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Continental AG

Annual Report Mar 24, 2021

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Annual Report

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150 Jahre Continental Geschäftsbericht 2020

Continental-Konzern 2020

  • › Umsatz 37,7 Mrd €
  • › Free Cashflow 879 Mio€
  • › Eigenkapitalquote 31,9%

Kennzahlen

Mio € 2020 2019 ∆ in %
Umsatz 37.722,3 44.478,4 –15,2
EBITDA 3.033,8 4.977,2 –39,0
in % vom Umsatz 8,0 11,2
EBIT –718,1 –268,3 –167,6
in % vom Umsatz –1,9 –0,6
Konzernergebnis den Anteilseignern zuzurechnen –961,9 –1.225,0 21,5
Ergebnis pro Aktie in €, unverwässert –4,81 –6,13 21,5
Ergebnis pro Aktie in €, verwässert –4,81 –6,13 21,5
Umsatz bereinigt1 37.573,9 44.214,2 –15,0
2
Bereinigtes operatives Ergebnis (EBIT bereinigt)
1.332,7 3.225,5 –58,7
in % des bereinigten Umsatzes 3,5 7,3
Free Cashflow 878,7 761,7 15,4
Netto-Finanzschulden 4.139,1 4.071,7 1,7
Gearing Ratio in % 32,7 25,6
Eigenkapital 12.639,1 15.875,7 –20,4
Eigenkapitalquote in % 31,9 37,3
Anzahl Mitarbeiter (zum 31.12.)3 236.386 241.458 –2,1
Dividende pro Aktie in € —4 3,00
Jahresschlusskurs5 in € 121,25 115,26 5,2
Jahreshöchstkurs5 in € 126,50 157,40
Jahrestiefstkurs5 in € 51,45 103,62

1 Bereinigt um Konsolidierungskreisveränderungen.

2 Bereinigt um Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA), Konsolidierungskreisveränderungen und Sondereffekte.

3 Ohne Auszubildende.

4 Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung am 29. April 2021.

5 Notierungen der Continental-Aktie im Xetra-System der Deutsche Börse AG.

Konzernübersicht und Kennzahlen 2020

Konzernstruktur 2020 im Überblick1

Continental Group

Umsatz: 37,7 Mrd €; Mitarbeiter: 236.386

Automotive Technologies Rubber Technologies Powertrain Technologies
Umsatz: 15,3 Mrd € Umsatz: 15,6 Mrd € Umsatz: 7,0 Mrd €
Mitarbeiter: 95.551 Mitarbeiter: 100.327 Mitarbeiter: 40.102
Autonomous Mobility
and Safety
Umsatz: 7,5 Mrd €
Mitarbeiter: 47.762
Vehicle Networking
and Information
Umsatz: 7,9 Mrd €
Mitarbeiter: 47.789
Tires
Umsatz: 10,2 Mrd €
Mitarbeiter: 56.864
ContiTech
Umsatz: 5,6 Mrd €
Mitarbeiter: 43.463
Powertrain
Umsatz: 7,0 Mrd €
Mitarbeiter: 40.102
Advanced Driver Commercial Vehicles and Commercial Vehicle Tires Air Spring Systems Electronic Controls
Assistance Systems Services Original Equipment Conveying Solutions
Hydraulic Brake Systems
Passive Safety and
Sensorics
Vehicle Dynamics
Connected Car
Networking
Human Machine
Interface
Passenger and Light
Truck Tires (PLT)
Replacement APAC PLT
Replacement EMEA PLT
Replacement
The Americas PLT
Two-Wheel Tires
Industrial Fluid Solutions
Mobile Fluid Systems
Power Transmission
Group
Surface Solutions
Vibration Control
Electrification
Technology
Sensing and Actuation

1 Die Konzernstruktur seit 1. Januar 2021 finden Sie im Kapitel Konzernstruktur.

Kennzahlen Unternehmensbereiche

Automotive Technologies Rubber Technologies Powertrain Technologies
Mio € 2020 2019  in % 2020 2019  in % 2020 2019  in %
Umsatz 15.316,9 18.904,7 –19,0 15.639,5 18.012,9 –13,2 6.967,7 7.802,3 –10,7
EBITDA 498,3 1.727,7 –71,2 2.493,6 3.168,2 –21,3 122,5 192,5 –36,4
in % vom Umsatz 3,3 9,1 15,9 17,6 1,8 2,5
EBIT –1.440,6 –1.445,6 0,3 1.266,4 1.957,5 –35,3 –450,8 –662,1 31,9
in % vom Umsatz –9,4 –7,6 8,1 10,9 –6,5 –8,5
Umsatz bereinigt1 15.303,1 18.648,3 –17,9 15.504,9 18.005,1 –13,9 6.967,7 7.802,3 –10,7
Bereinigtes operatives Ergebnis (EBIT bereinigt)2 –280,2 1.115,3 –125,1 1.756,3 2.160,8 –18,7 –55,6 57,0 –197,5
in % des bereinigten Umsatzes –1,8 6,0 11,3 12,0 –0,8 0,7

1 Bereinigt um Konsolidierungskreisveränderungen.

2 Bereinigt um Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA), Konsolidierungskreisveränderungen und Sondereffekte.

Aus Gründen der Sprachvereinfachung und der besseren Lesbarkeit wird in diesem Bericht die maskuline grammatikalische Form verwendet. Sie schließt alle Geschlechter ein.

Lesen Sie mehr zum Thema in unserem Onlinemagazin:

mag.continental.com

Inhalt

U2

An unsere Aktionäre

Vergütungsbericht

Kennzahlen Continental-Konzern U2
Konzernübersicht und Kennzahlen U3
Brief des Vorstandsvorsitzenden 4
Mitglieder des Vorstands 6
Continental-Aktie und -Anleihen 8
Corporate Governance 12
Bericht des Aufsichtsrats
Erklärung zur Unternehmensführung
12
nach § 289f HGB 16
Compliance 22

41 Lagebericht

23

Ausgewählte finanzwirtschaftliche Begriffe 42
Unternehmensprofil 44
Konzernstruktur 44
Konzernstrategie 47
Unternehmenssteuerung 49
Forschung und Entwicklung 52
Nachhaltigkeit und zusammengefasste
nichtfinanzielle Erklärung 54
Hinweise zur Berichterstattung 54
Nachhaltigkeitsmanagement 54
Entwicklung der wesentlichen Nachhaltigkeits
themenfelder 55
Bestätigungsvermerk des unabhängigen
Wirtschaftsprüfers 60
Wirtschaftsbericht 62
Rahmenbedingungen 62
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 62
Entwicklung wesentlicher
Abnehmerbranchen und Absatzregionen 62
Entwicklung der Rohstoffmärkte 64
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 65
Ertragslage 66
Finanzlage 74
Vermögenslage 76
Automotive Technologies 80
Entwicklung des Geschäftsfelds
Autonomous Mobility and Safety 81
Entwicklung des Geschäftsfelds
Vehicle Networking and Information 83
Rubber Technologies 85
Entwicklung des Geschäftsfelds Tires 86
Entwicklung des Geschäftsfelds ContiTech 88
Powertrain Technologies 90
Entwicklung des Geschäftsfelds Powertrain 91
Die Continental AG – Kurzfassung nach HGB 93
Sonstige Angaben 96
Abhängigkeitsbericht 96
Ergänzende Angaben und Erläuterungen
gemäß § 289a und § 315a HGB 96
Vergütung des Vorstands 97
Erklärung zur Unternehmensführung
nach § 289f HGB 98
Risiko- und Chancenbericht 99
Risiko- und Chancenmanagement
und internes Kontrollsystem 99
Wesentliche Risiken 101
Finanzrisiken 101
Marktrisiken 102
Operative Risiken 104
Rechtliche und umweltbezogene Risiken 106
Wesentliche Chancen 107
Aussage zur Gesamtrisiko- und
Gesamtchancensituation 109
Prognosebericht 110
Künftige Rahmenbedingungen 110
Prognose der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung
Prognose der Entwicklung wesentlicher
Abnehmerbranchen und Absatzregionen
Ausblick des Continental-Konzerns

115 Konzernabschluss

110

111 112

Erklärung des Vorstands 116
Bestätigungsvermerk des unabhängigen
Abschlussprüfers 117
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 123
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 124
Konzernbilanz 125
Konzern-Kapitalflussrechnung 127
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 128
Konzernanhang
129
Segmentberichterstattung 129
Allgemeine Erläuterungen und Grundsätze
der Rechnungslegung
Neue Rechnungslegungsvorschriften
Konsolidierungskreis und Informationen
zu Tochterunternehmen und Beteiligungen
Erwerbe und Veräußerungen von
Gesellschaften und Geschäftsbereichen
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und
Verlustrechnung
Erläuterungen zur Konzernbilanz
137
149
152
153
154
163

216

Weitere Informationen

Versicherung der gesetzlichen Vertreter 217
Mitglieder des Vorstands und ihre Mandate 218
Mitglieder des Aufsichtsrats und ihre Mandate 219
Zehnjahresübersicht – Konzern 221
Termine 222
Impressum 222

Brief des Vorstandsvorsitzenden

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

die folgenden Zeilen schreibe ich Ihnen in den ersten Tagen unseres Jubiläumsjahres 2021. 150 Jahre Continental: In dieser Zeit haben wir viele Hochs gefeiert und viele Tiefs gemeistert. Jetzt erleben wir erneut eine tiefgreifende industrielle Zäsur; den Beginn einer neuen Ära.

Ende 2020 hat mein Vorgänger Dr. Elmar Degenhart sein Amt aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt. Als sein Nachfolger antreten zu dürfen, ist für mich eine große Ehre. Nach der großen Finanzkrise 2009 hat Elmar Degenhart für Continental beispiellos steigenden Wert erreicht. Er hat uns zurück in den DAX-30-Kreis geführt und über ein Jahrzehnt hinweg entscheidende Fundamente gelegt: für unsere Zukunftsfähigkeit und für dauerhafte Wertschöpfung. Besonders unsere gefestigte Werteorientierung bildet gerade jetzt eine hervorragende Basis, auf der das weltweite Continental-Team und ich nun aufbauen. Dafür gilt ihm mein und unser aller Dank.

Die aktuelle Phase unserer Transformation ist sehr anspruchsvoll. Sie fordert von uns entschlossenes Handeln und Umsetzungsstärke. Zielorientiert und pragmatisch meistern wir die drei großen Herausforderungen, vor denen wir stehen.

Erstens: die tiefgreifende mittel- bis langfristige technologische Transformation. Sie ist beispiellos in unseren Industrien. Die Stichworte dafür lauten Digitalisierung, Software und elektrische Antriebe. Alle drei bieten uns enorme Chancen, die wir gezielt nutzen. Bereits 2018 haben wir die entsprechende Transformation unseres Geschäfts und unserer Struktur eingeleitet.

Zweitens: die eingebrochene Produktion von Fahrzeugen. Seit 2018 bewegte sie sich in eine tiefe Talsohle. Im zurückliegenden Jahr liefen weltweit nur rund 75 Millionen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge von den Bändern. Vor Beginn der Krise aber lagen die Prognosen noch bei 100 Millionen Fahrzeugen für 2020. Mit einer Rückkehr auf das Vorkrisenniveau rechnen wir bestenfalls 2025.

Und drittens: die Corona-Pandemie. Sie verursachte kurzfristig eine drastische Verschärfung der Situation. Darauf hat unser weltweites Team sehr schnell und flexibel reagiert. Mehr als 93.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wechselten ins Homeoffice. In Deutschland waren rund 32.000 Beschäftigte in Kurzarbeit tätig. Wo immer notwendig, hat die Belegschaft Verzicht geleistet und Kosten gesenkt. Dafür danken wir allen sehr!

Dennoch haben diese drei Entwicklungen in unserem Ergebnis für das Jahr 2020 deutliche Spuren hinterlassen. Zwar konnten wir uns unter den gegebenen Umständen operativ gut behaupten und zum Beispiel einen positiven Free Cashflow erzielen sowie neue Serienaufträge in Milliardenhöhe gewinnen. Unter dem Strich aber mussten wir erhebliche Rückschläge verkraften. Dies gilt sowohl für den Umsatz als auch für den Ertrag.

Unsere Antwort auf diese Entwicklungen ist unsere neu ausgerichtete Strategie. Sie baut auf drei Säulen auf.

Die erste und vordringlichste Säule heißt Stärkung der operativen Leistungsfähigkeit. Dazu passen wir kurzfristig und zielgenau unsere Kostenstruktur an das veränderte Umfeld an, verbessern unsere Qualität und steigern unsere Produktivität.

Die zweite strategische Säule ist die Differenzierung des Portfolios. Das bedeutet: Einen Teil unserer Geschäfte richten wir vor allem auf Ertrag aus. Mit dem anderen Teil verfolgen wir vor allem Wachstumsziele. Beide Vorgaben stellen unterschiedliche Anforderungen – und verlangen deshalb eine unterschiedliche Herangehensweise.

So passen wir jetzt Kapazitäten und Prozesse an. Wir verlagern Standorte und schließen sie, wo unumgänglich. Ab 2023 streben wir auf diese Weise jährliche Bruttoeinsparungen von mehr als einer Milliarde Euro an. Diesen Wandel setzen wir schnell, stringent und zielgerichtet um. Wir führen einen transparenten Dialog mit unseren Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern. Trotzdem verläuft der Prozess nicht überall schmerzfrei. Tatsache aber ist: Der weltweite Wettbewerb verschärft sich zusehends. Und nur mit diesen Anpassungen sichern wir künftigen Erfolg und dadurch Beschäftigung.

Prozessorganisation und technischer Fortschritt sind wichtig. Aber sie machen nicht allein die Zukunft aus. Die Zukunft gestalten die Menschen. Deshalb heißt die dritte Säule unserer Strategie: konsequentes Nutzen von Chancen. Dafür setzen wir vor allem auf unsere stark ausgeprägte Gewinnermentalität, auf Transparenz und Tempo, auf Vertrauen und Feedbackkultur. Neu eingeführte Anreizsysteme schaffen in diesem Zusammenhang weitere wichtige Voraussetzungen – zum Beispiel beim Thema Nachhaltigkeit. Kaum ein anderer Zulieferer zeigt

sich auf diesem Gebiet entschlossener als Continental. Schon ab 2022 wollen wir etwa unser weltweites Geschäft für emissionsfreie Fahrzeuge komplett klimaneutral stellen. So nutzen wir die Krise als Chance zum frühen Start in unsere nächste Wachstumsphase.

Schon innerhalb der nächsten drei bis fünf Jahre wird sich dieser neue Kurs auszahlen. Mit zunehmender weltweiter Erholung der Märkte wächst auch unser Umsatz wieder. Wir peilen mittelfristig einen organischen Zuwachs von durchschnittlich rund 5 bis 8 Prozent pro Jahr an. Für die bereinigte EBIT-Marge haben wir uns zwischen rund 8 und 11 Prozent vorgenommen, für die Rendite auf das eingesetzte Kapital rund 15 bis 20 Prozent – auch wenn uns kurzfristig Pandemie-bedingte Herausforderungen weiter beschäftigen werden. Dazu zählen beispielsweise Engpässe in der Lieferung von Elektronikbauteilen, mögliche Volatilität durch weitere Lockdowns oder die Entwicklung der Rohstoffpreise.

Vor 150 Jahren hat Continental mit der Produktion von Weichgummiteilen und Puffern für Pferdehufe begonnen. Dann folgten Hartgummiprodukte. Schließlich kam der Durchbruch mit Reifen für Fahrräder, später für Kraftfahrzeuge. Heute sind wir zu einem der größten Zulieferer der weltweiten Automobilindustrie aufgestiegen. Jetzt ist es Zeit für den nächsten entscheidenden Schritt: Wir wandeln uns zum globalen Unternehmen für Technologie und Mobilität. Dafür nutzen wir zum einen unsere traditionellen Stärken. Zum anderen setzen wir neue Schwerpunkte in den Bereichen Digitalisierung, Software und Sensorik.

Vom Erfolg dieses Kurses sind wir überzeugt. Denn wir nutzen damit die aktuellen Veränderungen für Innovationen und eine neue Orientierung. So sind wir in der Vergangenheit aus Krisen als Gewinner hervorgegangen. Und so meistern wir auch die aktuelle Transformation, indem wir kontinuierlich mehr Wert schaffen: für Sie, unsere Aktionärinnen und Aktionäre. Für unsere Kunden. Und für alle weiteren Stakeholder.

Mit freundlichen Grüßen

Nikolai Setzer Vorsitzender des Vorstands

Mitglieder des Vorstands

Frank Jourdan

Geb. 1960 in Groß-Gerau, Hessen Geschäftsfeld Autonomous Mobility and Safety Bestellt bis März 2024

Dr. Ariane Reinhart

Geb. 1969 in Hamburg Group Human Relations Arbeitsdirektorin Group Sustainability Bestellt bis September 2022

Nikolai Setzer

Geb. 1971 in Groß-Gerau, Hessen Vorsitzender des Vorstands Vorsitzender des Automotive Board Group Communications and Public Affairs Group Strategy Group Total Quality Management Bestellt bis März 2024

Christian Kötz

Geb. 1970 in Braunschweig, Niedersachsen Geschäftsfeld Tires Einkauf Konzern Bestellt bis März 2022

Hans-Jürgen Duensing

Geb. 1958 in Hannover, Niedersachsen Geschäftsfeld ContiTech Bestellt bis April 2023

Wolfgang Schäfer

Geb. 1959 in Hagen, Nordrhein-Westfalen Group Finance and Controlling Group Compliance, Law and Intellectual Property Group Information Technology Bestellt bis Dezember 2024

Helmut Matschi

Geb. 1963 in Viechtach, Bayern Geschäftsfeld Vehicle Networking and Information Bestellt bis März 2024

Andreas Wolf

Geb. 1960 in Nordhorn, Niedersachsen Geschäftsfeld Powertrain Bestellt bis Juni 2023

Continental-Aktie und -Anleihen

Continental-Aktie mit 5,2% Kursanstieg.

COVID-19-Pandemie dominierte Geschehen an Aktienmärkten Im ersten Quartal 2020 bewirkten ab Ende Februar bis Mitte März die Ausbreitung des Coronavirus, die darauf folgenden weitreichenden Stilllegungen der Wirtschaft in vielen Ländern sowie Gewinnwarnungen und Rücknahmen der Prognosen zahlreicher Unternehmen einen Kurssturz an den Börsen weltweit. Der DAX schloss das erste Quartal 2020 bei 9.935,84 Punkten. Gegenüber seinem Stand vom Jahresende 2019 mit 13.249,01 Punkten entsprach dies einem Rückgang um 25,0 %. Der EURO STOXX 50 verlor im ersten Quartal 25,6 % und sank auf 2.786,90 Punkte.

Das zweite Quartal 2020 war zunächst von einer raschen Erholung der Aktienmärkte geprägt. Die Hilfsprogramme der Notenbanken, die Konjunkturpakete mehrerer Staaten und die sukzessive Wiederaufnahme der Produktion seitens der Industrie waren die Haupttreiber hierfür. Wieder zunehmende Infektionszahlen in einigen Ländern führten im Juni erneut zu rückläufigen Kursen. Der DAX stieg im zweiten Quartal um 23,9 % gegenüber dem Ende des Vorquartals. Ende Juni 2020 notierte er bei 12.310,93 Punkten. Der EURO STOXX 50 beendete das zweite Quartal mit einem Anstieg um 16,0 % auf 3.234,07 Punkte.

Im dritten Quartal 2020 zeigte sich überwiegend eine Seitwärtsbewegung an den Börsen. Berichte über die anhaltende konjunkturelle Erholung in Ländern wie z.B. Deutschland, China und den USA wirkten zwar positiv, steigende Infektionen mit dem Coronavirus in vielen Ländern sorgten jedoch für Kaufzurückhaltung der Investoren. Der DAX gewann im dritten Quartal 3,7% und notierte Ende September bei 12.760,73 Punkten. Der EURO STOXX 50 verlor im dritten Quartal 1,3% und schloss Ende September bei 3.193,61 Punkten.

Im Oktober 2020 belasteten die weiter steigenden COVID-19-Infektionszahlen und die Maßnahmen der Regierungen zur Eindämmung der Pandemie erneut die Aktienmärkte. Im weiteren Verlauf des vierten Quartals führten die Wahlentscheidung über den nächsten Präsidenten der USA und die Aussicht auf weitere Staatshilfen zur Stabilisierung der US-Konjunktur zu Kursgewinnen an den US-amerikanischen Aktienmärkten und anderen Börsen weltweit. Auch die positiven Ergebnisse klinischer Studien zu Impfstoffen mehrerer Pharmaunternehmen und ihre Zulassung in verschiedenen Ländern förderten die positive Stimmung. Die europäischen Börsen profitierten zudem von Hoffnungen auf erfolgreiche Verhandlungen zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich über ihre zukünftige Zusammenarbeit. Am 24. Dezember 2020 wurde schließlich zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich eine Einigung über einen Partnerschaftsvertrag erzielt, der am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft trat. Der DAX verzeichnete im vierten Quartal 2020 einen Zuwachs um 7,5% und schloss das Jahr bei 13.718,78 Punkten. Gegenüber dem Jahresanfang 2020 stieg er um 3,5 %. Der EURO STOXX 50 stieg im vierten Quartal um 11,2 % und notierte am Jahresende 2020 bei 3.552,64 Punkten. Damit blieb er dennoch 5,1 % unter seinem Vorjahreswert.

Automobilwerte von COVID-19-Pandemie stark betroffen

Im März 2020 bewirkten die Werkstilllegungen der Fahrzeughersteller und -zulieferer sowie die weiteren erwarteten negativen Effekte der COVID-19-Maßnahmen auf die Fahrzeugnachfrage und -produktion einen Kurseinbruch europäischer Automobilwerte. Der STOXX Europe 600 Automobiles & Parts sank im ersten Quartal 2020 gegenüber dem Jahresende 2019 um 37,5 % auf 317,82 Punkte.

Im zweiten Quartal 2020 erholte sich der Index aufgrund steigender Absatz- und Produktionsvolumina um 23,2 % auf 391,65 Punkte.

Kursentwicklung nach Quartalen im Jahr 2020 %

Im dritten Quartal 2020 stieg der STOXX Europe 600 Automobiles & Parts dank sich weiter normalisierender Produktionsvolumina um 9,5 % auf 428,84 Punkte.

Im vierten Quartal 2020 profitierten Automobilwerte von der allgemeinen Erholung sowie abermals von Produktions- und Absatzzahlen, die besser ausfielen als erwartet. Der STOXX Europe 600 Automobiles & Parts gewann 23,0 % im Verlauf des Quartals und notierte am Jahresende 2020 bei 527,26 Punkten. Im Berichtsjahr belief sich der Kursgewinn auf 3,7%.

Continental-Aktie mit Kurseinbruch im ersten Quartal und Erholung im weiteren Jahresverlauf

Die Continental-Aktie folgte im ersten Quartal 2020 weitgehend der Entwicklung des europäischen Automobilsektors, allerdings etwas volatiler. Ende März 2020 notierte sie bei 65,61 €. Gegenüber dem Jahresendkurs 2019 von 115,26 € ergab sich ein Minus von 43,1 %.

Auch im zweiten und dritten Quartal 2020 bewegte sich die Continental-Aktie weitgehend analog zur Entwicklung des europäischen Automobilsektors. Sie gewann im zweiten Quartal 32,8 % und notierte Ende Juni 2020 bei 87,16 €. Im dritten Quartal stieg die Continental-Aktie um 6,1 % auf 92,48 €.

Im vierten Quartal 2020 profitierte die Continental-Aktie von der Bekanntgabe der über den Erwartungen liegenden Ergebnisse zum dritten Quartal und der neuen Mittelfristziele im Rahmen der virtuellen Kapitalmarkttage. Diese führten dazu, dass Analysten ihre Kursziele und Empfehlungen anpassten. Die Continental-Aktie erreichte im vierten Quartal einen Zuwachs von 31,1 % und beendete das Berichtsjahr bei 121,25€. Gegenüber dem Schlusskurs des Vorjahres erreichte sie einen Kursgewinn von 5,2 %.

Gemessen an der Kursperformance belegte die Continental-Aktie im Jahr 2020 mit Platz 13 (Vj. Platz 28) einen der mittleren Plätze im Jahresranking der 30 DAX-Werte.

Unter Berücksichtigung einer Reinvestition der Dividendenausschüttung von 3,00 € am Tag der Auszahlung erzielte die Continental-Aktie im Jahr 2020 eine Gesamtrendite von 8,8 %.

Sie übertraf damit im Berichtsjahr die Vergleichsindizes. Inklusive reinvestierter Dividenden erzielte der STOXX Europe 600 Automobiles & Parts eine Gesamtrendite von 6,3 % im Jahr 2020, während der EURO STOXX 50 inklusive reinvestierter Dividenden eine negative Rendite von 2,6 % aufwies. Die Rendite des DAX belief sich 2020 wie zuvor erwähnt auf 3,5 %.

Anleihen von Continental mit volatiler Kursentwicklung

Die Unsicherheit über die Dauer der staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie und mögliche negative Auswirkungen auf die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen führten im ersten Quartal 2020 zu einem deutlichen Anstieg der Verzinsung für europäische Unternehmensanleihen. Börsennotierte Anleihen zeigten entsprechende Kursrückgänge.

Im weiteren Verlauf des Berichtsjahres sank das Zinsniveau, wodurch sich die Kurse der Unternehmensanleihen gegenüber dem Ende des ersten Quartals 2020 wieder deutlich erhöhten.

Der Kurs der am 12. September 2023 fälligen 0,0 %-Euro-Anleihe von Continental reduzierte sich im ersten Quartal 2020 um 616,7 Basispunkte auf 93,141 %. Bis Ende Dezember 2020 stieg er um 695,7 Basispunkte auf 100,098 %. Der Kurs der am 27. Juni 2025 fälligen 0,375%-Euro-Anleihe fiel im ersten Quartal um 917,9 Basispunkte auf 90,601%. Er stieg bis Ende Dezember 2020 um 1.025,1 Basispunkte auf 100,852 %.

WKN/ISIN Kupon Fälligkeit Volumen in Mio € Emissionskurs Kurs am 31.12.2020 Kurs am 31.12.2019
A2YPE5/XS2051667181 0,000 % 12. September 2023 500,0 99,804 % 100,098 % 99,308 %
A28XTQ/XS2178585423 2,125 % 27. November 2023 750,0 99,559 % 105,797 %
A28YEC/XS2193657561 1,125 % 25. September 2024 625,0 99,589 % 103,589 %
A2YPAE/XS2056430874 0,375 % 27. Juni 2025 600,0 99,802 % 100,852 % 99,780 %
A28XTR/XS2178586157 2,500 % 27. August 2026 750,0 98,791 % 111,672 %

Ausstehende wesentliche Continental-Anleihen zum 31. Dezember 2020

Rückzahlung zweier Euro-Anleihen

Der Kurs der am 5. Februar 2020 fälligen 0,0 %-Euro-Anleihe von Continental bewegte sich im Januar und Februar 2020 um die 100 %-Marke. Am Tag der Fälligkeit erfolgte die Rückzahlung zum Nominalwert in Höhe von 600,0 Mio €. Der Kurs der am 9. September 2020 fälligen 3,125 %-Euro-Anleihe sank, bedingt durch die Reduzierung der verbleibenden Restlaufzeit, sukzessive in Richtung der 100 %-Marke. Am Tag der Fälligkeit erfolgte die Rückzahlung zum Nominalwert in Höhe von 750,0 Mio€.

Erfolgreiche Platzierung neuer Euro-Anleihen

Unter dem Rahmen-Emissionsprogramm für Anleiheemissionen (Debt Issuance Programme, DIP) wurden im Mai und Juni 2020 insgesamt drei Euro-Anleihen der Continental AG bzw. der Conti-Gummi Finance B.V. erfolgreich bei Investoren im In- und Ausland platziert.

Zwei Euro-Anleihen wurden am 18. Mai 2020 mit einem Zinskupon von 2,125% und einer Laufzeit von dreieinhalb Jahren bzw. mit einem Zinskupon von 2,5 % und einer Laufzeit von sechs Jahren und drei Monaten angeboten. Das Nominalvolumen der Anleihen wurde jeweils auf 750,0 Mio € festgesetzt. Der jeweilige Ausgabekurs belief sich auf 99,559% bzw. 98,791%. Beide Anleihen wurden am 27. Mai 2020 in den geregelten Markt der Luxemburger Börse eingeführt.

Die dritte Euro-Anleihe wurde am 17. Juni 2020 mit einem Zinskupon von 1,125% angeboten. Mit einem Nominalvolumen von 625,0 Mio€ belief sich der Ausgabekurs auf 99,589%. Die Anleihe hat eine Laufzeit von vier Jahren und drei Monaten. Sie wurde am 25. Juni 2020 in den geregelten Markt der Luxemburger Börse eingeführt.

Das sinkende Zinsniveau führte im weiteren Verlauf des Berichtsjahres zu deutlichen Kurssteigerungen der neuen Euro-Anleihen.

Sondereffekte führten zu negativem Konzernergebnis je Aktie

Im Berichtsjahr ergab sich für das den Anteilseignern zuzurechnende Konzernergebnis ein Wert von -0,96 Mrd € (Vj. -1,23 Mrd €). Ursächlich hierfür waren die schwächere operative Geschäftsentwicklung infolge der COVID-19-Pandemie und Belastungen durch Sondereffekte in Höhe von 1,87 Mrd €. Dies waren im Wesentlichen Wertminderungen und Restrukturierungsaufwendungen im dritten und vierten Quartal 2020. Das Ergebnis je Aktie belief sich infolgedessen auf -4,81 € (Vj. -6,13 €).

Verzicht auf Dividende für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, der am 29. April 2021 virtuell stattfindenden Hauptversammlung vorzuschlagen, auf eine Dividendenausschüttung für das abgelaufene Geschäftsjahr zu verzichten und den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

Für das Geschäftsjahr 2019 wurde eine Dividende in Höhe von 3,00 € je Aktie gezahlt. Insgesamt belief sich die Ausschüttung auf 600,0 Mio €. Die Dividendenrendite lag bei 2,4 %.

Streubesitz unverändert bei 54,0 %

Der Streubesitz (Free Float) nach der Definition der Deutsche Börse AG lag zum Jahresende 2020 wie im Vorjahr bei 54,0 %. Die letzte Änderung erfolgte am 17. September 2013, als unser Großaktionär, die IHO-Gruppe, Herzogenaurach, Deutschland, den Verkauf von 7,8 Mio Continental-Aktien bekanntgab und damit den Anteil an der Continental AG von 49,9 % auf 46,0 % reduzierte.

Die Marktkapitalisierung der Continental AG belief sich Ende 2020 auf 24,3 Mrd € (Vj. 23,1 Mrd €). Für die letzten 20 Handelstage des Berichtsjahres ergab sich auf Basis des Streubesitzes eine Free-Float-Marktkapitalisierung von durchschnittlich 12,6 Mrd € (Vj. 12,7 Mrd €). Das für die Indexauswahl der Deutsche Börse AG ebenfalls relevante Handelsvolumen summierte sich von Januar bis Dezember 2020 auf 18,0 Mrd € (Vj. 21,1 Mrd €). Unter den 30 DAX-Werten belegte die Continental-Aktie Ende 2020 bei der Free-Float-Marktkapitalisierung Platz 26 (Vj. Platz 25) bzw. beim Börsenumsatz Platz 22 (Vj. Platz 17).

Streubesitzanteil in den USA erneut gestiegen

Zum Jahresende ermittelten wir wieder durch eine sogenannte Shareholder Identification (SID) die Verteilung des Streubesitzes der Continental-Aktien. Von den 108,0 Mio Aktien im Streubesitz konnten 97,9 Mio Anteilsscheine, die in Form von Aktien oder in den USA auch als American Depositary Receipts (ADRs) gehalten werden, über 700 institutionellen Investoren in 48 Ländern zugeordnet werden. Die Identifizierungsquote lag bei 90,7 % (Vj. 85,5 %).

Der identifizierte Anteilsbesitz von Continental-Aktien innerhalb Europas lag gemäß der SID mit 52,5 % leicht über dem Vorjahreswert (Vj. 51,1 %). Der dabei identifizierte Anteilsbesitz institutioneller Anleger aus dem Vereinigten Königreich und Irland erhöhte sich auf 29,7 % (Vj. 25,3 %). Der identifizierte Anteilsbesitz deutscher institutioneller Investoren stieg im Berichtsjahr auf 9,3 % (Vj. 6,6 %). Skandinavische Investoren verfügten Ende 2020 über 4,1 % der Continental-Aktien (Vj. 4,4 %). Der Anteilsbesitz französischer institutioneller Investoren zeigte mit 3,4 % ebenso nur geringe Veränderungen (Vj. 3,1 %). Der Anteilsbesitz institutioneller Investoren in den übrigen europäischen Ländern lag bei 6,0 % (Vj. 5,7 %).

Daten der Continental-Aktie

Daten des Continental-American Depositary Receipt (ADR)

Verhältnis 1 Aktie : 10 ADRs

Aktienart Stückaktie
Deutsche Börsenplätze
(regulierter Markt)
Frankfurt (Prime Standard),
Hamburg, Hannover, Stuttgart
Wertpapierkennnummer 543900
ISIN DE0005439004
Reuters-Ticker-Symbol CONG
Bloomberg-Ticker-Symbol CON
Indexzugehörigkeit
(Auswahl)
DAX, Prime All Share,
Prime Automobile, NISAX
Anzahl der ausgegebenen Aktien zum 31.12.2020 200.005.983 Stück
Free Float zum 31.12.2020 54,0 %

In den USA und in Kanada hielten institutionelle Investoren Ende Dezember 2020 insgesamt 34,5 % (Vj. 29,3 %) des Streubesitzes in Form von Aktien oder ADRs.

Der identifizierte Anteilsbesitz institutioneller Investoren in Asien, Australien und Afrika lag Ende 2020 stabil bei 3,6 %.

Grundkapital unverändert

Das Grundkapital der Continental AG belief sich zum Ende des Geschäftsjahres 2020 unverändert auf 512.015.316,48 €. Es ist in 200.005.983 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,56 € pro Aktie eingeteilt. Alle Aktien sind gleichermaßen dividendenberechtigt.

Gemäß § 20 der Satzung der Continental AG gewährt jede Aktie eine Stimme in der Hauptversammlung. Die aktuelle Satzung ist im Internet unter www.continental.de in der Rubrik Unternehmen/Corporate Governance verfügbar.

SEDOL-Nummer 2219677
ISIN US2107712000
Reuters-Ticker-Symbol CTTAY.PK
Bloomberg-Ticker-Symbol CTTAY
ADR Level Level 1
Handel OTC
Sponsor Deutsche Bank Trust
Company Americas
Anzahl der ausgegebenen ADRs
zum 31.12.2020
28.818.830 Stück (hinterlegt mit
2.881.883 Continental-Aktien)

Notierung der Continental-Aktie

Die Continental-Aktie ist unverändert an den deutschen Börsen in Frankfurt, Hamburg, Hannover und Stuttgart im regulierten Markt notiert. Zudem wird sie an weiteren Börsenplätzen in Deutschland und anderen Ländern im Freiverkehr gehandelt.

Notierung des Continental-ADR

Neben der Notierung an europäischen Börsenplätzen wird die Continental-Aktie in den USA in Form eines Sponsored-ADR-Programms am OTC-Markt (Over The Counter, OTC) gehandelt. Eine Zulassung an einer US-amerikanischen Börse besteht nicht. Nach zuvor fünf ADRs entsprechen seit dem Split der ausstehenden ADRs Ende Oktober 2018 zehn ADRs einer Continental-Aktie.

Continental Investor Relations online

Weitere Informationen zur Continental-Aktie, zu den Continental-Anleihen und zum Kreditrating sind unter www.continental-ir.de im Internet abrufbar.

Kennzahlen der Continental-Aktie1

€ (sofern nicht anders angegeben) 2020 2019
Ergebnis pro Aktie, unverwässert –4,81 –6,13
Ergebnis pro Aktie, verwässert –4,81 –6,13
Dividende pro Aktie —2 3,00
Ausschüttungsquote (%) n. a. n. a.
Dividendenrendite3 (%) 0,02 2,4
Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) im Jahresdurchschnitt4 n. a. n. a.
Jahresschlusskurs 121,25 115,26
Jahresdurchschnittskurs 93,36 127,58
Jahreshöchstkurs 126,50 157,40
Jahrestiefstkurs 51,45 103,62
Anzahl der ausgegebenen Aktien, durchschnittlich (Mio Stück) 200,0 200,0
Anzahl der ausgegebenen Aktien am 31.12. (Mio Stück) 200,0 200,0

1 Alle Börsenkurse sind Notierungen der Continental-Aktie im Xetra-System der Deutsche Börse AG.

2 Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung am 29. April 2021.

3 Dividende pro Aktie zum Jahresdurchschnittskurs.

4 Den Anteilseignern zuzurechnendes Konzernergebnis pro Aktie zum Jahresdurchschnittskurs.

Corporate Governance Bericht des Aufsichtsrats

Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,

der Aufsichtsrat hat die Aufgaben, die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegen, im Geschäftsjahr 2020 umfassend wahrgenommen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens eng begleitet, sorgfältig überwacht und ihm beratend zur Seite gestanden. Von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung haben wir uns überzeugt. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen waren wir rechtzeitig und unmittelbar eingebunden.

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat in seinen Sitzungen sowie in schriftlicher Form regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Angelegenheiten informiert. Dazu gehören maßgeblich die geschäftliche Entwicklung, die Planung, die Unternehmensstrategie, wichtige Geschäftsvorfälle der Gesellschaft und des Konzerns und die damit verbundenen Chancen und Risiken sowie Compliance-Themen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats standen dem Vorstand auch außerhalb der Sitzungen beratend zur Verfügung. Als Aufsichtsratsvorsitzender hatte ich regelmäßigen Kontakt mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorstandsvorsitzenden, und habe mich mit ihnen über aktuelle Fragen und Entwicklungen des Unternehmens ausgetauscht. Gemäß einer Anregung des Deutschen Corporate Governance Kodex habe ich auch 2020 mit Investoren Gespräche über aufsichtsratsspezifische Themen geführt.

Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse

Die COVID-19-Pandemie hat sich auch auf die Arbeit des Aufsichtsrats in vielfältiger Weise ausgewirkt. Aufgrund der Kontakt- und Reisebeschränkungen konnten der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse nur Anfang des Jahres und im September 2020 zu Präsenzsitzungen zusammenkommen. Die meisten Sitzungen fanden in virtueller Form statt. Das heißt, die Teilnehmer waren über eine sichere Online-Kommunikationsplattform verbunden, konnten die Präsentationen bildlich verfolgen und sich jederzeit mit Wortbeiträgen an den Beratungen beteiligen. Insgesamt kam der Aufsichtsrat 2020 zu vier ordentlichen und fünf außerordentlichen Sitzungen zusammen, zudem zur Strategiesitzung und zu einer Informationsveranstaltung. Einen Beschluss fasste der Aufsichtsrat im schriftlichen Verfahren. In seinen Sitzungen beriet der Aufsichtsrat regelmäßig zeitweise ohne den Vorstand. Der Präsidialausschuss hat im Berichtsjahr acht Sitzungen abgehalten. Der Prüfungsausschuss tagte 2020 viermal. Der Nominierungsausschuss hat eine schriftliche Abstimmung durchgeführt. Der Vermittlungsausschuss nach §27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz musste 2020 nicht tätig werden. Neu eingerichtet wurde 2020 ein Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen, der ebenfalls nicht zusammenkommen musste. Weitere Ausschüsse bestehen nicht. Alle Ausschüsse berichten regelmäßig an das Plenum. Die Erklärung zur Unternehmensführung (Seite 16 ff.) beschreibt ihre Aufgaben ausführlicher und nennt ihre Mitglieder.

Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Geschäftsjahr 2020 jeweils an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse, denen sie angehören, teilgenommen. Eine detaillierte Aufstellung der Sitzungsteilnahme jedes Aufsichtsratsmitglieds wird am 23. März 2021 mit der Einladung zur Hauptversammlung im Internet in der Rubrik Investoren veröffentlicht.

Wesentliche Themen in Aufsichtsrat und Präsidialausschuss

In jeder Sitzung des Plenums hat der Vorstand den Aufsichtsrat detailliert über die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung des Konzerns und der einzelnen Geschäftsfelder sowie über die Finanzlage des Unternehmens unterrichtet. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen hat der Vorstand ausführlich erläutert. Die Gründe für die Abweichungen sowie die eingeleiteten Maßnahmen hat er eingehend mit dem Aufsichtsrat diskutiert. Außerdem hat uns der Vorstand regelmäßig über die Situation auf den wesentlichen Rohstoff- und Absatzmärkten des Konzerns sowie über die Entwicklung des Aktienkurses der Continental AG informiert.

Wie schon im zweiten Halbjahr 2019 standen die Sitzungen des Aufsichtsrats darüber hinaus während des gesamten Berichtsjahres im Zeichen der enormen Herausforderungen, denen sich das Unternehmen aufgrund des teilweise disruptiven und sich ständig beschleunigenden Wandels der Automobilindustrie gegenübersieht und die durch die Auswirkungen der weltweiten COVID-19- Pandemie krisenhaft verschärft wurden. Die im Strukturprogramm "Transformation 2019–2029" zusammengefassten Restrukturierungsvorhaben sowie die weiteren Maßnahmen des Vorstands zur Stärkung der Finanzkraft und Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens waren Gegenstand intensiver und manchmal kontroverser Diskussionen in mehreren Sitzungen über das Jahr, beginnend mit einer außerordentlichen Sitzung am 19. Februar 2020.

In dieser Sitzung am 19. Februar 2020 hat der Aufsichtsrat außerdem nach erneuter ausgiebiger Erörterung das ab 1. Januar 2020 geltende neue Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder beschlossen. Es ist im Vergütungsbericht ausführlich dargestellt. Weiterhin haben wir uns mit den Vorbereitungen der Abspaltung von Vitesco Technologies mit anschließender Börsennotierung (Spinoff) befasst und uns darüber in einer gesonderten Informationsveranstaltung am 3. März 2020 noch einmal detailliert informieren lassen. Diese war auch Thema der Bilanzsitzung am 17. März 2020, in der der Aufsichtsrat ferner die Entscheidung zur Kenntnis genommen hat, die für den 30. April 2020 geplante Hauptversammlung zu verschieben, weil ihre Durchführung aufgrund der COVID-19-bedingten Beschränkungen nicht möglich gewesen wäre. Weitere Schwerpunkte dieser Sitzung waren die Festlegung der individuellen Vergütung der Vorstandsmitglieder sowie der Jahresabschluss der Gesellschaft und der Konzernabschluss 2019, die wir im Beisein des Abschlussprüfers erörtert und gebilligt haben. Daneben haben wir auf die begründete Empfehlung des Prüfungsausschusses die Absicht erklärt, der Hauptversammlung 2021 die Bestellung von PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover (PwC), als neuen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 vorzuschlagen. In einer weiteren außerordentlichen Sitzung am 16. April 2020 hat der Vorstand den Aufsichtsrat umfassend über die Situation der Mitarbeiter und des Unternehmens in der Coronakrise und die Maßnahmen zum Schutz vor der Pandemie berichtet. Die Sitzung am 30. April 2020 war u. a. der Vorstellung von Prof. Paul Erkers Studie zur Geschichte von Continental in der NS-Zeit sowie Berichten über den Stand des Strukturprogramms "Transformation 2019–2029" gewidmet. Der

Aufsichtsrat hat ferner die Entscheidung des Vorstands zur Kenntnis genommen, die Abspaltung von Vitesco Technologies aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen anhaltenden wirtschaftlichen Unsicherheiten zu verschieben. Außerdem hat der Aufsichtsrat Anpassungen seiner Geschäftsordnung und der des Prüfungsausschusses an das Gesetz zur Umsetzung der 2. EU-Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und an die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex beschlossen.

Am 3. Juni 2020 fand erneut eine außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrats statt. Themen waren insbesondere die Zustimmung zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung am 14. Juli 2020 und deren Vorbereitung, ein Vergütungsverzicht der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands und die Bestellung von Andreas Wolf zum Vorstandsmitglied für das Geschäftsfeld Powertrain. Nach der virtuellen Hauptversammlung am 14. Juli 2020 kam der Aufsichtsrat abermals zusammen, um die Geschäftsentwicklung zu erörtern, und stimmte Restrukturierungsmaßnahmen in Mexiko und Spanien zu. In der ganztägigen Strategiesitzung am 29. September 2020 haben Vorstand und Aufsichtsrat die strategischen Ziele und die strategische Planung des Konzerns und der Geschäftsfelder sowie die Strategie im Personalbereich erneut ausgiebig diskutiert. Themen waren insbesondere die Wachstumsstrategie Rubber, Fahrzeugarchitektur und Konnektivität, "Software and Systems Excellence" und "Autonomous Mobility and Safety" sowie als Schwerpunkt die Aktivitäten von co-pace, der Start-up-Organisation von Continental. Die Sitzung am 30. September 2020 haben wir wieder zu einem größeren Teil zu Beratungen ohne den Vorstand genutzt und dabei auch die Nachfolgeplanung für den Vorstand erörtert. Außerdem hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung zur Schließung des Reifenwerks in Aachen und des Automotive-Standorts in Karben, zu Restrukturierungsmaßnahmen am Standort Regensburg sowie zur Rückführung des Geschäfts aus dem assoziierten Unternehmen Osram Continental erteilt. Schließlich hat die Leiterin der Compliance-Abteilung ihren jährlichen Bericht an das Plenum über ihre Arbeit und bedeutende Compliance-Vorfälle gegeben. Am 12. November 2020 fand eine weitere außerordentliche Sitzung statt: Wir haben der vorzeitigen Beendigung des Mandats von Dr. Elmar Degenhart zugestimmt, der sein Amt als Vorstandsvorsitzender aus gesundheitlichen Gründen durch Erklärung vom 29. Oktober 2020 zum 30. November 2020 niedergelegt hat, und Nikolai Setzer zu seinem Nachfolger ernannt. Daneben hat der Vorstand uns über die Kapitalmarkttage im Dezember 2020 informiert.

In seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit der Jahresplanung 2021 sowie der Langfristplanung und genehmigte die Planung sowie die Investitionspläne für das Geschäftsjahr 2021. Außerdem haben wir die Ziele für die kurz- und langfristige variable Vergütung der Vorstandsmitglieder festgelegt.

Der Präsidialausschuss hat in seinen Sitzungen am 19. Februar, 17. März, 3. Juni, 12. November und 15. Dezember 2020 insbesondere Entscheidungen des Plenums zum Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder, zur Festlegung ihrer individuellen Vergütung, zur Vergütung des Aufsichtsrats und zu anderen Personalangelegenheiten des Vorstands vorbereitend beraten. Daneben hat er in seiner Sitzung am 19. Februar 2020 der Gewährung von Garantien für das Geschäft von Vitesco Technologies mit bestimmten Automobilherstellern zugestimmt, die über die Abspaltung hinaus wirken werden. Damit hat sich der Präsidialausschuss auch noch einmal in einer außerordentlichen Sitzung am 19. Oktober 2020 und in seiner Dezember-Sitzung befasst. In einer Sitzung am 30. April 2020 hat er eine zusätzliche Finanzierung des assoziierten Unternehmens Osram Continental genehmigt und am 30. September 2020 der Begebung von Anleihen im Rahmen des "Debt Issuance Programme" zugestimmt.

Wesentliche Themen im Prüfungsausschuss

Dem Prüfungsausschuss hat der Vorstand ebenfalls fortlaufend und detailliert über die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung des Konzerns und der einzelnen Geschäftsfelder sowie über die Finanzlage des Unternehmens berichtet. Der Vorstand wird vom Leiter Accounting und von der Leiterin bzw. dem Leiter Group Controlling unterstützt, die dem Prüfungsausschuss in seinen Sitzungen so auch unmittelbar Informationen geben können. Darüber hinaus steht der Vorsitzende des Prüfungsausschusses außerhalb der Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Finanzvorstand und dem Abschlussprüfer.

Als Schwerpunkt jeder seiner vierteljährlichen Sitzungen erörtert der Prüfungsausschuss mit dem Vorstand die Rechnungslegung zum Ende des jeweils vorangegangenen Quartals und den Ausblick auf das Gesamtjahr sowie die Quartals- und Halbjahresfinanzberichte vor ihrer Veröffentlichung. In seiner Sitzung am 3. März 2020 hat der Prüfungsausschuss den Jahresabschluss der Gesellschaft und den Konzernabschluss sowie die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung 2019 mit Vorstand und Abschlussprüfer beraten und dem Plenum des Aufsichtsrats ihre Billigung empfohlen. Den Zwischenabschluss zum 30. Juni 2020 hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover (KPMG), im Auftrag des Prüfungsausschusses einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Regelmäßige Themen jeder Sitzung sind darüber hinaus die Arbeit der Compliance-Abteilung und der Konzernrevision sowie die Berichterstattung über bedeutende Vorfälle. Dazu gehören insbesondere die im Risiko- und Chancenbericht und im Anhang zum Konzernabschluss näher erläuterten Angelegenheiten. Die Leiterin der Compliance-Abteilung und die Leiterin der Konzernrevision stehen dem Prüfungsausschuss und seinem Vorsitzenden in Abstimmung mit dem Vorstand auch unmittelbar für Auskünfte zur Verfügung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses gibt die wesentlichen Informationen im Rahmen seiner regelmäßigen Berichterstattung an das Plenum weiter. Der Vorstand berichtet im Prüfungsausschuss zudem über die wesentlichen Risiken, die im Risikomanagementsystem erfasst sind, und die dazu beschlossenen Maßnahmen. Der Prüfungsausschuss hat sich von der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems überzeugt.

Neben diesen wiederkehrenden Themen hat sich der Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 3. März 2020 abschließend mit den Ergebnissen des Auswahlprozesses für den 2021 notwendigen Wechsel des Abschlussprüfers befasst und beschlossen, dem Plenum des Aufsichtsrats zu empfehlen, die Bestellung von PwC als neuem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 vorzuschlagen. Am 31. Juli 2020 ließ sich der Prüfungsausschuss, wie regelmäßig in jedem Jahr, über die Entwicklung wesentlicher Akquisitions- und Investitionsprojekte informieren. 2020 betraf das insbesondere den Erwerb einer indirekten Minderheitsbeteiligung an der HERE International B.V., Niederlande, sowie die Übernahme der Kathrein Automotive GmbH, Deutschland, durch das Geschäftsfeld Vehicle Networking and Information und der Kmart Tyre and Auto Service Ltd., Australien (heute firmierend unter Tyre and Auto Pty Ltd, Australien), durch das Geschäftsfeld Tires. Der Vorstand hat den Prüfungsausschuss in seinen Sitzungen am 31. Juli und am 4. November 2020 ausführlich über die von der Staatsanwaltschaft gegen Mitarbeiter der Continental eingeleiteten Ermittlungen im Zusammenhang mit der Dieselaffäre aufgrund der Lieferung der Motorsteuerung für den EA-189-Motor an VW informiert. Diese Angelegenheit war auch Gegenstand der Berichterstattung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses an das Plenum und des regelmäßigen Austauschs mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden. Mehrfach erörtert wurden auch die Vorwürfe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wegen einer angeblich unterbliebenen Ad-hoc-Mitteilung im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Ergebnisse zum dritten Quartal 2016. In der Sitzung am 4. November 2020 hat der Prüfungsausschuss im Übrigen nach Einholung der erforderlichen Unabhängigkeitserklärung dem von der Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfer, KPMG, den Auftrag für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2020 sowie des Abhängigkeitsberichts erteilt und besonders wichtige Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) mit ihm abgestimmt. KPMG wurde ebenfalls beauftragt, die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung zu prüfen. Der Prüfungsausschuss hat darüber hinaus einen Genehmigungsrahmen für die Beauftragung des Abschlussprüfers mit zulässigen Nichtprüfungsleistungen nach der EU-Abschlussprüferverordnung festgelegt, über dessen Ausnutzung der Vorstand den Prüfungsausschuss regelmäßig informiert.

Corporate Governance

In seiner Dezembersitzung 2020 hat der Aufsichtsrat eine aktualisierte Erklärung nach §161 AktG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) verabschiedet. Sie bezieht sich sowohl auf den Kodex in seiner Fassung vom 7. Februar 2017 als auch auf die Neufassung des Kodex vom 16. Dezember 2019. Aufgrund der geänderten Empfehlungen des Kodex hat der Aufsichtsrat außerdem Anpassungen der "Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats" beschlossen. Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern sind im Berichtsjahr nicht aufgetreten. Dem Aufsichtsrat hat nach seiner Einschätzung im Berichtszeitraum, insbesondere auf Anteilseignerseite, auch jederzeit eine angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder im Sinne des Kodex angehört. Weitere Informationen dazu und zur Corporate Governance allgemein enthält die Erklärung zur Unternehmensführung (Seite 16 ff.).

Jahres- und Konzernabschluss, zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung 2020

Den vom Vorstand nach den Vorschriften des HGB aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 unter Einbeziehung der Buchführung, des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und des Risikofrüherkennungssystems, den Konzernabschluss 2020 sowie den zusammengefassten Bericht zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns hat KPMG geprüft. Der Konzernabschluss 2020 der Continental AG wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Der Abschlussprüfer erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerke. Zum Risikofrüherkennungssystem hat der Abschlussprüfer festgestellt, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG erforderlichen Maßnahmen getroffen hat und dass das Risikofrüherkennungssystem der Gesellschaft geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Außerdem hat KPMG den Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach §312 AktG (Abhängigkeitsbericht) geprüft. Dazu hat KPMG folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 313 Abs. 3 AktG erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  • › die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
  • › bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind,
  • › bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Der Prüfungsausschuss hat die Jahresabschlussunterlagen einschließlich des Abhängigkeitsberichts und die Prüfungsberichte am 2. März 2021 mit Vorstand und Abschlussprüfer erörtert. Außerdem hat das Plenum des Aufsichtsrats diese in seiner Bilanzsitzung am 16. März 2021 ausführlich behandelt. Gegenstand der Beratungen war darüber hinaus die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung für den Continental-Konzern und die Continental AG nach § 289b bzw. §315b HGB. Die erforderlichen Unterlagen waren rechtzeitig vor diesen Sitzungen an alle Mitglieder des Prüfungsausschusses bzw. des Aufsichtsrats verteilt worden, sodass ausreichend Gelegenheit zu ihrer Prüfung bestand. Bei den Beratungen war der Abschlussprüfer anwesend. Er berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen und stand dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Auf der Basis seiner eigenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Continental AG und des Konzerns sowie des Abhängigkeitsberichts einschließlich der Schlusserklärung des Vorstands sowie auf der Basis des Berichts und der Empfehlung des Prüfungsausschusses hat sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Einwendungen waren nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zur zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung hat KPMG einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt. Auf der Grundlage

seiner eigenen Prüfung, des Berichts des Prüfungsausschusses über seine vorbereitende Prüfung und seine Empfehlung sowie der Prüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung und des uneingeschränkten Prüfungsvermerks der KPMG dazu stellt der Aufsichtsrat fest, dass die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung ordnungsgemäß und zweckmäßig ist sowie im Einklang mit den §§ 315b und 315c i. V.m. 289c bis 289e HGB aufgestellt wurde.

Der Aufsichtsrat wird der Hauptversammlung am 29. April 2021 gemeinsam mit dem Vorstand vorschlagen, für das abgelaufene Geschäftsjahr auf eine Dividendenausschüttung zu verzichten und den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

Personelle Veränderungen in Aufsichtsrat und Vorstand Im Aufsichtsrat hat es 2020 keine personellen Veränderungen gegeben.

Weitere Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, die im Berichtsjahr amtiert haben, finden Sie auf den Seiten 19 f. und 219 f.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 3. Juni 2020 Andreas Wolf zum Mitglied des Vorstands für das Geschäftsfeld Powertrain bestellt. Nachdem die Abspaltung von Vitesco Technologies verschoben werden musste, trägt diese Entscheidung seiner Verantwortung für das Geschäftsfeld, die er schon im Oktober 2018 übernommen hat, angemessen Rechnung. Am 29. Oktober 2020 hat uns Dr. Elmar Degenhart seinen Wunsch mitgeteilt, sein Amt als Vorstandsvorsitzender aus gesundheitlichen Gründen zum 30. November 2020 niederzulegen. Der Aufsichtsrat hat dem am 12. November 2020 zugestimmt. Noch einmal möchten wir unseren Dank an Elmar Degenhart für seine hervorragende Leistung, sein vorbildliches Führungsverhalten sowie seine großen Verdienste um Continentals langjährige Erfolgsbilanz bekräftigen. Wir wünschen ihm persönlich und besonders gesundheitlich für die Zukunft alles Gute. Gleichzeitig hat der Aufsichtsrat Nikolai Setzer zum Vorstandsvorsitzenden ernannt. Nikolai Setzer bleibt daneben Vorsitzender des Automotive Board.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen für ihren großen Einsatz im vergangenen Jahr.

Hannover, 16. März 2021

Für den Aufsichtsrat

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle Vorsitzender

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB

Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung ist Maßstab des Handelns von Vorstand und Aufsichtsrat.

Eine verantwortungsvolle und auf nachhaltige Wertschaffung ausgerichtete Unternehmensführung (Corporate Governance) im Interesse aller Anspruchsgruppen ist Maßstab des Handelns von Vorstand und Aufsichtsrat der Continental AG. Der folgende Bericht stellt die Corporate Governance bei Continental dar. Diese Erklärung zur Unternehmensführung nach §289f HGB wird durch den Vergütungsbericht der Continental AG ergänzt und ist Teil des Lageberichts der Gesellschaft.

Erklärung nach § 161 AktG und Abweichungen vom Deutschen Corporate Governance Kodex

Im Dezember 2020 haben Vorstand und Aufsichtsrat die nachstehende jährliche Erklärung nach §161 AktG abgegeben:

"Vorstand und Aufsichtsrat der Continental AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der 'Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex' in der Fassung vom 7. Februar 2017 (vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemacht am 24. April 2017; nachfolgend Kodex 2017) mit den unter Ziffer 1 dargelegten Einschränkungen entsprochen wurde und dass den Empfehlungen der 'Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex' in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemacht am 20. März 2020; nachfolgend Kodex 2020) mit den unter Ziffer 2 dargelegten Einschränkungen entsprochen wird. Auf die Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat vom Dezember 2019 sowie auf vorangegangene Erklärungen nach §161 AktG und die darin erläuterten Abweichungen von Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Bezug genommen.

  • › Ziffer 1: Nach Ziffer 5.4.1 Abs. 2 des Kodex 2017 soll der Aufsichtsrat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benennen, die unter anderem eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder berücksichtigen. Der Aufsichtsrat hat solche Ziele benannt. Dabei hat der Aufsichtsrat jedoch auf die Festlegung einer Altersgrenze verzichtet, weil er ein so pauschales Kriterium nicht für angemessen hält, um die Qualifikation eines einzelnen Kandidaten für die Wahl zum Mitglied des Aufsichtsrats zu bewerten.
  • › Ziffer 2: Nach Empfehlung C.2 des Kodex 2020 soll der Aufsichtsrat eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder festlegen. Der Aufsichtsrat verzichtet auf die Festlegung einer Altersgrenze, weil er ein so pauschales Kriterium nicht für angemessen hält, um die Qualifikation eines Aufsichtsratsmitglieds zu bewerten.

Hannover, im Dezember 2020

Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle Vorsitzender des Aufsichtsrats

Nikolai Setzer Vorsitzender des Vorstands" Die Erklärung ist auf unserer Internetseite in der Rubrik Unternehmen/Corporate Governance veröffentlicht. Dort sind auch frühere Erklärungen nach § 161 AktG einsehbar. Ebenso werden dort nicht mehr aktuelle Erklärungen zur Unternehmensführung – mindestens für jeweils fünf Jahre – zugänglich bleiben.

Wesentliche Praktiken der Unternehmensführung

Folgende Dokumente bilden wesentliche Grundlagen unserer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung:

Organe der Gesellschaft

Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung der Continental AG bilden nach Gesetz und Satzung die Organe der Gesellschaft. Als deutsche Aktiengesellschaft hat die Continental AG ein duales Führungssystem, das durch eine strikte personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungs- und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet ist. Das Zusammenwirken von Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung ist in der Übersicht dargestellt.

Der Vorstand und seine Arbeitsweise

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse frei von Weisungen Dritter nach Maßgabe des Gesetzes, der Satzung, der Geschäftsordnung für den Vorstand sowie unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Hauptversammlung. Alle Mitglieder des Vorstands tragen die Verantwortung für die Geschäftsführung gemeinsam. Unbeschadet dieses Grundsatzes der Gesamtverantwortung führt jedes Mitglied des Vorstands das ihm übertragene Ressort in eigener Zuständigkeit. Der Vorstandsvorsitzende hat die Federführung in der Gesamtleitung und in der Geschäftspolitik des Unternehmens. Mit Wirkung zum 1. Dezember 2020 wurde Nikolai Setzer zum Vorsitzenden des Vorstands der Continental AG bestellt. In dieser Rolle sorgt er für die Koordination und Einheitlichkeit der Geschäftsführung im Vorstand und vertritt die Gesellschaft gegenüber der Öffentlichkeit. Gemeinsam entwickelt der Vorstand die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung.

Der Vorstand besteht zurzeit aus acht Mitgliedern. Wird ein Mitglied des Vorstands erstmals bestellt, geschieht dies in der Regel nur für drei Jahre. Über das Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze hinaus wird ein Mitglied des Vorstands in der Regel nicht bestellt.

Eine Wiederbestellung eines Mitglieds des Vorstands vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer bei gleichzeitiger Aufhebung der laufenden Bestellung erfolgt nur bei Vorliegen besonderer Umstände. Weitere Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands finden Sie auf Seite 218 sowie im Internet in der Rubrik Unternehmen/Corporate Governance.

Der Vorstand hat eine Geschäftsordnung, die insbesondere die Geschäftsverteilung unter den Vorstandsmitgliedern, die wesentlichen Angelegenheiten des Unternehmens und der Konzerngesellschaften, die einer Entscheidung des Gesamtvorstands bedürfen, die Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden sowie das Verfahren der Beschlussfassung durch den Vorstand regelt. Die Geschäftsordnung des Vorstands ist im Internet in der Rubrik Unternehmen/Corporate Governance veröffentlicht. Für bedeutende Maßnahmen der Geschäftsleitung legt die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auf Grundlage der Satzung Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats fest.

Der Vorstand hat ein Automotive Board etabliert, das der mit der weltweiten Neuaufstellung des Unternehmens angestrebten verstärkten Dezentralisierung von Verantwortung dient, den Konzernvorstand entlastet und den laufenden Transformationsprozess im Unternehmensbereich Automotive Technologies maßgeblich gestaltet. Dazu hat der Vorstand dem Automotive Board auch Entscheidungsbefugnisse für bestimmte Angelegenheiten übertragen, die nur Automotive Technologies betreffen. Dem Automotive Board gehören neben dem Vorstandsvorsitzenden als Vorsitzendem auch die Vorstandsmitglieder für die Geschäftsfelder Autonomous Mobility and Safety und Vehicle Networking and Information sowie weitere Mitglieder an.

In Vorbereitung der geplanten Abspaltung mit anschließender Börsennotierung wurde Vitesco Technologies seit 1. Januar 2021 eine größere organisatorische Selbstständigkeit gewährt, um Flexibilität und Agilität zu fördern. In diesem Zusammenhang hat der Vorstand zum 1. Januar 2021 Entscheidungsbefugnisse an die Geschäftsleitung der Vitesco Technologies GmbH für bestimmte Angelegenheiten übertragen, die ausschließlich das Geschäft von Vitesco Technologies betreffen.

Der Aufsichtsrat und seine Arbeitsweise

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Diese ist mindestens einmal jährlich Gegenstand von Beratungen des Aufsichtsrats ohne den Vorstand. Um potenzielle Nachfolgekandidaten kennenzulernen, gibt ihnen der Aufsichtsrat in Abstimmung mit dem Vorstand die Möglichkeit, im Aufsichtsrat vorzutragen.

Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft. In Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, ist der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Bestimmte Angelegenheiten der Geschäftsleitung bedürfen nach Maßgabe von Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung des Aufsichtsrats seiner Zustimmung. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und nimmt seine Belange nach außen wahr. Er ist in angemessenem Rahmen bereit, mit Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen Gespräche zu führen. Mit dem Vorstand, insbesondere mit dessen Vorsitzendem, steht er zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt und berät mit ihm insbesondere Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat setzt sich nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes und der Satzung der Gesellschaft aus 20 Mitgliedern zusammen. Grundsätzlich wird die eine Hälfte von den Aktionären in der Hauptversammlung einzeln gewählt (Anteilseignervertreter), die andere von den Arbeitnehmern der Continental AG und der von ihr abhängigen deutschen Konzernunternehmen (Arbeitnehmervertreter). Die Anteilseignervertreter und die Arbeitnehmervertreter sind gleichermaßen dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist Vertreter der Anteilseigner. Er hat bei Stimmengleichheit ein entscheidendes Zweitstimmrecht.

Der amtierende Aufsichtsrat hatte sich am 26. April 2019 konstituiert. Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats dauert bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2024. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle, der im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand ist. Dem Aufsichtsrat gehören keine Mitglieder an, die zuvor dem Vorstand der Continental AG angehörten oder die eine Organfunktion oder Beratungsaufgabe bei einem wesentlichen Wettbewerber von Continental ausüben oder mit einem solchen in einer persönlichen Beziehung stehen.

Die Gesellschaft hat ein Informationsprogramm eingerichtet, das neu gewählten Mitgliedern nach der Wahl und Konstituierung des Aufsichtsrats einen konzentrierten Einblick in Produkte und Technologien des Unternehmens gibt, aber auch über Finanzen, Controlling und Corporate Governance bei Continental informiert.

Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Im Rahmen von Gesetz und Satzung enthält sie u. a. nähere Bestimmungen zu den Aufsichtsratssitzungen, zur Verschwiegenheitspflicht, zum Umgang mit Interessenkonflikten und zu den Berichtspflichten des Vorstands sowie einen Katalog der Geschäfte und Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist im Internet in der Rubrik Unternehmen/Corporate Governance veröffentlicht. Beratungen des Aufsichtsrats finden regelmäßig in Abwesenheit des Vorstands statt. Vor jeder turnusmäßigen Sitzung des Aufsichtsrats kommen die Anteilseigner- und die Arbeitnehmervertreter jeweils zu getrennten Vorgesprächen mit Mitgliedern des Vorstands zusammen.

Alle zwei bis drei Jahre überprüft der Aufsichtsrat, wie wirksam er insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Zuletzt hat sich der Aufsichtsrat im Jahr 2016 mit Unterstützung eines externen Beraters einer solchen Prüfung unterzogen. Sie hat die positive Entwicklung der Arbeit des Aufsichtsrats in den vergangenen Jahren erneut bestätigt. Die Empfehlungen aus der Effizienzprüfung 2016 hat der Aufsichtsrat aufgenommen. Die für 2020 geplante nächste Selbstbeurteilung wurde auf 2021 verschoben, weil sie 2020 aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nicht sinnvoll hätte durchgeführt werden können.

Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat

Entsprechend Empfehlung C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat ein Kompetenzprofil erarbeitet und Ziele für seine Zusammensetzung benannt.

Der Aufsichtsrat soll in seiner Gesamtheit die nachfolgend näher beschriebenen Kompetenzfelder abdecken. Es wird nicht erwartet, dass sämtliche Aufsichtsratsmitglieder über alle Kompetenzen verfügen. Vielmehr soll jedes Kompetenzfeld durch mindestens ein Aufsichtsratsmitglied abgedeckt werden. Der Aufsichtsrat geht davon aus, dass alle Aufsichtsratsmitglieder über die für die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie über die für eine erfolgreiche Aufsichtsratstätigkeit notwendigen Eigenschaften verfügen. Hierzu zählen insbesondere Integrität, Leistungsbereitschaft, Diskussions- und Teamfähigkeit, ausreichende zeitliche Verfügbarkeit sowie Verschwiegenheit.

  • › Internationalität: Aufgrund der weltweiten Aktivitäten der Continental AG ist in ihrem Aufsichtsrat internationale Berufs- oder Geschäftserfahrung erforderlich. Hierunter ist eine berufliche Ausbildung oder Tätigkeit im Ausland bzw. mit einem starken Bezug auf ausländische Märkte zu verstehen. Wünschenswert sind dabei auch internationale Berufs- und Geschäftserfahrung in Bezug auf asiatische Märkte.
  • › Branchenerfahrung: Der Aufsichtsrat soll über berufliche Erfahrungen in der Automobilindustrie oder den anderen Branchen, in denen das Unternehmen tätig ist, verfügen. Der Aufsichtsrat will insbesondere seine Kompetenz auf den neuen Geschäftsfeldern stärken, die wichtige Bestandteile der Strategie des Unternehmens sind. Daher sollten berufliche Kenntnisse oder Erfahrungen im Bereich Digitalisierung, Informationstechnologie, Telekommunikation, Mobilitätsdienstleistungen, Elektromobilität oder auf damit verwandten Gebieten vorhanden sein.
  • › Führungserfahrung: Dem Aufsichtsrat sollen Mitglieder mit Führungserfahrung angehören. Diese umfasst insbesondere Erfahrung in der Geschäftsleitung oder als obere Führungskraft in einem Wirtschaftsunternehmen oder Erfahrung in einer leitenden Funktion von sonstigen großen Organisationen oder Verbänden.
  • › Finanzerfahrung: Der Aufsichtsrat soll über Kenntnisse und Erfahrungen im Finanzbereich verfügen, namentlich auf den Gebieten der Rechnungslegung, der Kontroll- und Risikomanagementsysteme und der Abschlussprüfung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse auf den genannten Gebieten verfügen.
  • › Corporate-Governance- und Board-Erfahrung: Mitglieder des Aufsichtsrats sollen über Erfahrungen als Mitglied des Aufsichtsrats oder des Vorstands eines inländischen börsennotierten Unternehmens oder als Mitglied des entsprechenden Gremiums eines ausländischen börsennotierten Unternehmens verfügen.

Der Aufsichtsrat hat folgende Ziele für seine Zusammensetzung benannt:

  • › Der Anteil an Mitgliedern des Aufsichtsrats, die das Kompetenzfeld Internationalität abdecken, soll mindestens gleich bleiben. Zurzeit verfügen mindestens sieben Mitglieder über internationale Erfahrung.
  • › Es soll ein angemessener Anteil an Mitgliedern mit Branchenerfahrung erhalten bleiben. Weit mehr als die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder deckt dieses Kompetenzfeld ab.
  • › Dem Aufsichtsrat soll auf Anteilseignerseite eine nach deren Einschätzung angemessene Anzahl von Mitgliedern angehören, die im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex unabhängig sind. Der Nominierungsausschuss wurde seitens des Aufsichtsrats beauftragt, die Unabhängigkeit der Anteilseignervertreter im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex einzuschätzen und die Einhaltung der Ziele für den Anteil unabhängiger Anteilseigner festzustellen. Nach Feststellung des Nominierungsausschusses gehören dem Aufsichtsrat auf Anteilseignerseite eine angemessene Anzahl von Mitgliedern an, die im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex unabhängig sind.
  • › Mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter soll unabhängig von der Continental AG und deren Vorstand sein. Die derzeit amtierenden Anteilseignervertreter sind ausnahmslos unabhängig von der Continental AG und deren Vorstand.
  • › Mindestens fünf Anteilseignervertreter sollen unabhängig vom kontrollierenden Aktionär, der IHO-Gruppe, Herzogenaurach, Deutschland, sein. Die vom kontrollierenden Aktionär unabhängigen Anteilseignervertreter sind:
  • › Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle
  • › Dr. Gunter Dunkel
  • › Satish Khatu
  • › Isabel Corinna Knauf
  • › Sabine Neuß
  • › Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher
  • › Prof. KR Ing. Siegfried Wolf
  • › Bei Vorschlägen für die Wahl zum Aufsichtsrat benennt der Aufsichtsrat in der Regel keine Kandidaten, die zum Zeitpunkt der Wahl bereits drei volle Amtszeiten in dieser Funktion tätig sind.
  • › Eine Altersgrenze, wie in Empfehlung C.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen, hat der Aufsichtsrat nicht festgelegt. Er hält ein so pauschales Kriterium nicht für angemessen, um die Qualifikation eines Kandidaten für die Wahl zum Mitglied des Aufsichtsrats zu bewerten.

Nach §96 Abs. 2 AktG gilt im Übrigen für den Aufsichtsrat der Continental AG die Verpflichtung, dass er grundsätzlich zu mindestens 30% aus Frauen und zu mindestens 30% aus Männern zusammengesetzt sein muss. Dazu berichtet die Gesellschaft auf Seite 21 gemäß §289f Abs. 2 Nr. 4 bis 6 HGB.

Bei Vorschlägen von Kandidaten für die Wahl zum Aufsichtsrat berücksichtigt der Aufsichtsrat die Anforderungen des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium und die benannten Ziele.

Die Erklärung zur Unternehmensführung wird auch zukünftig regelmäßig über den Stand der Umsetzung der Ziele informieren.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat zurzeit fünf Ausschüsse: den Präsidialausschuss, den Prüfungsausschuss, den Nominierungsausschuss, den nach §27 Abs. 3 MitbestG zu bildenden Ausschuss (Vermittlungsausschuss) und den Ausschuss für die Zustimmung etwaiger Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Personen (§§107 Abs. 3 Satz 4, 111b Abs. 1 AktG).

Die Mitglieder des Vermittlungsausschusses bilden auch den Präsidialausschuss. Ihm gehören der Aufsichtsratsvorsitzende, Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle (Vorsitz), seine Stellvertreterin, Christiane Benner, sowie Georg F. W. Schaeffler und Jörg Schönfelder an. Wesentliche Aufgaben des Präsidialausschusses sind die Vorbereitung der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie Abschluss, Beendigung und Änderung von Anstellungsverträgen und sonstigen Vereinbarungen mit ihnen. Für die Festsetzung der Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder ist jedoch ausschließlich das Plenum des Aufsichtsrats zuständig. Eine weitere wichtige Aufgabe des Präsidialausschusses ist die Entscheidung über die Zustimmung zu bestimmten, in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegten Geschäften und Maßnahmen des Unternehmens. Diese Mitwirkungsrechte hat der Aufsichtsrat zum Teil dem Präsidialausschuss übertragen. Jedes seiner Mitglieder kann jedoch im Einzelfall verlangen, eine Angelegenheit wieder dem Plenum zur Entscheidung vorzulegen.

Der Prüfungsausschuss kümmert sich im Wesentlichen um Rechnungslegung, Abschlussprüfung, Risikomanagement und Compliance. Er befasst sich insbesondere mit der Prüfung der Rechnungslegung, Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance sowie der vorbereitenden Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses. Dazu gibt er seine Empfehlung an das Plenum des Aufsichtsrats zur Beschlussfassung nach §171 AktG. Er berät außerdem über die Entwürfe der Zwischenberichte der Gesellschaft. Ferner ist er dafür zuständig, die erforderliche Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sicherzustellen, und er befasst sich mit den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen. Der Ausschuss erteilt den Prüfungsauftrag, bestimmt ggf. Berichtsschwerpunkte, vereinbart das Honorar und überprüft regelmäßig die Qualität der Abschlussprüfung. Zur Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung gibt er eine Empfehlung für den Vorschlag des Aufsichtsrats ab. Der Prüfungsausschuss ist darüber hinaus für die vorbereitende Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung zuständig und beauftragt deren etwaige Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer. Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher. Er ist in jeder Hinsicht unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex und verfügt als Wirtschaftsprüfer über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in

der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren. Mit Klaus Rosenfeld gehört ein weiterer Finanzexperte dem Ausschuss an. Die anderen Mitglieder sind Francesco Grioli, Dirk Nordmann, Georg F. W. Schaeffler und Michael Iglhaut. Ein ehemaliges Vorstandsmitglied und der Aufsichtsratsvorsitzende können nicht Vorsitzender des Prüfungsausschusses sein.

Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für seine Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zu empfehlen. Darüber hinaus obliegt es dem Ausschuss, dem Aufsichtsrat Ziele für seine Zusammensetzung sowie ein Kompetenzprofil vorzuschlagen und beides regelmäßig zu überprüfen. Dem Nominierungsausschuss gehören ausschließlich Anteilseignervertreter an, und zwar die beiden Mitglieder des Präsidialausschusses Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle (Vorsitz) und Georg F. W. Schaeffler, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher, und als weiteres Mitglied Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann.

Der Vermittlungsausschuss wird nach §31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG nur tätig, wenn ein Vorschlag zur Bestellung eines Mitglieds des Vorstands oder zur einvernehmlichen Aufhebung der Bestellung beim ersten Abstimmungsvorgang nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zweidrittelmehrheit findet. Einer erneuten Abstimmung ist dann zwingend ein Vermittlungsversuch durch diesen Ausschuss vorgeschaltet.

Der Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen (GnP-Ausschuss) befasst sich mit einem Geschäft der Continental AG mit einer nahestehenden Person, wenn dieses Geschäft nach Maßgabe der §§ 111a, 111b AktG der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats der Continental AG bedarf. In einem solchen Fall ist die vorherige Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich. Dem Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen gehören neben dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle, und dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher, zwei weitere Mitglieder an, die der Aufsichtsrat aus dem Kreis der Arbeitnehmervertreter wählt.

Weitere Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden Sie auf Seite 219 f. Jährlich aktualisierte Lebensläufe sind im Internet in der Rubrik Unternehmen/Corporate Governance verfügbar. Sie enthalten auch die Information, seit wann ein Mitglied dem Aufsichtsrat angehört.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre der Gesellschaft üben ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte in der Hauptversammlung aus. Die ordentliche Hauptversammlung, die jährlich in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres stattfinden muss, entscheidet über sämtliche ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben wie die Verwendung des Bilanzgewinns, die Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat, die Entlastung der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder, die Wahl des Abschlussprüfers und Änderungen der Satzung der Gesellschaft. Jede Aktie der Continental AG gewährt eine Stimme. Aktien mit Mehrfach- oder Vorzugsstimmrechten oder ein Höchststimmrecht existieren nicht.

Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet und seine Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweist, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Zur Erleichterung der Wahrnehmung ihrer Rechte und zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung werden die Aktionäre bereits im Vorfeld der Hauptversammlung durch den Geschäftsbericht und die Einladung zur Versammlung umfassend über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die anstehenden Tagesordnungspunkte unterrichtet. Sämtliche Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung, einschließlich des Geschäftsberichts, sind auf der Internetseite der Gesellschaft in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht. Über die Internetseite der Gesellschaft kann überdies die Hauptversammlung in voller Länge verfolgt werden. Bei der Durchführung der Hauptversammlung lässt sich der Versammlungsleiter davon leiten, dass eine ordentliche Hauptversammlung nach vier bis sechs Stunden beendet ist. Um die Wahrnehmung der Aktionärsrechte zu erleichtern, bietet die Gesellschaft allen Aktionären, die ihre Stimmrechte nicht selbst ausüben können oder wollen, an, über einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung abzustimmen. Dem Stimmrechtsvertreter können die erforderlichen Weisungen zur Stimmabgabe, auch durch Nutzung eines Internetservices (InvestorPortal) am Tag der Hauptversammlung, bis zum Ende der Generaldebatte erteilt werden. Im Übrigen ist der Dienstleister, der die Gesellschaft bei der Durchführung der Hauptversammlung unterstützt, angewiesen, individuelle Stimmrechtsweisungen erst am letzten Tag vor der Hauptversammlung an Continental weiterzuleiten.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Für die Rechnungslegung des Continental-Konzerns sind die International Financial Reporting Standards (IFRS) maßgeblich, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Grundlage des Jahresabschlusses der Continental AG sind die Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB). Zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 sowie für die Durchsicht von Zwischenfinanzberichten der Gesellschaft hat die Hauptversammlung am 14. Juli 2020 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover (KPMG), bestellt. KPMG prüft seit mehr als 30 Jahren den Konzern- und Einzelabschluss. Seit dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 ist Andreas Modder der verantwortliche Wirtschaftsprüfer bei KPMG.

Internes Kontrollsystem und Risikomanagement

Zu einer sorgfältigen Unternehmensleitung und guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang des Unternehmens mit Risiken. Continental verfügt über ein konzernweites internes Kontroll- und Risikomanagementsystem, insbesondere im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, mit dessen Hilfe die Risikosituation des Unternehmens analysiert und gesteuert wird. Das Risikomanagementsystem dient der Identifizierung und Beurteilung von Entwicklungen, die erhebliche Nachteile auslösen können, und der Vermeidung von Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden würden. Im Einzelnen berichten wir darüber im Risiko- und Chancenbericht, der Teil des Lageberichts zum Konzernabschluss ist.

Transparente und zeitnahe Kommunikation

Im Rahmen unserer Investor-Relations-Arbeit und unserer Unternehmenskommunikation unterrichten wir Aktionäre, Analysten, Aktionärsvereinigungen, Medien und die interessierte Öffentlichkeit gleichermaßen über die wesentlichen Entwicklungen und die Lage des Unternehmens. Insbesondere stehen allen Aktionären unverzüglich sämtliche Informationen zur Verfügung, die auch Finanzanalysten und vergleichbare Adressaten erhalten. Als zeitnahe Informationsquelle dient vor allem die Internetseite der Continental AG, wo u. a. Finanzberichte, Präsentationen aus Analysten- und Investorenkonferenzen sowie Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen der Gesellschaft abrufbar sind. Die Termine der wesentlichen wiederkehrenden Veröffentlichungen (Geschäftsbericht, Quartalsmitteilungen und Halbjahresfinanzbericht) und Veranstaltungen sowie die Termine der Hauptversammlung und der Jahrespressekonferenz werden in einem Finanzkalender mit ausreichendem Zeitvorlauf auf der Internetseite der Continental AG publiziert. Die bisher bekannten Termine für 2021 sind in der Rubrik Investoren/Veranstaltungen und Präsentationen aufgelistet.

Berichterstattung nach § 289f Abs. 2 Nr. 4 bis 6 HGB

Nach §96 Abs. 2 AktG setzt sich der Aufsichtsrat der Continental AG als börsennotierte Aktiengesellschaft, für die das Mitbestimmungsgesetz gilt, zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen. Dieser Mindestanteil ist grundsätzlich vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen. Aufgrund eines Widerspruchs der Arbeitnehmervertreter gegen die Gesamterfüllung gemäß §96 Abs. 2 Satz 3 AktG vor der Wahl des Aufsichtsrats im Frühjahr 2019 ist der Mindestanteil von der Seite der Anteilseigner und von der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Zum 31. Dezember 2020 lag der Frauenanteil sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat der Continental AG bei 30 %.

Nach §111 Abs. 5 AktG hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand und eine Frist zu ihrer Erreichung festzulegen. Liegt der Frauenanteil bei Festlegung unter 30 %, darf die Zielgröße den erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten. Aufgrund der aktuellen Zusammensetzung des Vorstands erwartet der Aufsichtsrat in den kommenden Jahren keine wesentlichen personellen Veränderungen. Der Aufsichtsrat hat daher im Dezember 2016 für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2021 für den Frauenanteil im Vorstand der Continental AG eine Zielgröße von mindestens 11 % festgelegt. Nach einer Überprüfung im Dezember 2019 hat der Aufsichtsrat beschlossen, die festgelegte Zielgröße zum 31. Dezember 2021 unverändert zu lassen. Der Frauenanteil im Vorstand der Continental AG lag zum 31. Dezember 2020 und zum Zeitpunkt dieser Berichterstattung bei 12,5%.

Nach §76 Abs. 4 AktG ist der Vorstand der Continental AG verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands und eine Frist zu ihrer Erreichung festzulegen. Für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2021 hat der Vorstand im November 2016 folgende Zielgrößen für den Frauenanteil in den ersten beiden Führungsebenen der Continental AG unterhalb des Vorstands festgelegt: 26 % für die

erste Führungsebene und 33 % für die zweite Führungsebene. Zum 31. Dezember 2020 lag der Frauenanteil für die erste Führungsebene bei 30 % und für die zweite Führungsebene bei 28 %. Über die gesetzlichen Anforderungen in Deutschland hinaus bleibt für Continental als international tätiges Unternehmen das Ziel von vorrangiger Bedeutung, konzernweit den Frauenanteil in Führungspositionen kontinuierlich zu erhöhen.

Diversitätskonzept

Continental setzt auf die Vielfalt der Mitarbeiter. Im Zentrum des Engagements zur Förderung von Vielfalt stehen derzeit Internationalität und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis.

Der Aufsichtsrat achtet bei der Zusammensetzung des Vorstands auch auf Vielfalt. Gleiches gilt für den Vorstand bei der Besetzung von Führungspositionen. Grundsätzlich zielt der Vorstand überall darauf ab, ein ausgewogenes Verhältnis von heimischen zu internationalen Führungskräften zu erreichen. Der Anteil an lokalen und internationalen Führungskräften schwankt je nach Region. 2020 lag der Anteil ausländischer Führungskräfte im Konzern bei insgesamt rund 46 %.

Daneben arbeitet die Continental AG daran, den Anteil weiblicher Führungskräfte zu steigern. Das Ziel, bis zum Jahr 2020 konzernweit einen Anteil von 16% weiblicher Führungskräfte zu haben, wurde

erreicht. Bis zum Jahr 2025 soll der Anteil weiter auf 25% erhöht werden.

Die Maßnahmen und Programme zur Förderung von Internationalität und Frauen in Führungspositionen dienen auch der Nachfolgeplanung für den Vorstand, für die der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand sorgt. Sie ermöglichen es, potenzielle internationale und weibliche Kandidaten für die Besetzung von Vorstandspositionen zu identifizieren und zu entwickeln. Ziel ist es, durch diese Maßnahmen die Vielfalt im Vorstand mittelfristig weiter zu erhöhen.

Der Aufsichtsrat achtet bei seiner Zusammensetzung ebenfalls auf Vielfalt. Darunter versteht der Aufsichtsrat Vielfalt u. a. im Hinblick auf Alter, Geschlecht, Herkunft und berufliche Erfahrungen. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass er Vielfalt in seiner Zusammensetzung insbesondere über die Abdeckung der im Kompetenzprofil beschriebenen Kompetenzfelder und über die Ziele für seine Zusammensetzung erreicht.

Compliance

Einer unserer vier Werte ist Vertrauen. Vertrauen setzt Integrität, Ehrlichkeit und Unbestechlichkeit voraus. Die Einhaltung aller auf die Continental AG und ihre Tochtergesellschaften anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und internen Regeln durch Management und Mitarbeiter (Compliance) ist daher seit Langem Ziel des Unternehmens und fester Bestandteil der Unternehmenskultur. Neben unseren Unternehmensleitsätzen, OUR BASICS, kommt dies insbesondere in unserer Nachhaltigkeitsambition und im für alle Mitarbeiter geltenden Verhaltenskodex zum Ausdruck. Der Vorstand bekennt sich ausdrücklich zu diesen Grundsätzen und zum "Null-Toleranz"-Prinzip, insbesondere gegenüber Korruption und Verstößen gegen das Kartellrecht.

Grundlage unseres Compliance-Management-Systems (CMS) ist eine umfassende Analyse der Compliance-Risiken des Unternehmens. Das Unternehmen und seine Geschäftsaktivitäten werden im Hinblick auf potenzielle Compliance-Risiken untersucht, die sich z.B. aus Strukturen und Abläufen, einer bestimmten Marktsituation, aber auch aus der Tätigkeit in bestimmten geografischen Regionen ergeben können. Berücksichtigt werden u. a. die Ergebnisse der regelmäßigen konzernweiten Berichterstattung zu den Compliance-Risiken im Governance, Risk & Compliance (GRC) System, Erkenntnisse aus den Untersuchungen der Konzernrevision wie auch externe Quellen wie der "Corruption Perception Index" von Transparency International. Konkretisiert und vertieft wird die Analyse vor allem durch eine Vielzahl von Gesprächen mit Management und Mitarbeitern aller Ebenen sowie in unseren Trainingsveranstaltungen. Die Risikoanalyse ist kein einmaliger Vorgang, sondern sie wird ständig überprüft und aktualisiert.

Die Leiterin der Compliance-Abteilung führt die Compliance-Organisation operativ. Sie untersteht dem Corporate-Compliance-Officer, der direkt an den Finanzvorstand berichtet. Schwerpunkt der Arbeit der Compliance-Abteilung ist die Verhinderung von Verstößen gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht, von Korruption, von Betrug und anderen Vermögensdelikten sowie der Verletzung von Vorschriften gegen die Geldwäsche. Für andere Bereiche, in denen das Risiko von Compliance-Verstößen besteht, liegt die Verantwortung für das Compliance-Management bei den dafür zuständigen Fachbereichen, die diese Aufgabe schon seit Langem kompetent wahrnehmen und dabei von der Compliance-Abteilung unterstützt werden.

Das CMS besteht aus den drei Säulen Vorbeugung, Aufdeckung und Reaktion:

› Die erste Säule des CMS – die Vorbeugung – dient der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung einer allgemeinen Compliance-Kultur. Dies beginnt mit dem Setzen eines entsprechenden "Tone from the Top" durch den Vorstand und das Management und umfasst neben der Risikoanalyse insbesondere die Schulung der Mitarbeiter. Dabei legen wir großen Wert auf Präsenzveranstaltungen, bei denen wir die Mitarbeiter unmittelbar und persönlich ansprechen und ihre Fragen diskutieren können. Bedingt durch die Einschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie führen wir gegenwärtig diese Schulungen überwiegend im Rahmen von Webinaren durch. Außerdem kommen E-Learning-Programme zum Einsatz. Der Vorbeugung dienen darüber hinaus die Beratung durch die Compliance-Abteilung zu konkreten Sachverhalten und die unternehmensinterne Veröffentlichung von Leitlinien zu Themen wie Kartellrecht und Verhalten gegenüber Wettbewerbern, Geben und Annehmen von Geschenken oder Sponsoring. Um Compliance-Verstöße durch Zulieferer, Dienstleister, Vertreter oder vergleichbare Dritte zu vermeiden, die nachteilige Auswirkungen auf Continental haben oder dem Unternehmen ggf. sogar nach Rechtsvorschriften wie dem "UK Bribery Act" zugerechnet werden könnten, hat Continental einen "Business Partner Code of Conduct" eingeführt. Seine Anerkennung ist grundsätzlich Voraussetzung für eine Geschäftsbeziehung mit Continental. Bei Bedarf erfolgt eine "Third Party Due Diligence" mit Blick auf Compliance-Themen. Weitere wesentliche Bestandteile der vorsorgenden Compliance sind kommunikative Maßnahmen, die regelmäßig durchgeführt werden. Dazu gehören Compliance Video Tutorials und sogenannte Compliance Days sowie Compliance Games, die einzelne Standorte mit der Unterstützung der Compliance-Organisation ausrichten. Auch sie haben wir in ein digitales Format überführt.

  • › Die zweite Säule des CMS die Aufdeckung umfasst regelmäßige und anlassbezogene Prüfungen. Darüber hinaus ist Compliance stets Gegenstand der Prüfungen der Konzernrevision. Um Mitarbeitern und Dritten außerhalb des Konzerns die Möglichkeit zu geben, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, Grundwerte und ethische Normen zu melden, hat Continental eine Compliance- & Antikorruptions-Hotline eingerichtet. Über die Hotline können, soweit gesetzlich zulässig auch anonym, Informationen zu potenziellen Rechtsverletzungen, wie Bestechung oder kartellrechtswidrigem Verhalten, aber auch zu anderen Delikten oder Manipulation im Rahmen der Rechnungslegung mitgeteilt werden. Konzernrevision und Compliance-Abteilung prüfen und verfolgen Hinweise an diese Hotline weiter. Die Hotline ist weltweit in einer Vielzahl von Sprachen verfügbar. Die Anzahl der über die Hotline eingehenden Mitteilungen war in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen. Wir sehen dies als Zeichen der gewachsenen Sensibilität für Compliance-Themen und als Erfolg der Compliance-Arbeit. Seit Beginn der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen verzeichnen wir allerdings einen Rückgang bei der Anzahl der Hinweise.
  • › Die dritte Säule des CMS die Reaktion befasst sich mit den Konsequenzen festgestellter Compliance-Verstöße. In die Entscheidung über notwendige Maßnahmen einschließlich etwaiger individueller Sanktionen ist die Compliance-Abteilung einbezogen. Darüber hinaus erfolgt eine sorgfältige Analyse solcher Vorfälle durch die Compliance-Abteilung, um sicherzustellen, dass Einzelfälle nicht Symptom systemischer Schwächen sind, und um etwaige Präventionslücken zu schließen und das Compliance-Management-System kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Konzeption, Implementierung und Wirksamkeit des CMS von Continental für die Bereiche Antikorruption, Wettbewerbs-/Kartellrecht, Betrug und sonstige Vermögensdelikte wurden im Jahr 2016 nach Prüfungsstandard PS 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) geprüft und es wurde ein uneingeschränktes Prüfungsurteil erteilt.

Wesentliche Compliance-relevante Sachverhalte und Risiken sind im Risiko- und Chancenbericht (Seite 99 ff.) und im Anhang zum Konzernabschluss (Kapitel 36) näher erläutert.

Vergütungsbericht

Dieser Vergütungsbericht ist Teil des Lageberichts.

Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der Continental AG

Der Aufsichtsrat setzt das System der Vorstandsvergütung in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben in §§ 87 Abs. 1, 87a Abs. 1 AktG fest. Dabei wird der Aufsichtsrat von seinem Präsidialausschuss unterstützt. Präsidialausschuss und Aufsichtsrat können bei Bedarf externe Berater hinzuziehen. Bei deren Mandatierung wird auf ihre Unabhängigkeit vom Vorstand und vom Unternehmen geachtet.

Das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem wird der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt. Billigt die Hauptversammlung das jeweils zur Abstimmung gestellte Vergütungssystem nicht, wird nach §120a Abs. 3 AktG spätestens in der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem zum Beschluss vorgelegt.

Der Präsidialausschuss bereitet die regelmäßige Überprüfung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat vor. Soweit erforderlich, empfiehlt er dem Aufsichtsrat Änderungen des Systems. Bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das Vergütungssystem nach §120a Abs. 1 Satz 1 AktG der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.

Neues Vergütungssystem ab dem 1. Januar 2020

Der Aufsichtsrat überprüft die Vergütung des Vorstands regelmäßig. Er hat zuletzt im Jahr 2019 einen unabhängigen Berater mit der Überprüfung der Vergütung des Vorstands und des Vergütungssystems beauftragt, um den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen, die sich aus dem Gesetz zur Umsetzung der 2. EU-Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) (in Kraft getreten zum 1. Januar 2020) und der neuen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 16. Dezember 2019 (vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemacht am 20. März 2020) ergeben. Auf Grundlage der Überprüfungen des unabhängigen Beraters hat der Aufsichtsrat das neue Vergütungssystem für den Vorstand in mehreren Sitzungen eingehend erörtert und in seiner Sitzung am 17. März 2020 endgültig festgelegt. Das neue Vergütungssystem wurde sodann von der Hauptversammlung der Continental AG am 14. Juli 2020 gebilligt.

Das neue System gilt für die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Continental AG ab dem 1. Januar 2020. Dieser Vergütungsbericht erläutert das neue Vergütungssystem des Vorstands sowie die Struktur und Höhe der individuellen Vergütung der Vorstandsmitglieder.

Grundsätze des Vergütungssystems

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Continental AG leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie der Continental AG. Durch die Ausgestaltung des Vergütungssystems werden die Vorstandsmitglieder motiviert, wesentliche strategische Konzernziele – insbesondere die Steigerung des Unternehmenswerts und eine Top-Marktposition in den

Bereichen Kundenorientierung, Qualität und Marktanteil – zu erreichen.

Bei der Festlegung der Vorstandsbezüge orientiert sich der Aufsichtsrat an den folgenden Grundsätzen:

Förderung der Konzernstrategie

Das Vergütungssystem leistet in seiner Gesamtheit einen wesentlichen Beitrag zur Förderung und Umsetzung der Geschäftsstrategie, indem auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene nachhaltige Leistungskriterien definiert werden.

Angemessenheit der Vergütung

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder steht in einem angemessenen Verhältnis zu ihren Aufgaben und Leistungen. Sie trägt der Komplexität sowie der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Rechnung. Gegenüber vergleichbaren Unternehmen ist die Vergütung marktüblich und zugleich wettbewerbsfähig.

Verknüpfung von Leistung und Vergütung

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird an ihre Leistung gekoppelt, indem die variablen Vergütungsbestandteile von der Erreichung bestimmter Zielkriterien abhängig gemacht werden. Damit werden besondere Leistungen angemessen vergütet, während eine Verfehlung der vorgegebenen Ziele zu einer spürbaren Verringerung der Vergütung führt.

Ausrichtung auf eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist auf eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet. Die variable Vergütung hat daher überwiegend eine mehrjährige Bemessungsgrundlage. Im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung werden den Vorstandsmitgliedern außerdem nichtfinanzielle Zielkriterien für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung vorgegeben.

Harmonisierung mit Aktionärs- und Stakeholder-Interessen Das Vergütungssystem leistet einen zentralen Beitrag zur Verknüpfung der Interessen des Vorstands mit den Interessen der Aktionäre und weiterer Stakeholder. Der überwiegende Teil der variablen Vergütung knüpft an die Performance des Unternehmens und der Continental-Aktie an. Zusätzlich verpflichtet sich der Vorstand, Aktien der Continental AG während seiner Bestellung zu erwerben und dauerhaft zu halten.

Durchgängigkeit des Vergütungssystems

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands knüpft an die Vergütung für Führungskräfte im Konzern an, setzt vergleichbare Anreize und gibt damit einheitliche Ziele vor.

Überblick: Komponenten und Struktur der Zielgesamtvergütung

Das Vergütungssystem sieht grundsätzlich feste erfolgsunabhängige sowie variable erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile vor.

Die festen erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteile umfassen das Jahresfestgehalt, Nebenleistungen und eine Versorgungszusage.

Die variablen erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile umfassen eine kurzfristige Vergütungskomponente (Performance-Bonus ohne Aktien-Deferral) sowie langfristige Vergütungskomponenten (Long Term Incentive und Aktien-Deferral des Performance-Bonus). Für die variablen Vergütungsbestandteile werden vor Beginn jedes Geschäftsjahres durch den Aufsichtsrat mit Blick auf die strategischen Ziele, die Vorgaben aus §§ 87, 87a AktG und den Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweiligen Fassung Zielkriterien festgesetzt, deren Erreichungsgrad die Höhe der tatsächlichen Auszahlung bestimmt.

Der Aufsichtsrat kann bei der Höhe der Zielgesamtvergütung die Funktion und den Verantwortungsbereich des einzelnen Vorstandsmitglieds angemessen berücksichtigen. Dies bringt es mit sich, dass die Anteile der einzelnen Vergütungsbestandteile an der Zielgesamtvergütung nachfolgend in prozentualen Bandbreiten angegeben werden. Die konkreten Anteile variieren somit in Abhängigkeit von der funktionalen Differenzierung sowie einer etwaigen Anpassung im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Vergütung.

Das Jahresfestgehalt trägt zu 22 % bis 28 %, der Performance-Bonus (ohne Aktien-Deferral) zu 17 % bis 22 % und das Aktien-Deferral und der Long Term Incentive zu 33 % bis 38 % zur Zielvergütung bei. Die Versorgungszusage macht 17 % bis 23 % und die Nebenleistungen machen ca. 1 % der Zielvergütung aus.

1 Durchschnittswert 2020.

2 Basierend auf einem Zielbonus (hier 1,167 Mio €) für 100 % Zielerreichung festgelegter EBIT-, ROCE- und FCF-Ziele sowie eines Personal Contribution Factors (PCF) von 1,0. Maximal können 200 % des Zielbonus erreicht werden.

3 Aus dem Netto-Zufluss des Performance-Bonus müssen Aktien der Continental AG im Wert von 20 % des Brutto-Auszahlungsbetrags gekauft und für einen Zeitraum von drei Jahren gehalten werden.

4 Basierend auf dem Zusagebetrag, der in virtuelle Aktien der Continental AG umgewandelt wird. Die Auszahlungshöhe ist abhängig vom Relative Total Shareholder Return, den erreichten Nachhaltigkeitskriterien sowie dem Aktienkurs vor der Auszahlung. Maximal können 200 % des Zusagebetrags erreicht werden.

Vergütungskomponenten im Detail

1. Feste Vergütungsbestandteile

Das Jahresfestgehalt ist eine fixe, auf das gesamte Geschäftsjahr bezogene Vergütung, die in zwölf gleich hohen Monatsraten ausgezahlt wird.

Jedes Vorstandsmitglied erhält zudem Nebenleistungen. Diese umfassen:

› die Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch privat genutzt werden darf

  • › die Erstattung von Reisekosten sowie ggf. Umzugskosten und Aufwendungen für eine betrieblich bedingte doppelte Haushaltsführung
  • › einen regelmäßigen Gesundheitscheck
  • › den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) mit Selbstbehalt gemäß §93 Abs. 2 Satz 3 AktG
  • › eine Gruppenunfallversicherung
  • › den Berufsgenossenschaftsbeitrag inklusive ggf. darauf entfallender Lohnsteuer sowie

› Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Anwendung von § 257 SGB V und §61 SGB XI

Jedem Vorstandsmitglied ist ein Ruhegehalt zugesagt, das ab Vollendung des 63. Lebensjahres, jedoch nicht vor Ausscheiden aus den Diensten der Continental AG (nachfolgend "Versorgungsfall") gezahlt wird. Die betriebliche Altersversorgung der Mitglieder des Vorstands wurde ab dem 1. Januar 2014 auf eine beitragsorientierte Leistungszusage umgestellt. Dem Versorgungskonto des Vorstandsmitglieds wird jährlich ein Kapitalbaustein gutgeschrieben. Dazu wird jährlich ein Festbetrag, den der Aufsichtsrat im Dienstvertrag mit dem Vorstandsmitglied vereinbart, mit einem Altersfaktor multipliziert, der eine angemessene Verzinsung abbildet. Für Vorstandsmitglieder, die bereits vor dem 1. Januar 2014 amtiert haben, wurde die bis zum 31. Dezember 2013 geltende Versorgungszusage durch einen Startbaustein auf dem Kapitalkonto abgelöst. Mit Eintritt des Versorgungsfalls wird das Versorgungsguthaben als Einmalleistung, in Raten oder, im Regelfall, aufgrund der zu erwartenden Höhe des Versorgungsguthabens als Rente ausgezahlt. Eine Anpassung des Ruhegehalts nach Eintritt des Versorgungsfalls erfolgt nach § 16 BetrAVG.

2. Variable Vergütungsbestandteile

a) Performance-Bonus (Short Term Incentive, STI) Im Dienstvertrag vereinbart der Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied einen Zielbetrag für den Performance-Bonus (nachfolgend "STI-Zielbetrag"), der bei 100 % Zielerreichung gewährt wird. Der Maximalbetrag des Performance-Bonus ist auf 200 % des STI-Zielbetrags begrenzt.

Die Höhe des auszuzahlenden STI hängt davon ab, inwieweit ein Vorstandsmitglied die Ziele erreicht, die der Aufsichtsrat für dieses Vorstandsmitglied für die folgenden drei finanziellen Kennzahlen als Leistungskriterien im Sinne des §87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG festlegt:

› Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (nachfolgend "EBIT"), bereinigt um Wertminderungen des Goodwill sowie Gewinne und/oder Verluste aus der Veräußerung von Unternehmensteilen

  • › Kapitalrendite (Return On Capital Employed, nachfolgend "ROCE") als Verhältnis von EBIT (wie vorstehend bereinigt) zu durchschnittlichen operativen Aktiva des Geschäftsjahres
  • › Cashflow vor Finanzierungstätigkeit (nachfolgend "Free Cashflow", "FCF"), bereinigt um Mittelzuflüsse/-abflüsse aus Verkauf bzw. Erwerb von Gesellschaften und Geschäftsbereichen

Zur Berechnung des STI wird der Grad der Erreichung des EBIT-Ziels mit 40 %, des ROCE-Ziels mit 30 % und des Free-Cashflow-Ziels mit 30 % gewichtet.

Der Zielwert für eine Zielerreichung von 100 % entspricht für jedes finanzielle Leistungskriterium dem Wert, der sich jeweils für dieses finanzielle Leistungskriterium aus der Planung für das jeweilige Geschäftsjahr ergibt, welcher der Aufsichtsrat zugestimmt hat.

Der Aufsichtsrat legt jährlich für jedes finanzielle Leistungskriterium die Werte für eine Zielerreichung von 0 % bzw. 200 % fest. Der Grad der Zielerreichung wird linear zwischen 0 % und 200 % durch den Vergleich mit dem jeweiligen Ist-Wert für das Geschäftsjahr berechnet.

Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte und der Vergleichsparameter ist – vorbehaltlich der nachstehend dargestellten Möglichkeiten zum Umgang mit außergewöhnlichen Ereignissen und Entwicklungen – ausgeschlossen.

Daneben kann der Aufsichtsrat vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres für einzelne oder alle Vorstandsmitglieder persönliche, nichtfinanzielle Leistungskriterien aus den nachfolgenden Bereichen festlegen, die in Form eines sogenannten Personal Contribution Factors (nachfolgend "PCF") mit einem Wert zwischen 0,8 und 1,2 in die Zielerreichung einfließen:

  • › Marktentwicklung und Kundenorientierung (z.B. neue Märkte, neue Produkt- oder Kundensegmente)
  • › Umsetzung Transformationsvorhaben (z. B. Abspaltung, Portfolioanpassung, Reorganisation, Effizienzsteigerung, strategische Allianzen)

Struktur des Performance-Bonus (STI)

1 Maximal können 200 % des Zielbetrags erreicht werden.

2 Netto-Darstellung; Aus dem Netto-Zufluss des Performance-Bonus müssen Aktien der Continental AG im Wert von 20 % des Brutto-Auszahlungsbetrags gekauft und für einen Zeitraum von drei Jahren gehalten werden; der entsprechende Bruttobetrag wurde unter Annahme einer Steuer- und Abgabenquote von pauschal 50 % ermittelt.

› Organisations- und Kulturentwicklung (z. B. Förderung der Unternehmenswerte, Agilität und Ownership, Stärkung interner Kooperation und Kommunikation, Nachfolgeplanung, Arbeitgebermarke)

Die nichtfinanziellen Leistungskriterien und die Zielerreichung für den PCF sollen nachvollziehbar und verifizierbar sein. Nach Ablauf des Geschäftsjahres beurteilt der Aufsichtsrat die Leistung des einzelnen Vorstandsmitglieds anhand der festgelegten Leistungskriterien und Ziele und legt für den PCF einen Wert zwischen 0,8 und 1,2 fest.

Hat der Aufsichtsrat für ein Geschäftsjahr für ein Vorstandsmitglied keine Ziele für den PCF festgelegt, beträgt der Wert des PCF 1,0.

Die finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien des Performance-Bonus sollen die Vorstandsmitglieder zur Wertschaffung und zum Erreichen bzw. zur Outperformance der kurzfristigen wirtschaftlichen Ziele incentivieren sowie zur operativen Exzellenz motivieren. Der PCF gibt dem Aufsichtsrat zusätzlich die Möglichkeit, individuelle oder kollektive Leistungen des Vorstands anhand nichtfinanzieller Leistungskriterien und Ziele zu berücksichtigen, die für die operative Umsetzung der Unternehmensstrategie maßgeblich sind.

Der Performance-Bonus soll einerseits die Gesamtverantwortung der Vorstandsmitglieder für das Unternehmen wiedergeben und die Zusammenarbeit unter den Unternehmensbereichen fördern sowie andererseits der eigenständigen Führung des jeweiligen Ressorts gerecht werden. Bei der Festlegung der Ziele und der Berechnung des STI für jedes Vorstandsmitglied wird daher die jeweilige Geschäftsverantwortung wie folgt berücksichtigt:

  • › Für ein Vorstandsmitglied, dessen Verantwortungsbereich sich auf den Konzern insgesamt erstreckt — z. B. Chief Executive Officer (CEO), Chief Financial Officer (CFO), Chief Human Relations Officer (CHRO) — wird die Erreichung des EBIT- und des ROCE-Ziels anhand der für den Continental-Konzern ermittelten Kennzahlen gemessen.
  • › Für ein Vorstandsmitglied, dessen Verantwortungsbereich sich auf einen Unternehmensbereich erstreckt (z. B. Vorsitzender des Automotive Board), wird die Erreichung des EBIT- und des ROCE-Ziels zu je 50 % anhand der für den Continental-Konzern und anhand der für den Unternehmensbereich ermittelten Kennzahlen gemessen.
  • › Für ein Vorstandsmitglied, dessen Verantwortungsbereich das Geschäftsfeld Autonomous Mobility and Safety (AMS) oder Vehicle Networking and Information (VNI) ist, wird die Erreichung des EBIT- und des ROCE-Ziels zu 25 % anhand der für den Continental-Konzern ermittelten Kennzahlen, zu 25 % anhand der für die Automotive Technologies ermittelten Kennzahlen und zu 50 % anhand der für das jeweilige Geschäftsfeld ermittelten Kennzahlen gemessen.
  • › Für ein Vorstandsmitglied, dessen Verantwortungsbereich sich auf das Geschäftsfeld ContiTech, Tires oder Powertrain erstreckt, wird die Erreichung des EBIT- und des ROCE-Ziels zu je 50 % anhand der für den Continental-Konzern und für das jeweilige Geschäftsfeld ermittelten Kennzahlen gemessen.
  • › Die Erreichung des Free-Cashflow-Ziels wird für alle Vorstandsmitglieder am Free Cashflow des Continental-Konzerns gemessen.

Short Term Incentive (STI)

Berücksichtigung der Geschäftsverantwortung für die finanziellen Leistungskriterien

Nach Ende des Geschäftsjahres wird die Zielerreichung für jedes finanzielle Leistungskriterium auf Grundlage des geprüften Konzernabschlusses der Continental AG errechnet und entsprechend der vorstehend beschriebenen Gewichtung mit dem STI-Zielbetrag multipliziert. Durch Multiplikation dieses Ergebnisses mit dem PCF wird der Bruttowert des auszuzahlenden Betrags (nachfolgend "Brutto-Auszahlungsbetrag") des STI festgestellt. Einen Sonderoder Anerkennungsbonus kann der Aufsichtsrat nicht gewähren.

Das Vorstandsmitglied ist verpflichtet, 20 % des Brutto-Auszahlungsbetrags (entspricht i.d.R. ca. 40 % des Netto-Auszahlungsbetrags) in Aktien der Continental AG zu investieren. Der Restbetrag wird als kurzfristige variable Vergütung zur Auszahlung gebracht.

Der Erwerb der Aktien soll durch einen externen Dienstleister in einer definierten Zeitspanne nach Abrechnung und Bereitstellung des Betrags unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der gesetzlichen Regelungen zu Insidergeschäften (Art. 7 ff. Marktmissbrauchsverordnung) und Eigengeschäften von Führungskräften (Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung), erfolgen. Das Vorstandsmitglied ist verpflichtet, die Aktien mindestens für einen Zeitraum von drei Jahren ab Tag des Erwerbs rechtlich und wirtschaftlich zu halten. Die als Deferral erworbenen Aktien können auf die Verpflichtung des Vorstandsmitglieds zum Erwerb von Aktien der Continental AG nach der nachstehend dargestellten "Share Ownership Guideline" angerechnet werden.

b) Long Term Incentive (LTI)

Im Finanzbericht zum 30. September 2020 wurde der Long-Term-Incentive-Plan aus dem neuen Vergütungssystem als Continental-Long-Term-Incentive-Plan ("CLIP 2020") beschrieben. Im Folgenden wird dieser als "LTI-Plan 2020" bezeichnet. Der Long Term Incentive (nachfolgend "LTI") soll das langfristige Engagement des Vorstands für das Unternehmen und sein nachhaltiges Wachstum fördern. Daher ist der langfristige "Total Shareholder Return" (nachfolgend "TSR") der Continental-Aktie im Vergleich zu einem Index, der sich aus europäischen Unternehmen zusammensetzt, die in der Automobil- und Reifenindustrie tätig und mit der Continental AG vergleichbar sind (STOXX Europe 600 Automobiles & Parts (SXAGR); nachfolgend "Vergleichsindex"), ein wesentliches Leistungskriterium für den LTI. Zweites Leistungskriterium ist ein Nachhaltigkeitsfaktor, der zur Ermittlung des auszuzahlenden LTI mit dem Zielerreichungsgrad des relativen TSR multipliziert wird. Für die Höhe des auszuzahlenden LTI ist darüber hinaus die Entwicklung des Kurses der Continental-Aktie über die Laufzeit des LTI ausschlaggebend.

Jeder LTI hat eine Laufzeit von vier Geschäftsjahren. Im Dienstvertrag vereinbart der Aufsichtsrat mit jedem Vorstandsmitglied einen Zuteilungswert in Euro für den LTI. Zu Beginn des ersten Geschäftsjahres der Laufzeit des LTI-Plans wird dieser Zuteilungswert in einen Grundbestand virtueller Aktien umgerechnet. Dazu wird der Zuteilungswert durch den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Continental-Aktie im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder eines Nachfolgesystems) in den letzten zwei Monaten vor Beginn der Laufzeit des jeweiligen LTI-Plans (Ausgabekurs) geteilt.

Der Maximalbetrag des auszuzahlenden LTI ist auf 200 % des Zuteilungswerts begrenzt, der im Dienstvertrag des jeweiligen Vorstandsmitglieds festgelegt ist.

Zur Ermittlung des relativen TSR wird der TSR der Continental-Aktie (Continental-TSR) nach vier Jahren der Laufzeit des LTI-Plans mit der Entwicklung des Vergleichsindex während dieses Zeitraums verglichen.

Entspricht der Continental-TSR dem Vergleichs-TSR, ist das TSR-Ziel zu 100 % erreicht. Unterschreitet der Continental-TSR den Vergleichs-TSR um 25 Prozentpunkte oder mehr, ist die Zielerreichung 0 %. Überschreitet der Continental-TSR den Vergleichs-TSR um 25 Prozentpunkte oder mehr, ist die Zielerreichung 150 %. Unterschreitet oder überschreitet der Continental-TSR den Vergleichs-TSR um weniger als 25 Prozentpunkte, wird der Grad der Zielerreichung linear zwischen 50 % und 150 % berechnet. Eine Zielerreichung von mehr als 150 % ist ausgeschlossen.

Der Aufsichtsrat legt angemessene Regelungen fest für den Fall von Veränderungen des Grundkapitals von Continental, der Börsennotierung der Continental-Aktie oder des Vergleichsindex, die sich wesentlich auf den Continental-TSR oder den Vergleichs-TSR auswirken.

Nachhaltigkeit ist fester Bestandteil der Unternehmensstrategie bei Continental und basiert auf den vier Unternehmenswerten Vertrauen, Gewinnermentalität, Freiheit und Verbundenheit. Nachhaltigkeit bedeutet für Continental, einen wesentlichen gesellschaftlichen Mehrwert zu schaffen und etwaige negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeit zu reduzieren.

Der Vorstand der Continental AG hat im Geschäftsjahr 2019 eine neue Nachhaltigkeitsstrategie verabschiedet, die der Aufsichtsrat auch für das Vergütungssystem aufgreift. Die Nachhaltigkeitsstrategie des Vorstands definiert zwölf wesentliche Themenfelder: Klimaschutz, saubere Mobilität, Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Lieferketten, saubere und sichere Fabriken, gute Arbeitsbedingungen, Produktqualität, Unternehmensführung (Corporate Governance), Innovation und Digitalisierung, sichere Mobilität, langfristige Profitabilität sowie gesellschaftliches Engagement. Daraus hat der Vorstand folgende strategische Kernthemen identifiziert:

  • › Klimaschutz
  • › saubere Mobilität
  • › Kreislaufwirtschaft
  • › nachhaltige Lieferketten

Insbesondere für diese vier Themenfelder hat der Vorstand der Continental AG herausfordernde Nachhaltigkeitsziele festgelegt. Die dafür notwendigen Konzepte, Leistungsindikatoren und Einzelziele werden sukzessive erarbeitet.

Auf Grundlage der vorliegenden Konzepte, Leistungsindikatoren und Einzelziele für die zwölf Themenfelder, insbesondere die strategischen Themenfelder, legt der Aufsichtsrat bis zu sechs Leistungskriterien und Ziele für den Nachhaltigkeitsfaktor des jeweiligen LTI-Plans fest. Diese können etwa Vorgaben für CO2-Emissionen und

Struktur des Long Term Incentive 2020 (LTI 2020)

Recyclingquoten oder die Überprüfung guter Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter im Continental-Konzern (z. B. anhand des Krankenstands oder der Unfallquoten) beinhalten.

Bei der Festlegung der Leistungskriterien für den Nachhaltigkeitsfaktor achtet der Aufsichtsrat insbesondere auf die Verfügbarkeit notwendiger Daten auf Konzernebene, die Datenqualität und ihre Vergleichbarkeit im Zeitverlauf, aber auch auf die Beeinflussbarkeit des Erreichens der Ziele durch die Managementleistung. Darüber hinaus soll die Zielerreichung im Rahmen der Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens überprüfbar sein.

Der Aufsichtsrat prüft die Erreichung der Ziele anhand des geprüften Konzernabschlusses und der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung des Continental-Konzerns für das vierte Geschäftsjahr der Laufzeit des LTI-Plans. Zur Berechnung des Nachhaltigkeitsfaktors wird zum Wert 0,7 für jedes Ziel, das erreicht wurde, ein Wert addiert, der sich aus der Division des Werts 0,6 durch die Anzahl der festgelegten Leistungskriterien ergibt. Der Nachhaltigkeitsfaktor beträgt maximal 1,3.

Zur Berechnung des auszuzahlenden LTI wird zunächst durch Multiplikation des relativen TSR und des Nachhaltigkeitsfaktors der Performance-Index (nachfolgend "PI") ermittelt. Aus der Multiplikation des Grundbestands an virtuellen Aktien mit dem PI ergibt sich der Endbestand an virtuellen Aktien.

Der Endbestand an virtuellen Aktien wird mit dem Auszahlungskurs multipliziert, um den auszuzahlenden Bruttobetrag des LTI in Euro (nachfolgend "Auszahlungsbetrag") festzustellen. Der Auszahlungskurs entspricht der Summe aus dem arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Continental-Aktie im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder des Nachfolgesystems) an den Börsenhandelstagen in den letzten zwei Monaten vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung nach Ende der Laufzeit des LTI-Plans und der während der Laufzeit des LTI-Plans pro Aktie gezahlten Dividenden.

Der Auszahlungsbetrag darf 200 % des dienstvertraglich vereinbarten Zuteilungswerts nicht überschreiten.

Endet das Dienstverhältnis eines Vorstandsmitglieds ohne wichtigen Grund vor Ablauf des ersten Geschäftsjahres eines LTI-Plans, hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf einen zeitanteilig reduzierten LTI. Endet das Dienstverhältnis eines Vorstandsmitglieds ohne

wichtigen Grund nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres, aber vor Ende der Laufzeit eines LTI-Plans, behält das Vorstandsmitglied seinen Anspruch auf den vollen LTI. Die übrigen Bedingungen des LTI ändern sich nicht, insbesondere bleibt der Zeitpunkt der Berechnung und der Fälligkeit der Auszahlung unverändert. Kein Anspruch auf Zahlung eines LTI, auch nicht auf Zahlung eines ratierlichen LTI, besteht bei einer vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund.

Festlegung der konkreten Zielgesamtvergütung

Der Aufsichtsrat legt im Einklang mit dem Vergütungssystem jeweils für das bevorstehende Geschäftsjahr die Höhe der Zielgesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied fest. Richtschnur hierfür ist, dass die jeweilige Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage der Gesellschaft steht, die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe übersteigt und auf eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Continental AG ausgerichtet ist. Zu diesem Zweck werden sowohl externe als auch interne Vergleichsbetrachtungen angestellt:

  • › horizontaler (externer) Vergleich: Zur Beurteilung der Angemessenheit und Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen zieht der Aufsichtsrat eine geeignete Vergleichsgruppe heran (horizontaler Vergleich). Für diesen Peergroup-Vergleich ist die Marktstellung der Unternehmen im Vergleich zur Continental AG entscheidend. Vor diesem Hintergrund bilden die Unternehmen des Deutschen Aktienindex (DAX) den Vergleichsmarkt, innerhalb dessen insbesondere die Zielgesamt- und die Maximalvergütung verglichen werden.
  • › vertikaler (interner) Vergleich: Der vertikale Vergleich betrifft das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft des Continental-Konzerns in Deutschland, wobei auch die zeitliche Entwicklung berücksichtigt wird. Den oberen Führungskreis hat der Aufsichtsrat zu diesem Zweck dergestalt festgelegt, dass er die Führungsebenen unterhalb des Vorstands der Continental AG innerhalb des Continental-Konzerns umfasst, die gemäß der internen Stellenbewertungssystematik zum Kreis der Senior Executives gehören. Die weitere Belegschaft umfasst im Einzelnen den ebenfalls gemäß der internen Stellenbewertungssystematik definierten Kreis der Executives sowie die Gruppe der außertariflichen und die Gruppe der tariflichen Mitarbeiter.

  • › Differenzierung nach dem jeweiligen Anforderungsprofil: Das Vergütungssystem erlaubt es dem Aufsichtsrat, bei der Höhe der Zielgesamtvergütung die Funktion und den Verantwortungsbereich des einzelnen Vorstandsmitglieds entsprechend zu berücksichtigen. Nach pflichtgemäßem Ermessen des Aufsichtsrats sind daher funktionsspezifische Differenzierungen zulässig, bei denen Kriterien wie Marktüblichkeit, Erfahrung des jeweiligen Vorstandsmitglieds und verantwortetes Vorstandsressort zu berücksichtigen sind.

  • › Höchstgrenzen der Vergütung: Die variable Vergütung soll ein ausgeglichenes Chancen-Risiko-Profil gewährleisten. Werden die gesetzten Ziele nicht erreicht, kann der Auszahlungsbetrag der variablen Vergütung auf Null absinken. Werden die Ziele deutlich übertroffen, so ist die Auszahlung sowohl bei der kurzfristigen als auch bei der langfristigen variablen Vergütungskomponente auf 200 % des Zielbetrags bzw. des Zuteilungswerts begrenzt.

Zusätzlich hat der Aufsichtsrat nach § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG eine betragsmäßige Höchstgrenze für die Summe aller Vergütungskomponenten einschließlich Nebenleistungen und Versorgungsaufwand festgelegt (nachfolgend "Maximalvergütung"). Die Maximalvergütung beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 11,5 Mio €, für den Chief Financial Officer und Chief Human Relations Officer jeweils 6,7 Mio € sowie für die übrigen Vorstandsmitglieder jeweils 6,2 Mio €. Diese Höchstgrenzen beziehen sich jeweils auf die Summe aller Zahlungen, die aus den Vergütungsregelungen für ein Geschäftsjahr resultieren.

Weitere vergütungsrelevante Regelungen

1. Malus- und Clawback-Regelung

Falls ein Vorstandsmitglied in seiner Funktion als Mitglied des Vorstands einen nachweislich wissentlichen groben Verstoß gegen eine seiner Sorgfaltspflichten im Sinne des §93 AktG, einen wesentlichen Handlungsgrundsatz der von der Gesellschaft erlassenen internen Richtlinien oder eine seiner sonstigen dienstvertraglichen Pflichten begeht, kann der Aufsichtsrat nach seinem pflichtgemäßen Ermessen die variable Vergütung, die für das Geschäftsjahr, in dem der grobe Verstoß stattgefunden hat, zu gewähren ist, teilweise oder vollständig auf Null reduzieren (nachfolgend "Malus-Regelung").

Wurde die variable Vergütung zum Zeitpunkt der Reduzierungsentscheidung bereits ausgezahlt, hat das Vorstandsmitglied die gemäß der Reduzierungsentscheidung zu viel erhaltenen Zahlungen zurückzuzahlen (nachfolgend "Clawback-Regelung"). Außerdem ist die Gesellschaft in diesem Fall berechtigt, gegen sonstige Vergütungsansprüche des Vorstandsmitglieds aufzurechnen.

Etwaige Schadensersatzansprüche der Continental AG gegen das Vorstandsmitglied, insbesondere aus §93 Abs. 2 AktG, bleiben von der Vereinbarung einer Malus- oder einer Clawback-Regelung unberührt.

2. Share Ownership Guideline

Ergänzend zu den bereits dargestellten Vergütungskomponenten ist jedes Vorstandsmitglied verpflichtet, einen Mindestbetrag in Aktien der Continental AG zu investieren und den so erworbenen Aktienbestand während seiner Amtszeit und für weitere zwei Jahre nach Ablauf seiner Bestellung und Beendigung seines Dienstvertrags zu halten. Der von einem Vorstandsmitglied zu investierende Mindestbetrag wird auf Basis des vereinbarten Brutto-Jahresfestgehalts des Vorstandsmitglieds ermittelt. Er entspricht 200 % des Jahresfestgehalts für den Vorsitzenden des Vorstands und 100 % des Jahresfestgehalts für alle anderen Vorstandsmitglieder.

Für die Dauer der Haltepflicht darf ein Vorstandsmitglied die nach der Share Ownership Guideline erworbenen Continental-Aktien weder verpfänden noch sonst über sie verfügen.

3. Laufzeiten und Beendigungsmöglichkeiten

Die Dienstverträge sehen keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit vor; das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für den Fall einer unverschuldeten Dienstverhinderung ist vereinbart, die Bezüge befristet fortzuzahlen. Wird ein Vorstandsmitglied während der Laufzeit des Dienstvertrags dauernd arbeitsunfähig, so endet der Dienstvertrag mit dem Tag, an dem die dauernde Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird.

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit eines Vorstandsmitglieds ohne wichtigen Grund dürfen ggf. zu vereinbarende Zahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen weder den Wert von zwei Jahresvergütungen (nachfolgend "Abfindungs-Cap") noch den Wert der Vergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags überschreiten. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps ist auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und ggf. auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abzustellen.

Mit jedem Vorstandsmitglied wird ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für die Dauer von zwei Jahren vereinbart. Für diesen Zeitraum wird eine angemessene Entschädigung (Karenzentschädigung) in Höhe von jährlich 50 % der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen gewährt. Eine etwaige Abfindungszahlung ist auf die Karenzentschädigung anzurechnen.

Das Vergütungssystem sieht Sonderregelungen für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) oder Zusagen von Entlassungsentschädigungen nicht vor.

4. Umgang mit außergewöhnlichen Ereignissen und Entwicklungen

Der Aufsichtsrat kann auf Vorschlag des Präsidialausschusses in besonderen, außergewöhnlichen Fällen vorübergehend von den Bestandteilen des Systems der Vorstandsvergütung abweichen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Anreizwirkung der Vergütung des Vorstandsmitglieds im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft angemessen und notwendig ist, die Vergütung des Vorstandsmitglieds weiterhin auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet ist und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gesellschaft nicht überfordert wird. Als außergewöhnliche Entwicklungen kommen z. B. außergewöhnliche und weitreichende Änderungen der Wirtschaftssituation (z. B. durch eine schwere Wirtschaftskrise) in Betracht, die die ursprünglichen Zielkriterien und/oder finanziellen Anreize des Vergütungssystems hinfällig werden lassen, sofern sie oder ihre konkreten Auswirkungen nicht vorhersehbar waren. Allgemein ungünstige Marktentwicklungen gelten ausdrücklich nicht als außergewöhnliche Entwicklungen.

Die Bestandteile des Vergütungssystems, von denen abgewichen werden kann, sind das Verfahren, die Regelungen zur Vergütungsstruktur und -höhe sowie die einzelnen Vergütungsbestandteile. Sofern eine Anpassung der bestehenden Vergütungsbestandteile nicht ausreicht, um die Anreizwirkung der Vergütung des Vorstandsmitglieds wiederherzustellen, hat der Aufsichtsrat bei außergewöhnlichen Entwicklungen unter den gleichen Voraussetzungen das Recht, vorübergehend zusätzliche Vergütungsbestandteile zu gewähren.

Eine Abweichung bzw. Ergänzung der Vergütungsbestandteile ist nur durch einen entsprechenden Aufsichtsratsbeschluss auf vorherigen Vorschlag des Präsidialausschusses möglich, der die außergewöhnlichen Umstände und die Notwendigkeit einer Abweichung bzw. Ergänzung feststellt.

Vergütungssystem bis zum 31. Dezember 2019

Das bis zum 31. Dezember 2019 geltende Vergütungssystem (nachfolgend "Vergütungssystem 2019") hat insbesondere in Bezug auf die bis Ende 2019 zugesagten Long Term Incentives, das Aktien-Deferral und die Versorgungszusagen weiterhin Auswirkungen auf die Vergütung der amtierenden und ehemaligen Vorstandsmitglieder. Zudem richtete sich die Vergütung von Herrn Dr. Elmar Degenhart bis zu seinem Ausscheiden aus dem Vorstand der Continental AG zum 30. November 2020 nach dem Vergütungssystem 2019. Nachstehend sind daher die wesentlichen Elemente des Vergütungssystems 2019 beschrieben.

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands nach dem Vergütungssystem 2019 umfasste folgende Bestandteile:

  • › Festvergütung
  • › variable Vergütungselemente
  • › Nebenleistungen
  • › Altersversorgung

1. Festvergütung

Jedes Vorstandsmitglied erhielt Jahresfestbezüge, die in zwölf Monatsraten gezahlt wurden. Die Festvergütung umfasste, bei einer Zielerreichung der variablen Vergütungselemente von 100 %, rund ein Drittel der Direktvergütung.

2. Variable Vergütungselemente

Als variable Vergütung erhielten die Vorstandsmitglieder einen Performance-Bonus und ein aktienorientiertes Long Term Incentive (LTI). Wesentliches Kriterium für die Bemessung der variablen Vergütung war dabei die Continental Value Contribution (CVC) (siehe auch Kapitel Unternehmenssteuerung im Lagebericht, Seite 49). Die variablen Vergütungselemente umfassten, bei einer Zielerreichung von 100 %, zusammen rund zwei Drittel der Direktvergütung. Die Struktur der variablen Vergütung war mit überwiegend mehrjährigen, zukunftsbezogenen Bemessungsgrundlagen auf die nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Der Anteil langfristiger Komponenten an der variablen Vergütung belief sich auf Basis der Zielwerte auf 60 % und mehr.

a) Performance-Bonus

Der Performance-Bonus ging von einem Zielbetrag aus, den der Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied für eine Zielerreichung von 100 % festgelegt hat. Zielkriterien waren die Veränderung des CVC gegenüber dem Vorjahr und die Kapitalrendite (ROCE). Diese Kriterien bezogen sich bei den Vorstandsmitgliedern mit Verantwortung für ein Geschäftsfeld auf dieses, bei den anderen auf den Konzern. Das CVC-Ziel wurde zu 100 % erreicht, wenn der CVC gegenüber dem Vorjahr unverändert war. Sank oder stieg der CVC um einen festgelegten Prozentsatz, reduzierte sich dieser Bestandteil auf Null bzw. erreichte den Maximalwert von 150 %. Im Fall eines negativen CVC im Vorjahr richtete sich die Zielerreichung nach dem Ausmaß der Verbesserung. Die Kriterien für das ROCE-Ziel orientierten sich an den Planzielen. Auch diese Komponente konnte entfallen, wenn ein bestimmter Mindestwert nicht erreicht wurde.

Bei der Berechnung des Performance-Bonus wurde das CVC-Ziel mit 60 % gewichtet, das ROCE-Ziel mit 40 %. Ergänzend zu den CVC- und ROCE-Zielen konnte der Aufsichtsrat zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres ein strategisches Ziel festlegen, das mit 20 % gewichtet wurde – bei entsprechender Reduzierung der Gewichtung der beiden anderen Ziele. Von dieser Möglichkeit wurde für das Geschäftsjahr 2020 kein Gebrauch gemacht. Um außergewöhnlichen Entwicklungen, die den Grad der Zielerreichung beeinflusst hatten, Rechnung tragen zu können, hatte der Aufsichtsrat das Recht, die festgestellte Zielerreichung, auf deren Grundlage der Performance-Bonus errechnet wurde, nach billigem Ermessen rückwirkend um bis zu 20 % nach unten oder oben zu korrigieren. Er hat von diesem Ermessen nie Gebrauch gemacht. In jedem Fall war der Performance-Bonus auf 150 % des Zielbonus begrenzt. Dies galt unabhängig davon, ob ein ergänzendes strategisches Ziel beschlossen wurde.

Der in einem Geschäftsjahr erzielte Performance-Bonus wurde in eine Einmalzahlung, die als Jahresbonus ausgezahlt wurde (Sofortbetrag), und eine aufgeschobene Zahlung (Deferral) aufgeteilt. Der Sofortbetrag belief sich auf 60 % und das Deferral auf 40 %. Das Deferral wurde in virtuelle Aktien der Continental AG umgewandelt. Nach Ablauf einer Haltefrist von drei Jahren nach Ende des Geschäftsjahres, für das der jeweilige Performance-Bonus festgestellt wurde, wurde der Wert dieser virtuellen Aktien einschließlich des Werts der Dividenden ausgezahlt, die für die von der Haltefrist umfassten Geschäftsjahre ausgeschüttet wurden. Die Umwandlung des Deferral in virtuelle Aktien und die Auszahlung des Werts nach Ablauf der Haltefrist erfolgten auf Basis des Durchschnitts der Aktienkurse des Dreimonatszeitraums, welcher der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr der Umwandlung bzw. im Jahr der Auszahlung unmittelbar vorausging. Die mögliche Wertsteigerung des Deferral war auf 250 % des Ausgangsbetrags begrenzt. Auch künftig wird es noch nach Maßgabe des Vergütungssystems 2019 zu Auszahlungen des Werts von Deferrals kommen, soweit die dreijährige Haltefrist der virtuellen Aktien abgelaufen ist.

b) Long Term Incentive (LTI)

Den LTI-Plan hat der Aufsichtsrat jährlich mit einer Laufzeit von jeweils vier Jahren beschlossen. Er hat darin unter Berücksichtigung des Konzernergebnisses und der individuellen Leistung für jedes Vorstandsmitglied den Zielbonus festgelegt, der bei 100 % Zielerreichung ausgezahlt wurde.

Erstes Kriterium der Zielerreichung war der durchschnittliche CVC, den der Konzern in den vier Geschäftsjahren während der Laufzeit, beginnend mit dem Geschäftsjahr der Ausgabe der Tranche, tatsächlich erwirtschaftet hat. Dieser Wert wurde mit dem durchschnittlichen CVC verglichen, der in der strategischen Planung für den entsprechenden Zeitraum festgelegt war. Der Grad der Erreichung dieses Ziels konnte zwischen 0 % und maximal 200 % variieren. Das andere Zielkriterium war der Total Shareholder Return (TSR) der Continental-Aktie während der Laufzeit der Tranche. Zur Ermittlung des TSR wurde der Durchschnittskurs der Continental-Aktie der Monate Oktober bis Dezember jeweils zum Beginn und zum Ende der jeweiligen LTI-Tranche in Relation gesetzt. Zusätzlich wurden für den TSR sämtliche Dividenden, die während der Laufzeit der LTI-Tranche gezahlt werden, berücksichtigt (siehe auch Konzernanhang Kapitel 28). Der Grad der Erreichung dieses Ziels wurde mit dem Grad der Erreichung des CVC-Ziels multipliziert, um den Grad der Zielerreichung zu ermitteln, der für das nach Ende der Laufzeit tatsächlich auszuzahlende LTI maßgeblich war. Der maximale Auszahlungsbetrag war auf 200 % des Zielbonus begrenzt.

Auch künftig kann es noch nach Maßgabe des Vergütungssystems 2019 zu Auszahlungen der ausgegebenen LTI-Tranchen kommen.

3. Nebenleistungen

Die Mitglieder des Vorstands erhielten außerdem bestimmte Nebenleistungen. Dazu gehörten die Erstattung von Auslagen einschließlich etwaiger Umzugskosten und in der Regel befristete Zahlungen bei einer betrieblich veranlassten doppelten Haushaltsführung, die Stellung eines Dienstwagens und Versicherungsprämien für eine Gruppenunfall- und eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung). Die Nebenleistungen sind von den Vorstandsmitgliedern grundsätzlich selbst zu versteuern.

Für den Fall einer unverschuldeten Dienstunfähigkeit war zusätzlich vereinbart, die Bezüge befristet fortzuzahlen.

4. Altersversorgung

Allen Vorstandsmitgliedern war ein Ruhegehalt zugesagt, das nach Vollendung des 63. Lebensjahres, jedoch nicht vor Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft, oder bei Berufsunfähigkeit gezahlt wird.

Die betriebliche Altersversorgung der Mitglieder des Vorstands wurde ab dem 1. Januar 2014 von einer reinen Leistungszusage auf eine beitragsorientierte Leistungszusage umgestellt. Dem Versorgungskonto des Vorstandsmitglieds wurde jährlich ein Kapitalbaustein gutgeschrieben. Dazu wurde ein Betrag von 20 % der Summe aus Festvergütung und dem Zielwert des Performance-Bonus 2019 mit einem Altersfaktor multipliziert, der eine angemessene Verzinsung abbildete. Die bis zum 31. Dezember 2013 geltende Versorgungszusage wurde durch einen Startbaustein auf dem Kapitalkonto abgelöst. Mit Eintritt des Versorgungsfalls wurde das Versorgungsguthaben als Einmalleistung, in Raten oder, im Regelfall, aufgrund der zu erwartenden Höhe des Versorgungsguthabens als Rente ausgezahlt. Eine Anpassung des Ruhegehalts nach Eintritt des Versorgungsfalls erfolgte nach §16 BetrAVG.

In den Dienstverträgen unter dem Vergütungssystem 2019 war vereinbart, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit zu vereinbarende Zahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen nicht den Wert von zwei Jahresvergütungen und nicht den Wert der Vergütung für die Restlaufzeit des Vorstandsdienstvertrags überschreiten sollen. Abfindungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands für den Fall eines Übernahmeangebots oder eines Kontrollwechsels bei der Gesellschaft bestanden nicht. Dr. Ralf Cramer, der mit Ablauf des 11. August 2017 aus dem Vorstand ausschied, erhielt bis zum 11. August 2019 für ein noch geltendes nachvertragliches Wettbewerbsverbot eine Karenzentschädigung, deren Berechnung aufgrund der Abrechnung der Langfristkomponente des Performance-Bonus 2016 sowie des LTI-Plan 2016 korrigiert wurde, weshalb ein Betrag in Höhe von 361 Tsd € zurückgefordert wurde. José A. Avila, der mit Ablauf des 30. September 2018 aus dem Vorstand ausgeschieden ist und dessen Dienstvertrag am 31. Dezember 2019 endete, erhielt ab dem 1. Januar 2020 für ein noch geltendes nachvertragliches Wettbewerbsverbot eine Karenzentschädigung in Höhe von 789 Tsd €.

Herr Dr. Elmar Degenhart, der mit Ablauf des 30. November 2020 aus dem Vorstand ausgeschieden ist, erhielt ab dem 1. Dezember 2020 für das geltende nachvertragliche Wettbewerbsverbot eine Karenzentschädigung in Höhe von 87 Tsd €.

Individuelle Vergütung

In den nachstehenden Tabellen sind die den Mitgliedern des Vorstands gewährten Zuwendungen, Zuflüsse und der Versorgungsaufwand nach Maßgabe der Empfehlungen in Ziffer 4.2.5 Abs. 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 7. Februar 2017 individuell dargestellt:

Gewährte Zuwendungen
Tsd € 2019 2020 2020 (Min) 2020 (Max) 2019 2020
N. Setzer
(Vorsitzender; seit 01.12.2020)
Festvergütung 800 828 828 828 800 828
Nebenleistungen 19 15 15 15 19 15
Summe 819 843 843 843 819 843
Performance-Bonus (Sofortbetrag) 700 768 0 1.536 209 84
Mehrjährige variable Vergütung 1.250 1.359 0 2.718 517 342
Performance-Bonus (Deferral) [3 Jahre] 467 517 286
Performance-Bonus (Deferral) [2020]1 512 0 1.024 56
Long Term Incentive [4 Jahre] 783 847 0 1.694 0 0
Summe 2.769 2.970 843 5.097 1.545 1.269
Versorgungsaufwand 737 999 999 999 737 999
Gesamtvergütung 3.506 3.969 1.842 6.096 2.282 2.268
Dr. E. Degenhart
(Vorsitzender; vom 12.08.2009 bis 30.11.2020)
Festvergütung 1.450 1.281 1.281 1.281 1.450 1.281
Nebenleistungen 21 20 20 20 21 20
Summe 1.471 1.301 1.301 1.301 1.471 1.301
Performance-Bonus (Sofortbetrag) 1.500 1.373 0 2.059 270 0
Mehrjährige variable Vergütung 2.550 1.270 0 2.998 909 403
Performance-Bonus (Deferral) [3 Jahre] 1.000 915 0 2.288 909 403
Long Term Incentive [4 Jahre] 1.550 355 0 710 0 0
Summe 5.521 3.944 1.301 6.358 2.650 1.704
Versorgungsaufwand 1.293 1.443 1.443 1.443 1.293 1.443
Gesamtvergütung 6.814 5.387 2.744 7.801 3.943 3.147
J. A. Avila
(Powertrain; vom 01.01.2010 bis 30.09.2018)
Festvergütung
Nebenleistungen
Summe
Performance-Bonus (Sofortbetrag)
Mehrjährige variable Vergütung 541 207
Performance-Bonus (Deferral) [3 Jahre] 541 207
Long Term Incentive [4 Jahre]
Summe 541 207
Versorgungsaufwand
Gesamtvergütung 541 207

1 Aus dem Netto-Zufluss des Performance-Bonus müssen Aktien der Continental AG im Wert von 20 % des Brutto-Auszahlungsbetrags gekauft und für einen Zeitraum von drei Jahren gehalten werden; der entsprechende Bruttobetrag wurde unter Annahme einer Steuer- und Abgabenquote von pauschal 50 % ermittelt.

2019
Tsd €
Dr. R. Cramer
(Continental China; vom 12.08.2009 bis 11.08.2017)
Festvergütung
2020


2
2
2020 (Min)
2020 (Max) 2019 2020
Nebenleistungen 2 2 2 2
Summe 2
2
2 2 2 2
Performance-Bonus (Sofortbetrag)
Mehrjährige variable Vergütung
541 239
Performance-Bonus (Deferral) [3 Jahre]
541 239
Long Term Incentive [4 Jahre]
Summe 2
2
2 2 543 241
Versorgungsaufwand
Gesamtvergütung 2
2
2 2 543 241
H.-J. Duensing
(ContiTech; seit 01.05.2015)
Festvergütung
800
773 773 773 800 773
Nebenleistungen 24
23
23 23 24 23
Summe
824
796 796 796 824 796
Performance-Bonus (Sofortbetrag)
700
700 0 1.400 126 140
Mehrjährige variable Vergütung
1.250
1.250 0 2.500 72 405
Performance-Bonus (Deferral) [3 Jahre]
467
72 312
Performance-Bonus (Deferral) [2020]1
467
0 934 93
Long Term Incentive [4 Jahre]
783
783 0 1.566 0 0
Summe
2.774
2.746 796 4.696 1.022 1.341
Versorgungsaufwand
632
691 691 691 632 691
Gesamtvergütung
3.406
3.437 1.487 5.387 1.654 2.032
F. Jourdan
(Autonomous Mobility and Safety; seit 25.09.2013)
Festvergütung
800
773 773 773 800 773
Nebenleistungen 29
29
29 29 29 29
Summe
829
802 802 802 829 802
Performance-Bonus (Sofortbetrag)
700
700 0 1.400 126 76
Mehrjährige variable Vergütung
1.250
1.250 0 2.500 541 149
Performance-Bonus (Deferral) [3 Jahre]
467
541 98
Performance-Bonus (Deferral) [2020]1
467
0 934 51
Long Term Incentive [4 Jahre]
783
783 0 1.566 0 0
Summe
2.779
2.752 802 4.702 1.496 1.027
Versorgungsaufwand
642
711 711 711 642 711
Gesamtvergütung
3.421
3.463 1.513 5.413 2.138 1.738

1 Aus dem Netto-Zufluss des Performance-Bonus müssen Aktien der Continental AG im Wert von 20 % des Brutto-Auszahlungsbetrags gekauft und für einen Zeitraum von drei Jahren gehalten werden; der entsprechende Bruttobetrag wurde unter Annahme einer Steuer- und Abgabenquote von pauschal 50 % ermittelt.

Gewährte Zuwendungen Zufluss
Tsd € 2019 2020 2020 (Min) 2020 (Max) 2019 2020
C. Kötz
(Tires; seit 01.04.2019)
Festvergütung 600 773 773 773 600 773
Nebenleistungen 19 17 17 17 19 17
Summe 619 790 790 790 619 790
Performance-Bonus (Sofortbetrag) 527 700 0 1.400 348 79
Mehrjährige variable Vergütung 1.142 1.250 0 2.500 0 53
Performance-Bonus (Deferral) [3 Jahre] 359
Performance-Bonus (Deferral) [2020]1 467 0 934 53
Long Term Incentive [4 Jahre] 783 783 0 1.566 0 0
Summe 2.288 2.740 790 4.690 967 922
Versorgungsaufwand 708 936 936 936 708 936
Gesamtvergütung 2.996 3.676 1.726 5.626 1.675 1.858
H. Matschi
(Vehicle Networking and Information; seit 12.08.2009)
Festvergütung 800 773 773 773 800 773
Nebenleistungen 16 18 18 18 16 18
Summe 816 791 791 791 816 791
Performance-Bonus (Sofortbetrag) 700 700 0 1.400 126 76
Mehrjährige variable Vergütung 1.250 1.250 0 2.500 541 142
Performance-Bonus (Deferral) [3 Jahre] 467 541 91
Performance-Bonus (Deferral) [2020]1 467 0 934 51
Long Term Incentive [4 Jahre] 783 783 0 1.566 0 0
Summe 2.766 2.741 791 4.691 1.483 1.009
Versorgungsaufwand 698 805 805 805 698 805
Gesamtvergütung 3.464 3.546 1.596 5.496 2.181 1.814
Dr. A. Reinhart
(Group Human Relations; seit 01.10.2014)
Festvergütung 800 1.063 1.063 1.063 800 1.063
Nebenleistungen 12 14 14 14 12 14
Summe 812 1.077 1.077 1.077 812 1.077
Performance-Bonus (Sofortbetrag) 700 700 0 1.400 126 76
Mehrjährige variable Vergütung 1.250 1.360 0 2.720 541 290
Performance-Bonus (Deferral) [3 Jahre] 467 541 239
Performance-Bonus (Deferral) [2020]1 467 0 934 51
Long Term Incentive [4 Jahre] 783 893 0 1.786 0 0
Summe 2.762 3.137 1.077 5.197 1.479 1.443
Versorgungsaufwand 776 920 920 920 776 920
Gesamtvergütung 3.538 4.057 1.997 6.117 2.255 2.363

1 Aus dem Netto-Zufluss des Performance-Bonus müssen Aktien der Continental AG im Wert von 20 % des Brutto-Auszahlungsbetrags gekauft und für einen Zeitraum von drei Jahren gehalten werden; der entsprechende Bruttobetrag wurde unter Annahme einer Steuer- und Abgabenquote von pauschal 50 % ermittelt.

Gewährte Zuwendungen Zufluss
Tsd € 2019 2020 2020 (Min) 2020 (Max) 2019 2020
W. Schäfer
(Group Finance and Controlling; seit 01.01.2010)
Festvergütung 1.100 1.063 1.063 1.063 1.100 1.063
Nebenleistungen 10 17 17 17 10 17
Summe 1.110 1.080 1.080 1.080 1.110 1.080
Performance-Bonus (Sofortbetrag) 700 700 0 1.400 126 76
Mehrjährige variable Vergütung 1.360 1.360 0 2.720 541 290
Performance-Bonus (Deferral) [3 Jahre] 467 541 239
Performance-Bonus (Deferral) [2020]1 467 0 934 51
Long Term Incentive [4 Jahre] 893 893 0 1.786 0 0
Summe 3.170 3.140 1.080 5.200 1.777 1.446
Versorgungsaufwand 741 844 844 844 741 844
Gesamtvergütung 3.911 3.984 1.924 6.044 2.518 2.290
A. Wolf
(Powertrain; seit 03.06.2020)
Festvergütung 448 448 448 448
Nebenleistungen 8 8 8 8
Summe 456 456 456 456
Performance-Bonus (Sofortbetrag) 406 0 811 180
Mehrjährige variable Vergütung 724 0 1.449 120
Performance-Bonus (Deferral) [3 Jahre] 0
Performance-Bonus (Deferral) [2020]1 270 0 541 120
Long Term Incentive [4 Jahre] 454 0 908 0
Summe 1.586 456 2.716 756
Versorgungsaufwand 244 244 244 244
Gesamtvergütung 1.830 700 2.960 1.000

1 Aus dem Netto-Zufluss des Performance-Bonus müssen Aktien der Continental AG im Wert von 20 % des Brutto-Auszahlungsbetrags gekauft und für einen Zeitraum von drei Jahren gehalten werden; der entsprechende Bruttobetrag wurde unter Annahme einer Steuer- und Abgabenquote von pauschal 50 % ermittelt.

Dr. Ralf Cramer, der mit Ablauf des 11. August 2017 aus dem Vorstand ausschied, erhielt 2020 noch nachlaufende Nebenleistungen in Höhe von 2 Tsd € sowie aus der Langfristkomponente des Performance-Bonus 2016 in Höhe von 239 Tsd €. José A. Avila, der mit Ablauf des 30. September 2018 aus dem Vorstand ausgeschieden ist, wurden im Jahr 2020 207 Tsd € aus der Langfristkomponente des Performance-Bonus 2016 ausgezahlt. Daneben wurden ihm im Jahr 2020 auf Basis seines Dienstvertrags, der am 31. Dezember 2019 ordentlich endete, weitere 126 Tsd € als Sofortkomponente des Performance-Bonus ausgezahlt und 84 Tsd € als Langfristkomponente des Performance-Bonus in virtuelle Aktien der Gesellschaft umgewandelt.

Die Angaben zu Gewährung und Zufluss werden unterteilt in fixe und variable Vergütungsbestandteile und um Angaben zum Versorgungsaufwand ergänzt. Die fixen Vergütungskomponenten beinhalten die erfolgsunabhängigen Festvergütungen und Nebenleistungen. Die variablen erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten unterteilen sich in den Sofortbetrag aus dem Performance-Bonus als kurzfristige Vergütungskomponente sowie die beiden langfristigen Komponenten Deferral des Performance-Bonus und LTI. Bedingt durch die Umstellung des Vergütungssystems wird

der Teil des Performance-Bonus, der Teil der mehrjährigen variablen Vergütung ist, getrennt nach "Deferral 3 Jahre" gemäß dem Vergütungssystem 2019 und "Deferral 2020" gemäß dem Vergütungssystem seit 1. Januar 2020 aufgeführt.

Die vorstehenden Tabellen berücksichtigen die empfohlenen Mustertabellen nach Ziffer 4.2.5 Abs. 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 7. Februar 2017 ("DCGK 2017") und zeigen individualisiert je Vorstandsmitglied die in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 gewährten Zuwendungen sowie die geleisteten Zahlungen ("Zufluss"). Als "Gewährte Zuwendungen" werden der Sofortbetrag, beide Deferral sowie das LTI jeweils mit dem Zusagewert im Zeitpunkt der Gewährung (entspricht einer Zielerreichung von 100%) angegeben. Die Vergütungselemente werden um Angaben individuell erreichbarer Maximal- und Minimalvergütungen ergänzt.

Der im Berichtsjahr angegebene "Zufluss" umfasst die tatsächlich zugeflossenen fixen Vergütungsbestandteile zuzüglich der im Zeitpunkt der Aufstellung des Vergütungsberichts feststehenden Beträge des Sofortbetrags, die im Folgejahr zufließen werden. Das "Deferral 3 Jahre" umfasst die im Jahr 2020 ausgezahlten Beträge aus der Langfristkomponente des Performance-Bonus 2016. Als "Deferral 2020" ist der Betrag dargestellt, der im Zeitpunkt der Aufstellung des Vergütungsberichts als umzuwandelnder Betrag für das Aktien-Deferral in Aktien der Gesellschaft feststeht und im Folgejahr zur Auszahlung kommt. Dabei wird der Brutto-Auszahlungsbetrag angegeben, der unter Annahme eines Steuer- und Abgabensatzes von 50 % zur Erfüllung der Umwandlungspflicht vom Vorstandsmitglied aufgewendet werden muss. Zuflüsse aus mehrjährigen variablen Vergütungen (LTI-Tranchen ab 2016/2019), deren Planlaufzeit im Berichtsjahr endete, kommen erst im Folgejahr zur Auszahlung. Den Empfehlungen in Ziffer 4.2.5 Abs. 3 DCGK 2017 folgend, entspricht der Versorgungsaufwand bei den Angaben zum Zufluss den gewährten Beträgen, obwohl er keinen tatsächlichen Zufluss im engeren Sinne darstellt.

Angesichts der wirtschaftlichen Belastungen aufgrund der Coronakrise und aus Solidarität mit von Kurzarbeit und weiteren Einschränkungen betroffenen Mitarbeitern hatte der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, für die Monate April bis Juli 2020 auf 10 % der monatlichen Festvergütung zu verzichten.

Die Mitglieder des Vorstands haben im Geschäftsjahr 2020 von Dritten im Hinblick auf ihre Tätigkeit im Vorstand weder Leistungen erhalten, noch sind sie ihnen zugesagt worden.

Vorstandsvergütungen 2020

Vergütungskomponenten
Tsd € fix1 variabel, kurzfristig variabel, langfristig2 gesamt aktienbasierte
Vergütung3
N. Setzer 843 84 903 1.830 803
Dr. E. Degenhart (bis 30.11.2020) 1.301 0 355 1.656 428
H.-J. Duensing 796 140 876 1.812 705
F. Jourdan 802 76 834 1.712 716
C. Kötz 790 79 836 1.705 762
H. Matschi 791 76 834 1.701 754
Dr. A. Reinhart 1.077 76 944 2.097 811
W. Schäfer 1.080 76 944 2.100 811
A. Wolf (seit 03.06.2020) 456 180 574 1.210 381
Summe 7.936 787 7.100 15.823 6.171

1 Die fixen Vergütungskomponenten beinhalten neben Bezügen in Geld auch unbare Elemente (u. a. entsendungsbedingte Leistungen und hier insbesondere übernommene Steuern, Kraftfahrzeugüberlassungen, Versicherungen).

2 Langfristige Komponente der variablen Vergütung, die zur Ausrichtung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung als Deferral in Aktien der Gesellschaft investiert werden muss, die für einen Zeitraum von drei Jahren gehalten werden müssen, sowie die Gewährung des Long-Term-Incentive-Plans 2020.

3 Gewährung des Long-Term-Incentive-Plans 2020 sowie Wertveränderungen der in Vorjahren gewährten virtuellen Aktien und der Long-Term-Incentive-Pläne 2017 bis 2020.

Vorstandsvergütungen 2019

Vergütungskomponenten
Tsd € fix1 variabel, kurzfristig variabel, langfristig2 gesamt aktienbasierte
Vergütung3
Dr. E. Degenhart 1.471 270 1.730 3.471 –1.493
H.-J. Duensing 824 126 867 1.817 –737
F. Jourdan 829 126 867 1.822 –681
C. Kötz (seit 01.04.2019) 619 348 1.015 1.982 127
H. Matschi 816 126 867 1.809 –755
Dr. A. Reinhart 812 126 867 1.805 –688
W. Schäfer 1.110 126 977 2.213 –824
N. Setzer 819 209 923 1.951 –649
Summe 7.300 1.457 8.113 16.870 –5.700

1 Die fixen Vergütungskomponenten beinhalten neben Bezügen in Geld auch unbare Elemente (u. a. entsendungsbedingte Leistungen und hier insbesondere übernommene Steuern, Kraftfahrzeugüberlassungen, Versicherungen).

2 Langfristige Komponente der variablen Vergütung, die zur Ausrichtung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung in virtuelle Aktien der Continental AG umgerechnet wird, sowie die Gewährung des Long-Term-Incentive-Plans 2019.

3 Langfristige Komponente der variablen Vergütung, die zur Ausrichtung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung in virtuelle Aktien der Continental AG umgerechnet wird, die Gewährung des Long-Term-Incentive-Plans 2019 sowie Wertveränderungen der in Vorjahren gewährten virtuellen Aktien und der Long-Term-Incentive-Pläne 2016 bis 2019.

Aktienbasierte Vergütung – Performance-Bonus (Deferral) [3 Jahre]

Die in virtuelle Aktien der Continental AG umgewandelten Beträge der variablen Vergütung für Vorstandsmitglieder nach dem Vergütungssystem 2019 haben sich wie folgt entwickelt:

Stück Bestand
am 31.12.2018
Auszahlung Zusagen Bestand
am 31.12.2019
Auszahlung Zusagen Bestand
am 31.12.2020
N. Setzer 8.212 –3.316 2.228 7.124 –3.023 1.689 5.790
Dr. E. Degenhart (bis 30.11.2020) 16.307 –5.836 3.512 13.983 –4.252 2.184 11.915
J. A. Avila (bis 30.09.2018) 8.771 –3.471 883 6.183 –2.188 3.995
Dr. R. Cramer (bis 11.08.2017) 7.772 –3.471 4.301 –2.528 1.773
H.-J. Duensing 6.211 –465 682 6.428 –3.293 1.020 4.155
F. Jourdan 7.619 –3.471 1.475 5.623 –1.036 1.020 5.607
C. Kötz (seit 01.04.2019) 0 2.816 2.816
H. Matschi 7.115 –3.471 4.689 8.333 –964 1.020 8.389
Dr. A. Reinhart 8.901 –3.471 1.640 7.070 –2.528 1.020 5.562
W. Schäfer 8.901 –3.471 1.640 7.070 –2.528 1.020 5.562
H.-G. Wente (bis 30.04.2015) 228 –228
Summe 80.037 –30.671 16.749 66.115 –22.340 11.789 55.564
Tsd € Fair Value am
31.12.2018
Fair-Value
Auszahlung
Fair-Value
Änderung
Fair-Value
Zusagen
Fair Value am
31.12.2019
Fair-Value
Auszahlung
Fair-Value
Änderung
Fair-Value
Zusagen
Fair Value am
31.12.2020
N. Setzer 1.093 –517 62 266 904 –286 –75 202 745
Dr. E. Degenhart (bis 30.11.2020) 2.181 –909 107 418 1.797 –403 –98 261 1.557
J. A. Avila (bis 30.09.2018) 1.171 –541 66 105 801 –207 –61 0 533
Dr. R. Cramer (bis 11.08.2017) 1.037 –541 67 0 563 –239 –85 0 239
H.-J. Duensing 828 –72 –4 81 833 –312 –102 121 540
F. Jourdan 1.019 –541 69 176 723 –98 –15 121 731
C. Kötz (seit 01.04.2019) 0 0 336 336
H. Matschi 952 –541 70 559 1.040 –91 26 121 1.096
Dr. A. Reinhart 1.191 –541 65 195 910 –239 –64 121 728
W. Schäfer 1.193 –541 65 195 912 –239 –64 121 730
H.-G. Wente (bis 30.04.2015) 29 –36 7 0 0
Summe 10.694 –4.780 574 1.995 8.483 –2.114 –538 1.404 7.235

Zum 31. Dezember 2020 bestehen für Heinz-Gerhard Wente, der am 30. April 2015 in den Ruhestand trat, keine Zusagen mehr. Dr. Ralf Cramer, der bis zum 11. August 2017 Mitglied des Vorstands war, wurden im Jahr 2020 Zusagen in Höhe von 239 Tsd € ausgezahlt (entspricht 2.528 Stück). Zum 31. Dezember 2020 bestehen Zusagen mit einem Fair Value von 239 Tsd € (entspricht 1.773 Stück). José A. Avila, der mit Ablauf des 30. September 2018 aus dem Vorstand ausgeschieden ist, wurden 2020 Zusagen in Höhe von 207 Tsd € ausgezahlt (entspricht 2.188 Stück). Zum 31. Dezember 2020 bestehen Zusagen mit einem Fair Value von 533 Tsd € (entspricht 3.995 Stück). Für Dr. Elmar Degenhart, der mit Ablauf des 30. November 2020 aus dem Vorstand ausgeschieden ist, wurden 2020 Zusagen in Höhe von 403 Tsd € ausgezahlt (entspricht 4.252 Stück). Zum 31. Dezember 2020 bestehen Zusagen mit einem Fair Value von 1.557 Tsd € (entspricht 11.915 Stück).

Aufgrund der unternehmensindividuellen Ausgestaltung weisen die virtuellen Aktien im Vergleich zu Standardoptionen einige Besonderheiten auf, die in der Bewertung der virtuellen Aktien zu berücksichtigen sind.

Für die Bewertung der Bezugsrechte kommt eine Monte-Carlo-Simulation zum Einsatz. Dabei wird eine Simulation der lognormalverteilten Prozesse für den Kurs der Continental-Aktie durchgeführt. Das Bewertungsmodell berücksichtigt zudem die Durchschnittswertbildung der Aktienkurse im jeweiligen Referenzzeitraum, die gezahlten Dividenden und die Unter- und Obergrenze des Auszahlungsbetrags.

Zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2020 wurde mit folgenden Parametern für den Performance-Bonus gerechnet:

› kontinuierliche Zero-Zinssätze zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2020:

Tranche 2017: in Höhe von -0,74 % zum Fälligkeitstag und zum voraussichtlichen Auszahlungszeitpunkt;

Tranche 2018: in Höhe von -0,74 % zum Fälligkeitstag und zum voraussichtlichen Auszahlungszeitpunkt;

Tranche 2019: in Höhe von -0,76 % zum Fälligkeitstag und zum voraussichtlichen Auszahlungszeitpunkt.

  • › Zinssatz, basierend auf der Zinsstrukturkurve für Bundesanleihen.
  • › Dividendenzahlungen als arithmetisches Mittel, basierend auf öffentlich verfügbaren Schätzungen für die Jahre 2021 und 2022; im Jahr 2020 lag die gezahlte Dividende der Continental AG bei 3,00 € je Aktie, 2019 hat die Continental AG eine Dividende von 4,75 € je Aktie ausgeschüttet.
  • › historische Volatilitäten auf Basis von täglichen Xetra-Schlusskursen für die Continental-Aktie, bezogen auf die jeweilige Restlaufzeit der virtuellen Aktien. Für die Tranche 2017 liegt die Volatilität bei 37,04 %, für die Tranche 2018 bei 48,36 % und für die Tranche 2019 bei 41,89 %.

Aktienbasierte Vergütung – langfristige Bonuszusagen (LTI-Pläne ab 2018)

Die LTI-Pläne ab 2018 haben sich wie folgt entwickelt:

Tsd € Fair Value am
31.12.20181
Zusage
LTI-Plan 2019
Fair-Value
Änderung
Fair Value am
31.12.20191
Zusage
LTI-Plan 2020
Fair-Value
Änderungen
Fair Value am
31.12.20201
N. Setzer 800 783 –1.583 0 847 –135 712
Dr. E. Degenhart (bis 30.11.2020)2 1.699 1.550 –3.249 0 355 –563 299
J. A. Avila (bis 30.09.2018)3 800 –800 0 0
Dr. R. Cramer (bis 11.08.2017) 357 –357 0 0
H.-J. Duensing 800 783 –1.583 0 783 –125 658
F. Jourdan 800 783 –1.583 0 783 –125 658
C. Kötz (seit 01.04.2019)4 105 783 –888 0 783 –125 658
H. Matschi 800 783 –1.583 0 783 –125 658
Dr. A. Reinhart 800 783 –1.583 0 893 –142 751
W. Schäfer 936 893 –1.829 0 893 –142 751
H.-G. Wente (bis 30.04.2015) 33 –33 0 0
A. Wolf (seit 03.06.2020) 454 –73 381
Summe 7.930 7.141 –15.071 0 6.574 –1.048 5.526

1 Zum Abschlussstichtag liegt der Grad der Erdienung der Tranche 2020 bei 25 %, der Tranche 2019 bei 50 %, der Tranche 2018 bei 75 % und der Tranche 2017 bei 100 %. 2 Aufgrund des Austritts von Dr. E. Degenhart zum 30. November 2020 verfällt ein Teil der Zusagen der LTI-Pläne 2017, 2018 und 2019. Die Zusage im Jahr 2017 von 1.550 Tsd € reduzierte sich auf 1.517 Tsd €, die Zusage im Jahr 2018 von 1.550 Tsd € reduzierte sich auf 1.130 Tsd € und die Zusage im Jahr 2019 von 1.550 Tsd € reduzierte sich auf 743 Tsd €. Eine Fair-Value-Änderung resultierte hieraus nicht, da alle Tranchen einen Fair Value von 0 € aufweisen.

3 Aufgrund der Beendigung des Dienstvertrags von J. A. Avila zum 31. Dezember 2019 verfällt ein Teil der LTI-Pläne 2017, 2018 und 2019. Alle verbleibenden anteiligen Tranchen weisen zum 31. Dezember 2020 einen Fair Value von 0 € aus.

4 C. Kötz hat seine Ansprüche aus den LTI-Plänen behalten, die ihm 2016 bis 2018 als obere Führungskraft zugesagt wurden.

Für die Bewertung des Zielkriteriums TSR kommt eine Monte-Carlo-Simulation zum Einsatz. Dabei wird eine Simulation der lognormalverteilten Prozesse für den Kurs der Continental-Aktie durchgeführt. In der Monte-Carlo-Simulation werden die Durchschnittswertbildung der Aktienkurse im jeweiligen Referenzzeitraum, die gezahlten Dividenden im Rahmen des TSR und die Begrenzung des Auszahlungsbetrags berücksichtigt.

Zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2020 wurde mit folgenden Parametern für den TSR gerechnet:

  • › kontinuierliche Zero-Zinssätze zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2020:
  • LTI-Plan 2017: in Höhe von -0,73 % zum Auszahlungszeitpunkt;

LTI-Plan 2018: in Höhe von -0,73 % zum Fälligkeitstag und -0,74 % zum voraussichtlichen Auszahlungszeitpunkt; LTI-Plan 2019: in Höhe von -0,75 % zum Fälligkeitstag und -0,76 % zum voraussichtlichen Auszahlungszeitpunkt; LTI-Plan 2020: in Höhe von -0,76 % zum Fälligkeitstag und -0,77 % zum voraussichtlichen Auszahlungszeitpunkt.

  • › Zinssatz, basierend auf der Zinsstrukturkurve für Bundesanleihen.
  • › Dividendenzahlungen als arithmetisches Mittel, basierend auf öffentlich verfügbaren Schätzungen für die Jahre 2021 bis 2023; im Jahr 2020 lag die gezahlte Dividende der Continental AG bei 3,00 € je Aktie, 2019 hat die Continental AG eine Dividende von 4,75 € je Aktie ausgeschüttet.

  • › historische Volatilitäten auf Basis von täglichen Xetra-Schlusskursen für die Continental-Aktie und den Vergleichsindex, bezogen auf die jeweilige Restlaufzeit der LTI-Tranchen. Für den LTI-Plan 2018 liegt die Volatilität bei 53,65 % und für den LTI-Plan 2019 bei 43,12 %. Für den LTI-Plan 2020 liegt diese bei 39,30 % für die Continental-Aktie und 31,21 % für den Vergleichsindex.

  • › historische Korrelationen auf Basis von täglichen Xetra-Schlusskursen für den Vergleichsindex, bezogen auf die jeweilige Restlaufzeit der Komponenten des LTI-Plans 2020. Für den LTI-Plan 2020 liegt die historische Korrelation bei 0,8632.

Altersvorsorgeaufwendungen

Der Anwartschaftsbarwert sämtlicher Pensionszusagen der im Jahr 2020 aktiven Mitglieder des Vorstands stellt sich wie folgt dar:

Anwartschaftsbarwert
Tsd € 31.12.2020 31.12.2019
N. Setzer 10.129 7.844
Dr. E. Degenhart (bis 30.11.2020) 19.088 16.167
H.-J. Duensing 4.608 3.572
F. Jourdan 6.308 5.067
C. Kötz (seit 01.04.2019) 1.899 748
H. Matschi 9.927 8.181
Dr. A. Reinhart 7.431 5.562
W. Schäfer 14.618 12.548
A. Wolf (seit 03.06.2020) 446
Summe 74.454 59.689

Wir verweisen auf Kapitel 41 des Konzernanhangs hinsichtlich der Angaben zu Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands.

Vergütung des Aufsichtsrats

Durch das ARUG II wurde §113 Abs. 3 AktG neu gefasst. Danach ist mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ein Beschluss der Hauptversammlung zu fassen.

Vor diesem Hintergrund wurde – unterstützt durch einen unabhängigen Berater – ein neues Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats erarbeitet und durch den Vorstand und den Aufsichtsrat jeweils separat beschlossen.

Das neue Vergütungssystem wurde sodann von der Hauptversammlung der Continental AG am 14. Juli 2020 beschlossen. Es gilt seit dem 1. Januar 2020.

Nach Maßgabe des neuen Vergütungssystems enthält die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats keine variablen Vergütungskomponenten mehr, sondern besteht ausschließlich aus festen Vergütungsbestandteilen. Eine Umstellung auf eine reine Festvergütung unterstützt die auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung bezogene Beratung und Überwachung und entspricht außerdem der Anregung G. 18 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Nach Auffassung der Continental AG ist eine reine Festvergütung besser geeignet, die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder zu stärken und ihren Aufwand angemessen zu vergüten.

Die Abschaffung der variablen Vergütungskomponente macht es zur Wahrung des bisherigen Vergütungsniveaus erforderlich, die

Festvergütung eines Aufsichtsratsmitglieds von derzeit 75.000 € auf 180.000€ jährlich zu erhöhen. Für den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat sowie den Vorsitz und die Mitglieder eines Ausschusses ist auch zukünftig eine erhöhte Vergütung vorgesehen. Sie beträgt für den Vorsitz im Aufsichtsrat das 3-Fache, für den Vorsitz im Prüfungsausschuss das 2,5-Fache, für den Vorsitz in einem anderen Ausschuss das 2-Fache sowie für den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat und für die Mitglieder eines Ausschusses das 1,5-Fache der regulären Festvergütung eines Aufsichtsratsmitglieds.

Daneben erhält jedes Aufsichtsratsmitglied ein Sitzungsgeld von 1.000€ für jede Aufsichtsratssitzung, an der das Mitglied persönlich teilnimmt. Dies gilt entsprechend für die persönliche Teilnahme an Ausschusssitzungen, die nicht am Tag einer Aufsichtsratssitzung stattfinden. Außerdem erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats, neben der ihnen für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer, auch ihre baren Auslagen ersetzt.

Die Höhe und Struktur der zukünftigen Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Continental AG ist im Vergleich zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder anderer DAX-30-Gesellschaften marktüblich. Die Continental AG geht davon aus, dass die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder – mit Ausnahme der reduzierten Vergütung eines einfachen Mitglieds eines Ausschusses – trotz der vorgeschlagenen strukturellen Anpassungen der Höhe nach im Wesentlichen unverändert bleibt.

Zukünftig hat die Hauptversammlung mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen, wobei eine bestätigende Beschlussfassung zulässig ist. Zum Zwecke dieser Vorlage an die Hauptversammlung wird das Vergütungssystem rechtzeitig einer Überprüfung unterzogen.

Angesichts der wirtschaftlichen Belastungen aufgrund der Coronakrise und aus Solidarität mit von Kurzarbeit und weiteren Einschränkungen betroffenen Mitarbeitern haben die Mitglieder des Aufsichtsrats zeitanteilig für die Monate April bis Juli 2020 auf 10 % ihrer jährlichen Festvergütung verzichtet.

Die nach diesen Vorschriften für 2020 gewährten Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder sind in der folgenden Tabelle wiedergegeben:

Aufsichtsratsvergütungen

Vergütungskomponenten
2020 2019
Tsd € fix1 fix1 variabel
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle 526 234 156
Hasan Allak (seit 26.04.2019)2 183 57 35
Christiane Benner2 269 119 78
Dr. Gunter Dunkel 184 82 52
Francesco Grioli2 269 122 78
Prof. Dr.-Ing. Peter Gutzmer (bis 26.04.2019) 25 16
Michael Iglhaut2 265 122 78
Satish Khatu (seit 26.04.2019) 179 57 35
Isabel Corinna Knauf (seit 26.04.2019) 183 57 35
Prof. Dr. Klaus Mangold (bis 26.04.2019) 26 16
Sabine Neuß 174 82 52
Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher 439 199 130
Dirk Nordmann2 272 122 78
Lorenz Pfau (seit 26.04.2019)2 182 57 35
Klaus Rosenfeld 272 122 78
Georg F. W. Schaeffler 264 124 78
Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann 174 121 78
Jörg Schönfelder2 271 120 78
Stefan Scholz2 182 82 52
Gudrun Valten (bis 26.04.2019)2 25 16
Elke Volkmann2 181 82 52
Kirsten Vörkel2 183 82 52
Erwin Wörle (bis 26.04.2019)2 25 16
Prof. TU Graz e.h. KR Ing. Siegfried Wolf 174 80 52
Summe 4.826 2.224 1.426

1 Einschließlich Sitzungsgeld.

2 Diese Arbeitnehmervertreter haben erklärt, dass sie ihre Aufsichtsratsvergütung nach den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbunds an die Hans-Böckler-Stiftung abführen und in einem Fall u. a. an andere Institutionen spenden.

Lagebericht

Der nachfolgende Lagebericht ist ein zusammengefasster Lagebericht i. S. d. § 315 Abs. 5 HGB, da die künftigen Chancen und Risiken des Continental-Konzerns und der Muttergesellschaft, der Continental AG, untrennbar miteinander verbunden sind.

Ausgewählte finanzwirtschaftliche Begriffe 42
Unternehmensprofil 44
Konzernstruktur 44
Konzernstrategie 47
Unternehmenssteuerung 49
Forschung und Entwicklung 52
Nachhaltigkeit und zusammengefasste
nichtfinanzielle Erklärung 54
Hinweise zur Berichterstattung 54
Nachhaltigkeitsmanagement 54
Entwicklung der wesentlichen Nachhaltigkeits
themenfelder 55
Bestätigungsvermerk des unabhängigen
Wirtschaftsprüfers 60
Wirtschaftsbericht 62
Rahmenbedingungen 62
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 62
Entwicklung wesentlicher
Abnehmerbranchen und Absatzregionen 62
Entwicklung der Rohstoffmärkte 64
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 65
Ertragslage 66
Finanzlage 74
Vermögenslage 76
Automotive Technologies 80
Entwicklung des Geschäftsfelds
Autonomous Mobility and Safety 81
Entwicklung des Geschäftsfelds
Vehicle Networking and Information
82

Vehicle Networking and Information Rubber Technologies Entwicklung des Geschäftsfelds Tires

Entwicklung des Geschäftsfelds ContiTech Powertrain Technologies

Entwicklung des Geschäftsfelds Powertrain

Die Continental AG – Kurzfassung nach HGB 93
Sonstige Angaben 96
Abhängigkeitsbericht
Ergänzende Angaben und Erläuterungen
96
gemäß § 289a und § 315a HGB 96
Vergütung des Vorstands 97
Erklärung zur Unternehmensführung
nach § 289f HGB 98
Risiko- und Chancenbericht 99
Risiko- und Chancenmanagement
und internes Kontrollsystem 99
Wesentliche Risiken
Finanzrisiken
101
101
Marktrisiken 102
Operative Risiken 103
Rechtliche und umweltbezogene Risiken 106
Wesentliche Chancen 107
Aussage zur Gesamtrisiko- und
Gesamtchancensituation 109
Prognosebericht 110
Künftige Rahmenbedingungen 110
Prognose der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung 110
Prognose der Entwicklung wesentlicher
Abnehmerbranchen und Absatzregionen 111
Ausblick des Continental-Konzerns 112

Ausgewählte finanzwirtschaftliche Begriffe

Die nachfolgenden ausgewählten finanzwirtschaftlichen Begriffe gelten für den Lagebericht und den Konzernabschluss.

American Depositary Receipts (ADRs). ADRs sind Hinterlegungsscheine, die das Eigentum an Aktien verbriefen. Sie können sich auf eine, mehrere Aktien oder auch nur auf einen Aktienbruchteil beziehen und werden an US-amerikanischen Börsen stellvertretend für die ausländischen bzw. nicht an US-amerikanischen Börsen zugelassenen Aktien gehandelt.

Ausschüttungsquote. Die Ausschüttungsquote ergibt sich aus dem Verhältnis der Dividende für das Geschäftsjahr zum Ergebnis pro Aktie.

Bruttoinlandsprodukt (BIP). Das Bruttoinlandsprodukt ist ein Maß für die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft und gibt den Wert aller Güter und Dienstleistungen an, die in einem Jahr innerhalb der Landesgrenzen erwirtschaftet werden.

Capital Employed. Das betrieblich gebundene Kapital bezeichnet die Mittel, die zur Erzielung des Umsatzes im Unternehmen eingesetzt werden.

Cash Conversion Ratio. Verhältnis des Free Cashflow vor Akquisitionen und Verkäufen von Gesellschaften und Geschäftsbereichen, Restrukturierungsaufwendungen, restrukturierungsbezogenen Belastungen und Carve-out-Effekten zum Konzernergebnis, das den Anteilseignern zuzurechnen ist.

Continental Value Contribution (CVC). Der CVC stellt den absoluten Wertbeitrag sowie als Delta CVC die Veränderung des absoluten Wertbeitrags im Vergleich zum Vorjahr dar. Anhand des Delta CVC verfolgen wir, inwieweit Managementeinheiten wertschaffend wachsen oder Ressourcen effizienter einsetzen.

Zur Berechnung des CVC wird der durchschnittliche gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) von der Kapitalrendite (ROCE) subtrahiert und mit den durchschnittlichen operativen Aktiva des Geschäftsjahres multipliziert. Der für die Continental Group errechnete WACC entspricht der geforderten Mindestverzinsung. Der Kapitalkostensatz wird als gewichteter Durchschnittskostensatz aus Eigen- und Fremdkapitalkosten ermittelt.

Derivative Finanzinstrumente. Hierbei handelt es sich um Geschäfte, mit denen Zins- und/oder Währungsrisiken gesteuert werden.

EBIT. EBIT ist definiert als Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern. Das EBIT wird als Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verstanden und zur Beurteilung der operativen Ertragskraft herangezogen.

EBIT bereinigt. EBIT bereinigt ist definiert als EBIT, bereinigt um Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA), Konsolidierungskreisveränderungen und Sondereffekte (z. B. Wertminderungen, Restrukturierungen, Veräußerungsgewinne und -verluste aus Abgängen von Gesellschaften und Geschäftsbereichen), um die operative Ertragskraft durch die Eliminierung von Sondereinflüssen auch zwischen den Perioden vergleichen zu können.

EBITDA. EBITDA ist definiert als die Summe aus EBIT und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (ohne Abschreibungen auf Finanzanlagen) sowie Wertminderungen. Die Kennzahl wird zur Beurteilung der operativen Ertragskraft herangezogen.

Finanzergebnis. Das Finanzergebnis ist definiert als Summe aus Zinserträgen, Zinsaufwendungen, Effekten aus Währungsumrechnung (resultierend aus Finanzgeschäften) sowie Effekten aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten und sonstigen Bewertungseffekten. Das Finanzergebnis wird als Ergebnis aus Finanzierungsaktivitäten verstanden.

Forschungs- und Entwicklungskosten (netto). Forschungs- und Entwicklungskosten (netto) sind definiert als Aufwand für Forschung und Entwicklung abzüglich Erstattungen und Zuschüssen, die wir in diesem Zusammenhang erhalten.

Free Cashflow. Der Free Cashflow bzw. der Cashflow vor Finanzierungstätigkeit ist definiert als die Summe aus Mittelzufluss bzw. Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit sowie Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit. Der Free Cashflow wird zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit herangezogen.

Gearing Ratio. Die Gearing Ratio, auch Verschuldungsgrad genannt, ist definiert als Netto-Finanzschulden, dividiert durch das Eigenkapital. Diese Kennzahl wird zur Beurteilung der Finanzierungsstruktur herangezogen.

Hedging. Absichern einer Transaktion gegen Risiken wie beispielsweise Wechselkursschwankungen durch Abschluss eines gegenläufigen Sicherungsgeschäfts, gewöhnlich in der Form eines Termingeschäfts.

IAS. International Accounting Standards. Internationale Rechnungslegungsstandards, entwickelt und verabschiedet vom IASB.

IASB. International Accounting Standards Board. Unabhängiges Standardisierungsgremium.

IFRIC. International Financial Reporting Interpretations Committee (Vorgänger des IFRS IC).

IFRS. International Financial Reporting Standards. Der Begriff IFRS bezeichnet die internationalen Rechnungslegungsstandards, die vom IASB entwickelt und verabschiedet werden. In einem weiten Sinne umfasst die Bezeichnung auch die IAS, die Interpretationen des IFRS IC bzw. des Vorgängers IFRIC sowie die des ehemaligen SIC.

IFRS IC. International Financial Reporting Standards Interpretations Committee.

Kapitalrendite (ROCE). Die Kapitalrendite (Return On Capital Employed, ROCE) ist definiert als das Verhältnis von EBIT zu durchschnittlichen operativen Aktiva des Geschäftsjahres. Die Kapitalrendite (ROCE) entspricht der Verzinsung des betrieblich gebundenen Kapitals und wird zur Beurteilung der Profitabilität und Effizienz des Unternehmens herangezogen.

Konsolidierungskreisveränderungen. Die Konsolidierungskreisveränderungen beinhalten Zu- und Abgänge im Rahmen von Share und Asset Deals. Dabei werden Zugänge im Berichtsjahr und Abgänge in der Vergleichsperiode bereinigt.

Netto-Finanzschulden. Die Netto-Finanzschulden ergeben sich aus dem Saldo der zinspflichtigen bilanzierten finanziellen Verbindlichkeiten, der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente, der flüssigen Mittel sowie der sonstigen verzinslichen Anlagen. Die Kennzahl ist Basis für die Berechnung von Kennzahlen der Kapitalstruktur.

Operative Aktiva. Als operative Aktiva gelten die Aktiva abzüglich Passiva der Bilanz ohne Berücksichtigung der Netto-Finanzschulden sowie Verkäufe von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, latenter Steuern und Ertragsteuerforderungen und -verbindlichkeiten sowie anderer finanzieller Vermögenswerte und Schulden. Durchschnittliche operative Aktiva werden aus den Quartalsstichtagen berechnet und entsprechen in unserer Definition dem Capital Employed.

PPA. Purchase Price Allocation (Kaufpreisallokation). Aufteilung des Kaufpreises im Rahmen eines Unternehmenserwerbs auf die identifizierten Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden. Nachträgliche Eröffnungsbilanzanpassungen – resultierend aus Unterschieden zwischen vorläufigen und finalen Zeitwerten zum Erstkonsolidierungszeitpunkt – werden auch als PPA berücksichtigt. Rating. Standardisierte Kennziffer auf den internationalen Finanzmärkten zur Beurteilung und Einstufung der Bonität eines Schuldners. Die Einstufung resultiert aus der wirtschaftlichen Analyse des Schuldners durch spezialisierte Ratingunternehmen.

ROCE. Siehe Kapitalrendite (ROCE).

SIC. Standing Interpretations Committee (Vorgänger des International Financial Reporting Interpretations Committee, IFRIC).

Steuerquote. Diese Kennzahl gibt das Verhältnis von Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zum Ergebnis vor Ertragsteuern an und erlaubt damit eine Abschätzung der steuerlichen Belastung des Unternehmens.

Umsatz bereinigt. Als Umsatz bereinigt wird der Umsatz korrigiert um Konsolidierungskreisveränderungen bezeichnet.

Währungsswap. Tausch von Kapitalbeträgen in unterschiedlichen Währungen. Diese werden z. B. bei der Emission von Anleihen eingesetzt, bei denen die Emissionswährung nicht der funktionalen Währung des Emittenten entspricht.

Weighted Average Cost of Capital (WACC). Der durchschnittliche gewichtete Kapitalkostensatz, bestehend aus der anteiligen Verzinsung des Fremd- sowie des Eigenkapitals.

Working Capital. Das Working Capital ist definiert als Vorräte zuzüglich operativer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und abzüglich operativer Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Forderungsverkäufe sind darin nicht enthalten.

Zinsswap. Ein Zinsswap ist der Austausch von Zinszahlungen zwischen zwei Partnern. Dadurch können z. B. variable Zinssätze in feste getauscht werden oder umgekehrt.

Unternehmensprofil Konzernstruktur

Der Continental-Konzern umfasst drei Unternehmensbereiche mit 21 Geschäftseinheiten.

Organisationsstruktur

Der Continental-Konzern gliedert sich in die Unternehmensbereiche Automotive Technologies, Rubber Technologies und Powertrain Technologies. Diese umfassen fünf Geschäftsfelder mit insgesamt 21 Geschäftseinheiten (ab 1. Januar 2021). Produktanforderungen, Markttrends, Kundengruppen und Distributionskanäle bilden die Grundlage für die Zuordnung zu einem Geschäftsfeld bzw. zu einer Geschäftseinheit. Die Geschäftsfelder und Geschäftseinheiten haben eine durchgängige Geschäftsverantwortung einschließlich der Ergebnisverantwortung.

Das rechtlich verselbstständigte Geschäftsfeld Powertrain firmiert unter dem Namen Vitesco Technologies. Dies hat keine Auswirkung auf die Finanzberichterstattung über das Geschäftsfeld Powertrain innerhalb des Continental-Konzerns.

Geschäftsverantwortung

Die Gesamtverantwortung für die Geschäftsleitung trägt der Vorstand der Continental Aktiengesellschaft (AG). Die Geschäftsfelder sind mit jeweils einem Vorstandsmitglied vertreten.

Zur einheitlichen Ausrichtung der Geschäftspolitik ist im Unternehmensbereich Automotive Technologies ein Automotive Board mit dem Vorstandsvorsitzenden der Continental AG als Vorsitzendem etabliert.

Die Zentralbereiche der Continental AG werden – bis auf den Einkauf Konzern – durch den Vorstandsvorsitzenden, den Finanzvorstand und den Personalvorstand vertreten. Sie übernehmen die geschäftsfeldübergreifenden Funktionen für die Steuerung des Konzerns. Dazu gehören insbesondere die Bereiche Finanzen, Controlling, Compliance, Recht, IT, Human Relations, Sustainability sowie Qualität und Umwelt.

Gesellschaften und Standorte

Die Continental AG ist die Muttergesellschaft des Continental-Konzerns. Dieser umfasst neben der Continental AG 563 Gesellschaften einschließlich nicht beherrschter Unternehmen. Das Continental-Team besteht aus 236.386 Mitarbeitern an insgesamt 561 Standorten für Produktion, Forschung und Entwicklung sowie Verwaltung in 58 Ländern und Märkten. Hinzu kommen die Vertriebsstandorte mit 955 eigenen Reifenfachgeschäften und insgesamt rund 5.000 Franchisebetrieben sowie Betrieben mit Continental-Markenauftritt.

Kundenstruktur

Die Automobilhersteller bilden mit einem Anteil von 69 % am Konzernumsatz unseren bedeutendsten Kundenkreis. Entsprechend wesentlich ist diese Industrie für das Wachstum der Unternehmensbereiche Automotive Technologies und Powertrain Technologies. Im Unternehmensbereich Rubber Technologies dominiert im Geschäftsfeld Tires das Reifenersatzgeschäft mit dem Handel und den Endkunden. Im Geschäftsfeld ContiTech kommen wichtige Kunden sowohl aus der Automobilindustrie als auch aus anderen Schlüsselindustrien wie dem Schienenverkehr, dem Maschinen-, Anlagen- und Bergbau sowie aus dem Ersatzgeschäft.

Konzernstruktur im Überblick

Continental Group

Umsatz: 37,7 Mrd €; Mitarbeiter: 236.386

Automotive Technologies Rubber Technologies Powertrain Technologies
Umsatz: 15,3 Mrd € Umsatz: 15,6 Mrd € Umsatz: 7,0 Mrd €
Mitarbeiter: 95.551 Mitarbeiter: 100.327 Mitarbeiter: 40.102
Autonomous Mobility
and Safety
Vehicle Networking
and Information
Tires ContiTech Powertrain
Umsatz: 7,5 Mrd € Umsatz: 7,9 Mrd € Umsatz: 10,2 Mrd € Umsatz: 5,6 Mrd € Umsatz: 7,0 Mrd €
Mitarbeiter: 47.762 Mitarbeiter: 47.789 Mitarbeiter: 56.864 Mitarbeiter: 43.463 Mitarbeiter: 40.102

Automotive Technologies

Das Geschäftsfeld Autonomous Mobility and Safety entwickelt, produziert und integriert aktive und passive Sicherheitstechnologien und beherrscht die Fahrzeugdynamik. Das Produktportfolio reicht von elektronischen und hydraulischen Brems- und Fahrwerkregelsystemen über Sensoren, Fahrerassistenzsysteme, Airbagelektronik und -sensorik sowie elektronische Luftfedersysteme bis hin zu Reinigungssystemen für Windschutzscheiben und Scheinwerfer. Autonomous Mobility and Safety verfügt über eine hohe Systemkompetenz bei der Vernetzung einzelner Komponenten. So entstehen Produkte und Systemfunktionen entlang der Wirkungskette "SensePlanAct". Sie machen das Fahren sicherer, komfortabler und ebnen den Weg zur autonomen Mobilität.

Das Geschäftsfeld gliedert sich in vier Geschäftseinheiten:

  • › Advanced Driver Assistance Systems
  • › Hydraulic Brake Systems
  • › Passive Safety and Sensorics
  • › Vehicle Dynamics

Das Geschäftsfeld Vehicle Networking and Information mit der Vision "Always On" versteht das Fahrzeug der Zukunft als Partner, der die Insassen mit intelligenten und sicheren Lösungen unterstützt – nahtlos vernetzt, benutzerfreundlich, komfortabel und intelligent. Das Geschäftsfeld entwickelt und integriert Bausteine und End-to-End-Systeme für die vernetzte Mobilität, d. h. Architekturen, Hardware, Software und Services. Durch Lösungen für Vernetzung, Mensch-Maschine-Interaktion, Nutzererlebnis, High-Performance-Computing, digitale Dienste und Systemintegration für Pkw, Nutzfahrzeuge und Flotten sorgt Vehicle Networking and Information für stabile und sichere Konnektivität sowie einen reibungslosen Informationsfluss für die vernetzte Mobilität.

Das Geschäftsfeld gliedert sich in drei Geschäftseinheiten:

  • › Commercial Vehicles and Services
  • › Connected Car Networking
  • › Human Machine Interface

Rubber Technologies

Das Geschäftsfeld Tires steht mit seinem Premiumportfolio im Pkw-, Lkw-, Bus-, Zweirad- und Spezialreifensegment für innovative Spitzenleistungen in der Reifentechnologie. Dienstleistungen für den Handel und das Flottenmanagement sowie digitale Reifenüberwachungs- und -managementsysteme bilden weitere Schwerpunkte. Ziel ist es, zur sicheren, wirtschaftlichen und nachhaltigen Mobilität beizutragen. Der Umsatz entfiel im Berichtsjahr zu 23 % auf das Geschäft mit den Fahrzeugherstellern und zu 77 % auf das Reifenersatzgeschäft.

Zum 1. Januar 2021 wurde die Organisationsstruktur des Geschäftsfelds Tires angepasst. Um mehr Kundennähe und -orientierung zu unterstützen und die Effizienz der Organisationen zu steigern, wurden das Pkw- und Lkw-Geschäft in einer übergreifenden Geschäftseinheit gebündelt. Das Geschäftsfeld Tires gliedert sich nun in fünf Geschäftseinheiten:

  • › Original Equipment
  • › Replacement APAC (Asien und Pazifik-Region)
  • › Replacement EMEA (Europa, Mittlerer Osten und Afrika)
  • › Replacement The Americas (Nord-, Mittel- und Südamerika)
  • › Specialty Tires

Das Geschäftsfeld ContiTech fokussiert sich auf "Smart & Sustainable Solutions Beyond Rubber" und entwickelt digitale und intelligente Lösungen für Zukunftsbranchen. ContiTech nutzt dabei das langjährige Industrie- und Materialverständnis zur Erschließung neuer Geschäftsmöglichkeiten, indem es verschiedene Materialien mit elektronischen Komponenten und individuellen Dienstleistungen kombiniert. Die von ContiTech entwickelten Produkte, Systeme und Lösungen kommen sowohl in der Automobilindustrie als auch im Schienenverkehr, im Maschinen- und Anlagenbau, im Bergbau, in der Agrarindustrie sowie in weiteren zukunftsträchtigen Industrien zum Einsatz. Im Berichtsjahr entfiel der Umsatz zu 48 % auf das Geschäft mit den Automobilherstellern und zu 52 % auf das Geschäft mit anderen Industrien sowie auf das automobile Ersatzgeschäft.

Zum 1. Januar 2021 wurden die Geschäftseinheiten Air Spring Systems und Vibration Control zur Geschäftseinheit Advanced Dynamics Solutions zusammengeführt. Das Geschäftsfeld umfasst nun sechs Geschäftseinheiten:

  • › Advanced Dynamics Solutions
  • › Conveying Solutions
  • › Industrial Fluid Solutions
  • › Mobile Fluid Systems
  • › Power Transmission Group
  • › Surface Solutions

Powertrain Technologies

Das Geschäftsfeld Powertrain bündelt umfassendes Know-how im Bereich Antriebstechnik für Fahrzeuge aller Art. Powertrain hat das Ziel, innovative und effiziente Technologien für die Elektrifizierung aller Fahrzeuge zu entwickeln. Das Portfolio umfasst Antriebslösungen für die 48-Volt-Elektrifizierung, Elektromotoren sowie Leistungselektronik für hybridangetriebene und rein batterieelektrische Fahrzeuge. Darüber hinaus entwickelt und produziert Powertrain Hochvoltboxen, elektronische Steuerungen, Sensoren, Aktuatoren, Turbolader, Hydraulikkomponenten und Pumpen sowie Lösungen zur Abgasnachbehandlung.

Das Geschäftsfeld beinhaltet drei Geschäftseinheiten:

  • › Electronic Controls
  • › Electrification Technology
  • › Sensing and Actuation

Global vernetzte Wertschöpfung

Forschung und Entwicklung (F&E) erfolgte im Berichtsjahr an 88 Standorten. Sie liegen vorwiegend in Kundennähe, um flexibel auf unterschiedliche Anforderungen und regionale Marktbedingungen reagieren zu können. Dies gilt vor allem für Projekte der Unternehmensbereiche Automotive Technologies und Powertrain Technologies sowie des Geschäftsfelds ContiTech. Die grundsätzlichen Produktanforderungen für Reifen sind weltweit ähnlich. Sie werden entsprechend den jeweiligen Marktanforderungen angepasst. Vor diesem Hintergrund ist F&E im Geschäftsfeld Tires weitgehend zentral strukturiert. Continental investiert in der Regel jährlich 7 % bis 8 % vom Umsatz in F&E. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie im Kapitel Forschung und Entwicklung.

Continental verarbeitet eine Vielfalt an Rohstoffen und Vorprodukten. Das Einkaufsvolumen im Berichtsjahr lag bei insgesamt 24,4 Mrd €, wovon etwa 16,7 Mrd € auf Produktionsmaterialien entfielen. Automotive Technologies und Powertrain Technologies setzen hauptsächlich Stahl, Aluminium, Edelmetalle, Kupfer und Kunststoffe ein. Schwerpunkte im Einkauf von Material und Vorprodukten sind Elektronik und elektromechanische Komponenten, die im Konzern zusammen ca. 45 % des Einkaufsvolumens für Produktionsmaterial ausmachen. Knapp ein Viertel entfällt auf mechanische Komponenten. Für Rubber Technologies sind Naturkautschuke und ölbasierte Chemikalien, wie synthetische Kautschuke und Ruße, wichtige Rohstoffe. Deren Einkaufsvolumen beläuft sich zusammen auf rund ein Sechstel des Gesamtvolumens für Produktionsmaterial. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie im Kapitel Wirtschaftsbericht im Abschnitt Entwicklung der Rohstoffmärkte.

Produktion und Vertrieb der Unternehmensbereiche Automotive Technologies und Powertrain Technologies sowie des Geschäftsfelds ContiTech sind regional organisiert. Die Reifenproduktion, bei der Skaleneffekte bedeutend sind, ist mit großen Standorten u. a. in den drei hinsichtlich Produktion und Fahrzeugbestand dominierenden Automobilmärkten Europa, USA und China vertreten. Niedrige Produktionskosten, gekoppelt mit großen Volumina und Kundennähe oder mit regional hoher Wachstumsdynamik, sind wesentliche Erfolgsfaktoren. Der Reifenvertrieb erfolgt weltweit über unser Händlernetz mit Reifenfach- und Franchisebetrieben sowie über den Reifenhandel allgemein.

Global vernetzte Wertschöpfung im Überblick

Konzernstrategie

Neu auf den Wandel in der Mobilitätsindustrie ausgerichtete Strategie.

Der Wandel in der Mobilitätsindustrie eröffnet viele Chancen. Um diese zu nutzen, hat Continental im Berichtsjahr eine neu ausgerichtete Strategie verabschiedet. Sie basiert auf drei Eckpfeilern:

  • › Stärkung der operativen Leistungsfähigkeit
  • › Differenzierung des Portfolios
  • › konsequentes Nutzen von Chancen

1. Stärkung der operativen Leistungsfähigkeit

Durch die Stärkung unserer operativen Leistung sichern wir unsere Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit. Unsere Kostenstruktur richten wir an den weltweiten Marktbedingungen aus. Maßnahmen dafür haben wir bereits im September 2019 und mit unserem Strukturprogramm "Transformation 2019–2029" eingeleitet.

Neben der Anpassung unserer Kostenstruktur wollen wir unsere Produktivität kontinuierlich verbessern. Beispielsweise durch die zunehmende Automatisierung und Digitalisierung in unserem Produktionsumfeld. In unseren Werken arbeiten unsere Kollegen bereits heute mit mehr als 2.000 kollaborativen Robotern Hand in Hand. Dazu zählen auch autonome, fahrerlose Transportsysteme.

2. Differenzierung des Portfolios

Unser Produktportfolio werden wir zukünftig gezielter differenzieren. Wir konzentrieren uns auf zwei Schwerpunkte. Der "Fokus Wachstum" zielt vor allem auf eine starke Position in dynamisch wachsenden und innovativen Feldern ab. Der "Fokus Ertrag" umfasst den Bereich der gesättigten, stabil, aber nur gering wachsenden Märkte.

Überproportionales Wachstum sehen wir im vernetzten, assistierten und autonomen Fahren sowie in neuen Fahrzeugarchitekturen. In den Geschäftsfeldern Tires und ContiTech liegen unsere Chancen in wachstumsstarken Regionen sowie digitalen Lösungen und Dienstleistungen, beispielsweise für Flotten- und Industriekunden.

Unser umfassendes Know-how im Bereich Software verschafft uns einen großen Wettbewerbsvorteil. Die Software macht künftig den Unterschied. Entscheidend sind hierfür beispielsweise Hochleistungsrechner, die jeweils Fahrzeugfunktionen aus den Bereichen Sicherheit, Assistenz, Vernetzung und Unterhaltung bündeln. So liefert Continental als erster Automobilzulieferer überhaupt für die ID-Baureihe von Volkswagen einen solchen Zentralrechner. Der Grad der Vernetzung, die Sicherheit und der Komfort sind die Themen zukünftiger Mobilität – unabhängig davon, wie ein Fahrzeug angetrieben wird.

Die Wachstumsträger sind Produkte und Systeme für assistiertes und autonomes Fahren, Dienstleistungen für Automobilhersteller, End- und Flottenkunden sowie Architektur-, Vernetzungs- und Softwarelösungen.

Beim Fokus auf Ertrag handelt es sich um profitable Produktbereiche mit solider Wettbewerbsposition in Märkten mit hohen Reifegraden. Dazu zählen beispielsweise Sicherheitslösungen, Anzeigeund Bediensysteme, Oberflächenmaterialien sowie das Reifengeschäft in Europa. Unser Wachstum wird hier nur leicht über dem Marktwachstum liegen. Im Vordergrund stehen die Erhaltung der Profitabilität sowie die Generierung ausreichender Mittel. Diese nutzen wir zum wettbewerbsfähigen und auf Markt- sowie Technologieführerschaft ausgerichteten Ausbau der Wachstumsfelder, die ihr ambitioniertes Wachstum noch nicht vollständig selbst finanzieren können.

Die Portfoliostrategie umfasst auch mögliche Zu- und Verkäufe sowie Partnerschaften. Wir werden die Geschäftseinheiten mit dem "Fokus Ertrag" regelmäßig daraufhin überprüfen, ob sie bei Continental bestmöglichen Wert schaffen können. Wir überprüfen zudem, wie der Ertrag erhöht werden kann. Veräußerungen sind ebenfalls eine Option, allerdings nur nach sorgfältiger Erwägung potenziell nachteiliger Auswirkungen auf unsere Synergiepotenziale. Teil dieser systematischen Betrachtung ist die geplante Abspaltung von Vitesco Technologies im Jahr 2021. Unsere internen Abläufe sind dafür umgestellt und die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen geschaffen.

3. Konsequentes Nutzen von Chancen

Der dritte Eckpfeiler unserer Strategie betrifft das konsequente Nutzen von Chancen. Dafür haben wir durch unsere Unternehmenskultur basierend auf unseren vier Werten Vertrauen, Verbundenheit, Freiheit und Gewinnermentalität bereits die Grundlage geschaffen. Nun gilt es, die Gewinnermentalität weiter zu stärken, um Marktchancen noch schneller in Ertrag umzusetzen. Wir treffen klare und transparente Entscheidungen, um differenziert entsprechend unseren Fokusfeldern zu agieren. Unser Ziel ist es, ein Gewinner der Transformation der Industrien zu sein und Wert für alle Stakeholder zu schaffen.

Ende 2020 haben wir unsere Weichen so konsequent auf Nachhaltigkeit gestellt wie bisher kaum ein anderes Unternehmen in der Zulieferbranche. Ab 2022 werden wir unser weltweites Geschäft mit Fahrzeugen ohne Antriebsemissionen komplett klimaneutral stellen. Bis spätestens 2050 wollen wir insgesamt 100 % Klimaneutralität, 100 % emissionsfreie Mobilität und Industrie, 100 % zirkuläres Wirtschaften und 100 % verantwortungsvolle Wertschöpfungsketten erreichen. Damit werden wir die Zukunft der nachhaltigen Mobilität entscheidend prägen.

Für den Konzern und die einzelnen Unternehmensbereiche (ohne Powertrain Technologies) bedeutet das Folgendes: Auf Konzernebene streben wir mittelfristig ein durchschnittliches organisches Wachstum von rund 5 % bis 8 % pro Jahr sowie eine bereinigte EBIT-Marge zwischen rund 8 % und 11 % an. Die Rendite auf das eingesetzte Kapital soll rund 15 % bis 20 % und die Cash Conversion Ratio mehr als 70 % betragen.

Der Unternehmensbereich Automotive Technologies konzentriert sich auf die weltweit steigenden Bedürfnisse nach noch sicherer, vernetzter und komfortabler Mobilität. Dafür liefern wir die technologische Basis. Das sind vor allem integrierte Fahrzeugarchitekturen und immer umfassendere Computerprogramme zur Steuerung der Mobilitätssysteme. Dazu gehören beispielsweise unsere Hochleistungsrechner sowie Produkte und Systeme für assistiertes und automatisiertes Fahren. Im Bereich Anzeige- und Bediensysteme sowie Sicherheitsanwendungen wie Brems- und Rückhaltesysteme befinden wir uns ebenfalls in führenden Marktpositionen.

Insgesamt erwarten wir für Automotive Technologies, d. h. für die Geschäftsfelder Autonomous Mobility and Safety sowie Vehicle Networking and Information, mittelfristig ein jährliches organisches Wachstum von durchschnittlich rund 7 % bis 11 %. Voraussetzung dafür ist, dass das prognostizierte durchschnittliche Marktwachstum von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen von jährlich zwischen rund 5 % und 7 % eintritt. Wir übertreffen es demnach mittelfristig um jährlich rund 2 bis 4 Prozentpunkte. Die bereinigte EBIT-Marge soll rund 6 % bis 8 % und die Kapitalrendite mehr als 15% betragen.

Im Unternehmensbereich Rubber Technologies konzentriert sich das Geschäftsfeld Tires darauf, seine Stellung unter den Top-Reifenherstellern weltweit weiter auszubauen. Insbesondere in den Wachstumsmärkten Asien und Nordamerika wollen wir unseren Marktanteil steigern. Im Pkw-Reifenbereich soll das weltweite Geschäft mit Reifen für die Elektromobilität sowie den Ultra-High-Performance-Reifen gezielt weiter ausgebaut werden. Weiteres Wachstum sehen wir bei Lkw- und Busreifen sowie im Bereich Spezialreifen.

Ambitionierte Ziele verfolgen wir im Bereich Nachhaltigkeit. Bis 2030 wollen wir uns zum fortschrittlichsten Hersteller der Reifenindustrie entwickeln. Klimaschutz, emissionsarme Mobilität, zirkuläres Wirtschaften und nachhaltige Lieferketten stehen dabei im Vordergrund. Beispielsweise sollen unsere Reifen bis 2050 aus 100 % nachhaltig erzeugten Materialien bestehen.

Für den Reifenmarkt wird von einem mittelfristigen Wachstum in Höhe von rund 3 % bis 4 %, bezogen auf die Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen, den Ersatzreifenmarkt sowie die Lkw-Reifen-Fertigung, ausgegangen. Auf dieser Grundlage rechnen wir damit, jährlich rund 4 % bis 5 % Wachstum zu erzielen. Mittelfristig wollen wir im Reifenbereich eine bereinigte EBIT-Marge von rund 12 % bis 16 % und eine Kapitalrendite von mehr als 20 % erreichen.

Das Geschäftsfeld ContiTech treibt seinen seit 2017 eingeschlagenen Weg in Richtung "Smart & Sustainable Solutions Beyond Rubber" voran. Mit dem Teil des Produktportfolios, der auf Wachstumsmärkte fokussiert ist, wollen wir rund 3 Prozentpunkte schneller als der Markt wachsen. Potenzial dafür ergibt sich vor allem aus dem steigenden Bedarf an digitalen und intelligenten Lösungen. ContiTech nutzt dabei das langjährige und umfassende Industrieund Materialverständnis. Wir kombinieren verschiedene Materialien mit elektronischen Komponenten und individuellen Dienstleistungen. Im Portfolio mit dem Fokus auf Ertrag befinden sich u. a. Anwendungen für Pkw, den Schienenverkehr, die Druckindustrie und den Bergbau. Für ContiTech insgesamt rechnen wir mittelfristig mit einem Wachstum, das 1 Prozentpunkt über dem prognostizierten Marktwachstum von rund 2 % bis 3 % liegen wird, und streben eine bereinigte EBIT-Marge von rund 9 % bis 11 % an. Die Rendite auf das eingesetzte Kapital soll mehr als 20 % betragen.

Unternehmenssteuerung

Ziel ist die dauerhafte Steigerung des Unternehmenswerts.

Wertmanagement

Wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren für Continental sind die Entwicklung des Umsatzes, das betrieblich gebundene Kapital, die bereinigte EBIT-Marge sowie die Höhe der Investitionen und der Free Cashflow. Um die finanziellen Leistungsindikatoren auch für Steuerungszwecke einsetzen zu können und die Interdependenzen zwischen diesen Indikatoren abzubilden, verdichten wir sie im Rahmen eines Werttreibersystems zu Kennzahlen. Im Mittelpunkt unserer Unternehmensziele steht die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts jeder einzelnen Geschäftseinheit. Dieses Ziel wird erreicht, wenn eine positive Rendite auf das in der jeweiligen Geschäftseinheit betrieblich gebundene Kapital erzielt wird. Gleichzeitig muss diese Rendite dauerhaft über den Finanzierungskosten von Eigen- und Fremdkapital, die zur Anschaffung des betrieblichen Kapitals aufgewendet werden, liegen. Entscheidend ist dabei auch, dass Jahr für Jahr der absolute Wertbeitrag (Continental Value Contribution, CVC) erhöht wird. Dies kann über eine Steigerung der Rendite auf das eingesetzte Kapital (bei konstanten Kapitalkosten), eine Senkung der Kapitalkosten (bei konstanter Verzinsung des betrieblichen Kapitals) oder eine Absenkung des betrieblich gebundenen Kapitals im Zeitablauf erreicht werden. Als Messgrößen für die Zielerreichung dienen das operative Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT), das betrieblich gebundene Kapital (Capital Employed) und die durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC). Die Kapitalkosten wer-den aus dem gewichteten Verhältnis von Eigenzu Fremdkapitalkosten ermittelt.

Continental Value

Das EBIT wird aus dem laufenden Umsatzprozess ermittelt. Es ergibt sich als Saldo von Umsatz, sonstigen Erträgen und Aufwendungen zuzüglich Beteiligungsergebnis, aber vor Finanzergebnis und Ertragsteuern. Im Berichtsjahr lag das EBIT des Konzerns bei -0,7 Mrd €.

Das betrieblich gebundene Kapital umfasst die Mittel, die zur Erzielung des Umsatzes im Unternehmen gebunden sind. Sie werden bei Continental als Durchschnitt der Bestände der operativen Aktiva zu den jeweiligen Quartalsstichtagen ermittelt. Im Jahr 2020 lagen die durchschnittlichen operativen Aktiva bei 22,5 Mrd €.

Setzt man die beiden ermittelten Größen in Bezug zueinander, ergibt sich die Kapitalrendite (ROCE). Durch das In-Bezug-Setzen einer Ergebnisgröße der Gewinn- und Verlustrechnung (EBIT) mit einer Bilanzgröße (betrieblich gebundenes Kapital) ergibt sich eine gesamtheitliche Betrachtung. Der Problematik der unterschiedlichen Zeitraumbetrachtungen tragen wir über die Ermittlung des betrieblich gebundenen Kapitals als Durchschnittswert über die Quartalsstichtage Rechnung. Der ROCE lag im Jahr 2020 bei -3,2 %.

Um zu überprüfen, wie hoch die Finanzierungskosten liegen, die zur Anschaffung des betrieblich gebundenen Kapitals aufgewendet werden, wird der durchschnittliche gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) ermittelt. Die Eigenkapitalkosten orientieren sich am Ertrag aus einer risikolosen Alternativanlage zuzüglich Marktrisikoprämie, wobei das spezifische Risiko von Continental berücksichtigt wird. Die Grundlage zur Bestimmung der Fremdkapitalkosten bildet der gewichtete Fremdkapitalkostensatz, zu dem sich Continental verschuldet. Im langjährigen Durchschnitt betragen die Kapitalkosten für unser Unternehmen rund 10 %.

Nur wenn die Kapitalrendite (ROCE) über den durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC) liegt, wird ein Mehrwert erwirtschaftet. Diesen Mehrwert, der sich aus der Subtraktion des WACC vom ROCE multipliziert mit den durchschnittlichen operativen Aktiva ergibt, bezeichnen wir als Continental Value Contribution (CVC). 2020 lag der CVC bei -2.974,8 Mio €.

Kapitalrendite (ROCE) nach Geschäftsfeldern (in %) 2020 2019
Autonomous Mobility and Safety –2,1 –2,3
Vehicle Networking and Information –31,9 –23,0
Tires 14,3 21,2
ContiTech 7,7 8,7
Powertrain –14,1 –16,9
Konzern –3,2 –1,0

Finanzierungsstrategie

Unsere Finanzierungsstrategie zielt auf die Unterstützung eines wertschaffenden Wachstums der Continental Group bei gleichzeitiger Beachtung einer für die Chancen und Risiken unseres Geschäfts adäquaten Struktur von Eigen- und Fremdkapital.

Die Konzernfunktion Finance & Treasury stellt den notwendigen Finanzierungsrahmen zur Verfügung, um das Wachstum des Konzerns und den Bestand des Unternehmens langfristig zu sichern. Der jährliche Investitionsbedarf des Unternehmens dürfte in den kommenden Jahren um 7 % des Umsatzes liegen.

Zusammensetzung der Brutto-Finanzschulden (7.334 Mio €)

Unser Ziel ist es, den laufenden Investitionsbedarf aus dem operativen Cashflow zu finanzieren. Andere Investitionsvorhaben, wie z. B. Akquisitionen, sollen je nach Verschuldungsgrad und Liquiditätssituation mit einer ausgewogenen Mischung aus Eigen- und Fremdmitteln finanziert werden, um kontinuierlich eine Verbesserung im jeweiligen Kapitalmarktumfeld zu erreichen. Grundsätzlich soll sich das Verhältnis von Netto-Finanzschulden zu Eigenkapital (Gearing Ratio) in den kommenden Jahren unter 40 % bewegen und 60 % nicht nachhaltig überschreiten. Sofern durch außergewöhnliche Finanzierungsanlässe oder besondere Marktgegebenheiten gerechtfertigt, kann diese Grenze unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden. Die Eigenkapitalquote soll 30 % übersteigen. Im Berichtsjahr lag sie bei 31,9 % und die Gearing Ratio bei 32,7 %.

Die Brutto-Finanzschulden sollen sich in einem ausgewogenen Mix aus Bankverbindlichkeiten und anderen Finanzierungsquellen des Kapitalmarkts bewegen, wobei wir gerade im kurzfristigen Bereich eine breite Palette von Finanzierungsinstrumenten nutzen. Zum Jahresende 2020 bestand der Mix aus Anleihen (48 %), syndizierten Krediten (keine Inanspruchnahme), anderen Bankverbindlichkeiten (21 %) und sonstigen Finanzschulden (31 %), bezogen auf die Brutto-Finanzschulden in Höhe von 7.334,4 Mio €. Der im Dezember 2019 vorzeitig erneuerte syndizierte Kredit besteht aus einer revolvierenden Tranche in Höhe von 4,0 Mrd€ mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Die Marge ist auch von der Nachhaltigkeitsleistung im Konzern abhängig. Im November 2020 hat Continental eine Option auf Verlängerung der Laufzeit um ein Jahr ausgeübt. Die kreditgebenden Banken haben daraufhin diese Finanzierungszusage bis Dezember 2025 zu unveränderten Konditionen verlängert. Im Mai 2020 stärkte Continental die finanzielle Flexibilität durch einen zusätzlichen syndizierten Kredit in Höhe von 3,0 Mrd € und einer Laufzeit von 364 Tagen.

Sofern Continental 2021 eine Verlängerungsoption für den syndizierten Kredit in Höhe von 3,0 Mrd € nicht ausnutzt, wird sich der Finanzierungsmix wieder der Aufteilung von vor 2020 annähern.

Der Konzern strebt grundsätzlich an, eine unbeschränkt verfügbare Liquidität von rund 1,5 Mrd € vorzuhalten. Diese wird durch zugesagte ungenutzte Kreditlinien von Banken ergänzt, um jederzeit den Liquiditätsbedarf abdecken zu können. Er schwankt während des Kalenderjahres, insbesondere aufgrund der Saisonalität

einzelner Geschäftsfelder. Zudem wird die Höhe des Liquiditätsbedarfs durch das Konzernwachstum beeinflusst. Die unbeschränkt verfügbaren flüssigen Mittel zum 31. Dezember 2020 lagen bei 2.639,8 Mio €. Es bestanden darüber hinaus zugesagte und ungenutzte Kreditlinien in Höhe von 7.780,8 Mio €.

Zum 31. Dezember 2020 beliefen sich die Brutto-Finanzschulden auf 7.334,4 Mio €. Wesentliche Finanzierungsinstrumente sind der syndizierte Kredit mit einer revolvierenden Kreditlinie im Volumen von 4,0 Mrd € und einer Laufzeit bis Dezember 2025, der im Mai 2020 zusätzlich vereinbarte syndizierte Kredit in Höhe von 3,0 Mrd € und einer Laufzeit von 364 Tagen sowie am Kapitalmarkt emittierte Anleihen.

Zum 31. Dezember 2020 wurden die revolvierenden Kreditlinien über 4,0 Mrd € und 3,0 Mrd € nicht in Anspruch genommen. Rund 48% der Brutto-Finanzschulden sind über den Kapitalmarkt in Form von Anleihen finanziert. Die Zinskupons variieren zwischen 0,0 % und 2,5 %. Die Emission von neuen Anleihen im zweiten Quartal 2020 mit Fälligkeiten im Zeitraum von 2023 bis 2026 führt insgesamt zu einem ausgewogenen Laufzeitenprofil der Rückzahlungsbeträge. Zum 31. Dezember 2020 bestanden neben den erwähnten Finanzierungsformen zusätzlich bilaterale Kreditlinien mit verschiedenen Kreditinstituten in Höhe von 2.370,1 Mio €. Derzeit gehören auch Forderungsverkäufe und Commercial-Paper-Programme zu den Finanzierungsinstrumenten des Konzerns. 2020 hatte Continental zwei Commercial-Paper-Programme in Deutschland und den USA.

Laufzeitenprofil

Continental strebt grundsätzlich ein ausgewogenes Laufzeitenprofil ihrer Fälligkeiten an, um die im jeweiligen Jahr fällig werdenden Beträge möglichst aus dem Free Cashflow tilgen zu können. Im Jahr 2021 stehen neben den kurzfristigen Fälligkeiten, die in aller Regel in das nächste Jahr weitergerollt werden, die Rückzahlung einer im April 2021 fälligen Anleihe über 200,0 Mio € an. Die im zweiten Quartal 2020 emittierten Anleihen sowie die im Vorjahr begebenen Anleihen führen zu Rückzahlungen in Höhe von 1.250,0 Mio € im Jahr 2023, 725,0 Mio€ im Jahr 2024, 600,0 Mio € im Jahr 2025 und 750,0 Mio € im Jahr 2026.

Continental-Kreditrating gesenkt

Die Continental AG wurde im Berichtszeitraum von den drei Ratingagenturen Standard & Poor's, Fitch und Moody's eingestuft, die ihr jeweiliges langfristiges Kreditrating im Frühjahr 2020 um eine Stufe nach unten anpassten. Moody's senkte im März 2020 das Rating auf Baa2 und beließ den Ausblick auf negativ. Standard & Poor's folgte ebenfalls im März und stuft Continental seitdem mit BBB und negativem Ausblick ein. Fitch passte im April 2020 das Rating auf BBB mit stabilem Ausblick an. Unser Ziel ist unverändert ein Kreditrating von BBB/BBB+.

Kreditrating der Continental AG

31.12.2020 31.12.2019
Standard & Poor's1
langfristig BBB BBB+
kurzfristig A-2 A-2
Ausblick negativ stabil
Fitch2
langfristig BBB BBB+
kurzfristig F2 F2
Ausblick stabil stabil
Moody's3
langfristig Baa2 Baa1
kurzfristig kein Rating kein Rating
Ausblick negativ negativ

1 Vertragsverhältnis seit 19. Mai 2000.

2 Vertragsverhältnis seit 7. November 2013.

3 Vertragsverhältnis seit 1. Januar 2019.

Forschung und Entwicklung

Zukunftstechnologien zeichnen sich durch das Ausmaß ihrer Vernetzung, der Sicherheit und ihres Komforts aus.

Die Zukunft der Mobilität und anderer Industrien wird vor allem von Softwareinnovationen bestimmt – für mehr Sicherheit, Komfort und ein intuitives Nutzererlebnis. Software leistet einen wesentlichen Beitrag für eine Zukunft ohne Unfälle im Straßenverkehr. Mehr als 90 % der Innovationen im Automobil kommen schon heute aus der Softwareentwicklung. In Industrieanlagen können mit Software ungeplante Ausfallzeiten reduziert und vorausschauende Wartungsintervalle etabliert werden.

Hochleistungsrechner und Cooperation Portal ausgezeichnet Steigende Funktionsvielfalt und Vernetzung bringen herkömmliche, verteilte Fahrzeugarchitekturen mit 100 und mehr Steuergeräten an die Grenzen. In einer neuen und stärker zentralisierten Architektur ersetzt ein sogenannter Body-High-Performance-Computer (Body-HPC) von Continental bestimmte Steuergeräte und fungiert als zentrales "elektronisches Gehirn" zur Datenverwaltung im Fahrzeug und darüber hinaus. Zudem dient er als Applikationsserver, der beispielsweise Cybersicherheitsfunktionen oder drahtlose Updates ermöglicht. Das Fahrzeug bleibt aktuell und der Nutzer kann neue Funktionen wie beim Smartphone installieren. Der Body-HPC wird bereits im ID.3 von Volkswagen verwendet. Künftig wird er auch in den weiteren Modellen der ID-Baureihe zum Einsatz kommen.

Obwohl ein HPC von Continental die elektronische Architektur des Fahrzeugs vereinfacht, bleibt dessen Umsetzung eine hochkomplexe Aufgabe. Ein HPC wie im VW ID.3 ist softwareintensiv und erfordert eine flexible Entwicklung über Firmengrenzen hinweg: So stammt allein dessen Software von 19 verschiedenen Unternehmen.

Um eine derart vielschichtige Zusammenarbeit effizient und wirksam zu gestalten, hat Continental das Cooperation Portal entwickelt. Es automatisiert Abläufe, sorgt für bessere Softwarequalität und erhöht die Entwicklungsgeschwindigkeit. Der europäische KfzZuliefererverband (CLEPA) hat dieses besonders anerkannt und Continental dafür mit dem CLEPA-Innovationspreis 2020 ausgezeichnet.

Digitale Reifenüberwachung in Echtzeit

Continental hat ContiConnect Live, die nächste Generation der digitalen Lösung für die Reifenüberwachung, entwickelt. Sie ergänzt die Systeme ContiPressureCheck zur Überwachung von Reifendruck und -temperatur sowie ContiConnect Yard, die Messstation, die auf dem Betriebsgelände beim Vorbeifahren alle notwendigen Daten erfasst. Mit ContiConnect Live werden die Daten zu Reifendruck und -temperatur mittels einer zentralen Telematikeinheit in Echtzeit in eine Cloud gesendet. Zusätzlich übermittelt die Einheit über GPS den Standort des Fahrzeugs und erfasst die Betriebsstunden der Reifen. Die Daten aus der Cloud sind über ein Webportal abrufbar. Dort werden eine detaillierte Fahrzeugansicht inklusive Alarm-, Druck- und Temperaturhistorie sowie GPS-Daten und Betriebsstunden zur Verfügung gestellt. Sind die Werte nicht ideal, werden Flottenmanager via SMS oder E-Mail informiert, wodurch Reifenpannen minimiert und die Sicherheit der Fahrer und Fahrzeuge erhöht wird.

Flottenmanager haben damit unabhängig vom Standort schneller und komfortabler den Überblick über den Zustand der Fahrzeuge. Durch die Auswertung der Informationen profitiert die Flotte von reduzierten Ausfällen bzw. einer Verlängerung der Betriebszeit und geringeren Wartungskosten. ContiConnect Live ist für alle mit Sensortechnologie ausgestatteten Spezialreifen von Continental verfügbar.

LiDAR-Technologieportfolio erweitert

Continental hat ihr LiDAR-Portfolio durch eine Minderheitsbeteiligung am US-amerikanischen LiDAR-Unternehmen AEye, Inc. ergänzt. Neben Kamera und Radar gehören LiDAR-Sensoren zu den Schlüsseltechnologien für das automatisierte Fahren. Mit LiDAR-Sensoren hat Continental bereits über 20 Jahre Erfahrung. AEye hat eine Fernbereichs-LiDAR-Technologie entwickelt, die einen 1550-Nanometer-Laser mit regelbarer Leistung mit einem patentierten, geregelten mikro-elektromechanischen System (MEMS) als Scanner verbindet.

2020 2019
Forschungs- und Entwicklungskosten (netto) Mio € % vom Umsatz Mio € % vom Umsatz
Autonomous Mobility and Safety 1.008,9 13,4 1.048,7 11,2
Vehicle Networking and Information 1.284,7 16,4 1.189,2 12,4
Tires 268,0 2,6 299,4 2,6
ContiTech 149,7 2,7 162,8 2,5
Powertrain 670,5 9,6 664,1 8,5
Konzern 3.381,8 9,0 3.364,2 7,6
Aktivierung von Forschungs- und Entwicklungskosten 173,0 232,4
in % der Forschungs- und Entwicklungskosten 4,9 6,5
Abschreibungen auf aktivierte Forschungs- und Entwicklungskosten 197,1 120,4

Diese Technologie lässt sich über Software konfigurieren und damit auch für nahezu jedes Fahrzeugmodell und jede Anwendung optimieren. Durch seine hohe dynamische räumliche Auflösung mit großer Reichweite eignet sich der LiDAR-Sensor von AEye für Anwendungen in Personen- und Nutzfahrzeugen. Erkannt werden Fahrzeuge in über 300 Meter Entfernung sowie Fußgänger in über 200 Meter Entfernung. Auch kleine, schwach reflektierende Objekte, wie etwa Backsteine, werden auf eine Distanz von 160 Metern erkannt. Continental wird diese LiDAR-Technologie entsprechend den Anforderungen der Automobilindustrie industrialisieren. Eine erste Serienproduktion soll Ende 2024 erfolgen.

Sensorgestützter Inspektionsservice für Fördergurtsysteme

Continental hat eine Servicelösung zur Überwachung von Fördergurtsystemen entwickelt, um Schwachstellen entlang einer Fördergurtstrecke frühzeitig zu identifizieren, bevor der Schadensfall einsetzt und ungeplante sowie kostenintensive Stillstandzeiten die Folge sind. Die neue Lösung ist eine Kombination aus visueller und akustischer Inspektion. Sie ermöglicht eine effiziente datengestützte Planung von Wartungsintervallen, die den konventionellen und zumeist sehr aufwendigen manuellen Prozess durch sensorgestützte Technologien ersetzt. Sie präzisieren die Inspektion, reduzieren den Überprüfungsaufwand und ermöglichen eine vorausschauende Wartung.

Das neue Serviceangebot umfasst eine Hybridlösung, die unterschiedliche Anwendungsfälle und Streckenabschnitte berücksichtigt. Zum einen erfolgt die Inspektion bei offenen Streckenabläufen über den Luftweg durch eine mit einer Kamera ausgestattete Drohne, die die Fördergurtanlage überwacht. Sobald die Drohne die zu prüfende Strecke abgeflogen hat, kehrt sie zu einer autonomen Ladestation zurück, um die gesammelten Daten über ein IoT-Modul (IoT, Internet of Things) in die dafür vorgesehene Cloud zu transferieren. Die Bilddaten werden mittels eines durch Künstliche Intelligenz (KI) gestützten Algorithmus verarbeitet und analysiert.

Zum anderen erfolgt die ständige Wartung in abgeschirmten Streckenbereichen oder Untertage-Anlagen über stationäre Mikrofone, die mögliche Frequenzabweichungen bei den zahlreichen Tragrollen der Anlage erfassen. Auch die akustischen Daten werden in die benannte Cloud hochgeladen, mithilfe von KI verarbeitet und analysiert.

In ersten Feldversuchen wurde die Servicelösung erfolgreich getestet. Im Laufe des Jahres 2021 soll das System einsatzbereit sein.

Erste Getriebesteuerung mit Overmolding-Steuerelektronik

Mit einem neuen, weltweit bislang einmaligen Fertigungsverfahren hat Vitesco Technologies ein Getriebesteuergerät entwickelt – die sogenannte Overmolding-Steuerelektronik. Beim klassischen Aufbau eines Steuergeräts befindet sich die Elektronik innerhalb eines Gehäuses. Bei einem Overmolding-Steuergerät hingegen werden die Elektronikkomponenten, die wie sonst auch auf einer Leiterplatte angeordnet sind, komplett in Kunststoff eingebettet. Neue, hochpräzise Spritzgussverfahren sowie besonders widerstandsfähige Kunststoffe ermöglichen diese erstmals in der automobilen Serienproduktion umgesetzte Bauart von Steuergeräten.

Das Overmolding-Herstellungsverfahren bietet mehrere Vorteile: Die extreme Robustheit der Bauteile, denn da die empfindlichen Hightech-Komponenten komplett von Kunststoff umschlossen sind, halten sie auch starken Vibrationen problemlos stand. Darüber hinaus ist ein Overmolding-Bauteil nicht nur leichter als ein vergleichbares Steuergerät in einem konventionellen Gehäuse, sondern auch deutlich flacher. Das neue Getriebesteuergerät ist mit sieben Millimeter Stärke die derzeit flachste Steuerelektronik auf dem Markt. Das Steuergerät, das bislang zum Einsatz kam, war 1,5 Zentimeter stark. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich eine Overmolding-Komponente mit deutlich weniger Fertigungsschritten herstellen lässt als ein gehäusebasiertes Steuergerät. Die neue Technologie reduziert damit Komplexität und ist erheblich kostengünstiger.

F&E-Kosten (netto) Mio €

Nachhaltigkeit und zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung

Das folgende Kapitel stellt die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung nach §§315b und 315c i. V. m. 289b bis 289e HGB für den Continental-Konzern und die Continental AG für das Geschäftsjahr 2020 dar. Der Erklärung wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers erteilt, den Sie auf Seite 60 f. finden.

Hinweise zur Berichterstattung

Zur Aufstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung wurde das HGB als Rahmenwerk genutzt. Demnach enthält die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung diejenigen wesentlichen Angaben, die nach §§315b und 315c i.V. m. 289b bis 289e HGB für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf nichtfinanzielle Belange erforderlich sind. Zu den nichtfinanziellen Belangen zählen Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung erstreckt sich somit gemäß einer internen Analyse auf die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten wesentlichen Themenfelder. Diese wurden 2020 mit Verabschiedung der neuen Nachhaltigkeitsambition zum Teil umbenannt (vgl. Abschnitt "Nachhaltigkeitsmanagement"). Eine Überleitung zu den neu benannten Themenfeldern ist in der Tabelle enthalten.

Wesentliche Themenfelder der Nachhaltigkeitsberichterstattung1

Vier Fokusfelder der
Nachhaltigkeit
› Klimaneutralität (zuvor: Klimaschutz)
› Emissionsfreie Mobilität und Industrien (zuvor: saubere
Mobilität)
› Zirkuläres Wirtschaften
› Verantwortungsvolle Wertschöpfungskette (zuvor: nachhaltige
Lieferketten)
Acht Fundamente › Gute Arbeitsbedingungen
der Nachhaltigkeit › Saubere und sichere Fabriken
› Innovationen und Digitalisierung2
› Benchmark für Qualität (zuvor: Produktqualität)
› Sichere Mobilität2
2
› Langfristige Wertschöpfung (zuvor: nachhaltige Profitabilität)
› Nachhaltige Managementpraxis (zuvor:
Unternehmensführung/Corporate Governance)
› Gesellschaftliches Engagement2

1 Das Thema Menschenrechte berichten wir seit 2019 nicht mehr separat, sondern betrachten es gemäß unserem internen Managementansatz integriert. Es fließt in dieser zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung in die Themenfelder "verantwortungsvolle Wertschöpfungskette" (als Teil der Anforderungen an unsere Lieferanten), "saubere und sichere Fabriken" (hinsichtlich Arbeitssicherheit) sowie "gute Arbeitsbedingungen" (mit Blick auf einen fairen Umgang mit unseren Mitarbeitern) ein.

2 Dieses Themenfeld wurde zwar als relevant für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens identifiziert, jedoch gemäß einer internen Analyse nicht als berichtsrelevant für die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung eingestuft. Es ist somit kein Bestandteil der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung.

Die für die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung erforderlichen Angaben zum Geschäftsmodell finden Sie in den Kapiteln Konzernstruktur und Konzernstrategie auf Seite 44 f. bzw. 47 f.

Die Risikoberichterstattung erfolgt im Risiko- und Chancenbericht auf Seite 99 ff. Darüber hinaus wurden keine zusätzlichen nichtfinanziellen Risiken gemäß §§289 Abs. 3 Nr. 3–4 und 315 Abs. 3 HGB identifiziert.

Das Hauptmedium unserer Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt der integrierte Nachhaltigkeitsbericht dar. Dieser führt die Informationen aus zusammengefasster nichtfinanzieller Erklärung, Lagebericht, Konzernabschluss und anderen Quellen sowie ergänzende weitere Informationen in einem modularen Format zusammen.

Der integrierte Nachhaltigkeitsbericht ist im Internet unter www.continental-nachhaltigkeit.de/downloads abrufbar.

Nachhaltigkeitsmanagement

Nachhaltigkeitsambition von Continental

Im Geschäftsjahr 2020 hat der Vorstand eine neue Nachhaltigkeitsambition verabschiedet, um den Transformationsprozess des Unternehmens im Bereich Nachhaltigkeit voranzutreiben. Für die vier Fokusfelder der Nachhaltigkeit bekennen wir uns zu visionären und starken Ambitionen, die wir spätestens bis 2050 und gemeinsam mit unseren Partnern entlang der Wertschöpfungskette erreichen wollen. Die Ambitionen sind in den folgenden Abschnitten zu den Themenfeldern "Klimaneutralität", "emissionsfreie Mobilität und Industrien", "zirkuläres Wirtschaften" und "verantwortungsvolle Wertschöpfungskette" dargestellt. Die vollständige Nachhaltigkeitsambition von Continental finden Sie auch unterwww.continentalnachhaltigkeit.de/downloads. Die Nachhaltigkeitsambition setzt auf bestehende Programme und Prozesse auf und ergänzt und entwickelt sie sukzessive weiter.

Steuerung von Nachhaltigkeit

Das Vorstandsmitglied für Personal und Nachhaltigkeit fungiert als Chief Sustainability Officer (CSO). Die Unternehmensfunktion Nachhaltigkeit im Ressort des CSO ist für das Nachhaltigkeitsmanagement inklusive Steuerung eines bereichsübergreifenden Komitees verantwortlich. Spezielle Koordinatoren in den Unternehmensbereichen bzw. Geschäftsfeldern ergänzen die Nachhaltigkeitsorganisation. Darüber hinaus existieren in diesen Organisationseinheiten zum Teil eigene bereichsübergreifende Nachhaltigkeitsgremien.

Bereits im Geschäftsjahr 2019 hat Continental eine sogenannte Sustainability Scorecard auf Konzernebene eingeführt, um Fortschritte im Bereich Nachhaltigkeit zu messen. Die Scorecard definiert die derzeitigen wesentlichen Kernleistungsindikatoren für einzelne Nachhaltigkeitsthemenfelder und stellt die formale Grundlage für die Integration von Nachhaltigkeit in weitere Unternehmensprozesse dar. So wurden im Geschäftsjahr 2020 beispielsweise Kernleistungsindikatoren aus dem Bereich Nachhaltigkeit in die langfristigen Vergütungskomponenten (Long Term Incentive Plan, LTI) von Konzernvorstand und weltweiten Führungskräften integriert. Weitere Informationen dazu finden Sie im Vergütungsbericht auf Seite 27 ff. in diesem Geschäftsbericht.

Entwicklung der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemenfelder

Klimaneutralität

Unsere Ambition

In unserer Nachhaltigkeitsambition ist festgelegt, dass wir vollständig, d. h. 100 %, klimaneutral entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette werden wollen. Dies gilt für Produkte, operative Prozesse und die Lieferkette – spätestens bis 2050 und gemeinsam mit unseren Partnern entlang der Wertschöpfungskette.

Konzept

Die Transformation zur Klimaneutralität soll in vier Schritten und insbesondere durch den Einsatz erneuerbarer Energien, die Entwicklung neuer Technologien und Effizienzsteigerungen erreicht werden:

  • › seit 2020: null Emissionen aus dem externen Strombezug in der weltweiten Produktion durch komplette Umstellung auf erneuerbare Energien, u. a. durch spezielle Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements) und den Kauf sogenannter Herkunftsnachweise
  • › ab 2022: Klimaneutralität des zuordenbaren Geschäfts mit Fahrzeugen ohne Antriebsemissionen
  • › Konzernziel bis 2040: Klimaneutralität der gesamten eigenen Produktionsprozesse
  • › Konzernziel bis 2050: Klimaneutralität der gesamten Wertschöpfungskette

Die Ziele wurden von der Science Based Target initiative (SBTi) validiert. Methodenbedingt wurden hierbei für die Ziele für die Jahre 2040 und 2050 die linearen Ableitungen für 2030 als konform mit dem Pariser Klimaabkommen bestätigt.

Ergebnis des Konzepts

Als Kernleistungsindikator für die Umsetzung unseres Konzepts im Themenfeld "Klimaneutralität" betrachten wir die eigenen CO2- Emissionen gemäß Scope 1 und 2 des Greenhouse Gas (GHG) Protocol. Diese beinhalten die direkten CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen (Scope 1 des GHG Protocol) und die indirekten CO2- Emissionen aus dem Bezug von Strom, Dampf und Wärme (Scope 2 des GHG Protocol). Die eigenen CO2-Emissionen summierten sich im Geschäftsjahr 2020 auf 0,99 Mio t (Vj. 3,22 Mio t). Die Vorjahreszahl ist aufgrund einer Umstellung der Berechnungsmethodik der Scope-2-Emissionen von standortbasiert auf marktbasiert gemäß GHG Protocol nicht vergleichbar. Im Geschäftsjahr 2020 hat Continental den externen Strombezug an den relevanten Produktions- sowie Forschungs- und Entwicklungsstandorten wie geplant zu 100 % auf erneuerbare Energien umgestellt (Projekt RE100) und in diesem Zuge auch die Berechnungsmethodik angepasst. Das bedeutet, dass für den externen Strombezug an den relevanten Produktions- sowie Forschungs- und Entwicklungsstandorten keine CO2-Emissionen mehr anfallen. Dieser Effekt führte zu einer Reduktion der eigenen CO2-Emissionen von insgesamt fast 70 %. Weiterhin trug auch der COVID-19-Pandemie-bedingte Produktionsrückgang im kleineren Umfang zu einer Verringerung der Energieverbräuche und der damit verbundenen CO2-Emissionen bei.

0,996 3,226
0,214 2,385
0,78 0,84
2020 2019
  • 1 Definitionen gemäß GHG Protocol. CO2-Emissionsfaktoren entsprechen CO2- Äquivalenten (CO2e).
  • 2 Abdeckung der relevanten Produktions- sowie Forschungs- und Entwicklungsstandorte.
  • 3 CO2-Emissionen aus Flottenverbräuchen sind nur teilweise und nicht systematisch enthalten.
  • 4 Berechnung nach der marktbasierten Berechnungsmethode des GHG Protocol. Dort wo keine vertragsspezifischen Emissionsfaktoren vorlagen, wurden die Standard-Emissionsfaktoren von Defra (11/2019) genutzt.
  • 5 Berechnung nach der standortbasierten Berechnungsmethode des GHG Protocol. 6 Daten für 2020 und 2019 aufgrund der Umsetzung des Projekts RE100 und der damit verbundenen Umstellung der Berechnungsmethodik der Scope-2-Emissionen von standortbasiert auf marktbasiert gemäß GHG Protocol nicht vergleichbar.

Weitere Informationen zum Themenfeld "Klimaneutralität" inklusive der Berichterstattung zu indirekten CO2-Emissionen entlang der Wertschöpfungskette (Scope 3 des GHG Protocol) finden Sie gebündelt im integrierten Nachhaltigkeitsbericht unter www.continental-nachhaltigkeit.de/downloads.

Emissionsfreie Mobilität und Industrien

Unsere Ambition

In unserer Nachhaltigkeitsambition ist festgelegt, dass wir eine 100% emissionsfreie Mobilität und Industrie anstreben – spätestens bis 2050 und gemeinsam mit unseren Partnern entlang der Wertschöpfungskette. Emissionsfrei bezieht sich dabei auf null Emissionen von beispielsweise Treibhausgasen oder Stickoxiden (NOx). Es bezieht sich nicht auf harmlose Emissionen wie Wasserdampf, ungiftige, biologisch abbaubare Partikelemissionen oder minimale Geräuschemissionen.

Konzept

Die Transformation zu emissionsfreier Mobilität und emissionsfreien Industrien gestaltet Continental mit technologischen Lösungen. Dabei setzen wir sowohl auf Produktneuentwicklungen als auch auf die Weiterentwicklung des bestehenden Produktportfolios. Im Bereich der emissionsfreien Mobilität gehören dazu beispielsweise elektrifizierte Antriebe, Leichtbaulösungen, Lösungen für das automatisierte Fahren, neue Verkehrskonzepte und rollwiderstandsoptimierte Reifen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel Konzernstrategie auf Seite 47 f., im Kapitel Forschung und Entwicklung auf Seite 52 f. sowie im Risiko- und Chancenbericht auf Seite 99 ff. in diesem Geschäftsbericht.

Ergebnis des Konzepts

Als Kernleistungsindikator für die Umsetzung unseres Konzepts im Themenfeld "emissionsfreie Mobilität und Industrien" betrachten wir unser "zuordenbares Geschäft mit Fahrzeugen ohne Antriebsemissionen". Der im Geschäftsjahr 2020 neu eingeführte Kernleistungsindikator ist Ausdruck des Paradigmenwechsels von effizienterer Mobilität zu emissionsfreier Mobilität und umfasste 0,83 Mrd € des Konzernumsatzes. Er bezieht sich auf das Geschäft mit Fahrzeugen ohne Antriebsemissionen, das beispielsweise über

den Fahrzeughersteller, die Fahrzeugplattform oder die Produktspezifikation eindeutig zugeordnet werden kann. Darüber hinaus gibt es Geschäftsaktivitäten, die nicht eindeutig emissionsfreien Fahrzeugen zugeordnet werden können und daher nicht berichtet werden. Dies umfasst derzeit beispielsweise im wesentlichen Umfang das Ersatzmarktgeschäft. Der neue Kernleistungsindikator löst den vorherigen Kernleistungsindikator "Anteil von Produkten, die nachweislich zu Energieeffizienz oder zur Reduktion von Schadstoffoder Kohlendioxidemissionen beitragen" ab.

Kernleistungsindikator emissionsfreie
Mobilität und Industrien
2020 2019
Zuordenbares Geschäft mit Fahrzeugen ohne
Antriebsemissionen in Mrd €1, 2
0,83 n.a.

1 Definition: Das zuordenbare Geschäft mit Fahrzeugen ohne Antriebsemissionen misst sowohl das reine Geschäft als auch das anteilige Geschäft, z.B. im Falle von kombinierten Fahrzeugplattformen. Die Zahl enthält das gesamte Geschäft mit Produkten für Fahrzeuge, die Güter und Menschen transportieren.

2 Zur Berechnung wurde auch auf externe Datenquellen und interne Planungsdaten zurückgegriffen. Im Geschäft der Reifen-Handelsorganisation (z. B. Vergölst) und mit Autohändlern findet keine Zuordnung auf Einzelkundenebene statt.

Weitere Informationen zum Themenfeld "emissionsfreie Mobilität und Industrien" finden Sie gebündelt im integrierten Nachhaltigkeitsbericht unter www.continental-nachhaltigkeit.de/downloads.

Zirkuläres Wirtschaften

Unsere Ambition

In unserer Nachhaltigkeitsambition ist festgelegt, dass wir vollständig, d. h. 100 %, geschlossene Ressourcen- und Produktkreisläufe anstreben – spätestens bis 2050 und gemeinsam mit unseren Partnern entlang der Wertschöpfungskette.

Konzept

Die Transformation zu zirkulärem Wirtschaften gehen wir mit verschiedenen Initiativen und Projekten bei Continental an, die auf unterschiedlichen Ebenen im Konzern gesteuert werden. Beispielhaft zu nennen sind der Einsatz von Rezyklaten, die Runderneuerung von Reifen, die Plastikreduktion sowie das betriebliche Abfallmanagement.

Für das betriebliche Abfallmanagement haben wir uns folgendes Ziel gesetzt:

› Konzernziel bis Ende 2030: Erhöhung der Abfallverwertungsquote auf 95 %. Die Abfallverwertungsquote misst den Anteil des Abfalls, der einem Recycling oder der stofflichen, thermischen oder sonstigen Verwertung zugeführt wurde.

Ergebnisse des Konzepts

Als Kernleistungsindikator für das zirkuläre Wirtschaften betrachten wir derzeit die Abfallverwertungsquote. Diese lag im Geschäftsjahr 2020 bei 81 % (Vj. 80 %) und damit auf dem Niveau des Vorjahres.

Eine eigens konzipierte konzernweite Bewusstseins- und Mitmachkampagne zum Thema Ressourcenschonung und Abfallvermeidung, die Anfang des Geschäftsjahres 2020 wie geplant gestartet wurde, musste nach kurzer Zeit aufgrund der COVID-19-Pandemie ausgesetzt werden.

Kernleistungsindikator zirkuläres
Wirtschaften 2020 2019
Abfallverwertungsquote in %1, 2 81 80

1 Definition: Anteil des Abfalls, der einem Recycling oder der stofflichen, thermischen oder sonstigen Verwertung zugeführt wurde.

2 Abdeckung der relevanten Produktions- sowie Forschungs- und Entwicklungsstandorte.

Weitere Informationen zum Themenfeld "zirkuläres Wirtschaften" finden Sie gebündelt im integrierten Nachhaltigkeitsbericht unter www.continental-nachhaltigkeit.de/downloads.

Verantwortungsvolle Wertschöpfungskette

Unsere Ambition

In unserer Nachhaltigkeitsambition ist festgelegt, dass wir vollständig, d. h. zu 100 %, verantwortungsvolle Geschäftspartnerschaften und Beschaffung (Sourcing) anstreben – spätestens bis 2050 und gemeinsam mit unseren Partnern entlang der Wertschöpfungskette.

Konzept

Unser Verständnis einer verantwortungsvollen Wertschöpfungskette bezieht sich sowohl auf unsere Lieferkette und unsere Kundenbeziehungen als auch auf unsere eigenen Standorte.

Die Transformation zu einer vollständig und durchgängig verantwortungsvollen Wertschöpfungskette beginnt mit konkreten Anforderungen, die wir bereits heute an unsere direkten Lieferanten stellen. In unserem Verhaltenskodex für Geschäftspartner und ergänzend in unserer Einkaufspolitik für nachhaltigen Naturkautschuk definieren wir die grundsätzlichen Anforderungen an unsere Lieferanten einschließlich deren Lieferanten, u. a. in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Verstöße gegen unsere Regeln können jederzeit auch über die weltweit rund um die Uhr erreichbare Compliance- & Antikorruptions-Hotline gemeldet werden. Bei erkannten Verstößen gegen unsere verbindlichen Regeln fordern wir Verbesserungsmaßnahmen ein und behalten uns vor, die Geschäftsbeziehung zu beenden. Unsere Lieferanten bewerten wir mithilfe von Selbstauskünften über die für unsere Industrien anerkannten Nachhaltigkeitsplattformen EcoVadis und NQC. Zudem überprüfen wir potenzielle neue Lieferanten bereits vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mittels einer Selbstauskunft und durch Audits vor Ort, die auch Nachhaltigkeitsthemen beinhalten können (z. B. zu Brandschutz und Arbeitssicherheit).

Die verantwortungsvolle Beschaffung wird von den jeweiligen Einkaufsorganisationen verantwortet, die bei Continental nach Geschäftsfeldern und Produktgruppen mit Teams in den verschiedenen Ländern aufgebaut sind. Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein übergreifendes Einkaufsnetzwerk (Corporate Purchasing Network) etabliert, das sich regelmäßig auch mit Themen einer verantwortungsvollen Beschaffung auseinandersetzt.

Die Transformation zu einer vollständig und durchgängig verantwortungsvollen Wertschöpfungskette mit Blick auf unsere eigenen Standorte beschreiben wir insbesondere in den folgenden Abschnitten zu guten Arbeitsbedingungen sowie sauberen und sicheren Fabriken.

Unseren Ansatz entwickeln wir im Dialog mit externen Stakeholdern kontinuierlich weiter und unterstützen die Entwicklung von branchenweiten Standards u. a. über unsere aktive Teilnahme am Branchendialog der deutschen Bundesregierung zu Menschenrechten in der Automobilindustrie sowie an der Global Platform for Sustainable Natural Rubber (GPSNR).

Ergebnisse des Konzepts

Im Geschäftsjahr 2020 haben wir unsere Beschaffungsprozesse hinsichtlich der Managementkapazitäten zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt bewertet und daraus gemeinsam im übergreifenden Einkaufsnetzwerk notwendige Maßnahmen abgeleitet. Die Bewertung erfolgte auf Basis eines anerkannten externen Instruments zur Selbsteinschätzung des Deutschen Global Compact Netzwerks.

Im priorisierten Handlungsfeld zur Beschaffung von nachhaltigem Naturkautschuk wurden die pilotierten Ansätze zur Rückverfolgbarkeit im Rahmen des Projekts "Rubberway" sowie der Kooperation mit der GIZ (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) in Indonesien weiter ausgebaut. Mit Blick auf weitere kritische Rohmaterialien in unserer Lieferkette haben wir zudem spezifisch für das Thema Konfliktmineralien sowie Kobalt das Management und Reporting neu organisiert und Prozesse, Rollen und Verantwortlichkeiten fest im Unternehmen verankert.

Als Kernleistungsindikator für die Umsetzung unseres Konzepts im Themenfeld "verantwortungsvolle Wertschöpfungskette" dient derzeit die Gesamtzahl der vorliegenden, gültigen Lieferanten-Selbstauskünfte über die beiden Nachhaltigkeitsplattformen EcoVadis und NQC. Zum 31. Dezember 2020 lagen uns 696 (Vj. 670) gültige Selbstauskünfte vor. Dies entspricht einer Erfüllungsquote von 59 % (Vj. 57 %) der für diesen Prozess ausgewählten Lieferanten.

Kernleistungsindikator verantwortungsvolle
Wertschöpfungskette
2020 2019
Anzahl der vorliegenden, gültigen Lieferanten
Selbstauskünfte (zum 31.12.)1
696 6702

1 Basierend auf den Lieferanten-Selbstauskünften über die Nachhaltigkeitsplattformen EcoVadis und NQC. Im Geschäftsjahr 2020 ist eine Anpassung der Definition bezüglich der Gültigkeit der Lieferanten-Selbstauskünfte seitens Continental erfolgt. Diese beträgt plattformunabhängig einheitlich zwei Jahre.

2 Daten für 2020 und 2019 aufgrund der Umstellung der Definition nur eingeschränkt vergleichbar.

Weitere Informationen zum Thema verantwortungsvolle Wertschöpfungskette finden Sie gebündelt im integrierten Nachhaltigkeitsbericht unter www.continental-nachhaltigkeit.de/downloads.

Gute Arbeitsbedingungen

Unsere Ambition

In unserer Nachhaltigkeitsambition ist festgelegt, dass wir inspirierende, gesunde und faire Arbeitsbedingungen bieten.

Konzept

Im Verhaltenskodex des Continental-Konzerns sind die Eckpunkte für gute Arbeitsbedingungen als Grundlage unserer weltweiten Zusammenarbeit inklusive Menschenrechten und fairer Arbeitsbedingungen geregelt. Mitarbeiter werden regelmäßig zum Verhaltenskodex geschult.

Um unseren zukünftigen quantitativen und qualitativen Personalbedarf decken zu können, verfolgen wir die Vision, einer der attraktivsten und fortschrittlichsten Arbeitgeber zu sein. Die strategischen Ziele der Personalarbeit sind daher darauf fokussiert, die richtigen Menschen und Positionen auf effiziente und effektive Weise zusammenzubringen ("Industrialize Best Fit") und gleichzeitig den Wandel hin zu Digitalisierung, neuen Technologien und neuen Formen der Zusammenarbeit zu gestalten ("Enable Transformation & Leadership"). Entsprechend zählen eine strategische Personalbedarfsplanung, die passgenaue Auswahl und Entwicklung von Talenten (insbesondere im Bereich Software und IT) auf Basis einer umfangreichen Diagnostik, die Förderung von Mitarbeitervielfalt und lebenslangem Lernen, die Weiterentwicklung der Führungskultur sowie die Flexibilisierung von Arbeitszeiten zu den wichtigsten Handlungsfeldern der strategischen Personalarbeit.

Im Zuge des Strukturprogramms "Transformation 2019–2029" werden nach erster Analyse in den kommenden zehn Jahren weltweit voraussichtlich bis zu 30.000 Arbeitsplätze von Veränderung betroffen sein. Die betroffenen Mitarbeiter bereiten wir mit strukturierten, beschäftigungsfördernden Qualifizierungsmaßnahmen auf die technologischen Veränderungen und damit verbundenen beruflichen und persönlichen Herausforderungen der Zukunft vor.

Verantwortlich für die Umsetzung der Projekte sind die Personalfunktionen auf Unternehmensbereichs- und Geschäftsfeldebene, die in einem weltweiten Netzwerk zusammenarbeiten. Teil dieser Organisation ist auch ein spezielles Netzwerk von Länderkoordinatoren für Arbeitsbeziehungen.

Ergebnisse des Konzepts

Mit der Einführung mobiler Arbeit bereits im Geschäftsjahr 2016 haben wir eine zentrale Voraussetzung dafür geschaffen, den mit der COVID-19-Pandemie verbundenen Herausforderungen im Geschäftsjahr 2020 erfolgreich zu begegnen und die Arbeit von zu Hause zu ermöglichen.

Als Kernleistungsindikator für die Umsetzung unseres Konzepts im Themenfeld "gute Arbeitsbedingungen" ziehen wir den Index der Kategorie "Nachhaltiges Engagement" aus unserer jährlichen Mitarbeiterbefragung OUR BASICS Live heran. Der Index misst die Zustimmung der Mitarbeiter beispielsweise zu der Frage, ob sie persönlich hinter den Unternehmenswerten stehen oder ob sie stolz darauf sind, für Continental zu arbeiten. Im Geschäftsjahr 2020 erreichte der Index "Nachhaltiges Engagement" 82 % (Vj. 81 %) und lag damit auf dem Niveau des Vorjahres. Weitere Kernleistungsindikatoren stellen die Krankheitsrate und die Rate für die ungesteuerte Fluktuation dar. Die Krankheitsrate misst die krankheitsbedingte Abwesenheit im Verhältnis zur vertraglich vereinbarten Arbeitszeit und die Rate für die ungesteuerte Fluktuation misst den freiwilligen Austritt von Mitarbeitern aus dem Unternehmen im Verhältnis zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter. Die Krankheitsrate lag mit 3,5 % (Vj. 3,4 %) im Geschäftsjahr 2020 leicht über dem Niveau des Vorjahres. Die Rate für die ungesteuerte Fluktuation lag mit 4,6 % unter dem Vorjahresniveau (Vj. 6,0 %). Der Rückgang betrifft alle Regionen.

Angaben zu den Personalaufwendungen im Geschäftsjahr 2020, d. h. zu Löhnen und Gehältern, sozialen Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung, finden Sie im Anhang zum Konzernabschluss in Kapitel 9. Die Leistungen an Arbeitnehmer, wie z. B. Pensionen, Versorgungsleistungen und langfristige Bonuszahlungen, finden Sie im Anhang des Konzernabschlusses in Kapitel 28 aufgeschlüsselt.

Kernleistungsindikatoren gute
Arbeitsbedingungen
2020 2019
OUR BASICS Live Index "Nachhaltiges
Engagement" in %
82 81
Krankheitsrate in %1, 2 3,5 3,4
Rate ungesteuerte Fluktuation in %2, 3, 4 4,6 6,0

1 Definition: krankheitsbedingte Abwesenheit im Verhältnis zur vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.

2 Ohne Leiharbeiter (d. h. nur Stammbelegschaft).

3 Definition: freiwilliger Austritt von Mitarbeitern aus dem Unternehmen im Verhältnis zu durchschnittlicher Anzahl der Mitarbeiter.

4 Im Geschäftsjahr 2020 fand eine Umbenennung des Kernleistungsindikators statt. Zuvor hieß der Indikator "ungesteuerte Fluktuation".

Weitere Informationen zum Themenfeld "gute Arbeitsbedingungen" finden Sie gebündelt im integrierten Nachhaltigkeitsbericht unter www.continental-nachhaltigkeit.de/downloads.

Saubere und sichere Fabriken

Unsere Ambition

In unserer Nachhaltigkeitsambition ist festgelegt, dass wir unsere Geschäftsprozesse auf sichere und verantwortungsvolle Weise auf der Grundlage eines systematischen Managements und des Schutzes von Mensch und Umwelt betreiben.

Konzept

Unsere Unternehmenspolitik für Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz (Environment, Safety and Health, ESH) definiert die konzernweiten Leitlinien für saubere und sichere Fabriken. Daraus abgeleitet werden konzernweite ESH-Ziele verfolgt: Alle Personen in unserem Unternehmen sollen vor Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen geschützt und die Gesundheit aktiv gefördert werden. CO2-Emissionen, Energieeinsatz, Wasserverbrauch und Abfallaufkommen an den Standorten sollen gesenkt sowie die Abfallverwertungsquote und Energieeffizienz an den Standorten gesteigert werden.

Mit lokalen Managementsystemen wird die Umsetzung dieser Konzernziele vorangetrieben. Die konkreten organisatorischen und technischen Vorgaben für lokale Managementsysteme sind in den jeweiligen ESH-Managementhandbüchern enthalten.

Verantwortlich für das strategische, konzernweite ESH-Management sind die beiden Unternehmensfunktionen Umwelt sowie Arbeitssicherheit und Gesundheit, die durch entsprechende ESH-Funktionen in den einzelnen Geschäftsfeldern ergänzt werden. Der operative Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz vor Ort liegt in der Verantwortung der Standortleitungen und wird jeweils durch lokale ESH-Manager koordiniert.

Ergebnisse des Konzepts

Als Kernleistungsindikator für die Umsetzung unseres Konzepts im Themenfeld "saubere und sichere Fabriken" dient der konzernweite Abdeckungsgrad unserer Mitarbeiter durch zertifizierte lokale Managementsysteme im Bereich Umwelt, Energie und Arbeitssicherheit. So deckten zertifizierte Managementsysteme zum 31. Dezember 2020 einen Großteil unserer konzernweiten Mitarbeiter ab. Die Zertifizierungen für das Umweltschutzmanagementsystem erreichten einen Abdeckungsgrad von 82 % der Mitarbeiter (Vj. 82 %), das Energiemanagementsystem 51 % der Mitarbeiter (Vj. 49 %) und das Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem 69 % der Mitarbeiter (Vj. 69 %). Auch die Unfallrate, d. h. die Anzahl der Unfälle pro eine Million Arbeitsstunden, dient als Kernleistungsindikator im Themenfeld "saubere und sichere Fabriken". Die Unfallrate verbesserte sich im Geschäftsjahr 2020 auf 2,9 Unfälle pro eine Million Arbeitsstunden (Vj. 3,0 Unfälle pro eine Million Arbeitsstunden).

Zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie wurden im Geschäftsjahr 2020 die bestehenden konzernweiten Bereitschaftspläne für eine Pandemie ("Pandemieplan"/"Pandemic Preparedness Plan") aktiviert, die einen Beitrag zu einer Pandemie-sicheren Produktion geleistet haben. Auf Unternehmensebene wurde eine Krisenorganisation unter Leitung der Unternehmensfunktion Konzernsicherheit eingerichtet, die die relevanten Unternehmensfunktionen einbindet. Auf Länderebene wurden regionale Krisenstäbe etabliert. Zusätzlich haben wir für unsere Mitarbeiter und deren Angehörige medizinische Beratungsangebote und Programme für die mentale Gesundheit geschaffen, wie z. B. eine weltweite Hotline. Eine weitere Maßnahme war der Aufbau von drei Produktionslinien zur Herstellung von chirurgischen Masken.

Kernleistungsindikatoren saubere und sichere

Fabriken 2020 2019
Zertifizierungen für
Umweltschutzmanagementsysteme (ISO 14001)
Abdeckungsgrad Mitarbeiter (zum 31.12.) in %
82 82
Zertifizierungen für Energiemanagementsysteme
(ISO 50001)
Abdeckungsgrad Mitarbeiter (zum 31.12.) in % 51 49
Zertifizierungen für Arbeits- und
Gesundheitsschutzmanagementsysteme (ISO
45001 oder vergleichbar)
Abdeckungsgrad Mitarbeiter (zum 31.12.) in % 69 69
Unfallrate (Anzahl der Unfälle pro 1 Mio
Arbeitsstunden) 1, 2
2,9 3,03

1 Definition: Anzahl der Unfälle während der Arbeitszeit pro eine Million bezahlte Arbeitsstunden. Gezählt ab mehr als einem Ausfalltag, d. h. mit mindestens einem Ausfalltag über den Tag des Unfalls hinaus.

2 Ohne Leiharbeiter (d. h. nur Stammbelegschaft), ohne Wegeunfälle.

3 Ohne Continental Tire Sales (ca. 2% der Gesamtanzahl der Mitarbeiter).

Weitere Informationen zum Themenfeld "saubere und sichere Fabriken" finden Sie gebündelt im integrierten Nachhaltigkeitsbericht unter www.continental-nachhaltigkeit.de/downloads.

Benchmark für Qualität

Unsere Ambition

In unserer Nachhaltigkeitsambition ist festgelegt, dass wir von unseren Kunden und der Gesellschaft als Benchmark für Qualität anerkannt werden, indem wir sichere und nachhaltige Produkte gewährleisten.

Konzept

Entscheidend für die Erreichung der Qualitätsführerschaft ist eine qualitätsorientierte Unternehmenskultur. Unsere Qualitätspolitik legt die Leitlinien für die Produkt- und Prozessqualität bei Continental fest. Produktrückrufe, Produkthaftungen und Verfahren infolge von Qualitätsmängeln stellen ein unternehmerisches Risiko dar. Dies wollen wir wegen der daraus resultierenden Umsatzeinbußen, Kosten und einem Verlust an Kunden- und Marktakzeptanz vermeiden. Die ausführliche Berichterstattung dazu finden Sie im Risiko- und Chancenbericht auf Seite 99 ff.

Mit lokalen Managementsystemen vor Ort wird die Umsetzung dieser Konzernziele unterstützt. Die konkreten organisatorischen und technischen Vorgaben für lokale Managementsysteme sind in den jeweiligen Qualitätsmanagementhandbüchern enthalten.

Verantwortlich für das strategische, konzernweite Qualitätsmanagement sind die Unternehmensfunktion "Ganzheitliches Qualitätsmanagement" (Total Quality Management, TQM) sowie Qualitätsfunktionen auf verschiedenen Ebenen im Konzern, die in einem weltweiten Netzwerk zusammenarbeiten.

Ergebnisse des Konzepts

Als Kernleistungsindikator für die Umsetzung unseres Konzepts im Themenfeld "Benchmark für Qualität" dient der konzernweite Abdeckungsgrad unserer Mitarbeiter durch zertifizierte lokale Qualitätsmanagementsysteme. Zertifizierte Qualitätsmanagementsysteme deckten zum 31. Dezember 2020 einen Großteil unserer konzernweiten Mitarbeiter, nämlich 91 %, ab (Vj. 86 %). Des Weiteren stellt die Anzahl der neuen Feldqualitätsereignisse einen Kernleistungsindikator im Themenfeld "Benchmark für Qualität" dar, den wir 2020 neu definiert haben und erstmals extern berichten. Ein Feldqualitätsereignis ist eine risikominimierende Maßnahme für ein von Continental hergestelltes und/oder verkauftes Produkt aufgrund eines sicherheitsrelevanten Defekts und/oder der Nichteinhaltung von Regularien, die seitens Continental, eines Kunden und/oder einer Behörde initiiert wurde. Zum 31. Dezember 2020 wurden 18 neue Feldqualitätsereignisse ermittelt.

Angaben zum Umfang von Gewährleistungs- und Produkthaftungsansprüchen im Geschäftsjahr 2020 finden Sie im Anhang des Konzernabschlusses in Kapitel 36 (Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche) auf Seite 209 f.

Kernleistungsindikatoren Benchmark für
Qualität
2020 2019
Zertifizierungen für
Qualitätsmanagementsysteme (ISO 9001 oder
vergleichbar)
Abdeckungsgrad Mitarbeiter (zum 31.12.) in % 91 86
Neue Feldqualitätsereignisse (zum 31.12.)1 18 n.a.

1 Definition: Ein Feldqualitätsereignis ist eine risikominimierende Maßnahme für ein von Continental hergestelltes und/oder verkauftes Produkt aufgrund eines sicherheitsrelevanten Defekts und/oder der Nichteinhaltung von Regularien, die seitens Continental, eines Kunden und/oder einer Behörde initiiert wurde.

Weitere Informationen zum Themenfeld "Benchmark für Qualität" finden Sie gebündelt im integrierten Nachhaltigkeitsbericht unter www.continental-nachhaltigkeit.de/downloads.

Nachhaltige Managementpraxis

Unsere Ambition

In unserer Nachhaltigkeitsambition ist festgelegt, dass wir effektive Managementprozesse, faire Geschäftspraktiken und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung umsetzen, die unterschiedliche Perspektiven ausgewogen einbezieht.

Konzept

Die Corporate-Governance-Grundsätze der Continental AG dienen der Verwirklichung einer verantwortlichen, auf Wertschaffung ausgerichteten Leitung der Gesellschaft und des Continental-Konzerns.

Zur Verhinderung insbesondere von Korruption und Verstößen gegen das Kartellrecht hat der Vorstand die weltweite Compliance-Organisation mit der Unternehmensfunktion Compliance und regional aufgestellten Unterfunktionen eingerichtet. Compliance-Koordinatoren in den Ländern und an den Standorten ergänzen diese Struktur. Die Grundlagen des Compliance-Managements sind im konzernweiten Compliance-Handbuch geregelt. Continental verfügt über ein Compliance-Managementsystem, das auf einer umfassenden Analyse potenzieller Compliance-Risiken für die Kernbereiche Kartellrecht und Korruptionsprävention basiert.

Weiterhin wollen wir die Mitarbeitervielfalt (Diversity), unter der wir Internationalität, Geschlechterbalance, unterschiedliche Erfahrungen und Altersgenerationen verstehen, fördern. Wir haben uns das konzernweite Ziel gesetzt, den Anteil weiblicher Führungskräfte auf dem Executive- und Senior-Executive-Level zu erhöhen. Dies wollen wir insbesondere durch das Vorantreiben des Kulturwandels in der Organisation, durch die Erweiterung der Frauennetzwerke und die Durchführung von Diversity-Workshops und spezifischen Events erreichen:

  • › Konzernziel bis 2020: Anteil weiblicher Führungskräfte auf dem Executive- und Senior-Executive-Level von 16 %
  • › Konzernziel bis 2025: Anteil weiblicher Führungskräfte auf dem Executive- und Senior-Executive-Level von 25 %

Weitere Informationen zum Themenfeld "nachhaltige Managementpraxis" finden Sie im Corporate-Governance-Bericht auf Seite 12 ff. in diesem Geschäftsbericht. Weitere Informationen zum Thema Compliance finden Sie in unserem ausführlichen Compliance-Bericht auf Seite 22 sowie im Risiko- und Chancenbericht auf Seite 99 ff. in diesem Geschäftsbericht. Weitere Informationen zu unserem Diversity-Konzept finden Sie im Corporate-Governance-Bericht auf Seite 21 ff. in diesem Geschäftsbericht.

Ergebnisse des Konzepts

Die Konzeption, Implementierung und Wirksamkeit des Compliance-Managementsystems wurden im Geschäftsjahr 2016 gemäß IDW PS 980 von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt.

Ein Kernleistungsindikator für die Umsetzung unseres Konzepts im Themenfeld "nachhaltige Managementpraxis" ist die Geschlechtervielfalt, die den Anteil weiblicher Führungskräfte auf dem Executive- und Senior-Executive-Level misst. Zum 31. Dezember 2020 steigerte Continental den Anteil weiblicher Führungskräfte auf dem Executive- und Senior-Executive-Level auf 16,1 % (Vj. 15,8 %) und konnte somit das Konzernziel von 16 % für das Geschäftsjahr 2020 erreichen.

Kernleistungsindikator nachhaltige
Managementpraxis
2020 2019
Geschlechtervielfalt – Anteil weiblicher Executives
und Senior Executives (zum 31.12.) in %1
16,1 15,8

1 Im Geschäftsjahr 2020 fand eine Umbenennung des Kernleistungsindikators statt. Zuvor hieß der Indikator "Anteil Frauen in Führungspositionen".

Weitere Informationen zum Themenfeld "nachhaltige Managementpraxis" finden Sie gebündelt im integrierten Nachhaltigkeitsbericht unter www.continental-nachhaltigkeit.de/downloads.

Informationen zur Entwicklung weiterer wesentlicher Nachhaltigkeitsthemenfelder

Informationen zur Entwicklung von Themenfeldern, die zwar als relevant für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens identifiziert wurden, jedoch gemäß einer internen Analyse nicht als berichtsrelevant für die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung eingestuft wurden, sind wie folgt zu finden:

  • › Themenfeld "Innovationen und Digitalisierung": Kapitel Forschung und Entwicklung auf Seite 52 f. in diesem Geschäftsbericht und gebündelt im integrierten Nachhaltigkeitsbericht
  • › Themenfeld "sichere Mobilität": Kapitel Forschung und Entwicklung auf Seite 52 f. in diesem Geschäftsbericht und gebündelt im integrierten Nachhaltigkeitsbericht
  • › Themenfeld "langfristige Wertschöpfung": Kapitel Unternehmenssteuerung auf Seite 49 f. in diesem Geschäftsbericht und gebündelt im integrierten Nachhaltigkeitsbericht
  • › Themenfeld "gesellschaftliches Engagement": im integrierten Nachhaltigkeitsbericht

Den integrierten Nachhaltigkeitsbericht finden Sie im Internet unter www.continental-nachhaltigkeit.de/downloads.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine Prüfung zur Erlangung hinreichender Sicherheit der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung An den Aufsichtsrat der Continental Aktiengesellschaft, Hannover

Wir haben die für die Continental Aktiengesellschaft, Hannover (im Folgenden "Continental" oder "Gesellschaft"), und für den Konzern zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung im Konzernlagebericht im Kapitel "Nachhaltigkeit und zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung" sowie die als Bestandteil qualifizierten Abschnitte "Konzernstruktur", "Konzernstrategie" und "Risiko- und Chancenbericht" im Konzernlagebericht (im Folgenden "zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung") nach §§ 315b, 315c HGB i. V. m. §§ 289b bis 289e HGB für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 einer Prüfung zur Erlangung hinreichender Sicherheit unterzogen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung in Übereinstimmung mit den §§315b, 315c HGB i. V. m. §§ 289b bis 289e HGB.

Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig be-stimmt haben, um die Aufstellung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit über die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, als Reasonable Assurance Engagement durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und den Auftrag unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit so zu planen und durchzuführen, dass wir unser Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit abgeben können. Die Prüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung enthaltenen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.

Im Rahmen unseres Auftrags haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:

  • › Befragungen von für die Wesentlichkeitsanalyse verantwortlichen Mitarbeitern auf Konzernebene, um ein Verständnis über die Vorgehensweise zur Identifizierung wesentlicher Themen und entsprechender Berichtsgrenzen von Continental zu erlangen
  • › Eine Risikoeinschätzung, einschließlich einer Medienanalyse, zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung von Continental in der Berichtsperiode
  • › Beurteilung der Eignung der intern entwickelten Definitionen
  • › Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung von Angaben, einschließlich der Konsolidierung der Daten, zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung
  • › Befragungen von Mitarbeitern auf Konzernebene, die für die Ermittlung der Angaben zu Konzepten, Due-Diligence-Prozessen, Ergebnissen und Risiken, die Durchführung von internen Kontrollhandlungen und die Konsolidierung der Angaben verantwortlich sind
  • › Durchführung von kontrollbasierten Prüfungshandlungen zur Beurteilung der Ausgestaltung sowie der Wirksamkeit der Kontrollmaßnahmen für die Ermittlung, Verarbeitung und Kontrolle von nichtfinanziellen Angaben und Kennzahlen, einschließlich der Konsolidierung der Daten auf Konzern- und Geschäftsfeldebene
  • › Durchführung aussagebezogener Prüfungshandlungen, insbesondere Prüfung von internen und externen Nachweisen, um im Detail zu bestimmen, ob verwendete Angaben den jeweils zugrunde liegenden Quellen entsprechen
  • › Analytische Beurteilung der Daten und Trends der quantitativen Angaben, welche zur Konsolidierung auf Konzernebene von allen Standorten gemeldet wurden
  • › Einschätzung der Datenerhebungs-, Validierungs- und Berichterstattungsprozesse sowie der Verlässlichkeit der gemeldeten Daten durch eine Stichprobenerhebung an den Standorten Kaluga in Russland, Puchov in der Slowakei, Changchun in China, Weißbach und Waltershausen in Deutschland
  • › Einschätzung der Gesamtdarstellung der Angaben

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise hinreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Sicherung der Unabhängigkeit und Qualität des Wirtschaftsprüfers

Bei der Durchführung des Auftrags haben wir die Anforderungen an Unabhängigkeit und Qualitätssicherung aus den nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen, insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1), beachtet.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung ist die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Continental Aktiengesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c HGB i. V. m. §§ 289b bis 289e HGB aufgestellt worden.

Verwendungsbeschränkung/AAB-Klausel

Dieser Vermerk ist an den Aufsichtsrat der Continental Aktiengesellschaft, Hannover, gerichtet und ausschließlich für diesen bestimmt. Gegenüber Dritten übernehmen wir insoweit keine Verantwortung.

Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für den Aufsichtsrat der Continental Aktiengesellschaft, Hannover, erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 (https://www.kpmg.de/bescheinigungen/lib/aab.pdf) zugrunde. Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Vermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsregelung unter Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.

München, 2. März 2021

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Hell ppa. Mathias

Wirtschaftsbericht Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Infolge der COVID-19-Pandemie und der Eindämmungsmaßnahmen der jeweiligen Regierungen schrumpfte die Weltwirtschaft im Geschäftsjahr 2020 gemäß dem World Economic Outlook Update (WEO Update) des Internationalen Währungsfonds (IWF) von Januar 2021 um 3,5 %. Die ursprüngliche IWF-Prognose eines Wachstums von 3,2 % von Januar 2020 wurde damit deutlich verfehlt.

Im Euroraum sank das Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2020 gemäß der Statistikbehörde Eurostat um 6,8 %. Von den großen Volkswirtschaften des Euroraums wiesen Frankreich, Italien und Spanien besonders hohe BIP-Rückgänge von 8 % bis 11 % gegenüber dem Vorjahr aus. In Deutschland verminderte sich gemäß Statistischem Bundesamt das BIP im Vergleich zu 2019 um 5,0 %. Auch Länder außerhalb des Euroraums verzeichneten 2020 eine rückläufige Wirtschaftsleistung. Für das Vereinigte Königreich und Russland schätzte der IWF den Rückgang des BIP auf 10,0 % bzw. 3,6 %.

In Nordamerika mussten im Jahr 2020 die USA infolge der Pandemie gemäß dem Bureau of Economic Analysis einen BIP-Rückgang um 3,5 % hinnehmen. Kanada und Mexiko waren gemäß IWF mit BIP-Rückgängen von 5,5 % bzw. 8,5 % deutlich stärker betroffen.

Andere amerikanische Länder mussten 2020 Pandemie-bedingt ebenfalls wirtschaftliche Einbußen verkraften. Für Brasilien beispielsweise wies der IWF einen BIP-Rückgang um 4,5 % aus.

Auch die asiatischen Länder verzeichneten im Berichtsjahr gemäß IWF zumeist negative Wachstumsraten ihrer Wirtschaft. So sank 2020 das BIP der ASEAN-Staaten um 3,7 %. Einen deutlichen BIP-Rückgang um 5,1 % ermittelte der IWF für Japan. Die indische

Wirtschaft soll gemäß IWF um 8,0 % geschrumpft sein. Dagegen erreichte China 2020 laut IWF einen BIP-Zuwachs von 2,3 %. Der Einbruch der Wirtschaft im ersten Quartal 2020 wurde hier durch kräftiges Wachstum in den Folgequartalen überkompensiert.

Entwicklung wesentlicher Abnehmerbranchen und Absatzregionen

Für Continental ist das weltweite Zuliefergeschäft mit den Herstellern von Pkw und Nutzfahrzeugen das wichtigste Marktsegment. Der entsprechende Umsatzanteil belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf 69 %.

Das zweitgrößte Marktsegment für Continental ist das weltweite Ersatzreifengeschäft für Pkw und Nutzfahrzeuge. Wegen des deutlich höheren Anteils von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen < 6 t an der Fahrzeugproduktion und dem Ersatzreifengeschäft ist ihre Entwicklung von besonderer Bedeutung für unseren wirtschaftlichen Erfolg.

Die größte Absatzregion von Continental ist weiterhin Europa mit einem Umsatzanteil von 48 % im Berichtsjahr, gefolgt von Nordamerika mit 25 % und Asien mit 24 %.

Entwicklung der Pkw-Neuzulassungen

Infolge der COVID-19-Pandemie und der Eindämmungsbemühungen der einzelnen Staaten brach die Pkw-Nachfrage in allen Regionen der Welt vorübergehend stark ein. Im zeitlichen Verlauf der Pandemie war zunächst China am stärksten betroffen. Hier hatte die chinesische Regierung bereits Ende Januar 2020 umfangreiche Eindämmungsmaßnahmen in Kraft gesetzt. Nach deren Lockerung

zeigte sich eine rasche Erholung der Nachfrage. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) geht laut vorläufiger Daten für 2020 von einem Rückgang der Pkw-Neuzulassungen in China um 6% aus.

In vielen anderen Ländern führten im Berichtsjahr die Eindämmungsmaßnahmen der Regierungen ebenfalls zu deutlichen Einbrüchen der jeweiligen Pkw-Nachfrage. Im europäischen Pkw-Markt (EU27, EFTA und Vereinigtes Königreich) sank nach vorläufigen Daten des VDA der Absatz 2020 um 24%. Deutliche Absatzrückgänge zeigten im Berichtszeitraum gemäß VDA z.B. auch Brasilien (27%), die USA (15%), Japan (11 %) und Russland (9%). Weltweit sanken im Berichtsjahr die Pkw-Neuzulassungen nach vorläufigen Daten um 14%.

Entwicklung der Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen

Die niedrigere Pkw-Nachfrage und die vorübergehenden Werkschließungen verursachten im Berichtsjahr einen Rückgang der weltweiten Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen < 6 t nach vorläufigen Zahlen um 16 % auf 74,6 Mio Einheiten.

In China bewirkten die umfangreichen Werkschließungen im ersten Quartal 2020 nahezu eine Halbierung der Fertigung. Im weiteren Jahresverlauf erholte sich die Produktion rasch und übertraf im zweiten, dritten und vierten Quartal die jeweiligen Vorjahreswerte. Dennoch ergab sich für 2020 insgesamt ein Rückgang der chinesischen Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen von 4% gegenüber dem Vorjahr.

In Europa und Nordamerika, neben China die beiden anderen Kernmärkte der Continental Group, führten die vorübergehenden Werkschließungen in den Monaten März und vor allem April zu einem extremen Einbruch der Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen. Mit der schrittweisen Wiederaufnahme der Fertigung zeigte sich im weiteren Verlauf des Berichtsjahres eine Normalisierung der monatlichen Volumina. Insgesamt sank 2020 die Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen in Europa um 22% und in Nordamerika um 20% gegenüber dem Vorjahr.

Hohe Fertigungsrückgänge verzeichneten im Berichtsjahr auch viele andere Länder, wie z. B. Brasilien (32%), Indien (23%), Japan (16%) und Südkorea (11%).

Entwicklung der Produktion von mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugen

Die rückläufigen Auftragseingänge des Vorjahres und die Werkschließungen infolge der COVID-19-Pandemie führten 2020 nach vorläufigen Daten zu einem Rückgang der globalen Produktion von mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugen > 6 t um 4 %.

Besonders betroffen war Nordamerika, wo die Lkw-Produktion nach vorläufigen Zahlen um 31 % einbrach. In Europa belief sich der Produktionsrückgang von mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugen nach vorläufigen Daten auf 18%.

China verzeichnete im ersten Quartal 2020 einen Einbruch der Volumina um 19% gegenüber dem Vorjahr. Dieser wurde jedoch durch einen starken Anstieg der Produktion um 47 % bzw. 72 % im zweiten Quartal bzw. dritten Quartal überkompensiert. Im vierten Quartal zeigte die Fertigung nach vorläufigen Zahlen einen Zuwachs um 16% im Vorjahresvergleich. Insgesamt erreichte China 2020 eine Erhöhung der Produktion von mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugen um 27% gegenüber dem Vorjahr.

Entwicklung der Ersatzreifenmärkte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge

Weltweit sank der Absatz von Ersatzreifen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge < 6 t nach vorläufigen Daten im Berichtsjahr um 11 %. Nach dem starken globalen Markteinbruch im ersten und zweiten Quartal 2020 im Zuge der Eindämmungsmaßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie erholte sich die Nachfrage im zweiten Halbjahr 2020 zunehmend.

Auf Basis vorläufiger Daten sank 2020 der Absatz von Ersatzreifen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in Europa um 12 % und in Nordamerika um 8 %. In China reduzierte sich der Ersatzreifenabsatz nach vorläufigen Daten um 5 %.

Entwicklung der Ersatzreifenmärkte für mittelschwere und schwere Nutzfahrzeuge

In unseren Kernmärkten Europa und Nordamerika reduzierte sich im Zuge der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 die Nachfrage nach Ersatzreifen für mittelschwere und schwere Nutzfahrzeuge > 6 t nach vorläufigen Daten um 3 % bzw. um 1 % gegenüber dem Vorjahr.

Veränderungen von Fahrzeugproduktion und Absatz im Reifenersatzgeschäft im Jahr 2020 (gegenüber 2019)

Fahrzeugproduktion Absatz im Reifenersatzgeschäft
von Pkw und leichten
Nutzfahrzeugen
von mittelschweren und
schweren Nutzfahrzeugen
für Pkw und leichte
Nutzfahrzeuge
für mittelschwere und
schwere Nutzfahrzeuge
Europa –22 % –18 % –12 % –3 %
Nordamerika –20 % –31 % –8 % –1 %
China –4 % 27 % –5 % n. a.
Weltweit –16 % –4 % –11 % n. a.

Quellen:

Fahrzeugproduktion: IHS Inc. (Europa mit West-, Zentral- und Osteuropa inkl. Russland und Türkei). Reifenersatzgeschäft: LMC International Ltd.

Vorläufige Zahlen und eigene Schätzungen.

Entwicklung der Rohstoffmärkte

Im ersten Halbjahr des Berichtsjahres bewirkten die temporären Werkschließungen der Industrie aufgrund der COVID-19-Pandemie in vielen Ländern eine rückläufige Nachfrage nach Rohstoffen. Daraus resultierten zunächst fallende Rohstoffpreise. Infolge der weltweiten Ausbreitung der Pandemie mussten auch viele Rohstoffproduzenten zeitweilig ihre Produktion teilweise oder komplett einstellen. Diese vorübergehende Angebotsverknappung führte bei sich zugleich erholender Nachfrage der Industrieländer zu stark steigenden Rohstoffpreisen im zweiten Halbjahr 2020.

Kohlenstoffstahl und Edelstahl sind Vormaterialien vieler von Continental verbauter mechanischer Komponenten wie Stanz-, Dreh-, Zieh- und Druckgussteile. Stahldraht wird insbesondere in der Reifenproduktion als Stahlcord, aber auch z. B. in Förderbändern oder Zahnriemen zur Erhöhung der Zugfestigkeit eingesetzt. Aluminium wird insbesondere für Druckguss-, Stanz- und Biegeteile verwendet, während Kupfer vor allem in Elektromotoren und mechatronischen Bauteilen zum Einsatz kommt. Im Jahresdurchschnitt sanken 2020 die Preise für Kohlenstoffstahl auf Eurobasis um 2 %. Der Preis für Kupfer erhöhte sich 2020 im Jahresdurchschnitt auf US-Dollar-Basis um rund 3%, während der Preis von Aluminium im Jahresdurchschnitt auf US-Dollar-Basis rund 5% fiel.

Quellen:

Kohlenstoffstahl: Warmbreitband Nordeuropa ab Werk, von Kallanish Commodities (€/metrische Tonne, mt).

Kupfer und Aluminium: rollierende Dreimonatskontrakte der London Metal Exchange (US-Dollar/mt).

Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin und Palladium werden sowohl von Continental als auch von unseren Zulieferern für die Beschichtung von Bauteilen verwendet. Die Preise für Edelmetalle stiegen 2020 weiter an. Im Jahresdurchschnitt auf US-Dollar-Basis verteuerten sich Gold und Silber um jeweils 27 %, Palladium sogar um 43 %. Der Preis für Platin blieb mit einer Erhöhung um 2 % relativ stabil.

Für die Herstellung von Reifen und technischen Gummiprodukten verwendet Continental verschiedene Natur- und Synthesekautschuke. Außerdem werden in größerem Umfang Ruß als Füllstoff sowie Stahlcord und Nyloncord als Festigkeitsträger eingesetzt.

Aufgrund der großen Mengen und des direkten Bezugs der Rohstoffe hat deren Preisentwicklung einen erheblichen Einfluss auf die Ergebnisentwicklung des Unternehmensbereichs Rubber Technologies, insbesondere des Geschäftsfelds Tires.

Der Preis für Rohöl – der wichtigste Ausgangsgrundstoff für Synthesekautschukvormaterialien wie Butadien und Styrol, aber auch für Ruß und diverse andere Chemikalien – brach in den ersten Monaten 2020 infolge des Pandemie-bedingten Rückgangs der Nachfrage stark ein. Ab Mai 2020 erholten sich die Notierungen wieder aufgrund sinkender Fördermengen sowie sich belebender Nachfrage. Im Jahresdurchschnitt verringerte sich der Preis für die Rohölsorte Brent auf US-Dollar-Basis um rund 34 % gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt. Infolgedessen verbilligten sich im Berichtsjahr verschiedene Vormaterialien für Synthesekautschuk, wie z.B. auf US-Dollar-Basis Butadien um 33 % im Jahresdurchschnitt und Styrol um 26 %.

Quellen:

TSR 20: rollierende Einmonatskontrakte der Börse Singapur (US-Dollar-Cent/kg). Rohöl: European-Brent-Spotpreis von Bloomberg (US-Dollar/Barrel). Butadien: Südkorea-Spotpreis (FOB) von PolymerUpdate.com (US-Dollar/mt).

Die Preise für Naturkautschuke sanken in den ersten Monaten 2020 zunächst, bevor sie sich im weiteren Jahresverlauf wieder erholten. Ursächlich war vor allem die anziehende Reifennachfrage in Asien, insbesondere in China. Aber auch in Europa und Nordamerika normalisierte sich im zweiten Halbjahr der Bedarf. Im Jahresdurchschnitt lag der Preis für Naturkautschuk TSR 20 auf US-Dollar-Basis um 6% unter dem Vorjahreswert. Der Preis für Naturkautschukfelle (Ribbed Smoked Sheets, RSS) erhöhte sich im Jahresdurchschnitt um 6 % auf US-Dollar-Basis.

Der stärkere Euro bewirkte im Berichtsjahr eine Verbilligung der Rohstoffimporte nach Europa um ca. 2 % im Jahresdurchschnitt. Alles in allem führten die aufgezeigten Preisentwicklungen der Rohstoffe zu Kostenentlastungen im Jahr 2020, insbesondere im Unternehmensbereich Rubber Technologies. Da zwischen dem Einkauf der Rohstoffe, ihrer Lieferung und ihrem Einsatz in der Herstellung je nach Produkt und Vertragsgestaltung u. U. mehrere Monate liegen, werden allerdings die Steigerungen der Spotpreise im zweiten Halbjahr 2020 voraussichtlich zu erhöhten Kosten für Rohstoffe im Geschäftsjahr 2021 führen.

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

  • › Umsatzrückgang um 15,2% auf 37,7 Mrd €
  • › Organischer Umsatzrückgang um 12,7%
  • › Ergebnis pro Aktie bei -4,81€

Seit 1. Januar 2019 wird erstmalig der IFRS 16, Leasingverhältnisse, angewendet. Dabei wurde die modifizierte retrospektive Übergangsmethode genutzt. Bei dieser Methode erfolgt keine Anpassung der Vorjahreswerte. Insoweit sind einige der hier dargestellten Werte für das Jahr 2018 nicht vergleichbar.

Ertragslage

  • › Umsatzrückgang um 15,2%
  • › Rückgang des um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen bereinigten Umsatzes um 12,7 %
  • › Rückgang des bereinigten operativen Ergebnisses (EBIT bereinigt) um 58,7 %
Continental-Konzern in Mio € 2020 2019 ∆ in %
Umsatz 37.722,3 44.478,4 –15,2
EBITDA 3.033,8 4.977,2 –39,0
in % vom Umsatz 8,0 11,2
EBIT –718,1 –268,3 –167,6
in % vom Umsatz –1,9 –0,6
Konzernergebnis den Anteilseignern zuzurechnen –961,9 –1.225,0 21,5
Ergebnis pro Aktie in €, unverwässert –4,81 –6,13 21,5
Ergebnis pro Aktie in €, verwässert –4,81 –6,13 21,5
Forschungs- und Entwicklungskosten (netto) 3.381,8 3.364,2 0,5
in % vom Umsatz 9,0 7,6
Abschreibungen1 3.751,9 5.245,5 –28,5
davon Wertminderungen2 876,8 2.509,9 –65,1
Operative Aktiva (zum 31.12.) 20.471,0 23.991,0 –14,7
Operative Aktiva (Durchschnitt) 22.536,6 26.178,5 –13,9
Kapitalrendite (ROCE) in % –3,2 –1,0
Investitionen3 2.232,2 3.308,6 –32,5
in % vom Umsatz 5,9 7,4
Anzahl Mitarbeiter (zum 31.12.)4 236.386 241.458 –2,1
Umsatz bereinigt5 37.573,9 44.214,2 –15,0
Bereinigtes operatives Ergebnis (EBIT bereinigt)6 1.332,7 3.225,5 –58,7
in % des bereinigten Umsatzes 3,5 7,3

1 Ohne Abschreibungen auf Finanzanlagen.

2 Der Begriff Wertminderung beinhaltet außerplanmäßige Abschreibungen sowie erforderliche Wertaufholungen. Darin enthalten sind ebenfalls Aufwendungen aus Ausbuchungen von Markenwerten.

3 Investitionen in Sachanlagen und Software.

4 Ohne Auszubildende.

5 Bereinigt um Konsolidierungskreisveränderungen.

6 Bereinigt um Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA), Konsolidierungskreisveränderungen und Sondereffekte.

Umsatzrückgang um 15,2 %; Rückgang des um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen bereinigten Umsatzes um 12,7 %

Der Konzernumsatz verringerte sich im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 6.756,1 Mio € bzw. 15,2 % auf 37.722,3 Mio € (Vj. 44.478,4 Mio €). Bereinigt um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen ergibt sich ein Rückgang um 12,7 %. Bedingt durch die COVID-19-Pandemie verzeichneten alle drei Unternehmensbereiche deutliche Umsatzrückgänge. Wechselkurseffekte und in geringerem Maße auch Konsolidierungskreisveränderungen hatten ebenfalls einen negativen Effekt auf die Umsatzentwicklung.

Rückgang des bereinigten operativen Ergebnisses (EBIT bereinigt) um 58,7 %

Das bereinigte operative Ergebnis (EBIT bereinigt) des Konzerns verringerte sich im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 1.892,8 Mio € bzw. 58,7 % auf 1.332,7 Mio € (Vj. 3.225,5 Mio€) und entspricht 3,5 % (Vj. 7,3 %) des bereinigten Umsatzes.

Das bereinigte operative Ergebnis (EBIT bereinigt) des Konzerns für das vierte Quartal 2020 verringerte sich im Vergleich zum Vorjahresquartal um 161,0 Mio€ bzw. 18,6 % auf 703,4 Mio € (Vj. 864,4 Mio €) und entspricht 6,5 % (Vj. 7,9 %) des bereinigten Umsatzes.

Die Umsatzanteile nach Regionen im Jahr 2020 stellen sich wie folgt dar:

Umsatz nach Regionen in % 2020 2019
Deutschland 18 19
Europa ohne Deutschland 30 30
Nordamerika 25 26
Asien 24 22
Übrige Länder 3 3

Operativer Ergebnisrückgang (EBIT) um 167,6 %

Das operative Konzernergebnis (EBIT) verringerte sich 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 449,8 Mio€ bzw. 167,6 % auf -718,1 Mio € (Vj. -268,3 Mio €). Die Umsatzrendite verringerte sich auf -1,9 % (Vj. -0,6 %).

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA) reduzierten das operative Ergebnis (EBIT) im Berichtsjahr um 183,6 Mio € (Vj. 182,5 Mio €).

Die Kapitalrendite (ROCE) lag bei -3,2 % (Vj. -1,0 %).

Sondereffekte 2020

Im Zusammenhang mit der Verselbstständigung des Geschäftsfelds Powertrain ergaben sich Aufwendungen in Höhe von insgesamt 102,8 Mio € (Autonomous Mobility and Safety 15,3 Mio €, Vehicle Networking and Information 16,3 Mio €, Powertrain 66,2 Mio €, Holding 5,0 Mio €).

Aufgrund der organisatorischen Neuausrichtung des Unternehmensbereichs Automotive Technologies entstanden Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1,6 Mio € (Autonomous Mobility and Safety 0,8 Mio €, Vehicle Networking and Information 0,8 Mio€).

Im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses wurde erwartet, dass sich die weltweite Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen in den kommenden fünf Jahren bis 2025 im Vergleich zum Vorkrisenniveau nicht wesentlich erhöhen wird. Darüber hinaus wurden in diesem Planungsprozess die erwarteten Auswirkungen von Restrukturierungsmaßnahmen berücksichtigt. Aufgrund dieses Triggering Event und der weiteren wesentlichen Annahmen für die Ermittlung des Nutzungswerts einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wie der Free Cashflows, der Diskontierungszinssätze, deren Parameter sowie nachhaltiger Wachstumsraten ergab sich im Geschäftsfeld Vehicle Networking and Information eine Wertminderung des Goodwill in Höhe von 654,6 Mio € (30. September 2020: 649,3 Mio €).

Zudem entstanden Aufwendungen aus Ausbuchungen von Markenwerten in Höhe von insgesamt 85,7 Mio € (Vehicle Networking and Information 71,2 Mio €, ContiTech 14,5 Mio €). Darüber hinaus ergaben sich Aufwendungen aus Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von insgesamt 0,7 Mio€ (Autonomous Mobility and Safety 0,7 Mio €, Powertrain 0,0 Mio €).

Aus Wertminderungen und Wertaufholungen auf Sachanlagen entstand insgesamt ein Aufwand in Höhe von 106,3 Mio € (Autonomous Mobility and Safety 5,4 Mio €, Vehicle Networking and Information 18,2 Mio €, Tires 0,5 Mio €, ContiTech 3,0 Mio €, Powertrain 79,2 Mio €, Holding 0,0 Mio€).

Aus Abfindungen entstand ein negativer Sondereffekt in Höhe von insgesamt 90,7 Mio € (Autonomous Mobility and Safety 21,4 Mio €, Vehicle Networking and Information 20,0 Mio €, Tires 17,7 Mio €, ContiTech 17,5 Mio €, Powertrain 13,8 Mio €, Holding 0,3 Mio €).

Im Geschäftsfeld Autonomous Mobility and Safety entstanden Restrukturierungsaufwendungen für Standorte in Deutschland in Höhe von insgesamt 91,5 Mio €. Von diesen Aufwendungen sind im Wesentlichen die Standorte Karben, Nürnberg, Regensburg und Rheinböllen betroffen. Darüber hinaus ergaben sich Restrukturierungsaufwendungen für weitere Standorte in Europa in Höhe von insgesamt 38,6 Mio € sowie für die Standorte Culpeper, USA, in Höhe von 5,4 Mio € und Manila, Philippinen, in Höhe von 3,7 Mio €. In diesen Restrukturierungsaufwendungen sind insgesamt Wertminderungen auf Sachanlagen in Höhe von 3,4 Mio € enthalten.

Daneben resultierten im Geschäftsfeld Autonomous Mobility and Safety Erträge aus der Auflösung nicht mehr benötigter Restrukturierungsrückstellungen für die Standorte Schwalbach, Deutschland, in Höhe von 3,9 Mio € und Henderson, USA, in Höhe von 0,5 Mio€.

Im Geschäftsfeld Vehicle Networking and Information entstanden Restrukturierungsaufwendungen für Standorte in Deutschland in Höhe von insgesamt 129,5 Mio€. Von diesen Aufwendungen sind im Wesentlichen die Standorte Babenhausen, Karben, Regensburg und Villingen-Schwenningen betroffen. Außerdem ergaben sich Restrukturierungsaufwendungen für die Standorte Rubi, Spanien, in Höhe von 80,0 Mio €, Nogales, Mexiko, in Höhe von 15,5 Mio €, Manila, Philippinen, in Höhe von 4,2 Mio€, Culpeper, USA, in Höhe von 0,4 Mio € und Frenstat, Tschechien, in Höhe von 0,3 Mio €. In diesen Restrukturierungsaufwendungen sind insgesamt Wertminderungen auf Sachanlagen in Höhe von 0,1 Mio € enthalten.

Im Geschäftsfeld Tires entstanden Restrukturierungsaufwendungen für die Standorte Aachen und Hannover-Stöcken, Deutschland, in Höhe von insgesamt 270,4 Mio € sowie für das Handelsgeschäft in Deutschland in Höhe von 0,6 Mio € und in Frankreich in Höhe von 21,8 Mio €. Darüber hinaus ergaben sich Restrukturierungsaufwendungen für die Standorte Petaling Jaya, Malaysia, in Höhe von 1,0 Mio€ und Port Elizabeth, Südafrika, in Höhe von 0,1 Mio €. In

diesen Restrukturierungsaufwendungen sind insgesamt Wertminderungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 13,0 Mio € enthalten.

Darüber hinaus ergab sich im Geschäftsfeld Tires ein Ertrag im Zusammenhang mit Restrukturierungen für den Standort Petaling Jaya, Malaysia, in Höhe von 1,7 Mio €, der vollständig auf eine Wertaufholung auf Sachanlagen zurückzuführen ist.

Im Geschäftsfeld ContiTech entstanden Restrukturierungsaufwendungen für Standorte in Deutschland in Höhe von insgesamt 17,7 Mio €. Von diesen Aufwendungen sind im Wesentlichen die Standorte Hannover, Oedelsheim und Stolzenau betroffen. Außerdem ergaben sich Restrukturierungsaufwendungen für weitere Standorte in Europa in Höhe von insgesamt 4,1 Mio € sowie für die Standorte Mitchell, Kanada, in Höhe von 9,0 Mio €, Jorf Lasfar, Marokko, in Höhe von 7,7 Mio€ und Yangsan-City, Südkorea, in Höhe von 5,3 Mio €. In diesen Restrukturierungsaufwendungen sind insgesamt Wertminderungen auf Sachanlagen in Höhe von 7,7 Mio€ enthalten.

Daneben resultierten im Geschäftsfeld ContiTech Erträge aus der Auflösung nicht mehr benötigter Restrukturierungsrückstellungen für den Standort Oppenweiler, Deutschland, in Höhe von 7,0 Mio€ und für Standorte in China in Höhe von insgesamt 0,8 Mio €. Darüber hinaus sind Erträge aus Wertaufholungen auf Sachanlagen in Höhe von 0,1 Mio € im Geschäftsfeld entstanden.

Im Geschäftsfeld Powertrain entstanden Restrukturierungsaufwendungen für Standorte in Deutschland in Höhe von insgesamt 192,5 Mio €. Von diesen Aufwendungen sind im Wesentlichen die Standorte Karben, Regensburg und Schwalbach am Taunus betroffen. Darüber hinaus ergaben sich Restrukturierungsaufwendungen für weitere Standorte in Europa in Höhe von insgesamt 15,9 Mio€ sowie für die Standorte Nogales, Mexiko, in Höhe von 1,0 Mio € und Salto, Brasilien, in Höhe von 0,7 Mio€ sowie für Standorte in China in Höhe von insgesamt 0,4 Mio€. In diesen Restrukturierungsaufwendungen sind insgesamt Wertminderungen auf Sachanlagen in Höhe von 9,5 Mio € enthalten.

Darüber hinaus resultierten im Geschäftsfeld Powertrain Erträge aus der Auflösung nicht mehr benötigter Restrukturierungsrückstellungen, Wertaufholungen auf Sachanlagen und einem außerordentlichen Ertrag aus dem Verkauf von Sachanlagen für die Standorte Berlin und Nürnberg, Deutschland, in Höhe von insgesamt 10,2 Mio €, Sibiu, Rumänien, in Höhe von 9,7 Mio €, Singapur, Singapur, in Höhe von 1,7 Mio € sowie Newport News, USA, in Höhe von 1,1 Mio €. In diesen Erträgen sind Wertaufholungen auf Sachanlagen in Höhe von 2,4 Mio € enthalten.

Aus restrukturierungsbezogenen Belastungen entstand ein Aufwand in Höhe von insgesamt 26,5 Mio € (Autonomous Mobility and Safety 10,5 Mio €, Vehicle Networking and Information 3,7 Mio €, Tires 0,2 Mio €, ContiTech 1,7 Mio €, Powertrain 10,4 Mio€).

Im Geschäftsfeld Autonomous Mobility and Safety resultierte ein Aufwand in Höhe von 3,7 Mio€ aus der Wertberichtigung des Buchwerts eines nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmens.

Im Geschäftsfeld Vehicle Networking and Information wurde der 50-prozentige Anteil an dem nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen SAS Autosystemtechnik GmbH & Co. KG, Karlsruhe, Deutschland, veräußert. Daraus ergab sich ein Ertrag in Höhe von insgesamt 157,0 Mio €.

Darüber hinaus ergab sich im Geschäftsfeld Vehicle Networking and Information ein Ertrag aus dem Verkauf von nicht bilanzierten immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 4,5 Mio €.

Zudem entstanden im Geschäftsfeld Vehicle Networking and Information Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Rückführung des Geschäfts aus dem assoziierten Unternehmen OSRAM CONTINENTAL GmbH, München, Deutschland, in Höhe von insgesamt 49,9 Mio €.

Das Geschäftsfeld Tires verzeichnete einen Aufwand aus dem Abgang von Gesellschaften und Vermögenswerten in Höhe von 0,2 Mio€.

Für das Geschäftsfeld ContiTech ergab sich ein Verlust aus der Veräußerung einer Gesellschaft in Höhe von 2,5 Mio €.

Außerdem ergab sich im Geschäftsfeld Powertrain ein Aufwand in Höhe von 37,5 Mio € aufgrund einer Wertberichtigung des Buchwerts eines assoziierten Unternehmens.

Infolge einer Geschäftsübertragung an ein zuvor gegründetes und nach der Equity-Methode bilanziertes Unternehmen entstand für das Geschäftsfeld Powertrain ein Ertrag in Höhe von 8,8 Mio €.

Für den Konzern beträgt die Belastung durch Sondereffekte im Jahr 2020 insgesamt 1.873,1 Mio €. Hiervon entfielen 192,6 Mio€ auf Autonomous Mobility and Safety, 903,1 Mio € auf Vehicle Networking and Information, 310,8 Mio € auf Tires, 75,2 Mio € auf ContiTech, 386,1 Mio € auf Powertrain und 5,3 Mio € auf die Holding.

Sondereffekte 2019

Im Rahmen der Verselbstständigung des Geschäftsfelds Powertrain sowie der organisatorischen Neuausrichtung des Unternehmensbereichs Automotive Technologies ergaben sich Aufwendungen in Höhe von insgesamt 47,4 Mio € (Autonomous Mobility and Safety 3,0 Mio€, Vehicle Networking and Information 3,0 Mio €, Powertrain 30,9 Mio €, Holding 10,5 Mio €).

Im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses wurde erwartet, dass sich die weltweite Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen in den kommenden Jahren 2020–2024 nicht wesentlich verbessert. Aufgrund dieses Triggering Event und der weiteren wesentlichen Annahmen im Rahmen der Ermittlung des Nutzungswerts einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wie der Free Cashflows, der Diskontierungszinssätze, deren Parameter sowie nachhaltiger Wachstumsraten ergab sich eine Wertminderung des Goodwill in Höhe von 2.293,5 Mio €. Hiervon entfielen 719,8 Mio€ auf das Geschäftsfeld Autonomous Mobility and Safety, 1.347,9 Mio € auf das Geschäftsfeld Vehicle Networking and Information

und 223,5 Mio € auf das Geschäftsfeld Powertrain. Außerdem entstand im Geschäftsfeld ContiTech eine Wertminderung des Goodwill in Höhe von 2,3 Mio€.

Aus Wertminderungen auf Sachanlagen entstand insgesamt ein Aufwand in Höhe von 111,7 Mio€ (Autonomous Mobility and Safety 29,1 Mio €, Vehicle Networking and Information 25,3 Mio€, Tires 3,5 Mio €, ContiTech 4,9 Mio €, Powertrain 48,9 Mio€).

Daneben resultierte aus Restrukturierungsaufwendungen sowie der Auflösung nicht mehr benötigter Restrukturierungsrückstellungen insgesamt ein negativer Sondereffekt in Höhe von 697,2 Mio € (Autonomous Mobility and Safety 42,7 Mio €, Vehicle Networking and Information 172,9 Mio€, Tires 32,5 Mio€, ContiTech 46,5 Mio €, Powertrain 402,6 Mio €). Darin enthalten sind Wertminderungen auf Sachanlagen in Höhe von 104,8 Mio€ (Autonomous Mobility and Safety 1,2 Mio €, Tires 19,0 Mio€, ContiTech 5,0 Mio €, Powertrain 79,6 Mio €). Zusätzlich ergaben sich restrukturierungsbezogene Belastungen in Höhe von 3,3 Mio € (Autonomous Mobility and Safety 1,5 Mio€, ContiTech 0,8 Mio€, Powertrain 1,0 Mio €).

Außerdem entstand aus der Auflösung des Standorts Dearborn, USA, eine Belastung in Höhe von 1,5 Mio € im Geschäftsfeld Powertrain.

Im Geschäftsfeld Vehicle Networking and Information ergab sich ein Aufwand in Höhe von 1,9 Mio € aus einer nachträglichen Kaufpreisanpassung aus dem Anteilserwerb an dem assoziierten Unternehmen OSRAM CONTINENTAL GmbH, München, Deutschland. Zudem wurde der Buchwert an diesem assoziierten Unternehmen wertberichtigt. Daraus entstand im Geschäftsfeld Vehicle Networking and Information ein Aufwand in Höhe von 157,9 Mio €.

Aus einem Unternehmenserwerb resultierte ein Ertrag in Höhe von 2,2 Mio€ im Geschäftsfeld Tires.

Für den Konzern ergab sich eine Belastung durch Sondereffekte im Jahr 2019 in Höhe von insgesamt 3.312,2 Mio €. Hiervon entfielen 796,1 Mio € auf Autonomous Mobility and Safety, 1.708,9 Mio € auf Vehicle Networking and Information, 33,8 Mio€ auf Tires, 54,5 Mio€ auf ContiTech, 708,4 Mio € auf Powertrain und 10,5 Mio € auf die Holding.

Beschaffung

Im Jahr 2020 sank das Einkaufsvolumen bedingt durch die COVID-19-Pandemie auf 24,4 Mrd €, wovon etwa 16,7 Mrd € auf Produktionsmaterialien entfielen. Die Preise für Produktionsmaterialien für Automotive Technologies und Powertrain Technologies sanken auf ein niedrigeres Niveau als im Vorjahr. Die Preise wichtiger Vormaterialien und zahlreicher Rohstoffe für Rubber Technologies sanken im ersten Halbjahr 2020 und erreichten ihren Tiefpunkt in der Mitte des zweiten Quartals. Zum Jahresende stiegen die Preise wieder auf Vorjahresniveau. Im Jahresdurchschnitt lagen die Rohstoffpreise des Geschäftsfelds Tires unter Vorjahresniveau, was insbesondere auf starke Bedarfsschwankungen am Beschaffungsmarkt zurückzuführen ist. Für das Geschäftsfeld ContiTech ergab sich ebenfalls eine Reduzierung der Rohstoffpreise im Vorjahresvergleich.

Überleitung EBIT zum Konzernergebnis

Mio € 2020 2019 ∆ in %
Autonomous Mobility and Safety –97,7 –120,3 18,8
Vehicle Networking and Information –1.342,5 –1.325,3 –1,3
Tires 1.012,3 1.651,6 –38,7
ContiTech 254,1 305,9 –16,9
Powertrain –450,8 –662,1 31,9
Sonstiges/Holding/Konsolidierung –93,5 –118,1
EBIT –718,1 –268,3 –167,6
Finanzergebnis –212,0 –320,3 33,8
Ergebnis vor Ertragsteuern –930,1 –588,6 –58,0
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 11,3 –582,4 101,9
Konzernergebnis –918,8 –1.171,0 21,5
Auf Anteile in Fremdbesitz entfallender Gewinn –43,1 –54,0 20,2
Konzernergebnis den Anteilseignern zuzurechnen –961,9 –1.225,0 21,5
Ergebnis pro Aktie in €, unverwässert –4,81 –6,13 21,5
Ergebnis pro Aktie in €, verwässert –4,81 –6,13 21,5

Überleitung Umsatz zum Umsatz bereinigt sowie EBITDA zum bereinigten operativen Ergebnis (EBIT bereinigt) 2020

Mio € Autonomous
Mobility and
Safety
Vehicle
Networking and
Information
Tires ContiTech Powertrain Sonstiges/
Holding/
Konsolidierung
Konzern
Umsatz 7.529,2 7.856,1 10.158,6 5.578,6 6.967,7 –367,9 37.722,3
Konsolidierungskreisveränderungen1 –13,8 –4,2 –130,4 –148,4
Umsatz bereinigt 7.529,2 7.842,3 10.154,4 5.448,2 6.967,7 –367,9 37.573,9
EBITDA 472,9 26,2 1.864,9 628,7 122,5 –81,4 3.033,8
Abschreibungen2 –570,6 –1.368,7 –852,6 –374,6 –573,3 –12,1 –3.751,9
EBIT –97,7 –1.342,5 1.012,3 254,1 –450,8 –93,5 –718,1
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus
Kaufpreisallokation (PPA)
65,5 20,3 88,7 9,1 183,6
Konsolidierungskreisveränderungen1 –0,8 0,7 –5,8 –5,9
Sondereffekte
Wertminderungen auf Goodwill 654,6 654,6
Wertminderungen3 6,1 89,4 0,5 17,5 79,2 0,0 192,7
Restrukturierungen4 134,8 229,9 292,2 36,0 187,8 880,7
Restrukturierungsbezogene Belastungen5 10,5 3,7 0,2 1,7 10,4 26,5
Abfindungen5 21,4 20,0 17,7 17,5 13,8 0,3 90,7
Veräußerungsgewinne und -verluste aus Abgängen von
Gesellschaften und Geschäftsbereichen
0,0 –161,5 0,2 2,5 –8,8 –167,6
Sonstiges6 19,8 67,0 103,7 5,0 195,5
Bereinigtes operatives Ergebnis (EBIT bereinigt) 94,9 –374,7 1.344,1 412,2 –55,6 –88,2 1.332,7

1 Konsolidierungskreisveränderungen beinhalten Zu- und Abgänge im Rahmen von Share und Asset Deals. Dabei werden Zugänge im Berichtsjahr und Abgänge in der Vergleichsperiode bereinigt.

2 Ohne Abschreibungen auf Finanzanlagen.

3 Der Begriff Wertminderung beinhaltet außerplanmäßige Abschreibungen sowie erforderliche Wertaufholungen. In dieser Position nicht enthalten sind Wertminderungen, die im Rahmen einer Restrukturierung entstanden sind, sowie Wertminderungen auf Finanzanlagen. Darin enthalten sind Aufwendungen aus Ausbuchungen von Markenwerten in den Geschäftsfeldern Vehicle Networking and Information in Höhe von 71,2 Mio € und ContiTech in Höhe von 14,5 Mio €.

4 Hierin enthalten sind Wertminderungen in Höhe von insgesamt 33,7 Mio € (Autonomous Mobility and Safety 3,4 Mio €; Vehicle Networking and Information 0,1 Mio €; Tires

13,0 Mio €; ContiTech 7,7 Mio €; Powertrain 9,5 Mio €) sowie Wertaufholungen in Höhe von insgesamt 4,2 Mio € (Tires 1,7 Mio €; ContiTech 0,1 Mio €; Powertrain 2,4 Mio €). 5 Aufgrund des Strukturprogramms "Transformation 2019–2029" werden restrukturierungsbezogene Belastungen und Abfindungen ab dem Geschäftsjahr 2020 als zu bereinigende Sondereffekte erfasst.

6 Unter Sonstiges werden im Wesentlichen Aufwendungen aus der Verselbstständigung des Geschäftsfelds Powertrain in Höhe von 102,8 Mio € und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Rückführung des Geschäfts aus dem assoziierten Unternehmen OSRAM CONTINENTAL GmbH, München, Deutschland, in Höhe von insgesamt 49,9 Mio € sowie ein Aufwand aufgrund einer Wertberichtigung des Buchwerts eines assoziierten Unternehmens in Höhe von 37,5 Mio € erfasst.

Überleitung Umsatz zum Umsatz bereinigt sowie EBITDA zum bereinigten operativen Ergebnis (EBIT bereinigt) 2019

Mio € Autonomous
Mobility and
Safety
Vehicle
Networking and
Information
Tires ContiTech Powertrain Sonstiges/
Holding/
Konsolidierung
Konzern
Umsatz 9.381,6 9.595,5 11.728,0 6.401,5 7.802,3 –430,5 44.478,4
Konsolidierungskreisveränderungen1 –254,8 –1,6 –7,8 –264,2
Umsatz bereinigt 9.126,8 9.593,9 11.728,0 6.393,7 7.802,3 –430,5 44.214,2
EBITDA 1.145,3 582,4 2.497,7 670,5 192,5 –111,2 4.977,2
Abschreibungen2 –1.265,6 –1.907,7 –846,1 –364,6 –854,6 –6,9 –5.245,5
EBIT –120,3 –1.325,3 1.651,6 305,9 –662,1 –118,1 –268,3
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus
Kaufpreisallokation (PPA)
57,2 20,0 94,6 10,7 182,5
Konsolidierungskreisveränderungen1 –2,9 1,6 0,4 –0,9
Sondereffekte
Wertminderungen auf Goodwill 719,8 1.347,9 2,3 223,5 2.293,5
Wertminderungen3 29,1 25,3 3,5 4,9 48,9 111,7
Restrukturierungen4 42,7 172,9 32,5 46,5 402,6 697,2
Veräußerungsgewinne und -verluste aus Abgängen von
Gesellschaften und Geschäftsbereichen
0,0 0,0
Sonstiges5 4,5 162,8 –2,2 0,8 33,4 10,5 209,8
Bereinigtes operatives Ergebnis (EBIT bereinigt) 672,9 442,4 1.705,4 455,4 57,0 –107,6 3.225,5

1 Konsolidierungskreisveränderungen beinhalten Zu- und Abgänge im Rahmen von Share und Asset Deals. Dabei werden Zugänge im Berichtsjahr und Abgänge in der Vergleichsperiode bereinigt.

2 Ohne Abschreibungen auf Finanzanlagen.

3 Der Begriff Wertminderung beinhaltet außerplanmäßige Abschreibungen sowie erforderliche Wertaufholungen. In dieser Position nicht enthalten sind Wertminderungen, die im Rahmen einer Restrukturierung entstanden sind, sowie Wertminderungen auf Finanzanlagen.

4 Hierin enthalten sind Wertminderungen in Höhe von insgesamt 104,8 Mio € (Autonomous Mobility and Safety 1,2 Mio €; Tires 19,0 Mio €; ContiTech 5,0 Mio €; Powertrain 79,6 Mio €).

5 Unter Sonstiges werden im Wesentlichen ein Aufwand aus der Wertberichtigung des Buchwerts des assoziierten Unternehmens OSRAM CONTINENTAL GmbH, München, Deutschland, in Höhe von 157,9 Mio € und Aufwendungen aus der Verselbstständigung des Geschäftsfelds Powertrain sowie der organisatorischen Neuausrichtung des Unternehmensbereichs Automotive Technologies in Höhe von insgesamt 47,4 Mio € erfasst.

Forschung und Entwicklung

Die Kosten für Forschung und Entwicklung (netto) erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 17,6 Mio € bzw. 0,5 % auf 3.381,8 Mio € (Vj. 3.364,2 Mio€) und betragen 9,0 % vom Umsatz (Vj. 7,6 %).

In den Unternehmensbereichen Automotive Technologies und Powertrain Technologies werden Kosten im Zusammenhang mit der erstmaligen Beauftragung für Entwicklungen im Erstausrüstungsgeschäft aktiviert. Dabei erfolgt die Aktivierung ab dem Zeitpunkt der Nominierung als Lieferant und des Erreichens einer bestimmten Freigabestufe. Die Aktivierung endet mit der Freigabe für die unbegrenzte Serienproduktion. Aufwendungen für kundenspezifische Applikationen, Vorserienprototypen und Testkosten für bereits vermarktete Produkte gelten als nicht aktivierungsfähige Aufwendungen. Die Abschreibung erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von drei bis sieben Jahren und wird in den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen erfasst. Die angenommene Nutzungsdauer reflektiert nach Einschätzung der Continental Group den Zeitraum, in dem ein wirtschaftlicher Nutzen aus den entsprechenden Entwicklungsprojekten wahrscheinlich erzielbar ist. Von den im Jahr 2020 angefallenen Entwicklungskosten erfüllten im Unternehmensbereich Automotive Technologies 137,6 Mio € (Vj. 164,5 Mio €) und im Unternehmensbereich Powertrain Technologies 35,4 Mio € (Vj. 67,9 Mio €) die Aktivierungsvoraussetzungen.

Die Voraussetzungen für eine Aktivierung von Entwicklungsaktivitäten wurden in den Geschäftsfeldern Tires und ContiTech im Berichtsjahr wie im Vorjahr nicht erfüllt.

Damit ergibt sich für den Konzern eine Kapitalisierungsquote in Höhe von 4,9 % (Vj. 6,5 %).

Abschreibungen

Die Abschreibungen verringerten sich um 1.493,6 Mio € auf 3.751,9 Mio € (Vj. 5.245,5 Mio €) und entsprechen 9,9 % vom Umsatz (Vj. 11,8 %). Darin enthalten sind 2020 insgesamt Wertminderungen in Höhe von 876,8 Mio € (Vj. 2.509,9 Mio €).

Finanzergebnis

Das negative Finanzergebnis verbesserte sich im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 108,3 Mio€ auf 212,0 Mio€ (Vj. 320,3 Mio€). Dies ist im Wesentlichen auf die Summe der Effekte aus Währungsumrechnung sowie aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten und sonstigen Bewertungseffekten zurückzuführen.

Die Zinserträge reduzierten sich im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 48,7 Mio € auf 98,5 Mio € (Vj. 147,2 Mio €). Auf erwartete Erträge aus langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer sowie aus den Pensionsfonds entfielen in diesem Zeitraum insgesamt 64,8 Mio € (Vj. 80,7 Mio €). Hierin sind die Zinserträge auf das Fondsvermögen der Pensionskassen nicht enthalten.

Die Zinsaufwendungen beliefen sich im Jahr 2020 auf insgesamt 282,2 Mio € und lagen damit um 35,1 Mio € unter dem Vorjahresvergleichswert von 317,3 Mio €. Aus der Aufzinsung der langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer resultierte in diesem Zeitraum ein Zinsaufwand in Höhe von insgesamt 126,5 Mio € (Vj. 161,4 Mio €). Hierin ist die Aufzinsung der Anwartschaftsverpflichtungen der Pensionskassen nicht enthalten. Der Zinsaufwand, der im Wesentlichen aus Kreditaufnahmen bei Banken, Kapitalmarkttransaktionen und sonstigen Finanzierungsinstrumenten resultierte, lag mit 155,7 Mio € auf dem Vorjahresniveau von 155,9 Mio €. Hiervon entfielen 28,5 Mio € (Vj. 32,1 Mio €) auf Aufwendungen aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten.

Aus den von der Continental AG und der Conti-Gummi Finance B.V., Maastricht, Niederlande, begebenen Anleihen resultierten Aufwendungen in Höhe von 50,0 Mio € (Vj. Continental AG sowie Continental Rubber of America, Corp., Wilmington, USA, in Höhe von 32,4 Mio €). Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus der Emission von Euro-Anleihen im zweiten Halbjahr 2019 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 1.400,0 Mio € und im zweiten Quartal 2020 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 2.125,0 Mio €. Neben einer variabel verzinslichen Anleihe der Continental AG im Volumen von 200,0 Mio € sind die anderen von der Continental AG und der Conti-Gummi Finance B.V., Maastricht, Niederlande, begebenen Anleihen mit einem Festzins zwischen 0,000 % p. a. und 2,500 % p. a. ausgestattet. Ein gegenläufiger Effekt ist auf die Rückzahlung von Euro-Anleihen zurückzuführen. Dies waren die am 19. Februar 2019 fällige Anleihe der Continental Rubber of America, Corp., Wilmington, USA, über 500,0 Mio€ sowie die am 5. Februar 2020 und 9. September 2020 fälligen Euro-Anleihen der Continental AG über 600,0 Mio € bzw. 750,0 Mio €.

Aus den Effekten aus Währungsumrechnung resultierte im Berichtsjahr ein negativer Ergebnisbeitrag in Höhe von 97,4 Mio€ (Vj. 30,5 Mio €). Gegenläufig entwickelten sich die Effekte aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten und sonstige Bewertungseffekte mit einem Ertrag in Höhe von 69,1 Mio € (Vj. Aufwand in Höhe von 119,7 Mio €). Hiervon entfiel auf die sonstigen Bewertungseffekte ein Ertrag in Höhe von 8,5 Mio€ (Vj. Aufwand in Höhe von 107,0 Mio €). Während im Vorjahr aus Wertberichtigungen auf Ausleihungen an assoziierte

Unternehmen sowie aus der Bildung einer Rückstellung für Kreditzusagen an diese Unternehmen Aufwendungen in Höhe von 108,2 Mio € entstanden, resultierte im Berichtsjahr ein Ertrag in Höhe von 2,2 Mio€ aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf diese Ausleihungen. Wird die Summe der Effekte aus Währungsumrechnung und aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten betrachtet, ergab sich 2020 eine Ergebnisbelastung in Höhe von 36,8 Mio € (Vj. 43,2 Mio €).

Steueraufwand

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ergaben für das Geschäftsjahr 2020 einen Steuerertrag in Höhe von 11,3 Mio € (Vj. Steueraufwand in Höhe von 582,4 Mio €). Die um die permanenten Effekte aus der Wertminderung des Goodwill bereinigte Steuerquote beträgt 2,4 % nach 55,8 % im Vorjahr.

Im Berichtsjahr wirkten sich wie im Vorjahr Besteuerungsunterschiede im Ausland sowie Förderungen und Befreiungen positiv aus. Die Steuerquote wurde durch nicht zahlungswirksame Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern in Höhe von insgesamt 232,1 Mio € (Vj. 117,4 Mio€) belastet, davon 35,1 Mio € (Vj. 3,9 Mio€) für Vorjahre. Zusätzlich wurde die Steuerquote wie im Vorjahr durch nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und nicht anrechenbare ausländische Quellensteuern belastet.

Konzernergebnis den Anteilseignern zuzurechnen

Das den Anteilseignern zuzurechnende Konzernergebnis verbesserte sich im Jahr 2020 um 263,1 Mio € auf -961,9 Mio € (Vj. -1.225,0 Mio €). Das unverwässerte Ergebnis pro Aktie lag bei -4,81 € (Vj. -6,13 €) und entspricht dem verwässerten Ergebnis pro Aktie.

Mitarbeiter

Gegenüber 2019 sank die Anzahl der Mitarbeiter der Continental Group um 5.072 auf 236.386 Beschäftigte (Vj. 241.458).

Im Unternehmensbereich Automotive Technologies führten gesunkene Produktionsvolumina und Effizienzsteigerungen zu einer Reduzierung von 1.000 Beschäftigten. Die Mitarbeiterzahl des Unternehmensbereichs Rubber Technologies verringerte sich um 2.358. Die Reduzierung ist auf Anpassungen der Produktionsvolumina, Produktivitätserhöhungen sowie Restrukturierungsmaßnahmen zurückzuführen. Im Unternehmensbereich Powertrain Technologies ist die Anzahl der Mitarbeiter um 1.642 gesunken. Dies resultierte aus der Anpassung an eine bedarfsgerechte Produktion, Optimierungen im Produktionsbereich sowie Restrukturierungsmaßnahmen.

Mitarbeiter nach Regionen in % 2020 2019
Deutschland 25 25
Europa ohne Deutschland 32 32
Nordamerika 19 19
Asien 20 20
Übrige Länder 4 4

Finanzlage

  • › Free Cashflow vor Akquisitionen bei 0,9 Mrd €
  • › Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit bei 1,8 Mrd €
  • › Netto-Finanzschulden bei 4,1 Mrd €

Cashflow-Überleitung

Das EBIT verringerte sich gegenüber 2019 um 449,8 Mio € auf -718,1 Mio € (Vj. -268,3 Mio€).

Die Zinszahlungen erhöhten sich um 11,5 Mio € auf 169,4 Mio € (Vj. 157,9 Mio €). Dies resultiert im Wesentlichen aus den Zinszahlungen für die Anleihen.

Die Auszahlungen für Ertragsteuern stiegen um 19,5 Mio € auf 885,5 Mio € (Vj. 866,0 Mio€).

Der zahlungsmittelwirksame Aufbau des Working Capital führte zu einem Mittelabfluss in Höhe von 579,2 Mio € (Vj. 256,0 Mio €). Dies resultierte aus einem Abbau der operativen Verbindlichkeiten in Höhe von 925,0 Mio € (Vj. 544,7 Mio €). Gegenläufig wirkten der Abbau der operativen Forderungen in Höhe von 140,2 Mio € (Vj. 337,8 Mio €) und die Verringerung der Vorräte um 205,6 Mio € (Vj. Erhöhung um 49,1 Mio €).

Der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit verringerte sich 2020 im Vorjahresvergleich um 1.700,4 Mio € auf 2.714,0 Mio € (Vj. 4.414,4 Mio €) und erreichte 7,2 % vom Umsatz (Vj. 9,9 %).

Aus Investitionstätigkeit resultierte ein Mittelabfluss in Höhe von 1.835,3 Mio € (Vj. 3.652,7 Mio €). Die Investitionen in Sachanlagen und Software, ohne Berücksichtigung von aktivierten Fremdkapitalkosten, verringerten sich von 2.977,5 Mio € um 1.035,1 Mio € auf 1.942,4 Mio €. Der Saldo aus dem Erwerb und der Veräußerung von Gesellschaften und Geschäftsbereichen führte im Jahr 2020 zu einem Mittelzufluss in Höhe von 233,2 Mio € (Vj. Mittelabfluss in Höhe von 486,3 Mio €). Dieser Mittelzufluss ist hauptsächlich auf die Veräußerung des 50-prozentigen Anteils an der SAS Autosystemtechnik GmbH & Co. KG, Karlsruhe, Deutschland, zurückzuführen.

Für das Geschäftsjahr 2020 ergab sich ein Free Cashflow in Höhe von 878,7 Mio € (Vj. 761,7 Mio €). Dies entspricht einer Erhöhung um 117,0 Mio € gegenüber dem Vorjahr.

Investitionen (Bilanzzugang)

Der Bilanzzugang für Sachanlagen und Software belief sich 2020 auf 2.232,2 Mio € (Vj. 3.308,6 Mio €). Zur Reduzierung in Höhe von 1.076,4 Mio € haben alle Geschäftsfelder beigetragen. Die Investitionsquote beträgt 5,9 % (Vj. 7,4 %).

Finanzierung und Finanzschulden

Die Brutto-Finanzschulden lagen zum Jahresende 2020 mit 7.334,4 Mio € (Vj. 7.619,0 Mio €) um 284,6 Mio€ unter dem Vorjahresniveau.

Basierend auf den Quartalsendwerten waren im Jahresdurchschnitt 77,4 % (Vj. 66,5 %) der Brutto-Finanzschulden nach Sicherungsmaßnahmen mit festen Zinssätzen ausgestattet.

Der Buchwert der Anleihen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr von 2.793,8 Mio € um 707,9 Mio € auf 3.501,7 Mio € zum Ende des Geschäftsjahres 2020. Dieser Aufbau ist im Wesentlichen auf drei Euro-Anleiheemissionen durch die Continental AG und die Conti-Gummi Finance B.V., Maastricht, Niederlande, zurückzuführen. Die Continental Group nutzte im zweiten Quartal 2020 das günstige Markt- und Zinsumfeld, um unter dem Rahmen-Emissionsprogramm für Anleiheemissionen (Debt Issuance Programme, DIP) Euro-Anleihen über insgesamt 2.125,0 Mio € bei Investoren im Inund Ausland zu platzieren. Der Ausgabekurs der am 27. Mai 2020 von der Continental AG ausgegebenen Anleihe über 750,0 Mio € lag bei 98,791 %. Diese Anleihe hat eine Laufzeit von sechs Jahren und drei Monaten und einen Zinssatz von 2,500 % p. a. Die von der Conti-Gummi Finance B.V., Maastricht, Niederlande, am 27. Mai 2020 und 25. Juni 2020 ausgegebenen Anleihen über 750,0 Mio € bzw. 625,0 Mio € haben eine Laufzeit von drei Jahren und sechs Monaten bzw. vier Jahren und drei Monaten. Der Ausgabekurs der mit 2,125 % p. a. bzw. 1,125 % p. a. festverzinslichen Anleihen lag bei 99,559 % bzw. 99,589 %. Zudem wurden im Geschäftsjahr 2020 die am 5. Februar und 9. September fälligen Euro-Anleihen der Continental AG über 600,0 Mio€ bzw. 750,0 Mio € zu einem Kurs von 100,00 % zurückgezahlt. Die 600,0-Mio-€-Anleihe wurde mit 0,000 % p. a. verzinst und hatte eine Laufzeit von drei Jahren und zwei Monaten. Die 750,0-Mio-€-Anleihe wurde mit 3,125 % p. a. verzinst und hatte eine Laufzeit von sieben Jahren.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten lagen am 31. Dezember 2020 bei 1.559,8 Mio € (Vj. 1.470,4 Mio €) und damit 89,4 Mio € über dem Vorjahresniveau.

Der im Dezember 2019 vorzeitig erneuerte syndizierte Kredit besteht aus einer revolvierenden Tranche in Höhe von 4.000,0 Mio€ und einer Laufzeit von fünf Jahren. Im November 2020 hat Continental eine Option auf Verlängerung der Laufzeit um ein Jahr ausgeübt. Die kreditgebenden Banken haben daraufhin diese Finanzierungszusage bis Dezember 2025 zu unveränderten Konditionen verlängert. Der revolvierende Kredit wurde am 31. Dezember 2020 wie auch im Vorjahr nicht genutzt. Zusätzlich zum bestehenden syndizierten Kredit wurde im Mai 2020 ein weiterer syndizierter Kredit in Höhe von 3.000,0 Mio€ vereinbart. Die neue Kreditlinie zielt darauf ab, aufgrund der COVID-19-Pandemie die finanzielle Flexibilität von Continental zu stärken, und hat daher eine kurze Laufzeit von 364 Tagen. Diese Kreditlinie kann ausschließlich durch die Continental AG genutzt werden und wurde am 31. Dezember 2020 ebenfalls nicht in Anspruch genommen.

Die sonstigen Finanzschulden reduzierten sich zum Jahresende 2020 um 1.081,9 Mio € auf 2.272,9 Mio € (Vj. 3.354,8 Mio €). Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf eine geringere Nutzung von Commercial-Paper-Programmen zurückzuführen. Aus der Begebung von Commercial Paper resultierte ein Buchwert in Höhe von 263,4 Mio € (Vj. 938,4 Mio€). Die Leasingverbindlichkeiten sind im Vergleich zum Vorjahr um 172,0 Mio€ auf 1.543,0 Mio € (Vj. 1.715,0 Mio €) gesunken. Die Ausnutzung von Forderungsverkaufsprogrammen lag Ende 2020 mit 296,0 Mio€ (Vj. 468,6 Mio€) unterhalb des Vorjahresniveaus. In der Continental Group wurden zum Jahresende 2020 drei (Vj. vier) Forderungsverkaufsprogramme mit einem Finanzierungsvolumen in Höhe von insgesamt 400,0 Mio € (Vj. 665,0 Mio€) genutzt.

Die flüssigen Mittel, derivativen Finanzinstrumente und verzinslichen Anlagen reduzierten sich um 352,0 Mio € auf 3.195,3 Mio € (Vj. 3.547,3 Mio €).

Die Netto-Finanzschulden stiegen gegenüber dem Jahresende 2019 um 67,4 Mio € auf 4.139,1 Mio€ (Vj. 4.071,7 Mio €). Die Gearing Ratio hat sich mit 32,7 % (Vj. 25,6 %) gegenüber dem Vorjahreswert erhöht.

Zum 31. Dezember 2020 verfügt die Continental Group über ein Liquiditätspolster in Höhe von insgesamt 10.719,5 Mio € (Vj. 8.044,0 Mio €), davon 2.938,7 Mio € (Vj. 3.341,8 Mio €) an flüssigen Mitteln sowie zugesagte, ungenutzte Kreditlinien im Volumen von 7.780,8 Mio € (Vj. 4.702,2 Mio €).

Unter den Beschränkungen, welche die Verfügbarkeit von Kapital beeinträchtigen können, sind auch sämtliche bestehenden Beschränkungen der flüssigen Mittel zu verstehen. In der Continental Group sind die vorab genannten flüssigen Mittel beschränkt hinsichtlich verpfändeter Beträge sowie Guthaben in Ländern mit devisenrechtlichen Beschränkungen oder anderweitig erschwertem Zugang zu Liquidität. Steuern, die auf den Transfer von Geldvermögen von einem Land in ein anderes zu entrichten sind, werden im Regelfall nicht als eine Beschränkung der flüssigen Mittel verstanden. Zum 31. Dezember 2020 betragen die unbeschränkt verfügbaren flüssigen Mittel insgesamt 2.639,8 Mio € (Vj. 3.114,3 Mio €).

Herleitung der Netto-Finanzschulden

Mio € 31.12.2020 31.12.2019
Langfristige Finanzschulden 5.144,4 3.375,2
Kurzfristige Finanzschulden 2.190,0 4.243,8
Langfristige derivative Finanzinstrumente und verzinsliche Anlagen –142,6 –54,0
Kurzfristige derivative Finanzinstrumente und verzinsliche Anlagen –114,0 –151,5
Flüssige Mittel –2.938,7 –3.341,8
Netto-Finanzschulden 4.139,1 4.071,7

Herleitung der Veränderung der Netto-Finanzschulden

Mio € 2020 2019
Netto-Finanzschulden am Anfang der Periode 4.071,7 3.391,4
Mittelzufluss/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 2.714,0 4.414,4
Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit –1.835,3 –3.652,7
Cashflow vor Finanzierungstätigkeit (Free Cashflow) 878,7 761,7
Gezahlte Dividende –600,0 –950,0
Dividenden an Minderheitsgesellschafter und Veränderungen aus Eigenkapitaltransaktionen
bei Gesellschaften mit Minderheitsanteilseignern
–52,7 –32,5
Nicht zahlungswirksame Veränderungen –74,5 –339,7
Sonstiges –172,8 –93,7
Wechselkurseffekte –46,1 –26,1
Veränderung der Netto-Finanzschulden –67,4 –680,3
Netto-Finanzschulden am Ende der Periode 4.139,1 4.071,7

Vermögenslage

› Eigenkapital bei 12,6 Mrd €

  • › Eigenkapitalquote bei 31,9 %
  • › Gearing Ratio bei 32,7 %

Bilanzsumme

Die Bilanzsumme verringerte sich zum 31. Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahresstichtag um 2.930,2 Mio € auf 39.638,0 Mio € (Vj. 42.568,2 Mio €). Der Goodwill in Höhe von 4.361,6 Mio € hat sich im Vergleich zum Vorjahreswert von 5.113,5 Mio € um 751,9 Mio € verringert. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte verringerten sich um 344,9 Mio€ auf 1.346,9 Mio€ (Vj. 1.691,8 Mio€). Die Sachanlagen sind um 1.172,1 Mio€ auf 13.760,6 Mio € gesunken (Vj. 14.932,7 Mio €). Die aktiven latenten Steuern erhöhten sich um 577,0 Mio € auf 2.751,4 Mio € (Vj. 2.174,4 Mio €). Das Vorratsvermögen sank um 456,2 Mio€ auf 4.238,2 Mio€ (Vj. 4.694,4 Mio€), die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich um 358,4 Mio € auf 7.353,2 Mio € (Vj. 7.711,6 Mio €). Die flüssigen Mittel sind mit 2.938,7 Mio € um 403,1 Mio € niedriger als am Vorjahresstichtag (Vj. 3.341,8 Mio€).

Langfristige Vermögenswerte

Die langfristigen Vermögenswerte verringerten sich im Vergleich zum Vorjahreswert um 1.606,6 Mio € auf 23.117,9 Mio € (Vj. 24.724,5 Mio €). Bezogen auf die einzelnen Bilanzposten ist dies im Wesentlichen bedingt durch den Rückgang der Sachanlagen um 1.172,1 Mio € auf 13.760,6 Mio€ (Vj. 14.932,7 Mio €), die Reduzierung des Goodwill um 751,9 Mio € auf 4.361,6 Mio € (Vj. 5.113,5 Mio €) und der sonstigen immateriellen Vermögenswerte um 344,9 Mio€ auf 1.346,9 Mio € (Vj. 1.691,8 Mio €). Gegenläufig wirkte der Anstieg der aktiven latenten Steuern um 577,0 Mio € auf 2.751,4 Mio € (Vj. 2.174,4 Mio€).

Kurzfristige Vermögenswerte

Die kurzfristigen Vermögenswerte verringerten sich um 1.323,6 Mio € auf 16.520,1 Mio € (Vj. 17.843,7 Mio €). Die Vorräte sanken im Berichtsjahr um 456,2 Mio € auf 4.238,2 Mio € (Vj. 4.694,4 Mio €), die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich um 358,4 Mio € auf 7.353,2 Mio € (Vj. 7.711,6 Mio €). Die flüssigen Mittel sanken um 403,1 Mio€ auf 2.938,7 Mio € (Vj. 3.341,8 Mio €).

Eigenkapital

Das Eigenkapital inklusive der Anteile in Fremdbesitz ist mit 12.639,1 Mio € (Vj. 15.875,7 Mio €) um 3.236,6 Mio € niedriger als im Vorjahr. Eigenkapitalmindernd wirkten die Zahlung der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividende in Höhe von 600,0 Mio € sowie das den Anteilseignern zuzurechnende Konzernergebnis in Höhe von -961,9 Mio€. Die erfolgsneutralen Rücklagen verringerten sich um 1.571,0 Mio € auf -4.365,4 Mio € (Vj. -2.794,4 Mio €). Die Gearing Ratio veränderte sich von 25,6 % auf 32,7 %. Die Eigenkapitalquote sank auf 31,9 % (Vj. 37,3 %).

Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Die langfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten stiegen um 2.921,7 Mio € auf 12.743,1 Mio € (Vj. 9.821,4 Mio €). Dies ist hauptsächlich auf die Erhöhung der langfristigen Finanzschulden um 1.769,2 Mio € auf 5.144,4 Mio € (Vj. 3.375,2 Mio €) zurückzuführen, die im Wesentlichen aus der Neuemission von drei Euro-Anleihen im zweiten Quartal über insgesamt 2.125,0 Mio € resultiert. Die langfristigen Leistungen an Arbeitnehmer haben sich um 703,6 Mio € auf 6.109,9 Mio € (Vj. 5.406,3 Mio€) erhöht. Die langfristigen Rückstellungen für sonstige Risiken und Verpflichtungen sind um 576,5 Mio € auf 1.242,6 Mio € (Vj. 666,1 Mio €) gestiegen.

Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Die kurzfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten verringerten sich um 2.615,3 Mio € auf 14.255,8 Mio € (Vj. 16.871,1 Mio€). Reduzierend wirkten insbesondere die kurzfristigen Finanzschulden, die um 2.053,8 Mio € auf 2.190,0 Mio € gesunken sind (Vj. 4.243,8 Mio €). Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf den Emissionserlös aus der Begebung von drei Euro-Anleihen im zweiten Quartal, der zur Rückführung der kurzfristigen Finanzschulden verwendet wurde. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich um 1.177,9 Mio € auf 5.933,1 Mio € (Vj. 7.111,0 Mio €). Dem gegenüber steht eine Erhöhung der kurzfristigen Rückstellungen für sonstige Risiken und Verpflichtungen um 463,8 Mio € auf 1.725,4 Mio € (Vj. 1.261,6 Mio €).

Operative Aktiva

Die operativen Aktiva verringerten sich zum 31. Dezember 2020 im Vergleich zum Ende des Vorjahres um 3.520,0 Mio€ auf 20.471,0 Mio € (Vj. 23.991,0 Mio €).

Das Working Capital erhöhte sich um 182,7 Mio € auf 5.695,9 Mio € (Vj. 5.513,2 Mio €). Diese Entwicklung ist auf den Rückgang der operativen Verbindlichkeiten um 1.177,9 Mio€ auf 5.933,1 Mio € (Vj. 7.111,0 Mio €) sowie der operativen Forderungen um 539,0 Mio € auf 7.390,8 Mio € (Vj. 7.929,8 Mio €) zurückzuführen. Außerdem verringerten sich die Vorräte um 456,2 Mio € auf 4.238,2 Mio € (Vj. 4.694,4 Mio €).

Die operativen langfristigen Vermögenswerte wiesen einen Betrag von 20.047,0 Mio € (Vj. 22.445,1 Mio€) auf und lagen damit um 2.398,1 Mio € unter dem Vorjahreswert. Der Goodwill verringerte sich um 751,9 Mio € auf 4.361,6 Mio € (Vj. 5.113,5 Mio €). Diese Veränderung resultierte im Wesentlichen aus Wertminderung in Höhe von 654,6 Mio €. Zugleich wirkten Wechselkurseffekte in Höhe von 94,8 Mio € sowie Abgänge in Höhe von 2,5 Mio €. Das Sachanlagevermögen sank um 1.172,1 Mio € auf 13.760,6 Mio € (Vj. 14.932,7 Mio €). Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte verringerten sich um 344,9 Mio € auf 1.346,9 Mio € (Vj. 1.691,8 Mio €). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA) in Höhe von 183,6 Mio€ (Vj. 182,5 Mio€) wirkten sich wertmindernd auf die immateriellen Vermögenswerte aus.

Im Geschäftsfeld Vehicle Networking and Information führte der Verkauf des 50-prozentigen Anteils an der SAS Autosystemtechnik GmbH & Co. KG, Karlsruhe, Deutschland, zu einer Verringerung der operativen Aktiva um 91,4 Mio €.

Infolge eines Asset Deals im Geschäftsfeld Tires stiegen die operativen Aktiva um 0,3 Mio €.

Aus der finalen Kaufpreisallokation für den Erwerb der Merlett Tecnoplastic S. p. a., Daverio, Italien, aus dem Jahr 2019 erfolgte im Geschäftsfeld ContiTech eine Erhöhung der operativen Aktiva um 2,5 Mio€. Außerdem resultierte aus dem Verkauf einer Gesellschaft eine Verringerung der operativen Aktiva um 4,1 Mio €.

Eine Geschäftsübertragung im Rahmen eines Asset Deals im Geschäftsfeld Powertrain verminderte die operativen Aktiva um 1,7 Mio €.

Weitere Konsolidierungskreisveränderungen hatten auf Konzernebene keine nennenswerten Zu- oder Abgänge operativer Aktiva zur Folge.

Wechselkurseffekte verringerten den Gesamtbestand der operativen Aktiva des Konzerns um 1.069,7 Mio € (Vj. erhöhend um 284,2 Mio €).

Die durchschnittlichen operativen Aktiva verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 3.641,9 Mio € auf 22.536,6 Mio € (Vj. 26.178,5 Mio €).

Konzernbilanz

Aktiva in Mio € 31.12.2020 31.12.2019
Goodwill 4.361,6 5.113,5
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 1.346,9 1.691,8
Sachanlagen 13.760,6 14.932,7
Anteile an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 351,3 397,7
Langfristige übrige Vermögenswerte 3.297,5 2.588,8
Langfristige Vermögenswerte 23.117,9 24.724,5
Vorräte 4.238,2 4.694,4
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.353,2 7.711,6
Kurzfristige übrige Vermögenswerte 1.990,0 2.095,9
Flüssige Mittel 2.938,7 3.341,8
Kurzfristige Vermögenswerte 16.520,1 17.843,7
Bilanzsumme 39.638,0 42.568,2
Passiva in Mio € 31.12.2020 31.12.2019
Eigenkapital 12.639,1 15.875,7
Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 12.743,1 9.821,4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.933,1 7.111,0
Kurzfristige sonstige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 8.322,7 9.760,1
Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 14.255,8 16.871,1
Bilanzsumme 39.638,0 42.568,2
Netto-Finanzschulden 4.139,1 4.071,7
Gearing Ratio in % 32,7 25,6

Überleitung zu operativen Aktiva 2020

Mio € Autonomous
Mobility and
Safety
Vehicle
Networking and
Information
Tires ContiTech Powertrain Sonstiges/
Holding/
Konsolidierung
Konzern
Summe Aktiva/Bilanzsumme 7.202,0 6.426,5 8.970,5 4.257,8 5.713,9 7.067,3 39.638,0
Flüssige Mittel 2.938,7 2.938,7
Kurz- und langfristige derivative
Finanzinstrumente, verzinsliche Anlagen
256,6 256,6
Andere finanzielle Vermögenswerte 24,0 27,2 13,9 5,6 28,3 23,5 122,5
Abzüglich finanzieller Vermögenswerte 24,0 27,2 13,9 5,6 28,3 3.218,8 3.317,8
Abzüglich sonstiger nicht operativer
Vermögenswerte
32,2 4,2 49,9 0,5 9,9 655,9 752,6
Aktive latente Steuern 2.751,4 2.751,4
Ertragsteuerforderungen 234,8 234,8
Abzüglich Ertragsteuervermögen 2.986,2 2.986,2
Segmentvermögen 7.145,8 6.395,1 8.906,7 4.251,7 5.675,7 206,4 32.581,4
Summe Verbindlichkeiten und Rückstellungen 4.460,1 4.254,3 3.467,7 1.967,1 3.611,6 9.238,1 26.998,9
Kurz- und langfristige Finanzschulden 7.334,4 7.334,4
Zins- und andere finanzielle Verbindlichkeiten 36,4 36,4
Abzüglich finanzieller Verbindlichkeiten 7.370,8 7.370,8
Passive latente Steuern 168,6 168,6
Ertragsteuerverbindlichkeiten 790,1 790,1
Abzüglich Ertragsteuerverpflichtungen 958,7 958,7
Abzüglich sonstiger nicht operativer
Verbindlichkeiten
1.714,4 1.294,7 963,3 768,9 931,8 885,9 6.559,0
Segmentschulden 2.745,7 2.959,6 2.504,4 1.198,2 2.679,8 22,7 12.110,4
Operative Aktiva 4.400,1 3.435,5 6.402,3 3.053,5 2.995,9 183,7 20.471,0

Überleitung zu operativen Aktiva 2019

Mio € Autonomous
Mobility and
Safety
Vehicle
Networking and
Information
Tires ContiTech Powertrain Sonstiges/
Holding/
Konsolidierung
Konzern
Summe Aktiva/Bilanzsumme 7.355,0 7.471,0 10.077,9 4.784,0 6.026,6 6.853,7 42.568,2
Flüssige Mittel 3.341,8 3.341,8
Kurz- und langfristige derivative
Finanzinstrumente, verzinsliche Anlagen
205,5 205,5
Andere finanzielle Vermögenswerte 9,6 23,1 17,6 7,6 13,1 18,7 89,7
Abzüglich finanzieller Vermögenswerte 9,6 23,1 17,6 7,6 13,1 3.566,0 3.637,0
Abzüglich sonstiger nicht operativer
Vermögenswerte
–33,8 –73,7 –13,6 –0,4 –50,1 710,8 539,2
Aktive latente Steuern 2.174,4 2.174,4
Ertragsteuerforderungen 240,5 240,5
Abzüglich Ertragsteuervermögen 2.414,9 2.414,9
Segmentvermögen 7.379,2 7.521,6 10.073,9 4.776,8 6.063,6 162,0 35.977,1
Summe Verbindlichkeiten und Rückstellungen 4.145,5 3.786,7 3.399,9 1.972,9 3.579,6 9.807,9 26.692,5
Kurz- und langfristige Finanzschulden 7.619,0 7.619,0
Zins- und andere finanzielle Verbindlichkeiten 25,1 25,1
Abzüglich finanzieller Verbindlichkeiten 7.644,1 7.644,1
Passive latente Steuern 305,4 305,4
Ertragsteuerverbindlichkeiten 938,6 938,6
Abzüglich Ertragsteuerverpflichtungen 1.244,0 1.244,0
Abzüglich sonstiger nicht operativer
Verbindlichkeiten
1.483,1 1.022,3 881,2 687,4 863,3 881,0 5.818,3
Segmentschulden 2.662,4 2.764,4 2.518,7 1.285,5 2.716,3 38,8 11.986,1
Operative Aktiva 4.716,8 4.757,2 7.555,2 3.491,3 3.347,3 123,2 23.991,0

Automotive Technologies

Automotive Technologies in Mio € 2020 2019 ∆ in %
Umsatz 15.316,9 18.904,7 –19,0
EBITDA 498,3 1.727,7 –71,2
in % vom Umsatz 3,3 9,1
EBIT –1.440,6 –1.445,6 0,3
in % vom Umsatz –9,4 –7,6
Forschungs- und Entwicklungskosten (netto) 2.293,6 2.237,9 2,5
in % vom Umsatz 15,0 11,8
Abschreibungen1 1.938,9 3.173,3 –38,9
davon Wertminderungen2 753,6 2.123,2 –64,5
Operative Aktiva (zum 31.12.) 7.832,8 9.474,0 –17,3
Operative Aktiva (Durchschnitt) 8.859,0 10.920,1 –18,9
Kapitalrendite (ROCE) in % –16,3 –13,2
Investitionen3 979,3 1.404,3 –30,3
in % vom Umsatz 6,4 7,4
Anzahl Mitarbeiter (zum 31.12.)4 95.551 96.551 –1,0
Umsatz bereinigt5 15.303,1 18.648,3 –17,9
Bereinigtes operatives Ergebnis (EBIT bereinigt)6 –280,2 1.115,3 –125,1
in % des bereinigten Umsatzes –1,8 6,0

1 Ohne Abschreibungen auf Finanzanlagen.

2 Der Begriff Wertminderung beinhaltet außerplanmäßige Abschreibungen sowie erforderliche Wertaufholungen. Darin enthalten sind ebenfalls Aufwendungen aus

Ausbuchungen von Markenwerten.

3 Investitionen in Sachanlagen und Software.

4 Ohne Auszubildende.

5 Bereinigt um Konsolidierungskreisveränderungen.

6 Bereinigt um Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA), Konsolidierungskreisveränderungen und Sondereffekte.

Der Unternehmensbereich Automotive Technologies umfasst zwei Geschäftsfelder:

  • › Das Geschäftsfeld Autonomous Mobility and Safety (20 % des Konzernumsatzes) entwickelt, produziert und integriert aktive und passive Sicherheitstechnologien und beherrscht die Fahrzeugdynamik.
  • › Das Geschäftsfeld Vehicle Networking and Information (21 % des Konzernumsatzes) entwickelt und integriert Bausteine und End-to-End-Systeme für die vernetzte Mobilität, d. h. Architekturen, Hardware, Software und Services.

Die insgesamt sieben Geschäftseinheiten erzielten im Berichtsjahr 41 % des Konzernumsatzes.

Wichtige Rohstoffe für Automotive Technologies sind Stahl, Aluminium, Kunststoffe, Kupfer und Edelmetalle. Einen Schwerpunkt im Einkauf von Material und Vorprodukten bilden Elektronik und elektromechanische Komponenten wie z. B. Halbleiter. Bedingt durch die COVID-19-Pandemie kam es in der Automobilzulieferindustrie im Berichtsjahr zu starken Bedarfsschwankungen. Im Frühjahr 2020 war die Nachfrage stark gesunken. Einige Lieferanten mussten die Produktion teilweise oder komplett einstellen. Zuletzt stiegen die Bedarfe aufgrund einer unerwartet schnellen Erholung der Automobilbranche von der Pandemie. Dies führte ab Jahresende 2020 vor allem zu Verknappungen und Lieferproblemen im Bereich der Halbleiterindustrie, die für einige Komponenten bereits durch eine gestiegene Nachfrage bei Konsumgütern ausgelastet war. Obwohl die Halbleiterhersteller auf die unerwartet gestiegene Nachfrage mit einer Erweiterung ihrer Produktionskapazitäten reagieren, werden die Lieferengpässe voraussichtlich aufgrund der Vorlaufzeiten in der Halbleiterindustrie erst im Laufe des Jahres 2021 beseitigt werden können.

Entwicklung des Geschäftsfelds Autonomous Mobility and Safety

› Umsatzrückgang um 19,7 %

  • › Rückgang des um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen bereinigten Umsatzes um 15,8 %
  • › Rückgang des bereinigten operativen Ergebnisses (EBIT bereinigt) um 85,9 %

Absatz

In der Geschäftseinheit Vehicle Dynamics lag das Absatzvolumen von elektronischen Bremssystemen im Jahr 2020 deutlich unter dem Vorjahresniveau. Die Verkaufszahlen von Bremskraftverstärkern in der Geschäftseinheit Hydraulic Brake Systems verringerten sich stark im Vergleich zum Vorjahr. Der Absatz von Bremssätteln mit integrierter elektrischer Parkbremse verringerte sich deutlich gegenüber dem Vorjahr. In der Geschäftseinheit Passive Safety and Sensorics sank der Absatz von Airbagsteuergeräten im Vergleich zum Vorjahr deutlich. Bei den Fahrerassistenzsystemen verringerten sich die Verkaufszahlen gegenüber dem Vorjahreswert. Die Absatzrückgänge in den Geschäftseinheiten gegenüber dem Vorjahr sind vor allem auf die Folgewirkungen der Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie zurückzuführen.

Umsatzrückgang um 19,7 %;

Rückgang des um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen bereinigten Umsatzes um 15,8 %

2020 reduzierte sich der Umsatz des Geschäftsfelds Autonomous Mobility and Safety im Vergleich zum Vorjahr um 19,7 % auf 7.529,2 Mio € (Vj. 9.381,6 Mio €). Bereinigt um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen ergibt sich ein Rückgang um 15,8 %.

Rückgang des bereinigten operativen Ergebnisses (EBIT bereinigt) um 85,9 %

Das bereinigte operative Ergebnis (EBIT bereinigt) des Geschäftsfelds Autonomous Mobility and Safety verringerte sich im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 578,0 Mio € bzw. 85,9 % auf 94,9 Mio € (Vj. 672,9 Mio €) und entspricht 1,3 % (Vj. 7,4 %) des bereinigten Umsatzes.

Operativer Ergebnisanstieg (EBIT) um 18,8 %

Das Geschäftsfeld Autonomous Mobility and Safety verzeichnete 2020 einen Anstieg des operativen Ergebnisses (EBIT) im Vergleich zum Vorjahr um 22,6 Mio€ bzw. 18,8 % auf -97,7 Mio € (Vj. -120,3 Mio €). Die Umsatzrendite lag damit wie im Vorjahr bei -1,3 %.

Für das Geschäftsfeld Autonomous Mobility and Safety beträgt die Belastung durch Sondereffekte im Jahr 2020 insgesamt 192,6 Mio € (Vj. 796,1 Mio €). Zu weiteren Details verweisen wir auf unsere Erläuterungen zu den Sondereffekten 2020 und 2019 auf Seite 67 ff.

Die Kapitalrendite (ROCE) lag bei -2,1 % (Vj. -2,3 %).

Beschaffung

Der Beschaffungsmarkt für das Geschäftsfeld Autonomous Mobility and Safety war im Jahr 2020 sehr volatil, und auch die Preisentwicklung an den Rohmaterialmärkten erwies sich als sehr heterogen. Die ersten vier Monate waren aufgrund der COVID-19-Pandemie geprägt durch Preisnachlässe für Industriemetalle, die ihren Tiefpunkt Ende April erreichten. In den Folgemonaten stiegen nachfragebedingt die Preise kontinuierlich an. Das Preisniveau zum Ende des Jahres lag deutlich über dem Niveau des ersten Quartals. Bis ins zweite Quartal entspannte sich die Beschaffungssituation, es kam jedoch ab dem dritten Quartal aufgrund der überdurchschnittlichen Materialnachfrage zu längeren Lieferzeiten und vereinzelten Lieferengpässen bei Stahlprodukten. Der Bedarf an Elektronikkomponenten innerhalb des Geschäftsfelds stieg durch das überproportional wachsende Geschäft in der Geschäftseinheit Advanced Driver Assistance Systems an.

Forschung und Entwicklung

Die Kosten für Forschung und Entwicklung (netto) sanken gegenüber dem Vorjahr um 39,8 Mio€ bzw. 3,8 % auf 1.008,9 Mio € (Vj. 1.048,7 Mio€) und lagen damit bei 13,4% vom Umsatz (Vj. 11,2 %).

Abschreibungen

Die Abschreibungen verringerten sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 um 695,0 Mio € auf 570,6 Mio € (Vj. 1.265,6 Mio €) und betragen 7,6 % vom Umsatz (Vj. 13,5 %). Darin enthalten sind 2020 insgesamt Wertminderungen in Höhe von 9,5 Mio € (Vj. 750,0 Mio €).

Operative Aktiva

Die operativen Aktiva des Geschäftsfelds Autonomous Mobility and Safety reduzierten sich zum 31. Dezember 2020 im Vergleich zum Ende des Vorjahres um 316,7 Mio€ auf 4.400,1 Mio € (Vj. 4.716,8 Mio €).

Das Working Capital erhöhte sich um 196,8 Mio € auf 702,6 Mio€ (Vj. 505,8 Mio €). Im Vorratsbereich kam es zu einem Bestandsaufbau von 6,0 Mio€ auf 620,5 Mio€ (Vj. 614,5 Mio €). Die operativen Forderungen verringerten sich zum Stichtag um 166,6 Mio € auf 1.447,6 Mio € (Vj. 1.614,2 Mio €). Die operativen Verbindlichkeiten sanken um 357,4 Mio € auf 1.365,5 Mio€ (Vj. 1.722,9 Mio €).

Autonomous Mobility and Safety in Mio € 2020 2019 ∆ in %
Umsatz 7.529,2 9.381,6 –19,7
EBITDA 472,9 1.145,3 –58,7
in % vom Umsatz 6,3 12,2
EBIT –97,7 –120,3 18,8
in % vom Umsatz –1,3 –1,3
Forschungs- und Entwicklungskosten (netto) 1.008,9 1.048,7 –3,8
in % vom Umsatz 13,4 11,2
Abschreibungen1 570,6 1.265,6 –54,9
davon Wertminderungen2 9,5 750,0 –98,7
Operative Aktiva (zum 31.12.) 4.400,1 4.716,8 –6,7
Operative Aktiva (Durchschnitt) 4.658,8 5.159,9 –9,7
Kapitalrendite (ROCE) in % –2,1 –2,3
Investitionen3 498,7 720,6 –30,8
in % vom Umsatz 6,6 7,7
Anzahl Mitarbeiter (zum 31.12.)4 47.762 48.434 –1,4
Umsatz bereinigt5 7.529,2 9.126,8 –17,5
Bereinigtes operatives Ergebnis (EBIT bereinigt)6 94,9 672,9 –85,9
in % des bereinigten Umsatzes 1,3 7,4

1 Ohne Abschreibungen auf Finanzanlagen.

2 Der Begriff Wertminderung beinhaltet außerplanmäßige Abschreibungen sowie erforderliche Wertaufholungen.

3 Investitionen in Sachanlagen und Software.

4 Ohne Auszubildende.

5 Bereinigt um Konsolidierungskreisveränderungen.

6 Bereinigt um Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA), Konsolidierungskreisveränderungen und Sondereffekte.

Die operativen langfristigen Vermögenswerte wiesen einen Betrag von 4.865,2 Mio € (Vj. 5.032,2 Mio €) auf und lagen damit um 167,0 Mio € unter dem Vorjahreswert. Der Goodwill reduzierte sich um 18,8 Mio € auf 1.909,7 Mio € (Vj. 1.928,5 Mio €). Das Sachanlagevermögen sank im Rahmen von Verkäufen um 160,6 Mio € auf 2.706,5 Mio € (Vj. 2.867,1 Mio €). Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte erhöhten sich um 15,4 Mio € auf 118,1 Mio € (Vj. 102,7 Mio €).

Wechselkurseffekte wirkten sich im Berichtsjahr mit 148,7 Mio € vermindernd (Vj. erhöhend um 37,9 Mio €) auf den Gesamtbestand der operativen Aktiva des Geschäftsfelds Autonomous Mobility and Safety aus.

Die durchschnittlichen operativen Aktiva des Geschäftsfelds Autonomous Mobility and Safety verringerten sich gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 um 501,1 Mio€ auf 4.658,8 Mio € (Vj. 5.159,9 Mio €).

Investitionen (Bilanzzugang)

Der Bilanzzugang des Geschäftsfelds Autonomous Mobility and Safety reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um 221,9 Mio € auf 498,7 Mio€ (Vj. 720,6 Mio €). Die Investitionsquote beträgt 6,6 % (Vj. 7,7 %).

Neben den Investitionen an deutschen Standorten wurden die Produktionskapazitäten an den europäischen Niedrigkostenstandorten sowie in Nordamerika und Asien ausgebaut. Hierbei wurden insbesondere die Produktionskapazitäten für die Geschäftseinheiten Vehicle Dynamics und Advanced Driver Assistance Systems erweitert. Wesentliche Bilanzzugänge entfielen auf die Errichtung neuer Fertigungsanlagen für elektronische Bremssysteme.

Mitarbeiter

Die Anzahl der Mitarbeiter des Geschäftsfelds Autonomous Mobility and Safety verringerte sich um 672 Beschäftigte auf 47.762 (Vj. 48.434). Dies resultierte aus Anpassungen an geringere Produktionsvolumina, Effizienzsteigerungen und strukturellen Änderungen.

Entwicklung des Geschäftsfelds Vehicle Networking and Information

› Umsatzrückgang um 18,1%

  • › Rückgang des um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen bereinigten Umsatzes um 15,8 %
  • › Rückgang des bereinigten operativen Ergebnisses (EBIT bereinigt) um 184,7 %

Absatz

Das Absatzvolumen in der Geschäftseinheit Connected Car Networking lag im Jahr 2020 weltweit unter dem Vorjahresniveau. In den Geschäftseinheiten Human Machine Interface und Commercial Vehicles and Services lagen die Verkaufszahlen ebenfalls unter dem Vorjahreswert. Der Bereich Nutzfahrzeuge verzeichnete eine stärkere Reduzierung als das Ersatzteil- und Aftermarket-Geschäft. Die Absatzrückgänge in den Geschäftseinheiten gegenüber dem Vorjahr sind vor allem auf die Folgewirkungen der Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie zurückzuführen.

Umsatzrückgang um 18,1 %;

Rückgang des um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen bereinigten Umsatzes um 15,8 %

2020 reduzierte sich der Umsatz des Geschäftsfelds Vehicle Networking and Information im Vergleich zum Vorjahr um 18,1 % auf 7.856,1 Mio € (Vj. 9.595,5 Mio €). Bereinigt um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen ergibt sich ein Rückgang um 15,8 %.

Rückgang des bereinigten operativen Ergebnisses (EBIT bereinigt) um 184,7 %

Das bereinigte operative Ergebnis (EBIT bereinigt) des Geschäftsfelds Vehicle Networking and Information reduzierte sich im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 817,1 Mio € bzw. 184,7 % auf -374,7 Mio € (Vj. 442,4 Mio €) und entspricht -4,8 % (Vj. 4,6 %) des bereinigten Umsatzes.

Operativer Ergebnisrückgang (EBIT) um 1,3 %

Das Geschäftsfeld Vehicle Networking and Information verzeichnete 2020 einen Rückgang des operativen Ergebnisses (EBIT) im Vergleich zum Vorjahr um 17,2 Mio € bzw. 1,3 % auf -1.342,5 Mio € (Vj. -1.325,3 Mio €). Die Umsatzrendite reduzierte sich auf -17,1 % (Vj. -13,8 %).

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA) reduzierten das operative Ergebnis (EBIT) um 65,5 Mio € (Vj. 57,2 Mio €).

Für das Geschäftsfeld Vehicle Networking and Information beträgt die Belastung durch Sondereffekte im Jahr 2020 insgesamt 903,1 Mio € (Vj. 1.708,9 Mio €). Zu weiteren Details verweisen wir auf unsere Erläuterungen zu den Sondereffekten 2020 und 2019 auf Seite 67 ff.

Die Kapitalrendite (ROCE) lag bei -31,9 % (Vj. -23,0 %).

Beschaffung

Der prozentuale Anteil der Elektronikbauteile und Displays im Geschäftsfeld Vehicle Networking and Information nahm weiter zu. Nach der ersten Welle der COVID-19-Pandemie mit deutlichen Nachfragerückgängen war die zweite Jahreshälfte 2020 geprägt durch eine stark anziehende Nachfrage im Elektronik- und Displaymarkt. Der erste Produktanlauf des innovativen High-Performance-Computers ICAS1 (InCar Application Server 1) wurde seitens der Komponentenbeschaffung erfolgreich unterstützt.

Forschung und Entwicklung

Die Kosten für Forschung und Entwicklung (netto) stiegen gegenüber dem Vorjahr um 95,5 Mio€ bzw. 8,0 % auf 1.284,7 Mio € (Vj. 1.189,2 Mio €) und lagen damit bei 16,4 % vom Umsatz (Vj. 12,4 %).

Abschreibungen

Die Abschreibungen verringerten sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 um 539,0 Mio€ auf 1.368,7 Mio€ (Vj. 1.907,7 Mio€) und betragen 17,4% vom Umsatz (Vj. 19,9%). Darin enthalten sind 2020 insgesamt Wertminderungen in Höhe von 744,1 Mio€ (Vj. 1.373,2 Mio€).

Operative Aktiva

Die operativen Aktiva des Geschäftsfelds Vehicle Networking and Information reduzierten sich zum 31. Dezember 2020 im Vergleich zum Ende des Vorjahres um 1.321,7 Mio € auf 3.435,5 Mio € (Vj. 4.757,2 Mio €).

Das Working Capital stieg um 163,8 Mio € auf 850,3 Mio € (Vj. 686,5 Mio €). Im Vorratsbereich kam es zu einem Bestandsabbau von 37,7 Mio € auf 829,9 Mio € (Vj. 867,6 Mio €). Die operativen Forderungen verringerten sich zum Stichtag um 22,4 Mio€ auf 1.536,0 Mio € (Vj. 1.558,4 Mio €). Die operativen Verbindlichkeiten sanken um 223,9 Mio € auf 1.515,6 Mio € (Vj. 1.739,5 Mio €).

Die operativen langfristigen Vermögenswerte wiesen einen Betrag von 3.866,5 Mio € (Vj. 4.848,5 Mio €) auf und lagen damit um 982,0 Mio € unter dem Vorjahreswert. Der Goodwill reduzierte sich auf 710,6 Mio€ (Vj. 1.388,1 Mio€). Der Rückgang resultierte mit

Vehicle Networking and Information in Mio € 2020 2019 ∆ in %
Umsatz 7.856,1 9.595,5 –18,1
EBITDA 26,2 582,4 –95,5
in % vom Umsatz 0,3 6,1
EBIT –1.342,5 –1.325,3 –1,3
in % vom Umsatz –17,1 –13,8
Forschungs- und Entwicklungskosten (netto) 1.284,7 1.189,2 8,0
in % vom Umsatz 16,4 12,4
Abschreibungen1 1.368,7 1.907,7 –28,3
davon Wertminderungen2 744,1 1.373,2 –45,8
Operative Aktiva (zum 31.12.) 3.435,5 4.757,2 –27,8
Operative Aktiva (Durchschnitt) 4.203,4 5.760,2 –27,0
Kapitalrendite (ROCE) in % –31,9 –23,0
Investitionen3 480,6 683,7 –29,7
in % vom Umsatz 6,1 7,1
Anzahl Mitarbeiter (zum 31.12.)4 47.789 48.117 –0,7
Umsatz bereinigt5 7.842,3 9.593,9 –18,3
Bereinigtes operatives Ergebnis (EBIT bereinigt)6 –374,7 442,4 –184,7
in % des bereinigten Umsatzes –4,8 4,6

1 Ohne Abschreibungen auf Finanzanlagen.

2 Der Begriff Wertminderung beinhaltet außerplanmäßige Abschreibungen sowie erforderliche Wertaufholungen. Darin enthalten sind ebenfalls Aufwendungen aus

Ausbuchungen von Markenwerten.

3 Investitionen in Sachanlagen und Software.

4 Ohne Auszubildende.

5 Bereinigt um Konsolidierungskreisveränderungen.

6 Bereinigt um Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA), Konsolidierungskreisveränderungen und Sondereffekte.

einem Anteil von 654,6 Mio € aus der Wertminderung des Goodwill. Das Sachanlagevermögen lag mit 2.330,2 Mio € um 61,7 Mio € unter dem Vorjahresniveau von 2.391,9 Mio €. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte verringerten sich um 186,1 Mio € auf 637,1 Mio € (Vj. 823,2 Mio€). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA) in Höhe von 65,5 Mio € (Vj. 57,2 Mio €) reduzierten den Wert der immateriellen Vermögenswerte.

Im Geschäftsfeld Vehicle Networking and Information führte der Verkauf des 50-prozentigen Anteils an der SAS Autosystemtechnik GmbH & Co. KG, Karlsruhe, Deutschland, zu einer Verringerung der operativen Aktiva um 91,4 Mio €.

Wechselkurseffekte wirkten sich im Berichtsjahr mit 160,7 Mio € vermindernd (Vj. erhöhend um 67,8 Mio €) auf den Gesamtbestand der operativen Aktiva des Geschäftsfelds Vehicle Networking and Information aus.

Die durchschnittlichen operativen Aktiva des Geschäftsfelds Vehicle Networking and Information reduzierten sich gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 um 1.556,8 Mio € auf 4.203,4 Mio € (Vj. 5.760,2 Mio €).

Investitionen (Bilanzzugang)

Der Bilanzzugang des Geschäftsfelds Vehicle Networking and Information reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um 203,1 Mio € auf 480,6 Mio€ (Vj. 683,7 Mio €).

Die Investitionsquote belief sich auf 6,1 % (Vj. 7,1 %). Neben dem Ausbau von Fertigungskapazitäten in Europa wurden die Produktionsanlagen in Asien sowie in Nordamerika erweitert. Der Schwerpunkt der Investitionen lag auf dem Ausbau der Produktionskapazitäten für die Geschäftseinheiten Human Machine Interface und Connected Car Networking. Wesentliche Bilanzzugänge entfielen auf den Bau des neuen Werks in Aguascalientes, Mexiko. Darüber hinaus wurden die Fertigungskapazitäten für Bedien- und Displaylösungen ausgebaut.

Mitarbeiter

Die Mitarbeiterzahl des Geschäftsfelds Vehicle Networking and Information verringerte sich um 328 auf 47.789 Personen (Vj. 48.117). Rückläufige Produktionsvolumina wurden durch den Aufbau neuer Produktionsstätten und einen weiteren Aufbau im Forschungs- und Entwicklungsbereich teilweise kompensiert.

Rubber Technologies

Rubber Technologies in Mio € 2020 2019 ∆ in %
Umsatz 15.639,5 18.012,9 –13,2
EBITDA 2.493,6 3.168,2 –21,3
in % vom Umsatz 15,9 17,6
EBIT 1.266,4 1.957,5 –35,3
in % vom Umsatz 8,1 10,9
Forschungs- und Entwicklungskosten (netto) 417,7 462,2 –9,6
in % vom Umsatz 2,7 2,6
Abschreibungen1 1.227,2 1.210,7 1,4
davon Wertminderungen2 36,9 34,8 6,0
Operative Aktiva (zum 31.12.) 9.455,8 11.046,5 –14,4
Operative Aktiva (Durchschnitt) 10.361,9 11.317,3 –8,4
Kapitalrendite (ROCE) in % 12,2 17,3
Investitionen3 715,0 1.187,9 –39,8
in % vom Umsatz 4,6 6,6
Anzahl Mitarbeiter (zum 31.12.)4 100.327 102.685 –2,3
Umsatz bereinigt5 15.504,9 18.005,1 –13,9
Bereinigtes operatives Ergebnis (EBIT bereinigt)6 1.756,3 2.160,8 –18,7
in % des bereinigten Umsatzes 11,3 12,0

1 Ohne Abschreibungen auf Finanzanlagen.

2 Der Begriff Wertminderung beinhaltet außerplanmäßige Abschreibungen sowie erforderliche Wertaufholungen. Darin enthalten sind ebenfalls Aufwendungen aus

Ausbuchungen von Markenwerten.

3 Investitionen in Sachanlagen und Software.

4 Ohne Auszubildende.

5 Bereinigt um Konsolidierungskreisveränderungen.

6 Bereinigt um Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA), Konsolidierungskreisveränderungen und Sondereffekte.

Der Unternehmensbereich Rubber Technologies umfasst zwei Geschäftsfelder:

  • › Das Geschäftsfeld Tires (27 % des Konzernumsatzes) steht mit seinem Premiumportfolio im Pkw-, Lkw-, Bus-, Zweirad- und Spezialreifensegment für innovative Spitzenleistungen in der Reifentechnologie. Dienstleistungen für den Handel und für das Flottenmanagement sowie digitale Reifenüberwachungs- und -managementsysteme bilden weitere Schwerpunkte. Ziel ist es, zur sicheren, wirtschaftlichen und nachhaltigen Mobilität beizutragen.
  • › Das Geschäftsfeld ContiTech (14 % des Konzernumsatzes) fokussiert sich auf "Smart & Sustainable Solutions Beyond Rubber" und entwickelt digitale und intelligente Lösungen für Zukunftsbranchen. ContiTech nutzt dabei das langjährige Industrie- und Materialverständnis zur Erschließung neuer Geschäftsmöglichkeiten, indem es verschiedene Materialien mit elektronischen Komponenten und individuellen Dienstleistungen kombiniert.

Im Berichtsjahr erzielten die insgesamt 13 Geschäftseinheiten 41 % des Konzernumsatzes.

Rubber Technologies profitierte von deutlich reduzierten Preisen für Rohöl und Naturkautschuk im ersten Halbjahr 2020. In den Märkten für Chemikalien, Textilien und Stahl führte die COVID-19- Pandemie ebenfalls zu Preisreduktionen. Auch der Markt für Butadien, ein Vormaterial für synthetische Kautschuke, entwickelte sich entsprechend. In der zweiten Jahreshälfte verzeichneten wichtige Vormaterialien deutliche Preisanstiege aufgrund der wieder anziehenden Nachfrage.

Entwicklung des Geschäftsfelds Tires

  • › Umsatzrückgang um 13,4 %
  • › Rückgang des um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen bereinigten Umsatzes um 10,7 %
  • › Rückgang des bereinigten operativen Ergebnisses (EBIT bereinigt) um 21,2 %

Absatz

Die Verkaufszahlen lagen bedingt durch die COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 im Pkw-Erstausrüstungsgeschäft deutlich unter dem Vorjahresvergleichswert. Auch die Absatzzahlen im Pkw-Reifenersatzgeschäft und im Nutzfahrzeugreifengeschäft fielen unter das Vorjahresniveau.

Umsatzrückgang um 13,4 %;

Rückgang des um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen bereinigten Umsatzes um 10,7 %

2020 reduzierte sich der Umsatz des Geschäftsfelds Tires im Vergleich zum Vorjahr um 13,4 % auf 10.158,6 Mio € (Vj. 11.728,0 Mio €). Bereinigt um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen ergibt sich ein Rückgang um 10,7 %.

Rückgang des bereinigten operativen Ergebnisses (EBIT bereinigt) um 21,2 %

Das bereinigte operative Ergebnis (EBIT bereinigt) des Geschäftsfelds Tires verringerte sich im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 361,3 Mio € bzw. 21,2 % auf 1.344,1 Mio € (Vj. 1.705,4 Mio €) und entspricht 13,2 % (Vj. 14,5 %) des bereinigten Umsatzes.

Operativer Ergebnisrückgang (EBIT) um 38,7 %

Das Geschäftsfeld Tires verzeichnete 2020 einen Rückgang des operativen Ergebnisses (EBIT) im Vergleich zum Vorjahr um 639,3 Mio € bzw. 38,7 % auf 1.012,3 Mio € (Vj. 1.651,6 Mio €). Die Umsatzrendite verringerte sich auf 10,0 % (Vj. 14,1 %).

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA) reduzierten das operative Ergebnis (EBIT) um 20,3 Mio € (Vj. 20,0 Mio €).

Für das Geschäftsfeld Tires beträgt die Belastung durch Sondereffekte im Jahr 2020 insgesamt 310,8 Mio € (Vj. 33,8 Mio €). Zu weiteren Details verweisen wir auf unsere Erläuterungen zu den Sondereffekten 2020 und 2019 auf Seite 67 ff.

Die Kapitalrendite (ROCE) lag bei 14,3 % (Vj. 21,2 %).

Beschaffung

Die Preise für wichtige Rohmaterialien sanken mit Beginn der COVID-19-Pandemie. Insbesondere die Preise von Rohstoffen und Vormaterialien wie Naturkautschuk, Butadien und Rohöl erreichten im zweiten Quartal ihren Tiefpunkt. Die Reduktion des Ölpreises führte folglich zu einer Preissenkung bei weiteren ölabhängigen Vormaterialien, etwa bei Rußen. In der zweiten Jahreshälfte 2020 stiegen die Preise für Naturkautschuk, Öl und Butadien deutlich. Im Jahresdurchschnitt verringerte sich das Preisniveau in den Märkten für Chemikalien, Textilien und Stahl.

Forschung und Entwicklung

Die Kosten für Forschung und Entwicklung (netto) sanken gegenüber dem Vorjahr um 31,4 Mio€ bzw. 10,5 % auf 268,0 Mio € (Vj. 299,4 Mio €) und lagen damit wie im Vorjahr bei 2,6 % vom Umsatz.

Abschreibungen

Die Abschreibungen erhöhten sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 um 6,5 Mio € auf 852,6 Mio € (Vj. 846,1 Mio €) und betragen 8,4 % vom Umsatz (Vj. 7,2 %). Darin enthalten sind 2020 insgesamt Wertminderungen in Höhe von 11,8 Mio € (Vj. 22,5 Mio €).

Operative Aktiva

Die operativen Aktiva des Geschäftsfelds Tires verringerten sich zum 31. Dezember 2020 im Vergleich zum Ende des Vorjahres um 1.152,9 Mio € auf 6.402,3 Mio € (Vj. 7.555,2 Mio €).

Das Working Capital reduzierte sich um 245,0 Mio € auf 2.417,6 Mio € (Vj. 2.662,6 Mio €). Im Vorratsbereich kam es zu einem Bestandsabbau von 230,2 Mio € auf 1.563,2 Mio € (Vj. 1.793,4 Mio€). Die operativen Forderungen verringerten sich zum Stichtag um 285,1 Mio € auf 1.940,8 Mio € (Vj. 2.225,9 Mio €). Die operativen Verbindlichkeiten sanken um 270,3 Mio€ auf 1.086,4 Mio € (Vj. 1.356,7 Mio €).

Die operativen langfristigen Vermögenswerte wiesen einen Betrag von 5.236,3 Mio € (Vj. 5.877,2 Mio €) auf und lagen damit um 640,9 Mio € unter dem Vorjahreswert. Der Goodwill verringerte sich um 4,0 Mio € auf 405,7 Mio€ (Vj. 409,7 Mio €). Diese Reduzierung resultierte aus Wechselkurseffekten in Höhe von 4,0 Mio €. Das Sachanlagevermögen verringerte sich um 579,5 Mio € auf 4.608,1 Mio € (Vj. 5.187,6 Mio €). Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte verringerten sich um 32,6 Mio € auf 84,2 Mio € (Vj. 116,8 Mio €). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA) in Höhe von 20,3 Mio € (Vj. 20,0 Mio €) reduzierten den Wert der immateriellen Vermögenswerte.

Infolge eines Asset Deals im Geschäftsfeld Tires stiegen die operativen Aktiva um 0,3 Mio €.

Tires in Mio € 2020 2019 ∆ in %
Umsatz 10.158,6 11.728,0 –13,4
EBITDA 1.864,9 2.497,7 –25,3
in % vom Umsatz 18,4 21,3
EBIT 1.012,3 1.651,6 –38,7
in % vom Umsatz 10,0 14,1
Forschungs- und Entwicklungskosten (netto) 268,0 299,4 –10,5
in % vom Umsatz 2,6 2,6
Abschreibungen1 852,6 846,1 0,8
davon Wertminderungen2 11,8 22,5 –47,6
Operative Aktiva (zum 31.12.) 6.402,3 7.555,2 –15,3
Operative Aktiva (Durchschnitt) 7.080,7 7.797,5 –9,2
Kapitalrendite (ROCE) in % 14,3 21,2
Investitionen3 535,5 926,2 –42,2
in % vom Umsatz 5,3 7,9
Anzahl Mitarbeiter (zum 31.12.)4 56.864 56.884 0,0
Umsatz bereinigt5 10.154,4 11.728,0 –13,4
Bereinigtes operatives Ergebnis (EBIT bereinigt)6 1.344,1 1.705,4 –21,2
in % des bereinigten Umsatzes 13,2 14,5

1 Ohne Abschreibungen auf Finanzanlagen.

2 Der Begriff Wertminderung beinhaltet außerplanmäßige Abschreibungen sowie erforderliche Wertaufholungen.

3 Investitionen in Sachanlagen und Software.

4 Ohne Auszubildende.

5 Bereinigt um Konsolidierungskreisveränderungen.

6 Bereinigt um Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA), Konsolidierungskreisveränderungen und Sondereffekte.

Wechselkurseffekte wirkten sich im Berichtsjahr mit 458,9 Mio€ vermindernd (Vj. erhöhend um 120,5 Mio€) auf den Gesamtbestand der operativen Aktiva des Geschäftsfelds Tires aus.

Die durchschnittlichen operativen Aktiva des Geschäftsfelds Tires verringerten sich gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 um 716,8 Mio€ auf 7.080,7 Mio€ (Vj 7.797,5 Mio€).

Investitionen (Bilanzzugang)

Der Bilanzzugang des Geschäftsfelds Tires reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um 390,7 Mio€ auf 535,5 Mio€ (Vj. 926,2 Mio€). Die Investitionsquote beträgt 5,3 % (Vj. 7,9 %).

Die Fertigungskapazitäten wurden in Europa, Nordamerika sowie in Asien aus- und aufgebaut. Wesentliche Bilanzzugänge entfielen auf die Werkneubauten in Clinton, USA, und Rayong, Thailand. Weiterhin wurden Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Kostensenkung durchgeführt.

Mitarbeiter

Die Mitarbeiterzahl des Geschäftsfelds Tires reduzierte sich um 20 auf 56.864 Personen (Vj. 56.884).

Entwicklung des Geschäftsfelds ContiTech

› Umsatzrückgang um 12,9 %

  • › Rückgang des um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen bereinigten Umsatzes um 11,9 %
  • › Rückgang des bereinigten operativen Ergebnisses (EBIT bereinigt) um 9,5 %

Umsatzrückgang um 12,9 %;

Rückgang des um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen bereinigten Umsatzes um 11,9 %

2020 reduzierte sich der Umsatz des Geschäftsfelds ContiTech im Vergleich zum Vorjahr um 12,9 % auf 5.578,6 Mio € (Vj. 6.401,5 Mio €). Bereinigt um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen ergibt sich ein Rückgang um 11,9 %. Entsprechend dem volatilen Marktumfeld bedingt durch die COVID-19-Pandemie wurde der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr unterschritten, wobei der Umsatzrückgang im Automobilbereich stärker ausgeprägt war als im Industriesektor. Aus regionaler Sicht zeigt das Geschäft in China eine signifikante Erholung seit dem zweiten Quartal und schließt das Gesamtjahr leicht über Vorjahresniveau ab. Europa und Nordamerika liegen deutlich unter dem Vorjahr.

Rückgang des bereinigten operativen Ergebnisses (EBIT bereinigt) um 9,5 %

Das bereinigte operative Ergebnis (EBIT bereinigt) des Geschäftsfelds ContiTech verringerte sich im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 43,2 Mio € bzw. 9,5 % auf 412,2 Mio € (Vj. 455,4 Mio€) und entspricht 7,6 % (Vj. 7,1 %) des bereinigten Umsatzes.

Operativer Ergebnisrückgang (EBIT) um 16,9 %

Das Geschäftsfeld ContiTech verzeichnete 2020 einen Rückgang des operativen Ergebnisses (EBIT) im Vergleich zum Vorjahr um 51,8 Mio € bzw. 16,9 % auf 254,1 Mio€ (Vj. 305,9 Mio €). Die Umsatzrendite verringerte sich auf 4,6 % (Vj. 4,8 %).

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA) reduzierten das operative Ergebnis (EBIT) um 88,7 Mio € (Vj. 94,6 Mio €).

Für das Geschäftsfeld ContiTech beträgt die Belastung durch Sondereffekte im Jahr 2020 insgesamt 75,2 Mio € (Vj. 54,5 Mio €). Zu weiteren Details verweisen wir auf unsere Erläuterungen zu den Sondereffekten 2020 und 2019 auf Seite 67 ff.

Die Kapitalrendite (ROCE) lag bei 7,7 % (Vj. 8,7 %).

Beschaffung

Im Zuge der durch die Pandemie bedingten Bedarfsschwankungen auf den Rohstoffmärkten verzeichnete das Geschäftsfeld ContiTech sinkende Preise für zahlreiche Rohmaterialien. Besonders die Preise für ölbasierte Rohstoffe fielen deutlich gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt sanken die Materialpreise im Jahresdurchschnitt gegenüber dem Vorjahr.

Forschung und Entwicklung

Die Kosten für Forschung und Entwicklung (netto) sanken gegenüber dem Vorjahr um 13,1 Mio€ bzw. 8,0 % auf 149,7 Mio € (Vj. 162,8 Mio €) und lagen damit bei 2,7 % (Vj. 2,5 %) vom Umsatz.

Abschreibungen

Die Abschreibungen erhöhten sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 um 10,0 Mio€ auf 374,6 Mio€ (Vj. 364,6 Mio€) und betragen 6,7% vom Umsatz (Vj. 5,7 %). Darin enthalten sind 2020 insgesamt Wertminderungen in Höhe von 25,1 Mio€ (Vj. 12,3 Mio€).

Operative Aktiva

Die operativen Aktiva des Geschäftsfelds ContiTech verringerten sich zum 31. Dezember 2020 im Vergleich zum Ende des Vorjahres um 437,8 Mio € auf 3.053,5 Mio € (Vj. 3.491,3 Mio €).

Das Working Capital reduzierte sich um 77,8 Mio € auf 1.014,5 Mio € (Vj. 1.092,3 Mio €). Im Vorratsbereich kam es zu einem Bestandsabbau um 108,5 Mio € auf 678,0 Mio € (Vj. 786,5 Mio €). Die operativen Forderungen verringerten sich zum Stichtag um 82,8 Mio € auf 1.006,7 Mio € (Vj. 1.089,5 Mio€). Die operativen Verbindlichkeiten sanken um 113,5 Mio€ auf 670,2 Mio € (Vj. 783,7 Mio€).

Die operativen langfristigen Vermögenswerte wiesen einen Betrag von 2.410,6 Mio € (Vj. 2.750,8 Mio €) auf und reduzierten sich damit um 340,2 Mio€. Der Goodwill reduzierte sich um 31,0 Mio € auf 550,3 Mio€ (Vj. 581,3 Mio €). Der Rückgang resultierte mit einem Anteil von 28,5 Mio€ aus Wechselkurseffekten. Das Sachanlagevermögen lag mit 1.467,9 Mio€ um 185,6 Mio € unter dem Vorjahresniveau von 1.653,5 Mio €. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte verringerten sich um 126,5 Mio € auf 341,6 Mio € (Vj. 468,1 Mio €). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA) in Höhe von 88,7 Mio € (Vj. 94,6 Mio €) reduzierten den Wert der immateriellen Vermögenswerte.

Aus der finalen Kaufpreisallokation für den Erwerb der Merlett Tecnoplastic S. p. a., Daverio, Italien, aus dem Jahr 2019 erfolgte im Geschäftsfeld ContiTech eine Erhöhung der operativen Aktiva um 2,5 Mio €. Außerdem resultierte aus dem Verkauf einer Gesellschaft eine Verminderung der operativen Aktiva um 4,1 Mio €.

ContiTech in Mio € 2020 2019 ∆ in %
Umsatz 5.578,6 6.401,5 –12,9
EBITDA 628,7 670,5 –6,2
in % vom Umsatz 11,3 10,5
EBIT 254,1 305,9 –16,9
in % vom Umsatz 4,6 4,8
Forschungs- und Entwicklungskosten (netto) 149,7 162,8 –8,0
in % vom Umsatz 2,7 2,5
Abschreibungen1 374,6 364,6 2,7
davon Wertminderungen2 25,1 12,3 104,1
Operative Aktiva (zum 31.12.) 3.053,5 3.491,3 –12,5
Operative Aktiva (Durchschnitt) 3.281,2 3.519,8 –6,8
Kapitalrendite (ROCE) in % 7,7 8,7
Investitionen3 179,6 261,7 –31,4
in % vom Umsatz 3,2 4,1
Anzahl Mitarbeiter (zum 31.12.)4 43.463 45.801 –5,1
Umsatz bereinigt5 5.448,2 6.393,7 –14,8
Bereinigtes operatives Ergebnis (EBIT bereinigt)6 412,2 455,4 –9,5
in % des bereinigten Umsatzes 7,6 7,1

1 Ohne Abschreibungen auf Finanzanlagen.

2 Der Begriff Wertminderung beinhaltet außerplanmäßige Abschreibungen sowie erforderliche Wertaufholungen. Darin enthalten sind ebenfalls Aufwendungen aus

Ausbuchungen von Markenwerten.

3 Investitionen in Sachanlagen und Software.

4 Ohne Auszubildende.

5 Bereinigt um Konsolidierungskreisveränderungen.

6 Bereinigt um Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA), Konsolidierungskreisveränderungen und Sondereffekte.

Wechselkurseffekte wirkten sich im Berichtsjahr mit 178,8 Mio € vermindernd (Vj. erhöhend um 32,5 Mio €) auf den Gesamtbestand der operativen Aktiva des Geschäftsfelds ContiTech aus.

Die durchschnittlichen operativen Aktiva des Geschäftsfelds ContiTech verringerten sich gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 um 238,6 Mio € auf 3.281,2 Mio€ (Vj. 3.519,8 Mio €).

Investitionen (Bilanzzugang)

Der Bilanzzugang des Geschäftsfelds ContiTech reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um 82,1 Mio € auf 179,6 Mio € (Vj. 261,7 Mio €). Die Investitionsquote beträgt 3,2 % (Vj. 4,1 %).

Wesentliche Bilanzzugänge entfielen auf die Ausweitung von Fertigungskapazitäten in selektierten Wachstumsmärkten für die Geschäftseinheiten Mobile Fluid Systems, Surface Solutions und Conveying Solutions. In Pune, Indien, wurde in den Aufbau eines weiteren Produktionsstandorts für die Geschäftseinheit Surface Solutions investiert. Darüber hinaus wurden in allen Geschäftseinheiten Investitionen zur Rationalisierung bestehender Produktionsabläufe durchgeführt.

Mitarbeiter

Die Anzahl der Mitarbeiter des Geschäftsfelds ContiTech reduzierte sich um 2.338 Beschäftigte auf 43.463 (Vj. 45.801). Dies resultierte im Wesentlichen aus der Anpassung an geringere Produktionsvolumina sowie Prozessverbesserungen und Produktivitätserhöhungen.

Powertrain Technologies

Powertrain Technologies in Mio € 2020 2019 ∆ in %
Umsatz 6.967,7 7.802,3 –10,7
EBITDA 122,5 192,5 –36,4
in % vom Umsatz 1,8 2,5
EBIT –450,8 –662,1 31,9
in % vom Umsatz –6,5 –8,5
Forschungs- und Entwicklungskosten (netto) 670,5 664,1 1,0
in % vom Umsatz 9,6 8,5
Abschreibungen1 573,3 854,6 –32,9
davon Wertminderungen2 86,3 351,9 –75,5
Operative Aktiva (zum 31.12.) 2.995,9 3.347,3 –10,5
Operative Aktiva (Durchschnitt) 3.191,5 3.906,3 –18,3
Kapitalrendite (ROCE) in % –14,1 –16,9
Investitionen3 466,0 657,7 –29,1
in % vom Umsatz 6,7 8,4
Anzahl Mitarbeiter (zum 31.12.)4 40.102 41.744 –3,9
Umsatz bereinigt5 6.967,7 7.802,3 –10,7
Bereinigtes operatives Ergebnis (EBIT bereinigt)6 –55,6 57,0 –197,5
in % des bereinigten Umsatzes –0,8 0,7

1 Ohne Abschreibungen auf Finanzanlagen.

2 Der Begriff Wertminderung beinhaltet außerplanmäßige Abschreibungen sowie erforderliche Wertaufholungen.

3 Investitionen in Sachanlagen und Software.

4 Ohne Auszubildende.

5 Bereinigt um Konsolidierungskreisveränderungen.

6 Bereinigt um Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA), Konsolidierungskreisveränderungen und Sondereffekte.

Der Unternehmensbereich Powertrain Technologies umfasst ein Geschäftsfeld:

› Das Geschäftsfeld Powertrain bündelt umfassendes Know-how im Bereich Antriebstechnik für Fahrzeuge aller Art. Powertrain hat das Ziel, innovative und effiziente Technologien für die Elektrifizierung aller Fahrzeuge zu entwickeln.

Die insgesamt drei Geschäftseinheiten erzielten im Berichtsjahr 18 % des Konzernumsatzes.

Wichtige Rohstoffe für Powertrain Technologies sind Stahl, Aluminium, Kunststoffe, Kupfer und Edelmetalle. Einen Schwerpunkt im Einkauf von Material und Vorprodukten bilden Elektronik und elektromechanische Komponenten wie z. B. Halbleiter. Bedingt durch die COVID-19-Pandemie kam es in der Automobilzulieferindustrie im Berichtsjahr zu starken Bedarfsschwankungen und ab Jahresende 2020 zu Verknappungen und Lieferproblemen im Bereich der Halbleiterindustrie. Nähere Informationen hierzu finden sich im Abschnitt Beschaffung.

Entwicklung des Geschäftsfelds Powertrain

  • › Umsatzrückgang um 10,7%
  • › Rückgang des um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen bereinigten Umsatzes um 8,7 %
  • › Rückgang des bereinigten operativen Ergebnisses (EBIT bereinigt) um 197,5 %

Absatz

In der Geschäftseinheit Electronic Controls sank im Jahr 2020 das Absatzvolumen von Getriebesteuerungen, Motorsteuergeräten, Turboladern, Pumpen sowie Injektoren gegenüber dem Vorjahr. In der Geschäftseinheit Electrification Technology lagen die Verkaufszahlen von Leistungselektronik und Elektromotoren über dem Vorjahr. Das Absatzvolumen von Produkten zur Bordnetzstabilisierung, 48-Volt-Antriebssystemen sowie Batteriesystemen sank unter das Vorjahresniveau. In der Geschäftseinheit Sensing and Actuation lagen die Verkaufszahlen von Katalysatoren über dem Vorjahresniveau, während sie bei SCR-Systemen, Kraftstofffördereinheiten sowie mechatronischen Sensoren für Verbrennungsmotoren unter denen des Vorjahres lagen. Die unterschiedlichen Entwicklungen der Absatzvolumina in den einzelnen Geschäftseinheiten sind durch die COVID-19-Pandemie negativ beeinflusst.

Umsatzrückgang um 10,7 %;

Rückgang des um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen bereinigten Umsatzes um 8,7 %

2020 reduzierte sich der Umsatz des Geschäftsfelds Powertrain im Vergleich zum Vorjahr um 10,7 % auf 6.967,7 Mio € (Vj. 7.802,3 Mio €). Bereinigt um Konsolidierungskreis- und Wechselkursveränderungen ergibt sich ein Rückgang um 8,7%.

Rückgang des bereinigten operativen Ergebnisses (EBIT bereinigt) um 197,5 %

Das bereinigte operative Ergebnis (EBIT bereinigt) des Geschäftsfelds Powertrain verringerte sich im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 112,6 Mio € bzw. 197,5 % auf -55,6 Mio € (Vj. 57,0 Mio €) und entspricht -0,8 % (Vj. 0,7 %) des bereinigten Umsatzes.

Operativer Ergebnisanstieg (EBIT) um 31,9 %

Das Geschäftsfeld Powertrain verzeichnete 2020 einen Anstieg des operativen Ergebnisses (EBIT) im Vergleich zum Vorjahr um 211,3 Mio € bzw. 31,9 % auf -450,8 Mio€ (Vj. -662,1 Mio €). Die Umsatzrendite erhöhte sich auf -6,5 % (Vj. -8,5 %).

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA) reduzierten das operative Ergebnis (EBIT) um 9,1 Mio€ (Vj. 10,7 Mio €).

Für das Geschäftsfeld Powertrain beträgt die Belastung durch Sondereffekte im Jahr 2020 insgesamt 386,1 Mio € (Vj. 708,4 Mio€). Zu weiteren Details verweisen wir auf unsere Erläuterungen zu den Sondereffekten 2020 und 2019 auf Seite 67 ff.

Die Kapitalrendite (ROCE) lag bei -14,1 % (Vj. -16,9 %).

Beschaffung

Im Rohstoffsektor zeigte sich hinsichtlich der Preisentwicklung ein überaus heterogenes Bild. Während die Preise für Stahl-Langprodukte im Jahr 2020 relativ stabil blieben, stiegen die Preise für Kupfer und recyceltes Aluminium (Sekundäraluminium) etwa aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit und erreichten im vierten Quartal ein Mehrjahreshoch. Ähnliches war bei Gold und Silber zu verzeichnen. Insbesondere umfangreiche Käufe aus dem Investment-sektor führten zu stark steigenden Preisen im zweiten Quartal. Dies dauerte bis ins dritte Quartal an. Auch die Preise für Palladium, das seine Anwendung überwiegend in Katalysatoren findet, zogen im Jahresverlauf wieder spürbar an und lagen im Jahresdurchschnitt deutlich über dem Vorjahr.

Zuletzt stiegen die Bedarfe aufgrund einer unerwartet schnellen Erholung der Automobilbranche von der COVID-19-Pandemie. Dies führte ab Jahresende 2020 vor allem zu Verknappungen und Lieferproblemen im Bereich der Halbleiterindustrie, die für einige Komponenten bereits durch eine gestiegene Nachfrage bei Konsumgütern ausgelastet war. Obwohl die Halbleiterhersteller auf die unerwartet gestiegene Nachfrage mit einer Erweiterung ihrer Produktionskapazitäten reagieren, werden die Lieferengpässe voraussichtlich aufgrund der Vorlaufzeiten in der Halbleiterindustrie erst im Laufe des Jahres 2021 beseitigt werden können. Die Einkaufskooperation mit der Schaeffler Gruppe wurde weiterhin erfolgreich fortgesetzt.

Forschung und Entwicklung

Die Kosten für Forschung und Entwicklung (netto) stiegen gegenüber dem Vorjahr um 6,4 Mio€ bzw. 1,0 % auf 670,5 Mio € (Vj. 664,1 Mio €) und lagen damit bei 9,6 % vom Umsatz (Vj. 8,5 %).

Abschreibungen

Die Abschreibungen verringerten sich im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 um 281,3 Mio € auf 573,3 Mio € (Vj. 854,6 Mio €) und betragen 8,2 % vom Umsatz (Vj. 11,0 %). Darin enthalten sind 2020 insgesamt Wertminderungen in Höhe von 86,3 Mio € (Vj. 351,9 Mio €).

Operative Aktiva

Die operativen Aktiva des Geschäftsfelds Powertrain reduzierten sich zum 31. Dezember 2020 im Vergleich zum Ende des Vorjahres um 351,4 Mio € auf 2.995,9 Mio € (Vj. 3.347,3 Mio €).

Das Working Capital erhöhte sich um 134,1 Mio € auf 753,8 Mio€ (Vj. 619,7 Mio €). Im Vorratsbereich kam es zu einem Bestandsabbau von 85,7 Mio € auf 546,7 Mio € (Vj. 632,4 Mio €). Die operativen Forderungen erhöhten sich zum Stichtag um 17,7 Mio € auf 1.459,2 Mio € (Vj. 1.441,5 Mio €). Die operativen Verbindlichkeiten sanken um 202,1 Mio € auf 1.252,1 Mio€ (Vj. 1.454,2 Mio €).

Die operativen langfristigen Vermögenswerte wiesen einen Betrag von 3.517,4 Mio € (Vj. 3.835,7 Mio €) auf und lagen damit um 318,3 Mio € unter dem Vorjahreswert. Der Goodwill verringerte sich auf 785,2 Mio€ (Vj. 805,7 Mio €). Der Rückgang resultierte aus Wechselkurseffekten in Höhe von 20,5 Mio €. Das Sachanlagevermögen lag mit 2.507,0 Mio € um 236,3 Mio € unter dem Vorjahresniveau von 2.743,3 Mio €. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte reduzierten sich um 13,8 Mio € auf 166,0 Mio € (Vj. 179,8 Mio €). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA) in Höhe von 9,1 Mio € (Vj. 10,7 Mio €) reduzierten den Wert der immateriellen Vermögenswerte.

Eine Geschäftsübertragung im Rahmen eines Asset Deals im Geschäftsfeld Powertrain verminderte die operativen Aktiva um 1,7 Mio €.

Wechselkurseffekte wirkten sich im Berichtsjahr mit 124,4 Mio € vermindernd (Vj. erhöhend um 25,9 Mio €) auf den Gesamtbestand der operativen Aktiva des Geschäftsfelds Powertrain aus.

Die durchschnittlichen operativen Aktiva des Geschäftsfelds Powertrain verringerten sich gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 um 714,8 Mio € auf 3.191,5 Mio € (Vj. 3.906,3 Mio €).

Investitionen (Bilanzzugang)

Der Bilanzzugang des Geschäftsfelds Powertrain reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um 191,7 Mio€ auf 466,0 Mio € (Vj. 657,7 Mio €). Die Investitionsquote beträgt 6,7 % (Vj. 8,4 %).

Im Geschäftsfeld Powertrain entfielen die Investitionen hauptsächlich auf Produktionsausrüstungen zur Herstellung neuer Produkte und zur Umsetzung neuer Technologien. Hierbei wurden insbesondere die Fertigungskapazitäten in China, Deutschland, Ungarn, in den USA sowie in Tschechien ausgebaut. Darüber hinaus wurde in Debrecen, Ungarn, in den Aufbau eines neuen Werks investiert.

Mitarbeiter

Im Vergleich zum Vorjahr sank die Mitarbeiterzahl im Geschäftsfeld Powertrain um 1.642 auf 40.102 Personen (Vj. 41.744). Dies resultierte aus der Anpassung an eine bedarfsgerechte Produktion, Optimierungen im Produktionsbereich sowie Restrukturierungsmaßnahmen.

Die Continental AG – Kurzfassung nach HGB

Ergänzend zur Konzernberichterstattung erläutern wir hier separat die Entwicklung der Muttergesellschaft.

Der Jahresabschluss der Continental AG wird – anders als der Konzernabschluss – nach deutschem Handelsrecht (HGB, AktG) aufgestellt. Der Lagebericht der Continental AG wird gemäß § 315 Abs. 5 HGB mit dem des Continental-Konzerns zusammengefasst, weil die künftigen Risiken und Chancen der Muttergesellschaft und ihre voraussichtliche Entwicklung untrennbar mit dem Konzern verbunden sind. Ergänzend dient die nachfolgende Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses sowie der Vermögens- und Finanzlage der Muttergesellschaft dem Verständnis für den Vorschlag des Vorstands zur Ergebnisverwendung.

Die Continental AG übt eine reine Leitungs- und Holdingfunktion für den Continental-Konzern aus.

Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 1.182,1 Mio € auf 24.609,1 Mio € (Vj. 23.427,0 Mio €). Die Veränderung auf der Aktivseite ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen um 1.311,9 Mio €, der Finanzanlagen um 190,1 Mio€ und der Sachanlagen um 67,4 Mio€ zurückzuführen. Gegenläufig hierzu verminderten sich die flüssigen Mittel um 391,5 Mio € auf 560,6 Mio € (Vj. 952,1 Mio €).

Das Finanzanlagevermögen erhöhte sich gegenüber der Vergleichsperiode um 190,1 Mio € auf 15.672,0 Mio € (Vj. 15.481,9 Mio €) und bildet nunmehr einen Anteil von 63,7 % an der Bilanzsumme (Vj. 66,1 %). Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus weiteren Einlagen in Tochterunternehmen in Höhe von 250,0 Mio€ im Zusammenhang mit der geplanten Abspaltung mit anschließender Börsennotierung von Vitesco Technologies. Gegenläufig hierzu wurden aus konzerninternen Verkäufen von Tochtergesellschaften Abgänge in Höhe von 64,6 Mio€ erfasst.

Das Sachanlagevermögen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 67,4 Mio€ auf 142,4 Mio€ (Vj. 75,0 Mio€). Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus den für den Neubau der Hauptverwaltung in Hannover aktivierten Anlagen im Bau.

Vermögens- und Finanzlage der Continental AG 31.12.2020 31.12.2019
Aktiva in Mio €
Immaterielle Vermögensgegenstände 18,4 27,7
Sachanlagen 142,4 75,0
Finanzanlagen 15.672,0 15.481,9
Anlagevermögen 15.832,8 15.584,6
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.139,1 6.822,5
Flüssige Mittel 560,6 952,1
Umlaufvermögen 8.699,7 7.774,6
Rechnungsabgrenzungsposten 76,6 67,8
Bilanzsumme 24.609,1 23.427,0
Passiva in Mio €
Gezeichnetes Kapital 512,0 512,0
Kapitalrücklage 4.179,1 4.179,1
Gewinnrücklagen 54,7 54,7
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 5.256,0 808,5
Jahresüberschuss 782,9 5.047,5
Eigenkapital 10.784,7 10.601,8
Rückstellungen 890,8 952,9
Verbindlichkeiten 12.933,5 11.871,5
Rechnungsabgrenzungsposten 0,1 0,8
Bilanzsumme 24.609,1 23.427,0
Gearing Ratio in % 39,4 39,4
Eigenkapitalquote in % 43,8 45,3

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sich um 8,8 Mio€ auf 76,6 Mio € (Vj. 67,8 Mio€). Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus der zusätzlich im Geschäftsjahr 2020 verhandelten revolvierenden Kreditlinie mit einem Gesamtvolumen von 3.000,0 Mio € sowie den Aufwendungen im Zusammenhang mit der Platzierung einer Euro-Anleihe mit einem Nominalvolumen von 750,0 Mio €.

Die Veränderung auf der Passivseite ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.969,2 Mio € sowie den Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 478,9 Mio € zurückzuführen. Gegenläufig hierzu verringerten sich die Anleihen im Vergleich zum Vorjahr um 1.324,5 Mio €.

Der Rückgang der Anleihen im Vergleich zum Vorjahr von 3.732,2 Mio€ auf 2.407,7 Mio€ ist im Wesentlichen auf die Rückzahlung der im Februar und im September 2020 fälligen Euro-Anleihen über 600,0 Mio€ und 750,0 Mio€ zurückzuführen. Aus der Begebung kurzfristig laufender Commercial Paper resultierte ebenfalls ein Rückgang um 673,5 Mio€ auf 250,0 Mio€ (Vj. 923,5 Mio€). Gegenläufig hierzu wurde im Mai 2020 eine Euro-Anleihe mit einem Nominalvolumen in Höhe von 750,0 Mio€ ausgegeben.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich um 478,9 Mio € auf 1.220,6 Mio € (Vj. 741,7 Mio €). Dieser Anstieg ergab sich im Wesentlichen aus kurzfristigen Bankverbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Vergleich zum Vorjahr um 1.969,2 Mio € auf 9.260,8 Mio € (Vj. 7.291,6 Mio €) gestiegen. Die Erhöhung resultierte im Wesentlichen aus der Bereitstellung von Krediten und Tagesgeldern, die der Continental AG von Tochterunternehmen zur Verfügung gestellt wurden.

Die Rückstellungen reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr um 62,1 Mio € auf 890,8 Mio € (Vj. 952,9 Mio €), bedingt durch die Verminderung der Steuerrückstellungen um 78,2 Mio € auf 597,3 Mio € (Vj. 675,5 Mio €) und die Reduzierung der sonstigen Rückstellungen um 4,4 Mio€ auf 40,6 Mio€ (Vj. 45,0 Mio €). Gegenläufig hierzu erhöhten sich die Pensionsrückstellungen im Vergleich zum Vorjahr um 20,5 Mio € auf 252,9 Mio € (Vj. 232,4 Mio€).

Das Eigenkapital stieg von 10.601,8 Mio € im Vorjahr auf 10.784,7 Mio €. Die Minderung aufgrund der Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 600,0 Mio € wurde durch den im Geschäftsjahr 2020 erwirtschafteten Jahresüberschuss in Höhe von 782,9 Mio € mehr als ausgeglichen. Die Eigenkapitalquote hat sich infolge der gestiegenen Bilanzsumme von 45,3 % auf 43,8 % vermindert.

Die Umsatzerlöse verringerten sich um 21,8 Mio € auf 277,6 Mio€ (Vj. 299,4 Mio €), im Wesentlichen bedingt durch die Reduzierung der Umsatzerlöse aus Konzerndienstleistungen.

Das Beteiligungsergebnis verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 4.147,9 Mio € auf 1.146,1 Mio € (Vj. 5.294,0 Mio €). Wie im Vorjahr setzt sich das Beteiligungsergebnis überwiegend aus den Ergebnisabführungen der Tochterunternehmen zusammen. Die Erträge aus Gewinnabführung resultierten vor allem aus der Continental Caoutchouc-Export-GmbH, Hannover, in Höhe von 1.256,1 Mio €, die im Geschäftsjahr über die Ergebnisabführung der CAS-One Holdinggesellschaft mbH, Hannover, eine Sonderdividende aus der CGH Holding B.V., Maastricht, Niederlande, in Höhe von 1.450,0 Mio € (Vj. 5.100,0 Mio €) erhalten hat, sowie der Formpolster GmbH, Hannover, in Höhe von 132,7 Mio€. Gegenläufig hierzu entstanden Aufwendungen aus der Verlustübernahme der UMG Beteiligungsgesellschaft, Hannover, in Höhe von 110,8 Mio€ und der Continental Automotive GmbH, Hannover, in Höhe von 227,9 Mio €.

Das negative Zinsergebnis des Geschäftsjahres 2020 erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 53,5 Mio€ auf 85,3 Mio € (Vj. 31,8 Mio €). Die Zinsaufwendungen erhöhten sich um 24,8 Mio € auf 105,7 Mio € (Vj. 80,9 Mio €). Dabei entfielen auf Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen 9,9 Mio€. Darüber hinaus führten die Emissionen von Euro-Anleihen im September 2019 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 1.100,0 Mio € und im Mai 2020 mit einem Nominalvolumen in Höhe von 750,0 Mio € zu einem Anstieg der Zinsaufwendungen. Ein gegenläufiger Effekt ist auf die Rückzahlung der im Februar 2020 und im September 2020 fälligen Euro-Anleihen über 600,0 Mio € bzw. 750,0 Mio € zurückzuführen.

Die Zinserträge verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 28,7 Mio€ auf 20,4 Mio€ (Vj. 49,1 Mio€). Dabei entfielen auf Zinsen und ähnliche Erträge aus verbundenen Unternehmen 7,3 Mio€ und auf Zinsen und ähnliche Erträge aus übrigen Unternehmen 21,4 Mio €.

Der Steueraufwand in Höhe von 74,6 Mio€ (Vj. 59,2 Mio€) resultierte im Wesentlichen aus Ertragsteuern für das Geschäftsjahr 2020 sowie aus ausländischer nicht anrechenbarer Quellensteuer.

Nach Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag weist die Continental AG einen Jahresüberschuss in Höhe von 782,9 Mio € (Vj. 5.047,5 Mio€) aus. Die Eigenkapitalrendite nach Steuern beträgt 7,3 % (Vj. 47,6 %).

Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von 5.256,0 Mio € ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 6.038,9 Mio €. Aufsichtsrat und Vorstand werden der Hauptversammlung vorschlagen, auf die Auszahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2020 zu verzichten. Der Bilanzgewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Für das Geschäftsjahr 2021 erwarten wir weiterhin Erträge aus Ergebnisabführungen und Beteiligungserträgen der Tochtergesellschaften im Rahmen der Holdingtätigkeit der Continental AG. Darüber hinaus wird die Continental AG die Finanzierungsfunktion für ihre Tochtergesellschaften fortsetzen.

Geschäftsverlauf der Continental AG in Mio € 2020 2019
Umsatzerlöse 277,6 299,4
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen –267,3 –287,6
Bruttoergebnis vom Umsatz 10,3 11,8
Allgemeine Verwaltungskosten –176,9 –177,2
Sonstige betriebliche Erträge 51,3 67,5
Sonstige betriebliche Aufwendungen –98,8 –73,4
Beteiligungsergebnis 1.146,1 5.294,0
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 11,0 16,2
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens –0,2 –0,4
Zinsergebnis –85,3 –31,8
Ergebnis der Geschäftstätigkeit 857,5 5.106,7
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag –74,6 –59,2
Jahresüberschuss 782,9 5.047,5
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 5.256,0 808,5
Bilanzgewinn 6.038,9 5.856,0

Sonstige Angaben Abhängigkeitsbericht

Schlusserklärung zum Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG

Die Continental AG war im Geschäftsjahr 2020 ein von der INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG, Herzogenaurach, Deutschland, abhängiges Unternehmen i. S. d. § 312 AktG. Der Vorstand der Continental AG hat deshalb gemäß §312 Abs. 1 AktG einen Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt, der die folgende Schlusserklärung enthält:

"Wir erklären, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. In dem Umfang, in dem die Gesellschaft hierdurch benachteiligt worden ist, wurde ihr vor Ablauf des Geschäftsjahres 2020 als Ausgleich ein Rechtsanspruch auf einen adäquaten Vorteil eingeräumt. Dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, ist die Gesellschaft nicht benachteiligt worden."

Ergänzende Angaben und Erläuterungen gemäß § 289a und § 315a HGB

1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag 512.015.316,48€. Es ist eingeteilt in 200.005.983 Stückaktien. Bei den Aktien handelt es sich ausnahmslos um Stammaktien, verschiedene Aktiengattungen sind nicht ausgegeben und in der Satzung nicht vorgesehen. Jede der Aktien ist ab dem Zeitpunkt der Entstehung stimm- und dividendenberechtigt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme (§20 Abs. 1 der Satzung). Aktien, die Sonderrechte gewähren, bestehen nicht.

2. Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten

Zu den Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten (gemeldete Beteiligungshöhe), wird auf die Angaben im Anhang (Kapitel 41), Mitteilungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz, verwiesen.

3. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

4. Art der Stimmrechtskontrolle bei Arbeitnehmerbeteiligungen

Arbeitnehmer, die am Kapital beteiligt sind und die ihre Stimmrechtskontrolle nicht unmittelbar ausüben, sind der Gesellschaft nicht bekannt.

5. Vorschriften zur Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

a) Gemäß Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern, im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Anzahl der Vorstandsmitglieder. Die Bestellung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgen gemäß § 84 AktG in

Verbindung mit § 31 MitbestG. Danach ist für die Bestellung und Abberufung eines Vorstandsmitglieds der Aufsichtsrat zuständig. Er entscheidet mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder. Kommt im Fall einer Bestellung diese Mehrheit nicht zustande, so hat der sogenannte Vermittlungsausschuss innerhalb eines Monats nach der Abstimmung dem Aufsichtsrat einen Vorschlag für die Bestellung zu unterbreiten. Neben dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses können dem Aufsichtsrat auch andere Vorschläge unterbreitet werden. Bei Abstimmung über die dem Aufsichtsrat unterbreiteten Vorschläge ist die einfache Stimmenmehrheit ausreichend. Für den Fall, dass die Abstimmung Stimmengleichheit ergibt, hat der Aufsichtsratsvorsitzende gemäß §31 Abs. 4 MitbestG bei einer erneuten Abstimmung zwei Stimmen.

b) Satzungsänderungen werden durch die Hauptversammlung vorgenommen. Die Hauptversammlung hat in §20 Abs. 3 der Satzung von der in §179 Abs. 1 Satz 2 AktG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, dem Aufsichtsrat die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung der Satzung betreffen, zu übertragen.

Beschlüsse der Hauptversammlung zu einer Satzungsänderung werden gemäß §20 Abs. 2 der Satzung in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst, sofern nicht zwingende Vorschriften des Gesetzes oder besondere Regelungen der Satzung jeweils etwas anderes vorschreiben. Das Gesetz schreibt zwingende Kapitalmehrheiten von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals z. B. für Satzungsänderungen vor, die mit wesentlichen Kapitalmaßnahmen einhergehen, wie etwa Beschlüsse über die Schaffung von genehmigtem oder bedingtem Kapital.

    1. Befugnisse des Vorstands, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
  • a) Der Vorstand kann neue Aktien nur auf der Grundlage von Beschlüssen der Hauptversammlung ausgeben. Am Bilanzstichtag besteht für den Vorstand weder eine Ermächtigung, neue Aktien im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung (genehmigtes Kapital) auszugeben, noch eine Ermächtigung, Wandel-, Optionsschuldverschreibungen oder andere Finanzinstrumente auszugeben, die zum Bezug neuer Aktien berechtigen könnten.
  • b) Der Vorstand darf Aktien nur unter den in § 71 AktG normierten Voraussetzungen zurückkaufen. Eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien durch die Hauptversammlung gemäß §71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ist dem Vorstand nicht erteilt.

7. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und die hieraus folgenden Wirkungen

Es bestehen folgende wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels bei der Continental AG stehen:

  • a) Der am 3. Dezember 2019 abgeschlossene Vertrag über einen syndizierten revolvierenden Kredit in Höhe von 4,0 Mrd € gibt jedem Kreditgeber das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen und Rückzahlung der von ihm gewährten Darlehen zu verlangen, falls eine Person oder gemeinsam handelnde Personen die Kontrolle über die Continental AG erwerben und anschließende Verhandlungen über eine Fortsetzung des Kredits zu keiner Einigung geführt haben. Der Begriff "Kontrolle" ist als das Halten von mehr als 50 % der Stimmrechte sowie als Abschluss eines Beherrschungsvertrags im Sinne von § 291 AktG durch die Continental AG als beherrschte Gesellschaft definiert. Der im Mai 2020 abgeschlossene Vertrag über einen weiteren syndizierten Kredit mit einer Laufzeit von 364 Tagen und einem Kreditrahmen von 3,0 Mrd € enthält die gleiche Regelung.
  • b) Sowohl die von der Continental AG im September 2019 begebenen Anleihen mit einem Nominalbetrag von 500 Mio € bzw. 600 Mio € und die von der Continental AG im Oktober 2019 begebenen Anleihen mit einem Nominalbetrag von 100 Mio € bzw. 200 Mio € als auch die beiden im Mai 2020 von der Continental AG und einem Tochterunternehmen der Continental AG, der Conti-Gummi Finance B.V., begebenen Anleihen von je 750 Mio € und die von der Conti-Gummi Finance B.V. im Juni 2020 begebene Anleihe von 625 Mio € berechtigen jeden Anleihegläubiger, im Falle eines Kontrollwechsels bei der Continental AG ("Change of Control") von der jeweiligen Emittentin zu verlangen, die vom Anleihegläubiger gehaltenen Anleihen zu einem in den Anleihebedingungen festgelegten Kurs einzulösen bzw. zu erwerben. Die Anleihebedingungen definieren Kontrollwechsel als die Veräußerung aller oder aller wesentlichen Vermögenswerte der Gesellschaft an nicht mit der Gesellschaft verbundene Dritte sowie das Halten von mehr als 50 % der

Stimmrechte an der Continental AG durch eine Person oder durch mehrere im Sinne des §2 Abs. 5 Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetz (WpÜG) gemeinsam handelnde Personen infolge Erwerbs oder als Ergebnis einer Verschmelzung oder einer anderen Form des Zusammenschlusses unter Beteiligung der Continental AG.

Sollte ein Kontrollwechsel im Sinne der vorstehend beschriebenen Vereinbarungen eintreten und ein Vertragspartner oder Anleihegläubiger seine entsprechenden Rechte ausüben, könnten dann erforderlich werdende Anschlussfinanzierungen möglicherweise nicht zu den jetzt bestehenden Konditionen abgeschlossen werden und zu höheren Finanzierungskosten führen.

c) Im Jahr 1996 haben die Compagnie Financière Michelin SCmA, Granges-Paccot, Schweiz, und die Continental AG die MC Projects B.V., Maastricht, Niederlande, gegründet, an der beide mit je 50 % beteiligt sind. Michelin hat die Rechte für Europa an der Marke Uniroyal in das Unternehmen eingebracht. Die MC Projects B.V. lizenziert diese Rechte an Continental. Nach den Vereinbarungen kann u. a. diese Lizenz außerordentlich gekündigt werden, wenn ein wesentlicher Reifenwettbewerber mehr als 50 % der Stimmrechte an Continental erwirbt. Darüber hinaus hat Michelin in diesem Fall das Recht, die Mehrheit an der MC Projects B.V. zu erwerben und die MC Projects B.V. zu veranlassen, ihre Minderheitsbeteiligung am Produktionsbetrieb der Continental Barum s.r.o., Otrokovice, Tschechien, auf 51 % zu erhöhen. Im Falle eines solchen Kontrollwechsels und der Ausübung dieser Rechte könnten sich Einbußen in den Umsatzerlösen des Geschäftsfelds Tires und Einschränkungen bei den diesem Geschäftsfeld zur Verfügung stehenden Produktionskapazitäten ergeben.

8. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, bestehen nicht.

Vergütung des Vorstands

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einer Reihe von Vergütungsbestandteilen. Sie umfassen eine erfolgsunabhängige Festvergütung mit bestimmten Nebenleistungen und der Zusage einer betrieblichen Altersversorgung sowie eine erfolgsabhängige variable Vergütung, die aus einer kurzfristigen Vergütungskomponente und langfristigen Vergütungskomponenten besteht. Nähere Einzelheiten einschließlich der individualisierten Bezüge enthält der Vergütungsbericht, der im Corporate-Governance-Bericht auf Seite 23 ff. zu finden ist. Der Vergütungsbericht ist Teil des Lageberichts.

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB ist den Aktionären auch im Internet in der Rubrik Unternehmen/Corporate Governance zugänglich.

Risiko- und Chancenbericht

Im Rahmen des Risiko- und Chancenmanagements wird die Gesamtsituation konzernweit analysiert und gesteuert.

Die Unternehmenssteuerung von Continental ist darauf ausgerichtet, den Unternehmenswert jeder einzelnen Geschäftseinheit dauerhaft zu steigern. Um unser Ziel der Wertschaffung zu erreichen, wägen wir sich uns bietende Chancen und sich ergebende Risiken laufend und verantwortungsbewusst ab.

Unter Risiko verstehen wir die Möglichkeit des Eintretens interner oder externer Ereignisse, die das Erreichen unserer strategischen und operativen Ziele negativ beeinflussen können. Als weltweit tätiger Konzern ist Continental vielfältigen Risiken, insbesondere durch den Wandel der Mobilitätsindustrie, ausgesetzt, die das Geschäft beeinträchtigen und im Extremfall den Bestand des Unternehmens gefährden könnten. Gleichzeitig ergeben sich auch Chancen aus diesem Wandel, die wir, wie im Kapitel Konzernstrategie beschrieben, konsequent nutzen wollen. Risiken, die sich überschauen und handhaben lassen, akzeptieren wir, wenn die ihnen gegenüberstehenden Chancen eine nachhaltige Wertsteigerung erwarten lassen. Unter Wertsteigerung verstehen wir die im Kapitel Unternehmenssteuerung beschriebene Systematik der Continental Value Contribution (CVC).

Risiko- und Chancenmanagement und internes Kontrollsystem

Um in einem komplexen Geschäftsumfeld als Unternehmen erfolgreich agieren zu können und dabei die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften zu sichern, hat Continental ein Governance-System geschaffen, das in seiner Gesamtheit alle relevanten Geschäftsprozesse umfasst. Das interne Kontrollsystem, das Risikomanagementsystem sowie das Compliance-Management-System, das ausführlich in der Erklärung zur Unternehmensführung (Seite 16) beschrieben ist, sind Bestandteile des Governance-Systems. Dabei umfasst das Risikomanagementsystem auch das Risikofrüherkennungssystem nach §91 Abs. 2 AktG.

Verantwortlich für das Governance-System, das sämtliche Tochtergesellschaften umfasst, ist der Vorstand. Der Aufsichtsrat und dessen Prüfungsausschuss überwachen seine Wirksamkeit.

Gemäß §§289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB müssen die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess beschrieben werden. In die Berichterstattung sind alle Teile des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems einzubeziehen, die einen wesentlichen Einfluss auf den Jahres- und Konzernabschluss haben können.

Die konzernweiten Steuerungssysteme haben als wesentliche Elemente eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und systemimmanente Kontrollen bei der Abschlusserstellung. Das Vieraugenprinzip und die Funktionstrennung sind grundlegende Prinzipien der Organisation. Darüber hinaus stellt die Geschäftsleitung von Continental durch Richtlinien zur Abschlusserstellung und Bilanzierung, Zugriffsberechtigungen in den IT-Systemen sowie Regelungen zur Einbeziehung von internen und externen Spezialisten eine gesetzeskonforme Rechnungslegung sicher.

Die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (Financial Reporting Internal Control System, Financial Reporting ICS) wird in wesentlichen Bereichen durch quartalsweise durchgeführte Effektivitätstests der berichtenden Einheiten beurteilt. Bei etwaigen Schwächen leitet das Konzernmanagement die erforderlichen Maßnahmen ein.

Im Rahmen unseres Chancenmanagements werten wir Markt- und Konjunkturanalysen sowie die Veränderung rechtlicher Vorschriften (z. B. hinsichtlich Verbrauchs- und Abgasnormen sowie Sicherheitsvorschriften) aus. Darüber hinaus befassen wir uns mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Automobilbranche und andere für uns relevante Märkte, unsere Produktionsfaktoren und die Gestaltung und Weiterentwicklung unseres Produktportfolios.

Governance, Risk & Compliance (GRC)

In der vom Vorstand verabschiedeten GRC Policy hat Continental die Rahmenbedingungen für ein integriertes GRC als wesentlichen Bestandteil des Risikomanagementsystems definiert, das die Identifikation, die Bewertung sowie die Berichterstattung und Dokumentation von Risiken regelt. Dadurch wird zusätzlich das konzernweite Risikobewusstsein weiter erhöht und der Rahmen für eine einheitliche Risikokultur geschaffen. Die Einhaltung und Umsetzung wird durch das GRC Committee sichergestellt.

Im Rahmen des GRC-Systems sind alle Komponenten der Risikoberichterstattung sowie der Wirksamkeitsprüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems integriert. Die Identifizierung, Bewertung und Berichterstattung von Risiken erfolgen dabei auf der organisatorischen Ebene, die auch für die Steuerung der identifizierten Risiken verantwortlich ist. Über einen mehrstufigen Bewertungsprozess werden die übergeordneten organisatorischen Einheiten ebenfalls mit eingebunden. Somit umfasst das GRC-System alle Berichtsebenen, von der Gesellschafts- bis hin zur obersten Konzernebene.

Auf Konzernebene ist das GRC Committee unter Vorsitz des für Finanzen, Controlling, Compliance, Recht und IT zuständigen Vorstandsmitglieds u. a. dafür verantwortlich, die für den Konzern wesentlichen Risiken zu identifizieren. Der Vorstand sowie der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats werden durch das GRC Committee regelmäßig über die wesentlichen Risiken, etwaige Kontrollschwächen und ergriffene Maßnahmen informiert. Darüber hinaus ist der Abschlussprüfer verpflichtet, dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats über wesentliche Schwächen im rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem zu berichten, die er im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit festgestellt hat.

Risikobewertung und -berichterstattung

Grundsätzlich gilt für die Einschätzung der Chancen und Risiken ein Betrachtungszeitraum von einem Jahr. Die Beurteilung der Risiken und ihrer Auswirkungen erfolgt vornehmlich nach quantitativen Kriterien in verschiedenen Kategorien nach dem Netto-Prinzip, d. h. nach risikominimierenden Maßnahmen. Ist eine quantitative Bewertung eines Risikos nicht möglich, so erfolgt die Bewertung qualitativ auf Basis der potenziellen negativen Auswirkungen des Risikoeintritts auf die Erreichung der Konzernziele sowie anhand weiterer qualitativer Kriterien, wie z. B. der Auswirkung auf die Reputation von Continental.

Auf Basis der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadenhöhe im Betrachtungszeitraum werden aus der Gesamtheit aller berichteten Risiken die für den Konzern wesentlichen Einzelrisiken identifiziert.

Diese von Continental als wesentlich eingestuften Einzelrisiken und die zu Risikokategorien aggregierten Risiken werden im Risiko- und Chancenbericht beschrieben, sofern der potenzielle negative EBIT-Effekt des Einzelrisikos oder der summierte potenzielle negative EBIT-Effekt der in der Kategorie enthaltenen Einzelrisiken 100 Mio € im Betrachtungszeitraum überschreitet oder eine wesentliche negative Auswirkung auf das Erreichen der Konzernziele besteht.

Bei der Risikobewertung kann das lokale Management auf verschiedene Instrumente zurückgreifen. Dazu zählen vordefinierte Risikokategorien (z. B. Wechselkursrisiken, Produkthaftungsrisiken, rechtliche Risiken) und Bewertungskriterien, zentral entwickelte funktionsspezifische Fragebögen sowie die Prozess- und Kontrollbeschreibungen des Financial Reporting ICS. Damit werden die wesentlichen Kontrollen in den Geschäftsprozessen (Purchase to Pay, Order to Cash, Asset Management, HR, IT-Berechtigungen und Abschlusserstellungsprozess) im Hinblick auf ihre Effektivität getestet.

In der IT-gestützten Risikomanagementanwendung des GRC-Systems erfolgt durch alle wesentlichen Konzerngesellschaften eine halbjährliche Bewertung von geschäftsbezogenen Risiken sowie eine jährliche Bewertung von Compliance-Risiken. Bei der Bewertung dieser Risiken werden ergänzend auch tatsächlich eingetretene Qualitäts-, Rechts- und Compliance-Fälle berücksichtigt. Das quartalsweise durchgeführte Financial Reporting ICS komplettiert die regelmäßige GRC-Berichterstattung.

Darüber hinaus werden strategische Risiken u. a. im Rahmen einer SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats) durch das GRC Committee identifiziert und bewertet. Kommt es spontan zu neuen wesentlichen Risiken außerhalb der Regelberichterstattung, sind diese umgehend zu melden und vom GRC Committee zu berücksichtigen. Hierunter fallen auch die Risiken, die im Rahmen der Audits durch Konzernfunktionen identifiziert worden sind.

Ergänzend zu den von den Berichtseinheiten im Rahmen des integrierten GRC durchgeführten Risikoanalysen erfolgen Prüfungen durch die Konzernrevision. Um Auswirkungen möglicher Risiken zu beurteilen, analysiert das zentrale Controlling die im Rahmen des Reporting berichteten Kennzahlen zusätzlich auf Konzern- und Geschäftsfeldebene.

Um Mitarbeitern und Dritten außerhalb des Konzerns die Möglichkeit zu geben, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, Grundwerte und ethische Normen zu melden, hat Continental eine Compliance- & Antikorruptions-Hotline eingerichtet. Über die Hotline können, soweit gesetzlich zulässig auch anonym, Informationen zu potenziellen Rechtsverletzungen wie Bestechung oder kartellrechtswidrigem Verhalten, aber auch zu Manipulationen im Rahmen der Rechnungslegung mitgeteilt werden. Hinweise an diese Hotline werden von der Konzernrevision und der Compliance-Abteilung geprüft, weiterverfolgt und, soweit erforderlich, mit Unterstützung anderer Funktionen abschließend bearbeitet.

Risikosteuerung

Für jedes identifizierte und als erheblich eingeschätzte Einzelrisiko leitet das verantwortliche Management geeignete Gegenmaßnahmen ein, die auch im GRC-System dokumentiert werden. Die identifizierten Risiken und die entsprechenden Gegenmaßnahmen werden durch das GRC Committee auf Konzernebene überwacht und konsolidiert. Es berichtet dem Vorstand regelmäßig und empfiehlt ggf. weitere Maßnahmen. Der Vorstand erörtert und beschließt die Maßnahmen und berichtet dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Die zuständigen Gremien überwachen laufend die Entwicklung aller identifizierten Risiken und den Stand der eingeleiteten Maßnahmen. Die Konzernrevision überprüft regelmäßig den Risikomanagementprozess, wodurch dessen Effektivität und Weiterentwicklung fortlaufend überwacht werden.

Wesentliche Risiken

Die Reihenfolge der dargestellten Risikokategorien bzw. Einzelrisiken innerhalb der vier Risikogruppen spiegelt die gegenwärtige Einschätzung des relativen Risikoausmaßes für Continental wider und bietet daher einen Anhaltspunkt für die gegenwärtige Bedeutung dieser Risiken. Sind keine quantitativen Angaben zur Schadenhöhe gemacht, so erfolgt die Bewertung auf Basis qualitativer Kriterien. Sofern kein Geschäftsfeld explizit hervorgehoben wird, betreffen die Risiken alle Geschäftsfelder.

Finanzrisiken

Continental ist Risiken im Zusammenhang mit ihren Finanzierungsvereinbarungen und den syndizierten Krediten ausgesetzt.

Continental ist Risiken in Verbindung mit ihren Finanzierungsvereinbarungen ausgesetzt. Risiken ergeben sich aus den Anleihen, die die Continental AG und die Conti-Gummi-Finance B.V., Maastricht, Niederlande, unter dem Rahmen-Emissionsprogramm begeben haben. Diese Finanzierungsvereinbarungen enthalten Bedingungen, die Continental in ihrer Handlungsfähigkeit einschränken könnten, sowie Bestimmungen für den Fall eines Kontrollwechsels.

Zur Finanzierung des laufenden Geschäfts, der Investitionen und Zahlungsverpflichtungen hat Continental im Dezember 2019, zuletzt angepasst im November 2020, einen syndizierten Kreditvertrag geschlossen, aus dem sich Risiken ergeben können. Die Kreditgeber haben nach dem syndizierten Kreditvertrag im Falle eines Kontrollwechsels bei der Continental AG das Recht, die Rückzahlung des Kredits zu verlangen.

Die Voraussetzungen und Folgen eines Kontrollwechsels nach den Bedingungen der Anleihen bzw. des syndizierten Kreditvertrags sind im Einzelnen im Kapitel Ergänzende Angaben und Erläuterungen gemäß §289a und §315a HGB (Seite 96 f.) beschrieben. Die hier genannten Kredite und Anleihen könnten außerdem unverzüglich fällig gestellt werden, wenn andere Finanzierungsvereinbarungen in Höhe von mehr als 75,0 Mio€ nicht fristgerecht bedient oder vorzeitig zur Rückzahlung fällig gestellt werden.

Das zugesagte Volumen des syndizierten Kredits besteht aus einer revolvierenden Tranche in Höhe von 4,0 Mrd € (Fälligkeit Dezember 2025). Sie wurde zum Ende des Geschäftsjahres 2020 nicht in Anspruch genommen. Zusätzlich zum bestehenden syndizierten Kredit wurde im Mai 2020 ein weiterer syndizierter Kredit in Höhe von 3,0 Mrd € vereinbart. Die neue Kreditlinie zielt darauf ab, aufgrund der COVID-19-Pandemie die finanzielle Flexibilität von Continental zu stärken, und hat daher eine kurze Laufzeit von 364 Tagen. Diese Kreditlinie kann ausschließlich durch die Continental AG genutzt werden und wurde zum 31. Dezember 2020 nicht in Anspruch genommen. Der Kreditvertrag basiert auf dem des bestehenden syndizierten Kredits über 4,0 Mrd €.

Continental ist Risiken in Verbindung mit Wechselkursveränderungen und Kurssicherungsmaßnahmen ausgesetzt.

Continental ist weltweit tätig und damit finanziellen Risiken aufgrund von Wechselkursveränderungen ausgesetzt. Daraus können Verluste entstehen, wenn Vermögenswerte, die in einer Währung mit sinkendem Wechselkurs notiert sind, an Wert verlieren und/ oder Verbindlichkeiten in einer Währung mit steigendem Wechselkurs teurer werden. Wechselkursschwankungen können zudem Schwankungen der Rohstoffpreise in Euro verstärken oder

reduzieren, da Continental einen großen Teil ihres Rohstoffbedarfs in fremden Währungen einkauft. Aufgrund dieser Faktoren können Kursschwankungen die Ertragslage von Continental beeinflussen.

Externe und interne Transaktionen, bei denen Produkte und Leistungen an Dritte und an Unternehmen der Continental Group geliefert werden, können mit Barmittelzuflüssen und -abflüssen verbunden sein, die in anderen Währungen als der funktionalen Währung der betreffenden Continental-Konzerngesellschaft geführt werden (Transaktionsrisiko). Soweit Barmittelabflüsse der betreffenden Continental-Konzerngesellschaft in einer Fremdwährung nicht durch Barmittelzuflüsse aus dem operativen Geschäft in derselben Währung ausgeglichen werden, wird das verbleibende Netto-Wechselkursrisiko im Einzelfall durch entsprechende derivative Finanzinstrumente, insbesondere Devisentermingeschäfte, Devisenswaps und Währungsoptionen mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten, abgesichert.

Darüber hinaus ist Continental Wechselkursrisiken in Verbindung mit externen und internen Kreditvereinbarungen ausgesetzt, aus denen Barmittelzuflüsse und -abflüsse entstehen, die in anderen Währungen als der funktionalen Währung der betreffenden Continental-Konzerngesellschaft geführt werden. Diese Wechselkursrisiken werden in der Regel durch geeignete derivative Finanzinstrumente, insbesondere Devisentermingeschäfte, Devisenswaps und kombinierte Zins- und Währungsswaps, abgesichert. Grundsätzlich können alle in Form von derivativen Finanzinstrumenten durchgeführten Sicherungstransaktionen zu Verlusten führen. Zudem berichten einige Konzerngesellschaften ihre Ergebnisse in anderen Währungen als dem Euro, sodass Continental die betreffenden Posten bei der Erstellung des Konzernabschlusses in Euro umrechnen muss (Umrechnungsrisiko). Umrechnungsrisiken werden grundsätzlich nicht abgesichert.

Für die Quantifizierung der möglichen Auswirkungen des transaktionsbezogenen Wechselkursrisikos aus Finanzinstrumenten auf die Ertragslage der Continental Group werden auf Basis des aktuellen Netto-Exposure die Transaktionswährungen mit einem signifikanten Wechselkursrisiko innerhalb der kommenden zwölf Monate bestimmt. Sofern sich die Wechselkurse dieser Währungen alle gleichzeitig für Continental nachteilig entwickeln, beläuft sich der aus einer Veränderung um 10 % des aktuellen Stichtagskurses ermittelte hypothetische negative Effekt auf die Ertragslage des Konzerns auf 400 Mio € bis 500 Mio €.

Continental ist Ausfallrisiken im Zusammenhang mit flüssigen Mitteln, derivativen Finanzinstrumenten und verzinslichen Anlagen ausgesetzt.

Um das Ausfallrisiko bei flüssigen Mitteln sowie derivativen Finanzinstrumenten und verzinslichen Anlagen zu minimieren, werden grundsätzlich Banken genutzt, die von Continental aufgrund von festgelegten Kriterien als Kernbanken klassifiziert wurden. Diese sollen grundsätzlich mindestens über eine Kreditratingeinstufung einer der global tätigen Ratingagenturen im Investment-Grade-Bereich verfügen. Daher kann das Ausfallrisiko als sehr gering eingeschätzt werden. Die Bonität der Kernbanken sowie weiterer Banken, mit denen aus operativen oder regulatorischen Gründen abweichend vom Kernbankenprinzip Anlagen bzw. Ausleihungen getätigt werden oder Handel mit derivativen Finanzinstrumenten betrieben wird, wird laufend überwacht. Dabei werden neben den Kreditratingeinstufungen insbesondere auch die Prämien für die Versicherung von Kreditausfallrisiken (Credit Default Swap, CDS) beobachtet, sofern diese Informationen verfügbar sind. Darüber hinaus definiert Continental für jede Bank Anlagelimite sowie für derivative Finanzinstrumente Handelslimite. Deren Höhe richtet sich im We-sentlichen an der Bonitätseinschätzung der jeweiligen Bank aus. Die Einhaltung dieser Limite wird kontinuierlich überwacht. Im Rahmen der intern definierten Risikogruppen liegen die bei den Banken, die einer höheren Risikogruppe zugewiesen sind, unterhaltenen flüssigen Mittel, verzinslichen Anlagen und positiven (netto) beizulegenden Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten in einer Bandbreite von 100 Mio € bis 200 Mio €.

Marktrisiken

Continental könnte erheblichen Risiken in Verbindung mit einer weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise ausgesetzt sein. Continental generiert einen großen Teil (69 %) ihres Umsatzes mit Automobilherstellern (Original Equipment Manufacturers, OEMs). Der übrige Umsatz von Continental wird in den Ersatz- oder Industriemärkten erzielt, vor allem über das Ersatzgeschäft für Pkwsowie Lkw-Reifen und, in geringerem Umfang, in den nicht zum Kfz-Bereich gehörenden Endmärkten der anderen Geschäftsfelder.

Aktuell entwickeln sich die Automobilmärkte insbesondere in Europa und Nordamerika deutlich schwächer als in der Vergangenheit, bei gleichzeitig steigender Volatilität und Ungewissheit. Sollte sich die dauerhafte Marktschwäche fortsetzen oder diese noch durch einen gesamtwirtschaftlichen Abschwung verstärkt werden, müsste Continental mit weiteren Umsatz- und Ertragseinbußen rechnen.

Im Berichtsjahr wurden ca. 37 % des Umsatzes von Continental mit den fünf größten OEM-Kunden (Daimler, Fiat Chrysler, Ford, Renault-Nissan-Mitsubishi und VW) generiert. Sollte Continental ei-nen oder mehrere ihrer OEM-Kunden verlieren oder sollten Zulie-ferverträge vorzeitig gekündigt werden, könnten die von Continental zur Lieferung dieser Produkte getätigten Anfangsinvestitionen oder gegen den betreffenden Kunden noch ausstehende Forderungen ganz oder teilweise verloren gehen.

Darüber hinaus erwirtschaftete Continental 48 % des Gesamtumsatzes 2020 in Europa, 18 % allein in Deutschland. Im Vergleich dazu wurden 25 % des Gesamtumsatzes 2020 in Nordamerika, 24 % in Asien und 3 % in anderen Ländern generiert. So könnte z. B. eine Rezession in Europa und insbesondere in Deutschland die Geschäfts- und Ertragslage von Continental stärker beeinträchtigen als die ihrer Wettbewerber. Zudem sind der Automobil- und der Reifenmarkt in Europa und in Nordamerika zu einem großen Teil gesättigt. Zur Minimierung dieser Abhängigkeit strebt Continental eine Verbesserung der regionalen Umsatzverteilung, insbesondere durch den Ausbau des Umsatzes in Schwellenländern, vorrangig in Asien, an.

Auf Basis einer Szenarioanalyse, die von einer Marktstagnation im Jahr 2021 ausgeht, rechnen wir unter Berücksichtigung dadurch notwendiger Restrukturierungsmaßnahmen mit einer Verschlechterung der bereinigten EBIT-Marge um etwa zwei Prozentpunkte.

Continental könnte von den Folgen der COVID-19-Pandemie über einen längeren Zeitraum stark betroffen sein.

Aufgrund der anhaltenden Ausbreitung der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen weltweiten Maßnahmen sowie der deutlich eingeschränkten Produktion, sowohl bei der Continental Group als auch bei ihren Kunden und Zulieferern, besteht das Risiko wesentlicher und anhaltender negativer Auswirkungen auf die Absatz- und Beschaffungsmärkte der Continental Group. Dies beeinträchtigt die Verfügbarkeit von Rohstoffen und Komponenten sowie das Absatzvolumen von Continental sowohl im OEM- als auch im Industrie- und Ersatzgeschäft erheblich. Die Dauer des gesamtwirtschaftlichen Abschwungs sowie seine Auswirkungen auf die weltweiten Lieferketten und die verschiedenen Geschäftseinheiten von Continental hängen dabei in hohem Maße vom Erfolg der Eindämmung sowie von der Wirksamkeit entsprechender Hilfspakete und Konjunkturmaßnahmen ab. Continental hat bereits Maßnahmen eingeleitet, u. a. zur Verbesserung der Kostenstruktur und zur Sicherung von Lieferketten, es besteht jedoch grundsätzlich das Risiko erheblicher und langfristiger negativer Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von Continental.

Continental ist in einer zyklischen Branche tätig.

Die weltweite Fahrzeugproduktion und damit auch der Verkauf an OEMs (über den Continental derzeit 69 % ihres Umsatzes generiert) sind zum Teil deutlichen Schwankungen unterworfen. Sie sind u. a. abhängig von den allgemeinen Konjunkturbedingungen, dem verfügbaren Einkommen sowie von den Konsumausgaben und -präferenzen der Haushalte, die von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise den Kraftstoffkosten, der Verfügbarkeit und den Kosten von Verbraucherkrediten beeinflusst werden können. Infolge der schwankenden Produktionsvolumina in der Automobilindustrie ist auch die Nachfrage nach Produkten von Continental unregelmäßig, da sich OEMs in der Regel gegenüber ihren Zulieferern nicht zu Mindestabnahmemengen oder Fixpreisen verpflichten. Die weitere Entwicklung in den von Continental bedienten Märkten ist schwer vorherzusagen, was auch die Planung der benötigten Produktionskapazitäten erschwert. Das Geschäft von Continental ist von hohen Fixkosten geprägt. Daher besteht für Continental bei stark zurückgehender Nachfrage und einer damit einhergehenden ungenügenden Auslastung ihrer Werke (insbesondere bei Automotive Technologies und Powertrain Technologies) das Risiko einer Fixkostenunterdeckung. Sollten hingegen die Märkte, in denen Continental tätig ist, erneut schneller als erwartet wachsen, könnte es zu Kapazitätsengpässen kommen. Zur Reduzierung der Auswirkungen des aus dieser Abhängigkeit von der Automobilindustrie resultierenden möglichen Risikos stärkt Continental ihr Ersatz- und Industriegeschäft u. a. durch Akquisitionen.

Continental ist Risiken in Verbindung mit Markttrends und -entwicklungen ausgesetzt, die die Nachfrage nach Produkten und Systemen von Continental stark beeinflussen können.

Continental generiert 69 % des Umsatzes mit OEMs, vor allem innerhalb von Automotive Technologies und Powertrain Technologies. In der weltweiten Fahrzeugproduktion und infolgedessen dem Geschäft mit OEM-Kunden gibt es derzeit eine Reihe von Markttrends und technologischen Entwicklungen, die sich auf den Mix der von Continental an OEMs verkauften Produkte und Systeme stark auswirken können:

  • › Aufgrund zunehmend verschärfter Verbrauchs- und Abgasnormen in der gesamten industrialisierten Welt, darunter in der EU und in Asien, sind Automobilhersteller vermehrt zur Entwicklung umweltschonender Technologien gezwungen, die den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Partikelausstoß senken. Durch die künftig nochmals niedrigeren Abgasnormen in Europa und anderen Ländern wird erwartet, dass der Anteil von Hybridfahrzeugen und reinen Elektrofahrzeugen in den nächsten Jahren stark steigen wird. Hierdurch dürfte die Nachfrage nach Produkten und Systemen für den Verbrennungsmotor entsprechend sinken.
  • › Der Trend zu mehr elektronischen und digitalisierten Produkten kann sich entsprechend negativ auf die Nachfrage nach etablierten analogen/mechanischen Produkten und Systemen auswirken.

Infolge der zuvor aufgeführten Markttrends und technologischen Entwicklungen hat sich der von den Kunden von Continental verkaufte Fahrzeugmix sowie die Fahrzeugausstattung in den vergangenen Jahren stark verändert und kann sich auch künftig weiter verändern. Continental reagiert mit einem ausgewogenen und innovativen Produktportfolio auf diese Entwicklung.

Continental ist dem Risiko von zusätzlichen bzw. steigenden Zöllen ausgesetzt.

Aufgrund der weltweit verstärkten protektionistischen Tendenzen und Handelskonflikte ist Continental dem Risiko von zusätzlichen bzw. steigenden Zöllen auf Automobile sowie Produkte, Komponenten und Rohmaterialien, die Continental liefert oder einkauft, ausgesetzt. Diese Zölle könnten zu einem Rückgang der Nachfrage nach Produkten von Continental bzw. zu Kostensteigerungen führen und damit eine negative Auswirkung auf die Geschäfts- und Ertragslage von Continental haben.

Continental ist Preisschwankungen bei Rohstoffen und Elektronikbauteilen ausgesetzt.

Für die Geschäftsfelder von Automotive Technologies und Powertrain Technologies können sich insbesondere aus höheren Preisen für Rohstoffe und Elektronikbauteile Kostensteigerungen ergeben. Die Geschäftsfelder von Rubber Technologies sind im Wesentlichen von der Entwicklung der Öl-, Naturkautschuk- und Synthesekautschukpreise abhängig. Die Preise für diese Rohmaterialien und Komponenten sind weltweit zum Teil erheblichen Schwankungen ausgesetzt. Continental sichert derzeit das Risiko steigender Preise

für Elektronikbauteile oder Rohstoffe nicht mithilfe von derivativen Finanzinstrumenten ab. Sollte es dem Unternehmen nicht möglich sein, die steigenden Kosten auszugleichen oder an die Kunden weiterzugeben, könnten diese Preissteigerungen die Ertragslage von Continental mit 100 Mio € bis 200 Mio € belasten.

Operative Risiken

Continental ist Risiken in Verbindung mit ihren Pensionsverpflichtungen ausgesetzt.

Continental bietet in Deutschland, in den USA, im Vereinigten Königreich und in bestimmten anderen Ländern eine betriebliche Altersvorsorge mit Leistungszusage. Zum 31. Dezember 2020 beliefen sich die Pensionsverpflichtungen auf 8.647,8 Mio €. Diese Verpflichtungen werden vor allem über extern investierte Pensionsplanvermögen finanziert. 2006 richtete Continental zur Finanzierung der Pensionsverpflichtungen bestimmter deutscher Tochtergesellschaften im Rahmen von Treuhandvereinbarungen rechtlich unabhängige Treuhandfonds (Contractual Trust Arrangements, CTAs) ein. 2007 übernahm Continental in Verbindung mit der Übernahme der Siemens VDO zusätzliche CTAs. Zum 31. Dezember 2020 beliefen sich die Netto-Pensionsverpflichtungen von Continental (Anwartschaftsbarwerte abzüglich des Fondsvermögens zum Zeitwert) auf 5.444,6 Mio €.

Das extern investierte Fondsvermögen wird von extern gemanagten Fonds und Versicherungsgesellschaften verwaltet. Continental legt zwar die grundsätzlichen Vorgaben für die Anlagestrategien dieser Fonds fest und berücksichtigt diese bei der Auswahl der externen Fondsmanager, hat jedoch keinen Einfluss auf deren Investmententscheidungen im Einzelnen. Die Mittel werden in verschiedenen Anlageklassen wie Aktien, festverzinslichen Wertpapieren, Immobilien und anderen Anlageinstrumenten investiert. Die Werte des extern investierten Fondsvermögens unterliegen Schwankungen an den Kapitalmärkten, auf die Continental keinen Einfluss hat. Ungünstige Kapitalmarktentwicklungen könnten bei diesen Pensionsverpflichtungen zu erheblichen Deckungsausfällen führen und die Netto-Pensionsverpflichtungen von Continental deutlich steigern.

Eine solche Steigerung der Netto-Pensionsverpflichtungen könnte die Finanzlage der Gesellschaft wegen des vermehrten zusätzlichen Mittelabflusses zur Finanzierung der Pensionsverpflichtungen beeinträchtigen. Zudem ist Continental Risiken im Zusammenhang mit der Lebenserwartung und den Zinsänderungen bei ihren Pensionsverpflichtungen ausgesetzt, da sich eine Zinssenkung negativ auf die im Rahmen dieser Pensionspläne bestehenden Verbindlichkeiten von Continental auswirken könnte. Ferner haben sich einige Tochtergesellschaften von Continental in den USA dazu verpflichtet, Beiträge zu den Gesundheitsvorsorgekosten ihrer ehemaligen Mitarbeiter bzw. Pensionäre zu leisten. Insofern besteht für Continental das potenzielle Risiko, dass sich diese Kosten künftig erhöhen.

Sollten sich bei sonst unveränderten Annahmen die für die Ermittlung der Netto-Pensionsverpflichtungen zu verwendenden Diskontierungssätze am Jahresende um 0,5 Prozentpunkte verringern, hätte dies einen Anstieg der Netto-Pensionsverpflichtungen in einer Bandbreite von 900 Mio € bis 1,0 Mrd€ zur Folge, der sich nicht durch risikominimierende Maßnahmen reduzieren ließe. Eine Auswirkung auf das EBIT hätte dies jedoch nicht.

Continental ist dem Risiko von Gewährleistungs- und Produkthaftungsansprüchen ausgesetzt.

Continental sieht sich ständig Produkthaftungsansprüchen und Verfahren ausgesetzt, in denen dem Unternehmen die angebliche Verletzung seiner Sorgfaltspflichten, Verstöße gegen Gewährleistungspflichten oder Sachmängel vorgehalten werden, sowie Ansprüchen aus Vertragsverstößen aufgrund von Rückrufen oder staatlichen Verfahren. Alle diese Prozesse, Verfahren und sonstigen Ansprüche könnten für Continental zusätzliche Kosten bedeuten. Zudem könnten fehlerhafte Produkte Einbußen bei Umsatz, Kunden- und Marktakzeptanz bewirken. Continental hat für solche Risiken Versicherungen abgeschlossen, deren Deckungsumfang aus kaufmännischer Sicht als angemessen erachtet wird, doch könnte sich dieser Versicherungsschutz im Einzelfall als unzureichend erweisen. Zudem könnte jeder Mangel an einem Produkt von Continental (insbesondere an Reifen und anderen sicherheitsrelevanten Produkten) ebenfalls erhebliche negative Folgen für den Ruf der Gesellschaft und die Art und Weise haben, wie sie am Markt wahrgenommen wird. Das könnte wiederum nachteilig für Umsatz und Ertrag von Continental sein. Darüber hinaus verlangen Fahrzeughersteller inzwischen von ihren Lieferanten immer häufiger einen Beitrag zu potenziellen Produkthaftungs-, Gewährleistungs- und Rückrufansprüchen. Ferner ist Continental seit Langem Bemühungen ihrer Kunden ausgesetzt, die Vertragsbedingungen für die Beteiligung an Gewährleistungsfällen und Rückrufmaßnahmen zu ändern. Darüber hinaus stellt Continental viele Produkte nach den Spezifikationen und Qualitätsvorgaben von OEM-Kunden her. Wenn die von Continental produzierten und gelieferten Produkte die von den OEM-Kunden gestellten Vorgaben zum vereinbarten Liefertermin nicht erfüllen, wird die Fertigung der betroffenen Produkte in der Regel so lange gestoppt, bis der Fehler ermittelt und beseitigt ist. Dies könnte unter Umständen zu Umsatz- und Ergebnisausfällen führen. Außerdem könnten OEM-Kunden Schadenersatzforderungen stellen, auch wenn die Fehlerursache später behoben wird. Abgesehen davon könnte die Nichterfüllung von Qualitätsvorgaben die Marktakzeptanz der anderen Produkte von Continental und den Ruf der Gesellschaft in verschiedenen Marktsegmenten beeinträchtigen.

Die möglichen, quantifizierbaren Risiken aus Gewährleistungs- und Produkthaftungsansprüchen belaufen sich zum 31. Dezember 2020 unter Berücksichtigung bereits zurückgestellter Beträge auf 200 Mio € bis 300 Mio €.

Continental ist bei bestimmten Produkten abhängig von einer begrenzten Anzahl wichtiger Lieferanten.

Für Continental besteht das potenzielle Risiko, dass gewisse Rohund Produktionsmaterialien nicht verfügbar sind. Wenngleich Continental grundsätzlich die Strategie verfolgt, Produktkomponenten von mehreren Anbietern zu beziehen, lässt es sich nicht immer vermeiden, dass ein Produkt nur bei einer Bezugsquelle eingekauft wird. Folglich ist Continental bei Rubber Technologies und auch im Hinblick auf bestimmte von Automotive Technologies und Powertrain Technologies hergestellte Produkte abhängig von einigen Lieferanten. Da Continental ihre Beschaffungslogistik größtenteils auf Just-in-time- oder Just-in-sequence-Basis organisiert hat, können Lieferverzögerungen, -stornierungen, Streiks, Fehlmengen und Qualitätsmängel zu Produktionsunterbrechungen führen und sich damit negativ auf den Geschäftsbetrieb von Continental in diesen Bereichen auswirken. Continental ist darum bemüht, diese Risiken durch sorgfältige Auswahl und regelmäßige Überwachung der Lieferanten zu verringern. Sollte jedoch ein Lieferant seinen Lieferverpflichtungen aus irgendeinem Grund nicht nachkommen können (beispielsweise wegen Insolvenz, Beschädigung von Produktionsanlagen durch Naturkatastrophen, einer Leistungsverweigerung nach einem Kontrollwechsel oder aufgrund der weitreichenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie), kann Continental unter Umständen die für die Herstellung ihrer eigenen Erzeugnisse benötigten Produkte kurzfristig nicht in den benötigten Mengen von anderen Lieferanten beziehen. Dementsprechend können solche Entwicklungen und Ereignisse Verzögerungen bei der Auslieferung oder Fertigstellung von Continental-Produkten oder -Projekten mit sich bringen und dazu führen, dass Continental Produkte oder Dienstleistungen zu höheren Kosten von Dritten beziehen oder sogar ihre eigenen Zulieferer finanziell unterstützen muss. Darüber hinaus haben OEM-Kunden in vielen Fällen ein Einspruchsrecht bezüglich der von Continental eingesetzten Zulieferer, wodurch es unmöglich werden könnte, die zu verbauenden Produkte kurzfristig von anderen Lieferanten zu beziehen, wenn der betreffende OEM-Kunde nicht bereits früher eine Freigabe für andere Lieferanten erteilt hat, was zu Auftragsstornierungen führen könnte. Dabei wären auch Schadenersatzforderungen in erheblichem Umfang nicht auszuschließen. Zudem könnte die Reputation von Continental gegenüber OEM-Kunden leiden, mit der möglichen Folge, dass diese entscheiden, andere Zulieferer auszuwählen.

Bedingt durch die derzeitigen Verknappungen und Lieferprobleme im Bereich der Halbleiterindustrie ergibt sich bei Automotive Technologies und Powertrain Technologies aktuell insbesondere das Risiko für erhöhte Kosten in den Lieferketten in Höhe von 100 Mio € bis 200 Mio €.

Continental ist informationstechnischen Risiken ausgesetzt.

Continental ist im Hinblick auf ihre Geschäfts- und Produktionsprozesse, ihre Produkte sowie ihre interne und externe Kommunikation in hohem Maße von zentralisierten und standardisierten Informationstechnologiesystemen und -netzwerken abhängig. Diese Systeme und Netzwerke sowie die Produkte an sich sind potenziell dem Risiko verschiedenster Formen von Cyber-Kriminalität sowie Schäden und Störungen, die eine Vielzahl anderer Ursachen haben können, ausgesetzt. Im Rahmen von Hacker-Angriffen könnten Dritte versuchen, unberechtigt Zugriff auf vertrauliche Informationen und Daten, die in den Systemen und Netzwerken gespeichert, verarbeitet bzw. kommuniziert werden, oder auf die Systeme selbst zu erhalten. Darüber hinaus könnten Daten, Produkte und Systeme durch eine Infizierung mit Viren oder Malware gesperrt, beschädigt, kontrolliert oder zerstört werden.

Wenngleich Continental entsprechende Vorkehrungen für das Management der mit System- und Netzwerkstörungen und entsprechenden Angriffen verbundenen Risiken getroffen hat, könnten ein längerer Ausfall in einem Rechenzentrum oder Telekommunikationsnetzwerk oder ein vergleichbares Ereignis dazu führen, dass Systeme oder Netzwerke unvorhergesehen und über längere Zeit hinweg nicht einsatzbereit sind. Die getroffenen Maßnahmen zur Minimierung solcher Risiken umfassen technische und organisatorische Vorkehrungen wie doppelte Datenhaltung und Notfallpläne, aber auch entsprechende Schulungsmaßnahmen, die insbesondere zur Steigerung des Bewusstseins für die zunehmende Bedrohung durch Cyber-Kriminalität kontinuierlich erweitert werden.

Sollten die Vorkehrungen zum angemessenen Schutz der Systeme, Netzwerke, Produkte und Informationen nicht ausreichen, könnten Continental durch Ausfälle oder die Kenntnis und Nutzung ihrer Informationen durch Dritte erhebliche Schäden und Nachteile entstehen.

Continental könnte durch den Verlust von Sachanlagevermögen und durch Betriebsunterbrechungen Schaden nehmen.

Brände, Naturkatastrophen, terroristische Handlungen, Stromausfälle oder andere Störungen in den Produktionseinrichtungen oder innerhalb der Lieferkette von Continental – bei Kunden oder Zulieferern – können erhebliche Schäden und Verluste verursachen. Solche weitreichenden nachteiligen Folgen können auch aufgrund politischer Unruhen oder Instabilität entstehen. Continental hat für Risiken, die aus Geschäftsunterbrechungen, Produktionsverlusten oder Anlagenfinanzierungen hervorgehen, Versicherungen in aus kaufmännischer Sicht angemessener Höhe abgeschlossen, doch könnte sich dieser Versicherungsschutz im Einzelfall als unzureichend erweisen. Zudem könnten durch solche Ereignisse Menschen, das Eigentum Dritter oder die Umwelt zu Schaden kommen, wodurch Continental u. a. Kosten in erheblicher Höhe entstehen könnten.

Continental ist Risiken im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an der MC Projects B.V. ausgesetzt.

Continental und Compagnie Financière Michelin SCmA, Granges-Paccot, Schweiz (Michelin), sind zu je 50 % an MC Projects B.V., Maastricht, Niederlande, beteiligt, einem Unternehmen, in das Michelin die Rechte an der Marke Uniroyal für Europa sowie für gewisse außereuropäische Länder eingebracht hat. MC Projects B.V. ihrerseits hat Continental bestimmte Lizenzrechte für die Verwendung der Marke Uniroyal auf oder in Verbindung mit Reifen in Europa und anderswo erteilt. Nach dem in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Vertrag kann sowohl der Vertrag als auch die Uniroyal-Lizenz gekündigt werden, wenn ein bedeutender Konkurrent im Reifengeschäft mehr als 50 % der stimmberechtigten Anteile an der Continental AG bzw. an deren Reifenaktivitäten erwirbt. Darüber hinaus hat Michelin in diesem Fall das Recht, die Mehrheit an MC Projects B.V. zu erwerben und MC Projects B.V. zu veranlassen, ihre Minderheitsbeteiligung am Produktionsbetrieb von Continental Barum s.r.o., Otrokovice, Tschechien, (einem der größten Continental-Reifenwerke in Europa) auf 51 % zu erhöhen. Diese Ereignisse könnten negative Auswirkungen auf die Geschäfts- und Ertragslage des Geschäftsfelds Tires von Continental haben.

Rechtliche und umweltbezogene Risiken

Continental könnten Geldbußen und Schadenersatzforderungen wegen angeblich oder tatsächlich rechtswidrigen Verhaltens drohen.

Im Mai 2005 leiteten die brasilianischen Kartellbehörden nach einer Anzeige wegen angeblich kartellrechtswidrigen Verhaltens im Bereich der Kommerzialisierung von Tachografen Ermittlungen gegen die brasilianische Tochtergesellschaft von Continental, Continental Brasil Industria Automotiva Ltda., Guarulhos, Brasilien (CBIA), ein. Am 18. August 2010 hat die brasilianische Kartellbehörde eine "Einladung zum Kartell" festgestellt und der CBIA eine Geldbuße in Höhe von 12 Mio BRL (rund 1,9 Mio€) auferlegt, die dann auf 10,8 Mio BRL (rund 1,7 Mio€) reduziert wurde. CBIA weist den Vorwurf zurück, dass gegen brasilianisches Wettbewerbsrecht verstoßen wurde. Das von der CBIA angerufene Gericht erster Instanz hat die Entscheidung zwar bestätigt, auf Rechtsmittel der CBIA hat das nächsthöhere Gericht diese Entscheidung jedoch aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung zurückverwiesen. CBIA drohen im Falle der Verletzung brasilianischen Kartellrechts u.U. auch Schadenersatzforderungen Dritter.

Am 2. Oktober 2006 ging bei der südafrikanischen Kartellbehörde die Anzeige eines Dritten wegen angeblich kartellrechtswidrigen Verhaltens gegen mehrere südafrikanische Reifenhersteller ein, darunter die Continental Tyre South Africa (Pty.) Ltd., Port Elizabeth (CTSA), ein Tochterunternehmen von Continental. Am 31. August 2010 ist die südafrikanische Kartellbehörde zu dem Ergebnis gekommen, CTSA habe gegen südafrikanisches Kartellrecht verstoßen, und hat die Sache dem zuständigen Kartellgericht zur Entscheidung vorgelegt. CTSA weist den Vorwurf von Verstößen gegen südafrikanisches Kartellrecht zurück. Das Kartellgericht könnte jedoch ein Bußgeld von bis zu 10 % des Umsatzes der CTSA verhängen. Darüber hinaus drohen CTSA im Falle der Verletzung südafrikanischen Kartellrechts u.U. auch Schadenersatzforderungen Dritter.

Aufgrund von 2012 bekannt gewordenen Untersuchungen des US-amerikanischen Department of Justice (DOJ) und der südkoreanischen Kartellbehörde (Korean Fair Trade Commission, KFTC) im Zusammenhang mit dem Verdacht der Beteiligung an Verstößen gegen US-Kartellrecht bzw. südkoreanisches Kartellrecht im Geschäft mit Kombi-Instrumenten hat die KFTC gegen die Continental Automotive Electronics LLC, Bugang-myeon, Südkorea (CAE), Ende 2013 ein Bußgeld verhängt, das 2018 endgültig in Höhe von 32.101 Mio KRW (rund 24 Mio €) bestandskräftig festgesetzt wurde. In den USA haben sich die CAE und die Continental Automotive Korea Ltd., Seongnam-si, Südkorea, zur Zahlung eines Bußgelds in Höhe von 4,0 Mio US-Dollar (rund 3,3 Mio €) verpflichtet. In Verfahren über in den USA und in Kanada erhobene Sammelklagen wegen angeblicher Schädigung durch die Kartellverstöße wurden 2018 in den USA Vergleiche in Höhe von insgesamt 5,0 Mio US-Dollar (rund 4,1 Mio €) sowie 2020 in Kanada in Höhe von insgesamt 0,6 Mio kanadische Dollar (rund 0,4 Mio €) abgeschlossen. Das Risiko von Ermittlungen anderer Kartellbehörden wegen dieses Sachverhalts und die weitere Geltendmachung von Schadenersatz durch weitere angeblich Geschädigte bleiben durch die Festsetzung der Bußgelder unberührt.

Aufgrund von 2014 bekannt gewordenen Untersuchungen hat die Europäische Kommission am 21. Februar 2018 gegen die Continental AG, die Continental Teves AG & Co. oHG, Frankfurt am Main, Deutschland, und die Continental Automotive GmbH, Hannover, Deutschland, ein Bußgeld in Höhe von 44,0 Mio € wegen eines rechtswidrigen Informationsaustauschs verhängt. Betroffen davon waren bestimmte Bremskomponenten. Die von Continental gebildete Vorsorge deckt das Bußgeld ab. Continental kann nicht ausschließen, dass Kunden unter Verweis auf die Entscheidung der Kommission Schadenersatzansprüche geltend machen werden. Ob und ggf. in welchem Umfang solche Ansprüche geltend gemacht werden, lässt sich derzeit nicht einschätzen – unbeschadet der Frage, ob sie begründet wären. Daher ist nicht auszuschließen, dass die entstehenden Aufwendungen insgesamt die dafür gebildete Vorsorge überschreiten. Weitergehende Angaben zu den Verfahren und den damit verbundenen Maßnahmen unterbleiben nach IAS 37.92 bzw. DRS 20.154, um die Interessen des Unternehmens nicht zu beeinträchtigen.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat im Zuge von Ermittlungen im Zusammenhang mit der Verwendung von illegalen Abschaltvorrichtungen in VW-Dieselmotoren Standorte der Continental AG und einzelner Tochtergesellschaften durchsucht. Continental kooperiert vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft Hannover. Es besteht das Risiko, dass aufgrund dieser Vorwürfe Bußgelder gegen diese Gesellschaften verhängt werden. Die Höhe solcher Bußgelder ist aus heutiger Sicht ungewiss, könnte jedoch erheblich sein. Zum Gegenstand der laufenden Ermittlungen können auch vor dem Hintergrund der vollumfänglichen Kooperation von Continental keine weitergehenden Angaben gemacht werden, um die Interessen des Unternehmens nicht zu beeinträchtigen.

Es besteht das Risiko einer Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter durch Continental.

Es besteht das Risiko, dass Continental gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt, da auch ihre Wettbewerber, Zulieferer und Kunden eine große Zahl von Erfindungen als gewerbliches Schutzrecht anmelden. Es lässt sich nicht immer mit Bestimmtheit sagen, ob gewisse Prozesse, Methoden oder Anwendungen unter dem Schutz wirksamer und durchsetzbarer gewerblicher Schutzrechte Dritter stehen. Deshalb könnten Dritte gegen Continental (auch nicht gerechtfertigte) Ansprüche wegen der angeblichen Verletzung gewerblicher Schutzrechte geltend machen. Infolgedessen könnte Continental in bestimmten Ländern zur Einstellung der Produktion, Nutzung oder Vermarktung der relevanten Technologien oder Produkte oder zur Abänderung der Herstellungsprozesse und/oder Produkte gezwungen werden. Darüber hinaus könnte Continental wegen einer Rechtsverletzung zu Schadenersatzleistungen verpflichtet werden oder sich zum Erwerb der Lizenzen gezwungen sehen, um Technologien Dritter weiterhin nutzen zu können. Continental liefert u. a. Telekommunikationsmodule, mit denen Fahrzeugdaten übertragen sowie Sprach- und Internetfunktionalitäten ermöglicht werden und die mit Mobilfunkstandards kompatibel sind. Insoweit besteht das Risiko, dass Continental oder den Zulieferern von Continental eine eigene direkte Lizenz zur Nutzung von Patenten, welche diese Standards betreffen (sogenannte "Standard Essential Patents"), vor allem auf dem Gebiet der Telekommunikationsstandards wie 3G, 4G oder 5G, verweigert wird, und Continental damit von Lizenzen und deren Konditionen abhängig

wird, die an ihre Kunden vergeben werden. Ferner ist Continental Bemühungen ihrer Kunden ausgesetzt, die Vertragsbedingungen für die Beteiligung an Streitigkeiten wegen angeblicher Schutzrechtsverletzungen zu ändern.

Continental ist Risiken durch Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt.

Continental-Konzerngesellschaften sind in eine Reihe von Gerichtsund Schiedsgerichtsverfahren eingebunden und könnten künftig in weitere solche Verfahren involviert werden. Diese Verfahren könnten insbesondere in den USA mit Schadenersatzforderungen und Zahlungen in erheblicher Höhe verbunden sein. Weitere Informationen über Rechtsstreitigkeiten finden Sie im Anhang unter Kapitel 36.

Die Bemühungen von Continental um den adäquaten Schutz ihres geistigen Eigentums und technischen Wissens könnten ohne Erfolg bleiben.

Die Produkte und Leistungen von Continental sind in hohem Maße abhängig vom technologischen Know-how des Unternehmens sowie von Umfang und Grenzen der Schutzrechte daran. Continental ist Eigentümerin einer Vielzahl von Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten (bzw. hat solche beantragt), die für das Geschäft der Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sind. Das Verfahren zur Erlangung eines Patents kann langwierig und teuer sein. Zudem könnte laufenden oder künftigen Patentanmeldungen u.U. letztlich nicht stattgegeben werden, oder es könnte sein, dass der Patentschutz nicht ausreichend weit gefasst oder nicht stark genug ist, um Continental einen wirksamen Schutz oder einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Darüber hinaus besteht zwar die Vermutung der Gültigkeit von Patenten, das bedeutet aber nicht unbedingt, dass das betreffende Patent wirksam ist oder dass eventuelle Patentansprüche im erforderlichen oder angestrebten Umfang durchgesetzt werden können.

Ein Großteil des Wissens und der Geschäftsgeheimnisse von Continental ist entweder nicht patentiert oder kann nicht durch gewerbliche Schutzrechte abgesichert werden. Folglich besteht die

Gefahr, dass bestimmte Teile des Wissens und der Geschäftsgeheimnisse von Continental an Kooperationspartner, Kunden und Zulieferer (u. a. auch an die Maschinen- und Anlagenlieferanten von Continental) weitergegeben werden. Wettbewerber könnten dieses Know-how infolgedessen kopieren, ohne dass ihnen dadurch eigene Ausgaben entstehen. Zudem hat Continental eine Reihe von Lizenz-, Lizenzaustausch-, Kooperations- und Entwicklungsvereinbarungen mit Kunden, Wettbewerbern und anderen Dritten abgeschlossen, in deren Rahmen Continental Rechte an gewerblichen Schutzrechten und/oder Know-how solcher Drittparteien eingeräumt werden. Solche Lizenzvereinbarungen könnten u.U. bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Lizenzpartners und/oder Kontrollwechsel bei einer Partei gekündigt werden, wodurch der Zugang von Continental zu Rechten an geistigem Eigentum für die Kommerzialisierung ihrer eigenen Technologien eingeschränkt wäre.

Für Continental könnten zusätzliche, belastende Umweltoder Sicherheitsvorschriften zum Tragen kommen. Neu eingeführte Vorgaben könnten die Nachfrage nach Produkten und Leistungen der Gesellschaft beeinträchtigen.

Als weltweit operierender Konzern ist Continental in zahlreichen Ländern einer großen Zahl unterschiedlicher gesetzlicher und untergesetzlicher Vorschriften unterworfen, die in kurzen Abständen geändert sowie konstant weiterentwickelt und ggf. verschärft werden. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Umwelt, Chemikalien und Gefahrstoffe, aber auch für Gesundheitsschutzbestimmungen. Des Weiteren fallen hierunter Vorschriften bezüglich der Verunreinigung von Luft, Gewässern und Boden sowie der Abfallentsorgung, die allesamt in jüngster Zeit durch neue Gesetzgebung verschärft wurden, insbesondere in der EU und den USA. Darüber hinaus sind für die Standorte und Betriebe von Continental Genehmigungen unterschiedlichster Art erforderlich, deren Auflagen erfüllt werden müssen. Zur Anpassung an neue Vorschriften waren in der Vergangenheit Investitionen in erheblichem Umfang notwendig, und Continental geht davon aus, dass dies auch künftig so bleiben wird.

Wesentliche Chancen

Sofern kein Geschäftsfeld explizit hervorgehoben wird, betreffen die Chancen alle Geschäftsfelder.

Continental hat Chancen bei einer volkswirtschaftlichen Entwicklung, die besser als erwartet ausfällt.

Sollte sich die Konjunktur in unseren großen Absatzregionen besser als erwartet entwickeln, gehen wir davon aus, dass sich die Nachfrage nach Fahrzeugen, Ersatzreifen und Industrieprodukten ebenfalls besser als von uns angenommen entwickeln wird. Aufgrund der dadurch erwarteten verstärkten Nachfrage nach Produkten von Continental durch die Fahrzeughersteller, Industriekunden sowie im Ersatzgeschäft könnte unser Umsatz stärker als erwartet steigen und es könnten positive Effekte bei der Fixkostendeckung entstehen.

Continental hat Chancen bei sich besser als erwartet entwickelnden Absatzmärkten.

Sollte sich die Nachfrage nach Automobilen und Ersatzreifen besser als von uns erwartet entwickeln, hätte dies positive Auswirkungen auf den Umsatz und die Ertragslage von Continental. Insbesondere dem europäischen Markt fällt hierbei wegen des hohen Umsatzanteils von Continental in dieser Region (48 %) eine besondere Bedeutung zu.

Continental hat Chancen bei sinkenden Preisen auf den für uns relevanten Rohstoffmärkten.

Die Ertragslage von Continental wird maßgeblich von den Kosten für Rohstoffe, Elektronikbauteile und Energie beeinflusst. Für Automotive Technologies und Powertrain Technologies sind dies insbesondere die Kosten für Elektronikbauteile sowie Metalle und Kunststoffe. Die Ertragslage der Geschäftsfelder im Unternehmensbereich Rubber Technologies ist wesentlich von den Kosten für Öl, Natur- und Synthesekautschuke beeinflusst. Sollten sich insbesondere die Preise für Natur- und Synthesekautschuke reduzieren, könnte sich dies positiv auf die Ertragslage von Continental auswirken, sofern die Absatzpreise für Gummiprodukte stabil bleiben.

Continental bieten sich Chancen aus dem Trend zum automatisierten und autonomen Fahren.

Der Trend vom assistierten Fahren hin zum automatisierten und autonomen Fahren setzt sich fort. Mehrere OEMs gehen davon aus, in den nächsten Jahren neue Modelle mit teilautomatisierten Funktionen bereitstellen zu können. Wesentliche Voraussetzung für das teilautomatisierte Fahren ist die Ausstattung der Fahrzeuge mit Sensoren. Heute werden pro Fahrzeug je nach Ausstattung zwei bis sieben Sensoren für das assistierte Fahren verbaut. Bereits für das teilautomatisierte Fahren werden je nach Funktionsumfang deutlich mehr und zudem hochwertigere Radar-, Kamera- und LiDAR-Sensoren benötigt. Da Continental zu den führenden Anbietern von Fahrerassistenzsystemen gehört, könnten sich aus dem steigenden Volumen von Sensoren und Steuergeräten erhebliche Umsatz- und Ertragschancen ergeben.

Continental bieten sich Chancen aus der Digitalisierung des Fahrzeugs und den daraus entstehenden Daten.

Die gewaltigen Mengen an erzeugten Daten von Fahrerassistenzsystemen und Fahrerinformationssystemen sowie deren sofortige Verarbeitung noch innerhalb des Fahrzeugs bedingen eine Umstellung der Fahrzeugarchitektur auf modernste Hochleistungsrechner. Hieraus entsteht – zusammen mit den dafür benötigten neuen Softwarelösungen – ein erhebliches Wachstumspotenzial mit positiven Auswirkungen auf den zukünftigen Umsatz und die erzielbaren Margen für Continental. Zudem bietet die zunehmende Digitalisierung unserer Produkte die Möglichkeit, unseren Kunden neben dem reinen Produkt softwarebasierte Zusatzdienste anzubieten sowie neue Märkte für Mobilitätsdienste (Smart Mobility) zu eröffnen.

Continental bieten sich Chancen im Reifengeschäft.

Insbesondere in den Wachstumsmärkten Asien und Nordamerika will Continental weiter ihre Marktanteile steigern. Im Pkw-Reifenbereich soll das weltweite Geschäft mit Reifen für die Elektromobilität sowie den Ultra-High-Performance-Reifen gezielt weiter ausgebaut werden. Das Geschäft mit Lkw- und Busreifen soll in allen Regionen durch das Conti360˚-Angebot von Flottendienstleistungen weiterentwickelt werden. Das Spezialreifengeschäft von Continental, das neben Zweirad- und Rennreifen auch Reifen für eine Vielzahl von Industrieanwendungen umfasst, soll ebenfalls weiter wachsen. Künftig werden zudem smarte, digitale Reifenlösungen und die Umsetzung ambitionierter Nachhaltigkeitsziele maßgeblich zum Erfolg und zur Differenzierung im Markt beitragen. Im Bereich der servicebasierten digitalen Lösungen will der Reifenbereich von Continental bis 2030 weltweit die Nummer eins werden. Sollte es Continental gelingen, ihre Marktanteile in wachstumsstarken Feldern sowie bei digitalen Lösungen und Dienstleistungen stärker als geplant zu steigern, dürfte dies positive Auswirkungen auf den Umsatz und die Ertragslage haben.

Continental bieten sich Chancen durch die Digitalisierung im Industriegeschäft.

Die Wachstumspotenziale ergeben sich vor allem aus dem steigenden Bedarf an digitalen und intelligenten Lösungen im Industriegeschäft. Das Geschäftsfeld ContiTech nutzt dabei sein langjähriges und umfassendes Industrie- und Materialverständnis zur Erschließung neuer Geschäftsmöglichkeiten, indem verschiedene Materialien mit elektronischen Komponenten und individuellen Dienstleistungen kombiniert werden. Sollten sich diese neuen Produkte schneller als geplant durchsetzen, entstünden hieraus entsprechende Umsatz- und Ertragschancen für Continental.

Continental hat Chancen aus Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Gesetzliche Vorschriften mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern, bieten die Chance auf eine Steigerung der Nachfrage nach Produkten von Continental. Auf Basis unseres breiten Produktportfolios für aktive Fahrzeugsicherheit haben wir in den vergangenen Jahren weiterführende Sicherheitssysteme entwickelt. Weitere Volumenzuwächse sind durch die steigenden Anforderungen der verschiedenen regionalen Sicherheitstests zu erwarten, da zunehmend mehr Sicherheitssysteme für die Erreichung der höchsten Sicherheitsstufe vorgegeben werden. Darüber hinaus werden mehr und mehr gesetzliche Anforderungen in einzelnen Ländern um aktive Sicherheitssysteme ergänzt und erweitert.

Die weitere Verschärfung der regulatorischen Vorschriften zu den Verbrauchs- und Abgasnormen für Kraftfahrzeuge könnte eine höhere Nachfrage nach Produkten von Continental im Geschäftsfeld Powertrain auslösen. Mit unserem umfangreichen Portfolio, insbesondere von Systemen und Komponenten für Hybrid- und Elektroantriebe, aber auch durch rollwiderstandsoptimierte Reifen und Reifen für Hybrid- und Elektrofahrzeuge, stellen wir bereits heute Lösungen bereit, die die Einhaltung solcher Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen ermöglichen. Steigende Einbauraten dieser Produkte aufgrund erhöhter regulatorischer Vorschriften hätten einen positiven Einfluss auf unseren Umsatz und unsere Ertragslage.

Aussage zur Gesamtrisikound Gesamtchancensituation

Die Risikolage des Continental-Konzerns hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Einschätzung des Vorstands insgesamt nicht wesentlich verändert, ist aber volatiler geworden.

Es muss sich noch zeigen, wie lange sich die COVID-19-Pandemie und deren Folgen auf die Automobilindustrie und die gesamtwirtschaftliche Lage auswirken.

Mit den Veränderungen der Einzelrisiken haben sich in der Analyse im konzernweiten Risikomanagementsystem für das Berichtsjahr jedoch keine Risiken gezeigt, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand der Gesellschaft oder des Konzerns gefährden. Bestandsgefährdende Risiken sind auch in absehbarer Zeit nach Einschätzung des Vorstands nicht erkennbar.

Unter Berücksichtigung der wesentlichen Chancen zeigt die Gesamtrisikolage des Continental-Konzerns eine angemessene Risikound Chancensituation, auf die unsere risikobegrenzenden Maßnahmen und unsere Konzernstrategie entsprechend ausgerichtet sind.

Prognosebericht Künftige Rahmenbedingungen

Prognose der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung

Der Internationale Währungsfonds (IWF) prognostiziert in seinem World Economic Outlook Update (WEO Update) von Januar 2021 für die Weltwirtschaft ein Wachstum von 5,5 % für das Jahr 2021. Der IWF rechnet für alle Regionen mit einer Normalisierung der Wirtschaft aufgrund der in vielen Ländern begonnenen Impfungen gegen das Coronavirus. Auch die Konjunkturprogramme einiger großer Volkswirtschaften tragen zur Erholung bei.

Hohe Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts (BIP) prognostiziert der IWF insbesondere für Indien mit 11,5 % und für China mit 8,1 %. Auch für viele weitere Schwellen- und Entwicklungsländer rechnet der IWF für 2021 mit einer Wachstumszunahme. Beispielsweise erwartet er für Brasilien und Russland ein Wachstum von 3,6 % bzw. 3,0 %.

Für den Euroraum geht der IWF von einem Anstieg des BIP im Jahr 2021 um 4,2 % aus; darin enthalten ist ein BIP-Wachstum der deutschen Wirtschaft von 3,5 %. Für das Vereinigte Königreich erwartet er eine Zunahme des BIP um 4,5 %.

Für die USA prognostiziert der IWF für 2021 ein BIP-Wachstum um 5,1 %. Der IWF rechnet hier mit positiven Effekten durch die US-amerikanischen Konjunkturprogramme.

Für Japan sieht der IWF ebenfalls positive Effekte durch fiskalpolitische Maßnahmen der japanischen Regierung. Für 2021 erwartet er ein Wachstum von 3,1 %.

Als wesentliche Chancen für die Weltwirtschaft nennt der IWF in seinem WEO Update – neben stärkerer fiskalpolitischer Unterstützung – insbesondere weitere Fortschritte bei der Herstellung und dem Vertrieb von Impfstoffen gegen das Coronavirus sowie der Wirksamkeit von Therapien. Hierdurch dürften sich die Erwartungen an ein schnelleres Ende der Pandemie erhöhen, wodurch sich das Vertrauen von Unternehmen und privaten Haushalten verbessern dürfte. Dies könnte aus Sicht des IWF zu einem stärkeren Konsum, höheren Investitionen und einer spürbareren Erholung der Beschäftigung führen.

Wesentliche Risiken sieht der IWF in einer verzögerten Eindämmung der COVID-19-Pandemie durch die sich ausbreitenden Virusmutationen oder langsamer als erwartet eintretende Fortschritte bei medizinischen Maßnahmen. Dadurch könnten die Hoffnungen auf ein relativ schnelles Ende der Pandemie gedämpft und das Vertrauen der Wirtschaftsteilnehmer geschwächt werden. Auch ein vorzeitiges Entziehen staatlicher Hilfen könnte zu einer steigenden Zahl von Unternehmensinsolvenzen und zu einer Verschärfung sozialer Unruhen führen.

Quellen: IWF – World Economic Outlook Update Januar 2021, Eurostat, statistische Ämter der genannten Länder, Bloomberg.

Prognose der Entwicklung wesentlicher Abnehmerbranchen und Absatzregionen

Prognose der Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen

Für die globale Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen < 6 t erwarten wir für 2021 derzeit, dass sich die Fertigung normalisiert und um 9 % bis 12 % gegenüber 2020 steigen wird. Diese Einschätzung berücksichtigt die aktuell erwarteten Auswirkungen der anhaltenden COVID-19-Pandemie auf das Produktionsvolumen im Jahr 2021. Die momentane Knappheit von Halbleitern aufgrund ausgelasteter Kapazitäten unserer Zulieferer begrenzt dabei insbesondere das Wachstum im ersten Quartal 2021. Aber auch für die Folgequartale ist mit Beeinträchtigungen zu rechnen. Im Vergleich zu dem sehr schwachen Vorjahresvolumen dürfte das Produktionswachstum im ersten Halbjahr 2021 dennoch sehr kräftig ausfallen. Im zweiten Halbjahr dürften sich dagegen aus heutiger Einschätzung die Volumina eher auf Vorjahresniveau bewegen.

Für Europa rechnen wir für 2021 mit einem Anstieg der Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen um 11 % bis 14 %. Die Volumina von elektrifizierten Pkw dürften dabei infolge der verschärften CO2-Emissionsstandards der EU und der staatlichen Förderprogramme weiter kräftig steigen.

Für Nordamerika erwarten wir derzeit ein Fertigungsvolumen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen von rund 4 Mio Einheiten pro Quartal für 2021. Der Anstieg gegenüber dem sehr schwachen Vorjahreswert sollte infolgedessen 20 % bis 23 % betragen.

Für China rechnen wir für 2021 mit einem Wachstum des Produktionsvolumens von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen um 2 % bis 5 %.

Prognose der Produktion von mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugen

Die weltweite Produktion von Nutzfahrzeugen > 6 t dürfte 2021 nach unserer Einschätzung um 7 % bis 11 % gegenüber dem Vorjahr sinken.

Für die USA und Europa erwarten wir eine Erholung der Fertigung aufgrund gestiegener Auftragseingänge. Infolgedessen rechnen wir für Nordamerika mit einem Anstieg der Produktion um 26 % bis 30 % im Jahr 2021 und für Europa mit einem Zuwachs um 8 % bis 12 %.

Für China erwarten wir 2021 – nach dem starken Zuwachs im Jahr 2020 – eine deutlich niedrigere Nachfrage und ein um 28 % bis 32 % rückläufiges Produktionsvolumen.

Prognose der Ersatzreifenmärkte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge

Für das Jahr 2021 rechnen wir aktuell mit einer weiteren Normalisierung der Nachfrage nach Ersatzreifen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge < 6 t. Weltweit erwarten wir für das Jahr 2021 einen Absatzanstieg um 6 % bis 8 %.

Für Europa und China gehen wir aktuell von Volumina aus, die jeweils um 6 % bis 8 % über dem Vorjahr liegen. Für Nordamerika rechnen wir mit einer Nachfrage, die den Vorjahreswert um 4 % bis 6 % übersteigt.

Prognose der Ersatzreifenmärkte für mittelschwere und schwere Nutzfahrzeuge

Für 2021 erwarten wir für Europa und Nordamerika derzeit jeweils eine um 4 % bis 6 % höhere Nachfrage nach Ersatzreifen für mittelschwere und schwere Nutzfahrzeuge als im Vorjahr.

Prognose der Veränderungen von Fahrzeugproduktion und Absatz im Reifenersatzgeschäft im Jahr 2021 (gegenüber 2020)

Fahrzeugproduktion Absatz im Reifenersatzgeschäft
von Pkw und leichten
Nutzfahrzeugen
von mittelschweren und
schweren Nutzfahrzeugen
für Pkw und leichte
Nutzfahrzeuge
für mittelschwere und
schwere Nutzfahrzeuge
Europa 11 % bis 14 % 8 % bis 12 % 6 % bis 8 % 4 % bis 6 %
Nordamerika 20 % bis 23 % 26 % bis 30 % 4 % bis 6 % 4 % bis 6 %
China 2 % bis 5 % –28 % bis –32 % 6 % bis 8 % n. a.
Weltweit 9 % bis 12 % –7 % bis –11 % 6 % bis 8 % n. a.

Quelle: eigene Schätzungen.

Ausblick des Continental-Konzerns

Prognoseverfahren

Continental prognostiziert jährlich die wichtigsten Steuerungsgrößen des Konzerns für das neue Geschäftsjahr. Dazu zählen der Umsatz und die bereinigte EBIT-Marge für den Konzern sowie für die Automotive-Geschäftsfelder, d. h. Autonomous Mobility and Safety, Vehicle Networking and Information sowie Powertrain, sowie die Rubber-Geschäftsfelder, d. h. Tires und ContiTech. Zusätzlich informieren wir über die Einschätzung zu wichtigen Einflussgrößen auf das Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT). Hierzu gehören die erwartete Be- oder Entlastung aus dem geschätzten Verlauf der Rohstoffpreise für das laufende Jahr sowie die erwartete Entwicklung von Sondereffekten und die Höhe der Abschreibungen aus Kaufpreisallokationen. Damit ermöglichen wir die Überleitung auf das zu erwartende EBIT des Konzerns.

Darüber hinaus geben wir eine Einschätzung zur Entwicklung der Zinserträge und Zinsaufwendungen sowie der Steuerquote für den Konzern. Dies erlaubt die Überleitung auf das zu erwartende Konzernergebnis. Außerdem veröffentlichen wir eine Prognose zu den für das laufende Jahr geplanten Sachinvestitionen sowie zum Free Cashflow vor Akquisitionen und vor ggf. besonderen Effekten wie derzeit Effekten aus der rechtlichen Verselbstständigung des Geschäftsfelds Powertrain. Basis unserer Prognose bildet unsere Einschätzung zur Entwicklung der wichtigsten Produktions- und Absatzmärkte im neuen Geschäftsjahr.

Unsere Prognose geben wir im Rahmen der Jahrespressekonferenz und der Veröffentlichung unseres Geschäftsberichts bekannt. Im Verlauf des Geschäftsjahres wird sie kontinuierlich überprüft. Mögliche Änderungen der Prognose werden spätestens in der Berichterstattung zum jeweiligen Quartal beschrieben.

Prognosevergleich für das vergangene Geschäftsjahr

Unsere Prognose für das Geschäftsjahr 2020, die wir im März 2020 veröffentlicht hatten, basierte auf der Erwartung, dass die globale Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen zum dritten Mal infolge zurückgehen würde. Den Rückgang der globalen Automobilproduktion 2020 schätzten wir auf voraussichtlich rund 2% bis 5% im Vergleich zum Vorjahr. Für die globale Produktion von mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugen 2020 rechneten wir aufgrund der rückläufigen Auftragseingänge mit einem Einbruch um 10 % bis 15 % gegenüber dem Vorjahr. Diese Einschätzungen berücksichtigten die zu dem Zeitpunkt erwarteten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Produktionsvolumen im ersten Quartal 2020. Darüber hinausgehende Beeinträchtigungen der Produktion und Lieferkette sowie der Nachfrage aufgrund der anhaltenden Ausbreitung der COVID-19-Pandemie waren in unserem Marktausblick nicht enthalten, da diese nicht abschätzbar waren.

Auf Basis der zu diesem Zeitpunkt genannten Produktionsannahmen rechneten wir für das Geschäftsjahr 2020 mit einem konsolidierungskreisbereinigten Umsatz unserer Automotive-Geschäftsfelder, bei konstanten Wechselkursen, von rund 25,5 Mrd € bis 26,5 Mrd € und einer bereinigten EBIT-Marge von rund 3 % bis 4%.

Für unsere Rubber-Geschäftsfelder rechneten wir für das Geschäftsjahr 2020 mit einem Umsatz, bei konstanten Wechselkursen, von rund 17 Mrd € bis 18 Mrd € und mit einer bereinigten EBIT-Marge von rund 10% bis 11%. Basis hierfür waren, neben den genannten

Produktionsannahmen für das Geschäft mit den Fahrzeugherstellern, insbesondere unsere damaligen Prognosen für die Entwicklung der Ersatzreifenmärkte. Wir erwarteten für 2020 für die weltweite Nachfrage nach Ersatzreifen sowohl für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge als auch für mittelschwere und schwere Nutzfahrzeuge einen Rückgang zwischen 0% und 2%. Zudem gingen wir von einem sich weiter abschwächenden Industriegeschäft aus, wovon unser Geschäftsfeld ContiTech betroffen sein würde. Darüber hinaus rechneten wir für unsere Geschäftsfelder Tires und ContiTech im Jahr 2020 mit erhöhten Fixkosten und Abschreibungen. Wir erwarteten weiterhin einen intensiven Wettbewerb, insbesondere im europäischen Markt, bei zugleich steigenden Lohnkosten. Die Rohstoffpreise sollten sich aus unserer damaligen Sicht im Geschäftsjahr 2020 in etwa auf dem Vorjahresniveau bewegen.

Für den Continental-Konzern erwarteten wir für das Geschäftsjahr 2020 insgesamt einen Umsatz, bei konstanten Wechselkursen, in einer Bandbreite von rund 42,5 Mrd € bis 44,5 Mrd € und eine bereinigte EBIT-Marge von rund 5,5% bis 6,5%. Für 2020 rechneten wir, unter Berücksichtigung von Aufwendungen u. a. für das Strukturprogramm "Transformation 2019–2029", mit negativen Sondereffekten in Höhe von rund 600 Mio€. Die Abschreibungen aus Kaufpreisallokationen sollten voraussichtlich wieder bei rund 200 Mio€ liegen und hauptsächlich die Geschäftsfelder ContiTech und Vehicle Networking and Information betreffen. Das negative Finanzergebnis vor Effekten aus Währungsumrechnung sowie vor Effekten aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten und sonstigen Bewertungseffekten erwarteten wir für 2020 bei rund 200 Mio€. Die Steuerquote sollte im Jahr 2020 bei rund 27% liegen. Die Investitionen vor Finanzinvestitionen sollten im Geschäftsjahr 2020 bei rund 7,5% vom Umsatz liegen. Wir planten, im Jahr 2020 einen Free Cashflow vor Akquisitionen und vor Effekten aus der rechtlichen Verselbstständigung des Geschäftsfelds Powertrain von rund 0,7 Mrd € bis 1,1 Mrd € zu erreichen.

Am 1. April 2020 teilten wir mit, dass die andauernde COVID-19- Pandemie, die deshalb von Regierungen und Behörden verfügten Beschränkungen sowie Produktionsstopps und andere Maßnahmen von Kunden und Lieferanten als Reaktion auf die Pandemie zu erheblichen Anpassungen und Unterbrechungen in wesentlichen Bereichen des Continental-Konzerns führten. Aufgrund der Unsicherheit über die Dauer der Beeinträchtigungen sowie angesichts der schwierig abzuschätzenden weiteren Konsequenzen für Produktion, Lieferketten und Nachfrage entschied der Vorstand der Continental AG, den im Geschäftsbericht 2019 enthaltenen Ausblick für das Geschäftsjahr 2020 zurückzunehmen.

Im Finanzbericht zum ersten Quartal 2020 erläuterten wir am 7. Mai 2020, dass eine Neueinschätzung der Prognose für das Geschäftsjahr 2020 aufgrund der andauernden COVID-19-Pandemie erschwert war und nicht mit dem üblichen Detaillierungsgrad und der üblichen Prognosegenauigkeit vorgenommen werden konnte. Die Auswirkungen der Eindämmungsbemühungen, insbesondere der Werkschließungen, würden Absatz, Umsatz und Ergebnis des Continental-Konzerns im Vergleich zum Vorjahr negativ beeinflussen. Für das Gesamtjahr 2020 erwarteten wir, dass sich Absatz und Umsatz des Continental-Konzerns unter dem jeweiligen Vorjahresniveau bewegen würden. Für das bereinigte EBIT im Geschäftsjahr 2020 gingen wir ebenfalls davon aus, dass es unter

dem Niveau des Vorjahres liegen werde. Zudem würde der Ergebnisrückgang 2020 voraussichtlich auch zu einem Rückgang des Free Cashflow im Vergleich zum Vorjahr führen.

Im Halbjahresfinanzbericht bestätigten wir am 5. August 2020 unsere Erwartung, dass sich Absatz und Umsatz des Continental-Konzerns im Gesamtjahr 2020 unter dem jeweiligen Vorjahresniveau bewegen würden. Für das bereinigte EBIT im Geschäftsjahr 2020 gingen wir davon aus, dass es spürbar unter dem Niveau des Vorjahres liegen werde. Zudem würde der Ergebnisrückgang 2020 voraussichtlich auch zu einem deutlichen Rückgang des Free Cashflow im Vergleich zum Vorjahr führen.

Einen neuen, detaillierteren Ausblick für das Geschäftsjahr 2020 veröffentlichten wir am 11. November 2020 im Finanzbericht zum 30. September 2020. Dieser Ausblick stand unter dem Vorbehalt der im damaligen Wirtschaftsbericht genannten Produktionsannahmen und insbesondere unter der Erwartung keiner weiteren Pandemiebedingten wesentlichen Auswirkungen. Unter diesen Annahmen erwarteten wir für den Konzern einen Umsatz von rund 37,5 Mrd € und eine bereinigte EBIT-Marge von rund 3% für das Geschäftsjahr 2020.

In den Automotive-Geschäftsfeldern wurde ein Umsatz von insgesamt rund 22,0 Mrd € und eine bereinigte EBIT-Marge von rund -1,5 % erwartet. Der Umsatz in den Rubber-Geschäftsfeldern wurde mit rund 15,5 Mrd € erwartet, die bereinigte EBIT-Marge mit rund 10,5 %.

Die Sondereffekte waren im Wesentlichen aufgrund der andauernden Restrukturierungsmaßnahmen zum damaligen Zeitpunkt nicht detailliert einschätzbar. Wir erwarteten aber, dass sie das berichtete EBIT und das den Anteilseignern zuzurechnende Konzernergebnis

spürbar belasten würden. Die Investitionen vor Finanzinvestitionen wurden mit rund 6,3% vom Umsatz erwartet. Zudem wurde ein positiver Free Cashflow vor Akquisitionen und Effekten aus der rechtlichen Verselbstständigung des Geschäftsfelds Powertrain erwartet, der allerdings deutlich geringer als im vorherigen Geschäftsjahr ausfallen würde.

Am 16. Dezember 2020 veröffentlichten wir im Rahmen unserer Kapitalmarkttage eine Anhebung der bereinigten EBIT-Marge für unsere Rubber-Geschäftsfelder auf über 11,0%. Diese Änderung führte zudem zur Anhebung der bereinigten EBIT-Marge für den Konzern auf rund 3,5%. Ferner quantifizierten wir die negativen Sondereffekte auf über 1,6 Mrd €, die Investitionen vor Finanzinvestitionen auf rund 6,0% vom Umsatz und den Free Cashflow vor Akquisitionen und Effekten aus der rechtlichen Verselbstständigung des Geschäftsfelds Powertrain auf über 0,5 Mrd €.

Continental erreichte im Geschäftsjahr 2020 einen Konzernumsatz von 37,7 Mrd € und eine bereinigte Konzern-EBIT-Marge von 3,5%. Die Automotive-Geschäftsfelder erzielten einen Umsatz von 22,1 Mrd € und eine bereinigte EBIT-Marge von -1,5%. Die Rubber-Geschäftsfelder erwirtschafteten einen Umsatz von 15,6 Mrd € mit einer bereinigten EBIT-Marge von 11,3%.

Die negativen Sondereffekte für das Geschäftsjahr 2020 beliefen sich auf 1,9 Mrd €.

Das negative Finanzergebnis vor Effekten aus Währungsumrechnung sowie vor Effekten aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten und sonstigen Bewertungseffekten belief sich im Berichtsjahr auf 183,7 Mio€ und lag damit unter unserer im März 2020 genannten Erwartung von rund 200 Mio€.

Konzern Automotive-Geschäftsfelder Rubber-Geschäftsfelder
Umsatz
(Mrd €)
bereinigte
EBIT-Marge
negative
Sondereffekte
(Mrd €)
Investitionen
(in % vom
Umsatz)
Free
Cashflow1
(Mrd €)
Umsatz
(Mrd €)
bereinigte
EBIT-Marge
Umsatz
(Mrd €)
bereinigte
EBIT-Marge
Jahrespressekonferenz
am 05.03.2020
~ 42,5–44,52 ~ 5,5–6,5 % ~ 0,6 ~ 7,5 % ~ 0,7–1,1 ~ 25,5–26,52 ~ 3–4 % ~ 17–182 ~ 10–11 %
Prognoseanpassung am
01.04.2020
Q1-2020-Finanzbericht
am 07.05.2020
< Vorjahr < Vorjahr < Vorjahr
H1-2020-Finanzbericht
am 05.08.2020
< Vorjahr spürbar
< Vorjahr
deutlich
< Vorjahr
9M-2020-Finanzbericht
am 11.11.20203
~ 37,5 ~ 3 % spürbare
Belastung
~ 6,3 % > 0, deutlich
< Vorjahr
~ 22,0 ~ –1,5 % ~ 15,5 ~ 10,5 %
Prognoseanpassung am
16.12.2020
~ 37,54 ~ 3,5 % > 1,6 ~ 6,0 % > 0,5 ~ 22,04 ~ –1,5 % ~ 15,54 > 11,0 %
Geschäftsbericht 2020 37,74 3,5 % 1,9 5,9 % 1,1 22,14 –1,5 % 15,64 11,3 %

Prognosevergleich für das Geschäftsjahr 2020

1 Vor Akquisitionen und vor Effekten aus der rechtlichen Verselbstständigung des Geschäftsfelds Powertrain.

2 Unter Annahme konstanter Wechselkurse im Jahresvergleich. Diese Einschätzungen berücksichtigten zudem nur die erwarteten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf

das Produktionsvolumen im ersten Quartal 2020. Darüber hinausgehende Beeinträchtigungen waren nicht abschätzbar.

3 Unter dem Vorbehalt der im damaligen Wirtschaftsbericht genannten Produktionsannahmen und insbesondere der Erwartung keiner weiteren Pandemie-bedingten wesentlichen Auswirkungen.

4 Berichteter Umsatz inkl. Wechselkurseinflüsse. Der negative Umsatzeffekt der Wechselkurseinflüsse belief sich für den Konzern 2020 auf 1,0 Mrd €, die sich etwa zur Hälfte auf die Automotive-Geschäftsfelder und auf die Rubber-Geschäftsfelder aufteilen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ergaben für das Geschäftsjahr 2020 einen Steuerertrag von 11,3 Mio€. Die um die permanenten Effekte aus der Wertminderung des Goodwill bereinigte Steuerquote belief sich auf 2,4%.

Die Investitionsquote sank 2020 auf 5,9 %. Der Free Cashflow vor Akquisitionen und vor Effekten aus der rechtlichen Verselbstständigung des Geschäftsfelds Powertrain belief sich 2020 auf 1,1 Mrd €.

Auftragslage

Die Auftragslage in unseren Automotive-Geschäftsfeldern – Autonomous Mobility and Safety, Vehicle Networking and Information sowie Powertrain – war 2020 aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie erheblich schwächer. Insgesamt akquirierten die drei Geschäftsfelder Aufträge, die sich über die Gesamtdauer der Belieferung auf rund 27 Mrd € summieren. Diese sogenannten Lifetime Sales basieren im Wesentlichen auf Annahmen zu den Produktionsvolumina der jeweiligen Fahrzeug- oder Motorenplattformen, den vereinbarten Kostenreduzierungen und der Preisentwicklung wichtiger Rohmaterialien.

Aufgrund des hohen Anteils des Ersatzreifengeschäfts am Umsatz des Geschäftsfelds Tires ist eine Ermittlung eines aussagekräftigen Auftragsbestands nicht möglich. Ähnliches trifft auf das Geschäftsfeld ContiTech zu. Seine sechs Geschäftseinheiten sind in unterschiedlichen Märkten und Industriezweigen tätig, die wiederum eigenen Einflussfaktoren unterliegen. Eine Konsolidierung der Auftragsbestände der verschiedenen Geschäftseinheiten des Geschäftsfelds ContiTech hätte daher nur begrenzte Aussagekraft.

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2021

Wie im Prognosebericht auf Seite 111 dargelegt, erwarten wir für 2021 eine spürbare Erholung der Produktion von Pkw und Nutzfahrzeugen, sowohl in unseren Kernmärkten als auch global. Dies gilt in geringerem Maße ebenfalls für die Ersatzreifenmärkte sowie das Industriegeschäft.

Dieser Ausblick berücksichtigt die aktuell zu erwartenden Auswirkungen der anhaltenden COVID-19-Pandemie auf das Produktionsvolumen im Jahr 2021. Die momentane Knappheit von Halbleitern aufgrund ausgelasteter Kapazitäten unserer Zulieferer begrenzt dabei insbesondere das Wachstum im ersten Quartal 2021. Zugleich werden erhöhte Kosten in den Lieferketten entstehen. Für die zweite Jahreshälfte rechnen wir mit einer Normalisierung der Liefersituation. Des Weiteren ist die für den Verlauf des zweiten Halbjahres 2021 geplante Abspaltung von Vitesco Technologies mit anschließender Börsennotierung in den Angaben nicht berücksichtigt. Auf Basis aller genannten Annahmen und auf Basis der Wechselkurse zu Beginn des Geschäftsjahres erwarten wir die folgenden Finanzkennzahlen für das Geschäftsjahr 2021.

Für unsere Automotive-Geschäftsfelder – Autonomous Mobility and Safety, Vehicle Networking and Information sowie Powertrain – rechnen wir mit einem Umsatz von rund 24,0 Mrd € bis 25,0 Mrd €. Die bereinigte EBIT-Marge erwarten wir in einer Bandbreite von rund 1 % bis 2 %. Hierin sind erhöhte Kosten in den Lieferketten sowie zusätzliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Geschäftsfeld Autonomous Mobility and Safety enthalten.

Für unsere Rubber-Geschäftsfelder – Tires und ContiTech – rechnen wir mit einem Umsatz von rund 16,5 Mrd € bis 17,5 Mrd € und mit einer bereinigten EBIT-Marge von rund 11,5 % bis 12,5 %. Die zu erwartende Belastung aus höheren Rohmaterialkosten ist hierin enthalten.

Für den Continental-Konzern erwarten wir insgesamt einen Umsatz in einer Bandbreite von rund 40,5 Mrd € bis 42,5 Mrd € und eine bereinigte EBIT-Marge von rund 5 % bis 6%.

Für 2021 rechnen wir, unter Berücksichtigung von Aufwendungen u. a. für das Strukturprogramm "Transformation 2019–2029", mit negativen Sondereffekten in Höhe von rund 600 Mio€.

Die Abschreibungen aus Kaufpreisallokationen werden voraussichtlich wie im Vorjahr wieder bei knapp 200 Mio€ liegen und hauptsächlich die Geschäftsfelder ContiTech und Vehicle Networking and Information betreffen.

Das negative Finanzergebnis vor Effekten aus Währungsumrechnung sowie vor Effekten aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten und sonstigen Bewertungseffekten erwarten wir für 2021 bei rund 220 Mio€. Die Steuerquote sollte im Jahr 2021 bei rund 27% liegen.

Die Investitionen vor Finanzinvestitionen sollten im Geschäftsjahr 2021 bei rund 7 % vom Umsatz liegen.

Wir planen, im Jahr 2021 einen Free Cashflow vor Akquisitionen und vor Effekten aus der rechtlichen Verselbstständigung des Geschäftsfelds Powertrain von rund 0,9 Mrd € bis 1,3 Mrd € zu erreichen.

Konzernabschluss

Erklärung des Vorstands 116
Bestätigungsvermerk des unabhängigen
Abschlussprüfers
117
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 123
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 124
Konzernbilanz 125
Konzern-Kapitalflussrechnung 127
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 128
Konzernanhang 129
Segmentberichterstattung
Allgemeine Erläuterungen und Grundsätze
129
der Rechnungslegung 137
Neue Rechnungslegungsvorschriften 149
Konsolidierungskreis und Informationen
zu Tochterunternehmen und Beteiligungen 152
Erwerbe und Veräußerungen von
Gesellschaften und Geschäftsbereichen 153
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn

154 163 209

und Verlustrechnung

Sonstige Erläuterungen

Erläuterungen zur Konzernbilanz

Erklärung des Vorstands

Der Vorstand der Continental AG ist verantwortlich für die Aufstellung, die Vollständigkeit und die Richtigkeit des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns sowie für die sonstigen im Geschäftsbericht gegebenen Informationen. Bei der Erstellung des Konzernabschlusses wurden die International Financial Reporting Standards (IFRS) angewendet, wie sie in der EU anzuwenden sind, und, soweit erforderlich, sachgerechte Schätzungen vorgenommen. Der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns enthält eine Analyse der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns sowie weitere Erläuterungen, die nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs zu geben sind.

Um die Zuverlässigkeit der Daten sowohl für die Erstellung des Konzernabschlusses einschließlich des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns als auch für die interne Berichterstattung sicherzustellen, existiert ein wirksames internes Steuerungs- und Kontrollsystem. Dies beinhaltet konzernweit einheitliche Richtlinien für Rechnungslegung und Risikomanagement entsprechend § 91 Abs. 2 AktG sowie ein integriertes Controllingkonzept als Teil des wertorientierten Managements und Prüfungen durch die Konzernrevision. Der Vorstand wird damit in die Lage versetzt, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, Deutschland, ist von der Hauptversammlung der Continental AG zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 bestellt worden. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat den Prüfungsauftrag erteilt. KPMG hat den nach den IFRS erstellten Konzernabschluss und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns geprüft. Der Abschlussprüfer wird den Bestätigungsvermerk erteilen.

Gemeinsam mit dem Abschlussprüfer wird der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats den Konzernabschluss, den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, den Prüfungsbericht und das Risikomanagement entsprechend § 91 Abs. 2 AktG eingehend erörtern. Anschließend werden diese Jahresabschlussunterlagen und diese Berichte ebenfalls in Anwesenheit des Abschlussprüfers mit dem gesamten Aufsichtsrat in dessen Bilanzsitzung erörtert.

Hannover, 19. Februar 2021

Der Vorstand

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Continental Aktiengesellschaft, Hannover

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Continental Aktiengesellschaft, Hannover, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "Konzernlagebericht") der Continental Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • › entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
  • › vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer

(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Die Werthaltigkeit des Goodwill

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den verwendeten Annahmen verweisen wir auf den Konzernanhang unter Kapitel 2. Angaben zur Höhe des Goodwill finden sich im Konzernanhang unter Kapitel 14.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Der Goodwill beträgt zum 31. Dezember 2020 EUR 4.362 Mio und stellt mit 11 % der Bilanzsumme einen erheblichen Anteil an den Vermögenswerten dar.

Die Werthaltigkeit des Goodwill wird jährlich anlassunabhängig auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten überprüft. Ergeben sich unterjährig Impairment-Trigger, wird zudem unterjährig eine anlassbezogene Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt. Dazu wird der Buchwert mit dem erzielbaren Betrag der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit verglichen. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ergibt sich ein Abwertungsbedarf. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Stichtag für die jährlich verpflichtend durchzuführende Werthaltigkeitsprüfung ist der 30. November 2020. Daneben werden durch die Continental AG anlassbezogene Werthaltigkeitsprüfungen durchgeführt.

Die Werthaltigkeitsprüfung des Goodwill ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen unter anderem die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für die nächsten fünf bzw. neun Jahre, die unterstellten langfristigen Wachstumsraten und der verwendete Abzinsungssatz.

Im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses wurde durch die Gesellschaft erwartet, dass sich die weltweite Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen in den kommenden fünf Jahren bis 2025 im Vergleich zum Vorkrisenniveau nicht wesentlich erhöhen wird. Darüber hinaus wurden in diesem Planungsprozess die erwarteten Auswirkungen aus Restrukturierungsmaßnahmen berücksichtigt. Die Reduzierung der erwarteten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse führte im Rahmen der anlassbezogenen Werthaltigkeitsprüfung zum 30. September 2020 zu Wertminderungen des Goodwill in Höhe von EUR 649 Mio (wechselkursbedingt zum 31. Dezember 2020 EUR 655 Mio).

Im Rahmen der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung zum 30. November 2020 wurde kein zusätzlicher Wertminderungsbedarf festgestellt. Die Sensitivitätsberechnungen der Gesellschaft ergaben, dass eine für möglich gehaltene Änderung sowohl des Abzinsungssatzes, der nachhaltigen Wachstumsrate in der ewigen Rente als auch des Umsatzes keine zusätzlichen Wertminderungen erfordern.

Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die im Abschluss erfasste Wertminderung nicht in angemessener Höhe erfasst wurde. Außerdem besteht das Risiko, dass die mit der Folgebewertung des Goodwill zusammenhängenden Anhangangaben nicht sachgerecht und vollständig sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten haben wir unter anderem die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Berechnungsmethode der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Plausibilisierungen der vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresplanung bzw. vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Langfristplanung vorgenommen. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt.

Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Da sich bereits geringfügige Änderungen des Abzinsungssatzes in wesentlichem Umfang auf die Ergebnisse des Werthaltigkeitstests auswirken können, haben wir die dem Abzinsungssatz zugrunde liegenden Annahmen und Daten, den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen.

Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit der verwendeten Bewertungsmethode haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen.

Um der bestehenden Prognoseunsicherheit und dem vorgezogenen Stichtag für die Werthaltigkeitsprüfung Rechnung zu tragen, haben wir mögliche Veränderungen der Umsatzerlöse, des Abzinsungssatzes bzw. der EBIT-Marge auf den erzielbaren Betrag untersucht (Sensitivitätsanalyse), indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Werten der Gesellschaft verglichen haben. Der risikoorientierte Schwerpunkt unserer Analysen lag dabei auf fünf

zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, für die wir detaillierte Analysen durchgeführt haben.

Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zur Werthaltigkeit des Goodwill sachgerecht und vollständig sind.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die der Werthaltigkeitsprüfung des Goodwill zugrunde liegende Berechnungsmethode ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen.

Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Daten der Gesellschaft liegen innerhalb akzeptabler Bandbreiten und sind insgesamt ausgewogen.

Die damit zusammenhängenden Anhangangaben sind sachgerecht und vollständig.

Die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den verwendeten Annahmen verweisen wir auf den Konzernanhang unter Kapitel 2 und 20.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Im Konzernabschluss der Continental AG zum 31. Dezember 2020 werden aktive latente Steuern in Höhe von EUR 2.751 Mio ausgewiesen, davon resultieren EUR 580 Mio aus Verlust- und Zinsvorträgen.

Für die Bilanzierung der aktiven latenten Steuern schätzt Continental ein, inwieweit die bestehenden latenten Steueransprüche in den folgenden Berichtsperioden genutzt werden können. Die Realisation dieser Ansprüche setzt voraus, dass in Zukunft in ausreichendem Maße steuerliches Einkommen erwirtschaftet wird. Bestehen begründete Zweifel an der künftigen Nutzbarkeit der ermittelten latenten Steueransprüche, werden aktive latente Steuern nicht angesetzt bzw. bereits gebildete aktive latente Steuern wertberichtigt.

Die Bewertung der aktiven latenten Steuern ist in hohem Maße von der Einschätzung und den Annahmen der gesetzlichen Vertreter in Bezug auf die operative Entwicklung der Landeseinheiten und der Steuerplanung des Konzerns abhängig und daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Des Weiteren ist die Realisation vom jeweiligen steuerrechtlichen Umfeld abhängig.

Im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses wurde von Continental erwartet, dass sich die weltweite Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen in den kommenden fünf Jahren bis 2025 im Vergleich zum Vorkrisenniveau nicht wesentlich erhöhen wird. Dies wirkt sich negativ auf die zukünftigen Geschäfts- und Ergebnisaussichten aus. Nach Einschätzung von Continental kann von einer Nutzbarkeit der bestehenden latenten Steueransprüche trotz der eingetretenen Marktentwicklung ausgegangen werden, sodass eine Aktivierung der aktiven latenten Steuern weiterhin möglich ist.

Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die Einschätzung der Continental AG nicht angemessen ist und die angesetzten aktiven latenten Steuern nicht werthaltig sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Zur Beurteilung der Steuersachverhalte haben wir unsere Steuerspezialisten in die Prüfung einbezogen. Zunächst haben wir uns kritisch mit den temporären Differenzen zwischen den IFRS- und den jeweiligen Steuerbilanz-Buchwerten für die betroffenen Konzernunternehmen auseinandergesetzt. Außerdem haben wir die Verlustvorträge zu den Steuerbescheiden und den Steuerberechnungen für das aktuelle Geschäftsjahr für risikoorientiert ausgewählte Konzerngesellschaften und Organkreise abgestimmt sowie außerbilanzielle Korrekturen gewürdigt.

Wir haben die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf Basis der für die Konzerngesellschaften aufgestellten unternehmensinternen Prognosen der zukünftigen zu versteuernden Einkommen beurteilt und die zugrunde gelegten Annahmen kritisch gewürdigt. Diesbezüglich haben wir insbesondere die Planung des zukünftigen zu versteuernden Einkommens zu der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Planung abgestimmt und die Konsistenz der zugrunde liegenden Daten überprüft. Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Konzerngesellschaften überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den später tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben.

Die Einschätzung der Continental AG zur Ertragslage von Konzerngesellschaften mit bestehender Verlusthistorie haben wir uns erläutern lassen. Sofern bei diesen Gesellschaften aktive latente Steuern ausgewiesen werden, haben wir uns von der Durchführung der ergebnisverbessernden Maßnahmen überzeugt sowie die Ursachen der Ergebnisverbesserung analysiert und die Nachhaltigkeit der zu versteuernden Ergebnisse beurteilt.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die der Bewertung der aktiven latenten Steuern zugrunde liegenden Annahmen sind insgesamt angemessen.

Der Ansatz und die Bewertung der Restrukturierungsrückstellungen

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den verwendeten Annahmen verweisen wir auf den Konzernanhang Kapitel 2 und 29.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Zum 31. Dezember 2020 werden im Konzernabschluss der Continental AG Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von EUR 1.351 Mio erfasst.

Für Restrukturierungsmaßnahmen sind bei Vorliegen der allgemeinen sowie konkretisierenden Ansatzvoraussetzungen der einschlägigen Vorschriften entsprechende Rückstellungen zu bilden. Die Bewertung der betragsmäßig bedeutsamen Restrukturierungsrückstellungen ist dabei in hohem Maße von den Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft insbesondere hinsichtlich der Ausgestaltung der Sozialpläne, der Abfindungsbeträge, der Freistellung von Mitarbeitern sowie Standortaufgabekosten abhängig.

Die Risiken für den Konzernabschluss bestehen darin, dass die Voraussetzungen für den Ansatz der Restrukturierungsrückstellungen nicht vorliegen bzw. diese unzutreffend bewertet sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Zunächst haben wir im Rahmen unserer Prüfung beurteilt, ob die Ansatzkriterien jeweils zum 31. Dezember 2020 erfüllt waren. Diesbezüglich haben wir insbesondere beurteilt, ob jeweils ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan vorlag und die wesentlichen Bestandteile der Restrukturierungsmaßnahmen an die betroffenen Mitarbeiter kommuniziert wurden oder mit der Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen begonnen wurde.

Anschließend haben wir uns die der Bewertung der Restrukturierungsrückstellungen zugrunde gelegten Annahmen erläutern lassen. Wir haben die Konsistenz der Annahmen mit den detaillierten, formalen Restrukturierungsplänen beurteilt. Außerdem haben wir die Annahmen mit in der Vergangenheit umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen verglichen sowie bereits zum Stichtag abgeschlossene Verträge und Vereinbarungen kritisch gewürdigt.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Annahmen der gesetzlichen Vertreter sind angemessen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:

  • › die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung, die im Abschnitt "Nachhaltigkeit und zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung" des Konzernlageberichts enthalten ist, und
  • › die Konzernerklärung zur Unternehmensführung, auf die im gleichnamigen Abschnitt des Konzernlageberichts Bezug genommen wird.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • › wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • › anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Auftragsgemäß haben wir eine gesonderte betriebswirtschaftliche Prüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung durchgeführt. In Bezug auf Art, Umfang und Ergebnisse dieser betriebswirtschaftlichen Prüfung weisen wir auf unseren uneingeschränkten Prüfungsvermerk vom 2. März 2021 hin.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt

haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung

gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • › identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • › gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • › beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • › ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere

Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

  • › beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • › holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • › beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • › führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese

Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergabe des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "continental_187287.zip" (SHA256-Hashwert: ff1d6b6632b3219 cdb263c093d69c9246504a461f8e06b2b9535e54af227f97c), die im geschützten Mandanten-Portal für die Emittenten abrufbar ist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des §328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach §317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des §328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften Konzernlagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des §328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • › identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
  • › gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • › beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • › beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen.
  • › beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Juli 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 8. November 2020 vom Prüfungsausschuss beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit mehr als dreißig Jahren als Konzernabschlussprüfer der Continental Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Gesellschaft und ihre beherrschten Unternehmen erbracht:

Neben der Prüfung des Konzern- und Jahresabschlusses sowie der prüferischen Durchsicht des Halbjahresabschlusses der Continental Aktiengesellschaft haben wir verschiedene Konzern- und Jahresabschlussprüfungen sowie prüferische Durchsichten von Halbjahresabschlüssen bei Tochterunternehmen durchgeführt. Es erfolgten projektbegleitende IT-Prüfungen, Prüfungen diverser IT-Systeme und IT-Prozesse sowie Migrationsprüfungen. Ferner haben wir andere Bestätigungsleistungen erbracht, wie die Erteilung eines Comfort Letter, gesetzliche oder vertragliche Prüfungen wie z. B. die Prüfungen nach dem EEG, EMIR-Prüfungen nach § 20 WpHG, die Prüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung, die Prüfung von Transferpreisen sowie Mittelverwendungsprüfungen. Wir haben Bestätigungen über die Einhaltung vertraglicher Bedingungen erteilt. Des Weiteren wurden Workshops zu steuerlichen Sachverhalten durchgeführt. Von uns erbrachte Steuerberatungsleistungen umfassen zudem Unterstützungsleistungen bei der Erstellung von Steuererklärungen und bei Betriebsprüfungen sowie die ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Beratung zu Einzelsachverhalten, sowie die projektbegleitende Unterstützung bei der Implementierung eines Tax-Compliance-Management-Systems.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andreas Modder.

Hannover, den 2. März 2021

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Tonne Modder Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Mio € Kapitel 2020 2019
Umsatzerlöse 6 37.722,3 44.478,4
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen –29.133,6 –33.893,4
Bruttoergebnis vom Umsatz 8.588,7 10.585,0
Forschungs- und Entwicklungskosten 7 –4.330,6 –4.471,8
Vertriebs- und Logistikkosten –2.417,3 –2.718,9
Allgemeine Verwaltungskosten –1.156,9 –1.110,2
Sonstige Erträge 8 1.711,2 1.774,6
Sonstige Aufwendungen 8 –3.045,3 –4.203,2
Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 10 –68,5 –124,3
Übriges Beteiligungsergebnis 10 0,6 0,5
EBIT –718,1 –268,3
Zinserträge 11 98,5 147,2
Zinsaufwendungen 11 –282,2 –317,3
Effekte aus Währungsumrechnung 11 –97,4 –30,5
Effekte aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten
und sonstige Bewertungseffekte
11 69,1 –119,7
Finanzergebnis 11 –212,0 –320,3
Ergebnis vor Ertragsteuern –930,1 –588,6
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 12 11,3 –582,4
Konzernergebnis –918,8 –1.171,0
Auf Anteile in Fremdbesitz entfallender Gewinn –43,1 –54,0
Konzernergebnis den Anteilseignern zuzurechnen –961,9 –1.225,0
Ergebnis pro Aktie in €, unverwässert 38 –4,81 –6,13
Ergebnis pro Aktie in €, verwässert 38 –4,81 –6,13

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Mio € 2020 2019
Konzernergebnis –918,8 –1.171,0
Ergebnisneutrale Umgliederung innerhalb des Eigenkapitals
Posten, die nicht ergebniswirksam umgegliedert werden
Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne1 –490,5 –808,8
Zeitwertveränderungen1 –523,6 –797,6
Umgliederungen aus Abgängen der Pensionsverpflichtungen
Anteil von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen2 0,0 0,0
Währungsumrechnung1 33,1 –11,2
Sonstige Finanzanlagen –9,0 –3,6
Zeitwertveränderungen1 –6,1
Anteil von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen2 –2,9 –3,6
Im Eigenkapital erfasste Steuerpositionen 43,4 236,9
Posten, die in Folgeperioden erfolgswirksam umgegliedert werden könnten
Währungsumrechnung1 –1.048,9 287,4
Effekte aus Währungsumrechnung1 –1.051,7 279,4
Erfolgswirksame Umgliederung 0,7 0,0
Anteil von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen2 2,1 8,0
Cashflow Hedges –0,9
Zeitwertveränderungen –8,5
Erfolgswirksame Umgliederung 7,6
Im Eigenkapital erfasste Steuerpositionen –1,7 0,5
Sonstiges Ergebnis –1.506,7 –288,5
Gesamtergebnis –2.425,5 –1.459,5
Auf Anteile in Fremdbesitz entfallendes Gesamtergebnis 7,3 –63,8
Gesamtergebnis den Anteilseignern zuzurechnen –2.418,2 –1.523,3

1 Inklusive Fremdanteile.

2 Inklusive Steuern.

Konzernbilanz

Aktiva

Mio € Kapitel 31.12.2020 31.12.2019
Goodwill 14 4.361,6 5.113,5
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 14 1.346,9 1.691,8
Sachanlagen 15, 16 13.760,6 14.932,7
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 17 12,2 11,7
Anteile an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 18 351,3 397,7
Sonstige Finanzanlagen 19 123,4 197,6
Aktive latente Steuern 20 2.751,4 2.174,4
Aktiver Saldo aus Pensionsbewertung 28 82,7 7,8
Langfristige Vertragsvermögenswerte 6 0,1
Langfristige derivative Finanzinstrumente und verzinsliche Anlagen 32 142,6 54,0
Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 21 161,0 114,6
Langfristige sonstige Vermögenswerte 22 24,2 28,6
Langfristige Vermögenswerte 23.117,9 24.724,5
Vorräte 23 4.238,2 4.694,4
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 24 7.353,2 7.711,6
Kurzfristige Vertragsvermögenswerte 6 119,1 89,1
Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 21 146,8 118,5
Kurzfristige sonstige Vermögenswerte 22 1.352,5 1.406,7
Ertragsteuerforderungen 234,8 240,5
Kurzfristige derivative Finanzinstrumente und verzinsliche Anlagen 32 114,0 151,5
Flüssige Mittel 25 2.938,7 3.341,8
Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte 26 22,8 89,6
Kurzfristige Vermögenswerte 16.520,1 17.843,7
Bilanzsumme 39.638,0 42.568,2

Passiva

Mio € Kapitel 31.12.2020 31.12.2019
Gezeichnetes Kapital 512,0 512,0
Kapitalrücklage 4.155,6 4.155,6
Kumulierte einbehaltene Gewinne 11.960,2 13.522,1
Erfolgsneutrale Rücklagen –4.365,4 –2.794,4
Den Anteilseignern zuzurechnendes Eigenkapital 12.262,4 15.395,3
Anteile in Fremdbesitz 376,7 480,4
Eigenkapital 27 12.639,1 15.875,7
Langfristige Leistungen an Arbeitnehmer 28 6.109,9 5.406,3
Passive latente Steuern 20 168,6 305,4
Langfristige Rückstellungen für sonstige Risiken und Verpflichtungen 29 1.242,6 666,1
Langfristige Finanzschulden 31 5.144,4 3.375,2
Langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 33 6,7 31,7
Langfristige Vertragsverbindlichkeiten 6 7,0 16,7
Langfristige sonstige Verbindlichkeiten 35 63,9 20,0
Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 12.743,1 9.821,4
Kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer 28 1.236,5 1.368,7
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 34 5.933,1 7.111,0
Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten 6 291,0 234,9
Ertragsteuerverbindlichkeiten 30 790,1 938,6
Kurzfristige Rückstellungen für sonstige Risiken und Verpflichtungen 29 1.725,4 1.261,6
Kurzfristige Finanzschulden 31 2.190,0 4.243,8
Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 33 1.287,9 1.046,3
Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten 35 801,8 666,2
Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 14.255,8 16.871,1
Bilanzsumme 39.638,0 42.568,2

Konzern-Kapitalflussrechnung

Mio € Kapitel 2020 2019
Konzernergebnis –918,8 –1.171,0
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 12 –11,3 582,4
Finanzergebnis 11 212,0 320,3
EBIT –718,1 –268,3
Gezahlte Zinsen –169,4 –157,9
Erhaltene Zinsen 32,8 75,0
Gezahlte Ertragsteuern 12, 30 –885,5 –866,0
Erhaltene Dividenden 31,3 67,3
Abschreibungen sowie Wertminderungen und -aufholungen 8, 14, 15, 16 3.751,9 5.245,5
Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen und sonstigen Finanzanlagen
inkl. Wertminderungen und -aufholungen
10, 18 22,9 123,8
Gewinne/Verluste aus Abgängen von Vermögenswerten, Gesellschaften und Geschäftsbereichen –187,7 –15,5
Veränderungen der
Vorräte 23 205,6 –49,1
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 24 140,2 337,8
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 34 –925,0 –544,7
Leistungen an Arbeitnehmer und der sonstigen Rückstellungen 28, 29 1.121,5 658,3
übrigen Aktiva und Passiva 293,5 –191,8
Mittelzufluss/-abfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 2.714,0 4.414,4
Mittelzufluss/-abfluss aus Abgängen von Vermögenswerten 14, 15 57,6 53,9
Investitionen in Sachanlagen und Software 14, 15 –1.942,4 –2.977,5
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte aus Entwicklungsprojekten und Sonstige 14 –183,7 –242,8
Mittelzufluss/-abfluss aus dem Verkauf von Gesellschaften und Geschäftsbereichen 5 304,3 1,3
Anteilserwerb von Gesellschaften und Geschäftsbereichen 5 –71,1 –487,6
Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit –1.835,3 –3.652,7
Cashflow vor Finanzierungstätigkeit (Free Cashflow) 878,7 761,7
Zahlungswirksame Netto-Veränderung kurzfristiger Finanzschulden 31 –2.557,7 –1.049,5
Zahlungswirksame Veränderung langfristiger Finanzschulden 31 2.160,7 1.907,5
Sonstige zahlungswirksame Veränderungen 81,9 –24,9
Sukzessive Erwerbe 5 –172,8 –71,0
Gezahlte Dividende –600,0 –950,0
Dividenden an Minderheitsgesellschafter und Veränderungen aus Eigenkapitaltransaktionen bei Gesellschaften mit
Minderheitsanteilseignern
–52,7 –32,5
Zugang flüssiger Mittel aus erstmaliger Einbeziehung von Tochtergesellschaften in den Konsolidierungskreis 0,4
Mittelabfluss/-zufluss aus Finanzierungstätigkeit –1.140,6 –220,0
Veränderung der flüssigen Mittel –261,9 541,7
Flüssige Mittel am 01.01. 3.341,8 2.761,4
Wechselkursbedingte Veränderungen der flüssigen Mittel –141,2 38,7
Flüssige Mittel am 31.12. 25 2.938,7 3.341,8

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

Unterschiedsbetrag aus
Mio € Gezeichnetes
Kapital1
Kapital
rücklage
Kumulierte
einbehaltene
Gewinne
Sukzessive
Erwerbe2
Neubewertung
leistungsorien
tierter Versor
gungspläne3
Währungs
umrech
nung4
Finanz
instru
menten5
Summe Anteile
in Fremd
besitz
Gesamt
Stand 01.01.2019 512,0 4.155,6 15.697,2 –205,6 –1.795,5 –510,0 –3,3 17.850,4 482,9 18.333,3
Konzernergebnis –1.225,0 –1.225,0 54,0 –1.171,0
Veränderungen
übriges Eigenkapital
–0,1 –570,9 276,9 –4,2 –298,3 9,8 –288,5
Konzerngesamtergebnis –1.225,1 –570,9 276,9 –4,2 –1.523,3 63,8 –1.459,5
Gezahlte Dividende –950,0 –950,0 –35,7 –985,7
Sukzessive Erwerbe 18,0 18,0 –33,3 –15,3
Sonstige Veränderung6 0,2 0,2 2,7 2,9
Stand 31.12.2019 512,0 4.155,6 13.522,1 –187,4 –2.366,4 –233,1 –7,5 15.395,3 480,4 15.875,7
Konzernergebnis –961,9 –961,9 43,1 –918,8
Veränderungen
übriges Eigenkapital
0,0 –450,6 –999,6 –6,1 –1.456,3 –50,4 –1.506,7
Konzerngesamtergebnis –961,9 –450,6 –999,6 –6,1 –2.418,2 –7,3 –2.425,5
Gezahlte/beschlossene
Dividende
–600,0 –600,0 –62,9 –662,9
Sukzessive Erwerbe –114,8 –114,8 –33,5 –148,3
Sonstige Veränderung6 0,1 0,1 0,0 0,1
Stand 31.12.2020 512,0 4.155,6 11.960,2 –302,1 –2.817,0 –1.232,7 –13,6 12.262,4 376,7 12.639,1

1 Eingeteilt in 200.005.983 im Umlauf befindliche Stückaktien.

2 Beinhaltet einen Anteil von -114,8 Mio € (Vj. 18,0 Mio €) aus sukzessiven Erwerben von Anteilen vollkonsolidierter Unternehmen sowie einen Anteil von 0,1 Mio € (Vj. 0,2 Mio €) aus Effekten infolge der erstmaligen Einbeziehung vormals nicht konsolidierter Tochterunternehmen.

3 Beinhaltet einen Anteil von 0,0 Mio € (Vj. 0,0 Mio €) des Anteilseigners an den nicht realisierten Gewinnen und Verlusten aus Pensionsverpflichtungen von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen.

4 Beinhaltet einen Anteil von 2,1 Mio € (Vj. 8,0 Mio €) des Anteilseigners an der Währungsumrechnung von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen.

5 Die Veränderung des Unterschiedsbetrags aus Finanzinstrumenten, nach Berücksichtigung von latenten Steuern, resultierte aus sonstigen Finanzanlagen von -6,1 Mio € (Vj. -3,6 Mio €) sowie im Vorjahr aus dem Auslaufen der Cashflow Hedges zur Zins- und Währungsbesicherung von -0,6 Mio €.

6 Sonstige Veränderungen der Anteile in Fremdbesitz durch Konsolidierungskreisveränderungen sowie Kapitalerhöhungen.

Konzernanhang

1. Segmentberichterstattung

Erläuterungen zur Segmentberichterstattung

Entsprechend den Regeln des IFRS 8, Geschäftssegmente, stellt die Segmentberichterstattung der Continental AG auf den management approach in Bezug auf die Segmentidentifikation ab. Demnach sind die Informationen, die dem Chief Operating Decision Maker regelmäßig für Entscheidungszwecke zur Verfügung gestellt werden, als maßgeblich zu betrachten.

Aufgrund der Wesensverwandtschaft einzelner Produkte werden diese in Segmente zusammengefasst. Diese zeigt sich im Wesentlichen bei Produktanforderungen, Markttrends, Kundengruppen und Distributionskanälen.

Die Aktivitäten des Continental-Konzerns sind in folgende Segmente aufgeteilt:

Autonomous Mobility and Safety (bis 31.12.2019 im Wesentlichen Chassis & Safety) entwickelt, produziert und integriert aktive und passive Sicherheitstechnologien und beherrscht die Fahrzeugdynamik.

Vehicle Networking and Information (bis 31.12.2019 im Wesentlichen Interior) entwickelt und integriert Bausteine und End-to-End-Systeme für die vernetzte Mobilität, d. h. Architekturen, Hardware, Software und Services.

Tires steht mit seinem Premiumportfolio im Pkw-, Lkw-, Bus-, Zweirad- und Spezialreifensegment für innovative Spitzenleistungen in der Reifentechnologie. Dienstleistungen für den Handel und für das Flottenmanagement sowie digitale Reifenüberwachungs- und -managementsysteme bilden weitere Schwerpunkte. Ziel ist es, zur sicheren, wirtschaftlichen und nachhaltigen Mobilität beizutragen.

ContiTech fokussiert sich auf "Smart & Sustainable Solutions Beyond Rubber" und entwickelt digitale und intelligente Lösungen für Zukunftsbranchen. ContiTech nutzt dabei das langjährige Industrie- und Materialverständnis zur Erschließung neuer Geschäftsmöglichkeiten, indem es verschiedene Materialien mit elektronischen Komponenten und individuellen Dienstleistungen kombiniert.

Powertrain bündelt umfassendes Know-how im Bereich Antriebstechnik für Fahrzeuge aller Art. Powertrain hat das Ziel, innovative und effiziente Technologien für die Elektrifizierung aller Fahrzeuge zu entwickeln.

Sonstiges/Holding/Konsolidierung

Hier sind die direkt geführten Beteiligungen wie Holding-, Finanzund Versicherungsgesellschaften sowie die Holdingfunktion der Continental AG und die Auswirkungen aus Konsolidierungen enthalten. Dieser Bereich beinhaltet auch die Ergebnisauswirkungen aus ungewissen Risiken, insbesondere aus vertraglichen und ähnlichen Ansprüchen oder Verpflichtungen, die u. a. Beteiligungsrisiken darstellen, die zurzeit operativen Bereichen nicht zugeordnet werden können.

Die interne Steuerung und Berichterstattung im Continental-Konzern basieren auf den in Kapitel 2 beschriebenen Grundsätzen der Rechnungslegung (IFRS). Der Konzern misst den Erfolg seiner Segmente einerseits als bereinigte Umsatzrendite anhand des bereinigten operativen Ergebnisses (EBIT bereinigt), bezogen auf den bereinigten Umsatz, andererseits als Kapitalrendite (ROCE), ermittelt als EBIT in Prozent der durchschnittlichen operativen Aktiva. Verkäufe und Erlöse zwischen den Segmenten werden zu Preisen berechnet, wie sie auch mit Konzernfremden vereinbart würden. Bei Verwaltungsleistungen von Gesellschaften mit übernommener Zentralfunktion oder von der Konzernführung werden die Kosten entsprechend der Inanspruchnahme wie Dienstleistungen für fremde Dritte berechnet. Sofern eine direkte Zuordnung nicht möglich ist, werden leistungsgerechte Verteilungen vorgenommen.

Das Segmentvermögen umfasst die operativen Aktiva der Aktivseite der Bilanz zum Stichtag. Die Segmentschulden weisen die Bestandteile der operativen Aktiva auf der Passivseite der Bilanz aus.

Bei den Investitionen handelt es sich um Zugänge von Sachanlagen und Software sowie Zugänge aus aktivierten Nutzungsrechten nach IFRS 16, Leasingverhältnisse, und Zugänge aus aktivierten Fremdkapitalkosten nach IAS 23, Fremdkapitalkosten. Die Abschreibungen zeigen den planmäßigen Werteverzehr und Wertminderungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sowie Wertminderungen auf Goodwill. Abschreibungen auf Finanzanlagen sind in dieser Kennzahl nicht enthalten.

Unter den nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträgen werden im Wesentlichen Veränderungen der Pensionsrückstellungen, außer Einzahlungen in die bzw. Entnahmen aus den zugehörigen Fonds, sowie die Ergebnisse aus Wertminderungen und Wertaufholungen auf nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen zusammengefasst.

Für die Angaben der Segmentberichterstattung nach Ländern und Regionen werden die Umsatzerlöse nach dem Sitz der Kunden, die Investitionen und das Segmentvermögen dagegen nach dem Sitz der Gesellschaften bestimmt.

Continental erwirtschaftete im Berichtsjahr, über alle Segmente betrachtet, mit einer Gruppe von Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung Umsatzerlöse in Höhe von 4.753,4 Mio € (Vj. 6.087,7 Mio €).

Im Jahr 2020 wurden in Deutschland 18 % (Vj. 19 %) der Umsatzerlöse erwirtschaftet. Des Weiteren gibt es wie auch im Vorjahr außer den USA und China kein Land, in dem mehr als 10 % der Umsätze realisiert wurden.

Hinsichtlich der Angaben zu den Zielen, Methoden und Prozessen des Kapitalmanagements verweisen wir auf das Kapitel Unternehmenssteuerung im Lagebericht.

Segmentberichterstattung 2020

Mio € Autonomous
Mobility and
Safety
Vehicle
Networking and
Information
Tires ContiTech Powertrain Sonstiges/
Holding/
Konsolidierung
Konzern
Außenumsatz 7.490,6 7.818,6 10.093,7 5.513,3 6.806,1 37.722,3
Konzerninterner Umsatz 38,6 37,5 64,9 65,3 161,6 –367,9
Umsatz (gesamt) 7.529,2 7.856,1 10.158,6 5.578,6 6.967,7 –367,9 37.722,3
EBIT (Segmentergebnis) –97,7 –1.342,5 1.012,3 254,1 –450,8 –93,5 –718,1
in % vom Umsatz –1,3 –17,1 10,0 4,6 –6,5 –1,9
davon Ergebnis von nach der Equity-Methode
bilanzierten Unternehmen
5,3 –38,4 –1,5 0,4 –34,9 0,6 –68,5
Investitionen1 498,7 480,6 535,5 179,6 466,0 71,8 2.232,2
in % vom Umsatz 6,6 6,1 5,3 3,2 6,7 5,9
Abschreibungen2 570,6 1.368,7 852,6 374,6 573,3 12,1 3.751,9
davon Wertminderungen3 9,5 744,1 11,8 25,1 86,3 0,0 876,8
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte 20,0 75,0 0,0 0,0 35,4 130,4
Wesentliche zahlungsunwirksame
Aufwendungen/Erträge
–18,2 –30,9 –24,0 –23,2 –90,1 6,3 –180,1
Segmentvermögen 7.145,8 6.395,1 8.906,7 4.251,7 5.675,7 206,4 32.581,4
davon Anteile an nach der Equity-Methode
bilanzierten Unternehmen
124,5 57,6 94,1 20,0 46,1 9,0 351,3
Segmentschulden 2.745,7 2.959,6 2.504,4 1.198,2 2.679,8 22,7 12.110,4
Operative Aktiva (zum 31.12.) 4.400,1 3.435,5 6.402,3 3.053,5 2.995,9 183,7 20.471,0
Operative Aktiva (Durchschnitt) 4.658,8 4.203,4 7.080,7 3.281,2 3.191,5 121,0 22.536,6
Kapitalrendite (ROCE) in % –2,1 –31,9 14,3 7,7 –14,1 –3,2
Anzahl Mitarbeiter (zum 31.12.)4 47.762 47.789 56.864 43.463 40.102 406 236.386
Umsatz bereinigt5 7.529,2 7.842,3 10.154,4 5.448,2 6.967,7 –367,9 37.573,9
Bereinigtes operatives Ergebnis
(EBIT bereinigt)6
94,9 –374,7 1.344,1 412,2 –55,6 –88,2 1.332,7
in % des bereinigten Umsatzes 1,3 –4,8 13,2 7,6 –0,8 3,5

1 Investitionen in Sachanlagen und Software.

2 Ohne Abschreibungen auf Finanzanlagen.

3 Der Begriff Wertminderung beinhaltet außerplanmäßige Abschreibungen sowie erforderliche Wertaufholungen. Darin enthalten sind ebenfalls Aufwendungen aus

Ausbuchungen von Markenwerten.

4 Ohne Auszubildende.

5 Bereinigt um Konsolidierungskreisveränderungen.

6 Bereinigt um Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA), Konsolidierungskreisveränderungen und Sondereffekte.

Segmentberichterstattung 2019

Mio € Autonomous
Mobility and
Safety
Vehicle
Networking and
Information
Tires ContiTech Powertrain Sonstiges/
Holding/
Konsolidierung
Konzern
Außenumsatz 9.348,2 9.540,6 11.671,3 6.303,4 7.614,9 44.478,4
Konzerninterner Umsatz 33,4 54,9 56,7 98,1 187,4 –430,5
Umsatz (gesamt) 9.381,6 9.595,5 11.728,0 6.401,5 7.802,3 –430,5 44.478,4
EBIT (Segmentergebnis) –120,3 –1.325,3 1.651,6 305,9 –662,1 –118,1 –268,3
in % vom Umsatz –1,3 –13,8 14,1 4,8 –8,5 –0,6
davon Ergebnis von nach der Equity-Methode
bilanzierten Unternehmen
9,6 –147,0 6,2 0,5 6,7 –0,3 –124,3
Investitionen1 720,6 683,7 926,2 261,7 657,7 58,7 3.308,6
in % vom Umsatz 7,7 7,1 7,9 4,1 8,4 7,4
Abschreibungen2 1.265,6 1.907,7 846,1 364,6 854,6 6,9 5.245,5
davon Wertminderungen3 750,0 1.373,2 22,5 12,3 351,9 2.509,9
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte 2,0 130,5 0,0 0,0 67,9 200,4
Wesentliche zahlungsunwirksame
Aufwendungen/Erträge
–0,1 –179,4 –16,4 –21,9 –40,3 6,5 –251,6
Segmentvermögen 7.379,2 7.521,6 10.073,9 4.776,8 6.063,6 162,0 35.977,1
davon Anteile an nach der Equity-Methode
bilanzierten Unternehmen
128,5 63,4 109,2 19,9 68,4 8,3 397,7
Segmentschulden 2.662,4 2.764,4 2.518,7 1.285,5 2.716,3 38,8 11.986,1
Operative Aktiva (zum 31.12.) 4.716,8 4.757,2 7.555,2 3.491,3 3.347,3 123,2 23.991,0
Operative Aktiva (Durchschnitt) 5.159,9 5.760,2 7.797,5 3.519,8 3.906,3 34,8 26.178,5
Kapitalrendite (ROCE) in % –2,3 –23,0 21,2 8,7 –16,9 –1,0
Anzahl Mitarbeiter (zum 31.12.)4 48.434 48.117 56.884 45.801 41.744 478 241.458
Umsatz bereinigt5 9.126,8 9.593,9 11.728,0 6.393,7 7.802,3 –430,5 44.214,2
Bereinigtes operatives Ergebnis
(EBIT bereinigt)6
672,9 442,4 1.705,4 455,4 57,0 –107,6 3.225,5
in % des bereinigten Umsatzes 7,4 4,6 14,5 7,1 0,7 7,3

1 Investitionen in Sachanlagen und Software.

2 Ohne Abschreibungen auf Finanzanlagen.

3 Der Begriff Wertminderung beinhaltet außerplanmäßige Abschreibungen sowie erforderliche Wertaufholungen.

4 Ohne Auszubildende.

5 Bereinigt um Konsolidierungskreisveränderungen.

6 Bereinigt um Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokation (PPA), Konsolidierungskreisveränderungen und Sondereffekte.

Mio € Autonomous
Mobility and
Safety
Vehicle
Networking and
Information
Tires ContiTech Powertrain Sonstiges/
Holding/
Konsolidierung
Konzern
Umsatz 7.529,2 7.856,1 10.158,6 5.578,6 6.967,7 –367,9 37.722,3
Konsolidierungskreisveränderungen1 –13,8 –4,2 –130,4 –148,4
Umsatz bereinigt 7.529,2 7.842,3 10.154,4 5.448,2 6.967,7 –367,9 37.573,9
EBITDA 472,9 26,2 1.864,9 628,7 122,5 –81,4 3.033,8
Abschreibungen2 –570,6 –1.368,7 –852,6 –374,6 –573,3 –12,1 –3.751,9
EBIT –97,7 –1.342,5 1.012,3 254,1 –450,8 –93,5 –718,1
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
aus Kaufpreisallokation (PPA)
65,5 20,3 88,7 9,1 183,6
Konsolidierungskreisveränderungen1 –0,8 0,7 –5,8 –5,9
Sondereffekte
Wertminderungen auf Goodwill 654,6 654,6
Wertminderungen3 6,1 89,4 0,5 17,5 79,2 0,0 192,7
Restrukturierungen4 134,8 229,9 292,2 36,0 187,8 880,7
Restrukturierungsbezogene Belastungen5 10,5 3,7 0,2 1,7 10,4 26,5
Abfindungen5 21,4 20,0 17,7 17,5 13,8 0,3 90,7
Veräußerungsgewinne und -verluste aus
Abgängen von Gesellschaften und
Geschäftsbereichen
0,0 –161,5 0,2 2,5 –8,8 –167,6
Sonstiges6 19,8 67,0 103,7 5,0 195,5
Bereinigtes operatives Ergebnis (EBIT
bereinigt)
94,9 –374,7 1.344,1 412,2 –55,6 –88,2 1.332,7

Überleitung Umsatz zum Umsatz bereinigt sowie EBITDA zum bereinigten operativen Ergebnis (EBIT bereinigt) 2020

1 Konsolidierungskreisveränderungen beinhalten Zu- und Abgänge im Rahmen von Share und Asset Deals. Dabei werden Zugänge im Berichtsjahr und Abgänge in der Vergleichsperiode bereinigt.

2 Ohne Abschreibungen auf Finanzanlagen.

3 Der Begriff Wertminderung beinhaltet außerplanmäßige Abschreibungen sowie erforderliche Wertaufholungen. In dieser Position nicht enthalten sind Wertminderungen, die im Rahmen einer Restrukturierung entstanden sind, sowie Wertminderungen auf Finanzanlagen. Darin enthalten sind Aufwendungen aus Ausbuchungen von Markenwerten in den Segmenten Vehicle Networking and Information in Höhe von 71,2 Mio € und ContiTech in Höhe von 14,5 Mio €.

4 Hierin enthalten sind Wertminderungen in Höhe von insgesamt 33,7 Mio € (Autonomous Mobility and Safety 3,4 Mio €; Vehicle Networking and Information 0,1 Mio €; Tires 13,0 Mio €; ContiTech 7,7 Mio €; Powertrain 9,5 Mio €) sowie Wertaufholungen in Höhe von insgesamt 4,2 Mio € (Tires 1,7 Mio €; ContiTech 0,1 Mio €; Powertrain 2,4 Mio €). 5 Aufgrund des Strukturprogramms "Transformation 2019—2029" werden restrukturierungsbezogene Belastungen und Abfindungen ab dem Geschäftsjahr 2020 als zu

bereinigende Sondereffekte erfasst. 6 Unter Sonstiges werden im Wesentlichen Aufwendungen aus der Verselbstständigung des Segments Powertrain in Höhe von 102,8 Mio € und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Rückführung des Geschäfts aus dem assoziierten Unternehmen OSRAM CONTINENTAL GmbH, München, Deutschland, in Höhe von

insgesamt 49,9 Mio € sowie ein Aufwand aufgrund einer Wertberichtigung des Buchwerts eines assoziierten Unternehmens in Höhe von 37,5 Mio € erfasst.

Mio € Autonomous
Mobility and
Safety
Vehicle
Networking and
Information
Tires ContiTech Powertrain Sonstiges/
Holding/
Konsolidierung
Konzern
Umsatz 9.381,6 9.595,5 11.728,0 6.401,5 7.802,3 –430,5 44.478,4
Konsolidierungskreisveränderungen1 –254,8 –1,6 –7,8 –264,2
Umsatz bereinigt 9.126,8 9.593,9 11.728,0 6.393,7 7.802,3 –430,5 44.214,2
EBITDA 1.145,3 582,4 2.497,7 670,5 192,5 –111,2 4.977,2
Abschreibungen2 –1.265,6 –1.907,7 –846,1 –364,6 –854,6 –6,9 –5.245,5
EBIT –120,3 –1.325,3 1.651,6 305,9 –662,1 –118,1 –268,3
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
aus Kaufpreisallokation (PPA)
57,2 20,0 94,6 10,7 182,5
Konsolidierungskreisveränderungen1 –2,9 1,6 0,4 –0,9
Sondereffekte
Wertminderungen auf Goodwill 719,8 1.347,9 2,3 223,5 2.293,5
Wertminderungen3 29,1 25,3 3,5 4,9 48,9 111,7
Restrukturierungen4 42,7 172,9 32,5 46,5 402,6 697,2
Veräußerungsgewinne und -verluste aus
Abgängen von Gesellschaften und
Geschäftsbereichen
0,0 0,0
Sonstiges5 4,5 162,8 –2,2 0,8 33,4 10,5 209,8
Bereinigtes operatives Ergebnis (EBIT
bereinigt)
672,9 442,4 1.705,4 455,4 57,0 –107,6 3.225,5

Überleitung Umsatz zum Umsatz bereinigt sowie EBITDA zum bereinigten operativen Ergebnis (EBIT bereinigt) 2019

1 Konsolidierungskreisveränderungen beinhalten Zu- und Abgänge im Rahmen von Share und Asset Deals. Dabei werden Zugänge im Berichtsjahr und Abgänge in der Vergleichsperiode bereinigt.

2 Ohne Abschreibungen auf Finanzanlagen.

3 Der Begriff Wertminderung beinhaltet außerplanmäßige Abschreibungen sowie erforderliche Wertaufholungen. In dieser Position nicht enthalten sind Wertminderungen, die im Rahmen einer Restrukturierung entstanden sind, sowie Wertminderungen auf Finanzanlagen.

4 Hierin enthalten sind Wertminderungen in Höhe von insgesamt 104,8 Mio € (Autonomous Mobility and Safety 1,2 Mio €; Tires 19,0 Mio €; ContiTech 5,0 Mio €, Powertrain 79,6 Mio €).

5 Unter Sonstiges werden im Wesentlichen ein Aufwand aus der Wertberichtigung des Buchwerts des assoziierten Unternehmens OSRAM CONTINENTAL GmbH, München, Deutschland, in Höhe von 157,9 Mio € und Aufwendungen aus der Verselbstständigung des Segments Powertrain sowie der organisatorischen Neuausrichtung des Unternehmensbereichs Automotive Technologies in Höhe von insgesamt 47,4 Mio € erfasst.

Überleitung EBIT zum Konzernergebnis

Konzernergebnis den Anteilseignern zuzurechnen –961,9 –1.225,0
Auf Anteile in Fremdbesitz entfallender Gewinn –43,1 –54,0
Konzernergebnis –918,8 –1.171,0
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 11,3 –582,4
Ergebnis vor Ertragsteuern –930,1 –588,6
Finanzergebnis –212,0 –320,3
EBIT –718,1 –268,3
Sonstiges/Holding/Konsolidierung –93,5 –118,1
Powertrain –450,8 –662,1
ContiTech 254,1 305,9
Tires 1.012,3 1.651,6
Vehicle Networking and Information –1.342,5 –1.325,3
Autonomous Mobility and Safety –97,7 –120,3
Mio € 2020 2019

Segmentberichterstattung nach Regionen

Mio € Deutschland Europa ohne
Deutschland
Nordamerika Asien Übrige
Länder
Konzern
Außenumsatz 2020 6.801,2 11.260,2 9.411,3 9.007,4 1.242,2 37.722,3
Außenumsatz 2019 8.349,6 13.102,9 11.628,0 9.752,0 1.645,9 44.478,4
Investitionen 20201 579,2 799,5 382,8 427,9 42,8 2.232,2
Investitionen 20191 812,9 1.108,3 646,9 691,9 48,6 3.308,6
Segmentvermögen zum 31.12.2020 9.381,3 8.930,9 6.927,2 7.036,9 305,1 32.581,4
Segmentvermögen zum 31.12.2019 10.289,5 9.509,2 8.208,7 7.402,8 566,9 35.977,1
Anzahl Mitarbeiter zum 31.12.20202 58.809 75.983 44.831 47.503 9.260 236.386
Anzahl Mitarbeiter zum 31.12.20192 61.474 77.063 45.912 47.631 9.378 241.458

1 Investitionen in Sachanlagen und Software.

2 Ohne Auszubildende.

Überleitung zu operativen Aktiva 2020

Mio € Autonomous
Mobility and
Safety
Vehicle
Networking and
Information
Tires ContiTech Powertrain Sonstiges/
Holding/
Konsolidierung
Konzern
Summe Aktiva/Bilanzsumme 7.202,0 6.426,5 8.970,5 4.257,8 5.713,9 7.067,3 39.638,0
Flüssige Mittel 2.938,7 2.938,7
Kurz- und langfristige derivative Finanz
instrumente, verzinsliche Anlagen
256,6 256,6
Andere finanzielle Vermögenswerte 24,0 27,2 13,9 5,6 28,3 23,5 122,5
Abzüglich finanzieller Vermögenswerte 24,0 27,2 13,9 5,6 28,3 3.218,8 3.317,8
Abzüglich sonstiger nicht operativer
Vermögenswerte
32,2 4,2 49,9 0,5 9,9 655,9 752,6
Aktive latente Steuern 2.751,4 2.751,4
Ertragsteuerforderungen 234,8 234,8
Abzüglich Ertragsteuervermögen 2.986,2 2.986,2
Segmentvermögen 7.145,8 6.395,1 8.906,7 4.251,7 5.675,7 206,4 32.581,4
Summe Verbindlichkeiten und Rückstellungen 4.460,1 4.254,3 3.467,7 1.967,1 3.611,6 9.238,1 26.998,9
Kurz- und langfristige Finanzschulden 7.334,4 7.334,4
Zins- und andere finanzielle Verbindlichkeiten 36,4 36,4
Abzüglich finanzieller Verbindlichkeiten 7.370,8 7.370,8
Passive latente Steuern 168,6 168,6
Ertragsteuerverbindlichkeiten 790,1 790,1
Abzüglich Ertragsteuerverpflichtungen 958,7 958,7
Abzüglich sonstiger nicht operativer
Verbindlichkeiten
1.714,4 1.294,7 963,3 768,9 931,8 885,9 6.559,0
Segmentschulden 2.745,7 2.959,6 2.504,4 1.198,2 2.679,8 22,7 12.110,4
Operative Aktiva 4.400,1 3.435,5 6.402,3 3.053,5 2.995,9 183,7 20.471,0

Überleitung zu operativen Aktiva 2019

Mio € Autonomous
Mobility and
Safety
Vehicle
Networking and
Information
Tires ContiTech Powertrain Sonstiges/
Holding/
Konsolidierung
Konzern
Summe Aktiva/Bilanzsumme 7.355,0 7.471,0 10.077,9 4.784,0 6.026,6 6.853,7 42.568,2
Flüssige Mittel 3.341,8 3.341,8
Kurz- und langfristige derivative Finanz
instrumente, verzinsliche Anlagen
205,5 205,5
Andere finanzielle Vermögenswerte 9,6 23,1 17,6 7,6 13,1 18,7 89,7
Abzüglich finanzieller Vermögenswerte 9,6 23,1 17,6 7,6 13,1 3.566,0 3.637,0
Abzüglich sonstiger nicht operativer
Vermögenswerte
–33,8 –73,7 –13,6 –0,4 –50,1 710,8 539,2
Aktive latente Steuern 2.174,4 2.174,4
Ertragsteuerforderungen 240,5 240,5
Abzüglich Ertragsteuervermögen 2.414,9 2.414,9
Segmentvermögen 7.379,2 7.521,6 10.073,9 4.776,8 6.063,6 162,0 35.977,1
Summe Verbindlichkeiten und Rückstellungen 4.145,5 3.786,7 3.399,9 1.972,9 3.579,6 9.807,9 26.692,5
Kurz- und langfristige Finanzschulden 7.619,0 7.619,0
Zins- und andere finanzielle Verbindlichkeiten 25,1 25,1
Abzüglich finanzieller Verbindlichkeiten 7.644,1 7.644,1
Passive latente Steuern 305,4 305,4
Ertragsteuerverbindlichkeiten 938,6 938,6
Abzüglich Ertragsteuerverpflichtungen 1.244,0 1.244,0
Abzüglich sonstiger nicht operativer
Verbindlichkeiten
1.483,1 1.022,3 881,2 687,4 863,3 881,0 5.818,3
Segmentschulden 2.662,4 2.764,4 2.518,7 1.285,5 2.716,3 38,8 11.986,1
Operative Aktiva 4.716,8 4.757,2 7.555,2 3.491,3 3.347,3 123,2 23.991,0

2. Allgemeine Erläuterungen und Grundsätze der Rechnungslegung

Die Continental Aktiengesellschaft (Continental AG) mit Sitz in Hannover, Vahrenwalder Straße 9, Deutschland, ist die Muttergesellschaft des Continental-Konzerns und eine börsennotierte Aktiengesellschaft. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover eingetragen (HR B 3527). Die Continental AG ist ein weltweit operierender Zulieferer der Automobilindustrie. Die Art der Geschäftstätigkeit und die Hauptaktivitäten der Continental AG sind im Kapitel Segmentberichterstattung näher erläutert. Der Konzernabschluss der Continental AG für das Geschäftsjahr 2020 wurde mit Beschluss des Vorstands vom 19. Februar 2021 aufgestellt und wird beim Bundesanzeiger eingereicht und dort bekannt gemacht. Die Continental AG wird in den Konzernabschluss der INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG, Herzogenaurach, Deutschland, einbezogen, der im Bundesanzeiger bekannt gemacht wird.

Der Konzernabschluss der Continental AG zum 31. Dezember 2020 ist gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 in Verbindung mit § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die International Accounting Standards (IAS), die Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee bzw. des Vorgängers International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) sowie die des ehemaligen Standing Interpretations Committee (SIC). Alle für das Geschäftsjahr 2020 verbindlichen IFRS-Standards wurden vorbehaltlich der Anerkennung durch die Europäische Union angewendet.

Der Konzernabschluss wurde auf Basis historischer Anschaffungsund Herstellungskosten aufgestellt. Ausnahmen sind bestimmte finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (einschließlich derivativer Instrumente), deren Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte, deren Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten erfolgt, sowie leistungsorientierte Pensionspläne, bei denen das Planvermögen zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird.

Die Jahresabschlüsse der in den Konzern einbezogenen Gesellschaften werden entsprechend IFRS 10, Konzernabschlüsse, nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Der Stichtag der Einzelabschlüsse der einbezogenen Konzerngesellschaften entspricht grundsätzlich dem Stichtag des Konzernabschlusses.

Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, sind alle Beträge in Millionen Euro (Mio €) angegeben. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben aufgrund kaufmännischer Rundung Differenzen auftreten können.

Auswirkung der COVID-19-Pandemie auf die Rechnungslegung im Berichtszeitraum

Aufgrund der COVID-19-Pandemie war das Berichtsjahr 2020 im Hinblick auf das wirtschaftliche Umfeld in besonderem Maße Unsicherheiten unterworfen. Die nachhaltigen wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie sowie der eingeleiteten Stabilisierungsmaßnahmen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht absehbar. Auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen erfolgte im Berichtsjahr eine stetige Überprüfung auf Anpassungsbedarfe in den unterschiedlichen Bereichen. Die Analyse zu den Auswirkungen auf die Rechnungslegung des Continental-Konzerns zum 31. Dezember 2020 ergab folgende Ergebnisse:

  • › Finanzinstrumente: Ein Anstieg der Insolvenzen und damit einhergehende Kreditverluste als Auswirkung der COVID-19-Pandemie können nicht ausgeschlossen werden. Der Continental-Konzern hat Wertberichtigungen in Fällen vorgenommen, bei denen Gründe nach Beurteilung des Kreditmanagements zu der Annahme führen, dass mit einer höheren Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass Forderungen nicht einbringbar sind. Der Continental-Konzern führt eine regelmäßige Überprüfung des Modells der erwarteten Kreditverluste des IFRS 9 durch, um potenzielle Auswirkungen auf das Modell zu identifizieren und ggf. erforderliche Anpassungen vorzunehmen. Eine Überprüfung auf Basis der aktuellen Informationslage ergab keinen Anpassungsbedarf zum 31. Dezember 2020.
  • › Geschäfts- und Firmenwert, Impairment-Test: Auf Basis der aktuell ermittelten durchschnittlichen gewichteten Kapitalkostensätze (WACC), der zugrunde liegenden Plandaten sowie der derzeit erwarteten möglichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ergab sich im Segment Vehicle Networking and Information in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Connected Car Networking eine Wertminderung des Goodwill in Höhe von 654,6 Mio€ (30. September 2020: 649,3 Mio€). Zu weiteren Details verweisen wir auf den Abschnitt Außerplanmäßige Abschreibungen.
  • › Leasingverhältnisse: Infolge der COVID-19-Pandemie kann es durch veränderte Leasingzahlungen zu einer geänderten bilanziellen Abbildung von vereinzelten Leasingverhältnissen kommen. Alle relevanten Sachverhalte wurden überprüft und entsprechend den Vorgaben des IFRS 16 bilanziert. Zum 31. Dezember 2020 ergab sich hieraus kein wesentlicher Anpassungsbedarf.
  • › Leistungen an Arbeitnehmer: Aus der Überprüfung der festgelegten versicherungsmathematischen Annahmen für Leistungen an Arbeitnehmer, einschließlich des Rechnungszinssatzes, resultierten aus der COVID-19-Pandemie keine Anpassungsbedarfe zum 31. Dezember 2020.

Konsolidierungskreis

Alle wesentlichen Tochterunternehmen, die die Continental AG nach den Bestimmungen des IFRS 10 beherrscht, sind in den Konzernabschluss einbezogen und werden vollkonsolidiert. Dazu muss die Continental AG die Entscheidungsmacht zur Steuerung der relevanten Tätigkeiten und ein Recht auf variable Rückflüsse aus dem Beteiligungsunternehmen haben. Des Weiteren muss sie ihre Entscheidungsmacht dazu nutzen können, die Höhe dieser Rückflüsse zu bestimmen. Daher kann der Konsolidierungskreis auch Gesellschaften umfassen, die unabhängig von den Stimmrechtsverhältnissen durch andere substanzielle Rechte, wie vertragliche Vereinbarungen, von der Continental AG beherrscht werden, wie es bei in den Konzernabschluss einbezogenen strukturierten Einheiten der Fall ist.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem auf das Mutterunternehmen entfallenden anteiligen zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Netto-Reinvermögen zum Zeitpunkt des Erwerbs. Dabei werden auch immaterielle Vermögenswerte mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt, die bisher im Einzelabschluss des erworbenen Unternehmens nicht erfasst wurden. Bei einem Unternehmenserwerb identifizierte immaterielle Vermögenswerte, darunter z. B. Markennamen, Patente, Technologien, Kundenbeziehungen und Auftragsbestände, werden zum Erwerbszeitpunkt nur dann separat angesetzt, wenn die Voraussetzungen nach IAS 38, Immaterielle Vermögenswerte, für die Aktivierung eines immateriellen Vermögenswerts vorliegen. Die Bewertung zum Erwerbszeitpunkt kann in der Regel nur vorläufig erfolgen. Sind Anpassungen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erwerb zugunsten bzw. zulasten der Vermögenswerte und Schulden notwendig, so werden diese entsprechend retrospektiv zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen. Wesentliche Anpassungen werden im Anhang dargestellt.

Ein verbleibender aktivischer Unterschiedsbetrag wird als Goodwill aktiviert. Der Anteil der Minderheitsgesellschafter wird mit dem anteiligen (neubewerteten) Netto-Vermögen des Tochterunternehmens bewertet. Um die Werthaltigkeit des Goodwill aus einer noch nicht vollständig abgeschlossenen Bewertung und demnach vorläufigen Kaufpreisaufteilung sicherzustellen, wird zum Bilanzstichtag eine vorläufige Aufteilung des vorläufigen Goodwill auf die betroffenen Geschäftsbereiche vorgenommen. Diese vorläufige Aufteilung kann deutlich von der endgültigen Verteilung abweichen. Ein sich ergebender negativer Unterschiedsbetrag wird nach erneuter Überprüfung der Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden innerhalb der sonstigen Erträge realisiert.

Nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital werden unter "Anteile in Fremdbesitz" im Eigenkapital ausgewiesen.

Im Falle sukzessiver Erwerbe bei bereits bestehender Beherrschung werden sich ergebende Unterschiedsbeträge zwischen Kaufpreis und Buchwert der erworbenen nicht beherrschenden Anteile in den erfolgsneutralen Rücklagen im Eigenkapital verrechnet.

Im Falle eines sukzessiven Erwerbs und einer damit verbundenen Erlangung der Beherrschungsmöglichkeit wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert für die bereits im Besitz befindlichen Anteile zum Zeitpunkt der

erstmaligen Vollkonsolidierung erfolgswirksam innerhalb der sonstigen Erträge und Aufwendungen realisiert.

Wesentliche Beteiligungen werden, wenn die Continental AG einen maßgeblichen Einfluss auf das Beteiligungsunternehmen ausüben kann (assoziierte Unternehmen), grundsätzlich nach der Equity-Methode bilanziert. Die Beteiligungsbuchwerte der nach der Equity-Methode konsolidierten assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem anteiligen Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens fortgeführt. Sofern die Abschlüsse der assoziierten Unternehmen nicht rechtzeitig vorliegen, erfolgt die Berücksichtigung der anteiligen Gewinne oder Verluste auf Basis einer zuverlässigen Schätzung. Ein im Rahmen der Erstkonsolidierung entstandener Goodwill wird im Equity-Ansatz ausgewiesen und nicht planmäßig abgeschrieben. Bei Vorliegen entsprechender Indikatoren wird der Beteiligungsbuchwert von nach der Equity-Methode konsolidierten assoziierten Unternehmen einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen.

Nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden Gesellschaften, die wegen ihrer ruhenden oder nur geringen Geschäftstätigkeit von untergeordneter Bedeutung für die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Continental-Konzerns sind. Diese werden als sonstige Finanzanlagen zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bilanziert.

Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Erträge und Aufwendungen zwischen einbezogenen Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen und innerhalb des Konzerns ausgeschüttete Dividenden werden eliminiert. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern angesetzt, die aus der Höhe der durchschnittlichen Ertragsteuerbelastung des Konzerns abgeleitet sind.

Währungsumrechnung

Die Bilanzen ausländischer Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden zu Mittelkursen zum Bilanzstichtag (Stichtagskurs), die Gewinn- und Verlustrechnungen mit Jahresdurchschnittskursen in Euro umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus der Währungsumrechnung werden bis zum Abgang des Tochterunternehmens ergebnisneutral im Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung im Eigenkapital ohne Berücksichtigung latenter Steuern erfasst.

In den Einzelabschlüssen der Continental AG und der Tochterunternehmen werden Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten bei Zugang mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Transaktionskurs bewertet und zum Bilanzstichtag an den dann gültigen Wechselkurs angepasst. Eingetretene Währungsgewinne und -verluste werden – mit Ausnahme bestimmter Finanzierungsvorgänge – erfolgswirksam erfasst. Wechselkursdifferenzen aufgrund der Stichtagsumrechnung konzerninterner Finanzierungen, die in der jeweiligen funktionalen Währung einer der Vertragsparteien auftreten, werden im Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung im Eigenkapital erfasst, sofern die Rückzahlung dieser konzerninternen Kredite in absehbarer Zeit nicht erwartet wird.

Ein Goodwill aus Unternehmenserwerben wird als Vermögenswert ausgewiesen und ggf. mit dem Mittelkurs in Euro zum Bilanzstichtag (Stichtagskurs) umgerechnet. Die aus der Währungsumrechnung resultierenden Differenzen werden im Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung im Eigenkapital erfasst.

Die der Währungsumrechnung zugrunde liegenden Wechselkurse mit wesentlichem Einfluss auf den Konzernabschluss haben sich wie folgt entwickelt:

Währungen Jahresdurchschnittskurs
31.12.2020 31.12.2019 2020 2019
BRL 6,38 4,51 5,86 4,42
CHF 1,08 1,09 1,07 1,11
CNY 8,03 7,81 7,86 7,73
CZK 26,27 25,41 26,43 25,67
GBP 0,90 0,85 0,89 0,88
HUF 364,63 330,55 350,84 325,32
JPY 126,53 121,78 121,73 122,07
KRW 1.335,28 1.294,82 1.344,10 1.304,91
MXN 24,38 21,23 24,45 21,56
MYR 4,94 4,59 4,79 4,64
PHP 58,99 56,82 56,57 57,97
RON 4,87 4,78 4,84 4,75
USD 1,23 1,12 1,14 1,12
ZAR 18,01 15,72 18,72 16,17
Stichtagskurs

Umsatzrealisierung

Als Umsätze werden nur die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens resultierenden Produktverkäufe und Dienstleistungen ausgewiesen.

Continental erfasst nach IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden, den Betrag als Erlös aus Kundenverträgen, der für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen an Kunden als Gegenleistung erhalten wird. Hinsichtlich der Bestimmung des Zeitpunkts bzw. des Zeitraums wird auf den Übergang der Kontrolle an den Gütern oder Dienstleistungen auf den Kunden abgestellt (control approach).

Für die Bestimmung, wann und in welcher Höhe Erlöse zu erfassen sind, wird das Fünf-Stufen-Modell angewendet. Bei der Anwendung des Fünf-Stufen-Modells im Continental-Konzern auf die Verträge mit Kunden werden die vorhandenen unterscheidbaren (distinct) Leistungsverpflichtungen identifiziert. Der Transaktionspreis wird gemäß den Regeln des IFRS 15 ermittelt und ggf. auf die vorhandenen Leistungsverpflichtungen allokiert. Es werden insbesondere variable Preisbestandteile aus den Kundenverträgen, wie z. B. Rabatte, Kundenboni und sonstige Preisnachlässe, analysiert, ermittelt und für die Erlöserfassung berücksichtigt. Bei der Allokation des Transaktionspreises auf – falls vorhanden – mehrere Leistungsverpflichtungen würden, soweit möglich, beobachtbare Einzelveräußerungspreise verwendet werden; ansonsten wäre auf adjustierte Marktpreise (adjusted market assessment approach) oder Kosten zuzüglich einer erwarteten Marge (cost plus a margin approach) abzustellen. Für jede Leistungsverpflichtung, die gemäß IFRS 15 abstrakt und im Vertragskontext unterscheidbar ist, wird die Art der

Erlösrealisierung in zeitraum- bzw. zeitpunktbezogene Erfassung festgelegt.

Mehrkomponentenverträge, die unterscheidbare Leistungsverpflichtungen enthalten, deren Erlöse zu verschiedenen Zeitpunkten realisiert werden, sind gegenwärtig unwesentlich.

Beschreibung der Umsatzerlöse im Automobilerstausrüstungsgeschäft

Die Art der Leistungsverpflichtungen gegenüber Kunden im Automobilerstausrüstungsgeschäft betrifft die vielfältigen und weit überwiegend kundenspezifischen Produkte von Automotive Technologies, der Segmente Powertrain und ContiTech sowie das Erstausrüstungsgeschäft des Segments Tires; wir verweisen auf die Beschreibungen zu den Geschäftsfeldern im Konzernlagebericht im Kapitel Konzernstruktur. Rechnungen werden in der Regel monatlich erstellt und die Zahlungsziele betragen durchschnittlich 60 Tage, wobei sie sich im Wesentlichen nur regional unterscheiden. Die Bezahlung erfolgt weit überwiegend durch Banküberweisungen. Es werden keine wesentlichen Rabatte vom Rechnungsbetrag gewährt; Kundenboni und sonstige Preisnachlässe fließen jedoch gemäß den Erwartungen als variable Preisbestandteile in den Transaktionspreis mit ein. Es erfolgen in der Regel keine wesentlichen Vorauszahlungen durch die Kunden. Es wird fast ausschließlich eine zeitraumbezogene Erlöserfassung mit einer outputbasierten Bewertungsmethode angewendet und die Bemessung der Umsatzerlöse erfolgt anhand der Produkte, die das Produktionswerk verlassen, da die Produktion und Lieferung der Produkte "just in time" erfolgt. Es bestehen keine wesentlichen Verpflichtungen zur

Rücknahme von Produkten, aus Kundenerstattungen oder aus ähnlichen Verpflichtungen sowie aus Gewährleistungszusagen, die eine Servicekomponente enthalten.

Beschreibung der Umsatzerlöse im Industrie- und Ersatzgeschäft Die Art der Leistungsverpflichtungen gegenüber Kunden im Industrie- und Ersatzgeschäft betrifft das Ersatzreifen- bzw. Handelsgeschäft des Segments Tires, das Industrie- und Handelsgeschäft des Segments ContiTech sowie das Ersatzteil- und Handelsgeschäft der Segmente Autonomous Mobility and Safety, Vehicle Networking and Information und Powertrain; wir verweisen auf die Beschreibungen zu den Geschäftsfeldern im Konzernlagebericht. Rechnungen werden in der Regel monatlich erstellt und die Zahlungsziele betragen durchschnittlich 60 Tage, wobei sie sich im Wesentlichen regional bzw. nach Produktgruppen unterscheiden. Die Bezahlung erfolgt weit überwiegend durch Banküberweisungen, mit der Ausnahme des Geschäfts mit Endkunden bzw. Verbrauchern, die oftmals bar bezahlen. Es werden keine wesentlichen Rabatte vom Rechnungsbetrag gewährt; Kundenboni und sonstige Preisnachlässe fließen jedoch gemäß den Erwartungen als variable Preisbestandteile in den Transaktionspreis mit ein. Es erfolgen in der Regel keine wesentlichen Vorauszahlungen durch die Kunden. Es wird die zeitpunktbezogene Erlöserfassung angewendet, wenn die Verfügungsmacht an den Kunden übergeht, auch unter Berücksichtigung der vereinbarten Incoterms. Es bestehen keine wesentlichen Verpflichtungen zur Rücknahme von Produkten, aus Kundenerstattungen oder aus ähnlichen Verpflichtungen sowie aus Gewährleistungszusagen, die eine Servicekomponente enthalten.

Beschreibung der Erlöse in kleineren Geschäftsaktivitäten Erlöse in kleineren Geschäftsaktivitäten sind in den Umsatzerlösen im Automobilerstausrüstungsgeschäft, in den Umsatzerlösen im Industrie- und Ersatzgeschäft sowie in den sonstigen Erlösen enthalten. Es werden zum einen Dienstleistungen bzw. Services erbracht und zum anderen Projektgeschäfte durchgeführt, bei denen Entwicklungen für Kunden sowie Güter oder Dienstleistungen über einen mittleren oder längeren Zeitraum durchgeführt, erstellt bzw. erbracht werden. Bis auf den Bereich der Erlöse aus Forschung und Entwicklung sind diese kleineren Geschäftsaktivitäten für Continental von untergeordneter Bedeutung. Für alle diese Erlöse bestehen keine wesentlichen Verpflichtungen zur Rücknahme von Produkten, aus Kundenerstattungen oder aus ähnlichen Verpflichtungen sowie aus Gewährleistungszusagen, die eine Servicekomponente enthalten.

Größter Bestandteil dieser Erlöse sind Erlöse aus Forschung und Entwicklung, bei denen eine zeitpunktbasierte Erlöserfassung angewendet wird, entweder zum Zeitpunkt der Fertigstellung der gesamten Entwicklung oder zum Zeitpunkt identifizierbarer Meilensteine innerhalb einer Entwicklung. Rechnungen werden in der Regel nach Fertigstellung – der gesamten Entwicklung bzw. eines Meilensteins – und Abnahme durch den Kunden erstellt. Die Bezahlung erfolgt überwiegend durch Banküberweisungen. Es werden keine wesentlichen Rabatte vom Rechnungsbetrag gewährt. Es erfolgen in der Regel keine wesentlichen Vorauszahlungen durch die Kunden.

Des Weiteren und betraglich kleiner, führen Dienstleistungen bzw. Services, die neben dem Hauptgeschäft durchgeführt werden, zu

einer zeitraumbezogenen Erlöserfassung. Es werden sowohl inputals auch outputbasierte Bewertungsmethoden angewendet und die Bemessung der Umsatzerlöse erfolgt einerseits anhand von geleisteten Stunden, Tagen oder Kosten (Input) bzw. andererseits anhand der erbrachten Dienstleistungen bzw. Services (Output). Rechnungen werden in der Regel mindestens monatlich erstellt und die Bezahlung erfolgt weit überwiegend durch Banküberweisungen. Es werden keine wesentlichen Rabatte vom Rechnungsbetrag gewährt. Es erfolgen in der Regel keine wesentlichen Vorauszahlungen durch die Kunden.

Zudem wird Projektgeschäft durchgeführt, bei dem in der Regel kundenspezifische Güter oder Dienstleistungen für Kunden über einen mittleren oder längeren Zeitraum erstellt bzw. erbracht werden. Hierbei wird ebenfalls eine zeitraumbezogene Erlöserfassung angewendet und die Bemessung der Umsatzerlöse erfolgt im Wesentlichen anhand inputbasierter Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung der angefallenen Kosten. Rechnungen werden in der Regel wie vertraglich vereinbart erstellt. Es erfolgen in der Regel Vorauszahlungen von durchschnittlich 30% durch die Kunden vor Projektbeginn. Die Bezahlung erfolgt weit überwiegend durch Banküberweisungen. Es werden keine wesentlichen Rabatte vom Rechnungsbetrag gewährt.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Die Forschungs- und Entwicklungskosten beinhalten auch die Aufwendungen für kundenspezifische Applikationen, Prototypen und Versuche. Sofern Erstattungen von Kunden für Forschungs- und Entwicklungskosten vorgesehen sind, werden diese Kosten bis zum Kontrollübergang in den Vorräten erfasst. Bei Kontrollübergang werden diese unter den sonstigen Erträgen ausgewiesen. Ferner werden die Aufwendungen um den Anteil, der auf die Anwendung von Forschungsergebnissen für die Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte entfällt, reduziert, soweit dieser Anteil nach den Voraussetzungen für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 zu aktivieren ist. Dieser Anteil wird als Vermögenswert aktiviert und ab dem Zeitpunkt der Veräußerbarkeit der entwickelten Produkte über einen Zeitraum von drei bis sieben Jahren abgeschrieben. Jedoch gelten grundsätzlich Aufwendungen für kundenspezifische Applikationen, Vorserienprototypen oder Testkosten für bereits vermarktete Produkte – das sogenannte Application Engineering – als nicht aktivierungsfähige Entwicklungsleistungen. Ebenfalls werden Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit der Ingangsetzung neuer Produktionsanläufe oder Werke entstehen, nicht aktiviert, sondern sofort ergebniswirksam erfasst.

Neue Entwicklungen für das Erstausrüstungsgeschäft werden erst vermarktbar, nachdem die Continental AG für Fahrzeugplattformen bzw. Modelle als Lieferant nominiert und anhand von Freigabestufen zugelassen ist. Diese Freigaben setzen ferner aufgrund der besonderen Anforderungen an Sicherheits- und Komforttechnologien die technische Realisierbarkeit voraus. Demnach erfolgt eine Aktivierung von Entwicklungskosten ausschließlich erst ab dem Zeitpunkt der Nominierung und mit Erreichen einer bestimmten Freigabestufe. Mit dem Erreichen der endgültigen Freigabe für die unbegrenzte Serienfertigung gilt die Entwicklung als abgeschlossen. Nur bei wenigen Entwicklungsprojekten sind die Kriterien für eine Aktivierung erfüllt.

Nominierungen von Erstausrüstern führen in aller Regel zu einer Belieferungspflicht über die gesamte Lebensdauer der jeweiligen Modelle oder Plattformen. Dabei entsprechen diese Liefervereinbarungen weder langfristigen Fertigungsaufträgen noch festen Verpflichtungen, insbesondere wegen der fehlenden Zusage der Erstausrüster für Abnahmemengen. Deshalb werden sämtliche Aufwendungen für Vorserienleistungen – mit Ausnahme der zuvor beschriebenen aktivierten Entwicklungsaufwendungen – sofort ergebniswirksam erfasst.

Produktbezogene Aufwendungen

Aufwendungen für Werbung und Absatzförderung sowie sonstige absatzbezogene Aufwendungen werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls ergebniswirksam. Rückstellungen für mögliche Inanspruchnahmen aus Gewährleistungsverpflichtungen für bereits verkaufte Produkte werden auf der Grundlage von Erfahrungswerten sowie unter Berücksichtigung gesetzlicher und vertraglicher Fristen gebildet. Darüber hinaus werden für identifizierte Einzelfälle zusätzliche Rückstellungen angesetzt.

Finanz- und Beteiligungsergebnis

Zinsaufwendungen und Zinserträge werden zeitanteilig erfasst. Ausschüttungen werden zum Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt.

Dividendenerträge werden zum Zeitpunkt des Entstehens des rechtlichen Anspruchs erfasst.

Ergebnis pro Aktie

Das Ergebnis pro Aktie wird auf der Basis des gewogenen Durchschnitts der ausgegebenen Aktien ermittelt. Aktien werden für den Zeitraum, in dem sie sich im eigenen Bestand befinden, hiervon abgesetzt. Das verwässerte Ergebnis pro Aktie berücksichtigt zusätzlich die aufgrund von Options- oder Umtauschrechten potenziell auszugebenden Aktien. Darüber hinaus werden Aufwendungen, die aufgrund einer Wandlung oder eines Umtauschs entfallen würden, eliminiert.

Gliederung der Bilanz

Vermögenswerte und Schulden werden als langfristige Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz ausgewiesen, wenn sie eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben; entsprechend kürzere Restlaufzeiten führen zum Ausweis als kurzfristige Vermögenswerte bzw. Schulden. Schulden gelten generell als kurzfristig, wenn kein uneingeschränktes Recht besteht, die Erfüllung der Verpflichtung innerhalb des nächsten Jahres zu vermeiden. Die Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für andere Versorgungsleistungen und andere Leistungen an Arbeitnehmer sowie Ansprüche oder Verpflichtungen aus latenten Steuern werden grundsätzlich als langfristige Vermögenswerte oder Schulden ausgewiesen. Soweit Vermögenswerte und Schulden sowohl einen kurzfristigen als auch einen langfristigen Anteil aufweisen, werden diese in ihre Fristigkeitskomponenten aufgeteilt und entsprechend dem Bilanzgliederungsschema als kurzfristige und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen.

Goodwill

Ein Goodwill entspricht dem aktivischen Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen Vermögenswerte und Schulden im Rahmen

des Unternehmenserwerbs. Der Goodwill unterliegt keiner planmäßigen Abschreibung, vielmehr erfolgt mindestens einmal jährlich ein Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) zur Bestimmung eines möglichen Wertminderungsbedarfs.

Die Einzelheiten des jährlichen Impairment-Tests sind im Abschnitt Außerplanmäßige Abschreibungen beschrieben. Wurde eine Wertminderung des Goodwill vorgenommen, wird diese in den Folgeperioden nicht rückgängig gemacht.

Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten und selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte zu ihren Herstellungskosten aktiviert, wenn die Voraussetzungen für eine Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte gemäß IAS 38 vorliegen. Sofern sie einer begrenzten Nutzungsdauer unterliegen, werden immaterielle Vermögenswerte linear über ihre Nutzungsdauer, in der Regel drei bis acht Jahre, abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden jährlich auf ihre Werthaltigkeit (Impairment-Test) überprüft.

Die Einzelheiten des jährlichen Impairment-Tests sind im Abschnitt Außerplanmäßige Abschreibungen beschrieben.

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei Vorliegen von Wertminderungen.

Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen Einzelkosten sowie die zurechenbaren Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der Abschreibungen.

Teile der Fremdkapitalkosten werden unter bestimmten Voraussetzungen als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Dies betrifft auch Finanzierungsleasingsachverhalte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien.

Sobald ein Anlagegut betriebsbereit ist, können weitere Anschaffungs- oder Herstellungskosten nur aktiviert werden, wenn diese zu einer Veränderung des Nutzungszwecks des Anlageguts führen oder durch die Änderung ein zusätzlicher Mehrwert des Anlageguts entsteht und die Kosten eindeutig identifizierbar sind. Alle sonstigen nachträglichen Aufwendungen werden als laufender Instandhaltungsaufwand gebucht.

Sachanlagen werden auf der niedrigsten Ebene in Komponenten aufgeteilt, sofern diese Komponenten wesentlich voneinander abweichende Nutzungsdauern haben und ein Ersatz bzw. eine Überholung dieser Komponenten während der Gesamtlebensdauer der Anlage wahrscheinlich ist. Wartungs- und Reparaturkosten werden grundsätzlich als Aufwand erfasst. Im Konzern sind keine Anlagen vorhanden, die aufgrund ihrer Nutzungsart nur in mehrjährigen Abständen gewartet werden können. Folgende Nutzungsdauern kommen zur Anwendung: bis zu 25 Jahre bei Grundstückseinrichtungen und Gebäuden, bis zu 20 Jahre bei technischen Anlagen und Maschinen und bis zu zwölf Jahre bei Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Wenn Vermögenswerte verkauft, stillgelegt oder verschrottet werden, wird die Differenz zwischen dem Netto-Erlös und dem Netto-Buchwert der Vermögenswerte als Gewinn oder Verlust in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Eine Erfassung von Zuwendungen der öffentlichen Hand erfolgt, sofern eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die im Zusammenhang mit den Zuwendungen bestehenden Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden.

Monetäre Zuwendungen der öffentlichen Hand bzw. staatliche Zuschüsse, die dem abschreibungsfähigen Anlagevermögen direkt zugeordnet werden können, werden von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der betroffenen Vermögenswerte abgezogen. Alle übrigen monetären Zuwendungen bzw. Zuschüsse werden planmäßig als Ertrag erfasst und den korrespondierenden Aufwendungen gegenübergestellt. Nicht monetäre Zuwendungen der öffentlichen Hand werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Grundstücke und Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen gehalten und nicht zur Leistungserbringung oder zu Verwaltungszwecken genutzt werden, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen linear über die zugrunde gelegten Nutzungsdauern, die denen von eigengenutzten Immobilien entsprechen.

Leasing

Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag das Recht auf Kontrolle der Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt überträgt. Ein Leasingnehmer bilanziert das Nutzungsrecht aus einem Leasinggegenstand (Right-of-use-Vermögenswert) sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt.

Die Leasingverbindlichkeit wird mit dem Barwert der noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet. Der Ausweis erfolgt unter den Finanzschulden. Die Abzinsung wird unter Anwendung der Grenzfremdkapitalzinssätze (incremental borrowing rates) ermittelt, da die den Leasingverhältnissen zugrunde liegenden Zinssätze regelmäßig nicht ermittelbar sind. Das vom Leasingnehmer angesetzte Nutzungsrecht wird zu Anschaffungskosten bewertet. Dieser Betrag setzt sich aus der entsprechenden Leasingverbindlichkeit und den vorausbezahlten Leasingraten unter Berücksichtigung der erhaltenen Leasingvergünstigungen zusammen. Der Ausweis erfolgt im Sachanlagevermögen. Die Abschreibung erfolgt linear. Die Leasingverbindlichkeit wird in der Folge nach der Effektivzinsmethode bewertet. Der daraus resultierende Zinsaufwand wird im Finanzergebnis erfasst.

Continental nutzt die Ausnahmevorschriften für kurzfristige Leasingverhältnisse (short-term lease) und für Leasingverhältnisse hinsichtlich unwesentlicher Vermögenswerte (low value lease).

Continental ist Leasingnehmer von Sachanlagen, insbesondere von Gebäuden.

Als Leasinggeber klassifiziert Continental Leasingverhältnisse als Mietleasing- (operating lease) oder Finanzierungsleasingverhältnis (finance lease). Für diese Einstufung wird geprüft, ob im Rahmen des Leasingverhältnisses im Wesentlichen alle mit dem am Eigentum des zugrunde liegenden Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. Ist dies der Fall, handelt es sich bei dem Leasingverhältnis um ein Finanzierungsleasing, andernfalls um ein Operating-Leasingverhältnis.

Sofern Continental als ein zwischengeschalteter Leasinggeber auftritt, werden die Anteile an dem Hauptleasingverhältnis und dem Unterleasingverhältnis getrennt bilanziert. Die Bewertung des Unterleasingverhältnisses erfolgt dabei auf Grundlage des aus dem Hauptleasingverhältnis resultierenden Werts des Nutzungsrechts und nicht auf Grundlage des zugrunde liegenden Vermögenswerts. Handelt es sich bei einem Hauptleasingverhältnis um ein kurzfristiges Leasingverhältnis, für das der Konzern die im Kapitel 3 beschriebene Befreiung anwendet, so klassifiziert er das Unterleasingverhältnis als Operating-Leasingverhältnis.

Der Konzern wendet IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden, an, um die Gegenleistung im Vertrag auf jedes Leasingverhältnis und jeden Nicht-Leasingvertrag aufzuteilen.

Außerplanmäßige Abschreibungen

Der Konzern überprüft die Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sowie Goodwill, sobald Hinweise auf eine mögliche Wertminderung bekannt werden (triggering event). Die Werthaltigkeit wird durch den Vergleich des Buchwerts mit dem erzielbaren Betrag beurteilt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren der beiden Werte aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Barwert des zurechenbaren künftigen Cashflow durch die fortgeführte Nutzung des Vermögenswerts (Nutzungswert). Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, ist eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe der sich ergebenden Differenz vorzunehmen. Sofern die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen, werden bei den immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

Im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses wurde erwartet, dass sich die weltweite Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen in den kommenden fünf Jahren bis 2025 im Vergleich zum Vorkrisenniveau nicht wesentlich erhöhen wird. Darüber hinaus wurden in diesem Planungsprozess die erwarteten Auswirkungen von Restrukturierungsmaßnahmen berücksichtigt. Aufgrund dieses Triggering Event und der weiteren wesentlichen Annahmen für die Ermittlung des Nutzungswerts einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (cash generating unit, CGU) wie der Free Cashflows, der Diskontierungszinssätze, deren Parameter sowie nachhaltiger Wachstumsraten ergab sich im Segment Vehicle Networking and Information in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Connected Car Networking eine Wertminderung des Goodwill in Höhe von 654,6 Mio€ (30. September 2020: 649,3 Mio €). Diese Wertminderung ist in den sonstigen Aufwendungen erfasst. Die Veränderungen gegenüber dem 30. September 2020 resultieren ausschließlich aus Wechselkursveränderungen.

Für diesen unterjährigen Impairment-Test zum 30. September 2020 wurden die erwarteten Cashflows der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten grundsätzlich aus der Langfristplanung abgeleitet, die einen Zeithorizont von fünf Jahren umfassen. Für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten High Voltage Power Applications und Low Voltage & Control Unit Applications sowie für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Electronic Controls wurde aufgrund der jeweiligen individuellen Situation ein detaillierteres Modell mit längerfristiger Detailplanung zugrunde gelegt. Die Cashflows der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Segmente Autonomous Mobility and Safety sowie Vehicle Networking and Information wurden mit einem Zinssatz vor Steuern in Höhe von 10,8% diskontiert, die der Segmente Tires sowie ContiTech mit einem Zinssatz von jeweils 8,9 % und die des Segments Powertrain mit einem Zinssatz von 10,7 %. Diesen Vorsteuer-WACC lag zum Durchführungszeitpunkt die Kapitalstruktur der jeweils relevanten Peergroup im Durchschnitt der letzten fünf Jahre zugrunde. Der risikofreie Zinssatz belief sich einheitlich auf -0,11 % und die Marktrisikoprämie einheitlich auf 7,5 %. Die Fremdkapitalkosten wurden als Summe des risikolosen Zinssatzes zuzüglich der Credit Spreads der von Standard & Poor's, Moody's oder Fitch eingestuften Peergroup-Unternehmen ermittelt.

Im Durchschnitt belief sich die Wachstumsrate im Detailplanungszeitraum für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Segmente Autonomous Mobility and Safety auf 10,0 %, Vehicle Networking and Information auf 9,0 %, Tires auf 5,4 %, ContiTech auf 7,7 % und Powertrain auf 9,3 %. Die nachhaltige Wachstumsrate für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Segmente Autonomous Mobility and Safety sowie Vehicle Networking and Information lag bei 1,5 %, der Segmente Tires und ContiTech bei 0,5 % und des Segments Powertrain bei 1,0 %. Diese Wachstumsraten übersteigen nicht die langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten der Märkte, in denen die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten tätig sind.

Darüber hinaus wird der aktivierte Goodwill grundsätzlich jährlich zum 30. November auf der Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten hinsichtlich seiner Werthaltigkeit geprüft. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten sind grundsätzlich Einheiten, die unterhalb der Segmente liegen und die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten darstellen, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Dies ist die niedrigste Ebene, auf der für interne Managementzwecke gesteuert wird. Die Werthaltigkeit wird durch Gegenüberstellung des Buchwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit einschließlich des zuzurechnenden Goodwill und des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bestimmt. Der erzielbare Betrag für diese Betrachtung ist grundsätzlich der auf der Basis der diskontierten Cashflows vor Zinsen und Steuern ermittelte Nutzungswert. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, liegt in Höhe der Differenz eine erfolgswirksam zu erfassende Wertminderung vor. Entfallen die hierfür verantwortlichen Gründe in der Zukunft, wird ein außerplanmäßig abgeschriebener Goodwill nicht wieder durch Zuschreibungen berichtigt.

Der erwartete Cashflow der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird aus deren Langfristplanung abgeleitet, die einen Zeithorizont von fünf Jahren umfasst und vom Management verabschiedet wird. Der Planung liegen dabei insbesondere Annahmen hinsichtlich makroökonomischer Entwicklungen sowie der Entwicklung von Verkaufspreisen, Rohstoffpreisen und Wechselkursen zugrunde. Neben diesen aktuellen Marktprognosen werden auch Entwicklungen und Erfahrungen aus der Vergangenheit einbezogen. Für die über den Zeithorizont von fünf Jahren hinausgehende ewige Rente wird der Cashflow unter Berücksichtigung der jeweils erwarteten nachhaltigen Wachstumsrate der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit extrapoliert. Für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten High Voltage Power Applications und Low Voltage & Control Unit Applications sowie für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Electronic Controls wurde aufgrund der jeweiligen individuellen Situation ein detaillierteres Modell mit längerfristiger Detailplanung zugrunde gelegt.

Die wesentlichen Annahmen im Rahmen der Ermittlung des Nutzungswerts einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit sind die Free Cashflows, die Diskontierungszinssätze und deren Parameter sowie die nachhaltigen Wachstumsraten.

Der jährliche Impairment-Test wurde grundsätzlich basierend auf dem in der Berichtsperiode vom Management verabschiedeten Bottom-up-Business-Plan für die kommenden fünf Jahre durchgeführt. Die Cashflows der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Segmente Autonomous Mobility and Safety sowie Vehicle Networking and Information wurden mit einem Zinssatz vor Steuern in Höhe von 10,4 % (Vj. 11,1 %) diskontiert, die der Segmente Tires sowie ContiTech mit einem Zinssatz von jeweils 8,7 % (Vj. 9,2 %) und die des Segments Powertrain mit einem Zinssatz von 10,4 % (Vj. 10,7 %). Diesen Vorsteuer-WACC liegt die Kapitalstruktur der jeweils relevanten Peergroup im Durchschnitt der letzten fünf Jahre zugrunde. Der risikofreie Zinssatz beträgt einheitlich -0,17 % (Vj. 0,2 %) und die Marktrisikoprämie einheitlich 7,5 % (Vj. 7,5 %). Die Fremdkapitalkosten wurden als Summe des risikolosen Zinssatzes zuzüglich der Credit Spreads der von Standard & Poor's, Moody's oder Fitch eingestuften Peergroup-Unternehmen ermittelt.

Für den jährlichen Impairment-Test belief sich die Wachstumsrate im Detailplanungszeitraum im Durchschnitt für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Segmente Autonomous Mobility and Safety auf 9,3 % (Vj. 4,0 %), Vehicle Networking and Information auf 9,0 % (Vj. 6,1 %), Tires auf 5,3 % (Vj. 3,8 %), ContiTech auf 6,6 % (Vj. 3,5 %) und Powertrain auf 7,9 % (Vj. 5,9 %). Die nachhaltige Wachstumsrate für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Segmente Autonomous Mobility and Safety sowie Vehicle Networking and Information lag bei 1,5 % (Vj. 1,5 %), der Segmente Tires und ContiTech bei 0,5 % (Vj. 0,5 %) und des Segments Powertrain bei 1,0 % (Vj. 1,0 %). Diese Wachstumsraten übersteigen nicht die langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten der Märkte, in denen die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten tätig sind.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit des Goodwill im Rahmen des jährlichen Impairment-Tests für das Jahr 2020 ergab keinen weiteren Impairment-Bedarf. Der erzielbare Betrag der unterjährig von Wertminderungen betroffenen zahlungsmittelgenerierenden Einheit Connected Car Networking entspricht zum Zeitpunkt der

Durchführung des jährlichen Impairment-Tests mindestens deren Nutzungswert in Höhe von 1.760,5 Mio €.

Die Unterstellung eines um 0,5 Prozentpunkte angestiegenen Diskontierungszinssatzes würde zu keinem Goodwill Impairment führen. Ein Asset Impairment würde sich nicht ergeben. Die Reduzierung der nachhaltigen Wachstumsrate um jeweils 0,5 Prozentpunkte hätte zu keinem Goodwill Impairment geführt. Ein Asset Impairment würde sich nicht ergeben. Würde sich der Umsatz in der ewigen Rente um 5,0 % verringern und sich in der Folge der Free Cashflow als wesentlicher Planungsparameter reduzieren, würde dies zu keinem Goodwill Impairment führen. Ein Asset Impairment würde sich nicht ergeben.

Zudem entstanden im Segment Vehicle Networking and Information Aufwendungen aus der Ausbuchung eines Markenwerts in Höhe von 71,2 Mio €.

Im Segment ContiTech wurde die Ausbuchung eines Markenwerts in Höhe von 14,5 Mio € vorgenommen.

Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Ein langfristiger Vermögenswert (oder eine Veräußerungsgruppe) ist als zur Veräußerung gehalten einzustufen und separat in der Bilanz zu zeigen, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Damit dies der Fall ist, muss der Vermögenswert (oder die Veräußerungsgruppe) im gegenwärtigen Zustand zu Bedingungen, die für den Verkauf derartiger Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen) gängig und üblich sind, sofort veräußerbar sein und eine solche Veräußerung muss höchstwahrscheinlich sein.

Ein als zur Veräußerung gehalten eingestufter langfristiger Vermögenswert (oder eine Veräußerungsgruppe) ist zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten anzusetzen, wenn die Klassifizierungskriterien erfüllt sind. Die planmäßige Abschreibung von derartigen Vermögenswerten endet mit der Einstufung als zur Veräußerung gehalten. Unmittelbar vor der erstmaligen Einstufung eines Vermögenswerts (oder einer Veräußerungsgruppe) als zur Veräußerung gehalten sind die Buchwerte gemäß den einschlägigen IFRS zu bewerten.

Ein langfristiger Vermögenswert (oder eine Veräußerungsgruppe) wird als zur Ausschüttung an Eigentümer gehalten eingestuft, wenn das Unternehmen verpflichtet ist, die Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen) an die Eigentümer auszuschütten. Dies ist dann der Fall, wenn die Vermögenswerte in ihrem gegenwärtigen Zustand zur sofortigen Ausschüttung verfügbar sind und die Ausschüttung höchstwahrscheinlich ist. Ein langfristiger Vermögenswert (oder eine Veräußerungsgruppe), der (oder die) als zur Ausschüttung an Eigentümer gehalten eingestuft wird, ist zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Ausschüttungskosten anzusetzen.

In der Folgebewertung einer Veräußerungsgruppe sind die Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die nicht in den Anwendungsbereich der Bewertungsvorschriften des IFRS 5, Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche, fallen, jedoch zur Veräußerungsgruppe gehören, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird, zuerst nach den einschlägigen IFRS und anschließend mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten für die Veräußerungsgruppe neu zu bewerten.

Auch ein aufgegebener Geschäftsbereich kann nach IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden. Ein aufgegebener Geschäftsbereich ist ein Unternehmensbestandteil, der veräußert wurde oder als zur Veräußerung gehalten eingestuft wird und einen gesonderten, wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich darstellt, Teil eines einzelnen, abgestimmten Plans zur Veräußerung eines gesonderten wesentlichen Geschäftszweigs oder geografischen Geschäftsbereichs ist oder ein Tochterunternehmen darstellt, das ausschließlich mit der Absicht einer Weiterveräußerung erworben wurde. Die Einstufung eines Unternehmensbestandteils als aufgegebener Geschäftsbereich ist auch im Fall der Klassifizierung als zur Ausschüttung gehalten sachgerecht, sofern die Kriterien erfüllt sind.

Im Zusammenhang mit IFRS 5 ist die beabsichtigte Abspaltung der Gesellschaften, die für den Carve-out und die Verselbstständigung von Vitesco Technologies ausgegliedert wurden, im Berichtszeitraum von Bedeutung. Nach kritischer Würdigung der Gesamtumstände ergibt sich zum 31. Dezember 2020 keine Verpflichtung, die ausgegliederten Gesellschaften als aufgegebene Geschäftsbereiche nach IFRS 5 auszuweisen. Die für eine Einstufung nach IFRS 5 relevanten, oben beschriebenen Kriterien sind nach kritischer Analyse aufgrund der bestehenden Unsicherheit zum Bilanzstichtag nicht erfüllt. Die einschlägigen Vorschriften des IFRS 5 gelangen daher nicht zur Anwendung im Konzernabschluss.

Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument gemäß IAS 32, Finanzinstrumente: Darstellung, ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.

Ein Kauf oder Verkauf finanzieller Vermögenswerte oder finanzieller Verbindlichkeiten wird im Continental-Konzern grundsätzlich zum Erfüllungstag angesetzt oder ausgebucht.

Finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte werden zum Zeitpunkt, in dem Continental Vertragspartei des Finanzinstruments wird, in der Bilanz angesetzt. Im Zugangszeitpunkt ist eine Klassifizierung in Bewertungskategorien vorzunehmen, die die Folgebilanzierung festlegen.

Forderungen aus den im Konzern vorgenommenen Forderungsverkaufsprogrammen werden in der Bilanz als Vermögenswert angesetzt, wenn die mit den Forderungen verbundenen Risiken und Chancen, insbesondere das Bonitäts- und Ausfallrisiko, im Wesentlichen nicht übertragen werden. Die Rückzahlungsverpflichtungen aus diesen sind in der Regel kurzfristige Finanzschulden.

Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten basiert auf dem Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, und den Eigenschaften ihrer Cashflows. Es handelt sich bei diesen Bedingungen um kumulative Kriterien, deren Prüfreihenfolge irrelevant ist.

Es ist demnach eine Analyse des Geschäftsmodells notwendig, im Rahmen dessen der einzustufende Vermögenswert gehalten wird. Dies bezieht sich auf die Untersuchung der Art und Weise, wie finanzielle Vermögenswerte für Zwecke der Vereinnahmung von Zahlungsströmen gesteuert werden. Der Konzern gliedert Schuldinstrumente nur dann um, wenn sich das entsprechende Geschäftsmodell ändert.

IFRS 9, Finanzinstrumente, unterscheidet drei Geschäftsmodelle.

  • › Halten (Hold-to-collect): Das Geschäftsmodell hat das Ziel, die finanziellen Vermögenswerte zu halten und die vertraglichen Cashflows zu erwirtschaften. Dieses Modell ist das grundsätzlich vorherrschende Geschäftsmodell im Continental-Konzern.
  • › Halten und Verkauf (Hold-to-collect and Sale): Das Geschäftsmodell verfolgt das Ziel, die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen oder die finanziellen Vermögenswerte zu veräußern. Dieses Geschäftsmodell tritt z. B. im Rahmen von Wechselforderungen auf; es ist jedoch grundsätzlich von untergeordneter Bedeutung im Continental-Konzern.
  • › Andere (Other): Das Geschäftsmodell stellt eine Auffangkategorie dar. Dieses Modell tritt im Konzern im Rahmen von bilanzierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten auf, die zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit im Rahmen eines Forderungsverkaufsprogramms mit bilanzwirksamer Ausbuchung (true sale) verkauft werden; es ist jedoch grundsätzlich von untergeordneter Bedeutung im Continental-Konzern.

Neben der Prüfung des Geschäftsmodells sind die bei Zugang des Finanzinstruments geltenden vertraglichen Zahlungsmerkmale zu beurteilen (sogenanntes SPPI-Kriterium solely payments of principal and interest). Das SPPI-Kriterium gilt als erfüllt, wenn die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Vertragliche Zahlungen, die ausschließlich Tilgungen und Zinsen auf das ausstehende Kapital repräsentieren, sind gleichzusetzen mit einem Standardkreditvertrag (basic lending arrangement).

Basierend auf diesen beiden Bedingungen werden die folgenden Bewertungskategorien unterschieden:

› Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (At cost): Der finanzielle Vermögenswert, der ein Schuldinstrument darstellt, wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten. Ferner können die vertraglichen Cashflows als Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag charakterisiert werden. Zinserträge werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode im Finanzergebnis ausgewiesen. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden

zusammen mit den Fremdwährungsgewinnen und -verlusten erfolgswirksam erfasst. Wertminderungsaufwendungen werden ebenfalls gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

  • › Zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet, mit Reklassifizierung (FVOCIwR): Der finanzielle Vermögenswert, der ein Schuldinstrument darstellt, wird im Rahmen des Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung vertraglicher Cashflows als auch der Veräußerung finanzieller Vermögenswerte liegt. Ferner können die vertraglichen Cashflows als Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag charakterisiert werden. Veränderungen des Buchwerts werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Erträge oder Aufwendungen aus Wertminderungen, Zinserträge und Fremdwährungsgewinne und -verluste werden erfolgswirksam erfasst. Der im sonstigen Ergebnis angesetzte kumulierte Gewinn oder Verlust aus dem Eigenkapital wird mit Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Zinserträge werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode im Finanzergebnis ausgewiesen. Fremdwährungsgewinne und -verluste werden in den sonstigen Erträgen und Aufwendungen erfasst.
  • › Zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in der Gewinnund Verlustrechnung bewertet (FVPL): Der finanzielle Vermögenswert, der ein Schuldinstrument darstellt, ist weder zu fortgeführten Anschaffungskosten (At cost) noch zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FVOCIwR) zu bewerten, da entweder das SPPI-Kriterium nicht erfüllt wurde oder das Geschäftsmodell "Andere" (Other) einschlägig ist. Eine Klassifizierung in die Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet (FVPL)" kann auch durch Anwendung der Fair-Value-Option bei eigentlich als zu fortgeführten Anschaffungskosten (At cost) bzw. zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FVOCIwR) einzustufenden Schuldinstrumenten sachgerecht sein. Eine Anwendung der Fair-Value-Option bei Schuldinstrumenten ist gegenwärtig im Continental-Konzern jedoch nicht vorgesehen. Der finanzielle Vermögenswert, der ein Eigenkapitalinstrument darstellt, ist zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu bewerten, wenn eine Handelsabsicht besteht oder keine Handelsabsicht besteht und die Fair-Value-Option nicht genutzt wird. Erträge oder Aufwendungen aus einem erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswert werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
  • › Zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet, ohne Reklassifizierung (FVOCIwoR): Bei einem finanziellen Vermögenswert, der ein Eigenkapitalinstrument darstellt und nicht zu Handelszwecken gehalten wird, sind Veränderungen des Buchwerts im sonstigen Ergebnis auszuweisen, wenn die Fair-Value-Option genutzt wird. Der Continental-Konzern übt regelmäßig dieses Wahlrecht aus. Der im sonstigen Ergebnis kumulierte Gewinn oder Verlust wird nicht mit Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dividenden werden im übrigen Beteiligungsergebnis erfasst.

Beteiligungen, die in den Anwendungsbereich des IFRS 9, Finanzinstrumente, fallen und die Definition von Eigenkapital erfüllen, sind generell zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Für Eigenkapitalinstrumente, die weder zu Handelszwecken gehalten noch eine vom Erwerber bilanzierte bedingte Gegenleistung im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses nach IFRS 3, Unternehmenszusammenschlüsse, darstellen, übt der Continental-Konzern im Zugangszeitpunkt regelmäßig das Wahlrecht aus, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis ohne spätere Reklassifizierung zu erfassen. Eine Ausnahme bilden Dividenden, die weiterhin mit Entstehen des Rechtsanspruchs grundsätzlich ergebniswirksam erfasst werden, insoweit es sich nicht um eine teilweise Rückgewähr von Anschaffungskosten handelt. Zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitalinstrumente werden ausnahmslos zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in der Gewinnund Verlustrechnung erfasst.

Bei der erstmaligen Erfassung bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der direkt dem Erwerb zuzurechnenden Transaktionskosten. Ausnahmen bilden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte. Für diese werden zugehörige Transaktionskosten als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Wertminderungen werden unter Anwendung des Modells der erwarteten Kreditverluste (expected loss model) berücksichtigt. Das Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögenswerte anzuwenden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FVOCI) bewertet werden (mit Ausnahme von Eigenkapitalinstrumenten), auf vertragliche Vermögenswerte, die sich aus IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden, ergeben, auf Leasingforderungen, auf unwiderrufliche Kreditzusagen und auf Garantievereinbarungen.

Die Wertberichtigungen werden entweder auf der Grundlage der erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverluste oder auf der Grundlage der erwarteten Kreditverluste über die Gesamtlaufzeit des Vermögenswerts bewertet (im Folgenden: lebenslange Kreditverluste). Unter Zwölf-Monats-Kreditverlusten werden die erwarteten Kreditverluste innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag verstanden. Bei lebenslangen Kreditverlusten handelt es sich um die erwarteten Kreditverluste während der Gesamtlaufzeit eines Finanzinstruments.

Die Bewertung nach dem Konzept der erwarteten lebenslangen Kreditverluste ist anzuwenden, wenn das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen ist; ansonsten ist die Bewertung nach dem Konzept der Zwölf-Monats-Kreditverluste anzuwenden. Das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts ist bei einer Überfälligkeit von mehr als 30 Tagen am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen.

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten mit bzw. ohne wesentliche Finanzierungskomponente sowie Leasingforderungen und kurzfristigen Forderungen

gegenüber nahestehenden Unternehmen wird ausschließlich das Konzept der erwarteten lebenslangen Kreditverluste angewendet. Die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste sind ab der erstmaligen Erfassung der Forderung in diesem Ansatz abzubilden.

Ein Ausfall eines finanziellen Vermögenswerts oder ein finanzieller Vermögenswert mit beeinträchtigter Bonität liegt vor, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • › Insolvenz oder ein ähnliches Ereignis, das auf wesentliche finanzielle Schwierigkeiten und einen wahrscheinlichen Ausfall des Kontrahenten hindeutet
  • › wahrscheinlicher Forderungsverzicht
  • › Vertragsbruch, der dazu führt, dass mit einer höheren Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass eine oder mehrere Forderungen nicht einbringbar sind
  • › andere Gründe nach Beurteilung des Kreditmanagements, die zu der Annahme führen, dass mit einer höheren Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass die Forderung nicht einbringbar ist

Bei nachgewiesener Uneinbringlichkeit wird eine Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts vorgenommen. Bei Bonitätsverbesserung erfolgt eine Wertaufholung.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden zum Zeitpunkt, in dem Continental Vertragspartei des Finanzinstruments wird, in der Bilanz angesetzt.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet (At cost). Eine Einstufung als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" (at fair value through profit and loss) erfolgt für jene Instrumente, die zu Handelszwecken gehalten werden. Für finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, kann die Fair-Value-Option ausgeübt werden. Bei Ausübung der Fair-Value-Option werden Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts, die auf Änderungen des Kreditrisikos der Verbindlichkeit zurückzuführen sind, im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Fair-Value-Option wird im Konzern gegenwärtig nicht ausgeübt. Im Konzernabschluss der Continental AG sind sämtliche originären finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Hierbei werden in der Regel neben den Anschaffungskosten Rückzahlungen, Emissionskosten und die Amortisation eines Agios oder Disagios berücksichtigt. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing werden mit dem Barwert der Leasingraten auf der Grundlage des bei Abschluss des Leasingvertrags angewendeten Zinssatzes ausgewiesen. Die finanziellen Verpflichtungen mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die keinen Finanzschulden oder derivativen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen und nicht an einem Markt notiert sind, werden in der Bilanz unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechend ihrer Fristigkeit ausgewiesen.

Bezüglich der Angaben nach IFRS 7, Finanzinstrumente: Angaben, erfolgt eine Klassenbildung entsprechend den in der Bilanz ausgewiesenen Posten bzw. der nach IFRS 9 genutzten Bewertungskategorie.

Derivative Finanzinstrumente und Hedge Accounting Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung (FVPL) bilanziert. Der beizulegende Zeitwert entspricht im Allgemeinen dem Markt- oder Börsenwert. Existiert kein aktiver Markt, wird der beizulegende Zeitwert mittels finanzmathematischer Methoden bestimmt.

Die beizulegenden Zeitwerte von Devisentermingeschäften werden ermittelt, indem mittels Terminkursen zukünftige Zahlungsflüsse in eine der beiden Währungen umgerechnet, saldiert, mit risikolosen Zinssätzen diskontiert und anschließend ggf. mit aktuellen Kassakursen in die funktionale Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft umgerechnet werden (Par-Methode).

Zur Bewertung von Optionen werden anerkannte Optionspreismodelle verwendet.

Zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Zinsswaps und Zins-Währungsswaps werden die zukünftigen Zahlungsströme mit den Zinssätzen für die entsprechenden Fälligkeiten diskontiert. Dabei werden als kurzfristige Zinssätze vorwiegend Depositsätze bzw. Ibor-Sätze verwendet, während für die langfristigen Zinssätze auf die Swapsätze in der jeweiligen Währung zurückgegriffen wird. Bei der Prognose zukünftiger Zahlungsströme werden grundsätzlich Zinskurven mit entsprechendem Zahlungstenor, bei der Diskontierung Währungsbasis- sowie ggf. Tenorbasisspreads berücksichtigt.

Bei der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten werden die Bonitätsspreads grundsätzlich berücksichtigt.

Derivative Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt, an dem die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen wurde, angesetzt.

Eine Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (hedge accounting) erfolgt unter Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten als Sicherungsgeschäfte, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Dabei designiert Continental die Sicherungsgeschäfte ausschließlich in ihrer Gesamtheit. Zur Designation der Sicherungsbeziehungen und zur Dokumentation der Erfüllung der Voraussetzungen zur Anwendung der Bilanzierungsregeln für Sicherungsbeziehungen erstellt Continental eine Dokumentation.

Zeitwertänderungen derivativer Finanzinstrumente, die zur Absicherung von Zahlungsströmen designiert sind (cashflow hedges), werden in der Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen im Unterschiedsbetrag aus Finanzinstrumenten im Eigenkapital bilanziert. Übersteigen diese seit Beginn der Sicherungsbeziehung kumulierten Zeitwertänderungen die kumulierten Barwertänderungen der gesicherten Grundgeschäfte betraglich, werden die übersteigenden Beträge unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eine erfolgswirksame Umgliederung der Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen erfolgt grundsätzlich in derselben Periode oder denselben Perioden, in der oder in denen die abgesicherten Zahlungsströme erfolgswirksam werden.

Wenn im Rahmen dieser Sicherungsbeziehungen der Eintritt gesicherter Zahlungsströme nicht mehr erwartet wird, werden die hierfür angesammelten Rücklagen sofort erfolgswirksam umgegliedert.

Die Bilanzierung der Sicherungsbeziehungen unter diesen gesonderten Regelungen wird beendet, wenn die Voraussetzungen hierzu nicht mehr erfüllt sind oder das Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet oder ausgeübt wird. In diesem Falle wird die zum Zeitpunkt der Beendigung bestehende Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen in derselben Periode oder denselben Perioden, in der oder in denen die abgesicherten Zahlungsströme erfolgswirksam werden, erfolgswirksam umgegliedert, solange weiterhin erwartet wird, dass die abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme eintreten. Besteht diese Erwartung nicht, erfolgt eine sofortige erfolgswirksame Umgliederung.

Der aus Absicherungen von Fremdwährungsrisiken aus Netto-Investitionen in ausländische Geschäftsbetriebe (Hedge einer Netto-Investition) verbleibende Betrag aus dem effektiven Teil der Wertänderung der Sicherungsgeschäfte wird unverändert gemeinsam mit dem Effekt aus der Währungsumrechnung der Netto-Investition ergebnisneutral im Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung im Eigenkapital gezeigt. Erst bei einer Veräußerung oder Liquidation des ausländischen Geschäftsbetriebs wird der kumulierte Währungseffekt in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Eingebettete derivative Finanzinstrumente

Ein eingebettetes Derivat gilt neben einem nichtderivativen Basisvertrag als Bestandteil eines hybriden Vertrags. Ein Teil der Zahlungsströme des hybriden Vertrags unterliegt folglich ähnlichen Schwankungen wie ein eigenständiges Derivat.

Nichtderivative Basisverträge, mit Ausnahme von finanziellen Vermögenswerten, werden im Konzern regelmäßig auf eingebettete derivative Finanzinstrumente untersucht.

Fällt der Basisvertrag nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 9 oder ist der Basisvertrag eine finanzielle Verbindlichkeit, so sind eingebettete derivative Finanzinstrumente vom Basisvertrag zu trennen, wenn die Beurteilung ergibt, dass die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des eingebetteten derivativen Finanzinstruments nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrags verbunden sind, ein eigenständiges Instrument mit gleichen Vertragsbedingungen der Definition eines Derivats entspräche und wenn Continental nicht die Möglichkeit ausübt, das strukturierte Finanzinstrument insgesamt ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Sofern eine Trennung sachgerecht ist, wird der Basisvertrag entsprechend den einschlägigen IFRS-Vorschriften bilanziert. Das eingebettete Derivat wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert (FVPL).

Vorräte

Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Netto-Veräußerungswerten angesetzt. Die Anschaffungskosten werden grundsätzlich nach der Durchschnittsmethode ermittelt. Die Herstellungskosten umfassen direkt zurechenbare Kosten und produktionsbezogene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Abschreibungen. Bestandsrisiken aufgrund von eingeschränkter Verwertbarkeit oder erheblicher Lagerdauer werden durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt.

Sonstige Vermögenswerte

Die Bilanzierung der sonstigen Vermögenswerte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Erforderliche Wertberichtigungen, die sich nach dem wahrscheinlichen Ausfallrisiko bemessen, werden berücksichtigt.

Bilanzierung von Ertragsteuern

Ertragsteuern werden gemäß IAS 12, Ertragsteuern, nach dem Konzept der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode bilanziert. Als Ertragsteuern werden die steuerlichen Aufwendungen und Erstattungen erfasst, die vom Einkommen und Ertrag abhängig sind. Säumniszuschläge und Zinsen aus nachträglich veranlagten Steuern werden grundsätzlich nicht im Posten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sondern als Zinserträge und -aufwendungen erfasst.

Laufende Steuern werden für die geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst.

Die latenten Steuern umfassen zu erwartende Steuerzahlungen oder -erstattungen aus temporären Bewertungsunterschieden zwischen der Konzernbilanz und den Steuerbilanzen sowie aus der Nutzung von Verlustvorträgen. Aktivierter Goodwill, der nicht gleichzeitig steuerlich abzugsfähig ist, führt nicht zu latenten Steuern. Die aktiven und passiven latenten Steuern werden mit den zukünftig gültigen Steuersätzen bewertet, wobei Steuersatzänderungen grundsätzlich erst zum Zeitpunkt des effektiven Inkrafttretens (substantially enacted) der Gesetzesänderung berücksichtigt werden. Soweit die Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern in Zukunft nicht hinreichend wahrscheinlich erscheint, erfolgt kein Ansatz.

Ertragsteuerforderungen und -verbindlichkeiten werden als kurzfristige Posten ausgewiesen, da sie sofort fällig sind und diese Fälligkeit regelmäßig nicht aufgeschoben werden kann.

Leistungen an Arbeitnehmer

Die betriebliche Altersversorgung im Konzern ist auf der Basis sowohl von leistungs- als auch von beitragsorientierten Zusagen geregelt.

Die Pensionsrückstellungen für die leistungsorientierten Zusagen werden gemäß IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer, (überarbeitet 2011) auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) unter Berücksichtigung von Gehalts- und Rententrends sowie der Fluktuation berechnet. Der hierbei verwendete

Diskontierungssatz richtet sich nach den Verhältnissen für langfristige Anleihen am jeweiligen Kapitalmarkt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden im Eigenkapital in den erfolgsneutralen Rücklagen erfasst. Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsverpflichtungen sowie Erträge aus den Pensionsfonds werden gesondert im Finanzergebnis ausgewiesen.

Analog werden die Zinseffekte anderer langfristig fälliger Leistungen an Arbeitnehmer im Finanzergebnis ausgewiesen. Mehrere Konzerngesellschaften führen Pensionsfonds zur Deckung der Verpflichtungen. Als Planvermögen gelten zudem sämtliche Vermögenswerte und Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, die ausschließlich für Zahlungen an Pensionsberechtigte und nicht zur Deckung von Ansprüchen anderer Gläubiger verwendet werden können. Pensionsverpflichtungen und Planvermögen werden in der Bilanz saldiert dargestellt.

Die insbesondere in den USA und Kanada bestehenden Verpflichtungen zur Zahlung von Krankheitskosten an Mitarbeiter nach deren Pensionierung werden wegen ihres Versorgungscharakters den Leistungen an Arbeitnehmer zugeordnet.

Für beitragsorientierte Zusagen zahlt das Unternehmen vertraglich festgelegte Beträge, die bis zum Renteneintritt des betroffenen Mitarbeiters bei unabhängigen externen Vermögensverwaltern hinterlegt werden. Die Beiträge sind zum Teil davon abhängig, inwieweit der Mitarbeiter eigene Beiträge leistet. Das Unternehmen übernimmt keine Garantie für die Entwicklung des Vermögenswerts bis zum Renteneintritt oder darüber hinaus. Folglich sind alle Ansprüche durch die im Jahr geleisteten Beiträge abgegolten.

Rückstellungen für sonstige Risiken

Rückstellungen werden bilanziert, wenn eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten entstanden ist, die wahrscheinlich zu einem künftigen Mittelabfluss führt und deren Höhe sich zuverlässig ermitteln oder einschätzen lässt. Die Bewertung der Rückstellungen zum Bilanzstichtag erfolgt mit dem Wert, zu dem die Verpflichtungen wahrscheinlich erfüllt bzw. auf Dritte übertragen werden könnten. Langfristige Rückstellungen, z.B. für Prozess- oder Umweltrisiken, werden auf ihren Barwert diskontiert. Der entsprechend entstehende Zinsaufwand bei Aufzinsung der Rückstellungen wird inklusive eines Zinsänderungseffekts im Finanzergebnis ausgewiesen.

Nichtfinanzielle Verbindlichkeiten

Kurzfristige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Langfristige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

Anteilsbasierte Vergütungen

Die Bewertung anteilsbasierter Vergütungen mit Barausgleich erfolgt zum beizulegenden Zeitwert unter Verwendung einer Monte-Carlo-Simulation. Die Verbindlichkeiten werden bis zum Ablauf der Haltefrist in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten passiviert.

Schätzungen

Zur ordnungsgemäßen und vollständigen Erstellung des Konzernabschlusses müssen vom Management Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die Angaben im Anhang sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während der Berichtsperiode beeinflussen.

Die wichtigsten Schätzungen betreffen die Bestimmung von Nutzungsdauern für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, die Werthaltigkeit des Goodwill und des Anlagevermögens, besonders die dafür verwendeten Cashflow-Prognosen und Diskontierungszinssätze, die Einschätzung der Einbringlichkeit von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten, die Realisierbarkeit von Steuerforderungen, die finanzmathematischen Einflussgrößen auf Aktienoptionspläne sowie die Bilanzierung und Bewertung von Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen, insbesondere die versicherungsmathematischen Parameter für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, die Parameter zur Bemessung der Restrukturierungsrückstellungen sowie die Eintrittswahrscheinlichkeiten und die Höhe von Gewährleistungs-, Prozess- und Umweltrisiken.

Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses beruhen. Die Prämissen

3. Neue Rechnungslegungsvorschriften

Die Rechnungslegung im Konzernabschluss der Continental AG nach IFRS erfolgt entsprechend der EU-Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 in Verbindung mit § 315e Abs. 1 HGB auf der Grundlage der von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Anerkennungsverfahrens für die Europäische Union übernommenen IFRS. Eine verpflichtende Anwendung der IFRS ergibt sich dementsprechend nur nach einer Anerkennung der neuen Standards durch die EU-Kommission.

Folgende verabschiedete Standards, Interpretationen zu veröffentlichten Standards und Änderungen, die für den Konzernabschluss der Continental AG anwendbar waren, wurden im Geschäftsjahr 2020 erstmals verpflichtend wirksam und entsprechend angewendet:

Die Änderungen an IAS 1, Darstellung des Abschlusses, und IAS 8, Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler (Definition von Wesentlichkeit), stellen die Definition von Wesentlichkeit klar und vereinheitlichen diese in allen IFRS sowie im Rahmenkonzept der IFRS. Die Änderungen und die Folgeänderungen an anderen Standards und Publikationen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Die Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Continental AG.

werden regelmäßig überwacht und, falls erforderlich, den tatsächlichen Entwicklungen angepasst.

Konzern-Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt die Herkunft und Verwendung von Geldströmen. Dabei umfassen die Zahlungsmittelbestände sämtliche Barmittel und Sichteinlagen. Als Zahlungsmitteläquivalente gelten kurzfristige äußerst liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen.

Unter den Beschränkungen, welche die Verfügbarkeit von Kapital beeinträchtigen können, sind auch sämtliche bestehenden Beschränkungen der flüssigen Mittel zu verstehen. Im Continental-Konzern sind flüssige Mittel beschränkt hinsichtlich verpfändeter Beträge sowie Guthaben in Ländern mit devisenrechtlichen Beschränkungen oder anderweitig erschwertem Zugang zu Liquidität. Steuern, die auf den Transfer von Geldvermögen von einem Land in ein anderes zu entrichten sind, werden im Regelfall nicht als eine Beschränkung der flüssigen Mittel verstanden.

Finanzinvestitionen gehören nur dann zu den Zahlungsmitteläquivalenten, wenn sie eine Laufzeit von nicht mehr als drei Monaten besitzen.

Die Änderungen an IFRS 3, Unternehmenszusammenschlüsse (Definition von Geschäftsbetrieb), stellen die Definition eines Geschäftsbetriebs klar, mit der Absicht, eindeutiger identifizieren zu können, ob eine Transaktion als Unternehmenszusammenschluss oder als Erwerb von Vermögenswerten zu bilanzieren ist. Erworbene Tätigkeiten und Vermögenswerte müssen Ressourcen (Inputs) und einen substanziellen Prozess umfassen, die zusammen wesentlich zur Fähigkeit beitragen, Ergebnisse (Outputs) hervorzubringen, um einen Geschäftsbetrieb darzustellen. Die Änderungen ergänzen Leitlinien und erläuternde Beispiele zur Einschätzung, ob ein substanzieller Prozess erworben wurde, und verfeinern die Definition von Geschäftsbetrieb (Business) und Leistung (Output). Eine Beurteilung, ob Marktteilnehmer fähig sind, nicht übernommene Ressourcen und Prozesse zu ersetzen oder die erworbenen Tätigkeiten und Vermögenswerte zu integrieren, ist nicht mehr notwendig. Darüber hinaus wurde ein optionaler Konzentrationstest ergänzt, der eine vereinfachte Einschätzung zur Frage ermöglicht, ob die erworbenen Aktivitäten und Vermögenswerte keinen Geschäftsbetrieb darstellen. Insoweit sich im Wesentlichen der gesamte Fair Value der erworbenen Bruttovermögenswerte in einem Vermögenswert oder einer Gruppe gleichartiger Vermögenswerte konzentriert, wird angenommen, dass kein Geschäftsbetrieb erworben wurde. Die Änderungen sind verpflichtend auf Erwerbstransaktionen anzuwenden, deren Erwerbszeitpunkt am oder nach dem Beginn der ersten jährlichen Berichtsperiode liegt, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnt. Die Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Continental AG.

Die Änderungen an IFRS 9, Finanzinstrumente, IAS 39, Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, und IFRS 7, Finanzinstrumente: Angaben (Reform der Referenzzinssätze), ändern bestimmte Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsbeziehungen und sehen zusätzliche Angaben zu Sicherungsbeziehungen im Zusammenhang mit Unsicherheiten vor, die durch die Ibor-Reform verursacht wurden. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Die Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Continental AG.

Die Änderung an IFRS 16, Leasingverhältnisse (COVID-19-bezogene Mietkonzessionen), bietet einen praktischen Behelf für Leasingnehmer. Ein Leasingnehmer kann sich dafür entscheiden, nicht zu beurteilen, ob eine Mietkonzession, die besondere Bedingungen erfüllt, eine Leasingänderung darstellt. Ein Leasingnehmer, der diese Wahl trifft, hat jede Änderung der Leasingzahlungen, die sich aus der Mietkonzession ergibt, auf die gleiche Weise zu bilanzieren, wie er die Änderung unter Anwendung dieses Standards bilanzieren würde, wenn es sich nicht um eine Änderung des Leasingverhältnisses handeln würde. Die Änderung ist verpflichtend spätestens ab dem 1. Juni 2020 für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Die Änderung hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Continental AG.

Die Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept der IFRS-Standards enthalten Änderungen der IFRS-Standards, der Begleitdokumente und IFRS-Praxisberichte, um dem überarbeiteten Rahmenkonzept (2018) Rechnung zu tragen. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Die Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Continental AG.

Folgende Standards, Interpretationen zu veröffentlichten Standards und Änderungen wurden bereits von der EU übernommen, werden jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam:

Die Änderungen an IFRS 4, Versicherungsverträge (Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von IFRS 9), verlängern das Auslaufdatum der befristeten Befreiung von IFRS 9, Finanzinstrumente, um zwei Jahre auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Durch die Verlängerung wird die Angleichung zwischen dem Ablaufdatum der vorübergehenden Befreiung und dem Datum des Inkrafttretens von IFRS 17, Versicherungsverträge, der IFRS 4 ersetzt, beibehalten. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Änderungen wesentliche Auswirkungen auf die künftigen Konzernabschlüsse der Continental AG haben werden.

Die Änderungen an IFRS 9, Finanzinstrumente, IAS 39, Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, und IFRS 7, Finanzinstrumente: Angaben, IFRS 4, Versicherungsverträge, und IFRS 16, Leasingverhältnisse, (Reform der Referenzzinssätze (Ibor Reform) — Phase 2), befassen sich mit Fragen, die die Finanzberichterstattung während der Reform der Referenzzinssätze beeinflussen könnten, einschließlich Änderungen der vertraglichen Zahlungsströme oder Sicherungsbeziehungen, die sich aus der Ersetzung eines Referenzzinssatzes durch einen alternativen Referenzzinssatz ergeben (Ersetzungsfragen). Die Änderungen stellen Phase 2 der Überlegungen zur Reform der Referenzzinssätze dar, nachdem die Änderungen der Phase 1 veröffentlicht wurden. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Änderungen wesentliche Auswirkungen auf die künftigen Konzernabschlüsse der Continental AG haben werden.

Folgende Standards, Interpretationen zu veröffentlichten Standards und Änderungen sind noch nicht von der EU übernommen und werden erst zu einem zukünftigen Zeitpunkt anwendbar:

Die Änderungen an IAS 1, Darstellung des Abschlusses (Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig), beschäftigen sich mit der Klarstellung der Einstufung einer Schuld. Für die Klassifizierung einer Schuld als langfristig ist entscheidend, dass das Unternehmen am Abschlussstichtag ein Recht besitzt, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag zu verschieben. Die Absicht des Unternehmens, dies tatsächlich auszuüben, ist dabei unbeachtlich. Sind die Rechte von bestimmten Bedingungen abhängig, ist entscheidend, ob diese zum Abschlussstichtag erfüllt sind. Ist die Schuld mit Bedingungen verbunden, nach denen diese aufgrund einer Option der Gegenpartei durch die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten erfüllt werden kann, beeinflusst dies die Einstufung als kurz- oder langfristig nicht, sofern die Option als Eigenkapitalinstrument klassifiziert und separat als Eigenkapitalkomponente eines zusammengesetzten Finanzinstruments nach IAS 32, Finanzinstrumente: Darstellung, ausgewiesen wird. Die Änderungen waren ursprünglich für Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Mit der Änderung des IAS 1, Darstellung des Abschlusses (Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens), wird der verpflichtende Erstanwendungszeitpunkt der Änderungen um ein Jahr auf Geschäftsjahre verschoben, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, als operative Entlastung aufgrund der COVID-19-Pandemie. Es ist nicht zu erwarten, dass die Änderungen wesentliche Auswirkungen auf die künftigen Konzernabschlüsse der Continental AG haben werden.

Die Änderungen an IAS 16, Sachanlagen (Erlöse vor der beabsichtigten Nutzung), beschäftigt sich mit der bilanziellen Behandlung von Erlösen aus dem Verkauf von Gegenständen, die während des Zeitraums, in der eine Sachanlage zu ihrem Standort und in den erforderlichen, vom Management beabsichtigten, betriebsbereiten Zustand gebracht wird, hergestellt wurden. Die Änderungen verbieten den Abzug derartiger Erlöse von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Sachanlage. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Änderungen wesentliche Auswirkungen auf die künftigen Konzernabschlüsse der Continental AG haben werden.

Die Änderungen an IAS 37, Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen (Belastende Verträge — Kosten der Vertragserfüllung), legen fest, welche Kosten ein Unternehmen bei der Ermittlung der Kosten der Vertragserfüllung für die Beurteilung, ob ein Vertrag belastend ist, berücksichtigt. Die Kosten der Vertragserfüllung umfassen die Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen. Dazu gehören sowohl die zusätzlichen Kosten der Vertragserfüllung als auch die Zuordnung anderer Kosten, die sich direkt auf die Vertragserfüllung beziehen. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Änderungen wesentliche Auswirkungen auf die künftigen Konzernabschlüsse der Continental AG haben werden.

Die Änderungen an IFRS 3, Unternehmenszusammenschlüsse (Verweis auf das Rahmenkonzept), ersetzen einen Verweis auf das Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen durch einen Verweis auf das Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung (veröffentlicht im März 2018). Da der Ersatz des Verweises ohne die Absicht erfolgte, wesentliche Änderungen an den Anforderungen von IFRS 3 vorzunehmen, fügen die Änderungen eine Ausnahme zum Ansatzprinzip von IFRS 3 hinzu, um das Problem potenzieller "Day-2"-Gewinne oder -Verluste zu vermeiden, die für Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten entstehen. Die Änderungen stellen außerdem die bestehenden Leitlinien für Eventualforderungen klar. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Änderungen wesentliche Auswirkungen auf die künftigen Konzernabschlüsse der Continental AG haben werden.

IFRS 17, Versicherungsverträge, ersetzt IFRS 4, Versicherungsverträge, und schafft Grundsätze für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen in Bezug auf Ansatz, Bewertung, Ausweis und Angaben. Im Juni 2020 wurden durch die Änderungen an IFRS 17 weitere Änderungen und Klarstellungen des IFRS 17 vorgenommen, um die Anforderungen des Standards zu vereinfachen und den Übergang auf die Neuregelungen zu erleichtern. Der Standard sowie die daraus resultierenden Folgeänderungen an anderen Standards waren ursprünglich verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Durch die Änderungen an IFRS 17 wird der verpflichtende Erstanwendungszeitpunkt des IFRS 17 (einschließlich der Änderungen an IFRS 17 sowie der resultierenden Folgeänderungen an anderen Standards) um zwei Jahre auf Geschäftsjahre verschoben, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass der Standard sowie die daraus resultierenden Folgeänderungen an anderen Standards wesentliche Auswirkungen auf die künftigen Konzernabschlüsse der Continental AG haben werden.

Im Rahmen des Projekts zu jährlichen Verbesserungen der International Financial Reporting Standards des IASB (Improvements to IFRS, Mai 2020, Zyklus 2018–2020) werden folgende Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt anwendbar:

  • › Die Änderung an IFRS 1, Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (Tochterunternehmen als Erstanwender), erweitert die Befreiung in Bezug auf die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden für ein Tochterunternehmen, das später als das Mutterunternehmen zum Erstanwender wird. Mit der Änderung gilt die Befreiung auch für kumulierte Umrechnungsdifferenzen im Eigenkapital.
  • › Die Änderung an IFRS 9, Finanzinstrumente (Gebühren im "10- Prozent-Test" für die Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten), stellt klar, welche Gebühren ein Unternehmen in den 10-Prozent-Test für die Ausbuchung von finanziellen Verbindlichkeiten einbezieht. Ein Unternehmen bucht die ursprüngliche finanzielle Verbindlichkeit aus und setzt eine neue finanzielle Verbindlichkeit an, wenn es zwischen einem bestehenden Kreditnehmer und einem Kreditgeber zu einem Austausch von Schuldinstrumenten mit grundverschiedenen Vertragsbedingungen oder wenn es zu einer wesentlichen Änderung der Vertragsbedingungen einer bestehenden finanziellen Verbindlichkeit oder eines Teils davon kommt. Um festzustellen, ob die Vertragsbedingungen wesentlich geändert sind, ist der 10-Prozent-Test durchzuführen. Die Änderung an IFRS 9 stellt klar, dass ein Kreditnehmer bei der Ermittlung der gezahlten Gebühren abzüglich der erhaltenen Gebühren nur die zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber gezahlten oder erhaltenen Gebühren berücksichtigt, einschließlich der Gebühren, die entweder der Kreditnehmer oder der Kreditgeber im Namen des anderen gezahlt oder erhalten hat.
  • › Die Änderung der erläuternden Beispiele zu IFRS 16, Leasingverhältnisse (Leasinganreize), streicht im erläuternden Beispiel 13 die Erstattung in Bezug auf Mietereinbauten, die Teil des Sachverhalts war. Das Beispiel hat die Schlussfolgerung, ob die Erstattung die Definition eines Leasinganreizes in IFRS 16 erfüllen würde, nicht klar genug erläutert.
  • › Die Änderung an IAS 41, Landwirtschaft (Besteuerung bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert), hebt die Anforderung in IAS 41 auf, bei der Bewertung des beizulegenden Zeitwerts die Cashflows für die Besteuerung auszuschließen.

Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Änderungen wesentliche Auswirkungen auf die künftigen Konzernabschlüsse der Continental AG haben werden.

4. Konsolidierungskreis und Informationen zu Tochterunternehmen und Beteiligungen

Konsolidierungskreis

Der Konsolidierungskreis umfasst neben der Muttergesellschaft 563 (Vj. 581) inländische und ausländische Unternehmen, die die Continental Aktiengesellschaft nach den Regelungen des IFRS 10 einbezieht oder die als Joint Arrangements oder assoziierte Unternehmen klassifiziert werden. Davon werden 444 (Vj. 451) vollkonsolidiert und 119 (Vj. 130) nach der Equity-Methode bilanziert.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Konsolidierungskreis um insgesamt 18 Gesellschaften reduziert. Sechs Gesellschaften wurden neu gegründet und zwei Gesellschaften wurden erworben. 16 Gesellschaften wurden verkauft und eine Gesellschaft wurde liquidiert. Zudem reduzierte sich der Konsolidierungskreis um neun Gesellschaften aufgrund von Verschmelzungen.

Die Verkäufe 2020 resultierten im Wesentlichen aus der Veräußerung der nach der Equity-Methode bilanzierten SAS Autosystemtechnik GmbH & Co. KG.

36 (Vj. 38) Unternehmen, deren Vermögenswerte und Schulden, Aufwendungen und Erträge jeweils und insgesamt für die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind, werden nicht konsolidiert. Hiervon sind 31 (Vj. 34) Gesellschaften verbundene Unternehmen, von denen zurzeit drei (Vj. drei) inaktiv sind. Fünf (Vj. vier) weitere nicht konsolidierte Gesellschaften sind assoziierte Unternehmen. Diese Einheiten sind aktiv.

Informationen zu Tochterunternehmen und Beteiligungen

Zum 31. Dezember 2020 waren Anteile nicht beherrschender Gesellschafter von unwesentlicher Bedeutung für den Konzern. Erhebliche Beschränkungen bezüglich des Zugangs zu oder der Nutzung von Vermögenswerten des Konzerns durch gesetzliche, vertragliche oder aufsichtsrechtliche Beschränkungen oder Schutzrechte nicht beherrschender Gesellschafter bestehen nicht.

Die Noisetier SAS, Paris, Frankreich, die Continental Teves Taiwan Co., Ltd., Tainan, Taiwan, und die e.solutions GmbH, Ingolstadt, Deutschland, mit einem Stimmrechtsanteil von je 51%, sowie die Carrel Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, Mainz, Deutschland, mit einem Stimmrechtsanteil von 94 % werden nicht vollkonsolidiert, da aufgrund der Statuten der Gesellschaften diese Anteile nicht ausreichen, um die wesentlichen Tätigkeiten dieser Beteiligungsunternehmen zu bestimmen.

Die EasyMile SAS, Toulouse, Frankreich, mit einem Stimmrechtsanteil von 13 % ist als assoziiertes Unternehmen klassifiziert, da aufgrund der Satzung der Gesellschaft maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann.

Die Continental AG konsolidiert 18 (Vj. 18) strukturierte Unternehmen. Diese strukturierten Unternehmen sind u. a. durch limitierte Aktivitäten und einen eng begrenzten Geschäftszweck gekennzeichnet. An den vollkonsolidierten strukturierten Unternehmen hält die Continental keine Stimmrechte oder Beteiligungen. Die Continental bestimmt jedoch auf Basis vertraglicher Rechte die Geschäftstätigkeit dieser Unternehmen. Die Anteilseigner können dadurch keinen Einfluss nehmen. Darüber hinaus ist die Continental auch variablen Rückflüssen aus diesen Unternehmen ausgesetzt und kann diese durch die Bestimmung der Geschäftstätigkeit beeinflussen. Wesentliche Anteile und Rechte an nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen bestehen nicht.

Weitere Informationen über die Beteiligungen sowie eine Übersicht über die inländischen Kapital- bzw. Personenhandelsgesellschaften, die die Befreiungsvorschriften nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. §264b HGB in Anspruch genommen haben, sind in Kapitel 42 enthalten.

5. Erwerbe und Veräußerungen von Gesellschaften und Geschäftsbereichen

Erwerbe von Gesellschaften und Geschäftsbereichen

Im Segment Autonomous Mobility and Safety erfolgte ein Erwerb weiterer Anteile an einem bereits vollkonsolidierten Unternehmen zu einem Kaufpreis in Höhe von 2,8 Mio€. Der resultierende Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem Buchwert der erworbenen Anteile in Höhe von 0,5 Mio€ wurde in den erfolgsneutralen Rücklagen ausgewiesen. Darüber hinaus ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns zum 31. Dezember 2020.

Im Segment Vehicle Networking and Information wurde der 50 prozentige Anteil an der SAS Autosystemtechnik GmbH & Co. KG, Karlsruhe, Deutschland, mit Wirkung zum 30. Januar 2020 an die Faurecia Automotive GmbH, Stadthagen, Deutschland, unter Berücksichtigung einer Kaufpreisanpassung zu einem Betrag von nunmehr 245,4 Mio€ verkauft. Aus der Transaktion ergab sich damit ein Veräußerungsgewinn in Höhe von 157,0 Mio €. Darüber hinaus ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns zum 31. Dezember 2020.

Im Segment Tires erfolgte ein Asset Deal. Der Kaufpreis in Höhe von insgesamt 0,3 Mio € wurde aus Barmitteln beglichen. Aus der Kaufpreisallokation resultierten im Wesentlichen immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 0,2 Mio €. Darüber hinaus ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns zum 31. Dezember 2020.

Im Segment ContiTech erfolgte aus der finalen Kaufpreisermittlung für den Erwerb der Merlett Tecnoplastic S. p. a., Daverio, Italien, aus dem Jahr 2019 eine Erhöhung des Kaufpreises um 0,3 Mio €. Aus der finalen Kaufpreisallokation resultierte, u. a. aus einer um 0,2 Mio € höheren Bewertung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte, einer um 7,1 Mio € höheren Bewertung der Sachanlagen und einer um 2,3 Mio € geringeren Bewertung der Vorräte, eine Verringerung des Goodwill um 2,5 Mio € auf insgesamt 4,7 Mio€. Darüber hinaus ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns zum 31. Dezember 2020.

Im Segment ContiTech ergab sich ein Verlust aus der Veräußerung einer Gesellschaft in Höhe von 2,5 Mio €. Darüber hinaus ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns zum 31. Dezember 2020.

Im Segment Powertrain wurde ein 50-prozentiger Anteil an einem nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen für einen Kaufpreis in Höhe von 11,7 Mio€ erworben. Darüber hinaus ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns zum 31. Dezember 2020.

Im Segment Powertrain wurden Teile der Geschäftseinheit Sensing and Actuation an ein zuvor gegründetes und nach der Equity-Methode bilanziertes Unternehmen veräußert. Aus dieser Transaktion resultierte ein Ertrag in Höhe von 8,8 Mio €. Darüber hinaus ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanzund Vermögenslage des Konzerns zum 31. Dezember 2020.

Im Segment Powertrain erfolgte der Erwerb der Restanteile an einem bereits vollkonsolidierten Unternehmen zu einem Kaufpreis von 170,0 Mio €. Der resultierende Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem Buchwert der erworbenen Anteile wurde in Höhe von 114,2 Mio € in den erfolgsneutralen Rücklagen ausgewiesen. Darüber hinaus ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns zum 31. Dezember 2020.

Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

6. Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Ergänzend zu den Ausführungen in Kapitel 2 (Allgemeine Erläuterungen und Grundsätze der Rechnungslegung) finden sich die Angabevorschriften, die sich bezüglich IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden, ergeben, gesammelt in diesem Kapitel.

Erlöse Continental-Konzern

Die Erlöse aus Verträgen mit Kunden sowie Erlöse aus anderen Erlösquellen werden in den beiden nachfolgenden Tabellen dargestellt:

Mio € 2020 2019
Umsatzerlöse 37.722,3 44.478,4
Sonstige Erlöse aus Forschung und Entwicklung 948,8 1.107,6
Sonstige Erlöse 64,3 75,5
Erlöse aus Verträgen mit Kunden 38.735,4 45.661,5
Nebengeschäfte 85,5 109,6
Staatliche Zuschüsse1 66,2 81,5
Veräußerung von Sachanlagen 26,0 31,8
Erlöse aus Franchising und Trademarks 21,8 20,5
Verkauf von Energie und Wertstoffen 19,0 10,7
Verkauf von Geschäftsteilen oder Gesellschaften 248,1 0,0
Sonstige 5,2 3,7
Erlöse aus sonstigen Erlösquellen 471,8 257,8
Summe Erlöse 39.207,2 45.919,3

1 Staatliche Zuschüsse im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sind in dieser Darstellung nicht enthalten. Wir verweisen auf Kapitel 13.

Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden 1. Januar bis 31. Dezember 2020

Mio € Autonomous
Mobility and
Safety
Vehicle
Networking and
Information
Tires ContiTech Powertrain Sonstiges/
Holding/
Konsolidierung
Konzern
Deutschland 1.254,3 1.990,8 1.348,6 1.035,9 1.374,2 –202,6 6.801,2
Europa ohne Deutschland 1.703,0 2.192,5 4.137,0 1.440,6 1.834,7 –47,6 11.260,2
Nordamerika 1.905,5 1.781,2 2.661,5 1.613,9 1.532,6 –83,4 9.411,3
Asien 2.556,1 1.752,8 1.453,4 1.119,8 2.151,5 –26,2 9.007,4
Übrige Länder 110,3 138,8 558,1 368,4 74,7 –8,1 1.242,2
Umsatz nach Regionen 7.529,2 7.856,1 10.158,6 5.578,6 6.967,7 –367,9 37.722,3
Automobilerstausrüstungsgeschäft 7.527,9 6.986,2 2.344,4 2.699,1 6.721,7 –226,2 26.053,1
Industrie-/Ersatzgeschäft 1,3 869,9 7.814,2 2.879,5 246,0 –141,7 11.669,2
Umsatz nach Kundengruppen 7.529,2 7.856,1 10.158,6 5.578,6 6.967,7 –367,9 37.722,3
Autonomous
Mobility and
Vehicle
Networking and
Sonstiges/
Holding/
Mio € Safety Information Tires ContiTech Powertrain Konsolidierung Konzern
Deutschland 1.745,7 2.549,9 1.551,4 1.217,1 1.532,3 –246,8 8.349,6
Europa ohne Deutschland 2.051,1 2.611,7 4.761,8 1.631,4 2.109,5 –62,6 13.102,9
Nordamerika 2.336,3 2.322,9 3.166,3 2.015,1 1.871,1 –83,7 11.628,0
Asien 3.089,3 1.889,7 1.502,6 1.119,8 2.181,0 –30,4 9.752,0
Übrige Länder 159,2 221,3 745,9 418,1 108,4 –7,0 1.645,9
Umsatz nach Regionen 9.381,6 9.595,5 11.728,0 6.401,5 7.802,3 –430,5 44.478,4
Automobilerstausrüstungsgeschäft 9.379,1 8.592,8 3.059,4 3.230,1 7.518,3 –254,0 31.525,7
Industrie-/Ersatzgeschäft 2,5 1.002,7 8.668,6 3.171,4 284,0 –176,5 12.952,7
Umsatz nach Kundengruppen 9.381,6 9.595,5 11.728,0 6.401,5 7.802,3 –430,5 44.478,4

Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden 1. Januar bis 31. Dezember 2019

Die Erlöse aus Forschung und Entwicklung werden im Kapitel 7 (Forschungs- und Entwicklungskosten) im Konzernanhang dargestellt.

Erläuterungen der Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten

Vertragsvermögenswerte ergeben sich im Wesentlichen im Projektgeschäft von kundenspezifischen Gütern oder Dienstleistungen für Kunden, sind aber im Continental-Konzern von untergeordneter Bedeutung. Wir verweisen auf Kapitel 2. Aufgrund der Leistungserbringung über einen mittleren oder längeren Zeitraum in diesen

Fällen, in dem zwar bereits eine Leistungserbringung durch Continental erfolgt ist, aber noch kein unbedingter Anspruch gegen den Kunden – also eine Forderung – besteht, sind Vertragsvermögenswerte zu bilanzieren. Oftmals ist der Anspruch – oder ein Teil des Anspruchs – auf Gegenleistung gegen den Kunden erst nach Abschluss der Leistungserbringung unbedingt und kann dann als Forderung bilanziert und vollständig in Rechnung gestellt werden. Die zugehörigen Zahlungen erfolgen in der Regel aufgrund der tatsächlichen Rechnungstellung. Die Bilanzierung von Forderungen und der Erhalt von Zahlungen reduzieren den Bestand der zugehörigen Vertragsvermögenswerte.

Die folgende Tabelle stellt die Vertragsvermögenswerte aus Verträgen mit Kunden dar:

Mio € 31.12.2020 31.12.2019
Vertragsvermögenswerte 119,1 89,2

Vertragsverbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Vorauszahlungen von Kunden für Warenlieferungen sowie für noch zu erbringende Leistungen. Bei diesen Vorauszahlungen von Kunden für Warenlieferungen sowie für noch zu erbringende Leistungen, für die Vertragsverbindlichkeiten bilanziert werden, hat der Kunde die Gegenleistung – oder einen Teil der Gegenleistung – bereits gezahlt, während Continental in der Regel noch nicht – oder nur in geringerem Maße – ihre Leistungsverpflichtung erfüllt hat. Die entsprechende Leistungserbringung von Continental an den Kunden in diesen Fällen reduziert den Bestand der zugehörigen Vertragsverbindlichkeiten.

Die folgende Tabelle stellt die Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden dar:

Mio € 31.12.2020 31.12.2019
Vertragsverbindlichkeiten 298,0 251,6

Von den Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 251,6 Mio €, die zu Jahresbeginn bilanziert waren, sind 236,1 Mio € im Berichtsjahr als Erlöse erfasst worden. Aufgrund von in Vorjahren erfüllten Leistungsverpflichtungen wurden keine wesentlichen Erlöse im

Berichtsjahr – etwa aufgrund der Änderung des Transaktionspreises – erfasst.

Transaktionspreis für noch nicht erfüllte Leistungsverpflichtungen

In der nachfolgenden Tabelle finden sich die aggregierten erwarteten Beträge von Transaktionspreisen für nicht oder teilweise nicht erfüllte Leistungsverpflichtungen aus Verträgen im Sinne des IFRS 15 mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr.

Mio € 2021 2022 und danach
Erlöse aus Forschung und Entwicklung 305,2 249,8
Sonstige Erlöse 95,8 48,0
Summe 401,0 297,8

Die Beträge entfallen im Wesentlichen auf zukünftige Erlöse aus Forschung und Entwicklung und die Erlöserfassung wird innerhalb der dargestellten Zeiträume erwartet. Für Verträge im Sinne des IFRS 15 mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr werden, unter Anwendung der praktischen Erleichterung des IFRS 15.121 (a), keine Beträge dargestellt.

Anwendung weiterer praktischer Erleichterungen

Für Verträge, bei denen zu Vertragsbeginn der Zeitabstand zwischen der Leistung durch Continental und der erwarteten Zahlung durch den Kunden mehr als ein Jahr beträgt, wird, in Anwendung der praktischen Erleichterung aus IFRS 15.63, der Transaktionspreis nicht um eventuell enthaltene wesentliche Finanzierungskomponenten adjustiert.

7. Forschungs- und Entwicklungskosten

Die Forschungs- und Entwicklungskosten sowie Erlöse aus Forschung und Entwicklung werden in den beiden nachfolgenden Tabellen dargestellt. In den Forschungs- und Entwicklungskosten sind staatliche Zuschüsse in Höhe von insgesamt 56,4 Mio€ (Vj. 68,6 Mio €) enthalten.

2020
Mio € Autonomous
Mobility and
Safety
Vehicle
Networking and
Information
Tires ContiTech Powertrain Konzern
Forschungs- und Entwicklungskosten –1.372,0 –1.550,8 –268,0 –174,7 –965,1 –4.330,6
Erlöse aus Forschung und Entwicklung 363,1 266,1 25,0 294,6 948,8
Forschungs- und Entwicklungskosten (netto) –1.008,9 –1.284,7 –268,0 –149,7 –670,5 –3.381,8
2019
Mio € Autonomous
Mobility and
Safety
Vehicle
Networking and
Information
Tires ContiTech Powertrain Konzern
Forschungs- und Entwicklungskosten –1.468,1 –1.452,0 –299,4 –194,6 –1.057,7 –4.471,8
Erlöse aus Forschung und Entwicklung 419,4 262,8 31,8 393,6 1.107,6
Forschungs- und Entwicklungskosten (netto) –1.048,7 –1.189,2 –299,4 –162,8 –664,1 –3.364,2

8. Sonstige Erträge und Aufwendungen

Mio € 2020 2019
Sonstige Erträge 1.711,2 1.774,6
Sonstige Aufwendungen –3.045,3 –4.203,2
Sonstige Erträge und Aufwendungen –1.334,1 –2.428,6

Sonstige Erträge

Mio € 2020 2019
Erträge aus Forschung und Entwicklung 948,8 1.107,6
Erträge aus der Veräußerung von Gesellschaften und Geschäftsbereichen 170,3 0,0
Erträge in Zusammenhang mit spezifizierten Gewährleistungen, Restrukturierungsmaßnahmen und Drohverlusten 93,8 116,3
Erstattungen für Kundenwerkzeuge 64,3 75,5
Erträge aus der Auflösung von Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte 55,1 37,2
Erträge aus Anlageverkäufen 26,0 31,8
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für Prozess- und Umweltrisiken 25,8 34,0
Kompensation von Ansprüchen gegenüber Kunden und Lieferanten 22,6 34,5
Wertaufholungen auf Sachanlagen 12,2 0,0
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für Abfindungen 6,8 4,7
Negativer Unterschiedsbetrag 2,2
Übrige 285,5 330,8
Sonstige Erträge 1.711,2 1.774,6

Die sonstigen Erträge reduzierten sich in der Berichtsperiode um 63,4 Mio € auf 1.711,2 Mio€ (Vj. 1.774,6 Mio €).

Die Erträge aus Forschung und Entwicklung reduzierten sich um 158,8 Mio € auf 948,8 Mio € (Vj. 1.107,6 Mio €).

Veräußerungen von Gesellschaften und Geschäftsbereichen führten im Jahr 2020 zu Erträgen in Höhe von 170,3 Mio € (Vj. 0,0 Mio €).

In Zusammenhang mit spezifizierten Gewährleistungen, Restrukturierungsmaßnahmen und Drohverlusten ergaben sich in der Berichtsperiode Erträge in Höhe von 93,8 Mio € (Vj. 116,3 Mio€).

Aus Erstattungen für Kundenwerkzeuge resultierten im Jahr 2020 Erträge in Höhe von 64,3 Mio € (Vj. 75,5 Mio €).

Die Erträge aus der Auflösung von Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte lagen bei 55,1 Mio € (Vj. 37,2 Mio €).

Der Verkauf von Anlagen führte im Berichtszeitraum zu Erträgen in Höhe von 26,0 Mio € (Vj. 31,8 Mio€).

Aus der Auflösung von Rückstellungen für Prozess- und Umweltrisiken sind Erträge in Höhe von 25,8 Mio€ (Vj. 34,0 Mio €) entstanden.

Aus der Kompensation von Ansprüchen gegenüber Kunden und Lieferanten resultierten Erträge in der Berichtsperiode von 22,6 Mio € (Vj. 34,5 Mio €).

Aus der Wertaufholung von Sachanlagen resultierten Erträge in Höhe von 12,2 Mio € (Vj. 0,0 Mio€) im Jahr 2020.

In der Berichtsperiode entstanden Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für Abfindungen in Höhe von 6,8 Mio € (Vj. 4,7 Mio €).

Die übrigen Erträge beinhalten u. a. Erträge aus Versicherungsentschädigungen aufgrund von Beschädigungen von Sachanlagen durch höhere Gewalt. Zudem wurden staatliche Zuschüsse, die nicht für Investitionen in das Anlagevermögen bestimmt waren, in Höhe von insgesamt 9,8 Mio € (Vj. 12,9 Mio €) ergebniswirksam im Posten Übrige vereinnahmt.

Sonstige Aufwendungen

2020 2019
1.249,7 952,7
654,6 2.293,5
234,4 216,4
219,0 80,6
118,6 75,3
97,5 61,9
62,7 11,2
60,7 60,2
23,2 75,3
21,4 27,3
2,7 0,0
0,1 5,4
300,7 343,4
3.045,3 4.203,2

Die sonstigen Aufwendungen verringerten sich in der Berichtsperiode um 1.157,9 Mio€ auf 3.045,3 Mio € (Vj. 4.203,2 Mio €).

Aus spezifizierten Gewährleistungsrückstellungen, Restrukturierungsmaßnahmen und Drohverlusten ergaben sich Aufwendungen in Höhe von insgesamt 1.249,7 Mio € (Vj. 952,7 Mio€).

Im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses wurde erwartet, dass sich die weltweite Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen in den kommenden fünf Jahren bis 2025 im Vergleich zum Vorkrisenniveau nicht wesentlich erhöhen wird. Darüber hinaus wurden in diesem Planungsprozess die erwarteten Auswirkungen aus Restrukturierungsmaßnahmen berücksichtigt. Aufgrund dieses Triggering Event und der weiteren wesentlichen Annahmen für die Ermittlung des Nutzungswerts einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wie der Free Cashflows, der Diskontierungszinssätze, deren Parameter sowie nachhaltiger Wachstumsraten ergab sich eine Wertminderung des Goodwill in Höhe von 654,6 Mio € (Vj. 2.293,5 Mio €). Hinsichtlich der außerplanmäßigen Abschreibungen verweisen wir auf Kapitel 2.

Aus Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen entstanden in der Berichtsperiode Aufwendungen in Höhe von 234,4 Mio € (Vj. 216,4 Mio €). Darin sind entstandene Aufwendungen aus Ausbuchungen von Markenwerten in Höhe von insgesamt 85,7 Mio € (Vj. —) enthalten.

Im Zusammenhang mit Rückstellungen für Prozess- und Umweltrisiken entstanden Aufwendungen in Höhe von 219,0 Mio € (Vj. 80,6 Mio €).

Die Aufwendungen aus Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte lagen bei 118,6 Mio € (Vj. 75,3 Mio €).

Personalanpassungsmaßnahmen, die nicht restrukturierungsbedingt sind, führten zu Aufwendungen für Abfindungen in Höhe von 97,5 Mio € (Vj. 61,9 Mio €).

Kompensationen von Kunden- und Lieferantenansprüchen, die keine Gewährleistungen darstellen, führten in der Berichtsperiode zu Aufwendungen in Höhe von 62,7 Mio € (Vj. 11,2 Mio €).

Im Jahr 2020 entstanden Aufwendungen für Kundenwerkzeuge in Höhe von 60,7 Mio € (Vj. 60,2 Mio €).

Aus operativen Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen, die nicht Finanzschulden sind, ergaben sich im Berichtszeitraum Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von 23,2 Mio € (Vj. 75,3 Mio €).

Im Jahr 2020 entstanden Verluste aus Anlageverkäufen und Verschrottungen in Höhe von 21,4 Mio € (Vj. 27,3 Mio €).

Aus der Veräußerung von Gesellschaften und Geschäftsbereichen entstanden Aufwendungen in Höhe von 2,7 Mio € (Vj. 0,0 Mio €).

Für den Erwerb von Gesellschaften und Geschäftsbereichen sind Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 0,1 Mio € (Vj. 5,4 Mio€) angefallen.

Der Posten Übrige beinhaltet u. a. Aufwendungen für sonstige Steuern sowie für Schäden aufgrund höherer Gewalt.

9. Personalaufwendungen

Innerhalb der Funktionskosten der Gewinn- und Verlustrechnung sind insgesamt folgende Personalaufwendungen enthalten:

Mio € 2020 2019
Löhne und Gehälter 9.616,0 9.532,9
Soziale Abgaben 1.715,8 1.838,4
Aufwendungen für Altersversorgung 436,9 378,7
Personalaufwendungen 11.768,7 11.750,0

Gegenüber dem Berichtsjahr 2019 stiegen die Personalaufwendungen um 18,7 Mio € auf 11.768,7 Mio € (Vj. 11.750,0 Mio €). Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Jahr 2020 lag bei 235.480 (Vj. 244.137). Zum Jahresende waren 236.386 (Vj. 241.458) Mitarbeiter im Continental-Konzern beschäftigt.

Im Vergleich zum Vorjahr sanken die Personalaufwendungen aufgrund der geringeren Mitarbeiteranzahl, dies wurde aber im Wesentlichen durch die Bildung von Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen mehr als ausgeglichen. Wir verweisen zudem auf die Ausführungen im Lagebericht.

10. Beteiligungsergebnis

Mio € 2020 2019
Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen –68,5 –124,3
Übriges Beteiligungsergebnis 0,6 0,5
Beteiligungsergebnis –67,9 –123,8

Das Beteiligungsergebnis beinhaltet insbesondere die anteiligen Ergebnisse der nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen in Höhe von -68,5 Mio € (Vj. -124,3 Mio €). In dem Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen ist die Bildung einer Rückstellung für Kapitalzusagen an ein assoziiertes Unternehmen in Höhe von 45,0 Mio € enthalten.

Darüber hinaus ergab sich im Segment Powertrain ein Aufwand in Höhe von 37,5 Mio € aufgrund einer Wertberichtigung des Buchwerts eines assoziierten Unternehmens.

11. Finanzergebnis

Mio € 2020 2019
Zinsen und ähnliche Erträge 33,7 66,5
Erwartete Erträge aus langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer sowie aus den Pensionsfonds 64,8 80,7
Zinserträge 98,5 147,2
Zinsen und ähnliche Aufwendungen –129,1 –120,6
Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten –28,5 –32,1
Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten 1,9 –3,2
Aufzinsung der langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer –126,5 –161,4
Zinsaufwendungen –282,2 –317,3
Effekte aus Währungsumrechnung –97,4 –30,5
Effekte aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten 60,6 –12,7
Sonstige Bewertungseffekte 8,5 –107,0
Effekte aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten
und sonstige Bewertungseffekte
69,1 –119,7
Finanzergebnis –212,0 –320,3

Das negative Finanzergebnis verbesserte sich im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 108,3 Mio € auf 212,0 Mio € (Vj. 320,3 Mio €). Dies ist im Wesentlichen auf die Summe der Effekte aus Währungsumrechnung sowie aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten und sonstigen Bewertungseffekten zurückzuführen.

Die Zinserträge reduzierten sich im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 48,7 Mio€ auf 98,5 Mio € (Vj. 147,2 Mio €). Auf erwartete Erträge aus langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer sowie aus den Pensionsfonds entfielen in diesem Zeitraum insgesamt 64,8 Mio € (Vj. 80,7 Mio €). Hierin sind die Zinserträge auf das Fondsvermögen der Pensionskassen nicht enthalten.

Die Zinsaufwendungen beliefen sich im Jahr 2020 auf insgesamt 282,2 Mio € und lagen damit um 35,1 Mio € unter dem Vorjahresvergleichswert von 317,3 Mio €. Aus der Aufzinsung der langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer resultierte in diesem Zeitraum ein Zinsaufwand in Höhe von insgesamt 126,5 Mio € (Vj. 161,4 Mio €). Hierin ist die Aufzinsung der Anwartschaftsverpflichtungen der Pensionskassen nicht enthalten. Der Zinsaufwand, der im Wesentlichen aus Kreditaufnahmen bei Banken, Kapitalmarkttransaktionen und sonstigen Finanzierungsinstrumenten resultierte, lag mit 155,7 Mio € auf dem Vorjahresniveau von 155,9 Mio €. Hiervon entfielen 28,5 Mio € (Vj. 32,1 Mio€) auf Aufwendungen aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten.

Aus den von der Continental AG und der Conti-Gummi Finance B.V., Maastricht, Niederlande, begebenen Anleihen resultierten Aufwendungen in Höhe von 50,0 Mio € (Vj. Continental AG sowie Continental Rubber of America, Corp., Wilmington, USA, in Höhe von 32,4 Mio €). Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus der

Emission von Euro-Anleihen im zweiten Halbjahr 2019 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 1.400,0 Mio€ und im zweiten Quartal 2020 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 2.125,0 Mio €. Neben einer variabel verzinslichen Anleihe der Continental AG im Volumen von 200,0 Mio € sind die anderen von der Continental AG und der Conti-Gummi Finance B.V., Maastricht, Niederlande, begebenen Anleihen mit einem Festzins zwischen 0,000 % p. a. und 2,500 % p. a. ausgestattet. Ein gegenläufiger Effekt ist auf die Rückzahlung von Euro-Anleihen zurückzuführen. Dies waren die am 19. Februar 2019 fällige Anleihe der Continental Rubber of America, Corp., Wilmington, USA, über 500,0 Mio € sowie die am 5. Februar 2020 und 9. September 2020 fälligen Euro-Anleihen der Continental AG über 600,0 Mio € bzw. 750,0 Mio€.

Aus den Effekten aus Währungsumrechnung resultierte im Berichtsjahr ein negativer Ergebnisbeitrag in Höhe von 97,4 Mio € (Vj. 30,5 Mio €). Gegenläufig entwickelten sich die Effekte aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten und sonstige Bewertungseffekte mit einem Ertrag in Höhe von 69,1 Mio€ (Vj. Aufwand in Höhe von 119,7 Mio €). Hiervon entfiel auf die sonstigen Bewertungseffekte ein Ertrag in Höhe von 8,5 Mio € (Vj. Aufwand in Höhe von 107,0 Mio €). Während im Vorjahr aus Wertberichtigungen auf Ausleihungen an assoziierte Unternehmen sowie aus der Bildung einer Rückstellung für Kreditzusagen an diese Unternehmen Aufwendungen in Höhe von 108,2 Mio € entstanden, resultierte im Berichtsjahr ein Ertrag in Höhe von 2,2 Mio € aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf diese Ausleihungen. Wird die Summe der Effekte aus Währungsumrechnung und aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten betrachtet, ergab sich 2020 eine Ergebnisbelastung in Höhe von 36,8 Mio € (Vj. 43,2 Mio €).

12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Ertragsteuern des Konzerns teilen sich auf das In- und Ausland wie folgt auf:

Mio € 2020 2019
Laufende Steuern Deutschland –181,1 –175,1
Laufende Steuern Ausland –573,4 –894,1
Latente Steuern Deutschland 494,3 173,4
Latente Steuern Ausland 271,5 313,4
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 11,3 –582,4

Die Überleitung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steueraufwand ergibt sich wie folgt:

Mio € 2020 2019
Ergebnis vor Ertragsteuern –930,1 –588,6
Steuerlich nicht abzugsfähige Wertminderung des Goodwill1 456,3 1.631,7
Ergebnis vor Ertragsteuern und Wertminderung des Goodwill –473,8 1.043,1
Erwarteter Steueraufwand zum inländischen Steuersatz 145,5 –320,2
Unterlassener Ansatz von aktiven latenten Steuern aufgrund nicht hinreichend wahrscheinlicher Realisierung –232,1 –117,4
Förderungen und befristete Befreiungen2 204,6 195,3
Nicht abzugsfähige Aufwendungen und nicht anrechenbare Quellensteuern –188,8 –387,4
Besteuerungsunterschiede Ausland 145,3 146,2
Erstmaliger Ansatz von aktiven latenten Steuern aufgrund wahrscheinlicher Realisierung 83,3 7,1
Lokale Ertragsteuern mit abweichender Bemessungsgrundlage –59,3 –90,7
Steuern für Vorjahre –57,3 –79,3
Effekte aus Änderungen des Steuersatzes –31,1 15,0
Realisierung von bisher nicht angesetzten latenten Steuern 5,9 22,2
Veränderung permanente Differenzen –2,9 36,6
Sonstiges –1,8 –9,8
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 11,3 –582,4
Steuerquote in % 2,4 55,8

1 Das Ergebnis vor Steuern wird nicht um die gesamte Wertminderung des Goodwill in Höhe von 654,6 Mio € (Vj. 2.293,5 Mio €) korrigiert. Ein Anteil in Höhe von 198,3 Mio € (Vj. 661,8 Mio €) führte zur Auflösung passiver latenter Steuern und ist daher nicht in die Überleitung einzubeziehen.

2 Enthält den Steuereffekt aus nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen. Die Werte der Vergleichsperiode sind entsprechend angepasst dargestellt.

Der durchschnittliche Steuersatz im Jahr 2020 lag im Inland bei 30,7 % (Vj. 30,7 %). Dieser wurde unter Berücksichtigung eines Körperschaftsteuersatzes von 15,0 % (Vj. 15,0 %) sowie eines Solidaritätszuschlags von 5,5 % (Vj. 5,5 %) und eines Gewerbesteuersatzes von 14,9 % (Vj. 14,9 %) ermittelt.

Die durch den ausländischen Besteuerungsunterschied hervorgerufene Minderung des Steueraufwands ist im Wesentlichen auf den Geschäftsumfang in Osteuropa und Asien zurückzuführen.

Im Berichtsjahr wirkten sich wie im Vorjahr Besteuerungsunterschiede im Ausland sowie Förderungen und Befreiungen positiv aus. Die Steuerquote wurde durch nicht zahlungswirksame Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern in Höhe von insgesamt 232,1 Mio € (Vj. 117,4 Mio €) belastet, davon 35,1 Mio € (Vj. 3,9

Mio €) für Vorjahre. Zusätzlich wurde die Steuerquote wie im Vorjahr durch nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und nicht anrechenbare ausländische Quellensteuern belastet. Des Weiteren verweisen wir auf Kapitel 20.

Die Steuerminderungen durch staatliche Förderprogramme und befristete Steuerbefreiungen sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Neben der laufenden Inanspruchnahme von Fördermaßnahmen in Europa und Asien führte die Inanspruchnahme staatlicher Förderprogramme in den USA zu einer weiteren Entlastung. Im Berichtsjahr sind lokale Ertragsteuern mit abweichender Bemessungsgrundlage in Höhe von 59,3 Mio € (Vj. 90,7 Mio €) angefallen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die Mindestbesteuerung in den USA.

Die Effekte aus der Änderung des Steuersatzes betreffen die erforderlich gewordene Umbewertung von aktiven und passiven latenten Steuern im Rahmen von effektiv bereits in Kraft getretenen

Gesetzesänderungen bezüglich des zukünftig anzuwendenden Steuersatzes.

Die Summe der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhaltet auch die Posten, die im Eigenkapital in den erfolgsneutralen Rücklagen berücksichtigt wurden, und gliedert sich wie folgt:

Mio € 31.12.2020 31.12.2019
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (gemäß Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung) 11,3 –582,4
Erfolgsneutraler Steuerertrag auf das Sonstige Ergebnis 41,7 237,5
Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne 43,4 236,9
Anteil von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen 0,0 0,1
Währungsumrechnung –1,7 0,3
Cashflow Hedges 0,2
Summe der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 53,0 –344,9

13. Angaben zu Zuschüssen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

Die staatlichen Zuschüsse, die aufgrund der COVID-19-Pandemie an den Continental-Konzern gezahlt wurden, beliefen sich im Berichtsjahr insgesamt auf 111,0 Mio € (Vj. —) und wurden ertragswirksam vereinnahmt. Im Wesentlichen sind hierin Erstattungen auf Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 67,9 Mio € (Vj. —) enthalten, die sich mehrheitlich auf Kurzarbeitergeld beziehen.

Erläuterungen zur Konzernbilanz

14. Goodwill und sonstige immaterielle Vermögenswerte

Aktivierte
Entwicklungs
Übrige
immaterielle
Geleistete Summe sonstige
immaterielle
Mio € Goodwill leistungen1 Vermögenswerte Anzahlungen Vermögenswerte
Stand zum 01.01.2019
Anschaffungs-/Herstellungskosten 9.823,5 552,1 2.818,5 29,8 3.400,4
Kumulierte Abschreibungen –2.590,1 –260,6 –1.573,5 –1.834,1
Buchwerte 7.233,4 291,5 1.245,0 29,8 1.566,3
Netto-Entwicklung 2019
Buchwerte 7.233,4 291,5 1.245,0 29,8 1.566,3
Wechselkursveränderungen 36,5 1,0 30,3 0,0 31,3
Zugänge 200,4 99,7 26,2 326,3
Zugänge aus Konsolidierungskreisveränderungen 137,1 0,0 189,3 189,3
Umbuchungen –25,4 36,9 –11,5 0,0
Abgänge –0,1 0,0 –0,1
Abschreibungen –119,2 –251,7 –370,9
Wertminderungen –2.293,5 –12,8 –17,6 –20,0 –50,4
Buchwerte 5.113,5 335,5 1.331,8 24,5 1.691,8
Stand zum 31.12.2019
Anschaffungs-/Herstellungskosten 10.004,8 631,1 3.139,9 44,5 3.815,5
Kumulierte Abschreibungen –4.891,3 –295,6 –1.808,1 –20,0 –2.123,7
Buchwerte 5.113,5 335,5 1.331,8 24,5 1.691,8
Netto-Entwicklung 2020
Buchwerte 5.113,5 335,5 1.331,8 24,5 1.691,8
Wechselkursveränderungen –94,8 –4,3 –42,7 –0,3 –47,3
Zugänge 130,4 87,3 26,2 243,9
Zugänge aus Konsolidierungskreisveränderungen –2,5 0,4 0,4
Umbuchungen –4,2 13,2 –8,2 0,8
Abgänge 0,0 –0,6 –0,6 –1,2
Abschreibungen –131,8 –323,2 –455,0
Wertminderungen2 –654,6 –86,5 –86,5
Buchwerte 4.361,6 325,6 979,7 41,6 1.346,9
Stand zum 31.12.2020
Anschaffungs-/Herstellungskosten 9.860,1 717,7 3.130,3 41,6 3.889,6
Kumulierte Abschreibungen –5.498,5 –392,1 –2.150,6 –2.542,7
Buchwerte 4.361,6 325,6 979,7 41,6 1.346,9

1 Exklusive Entwicklungsleistungen für selbst erstellte Software.

2 Darin enthalten sind ebenfalls Aufwendungen aus Ausbuchungen von Markenwerten.

Aus der finalen Kaufpreisallokation für den Erwerb einer Gesellschaft aus dem Jahr 2019 resultierte eine Verringerung des Goodwill im Jahr 2020 um 2,5 Mio€. Im Vorjahr resultierte aus den Erwerben von Gesellschaften ein Zugang des Goodwill in Höhe von insgesamt 137,1 Mio €.

Der ausgewiesene Buchwert des Goodwill entstand im Wesentlichen aus den Erwerben der Siemens VDO (2007), der Continental Teves (1998), des Automobilelektronik-Geschäfts von Motorola (2006), des Erwerbs von Elektrobit Automotive (2015) und von Veyance Technologies (2015).

Hinsichtlich der außerplanmäßigen Abschreibungen verweisen wir auf Kapitel 8.

Die nachfolgende Tabelle weist den Goodwill je zahlungsmittelgenerierende Einheit, entsprechend der im jeweiligen Geschäftsjahr aktuellen Organisationsstruktur, aus:

Goodwill
Mio € 31.12.2020 31.12.2019
Vehicle Dynamics 802,8 Vehicle Dynamics 808,7
Hydraulic Brake Systems 140,2 Hydraulic Brake Systems 143,5
Passive Safety and Sensorics 586,6 Passive Safety & Sensorics 592,7
Advanced Driver Assistance Systems 363,2 Advanced Driver Assistance Systems 366,1
Continental Engineering Services 16,9 Continental Engineering Services 17,5
Autonomous Mobility and Safety 1.909,7 Chassis & Safety 1.928,5
Instrumentation & Driver HMI1 0,0
Connected Car Networking Infotainment & Connectivity1 0,0
Human Machine Interface Body & Security1 757,9
Commercial Vehicles and Services2 710,6 Commercial Vehicles & Aftermarket2 630,2
Vehicle Networking and Information 710,6 Interior 1.388,1
Original Equipment Passenger and Light Truck Tires (PLT) 2,0 Pkw-Reifen-Erstausrüstung 2,0
Replacement EMEA (Europa, Mittlerer Osten und Afrika)
PLT
139,6 Pkw-Reifen-Ersatzgeschäft EMEA 140,0
Replacement APAC (Asien und Pazifik-Region) PLT 195,1 Pkw-Reifen-Ersatzgeschäft APAC 193,6
Replacement The Americas (Nord-, Mittel- und
Südamerika) PLT
15,5 Pkw-Reifen-Ersatzgeschäft The Americas 16,9
Commercial Vehicle Tires 53,5 Nutzfahrzeugreifen 57,2
Tires 405,7 Tires 409,7
Air Spring Systems 22,1 Air Spring Systems 22,7
Surface Solutions 116,3 Surface Solutions 116,8
Special Technologies and Solutions 1,9 Special Technologies and Solutions 1,9
Conveying Solutions 106,8 Conveyor Belt Group3 112,0
Mobile Fluid Systems 48,7 Mobile Fluid Systems 50,3
Industrial Fluid Solutions 141,4 Industrial Fluid Solutions 154,6
Power Transmission Group 44,1 Power Transmission Group 48,6
Vibration Control 69,1 Vibration Control 74,4
ContiTech 550,4 ContiTech 581,3
Electronic Controls 472,1 Engine & Drivetrain Systems4 485,2
Sensing and Actuation 313,1 Powertrain Components5 320,7
Powertrain 785,2 Powertrain 805,9
Goodwill
Mio € 31.12.2020 31.12.2019
Vehicle Dynamics 802,8 Vehicle Dynamics 808,7
Hydraulic Brake Systems 140,2 Hydraulic Brake Systems 143,5
Passive Safety and Sensorics 586,6 Passive Safety & Sensorics 592,7
Advanced Driver Assistance Systems 363,2 Advanced Driver Assistance Systems 366,1
Continental Engineering Services 16,9 Continental Engineering Services 17,5
Autonomous Mobility and Safety 1.909,7 Chassis & Safety 1.928,5
Instrumentation & Driver HMI1 0,0
Connected Car Networking Infotainment & Connectivity1 0,0
Human Machine Interface Body & Security1 757,9
Commercial Vehicles and Services2 710,6 Commercial Vehicles & Aftermarket2 630,2
Vehicle Networking and Information 710,6 Interior 1.388,1
Original Equipment Passenger and Light Truck Tires (PLT) 2,0 Pkw-Reifen-Erstausrüstung 2,0
Replacement EMEA (Europa, Mittlerer Osten und Afrika)
PLT
139,6 Pkw-Reifen-Ersatzgeschäft EMEA 140,0
Replacement APAC (Asien und Pazifik-Region) PLT 195,1 Pkw-Reifen-Ersatzgeschäft APAC 193,6
Replacement The Americas (Nord-, Mittel- und
Südamerika) PLT
15,5 Pkw-Reifen-Ersatzgeschäft The Americas 16,9
Commercial Vehicle Tires 53,5 Nutzfahrzeugreifen 57,2
Tires 405,7 Tires 409,7
Air Spring Systems 22,1 Air Spring Systems 22,7
Surface Solutions 116,3 Surface Solutions 116,8
Special Technologies and Solutions 1,9 Special Technologies and Solutions 1,9
Conveying Solutions 106,8 Conveyor Belt Group3 112,0
Mobile Fluid Systems 48,7 Mobile Fluid Systems 50,3
Industrial Fluid Solutions 141,4 Industrial Fluid Solutions 154,6
Power Transmission Group 44,1 Power Transmission Group 48,6
Vibration Control 69,1 Vibration Control 74,4
ContiTech 550,4 ContiTech 581,3
Electronic Controls 472,1 Engine & Drivetrain Systems4 485,2
Sensing and Actuation 313,1 Powertrain Components5 320,7
Powertrain 785,2 Powertrain 805,9
Konzern 4.361,6 Konzern 5.113,5

1 Seit Januar 2020: Connected Car Networking und Human Machine Interface.

2 Seit Januar 2020: Commercial Vehicles and Services, im Zuge der Neuorganisation des Segments Vehicle Networking and Information wurde Goodwill in Höhe von 96,0 Mio € von Body & Security auf Commercial Vehicles and Services allokiert.

3 Seit Januar 2020: Conveying Solutions.

4 Seit Januar 2020: Electronic Controls.

5 Seit Januar 2020: Sensing and Actuation.

Die Zugänge zu den erworbenen immateriellen Vermögenswerten aus Konsolidierungskreisänderungen entfallen im Wesentlichen auf Kundenstamm sowie Know-how. Die restlichen Zugänge betreffen vor allem Software in Höhe von 76,6 Mio € (Vj. 85,2 Mio €). Von den im Jahr 2020 insgesamt angefallenen Entwicklungskosten erfüllten 130,4 Mio € (Vj. 200,4 Mio €) die Aktivierungsvoraussetzungen nach IAS 38, Immaterielle Vermögenswerte.

Die für die sonstigen immateriellen Vermögenswerte angefallenen planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 455,0 Mio € (Vj. 370,9 Mio €) sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung mit 364,0 Mio€ (Vj. 296,7 Mio€) in den Herstellungskosten und mit 91,0 Mio€ (Vj. 74,2 Mio €) in den Verwaltungskosten enthalten.

In den übrigen immateriellen Vermögenswerten sind um Wechselkurseffekte bereinigte Buchwerte in Höhe von 41,0 Mio € (Vj. 112,2 Mio €) enthalten, die keinen planmäßigen Abschreibungen unterliegen. Diese betreffen insbesondere den Markennamen Elektrobit mit 30,4 Mio € (Vj. 30,4 Mio €), den Markennamen Phoenix in Höhe von 4,2 Mio € (Vj. 4,2 Mio €) und den Markennamen Matador in Höhe von 3,2 Mio € (Vj. 3,2 Mio €). Des Weiteren enthalten die erworbenen immateriellen Vermögenswerte Buchwerte für Software in Höhe von 123,2 Mio € (Vj. 164,4 Mio €), die planmäßig abgeschrieben werden.

15. Sachanlagen

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen aus Konsolidierungskreisveränderungen in Höhe von 7,2 Mio€ resultierten im Wesentlichen aus der höheren Bewertung der Sachanlagen im Rahmen der finalen Kaufpreisallokation für den Erwerb der Merlett Tecnoplastic S. p. a., Daverio, Italien, aus dem Jahr 2019. Hierzu verweisen wir auf Kapitel 5.

Im Segment Autonomous Mobility and Safety wurden neben den Investitionen an deutschen Standorten die Produktionskapazitäten an den europäischen Niedrigkostenstandorten sowie in Nordamerika und Asien ausgebaut. Hierbei wurden insbesondere die Produktionskapazitäten für die Geschäftseinheiten Vehicle Dynamics und Advanced Driver Assistance Systems erweitert. Wesentliche Bilanzzugänge entfielen auf die Errichtung neuer Fertigungsanlagen für elektronische Bremssysteme.

Im Segment Vehicle Networking and Information wurde in den Ausbau der Fertigungskapazitäten in Europa sowie in Asien und Nordamerika investiert. Der Schwerpunkt der Investitionen lag auf dem Ausbau der Fertigungskapazitäten für die Geschäftseinheiten Human Machine Interface und Connected Car Networking. Wesentliche Bilanzzugänge entfielen auf den Bau des neuen Werks in Aguascalientes, Mexiko. Darüber hinaus wurden die Fertigungskapazitäten für Bedien- und Displaylösungen ausgebaut.

Im Segment Tires wurden die Fertigungskapazitäten in Europa, Nordamerika sowie in Asien aus- und aufgebaut. Wesentliche Bilanzzugänge entfielen auf die Werkneubauten in Clinton, USA, und Rayong, Thailand. Weiterhin wurden Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Kostensenkung durchgeführt.

Im Segment ContiTech lag der Investitionsschwerpunkt auf der Ausweitung von Fertigungskapazitäten in selektierten Wachstumsmärkten für die Geschäftseinheiten Mobile Fluid Systems, Surface Solutions und Conveying Solutions. In Pune, Indien, wurde in den Aufbau eines weiteren Produktionsstandorts für die Geschäftseinheit Surface Solutions investiert. Darüber hinaus wurden in allen Geschäftseinheiten Investitionen zur Rationalisierung bestehender Produktionsabläufe durchgeführt.

Im Segment Powertrain entfielen die Investitionen hauptsächlich auf Produktionsausrüstungen zur Herstellung neuer Produkte und zur Umsetzung neuer Technologien. Hierbei wurden insbesondere die Fertigungskapazitäten in China, Deutschland, Ungarn, in den USA sowie in Tschechien ausgebaut. Darüber hinaus wurde in Debrecen, Ungarn, in den Aufbau eines neuen Werks investiert.

Hinsichtlich der außerplanmäßigen Abschreibungen und Wertaufholungen verweisen wir auf Kapitel 8.

Direkt von den Anschaffungskosten wurden insgesamt 23,7 Mio€ (Vj. 38,4 Mio €) an staatlichen Investitionszuschüssen abgesetzt.

Im Rahmen der Anwendung des IAS 23 wurden wie im Vorjahr keine Fremdkapitalkosten aktiviert.

Zu den Umbuchungen der Periode in zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte verweisen wir auf Kapitel 26.

Es bestehen Beschränkungen von Verfügungsrechten sowie als Sicherheiten für Schulden verpfändete Sachanlagen in Höhe von 46,0 Mio € (Vj. 12,3 Mio €).

Zu den Nutzungsrechten, die gemäß IFRS 16, Leasingverhältnisse, in den Sachanlagen bilanziert werden, verweisen wir auf Kapitel 16.

Mio € Grundstücke und
grundstücksgleiche
Rechte und
Bauten1
Technische
Anlagen und
Maschinen
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts
ausstattung
Geleistete
Anzahlungen
und Anlagen
im Bau
Gesamt
Stand zum 01.01.2019
Anschaffungs-/Herstellungskosten 4.948,9 18.770,5 2.970,3 2.561,3 29.251,0
Kumulierte Abschreibungen –2.074,0 –12.609,3 –2.182,0 –10,2 –16.875,5
Buchwerte 2.874,9 6.161,2 788,3 2.551,1 12.375,5
davon Finanzierungsleasing 8,8 0,5 1,0 10,3
Netto-Entwicklung 2019
Buchwerte 2.862,9 6.160,4 788,3 2.551,1 12.362,7
Wechselkursveränderungen 28,7 59,7 4,3 35,3 128,0
Zugänge 195,7 984,3 203,9 1.510,0 2.893,9
Zugänge aus Konsolidierungskreisveränderungen2 28,9 60,5 7,5 4,8 101,7
Abgänge aus Konsolidierungskreisveränderungen –0,6 0,0 –0,6
Umbuchungen 309,0 1.313,5 124,9 –1.747,4 0,0
Abgänge –3,2 –41,1 –5,6 –2,5 –52,4
Abschreibungen –204,1 –1.543,9 –280,0 –2.028,0
Wertminderungen3 –30,8 –100,2 –4,0 –21,9 –156,9
Buchwerte 3.187,1 6.892,6 839,3 2.329,4 13.248,4
Stand zum 31.12.2019
Anschaffungs-/Herstellungskosten 5.481,2 20.792,0 3.224,1 2.361,6 31.858,9
Kumulierte Abschreibungen –2.294,1 –13.899,4 –2.384,8 –32,2 –18.610,5
Buchwerte 3.187,1 6.892,6 839,3 2.329,4 13.248,4
Netto-Entwicklung 2020
Buchwerte 3.187,1 6.892,6 839,3 2.329,4 13.248,4
Wechselkursveränderungen –160,4 –317,0 –30,5 –94,6 –602,5
Zugänge 103,4 564,0 144,1 1.070,4 1.881,9
Zugänge aus Konsolidierungskreisveränderungen 7,1 0,1 7,2
Abgänge aus Konsolidierungskreisveränderungen –1,9 –1,5 –0,1 0,0 –3,5
Umbuchungen in/aus zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte –2,3 –5,4 0,0 –7,7
Umbuchungen 325,3 1.101,2 150,8 –1.578,9 –1,6
Abgänge –8,3 –35,6 –4,9 –3,0 –51,8
Abschreibungen –218,8 –1.569,3 –281,6 –2.069,7
Wertminderungen3 –11,4 –106,3 –6,9 –2,6 –127,2
Buchwerte 3.219,8 6.522,7 810,3 1.720,7 12.273,5
Stand zum 31.12.2020
Anschaffungs-/Herstellungskosten 5.637,0 21.077,2 3.344,0 1.752,4 31.810,6
Kumulierte Abschreibungen –2.417,2 –14.554,5 –2.533,7 –31,7 –19.537,1
Buchwerte 3.219,8 6.522,7 810,3 1.720,7 12.273,5

1 Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden in Kapitel 17 gesondert dargestellt.

2 In den Zugängen aus Konsolidierungskreisveränderungen sind Zugänge von Sachanlagevermögen in Höhe von 3,8 Mio € einer erstmals konsolidierten Einheit, die bislang nicht konsolidiert wurde, enthalten.

3 Der Begriff Wertminderung beinhaltet außerplanmäßige Abschreibungen sowie erforderliche Wertaufholungen.

16. Leasing

Ergänzend zu den Ausführungen im Kapitel 2 (Allgemeine Erläuterungen und Grundsätze der Rechnungslegung) finden sich die Angabevorschriften, die sich bezüglich IFRS 16, Leasingverhältnisse, ergeben, gesammelt in diesem Kapitel.

Continental-Konzern als Leasingnehmer

Nutzungsrechte

Die aus den Leasingverhältnissen aktivierten Nutzungsrechte betreffen im Wesentlichen die Anmietung von Grundstücken und Bauten an verschiedenen Standorten weltweit. In geringem Umfang werden Nutzungsrechte für technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung aktiviert.

Die Zugänge innerhalb der Nutzungsrechte betragen im Berichtsjahr 289,7 Mio € (Vj. 331,0 Mio €). Diese resultieren im Wesentlichen aus Zugängen von Grundstücken und Bauten in Höhe von 239,2 Mio € (Vj. 277,9 Mio €) sowie aus Zugängen von anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 48,8 Mio € (Vj. 50,2 Mio €). Im Berichtsjahr gab es keine Zugänge von Nutzungsrechten aus Konsolidierungskreisveränderungen (Vj. 14,3 Mio €). Hierzu verweisen wir auf Kapitel 5.

Die zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Nutzungsrechte in Höhe von 1.487,1 Mio € (Vj. 1.684,3 Mio €) entsprechen ca. 10,8 % (Vj. 11,3 %) des gesamten Sachanlagevermögens des Konzerns. Die gewichtete, durchschnittliche Laufzeit der Leasingverträge für Nutzungsrechte an Grundstücken und Bauten beträgt ca. fünf Jahre (Vj. ca. fünf Jahre), für Nutzungsrechte an technische Anlagen und Maschinen ca. drei Jahre (Vj. ca. drei Jahre) und für Nutzungsrechte an andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung ca. drei Jahre (Vj. ca. drei Jahre).

Die Entwicklung der Nutzungsrechte im Berichtsjahr stellt sich wie folgt dar:

Nutzungsrechte Nutzungsrechte
Andere Anlagen,
Nutzungsrechte Technische Anlagen Betriebs- und
Mio € Grundstücke und Bauten und Maschinen Geschäftsausstattung Gesamt
Buchwerte 01.01.2019 1.637,9 8,1 88,9 1.734,9
Netto-Entwicklung 2019
Buchwerte 1.637,9 8,1 88,9 1.734,9
Wechselkursveränderungen 21,7 0,1 1,2 23,0
Zugänge 277,9 2,9 50,2 331,0
Zugänge aus Konsolidierungskreisveränderungen 11,8 1,8 0,7 14,3
Umbuchungen –0,1 –0,7 0,8 0,0
Abgänge –58,0 –0,6 –14,8 –73,4
Abschreibungen –290,3 –3,7 –42,4 –336,4
Wertminderungen1 –9,1 0,0 –9,1
Buchwerte 1.591,8 7,9 84,6 1.684,3
Stand zum 31.12.2019
Anschaffungs-/Herstellungskosten 1.888,9 11,7 126,1 2.026,7
Kumulierte Abschreibungen –297,1 –3,8 –41,5 –342,4
Buchwerte 1.591,8 7,9 84,6 1.684,3
Netto-Entwicklung 2020
Buchwerte 1.591,8 7,9 84,6 1.684,3
Wechselkursveränderungen –52,1 –0,2 –3,6 –55,9
Zugänge 239,2 1,7 48,8 289,7
Zugänge aus Konsolidierungskreisveränderungen
Umbuchungen 0,1 0,3 –0,4 0,0
Abgänge –68,3 –0,1 –4,0 –72,4
Abschreibungen –299,3 –3,8 –47,0 –350,1
Wertminderungen1 –8,5 –8,5
Buchwerte 1.402,9 5,8 78,4 1.487,1
Stand zum 31.12.2020
Anschaffungs-/Herstellungskosten 1.965,3 12,2 144,1 2.121,6
Kumulierte Abschreibungen –562,4 –6,4 –65,7 –634,5
Buchwerte 1.402,9 5,8 78,4 1.487,1

1 Der Begriff Wertminderung beinhaltet außerplanmäßige Abschreibungen sowie erforderliche Wertaufholungen.

Leasingverbindlichkeiten

Zum Bilanzstichtag belaufen sich die Leasingverbindlichkeiten auf 1.543,0 Mio € (Vj. 1.715,0 Mio€). Die aus Leasingverträgen künftig resultierenden Zahlungsmittelabflüsse betragen die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte:

Mio € 2020 2019
Weniger als ein Jahr 344,1 346,3
Ein bis zwei Jahre 286,2 299,2
Zwei bis drei Jahre 231,2 250,8
Drei bis vier Jahre 176,9 203,0
Vier bis fünf Jahre 147,3 156,2
Mehr als fünf Jahre 463,5 589,7
Summe der undiskontierten Leasingverbindlichkeiten 1.649,2 1.845,2
Leasingverbindlichkeiten zum 31.12. 1.543,0 1.715,0
Kurzfristig 319,0 318,3
Langfristig 1.224,0 1.396,7

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden im Berichtsjahr folgende Beträge erfasst:

Mio € 2020 2019
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 28,5 32,1
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 41,6 69,5
Aufwendungen für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert, exklusive kurzfristiger Leasing
verhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert
8,4 12,0
Aufwendungen für variable Leasingzahlungen, die nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten einbezogen
wurden
1,5 0,5
Erträge aus dem Unterleasing von Nutzungsrechten 0,6 0,3

In der Kapitalflussrechnung wurden im Berichtsjahr folgende Beträge erfasst:

Mio € 2020 2019
Zahlungsmittelabfluss aus Leasingverhältnissen 420,3 433,5

Neben Zahlungsmittelabflüssen für den Zins- und Tilgungsanteil der bilanzierten Leasingverbindlichkeiten beinhaltet der Zahlungsmittelabfluss für Leasingverhältnisse auch variable Leasingzahlungen und Leasingzahlungen für nicht bilanzierte Leasingverhältnisse für Vermögenswerte von geringem Wert sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse.

Potenzielle zukünftige Zahlungsmittelabflüsse

Die zum 31. Dezember 2020 bilanzierten Leasingverhältnisse enthalten Optionen, die zum Stichtag als nicht hinreichend sicher beurteilt und nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten einbezogen werden. Aus diesen Optionen können potenzielle zukünftige Zahlungsmittelabflüsse in den kommenden Geschäftsjahren entstehen.

Die Leasingverträge weisen teilweise variable Leasingzahlungen, Verlängerungs-, Kündigungs- und Kaufoptionen auf. Grundsätzlich ist der Konzern bestrebt, Verlängerungs- und Kündigungsoptionen in neue Mietverträge aufzunehmen, um die operative Flexibilität zu gewährleisten. Für die erstmalige Bewertung der Leasingverbindlichkeiten werden derartige Optionen berücksichtigt, sobald

eine Ausübung hinreichend sicher ist. Sofern ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände innerhalb der Kontrollverfügung eintreten, werden diese bei der Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten entsprechend berücksichtigt. Zum Abschlussstichtag bleiben aus derartigen Optionen potenziell zukünftige Leasingzahlungen in Höhe von 680,2 Mio € (Vj. 638,0 Mio €) für die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten unberücksichtigt. Darüber hinaus ergeben sich aus variablen Leasingzahlungen potenziell zukünftige Zahlungsmittelabflüsse in Höhe von 1,9 Mio € (Vj. 2,7 Mio€), die ebenfalls zum Abschlussstichtag nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten eingeflossen sind.

Der künftige Verpflichtungsumfang aufgrund von bereits eingegangenen, jedoch am Abschlussstichtag noch nicht begonnenen Leasingverhältnissen beträgt 160,1 Mio € (Vj. 216,7 Mio €).

Den potenziellen Zahlungsmittelabfluss aus Restwertgarantien, die zum Abschlussstichtag nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogen wurden, beziffert der Konzern zum Abschlussstichtag auf 0,4 Mio € (Vj. 0,0 Mio€).

Continental-Konzern als Leasinggeber

In einigen Geschäftsbeziehungen tritt der Konzern als Leasinggeber auf. Dabei handelt es sich um Operating-Leasingverhältnisse, da die wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen im Continental-Konzern verbleiben.

Operating Leasing

Die Leasingerträge aus Operating-Leasingverträgen, bei denen der Continental-Konzern als Leasinggeber auftritt, betragen für das abgelaufene Geschäftsjahr 0,9 Mio€ (Vj. 1,0 Mio€). Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Vermietungen von Grundstücken und Bauten.

Die aus Leasingverträgen künftig resultierenden Zahlungsmittelzuflüsse betragen zum Abschlussstichtag die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Werte:

Mio € 2020 2019
Weniger als ein Jahr 0,6 0,8
Ein bis zwei Jahre 0,5 0,3
Zwei bis drei Jahre 0,5 0,3
Drei bis vier Jahre 0,0 0,3
Vier bis fünf Jahre 0,0 0,0
Mehr als fünf Jahre 0,0 0,0
Summe der undiskontierten Leasingzahlungen 1,6 1,7

17. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Mio € 2020 2019
Anschaffungs-/Herstellungskosten zum 01.01. 20,7 22,3
Kumulierte Abschreibungen zum 01.01. –9,0 –10,3
Netto-Entwicklung
Buchwerte zum 01.01. 11,7 12,0
Wechselkursveränderungen –0,3 0,0
Zugänge 0,3
Umbuchungen 0,8 0,0
Abschreibungen –0,3 –0,3
Buchwerte zum 31.12. 12,2 11,7
Anschaffungs-/Herstellungskosten zum 31.12. 21,2 20,7
Kumulierte Abschreibungen zum 31.12. –9,0 –9,0

Die Marktwerte – nach dem Ertragswertverfahren bzw. auf der Grundlage von Bodenrichtwerten – der als Finanzinvestition gehaltenen Grundstücke und Gebäude zum 31. Dezember 2020 lagen bei 16,2 Mio€ (Vj. 16,5 Mio €). Die Mieterträge im Jahr 2020

beliefen sich auf 2,9 Mio€ (Vj. 2,8 Mio €), während zuzurechnende Instandhaltungskosten in Höhe von 1,3 Mio € (Vj. 1,4 Mio€) angefallen sind.

18. Anteile an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen

Mio € 2020 2019
Stand 01.01. 397,7 644,9
Zugänge 19,5 27,4
Abgänge –9,2
Änderungen in der Konsolidierungsmethode und Umbuchungen –88,4
Anteiliges Ergebnis 21,2 33,6
Wertminderungen –44,7 –157,9
Erhaltene Dividenden –30,7 –66,8
Erfolgsneutrale Veränderungen des sonstigen Ergebnisses –0,8 4,5
Wechselkursveränderungen –1,7 0,4
Stand 31.12. 351,3 397,7

In den Anteilen an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen sind Beteiligungsbuchwerte an Gemeinschaftsunternehmen in Höhe von 215,5 Mio € (Vj. 204,5 Mio €) sowie an assoziierten Unternehmen in Höhe von 135,8 Mio € (Vj. 193,2 Mio €) enthalten.

Als wesentliches Gemeinschaftsunternehmen im Segment Tires innerhalb der Geschäftseinheit Original Equipment Passenger and Light Truck Tires (PLT) ist die MC Projects B.V., Maastricht, Niederlande, nebst den jeweiligen Tochtergesellschaften zu nennen. Das gemeinschaftlich von der Continental Global Holding Netherlands B.V., Maastricht, Niederlande, und der Compagnie Financiere Michelin SCmA, Granges-Paccot, Schweiz, mit je 50 % der Stimmrechte geführte Unternehmen ist im Wesentlichen auf dem Gebiet der Montage und Lieferung von Radreifen für die Automobilhersteller tätig. Michelin hat die Rechte für Europa an der Marke Uniroyal in das Gemeinschaftsunternehmen eingebracht. Die MC Projects B.V. lizenziert diese Rechte an Continental.

Folgende Anteile an wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen werden innerhalb der Segmente Autonomous Mobility and Safety und Vehicle Networking and Information gehalten:

› Die Continental AG, Hannover, hält 49 % der Stimmrechte an der mit der Huayu Automotive Systems Co., Ltd., Shanghai, China, gemeinschaftlich geführten Shanghai Automotive Brake Systems Co., Ltd., Shanghai, China. Der wesentliche Geschäftszweck der Gesellschaft ist die Produktion von hydraulischen Bremssystemen für den chinesischen Markt; sie ist den Geschäftseinheiten Hydraulic Brake Systems und Vehicle Dynamics zuzuordnen.

› Die von Continental Automotive GmbH, Hannover, Deutschland, und der Faurecia Automotive GmbH, Stadthagen, Deutschland, gemeinschaftlich geführte SAS Autosystemtechnik GmbH & Co. KG, Karlsruhe, Deutschland, wurde wie geplant Anfang 2020 an die Faurecia Automotive GmbH, Stadthagen, Deutschland, verkauft. Der Beteiligungsbuchwert des nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmens in Höhe von 88,4 Mio € wurde bereits im dritten Quartal 2019 als "zur Veräußerung bestimmt" klassifiziert und in den zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten ausgewiesen.

Für die zuvor genannten wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen lassen sich aus den beiden letzten zur Verfügung stehenden und nach IFRS aufgestellten Jahresabschlüssen (2019 und 2018) die folgenden Kennzahlen ableiten. Die Angabe der Kennzahlen erfolgt zu 100 %. Darüber hinaus erfolgt eine Überleitung des anteiligen Netto-Vermögens auf den jeweiligen Beteiligungsbuchwert. Sämtliche Anteile sind nach der Equity-Methode bilanziert.

MC Projects B.V. Shanghai Automotive Brake
Systems Co., Ltd.
SAS Autosystemtechnik
GmbH & Co. KG
Mio € 2019 2018 2019 2018 2019 2018
Erhaltene Dividenden 5,0 4,0 20,5 21,9 15,0 15,0
Kurzfristige Vermögenswerte 146,8 150,4 258,2 284,3 532,1 490,2
davon flüssige Mittel 36,6 39,8 61,1 68,6 51,3 64,7
Langfristige Vermögenswerte 164,6 105,3 110,3 111,5 212,9 136,9
Vermögenswerte gesamt 311,3 255,7 368,5 395,8 745,0 627,1
Kurzfristige Verbindlichkeiten 110,4 102,5 176,8 194,3 519,0 485,1
davon kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 0,0 0,0 0,0 0,0
Langfristige Verbindlichkeiten 53,0 5,4 10,5 13,4 81,6 4,6
davon langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 1,3 1,3
Verbindlichkeiten gesamt 163,4 107,9 187,3 207,7 600,6 489,7
Umsatzerlöse 165,5 165,8 418,4 529,0 738,8 633,4
Zinserträge 0,2 0,1 0,6 0,4 0,3 0,3
Zinsaufwendungen 0,5 0,1 3,3 0,2
Abschreibungen 17,5 13,4 16,9 15,7 43,4 28,1
Ergebnis aus fortgeführten Tätigkeiten 16,2 18,9 34,0 48,6 35,6 47,0
Sonstiges Ergebnis –0,1 –1,5
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag –5,7 –6,5 4,1 7,2 18,9 17,8
Ergebnis nach Steuern 10,2 14,6 34,0 48,6 35,2 45,8
Netto-Vermögen 148,0 147,8 181,2 188,1 144,5 137,4
Anteiliges Netto-Vermögen 74,0 73,9 88,8 92,2 72,2 68,7
Goodwill 10,6 10,6 20,3 20,3
Wechselkursveränderungen –1,4 –9,4
Erfolgsneutrale Veränderung sonstiges Ergebnis Vorjahr –0,7 0,3
Anteiliges Ergebnis Vorjahre 3,9 4,6 0,0
Beteiligungsbuchwert1 77,9 78,4 98,0 93,4 88,4 89,2

1 Die SAS Autosystemtechnik GmbH & Co. KG, Karlsruhe, Deutschland, wurde im dritten Quartal 2019 in den zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten ausgewiesen. Ab diesem Zeitpunkt erfolgte keine Berücksichtigung der anteiligen Ergebnisse mehr.

Als wesentliches assoziiertes Unternehmen ist die IAV GmbH Ingenieurgesellschaft Auto und Verkehr, Berlin, Deutschland, zu nennen. Die Continental Automotive GmbH, Hannover, Deutschland, und die Vitesco Technologies GmbH, Hannover, Deutschland, halten jeweils 10 % der Anteile und Stimmrechte. Die Gesellschaft nebst ihren Tochterunternehmen erbringt im Wesentlichen Entwicklungsdienstleistungen für die Automobilindustrie und ist der Geschäftseinheit Electronic Controls zuzuordnen.

Die OSRAM CONTINENTAL GmbH, München, Deutschland, mit ihren Tochterunternehmen ist ein weiteres wesentliches assoziiertes Unternehmen von Continental im Segment Vehicle Networking and Information. An dem Unternehmen sind die Continental Automotive GmbH, Hannover, Deutschland, und die OSRAM GmbH, München, Deutschland, zu jeweils 50 % beteiligt. Das Unternehmen ist in den Bereichen Licht sowie Lichtsteuerung und Elektronik tätig.

Am 29. Dezember 2020 haben sich Continental und Osram auf die Rückabwicklung des gemeinsamen Unternehmens geeinigt. Ziel ist es, nach Zustimmung der zuständigen Kartellbehörden, die beiden eingebrachten Geschäftsbereiche in die beteiligten Unternehmen zurückzuführen. In diesem Zusammenhang wird die Continental Automotive GmbH, Hannover, Deutschland, ihren 50-prozentigen Anteil an der OSRAM CONTINENTAL GmbH, München, Deutschland, an die OSRAM GmbH, München, Deutschland, verkaufen. Aufgrund der fortdauernden schwierigen Marktsituation lassen sich

die einstigen gemeinsamen Erwartungen an das profitable Wachstum des gemeinsamen Unternehmens nicht mehr realisieren. Aufgrund der geplanten Rückführung haben wir die Beteiligung als "zur Veräußerung bestimmt" klassifiziert und entsprechend umgebucht.

Um die Finanzierung der OSRAM CONTINENTAL GmbH, München, Deutschland, bis zum Closing der Rückabwicklung zu sichern, haben beide Anteilseigner zugesagt weitere Kapitaleinlagen zu tätigen. Aufgrund der weiterhin eingetrübten Erwartungen hinsichtlich der zukünftigen Geschäftsentwicklung des assoziierten Unternehmens haben wir für diese Kapitalzusagen eine Rückstellung in Höhe von 45,0 Mio € gebildet.

Für die IAV GmbH Ingenieurgesellschaft Auto und Verkehr, Berlin, Deutschland, lassen sich aus den beiden letzten zur Verfügung stehenden und nach IFRS aufgestellten Jahresabschlüssen (2019 und 2018) die folgenden Kennzahlen ableiten. Die IFRS-Finanzinformationen für die OSRAM CONTINENTAL GmbH, München, Deutschland, wurden abweichend vom Geschäftsjahr des assoziierten Unternehmens, welches zum 30. September endet, für die Zeiträume 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 zur Verfügung gestellt. Die Angabe der Kennzahlen erfolgt zu 100 %. Darüber hinaus erfolgt eine Überleitung des anteiligen Netto-Vermögens auf den Beteiligungsbuchwert, der nach der Equity-Methode bilanziert wird.

IAV GmbH Ingenieurgesellschaft
Auto und Verkehr
OSRAM CONTINENTAL GmbH
Mio € 2019 2018 2020 2019
Erhaltene Dividenden 0,0 0,0
Kurzfristige Vermögenswerte 343,9 352,1 55,0 74,8
Langfristige Vermögenswerte 334,4 241,6 115,0 216,1
Vermögenswerte gesamt 678,4 593,7 170,0 290,9
Kurzfristige Verbindlichkeiten 280,1 300,5 204,5 159,4
Langfristige Verbindlichkeiten 147,4 61,5 14,9 18,2
Verbindlichkeiten gesamt 427,5 362,0 219,5 177,6
Umsatzerlöse 1.001,7 907,4 267,0 285,6
Ergebnis aus fortgeführten Tätigkeiten 36,1 8,5 –167,9 –106,9
Sonstiges Ergebnis 0,1 –0,1
Ergebnis nach Steuern 35,9 8,4 –167,9 –106,9
Netto-Vermögen 250,9 231,7 –49,4 113,3
Anteiliges Netto-Vermögen 50,2 46,3 –24,7 56,7
Goodwill 12,7 12,7 256,5 256,5
Eliminierung des nicht realisierten Gewinns aus
Downstream-Verkäufen
–186,0 –186,0
Erfolgsneutrale Veränderung sonstiges Ergebnis Vorjahr 3,3 0,0
Sonstige Anpassungen –0,1 –0,2
Kumulierte Wertminderung1 –157,9 –157,9
Beteiligungsbuchwert 66,1 59,0 0,0 0,0

1 Der Buchwert an dem assoziierten Unternehmen OSRAM CONTINENTAL GmbH, München, Deutschland, wurde zum 30. September 2019 aufgrund geänderter Erwartungen hinsichtlich der zukünftigen Geschäftsentwicklung in voller Höhe wertberichtigt.

Für die aus Konzernsicht unwesentlichen Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen lassen sich aus den beiden letzten zur Verfügung stehenden Jahresabschlüssen (2019 und

2018) die folgenden zusammengefassten Kennzahlen ableiten. Die Angabe der Kennzahlen erfolgt entsprechend der Beteiligungsquote.

Assoziierte Unternehmen Gemeinschaftsunternehmen
Mio € 2019 2018 2019 2018
Ergebnis aus fortgeführten Tätigkeiten 23,8 20,9 –7,9 –5,4
Ergebnis nach Steuern 23,8 20,9 –7,9 –5,4

19. Sonstige Finanzanlagen

Mio € 31.12.2020 31.12.2019
Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen 14,2 14,7
Sonstige Beteiligungen 109,2 182,9
Sonstige Finanzanlagen 123,4 197,6

Die sonstigen Finanzanlagen sind zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die Veränderungen werden im sonstigen Ergebnis erfasst.

Die Veränderungen des Buchwerts gegenüber dem Vorjahr ergaben sich mit -33,5 Mio € (Vj. —) aus einer Umgliederung in die sonstigen finanziellen Vermögenswerte, mit 31,8 Mio€ (Vj. 2,1 Mio€) aus Abgängen, mit -7,0 Mio € (Vj. —) aus Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts und mit -1,9 Mio € (Vj. 0,6 Mio €) aus Wechselkurseffekten.

Die Abgänge aus den sonstigen Finanzanlagen sind auf eine Kapitalrückführung einer Beteiligung in Höhe von 31,8 Mio € zurückzuführen. Es ergaben sich keine Veränderungen des Buchwerts aus Zugängen (Vj. 6,2 Mio €).

Die erhaltenen Dividenden von sonstigen Finanzanlagen beliefen sich im Berichtsjahr auf 0,6 Mio € (Vj. 0,5 Mio€).

Veräußerungsabsichten bestehen derzeit nicht.

20. Latente Steuern

Die latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt:

31.12.2020 31.12.2019
Mio € Aktive latente
Steuern
Passive
latente
Steuern
Netto Erfasst im
Gewinn oder
Verlust
Erfasst im
Eigenkapital
Erfasst im
sonstigen
Ergebnis
Netto
Sonstige immaterielle Vermögenswerte und
Goodwill
533,5 –869,3 –335,8 42,8 –1,0 –8,2 –369,4
Sachanlagen 196,1 –512,4 –316,3 –20,6 –1,7 8,9 –302,9
Vorräte 306,4 –99,4 207,0 15,2 0,4 –4,8 196,2
Sonstige Vermögenswerte 319,7 –325,9 –6,2 –24,5 1,1 17,2
Leistungen an Arbeitnehmer abzgl. aktiver Saldo aus
Pensionsbewertung
1.516,4 –14,3 1.502,1 182,9 31,4 1.287,8
Rückstellungen für sonstige Risiken und
Verpflichtungen
423,9 –9,0 414,9 223,0 –9,2 201,1
Finanzschulden und sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten
517,9 –62,9 455,0 15,3 –8,7 448,4
Sonstige Unterschiede 254,4 –234,4 20,0 75,5 –6,7 –48,8
Anrechenbare Steuerguthaben 61,8 61,8 26,2 –14,9 50,5
Steuerliche Verlust- und Zinsvorträge 580,3 580,3 230,0 –38,6 388,9
Latente Steuern (vor Saldierung) 4.710,4 –2.127,6 2.582,8 765,8 –2,3 –49,7 1.869,0
Saldierung (IAS 12.74) –1.959,0 1.959,0
Nettobetrag der latenten Steuern 2.751,4 –168,6 2.582,8 1.869,0

Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt gemäß IAS 12, Ertragsteuern, zu dem Steuersatz, der für die Periode der erwarteten Realisierung der latenten Steuern anzuwenden sein wird. Seit 2008 gilt in Deutschland eine Zinsabzugsbeschränkung mit Vortragsfähigkeit; der steuerlich zulässige Zinsabzug ist auf 30 % des steuerlichen Gewinns vor Abschreibungen und Zinsen begrenzt.

Die Entwicklung der latenten Steuern ist im Berichtsjahr insbesondere durch die wirtschaftlichen Entwicklungen aufgrund der COVID-19-Pandemie und der beschlossenen Restrukturierungsmaßnahmen beeinflusst.

Die aktiven latenten Steuern sind um 577,0 Mio € auf 2.751,4 Mio € (Vj. 2.174,4 Mio €) gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf eine Erhöhung der steuerlichen Verlust- und Zinsvorträge um 191,4 Mio € und der latenten Steuern auf sonstige Rückstellungen um 210,9 Mio € zurückzuführen.

Die passiven latenten Steuern verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 136,8 Mio € auf 168,6 Mio € (Vj. 305,4 Mio €). Hauptsächlich wurde dies durch einen Rückgang der passiven latenten

Steuern auf immaterielle Vermögenswerte um 81,6 Mio € beeinflusst.

Die zum 31. Dezember 2020 im Konzern bestehenden in- und ausländischen körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge betragen 4.950,2 Mio € (Vj. 3.701,4 Mio €). Der überwiegende Teil der im Konzern vorhandenen Verlustvorträge entfällt auf Tochtergesellschaften im Ausland und ist zum größten Teil in der Vortragsfähigkeit begrenzt.

Latente Steueransprüche wurden im Hinblick auf folgende Posten nicht erfasst, da ihre Nutzung zum heutigen Zeitpunkt als unzureichend wahrscheinlich angesehen wird:

Mio € 31.12.2020 31.12.2019
Temporäre Differenzen 110,0 75,4
Steuerliche Verlust- und Zinsvorträge 603,4 447,4
Anrechenbare Steuerguthaben 71,9 67,2
Summe nicht erfasster latenter Steueransprüche 785,3 590,0

Zum 31. Dezember 2020 sind in einzelnen Konzerngesellschaften bzw. Organkreisen, die im laufenden oder vorherigen Jahr einen Verlust ausgewiesen haben, aktive latente Steuern in Summe von 1.732,2 Mio € (Vj. 915,8 Mio€) angesetzt, die sich aus laufenden Verlusten, Verlustvorträgen und aus einem aktiven Überhang latenter Steuern ergaben. Die Realisierbarkeit dieser aktiven latenten Steuern wird in Erwartung künftiger steuerpflichtiger Gewinne als ausreichend wahrscheinlich beurteilt.

Die temporären Differenzen aus nicht ausgeschütteten ausländischen Ergebnissen beliefen sich insgesamt auf 1.070,1 Mio€ (Vj. 943,0 Mio€). Da nicht davon auszugehen ist, dass der Muttergesellschaft kurz- oder mittelfristig Beträge zufließen werden, wurden passive latente Steuern hierfür nicht berücksichtigt.

Die Bewertungsunterschiede aus zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten sind in den Posten sonstige Vermögenswerte bzw. sonstige Unterschiede berücksichtigt.

21. Sonstige finanzielle Vermögenswerte

31.12.2020 31.12.2019
Mio € Kurzfristig Langfristig Kurzfristig Langfristig
Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 2,3 2,9 0,6
Ausleihungen an Dritte 64,0 69,8
Forderungen gegenüber Mitarbeitern 19,7 25,7
Übrige finanzielle Forderungen 124,8 97,0 89,9 44,2
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 146,8 161,0 118,5 114,6

Die Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen betrafen insbesondere Darlehen an assoziierte Unternehmen.

Die Ausleihungen an Dritte betrafen im Wesentlichen Mieterdarlehen für einzelne Liegenschaften und Ausleihungen an Kunden mit unterschiedlichen Laufzeiten.

Die Forderungen gegenüber Mitarbeitern betrafen vor allem Abschlagszahlungen für noch nicht endgültig erfolgte Lohnabrechnungen sowie für geleistete Vorschüsse.

Die übrigen finanziellen Forderungen beinhalten insbesondere noch nicht in Anspruch genommene Investitionsförderungen für Forschungs- und Entwicklungskosten sowie Forderungen gegenüber Lieferanten. Die Buchwerte der sonstigen finanziellen Vermögenswerte entsprechen im Wesentlichen ihren beizulegenden Zeitwerten.

Für die Ausfallrisiken der sonstigen finanziellen Vermögenswerte verweisen wir auf Kapitel 32.

22. Sonstige Vermögenswerte

31.12.2020 31.12.2019
Mio € Kurzfristig Langfristig Kurzfristig Langfristig
Forderungen aus dem Verkauf von Kundenwerkzeugen 201,3 244,6
Steuererstattungsansprüche
(Umsatz- und sonstige Steuern)
613,3 706,3
Rechnungsabgrenzungsposten 197,5 203,3
Übrige1 340,4 24,2 252,5 28,6
Sonstige Vermögenswerte 1.352,5 24,2 1.406,7 28,6

1 Die Veränderungen in dem Posten Übrige resultieren im Wesentlichen aus der Umstellung der Abrechnungsmethodik der zu erfassenden Umsatzerlöse bei Tochterunternehmen in China.

Die Steuererstattungsansprüche resultierten im Wesentlichen aus Umsatzsteuerforderungen aus dem Einkauf von Produktionsmaterialien.

Die Forderungen aus dem Verkauf von Kundenwerkzeugen betrafen noch nicht abgerechnete Kosten. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 43,3 Mio € resultierte im Wesentlichen aus einem Rückgang in den Segmenten Vehicle Networking and Information und ContiTech.

Die Rechnungsabgrenzungsposten umfassen insbesondere vorausgezahlte Mieten und Wartungsleistungen sowie Lizenzgebühren.

Der Posten Übrige beinhaltet u. a. sonstige abgegrenzte bzw. verauslagte Kosten.

Ausfallrisiken der sonstigen Vermögenswerte wurden durch Wertberichtigungen in Höhe von insgesamt 13,7 Mio€ (Vj. 10,6 Mio €) berücksichtigt. Im Berichtszeitraum sind Aufwendungen in Höhe von 3,1 Mio € (Vj. Erträge in Höhe von 1,9 Mio €) angefallen.

23. Vorräte

Mio € 31.12.2020 31.12.2019
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.369,5 1.474,3
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen 827,2 840,1
Fertige Erzeugnisse und Waren 2.041,5 2.380,0
Vorräte 4.238,2 4.694,4

Die Wertberichtigungen auf Vorräte erhöhten sich um 54,9 Mio € auf 551,2 Mio € (Vj. 496,3 Mio €).

24. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Mio € 31.12.2020 31.12.2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.512,6 7.840,1
Wertberichtigungen –159,4 –128,5
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.353,2 7.711,6

Die Buchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Wertberichtigungen entsprechen ihren beizulegenden Zeitwerten. Für die Ausfallrisiken der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verweisen wir auf Kapitel 32.

Im Continental-Konzern werden mehrere Forderungsverkaufsprogramme genutzt. Wenn die mit den Forderungen verbundenen Risiken und Chancen, insbesondere das Bonitäts- und Ausfallrisiko, im Wesentlichen nicht übertragen wurden, werden die Forderungen weiterhin in der Bilanz als Vermögenswert angesetzt.

Im Rahmen bestehender Forderungsverkaufsprogramme wurden vertragliche Rechte auf den Erhalt der Zahlungsmittelzuflüsse an die entsprechenden Vertragspartner abgetreten. Die übertragenen Forderungen haben kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen die bilanzierten Werte zum Abschlussstichtag in Höhe von 537,4 Mio€ (Vj. 702,4 Mio€) in der Regel näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die dazugehörigen Verbindlichkeiten mit einem Buchwert von 296,0 Mio € (Vj. 468,6 Mio €) stellen den aus dem Forderungsverkauf erhaltenen Liquiditätserlös dar. Dieser entspricht wie im Vorjahr näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Das zugesagte Finanzierungsvolumen im Rahmen dieser Forderungsverkaufsprogramme beträgt 400,0 Mio € (Vj. 665,0 Mio €).

25. Flüssige Mittel

Die als flüssige Mittel ausgewiesenen Zahlungsmittelbestände umfassen sämtliche Barmittel und Sichteinlagen. Als Zahlungsmitteläquivalente gelten kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Zum Bilanzstichtag bestanden flüssige Mittel in Höhe von

2.938,7 Mio € (Vj. 3.341,8 Mio €). Davon waren 2.639,8 Mio € (Vj. 3.114,3 Mio €) unbeschränkt verfügbar.

Bezüglich des Zinsrisikos und der Sensitivitätsanalyse für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten verweisen wir auf Kapitel 32.

26. Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte

Mio € 31.12.2020 31.12.2019
Einzelne zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte 22,8 89,6
Vermögenswerte einer Veräußerungsgruppe
Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte 22,8 89,6

In den zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten in Höhe von 22,8 Mio € (Vj. 89,6 Mio €) ist insbesondere eine Produktionslinie aus Budapest, Ungarn, in Höhe von 18,7 Mio € enthalten.

27. Eigenkapital

Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien in Stück 2020 2019
Am 01.01. 200.005.983 200.005.983
Veränderung der Periode
Am 31.12. 200.005.983 200.005.983

Das gezeichnete Kapital der Continental AG blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert. Es beträgt zum Bilanzstichtag 512.015.316,48€ und ist eingeteilt in 200.005.983 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 2,56€ pro Aktie.

Nach dem Aktiengesetz bemessen sich die an die Aktionäre ausschüttbaren Dividenden ausschließlich nach dem im Jahresabschluss der Continental AG gemäß deutschem Handelsrecht ausgewiesenen Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2020 in Höhe von 6.038,9 Mio € (Vj. 5.856,0 Mio €). Aufsichtsrat und Vorstand werden der Hauptversammlung vorschlagen, auf die Auszahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2020 zu verzichten. Der Bilanzgewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

28. Leistungen an Arbeitnehmer

Leistungen an Arbeitnehmer gliedern sich wie folgt:

31.12.2020 31.12.2019
Mio € Kurzfristig Langfristig Kurzfristig Langfristig
Pensionsrückstellungen
(Verpflichtungen ohne Fonds sowie passiver Saldo aus
Verpflichtungen und zugehörigen Fonds)
5.528,8 4.851,7
Rückstellungen für andere Versorgungsleistungen 205,7 215,9
Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen 4,3 59,1 3,4 60,0
Andere Leistungen an Arbeitnehmer 303,8 255,3
Verbindlichkeiten für Berufsgenossenschaft 34,7 12,5 35,8 23,4
Verbindlichkeiten für Personalaufwendungen 756,3 882,7
Personalabfindungen 60,1 46,8
Verbindlichkeiten für Sozialkosten 182,6 179,6
Verbindlichkeiten für Urlaub 198,5 220,4
Leistungen an Arbeitnehmer 1.236,5 6.109,9 1.368,7 5.406,3
Aktiver Saldo aus Pensionsbewertung
(Unterschied aus Pensionsverpflichtungen
und zugehörigen Fonds)
82,7 7,8

Langfristige Leistungen an Arbeitnehmer

Pensionspläne

Zusätzlich zur gesetzlichen Altersversorgung stehen der Mehrzahl der Mitarbeiter Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus beitrags- oder leistungsorientierten Versorgungsplänen zu.

Im Mittelpunkt unserer Pensionsstrategie steht die Umstellung von leistungsorientierten auf beitragsorientierte Versorgungspläne, um sowohl den Arbeitnehmern als auch dem Unternehmen ein zukunftsfähiges und transparentes Versorgungssystem zu bieten.

Viele leistungsorientierte Zusagen wurden für Neueintritte oder zukünftige Dienstzeiten geschlossen und durch beitragsorientierte Pläne abgelöst.

In Ländern, in denen beitragsorientierte Zusagen aus rechtlichen oder ökonomischen Gründen nicht möglich sind, wurden leistungsorientierte Pläne optimiert bzw. umgestellt, um die hiermit verbundenen Risiken aus Langlebigkeit, Inflation und Gehaltssteigerungen zu minimieren.

Im Rahmen der beabsichtigten Abspaltung des Segments Powertrain unter dem Namen Vitesco Technologies wurden die Pensionspläne für Mitarbeiter des Segments Powertrain separiert und werden zukünftig eigenständig fortgeführt.

Leistungsorientierte Pläne

Leistungsorientierte Pläne umfassen Pensionspläne, Abfindungszahlungen unabhängig vom Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Durch den signifikanten Anstieg der Mitarbeiterzahl in den letzten Jahren und die starke Akquisitionstätigkeit beziehen sich die Pensionsverpflichtungen im Wesentlichen auf aktive Mitarbeiter. Die leistungsorientierten Pensionspläne umfassen 164.503 Anspruchsberechtigte, einschließlich 121.066 aktiver Mitarbeiter, 17.405 ehemaliger Mitarbeiter mit unverfallbaren Ansprüchen und 26.032 Pensionäre und Hinterbliebene. Die Pensionsverpflichtungen sind auf vier Länder konzentriert: Deutschland, die USA, das Vereinigte Königreich und Kanada, die mehr als 90% der gesamten Pensionsverpflichtungen ausmachen.

Die auf Basis der Barwerte der Verpflichtungen gewichtete durchschnittliche Laufzeit der wesentlichen leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen beträgt rund 21 Jahre.

Deutschland

In Deutschland gewährt Continental Pensionsleistungen durch den Kapitalkontenplan (Cash Balance Plan), Altzusagen und Entgeltumwandlungen.

Die für die aktiven Mitarbeiter gültige Versorgungsregelung beruht im Wesentlichen auf dem Kapitalkontenplan und damit auf Leistungsbausteinen. Mit Eintritt des Versorgungsfalls wird das Versorgungsguthaben in Abhängigkeit von der Höhe des Versorgungsguthabens als Einmalleistung, in Raten oder als Rente ausgezahlt. Wesentliche Mindestgarantien, bezogen auf eine bestimmte Versorgungshöhe, bestehen nicht.

Pensionspläne, die im Rahmen von Akquisitionen zu Continental transferiert bzw. übernommen wurden (Siemens VDO, Temic, Teves, Phoenix), wurden in den Kapitalkontenplan aufgenommen. Für die wesentlichen deutschen Gesellschaften ist der Kapitalkontenplan teilweise mit Sondervermögen im Rahmen von Treuhandstrukturen (Contractual Trust Arrangements, CTAs) gedeckt. In Deutschland bestehen keine rechtlichen oder regulatorischen Mindestdotierungsverpflichtungen.

Durch die Separierung der Pensionspläne für Mitarbeiter des Segments Powertrain erfolgte auch eine Separierung der entsprechenden Treuhandstrukturen.

Die CTAs sind rechtlich unabhängig vom Unternehmen und verwalten die Planvermögen als Treuhänder im Einklang mit den jeweiligen Treuhandverträgen.

Einige Altzusagen werden durch zwei rechtlich selbstständige Pensionskassen gewährt. Die Pensionskasse für Angestellte der Continental Aktiengesellschaft VVaG und die Pensionskasse von 1925 der Phoenix AG VVaG sind seit dem 1. März 1984 bzw. 1. Juli 1983 geschlossen. Die Pensionskassen sind kleinere Vereine im Sinne des § 53 VAG und unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Anlagevorschriften sind im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen und der Risikostruktur der Verpflichtungen. Die Pensionskassen haben Tarife mit einem Rechnungszins von 2,6 %. Gemäß Betriebsrentengesetz haftet letztendlich Continental für den Durchführungsweg der Pensionskasse. Gemäß IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer, handelt es sich daher bei den durch die Pensionskasse gedeckten Pensionsverpflichtungen um leistungsorientierte Pensionspläne. Zum 31. Dezember 2020 verfügen die Pensionskassen über die erforderliche Deckungsrücklage. Da das Vermögen einschließlich der erwirtschafteten Beträge ausschließlich den Planmitgliedern zusteht, wird die Anwartschaftsverpflichtung in gleicher Höhe wie das vorhandene Vermögen zum Zeitwert angesetzt.

Darüber hinaus unterstützt Continental die private Vorsorge durch Entgeltumwandlung.

Entgeltumwandlung wird im Wesentlichen durch eine überbetriebliche Pensionskasse (Höchster Pensionskasse VVaG) für Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung angeboten. Die Pensionskasse sagt eine garantierte Mindestverzinsung zu, für die letztendlich Continental gemäß Betriebsrentengesetz haftet. Das Unternehmen haftet nicht für Garantien gegenüber Mitarbeitern anderer Unternehmen. Da es sich bei der Höchster Pensionskasse VVaG um einen gemeinschaftlichen leistungsorientierten Plan mehrerer Unternehmen handelt und Continental kein Recht hat, die für die Bilanzierung als leistungsorientierten Plan notwendigen Informationen zu erhalten, wird dieser Plan als beitragsorientierter Plan bilanziert.

Für Entgeltumwandlungsbeiträge oberhalb von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze können anspruchsberechtigte Mitarbeiter den Kapitalkontenplan nutzen. Für diesen Anteil erfolgt die Finanzierung über Rückdeckungsversicherungen.

USA

Aufgrund der Akquisitionshistorie unterhält Continental verschiedene leistungsorientierte Pläne in den USA, die für Neueintritte ebenso wie für die Erdienung weiterer Ansprüche in einem Zeitraum vom 1. April 2005 bis zum 31. Dezember 2011 geschlossen wurden. 2017 wurde im Rahmen von Akquisitionen ein offener leistungsorientierter Plan für gewerkschaftlich organisierte Mitarbeiter erworben.

Die geschlossenen leistungsorientierten Pläne sind Zusagen auf Basis des durchschnittlichen Endgehalts sowie Kapitalkontenzusagen. Die leistungsorientierten Pläne, sowohl für die gewerkschaftlich als auch für die nicht gewerkschaftlich organisierten Mitarbeiter, basieren auf einem Pensionsmultiplikator pro Dienstjahr.

Geschlossene leistungsorientierte Pläne wurden durch beitragsorientierte Pläne abgelöst. Beitragsorientierte Pläne gelten für die Mehrheit der aktiven Mitarbeiter in den USA.

Die Planvermögen der leistungsorientierten Pläne werden in einem sogenannten Master Trust verwaltet. Die Aufsicht über die Kapitalanlage wurde an das Pension Committee, ein konzernintern besetztes Gremium, delegiert. Die rechtlichen und regulatorischen

Rahmenbedingungen der Pläne basieren auf dem US-amerikanischen Employee Retirement Income Security Act (ERISA).

Basierend auf diesem Gesetz ist eine Bewertung des Finanzierungsniveaus erforderlich. Der verwendete Rechnungszins für diese Bewertung ist der durchschnittliche Zins über eine Periode von 25 Jahren und daher aktuell höher als der Rechnungszins zur Diskontierung der Verpflichtungen unter IAS 19. Die gesetzliche Bewertung führt daher zu einer niedrigeren Verpflichtung als die entsprechende Bewertung gemäß IAS 19. Es gibt eine regulatorische Anforderung, in den leistungsorientierten Plänen ein Mindestfinanzierungsniveau von 80 % sicherzustellen, um Leistungseinschränkungen zu vermeiden.

Im Jahr 2020 wurde eine weitere außerordentliche Dotierung der US-Pensionspläne in Höhe von 92,3 Mio US-Dollar vorgenommen.

Vereinigtes Königreich

Resultierend aus der Akquisitionshistorie unterhält Continental vier leistungsorientierte Pläne im Vereinigten Königreich. Alle Pläne sind Zusagen auf Basis des durchschnittlichen oder letzten Endgehalts. Die vier Pläne wurden im Zeitraum zwischen 1. April 2002 und 30. November 2004 für Neueintritte geschlossen. Für alle seitdem eingetretenen Mitarbeiter bietet Continental beitragsorientierte Pläne an.

Zum 5. April 2016 wurde der Continental Group Pension and Life Assurance Scheme für die Erdienung weiterer Ansprüche geschlossen. Der Plan wurde zum 6. April 2016 durch einen beitragsorientierten Plan abgelöst.

Zum 31. Juli 2017 wurde der Mannesmann UK Pension Scheme für die Erdienung weiterer Ansprüche geschlossen. Der Plan wurde zum 1. August 2017 durch einen beitragsorientierten Plan abgelöst.

Der Fokus unserer Pensionsstrategie im Vereinigten Königreich liegt auf der Reduktion der Risiken und inkludiert die Option einer teilweisen oder vollständigen Ausfinanzierung durch den Erwerb von Annuitäten.

Die Finanzierungsbedingungen werden von der Regulierungsbehörde für Pensionen und den entsprechenden Gesetzen und Vorschriften bestimmt. Die leistungsorientierten Pläne werden von Treuhandgesellschaften verwaltet, deren geschäftsführende Organe (Board of Trustees) durch die Treuhandvereinbarung und das Gesetz allein dem Wohl der Begünstigten verpflichtet sind.

Die notwendige Finanzierung wird alle drei Jahre durch technische Bewertungen nach Maßgabe der lokalen Vorschriften bestimmt. Dabei werden die Verpflichtungen mit einem Diskontierungssatz, basierend auf Staatsanleihen, sowie mit weiteren konservativ gewählten versicherungsmathematischen Annahmen bewertet. Im Vergleich zur IAS 19-Bewertung, die den Diskontierungszinssatz von erstrangigen Unternehmensanleihen ableitet, führt dies in der Regel zu einer höheren Verpflichtung. Drei von vier leistungsorientierten Plänen zeigen auf Basis der letzten technischen Bewertung ein Finanzierungsdefizit. Treuhänder (Trustees) und Unternehmen

haben sich jeweils auf einen Recovery Plan geeinigt, der zusätzliche zeitlich begrenzte jährliche Zahlungen vorsieht. Der Bewertungsprozess muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Bewertungsstichtag abgeschlossen werden.

Die jüngsten technischen Bewertungen der vier leistungsorientierten Pensionspläne haben mit Bewertungsstichtag zwischen Dezember 2017 und März 2019 stattgefunden und führten zum folgenden Ergebnis:

  • › Continental Teves UK Employee Benefit Scheme (Bewertung 31. Dezember 2017): Im Rahmen der Bewertung wurde eine Vereinbarung über eine jährliche Mindestdotierung in Höhe von 1,4 Mio GBP beschlossen, die bis zur nächsten Überprüfung im Rahmen der technischen Bewertung zahlbar ist.
  • › Continental Group Pension and Life Assurance Scheme (Bewertung 5. April 2018): 2019 ist eine Vereinbarung mit einer Versicherung zur vollständigen Ausfinanzierung durch den Erwerb von Annuitäten geschlossen worden. Die notwendigen Datenklärungen und Vorarbeiten sind im Jahr 2020 weit fortgeschritten und mit einem Vollzug ist im Jahr 2021 zu rechnen.
  • › Mannesmann UK Pension Scheme (Bewertung 31. März 2019): Im Rahmen der Bewertung wurde eine Vereinbarung über eine monatliche Mindestdotierung in Höhe von 75.000 GBP für den Zeitraum 1. April 2019 bis 30. September 2019, eine monatliche Mindestdotierung von 100.000 GBP für den Zeitraum 1. Oktober 2019 bis 31. März 2020, eine monatliche Mindestdotierung von 150.000 GBP für den Zeitraum 1. April 2020 bis 31. März 2021, eine monatliche Mindestdotierung von 175.000 GBP für den Zeitraum 1. April 2021 bis 31. März 2023 und eine monatliche Mindestdotierung von 200.000 GBP für den Zeitraum 1. April 2023 bis 31. August 2026 beschlossen.
  • › Phoenix Dunlop Oil & Marine Pension Scheme (Bewertung 31. Dezember 2018): Im Rahmen der Bewertung wurde eine Vereinbarung über eine jährliche Mindestdotierung in Höhe von 2,2 Mio GBP sowie eine jährliche Anpassung um 3,5 % über einen Zeitraum von vier Jahren und anschließend eine jährliche Zahlung von 1,4 Mio GBP sowie eine jährliche Anpassung um 3,5 % über einen Zeitraum von weiteren drei Jahren beschlossen.

Kanada

Aufgrund der Akquisitionshistorie unterhält Continental verschiedene leistungsorientierte Pensionspläne. Die Pensionspläne sind hauptsächlich Pläne auf Basis eines Pensionsmultiplikators pro Dienstjahr.

Die Schwankungen in der Höhe der Pensionsverpflichtung, die aus den Wechselkurseffekten resultierten, unterliegen den gleichen Risiken wie die Gesamtgeschäftsentwicklung. Diese Schwankungen beziehen sich hauptsächlich auf die Währungen der USA, Kanadas und des Vereinigten Königreichs und sind für Continental unwesentlich. Zu Auswirkungen der Zinsrisiken sowie des Langlebigkeitsrisikos auf die Pensionsverpflichtungen verweisen wir auf die nachfolgend im Kapitel aufgeführten Sensitivitäten.

Die nachfolgenden Tabellen zeigen eine Aufteilung der Pensionsverpflichtungen für Deutschland, die USA, Kanada, das Vereinigte Königreich sowie die übrigen Länder und die Gesamtwerte für den Continental-Konzern.

Für einen Pensionsplan des Segments Powertrain wurde im Jahr 2020 in einem ersten Schritt die grundsätzliche Ausfinanzierung über eine externe Versicherung beschlossen ("Wind Up"). Die Auswahl einer geeigneten Versicherung ist noch nicht erfolgt.

Die Überleitung der Veränderungen des Anwartschaftsbarwerts am Beginn und am Ende des Berichtsjahres stellt sich wie folgt dar:

2020 2019
Mio € D USA CAN GB Übrige Gesamt D USA CAN GB Übrige Gesamt
Anwartschaftsbarwert am 01.01. 5.781,7 1.151,6 124,8 415,3 401,7 7.875,1 4.781,8 1.031,4 106,4 355,7 320,0 6.595,3
Wechselkursdifferenzen –106,4 –8,5 –21,8 –12,6 –149,3 21,3 7,3 20,8 2,6 52,0
Dienstzeitaufwand: Barwert der im
Berichtsjahr erworbenen Ansprüche
276,2 3,9 1,7 2,2 28,1 312,1 221,8 4,1 1,6 2,2 26,9 256,6
Dienstzeitaufwand aus
rückwirkenden Planänderungen
0,7 1,2 1,9 0,8 0,8
Plankürzungen und -abgeltungen –0,4 –0,4 –0,7 –0,7
Aufzinsung der erwarteten Pensions
verpflichtungen
69,0 36,3 3,5 7,7 9,1 125,6 87,5 44,2 3,9 10,0 11,0 156,6
Versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste aufgrund von
Änderungen in demografischen
Annahmen
–8,1 6,0 –6,1 –8,2 –8,5 –4,7 –0,6 –13,8
Versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste aufgrund von
Änderungen in finanziellen
Annahmen
543,3 119,3 9,1 43,0 –10,5 704,2 759,5 125,7 10,0 47,3 41,5 984,0
Versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste aufgrund
abweichender Ereignisse
5,9 5,8 –0,2 –2,4 –0,6 8,5 32,0 –4,1 1,6 –1,7 –1,1 26,7
Veränderungen im
Konsolidierungskreis
0,0 0,0 1,6 21,1 22,7
Einzahlungen durch
die Arbeitnehmer
0,3 0,1 –0,6 –0,2 0,3 0,2 –0,6 –0,1
Übrige Veränderungen –0,1 –0,4 –0,5 –0,2 –0,2
Pensionszahlungen –105,9 –63,4 –5,0 –24,7 –22,0 –221,0 –102,5 –62,5 –6,3 –14,5 –19,0 –204,8
Anwartschaftsbarwert am 31.12. 6.570,2 1.139,0 125,6 426,1 386,9 8.647,8 5.781,7 1.151,6 124,8 415,3 401,7 7.875,1

Die Überleitung der Veränderungen des Fondsvermögens am Beginn und am Ende des Berichtsjahres stellt sich wie folgt dar:

2020 2019
Mio € D USA CAN GB Übrige Gesamt D USA CAN GB Übrige Gesamt
Fondsvermögen zum
Zeitwert am 01.01.
1.288,5 1.077,5 104,7 398,5 163,7 3.032,9 1.195,2 925,7 88,4 369,0 150,2 2.728,5
Wechselkursdifferenzen –106,4 –7,1 –21,0 –6,7 –141,2 19,0 6,0 20,5 1,1 46,6
Zinserträge des Pensionsfonds 29,7 34,3 3,0 7,5 4,2 78,7 29,6 39,9 3,3 10,5 5,9 89,2
Versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste aus dem
Fondsvermögen
21,6 118,8 7,7 40,4 3,0 191,5 45,8 145,2 10,9 5,3 1,8 209,0
Einzahlungen durch die Arbeitgeber 50,7 98,3 2,7 8,0 11,0 170,7 42,1 11,8 2,4 7,5 15,3 79,1
Einzahlungen durch
die Arbeitnehmer
0,3 0,1 0,2 0,6 0,3 0,2 0,2 0,7
Veränderungen im
Konsolidierungskreis
Übrige Veränderungen –1,6 –0,4 –0,2 –2,2 –1,6 –0,3 –0,6 –2,5
Pensionszahlungen –22,3 –63,4 –5,0 –24,7 –12,4 –127,8 –24,2 –62,5 –6,3 –14,5 –10,2 –117,7
Fondsvermögen zum
Zeitwert am 31.12.
1.368,2 1.157,5 105,9 408,8 162,8 3.203,2 1.288,5 1.077,5 104,7 398,5 163,7 3.032,9

Der Bilanzansatz der Pensionsrückstellungen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 602,2 Mio € erhöht. Dies resultierte im Wesentlichen aus versicherungsmathematischen Verlusten in allen Ländern. Der aktive Saldo aus Pensionsbewertung erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 74,9 Mio €. Dies resultierte im Wesentlichen aus der zusätzlichen Dotierung der US-Pensionspläne im Berichtsjahr.

Der Anwartschaftsbarwert zum 31. Dezember 2020 bezog sich mit 8.498,3 Mio € (Vj. 7.707,8 Mio €) auf Pläne, die ganz oder teilweise aus Fonds finanziert sind, und mit 149,5 Mio € (Vj. 167,3 Mio €) auf Pläne, die nicht durch Fonds finanziert sind.

Der Anstieg des Anwartschaftsbarwerts um 772,7 Mio € gegenüber dem 31. Dezember 2019 resultierte insbesondere aus versicherungsmathematischen Verlusten aufgrund von Änderungen in finanziellen Annahmen.

Das Fondsvermögen in Deutschland beinhaltet Aktiva der CTAs in Höhe von 1.016,4 Mio € (Vj. 941,4 Mio €), der Pensionskassen in Höhe von 223,9 Mio € (Vj. 234,7 Mio €), der Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 127,6 Mio € (Vj. 112,0 Mio €) sowie Planvermögen in Höhe von 0,3 Mio € (Vj. 0,4 Mio€).

Das Fondsvermögen erhöhte sich im Berichtsjahr um 170,3 Mio€ auf 3.203,9 Mio €. Dies resultierte im Wesentlichen aus versicherungsmathematischen Gewinnen im Berichtsjahr sowie einer erfolgten Dotierung der Planvermögen in den USA. Am 21. Dezember 2020 wurden die entsprechenden Planvermögen mit 81,4 Mio € dotiert.

Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste des Fondsvermögens in Deutschland resultieren aus den versicherungsmathematischen Gewinnen der CTAs mit 21,0 Mio € (Vj. 45,9 Mio €).

Innerhalb des Continental-Konzerns gibt es in Deutschland Pensionskassen, die seit dem 1. Juli 1983 bzw. 1. März 1984 für Neueintritte geschlossen sind. Zum 31. Dezember 2020 verfügen die Pensionskassen über die erforderliche Deckungsrücklage; eine Nachschusspflicht besteht nicht. Das gebundene Fondsvermögen weist zum 31. Dezember 2019 einen beizulegenden Zeitwert von 223,9 Mio € (Vj. 234,7 Mio €) aus. Die Pensionskassen haben Tarife mit einem Rechnungszins von 2,6 %. Gemäß Betriebsrentengesetz haftet letztendlich die Continental AG für den Durchführungsweg der Pensionskasse, weshalb es sich um einen leistungsorientierten Pensionsplan, der im Rahmen der Entwicklung der Pensionsrückstellungen auszuweisen ist, handelt. Da das Vermögen einschließlich der erwirtschafteten Erträge ausschließlich den Planmitgliedern zusteht, wird die Anwartschaftsverpflichtung in gleicher Höhe wie das vorhandene Vermögen zum beizulegenden Zeitwert angesetzt.

In der folgenden Tabelle ist die Überleitung des Finanzierungsstatus zu den in der Bilanz enthaltenen Beträgen dargestellt:

31.12.2020 31.12.2019
Mio € D USA CAN GB Übrige Gesamt D USA CAN GB Übrige Gesamt
Finanzierungsstatus1 –5.202,0 18,5 –19,7 –17,3 –224,1 –5.444,6 –4.493,2 –74,1 –20,1 –16,8 –238,0 –4.842,2
Begrenzung des Vermögenswerts –1,4 –0,1 –1,5 –0,9 –0,8 –1,7
Bilanzansatz –5.202,0 18,5 –21,1 –17,3 –224,2 –5.446,1 –4.493,2 –74,1 –21,0 –16,8 –238,8 –4.843,9

1 Differenz zwischen Fondsvermögen und Anwartschaftsbarwert.

Der Bilanzansatz ist in folgenden Bilanzposten enthalten:

31.12.2020
Mio € D USA CAN GB Übrige Gesamt D USA CAN GB Übrige Gesamt
Aktiver Saldo aus Pensionsbewertung 74,8 1,5 6,4 82,7 3,9 1,5 2,4 7,8
Pensionsrückstellungen –5.202,0 –56,3 –22,6 –17,3 –230,6 –5.528,8 –4.493,2 –78,0 –22,5 –16,8 –241,2 –4.851,7
Bilanzansatz –5.202,0 18,5 –21,1 –17,3 –224,2 –5.446,1 –4.493,2 –74,1 –21,0 –16,8 –238,8 –4.843,9

Die zur Berechnung der Pensionsverpflichtungen notwendigen Prämissen – insbesondere die Abzinsungsfaktoren zur Bestimmung der Aufzinsung der erwarteten Pensionsverpflichtungen und der

erwarteten Verzinsung des Fondsvermögens sowie die langfristigen Entgeltsteigerungsraten und der langfristige Rententrend – werden länderspezifisch festgelegt.

In den wesentlichen Pensionsplänen werden die folgenden gewichteten durchschnittlichen Bewertungsfaktoren zum 31. Dezember des Jahres verwendet:

2020 2019
% D1 USA CAN GB Übrige D1 USA CAN GB Übrige
Abzinsungsfaktor 0,81 2,40 2,47 1,40 2,43 1,21 3,30 3,00 2,00 2,43
Langfristige Entgeltsteigerungsraten 3,00 0,00 1,06 1,32 2,36 3,00 0,00 2,86 3,56 3,32

1 Ohne Berücksichtigung der Pensionskassen.

Ein weiterer Parameter für die Bewertung der Pensionsverpflichtung ist der langfristige Rententrend. Folgender gewichteter durchschnittlicher langfristiger Rententrend wurde zum 31. Dezember 2020 für die wesentlichen Länder verwendet: Deutschland 1,75 % (Vj. 1,75 %), Kanada 1,6 % (Vj. 1,6 %), Vereinigtes Königreich 3,12 % (Vj. 3,2 %). Für die USA stellt der langfristige Rententrend keinen wesentlichen Bewertungsparameter dar.

Die Netto-Pensionsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

2019
Mio € D USA 2020
CAN
GB Übrige Gesamt D USA CAN GB Übrige Gesamt
Dienstzeitaufwand: Barwert der im
Berichtsjahr erworbenen Ansprüche
276,2 3,9 1,7 2,2 28,1 312,1 221,8 4,1 1,6 2,2 26,9 256,6
Dienstzeitaufwand aus rückwirkenden
Planänderungen
0,7 1,2 1,9 0,8 0,8
Plankürzungen und -abgeltungen –0,4 –0,4 –0,7 –0,7
Aufzinsung der erwarteten Pensions
verpflichtungen
69,0 36,3 3,5 7,7 9,1 125,6 87,5 44,2 3,9 10,0 11,0 156,6
Erwartete Erträge der Pensionsfonds –29,7 –34,3 –3,0 –7,4 –4,2 –78,6 –29,6 –39,9 –3,3 –10,5 –5,9 –89,2
Auswirkungen der Obergrenze auf den
Vermögenswert
0,0 0,0 0,1 0,1
Übrige Pensionserträge/
-aufwendungen
1,5 0,5 –1,3 0,7 1,7 0,3 2,0
Netto-Pensionsaufwendungen 315,5 7,4 2,7 3,2 32,5 361,3 279,7 10,1 2,5 1,7 32,2 326,2

Im Berichtsjahr gab es keine besonderen Effekte in der Entwicklung der Netto-Pensionsaufwendungen.

In der folgenden Tabelle sind die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, die erfolgsneutral im Eigenkapital berücksichtigt sind, dargestellt:

2020 2019
Mio € D USA CAN GB Übrige Gesamt D USA CAN GB Übrige Gesamt
Versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste aus dem
Anwartschaftsbarwert
–549,2 –117,0 –8,9 –46,6 17,2 –704,5 –791,5 –113,2 –11,6 –40,9 –39,8 –997,0
Versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste aus dem
Fondsvermögen
21,6 118,8 7,7 40,4 3,0 191,5 45,8 145,2 10,9 5,3 1,8 209,0
Versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste aus der Begrenzung
des Vermögenswerts
–0,4 0,5 0,1 –0,4 0,2 –0,2
Versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste
–527,6 1,8 –1,6 –6,2 20,7 –512,9 –745,7 32,0 –1,1 –35,6 –37,8 –788,2

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste entstehen aus Erhöhungen oder Verminderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung aufgrund von Änderungen in den getroffenen versicherungsmathematischen Annahmen. Der Rückgang des Abzinsungsfaktors in allen Ländern gegenüber dem Jahr 2019 führte in der Berichtsperiode 2020 zu versicherungsmathematischen Verlusten in allen Ländern. Im Vorjahr resultierten die versicherungsmathematischen Verluste ebenfalls aus einem Rückgang der Zinssätze gegenüber der Vorperiode.

Bei Konstanthaltung der anderen Annahmen hätten die bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag möglich gewesenen Veränderungen bei einer der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen die leistungsorientierte Verpflichtung mit den nachstehenden Beträgen beeinflusst. Obwohl die Analyse die vollständige Verteilung der nach dem Plan erwarteten Cashflows nicht berücksichtigt, liefert sie einen Näherungswert für die Sensitivität der dargestellten Annahmen.

Eine Veränderung des Diskontierungszinssatzes für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen um einen halben Prozentpunkt nach oben bzw. unten hätte unter Beibehaltung der übrigen Annahmen zum Bilanzstichtag folgende Auswirkungen auf die Pensionsverpflichtungen gehabt:

31.12.2020 31.12.2019
Mio € D1 USA CAN GB Übrige D1 USA CAN GB Übrige
0,5 % Erhöhung
Auswirkungen auf die Dienstzeit
und Zinsaufwendungen
–20,4 –2,4 0,0 0,6 –0,1 –20,7 –2,4 –0,1 0,8 –0,4
Auswirkungen auf den
Anwartschaftsbarwert
–668,5 –64,7 –8,7 –36,8 –19,8 –566,4 –63,1 –8,7 –35,5 –21,6
0,5 % Verminderung
Auswirkungen auf die Dienstzeit
und Zinsaufwendungen
23,6 2,0 0,1 –1,7 0,1 24,1 2,2 0,0 –0,9 0,4
Auswirkungen auf den
Anwartschaftsbarwert
789,0 71,5 9,8 41,3 21,8 665,9 69,6 9,8 39,8 23,8

1 Ohne Berücksichtigung der Pensionskassen.

Eine Veränderung der langfristigen Entgeltsteigerungsrate um einen halben Prozentpunkt nach oben bzw. unten hätte zum Bilanzstichtag unter Beibehaltung der übrigen Annahmen folgende Auswirkungen auf die wesentlichen Pensionsverpflichtungen gehabt:

31.12.2020 31.12.2019
Mio € D USA1 CAN GB D USA1 CAN GB
0,5 % Erhöhung
Auswirkungen auf den
Anwartschaftsbarwert
5,9 0,9 2,4 5,5 1,0 2,2
0,5 % Verminderung
Auswirkungen auf den
Anwartschaftsbarwert
–8,7 –0,8 –2,3 –8,4 –0,9 –2,0

1 Eine Veränderung der langfristigen Entgeltsteigerungsrate hat keinen Einfluss auf die Höhe des Anwartschaftsbarwerts.

31.12.2020 31.12.2019
Mio € D USA1 CAN GB D USA1 CAN GB
0,5 % Erhöhung
Auswirkungen auf den
Anwartschaftsbarwert
221,6 4,2 24,6 199,9 4,2 24,6
0,5 % Verminderung
Auswirkungen auf den
Anwartschaftsbarwert
–200,1 –3,8 –23,8 –180,9 –3,8 –23,7

Eine Veränderung des langfristigen Rententrends um einen halben Prozentpunkt nach oben bzw. unten hätte zum Bilanzstichtag unter Beibehaltung der übrigen Annahmen folgende Auswirkungen auf die wesentlichen Pensionsverpflichtungen gehabt:

1 Eine Veränderung des langfristigen Rententrends hat keinen Einfluss auf die Höhe des Anwartschaftsbarwerts.

Veränderungen des Abzinsungsfaktors sowie des Gehalts- und Rententrends wirken sich aufgrund der finanzmathematischen Berechnungssystematik (insbesondere aufgrund des Zinseszinseffekts) nicht linear auf die Höhe des Anwartschaftsbarwerts aus. Deshalb ist die Wirkung auf die aus der Pensionsverpflichtung abgeleiteten Netto-Pensionsverpflichtungen infolge eines Anstiegs bzw. Rückgangs der finanzmathematischen Annahmen nicht betragsgleich.

Die bereits zum 30. Juni 2020 erfolgte Umstellung des Verfahrens zur Bestimmung der Diskontierungszinssätze führte zum Ansatz höherer Diskontierungszinssätze zum 31. Dezember 2020. Bei Anwendung des bisherigen Verfahrens zur Bestimmung der Diskontierungszinssätze wäre es zu einer weiteren Erhöhung der langfristigen Leistungen an Arbeitnehmer um 546,1 Mio € zum 31. Dezember 2020 gekommen.

Zusätzlich zu den oben genannten Sensitivitäten wurde der Einfluss einer um ein Jahr höheren Lebenserwartung auf den Anwartschaftsbarwert der wesentlichen Länder ermittelt. Eine um ein Jahr steigende Lebenserwartung würde zu einem um 335,9 Mio € (Vj. 284,6 Mio€) höheren Anwartschaftsbarwert führen, der sich wie folgt verteilt: Deutschland 278,2 Mio € (Vj. 231,3 Mio €), USA 37,3 Mio € (Vj. 34,5 Mio €), Vereinigtes Königreich 16,9 Mio€ (Vj. 15,6 Mio €) und Kanada 3,5 Mio€ (Vj. 3,2 Mio€). Dabei wurde in Deutschland im Rahmen der versicherungsmathematischen Bewertung von vermehrten Auszahlungen in Renten- anstatt in Kapitalform ausgegangen, was sich erhöhend auf den Anwartschaftsbarwert auswirkt. Bei der Berechnung der Pensionsverpflichtungen beruht die Lebenserwartung bei den inländischen Plänen auf den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Für die ausländischen Pensionspläne werden vergleichbare landesübliche Bewertungsgrundlagen herangezogen.

Pensionsfonds

Die Struktur des Konzern-Planvermögens wird laufend durch die Anlageausschüsse unter Berücksichtigung der prognostizierten Pensionsverpflichtungen überprüft. Dabei überprüfen die Anlageausschüsse regelmäßig die Investitionsentscheidungen, die zugrunde liegenden Renditeerwartungen der einzelnen Anlageklassen unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten sowie die Auswahl der externen Fondsmanager.

Die Portfoliostrukturen der Fondsvermögen der Pensionspläne zum Bewertungsstichtag für die Geschäftsjahre 2020 und 2019 sind nachfolgender Darstellung zu entnehmen:

% 2020 2019
Vermögenskategorie D1 USA CAN GB Übrige D1 USA CAN GB Übrige
Aktien 6 6 49 10 12 5 21 48 7 13
Festverzinsliche Wertpapiere 54 92 38 32 74 52 78 51 29 74
Immobilien 12 1 1 13 1 2
Absolute Return2 17 10 17 16
Flüssige Mittel und Sonstige 11 2 13 5 13 13 1 1 5 11
Annuitäten3 42 42
Summe 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100

1 Die Portfoliostruktur des Fondsvermögens in Deutschland ist ohne die Pensionskassen aufgestellt, deren Vermögensanlage hauptsächlich in festverzinslichen Wertpapieren und Aktien erfolgt.

2 Hierbei handelt es sich um Investmentprodukte, die eine marktunabhängige Rendite anstreben. 3 Bei Annuitäten handelt es sich um Versicherungsverträge, die Rentenzahlungen absichern.

Die folgende Tabelle zeigt die aus Barmitteln geleisteten Einzahlungen des Unternehmens in die Pensionsfonds für 2020 und 2019 sowie die erwarteten Einzahlungen für 2021:

Gesamt 75,6 170,7 78,9
Übrige 17,7 11,0 15,3
GB 7,4 8,0 7,3
CAN 2,1 2,7 2,4
USA 7,0 98,3 11,8
D 41,4 50,7 42,1
Mio € 2021 (erwartet) 2020 2019

Die nachfolgende Übersicht enthält die im Berichtsjahr und die im Vorjahr geleisteten Pensionszahlungen sowie die für die kommenden zehn Geschäftsjahre erwarteten Zahlungen (nicht abgezinst):

D USA CAN GB Übrige Gesamt
102,5 62,5 6,3 14,5 19,0 204,8
105,9 63,4 5,0 24,7 22,0 221,0
139,0 61,7 5,3 10,5 21,2 237,7
134,3 62,0 5,4 10,8 22,1 234,6
138,9 62,3 6,0 11,4 22,2 240,8
149,3 62,6 5,9 12,1 23,1 253,0
158,4 62,8 6,4 12,5 27,6 267,7
901,4 309,2 33,1 76,5 158,3 1.478,5

Die Pensionszahlungen ab 2019 betreffen sowohl Einmalzahlungen im Rahmen von Kapitalkontenplänen als auch kontinuierliche Rentenzahlungen. Zudem wurde bei der Ermittlung der zukünftigen Rentenzahlungen der frühestmögliche Renteneintritt der

entsprechenden Mitarbeiter unterstellt. Der tatsächliche Renteneintritt könnte später sein und damit könnten die Rentenzahlungen in den jeweiligen Jahren geringer ausfallen.

Die Beträge für die laufende und die vier vorangegangenen Berichtsperioden des Anwartschaftsbarwerts, des Fondsvermögens und des Finanzierungsstatus sowie der erfahrungsbedingten Anpassungen der Planschulden und des Planvermögens lauten wie folgt:

Mio € 2020 2019 2018 2017 2016
Anwartschaftsbarwert 8.647,8 7.875,1 6.595,3 6.379,7 6.528,7
Fondsvermögen 3.203,2 3.032,7 2.728,5 2.549,1 2.684,4
Finanzierungsstatus –5.444,6 –4.843,9 –3.866,8 –3.830,6 –3.844,3
Erfahrungsbedingte Anpassungen
der Planschulden
704,5 997,0 –2,4 –39,1 596,3
Erfahrungsbedingte Anpassungen
des Planvermögens
191,5 209,0 –104,5 77,2 65,4

Andere Versorgungsleistungen

Einige Tochtergesellschaften, vorwiegend in den USA und Kanada, gewähren ihren Mitarbeitern unter bestimmten Alters- bzw. Betriebszugehörigkeitsvoraussetzungen Gesundheitsfürsorgeund Lebensversicherungsleistungen für die Zeit nach der Pensionierung. Die Leistungen und die Ansprüche darauf können modifiziert werden. Den gewerblichen Mitarbeitern der gewerkschaftlich

organisierten Reifenwerke in den USA wird diese Art von Altersvorsorgezusagen im Rahmen von Tarifverträgen angeboten. Für diese Zusatzleistungen besteht kein gesondertes Fondsvermögen.

Die auf Basis der Barwerte der Verpflichtung gewichtete durchschnittliche Laufzeit der wesentlichen leistungsorientierten Pensionsverpflichtung beträgt rund zwölf Jahre.

Die Überleitung der Veränderungen des Anwartschaftsbarwerts und des Finanzierungsstatus am Beginn und am Ende des Berichtsjahres stellt sich wie folgt dar:

Mio € 2020 2019
Anwartschaftsbarwert am 01.01. 215,9 194,9
Wechselkursdifferenzen –18,5 5,5
Dienstzeitaufwand: Barwert der im Berichtsjahr erworbenen Ansprüche 1,3 1,3
Dienstzeitaufwand aus rückwirkenden Planänderungen –0,3
Plankürzungen und -abgeltungen –1,9 –0,1
Aufzinsung der erwarteten Verpflichtungen für Versorgungsleistungen 6,6 8,1
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aufgrund von Änderungen in demografischen Annahmen –0,6 –0,5
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aufgrund von Änderungen in finanziellen Annahmen 18,4 15,5
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aufgrund abweichender Ereignisse –1,7 –1,8
Veränderungen im Konsolidierungskreis 7,5
Zahlungen für Versorgungsverpflichtungen –13,8 –14,2
Anwartschaftsbarwert/Bilanzbetrag am 31.12. 205,7 215,9

Die zur Berechnung der Verpflichtungen für die Gesundheitsfürsorge- und Lebensversicherungsleistungen gesetzten Prämissen für die Abzinsung sowie für die Steigerungsrate variieren entsprechend den Gegebenheiten in den USA und Kanada. Hierzu wurden die folgenden gewichteten durchschnittlichen Bewertungsfaktoren zum 31. Dezember des Jahres verwendet:

% 2020 2019
Abzinsungsfaktor 2,48 3,31
Steigerungsrate der Gesundheitsfürsorge- und Lebensversicherungsleistungen im folgenden Jahr 0,82 4,04
Langfristige Steigerungsrate der Gesundheitsfürsorge- und Lebensversicherungsleistungen 0,68 3,29

Die Netto-Aufwendungen der Verpflichtungen für die Gesundheitsfürsorge- und Lebensversicherungsleistungen setzen sich wie folgt zusammen:

Mio € 2020 2019
Dienstzeitaufwand: Barwert der im Berichtsjahr erworbenen Ansprüche 1,3 1,3
Dienstzeitaufwand aus rückwirkenden Planänderungen –1,8 –0,3
Plankürzungen und -abgeltungen –0,1 –0,1
Aufzinsung der erwarteten Verpflichtungen für Versorgungsleistungen 6,6 8,1
Netto-Aufwendungen 6,0 9,0

Bei Konstanthaltung der anderen Annahmen hätten die bei vernünftiger Betrachtungsweise am Abschlussstichtag möglich gewesenen Veränderungen bei einer der maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen die leistungsorientierte Verpflichtung mit den nachstehenden Beträgen beeinflusst. Obwohl die Analyse die vollständige Verteilung der nach dem Plan erwarteten Cashflows nicht berücksichtigt, liefert sie einen Näherungswert für die Sensitivität der dargestellten Annahmen.

Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen aus einer 0,5-prozentigen Veränderung des Kostentrends auf die Gesundheitsfürsorge- und die Lebensversicherungsverpflichtungen:

Mio € 2020 2019
0,5 % Erhöhung
Auswirkungen auf die Dienstzeit- und Zinsaufwendungen 0,1 0,1
Auswirkungen auf den Anwartschaftsbarwert 2,1 2,1
0,5 % Verminderung
Auswirkungen auf die Dienstzeit- und Zinsaufwendungen –0,1 –0,1
Auswirkungen auf den Anwartschaftsbarwert –1,9 –1,9

Eine Veränderung des oben angegebenen, bereits feststehenden Abzinsungsfaktors für die Ermittlung der Netto-Aufwendungen der Verpflichtungen zu Gesundheitsfürsorge- und Lebensversicherungsleistungen von jeweils einem halben Prozentpunkt hätte sich folgendermaßen auf die Netto-Aufwendungen ausgewirkt:

Mio € 2020 2019
0,5 % Erhöhung
Auswirkungen auf die Dienstzeit- und Zinsaufwendungen 0,6 0,5
Auswirkungen auf den Anwartschaftsbarwert –10,8 –10,7
0,5 % Verminderung
Auswirkungen auf die Dienstzeit- und Zinsaufwendungen –0,5 –0,5
Auswirkungen auf den Anwartschaftsbarwert 12,1 11,9

Die nachfolgende Übersicht enthält die im Berichtsjahr und die im Vorjahr für andere Versorgungsleistungen geleisteten Zahlungen sowie die für die kommenden zehn Geschäftsjahre erwarteten Zahlungen (nicht abgezinst):

Mio €

Geleistete Zahlungen für Versorgungsleistungen
2019 14,2
2020 13,8
Erwartete Zahlungen für Versorgungsleistungen
2021 14,1
2022 14,0
2023 14,0
2024 14,1
2025 14,0
Summe der Jahre 2026–2030 58,5

Die Beträge für die laufende und die vier vorangegangenen Berichtsperioden des Anwartschaftsbarwerts, des Finanzierungsstatus sowie der erfahrungsbedingten Anpassungen der Planschulden lauten wie folgt:

Mio € 2020 2019 2018 2017 2016
Anwartschaftsbarwert 205,7 215,9 194,9 209,3 232,6
Finanzierungsstatus –205,7 –215,9 –194,9 –209,3 –232,6
Erfahrungsbedingte Anpassungen der Planschulden 16,1 13,2 –15,6 6,3 –2,1

Pensionsähnliche Verpflichtungen

Einige Konzerngesellschaften haben Zusagen erteilt, bei denen die Aufwendungen der Gesellschaft auf einem fixierten Prozentsatz der Vergütung basieren. Diese Ansprüche werden bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt. Im Geschäftsjahr haben die Aufwendungen für diese Verpflichtungen 1,7 Mio € (Vj. 4,9 Mio €) betragen.

Beitragsorientierte Pensionspläne

Der Continental-Konzern gewährt seinen Mitarbeitern betriebliche Altersversorgung in Form von beitragsorientierten Plänen, insbesondere in den USA, im Vereinigten Königreich, in Japan und China. Der Aufwand für die beitragsorientierten Versorgungspläne, ohne Berücksichtigung der Zahlungen an die gesetzlichen Rentenversicherungssysteme, lag im Geschäftsjahr bei 84,6 Mio € (Vj. 88,3 Mio €).

Andere Leistungen an Arbeitnehmer

Andere Leistungen an Arbeitnehmer beinhalten Rückstellungen für Altersteilzeitprogramme sowie Jubiläumsboni. Dabei sind die Altersteilzeitrückstellungen mit einem Diskontierungszinssatz von 0,0 % (Vj. 0,0 %) berechnet. Die Jubiläumsrückstellungen sind mit einem Diskontierungszinssatz von 0,45 % (Vj. 1,2 %) berechnet. Die Zinskomponente wird nach dem Wahlrecht unter IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer, im Finanzergebnis ausgewiesen.

Variable Vergütungselemente

Die Verbindlichkeiten für Personalaufwendungen beinhalten auch die langfristigen Bonuszusagen (Long-Term-Incentive-Pläne, LTI-

Pläne) sowie die in virtuelle Aktien der Continental AG umgewandelten Beträge der variablen Vergütung für Vorstandsmitglieder (Performance-Bonus, Deferral) gemäß dem bis 2019 gültigen Vergütungssystem (nachfolgend "Vergütungssystem 2019"). Im Finanzbericht zum 30. September 2020 wurde der LTI-Plan aus dem neuen Vergütungssystem als Continental-Long-Term-Incentive-Plan ("CLIP 2020") beschrieben. Im Folgenden wird dieser als "LTI-Plan 2020" bezeichnet.

Die LTI-Pläne ab 2014 sowie das Deferral des Performance-Bonus aus dem Vergütungssystem 2019 sind als anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich zu klassifizieren, sodass die Bilanzierung nach IFRS 2, Anteilsbasierte Vergütung, jeweils zum Fair Value erfolgt.

Long-Term-Incentive-Pläne (LTI-Pläne)

Die Aufwendungen aus der Zuführung von Rückstellungen des TIP-Bonus und des LTI-Plans 2020 in Höhe von 33,5 Mio € (Vj. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von 8,2 Mio €) wurden in den jeweiligen Funktionskosten erfasst.

› LTI-Plan 2014 bis 2019: Von 2014 bis 2019 wurde den oberen Führungskräften des Continental-Konzerns und den Mitgliedern des Vorstands ein LTI-Bonus zugesagt, der eine Partizipation an der langfristigen und nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts und der Profitabilität ermöglichen sollte. Der LTI-Bonus ist weiterhin in der Höhe grundsätzlich von der Positionsbewertung und dem Zielerreichungsgrad abhängig und wurde in jährlichen Tranchen ausgegeben.

  • › Die Laufzeit der Tranche 2015/18, die der Aufsichtsrat am 18. März 2015 für die Mitglieder des Vorstands und der Vorstand am 4. Juni 2015 für die oberen Führungskräfte beschlossen haben, beginnt rückwirkend zum 1. Januar 2015 und beträgt vier Jahre. Nach Ablauf der LTI-Tranche 2015/18 im Dezember 2018 erfolgte die Auszahlung des Bonus im Juli 2019.
  • › Die Laufzeit der Tranche 2016/19, die der Aufsichtsrat am 18. März 2016 für die Mitglieder des Vorstands und der Vorstand am 21. April 2016 für die oberen Führungskräfte beschlossen haben, beginnt rückwirkend zum 1. Januar 2016 und beträgt vier Jahre. Nach Ablauf der LTI-Tranche 2016/19 im Dezember 2019 erfolgte keine Auszahlung des Bonus im Jahr 2020, da der Fair Value der Tranche zum Auszahlungszeitpunkt bei 0,0 Mio € lag.
  • › Die Laufzeit der Tranche 2017/20, die der Aufsichtsrat am 27. Januar 2017 für die Mitglieder des Vorstands und der Vorstand am 2. Juni 2017 für die oberen Führungskräfte beschlossen haben, beginnt rückwirkend zum 1. Januar 2017 und beträgt vier Jahre.
  • › Die Laufzeit der Tranche 2018/21, die der Aufsichtsrat am 13. März 2018 für die Mitglieder des Vorstands und der Vorstand am 28. Mai 2018 für die oberen Führungskräfte beschlossen haben, beginnt rückwirkend zum 1. Januar 2018 und beträgt vier Jahre.
  • › Die Laufzeit der Tranche 2019/22, die der Aufsichtsrat am 14. März 2019 für die Mitglieder des Vorstands und der Vorstand am 24. Mai 2019 für die oberen Führungskräfte beschlossen haben, beginnt rückwirkend zum 1. Januar 2019 und beträgt vier Jahre.
  • Für jeden Begünstigten einer LTI-Tranche wurde durch den Aufsichtsrat (für die Vorstände) bzw. durch den Vorstand (für die oberen Führungskräfte) der Continental AG der Betrag eines Zielbonus in Euro festgelegt, der bei 100 % Zielerreichung ausgezahlt wird. Der nach Ablauf der LTI-Tranche tatsächlich auszuzahlende LTI-Bonus ist abhängig vom Zielerreichungsgrad. Der LTI-Bonus kann zwischen 0 % (keine Auszahlung) und 200 % (maximale Auszahlung) liegen.

Für die Auszahlung und die Höhe des LTI-Bonus ist der Grad der Erreichung zweier Zielkriterien maßgeblich. Das erste Zielkriterium ist der gleichgewichtete Durchschnitt des CVC über den Zeitraum von vier Geschäftsjahren, beginnend mit dem Geschäftsjahr der Ausgabe der LTI-Tranche. Der gleichgewichtete Durchschnitt errechnet sich durch Addition von jeweils 25 % des CVC der vier Geschäftsjahre der Laufzeit der LTI-Tranche. Das zweite Zielkriterium ist der Total Shareholder Return (TSR) der Continental-Aktie zum Ende der Laufzeit in Relation zum Beginn der LTI-Tranche. Der für die Ermittlung des TSR maßgebliche Aktienkurs ist der arithmetische Mittelwert der Schlusskurse im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder des Nachfolgesystems) an den Börsenhandelstagen in den drei Monaten von Oktober bis Dezember jeweils vor Ausgabe und vor Ablauf der LTI-Tranche. Zusätzlich werden für den TSR sämtliche Dividenden, die während der Laufzeit der LTI-Tranche gezahlt werden, berücksichtigt.

Die Zielskala zur Bestimmung des Zielerreichungsgrads legt der Aufsichtsrat bzw. der Vorstand mit Ausgabe der jeweiligen LTI-Tranche fest. Diese Eckdaten sind für die Mitglieder des Vorstands und für die oberen Führungskräfte identisch. Der Zielerreichungsgrad kann beim ersten Zielkriterium zwischen 0 % und 200 % variieren. Zwischen 0 % und dem Maximalwert wird die Zielerreichung linear ermittelt. Für das zweite Zielkriterium besteht keine Höchstbegrenzung. Der für die Ermittlung des zu zahlenden LTI-Bonus maßgebliche Grad der Zielerreichung ergibt sich aus der Multiplikation der beiden Zielkriterien. Der zu zahlende LTI-Bonus resultiert aus der Multiplikation des Zielerreichungsgrads und des Zielbonus. Der insgesamt maximal erreichbare LTI-Bonus beträgt 200 % des Zielbonus.

Für die Bewertung des Zielkriteriums TSR kommt eine Monte-Carlo-Simulation zum Einsatz. Dabei wird eine Simulation der lognormalverteilten Prozesse für den Kurs der Continental-Aktie durchgeführt. In der Monte-Carlo-Simulation werden die Durchschnittswertbildung der Aktienkurse im jeweiligen Referenzzeitraum, die Dividenden im Rahmen des TSR und die Begrenzung des Auszahlungsbetrags berücksichtigt.

› Transformation Incentive Plan 2019 (TIP): Im Jahr 2019 wurde den oberen Führungskräften des Continental-Konzerns die Möglichkeit geboten, durch einen zusätzlich zu den Festbezügen und der jährlichen variablen Vergütung zahlbaren TIP-Bonus an einer langfristigen und nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts zu partizipieren. Die Laufzeit des TIP, die der Vorstand am 2. September 2019 für die oberen Führungskräfte beschlossen hat, ist vom 1. Oktober 2019 bis zum 31. Dezember 2021.

Für jeden Begünstigten eines TIP-Bonus (obere Führungskräfte) wird durch den Vorstand der Continental AG der Betrag eines Zielbonus (TIP-Bonus) in Euro festgelegt. Der TIP-Bonus ergibt sich aus einer bestimmten Anzahl an virtuellen Aktien (Grundbestand) der Continental AG, welche sich ggf. durch zwei Bonuspakete erhöhen, multipliziert mit dem Auszahlungskurs. Der Auszahlungskurs ist der arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Continental AG im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder des Nachfolgesystems) an den Börsenhandelstagen in dem letzten Monat bis zur ordentlichen Hauptversammlung, die auf das Ende der Laufzeit folgt. Der TIP-Bonus beträgt maximal 200 % des Anfangsaktienkurses und wird als Brutto-Einmalzahlung am Ende des zweiten vollen Kalendermonats nach der ordentlichen Hauptversammlung, die auf das Ende der Laufzeit folgt, an den jeweiligen Begünstigten gezahlt. Für die Höhe des TIP-Bonus ist der Grad der Erreichung zweier Zielkriterien maßgeblich, da der Grundbestand gegebenenfalls durch zwei Bonuspakete erhöht werden kann. Das Zielkriterium des 1. Bonuspakets ist das Ergebnis der Konzernumfrage "OUR BASICS Live" im Jahr 2021. Sofern die erfassten Aussagen zum "Sustainable Engagement Index" unter allen Teilnehmern zu mindestens 70 % (gleichgewichteter Durchschnitt) positiv beantwortet wurden, erhält der Begünstigte weitere virtuelle Aktien in Höhe von 50 % des Grundbestands. Das Zielkriterium des 2. Bonuspakets ist erfüllt, wenn zum Ende der Laufzeit der Total Shareholder Return (TSR) der Continental-Aktie gleich oder besser als die Wertentwicklung des STOXX Europe 600 Automobiles & Parts ist. Der Begünstigte erhält in diesem Fall weitere virtuelle Aktien in Höhe

von 50 % des Grundbestands. Der TSR der Continental-Aktie entspricht der Summe aus der Aktienkursentwicklung zum Ende der Laufzeit und allen während der Laufzeit ausgezahlten Dividenden im Verhältnis zum Aktienkurs bei Beginn der Laufzeit. Der für die Ermittlung des TSR maßgebliche Aktienkurs ist der arithmetische Mittelwert der Schlusskurse im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder des Nachfolgesystems) an den Börsenhandelstagen (i) im ersten Monat der Laufzeit ("Anfangsaktienkurs") und (ii) im letzten Monat der Laufzeit ("Endaktienkurs").

Für die Bewertung der Bezugsrechte kommt eine Monte-Carlo-Simulation zum Einsatz. Dabei wird eine Simulation der lognormalverteilten Prozesse für den Kurs der Continental-Aktie und den Kurs des STOXX Europe 600 Automobiles & Parts Gross Return Index durchgeführt. In der Monte-Carlo-Simulation werden die Durchschnittswertbildung der Aktienkurse der Continental-Aktie für den Endaktienkurs und Auszahlungskurs, die Dividenden im Rahmen des TSR, die Performance gegenüber dem Vergleichsindex und die Begrenzung des Auszahlungsbetrags berücksichtigt.

› LTI-Plan 2020: Im Jahr 2020 wurde dem Vorstand, den Senior Executives und den Executives ein neuer LTI-Plan 2020 gewährt. Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Continental AG am 14. Juli 2020 wurde das neue System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder gebilligt. Die Laufzeit des LTI-Plans 2020, den der Aufsichtsrat am 17. März 2020 für die Mitglieder des Vorstands und der Vorstand am 2. März 2020 für die Executives und Senior Executives beschlossen hat, beginnt rückwirkend zum 1. Januar 2020 und beträgt vier Jahre für den Vorstand und drei Jahre für die Senior Executives und Executives.

Für jeden Begünstigten des LTI-Plans 2020 wird durch den Aufsichtsrat (für den Vorstand) bzw. durch den Vorstand (für die Senior Executives und Executives) der Continental AG ein Zuteilungswert in Euro für den LTI vereinbart. Zu Beginn des ersten Geschäftsjahres der Laufzeit des LTI-Plans wird dieser Zuteilungswert in einen Grundbestand virtueller Aktien umgerechnet. Dazu wird der Zuteilungswert durch den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Continental-Aktie im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder eines Nachfolgesystems) in den letzten zwei Monaten vor Beginn der Laufzeit des jeweiligen LTI-Plans (Ausgabekurs) geteilt. Der Grundbestand wird mit einem Performance-Index (PI) multipliziert und ergibt den Endbestand virtueller Aktien. Der Performance-Index entspricht dem Produkt aus dem relativen Total Shareholder Return (TSR) der Continental-Aktien und einem Nachhaltigkeitsfaktor (Sustainability Score). Der relative TSR errechnet sich aus der relativen Entwicklung des Continental TSR im Vergleich zum TSR der STOXX Europe 600 Automobiles & Parts (SXAGR). Der Continental TSR entspricht der Summe aus dem durchschnittlichen Kurs der Continental-Aktie im letzten Monat der Laufzeit (Endaktienkurs) und allen während der Laufzeit gezahlten Dividenden im Verhältnis zum durchschnittlichen Aktienkurs im ersten Monat der Laufzeit (Anfangsaktienkurs). Der SXAGR TSR wird analog ermittelt.

Leistungskriterien und Ziele des Sustainability Score sind Vorgaben für CO2-Emissionen, Recycling-Quoten und die Überprüfung guter Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter der Continental Group (z. B. anhand des Krankenstandes, der Unfallquoten und der Mitarbeiterzufriedenheit).

Der LTI-Plan 2020 beträgt maximal 200 % des festgelegten Anfangsaktienkurses (Executives und Senior Executives) bzw. des Ausgabekurses (Vorstand). Der Ausgabekurs ist der Durchschnittskurs der zwei Monate vor Beginn der Laufzeit.

Der Endbestand an virtuellen Aktien wird mit dem Auszahlungskurs multipliziert, um den auszuzahlenden Bruttobetrag des LTI in Euro (nachfolgend "Auszahlungsbetrag") festzustellen. Der Auszahlungskurs entspricht der Summe aus dem arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Continental-Aktie im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder des Nachfolgesystems) an den Börsenhandelstagen in den letzten zwei Monaten vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung nach Ende der Laufzeit des LTI-Plans und der während der Laufzeit des LTI-Plans pro Aktie gezahlten Dividenden.

Für die Bewertung der Bezugsrechte kommt eine Monte-Carlo-Simulation zum Einsatz. Dabei wird eine Simulation der lognormalverteilten Prozesse für den Kurs der Continental-Aktie und den Kurs des STOXX Europe 600 Automobiles & Parts (Vergleichsindex) durchgeführt. In der Monte-Carlo-Simulation werden die Durchschnittswertbildung der Aktienkurse der Continental-Aktie bzw. des Vergleichsindex für den Endaktienkurs und Auszahlungskurs, die Dividenden im Rahmen des TSR, die Performance gegenüber dem Vergleichsindex und die Begrenzung des Auszahlungsbetrags berücksichtigt.

Zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2020 wurde mit folgenden Parametern für den TSR gerechnet:

› kontinuierliche Zero-Zinssätze zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2020:

LTI-Plan 2017: -0,73 % zum voraussichtlichen Auszahlungszeitpunkt;

LTI-Plan 2018: in Höhe von -0,73 % zum Fälligkeitstag und -0,74 % zum voraussichtlichen Auszahlungszeitpunkt; LTI-Plan 2019: in Höhe von -0,75 % zum Fälligkeitstag und -0,76 % zum voraussichtlichen Auszahlungszeitpunkt. TIP-Bonus 2019: in Höhe von -0,73 % zum Fälligkeitstag, -0,74 % zum Ende Zeitraum Auszahlungskurs und -0,74 % zum Auszahlungszeitpunkt.

LTI-Plan 2020 (Senior Executives und Executives): in Höhe von -0,75 % zum Fälligkeitstag und -0,76 % zum Ende Zeitraum Auszahlungskurs;

LTI-Plan 2020 (Vorstand): in Höhe von -0,76 % zum Fälligkeitstag und -0,77 % zum Ende Zeitraum Auszahlungskurs.

› Zinssatz, basierend auf der Zinsstrukturkurve für Bundesanleihen.

  • › Dividendenzahlungen als arithmetisches Mittel, basierend auf öffentlich verfügbaren Schätzungen für die Jahre 2021 bis 2023; im Jahr 2020 lag die Dividende der Continental AG bei 3,00 € je Aktie, 2019 hat die Continental AG eine Dividende von 4,75 € je Aktie ausgeschüttet.
  • › historische Volatilitäten auf Basis von täglichen Xetra-Schlusskursen für die Continental-Aktie und den Vergleichsindex, bezogen auf die jeweilige Restlaufzeit der LTI-Tranchen, des TIP-Bonus 2019 und des LTI-Plans 2020. Für den LTI-Plan 2018 mit 53,65 % und für den LTI-Plan 2019 mit 43,12 %. Für den TIP-Bonus 2019 zum Fälligkeitstag mit 53,65 % und zum Ende Zeitraum Auszahlungskurs mit 48,36 %. Für den LTI-Plan 2020 der Senior Executives und Executives mit 43,12 % und für den Vorstand mit 39,30 %. Die historischen Volatilitäten für den Vergleichsindex liegen für den LTI-Plan 2020 der Senior Executives und Executives bei 35,28 % und für den Vorstand bei 31,21 %.
  • › historische Korrelationen auf Basis von täglichen Xetra-Schlusskursen für den Vergleichsindex, bezogen auf die jeweilige Restlaufzeit der Komponenten des TIP-Bonus 2019 und des LTI-Plans 2020. Für den TIP-Bonus 2019 zum Fälligkeitstag mit 0,8958, für den LTI-Plan 2020 der Senior Executives und Executives mit 0,8793 und für den Vorstand mit 0,8632.

Die Fair Values der Tranchen zum Gewährungszeitpunkt bei unterstellter vollständiger Erdienung beliefen sich für den LTI-Plan 2020 (Senior Executives und Executives) auf 63,1 Mio € und für den LTI-Plan 2020 (Vorstand) auf 5,9 Mio€.

› Die Fair Values der Tranchen haben sich wie folgt entwickelt: LTI-Plan 2017: 0,0 Mio € (Vj. 0,0 Mio €), der Grad der Erdienung liegt bei 100 %;

LTI-Plan 2018: 0,0 Mio € (Vj. 0,0 Mio €), der Grad der Erdienung liegt bei 75 %;

LTI-Plan 2019: 0,0 Mio € (Vj. 0,0 Mio €), der Grad der Erdienung liegt bei 50 %.

TIP-Bonus 2019: 24,2 Mio € (Vj. 21,8 Mio €), der Grad der Erdienung liegt bei 56 %.

LTI-Plan 2020 (Senior Executives und Executives): 62,8 Mio €, der Grad der Erdienung liegt bei 33 %;

LTI-Plan 2020 (Vorstand): 5,7 Mio €, der Grad der Erdienung liegt bei 25 %.

Für die LTI-Pläne 2016 bis 2019 sind insgesamt keine Aufwendungen und Erträge im Berichtsjahr angefallen. Im Vorjahr führten die verringerten Verbindlichkeiten für Personalaufwendungen zu Erträgen in Höhe von 6,5 Mio € für den LTI-Plan 2016, 3,4 Mio € für den LTI-Plan 2017 und 0,5 Mio € für den LTI-Plan 2018. Für den TIP-Bonus 2019 sind im Jahr 2020 Aufwendungen in Höhe von 11,1 Mio € (Vj. 2,4 Mio€) angefallen. Für den LTI-Plan 2020 der Senior Executives und Executives sind Aufwendungen in Höhe von 20,9 Mio € und von 1,4 Mio € für den LTI-Plan 2020 des Vorstands angefallen.

Performance-Bonus (Deferral) Vergütungssystem 2019 Für die Bewertung der Bezugsrechte kommt eine Monte-Carlo-Simulation zum Einsatz. Dabei wird eine Simulation der lognormalverteilten Prozesse für den Kurs der Continental-Aktie durchgeführt. Das Bewertungsmodell berücksichtigt zudem die Durchschnittswertbildung der Aktienkurse im jeweiligen Referenzzeitraum und die Unter- und Obergrenze des Auszahlungsbetrags.

Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen aus virtuellen Aktien von 0,1 Mio € (Vj. Aufwendungen aus virtuellen Aktien von 0,2 Mio €) wurden in den jeweiligen Funktionskosten erfasst.

Zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2020 wurde mit folgenden Parametern gerechnet:

  • › kontinuierliche Zero-Zinssätze zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2020: Tranche 2017: in Höhe von -0,74 % zum Fälligkeitstag und zum voraussichtlichen Auszahlungszeitpunkt; Tranche 2018: in Höhe von -0,74 % zum Fälligkeitstag und zum voraussichtlichen Auszahlungszeitpunkt; Tranche 2019: in Höhe von -0,76 % zum Fälligkeitstag und zum voraussichtlichen Auszahlungszeitpunkt.
  • › Zinssatz, basierend auf der Zinsstrukturkurve für Bundesanleihen.
  • › Dividendenzahlungen als arithmetisches Mittel, basierend auf öffentlich verfügbaren Schätzungen für die Jahre 2021 und 2022; im Jahr 2020 lag die Dividende der Continental AG bei 3,00 € je Aktie, 2019 hat die Continental AG eine Dividende von 4,75 € je Aktie ausgeschüttet.
  • › historische Volatilitäten auf Basis von täglichen Xetra-Schlusskursen für die Continental-Aktie, bezogen auf die jeweilige Restlaufzeit der virtuellen Aktien. Für die Tranche 2017 bei 37,04 %, für die Tranche 2018 bei 48,36 % und für die Tranche 2019 bei 41,89 %.

Für am Abschlussstichtag aktive Vorstandsmitglieder bestehen zum 31. Dezember 2020 Zusagen mit einem Fair Value von 4,9 Mio €; dieses entspricht 37.882 Stück virtueller Aktien (Vj. 7,1 Mio €; 55.631 Stück).

Kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer

Verbindlichkeiten für Personalaufwendungen Der Continental Value Sharing Bonus ist eine Erfolgsbeteiligung der Mitarbeiter der Continental am Konzernergebnis. Die Höhe der Erfolgsbeteiligung wird anhand von konzerninternen Kennzahlen berechnet. Für den Berichtszeitraum wurde keine Rückstellung berücksichtigt (Vj. 83,2 Mio €).

29. Rückstellungen für sonstige Risiken und Verpflichtungen

31.12.2020 31.12.2019
Mio € Kurzfristig Langfristig Kurzfristig Langfristig
Strukturrückstellungen 433,0 918,0 96,5 502,6
Prozess- und Umweltrisiken 132,2 197,9 116,3 103,2
Gewährleistungen 767,2 29,9 741,4
Übrige Rückstellungen 393,0 96,8 307,4 60,3
Rückstellungen für sonstige Risiken 1.725,4 1.242,6 1.261,6 666,1

Die Rückstellungen für sonstige Risiken haben sich wie folgt entwickelt:

Mio € Struktur
rückstellungen
Prozess- und
Umweltrisiken
Gewähr
leistungen
Übrige Rück
stellungen
Stand 01.01.2020 599,1 219,5 741,4 367,7
Zuführungen 870,2 219,0 588,7 334,2
Inanspruchnahmen –75,7 –62,0 –394,1 –129,8
Umgliederungen 10,6 –0,2
Änderungen im Konsolidierungskreis
Auflösungen –45,3 –25,8 –105,9 –67,8
Aufzinsungen 0,8 –0,9
Wechselkursveränderungen –7,9 –21,4 –33,0 –13,4
Stand 31.12.2020 1.351,0 330,1 797,1 489,8

In allen Segmenten waren durch Restrukturierungsmaßnahmen Zuführungen zu den Strukturrückstellungen zu verzeichnen, die sich aus dem Strukturprogramm "Transformation 2019–2029" ergeben und entsprechende Kosten beinhalten. Im Wesentlichen betraf dies die Segmente Tires, Vehicle Networking and Information und Powertrain.

Die Inanspruchnahmen der Strukturrückstellungen betreffen sowohl die Abwicklung von in vorherigen Jahren verabschiedeten als auch von 2020 erstmals berücksichtigten Restrukturierungsmaßnahmen.

Die Zuführungen zu den Rückstellungen für Prozess- und Umweltrisiken betreffen im Besonderen Risiken im Zusammenhang mit Streitigkeiten über gewerbliche Schutzrechte und wie im Vorjahr Produkthaftungsrisiken aus dem Reifenbereich in den USA. Wir verweisen auf Kapitel 36.

Die Inanspruchnahmen beinhalten hauptsächlich die zuvor genannten Produkthaftungsrisiken im Reifenbereich.

Die Entwicklung der Rückstellungen für Gewährleistungen beinhaltet Inanspruchnahmen in Höhe von 394,1 Mio € (Vj. 301,1 Mio €) sowie Auflösungen in Höhe von 105,9 Mio € (Vj. 182,2 Mio€), denen Zuführungen in Höhe von 588,7 Mio € (Vj. 599,1 Mio€), insbesondere für spezifizierte Einzelfälle innerhalb der Segmente Autonomous Mobility and Safety, Vehicle Networking and Information und Powertrain, gegenüberstehen.

Die übrigen Rückstellungen beinhalten auch Rückstellungen für Risiken aus der operativen Geschäftstätigkeit, u. a. Kompensationen aus Kunden- und Lieferantenansprüchen, die nicht Gewährleistung sind. Ebenfalls enthalten sind Rückstellungen für Rückbau- und Reifenrecycling-Verpflichtungen und auch Rückstellungen für mögliche Zinszahlungen und Strafzahlungen auf Ertragsteuerverbindlichkeiten.

30. Ertragsteuerverbindlichkeiten

Die Ertragsteuerverbindlichkeiten haben sich wie folgt entwickelt:

Mio € 2020 2019
Stand 01.01. 938,6 750,7
Zuführungen 521,4 694,0
Inanspruchnahmen sowie Vorauszahlungen für das laufende Geschäftsjahr –608,1 –477,8
Auflösungen –40,8 –34,5
Änderungen im Konsolidierungskreis 0,0 3,2
Wechselkursveränderungen –21,0 3,0
Stand 31.12. 790,1 938,6

Für die Überleitung zu den in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellten gezahlten Ertragsteuern sind zusätzlich zu den hier ausgewiesenen Inanspruchnahmen sowie laufenden Vorauszahlungen die zahlungswirksamen Veränderungen der Ertragsteuerforderungen einzubeziehen.

31. Finanzschulden und ergänzende Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

31.12.2020 31.12.2019
Mio € Gesamt Kurzfristig Langfristig Gesamt Kurzfristig Langfristig
Anleihen 3.501,7 200,0 3.301,7 2.793,8 1.348,7 1.445,1
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten1 1.559,8 964,3 595,5 1.470,4 960,3 510,1
Derivative Finanzinstrumente 15,5 15,5 13,3 13,3
Leasingverbindlichkeiten 1.543,0 319,0 1.224,0 1.715,0 318,3 1.396,7
Verbindlichkeiten aus Forderungsverkaufsprogrammen 296,0 296,0 468,6 468,6
Sonstige Finanzschulden2 418,4 395,2 23,2 1.157,9 1.134,6 23,3
Finanzschulden 7.334,4 2.190,0 5.144,4 7.619,0 4.243,8 3.375,2

1 Davon durch Grundschulden, Hypotheken und vergleichbare Sicherheiten gedeckte Beträge in Höhe von 11,3 Mio € (Vj. 12,4 Mio €).

2 In den sonstigen Finanzschulden sind im Jahr 2020 Begebungen von Commercial Paper mit einem Buchwert von 263,4 Mio € (Vj. 938,4 Mio €) enthalten.

Zusammensetzung der wesentlichen Continental-Anleihen

Mio €
Emittent/Typ
Emissions
betrag
31.12.20
Buchwert
31.12.20
Börsenwert
31.12.20
Emissions
betrag
31.12.19
Buchwert
31.12.19
Börsenwert
31.12.19
Kupon
p. a.
Ausgabe/
Fälligkeit und
Zinsbindung bis
Ausgabekurs
CAG1 Euro-Anleihe 600,0 599,8 600,2 0,000 % 2016/02.2020 99,410 %
CAG1 Euro-Anleihe 750,0 748,9 767,3 3,125 % 2013/09.2020 99,228 %
CAG1 Euro-Anleihe 500,0 498,4 500,5 500,0 497,8 496,5 0,000 % 2019/09.2023 99,804 %
CGF2 Euro-Anleihe 750,0 745,1 793,5 2,125 % 2020/11.2023 99,559 %
CGF2 Euro-Anleihe 625,0 621,0 647,4 1,125 % 2020/09.2024 99,589 %
CAG1 Euro-Anleihe 600,0 597,8 605,1 600,0 597,3 598,7 0,375 % 2019/06.2025 99,802 %
CAG1 Euro-Anleihe 750,0 739,4 837,6 2,500 % 2020/08.2026 98,791 %
Gesamt 3.225,0 3.201,7 3.384,1 2.450,0 2.443,8 2.462,7

1 CAG, Continental Aktiengesellschaft, Hannover.

2 CGF, Conti-Gummi Finance B.V., Maastricht, Niederlande.

Der Buchwert der Anleihen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr von 2.793,8 Mio€ um 707,9 Mio € auf 3.501,7 Mio € zum Ende des Geschäftsjahres 2020. Dieser Aufbau ist im Wesentlichen auf drei Euro-Anleiheemissionen durch die Continental AG und die Conti-Gummi Finance B.V., Maastricht, Niederlande, zurückzuführen. Die Continental Group platzierte im zweiten Quartal 2020 unter dem Rahmen-Emissionsprogramm für Anleiheemissionen (Debt Issuance Programme, DIP) Euro-Anleihen über insgesamt 2.125,0 Mio €. Der Ausgabekurs der am 27. Mai 2020 von der Continental AG ausgegebenen Anleihe über 750,0 Mio€ lag bei 98,791 %. Diese Anleihe hat eine Laufzeit von sechs Jahren und drei Monaten und einen Zinssatz von 2,500 % p. a. Die von der Conti-Gummi Finance B.V., Maastricht, Niederlande, am 27. Mai 2020 und 25. Juni 2020 ausgegebenen Anleihen über 750,0 Mio € bzw. 625,0 Mio € haben eine Laufzeit von drei Jahren und sechs Monaten bzw. vier Jahren und drei Monaten. Der Ausgabekurs der mit 2,125 % p. a. bzw. 1,125 % p. a. festverzinslichen Anleihen lag bei 99,559 % bzw. 99,589 %. Zudem wurden im Geschäftsjahr 2020 die am 5. Februar und 9. September fälligen Euro-Anleihen der Continental AG über 600,0 Mio € bzw. 750,0 Mio€ zu einem Kurs von 100,00 % zurückgezahlt. Die 600,0-Mio-€-Anleihe wurde mit 0,000 % p. a. verzinst und hatte eine Laufzeit von drei Jahren und zwei Monaten. Die 750,0-Mio-€-Anleihe wurde mit 3,125 % p. a. verzinst und hatte eine Laufzeit von sieben Jahren.

Die Ende August 2013 von der Continental AG zu 100,000 % begebene Privatplatzierung mit einem Volumen von 50,0 Mio€, einem Zinssatz von 3,900 % p. a. und einer Laufzeit von zwölf Jahren wurde Ende August 2020 vorzeitig zu 100,000 % zurückgezahlt. Der Buchwert der Anleihen beinhaltet ferner zwei im Oktober 2019 emittierte Privatplatzierungen der Continental AG. Eine der beiden Privatplatzierungen hat ein Nominalvolumen von 100,0 Mio €, eine Laufzeit von fünf Jahren und einen Festzins in Höhe von 0,231 % p. a. Die zweite, eineinhalb Jahre laufende Privatplatzierung hat ein Nominalvolumen von 200,0 Mio € und ist mit einer variablen Verzinsung ausgestattet.

Finanzierungszusagen von Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten lagen am 31. Dezember 2020 bei 1.559,8 Mio € (Vj. 1.470,4 Mio €) und damit 89,4 Mio € über dem Vorjahresniveau. Am 31. Dezember 2020 bestanden Finanzierungszusagen von Kreditinstituten in Höhe von 9.370,1 Mio € (Vj. 6.210,2 Mio €). Zum Stichtag waren davon nominal 7.780,8 Mio € (Vj. 4.702,2 Mio€) ungenutzt. Davon entfallen 7.000,0 Mio € (Vj. 4.000,0 Mio €) auf die nachfolgend beschriebenen syndizierten Kredite der Continental Group. Darüber hinaus entfiel der wesentliche Anteil der Finanzierungszusagen von Kreditinstituten wie im Vorjahr auf überwiegend variabel verzinsliche kurzfristige Kreditaufnahmen.

Der im Dezember 2019 vorzeitig erneuerte syndizierte Kredit besteht aus einer revolvierenden Tranche in Höhe von 4.000,0 Mio€ und einer Laufzeit von fünf Jahren. Im November 2020 hat Continental eine Option auf Verlängerung der Laufzeit um ein Jahr ausgeübt. Die kreditgebenden Banken haben daraufhin diese Finanzierungszusage bis Dezember 2025 zu unveränderten Konditionen verlängert. Die Kreditlinie berücksichtigt bei der Zinsberechnung auch sogenannte Nachhaltigkeitskomponenten, die mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Continental Group verknüpft sind. Werden die im Kreditvertrag konkret vereinbarten Leistungsverbesserungen bei der Nachhaltigkeit erreicht, wirkt dies zinsmindernd, eine Nichterreichung führt zu Zinsaufschlägen. Der Vertrag enthält keine Verpflichtung zur Einhaltung von Financial Covenants. Ausnutzungen dieser Tranche können sowohl in Euro als auch in anderen Währungen auf Basis variabler Zinssätze vorgenommen werden. In Abhängigkeit von der Währung erfolgt die Verzinsung entweder mit dem Euribor- oder dem entsprechenden Libor-Satz, jeweils zuzüglich einer Marge. Dieser revolvierende Kredit wurde am 31. Dezember 2020 wie auch im Vorjahr nicht genutzt. Zusätzlich zum bestehenden syndizierten Kredit wurde im Mai 2020 ein weiterer syndizierter Kredit in Höhe von 3.000,0 Mio€ vereinbart. Die neue Kreditlinie zielt darauf ab, aufgrund der COVID-19-Pandemie die finanzielle Flexibilität von Continental zu stärken, und hat daher eine kurze Laufzeit von 364 Tagen. Der Kreditvertrag basiert auf dem des bestehenden syndizierten Kredits über 4.000,0 Mio € und sieht eine ausschließliche Nutzung durch die Continental AG vor. Diese Finanzierungszusage wurde zum 31. Dezember 2020 ebenfalls nicht in Anspruch genommen.

Zur Deckung des kurzfristigen Kreditbedarfs hat die Continental Group im Berichtsjahr Commercial-Paper-Programme, die Forderungsverkaufsprogramme und die diversen Banklinien genutzt.

Zur Struktur der Fälligkeiten der Finanzschulden verweisen wir auf Kapitel 32.

Ergänzende Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Die nachfolgende Tabelle zeigt die (Netto-)Veränderung kurzfristiger und langfristiger Finanzschulden zur Erläuterung der Konzern-Kapitalflussrechnung:

Zahlungs
wirksam
Nicht
zahlungswirksam
Mio € 31.12.2020 Wechselkurs
veränderungen
Um
gliederungen
Änderungen
des beizu
legenden
Zeitwerts
Konsolidierungs
kreisverän
derungen
Sonstiges 31.12.2019
Veränderung derivativer
Finanzinstrumente und
verzinslicher Anlagen
256,5 35,0 –12,2 72,6 –44,4 205,5
Veränderung kurzfristiger
Finanzschulden
–2.190,0 2.522,7 60,3 –500,5 –15,6 –13,1 –4.243,8
Veränderung langfristiger
Finanzschulden
–5.144,4 –2.160,7 46,9 500,5 –155,9 –3.375,2
Zahlungs
wirksam
Nicht
zahlungswirksam
Mio € 31.12.2019 Wechselkurs
veränderungen
Um
gliederungen
Änderungen
des beizu
legenden
Zeitwerts
Konsolidierungs
kreisverän
derungen
Sonstiges 31.12.2018
Veränderung derivativer
Finanzinstrumente und
verzinslicher Anlagen
205,5 10,3 –1,1 53,5 8,9 –50,3 184,2
Veränderung kurzfristiger
Finanzschulden
–4.243,8 1.039,2 –43,0 –1.657,1 –13,4 –10,5 –401,1 –3.157,9
Veränderung langfristiger
Finanzschulden
–3.375,2 –1.907,5 –20,1 1.657,1 –12,8 –1.642,9 –1.449,0

32. Finanzinstrumente

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte für die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, wobei lang- und kurzfristige Bilanzposten zusammengefasst werden. Zudem werden die relevanten Bewertungskategorien nach IFRS 9, Finanzinstrumente, sowie die jeweils für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts relevanten Stufen der Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 13, Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, dargestellt.

Mio € Bewertungs
kategorie
nach IFRS 9
Buchwert
31.12.2020
Beizulegender
Zeitwert
31.12.2020
davon
Stufe 1
davon
Stufe 2
davon
Stufe 3
Sonstige Finanzanlagen1 FVOCIwoR 109,2 109,2 109,2
Derivative Finanzinstrumente und verzinsliche Anlagen
Derivative Finanzinstrumente ohne effektive Hedge-Beziehung FVPL 70,1 70,1 70,1
Schuldinstrumente FVPL 79,6 79,6 68,4 11,2
Schuldinstrumente At cost 106,9 106,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen At cost 6.946,6 6.946,6
Wechselforderungen FVOCIwR 399,8 399,8 399,8
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen FVPL 6,8 6,8 6,8
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Sonstige finanzielle Vermögenswerte FVPL 63,9 63,9 63,9
Sonstige finanzielle Vermögenswerte FVOCIwoR 33,5 33,5 33,5
Sonstige finanzielle Vermögenswerte At cost 210,4 210,4
Flüssige Mittel
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente At cost 2.591,8 2.591,8
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente FVPL 346,9 346,9 346,9
Finanzielle Vermögenswerte 10.965,5 10.965,5 415,3 551,8 142,7
Finanzschulden ohne Leasingverbindlichkeiten
Derivative Finanzinstrumente ohne effektive Hedge-Beziehung FVPL 15,5 15,5 15,5
Sonstige Finanzschulden At cost 5.775,9 5.976,9 3.384,1 945,8
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen At cost 5.933,1 5.933,1
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten At cost 1.294,5 1.294,5
Finanzielle Verbindlichkeiten ohne Leasingverbindlichkeiten 13.019,0 13.220,0 3.384,1 961,3
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien nach IFRS 9:
Finanzielle Vermögenswerte (FVOCIwR) 399,8
Finanzielle Vermögenswerte (FVOCIwoR) 142,7
Finanzielle Vermögenswerte (FVPL) 567,3
Finanzielle Vermögenswerte (At cost) 9.855,7
Finanzielle Verbindlichkeiten (FVPL) 15,5
Finanzielle Verbindlichkeiten (At cost) 13.003,5

1 Zur Erhöhung der Transparenz werden die Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen nicht mehr unter den Finanzinstrumenten dargestellt. Die Werte der Vergleichsperiode sind entsprechend angepasst dargestellt.

Mio € Bewertungs
kategorie
nach IFRS 9
Buchwert
31.12.2019
Beizulegender
Zeitwert
31.12.2019
davon
Stufe 1
davon
Stufe 2
davon
Stufe 3
Sonstige Finanzanlagen1 FVOCIwoR 182,9 182,9 182,9
Derivative Finanzinstrumente und verzinsliche Anlagen
Derivative Finanzinstrumente ohne effektive Hedge-Beziehung2 FVPL 7,5 7,5 7,5
Schuldinstrumente FVPL 39,8 39,8 29,1 10,7
Schuldinstrumente At cost 158,2 158,2
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen At cost 7.571,2 7.571,2
Wechselforderungen FVOCIwR 134,2 134,2 134,2
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen FVPL 6,2 6,2 6,2
Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Sonstige finanzielle Vermögenswerte FVPL 36,5 36,5 36,5
Sonstige finanzielle Vermögenswerte At cost 196,6 196,6
Flüssige Mittel
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente At cost 2.748,6 2.748,6
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente FVPL 593,2 593,2 400,6 192,6
Finanzielle Vermögenswerte 11.674,9 11.674,9 429,7 387,7 182,9
Finanzschulden ohne Leasingverbindlichkeiten
Derivative Finanzinstrumente ohne effektive Hedge-Beziehung2 FVPL 13,3 13,3 13,3
Sonstige Finanzschulden At cost 5.890,7 5.926,8 2.462,7 908,3
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen At cost 7.111,0 7.111,0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten At cost 1.078,0 1.078,0 0,4
Finanzielle Verbindlichkeiten ohne Leasingverbindlichkeiten 14.093,0 14.129,1 2.462,7 922,0
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien nach IFRS 9:
Finanzielle Vermögenswerte (FVOCIwR) 134,2
Finanzielle Vermögenswerte (FVOCIwoR) 182,9
Finanzielle Vermögenswerte (FVPL) 683,2
Finanzielle Vermögenswerte (At cost) 10.674,6
Finanzielle Verbindlichkeiten (FVPL) 13,3
Finanzielle Verbindlichkeiten (At cost) 14.079,7

1 Zur Erhöhung der Transparenz werden die Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen nicht mehr unter den Finanzinstrumenten dargestellt. Die Werte der Vergleichsperiode sind entsprechend angepasst dargestellt.

2 Darunter positive beizulegende Zeitwerte in Höhe von 0,0 Mio € sowie negative beizulegende Zeitwerte in Höhe von 0,1 Mio € für kurzfristig laufende eingebettete derivative Finanzinstrumente.

Erläuterungen der Abkürzungen

› At cost, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

  • › FVOCIwR, Fair Value through other comprehensive income with reclassification, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet, mit Reklassifizierung
  • › FVOCIwoR, Fair Value through other comprehensive income without reclassification, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet, ohne Reklassifizierung
  • › FVPL, Fair Value through profit and loss, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet

Stufen der Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 13, Bemessung des beizulegenden Zeitwerts:

  • › Stufe 1: notierte Preise in aktiven Märkten für identische Instrumente
  • › Stufe 2: notierte Preise in aktiven Märkten für ähnliche Instrumente oder Bewertungsmethoden, bei denen alle wesentlichen Input-Faktoren auf beobachtbaren Marktdaten beruhen
  • › Stufe 3: Bewertungsmethoden, bei denen die wesentlichen Input-Faktoren nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen

Die der Bewertungskategorie FVOCIwoR zugeordneten Finanzinstrumente werden als solche eingestuft, da diese langfristig zu strategischen Zwecken gehalten werden.

Für zum FVOCIwoR-bilanzierte-Finanzinstumente, für die keine notierten Preise in aktiven Märkten für identische Instrumente (Stufe 1) oder für ähnliche Instrumente vorliegen oder keine Bewertungsmethoden, bei denen alle wesentlichen Input-Faktoren auf beobachtbaren Marktdaten beruhen (Stufe 2), anwendbar sind, ist der Zeitwert mit einer Bewertungsmethode, bei der die wesentlichen Input-Faktoren auf nicht beobachtbaren Marktdaten beruhen (Stufe 3), zu ermitteln. Sofern externe Bewertungsgutachten oder Informationen aus weiteren Finanzierungsrunden vorliegen, werden diese herangezogen. Liegen derartige Informationen nicht vor, erfolgt die Bewertung nach dem Bewertungsverfahren, das im jeweiligen Fall als angemessen und umsetzbar erachtet wird, z. B. nach der Discounted-Cashflow-Methode oder per Multiplikatoren-Verfahren mit auf Kaufpreisen bei vergleichbaren Transaktionen basierenden Verhältniszahlen. Nur wenn nicht genügend neuere Informationen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts vorliegen, werden die Anschaffungskosten als die beste Schätzung des beizulegenden Zeitwerts angesehen. Die zum FVOCIwoR-bilanzierten-Finanzinstumente werden hinsichtlich etwaiger Änderungen der wesentlichen, nicht beobachtbaren Input-Faktoren zentral überwacht und kontinuierlich auf Wertschwankungen überprüft. Im Geschäftsjahr 2020 wurden zwei sonstige Finanzanlagen um insgesamt 13,4 Mio € wertberichtigt und eine andere um 6,4 Mio € aufgewertet.

Hinsichtlich der Buchwertentwicklung der sonstigen Finanzanlagen verweisen wir auf Kapitel 19. Auf eine Sensitivitätsanalyse wird aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Konzernanhang unter Allgemeine Erläuterungen und Grundsätze der Rechnungslegung (Kapitel 2) erläutert.

Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen mit Finanzierungscharakter, At-cost-bewertete sonstige finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen die bilanzierten Werte zum Abschlussstichtag in der Regel näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert und werden nicht in der Fair-Value-Hierarchie der Tabelle dargestellt. Die beizulegenden Zeitwerte der sonstigen Finanzschulden und der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten wurden durch Diskontierung aller künftigen Zahlungsströme mit den jeweils geltenden Zinssätzen für die entsprechenden Restlaufzeiten unter Berücksichtigung eines unternehmensspezifischen Bonitätsspreads ermittelt, sofern deren bilanzierte Werte zum Abschlussstichtag nicht näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.

Der Konzern erfasst mögliche Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der eine Änderung eingetreten ist. Im Jahr 2020 wurden wie im Vorjahr keine Transfers zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie vorgenommen.

Folgende Erträge und Aufwendungen aus Finanzinstrumenten wurden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:

Netto-Ergebnisse
aus Zinsen
Sonstige Netto-Gewinne
oder -Verluste
Summe Netto-Gewinne
oder -Verluste
Mio € 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Finanzielle Vermögenswerte (At cost) 25,7 31,1 –14,0 –97,2 11,7 –66,1
Finanzielle Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten (FVPL)
2,4 8,7 140,6 –31,6 143,0 –22,9
Finanzielle Vermögenswerte (FVOCI) –1,7 0,6 0,6 0,6 –1,1
Finanzielle Verbindlichkeiten (At cost) –108,9 –96,9 –41,0 –54,1 –149,9 –151,0

Die Zinsen aus Finanzinstrumenten werden im Finanzergebnis (Kapitel 11) ausgewiesen.

Dividendenerträge aus finanziellen Vermögenswerten, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet, werden unter Beteiligungsergebnis (Kapitel 10) erläutert.

Sicherheiten

Insgesamt wurden zum 31. Dezember 2020 finanzielle Vermögenswerte als Sicherheiten in Höhe von 579,5 Mio € (Vj. 745,8 Mio €) gestellt. Im Berichtsjahr umfassten die Sicherheiten wie im Vorjahr im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die zur Besicherung der Verbindlichkeiten aus Forderungsverkaufsprogrammen abgetreten wurden. Der Rest betrifft verpfändete Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte.

Risikomanagement von Finanzinstrumenten

Der Continental-Konzern ist aufgrund der internationalen Geschäftsaktivitäten und der damit verbundenen Finanzierungen Ausfallrisiken, Risiken aus Wechselkursänderungen, Veränderungen variabler Zinssätze sowie einem Liquiditätsrisiko ausgesetzt. Das Management dieser Risiken wird in den folgenden Abschnitten beschrieben.

Zudem kommen im Konzern Sicherungsinstrumente zum Einsatz. Für deren Einsatz bestehen konzernweite Regelwerke, deren Einhaltung regelmäßig von der Konzernrevision überprüft wird. Interne Abwicklungsrisiken werden durch eine strikte funktionale Trennung der Aufgabenbereiche minimiert.

Weitere Erläuterungen zu den im Folgenden dargestellten Risiken und zum Risikomanagement finden sich im Risiko- und Chancenbericht im Konzernlagebericht.

1. Ausfallrisiken

Die Ausfallrisiken von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, von Vertragsvermögenswerten oder von anderen finanziellen Vermögenswerten umfassen das Risiko, dass offene Forderungen verspätet beglichen werden bzw. ausfallen, falls ein Kunde oder eine andere Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Summe der positiven Buchwerte entspricht dem maximalen Ausfallrisiko des Continental-Konzerns aus finanziellen Vermögenswerten. Das Ausfallrisiko wird hauptsächlich durch Merkmale der Kunden und der Branche beeinflusst und daher von zentralen und lokalen Kreditmanagern analysiert und überwacht. Zu den Aufgaben des Kreditmanagements gehört die gebündelte Risikosteuerung des Forderungsvermögens. Regelmäßig werden Bonität und Zahlungsverhalten der Vertragspartner analysiert.

Das Ausfallrisiko bei originären finanziellen Forderungen wird zusätzlich dadurch begrenzt, dass nur Vertragspartner mit erwiesener Bonität angenommen werden, Sicherheiten hinterlegt oder im Einzelfall Warenkreditversicherungen abgeschlossen werden. Zum 31. Dezember 2020 wurden im Konzern Sicherheiten in unwesentlicher Höhe gehalten. Es gibt keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Vertragsvermögenswerte, für die aufgrund gehaltener Sicherheiten eine Wertminderung unterlassen wurde.

Trotzdem lassen sich Ausfallrisiken nicht völlig ausschließen. Bestehenden Restrisiken wird durch die Bildung von erwarteten Kreditverlusten für identifizierte Einzelrisiken sowie anhand von Erfahrungswerten unter Berücksichtigung von gegebenenfalls relevanten Zukunftskomponenten Rechnung getragen. Finanzielle

Vermögenswerte, die weder überfällig noch wertgemindert sind, weisen dementsprechend eine erstklassige Kreditqualität auf. Die Ermittlung der Ausfallrisiken erfolgt nach konzerneinheitlichen Maßstäben. Die Methoden zur Ermittlung der Wertberichtigungen sind im Konzernanhang unter Allgemeine Erläuterungen und Grundsätze der Rechnungslegung (Kapitel 2) erläutert.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte

Sofern Forderungen in ihrer Bonität beeinträchtigt sind, werden entsprechende Aufwendungen auf einem Wertberichtigungskonto erfasst.

Die Ermittlung der erwarteten lebenslangen Kreditverluste basiert im wesentlichen Maße auf Einschätzungen und Beurteilungen, die auf der Bonität der jeweiligen Kunden, aktuellen Konjunkturentwicklungen und der Analyse historischer Forderungsausfälle beruhen. Die Kreditwürdigkeit eines Kunden wird anhand des Zahlungsverhaltens und seiner Zahlungsfähigkeit beurteilt. Eine Berücksichtigung von Risiken verschiedener Kundengruppen, Branchen oder Länderrisiken – sofern vorhanden – wird regelmäßig geprüft. 2020 war keine entsprechende Aufteilung des Ausfallrisikos erforderlich.

Continental ermittelt die Ausfallraten für die erwarteten lebenslangen Kreditverluste basierend auf einem Drei-Jahres-Durchschnitt unter Berücksichtigung der historischen Ausfälle, die auf die verschiedenen Überfälligkeiten aufgeteilt werden, sowie grundsätzlich auch unter Berücksichtigung einer zukunftsgerichteten Komponente. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte, die bereits in ihrer Bonität beeinträchtigt sind, werden bei der Ermittlung der erwarteten lebenslangen Kreditverluste nicht berücksichtigt. Es gab keine wesentlichen Effekte auf erwartete Kreditverluste aus der Modifizierung von Zahlungsströmen.

Die folgende Tabelle zeigt die Bruttobuchwerte für nicht in ihrer Bonität beeinträchtigte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte zum 31. Dezember 20201:

Mio € 31.12.2020 31.12.2019
nicht überfällig 6.863,6 7.006,7
0–29 Tage 290,6 398,4
30–59 Tage 98,2 146,0
60–89 Tage 34,7 57,5
90–119 Tage 22,2 33,9
120 Tage und mehr 93,7 116,7
Stand zum 31.12. 7.403,0 7.759,2

1 Die Differenz zu den Tabellen in Kapitel 6 und 24 in Höhe von 228,7 Mio € (31. Dezember 2019: 170,1 Mio €) resultiert aus in ihrer Bonität beeinträchtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten.

Im Berichtsjahr entwickelten sich die erwarteten lebenslangen Kreditverluste sowie die Wertberichtigungen für in ihrer Bonität beeinträchtigte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte folgendermaßen:

Mio € 2020 2019
Stand zum 01.01. 128,5 109,5
Zuführung 116,3 75,3
Inanspruchnahmen –18,2 –21,2
Auflösungen –53,7 –37,2
Abgänge aus Konsolidierungskreisänderungen 0,0 0,0
Wechselkursveränderungen –13,5 2,1
Stand zum 31.12. 159,4 128,5

Zum 31. Dezember 2020 betragen die Wertberichtigungen für in ihrer Bonität beeinträchtigte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 142,3 Mio € (Vj. 113,5 Mio €).

Wertberichtigte Forderungen, die im Berichtszeitraum abgeschrieben wurden, unterliegen mit 1,0 Mio € (Vj. 0,7 Mio€) weiterhin Vollstreckungsmaßnahmen.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Für sonstige finanzielle Vermögenswerte, deren Bonität beeinträchtigt ist, wurden Wertberichtigungen in Höhe des Brutto-Buchwerts von insgesamt 2,9 Mio € (Vj. 2,0 Mio €) berücksichtigt. Darüber hinaus erwartete Zwölf-Monats- sowie lebenslange Kreditverluste der sonstigen finanziellen Vermögenswerte sind von unwesentlicher Bedeutung.

Wertberichtigte sonstige finanzielle Vermögenswerte, die im Berichtszeitraum abgeschrieben wurden, unterliegen keinen (Vj. 1,0 Mio €) Vollstreckungsmaßnahmen.

Flüssige Mittel sowie derivative Finanzinstrumente und verzinsliche Anlagen

Um das Ausfallrisiko bei flüssigen Mitteln sowie derivativen Finanzinstrumenten und verzinslichen Anlagen zu minimieren, werden grundsätzlich Banken genutzt, die von der Continental Group aufgrund von festgelegten Kriterien als Kernbanken klassifiziert wurden. Diese sollen grundsätzlich mindestens über eine Kreditratingeinstufung einer der global tätigen Ratingagenturen im Investment-Grade-Bereich verfügen. Daher kann das Ausfallrisiko als sehr gering eingeschätzt werden. Die Bonität der Kernbanken sowie weiterer Banken und anderer Geschäftspartner, mit denen aus operativen oder regulatorischen Gründen abweichend vom Kernbankenprinzip Anlagen bzw. Ausleihungen getätigt werden oder Handel mit derivativen Finanzinstrumenten betrieben wird, wird laufend überwacht, wobei neben den Kreditratingeinstufungen insbesondere auch die Prämien für die Versicherung von Kreditausfallrisiken (Credit Default Swap, CDS) beobachtet werden, sofern diese Informationen verfügbar sind. Darüber hinaus definiert die Continental Group für jede Bank Anlagelimite sowie für derivative Finanzinstrumente Handelslimite. Deren Höhe richtet sich im Wesentlichen an der Bonitätseinschätzung der jeweiligen Bank aus. Die Einhaltung dieser Limite wird kontinuierlich überwacht. Für in ihrer Bonität beeinträchtigte Ausleihungen an assoziierte Unternehmen wurden im Berichtsjahr Wertberichtigungen von 2,2 Mio€

aufgelöst (Vj. 50,3 Mio € gebildet). Darüber hinaus wurde die im Vorjahr für Kreditzusagen an diese Unternehmen in Höhe von 57,4 Mio € gebildete Rückstellung im Berichtsjahr in Höhe von 46,5 Mio € in Anspruch genommen. Die daraus und nach Wechselkurseffekten zum 31. Dezember 2020 resultierenden Bestände an Wertberichtigungen von 94,0 Mio € (Vj. 50,3 Mio€) und Rückstellungen für Kreditzusagen von 11,2 Mio € (Vj. 57,4 Mio €) entsprechen den jeweiligen Bruttobuchwerten der wertberichtigten Ausleihungen bzw. den ausstehenden Nominalbeträgen der Kreditzusagen. Die erwarteten Kreditverluste der flüssigen Mittel und anderen verzinslichen Anlagen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, sind wie im Vorjahr von unwesentlicher Bedeutung.

2. Währungsmanagement

Die internationale Ausrichtung der Geschäftsaktivitäten führt zu Liefer- und Zahlungsströmen in unterschiedlichen Währungen. Daraus leitet sich ein Verlustrisiko ab, denn Vermögenswerte, die in einer Währung mit sinkendem Wechselkurs notiert sind, verlieren an Wert. Parallel dazu verteuern sich Verbindlichkeiten in einer Währung mit steigendem Wechselkurs. Zur Absicherung dürfen ausschließlich zuvor in den konzernweiten Regelwerken definierte derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, die sich im Risikomanagementsystem abbilden und bewerten lassen. Der Einsatz von Finanzinstrumenten, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Operative Fremdwährungsrisiken

Im Rahmen des operativen Währungsmanagements werden bekannte und erwartete Fremdwährungszahlungsströme zu operativen Währungs-Exposures in Form von saldierten Netto-Cashflows je Transaktionswährung auf rollierender Zwölf-Monats-Basis zusammengefasst. Diese Zahlungsströme ergeben sich im Wesentlichen aus Zahlungseingängen und -ausgängen konzernexterner und interner Lieferungen und Leistungen der Konzerngesellschaften weltweit. Seit mehreren Jahren wird ein Natural-Hedge-Ansatz zur Reduzierung des Währungskursrisikos verfolgt, sodass der Saldo zwischen Ein- und Auszahlungen in den jeweiligen Fremdwährungen möglichst gering gehalten wird. Darüber hinaus wird die Entwicklung der Wechselkurse beobachtet, analysiert und prognostiziert. Der wöchentlich tagende Zins- und Währungsausschuss beschließt auf der Basis des operativen Währungs-Exposure sowie aufgrund fortlaufend angepasster Wechselkurserwartungen im Einzelfall vorzunehmende Sicherungsmaßnahmen durch Abschluss derivativer Finanzinstrumente, insbesondere von Devisentermingeschäften, Devisenswaps und Währungsoptionen mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten. Deren Umfang darf ohne gesonderte Vorstandsgenehmigung 30 % des Zwölf-Monats-Exposure je Währung nicht überschreiten. Darüber hinaus werden weitere Risikogrenzen für offene derivative Positionen gesetzt. Sie schränken das Risiko aus dem Abschluss von Sicherungsgeschäften stark ein. Eine Anwendung von Hedge Accounting für entsprechend abgeschlossene Sicherungsgeschäfte erfolgte im Berichtsjahr sowie im Vorjahr nicht. Zum 31. Dezember 2020 bestehen wie im Vorjahr keine derivativen Finanzinstrumente zur Absicherung operativer Fremdwährungsrisiken.

Netto-Exposures aus Finanzinstrumenten, die in einer von der funktionalen Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft abweichenden Währung denominiert und die nicht den Netto-Finanzschulden zuzuordnen sind, bestehen zum 31. Dezember 2020 in den wesentlichen Währungen Euro in Höhe von -168,8 Mio € (Vj. -533,1 Mio €) und US-Dollar in Höhe von -500,3 Mio € (Vj. -291,2 Mio €). Die auf die genannten Euro-Fremdwährungstransaktionen entfallenden wesentlichen lokalen Währungen sind mit -160,1 Mio € der chinesische Renminbi, mit 126,8 Mio€ die tschechische Krone und mit -68,7 Mio € der mexikanische Peso (Vj. mit -176,8 Mio € der chinesische Renminbi, mit -166,3 Mio € die tschechische Krone und mit -65,4 Mio € der brasilianische Real) und die auf die US-Dollar-Fremdwährungstransaktionen entfallenden wesentlichen lokalen Währungen sind mit -198,7 Mio € der chinesische Renminbi, mit -107,0 Mio € die tschechische Krone und mit -99,7 Mio € der rumänische Leu (Vj. mit -195,2 Mio € der chinesische Renminbi, mit -151,8 Mio € der südkoreanische Won und mit 119,0 Mio € der Euro). Bei den genannten Beträgen handelt es sich bei positiven Werten um Netto-Forderungen und bei negativen Werten um Netto-Verbindlichkeiten.

Finanzielle Fremdwährungsrisiken

Neben den operativen Fremdwährungsrisiken entstehen Währungsrisiken aus konzernexternen und -internen Netto-Finanzschulden, die in einer von der funktionalen Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft abweichenden Währung denominiert sind. Der Bestand dieser Instrumente wird regelmäßig in Form eines finanziellen Währungs-Exposure je Transaktionswährung zusammengefasst. Zum 31. Dezember 2020 bestand das Netto-Exposure in den wesentlichen Währungen Euro in Höhe von 158,7 Mio € (Vj. -121,2 Mio €) sowie US-Dollar in Höhe von 1.336,9 Mio € (Vj. 687,5 Mio €). Die auf die genannten Euro-Fremdwährungstransaktionen entfallenden wesentlichen lokalen Währungen sind mit 412,8 Mio € die tschechische Krone, mit -183,3 Mio € der brasilianische Real und mit -174,4 Mio € der rumänische Leu (Vj. mit 363,6 Mio € die tschechische Krone, mit -289,3 Mio € der brasilianische Real und mit -226,3 Mio € der ungarische Forint) und die auf die US-Dollar-Fremdwährungstransaktionen entfallenden wesentlichen lokalen Währungen sind mit 870,4 Mio € der Euro, mit 324,3 Mio € der mexikanische Peso und mit 96,4 Mio € der philippinische Peso (Vj. mit 328,9 Mio € der mexikanische Peso, mit 172,8 Mio € der philippinische Peso und mit 107,5 Mio € der Euro). Diese Währungsrisiken werden in der Regel durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten, insbesondere durch Devisentermingeschäfte, Devisenswaps und Zins-Währungsswaps, abgesichert. Bei eindeutigen, längerfristigen und wesentlichen Sicherungszusammenhängen

wird in der Regel von der Möglichkeit des Hedge Accounting Gebrauch gemacht. Eine Aufteilung der abgesicherten Transaktionen in Risikokomponenten findet dabei nicht statt.

Sicherung finanzieller Fremdwährungsrisiken ohne Anwendung von Hedge Accounting

Zum 31. Dezember 2020 bestehen derivative Finanzinstrumente zur Absicherung finanzieller Fremdwährungsrisiken aus konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten. Für diese erfolgt keine Anwendung von Hedge Accounting und damit eine Zuordnung zur Bewertungskategorie FVPL. Entsprechende Devisentermingeschäfte und Devisenswaps werden zum 31. Dezember 2020 unter dem Bilanzposten kurzfristige derivative Finanzinstrumente und verzinsliche Anlagen mit einem Betrag von 15,9 Mio€ (Vj. 7,5 Mio €) sowie unter kurzfristige Finanzschulden mit 15,5 Mio € (Vj. 13,3 Mio €) ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2020 beträgt das Nominalvolumen 1.648,4 Mio € (Vj. 1.275,6 Mio €). Darüber hinaus bestehen zum 31. Dezember 2020 Zins-Währungsswaps mit einem Nominalvolumen von insgesamt 500,0 Mio € (Vj. —), die mit einem Betrag von 54,2 Mio € (Vj. —) unter langfristige derivative Finanzinstrumente und verzinsliche Anlagen ausgewiesen werden.

Sicherung finanzieller Fremdwährungsrisiken (Net Investment Hedges)

Der Continental-Konzern hat bis August 2017 Absicherungen von Netto-Investitionen in ausländische Geschäftsbetriebe vorgenommen. Aufgrund der Entscheidung, die in der Rücklage für Währungsumrechnung im Eigenkapital kumulierten Währungseffekte aus der Netto-Investition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb sowie aus den designierten Sicherungsgeschäften erst bei einer Veräußerung oder Liquidation des ausländischen Geschäftsbetriebs in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern, verblieben aus den Grundgeschäften 20,2 Mio € (Vj. 20,2 Mio €) in der Rücklage für Währungsumrechnung im Eigenkapital.

Sicherung finanzieller Fremdwährungsrisiken (Cashflow Hedges) Der Continental-Konzern hat im Jahr 2015 Zins-Währungsswaps als Sicherungsgeschäfte für ein Cashflow Hedge Accounting nach IAS 39 und ab dem 1. Januar 2018 nach IFRS 9 vollständig designiert. Die Cashflow Hedges bezogen sich auf die Absicherung der am 19. November 2015 durch die Continental Rubber of America, Corp., Wilmington, USA, emittierte Anleihe im Volumen von 500 Mio €. Dabei wurden zum einen die Währungsrisiken der Continental Rubber of America, Corp., Wilmington, USA, aus der Denominierung in Euro gesichert und zum anderen der Euro-Festzins in einen US-Dollar-basierten Festzins getauscht. Diese Cashflow Hedges sind zusammen mit der Fälligkeit der Anleihe am 19. Februar 2019 ausgelaufen.

Im Jahr 2019 waren aus den Cashflow Hedges keine in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassenden Ineffektivitäten entstanden. Zeitwertveränderungen und erfolgswirksame Umgliederungen im Jahr 2019 können der Gesamtergebnisrechnung unter dem Posten Cashflow Hedges entnommen werden.

Für die Grundsätze der Bilanzierung der Cashflow Hedges verweisen wir auf Allgemeine Erläuterungen und Grundsätze der Rechnungslegung (Kapitel 2).

Translationsbezogene Fremdwährungsrisiken

Viele Konzerngesellschaften befinden sich außerhalb des Euro-Währungsraums. Da die Berichtswährung im Konzernabschluss der Continental AG der Euro ist, werden die Abschlüsse dieser Gesellschaften in Euro umgerechnet. Im Hinblick auf das Risikomanagement von translationsbezogenen Fremdwährungseffekten wird unterstellt, dass Investitionen in ausländische Gesellschaften grundsätzlich auf Dauer angelegt sind und die Ergebnisse reinvestiert werden. Translationsbezogene Auswirkungen, die entstehen, wenn sich der Wert der Netto-Vermögenspositionen umgerechnet in Euro aufgrund von Wechselkursschwankungen ändert, werden im Eigenkapital des Konzernabschlusses erfasst und grundsätzlich nicht gesichert.

Sensitivitätsanalyse

IFRS 7, Finanzinstrumente: Angaben, verlangt mittels Sensitivitätsanalyse eine Darstellung der Auswirkungen hypothetischer Änderungen von Wechselkursen auf Ergebnis und Eigenkapital. Die Änderungen der Währungskurse werden in der Continental Group auf den Bestand aller Finanzinstrumente einschließlich der Effekte von Sicherungsgeschäften am Abschlussstichtag bezogen. Erwartete Transaktionen und translationsbezogene Fremdwährungsrisiken werden nicht in die Sensitivitätsanalyse einbezogen. Die Sensitivitäten werden ermittelt, indem für die Finanzinstrumente, die von funktionalen Währungen abweichende Transaktionswährungen aufweisen, eine zehnprozentige Auf- bzw. Abwertung der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerngesellschaften gegenüber den identifizierten abweichenden Transaktionswährungen unterstellt wird. Für Sicherungsgeschäfte wird eine Bewertung auf Basis einer zehnprozentigen Veränderung der zugrunde liegenden Terminbzw. Spotkurse aus Sicht der lokalen Währung der sichernden Konzerngesellschaft zugrunde gelegt. Die nachfolgende Übersicht zeigt den nach dieser Systematik berechneten Gesamteffekt sowie die Einzeleffekte aus den wesentlichen Transaktionswährungen Euro und US-Dollar vor Ertragsteuern auf den Unterschiedsbetrag aus Währungsumrechnung und aus Finanzinstrumenten im Eigenkapital und auf das Konzernergebnis.

2020 2019
Mio € Eigenkapital Konzernergebnis Eigenkapital Konzernergebnis
Lokale Währung +10 %
Gesamt 79,6 73,5
davon EUR 3,9 49,0
davon USD 6,3 –32,8
Lokale Währung -10 %
Gesamt –79,6 –73,5
davon EUR –3,9 –49,0
davon USD –6,3 32,8

3. Zinsmanagement

Aus variablen Zinsvereinbarungen sowie grundsätzlich aus Finanzinstrumenten mit kurzfristigen Laufzeiten resultiert das Risiko steigender Zinsen bei finanziellen verzinslichen Verbindlichkeiten bzw. fallender Zinsen bei finanziellen verzinslichen Anlagen. Diese Zinsrisiken werden im Rahmen des Zinsmanagements u. a. auf Basis einer kontinuierlichen Überwachung der langfristigen und kurzfristigen aktuellen und erwarteten Zinsentwicklungen bewertet, eingeschätzt und bei Bedarf durch den Einsatz von derivativen Zinssicherungsinstrumenten gesteuert. Gegenstand dieser Steuerung sind die zinstragenden Netto-Finanzschulden des Konzerns auf Stichtagsbasis. Zinssicherungsgeschäfte dienen ausschließlich der

Steuerung der identifizierten Zinsänderungsrisiken. Einmal im Jahr wird eine Bandbreite für den angestrebten Anteil der festverzinsten im Verhältnis zu den gesamten Brutto-Finanzschulden bestimmt. Zum 31. Dezember 2020 bestehen wie im Vorjahr keine derivativen Finanzinstrumente zur Absicherung von Zinsrisiken. Ein Risiko aus Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts längerfristiger finanzieller Verbindlichkeiten durch Veränderungen von Festzinsen am Kapitalmarkt besteht für den Konzern nicht, da die Kapitalgeber daraus kein Recht auf vorzeitige Rückzahlung geltend machen können und die Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt.

Zinsrisiken

Das Profil der den Netto-Finanzschulden zugeordneten verzinslichen Finanzinstrumente unter Berücksichtigung der Wirkung von derivativen Finanzinstrumenten der Continental Group stellt sich wie folgt dar:

Mio € 2020 2019
Festverzinsliche Instrumente
Finanzielle Vermögenswerte 68,9 87,4
Finanzielle Verbindlichkeiten 5.556,4 5.266,0
Variabel verzinsliche Instrumente
Finanzielle Vermögenswerte 3.056,3 3.452,4
Finanzielle Verbindlichkeiten 1.762,5 2.339,7

Fair-Value-Sensitivitätsanalyse

Gemäß IFRS 7 sind mittels Sensitivitätsanalyse Effekte aus Finanzinstrumenten durch die Änderung von Zinssätzen auf Ergebnis und Eigenkapital darzustellen. Die wesentlichen Effekte resultierten aus der Änderung der US-Dollar- und Euro-Zinssätze. Es ergeben sich im Jahr 2020 sowie im Vorjahr keine Veränderungen im Eigenkapital. Die Effekte auf das Finanzergebnis werden im Folgenden dargestellt; Steuereffekte wurden bei der Analyse nicht berücksichtigt:

  • › Ein Anstieg der US-Dollar-Zinssätze um 100 Basispunkte im Jahr 2020 hätte zu einer Veränderung des Finanzergebnisses von 13,3 Mio € (Vj. —) geführt.
  • › Ein Rückgang der US-Dollar-Zinssätze um 100 Basispunkte hätte zu einer Veränderung des Finanzergebnisses von -13,8 Mio € (Vj. —) geführt.
  • › Ein Anstieg der Euro-Zinssätze um 100 Basispunkte im Jahr 2020 hätte zu einer Veränderung des Finanzergebnisses von -15,4 Mio € (Vj. —) geführt.
  • › Ein Rückgang der Euro-Zinssätze um 100 Basispunkte hätte zu einer Veränderung des Finanzergebnisses von 16,0 Mio € (Vj. —) geführt.

Cashflow-Sensitivitätsanalyse

Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche Auswirkungen ein Anstieg der Zinssätze um 100 Basispunkte bzw. ein Rückgang der Zinssätze um 100 Basispunkte auf das Finanzergebnis hervorgerufen hätte. Die Effekte ergäben sich im Wesentlichen aus variabel verzinslichen Finanzinstrumenten. Die Auswirkungen bei dem Szenario des Rückgangs der relevanten Zinssätze wurden für einzelne Gruppen von Finanzinstrumenten unter Berücksichtigung von deren vertraglicher Gestaltung (insbesondere vereinbarte Zinsuntergrenzen) sowie auf Basis von Annahmen über die Veränderung von anwendbaren Zinssätzen dieser Finanzinstrumente in Abhängigkeit von Marktzinsveränderungen ermittelt. Hinsichtlich dieser Annahmen halten wir es analog zum Vorjahr für realistisch, dass lediglich vertraglich vereinbarte Zinsuntergrenzen einen Rückgang der relevanten Zinssätze beschränken. Die Analyse unterstellt wie im Vorjahr, dass alle weiteren Variablen, insbesondere die Wechselkurse, unverändert bleiben.

Anstieg Zinsen +100 Basispunkte Rückgang Zinsen -100 Basispunkte
Mio € 2020 2019 2020 2019
Gesamt 14,4 11,5 –16,9 –14,3
davon EUR –3,5 –1,6 0,9 –1,3
davon CNY 6,0 9,4 –6,0 –9,4
davon USD 4,4 –0,8 –4,4 0,8
davon INR 1,1 0,9 –1,1 –0,9
davon BRL 1,1 0,9 –1,1 –0,9
davon THB 0,8 0,3 –0,8 –0,3
davon AUD 0,6 0,4 –0,6 –0,4
davon JPY 0,6 0,4 –0,6 –0,4
davon RON 0,5 0,5 –0,5 –0,5
davon CAD –0,8 –1,7 0,8 1,7

4. Liquiditätsrisiken

Für das operative Geschäft der Konzerngesellschaften ist eine kostengünstige und ausreichende Deckung des Finanzbedarfs erforderlich. Das zentrale Cash Management nimmt daher eine regelmäßige Liquiditätsvorschau vor.

Verschiedene am Markt verfügbare Finanzierungsinstrumente werden zur Deckung des Finanzbedarfs eingesetzt. Diese setzen sich im Einzelnen aus Tages- und Termingeldaufnahmen, der Emission von Commercial Paper, der Nutzung von Forderungsverkaufsprogrammen sowie dem syndizierten Kredit mit einem zugesagten Volumen von nominal 4,0 Mrd € (Vj. 4,0 Mrd €), dem zusätzlichen bis Mai 2021 laufenden syndizierten Kredit mit einem zugesagten

Volumen von nominal 3,0 Mrd € (Vj. —) und weiteren bilateralen Krediten zusammen. Darüber hinaus sind rund 48% (Vj. 37 %) der Brutto-Finanzschulden über den Kapitalmarkt in Form von langfristigen Anleihen finanziert. Investitionen der Konzerngesellschaften werden überwiegend durch Eigenkapital und Darlehen von Banken oder Konzernunternehmen finanziert. Gleichzeitig bestehen Cash-Pooling-Vereinbarungen mit Konzerngesellschaften, soweit dies im Rahmen der jeweiligen rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten möglich und sinnvoll ist. Sollten bestimmte Ereignisse zu einem unerwarteten Finanzbedarf führen, kann die Continental Group auf vorhandene Liquidität und auf feste Kreditzusagen von Banken zurückgreifen. Zur detaillierten Erläuterung der bestehenden genutzten und ungenutzten Kreditzusagen wird auf Kapitel 31 verwiesen.

Aus den finanziellen Verbindlichkeiten ohne Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 13.019,0 Mio € (Vj. 14.093,0 Mio €) entstehen in den nächsten fünf Jahren und danach die folgenden undiskontierten Zahlungsmittelabflüsse:

31.12.2020/Mio € 2021 2022 2023 2024 2025 danach Gesamt
Sonstige Finanzschulden inkl. Zinszahlungen 1.894,0 332,4 1.314,2 1.008,5 637,2 816,1 6.002,4
Derivative Finanzinstrumente 15,5 15,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.933,1 5.933,1
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.287,9 6,6 1.294,5
31.12.2019/Mio € 2020 2021 2022 2023 2024 danach Gesamt
Sonstige Finanzschulden inkl. Zinszahlungen 3.937,5 219,9 277,3 510,4 345,7 661,9 5.952,7
Derivative Finanzinstrumente1 18,3 18,3
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.111,0 7.111,0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.046,3 32,4 1.078,7

1 Ohne Berücksichtigung von eingebetteten derivativen Finanzinstrumenten, da hieraus keine Zahlungsmittelabflüsse entstehen.

Bei der Analyse wurden Fremdwährungsbeträge mit den zum Stichtag aktuellen Kassakursen in Euro umgerechnet. Für variabel verzinsliche originäre Finanzinstrumente wurden die zukünftigen Zinszahlungsströme unter Anwendung der zuletzt vertraglich fixierten Zinssätze prognostiziert. Bei derivativen Finanzinstrumenten

wurden zur Ermittlung von variablen Zinszahlungen Terminzinssätze zugrunde gelegt. Die Analyse enthält ausschließlich Zahlungsmittelabflüsse aus finanziellen Verbindlichkeiten. Für derivative Finanzinstrumente, die zum Stichtag einen negativen beizulegenden Zeitwert aufweisen, werden die Netto-Zahlungen ausgewiesen. Zahlungsmittelzuflüsse aus finanziellen Vermögenswerten wurden nicht berücksichtigt.

Es wird nicht erwartet, dass die Zahlungsmittelabflüsse in der Fälligkeitsanalyse zu wesentlich abweichenden Stichtagen oder mit wesentlich abweichenden Beträgen auftreten werden.

Global-Netting-Vereinbarungen und ähnliche Vereinbarungen Die Continental AG schließt Geschäfte in Form von derivativen Finanzinstrumenten auf Basis des Deutschen Rahmenvertrags für Finanztermingeschäfte ab. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Beträge, die gemäß solchen Vereinbarungen von jeder Gegenpartei an demselben Tag im Hinblick auf alle ausstehenden Transaktionen in der gleichen Währung geschuldet werden, zu einem einzigen Nettobetrag zusammenzufassen, der von einer Partei an die andere zu zahlen ist.

Der Deutsche Rahmenvertrag erfüllt nicht die Kriterien für eine Saldierung in der Bilanz. Dies liegt daran, dass die Continental AG zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Rechtsanspruch auf die Saldierung der erfassten Beträge hat. Das Recht auf eine Saldierung ist ausweislich der Regelungen des Deutschen Rahmenvertrags nur beim Eintritt künftiger Ereignisse, wie z. B. bei Insolvenz oder bei einem Zahlungsverzug einer Vertragspartei, durchsetzbar. In diesen Fällen werden alle ausstehenden Transaktionen unter der Vereinbarung beendet, wird der beizulegende Zeitwert zur Beendigung ermittelt und es ist nur ein einziger Nettobetrag zum Ausgleich aller Transaktionen zu zahlen.

Es bestehen bei einigen brasilianischen bzw. südkoreanischen Konzerngesellschaften lokale Rahmenvereinbarungen, auf deren Basis diese Gesellschaften derivative Finanzinstrumente abgeschlossen haben. Diese Vereinbarungen erfüllen ebenfalls nicht die Kriterien für eine Saldierung in der Bilanz.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte der erfassten freistehenden derivativen Finanzinstrumente, deren Saldierung in der Bilanz sowie das etwaige Potenzial, das sich aus den genannten Vereinbarungen unter der Bedingung des Eintritts bestimmter zukünftiger Ereignisse ergibt:

31.12.2020 31.12.2019
Mio € Bilanzwerte1 Betreffende
Finanzinstrumente,
die nicht saldiert
wurden
Nettobetrag Bilanzwerte1 Betreffende
Finanzinstrumente,
die nicht saldiert
wurden
Nettobetrag
Finanzielle Vermögenswerte 70,1 11,1 59,0 7,5 2,3 5,2
Finanzielle Verbindlichkeiten 15,5 11,1 4,4 13,2 2,3 10,9

1 Beträge, die in Übereinstimmung mit IAS 32.42, Finanzinstrumente: Darstellung, zu saldieren sind, lagen zum Stichtag des Berichts- und Vorjahres nicht vor.

33. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

31.12.2020 31.12.2019
Mio € Kurzfristig Langfristig Kurzfristig Langfristig
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 45,0 0,5 0,5
Zinsverbindlichkeiten 16,0 13,8
Verbindlichkeiten für Vertriebsaufwendungen 1.209,6 1.027,4
Kaufpreisverpflichtungen aus Unternehmenserwerben 3,0 0,1 24,5
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 14,3 6,2 5,0 6,7
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.287,9 6,7 1.046,3 31,7

Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen resultiert aus getätigten Kapitalzusagen an ein assoziiertes Unternehmen.

Die Zinsverbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus Zinsabgrenzungen für die ausgegebenen Anleihen.

Die Verbindlichkeiten für Vertriebsaufwendungen betreffen insbesondere Verpflichtungen aus Bonusvereinbarungen mit Kunden sowie gewährte, abgegrenzte Preisnachlässe.

Der Rückgang der Kaufpreisverpflichtungen aus Unternehmenserwerben resultiert im Wesentlichen aus der Zahlung des Kaufpreises der in Vorjahren getätigten Übernahmen in Deutschland und Tschechien.

Der Anstieg der kurzfristigen übrigen finanziellen Verbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus noch ausstehenden Dividendenzahlungen einer japanischen Tochtergesellschaft.

34. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich zum Ende des Geschäftsjahres auf 5.933,1 Mio€ (Vj. 7.111,0 Mio €). Die Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Der Gesamtbetrag ist innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten enthalten keine Beträge aus der Percentage-of-Completion-Methode. Bezüglich des Liquiditätsrisikos, des Währungsrisikos und der Sensitivitätsanalyse für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verweisen wir auf Kapitel 32.

35. Sonstige Verbindlichkeiten

31.12.2020 31.12.2019
Mio € Kurzfristig Langfristig Kurzfristig Langfristig
Umsatz- und sonstige Steuerverbindlichkeiten 289,8 320,9
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 17,5 38,3 25,3 8,3
Übrige Verbindlichkeiten1 494,5 25,6 320,0 11,7
Sonstige Verbindlichkeiten 801,8 63,9 666,2 20,0

1 In den übrigen Verbindlichkeiten sind auch sonstige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen enthalten. Wir verweisen auf Kapitel 41.

Sonstige Erläuterungen

36. Rechtsstreitigkeiten und Schadenersatzansprüche

Die Continental AG und ihre Konzerngesellschaften sind weltweit an Prozessen, behördlichen Untersuchungen und Verfahren beteiligt. Solche Prozesse, Untersuchungen und Verfahren könnten auch in der Zukunft eingeleitet oder Ansprüche in anderer Weise geltend gemacht werden.

Produkthaftung

Insbesondere sieht sich Continental ständig Produkthaftungs- und anderen Ansprüchen ausgesetzt, in denen dem Unternehmen die angebliche Verletzung seiner Sorgfaltspflichten, Verstöße gegen Gewährleistungspflichten oder Sachmängel vorgeworfen werden. Darüber hinaus werden Ansprüche aus angeblichen Vertragsverstößen aufgrund von Rückrufaktionen oder staatlichen Verfahren geltend gemacht. U. a. erheben Anspruchsteller in den USA Klagen aufgrund von Sach- und Körperschäden und Todesfällen, die durch angebliche Mängel unserer Produkte verursacht worden sind. Geltend gemacht werden materielle und immaterielle Schäden, teilweise auch Strafschadenersatz. Der Ausgang einzelner dieser Verfahren, die in der Regel in erster Instanz von einer Laienjury entschieden werden, kann nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass aufgrund abschließender Urteile oder Vergleiche in einigen dieser Fälle erhebliche Aufwendungen entstehen können, welche die dafür gebildeten Vorsorgen überschreiten. In geringem Umfang sind einzelne Konzerngesellschaften in den USA eingereichten Schadenersatzklagen wegen angeblicher Gesundheitsschäden ausgesetzt, die durch asbesthaltige Produkte verursacht sein sollen. Seit 2006 beliefen sich die Gesamtkosten für die Erledigung aller solcher Verfahren und Ansprüche auf weniger als 50 Mio € jährlich.

Streitigkeiten über gewerbliche Schutzrechte

Continental könnte wegen einer Rechtsverletzung zu Schadenersatzleistungen verpflichtet werden oder sich zum Erwerb der Lizenzen gezwungen sehen, um Technologien Dritter weiterhin nutzen zu können. Continental liefert u. a. Telekommunikationsmodule, mit denen Fahrzeugdaten übertragen sowie Sprach- und Internetfunktionalitäten ermöglicht werden und die mit Mobilfunkstandards kompatibel sind. Insoweit besteht das Risiko, dass Continental oder den Zulieferern von Continental eine eigene direkte Lizenz zur Nutzung von Patenten, welche diese Standards betreffen (sogenannte "Standard Essential Patents"), vor allem auf dem Gebiet der Telekommunikationsstandards wie 3G, 4G oder 5G, verweigert wird, und Continental damit von Lizenzen und deren Konditionen abhängig wird, die an ihre Kunden vergeben werden.

Behördliche Verfahren

Im Mai 2005 leiteten die brasilianischen Kartellbehörden nach einer Anzeige wegen angeblich kartellrechtswidrigen Verhaltens im Bereich der Kommerzialisierung von Tachografen Ermittlungen gegen die brasilianische Tochtergesellschaft von Continental, Continental Brasil Industria Automotiva Ltda., Guarulhos, Brasilien (CBIA), ein. Am 18. August 2010 hat die brasilianische Kartellbehörde eine "Einladung zum Kartell" festgestellt und der CBIA eine Geldbuße in Höhe von 12 Mio BRL (rund 1,9 Mio€) auferlegt, die dann auf 10,8 Mio BRL (rund 1,7 Mio €) reduziert wurde. CBIA weist den Vorwurf zurück, dass gegen brasilianisches Wettbewerbsrecht verstoßen

wurde. Das von der CBIA angerufene Gericht erster Instanz hat die Entscheidung zwar bestätigt, auf Rechtsmittel der CBIA hat das nächsthöhere Gericht diese Entscheidung jedoch aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung zurückverwiesen. CBIA drohen im Falle der Verletzung brasilianischen Kartellrechts u.U. auch Schadenersatzforderungen Dritter.

Am 2. Oktober 2006 ging bei der südafrikanischen Kartellbehörde die Anzeige eines Dritten wegen angeblich kartellrechtswidrigen Verhaltens gegen mehrere südafrikanische Reifenhersteller ein, darunter die Continental Tyre South Africa (Pty.) Ltd., Port Elizabeth (CTSA), ein Tochterunternehmen von Continental. Am 31. August 2010 ist die südafrikanische Kartellbehörde zu dem Ergebnis gekommen, CTSA habe gegen südafrikanisches Kartellrecht verstoßen, und hat die Sache dem zuständigen Kartellgericht zur Entscheidung vorgelegt. CTSA weist den Vorwurf von Verstößen gegen südafrikanisches Kartellrecht zurück. Das Kartellgericht könnte jedoch ein Bußgeld von bis zu 10 % des Umsatzes der CTSA verhängen. Darüber hinaus drohen CTSA im Falle der Verletzung südafrikanischen Kartellrechts u.U. auch Schadenersatzforderungen Dritter.

Aufgrund von 2012 bekannt gewordenen Untersuchungen des US-amerikanischen Department of Justice (DOJ) und der südkoreanischen Kartellbehörde (Korean Fair Trade Commission, KFTC) im Zusammenhang mit dem Verdacht der Beteiligung an Verstößen gegen US-Kartellrecht bzw. südkoreanisches Kartellrecht im Geschäft mit Kombi-Instrumenten hat die KFTC gegen die Continental Automotive Electronics LLC, Bugang-myeon, Südkorea (CAE), Ende 2013 ein Bußgeld verhängt, das 2018 endgültig in Höhe von 32.101 Mio KRW (rund 24 Mio €) bestandskräftig festgesetzt wurde. In den USA haben sich die CAE und die Continental Automotive Korea Ltd., Seongnam-si, Südkorea, 2015 zur Zahlung eines Bußgelds in Höhe von 4,0 Mio US-Dollar (rund 3,3 Mio €) verpflichtet. In Verfahren über in den USA und in Kanada erhobene Sammelklagen wegen angeblicher Schädigung durch die Kartellverstöße wurden 2018 in den USA Vergleiche in Höhe von insgesamt 5,0 Mio US-Dollar (rund 4,1 Mio €) sowie 2020 in Kanada in Höhe von insgesamt 0,6 Mio kanadische Dollar (rund 0,4 Mio €) abgeschlossen. Das Risiko von Ermittlungen anderer Kartellbehörden wegen dieses Sachverhalts und die Geltendmachung von Schadenersatz durch weitere angeblich Geschädigte bleibt durch die Festsetzung der Bußgelder unberührt.

Aufgrund von 2014 bekannt gewordenen Untersuchungen hat die Europäische Kommission am 21. Februar 2018 gegen die Continental AG, die Continental Teves AG & Co. oHG, Frankfurt am Main, Deutschland, und die Continental Automotive GmbH, Hannover, Deutschland, ein Bußgeld in Höhe von 44,0 Mio€ wegen eines rechtswidrigen Informationsaustauschs verhängt. Betroffen davon waren bestimmte Bremskomponenten. Die von Continental gebildete Vorsorge deckt das Bußgeld ab. Continental kann nicht ausschließen, dass Kunden unter Verweis auf die Entscheidung der Kommission Schadenersatzansprüche geltend machen werden. Ob und ggf. in welchem Umfang solche Ansprüche geltend gemacht werden, lässt sich derzeit nicht einschätzen – unbeschadet der

Frage, ob sie begründet wären. Daher ist nicht auszuschließen, dass die entstehenden Aufwendungen insgesamt die dafür gebildete Vorsorge überschreiten. Weitergehende Angaben zu den Verfahren und den damit verbundenen Maßnahmen unterbleiben nach IAS 37.92, Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen, um die Interessen des Unternehmens nicht zu beeinträchtigen.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat im Zuge von Ermittlungen im Zusammenhang mit der Verwendung von illegalen Abschaltvorrichtungen in VW-Dieselmotoren Standorte der Continental AG und einzelner Tochtergesellschaften durchsucht. Continental kooperiert vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft Hannover. Es besteht das Risiko, dass aufgrund dieser Vorwürfe Bußgelder gegen diese Gesellschaften verhängt werden. Die Höhe solcher Bußgelder ist aus heutiger Sicht ungewiss, könnte jedoch erheblich sein. Zum Gegenstand der laufenden Ermittlungen können auch vor dem Hintergrund der vollumfänglichen Kooperation von Continental keine weitergehenden Angaben gemacht werden, um die Interessen des Unternehmens nicht zu beeinträchtigen.

37. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Mio € 31.12.2020 31.12.2019
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Garantien 19,2 20,3
Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen 53,6 24,7
Risiken aus Steuer- und Zollangelegenheiten 39,9 14,6
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 16,1 17,7
Sonstige Haftungsverhältnisse 5,2 10,0
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 134,0 87,3

Wie in den Vorjahren resultieren die Haftungsverhältnisse auch aus Bürgschaften und Garantien für die Verbindlichkeiten nicht konsolidierter verbundener Unternehmen und Dritter sowie aus vertraglich vereinbarten Gewährleistungen. Nach unseren Erkenntnissen können die zugrunde liegenden Verpflichtungen in allen Fällen erfüllt werden. Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beziehen sich u. a. auf den Erwerb von heute zum Konzern gehörenden Gesellschaften.

In Umweltfragen unterliegt der Continental-Konzern möglichen Verpflichtungen aus staatlichen Auflagen und Gesetzen und verschiedenen Ansprüchen und Verfahren, die gegen den Continental-Konzern anhängig sind oder geltend gemacht bzw. eingeleitet werden könnten. Schätzungen bezüglich zukünftiger Aufwendungen in diesem Bereich sind zwangsläufig zahlreichen Unsicherheiten unterworfen, so z. B. durch das Inkrafttreten neuer Gesetze und Auflagen, die Entwicklung und Anwendung neuer Technologien, die Erkennung von Sanierungsfällen für Grundstücke oder Gebäude, für die der Continental-Konzern rechtlich verantwortlich ist.

Das Bestellobligo für Sachanlageinvestitionen beträgt 569,9 Mio€ (Vj. 781,9 Mio€).

38. Ergebnis pro Aktie

Das unverwässerte Ergebnis pro Aktie stieg im Jahr 2020 auf -4,81 € (Vj. -6,13 €) und entspricht dem verwässerten Ergebnis pro Aktie. Verwässerungseffekte wie Zinsersparnis aus konvertierbaren Wandel- und Optionsschuldverschreibungen (nach Steuern) existieren für das Berichtsjahr wie auch für das Vorjahr nicht. Verwässerungseffekte aus Aktienoptionsplänen oder der unterstellten Ausübung von Wandelanleihen liegen ebenfalls nicht vor.

Mio €/Mio Aktien 2020 2019
Konzernergebnis den Anteilseignern zuzurechnen –961,9 –1.225,0
Gewogener Durchschnitt der ausgegebenen Aktien 200,0 200,0
Ergebnis pro Aktie in € –4,81 –6,13

39. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es liegen keine wesentlichen Ereignisse nach dem 31. Dezember 2020 vor.

40. Honorare des Abschlussprüfers

Für das Geschäftsjahr 2020 wurde ein weltweites Honorar für die Konzernabschlussprüfung sowie für die Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften in Höhe von 14,6 Mio € (Vj. 13,4 Mio €) vereinbart.

Für den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer der Continental AG wurden die folgenden Honorare im Konzernaufwand erfasst.

Nachfolgende Honorare betreffen nur Leistungen im direkten Zusammenhang mit der Continental AG und ihren deutschen Tochtergesellschaften:

Mio € 2020 2019
Abschlussprüfung 6,5 5,9
Andere Bestätigungsleistungen 2,8 5,4
Steuerberatungsleistungen 0,3 0,2
Sonstige Leistungen, die für das Mutterunternehmen oder für Tochterunternehmen erbracht wurden 0,0 0,0
Summe 9,6 11,5

Die nach §314 Abs. 1 Nr. 9 HGB anzugebenden Werte sind gemäß IDW RS HFA 36 in seiner neuen Fassung vom 8. September 2016 ermittelt. Als Abschlussprüfer gelten die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und ihre eingetragenen Niederlassungen.

41. Angaben über die Transaktionen mit nahestehenden Personen

Vergütung des Vorstands und Aufsichtsrats

Die gemäß IAS 24, Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, angabepflichtige Vergütung des Managements in den Schlüsselpositionen des Konzerns umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und Aufsichtsrats.

Die in den jeweiligen Berichtsjahren aktiven Mitglieder des Vorstands wurden wie folgt vergütet:

Tsd € 2020 2019
Kurzfristig fällige Leistungen 8.723 8.757
Dienstzeitaufwand aus Altersvorsorge 7.593 6.227
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 516 977
Aktienbasierte Vergütung 6.171 –5.700
Summe 23.003 10.261

Die Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand sowie die im Geschäftsjahr gewährten Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Vergütungsbericht erläutert, der den Corporate-Governance-Bericht ergänzt und Teil des mit dem Continental-Konzern zusammengefassten Lageberichts ist.

Die im Jahr 2020 gewährten Gesamtbezüge betragen für den Vorstand der Continental AG 15,8 Mio € (Vj. 16,9 Mio €). Die genannten Gesamtbezüge enthalten, neben kurzfristig fälligen Leistungen in Höhe von 8,7 Mio € (Vj. 8,8 Mio €), einen neu gewährten Long-Term-Incentive-Plan in Höhe von insgesamt 6,6 Mio€ (Vj. 7,1 Mio€)

sowie das Aktien-Deferral des Performance-Bonus in Höhe von 0,5 Mio €. Im Jahr 2020 wurde nach Maßgabe des alten Vergütungssystems die Langfristkomponente der variablen Vergütung aus 2019 (in Höhe von 1,0 Mio €) in 11.789 Stück virtuelle Aktien der Gesellschaft umgewandelt.

Darüber hinaus wurden früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen Bezüge in Höhe von 7,1 Mio € (Vj. 7,5 Mio€) gewährt. Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen sind 170,4 Mio € (Vj. 147,5 Mio €) zurückgestellt.

Die Vergütungen für die Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats der Continental AG einschließlich Sitzungsgeldern belaufen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 4,8 Mio€ (Vj. 3,7 Mio €).

2020 wie 2019 bestanden keine Vorschüsse oder Kredite an Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Continental AG.

Die folgende Tabelle stellt die Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen, die nicht Konzerngesellschaften sind, dar:

Erträge Aufwendungen Forderungen Verbindlichkeiten
Mio € 2020 2019 2020 2019 2020 2019 2020 2019
Nicht konsolidierte Unternehmen
Gewöhnliche Geschäftstätigkeit 18,7 16,9 4,8 5,9 5,8 6,0 2,7 3,2
Sonstige 0,7 0,5 0,0 0,0 5,1 5,8 2,1 0,6
Nach der Equity-Methode
bilanzierte Unternehmen
Gewöhnliche Geschäftstätigkeit 163,8 351,2 65,0 93,8 107,4 116,0 211,9 154,6
Finanzierung 5,0 2,6 0,3 108,5 48,5 51,6 108,3 171,4
Sonstige 0,0 0,0 45,0 0,0 0,1 0,1 0,0
Schaeffler Gruppe
Gewöhnliche Geschäftstätigkeit 90,7 94,3 90,6 104,9 19,5 23,0 20,1 22,5
Sonstige 0,0 0,0 0,0 0,0
Sonstige nahestehende Personen
Gewöhnliche Geschäftstätigkeit 0,0 0,0
Gesamt 278,9 465,5 205,7 313,1 186,4 202,5 345,1 352,3

Die Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen, die nicht Konzerngesellschaften sind, wurden zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen. Die gewöhnliche Geschäftstätigkeit umfasst den Kauf oder Verkauf von Gütern und anderen Vermögenswerten sowie geleistete und bezogene Dienstleistungen.

Die Aufwendungen aus sonstigen Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus der Bildung einer Rückstellung für Kapitalzusagen an ein assoziiertes Unternehmen in Höhe von 45,0 Mio €.

Mitteilungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz

Von Beginn des Geschäftsjahres bis zum Zeitpunkt der Abschlussaufstellung haben wir die nachstehenden Mitteilungen nach §40 Abs. 1 WpHG über Beteiligungen an der Continental AG erhalten. Im Falle eines mehrfachen Erreichens, Über- oder Unterschreitens der in dieser Vorschrift genannten Schwellenwerte durch einen Meldepflichtigen ist jeweils nur die zeitlich letzte Mitteilung aufgeführt. Mitteilungen aus früheren Geschäftsjahren über das

Bestehen eines mindestens dreiprozentigen Stimmrechtsanteils zum Bilanzstichtag werden weiterhin angegeben. Die Vorschriften für Mitteilungen aus den Geschäftsjahren vor 2018 beziehen sich auf die bis zum 2. Januar 2018 geltende Fassung des WpHG.

Die BlackRock, Inc., Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 31. Dezember 2019 an der Continental AG 3,05 % beträgt.

  • › 2,95 % dieser Stimmrechte (entsprechend 5.896.808 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 34 WpHG zuzurechnen.
  • › 0,09 % dieser Stimmrechte (entsprechend 187.188 Stimmrechten) sind der Gesellschaft als Instrumente im Sinne des §38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG (Wertpapierleihe) zuzurechnen.
  • › 0,01 % dieser Stimmrechte (entsprechend 23.532 Stimmrechten) sind der Gesellschaft als Instrumente im Sinne des § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (Differenzkontrakt) zuzurechnen.

Der Harris Associates Investment Trust, Boston, Massachusetts, Vereinigte Staaten von Amerika, hat uns mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil am 23. Oktober 2020 an der Continental AG 2,99 % beträgt.

Die AVGP Limited, St Helier, Jersey, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 1. Dezember 2020 an der Continental AG 2,93 % beträgt.

› 2,93 % dieser Stimmrechte (entsprechend 5.859.732 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 34 WpHG zuzurechnen.

Mit Schreiben vom 4. Januar 2016 wurde uns mitgeteilt, dass

  • › der Stimmrechtsanteil der Schaeffler Familienholding Eins GmbH, Herzogenaurach, Deutschland, durch konzerninterne Umstrukturierungen am 31. Dezember 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an der Continental AG unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 0,00 % beträgt.
  • › der Stimmrechtsanteil der Schaeffler Familienholding Zwei GmbH, Herzogenaurach, Deutschland, durch konzerninterne Umstrukturierungen am 31. Dezember 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte an der Continental AG unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 0,00 % beträgt.
  • › der Stimmrechtsanteil der IHO Verwaltungs GmbH (am 31. Dezember 2015 noch firmierend unter Schaeffler Verwaltung Zwei GmbH), Herzogenaurach, Deutschland, am 31. Dezember 2015 an den Stimmrechten der Continental AG 35,99 % beträgt.
  • › der Stimmrechtsanteil der IHO Beteiligungs GmbH (am 31. Dezember 2015 noch firmierend unter Schaeffler Verwaltungs GmbH), Herzogenaurach, Deutschland, am 31. Dezember 2015 an den Stimmrechten der Continental AG 10,01 % beträgt. Weitere 35,99 % der Stimmrechte an der Continental AG werden der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.
  • › der IHO Holding GmbH & Co. KG (am 31. Dezember 2015 noch firmierend unter Schaeffler Holding GmbH & Co. KG), Herzogenaurach, Deutschland, am 31. Dezember 2015 an den Stimmrechten der Continental AG 46,00 % gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden.
  • › der IHO Management GmbH (am 31. Dezember 2015 noch firmierend unter Schaeffler Management GmbH), Herzogenaurach, Deutschland, am 31. Dezember 2015 an den Stimmrechten der Continental AG 46,00 % gemäß §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden.

  • › der INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG, Herzogenaurach, Deutschland, am 31. Dezember 2015 an den Stimmrechten der Continental AG 46,00 % gemäß §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden.

  • › der Schaeffler Holding LP, Dallas, Texas, USA, am 31. Dezember 2015 an den Stimmrechten der Continental AG 46,00 % gemäß §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden.
  • › Frau Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann am 31. Dezember 2015 an den Stimmrechten der Continental AG 46,00 % gemäß §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden.
  • › Herrn Georg F. W. Schaeffler am 31. Dezember 2015 an den Stimmrechten der Continental AG 46,00 % gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden.

Infolge des Austritts der Schaeffler Familienholding Drei GmbH & Co. KG, Herzogenaurach, Deutschland, aus der Schaeffler Beteiligungsholding GmbH & Co. KG, Herzogenaurach, Deutschland, am 31. Dezember 2015 ist die Beteiligung der Schaeffler Beteiligungsholding GmbH & Co. KG, Herzogenaurach, Deutschland, an der Continental AG auf die IHO Verwaltungs GmbH (am 31. Dezember 2015 noch firmierend unter Schaeffler Verwaltung Zwei GmbH), Herzogenaurach, Deutschland, angewachsen. Dementsprechend ist die Beteiligung der Schaeffler Familienholding Drei GmbH & Co. KG, Herzogenaurach, Deutschland, sowie die Beteiligung ihrer Gesellschafter, der Schaeffler Familienholding Eins GmbH, Herzogenaurach, Deutschland, und der Schaeffler Familienholding Zwei GmbH, Herzogenaurach, Deutschland, an der Continental AG entfallen. Aufgrund einer nachfolgenden weiteren Anwachsung bzw. liquidationslosen Beendigung der Schaeffler Familienholding Drei GmbH & Co. KG, Herzogenaurach, Deutschland, ist am 1. Januar 2016 deren Mitteilungspflicht nach WpHG entfallen.

Die Mitglieder des Vorstands besaßen im Jahr 2020 und bis einschließlich 19. Februar 2021 Aktien mit einem Anteil von insgesamt weniger als 1 % am Grundkapital der Gesellschaft. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats Frau Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann und Herrn Georg F. W. Schaeffler waren Aktien mit einem Anteil von 46,00 % am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft zuzurechnen. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats besaßen im Jahr 2020 und bis einschließlich 19. Februar 2021 Aktien mit einem Anteil von insgesamt weniger als 1 % am Grundkapital der Gesellschaft.

42. Aufstellung über den Anteilsbesitz des Konzerns

Weitere Informationen über die Beteiligungen sind in der Aufstellung über den Anteilsbesitz des Konzerns gemäß § 313 HGB enthalten, die als Teil des Konzernabschlusses im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Gleichfalls wird der Konzernabschluss mit der Aufstellung über den Anteilsbesitz des Konzerns von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Hauptverwaltung der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre ausliegen und ab diesem Zeitpunkt gemeinsam mit den sonstigen Unterlagen

und Informationen nach § 124a AktG im Internet unter www.continental-ir.de zugänglich sein.

Befreiungsvorschriften für inländische Gesellschaften

Bei folgenden inländischen Kapital- bzw. Personenhandelsgesellschaften wurden Befreiungsvorschriften nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB in Anspruch genommen:

Gesellschaft Sitz der Gesellschaft
ADC Automotive Distance Control Systems GmbH Lindau
A-Z Formen- und Maschinenbau GmbH Runding-Langwitz
balance GmbH, Handel und Beratungsservice im Gesundheitswesen Hannover
Benecke-Kaliko AG Hannover
CAS München GmbH Hannover
CAS-One Holdinggesellschaft mbH Hannover
Conseo GmbH Hamburg
Conti Temic microelectronic GmbH Nürnberg
Conti Versicherungsdienst Versicherungsvermittlungsges. mbH Hannover
Continental Advanced Antenna GmbH Hildesheim
Continental Aftermarket & Services GmbH Schwalbach am Taunus
Continental Automotive GmbH Hannover
Continental Automotive Grundstücksges. mbH Frankfurt a. M.
Continental Caoutchouc-Export-GmbH Hannover
Continental Engineering Services & Products GmbH Ingolstadt
Continental Engineering Services GmbH Frankfurt a. M.
Continental Finance GmbH Hannover
Continental Reifen Deutschland GmbH Hannover
Continental Safety Engineering International GmbH Alzenau
Continental Teves AG & Co. oHG Frankfurt a. M.
Continental Trading GmbH Schwalbach am Taunus
ContiTech AG Hannover
ContiTech Antriebssysteme GmbH Hannover
ContiTech Elastomer-Beschichtungen GmbH Hannover
ContiTech Kühner Beteiligungsgesellschaft mbH Hannover
ContiTech Kühner GmbH & Cie. KG Oppenweiler
ContiTech Luftfedersysteme GmbH Hannover
ContiTech MGW GmbH Hannoversch Münden
ContiTech Schlauch GmbH Hannover
ContiTech Techno-Chemie GmbH Karben
ContiTech Transportbandsysteme GmbH Hannover
ContiTech Vibration Control GmbH Hannover
ContiTech-Universe Verwaltungs-GmbH Hannover
co-pace GmbH Hannover
Eddelbüttel + Schneider GmbH Hamburg
Elektrobit Automotive GmbH Erlangen
Formpolster GmbH Hannover
Hornschuch Group GmbH Weißbach
Gesellschaft Sitz der Gesellschaft
Hornschuch-Markt GmbH Weißbach
Hornschuch Stolzenau GmbH Weißbach
inotec Innovative Technologie GmbH Kohren-Sahlis
kek-Kaschierungen GmbH Herbolzheim
Konrad Hornschuch AG Weißbach
MISA-Beteiligungs GmbH Hannover
MISA GmbH & Co. KG Hannover
OTA Grundstücks- und Beteiligungsverwaltung GmbH Frankfurt a. M.
Phoenix Beteiligungsgesellschaft mbH Hamburg
Phoenix Compounding Technology GmbH Hamburg
Phoenix Conveyor Belt Systems GmbH Hamburg
Phoenix Service GmbH & Co. KG Hamburg
Phoenix Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Hamburg
Präzisionstechnik Geithain GmbH Geithain
REG Reifen-Entsorgungsgesellschaft mbH Hannover
Senior Experts Services GmbH Hannover
STEINEBRONN BETEILIGUNGS-GMBH Oppenweiler
TON Tyres Over Night Trading GmbH Schondra-Schildeck
UMG Beteiligungsgesellschaft mbH Hannover
Union-Mittelland-Gummi-GmbH & Co. Grundbesitz KG Hannover
Vergölst GmbH Bad Nauheim
Vitesco Technologies 1. Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Frankfurt a. M.
Vitesco Technologies 2. Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Hannover

43. Deutscher Corporate Governance Kodex/Erklärung nach § 161 AktG

Die nach §161 AktG vorgeschriebene Erklärung wurde von Vorstand und Aufsichtsrat im Dezember 2020 abgegeben und ist den Aktionären im Internet unter www.continental.com in der Rubrik Unternehmen/Corporate Governance zugänglich.

44. Nachtragsbericht

Bis zum 19. Februar 2021 ergaben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schulden zum 31. Dezember 2020 geführt hätten.

Weitere Informationen

Versicherung der gesetzlichen Vertreter 217
Mitglieder des Vorstands und ihre Mandate 218
Mitglieder des Aufsichtsrats und ihre Mandate 219
Zehnjahresübersicht – Konzern 221
Termine 222
Impressum 222

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild

vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Hannover, 19. Februar 2021

Continental AG Der Vorstand

Mitglieder des Vorstands und ihre Mandate

Aufstellung der Mandate der aktiven Vorstandsmitglieder in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien gemäß § 285 Nr. 10 HGB:

Nikolai Setzer

Vorsitzender (seit 1. Dezember 2020)

Vorsitzender des Automotive Board (seit 1. Dezember 2020) Group Communications and Public Affairs (seit 1. Dezember 2020)

Group Total Quality Management (seit 1. Dezember 2020) Group Strategy (seit 1. Dezember 2020)

co-pace (Start-up-Organisation, seit 1. Dezember 2020) Zentralfunktionen Automotive

Sprecher des Automotive Board (bis 30. November 2020)

› ContiTech AG, Hannover* (Vorsitzender, seit 1. Dezember 2020)

› Vitesco Technologies GmbH, Hannover* (seit 1. Dezember 2020)

Dr. Elmar Degenhart

Vorsitzender (bis 30. November 2020)

Group Communications and Public Affairs (bis 30. November 2020)

Group Total Quality Management (bis 30. November 2020) Group Strategy (seit 1. Januar 2020, bis 30. November 2020) co-pace (Start-up-Organisation, seit 1. Januar 2020, bis 30. November 2020)

  • › ContiTech AG, Hannover* (Vorsitzender, bis 30. November 2020)
  • › Vitesco Technologies GmbH, Hannover* (bis 30. November 2020)

Hans-Jürgen Duensing

Geschäftsfeld ContiTech

  • › Benecke-Kaliko AG, Hannover* (Vorsitzender)
  • › ContiTech Antriebssysteme GmbH, Hannover* (stellv. Vorsitzender)
  • › ContiTech Elastomer-Beschichtungen GmbH, Hannover* (stellv. Vorsitzender)
  • › ContiTech Luftfedersysteme GmbH, Hannover* (stellv. Vorsitzender)
  • › ContiTech MGW GmbH, Hann. Münden* (stellv. Vorsitzender)
  • › ContiTech Schlauch GmbH, Hannover* (stellv. Vorsitzender)
  • › ContiTech Techno-Chemie GmbH, Karben* (stellv. Vorsitzender)
  • › ContiTech Transportbandsysteme GmbH, Hannover* (stellv. Vorsitzender)
  • › ContiTech Vibration Control GmbH, Hannover* (stellv. Vorsitzender)
  • › Phoenix Compounding Technology GmbH, Hamburg* (stellv. Vorsitzender)
  • › EPD Holdings, Inc., Wilmington, USA*
  • › ContiTech USA, Inc., Fairlawn, USA*

Frank Jourdan

Geschäftsfeld Autonomous Mobility and Safety

  • › Continental Automotive Corporation, Yokohama, Japan*
  • › Continental Automotive Mexicana, S. de R.L. de C.V., Morelos, Mexiko* (bis 24. September 2020)
  • › Conti Automotive Servicios, S. A. de C.V., Silao Guanajuato, Mexiko*
  • › Continental Automotive Bajio, S. A. de C.V., Silao Guanajuato, Mexiko*
  • › Continental Automotive Maquila Mexico S. de R.L. de C.V., Silao, Mexiko* (bis 24. September 2020)
  • › ContiTech Fluid Mexicana Servicios, S.A. de C.V., Tlalnepantla, Mexiko*
  • › ContiTech Fluid Monterrey Servicios, S. A. de C.V., Tlajomulco de Zuniga, Mexiko*
  • › Continental Automotive SLP, S. A. de C.V., San Luis Potosi, Mexiko*

Christian Kötz

Geschäftsfeld Tires

  • Einkauf Konzern
  • › Continental Reifen Deutschland GmbH, Hannover* (Vorsitzender)
  • › Continental Tire Holding US LLC, Wilmington, USA*
  • › Continental Tire the Americas, LLC, Columbus, USA*

Helmut Matschi

Geschäftsfeld Vehicle Networking and Information

  • › Continental Automotive GmbH, Hannover* (Vorsitzender)
  • › Argus Cyber Security Ltd, Tel Aviv, Israel* (Vorsitzender)

Dr. Ariane Reinhart

Group Human Relations

Arbeitsdirektorin Group Sustainability

› Vonovia SE, Düsseldorf

› Vitesco Technologies GmbH, Hannover*

Wolfgang Schäfer

Group Finance and Controlling Group Compliance, Law and Intellectual Property Group Information Technology

  • › Continental Reifen Deutschland GmbH, Hannover*
  • › Continental Automotive, Inc., Wilmington, USA*
  • › Continental Rubber of America, Corp., Wilmington, USA*
  • › Vitesco Technologies GmbH, Hannover* (Vorsitzender)

Andreas Wolf

Geschäftsfeld Powertrain (seit 3. Juni 2020)

Mitglieder des Aufsichtsrats und ihre Mandate

Sonstige Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen gemäß § 285 Nr. 10 HGB:

Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle, Vorsitzender

› Ivoclar Vivadent AG, Schaan, Liechtenstein › Axel Springer SE, Berlin › Linde plc, Dublin, Irland (Vorsitzender)

Christiane Benner*, stellv. Vorsitzende

Zweite Vorsitzende der IG Metall › BMW AG, München

Hasan Allak*

Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der Continental AG und Betriebsratsvorsitzender der Continental Reifen Deutschland GmbH, Standort Stöcken

› Continental Reifen Deutschland GmbH, Hannover

Dr. Gunter Dunkel

Chairman European Private Debt, Muzinich & Co, London, Vereinigtes Königreich › DEVnet AG, München

Francesco Grioli* Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der IG Bergbau, Chemie, Energie › Gerresheimer AG, Düsseldorf (stellv. Vorsitzender)

Michael Iglhaut*

Vorsitzender Betriebsrat am Standort Frankfurt

Satish Khatu Managementberater

Isabel Corinna Knauf

Mitglied der Gruppengeschäftsführung der Knauf Gruppe

  • › Schmolz+Bickenbach AG, Luzern, Schweiz (bis 28. April 2020)
  • › Skillet Fork Farms LLP, Wayne City, USA (Vorsitzende)
  • › Compagnie Marocaine de Platre et d'Enduit S.A., Safi, Marokko › Knauf S.r.l., Mailand, Italien**
  • › Knauf Gipsopiia ABEE, Athen, Griechenland** (Vorsitzende)
  • › Knauf Cyprus Ltd., Limassol, Zypern** (Vorsitzende)
  • › Knauf İnşaat Ve Yapı Elemanları San. Ve Tic. A.S., Ankara, Türkei** (Vorsitzende)
  • › PFT Siva Sistemleri San. Ve Tic. A.S., Ankara, Türkei** (Vorsitzende)
  • › Knauf Platres Tunisiens S.A., Fouchena, Tunesien** (Vorsitzende)
  • › Knauf Iran PJSC, Teheran, Iran** (Vorsitzende, bis 7. März 2020)
  • › Knauf Gatch PSJC, Teheran, Iran** (bis 7. März 2020)

Sabine Neuß

Mitglied des Vorstands der Jungheinrich AG (seit 1. Januar 2020)

  • › JULI Motorenwerk s.r.o., Moravany, Tschechien (seit 1. April 2020)
  • › MAGAZINO GmbH, München (seit 12. November 2020)
  • › Atlas Copco AB, Nacka, Schweden (bis 18. Mai 2020)

Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher

Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis, Berg

  • › ProSiebenSat.1 Media SE, Unterföhring
  • › Covestro AG, Leverkusen
  • › Covestro Deutschland AG, Leverkusen

Dirk Nordmann*

Betriebsratsvorsitzender Werk Vahrenwald, ContiTech Antriebssysteme GmbH, Hannover › ContiTech Luftfedersysteme GmbH, Hannover

Lorenz Pfau*

Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Continental Automotive GmbH

Klaus Rosenfeld

  • Vorstandsvorsitzender der Schaeffler AG, Herzogenaurach
  • › Schaeffler India Limited, Vadodara, Indien**
  • › Siemens Gamesa Renewable Energy S. A., Zamudio, Spanien

Georg F. W. Schaeffler

Gesellschafter der INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG, Herzogenaurach Geschäftsführer der IHO Verwaltungs GmbH › Schaeffler AG, Herzogenaurach** (Vorsitzender)

› ATESTEO Management GmbH, Herzogenaurach** (Vorsitzender)

Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann

Gesellschafterin der INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG, Herzogenaurach

Geschäftsführerin der IHO Verwaltungs GmbH

› Schaeffler AG, Herzogenaurach** (stellv. Vorsitzende)

Jörg Schönfelder*

Betriebsratsvorsitzender Werk Korbach und Vorsitzender des Euro-Betriebsrats

› Continental Reifen Deutschland GmbH, Hannover

Stefan Scholz*

Leiter Finanzen & Treasury

  • › Phoenix Pensionskasse von 1925, Hamburg
  • › Pensionskasse für Angestellte der Continental Aktiengesellschaft VVaG, Hannover

Kirsten Vörkel*

Betriebsratsvorsitzende der Vitesco Technologies GmbH, Standort Dortmund

Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der Vitesco Technologies GmbH, Hannover

Mitglied des Konzernbetriebsrats der Continental AG, Hannover

Elke Volkmann*

  1. Bevollmächtigte der IG Metall Nordhessen, Geschäftsstelle Nordhessen, Kassel

› Krauss-Maffei Wegmann Verwaltungs GmbH, München

Prof. TU Graz e.h. KR Ing. Siegfried Wolf Unternehmer

› Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart

  • › Banque Eric Sturdza SA, Genf, Schweiz (bis 31. März 2020)
  • › SBERBANK Europe AG, Wien, Österreich (Vorsitzender)
  • › Schaeffler AG, Herzogenaurach
  • › MIBA AG Mitterbauer Beteiligungs AG, Laakirchen, Österreich
  • › OJSC GAZ Group, Nizhny Novgorod, Russland (seit 19. Juni 2020)

Mitglieder der Ausschüsse des Aufsichtsrats:

    1. Präsidialausschuss
  • › Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle (Vorsitz)
  • › Christiane Benner
  • › Georg F. W. Schaeffler
  • › Jörg Schönfelder
    1. Prüfungsausschuss
  • › Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher (Vorsitz)
  • › Francesco Grioli
  • › Michael Iglhaut
  • › Dirk Nordmann
  • › Klaus Rosenfeld
  • › Georg F. W. Schaeffler
    1. Nominierungsausschuss
  • › Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle (Vorsitz)
  • › Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher
  • › Georg F. W. Schaeffler
  • › Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann
    1. Ausschuss nach §27 Abs. 3 MitbestG (Vermittlungsausschuss)
  • › Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle (Vorsitz)
  • › Christiane Benner
  • › Georg F. W. Schaeffler
  • › Jörg Schönfelder
    1. Ausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen (GnP-Ausschuss)
  • › Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle (Vorsitz)
  • › Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher

* Vertreter der Arbeitnehmer.

** Konzerngesellschaften im Sinne von § 100 Abs. 2 AktG.

Zehnjahresübersicht – Konzern

2020 20191 20182 2017 2016 2015 2014 2013 20123 2011
Bilanz
Langfristige Vermögenswerte Mio € 23.117,9 24.724,5 23.658,7 22.038,4 21.321,0 19.666,6 16.923,3 15.569,5 15.685,7 15.075,5
Kurzfristige Vermögenswerte Mio € 16.520,1 17.843,7 16.786,7 15.402.1 14.853,9 13.169,1 13.317,8 11.251,3 11.764,4 10.962,9
Bilanzsumme Mio € 39.638,0 42.568,2 40.445,4 37.440,5 36.174,9 32.835,7 30.241,1 26.820,8 27.450,1 26.038,4
Eigenkapital ohne Anteile in
Fremdbesitz
Mio € 12.262,4 15.395,3 17.850,4 15.828,4 14.270,0 12.786,3 10.672,1 9.011,2 7.779,0 7.146,1
Anteile in Fremdbesitz Mio € 376,7 480,4 482,9 461,9 464,8 427,6 352,5 311,0 377,4 397,2
Eigenkapital inklusive Anteile in
Fremdbesitz
Mio € 12.639,1 15.875,7 18.333,3 16.290,3 14.734,8 13.213,9 11.024,6 9.322,2 8.156,4 7.543,3
Eigenkapitalquote4 % 31,9 37,3 45,3 43,5 40,7 40,2 36,5 34,8 29,7 29,0
Investitionen5 Mio € 2.232,2 3.308,6 3.124,4 2.854,4 2.593,0 2.178,8 2.045,4 1.981,1 2.019,4 1.711,3
Free Cashflow Mio € 878,7 761,7 1.351,0 1.752,8 1.771,3 1.443,6 2.014,9 1.818,3 1.652,5 490,5
Netto-Finanzschulden Mio € 4.139,1 4.071,7 1.661,3 2.047,6 2.797,8 3.541,9 2.823,5 4.289,3 5.319,9 6.772,1
Gearing Ratio % 32,7 25,6 9,1 12,6 19,0 26,8 25,6 46,0 65,2 89,8
Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatz Mio € 37.722,3 44.478,4 44.404,4 44.009,5 40.549,5 39.232,0 34.505,7 33.331,0 32.736,2 30.504,9
Auslandsanteil % 82,0 81,2 80,1 79,7 79,3 78,6 76,6 76,2 75,4 73,7
Herstellungskosten6 % 77,2 76,2 75,0 74,2 73,4 74,1 74,9 76,6 78,3 79,0
Forschungs- und
Entwicklungskosten (netto)6
% 9,0 7,6 7,2 7,1 6,9 6,2 6,2 5,6 5,3 5,3
Vertriebs- und Logistikkosten6 % 6,4 6,1 5,6 5,5 5,6 5,6 5,3 5,0 4,8 4,7
Allgemeine Verwaltungskosten6 % 3,1 2,5 2,6 2,6 2,5 2,4 2,2 2,1 2,0 2,1
EBITDA Mio € 3.033,8 4.977,2 6.235,7 6.678,9 6.057,4 6.001,4 5.133,8 5.095,0 4.967,4 4.228,0
EBITDA6 % 8,0 11,2 14,0 15,2 14,9 15,3 14,9 15,3 15,2 13,9
EBIT Mio € –718,1 –268,3 4.027,7 4.561,5 4.095,8 4.115,6 3.344,8 3.263,7 3.186,2 2.596,9
EBIT6 % –1,9 –0,6 9,1 10,4 10,1 10,5 9,7 9,8 9,7 8,5
ROCE (Kapitalrendite) % –3,2 –1,0 17,0 20,6 20,0 20,9 20,0 19,4 18,8 16,2
Personalaufwendungen Mio € 11.768,7 11.750,0 11.125,3 10.687,3 9.695,7 9.164,6 7.757,2 7.124,5 6.813,7 6.354,3
Abschreibungen7 Mio € 3.751,9 5.245,5 2.208,0 2.117,4 1.961,6 1.885,8 1.789,0 1.831,3 1.781,2 1.631,1
Konzernergebnis den Anteilseignern
zuzurechnen
Mio € –961,9 –1.225,0 2.897,3 2.984,6 2.802,5 2.727,4 2.375,3 1.923,1 1.905,2 1.242,2
Dividende und Ergebnis pro Aktie
Dividende für das Geschäftsjahr Mio € — 8 600,0 950,0 900,0 850,0 750,0 650,0 500,0 450,0 300,0
Anzahl der Aktien am 31.12. Mio 200,0 200,0 200,0 200,0 200,0 200,0 200,0 200,0 200,0 200,0
Dividende pro Aktie — 8 3,00 4,75 4,50 4,25 3,75 3,25 2,50 2,25 1,50
Konzernergebnis den Anteilseignern
zuzurechnen pro Aktie
–4,81 –6,13 14,49 14,92 14,01 13,64 11,88 9,62 9,53 6,21
Mitarbeiter
im Jahresdurchschnitt Tsd 235,5 244,1 242,8 230,7 216,0 204,7 186,0 175,4 169,0 159,7

1 Ab 2019 wird IFRS 16, Leasingverhältnisse, angewendet.

2 Ab 2018 werden IFRS 9, Finanzinstrumente, und IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden, angewendet.

3 Ab 2012 wird IAS 19 (überarbeitet 2011), Leistungen an Arbeitnehmer, angewendet.

4 Inklusive Anteilen in Fremdbesitz.

5 Investitionen in Sachanlagen und Software.

6 Vom Umsatz.

7 Ohne Abschreibungen auf Finanzanlagen.

8 Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung am 29. April 2021.

Termine

9. März
9. März
29. April
6. Mai
5. August
10. November
2022
Jahrespressekonferenz März
Analysten- und Investoren-Telefonkonferenz März
Hauptversammlung 29. April
Quartalsmitteilung zum 31. März 2022 Mai
Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2022 August
Quartalsmitteilung zum 30. September 2022 November

Impressum

Der Geschäftsbericht, der Jahresabschluss, der Halbjahresfinanzbericht und die Zwischenberichte sind im Internet abrufbar unter: www.continental-ir.de

Redaktion: Continental Aktiengesellschaft, Hannover

Continental Aktiengesellschaft

P.O. Box 1 69, 30001 Hanover, Germany Vahrenwalder Strasse 9, 30165 Hanover, Germany Phone: +49 511 938 - 01, Fax: +49 511 938 - 81770 [email protected] www.continental.com

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