AGM Information • Aug 1, 2018
AGM Information
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![]() ### Covestro GmbH #### Leverkusen #### Gesellschafterbeschluss Als alleinige Gesellschafterin der Covestro GmbH, Leverkusen, beschließen wir, unter Verzicht auf jegliche Form- und Fristvorschriften, Folgendes: Die Gesellschaft nimmt für das Geschäftsjahr 2018 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Covestro AG, Leverkusen, zum 31.12.2018 einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Es besteht ein mittelbarer Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Covestro AG. Die Offenlegung erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 5 HGB i.V.m. § 325 HGB. Leverkusen, den 28. Mai 2018 Covestro Deutschland AG |
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