lieferverträgen spezielle Klauseln enthalten, die den Lieferanten zur Einhaltung der im Kodex definierten Nachhaltigkeitsanforderungen auffordern und Covestro berechtigen, die Einhaltung zu überprüfen.

Covestro gehört zu den sechs Gründungsmitgliedern (als Bayer MaterialScience und Teil des Bayer-Konzerns) von "Together for Sustainability" (TfS), einer gemeinsamen Initiative der chemischen Industrie, der inzwischen 16 Unternehmen angehören. Sie verfolgt das Ziel, die Bewertungen und Audits der Lieferanten weltweit zu vereinheitlichen. Covestro befürwortet die Prinzipien von TfS in den Bereichen Ethik, Arbeitnehmerrechte, Gesundheit und Sicherheit sowie Umwelt und die damit verbundenen Managementsysteme.

Um Nachhaltigkeit im Lieferantenmanagement konsequent voranzutreiben, hat sich Covestro ambitionierte Ziele gesetzt: Bis 2020 wollen wir alle strategisch bedeutenden Lieferanten und solche mit signifikantem Covestro-Einkaufsvolumen, die als potenziell risikobehaftet gelten, hinsichtlich nachhaltigkeitsrelevanter Aspekte bewerten. Ein weiteres Ziel ist es, die Entwicklung und Einführung des neuen Nachhaltigkeitsstandards der chemischen Industrie zusammen mit der TfS-Initiative voranzutreiben.

Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung unserer Lieferanten

Covestro überprüft regelmäßig die Einhaltung der geforderten Nachhaltigkeitsstandards mittels Online-Bewertungen und Audits bei Lieferanten vor Ort. Die Online-Bewertungen führt der etablierte und von TfS akkreditierte Anbieter EcoVadis für Covestro durch. Die Lieferanten erhalten einen webbasierten, modularen Fragebogen mit begleitenden Belegdokumenten und durchlaufen ein 360-Grad-Screening. Dabei werden sie in den Bereichen Umwelt, Arbeitsbedingungen und soziale Verantwortung sowie faire Geschäftspraktiken und nachhaltiger Einkauf bewertet. Die Audits auf Basis der TfS-Nachhaltigkeitskriterien führt Covestro gemeinsam mit externen, unabhängigen und von TfS akkreditierten Auditoren bei den Lieferanten vor Ort durch. Des Weiteren überprüfen Einkäufer und konzerninterne Auditoren die Leistung der Lieferanten in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Insgesamt wurden 2015 146 Bewertungen von Covestro-Lieferanten über EcoVadis und 8 Audits durchgeführt. Diese beinhalten sowohl von Covestro initiierte als auch im Rahmen der TfS-Initiative geteilte Bewertungen von Lieferanten, die für Covestro tätig sind.

Bei der Auswahl der zu bewertenden Lieferanten betrachten wir eine Kombination aus Länder- und Materialrisiko sowie die strategische Bedeutung entsprechend unserer Konzernziele. Die für unsere Risikoanalyse benutzten Länder- und Materialgruppen-Risikoskalen wurden von EcoVadis übernommen.

Zudem können TfS-Mitglieder vergleichbare, unabhängige und qualitativ hochwertige Lieferantenbewertungen und -Audits über eine entsprechende IT-Plattform austauschen. Innerhalb der TfS-Initiative wurden 2015 insgesamt 2.580 Lieferantenbewertungen über EcoVadis und 179 Audits, u. a. in China, Indien und Brasilien, erfolgreich abgeschlossen.

Alle Online-Bewertungen und Audits werden umfassend analysiert und dokumentiert, um bei nicht zufriedenstellenden Ergebnissen gemeinsam mit den Lieferanten konkrete Verbesserungsmaßnahmen zu definieren. Die mit den Lieferanten gemeinsam festgelegten Korrekturmaßnahmen betrafen im Berichtsjahr vor allem die Bereiche Umweltschutz, Arbeitssicherheit und faire Geschäftspraktiken.

2015 wiesen drei Lieferanten (entspricht 2 % der überprüften Lieferanten) ein kritisches Ergebnis auf, woraufhin Covestro Maßnahmen ergriffen hat, die von konkreten Aktionsplänen bis hin zur Reduktion des Einkaufsvolumens reichten. Im Berichtsjahr war Covestro nicht veranlasst, eine Lieferantenbeziehung allein aufgrund der Nachhaltigkeitsleistung oder schwerwiegender Nachhaltigkeitsdefizite zu beenden.

Schulungen und Dialog zum Thema Nachhaltigkeit

Ein umfassendes Verständnis für die Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Lieferkette ist auch für die Einkäufer wichtig. Mit konzernweiten Schulungen unterstützt Covestro sie daher bei der Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsanforderungen. Damit Lieferanten die Nachhaltigkeitsanforderungen von Covestro erfolgreich umsetzen können, sind Dialog und enge Zusammenarbeit von zentraler Bedeutung. Daher bieten wir unseren Lieferanten vielfältige Schulungen- und Austauschmöglichkeiten an. Auf dieser Basis entstehen verlässliche Beziehungen, durch die wir frühzeitig Hindernisse in der Zusammenarbeit erkennen und beheben können.

Eine wichtige Dialogplattform sind u. a. Lieferantentage der globalen Einkaufsfunktionen und der Landesgesellschaften, auf denen sich Einkäufer und Lieferanten von Covestro persönlich zum Thema Nachhaltigkeit austauschen.

Lieferantenentwicklung und -dialog sind auch besondere Anliegen der von uns unterstützten Industrie-Initiative TfS. Ergänzend bietet die TfS-Initiative auf ihren Websites umfassendes Informationsmaterial sowie Online-Trainings an.

Verifizierung der Managementprozesse

Alle aufgeführten Prozesse sind in Arbeitsanweisungen beschrieben und im Managementsystem von Covestro verankert. Sie werden stetig hinterfragt, kontinuierlich verbessert und regelmäßig global durch interne sowie externe Audits verifiziert und zertifiziert.

Ξ Nähere Informationen zur Lieferantenbewertung finden Sie im Internet unter www.covestro.com.

5. Produktion

Covestro betreibt eine Vielzahl von Produktionsstandorten in Europa, Asien und Amerika, davon acht im World-Scale-Format. Diese dienen besonders der effizienten, zuverlässigen, länderübergreifenden Versorgung. Darüber hinaus verfügt das Unternehmen weltweit über Dutzende kleinere und flexiblere technische Zentren, welche den Kunden individuell maßgeschneiderte Lösungen anbieten. Covestro erzielt damit eine Balance zwischen hocheffizienten World-Scale-Anlagen und Kundennähe, die sich in kurzen Lieferzeiten, flexiblem Service und wettbewerbsfähigen Angeboten manifestiert. Im Rahmen umfangreicher Investitionen hat Covestro in den vergangenen Jahren in modernste Produktionsanlagen investiert und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens langfristig weiter gestärkt. In diesen Produktionsstätten verfolgt Covestro das ambitionierte Ziel, hinsichtlich Produktionsvolumen, Qualität, Effizienz und Sicherheit auch zukünftig Führungspositionen einzunehmen und weiter auszubauen. Zur kontinuierlichen technologischen Optimierung der Anlagen kommen fortschrittliche und umweltverträgliche Produktionsverfahren zum Einsatz. Durch den selektiv rückwärts integrierten Produktionsprozess kann Covestro kritische Rohstoffe wie Chlor oder Propylenoxid intern bzw. über Joint Ventures beschaffen, um die Abhängigkeit von externen Bezugsquellen zu reduzieren.

Standorte

Die acht größten Produktionsstandorte im World-Scale-Format befinden sind in Deutschland (Brunsbüttel, Dormagen, Krefeld-Uerdingen, Leverkusen), Belgien (Antwerpen), China (Shanghai), Thailand (Map Ta Phut) und in den USA (Baytown).

Wichtige Produktionsstandorte

Standort Hauptaktivität
Leverkusen, Deutschland Produktion Coatings, Adhesives, Specialties, technische Labore, Chlor-Herstellung
Krefeld-Uerdingen, Deutschland Produktion Polycarbonates und Polyurethanes (MDI), Chlor-Herstellung und CO-Anlage
Dormagen, Deutschland Produktion Polyurethanes (TDI, Polyether-Polyole) und Coatings, Adhesives, Specialties, Chlor- und Salpetersäure-Herstellung
Brunsbüttel, Deutschland Produktion Polyurethanes (MDI), Chlor-Herstellung
Antwerpen, Belgien Produktion Polyurethanes (Polyether-Polyole) und Polycarbonates
Baytown, USA Produktion aller Segmente (MDI, TDI, Polycarbonates, Coatings, Adhesives, Specialties), Chlor-Herstellung
Shanghai Chemical Industry Park, China Produktion aller Segmente (MDI, TDI, Polycarbonates, Coatings, Adhesives, Specialties), Chlor-Herstellung
Map Ta Phut, Thailand Produktion Polycarbonates und Coatings, Adhesives, Specialties

Neben den oben genannten Produktionsstandorten im World-Scale-Format betreiben wir in ausgewählten Ländern mehrere Produktionsanlagen, in denen die Abmischung und Bereitstellung von kundenindividuellen Polyurethan-Systemen ("Systemhäuser"), die kundenindividuelle Compoundierung von Polycarbonat-Granulaten und die Herstellung von Halbzeugen (Polycarbonat-Platten) erfolgen. Zudem gibt es regionale Produktionsstätten für Derivate des Segments Coatings, Adhesives, Specialties sowie regionale Produktionsstätten für funktionale Folien aus Polycarbonat und thermoplastischen Polyurethanen.

Qualitätsmanagement

Covestro hat sehr hohe Ansprüche an die Qualität der verwendeten Rohstoffe und setzt Maßstäbe bei deren Weiterverarbeitung zu hochwertigen Kunststoffen und Polymer-Vorprodukten. Dazu wurde ein Qualitätsmanagementsystem implementiert, das nach dem internationalen Standard ISO 9001 zertifiziert ist. Bezogen auf den Gesamtenergieeinsatz beträgt der Zertifizierungsgrad dabei für alle berichtspflichtigen Produktions- und Nicht-Produktionsstandorte von Covestro weltweit 99,97 %. Die Überprüfung erfolgt regelmäßig im Rahmen interner und externer Audits.

Investitionen in Sachanlagen

Wir investieren kontinuierlich in unser globales Produktionsnetzwerk, um unsere Produktionsanlagen und deren Infrastruktur zu erhalten, Herstellungsprozesse zu optimieren sowie Kapazitäten entsprechend profitablem Wachstum zu erweitern. Aufgrund des erheblichen Ausbaus unserer Kapazitäten in den vergangenen Jahren beabsichtigen wir, bis 2020 weniger zu investieren als in den letzten Jahren und uns auf Instandhaltung und Optimierung bestehender Produktionsanlagen zu fokussieren.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr ergaben sich auszahlungswirksame Investitionen von 509 Mio. € primär für die Instandhaltung und die Optimierung der Produktionsanlagen sowie die Fortsetzung der Erweiterungsinvestitionen für Polycarbonates und Coatings, Adhesives, Specialties. Die wesentlichen, strategisch relevanten Investitionen in Sachanlagen der operativen Berichtssegmente innerhalb der vergangenen zwei Jahre sind in folgender Übersicht dargestellt:

Strategische Investitionen nach Segmenten

Segment Beschreibung
Investitionen 2015:
Polyurethanes • Errichtung einer Produktionsstraße für CO2 -basierte Polyole in Dormagen, Deutschland
Polycarbonates/Coatings, Adhesives, Specialties • Weiterführung der Investitionen des Jahres 2014
Investitionen 2014:
Polyurethanes • Fertigstellung der Kapazitätsausweitung für MDI in Shanghai, China • Fertigstellung einer World-Scale-Produktionsanlage für TDI basierend auf der Gasphasen Technologie in Dormagen, Deutschland
Polycarbonates • Verdopplung der Produktionskapazität für Polycarbonat in Shanghai, China
Coatings, Adhesives, Specialties • Verdopplung der Produktionskapazität für das aliphatische Isocyanat HDI in Shanghai, China

6. Vertrieb und Logistik

Covestro hat eine regionale Vertriebs- und Marketingstruktur. Jedes operative Berichtssegment steuert den Vertrieb und die Vermarktung der eigenen Produkte sowohl über die eigene Vertriebsorganisation als auch über Handelshäuser und lokale Distributoren. Letztere sind vor allem für das Geschäft mit Kleinabnehmern zuständig. Weltweit operierende Großkunden werden von unseren Key-Account-Managern direkt betreut. Der Verkauf und die Vermarktung bestimmter chemischer Nebenprodukte wie Salzsäure werden innerhalb des Covestro-Konzerns zentral gesteuert, während der Verkauf weiterer Nebenprodukte, wie z. B. Styrol, durch das jeweilige operative Segment verantwortet wird.

Bei der Vermarktung unserer Produkte über regionale und lokale Vertriebskanäle bilden drei regionale "Supply Chain Center" für die Regionen EMLA, NAFTA und APAC das zentrale Bindeglied zu den Kunden und bündeln alle Informationsströme von der Auftragsannahme über die Versanddisposition bis zur Lieferung und Beschwerdeannahme. Dadurch sind wir in der Lage, Aufträge besonders schnell und reibungslos abzuwickeln. Zur Auftragsabwicklung setzen wir u.a. E-Commerce-Plattformen ein. Unsere Kunden können über die Online-Informationsplattform "Order@Covestro" jederzeit den Status ihrer Aufträge einsehen.

Um eine hohe Kundenzufriedenheit sicherzustellen, streben wir Fehlerfreiheit als oberstes Qualitätsziel an. Die Kundenzufriedenheit wird weltweit systematisch analysiert. Dazu werten wir die in einem globalen Managementsystem erfassten und bearbeiteten Kundenbeschwerden regelmäßig aus. Außerdem beziehen wir Bewertungen durch unsere Kunden ein. Aus den Rückmeldungen unserer Kunden werden Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen abgeleitet, um das Qualitätsniveau und die Kundezufriedenheit weiter zu erhöhen und dadurch die Fehler- und Beschwerdequote zu senken. Im Jahr 2015 wurden weltweit insgesamt 5.178 Beschwerden von 2.088 Kunden erfasst. Dies entspricht mit 7,61 Beschwerden je 1.000 Lieferungen ungefähr dem Vorjahresniveau (2014: 7,75 Beschwerden je 1.000 Lieferungen).

Verantwortliches Handeln in Marketing und Vertrieb

Bei der Vermarktung unserer Produkte berücksichtigen wir alle Anforderungen der Konzernrichtlinie zum verantwortungsvollen Marketing und Vertrieb. Die Bedeutung des Kartellrechts sowie der Korruptionsbekämpfung wird in Schulungen, in der Kommunikation und in Diskussionen mit dem Management fortlaufend betont. 2015 stellten die Themen Exportkontrolle und Interessenkonflikte Schulungsschwerpunkte dar. Weltweit nahmen 4.981 Covestro-Führungskräfte an webbasierten Compliance Trainings und ergänzenden zielgruppenorientierten Präsenzschulungen teil.

Transport

Der Transport unserer Produkte zum Kunden erfolgt durch Logistikdienstleister. Diese werden anhand strenger Sicherheits-, Umwelt- und Qualitätskriterien ausgewählt und bewertet. Neben dem Schutz von Mensch und Umwelt ist die Lieferzuverlässigkeit besonders wichtig. Transporte werden bevorzugt auf dem Schienenweg oder intermodal, also über eine Kombination verschiedener Verkehrsträger, abgewickelt. Bei der Wahl des Transportwegs achten wir auch auf Ressourceneffizienz und die damit verbundene Minimierung von CO2 -Emissionen. Die Kunden werden aus produktionsnahen Lägern beliefert, sofern Transportzeit und Lieferzuverlässigkeit dies zulassen. Bei längeren Distanzen wird Ware in regionalen Distributionszentren zwischengelagert und dann kurzfristig ausgeliefert.

7. Forschung, Entwicklung und Innovation

Forschung und Entwicklung (F&E) sind für Covestro Kernelemente der Unternehmensstrategie, um die eigene Position im Wettbewerb zu halten und auszubauen. Dabei arbeiten wir kontinuierlich an Neuerungen und Verbesserungen sowohl bei Produkten als auch bei Herstellungs-, Verarbeitungs- und Geschäftsprozessen. Unser stetiger Innovationsprozess wird unternehmensübergreifend einheitlich und effizient gesteuert. So stellen wir sicher, dass unsere laufenden Vorhaben und die Projekt-Pipeline den aktuellen und künftigen Bedürfnissen unserer Kunden und Abnehmerindustrien und letztlich der Endverbrauchermärkte entsprechen.

Inhaltlich liegt der Fokus auf der Erhaltung bestehender und der Entwicklung höherwertiger Anwendungen. Weitere Schwerpunkte sind die Steigerung der Leistungsfähigkeit von Produkten, Flexibilität im Design, kostensparende Produktionsprozesse und Nachhaltigkeit, wobei sich Covestro auch mit Alternativen zu petrochemischen Rohstoffen befasst.

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung stiegen 2015 um 21,2 % auf 257 Mio. €.

Weltweit waren bei Covestro 2015 rund 1.000 Mitarbeiter in der Forschung und Entwicklung tätig. Viele von ihnen arbeiten in großen Innovationszentren in Leverkusen (Deutschland), Pittsburgh (USA) und Shanghai (China). Durch die globale Präsenz kann Covestro regionalen Markttrends und Kundenwünschen entsprechen.

Neben der engen Zusammenarbeit mit Kunden und Anwendern ist die Kooperation mit wissenschaftlichen Einrichtungen sowie Start-up-Unternehmen und Ausgründungen im akademischen Bereich sehr wichtig. Die Schwerpunkte liegen in Deutschland, den USA, China und Japan. In Deutschland zählt etwa die RWTH Aachen University zu den Partnern, in China besteht eine enge Kooperation mit der Tongji-Universität und in den USA unterstützen wir die Forschungsaktivitäten einer Reihe renommierter Hochschulen.

Segment Polyurethanes

Im Segment Polyurethanes entwickelt Covestro u. a. neue Materialien wie mikrozellulare Schäume, die der Dämmung von Gebäuden und Kühlketten dienen. Außerdem arbeiten wir daran, die Flammschutzeigenschaften von Polyurethan-Schäumen zu verbessern. Ein weiteres aktuelles Thema sind leichtgewichtige Verbundwerkstoffe. Hierzu zählen Anwendungen in der Automobilindustrie, die zu Gewichtseinsparungen bei höherer Produktivität und verbessertem Komfort beitragen.

Auf dem Gebiet der Prozessentwicklung treiben wir die Nutzung von Kohlendioxid als neue Kohlenstoffquelle voran, um die Abhängigkeit von petrochemischen Rohstoffen zu verringern. 2016 wollen wir erstmals eine neuartige Form der Polyurethan-Komponente Polyol auf CO2 -Basis im Markt einführen.

Segment Polycarbonates

Im Segment Polycarbonates entwickeln wir vor allem Produkte für die Automobil- sowie die Elektro- und Elektronikindustrie. Dabei zielen wir auf Gewichtsverringerung, verbesserte Energieeffizienz und Sicherheit sowie größere Designfreiheit ab.

Ein wichtiger Bereich ist die Lichttechnik, wo wir uns mit der Förderung der LED-Technologie befassen. Leuchtdioden verbrauchen deutlich weniger Energie und halten länger als traditionelle Leuchtmittel. Wir haben spezielle Materialien zur Lenkung, Streuung und Reflexion von LED-Licht sowie zur Ableitung der entstehenden Abwärme entwickelt. Des Weiteren arbeiten wir an der Fortentwicklung von faserverstärkten Verbundwerkstoffen auf Basis von Polycarbonat. Vor allem bei hochwertigen IT-Produkten und Automobilkomponenten können diese die Leistungsfähigkeit erhöhen.

Segment Coatings, Adhesives, Specialties

Im Segment Coatings, Adhesives, Specialties entwickeln wir mehrheitlich Polyurethan-basierte Rohstoffe für hochwertige Lacke, Kleb- und Dichtstoffe sowie Spezialprodukte. Dabei zielen wir auch darauf ab, für unsere Kernprodukte neue Anwendungsmöglichkeiten und neue Märkte zu erschließen.

Außerdem arbeiten wir an Lösungen auf Basis nachwachsender Rohstoffe. So haben wir 2015 einen neuartigen Härter für Polyurethan-Lacke vorgestellt. Das Produkt auf Basis von Pentamethylen-Diisocyanat (PDI) wird zu 70 % aus Biomasse gewonnen, welche nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion steht.

Zudem wurde ein thermolatenter Härter für Automobillacke entwickelt, der sich bei deutlich geringeren Temperaturen als Standardprodukte verarbeiten lässt. Das senkt den Energieverbrauch und beschleunigt die Produktionszeiten. Für Textilien und Kunstleder bieten wir eine neue Generation von Polyurethan-Dispersionen an, die Ressourcen schonen und komplett ohne organische Lösungsmittel auskommen.

8. Integriertes Nachhaltigkeitsmanagement

Nachhaltigkeit liegt als Teil der Konzernstrategie vielen Aktivitäten von Covestro zugrunde. Das betrifft unsere Produkte, unsere Prozesse und unser gesamtes Verhalten gegenüber den unterschiedlichen Stakeholdern.

Gesellschaftliches Umfeld

Covestro ist als Unternehmen Teil der Gesellschaft - regional, national und global. Unsere Stakeholder bewerten das Unternehmen nicht nur nach gesetzlichen Gesichtspunkten, sondern auch danach, ob wir uns ethisch korrekt verhalten. Deshalb stehen neben der ökonomischen Ausrichtung auch die ökologischen und sozialen Aspekte in der Unternehmensführung im Fokus unseres Handelns. Die Analyse der Interessen und Erwartungen unserer Stakeholder gibt uns wichtige Impulse für unsere wirtschaftliche Ausrichtung, unser Risikomanagement und unsere Berichterstattung.

Die wichtigsten Stakeholder von Covestro

Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmenssteuerung

Durch die Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmenssteuerung wollen wir dazu beitragen, die Umwelt zu bewahren, die limitierten Ressourcen unseres Planeten zu schonen, die Gesellschaft voranzubringen und Wert zu schaffen. Diese drei Ziele - People, Planet, Profit - müssen stets miteinander in Einklang stehen. Sie sind die Basis unserer Nachhaltigkeitspositionierung, die in unseren täglichen Arbeitsabläufen berücksichtigt wird.

Eine Reihe nicht-finanzieller Ziele und Indikatoren dient dazu, unsere Konzernstrategie entlang der Wertschöpfungskette umzusetzen und messbar zu machen. Mit Beginn der Eigenständigkeit von Covestro im September 2015 haben wir angefangen, diese zu überarbeiten, und werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2016 ein fortgeschriebenes Zieleprogramm vorlegen. Im Geschäftsjahr 201 5 hatten für Covestro die Nachhaltigkeitsziele, die für den Teilkonzern MaterialScience des Bayer-Konzerns definiert wurden, weiterhin Gültigkeit.

Um sein Selbstverständnis als nachhaltig operierendes Unternehmen zu unterstreichen, hat sich Covestro im September 2015 dem UN Global Compact und seinen international anerkannten zehn Prinzipien angeschlossen. Außerdem sind wir der Brancheninitiative "Responsible Care™" verpflichtet und engagieren uns in globalen Nachhaltigkeitsforen wie dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD).

Für die Entwicklung und Festlegung der konzernweiten Nachhaltigkeitsstrategie sind der Vorstandsvorsitzende und der Leiter Nachhaltigkeit verantwortlich. Im Sustainability, Marketing and Sales Council (SMS Council), dem neben Vertretern der Vertriebs- und Marketingbereiche auch der Leiter Nachhaltigkeit angehört, werden die jeweiligen Strategien und Ziele aufeinander abgestimmt und so ständig weiterentwickelt.

Im SMS Council sind alle Segmente sowie die drei Regionen EMLA, NAFTA und APAC vertreten. Für die Umsetzung der Strategie ist die Sustainability Community zuständig, welche sich aus dem Konzernbereich Nachhaltigkeit sowie den globalen und regionalen Nachhaltigkeitsrepräsentanten der Segmente zusammensetzt. Als zentrale Koordinierungsstelle aller konzernweiten Nachhaltigkeitsprojekte treibt sie Ziele und Initiativen nach vorn, überwacht sie und unterstützt das SMS Council. Die ganzheitliche Struktur gewährleistet, dass Nachhaltigkeitsthemen und -projekte in der gesamten Organisation weiterentwickelt, kommuniziert, überprüft und in das Tagesgeschäft integriert werden.

Ξ Nähere Informationen zum Zieleprogramm finden Sie im Internet unter www.covestro.com.

Neben der Sustainability Community ist die Health, Safety, Environment and Quality (HSEQ) Community Teil der Organisation. Für die Entwicklung und Festlegung der HSEQ-Strategie ist der zuständige Vorstand für das Ressort Industrial Operations verantwortlich. Er wird von dem Konzernbereich HSEQ inklusive Product Safety and Regulatory Affairs unterstützt. Ziele, Initiativen und Managementsysteme werden mit den verschiedenen thematischen Schwerpunkten in verschiedenen Gremien im Bereich HSEQ entwickelt und festgelegt. Die Ausführung und Überwachung wird konzernweit in den Geschäftsbereichen und Fachabteilungen durch Managementbeauftragte gewährleistet, die für Arbeitssicherheits-, Umwelt-, Energie- und Qualitätsmanagement zuständig sind. Hinzu kommen Fachverantwortliche für Kernthemen wie Prozess- und Anlagensicherheit.

Nachhaltigkeitsmanagement bei Covestro

1 Health, Safety, Environment and Quality (Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, und Qualität)

Die Nachhaltigkeitsprinzipien sind in Konzernregelungen verankert. Mithilfe geeigneter Managementsysteme und Prozesse wird sichergestellt, dass diese Regelungen beachtet und im operativen Geschäft umgesetzt werden.

Zu den Konzernregelungen gehören die "Sustainable Development Policy" und die "Corporate Compliance Policy". Außerdem gibt es Regelungen zu verantwortlichem Lobbying, zur Wahrung von Menschenrechten sowie für Lieferanten einen "Supplier Code of Conduct". Regelungen im Bereich HSEQ behandeln Themen wie Qualitätssicherung, Sicherheit, Umweltschutz und Abfallmanagement.

In Kernprozessen, die von jedem Mitarbeiter im Covestro-Intranet eingesehen werden können, werden klare Handlungsvorgaben und Verantwortlichkeiten für nachhaltigkeitsrelevante Managementprozesse beschrieben, u. a. zu Produktverantwortung, Umwelt- und Energiemanagement sowie Sicherheit. Diese Kernprozesse sind für alle relevanten Organisationsbereiche bindend. Die Einhaltung unserer Regelungen und Prozesse wird regelmäßig überprüft, z. B. durch interne und externe Audits, deren Erkenntnisse in die kontinuierlichen Managementbewertungen einfließen.

Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen

Um nachhaltigkeitsrelevante Chancen und Risiken sowie wesentliche nicht-finanzielle Handlungsfelder früh zu erkennen und darauf reagieren zu können, analysieren wir konzernweit die Erwartungen und Anforderungen maßgeblicher Stakeholder.

Um die Relevanz für unsere externen Stakeholder im regionalen, nationalen und internationalen Umfeld zu ermitteln, wurden Branchenkriterien von Dritten herangezogen - bspw. die branchenspezifischen Nachhaltigkeitsindikatoren der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) und der European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS) sowie die Analyse materieller Themen des Sustainability Accounting Standards Board (SASB). Außerdem haben wir eine Medienanalyse durchgeführt, um relevante Nachhaltigkeitsthemen für Covestro zu identifizieren. Zukünftig planen wir, zur Überprüfung auch unsere externen Stakeholder einzubeziehen und explizit ihr Feedback einzuholen.

Als besonders relevant wurden die Themen Compliance, Innovation, Mitarbeiter, Produktverantwortung, Reduktion von Treibhausgasen, Ressourceneffizienz, Energiemanagement und Sicherheit ausgemacht. Unsere materiellen Themen stellen die Basis für die Nachhaltigkeitsberichterstattung dar, die gemäß dem internationalen Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung der Global Reporting Initiative (GRI) erfolgt. Sie sind konzernweit gültig und decken auch die relevanten Themen unserer Stakeholder ab, die im Abschnitt "Gesellschaftliches Umfeld" beschrieben wurden.

Ξ Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Nachhaltigkeitsberichterstattung im Internet unter www.covestro.com.

9. Mitarbeiter

Der wirtschaftliche Erfolg von Covestro basiert auf der Kompetenz und dem Engagement unserer Mitarbeiter. Ihre Neugier, stets nach neuen Lösungen zu suchen, und ihr Mut, bekannte Wege zu verlassen, sind Eigenschaften, die Covestro an seinen Beschäftigten schätzt und sich auch bei zukünftigen Mitarbeitern wünscht. Die Vision des Unternehmens "To make the world a brighter place" - die Welt lebenswerter zu machen - dient den Mitarbeitern im täglichen Miteinander als Leitbild. Diese Vision ist eng an die Unternehmenswerte "curious" (neugierig), "courageous" (mutig) und "colorful" (bunt) geknüpft.

Die Strategie von Human Resources (HR) leitet sich aus der übergeordneten Unternehmensstrategie ab. Dabei sind effiziente operative Personalarbeit, Experten-Know-how und kundenorientierte strategische Beratung die Basis unserer Leistungen.

Aktuelle Beschäftigungsentwicklung

Mitarbeiter nach Funktion1

31.12.2014 31.12.2015
Produktion 9.326 9.988
Vertrieb 3.566 3.528
Forschung und Entwicklung 923 1.005
Verwaltung 533 1.240
Gesamt 14.348 15.761
Auszubildende 103 404

1 Die Anzahl der Mitarbeiter (Festanstellungen und befristete Arbeitsverhältnisse) wird in Vollzeitbeschäftigten (FTE) dargestellt. Teilzeitbeschäftigte werden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt.

Zum 31. Dezember 2015 beschäftigte Covestro weltweit rund 15.800 Mitarbeiter. Damit ist die Mitarbeiterzahl im Geschäftsjahr 2015 - vor allem bedingt durch die Abspaltung vom Bayer-Konzern - um 10% gestiegen. Mehr als 1.200 Mitarbeiter wurden weltweit neu eingestellt. Zusätzlich waren am Bilanzstichtag weltweit 404 (Vorjahr: 103) Auszubildende bei Covestro tätig.

Personalaufwand und Pensionsverpflichtungen

2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
Personalaufwand 1.322 1.629
davon soziale Abgaben und Altersvorsorge 251 310
Pensionsverpflichtungen1 1.395 1.462

1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zum Stichtag 31. Dezember.

Unser Personalaufwand belief sich im Berichtsjahr auf 1.629 Mio. € (Vorjahr: 1.322 Mio. €). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Mitarbeiterzahl, erhöhte Aufwendungen für die erfolgsabhängige Vergütung sowie auf Währungseffekte zurückzuführen.

Gewinnung von Mitarbeitern

Unser Unternehmen soll weiterhin attraktiv für qualifizierte Mitarbeiter bleiben. Zur Etablierung unserer Arbeitgebermarke wurde im September 2015 eine globale Kampagne zum neuen Employer Branding gestartet. Sie basiert auf den drei Unternehmenswerten und dem Motto "WE MAKE the world a brighter place".

Wir begegnen den absehbaren Folgen des demografischen Wandels regional unterschiedlich, indem wir die Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit unserer Mitarbeiter sowie unsere Aktivitäten zur Personalgewinnung - insbesondere von vielversprechenden Berufsanfängern - zum betrieblichen Wissenserhalt bzw. -transfer gezielt ausbauen.

Mitarbeiter nach Altersgruppen zum Stichtag 31.12.2015

Alter in Jahren Frauen Männer Gesamt
< 20 1 8 9
20 - 29 561 1.324 1.885
30 - 39 1.284 3.138 4.422
40 - 49 967 3.562 4.529
50 - 59 625 3.588 4.213
> 60 89 614 703
Gesamt 3.527 12.234 15.761

Getreu unseren Werten setzen wir in der Unternehmenskultur auf bunte Vielfalt. Wir wissen unterschiedliche Ideen, Erfahrungen und Perspektiven zu schätzen und fördern unsere Mitarbeiter entsprechend ihren individuellen Stärken. Wir schaffen ein Umfeld für sie, in dem sie ihr Potenzial entfalten können. Auf Basis dieser Kultur wollen wir weltweit potenzielle neue Mitarbeiter ansprechen und sie an unser Unternehmen binden.

Um kompetente Mitarbeiter zu finden, setzen wir in allen Ländern, in denen Covestro aktiv ist, auf ein vorausschauendes Personalmarketing. Wir pflegen z. B. in allen Regionen enge Kontakte zu führenden Universitäten, um Studenten frühzeitig auf die Möglichkeiten bei Covestro aufmerksam zu machen. So decken wir gezielt unseren Personalbedarf.

Zusätzlich zu unserem Ausbildungsangebot ermöglichen wir Schülern und Studenten frühzeitig einen Einblick in die Unternehmenspraxis. Insgesamt vergab Covestro 2015 weltweit rund 346 anspruchsvolle Berufspraktika an Studenten. Dieses Engagement werden wir in den kommenden Jahren bedarfsorientiert fortführen.

Weiterentwicklung der Mitarbeiter in einer High Performance Culture

Bei Covestro sind wir überzeugt vom Wert des lebenslangen Lernens und bauen auf individuelle Entwicklungsmöglichkeiten. Nur so können wir uns als Unternehmen weiterentwickeln und unsere Mitarbeiter fördern und fordern. Wir streben eine High Performance Culture an, die sich durch zielführende Kommunikation, Information, konstruktive Kritik, Akzeptanz von Fehlern und offenes Feedback auszeichnet. Alle Entwicklungsprogramme und -maßnahmen orientieren sich an unseren Unternehmenswerten. Im Bereich Personalentwicklung (People Development) bauen wir auf ein Kompetenzmodell mit klar definierten Kern- und Führungskompetenzen, die in allen Bereichen der Mitarbeiterführung als Referenz dienen. Sie stellen sicher, dass Vorgesetzte und Mitarbeiter bei der Einschätzung von Leistungen die gleiche Sprache sprechen und einheitliche Kriterien nutzen. Das Spektrum reicht hier vom Bewerbungsgespräch bis zum Entwicklungsdialog.

Mitarbeiter und Vorgesetzte vereinbaren gemeinsame Ziele, die sich von den Unternehmenszielen ableiten. Am Ende eines Geschäftsjahres bespricht der Vorgesetzte mit dem Mitarbeiter, inwieweit die vereinbarten Ziele erreicht wurden. Dabei erhalten beide aus unterschiedlicher Perspektive auch eine Rückmeldung über ihren Beitrag zur Erreichung der Unternehmensziele.

Des Weiteren führen Mitarbeiter und Vorgesetzte über Entwicklungsgespräche (Development Dialogues) einen kontinuierlichen Dialog. Dabei kommen persönliche Stärken und Entwicklungsbedürfnisse des Mitarbeiters ebenso zur Sprache wie Karriereerwartungen und berufliche Perspektiven.

Unser Ziel ist es, den Development Dialogue weltweit weiter auszubauen und noch stärker als Teil unserer High Performance Culture zu verankern.

Förderung von Fach- und Führungskompetenz

Die Weiterentwicklung der individuellen Fähigkeiten, Talente und Stärken unserer Mitarbeiter ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg unseres Unternehmens. Wir werden dauerhaft erfolgreich sein, wenn wir eine Arbeitsumgebung schaffen, in der sich alle Beschäftigten mit ihren Kompetenzen optimal einbringen, zu Innovationen beitragen und so unsere Qualität sichern. Deshalb fördern wir aktiv das lebenslange Lernen unserer Beschäftigten. Wir wollen unseren Mitarbeitern in allen Phasen ihres Berufslebens ermöglichen, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten und weiter auszubauen. Um diesen Lernprozess optimal zu unterstützen, richten sich unsere Fort- und Weiterbildungsangebote an alle Mitarbeiter.

Der direkte Austausch mit unseren Mitarbeitern ist uns besonders wichtig. Dazu gehört auch, dass wir unsere Beschäftigten über bevorstehende betriebliche Veränderungen frühzeitig und umfassend sowie unter Einhaltung der jeweiligen nationalen und internationalen Informationspflichten unterrichten.

Gleichzeitig binden wir unsere Mitarbeiter durch diverse Angebote aktiv in den Dialog ein und fördern den offenen Austausch. Auch bei der Entwicklung unserer Unternehmenswerte waren Beschäftigte aus allen Ebenen, Segmenten und Standorten rund um den Globus involviert.

Vielfalt und Internationalität

"Bunt" ist einer der drei Unternehmenswerte von Covestro und Ausdruck dafür, dass Vielfalt zum Kern unserer Unternehmenskultur gehört. Viele verschiedene Kompetenzen und Hintergründe - u. a. bezogen auf Erfahrung, Ausbildung, Talent, Kultur oder Religion - sorgen für eine multikulturelle Mischung, die unkonventionelles Denken, kreative Ideen und größere Weltoffenheit fördert. Genau davon lebt ein innovationsgetriebenes Unternehmen wie Covestro.

Unsere Aktivitäten in diesem Zusammenhang fassen wir in dem Programm "Diversity & Inclusion" (D&I) zusammen. Mitarbeiter aller Bereiche und Funktionen entwickeln gemeinsam Aktionspläne für Covestro weltweit sowie für die jeweiligen Verantwortungsbereiche im Einzelnen.

Bei Covestro sind Menschen aus 80 verschiedenen Nationen beschäftigt. Von den Angehörigen der oberen Führungsebene, in der aktuell 13 Nationalitäten vertreten sind, stammen rund 68 % aus dem Land, in dem sie tätig sind.

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

So vielfältig wie unsere Beschäftigten sind auch ihre Lebensentwürfe. Deshalb bietet Covestro zahlreiche Möglichkeiten, berufliche Interessen mit privaten oder familiären Belangen in Einklang zu bringen, und geht dabei in vielen Ländern weit über gesetzliche Verpflichtungen hinaus. An unseren Hauptstandorten in Europa, den USA und China bieten wir - soweit mit den betrieblichen Abläufen vereinbar - zum Beispiel Lösungen wie flexible Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit und Homeoffice an. Außerdem haben in Deutschland alle Mitarbeiter die Möglichkeit, Entgelt- und Zeitkomponenten (umgewandelt in Geld) in ein Langzeitkonto zu überführen. Das darauf angesparte Entgeltguthaben kann zu einem späteren Zeitpunkt zu gesetzlich festgelegten Zwecken wie zur Kinderbetreuung, zur Pflege naher Angehöriger oder zur rentennahen Freistellung in Anspruch genommen werden.

Vergütung und Erfolgsbeteiligung

Covestro kombiniert ein aufgabenbezogenes Grundgehalt mit erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen und umfangreichen Zusatzleistungen. Dadurch schaffen wir für unsere Mitarbeiter ein Arbeitsumfeld, das ihnen ein hohes Maß an Sicherheit und Verlässlichkeit bietet. Wir stellen sicher, dass unsere Vergütung international wettbewerbsfähig ist. Außerdem legen wir großen Wert darauf, unsere Mitarbeiter nicht nur weltweit fair zu vergüten, sondern sie transparent über die Zusammensetzung ihrer Gesamtvergütung zu informieren.

Das Grundgehalt wird auf Basis einer personenunabhängigen Stellenbewertung bestimmt, die für den gesamten leitenden Bereich konzernweit einheitlich auf international anerkannten Bewertungsmethoden basiert. In allen Ländern richten wir die Höhe unserer Vergütung an den örtlichen Marktverhältnissen aus. Für die obere Führungsebene besteht derzeit mit dem "Aspire"-Programm ein konzernweit einheitliches, aktienbasiertes Vergütungsprogramm. Für unsere Senior Manager ist zusätzlich ein angemessenes Eigeninvestment in Unternehmensaktien Voraussetzung für die Teilnahme am "Aspire"-Programm. Dieses Programm wird im Jahr 2016 durch ein aktienbasiertes Barvergütungsprogramm mit vierjährigen Performance-Perioden ersetzt, das sich an der Kursentwicklung der Covestro-Aktie orientiert.

Menschenrechte und soziale Verantwortung

Die soziale Verantwortung von Covestro als Unternehmen und Arbeitgeber basiert auf unseren Unternehmenswerten und unserem uneingeschränkten Bekenntnis zur Wahrung und Förderung der Menschenrechte in unserem Einflussbereich.

In Übereinstimmung mit unserer Menschenrechtsposition verfolgen wir das Ziel, adäquate Entgelte zu zahlen, die einen angemessenen Lebensstandard für unsere Mitarbeiter und ihre Familien sichern.

Im Rahmen des Integrated Compliance Management (ICM) werden Compliance-Risiken systematisch bestimmt und bewertet und Compliance-Prozesse definiert. Dies betrifft u. a. den fairen und respektvollen Umgang mit Mitarbeitern. Bei Anhaltspunkten für Verstöße können sich die Beschäftigten jederzeit - auf Wunsch anonym - an die Compliance Officer in ihrem Unternehmensbereich wenden. Alle Compliance-Verdachtsfälle werden weltweit nach einheitlichen Kriterien erfasst. Dies gilt auch für etwaige Verstöße in Bezug auf die Arbeitsbedingungen. Sofern Risiken aus Rechtsstreitigkeiten und -verfahren vorliegen, werden diese in Anhangsangabe 28 des Konzernabschlusses veröffentlicht.

Soziale Verantwortung bedeutet für Covestro auch, sichere Arbeitsbedingungen und damit ein Umfeld zu schaffen, in dem die Mitarbeiter weltweit angstfrei arbeiten und dienstlich unterwegs sein können. Kollektivrechtliche Regelungen wie Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen prägten im Berichtsjahr für rund 54 % unserer Mitarbeiter weltweit die Arbeitsbedingungen. Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit unserer Beschäftigten überstieg in keinem Land 48 Stunden je Kalenderwoche.

In verschiedenen Landesgesellschaften nehmen gewählte Mitarbeitervertreter die Interessen der Beschäftigten wahr und besitzen bei vielen personalbezogenen Unternehmensentscheidungen ein Informations- und/oder Mitspracherecht. In Deutschland praktiziert Covestro Mitbestimmung in enger Abstimmung mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Unser Bekenntnis zu den für uns geltenden Tarifverträgen, ausgedrückt in unseren Mitgliedschaften in den zuständigen Arbeitgeberverbänden, flankieren wir durch gelebte Mitbestimmungspolitik auf betrieblicher Ebene. In allen unseren Betrieben in Deutschland bestehen Arbeitnehmervertretungsgremien. Die wertschätzende und offene Zusammenarbeit mit ihnen ist wesentliches Element unserer Personalpolitik. Unsere nachhaltige Personalpolitik wird vervollständigt durch ein hohes Maß an sozialer Absicherung für unsere Belegschaft. Neben einer wettbewerbsfähigen Vergütung bieten wir unseren Mitarbeitern zahlreiche Zusatzleistungen. So sind nahezu alle unsere Beschäftigten weltweit entweder gesetzlich krankenversichert oder können entsprechende Angebote des Unternehmens nutzen. Im Berichtsjahr hat Covestro die Angebote für Krankenversicherungen in zahlreichen Ländern ausgeweitet oder bestehende Angebote qualitativ verbessert. Über 75 % der Belegschaft hatten zum 31. Dezember 2015 Zugang zu einer betrieblichen Altersversorgung.

Darüber hinaus unterstützt Covestro aktiv das Bewusstsein für eine gesunde Lebensweise. Das gilt insbesondere mit Blick auf die Herausforderungen, vor die uns der demografische Wandel und vielerorts verlängerte Lebensarbeitszeiten stellen.

Wir haben auf allen Unternehmensebenen ein betriebliches Gesundheitsmanagement eingeführt, welches das Angebot an Zusatzleistungen in diesem Bereich auf der Basis von Mitarbeiterbefragungen kontinuierlich weiterentwickelt. Mitarbeitern soll so der Zugang zu bedarfsgerechten und bezahlbaren Gesundheitsdiensten ermöglicht werden. Dazu zählen regional und lokal unterschiedliche Sportprogramme, regelmäßige medizinische Vorsorgeuntersuchungen, Hilfestellung nach Überwindung einer Krankheit oder Versorgung vor Ort im Unternehmen. Art und Umfang der Gesundheitsförderprogramme unterscheiden sich weltweit in Abhängigkeit von den lokalen Gegebenheiten und den Zugangsmöglichkeiten zu nationalen Gesundheitssystemen. Krankheitsvorbeugende Maßnahmen zählen vielerorts zu den freiwilligen Sozialleistungen des Unternehmens.

Wir möchten, dass sich unsere Mitarbeiter von Anfang an bei Covestro zu Hause fühlen und bieten ihnen ein modernes Arbeitsumfeld mit vielen Möglichkeiten - und wir sind entschlossen, uns stetig weiter zu verbessern.

Nähere Informationen finden Sie im Kapitel 24 "Compliance".

10. Produktverantwortung

Produktverantwortung bedeutet für Covestro die umfassende Bewertung der Gesundheits- und Umweltrisiken. Es gilt, die Risiken unserer Produkte in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Umwelt entlang des Lebenszyklus zu minimieren - von der Forschung, über die Produktion, Vermarktung und Anwendung beim Kunden bis hin zur Entsorgung. Dabei hat die sichere Anwendung unserer Produkte für unser Unternehmen höchste Priorität.

Zur sicheren Handhabung und Anwendung unserer Produkte ist die transparente Kommunikation und Vermittlung von Produktsicherheitsinformationen wichtig. Daher stellen wir neben den gesetzlich geforderten Dokumenten zusätzliche Sicherheitsinformationen zur Verfügung und bieten entsprechende Schulungen im Rahmen der globalen Produktstrategie des Weltchemieverbands ICCA (International Council of Chemical Associations) an.

Für die sichere Handhabung von Produkten arbeiten Experten in allen Bereichen des Unternehmens eng mit Kunden, Verbänden, Händlern und der Öffentlichkeit zusammen. Damit soll erreicht werden, dass Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltaspekte effektiv entlang der gesamten Lieferkette kommuniziert und beachtet werden.

Management von Produktverantwortung

Produktverantwortung umfasst sowohl die Einhaltung gesetzlicher Regelungen als auch freiwilliges Engagement. Dabei berücksichtigen wir auch das Vorsorgeprinzip, wie es in Grundsatz 15 der Rio-Deklaration der Vereinten Nationen und der Mitteilung KOM(2000) 1 der Europäischen Kommission erläutert ist.

Das Vorsorgeprinzip ist ein mögliches Instrument des Verbraucher- und Umweltschutzes im Rahmen des Risikomanagements. Es kann zur Anwendung kommen, wenn nach einer objektiven und umfassenden wissenschaftlichen Bewertung erhebliche oder irreversible Schäden gegenüber Mensch und Umwelt eintreten können, deren Risiko sich aber nicht mit hinreichender Sicherheit bestimmen lässt. Dabei schließen wir uns den Grundsätzen der Europäischen Kommission zur Anwendung des Vorsorgeprinzips an. Insbesondere sind dies: Verhältnismäßigkeit der Schutzmaßnahme, Abwägung der Vor- und Nachteile aller relevanten Optionen sowie Überprüfung der getroffenen Maßnahmen bei Vorliegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Insbesondere darf die Berufung auf das Vorsorgeprinzip keine willkürlichen Entscheidungen rechtfertigen.

Wir haben Prozesse etabliert, um Anfragen zur Produktsicherheit oder Hinweise zu Problemen mit unseren Produkten aufzugreifen. Diese Rückmeldungen fließen systematisch in unsere Risikobewertung ein - genauso wie die Einschätzungen von Behörden und unabhängigen Institutionen zu potenziell risikobehafteten Stoffen.

Als Beitrag zur sicheren Handhabung von Chemikalien werden Risikobewertungen anhand anerkannter wissenschaftlicher Prinzipien durchgeführt. Dabei greifen wir z. B. auf die Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zurück.

Sollte sich bei der Bewertung oder durch neue Erkenntnisse herausstellen, dass die Verwendung einer Chemikalie nicht sicher ist, ergreifen wir die erforderlichen Risikominderungsmaßnahmen. Diese können von geänderten Anwendungsempfehlungen über eine nicht mehr gegebene Unterstützung einer bestimmten Anwendung bis zur Substitution eines Stoffes reichen. In diesem Fall muss nach einem Ersatz gesucht werden, der wirtschaftlich und technisch herstellbar ist. Grundsätzlich ist die Weiterentwicklung von Produkten und Prozessen eine permanente Aufgabe in der chemischen Industrie. Dies ist Grundlage der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals), aber auch Teil unserer Verpflichtung zu "Responsible Care™". Darüber hinaus beteiligen wir uns in Verbänden und initiativen an der Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Risikobewertung.

Internationale Verbände wie der europäische Chemieverband und der Weltchemieverband (ICCA) oder die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und Initiativen wie das Europäische Zentrum für Ökotoxikologie und Toxikologie von Chemikalien (ECETOC) arbeiten daran, die wissenschaftliche Bewertung von Chemikalien weiterzuentwickeln, neue Testmethoden zu erforschen und die Umsetzung gesetzlicher Regelungen zu verfolgen. Covestro begleitet dies aktiv in der Verbandsarbeit. Außerdem engagieren wir uns u. a. im Rahmen der "Long-Range Research initiative" des Weltchemieverbands ICCA. Ferner unterstützen wir das Ziel der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und EU-Aktionspläne zur Verbesserung von Gesundheit und Umwelt, z. B. indem wir das "Human Biomonitoring" im Rahmen einer Kooperation des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) und des deutschen Bundesumweltministeriums weiterentwickeln.

Umsetzung von Verordnungen und freiwilligen Programmen zu Chemikalien

Wir arbeiten nach Maßgabe der europäischen Chemikalienverordnung REACH. Alle unsere Aktivitäten als Hersteller, Importeur und Anwender sind davon betroffen. Um mit der Vielzahl und Komplexität der REACH-Anforderungen angemessen umzugehen, haben wir konzernweite Regelungen aufgestellt. Die Registrierungspflicht gemäß REACH gilt - unabhängig von der Vermarktung - für alle Stoffe, die wir in einer Menge von über einer Tonne produzieren oder einführen.

Registrierte Stoffe werden durch die Behörden bewertet. Daraus könnten sich künftig zusätzliche Prüfanforderungen, neue Risikomanagementmaßnahmen oder auch die Aufnahme in das Zulassungsverfahren ergeben.

Vom REACH-Zulassungsverfahren, das die Verwendung besonders gefährlicher Stoffe einschränkt oder auch zu deren Ersatz oder Verbot führen kann, sind auch einige Covestro-Stoffe betroffen.

Covestro will bis 2020 die Bewertung des Gefahrenpotenzials aller Substanzen abschließen, die in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr verwendet werden. Wir gehen damit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus und stellen sicher, dass ähnliche Stoffbewertungen wie unter REACH auch an den Covestro-Standorten zur Anwendung kommen, die dieser europäischen Verordnung nicht unterliegen. Die entsprechende Vorgehensweise ist in der Konzernregelung "Stoffinformation und Auskunftsfähigkeit" festgelegt.

Gleichzeitig setzen wir das 2009 in der Europäischen Union in Kraft getretene "Globally Harmonized System" (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien um. In den USA fand die entsprechende Umsetzung im Jahr 2015 statt. Ziel dieser Regelung ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern. Wir verlangen auch von unseren Lieferanten solche Deklarationen, damit alle relevanten Informationen in Bezug auf Produktsicherheit, Umweltverträglichkeit und Entsorgung zur Verfügung stehen.

Unterstützung der Global Product Strategy

Wir unterstützen außerdem die Global Product Strategy (GPS), eine freiwillige Selbstverpflichtung der chemischen Industrie auf Initiative des ICCA. Sie soll das Wissen über chemische Produkte vor allem in Schwellen- und Entwicklungsländern verbessern und damit die Sicherheit im Umgang mit diesen Produkten erhöhen. ICCA hat ein Informationsportal eingerichtet, auf dem zusammengefasste Informationen zu Produkten (GPS Safety Summaries) bereitgestellt werden. Im Rahmen dieser Initiative bewerten wir von uns eingesetzte Stoffe. GPS ist bei Covestro über das Internetportal "Product Safety First" zugänglich und weltweit in sieben Sprachen verfügbar. Auf der Website informieren wir Kunden und andere Interessengruppen über unsere Maßnahmen und Produktsicherheitsbeurteilungen.

Eine Produktsicherheitsbeurteilung bei Covestro erfolgt in mehreren Schritten. Zum einen werden Chemikalien, die einer gesetzlichen Regulierung unterliegen, identifiziert und die entsprechenden Regulierungen erfasst. Zum anderen überprüfen wir unsere Produkte im Hinblick auf ihr Risikopotenzial, um eine Grundlage für eine effektive Risikominimierung zu haben. Dies können bspw. Empfehlungen für technische Maßnahmen wie Schutzausrüstungen sein oder auch Vermarktungsbeschränkungen. Schließlich erstellen wir zu den Chemikalien die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsdatenblätter, Merkblätter und Kennzeichnungen. Dabei gehen wir über das vorgeschriebene Maß hinaus und erstellen diese Dokumente auch für Chemikalien, die dieser gesetzlichen Pflicht nicht unterliegen. Dieser Prozess wird bei allen Produktgruppen durchlaufen.

Stoffe in der öffentlichen Diskussion

In Bezug auf Stoffe, die in der öffentlichen Diskussion stehen, verfolgt Covestro die wissenschaftliche Diskussion um die Chemikalie Bisphenol A (BPA), einen Ausgangsstoff für diverse Kunststoffe. Kritiker befürchten gesundheitliche Risiken für die Anwender, wenn Spuren von BPA aus den Produkten freigesetzt werden. Im Einklang mit zahlreichen wissenschaftlich validen Studien sind wir der Überzeugung, dass BPA in den bestehenden Anwendungsgebieten, insbesondere auch in Anwendungen mit Lebensmittelkontakt, sicher eingesetzt werden kann. Diese Einschätzung deckt sich mit den Bewertungen der für die Lebensmittelsicherheit verantwortlichen Behörden u. a. in Europa, den USA, Australien und Japan. In Zusammenarbeit mit dem Verband PlasticsEurope engagieren wir uns für eine Versachlichung der Diskussion auf Basis der gesamten wissenschaftlichen Datenlage. Covestro beteiligt sich auch selbst aktiv an der Diskussion und informiert Kunden und die Öffentlichkeit.

Ξ Nähere Informationen zur Datenlage finden Sie auf unserer Internetseite unter www.covestro.com.

11. Sicherheit

Das Sicherheitsmanagement und die stete Weiterentwicklung der Sicherheitskultur sind eine wichtige Grundlage unserer unternehmerischen Verantwortung. Für den Umgang mit gefährlichen Stoffen benötigen wir das Vertrauen der Gesellschaft, der Öffentlichkeit und der Behörden in unsere Arbeit. Alle von uns erfassten Unfälle und Ereignisse werden detailliert analysiert und bewertet, um angemessene Maßnahmen für die Zukunft einzuleiten. Höchste Priorität hat die Prävention von Unfällen und Ereignissen im Arbeitsalltag, beim Betrieb der Produktionsanlagen und auf den Arbeits- und Transportwegen, bei denen Menschen oder die Umwelt zu Schaden kommen könnten. Die Verantwortung für die Bereiche Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Qualität (englisch: HSEQ) ist daher direkt beim Konzernvorstand verankert. Ziel unseres HSEQ-Engagements ist es, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für eigene Mitarbeiter sowie Beschäftigte von beauftragten Drittfirmen (Kontraktoren) sicherzustellen.

Managementansätze zur Gewährleistung der Sicherheit

Eine HSEQ-Politik und die daraus abgeleiteten Vorgaben sind Bestandteil des integrierten Managementsystems von Covestro. Dieses definiert global gültige Mindestanforderungen und Vorgaben nach international anerkannten Standards wie OHSAS (Occupational Health and Safety Assessment Series) 18001.

Um Arbeitnehmer, Zulieferer und Dienstleister zu schützen und unterbrechungsfreie Abläufe sicherzustellen, haben wir detaillierte Vorschriften und Regeln in weltweit gültigen Kernprozessen definiert. Diese befassen sich mit der Sicherheit von Produktionsanlagen und Herstellprozessen, mit der Meldung und der Analyse von Unfällen sowie Umwelt- und Transportereignissen, mit Gesundheitsvorsorge und Arbeitssicherheit und dem Notfallmanagement bei Covestro. Die Prozesse werden bei regelmäßig durchgeführten internen und externen (Zertifizierungs-)Audits überprüft. Die Erkenntnisse der Audits sowie sich daraus eventuell ergebende Anpassungen des Managementsystems fließen in die regelmäßige Managementbewertung ein. Im Rahmen einer kontinuierlichen Verbesserung werden Unfälle und Produktaustritte erfasst und systematisch ausgewertet, um potenzielle Gefährdungen zu erkennen und zukünftig zu vermeiden. Jeder Kernprozess unterliegt hierdurch einer fortlaufenden Überwachung. Im Jahr 2015 ergaben sich aus dieser Evaluation keine geänderten Anforderungen an das Managementsystem.

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Wir erfassen alle Arbeitsunfälle von Mitarbeitern und Kontraktoren, die Ursache für eine medizinische Behandlung sind und über Erste-Hilfe-Maßnahmen hinausgehen. Mit Bezug auf Covestro-Mitarbeiter umfasst diese Zahl sowohl die Unfälle mit Ausfalltagen als auch ohne Ausfalltage. Sie wird in der "Recordable Incident Rate" (RIR) dargestellt. Im Jahr 2015 gab es 0,34 Unfälle pro 200.000 Arbeitsstunden (Vorjahr: 0,30), dies entspricht weltweit 51 berichtspflichtigen Arbeitsunfällen. Demnach ereignete sich statistisch etwa nach 588.000 geleisteten Arbeitsstunden ein berichtspflichtiger Arbeitsunfall. Bei den Kontraktoren lag der entsprechende Wert bei 0,20 Unfällen pro 200.000 Arbeitsstunden (Vorjahr: 0,36)2 . Unfallbedingte Todesfälle hatten wir im Jahr 2015 nicht zu verzeichnen.

Wie in den Vorjahren verzeichneten wir auch 2015 kaum branchentypische Unfälle mit Chemikalienkontakt. Die absolute Zahl der Unfälle stieg leicht an. Um verhaltensbedingte Unfälle zu vermeiden, sensibilisiert Covestro seine Mitarbeiter mit der Initiative "Faktor Mensch". Dabei lernen Mitarbeiter, aus verhaltensbasierten Unfällen und Beinahe-Unfällen die richtigen Präventionsmaßnahmen abzuleiten. Das Programm wurde 2015 an allen großen Standorten eingeführt.

Darüber hinaus hat Covestro wie in den vergangenen Jahren alle Mitarbeiter aufgerufen, ihre Vorschläge für den internen "CEO Safety Award" einzureichen. Alle Ideen wurden durch eine Fachjury bewertet, die auch mit externen Sicherheitsexperten besetzt war. Die Sieger wurden anschließend durch unseren Vorstandsvorsitzenden (CEO) Patrick Thomas ausgezeichnet.

Verfahrens- und Anlagensicherheit

Unser Ziel ist es, unsere Verfahren und Anlagen so sicher zu gestalten und zu betreiben, dass keine unvertretbaren Risiken für die Beschäftigten, die Umwelt und die Nachbarschaft entstehen.

Im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit wurde das Schulungsprogramm für alle Covestro-Mitarbeiter, die in ihrem beruflichen Umfeld Verfahrens- und Anlagensicherheit beeinflussen können, weiter optimiert. Für Handwerker und Chemikanten in den Produktionsanlagen wurde die Schulung als Präsenz- und webbasierte Schulung etabliert.

Für alle Covestro-Anlagen gilt eine weltweit einheitliche Kennzahl für Anlagensicherheitsereignisse, die in das konzernweite Sicherheitsberichtswesen integriert ist: "Loss of Primary Containment" (LoPC). Unter LoPC versteht man z. B. den Austritt von Chemikalien oberhalb definierter Mengenschwellen aus ihrer ersten Umhüllung wie Rohrleitungen, Pumpen, Tanks oder Fässern. Mittels der LoPC Incident Rate (LoPC IR) ermitteln wir die Zahl der entsprechenden Ereignisse, bezogen auf 200.000 Arbeitsstunden, in den für Anlagensicherheit relevanten Bereichen. Diese Quote lag 2015 bei 0,68 (Vorjahr: 0,78).

Die Meldeschwelle wurde so niedrig gesetzt, dass auch solche Stoff- und Energiefreisetzungen systematisch erfasst und berichtet werden, die keine Auswirkungen auf Mitarbeiter, Nachbarn oder die Umwelt haben. Dieser Ansatz folgt dem Anspruch, dass die Integrität unserer Anlagen immer gewahrt bleibt.

Jedes LoPC-Ereignis sowie relevante Kleinst- bzw. Beinahe-Ereignisse werden hinsichtlich ihrer Ursachen sorgfältig analysiert. Das Ergebnis der Ursachenanalyse wird inklusive getroffener Korrekturmaßnahmen konzernweit publiziert, um das Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiter zu schärfen.

2 Die Arbeitsstunden für die Ermittlung der Unfallquoten für Kontraktoren-Mitarbeiter wurden teilweise abgeschätzt.

Transportsicherheit

Eine Konzernrichtlinie legt fest, wie alle transportierten Materialien entsprechend ihrem Gefährdungspotenzial zu handhaben sind. Logistikdienstleister werden nach einem festgelegten Verfahren ausgewählt und regelmäßig hinsichtlich ihrer Sicherheits- und Qualitätserfüllung bewertet. In allen betreffenden Unternehmensbereichen gibt es Personen, die für die Umsetzung der Vorschriften verantwortlich sind.

Zum Thema Transportsicherheit hat Covestro in einem 7-Punkte-Plan folgende Themenschwerpunkte festgelegt: "Behavior Based Safety" (verhaltensbedingte Arbeitssicherheit, BBS), Bewertung von Transportrisiken, Erkenntnisse resultierend aus Vorfällen, Sicherheit bei Entladevorgängen, Bewertung von Dienstleistern, Schulungen/interaktive Schulungen, Erfahrungsaustausch. Die Anfang 2015 gestartete Near-Miss-(Beinahe-Ereignisse-)Kampagne, in der die Mitarbeiter dazu aufgefordert werden, auch Beinahe-Unfälle zu melden, um besser präventiv handeln zu können, zeigt positive Ergebnisse.

Umwelt- und Transportereignisse

Im Jahr 2015 wurden 13 Ereignisse berichtet, von denen zwei als Umwelt- und 12 als Transportereignisse eingestuft wurden; ein Ereignis betraf sowohl Umwelt als auch Transport.

Als Transportereignisse erfassen wir kritische Ereignisse während der Beförderung unserer Produkte. Wir nehmen die Transportereignisse nach festgelegten Kriterien auf. Bewertungsmaßstäbe sind die ausgetretene Ladung, gestaffelt nach Menge und Gefahrgutklasse, Personenschäden oder blockierten Transportwegen. Dabei berücksichtigen wir sowohl eigene als auch von uns beauftragte und bezahlte Chemikalientransporte von Dritten.

2015 verzeichnete Covestro 12 Transportereignisse. Diese stehen in Relation zu annähernd 800.000 Transportbewegungen, die durch Covestro über die Straßen, Schienen, Wasserwege und über den Luftverkehr veranlasst wurden. Unter Umweltereignissen verstehen wir den Austritt von Stoffen in die Umwelt. Wir berichten solche Ereignisse gemäß unserer internen Richtlinie für alle von Covestro geführten Standorte weltweit. Faktoren für die Berichtspflicht sind insbesondere die Art und Menge des Stoffs, die Höhe des entstandenen Schadens oder etwaige Folgen für Menschen und Umwelt. Gemäß unserer internen Selbstverpflichtung berichten wir über austretende Stoffe mit einem hohen Gefährdungspotenzial bereits ab einer Menge von 100 kg.

12. Umweltschutz

Wir arbeiten kontinuierlich daran, Belastungen für die Umwelt zu verringern sowie innovative Produktlösungen zu entwickeln. Diese unterstützen unsere Kunden dabei, ihre eigene Ressourceneffizienz zu steigern und Emissionen zu reduzieren. Ökoeffiziente Prozesse helfen, die Umwelt zu entlasten und gleichzeitig die Kosten für Material, Energie, Emissionen und Entsorgung zu senken.

Managementansätze zur Umsetzung von umweltrelevanten Vorgaben

Für die operative Umsetzung unseres Engagements haben wir ein integriertes Managementsystem etabliert und entsprechende global gültige Mindeststandards in Form von Vorschriften und Regelungen definiert, die sich in Übereinstimmung mit international anerkannten Normen und Regelwerken wie ISO 14001 (Umweltmanagement) und ISO 50001 (Energiemanagement) befinden.

Die Einhaltung der Prozesse wird bei regelmäßig durchgeführten internen und externen (Zertifizierungs)-Audits überprüft. Die Erkenntnisse der Audits sowie sich daraus eventuell ergebende Anpassungen des Managementsystems fließen in die regelmäßige Managementbewertung ein. Jeder Prozess unterliegt hierdurch einer fortlaufenden Überwachung. Im Jahr 2015 ergaben sich aus dieser Evaluation keine geänderten Anforderungen an das globale Managementsystem.

Energieeinsatz

Energie- und Materialeinsatz sowie die Höhe der Emissionen hängen wesentlich von der Produktionsmenge ab.

Im Jahr 2015 konnten wir bei einer um 1,5 % gestiegenen Produktionsmenge den Gesamtenergieeinsatz im Konzern um 0,9 % auf 58,5 Petajoule senken. Der gesamte äquivalente Primärenergieeinsatz blieb nahezu auf Vorjahresniveau. Bei dem äquivalenten Primärenergieeinsatz werden alle Energieposten einheitlich auf Primärenergie umgerechnet, um eine entsprechende Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Damit konnte der spezifische Energieverbrauch, also der gesamte äquivalente Primärenergieeinsatz pro Produktionsmenge, gegenüber dem Vorjahr leicht verbessert werden. Dies ist auf unsere Effizienzprogramme und das global praktizierte Energiemanagementsystem STRUCTese™ zurückzuführen, die in den kommenden Jahren weitergeführt werden.

Bei der Erfassung des Energieeinsatzes unterscheiden wir zwischen dem Primärenergieeinsatz an unseren Standorten, der meist aus fossilen Energieträgern für die Eigenerzeugung von Strom und Dampf resultiert, und dem Sekundärenergieeinsatz, der den Zukauf von Strom, Dampf und Kälte sowie den Einsatz von Prozesswärme umfasst. Der Primärenergieeinsatz konnte um 1,3 % gesenkt werden. Der Sekundärenergieeinsatz sank um 0,8 %.

Energieeinsatz von Covestro

2014 2015
Primärenergieeinsatz für die Eigenerzeugung von Strom und Dampf (per saldo, in TJ) 7.439 7.345
Sekundärenergieeinsatz (per saldo, in TJ) 51.590 51.161
Gesamtenergieeinsatz (in TJ) 59.029 58.506
Äquivalenter Primärenergieeinsatz1 (in TJ) 72.340 72.570
Produktionsmenge2 (in Mio. t) 13,0 13,2
Energieeffizienz3 (in MWh/t) 1,55 1,53

1 Summe aller einzelnen Energieposten umgerechnet in Primärenergie an unseren wesentlichen Produktionsstandorten, die für mehr als 95 % unseres Energieverbrauchs stehen.

2 Diese umfasst die Summe der spezifikationsgerechten Hauptprodukte an unseren wesentlichen Produktionsstandorten, die für mehr als 95% unseres Energieverbrauchs stehen.

3 Energieeffizienz: Quotient aus äquivalenter Primärenergie und spezifikationsgerechter Produktionsmenge an unseren wesentlichen Produktionsstandorten.

Treibhausgas-Emissionen

Treibhausgas-Emissionen stammen bei Covestro größtenteils aus der Erzeugung und dem Verbrauch von Energie. Durch eine stetig verbesserte Ressourcen- und Energieeffizienz reduzieren wir Kosten und Emissionen gleichermaßen. Darüber hinaus bieten wir Marktlösungen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel an.

Bereits vor der Herauslösung aus dem Bayer-Konzern am 1. September 2015 hat Covestro im Rahmen des Bayer-Klimaprogramms ehrgeizige Ziele verfolgt: So wollen wir unsere spezifischen Kohlendioxid(CO2 )-Emissionen bis 2020 um 40 % senken und die Energieeffizienz um 30 % gegenüber 2005 verbessern. 2015 lagen die spezifischen Treibhausgas-Emissionen bei 0,421 t CO2 - Äquivalente pro Tonne Produkt und die Energieeffizienz bei 1,53 MWh Primärenergieäquivalente pro t. Damit haben wir eine Reduzierung gegenüber 2005 um 38,7 % bzw. 30,4 % und unser Energieeffizienzziel für 2020 bereits zum heutigen Zeitpunkt erreicht. Im Rahmen der Überarbeitung der Nachhaltigkeitsziele werden auch diese Ziele voraussichtlich im 1. Halbjahr 2016 angepasst.

Effizientere Produktion

In unserer eigenen Produktion verringern wir Emissionen durch eine Steigerung der Energieeffizienz sowie durch Entwicklung und Einsatz neuer, innovativer Technologien.

Mit dem von Covestro entwickelten und 2008 schrittweise eingeführten Energieeffizienzsystem STRUCTese™ (Structured Efficiency System for Energy) wird der tatsächliche Energieverbrauch in der Produktion mit dem realistisch möglichen Optimum verglichen. Dadurch lassen sich die Anlagen in optimierter Weise betreiben, wodurch im Durchschnitt 10 % Energie eingespart wird.

Energieeffizienzprojekte aus dem Energiemanagementsystem STRUCTese™ führen zu jährlichen Einspareffekten. Im Jahr 2015 beliefen sich diese auf 1,55 Mio. MWh Primärenergie und 450.000 t CO2 , wenn man alle nachhaltigen Einspareffekte seit Einführung von STRUCTese™ im Jahr 2008 berücksichtigt. STRUCTese™ wird mittlerweile in 58 energieintensiven Produktionsbetrieben weltweit aktiv genutzt. Demnächst soll das System in weiteren Betrieben, u. a. in den Anfang 2014 erworbenen Anilin- und Nitrobenzol-Anlagen in Baytown, zum Einsatz kommen.

Insgesamt wurden 2015 bei Covestro Projekte umgesetzt, die zur Einsparung von 317.000 MWh Primärenergie bzw. 109.000 t CO2 -Emissionen führten. Davon entfielen 73.000 MWh Primärenergie bzw. 22.000 t CO2 auf Maßnahmen im Rahmen von STRUCTese™. Das Energiemanagement aller deutschen Covestro-Standorte wurde im Jahr 2015 bereits zum vierten Mal erfolgreich nach ISO 50001 zertifiziert.

Direkte und indirekte Treibhausgas-Emissionen

Covestro berichtet die Treibhausgas-Emissionen des Konzerns nach den Vorgaben des Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol). Die direkten Emissionen aus eigenen Kraftwerken, Abfallverbrennungs- und Produktionsanlagen (entspricht Scope 1 des GHG Protocol) werden an allen Produktionsstandorten sowie an relevanten Verwaltungsstandorten erhoben. Zur Berechnung der indirekten Emissionen (entspricht Scope 2 des GHG Protocol) wird im Einklang mit der bis 2015 vom GHG Protocol vorgeschriebenen Methode der Energieverbrauch eines speziellen Produktionsstandorts mit seinem spezifischen Emissionsfaktor multipliziert, der dem individuellen Strommix des entsprechenden Standorts entspricht. Falls kein spezifischer Faktor vorhanden ist, wird ein durchschnittlicher Emissionsfaktor genutzt, z. B. derjenige der internationalen Energieagentur (IEA).

Mit der Aktualisierung der GHG-Richtlinien zu Scope 2 wurde 2015 eine duale Berichterstattung eingeführt. Danach müssen die indirekten Emissionen sowohl nach der standortbezogenen (location-based) als auch der marktorientierten (market-based) Methode berichtet werden. Die standortbezogene Methode nutzt die regionalen oder nationalen durchschnittlichen Emissionsfaktoren, die marktorientierte Methode hingegen berücksichtigt die anbieter- oder produktspezifischen Emissionsfaktoren. Um die Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten, berichten wir ab 2015 sowohl nach der von uns bislang genutzten Systematik als auch nach der neuen Richtlinie.

Während die direkten Emissionen um 9,8 % zunahmen, gingen die indirekten um 1,1 % zurück. Die spezifische Treibhausgasmenge, gemessen an der Produktionsmenge an unseren wesentlichen Produktionsstandorten, lag knapp unter dem Vorjahreswert.

Wassernutzung und Abwasser

Die kontinuierliche Verfügbarkeit von sauberem Wasser ist von elementarer Bedeutung für Mensch und Industrie.

Treibhausgas-Emissionen1 im Covestro-Konzern

in Mio. t CO2-Äquivalenten
Basisjahr: 2005 2014 2015
--- --- --- ---
Direkte Emissionen von Treibhausgasen2 - 1,93 2,12
indirekte Emissionen von Treibhausgasen (gemäß GHG Protocol Methode bis 2014)3 - 3,73 3,69
gemäß der Location-based-Methode (GHG Protocol 2015) - - 4,99
gemäß der Market-based-Methode (GHG Protocol 2015) - - 5,14
Gesamte Treibhausgas-Emissionen 6,57 5,66 5,81
Spezifische Treibhausgas-Emissionen (in t CO2 -Äquivalente pro t Produktionsmenge)4 0,687 0,423 0,421
Produktionsmenge (in Mio. t)5 8,9 13,0 13,2

1 Portfoliobereinigt nach GHG Protocol; Financial-Control-Ansatz; Global-Warming-Potenzial(GWP)-Faktoren entsprechend des "IPCC 2nd Assessment Report"; eine Aufteilung der Emissionen in direkte und indirekte Emissionen konnte für das Basisjahr nicht valide berechnet werden.

2 2015 waren 78,3 % der Emissionen CO2 -Emissionen, 21,1 % N2 O-Emissionen, knapp 0,6 % teilfluorierter Kohlenwasserstoff sowie 0,02 % Methan.

3 Typischerweise macht CO2 bei Verbrennungsprozessen mehr als 99 % aller Treibhausgas-Emissionen aus. Daher beschränken wir uns bei der Berechnung der indirekten Emissionen auf CO2 . Die bislang genutzte Methode zur Berechnung der indirekten Emissionen wird fortgeführt, da sich nach der neuen Richtlinie die Gesamtemissionen für das Basisjahr rückwirkend nicht valide ermitteln lassen.

4 Gesamte Treibhausgasmenge an den wesentlichen Produktionsstandorten, die für mehr als 95 % unseres Energieverbrauchs stehen (insgesamt 5,56 Mio. t CO2 -Äquivalente in 2015), geteilt durch die dortigen spezifikationsgerechten Produktionsmengen.

5 Die Produktionsmenge umfasst die Summe der spezifikationsgerechten Hauptprodukte an unseren wesentlichen Produktionsstandorten, die für mehr als 95 % unseres Energieverbrauchs stehen.

Dies ist jedoch in vielen Regionen der Welt eine Herausforderung. Neben Kühlwasser ist an unseren Standorten auch die Verfügbarkeit von sauberem Wasser für die Produktion wichtig. Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Wasserversorgung nicht zu lokalen Problemen, wie z. B. Wasserknappheit, führt.

Covestro regelt den ressourcenschonenden Einsatz von Wasser in seiner HSEQ-Richtlinie (siehe Abschnitt "Integriertes Nachhaltigkeitsmanagement"). Anhand des Global Water Tool™ des World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) wurden alle umweltrelevanten Covestro-Standorte in Bezug auf Wasserknappheit untersucht. Dabei wurden Standorte identifiziert, die wegen ihrer Lage in wasserarmen Regionen besonderen Risiken hinsichtlich der Wasserverfügbarkeit und -qualität ausgesetzt sind. Diese Standorte sollen bis 2017 ein Wassermanagement mit lokalen Zielen etablieren.

Wassereinsatz und -verwendung

Der Gesamtwassereinsatz im Konzern sank 2015 um 4,1 % auf 236 Mio. m3 . Wesentliche Rückgänge waren an den Standorten South Charleston, USA, Brunsbüttel und Uerdingen, beide Deutschland, zu verzeichnen. Des Weiteren wurde die Produktion am Standort Anyer, Indonesien, eingestellt.

Wassereinsatz im Covestro-Konzern

2014 2015
Wassereinsatz (in Mio. m3 pro Jahr) 246 236

81,8 % des gesamten von Covestro eingesetzten Wassers ist Durchlaufkühlwasser, das ausschließlich erwärmt wird und nicht mit Produkten in Kontakt kommt. Eine Rückführung in den Wasserkreislauf ist im Rahmen der behördlichen Genehmigungsvorgaben ohne weitere Behandlung möglich. Die Gesamtmenge an Durchlaufkühlwasser betrug im betrachteten Berichtsjahr 193 Mio. m3 .

Abwasser

Die Gesamtmenge der Prozessabwässer sank 2015 um 8,1 %. Alle Abwässer unterliegen einer strengen Überwachung und Bewertung, bevor sie in die Entsorgungswege geleitet werden. Der Anteil der Prozessabwässer, die in einer Abwasserbehandlungsanlage von Covestro oder Dritten gereinigt wurden, betrug weltweit 82,2 %. Die restlichen 17,8 % wurden nach sorgfältiger Prüfung als umweltverträglich eingestuft und wieder dem Wasserkreislauf zugeführt.

Prozess-Abwassermenge

2014 2015
Prozess-Abwassermenge (in Mio. m3pro Jahr) 37 34

Abfall und Recycling

Durch systematisches Abfallmanagement werden Materialverbrauch und Entsorgungsmengen bei Covestro möglichst gering gehalten. Dazu dienen nach Abfallarten getrennte sichere Entsorgungswege und ökonomisch sinnvolle Recyclingverfahren. Einfluss auf die Abfallmengen und Verwertungswege haben außerdem Produktionsschwankungen sowie Abriss- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden und auf Betriebsgeländen.

Insgesamt lag die Menge des erzeugten gefährlichen Abfalls nahezu auf Vorjahresniveau.

Erzeugter gefährlicher Abfall1 nach Entsorgungsart

2014 2015
Gesamtmenge erzeugten gefährlichen Abfalls2(in 1.000 t/a) 110 110
davon zur Deponie 2 2
davon zur Verbrennung/ Verwertung 108 108

1 Nur von Covestro erzeugter Abfall.

2 Definition von gefährlichem Abfall entsprechend der jeweiligen lokalen Gesetzgebung.

Recycling

Covestro unterstützt die Wiederverwendung und Aufbereitung seiner Materialien. Maßgeblich sind für uns ökonomische und ökologische Kriterien sowie die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Dies ist Teil unserer Nachhaltigkeitsstrategie und der darin enthaltenen Positionierung zur End-of-Life-Produktphase.

Auch in der eigenen Produktion verwendet Covestro Recycling-Material, das aus Kunststoffabfällen gewonnen wird. Solche hochwertigen Sekundärrohstoffe werden zur Herstellung bestimmter Typen technischer Thermoplaste eingesetzt - z. B. besteht eine flammgeschützte Kunststoff-Mischung für Gehäuse von Fernsehgeräten zu 30 % aus wiederverwerteten PET-Wasserflaschen.

Covestro unterstützt Recycling außerdem durch Mitarbeit in Verbänden wie PlasticsEurope sowie als Gesellschafter der BKV GmbH, der Kompetenzplattform für Kunststoff-Verwertung der deutschen Industrie. Ferner unterstützen wir die PlasticsEurope-Initiative "Zero Pellet Loss". Diese hat das Ziel, den Austritt von Kunststoffgranulat auf dem Weg von der Produktion bis zum fertigen Artikel zu vermeiden. Im Jahr 2015 verfolgten wir zu dieser Thematik insbesondere folgende Maßnahmen: weitere Einführung von Gegenmaßnahmen für mögliche Quellen von Granulat-Austritten, Stärkung des Bewusstseins der Mitarbeiter, Einbezug der Kampagne in die etablierten HSEQ-Prozesse, Einbezug externer Partner gemeinsam mit PlasticsEurope.

Wirtschaftsbericht

13. Wirtschaftliches Umfeld

Das Wachstum der Weltwirtschaft lag 2015 auf dem Niveau des Vorjahres, blieb damit allerdings hinter den Erwartungen zurück. Die Wirtschaft in den USA entwickelte sich besser als noch Anfang 2015 erwartet und wuchs stärker als im Durchschnitt der letzten vier Jahre. Die Entwicklung war jedoch sehr volatil, sodass die Wachstumsraten in den einzelnen Quartalen sehr unterschiedlich ausfielen. Innerhalb der Europäischen Union zog das Wachstum im ersten Halbjahr 2015 zunächst deutlich an, gefolgt von einer Abschwächung im zweiten Halbjahr. Die positiven Effekte des niedrigeren Euro-Wechselkurses wurden durch die geringere Nachfrage aus Schwellenländern teilweise aufgehoben. Dort hat das Wachstumstempo insbesondere aufgrund der Rezession in den zwei großen Volkswirtschaften Russland und Brasilien nachgelassen. China verzeichnete nach wie vor ein vergleichsweise hohes, wenn auch abgeschwächtes Wachstum. Positive Impulse für die Weltwirtschaft kamen vor allem von der weiterhin expansiven Geldpolitik der Industrieländer sowie vom sinkenden Ölpreis, der den privaten Konsum stärkte.

Wirtschaftliches Umfeld

Wachstum

in %
Wachstum1 2015

in %
Welt 2,7 2,5
EU 1,4 1,8
davon Deutschland 1,6 1,5
USA 2,4 2,4
Asien 4,7 4,7
davon China 7,3 6,9

1 Reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, Quelle: IHS (Global Insight), Stand: Januar 2016

Das abgeschwächte Wachstum in der globalen Automobilindustrie im Jahr 2015 war insbesondere auf einen vorübergehenden Nachfragerückgang in China zurückzuführen. Aufgrund staatlicher Subventionsmaßnahmen erholte sich die chinesische Automobilindustrie im vierten Quartal 2015. Nordamerika und Westeuropa erzielten robuste Wachstumsraten aufgrund einer starken Nachfrage in allen Fahrzeugsegmenten. Im Gegensatz dazu ist die Nachfrage in Lateinamerika, insbesondere in Brasilien und Argentinien, erneut zurückgegangen.

Die globale Bauwirtschaft wuchs 2015 etwas weniger dynamisch als in den Vorjahren. Die Entwicklung war hauptsächlich durch das deutlich geringere Wachstum in China und das negative Wachstum in Lateinamerika beeinflusst. In Westeuropa hat sich die Baubranche dagegen weiter erholt; auch der nordamerikanische Markt entwickelte sich weiterhin positiv.

Die globale Elektroindustrie verzeichnete 2015 ein robustes, aber abgeschwächtes Wachstum. Die Verlangsamung betraf insbesondere die Bereiche Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte. Hier war ein Rückgang der Verkäufe von Notebooks, Tablet-Computern und herkömmlichen Mobiltelefonen sowie ein abgeschwächtes, aber immer noch zweistelliges Wachstum der Nachfrage nach Smartphones zu verzeichnen.

Die globale Möbelindustrie wuchs 2015 im Vergleich zum Vorjahr geringfügig langsamer, entwickelte sich aber insgesamt weiterhin positiv. Die fortschreitende Erholung der Märkte in Nordamerika und Europa stand einem negativen Wachstum in Lateinamerika gegenüber. Neben der schwächeren Konjunktur, insbesondere in China, zeigten sich vor allem gesunkene Konsumausgaben verantwortlich für ein leicht abgeschwächtes, aber weiterhin positives Marktwachstum in Asien.

Wirtschaftliches Umfeld der Hauptabnehmerbranchen

Wachstum

in %
Wachstum1 2015

in %
Automobilindustrie 3 2
Bauwirtschaft 3 2
Elektroindustrie 4 3
Möbelindustrie 4 4

1 Eigene Berechnung, basierend auf den folgenden Quellen: LMC Automotive Limited, IHS (Global Insight), B+L, CSIL (Centre for Industrial Studies).

2 Wachstumsrate Bauwirtschaft für 2014 wurde aufgrund der Einführung eines neuen Berechnungsmodells angepasst, Stand: Januar 2016

14. Geschäftsentwicklung Covestro-Konzern

Kennzahlen Covestro-Konzern

4. Quartal 2014

in Mio. €
4. Quartal 2015

in Mio. €
Veränderung

in %
2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
Veränderung

in %
Umsatzerlöse 2.980 2.798 - 6,1 11.761 12.082 2,7
Umsatzveränderung
Menge 1,5% 2,6 %
Preis -12,4 % -7,7%
Währung 4,8 % 7,8 %
Portfolio 0,0 % 0,0 %
Mengenwachstum im Kerngeschäft 1,9% 3,3 % 4,8 % 2,7 %
Umsatzerlöse nach Regionen
EMLA 1.307 1.217 -6,9 5.493 5.357 -2,5
NAFTA 789 785 -0,5 3.022 3.356 11,1
APAC 884 796 -10,0 3.246 3.369 3,8
EBITDA 188 132 -29,8 1.122 1.419 26,5
Bereinigtes EBITDA 210 256 21,9 1.161 1.641 41,3
EBIT 28 -80 517 680 31,5
Bereinigtes EBIT 51 59 15,7 561 942 67,9
Finanzergebnis -45 -32 28,9 -136 -175 -28,7
Konzernergebnis -5 -84 272 343 26,1
Brutto-Cashflow 188 116 -38,3 1.016 1.155 13,7
Cashflow aus operativer Tätigkeit (Netto-Cashflow) 414 550 32,9 925 1.473 59,2
Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 239 157 -34,3 612 509 -16,8
Free Operating Cash Flow 175 393 >100 313 964 >200
Nettofinanzverschuldung1 4.101 2.211 -46,1 4.101 2.211 -46,1
ROCE 6,2 % 9,5 %

1 Zum Stichtagswert am 31. Dezember 2015 im Vergleich zum 31. Dezember 2014.

Gesamtjahr 2015

Das Geschäftsjahr 2015 war für Covestro sehr erfolgreich, und das Unternehmen konnte alle seine Ziele erreichen.

Umsatzerlöse

Covestro-Konzern pro Quartal

Der Konzernumsatz stieg 2015 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 2,7 % auf 1 2.082 Mio. € (Vorjahr: 11.761 Mio.€). In allen drei operativen Berichtssegmenten wurden die Absatzmengen gesteigert. Positiv wirkten darüber hinaus Währungseffekte, welche in Summe die gesunkenen Absatzpreise, insbesondere bei Polyurethanes, mehr als ausgleichen konnten. Die Absatzpreise lagen im Wesentlichen aufgrund niedrigerer Rohstoffpreise unter dem Vorjahr.

Der Umsatz im Segment Polyurethanes sank 2015 um 3,1 % auf 6.088 Mio. € (Vorjahr: 6.282 Mio. €). Das Segment Polycarbonates verzeichnete ein Umsatzwachstum von 12,4 % auf 3.172 Mio. € (Vorjahr: 2.822 Mio. €). Der Umsatz von Coatings, Adhesives, Specialties stieg um 8,6 % auf 2.093 Mio. € (Vorjahr: 1.928 Mio. €).

Das Wachstum des Covestro-Konzerns wird auch am Wachstum der Absatzmengen im Kerngeschäft (engl. core volume growth) gemessen. Die prozentuale Steigerung der Mengen im Kerngeschäft ist, anders als der Umsatz, weniger abhängig von Einflüssen der Rohstoffpreise oder Währungseffekten und eignet sich somit besser zur Beurteilung des Wachstums. Ab dem Geschäftsjahr 2016 verwendet der Covestro-Konzern das Mengenwachstum im Kerngeschäft als weitere bedeutende Kennzahl zur Konzernsteuerung.

Die abgesetzte Menge im Kerngeschäft nahm auf Konzernebene um 2,7 % zu. Dazu trug im Wesentlichen das Segment Polycarbonates mit einer starken Wachstumsrate von 5,2 % bei. Für Coatings, Adhesives, Specialties betrug das Mengenwachstum im Kerngeschäft 2,7 % und im Segment Polyurethanes 1,8%.

Das bereinigte EBITDA erhöhte sich 2015 auf Konzernebene um 41,3% auf 1.641 Mio.€ (Vorjahr: 1.161 Mio.€). Dies resultierte aus einer vorteilhafteren Angebots- und Nachfragesituation und ausgeweiteten Absatzmengen, insbesondere getrieben durch Polycarbonates. Darüber hinaus wirkten sich Währungseffekte von etwa 230 Mio. € positiv auf das Ergebnis aus.

Bereinigtes EBITDA

Covestro-Konzern pro Quartal

Im Segment Polyurethanes stieg das bereinigte EBITDA um 5,4% auf 624 Mio. € (Vorjahr: 592 Mio.€). Das Segment Polycarbonates erreichte mehr als eine Verdreifachung des bereinigten EBITDA auf 560 Mio. € (Vorjahr: 160 Mio. €). Im Segment Coatings, Adhesives, Specialties lag das bereinigte EBITDA mit 491 Mio. € um 12,4 % über dem Vorjahreswert von 437 Mio.€.

Das EBIT des Covestro-Konzerns stieg im Geschäftsjahr 2015 um 31,5 % auf 680 Mio. € (Vorjahr: 517 Mio. €). Die Sondereinflüsse beliefen sich auf -262 Mio. € (Vorjahr: -44 Mio. €). Diese beinhalten Sonderaufwendungen für die Konsolidierung von Produktionsstandorten sowie Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit dem Börsengang von Covestro. Darin enthalten ist auch eine Erstattung der Bayer AG für die Beendigung der Mitbenutzungsvereinbarung der Konzernkennzeichen. Um Sondereinflüsse bereinigt betrug das EBIT 942 Mio. € (+ 67,9 %; Vorjahr: 561 Mio. €).

EBIT

Covestro-Konzern pro Quartal

Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses von -175 Mio. € (Vorjahr: -136 Mio. €) stieg das Ergebnis vor Ertragsteuern gegenüber dem Vorjahr auf 505 Mio. € (Vorjahr: 381 Mio. €). Daraus resultierte nach Abzug eines Steueraufwands von 153 Mio. € (Vorjahr: 104 Mio. €) ein Ergebnis nach Steuern von 352 Mio. € (Vorjahr: 277 Mio. €). Nach Anteilen anderer Gesellschafter ergab sich ein Konzernergebnis von 343 Mio. € (Vorjahr: 272 Mio. €).

Der Brutto-Cashflow stieg im Geschäftsjahr 2015 um 13,7 % auf 1.155 Mio. € (Vorjahr: 1.016 Mio. €) und der Cashflow aus operativer Tätigkeit (Netto-Cashflow) um 59,2 % auf 1.473 Mio. € (Vorjahr: 925 Mio. €). Darin enthalten sind gezahlte Ertragsteuern (ohne Berücksichtigung von abgegrenzten oder zurückgestellten Beträgen) in Höhe von 194 Mio. € (Vorjahr: 73 Mio. €).

Ab dem Geschäftsjahr 2016 verwendet der Covestro-Konzern den Free Operating Cash Flow als weitere bedeutende Kennzahl zur Konzernsteuerung. Er spiegelt die Fähigkeit des Unternehmens zur Innenfinanzierung wider.

Beim Free Operating Cash Flow konnten wir 2015 mit 964 Mio.€ (Vorjahr: 313 Mio. €) eine neue Rekordmarke setzen.

Die Nettofinanzverschuldung konnte deutlich auf 2.211 Mio. € (Vorjahr: 4.101 Mio.€) reduziert werden. Die Mittelzuflüsse aus einer Kapitaleinlage und späteren Kapitalerhöhungen der Bayer AG sowie die Nettoemissionserlöse aus dem Börsengang wurden dafür verwendet, Darlehensverbindlichkeiten gegenüber dem Bayer-Konzern zu begleichen.

Zielerreichung 2015

Zielerreichung 2015

2014 Prognose 20151 Zielerreichung 2015
Außenumsatzerlöse 11.761 Mio. € Leicht steigend Anstieg um 2,7 %
Mengenwachstum im Kerngeschäft + 4,8 % Wachstum im unteren einstelligen Prozentbereich Anstieg um 2,7 %
Bereinigtes EBITDA 1.161 Mio. € Deutliche Steigerung Anstieg um 41,3 %
Free Operating Cash Flow 313 Mio. € Deutliche Steigerung Anstieg um 208,0 %

1 Veröffentlicht im November 2015.

Covestro hat damit das Jahr 2015 sehr erfolgreich abgeschlossen und alle gesteckten Ziele erreicht. Die Umsatzerlöse sind mit einer Erhöhung um 2,7 % wie erwartet leicht gestiegen. Auch beim Mengenwachstum im Kerngeschäft konnten wir mit 2,7 % unsere Prognose bestätigen. Sowohl beim bereinigten EBITDA mit einem Anstieg um 41,3 % als auch mit einer Verdreifachung beim Free Operating Cash Flow wurden die Erwartungen einer deutlichen Steigerung mehr als erfüllt.

Weiterhin haben wir im Jahr 2015 eine deutliche Prämie auf unsere Kapitalkosten verdient. Für das Geschäftsjahr 2015 hat Covestro erstmalig die Profitabilität auf Basis des Return on Capital Employed (ROCE3 ) ermittelt. Der ROCE lag mit 9,5 % deutlich über den Kapitalkosten von 7,2 %.

Für das Geschäftsjahr 2016 wird der wirtschaftliche Erfolg von Covestro weiterhin anhand des Wachstums, der Profitabilität und des Cashflow-Beitrags beurteilt. Dafür sind die Kennzahlen Mengenwachstum im Kerngeschäft, Return on Capital Employed und Free Operating Cash Flow seit Beginn des Geschäftsjahres 2016 integraler Bestandteil aller Planungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse. Für diese Kennzahlen prognostiziert Covestro die Zielerreichung im Geschäftsjahr 2016.

↗ Nähere Informationen finden Sie im Kapitel 20 "Prognosebericht".

3 Der Return on Capital Employed (ROCE) misst die Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Die Kennzahl berechnet sich aus dem Verhältnis von bereinigtem operativen Ergebnis nach Steuern zum Capital Employed. Das Capital Employed stellt das im Unternehmen eingesetzte Kapital dar und entspricht der Summe von Anlage- und Umlaufvermögen abzüglich nicht-zinstragender Verbindlichkeiten, etwa aus Lieferungen und Leistungen.

14.1 Ermittlung des bereinigten EBIT(DA)

Neben den bedeutenden Kennzahlen Mengenwachstum im Kerngeschäft, Return on Capital Employed (ROCE) und Free Operating Cash Flow (FOCF) ermittelt Covestro ebenfalls das bereinigte EBIT und das bereinigte EBITDA. Um eine bessere Beurteilung der operativen Geschäftstätigkeit zu ermöglichen, wurden die Kennzahlen EBIT und EBITDA um Sondereinflüsse bereinigt (siehe nachfolgende Tabelle). Sondereinflüsse sind einmalige bzw. in ihrer Art oder Höhe nicht regelmäßig wiederkehrende Effekte. Das EBITDA, EBIT, bereinigte EBITDA und bereinigte EBIT sind Kennzahlen, die nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften nicht definiert sind. Daher sollten sie nur als ergänzende Informationen angesehen werden. Das bereinigte EBITDA ermöglicht den Vergleich der operativen Geschäftstätigkeit im Zeitverlauf, da es weder durch Abschreibungen oder Wertaufholungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen noch durch Sondereinflüsse beeinflusst ist.

Die Abschreibungen stiegen im Gesamtjahr 2015 um 22,1 % auf 739 Mio. € (Vorjahr: 605 Mio. €). Diese setzten sich zusammen aus Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte von 43 Mio. € (Vorjahr: 51 Mio. €) und aus Abschreibungen auf Sachanlagen von 696 Mio. € (Vorjahr: 554 Mio. €). Die Abschreibungen beinhalten keine Wertaufholungen (Vorjahr: 1 Mio.€). In den Abschreibungen sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 67 Mio. € (Vorjahr: 11 Mio. €) enthalten, von denen 40 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €) als Sondereinflüsse erfasst wurden.

↗ Details zur wertorientierten Konzernsteuerung sind im Kapitel 14.2 "Return on Capital Employed" beschrieben.

Überleitung Sondereinflüsse

EBIT 4. Quartal 2014

in Mio. €
EBIT 4. Quartal 2015

in Mio. €
EBIT 2014

in Mio. €
EBIT 2015

in Mio. €
EBITDA 4. Quartal 2014

in Mio. €
EBITDA 4. Quartal 2015

in Mio. €
EBITDA 2014

in Mio. €
EBITDA 2015

in Mio. €
Vor Sondereinflüssen 51 59 561 942 210 256 1.161 1.641
Polyurethanes -7 -102 -9 -175 -6 -85 -8 -137
Polycarbonates -15 - -29 -2 -15 -1 -28 -2
Coatings, Adhesives, Specialties - - -5 -9 -1 -1 -2 -7
Sonstige/Konsolidierung -1 -37 -1 -76 - -37 -1 -76
Summe Sondereinflüsse -23 -139 -44 -262 -22 -124 -39 -222
davon Herstellungskosten -9 -98 -19 -197 -8 -84 -18 -157
davon Vertriebskosten -10 - -15 -1 -10 - -15 -1
davon Forschungs- und Entwicklungskosten 3 - 2 -1 3 - 2 -1
davon Allgemeine Verwaltungskosten -2 -38 -4 -131 -2 -37 -4 -131
davon sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen -5 -3 -8 68 -5 -3 -4 68
Nach Sondereinflüssen 28 -80 517 680 188 132 1.122 1.419

14.2 Return on Capital Employed

Wertorientierte Konzernsteuerung

Das übergeordnete Ziel von Covestro ist die kontinuierliche Steigerung des Unternehmenswerts. Ein Wertzuwachs wird erzielt, wenn das Unternehmensergebnis die Kosten für das eingesetzte Kapital übertrifft. Als zentrale wertorientierte Steuerungskennzahl verwendet Covestro den Return on Capital Employed (ROCE).

Return on Capital Employed und Value Contribution

Der ROCE misst die Profitabilität anhand der Verzinsung des eingesetzten Kapitals und berechnet sich aus dem Verhältnis von bereinigtem operativen Ergebnis (bereinigtes EBIT) nach Steuern (NOPAT = Net Operating Profit After Taxes) zu dem durchschnittlichen Capital Employed. Die Steuern ermitteln sich durch Multiplikation des effektiven Steuersatzes mit dem bereinigten EBIT. Das Capital Employed stellt das im Unternehmen eingesetzte Kapital dar, welches sich aus dem operativen Anlage- und Umlaufvermögen abzüglich nicht-zinstragender Verbindlichkeiten berechnet. Zinsfreie Verbindlichkeiten beinhalten z. B. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie kurzfristige Rückstellungen. Übersteigt der ROCE den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz (WACC = Weighted Average Cost of Capital), verdient das Unternehmen eine Prämie über Kapitalkosten.

Ermittlung des Return on Capital Employed

Der absolute Wertbeitrag wird durch die Kennzahl Value Contribution (VC) gemessen. Die VC entspricht der Differenz zwischen dem NOPAT und den Kosten des eingesetzten Kapitals, welche sich aus der Multiplikation des durchschnittlichen Capital Employed mit dem WACC errechnen. Ist die VC positiv, wird Wert geschaffen. Im Rahmen einer wertorientierten Konzernsteuerung ist der ROCE mit Beginn des Geschäftsjahres 2016 integraler Bestandteil aller Planungs-, Steuerungs- und Kontrollprozesse.

Ermittlung der Value Contribution

Ermittlung des WACC

Der WACC spiegelt die Kapitalrenditeerwartung für Eigen- sowie für Fremdkapital an das Gesamtunternehmen wider. Der in den WACC einfließende Eigenkapitalkostensatz ergibt sich aus der Addition von risikofreiem Zins und dem risikoadäquaten Aufschlag für ein Eigenkapitalinvestment. Diesen Risikoaufschlag leiten wir aus Kapitalmarktinformationen vergleichbarer börsennotierter Unternehmen ab. Der Fremdkapitalkostensatz errechnet sich aus der Addition von risikolosem Zins und Risikoaufschlag. Covestro verwendet hierfür die Renditen langfristiger deutscher Staatsanleihen als risikofreien Zinssatz. Finanzierungskosten von Vergleichsunternehmen dienen der Ermittlung des Risikoaufschlags. Die Ermittlung des WACC unterliegt grundsätzlich einer langfristigen Ausrichtung, kurzfristige Schwankungen werden bei der Ermittlung geglättet. Für den Covestro-Konzern ergab sich für das Geschäftsjahr 201 5 ein Kapitalkostensatz für die Verwendung in der wertorientierten Konzernsteuerung von 7,2 %.

Im Geschäftsjahr 2015 konnte Covestro eine Prämie über Kapitalkosten verdienen. Der ROCE lag mit 9,5 % deutlich über dem WACC von 7,2 %. Entsprechend ergab sich eine positive VC von 159 Mio. €.

Wertorientierte Kennzahlen von Covestro im Überblick

2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
NOPAT 407 654
Durchschnittliches Capital Employed 6.525 6.883
WACC 6,9 % 7,2 %
ROCE 6,2 % 9,5 %
VC -43 159

15. Geschäftsentwicklung nach Segmenten

15.1 Polyurethanes

Kennzahlen Polyurethanes

4. Quartal 2014

in Mio. €
4. Quartal 2015

in Mio. €
Veränderung

in %
2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
Veränderung

in %
Umsatzerlöse 1.593 1.385 -13,1 6.282 6.088 -3,1
Umsatzveränderung
Menge 2,7 % 2,1 %
Preis - 20,0 % -12,4 %
Währung 4,2 % 7,2 %
Portfolio 0,0 % 0,0 %
Mengenwachstum im Kerngeschäft -0,9% 4,9 % 3,9 % 1,8%
Umsatzerlöse nach Regionen
EMLA 695 583 -16,1 2.866 2.631 -8,2
NAFTA 463 453 -2,2 1.817 1.956 7,6
APAC 435 349 -19,8 1.599 1.501 -6,1
EBITDA 95 -22 . 584 487 -16,6
Bereinigtes EBITDA 101 63 -37,6 592 624 5,4
EBIT 2 -157 . 233 26 -88,8
Bereinigtes EBIT 9 -55 . 242 201 -16,9
Cashflow aus operativer Tätigkeit (Netto-Cashflow) 194 407 >100 405 863 >100
Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 94 80 -14,9 280 209 - 25,4
Free Operating Cash Flow 100 327 >200 125 654 >400

Umsatzerlöse

Polyurethanes pro Quartal

Im Gesamtjahr 2015 sank der Umsatz von Polyurethanes um 3,1 % auf 6.088 Mio. €. Die Entwicklung der Wechselkurse wirkte sich positiv auf den Umsatz aus.

Das Mengenwachstum im Kerngeschäft betrug 1,8%. Die Steigerung der Absatzmengen insgesamt hatte einen positiven Effekt in Höhe von 2,1 % auf den Umsatz. Die Mengenentwicklung hatte einen positiven Effekt auf den Umsatz für die Produktgruppen TDI und Polyether-Polyole und einen leicht negativen Effekt für MDI aufgrund geringerer Mengen außerhalb des Kerngeschäfts. In EMLA stiegen die Absatzmengen leicht, was insbesondere auf die erweiterte TDI-Kapazität am deutschen Produktionsstandort Dormagen zurückzuführen ist. Die Erhöhung der Mengen in NAFTA ist vor allem durch höhere Absätze bei Polyether-Polyolen begründet. In der Region APAC sank die Nachfrage gegenüber dem Vorjahresniveau leicht. Maßgeblich dafür war eine Reduktion der Polyether-Polyol-Mengen im Rahmen einer globalen Margenoptimierung.

Bereinigtes EBITDA

Polyurethanes pro Quartal

EBIT

Polyurethanes pro Quartal

Die Verkaufspreise bei Polyurethanes lagen 12,4 % unter dem Niveau des Vorjahres. Wesentliche Ursache für die geringeren Verkaufspreise in den drei Produktgruppen MDI, TDI und Polyether-Polyole in allen Regionen waren niedrigere Rohstoffpreise. Bei TDI ist das niedrigere Preisniveau zudem auf eine gestiegene Wettbewerbsintensität aufgrund höherer Produktverfügbarkeit zurückzuführen.

In EMLA verringerte sich der Umsatz aufgrund niedrigerer Verkaufspreise bei leicht höheren Mengen um 8,2 % auf 2.631 Mio. €. Dahingegen wurde in NAFTA ein Umsatzanstieg um 7,6 % auf 1.956Mio.€ erzielt. Günstige Entwicklungen der Wechselkurse und höhere Absatzmengen überwogen die deutlichen Preisrückgänge. Trotz positiver Auswirkung von Währungseffekten ging der Umsatz in APAC um 6,1 % auf 1.501 Mio. € zurück. Dies lag an leicht gesunkenen Verkaufsmengen und deutlich niedrigeren Verkaufspreisen.

Das bereinigte EBITDA stieg um 5,4 % auf 624 Mio. € (Vorjahr: 592 Mio. €). Neben einer Ergebnisverbesserung durch Währungseffekte wirkten sich Margenverbesserungen in der Produktgruppe Polyether-Polyole, insbesondere bei dem Nebenprodukt Styrol in Europa, positiv aus. Diese wurden jedoch durch niedrigere Margen bei TDI überkompensiert. Die Instandhaltungskosten konnten planmäßig unter das Vorjahresniveau reduziert werden. Aufgrund der gestiegenen Mitarbeiteranzahl von Covestro und des Unternehmenserfolgs erhöhten sich die Kosten für die erfolgsabhängige Vergütung. Darüber hinaus wurde das vorangegangene Geschäftsjahr 2014 positiv beeinflusst durch Versicherungserstattungen, welche 201 5 nicht in dieser Höhe anfielen.

Beim EBIT ergab sich eine Verringerung um 88,8 % auf 26 Mio. € (Vorjahr: 233 Mio. €). Hierin enthalten sind Sonderaufwendungen für Restrukturierungen in Höhe von 175 Mio. € (Vorjahr: 9 Mio. €), insbesondere für die bereits erfolgte Schließung des Produktionsstandorts Belford Roxo (Brasilien) sowie für die kommunizierte Schließung der MDI-Produktion in Tarragona (Spanien) Ende 2017.

15.2 Polycarbonates

Kennzahlen Polycarbonates

4. Quartal 2014

in Mio. €
4. Quartal 2015

in Mio. €
Veränderung

in %
2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
Veränderung

in %
Umsatzerlöse 742 759 2,3 2.822 3.172 12,4
Umsatzveränderung
Menge -0,3% 4,6 %
Preis - 3,9 % -2,6%
Währung 6,5 % 10,4%
Portfolio 0,0 % 0,0 %
Mengenwachstum im Kerngeschäft 8,5 % 0,8 % 9,0 % 5,2 %
Umsatzerlöse nach Regionen
EMLA 261 268 2,7 1.065 1.134 6,5
NAFTA 177 185 4,5 646 765 18,4
APAC 304 306 0,7 1.111 1.273 14,6
EBITDA 18 122 >500 132 558 >300
Bereinigtes EBITDA 33 123 >200 160 560 >200
EBIT -24 70 . -32 374 .
Bereinigtes EBIT -9 70 . -3 376 .
Cashflow aus operativer Tätigkeit (Netto-Cashflow) 118 179 51,7 186 328 76,3
Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 87 39 -55,2 210 190 -9,5
Free Operating Cash Flow 31 140 >300 -24 138 .

Umsatzerlöse

Polycarbonates pro Quartal

Im Geschäftsjahr 2015 stieg der Umsatz im Segment Polycarbonates im Vergleich zum Vorjahr um 12,4 % auf 3.172 Mio € (Vorjahr: 2.822 Mio. €). Die Veränderung der Wechselkurse wirkte sich dabei positiv auf den Umsatz aus.

Das Mengenwachstum im Kerngeschäft betrug 5,2 %. Die Steigerung der Absatzmengen insgesamt hatte einen positiven Effekt in Höhe von 4,6% auf den Umsatz. In allen drei Regionen verbesserte sich der Umsatz insbesondere aufgrund einer höheren Nachfrage der Automobilindustrie. In NAFTA stieg zudem die Nachfrage aus der Bauindustrie deutlich. Vor allem in APAC und NAFTA lagen die Absatzmengen für Zwischenprodukte unter denen des Vorjahres.

Bereinigtes EBITDA

Polycarbonates pro Quartal

EBIT

Polycarbonates pro Quartal

Die Verkaufspreise gingen aufgrund der niedrigeren Preise in NAFTA und APAC um insgesamt 2,6 % gegenüber dem Vorjahr zurück. Diese Entwicklung reflektiert die deutlich gesunkenen Rohstoffpreise. Die Verkaufspreise in der Region EMLA lagen trotz der niedrigeren Rohstoffpreise auf dem Niveau von 2014.

Der Umsatz in EMLA stieg im Wesentlichen durch höhere Absatzmengen um 6,5 % auf 1.134 Mio. €. Die Region NAFTA verzeichnete ein Umsatzwachstum von 18,4% auf 765 Mio. €. Sowohl die Veränderung der Wechselkurse als auch die Absatzmengen beeinflussten den Umsatz positiv und überwogen den Effekt aus niedrigeren Verkaufspreisen. Der Umsatzanstieg in der Region APAC von 14,6% auf 1.273 Mio. € war durch positive Währungseffekte und leicht höhere Absatzmengen bedingt, die Preissenkungen ausglichen.

Das bereinigte EBITDA von Polycarbonates hat sich 2015 auf 560 Mio€ (Vorjahr: 160 Mio. €) mehr als verdreifacht. Diese Erhöhung resultierte aus einer vorteilhafteren Angebots- und Nachfragesituation, die es uns ermöglichte, unsere Margen zu verbessern. Währungseffekte und höhere Absatzmengen trugen ebenfalls zum Anstieg des bereinigten EBITDA bei. Aufgrund der gestiegenen Mitarbeiteranzahl von Covestro und des Unternehmenserfolgs erhöhten sich die Kosten für die erfolgsabhängige Vergütung.

Das EBIT verbesserte sich erheblich auf 374 Mio.€ (Vorjahr: - 32 Mio. €). Hierin sind Sondereinflüsse in Höhe von -2 Mio.€ enthalten (Vorjahr: -29 Mio.€).

15.3 Coatings, Adhesives, Specialties

Kennzahlen Coatings, Adhesives, Specialties

4. Quartal 2014

in Mio. €
4. Quartal 2015

in Mio. €
Veränderung

in %
2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
Veränderung

in %
Umsatzerlöse 464 477 2,8 1.928 2.093 8,6
Umsatzveränderung
Menge 0,0 % 2,1 %
Preis - 2,2 % -1,1 %
Währung 5,0 % 7,6 %
Portfolio 0,0 % 0,0 %
Mengenwachstum im Kerngeschäft 4,2 % 0,2 % 1,3% 2,7 %
Umsatzerlöse nach Regionen
EMLA 230 229 -0,4 1.034 1.043 0,9
NAFTA 99 112 13,1 394 486 23,4
APAC 135 136 0,7 500 564 12,8
EBITDA 90 83 -7,8 435 484 11,3
Bereinigtes EBITDA 91 84 -7,7 437 491 12,4
EBIT 70 60 -14,3 354 397 12,1
Bereinigtes EBIT 70 60 -14,3 359 406 13,1
Cashflow aus operativer Tätigkeit (Netto-Cashflow) 103 155 50,5 307 426 38,8
Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 49 38 -22,4 113 107 -5,3
Free Operating Cash Flow 54 117 >100 194 319 64,4

Umsatzerlöse

Coatings, Adhesives, Specialties pro Quartal

Im Gesamtjahr 2015 stieg der Umsatz von Coatings, Adhesives, Specialties um 8,6 % auf 2.093 Mio. €. Dabei wirkten sich Effekte aus Wechselkursen positiv aus.

Die abgesetzte Menge im Kerngeschäft erhöhte sich im gesamten Segment um 2,7 % gegenüber dem Vorjahr. Gestiegene Verkaufsmengen wirkten insgesamt um 2,1 % umsatzerhöhend vor allem aufgrund von Mengenzuwächsen in der Region NAFTA. Die Mengen in EMLA und APAC stiegen leicht. Die Verkaufspreise lagen im Durchschnitt 1,1 % unter dem Niveau des Vorjahres. Dies ist auf ein niedrigeres Preisniveau in APAC zurückzuführen, während in NAFTA und EMLA das Preisniveau stabil war.

Bereinigtes EBITDA

Coatings, Adhesives, Specialties pro Quartal

EBIT

Coatings, Adhesives, Specialties pro Quartal

In Summe stieg der Umsatz in EMLA um 0,9 % aufgrund leicht gestiegener Verkaufsmengen bei stabilem Preisniveau auf 1.043 Mio. €. In NAFTA führten eine günstige Entwicklung der Wechselkurse und höhere Verkaufsmengen bei stabilen Verkaufspreisen zu einer Umsatzsteigerung um 23,4 % auf 486 Mio. €. Der Umsatz in APAC erhöhte sich um 12,8 % auf 564 Mio. € durch positive Effekte aus Wechselkursen und leicht höheren Mengen bei im Durchschnitt niedrigeren Verkaufspreisen.

Das bereinigte EBITDA von Coatings, Adhesives, Specialties legte im Jahr 2015 um 12,4% auf 491 Mio.€ zu (Vorjahr: 437 Mio. €). Geringere Rohstoffpreise wirkten sich positiv aus. Zudem trugen Währungseffekte und gestiegene Absatzmengen zur Ergebnissteigerung bei. Zusätzliche Kosten aus geplanten Wartungsstillständen und Kapazitätserweiterungen belasteten das Ergebnis. Aufgrund der gestiegenen Mitarbeiteranzahl von Covestro und des Unternehmenserfolgs erhöhten sich die Kosten für die erfolgsabhängige Vergütung.

Das EBIT stieg um 12,1 % auf 397 Mio. € (Vorjahr: 354 Mio. €). Hierin enthalten sind Sondereinflüsse für Restrukturierungen in Höhe von -9 Mio. € (Vorjahr: -5 Mio. €).

16. Ertragslage

Gewinn- und Verlustrechnung Covestro-Konzern (Kurzfassung)

2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
Veränderung

in %
Umsatzerlöse 11.761 12.082 2,7
Herstellungskosten -9.609 -9.438 -1,8
Vertriebskosten -1.097 -1.257 14,6
Forschungs- und Entwicklungskosten -212 -257 21,2
Allgemeine Verwaltungskosten -343 -480 39,9
Sonstige betriebliche Aufwendungen (-) und Erträge (+) 17 30 76,5
EBIT 517 680 31,5
Finanzergebnis -136 - 175 - 28,7
Ergebnis vor Ertragsteuern 381 505 32,5
Ertragsteuern -104 -153 47,1
Ergebnis nach Ertragsteuern 277 352 27,1
davon auf andere Gesellschafter entfallend 5 9 80,0
davon auf die Aktionäre der Covestro AG entfallend (Konzernergebnis) 272 343 26,1

Der Konzernumsatz erhöhte sich im Berichtsjahr um 2,7 % auf 12.082 Mio. € (Vorjahr: 11.761 Mio. €). Währungsveränderungen hatten einen erhöhenden Effekt auf die Funktionskosten für Herstellung, Vertrieb, Forschung und Entwicklung sowie für die allgemeine Verwaltung. Insgesamt gingen die Herstellungskosten aufgrund niedrigerer Rohstoffkosten um 1,8% auf 9.438 Mio. € (Vorjahr: 9.609 Mio. €) zurück. Der Anteil der Herstellungskosten am Umsatz verringerte sich damit auf 78,1 % (Vorjahr: 81,7 %). Darin enthalten sind Sondereinflüsse aus Restrukturierung in Höhe von 197 Mio. € (Vorjahr: 19 Mio. €).

Die Vertriebskosten erhöhten sich um 14,6% auf 1.257 Mio. € (Vorjahr: 1.097 Mio. €), woraus sich ein Vertriebskostenanteil von 10,4 % (Vorjahr: 9,3 %) ergibt. Die Forschungs- und Entwicklungskosten stiegen um 21,2 % auf 257 Mio. € (Vorjahr: 212 Mio. €) und erreichten einen Anteil am Umsatz von 2,1 % (Vorjahr: 1,8%). Die Mittel wurden im Wesentlichen eingesetzt, um neue Einsatzbereiche für unsere Produkte zu erschließen sowie Prozesstechnologien und Produkte weiterzuentwickeln.

Die allgemeinen Verwaltungskosten erhöhten sich um 39,9 % auf 480 Mio. € (Vorjahr: 343 Mio. €), was einem Anteil am Umsatz in Höhe von 4,0 % (Vorjahr: 2,9 %) entspricht. Der Anstieg von 137 Mio. € ist primär auf Sondereinflüsse im Rahmen von Restrukturierungsmaßnahmen in Höhe von 131 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €) zurückzuführen. Aus sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergab sich ein positiver Saldo von 30 Mio. € (Vorjahr: 17 Mio. €). Grund dafür ist u. a. eine von Bayer geleistete Erstattung für die Beendigung der Mitbenutzungsvereinbarung der Konzernkennzeichen.

Das EBIT stieg im Berichtsjahr um 31,5 % auf 680 Mio. € (Vorjahr: 517 Mio. €) und damit wesentlich stärker als der Umsatz. Dadurch erzielte Covestro eine deutlich höhere EBIT-Marge von 5,6 % (Vorjahr: 4,4 %).

Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses in Höhe von -175 Mio. € (Vorjahr: -136 Mio. €) stieg das Ergebnis vor Ertragsteuern um 32,5 % auf 505 Mio. € (Vorjahr: 381 Mio. €). Trotz des ergebnisbedingt erhöhten Ertragsteueraufwands von 153 Mio.€ (Vorjahr: 104 Mio. €) ergab sich nach Steuern und Anteilen anderer Gesellschafter ein um 26,1 % besseres Konzernergebnis in Höhe von 343 Mio. € (Vorjahr: 272 Mio. €).

16.1 Ermittlung des bereinigten Ergebnisses je Aktie

Das bereinigte Ergebnis je Aktie ist eine Kennzahl, die keine unmittelbare interne Steuerungsgröße darstellt. Sie wird nicht nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften definiert und soll daher im Folgenden ausschließlich als ergänzende Information betrachtet werden.

Bei der Ermittlung des bereinigten Ergebnisses je Aktie wird das Konzernergebnis um Sondereinflüsse bereinigt, sodass es im Zeitablauf vergleichbar ist.

Im Jahr 2015 betrug das bereinigte Ergebnis je Aktie 2,66 €. Für die Berechnung wurde ein bereinigtes Konzernergebnis von 538 Mio. € und eine Anzahl an ausstehenden Aktien von 202.500.000 Stückaktien zugrunde gelegt.

Bereinigtes Ergebnis je Aktie

2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
EBIT (gemäß Gewinn- und Verlustrechnung) 517 680
Außerplanmäßige Abschreibungen/Wertaufholungen auf Sachanlagen 7 67
Sondereinflüsse (exklusiv Abschreibungen/Wertaufholungen) 39 222
"Bereinigtes operatives Ergebnis" 563 969
Finanzergebnis (gemäß Gewinn- und Verlustrechnung) -136 -175
Sondereinflüsse im Finanzergebnis - -
Ertragsteuern (gemäß Gewinn- und Verlustrechnung) -104 -153
Ertragsteuerliche Effekte bezogen auf Sondereinflüsse und außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen -15 -94
Bereinigtes Ergebnis nach Ertragsteuern 308 547
Ergebnis nach Ertragsteuern auf andere Gesellschafter entfallend (gemäß Gewinn- und Verlustrechnung) -5 -9
Bereinigtes Konzernergebnis 303 538
in Stück in Stück
Anzahl ausgegebener Stammaktien1 202.500.000 202.500.000
Bereinigtes Ergebnis je Aktie (in €) 1,50 2,66

1 Zum Stichtag 31. Dezember 2015

17. Finanzlage

Kapitalflussrechnung Covestro-Konzern (Kurzfassung)

4. Quartal 2014

in Mio. €
4. Quartal 2015

in Mio. €
2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
Brutto-Cashflow 188 116 1.016 1.155
Veränderung Working Capital/Sonstige nichtzahlungswirksame Vorgänge 226 434 -91 318
Zu-/Abfluss aus operativer Geschäftstätigkeit (Netto-Cashflow) 414 550 925 1.473
Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 239 157 612 509
Free Operating Cash Flow 175 393 313 964
Zu-/Abfluss aus investiver Tätigkeit -226 -216 -585 -380
Zu-/Abfluss aus Finanzierungstätigkeit1 -37 -147 -192 -645
Zahlungswirksame Veränderung aus Geschäftstätigkeit 151 187 148 448
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Periodenanfang 36 424 37 201
Veränderung aus Wechselkurs-/Konzernkreisänderungen 14 31 16 -7
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Periodenende 201 642 201 642

1 Für das 4. Quartal 2014 sowie für das Gesamtjahr 2014 wurden sämtliche finanziellen Transaktionen mit Gesellschaften des Bayer-Konzerns in dieser Zeile ausgewiesen.

Der Brutto-Cashflow stieg im Berichtsjahr um 13,7 % auf 1.155 Mio. € (Vorjahr: 1.016 Mio. €) aufgrund der deutlichen Steigerung des EBITDA. Der Cashflow aus operativer Tätigkeit (Netto-Cashflow) verbesserte sich sogar um 59,2 % auf 1.473 Mio. € (Vorjahr: 925 Mio. €). Maßgeblich hierfür war eine geringere Mittelbindung im Working Capital. Darin enthalten sind Ertragsteuern (ohne Berücksichtigung von abgegrenzten oder zurückgestellten Beträgen) in Höhe von 194 Mio. € (Vorjahr: 73 Mio. €).

Ab dem Geschäftsjahr 2016 verwendet der Covestro-Konzern den Free Operating Cash Flow als weitere bedeutende Kennzahl zur Konzernsteuerung. Der Free Operating Cash Flow spiegelt die Fähigkeit des Unternehmens zur Innenfinanzierung wider.

Der Free Operating Cash Flow hat sich auf 964 Mio. € (Vorjahr: 313 Mio. €) mehr als verdreifacht.

Der Abfluss aus investiver Tätigkeit reduzierte sich deutlich auf 380 Mio. € (Vorjahr: 585 Mio. €).

Der Abfluss aus Finanzierungstätigkeit erhöhte sich deutlich auf 645 Mio. € (Vorjahr: 192 Mio. €). Im Rahmen der rechtlichen Verselbständigung und der Gründung der Covestro AG flossen aus einer Kapitaleinlage und späteren Kapitalerhöhungen Mittel in Höhe von insgesamt 1.855 Mio. € zu. Des Weiteren wurde im Rahmen des Börsengangs ein Nettoemissionserlös von 1.485 Mio. € erzielt. Diesen Mittelzuflüssen standen Zahlungen aus der 2015 erfolgten schuldrechtlichen Übertragung von Vermögenswerten und Schulden gegenüber. Im Berichtsjahr wurden finanzielle Schulden in Höhe von 4.241 Mio. € aufgenommen und finanzielle Schulden in Höhe von 6.310 Mio. € zurückgezahlt. Bei diesen Verbindlichkeiten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen gegenüber dem Bayer-Konzern. Des Weiteren wurde der Jahresüberschuss der Covestro Deutschland AG für das Geschäftsjahr 2014 sowie der Jahresfehlbetrag des Jahres 2015 in Höhe von insgesamt 5 Mio. € (Jahresfehlbetrag 2013: 20 Mio. €) im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrags an die Bayer AG ausgezahlt. Aufgrund der Beendigung des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags zwischen der Covestro Deutschland AG und der Bayer AG zum 31. August 2015 umfasst das abgeführte Ergebnis 2015 einen Zeitraum von acht Monaten.

Die Liquidität und die Finanzierung des Covestro-Konzerns waren im Berichtsjahr jederzeit gesichert. Zukünftige Liquiditätsengpässe sind nicht absehbar.

↗ Nähere Informationen zu den wesentlichen Investitionen in Sachanlagen finden Sie im Kapitel 5 "Produktion".

Nettofinanzverschuldung

31.12.2014

in Mio. €
31.12.2015

in Mio. €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 516 482
Leasingverbindlichkeiten 307 298
Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 5 31
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 3.894 2.070
Positive Marktwerte aus der Sicherung bilanzieller Risiken -2 -27
Finanzverschuldung 4.720 2.854
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -201 -642
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte -418 -1
Nettofinanzverschuldung 4.101 2.211

Die Nettofinanzverschuldung verringerte sich im Geschäftsjahr 2015 um 1.890 Mio. € auf 2.211 Mio. € (Vorjahr: 4.101 Mio. €). Covestro verfügte zum 31. Dezember 2015 über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 642 Mio. € (Vorjahr: 201 Mio. €) sowie kurzfristige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 1 Mio.€ (Vorjahr: 418 Mio.€). Die Finanzverschuldung sank um 1.866 Mio. € auf 2.854 Mio. € (Vorjahr: 4.720 Mio. €).

Bei den sonstigen Finanzverbindlichkeiten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen gegenüber dem Bayer-Konzern. Diese Darlehen dienen der kurzfristigen Finanzierung des laufenden Geschäfts des Covestro-Konzerns. Eine Refinanzierung der anstehenden Fälligkeiten ist durch im September 201 5 abgeschlossene Kreditfazilitäten bereits gesichert.

17.1 Finanzielle Steuerung

Wesentliche Aufgabe des Finanzmanagements ist die kontinuierliche Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit, die ständige Optimierung der Kapitalkosten sowie die Reduzierung der Risiken aus Finanzierungsmaßnahmen. Bis zum 31. August 2015 wurden diese Aufgaben durch den Bereich Konzernfinanzen des Bayer-Konzerns übernommen. Seit dem 1. September 2015 erfolgt die finanzielle Steuerung für den Covestro-Konzern zentral durch die Covestro AG.

Am 7. Oktober 2015, einen Tag nach dem Börsengang, erhielt Covestro von der Rating-Agentur Moody's ein Rating der Kategorie Baa2 mit stabilem Ausblick, welches die Kreditwürdigkeit des Unternehmens am internationalen Kapitalmarkt bestätigt.

Zum 31. Dezember 2015 finanzierte sich der Covestro-Konzern über Darlehen (Inter-Group Loan Agreements) der Bayer Antwerpen NV, Diegem, Belgien, mit einem Kreditvolumen von insgesamt 2,1 Mrd. €. Diese Darlehen dienen der kurzfristigen Finanzierung des laufenden Geschäfts.

Eine im September 2015 abgeschlossene syndizierte Kreditfazilität "Syndicated Multicurrency Term and Revolving Credit Facilities Agreement" über 2,7 Mrd. € dient der allgemeinen Unternehmensfinanzierung sowie der Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsreserve. Die Finanzierung beinhaltet sowohl eine revolvierende Kreditlinie als auch ein endfälliges Darlehen. Die Syndizierung erfolgte im Kreis der Covestro-Kernbanken.

Die revolvierende Kreditfazilität über 1,5 Mrd. € hat eine Laufzeit bis September 2020 mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Die Kreditfazilität kann in verschiedenen Währungen in Anspruch genommen werden und dient in erster Linie als Liquiditätsreserve und der Finanzierungsabsicherung von Liquiditätsspitzen.

Die Kreditvereinbarung sieht auch die Möglichkeit einer Inanspruchnahme eines endfälligen Darlehens über 1,2 Mrd. € mit einer Laufzeit bis September 2018 vor, welches als alternative Refinanzierungsquelle zur Ablösung bestehender Finanzverbindlichkeiten gegenüber Bayer zur Verfügung steht.

Zum 31. Dezember 2015 sind aus den syndizierten Kreditfazilitäten keine Kredite in Anspruch genommen worden.

Mittel- und langfristig verfolgt der Covestro-Konzern eine konservative und auf Flexibilität ausgerichtete Verschuldungspolitik mit einem ausgewogenen Finanzierungsportfolio. Dieses wird nach Ablösung der Inter-Group Loan Agreements im Kern auf Anleihen, syndizierten Kreditfazilitäten sowie auf bilateralen Kreditverträgen basieren.

Als international tätiges Unternehmen ist der Covestro-Konzern finanziellen Chancen und Risiken ausgesetzt. Diese werden als Bestandteil des Finanzmanagements fortwährend überwacht. Zur Minimierung von Risiken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt.

↗ Für eine genauere Darstellung der finanzwirtschaftlichen Chancen und Risiken verweisen wir auf die Erläuterungen im Kapitel 21 "Chancen- und Risikobericht".

18. Vermögenslage

Bilanz Covestro-Konzern (Kurzfassung)

31.12.2014

in Mio. €
31.12.2015

in Mio. €
Langfristige Vermögenswerte 6.011 6.294
Kurzfristige Vermögenswerte 4.381 4.237
Gesamtvermögen 10.392 10.531
Eigenkapital 1.787 3.612
Langfristiges Fremdkapital 2.567 2.355
Kurzfristiges Fremdkapital 6.038 4.564
Fremdkapital 8.605 6.919
Gesamtkapital 10.392 10.531

Die Bilanzsumme stieg zum 31. Dezember 2015 um 1,3 % auf 10.531 Mio. € (Vorjahr: 10.392 Mio. €). Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich um 4,7 % auf 6.294 Mio. € (Vorjahr: 6.011 Mio. €) und hatten einen Anteil von 59,8 % (Vorjahr: 57,8 %) am Gesamtvermögen. Die kurzfristigen Vermögenswerte gingen um 3,3 % auf 4.237 Mio. € (Vorjahr: 4.381 Mio. €) zurück und hatten damit einen Anteil von 40,2 % (Vorjahr: 42,2 %) an der Bilanzsumme.

Das Eigenkapital erhöhte sich zum 31. Dezember 2015 um 1.825 Mio. € auf 3.612 Mio. € (Vorjahr: 1.787 Mio. €). Die Eigenkapitalquote betrug zum Stichtag 34,3 % (Vorjahr: 17,2 %). Der Anstieg resultierte zum einen aus der Bargründung und späteren Kapitalerhöhungen der Covestro AG, in Höhe von insgesamt 1.855 Mio. €, zum anderen aus dem Nettoemissionserlös des Börsengangs. Gesellschaftereinlagen und -entnahmen im Zusammenhang mit der rechtlichen Übertragung von Vermögenswerten und Schulden hatten einen gegenläufigen Effekt.

Das Fremdkapital verringerte sich um 19,6 % auf 6.919 Mio. € (Vorjahr: 8.605 Mio. €). Die Fremdkapitalquote betrug zum Stichtag 65,7 % (Vorjahr: 82,8 %). Dabei verminderte sich das langfristige Fremdkapital um 8,3 % auf 2.355 Mio. € (Vorjahr: 2.567 Mio. €) und das kurzfristige Fremdkapital um 24,4 % auf 4.564 Mio. € (Vorjahr: 6.038 Mio. €). Grund für die Verminderung des Fremdkapitals waren u.a. die Rückzahlungen von Krediten an den Bayer-Konzern. Der Anteil des langfristigen Fremdkapitals am gesamten Fremdkapital erhöhte sich damit auf 34,0 % (Vorjahr: 29,8 %).

Nettopensionsverpflichtungen

31.12.2014

in Mio. €
31.12.2015

in Mio. €
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.395 1.462
Forderungen im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen -7 0
Nettopensionsverpflichtungen 1.388 1.462

Im Berichtsjahr erhöhten sich die Nettopensionsverpflichtungen um 74 Mio. € auf 1.462 Mio. € (Vorjahr: 1.388 Mio. €). Grund hierfür war im Wesentlichen die Übertragung von Pensionsverpflichtungen des Bayer-Konzerns an Covestro im Zusammenhang mit Betriebsübergängen und einvernehmlichen Wechseln von Mitarbeitern. Der leicht gestiegene Kapitalmarktzins für hochwertige Unternehmensanleihen hatte einen gegenläufigen Effekt.

19. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Covestro AG

Die Covestro AG wurde am 20. August 2015 gegründet und ist seit dem 1. September 2015 Mutterunternehmen und strategische Managementholding des Covestro-Konzerns. Die wesentlichen Leitungsfunktionen des Gesamtunternehmens liegen in der Verantwortung des Holding-Vorstands. Hierzu gehören vor allem die Festlegung der Konzernstrategie und der Ressourcenverteilung sowie das Führungskräfte- und das Finanzmanagement. Die Lage der Covestro AG wird im Wesentlichen durch den geschäftlichen Erfolg der Beteiligungsgesellschaften bestimmt.

Der Jahresabschluss der Covestro AG ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

Aufgrund der Gründung der Covestro AG im Jahr 2015 werden keine Vergleichswerte für den Vorjahreszeitraum angegeben.

Mit Einbringungsvertrag vom 27. August 2015 hat die Bayer AG, Leverkusen, sämtliche Anteile an der Covestro First Real Estate GmbH, Monheim am Rhein, in die Kapitalrücklage der Covestro AG eingebracht. Der Einbringungswert entsprach dem in der Handelsbilanz der Bayer AG, Leverkusen, für die Anteile angesetzten Buchwert.

Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. September 2015 hat die Bayer AG, Leverkusen, ihre Aktien an der Covestro Deutschland AG (vormals Bayer MaterialScience AG), Leverkusen, in die Kapitalrücklage der Covestro AG eingebracht. Der Einbringungswert entsprach dem in der Handelsbilanz der Bayer AG, Leverkusen, für die Aktien der Covestro Deutschland AG, Leverkusen, angesetzten Buchwert. Am 1. September 2015 wurde darüber hinaus zwischen der Covestro AG und der Covestro Deutschland AG, Leverkusen, ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen.

Im Rahmen der rechtlichen Umstrukturierung wurden in der Covestro AG die zentralen Unternehmensfunktionen Finanzen, Steuern, Portfolio und Projektmanagement, Recht, Patentverwaltung und Compliance sowie Corporate Office gebündelt. In diesem Zusammenhang hat die Gesellschaft mit Wirkung zum 15. September 2015 Vermögensgegenstände und Schulden von der Covestro Deutschland AG, Leverkusen, erworben. Die diesen Funktionen zugeordneten Mitarbeiter sind zum selben Zeitpunkt in die Covestro AG gewechselt.

19.1 Ertragslage

Gewinn- und Verlustrechnung Covestro AG nach HGB

21. August - 31. Dezember 2015

in Mio. €
Beteiligungsergebnis 231
Zinsergebnis 1
Übrige finanzielle Aufwendungen und Erträge -17
Umsatzerlöse 9
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen -9
Allgemeine Verwaltungskosten -10
Sonstige betriebliche Aufwendungen -7
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit/ Gewinn vor Ertragsteuern 198
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -17
Jahresüberschuss 181
Einstellung in andere Gewinnrücklagen -39
Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr -
Bilanzgewinn 142

Im Rumpfgeschäftsjahr vom 21. August 2015 bis 31. Dezember 2015 erzielte die Covestro AG einen Jahresüberschuss in Höhe von 181 Mio. €. Dieser basiert im Wesentlichen auf dem Beteiligungsergebnis in Höhe von 231 Mio. €. Das Beteiligungsergebnis entfällt dabei ausschließlich auf die Erträge aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Covestro Deutschland AG, Leverkusen.

Bei den allgemeinen Verwaltungskosten in Höhe von 10 Mio. € handelt es sich primär um Personalaufwendungen für die in der Holding angestellten Mitarbeiter. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 7 Mio. € beinhalten u. a. Sondereinflüsse, die im Rahmen der rechtlichen Verselbständigung des Covestro-Konzerns angefallen sind. Die übrigen finanziellen Aufwendungen in Höhe von 17 Mio.€ resultieren vor allem aus den Zeichnungsgebühren an die Banken, die im Rahmen des Börsengangs angefallen sind. Weitere Ertrags- oder Aufwandspositionen lieferten keine nennenswerten Ergebnisbeiträge. Aufgrund des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 198 Mio. € fielen Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 17 Mio.€ an. Nach Einstellung eines Betrags von 39 Mio. € in andere Gewinnrücklagen ergab sich ein Bilanzgewinn von 142 Mio. €.

19.2 Finanz- und Vermögenslage

Bilanz Covestro AG nach HGB (Kurzfassung)

31.12.2015

in Mio. €
AKTIVA
Anlagevermögen 1.766
immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen 0
Finanzanlagen 1.766
Umlaufvermögen 3.608
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.577
Übrige Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände 31
Kassenbestände, Bankguthaben, Wertpapiere 0
Gesamtvermögen 5.374
PASSIVA
Eigenkapital 5.302
Rückstellungen 45
Verbindlichkeiten 27
Anleihen, Schuldscheindarlehen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 21
Übrige Verbindlichkeiten 6
Gesamtkapital 5.374

Die Finanz- und Vermögenssituation der Covestro AG ist aufgrund ihrer Holdingfunktion maßgeblich durch das Management von Beteiligungen sowie die Finanzierung der Konzernaktivitäten geprägt. Dies drückt sich vor allem in der Höhe des Beteiligungsbuchwerts sowie den gegenüber Konzerngesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten aus.

Zum 31. Dezember 2015 belief sich das Gesamtvermögen der Covestro AG auf 5.374 Mio. €. Dieses setzte sich im Wesentlichen aus Forderungen gegen verbundene Unternehmen (66,6 %) sowie Finanzanlagen (32,9 %) zusammen. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände waren von untergeordneter Bedeutung. Ebenso waren die übrigen Forderungen des Umlaufvermögens einschließlich der Abgrenzungsposten mit 11 Mio. € sowie der sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 20 Mio. € für das Gesamtvermögen unwesentlich.

Die Covestro AG war in Höhe von 5.302 Mio.€ und damit nahezu vollständig durch Eigenkapital finanziert. Die Eigenkapitalquote belief sich auf 98,7 %.

Folgende Kapitalmaßnahmen wirkten sich im Rumpfgeschäftsjahr im gezeichneten Kapital sowie in der Kapitalrücklage aus. Die Hauptversammlung der Covestro AG beschloss am 2. Oktober 201 5 eine Kapitalerhöhung um 63 Mio. € auf 203 Mio. € durch Ausgabe von 63 Mio. € neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1 € gegen Bareinlage. Darüber hinaus wurden insgesamt 4.919 Mio. € in Form von Sach- und Bareinlagen in die Kapitalrücklage eingezahlt.

Dem Eigenkapital standen Rückstellungen in Höhe von 45 Mio. € sowie weitere Verbindlichkeiten in Höhe von 27 Mio. € gegenüber.

Die Rückstellungen setzten sich aus Pensionsrückstellungen (12 Mio. €), Steuerrückstellungen (21 Mio. €) und sonstigen Rückstellungen (12 Mio. €) zusammen. Sämtliche Verbindlichkeiten hatten eine Laufzeit von unter einem Jahr und bestehen zu 79,4 % gegenüber verbundenen Unternehmen.

Prognose-, Chancen- und Risikobericht

20. Prognosebericht

20.1 Konjunkturausblick

Konjunkturausblick

Wachstum

in %
Ausblick Wachstum1 2016

in %
Welt 2,5 2,8
EU 1,8 1,9
davon Deutschland 1,5 2,0
USA 2,4 2,7
Asien 4,7 4,6
davon China 6,9 6,3

1 Reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, Quelle: IHS (Global Insight), Stand: Januar 2016.

Die Weltwirtschaft dürfte im Jahr 2016 stärker wachsen als im Vorjahr. Unterstützend wirkt weiterhin die insgesamt expansive Geldpolitik. Einen Schub für die Konjunktur bringt voraussichtlich auch der anhaltend niedrige Ölpreis, der die Verbraucher entlastet und den Konsum fördert. Bremsend dürften sich dagegen die nach wie vor hohen Schulden privater und öffentlicher Haushalte in vielen Ländern auswirken.

Für die Europäische Union rechnen wir mit einer Fortsetzung der wirtschaftlichen Erholung. Dazu trägt - neben der niedrigen Inflation und der Abwertung des Euro - vor allem der anhaltende Aufschwung in Großbritannien sowie stärkeres Wachstum in Deutschland bei.

Wir erwarten für 2016 ein weiterhin solides Wachstum in den USA. Die Haupttreiber der Entwicklung werden voraussichtlich der private Konsum sowie ein Anstieg der öffentlichen Ausgaben sein.

Für die Schwellenländer wird im Jahr 2016 eine leichte Erholung prognostiziert. China dürfte mit Blick auf industrielle Überkapazitäten und eine hohe Verschuldung langsamer wachsen, während wir von einem stärkeren Wachstum in Indien ausgehen. Die Rezession in Russland und Brasilien wird voraussichtlich auch 2016 anhalten. Die Rohstoffpreise dürften ihren Tiefpunkt erreichen und das Wachstum in den anderen Schwellenländern unterstützen.

Konjunkturausblick Hauptabnehmerbranchen

Wachstum

in %
Ausblick Wachstum1 2016

in %
Automobilindustrie 2 4
Bauwirtschaft 2 2
Elektroindustrie 3 4
Möbelindustrie 4 4

1 Eigene Berechnung, basierend auf den folgenden Quellen: LMC Automotive Limited, IHS (Global Insight), B+L, CSIL (Centre for Industrial Studies) Stand: Januar 2016.

Wir erwarten, dass das Wachstum in der Automobilindustrie 2016 wieder auf ein normales Niveau zwischen 3 % und 4 % zurückkehrt. Dabei werden Asien und Nordamerika voraussichtlich die Wachstumstreiber bleiben. Der Automobilsektor wird in Russland wohl weiterhin vor Herausforderungen stehen, während in Südamerika der Tiefpunkt erreicht sein sollte.

Die globale Bauwirtschaft dürfte 2016 leicht wachsen. Für Europa erwarten wir, dass sich die Erholung der Konjunktur fortsetzt. Nordamerika und Asien (ohne China) sollten von einem stabilen Investitionsklima profitieren. Für die Bauwirtschaft in Lateinamerika und China rechnen wir 2016 mit einer leichten Verbesserung.

Wir erwarten, dass die globale Elektroindustrie 2016 getrieben durch Produktinnovation wieder stärker wachsen wird. Asien wird demnach weiterhin der Hauptwachstumstreiber in den Bereichen Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte sein, wobei Indien und die südostasiatischen Staaten die Rolle des Wachstumsmotors übernehmen dürften. In Europa sollte sich die Nachfrage nach IT-Geräten erholen. Der hochentwickelte US-Markt wird 2016 wohl nur ein langsames, aber stabiles Wachstum verzeichnen. In Südamerika bleibt das Umfeld aufgrund der schwachen Kaufkraft voraussichtlich weiterhin schwierig.

In der globalen Möbelindustrie rechnen wir 2016 mit einem etwas geringeren Wachstum. In Nordamerika gehen wir von einem robusten Nachfrageanstieg aus, von dem auch die Möbelproduzenten im asiatischen Raum weiterhin profitieren dürften. In Asien wird sich der Möbelmarkt voraussichtlich etwas schwächer entwickeln, da insbesondere die chinesische Nachfrage durch das langsamere Wirtschaftswachstum beeinflusst wird. Wir erwarten eine fortschreitende Erholung der europäischen Möbelindustrie sowie eine sich entspannende Situation in Lateinamerika.

20.2 Prognose der steuerungsrelevanten Kennzahlen

Umsatz- und Ergebnisprognose

2015 Prognose 2016
Mengenwachstum im Kerngeschäft 2,7 % Wachstum im mittleren einstelligen Prozentbereich
Free Operating Cash Flow 964 Mio. € Auf hohem Niveau, über dem Durchschnitt der letzten Jahre
ROCE 9,5 % Erneut ROCE mit Prämie über Kapitalkosten (jedoch unterhalb des Niveaus von 2015)

Covestro-Konzern

Auf Basis der in diesem Bericht beschriebenen Geschäftsentwicklung und mit der Annahme eines EUR-USD-Wechselkurses auf ähnlichem Niveau wie seit Anfang 2016 ergeben sich unter Abwägung der Risiko- und Chancenpotenziale die folgenden Prognosen für das Geschäftsjahr 2016 des Covestro-Konzerns.

Das Mengenwachstum im Kerngeschäft erwarten wir im mittleren einstelligen Prozentbereich, im Wesentlichen durch die Entwicklung in den Segmenten Polyurethanes und Polycarbonates. Das Wachstum im Segment Coatings, Adhesives, Specialties ist belastet durch eine vertragsbedingte Beendigung von Handelsaktivitäten. Bereinigt um diesen Sachverhalt würden wir ein Mengenwachstum im Kerngeschäft für Coatings, Adhesives, Specialties ebenfalls im mittleren einstelligen Prozentbereich erwarten.

Wir rechnen im Geschäftsjahr 2016 erneut mit einem Free Operating Cash Flow auf hohem Niveau und über dem Durchschnitt der vergangenen Jahre. Dabei erwarten wir eine deutliche Erhöhung für das Segment Polycarbonates und eine deutliche Reduktion für das Segment Polyurethanes. Die Entwicklungen bei Polycarbonates und Polyurethanes gehen im Wesentlichen auf Veränderungen im Working Capital und in den Ausgaben für Sachanlagen zurück.

Für das Jahr 2016 erwarten wir erneut einen ROCE oberhalb unserer Kapitalkosten, jedoch unterhalb des Niveaus von 2015.

Covestro AG

Als Muttergesellschaft des Konzerns ist das Ergebnis der Covestro AG vornehmlich durch das Ergebnis ihrer Beteiligungsgesellschaften geprägt. Durch Ergebnisabführungsverträge der Tochtergesellschaften in Deutschland, insbesondere der Covestro Deutschland AG, werden deren Ergebnisse direkt bei der Covestro AG vereinnahmt. Die erwartete positive Geschäftsentwicklung im Konzern wirkt sich auch auf das Ergebnis der Covestro AG aus. Insgesamt gehen wir davon aus, bei der Covestro AG einen Bilanzgewinn zu erzielen, der es ermöglicht, unsere Aktionäre auch für das Geschäftsjahr 2016 angemessen am Ergebnis des Konzerns zu beteiligen. Die Dividendenpolitik des Unternehmens sieht ab 2016 Ausschüttungen in Höhe von 30 bis 50 % des Konzernergebnisses (nach IFRS) vor. Das Unternehmen geht davon aus, dass seine effiziente Kapitalstruktur und der starke Free Operating Cash Flow eine nachhaltige Dividendenpolitik ermöglichen. Für das Rumpfgeschäftsjahr 2015 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine Dividende in Höhe von 0,70€ vor.

21. Chancen- und Risikobericht

Das Risikomanagement ist ein wesentlicher Bestandteil des konzernweiten Corporate-Governance-Systems von Covestro.

Derzeit sind keine Risiken zu erkennen, die den Fortbestand des Covestro-Konzerns gefährden könnten.

Corporate Governance

21.1 Konzernweites Chancen- und Risikomanagementsystem

Corporate Governance bildet die Grundlage für nachhaltiges Wachstum und wirtschaftlichen Erfolg. Ein Faktor von Corporate Governance ist die Fähigkeit, Chancen systematisch zu erkennen und zu nutzen und dabei Risiken für den Unternehmenserfolg zu vermeiden.

Die unternehmerischen Entscheidungen, die wir täglich im Zuge der Geschäftsprozesse treffen, basieren auf einem ausgewogenen Umgang mit Risiken und Chancen. Wir betrachten das Risikomanagement deshalb als wesentlichen Bestandteil unseres Business-Management-Systems und nicht als Aufgabe einer speziellen organisatorischen Einheit. Unser Risikomanagement beginnt mit unseren Strategie- und Planungsprozessen, von denen relevante externe und interne Chancen und Risiken wirtschaftlicher, ökologischer oder sozialer Art abgeleitet werden. Die Chancen und Risiken werden durch die Beobachtung und Analyse von Trends sowie makroökonomischen, branchenspezifischen, regionalen und lokalen Entwicklungen identifiziert. Die erkannten Chancen und Risiken werden anschließend bewertet und in unsere strategischen und operativen Strukturen integriert. Wir versuchen, Risiken durch geeignete Gegenmaßnahmen zu vermeiden oder zu begrenzen bzw. sie soweit wie möglich und wirtschaftlich vertretbar auf Dritte zu übertragen (z. B. Versicherungsgesellschaften). Wir nehmen bewusst beherrschbare und kontrollierbare Risiken in Kauf, die in vernünftigem Verhältnis zu den erwarteten Chancen stehen. Wir betrachten sie als allgemeines Risiko der Geschäftstätigkeit. Die Chancen und Risiken werden laufend anhand von Indikatoren überwacht, damit z. B. Veränderungen im wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld früh erkannt werden und bei Bedarf geeignete Gegenmaßnahmen getroffen werden können.

Damit der Vorstand und der Aufsichtsrat die wesentlichen Geschäftsrisiken gemäß den gesetzlichen Vorschriften überwachen können, werden die folgenden Systeme angewendet: ein internes Kontrollsystem, das die ordnungsgemäße und korrekte Finanzberichterstattung gemäß §§ 289 Absatz 5 und 315 Absatz 2 Nr. 5 des deutschen Handelsgesetzbuchs gewährleistet, ein Compliance-Management-System und ein Frühwarnsystem für Risiken gemäß § 91 Absatz 2 des deutschen Aktiengesetzes.

Die verschiedenen Managementsysteme basieren auf unterschiedlichen Risikoarten, Risikoniveaus und Zeitrahmen. Deshalb werden auch unterschiedliche Prozesse, Methoden und IT-Systeme zur Erkennung, Bewertung, Steuerung und Überwachung der Risiken eingesetzt. Die Grundsätze, die den verschiedenen Systemen zugrunde liegen, sind in Konzernrichtlinien dokumentiert, die in unseren zentralen Prozess zur Dokumentenkontrolle integriert sind und allen Mitarbeitern über das Covestro-Intranet zur Verfügung stehen. Die Gesamtverantwortung für die Effektivität und Zweckdienlichkeit des Systems trägt der Finanzvorstand.

Die unterschiedlichen Systeme sind nachfolgend beschrieben.

Internes Kontrollsystem (Konzern-) Rechnungslegungsprozess

(Bericht gemäß §§ 289 Absatz 5 und 315 Absatz 2 Nr. 5 HGB)

Covestro verfügt über ein internes Kontrollsystem (ICS = Internal Control System) im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess, in dem geeignete Strukturen sowie Prozesse definiert und in der Organisation umgesetzt sind und das in Übereinstimmung mit dem ICS des Bayer-Konzerns ist. Ziel unseres internen Kontrollsystems ist die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und wirksamen Rechnungslegung und Finanzberichterstattung gemäß §§ 289 Absatz 5 und 315 Absatz 2 Nr. 5 HGB.

Das ICS ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Prozesse bzw. Transaktionen auf Basis geltender gesetzlicher Normen, Rechnungslegungsvorschriften sowie der für alle konsolidierten Konzernunternehmen verbindlichen internen Konzernregelungen gewährleistet ist.

Das ICS basiert auf den Rahmenwerken COSO I (Committee of the Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) und COBIT (Control Objectives for Information and Related Technology) und ist an den Risiken einer möglichen Fehlberichterstattung im Konzernabschluss ausgerichtet. Risiken werden sowohl identifiziert und bewertet als auch durch geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen begrenzt. Konzernweit verbindliche ICS-Standards, wie z. B. systemtechnische und manuelle Abstimmungsprozesse sowie die Funktionstrennung, wurden daraus abgeleitet und vom Konzernbereich Accounting vorgegeben.

Die ICS-Standards werden von den lokalen Konzerngesellschaften entsprechend umgesetzt und vom dortigen Management verantwortet. Unter Nutzung von Bayer- und konzerneigener Shared Service Center erstellen sie ihre Abschlüsse lokal und übermitteln sie über ein konzernweit einheitlich definiertes Datenmodell, das der Konzernregelung zur Rechnungslegung unterliegt und damit Regelkonformität des Konzernabschlusses sicherstellt.

Die Wirksamkeitsbeurteilung der rechnungslegungsbezogenen ICS-Prozesse erfolgt auf Grundlage von kaskadenförmigen Selbstbeurteilungen, beginnend bei den Prozessbeteiligten über die wesentlichen Verantwortungsträger im Rechnungslegungsprozess bis zum Konzernvorstand, sowie auf Basis von externen Prüfungen. In einem konzernweit genutzten IT-System werden Risiken, Kontrollen und Wirksamkeitsbeurteilungen bezogen auf alle ICS-relevanten Geschäftsprozesse einheitlich und prüfungssicher dokumentiert und transparent dargestellt. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass ein internes Kontrollsystem, unabhängig von der Ausgestaltung, keine absolute Sicherheit liefert, dass wesentliche Fehlaussagen in der Rechnungslegung vermieden oder aufgedeckt werden.

Für das Geschäftsjahr 2015 hat der Vorstand der Covestro AG die Kriterien und die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems als funktionsfähig beurteilt.

Compliance-Management-System

Bis August 2015 nahm die Covestro-Gruppe am Compliance-Management-System der Bayer AG teil. Nach der Herauslösung von Covestro aus dem Bayer-Konzern hat Covestro ein eigenes Compliance-Management-System aufgebaut, welches in großen Teilen dem System der Bayer AG entspricht.

Unser Compliance-Management-System soll sicherstellen, dass unsere Mitarbeiter sich gesetzeskonform, verantwortungsbewusst und nachhaltig verhalten. Es ist so gestaltet, dass potenzielle Regelverstöße schon im Voraus erkannt und systematisch verhindert werden können. Das Compliance-Management-System trägt damit erheblich zur Einbeziehung von Compliance in unsere Geschäftsprozesse bei. Dieses ganzheitliche System verbessert die systematische und vorbeugende Erkennung und Bewertung von Risiken. Auf der Grundlage der Risikobewertung werden Maßnahmen zur Begrenzung von Compliance-Risiken definiert. Um das Risikobewusstsein und die erfolgreiche Umsetzung von Risikobegrenzungsmaßnahmen sicherzustellen, wurden verschiedene Präsenz- und Online-Schulungen für unsere Mitarbeiter durchgeführt. Dabei wurden einige Themen einer großen Anzahl von Mitarbeitern nähergebracht, z. B. im Themenfeld Interessenskonflikte. Andere Themen wiederum waren für Mitarbeiter mit hohem Risikopotenzial relevant, auch auf der Managementebene. Bisher wurde das Compliance-Management-System bereits in großen Teilen des Konzerns eingesetzt, um Verstöße gegen das Kartellrecht, Korruption, Insider Trading und Verletzungen des Außenwirtschaftsrechts, zu verhindern. Unsere Compliance-Vorschriften und -Prozesse werden regelmäßig überprüft, um sie kontinuierlich zu verbessern.

Zur Meldung mutmaßlicher Verstöße gibt es eine externe anonyme Hotline. Außerdem haben alle Mitarbeiter die Möglichkeit, der Compliance-Organisation des Unternehmens Verstöße anonym oder offen zu melden. Alle Compliance-Verdachtsfälle werden konzernweit nach einheitlichen Kriterien erfasst und bearbeitet. Der Compliance Officer berichtet monatlich an den Vorstand des Unternehmens sowie an die Führungsgremien der Geschäfts- und Serviceeinheiten.

Frühwarnsystem für Risiken gemäß § 91 Absatz 2 des deutschen Aktiengesetzes

Es wurde ein strukturierter Prozess eingeführt, um die Früherkennung potenziell nachteiliger Entwicklungen zu ermöglichen, die wesentlichen Einfluss haben und/oder den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Dieser Prozess erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Risikofrühwarnsysteme gemäß § 91 Absatz 2 des deutschen Aktiengesetzes. Eine zentrale Stelle definiert, koordiniert und überwacht die Strukturen und Standards dieses Risikofrühwarnsystems.

Eine Gruppe von globalen Untergremien hat die Aufgabe, während des gesamten Jahres laufend neue und aktualisierte Informationen über bestimmte Risiken weiterzugeben. Das Covestro Corporate Risk Committee tritt mehrmals im Jahr zusammen, um die Risikolandschaft und die verschiedenen vorhandenen Management- und Überwachungsmechanismen zu prüfen und zu diskutieren.

Die Risiken werden anhand des geschätzten potenziellen Verlusts, der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens und ihrer Relevanz für unsere externen Stakeholder bewertet. Alle wesentlichen Risiken und die jeweiligen Gegenmaßnahmen werden in einer konzernweiten Datenbank dokumentiert. Das Risikofrühwarnsystem wird während des Jahres laufend überprüft. Wesentliche Änderungen müssen umgehend in die Datenbank eingegeben, und der Vorstand muss sofort darüber informiert werden. Mindestens einmal jährlich wird dem Aufsichtsrat ein Bericht zum Risiko-Portfolio vorgelegt. Die folgende Matrix zeigt die finanziellen Kriterien, anhand derer ein Risiko als hoch, mäßig oder gering eingestuft wird.

Bewertungsmatrix nach finanziellen Kriterien

Eintrittswahrscheinlichkeit innerhalb eines Jahres
Sehr Gering Gering Mittel Hoch Sehr Hoch
--- --- --- --- --- ---
Kumulierter Schaden

in Mio. €
--- --- --- --- --- ---
≥116 M M M H H
61-115 L M M H H
≤60 L L L L L

H = Hohes Risiko, M = Mittleres Risiko, L = Niedriges Risiko

Prozessunabhängige Überwachung

Die Effektivität unserer Managementsysteme wird regelmäßig durch den Bereich Corporate Audit einer unabhängigen und objektiven Untersuchung unterzogen, bei der schwerpunktmäßig die Konformität mit Gesetzen und Richtlinien überprüft wird. Corporate Audit unterstützt das Unternehmen außerdem bei der Erreichung seiner Ziele, indem es die Effizienz und Effektivität von Governance-, Risikomanagement- und Kontrollprozessen systematisch prüft und Hilfestellung bei deren Verbesserung gibt. Die Auswahl der Prüfgegenstände erfolgt anhand eines risikobasierten Ansatzes. Corporate Audit erfüllt seine Aufgaben gemäß international anerkannten Standards und erbringt zuverlässige Prüfleistungen. Dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats wird jährlich ein Bericht über das interne Kontrollsystem und seine Effektivität vorgelegt.

Risiken in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Anlagensicherheit, Umweltschutz und Produktqualität werden durch spezifische HSEQ-Prüfungen (Health, Safety, Environment and Quality) bewertet.

Das Risikofrühwarnsystem wird vom externen Prüfer im Rahmen seiner Prüfung des Jahresabschlusses daraufhin geprüft, ob es grundsätzlich geeignet ist, um frühzeitig Risiken zu erkennen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Der Prüfer berichtet über die Erkennung von eventuellen Schwächen im internen Kontrollsystem regelmäßig an den Konzernvorstand und den Aufsichtsrat.

Die Erkenntnisse aus diesen Prüfungen finden bei der kontinuierlichen Verbesserung unserer Managementprozesse Berücksichtigung.

21.2 Chancen- und Risikolage

Im Folgenden werden Risiken, die wesentliche Auswirkungen auf die Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, erläutert. Als wesentlich werden Risiken angesehen, deren potenzielle Schadenshöhe von Covestro auf größer als 60 Mio. € geschätzt wird, auch wenn zum Teil von einer sehr niedrigen Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen wird. Die Reihenfolge impliziert keine Wertigkeit der Risiken. Die Risiken werden stärker aggregiert als in unserer internen Dokumentation.

Geschäftliches Umfeld

Ethisches Verhalten ist ein Thema mit essenzieller Bedeutung für die Gesellschaft. Viele Stakeholder beurteilen Unternehmen nicht nur danach, ob sie "legal", sondern auch, ob sie "legitim" handeln. Der Covestro-Konzern bekennt sich zu einer nachhaltigen Entwicklung in allen Bereichen seines wirtschaftlichen Handelns. Verstöße gegen diese Selbstverpflichtung können zu einer negativen Berichterstattung in den Medien und somit zu einer negativen Wahrnehmung des Covestro-Konzerns in der Öffentlichkeit führen. Diesem Risiko begegnen wir durch eine verantwortungsvolle Unternehmensführung, die darauf abzielt, neben wirtschaftlichem auch ökologischen und gesellschaftlichen Nutzen zu generieren.

Die wirtschaftlichen Bedingungen weltweit und vor allem in den geografischen Regionen, in denen Covestro tätig ist, wirken sich entscheidend auf die Ergebnisse des Unternehmens aus. Ihr Einfluss auf die Branchen, denen die direkten und indirekten Kunden von Covestro angehören, entscheidet mit über die Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens.

Negative Wirtschaftsentwicklungen haben in der Regel nachteilige Auswirkungen auf die Absatzmärkte unserer Produkte, die meist zum Rückgang der Absatzmengen und des operativen Ergebnisses des Unternehmens führen. Das Ausmaß dieser Auswirkungen auf die Absatzmengen und das operative Ergebnis hängen zudem von der Kapazitätsauslastung in der Branche ab und diese wiederum vom Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage für die Produkte der Branche. Ein Rückgang der Nachfrage führt zu verminderten Absatzmengen und letzten Endes zu einer verringerten Kapazitätsauslastung, die sich negativ auf die Margen auswirkt.

Ein konjunktureller Abschwung oder das veränderte Marktverhalten bestehender Wettbewerber bzw. der Eintritt neuer Konkurrenten kann zu intensiverem Wettbewerb und damit zu Überkapazitäten auf dem Markt oder auch einem erhöhten Preisdruck führen.

Durch seine internationale Ausrichtung ist das Geschäft von Covestro den Einflüssen durch größere Veränderungen der wirtschaftlichen, politischen und sozialen Bedingungen und den damit verbundenen Risiken ausgesetzt. Diese können sich nachteilig auf das Geschäft des Unternehmens auswirken und seine Erfolgsaussichten erheblich schmälern. In der Vergangenheit gab es in den Märkten für die meisten unserer Produkte Zeiten mit knappem Angebot, woraus ein Anstieg der Preise und der Gewinnmargen resultierte, gefolgt von Phasen mit starker Kapazitätsausweitung, die zu einem Überangebot mit rückläufigen Preisen und Gewinnmargen führten. Solche wechselnden Phasen werden häufig durch neue World-Scale-Anlagen oder die Erweiterung bestehender Produktionsanlagen zur Erzielung oder Erhaltung von positiven Skaleneffekten in den einzelnen Segmenten der Branche ausgelöst, auf die ein Rückgang der branchenweiten Auslastungsraten folgt.

Wenn es unter strategischen Gesichtspunkten vorteilhaft erscheint, ergänzen wir unser organisches Wachstum durch Akquisitionen von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen. Eine nicht erfolgreiche Geschäftsintegration oder unerwartet hohe integrationskosten können die Realisierung der geplanten qualitativen und quantitativen Ziele gefährden und das Ergebnis negativ beeinflussen. Expertenteams leiten daher sowohl den Due-Diligence-Prozess als auch die Integration. Im Rahmen der Due Diligence werden risikobehaftete Aspekte wie bspw. die Einhaltung der geltenden Umwelt- und Arbeitsschutzbestimmungen an den Produktionsstandorten überprüft.

Weitere Chancen und Risiken können sich aus den Abweichungen von unseren Einschätzungen hinsichtlich der konjunkturellen Weiterentwicklung der Märkte ergeben, die wir im Kapitel "Konjunkturausblick" geschildert haben. Sollte sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zukünftig anders darstellen als prognostiziert, kann dies positiven oder negativen Einfluss auf unsere Umsatz- und Ergebniserwartung haben. Laufende Analysen des wirtschaftlichen Umfelds und der Konjunkturprognosen erlauben es uns, die erkannten Chancen zu verfolgen und Risiken mit einer Anpassung unserer Geschäftsstrategie zu begegnen.

Innovation

Wir analysieren globale Trends und entwickeln zu ihrer Bewältigung innovative Lösungen. Wir begegnen so den durch die Trends entstehenden Herausforderungen und nehmen gleichzeitig die sich aus ihnen ergebenden Chancen wahr.

Schonung der natürlichen Ressourcen und des Klimas

Die Begrenztheit von natürlichen Ressourcen und die Bemühungen zum Klimaschutz führen zu einer verstärkten Nachfrage nach innovativen Produkten und Technologien, die den Ressourcenverbrauch reduzieren und Emissionen senken. Diese Entwicklungen werden durch steigende regulatorische Anforderungen sowie eine zunehmende Sensibilisierung der Verbraucher im Hinblick auf eine nachhaltige Nutzung von Ressourcen weiter forciert. In diesem Kontext entwickelt Covestro neue Werkstoffe, die dazu beitragen, die Energieeffizienz weiter zu erhöhen und Emissionen zu verringern. Bspw. wird von Covestro hergestelltes Polyurethan mit einer positiven Energiebilanz in der Bauindustrie zur Wärmedämmung eingesetzt und Polycarbonat in der Automobilindustrie verwendet, um das Gewicht von Fahrzeugen zu reduzieren.

Produkte und Produktverantwortung

Der Covestro-Konzern ist dem Risiko ausgesetzt, dass sein guter Ruf durch negative Berichterstattung, Pressespekulationen und potenzielle oder tatsächliche rechtliche Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit seinen geschäftlichen Aktivitäten geschädigt wird. Wenn die chemische Industrie allgemein oder die Prozesse und Produkte von Covestro im Besonderen negativ durch die Gesellschaft wahrgenommen werden, kann dies dem Ruf des Unternehmens ebenfalls schaden. Auch die unsachgemäße Anwendung und Handhabung unserer Produkte durch Dritte können sich rufschädigend auswirken.

Darüber hinaus können Bedenken bezüglich der Produktsicherheit und der Umweltverträglichkeit Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung der Produkte und Aktivitäten von Covestro, die Wirtschaftlichkeit bestimmter Produkte, den Ruf des Unternehmens und die Fähigkeit zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern haben. Um in vollem Umfang zu verstehen, welche Auswirkungen die chemischen Verbindungen haben können, die in den Produkten des Unternehmens und bei deren Herstellung verwendet werden, sind Fachkenntnisse erforderlich. Deshalb können Behauptungen, diese Verbindungen seien schädlich, zu Rufschädigungen führen, auch wenn diese Behauptungen letztendlich entkräftet werden. Derartige Behauptungen können zu verändertem Verbraucherverhalten oder zusätzlichen behördlichen Bestimmungen führen, selbst wenn eine schädliche Wirkung nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist oder sogar wissenschaftliche Gegenbeweise vorliegen.

Einkauf und Produktion

In unserem Verhaltenskodex für Lieferanten sind unsere Nachhaltigkeitsgrundsätze und Anforderungen gegenüber unseren Partnern in der Wertschöpfungskette beschrieben. Dieser fordert von unseren Lieferanten, Umwelt- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie Menschenrechte zu achten und somit z. B. auf jegliche Art der Kinderarbeit zu verzichten. Eine Verletzung des Kodex birgt ein Reputationsrisiko für unser Unternehmen. Mit Lieferanten-Bewertungen und -Audits überprüfen wir, ob die Anforderungen des Verhaltenskodex in der Lieferkette umgesetzt und eingehalten werden. Der Lieferantenkodex von Covestro basiert auf den Prinzipien des UN Global Compact und unserer Menschenrechtsposition. Der Kodex bildet die grundsätzliche Basis für unsere Zusammenarbeit. Er ist konzernweit in die elektronischen Bestellsysteme und Verträge rechtsverbindlich integriert.

Covestro benötigt signifikante Mengen an Energien und petrochemischen Rohstoffen für die Produktionsprozesse. Die Einkaufspreise für Energie und Rohstoffe können aufgrund der Marktbedingungen oder der Gesetzgebung erheblich schwanken. Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass gestiegene Herstellungskosten nicht immer über Preisanpassungen an unsere Kunden weitergegeben werden können.

Neben der Sicherheit unserer Produkte hat der Schutz unserer Mitarbeiter und der Umwelt hohe Priorität. Risiken, die mit der Herstellung, der Abfüllung, der Lagerung und dem Transport von Produkten verbunden sind, werden durch ein integriertes Qualitäts-, Gesundheits-, Umwelt- und Sicherheitsmanagement vermindert. Diese Risiken können Personen-, Sach- und Umweltschäden, Produktionsausfälle und Betriebsunterbrechungen sowie die Verpflichtung zu Schadensersatzzahlungen zur Folge haben.

Covestro verwendet bei seinen Produktionsprozessen große Mengen von Gefahrstoffen. Bei der Produktion entsteht Sondermüll, und es werden Abwässer und Luftschadstoffe emittiert. Deshalb unterliegen die Aktivitäten von Covestro in zahlreichen Rechtsgebieten innerhalb der Regionen APAC, EMLA und NAFTA umfassenden internationalen, nationalen und lokalen Gesetzen, Bestimmungen, Regelungen und Verordnungen in Bezug auf den Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutz (Environment, Health and Safety, EHS). Die EHS-Bestimmungen gelten für die meisten Aktivitäten von Covestro, und das Unternehmen muss erhebliche Ressourcen aufwenden, um sie zu erfüllen. Die für die Einhaltung der EHS-Bestimmungen anfallenden Kosten sind Teil der Betriebskosten von Covestro, und müssen letztendlich durch die Preise gedeckt sein, zu denen das Unternehmen seine Produkte verkaufen kann. Bei Wettbewerbern von Covestro, die nicht in gleichem Maße von EHS-Bestimmungen betroffen sind, können die Betriebskosten unter Umständen niedriger sein, sodass sie ihre Produkte zu einem niedrigeren Preis anbieten können als Covestro.

An unseren Standorten kann es zu Betriebsunterbrechungen u. a. durch Elementarereignisse, Brände/ Explosionen, Sabotage oder Lieferunterbrechungen bei Hauptrohstoffen oder Zwischenprodukten kommen. Diesem Risiko begegnen wir mit einer Verteilung der Produktion für bestimmte Produkte auf mehrere Standorte bzw. mit dem Aufbau von Sicherheitsbeständen. Zudem wurde für unsere Produktionsstandorte als verpflichtender Bestandteil unseres HSEQ-Managements ein Sicherheits- und Krisenmanagement implementiert. Es dient dem Schutz von Mitarbeitern und Nachbarn, der Umwelt und der Produktionsanlagen vor den oben genannten Risiken. Die Grundlage hierfür bildet die Konzernregelung "Sicherheits- und Krisenmanagement".

Im Hinblick auf ein gestiegenes ökologisches Bewusstsein eröffnen sich für Covestro Chancen in doppelter Hinsicht: Zum einen erschließen sich Marktpotenziale aus der Entwicklung von innovativen Werkstoffen für unsere Kunden. Zum anderen können neben einer Entlastung der Umwelt Kostenvorteile realisiert werden, wenn es gelingt, die Energieeffizienz der eigenen Produktionsprozesse weiter zu steigern. So wollen wir mit der Entwicklung neuer Produktionstechnologien und der Anwendung international anerkannter Energiemanagementsysteme dazu beitragen, steigende regulatorische Umweltschutzbestimmungen zu erfüllen, Emissionen und Abfall weiter zu reduzieren und die Energieeffizienz zu erhöhen. Hierdurch leisten wir nicht nur einen Beitrag zum nachhaltigen Klimaschutz und zur Schonung der natürlichen Ressourcen, sondern erzielen auch einen Kosten- bzw. Wettbewerbsvorteil.

Mitarbeiter

Qualifizierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind eine entscheidende Voraussetzung für den Unternehmenserfolg. Insbesondere in Ländern mit Vollbeschäftigung werden qualifizierte Fachkräfte von den Unternehmen intensiv umworben. Sollte es uns nicht gelingen, in diesen Ländern im erforderlichen Ausmaß Mitarbeiter zu rekrutieren und an Covestro zu binden, könnte dies erhebliche negative Auswirkungen auf die künftige Unternehmensentwicklung haben.

Basierend auf der Analyse der zukünftigen Bedürfnisse entwickeln wir entsprechende Maßnahmen zur Personalrekrutierung und -entwicklung. So möchten wir u. a. durch ein umfassendes Personalmarketing ("Employer-Branding-Kampagne") unsere Zielgruppen von den Vorteilen unseres Unternehmens überzeugen. Unsere Personalpolitik basiert auf den Grundsätzen unserer Menschenrechtsposition, Corporate Compliance Policy und unseren Unternehmenswerten. Wichtige Bestandteile dieser Personalpolitik sind eine wettbewerbsfähige Vergütung mit erfolgsabhängigen Komponenten sowie umfangreiche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Die Ausrichtung auf personelle Vielfalt (Diversity) ermöglicht zudem die Ausschöpfung des gesamten Arbeitsmarktpotenzials.

Covestro ist auf gute Beziehungen zu seinen Mitarbeitern, den Gewerkschaften und den Mitarbeitervertretern angewiesen, um Arbeitsniederlegung zu vermeiden, Restrukturierungsprogramme umzusetzen, bestehende Tarifverträge abzuändern und faire, angemessene Löhne sowie andere wichtige Arbeitsbedingungen aushandeln zu können.

Informationstechnologie

Die Geschäfts- und Produktionsprozesse sowie die interne bzw. externe Kommunikation des Covestro-Konzerns basieren zunehmend auf globalen IT-Systemen. Eine wesentliche technische Störung oder gar ein Ausfall der IT-Systeme kann zu einer gravierenden Beeinträchtigung unserer Geschäfts- und Produktionsprozesse führen. In Zusammenarbeit mit unserer internen IT-Organisation werden technische Vorkehrungen, wie z. B. Datenwiederherstellungs- und Kontinuitätspläne, definiert und laufend weiterentwickelt.

Die Vertraulichkeit von internen und externen Daten ist bei uns von elementarer Bedeutung. Ein Verlust der Vertraulichkeit, Integrität oder Authentizität von Daten und Informationen kann zu Manipulationen und/oder zu einem unkontrollierten Abfluss von Daten und Know-how führen. Diesem Risiko begegnen wir durch entsprechende Maßnahmen, z. B. in Form eines Berechtigungskonzepts.

Des Weiteren wurde ein Gremium eingerichtet, das die grundsätzliche Strategie, Architektur und Sicherheitsmaßnahmen für den Konzern beschließt. Durch diese Maßnahmen wollen wir einen Schutz auf dem aktuellsten Stand der Technik erzielen.

Recht und Compliance

Der Covestro-Konzern ist zahlreichen Risiken aus Rechtsstreitigkeiten oder -verfahren ausgesetzt, an denen wir entweder aktuell beteiligt sind oder die sich in Zukunft ergeben könnten. Dazu gehören insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Patentrecht, Steuerrecht sowie Umweltschutz.

Ermittlungen und Untersuchungen aufgrund möglicher Verletzungen von gesetzlichen Vorschriften oder regulatorischen Bestimmungen, wie etwa potenzielle Verstöße gegen Kartellgesetze oder wegen bestimmter Marketing- und Vertriebspraktiken, können straf- und zivilrechtliche Sanktionen einschließlich erheblicher monetärer Strafen sowie weiterer finanzieller Nachteile zur Folge haben. Sie können der Reputation von Covestro schaden und sich letztlich nachteilig auf unseren Unternehmenserfolg auswirken.

Eine Beschreibung der aus heutiger Sicht wesentlichen rechtlichen Risiken findet sich im Anhang unter "Rechtliche Risiken".

Finanzwirtschaftliche Chancen und Risiken

Der Covestro-Konzern ist finanziellen Chancen und Risiken in Form von Marktpreisänderungen sowie Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken und Risiken aus Pensionsverpflichtungen ausgesetzt. Zur Steuerung der finanziellen Chancen und Risiken sind Prozesse etabliert und dokumentiert. Einen Baustein bildet dabei die Finanzplanung, die als Basis zur Ermittlung des Liquiditätsbedarfs und des künftigen Devisenrisikos dient. Die Finanzplanung umfasst einen Planungshorizont von zwölf Monaten und wird regelmäßig aktualisiert.

Zum 1. September 2015 wurde die Steuerung der finanzwirtschaftlichen Chancen und Risiken in vollem Umfang vom Bereich Finanzen des Covestro-Konzerns übernommen.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, aufgrund einer unzureichenden Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen zu können. Das Liquiditätsrisiko wird zentral gesteuert. Zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit aller Konzerngesellschaften werden liquide Mittel durch Liquiditätsbündelung (Cash Pooling Agreements) oder durch interne Kredite bereitgestellt, um sämtliche geplante Zahlungsverpflichtungen zur jeweiligen Fälligkeit erfüllen zu können.

Devisen

Devisenchancen und -risiken von Finanztransaktionen ergeben sich für den Covestro-Konzern aus Änderungen von Devisenkursen und den damit verbundenen Wertänderungen.

Materielle Forderungen und Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit und finanziellen Positionen werden in der Regel für liquide Währungen in voller Höhe mit Devisentermingeschäften gesichert.

Geplante und kontrahierte Zahlungseingänge und -ausgänge (antizipiertes Exposure) wurden bis zum 31. August 2015 durch den Bayer-Konzern gesichert. Die Absicherung erfolgte durch Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen. Seit dem 1. September 2015 wird das geplante und kontrahierte Exposure weiterhin gemessen. Jedoch findet vorerst keine Sicherung statt. Sollte sich das Wechselkursrisiko signifikant erhöhen, wird die Sicherung der geplanten und kontrahierten zukünftigen Zahlungseingänge und -ausgänge wieder aufgenommen.

Marktpreisänderungen

Chancen und Risiken aus Änderungen von Marktpreisen ergeben sich im Devisen- sowie im Zinsbereich. Diese wurden bis zum 31. August 2015 zentral durch den Bereich Finanzen des Bayer-Konzerns gesteuert. Diese Funktion wird seit dem 1. September 2015 ebenfalls vom Bereich Finanzen des Covestro-Konzerns übernommen. Im Rahmen der Steuerung werden Risiken zum Teil durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente eliminiert bzw. begrenzt.

Zinsen

Zinschancen und -risiken ergeben sich für den Covestro-Konzern durch Änderungen von Kapitalmarktzinsen, die wiederum zu Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von festverzinslichen Finanzinstrumenten sowie zu veränderten Zinszahlungen bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten führen können. Die Steuerung der Zinsänderungsrisiken erfolgt über die Glättung der Kapital- und Zinszahlungsströme pro Jahr.

Kreditrisiken

Die Werthaltigkeit von Forderungen und anderen finanziellen Vermögenswerten des Covestro-Konzerns kann beeinträchtigt werden, wenn Transaktionspartner ihren Verpflichtungen zur Bezahlung oder sonstigen Erfüllung nicht nachkommen. Der Covestro-Konzern schließt für nicht-derivative Finanzinstrumente mit seinen Kunden keinen Rahmenvertrag zur Aufrechnung von finanziellen Forderungen und Verbindlichkeiten (Master Netting Agreement) ab. Hier stellt der Gesamtbetrag der finanziellen Vermögenswerte das maximale Ausfallrisiko dar. Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten können bei Vorliegen entsprechender Rahmenvereinbarungen mit negativen Marktwerten saldiert werden.

Zur Steuerung der Kreditrisiken aus Handelsforderungen sind verantwortliche Kreditmanager benannt, die regelmäßig Bonitätsanalysen durchführen und für jeden Kunden ein Kreditlimit festlegen. Sicherheiten liegen für einen Teil dieser Forderungen vor und werden in Abhängigkeit von lokalen Rahmenbedingungen genutzt; hierzu zählen insbesondere Anzahlungen, Akkreditive, Bürgschaften und der Eigentumsvorbehalt. Darüber hinaus werden alle Kreditlimite für Schuldner mit einem Gesamtrisikoexposure von mehr als 10 Mio. € sowohl vom lokalen Kreditmanagement beurteilt als auch dem konzernweiten Risikokomitee Finanzen vorgelegt.

Kapitalmarktentwicklungen als Risiko für Pensionsverpflichtungen

Der Covestro-Konzern hat Verpflichtungen gegenüber jetzigen und früheren Mitarbeitern aus Pensionszusagen. Veränderungen relevanter Bewertungsparameter, wie Zinssätze, Sterbewahrscheinlichkeiten und Gehaltssteigerungsraten, können eine Erhöhung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen bedingen, was zusätzliche Aufwendungen für Pensionspläne erforderlich macht. Ein Teil der Pensionsverpflichtungen ist durch Planvermögen gedeckt. Rückläufige oder gar negative Erträge aus den Anlagen des Planvermögens können sich ungünstig auf den zukünftig beizulegenden Zeitwert des Planvermögens auswirken. Beide Effekte können die Ertragslage des Unternehmens negativ beeinflussen und / oder zusätzliche Zahlungen des Unternehmens notwendig machen.

Dem Risiko von Marktwertschwankungen des Planvermögens wird durch eine ausgewogene strategische Anlagenallokation und eine ständige Analyse der Anlagerisiken im Hinblick auf die Pensionsverpflichtungen begegnet.

Gesamtbeurteilung der Chancen und Risiken

Die aktuelle Bewertung zeigt, dass keines der zuvor berichteten Risiken bestandsgefährdend ist. Darüber hinaus konnten wir keine Interdependenzen erkennen, die sich zu einer Bestandsgefährdung unseres Unternehmens aufbauen könnten.

Aufgrund unseres Produktportfolios, unseres Know-how und unserer Innovationskraft sind wir davon überzeugt, die aus unserem unternehmerischen Handeln resultierenden Chancen nutzen und den Herausforderungen, die sich aus den vorgenannten Risiken ergeben, erfolgreich begegnen zu können.

Nachtragsbericht

Seit dem 1. Januar 2016 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen wir einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens- und Finanzlage des Covestro-Konzerns erwarten.

Übernahmerelevante Angaben

Angaben gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das Grundkapital der Covestro AG zum 31. Dezember 2015 betrug 202.500.000 € und war eingeteilt in 202.500.000 nennbetragslose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme.

Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Die Bayer AG hält zum Bilanzstichtag eine Beteiligung in Höhe von 69 %. Sonstige direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte erreichen oder übersteigen, sind uns nicht gemeldet worden und sind auch nicht anderweitig bekannt.

Die Bayer AG hat sich dazu verpflichtet, während einer sogenannten Lock-Up-Periode von sechs Monaten nach dem ersten Handelstag keine weiteren Aktien zu veräußern.

Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder; Satzungsänderungen

Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in den §§ 84, 85 AktG, § 31 MitbestG und § 6 der Satzung geregelt. Gemäß § 84 Absatz 1 AktG werden die Mitglieder des Vorstands grundsätzlich durch den Aufsichtsrat bestellt bzw. abberufen. Da die Covestro AG in den Anwendungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes fällt, hat die Bestellung bzw. Abberufung von Vorstandsmitgliedern in einer ersten Abstimmung gemäß § 31 Absatz 2 MitbestG mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder des Aufsichtsrats zu erfolgen. Kommt eine solche Mehrheit nicht zustande, erfolgt die Bestellung gemäß § 31 Absatz 3 MitbestG in einer zweiten Abstimmung mit der einfachen Mehrheit der Stimmen der Mitglieder. Wird auch hierbei die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, erfolgt eine dritte Abstimmung, in der ebenfalls die einfache Stimmenmehrheit der Mitglieder maßgeblich ist. Dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats stehen in dieser Abstimmung gemäß § 31 Absatz 4 MitbestG dann jedoch zwei Stimmen zu. Gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung der Covestro AG hat der Vorstand aus mindestens zwei Personen zu bestehen; im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 84 Absatz 2 AktG bzw. § 6 Absatz 1 der Satzung ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzenden und ein Mitglied des Vorstands zum stellvertretenden Vorsitzenden ernennen.

Änderungen der Satzung erfolgen nach den § 179 AktG und §§ 10, 17 der Satzung. Gemäß § 179 Absatz 1 AktG bedürfen Änderungen der Satzung eines Beschlusses der Hauptversammlung, der, soweit die Satzung keine andere Mehrheit vorsieht, gemäß § 179 Absatz 2 AktG eine Mehrheit von drei Vierteln des bei der Abstimmung vertretenen Grundkapitals erfordert. Soweit eine Änderung des Unternehmensgegenstands betroffen ist, darf die Satzung jedoch nur eine größere Mehrheit vorsehen. Die Satzung der Covestro AG macht in § 17 Absatz 2 von der Möglichkeit der Abweichung gemäß § 179 Absatz 2 AktG Gebrauch und sieht vor, dass Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des vertretenen Grundkapitals gefasst werden können. Gemäß § 10 Absatz 9 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.

Genehmigtes Kapital

Im Handelsregister der Covestro AG sind Satzungsbestimmungen zu einem Genehmigten Kapital eingetragen. Durch das Genehmigte Kapital ist der Vorstand bis zum 2. Oktober 2020 berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um bis zu 101.250.000 € zu erhöhen. Die Ausgabe neuer Aktien kann dabei gegen Bar- und/oder Sacheinlagen erfolgen. Bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Verwendung des Genehmigten Kapitals ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu gewähren. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:

(a) für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben,

(b) soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern der von der Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen ausgegebenen Schuldverschreibungen (einschließlich Genussrechten) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht zustünde,

(c) sofern die Kapitalerhöhung zur Gewährung von Aktien gegen Sacheinlagen erfolgt,

(d) wenn die neuen Aktien zu einem Preis ausgegeben werden, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet, und die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung ist die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, sofern sie während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 i. V. m. § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG erfolgt. Ferner sind auf diese Begrenzung diejenigen Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen (einschließlich Genussrechten) mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen bzw. Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden,

(e) zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend), bei der den Aktionären angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien aus dem Genehmigten Kapital in die Gesellschaft einzulegen.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 70.000.000 €, eingeteilt in bis zu 70.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Schuldverschreibungen (einschließlich Genussrechten), die von der Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 1. September 2015 bis zum 31. August 2020 begeben bzw. garantiert werden, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen. Weitere Voraussetzung für die Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung ist, dass Wandlungs- bzw. Optionspflicht aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und dass die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden.

Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu den nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Wandlungs- oder Optionspreisen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil; abweichend hiervon kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das im Zeitpunkt der Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Erwerb und Verwendung eigener Aktien

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 1. September 2015 ist der Vorstand zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien auch unter dem Einsatz von Derivaten ermächtigt. Im Einzelnen sieht der Beschluss Folgendes vor:

1. Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

1.1 Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 31. August 2020 eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Absatz 2 Sätze 2 und 3 AktG sind zu beachten.

Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre (§ 53a AktG) genügen. Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion am Handelstag ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im Xetra® -Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb mittels eines öffentlichen Erwerbsangebots, darf der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Schlussauktion am letzten Börsentag vor der Veröffentlichung des Erwerbsangebots ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im Xetra® -Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien dessen Volumen überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen; darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen.

1.2 Die Ermächtigung kann vollständig oder in mehreren Teilbeträgen verteilt auf mehrere Erwerbszeitpunkte ausgenutzt werden, bis das maximale Erwerbsvolumen erreicht ist. Der Erwerb kann auch durch von der Gesellschaft im Sinne von § 17 AktG abhängige Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere in Verfolgung eines oder mehrerer der in den Ziffern 1.3, 1.4, 1.5 und 1.6 genannten Zwecke, ausgeübt werden. Ein Handel in eigenen Aktien darf nicht erfolgen.

Erfolgt die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien zu einem oder mehreren der in den Ziffern 1.3 oder 1.4 genannten Zwecke, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Erfolgt die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien zu dem in Ziffer 1.6 genannten Zweck, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht auszuschließen. Bei Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien über die Börse besteht ebenfalls kein Bezugsrecht der Aktionäre. Für den Fall einer Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien durch ein öffentliches Angebot an die Aktionäre, das unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgt, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen.

1.3 Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Verwendungsermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die nach dem Beginn des 1. September 2015 unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandelrechten bzw. -pflichten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen nach dem Beginn des 1. September 2015 unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

1.4 Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen.

1.5 Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung kann auch ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft erfolgen. Der Vorstand ist für diesen Fall zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.

1.6 Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend) zu verwenden.

1.7 Von den Ermächtigungen in den Ziffern 1.3, 1.4 und 1.6 darf der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch machen. Im Übrigen kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.

1.8 Von den vorstehenden Verwendungsermächtigungen kann einmal oder mehrmals, jeweils einzeln oder zusammen, bezogen auf Teilvolumina der eigenen Aktien oder auf den Bestand eigener Aktien insgesamt Gebrauch gemacht werden.

2. Ermächtigung zum Erwerb unter Einsatz von Derivaten

2.1 Der Erwerb eigener Aktien im Rahmen der Ermächtigung gemäß Ziffer 1.1 darf auch unter Einsatz von Put- oder Call-Optionen durchgeführt werden. In diesem Fall müssen die Optionsgeschäfte mit einem von der Gesellschaft unabhängigen Kreditinstitut oder nach § 53 Absatz 1 Satz 1 oder nach § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 des Kreditwesengesetzes tätigen Unternehmens ("Finanzinstitut") abgeschlossen werden mit der Maßgabe, dass dieses Finanzinstitut bei Ausübung der Option nur Aktien liefert, die zuvor unter Wahrung des Gleichheitsgrundsatzes über die Börse zu einem marktnahen Preis erworben wurden.

2.2 Der Erwerb unter Einsatz von Put- oder Call-Optionen ist auf Aktien in einem Umfang von höchstens 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder - falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt.

2.3 Die von der Gesellschaft für Call-Optionen gezahlte Optionsprämie darf nicht wesentlich über und die für Put-Optionen vereinnahmte Optionsprämie darf nicht wesentlich unter dem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der jeweiligen Optionen liegen. Der in dem Optionsgeschäft vereinbarte Ausübungspreis darf (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten, aber unter Berücksichtigung der erhaltenen oder gezahlten Optionsprämie) den am Börsentag des Abschlusses des Optionsgeschäfts durch die Eröffnungsauktion an diesem Tag ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im Xetra® -Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

2.4 Die Laufzeit der einzelnen Derivate darf jeweils höchstens 18 Monate betragen, muss spätestens am 31. August 2020 enden und muss so gewählt sein, dass der Erwerb der Aktien unter Einsatz der Derivate nicht nach dem 31. August 2020 erfolgt.

2.5 Für die Verwendung von Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, finden ebenfalls die Regelungen zu Ziffer 1.1 Anwendung.

3. Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechte

3.1 Ermächtigungszeitraum, Gegenstand, Nennbetrag, Laufzeit, Aktienzahl

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. August 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und / oder Genussrechte (nachfolgend zusammenfassend "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.500.000.000 € jeweils mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte zum Bezug von bis zu 70.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 70.000.000 € (nachfolgend "Aktien der Gesellschaft") nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen ("Anleihebedingungen") zu gewähren. Die Ermächtigung kann insgesamt oder in Teilen ausgenutzt werden. Die Ausgabe von Schuldverschreibungen kann auch gegen Erbringung einer Sachleistung erfolgen.

3.2 Währung, Ausgabe durch Konzernunternehmen

Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Bei der Begebung in einer anderen Währung als in Euro ist der entsprechende Gegenwert, berechnet nach dem Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank am Tag der Beschlussfassung über die Begebung der Schuldverschreibungen, zugrunde zu legen.

Die Schuldverschreibungen können auch durch ein Konzernunternehmen der Gesellschaft i. S. von § 18 AktG begeben werden; für diesen Fall ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Rückzahlung der Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren.

3.3 Wandlungsrecht/Wandlungspflicht; Wandlungsverhältnis

Im Fall der Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Wandlungsrecht können die Gläubiger ihre Schuldverschreibungen nach Maßgabe der Anleihebedingungen in Aktien der Gesellschaft umtauschen. Der anteilige Betrag am Grundkapital der bei Wandlung auszugebenden Aktien darf den Nennbetrag bzw. einen niedrigeren Ausgabebetrag der Schuldverschreibung mit Wandlungsrecht nicht übersteigen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags einer Schuldverschreibung mit Wandlungsrecht durch den Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Das Umtauschverhältnis kann sich auch durch Division des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabepreises einer Schuldverschreibung mit Wandlungsrecht durch den Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft ergeben. Das Umtauschverhältnis kann auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Die Anleihebedingungen können ein festes oder variables Umtauschverhältnis vorsehen.

Die Anleihebedingungen können eine Wandlungspflicht vorsehen. Die Anleihebedingungen können ferner das Recht der Gesellschaft vorsehen, den Gläubigern von Schuldverschreibungen mit Wandlungsrecht bei Endfälligkeit oder zu einem früheren Zeitpunkt ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren (Ersetzungsbefugnis der Gesellschaft).

Die Gesellschaft kann in den Anleihebedingungen berechtigt werden, eine etwaige Differenz zwischen dem Nennbetrag der Schuldverschreibung mit Wandlungsrecht und dem Produkt aus dem Umtauschverhältnis und einem in den Anleihebedingungen näher zu bestimmenden Börsenpreis der Aktie zum Zeitpunkt der Wandlung ganz oder teilweise in bar auszugleichen. Als Börsenpreis ist bei der Berechnung im Sinne des vorstehenden Satzes mindestens 80 % des für die Untergrenze des Wandlungspreises gemäß nachstehender Ziffer 3.6 relevanten Börsenkurses der Aktie anzusetzen.

3.4 Optionsrecht/Optionsausübungspflicht

Im Fall der Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Optionsrecht oder Optionsausübungspflicht werden jeder Schuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Gläubiger nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Anleihebedingungen zum Bezug von Aktien der Gesellschaft berechtigen. Das Bezugsverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags einer Schuldverschreibung durch den Optionspreis für eine Aktie der Gesellschaft. Der anteilige Betrag des Grundkapitals der bei Ausübung der Optionen auszugebenden Aktien der Gesellschaft darf den Nennbetrag der Schuldverschreibungen nicht übersteigen. In den Anleihebedingungen kann außerdem vorgesehen werden, dass die Zahl der bei Ausübung der Optionsrechte zu beziehenden Aktien variabel ist. Die Anleihebedingungen können vorsehen, dass die Zahlung des Optionspreises auch durch die Übertragung von Schuldverschreibungen (Inzahlungnahme) und gegebenenfalls eine bare Zuzahlung erfolgt.

3.5 Gewährung neuer oder bestehender Aktien; Geldzahlung

Die Gesellschaft kann im Fall der Wandlung oder Optionsausübung bzw. bei Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht nach ihrer Wahl entweder neue Aktien aus bedingtem Kapital oder bereits bestehende Aktien der Gesellschaft oder Aktien einer börsennotierten anderen Gesellschaft gewähren. Die Anleihebedingungen können auch das Recht der Gesellschaft vorsehen, im Fall der Optionsausübung oder Wandlung bzw. bei der Erfüllung der Options- oder Wandlungspflichten keine Aktien zu gewähren, sondern den Gegenwert in Geld zu zahlen.

3.6 Wandlungs-/Optionspreis

Der jeweils festzusetzende Wandlungs- bzw. Optionspreis muss mindestens 80% des volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im Xetra® -Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung der Schuldverschreibungen betragen oder mindestens 80 % des durchschnittlichen Schlusskurses der Aktie der Gesellschaft im Xetra®-Handel (oder in einem entsprechenden Nachfolgesystem) während der Tage, an denen die Bezugsrechte an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden, mit Ausnahme der beiden letzten Börsenhandelstage des Bezugsrechtshandels, entsprechen.

Im Fall von Schuldverschreibungen mit Pflichtwandlung oder einer Ersetzungsbefugnis der Gesellschaft muss der festzusetzende Wandlungspreis für eine Aktie mindestens entweder dem oben genannten Mindestpreis oder mindestens dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft an den zehn Börsenhandelstagen im Xetra®-Handel (oder in einem entsprechenden Nachfolgesystem) vor dem Tag des Wirksamwerdens der Wandlung entsprechen.

In den Anleihebedingungen kann vorgesehen werden, dass der Options- bzw. Wandlungspreis unter Beachtung der vorstehend genannten Mindestpreise innerhalb einer vom Vorstand festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses während der Laufzeit verändert werden kann.

Die Anleihebedingungen können Verwässerungsschutzklauseln für den Fall vorsehen, dass die Gesellschaft während der Wandlungs- oder Optionsfrist unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder weitere Wandelanleihen, Optionsanleihen oder Genussrechte begibt bzw. sonstige Optionsrechte gewährt oder garantiert und den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten kein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. der Erfüllung einer Wandlungspflicht zustünde. Die Anleihebedingungen können auch für andere Maßnahmen der Gesellschaft oder Ereignisse, die mit einer wirtschaftlichen Verwässerung des Werts der Wandlungs- bzw. Optionsrechte verbunden sind (z. B. Dividenden), eine wertwahrende Anpassung des Wandlungs- bzw. Optionspreises oder des Optionsverhältnisses oder die Einräumung von Barkomponenten vorsehen. In keinem Fall darf der anteilige Betrag am Grundkapital der je Schuldverschreibung zu beziehenden Aktien den Nennbetrag der Schuldverschreibung übersteigen.

§ 9 Absatz 1 AktG und § 199 AktG bleiben unberührt.

3.7 Weitere Festlegungen in den Anleihebedingungen

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen festzulegen.

3.8 Bezugsrecht, Bezugsrechtsausschluss

Bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen einzuräumen. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen auszuschließen,

3.8.1 für Spitzenbeträge,

3.8.2 soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft bzw. den Gläubigern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Schuldverschreibungen ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung dieser Rechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflichten zustünde,

3.8.3 sofern die Schuldverschreibungen gegen bar ausgegeben werden und der Ausgabepreis den nach anerkannten finanzmathematischen Grundsätzen ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur für Schuldverschreibungen mit Rechten auf Aktien, auf die ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von insgesamt nicht mehr als 10 % des Grundkapitals entfällt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung ist die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, sofern sie während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5 i. V. m. §186 Absatz 3 Satz 4 AktG erfolgt. Ferner sind auf diese Begrenzung diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden,

3.8.4 soweit sie gegen Sachleistung ausgegeben werden, sofern der Wert der Sachleistung in einem angemessenen Verhältnis zu dem nach vorstehender Nr. 3.8.3 zu ermittelnden Marktwert der Schuldverschreibungen steht.

Wesentliche konditionierte Vereinbarungen

Als wesentliche Vereinbarungen, die eine Klausel für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) enthalten, sind eine syndizierte Kreditfazilität mit einem Bankenkonsortium sowie zwei Darlehen mit einem Bayer-Konzernunternehmen, der Bayer Antwerpen NV, zu nennen.

Die syndizierte Kreditfazilität mit einem Volumen von insgesamt 2.700 Mio. € ist aufgeteilt in zwei Tranchen, eine revolvierende Kreditfazilität in Höhe von 1.500 Mio. € mit einer Laufzeit bis September 2020 und einer zweimaligen einjährigen Verlängerungsoption sowie ein endfälliges Darlehen über 1.200 Mio. € mit einer Laufzeit bis September 2018. Covestro hat die Kreditlinie bisher nicht in Anspruch genommen. Im Fall eines Kontrollwechsels, definiert als Übernahme von mehr als 50 % der stimmberechtigten Aktien durch einen nicht mit dem Bayer-Konzern in Verbindung stehenden Dritten bzw. einem entsprechenden Konsortium von Dritten, können die kreditgewährenden Banken die Darlehen kündigen und alle möglicherweise bis zum Zeitpunkt des Kontrollwechsels in Anspruch genommenen Darlehen fällig stellen.

Die gleichen Klauseln sind für den Fall eines Kontrollwechsels für die zwei mit der Bayer Antwerpen NV abgeschlossenen Darlehen über insgesamt 2.060 Mio. €, 1.250 Mio. € fällig bis 30. März 2016 und 810 Mio. € fällig bis 29. Juni 2016, vereinbart.

Für die Mitglieder des Vorstands bestehen für den Fall eines Übernahmeangebots für die Covestro AG Vereinbarungen, die mit den Bestimmungen der Ziffer 4.2.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex in Einklang stehen. Danach soll eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels maximal drei Jahresvergütungen betragen und die Vergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags nicht überschreiten.

Schlusserklärung des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Die Bayer AG hält rund 69 % der Anteile an der Covestro AG. Zwischen diesen Gesellschaften besteht kein Beherrschungs- bzw. Ergebnisabführungsvertrag. Daher hat der Vorstand der Gesellschaft für die Zeit vom 20. August 2015 bis zum 31. Dezember 2015 einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 Aktiengesetz (AktG) erstellt (Abhängigkeitsbericht). Der Abhängigkeitsbericht wurde vom Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüft.

Der Vorstand hat am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen folgende Erklärung abgegeben:

"Der Vorstand erklärt, dass die Covestro AG nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen im Interesse oder auf Veranlassung des herrschenden Unternehmens oder der mit ihm verbundenen Unternehmen sind nicht getroffen und auch nicht unterlassen worden."

Corporate-Governance-Bericht

Zugleich Bericht gemäß Ziffer 3.10 Deutscher Corporate Governance Kodex

22. Entsprechenserklärung*

(nach Deutschem Corporate Governance Kodex)*

* Nicht Teil des geprüften Lageberichts

ERKLÄRUNG DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS DER COVESTRO AG

zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 gemäß § 161 AktG

§ 161 AktG verpflichtet den Vorstand und den Aufsichtsrat der Covestro AG, jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ("Kodex") entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Die Aktien der Covestro AG wurden am 5. Oktober 2015 erstmalig zum Börsenhandel zugelassen; bisher wurde keine jährliche Erklärung abgegeben.

Für die Vergangenheit sowie für die gegenwärtige und künftige Corporate-Governance-Praxis der Covestro AG bezieht sich die nachfolgende Erklärung auf die Empfehlungen des Kodex in seiner Fassung vom 5. Mai 2015.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Covestro AG erklären gemäß § 161 AktG:

1. Den Empfehlungen des Kodex wurde seit Oktober 2015, dem Datum der erstmaligen Zulassung der Aktien zum Börsenhandel, entsprochen.

2. Künftig wird allen Empfehlungen entsprochen.

Leverkusen, im Dezember 2015

Für den Vorstand

Patrick Thomas

Frank H. Lutz

Für den Aufsichtsrat

Dr. Richard Pott

23. Unternehmensführung*

Die verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Governance) hat bei Covestro einen hohen Stellenwert.

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im Berichtsjahr mit der Erfüllung der Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst, auch mit den Kodex-Änderungen vom 5. Mai 2015. Die daraus resultierende Entsprechenserklärung vom Dezember 2015 ist auf der Internetseite von Covestro veröffentlicht.

Die Covestro AG entspricht im Berichtsjahr sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und wird diesen auch zukünftig entsprechen.

Weiterhin entspricht die Covestro AG sämtlichen Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung mit der Zielsetzung, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die festgelegten Unternehmensziele zu erreichen. Dabei berücksichtigt er die Belange der Aktionäre, der Arbeitnehmer und der sonstigen mit dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder). Der Vorstand führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung, der Geschäftsordnung für den Vorstand sowie gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, wie in der Entsprechenserklärung dargelegt. Er arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft zusammen.

Der Vorstand legt die langfristigen Ziele sowie die Strategien fest und bestimmt die Richtlinien sowie die Grundsätze für die daraus abgeleitete Unternehmenspolitik. Er koordiniert und kontrolliert die bedeutsamen Aktivitäten. Er legt das Portfolio des Konzerns fest, entwickelt und setzt Führungskräfte ein, verteilt die Ressourcen und entscheidet über die finanzielle Steuerung und Berichterstattung des Konzerns.

Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Unbeschadet der Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder führen die einzelnen Mitglieder die ihnen zugeordneten Bereiche im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Die Verteilung der Aufgaben auf die Mitglieder des Vorstands ergibt sich aus einem schriftlich fixierten Aufgabenverteilungsplan, der Anlage zur Geschäftsordnung des Vorstands ist.

Der Vorstand in seiner Gesamtheit entscheidet in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher und wesentlicher Bedeutung sowie in gesetzlich oder anderweitig verbindlich festgelegten Fällen. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht einen Katalog von Maßnahmen vor, die einer Behandlung und Entscheidung im Gesamtvorstand bedürfen.

Vorstandssitzungen finden regelmäßig statt. Sie werden durch den Vorstandsvorsitzenden einberufen. Darüber hinaus kann jedes Mitglied die Einberufung einer Sitzung unter Mitteilung des Beratungsgegenstands verlangen. Sofern nicht Einstimmigkeit gesetzlich erforderlich ist, beschließt der Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

Gemäß Geschäftsordnung und Aufgabenverteilungsplan des Vorstands obliegt dem Vorstandsvorsitzenden insbesondere die Koordinierung aller Ressorts des Vorstands. Er repräsentiert den Vorstand sowie die Gesellschaft und den Konzern gegenüber der Öffentlichkeit und sonstigen Dritten. Darüber hinaus hatte er im Berichtsjahr eine besondere Verantwortlichkeit für bestimmte Corporate-Center-Bereiche und deren Tätigkeitsgebiete sowie für die Segmente Polyurethanes, Polycarbonates und Coatings, Adhesives, Specialties des Konzerns.

Die Zuständigkeitsverteilung innerhalb des Vorstands wurde mit Beschluss vom 20. August 2015 neu geordnet. Seitdem sind jedem Vorstandsmitglied über den Ressortverteilungsplan besondere Verantwortungen zugewiesen. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf:

Strategie, Nachhaltigkeit, Personal und die Segmente Polyurethanes, Polycarbonates und Coatings, Adhesives, Specialties; auf Finanzen (gleichzeitig Arbeitsdirektor), Portfoliomanagement sowie Recht und Intellectual Property (IP) Management; auf Produktion, Technologie und Einkauf sowie auf Innovation.

Da der Vorstand nur aus vier Mitgliedern besteht, wurden keine Ausschüsse eingerichtet.

Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen nach § 76 Absatz 4 und § 111 Absatz 5 des AktG

Durch das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom Mai 2015 sind in Deutschland bestimmte Gesellschaften verpflichtet, erstmals Zielgrößen für den Geschlechteranteil im Aufsichtsrat, Vorstand und in den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Geschlechteranteil erreicht werden soll. Die betroffenen Gesellschaften mussten ihre Zielgrößen nebst Umsetzungsfristen bis zum 30. September 2015 beschlossen haben. Dabei darf bei der erstmaligen Festlegung die Umsetzungsfrist gesetzlich nicht über den 30. Juni 2017 hinausgehen. Bei der nächsten Festlegung einer Umsetzungsfrist kann der Zeitraum bis zu fünf Jahre betragen. Eine Ausnahme sieht das Gesetz für den Geschlechteranteil im Aufsichtsrat börsennotierter und zugleich mitbestimmter Gesellschaften wie der Covestro AG vor: Hier gilt bereits ein gesetzlicher Mindestanteil von jeweils 30 % Frauen und 30 % Männern.

Der Aufsichtsrat der Covestro AG hat für den Frauenanteil im Vorstand der Covestro AG eine Zielgröße von mindestens 0 % und eine Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2017 beschlossen. Damit wird der aktuelle Stand festgehalten.

Für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands hat der Vorstand der Covestro AG eine Zielgröße von mindestens 10 % und eine Umsetzungsfrist bis zum Ablauf des 30. Juni 2017 beschlossen. Für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands hat der Vorstand eine Zielgröße von mindestens 20 % und eine Umsetzungsfrist ebenfalls bis zum Ablauf des 30. Juni 2017 beschlossen.

Die Umsetzungsfrist schöpft den zulässigen Rahmen für die erstmalige Festlegung der Umsetzungsfrist aus.

* Nicht Teil des geprüften Lageberichts

Aufsichtsrat: Führungs- und Kontrollarbeit

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand. Er besteht aus zwölf Mitgliedern, die gemäß dem Mitbestimmungsgesetz jeweils zur Hälfte aus Kreisen der Aktionäre und der Arbeitnehmer stammen. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden; er stimmt mit dem Vorstand auch die strategische Ausrichtung der Gesellschaft ab und erörtert mit ihm regelmäßig den Stand der Umsetzung der Geschäftsstrategie. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Gremiums und leitet die Sitzungen.

Im regelmäßigen Austausch mit dem Vorstand wird der Aufsichtsrat stets über die Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung und die Strategie informiert. Der Aufsichtsrat stimmt der Jahresplanung und dem Finanzierungsrahmen zu und billigt die Jahresabschlüsse der Covestro AG und des Covestro-Konzerns sowie den zusammengefassten Lagebericht unter Berücksichtigung der Berichte des Abschlussprüfers.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Es bestehen derzeit folgende Ausschüsse des Aufsichtsrats:

Präsidium: Diesem Ausschuss des Aufsichtsrats gehören neben dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seinem Stellvertreter je ein weiterer Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer an. Das Präsidium hat insbesondere die Aufgabe, als Schlichtungsausschuss gemäß Mitbestimmungsgesetz tätig zu werden. Dabei soll es dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern unterbreiten, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Aufsichtsratsstimmen nicht erreicht wurde. Daneben sind dem Präsidium bestimmte Entscheidungsbefugnisse im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen übertragen, einschließlich einer Anpassung der Satzung in diesem Zusammenhang.

Prüfungsausschuss: Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Vertretern der Anteilseigner und drei Arbeitnehmervertretern. Der im Berichtsjahr amtierende Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Unabhängigkeit und Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, die bei einem Mitglied des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses vorliegen müssen. Der Prüfungsausschuss tagt regelmäßig vier Mal im Jahr. Der Prüfungsausschuss überwacht den Rechnungslegungsprozess und ihm obliegt die Vorprüfung der Jahres- und Konzernabschlüsse und Lageberichte sowie die Erörterung der Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte mit dem Vorstand. Auf der Grundlage des Berichts des Abschlussprüfers bereitet der Prüfungsausschuss die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses sowie über den Beschlussvorschlag für die Gewinnverwendung vor und unterbreitet dem Aufsichtsrat entsprechende Empfehlungen.

Der Prüfungsausschuss ist auch für die Beziehungen der Gesellschaft zum Abschlussprüfer zuständig. Der Ausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers. Der Prüfungsausschuss ist ermächtigt, dem bestellten Abschlussprüfer im Namen des Aufsichtsrats den Prüfungsauftrag zu erteilen und mit ihm die Honorarvereinbarung zu treffen. Er regt Prüfungsschwerpunkte an und überwacht die Qualität der Abschlussprüfung sowie die Unabhängigkeit und die Qualifikation.

Der Prüfungsausschuss überwacht die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Compliance-Funktion.

Personalausschuss: Auch der Personalausschuss ist paritätisch besetzt und besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und drei weiteren Aufsichtsratsmitgliedern. Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsratsplenums vor, das über Bestellung und Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern entscheidet. Der Personalausschuss beschließt anstelle des Aufsichtsrats über die Anstellungsverträge der Mitglieder des Vorstands. Die Beschlussfassung über die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die einzelnen Vergütungsbestandteile und die regelmäßige Überprüfung des Vergütungssystems liegt jedoch beim Aufsichtsratsplenum, dem der Personalausschuss entsprechende Beschlussempfehlungen unterbreitet. Zudem berät er über die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand.

Nominierungsausschuss: Der Nominierungsausschuss wird vorbereitend bei Wahlen der Vertreter der Anteilseigner zum Aufsichtsrat tätig. Er schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vor. Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und einem weiteren Vertreter der Anteilseigner im Präsidium.

Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen sowie hinreichend unabhängig sind. Die Unabhängigkeit seiner Mitglieder beurteilt der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex; bei seiner Beurteilung der Unabhängigkeit ist sich der Aufsichtsrat auch der in der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 15. Februar 2005 genannten Kriterien bewusst.

Folgende Ziele für die Zusammensetzung bestehen:

Dem Aufsichtsrat dürfen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft angehören. Aufsichtsratsmitglieder dürfen keine Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der Gesellschaft oder eines Konzernunternehmens ausüben oder sonstigen wesentlichen Interessenkonflikten ausgesetzt sein. Der Aufsichtsrat hat zudem beschlossen, dass 75 % seiner Mitglieder und mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat unabhängig sein sollen.

Der Aufsichtsrat setzt sich zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen.

Aufsichtsratsmitglieder sollen dem Aufsichtsrat vorbehaltlich besonderer Gründe nicht mehr als drei volle Amtsperioden angehören und nicht länger amtieren als bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf die Vollendung ihres 68. Lebensjahres folgt.

Unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation und der internationalen Tätigkeit der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen strebt der Aufsichtsrat an, eine ausreichende Vielfalt (Diversity) der Aufsichtsratsmitglieder zu gewährleisten; außerdem sollen dem Aufsichtsrat mindestens drei Mitglieder angehören, die über Führungserfahrung in internationalen Konzernen verfügen.

Die genannten Ziele beziehen sich, soweit nicht anders bestimmt, auf den Aufsichtsrat insgesamt. Da der Aufsichtsrat aber nur für die Besetzung der Anteilseignerseite Wahlvorschläge unterbreiten kann, kann die Zielsetzung nur bei den Wahlvorschlägen für die Zusammensetzung der Anteilseignerseite berücksichtigt werden.

Stand der Umsetzung der Ziele

Dem Aufsichtsrat gehören nach den Ernennungen im Geschäftsjahr 2015 mehrere Mitglieder mit internationaler Geschäftserfahrung und internationalem Hintergrund an. Die Ziele, dass Aufsichtsratsmitglieder vorbehaltlich besonderer Gründe bei der auf ihren 68. Geburtstag folgenden Hauptversammlung ausscheiden sollen sowie nicht mehr als drei volle Amtsperioden dem Aufsichtsrat angehören sollen, werden erfüllt.

Die Zielwerte zur Unabhängigkeit werden erfüllt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Dr. Richard Pott, der bis zur Hauptversammlung 2020 gewählt wurde, war bis 2013 Mitglied im Vorstand der Bayer AG. Das Aufsichtsratsmitglied Johannes Dietsch ist aktuell Finanzvorstand der Bayer AG. Es bestehen aber keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen von Herrn Dr. Pott oder Herrn Dietsch zu der Gesellschaft oder ihren Organen, die nach Auffassung des Aufsichtsrats einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen.

Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestanteil von Frauen und Männern im Aufsichtsrat von jeweils 30 % ab dem 1. Januar 2016 wurde bereits im Geschäftsjahr 2015 erreicht.

Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie ihnen nahestehende Personen sind gesetzlich verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren der Covestro AG offenzulegen, sofern der Wert der Geschäfte im Kalenderjahr 5.000 € erreicht oder übersteigt. Covestro veröffentlicht Angaben zu den Geschäften unverzüglich auf der Internetseite und übersendet der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einen entsprechenden Beleg; die Information wird dem Unternehmensregister zur Speicherung übermittelt. Der Covestro AG wurden für das Geschäftsjahr 2015 folgende Geschäfte gemeldet:

↗ Der Bericht des Aufsichtsrats dieses Geschäftsberichts informiert über die Einzelheiten der Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse.

Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat

Datum / Ort Name / Funktion Finanzinstrument ISIN Geschäftsart Preis / Währung Stückzahl Gesamtvolumen
02.10.2015/ Frankfurt Johannes Dietsch, Aufsichtsrat Aktie DE0006062144 Kauf 24,00 € 2000 48.000,00 €
17.11.2015/ Xetra® Dr. Klaus Schäfer, Vorstand Aktie DE0006062144 Kauf 30,50 € 500 15.250,00 €
17.12.2015/ München Dr. Markus Steilemann, Vorstand Aktie DE0006062144 Kauf 34,20 € 1000 34.200,00 €

Nach Mitteilung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats an die Gesellschaft war deren Gesamtbesitz an Aktien der Covestro AG oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente am Abschlussstichtag kleiner als 1 % der ausgegebenen Aktien. Neben den aufgeführten Transaktionen hat die Falco Holding SA c/o VIRUM Investimenti SA 1500 Aktien zu einem Preis von 34,06 € je Aktie erworben. Herr Ferdinando Falco Beccalli ist Mitglied des Aufsichtsrats der Covestro AG und im Verwaltungsrat der Falco Holding SA.

Gemeinsame Werte und Führungsprinzipien

Covestro wird von drei Werten begleitet, die das Denken und Handeln der Menschen im Unternehmen widerspiegeln:

Neugierig: Das Unternehmen ist stolz auf seine Herkunft, aber nicht durch sie festgelegt. Die Mitarbeiter von Covestro sind immer auf der Suche nach Verbesserungen. Ihre Neugier treibt sie an, Kunden und Lieferanten zuzuhören und kreative, unerwartete Lösungen zu präsentieren.

Mutig: Covestro erkennt Chancen, wo andere Grenzen sehen. Aufgrund von Wissen und Erfahrung kann das Unternehmen mutig agieren und bei Innovationen Grenzen sprengen.

Bunt: Covestro schätzt verschiedene Blickwinkel und unterschiedliche Ideen. Das Unternehmen ist optimistisch, einfallsreich und setzt sich dafür ein, Lösungen zu finden und Probleme mit innovativen Ansätzen anzugehen.

Systematisches Risikomanagement

Unser Enterprise Risk Management stellt ein risikobewusstes Handeln sicher, indem etwaige finanzielle und nicht-finanzielle Risiken früh erkannt werden können. Die Risiken versuchen wir, mittels Gegensteuerungsmaßnahmen zu vermeiden, zu vermindern bzw. - sofern möglich und wirtschaftlich vertretbar - auf Dritte (z. B. Versicherungen) zu übertragen.

Durch das etablierte interne Kontrollsystem erfolgt eine zeitnahe Risikoüberwachung, um durch Vermeidung oder umgehende Korrektur potenzieller Fehler eine korrekte Bilanzierung in der Abwicklung von geschäftlichen Transaktionen zu gewährleisten. Damit ist sichergestellt, dass zuverlässige Daten über die finanzielle Situation des Unternehmens vorliegen.

Das Kontroll- und Risikomanagementsystem kann jedoch keinen absoluten Schutz gegen Verluste aus geschäftlichen Wagnissen oder gegen betrügerische Handlungen bieten.

Ausführliche Berichterstattung

Um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, unterrichten wir unsere Aktionäre, die Finanzanalysten, die Aktionärsvereinigungen, die Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen. Vier Mal pro Jahr informieren wir unsere Aktionäre über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie über dessen Risiken. Damit entspricht die Berichterstattung unseres Unternehmens den im Deutschen Corporate Governance Kodex definierten Regelungen.

Gemäß der gesetzlichen Verpflichtung versichern die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln.

Der Jahresabschluss der Covestro AG, der Konzernabschluss für den Covestro-Konzern und der zusammengefasste Lagebericht werden innerhalb von 90 Tagen nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres veröffentlicht. Während des Geschäftsjahres werden Anteilseigner und Dritte zusätzlich durch den Halbjahresfinanzbericht sowie im 1. und 3. Quartal durch Quartalsfinanzberichte unterrichtet. Der Halbjahresfinanzbericht wird freiwillig einer prüferischen Durchsicht des von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfers unterzogen.

Darüber hinaus informiert Covestro regelmäßig in Presse- und Analystenkonferenzen. Als aktuelle Veröffentlichungsplattform nutzt Covestro das Internet. Auf der Internetseite des Konzerns sind zudem die Termine der wesentlichen Veröffentlichungen und Veranstaltungen wie Geschäftsberichte, quartalsweise Finanzberichte oder Hauptversammlungen zu finden.

Dem Prinzip des "Fair Disclosure" folgend, behandeln wir alle Aktionäre und wesentlichen Zielgruppen bei bewertungsrelevanten Informationen gleich. Informationen zu wichtigen neuen Umständen stellen wir unverzüglich der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Neben der regelmäßigen Berichterstattung informieren wir in Ad-hoc-Mitteilungen über nicht öffentlich bekannte Umstände, die geeignet sind, im Fall ihres Bekanntwerdens den Börsenpreis der Covestro-Aktie erheblich zu beeinflussen.

24. Compliance

Der Covestro-Konzern führt seine Geschäfte ethisch verantwortungsvoll und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Regelungen der Länder, in denen wir tätig sind.

Jeder Mitarbeiter beeinflusst durch sein berufliches Verhalten das Ansehen des Unternehmens. Verstöße gegen die Einhaltung einschlägiger Gesetze sowie interner Regelungen werden nicht geduldet.

Der Konzernvorstand bekennt sich uneingeschränkt zur Corporate Compliance Policy. Covestro verzichtet auf jegliches Geschäft, das nur unter Verletzung des Gesetzes oder unserer internen Regelungen möglich wäre. Die Prinzipien und Regeln für unser Handeln innerhalb des Unternehmens und in Beziehung zu unseren externen Partnern sowie der Öffentlichkeit haben wir in unserer Corporate Compliance Policy beschrieben. Sie umfasst Verpflichtungen zur Einhaltung des maßgeblichen Wettbewerbsrechts, zur Integrität im Geschäftsverkehr, zum Prinzip der Nachhaltigkeit und Produktverantwortung, zur Einhaltung des Außenhandels- und Insiderrechts, zur Trennung der beruflichen von privaten Interessen, zur ordnungsgemäßen Aktenführung und transparenten Finanzberichterstattung sowie zu fairen, respektvollen und diskriminierungsfreien Arbeitsbedingungen. Jeder Mitarbeiter ist grundsätzlich verpflichtet, Verletzungen der Policy unverzüglich zu melden, sofern dem keine nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen.

Den Führungskräften im Covestro-Konzern kommt bei der Umsetzung der Corporate Compliance Policy eine besondere Bedeutung zu. Mit ihrer Vorbildfunktion tragen sie entscheidend dazu bei, dass dieser wichtige Verhaltenskodex bei Covestro aktiv gelebt wird. Führungskräfte können ihre Ansprüche auf variable Vergütungsanteile verlieren und müssen mit weiteren disziplinarischen Maßnahmen rechnen, wenn es in ihrem Verantwortungsbereich systematische Verstöße gegen das geltende Recht mit entsprechenden Schäden für Covestro gegeben hat, die durch geeignete Maßnahmen hätten verhindert werden können. Regelgerechtes und gesetzestreues Verhalten ist Teil der Performance-Bewertung (Leistungsbewertung) aller leitenden Mitarbeiter.

Bis August 2015 nahm Covestro am Compliance-Management-System der Bayer AG teil. Nach der Herauslösung von Covestro aus dem Bayer-Konzern hat Covestro ein eigenes Compliance-Management-System aufgebaut, welches in großen Teilen dem System von Bayer entspricht.

Der Chief Compliance Officer leitet alle Compliance-Aktivitäten von Covestro. Er berichtet in dieser Funktion direkt an den Vorstand. Eine zentrale Compliance-Abteilung koordiniert die konzernweiten Aktivitäten. Für alle Länder, in denen Covestro-Mitarbeiter beschäftigt sind, wurde ein lokaler Compliance Officer ernannt. Dieser steht den Mitarbeitern vor Ort als Ansprechpartner bei Fragen zum rechtlich und ethisch korrekten Verhalten in geschäftlichen Situationen zur Verfügung.

Das von der Bayer AG gestartete Projekt "Integrated Compliance Management" (ICM) führt Covestro fort. Im Rahmen des ICM werden Compliance-Risiken systematisch bestimmt, bewertet sowie Compliance-Prozesse definiert und soweit wie möglich in die Geschäftsprozesse integriert. ICM-Fokusthemen sind Kartellrecht, Antikorruption, Exportkontrolle, Interessenkonflikte, Insiderhandel und Antidiskriminierung. Für jedes Land, in dem eine Covestro-Gesellschaft ansässig ist, wurde eine lokale Risikobeurteilung für die Fokusthemen Kartellrecht und Antikorruption durchgeführt. Im Fokusthema Antikorruption wurden als Hochrisikofelder die Bereiche Geschenke/Einladungen, Tendergeschäfte, Spenden und die Zusammenarbeit mit bestimmten Geschäftspartnern wie Zollagenten identifiziert. Neben der Einführung von Compliance-Prozessen unterstützt Covestro die Mitarbeiter durch umfangreiche Kommunikations- und Trainingsaktivitäten dabei, ein nachhaltiges Bewusstsein für Compliance und die damit verbundenen Risiken zu entwickeln.

Fokusthemen Kartellrecht und Antikorruption

Zur Erfassung von Compliance-Verstößen haben wir weltweit eine Hotline und eine E-Mail-Adresse eingerichtet, die auch anonyme Meldungen erlaubt. Alternativ können bei Compliance-Verdachtsfällen die jeweiligen lokalen Compliance Officer benachrichtigt werden. Alle Compliance-Verdachtsfälle werden konzernweit nach einheitlichen Kriterien erfasst und bearbeitet.

Sofern Risiken aus Rechtsstreitigkeiten und -verfahren vorliegen, werden diese im Anhang des Konzernabschlusses veröffentlicht.

Die Covestro-Konzernrevision prüft die Einhaltung der Corporate Compliance Policy. Auf Basis einer risikoorientierten Prüfungsplanung, die u. a. Korruptionsrisiken berücksichtigt, werden die Prüfobjekte priorisiert und ausgewählt. Neben den regulären gibt es dedizierte Prüfungen (Compliance Program Audits), bei denen die Umsetzung des Compliance-Management-Systems in den lokalen Einheiten überprüft wird. Der Leiter der Konzernrevision nimmt an den Sitzungen des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats zu ausgewählten Tagesordnungspunkten teil und stellt diesem mindestens einmal jährlich eine Übersicht über die durchgeführten Prüfungen und deren Ergebnisse zur Verfügung.

25. Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht erläutert die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Covestro AG sowie die Höhe individueller Vergütungen. Der Bericht entspricht den Anforderungen des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) unter Einbeziehung der Grundsätze des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 17 (DRS 17) und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 5. Mai 2015 unter Beachtung der International Financial Reporting Standards (IFRS).

Die Covestro AG wurde zum 20. August 2015 als Tochterunternehmen der Bayer AG gegründet. Zum 1. September 2015 wurden der Beherrschungs- und der Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Covestro Deutschland AG (vormals Bayer MaterialScience AG) und der Bayer AG beendet und die Covestro Deutschland AG Tochterunternehmen der Covestro AG. Erst zu diesem Zeitpunkt entstand der Covestro-Konzern unterhalb des neuen Mutterunternehmens Covestro AG. Alle folgenden Angaben zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats beziehen sich daher, wenn nichts anderes genannt ist, auf den Berichtszeitraum 1. September 2015 bis 31. Dezember 2015.

25.1 Vergütung des Vorstands

Zielsetzung

Die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand der Covestro AG zielt auf eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts und eine erfolgsorientierte Entlohnung für die Unternehmensführung ab. Zu den Kernelementen des Systems gehören eine feste Jahresvergütung, welche die Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder berücksichtigt, sowie eine von der Erreichung der Performance-Ziele des Unternehmens abhängige jährliche Incentivierung (STI = Short Term Incentive). Neben der jahresbezogenen Vergütung gibt es ab 2016 eine langfristig ausgelegte aktienbasierte Komponente, die unmittelbar mit der Wertentwicklung der Covestro-Aktie im Zusammenhang steht und somit einen Anreiz für nachhaltiges Engagement für das Unternehmen schaffen soll. Des Weiteren wollen wir die Attraktivität von Covestro im Wettbewerb um hoch qualifizierte Führungskräfte sicherstellen sowie den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben entsprechen. Die Vorstandsvergütung folgt den Grundprinzipien der Vergütungsstruktur des Covestro-Konzerns und ist grundsätzlich sowohl für den Vorstand als auch für die übrigen Führungskräfte, einschließlich der leitenden Mitarbeiter, einheitlich aufgebaut. Die Höhe und die Angemessenheit der Vergütung für den Vorstand werden durch den Aufsichtsrat regelmäßig überprüft und ggf. angepasst.

Vergütungsstruktur

Basierend auf den durchschnittlichen jährlichen Gesamtbezügen eines Vorstandsmitglieds bei 100 %iger Zielerreichung sieht die Vergütungsstruktur des Covestro-Konzerns folgende Aufteilung der Vergütungskomponenten vor:

Vergütungsstruktur des Vorstands (HGB)1

1 Ohne Sachbezüge, sonstige Leistungen und Pensionsleistungen

Die erfolgsunabhängige Vergütung besteht aus der jährlichen Festvergütung sowie Sachbezügen und sonstigen Leistungen. Zu den Bestandteilen der erfolgsbezogenen Komponenten der Bezüge zählt die kurzfristige variable Vergütung (STI), die von der Erreichung der Performance-Ziele des Unternehmens abhängig ist. Eine weitere erfolgsbezogene Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung ist das aktienbasierte Barvergütungsprogramm "Prisma", das unmittelbar an die Wertentwicklung der Covestro-Aktie gekoppelt ist und ab dem Geschäftsjahr 2016 gewährt wird.

Die einzelnen erfolgsbezogenen Komponenten sind bei ihrer Gewährung auf einen Maximalbetrag begrenzt. Entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde auch für die Gesamtvergütung (Summe aus jährlicher Festvergütung und variablen Komponenten) eine betragsmäßige Höchstgrenze vereinbart. Diese liegt beim 1,8-fachen der jeweiligen Zielvergütung und wird jährlich mit der Bestimmung der Festvergütung durch den Aufsichtsrat festgesetzt.

Darüber hinaus erhalten die Vorstandsmitglieder Zusagen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung.

Erfolgsunabhängige Komponenten

Jährliche Festvergütung

Die Höhe der jährlichen erfolgsunabhängigen Festvergütung der Vorstandsmitglieder richtet sich nach der übertragenen Funktion und Verantwortung sowie nach den Marktbedingungen. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Höhe der Festvergütung des Vorstands, u. a. unter Einbeziehung des Verbraucherpreisindex, und nimmt ggf. Anpassungen vor. Die jährliche Festvergütung für den Vorstand wird in zwölf Monatsraten ausgezahlt.

Sachbezüge und sonstige Leistungen

Sachbezüge und sonstige Leistungen umfassen im Wesentlichen Firmenfahrzeuge mit Fahrer oder Fahrbereitschaftsdienst, Zuschüsse zu Sicherheitseinrichtungen sowie die Kostenerstattung einer jährlichen Gesundheitsvorsorgeuntersuchung. Die Sachbezüge und sonstigen Leistungen werden mit ihren Kosten oder in Höhe ihres geldwerten Vorteils berücksichtigt.

Erfolgsbezogene Komponenten

Kurzfristige variable Barvergütung

Die kurzfristige variable Vergütung (STI) basiert auf einem festgelegten Prozentsatz von der jährlichen Festvergütung (Zielwert). Der Betrag wird abhängig von der Zielerreichung angepasst.

Die anteilige STI-Auszahlung für das Geschäftsjahr 2015 beruht noch auf einer modifizierten Fassung des kurzfristigen variablen Vergütungssystems der Bayer AG. Die Ausschüttung hängt demnach zu zwei Dritteln von der individuellen Zielerreichung und zu einem Drittel von der Zielerreichung des Teilkonzerns bzw. Berichtssegments Covestro im Bayer-Konzernabschluss ab. Der Erfolg des Teilkonzerns wird am Cash Flow Return on investment (CFRoI) gemessen. Bei der Beurteilung der Zielerreichung werden auch qualitative Ziele, u. a. Sicherheit, Compliance und Nachhaltigkeit, berücksichtigt. Die Zielerreichung für die individuelle Komponente der variablen Vergütung wird durch den Aufsichtsrat der Covestro AG festgestellt, der hierbei u. a. das Platzierungsvolumen des Börsengangs von Covestro im Jahr 2015 berücksichtigt.

Ab dem Geschäftsjahr 2016 gilt für alle STI-Berechtigten des Covestro-Konzerns einschließlich der Vorstandsmitglieder ein kurzfristiges variables Vergütungssystem, das ausschließlich auf der wirtschaftlichen Zielerreichung beruht. Hierbei werden dieselben Kennzahlen herangezogen, die auch zur Steuerung des Unternehmens verwendet werden. Die Auszahlung beruht dann zu je einem Drittel auf dem Zielerreichungsgrad der Kennzahlen für Wachstum (Mengenwachstum im Kerngeschäft), Liquidität (Free Operating Cash Flow) und Profitabilität (ROCE).

Komponenten der kurzfristigen variablen Vergütung (STI)

Langfristige aktienbasierte Barvergütung

Die Mitglieder des Vorstands nehmen noch für insgesamt vier Jahre an den laufenden Performance-Perioden (Tranchen 201 2-201 5, 2013-201 6, 201 4-2017 und 2015-2018) des bei Bayer aufgelegten langfristigen aktienbasierten Vergütungsprogramms "Aspire" teil. Diese aktienbasierte Vergütung beruht auf dem sogenannten "Aspire"-Zielbetrag, der als vertraglich vereinbarter Prozentsatz der jährlichen Festvergütung definiert ist. Abhängig von der absoluten Kursentwicklung der Bayer-Aktie sowie von der relativen Performance im Vergleich zum Aktienindex EURO STOXX 50 wird nach Ablauf des Programms an die Teilnehmer ein Betrag zwischen 0 % und maximal 300 % des "Aspire"-Zielbetrags ausgezahlt. Die Auszahlungs- bzw. Performance-Matrix in Abhängigkeit von der absoluten und relativen Kursentwicklung der Bayer-Aktie ist im Internet unter http://www.investor.bayer.de/de/aktie/aktienprogramme/aspire/ verfügbar. Um die Auszahlung von der künftigen Kursentwicklung der Bayer-Aktie zu entkoppeln, wurde festgelegt, dass der Durchschnittskurs der Bayer-Aktie und des Vergleichsindex aus den Schlusskursen der letzten 30 Handelstage des Jahres 2015 als Endkurs für alle laufenden Tranchen verwendet und die Auszahlungshöhe entsprechend "eingefroren" wird. Die Auszahlungen selbst erfolgen, sofern ein von null verschiedener Betrag errechnet wurde, jeweils zu Beginn der Jahre 2016, 2017, 2018 und 2019 nach Ablauf der jeweiligen Tranche. Der Zielwert für die Tranche 2015-2018 wurde auf 8/12 des Gesamtwerts (anteilig für den Zeitraum Januar bis August des Jahres 2015) gekürzt. Als Ausgleich erhalten die Vorstandsmitglieder für die neu aufgelegte Tranche 2016 des nachfolgend beschriebenen Covestro-eigenen langfristigen Vergütungsprogramms einen um 4/12 erhöhten Zielwert.

Darstellung der Tranchen des Aspire-Programms

Ab dem Jahr 2016 sind die Mitglieder des Vorstands zur Teilnahme am langfristigen aktienbasierten Vergütungsprogramm "Prisma" berechtigt, sofern sie nach vorgegebenen Richtlinien eine individuell festgelegte Anzahl an Covestro-Aktien halten und solange sie für den Covestro-Konzern tätig sind. Das Programm beruht ebenfalls auf einem Zielbetrag, der als vertraglich vereinbarter Prozentsatz der jährlichen Festvergütung definiert ist. In Abhängigkeit vom Total Shareholder Return der Covestro-Aktie (absolute Kursentwicklung zuzüglich der während der 4-jährigen Performance-Periode ausgeschütteten Dividenden) sowie von der relativen Performance im Vergleich zum Aktienindex DJ STOXX Europe 600 Chemicals wird nach Ablauf des Programms an die Teilnehmer ein Betrag zwischen 0 % und maximal 200 % des "Prisma"-Zielbetrags ausgezahlt. Beim Eintritt in den Ruhestand werden zu diesem Zeitpunkt laufende Tranchen gegebenenfalls wertmäßig gekürzt.

Pensionszusagen (Alters- und Hinterbliebenenversorgung)

Die Mitglieder des Vorstands sind berechtigt, nach dem Ausscheiden aus dem Covestro-Konzern lebenslange Pensionsleistungen zu beziehen, grundsätzlich jedoch nicht vor Erreichen des 62. Lebensjahres. Die Auszahlung der Pensionsleistungen erfolgt in Form einer lebenslangen monatlichen Rente.

Die Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung sehen im Wesentlichen ein Witwengeld in Höhe von 60 % sowie Waisengeld für jedes Kind von 12 % des jeweiligen Pensionsanspruchs vor.

Der jährliche Pensionsanspruch beruht auf einer beitragsbezogenen Zusage. Covestro stellt ab dem 1. September 2015 jährlich einen fiktiven Beitrag in Höhe von bis zu 33 % der jeweiligen Festvergütung zur Verfügung. Dieser Prozentsatz setzt sich zusammen aus einem Grundbeitrag von 6 % und einem Matching-Beitrag von bis zu 27 %, dem Dreifachen des Eigenbeitrags des Vorstandsmitglieds von maximal 9 %. Der gesamte jährliche Beitragsaufwand wird nach der Verrentungstabelle eines Versicherungstarifs der Rheinischen Pensionskasse VVaG in einen Rentenbaustein umgewandelt. Der jährliche Pensionsanspruch bei Pensionierung ergibt sich als Summe der angesammelten Rentenbausteine einschließlich einer Überschussbeteiligung. Diese wird jährlich von der Vertreterversammlung der Rheinischen Pensionskasse VVaG beschlossen und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt. Dr. Klaus Schäfer hat darüber hinaus eine unverfallbare Pensionszusage über eine jährliche Pensionsleistung in Höhe von 126.750 €.

Der tatsächliche Pensionsanspruch kann nicht vorab exakt ermittelt werden. Er hängt von der persönlichen Gehaltsentwicklung, der Anzahl der Dienstjahre im Vorstand sowie der erzielten Rendite in der Rheinischen Pensionskasse VVaG ab.

Zur Deckung von Pensionszusagen in Deutschland, die aus Direktzusagen resultieren, werden Vermögenswerte im Rahmen eines Contractual Trust Agreement (CTA) treuhänderisch verwaltet. Dies führt zu einem zusätzlichen Insolvenzschutz der betreffenden Pensionsansprüche der Vorstandsmitglieder in Deutschland.

Zukünftige Pensionsleistungen werden grundsätzlich mit mindestens 1 % p. a. angepasst. Darüber hinaus erfolgt je nach Versorgungszusage ggf. eine weitere Anpassung, sofern die Höhe der Überschussbeteiligung der Rheinischen Pensionskasse VVaG oder der Verbraucherpreisindex 1 % p. a. übersteigen.

Leistungen bei Beendigung der Vorstandstätigkeit

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote

Mit den Vorstandsmitgliedern bestehen nachvertragliche Wettbewerbsverbote. Diese sehen eine von der Gesellschaft zu zahlende Entschädigung für die Dauer des Bestehens des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots (zwei Jahre) vor. Die Entschädigung beträgt 100 % der durchschnittlichen Festvergütung der letzten zwölf Monate vor dem Ausscheiden.

Change of Control

Für die Mitglieder des Vorstands bestehen Vereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels, die unter bestimmten Voraussetzungen Abfindungszahlungen vorsehen. Die Höhe der Abfindungszahlungen einschließlich Nebenleistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels ist entsprechend der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 des DCGK auf maximal drei Jahresvergütungen begrenzt. Die verbleibende Vergütung bis zum Ablauf des Dienstvertrags wird dabei nicht überschritten.

Arbeitsunfähigkeit

Im Fall einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit werden den Vorstandsmitgliedern die vertraglich festgelegten Bezüge weiter bezahlt. Die Covestro AG kann den Dienstvertrag vorzeitig beenden, wenn das Vorstandsmitglied ununterbrochen mindestens 18 Monate arbeitsunfähig ist und voraussichtlich auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, die ihm übertragenen Aufgaben uneingeschränkt zu erfüllen (dauernde Arbeitsunfähigkeit). Bei Beendigung des Vertrags mit dem Vorstandsmitglied aufgrund einer dauernden Arbeitsunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr wird eine Invalidenpension gewährt. Die Höhe dieser Invalidenpension entspricht der zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags erreichten Anwartschaft, ggf. zuzüglich einer Zurechnungszeit bis zum 55. Lebensjahr.

Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr

Nachfolgend wird über die Vergütung des Vorstands der Covestro AG für das Geschäftsjahr 2015 berichtet. Die Mitglieder des Vorstands der Covestro AG sind auch Mitglieder des Vorstands der Covestro Deutschland AG, die am 1. September 2015 Tochtergesellschaft der Covestro AG wurde. Eine Vergütung für die Tätigkeit als Vorstand der Covestro Deutschland AG wird seit dem 1. September 2015 nicht mehr gewährt.

Die Gesamtbezüge für die Vorstandstätigkeit der Covestro AG beliefen sich im Berichtszeitraum 1. September bis 31. Dezember 2015 insgesamt auf 3.280 Tsd. €. Davon entfielen 1.278 Tsd. € auf erfolgsunabhängige Komponenten und 2.002 Tsd. € auf erfolgsbezogene Komponenten der Vergütung. Der Dienstzeitaufwand der Pensionszusagen (HGB) betrug 312 Tsd. €.

Die Gesamtbezüge der einzelnen im Jahr 2015 tätigen Vorstandsmitglieder nach HGB bzw. DRS 17 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Gesamtbezüge des Vorstands (HGB) für den Zeitraum 1. September bis 31. Dezember 2015

Festvergütung

in Tsd. €
Sachbezüge und sonstige Leistungen

in Tsd. €
Kurzfristige variable Barvergütung

in Tsd. €
Gesamtbezüge

in Tsd. €
Dienstzeitaufwand für Pensionszusagen1

in Tsd. €
Patrick Thomas (Vorsitzender) 317 97 811 1.225 121
Frank H. Lutz 227 7 525 759 78
Dr. Klaus Schäfer 183 34 333 550 58
Dr. Markus Steilemann 1832 2303 333 746 55
Gesamt 910 368 2.002 3.280 312

1 Inkl. Arbeitgeberbeitrag zur Bayer-Pensionskasse bzw. Rheinischen Pensionskasse VVaG

2 Auszahlung erfolgte im Ausland in lokaler Währung auf Basis eines sich in Deutschland theoretisch ergebenden Nettogehalts.

3 Sachbezüge und sonstige Leistungen für Herrn Dr. Steilemann beinhalten Aufwendungen, die in Verbindung mit seiner Auslandsentsendung stehen, wie z. B. die Übernahme der ortsüblichen Mietkosten.

Jährliche Festvergütung

Im Jahr 2015 wurde die Festvergütung der Vorstandsmitglieder angepasst und betrug im Berichtszeitraum 2015 für alle Vorstandsmitglieder insgesamt 910 Tsd. €.

Kurzfristige variable Barvergütung

Die kurzfristige variable Barvergütung nach Abzug des Solidarbeitrags betrug im Berichtszeitraum 1. September bis 31. Dezember 2015 für alle Vorstandsmitglieder insgesamt 2.002 Tsd. €. Den Solidarbeitrag gemäß den Vereinbarungen mit den Arbeitnehmervertretern zur Beschäftigungssicherung leisten alle Mitarbeiter in den betreffenden Gesellschaften zum Erhalt von Arbeitsplätzen an den deutschen Standorten. Für den Berichtszeitraum 2015 beträgt dieser Beitrag 0,2 % der individuellen STI.

Langfristige aktienbasierte Barvergütung ("Aspire")

In den Gesamtbezügen (HGB) ist keine aktienbasierte Barvergütung ("Aspire") enthalten, da im Berichtszeitraum keine neue Tranche aufgelegt bzw. gewährt wurde.

Nach IFRS umfasst die Gesamtvergütung den beizulegenden Zeitwert des in dem jeweiligen Geschäftsjahr erdienten Teilanspruchs. Dies bedeutet, dass ab dem Jahr der Gewährung bei einem vierjährigen Erdienungszeitraum der jeweilige beizulegende Zeitwert über vier Jahre aufwandswirksam erfasst wird, der entsprechende Aufwand ist Teil der Vergütung nach IFRS. Zusätzlich wird die Wertänderung bereits erdienter Anteile der noch laufenden "Aspire"-Tranchen der Vorjahre als aktienbasierte Entlohnung nach IFRS ausgewiesen.

Vorstandsvergütung aufgrund von Aspire (IFRS)

Patrick Thomas (Vorsitzender)

in Tsd. €
Frank H. Lutz (Finanzen) in Tsd.

Dr. Klaus Schäfer (Produktion und Technik)

in Tsd. €
Dr. Markus Steilemann (Innovation)

in Tsd. €
Gesamt

in Tsd. €
im laufenden Jahr erdiente aktienbasierte Vergütung1 233 14 53 30 330
Wertänderungen bisheriger Ansprüche2 155 6 35 20 216
Summe 388 20 88 50 546

1 Die langfristige variable Vergütung der neu erdienten Ansprüche umfasst die Aspire-Programme aus den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015, da diese Vergütungen über einen Zeitraum von vier Geschäftsjahren erdient werden. Sie sind mit dem anteiligen beizulegenden Zeitwert während des Erdienungszeitraums 2015 bewertet.

2 Die Wertänderung bisheriger Ansprüche bezieht sich auf die Wertänderungen bereits erdienter Ansprüche in den Jahren 2012, 2013 und 2014.

Für die zum 31. Dezember 2015 amtierenden Vorstandsmitglieder wurden Rückstellungen für die "Aspire"-Ansprüche in Höhe von 2.801 Tsd. € gebildet.

Pensionszusagen

Im laufenden Berichtszeitraum wurde für die Vorstandsmitglieder ein Dienstzeitaufwand in Höhe von insgesamt 312 Tsd. € nach HGB bzw. 436 Tsd. € nach IFRS aufwandswirksam berücksichtigt.

Der auf die einzelnen Vorstandsmitglieder entfallende Dienstzeitaufwand und Barwert der Pensionsverpflichtungen ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht.

Der Dienstzeitaufwand für die Pensionszusagen weicht aufgrund unterschiedlicher Bewertungsansätze für den Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen nach HGB sowie für den Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen nach IFRS ab.

Pensionszusagen nach HGB und IFRS für den Berichtszeitraum 1. September bis 31. Dezember 2015

HGB IFRS
Dienstzeitaufwand für Pensionszusagen1

in Tsd. €
Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen zum 31.12.

in Tsd. €
Dienstzeitaufwand für im laufenden Jahr erdiente Pensionszusagen

in Tsd. €
Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung zum 31.12. in Tsd.

--- --- --- --- ---
Patrick Thomas 121 2.784 154 3.514
Frank H. Lutz 78 106 114 146
Dr. Klaus Schäfer 58 1.864 82 2.735
Dr. Markus Steilemann 55 421 86 778
Gesamt 312 5.175 436 7.173

1 Inkl. Arbeitgeberbeitrag zur Bayer-Pensionskasse bzw. Rheinischen Pensionskasse VVaG

25.2 Angaben gemäß den Anforderungen des DCGK

In den nachfolgenden Tabellen werden gemäß den Anforderungen des DCGK vom 5. Mai 2015 die für den Berichtszeitraum 2015 gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen und inklusive der erreichbaren Maximal- und Minimalvergütung bei variablen Vergütungskomponenten sowie der Zufluss für den Berichtszeitraum dargestellt.

Gewährte Zuwendungen für den Berichtszeitraum 1. September bis 31. Dezember 2015

Patrick Thomas (Vorsitzender) Frank H. Lutz (Finanzen) Dr. Klaus Schäfer (Produktion und Technik) Dr. Markus Steilemann (Innovation)
in Tsd. € Zielwert Min. Max. Zielwert Min. Max. Zielwert Min. Max. Zielwert Min. Max.
--- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 317 317 317 227 227 227 183 183 183 1831 1831 1831
Nebenleistungen 97 97 97 7 7 7 34 34 34 2302 2302 2302
Summe Festeinkommen 414 414 414 234 234 234 217 217 217 413 413 413
Kurzfristige variable Barvergütung 350 933 227 605 183 488 183 - 488
Summe 764 414 1.347 461 234 839 400 217 705 596 413 901
Versorgungsaufwand 154 154 154 114 114 114 82 82 82 86 86 86
Gesamtvergütung 918 568 1.501 575 348 953 482 299 787 682 499 987

1 Auszahlung erfolgte im Ausland in lokaler Währung auf Basis eines sich in Deutschland theoretisch ergebenden Nettogehalts.

2 Nebenleistungen für Herrn Dr. Steilemann beinhalten Aufwendungen, die in Verbindung mit seiner Auslandsentsendung stehen, wie z.B. die Übernahme der ortsüblichen Mietkosten.

Zufluss im bzw. für den Zeitraum 1. September bis 31. Dezember 2015

Patrick Thomas (Vorsitzender)

in Tsd. €
Frank H. Lutz (Finanzen) in Tsd.

Dr. Klaus Schäfer (Produktion und Technik)

in Tsd. €
Dr. Markus Steilemann (Innovation)

in Tsd. €
Festvergütung 317 227 183 1831
Nebenleistungen 97 7 34 2302
Summe Festeinkommen 414 234 217 413
Kurzfristige variable Barvergütung 811 525 333 333
Summe 1.255 759 550 746
Versorgungsaufwand 154 114 82 86
Gesamtvergütung 1.379 873 632 832

1 Auszahlung erfolgte im Ausland in lokaler Währung auf Basis eines sich in Deutschland theoretisch ergebenden Nettogehalts.

2 Nebenleistungen für Herrn Dr. Steilemann beinhalten Aufwendungen, die in Verbindung mit seiner Auslandsentsendung stehen, wie z. B. die Übernahme der ortsüblichen Mietkosten.

25.3 Vergütungssystem des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats richtet sich nach den entsprechenden Satzungsbestimmungen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Aufwendungen eine jährliche feste Vergütung von jeweils 100 Tsd. €.

Gemäß den Empfehlungen des DCGK werden Vorsitz und stellvertretender Vorsitz im Aufsichtsrat sowie Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen gesondert berücksichtigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung von 300 Tsd. €, sein Stellvertreter 150 Tsd. €, womit auch die Übernahme von Mitgliedschaften bzw. Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten ist. Den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern steht für die Mitgliedschaft oder den Vorsitz in Ausschüssen eine zusätzliche Vergütung zu. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält als zusätzliche Vergütung 50 Tsd. € und jedes andere Mitglied des Prüfungsausschusses 25 Tsd. €. Der Vorsitzende eines anderen Ausschusses erhält 30 Tsd. €, jedes Mitglied eines anderen Ausschusses 20 Tsd. €. Für die Mitgliedschaft im Nominierungsausschuss wird keine zusätzliche Vergütung gewährt. Ausschusstätigkeiten werden für höchstens zwei Ausschüsse berücksichtigt. Bei Überschreiten dieser Höchstzahl sind die zwei höchstdotierten Funktionen maßgeblich. Veränderungen im Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen während des Geschäftsjahres führen zu einer zeitanteiligen Vergütung. Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für jede persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 1 Tsd. €. Das Sitzungsgeld ist auf 1 Tsd. € pro Tag begrenzt.

Die Aufsichtsratsmitglieder haben gegenüber dem Aufsichtsrat im Rahmen einer "Selbstverpflichtung" erklärt, dass sie für jeweils 25 % der gewährten festen Vergütung einschließlich der Vergütung für Ausschusstätigkeit (vor Abzug von Steuern) Covestro-Aktien kaufen und jeweils während der Dauer ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Covestro AG halten werden. Dies gilt nicht, wenn die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre feste Vergütung zu mindestens 85 % nach den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Hans-Böckler-Stiftung oder aufgrund einer dienst- oder arbeitsvertraglichen Verpflichtung an den Arbeitgeber abführen. Wird hingegen ein geringerer Teil als 85 % der festen Vergütung abgeführt, bezieht sich die Selbstverpflichtung auf den nicht-abgeführten Teil. Mit dieser Selbstverpflichtung zur Investition in Covestro-Aktien und zum Halten dieser Aktien wollen die Aufsichtsratsmitglieder ein weiteres Element für die Ausrichtung ihres Interesses auf einen langfristigen, nachhaltigen Unternehmenserfolg schaffen.

Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr

Die nachfolgende Tabelle fasst die Komponenten der Vergütung des Aufsichtsrats der Covestro AG im Berichtszeitraum 2015 zusammen:

Aufsichtsratsvergütung für den Zeitraum 1. September bis 31. Dezember 2015 der Covestro AG

Feste Vergütung

in Tsd. €
Sitzungsgeld

in Tsd. €
Gesamt

in Tsd. €
Ferdinando Falco Beccalli1 25 3 28
Dr. Christine Bortenlänger1 25 2 27
Johannes Dietsch (Stellvertretender Vorsitzender bis 30.09.2015) 49 6 55
Dr.-Ing. Thomas Fischer1 30 3 33
Peter Hausmann1 37 3 40
Petra Kronen1 (Stellvertretende Vorsitzende seit 01.10.2015) 38 3 41
Irena Küstner1 32 3 35
Michael Mostert1 25 3 28
Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher 46 6 52
Dr. Richard Pott (Vorsitzender) 100 6 106
Regine Stachelhaus1 30 3 33
Sabine Wirtz1 25 3 28
Gesamt 462 44 506

1 Seit 1. Oktober 2015 Mitglied des Aufsichtrats

Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertreter, die Arbeitnehmer des Covestro-Konzerns sind, Entgeltleistungen, die nicht in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertreter aus solchen Tätigkeiten 144 Tsd. €.

Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen bestanden nicht. Daneben hat die Gesellschaft zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt.

25.4 Sonstige Angaben

Zum 31. Dezember 2015 gab es keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats.

Konzernabschluss

Konzernabschluss der Covestro AG zum 31. Dezember 2015

Konzernergebnis um 26,1 % auf 343 Mio. € erhöht
Dividende von 0,70 € je Aktie geplant
Eigenkapitalquote verbessert sich durch Börsengang auf 34,3 %
Hohe Liquidität und ungenutzte Kreditlinien sichern weitere Wachstumsfinanzierung
Gutes Emittentenrating bestätigt internationale Kapitalmarktfähigkeit

Gewinn- und Verlustrechnung

COVESTRO-KONZERN

Anhangangabe 2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
Umsatzerlöse 11.761 12.082
Herstellungskosten -9.609 -9.438
Bruttoergebnis vom Umsatz 2.152 2.644
Vertriebskosten -1.097 -1.257
Forschungs- und Entwicklungskosten -212 -257
Allgemeine Verwaltungskosten -343 -480
Sonstige betriebliche Erträge 6 97 128
Sonstige betriebliche Aufwendungen 7 -80 -98
EBIT1 517 680
Ergebnis aus at-equity bewerteten Beteiligungen -15 -10
Ergebnis aus sonstigen Beteiligungen - 1
Zinsertrag 30 4
Zinsaufwand -104 -89
Übriges Finanzergebnis -47 -81
Finanzergebnis 9 -136 -175
Ergebnis vor Ertragsteuern 381 505
Ertragsteuern 10 -104 -153
Ergebnis nach Ertragsteuern 277 352
davon auf andere Gesellschafter entfallend 11 5 9
davon auf die Aktionäre der Covestro AG entfallend (Konzernergebnis) 272 343
in € in €
Unverwässertes Ergebnis je Aktie 12 1,94 2,21
Verwässertes Ergebnis je Aktie 12 1,94 2,21

1 EBIT: Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern

GESAMTERGEBNISRECHNUNG

CONVESTRO-KONZERN

Anhangangabe 2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
Ergebnis nach Ertragsteuern 277 352
Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen 21 -753 66
Ertragsteuern 10 242 -8
Sonstiges Ergebnis aus Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen -511 58
Sonstiges Ergebnis, das anschließend nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wird -511 58
Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von zu Sicherungszwecken eingesetzten Derivaten 26 -1 -4
in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebuchter Betrag -8 2
Ertragsteuern 10 2 0
Sonstiges Ergebnis aus Cashflow-Hedges -7 -2
Veränderung des Ausgleichspostens aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochtergesellschaften 351 144
in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebuchter Betrag - -
Sonstiges Ergebnis aus Währungsumrechnung 351 144
Sonstiges Ergebnis, das anschließend in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wird, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind 344 142
Veränderung aus Konzernkreisänderungen 1 6
Sonstiges Ergebnis1 -166 206
davon auf andere Gesellschafter entfallend 3 0
davon auf die Aktionäre der Covestro AG entfallend -169 206
Gesamtergebnis 111 558
davon auf andere Gesellschafter entfallend 8 9
davon auf die Aktionäre der Covestro AG entfallend 103 549

1 Summe der im Eigenkapital erfolgsneutral erfassten Wertänderungen.

Bilanz

COVESTRO-KONZERN

Anhangangabe 01.01.2014

in Mio. €
31.12.2014

in Mio. €
31.12.2015

in Mio. €
Langfristige Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwerte 13 239 243 261
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 13 164 133 132
Sachanlagen 14 4.442 4.893 4.934
Anteile an at-equity bewerteten Beteiligungen 15 202 216 227
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 16 1.021 39 40
Sonstige Forderungen 19 76 74 60
Latente Steuern 10 160 413 640
6.304 6.011 6.294
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 17 1.616 1.904 1.783
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 18 1.363 1.561 1.486
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 16 546 431 33
Sonstige Forderungen 19 259 277 277
Ertragsteuererstattungsansprüche 8 7 16
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 37 201 642
3.829 4.381 4.237
Gesamtvermögen 10.133 10.392 10.531
Eigenkapital 20
Gezeichnetes Kapital der Covestro AG - - 203
Kapitalrücklage der Covestro AG - - 4.908
Sonstige Rücklagen 2.769 1.770 -1.515
Aktionären der Covestro AG zurechenbarer Anteil am Eigenkapital 2.769 1.770 3.596
Anteile anderer Gesellschafter 10 17 16
2.779 1.787 3.612
Langfristiges Fremdkapital
Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen 21 622 1.395 1.462
Andere Rückstellungen 22 167 187 309
Finanzverbindlichkeiten 23 827 779 374
Sonstige Verbindlichkeiten 25 27 30 29
Latente Steuern 10 193 176 181
1.836 2.567 2.355
Kurzfristiges Fremdkapital
Andere Rückstellungen 22 238 307 429
Finanzverbindlichkeiten 23 3.726 3.943 2.507
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 24 1.329 1.522 1.403
Ertragsteuerverbindlichkeiten 10 8 18 56
Sonstige Verbindlichkeiten 25 217 248 169
5.518 6.038 4.564
Gesamtkapital 10.133 10.392 10.531

KAPITALFLUSSRECHNUNG

COVESTRO-KONZERN

Anhangangabe 2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
Ergebnis nach Ertragsteuern 277 352
Ertragsteuern 104 153
Finanzergebnis 136 175
Gezahlte bzw. geschuldete Ertragsteuern -84 -230
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 605 739
Veränderung Pensionsrückstellungen -23 -21
Gewinne (-)/Verluste (+) aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten 1 -13
Zu-/Abnahme Vorräte -164 213
Zu-/Abnahme Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -110 172
Zu-/Abnahme Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 117 -270
Veränderung übriges Nettovermögen/Sonstige nicht-zahlungswirksame Vorgänge 66 203
Zu-/Abfluss aus operativer Geschäftstätigkeit (Netto-Cashflow) 29.1 925 1.473
Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte -612 -509
Einnahmen aus dem Verkauf von Sachanlagen und anderen Vermögenswerten 9 42
Einnahmen aus Desinvestitionen 4 0
Einnahmen/Ausgaben aus langfristigen finanziellen Vermögenswerten 12 96
Ausgaben für Akquisitionen abzüglich übernommener Zahlungsmittel - -14
Zins- und Dividendeneinnahmen 2 6
Einnahmen/Ausgaben aus kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten - -1
Zu-/Abfluss aus investiver Tätigkeit 29.2 -585 -380
Kapitaleinzahlung durch die Bayer AG - 1.855
Kapitaleinzahlungen durch Ausgabe neuer Aktien im Rahmen des Börsengangs - 1.485
Finanzielle Transaktionen mit Gesellschaften des Bayer-Konzerns1 -22 -1.806
Ein-/Auszahlungen aus der Ergebnisabführung an die Bayer AG 20 -5
Gezahlte Dividenden und Kapitalertragsteuer -1 -12
Kreditaufnahme 175 4.241
Schuldentilgung -332 -6.310
Zinsausgaben -32 -93
Zu-/Abfluss aus Finanzierungstätigkeit 29.3 -192 -645
Zahlungswirksame Veränderung aus Geschäftstätigkeit 148 448
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Periodenanfang 37 201
Veränderung aus Wechselkursänderungen 16 -7
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Periodenende 201 642

1 Für das Geschäftsjahr 2014 wurden sämtliche finanzielle Transaktionen mit Gesellschaften des Bayer-Konzerns in dieser Zeile ausgewiesen.

EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

CONVESTRO-KONZERN

Gezeichnetes Kapital der Covestro AG

in Mio. €
Kapitalrücklage der Covestro AG

in Mio. €
Gewinnrücklagen inkl. Konzernergebnis

in Mio. €
--- --- --- ---
31.12.2013 2.767
Ergebnisabführung an die Bayer AG 20
Dividendenausschüttung -650
Sonstige Veränderungen -472
Ergebnis nach Ertragsteuern 272
Sonstiges Ergebnis -510
31.12.2014 1.427
31.12.2014 1.427
Einlage Grundkapital durch die Bayer AG 140
Kapitalerhöhung durch die Bayer AG 1.715
Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien1 63 1.427
Sacheinbringung Anteile an der Covestro Deutschland AG durch die Bayer AG 1.766 -1.766
Ergebnisabführung an die Bayer AG -5
Dividendenausschüttung -7
Sonstige Veränderungen -2.055
Ergebnis nach Ertragsteuern 343
Sonstiges Ergebnis 64
31.12.2015 203 4.908 -1.999
Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis
Währungsumrechnung

in Mio. €
Cashflow-Hedges

in Mio. €
Neubewertungsrücklage

in Mio. €
--- --- --- ---
31.12.2013 -8 9 1
Ergebnisabführung an die Bayer AG
Dividendenausschüttung
Sonstige Veränderungen
Ergebnis nach Ertragsteuern
Sonstiges Ergebnis 348 -7
31.12.2014 340 2 1
31.12.2014 340 2 1
Einlage Grundkapital durch die Bayer AG
Kapitalerhöhung durch die Bayer AG
Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien1
Sacheinbringung Anteile an der Covestro Deutschland AG durch die Bayer AG
Ergebnisabführung an die Bayer AG
Dividendenausschüttung
Sonstige Veränderungen -1
Ergebnis nach Ertragsteuern
Sonstiges Ergebnis 144 -2
31.12.2015 484 0 0
Aktionären der Covestro AG zurechenbarer Anteil am Eigenkapital

in Mio. €
Anteile anderer Gesellschafter

in Mio. €
Eigenkapital

in Mio. €
--- --- --- ---
31.12.2013 2.769 10 2.779
Ergebnisabführung an die Bayer AG 20 20
Dividendenausschüttung -650 -1 -651
Sonstige Veränderungen -472 -472
Ergebnis nach Ertragsteuern 272 5 277
Sonstiges Ergebnis -169 3 -166
31.12.2014 1.770 17 1.787
31.12.2014 1.770 17 1.787
Einlage Grundkapital durch die Bayer AG 140 140
Kapitalerhöhung durch die Bayer AG 1.715 1.715
Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien1 1.490 1.490
Sacheinbringung Anteile an der Covestro Deutschland AG durch die Bayer AG
Ergebnisabführung an die Bayer AG -5 -5
Dividendenausschüttung -7 -6 -13
Sonstige Veränderungen -2.056 -4 -2.060
Ergebnis nach Ertragsteuern 343 9 352
Sonstiges Ergebnis 206 206
31.12.2015 3.596 16 3.612

1 Nach Abzug der Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung und unter Berücksichtigung latenter Steuern

Anhang

COVESTRO-KONZERN

Grundlagen und Methoden

1. Allgemeine Angaben

Die Covestro AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in der Kaiser-Wilhelm-Allee 60, 51373 Leverkusen, Deutschland (Covestro AG). Der von der Covestro AG aufgestellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 umfasst die Covestro AG, ihre Tochterunternehmen, Unternehmen mit gemeinschaftlicher Tätigkeit sowie assoziierte Unternehmen und ist nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board, London, (IASB) den Interpretationen (IFRIC) des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) bzw. den seitens des Standing Interpretations Committee (SIC) verlautbarten Interpretationen sowie den zusätzlich nach § 315a Absatz 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften für den sogenannten befreienden IFRS-Konzernabschluss erstellt worden.

Die Geschäftsaktivitäten unterteilen sich in drei Segmente und umfassen die Komponenten für Polyurethane (Polyurethanes), den hochwertigen Kunststoff Polycarbonat (Polycarbonates) und Rohstoffe für Lacke, Kleb- und Dichtstoffe sowie Spezialitäten (Coatings, Adhesives, Specialties). Die Aktivitäten der einzelnen Segmente sind in Anhangangabe 4 erläutert.

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde abgegeben, den Aktionären zugänglich gemacht und ist in diesem Geschäftsbericht enthalten.

Erstmaliger Konzernabschluss der Covestro AG

Am 18. September 2014 hatte die Bayer AG, Leverkusen, (Bayer AG) angekündigt, das operative Geschäft von Bayer MaterialScience, das seit dem 1. September 2015 unter dem Namen Covestro geführt wird, unter einer Aktiengesellschaft zu bündeln und Anteile dieser Aktiengesellschaft durch Erstnotierung an der Börse ("Initial Public Offering", IPO) zu platzieren. Aus diesem Grund wurde am 20. August 2015 die Covestro AG gegründet, in welche die Bayer AG ihre Anteile an der Covestro Deutschland AG (vormals: Bayer MaterialScience AG), Leverkusen, mit Wirkung zum 1. September 2015 eingelegt hat. Die Covestro Deutschland AG, Leverkusen, war bis zum 1. September 2015 eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Bayer AG und Führungsgesellschaft des Teilkonzerns MaterialScience. Bis einschließlich 31. August 2015 bestand für Covestro keine Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses, da weder das Reinvermögen der Covestro-Gruppe vollständig in der Covestro Deutschland AG, Leverkusen, gebündelt war und keine Beherrschung im Sinne des IFRS 10 (Consolidated Financial Statements) vorlag, noch die Covestro AG als Konzernführungsgesellschaft existierte. Für die am 31. Dezember 2014, 31. Dezember 2013 und 31. Dezember 2012 endenden Geschäftsjahre sowie für die nach den Grundsätzen des IAS 34 (Interim Financial Reporting) erstellte Zwischenberichtsperiode vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2015 wurden für die Covestro-Gruppe kombinierte IFRS-Abschlüsse aufgestellt. Die kombinierten Jahresabschlüsse und der kombinierte Zwischenabschluss werden nachfolgend als "Kombinierter Abschluss" bezeichnet. Dieser Kombinierte Abschluss, der für Zwecke des IPO der Covestro AG in einem Börsenprospekt veröffentlicht wurde, ist, wie der Börsenprospekt selbst, auf der Homepage von Covestro verfügbar.

Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards

Covestro existiert als Konzern im Sinne der IFRS seit dem 1. September 2015. Er besteht aus der Covestro AG und ihren mittel- und unmittelbaren Tochtergesellschaften, gemeinschaftlichen Tätigkeiten, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen. Der vorliegende Konzernabschluss wurde auf Basis einheitlicher IFRS-Bilanzierungsgrundsätze sowie nach den Regeln des IFRS 1 (First-time Adoption of International Financial Reporting Standards) mit einer entsprechenden Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2014 erstellt. Hinsichtlich der Anhangangaben zum 1. Januar 2014 wird auf die bilanziellen Erläuterungen des Kombinierten Abschlusses verwiesen. Da bisher für die Covestro-Gruppe kein Konzernabschluss aufzustellen war, entfallen die grundsätzlich nach IFRS 1 vorgesehenen Überleitungsrechnungen für das Eigenkapital bzw. für das Gesamtergebnis.

Covestro hat entsprechend IFRS 1.18 in Verbindung mit IFRS 1 Appendix D16a die Buchwerte inklusive Geschäfts- oder Firmenwerten aus dem IFRS-Konzernabschluss der Bayer AG fortgeführt. Abgesehen davon wurden im vorliegenden Konzernabschluss keine der durch IFRS 1 möglichen optionalen Vereinfachungen in Anspruch genommen.

Angaben zum Konzernabschluss

Das Management von Covestro hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die legalen Übertragungen der Geschäftsaktivitäten von Bayer auf Covestro als "Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Führung" ("Transaction under Common Control") nach der Buchwertmethode abzubilden. Die Buchwertmethode impliziert, dass die im Bayer-Konzernabschluss bilanzierten IFRS-Werte inklusive Geschäfts- oder Firmenwert unverändert abgebildet werden. Weiterhin wurde das Wahlrecht in Anspruch genommen, die nach IFRS erforderlichen Vergleichsinformationen so darzustellen, als ob die legalen Übertragungen der Geschäftsaktivitäten bereits zuvor stattgefunden hätten. Diese Methode führt dazu, dass für die Vorjahreszahlen auf die Darstellung im veröffentlichten Kombinierten Abschluss zurückgegriffen werden kann.

Das im vorliegenden Konzernabschluss berichtete Ergebnis je Aktie ermittelt sich als Verhältnis des auf die Aktionäre der Covestro AG entfallenden Ergebnisses nach Ertragsteuern (Konzernergebnis) der Berichtsperiode zu der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der ausgegebenen stimmberechtigten Stückaktien der Covestro AG innerhalb des Geschäftsjahres 2015. Nachrichtlich wird das Ergebnis je Aktie auch für die Vergleichsperiode berichtet. Verwässerungseffekte waren nicht zu berücksichtigen.

Soweit in der Gewinn- und Verlustrechnung, der Gesamtergebnisrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung sowie der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Covestro-Konzerns einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit zusammengefasst wurden, wird dies im Anhang erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt worden. Die Bilanzgliederung erfolgt nach der Fristigkeit der Vermögenswerte und Schulden. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden angesehen, wenn sie innerhalb eines Jahres oder aber innerhalb des normalen Geschäftszyklus des Unternehmens bzw. Konzerns fällig sind oder veräußert werden sollen. Der Geschäftszyklus beginnt mit der Beschaffung der für den Leistungserstellungsprozess notwendigen Ressourcen und endet mit dem Erhalt der Zahlungsmittel bzw. Zahlungsmitteläquivalente als Gegenleistung für die Veräußerung der in diesem Prozess erstellten Produkte oder Dienstleistungen. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Vorräte werden grundsätzlich als kurzfristige Posten ausgewiesen. Latente Steueransprüche bzw. -verbindlichkeiten werden ebenso wie Pensionsrückstellungen grundsätzlich als langfristig dargestellt.

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, sind alle Beträge in Millionen Euro (Mio. €) angegeben.

Die Einzelabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.

2. Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards

Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften

Im Rahmen der jährlichen "Improvement"-Projekte hat das IASB im Dezember 2013 die Sammelbände "Annual Improvements to IFRS 2010-2012 Cycle" sowie "Annual Improvements to IFRS 2011-2013 Cycle" herausgegeben. Die Änderungen präzisieren im Kern den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von Geschäftsvorfällen, vereinheitlichen Terminologien und sind im Wesentlichen als redaktionelle Korrekturen zu bestehenden Standards zu verstehen. Mit den "Annual Improvements to IFRS 2010-2012" werden insbesondere die Standards IFRS 2 (Share-based Payment), IFRS 3 (Business Combinations), IFRS 8 (Operating Segments), IFRS 13 (Fair Value Measurement), IAS 16 (Property, Plant and Equipment), IAS 24 (Related Party Disclosures) und IAS 38 (Intangible Assets) geändert. Die "Annual Improvements to IFRS 2011-2013" beinhalten Änderungen an IFRS 1 (First-time Adoption of IFRS), IFRS 3 (Business Combinations), IFRS 13 (Fair Value Measurement) und IAS 40 (investment Property). Sie sind für Geschäftsjahre anwendbar, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. In der Europäischen Union sind die Sammelbände davon abweichend spätestens für Geschäftsjahre anzuwenden, die am 1. Februar 2015 bzw. am 1. Januar 2015 beginnen. Beide Sammelbände wurden erstmals zum 1. Januar 2015 angewendet. Die erstmalige Anwendung hatte keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften

Das IASB bzw. IFRS IC hat nachfolgende Standards, Änderungen und Entwürfe von Standards und Interpretationen herausgegeben, deren Anwendung jedoch bislang nicht verpflichtend ist. Die Anwendung dieser IFRS bzw. SIC und IFRIC setzt voraus, dass sie im Rahmen des IFRS-Übernahmeverfahrens ("Endorsement") durch die EU angenommen werden.

Im November 2009 veröffentlichte das IASB IFRS 9 (Financial Instruments) mit Regeln zur Kategorisierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte. Im Oktober 2010 (letztmalig geändert im Juli 2014) folgten Regeln zur Kategorisierung und Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten. IFRS 9 definiert drei anstatt vier Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte. Die Kategorisierung basiert zum einen auf dem Geschäftsmodell des Unternehmens, zum anderen auf den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts. Für Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, besteht beim erstmaligen Ansatz das einmalige Wahlrecht, die zukünftigen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung zu erfassen. Im November 2013 veröffentlichte das IASB unter dem Titel "Hedge Accounting and Amendments to IFRS 9, IFRS 7 and IAS 39" weitere Ergänzungen. Schwerpunkt der Ergänzungen ist die grundlegende Überarbeitung der Regelungen zum Hedge Accounting mit dem Ziel einer engeren Verknüpfung des Risikomanagements und der bilanziellen Abbildung von Sicherungsbeziehungen im Abschluss. Hiermit verbunden ist auch die Ausweitung der Angabepflichten im Anhang. Im Juli 2014 veröffentlichte das IASB neue Regelungen zur Erfassung von Wertminderungen bei Finanzinstrumenten. Das Grundprinzip der neuen Regelungen besteht in der Abbildung erwarteter Verluste. IFRS 9 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Die Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden noch geprüft.

Das IASB hat im Januar 2014 (übergangsweise) IFRS 14 (Regulatory Deferral Accounts) herausgegeben. Der Standard behandelt die Rechnungslegung von regulatorischen Abgrenzungsposten für IFRS-Erstanwender. Die Erstanwendung des IFRS 14 ist verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Die Übernahme in europäisches Recht wird einer Entscheidung der Europäischen Kommission folgend nicht vor Veröffentlichung des finalen Standards erfolgen. IFRS 14 wird keine Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

Im Mai 2014 veröffentlichte das IASB die Ergänzung "Accounting for Acquisitions of interests in Joint Operations" in Bezug auf IFRS 11 (Joint Arrangements). Die Ergänzung zu IFRS 11 stellt insbesondere klar, dass die Bilanzierung des Erwerbs von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten, deren Tätigkeit einen Geschäftsbetrieb darstellt, unter Anwendung der Regelungen des IFRS 3 zu erfolgen hat, soweit diese nicht den Regelungen des IFRS 11 widersprechen. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen, anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Übernahme in europäisches Recht erfolgte im November 2015. Die Auswirkungen dieser Ergänzung auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hängen von künftigen Erwerben von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten ab und können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich geschätzt werden.

Ebenfalls im Mai 2014 gab das IASB die Ergänzung "Clarification of Acceptable Methods of Depreciation and Amortisation" in Bezug auf IAS 16 (Property, Plant and Equipment) und IAS 38 (Intangible Assets) heraus. Die Ergänzung zu IAS 16 und IAS 38 stellt klar, dass eine umsatzerlösbasierte Abschreibung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten nicht sachgerecht ist. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist erlaubt. Die Übernahme in europäisches Recht erfolgte im Dezember 2015. Die Ergänzung wird keine Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

Des Weiteren veröffentlichte das IASB im Mai 2014 IFRS 15 (Revenue from Contracts with Customers). Demnach hat ein Unternehmen zeitgleich mit der Übertragung der Verfügungsmacht an Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen den erwarteten Gegenwert für die Übertragung bzw. Erbringung als Umsatzerlös zu erfassen. Die Umsatzerlöserfassung erfolgt in fünf Schritten. In Schritt 1 wird der Vertrag mit einem Kunden und in Schritt 2 werden die daraus resultierenden Leistungsverpflichtungen identifiziert. In Schritt 3 wird der Transaktionspreis bestimmt, der in Schritt 4 auf die separaten Leistungsverpflichtungen aufgeteilt wird. In Schritt 5 erfolgt die Umsatzrealisierung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über den Zeitraum der Leistungserbringung. IFRS 15 ersetzt IAS 11 (Construction Contracts), IAS 18 (Revenue), IFRIC 13 (Customer Loyalty Programmes), IFRIC 15 (Agreements for the Construction of Real Estate), IFRIC 18 (Transfers of Assets from Customers) und SIC-31 (Revenue - Barter Transactions involving Advertising Services). Im Juli 2015 hat das IASB einen Exposure Draft veröffentlicht, der verschiedene Klarstellungen zu IFRS 15 enthält. Des Weiteren wurde im September 2015 eine Änderung veröffentlicht, die den Erstanwendungszeitpunkt um ein Jahr auf den 1. Januar 2018 verschiebt. Eine vorzeitige Anwendung ist ungeachtet dessen erlaubt. Die Übernahme von IFRS 15 einschließlich des neuen Erstanwendungszeitpunkts in europäisches Recht steht noch aus. Die Auswirkungen des neuen Standards auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden derzeit geprüft. Da einerseits die Analyse noch andauert und andererseits bestimmte Sachverhalte einer weitergehenden Würdigung bedürfen, können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verlässlichen, spezifischen Aussagen bezüglich der Wesentlichkeit von Auswirkungen des IFRS 15 auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage getroffen werden.

Im Juni 2014 hat das IASB unter dem Titel "Agriculture: Bearer Plants" Änderungen zu IAS 16 (Property, Plant and Equipment) und IAS 41 (Agriculture) veröffentlicht. Die Änderungen stellen klar, dass fruchttragende Pflanzen, die nur zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte genutzt werden, nach IAS 16 zu bilanzieren sind. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Übernahme in europäisches Recht erfolgte im November 2015. Die Änderungen werden keine Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

Im September 2014 hat das IASB im Rahmen der jährlichen "Improvement"-Projekte den Sammelband "Annual Improvements to IFRS 2012-2014 Cycle" herausgegeben. Die Änderungen präzisieren den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von Geschäftsvorfällen, vereinheitlichen Terminologien und sind im Wesentlichen als redaktionelle Korrekturen zu bestehenden Standards zu verstehen. Im Zuge der Veröffentlichung dieses Sammelbands wurden die Standards IFRS 5 (Non-current Assets Held for Sale and Discontinued Operations), IFRS 7 (Financial Instruments: Disclosures), IAS 19 (Employee Benefits) und IAS 34 (Interim Financial Reporting) geändert. Sie sind für Geschäftsjahre anwendbar, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Übernahme in europäisches Recht erfolgte im Dezember 2015. Es werden derzeit keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet.

Mit "Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture" hat das IASB im September 2014 Änderungen zu IFRS 10 (Consolidated Financial Statements) und IAS 28 (investments in Associates and Joint Ventures) veröffentlicht. Das Ausmaß der Erfolgserfassung bei Transaktionen mit einem assoziierten Unternehmen oder einem Joint Venture ist davon abhängig, ob die eingebrachten oder veräußerten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb darstellen. Die Änderungen sollten für Geschäftsjahre anzuwenden sein, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Allerdings hat das IASB im Juli 2015 vorgeschlagen, den Erstanwendungszeitpunkt auf unbestimmte Zeit bis zum Abschluss des Forschungsprojekts zur Equity-Methode zu verschieben. Die Übernahme in europäisches Recht wurde infolgedessen zunächst verschoben. Die Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden geprüft.

Weitere Änderungen zu IFRS 10 (Consolidated Financial Statements), IFRS 12 (Disclosure of Interests in Other Entities) und IAS 28 (Investments in Associates and Joint Ventures) wurden mit dem Titel "Investment Entities: Applying the Consolidation Exception" im Dezember 2014 herausgegeben. Die Änderungen stellen im Wesentlichen klar, welche Tochterunternehmen einer Investmentgesellschaft von dieser zu konsolidieren sind und welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Es werden keine Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet.

Ebenfalls im Dezember 2014 wurden mit der "Disclosure initiative" Änderungen zu IAS 1 (Presentation of Financial Statements) herausgegeben. Die Änderungen zielen auf eine weitere Klarstellung der in IAS 1 formulierten Anforderungen an Darstellung und Angaben ab und betreffen insbesondere die Wesentlichkeit und Zusammenfassung von Posten, die Darstellung der Bilanz, des Gewinns oder Verlusts und des sonstigen Ergebnisses, die Struktur der Anhangangaben sowie die Angaben zu maßgeblichen Rechnungslegungsmethoden. Die Übernahme in europäisches Recht erfolgte im Dezember 2015. Die Änderungen von IAS 1 sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Änderungen werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung des Konzernabschlusses haben.

Im Januar 2016 veröffentlichte das IASB mit IFRS 16 (Leases) einen neuen Standard zur Leasingbilanzierung, der IAS 17 (Leases), IFRIC 4 (Determining whether an Arrangement contains a Lease), SIC-15 (Operating Leases - Incentives) und SIC-27 (Evaluating the Substance of Transactions involving the Legal Form of a Lease) ersetzen wird. Während IFRS 16 die bisherigen Regelungen für Leasinggeber weitgehend fortführt, ist für die Bilanzierung beim Leasingnehmer nur noch ein Modell zur Bilanzierung vorgesehen. Demzufolge müssen Leasingnehmer bei jedem Leasingverhältnis grundsätzlich ein Nutzungsrecht als Vermögenswert aktivieren und eine korrespondierende Schuld passivieren. Davon ausgenommen sind Leasingverhältnisse, deren Laufzeit nicht länger als zwölf Monate ist oder deren zugrunde liegender Vermögenswert von "geringem Wert" ist. Das Nutzungsrecht spiegelt das Recht wider, den Vermögenswert, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt, zu nutzen. Die Schuld zeigt die Verpflichtung des Unternehmens, vertragliche Leasingzahlungen zu leisten. IFRS 16 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, soweit auch IFRS 15 angewendet wird. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Die Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden noch geprüft.

Ebenfalls im Januar 2016 hat das IASB mit "Recognition of Deferred Tax Assets for Unrealised Losses" Änderungen an IAS 12 (income Taxes) herausgegeben. Mit den Änderungen wird insbesondere klargestellt, dass unrealisierte Verluste im Zusammenhang mit Schuldinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zu abzugsfähigen temporären Differenzen führen, soweit die steuerliche Basis den Buchwert übersteigt. Ferner enthält die Änderung klarstellende Regelungen hinsichtlich des zu versteuernden Ergebnisses im Zusammenhang mit abzugsfähigen temporären Differenzen. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist erlaubt. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Die Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden noch geprüft.

Des Weiteren veröffentlichte das IASB im Januar 2016 mit der "Disclosure initiative" Änderungen an IAS 7 (Statement of Cash Flows). Mit den Änderungen werden die bislang nach IAS 7 erforderlichen Angaben um Angaben zu Veränderungen von Schulden aus Finanzierungsaktivitäten erweitert. Hierunter werden sowohl Schulden als auch finanzielle Vermögenswerte subsumiert, für die in der Vergangenheit oder zukünftig Cashflows im "Cashflow aus Finanzierungstätigkeit" erfasst wurden bzw. werden. Konkret sind, soweit relevant, die folgenden Änderungen anzugeben: Änderungen aus dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit, Änderungen aus der Erlangung oder dem Verlust von Kontrolle über Tochtergesellschaften oder andere Geschäftsbetriebe, Auswirkungen von Währungseffekten, Änderungen im Fair Value und andere Änderungen. Diese Änderungen an IAS 7 sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist erlaubt. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Die Auswirkungen auf die Darstellung des Konzernabschlusses werden noch geprüft.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

3.1 Grundlagen der Erstellung des Konzernabschlusses

Übereinstimmung mit IFRS

Der vorliegende Konzernabschluss wurde nach den Vorschriften der IFRS aufgestellt. Er entspricht zudem den Anforderungen für einen erstmaligen IFRS-Konzernabschluss nach den Regelungen des IFRS 1 (First-time Adoption of International Financial Reporting Standards). Wie im Abschnitt "Angaben zum Konzernabschluss" in Anhangangabe 1 erläutert, wurde für die Vergleichsperiode die Methode der Buchwertfortführung entsprechend den Regelungen zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung angewandt. Hinsichtlich der wesentlichen Prämissen wird auf den veröffentlichten Kombinierten Abschluss verwiesen.

Anmerkungen zum Konsolidierungskreis

Zum 31. Dezember 2015 wurden die mittelbaren und unmittelbaren Tochtergesellschaften der Covestro AG nach den Grundsätzen des IFRS 10 (Consolidated Financial Statements) vollkonsolidert. Daneben wurden Unternehmen mit gemeinschaftlicher Tätigkeit gemäß IFRS 11 (Joint Arrangements) als "Joint Operation" anteilsmäßig konsolidiert bzw. als "Joint Venture" wie assoziierte Unternehmen im Konzernabschluss nach der Equity-Methode gemäß IAS 28 (Investments in Associates and Joint Ventures) bewertet. Weitere Erläuterungen hierzu finden sich in Anhangangabe 5.1.

In der Vergleichsperiode wurden im Kombinierungskreis mittelbar oder unmittelbar durch die Covestro Deutschland AG, Leverkusen, beherrschte Unternehmen sowie das Reinvermögen von Unternehmensteilen (Vermögenswerte und Schulden) berücksichtigt, die für die Covestro-Gruppe Geschäftsaktivitäten darstellten, die bereits während des Berichtszeitraums zentral vom Management von Covestro gesteuert, jedoch legal noch von Bayer gehalten wurden. Daneben wurden in der Vergleichsperiode Vermögenswerte, insbesondere Grundstücke, Produktionsanlagen, Bürogebäude und sonstige Flächen, die historisch von Covestro genutzt wurden oder im Zusammenhang mit dem Geschäft von Covestro stehen, in den Kombinierungskreis einbezogen, die rechtlich erst in der Berichtsperiode übertragen wurden.

In der Berichtsperiode wurden Vermögenswerte und Schulden von Bayer an Covestro transferiert, die historisch im Verantwortungsbereich der Covestro-Gruppe lagen. Erfüllten diese übertragenen Vermögenswerte und Schulden die Definition eines Geschäftsbetriebs nach IFRS 3 (Business Combinations), erfolgte die Übertragung ergebnisneutral zu Buchwerten, andernfalls zu Marktwerten.

Die wesentlichen geleisteten Zahlungen für die rechtliche Übertragung von Rechtseinheiten ("Share Deals") bzw. Geschäftsaktivitäten ("Asset Deals") mit entsprechender Auswirkung auf die Verschuldung des Covestro-Konzerns sind im Abschnitt "Transaktionen mit der Bayer AG sowie deren Tochtergesellschaften" in Anhangangabe 30.1 erläutert. Die vereinbarten Gegenleistungen sind zum Zeitpunkt der Übertragung als Entnahme oder Einlage der Gesellschafterin Bayer AG im Eigenkapital dargestellt.

Hinsichtlich der in den Kombinierungskreis einbezogenen Einheiten wird auf die jeweilige Anhangangabe im veröffentlichten Kombinierten Abschluss verwiesen.

Behandlung von Kosten für zentrale Dienstleistungen

Im Konzernabschluss sind erstmals bestimmte personalbezogene Verpflichtungen (z. B. Pensionen) gegenüber den im Berichtszeitraum aus Bayer-Servicegesellschaften übertragenen Mitarbeitern sowie zugehörige Vermögenswerte in der Bilanz enthalten. In der Vergleichsperiode wurden lediglich die ausbelasteten Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Entsprechendes gilt für bestimmte administrative Dienstleistungen, z. B. in den Bereichen Einkauf, Buchhaltung und IT, die bis zum 31. August 2015 von Bayer bezogen wurden, nunmehr aber im Covestro-Konzern direkt erbracht werden.

Bis zum 31. August 2015 wurden bestimmte zentrale Dienstleistungen von der Bayer AG sowie der Bayer Corporation, Pittsburgh, USA, als Holdinggesellschaften für die Covestro-Gruppe erbracht, die durch Kostenallokation bzw. unter Verwendung von angemessenen Schlüsseln in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurden. Diese Dienstleistungen werden seit dem 1. September 2015 im Covestro-Konzern durch eigene Zentralfunktionen erbracht.

Behandlung von Ertragsteuern und latenten Steuern

Wie nachfolgend erläutert, werden laufende und latente Ertragsteuern im Konzernabschluss gemäß IAS 12 (income Taxes) bilanziert. In der Vergleichsperiode wurden latente Ertragsteuern unter der Annahme ermittelt, dass die kombinierten Gesellschaften und Geschäftstätigkeiten der Covestro-Gruppe eigenständige Steuersubjekte darstellen ("Separate Tax Return Approach"). Diese Annahme implizierte, dass die laufenden und latenten Steuern aller Gesellschaften und Geschäftsaktivitäten sowie der Organschaften innerhalb der Covestro-Gruppe separat berechnet werden und die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern unter dieser Prämisse erfolgt. Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten sowie aktive latente Steuern auf Verlustvorträge von Gesellschaften bzw. Geschäftsaktivitäten der Covestro-Gruppe, die in der Vergleichsperiode keine eigenständigen Ertragsteuersubjekte waren, wurden als nicht-zahlungswirksame Einlagen bzw. Entnahmen der jeweiligen Gesellschafter dargestellt.

3.2 Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten, mit Ausnahme der Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, wie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und nicht im Sicherungszusammenhang (Hedge Accounting) stehende Derivate.

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert es, dass seitens des Managements von Covestro in bestimmtem Umfang Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen werden, die einen erheblichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben können. Annahmen, Schätzungen sowie die Ausübung von Ermessensspielräumen kommen dabei insbesondere in folgenden Bereichen zur Anwendung: Festlegung der Nutzungsdauern von langfristigen Vermögenswerten, Ermittlung abgezinster Cashflows im Rahmen von mindestens jährlich vorzunehmenden Werthaltigkeitstests, Kaufpreisallokationen, Einschätzung der Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern, Bildung von Rückstellungen, z. B. für Rechtsverfahren, für Versorgungs- und ähnliche Leistungen für Arbeitnehmer, für Steuern, für Umweltschutz sowie für Preisnachlässe und Produkthaftungen.

Konsolidierung

Der Konzernabschluss beinhaltet Tochterunternehmen, gemeinschaftliche Tätigkeiten, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen.

Tochterunternehmen sind diejenigen Gesellschaften, bei denen die Covestro AG mittel- oder unmittelbar über bestehende Rechte verfügt, die ihr die gegenwärtige Fähigkeit verleihen, die maßgeblichen Tätigkeiten zu lenken. Maßgebliche Tätigkeiten sind diejenigen Tätigkeiten, die die Profitabilität der Gesellschaft wesentlich beeinflussen. Beherrschung ist folglich nur gegeben, wenn die Covestro AG variablen Rückflüssen aus der Beziehung zu einer Gesellschaft ausgesetzt ist und mittels ihrer Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten die Möglichkeit zur Beeinflussung dieser Rückflüsse hat. In der Regel beruht die Beherrschungsmöglichkeit auf einer mittel- oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit der Covestro AG. Bei strukturierten Unternehmen ergibt sich die Beherrschungsmöglichkeit nicht über die Stimmrechtsmehrheit, sondern basiert auf vertraglichen Vereinbarungen. Die Einbeziehung beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht. Sie endet, wenn die Möglichkeit der Beherrschung nicht mehr besteht.

Umsätze, Erträge und Aufwendungen sowie Gewinne und Verluste, die durch Transaktionen innerhalb des Konsolidierungskreises begründet sind, werden ebenso wie die zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten eliminiert. Bei den Konsolidierungsvorgängen werden die latenten ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt.

Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung werden die Beteiligungsbuchwerte an den Tochterunternehmen mit dem anteiligen Eigenkapital dieser Tochterunternehmen verrechnet. Im Falle einer Unternehmensakquisition wird das anteilige Eigenkapital des erworbenen Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt ermittelt. Dabei werden die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten, latente Steuern und ein eventueller Geschäfts- oder Firmenwert zu diesem Zeitpunkt berücksichtigt. Die Anschaffungskosten von erworbenen ausländischen Gesellschaften werden zum Erwerbszeitpunkt mit dem jeweiligen Kurs in Euro umgerechnet.

Werden Anteile von anderen Gesellschaftern erworben, so wird dies als Eigenkapitaltransaktion dargestellt. Entsprechend wird die Differenz zwischen dem von anderen Gesellschaftern erworbenen anteiligen Eigenkapital und dem Kaufpreis direkt mit dem Eigenkapital verrechnet.

Gemeinschaftliche Tätigkeiten (Joint Operations) und Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures)

Gemeinschaftliche Tätigkeiten und Gemeinschaftsunternehmen beruhen auf gemeinsamen Vereinbarungen. Eine gemeinsame Vereinbarung liegt vor, wenn die Covestro AG mittel- oder unmittelbar auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung zusammen mit mindestens einem Dritten eine Aktivität gemeinschaftlich führt. Gemeinschaftliche Führung liegt nur vor, sofern Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die Einstimmigkeit der beteiligten Parteien erfordern.

Eine gemeinschaftliche Tätigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass die Parteien, die die gemeinschaftliche Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten und Verpflichtungen für deren Schulden haben. Die Vermögenswerte und Schulden sowie Erlöse und Aufwendungen aus den gemeinschaftlichen Tätigkeiten werden anteilig, entsprechend den Rechten und Pflichten, in den Konzernabschluss einbezogen.

Bei Gemeinschaftsunternehmen besitzen die Parteien, die die gemeinschaftliche Führung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung. Gemeinschaftsunternehmen werden gemäß der Equity-Methode bilanziert.

Ebenfalls nach der Equity-Methode werden assoziierte Unternehmen bewertet, bei denen die Covestro AG, in der Regel aufgrund eines Anteilsbesitzes zwischen 20 % und 50 %, einen maßgeblichen Einfluss ausübt.

Bei Beteiligungen, die mittels der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen sind, wird der Buchwert jährlich um die dem Covestro-Kapitalanteil entsprechenden Eigenkapitalveränderungen erhöht bzw. vermindert. Bei der erstmaligen Einbeziehung von Beteiligungen nach der Equity-Methode werden Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung entsprechend den Grundsätzen der Vollkonsolidierung behandelt. Die erfolgswirksamen Veränderungen des anteiligen Eigenkapitals werden einschließlich außerplanmäßiger Abschreibungen eines Geschäfts- oder Firmenwerts im Ergebnis aus at-equity bewerteten Beteiligungen berücksichtigt. Zwischengesellschaftliche Gewinne und Verluste waren bei diesen Gesellschaften für die Berichtsperiode unbedeutend.

Beteiligungen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden zu Anschaffungskosten abzüglich möglicher Wertminderungen bilanziert.

Währungsumrechnung

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften werden in deren funktionaler Währung aufgestellt. Die funktionale Währung ist die Währung, in der überwiegend Zahlungsmittel erwirtschaftet bzw. verwendet werden. Bei der Mehrzahl der Gesellschaften ist die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung, da diese Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig betreiben.

Forderungen und Verbindlichkeiten in einer Währung, die nicht die funktionale Währung darstellt, werden in den Einzelabschlüssen der einbezogenen Gesellschaften mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Daraus resultierende Kursdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst und im Kursergebnis innerhalb des übrigen Finanzergebnisses ausgewiesen.

Im Konzernabschluss werden Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Covestro-Gesellschaften zu Beginn und zum Ende der Berichtsperiode mit den jeweiligen Stichtagskursen, sämtliche Veränderungen während des Jahres sowie Aufwendungen, Erträge und Zahlungsströme mit den Jahresdurchschnittskursen in Euro umgerechnet. Eigenkapitalbestandteile werden zu historischen Kursen umgerechnet.

Die sich gegenüber der Umrechnung zu Stichtagskursen ergebenden Unterschiedsbeträge werden in der Gesamtergebnisrechnung bzw. Eigenkapitalveränderungsrechnung gesondert als "Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochtergesellschaften" bzw. als "Währungsumrechnung" ausgewiesen. Beim Ausscheiden aus dem Konsolidierungskreis werden Währungsumrechnungsdifferenzen, die während der Konsolidierungskreiszugehörigkeit im Eigenkapital erfasst wurden, erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.

Tochterunternehmen, deren funktionale Währung in den vergangenen drei Jahren in Summe eine Inflationsrate von 100 % überschritten hat, wenden die Vorschriften gemäß IAS 29 (Financial Reporting in Hyperinflationary Economies) zur Inflationsbilanzierung an. Gewinne und Verluste aus der Inflationsanpassung der Buchwerte von nicht-monetären Vermögenswerten und Schulden werden im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst.

Im Berichtszeitraum wurden folgende Umrechnungskurse für die für den Covestro-Konzern wesentlichen Fremdwährungen verwendet:

Stichtagskurse wichtiger Währungen

1 €/ 2014 2015
BRL Brasilien 3,22 4,31
CNY China 7,54 7,06
HKD Hongkong 9,42 8,44
INR Indien 76,72 72,02
JPY Japan 145,23 131,07
MXN Mexiko 17,87 18,91
USD USA 1,21 1,09

Durchschnittskurse wichtiger Währungen

1 €/ 2014 2015
BRL Brasilien 3,12 3,64
CNY China 8,17 6,97
HKD Hongkong 10,29 8,60
INR Indien 80,99 71,14
JPY Japan 140,32 134,28
MXN Mexiko 17,65 17,56
USD USA 1,33 1,11

Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge

Als Umsatzerlöse werden alle Erträge im Zusammenhang mit Produktverkäufen, erbrachten Dienstleistungen und Lizenzeinnahmen erfasst. Andere operative Erträge werden als sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen. Umsatzerlöse aus Verkäufen werden erfolgswirksam erfasst, wenn die maßgeblichen Chancen und Risiken aus dem Eigentum an den Gütern auf den Kunden übertragen wurden, dem Covestro-Konzern weder ein weiter bestehendes Verfügungsrecht, wie es gewöhnlich mit dem Eigentum verbunden ist, noch eine wirksame Verfügungsmacht über die verkauften Waren und Erzeugnisse verbleibt, die Höhe der Erträge und angefallenen bzw. noch anfallenden Kosten verlässlich bestimmt werden können und es hinreichend wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen aus dem Geschäft zufließen wird. Üblicherweise fällt die Übertragung der maßgeblichen Chancen und Risiken aus dem Eigentum an den Gütern zeitlich mit dem Besitzübergang auf den Kunden oder mit dem Zeitpunkt während des Transports zusammen, ab dem Covestro nicht mehr für die Versicherung sorgt. Der Übergang des rechtlichen Eigentums orientiert sich an den vereinbarten Versand- bzw. Transportbedingungen.

Umsatzerlöse werden nach Abzug von Umsatzsteuern und anderen Steuern sowie nach Abzug von Erlösminderungen zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistungen ausgewiesen. Daher werden zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung auch geschätzte Beträge für Rabatte und Skonti umsatzmindernd erfasst und zurückgestellt. Schätzungen bezüglich der Erlösminderungen basieren vor allem auf Erfahrungen aus der Vergangenheit, spezifischen Vertragsbedingungen und Erwartungen hinsichtlich der künftigen Umsatzentwicklung. Es ist nicht wahrscheinlich, dass andere als die angeführten Faktoren eine wesentliche Auswirkung auf Erlösminderungen des Covestro-Konzerns haben. Anpassungen der in vorherigen Perioden gebildeten Rückstellungen für Rabatte waren für das Ergebnis vor Steuern der Berichtsperiode von untergeordneter Bedeutung.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Forschungsaufwendungen werden für die Zwecke der Rechnungslegung als Kosten im Zusammenhang mit laufenden oder geplanten Untersuchungen definiert, die neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse und Einsichten liefern sollen. Entwicklungsaufwendungen werden als Kosten im Zusammenhang mit der Anwendung von Forschungsergebnissen oder Fachkenntnissen auf einen Plan oder Entwurf für die Produktion von neuen oder erheblich verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen vor Beginn der kommerziellen Produktion oder Nutzung definiert.

Forschungs- und Entwicklungskosten fallen im Covestro-Konzern bei internen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie bei Forschungs- und Entwicklungskooperationen und Partnerschaften mit Dritten an.

Forschungskosten sind nicht aktivierungsfähig. Hingegen sind Entwicklungskosten bei Vorliegen bestimmter, genau bezeichneter Voraussetzungen aktivierungspflichtig. Eine Aktivierung ist erforderlich, wenn die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Sicherheit zu künftigen Finanzmittelzuflüssen führt, die auch die entsprechenden Entwicklungskosten abdecken. Da eigene Entwicklungsprojekte häufig mit Unsicherheiten verbunden sind, werden die Bedingungen für eine Aktivierung in der Regel nicht erfüllt.

Ertragsteuern

Als Ertragsteuern werden die in den einzelnen Ländern erhobenen Steuern auf den steuerpflichtigen Gewinn sowie die erfolgswirksame Veränderung der latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die ausgewiesenen Ertragsteuern werden auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen in der Höhe erfasst, in der sie voraussichtlich bezahlt werden müssen bzw. erstattet werden.

Latente Steuern werden gemäß IAS 12 (income Taxes) auf zeitlich begrenzte Unterschiede zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden in der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz sowie auf wahrscheinlich nutzbare Verlustvorträge und Steuergutschriften ermittelt oder resultieren aus Konsolidierungsvorgängen.

Aktive latente Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen, Steuergutschriften und steuerliche Verlustvorträge werden insoweit aktiviert, als es wahrscheinlich ist, dass für deren Nutzung ein zu versteuerndes Ergebnis innerhalb des Covestro-Konzerns zukünftig verfügbar sein wird. Passive latente Steuern werden auf zukünftig noch zu versteuernde temporäre Differenzen gebildet. Der Berechnung liegen die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen. Latente Steueransprüche und -schulden werden saldiert, sofern diese gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und ein einklagbares Recht zur Aufrechnung vorliegt. Materielle Auswirkungen von Steuersatz- oder Steuergesetzänderungen auf die aktiven und passiven latenten Steuern werden grundsätzlich in der Periode, in der das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, berücksichtigt. Dies erfolgt im Regelfall ergebniswirksam.

Latente und laufende Steuern werden grundsätzlich aufwandswirksam erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Sachverhalte. Dann werden sie ebenfalls erfolgsneutral erfasst.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern, die aus zeitlichen Unterschieden, Steuergutschriften und Verlustvorträgen resultieren, unterliegt unternehmensindividuellen Prognosen, u. a. über die zukünftige Ertragssituation der betreffenden Konzerngesellschaft.

Auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen werden passive latente Steuern angesetzt. Soweit in absehbarer Zeit keine Dividendenausschüttung geplant ist, wird auf den Unterschiedsbetrag zwischen anteiligem IFRS-Eigenkapital und dem steuerlichen Beteiligungsbuchwert keine passive latente Steuer gebildet. Erwartete Auswirkungen von ungewissen Steuerpositionen werden mit dem wahrscheinlichen Wert im Konzernabschluss berücksichtigt.

Geschäfts- oder Firmenwerte

Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses zum Erwerbszeitpunkt als Vermögenswert angesetzt. Er wird mit seinen Anschaffungskosten bewertet, die als Überschuss des Kaufpreises für Anteile an einem Unternehmen und dem erworbenen anteiligen Nettovermögen hergeleitet werden. Das Nettovermögen entspricht dem Saldo aus den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte sowie denen der übernommenen Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten.

Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Ihr Buchwert wird jährlich sowie bei Vorliegen von Hinweisen auf eine mögliche Wertminderung durch Werthaltigkeitstests geprüft. Für nähere Erläuterungen zu den Werthaltigkeitstests wird auf den Abschnitt "Vorgehensweise und Auswirkungen der weltweiten Werthaltigkeitsprüfungen" verwiesen. Bei einem einmal abgeschriebenen Geschäfts- oder Firmenwert sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) in Folgeperioden unzulässig.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Ein sonstiger immaterieller Vermögenswert ist ein identifizierbarer nicht-monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz (z. B. Software, Rechte), bei dem es sich nicht um einen Geschäfts- oder Firmenwert handelt. Er wird aktiviert, wenn der künftig zu erwartende wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert wahrscheinlich zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Soweit sie eine bestimmbare Nutzungsdauer haben, werden sie dieser entsprechend über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren linear abgeschrieben, sofern nicht durch den tatsächlichen Werteverzehr ein anderer Abschreibungsverlauf geboten ist. Die Festlegung der voraussichtlichen Nutzungsdauern und der Abschreibungsverläufe beruht auf Schätzungen des Zeitraums der Mittelzuflüsse aus den immateriellen Vermögenswerten. Bei Vorliegen von Hinweisen auf eine mögliche Wertminderung wird ein Wertminderungstest durchgeführt.

Soweit eine Wertminderung festgestellt wurde, wird diese durch eine außerplanmäßige Abschreibung berücksichtigt. Bei Fortfall der Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung wird eine entsprechende Zuschreibung (Wertaufholung) vorgenommen, wobei die fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht überschritten werden dürfen.

Sachanlagen

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie ggf. außerplanmäßige Wertminderungen.

Die Anschaffungskosten setzen sich aus dem Anschaffungspreis, den Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten abzüglich erhaltener Anschaffungspreisminderungen zusammen. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen enthalten neben den Einzelkosten angemessene Anteile der entstandenen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Besteht eine Verpflichtung einen Vermögenswert des Sachanlagevermögens zum Ende seiner Nutzungsdauer stillzulegen, rückzubauen oder einen Standort wiederherzustellen, wird bei Fertigstellung der Barwert der hierfür anfallenden zukünftigen Zahlungen zusammen mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und in gleicher Höhe eine Verpflichtung passiviert.

Erstreckt sich die Bauphase von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens über einen Zeitraum von zwölf Monaten oder mehr, werden die bis zur Fertigstellung anfallenden Fremdkapitalzinsen als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Übereinstimmung mit den Bedingungen des IAS 23 (Borrowing Costs) aktiviert.

Fallen Kosten im Zusammenhang mit regelmäßig durchgeführten, umfangreichen Wartungsarbeiten (wie z. B. der Generalüberholung einer technischen Anlage) an, so werden die zugehörigen Kosten als separate Komponente aktiviert, sofern diese spezielle Ansatzkriterien erfüllen.

Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden über die erwartete Nutzungsdauer grundsätzlich nach der linearen Methode vorgenommen.

Folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern werden zugrunde gelegt:

Nutzungsdauer Sachanlagen

Gebäude 20 bis 50 Jahre
Andere Baulichkeiten 10 bis 20 Jahre
Tank- und Verteilungsanlagen 10 bis 20 Jahre
Technische Anlagen 6 bis 20 Jahre
Maschinen und Apparate 6 bis 12 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 4 bis 10 Jahre
Fahrzeuge 5 bis 8 Jahre
EDV-Anlagen 3 bis 5 Jahre
Labor- und Forschungseinrichtungen 3 bis 5 Jahre

Wesentliche Komponenten einer Sachanlage, die sich in ihren Nutzungsdauern unterscheiden, werden separat bilanziert und abgeschrieben.

Bei Hinweisen auf eine Wertminderung eines einzelnen Sachanlagevermögenswerts wird geprüft, ob dessen erzielbarer Betrag seinen Buchwert übersteigt. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe der Differenz zwischen Buchwert und erzielbarem Betrag erfasst. Bei Fortfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung wird eine entsprechende Zuschreibung vorgenommen, wobei die fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht überschritten werden dürfen.

Wenn Sachanlagen verkauft, stillgelegt oder verschrottet werden, wird der Gewinn bzw. Verlust als Differenz zwischen dem Nettoverkaufserlös und dem Restbuchwert unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen nicht operativ oder administrativ genutzte sowie an Vertragspartner vermietete Grundstücke und Gebäude. Die Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt gemäß dem Anschaffungskostenmodell. Der im Anhang ausgewiesene beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien des Konzerns wird unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode unter Bezugnahme auf aktuelle Marktwerte vergleichbarer Immobilien bzw. durch externe Gutachten ermittelt.

Finanzielle Vermögenswerte

Die finanziellen Vermögenswerte setzen sich aus gegebenen Krediten und Forderungen, erworbenen Eigenkapital- und Schuldtiteln, Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten und Derivaten mit positiven beizulegenden Zeitwerten zusammen.

Die Bilanzierung und Bewertung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt nach IAS 39 (Financial Instruments: Recognition and Measurement). Demnach werden finanzielle Vermögenswerte in der Konzernbilanz angesetzt, wenn dem Covestro-Konzern ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten. Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert.

Der erstmalige Ansatz eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten. Soweit dieser finanzielle Vermögenswert für Zwecke der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten anzusetzen ist, werden Transaktionskosten mittels der Effektivzinsmethode abgegrenzt. Dagegen werden Transaktionskosten, die beim Erwerb von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten anfallen, unmittelbar aufwandswirksam erfasst. Unverzinsliche oder unterverzinsliche Forderungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem Barwert der erwarteten zukünftigen Cashflows angesetzt. Zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes wird ein finanzieller Vermögenswert einer Kategorie nach IAS 39 zugeordnet. Die Folgebewertung wird entsprechend den Bewertungsregeln der jeweiligen Kategorie vorgenommen, welche nachfolgend dargestellt werden.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte. Diese finanziellen Vermögenswerte werden hauptsächlich mit der Absicht erworben, sie im Rahmen des Liquiditätsmanagements kurzfristig zu verkaufen. In diese Bewertungskategorie sind zudem die in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten enthaltenen Forderungen aus solchen Derivaten enthalten, die nicht in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung stehen. Dies betrifft in Einzelfällen eingebettete Derivate sowie die Derivate, bei denen kein Hedge Accounting angewandt wird. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts finanzieller Vermögenswerte dieser Kategorie werden zum Zeitpunkt der Wertsteigerung bzw. Wertminderung erfolgswirksam erfasst.

Kredite und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Sie werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dieser Bewertungskategorie werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten enthaltenen Kredite und Forderungen, die in den sonstigen Forderungen ausgewiesenen weiteren finanziellen Forderungen sowie die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zugeordnet. Der Zinsertrag aus Positionen dieser Kategorie wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode ermittelt.

Covestro hält derzeit keine finanziellen Vermögenswerte, die als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen zu klassifizieren wären.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte umfassen diejenigen nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerte, die nicht einer der zuvor genannten Kategorien zugeordnet wurden. Dies sind insbesondere Eigenkapitaltitel (z. B. Aktien) und nicht bis zur Endfälligkeit zu haltende Schuldtitel, welche in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten enthalten sind. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden nach ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei unrealisierte Gewinne und Verluste erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung erfasst werden. Eine Umgliederung aus dem Eigenkapital erfolgt erst bei Veräußerung oder bei Vorliegen objektiver Hinweise für eine Wertminderung, indem der kumulierte Verlust erfolgswirksam erfasst wird. Als objektiver Hinweis für das Vorliegen einer Wertminderung zählt eine signifikante oder länger anhaltende Abnahme des beizulegenden Zeitwerts eines Eigenkapitalinstruments unter dessen Anschaffungskosten. Eine Zuschreibung erfolgt bei Wegfall der Gründe für die Wertminderung. Bei einem Eigenkapitalinstrument ist eine Zuschreibung erfolgsneutral, bei einem Fremdkapitalinstrument hingegen erfolgswirksam vorzunehmen. In Fällen, in denen der Marktwert von Eigenkapitaltiteln bestimmt werden kann, wird dieser als beizulegender Zeitwert angesetzt. Existiert kein notierter Marktpreis und kann keine verlässliche Schätzung des beizulegenden Zeitwerts vorgenommen werden, werden diese finanziellen Vermögenswerte mit Anschaffungskosten abzüglich möglicher Wertminderungen angesetzt.

Liegen bei finanziellen Vermögenswerten der Kategorien "Kredite und Forderungen" sowie "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" objektive und substanzielle Anzeichen für eine Wertminderung vor, erfolgt ein Wertminderungstest. Hinweise auf Wertminderung sind u. a. die hohe Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz, eine wesentliche Verschlechterung der Bonität, eine besondere Vertragsverletzung, ein mehrjähriger operativer Verlust in einer Gesellschaft, eine Minderung des Marktwerts, eine finanzielle Restrukturierung des Schuldners oder das Verschwinden eines aktiven Markts.

Bei Krediten und Forderungen wird im Rahmen eines Wertminderungstests der Buchwert mit dem Barwert der erwarteten zukünftigen Zahlungsmittelflüsse, die mit dem ursprünglichen Effektivzins abgezinst werden, verglichen. Sollte der Buchwert über dem Barwert liegen, wird eine erfolgswirksame Wertberichtigung in Höhe der Differenz vorgenommen. Bei Wegfall der Gründe für zuvor vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen, nicht jedoch über die fortgeführten Anschaffungskosten hinaus, getätigt.

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten nicht mehr bestehen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Chancen und Risiken übertragen werden.

Vorräte

Unter den Vorräten werden gemäß IAS 2 (Inventories) diejenigen Vermögenswerte ausgewiesen, die im Rahmen der Produktion oder bei der Erbringung von Dienstleistungen verbraucht werden (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe), die sich in der Herstellung für den Verkauf befinden (unfertige Erzeugnisse), die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden (fertige Erzeugnisse und Waren) sowie Anzahlungen auf Vorräte. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zum niedrigeren Wert aus auf Basis der Durchschnittsmethode ermittelten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (produktionsbezogene Vollkosten) und ihrem Nettoveräußerungswert, d. h. dem im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Fertigstellungs- und Vertriebskosten.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, erhaltene Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen und leicht in einen festen Zahlungsmittelbetrag umgewandelt werden können. Sie haben bei Erwerb oder zum Anlagezeitpunkt eine maximale Laufzeit von drei Monaten.

Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

Die betriebliche Altersversorgung erfolgt im Konzern sowohl beitrags- als auch leistungsorientiert. Bei den beitragsorientierten Altersversorgungssystemen zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen bzw. auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die laufenden Beitragszahlungen sind als Aufwand des jeweiligen Jahres in den Funktionsbereichen und damit im Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) ausgewiesen. Alle übrigen Altersversorgungssysteme sind leistungsorientiert, wobei zwischen rückstellungs- und fondsfinanzierten Versorgungssystemen unterschieden wird.

Der Barwert der Versorgungsverpflichtungen für die leistungsorientierten Altersversorgungssysteme sowie der daraus resultierende Aufwand wird gemäß IAS 19 (Employee Benefits) nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) ermittelt. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen unter Anwendung versicherungsmathematischer Verfahren bewertet und über die gesamte Beschäftigungszeit der Mitarbeiter verteilt. Hier sind spezifische Annahmen zur Berechtigtenstruktur und zum ökonomischen Umfeld zu treffen. Dies sind im Wesentlichen der Abzinsungssatz, die Gehalts- und Rentenentwicklung, die Entwicklung der Krankheitskosten sowie Sterberaten.

Die Bestimmung der Abzinsungssätze basiert auf währungsspezifischen, hochwertigen Anleiheportfolios, deren Zahlungsströme den erwarteten Zahlungsabflüssen aus den Pensionsplänen näherungsweise entsprechen. Der aus dieser Zinsstruktur abgeleitete einheitliche Abzinsungssatz orientiert sich somit an den Stichtagsrenditen entsprechender, mit einer Einstufung von mindestens AA oder AAA ("Rating") versehener Unternehmensanleihen. Als Richtgröße für den einheitlichen Abzinsungssatz gilt die Rendite solcher Anleihen, deren gewichtete Restlaufzeit in etwa der Laufzeit ("Duration") des entsprechenden Portfolios zur Abdeckung der gesamten Verpflichtung entspricht.

Von dem Barwert der Versorgungsverpflichtungen wird der beizulegende Zeitwert des Planvermögens subtrahiert, um die Nettoverpflichtung für die leistungsorientierten Versorgungspläne zu bestimmen. Überschreitet das Fondsvermögen die entsprechende Versorgungsverpflichtung, wird der darüber hinausgehende Betrag unter Berücksichtigung der in IAS 19 vorgegebenen Obergrenze für Vermögenswerte als sonstige Forderung ausgewiesen. Die Verpflichtungen und das Planvermögen werden in regelmäßigen Abständen bewertet. Ein Zeitraum von drei Jahren wird dabei nicht überschritten. Für alle bedeutenden Versorgungspläne werden jährlich umfassende versicherungsmathematische Berechnungen zum 31. Dezember erstellt.

Im Rahmen der Bilanzierung der leistungsorientierten Pensionspläne werden, mit Ausnahme der Nettozinsen auf die Nettoverpflichtung, sämtliche Aufwendungen und Erträge per saldo im EBIT erfasst. Die Nettozinsen werden im Finanzergebnis berücksichtigt.

Die Ergebnisse aus Neubewertungen der Nettoverpflichtung werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst. Sie setzen sich zusammen aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, dem Ertrag aus Planvermögen und den Veränderungen der Auswirkungen der Vermögensobergrenze - bei den beiden letztgenannten jeweils abzüglich der bereits in den Nettozinsen berücksichtigten Beträge. Latente Steuern in Bezug auf die Neubewertungsergebnisse werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis erfasst.

Andere Rückstellungen

Andere Rückstellungen werden für gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtungen gebildet, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, die wahrscheinlich zu einer künftigen wirtschaftlichen Belastung führen werden und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann.

Die Bewertung der anderen Rückstellungen erfolgt nach IAS 37 (Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets) oder ggf. auch nach IAS 19. Soweit bei Verpflichtungen erst nach mehr als einem Jahr mit Mittelabflüssen gerechnet wird, werden die Rückstellungen mit dem Barwert der voraussichtlichen Mittelabflüsse angesetzt. Erstattungsansprüche gegen Dritte werden getrennt von den Rückstellungen als sonstige Forderung aktiviert, wenn ihre Realisation nahezu sicher ist.

Wenn aus einer geänderten Einschätzung eine Reduzierung des Verpflichtungsumfangs resultiert, wird die Rückstellung anteilig aufgelöst und der Ertrag in jenen Funktionsbereichen erfasst, die ursprünglich bei der Bildung der Rückstellung mit dem Aufwand belastet waren.

Um die Aussagekraft im Bereich der Schätzungsergebnisse zu erhöhen, werden für bestimmte Rückstellungen, die wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten, die Folgen von Parameteränderungen auf die bilanzierten Rückstellungsbeträge mittels einer Sensitivitätsanalyse untersucht. Zur Untersuchung der Unsicherheit hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeiten werden die Auswirkungen der Änderung von jeweils fünf Prozentpunkten der individuell angesetzten Eintrittswahrscheinlichkeiten analysiert.

Rückstellungen für Umweltschutz werden gebildet, wenn zukünftige Mittelabflüsse zur Erfüllung von Umweltauflagen oder für Sanierungsmaßnahmen wahrscheinlich sind, die Kosten hinreichend zuverlässig geschätzt werden können und die Maßnahmen keinen künftigen Nutzenzufluss erwarten lassen.

Die Schätzung der künftigen Kosten für Umweltschutz- und Sanierungsmaßnahmen ist mit vielen Unsicherheiten behaftet, insbesondere mit rechtlichen Unsicherheiten, die sich auf Gesetze und Verordnungen beziehen, sowie mit Unsicherheiten über die tatsächlichen Verhältnisse in den verschiedenen Ländern und an den verschiedenen Standorten. Die Schätzung der Kosten stützt sich insbesondere auf frühere Erfahrungen in ähnlichen Fällen, Schlussfolgerungen aus bereits zu bestehenden Umweltprogrammen eingeholten Gutachten, laufende Kosten und neue Entwicklungen mit Einfluss auf die Kosten. Darüber hinaus werden bei der Schätzung der Kosten auch die Auslegung der geltenden Umweltgesetze und -vorschriften durch die Unternehmensleitung, die Anzahl und die Finanzlage Dritter, die verpflichtet sein könnten, sich gesamtschuldnerisch an eventuellen Sanierungskosten zu beteiligen, und die wahrscheinlich zur Anwendung kommenden Sanierungsmethoden berücksichtigt. Änderungen dieser Annahmen können sich auf das künftige Ergebnis des Unternehmens auswirken.

Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen mit ähnlichen Umweltschutzsituationen geht die Unternehmensleitung davon aus, dass die vorhandenen Rückstellungen - auf der Grundlage der heute vorhandenen Informationen - ausreichend sind. Angesichts der Geschäfte, in denen der Covestro-Konzern tätig ist, und der inhärenten Schwierigkeiten, Umweltschutzverpflichtungen zutreffend abzuschätzen, können unter Umständen wesentliche zusätzliche Kosten über die zurückgestellten Beträge hinaus anfallen. So ist es möglich, dass während einer Sanierungsmaßnahme über die bereits bestehenden Rückstellungen hinaus zusätzliche Aufwendungen über einen längeren Zeitraum und in einem Ausmaß erforderlich werden, die nicht vernünftig abgeschätzt werden können.

Die Rückstellungen für Restrukturierung beinhalten nur die den Restrukturierungsmaßnahmen direkt zuordenbaren Aufwendungen, die für die Restrukturierung notwendig sind und nicht mit dem zukünftigen operativen Geschäft in Verbindung stehen. Dies sind z. B. Aufwendungen für Abfindungszahlungen an Mitarbeiter und Ausgleichszahlungen für nicht mehr nutzbare angemietete Immobilien.

Restrukturierungsmaßnahmen sind u. a. der Verkauf oder die Beendigung eines Geschäftsbereichs, die Stilllegung von Standorten, die Verlegung von Geschäftsaktivitäten an einen anderen Ort oder die grundsätzliche Umorganisation von Geschäftsbereichen. Rückstellungen werden hierfür zu dem Zeitpunkt gebildet, in dem ein detaillierter Restrukturierungsplan vorliegt, der von der jeweils entscheidungsbefugten Managementebene beschlossen und den Mitarbeitern bzw. deren Vertretern kommuniziert wurde. Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden mit dem Barwert der zukünftigen Mittelabflüsse angesetzt.

Zu den Rückstellungen, die den Kunden- und Lieferantenverkehr betreffen, gehören insbesondere Verpflichtungen für Rabatte, Skonti und ähnliche Preisnachlässe.

Als International tätiges Unternehmen ist Covestro einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt, für die bei Vorliegen bestimmter Bedingungen Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten zu bilden sind. Hierzu können insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Patentrecht, Steuerrecht sowie Umweltrecht gehören.

Rechtsstreitigkeiten und andere rechtliche Verfahren werfen oft komplexe Fragen auf und sind mit zahlreichen Unwägbarkeiten und Schwierigkeiten verbunden, u. a. aufgrund des Sachverhalts und der Umstände jedes einzelnen Falls, des Gerichts, bei dem die Klage anhängig ist, sowie aufgrund von Unterschieden im anwendbaren Recht. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren sind in aller Regel nicht vorhersagbar. Durch das Urteil in einem Gerichtsverfahren, durch behördliche Entscheidungen oder durch einen Vergleich können dem Konzern Aufwendungen entstehen, für die bisher mangels verlässlicher Ermittelbarkeit bilanziell nicht vorgesorgt wurde oder die über die hierfür gebildete Rückstellung und die Versicherungsdeckung hinausgehen.

Bei anhängigen bzw. künftigen juristischen Verfahren wird anhand der Informationen, die der Covestro-Rechtsabteilung vorliegen, und in enger Abstimmung mit den für den Konzern tätigen Rechtsanwälten geprüft, ob und in welcher Höhe bilanzielle Vorsorge getroffen werden muss.

Soweit nach vernünftigem Ermessen eines dieser Verfahren wahrscheinlich zu bereits heute verlässlich messbaren Mittelabflüssen führen wird, wird der Barwert als Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten passiviert. Diese Rückstellungen decken die geschätzten Zahlungen an die Kläger, die Gerichts- und Verfahrenskosten, die Kosten für Rechtsanwälte sowie eventuelle Vergleichskosten ab.

Häufig kann die Existenz einer gegenwärtigen Verpflichtung oder die Wahrscheinlichkeit eines potenziellen Ressourcenabflusses aus einem anhängigen oder künftigen juristischen Verfahren nicht verlässlich eingeschätzt werden. Aufgrund der besonderen Natur dieser Verfahren erfolgt die Bildung einer Rückstellung regelmäßig erst dann, wenn erste Vergleiche eine Einschätzung über die potenzielle Höhe erlauben oder Urteile vorliegen. Rückstellungen für Rechtsverteidigungskosten werden dann gebildet, wenn zur Verteidigung der eigenen Rechtsposition eine konzernexterne Unterstützung in materiellem Umfang wahrscheinlich erforderlich werden wird.

Zu jedem Bilanzstichtag ermitteln die internen und externen rechtlichen Berater den aktuellen Stand der wesentlichen rechtlichen Risiken im Covestro-Konzern. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob und ggf. in welcher Höhe eine Rückstellung zu bilden oder anzupassen ist. Wertaufhellende Informationen werden bis zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses berücksichtigt.

Bezüglich des Stands der wesentlichen rechtlichen Risiken wird auf Anhangangabe 28 verwiesen.

In den Personalrückstellungen wird bilanzielle Vorsorge vor allem für Jahressonderzahlungen, variable und individuelle Einmalzahlungen, Zahlungen aufgrund von Mitarbeiterjubiläen, Abfindungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Vor- und Frühruhestandsvereinbarungen, Überschüsse auf Langzeitkonten sowie sonstige Personalkosten getroffen.

Des Weiteren sind hier die Verpflichtungen aus aktienbasierten Vergütungen mit Barausgleich ausgewiesen. Die Vergütung des Vorstands der Covestro AG sowie von Führungskräften erfolgt teilweise mittels aktienkursorientierter Entlohnung, die unter Berücksichtigung von Sperrfristen erdient und als Personalaufwand entsprechend der im Erdienungszeitraum erbrachten Gegenleistung ratierlich erfolgswirksam erfasst wird. Die Bewertung erfolgt im Zeitpunkt der Gewährung sowie zu jedem Berichtsstichtag gemäß IFRS 2 (Share-based Payment) auf Basis eines finanzmathematischen Optionspreismodells. Es bestehen keine aktienbasierten Entlohnungssysteme mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich aus originären Verbindlichkeiten und den negativen beizulegenden Zeitwerten von Derivaten zusammen.

Originäre Verbindlichkeiten (z. B. Finanzverbindlichkeiten) werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn Covestro eine vertragliche Pflicht hat, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine andere Partei zu übertragen. Der erstmalige Ansatz einer originären Verbindlichkeit erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, ggf. unter Berücksichtigung von Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt bei den originären Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.

Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten

Abgrenzungen und andere nicht-finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Ihre Auflösung erfolgt linear bzw. entsprechend der Leistungserbringung.

Von Dritten gewährte Zuwendungen, die der Investitionsförderung dienen, werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und über die Nutzungsdauer der betreffenden Investitionen ertragswirksam aufgelöst.

Derivate

Derivate werden zur Reduzierung des Währungsrisikos, z. B. in Form von Devisentermingeschäften, eingesetzt. Die Bilanzierung erfolgt zum Handelstag.

Verträge, die für Zwecke des Erhalts oder der Lieferung nicht-finanzieller Güter für den eigenen Bedarf abgeschlossen werden, werden nicht als Derivate bilanziert, sondern wie schwebende Geschäfte behandelt. Sofern eingebettete separierungspflichtige Derivate in solchen Geschäften identifiziert werden, werden diese losgelöst von den schwebenden Geschäften bilanziert. In geringem Umfang können - um Marktchancen zu nutzen bzw. potenzielle Bedarfsspitzen zu decken - Geschäfte getätigt werden, bei denen die unmittelbare Weiterveräußerung nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Geschäfte werden bei Erwerb gesonderten Portfolios zugeordnet und entsprechend nach IAS 39 als Derivate bilanziert.

Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Soweit sie zum Stichtag einen positiven beizulegenden Zeitwert haben, werden sie als finanzielle Vermögenswerte angesetzt, andernfalls als finanzielle Verbindlichkeiten. Zeitwertänderungen der nach IAS 39 bilanzierten Transaktionen über nicht-finanzielle Güter beziehen sich auf eingebettete Derivate außerhalb von Sicherungsbeziehungen, die als sogenannte frei stehende, trennungspflichtige Derivate klassifiziert wurden. Die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte dieser Derivate werden unmittelbar erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt, soweit keine bilanzielle Sicherungsbeziehung besteht. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Devisentermingeschäften und -optionen zur Absicherung bilanzieller Risiken werden im Kursergebnis innerhalb des Finanzergebnisses ausgewiesen. Veränderungen beizulegender Zeitwerte von Devisentermingeschäften zur Sicherung von geplanten Umsätzen in Fremdwährung werden im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst. Die Zeitwertveränderungen aus den eingebetteten Derivaten werden grundsätzlich im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen.

Der Ausweis von Marktwertänderungen des effektiven Teils von als Cashflow-Hedges designierten Derivaten erfolgt zunächst erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung. Erst zum Zeitpunkt der Realisierung des Grundgeschäfts wird der Erfolgsbeitrag des Sicherungsgeschäfts in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Wird ein entsprechendes Derivat veräußert oder sind die Voraussetzungen für eine bilanzielle Sicherungsbeziehung nicht mehr erfüllt, verbleibt dessen Wertänderung bis zum Eintreten der geplanten Transaktion im sonstigen Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung. Wird mit dem Eintritt der geplanten Transaktion nicht mehr gerechnet, ist das bisher im sonstigen Ergebnis ausgewiesene Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern. Der ineffektive Teil des Gewinns oder Verlusts von als Cashflow-Hedges designierten Derivaten wird in Abhängigkeit vom Grundgeschäft im sonstigen betrieblichen Ergebnis oder im Finanzergebnis ausgewiesen.

Die im Finanzergebnis ausgewiesenen Aufwendungen bzw. Erträge aus den entsprechenden Grundgeschäften und aus den zugrunde liegenden Derivaten werden separat erfasst. Eine Verrechnung der entsprechenden Aufwendungen und Erträge erfolgt nicht.

Leasing

Als Leasingverhältnis gilt eine Vereinbarung, bei der der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. Es wird zwischen Finanzierungsleasing und Operating Leasing unterschieden. Als Finanzierungsleasing werden Leasingtransaktionen behandelt, bei denen der Leasingnehmer im Wesentlichen alle mit dem Eigentum eines Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen trägt. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating Leasing behandelt. Ob es sich bei der Vereinbarung um ein Leasingverhältnis handelt oder eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis beinhaltet, wird zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beurteilt.

Ist der Covestro-Konzern Leasingnehmer in einem Finanzierungsleasing, wird in der Bilanz der niedrigere Wert aus beizulegendem Zeitwert des Vermögenswerts und dem Barwert der Mindestleasingzahlungen zu Beginn des Leasingverhältnisses aktiviert und gleichzeitig unter den Finanzverbindlichkeiten passiviert. Die Mindestleasingzahlungen werden aufgeteilt in einen Zinsanteil und einen Tilgungsanteil der Restschuld, wobei die Schuld nach der Effektivzinsmethode fortgeschrieben wird. Der Leasinggegenstand wird linear über die geschätzte Nutzungsdauer oder die kürzere Vertragslaufzeit abgeschrieben.

Beim Operating Leasing erfasst der Covestro-Konzern die als Leasingnehmer zu zahlende Leasingrate als Aufwand bzw. die als Leasinggeber erhaltene Leasingrate als Ertrag. Vermögenswerte, die Dritten im Rahmen eines Operating Leasing-Verhältnisses überlassen werden, sind weiterhin in der Bilanz des Covestro-Konzerns als Sachanlagen erfasst.

Unternehmenserwerbe

Die Bilanzierung eines Unternehmenserwerbs erfolgt mithilfe der Erwerbsmethode, die eine Bewertung der übernommenen Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Beherrschung vorsieht. Die mit dem Unternehmenserwerb in Zusammenhang stehenden Anschaffungsnebenkosten werden als Aufwand in den Perioden erfasst, in denen sie anfallen.

Die Anwendung der Erwerbsmethode erfordert bestimmte Schätzungen und Beurteilungen, vor allem in Bezug auf die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, der übernommenen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erwerbs sowie der Nutzungsdauern der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen.

Die Bewertung basiert in großem Umfang auf antizipierten Zu- oder Abflüssen von Zahlungsmitteln. Abweichungen zwischen den tatsächlichen und den bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte zugrunde gelegten Zu- oder Abflüssen von Zahlungsmitteln können die zukünftigen Ergebnisse wesentlich beeinflussen.

Die Kaufpreisaufteilung wesentlicher Akquisitionen erfolgt mit Unterstützung externer unabhängiger Gutachter. Die damit zusammenhängenden Bewertungen basieren auf dem Kenntnisstand zum Erwerbszeitpunkt.

Gemäß IFRS 3 ist bei sukzessiven Unternehmenskäufen, bei denen ein Unternehmen in mehreren Tranchen erworben wird, zum Zeitpunkt der Erlangung der Kontrolle über das betreffende Unternehmen eine erfolgswirksame Neubewertung des bisherigen Gesellschaftsanteils zum beizulegenden Zeitwert notwendig. Im Anschluss daran findet eine Buchwertanpassung der bereits bilanzierten Vermögenswerte und Schulden auf ihren beizulegenden Zeitwert statt.

Vorgehensweise und Auswirkungen der weltweiten Werthaltigkeitsprüfungen

Auf der Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ("Cash Generating Units", CGU) werden zentrale Werthaltigkeitsprüfungen durchgeführt. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit stellt die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten dar, die weitestgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten Mittelzuflüsse erzeugt. Im Covestro-Konzern werden die strategischen Geschäftseinheiten als zahlungsmittelgenerierende Einheiten angesehen und unterliegen zentralen Werthaltigkeitsprüfungen. Die strategischen Geschäftseinheiten entsprechen der Berichtsebene unterhalb der Berichtssegmente.

Eine zentrale Werthaltigkeitsprüfung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird entweder bei Vorliegen eines Anhaltspunkts für eine Wertminderung vorgenommen oder mindestens jährlich, wenn einer strategischen Geschäftseinheit oder Gruppe von strategischen Geschäftseinheiten ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist.

Bei einer Werthaltigkeitsprüfung wird der Restbuchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit mit ihrem jeweiligen erzielbaren Betrag, d. h. dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert, verglichen. In den Fällen, in denen der Buchwert höher als ihr erzielbarer Betrag ist, besteht in Höhe der Differenz ein Wertberichtigungsbedarf. In diesem Fall wird bei einer strategischen Geschäftseinheit im ersten Schritt der Geschäfts- oder Firmenwert abgeschrieben. Ein eventuell verbleibender Restbetrag wird buchwertproportional auf die anderen Vermögenswerte der jeweiligen strategischen Geschäftseinheit verteilt. Der Wertberichtigungsaufwand wird in dem jeweiligen Funktionsbereich erfasst, in dem auch die planmäßige Abschreibung berichtet wird. Dies gilt analog auch für Erträge aus einer Wertaufholung, wobei Zuschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert unzulässig sind.

Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrags auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten. Der Barwert der künftigen Netto-Zahlungsmittelzuflüsse (Cashflows) wird dabei zugrunde gelegt, da in der Regel keine Marktpreise für die einzelnen Einheiten vorliegen. Die Prognosen der künftigen Netto-Zahlungsmittelzuflüsse zur Ermittlung des erzielbaren Betrags haben im Regelfall einen Planungshorizont von drei bis fünf Jahren und stützen sich auf die aktuellen Planungen des Covestro-Konzerns. Hierfür werden vor allem Annahmen über künftige Verkaufspreise und -mengen, Kosten, Wachstumsraten der Märkte, Konjunkturzyklen und Wechselkurse getroffen. Der Entwicklung dieser Annahmen liegen konzerninterne Einschätzungen sowie externe Marktstudien zugrunde. Beim Ansatz des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird die Bewertung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit aus Sicht eines unabhängigen Marktteilnehmers vorgenommen. Beim Ansatz des Nutzungswerts wird die zahlungsmittelgenerierende Einheit in ihrer bisherigen Nutzung bewertet. Netto-Zahlungsmittelzuflüsse jenseits der Planungsperiode werden für beide Methoden unter Anwendung individueller, jeweils aus Marktinformationen abgeleiteter Wachstumsraten auf Basis langfristiger Geschäftserwartungen bestimmt. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgt auf Basis nicht-beobachtbarer Inputfaktoren (sogenannte Stufe 3).

Die Netto-Zahlungsmittelzuflüsse werden mit einem Kapitalkostensatz abgezinst. Der Kapitalkostensatz wird bei Covestro als gewichteter Durchschnitt des Eigen- und Fremdkapitalkostensatzes berechnet. Um dem Rendite-/ Risikoprofil des Covestro-Konzerns Rechnung zu tragen, wird ein Kapitalkostensatz nach Ertragsteuern sowie eine spezifische Kapitalstruktur anhand von Vergleichsunternehmen derselben Branche festgelegt. Der Eigenkapitalkostensatz entspricht den Renditeerwartungen der Aktionäre. Der verwendete Fremdkapitalkostensatz stellt die langfristigen Finanzierungskonditionen der Vergleichsunternehmen dar. Beide Komponenten werden aus KapitalmarktInformationen abgeleitet.

Die für die Werthaltigkeitsprüfungen in den Jahren 2014 und 201 5 verwendeten Wachstumsraten für die ewige Rente ("Terminal Value") und die zur Diskontierung der prognostizierten Cashflows herangezogenen Kapitalkostensätze können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Parameter Werthaltigkeitsprüfung

Wachstumsrate Nachsteuer-Kapitalkostensatz
2014

in %
2015

in %
2014

in %
2015

in %
--- --- --- --- ---
Diphenylmethan-Diisocyanat (MDI) 1,5 2,0 6,0 6,1
Toluylen-Diisocyanat (TDI) - 2,0 - 6,1
Polyether (PET) 0,0 0,0 6,0 6,1
Polycarbonates (PCS) 1,5 2,0 6,0 6,1
Base & Modified Isocyanates (BMI) 2,0 2,0 6,0 6,1
Resins (RES) 2,0 2,0 6,0 6,1
Specialty Films (SF) 1,0 2,0 6,0 6,1

Aufgrund der jährlichen zentralen Werthaltigkeitsprüfungen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde im Berichtsjahr wie im Vorjahr keine außerplanmäßige Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen. Unter Berücksichtigung von Wertaufholungen in Höhe von 0 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €) ergab sich eine Wertberichtigung auf immaterielle Vermögenswerte sowie Sachanlagen in Höhe von 67 Mio. € (Vorjahr: 11 Mio. €). Detaillierte Erläuterungen sind in den Anhangangaben 13 und 14 enthalten.

Die vorgenommenen Schätzungen in Bezug auf die voraussichtliche Nutzungsdauer bestimmter Vermögenswerte, die Annahmen über makroökonomische Rahmenbedingungen und Entwicklungen in den Branchen, in denen Covestro tätig ist, und die Schätzung der Barwerte künftiger Cashflows werden für angemessen erachtet. Gleichwohl können geänderte Annahmen oder veränderte Umstände Korrekturen notwendig machen, die zu zusätzlichen außerplanmäßigen Abschreibungen oder, falls sich die erwarteten Entwicklungen umkehren sollten, zu Wertaufholungen führen können, sofern es sich nicht um Geschäfts- oder Firmenwerte handelt.

Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, wurden eine Minderung des zukünftigen Free Operating Cash Flow um 10 %, eine Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten um 10 % oder eine Minderung der langfristigen Wachstumsrate um einen Prozentpunkt angenommen. Auf dieser Grundlage würde sich für keine der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ein Wertminderungsbedarf ergeben. Entsprechendes gilt auch für andere als möglich erachtete Abweichungen von den für die Werthaltigkeitsprüfungen verwendeten Annahmen.

4. Segment- und Regionenberichterstattung

Die Ressourcenallokation und die Bewertung der Ertragskraft der Geschäftssegmente werden im Covestro-Konzern durch den Vorstand der Covestro AG als Hauptentscheidungsträger wahrgenommen. Die Segment- und Regionenabgrenzung sowie die Auswahl der dargestellten Kennzahlen erfolgen in Übereinstimmung mit dem internen Steuerungs- und Berichtssystem ("Management Approach"). Es werden dieselben Rechnungslegungsvorschriften zugrunde gelegt, wie sie für den Covestro-Konzern in Anhangangabe 3 beschrieben sind. Zum 31. Dezember 2015 besteht der Covestro-Konzern aus drei berichtspflichtigen Segmenten. Die Segmente umfassen die folgenden Aktivitäten:

Polyurethanes

Im Segment Polyurethanes werden hochwertige Vorprodukte für Polyurethane entwickelt, produziert und vertrieben. Bei den Vorprodukten handelt es sich um Isocyanate (TDI, MDI) und Polyether-Polyole. Polyurethan-Weichschaum wird vor allem in der Möbel- und Automobilindustrie verwendet (z. B. Polster, Matratzen, Autositze), Hartschaum kommt besonders als Dämmmaterial in der Baubranche sowie entlang der Kühlkette zum Einsatz. Das Segment unterhält weltweit Produktionsstätten sowie Systemhäuser für die Abmischung und Bereitstellung von kundenindividuellen Polyurethan-Systemen.

Polycarbonates

Das Segment Polycarbonates entwickelt, produziert und vertreibt den technischen Kunststoff Polycarbonat in Form von Granulaten und Halbzeugen (Platten). Das Material findet vor allem in der Automobilindustrie (z. B. Innenraum, Fahrzeugbeleuchtung) sowie in der Baubranche (z. B. Dachkonstruktionen) Verwendung. Zudem wird es u. a. in der Elektro- und Elektronikindustrie (z. B. Steckergehäuse, Computergehäuse, DVDs), der Medizintechnik und Beleuchtungsindustrie (z. B. LED-Komponenten) eingesetzt. Polycarbonat wird vom Covestro-Konzern weltweit produziert und in Compoundierungszentren gemäß kundenindividuellen Wünschen weiterverarbeitet.

Coatings, Adhesives, Specialties

Im Segment Coatings, Adhesives, Specialties entwickelt, produziert und vertreibt Covestro Rohstoffe für Lacke, Kleb- und Dichtstoffe sowie Spezialitäten im Wesentlichen für Polyurethan-Systeme. Dazu zählen u. a. polymere Materialien und wässrige Dispersionen auf Basis der Isocyanate HDI und IPDI, die in Anlagen weltweit hergestellt werden. Haupteinsatzgebiete der Produkte sind Transport und Verkehr, Infrastruktur und Bau sowie Holzverarbeitung und Möbel. Die Spezialitäten umfassen Elastomere, hochqualitative Folien sowie Rohstoffe für die Kosmetik- und Textilindustrie und den Gesundheitsbereich.

Geschäftsaktivitäten, die nicht den oben genannten Segmenten zugeordnet werden können, sind unter "Alle sonstigen Segmente" ausgewiesen. Die Außenumsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus Kuppelprodukten, die bei der Polyetherherstellung, Chlorproduktion und -verwendung entstehen.

Die Kosten für Corporate-Center-Funktionen, die Eliminierung der Intersegment-Transfers sowie Mehr- oder Minderaufwendungen aus einer höheren oder niedrigeren Performance der Bayer-Aktie im Rahmen der langfristigen aktienbasierten Vergütung werden in der Segmentberichterstattung als "Corporate Center und Überleitung" dargestellt.

Die Segmentdaten wurden auf folgende Weise ermittelt:

Die Intersegment-Transfers zeigen die Transfers, die zwischen den Segmenten getätigt werden. Diese werden im Wesentlichen zu Herstellungskosten bewertet.
Das Mengenwachstum im Kerngeschäft bezieht sich auf die Kernprodukte aus den Segmenten Polyurethanes, Polycarbonates und Coatings, Adhesives, Specialties und wird als prozentuale Veränderung der extern verkauften Mengen in Kilotonnen gegenüber dem Vorjahr errechnet. Covestro nutzt auch Geschäftsmöglichkeiten außerhalb des Kerngeschäfts, z. B. durch den Verkauf von Rohstoffen und Nebenprodukten wie Salzsäure, Natronlauge und Styrol. Solche Transaktionen sind nicht Bestandteil des Mengenwachstums im Kerngeschäft.
Das EBITDA entspricht dem EBIT gemäß Gewinn- und Verlustrechnung zuzüglich Abschreibungen und abzüglich Wertaufholungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.
Das EBIT, EBITDA, bereinigte EBIT und bereinigte EBITDA sind Kennzahlen, die nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften nicht definiert sind. Sondereinflüsse umfassen einmalige bzw. in ihrer Art oder Höhe nicht regelmäßig wiederkehrende Effekte. Das bereinigte EBIT und bereinigte EBITDA sollen ein Bild der Ertragslage vermitteln, welches im Zeitablauf vergleichbar und zutreffend informiert. Zur Beurteilung der Profitabilität von Covestro und der berichtspflichtigen Segmente wird das bereinigte EBITDA verwendet.
Der Free Operating Cash Flow entspricht dem Cashflow aus operativer Tätigkeit abzüglich Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte.
Das Working Capital beinhaltet die Vorräte zuzüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Die nachfolgende Tabelle enthält die Kennzahlen nach Segmenten:

Kennzahlen nach Segmenten

Sonstige / Konsolidierung
Polyurethanes

in Mio. €
Polycarbonates

in Mio. €
Coatings, Adhesives, Specialties

in Mio. €
Alle sonstigen Segmente

in Mio. €
Corporate Center und Überleitung

in Mio. €
Konzern

in Mio. €
--- --- --- --- --- --- ---
2015
Außenumsatzerlöse 6.088 3.172 2.093 729 - 12.082
Intersegment-Transfers 79 21 48 - -148 -
Umsatzerlöse (Gesamt) 6.167 3.193 2.141 729 -148 12.082
Mengenwachstum im Kerngeschäft 1,8% 5,2 % 2,7 % 2,7 %
Bereinigtes EBITDA 624 560 491 33 -67 1.641
Bereinigtes EBIT 201 376 406 26 -67 942
Free Operating Cash Flow 654 138 319 49 -196 964
Working Capital 918 494 373 86 -5 1.866
Ausgaben für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 209 190 107 3 - 509
Abschreibungen -461 -184 -87 -7 - -739
davon außerplanmäßige Abschreibungen -58 -4 -5 - - -67
Wertaufholungen - - - - - -
Forschungs- und Entwicklungskosten -99 -68 -78 -8 -4 -257
2014
Außenumsatzerlöse 6.282 2.822 1.928 729 - 11.761
Intersegment-Transfers 85 27 46 - -158 -
Umsatzerlöse (Gesamt) 6.367 2.849 1.974 729 -158 11.761
Mengenwachstum im Kerngeschäft 3,9 % 9,0 % 1,3 % 4,8 %
Bereinigtes EBITDA 592 160 437 26 -54 1.161
Bereinigtes EBIT 242 -3 359 17 -54 561
Free Operating Cash Flow 125 -24 194 52 -34 313
Working Capital 1.127 369 362 85 - 1.943
Ausgaben für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 280 210 113 9 - 612
Abschreibungen -351 -164 -81 -9 - -605
davon außerplanmäßige Abschreibungen -2 -3 -5 -3 - -13
Wertaufholungen - - 2 - - 2
Forschungs- und Entwicklungskosten -79 -61 -68 -1 -3 -212

Informationen über geografische Gebiete

Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über geografische Gebiete. Die Region "EMLA" beinhaltet Europa, den Nahen Osten, Afrika und Lateinamerika ohne Mexiko, das gemeinsam mit den USA und Kanada die Region "NAFTA" bildet. Die Region "APAC" umfasst Asien und die Pazifik-Region.

In der Spalte Konsolidierung werden konzerninterne Posten und Transaktionen (Interregionen-Umsatzerlöse) eliminiert ausgewiesen. Die nachfolgende Tabelle enthält die Kennzahlen nach Regionen:

Regionenberichterstattung

EMLA

in Mio. €
NAFTA

in Mio. €
APAC

in Mio. €
Konsolidierung

in Mio. €
Gesamt

in Mio. €
2015
Außenumsatzerlöse nach Verbleib 5.357 3.356 3.369 - 12.082
Außenumsatzerlöse nach Sitz der Gesellschaft 5.340 3.411 3.331 - 12.082
Interregionen-Umsatzerlöse 734 543 136 -1.413 -
2014
Außenumsatzerlöse nach Verbleib 5.493 3.022 3.246 - 11.761
Außenumsatzerlöse nach Sitz der Gesellschaft 5.488 3.080 3.193 - 11.761
Interregionen-Umsatzerlöse 766 616 142 -1.524 -

Die Außenumsätze nach Verbleib sowie die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen teilten sich regional wie folgt auf:

Außenumsatzerlöse nach Verbleib und immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen nach Ländern

Außenumsatzerlöse nach Verbleib

in Mio. €
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

in Mio. €
2015
Deutschland 1.645 1.125
USA 2.748 1.124
China 1.875 2.358
Sonstige 5.814 720
Gesamt 12.082 5.327
2014
Deutschland 1.729 1.128
USA 2.470 1.044
China 1.790 2.302
Sonstige 5.772 795
Gesamt 11.761 5.269

Informationen über wichtige Kunden

Im Geschäftsjahr 2015 und im Vorjahr wurden mit keinem Kunden mehr als 10 % der Umsatzerlöse des Covestro-Konzerns getätigt.

Überleitungsrechnungen

Die nachfolgenden Tabellen enthalten die Überleitungsrechnungen des Working Capitals der Segmente zum Working Capital des Konzerns sowie des bereinigten EBITDA der Segmente zum Ergebnis vor Ertragsteuern des Konzerns.

Überleitung vom Working Capital der Segmente zum Working Capital des Konzerns

2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
Working Capital der Segmente 1.943 1.871
Working Capital Corporate Center - -5
Working Capital Konzern 1.943 1.866

Überleitung vom bereinigten EBITDA der Segmente zum Ergebnis vor Ertragsteuern des Konzerns

2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
Bereinigtes EBITDA der Segmente 1.215 1.708
Bereinigtes EBITDA Corporate Center -54 -67
Bereinigtes EBITDA 1.161 1.641
Bereinigte Abschreibungen der Segmente -600 -699
Bereinigte Abschreibungen Corporate Center - -
Bereinigte Abschreibungen -600 -699
Bereinigtes EBIT der Segmente 615 1.009
Bereinigtes EBIT Corporate Center -54 -67
Bereinigtes EBIT 561 942
Sondereinflüsse der Segmente -43 -186
Sondereinflüsse Corporate Center -1 -76
Sondereinflüsse -44 -262
EBIT der Segmente 572 823
EBIT Corporate Center -55 -143
EBIT 517 680
Finanzergebnis -136 -175
Ergebnis vor Ertragsteuern 381 505

Die wesentlichen Sondereinflüsse der Berichtsperiode sind nachfolgend erläutert:

Im Rahmen einer Initiative zur Optimierung des MDI-Geschäfts von Covestro wurde im Dezember 201 5 entschieden, die MDI-Produktion von Covestro am Standort in Tarragona, Spanien, aufgrund von nichtwettbewerbsfähigen Produktionskosten bis Ende 2017 zu schließen. Aus diesem Umstand resultierten Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 96 Mio. €, die als Sondereinflüsse von Polyurethanes erfasst wurden. Hierin sind Wertminderungen der Produktionsanlagen in Höhe von 15 Mio. € enthalten.
Im März 2015 hat Covestro die Restrukturierung seiner Geschäftsaktivitäten in Brasilien und die damit verbundene Schließung des Produktionsstandorts in Belford Roxo, Brasilien, bekannt gegeben. In den Sondereinflüssen sind aus diesem Sachverhalt resultierende Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 93 Mio. € enthalten, die im Wesentlichen dem Segment Polyurethanes zuzuordnen sind. Hierin sind Wertminderungen der Produktionsanlagen in Höhe von 25 Mio. € enthalten.
Im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und rechtlichen Verselbständigung von Covestro sowie dem am 6. Oktober 2015 erfolgten Börsengang fielen Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 76 Mio. € an, die dem Corporate Center zugeordnet sind. In diesem Betrag sind Erträge aus einer Erstattung der Bayer AG für die Beendigung der Mitbenutzungsvereinbarung der Konzernkennzeichen enthalten.

5. Entwicklung des Konsolidierungskreises

5.1 Konsolidierungskreis und Beteiligungen

Der Konsolidierungskreis setzte sich zum 31. Dezember 2015 aus der Covestro AG sowie 48 konsolidierten Unternehmen zusammen. Seit dem 1. September 2015 haben sich keine Veränderungen ergeben. Wie im Abschnitt "Anmerkungen zum Konsolidierungskreis" in Anhangangabe 3.1 beschrieben, wurde vor der rechtlichen Verselbständigung auch das Reinvermögen von Unternehmensteilen (Vermögenswerte und Schulden) im Kombinierungskreis berücksichtigt, die für die Covestro-Gruppe Geschäftsaktivitäten erbracht haben und bereits zentral vom Management von Covestro gesteuert, jedoch legal noch nicht von Covestro, sondern von Bayer gehalten wurden. Im Zuge der rechtlichen Verselbständigung wurde u. a. eine neue, global agierende Vertriebsgesellschaft gegründet. Die MS Global AG, Köniz, Schweiz, beschäftigt lokale Repräsentanten in 27 Ländern und vertreibt dort die Produkte von Covestro.

Bei dem vollkonsolidierten Tochterunternehmen Bayer Pearl Polyurethane Systems LLC, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, verfügt der Covestro-Konzern aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit den nicht-beherrschenden Anteilseignern über 100 % der Stimmrechte.

Die Pure Salt Baytown LLC, Houston, USA, wird als strukturiertes Unternehmen vollkonsolidiert. Der Covestro-Konzern bezieht 100 % des für die Produktion in Baytown, USA, benötigten Siedesalzes von der Pure Salt Baytown LLC, Houston, USA, was dem überwiegenden Anteil der Kapazität dieser Gesellschaft entspricht. Die variablen und fixen Kosten der Pure Salt Baytown LLC, Houston, USA, werden nach einem vertraglich festgelegten Mechanismus durch Covestro erstattet. Darüber hinaus ist der Covestro-Konzern zur Finanzierung einmaliger Betriebsausgaben verpflichtet und garantiert die Verbindlichkeiten der Pure Salt Baytown LLC, Houston, USA, gegenüber Kreditinstituten. Zum 31. Dezember 2015 belief sich die Höhe der garantierten Verbindlichkeiten auf 17 Mio. € (Vorjahr: 20 Mio. €). Die Pure Salt Baytown LLC, Houston, USA, ist in hohem Maße von Covestro abhängig (z. B. durch Genehmigungsvorbehalte), dadurch kann Covestro seine Interessen mittelbar bei der Gesellschaft durchsetzen.

Im Konsolidierungskreis ist zum 31. Dezember 2015 mit der LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V.O.F, Rotterdam, Niederlande, wie auch im Vorjahr eine gemeinschaftliche Tätigkeit enthalten, deren Vermögenswerte und Schulden sowie Erlöse und Aufwendungen gemäß IFRS 11 (Joint Arrangements) anteilig, entsprechend den Rechten und Pflichten des Covestro-Konzerns, in den Konzernabschluss einbezogen werden. Wesentlicher Zweck der LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V.O.F, Rotterdam, Niederlande, ist die gemeinschaftliche Produktion von Propylenoxid (PO) für Covestro und den Partner Lyondell.

Zusätzlich wurden zwei assoziierte Unternehmen (Vorjahr: zwei) sowie ein Gemeinschaftsunternehmen (Vorjahr: zwei) im Konzernabschluss nach der Equity-Methode berücksichtigt. Diese sind in Anhangangabe 15 erläutert.

Sechs Tochterunternehmen (Vorjahr: sieben) und ein assoziiertes Unternehmen (Vorjahr: eins) von insgesamt untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wurden nicht konsolidiert, sondern stattdessen zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Finanzdaten der unwesentlichen Tochterunternehmen machten jeweils nicht mehr als 0,1 % des Konzernumsatzes, des Eigenkapitals oder der Bilanzsumme aus.

Die Angaben zum Anteilsbesitz gemäß den Anforderungen des § 313 HGB sind in den nachfolgenden Tabellen aufgeführt. Die erste Tabelle enthält die vollkonsolidierten Unternehmen:

Vollkonsolidierte Unternehmen

Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil

in %
EMLA
Bayer Pearl Polyurethane Systems FZCO Dubai, Vereinigte Arabische Emirate 51
Bayer Pearl Polyurethane Systems L.L.C Dubai, Vereinigte Arabische Emirate 49
Covestro (France) S.N.C. Fos-sur-Mer, Frankreich 100
Covestro (Tielt) NV Tielt, Belgien 100
Covestro A/S Otterup, Dänemark 100
Covestro B.V. Foxhol, Niederlande 100
Covestro Brunsbüttel Energie GmbH Brunsbüttel, Deutschland 100
Covestro Darmstadt GmbH Darmstadt, Deutschland 100
Covestro Deutschland AG Leverkusen, Deutschland 100
Covestro Elastomers S.A.S. Romans-sur-isère, Frankreich 100
Covestro First Real Estate GmbH Monheim, Deutschland 100
Covestro GmbH Leverkusen, Deutschland 100
Covestro Indústria e Comércio de Polimeros Ltda. Sao Paulo, Brasilien 100
Covestro International SA Fribourg, Schweiz 100
Covestro NV Antwerpen, Belgien 100
Covestro Oldenburg GmbH & Co. KG Oldenburg, Deutschland 100
Covestro Polyurethanes B.V Nieuwegein, Niederlande 100
Covestro S.p.A. Mailand, Italien 99
Covestro S.r.l. Mailand, Italien 100
Covestro Second Real Estate GmbH Monheim, Deutschland 100
Covestro UK Limited Cheadle, Großbritannien 100
Covestro, S.L. Barcelona, Spanien 100
Epurex Films GmbH & Co. KG Bomlitz, Deutschland 100
MS Global AG Köniz, Schweiz 100
MS Holding B.V Nieuwegein, Niederlande 100
OOO Covestro Moskau, Russland 100
Thermoplast Composite GmbH Markt Bibart, Deutschland 100
NAFTA
Covestro LLC Pittsburgh, USA 100
Covestro PO LLC New Martinsville, USA 100
Covestro S.A. de C.V. Mexiko-Stadt, Mexiko 100
Pure Salt Baytown LLC Houston, USA 01
APAC
Covestro (Hong Kong) Limited Hongkong, China 100
Covestro (India) Private Limited Thane, Indien 100
Covestro (Shanghai) Management Co., Ltd. Shanghai, China 100
Covestro (Taiwan) Ltd. Kaohsiung, Taiwan 95,5
Covestro (Thailand) Co., Ltd. Bangkok, Thailand 100
Covestro (Vietnam) Company Limited Ho-Chi-Minh-Stadt, Vietnam 100
Covestro Far East (Hong Kong) Limited Hongkong, China 100
Covestro Japan Ltd. Tokio, Japan 100
Covestro Korea Corporation Seoul, Südkorea 100
Covestro Polymers (China) Co., Ltd. Shanghai, China 100
Covestro Polymers (Qingdao) Co., Ltd. Qingdao, China 100
Covestro Polymers (Shenzhen) Co., Ltd. Shenzhen, China 100
Covestro Pty Ltd Cheltenham, Australien 100
Guangzhou Covestro Polymers Co., Ltd. Guangzhou, China 100
PT Covestro Polymers Indonesia Jakarta, Indonesien 99,9
Sumika Covestro Urethane Company, Ltd. Amagasaki, Japan 60

1 Gemäß IFRS 10.B8 i. V. m. B19 (b) und (c) in Kombination mit weiteren maßgeblichen Rechten von Covestro vollkonsolidiertes strukturiertes Unternehmen

Außerdem wurde die folgende gemeinschaftliche Tätigkeit anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogen:

Gemeinschaftliche Tätigkeit

Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil

in %
LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V.O.F Rotterdam, Niederlande 50

Die folgenden assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen wurden in den Konzernabschluss nach der Equity-Methode einbezogen:

Nach der Equity-Methode bilanzierte assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil

in %
Assoziierte Unternehmen
Paltough Industries (1998) Ltd. Kibbuz Ramat Yochanan, Israel 25
PO JV, LP Wilmington, USA 39,4
Gemeinschaftsunternehmen
DIC Covestro Polymer Ltd. Tokio, Japan 50

Die folgenden Tochterunternehmen wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung zu fortgeführten Anschaffungskosten in den Konzernabschluss einbezogen:

Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung

Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil

in %
CleanTech NRW GmbH Leverkusen, Deutschland 100
Covestro Polimer Anonim Şirketi Istanbul, Türkei 100
Covestro Polymers (Tianjin) Co., Ltd. Tianjin, China 100
Covestro Verwaltungs GmbH Oldenburg Oldenburg, Deutschland 100
Epurex Films Geschäftsführungs-GmbH Bomlitz, Deutschland 100
Shanghai Baulé Polyurethane Technology Co., Ltd. Shanghai, China 100

Das folgende assoziierte Unternehmen wurde aufgrund seiner untergeordneten Bedeutung zu Anschaffungskosten angesetzt:

Assoziierte Unternehmen von untergeordneter Bedeutung

Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil

in %
Technology JV, L.P. Wilmington, USA 50

Folgende inländische Tochterunternehmen machten im Geschäftsjahr 2015 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Absatz 3 HGB bzw. § 264b HGB Gebrauch:

Befreite inländische Tochterunternehmen

Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil

in %
Covestro Brunsbüttel Energie GmbH Brunsbüttel 100
Covestro Darmstadt GmbH Darmstadt 100
Covestro GmbH Leverkusen 100
Covestro Oldenburg GmbH & Co. KG Oldenburg 100
Epurex Films GmbH & Co. KG Bomlitz 100

5.2 Akquisitionen und sonstige Erwerbe

Akquisitionen werden nach der Erwerbsmethode ausgewiesen, wonach die Ergebnisse der erworbenen Unternehmen vom jeweiligen Erwerbszeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen werden. Die Anschaffungskosten von erworbenen ausländischen Gesellschaften werden zum Erwerbszeitpunkt mit dem jeweiligen Kurs in Euro umgerechnet.

Im Geschäftsjahr 2015 wurde eine Akquisition mit einem Gesamtkaufpreis von 18 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) getätigt. Hierin ist ein variabler Kaufpreis in Höhe von 4 Mio. € enthalten. Der sofort fällige Teil des Kaufpreises der erworbenen Gesellschaft wurde durch die Übertragung von Zahlungsmitteln beglichen. Insgesamt entstand dabei ein Geschäfts- oder Firmenwert von 7 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €).

Bei der Akquisition handelt es sich um die Übernahme der Thermoplast Composite GmbH, Markt Bibart, die am 2. März 2015 erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Thermoplast Composite GmbH, Markt Bibart, ist ein technologisch führender Spezialist zur Herstellung von thermoplastischen Faserverbundwerkstoffen. Durch den Zukauf soll das Produktangebot im Bereich von Polycarbonates um Verbundwerkstoffe auf Basis endlosfaserverstärkter thermoplastischer Materialien für wichtige Industrien erweitert werden. Der Kaufpreis entfiel im Wesentlichen auf Patente und Technologien sowie einen Geschäfts- oder Firmenwert. Der variable Teil des Kaufpreises ist in Summe 18 Monate nach dem Erwerbszeitpunkt fällig, sofern das Schlüsselpersonal der Thermoplast Composite GmbH, Markt Bibart, bestimmte Dokumentationsanforderungen hinsichtlich des vereinbarten Wissenstransfers erfüllt.

Die genannte Transaktion wirkte sich zum Erwerbs- und Anpassungszeitpunkt auf Vermögen und Schulden des Covestro-Konzerns im Jahr 2015 wie folgt aus und führte unter Berücksichtigung der übernommenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu folgendem Mittelabfluss:

Erworbene Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert bei Erwerb

2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
Geschäfts- oder Firmenwert - 7
Patente und Technologien - 18
Sonstige Verbindlichkeiten - -1
Passive latente Steuern - -6
Nettovermögen - 18
Kaufpreis - 18
Verbindlichkeiten für zukünftige Zahlungen - -4
Nettoabfluss aus Akquisitionen - 14

In der Periode vom 2. März 2015 bis zum 31. Dezember 2015 trug die Thermoplast Composite GmbH, Markt Bibart, in Höhe von 0 Mio. € zum Umsatz sowie in Höhe von -2 Mio. € zum Ergebnis nach Ertragsteuern des Covestro-Konzerns bei. Wäre die Akquisition bereits zum 1. Januar 2015 erfolgt, hätten sich der Umsatz und das Ergebnis nach Ertragsteuern des Covestro-Konzerns für die Periode vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 nicht wesentlich verändert.

5.3 Desinvestitionen

Im Geschäftsjahr 2015 haben keine wesentlichen Desinvestitionen stattgefunden.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

6. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzten sich wie folgt zusammen:

Sonstige betriebliche Erträge

2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
Gewinne aus Derivaten 26 19
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen 2 3
Gewinne aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten 4 1
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 3 1
Übrige betriebliche Erträge 59 27
Sonstige betriebliche Erträge ohne Sondereinflüsse 94 51
Sondereinflüsse 3 77
Gesamt 97 128

Die Gewinne aus Derivaten in den Jahren 2014 und 2015 resultierten im Wesentlichen aus eingebetteten Derivaten und aus Währungsderivaten.

Die übrigen betrieblichen Erträge der Berichtsperiode setzten sich aus einer Vielzahl im Einzelnen unwesentlicher Sachverhalte zusammen. Im Vorjahr enthielten die übrigen betrieblichen Erträge Versicherungserstattungen in Höhe von 41 Mio. €.

In den Sondereinflüssen war im Jahr 2015 im Wesentlichen eine Erstattung der Bayer AG für die Beendigung der Mitbenutzungsvereinbarung der Konzernkennzeichen enthalten.

7. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzten sich wie folgt zusammen:

Sonstige betriebliche Aufwendungen

2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
Verluste aus Derivaten -14 -29
Aufwand aus Ausbuchungen und Wertberichtigungen von Forderungen -9 -17
Verluste aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten -5 -7
Übrige betriebliche Aufwendungen -41 -37
Sonstige betriebliche Aufwendungen ohne Sondereinflüsse -69 -90
Sondereinflüsse -11 -8
Gesamt -80 -98

Die Verluste aus Derivaten in den Jahren 2014 und 2015 resultierten im Wesentlichen aus eingebetteten Derivaten und aus Währungsderivaten.

Die Aufwendungen aus Ausbuchungen und Wertberichtigungen von Forderungen im Jahr 2015 entfielen im Wesentlichen auf die Segmente Polyurethanes (10 Mio. €) und Polycarbonates (5 Mio. €).

Die übrigen betrieblichen Aufwendungen enthielten Versicherungsaufwendungen in Höhe von 6 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €), Spendengelder von 3 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) sowie 2 Mio. € sonstige Steueraufwendungen (Vorjahr: 6 Mio. €). Darüber hinaus wurden im Vorjahr 2 Mio. € aus Rechtsstreitigkeiten erfasst. Der übrige Betrag setzte sich in den Jahren 2014 und 2015 aus einer Vielzahl im Einzelnen unwesentlicher Sachverhalte zusammen.

8. Personalaufwand und Mitarbeiter

Personalaufwand

2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
Löhne und Gehälter -1.073 -1.319
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -249 -310
davon für beitragsorientierte Altersversorgungssysteme -72 -84
davon für leistungsorientierte und sonstige Altersversorgungssysteme -46 -81
Gesamt -1.322 -1.629

Der Anstieg des Personalaufwands um 307 Mio. € basierte im Wesentlichen auf der unten beschriebenen Erhöhung der Mitarbeiterzahl sowie auf Währungseffekten.

Nicht als Personalaufwand erfasst sind Beträge, die sich aus der Aufzinsung langfristiger Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellungen, ergeben. Diese Beträge sind als Bestandteil des Finanzergebnisses unter den sonstigen finanziellen Aufwendungen ausgewiesen (Anhangangabe 9.3).

Durchschnittliche Anzahl von Mitarbeitern

2014 2015
Produktion 9.328 9.896
Vertrieb 3.512 3.550
Forschung und Entwicklung 987 968
Verwaltung 570 956
Gesamt 14.397 15.370
Auszubildende 98 251

Die Anzahl der Mitarbeiter (Festanstellungen und befristete Arbeitsverhältnisse) wird in Vollzeitbeschäftigte umgerechnet dargestellt. Teilzeitbeschäftigte werden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt. Auszubildende sind in dieser Kennzahl nicht enthalten. Der Anstieg beruht vor allem auf der Übernahme von Mitarbeitern im Zuge der rechtlichen Verselbständigung des Covestro-Konzerns.

Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Mitarbeiter aus Servicegesellschaften des Bayer-Konzerns, die zum 1. September 2015 auf Covestro übergegangen sind. Die Serviceleistungen dieser Mitarbeiter wurden in der Vergangenheit an Covestro ausbelastet.

9. Finanzergebnis

Das Finanzergebnis belief sich im Geschäftsjahr 2015 auf -175 Mio. € (Vorjahr: -136 Mio. €) und setzte sich aus -9 Mio. € Beteiligungsergebnis (Vorjahr: -15 Mio. €), -85 Mio. € Zinsergebnis (Vorjahr: -74 Mio. €) sowie -81 Mio. € übrigem Finanzergebnis (Vorjahr: -47 Mio. €) zusammen. Details zu den einzelnen Kategorien des Finanzergebnisses sind im Folgenden dargestellt.

9.1 Beteiligungsergebnis

Das Beteiligungsergebnis beinhaltete im Wesentlichen das at-equity-Ergebnis des assoziierten Unternehmens PO JV, LP, Wilmington, USA, in Höhe von -23 Mio. € (Vorjahr: -18 Mio. €) sowie das at-equity-Ergebnis der Gemeinschaftsunternehmen in Höhe von insgesamt 13 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €). Darüber hinaus waren 1 Mio.€ (Vorjahr: 0 Mio. €) Dividendenerträge aus sonstigen Beteiligungen enthalten. Weitere Erläuterungen zu den at-equity bilanzierten Beteiligungen finden sich in Anhangangabe 15.

9.2 Zinsergebnis

Zinsen und ähnliche Aufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr auf 89 Mio. € (Vorjahr: 104 Mio. €). Der Großteil der Zinsaufwendungen resultierte aus Darlehen ("Inter-Group Loan Agreements") von der Bayer Antwerpen NV, Diegem, Belgien, sowie aus Bankverbindlichkeiten der Tochtergesellschaften Covestro Polymers (China) Co., Ltd., Shanghai, China, und Covestro (India) Private Limited, Thane, Indien.

In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen waren 1 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) Zinsaufwendungen aus nicht-finanziellen Verbindlichkeiten enthalten. Zinsen und ähnliche Erträge beliefen sich im Geschäftsjahr auf 4 Mio. € (Vorjahr: 30 Mio. €). In den Zinsen und ähnlichen Erträgen waren keine Zinserträge aus nicht-finanziellen Vermögenswerten enthalten.

9.3 Übriges Finanzergebnis

Das übrige Finanzergebnis setzte sich wie folgt zusammen:

Übriges Finanzergebnis

2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
Aufwendungen
Aufzinsung verzinslicher Rückstellungen -37 -38
Kursergebnis -10 -40
Übrige finanzielle Aufwendungen - -3
Gesamt -47 -81

Die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen beinhaltete Zinsaufwendungen aus Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen in Höhe von 35 Mio. € (Vorjahr: 27 Mio. €) sowie Aufzinsungs- und Zinsänderungseffekte aus sonstigen Rückstellungen und entsprechenden Vermögensüberdeckungen in Höhe von 3 Mio. € (Vorjahr: 10 Mio. €).

10. Steuern

Die Steueraufwendungen gliederten sich nach ihrer Herkunft wie folgt:

Ertragsteuern

2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
Gezahlte bzw. geschuldete Ertragsteuern -151 -379
Latente Steuern 47 226
aus temporären Unterschieden 42 173
aus Verlustvorträgen und Steuergutschriften 5 53
Gesamt -104 -153

Aufgrund des im Abschnitt "Behandlung von Ertragsteuern und latenten Steuern" in Anhangangabe 3.1 beschriebenen "Separate Tax Return Approach" wurden bis zur rechtlichen Verselbständigung des Covestro-Konzerns laufende und latente Steuerforderungen und -schulden als Einlagen bzw. Entnahmen des Gesellschafters behandelt, insoweit sie tatsächlich von Bayer-Konzerngesellschaften zu tragen waren. Für das Jahr 2015 resultierte hieraus in der Position "Gezahlte bzw. geschuldete Ertragsteuern" ein laufender Steueraufwand in Höhe von 149 Mio. € (Vorjahr: 67 Mio. €) sowie in der Position "Latente Steuern" ein latenter Steuerertrag in Höhe von 50 Mio. € (Vorjahr: 16 Mio. €). Dieser gebuchte Steueraufwand wird weder im laufenden Jahr noch in der Zukunft zu Steuerzahlungen führen.

Die latenten Steuerabgrenzungen resultierten aus den folgenden Bilanzpositionen:

Aktive und passive latente Steuern

31.12.2014 31.12.2015
Aktive latente Steuern

in Mio. €
Passive latente Steuern

in Mio. €
Aktive latente Steuern

in Mio. €
Passive latente Steuern

in Mio. €
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 59 -19 79 -27
Sachanlagen 41 -304 194 -317
Finanzielle Vermögenswerte 1 -71 6 -68
Vorräte 1 -1 0 0
Forderungen 20 -6 2 -48
Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen 411 -137 412 -48
Andere Rückstellungen 55 - 81 -18
Verbindlichkeiten 145 - 156 0
Verlustvorträge 41 - 55 -
Steuergutschriften 1 - - -
Gesamt 775 -538 985 -526
davon langfristig 610 -531 827 -478
Saldierung -362 362 -345 345
Bilanzansatz 413 -176 640 -181

Latente Steuern für erfolgsneutral erfasste Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Pensionszusagen und anderen Leistungszusagen führten zu einem eigenkapitalreduzierenden Effekt in Höhe von 8 Mio. € (Vorjahr: eigenkapitalerhöhender Effekt von 242 Mio. €). Latente Steuern für erfolgsneutrale Veränderungen beizulegender Zeitwerte von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten sowie von zu Sicherungszwecken eingesetzten Derivaten hatten keinen Effekt auf das Eigenkapital (Vorjahr: eigenkapitalerhöhender Effekt von 2 Mio. €). Die genannten Eigenkapitaleffekte sind in der Gesamtergebnisrechnung enthalten.

Von den gesamten Verlustvorträgen in Höhe von 315 Mio. € (Vorjahr: 193 Mio. €) können voraussichtlich Beträge von 210 Mio. € (Vorjahr: 150 Mio. €) innerhalb eines angemessenen Zeitraums genutzt werden. Der Anstieg der Verlustvorträge resultiert im Wesentlichen aus neu entstandenen Verlusten im laufenden Berichtsjahr sowie aus geänderten Steuerfestsetzungen für Vorjahre. Auf die voraussichtlich nutzbaren Verlustvorträge wurden aktive latente Steuern in Höhe von 55 Mio. € (Vorjahr: 41 Mio. €) gebildet.

Für Verlustvorträge in Höhe von 105 Mio. € (Vorjahr: 43 Mio. €) bestanden gesetzliche oder wirtschaftliche Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit. Deshalb wurden hierfür keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Wäre eine Nutzbarkeit der Verlustvorträge in voller Höhe möglich, hätten theoretisch weitere aktive latente Steuern in Höhe von 29 Mio. € (Vorjahr: 15 Mio. €) angesetzt werden müssen.

Weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr gab es wesentliche steuerliche Gutschriften.

Die Verfallbarkeit der nicht nutzbaren steuerlichen Verlustvorträge stellte sich wie folgt dar:

Verfallbarkeit nicht nutzbarer steuerlicher Verlustvorträge

Steuerliche Verlustvorträge
31.12.2014

in Mio. €
31.12. 2015

in Mio. €
--- --- ---
innerhalb von einem Jahr - 0
innerhalb von zwei Jahren - 66
innerhalb von drei Jahren - 0
innerhalb von vier Jahren 6 8
innerhalb von fünf Jahren 7 9
Später 30 22
Gesamt 43 105

Im Jahr 2015 bestanden in Tochtergesellschaften, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschafteten, latente Steuerforderungsüberhänge aus temporären Differenzen und aus Verlustvorträgen in Höhe von 163 Mio. € (Vorjahr: 147 Mio. €). Diese wurden als werthaltig angesehen, da für diese Gesellschaften von zukünftigen steuerlichen Gewinnen ausgegangen wird.

Auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen wurden im Berichtsjahr 1 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) passive latente Steuern angesetzt. Für temporäre Differenzen aus thesaurierten Ergebnissen von Tochterunternehmen in Höhe von 493 Mio. € (Vorjahr: 224 Mio. €) wurden keine passiven latenten Steuern gebildet, da der Covestro-Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung zu steuern und sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren.

Der ausgewiesene Steueraufwand des Jahres 2015 von 153 Mio. € (Vorjahr: 104 Mio. €) wich nicht (Vorjahr: wich um 7 Mio. €) von dem erwarteten Steueraufwand von 153 Mio. € (Vorjahr: 111 Mio. €) ab, der sich bei Anwendung eines gewichteten erwarteten Durchschnittssteuersatzes auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben hätte. Dieser Durchschnittssatz wurde aus den erwarteten Steuersätzen der einzelnen Konzerngesellschaften ermittelt und lag 2015 bei 30,3 % (Vorjahr: 29,1 %). Der effektive Steuersatz betrug 30,3 % (Vorjahr: 27,3 %).

Die Überleitung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand sowie vom erwarteten zum effektiven Steuersatz stellte sich im Konzern wie folgt dar:

Steuerüberleitungsrechnung

2014 2015
in Mio. € in % in Mio. € in %
--- --- --- --- ---
Erwarteter Steueraufwand und erwarteter Steuersatz 111 29,1 153 30,3
Steuerminderungen aufgrund steuerfreier Erträge -6 -1,5 -8 -1,6
Erstmaliger Ansatz bisher nicht angesetzter aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge -12 -3,2 -2 -0,4
Nutzung von Verlustvorträgen, auf die zuvor keine latenten Steuern gebildet worden sind -1 -0,3 -10 -2,0
Nicht abzugsfähige Aufwendungen 6 1,6 10 2,0
Voraussichtlich nicht nutzbare neue Verlustvorträge 1 0,3 - -
Voraussichtlich nicht nutzbare bereits bestehende Verlustvorträge, auf die zuvor latente Steuern gebildet worden sind 6 1,6 16 3,2
Steuereffekte aus Vorjahren -1 -0,3 1 0,2
Steuersatzänderungen -1 -0,3 4 0,8
Sonstige Steuereffekte 1 0,3 -11 -2,2
Ausgewiesener Steueraufwand und effektiver Steuersatz 104 27,3 153 30,3

Im Geschäftsjahr 2015 wurde in der Überleitungsposition "Sonstige Steuereffekte" ein positiver Effekt von 11 Mio. € berichtet, der im Wesentlichen aus der "Domestic Production Activities Deduction" in den USA resultiert. Diese Steuererleichterung minderte den Steueraufwand um ca. 10 Mio. €.

11. Auf andere Gesellschafter entfallendes Ergebnis

Die den anderen Gesellschaftern zustehenden Gewinne beliefen sich auf 9 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €). Verluste entfielen wie im Vorjahr nicht auf andere Gesellschafter.

12. Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 (Earnings per Share) mittels Division des Konzernergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien innerhalb des abgelaufenen Geschäftsjahres errechnet. Für den Zeitraum vor Gründung der Covestro AG sowie für das Vorjahr wurde für das Ergebnis je Aktie eine Aktienanzahl von 140.000.000 Stück zugrunde gelegt.

Ergebnis je Aktie

2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
Ergebnis nach Ertragsteuern 277 352
davon auf andere Gesellschafter entfallend 5 9
davon auf die Aktionäre der Covestro AG entfallend (Konzernergebnis) 272 343
in Stück in Stück
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien 140.000.000 154.897.260
in € in €
Unverwässertes Ergebnis je Aktie 1,94 2,21
Verwässertes Ergebnis je Aktie 1,94 2,21

Erläuterungen zur Bilanz

13. Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte

Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte im Geschäftsjahr 2015

Erworbener Geschäfts- oder Firmenwert

in Mio. €
Patente und Technologien

in Mio. €
Vermarktungs- und Verkaufsrechte

in Mio. €
Produktionsrechte

in Mio. €
Software

in Mio. €
Sonstige Rechte

in Mio. €
Geleistete Anzahlungen

in Mio. €
Summe

in Mio. €
Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2014 243 17 111 98 129 1.099 6 1.703
Transaktionen mit dem Bayer-Konzern - - - - 3 - - 3
Akquisitionen 7 18 - - - - - 25
Investitionen - - - - 2 - 14 16
Abgänge - - -6 - -4 -867 - -877
Umbuchungen - - 2 -2 5 - -5 -
Währungsänderungen 11 3 3 1 1 95 -1 113
Stand 31.12.2015 261 38 110 97 136 327 14 983
Kumulierte Abschreibungen Stand 31.12.2014 - 12 66 82 114 1.053 - 1.327
Transaktionen mit dem Bayer-Konzern - - - - 2 - - 2
Abschreibungen 2015 - 2 9 4 13 15 - 43
planmäßig - 2 9 4 13 15 - 43
außerplanmäßig - - - - - - - -
Abgänge - - -6 - -4 -867 - -877
Wertaufholungen - - - - - - - -
Umbuchungen - - 2 -2 - - - -
Währungsänderungen - 2 2 1 1 89 - 95
Stand 31.12.2015 - 16 73 85 126 290 - 590
Buchwerte 31.12.2015 261 22 37 12 10 37 14 393
Buchwerte 31.12.2014 243 5 45 16 15 46 6 376

Im Jahr 2015 wurden unter Berücksichtigung von Wertaufholungen von 0 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €) keine außerplanmäßigen Abschreibungen bei den immateriellen Vermögenswerten vorgenommen (Vorjahr: 5 Mio. €).

Erläuterungen zu Akquisitionen und Desinvestitionen sind in den Anhangangaben 5.2 und 5.3 enthalten. Einzelheiten zur Vorgehensweise bei der Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie der immateriellen Vermögenswerte sind im Abschnitt "Vorgehensweise und Auswirkungen der weltweiten Werthaltigkeitsprüfungen" in Anhangangabe 3.2 erläutert.

Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte im Geschäftsjahr 2014

Erworbener Geschäfts- oder Firmenwert

in Mio. €
Patente und Technologien

in Mio. €
Vermarktungs- und Verkaufsrechte

in Mio. €
Produktionsrechte

in Mio. €
Software

in Mio. €
Sonstige Rechte

in Mio. €
Geleistete Anzahlungen

in Mio. €
Summe

in Mio. €
Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2013 239 28 108 103 122 983 6 1.589
Transaktionen mit dem Bayer-Konzern - - - - - - - -
Akquisitionen - - - - - - - -
Investitionen - - - - 4 - 3 7
Abgänge -6 -13 - -6 - - - -25
Umbuchungen - - 2 - 2 - -4 -
Währungsänderungen 10 2 1 1 1 116 1 132
Stand 31.12.2014 243 17 111 98 129 1.099 6 1.703
Kumulierte Abschreibungen Stand 31.12.2013 - 22 54 84 96 930 - 1.186
Transaktionen mit dem Bayer-Konzern - - - - - - - -
Abschreibungen 2014 6 1 10 4 17 14 - 52
planmäßig - 1 10 4 17 13 - 45
außerplanmäßig 6 - - - - 1 - 7
Abgänge -6 - 11 - -6 - - - -23
Wertaufholungen - -2 - - - - - - 2
Umbuchungen - - - - - - - -
Währungsänderungen - 2 2 - 1 109 - 114
Stand 31.12.2014 - 12 66 82 114 1.053 - 1.327
Buchwerte 31.12.2014 243 5 45 16 15 46 6 376
Buchwerte 31.12.2013 239 6 54 19 26 53 6 403

Für den Covestro-Konzern wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte waren den folgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten am Bilanzstichtag zugeordnet:

Wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte je zahlungsmittelgenerierender Einheit

Berichtssegment Zahlungsmittelgenerierende Einheit Geschäfts- oder Firmenwert

in Mio. €
PUR MDI 71
PUR PET 24
PCS PCS 124
CAS BMI 30
CAS Resins 10

14. Sachanlagen

Entwicklung der Sachanlagen im Geschäftsjahr 2015

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

in Mio. €
Technische Anlagen und Maschinen

in Mio. €
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

in Mio. €
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

in Mio. €
Summe

in Mio. €
Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2014 2.972 10.428 434 819 14.653
Transaktionen mit dem Bayer-Konzern 51 22 22 - 95
Akquisitionen - 1 - - 1
Investitionen 53 155 26 264 498
Abgänge -66 -282 -25 -21 -394
Umbuchungen 73 437 18 -528 -
Währungsänderungen 111 476 18 48 653
Stand 31.12.2015 3.194 11.237 493 582 15.506
Kumulierte Abschreibungen Stand 31.12.2014 1.689 7.703 365 3 9.760
Transaktionen mit dem Bayer-Konzern 48 22 19 - 89
Abschreibungen 2015 100 545 34 17 696
planmäßig 92 504 33 - 629
außerplanmäßig 8 41 1 17 67
Abgänge -52 -270 -23 -17 -362
Wertaufholungen - - - - -
Umbuchungen - - - - -
Währungsänderungen 51 324 14 - 389
Stand 31.12.2015 1.836 8.324 409 3 10.572
Buchwerte 31.12.2015 1.358 2.913 84 579 4.934
Buchwerte 31.12.2014 1.283 2.725 69 816 4.893

Insgesamt wurden bei den Sachanlagen außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 67 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €) in den Berichtssegmenten Polyurethanes (58 Mio. €), Polycarbonates (4 Mio. €) sowie Coatings, Adhesives, Specialties (5 Mio. €) vorgenommen.

Im März 2015 hat Covestro die Restrukturierung seiner Geschäftsaktivitäten in Brasilien und die damit verbundene Schließung des Produktionsstandorts in Belford Roxo, Brasilien, bekannt gegeben. Als Folge des Auslaufens der Produktion wurden nicht länger verwendete Sachanlagen im Umfang von 25 Mio. € außerplanmäßig abgeschrieben. Der erzielbare Betrag der betroffenen Vermögenswerte wurde ausgehend von der Annahme, dass die Produktion bis zum 31. August 2015 vollständig eingestellt wird, auf Basis ihrer Nutzungswerte bestimmt. Die Wertminderungen entfielen im Wesentlichen auf das Segment Polyurethanes und sind in der Gewinn- und Verlustrechnung als Herstellungskosten erfasst. Zum 31. Dezember 2015 waren die betreffenden Vermögenswerte vollständig veräußert oder sind im Zuge der rechtlichen Verselbständigung von Covestro beim Bayer-Konzern verblieben.

Im Dezember 2015 wurde darüber hinaus im Rahmen einer Initiative zur Optimierung des MDI-Geschäfts von Covestro entschieden, dass die MDI-Produktion am Standort in Tarragona, Spanien, aufgrund von nicht wettbewerbsfähigen Produktionskosten bis Ende 2017 eingestellt wird. Aufgrund dieser Entscheidung wurden Wertminderungen im Anlagevermögen von Polyurethanes in Höhe von 15 Mio. € erfasst. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind diese Aufwendungen in den Herstellungskosten enthalten. Der erzielbare Betrag der betroffenen Vermögenswerte betrug zum 31. Dezember 2015 16 Mio. € und wurde auf Basis ihres Nutzungswerts bestimmt. Bei der Bestimmung des Nutzungswerts wurden die erwarteten Cashflows mit einem Zinssatz von 7,6 % abgezinst.

Entwicklung der Sachanlagen im Geschäftsjahr 2014

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

in Mio. €
Technische Anlagen und Maschinen

in Mio. €
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

in Mio. €
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

in Mio. €
Summe

in Mio. €
Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 31.12.2013 2.646 9.480 401 829 13.356
Transaktionen mit dem Bayer-Konzern 6 - 2 - 8
Akquisitionen - - - - -
Investitionen 73 195 15 383 666
Abgänge -35 -152 -14 -1 -202
Umbuchungen 131 316 4 -451 -
Währungsänderungen 151 589 26 59 825
Stand 31.12.2014 2.972 10.428 434 819 14.653
Kumulierte Abschreibungen Stand 31.12.2013 1.566 7.018 328 2 8.914
Transaktionen mit dem Bayer-Konzern 3 - 2 - 5
Abschreibungen 2014 79 444 29 1 553
planmäßig 76 442 29 - 547
außerplanmäßig 3 2 - 1 6
Abgänge -28 -147 -13 -1 -189
Wertaufholungen - - - - -
Umbuchungen - 2 -2 - -
Währungsänderungen 69 386 21 1 477
Stand 31.12.2014 1.689 7.703 365 3 9.760
Buchwerte 31.12.2014 1.283 2.725 69 816 4.893
Buchwerte 31.12.2013 1.080 2.462 73 827 4.442

Im Berichtsjahr wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 15 Mio. € als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von qualifizierten Vermögenswerten in den Sachanlagen aktiviert (Vorjahr: 20 Mio. €). Der dabei angewandte Finanzierungskostensatz betrug im Durchschnitt 2,5 % (Vorjahr: 3,1 %).

Leasing

Sachanlagen, die im Wege von Finanzierungsleasingverträgen genutzt werden, sind in den bilanzierten Sachanlagen mit 334 Mio. € (Vorjahr: 354 Mio. €) enthalten. Hierbei handelt es sich um technische Anlagen und Maschinen mit einem Buchwert von 217 Mio. € (Vorjahr: 237 Mio. €), Gebäude mit einem Buchwert von 36 Mio. € (Vorjahr: 41 Mio. €) sowie sonstige Sachanlagen mit einem Buchwert von 81 Mio. € (Vorjahr: 76 Mio. €). Ihre Anschaffungs- und Herstellungskosten betrugen zum Bilanzstichtag 599 Mio. € (Vorjahr: 580 Mio. €). Zu den aus dem Finanzierungsleasing entstandenen Verbindlichkeiten siehe Anhangangabe 23.

Für gemietete Sachanlagen, bei denen ein Operating Leasing im Sinne von IAS 17 (Leases) vorliegt, wurden im Geschäftsjahr 201 5 Mietzahlungen von 76 Mio. € (Vorjahr: 48 Mio. €) geleistet. Eine Übersicht der Fälligkeiten der Verpflichtungen aus Operating Leasing ist in Anhangangabe 27 enthalten.

Aus Operating-Leasing-Verträgen im Sinne von IAS 17 (Leases) werden im Folgejahr Leasingzahlungen für vermietete Sachanlagen in Höhe von 2 Mio. € erwartet. Für die Jahre 2017-2020 werden Leasingzahlungen in Höhe von insgesamt 7 Mio. € erwartet, nach 2020 werden Leasingzahlungen in Höhe von insgesamt 2 Mio. € erwartet.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Die beizulegenden Zeitwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden im Wesentlichen anhand von intern erstellten Bewertungen nach dem Ertragswertverfahren für Gebäude und bebaute Grundstücke sowie anhand des Vergleichswertverfahrens für unbebaute Grundstücke ermittelt.

Zum 31. Dezember 2015 betrug der Buchwert von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 32 Mio. € (Vorjahr: 35 Mio. €).

Der beizulegende Zeitwert dieser Immobilien betrug 163 Mio. € (Vorjahr: 158 Mio. €). Aus der Vermietung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien resultierten Mieterträge von 2 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €) sowie direkt zurechenbare betriebliche Aufwendungen von 1 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €). Sowohl im Berichtsjahr als auch in der Vergleichsperiode wurden keine wesentlichen betrieblichen Aufwendungen erfasst, die als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien betreffen, mit denen jedoch keine Mieterträge erzielt wurden.

15. Anteile an at-equity bewerteten Beteiligungen

In den Konzernabschluss wurden zwei assoziierte Unternehmen (Vorjahr: zwei) und ein Gemeinschaftsunternehmen (Vorjahr: zwei) nach der Equity-Methode einbezogen. Eine Übersicht der at-equity bewerteten Beteiligungen ist in Anhangangabe 5.1 enthalten.

Im Jahr 2000 wurden das Polyol-Geschäft sowie Anteile der Produktion von Propylenoxid (PO) von Lyondell Chemicals mit dem Ziel übernommen, den Zugang zu patentgeschützten Technologien sowie eine langfristige wirtschaftliche Versorgung mit PO als Vorprodukt für Polyurethane zu sichern. Im Zuge dieser strategischen Entwicklung wurde ein Unternehmen zur gemeinschaftlichen Produktion von PO gegründet (PO JV, LP, Wilmington, USA, Covestro-Anteil 39,4 %). Covestro stehen aus der Produktion langfristig feste Abnahmequoten bzw. Mengen von PO zu. Die folgenden beiden Tabellen zeigen zusammengefasste Ergebnis- und Bilanzdaten des at-equity bilanzierten assoziierten Unternehmens PO JV, LP, Wilmington, USA, sowie dessen Berücksichtigung im Covestro-Konzernabschluss.

Ergebnisdaten PO JV, LP, Wilmington, USA

2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
Umsatzerlöse 2.414 1.695
Ergebnis nach Steuern -44 -56
Anteiliges Ergebnis nach Steuern -17 -23
Anteiliges Gesamtergebnis nach Steuern -17 -23
Ergebnis aus Wertminderungen/sonstigen Abgängen von Anteilen nach Steuern -1
Ergebnis nach Steuern -18 -23

Bilanzdaten PO JV, LP, Wilmington, USA

31.12.2014

in Mio. €
31.12.2015

in Mio. €
Langfristige Vermögenswerte 462 475
Eigenkapital 462 475
Anteiliges Eigenkapital 182 201
Sonstige 2 -3
Buchwert 184 198

Unter "Sonstige" werden überwiegend Anpassungen an die einheitlichen Bilanzierungsgrundsätze von Covestro, Unterschiedsbeträge im Rahmen einer Kaufpreisaufteilung und deren ergebniswirksame Fortschreibung ausgewiesen.

In der folgenden Tabelle werden die Ergebnisdaten und der Buchwert des at-equity bilanzierten assoziierten Unternehmens Paltough Industries (1998) Ltd., Kibbuz Ramat Yochanan, Israel, gezeigt:

Ergebnisdaten und Buchwert Paltough Industries (1998) Ltd., Kibbuz Ramat Yochanan, Israel

2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
Ergebnis nach Steuern 4 5
Anteiliges Ergebnis nach Steuern 1 1
Anteiliges Gesamtergebnis nach Steuern 1 1
Buchwert 21 22

Nachfolgend werden die Ergebnisdaten und der Buchwert des at-equity bilanzierten Gemeinschaftsunternehmens DIC Covestro Polymer Ltd., Tokio, Japan, gezeigt:

Ergebnisdaten und Buchwert DIC Covestro Polymer Ltd., Tokio, Japan

2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
Ergebnis nach Steuern 3 4
Anteiliges Ergebnis nach Steuern 1 2
Anteiliges Gesamtergebnis nach Steuern 1 2
Buchwert 6 7

16. Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzten sich wie folgt zusammen:

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

31.12.2014 31.12.2015
Gesamt

in Mio. €
davon kurzfristig

in Mio. €
Gesamt

in Mio. €
davon kurzfristig

in Mio. €
--- --- --- --- ---
Ausleihungen 420 418 16 2
Anteile an nicht-konsolidierten Unternehmen sowie sonstige Beteiligungen 6 - 6 -
Forderungen aus Derivaten 36 13 44 30
Leasingforderungen 8 0 7 1
Gesamt 470 431 73 33

Zum 31. Dezember 2014 enthielten die Ausleihungen im Wesentlichen Darlehens- und Cashpoolforderungen gegen den Bayer-Konzern. Im Jahr 2015 wurden diese Forderungen beglichen.

Forderungen aus Derivaten umfassten Devisentermingeschäfte in Höhe von 27 Mio. € (Vorjahr: 13 Mio. €) sowie eingebettete Derivate in Höhe von 17 Mio. € (Vorjahr: 23 Mio. €). Sie werden in Anhangangabe 26.3 näher erläutert.

Anteile an nicht-konsolidierten Unternehmen betrugen zum Bilanzstichtag 5 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €) und wurden der Bewertungskategorie "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" zugeordnet. Die Bewertung dieser Eigenkapitaltitel erfolgte zu Anschaffungskosten, weil der beizulegende Zeitwert weder aus einem Börsen- oder Marktpreis noch durch Diskontierung zuverlässig ermittelbarer zukünftiger Cashflows abgeleitet werden konnte.

Weder zum 31. Dezember 2015 noch im Vorjahr waren die nicht-wertgeminderten sonstigen finanziellen Vermögenswerte überfällig. In den Jahren 2014 und 2015 wurden keine wesentlichen ergebniswirksamen Wertminderungen oder Wertaufholungen für finanzielle Vermögenswerte vorgenommen.

Bei den Leasingforderungen handelt es sich um Finanzierungsleasingverträge, bei denen Covestro der Leasinggeber und der Vertragspartner der wirtschaftliche Eigentümer der Leasinggegenstände ist. Den Leasingforderungen liegen erwartete Leasingzahlungen von 38 Mio. € (Vorjahr: 45 Mio. €) und ein darin enthaltener Zinsanteil von 31 Mio. € (Vorjahr: 37 Mio. €) zugrunde. 1 Mio. € der erwarteten Leasingzahlungen sind innerhalb eines Jahres fällig (Vorjahr: 1 Mio. €), 2 Mio. € innerhalb der nachfolgenden vier Jahre (Vorjahr: 2 Mio. €) und 35 Mio. € in den Folgejahren (Vorjahr: 42 Mio. €).

17. Vorräte

Die Vorräte setzten sich wie folgt zusammen:

Vorräte

31.12.2014

in Mio. €
31.12.2015

in Mio. €
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 439 415
Unfertige und fertige Erzeugnisse, Handelswaren 1.464 1.368
Geleistete Anzahlungen 1 -
Gesamt 1.904 1.783

Die Wertberichtigungen auf Vorräte, die in den Herstellungskosten ausgewiesen werden, entwickelten sich folgendermaßen:

Wertberichtigungen auf Vorräte

2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
Kumulierte Wertberichtigungen zum 1.1. -16 -20
Wertberichtigungen in der Berichtsperiode -11 - 23
Wertaufholung/Inanspruchnahme 8 13
Währungsänderungen -1 -1
Kumulierte Wertberichtigungen zum 31.12. -20 -31

18. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzten sich wie folgt zusammen:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (vor Wertberichtigung) 1.604 1.533
Kumulierte Wertberichtigungen -43 -47
Buchwert 31.12. 1.561 1.486
davon langfristig 4 0

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich folgendermaßen:

Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
Kumulierte Wertberichtigungen zum 1.1. -39 -43
Wertberichtigungen in der Berichtsperiode -7 -12
Wertaufholung/Inanspruchnahme 4 6
Währungsänderungen -1 2
Kumulierte Wertberichtigungen zum 31.12. -43 -47

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.482 Mio. € (Vorjahr: 1.556 Mio. €) waren nicht-einzelwertgemindert. Für diese nicht-wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestanden zum Bilanzstichtag Überfälligkeiten bzw. sofortige Fälligkeiten in Höhe von 203 Mio. € (Vorjahr: 141 Mio. €).

Bei den einzelwertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrug der Bruttobuchwert 51 Mio.€ (Vorjahr: 44 Mio. €), die zugehörige Wertminderung lag bei 47 Mio. € (Vorjahr: 39 Mio. €), sodass sich ein Nettobuchwert von 4 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €) ergab.

Der nicht-wertgeminderte Forderungsbestand wurde aufgrund etablierter Kreditmanagementprozesse und individueller Beurteilung der einzelnen Kundenrisiken als werthaltig erachtet. Das zum Bilanzstichtag bestehende Ausfallrisiko wurde in den Wertberichtigungen angemessen berücksichtigt.

Daneben waren Forderungen in Höhe von 46 Mio. € (Vorjahr: 41 Mio. €) im Wesentlichen durch Akkreditive besichert.

Die folgende Tabelle zeigt zusammenfassend die Aufteilung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach den Kriterien der Wertminderung und der Überfälligkeit.

Wertminderung und Überfälligkeiten von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

davon zum Bilanzstichtag weder wertgemindert noch überfällig davon zum Bilanzstichtag nicht-wertgemindert, aber überfällig
Buchwert

in Mio. €
in Mio. € bis zu 3 Monate

in Mio. €
3-6 Monate

in Mio. €
6-12 Monate

in Mio. €
länger als 12 Monate

in Mio. €
davon zum Bilanzstichtag wertgemindert

in Mio. €
--- --- --- --- --- --- --- ---
31.12.2015 1.486 1.279 190 7 4 2 4
31.12.2014 1.561 1.415 124 6 2 9 5

19. Sonstige Forderungen

Die sonstigen Forderungen beinhalteten wie im Vorjahr keine Wertberichtigungen und setzten sich wie folgt zusammen:

Sonstige Forderungen

31.12.2014 31.12.2015
Gesamt

in Mio. €
davon kurzfristig

in Mio. €
Gesamt

in Mio. €
davon kurzfristig

in Mio. €
--- --- --- --- ---
Forderungen aus sonstigen Steuern 176 156 180 162
Rechnungsabgrenzungen 49 39 70 63
Erstattungsansprüche 10 10 2 2
Vermögenswerte aus überdotierten Pensionsplänen 7 - - -
Forderungen gegen Mitarbeiter 2 2 4 4
Übrige Forderungen 107 70 81 46
Gesamt 351 277 337 277

In den übrigen Forderungen war eine Vorauszahlung der Covestro Polymers (China) Co., Ltd., Shanghai, China, an die Shanghai Chlor-Alkali Chemical Co., Ltd., Shanghai, China, in Höhe von 29 Mio. € (Vorjahr: 32 Mio. €) enthalten, die mit den monatlichen Vorratskäufen verrechnet wird. Von den sonstigen Forderungen entfiel ein Betrag von 65 Mio. € (Vorjahr: 94 Mio. €) auf finanzielle Forderungen. Für diese Forderungen bestanden zum Bilanzstichtag Überfälligkeiten bzw. sofortige Fälligkeiten in Höhe von 6 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €).

Die folgende Tabelle zeigt zusammenfassend die Aufteilung der in den sonstigen Forderungen enthaltenen finanziellen Forderungen nach den Kriterien der Wertminderung und der Überfälligkeit.

Wertminderung und Überfälligkeiten von sonstigen finanziellen Forderungen

davon zum Bilanzstichtag weder wertgemindert noch überfällig davon zum Bilanzstichtag nicht-wertgemindert, aber überfällig
Buchwert

in Mio. €
in Mio. € bis zu 3 Monate

in Mio. €
3-6 Monate

in Mio. €
6-12 Monate

in Mio. €
länger als 12 Monate

in Mio. €
davon zum Bilanzstichtag wertgemindert

in Mio. €
--- --- --- --- --- --- --- ---
31.12.2015 65 59 3 1 1 1 -
31.12.2014 94 88 3 1 1 1 -

20. Eigenkapital

Kapitalmanagement

Wesentliche Aufgaben des Finanzmanagements sind die kontinuierliche Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit, die ständige Optimierung der Kapitalkosten sowie die Reduzierung der Risiken aus Finanzierungsmaßnahmen. Bis zum 31. August 2015 wurden diese Aufgaben durch den Bereich Finanzen des Bayer-Konzerns übernommen. Seit dem 1. September 2015 erfolgt die finanzielle Steuerung für den Covestro-Konzern zentral durch die Covestro AG.

Die internationale Ratingagentur Moody's vergab im Oktober 2015 im Rahmen der ersten Bonitätsbewertung des Covestro-Konzerns ein Emittentenrating der Kategorie Baa2 mit stabilem Ausblick. Damit verfügt der Covestro-Konzern über ein investment-Grade-Rating. Das Rating reflektiert die solide Bilanzstruktur des Covestro-Konzerns und schafft gute Chancen sowohl für die Bankenfinanzierung als auch für die Kapitalbeschaffung an den Kapitalmärkten.

Zur Steuerung der Fremdkapitalquote des Covestro-Konzerns zieht der Zentralbereich Finanzen von anerkannten Ratingagenturen veröffentlichte Verschuldungskennziffern heran, die (mit unterschiedlicher Ausgestaltung) die Zahlungsmittelzu- und -abflüsse einer Periode in Relation zur Verschuldung setzen. Mittel- und langfristig verfolgt der Covestro-Konzern eine konservative und auf Flexibilität ausgerichtete Verschuldungspolitik und strebt ein ausgewogenes Finanzierungsportfolio an. Dieses wird nach Ablösung der "Inter-Group Loan Agreements" mit der Bayer Antwerpen NV, Diegem, Belgien, im Kern auf Anleihen, syndizierten Kreditfazilitäten sowie auf bilateralen Kreditverträgen basieren.

Mit Abschluss einer syndizierten Kreditlinie ("Syndicated Multicurrency Term and Revolving Credit Facilities Agreement") am 4. September 2015 wurde die Grundlage für eine eigenständige Finanzierung gelegt. Hierzu und zur konzerninternen Zwischenfinanzierung durch den Bayer-Konzern wird auf den Abschnitt "Finanzierung" in Anhangangabe 30 verwiesen.

Die einzelnen Bestandteile des Eigenkapitals sowie ihre Entwicklung in den Jahren 2014 und 2015 ergeben sich aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Covestro-Konzerns.

Gezeichnetes Kapital

Die Covestro AG wurde am 20. August 2015 gegründet und mit einem gezeichneten Kapital von 140 Mio.€ ausgestattet.

Am 2. Oktober 2015 hat die außerordentliche Hauptversammlung der Erhöhung des gezeichneten Kapitals um 62,5 Mio. € gegen Ausgabe neuer Aktien zugestimmt. Das gezeichnete Kapital der Covestro AG beträgt zum 31. Dezember 2015 somit 202,5 Mio. €. Es ist eingeteilt in 202.500.000 Stück auf den Inhaber lautende Aktien und voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht.

Genehmigtes Kapital

Durch die außerordentliche Hauptversammlung vom 2. Oktober 2015 ist ein genehmigtes Kapital beschlossen worden. Es ermächtigt den Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gezeichnete Kapital bis zum 2. Oktober 2020 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 101 Mio. € zu erhöhen. Neue Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Das Bezugsrecht kann jedoch unter bestimmten, in der Satzung der Covestro AG näher bestimmten Fällen ausgeschlossen werden.

Das zuvor beschriebene genehmigte Kapital wurde bislang nicht in Anspruch genommen.

Bedingtes Kapital

Ferner wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. August 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen und / oder Genussrechte (Schuldverschreibungen) im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.500 Mio. € jeweils mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte zum Bezug von bis zu 70.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 70 Mio. € (bedingtes Kapital) nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren.

Kapitalrücklage

Die Covestro AG wurde zunächst mit einer Kapitalrücklage von 715 Mio. € ausgestattet. Anschließend brachte die Bayer AG 100 % der Anteile an der Covestro Deutschland AG, Leverkusen, ein und leistete am 6. Oktober 2015 eine weitere Bareinlage in Höhe von 1.000 Mio. €. Aus dem Börsengang am 6. Oktober 2015 flossen nach Abzug von Transaktionskosten sowie unter Berücksichtigung von latenten Steuern 1.427 Mio. € in die Kapitalrücklage.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden, sowie sämtliche über das sonstige Ergebnis erfassten Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen. Zudem sind hier die Effekte aus der rechtlichen Verselbständigung des Covestro-Konzerns, die zu einer Verminderung der Gewinnrücklagen in Höhe von 2.055 Mio. € führten, enthalten. Dabei wirkten sich die Effekte aus der in Anhangangabe 3.1 beschriebenen "Behandlung von Kosten für zentrale Dienstleistungen" sowie aus dem im Abschnitt "Behandlung von Ertragsteuern und latenten Steuern" dargestellten "Separate Tax Return Approach" in Höhe von 110 Mio. € eigenkapitalerhöhend aus. Die weiteren wesentlichen Transaktionen, die einen Einfluss auf das Eigenkapital hatten, sind im Abschnitt "Transaktionen mit der Bayer AG sowie deren Tochtergesellschaften" in Anhangangabe 30.1 erläutert.

Die "Sonstigen Veränderungen" im Vorjahr resultierten im Wesentlichen aus den vorgenannten Umlagen und dem "Separate Tax Return Approach" sowie aus sonstigen Einlagen bzw. Entnahmen des Gesellschafters.

Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis

Im kumulierten sonstigen Konzernergebnis werden die Währungsänderungen, die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte von zu Sicherungszwecken eingesetzten Finanzinstrumenten (Cashflow-Hedges) und die Neubewertungsrücklage erfasst. Diese resultiert aus der im Geschäftsjahr 2008 erfolgten Übernahme der restlichen 50 % der Anteile an der Covestro Oldenburg GmbH & Co. KG, Oldenburg. Im Berichtsjahr erfolgte zudem in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) eine Umbuchung von der Neubewertungsrücklage in die Gewinnrücklagen für den Teil, der ergebniswirksam im Rahmen der planmäßigen Abschreibung der entsprechenden Vermögenswerte berücksichtigt wurde. Die Währungsänderungen entfielen mit - 40 Mio. € (Vorjahr: - 39 Mio. €) auf nach der Equity-Methode bilanzierte assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.

Dividende

Die ausschüttungsfähige Dividende bemisst sich nach dem Bilanzgewinn, der in dem gemäß den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs aufgestellten Jahresabschluss der Covestro AG ausgewiesen wird. Die vorgeschlagene Dividende für das Geschäftsjahr 2015 beträgt 0,70 € pro Aktie, was einem Ausschüttungsvolumen von 142 Mio. € entspricht. Die vorgeschlagene Dividende ist abhängig von der Genehmigung durch die Aktionäre auf der Hauptversammlung und wird daher nicht als Verbindlichkeit im Konzernabschluss erfasst.

Anteile anderer Gesellschafter

Die Anteile anderer Gesellschafter betreffen im Wesentlichen das Eigenkapital der Bayer Pearl Polyurethane Systems FZCO, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, sowie der Covestro (Taiwan) Ltd., Kaohsiung, Taiwan.

Die Entwicklung der Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital ergibt sich aus der folgenden Tabelle:

Entwicklung Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital

2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
1.1. 10 17
Nicht-ergebniswirksame Eigenkapitalveränderungen
Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochtergesellschaften 3 -1
Sonstige Eigenkapitalveränderungen 0 -3
Dividendenzahlungen -1 -6
Ergebniswirksame Eigenkapitalveränderungen 5 9
31.12. 17 16

21. Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

Für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurden im Fall von leistungsorientierten Versorgungszusagen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gebildet. Die sich aus den beitragsorientierten Versorgungszusagen ergebenden Aufwendungen sind in Anhangangabe 8 ersichtlich. Die Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungszusagen wurde wie folgt bilanziert:

Bilanzausweis der Nettoverpflichtung

Pensionszusagen Andere Leistungszusagen Gesamt
31.12.2014

in Mio. €
31.12.2015

in Mio. €
31.12.2014

in Mio. €
31.12.2015

in Mio. €
31.12.2014

in Mio. €
31.12.2015

in Mio. €
--- --- --- --- --- --- ---
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.232 1.312 163 150 1.395 1.462
davon Inland 1.076 1.148 - - 1.076 1.148
davon Ausland 156 164 163 150 319 314
Vermögenswerte aus überdotierten Pensionsplänen 6 - 1 - 7 -
davon Inland 2 - - - 2 -
davon Ausland 4 - 1 - 5 -
Nettoverpflichtung 1.226 1.312 162 150 1.388 1.462
davon Inland 1.074 1.148 - - 1.074 1.148
davon Ausland 152 164 162 150 314 314

Die Aufwendungen für leistungsorientierte Pensionspläne sowie für andere Leistungszusagen enthielten die folgenden Bestandteile:

Aufwendungen für leistungsorientierte Versorgungszusagen

Pensionszusagen Andere Leistungszusagen
Inland Ausland Gesamt Ausland
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Laufender Dienstzeitaufwand 30 55 9 15 39 70 2 3
Dienstzeitaufwand für frühere Jahre 8 8 - - 8 8 - -
davon Plankürzungen - - -2 - -2 - - -
Planabgeltungen -3 - 1 - -2 - -1 -
Dienstzeitaufwand 35 63 10 15 45 78 1 3
Aufzinsungsaufwand aus Versorgungsansprüchen 67 60 29 24 96 84 7 6
Zinsertrag aus Planvermögen -50 -36 -26 -19 -76 -55 - -
Nettozins 17 24 3 5 20 29 7 6
Gesamtaufwand 52 87 13 20 65 107 8 9

Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr Effekte aus Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen von -66 Mio. € (Vorjahr: 753 Mio. €) erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis berücksichtigt. Diese beziehen sich mit -51 Mio. € (Vorjahr: 744 Mio. €) auf Pensionsverpflichtungen und mit -15 Mio. € (Vorjahr: 9 Mio. €) auf andere Leistungszusagen.

Die Entwicklung der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen stellte sich wie folgt dar:

Entwicklung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionszusagen

2014 2015
Inland

in Mio. €
Ausland

in Mio. €
Gesamt

in Mio. €
Inland

in Mio. €
Ausland

in Mio. €
Gesamt

in Mio. €
--- --- --- --- --- --- ---
1.1. 1.488 707 2.195 2.392 890 3.282
Akquisitionen - - - - - -
Rechtliche Verselbständigung - - - 228 -64 164
Laufender Dienstzeitaufwand 30 11 41 55 18 73
Dienstzeitaufwand für frühere Jahre 8 0 8 8 0 8
Gewinne (-)/Verluste (+) aus Planabgeltung -3 0 -3 0 0 0
Nettozins 66 37 103 60 30 90
Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) 834 107 941 -159 -43 -202
davon aufgrund veränderter finanzieller Parameter 829 74 903 -149 -39 -188
davon aufgrund veränderter demografischer Parameter 0 42 42 0 -12 -12
davon aufgrund von Erwartungsanpassungen 5 -9 -4 -10 8 -2
Arbeitnehmerbeiträge 6 1 7 7 1 8
Zahlungen für Planabgeltung -1 -16 -17 0 -1 -1
Gezahlte Versorgungsleistungen aus dem Planvermögen -17 -26 -43 -19 -29 -48
Gezahlte Versorgungsleistungen vom Unternehmen -19 -5 -24 -20 -8 -28
Währungsänderungen - 74 74 - 74 74
31.12. 2.392 890 3.282 2.552 868 3.420
davon andere Leistungszusagen - 163 163 - 151 151

Entwicklung des Planvermögens zum beizulegenden Zeitwert

2014 2015
Inland

in Mio. €
Ausland

in Mio. €
Gesamt

in Mio. €
Inland

in Mio. €
Ausland

in Mio. €
Gesamt

in Mio. €
--- --- --- --- --- --- ---
1.1. 1.092 497 1.589 1.318 576 1.894
Akquisitionen - - - - - -
Rechtliche Verselbständigung - - - 142 -51 91
Nettozins 49 27 76 36 19 55
Erträge (+)/Aufwendungen (-) aus Planvermögen ohne bereits als Zinsergebnis erfasste Beträge 159 29 188 -111 -25 -136
Arbeitgeberbeiträge 30 15 45 32 18 50
Arbeitnehmerbeiträge 6 1 7 7 1 8
Zahlungen für Planabgeltung -1 -16 -17 0 -1 -1
Gezahlte Versorgungsleistungen aus dem Planvermögen -17 -26 -43 -19 -29 -48
Gezahlte Planverwaltungskosten aus dem Planvermögen 0 0 0 0 0 0
Währungsänderungen - 49 49 - 48 48
31.12. 1.318 576 1.894 1.405 556 1.961
davon andere Leistungszusagen - 1 1 - 1 1

Entwicklung der Auswirkung der Vermögensobergrenze

2014 2015
Inland

in Mio. €
Ausland

in Mio. €
Gesamt

in Mio. €
Inland

in Mio. €
Ausland

in Mio. €
Gesamt

in Mio. €
--- --- --- --- --- --- ---
1.1. 0 0 0 0 0 0
Akquisitionen - - - - - -
Rechtliche Verselbständigung - - - - - -
Neubewertung der Veränderung der Ansatzobergrenze für Planvermögen 0 0 0 1 2 3
Währungsänderungen - - - - - -
31.12. 0 0 0 1 2 3
davon andere Leistungszusagen - - - - - -

Entwicklung der bilanzierten Nettoverpflichtung

2014 2015
Inland

in Mio. €
Ausland

in Mio. €
Gesamt

in Mio. €
Inland

in Mio. €
Ausland

in Mio. €
Gesamt

in Mio. €
--- --- --- --- --- --- ---
1.1. 396 210 606 1.074 314 1.388
Akquisitionen - - - - - -
Rechtliche Verselbständigung - - - 86 -13 73
Laufender Dienstzeitaufwand 30 11 41 55 18 73
Dienstzeitaufwand für frühere Jahre 8 0 8 8 0 8
Gewinne (-)/Verluste (+) aus Planabgeltung -3 0 -3 0 0 0
Nettozins 17 10 27 24 11 35
Versicherungsmathematische Gewinne (-)/Verluste (+) 834 107 941 -159 -43 -202
davon aufgrund veränderter finanzieller Parameter 829 74 903 -149 -39 -188
davon aufgrund veränderter demografischer Parameter 0 42 42 0 -12 -12
davon aufgrund von Erwartungsanpassungen 5 -9 -4 -10 8 -2
Erträge (-)/Aufwendungen (+) aus Planvermögen ohne bereits als Zinsergebnis erfasste Beträge -159 -29 -188 111 25 136
Neubewertung der Veränderung der Ansatzobergrenze für Planvermögen 0 0 0 1 2 3
Arbeitgeberbeiträge -30 -15 -45 -32 -18 -50
Arbeitnehmerbeiträge 0 0 0 0 0 0
Zahlungen für Planabgeltung 0 0 0 0 0 0
Gezahlte Versorgungsleistungen aus dem Planvermögen 0 0 0 0 0 0
Gezahlte Versorgungsleistungen vom Unternehmen -19 -5 -24 -20 -8 -28
Gezahlte Planverwaltungskosten aus dem Planvermögen 0 0 0 0 0 0
Währungsänderungen - 25 25 - 26 26
31.12. 1.074 314 1.388 1.148 314 1.462
davon andere Leistungszusagen - 162 162 - 150 150

Die Versorgungsverpflichtungen entfielen im Wesentlichen auf Deutschland (75%; Vorjahr: 73 %) und die USA (21 %; Vorjahr: 21 %). Die Ansprüche aus den Versorgungsplänen bestanden in Deutschland zu rund 63 % (Vorjahr: 63 %) gegenüber aktiven Mitarbeitern, zu rund 31 % (Vorjahr: 31 %) gegenüber Pensionären und Hinterbliebenen sowie zu rund 6 % (Vorjahr: 6 %) gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern mit unverfallbaren Ansprüchen. In den USA entfielen rund 40 % (Vorjahr: 39 %) der Versorgungsverpflichtungen auf aktive Mitarbeiter, rund 53 % (Vorjahr: 54 %) auf Pensionäre und Hinterbliebene sowie rund 7 % (Vorjahr: 7 %) auf ausgeschiedene Mitarbeiter mit unverfallbaren Ansprüchen.

Aufgrund der rechtlichen Verselbständigung wurden Versorgungsverpflichtungen für Mitarbeiter, die zuvor in der Bayer AG oder den Bayer-Servicegesellschaften beschäftigt waren, zu Covestro transferiert. Im Ausland wurden hingegen im Wesentlichen im Zuge der Schließung des Produktionsstandorts Belford Roxo, Brasilien, Versorgungsverpflichtungen für Mitarbeiter durch Bayer übernommen.

Die tatsächlichen Verluste aus dem Planvermögen, die sich auf Pensionsverpflichtungen und auf andere Leistungszusagen beziehen, beliefen sich auf -81 Mio. € (Vorjahr: 264 Mio. € Ertrag) bzw. 0 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €).

Der Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen für Pensionen und der anderen Leistungszusagen sowie der Deckungsstatus der fondsfinanzierten Verpflichtungen werden in der folgenden Tabelle dargestellt:

Anwartschaftsbarwert und Deckungsstatus

Pensionszusagen Andere Leistungszusagen Gesamt
2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
--- --- --- --- --- --- ---
Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen 3.119 3.269 163 151 3.282 3.420
davon rückstellungsfinanziert 46 52 162 150 208 202
davon fondsfinanziert 3.073 3.217 1 1 3.074 3.218
Deckungsstatus der fondsfinanzierten Zusagen
Vermögensüberdeckung 6 0 1 0 7 0
Vermögensunterdeckung 1.186 1.257 - - 1.186 1.257

Pensionszusagen und andere Leistungszusagen

Für die meisten Mitarbeiter wird für die Zeit nach der Pensionierung durch den Covestro-Konzern direkt oder durch Beitragszahlungen an private und öffentliche Einrichtungen Vorsorge getroffen. Die Leistungen variieren je nach rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes und basieren in der Regel auf Beschäftigungsdauer und Entgelt der Mitarbeiter. Die Verpflichtungen umfassen sowohl solche aus bereits laufenden Pensionen als auch solche aus Anwartschaften auf künftig zu zahlende Pensionen.

Es bestehen für die Mitarbeiter in verschiedenen Ländern fondsfinanzierte Versorgungspläne. Für Pensionspläne mit Leistungsgarantien innerhalb des Covestro-Konzerns wird grundsätzlich jeweils basierend auf der Risikostruktur der Verpflichtungen (insbesondere Demografie, aktueller Ausfinanzierungsgrad, Struktur der erwarteten zukünftigen Cashflows, Zinssensitivität, biometrische Risiken etc.), regulatorischen Rahmenbedingungen und allgemein vorhandener Risikotoleranz bzw. Risikotragfähigkeit eine individuelle Kapitalanlagestrategie, welche hierzu möglichst adäquat ist, abgeleitet. Hierauf basierend wird vor dem Hintergrund der jeweiligen Kapitalmarktentwicklung ein risikoadäquates strategisches Zielportfolio entwickelt. Dabei sind Risikostreuung, Portfolio-Effizienz und ein angemessenes Chancen-Risiken-Verhältnis (sowohl landesspezifisch als auch im weltweiten Zusammenhang), das insbesondere die Zahlung sämtlicher zukünftiger Versorgungsleistungen als zentrales Kriterium berücksichtigt, relevante Determinanten der verwendeten Anlagestrategien. Da die Ableitung der Kapitalanlagestrategie für jeden Pensionsplan grundsätzlich jeweils unter Berücksichtigung der oben genannten individuellen Rahmenbedingungen durchgeführt wird, können Anlagestrategien für unterschiedliche Pensionspläne erheblich voneinander abweichen. Dies führt bspw. dazu, dass die Aktienquote in den Pensionsplänen außerhalb Deutschlands insgesamt oberhalb derer der deutschen Pensionspläne liegt. Die Kapitalanlagestrategien sind allgemein weniger an einer absoluten Renditemaximierung ausgerichtet als vielmehr daran, dass die zugesagten Verpflichtungen in langfristiger Perspektive mit hinreichender Wahrscheinlichkeit finanziert werden können. Für das Planvermögen werden mithilfe von Risikomanagementsystemen Stressszenarien simuliert sowie weitere Risikoanalysen (z. B. Value at Risk) durchgeführt.

Den mit Abstand bedeutendsten Versorgungsplan stellt die Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, (Bayer-Pensionskasse VVaG) dar. Sie ist für Neueintritte seit dem 1. Januar 2005 geschlossen. Die rechtlich selbständige Bayer-Pensionskasse VVaG ist ein Lebensversicherungsunternehmen und unterliegt daher dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Die zugesagten Leistungen, die über die Bayer-Pensionskasse VVaG abgedeckt sind, umfassen Altersrenten, Hinterbliebenenversorgung und Invalidenrenten. Der als "Multi-Employer-Plan" anzusehende Plan finanziert sich über Beiträge der aktiven Mitglieder und über Beiträge von deren Arbeitgebern. Der Firmenbeitrag wird jeweils festgesetzt als fester Prozentsatz bezogen auf den Mitarbeiterbeitrag. Er ist für alle beteiligten Arbeitgeber gleich und wird unter Berücksichtigung überrechnungsmäßiger Erträge aus Kapitalanlagen und Risikoverlauf auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars im Benehmen mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Kasse festgesetzt. Nur die Bayer AG kann auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars sowie im Benehmen mit Vorstand und Aufsichtsrat der Kasse den Firmenbeitrag anpassen. Hinsichtlich der Haftung gilt aufgrund von § 1 Absatz 1 Satz 3 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) für deutsche Pensionskassen allgemein: Wenn die Pensionskasse von ihrem satzungsgemäßen Recht zur Leistungskürzung Gebrauch macht, so haftet jeder Arbeitgeber für die sich aufgrund der Leistungskürzung ergebende Differenz. Covestro haftet nicht für Verpflichtungen anderer Mitgliedsunternehmen, dies gilt auch beim Austritt eines Mitgliedsunternehmens aus der Pensionskasse.

Für Neueintritte seit dem 1. Januar 2005 werden Pensionszusagen über die Rheinische Pensionskasse VVaG, Leverkusen, gewährt. Die zukünftigen Pensionszahlungen orientieren sich bei diesen Zusagen u. a. an den geleisteten Beitragszahlungen und den erwirtschafteten Renditen unter Berücksichtigung einer Garantieverzinsung. Ein weiteres bedeutendes Versorgungsvehikel ist seit Oktober 2015 der Metzler Trust e.V., Frankfurt a. M., (Metzler Trust e.V.). Dieser deckt weitere Versorgungskomponenten der deutschen Mitarbeiter des Covestro-Konzerns, wie z. B. Deferred Compensation, Pensionsverpflichtungen und Teile anderer Direktzusagen. Zuvor wurde diese Funktion durch den Bayer Pension Trust e.V., Leverkusen, übernommen. Im Oktober 2015 wurde der Gegenwert der auf Verpflichtungen des Covestro-Konzerns entfallenden Kapitalanlagen im Bayer Pension Trust e.V., Leverkusen, in Höhe von insgesamt rund 293 Mio. € auf den Metzler Trust e.V. transferiert.

Die leistungsorientierten Pensionspläne in den USA sind seit Jahren eingefroren; es können keine nennenswerten Neuansprüche mehr erworben werden. Das allen amerikanischen Pensionsplänen zugrunde liegende Vermögen wird aus Gründen der Effizienz in einer "Master Trust"-Konstruktion gehalten. Die geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen basieren auf dem Employee Retirement income Security Act (ERISA). Insbesondere ist ein Mindestfinanzierungsgrad von 80 % gesetzlich vorgeschrieben, um Leistungseinschränkungen ("Benefit Restrictions") zu vermeiden. Die versicherungsmathematischen Risiken wie Anlagerisiko, Zinsrisiko und Langlebigkeitsrisiko verbleiben beim Unternehmen.

Nach dem Transfer der auf die Verpflichtungen des Covestro-Konzerns entfallenden Kapitalanlagen in den deutschen Metzler Trust e.V. und der US-amerikanischen leistungsorientierten Pensionspläne auf entsprechende Covestro-Vehikel wurde keine eigene Asset-Liability-Management-Untersuchung durchgeführt. Die bisherige Anlagestrategie wurde weitgehend übernommen. Detaillierte Untersuchungen sind für das Jahr 2016 vorgesehen.

Im Ausland betreffen die anderen Leistungszusagen im Wesentlichen Unterstützungsleistungen zur medizinischen Versorgung von Rentnern in den USA.

Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens zur Deckung der Pensionsverpflichtungen sowie der anderen Leistungszusagen setzte sich wie folgt zusammen:

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember

Pensionszusagen Andere Leistungszusagen
Inland Ausland Ausland
--- --- --- --- --- --- ---
2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
--- --- --- --- --- --- ---
Planvermögen auf Basis öffentlich notierter Marktpreise
Immobilien und Immobilienfonds - - 24 24 - -
Aktien und Aktienfonds 233 256 143 160 - -
Kündbare Schuldtitel - - - 3 - -
Nicht-kündbare Schuldtitel - 112 120 131 - -
Rentenfonds 304 259 104 145 - -
Derivative Finanzinstrumente 5 4 - - - -
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 38 17 9 26 1 1
Sonstige - - 77 - - -
580 648 477 489 1 1
Planvermögen, für das keine öffentlich notierten Marktpreise vorliegen
Immobilien und Immobilienfonds 99 97 - - - -
Aktien und Aktienfonds 13 15 -1 - - -
Kündbare Schuldtitel 257 285 1 - - -
Nicht-kündbare Schuldtitel 342 341 - - - -
Rentenfonds - - - - - -
Derivative Finanzinstrumente - - - - - -
Sonstige 27 19 98 66 - -
738 757 98 66 - -
Planvermögen 1.318 1.405 575 555 1 1

In dem beizulegenden Zeitwert des inländischen Planvermögens waren keine von Konzerngesellschaften gemieteten Immobilien enthalten. Ebenso waren keine über Fonds gehaltene Covestro-Aktien enthalten. Unter dem sonstigen Planvermögen sind begebene Baudarlehen, sonstige Forderungen und qualifizierte Versicherungspolicen ausgewiesen.

Risiken

Die Risiken aus leistungsorientierten Versorgungszusagen entstehen zum einen aus den leistungsorientierten Verpflichtungen und zum anderen aus der Kapitalanlage in Planvermögen. Aus diesen Risiken können sich höhere direkte Rentenzahlungen an die Berechtigten und zusätzliche Einzahlungserfordernisse in das Planvermögen ergeben, um laufenden und künftigen Pensionsverpflichtungen nachkommen zu können.

Demografische/Biometrische Risiken

Da ein großer Teil der leistungsorientierten Versorgungszusagen lebenslange Versorgungsleistungen sowie Hinterbliebenenrenten umfassen, können frühere Inanspruchnahmen oder längere Versorgungszeiträume zu höheren Versorgungsverpflichtungen, höheren Versorgungsaufwendungen und höheren Rentenzahlungen als bisher erwartet führen.

Anlagerisiko

Sollten die tatsächlichen Planerträge niedriger sein als die auf Basis des Abzinsungssatzes angenommenen Planerträge, würde sich die Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen ceteris paribus erhöhen. Dies könnte etwa aus einem Sinken der Aktienkurse, durch Marktzinssteigerungen, durch Zahlungsausfälle bei einzelnen Schuldnern oder durch den Erwerb risikoarmer, aber niedrig verzinslicher Anleihen herrühren.

Zinsrisiko

Sinkende Kapitalmarktzinssätze, insbesondere bei Zinssätzen für qualitativ hochwertige Unternehmensanleihen, hätten eine Erhöhung der Verpflichtung zur Folge. Dies würde jedoch zumindest anteilig durch die im Gegenzug steigenden Marktwerte der gehaltenen Schuldtitel kompensiert.

Bewertungsparameter und deren Sensitivitäten

Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2015 wurden die Selektionskriterien zur Bestimmung des Abzinsungssatzes für die Eurozone geändert. Unter Zugrundelegung der bisherigen Selektionskriterien hätten sich ein um 40 Basispunkte niedrigerer Zinssatz und versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 177 Mio. € ergeben. Die Änderung der Bestimmung des Zinssatzes reduzierte den Pensionsaufwand im Geschäftsjahr 2015 um 3,5 Mio. €. Wie bisher besteht das zugrunde liegende Anleiheportfolio ausschließlich aus qualitativ hochwertigen Unternehmensanleihen mit einem Rating von mindestens AA oder AAA. Das Portfolio berücksichtigt keine staatlich garantierten oder abgesicherten Bonds. Die folgenden gewichteten Parameter wurden zur Bewertung der Versorgungsverpflichtungen zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres sowie zur Bewertung des Versorgungsaufwands im jeweiligen Berichtsjahr zugrunde gelegt:

Parameter zur Bewertung der Versorgungsverpflichtungen

Inland Ausland Gesamt
2014

in %
2015

in %
2014

in %
2015

in %
2014

in %
2015

in %
--- --- --- --- --- --- ---
Pensionszusagen
Abzinsungssatz 2,30 2,60 4,20 3,78 2,75 2,85
Erwartete Lohn-/ Gehaltsentwicklung 3,00 3,00 5,25 3,57 3,50 3,15
Erwartete Rentenentwicklung 1,75 1,75 5,40 4,17 2,60 2,30
Andere Leistungszusagen
Abzinsungssatz - - 4,80 4,10 4,80 4,10

In Deutschland wurden hinsichtlich der Sterblichkeit die Heubeck-Richttafeln 2005 G, in den USA ab 2014 die RP-2014 Combined Healthy Mortality Tables zugrunde gelegt.

Parameter zur Bewertung des Versorgungsaufwands

Inland Ausland Gesamt
2014

in %
2015

in %
2014

in %
2015

in %
2014

in %
2015

in %
--- --- --- --- --- --- ---
Pensionszusagen
Abzinsungssatz 4,50 2,30 5,20 4,20 4,70 2,75
Erwartete Lohn-/Gehaltsentwicklung 3,00 3,00 6,60 5,25 4,00 3,50
Erwartete Rentenentwicklung 1,75 1,75 5,15 5,40 2,70 2,60
Andere Leistungszusagen
Abzinsungssatz - - 5,70 4,80 5,70 4,80

Die Parametersensitivitäten wurden, basierend auf einer detaillierten Bewertung analog der Ermittlung der Nettoverpflichtung, durch sachverständige Aktuare berechnet. Eine Änderung der einzelnen Parameter um 0,5 Prozentpunkte bzw. der Sterbewahrscheinlichkeit jedes einzelnen Berechtigten um 10 % hätte bei ansonsten konstant gehaltenen Annahmen folgende Auswirkungen auf die Versorgungsverpflichtungen zum Ende des laufenden Geschäftsjahres:

Sensitivitätsanalyse für die Versorgungsverpflichtungen

Inland Ausland Gesamt
Zunahme

in Mio. €
Abnahme

in Mio. €
Zunahme

in Mio. €
Abnahme

in Mio. €
Zunahme

in Mio. €
Abnahme

in Mio. €
--- --- --- --- --- --- ---
Pensionszusagen
Änderung des Abzinsungssatzes um 0,5 Prozentpunkte -246 285 -40 44 -286 329
Änderung der erwarteten Lohn-/Gehaltsentwicklung um 0,5 Prozentpunkte 29 -27 4 -4 33 -31
Änderung der erwarteten Rentenentwicklung um 0,5 Prozentpunkte 148 -134 2 150 -134
Änderung der Sterbewahrscheinlichkeit um 10% -67 74 -16 17 -83 91
Andere Leistungszusagen
Änderung des Abzinsungssatzes um 0,5 Prozentpunkte - - -9 10 -9 10
Änderung der Sterbewahrscheinlichkeit um 10% - - -3 4 -3 4

Sensitivitätsanalyse für die Versorgungsverpflichtungen (Vorjahr)

Inland Ausland Gesamt
Zunahme

in Mio. €
Abnahme

in Mio. €
Zunahme

in Mio. €
Abnahme

in Mio. €
Zunahme

in Mio. €
Abnahme

in Mio. €
--- --- --- --- --- --- ---
Pensionszusagen
Änderung des Abzinsungssatzes um 0,5 Prozentpunkte -241 281 -42 47 -283 328
Änderung der erwarteten Lohn-/Gehaltsentwicklung um 0,5 Prozentpunkte 29 -27 5 -5 34 -32
Änderung der erwarteten Rentenentwicklung um 0,5 Prozentpunkte 148 -134 2 -1 150 -135
Änderung der Sterbewahrscheinlichkeit um 10% -67 75 -15 24 -82 99
Andere Leistungszusagen
Änderung des Abzinsungssatzes um 0,5 Prozentpunkte - - -10 11 -10 11
Änderung der Sterbewahrscheinlichkeit um 10% - - -4 4 -4 4

Wegen ihres Versorgungscharakters werden insbesondere die Verpflichtungen der US-Tochtergesellschaft für die Krankheitskosten der Mitarbeiter nach deren Eintritt in den Ruhestand ebenfalls unter den pensionsähnlichen Verpflichtungen ausgewiesen. Für die Krankheitskosten wurde dabei eine Kostensteigerungsrate von 7 % (Vorjahr: 7 %) unterstellt, die sich bis zum Jahr 2023 schrittweise auf 5 % (Vorjahr: 5 %) reduziert. Eine Änderung der zugrunde gelegten Kostensteigerungsraten der Krankheitskosten um einen Prozentpunkt hätte folgende Auswirkungen:

Sensitivitätsanalyse für die Krankheitskosten

2014 2015
Zunahme um einen Prozentpunkt

in Mio. €
Abnahme um einen Prozentpunkt

in Mio. €
Zunahme um einen Prozentpunkt

in Mio. €
Abnahme um einen Prozentpunkt

in Mio. €
--- --- --- --- ---
Auswirkungen auf die anderen Versorgungsverpflichtungen 18 -15 18 -15
Auswirkungen auf den Versorgungsaufwand 1 -1 1 -1

Geleistete und zukünftige Zahlungen

Folgende Auszahlungen entsprechen den getätigten bzw. erwarteten Arbeitgeberbeiträgen für fondsfinanzierte Versorgungspläne:

Gezahlte und erwartete Arbeitgeberbeiträge

Inland Ausland Ausland
2014

in Mio. €
2015 erwartet

in Mio. €
2015

in Mio. €
2016 erwartet

in Mio. €
2014

in Mio. €
2015 erwartet

in Mio. €
2015

in Mio. €
2016 erwartet

in Mio. €
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Pensionszusagen 30 30 32 30 15 16 18 20
Andere Leistungszusagen - - - - - - - -
Gesamt 30 30 32 30 15 16 18 20

Die zukünftig zu zahlenden Versorgungsleistungen für fondsfinanzierte und rückstellungsfinanzierte Versorgungspläne werden wie folgt geschätzt:

Zukünftige Zahlungen für Versorgungsleistungen

Auszahlung aus Planvermögen Auszahlung vom Unternehmen Auszahlung vom Unternehmen
Pensionen Andere Leistungszusagen Pensionen Andere Leistungszusagen
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Inland

in Mio. €
Ausland

in Mio. €
Ausland

in Mio. €
Gesamt

in Mio. €
Inland

in Mio. €
Ausland

in Mio. €
Ausland

in Mio. €
Gesamt

in Mio. €
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
2016 21 33 - 54 23 5 6 34
2017 22 35 - 57 24 5 7 36
2018 24 36 - 60 26 5 7 38
2019 26 37 - 63 28 6 8 42
2020 29 39 - 68 31 6 8 45
2021-2025 185 210 - 395 189 34 46 269

In Deutschland beträgt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Versorgungszusagen für Pensionen 21,1 Jahre (Vorjahr: 22,0 Jahre), im Ausland 12,6 Jahre (Vorjahr: 12,6 Jahre). Für die ausländischen anderen Leistungszusagen liegt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit bei 12,0 Jahren (Vorjahr: 11,8 Jahre).

22. Andere Rückstellungen

Die einzelnen Rückstellungskategorien entwickelten sich im Geschäftsjahr 2015 wie folgt:

Entwicklung andere Rückstellungen

Steuern

in Mio. €
Umweltschutz

in Mio. €
Restrukturierung

in Mio. €
Kunden- und Lieferantenverkehr

in Mio. €
31.12.2014 2 41 18 44
Rechtliche Verselbständigung - - - -
Zuführung 29 7 135 121
Inanspruchnahme -5 -7 -78 -89
Auflösung -1 - - -19
Aufzinsung - - - -
Währungsänderungen 1 4 -1 2
31.12.2015 26 45 74 59
Rechtsstreitigkeiten

in Mio. €
Personal

in Mio. €
Sonstige

in Mio. €
Summe

in Mio. €
31.12.2014 11 361 17 494
Rechtliche Verselbständigung - 29 - 29
Zuführung 2 409 23 726
Inanspruchnahme -3 -260 -12 -454
Auflösung -3 -43 -12 -78
Aufzinsung - 2 - 2
Währungsänderungen - 12 1 19
31.12.2015 7 510 17 738

Für die im Geschäftsjahr 2015 bilanzierten Rückstellungen werden die folgenden Mittelabflüsse erwartet:

Erwartete Mittelabflüsse andere Rückstellungen

Steuern

in Mio. €
Umweltschutz

in Mio. €
Restrukturierung

in Mio. €
Kunden- und Lieferantenverkehr

in Mio. €
Rechtsstreitigkeiten

in Mio. €
Personal

in Mio. €
Sonstige

in Mio. €
Summe

in Mio. €
2016 21 5 8 39 2 339 15 429
2017 - 4 2 - - 34 1 41
2018 - 1 59 13 - 24 1 98
2019 - 4 1 1 - 19 - 25
2020 - 1 3 1 - 13 - 18
2021 und später 5 30 1 5 5 81 - 127
Gesamt 26 45 74 59 7 510 17 738

Steuern

Die Rückstellungen für Steuern umfassen Rückstellungen für sonstige Steuerarten in Höhe von 21 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €).

Umweltschutz

Die Rückstellungen für Umweltschutz betrafen im Wesentlichen die Sanierung von kontaminierten Böden sowie Rekultivierungs- und Wasserschutzmaßnahmen an Standorten in den USA und Spanien.

Restrukturierungen

Im März 2015 hat Covestro die Restrukturierung seiner Geschäftsaktivitäten in Brasilien und die damit verbundene Schließung des Produktionsstandorts in Belford Roxo, Brasilien, bekannt gegeben. In diesem Zusammenhang wurden Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von 65 Mio. € gebildet. Die zugrunde liegenden Verpflichtungen wurden im Rahmen der rechtlichen Verselbständigung des Covestro-Konzerns von Bayer übernommen.

Im Rahmen einer Initiative zur Optimierung des MDI-Geschäfts von Covestro wurde im Dezember 2015 entschieden, die MDI-Produktion von Covestro am Standort in Tarragona, Spanien, aufgrund von nicht wettbewerbsfähigen Produktionskosten bis Ende 2017 zu schließen. Die hierfür gebildeten Rückstellungen beliefen sich auf 73 Mio. €.

Von den Rückstellungen für Restrukturierungen entfielen zum 31. Dezember 2015 39 Mio. € (Vorjahr: 17 Mio. €) auf Abfindungen und 35 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €) auf sonstige Restrukturierungsaufwendungen, die sich im Wesentlichen aus sonstigen mit der Aufgabe von Produktionseinrichtungen verbundenen Kosten zusammensetzten.

Kunden- und Lieferantenverkehr

Die Rückstellungen für Kunden- und Lieferantenverkehr umfassten im Wesentlichen Rückstellungen für Rabatte sowie für drohende Verluste bzw. belastende Verträge.

Rechtsstreitigkeiten

Die aus heutiger Sicht wesentlichen Rechtsrisiken und deren Entwicklung werden in Anhangangabe 28 dargestellt.

Personal

Mit den Personalrückstellungen wird bilanzielle Vorsorge vor allem für variable Einmalzahlungen im Rahmen von Short-Term-Incentive-Programmen getroffen sowie für Überschüsse auf Langzeitkonten, Zahlungen aufgrund von Mitarbeiterjubiläen, Vorruhestandsregelungen und Altersteilzeitvereinbarungen sowie sonstige Personalkosten. Ferner sind hier die Verpflichtungen aus aktienbasierter Entlohnung ausgewiesen. Abfindungsleistungen aus Restrukturierungen sind unter Rückstellungen für Restrukturierungen ausgewiesen.

Aktienprogramme

Covestro hat bis zum 31. Dezember 2015 die im folgenden Abschnitt näher beschriebenen Aspire-Aktienprogramme des Bayer-Konzerns weitergeführt. Es handelt sich hierbei um nach Mitarbeitergruppen differenzierte Kollektivzusagen. Grundsätzlich werden - wie für Vergütungssysteme mit Barausgleich gemäß IFRS 2 (Share-based Payment) vorgesehen - alle Verpflichtungen, die aus den aktienbasierten Programmen entstehen, durch Rückstellungen berücksichtigt. Deren Höhe entspricht zum Bilanzstichtag dem beizulegenden Zeitwert der erdienten Anteile der jeweiligen Zusagen an die Mitarbeitergruppen. Alle daraus resultierenden Wertänderungen werden aufwandswirksam erfasst.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der für die jeweiligen Programme gebildeten Rückstellungen:

Entwicklung Rückstellungen für aktienbasierte Programme

Aspire I

in Mio. €
Aspire II

in Mio. €
Summe

in Mio. €
31.12.2014 19 38 57
Rechtliche Verselbständigung - 4 4
Zuführung 12 35 47
Inanspruchnahme -7 -11 -18
Auflösung -3 -9 -12
Währungsänderungen -1 3 2
31.12.2015 20 60 80

Der Wert der Aspire-Programme, die zum Jahresende 2015 vollständig erdient waren und zu Beginn des Jahres 2016 zur Auszahlung kamen, betrug 29 Mio. € (Vorjahr: 17 Mio. €).

Der Nettoaufwand für alle aktienorientierten Vergütungsprogramme betrug 31 Mio. € (Vorjahr: 26 Mio. €), davon entfielen 1 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €) auf das BayShare-Aktien-Beteiligungsprogramm. Die Höhe des beizulegenden Zeitwerts der Verpflichtungen aus den aktienbasierten Programmen wurden in den Vorjahren sowie bis zur Festschreibung der langfristigen Vergütungsprogramme (Aspire i und Aspire ii) in 2015 auf der Grundlage einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt.

Langfristige Vergütungsprogramme für die Führungsebene

Aufgrund der rechtlichen Ausgliederung aus dem Bayer-Konzern wurde für die im Folgenden beschriebenen Vergütungsprogramme für Covestro-Mitarbeiter zum 31. Dezember 2015 ein verbindlicher Endkurs festgeschrieben, wobei die Erdienungsphase bis 2018 weiterläuft.

Langfristiges Vergütungsprogramm für die obere Führungsebene (Aspire I)

Mitarbeiter der oberen Führungsebene waren zur Teilnahme an Aspire i berechtigt, soweit sie nach vorgegebenen Richtlinien eine individuell festgelegte Anzahl an Bayer-Aktien erwarben und dieses Eigeninvestment über die Programmlaufzeit hielten. Bemessungsbasis für Aspire i war ein individueller, positionsabhängiger Prozentwert vom jährlichen Grundgehalt (Aspire-Zielbetrag). In Abhängigkeit von der absoluten Kursentwicklung der Bayer-Aktie sowie von der relativen Performance im Vergleich zum Aktienindex EURO STOXX 50, jeweils bezogen auf eine vierjährige Performance-Periode, wurde nach Ablauf des Programms ein Betrag von maximal 300 % des Aspire-Zielbetrags an die Teilnehmer ausgezahlt. Für die am 31. Dezember 2015 endende Performance-Periode 2012-2015 erfolgte die Auszahlung Anfang Januar, gemäß Kursentwicklung der Bayer-Aktie, ausgehend von dem maßgeblichen Anfangskurs von Januar 2012 bis zu deren Endkurs, der als Durchschnittswert der letzten 30 Börsenhandelstage 2015 ermittelt wurde. Für die drei laufenden Performance-Perioden 2013-2016, 2014-2017 und 2015-2018 wurde der für die Tranche 2012-2015 maßgebliche Endkurs der Bayer-Aktie herangezogen und vorab als verbindlicher Endkurs festgeschrieben, wobei ein Auszahlungsprozentsatz von 100 % garantiert wird.

Langfristiges Vergütungsprogramm für das mittlere Management (Aspire II)

Für die übrigen Führungskräfte, d. h. das mittlere Management sowie leitende Angestellte, wurde Aspire ii angeboten. Es entspricht in seinen Grundzügen Aspire i, erforderte jedoch kein Eigeninvestment in Bayer-Aktien. Zudem wurde die Performance ausschließlich an der absoluten Kursentwicklung der Bayer-Aktie gemessen. Der maximal erreichbare Ertrag war auf 250 % des Aspire-Zielbetrags begrenzt. Wie bei Aspire i erfolgte die Auszahlung Anfang Januar für das Programm 2012 gemäß Kursentwicklung der Bayer-Aktie, ausgehend von dem maßgeblichen Anfangskurs von Januar 2012 bis zu deren Endkurs, der als Durchschnittswert der letzten 30 Börsenhandelstage 2015 ermittelt wurde. Für die restlichen drei Performance-Perioden wird derselbe Kurs für die Berechnung der Auszahlung herangezogen und vorab als verbindlicher Endkurs festgeschrieben. Es wurde wie für Aspire i ein Auszahlungsprozentsatz von 100 % garantiert.

BayShare 2015

Allen Managementebenen und Tarifmitarbeitern wurde unter dem Namen "BayShare" ein Aktien-Beteiligungsprogramm angeboten, bei dem Covestro einen Zuschuss zu einem Eigeninvestment in Bayer-Aktien gewährte. Die Höhe des Zuschusses, der jährlich neu festgelegt wird, belief sich auf 20 % (Vorjahr: 20 %) des Zeichnungsbetrags. Die Mitarbeiter gaben einen festen Betrag an, für den sie Aktien zeichnen wollten. Je nach Position des Mitarbeiters war der Gesamtbetrag für den Aktienerwerb in Deutschland auf 2.500 € (Vorjahr: 2.500 €) bzw. 5.000 € (Vorjahr: 5.000 €) begrenzt. Die erworbenen Aktien unterliegen einer Veräußerungssperre, die jeweils am 31. Dezember des Jahres endet, das dem Jahr des Aktienerwerbs folgt. Diese ist unabhängig vom Verbleib des Mitarbeiters im Konzern.

Im Jahr 2015 wurden im Rahmen des BayShare-Programms insgesamt rund 34.200 Aktien (Vorjahr: 35.400 Aktien) durch die Mitarbeiter erworben.

Sonstige

Die sonstigen Rückstellungen enthielten Rückstellungen für sonstige Verbindlichkeiten, Rückstellungen für Produkthaftung sowie Rückstellungen für Gewährleistungen.

23. Finanzverbindlichkeiten

Insgesamt setzten sich die Finanzverbindlichkeiten wie folgt zusammen:

Finanzverbindlichkeiten

31.12.2014 31.12.2015
Gesamt

in Mio. €
davon kurzfristig

in Mio. €
Gesamt

in Mio. €
davon kurzfristig

in Mio. €
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 516 214 482 384
Leasingverbindlichkeiten 307 28 298 30
Verbindlichkeiten aus Derivaten 5 5 31 29
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 3.894 3.696 2.070 2.064
Gesamt 4.722 3.943 2.881 2.507

Bei den sonstigen Finanzverbindlichkeiten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen von der Bayer Antwerpen NV, Diegem, Belgien. Diese Darlehen dienen der kurzfristigen Finanzierung des laufenden Geschäfts des Covestro-Konzerns. Die Finanzverbindlichkeiten haben nach ihren vertraglichen Bestimmungen die folgenden Fälligkeiten:

Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten

Fälligkeit 31.12.2014

in Mio. €
Fälligkeit 31.12.2015

in Mio. €
2015 3.943 2016 2.507
2016 323 2017 66
2017 88 2018 65
2018 117 2019 50
2019 73 2020 33
2020 und später 178 2021 und später 160
Gesamt 4.722 Gesamt 2.881

Die Finanzverbindlichkeiten des Covestro-Konzerns sind im Wesentlichen ungesichert.

Leasingverbindlichkeiten

In den Folgejahren sind aus Finanzierungsleasing an die jeweiligen Leasinggeber Leasingraten in Höhe von 393 Mio. € (Vorjahr: 415 Mio. €) zu zahlen; der hierin enthaltene Zinsanteil beläuft sich auf 95 Mio. € (Vorjahr: 108 Mio. €). Nach Fälligkeit gliedern sich die Leasingverbindlichkeiten wie folgt:

Leasingverbindlichkeiten

31.12.2014
Fälligkeit Leasingraten

in Mio. €
Hierin enthaltener Zinsanteil

in Mio. €
Leasingverbindlichkeiten

in Mio. €
--- --- --- ---
2015 46 19 28
2016 45 17 28
2017 43 16 27
2018 41 13 28
2019 41 11 29
2020 und später 199 32 167
Gesamt 415 108 307
31.12.2015
Fälligkeit Leasingraten

in Mio. €
Hierin enthaltener Zinsanteil

in Mio. €
Leasingverbindlichkeiten in Mio. €
--- --- --- ---
2016 48 18 30
2017 46 16 30
2018 44 14 30
2019 43 12 31
2020 43 10 33
2021 und später 169 25 144
Gesamt 393 95 298

Sonstiges

Am 31. Dezember 2015 standen dem Konzern insgesamt Kreditlinien über 3.187 Mio. € (Vorjahr: 520 Mio. €) zur Verfügung. Genutzt wurden davon 482 Mio. € (Vorjahr: 516 Mio. €), während 2.705 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €) ungenutzt sind und damit für unbesicherte Kreditaufnahmen zur Verfügung stehen.

Die Verbindlichkeiten aus Derivaten werden in Anhangangabe 26.3 näher erläutert.

24. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.403 Mio. € (Vorjahr: 1.521 Mio. €) waren in voller Höhe innerhalb eines Jahres fällig (Vorjahr: 1 Mio. € nach mehr als einem Jahr).

25. Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten teilten sich wie folgt auf:

Sonstige Verbindlichkeiten

31.12.2014 31.12.2015
Gesamt

in Mio. €
davon kurzfristig

in Mio. €
Gesamt

in Mio. €
davon kurzfristig

in Mio. €
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 111 111 67 67
Rechnungsabgrenzungen 25 12 26 12
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 21 21 34 34
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 14 11 17 17
Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung 14 14 9 9
Verbindlichkeiten gegenüber anderen Gesellschaftern - - - -
Übrige Verbindlichkeiten 93 79 45 30
Gesamt 278 248 198 169

Die Rechnungsabgrenzungen enthielten 11 Mio. € (Vorjahr: 12 Mio. €) aus Zuwendungen der öffentlichen Hand, von denen im Geschäftsjahr 2 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €) ertragswirksam aufgelöst wurden.

In den übrigen Verbindlichkeiten waren Verbindlichkeiten aus Derivaten in Höhe von 8 Mio. € (Vorjahr: 14 Mio. €) sowie eine bedingte Kaufpreiszahlung in Höhe von 4 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) enthalten.

26. Finanzinstrumente

26.1 Finanzinstrumente nach Kategorien

Die nachfolgenden Tabellen stellen die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede einzelne Kategorie von Finanzinstrumenten dar. Die Bilanzpositionen "Sonstige Forderungen", "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" und "Sonstige Verbindlichkeiten" enthalten sowohl Finanzinstrumente als auch nicht-finanzielle Vermögenswerte bzw. nicht-finanzielle Verbindlichkeiten (z. B. sonstige Steuerforderungen oder Vorauszahlungen für zukünftig zu erhaltende Leistungen).

Buchwerte der Finanzinstrumente gemäß den Kategorien des IAS 39 und ihre beizulegenden Zeitwerte

31.12.2015
Bewertung gemäß IAS 39
--- --- --- --- --- ---
Buchwert

in Mio. €
Fortgeführte Anschaffungskosten

in Mio. €
Beizulegender Zeitwert, erfolgsneutral

in Mio. €
Beizulegender Zeitwert, erfolgswirksam

in Mio. €
Beizulegender Zeitwert

in Mio. €
--- --- --- --- --- ---
Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.486
Kredite und Forderungen 1.486 1.486 1.486
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 73
Kredite und Forderungen 23 23 35
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 6 5 1 6
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung -
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 44 44 44
Sonstige Forderungen 337
Kredite und Forderungen 65 65 65
Nicht-finanzielle Vermögenswerte 272
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 642
Kredite und Forderungen 642 642 642
Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten 2.881
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 2.850 2.850 2.937
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 31 31 31
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.403
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 1.386 1.386 1.386
Nicht-finanzielle Verbindlichkeiten 17
Sonstige Verbindlichkeiten 198
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 45 45 45
Zum beizulegenden Zeitwert bewertet (nicht-derivativ) 4 4 4
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung -
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 8 8 8
Nicht-finanzielle Verbindlichkeiten 141

Buchwerte der Finanzinstrumente gemäß den Kategorien des IAS 39 und ihre beizulegenden Zeitwerte

31.12.2014
Bewertung gemäß IAS 39
--- --- --- --- --- ---
Buchwert

in Mio. €
Fortgeführte Anschaffungskosten

in Mio. €
Beizulegender Zeitwert, erfolgsneutral

in Mio. €
Beizulegender Zeitwert, erfolgswirksam

in Mio. €
Beizulegender Zeitwert

in Mio. €
--- --- --- --- --- ---
Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.561
Kredite und Forderungen 1.561 1.561 1.561
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 470
Kredite und Forderungen 428 428 439
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 6 5 1 6
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung 7 7 7
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 29 29 29
Sonstige Forderungen 351
Kredite und Forderungen 94 94
Nicht-finanzielle Vermögenswerte 257
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 201
Kredite und Forderungen 201 201 201
Verbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten 4.722
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 4.717 4.717 4.729
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 5 5 5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.522
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 1.498 1.498 1.498
Nicht-finanzielle Verbindlichkeiten 24
Sonstige Verbindlichkeiten 278
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 114 114 114
Zum beizulegenden Zeitwert bewertet (nicht-derivativ) -
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung 3 3 3
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 11 11 11
Nicht-finanzielle Verbindlichkeiten 150

Beizulegende Zeitwerte für Finanzinstrumente werden gemäß IFRS 13 (Fair Value Measurement) auf Basis der nachfolgend beschriebenen Fair-Value-Hierarchie ermittelt und ausgewiesen:

In Stufe 1 werden beizulegende Zeitwerte eingeordnet, die auf Grundlage notierter, unangepasster Preise auf aktiven Märkten bestimmt werden.

Stufe 2 enthält beizulegende Zeitwerte, die auf Grundlage von Parametern bestimmt werden, die am Markt beobachtbar sind.

Stufe 3 umfasst beizulegende Zeitwerte, die mithilfe von Parametern bestimmt werden, bei denen die Inputfaktoren nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Einordnung der Finanzinstrumente in die dreistufige Fair-Value-Hierarchie:

Fair-Value-Hierarchie von Finanzinstrumenten

Beizulegender Zeitwert 31.12.2014

in Mio. €
Stufe 1

in Mio. €
Stufe 2

in Mio. €
Stufe 3

in Mio. €
Beizulegender Zeitwert 31.12.2015

in Mio. €
Stufe 1

in Mio. €
Stufe 2

in Mio. €
Stufe 3

in Mio. €
Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 1 1 1 1
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung 7 7 -
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 29 6 23 44 27 17
Finanzielle Vermögenswerte nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Leasingforderungen 19 19 18 18
Finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung 3 3 -
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 16 8 8 39 31 8
Sonstige Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert bewertet (nicht-derivativ) - 4 4
Finanzielle Verbindlichkeiten nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet
Finanzverbindlichkeiten 4.729 4.729 2.937 2.937

Während des Geschäftsjahres wurden keine Übertragungen zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie vorgenommen.

Aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeiten von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten weichen die Buchwerte nicht signifikant von den beizulegenden Zeitwerten ab.

In den sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sind Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing enthalten, bei denen Covestro der Leasinggeber bzw. Leasingnehmer ist und die nach IAS 17 (Leases) bewertet werden.

Für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte entsprechen die beizulegenden Zeitwerte notierten Preisen auf aktiven Märkten (Stufe 1).

Die beizulegenden Zeitwerte von langfristigen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden als Barwerte der zukünftigen Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse ermittelt. Die Abzinsung erfolgt unter Anwendung des zum Bilanzstichtag aktuellen am Markt beobachtbaren laufzeitadäquaten Zinssatzes unter Berücksichtigung der Bonität der Vertragspartei. Daher erfolgt die Einordnung in Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie.

Sofern keine öffentlich notierten Marktpreise existieren, werden für Derivate die beizulegenden Zeitwerte mit Bewertungstechniken basierend auf beobachtbaren Marktdaten zum Bilanzstichtag ermittelt (Stufe 2). Bei der Anwendung von Bewertungstechniken wird das Kreditrisiko der Vertragspartner durch die Ermittlung von sogenannten "Credit Value Adjustments" berücksichtigt. Die Bewertung der Devisentermingeschäfte erfolgt einzelfallbezogen und mit dem jeweiligen Terminkurs bzw. -preis am Bilanzstichtag. Die Terminkurse bzw. -preise richten sich nach den Kassakursen und -preisen unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen.

Sofern beizulegende Zeitwerte auf Basis nicht-beobachtbarer Inputfaktoren geschätzt wurden, werden diese innerhalb der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie ausgewiesen. Die Bemessung des nachrichtlich zu ermittelnden beizulegenden Zeitwerts der langfristigen Leasingforderungen erfolgte auf Grundlage von am Markt beobachtbaren Zinskurven. Zusätzlich wurde als nicht-beobachtbarer Faktor ein Zinsaufschlag für sehr weit in der Zukunft liegende Zahlungsströme berücksichtigt.

Bei den auf nicht-beobachtbaren Inputfaktoren basierenden und zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (Stufe 3) handelt es sich um eingebettete Derivate sowie eine bedingte Kaufpreisverpflichtung, die im Zuge der Übernahme der Thermoplast Composite GmbH, Markt Bibart, bilanziert wurde. Die variable Kaufpreiszahlung wird fällig, sofern das Schlüsselpersonal bestimmte Dokumentationsanforderungen hinsichtlich des vereinbarten Wissenstransfers erfüllt.

Eingebettete Derivate werden von den jeweiligen Basisverträgen separiert, bei denen es sich in der Regel um Absatz- oder Bezugsverträge aus dem operativen Geschäft handelt. Die Zahlungsströme aus dem Vertrag ändern sich aufgrund der eingebetteten Derivate bspw. in Abhängigkeit von Wechselkursschwankungen, Rohstoffpreisschwankungen oder sonstigen Preisschwankungen. Die intern durchgeführte Bewertung eingebetteter Derivate erfolgt insbesondere mit der Discounted-Cashflow-Methode, die auf nicht-beobachtbaren Inputfaktoren - u. a. geplanten Absatz- und Bezugsmengen sowie aus Marktdaten abgeleiteten Preisen oder Preisindizes - basiert. Wird ein Anstieg der Preise oder Preisindizes zum Bilanzstichtag von +10 % unterstellt, beträgt der geschätzte hypothetische Effekt aus der Stichtagsbewertung auf die Gewinn- und Verlustrechnung 1 Mio. € (Vorjahr:3 Mio.€). Bei einem Preisrückgang der jeweiligen Preise oder Preisindizes um -10 % beträgt der hypothetische Effekt aus der Stichtagsbewertung auf die Gewinn- und Verlustrechnung -1 Mio. € (Vorjahr: -3 Mio. €).

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der in Stufe 3 eingeordneten Finanzinstrumente für das Geschäftsjahr 2015:

Entwicklung der Stufe 3 zugeordneten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Saldo)

2015

in Mio. €
Nettobuchwerte 1.1. 15
Ergebniswirksam erfasste Gewinne (+)/Verluste (-) -6
davon zum Bilanzstichtag gehaltene Vermögenswerte/Verbindlichkeiten -6
Ergebnisneutral erfasste Gewinne (+)/Verluste (-) -
Zugänge von Vermögenswerten (+)/Verbindlichkeiten (-) -4
Abgänge von Vermögenswerten (-)/Verbindlichkeiten (+) -
Umgliederungen -
Nettobuchwerte 31.12. 5

Die Aufwendungen, Erträge, Verluste und Gewinne aus Finanzinstrumenten lassen sich den folgenden Kategorien nach IAS 39 (Financial Instruments: Recognition and Measurement) zuordnen:

Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien gemäß IAS 39

2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
Kredite und Forderungen 65 67
davon Zinsergebnis 30 4
Bis zur Endfälligkeit zu haltende FinanzInvestitionen - -
davon Zinsergebnis - -
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte - 1
davon Zinsergebnis - -
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte -13 -71
davon Zinsergebnis - -
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten -139 -143
davon Zinsergebnis -104 -88

Die nachfolgende Tabelle zeigt die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum Bilanzstichtag Teil eines Globalverrechnungsvertrags waren, jedoch die Aufrechnungskriterien des IAS 32 (Financial Instruments: Presentation) ganz oder zum Teil nicht erfüllen und lediglich im Fall der Vertragsverletzung oder Insolvenz eines der Vertragspartner durchsetzbar sind:

Angaben zur Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten

31.12.2015 Bruttobeträge der erfassten finanziellen Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten

in Mio. €
Nettobeträge finanzieller Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen werden

in Mio. €
Zugehörige Beträge in der Bilanz, die nicht saldiert werden

in Mio. €
Nettobeträge

in Mio. €
Forderungen aus Derivaten 24 24 16 8
Verbindlichkeiten aus Derivaten 29 29 16 13

Aus Sicht des Covestro-Konzerns bestanden zum 31. Dezember 2014 keine wesentlichen Verrechnungsvereinbarungen für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

26.2 Fälligkeitsanalyse

Das Liquiditätsrisiko, dem der Covestro-Konzern ausgesetzt ist, setzt sich aus Verpflichtungen zu Zins- und Tilgungszahlungen für finanzielle Verbindlichkeiten und Zahlungsverpflichtungen aus Derivaten zusammen.

Die folgenden Tabellen zeigen die Fälligkeitsstruktur der nicht-diskontierten vertraglich vereinbarten Zahlungsströme aus diesen Bilanzposten:

Fälligkeitsanalyse für originäre finanzielle Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente

Buchwert Vertragliche Zahlungsströme Vertragliche Zahlungsströme
31.12.2015

in Mio. €
2016

in Mio. €
2017

in Mio. €
2018

in Mio. €
2019

in Mio. €
2020

in Mio. €
nach 2020

in Mio. €
--- --- --- --- --- --- --- ---
Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 482 387 39 37 18 - 10
Restliche Verbindlichkeiten 2.368 2.111 46 44 43 43 175
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.386 1.386 0 0 - - -
Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung 9 9 - - - - -
Restliche Verbindlichkeiten 40 32 0 - - - 8
Verbindlichkeiten aus Derivaten
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 39 31 1 1 3 1 2
Forderungen aus Derivaten
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 44 30 3 3 2 2 4
Darlehenszusagen - 208 - - - - -
Buchwert Vertragliche Zahlungsströme Vertragliche Zahlungsströme
31.12.2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
2016

in Mio. €
2017

in Mio. €
2018

in Mio. €
2019

in Mio. €
nach 2019

in Mio. €
--- --- --- --- --- --- --- ---
Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 516 231 117 67 93 45 -
Restliche Verbindlichkeiten 4.201 3.758 231 43 41 41 210
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.498 1.499 0 1 - - -
Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Zinsabgrenzung 14 14 - - - - -
Restliche Verbindlichkeiten 100 93 0 - - - 7
Verbindlichkeiten aus Derivaten
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung 3 3 - - - - -
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 16 9 1 1 1 1 3
Forderungen aus Derivaten
Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung 7 4 - 3 - - -
Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung 29 9 3 10 2 1 4
Darlehenszusagen - - - - - - -

Neben den bilanzierten originären Verbindlichkeiten und derivativen Finanzinstrumenten bestand die Verpflichtung, der Bayer-Pensionskasse VVaG unter bestimmten Voraussetzungen ein Gründungsstockdarlehen in Höhe von 208 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) zu gewähren, was in den Folgejahren zu Auszahlungen bei der Covestro AG führen kann. Der Sachverhalt wird in der vorstehenden Tabelle unter Darlehenszusagen ausgewiesen. Weitere Erläuterungen zu dem Sachverhalt sind in Anhangangabe 27 enthalten.

Bei der Analyse wurden Fremdwährungsbeträge jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Für derivative Finanzinstrumente werden Nettobeträge ausgewiesen.

26.3 Informationen zu Derivaten

Aus sich ändernden Wechselkursen, Zinssätzen und Rohstoffpreisen ergeben sich Risiken für die beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wie auch für zukünftige Zahlungsmittelzu- und -abflüsse. Zur Steuerung der finanziellen Risiken sind Prozesse etabliert und dokumentiert. Teilweise werden Derivate zur Reduzierung dieser Risiken eingesetzt. Zum Bilanzstichtag existieren keine designierten Sicherungsbeziehungen gemäß IAS 39.

Zum 1. September 2015 wurde die Steuerung der finanzwirtschaftlichen Chancen und Risiken in vollem Umfang vom Bereich Finanzen des Covestro-Konzerns übernommen.

Währungsrisiko

Währungschancen und -risiken ergeben sich für den Covestro-Konzern aus Änderungen von Devisenkursen und den damit verbundenen Wertänderungen von Finanzinstrumenten (u. a. Forderungen und Verbindlichkeiten) sowie künftigen geplanten Zahlungseingängen und -ausgängen in Fremdwährung. Forderungen und Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit und finanzielle Positionen werden in der Regel für liquide Währungen in voller Höhe mit Devisentermingeschäften gesichert. Geplante zukünftige Zahlungseingänge und -ausgänge (antizipiertes Exposure) wurden bis zum 31. August 2015 durch den Bayer-Konzern gesichert. Die Absicherung erfolgte durch Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen. Seit dem 1. September 2015 wird das antizipierte Exposure weiterhin gemessen, jedoch findet vorerst keine Sicherung des antizipierten Exposure statt. Sollte sich das Wechselkursrisiko signifikant erhöhen, plant der Covestro-Konzern, die Sicherung der geplanten zukünftigen Zahlungseingänge und -ausgänge vorzunehmen. Das Ausmaß des Währungsrisikos wird nachfolgend durch eine Sensitivitätsanalyse dargestellt.

Das in der Sensitivitätsanalyse dargestellte Währungsrisiko resultiert aus folgenden Sachverhalten:

dem nicht-gesicherten Anteil der Forderungen und Verbindlichkeiten in nicht-funktionaler Währung,
ungesicherten Bankguthaben bzw. Bankverbindlichkeiten in nicht-funktionaler Währung sowie
Währungsrisiken aus eingebetteten Derivaten.

Zur Ermittlung der Sensitivitäten wurde eine hypothetische Abwertung des Euro gegenüber allen Währungen um 10 %, basierend auf den Jahresendkursen dieser Währungen, zugrunde gelegt. Gemäß diesem Szenario hätten die geschätzten hypothetischen ergebniswirksamen Verluste zum 31. Dezember 2015 2,6 Mio. € betragen (Vorjahr: Verluste 3,2 Mio. €). Die Effekte teilen sich folgendermaßen auf einzelne Währungen auf:

Sensitivität nach Währungen

Währung 2014 in Mio. € Währung 2015

in Mio. €
GBP -1,7 CNY -4,9
AUD -1,2 USD 2,5
USD -0,5 THB -0,8
Übrige 0,2 Übrige 0,6
Gesamt -3,2 Gesamt -2,6

Zum 31. Dezember 2014 hätte der Effekt auf das Eigenkapital aus im Rahmen von Hedge Accounting designierten Derivaten zur Absicherung des antizipierten Exposure 4,5 Mio. € betragen.

Zinsrisiko

Zinschancen und -risiken ergeben sich für den Covestro-Konzern durch Änderungen von Kapitalmarktzinsen, die wiederum zu Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von festverzinslichen Finanzinstrumenten sowie zu veränderten Zinszahlungen bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten führen können. Zum Bilanzstichtag existierten keine signifikanten Zinsänderungsrisiken, daher erfolgte auch keine Sicherung durch derivative Finanzinstrumente.

Eine Sensitivitätsanalyse auf Basis der Nettoposition aus variabel verzinslichen Forderungen und Verbindlichkeiten zum Jahresende 2015 unter Berücksichtigung der für diese Forderungen und Verbindlichkeiten in allen wesentlichen Währungen relevanten Zinssätze ergab folgendes Ergebnis: Eine hypothetische Erhöhung der Zinssätze um 100 Basispunkte bzw. einen Prozentpunkt hätte (bei konstanten Wechselkursen) zu einem Anstieg der Zinsaufwendungen in Höhe von 2,4 Mio. € geführt. Gegenüber dem Vorjahr ist von einer retrospektiven (Betrachtung des Berichtsjahres) auf eine prospektive Betrachtungsweise (Betrachtung der zukünftigen Änderungen) gewechselt worden. Eine hypothetische Erhöhung der Zinssätze ab dem 1. Januar 2014 um 100 Basispunkte bzw. einen Prozentpunkt hätte (bei konstanten Wechselkursen) einen Anstieg der Zinsaufwendungen im Jahr 2014 in Höhe von 4,7 Mio. € zur Folge gehabt.

Rohstoffpreisrisiko

Der Covestro-Konzern benötigt signifikante Mengen an Energien und petrochemischen Rohstoffen für die Produktionsprozesse. Die Einkaufspreise für Energien und Rohstoffe können erheblich schwanken. Zur Minimierung von größeren Preisschwankungen erfolgt die Beschaffung wichtiger Einsatzstoffe und Materialien auf Basis langfristiger Lieferverträge sowie eines aktiven Lieferantenmanagements. Um das Preisänderungsrisiko bei Energien zu minimieren, wird bei der Strom- und Dampferzeugung auf eine marktnahe Preisindexierung, eine Diversifikation der Brennstoffe sowie auf einen Mix aus externem Einkauf und Eigenerzeugung gesetzt. Im Laufe des Geschäftsjahres erfolgte keine Sicherung des Rohstoffpreisrisikos über derivative Finanzinstrumente.

Weitere Angaben zu Cashflow-Hedges

Das kumulierte sonstige Ergebnis aus Cashflow-Hedges hat sich durch Veränderungen der beizulegenden Marktwerte von Derivaten nach Steuern um einen Betrag von 2 Mio. € vermindert (Vorjahr: 1 Mio. € vermindert). Im Berichtsjahr sind zunächst erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasste Marktwertänderungen von Derivaten, die als Cashflow-Hedges designiert waren, in Höhe von 2 Mio. € als Ertrag (Vorjahr: 8 Mio. €) realisiert worden. Der entsprechende realisierte latente Steueraufwand war nicht wesentlich (Vorjahr: 2 Mio. €).

Zum Jahresende bestanden die folgenden nach wesentlichen Kategorien geordneten Geschäfte mit den angegebenen beizulegenden Zeitwerten. Soweit Derivate in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung standen - lediglich relevant für das Vorjahr -, ist dies jeweils als Davon-Vermerk angegeben:

Beizulegende Zeitwerte und Nominalwerte der Derivate

31.12.2014 31.12.2015
Beizulegende Zeitwerte Beizulegende Zeitwerte
--- --- --- --- --- --- ---
Nominalwert

in Mio. €
Positiv

in Mio. €
Negativ

in Mio. €
Nominalwert1

in Mio. €
Positiv

in Mio. €
Negativ

in Mio. €
--- --- --- --- --- --- ---
Währungssicherung bilanzieller Risiken 630 3 -5 3.571 27 -31
Devisentermingeschäfte 630 3 -5 3.571 27 -31
Währungssicherung nichtbilanzieller Risiken 161 8 -6 - - -
Devisentermingeschäfte 121 7 -5 - - -
davon Cashflow-Hedges 71 5 -3 - - -
Devisenoptionen 40 1 -1 - - -
Sicherung von Mitarbeiteraktienprogrammen 3 2 - - - -
Aktienoptionen 3 2 - - - -
davon Cashflow-Hedges 3 2 - - - -

1 Der Nominalwert wird als Bruttovolumen ausgewiesen, welches auch wirtschaftlich geschlossene Positionen beinhaltet.

27. Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Eventualverbindlichkeiten

Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen und Bürgschaften sowie sonstige Eventualverbindlichkeiten:

Haftungsverhältnisse/Eventualverbindlichkeiten

31.12.2014

in Mio. €
31.12.2015

in Mio. €
Gewährleistungsverträge 1 4
Sonstige Eventualverbindlichkeiten 18 16
Gesamt 19 20

Im Zusammenhang mit der zwischen der Bayer AG und Covestro AG geschlossenen Einlage-, Freistellungs- und Nachgründungsvereinbarung wurden Regelungen zum Ausgleich möglicher steuerlicher Ansprüche getroffen, die ggf. zu entsprechenden Zahlungsmittelabflüssen bei Covestro führen können.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzten sich wie folgt zusammen:

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

31.12.2014

in Mio. €
31.12.2015

in Mio. €
Mindestleasingzahlungen aus Operating Leasing 155 405
Bereits erteilte Aufträge für begonnene oder geplante Investitionsvorhaben 156 76
Darlehenszusage an die Bayer-Pensionskasse VVaG - 208
Gesamt 311 689

Die nicht-abgezinsten künftigen Mindestleasingzahlungen aus Operating Leasing sind folgendermaßen fällig:

Operating Leasing

Fällig in 31.12.2014

in Mio. €
Fällig in 31.12.2015

in Mio. €
2015 40 2016 73
2016 38 2017 59
2017 19 2018 48
2018 14 2019 41
2019 11 2020 38
2020 und später 33 2021 und später 146
Total 155 Total 405

Der Anstieg der künftigen Mindestleasingzahlungen auf 405 Mio. € (Vorjahr: 155 Mio. €) resultiert vorwiegend aus neu abgeschlossenen Mietverträgen für Immobilien sowie für Logistik-Infrastruktur in den USA.

In Fällen, in denen Pensionsverpflichtungen, die dem Covestro-Konzern zuzuordnen sind, über Pensionseinrichtungen finanziert werden, für die Bayer haftet, wird grundsätzlich vertraglich sichergestellt, dass Covestro an Finanzierungsmaßnahmen partizipiert, die dazu dienen, einen hinreichenden Finanzierungsstatus und/oder ein hinreichendes Solvenzkapital dieser Pensionseinrichtungen langfristig zu gewährleisten. Für diese Zwecke hat sich die Covestro AG im Rahmen der rechtlichen Verselbständigung verpflichtet, der Bayer-Pensionskasse VVaG auf deren Abruf ein verzinsliches Gründungsstockdarlehen von bis zu 208 Mio. € zur Verfügung zu stellen.

28. Rechtliche Risiken

Als International tätiges Unternehmen ist der Covestro-Konzern einer Vielzahl rechtlicher Risiken ausgesetzt. Hierzu können insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Patentrecht, Steuerrecht sowie Umweltrecht gehören. Die Ergebnisse gegenwärtig anhängiger bzw. künftiger Verfahren sind nicht vorhersagbar, sodass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen können, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind und wesentliche Auswirkungen auf das Ergebnis des Covestro-Konzerns haben können.

Die nachfolgend beschriebenen Rechtsverfahren stellen die aus heutiger Sicht wesentlichen Rechtsrisiken dar und sind nicht als abschließende Auflistung zu verstehen.

Kohlenmonoxid-Versorgungsleitung von Dormagen nach Uerdingen

Mit der Kohlenmonoxid-Versorgungsleitung sollen die Chemiestandorte Dormagen und Krefeld-Uerdingen verbunden und das schon bestehende Verbundsystem zwischen Dormagen und Leverkusen ergänzt werden. Damit soll eine sichere, reibungslose und standortübergreifende Versorgung mit Kohlenmonoxid sichergestellt werden. Die Inbetriebnahme der Ende 2009 nahezu fertiggestellten Pipeline ist aufgrund gerichtlicher Verfahren und eines laufenden Planänderungsverfahrens derzeit noch nicht möglich. Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf 2011 die wesentlichen Aspekte des Planfeststellungsbeschlusses, insbesondere die Sicherheit der verwendeten Materialien und die Rechtskonformität des Rohrleitungsgesetzes, bestätigt hatte, gingen die Kläger und die beklagte Bezirksregierung in Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte 2014 keine prinzipiellen Einwände gegen die Sicherheit und Trassenwahl der Pipeline, stellte jedoch die Verfassungsmäßigkeit des Rohrleitungsgesetzes in Frage, welches die rechtliche Basis des Projekts darstellt. über die Verfassungsmäßigkeit des Rohrleitungsgesetzes muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Der Covestro-Konzern teilt die Zweifel des Oberverwaltungsgerichts Münster an der Verfassungsmäßigkeit des Rohrleitungsgesetzes nicht und sieht gute Chancen für die Inbetriebnahme der Pipeline.

Rohrfernleitungsanlage für Kohlenmonoxid von Dormagen nach Leverkusen

Im Jahr 2014 wurde Klage gegen die Bezirksregierung Köln vor dem Verwaltungsgericht Köln erhoben, in welcher der Individualkläger die Rücknahme der Genehmigung für den Betrieb der Kohlenmonoxid-Rohrfernleitungsanlage zwischen Dormagen und Leverkusen forderte. Der Kläger befürchtete eine akute Gefahr für die Anwohner aufgrund von behaupteten Sicherheitsmängeln. Der Covestro-Konzern hat darauf hingewiesen, dass die Sicherheit der Rohrfernleitungsanlage durch ein TÜV-Gutachten belegt werden konnte. Die Klage wurde zwischenzeitlich als unzulässig abgewiesen.

Erstattung der Kosten für Kohlendioxid-(CO2)-Zertifikate durch LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V.O.F, Rotterdam, Niederlande

Nach ergebnislosen Verhandlungen machte das Unternehmen Utility Centre Maasvlakte Leftbank (UCML), Rotterdam, Niederlande, eine E.ON-Konzerngesellschaft, im Jahr 2013 einen Anspruch auf Erstattung gegen das Gemeinschaftsunternehmen LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V.O.F, Rotterdam, Niederlande, geltend. UCML fordert die Kosten für CO2 -Zertifikate ein, welche UCML im Zuge der Lieferbeziehungen zu LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V.O.F, Rotterdam, Niederlande, im Rahmen des Emissionshandelsschemas der EU erwerben musste. Der Covestro-Konzern als Joint-Venture-Partner haftet zu 50 % für potenzielle Erstattungsansprüche gegen LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V.O.F, Rotterdam, Niederlande. Da auch in Verhandlungen mit UCML bzw. E.ON keine Einigung erzielt werden konnte, wurde 2014 ein Schiedsverfahren eingeleitet.

Sonstige Erläuterungen

29. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des Covestro-Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse veränderten. In Übereinstimmung mit IAS 7 (Statement of Cash Flows) wird zwischen Zahlungsströmen aus operativer und investiver Tätigkeit sowie aus Finanzierungstätigkeit unterschieden. Auswirkungen der Veränderung des Konsolidierungskreises werden gesondert ausgewiesen.

Verfügungsbeschränkungen von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten lagen wie im Vorjahr nicht vor.

Die von den ausländischen Konzerngesellschaften berichteten Zahlungsströme werden zu Durchschnittskursen umgerechnet. Hiervon abweichend werden die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Stichtagskurs angesetzt. Der Einfluss von Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wird als "Veränderung aus Wechselkursänderungen" ausgewiesen.

29.1 Zu-/Abfluss aus operativer Geschäftstätigkeit

Der Zufluss aus operativer Geschäftstätigkeit (Netto-Cashflow) von 1.473 Mio.€ (Vorjahr: 925 Mio. €) zeigt den betrieblichen Einnahmenüberschuss sowie die Veränderungen der übrigen operativen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und enthält sonstige nicht-zahlungswirksame Vorgänge.

Im Geschäftsjahr 2015 wurden ertragsteuerlich bedingte Zahlungsmittelabflüsse (ohne Berücksichtigung von abgegrenzten oder zurückgestellten Beträgen) in Höhe von 194 Mio. € im Netto-Cashflow erfasst (Vorjahr: 73 Mio. €). Die Veränderungen der Ertragsteuerverbindlichkeiten, -rückstellungen und -erstattungsansprüche werden in der Zeile "Veränderung übriges Nettovermögen/Sonstige nicht-zahlungswirksame Vorgänge" ausgewiesen.

Gemäß dem im Abschnitt "Behandlung von Ertragsteuern und latenten Steuern" in Anhangangabe 3.1 beschriebenen "Separate Tax Return Approach" wurden laufende Steuerforderungen und -schulden, die tatsächlich von Bayer-Konzerngesellschaften zu tragen waren, in Höhe von 149 Mio. € (Vorjahr: 67 Mio. €) als nicht-zahlungswirksam berücksichtigt.

29.2 Zu-/Abfluss aus investiver Tätigkeit

Im Rahmen der investiven Tätigkeit sind im Jahr 2015 Mittel in Höhe von 380 Mio. € abgeflossen (Vorjahr: 585 Mio. €).

Für den Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten wurde im Jahr 2015 ein Betrag von 509 Mio. € (Vorjahr: 612 Mio. €) aufgewendet. Diesen Ausgaben standen Einnahmen aus dem Verkauf von Sachanlagen und anderen Vermögenswerten in Höhe von 42 Mio. € (Vorjahr: 9 Mio. €) gegenüber.

Des Weiteren wurden Auszahlungen für Akquisitionen in Höhe von 14 Mio.€ (Vorjahr: 0 Mio. €) vorgenommen. Dies betraf den Erwerb der Thermoplast Composite GmbH, Markt Bibart. Nähere Erläuterungen zu den Akquisitionen und DesInvestitionen sind in Anhangangabe 5.2 und 5.3 enthalten.

Für lang- und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte flossen insgesamt 95 Mio. € zu (Vorjahr: 12 Mio. €).

29.3 Zu-/Abfluss aus Finanzierungstätigkeit

Aus Finanzierungstätigkeit sind in 2015 645 Mio. € abgeflossen (Vorjahr: 192 Mio. €). Im Zuge der Gründung der Covestro AG flossen aus der Einlage des gezeichneten Kapitals 140 Mio. € und aus weiteren Zuführungen in die Kapitalrücklage 1.715 Mio.€ von der Bayer AG zu. Die Ausgabe neuer Aktien im Rahmen des Börsengangs im Oktober 2015 führte zu Einzahlungen (nach Abzug der Kosten für die Kapitalbeschaffung) in Höhe von 1.485 Mio. €.

Diesen Mittelzuflüssen standen Zahlungen aus der in 2015 erfolgten Übertragung von Vermögenswerten und Schulden im Rahmen der rechtlichen Verselbständigung des Covestro-Konzerns entgegen.

Die Netto-Kredittilgung belief sich auf 2.069 Mio. € (Vorjahr: 157 Mio. €). Bei den Krediten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen gegenüber dem Bayer-Konzern.

Die Netto-Zinsausgaben stiegen auf 93 Mio. € (Vorjahr: 32 Mio. €).

30. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

30.1 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen

Nahestehende Unternehmen im Sinne des IAS 24 (Related Party Disclosures) sind juristische Personen, die auf die Covestro AG und deren Tochterunternehmen Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die Covestro AG bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen. Dazu gehören insbesondere die Bayer AG, die aufgrund der 69 %igen Beteiligung an der Covestro AG als oberstes beherrschendes Unternehmen im Sinne von IAS 24 zu klassifizieren ist, sowie deren Tochtergesellschaften, die nicht in den Covestro-Konsolidierungskreis einzubeziehen sind, nicht-konsolidierte Tochtergesellschaften, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen sowie Versorgungspläne.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen

31.12.2014 31.12.2015
Forderungen

in Mio. €
Verbindlichkeiten

in Mio. €
Forderungen

in Mio. €
Verbindlichkeiten

in Mio. €
--- --- --- --- ---
Bayer AG 374 108 2 14
Bayer-Konzerngesellschaften 113 4.005 51 2.243
Nicht-konsolidierte Tochterunternehmen/assoziierte Unternehmen 2 5 1 4
Gemeinschaftsunternehmen 2 0 1 0
Assoziierte Unternehmen 4 0 4 0

Erbrachte und empfangene Lieferungen und Leistungen gegenüber nahestehenden Unternehmen

2014 2015
Erbrachte Lieferungen und Leistungen

in Mio. €
Empfangene Lieferungen und Leistungen

in Mio. €
Erbrachte Lieferungen und Leistungen

in Mio. €
Empfangene Lieferungen und Leistungen

in Mio. €
--- --- --- --- ---
Bayer AG 18 46 12 34
Bayer-Konzerngesellschaften 98 1.065 80 863
Nicht-konsolidierte Tochterunternehmen/assoziierte Unternehmen 23 0 36 3
Gemeinschaftsunternehmen 15 - 7 -
Assoziierte Unternehmen 10 737 13 609

Transaktionen mit der Bayer AG sowie deren Tochtergesellschaften

Aus dem Verkauf von Produkten, Handelswaren sowie sonstigen betriebstypischen Geschäften resultieren Umsätze mit der Bayer AG und deren Tochterunternehmen.

Die empfangenen Lieferungen und Leistungen umfassen im Wesentlichen operative Liefer- und Leistungsgeschäfte, Leasing und Finanzierungsleistungen sowie Dienstleistungen, die der Bayer-Konzern für Covestro durch die Servicegesellschaften Bayer Business Services GmbH, Leverkusen, Bayer Technology Services GmbH, Leverkusen, sowie die Currenta GmbH & Co. OHG, Leverkusen, (Currenta) erbracht hat.

Von den empfangenen Lieferungen und Leistungen, die im Geschäftsjahr 2015 durch Unternehmen des Bayer-Konzerns an Covestro erbracht wurden, entfielen 773 Mio. € auf Dienstleistungen (Vorjahr: 989 Mio. €). Der Jahresvergleich der empfangenen Lieferungen und Leistungen ist jedoch nur eingeschränkt aussagefähig, da ein Teil der in den Servicegesellschaften eingesetzten (und weiterbelasteten) Mitarbeiter im Jahr 2015 auf den Covestro-Konzern übergegangen sind.

Bei den von den Servicegesellschaften bezogenen Dienstleistungen handelt es sich im Wesentlichen um Leistungen aus den Bereichen Informationstechnologie, Rechnungswesen und Personalverwaltung (Bayer Business Services), ingenieurtechnische und verfahrenstechnische Leistungen (Bayer Technology Services) sowie Leistungen in Zusammenhang mit den durch die Currenta betriebenen Chemieparks, welche von Covestro und dem Bayer-Konzern gemeinsam genutzt werden. Die von der Currenta bezogenen Leistungen umfassen insbesondere Energielieferungen, Instandhaltungsleistungen, Umweltdienste sowie Logistik- und Infrastrukturdienstleistungen. Letztere umfassen insbesondere die Basis-Infrastruktur der Chemieparks (z. B. Elektrizitätsnetze, Rohrleitungssysteme, (Werks-)Eisenbahnnetze, Hafenstrukturen, Kläranlagen und (Werks-)Sicherheit).

Darüber hinaus nimmt Covestro diverse Versicherungsleistungen, insbesondere Haftpflicht- und Sachversicherungsleistungen, der 100 %igen Bayer-Tochtergesellschaft Pallas Versicherungs AG, Leverkusen, in Anspruch.

In den erbrachten bzw. empfangenen Leistungen sind darüber hinaus mit dem Bayer-Konzern geschlossene Leasingverträge enthalten, bei denen Covestro sowohl als Leasinggeber als auch als Leasingnehmer fungiert.

Die empfangenen Lieferungen und Leistungen mit assoziierten Unternehmen resultieren aus dem laufenden operativen Geschäft mit dem Unternehmen PO JV, LP, Wilmington, USA.

Zusätzlich zu den vorgenannten Transaktionen hat Covestro im Jahr 2015 eine Erstattung von der Bayer AG in Höhe von 57 Mio. € für die Beendigung der Mitbenutzungsvereinbarung zur Verwendung der Bayer-Konzernkennzeichen erhalten.

Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen entfallen hauptsächlich auf Leasing- und Finanzierungssachverhalte, Liefer- und Leistungsbeziehungen sowie sonstige Transaktionen. Wertberichtigungen auf Forderungen gegen nahestehende Unternehmen wurden weder im Geschäftsjahr 2015 noch im Vorjahr erfasst.

In der Berichtsperiode wurden Vermögenswerte und Schulden von Bayer an Covestro transferiert, die historisch im Verantwortungsbereich der Covestro-Gruppe lagen. Ebenso wurden Vermögenswerte und Schulden, die historisch nicht im Verantwortungsbereich der Covestro-Gruppe lagen, von Covestro an Bayer übertragen. Nachfolgend sind die wesentlichen Transaktionen der Berichtsperiode dargestellt, die im Zuge der rechtlichen Verselbständigung von Covestro stattfanden. Die bei Share Deals und Asset Deals vereinbarte Gegenleistung basierte in der Regel auf externen Gutachten und wirkte sich bei Erwerben eigenkapitalmindernd, bei Veräußerungen eigenkapitalerhöhend aus.

Share Deals

Erwerb von 100 % der Anteile an der Covestro NV, Antwerpen, Belgien, von der Bayer Antwerpen NV, Diegem, Belgien, zu einem Kaufpreis von 537 Mio. €.
Erwerb von 100 % der Anteile an der Covestro Polyurethanes B.V., Nieuwegein, Niederlande, von der Bayer B.V., Mijdrecht, Niederlande, zu einem Kaufpreis von 202 Mio.€.
Erwerb von 100 % der Anteile an der Covestro S.r.l., Mailand, Italien, von der Bayer S.p.A., Mailand, Italien, zu einem Kaufpreis von 107 Mio. €.
Erwerb von 100 % der Anteile an der Covestro, S.L., Barcelona, Spanien, von der Bayer AG zu einem Kaufpreis von 83 Mio. €.
Erwerb von 95,6 % der Anteile an der Covestro (Taiwan) Ltd., Kaohsiung, Taiwan, von der Bayer B.V., Mijdrecht, Niederlande, zu einem Kaufpreis von 70 Mio. €.
Erwerb von 100 % der Anteile an der Covestro A/S, Otterup, Dänemark, von der Bayer A/S, Kopenhagen, Dänemark, zu einem Kaufpreis von 39 Mio. €.
Erwerb von 100 % der Anteile an der Covestro B.V., Foxhol, Niederlande, von der Bayer B.V., Mijdrecht, Niederlande, zu einem Kaufpreis von 37 Mio. €.
Erwerb von 100 % der Anteile an der Guangzhou Covestro Polymers Co., Ltd., Guangzhou, China, von der Bayer (China) Limited, Shanghai, China, zu einem Kaufpreis von 23 Mio. €.
Erwerb von 100 % der Anteile an der Covestro Polymers (Shenzhen) Co., Ltd., Shenzhen, China, von der Bayer (China) Limited, Shanghai, China, zu einem Kaufpreis von 16 Mio. €.
Erwerb von 100 % der Anteile an der Covestro Polymers (Qingdao) Co., Ltd., Qingdao, China, von der Bayer (China) Limited, Shanghai, China, zu einem Kaufpreis von 7 Mio. €.
Erwerb von 99 % der Anteile an der Covestro S.p.A., Mailand, Italien, von der Bayer S.p.A., Mailand, Italien, zu einem Kaufpreis von 6 Mio. €.
Erwerb von 100 % der Anteile an der Covestro Indústria e Comércio de Polimeros Ltda., São Paulo, Brasilien, von der Bayer Hispania, S.L., Sant Joan Despí, Spanien, zu einem Kaufpreis von 4 Mio. € unter Berücksichtigung des Rückbehalts bestimmter Vermögenswerte und Schulden, insbesondere künftiger Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der im März 2015 verkündeten Schließung des Produktionsstandorts in Belford Roxo, Brasilien.

Asset Deals

Übertragung des Covestro-Geschäftsbetriebs von der Bayer (China) Limited, Shanghai, China, auf die Covestro Polymers (China) Co., Ltd., Shanghai, China, zu einem Kaufpreis von 639 Mio. €.
Mit Vertrag vom 28. August 201 5 vereinbarten die Bayer AG und die Covestro Deutschland AG, Leverkusen, die Covestro Deutschland AG gegen Zahlung eines Einmalbetrags von allen weiteren Verpflichtungen im Zusammenhang mit bestehenden Pensionszusagen der Bayer AG gegenüber vor dem 1. Juli 2002 ausgeschiedenen Mitarbeitern, die dem damaligen Arbeitsgebiet Polymers der Bayer AG zuzuordnen waren, zu entbinden. Diese Pensionsrückstellungen sind im Rahmen der Ausgliederung des damaligen Polymer-Geschäfts aus der Bayer AG am 1. Januar 2003 in der Bayer AG verblieben. Die Covestro Deutschland AG war bislang verpflichtet, den auf sie entfallenden anteiligen Aufwand, soweit er nicht durch eine entsprechende Rückstellung gedeckt war, sowie den anteiligen Verwaltungsaufwand an die Bayer AG zu erstatten. Weiterhin sind im Rahmen der rechtlichen Umstrukturierung im Covestro-Konzern neue zentrale Unternehmensfunktionen wie Finanzen, Steuern, Konzernrechnungswesen, interne Revision und Investor Relations geschaffen worden und darüber hinaus Funktionen, die bislang in den Bayer-Servicegesellschaften angesiedelt waren, von Covestro übernommen worden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Bereiche Personalabrechnung, Rechnungswesen, IT sowie Ingenieurleistungen. In diesem Zusammenhang sind Vermögenswerte und Schulden über Kaufverträge an Covestro-Gesellschaften übertragen worden. Im Gegensatz zu den übrigen Asset Deals waren die zuvor beschriebenen Vermögenswerte und Verpflichtungen in der Vergleichsperiode nicht im Kombinierungskreis berücksichtigt. Die Darstellung dieser Transaktionen erfolgte analog zu den übrigen Asset Deals als Entnahme der Gesellschafterin Bayer AG im Eigenkapital und führte so zu einer Eigenkapitalminderung in Höhe von 367 Mio. €.
Übertragung des Geschäftsbetriebs von der Bayer Thai Company Limited, Bangkok, Thailand, auf die Covestro (Thailand) Co., Ltd., Bangkok, Thailand, zu einem Kaufpreis von 370 Mio. €.
Übertragung des Covestro-Geschäftsbetriebs von der Bayer de Mexico, S.A. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko, an die Covestro S.A. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko, zu einem Kaufpreis von 169 Mio. €. Hierbei wurden 36 Mio. € als aktive latente Steuern angesetzt.
Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. September 2015 wurden Grundstücke, Produktionsanlagen, Bürogebäude und sonstige Flächen von Bayer auf Covestro übertragen. Für dieses bisher durch Covestro bzw. für Geschäftsaktivitäten von Covestro genutzte Vermögen wurde ein Kaufpreis von 80 Mio. € vereinbart. Bedingt durch erhöhte ertragsteuerliche Werte ("tax base") wurden 86 Mio. € als aktive latente Steuern angesetzt.

Vertragsverhältnisse

Mit Gesellschafterbeschluss vom 14. August 2015 und Aufhebungsvereinbarung vom 14. August 2015 wurde der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Bayer AG und der Covestro Deutschland AG, Leverkusen, Deutschland, mit Wirkung zum 31. August 2015 beendet. Aus der Ergebnisabführung resultierte eine Eigenkapitalminderung in Höhe von 5 Mio. €.

Bareinlagen

Bareinlage in das Grundkapital der Covestro AG in Höhe von 140 Mio. € sowie in die Kapitalrücklage in Höhe von 1.715 Mio. € durch die Bayer AG.
Erhöhung des Kapitals durch Bareinlage bei der Covestro Polymers (China) Co., Ltd., Shanghai, China, durch die Bayer (China) Limited, Shanghai, China, um 70 Mio. €.
Im Rahmen der rechtlichen Entflechtung des Geschäfts in Thailand hat die Bayer AG eine Einlage in Höhe von 499 Mio. € geleistet.

Während sich die vorgenannten Transaktionen auf das Eigenkapital ausgewirkt haben, hatten folgende Transaktionen der Berichtsperiode keine Auswirkung auf das Eigenkapital des Covestro-Konzerns:

Sacheinlage von 100 % der Anteile an der Covestro LLC, Pittsburgh, USA, seitens der Bayer Corp., Pittsburgh, USA, in die Covestro B.V., Foxhol, Niederlande, zu einem Transaktionswert von 1.107 Mio. €.
Sacheinlage von 99,3 % der Anteile an der Covestro (India) Private Limited, Thane, Indien, durch die Bayer AG zu einem Transaktionswert von 42 Mio. €.
Einbringung von 100 % der Anteile an der Covestro Deutschland AG, Leverkusen, Deutschland, in die Kapitalrücklage der Covestro AG zu einem Transaktionswert von 1.766 Mio. €.

Die vorgenannten Transaktionen wurden mit Ausnahme der Bareinlagen als "Transactions under Common Control" berücksichtigt.

Finanzierung

Zum 31. Dezember 2015 finanzierte sich der Covestro-Konzern über Darlehen mit einem Kreditvolumen von insgesamt 2.060 Mio. € bei der Bayer Antwerpen NV, Diegem, Belgien. Diese Darlehen dienen der kurzfristigen Finanzierung des laufenden Geschäfts des Covestro-Konzerns, werden endfällig verzinst und zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bilanziert. Sie stehen im Zusammenhang mit einem zwischen der Covestro AG als Kreditnehmer und Deutsche Bank Luxembourg S.A., Bank of America Merrill Lynch International Limited, Citigroup Global Markets Limited, Deutsche Bank AG und Unicredit Bank AG als Kreditgeber am 4. September 2015 abgeschlossenen "Syndicated Multi-currency Term and Revolving Credit Facilities Agreement" über insgesamt 2.700 Mio. € ("Facilities Agreement").

Zum 31. Dezember 2015 sind aus dem Facilities Agreement keine Kredite in Anspruch genommen worden. Im Zusammenhang mit dem Facilities Agreement stehende Transaktionskosten wurden in Höhe von 3 Mio. € abgegrenzt. Sie werden bei Beanspruchung der Kredite mittels Effektivzinsmethode zugerechnet.

In Summe betrugen die Verbindlichkeiten aus Finanzierungssachverhalten von Covestro gegenüber dem Bayer-Konzern zum Bilanzstichtag 2.082 Mio. € (Vorjahr: 3.894 Mio. €). Der Rückgang ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass Covestro Darlehen an den Bayer-Konzern zurückgeführt hat.

Forderungen aus Finanzierungssachverhalten gegen Gesellschaften des Bayer-Konzerns bestehen nicht (Vorjahr: 416 Mio. €). Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus dem Umstand, dass Covestro innerhalb des Berichtsjahres aus dem Mechanismus zum internen Liquiditätsausgleich innerhalb des Bayer-Konzerns ausgetreten ist.

Die im Geschäftsjahr 2015 von Unternehmen des Bayer-Konzerns erhaltenen Zinserträge betrugen 1 Mio. € (Vorjahr: 28 Mio. €). Die Zinsaufwendungen gegenüber Bayer-Konzerngesellschaften beliefen sich auf 48 Mio. € (Vorjahr: 71 Mio. €).

Sonstiges

Der Bayer-Konzern hat gegenüber Dritten Garantien zugunsten von Covestro ausgegeben, welche sich zum 31. Dezember 2015 auf 156 Mio. € (Vorjahr: 513 Mio. €) beliefen. Im Innenverhältnis zwischen Bayer und Covestro ist der Bayer-Konzern von einer möglichen Haftung aus diesen Garantien befreit.

30.2 Beziehungen zu nahestehenden Personen

Nahestehende Personen im Sinne des IAS 24 sind die natürlichen Personen, die aufgrund ihrer Funktion im Covestro-Konzern für das weltweite operative Covestro-Geschäft verantwortlich sind. Dazu gehören die Organmitglieder der Covestro AG sowie - bis zur rechtlichen Verselbständigung - die Organmitglieder der Covestro Deutschland AG, Leverkusen, die sich aus dem jeweiligen Vorstand und dem Aufsichtsrat zusammensetzen.

Vergütung der Organmitglieder

Die Gesamtbezüge der Organmitglieder beliefen sich im Geschäftsjahr 2015 auf 12.509 Tsd. €, darin enthalten sind die Bezüge des Aufsichtsrats in Höhe von 736 Tsd. € (Vorjahr: 119 Tsd. €).

Die Vergütung wird nachfolgend dargestellt.

Vergütung der Organmitglieder (nach IFRS)

2014

in Tsd. €
2015

in Tsd. €
Summe der kurzfristigen Vergütung 4.314 10.452
Summe der aktienbasierten Vergütung (Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung) 2.654 1.297
Dienstzeitaufwand für im laufenden Jahr erdiente Pensionszusagen 388 760
Gesamtvergütung (nach IFRS) 7.356 12.509

Für die zum 31. Dezember 2015 aktiven Vorstandsmitglieder wurden für die kurzfristige und langfristige variable Barvergütung 9.257 Tsd. € (Vorjahr: 6.453 Tsd. €) zurückgestellt. Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen für die aktiven Vorstandsmitglieder belief sich auf 7.173 Tsd. € (Vorjahr: 3.255 Tsd. €).

Ab dem Jahr 2016 sind die Mitglieder des Vorstands zur Teilnahme am langfristigen aktienbasierten Vergütungsprogramm "Prisma" berechtigt, sofern sie nach vorgegebenen Richtlinien eine individuell festgelegte Anzahl an Covestro-Aktien halten und solange sie für den Covestro-Konzern tätig sind.

Bei der Aufsichtsratsvergütung handelt es sich ausschließlich um erfolgsunabhängige Vergütungen. Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertreter, die Arbeitnehmer im Covestro-Konzern sind, Entgeltleistungen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertreter aus solchen Tätigkeiten 476 Tsd. € (Vorjahr: 430 Tsd. €). Gegenüber den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat bestanden Pensionsverpflichtungen in Höhe von 2.559 Tsd. € (Vorjahr: 2.190 Tsd. €).

Zum 31. Dezember 2015 gab es, wie im gesamten Jahr und im Vorjahr, keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats.

31. Honorare des Abschlussprüfers

Für die erbrachten Dienstleistungen der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC AG WPG) sind seit der Gründung der Covestro AG am 20. August 2015 folgende Honorare als Aufwand erfasst worden:

Honorare des Abschlussprüfers

PwC AG WPG 2015

in Mio. €
Abschlussprüfungsleistungen 2
Andere Bestätigungsleistungen 1
Steuerberatungsleistungen -
Sonstige Leistungen -
Gesamt 3

Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen umfassen vor allem Vergütungen für die Konzernabschlussprüfung sowie für die Prüfung der Einzelabschlüsse der Covestro AG und ihrer Tochterunternehmen. Honorare für andere Bestätigungsleistungen beziehen sich auf die Erstellung des "Comfort Letter" sowie auf sonstige Bestätigungsleistungen. Weiterhin sind bis zum 20. August 2015 6 Mio. € für die Prüfung des Kombinierten Abschlusses angefallen.

32. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Seit dem 1. Januar 2016 sind keine Vorgänge eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Covestro-Konzerns haben.

Leverkusen, 17. Februar 2016

Covestro AG

Der Vorstand

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Covestro-Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Covestro AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Covestro-Konzerns sowie der Covestro AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Covestro-Konzerns bzw. der Covestro AG beschrieben sind.

Leverkusen, 17. Februar 2016

Covestro AG

Der Vorstand

Patrick Thomas, Vorsitzender

Frank H. Lutz

Dr. Klaus Schäfer

Dr. Markus Steilemann

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Covestro AG, Leverkusen

Vermerk zum Konzernabschluss

Wir haben den beigefügten Konzernabschluss der Covestro AG, Leverkusen, und ihrer Tochtergesellschaften - bestehend aus Konzerngewinn- und -verlustrechnung und Konzerngesamtergebnisrechnung, Konzernbilanz, Konzernkapitalflussrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 - geprüft.

Verantwortung des Vorstands für den Konzernabschluss

Der Vorstand der Covestro AG ist verantwortlich für die Aufstellung dieses Konzernabschlusses. Diese Verantwortung umfasst, dass dieser Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt wird und unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Der Vorstand ist auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Verantwortung des Abschlussprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Konzernabschluss abzugeben. Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Abschlussprüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Konzernabschluss frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist.

Eine Abschlussprüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Konzernabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung eines Konzernabschlusses, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der von dem Vorstand ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Prüfungsurteil

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung des Konzernabschlusses zu keinen Einwendungen geführt hat.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2015 sowie der Ertragslage für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr.

Vermerk zum zusammengefassten Lagebericht

Wir haben den beigefügten Konzernlagebericht der Covestro AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 2 HGB und unter Beachtung der für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach ist die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der zusammengefasste Lagebericht mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung des zusammengefassten Lageberichts zu keinen Einwendungen geführt hat.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung des Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts gewonnenen Erkenntnisse steht der zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Essen, den 18. Februar 2016

**PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Petra Justenhoven, Wirtschaftsprüferin

Dietmar Prümm, Wirtschaftsprüfer

WEITERE INFORMATIONEN

Organe der Gesellschaft

Aufsichtsrat

Name Funktion Tätigkeit Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Dr. Richard Pott Vorsitzender • Diplomphysiker • Vorsitzender des Aufsichtsrats Covestro Deutschland AG
• Mitglied des Aufsichtsrats Freudenberg SE
• Mitglied des Aufsichtsrats SCHOTT AG
Petra Kronen Stellvertretende Vorsitzende • Vorsitzende des Betriebsrats der Covestro Deutschland AG - Standort Uerdingen • Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats Covestro Deutschland AG
• Mitarbeiterin der Covestro Deutschland AG • Mitglied des Aufsichtsrats Bayer AG
• Mitglied des Aufsichtsrats Bayer Beistandskasse
Ferdinando Falco Beccalli • Vorstandsvorsitzender Falco Enterprises AG • Mitglied des Aufsichtsrats Covestro Deutschland AG
Dr. Christine Bortenlänger • Geschäftsführender Vorstand Deutsches Aktieninstitut e. V. • Mitglied des Aufsichtsrats Covestro Deutschland AG
• Mitglied des Aufsichtsrats OSRAM GmbH
• Mitglied des Aufsichtsrats OSRAM Licht AG
• Mitglied des Aufsichtsrats SGL Carbon SE
• Mitglied des Aufsichtsrats TÜV SÜD Aktiengesellschaft
• Mitglied des Aufsichtsrats ERGO Versicherungsgruppe AG (bis 27. März 2015)
Johannes Dietsch • Mitglied des Vorstands Bayer AG • Mitglied des Aufsichtsrats Covestro Deutschland AG
• Vorsitzender des Aufsichtsrats Bayer Business Services GmbH
Dr.-Ing. Thomas Fischer • Vorsitzender des Sprecherausschusses Covestro Deutschland AG • Mitglied des Aufsichtsrats Covestro Deutschland AG
• Leitender Angestellter der Covestro Deutschland AG • Mitglied des Aufsichtsrats Bayer AG
• Mitglied des Aufsichtsrats Bayer-Pensionskasse VVaG
Peter Hausmann • Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der IG Bergbau, Chemie, Energie • Mitglied des Aufsichtsrats Covestro Deutschland AG
• Mitglied des Aufsichtsrats Bayer AG (bis Oktober 2015)
• Mitglied des Aufsichtsrats Henkel AG & Co. KGaA
• Mitglied des Aufsichtsrats Continental AG
• Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender 50Hertz Transmission GmbH
• Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Vivawest GmbH
• Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Vivawest Wohnen GmbH
Irena Küstner • Mitglied des Betriebsrats der Covestro Deutschland AG • Mitglied des Aufsichtsrats Covestro Deutschland AG
• Mitarbeiterin der Covestro Deutschland AG
Michael Mostert • Jurist und Gewerkschaftssekretär der IG Bergbau, Chemie, Energie • Mitglied des Aufsichtsrats Covestro Deutschland AG
Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher • Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis • Mitglied des Aufsichtsrats Covestro Deutschland AG
• Mitglied des Aufsichtsrats Continental AG
• Mitglied des Aufsichtsrats ProSiebenSat.1 Media SE
Regine Stachelhaus • Juristin • Mitglied des Aufsichtsrats Covestro Deutschland AG
• Mitglied des Aufsichtsrats SPIE GmbH
• Director SPIE SA, Frankreich
• Non-Executive Director ComputaCenter plc, Großbritannien
Sabine Wirtz • Ersatzmitglied des Betriebsrats der Covestro Deutschland AG • Mitglied des Aufsichtsrats Covestro Deutschland AG
• Mitarbeiterin der Covestro Deutschland AG

Mitglieder der Ausschüsse

Präsidium / Vermittlungsausschuss Nominierungsausschuss Prüfungsausschuss Personalausschuss
Dr. Richard Pott (Vorsitz) Dr. Richard Pott Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher (Vorsitz) Dr. Richard Pott (Vorsitz)
Peter Hausmann Regine Stachelhaus Johannes Dietsch Johannes Dietsch
Petra Kronen Peter Hausmann Dr.-Ing. Thomas Fischer
Regine Stachelhaus Petra Kronen Petra Kronen
Irena Küstner
Dr. Richard Pott

Vorstand

Name Position Verantwortungsbereiche Aufsichtsratsmandate
Patrick Thomas Vorstandsvorsitzender • Sustainability • Mitglied des Aufsichtsrats Bayer Technology Services GmbH (bis 31. August 2015)
• Strategy • Non-Executive Director BG Group plc, Großbritannien
• Communications
• Corporate Audit
• Corporate Office
• Polycarbonates
• Coatings, Adhesives, Specialties
Frank H. Lutz Mitglied des Vorstands, Arbeitsdirektor • Finance • Mitglied des Aufsichtsrats Nordex SE
• Taxes
• Accounting
• Controlling
• Law, intellectual Property Rights & Compliance
• Information Technology
• Portfolio and Project Management
• Investor Relations
Dr. Klaus Schäfer Mitglied des Vorstands • Production & Technology
• Engineering
• Investment Coordination & Analysis
• Health, Safety, Environment
• Procurement
• Basic Chemicals
Dr. Markus Steilemann Mitglied des Vorstands • Innovation
• Polyurethanes

Glossar

A

AktG / Aktiengesetz

Regelt die gesetzlichen Vorschriften für Aktiengesellschaften.

APAC

Region, die alle Staaten in der Region Asien und Pazifik umfasst, in denen Covestro aktiv ist

B

Bereinigtes EBIT

Entspricht dem um Sondereinflüsse bereinigten Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern.

Bereinigtes EBITDA

Entspricht dem um Sondereinflüsse bereinigten Ergebnis vor Finanzergebnis, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte.

BIP/Bruttoinlandsprodukt

Gesamtwert aller Waren und Dienstleistungen, die innerhalb eines Jahres innerhalb der Landesgrenzen hergestellt wurden, nach Abzug aller Vorleistungen

Brutto-Cashflow

Entspricht dem Cashflow aus operativer Tätigkeit ohne Berücksichtigung der Veränderungen in den Vorräten, den Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, dem übrigen Nettovermögen bzw. den sonstigen nichtzahlungswirksamen Vorgängen.

C

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Entspricht dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten nach IAS 7.

Cashflow aus Investitionstätigkeit

Entspricht dem Cashflow aus Investitionstätigkeiten nach IAS 7.

Cashflow aus operativer Tätigkeit (Netto-Cashflow)

Entspricht dem Cashflow aus betrieblichen Tätigkeiten nach IAS 7.

CFRoI/Cash Flow Return on Investment

Bildet das Verhältnis der in der Periode erwirtschafteten Zahlungsmittelüberschüsse (Brutto-Cash-flow) abzüglich der Reproduktionsansprüche der Kapitalgeber dividiert durch das eingesetzte Kapital (Investitionswert) ab und stellt somit die Kapitalrentabilität der Periode dar.

CVA/Cash Value Added

Der Cash Value Added ergibt sich aus der Differenz von Brutto-Cash-flow und Brutto-Cashflow-Hurdle und ist somit der Teil des Brutto-Cashflows, der über die Verzinsungs- und Reproduktionsansprüche hinausgeht. Ist der CVA positiv, so konnten die Reproduktions- und Verzinsungsansprüche der Kapitalgeber erfüllt und Wert für das Unternehmen geschaffen werden.

D

DCGK/ Deutscher Corporate Governance Kodex

Ein von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex aufgestelltes Regelwerk zur verantwortungsvollen Unternehmensführung, das Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Unternehmen enthält

Due Diligence

Prüfung und Analyse eines Unternehmens mit "gebotener Sorgfalt", insbesondere im Hinblick auf wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche und finanzielle Verhältnisse

E

EBIT/Earnings before Interest and Taxes

Um Finanzergebnis und Steuern bereinigter Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag

EBITDA/Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization

Um Finanzergebnis, Steuern sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte bereinigter Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag

ECETOC/Europäisches Zentrum für Ökotoxikologie und Toxikologie von Chemikalien

Organisation der chemischen Industrie mit dem Ziel, mögliche adverse Effekte durch die Herstellung und Verwendung von Chemikalien auf die Gesundheit und die Umwelt zu erkennen und zu untersuchen

ECHA/European Chemicals Agency

Die Europäische Chemikalienagentur regelt die technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte bei der Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien.

EEG/Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das deutsche Gesetz über den Ausbau erneuerbarer Energien regelt die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert feste Einspeisevergütungen. Darüber hinaus enthält das Gesetz Sonderregelungen für energieintensive Industrieunternehmen.

EHS/Environment, Health and Safety

Umwelt, Gesundheit und Arbeitssicherheit

EMEA

Region, die alle Staaten in Europa, dem Nahen Osten und Afrika umfasst, in denen Covestro aktiv ist

EMLA

Region, die alle Staaten in Europa, dem Nahen Osten, Afrika und Lateinamerika außer Mexiko umfasst, in denen Covestro aktiv ist

F

FOCF/Free Operating Cash Flow

Entspricht dem Cashflow aus operativer Tätigkeit abzüglich Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte.

G

GHG Protocol/Greenhouse Gas Protocol

Internationales Accounting-System für Treibhausgasemissionen, das vom World Resources Institute (WRI) und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) entwickelt wurde

GHS/Globally Harmonized System

Weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

GPS/Global Product Strategy

Initiative des Weltchemieverbands ICCA mit dem Ziel, weltweit einheitliche Standards für die Produktsicherheit in der Chemieindustrie zu verankern

GRI/Global Reporting Initiative

Richtlinien für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten für Unternehmen, Regierungen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs)

H

HDI/Hexamethylen-Diisocyanat

Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aliphatischen Isocyanate, die hauptsächlich in Polyurethan-Lacksystemen verwendet wird

HGB/Handelsgesetzbuch

Das HGB enthält einen Großteil der deutschen Gesetze zur Rechnungslegung.

HSEQ/Health, Safety, Environment, Quality

Gesundheit, Sicherheit, Umwelt und Qualität

I

IAS/International Accounting Standards

Internationale Rechnungslegungsstandards, wie sie in der EU anzuwenden sind

ICS/Internal Control System

Internes Kontrollsystem, das die Einhaltung von Richtlinien durch technische und organisatorische Regeln im Unternehmen sicherstellt

IEA/Internationale Energieagentur

Selbständige Teilorganisation innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit 29 Mitgliedsstaaten, die zu einer sicheren, nachhaltigen, umwelt- und klimaverträglichen sowie wirtschaftlichen Energieversorgung beitragen soll

IFRS/International Financial Reporting Standards

Internationale Rechnungslegungsstandards, wie sie in der EU anzuwenden sind

IPDI/Isophoron-Diisocyanat

Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aliphatischen Isocyanate, die hauptsächlich in Polyurethan-Lacksystemen verwendet wird

IPO/Initial Public Offering

Börsengang bzw. erstmaliges Angebot von Aktien eines Unternehmens auf dem organisierten Kapitalmarkt

K

Kapitalkostensatz

Gewichteter durchschnittlicher Kapitalkostensatz aus Eigen- und Fremdkapitalkosten

Konzernergebnis

Das auf die Aktionäre entfallende Ergebnis nach Ertragsteuern

L

LATAM

Region, die alle Staaten in Lateinamerika umfasst, in denen Covestro aktiv ist, außer Mexiko

LoPC/Loss of Primary Containment

Austritt von Chemikalien oberhalb definierter Mengenschwellen aus ihrer ersten Umhüllung wie Rohrleitungen, Pumpen, Tanks und Fässern

LTRIR/Lost Time Recordable Incident Rate

Quote der berichtspflichtigen Arbeitsunfälle mit Arbeitsausfalltagen

M

MDI/Diphenylmethan-Diisocyanat

Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aromatischen Isocyanate

Mengenwachstum im Kerngeschäft

Das Mengenwachstum im Kerngeschäft bezieht sich auf die Kernprodukte aus den Segmenten Polyurethanes, Polycarbonates und Coatings, Adhesives, Specialties und wird als prozentuale Veränderung der extern verkauften Mengen in Kilotonnen gegenüber dem Vorjahr errechnet. Covestro nutzt auch Geschäftsmöglichkeiten außerhalb des Kerngeschäfts, z. B. durch den Verkauf von Rohstoffen und Nebenprodukten wie Salzsäure, Natronlauge und Styrol. Solche Transaktionen sind nicht Bestandteil des Mengenwachstums im Kerngeschäft.

N

NAFTA

Region, in der Covestro aktiv ist und welche die Staaten USA, Kanada und Mexiko umfasst

Nettofinanzverschuldung

Zinstragende Verbindlichkeiten (exkl. Pensionsverbindlichkeiten) abzüglich der liquiden Mittel

NOPAT/Net Operating Profit after Taxes

Bereinigtes operatives Ergebnis (bereinigtes EBIT) nach Steuern

O

OHSAS 18001/Occupational Health and Safety Assessment Series

Der weltweit anerkannte Standard OHSAS 18001 ist die Grundlage eines Arbeitsschutz-Managementsystems für den betrieblichen Arbeitsschutz im Unternehmen.

OPEC/Organization of Petroleum Exporting Countries

Organisation der Erdöl exportierenden Länder mit Sitz in Wien, die eine gemeinsame Preis- und Mengenpolitik festsetzt

ODS/Ozone Depleting Substances

Substanzen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen

R

REACH-Verordnung

REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Die Verordnung (EG) Nr. 1907 / 2006 ist im Jahr 2007 in Kraft getreten und harmonisiert das EU-Chemikalienrecht.

RIR/Recordable Incident Rate

Gesamtzahl berichtspflichtiger Vorfälle pro 100 Vollzeitmitarbeiter

"Responsible Care™"-Initiative

Initiative des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) zur ständigen Verbesserung von Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Sicherheit in den Mitgliedsunternehmen

ROCE/Return on Capital Employed

Entspricht dem bereinigten operativen Ergebnis nach Steuern im Verhältnis zum eingesetzten Kapital.

S

Stakeholder

Interne und externe Anspruchsgruppen, die von den unternehmerischen Tätigkeiten direkt oder indirekt betroffen sind bzw. in Zukunft betroffen sein könnten

STRUCTese™/Structured Efficiency System for Energy

Das Energiemanagementsystem STRUCTese™ wurde bei Covestro in 58 besonders energieintensiven Betrieben in Europa, Asien und Amerika installiert. Mit dem System lässt sich der individuelle Energieverbrauch in den Produktionsanlagen optimal steuern und im Schnitt um ein Zehntel verringern.

T

TDI/Toluylen-Diisocyanat

Eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aromatischen Isocyanate, die hauptsächlich in Polyurethan-Schaumstoffen und -Lacksystemen verwendet wird

TOC/Total Organic Carbon

Der TOC-Wert gibt die Summe des gesamten organischen Kohlenstoffs in einer Wasserprobe an.

TOPPS/Top Performance in Process and Plant Safety

Bei Covestro konzernweite Initiative zur Verfahrens- und Anlagensicherheit

U

UCML/Utility Centre Maasvlakte Leftbank

Niederländisches Tochterunternehmen der E.ON SE

UN Global Compact

Der UN Global Compact ist die weltweit größte Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Die Mitgliedsunternehmen verpflichten sich, zehn universelle Prinzipien umzusetzen und ihre Fortschritte regelmäßig zu dokumentieren.

V

VC/Value Contribution

Entspricht der Differenz zwischen dem bereinigten operativen Ergebnis nach Steuern und den Kosten des eingesetzten Kapitals. Ist die Value Contribution positiv, wird Wert geschaffen.

VCI/Verband der Chemischen Industrie

Branchenverband der chemischen Industrie in Deutschland

VOC/Volatile Organic Compounds

Flüchtige organische Stoffe, die schon bei niedrigen Temperaturen als Gas vorliegen

W

WACC/Weighted Average Cost of Capital

Gewichteter durchschnittlicher Kapitalkostensatz, der die Kapitalrenditeerwartung für Eigen- und Fremdkapital an das Gesamtunternehmen widerspiegelt

WBCSD/World Business Council for Sustainable Development

Der Weltwirtschaftsrat für Nachhaltige Entwicklung ist eine von Unternehmensvorständen geführte Organisation, die sich als Vorreiter auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung in Bezug auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt versteht.

World-Scale-Anlagen

Covestro definiert World-Scale-Anlagen abhängig von ihrer Produktionskapazität in Kilotonnen pro Jahr:

TDI-Anlagen ab 300 Kilotonnen pro Jahr
MDI-Anlagen ab 400 Kilotonnen pro Jahr
Polyether-Polyol-Anlagen ab 300 Kilotonnen pro Jahr
Polycarbonat-Anlagen, bestehend aus einzelnen Produktionslinien, ab 100 Kilotonnen pro Jahr

WpHG/Wertpapierhandelsgesetz

Reguliert den Wertpapierhandel und dient der Kontrolle von Wertpapierdienstleistungsunternehmen zum Schutz der Anleger.

Segmentinformationen 4. Quartal

Polyurethanes Polycarbonates Coatings, Adhesives, Specialties Sonstige / Konsolidierung Covestro-Konzern
4. Quartal 2014

in Mio. €
4. Quartal 2015

in Mio. €
4. Quartal 2014

in Mio. €
4. Quartal 2015

in Mio. €
4. Quartal 2014

in Mio. €
4. Quartal 2015

in Mio. €
4. Quartal 2014

in Mio. €
4. Quartal 2015

in Mio. €
4. Quartal 2014

in Mio. €
4. Quartal 2015

in Mio. €
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Umsatzerlöse 1.593 1.385 742 759 464 477 181 177 2.980 2.798
Umsatzveränderung
Menge 2,7 % -0,3 % 0,0 % 2,8 % 1,5 %
Preis - 20,0 % -3,9 % - 2,2 % -7,2 % -12,4 %
Währung 4,2 % 6,5 % 5,0 % 2,2 % 4,8 %
Portfolio 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
Mengenwachstum im Kerngeschäft 4,9 % 0,8 % 0,2 % 3,3 %
Umsatzerlöse nach Regionen
EMLA 695 583 261 268 230 229 121 137 1.307 1.217
NAFTA 463 453 177 185 99 112 50 35 789 785
APAC 435 349 304 306 135 136 10 5 884 796
EBITDA 95 -22 18 122 90 83 - 15 - 51 188 132
Bereinigtes EBITDA 101 63 33 123 91 84 - 15 - 14 210 256
EBIT 2 -157 -24 70 70 60 - 20 - 53 28 - 80
Bereinigtes EBIT 9 -55 -9 70 70 60 - 19 - 16 51 59
Abschreibungen 93 135 42 52 20 23 5 2 160 212
Working Capital -98 -263 -67 -13 -28 -49 1 - 2 - 192 - 327
Cashflow aus operativer Tätigkeit (Netto-Cashflow) 194 407 118 179 103 155 - 1 - 191 414 550
Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 94 80 87 39 49 38 9 0 239 157
Free Operating Cash Flow 100 327 31 140 54 117 - 10 - 191 175 393

Segmentinformationen Gesamtjahr

Polyurethanes Polycarbonates Coatings, Adhesives, Specialties Sonstige / Konsolidierung Covestro-Konzern
2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
2014

in Mio. €
2015

in Mio. €
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Umsatzerlöse 6.282 6.088 2.822 3.172 1.928 2.093 729 729 11.761 12.082
Umsatzveränderung
Menge 2,1 % 4,6 % 2,1 % 0,2 % 2,6 %
Preis -12,4 % -2,6 % -1,1 % -3,8 % -7,7 %
Währung 7,2 % 10,4 % 7,6 % 3,6 % 7,8 %
Portfolio 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 %
Mengenwachstum im Kerngeschäft 1,8 % 5,2 % 2,7 % 2,7 %
Umsatzerlöse nach Regionen
EMLA 2.866 2.631 1.065 1.134 1.034 1.043 528 549 5.493 5.357
NAFTA 1.817 1.956 646 765 394 486 165 149 3.022 3.356
APAC 1.599 1.501 1.111 1.273 500 564 36 31 3.246 3.369
EBITDA 584 487 132 558 435 484 - 29 - 110 1.122 1.419
Bereinigtes EBITDA 592 624 160 560 437 491 - 28 - 34 1.161 1.641
EBIT 233 26 - 32 374 354 397 - 38 - 117 517 680
Bereinigtes EBIT 242 201 - 3 376 359 406 - 37 - 41 561 942
Abschreibungen 351 461 164 184 81 87 9 7 605 739
Working Capital 1.127 918 369 494 362 373 85 81 1.943 1.866
Cashflow aus operativer Tätigkeit (Netto-Cashflow) 405 863 186 328 307 426 27 - 144 925 1.473
Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 280 209 210 190 113 107 9 3 612 509
Free Operating Cash Flow 125 654 - 24 138 194 319 18 - 147 313 964

Quartalsübersicht

1. Quartal 2014

in Mio. €
2. Quartal 2014

in Mio. €
3. Quartal 2014

in Mio. €
4. Quartal 2014

in Mio. €
1. Quartal 2015

in Mio. €
2. Quartal 2015

in Mio. €
3. Quartal 2015

in Mio. €
4. Quartal 2015

in Mio. €
Umsatzerlöse 2.826 2.893 3.062 2.980 3.054 3.210 3.020 2.798
Polyurethanes 1.507 1.530 1.652 1.593 1.554 1.637 1.512 1.385
Polycarbonates 660 695 725 742 765 829 819 759
Coatings, Adhesives, Specialties 471 487 506 464 535 562 519 477
Mengenwachstum im Kerngeschäft 7,6 % 5,4 % 4,5 % 1,9 % 1,7 % 6,8 % - 0,7% 3,3 %
Bereinigtes EBITDA 364 261 326 210 416 498 471 256
Polyurethanes 216 113 162 101 163 223 175 63
Polycarbonates 44 44 39 33 116 150 171 123
Coatings, Adhesives, Specialties 110 112 124 91 133 137 137 84
EBIT 214 100 175 28 206 267 287 - 80
Polyurethanes 130 28 73 2 31 92 60 -157
Polycarbonates 3 -8 -3 -24 73 104 127 70
Coatings, Adhesives, Specialties 90 88 106 70 111 113 113 60
Finanzergebnis - 33 - 23 - 35 - 45 - 41 - 46 - 56 - 32
Ergebnis vor Steuern 181 77 140 - 17 165 221 231 - 112
Ergebnis nach Steuern 125 53 100 - 1 118 154 161 - 81
Konzernergebnis 124 54 99 - 5 115 152 160 - 84
Brutto-Cashflow 327 227 274 188 339 387 313 116
Cashflow aus operativer Tätigkeit (Netto-Cashflow) 3 151 357 414 184 360 379 550
Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 100 139 134 239 94 130 128 157
Free Operating Cash Flow - 97 12 223 175 90 230 251 393

Finanzkalender

Zwischenbericht 1. Quartal 2016 25. April*
Hauptversammlung 2016 3. Mai
Halbjahresfinanzbericht 2016 26. Juli*
Zwischenbericht 3. Quartal 2016 25. Oktober*

* Termin nicht final bestätigt.

IMPRESSUM

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