Annual Report • Apr 30, 2021
Annual Report
Open in ViewerOpens in native device viewer




Unser aktiver Beitrag zu einer erfolgreichen Mobilitätswende und effektivem Klimaschutz
Innovation für eine flächendeckende, individuelle und nachhaltige Mobilität: Seit 2009 haben wir mehr als
Unseren eigenen Stromverbrauch haben wir 2020 gemessen am Umsatz
um 35% gesenkt
Treibhausgasemissionen 2020 gemessen am Umsatz
Abwasser oder Wasserverbrauch in der Produktion?
Zufrieden? 95 % unserer Mitarbeiter sagen Ja
Umsatz 2020 +118% Wachstum auf 33,1 Mio. €
(2019: 15,2 Mio. €)
Bruttomarge 2020 Verbessert auf 24,3 % (2019: 23,4%)
Bereinigte EBITDA-Marge 2020 Verbessert um 7%-Punkte
(2019: -15,0%)
Compleo ein e-Mobility Pure Play mit starkem ESG-Commitment
| An unsere Aktionäre | 04 |
|---|---|
| Brief des Vorstandes | 05 |
| Die Aktie | 07 |
| Bericht des Aufsichtsrats | 10 |
| Nachhaltigkeit bei Compleo | 13 |
| Lagebericht | 19 |
| Grundlagen des Unternehmens | 20 |
| Wirtschaftsbericht | 23 |
| Nachtragsbericht | 33 |
| Prognosebericht | 33 |
| IFRS Einzelabschluss und Anhang | 35 |
| IFRS Einzelabschluss | 36 |
| Anhang | 40 |
| Bestätigungsvermerk | 79 |
| Impressum | 85 |

| Brief des Vorstandes | 05 |
|---|---|
| Die Aktie | 07 |
| Bericht des Aufsichtsrats | 10 |
| Nachhaltigkeit bei Compleo | 13 |
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
was für ein bedeutendes, herausforderndes und herausragendes Jahr liegt hinter Compleo! Der Börsengang am 21. Oktober 2020 war der bisherige Höhepunkt unserer knapp zwölfjährigen Unternehmensgeschichte – mitten in der Corona-Pandemie und erstmals als AG am Kapitalmarkt. Wir konnten Compleo als Anbieter von Ladelösungen noch erfolgreicher auf dem deutschen und den europäischen Greentech-Märkten positionieren. Bereits im Oktober 2020 hatten wir unseren Umsatz gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt, zum Jahresende 2020 lag der Umsatz bei über 33 Millionen Euro. Diese Entwicklung ist die Bestätigung unseres starken Wachstumsund Expansionskurses, den wir durch unseren Gang an die Börse forcieren konnten. Im europäischen Markt haben wir mittlerweile insgesamt über 30.000 Ladepunkte ausgeliefert.
Die Aufnahme von Compleo als siebtes Unternehmen im Jahr 2020 in den Prime Standard der Deutschen Börse Frankfurt ermöglichte den Ausbau unserer Aktivitäten in Produktion, Forschung und Entwicklung und im Vertrieb sowie eine erhebliche personelle Verstärkung. Erster Schritt der im IPO angekündigten Expansion war die strategische Ausweitung unserer Vertriebsaktivitäten auf den europäischen Märkten. Nach dem Markteintritt in die Schweiz im Oktober 2020 folgte planmäßig Anfang 2021 Österreich. Wir sind nun mit unseren Ladelösungen im gesamten DACH-Raum präsent. In Polen konnten wir ebenfalls durchstarten.
Große Unternehmen investieren in unsere Aktien, um mit uns in dem für sie attraktiven Zukunftsmarkt der klimaschonenden Mobilität zu wachsen. Auch auf Kundenseite spiegelt sich das wider: Der Volkswagen-Konzern (VW) zählt seit 2020 zu unseren Kunden. Wir sind Sponsor des VFL Wolfsburg geworden. So erreichen wir mit unseren Botschaften und Produkten kontinuierlich ein sehr breites Publikum.VW als Automobilhersteller bewegt sich in einem Maßstab setzendem Umfang in Richtung E-Mobility. Wir wachsen mit unserem Engagement in dieselbe Richtung.
Die Nachfrage nach unseren DC-Ladestation-Typen Cito 240 und Cito 500 steigt. Das beweist, welche Vorreiterrolle wir in diesem Segment haben. Unsere – deutschlandweit ersten – eichrechtskonformen Cito-Ladestationen setzen seit Anfang Januar 2020
innovative Standards im Markt. Sie sichern uns einen nationalen Wettbewerbsvorteil, der international ausstrahlt. Laut Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) ist bereits jede siebte öffentliche Ladesäule eine DC-Ladestation. An der neuen DC-Produktlinie Cito 1.500 arbeiten wir bereits intensiv und treiben die Entwicklung dieses Jahr weiter voran.
Wachstum und Expansion manifestieren sich ebenfalls intern. Wir sind inzwischen mehr als 260 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Dortmund. Einer unserer wichtigsten externen Berater 2020 entschied sich Ende 2020 für den Wechsel zu uns: Peter Gabriel, der den IPO mit uns erfolgreich vorbereitet hat, lenkt seit Anfang 2021 als Finanzvorstand die Unternehmensgeschicke mit.
Mehr Menschen und Produkte benötigen mehr Platz: Die Suche nach einem endgültigen neuen Standort im Raum Dortmund für die Zentrale, das Forschungs- und Entwicklungszentrum sowie für die Produktion ist noch nicht beendet. Ein Interimsstandort im Dortmunder Westen bietet so lange auf weiteren 5.100 Quadratmetern Platz für die Produktion sämtlicher Cito-Modelle sowie für die Teams in Forschung und Entwicklung. Unser Fokus liegt nach dem überaus erfolgreichen Jahr 2020 weiterhin klar auf Innovationen und stetem Wachstum.
Wir setzen seit beinah zwölf Jahren mit dem Aufbau einer grünen und nachhaltigen Industrie für klimaschonende Mobilität selbst die Trends, die in der Breite angekommen und auch politisch gewollt sind. Vor allem in Deutschland nehmen die Elektromobilität und damit auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter Fahrt auf. Im Ladesäulenregister des BDEW sind aktuell knapp 40.000 öffentliche Ladepunkte gemeldet. Zudem ist die Nachfrage nach Wallboxen enorm gestiegen. Die Politik unterstützt in einem großen Ausmaß die Entwicklung der E-Mobilität mit Fördermitteln und -maßnahmen. Beim Bundesverkehrsministerium wurden seit Beginn des Förderprogramms für private Wallboxen Ende November 2020 bereits Förderanträge für mehr als 300.000 Wallboxen gestellt. Der Fördertopf wurde von ursprünglich 200 Millionen auf 400 Millionen Euro aufgestockt. Davon wird unser Geschäft dank der neuen Generation der intelligenten Wallbox "Compleo Solo" ab dem zweiten Quartal 2021 ebenfalls profitieren.
Compleo erreichte 2020 mehr als einen Meilenstein. Das wird auch im Jahr 2021 und darüber hinaus so weitergehen - gerade angesichts der zentralen Bedeutung einer nachhaltigen Zukunft, die die EU mit den jüngst verschärften Klimaziel noch einmal unterstrich. Bis 2030 sollen demnach die Treibhausgase um mindestens 55 % unter den Wert von 1990 gesenkt werden. Zudem wurde rechtlich verbindlich festgeschrieben, dass die EU bis 2050 klimaneutral wird. Entsprechend unterstützt die Politik in einem hohen Maße auch die Entwicklung der E-Mobilität mit Fördermitteln und -maßnahmen. Für eine breite Akzeptanz der E-Mobilität benötigen Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem eine flächendeckende und zuverlässige Ladeinfrastruktur. Sie ist wesentlich für die Kaufentscheidung von E-Fahrzeugen und mithin für den Hochlauf der Elektromobilität. Doch: Neben dem Ausbau der Infrastruktur wird das Zugangsdesign entscheidend sein: einfach, intuitiv und normiert.
Mit dem Kauf von wallbe erhöht Compleo seinen Marktanteil, erschließt neue Kundengruppen, erweitert sein Portfolio und stärkt sein Experten-Team. Enercity AG und Weidmüller Mobility Concepts GmbH & Co. KG, bisher Gesellschafter der wallbe GmbH, bleiben an Compleo als Wachstumspartner beteiligt. Beide Unternehmen sehen in dem Zusammenschluss von Compleo und wallbe große Erfolgschancen. Gemeinsam können wir in Zukunft die Chancen des rasant wachsenden Marktes noch besser nutzen und verschaffen uns Zugang zu großen Kunden sowie neuen internationalen Märkten. Unter anderem steigen wir mit wallbe im schwedischen Markt ein. Mittelfristig wollen wir einer der führenden europäischen Anbieter von Ladesäulen und -lösungen in Europa werden und stehen strategischem, anorganischem Wachstum in 2021 offen gegenüber. Mit dem Abschluss der Kapitalerhöhung Anfang April und den Bruttoemissionserlösen von rund 28,3 Mio. Euro haben wir auf unserem Weg eine wichtige Voraussetzung geschaffen, um unsere sehr dynamische Unternehmensentwicklung auch in Zukunft weiter fortzusetzten.
All das war und ist nur zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beider Unternehmen sowie mit Ihnen als Aktionärinnen und Aktionären, unseren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern und unserem Aufsichtsrat möglich. Wir danken allen sehr herzlich für ihre Loyalität und ihr großes Engagement und hoffen auf eine weiterhin dynamische und mobile gemeinsame Zukunft.
Plug in the future!
Checrallah Kachouh Georg Griesemann Co-CEO/CTO Co-CEO
Jens Stolze Peter Gabriel COO CFO
Compleo wächst und will auch in Zukunft weiterwachsen. Um das dynamische Wachstumstempo für die Zukunft zu sichern und strategische Vorhaben umzusetzen, entschied sich das Management von Compleo 2020 für den Gang an die Börse. Trotz Covid19-Pandemie konnte Compleo am 21. Oktober 2020 den Sprung auf das Parkett erfolgreich vollziehen. Seitdem werden die Aktien im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die Erlöse aus dem Börsengang in Höhe von brutto 44 Mio. Euro ermöglichen den Ausbau des Vertriebs in Deutschland und Europa, die Erweiterung der Produktionskapazität und die Fortsetzung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit.
Dabei setzt Compleo sowohl auf organische Entwicklung, als auch auf gezielte M&A Transaktionen. Mit und seit dem Börsengang arbeitet das Investor Relations Teams an einem intensiven Dialog mit allen Kapitalmarktteilnehmern und es konnten seither eine bedeutende Anzahl zusätzlicher Investoren für Compleo gewonnen werden.
Die Aktie der Compleo Charging Solutions AG startete zum Börsendebüt am 21. Oktober 2020 mit einem Ausgabekurs von 49,00 Euro. Trotz der Covid19- Pandemie stieg der Wert der Aktie rasant an und erreichte bereits am 24. November ein Hoch von 98,00 Euro, was zugleich auch dem Jahreshoch
entspricht. Das Jahreshoch von 98,00 Euro wurde am 18. Dezember ein zweites Mal erreicht. Die Aktie schloss das Jahr am 30. Dezember 2020 leicht unter dem Jahreshöchstpreis bei 93,40 Euro. Dies entspricht einer Performance von 90,6% über dem Eröffnungskurs vom 21. Oktober 2021. Zu Jahresbeginn 2021 bewegte sich der Kursverlauf zunächst in einem Korridor zwischen 86,00 und 98,00 Euro, nach einer schwächeren Phase bis Anfang März stieg die Aktie wieder auf 87,00 Euro zu Anfang April.
Am 13. April 2021 hat Compleo eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage sehr erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) wurden sowohl bei bestehenden als auch bei neuen institutionellen Anlegern insgesamt 342.348 Aktien zu einem Platzierungspreis von 82,65 Euro je Aktie platziert. Mit dem Abschluss der Transaktion und den Bruttoemissionserlösen von rund 28,3 Mio. Euro schafft Compleo eine wichtige Voraussetzung, um die sehr dynamische Unternehmensentwicklung auch in Zukunft weiter fortzusetzten. Daneben wurde die Anzahl der im Streubesitz befindlichen Aktien erhöht mit dem Ziel die Handelsliquidität der Compleo-Aktien zu steigern und damit die Attraktivität weiter zu erhöhen. Wir sind sehr dankbar, dass unsere Investoren Compleo bereits so kurz nach dem IPO erneut ihr Vertrauen geschenkt haben und damit die Attraktivität unserer Wachstumsstory unterstreichen.
| Wertpapierkennnummer (WKN) | A2QDNX |
|---|---|
| ISIN | DE000A2QDNX9 |
| Börsenkürzel | COM |
| Art der Aktien | Inhaber-Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) |
| Erstnotiz | 21.10.2020 |
| Anzahl der Aktien** | 3.895.828 |
| Schlusskurs (30.12.2020)* | 93,40 EUR |
| Höchstkurs/Tiefstkurs* | 98,00 EUR/42,60 EUR |
| Kursperformance | 99,6% |
| Marktkapitalisierung (30.12.2020)* | 319,8 Mio. EUR |
| Börsenplatz | Frankfurter Wertpapierbörse/Prime Standard |
| Designated Sponsor | ODDO Seydler Bank |
* Schlusskurse XETRA-Handelssystem der Deutsche Börse AG
** einschließlich Aktien aus der Barkapitalerhöhung am 13.4.2021 sowei der Sachkapitalerhöhung im Zuge der Fusion mit wallbe

*Aktienkurs der Compleo Charging Solutions AG, ab 21.10.20 bis 21.04.21, TecDAX indiziert zum 21.10.20. Alle Werte XETRA.
Die Compleo Charging Solutions AG hat sieben Großaktionäre und weist einen Streubesitz von 51,4% auf. Aufsichtsrat und Management repräsentieren mit EBG (15,4%), BTS und CMG (jeweils 4,8%) und DELAC (4,4%) insgesamt 29,3% der Anteile des
Unternehmens. Weitere Großaktionäre sind Obotritia Beta Invest mit 8,6% als zweitgrößter Einzelaktionär, UBS Fund Management mit 6,5% der Aktien, und Schroder International Selection Fund mit 4,2% der Anteile an der Gesellschaft.

DELAC Investment GmbH: Co-CEO & CTO Checrallah Kachouh, Elektro-Bauelemente Gesellschaft mbH: Vorsitzender des Aufsichtsrates Dag Hagby, BTS Invest GmbH: COO Jens Stolze, CMG Investment GmbH: Co-CEO Georg Griesemann
Stand: 21.04.2021
Die Compleo Aktie wird von drei Analysten begleitet. Commerzbank, ODDO BHF und Kempen bewerten Compleo regelmäßig, alle drei Analysten empfehlen die Aktie in ihren Research-Reports mit Stand 1. April 2021 zum Kauf. Seit Börsengang wurden die Kursziele kontinuierlich erhöht und liegen zum 1. April 2021 bei durchschnittlich 122,33 Euro.
Einen detaillierten Überblick über Empfehlungen und Kursziele der Analysten finden Sie nachstehend. Das IR-Team pflegt einen regelmäßigen Austausch mit den Analysten die den Kapitalmarkt zu wichtigen Ereignissen mit Updates oder Kommentaren über ihre aktuelle Einschätzung der Compleo-Aktie informieren.
| Analyst | Institut | Empfehlung | Kursziel | Datum |
|---|---|---|---|---|
| Michael Junghans, Adrian Pehl, CFA | Commerzbank | Buy | 115 Euro | 29.03.2021 |
| Aurelien Sivignon, Jeremy Garnier, Marc Lavaud | ODDO BHF | Outperform | 112 Euro | 29.03.2021 |
| Emmanuel Carlier | Kempen | BUY | 140 Euro | 01.04.2021 |
Compleo legt großen Wert auf den Dialog mit Aktionären, institutionellen Investoren, Analysten und Finanzjournalisten und hat seit dem Börsengang einen kontinuierlichen und aktiven Informationsaustausch gepflegt. Mit der Notierung im Prime Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse erfüllt Compleo die höchsten Transparenzanforderungen. Doch die Pflichterfüllung ist uns nicht genug: über die regelmäßige Finanzberichterstattung hinaus bieten wir Telefonkonferenzen für Analysten und Investoren an und veröffentlichen regelmäßig und zeitnah unternehmensrelevante Meldungen um umfassend über die Unternehmensentwicklung zu informieren. Zudem steht das Management Investoren und Analysten persönlich zum Beispiel im Rahmen von Roadshows und Konferenzen zur Verfügung.
Zu einer guten Beziehungsarbeit gehört auch Erreichbarkeit. Seit Jahresbeginn 2021 verstärken der CFO Peter Gabriel und seit Februar 2021 der Head of Investor Relations Sebastian Grabert die IR-Arbeit. Sebastian Grabert ist per E-Mail zu erreichen unter [email protected] oder telefonisch unter +49 231 534 923 874.
Auch für 2021 und darüber hinaus, plant Compleo, die IR-Arbeit weiter zu intensivieren. Das Management freut sich auf den Dialog mit den Investoren und Analysten, unter anderem im Kontext der ersten ordentlichen Hauptversammlung seit dem Börsengang, die für den 15. Juni 2021 geplant ist.
| Veröffentlichungen und Hauptversammlung | ||
|---|---|---|
| Q1-Mitteilung 2021 | 19. Mai 2021 | |
| Halbjahresfinanzbericht 2021 | 15. September 2021 | |
| Q3-Mitteilung 2021 | 16. November 2021 | |
| Hauptversammlung | 15. Juni 2021 |
| Teilnahme an Kapitalmarktkonferenzen | ||
|---|---|---|
| HSBC Future Transport Week | 22.–23. März 2021 | |
| Stifel German Small Mid Cap Conference |
11. Mai 2021 | |
| Commerzbank European Conference, USA |
19.–20. Mai 2021 | |
| ODDO BHF Nextcap Forum | 2.–3. Juni 2021 | |
| Commerzbank Small Mid Cap Conference |
2.–3. September 2021 | |
| Berenberg & Goldman Sachs Conference |
20.–22. September 2021 | |
mit diesem Bericht informieren wir sie über die Arbeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020.
Der Aufsichtsrat der Compleo Charging Solutions AG hat seit seiner Konstituierung am 25. August 2020 den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens fortlaufend beraten und die Geschäftsführung überwacht. Der Maßstab waren dabei Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung sowie die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung durch den Vorstand.
Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form über alle wichtigen Fragen zur laufenden Geschäftsentwicklung, zur Ertrags- und Finanzlage, zur Unternehmensplanung, zur strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens sowie über aktuelle Risikolagen.
Der Aufsichtsratsvorsitzende und die Co-CEO's standen laufend in Kontakt. Dadurch war der Vorsitzende stets unverzüglich über alle wichtigen Ereignisse informiert, die von wesentlicher Bedeutung für Compleo waren.
Gegenstand und Umfang der Berichterstattung durch den Vorstand entsprachen den Anforderungen des Aufsichtsrats. In den Aufsichtsratssitzungen stand der Vorstand zur Erörterung der Sitzungsthemen zur Verfügung.
Alle Maßnahmen des Vorstands, welche der Zustimmung des Aufsichtsrats unterliegen, wurden geprüft, beraten und entschieden.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat sich der Aufsichtsrat nach der konstituierenden Sitzungen in sechs weiteren Sitzungen mit allen für das Unternehmen relevanten Fragen befasst und Entscheidungen getroffen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen an allen Sitzungen vollständig teil. Zwei Sitzungen wurden als Präsenzsitzungen abgehalten, eine als Videokonferenz und drei als Telefonkonferenz. Der Aufsichtsrat beriet zeitweise auch ohne den Vorstand. Dabei wurden Tagesordnungspunkte behandelt, die entweder den Vorstand selbst betreffen oder eine interne Diskussion durch den Aufsichtsrat erfordern.
Nachfolgend informieren wir Sie über die Schwerpunktthemen in unseren Sitzungen im abgelaufenen Jahr.
Am 23. September 2020 wurde durch den Vorstand über den Sachstand zum Börsengang und den vorgesehenen Zeitplan Bericht erstattet. Die Geschäftsordnungen des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden intensiv erörtert und genehmigt. Über die Vorstandsanstellungsverträge wurde beraten und der Vorsitzende des Aufsichtsrats zur Unterzeichnung ermächtigt. Ferner wurden die Grundzüge des Mitarbeiterbeteilgungs (MBP) und Stock Option Programms (SOP) verabschiedet. Die Sitzung fand in Form einer Videokonferenz statt.
Am 5. Oktober 2020 wurden die Details des geplanten Börsengangs erörtert und die notwendigen Beschlüsse gefasst. Ferner wurde der Abschluss einer D&O Versicherung für die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrates beraten. Der Vorstand wurde ermächtigt und beauftragt die damit verbundenen Erklärungen abzugeben und die erforderlichen Verträge abschließen. Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde erörtert und verabschiedet.
Am 7. Oktober 2020 wurde in einer Telefonkonferenz der geänderte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 gebilligt und damit festgestellt.
Am 19. Oktober 2020 hat der Aufsichtsrat in einer Telefonkonferenz der Durchführung der in der außerordentlichen Hauptversammlung am 5. Oktober 2020 beschlossenen Kapitalerhöhung zugestimmt.
Am 15. Dezember 2020 hat der Aufsichtsrat strategische Fragen und Schwerpunkthemen für das Jahr 2021 mit dem Vorstand intensiv besprochen. Die Budgetplanung für das neue Geschäftsjahr 2021 wurde erörtert und genehmigt. Daneben wurden Vorstandsthemen behandelt, mögliche Akquisitionen diskutiert und mit dem Wirtschaftsprüfer über die Vorgehensweise und die Schwerpunkte der Abschlussprüfung gesprochen.
Am 17. Dezember 2020 wurde Peter Gabriel in einer Telefonkonferenz zum Chief Financial Officer und weiteren Mitglied des Vorstands bestellt. Die in der Aufsichtsratssitzung am 15. Dezember 2020 angeforderte Übersicht zur Neuverteilung der Vorstandsaufgaben wurde vorgelegt und verabschiedet.
Über die Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) im Einzelnen berichten Vorstand und Aufsichtsrat in der Erklärung zur Unternehmensführung. Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats der Compleo Charging Solutions AG sind nicht aufgetreten.
Im Zusammenhang mit dem Lagebericht hat der Aufsichtsrat die Erklärung zur Unternehmensführung geprüft und am 13. April 2021 verabschiedet.
Im Rahmen der formwechselnden Umwandlung der Compleo Charging Solutions GmbH in eine AG haben die Gesellschafter in der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 25. August 2020 PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC), Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer gewählt. Der Aufsichtsrat hat PwC am 12. Januar 2021 mit der Prüfung des (gesetzlichen) Jahresabschlusses und des Lageberichts beauftragt. PwC galt damit zugleich auch als Abschlussprüfer für den IFRS-Einzelabschluss und des zugehörigen Lageberichts.
Der Aufsichtsrat hat mit PwC vereinbart, dass diese ihn informiert und im Prüfungsbericht vermerkt, wenn bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen festgestellt werden, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum DCGK ergeben.
Der Abschlussprüfer hat den durch den Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2020 sowie den IFRS-Einzelabschluss geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
In der Sitzung des Aufsichtsrats am 13. April 2021 erläuterte der Vorstand die Rechnungslegung sowie seinen Vorschlag zur Gewinnverwendung. Ferner wurden Fragen des Aufsichtsrats vom Vorstand beantwortet. Der Aufsichtsrat hat die Abschlussunterlagen unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte von PwC geprüft. Der in der Sitzung anwesende Abschlussprüfer berichtete dort ausführlich über die Prüfung und die Prüfungsergebnisse und erläuterte seine Prüfungsberichte. Der Abschlussprüfer wurde vom Aufsichtsrat eingehend zu den Prüfungsergebnissen und zu Art und Umfang der Prüfungstätigkeit befragt. PwC unterrichtete den Aufsichtsrat, dass keine Umstände vorlagen, die ihre Befangenheit besorgen lassen, und darüber, welche Leistungen von PwC außerhalb der Abschlussprüfung erbracht wurden.
Der Aufsichtsrat konnte sich davon überzeugen, dass die Prüfungen durch PwC ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Er gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass die Prüfungsberichte – wie auch die Prüfungen selbst – den gesetzlichen Anforderungen entsprachen. Der Aufsichtsrat hat daraufhin auf Basis der Berichte dem Ergebnis der Abschlussprüfung seine Zustimmung erteilt und, da auch nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwände zu erheben waren, den (gesetzlichen) Jahresabschluss der Compleo Charging Solutions AG, den IFRS-Einzelabschluss gebilligt. Mit seiner Billigung durch den Aufsichtsrat ist der Jahresabschluss festgestellt. Der Aufsichtsrat stimmt in seiner Einschätzung der Lage der Gesellschaft mit der vom Vorstand im Lagebericht zum Ausdruck gebrachten Einschätzung überein. Den vom Vorstand zuvor erläuterten Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns hat der Aufsichtsrat geprüft. Danach stimmte er dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands zu und schloss sich diesem an. Schließlich verabschiedete der Aufsichtsrat den vorliegenden Bericht an die Hauptversammlung.
Der Abschlussprüfer hat auch den Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) geprüft. Diesen Bericht hat der Abschlussprüfer mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Der vom Vorstand aufgestellte und vom Abschlussprüfer geprüfte Abhängigkeitsbericht sowie der Prüfbericht zum Abhängigkeitsbericht wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt und in der Sitzung vom 13. April 2021 behandelt und mit dem Abschlussprüfer erörtert. Nach Prüfung des Abhängigkeitsberichts sowie des zugehörigen Prüfberichts hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts zugestimmt und nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen den Abhängigkeitsbericht und gegen die darin enthaltene Schlusserklärung des Vorstands erhoben.
Die Corona-Krise hat alle Menschen vor sehr große Herausforderungen gestellt. Trotz dieser Herausforderungen ist es Compleo im abgelaufenen Geschäftsjahr gelungen, ein beeindruckendes Wachstum zu erzielen und die ambitionierten Ziele zu erreichen. Mit dem erfolgreichen Börsengang hat eine neue Ära der Unternehmensgeschichte begonnen und die Grundlagen für eine weiterhin dynamische Entwicklung in einem Zukunftsmarkt mit glänzenden Perspektiven sind gelegt.
Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr hohes Engagement und den unermüdlichen Einsatz für Compleo in diesem besonderen Jahr.
Dortmund, 13. April 2021
Für den Aufsichtsrat
Dag Hagby Aufsichtsratsvorsitzender

Weltweite Treibhausgasemissionen nach Sektoren 2016, die Gesamtemissionen waren 49,4 Milliarden Tonnen CO2 äquivalent. Quelle: Our World in Data. Originalgrafik: Hannah Ritchie (2020)
Die Klimakrise, ausgelöst durch Treibhausgasemissionen des Menschen, ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Um zukünftigen Generationen eine wohlbehaltene und saubere Umwelt zu hinterlassen, müssen wir klimaschädliche Emissionen rasch und umfassend reduzieren. Ein ganz wesentlicher Baustein, um dieses Ziel erreichen zu können, ist die Energiewende, eine langfristige strukturelle Veränderung in der Energieerzeugung und -speicherung sowie im Transport und Verbrauch von Energie.
Hier kommen wir ins Spiel. Rund 16% der globalen Treibhausgasemissionen werden allein durch den Transportsektor verursacht. Als Anbieter hochwertiger Ladestationen und Lösungen für die Elektromobilität machen wir elektrische Transportlösungen möglich und helfen, Transportemissionen zu minimieren.
Ganze 196 Nationen sowie die gesamte Europäische Union haben die Dringlichkeit dieser Umweltkrise erkannt und sich im sog. Pariser Klimaschutzabkommen 2015 dazu verpflichtet, den globalen Temperaturanstieg deutlich zu reduzieren.
Die drängenden globalen Probleme bewegten die EU anlässlich des 5. Jahrestages im September 2020 dazu, verschärfte Klimaziele vorzustellen, die die Einhaltung des Pariser Übereinkommens ermöglichen sollen. Nun sollen die EU-Staaten statt der bisherigen 40% der klimaschädlichen Emissionen ganze 55% der Emissionen bis 2030 reduzieren. Bis 2050 soll die europäische Wirtschaft gar komplett klimaneutral sein – eine große EU-weite Herausforderung.

Compleo verbindet erneuerbare Energien und individuelle Mobilität
Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg sind erneuerbare Energiequellen, denn diese ermöglichen eine kohlenstofffreie Energiewirtschaft. Nicht nur in Deutschland wächst die regionale Verbreitung erneuerbarer Energien und führt zunehmend zu einer dezentralisierten, kostengünstigeren und vor allem umweltschonenden Stromerzeugung. Diese Energie kann in Zukunft lokal zum Aufladen von Elektrofahrzeugen genutzt werden – diese Fahrzeuge sind es, die einen emissionsarmen Transport ermöglichen können.
Unsere Aufgabe ist es, diesen Transport so einfach wie möglich zu machen. Für die flächendeckende Nutzung von Elektroautos ist vor allem eine Voraussetzung zu erfüllen: Eine gute Ladeinfrastruktur, denn die verbindet individuelle Mobilität und nachhaltige Energie. Noch zögern viele Menschen beim Kauf von Elektroautos, weil sie fürchten, nicht ausreichend zugängliche Ladestationen zu finden. In einer Umfrage des deutschen TÜV nennen 39% der Befragten das als Grund, auf Elektrofahrzeuge zu verzichten (Verband der TÜV e. V., Mobility Studie 2020). Dieser Angst wirken wir mit unseren Produkten entgegen.
Compleo bietet technisch hoch entwickelte Ladestationen für Elektromobilität an. Dank unserer marktführenden Technologie haben wir uns einen soliden Kundenstamm aufgebaut und seit 2009 überwiegend in Europa mehr als 30.000 Ladepunkte ausgeliefert, die meisten davon im deutschen Heimatmarkt. Damit leisten unsere Elektromobilitätslösungen einen Beitrag zum emissionsfreien Transport und damit zum Klimaschutz. Wir orientieren uns darüber hinaus in unserem Handeln an den UN Sustainable Development Goals (SDGs). Auf dieser und den folgenden Seiten zeigen wir jeweils unten, über welche Ziele wir genau sprechen. Die UN beschreiben die SDGs als eine
"Blaupause, um eine bessere und nachhaltigere Zukunft für alle zu erreichen." Wie viele Organisationen weltweit leisten auch wir unseren Beitrag zu dieser Mission.
Compleos Vision ist es, einen emissionsfreien Alltag nicht erst irgendwann, sondern so schnell wie möglich zu erreichen. Mit unserer Produktion erfüllen wir die internationale Umweltmanagementnorm ISO 14001, die uns bescheinigt, dass wir für unseren eigenen Energie- und Ressourcenverbrauch klare Umweltziele aufgestellt haben. Damit wir diese Ziele auch tatsächlich erreichen, haben wir Prozesse implementiert, die wir regelmäßig überwachen und optimieren.
Die emissionsärmste Energie ist natürlich die, die gar nicht erst verbraucht wird – daher haben wir an unserem Standort in Dortmund zahlreiche Maßnahmen durchgesetzt, um Energie zu sparen. Zum Beispiel verwenden wir durchgehend sparsame und wartungsarme LED-Lampen: Diese ersetzen 269 Leuchtstoffröhren und sparen nach unseren Schätzungen über 41.000 kWh Strom pro Jahr ein – also so viel Energie wie rund 14 Haushalte in einem Jahr verbrauchen.
Um unsere Ladesäulen nach der Fertigstellung ordnungsgemäß zu testen, benötigen wir ebenfalls Energie. Indem wir diesen Strom speichern und wiederverwenden, haben wir die aufgewandte Energie 2019 und 2020 verringern können – geschätzt sparen wir allein hier mindestens 4.000 kWh pro Jahr. Das ist der Jahresverbrauch einer dreiköpfigen Familie.



8 Elektroautos 9 Hybrid-Fahrzeuge
In unserer Produktion verbrauchen wir Energie für Heizung und Transport. Unser Gebäude wird mit Erdgas beheizt, im Jahr 2020 wurden dafür 447.557 kWh (2019: 432.087 kWh) Energie verbraucht. Unsere Fahrzeugflotte besteht aus zwei Transportern, vier Elektrostaplern und 34 Autos, darunter sind acht Elektroautos und neun Hybrid-Fahrzeuge. Die Hälfte unserer Autoflotte fährt also bereits emissionsarm. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren wurde 2020 Benzin und Diesel mit insgesamt 521.385 kWh Energie verbraucht. Zukünftige Firmenfahrzeuge sind nach unserer Unternehmenspolicy ausschließlich elektrisch.
Zwar ist der absolute Energieverbrauch im Vergleich zum Jahr 2019 gestiegen, jedoch sind wir 2020 stark gewachsen und haben unseren Umsatz mehr als verdoppeln können. In Relation zum Umsatz konnten wir die Energieeffizienz deutlich verbessern: Von 55.598 kWh je 1 Mio. Euro Umsatz 2019* ist der Energieeinsatz 2020 auf 36.151,60 kWh je 1 Mio Euro Umsatz 2020 gesunken. Das entspricht einer Reduktion um 35%.
Für die nächsten Jahre nehmen wir uns vor, die bestehenden Maßnahmen genauso an unserem neuen Standort umzusetzen, Einsparungen in der End-of-Line Kontrolle genauer zu messen und den Energieaufwand in der Endkontrolle weiter zu minimieren, damit unsere Produktion so umweltschonend wie möglich verläuft.
*Wir unterschätzen den Verbrauch für 2019 und damit die Verbesserung sogar, da wir den Kraftstoffverbrauch 2019 erst ab März einrechnen können.

Umweltschutz schreiben wir groß – auch bei unseren Abfällen aus der Produktion. Diese trennen wir sorgfältig, um möglichst viel hiervon einer erneuten Verwendung zuzuführen. Ab 2021 neu ist die getrennte Sammlung von Elektrokleingeräten und von Biomüll.

Unser Ziel für 2021 ist die verbesserte Umsetzung der Trennung im gesamten Unternehmen. Dazu werden zusätzliche Behälter aufgestellt und eine neue Abfallrichtlinie für alle Standorte implementiert, durch die wir die Abfälle nicht nur spezifisch trennen können, sondern auch ein genaues Abfallverzeichnis führen können.
Unser Ziel ist es, Emissionen möglichst zu vermeiden. Dazu haben wir unter anderem bereits damit begonnen unsere Fahrzeugflotte in den nächsten drei Jahren komplett auf Elektrofahrzeuge umzustellen. Die Hälfte unserer Autoflotte besteht aus Elektro oder Hybridfahrzeugen. Zudem beziehen wir seit Oktober 2020 Strom aus erneuerbaren Quellen und seit Dezember 2020 "Ökoerdgas". Beim "Ökoerdgas" werden die CO2 -Emissionen aus Herstellung,
Transport und Verbrennung kompensiert, indem der Versorger Emissionszertifikate aus zusätzlich initiierten Klimaschutzprojekten erwirbt und stilllegt. So können wir der Umwelt etwas zurückgeben.
Gemessen am Umsatz konnten wir unsere Treibhausgasemissionen 2020 mit 9,06t CO2 eq./Mio. Euro um ganze 38% senken (2019: 14,56t CO2 eq./Mio. EUR). Diese Erfolge wollen wir auch in den nächsten Jahren vorweisen.

Manch andere Hürde nehmen wir im Vorübergehen: Wasser verbrauchen wir nur für Sanitäranlagen und Küchen, unser Standort in Dortmund liegt nicht in einem Wasserstressgebiet. Wasserverbrauch und Abwasser aus der Produktion fallen nicht an. Auch die Staub- und Lärmemissionen unserer modernen CNC-Maschinen fallen nicht ins Gewicht. Damit bleiben unsere Auswirkungen auf die Umwelt in diesen Bereichen vernachlässigbar gering.

Unsere Mitarbeiter sind das wichtigste Asset unseres Unternehmens, denn nur im Team können wir einen wesentlichen Beitrag zur Elektromobilität leisten. Gute und faire Arbeitsbedingungen sind daher für uns selbstverständlich und zugleich eine Herzensangelegenheit. Dazu gehören Sicherheit am Arbeitsplatz, Work-Life-Balance, ein fairer Umgang mit und unter den Mitarbeitern sowie eine angemessene Bezahlung.
Wir stehen gegen jede Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Ansichten, Überzeugungen, sozialen Herkunft, Abstammung, ihres Glaubens, ihrer sexuellen Orientierung, Identität, körperlichen Merkmale oder aufgrund anderer Merkmale. Mit unserem Verhaltenskodex verpflichten wir uns alle bei Compleo zu diesen Grundsätzen und verfolgen bei Verstößen eine Null-Toleranz-Politik.
Aber wir belassen es nicht bei Grundsätzen, sondern handeln auch: Wir verfügen über ein zertifiziertes integriertes Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Qualitätsmanagementsystem nach ISO 45001 und ISO 9001. Wir arbeiten kontinuierlich an der Reduzierung von Arbeitsunfällen, unsere Mitarbeiter nehmen unter anderem regelmäßig an Trainings zur Arbeitssicherheit teil, sodass es 2020 lediglich zu sechs Unfällen kam, nur einer davon meldepflichtig.
Gute Arbeit muss belohnt werden: Compleo bezahlt im gewerblichen Sektor Tariflöhne, wodurch Lohnunterschiede begrenzt werden. Darüber hinaus orientiert sich die Bezahlung an der Leistung des Einzelnen. Trotzdem verbessern wir uns fortlaufend und planen für die Zukunft eine Analyse, Darstellung und wo immer notwendig Verbesserung der Gender Pay Gap im Unternehmen. 2020 können wir zu dem Gehaltsdurchschnitt der Fachkräfte und derer Gruppenleiter eine belastbare Aussage machen: Der Unterschied zwischen Männern und Frauen lag bei den Gruppenleitern bei lediglich 2,41%, bei den Fachkräften bei 8,14% – damit sehen wir uns im Vergleich zum westdeutschen Durchschnittswert von 20% (Statistisches Bundesamt) gut aufgestellt.
Im Jahr 2020 konnten wir 119 neue Mitarbeiter bei Compleo begrüßen, damit haben wir unser Team mehr als verdoppelt, auf 214 (2019: 95) Mitglieder - ein Zeichen unseres Wachstums als Unternehmen. Von unseren Mitarbeitern sind 80 % Männer und 20 % Frauen. Das ergibt sich daraus, dass das produzierende Gewerbe, insbesondere in der Elektrotechnik, nach wie vor männerdominiert ist. Trotzdem ist es uns ein Anliegen, das Team weiter zu diversifizieren. Aus diesem Grund achten wir gerade bei unseren Nachwuchskräften auf eine ausgeglichene Geschlechterverteilung. Von unseren sechs Auszubildenden sind drei Männer und drei Frauen.

Wir führen regelmäßig Befragungen durch, um die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter einschätzen zu können und uns immer weiter verbessern zu können. Die letzte Umfrage im Juli 2020 ergab, dass über 95% der teilnehmenden Mitarbeiter "eher zufrieden" oder "zufrieden" sind.


Ein offener und ehrlicher Dialog mit unseren Mitarbeitern ist uns wichtig, daher verfolgen wir eine Open-Door-Policy, in denen unsere Angestellten jederzeit mit Problemen zu uns kommen können. Außerdem haben wir für unsere Arbeitnehmer einen Betriebsrat, der deren Belange gegenüber dem Vorstand vertritt. Wir legen Wert auf flache Hierarchien und einen respektvollen Umgang miteinander, daher fördern wir ein konstruktives Feedbacksystem.
Wir haben klare ethische Grundsätze und Erwartungen an uns selbst und an unsere Mitarbeiter, Lieferanten und Partner. Diese Grundsätze sind in unserem Verhaltenskodex festgehalten. Wir arbeiten nur mit Zulieferern und Partnern, die diesen Verhaltenskodex einhalten, und selbstverständlich nicht in Kinderarbeit, Erpressung, Zwangsarbeit oder illegale Arbeit verwickelt sind. Viele unserer Partner kommen aus Ländern der Europäischen Union, sodass das Risiko von Menschenrechtsverletzungen nicht besonders hoch eingeschätzt werden muss.
Nichts ist wichtiger, als solche Verstöße rechtzeitig festzustellen und zu sanktionieren, deshalb überzeugen wir uns lieber selbst, dass unsere Lieferanten die vorgeschriebenen moralischen und ethischen Grundsätze einhalten. Daher ist es uns ein Anliegen unsere bestehenden Audits und Kontrolle der Lieferanten auszubauen und dadurch Menschenrechte zu schützen.
Unsere guten Mitarbeiter benötigen ein ebenso gutes Management: Compleo verfügt über einen erfahrenen Aufsichtsrat und ein erfahrenes Management das sich in der E-Mobilitätsbranche, der Interaktion mit dem Kapitalmarkt, mit M&A Transaktionen und der Führung von Wachstumsunternehmen bestens auskennt. Unsere vier Vorstandsmitglieder sind als Co-CEOs Checrallah Kachouh und Georg Griesemann, der COO Jens Stolze sowie seit 1. Januar 2021 CFO Peter Gabriel. Unserem Aufsichtsrat gehören drei erfahrene Mitglieder an: Dazu zählen der Compleo-Mitbegründer und Geschäftsführer der EBG Group Dag Hagby, der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie Mitglied des Aufsichtsrats von KPMG Deutschland Dr. Bert Böttcher und Ralf Schöpker, Geschäftsführer der HELIMA GmbH.
Nachhaltigkeit läuft bei uns nicht einfach nebenher: Innerhalb des Management-Teams kümmert sich der COO Jens Stolze um unsere Nachhaltigkeitsstrategie und deren konsequente Umsetzung. In dieser verantwortungsvollen Aufgabe wird er durch die Nachhaltigkeitsbeauftragte Lyonelsy Medina unterstützt.

Checrallah Kachouh Co-CEO

Georg Griesemann Co-CEO

Jens Stolze COO

Peter Gabriel CFO

| Grundlagen des Unternehmens | 20 |
|---|---|
| Wirtschaftsbericht | 23 |
| Nachtragsbericht | 33 |
| Prognosebericht | 33 |
Die Compleo Charging Solutions AG hat gemäß § 325, Absatz 2a, HGB vom Wahlrecht Gebrauch gemacht einen Einzelabschluss nach IFRS offenzulegen. Die geforderten Änderungen sind im testierten Lagebericht entsprechend abgebildet. Daher enthält der Lagebericht sowohl Angaben nach HGB als auch nach IFRS.
In der Gesellschafterversammlung vom 25. August 2020 war der Formwechsel der Compleo Charging Solutions GmbH in eine Aktiengesellschaft beschlossen worden. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 3. September 2020. Mit dem am 21. Oktober 2020 erfolgten Börsengang hat die Gesellschaft 900.000 neue Aktien ausgegeben und die Gesamtzahl der Aktien auf 3.423.480 erhöht. Der Emissionserlös aus dem Börsengang belief sich auf 44,0 Mio. Euro.
Compleo Charging Solutions AG ist ein deutsches Greentech-Unternehmen und ein führender Anbieter von Ladelösungen für Elektrofahrzeuge. Bereits seit 2009 ist Compleo am Markt aktiv und damit ein erfahrener Lösungsanbieter. Das Produktportfolio umfasst sowohl technisch hoch entwickelte Wechsel (AC)- als auch Gleichstrom (DC)-Ladestationen für öffentliche und halböffentliche sowie Flotten- und Mitarbeiter-Ladeanwendungen. Seit Anfang 2020 gehört Compleo weltweit zu den ersten Anbietern, die eichrechtskonforme DC-Stationen liefern. Dank der zertifizierten Messtechnik lassen sich auch Wochen später für Verbraucher und Betreiber Rechnungen überprüfen und die genauen Details eines Ladevorgangs nachvollziehen. Im April 2021 wird das Portfolio um eine intelligente Wallbox ergänzt, eine DC 150 kW HPC-Ladestation für ultraschnelles Laden wird im Laufe des zweiten Halbjahres 2021 folgen.
Darüber hinaus bietet Compleo auch Dienstleistungen für Ladelösungen an, um eine emissionsfreie Mobilität zu ermöglichen. Ergänzt wird das Produktangebot durch die Projektierung, Installationsleistungen sowie After-Sales-Dienstleistungen. Dank der marktführenden Technologie hat sich Compleo einen soliden Kundenstamm aufgebaut und in den vergangenen 11 Jahren mehr als 30.000 Ladepunkte in Deutschland und Europa ausgeliefert. Das Kundenspektrum reicht von Großunternehmen wie der Deutschen Post und über rund 150 Stadtwerke bis hin zu Ladesäulenbetreibern. Diese starke Kundenbasis, zu der weitere "Blue-Chip"-Kunden wie ein führender deutscher Automobil-OEM und Unternehmen wie Allego, Clever, Telekom, Siemens und EWE Go gehören, bilden eine gute Wachstumsbasis.
Compleo beabsichtigt, der führende und unabhängige "Pure Play"-Anbieter von Ladetechnologie und -lösungen in Europa zu werden. Hierfür verfolgt das Unternehmen die folgenden strategischen Stoßrichtungen:
Die bisherige Produktionsstätte und die Unternehmenszentrale von Compleo sowie das Forschungsund Entwicklungszentrum befinden sich in Dortmund, Deutschland. Um die zu erwartende hohe Nachfrage nach den Lösungen von Compleo im In- und Ausland bedienen zu können, wurden zu den bestehenden Flächen zum 1. Februar 2021 5.100 qm zusätzliche Produktions- und Logistikfläche angemietet.
Angesichts der anhaltenden Wachstumsdynamik plant das Unternehmen, sein Personal in allen Bereichen weiter zu verstärken. Zu den Rekrutierungsmaßnahmen gehören der kontinuierliche Dialog mit Headhuntern, insbesondere für Positionen im Vertrieb, regelmäßige Veröffentlichungen in führenden Jobbörsen und die Ansprache von potenziellen Mitarbeitern über Social-Media-Plattformen. Gelegentlich nimmt Compleo zudem die Unterstützung von Leiharbeitnehmern in Anspruch.
Die Anzahl der im Unternehmen durchschnittlich beschäftigten Vollzeitkräfte entwickelte sich wie folgt:
Zusätzlich zur IFRS-Berichterstattung verwendet Compleo Alternative Leistungsindikatoren, sog. Alternative Performance Measures (APMs), die nicht von den IFRS oder dem HGB oder anderen allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen vorgeschrieben sind oder in Übereinstimmung mit diesen
dargestellt werden. Die von Compleo verwendeten APMs sind Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) und bereinigtes EBITDA. Darüber hinaus verwendet die Gesellschaft die Umsatzerlöse als Leistungsindikator. Der Vorstand verwendet diese APMs sowie die Umsatzerlöse intern, um die Leistung im Zeitverlauf und im Vergleich zu anderen Unternehmen/Wettbewerbern zu messen. Zum Zwecke der erhöhten Transparenz werden Umsatzerlöse zudem nach Produkten und Dienstleistungen sowie nach Regionen analysiert.
Das Unternehmen definiert das bereinigte EBITDA als EBITDA bereinigt um nicht wiederkehrende Einmaleffekte.
Compleos strategischer Fokus liegt auf dem weiteren Ausbau seiner Position als Greentech-Technologieanbieter, der Ladestationen für Elektrofahrzeuge entwickelt und herstellt sowie Dienstleistungen für Ladelösungen anbietet, um eine emissionsfreie Mobilität zu ermöglichen. Das Unternehmen sieht sich als führend in der technologischen Entwicklung von Ladestationslösungen. Compleo verfügt über 40 Patentfamilien mit insgesamt 33 erteilten und 39 angemeldeten Patenten. Diese beschreiben innovative Technologien, die zum Beispiel Herstellung und Betrieb von Ladestationen effizienter machen, oder den Betrieb einer größeren Anzahl Ladepunkte an einem Ort vereinfachen. Der starke Fokus auf F&E ermöglicht es Compleo sowohl neue Produkte für die Erweiterung ihres Produktportfolios zu entwickeln, als auch die bestehenden Produkte kontinuierlich zu verbessern und für neue Märkte anzupassen. So entwickelt das Unternehmen beispielsweise eine neue Generation der fortschrittlichen Wandladestation "Compleo Solo" (intelligente Wallbox) und eine DC 150 kW HPC-Ladestation für ultraschnelles Gelegenheitsladen auf Supermarktparkplätzen, an Tankstellen oder auf Autobahnen. Darüber hinaus plant das Unternehmen Maßnahmen zur Senkung der Produktionskosten, wie die Standardisierung des Produktportfolios, die Modularisierung von Teilsystemen zur produktübergreifenden Verwendung von Komponenten und die Digitalisierung des Produktionsprozesses.
Zudem engagiert sich das Unternehmen in der Standardisierungsarbeit und ist in etwa 15 nationalen Standardisierungsarbeitsgruppen aktiv. Dies gibt dem Unternehmen eine sehr frühe Einbindung in das Entstehen neuer Produktanforderungen und die Möglichkeit, diese frühzeitig in die eigene Produktentwicklungs-Roadmap aufzunehmen. Die Gesellschaft beteiligt sich an verschiedenen staatlichen Förderprogrammen, z.B. Kooperationen mit Hochschulen, mit einem kumulierten Fördervolumen von ca. 3 Mio. Euro bis 2022.
Die Technologieführerschaft des Unternehmens resultiert aus dem hauseigenen Entwicklungsteam, das über eine besondere Expertise in der Entwicklung von EV-Ladeinfrastrukturtechnologie (EV= Electric Vehicle) verfügt. Das Unternehmen hat die Anzahl seiner F&E-Mitarbeiter seit dem 1. Januar 2020 deutlich erhöht. Zum 31. Dezember 2020 beschäftigte die Gesellschaft 49 Mitarbeiter in der F&E-Abteilung (2019: 28 Mitarbeiter). Das F&E-Team besteht aus Fachleuten mit verschiedenen technologischen Hintergründen, die unterschiedliche Fähigkeiten und Kenntnisse kombinieren. Neben dem Know-how in der Hardware-Entwicklung verfügt Compleo auch über die Expertise, die eingebettete Software zu entwickeln, die für die vielfältigen Funktionalitäten der EV-Ladestationen des Unternehmens benötigt wird. Auf dieser Grundlage ist das Unternehmen der Ansicht, dass es weiterhin eine aktive Rolle bei der Weiterentwicklung von EV-Ladelösungen übernehmen kann.
Um ihre Technologieführerschaft aufrechtzuerhalten, hat die Gesellschaft einen starken Fokus auf Investitionen in F&E, mit einem Verhältnis der F&E-Aufwendungen zu den Umsatzerlösen von 12,1% im Geschäftsjahr 2020. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sie ihre Investitionen in F&E weiter erhöhen wird, um ihre Position als einer der Spitzenreiter in der deutschen EV-Ladeinfrastrukturbranche zu halten.
Compleo betreibt ein nach ISO 14001 zertifiziertes Umweltmanagementsystem und analysiert regelmäßig die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umweltaspekte. Daraus entstehende Chancen und Risiken sowie die jeweils betroffenen Parteien werden identifiziert und beurteilt um Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung des Unternehmens abzuleiten. Das Unternehmen ist bestrebt, Ressourcen möglichst effizient zu verwenden und Umweltbelastungen durch Emissionen und Abfälle zu minimieren.
Compleo verfügt über ein nach ISO 45001 zertifiziertes Arbeitsschutzmanagementsystem, sowie ein nach ISO 9001 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem. Zudem besteht für das Unternehmen und die Mitarbeiter ein Verhaltenskodex.
Im gewerblichen Sektor bezahlt Compleo Löhne nach Tarif und begrenzt somit Lohnunterschiede. Des Weiteren ist Compleo stets bestrebt den Mitarbeitern attraktive, diskriminierungsfreie Arbeitsbedingungen und leistungsgerechte Entlohnung zu bieten. Um die Einhaltung dieser Standards besser zu kontrollieren wurden im Geschäftsjahr 2020 verbesserte Prozesse zum Datenmanagement und zur Auswertung einge führt.
Compleo arbeitet kontinuierlich an der Reduzierung von Arbeitsunfällen. Im Jahr 2020 wurden sechs Arbeitsunfälle registriert. Im Jahr 2020 wurde ein Betriebsrat eingerichtet, der die Interessen und Anliegen der Beschäftigten innerhalb des Unterneh mens vertritt.
Compleo befolgt klare Beschäftigungsstandards und der unternehmenseigene Verhaltenskodex besagt, dass Compleo nicht mit Zulieferern oder sonstigen Geschäftspartnern zusammenarbeitet, die in Kinder arbeit, Erpressung, Zwangsarbeit oder illegale Arbeit verwickelt sind. Compleo hat bewusst viele Partner aus Ländern der Europäischen Union ausgewählt, um möglichen Verletzungen dieser Richtlinien vorzu beugen.
Der Verhaltenskodex von Compleo besagt zudem, dass keine Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Ansichten, Überzeugungen, sozialen Herkunft, Abstammung, ihres Glaubens, ihrer sexuellen Orientie rung, Identität, körperlichen Merkmale oder aufgrund anderer Merkmale akzeptiert wird.
Der Verhaltenskodex des Unternehmens verlangt eine transparente und rechtlich einwandfreie Geschäfts tätigkeit. Bestechung und Korruption entsprechen nicht Compleos Auffassung von guter unternehmerischer Tätigkeit.
Die Elektromobilität boomt und der Wandel in der Automobilindustrie von Verbrennungsmotoren hin zu Elektrofahrzeugen ist in vollem Gange. Laut VDA (Verband der Automobilindustrie) haben sich die E-Neuzulassungen in Deutschland mit 312.141 Pkw trotz schwieriger Marktlage in Folge der Corona-Pandemie gegenüber dem Vorjahreszeitraum verdreifacht. Ein ähnlicher Trend lässt sich auch auf europäischer Ebene erkennen. Diese Dynamik im Bereich E-Mobilität in Deutschland und Europa wirkt sich auch entsprechend auf den Markt für Ladeinfrastruktur aus. Dies spiegelt sich ungeachtet der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die allgemeine Wirtschaftslage auch in der sehr positiven Unternehmensentwicklung der Compleo Charging Solutions AG im abgelaufenen Geschäftsjahr wider.
In Deutschland wie auch in Europa wird der Ausbau der Elektromobilität aktuell sehr stark politisch gefördert. Weitere Impulse kommen aus der Automobilindustrie, da die Autohersteller durch die EU-Vorgaben zur Einhaltung der CO2 -Grenzen dazu verpflichtet sind, einen weitaus höheren Anteil emissionsfreier Fahrzeuge zu produzieren als bisher. Die deutsche Bundesregierung hatte 2019 einen Masterplan Ladeinfrastruktur herausgebracht. Darin ist bis zum Jahr 2030 ein Anstieg der Anzahl der Elektroautos auf bis zu 10 Millionen Fahrzeuge sowie auf bis zu 1 Million öffentlich zugängliche Ladepunkte vorgesehen. Bis Ende 2021 sollen bereits 50.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte errichtet werden. Ende 2020 waren nach Angaben des Bundesverwands der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) 35.750 öffentlich zugängliche Ladepunkte in Deutschland vorhanden.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Juni 2020 eine Vereinbarung über ein Konjunkturpaket zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie beschlossen. Innerhalb dessen hat sie zusätzliche Investitionen in Höhe von 2,5 Mrd. Euro zur Verbesserung der Elektromobilität vorgesehen. Eingeschlossen sind Investitionen in Höhe von 500 Mio. Euro für den Ausbau einer modernen und sicheren Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Des Weiteren wird die deutsche Automobilwirtschaft zum Ausbau der notwendigen Ladeinfrastruktur bis 2022 entsprechend des Masterplans der Bundesregierung 15.000 öffentliche
Ladepunkte beisteuern. Zusätzlich zum beschleunigten Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur stehen 2020 in Deutschland erstmals Fördermittel für private Lademöglichkeiten zur Verfügung. Wohnungseigentümer und Mieter, die die Installation einer privaten Ladestation für E-Autos planen, können dies künftig leichter realisieren.
EU-Regularien wie die Europäische Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) stellen überdies neue Anforderungen an Immobilieneigentümer. Diese werden dazu verpflichtet, eine Ladeinfrastruktur zu schaffen, indem beispielsweise an Gebäuden Ladepunkte für E-Autos vorzusehen sind. Ebenfalls erwähnt wird in den Richtlinien die kommunikative Einbindung von Ladestationen in ein Datennetz. Laut EPBD sollen in Europa bis 2050 Gebäude CO2-neutral sein. Um dies umzusetzen, wurden in Deutschland auf regionaler, Landes- und Bundesebene zahlreiche Förderprogramme aufgesetzt. Die Programme begünstigen den Erwerb und Betrieb von Elektrofahrzeugen. Zudem wurden Fördergelder für Aufbau und Installation von Ladeinfrastruktur bereitgestellt. Es ist stark damit zu rechnen, dass die EU in den kommenden Jahren weitere Maßnahmen fördern und Subventionen bewilligen wird, um den flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur zu beschleunigen.
Als Greentech-Unternehmen will Compleo die Mobilitäts- und Energiewende in Europa mitgestalten. Für die Branche und Compleo wird ein sehr großes Wachstumspotenzial gesehen. Angesichts der aktuellen Dynamik in der Branche für Elektromobilität ist auch im kommenden Jahr mit entsprechenden Zuwächsen bei den Ladesäulen zu rechnen. Studien schätzen, dass der Markt in den kommenden zehn Jahren um 30 bis 35 Prozent pro Jahr zulegt. Ökologische Megatrends wie eine wachsende Nachhaltigkeitsbewegung, die Dezentralisierung der Energieversorgung sowie die Senkung der Energieerzeugungskosten treiben zudem diese Trends voran. Ende Oktober 2020 waren in Deutschland rund eine halbe Million rein elektrisch betriebene Fahrzeuge und Plug-in-Hybride zugelassen. Damit sind rund doppelt so viele Elektrofahrzeuge auf der Straße wie Ende 2019.
Mit erfolgreichem Börsengang am 21. Oktober 2020 wurde Compleo als siebtes Unternehmen 2020 in den Prime Standard der Deutschen Börse neu aufgenommen und der Grundstein für zukünftige Investitionen in weiteres Wachstum gelegt.
Als Greentech-Unternehmen beabsichtigt Compleo die Mobilitäts- und Energiewende in Europa mitzugestalten. Laut Prognosen von Experten wird der Marktanteil der Verkäufe von Elektroautos an allen jährlich in Deutschland verkauften Pkw bis 2030 auf 50% steigen. Dieses enorme Marktpotenzial soll durch Investitionen in die Strategieumsetzung genutzt und damit entsprechendes Wachstum als vorrangiges Unternehmensziel realisiert werden.
Compleo hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 unverändert massiv in Forschung und Entwicklung investiert und die europäische Expansion weiter vorangetrieben. Der Aufbau von grünen und nachhaltigen Industrien zählt zu den wichtigsten Wirtschaftstrends. Dieser Schub am Markt für E-Mobilität war deutlich zu spüren.
Compleo hat sowohl seinen Umsatz im Vergleich zum Vorjahr verbessert als auch das prognostizierte Wachstum für das Geschäftsjahr 2020 erreicht. Der Jahresumsatz nach IFRS konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 von 15,2 Mio. Euro auf insgesamt 33,1 Mio. Euro gesteigert werden.
Mit einer Verdoppelung des Umsatzes entwickelte sich das Jahr 2020 trotz Corona-Krise für Compleo zu einem der erfolgreichsten Jahre der Unternehmensgeschichte. Die Voraussetzungen für Investitionen und Wachstum waren und sind für uns sehr gut, die Nachfrage nach unseren Zukunftstechnologien für die klimaschonende Elektromobilität ist ungebremst. Compleo profitierte in einem politisch gewollten und von Fördermaßnahmen beflügelten Marktumfeld – unter anderem vom Konjunkturpaket der Bundesregierung und dem milliardenschweren "Green Deal" der EU-Kommission zum ökologischen Umbau der Wirtschaft.
Das abgelaufene Geschäftsjahr war beispielhaft für das Wachstum, auch bei den Vertragsabschlüssen und in den Lieferungen an Kunden. Compleo lieferte mehr als 1.500 DC-Ladestationen der Cito-Reihe aus. Die Cito-Stationen sind die ersten eichrechtskonformen DC-Ladesäulen in Deutschland und bedeuten einen klaren Wettbewerbsvorteil am Markt. Von einem großen Automobilhersteller gewann Compleo im
Oktober im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens die Zuteilung für den Verkauf der Schnellladesäulen Cito 500. Der dreijährige Rahmenvertrag umfasst ein Volumen von bis zu 8,8 Mio. Euro.
Das Wachstum erfordert nun auch mehr Raum. Derzeit wird nach einem neuen Standort für neue Produktionsanlagen, Firmenzentrale, Forschungs- und Entwicklungszentrum sowie für Testkapazitäten im Raum Dortmund gesucht. Bis zum Bezug des neuen Standorts ist eine zweite Produktionsfläche angemietet worden, um ausreichend Produktionskapazitäten für das weitere Wachstum bereitstellen zu können.
Parallel treibt Compleo die Expansion in Nachbarländer voran. In Belgien, Schweden und in der Schweiz wurden kürzlich Vertriebsaktivitäten verstärkt und erste Projekte umgesetzt.
Im Jahr 2020 wurden die Vertriebsorganisation und die Administration weiter ausgebaut sowie das Produktportfolio umfangreich erweitert. Außerdem stand der Ausbau der Entwicklungsteams im Fokus der Aktivitäten. Die Mitarbeiterzahl konnte auf 204 Mitarbeiter erhöht werden.
Die Compleo Ladesäulen Cito 240 (DC 24 kW) und Cito 500 (DC 50 kW) wurden speziell für die Anforderungen von Logistik- und Unternehmensflotten sowie Autohäusern entwickelt. Neben den genannten DC-Ladepunkten bieten beide Modelle auch einen AC-Ladepunkt bis 22 kW an, wodurch gleichzeitig unterschiedliche Ladeleistungen verschiedener Elektrofahrzeuge unterstützt werden. Mit dieser ersten eichrechtkonformen DC-Ladesäule hat Compleo einen klaren Wettbewerbsvorteil im Markt. Es ist davon auszugehen, dass dieses Produkt den Umsatz von Compleo nachhaltig antreiben wird. Compleo geht in den nächsten Jahren weiterhin von einer nachhaltigen Verschiebung im Produktmix zugunsten der DC-Ladesäulen aus.
Die Geschäftstätigkeiten von Compleo wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr durch die Corona-Pandemie kaum beeinflusst. In vielen Bereichen konnte im Home-Office weitergearbeitet werden. Durch die Ausdehnung des Schichtbetriebes unter Einhaltung der geforderten Sicherheitsabstände wurden die geplanten Stückzahlen termingerecht produziert. Dennoch sieht der Vorstand ein inhärentes Risiko bei einer anhaltenden Pandemie. Würden Lieferketten länger unterbrochen, könnten Aufträge nicht rechtzeitig oder gar nicht fertiggestellt werden.
Das Anlagevermögen ist im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 gegenüber Vorjahr um 0,6 Mio. Euro gestiegen, was mit Investitionen in das Sachanlagevermögen (insbesondere Betriebs- und Geschäftsausstattung) einherging. Dadurch verschlechterte sich der Cashflow aus Investitionstätigkeit gegenüber Vorjahr auf -0,95 Mio. Euro. Der Anstieg der immateriellen Vermögensgegenstände auf 0,2 Mio. Euro ist durch zusätzliche Softwarelizenzen für neue Mitarbeiter begründet.
Das Vorratsvermögen stieg um 4,3 Mio. Euro auf 6,8 Mio. Euro, was im Wesentlichen durch noch nicht am Bilanzstichtag abgerechnete Projektaufträge mit Rahmenvertragskunden begründet ist. Diese wurden als Work-In-Progress (WIP) bei den fertigen und unfertigen Erzeugnissen bilanziert. Die Roh-, Hilfsund Betriebsstoffe erhöhten sich um 1,7 Mio. Euro auf 3,5 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf die Bevorratung von Rohstoffen und Komponenten für Anfang 2021 terminierte Aufträge zurückzuführen.
Die Ausweitung der Geschäftstätigkeit und Verdoppelung der Umsätze führte zugleich zu einem proportionalen Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 2,8 Mio. Euro (Vorjahr: 1,5 Mio. Euro). Der Anteil offener Forderungen mit einer Fälligkeit bis zu einem Monat beträgt am Stichtag 2,4 Mio. Euro.
Der deutliche Anstieg der flüssigen Mittel auf 35,7 Mio. Euro am Bilanzstichtag ist auf Zufluss des Emissionserlöses aus dem Börsengang zurückzuführen.
Die aktiven latenten Steuern betreffen im Wesentlichen die Latenzen aus steuerlichen Verlustvorträgen und haben sich aufgrund des Jahresfehlbetrags für das abgelaufene Geschäftsjahr auf 3,8 Mio. Euro (Vorjahr: 1,7 Mio. Euro) erhöht.
Die sonstigen Rückstellungen sind gegenüber dem Vorjahr um 2,3 Mio. Euro auf 3,0 Mio. Euro angestiegen, da am Bilanzstichtag Verpflichtungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 1,5 Mio. Euro passiviert wurden.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind gegenüber dem Vorjahr um 3,6 Mio. Euro auf 4,0 Mio. Euro gestiegen und betreffen im Wesentlichen ein Investitionsdarlehen bei der HVB Bank in Höhe von 1,0 Mio. Euro und ein KFW-Förderdarlehen in Höhe von 3,0 Mio. Euro.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich um 0,3 Mio. Euro auf 1,8 Mio. Euro. Zum Jahresende wurden bestehende Verbindlichkeiten umfangreich getilgt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Darlehens- sowie Liefer- und Leistungsbeziehungen mit der Elektro-Bauelemente GmbH. Bestehende Darlehen aus Vorjahren wurden zum Jahresende getilgt.
Die sonstigen Verbindlichkeiten reduzierten sich um 1,5 Mio. Euro auf 0,4 Mio. Euro, was mit der Tilgung von Darlehen einhergeht.
Die Eigenkapitalquote verbesserte sich zum Bilanzstichtag auf 82,0% (Vorjahr: 35,7%). Die Verbesserung ist durch den Börsengang begründet.
Der erfolgte Börsengang im Oktober 2020 führte zum einem Liquiditätszufluss in Höhe von 44,0 Mio. Euro.
Vor Börsengang wurden ein Investitionsdarlehen über 1,0 Mio. Euro und ein KfW-Förderdarlehen in Höhe von 3,0 Mio. Euro aufgenommen. Beide Darlehen wurden bis zum Bilanzstichtag ausgezahlt. Darüber hinaus bestehen nicht ausgeschöpfte Kreditlinien in Höhe insgesamt von 1,454 Mio. Euro; davon in Höhe von 1,0 Mio. Euro bei der HVB Uni Credit.
Compleo hat bestehende Darlehen, laufende Lieferantenverbindlichkeiten und Stundungen von Steuern in Höhe von 1,7 Mio. Euro vorzeitig zum Jahresende getilgt.
Der positive Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit betrug zum Bilanzstichtag 42,8 Mio. Euro.
Der Umsatz erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf 31,6 Mio. Euro (Vorjahr: 14,9 Mio. Euro) und es zeigte sich eine deutliche Verschiebung im Produktmix. Das Umsatzwachstum resultiert im Wesentlichen aus Verkäufen der neuen eichrechtskonformen DC-Ladestationen. Der Verkauf von DC-Ladesäulen stieg auf einen Anteil von 46,9% vom Gesamtumsatz an. Compleo steigerte zugleich auch seinen Umsatz mit AC-Ladesäulen um 27,5% auf 10,2 Mio. Euro (Vorjahr: 8,0 Mio. Euro). Aufgrund des Anstieges bei den DC-Umsätzen fiel der Anteil bei den AC-Umsätzen auf 32,3% (Vorjahr: 54,0%). Der absolute Anteil der Servicedienstleistungen konnte gegenüber dem Vorjahr von 6,2 Mio. Euro auf 6,6 Mio. Euro um 6,5% erhöht werden.
Der Cashflow aus operativer Tätigkeit beträgt am Bilanzstichtag -9,6 Mio. Euro und ist im Wesentlichen durch den Jahresfehlbetrag und die Erhöhung der Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen begründet.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 stieg die Materialeinsatzquote gegenüber dem Vorjahr um 2,9%- Punkte auf 66,4%. Dies ist auf eine Änderung des Produktmix mit einem höheren Anteil an DC-Ladestationen zurückzuführen, die eine höhere Materialeinsatzquote ausweisen.
Der Personalaufwand erhöhte sich gegenüber 2019 um 5,6 Mio. Euro auf insgesamt 11,5 Mio. Euro. Neueinstellungen wurden insbesondere mit höher qualifizierten Fach- und Führungskräften in den Bereichen Fertigung, Vertrieb und in der Verwaltung vorgenommen.
Compleo trug im abgelaufenen Geschäftsjahr für den Börsengang Kosten in Höhe von 3,5 Mio. Euro. Die von den Altgesellschaftern erstatteten Kosten in Höhe von 0,9 Mio. Euro wurden erfolgswirksam als sonstiger betrieblicher Ertrag vereinnahmt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 2,2 Mio. Euro resultieren vor allem aus höheren aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge.
Das Jahresergebnis (-4,8 Mio. Euro) ist insbesondere durch die Kosten des Börsengangs sowie Einmalaufwendungen für den Auf- bzw. Umbau der Organisation in Höhe von 0,7 Mio. Euro belastet.
Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr von 12,5 Mio. Euro auf 54,1 Mio. Euro. Dies ist im Wesentlichen durch den Anstieg der flüssigen Mittel in Höhe von 32,2 Mio. Euro aufgrund des Emissionserlöses aus dem Börsengang begründet.
Darüber hinaus erhöhten sich auf der Aktivseite die immateriellen Vermögensgegenstände auf 0,3 Mio. Euro und das Sachanlagevermögen auf 1,4 Mio. Euro. Beide Entwicklungen sind auf Investitionen in Betriebs- und Geschäftsausstattung und zusätzliche Softwarelizenzen für neue Fach- und Führungskräfte zurückzuführen.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit verschlechterte sich dadurch gegenüber Vorjahr auf -0,95 Mio. Euro.
Das Vorratsvermögen stieg um 2,4 Mio. Euro auf 4,6 Mio. Euro. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf die Bevorratung von Rohstoffen und Komponenten für Anfang 2021 terminierte Aufträge zurückzuführen.
Die Vertragsvermögenswerte haben sich um 1,5 Mio. Euro auf 1,9 Mio. Euro erhöht. Diese stehen im Zusammenhang mit zeitraumbezogenen Projektierungs- und Installationsverträgen.
Die Verdoppelung der Umsätze gegenüber dem Vorjahr resultierte in einem proportionalen Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 2,8 Mio. Euro am Stichtag (Vorjahr: 1,5 Mio. Euro). Der größte Anteil offener Forderungen (2,4 Mio. Euro) hat eine Fälligkeit bis zu einem Monat.
Die Erhöhung der aktiven latenten Steuern um 2,2 Mio. auf 3,9 Mio. Euro ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der steuerlichen Verlustvorträge zurückzuführen.
Auf der Passivseite erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 0,8 Mio. Euro auf 3,3 Mio. Euro. Am Bilanzstichtag wurden Verpflichtungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 1,5 Mio. Euro passiviert.
Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten erhöhten sich um 3,5 Mio. Euro auf 3,8 Mio. Euro. Der Anstieg ist im Wesentlichen aus der Aufnahme eines Investitionsdarlehens und eines KFW-Förderdarlehens begründet. Hier wird auf die Ausführungen unter Finanzlage verwiesen.
Gleichzeitig reduzierten sich die sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten um 1,4 Mio. Euro auf 0,3 Mio. Euro. Zum Jahresende wurden bestehende Verbindlichkeiten umfangreich getilgt.
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten haben sich um 0,9 Mio. Euro auf 1,4 Mio. Euro erhöht. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf personalbezogene Verbindlichkeiten zurückzuführen.
Die Eigenkapitalquote verbesserte sich gegenüber Vorjahr zum Bilanzstichtag auf 79,8%. Die Verbesserung ist durch den Börsengang begründet.
Der im Oktober erfolgte Börsengang brachte Compleo einen Liquiditätszufluss in Höhe von 44,0 Mio. Euro. Compleo hat zum Jahresende bestehende Darlehen, laufende Lieferantenverbindlichkeiten und Stundungen von Steuern in Höhe von 1,7 Mio. Euro vorzeitig getilgt.
Der positive Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit betrug zum Bilanzstichtag 44,4 Mio. Euro.
Compleo hat vor Börsengang ein Investitionsdarlehen über 1,0 Mio. Euro und ein KfW-Förderdarlehen in Höhe von 3,0 Mio. Euro aufgenommen. Beide Darlehen wurden bis zum Bilanzstichtag ausgezahlt. Darüber hinaus bestehen nicht ausgeschöpfte Kreditlinien in Höhe insgesamt von 1,454 Mio. Euro; davon in Höhe von 1,0 Mio. Euro bei der HVB Uni Credit.
Die Umsatzerlöse erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf 33,1 Mio. Euro (Vorjahr: 15,2 Mio. Euro). Diese enthalten zeitraumbezogene Umsatzerlöse aus Projekt- & Installationsaufträgen, die nach dem Leistungsfortschritt der Aufträge am Stichtag bilanziert sind. Weitergehende Erläuterungen sind im Anhang zu finden.
Der Umsatzanstieg resultiert im Wesentlichen aus Verkäufen der neuen eichrechtskonformen DC-Ladestationen und die damit verbundene Änderung im Produktmix. Der Anteil verkaufter DC-Ladesäulen betrug in abgelaufenen Geschäftsjahr 44,8% am Gesamtumsatz. Compleo steigerte zugleich auch seinen Umsatz mit AC-Ladesäulen von 8,0 Mio. Euro um 26,8% auf 10,2 Mio. Euro. Aufgrund des Anstieges bei den DC-Umsätzen fiel der Anteil bei den AC-Umsätzen auf 30,7% (Vorjahr: 52,8%).
Der absolute Anteil der Servicedienstleistungen konnte gegenüber dem Vorjahr von 6,5 Mio. Euro um 1,6 Mio. Euro auf 8,1 Mio. Euro bzw. um 24,5% erhöht werden.
Der Cashflow aus operativer Tätigkeit beträgt am Bilanzstichtag -11,2 Mio. Euro und ist im Wesentlichen durch den Jahresfehlbetrag und die Erhöhung der Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen begründet.
Die Bruttomarge stieg gegenüber dem Vorjahr um 0,9%-Punkte auf 24,3%.
Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen sind um 13,4 Mio. Euro auf 25,1 Mio. Euro gestiegen. Dies ist auf eine Änderung des Produktmix mit einem höheren Anteil an DC-Ladestationen zurückzuführen, die eine höhere Materialeinsatzquote ausweisen.
Die Personalaufwendungen stiegen um 5,6 Mio. Euro auf insgesamt 11,5 Mio. Euro. Dieser Anstieg ist durch Aufbau weiterer Fach- und Führungskräfte begründet.
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) verschlechterte sich um 34,4% auf -5,0 Mio. Euro (Vorjahr: -3,7 Mio. Euro).
Compleo hat im abgelaufenen Geschäftsjahr für den Börsengang Kosten in Höhe von 3,5 Mio. Euro getragen. Davon wurden 1,9 Mio. Euro mit dem Eigenkapital verrechnet, 0,9 Mio. Euro wurden von den Altgesellschaftern erstattet und mit den Kosten verrechnet. Die verbleibenden 0,7 Mio. Euro belasten das Ergebnis als Einmaleffekt.
Das Jahresergebnis (-3,6 Mio. Euro) ist insbesondere durch die Kosten des Börsengangs sowie Einmalaufwendungen für den Auf- bzw. Umbau der Organisation in Höhe von 0,7 Mio. Euro belastet.
Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289 f HGB umfasst u.a. die Entsprechenserklärung gemäß § 161 des Aktiengesetzes ("Entsprechenserklärung"), relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zielgrößen für den Frauenanteil in den Führungsebenen. Der Corporate-Governance-Bericht als Teil des Geschäftsberichts enthält die Erklärung zur Unternehmensführung.
Der Corporate Governance Bericht steht auch auf der Internetseite des Unternehmens https://ir.compleo-cs.com unter Corporate Governance zur Verfügung.
Im Folgenden sind die nach § 289a HGB geforderten Angaben zum 31. Dezember 2020 dargestellt. Das nachfolgende Unterkapitel gibt einen Einblick in die übernahmerechtlichen Verhältnisse zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 und erläutert diese näher.
Das Grundkapital der Compleo Charging Solutions AG beträgt 3.423.480,00 Euro, eingeteilt in 3.423.480 auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag. Das Grundkapital ist voll erbracht. Die Aktien sind mit identischen Rechten und Pflichten ausgestattet. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Die Gesellschaft ist von der Ausgabe neuer Aktien bis zum Ablauf des 21. April 2021 gesperrt. Aktien, die an Mitarbeiter im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms ausgegeben wurden, sind durch einen Sperrvermerk für den Verkauf bis zum Ablauf des 30. April 2021 gesperrt. Die Aktien der Altaktionäre sind durch einen Sperrvermerk für den Verkauf bis zum Ablauf des 21. Oktober 2021 gesperrt.
Gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) hat jeder Anleger, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise die Stimmrechtsschwellen gemäß § 21 WpHG erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies der betreffenden Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen. Auf die Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG im Anhang wird verwiesen.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der Gesellschaft nicht.
Die am Kapital der Compleo Charging Solutions AG beteiligten Arbeitnehmer können die ihnen aus den Aktien zustehenden Kontrollrechte unmittelbar nach den Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes ausüben.
Der Vorstand besteht satzungsgemäß aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat bestimmt die exakte Anzahl der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat kann Vorstandsmitglieder für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren bestellen. Wiederbestellungen oder Verlängerungen, jeweils für höchstens fünf Jahre, sind zulässig. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung eines Vorstandsmitglieds vor Ablauf der Amtszeit widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Besteht der Vorstand nur aus zwei Mitgliedern, so ist er beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen, und bei drei oder mehr Mitgliedern, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder an der Abstimmung teilnimmt.
Änderungen der Satzung bedürfen eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit, sofern nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit vorschreibt.
Die Compleo Charging Solutions AG verfügt über genehmigtes und bedingtes Kapital wie folgt:
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 4. Oktober 2025 das Grundkapital der Gesellschaft ein- oder mehrmalig um bis zu insgesamt Euro 1.661.740 durch Ausgabe von bis zu 1.661.740 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sach einlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020).
Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2020 in bestimmten Fällen auszuschließen, die in der Satzung der Compleo Charging Solutions AG definiert sind. Die Satzung steht auf der Webseite der Gesellschaft zum Download zur Verfügung. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu Euro 1.261.740 durch Ausgabe von bis zu 1.261.740 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020).
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie Genussrechten mit Options- oder Wandlungsrecht, die gemäß der von der Hauptversammlung am 1. Oktober 2020 beschlossenen Ermächtigung 2020 bis zum 4. Oktober 2025 von der Gesellschaft, von ihr abhängigen oder von im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.
Es bestehen keine Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
Jedes Vorstandsmitglied hat einen Dienstvertrag mit der Gesellschaft abgeschlossen, der deutschem Recht unterliegt und für 3 Vorstände bis zum 31. August 2025 und einen Vorstand (CFO) bis zum 31. Dezember 2024 befristet ist. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen, wobei alle Auszahlungen in Bruttobeträgen erfolgen.
Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine feste Grundvergütung in bar, die in zwölf gleichen Teilbeträgen als monatliches Gehalt ausgezahlt wird. Die jährliche feste Vergütung beträgt TEUR 240. Die feste Jahresvergütung erhöht sich ab dem Beginn des Kalendermonats, in dem der Börsengang der Gesellschaft erfolgt, um einen Betrag von TEUR 120. Beginnt der Dienstvertrag unterjährig, wird die feste Vergütung zeitanteilig berechnet.
Die Gesellschaft behält sich vor, den Mitgliedern des Vorstands eine Sondervergütung für außerordentliche Leistungen bis zu einem Höchstbetrag von 10% der Gesamtvergütung zu gewähren. Über die Gewährung dieser Sondervergütung entscheidet der Aufsichtsrat durch Beschluss nach pflichtgemäßem Ermessen. Ein Anspruch der Mitglieder des Vorstands auf Gewährung der Sondervergütung besteht nicht. Im Geschäftsjahr 2020 wurde keine variable Vergütung gezahlt.
Vorstand und Aufsichtsrat haben nach der Börsennotierung Verhandlungen zur Entwicklung eines variablen Vergütungssystems für den Vorstand aufgenommen, das den Anforderungen des AktG und des Deutschen Corporate Governance Kodex in angemessener Weise Rechnung trägt.
Jedes Vorstandsmitglied erhält Nebenleistungen, darunter Zuschüsse zu den Kranken- und Pflegeversicherungsprämien der Vorstandsmitglieder (bis zur Höhe des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung), Aufwandsentschädigungen
für Beiträge zur Altersversorgung von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern oder Rechtsanwälten (bis zur Höhe des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Rentenversicherung) und Erstattungen von Auslagen, einschließlich Reisekosten, die einem Vorstandsmitglied im Rahmen seiner Tätigkeit nach den jeweils geltenden Richtlinien und Vorgaben der Gesellschaft ordnungsgemäß und angemessen entstehen. Darüber hinaus hat jedes Vorstandsmitglied Anspruch auf einen vollelektrischen Dienstwagen, der auch für private Zwecke genutzt werden darf. Hat ein Vorstandsmitglied einen Zweitwohnsitz am Sitz der Gesellschaft, so hat dieses Mitglied Anspruch auf Ausgleich der dadurch entstehenden doppelten Haushaltsführung bis zu einem Maximalbetrag von 1.200 Euro pro Monat. Darüber hinaus sind die Mitglieder des Vorstands in die D&O-Versicherung der Gesellschaft einbezogen. Die Deckungssumme der D&O-Versicherung beträgt 15 Mio. Euro je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle zusammen innerhalb eines Jahres. Die D&O-Versicherung sieht darüber hinaus für alle Mitglieder des Vorstands einen Selbstbehalt entsprechend den jeweiligen Regelungen des AktG vor.
Endet das Dienstverhältnis eines Vorstandsmitglieds aufgrund eines Widerrufs der Bestellung oder eines Aufhebungsvertrags, hat das betreffende Vorstandsmitglied Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von 200% seiner Jahresgesamtbezüge einschließlich der ausstehenden variablen Vergütungsbestandteile. Die Abfindung ist auf die Höhe der Jahresvergütung begrenzt, die für die Restlaufzeit des jeweiligen Dienstvertrags zu zahlen wäre. Eine Abfindung wird nicht fällig, wenn die Gesellschaft den Dienstvertrag aus wichtigem Grund kündigt oder zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist oder wenn der Vorstand sein Vorstandsamt einseitig niederlegt.
Gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats eine feste jährliche Vergütung von TEUR 40. Der Vorsitzende erhält eine feste Jahresvergütung von TEUR 60 und der stellvertretende Vorsitzende eine feste Jahresvergütung von TEUR 50. Die Vergütung ist fällig nach Ablauf der Hauptversammlung, die den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr, für das die Vergütung gezahlt wird, billigt.
Neben der festen Vergütung haben die Mitglieder des Aufsichtsrats Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen, die ihnen im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amtes entstehen. Die Gesellschaft erstattet den Mitgliedern des Aufsichtsrats auch die auf ihre Vergütung und Auslagenerstattung entfallende Umsatzsteuer.
Darüber hinaus sind die Mitglieder des Aufsichtsrats in die D&O-Versicherung der Gesellschaft einbezogen. Die Deckungssumme der D&O-Versicherung beträgt 15 Mio. Euro je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle zusammen innerhalb eines Jahres. Die D&O-Versicherung sieht darüber hinaus für alle Mitglieder des Aufsichtsrats einen Selbstbehalt entsprechend den jeweiligen Regelungen des AktG vor.
Im Rahmen des Börsengangs, der zum 21. Oktober 2020 erfolgt ist, hat eine umfassende und gesamthafte Aufnahme der unternehmerischen Risiken, denen Compleo ausgesetzt ist, nach Wichtigkeit und potenziellem Einfluss stattgefunden. Die aus Sicht des Vorstands zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts wesentlichen Risiken werden untenstehend unter "Risikobericht" dargestellt.
Ein umfassendes, ordnungsgemäßes und zukunftsgerichtetes Risikomanagementsystem befindet sich derzeit im Aufbau, ein entsprechender ganzheitlicher Risikomanagementprozess soll in diesem Geschäftsjahr in das Unternehmen implementiert werden. Bereits zum Ende des Geschäftsjahres 2020 wurde ein Risikofrüherkennungssystem gemäß § 91 Abs. 2 AktG implementiert, inklusive Risiko-identifikation, Risikobewertung und -aggregation sowie Risikokommunikation, die wiederum Teilaspekte des ganzheitlichen Risikomanagementsystems sind.
Im Rahmen eines vierteljährlichen Berichtswesens wird ein Risikomanagementbericht erstellt, der dem Vorstand vorgelegt wird. Dazu werden im Rahmen des bestehenden Berichtswesens einheitliche Risikoberichtsformulare (Excel-Risikofragebögen) verwendet. Unabhängig von der regelmäßigen strukturierten Berichtserstattung haben alle betroffenen Stellen unverzüglich über neue bestandsgefährdende Risiken zu berichten.
Der ganzheitliche Risikomanagementprozess beinhaltet entsprechend die Risikoerkennung, die Erfassung der Risiken in Risikomatrix, die Bewertung sowie die Überwachung der Risikoentwicklung. Risiken können somit überwacht werden ohne die mit dem Risiko verbundenen Chancen unbeachtet zu lassen.
Das Risikomanagement wird als ein flexibles und ständig wachsendes System verstanden, das die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit Risiken umfasst. Von zentraler Bedeutung für das Risikomanagement sind dabei eine transparente und eindeutige Aufbauorganisation sowie eine klar definierte Ablauforganisation. Verantwortungsbereiche und Rollen werden klar geregelt, abgegrenzt, kommuniziert und dokumentiert. Die wesentlichen Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation des Risikomanagements sind dokumentiert und verbindlich vorgegeben. Das zentrale Risikomanagement wird durch einen zentralen Risikomanager verantwortet und operativ gesteuert werden.
Um die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems sicherzustellen wird dieses im Rahmen kontinuierlicher Überwachungs- und Verbesserungsprozesse regelmäßig überprüft. Dabei wird internen und externen Anforderungen gleichermaßen Rechnung getragen.
Um eine den internationalen Rechnungslegungsstandards Bilanzierung zu gewährleisten, zieht Compleo regelmäßig externe Experten hinzu, die insbesondere bei der Konkretisierung der Anwendung gesetzlicher Vorschriften und auch branchenspezifische Sachverhalte beraten.
Compleo setzt für die vergangenheitsorientierten Daten des Rechnungswesens als auch für Plandaten des Controllings eine Reporting Software ein, die über eine integrierte Schnittstelle zur Finanzbuchhaltungssoftware verfügt. Damit ist sichergestellt, dass ein einheitliches Berichtswesen auf Grundlage konsistenter Daten erfolgt. Die Überprüfung der Datenkonsistenz erfolgt in regelmäßigem Turnus im Hinblick auf inhaltliche Plausibilität zwischen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Kapitalflussrechnung.
Darüber hinaus hat Compleo mit der Erstellung einer Bilanzierungsrichtlinie begonnen, die auch den Rechnungslegungsstandard IFRS umfasst. Im Abschlusserstellungsprozess sind Checklisten und hinreichende Kontrollen (Vier-Augen-Prinzip) implementiert. Zugriffsund Änderungsberechtigungen auf die rechnungslegungsrelevanten Systeme werden in regelmäßigen Abständen überprüft und dokumentiert.
Zur Risikominderung werden Finanztransaktionen ausschließlich innerhalb kurzfristiger Zahlungstermine und mit Banken und anderen Partnern, die vorzugsweise ein Investment-Grade-Rating haben, durchgeführt. Zur weiteren Verringerung des Ausfallrisikos wird ein größerer Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen einer Factoring-Vereinbarung an einen Factorer übertragen. Das vollständige Delkredererisiko wird hierbei auf den Factorer übertragen. Zudem besteht ein Ausfallrisiko im Hinblick auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, falls Finanzinstitute ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können. Das Ausfallrisiko wird durch Anlagen ausschließlich bei verschiedenen Kreditinstituten mit guten Ratings vermindert. Basierend hierauf wird keine separate Wertminderung für erwartete Kreditverluste auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente erfasst. Soweit Ausfallrisiken erkennbar sind, wird diesen durch ein aktives Forderungsmanagement sowie Kreditwürdigkeitsprüfungen der Kunden entgegengewirkt.
Das Jahr 2020 war maßgeblich durch die Ungewissheiten der Corona-Pandemie geprägt. Der zukünftige Geschäftsverlauf hängt von der künftigen konjunkturellen Entwicklung, dem Wachstum der Elektromobilität aber auch dem weiteren Verlauf der Corona-Krise ab.
Compleo bezieht wesentliche Teile für die Ladesäulen von externen Lieferanten und der Geschäftserfolg ist abhängig von der zuverlässigen Steuerung der Lieferkette und der rechtzeitigen und ausreichenden Verfügbarkeit von Materialien (Lieferantenrisiken).
Fehlerhafte Produkte können zu Gewährleistungs- und Garantiefällen und einem Rückruf führen, welches die künftige Ertragslage beeinflussen und zu einer reduzierten Nachfrage führen kann (Produktrisiken).
Compleo tätigt den Großteil seines Umsatzes mit wenigen Kernkunden, mit denen entsprechende Rahmenvereinbarungen abgeschlossen sind. Der Unternehmenserfolg ist unverändert davon abhängig, dass es Compleo weiterhin gelingt wichtige Rahmenverträge mit Schlüsselkunden abzuschließen (Kundenrisiken).
Durch den stetigen zunehmenden Einstieg anderer Marktteilnehmer in Deutschland und im Europäischen Ausland verschärft sich der Verdrängungswettbewerb und Preisdruck (Marktrisiken).
Die Weiterentwicklung von Ladesäulen oder die Beeinträchtigung von Patenten im Markt können die künftige Produktion sowie Nachfrage nach Ladesäulen beeinflussen. Um sich nachhaltig Wettbewerbsvorteile zu sichern, wird Compleo die Entwicklung und Verbesserung seiner Produkte progressiv vorantreiben. Dennoch unterliegt Compleo dem Risiko diese durch innovative Wettbewerber im sich rasant verändernden Markt zu verlieren (Technologierisiken).
Aktuell sind keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar. Der Vorstand sieht die operativen Geschäftsrisiken als beherrschbar an und hat Ende 2020 ein Risikofrüherkennungssystem implementiert, um den gesetzlichen Anforderungen nach § 91 Abs. 2 AktG gerecht zu werden.
Compleo sieht sich als etabliertes und innovatives Greentech-Unternehmen ein großes Wachstumspotenzial auf dem europäischen Markt. Derzeit ist Deutschland der Hauptmarkt von Compleo, wo das Unternehmen seit 2009 mehr als 22.000 Ladepunkte ausgeliefert hat. Darüber hinaus hat Compleo in der Vergangenheit jedoch auch Ladestationen in die Niederlande, nach Dänemark, Irland, Großbritannien, Belgien, Norwegen, Österreich, Ungarn, Italien, die Tschechische Republik, Schweden, die Schweiz, Israel und Spanien geliefert. In diesen Ländern beabsichtigt das Unternehmen seine Marktposition weiter auszubauen. Für weitere neue europäische Märkte plant Compleo den Markteintritt – so wurden seit Dezember 2020 zuletzt die Schweiz, Polen und Österreich erschlossen. Aufgrund der regionalen Nähe sowie der Marktreife und des Marktvolumens sind die Benelux-Länder, die nordischen Länder, Frankreich sowie Italien weitere potenzielle Zielmärkte für die Expansionsstrategie.
Um die Potenziale auf dem europäischen Markt zu nutzen, setzt Compleo auf organisches wie auch anorganisches Wachstum. Die organische Wachstumsstrategie umfasst sowohl das Wachstum mit bestehenden Kunden als auch die Neukundengewinnung. Entsprechend beabsichtigt Compleo auch, das bestehende Vertriebsteam in den verschiedenen europäischen Märkten zu verstärken und das Serviceangebot durch den Aufbau einer europaweiten Serviceplattform zu verbessern. Hierzu nutzt Compleo entweder eigene Mitarbeiter oder lizenzierte Partner.
Zum Zwecke der Expansion in der EU kann Compleo jedoch auch andere Unternehmen erwerben, um sich so Zugang zu zusätzlichem Know-how und/oder zusätzlichen Kapazitäten zu verschaffen. Daher plant Compleo, in Zukunft geeignete M&A-Ziele zu identifizieren. Der Fokus liegt dabei sowohl auf dem schnellen Markteintritt in verschiedenen europäischen Ländern als auch auf dem schnellen Erwerb von Know-how und Entwicklungskapazitäten für Schlüsseltechnologien und Komponenten.
Compleo ist einer der Technologieführer in Sachen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Eine entsprechend zentrale Rolle räumt das Unternehmen daher auch der Forschung und Entwicklung (F&E) ein. Ziel ist es, die Ladestationstechnologie fortlaufend weiterzuentwickeln und das bestehende Produktportfolio zu verbessern und zu erweitern. So hat das Unternehmen 2020 beispielsweise eine neue Generation der fortschrittlichen, eichrechtskonformen Wallbox "Compleo Solo" entwickelt und wird diese im ersten Halbjahr 2021 in den Markt einführen. Diese intelligente Wallbox zeichnet sich insbesondere durch ihre einzigartige Sicherheitstechnik, wie integrierter RCD und Überspannungsableiter sowie flexible Montagemöglichkeiten aus. Damit eignet sie sich z.B. für das Laden von Firmenwagen bei den Mitarbeitern in der eigenen Garage oder auch zentral in Wohngebieten.
Darüber hinaus plant Compleo, seine Produktpalette um eine DC 150 kW HPC-Ladestation zu erweitern, die ultraschnelles Laden auf Supermarktparkplätzen, an Tankstellen oder auf Autobahnen ermöglichen wird. Da zukünftig zunehmend mehr Autos mit höherer Leistung laden können, bietet sich im HPC-Bereich ein erhebliches Wachstumspotenzial.
Indem Compleo auch in Zukunft weiter in die Entwicklung neuer Funktionalitäten für das bestehende Produktportfolio investieren wird, plant das Unternehmen neue Marktanforderungen in Deutschland und anderen EU-Ländern frühzeitig zu adressieren und somit die notwendigen Voraussetzungen für das geplante Wachstum zu schaffen.
Compleo versteht sich als Anbieter von ganzheitlichen EV-Ladelösungen. Entsprechend wir das Unternehmen auch in Zukunft einen stärkeren Fokus auf Dienstleistungen rund um EV-Ladelösungen legen. Bereits heute bietet Compleo Dienstleistungen wie Projektmanagement, Installation und Wartung an; diese haben im Vergleich zu Bau und Lieferung von E-Ladestationen noch einen geringen Anteil am Gesamtgeschäft.
Durch die systematische Erweiterung des Portfolios um zusätzliche Dienstleistungen will Compleo bei einer schnell wachsender Ladesäulenbasis im Markt zusätzliche Nachfrage bei Kunden generieren und so zusätzliches und stabiles Umsatzwachstum generieren.
Im Rahmen einer Kooperation unterstützt Compleo das "Race-to-Zero" des VfL Wolfsburg seine Emissionen bis 2025 auf Netto-Null zu reduzieren und begleitet den Klub darüber hinaus als Exklusiv-Sponsor.
Zudem kooperiert Compleo mit der DISA Elektro AG, die sowohl den lokalen Vertrieb als auch die Kundenberatung und Wartung der Ladelösungen von Compleo in der Schweiz übernimmt.
Der Vorstand erwartet auch für die Zukunft hervorragende Chancen für ein stetiges Wachstum und die Gewinnung von Marktanteilen in Deutschland und im Europäischen Ausland. Die operativen Geschäftsrisiken werden durch die weitere Implementierung eines Risikofrüherkennungssystem nachhaltig minimiert und vermieden.
Im Rahmen der Innovations- und Internationalisierungsstrategie beabsichtigt Compleo Wachstumschancen konsequent zu nutzen. Angesichts der finanziellen Stabilität sieht sich Compleo gut gerüstet, um zukünftige Risiken zu bewältigen.
Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten.
Am 1. Januar 2021 nahm Peter Gabriel seine Arbeit als neuer CFO und Mitglied des Compleo Vorstands auf.
Im Januar 2021 hat Compleo nach dem Eintritt in den schweizerischen Markt Ende Oktober 2020 den Markteintritt in Österreich vollzogen. Damit bietet das Greentech-Unternehmen nun im gesamten DACH-Raum Ladesäulen und -lösungen an. Möglich macht das eine Kooperation mit KSW Elektro- und Industrieanlagenbau (KSW), einem der führenden Anbieter für Tankstellenbau und Industrieanlagenbau in Mitteleuropa mit Hauptsitz in Feldkirch (Österreich).
Seit Februar 2021 ist Compleo zudem auf dem polnischen Markt vertreten. Die Expansion basiert auf einer neuen Vertriebskooperation mit City Systems, einem Anbieter von Parksystemen und Ladelösungen für E-Autos mit Sitz in Warschau. Ziel ist es, gemeinsam in Polen die Infrastruktur für Elektromobilität weiter auszubauen.
Am 26. März 2021 hat Compleo die Übernahme von 100% der Anteile an der wallbe GmbH verkündet. Damit setzt Compleo die Wachstumsstrategie, die neben organischem Wachstum künftig auch gezielte M&A-Maßnahmen vorsieht, konsequent fort. wallbe bietet AC-Ladelösungen für den privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich an und hat insgesamt über 15.000 Ladepunkte im europäischen Markt ausgeliefert. Im Geschäftsjahr 2020 erwirtschaftete wallbe einen Umsatz von mehr als 11 Mio. Euro. Für 2021 wird ein Umsatzniveau zwischen 25 und 30 Mio. Euro erwartet.
Der vorläufige Kaufpreis beträgt 34,8 Mio. Euro und wird zu rund 2/3 in bar aus der bestehenden Liquidität bezahlt. Der verbleibende Teil des Kaufpreises wird durch die Ausgabe neuer Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital bezahlt. Hierzu wird das Grundkapital von Compleo um 130.000 Aktien erhöht; das Grundkapital beläuft sich nach Kapitalerhöhung auf 3.553.480 Euro. Die bisherigen Eigentümer der wallbe haben einer Lock-up-Vereinbarung von zwei Jahren zugestimmt. Compleo rechnet mit dem Vollzug der Transaktion Ende April 2021.
Die Corona-Pandemie betraf in den letzten Monaten sämtliche wichtigen Volkswirtschaften weltweit. Alle Märkte in Europa, das öffentliche Leben und der Betrieb zahlreicher Unternehmen wurden gestört.
Compleo hat bislang keine signifikanten negativen Auswirkungen der Pandemie auf die Produktnachfrage in Europa verspürt. Die Fertigungsabläufe des Unternehmens hängen jedoch davon ab, dass Teile, Komponenten, Fertigungsanlagen und andere Lieferungen sowie bestimmte Dienstleistungen in ausreichender Qualität und Quantität und rechtzeitig bezogen werden. Nur so kann die vollständige Produktion der Ladestationen für Elektrofahrzeuge aufrechterhalten werden.
Die anhaltende weltweite Corona-Pandemie könnte zu wirtschaftlichen Problemen führen, im schlimmsten Fall zu Insolvenzen einiger Lieferanten. Dies wiederum würde verspätete oder fehlgeschlagene Lieferungen verursachen.
Ungeachtet dessen geht Compleo davon aus, dass in Deutschland wie auch in Europa der Ausbau der Elektromobilität weiterhin stark gefördert wird und mit einem kontinuierlichen Anstieg zugelassenen Elektroautos auf bis zu 10 Millionen Fahrzeuge in den nächsten Jahren zu rechnen ist. Damit einhergehend wird auch der Bedarf an öffentlich zugänglichen Ladepunkte auf bis zu 1 Million ansteigen.
Es ist derzeit nicht zu erkennen und in naher Zukunft damit zu rechnen, dass sich regulatorische, wettbewerbsrechtliche und konjunkturelle Rahmenbedingungen zu Ungunsten ändern und der Wachstumsstrategie entgegenstehen werden.
Der Vorstand erwartet für das Geschäftsjahr 2021 einen Umsatz für die Compleo Charging Solutions AG zwischen 50 und 60 Mio. Euro. Darüber hinaus wird für die wallbe GmbH ein Umsatz zwischen 25 und 30 Mio. Euro für das Gesamtjahr 2021 erwartet. wallbe wird mit Abschluss der Transaktion vollkonsolidiert, so dass die Finanzzahlen ab diesem Zeitpunkt entsprechend anteilig in die Gruppe aufgenommen werden.
Für den konsolidierten Compleo-Konzern wird in 2021 ein Break-Even für das bereinigte EBITDA erwartet.
Im 1. Quartal 2021 ist ein weiterer Produktionsstandort entstanden, der es ermöglicht die Produktion der Produktlinien AC und DC zu trennen. Damit werden weitere Skalen- und Kostendegressionseffekte möglich.
Durch weitere umfangreiche Investitionen in Forschung & Entwicklung und den Aufbau eines neuen Prüflabors am neuen Produktionsstandort werden weitere Produktionsinnovationen die hohe Nachfrage befriedigen.
Dieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Compleo Charging Solutions AG beruhen. Solche Aussagen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Diese und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklungen oder die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an künftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Dortmund, 31. März 2021
Compleo Charging Solutions AG
Vorstand
Checrallah Kachouh Georg Griesemann Co-CEO/CTO Co-CEO
Jens Stolze Peter Gabriel COO CFO

| IFRS Einzelabschluss Anhang |
36 | |
|---|---|---|
| 40 |
Gesamtergebnisrechnung für die Geschäftsjahre 2020 und 2019
| T€ | Anhang | 2020 | 2019 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 4.1 | 33.131 | 15.196 |
| Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistung |
4.2 | -25.079 | -11.635 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 8.052 | 3.561 | |
| Sonstige Erträge | 4.6 | 267 | 288 |
| Vertriebskosten | 4.3 | -3.755 | -2.197 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 4.4 | -4.005 | -2.696 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | 4.5 | -5.557 | -2.675 |
| Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) | -4.998 | -3.719 | |
| Finanzerträge | 4.7 | 9 | 15 |
| Finanzaufwendungen | 4.7 | -196 | -241 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | -5.185 | -3.945 | |
| Ertragsteuern | 4.8 | 1.596 | 1.362 |
| Ergebnis der Periode | -3.589 | -2.583 | |
| Gesamtergebnis der Periode | -3.589 | -2.583 | |
| Ergebnis je Aktie | |||
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €) | 4.11 | -1,33 | -1,03 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) | 4.11 | -1,33 | -1,03 |
| Vermögenswerte in T€ |
Anhang | 31. Dezember 2020 | 31. Dezember 2019 |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 5.1 | 255 | 98 |
| Sachanlagen | 5.2 | 1.415 | 980 |
| Nutzungsrechte | 5.3 | 1.458 | 1.335 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 5.4 | 23 | 23 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 5.3 | 264 | - |
| Latente Steueransprüche | 4.8 | 3.882 | 1.661 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 7.297 | 4.097 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 5.5 | 4.593 | 2.161 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.6 | 2.822 | 1.485 |
| Vertragsvermögenswerte | 5.7 | 1.884 | 435 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 5.9 | 1.285 | 482 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 5.9 | 494 | 318 |
| Steuererstattungsansprüche | 5.8 | - | 27 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 5.10 | 35.736 | 3.509 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 46.814 | 8.417 | |
| Summe Vermögenswerte | 54.111 | 12.514 |
| Eigenkapital und Schulden in T€ |
Anhang | 31. Dezember 2020 | 31. Dezember 2019 |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 5.11 | 3.423 | 25 |
| Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlage |
5.11 | - | 5 |
| Kapitalrücklage | 5.11 | 46.121 | 6.695 |
| Bilanzgewinn | 5.11 | -6.361 | -2.772 |
| Summe Eigenkapital | 43.183 | 3.953 | |
| Langfristige Verbindlichkeiten | |||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 5.13 | 3.790 | 331 |
| Leasingverbindlichkeiten (langfristig) | 5.15 | 1.045 | 1.053 |
| Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 5.16 | 18 | 823 |
| Summe langfristige Verbindlichkeiten | 4.853 | 2.207 | |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | |||
| Sonstige Rückstellungen | 5.12 | 231 | 207 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 5.13 | 259 | 94 |
| Leasingverbindlichkeiten (kurzfristig) | 5.15 | 447 | 310 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5.14 | 3.277 | 2.509 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 5.7 | 171 | 1.013 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 5.16 | 255 | 1.695 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 5.16 | 1.435 | 526 |
| Summe kurzfristige Verbindlichkeiten | 6.075 | 6.354 | |
| Summe Eigenkapital und Schulden | 54.111 | 12.514 |
| T€ | Anhang | 2020 | 2019 |
|---|---|---|---|
| Ergebnis der Periode | -3.589 | -2.583 | |
| Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) auf immaterielle Vermögenswerte |
5.1 | 75 | 45 |
| Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) auf Sachanlagen und Nutzungsrechte |
5.2, 5.3 | 686 | 459 |
| Zunahme (+)/Abnahme (-) der sonstigen kurzfristigen Rückstellun gen |
5.12 | 24 | 133 |
| Aufwand aus anteilsbasierten Vergütungen | 5.17 | 107 | - |
| Sonstige zahlungsunwirksame Posten | 6 | -108 | |
| Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte | 5.5 | -2.432 | -909 |
| Zunahme (-)/Abnahme (+) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
5.6 | -1.343 | -1.051 |
| Zunahme (-)/Abnahme (+) der sonstigen Vermögenswerte | 5.7, 5.9 | -2.691 | -455 |
| Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
5.14 | 768 | 929 |
| Zunahme (+)/Abnahme (-) der sonstigen Verbindlichkeiten | 5.16 | -809 | 2.442 |
| Gewinn (-)/Verlust (+) aus dem Abgang von Sachanlagen | 5.2 | - | -1 |
| Zinsaufwand (+)/-ertrag (-) | 4.7 | 187 | 226 |
| Zunahme/Abnahme der Steuererstattungsansprüche (-/+) und -schulden (+/-) sowie latenter Steueransprüche (-/+) und -schulden (+/-) |
4.8, 5.8 | -2.194 | -1.376 |
| Ertragsteuerzahlungen (-/+) | 4.8 | - | - |
| Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | -11.205 | -2.249 | |
| Einzahlungen (+) aus Abgängen von Sachanlagen | 5.2 | 33 | 11 |
| Auszahlungen (-) für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | 5.1 | -232 | -6 |
| Auszahlungen (-) für Investitionen in Sachanlagen | 5.2 | -750 | -462 |
| Erhaltene Zinsen (+) | 9 | 15 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -940 | -442 | |
| Einzahlungen (+) aus der Ausgabe neuer Aktien | 5.11 | 43.993 | 5.500 |
| Transaktionskosten für die Ausgabe neuer Aktien | 5.11 | -1.281 | - |
| Einzahlungen (+) aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten | 5.13 | 4.000 | 1.456 |
| Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Finanzverbindlichkeiten | 5.13 | -1.747 | -374 |
| Tilgung (-) von Leasingverbindlichkeiten | 5.15 | -397 | -284 |
| Gezahlte Zinsen (-) | -196 | -241 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 44.372 | 6.057 | |
| Nettozunahme/-abnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
32.227 | 3.366 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Januar | 3.509 | 143 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember |
35.736 | 3.509 |
| T€ | Gezeichnetes Kapital |
Kapitalrücklage | Gewinn rücklagen & Bilanzverlust |
Zur Durch führung der beschlossenen Kapitalerhö hung geleistete Einlage |
Summe Eigenkapital |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2019 | 25 | 700 | -189 | - | 536 |
| Ergebnis der Periode | - | - | -2.583 | - | -2.583 |
| Gesamtergebnis | - | - | -2.583 | - | -2.583 |
| Kapitalerhöhung | - | 5.995 | - | - | 5.995 |
| Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlage |
- | - | - | 5 | 5 |
| Stand 31. Dezember 2019 | 25 | 6.695 | -2.772 | 5 | 3.953 |
| Ergebnis der Periode | - | - | -3.589 | - | -3.589 |
| Gesamtergebnis | - | - | -3.589 | - | -3.589 |
| Ausgabe neuer Aktien | 898 | 43.095 | - | - | 43.993 |
| Kosten für die Ausgabe neuer Aktien | - | -1.281 | - | - | -1.281 |
| Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln |
2.498 | -2.493 | - | -5 | - |
| Anteilsbasierte Vergütung durch Aus gleich in Eigenkapitalinstrumenten |
2 | 105 | - | - | 107 |
| Stand 31. Dezember 2020 | 3.423 | 46.121 | -6.361 | - | 43.183 |
Die Compleo Charging Solutions AG (bis 03.09.2020 Compleo Charging Solutions GmbH, bis 27. September 2019 "EBG Compleo GmbH" und im Folgenden auch "Gesellschaft" oder "Unternehmen") hat ihren Sitz in der Oberste-Wilms-Straße 15A, 44309 Dortmund, Deutschland, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter der Nummer HRB 32143 eingetragen. Bis zum 03.09.2020 war der Hauptsitz der Gesellschaft An der Wethmarheide 17, 44536 Lünen.
Der Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Produkten im Bereich Elektro-Mobilität im weiteren Sinne sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die damit im Zusammenhang stehen. Für weitere Informationen zu verschiedenen Umsatzströmen wird auf Abschnitt 2.4.1 verwiesen.
Der IFRS Einzelabschluss des Unternehmens wurde gemäß den in § 325 Abs. 2a HGB bezeichneten internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellt. Alle verpflichtend anzuwendenden Standards und Auslegungen wurden berücksichtigt. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS werden nicht angewendet.
Der vorliegende Abschluss wurde in Übereinstimmung mit den IFRS wie sie in der EU verpflichtend anzuwenden sind erstellt und führt zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Compleo Charging Solutions AG.
Der Vorstand hat den IFRS Einzelabschluss unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.
Der IFRS Einzelabschluss wurde auf der Basis historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten aufgestellt mit der Ausnahme von Sachverhalten, die gemäß IFRS mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind.
Der IFRS Abschluss enthält die gemäß § 325 Abs. 2a, HGB erforderlichen Angaben.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.
Das Gesamtergebnis der Compleo Charging Solutions AG enthält keine direkt im Eigenkapital erfassten Bestandteile, weshalb auf die Darstellung der betreffenden Zeilen verzichtet wird.
Grundsätzlich stuft die Compleo Charging Solutions AG Vermögenswerte als kurzfristig ein, wenn sie voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten ab dem Berichtsstichtag realisiert werden. Schulden werden als langfristig eingestuft, wenn die Gesellschaft erwartet, die Schuld nach mehr als einem Jahr zu begleichen. Latente Steueransprüche und -schulden werden stets als langfristige Vermögenswerte oder Schulden eingestuft.
Der Abschluss wird in Euro (EUR) aufgestellt. Dies entspricht ebenfalls der funktionalen Währung der Gesellschaft. Sofern nicht anders angegeben, sind die Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Aus diesem Grund kann es bei Änderungen zwischen Berichtszeiträumen und ausgewiesenen Prozentangaben zu unbedeutenden Rundungsdifferenzen kommen.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Aufstellung des Abschlusses nach IFRS erfordert die Verwendung von bestimmten kritischen rechnungslegungsbezogenen Schätzungen. Darüber hinaus hat die Geschäftsführung im Rahmen der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden des Unternehmens Beurteilungen vorzunehmen. Die Bereiche, die mit einem höheren Maß an Urteilsvermögen oder Komplexität verbunden sind bzw. Bereiche, deren Annahmen und Schätzungen für den IFRS Einzelabschluss von großer Bedeutung sind, werden in der Anhangangabe 3 dargestellt.
| Standard/ Interpretation |
Herausgabe durch das IASB |
Erstmalige Anwendung |
Übernahme durch die EU |
Name |
|---|---|---|---|---|
| IFRS 16 | 28. Mai 2020 | 1. Juni 2020 | 9. Oktober 2020 | Änderung an IFRS 16: Auf die Coronavirus Pandemie bezogene Mietkonzessionen |
| IFRS 3 | 22. Oktober 2018 | 1. Januar 2020 | 21. April 2020 | Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse |
| IFRS 9, IAS 39, IFRS 7 |
26. September 2019 | 1. Januar 2020 | 15. Januar 2020 | Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Interest Rate Benchmark Reform |
| IAS 1 & IAS 8 | 31. Oktober 2018 | 1. Januar 2020 | 29. November 2019 | Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition von wesentlich |
| Rahmenkonzept | 29. März 2018 | 1. Januar 2020 | 29. November 2019 | Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards |
Die oben aufgeführten Standards und Interpretationen haben keine wesentliche Auswirkung auf den IFRS Einzelabschluss der Gesellschaft.
| Standard/ Interpretation |
Herausgabe durch das IASB |
Erstmalige Anwendung |
Übernahme durch die EU |
Name |
|---|---|---|---|---|
| IFRS 17 | 18. Mai 2017 | 1. Januar 2023 | ausstehend | IFRS 17 Versicherungsverträge |
| IAS 1 | 23. Januar 2020 | 1. Januar 2023 | ausstehend | Änderungen an IAS 1: Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig |
| IFRS 3 | 14. Mai 2020 | 1. Januar 2022 | ausstehend | Änderungen an IFRS 3: Unternehmenszusammenschlüsse: Verweis auf das Rahmenkonzept |
| IAS 16 | 14. Mai 2020 | 1. Januar 2022 | ausstehend | Änderungen an IAS 16: Sachanlangen: Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung |
| IAS 37 | 14. Mai 2020 | 1. Januar 2022 | ausstehend | Änderungen an IAS 37: Belastende Verträge: Kosten für die Erfüllung eines Vertrages |
| IFRS 4 | 25. Juni 2020 | 1. Januar 2021 | 15. Dezember 2020 | Änderungen an IFRS 4: Versicherungsver träge – Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 |
| IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4, IFRS 16 |
27. August 2020 | 1. Januar 2021 | 13. Januar 2021 | Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16: Interest Rate Benchmark Reform – Phase 2 |
| Diverse | 14. Mai 2020 | 1. Januar 2022 | ausstehend | Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018-2020 Zyklus |
| IAS 1 | 12. Februar 2021 | 1. Januar 2023 | ausstehend | Änderungen an IAS 1: Darstellung des Abschlusses und IFRS Leitliniendokument 2: Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungs methoden |
| IAS 8 | 12. Februar 2021 | 1. Januar 2023 | ausstehend | Änderungen an IAS 8: Bilanzierungs und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen |
Keine Standards und Interpretationen, die durch das IASB veröffentlicht wurden, wurden bereits vor dem verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkt freiwillig vorzeitig angewendet. Die Compleo Charging Solutions AG erwartet auf Basis der bisher vorgenommenen Analysen keine wesentlichen Auswirkungen durch die künftig anzuwendenden Standards und Aktualisierungen.
Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden werden in Höhe der Gegenleistung, die Compleo im Austausch gegen Waren oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird, erfasst, wenn die Kontrolle über die Waren oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird.
Für jede Leistungsverpflichtung werden die Umsatzerlöse entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum erfasst.
Compleo erzielt hauptsächlich Einnahmen aus dem Verkauf von Waren. Diese werden zu dem Zeitpunkt als Umsatzerlöse erfasst, zu dem die Kontrolle über das Produkt an den Kunden übertragen wird. Im Allgemeinen ist dies bei Lieferung der Fall.
Dienstleistungen, die an Kunden erbracht werden, werden gemäß Leistungsfortschritt entsprechend als Umsatz erfasst.
Bei Projektierungs- und Installationsverträgen (P&I-Verträgen) mit Kunden wendet Compleo gemäß IFRS 15.41 und IFRS 15.B18 die inputbasierte Cost-to-Cost-Methode zur Messung des Leistungsfortschritts während des Projektzeitraums bis zur vollständigen Erfüllung der Leistungsverpflichtung an. Bei der inputbasierten Methode werden die Umsatzerlöse auf der Grundlage der von Compleo für die Fertigstellung der Leistungsverpflichtung erbrachten Leistungen, wie z.B. verbrauchte Ressourcen, geleistete Arbeitsstunden und andere projektspezifische Kosten, im Verhältnis zu den insgesamt erwarteten Leistungen des Unternehmens für die Fertigstellung der Leistungsverpflichtung erfasst. In Fällen, in denen das Unternehmen den Fortschritt bis zur vollständigen Erfüllung der Leistungsverpflichtung nicht angemessen messen kann, erfasst das Unternehmen den Umsatz nur in Höhe der angefallenen Kosten.
Bei mehreren abgrenzbaren Gütern oder Dienstleistungen innerhalb eines Vertrages wird der Transaktionspreis auf Basis des relativen Einzelveräußerungspreises auf die Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Für die Bestimmung der Einzelveräußerungspreise verwendet Compleo insbesondere Preislisten unter Berücksichtigung von durchschnittlich gewährten Rabatten.
Wenn die Gegenleistung in einem Vertrag variable Komponenten enthält, schätzt Compleo die Höhe der Gegenleistung, auf die sie gegen Übergabe der Ware oder Dienstleitungen an den Kunden Anspruch hat. Variable Komponenten werden nur dann als Umsatz erfasst, wenn es sehr wahrscheinlich ist, dass eine Stornierung der Umsatzerlöse nicht eintritt.
Compleo gewährt Kunden vereinzelt Rabatte, wenn die vom Kunden während des definierten Zeitraums gekaufte Ware einen vertraglich festgelegten Schwellenwert überschreitet. Rabatte werden üblicherweise gegen vom Kunden zu zahlende Beträge verrechnet und reduzieren die Umsatzerlöse. Als Schätzung der variablen Gegenleistung für künftige Rabatte verwendet Compleo, je nach den Bedingungen des zugrundeliegenden Vertrags, den Erwartungswert oder den wahrscheinlichsten Betrag. Compleo vereinbart branchenübliche Zahlungsziele; wesentliche Finanzierungskomponenten sind in den Verträgen mit Kunden nicht enthalten.
Compleo bietet für bestimmte Produkte eine verlängerte, separat berechnete Gewährleistung sowie Service- und Wartungsverträge an. Die Umsatzerlöse aus diesen Verträgen werden abgegrenzt und über die Vertragslaufzeit erfolgswirksam realisiert.
Da die Leistungsverpflichtungen i.d.R. deutlich kürzer als ein Jahr sind, wird auf eine Darstellung der zum Stichtag offenen Verpflichtungen im Anhang verzichtet. Compleo macht vom Wahlrecht nach IFRS 15 Gebrauch, wonach keine Finanzierungskomponente bei kurzfristigen Leistungserbringungszeiträumen zu berücksichtigen ist.
Sonstige betriebliche Aufwendungen werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Dienstleistung erbracht wurde oder die Lieferung eingegangen ist oder an dem Tag, an dem Aufwendungen angefallen sind. Sonstige betriebliche Erträge werden erfasst, wenn der wirtschaftliche Nutzen dem Unternehmen zufließt.
Die tatsächlichen Ertragsteuern für die laufende Periode werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen das Unternehmen tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt.
Tatsächliche Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital verbucht werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst.
Latente Steuern werden im Hinblick auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden für Rechnungslegungszwecke und den verwendeten Beträgen für steuerliche Zwecke erfasst.
Aktive latente Steuern für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen werden in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftige zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, für die sie genutzt werden können.
Für die Bewertung der latenten Steuern werden die Steuersätze zum Realisationszeitpunkt zugrunde gelegt, die auf Basis der aktuellen Rechtslage in den einzelnen Ländern gelten oder erwartet werden. Latente Steuern, die sich direkt auf im Eigenkapital erfasste Posten beziehen, werden im Eigenkapital ausgewiesen. Aktive und passive latente Steuern werden miteinander verrechnet, wenn sie denselben Steuergläubiger und denselben Steuerschuldner betreffen.
Finanzielle Vermögenswerte, Eigenkapital- und Schuldinstrumente, die nach IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden einheitlich nach den Regelungen des IFRS 13 bewertet.
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt wurde.
Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden, wobei davon ausgegangen wird, dass die Marktteilnehmer in ihrem wirtschaftlich besten Interesse handeln.
Das Unternehmen wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.
Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder angegeben wird, werden in die nachfolgend beschriebene Hierarchie gemäß IFRS 13 eingeordnet, basierend auf dem Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
Immaterielle Vermögenswerte werden nach ihrem erstmaligen Ansatz mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich aller kumulierten planmäßigen Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen, angesetzt.
Immaterielle Vermögenswerte werden grundsätzlich linear über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungszeiträume für immaterielle Vermögenswerte liegen zwischen drei und sieben Jahren.
Entwicklungskosten wurden nicht aktiviert, da die entsprechenden Ansatzkriterien nicht erfüllt waren. Für weitere Details wird auf Anhangangabe 3 verwiesen.
Die Zuwendungen der öffentlichen Hand umfassen Fördermittel für die Entwicklungsaktivitäten von Compleo und wurden für verschiedene Entwicklungsprojekte gewährt.
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden gemäß IAS 20 nur erfasst, wenn es hinreichend sicher ist, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen tatsächlich gewährt werden, und werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst.
Erfolgsbezogene Zuwendungen werden in der Periode, in der die entsprechenden Aufwendungen anfallen, innerhalb der sonstigen Erträge ausgewiesen. Die von Compleo erhaltenen Zuwendungen stellen ertragsbezogene Zuwendungen dar, da die jeweiligen Forschungs- und Entwicklungsprojekte die Kriterien für eine Aktivierung nicht erfüllen.
Alle Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden aktiviert, sofern es wahrscheinlich ist, dass der mit dieser Sachanlage verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen der Compleo Charging Solutions AG zufließen wird und die Kosten verlässlich bewertet werden können.
Mietereinbauten werden über einen Zeitraum von 15 Jahren linear abgeschrieben.
Technische Anlagen und Maschinen beinhalten im Wesentlichen Maschinen und werden zwischen fünf und acht Jahren abgeschrieben. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung werden zwischen drei und zehn Jahren linear abgeschrieben.
Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Sachanlagen werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls prospektiv angepasst.
Die Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten sowie von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens wird auf Basis der zukünftig aus der Nutzung zu erwartenden Zahlungsströme (abgezinst mit einem zeit- und risikoadäquaten Zinssatz) sowie auf Basis des Nettoveräußerungspreises überprüft (Impairment Test), wenn besondere Ereignisse oder Marktentwicklungen eine mögliche Korrektur der geschätzten Nutzungsdauer oder einen eventuellen Wertverfall anzeigen.
Bei der Festlegung der zukünftig zu erwartenden Zahlungsströme werden das aktuelle und zukünftig erwartete Ertragsniveau sowie geschäftsfeldspezifische, technologische, wirtschaftliche und allgemeine Entwicklungen berücksichtigt. Wenn für einen Vermögenswert kein erzielbarer Betrag ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag der Zahlungsmittel generierenden Einheit ermittelt, der der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden kann.
Sollte sich der Wertminderungsaufwand in der Folge umkehren, wird der Buchwert des Vermögenswertes (oder der Zahlungsmittel generierenden Einheit) auf die neuerliche Schätzung des erzielbaren Betrages erhöht. Die Erhöhung des Buchwertes ist dabei auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert (oder die Zahlungsmittel generierende Einheit) in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird unmittelbar erfolgswirksam erfasst.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden im Zeitpunkt des Zugangs mit ihren Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen angesetzt. Fertige und unfertige Erzeugnisse und Leistungen werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert. Diese enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch die einzubeziehenden Fertigungs- und Materialgemeinkosten, jedoch keine Verwaltungskosten.
In der Folge werden die Vorräte unter Berücksichtigung der erzielbaren Nettoveräußerungswerte am Bilanzstichtag bewertet. Als Verbrauchsfolgeverfahren wird die Methode des gewogenen Durchschnitts verwendet.
Sämtliche finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bzw. ihrem Transaktionspreis bilanziert. Dabei sind bei den finanziellen Vermögenswerten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten zu berücksichtigen.
Marktübliche Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Erfüllungstag bilanziert. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf den Bezug von Cashflows aus den finanziellen Vermögenswerten erloschen sind oder übertragen wurden und das Unternehmen im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat.
Die finanziellen Vermögenswerte bestehen bei der Compleo Charging Solutions AG insbesondere aus Forderungen sowie Guthaben bei Kreditinstituten.
Für die Folgebewertung werden die finanziellen Vermögenswerte Bewertungskategorien zugeordnet. Es gibt drei Bewertungskategorien, in die das Unternehmen seine Fremdkapitalinstrumente einteilt, wobei nicht alle Kategorien für Compleo zutreffend sind in den in diesem Abschluss dargestellten Stichtagen:
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte an den Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder der finanzielle Vermögenswert auf einen Dritten übertragen wird.
Forderungen, einschließlich der damit verbundenen Wertminderungsaufwendungen, werden ausgebucht, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden.
Gemäß IFRS 9 werden Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, mittels des Modells der erwarteten Kreditverluste (expected credit loss, ECL) ermittelt. Grundsätzlich erfolgt gemäß IFRS 9 eine Untergliederung in drei verschiedene Stufen, welche sich im Hinblick auf den Betrachtungszeitraum, die Risikovorsorge und die Zinserfassung unterscheiden. Grundsätzlich werden Finanzinstrumente in die erste Stufe eingeordnet, es sei denn es handelt sich um zum Zugangszeitpunkt bereits wertgeminderte Vermögenswerte.
In Übereinstimmung mit IFRS 9 erfolgt die Berücksichtigung von Wertminderungen basierend auf erwarteten Verlusten. Der Standard sieht grundsätzlich vor, die über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Verluste ab dem Zeitpunkt der Erfassung der Forderungen zu berücksichtigen. Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste sind erwartete Kreditverluste, die aus allen möglichen Ausfallereignissen während der erwarteten Laufzeit des Finanzinstruments resultieren.
IFRS 9 ermöglicht die Anwendung eines vereinfachten Wertminderungsmodells, welches für alle finanziellen Vermögenswerte eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit bedingt. Für kurzfristige Forderungen und kurzfristige Vertragsvermögenswerte entspricht der erwartete Verlust der nächsten 12 Monate ohnehin dem erwarteten Verlust der Restlaufzeit. Für langfristige Forderungen mit Laufzeit über einem Jahr wird ebenfalls das vereinfachte Modell angewendet.
Auf Basis historischer Forderungsausfälle werden für verschiedene Laufzeitbänder Ausfallraten ermittelt und anschließend auf den jeweiligen offenen Forderungsbestand der Laufzeitbänder angewendet.
Das Unternehmen berücksichtigt die Ausfallwahrscheinlichkeiten zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes von Vermögenswerten und das Vorliegen einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos während aller Berichtsperioden. Um zu beurteilen, ob sich das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat, vergleicht das Unternehmen das Ausfallrisiko am Abschlussstichtag mit dem Ausfallrisiko im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung. Hierbei werden verfügbare zukunftsorientierte Informationen berücksichtigt. Hierzu zählen insbesondere interne und externe Bonitätsbewertungen sowie tatsächliche oder erwartete signifikante nachteilige Änderungen der finanziellen oder wirtschaftlichen Bedingungen, die eine wesentliche Änderung der Fähigkeit des Kunden verursachen, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Basierend auf den vorstehenden Analysen und historischen Daten unterstellt die Gesellschaft nicht automatisch, dass eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vorliegt, wenn ein Schuldner bei einer vertraglichen Zahlung mehr als 30 Tage im Rückstand ist.
Ein finanzieller Vermögenswert oder eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte ist wertgemindert und eine entsprechende Wertminderung ist zu erfassen, wenn es objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung als Ergebnis eines oder mehrerer Ereignisse nach dem erstmaligen Erfassungszeitpunkt des finanziellen Vermögenswertes gibt. Diese Einschätzung wird weiterhin zu jedem Bilanzstichtag vorgenommen.
Zur Messung der erwarteten Kreditverluste wurden die finanziellen Vermögenswerte auf der Grundlage gemeinsamer Kreditrisikomerkmale und der Dauer der Überfälligkeit gruppiert.
Finanzielle Vermögenswerte werden abgeschrieben, wenn keine vernünftige Erwartung der Einbringlichkeit besteht. Ein Ausfall eines finanziellen Vermögenswerts liegt vor, wenn die Gegenpartei die vertraglichen Zahlungen nicht innerhalb von 120 Tagen nach Fälligkeit leistet.
Zahlungsmittel beinhalten Guthaben bei Kreditinstituten und dienen dazu, kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten handelt es sich um Finanzinstrumente i.S.d. IFRS 9, welche gemäß ihrer Definition als finanzielle Mittel nach IAS 7 ausgewiesen werden. Die Bewertung erfolgt zu Nominalwerten, die aufgrund der kurzen Laufzeit annähernd den beizulegenden Zeitwerten entsprechen.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden bei allen finanziellen Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, beim erstmaligen Ansatz von der Verbindlichkeit in Abzug gebracht und anschließend mittels der Effektivzinsmethode amortisiert.
Finanzielle Verbindlichkeiten führen zu einer vertraglichen Verpflichtung, Zahlungsmittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert zu liefern. Die finanziellen Verbindlichkeiten der Compleo Charging Solutions AG bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Finanzverbindlichkeiten, Leasingverbindlichkeiten und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Folgebewertung grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung von Ab- oder Aufzinsungsbeträgen aus dem Erwerb sowie Gebühren oder Kosten, die wesentlicher Bestandteil des Effektivzinssatzes sind, berechnet. Die Amortisation des Effektivzinssatzes fließt in die Finanzaufwendungen in der Gesamtergebnisrechnung ein.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die entsprechende Verpflichtung erfüllt ist, aufgehoben wird oder ausläuft. Der Unterschied zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verpflichtung und der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung wird erfolgswirksam erfasst.
Sonstige Rückstellungen werden gemäß IAS 37 gebildet, wenn eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung aus einem Ereignis der Vergangenheit gegenüber Dritten besteht, deren Inanspruchnahme wahrscheinlich ist und die voraussichtliche Höhe der Verpflichtung zuverlässig schätzbar ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihrem Barwert angesetzt.
Der als Rückstellung angesetzte Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der Ausgabe dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag erforderlich ist.
Die Compleo Charging Solutions AG tritt ausschließlich als Leasingnehmer auf. Für diese Leasingverhältnisse werden ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit bilanziert. Dabei übt die Compleo Charging Solutions AG das Wahlrecht aus, die Leasing- und Dienstleistungskomponenten insgesamt als ein Leasingverhältnis zu aktivieren.
Die Leasingverbindlichkeit bemisst sich im Zugangszeitpunkt als Barwert der Leasingzahlungen, die während der Laufzeit des Leasingverhältnisses zu bezahlen sind. Im Rahmen der Folgebewertung wird der Buchwert mit dem angewendeten Zinssatz aufgezinst und um geleistete Leasingzahlungen reduziert. Die Leasingzahlungen von Compleo werden mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinst, da die den Leasingverhältnissen zugrundeliegenden impliziten Zinssätze nicht zu ermitteln sind.
Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den ein Leasingnehmer zahlen müsste, um sich über eine ähnliche Laufzeit und mit einer ähnlichen Sicherheit die Mittel zu beschaffen, die erforderlich sind, um einen Vermögenswert von ähnlichem Wert wie das Nutzungsrecht in einem ähnlichen wirtschaftlichen Umfeld zu erhalten. Compleo hat Leasingverträge hauptsächlich für Immobilien, Fahrzeuge, Produktions- und andere Maschinen sowie IT-Ausrüstung abgeschlossen, für die unterschiedliche Grenzfremdkapitalzinssätze gelten, die die spezifischen Merkmale der einzelnen Anlageklassen widerspiegeln.
Es wurden Grenzfremdkapitalzinssätze für die verschiedenen Anlageklassen und Leasinglaufzeiten ermittelt, die zu Grenzfremdkapitalzinssätzen zwischen 3,3% und 5,1% führten.
Für die Bilanzierung der Leasingverbindlichkeiten werden folgende Leasingzahlungen berücksichtigt:
Das Nutzungsrecht umfasst den Betrag der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit zuzüglich aller zu oder vor dem Beginn des Leasingverhältnisses geleisteten Leasingzahlungen, zuzüglich anfänglicher direkter Kosten und etwaiger Rückbauverpflichtungen und abzüglich erhaltener Leasinganreize. Nutzungsrechte werden anschließend über den kürzeren Zeitraum aus Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Im Fall einer hinreichend sicheren Kaufoption ist das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer abzuschreiben.
Werden Leasingverhältnisse als "low value asset" klassifiziert oder beträgt die Leasingdauer weniger als 12 Monate, werden diese direkt im Aufwand erfasst.
Nutzungsrechte werden über die folgenden Dauern abgeschrieben:
| Nutzungsdauern | Jahre |
|---|---|
| Nutzungsrechte Gebäude | 7 |
| Nutzungsrechte PKW | 2-3 |
| Nutzungsrechte technische Anlagen und Maschinen | 5-6 |
| Nutzungsrechte IT & Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3-5 |
Die Aufwendungen für Leasingverhältnisse stellen Abschreibungsaufwand für Nutzungsrechte (Right-of-Use Assets) und Zinsaufwendungen für Schulden aus dem Leasingverhältnis dar.
In Übereinstimmung mit IFRS 8 stellt Compleo ein Ein-Segment-Unternehmen dar. Die Geschäftstätigkeit und operativen Entscheidungen werden auf dieser Basis als ein Segment gesteuert und getroffen. Der Vorstand stellt den Hauptentscheidungsträger dar. Die Angaben auf Unternehmensebene sind in Abschnitt 4.1 dargestellt.
Im Rahmen des Mitarbeiteraktienkaufprogramms waren die Mitarbeiter berechtigt, für bestimmte Beträge Aktien mit einem Abschlag von bis zu 50% des Ausgabepreises beim Börsengang zu erwerben. Diese Aktien werden am Tag der Gewährung sofort unverfallbar. Zu diesem Zeitpunkt wird der Marktwert der bezuschussten Aktien als Aufwand für Leistungen an Arbeitnehmer erfasst, was zu einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals führt. Für weitere Details siehe Abschnitt 5.17.
Schätzungen und Ermessensentscheidungen werden kontinuierlich beurteilt und beruhen auf Erfahrungswerten sowie weiteren Faktoren, einschließlich der Erwartung künftiger Ereignisse, die unter den Umständen als angemessen gelten. Schätzungen und Annahmen werden laufend geprüft. Berichtigungen von Schätzungen werden für die Zukunft erfasst.
Die Gesellschaft nimmt Schätzungen vor und trifft Annahmen zur zukünftigen Entwicklung. Diese rechnungslegungsbezogenen Schätzungen können von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen.
Die Schätzungen und Annahmen mit einem erheblichen Risiko einer wesentlichen Anpassung an die Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des kommenden Geschäftsjahres werden im folgenden Abschnitt erörtert.
Zur Bewertung von Rückstellungen werden Schätzungen des Managements herangezogen. Die Höhe der erwarteten Zahlungsmittelabflüsse wird auf Basis von Annahmen und Schätzungen für jeden einzelnen Sachverhalt ermittelt. Diese Annahmen können Änderungen unterworfen sein, die zu einer Abweichung in zukünftigen Perioden führen. Die Höhe der Gewährleistungsrückstellung basiert dabei auf der historischen Entwicklung von Gewährleistungen sowie einer Betrachtung aller zukünftigen möglichen, mit ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten gewichteten Gewährleistungsfälle.
Für Gegenstände des Sachanlagevermögens und immaterielle Vermögenswerte werden die voraussichtlichen Nutzungsdauern und die damit verbundenen Abschreibungsaufwendungen auf der Grundlage der Erwartungen und Beurteilungen des Managements festgelegt. Liegt die tatsächliche Nutzungsdauer unter der erwarteten Nutzungsdauer, wird die Höhe der Abschreibung entsprechend angepasst. Im Rahmen der Ermittlung der Wertminderungen von Vermögenswerten des Anlagevermögens werden auch Schätzungen vorgenommen, die sich auf Ursache, Zeitpunkt und Höhe der Wertminderungen beziehen. Die Nutzungsdauern werden regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, überprüft.
Basierend auf den Planungen und Einschätzungen des Managements werden Entwicklungskosten, sofern die Ansatzkriterien nach IFRS erfüllt sind, aktiviert. Bei der Beurteilung ab welchem Zeitpunkt die Kriterien für die Aktivierung von Entwicklungsaufwendungen nach IFRS erfüllt sind und die Bestimmung des Zeitpunkts des Beginns der Abschreibung werden Ermessensentscheidungen vorgenommen.
Für alle dargestellten Perioden sind die Ansatzkriterien nicht erfüllt, so dass keine Entwicklungskosten aktiviert werden. Bei bestimmten Projekten kann Compleo nicht eindeutig zwischen Forschungsphase und Entwicklungsphase unterscheiden. In solchen Fällen werden die Ausgaben so behandelt, als ob sie nur in der Forschungsphase angefallen wären (IAS 38.53). Obwohl erwartet wird, dass dem Unternehmen durch seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließt, kann Compleo bei bestimmten Projekten den Zugang anderer zu diesem Nutzen möglicherweise nicht beschränken, da Compleo verpflichtet ist, bestimmte Ergebnisse seiner F&E-Aktivitäten im Zusammenhang mit Projekten, für die Zuwendungen der öffentlichen Hand erhalten werden, zu veröffentlichen.
Aktive latente Steuern werden in der Höhe angesetzt, in der es wahrscheinlich ist, dass zukünftig ein zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporäre Differenz verwendet werden kann.
Die Annahmen über zukünftige steuerliche Gewinne hängen von den Schätzungen des Managements über zukünftige Cashflows ab. Diese Ermessensentscheidungen und Schätzungen sind mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, so dass die Möglichkeit besteht, dass sich die Erwartungen durch veränderte Umstände ändern und sich dies auf die Höhe der zum Bilanzstichtag ausgewiesenen aktiven latenten Steuern auswirken kann. Dies ist insbesondere für aktive latente Steuern relevant, die für den Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Verluste gebildet wurden. Unter diesen Umständen kann der Buchwert der bilanzierten aktiven latenten Steuern teilweise oder vollständig erfolgswirksam angepasst werden.
Compleo beurteilt zu jedem Bilanzstichtag die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf Basis der geplanten steuerpflichtigen Einkommen in künftigen Geschäftsjahren; sofern davon ausgegangen wird, dass künftige Steuervorteile nicht realisiert werden können, wird eine Wertberichtigung auf die aktiven latenten Steuern vorgenommen.
Weitere Details zu aktiven latenten Steuern sind in Abschnitt 4.8 dargestellt.
Die Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte beruhen auf Annahmen zum Ausfallrisiko und den erwarteten Verlustquoten. Bei der Aufstellung dieser Annahmen und der Auswahl der entsprechenden Inputfaktoren für die Berechnung der Wertminderungen übt die Gesellschaft Ermessen aus. Dies basiert im Wesentlichen auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit sowie bestehenden Marktbedingungen und zukunftsorientierten Schätzungen. Eine Änderung dieser Inputfaktoren kann zu einer Veränderung der Wertminderungen führen.
Compleo beurteilt zu jedem Bilanzstichtag für alle nicht-finanziellen Vermögenswerte, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Die Bestimmung des erzielbaren Betrags der Vermögenswerte ist mit Schätzungen der Unternehmensleitung verbunden.
Im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen als Leasingnehmer sind gemäß IFRS 16 die Nutzungsrechte und die entsprechenden Leasingverbindlichkeiten in der Bilanz zu erfassen. Im Zusammenhang mit der Ermittlung der Werte sind gewisse Beurteilungen vorzunehmen. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf den verwendeten Zinssatz, die Leasingdauer sowie die Ausübung von Verlängerungsoptionen. Änderungen dieser Parameter können zu Veränderungen der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten führen. Weitere Details befinden sich in Abschnitt 5.15.
Die Bestimmung des Leistungsfortschritts von Projekt- & Installationsverträgen basiert auf dem Fortschritt bis zur vollständigen Erfüllung der jeweiligen Leistungsverpflichtung, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Bei Anwendung dieser Methode ist es erforderlich, den Leistungsfortschritt des Auftrags zu beurteilen. Der Leistungsfortschritt wird anhand der inputbasierten cost-to-cost Methode ermittelt. Darüber hinaus sind Schätzungen der gesamten Auftragskosten und der gesamten Auftragserlöse vorzunehmen sowie eine Einschätzung der mit dem Auftrag verbundenen Risiken. Die erwarteten Gesamterlöse und Gesamtkosten eines Auftrags spiegeln die gegenwärtig beste Schätzung des Managements hinsichtlich des wahrscheinlichen künftigen Nutzens und der Verpflichtungen aus dem Auftrag wider. Ermessensentscheidungen sind auch erforderlich, um festzustellen, ob die Leistungszusagen in einem Vertrag eigenständige Güter oder Dienstleistungen darstellen.
Obwohl das Unternehmen regelmäßig Einzelbeurteilungen zu Verträgen vornimmt, besteht das Risiko, dass die tatsächlichen Kosten im Zusammenhang mit diesen Verpflichtungen die ursprünglichen Schätzungen übersteigen. Die Schätzungen der Auftragskosten und -erlöse zum Zeitpunkt der Fertigstellung müssen dann möglicherweise neu eingeschätzt werden. Änderungen der Schätzungen können zu einer Erhöhung oder Verringerung der Umsatzerlöse führen.
Die Umsatzerlöse sind in der folgenden Übersicht dargestellt:
| T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 33.131 | 15.196 |
Die Umsatzerlöse lassen sich wie folgt aufgliedern:
| T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Geografische Märkte | ||
| Inland | 32.356 | 15.084 |
| EU | 657 | 56 |
| Drittländer | 118 | 56 |
| 33.131 | 15.196 |
| AC | 10.170 | 8.018 |
|---|---|---|
| DC | 14.849 | 660 |
| Projektierung & Installation (P&I) | 4.408 | 3.953 |
| Service | 1.061 | 859 |
| Sonstige Produkte und Dienstleistungen | 2.643 | 1.706 |
| 33.131 | 15.196 |
| Übertragung zu einem bestimmten Zeitpunkt | 23.862 | 7.945 |
|---|---|---|
| Übertragung über einen bestimmten Zeitraum | 9.269 | 7.251 |
| 33.131 | 15.196 |
In der obigen Tabelle bezieht sich AC auf Ladegeräte mit AC-Technologie (Wechselstrom), während sich DC auf Ladegeräte mit DC-Technologie (Gleichstrom) bezieht.
Das Unternehmen bietet sowohl AC- als auch DC-Ladestationen an, die für öffentliche, halböffentliche, Flottenund Mitarbeiter-Ladestationen oder das Aufladen von Firmenwagen im privaten Bereich bestimmt sind. Darüber hinaus bietet das Unternehmen schlüsselfertige Projekte und After-Sales-Services an.
Bei den über einen Zeitraum übertragenen Produkten und Dienstleistungen handelt es sich hauptsächlich um schlüsselfertige Projekte in Verbindung mit AC- oder DC-Ladegeräten sowie um Garantieverlängerungen und Service und Wartung. Die zu einem bestimmten Zeitpunkt übertragenen Produkte umfassen hauptsächlich den Verkauf von Ladeinfrastruktur ohne ergänzende Dienstleistungen. Dazu gehören sowohl AC- als auch DC-Ladegeräte.
In der Berichtsperiode wurden Erlöse in Höhe von TEUR 1.013 (2019: TEUR 153) realisiert, die zu Beginn der Periode als Vertragsverbindlichkeit erfasst wurden.
Die Umbuchungen aus den zu Beginn der Periode erfassten Vertragsvermögenswerten in die Forderungen belaufen sich auf TEUR 435 (2019: TEUR 207).
Im Jahr 2020 beziehen sich TEUR 7.372 der gesamten AC-Umsätze auf zeitpunktbezogen erfasste Umsätze (2019: TEUR 5.359), während TEUR 14.607 der DC-Umsätze zeitpunktbezogen erfasst wurden (2019: TEUR 576). Bei den zeitraumbezogenen Umsatzerlösen handelt es sich bei den AC-Umsätzen um TEUR 2.798 (2019: TEUR 2.659), während von den gesamten DC-Umsätzen TEUR 242 zeitraumbezogen erfasst wurden (2019: TEUR 84). Die Umsatzerlöse aus Projektierung & Installation sowie Service und sonstige Produkte und Dienstleistungen setzen sich aus zeitraumbezogenen Umsatzerlösen in Höhe von TEUR 6.229 (2019: TEUR 4.508) und zeitpunktbezogenen Umsatzerlösen in Höhe von TEUR 1.883 (2019: TEUR 2.010) zusammen.
Das Geschäftsmodell der Gesellschaft besteht darin, Ladestationen für Elektrofahrzeuge sowie Ladelösungen und Dienstleistungen zu entwickeln, herzustellen und zu verkaufen. Es wird erwartet, dass ein Anstieg des Verkaufs von Elektrofahrzeugen zu einer höheren Nachfrage nach Ladestationen für Elektrofahrzeuge führen wird. Der Anstieg im Jahr 2020 ist hauptsächlich auf den zunehmenden Einfluss der sich entwickelnden Megatrends im Bereich Elektrofahrzeuge auf die Umsatzerlöse des Unternehmens sowie auf den Erfolg der neuen Produktlinie Cito zurückzuführen, da ein neuer Großkunde für die DC-Produkte des Unternehmens gewonnen werden konnte, was zu einem starken Anstieg der DC-Umsätze führte. Dies war hauptsächlich auf zwei neue Produkteinführungen (Cito 240 und Cito 500 All-in-one) im Februar 2020 bzw. Juni 2020 zurückzuführen.
Der Anstieg bei den sonstigen Produkten und Dienstleistungen wurde maßgeblich durch den stärkeren Fokus des Unternehmens auf Ladelösungen und Dienstleistungen getrieben.
Umsatzerlöse mit Kunden, die 10% oder mehr des Gesamtumsatzes ausmachen, wurden im Jahr 2020 mit zwei Kunden erzielt. Die Beträge mit diesen Kunden belaufen sich im Jahr 2020 auf TEUR 15.163 (2019: TEUR 6.363).
Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen belaufen sich in 2020 auf TEUR 25.079 (2019: TEUR 11.635) und enthalten im Wesentlichen sämtliche im Zusammenhang mit in der Periode verkauften Produkten angefallenen Aufwendungen.
Die Vertriebskosten belaufen sich im Geschäftsjahr 2020 auf TEUR 3.755 (2019: TEUR 2.197) und beinhalten die angefallenen Vertriebseinzel- und –gemeinkosten und setzen sich aus Personal-, Material- und übrigen Aufwendungen sowie Abschreibungen zusammen.
Die Forschungs- und Entwicklungskosten betragen in 2020 TEUR 4.005 (2019: TEUR 2.696) und beinhalten Forschungs- sowie nicht aktivierbare Entwicklungskosten, welche im Wesentlichen Personalkosten beinhalten.
Die allgemeinen Verwaltungskosten in Höhe von TEUR 5.557 in 2020 (2019: TEUR 2.675) beinhalten Aufwendungen, die nicht der Produktion, dem Vertrieb und der Forschung und Entwicklung zuzuordnen sind. Hierin sind im Wesentlichen Personalkosten, Abschreibungen sowie übrige Verwaltungskosten enthalten. Weiterhin sind im Geschäftsjahr 2020 Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Börsengang in Höhe von TEUR 1.648 enthalten. Im gleichen Zusammenhang wurde ein Betrag von TEUR 910 aufwandsmindernd durch die Weiterbelastung der anteiligen IPO -Kosten an die Altaktionäre erfasst.
Die sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
| T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Erträge aus Fördermitteln | 31 | 251 |
| Erträge aus Versicherungserstattungen | 88 | - |
| Erträge aus Anlagenabgängen | 34 | 11 |
| Erträge aus Abfallverwertung | 7 | 8 |
| Übrige Erträge | 107 | 18 |
| Summe | 267 | 288 |
Die übrigen Erträge enthalten im Wesentlichen Weiterbelastungen an ein nahestehendes Unternehmen.
Die Finanzerträge sowie die Finanzaufwendungen stellen sich wie folgt dar:
| T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Zinserträge | - | 5 |
| Erträge aus Währungseffekten | 6 | |
| Übrige Finanzerträge | 3 | 10 |
| Finanzerträge | 9 | 15 |
| Zinsaufwendungen Darlehen | -87 | -61 |
| Zinsaufwendungen Leasingverbindlichkeiten | -62 | -61 |
| Aufwendungen aus Währungseffekten | -10 | |
| Übrige Finanzaufwendungen | -37 | -119 |
| Finanzaufwendungen | -196 | -241 |
| Finanzergebnis | -187 | -226 |
Die Zusammensetzung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:
| T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Laufende Ertragsteuern | - | - |
| Latente Steuern - temporäre Differenzen | 75 | 17 |
| Latente Steuern - Verlustvorträge | 1.521 | 1.345 |
| Ertragsteueraufwand | 1.596 | 1.362 |
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer der Stadt Dortmund beträgt 485% auf den Steuermessbetrag von 3,5%. Es ergibt sich somit ein Gewerbesteuersatz von 16,98% und ein Gesamtunternehmenssteuersatz der Compleo Charging Solutions AG einschließlich Körperschaftsteuer mit 15% und Solidaritätszuschlag mit 5,5% auf die Körperschaftsteuer von 32,8% (2019: 32,98%).
| T€ | 1. Januar 2020 | Gewinn- und Verlustrechnung |
Eigenkapital | 31. Dezember 2020 | Aktive latente Steuern |
Passive latente Steuern |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte |
-14 | 4 | 10 | - | 10 | |
| Nutzungsrechte | -440 | -38 | 478 | - | 478 | |
| Vorräte | 102 | 577 | 679 | 679 | - | |
| Vertragsvermö genswerte |
-144 | -474 | 618 | - | 618 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
14 | -5 | 9 | 9 | - | |
| Sonstige Rückstellungen |
28 | -8 | 20 | 20 | - | |
| Vertragsverbind lichkeiten |
21 | -21 | - | - | - | |
| Leasingverbind lichkeiten |
450 | 40 | 490 | 490 | - | |
| Steuerliche Verlustvorträge |
1.644 | 1.521 | 625 | 3.790 | 3.790 | - |
| Summe vor Saldierung |
1.661 | 1.596 | 625 | 4.988 | 1.106 | |
| Saldierung von latenten Steuern |
-1.106 | -1.106 | ||||
| Latente Steuern | 3.882 | - |
Der Bestand an aktiven und passiven latenten Steuern stellt sich wie folgt dar:
Die in der Spalte Eigenkapital dargestellte Veränderung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge bezieht sich auf die im Eigenkapital verrechneten IPO-Kosten. Für weitere Details siehe Abschnitt 5.11.
| T€ | 1. Januar 2019 | Gewinn- und Verlustrechnung |
31. Dezember 2019 | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern |
|---|---|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte |
-18 | 4 | 14 | - | 14 |
| Nutzungsrechte | -406 | -34 | 440 | - | 440 |
| Vorräte | - | 102 | 102 | 102 | - |
| Vertragsvermögens werte |
-24 | -120 | 144 | - | 144 |
| Finanzverbindlich keiten |
8 | -8 | - | - | - |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
18 | -4 | 14 | 14 | - |
| Sonstige Rückstel lungen |
8 | 20 | 28 | 28 | - |
| Vertragsverbindlich keiten |
7 | 14 | 21 | 21 | - |
| Leasingverbindlich keiten |
407 | 43 | 450 | 450 | - |
| Steuerliche Verlustvorträge |
299 | 1.345 | 1.644 | 1.644 | - |
| Summe vor Saldierung |
299 | 1.362 | 2.259 | 598 | |
| Saldierung von latenten Steuern |
-598 | -598 | |||
| Latente Steuern | 1.661 | - |
Der langfristige Anteil der aktiven latenten Steuern, deren Realisierung nach mehr als 12 Monaten erwartet wird, beträgt TEUR 4.122 (31.12.2019: TEUR 1.953). Die passiven latenten Steuern, deren Realisierung nach mehr als 12 Monaten erwartet wird, belaufen sich auf TEUR 324 (31.12.2019: TEUR 303).
Zum 31. Dezember 2020 bestehen steuerliche Verlustvorträge aus der Gewerbesteuer in Höhe von TEUR 11.402 (31.12.2019: TEUR 4.832). Die steuerlichen Verlustvorträge, für die aktive latente Steuern gebildet wurden, betragen TEUR 11.402 (31.12.2019: TEUR 4.832).
Zum 31. Dezember 2020 bestehen steuerliche Verlustvorträge aus der Körperschaftsteuer in Höhe von TEUR 11.714 (31.12.2019: TEUR 5.148). Die steuerlichen Verlustvorträge, für die aktive latente Steuern gebildet wurden, betragen TEUR 11.714 (31.12.2019: TEUR 5.148).
Die aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge betragen TEUR 3.790 (31.12.2019: TEUR 1.644). Aktive latente Steuern wurden auf Basis ihrer zukünftigen Realisierbarkeit angesetzt, die auf den geplanten zukünftigen steuerlichen Gewinnen basiert. Weitere Informationen zu den Nachweisen für den Ansatz aktiver latenter Steuern finden sich in Abschnitt 3.
Die folgende Tabelle zeigt die steuerliche Überleitungsrechnung von dem im jeweiligen Geschäftsjahr erwarteten Ertragsteueraufwand zum tatsächlich ausgewiesenen Steueraufwand bzw. –ertrag laut Gewinn- und Verlustrechnung:
| T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | -5.185 | -3.945 |
| Ertragsteuersatz | 32,8% | 33,0% |
| Erwarteter Steueraufwand | 1.701 | 1.301 |
| Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben | -28 | -11 |
| Änderungen im Steuersatz | -9 | - |
| Sonstige Effekte | -68 | 72 |
| Effektive Ertragsteuern | 1.596 | 1.362 |
| Effektiver Ertragsteuersatz | -30,8% | -34,5% |
Zu den vorgenommenen Abschreibungen auf das Anlagevermögen siehe Erläuterungen in Abschnitt 5.1 Immaterielle Vermögenswerte, 5.2 Sachanlagen und 5.3 Nutzungsrechte.
In der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren finden sich anteilige Abschreibungen auf Sachanlagen, Nutzungsrechte und immaterielle Vermögenswerte in den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen, den Vertriebskosten, den Forschungs- und Entwicklungskosten und den allgemeinen Verwaltungskosten.
Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
| T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 9.732 | 4.824 |
| Soziale Abgaben | 1.705 | 882 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 33 | 132 |
| Summe | 11.470 | 5.838 |
In den gesetzlichen Sozialaufwendungen sind die von der Gesellschaft zu tragenden Anteile zur gesetzlichen Rentenversicherung von TEUR 752 (2019: TEUR 390) enthalten.
Zum 31. Dezember 2020 beträgt die durchschnittliche Mitarbeiterzahl 170 (31.12.2019: 81). Die Mitarbeiter sind im Geschäftsjahr 2020 in den folgenden Funktionsbereichen beschäftigt:
Die folgende Tabelle zeigt die Berechnung des Ergebnisses je Aktie, das den Anteilseignern des Unternehmens zuzurechnen ist. Für alle dargestellten Perioden wurden keine Verwässerungseffekte identifiziert. Am 09. Januar 2020 wurden 4.688 neue Anteile eingetragen. Diese wurden auf der Gesellschafterversammlung am 17. Dezember 2019 beschlossen und in der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der Aktien zum 31. Dezember 2019 berücksichtigt. Am 01. September 2020 erhöht sich die Anzahl der Anteile um 2.493.792 auf 2.523.480 durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Diese Kapitalerhöhung wurde in Übereinstimmung mit IAS 33.64 rückwirkend für alle dargestellten Perioden berücksichtigt.
Am 21. Oktober 2020 gab das Unternehmen 900.000 neue Aktien im Rahmen eines Börsengangs aus. Diese Aktien wurden in der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der Aktien zum 31. Dezember 2020 berücksichtigt.
| T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Den Anteilseignern des Unternehmens zurechenbares Jahresergebnis | -3.589 | -2.583 |
| Anzahl der durchschnittlich im Umlauf befindlichen Aktien | 2.698.446 | 2.518.792 |
| Ergebnis je Aktie (in €) | ||
| Unverwässert | -1,33 | -1,03 |
| Verwässert | -1,33 | -1,03 |
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:
| T€ | Erworbene Software, Lizenzen, Patente und ähnliche Rechte |
|---|---|
| Anschaffungskosten | |
| Stand zum 1. Januar 2020 | 195 |
| Zugänge | 232 |
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 427 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | |
| Stand zum 1. Januar 2020 | 97 |
| Zugänge Abschreibungen | 75 |
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 172 |
| Buchwerte | |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 98 |
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 255 |
| T€ | Erworbene Software, Lizenzen, Patente und ähnliche Rechte |
|---|---|
| Anschaffungskosten | |
| Stand zum 1. Januar 2019 | 189 |
| Zugänge | 6 |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 195 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | |
| Stand zum 1. Januar 2019 | 52 |
| Zugänge Abschreibungen | 45 |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 97 |
| Buchwerte | |
| Stand zum 31. Dezember 2018 | 137 |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 98 |
Die Entwicklung der Sachanlagen stellt sich folgendermaßen dar:
| T€ | Grundstücke, grundstücks gleiche Rechte und Bauten |
Technische Anlagen und Maschinen |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaus stattung |
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | |||||
| Stand zum 1. Januar 2020 |
17 | 11 | 1.116 | 85 | 1.229 |
| Zugänge | - | 98 | 369 | 283 | 750 |
| Abgänge | - | - | -53 | - | -53 |
| Umbuchungen | - | - | 84 | -84 | - |
| Stand zum 31. Dezember 2020 |
17 | 109 | 1.516 | 284 | 1.926 |
| Abschreibungen und Wertminderungen |
|||||
| Stand zum 1. Januar 2020 |
1 | 4 | 244 | - | 249 |
| Zugänge | 1 | 3 | 278 | - | 282 |
| Abgänge | - | - | -20 | - | -20 |
| Stand zum 31. Dezember 2020 |
2 | 7 | 502 | - | 511 |
| Buchwerte | |||||
| Stand zum 31. Dezember 2019 |
16 | 7 | 872 | 85 | 980 |
| Stand zum 31. Dezember 2020 |
15 | 102 | 1.014 | 284 | 1.415 |
| Grundstücke, grundstücks gleiche Rechte |
Technische Anlagen und |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaus |
Geleistete Anzahlungen und |
||
|---|---|---|---|---|---|
| T€ | und Bauten | Maschinen | stattung | Anlagen im Bau | Summe |
| Anschaffungskosten | |||||
| Stand zum 1. Januar 2019 |
- | 11 | 719 | - | 730 |
| Zugänge | 17 | - | 370 | 131 | 518 |
| Abgänge | - | - | -19 | - | -19 |
| Umbuchungen | - | - | 46 | -46 | - |
| Stand zum 31. Dezember 2019 |
17 | 11 | 1.116 | 85 | 1.229 |
| Abschreibungen und Wertminderungen |
|||||
| Stand zum 1. Januar 2019 |
- | 2 | 103 | - | 105 |
| Zugänge | 1 | 2 | 150 | - | 153 |
| Abgänge | - | - | -9 | - | -9 |
| Stand zum 31. Dezember 2019 |
1 | 4 | 244 | - | 249 |
| Buchwerte | |||||
| Stand zum 31. Dezember 2018 |
- | 9 | 616 | - | 625 |
| Stand zum 31. Dezember 2019 |
16 | 7 | 872 | 85 | 980 |
Die Entwicklung der Nutzungsrechte aus Leasingverträgen ist in der folgenden Übersicht dargestellt. Für detaillierte Informationen zu den Leasingverhältnissen der Compleo Charging Solutions AG wird auf Abschnitt 5.15 verwiesen.
| Grundstücke, grundstücks gleiche Rechte |
Technische Anlagen und |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaus |
|||
|---|---|---|---|---|---|
| T€ | und Bauten | PKW | Maschinen | stattung | Summe |
| Anschaffungskosten | |||||
| Stand zum 1. Januar 2020 |
973 | 383 | 385 | 66 | 1.807 |
| Zugänge | - | 490 | 37 | - | 527 |
| Abgänge | - | -97 | - | -19 | -116 |
| Stand zum 31. Dezember 2020 |
973 | 776 | 422 | 47 | 2.218 |
| Abschreibungen und Wertminderungen |
|||||
| Stand zum 1. Januar 2020 |
148 | 206 | 92 | 26 | 472 |
| Zugänge | 138 | 169 | 79 | 18 | 404 |
| Abgänge | - | -97 | - | -19 | -116 |
| Stand zum 31. Dezember 2020 |
286 | 278 | 171 | 25 | 760 |
| Buchwerte | |||||
| Stand zum 31. Dezember 2019 |
825 | 177 | 293 | 40 | 1.335 |
| Stand zum 31. Dezember 2020 |
687 | 498 | 251 | 22 | 1.458 |
| T€ | Grundstücke, grundstücks gleiche Rechte und Bauten |
PKW | Technische Anlagen und Maschinen |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaus stattung |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | |||||
| Stand zum 1. Januar 2019 |
973 | 264 | 138 | 19 | 1.394 |
| Zugänge | - | 119 | 247 | 47 | 413 |
| Stand zum 31. Dezember 2019 |
973 | 383 | 385 | 66 | 1.807 |
| Abschreibungen und Wertminderungen |
|||||
| Stand zum 1. Januar 2019 |
11 | 112 | 34 | 9 | 166 |
| Zugänge | 137 | 94 | 58 | 17 | 306 |
| Stand zum 31. Dezember 2019 |
148 | 206 | 92 | 26 | 472 |
| Buchwerte | |||||
| Stand zum 31. Dezember 2018 |
962 | 152 | 104 | 10 | 1.228 |
| Stand zum 31. Dezember 2019 |
825 | 177 | 293 | 40 | 1.335 |
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte beinhalten zum einen eine Forderung gegenüber einem anderen Unternehmen in Höhe von TEUR 20 sowie in geringem Umfang Genossenschaftsanteile in Höhe von TEUR 3.
Sonstige langfristige Vermögenswerte beinhalten eine Abgrenzung für eine Versicherung mit einer Laufzeit von über einem Jahr.
Die Vorräte haben eine erwartete Umschlagsdauer von weniger als einem Jahr und setzen sich wie folgt zusammen:
| T€ | 31. Dezember 2020 | 31. Dezember 2019 |
|---|---|---|
| Rohstoffe, Hilfsstoffe und Betriebsstoffe | 3.462 | 1.806 |
| Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 525 | 113 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 606 | 242 |
| Vorräte | 4.593 | 2.161 |
Unter Berücksichtigung der erzielbaren Nettoveräußerungserlöse wurden zum 31. Dezember 2020 sowie zum 31. Dezember 2019 keine wesentlichen Abwertungen auf den Vorratsbestand vorgenommen. In 2020 wurden Vorräte in Höhe von TEUR 20.515 als Aufwendungen erfasst (2019: TEUR 9.489).
Zum 31. Dezember 2020 belaufen sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf TEUR 2.822 (31. Dezember 2019: TEUR 1.485).
Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig und unverzinslich. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Allgemeinen innerhalb einer Zahlungsfrist von 30 bis 120 Tagen fällig.
Für weitere Details zur Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf Abschnitt 6.3 verwiesen.
Bei Compleo bestehen Forderungen, die einer Factoring-Vereinbarung unterliegen. Im Rahmen dieser Vereinbarung hat die Gesellschaft die entsprechenden Forderungen gegen Barzahlung auf den Factorer übertragen und kann die Forderungen nicht mehr verkaufen oder verpfänden. Das Spätzahlungs- und das Ausfallrisiko werden im Wesentlichen auf den Factorer übertragen. Compleo überträgt das vertragliche Anrecht auf Zahlungsströme aus diesen Forderungen und überträgt weiterhin alle wesentlichen mit dem Finanzinstrument verbundenen Risiken und Chancen auf den Factorer, sodass die Ausbuchungskriterien des IFRS 9 für diese verkauften Forderungen erfüllt sind. Compleo bilanziert die übertragenen Vermögenswerte daher nicht mehr in seiner Bilanz. Weiterhin wurde kein wesentliches anhaltendes Engagement bestimmt, sodass hierfür keine Beträge erfasst wurden.
| T€ | 31. Dezember 2020 | 31. Dezember 2019 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4.815 | 4.208 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - durch Factoring übertragen | -1.993 | -2.723 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - nicht durch Factoring übertragen | 2.822 | 1.485 |
Sofern die angefallenen Kosten der im Berichtsjahr noch nicht abgeschlossenen Aufträge einschließlich Ergebnisbeiträge die bereits in Rechnung gestellten Beträge (erfolgte Teilabrechnungen) übersteigen, wird der sich daraus ergebende Saldo als Vermögenswerte aus Verträgen mit Kunden ausgewiesen. Umgekehrt werden die Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo als Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden ausgewiesen.
| T€ | 31. Dezember 2020 | 31. Dezember 2019 |
|---|---|---|
| Vertragsvermögenswerte | 1.884 | 435 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 171 | 1.013 |
Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Weitere Informationen sind in Abschnitt 4.1 dargestellt.
Zum Stichtag 31. Dezember 2020 und in den Vorjahren bestanden keine aktivierten Kosten, welche im Rahmen der Vertragsanbahnung oder der Vertragserfüllung entstehen.
Zum 31. Dezember 2020 bestehen keine Forderungen aus Ertragsteuern (31. Dezember 2019: TEUR 27).
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte haben folgende Struktur:
| T€ | 31. Dezember 2020 | 31. Dezember 2019 |
|---|---|---|
| Sperrkonto Deutsche Factoring Bank | 208 | 304 |
| Debitorische Kreditoren | 510 | - |
| Forderungen ggü. nahestehenden Unternehmen | 561 | - |
| Forderungen aus Zuschüssen | - | 108 |
| Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte | 6 | 70 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 1.285 | 482 |
| Aktive Rechnungsabgrenzung | 241 | 71 |
| Abziehbare Vorsteuer und Umsatzsteuervorauszahlungen | 86 | 196 |
| Übrige sonstige Vermögenswerte | 167 | 51 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 494 | 318 |
Bei den Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen handelt es sich insbesondere um Forderungen gegenüber dem ehemaligen Mutterunternehmen im Zusammenhang mit der Erstattung der anteiligen IPO-Kosten.
Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungen handelt es sich im Wesentlichen um Abgrenzungen für bereits gezahlte Beträge für Versicherungen und IT bezogene Vorauszahlungen.
Die Zahlungsmittel in Höhe von TEUR 35.736 (31. Dezember 2019: TEUR 3.509) betreffen Guthaben bei Kreditinstituten.
Das Unternehmen hat keine Wertminderungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente vorgenommen, da das Kreditrisiko bei Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, aufgrund ihrer kurzfristigen Fälligkeit und dem externen Rating der Kontrahenten unwesentlich ist.
Das gezeichnete Kapital beträgt zum 31. Dezember 2020 TEUR 3.423 (31. Dezember 2019: TEUR 25) und ist eingeteilt in 3.423.480 Stammaktien ohne Nennbetrag.
Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17. Dezember 2019 wurde eine Erhöhung des gezeichneten Kapitals in Höhe von TEUR 5 auf insgesamt TEUR 30 beschlossen. Diese wurde mit Eintragung ins Handelsregister am 9. Januar 2020 wirksam. Zum 31. Dezember 2019 waren alle Beträge voll eingezahlt, die Eintragung der Kapitalerhöhung erfolgte jedoch erst am 09. Januar 2020. Daher wurde der Betrag in Höhe von TEUR 5 als geleistete Einlage für die Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung zum 31. Dezember 2019 erfasst.
In der Gesellschafterversammlung vom 25. August 2020 wurde die Erhöhung des Stammkapitals aus Gesellschaftsmitteln (Kapitalrücklage) um TEUR 2.494 auf TEUR 2.523 sowie der Formwechsel der Compleo Charging Solutions GmbH in eine Aktiengesellschaft beschlossen. Die Eintragungen in das Handelsregister erfolgten am 01. September 2020 und 03. September 2020.
Am 21. Oktober 2020 gab das Unternehmen im Rahmen des Börsengangs 900.000 neue Aktien aus, wodurch sich die Anzahl der Aktien auf 3.423.480 erhöhte. Von der Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien in Höhe von 900.000 entfällt ein Betrag von rechnerisch 2.192 Aktien (entspricht TEUR 2) auf anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente. Für weitere Details siehe Abschnitt 5.17. Die Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von TEUR 900 durchgeführt und wurde am 20. Oktober 2020 im Handelsregister eingetragen.
Der Nennwert der Aktien beträgt jeweils 1 Euro. Das Kapital war zum Bilanzstichtag voll eingezahlt.
Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2020 TEUR 46.121 (31.12.2019: TEUR 6.695). Die Kapitalrücklage wurde durch zwei Kapitalerhöhungen im Jahr 2019 erhöht. Zum 03. September 2019 wurde ein Betrag von TEUR 3.000 eingezahlt. Eine weitere Rücklagenerhöhung wurde mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17. Dezember 2019 in Höhe von TEUR 2.995 durchgeführt. Von dem Betrag in Höhe von TEUR 2.995 entfallen TEUR 500 auf die Sacheinlage eines Gesellschafterdarlehens und TEUR 2.495 auf Einzahlungen.
Auf Basis des Gesellschafterbeschlusses vom 25. August 2020, wurde die Kapitalrücklage aus Gesellschaftsmitteln gegen das gezeichnete Kapital um TEUR 2.493 verringert.
Mit dem Börsengang im Oktober 2020 gab das Unternehmen 900.000 neue Aktien mit einem Agio von TEUR 43.200 aus, wodurch sich die Kapitalrücklage um TEUR 43.200 erhöhte. Ein Betrag von TEUR 105 des gesamten Agios der ausgegebenen Aktien in Höhe von TEUR 43.200 beinhaltet die Bezuschussung von Mitarbeiteraktienkaufprogrammen, welche anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente darstellen. Für weitere Details siehe Abschnitt 5.17.
Im Jahr 2020 sind der Gesellschaft Kosten für die Ausgabe neuer Aktien entstanden. Diese Kosten beinhalten unter anderem rechtliche Beratungskosten, Bankgebühren sowie Kosten für die Prospekterstellung. Diese Kosten wurden nach Abzug von Steuern vom Eigenkapital (Kapitalrücklage) abgezogen. Hierfür wurde das Verhältnis der neu ausgegebenen Aktien im Verhältnis zur Gesamtzahl der Aktien zugrunde gelegt. Basierend auf diesem Verhältnis wurde von der Kapitalrücklage ein Betrag von TEUR 1.906 mit einem gegenläufigen Steuereffekt von TEUR 625 abgezogen.
Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
Im Zuge der Umwandlung wurde der Vorstand ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. August 2025 das Grundkapital der Gesellschaft ein- oder mehrmalig um bis zu insgesamt TEUR 1.262 durch Ausgabe von bis zu 1.261.740 neue Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I 2020).
Die Hauptversammlung hat am 5. Oktober 2020 die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals I 2020 und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 4. Oktober 2025 das Grundkapital der Gesellschaft ein- oder mehrmalig um bis zu insgesamt TEUR 1.662 durch Ausgabe von bis zu 1.661.740 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II 2020). Die Eintragung der Satzungsänderung erfolgte am 20. Oktober 2020.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu TEUR 1.262 durch Ausgabe von bis zu 1.261.740 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Options- und Wandelschuldverschreibungen sowie Genussrechten mit Options- oder Wandlungsrechten, die gemäß der von der Hauptversammlung vom 5. Oktober 2020 beschlossenen Ermächtigung bis zum 4. Oktober 2025 von der Gesellschaft oder von im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen ausgegeben werden (Bedingtes Kapital 2020).
Der handelsrechtliche Bilanzverlust für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von TEUR -2.791 wurde aufgrund Gesellschafterbeschluss vom 21. August 2020 auf neue Rechnung vorgetragen.
Sonstige Rückstellungen bestehen zum 31. Dezember 2020 in Höhe von TEUR 231 (31.12.2019: TEUR 207).
| T€ | Gewährleistung/ Garantie |
Sonstige | Summe |
|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2019 | 50 | 24 | 74 |
| Zuführung | 10 | 146 | 156 |
| Inanspruchnahme | - | -23 | -23 |
| Stand 31. Dezember 2019 | 60 | 147 | 207 |
| Stand 01.01.2020 | 60 | 147 | 207 |
| Zuführung | 65 | 106 | 171 |
| Inanspruchnahme | - | -147 | -147 |
| Stand 31. Dezember 2020 | 125 | 106 | 231 |
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für drohende Verluste sowie Rückstellungen für Prämien und Boni.
Die unter der Bilanzposition Finanzverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Diese beinhalten zum 31. Dezember 2020 im Wesentlichen Kredite zur Finanzierung von Fahrzeugen sowie zwei Bankdarlehen in Höhe von TEUR 3.000 bzw. TEUR 1.000, welche in 2020 aufgenommen wurden. Die Darlehen haben fixe Zinssätze in Höhe von 1,55% bzw. 3,5%. Die Darlehen haben eine Laufzeit bis 2026.
Zum 31. Dezember 2019 sind hierin ein Bankdarlehen sowie Kredite zur Finanzierung von Fahrzeugen enthalten.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen zum 31. Dezember 2020 TEUR 3.277 (31.12.2019: TEUR 2.509) und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht verzinslich. Der Posten beinhaltet zudem alle Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die zum Bilanzstichtag nicht in Rechnung gestellt sind. Sie werden im Allgemeinen innerhalb von null bis 60 Tagen zur Zahlung fällig. In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Beträge für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 1.500 (31.12.2019: TEUR 80) enthalten.
Die Fälligkeiten der zukünftigen Zahlungen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
| Leasingverbindlichkeiten Fälligkeitsanalyse - vertragliche undiskontierte Cashflows T€ |
31. Dezember 2020 Gesamt |
31. Dezember 2019 Gesamt |
|---|---|---|
| 2020 | - | 321 |
| 2021 | 501 | 274 |
| 2022 | 435 | 242 |
| 2023 | 319 | 219 |
| 2024 | 200 | 190 |
| 2025 | 165 | 164 |
| Nach 2025 | - | - |
| Gesamtbetrag der nicht abgezinsten Leasingverbindlichkeiten zum 31. Dezember | 1.620 | 1.410 |
| In der Bilanz zum 31. Dezember ausgewiesene Leasingverbindlichkeiten | 1.492 | 1.363 |
| davon langfristig | 1.045 | 1.053 |
| davon kurzfristig | 447 | 310 |
Die Angaben im Zusammenhang mit Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen sind in Abschnitt 5.3 aufgeführt.
Die folgenden Beträge wurden im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen in der Gesamtergebnisrechnung der Compleo Charging Solutions AG erfasst:
| T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten | 62 | 63 |
| Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverträgen | 104 | 40 |
| Aufwendungen aus Leasingverträgen mit geringem Wert, exkl. kurzfristige Leasingverhältnisse | 21 | 9 |
| Abschreibung von Nutzungsrechten | 404 | 306 |
Die in diesem Zusammenhang angefallenen Auszahlungen sind nachfolgend dargestellt:
| T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Auszahlungen für den Tilgungsanteil der Leasingverbindlichkeit aus der Finanzierungstätigkeit | 397 | 284 |
| Auszahlungen für den Zinsanteil der Leasingverbindlichkeit unter Anwendung der Vorschriften des IAS 7 für gezahlte Zinsen |
62 | 63 |
| Auszahlungen für kurzfristige Leasingverträge | 104 | 40 |
| Zahlungen für Leasingverträge mit geringem Wert | 21 | 9 |
Potenzielle zukünftige Zahlungsmittelabflüsse bestehen im Zusammenhang mit einer Verlängerungsoption in einem Mietvertrag. Diese Verlängerungsoption bezieht sich auf den Mietvertrag für das Büro- und Produktionsgebäude in Dortmund.
Der Mietvertrag in Dortmund wurde im Dezember 2018 abgeschlossen und endet regulär im Dezember 2025. Die Leasingverbindlichkeit zum Ende der dargestellten Berichtsperioden berücksichtigt die vertraglich vereinbarten zukünftigen Leasingzahlungen während der Vertragslaufzeit, abgezinst mit dem jeweiligen Grenzfremdkapitalzinssatz. Darüber hinaus war zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns die Ausübung der fünfjährigen Verlängerungsoption, die ab dem 01. Dezember 2026 wirksam werden könnte, noch nicht hinreichend sicher und wurde daher bei der Berechnung des Barwerts der künftigen Leasingzahlungen nicht berücksichtigt. Die potenziellen zukünftigen undiskontierten Zahlungsmittelabflüsse zum Ende der dargestellten Berichtsperioden, die aus der Ausübung der Verlängerungsoption resultieren, werden in der folgenden Tabelle dargestellt:
| Potentielle zukünftige Mittelabflüsse T€ |
31. Dezember 2020 | 31. Dezember 2019 |
|---|---|---|
| Weniger als 1 Jahr | - | - |
| Zwischen 1 und 5 Jahren | 813 | - |
| Mehr als 5 Jahre | - | 813 |
| Gesamt | 813 | 813 |
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten beinhalten zum 31. Dezember 2020 keine Verbindlichkeiten aus Darlehen eines nahestehenden Unternehmens (31.12.2019: TEUR 543). weiterhin enthalten sind Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einem Softwarekauf in Höhe von TEUR 18 (31.12.2019: TEUR 30).
Die sonstigen kurzfristigen finanziellen sowie die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| T€ | 31. Dezember 2020 | 31. Dezember 2019 |
|---|---|---|
| Personalbezogene Verbindlichkeiten | 1.079 | 306 |
| Sonstige Steuerverbindlichkeiten | 196 | 98 |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 160 | 122 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 1.435 | 526 |
| Kreditorische Debitoren | 188 | 984 |
| Verbindlichkeiten ggü. nahestehenden Unternehmen/Personen | - | 413 |
| Sonstige Darlehen | - | 200 |
| Verbindlichkeiten Mietkauf | 12 | 61 |
| Übrige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 55 | 37 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 255 | 1.695 |
Die Compleo Charging Solutions AG hat ihren Mitarbeitern im Rahmen des Börsengangs der Gesellschaft ("IPO") die Möglichkeit geboten, Aktien der Gesellschaft zu erwerben ("Mitarbeiteraktienprogramm"), um am Erfolg der Gesellschaft zu partizipieren.
Im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms wurde den Mitarbeitern die Möglichkeit geboten, über 3 frei wählbare Module mit einem Teilzuschuss der Gesellschaft Aktien der Gesellschaft zu erwerben.
Teilnahmeberechtigt waren alle Mitarbeiter, die bis zum 15. Oktober 2020 beschäftigt waren. Die Teilnahme am Belegschaftsaktienprogramm war nur bis zum 15. Oktober 2020, 24 Uhr, möglich. Eine spätere Teilnahme ist ausgeschlossen.
Alle teilnahmeberechtigten Mitarbeiter konnten über insgesamt 3 Module investieren. Innerhalb des Moduls 1 konnten die Mitarbeiter Aktien des Unternehmens bis zu einem Wert von 720 Euro zu einem Kaufpreis von 50% des Platzierungspreises erwerben. Das Unternehmen bezuschusste den Aktienerwerb mit 50%.
In Modul 2 konnten die Mitarbeiter Aktien bis zu einem weiteren Betrag von 5.000 Euro erwerben. In diesem Fall gewährt das Unternehmen einen Zuschuss von 20%, so dass der Kaufpreis für den Mitarbeiter nur 80% des Platzierungspreises beträgt.
Die Anzahl der unter Modul 1 und 2 erworbenen Aktien entspricht dem Gesamtinvestitionsbetrag dividiert durch den Platzierungspreis.
Innerhalb des Moduls 3 wird den Mitarbeitern kein Zuschuss gewährt. Den Mitarbeitern wurde lediglich bei der Zuteilung der Aktien im Rahmen des Börsengangs die entsprechende Anzahl an Aktien garantiert.
Die bezuschussten Beträge stellen anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente gemäß IFRS 2 dar. Die Anzahl der Aktien, die sich rechnerisch aus dem bezuschussten Anteil und dem Platzierungspreis ergibt, beträgt 2.192 Stück bei einem Preis von 49 Euro pro Aktie am Tag der Gewährung.
Der Aufwand, d. h. der bezuschusste Betrag, beläuft sich auf TEUR 107 und wird vollständig in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, da die Aktien am Tag der Gewährung sofort unverfallbar waren.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit enthält die zahlungswirksamen Investitionen und Veräußerungen.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beinhaltet u.a. Ein- bzw. Auszahlungen zur Finanzierung des kurzfristigen und langfristigen Vermögens.
| T€ | 01. Januar 2020 | zahlungswirksam | nicht zahlungswirksam |
Sonstige Änderungen |
31. Dezember 2020 |
|---|---|---|---|---|---|
| Langfristige Finanzschulden |
331 | 3.624 | - | -165 | 3.790 |
| Kurzfristige Finanzschulden |
94 | - | - | 165 | 259 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
2.518 | -1.370 | - | -875 | 273 |
| Summe Finanzver bindlichkeiten |
2.943 | 2.254 | - | -875 | 4.322 |
Die Finanzverbindlichkeiten haben sich wie folgt entwickelt:
| T€ | 01. Januar 2019 | zahlungswirksam | nicht zahlungswirksam |
Sonstige Änderungen |
31. Dezember 2019 |
|---|---|---|---|---|---|
| Langfristige Finanzschulden |
394 | -63 | - | - | 331 |
| Kurzfristige Finanzschulden |
86 | 8 | - | - | 94 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
328 | 1.137 | 72 | 981 | 2.518 |
| Summe Finanzver bindlichkeiten |
808 | 1.082 | 72 | 981 | 2.943 |
Zusätzlich zu den in der obenstehenden Tabelle aufgeführten zahlungswirksamen Veränderungen der Finanzverbindlichkeiten sind im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gezahlte Zinsen in Höhe von TEUR 196 (2019: TEUR 241), Auszahlungen zur Tilgung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 397 (2019: TEUR 284) sowie Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen in Höhe von TEUR 43.993 (2019: TEUR 5.500) enthalten.
Unter den sonstigen Veränderungen sind im Wesentlichen Veränderungen, die nicht im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen sind, enthalten sowie Umgliederungen zwischen kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten.
Im Jahr 2019 ist die Gesellschaft im Zusammenhang mit einem Mietvertrag eine gesamtschuldnerische Mithaftungserklärung zugunsten eines Gesellschafters und einer seiner Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 141 eingegangen. Für diesen Sachverhalt wurde keine Verbindlichkeit erfasst, da die Inanspruchnahme als unwahrscheinlich angesehen wird.
Zum Bilanzstichtag waren keine Eventualverbindlichkeiten erkennbar.
Das Investitionsdarlehen der HVB Bank in Höhe von TEUR 1.000 und die Rahmenkreditlinie in Höhe von TEUR 1.000 sind durch Sicherheitenvereinbarungen für das Anlage- und Vorratsvermögen von Compleo besichert.
Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken der Compleo Charging Solutions AG umfassen zinsbedingte Cashflow- sowie Liquiditäts- und Ausfallrisiken. Da das Unternehmen momentan nur in geringem Umfang Transaktionen außerhalb der Euro-Zone tätigt und weiterhin keine Tochterunternehmen in fremder Währung hat, ist das Unternehmen keinem wesentlichen Wechselkursrisiko ausgesetzt. Da die Finanzverbindlichkeiten überwiegend festverzinslich sind, ist das Zinsänderungsrisiko für das Unternehmen sehr begrenzt.
Die sich für die Compleo Charging Solutions AG im Rahmen der operativen Tätigkeit ergebenden Kreditrisiken sowie Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit werden vom Management laufend überwacht und aktiv gesteuert.
Das Management identifiziert, bewertet und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit dem Risikoverantwortlichen.
Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung der Compleo Charging Solutions AG ist es, sicherzustellen, dass deren Schuldentilgungsfähigkeit und finanzielle Substanz auch in Zukunft erhalten bleiben. Die Kapitalstruktur wird nach ökonomischen und regulatorischen Vorgaben gesteuert. Die Compleo Charging Solutions AG strebt eine dem Geschäftsrisiko angemessene Kapitalstruktur an.
Das Ausfallrisiko beschreibt die Gefahr eines finanziellen Verlustes, welcher dadurch entsteht, dass ein Kontrahent seine Schulden vertragsgemäß nicht zurückzahlen oder bedienen kann. Das Ausfallrisiko umfasst sowohl das unmittelbare Ausfallrisiko als auch das Risiko der Verschlechterung der Bonität sowie das Konzentrationsrisiko.
Das Ausmaß des Ausfallrisikos für das Unternehmen entspricht der Summe der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen finanziellen Vermögenswerten sowie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten und Vertragsvermögenswerten. Das maximale Ausfallrisiko im Falle eines Ausfalls eines Vertragspartners entspricht für alle Klassen finanzieller Vermögenswerte dem jeweiligen Buchwert zum Bilanzstichtag.
Das Ausfallrisiko bei Compleo resultiert aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten und den vertraglichen Zahlungsströmen aus Schuldtiteln, die zu fortgeführten Anschaffungskosten und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Steuerung des Ausfallrisikos aus Finanztransaktionen erfolgt zentral durch die Finanzabteilung. Im Rahmen des einheitlichen Risikomanagements wird das Kontrahentenrisiko einheitlich bewertet und überwacht. Ziel ist es, das Ausfallsrisiko zu minimieren.
Zur Risikominderung werden Finanztransaktionen ausschließlich innerhalb kurzfristiger Zahlungstermine und mit Banken und anderen Partnern, die vorzugsweise ein Investment-Grade-Rating haben, durchgeführt. In der Vergangenheit waren keine wesentlichen Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte (inkl. Vertragsvermögenswerte) erforderlich.
Zur weiteren Verringerung des Ausfallrisikos wird ein größerer Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen einer Factoring-Vereinbarung an einen Factorer übertragen. Das vollständige Delkredererisiko wird hierbei auf den Factorer übertragen.
Zudem besteht ein Ausfallrisiko im Hinblick auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, falls Finanzinstitute ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können. Das Ausfallrisiko wird durch Anlagen ausschließlich bei verschiedenen Kreditinstituten mit guten Ratings vermindert. Basierend hierauf wird keine separate Wertminderung für erwartete Kreditverluste auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente erfasst.
Das Unternehmen betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seine Kreditverpflichtung vollständig an das Unternehmen zahlen kann, ohne dass das Unternehmen auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (falls welche vorhanden sind) zurückgreifen muss.
Soweit Ausfallrisiken erkennbar sind, wird diesen durch ein aktives Forderungsmanagement sowie Kreditwürdigkeitsprüfungen der Kunden entgegengewirkt.
Compleo beurteilt zu jedem Abschlussstichtag, ob finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bonität beeinträchtigt sind. Ein finanzieller Vermögenswert ist in der Bonität beeinträchtigt, wenn ein Ereignis oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes auftreten.
Indikatoren dafür, dass ein finanzieller Vermögenswert in der Bonität beeinträchtig ist, umfassen die folgenden beobachtbaren Daten:
Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswertes wird abgeschrieben, wenn Compleo nach angemessener Einschätzung nicht davon ausgeht, dass der finanzielle Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist.
Compleo hat die folgenden Arten von finanziellen Vermögenswerten, die grundsätzlich dem Modell der erwarteten Kreditverluste unterliegen:
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden im Vorjahr aufgrund des vorliegenden Geschäftsmodells als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Aufgrund eines geringeren Anteils an verkauften Forderungen, werden die nicht verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2020 der Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet zugeordnet. Somit unterliegen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen den Wertminderungsvorschriften des Modells der erwarteten Kreditverluste.
Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das geschätzte Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Für die Ermittlung der Abwertungsraten wird auf Abschnitt 2.4.10 verwiesen.
| T€ | 31. Dezember 2020 Verlustrate |
31. Dezember 2020 Bruttobuchwert |
31. Dezember 2020 Wertberichtigung |
|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | 0% | 1.476 | - |
| Bis zu einem Monat | 0% | 962 | -1 |
| Länger als ein Monat und bis zu drei Monate | 3% | 171 | -5 |
| Über 3 Monate | 6% | 232 | -13 |
| Summe | 2.841 | -19 |
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt.
| T€ | 31. Dezember 2020 |
|---|---|
| Stand am 1. Januar | - |
| Zuführung Wertberichtigung auf Forderungen | 19 |
| Stand am 31. Dezember | 19 |
Die durch das expected credit loss Modell ermittelten Wertberichtigungen werden unter den allgemeinen Verwaltungskosten ausgewiesen.
Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten sonstigen finanziellen Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen debitorische Kreditoren sowie Forderungen aus einem Kaufpreiseinbehaltkonto gegenüber der Factoring-Bank. Alle finanziellen Vermögenswerte des Unternehmens, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden als mit geringem Ausfallrisiko behaftet angesehen. Aufgrund dessen wird die Ermittlung des erwarteten Kreditverlusts hierbei auf den 12-Monats-Kreditverlust begrenzt. Finanzielle Vermögenswerte werden vom Management als mit geringem Ausfallrisiko behaftet angesehen, wenn das Risiko der Nichterfüllung gering ist und der Kontrahent jederzeit in der Lage ist, seine vertraglichen Verpflichtungen kurzfristig zu erfüllen.
Für die oben aufgeführten Positionen wurde unter Anwendung der Wertminderungsvorschriften des Modells der erwarteten Kreditverluste für die in diesem Abschluss dargestellten Stichtage keine wesentlichen Wertminderungen ermittelt.
Zur Finanzierung der Vermögenswerte setzt die Compleo Charging Solutions AG in branchenüblichem Umfang Fremdkapital ein. Hierbei handelt es fast ausschließlich um Darlehen mit fester Verzinsung. Zinsänderungsrisiken bezüglich Cashflows bestehen hieraus daher nicht. Compleo ist durch den Verkauf von Forderungen aus Lieferung und Leistung an eine Factoringbank grundsätzlich einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, da diese einer variablen Verzinsung unterliegen.
Der sich ergebende Effekt einer Erhöhung oder Verringerung des EURIBOR um 50 Basispunkte ist für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung für die in diesem Abschluss dargestellten Perioden.
Das Liquiditätsrisiko beinhaltet das Risiko, dass die Gesellschaft nicht in der Lage ist ihre übernommenen finanziellen Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu erfüllen. Daher ist es ein wesentliches Ziel des Liquiditätsmanagements, sicherzustellen, dass die Zahlung jederzeit möglich ist. Das Management überwacht kontinuierlich das Risiko von Liquiditätsengpässen.
Ziel des Unternehmens ist es, ein Gleichgewicht zwischen der laufenden Deckung der erforderlichen finanziellen Ressourcen und dem Sicherstellen der Flexibilität durch den Einsatz von Bankkreditlinien zu wahren. Etwaige verbleibende kurzfristige Liquiditätsbedarfsspitzen werden durch den Einsatz solcher Kreditlinien ausgeglichen.
Compleo hat zum 31. Dezember 2020 auf freie Kreditlinien in Höhe von TEUR 1.454 Zugriff (31.12.2019: TEUR 454).
In der nachstehenden Tabelle sind die finanziellen Verbindlichkeiten der Gesellschaft nach Fälligkeitsklasse, basierend auf der jeweiligen Restlaufzeit zum Bilanzstichtag und den vertraglich vereinbarten, nicht abgezinsten Cashflows ausgewiesen. Die jederzeit zahlbaren finanziellen Verbindlichkeiten werden jeweils nach dem frühestmöglichen Zahlungszeitpunkt angeordnet.
| T€ | Fällig innerhalb eines Jahres |
Fällig zwischen 1 und 5 Jahren |
Fällig nach 5 Jahren |
|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2020 | |||
| Erwartete Cashflows aus finanziellen Verbindlichkeiten | |||
| Zinsen für Bankdarlehen | 82 | 176 | 4 |
| Tilgungen für Bankdarlehen | 259 | 3.240 | 550 |
| Erwartete Cashflows aus Leasingverbindlichkeiten | 501 | 1.119 | - |
| Erwartete Cashflows aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
3.277 | - | - |
| Erwartete Cashflows aus sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten | 237 | 18 | - |
| Summe | 4.356 | 4.553 | 554 |
| 31. Dezember 2019 | |||
| Erwartete Cashflows aus finanziellen Verbindlichkeiten | |||
| Zinsen für Bankdarlehen | 16 | 22 | - |
| Tilgungen für Bankdarlehen | 94 | 330 | - |
| Erwartete Cashflows aus Leasingverbindlichkeiten | 321 | 925 | 164 |
| Erwartete Cashflows aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
2.509 | - | - |
| Erwartete Cashflows aus sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten | 1.721 | 831 | - |
| Summe | 4.661 | 2.108 | 164 |
Die Kapitalmanagementziele der Compleo Charging Solutions AG umfassen hauptsächlich die Währung und Sicherstellung einer optimalen Kapitalstruktur zur weiterführenden Finanzierung des Wachstumsplans und zur langfristigen Steuerung des Werts der Gesellschaft. Schwerpunkte liegen auf der Reduzierung der Kapitalkosten, der Generierung liquider Mittel und dem aktiven Management des Nettobetriebsvermögens.
Das Unternehmen steuert die Kapitalstruktur anhand von Kennzahlen, wie beispielsweise Nettoverschuldung sowie anhand der Eigenkapitalquote (in%). Sofern erforderlich, nimmt Compleo Anpassungen unter Berücksichtigung von Veränderungen in der allgemeinen Wirtschaftslage vor.
Die Eigenkapitalquote entwickelte sich wie folgt:
| T€ | 31. Dezember 2020 | 31. Dezember 2019 |
|---|---|---|
| Eigenkapital | 43.183 | 3.953 |
| Bilanzsumme | 54.111 | 12.514 |
| Eigenkapitalquote | 80% | 32% |
Finanzielle Vermögenswerte und Finanzschulden werden zum Zugangszeitpunkt entsprechend der Kategorien des IFRS 9 klassifiziert und bilanziert. Der erstmalige Ansatz eines Finanzinstruments erfolgt zum beizulegenden Zeitwert unter Einbeziehung etwaiger Transaktionskosten bzw. zum Transaktionspreis.
Die nachfolgenden Tabellen beinhalten die Buchwerte, Wertansätze und die beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede einzelne Kategorie von Finanzinstrumenten sowie die dazugehörige Stufe innerhalb der Fair Value Hierarchie gemäß IFRS 13.
Aufgrund der kurzen Laufzeit der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wird angenommen, dass der jeweilige beizulegende Zeitwert dem Buchwert entspricht.
| Wertansatz nach IFRS 9 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| T€ | Bewertungs kategorie nach IFRS 9 |
Buchwert zum 31.12.2020 |
Fortgeführte Anschaffungs kosten |
Erfolgswirksam zum beizulegen den Zeitwert |
Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2020 |
Stufe innerhalb der Fair-Value Hierarchie |
| Vermögenswerte | ||||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmit teläquivalente |
FAAC | 35.736 | 35.736 | - | 35.736 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
FAAC | 2.822 | 2.822 | - | 2.822 | |
| Sonstige kurz fristige finanzielle Vermögenswerte |
FAAC | 1.285 | 1.285 | - | 1.285 | |
| Sonstige lang fristige finanzielle Vermögenswerte |
FAAC | 23 | 23 | - | 23 | |
| Eigenkapital und Verbindlichkeiten |
||||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
FLAC | 3.277 | 3.277 | - | 3.277 | |
| Kurzfristige Finanzverbindlich keiten |
||||||
| Bankverbind lichkeiten |
FLAC | 259 | 259 | - | 341 | 2 |
| Leasingverbind lichkeiten |
n/a | 447 | - | - | n/a | |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten |
FLAC | 255 | 255 | - | 255 | 2 |
| Langfristige Finanzverbindlich keiten |
||||||
| Bankverbind lichkeiten |
FLAC | 3.790 | 3.790 | - | 3.972 | 2 |
| Leasingverbind lichkeiten |
n/a | 1.045 | - | - | n/a | |
| Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten |
FLAC | 18 | 18 | - | 18 | 2 |
| Davon aggregiert nach IFRS 9 Kate gorien |
||||||
| Finanzielle Ver mögenswerte zu fortgeführten An schaffungskosten |
FAAC | 39.866 | ||||
| Finanzielle Ver bindlichkeiten zu fortgeführten An schaffungskosten |
FLAC | 7.599 | ||||
| Finanzielle Ver mögenswerte erfolgswirksam zum beizulegen den Zeitwert |
FAFVTPL | - |
| Wertansatz nach IFRS 9 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| T€ | Bewertungs kategorie nach IFRS 9 |
Buchwert zum 31.12.2019 |
Fortgeführte Anschaffungs kosten |
Erfolgswirksam zum beizulegen den Zeitwert |
Beizulegender Zeitwert zum 31.12.2019 |
Stufe innerhalb der Fair-Value Hierarchie |
| Vermögenswerte | ||||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmit teläquivalente |
FAAC | 3.509 | 3.509 | - | 3.509 | 2 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
FAFVTPL | 1.485 | - | 1.485 | 1.485 | 2 |
| Sonstige kurz fristige finanzielle Vermögenswerte |
FAAC | 482 | 482 | - | 482 | 2 |
| Sonstige lang fristige finanzielle Vermögenswerte |
FAAC | 23 | 23 | - | 23 | 2 |
| Eigenkapital und Verbindlichkeiten |
||||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
FLAC | 2.509 | 2.509 | - | 2.509 | 2 |
| Kurzfristige Finanzverbindlich keiten |
||||||
| Bankverbind lichkeiten |
FLAC | 94 | 94 | - | 111 | 2 |
| Leasingverbind lichkeiten |
n/a | 310 | - | - | n/a | |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten |
FLAC | 1.695 | 1.695 | - | 1.695 | 2 |
| Langfristige Finanzverbindlich keiten |
||||||
| Bankverbind lichkeiten |
FLAC | 331 | 331 | - | 352 | 2 |
| Leasingverbind lichkeiten |
n/a | 1.053 | - | n/a | ||
| Sonstige langfristige finanzielle |
||||||
| Verbindlichkeiten | FLAC | 823 | 823 | - | 849 | 2 |
| Davon aggregiert nach IFRS 9 Kate gorien |
||||||
| Finanzielle Ver mögenswerte zu fortgeführten An schaffungskosten |
FAAC | 4.014 | ||||
| Finanzielle Ver bindlichkeiten zu fortgeführten An schaffungskosten |
FLAC | 5.452 | ||||
| Finanzielle Ver mögenswerte erfolgswirksam zum beizulegen |
||||||
| den Zeitwert | FAFVTPL | 1.485 |
Nettogewinne/-verluste nach Kategorien in T€ 2020 2019 Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten -19 5 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten -149 -122 Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert - -6 Summe -168 -123
Die Nettogewinne/-verluste aus Finanzinstrumenten nach Kategorien sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkung im Zusammenhang mit dem Factoring von Forderungen sowie debitorische Kreditoren. Aufgrund der Kurzfristigkeit dieser Position wird der Buchwert als Näherung des beizulegenden Zeitwerts verwendet.
In 2020 sind in den sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten im Wesentlichen kreditorische Debitoren enthalten. In 2019 beinhalten sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten im Wesentlichen kurzfristige Teile von Darlehen von nahestehenden Personen und Unternehmen sowie zwei weitere Darlehen. Aufgrund der Kurzfristigkeit dieser Position wird der Buchwert als Näherung des beizulegenden Zeitwerts verwendet.
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten beinhalten in 2019 im Wesentlichen langfristige Teile von Darlehen gegenüber Nicht-Finanzinstituten.
Als nahestehende Unternehmen und Personen werden einerseits Unternehmen und Personen betrachtet, die über die Möglichkeit verfügen, die Compleo Charging Solutions AG zu beherrschen und einen maßgeblichen Einfluss auf deren Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben. Andererseits gelten Unternehmen und Personen, auf welche die Compleo Charging Solutions AG einen maßgeblichen Einfluss ausübt, ebenfalls als nahestehende Unternehmen und Personen. Bei der Bestimmung des maßgeblichen Einflusses, welchen nahestehende Unternehmen und Personen auf die Finanz- und Geschäftspolitik haben, wurden die bestehenden Beherrschungsverhältnisse berücksichtigt.
In Bezug auf den Vorstand, den Aufsichtsrat sowie den früheren Geschäftsführern der Gesellschaft wurden alle Mitglieder als nahestehende Personen für die Geschäftsjahre 2020 und 2019 identifiziert. Eine detaillierte Auflistung der jeweiligen Mitglieder und deren Amtszeiten ist in Abschnitt 6.5 enthalten.
Zum 31. Dezember 2020 bestehen keine Bürgschaften mehr zugunsten der Compleo Charging Solutions AG, die von einem ehemaligen Geschäftsführer (jetzt Aufsichtsratsvorsitzender) als Sicherheit für ein Darlehen gewährt wurden (31.12.2019: TEUR 368).
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 war das Darlehen (31.12.2019: TEUR 52), das von einem ehemaligen Geschäftsführer (jetzt Aufsichtsratsvorsitzender) der Gesellschaft gewährt wurde, nicht mehr ausstehend. In Zusammenhang mit diesem Darlehen besteht zum 31. Dezember 2020 eine Forderung in Höhe von TEUR 2 aufgrund einer zu hohen Rückzahlung. Die Zinsaufwendungen für dieses Darlehen betrugen in 2020 TEUR 2 (2019: TEUR 3).
Ein Mitglied des Vorstands erhielt Beträge zur Erstattung von Barauslagen, woraus sich in 2020 ein Aufwand in Höhe von TEUR 7 (2019: Beratervertrag TEUR 7) ergab.
Von einem Mitglied des Vorstands wurden Aufwendungen in Höhe von TEUR 15 für die Erstattung von Barauslagen berechnet. Das neue Vorstandsmitglied (seit 01/2021) hat im abgelaufenen Geschäftsjahr im Rahmen eines Beratungsvertrages Honorare in Höhe TEUR 130 in Rechnung gestellt. Der Vertrag endete am 31. Dezember 2020.
Im September 2019 fand ein Gesellschafterwechsel verbunden mit einem Kontrollwechsel statt. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Elektro-Bauelemente GmbH, Lünen, mit ihrer obersten Muttergesellschaft EBG group GmbH, Lünen, das Mutterunternehmen von Compleo. Aufgrund des Gesellschafterwechsels im September 2019 war das oberste Mutterunternehmen von Compleo zum 31. Dezember 2019 die Obotritia Capital KGaA, Potsdam, während das Mutterunternehmen von Compleo die Fontus Invest GmbH, Berlin, war. Zum 31. Dezember 2020 wird Compleo nicht mehr in den Konzernabschluss der Obotritia Capital KGaA einbezogen, da sich der Anteilsbesitz im Zuge des Börsengangs am 21. Oktober 2020 von Compleo verringert hat.
Zum 31. Dezember 2020 bestehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber einem Unternehmen mit dem ein Gesellschaftsverhältnis besteht und dessen Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 28 (31.12.2019: TEUR 14).
Die Verbindlichkeiten der Compleo Charging Solutions AG gegenüber einem Gesellschafter sowie dessen Tochtergesellschaften bestehen im Wesentlichen aus einer Cash-Pooling-Vereinbarung in 2019, Verbindlichkeiten aus der Organschaft (für Umsatzsteuer in 2019) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 69 (31.12.2019: TEUR 1.023). Die Cash-Pooling Vereinbarung sowie die Umsatzsteuerliche Organschaft bestehen zum 31. Dezember 2020 nicht mehr.
Im Jahr 2020 wurden der Compleo Charging Solutions AG von einem Gesellschafter und dessen Tochtergesellschaften Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.713 (2019: TEUR 3.379) in Rechnung gestellt. Bei diesen Beträgen handelt es sich im Wesentlichen um Wareneinkäufe, die Inanspruchnahme von Dienstleistungen und sonstige betriebliche Aufwendungen, die an Compleo weiterbelastet wurden. Im Geschäftsjahr 2020 sind keine Zinsaufwendungen der Compleo Charging Solutions AG, die sich auf ein Darlehen gegenüber einem Gesellschafter beziehen angefallen (2019: TEUR 61).
Die Compleo Charging Solutions AG erzielte in 2020 keine Erträge aus Darlehensforderungen gegenüber einem Gesellschafter (2019: TEUR 5) sowie TEUR 70 Umsatzerlöse und sonstige Erträge mit dem Gesellschafter und seinen Tochtergesellschaften (2019: TEUR 24).
Zum 31. Dezember 2020 bestehen keine Bürgschaften eines Gesellschafters zugunsten der Compleo Charging Solutions AG mehr als Sicherheiten für zwei Darlehen (31.12.2019: TEUR 450). Des Weiteren wurden von einem Gesellschafter zum 31. Dezember 2020 zwei Bürgschaften für Mietverträge in Höhe von insgesamt TEUR 358 (31.12.2019: TEUR 358) gewährt.
Die Gesellschaft hat im Jahr 2019 eine gesamtschuldnerische Mithaftungserklärung zugunsten eines Gesellschafters und einer seiner Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 141 abgegeben. Hierfür wurde zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2019 keine Verbindlichkeit erfasst, da die Inanspruchnahme als unwahrscheinlich angesehen wird.
Weitere Aufwendungen entstanden bei einem Unternehmen, das einem Mitglied der Geschäftsführung in Schlüsselpositionen nahesteht, in Höhe von TEUR 4 in 2020 (2019: TEUR 10). Zum 31. Dezember 2020 bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 0 (31.12.2019: TEUR 3).
Aufgrund des Börsengangs von Compleo im Oktober 2020 wurden bestimmte Kosten im Zusammenhang mit dem Börsengang an die Altgesellschafter der Gesellschaft weiterbelastet. Insgesamt wurde im Jahr 2020 ein Betrag in Höhe von TEUR 910 aufwandsmindernd erfasst. Zum 31. Dezember 2020 wurde eine Forderung in Höhe von TEUR 514 gegenüber der ehemaligen Muttergesellschaft von Compleo hieraus ausgewiesen. Gegen die ehemalige Muttergesellschaft wurde eine weitere Forderung in Höhe von TEUR 42 bilanziert. Die Forderungen wurden zwischenzeitlich beglichen.
Die insgesamt mit nahestehenden Personen und Unternehmen in 2020 stattgefundenen Transaktionen werden in den folgenden Tabellen zusammenfassend dargestellt:
| T€ | Forderungen | Verbindlichkeiten |
|---|---|---|
| Management in Schlüsselpositionen | - | - |
| Ehemaliges Mutterunternehmen | 556 | - |
| Andere nahestehende Personen und Unternehmen | 30 | 69 |
| Summe | 586 | 69 |
| T€ | Erträge | Aufwendungen |
|---|---|---|
| Management in Schlüsselpositionen | - | 151 |
| Ehemaliges Mutterunternehmen | 514 | - |
| Andere nahestehende Personen und Unternehmen | 466 | 1.718 |
| Summe | 980 | 1.869 |
Die insgesamt mit nahestehenden Personen und Unternehmen in 2019 stattgefundenen Transaktionen werden in den folgenden Tabellen zusammenfassend dargestellt:
| T€ | Forderungen | Verbindlichkeiten |
|---|---|---|
| Management in Schlüsselpositionen | - | 52 |
| Ehemaliges Mutterunternehmen | - | - |
| Andere nahestehende Personen und Unternehmen | 14 | 1.026 |
| Summe | 14 | 1.078 |
| T€ | Erträge | Aufwendungen |
|---|---|---|
| Management in Schlüsselpositionen | - | 11 |
| Ehemaliges Mutterunternehmen | - | - |
| Andere nahestehende Personen und Unternehmen | 28 | 3.450 |
| Summe | 28 | 3.461 |
Grundsätzlich werden alle Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und natürlichen Personen zu marktüblichen Konditionen abgewickelt und alle ausstehenden Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden zu marktüblichen Preisen verrechnet.
| T€ | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Leistungen | 845 | 549 |
| Langfristige Leistungen | - | - |
| Gesamtvergütung | 845 | 549 |
Zusätzlich zu den in der obigen Tabelle aufgeführten Beträgen wurde ein Betrag von TEUR 120 in 2019 als Abfindung für ein ehemaliges Mitglied der Geschäftsführung erfasst.
| 2020 | |||
|---|---|---|---|
| T€ | Erfolgsunabhängig | Erfolgsbezogen | Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung |
| Checrallah Kachouh | 283 | - | - |
| Georg Griesemann | 283 | - | - |
| Jens Stolze | 279 | - | - |
Gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats eine feste jährliche Vergütung von TEUR 40. Der Vorsitzende erhält eine feste Jahresvergütung von TEUR 60 und der stellvertretende Vorsitzende eine feste Jahresvergütung von TEUR 50.
Der Einzelabschluss berücksichtigt für das Geschäftsjahr 2020 eine anteilige Vergütung in Höhe von TEUR 50.
Checrallah Kachouh
| ƒ | Jens Stolze | seit 12/2019 |
|---|---|---|
| ƒ | Georg Griesemann | seit 01/2020 |
| ƒ | Dag Hagby | bis 11/2019 |
| ƒ | Caroline Hagby | von 04/2019 bis 11/2019 |
Im September 2020 änderte die Gesellschaft ihre Rechtsform in eine Aktiengesellschaft mit den folgenden Vorstandsmitgliedern:
Der Aufsichtsrat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 25. August 2020 den Aufsichtsratsvorsitzenden und den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt sowie die Mitglieder des ersten Vorstands der Gesellschaft bestellt. Der Aufsichtsrat setzt sich auf folgenden Mitgliedern zusammen:
Bzgl. der Vergütungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat wird auf Abschnitt 6.4 verwiesen.
Der Vorstand und Aufsichtsrat haben im Jahr 2020 eine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben und im Oktober 2020 auf der Internetseite der Compleo Charging Solutions AG (https://ir.compleo-cs.com/en/corporate-governance/statement-of-compliance) veröffentlicht. Die Entsprechenserklärung ist damit ihren Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht worden.
| T€ | 2020 |
|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen (Prüfung Jahresabschluss und IFRS Einzelabschluss 2020) |
170 |
| Sonstige Bestätigungsleistungen (Comfort letter und Gründungsprüfung) |
275 |
| Gesamthonorar des Abschlussprüfers | 445 |
Compleo hat am 25. März 2021 einen Vertrag über den Erwerb einer 100%-Beteiligung an der wallbe GmbH unterzeichnet. Der voraussichtliche Kaufpreis in Höhe von 34,8 Mio. Euro wird zu einem Drittel aus der Zahlung von Compleo Aktien und zu Zweidritteln aus einer Barzahlung finanziert. Hierzu wird das Grundkapital von Compleo um 130.000 Aktien erhöht; das Grundkapital beläuft sich nach Kapitalerhöhung auf 3.553.480 Euro. Der Abschluss der Transaktion wird voraussichtlich im April 2021 erfolgen.
Darüber hinaus sind dem Unternehmen keine unternehmensspezifischen Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Berichtszeitraum bekannt, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Buchwertes einzelner Vermögenswerte oder Schulden zum 31. Dezember 2020 geführt hätten.
Dortmund, 31. März 2021
Der Vorstand
Checrallah Kachouh Georg Griesemann Co-CEO/CTO Co-CEO
COO CFO
Jens Stolze Peter Gabriel
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der IFRS Einzelabschluss der Compleo Charging Solutions AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner versichern wir, dass im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft in der Weise dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Dortmund, 31. März 2021
Compleo Charging Solutions AG
Vorstand
Checrallah Kachouh Georg Griesemann Co-CEO/CTO Co-CEO
COO CFO
Jens Stolze Peter Gabriel
Der nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk umfasst auch einen "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Abschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB" ("ESEF-Vermerk"). Der dem ESEF Vermerk zugrunde liegende Prüfungsgegenstand (zu prüfende ESEF-Unterlagen) ist nicht beigefügt. Die geprüften ESEF-Unterlagen können im Bundesanzeiger eingesehen bzw. aus diesem abgerufen werden.
An die Compleo Charging Solutions AG, Dortmund
Wir haben den IFRS-Einzelabschluss der Compleo Charging Solutions AG, Dortmund, (vormals: Compleo Charging Solutions GmbH, Lünen) – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gesamtergebnisrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Compleo Charging Solutions AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der beigefügte IFRS-Einzelabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 325 Abs. 2a HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem IFRS-Einzelabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des IFRS-Einzelabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des IFRS-Einzelabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU- APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des IFRS-Einzelabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum IFRS-Einzelabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des IFRS-Einzelabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des IFRS-Einzelabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
Im IFRS-Einzelabschluss der Compleo Charging Solutions AG werden nach Saldierung mit passiven latenten Steuern in Höhe von T€ 1.106 aktive latente Steuern in Höhe von T€ 3.882 ausgewiesen, die mit T€ 3.790 auf steuerlichen Verlustvorträgen beruhen. Die Bilanzierung der aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge erfolgt in dem Umfang, in dem es nach den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft zu versteuernde Ergebnisse anfallen, durch die die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste genutzt werden können. Dazu werden Prognosen über die künftigen steuerlichen Ergebnisse aufgestellt, die sich aus den Planungsrechnungen des Unternehmens ergeben. Aus unserer Sicht ist die Bilanzierung der aktiven latenten Steuern im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da sie in hohem Maße von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängt und folglich mit Unsicherheiten behaftet ist.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB.
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen –, mit Ausnahme des geprüften IFRS-Einzelabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks
Unsere Prüfungsurteile zum IFRS-Einzelabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des IFRS-Einzelabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 325 Abs. 2a HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der IFRS-Einzelabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines IFRS-Einzelabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des IFRS-Einzelabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht die Gesellschaft zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem IFRS-Einzelabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des IFRS-Einzelabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der IFRS-Einzelabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem IFRS-Einzelabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum IFRS-Einzelabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses IFRS-Einzelabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im IFRS-Einzelabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des IFRS-Einzelabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des IFRS- Einzelabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei Compleo_Charging_Solutions _AG_ EA_LB_IFRS_ESEF-2020-12- 31.ZIP enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des IFRS-Einzelabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des IFRS-Einzelabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des IFRS-Einzelabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des IFRS-Einzelabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten IFRS-Einzelabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des IFRS-Einzelabschluss und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) und des International Standard on Assurance Engagements
3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des IFRS-Einzelabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften IFRS-Einzelabschluss und geprüften Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Wir wurden von der Gesellschafterversammlung am 25. August 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 12. Januar 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 als Abschlussprüfer der Compleo Charging Solutions AG, Dortmund, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Bernhard Klinke.
Essen, 9. April 2021
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Bernhard Klinke Wirtschaftsprüfer
ppa. Joachim Möglich Wirtschaftsprüfer
| Lagebericht
| IFRS Einzelabschluss und Anhang 85
An unsere Aktionäre
Compleo Charging Solutions AG Oberste-Wilms-Straße 15a 44309 Dortmund Deutschland
Telefon: +49 231 534 923 70
E-Mail: [email protected] www.compleo-cs.com
Compleo Charging Solutions AG
Sebastian Grabert Telefon: +49 231 534 923 874
E-Mail: [email protected]
Compleo Charging Solutions AG
Ralf Maushake Telefon: +49 231 534 923 865
E-Mail: [email protected]
cometis AG Unter den Eichen 7 65195 Wiesbaden Deutschland
Telefon: +49 611 20 58 55 – 0 Telefax: +49 611 20 58 55 –66
E-Mail: [email protected] www.cometis.de
Allego /Compleo
Have a question? We'll get back to you promptly.