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Commerzbank AG Management Reports 2018

Apr 12, 2019

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Management Reports

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Publication

Commerzbank Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Bericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.

Lagebericht

der Commerzbank Aktiengesellschaft

Struktur und Organisation

Die Commerzbank ist eine der führenden Privat- und Firmenkundenbanken in Deutschland und eine international agierende Geschäftsbank. Sie verfügt im Inland mit rund 1.000 Filialen über eines der dichtesten Filialnetze aller deutschen Privatbanken. Insgesamt betreut die Commerzbank rund 18,8 Millionen Privat- und Unternehmerkunden sowie über 70.000 Firmenkunden inklusive multinationaler Konzerne, Finanzdienstleister und institutioneller Kunden weltweit.

Im Rahmen ihrer Strategie fokussiert die Commerzbank ihre Geschäftstätigkeiten in den zwei Kernsegmenten Privat- und Unternehmerkunden sowie Firmenkunden, mit denen sie ein umfassendes Portfolio an Bank- und Kapitalmarktdienstleistungen anbietet. In dem Abbausegment Asset & Capital Recovery (ACR) hat die Bank neben Teilen des Staatsfinanzierungsgeschäfts alle nicht strategischen Aktivitäten der gewerblichen Immobilienfinanzierung und Schiffsfinanzierung gebündelt. Die Segmente werden jeweils von einem Mitglied des Vorstands geführt.

Unter Group Management sind alle Stabs- und Steuerungsfunktionen gebündelt: Group Audit, Group Communications, Group Compliance, Group Finance, Group Human Resources, Group Investor Relations, Group Legal, Group Tax, Group Treasury sowie Big Data & Advanced Analytics und die zentralen Risikofunktionen. Die Unterstützungsfunktionen werden von Group Services bereitgestellt. Hierunter fallen Group Digital Transformation & Strategy, Group Banking Operations, Group Markets Operations, Group Information Technology, Group Organisation & Security und Group Delivery Center. In der Berichterstattung sind die Stabs-, Steuerungs- und Unterstützungsfunktionen im Bereich Sonstige und Konsolidierung zusammengefasst.

Im Inland steuert die Commerzbank Aktiengesellschaft aus ihrer Zentrale in Frankfurt am Main heraus ein flächendeckendes Filialnetz, über das alle Kundengruppen betreut werden. Wichtigste inländische Tochtergesellschaften sind die comdirect bank AG und die Commerz Real AG. Im Ausland ist die Bank mit 6 wesentlichen Tochtergesellschaften, 20 operativen Auslandsniederlassungen und 31 Repräsentanzen in knapp 50 Ländern und an allen wichtigen Finanzplätzen wie London, New York, Tokio, Hongkong und Singapur vertreten. Der Schwerpunkt der internationalen Aktivitäten liegt aber auf Europa.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Unternehmerische Verantwortung

Unternehmerische Verantwortung ist ein Leitgedanke der Commerzbank: Ökologische, soziale und ethische Kriterien spielen hinsichtlich unserer Unternehmensführung eine zentrale Rolle. Wir wollen mit unserem Kerngeschäft Einfluss auf eine nachhaltige Entwicklung nehmen, unsere Kunden fair und kompetent beraten, unseren ökologischen Fußabdruck stetig reduzieren, unseren Mitarbeitern ein attraktiver Arbeitgeber sein und uns für die Gesellschaft engagieren. Das Commerzbank-Portal zur unternehmerischen Verantwortung gibt unter https://www.nachhaltigkeit.commerzbank.de einen Überblick über die Nachhaltigkeitsstrategie der Commerzbank und die Ziele ihres Nachhaltigkeitsprogramms.

Unsere Mitarbeiter

Unsere Mitarbeiter leisten einen entscheidenden Beitrag zu unserem unternehmerischen Erfolg. Durch ihr Engagement und ihre Qualifikation sind wir gut gerüstet, um uns im Wettbewerb zu behaupten und unsere wirtschaftlichen Ziele nachhaltig zu erreichen. Unser Anspruch ist es, mit unserer Personalarbeit die Attraktivität der Commerzbank als Arbeitgeber kontinuierlich zu verbessern. Dazu wollen wir ein Umfeld schaffen, in dem sich unsere Mitarbeiter im Hinblick auf ihre Fähigkeiten bestmöglich entwickeln können. Gleichzeitig sollen sie ihre beruflichen und privaten Belange gut miteinander vereinbaren können. Unsere Unternehmenskultur ist geprägt von einem einheitlichen Führungsverständnis sowie unseren Werten und Verhaltensgrundsätzen. Diese bieten unseren Mitarbeitern Orientierung für einen fairen und kompetenten Umgang miteinander sowie mit unseren Kunden und Geschäftspartnern.

Aufgrund der Integration der IT-Tochter Commerz Systems GmbH in die Commerzbank Aktiengesellschaft nahm die Zahl der Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2018 zu. Zum Berichtsstichtag lag die ausgewiesene Zahl der Mitarbeiter bei 34.001, nach 33.850 zum Jahresultimo 2017.

Commerzbank treibt Digitalisierung weiter voran

Die Commerzbank hat ihr strategisches Programm "Commerzbank 4.0" im Berichtsjahr weiter vorangetrieben und damit ihr Ziel, sich zu einem digitalen Technologieunternehmen zu entwickeln, fortgesetzt. Der Personalbereich hat die Geschäftseinheiten auf ihrem Weg in die neue Zielstruktur begleitet und den bis Ende 2020 geplanten Stellenabbau planmäßig weiter sozialverträglich umgesetzt. Um auch unsere Mitarbeiter gut auf den Veränderungsprozess der Bank vorzubereiten, haben wir das Portal "Neue Perspektiven" erstellt. Dort haben unsere Mitarbeiter die Möglichkeit, sich über interne und externe Perspektiven zu informieren. Sie können ihre beruflichen Möglichkeiten ausloten und erhalten Unterstützung bei der Vorbereitung auf eine berufliche Veränderung.

Umbau der Zentrale für eine leistungsfähigere Bank

Mit "Campus 2.0" hat die Commerzbank im Berichtsjahr einen grundlegenden Umbau ihrer Konzernzentrale begonnen. Das Programm ist der nächste Schritt, um die Bank in ein digitales Technologieunternehmen zu transformieren. Jedes Produkt und jeder Service wird dabei künftig von einer klar definierten Organisationseinheit, einem sogenannten Cluster, entwickelt und verantwortet. Die neue Cluster-Lieferorganisation wird integraler Bestandteil der Bank sein. Damit wollen wir die Zentrale der Bank leistungsfähiger und effizienter machen, um schneller und beweglicher am Markt und für die Kunden zu werden. Der Personalbereich hat die Gremienverhandlungen von "Campus 2.0" maßgeblich unterstützt und die personalwirtschaftliche Umsetzung zum Umbau der Konzernzentrale konzipiert.

Mitarbeiter fit für den digitalen Wandel machen

Wir wollen unsere Mitarbeiter und Führungskräfte optimal auf die digitale Welt vorbereiten. Denn nur, wenn diese den Wandel der Bank mitgehen, wird uns die Entwicklung zu einem digitalen Technologieunternehmen gelingen. Dazu bieten wir bankweite Maßnahmen an, mithilfe derer Mitarbeiter und Führungskräfte ihr Wissen zur Digitalisierung ausbauen können. Neben Präsenzveranstaltungen stellen wir ihnen auch innovative digitale Lernprogramme zur Verfügung. Darüber hinaus vermitteln wir unseren Mitarbeitern umfangreiches Wissen in agilen Arbeitsmethoden.

Auch bei der Nachwuchsförderung gehen wir neue Wege. Schon im Vorjahr haben wir mit unserem internationalen Traineeprogramm im Digitalbanking zahlreiche Hochschulabsolventen aus den MINT-Fachrichtungen für die Commerzbank gewinnen können. Im Berichtsjahr haben wir erneut knapp 20 Hochschulabsolventen in dieses Traineeprogramm aufgenommen. Damit bauen wir die notwendigen Kompetenzen für unsere Digitalstrategie aus.

Auch in unserem Personalbereich wird die Digitalisierung erlebbar. So haben wir im Berichtsjahr zahlreiche Personalprodukte modernisiert und neue digitale Produkte eingeführt, darunter ein neues Mitarbeiterportal und eine neue Lernplattform. Unser Ziel ist es, unsere Produkte und Prozesse der Personalarbeit weiter zu digitalisieren und zu vereinfachen.

Starke Kultur der Integrität fördert langfristiges Wachstum der Bank

Compliance und Integrität sind in unserer Unternehmenskultur fest verankert. Denn sie schützen unsere Reputation, stärken unsere Marke und verhelfen uns damit zu langfristigem wirtschaftlichem Erfolg.

Erstmals im Berichtsjahr haben wir den "Culture of Integrity Award" vergeben. Den Preis erhalten Mitarbeiter, die sich beim Thema Integrität besonders vorbildlich verhalten haben.

Mit unseren ComWerten schaffen wir seit Jahren die Basis für eine verbindende und verbindliche Unternehmenskultur. Im Berichtsjahr hat die Commerzbank ihre ComWerte überarbeitet und um den Wert "Mut" ergänzt. Wir sind davon überzeugt, dass es den Mut jedes Einzelnen braucht, um neue Wege zu gehen und dabei Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen. Dazu zählt auch, bewusst Dinge nicht zu tun und aus Fehlern zu lernen.

Auf unseren ComWerten basieren auch unsere aktualisierten Verhaltensgrundsätze, die wir nach einer Überarbeitung im Vorjahr in mehreren Wellen konzernweit eingeführt haben. Sie geben uns Orientierung für korrektes und moralisch einwandfreies Verhalten in der täglichen Arbeit. Gleichzeitig hat die Bank den Prozess zum Konsequenzenmanagement weiter ausgebaut. Dieser regelt den einheitlichen Umgang mit Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, regulatorische Vorgaben oder interne Richtlinien.

Diversity-Management fest in der Personalstrategie verankert

Diversity und Inclusion prägen die Unternehmenskultur der Commerzbank und sind wesentliche Elemente unserer Personalarbeit. Wir bekennen uns klar zu einem vorurteilsfreies Arbeitsumfeld, in dem Individualität und Vielfalt unserer Beschäftigten, Kunden und Geschäftspartner nicht nur akzeptiert, sondern erwünscht sind. Wir sind überzeugt, dass wir davon auch als Bank profitieren. Dieses Verständnis wollen wir auch in Zukunft bei unseren Mitarbeitern und Führungskräften verankern.

Als Unterzeichner der Charta der Vielfalt haben wir uns im Berichtsjahr wieder an zahlreichen Aktionen beteiligt, darunter dem deutschen Diversity-Tag und der Aktion "#Flagge für Vielfalt". Im Mittelpunkt unserer Aktivitäten stand die Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Als erste Bank in Deutschland hat die Commerzbank 2018 einen Aktionsplan zur Inklusion auf Basis der UN-Behindertenrechtskonvention veröffentlicht. Damit verpflichtet sie sich, bis 2023 zahlreiche Maßnahmen umzusetzen, um die Situation von Menschen mit Behinderungen in der Bank und in ihren Geschäftsbeziehungen zu verbessern. Die Commerzbank hat darüber hinaus das neu gegründete Mitarbeiternetzwerk für Menschen mit Behinderungen "IDEAL" unterstützt.

Bank setzt sich für Balance zwischen Familie und Beruf ein

Wir sind davon überzeugt, dass unsere Mitarbeiter motivierter und leistungsfähiger sind, wenn sie Beruf und Familie gut miteinander vereinbaren können. Daher unterstützen wir sie in unterschiedlichen Lebensphasen mit zahlreichen Angeboten. Dazu zählen zum Beispiel Betreuungsangebote für Kinder, flexible Arbeitszeitmodelle und Teilzeitangebote wie zum Beispiel "Keep in Touch". Auch die Unterstützung von Mitarbeitern, die Angehörige pflegen, ist uns wichtig. Bereits seit vielen Jahren arbeitet die Commerzbank daher mit professionellen Partnern zusammen, die unsere Mitarbeiter beraten und Leistungen vermitteln.

Für unsere familien- und lebensphasenorientierte Personalpolitik haben wir im Berichtsjahr mehrere Prädikate und Auszeichnungen erhalten. Das Veranstaltungsangebot der Bank und diverser Mitarbeiternetzwerke bieten unseren Mitarbeitern außerdem die Gelegenheit, sich innerhalb und außerhalb der Bank zu informieren und auszutauschen.

Förderung von weiblichen Führungskräften bleibt Anspruch der Bank

Die Commerzbank hat im Berichtsjahr die "Women's Empowerment Principles" der Vereinten Nationen unterzeichnet. Damit verpflichtet sich die Bank, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, und setzt ein Zeichen zur Stärkung von Frauen im Unternehmen.

Auch die Förderung weiblicher Führungskräfte bleibt ein wichtiger Anspruch der Commerzbank. Mit einem Anteil von 30,8 % hat die Commerzbank 2018 mehr Frauen in Führungspositionen als im Vorjahr beschäftigt. Die Bank nähert sich damit ihrem selbst gesetzten Ziel, 35 % aller Führungspositionen bis Ende 2021 mit Frauen zu besetzen. Um dies zu erreichen, hat die Bank im Berichtsjahr verschiedene Maßnahmen eingeleitet. So soll unter anderem bei jeder neu zu besetzenden Führungsposition immer sowohl mit männlichen als auch weiblichen Kandidaten gesprochen werden, bevor eine Besetzungsentscheidung getroffen wird. Ausschlaggebend für die Besetzung einer Position bleiben Qualifikation und Kompetenz.

Umfangreiches Angebot zur Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter

Die Commerzbank fördert die Gesundheit ihrer Mitarbeiter und Führungskräfte weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Denn wir sind überzeugt, dass sich gesundes Arbeiten und Leben positiv auf deren Motivation und Leistungsfähigkeit auswirkt. Schon seit vielen Jahren haben wir daher Gesundheitsziele fest in unserer Personalpolitik verankert. Unser Gesundheitsangebot ist vielfältig und zielt darauf, Mitarbeiter und Führungskräfte zu befähigen, mit den gesundheitlichen Herausforderungen umzugehen, die sich aus dem digitalen Umbau der Arbeitswelt ergeben.

Darüber hinaus bieten wir unseren Mitarbeitern Qualifizierungsangebote und Aktionen zu Gesundheitsthemen, die sie dabei unterstützen, sich im Arbeitsalltag gesundheitsförderlich zu verhalten. So beteiligte sich die Commerzbank im Berichtsjahr erneut am Schrittwettbewerb "Global Challenge", bei dem etwa 1.600 Mitarbeiter insgesamt mehr als 1,5 Millionen Kilometer zurücklegten. Daneben stehen unseren Mitarbeitern in den bundesweit rund 160 Betriebssportgruppen der Commerzbank mehr als 50 Sportarten zur Verfügung.

Neben der körperlichen Gesundheit nimmt die Commerzbank mit ihrem ganzheitlichen und vernetzten Ansatz beim betrieblichen Gesundheitsmanagement auch die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeiter sehr ernst. So bietet sie mit dem "Employee Assistance Program" ihren Mitarbeitern fachkundige Beratung in schwierigen Berufs- und Lebenslagen.

Attraktive Zusatzleistungen für Mitarbeiter

Zusätzlich zur Vergütung bietet die Commerzbank ihren Mitarbeitern weitere attraktive Zusatzleistungen an. Damit wollen wir ein gutes Arbeitsumfeld schaffen, Anerkennung zeigen und uns als attraktiver Arbeitgeber positionieren. So ergänzt die Commerzbank die gesetzliche Rente durch eine betriebliche Altersversorgung. Darüber hinaus haben wir im Berichtsjahr unsere steuerbegünstigten Entgeltumwandlungsmodelle Direktversicherung und Pensionskasse vor dem Hintergrund des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes ausgeweitet. Wie schon in den Vorjahren konnten unsere Mitarbeiter auch 2018 zahlreiche Extras wie das Bike- oder Bankwagenleasing in Anspruch nehmen. Rund 6.500 Mitarbeiter haben das Angebot genutzt. Dabei fördert die Bank Elektromobilität und bot bereits zum zweiten Mal ein Elektroauto als Leasingaktionsfahrzeug an. Außerdem konnten unsere Mitarbeiter im Berichtsjahr erneut hochwertige IT-Geräte für den privaten Gebrauch leasen. Etwa 7.000 Mitarbeiter haben das Angebot in Anspruch genommen und rund 18.000 Geräte bestellt.

Vergütung

Die Offenlegung der Vergütung aller Mitarbeiter unterhalb der Vorstandsebene erfolgt aufgrund der erhöhten Bedeutung, die sich aus erweiterten regulatorischen Anforderungen ergibt, in Form eines eigenständigen Berichts (Vergütungsbericht gemäß § 16 Institutsvergütungsverordnung). Dieser wird auf der Internetseite der Commerzbank unter https://www.commerzbank.de jährlich veröffentlicht.

Vergütungsbericht

Der Bericht ist an die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex angelehnt und trägt den Anforderungen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) Rechnung.

Vorstand

Vorstandsvergütungssystem

Der Aufsichtsrat der Commerzbank Aktiengesellschaft hat im Dezember 2014 das seit dem 1. Januar 2015 geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands beschlossen. Die Einführung eines neuen Systems war notwendig geworden, um die Vorstandsvergütung an die neuen beziehungsweise geänderten Regelungen der Capital Requirements Directive IV, des Kreditwesengesetzes sowie der Institutsvergütungsverordnung anzupassen. Zudem sollte das Vergütungssystem vereinfacht werden, um seine Transparenz und die Nachvollziehbarkeit der Erfolgsmessung zu erhöhen. Für Komponenten des alten Vergütungssystems, die am 1. Januar 2015 noch nicht vollständig ausgezahlt waren, gelten weiterhin ausschließlich die Regelungen dieses Vergütungssystems, das im Vergütungsbericht 2014 dargestellt ist. Dies betrifft nur noch den Aktienanteil aus den langfristigen Vergütungskomponenten (LTI-Komponenten) des Geschäftsjahrs 2014, der im April 2019 ausgezahlt wird. Die Anpassung des Vergütungssystems an die Neufassung der Institutsvergütungsverordnung vom 4. August 2017 hat der Aufsichtsrat am 7. November 2018 beschlossen. Ferner hat er beschlossen, variable Vergütungsbestandteile teilweise in fixe Vergütungsbestandteile umzuwandeln. Die Änderungen gelten seit dem 1. Januar 2019 und sind mit allen Vorstandsmitgliedern vertraglich vereinbart. Ein Überblick über wesentliche Anpassungen findet sich am Ende dieses Abschnitts. Die nachfolgende Darstellung beschreibt das Vergütungssystem wie es für das Geschäftsjahr 2018 noch zur Anwendung kam.

Grundzüge des Vergütungssystems Kernbestandteile des Vergütungssystems sind ein festes Jahresgrundgehalt sowie eine variable Vergütung mit einem einheitlichen Zielbetrag. Die Angemessenheit des festen Jahresgrundgehalts und der variablen Vergütung wird regelmäßig im Abstand von 2 Jahren überprüft. Die Hauptversammlung 2015 hat das Vergütungssystem sowie eine Obergrenze der variablen Vergütung von maximal 140 % der fixen Vergütung gebilligt.

Erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile Zu den erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteilen zählen das feste Jahresgrundgehalt und die Sachbezüge. Das Jahresgrundgehalt beträgt 750 Tsd. Euro für die ordentlichen Vorstandsmitglieder. Der Vorstandsvorsitzende erhält das 1,75-Fache hiervon, das heißt 1.312.500 Euro. Es wird in 12 gleichen monatlichen Raten ausgezahlt. Die Sachbezüge bestehen im Wesentlichen aus der Dienstwagennutzung mit Fahrer, Sicherheitsmaßnahmen und Versicherungsbeiträgen (Unfallversicherung) sowie den darauf anfallenden Steuern. Die Vorstandsmitglieder haben ferner Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung, die in Pensionsverträgen geregelt ist und nachfolgend in einem gesonderten Abschnitt beschrieben wird.

Erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile (variable Vergütung) Das Vergütungssystem sieht eine variable Vergütungskomponente vor, die an die Erreichung jeweils zu Beginn eines Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat festgelegter Ziele geknüpft ist. Die variable Vergütung wird ermittelt aus (i) der EVA-Zielerreichung des Commerzbank-Konzerns, (ii) der Zielerreichung der Ressorts (Segmente und/oder Querschnittsfunktionen), die ein Vorstandsmitglied verantwortet, und (iii) der Erreichung individueller Leistungsziele. Die Zielerreichung kann für Konzern, Ressorts und individuelle Leistung jeweils zwischen 0 und 200 % liegen. Der Gesamtzielerreichungsgrad, der aus diesen drei Komponenten ermittelt wird, ist jedoch auf höchstens 150 % begrenzt. Aus der Multiplikation des Gesamtzielerreichungsgrads mit dem Zielbetrag ergibt sich der Gesamtzielerreichungsbetrag der variablen Vergütung. Der Gesamtzielerreichungsbetrag ist daher auf maximal 150 % des Zielbetrags des Vorstandsmitglieds begrenzt.

Zielbetrag Der Zielbetrag der variablen Vergütung beträgt 1 Mio. Euro für die ordentlichen Vorstandsmitglieder und 1.628.640 Euro für den Vorstandsvorsitzenden bei einer Zielerreichung von 100 %. Der Aufsichtsrat kann den Zielbetrag reduzieren, wenn dies erforderlich ist, um das maximale Verhältnis zwischen variabler und fixer Vergütung einzuhalten. Dieser Fall kann eintreten, wenn sich die Sachbezüge oder der Dienstzeitaufwand für die betriebliche Altersversorgung von Vorstandsmitgliedern verringern, da beide Komponenten in die fixe Vergütung einbezogen sind.

Zielfestlegung Vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres legt der Aufsichtsrat Ziele für die Vorstandsmitglieder fest:

Unternehmensbezogene Ziele Der Aufsichtsrat legt anhand des Economic Value Added (EVA) oder einer anderen von ihm bestimmten Kennzahl Zielwerte für den Konzern und Ressorts, die ein Vorstandsmitglied verantwortet, fest und bestimmt, bei welchem Ergebnis das jeweilige Ziel zu wie viel Prozent erreicht ist.

Für das Geschäftsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat das Konzernziel für sämtliche Vorstandsmitglieder auf Basis von EVA-Werten als Performancegerade festgelegt. Ebenso hat der Aufsichtsrat unter anderem für die Segmente Privat- und Unternehmerkunden sowie Firmenkunden entsprechende Performancegeraden festgelegt. Die Performancegeraden sind dabei auf die Renditeerwartung des Konzerns beziehungsweise der Segmente ausgerichtet und nicht auf einjährige Ziele oder Vertriebsziele. Neben den quantitativen Zielen hat der Aufsichtsrat den Vorstandsmitgliedern ressortspezifische qualitative Ziele gesetzt. Dies sind insbesondere Ziele zur Umsetzung der Strategie "Commerzbank 4.0", wie beispielsweise die Förderung der kulturellen Veränderungsbereitschaft oder die Umsetzung der neuen Betreuungsmodelle in den Kundensegmenten der Bank. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat Ziele im Hinblick auf die beabsichtigten Ertragssteigerungen und Kostenreduktionen wie beispielsweise die Steigerung des Neukundengeschäftsvolumens im Segment Privat- und Unternehmerkunden und die Steigerung des Marktanteils im Firmenkundengeschäft oder Ziele hinsichtlich der Digitalisierung und Automatisierung gesetzt. Schließlich hat der Aufsichtsrat auch spezifische Compliance- und Risikoziele festgelegt.
Individuelle Ziele Zusätzlich setzt der Aufsichtsrat den Vorstandsmitgliedern individuelle Ziele.

Für das Geschäftsjahr 2018 waren dies beispielsweise Ziele wie das Erreichen der Digital-Change-Ziele, die Förderung der Innovationskraft des Konzerns und das Erreichen der maximalen Leistungsfähigkeit des digitalen Campus der Bank. Weitere Ziele waren die Förderung, Entwicklung und Motivation von Führungskräften und Mitarbeitern, die nachhaltige Umsetzung und Einhaltung eines angemessenen Compliance- sowie die Sicherung eines hohen Risikomanagementstandards. Schließlich hat der Aufsichtsrat die Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit, auch durch die Wahrnehmung der Bank als digitales Technologieunternehmen, als individuelle Ziele definiert.

Zielerreichung Nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres entscheidet der Aufsichtsrat, inwieweit die Ziele erreicht wurden. Die Messung der Zielerreichung für die unternehmensbezogenen Ziele knüpft zu 70 % an den geschäftlichen Erfolg des Konzerns sowie zu 30 % an die Ergebnisse und Zielerreichungen der vom betreffenden Vorstandsmitglied zu verantwortenden Ressorts an, und zwar über einen Dreijahreszeitraum. Hierfür werden die unternehmensbezogenen Zielerreichungen des jeweiligen Geschäftsjahres mit 3/6, des Vorjahres mit 2/6 und des Vor-Vorjahres mit 1/6 gewichtet. Für neu bestellte Vorstandsmitglieder besteht für die ersten zwei Jahre eine Übergangsregelung. Das Ergebnis dieser unternehmensbezogenen Dreijahres-Zielerreichung wird anschließend mit einem Faktor zwischen 0,7 und 1,3 multipliziert, der von der Erreichung der individuellen Ziele des jeweiligen Vorstandsmitglieds abhängig ist. 0,7 entspricht einer individuellen Zielerreichung von 0 % (Minimum), 1,0 einer individuellen Zielerreichung von 100 % und 1,3 einer individuellen Zielerreichung von 200 % (Maximum). Für Zwischenwerte bestimmt der Aufsichtsrat den Faktor bei der Zielfestlegung in Stufen. Die individuelle Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2018 lag in einem Korridor zwischen 100 % und 130 % und führte zu entsprechenden Faktoren zwischen 1,0 und 1,2.

Eine variable Vergütung für das Geschäftsjahr wird nur festgesetzt, wenn der Konzern ein positives Ergebnis nach IFRS vor Steuern und vor Abzug von Minderheiten erzielt.

Der Aufsichtsrat kann beschließen, die variable Vergütung herabzusetzen oder entfallen zu lassen, soweit dies erforderlich ist, um die Risikotragfähigkeit der Bank zu berücksichtigen oder die Fähigkeit der Bank sicherzustellen, eine angemessene Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung oder die Kapitalpufferanforderungen des Kreditwesengesetzes dauerhaft aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen. Sofern vorab definierte Quoten nicht erreicht werden, muss der Aufsichtsrat die variable Vergütung grundsätzlich entfallen lassen. Darüber hinaus muss der Aufsichtsrat die variable Vergütung eines Vorstandsmitglieds streichen, wenn das Vorstandsmitglied bei der Ausübung seiner Organtätigkeit im maßgeblichen Geschäftsjahr bis zur Festsetzung der Zielerreichung schwerwiegende Pflichtverletzungen begangen hat.

Für das Geschäftsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat den sich jeweils rechnerisch ergebenden Gesamtzielerreichungsgrad und damit die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder unter Anwendung eines im Vorstandsvergütungssystem vorgesehenen Anpassungsvorbehalts reduziert. Statt des sich jeweils ergebenden rechnerischen Gesamtzielerreichungsgrads hat der Aufsichtsrat, auch auf Wunsch der Vorstandsmitglieder, entschieden, diesen Wert auf die jeweiligen Dotierungsquoten der variablen Vergütung der Mitarbeiter in den unterschiedlichen Ressorts anzupassen. Dies führt zu einer Reduzierung des rechnerischen Gesamtzielerreichungsgrads auf Werte zwischen 24 % und 30 %.

Short Term Incentive (STI) Von der variablen Vergütung sind 40 % als Short Term Incentive ausgestaltet. Der Anspruch darauf entsteht mit der Feststellung des Gesamtzielerreichungsbetrags der variablen Vergütung durch den Aufsichtsrat und der Mitteilung an das Vorstandsmitglied. Davon wird die Hälfte als Barbetrag ausgezahlt, die andere Hälfte aktienbasiert nach einer Wartezeit von 12 Monaten ebenfalls in bar. Diese Hälfte wird an die Wertentwicklung der Commerzbank-Aktie seit dem Ende des Geschäftsjahres gekoppelt, für das der STI gewährt wird.

Long Term Incentive (LTI) Die verbleibenden 60 % der variablen Vergütung sind als Long Term Incentive ausgestaltet. Der Anspruch auf den LTI entsteht, unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Leistungsbewertung, erst nach dem Ablauf eines Zurückbehaltungszeitraums von 5 Jahren. Die nachträgliche Leistungsbewertung kann zu einer Reduzierung bis zur vollständigen Streichung des gesamten LTIs führen. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sich aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen die ursprüngliche Festsetzung der Zielerreichung als unzutreffend herausstellt oder sich die Kapitalausstattung der Bank aufgrund geschäftsjahresbezogener Umstände signifikant verschlechtert hat. Dies kommt ferner in Betracht, wenn in diesem Geschäftsjahr das Risikomanagement auf Konzernebene oder in einem vom Vorstandsmitglied verantworteten Ressort signifikant versagt hat oder die wirtschaftliche Lage der Bank zum Zeitpunkt der nachträglichen Leistungsbewertung beziehungsweise bei Ablauf der anschließenden Wartezeit eine Zahlung nicht zulassen würde. Der sich nach der nachträglichen Leistungsbewertung ergebende LTI wird zur Hälfte in bar und zur Hälfte aktienbasiert nach einer Wartezeit von zusätzlichen 12 Monaten ebenfalls in bar ausgezahlt. Ebenso wie beim aktienbasierten Anteil des STI wird die Wertentwicklung der Commerzbank-Aktie seit dem Ende des Geschäftsjahres berücksichtigt, für das der LTI gewährt wird. Somit wird bei der aktienbasierten Hälfte des LTI die Wertentwicklung der Commerzbank-Aktie während des Zurückbehaltungszeitraums von 5 Jahren und der sich anschließenden Wartezeit berücksichtigt.

Vergütung für die Übernahme von Organfunktionen bei verbundenen Unternehmen Die einem Vorstandsmitglied zufließende Vergütung aus der Wahrnehmung von Organfunktionen bei verbundenen Unternehmen wird auf die Gesamtbezüge des Vorstandsmitglieds angerechnet.

Altersversorgung

Regelung für im Jahr 2011 bestellte Vorstandsmitglieder

Das im Jahr 2011 vom Aufsichtsrat beschlossene System der betrieblichen Altersversorgung für Vorstandsmitglieder beinhaltet für damals bereits bestellte Vorstandsmitglieder eine beitragsorientierte Leistungszusage.

Dem Versorgungskonto jedes Vorstandsmitglieds wird bis zur Beendigung der Bestellung als Vorstandsmitglied jährlich ein Versorgungsbaustein gutgeschrieben. Der Versorgungsbaustein eines Kalenderjahres ergibt sich durch Umwandlung des jeweiligen Jahresbeitrags in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenpension. Das Versorgungskonto stellt die erreichte Pensionsanwartschaft des Vorstandsmitglieds auf jährliche Altersrente dar. Seit dem Jahr 2015 führen Erhöhungen des festen Jahresgrundgehaltes nur dann zu einem erhöhten Versorgungsbaustein, wenn der Aufsichtsrat dies beschließt.

Die bis zur Überleitung in dieses System erworbenen Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung aus dem abgelösten System der betrieblichen Altersversorgung für Vorstandsmitglieder sind mit einem Initialbaustein in dieses neue System überführt worden. Der Initialbaustein wird nach Maßgabe des Pensionsvertrags dynamisiert, da das abgelöste System eine endgehaltsabhängige Leistungszusage vorsah.

Das Vorstandsmitglied erhält eine Altersversorgung in Form einer lebenslangen Pension unter den nachfolgenden Voraussetzungen, sofern das Anstellungsverhältnis mit dem Vorstandsmitglied beendet ist:

als Alterspension, wenn das Vorstandsmitglied das 65. Lebensjahr vollendet hat, oder
als vorzeitige Alterspension, wenn (i) das Vorstandsmitglied das 62. aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet hat oder (ii) nach mindestens 10-jähriger Zugehörigkeit zum Vorstand und Vollendung des 58. Lebensjahres oder (iii) nach mindestens 15-jähriger Zugehörigkeit zum Vorstand, oder
als Invalidenpension bei dauernder Dienstunfähigkeit.

Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Eintritt eines Versorgungsfalls aus der Bank aus, so bleibt ihm eine bereits erworbene unverfallbare Anwartschaft auf Versorgungsleistungen erhalten.

Der Monatsbetrag der Alterspension errechnet sich als ein Zwölftel des Standes des Versorgungskontos bei Eintritt des Versorgungsfalls.

Zur Ermittlung der vorzeitigen Alterspension wird die Pension im Hinblick auf den früheren Zahlungsbeginn gekürzt.

Bei Eintritt des Versorgungsfalls wegen Invalidität vor Vollendung des 55. Lebensjahres wird der Monatsbetrag der Invalidenpension um einen Zurechnungsbetrag aufgestockt.

Bei Ausscheiden nach Vollendung des 62. Lebensjahres kann jedes Vorstandsmitglied anstatt einer laufenden Pension eine Einmalzahlung oder eine Auszahlung in 9 Jahresraten wählen. Dabei errechnet sich der Auszahlbetrag nach einem Kapitalisierungsfaktor in Abhängigkeit vom Alter des Vorstandsmitglieds.

Den Vorstandsmitgliedern wird für die Dauer von 6 Monaten anstelle der Pension das anteilige Grundgehalt als Übergangsgeld fortbezahlt, wenn sie mit oder nach Vollendung des 62. Lebensjahres oder aufgrund dauernder Dienstunfähigkeit aus dem Vorstand ausscheiden. Insbesondere bei Fehlverhalten kann das Übergangsgeld reduziert werden. Sofern ein Vorstandsmitglied eine vorzeitige Alterspension erhält und noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet hat, werden erzielte Einkünfte aus anderen Tätigkeiten bis zu diesem Alter zur Hälfte auf die Pensionsansprüche angerechnet.

Die Hinterbliebenenpension für einen überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner beträgt 66 2/3 % der Pensionsansprüche des Vorstandsmitglieds. Falls keine Hinterbliebenenpension an einen überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner gezahlt wird, haben die minderjährigen oder in der Ausbildung befindlichen Kinder einen Anspruch auf eine Waisenrente in Höhe von jeweils 25 % der Pensionsansprüche des Vorstandsmitglieds, insgesamt jedoch maximal in Höhe der Hinterbliebenenpension eines überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners.

Regelungen für nach der Neuregelung bestellte Vorstandsmitglieder Die Altersversorgung für nach der Neuregelung bestellte Vorstandsmitglieder wurde am Commerzbank-Kapitalplan zur betrieblichen Altersvorsorge ausgerichtet. Das Vorstandsmitglied erhält eine Altersversorgung in Form einer Kapitalleistung, sofern das Anstellungsverhältnis mit dem Vorstandsmitglied beendet ist und das Vorstandsmitglied

das 65. Lebensjahr vollendet hat (Alterskapital) oder
das 62., aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet hat (vorzeitiges Alterskapital) oder
vor Vollendung des 62. Lebensjahres dauernd dienstunfähig ist.

Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Eintritt eines Versorgungsfalls aus der Bank aus, so bleibt ihm eine bereits erworbene unverfallbare Anwartschaft auf Versorgungsleistungen erhalten.

Für jedes Kalenderjahr während des bestehenden Anstellungsverhältnisses bis zum Eintritt des Versorgungsfalls wird jedem nach der Neuregelung bestellten Vorstandsmitglied ein Jahresbaustein gutgeschrieben, der 40 % des festen Jahresgrundgehalts (Jahresbeitrag) multipliziert mit einem altersabhängigen Transformationsfaktor beträgt. Auch in diesem System werden Erhöhungen des festen Jahresgrundgehaltes seit dem Jahr 2015 nur dann im Jahresbaustein berücksichtigt, wenn der Aufsichtsrat dies beschließt. Die Jahresbausteine werden bis zum Ausscheiden des Vorstandsmitglieds auf einem Versorgungskonto geführt. Nach Vollendung des 61. Lebensjahres wird dem Versorgungskonto des Vorstandsmitglieds bis zum Eintritt des Versorgungsfalls jährlich ein Zuschlag von 2,5 % des jeweils vorangegangenen Jahresschlussstands des Versorgungskontos gutgeschrieben.

Der Jahresbeitrag wird in Investmentfonds angelegt und in ein virtuelles Depot eingebracht.

Die Höhe des Alterskapitals beziehungsweise des vorzeitigen Alterskapitals entspricht dem Stand des virtuellen Depots, mindestens jedoch dem Stand des Versorgungskontos bei Eintritt des Versorgungsfalls. Der Stand des Versorgungskontos stellt bei dieser Regelung die Höhe der Mindestkapitalleistung dar, sofern der Stand des virtuellen Depots geringer ist. Alternativ zur Kapitalzahlung kann das Vorstandsmitglied eine lebenslange Pension wählen.

Für die ersten beiden Monate nach Eintritt des Versorgungsfalls erhält das Vorstandsmitglied ein Übergangsgeld in Höhe von monatlich einem Zwölftel des festen Jahresgrundgehalts. Insbesondere bei Fehlverhalten kann das Übergangsgeld reduziert werden.

Falls ein Vorstandsmitglied vor Eintritt eines Versorgungsfalls stirbt, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf die Auszahlung des Hinterbliebenenkapitals, das dem Stand des virtuellen Depots am Wertstellungsstichtag entspricht, mindestens jedoch der Summe aus dem Stand des Versorgungskontos und einem etwaigen Zurechnungsbetrag. Der Zurechnungsbetrag wird gewährt, sofern das Vorstandsmitglied bei Eintritt des Versorgungsfalls wegen Dienstunfähigkeit beziehungsweise bei Tod mindestens 5 Jahre ununterbrochen als Vorstandsmitglied der Bank bestellt war und noch nicht das 55. Lebensjahr vollendet hatte. Sofern das Vorstandsmitglied von dem Wahlrecht zugunsten einer Pension Gebrauch gemacht hat, erhält ein überlebender Ehegatte oder Lebenspartner im Falle des Todes des Vorstandsmitglieds als Anwärter eine Hinterbliebenenrente, die nach versicherungsmathematischen Regeln aus dem Alterskapital ermittelt wird. Bezog das Vorstandsmitglied bereits eine Rente, erhält ein überlebender Ehegatte oder Lebenspartner eine Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 % der zuletzt an das Vorstandsmitglied gezahlten Rente.

In der nachstehenden Tabelle sind für die aktiven Vorstandsmitglieder die am 31. Dezember 2018 erreichten jährlichen Pensionsanwartschaften bei Eintritt des Pensionsfalls im Alter von 62 Jahren, die zugehörigen versicherungsmathematischen Barwerte am 31. Dezember 2018 sowie die zinsbereinigten Änderungen der Erfüllungsbeträge für das Jahr 2018 aufgeführt und den jeweiligen Vorjahresbeträgen gegenübergestellt:

Tsd. € Barwerte der erreichten Pensionsanwartschaften Stand zum jeweiligen 31.12. Zinsbereinigte Änderungen der Erfüllungsbeträge1
Martin Zielke 2018 276 5.4552 665
2017 237 4.172 676
Frank Annuscheit 2018 244 4.7122 339
2017 224 3.827 326
Dr. Marcus Chromik 2018 623 911 312
2017 433 616 301
Stephan Engels 2018 1193 2.159 309
2017 1093 1.840 303
Michael Mandel 2018 483 793 309
2017 323 493 310
Dr. Bettina Orlopp4 2018 233 360 309
2017 33 52 52
Michael Reuther 2018 279 6.0032 428
2017 258 4.976 379
Summe 2018 20.393 2.671
2017 15.976 2.347

1 Die neuen Heubeck-Richttafeln wirkten sich unterschiedlich aus, da neben der Lebenserwartung insbesondere das Invaliditätsrisiko ein wesentlicher Parameter ist, der altersabhängig unterschiedlich wirkt.

2 Bei Martin Zielke, Frank Annuscheit und Michael Reuther wirkt sich der von 3,68 % auf 3,21 % gesunkene Diskontierungszinssatz deutlicher auf den jeweiligen Barwert der erreichten Pensionsanwartschaften aus, da für sie das alte Altersversorgungssystem gilt.

3 Kapitalleistung verrentet.

4 Dr. Bettina Orlopp ist seit dem 1. November 2017 Mitglied des Vorstands.

Die zur Absicherung dieser Pensionsverpflichtungen dienenden Vermögensgegenstände wurden auf der Grundlage eines sogenannten Contractual Trust Arrangements auf den Commerzbank Pension-Trust e. V. übertragen.

Zum 31. Dezember 2018 beliefen sich die Pensionsverpflichtungen für im Geschäftsjahr 2018 aktive Vorstandsmitglieder der Commerzbank Aktiengesellschaft vor Saldierung mit dem Deckungsvermögen auf insgesamt 20,4 Mio. Euro (Vorjahr: 16,0 Mio. Euro).

Regelungen für den Fall der Beendigung der Organstellung

Für den Fall der Beendigung der Organstellung als Mitglied des Vorstands gilt Folgendes:

Falls die Bestellung zum Mitglied des Vorstands vorzeitig endet, endet der Anstellungsvertrag grundsätzlich 6 Monate später (Koppelungsklausel). Dem Vorstandsmitglied werden in diesem Fall das Jahresgrundgehalt und die variable Vergütung vorbehaltlich § 615 Satz 2 BGB (Anrechnung von Vergütung aus anderweitigem Erwerb) über das Ende des Anstellungsvertrags hinaus bis zum Ende der ursprünglichen Bestellungsperiode weiter bezahlt. Ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Organstellung wird für die Zielerreichung auf den Durchschnitt der Zielerreichung der übrigen Vorstandsmitglieder für das jeweilige Geschäftsjahr abgestellt. Im Übrigen unterliegt die variable Vergütung unverändert den Regelungen des Vergütungssystems, also auch der nachträglichen Leistungsbewertung.

Endet der Anstellungsvertrag bei vorzeitiger Beendigung der Organstellung aus anderen Gründen als nach der oben beschriebenen Koppelungsklausel, wird das feste Jahresgrundgehalt gegebenenfalls zeitanteilig bis zur Beendigung des Anstellungsvertrages bezahlt. Die für Geschäftsjahre vor Beendigung des Anstellungsvertrages mitgeteilte variable Vergütung bleibt unberührt. Die variable Vergütung des Beendigungsjahres wird gegebenenfalls zeitanteilig reduziert. Die variable Vergütung unterliegt auch in diesem Fall unverändert den Regelungen des Vergütungssystems, also auch der nachträglichen Leistungsbewertung.

Wird der Anstellungsvertrag zum Ablauf der jeweiligen Bestellungsperiode nicht verlängert, ohne dass ein wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vorliegt, oder endet der Anstellungsvertrag nach der oben beschriebenen Koppelungsklausel, erhält das Vorstandsmitglied für die Dauer von maximal 6 Monaten nach Ablauf der ursprünglichen Bestellungsperiode weiterhin das Jahresgrundgehalt. Diese Zahlung endet, sobald das Vorstandsmitglied Pensionszahlungen erhält.

In jedem dieser Fälle werden die genannten Bezüge für die Zeit nach wirksamer Beendigung der Organstellung höchstens bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 2 Jahresvergütungen1gezahlt (Cap).

Sofern bei Beendigung der Organstellung oder bei Nichtverlängerung einer Bestellung die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages nach § 626 BGB vorliegen, erhält das Vorstandsmitglied keine variable Vergütung mehr für das Jahr, in dem die Organstellung endet. Dasselbe gilt für den Fall, dass ein Vorstandsmitglied sein Mandat ohne einen durch die Bank veranlassten wichtigen Grund niedergelegt hat. Gleiches gilt in den beiden genannten Fällen für das feste Jahresgrundgehalt ab dem Ende des Monats, in dem die Organstellung endet. Sofern die Organstellung aufgrund eines schwerwiegenden Pflichtverstoßes beendet wird, entfallen die variable Vergütung für das Jahr der Beendigung der Organstellung und die Leistung noch nicht ausgezahlter variabler Vergütung für vorangegangene Jahre.

1 Der Cap berechnet sich aus dem Zweifachen des Jahresgrundgehalts einschließlich Nebenleistungen (insbesondere Dienstwagennutzung mit Fahrer, Sicherheitsmaßnahmen und Versicherungsbeiträgen (Unfallversicherung) sowie den darauf anfallenden Steuern) zuzüglich des Durchschnitts der mitgeteilten variablen Vergütung der grundsätzlich drei vorausgegangenen Geschäftsjahre vor Beendigung der Organstellung.

Aufhebungsvereinbarung mit Vorstandsmitglied

Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat mit Frank Annuscheit am 5. Dezember 2018 eine Aufhebungsvereinbarung abgeschlossen, nach der die Bestellung von Herrn Annuscheit zum Mitglied des Vorstands mit Ablauf des 28. Februar 2019 geendet hat. Für die Zeit bis zum Ende der ursprünglichen Bestellungsperiode am 31. Dezember 2020 (ursprüngliches Beendigungsdatum) stehen Herrn Annuscheit alle vertragsgemäßen Ansprüche zu. Er hat insbesondere Anspruch auf die vertragsgemäßen Vergütungsansprüche, die durch den oben beschriebenen Cap begrenzt sind. In die Berechnung des Cap fließt nicht das ab dem 1. Januar 2019 erhöhte feste Jahresgrundgehalt, sondern das feste Jahresgrundgehalt in der bisherigen Höhe von 750 Tsd. Euro ein. Bis zum ursprünglichen Beendigungsdatum erhält Herr Annuscheit weiterhin die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung nach seinem Pensionsvertrag. Die Beiträge werden ebenfalls auf Basis des bisherigen festen Jahresgrundgehalts von 750 Tsd. Euro berechnet. Die Nebenleistungen gemäß dem Anstellungsvertrag erhält Herr Annuscheit grundsätzlich, soweit sie dort auch für die Zeit nach dem Ende der Organstellung vorgesehen sind. Der Wert der Nebenleistungen wird auf den Cap angerechnet. Der Cap beläuft sich auf 2.888 Tsd. Euro.

Sonstiges

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat kein Mitglied des Vorstands Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten in Bezug auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten.

Darstellung der Vorstandsvergütung in Anlehnung an den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)

Gemäß Nummer 4.2.5 DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 sollen für jedes Vorstandsmitglied zum einen die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen und zum anderen der Zufluss (tatsächliche Auszahlbeträge) für das Berichtsjahr ausgewiesen werden. Dabei soll insbesondere in Festvergütung, Nebenleistungen, einjährige sowie mehrjährige variable Vergütung unterschieden werden.

Da die vom DCGK empfohlenen Mustertabellen nicht die Besonderheiten der Institutsvergütungsverordnung berücksichtigen und daher für Institute wie die Commerzbank weniger geeignet sind, hat die Commerzbank eigene Tabellen entworfen, die ihr Vorstandsvergütungssystem transparent und verständlich wiedergeben. Von der zusätzlichen Verwendung der Mustertabellen des Kodex hat die Commerzbank abgesehen, weil dies der angestrebten Übersichtlichkeit und Allgemeinverständlichkeit des Vergütungsberichts entgegenstünde. Dies hat die Commerzbank auch in ihrer Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG angegeben. Sowohl in der nachfolgenden Zufluss- als auch in der Zuwendungstabelle wird wie im Vorjahr nicht zwischen einjähriger und mehrjähriger variabler Vergütung, sondern zwischen kurz- und langfristiger Vergütung unterschieden. Der Grund hierfür ist, dass in die gesamte variable Vergütung regelmäßig die unternehmensbezogene Zielerreichung über einen Zeitraum von drei Jahren einfließt. Ausnahmen bestehen nur aufgrund einer Übergangsregelung für neu bestellte Vorstandsmitglieder im ersten und zweiten Jahr ihrer Vorstandstätigkeit.

Die kurzfristige variable Vergütung ist der Short Term Incentive nach dem Vergütungssystem. Er wird zur Hälfte als Barbetrag nach Ablauf des Geschäftsjahres und zur Hälfte aktienbasiert nach einer Wartezeit von 12 Monaten und somit kurzfristig ausgezahlt. Auf den langfristigen Anteil, den Long Term Incentive, entsteht ein Anspruch nur unter dem Vorbehalt der nachträglichen Leistungsbewertung und erst nach dem Ablauf eines Zurückbehaltungszeitraums von 5 Jahren. Der Versorgungsaufwand für die Altersversorgung der einzelnen Vorstandsmitglieder ist in der vorhergehenden Tabelle in der Spalte "Zinsbereinigte Änderungen der Erfüllungsbeträge" ausgewiesen. Der Versorgungsaufwand wird daher sowohl in der Zufluss- als auch in der Zuwendungstabelle nicht nochmals ausgewiesen.

Die folgenden Tabellen zeigen die tatsächlichen Zuflüsse für das Jahr 2018 und zum Vergleich die Vorjahreswerte für jedes einzelne Mitglied des Vorstands. Der Zufluss "für" das Jahr bedeutet, dass beispielsweise der STI 2018 in bar, der für das Jahr 2018 geleistet wird und bei dem alle Parameter am Schluss des Jahres feststehen, als Zufluss für 2018 dargestellt wird, obwohl die Auszahlung erst im Jahr 2019 erfolgen wird. Entsprechend ist der STI 2017 in bar, der 2018 ausgezahlt wurde, als Zufluss für 2017 dargestellt.

Zufluss Martin Zielke Frank Annuscheit
Tsd. € Vorsitzender Chief Operating Officer
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2018 2017 2018 2017
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Grundgehalt 1.313 1.313 750 750
Nebenleistungen1 213 129 134 92
Zwischensumme 1.526 1.442 884 842
Kurzfristige variable Vergütung 416 415 270 273
STI 2015 in virtuellen Aktien (bis Q1/2017) - 128 - 115
STI 2016 in virtuellen Aktien (bis Q1/2018) 328 - 216 -
STI 2017 in bar - 287 - 158
STI 2018 in bar 88 - 54 -
Langfristige variable Vergütung2 100 178 95 182
LTI 2014 in bar (bis 31.12.2017) - 178 - 182
LTI 2013 in virtuellen Aktien (bis Q1/2018) 100 - 95 -
Summe 2.042 2.035 1.249 1.297
Zufluss Dr. Marcus Chromik Stephan Engels
Tsd. € Chief Risk Officer Chief Financial Officer
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(seit 1. Januar 2016)
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2018 2017 2018 2017
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Grundgehalt 750 750 750 750
Nebenleistungen1 68 71 129 122
Zwischensumme 818 821 879 872
Kurzfristige variable Vergütung 260 186 273 285
STI 2015 in virtuellen Aktien (bis Q1/2017) - - - 115
STI 2016 in virtuellen Aktien (bis Q1/2018) 206 - 219 -
STI 2017 in bar - 186 - 170
STI 2018 in bar 54 - 54 -
Langfristige variable Vergütung2 - - 87 169
LTI 2014 in bar (bis 31.12.2017) - - - 169
LTI 2013 in virtuellen Aktien (bis Q1/2018) - - 87 -
Summe 1.078 1.007 1.239 1.326
Zufluss Michael Mandel Dr. Bettina Orlopp Michael Reuther
Tsd. € Privat- und Unternehmerkunden Group Compliance, Group Human Resources, Group Legal Firmenkunden
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(seit 23 Mai 2016) (seit 1. November 2017)
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2018 2017 2018 2017 2018 2017
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Grundgehalt 750 750 750 125 750 750
Nebenleistungen1 114 102 92 20 141 130
Zwischensumme 864 852 842 145 891 880
Kurzfristige variable Vergütung 193 170 54 30 226 251
STI 2015 in virtuellen Aktien (bis Q1/2017) - - - - - 123
STI 2016 in virtuellen Aktien (bis Q1/2018) 133 - - - 178 -
STI 2017 in bar - 170 - 30 - 128
STI 2018 in bar 60 - 54 - 48 -
Langfristige variable Vergütung2 - - - - 95 174
LTI 2014 in bar (bis 31.12.2017) - - - - - 174
LTI 2013 in virtuellen Aktien (bis Q1/2018) - - - - 95 -
Summe 1.057 1.022 896 175 1.212 1.305

1 Unter Nebenleistungen sind die zugewendeten Sachbezüge, auf Sachbezüge entfallende Steuern sowie Arbeitgeberanteile zum BVV ausgewiesen.

2 Zuflüsse aus der langfristigen variablen Vergütung für die Performancejahre ab 2015 erfolgen erst ab dem Jahr 2021.

Die folgende Tabelle zeigt die Zuwendungen, bestehend aus fixer Vergütung (Grundgehalt und Nebenleistungen) und variabler Vergütung in Höhe des festgesetzten Gesamtzielerreichungsbetrags, die kurzfristigen sowie die langfristen Anteile der variablen Vergütung sowie den Minimal- und Maximalbetrag der gesamten variablen Vergütung für jedes einzelne Mitglied des Vorstands.

Abweichend von der Mustertabelle des DCGK für die gewährten Zuwendungen wird die zugeteilte variable Vergütung nicht mit dem Zielwert angegeben, das heißt, dem Wert bei einer Zielerreichung von 100 % beziehungsweise einem vergleichbaren Wert eines mittleren Wahrscheinlichkeitsszenarios. Stattdessen sind die vom Aufsichtsrat festgesetzten Gesamtzielerreichungsbeträge für jedes Vorstandsmitglied ausgewiesen. Die Tabelle berücksichtigt die tatsächliche Zielerreichung der Vorstandsmitglieder und hat daher im Hinblick auf die variable Vergütung für das abgelaufene Geschäftsjahr einen höheren Aussagewert als die Angabe bei einer fiktiven Zielerreichung von 100 %.

40 % des Gesamtzielerreichungsbetrags beziehungsweise der angegebenen Minimal- und Maximalwerte entfallen auf die kurzfristige variable Vergütung (STI). 60 % des Gesamtzielerreichungsbetrags beziehungsweise der angegebenen Minimal- und Maximalwerte entfallen auf die langfristige variable Vergütung (LTI). Beide Vergütungsbestandteile sind jeweils zur Hälfte aktienbasiert.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 13. Februar 2019 die Gesamtzielerreichungsbeträge der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2018 für die einzelnen Mitglieder des Vorstands festgesetzt. Der Gesamtzielerreichungsbetrag entspricht dabei nicht zwingend einem späteren Auszahlbetrag. Zum einen kann der Aufsichtsrat den Anteil, der auf den LTI entfällt, im Rahmen der nachträglichen Leistungsbewertung verringern, sofern sich in der Rückschau die ursprüngliche Festsetzung nicht als zutreffend erwiesen hat. Zum anderen ist die Hälfte der variablen Vergütung aktienbasiert. Änderungen des Kurses der Commerzbank-Aktie gegenüber dem Umrechnungskurs führen daher zu Veränderungen der Auszahlbeträge.

Zuwendungen Feste Vergütung Variable Vergütung
Tsd. € Grundgehalt Nebenleistungen2 kurzfristig langfristig
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STI in bar STI in virtuellen Aktien LTI in bar
--- --- --- --- --- --- ---
Martin Zielke 2018 1.313 213 88 88 132
2017 1.313 129 287 287 430
Frank Annuscheit 2018 750 134 54 54 81
2017 750 92 158 158 237
Dr. Marcus Chromik 2018 750 68 54 54 81
2017 750 71 186 186 279
Stephan Engels 2018 750 129 54 54 81
2017 750 122 170 170 255
Michael Mandel 2018 750 114 60 60 90
2017 750 102 170 170 255
Dr. Bettina Orlopp 2018 750 92 54 54 81
20174 125 20 30 30 44
Michael Reuther 2018 750 141 48 48 72
2017 750 130 128 128 192
Summe 2018 5.813 891 412 412 618
2017 5.188 666 1.129 1.129 1.692
Zuwendungen Variable Vergütung Zugewendete Gesamtvergütung1
Tsd. € langfristig LTI in virtuellen Aktien Gesamtzielerreichungsbetrag Min Max3
--- --- --- --- --- ---
Martin Zielke 132 440 0 2.443 1.966
430 1.433 0 2.443 2.875
Frank Annuscheit 81 270 0 1.500 1.154
237 790 0 1.500 1.632
Dr. Marcus Chromik 81 270 0 1.500 1.088
279 930 0 1.500 1.751
Stephan Engels 81 270 0 1.500 1.149
255 850 0 1.500 1.722
Michael Mandel 90 300 0 1.500 1.164
255 850 0 1.500 1.702
Dr. Bettina Orlopp 81 270 0 1.500 1.112
44 148 0 250 293
Michael Reuther 72 240 0 1.500 1.131
192 640 0 1.500 1.520
Summe 618 2.060 0 11.443 8.764
1.692 5.641 0 10.193 11.495

1 Die Gesamtvergütung enthält keinen Versorgungsaufwand. Dieser wird bereits im Abschnitt Altersversorgung dargestellt.

2 Unter Nebenleistungen sind die zugewendeten Sachbezüge, auf Sachbezüge entfallende Steuern sowie Arbeitgeberanteile zum BVV ausgewiesen.

3 Maximalwert im Betrachtungsjahr, das heißt ohne etwaige Kurssteigerungen des aktienbasierten Anteils.

4 Dr. Bettina Orlopp ist seit dem 1. November 2017 Mitglied des Vorstands.

Darstellung der Vorstandsvergütung nach dem Deutschen Rechnungslegungs-Standard Nr. 17 (DRS 17)

Die folgende Darstellung weist die Vorstandsvergütung gemäß den Regelungen des DRS 17 aus. Die ausgewiesenen Beträge unterscheiden sich von denjenigen, die oben angelehnt an den DCGK ausgewiesen sind. Die Ursache liegt darin, dass der Ausweis nach DRS 17 besondere Regelungen vorsieht. Die Hauptunterschiede, die zu abweichenden Werten führen, sind:

Die LTI-Komponenten des Vergütungssystems sind nach DRS 17 erst nach Durchführung der nachträglichen Leistungsbewertung und Ablauf des 5-jährigen Zurückbehaltungszeitraums anzugeben. Sie sind daher in der DRS-17-Tabelle im Gegensatz zu der Zuwendungstabelle, die an die Regelungen des DCGK angelehnt ist, nicht enthalten.
Der Wert der aktienbasierten STI-Komponente ist in der DRS-17-Tabelle mit dem Kurs am Tag der Festsetzung der Gesamtzielerreichungsbeträge durch den Aufsichtsrat anzugeben. Damit ist eine Kursentwicklung der Commerzbank-Aktie vom Beginn des Jahres bis zum Tag der Festsetzung in der Wertangabe enthalten. In der Zuwendungstabelle, die an den DCGK angelehnt ist, ist diese Komponente hingegen mit 20 % des Gesamtzielerreichungsbetrags angegeben. Dies ist der Wert vor der Umrechnung in eine Stückzahl virtueller Aktien und damit ohne eine Kursentwicklung, sodass sich dadurch regelmäßig ein abweichender Wert ergibt.

Die Angabe der Gesamtbezüge nach DRS 17 ist daher nicht mit dem Ausweis der zugewendeten Vergütung in der Tabelle, die an den DCGK angelehnt ist, vergleichbar. Die Angabe spiegelt weder eine vom Aufsichtsrat festgesetzte variable Vergütung für das Berichtsjahr wider noch stellt sie einen Auszahlbetrag dar. Die Angabe ist jedoch aus Rechnungslegungsgründen erforderlich.

Die Bezüge sind nach DRS 17 erst anzugeben, wenn die Zusage rechtsverbindlich ist. Das ist sowohl bei der Barkomponente als auch bei der aktienbasierten Komponente des LTI des Vergütungssystems erst nach Durchführung der nachträglichen Leistungsbewertung und Ablauf des 5-jährigen Zurückbehaltungszeitraums der Fall. Für den LTI des Geschäftsjahres 2018 führt der Aufsichtsrat die nachträgliche Leistungsbewertung somit erst am Ende des Jahres 2023 durch. Daher sind die Barkomponente und die aktienbasierte Komponente des LTI des Vergütungssystems in der Tabelle nicht enthalten.

Die STI-Komponenten sind hingegen im Sinne des DRS 17 bereits mit der Festsetzung der Zielerreichung durch den Aufsichtsrat nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres zugesagt. Die Barkomponente des STI ist mit 20 % des Gesamtzielerreichungsbetrags angegeben. Dies entspricht dem Auszahlbetrag. Die aktienbasierte STI-Komponente ist an die Wertentwicklung der Commerzbank-Aktie gekoppelt. Nach DRS 17 sind aktienbasierte Bezüge mit dem Wert zum Zeitpunkt der rechtsverbindlichen Zusage anzugeben, also zum Zeitpunkt der Festsetzung durch den Aufsichtsrat. Da die aktienbasierte STI-Komponente erst nach Ablauf der 12-monatigen Wartezeit ausgezahlt wird und von der Kursentwicklung der Commerzbank-Aktie abhängig ist, stellt die Tabelle dementsprechend für diese Komponente nur theoretische Werte und keine Auszahlbeträge dar. Die Auszahlbeträge ergeben sich aus der Multiplikation der angegebenen Stückzahlen der virtuellen Aktien des STI mit dem sich ergebenden Umrechnungskurs am Ende der Wartezeit.

Das Vergütungssystem sieht keine tatsächliche Gewährung von Aktien vor, sondern eine Barvergütung auf der Basis virtueller Aktien, das heißt eine Barvergütung, die auf Basis der Entwicklung des Kurses der Commerzbank-Aktie berechnet wird.

Erfolgsunabhängige Komponenten Erfolgsabhängige Komponenten
Tsd.€ mit kurzfristiger Anreizwirkung
--- --- --- --- --- --- ---
Grundgehalt Neben leistungen3 STI in bar4 STI in virtuellen Aktien5
--- --- --- --- --- --- ---
Anzahl virtueller Aktien in Stück
--- --- --- --- --- --- ---
Martin Zielke 2018 1.313 213 88 73 11.742
2017 1.313 129 287 299 23.400
Frank Annuscheit 2018 750 134 54 45 7.210
2017 750 92 158 165 12.898
Dr. Marcus Chromik 2018 750 68 54 45 7.210
20177 750 71 186 194 15.184
Stephan Engels 2018 750 129 54 45 7.210
2017 750 122 170 177 13.878
Michael Mandel 2018 750 114 60 50 8.011
20178 750 102 170 177 13.878
Dr. Bettina Orlopp 2018 750 92 54 45 7.210
20179 125 20 30 31 2.422
Michael Reuther 2018 750 141 48 40 6.409
2017 750 130 128 133 10.449
Summe 2018 5.813 891 412 343 55.002
201710 5.188 666 1.129 1.176 92.109
Erfolgsabhängige Komponenten
Tsd.€ mit langfristiger Anreizwirkung1 Gesamtbezüge gemäß DRS 172
--- --- ---
LTI 2014 in bar6
--- --- ---
Martin Zielke - 1.687
78 2.106
Frank Annuscheit - 983
80 1.245
Dr. Marcus Chromik - 917
- 1.201
Stephan Engels - 978
74 1.293
Michael Mandel - 974
- 1.199
Dr. Bettina Orlopp - 941
- 206
Michael Reuther - 979
76 1.217
Summe - 7.459
308 8.467

1 Die erfolgsabhängigen Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung werden erst nach Abschluss der nachträglichen Leistungsbewertung durch den Aufsichtsrat nach Ablauf des 5-jährigen Zurückbehaltungszeitraums gewährt; für das Geschäftsjahr 2018 somit im Jahr 2024.

2 Die als Gesamtbezüge gemäß DRS 17 für das Geschäftsjahr 2018 darzustellenden Beträge enthalten nur die Komponenten, für die seitens der Vorstandsmitglieder bereits ein rechtsverbindlicher Anspruch entstanden ist. Die gemäß DRS 17 darzustellenden Gesamtbezüge enthalten daher nicht die LTI-Komponenten für das Geschäftsjahr 2018, da für diese vor der nachträglichen Leistungsbewertung und dem Ablauf des 5-jährigen Zurückbehaltungszeitraums ein solcher Anspruch nicht entsteht.

3 Unter Nebenleistungen sind die zugewendeten Sachbezüge, auf Sachbezüge entfallende Steuern sowie Arbeitgeberanteile zum BVV ausgewiesen.

4 Auszahlbar im Jahr 2019 nach Feststellung des Gesamtzielerreichungsbetrags für 2018.

5 Auszahlbar ein Jahr nach der Auszahlung des STI in bar. Die dargestellten Beträge stellen die Werte zum Zeitpunkt der Festsetzung der variablen Vergütung

im Februar 2019 dar. Der Auszahlbetrag ist abhängig von der zukünftigen Kursentwicklung der Commerzbank-Aktie. Die Anzahl der virtuellen Aktienerrechnet sich aus dem anteiligen Gesamtzielerreichungsbetrag und dem Durchschnittskurs der Commerzbank-Aktie in den Monaten November und Dezember 2018.

6 Gemäß DRS 17 ist für das Vorjahr auch der nach Ende des 4-Jahres-Zeitraums 2014 bis 2017 und Feststellung des Jahresabschlusses 2017 fällige Baranteil der LTI-EVA-Komponente 2014 anzugeben. Der Baranteil der LTI-Aktienkomponente 2014 sowie die Aktienanteile dieser beiden LTI-Komponenten sind bereits im Geschäftsbericht 2014 angegeben und sind gemäß DRS 17 nicht erneut zu nennen.

7 Dr. Marcus Chromik ist seit dem 1. Januar 2016 Mitglied des Vorstands.

8 Michael Mandel ist seit dem 23. Mai 2016 Mitglied des Vorstands.

9 Dr. Bettina Orlopp ist seit dem 1. November 2017 Mitglied des Vorstands.

10 Die Summen 2017 für den LTI 2014 in bar sowie für die Gesamtbezüge gemäß DRS 17sind geringer als im Vergütungsbericht 2017 ausgewiesen, da der

LTI 2014 in bar für Martin Blessing in Höhe von 136 Tsd. Euro und für Markus Beumer in Höhe von 74 Tsd. Euro in den Summen für 2017 jetzt nicht mehr enthalten ist.

Kredite an Mitglieder des Vorstands

Kredite an Vorstandsmitglieder wurden mit Laufzeiten von bis auf Weiteres und letzter Fälligkeit im Jahr 2051 sowie zu Zinssätzen zwischen 0,7 und 2,8 %, bei Überziehungen in Einzelfällen bis zu 9,5 %, herausgelegt. Die Kredite, hauptsächlich Immobilienfinanzierungen, sind zu marktüblichen Bedingungen besichert, soweit erforderlich mit Grundschulden oder Pfandrechten.

Zum Bilanzstichtag betrugen die an Mitglieder des Vorstands gewährten Kredite insgesamt 3.494 Tsd. Euro; im Vorjahr waren es 3.129 Tsd. Euro. Im Jahr 2018 sind Tilgungen in Höhe von 308 Tsd. Euro erfolgt. Zugunsten der Vorstandsmitglieder wurden im Berichtsjahr mit Ausnahme von Mietavalen keine Haftungsverhältnisse seitens der Commerzbank Aktiengesellschaft eingegangen.

Anpassung des Vorstandsvergütungssystems ab dem 1. Januar 2019

Der Aufsichtsrat der Commerzbank Aktiengesellschaft hat am 7. November 2018 das Vergütungssystem zum einen an die Anforderungen der novellierten Institutsvergütungsverordnung vom 4. August 2017 angepasst. Zum anderen hat er beschlossen, variable Vergütungsbestandteile teilweise in fixe Vergütungsbestandteile umzuwandeln. Die Änderungen gelten seit dem 1. Januar 2019 und sind mit allen Vorstandsmitgliedern vertraglich vereinbart. Hervorzuheben sind folgende Aspekte:

Im Vergütungssystem ist eine Clawback-Regelung enthalten. Sie ermöglicht eine Rückforderung bereits ausgezahlter variabler Vergütung über einen Zeitraum von bis zu 7 Jahren seit der Auszahlung und ein Erlöschen noch nicht ausgezahlter variabler Vergütung. Die Regelung greift unter den in § 20 Abs. 6 in Verbindung mit § 18 Abs. 5 Satz 3 Nummer 1 und 2 Institutsvergütungsverordnung geregelten Voraussetzungen ein. Dies ist beispielsweise bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen eines Vorstandsmitglieds oder der Verantwortung für erhebliche Verluste der Fall.
Alle aufsichtsrechtlich erforderlichen Parameter für die Prüfung, ob ein Gesamtbetrag der variablen Vergütungen zur Verfügung gestellt werden darf, werden einer Gesamtschau unterzogen.
Bei neu bestellten Vorstandsmitgliedern verlängert sich der Zurückbehaltungszeitraum künftig für das erste Jahr der Bestellung um zwei Jahre auf 7 Jahre und für das zweite Jahr der Bestellung um ein Jahr auf 6 Jahre.
Die nachträgliche Leistungsbewertung für den LTI erfolgt nicht mehr anhand festgelegter Kriterien mit Materialitätsschwellen, sondern durch eine vollständige Überprüfung der ursprünglichen Entscheidung zur Festsetzung der variablen Vergütung.
Dividendenzahlungen während des Zurückbehaltungszeitraums werden hinsichtlich der gewährten virtuellen Aktien nicht mehr ausgeglichen.

Ferner hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass variable Vergütungsbestandteile teilweise in fixe Vergütungsbestandteile umgewandelt werden. Das feste Jahresgrundgehalt der ordentlichen Vorstandsmitglieder hat der Aufsichtsrat von 750 Tsd. Euro auf 990 Tsd. Euro erhöht und den Zielbetrag der variablen Vergütung im Gegenzug von 1 Mio. Euro auf 660 Tsd. Euro reduziert. Die Gesamtzielvergütung (festes Jahresgrundgehalt und Zielbetrag der variablen Vergütung) liegt dadurch um 100 Tsd. Euro unter dem bisherigen Betrag. Das feste Jahresgrundgehalt des Vorstandsvorsitzenden wurde von 1.312.500 Euro auf 1.674.247 Euro erhöht und der Zielbetrag der variablen Vergütung von 1.628.640 Euro auf 1.116.165 Euro reduziert. Die Gesamtzielvergütung des Vorstandsvorsitzenden liegt demnach um 150.728 Euro unter dem bisherigen Wert.

Aufsichtsrat

Grundzüge des Vergütungssystems und Vergütung für das Geschäftsjahr 2018

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 15 der Satzung geregelt; die derzeit gültige Fassung wurde von der Hauptversammlung am 20. April 2016 beschlossen.

Nach dem Vergütungssystem erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für das jeweilige Geschäftsjahr eine Grundvergütung in Höhe von 80 Tsd. Euro. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Dreifache, sein Stellvertreter das Doppelte dieser Vergütung.

Für die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss und für die Mitgliedschaft im Risikoausschuss erhalten die Aufsichtsratsmitglieder jeweils zusätzlich eine Vergütung von jährlich 30 Tsd. Euro. Für die Mitgliedschaft in einem anderen Aufsichtsratsausschuss, der mindestens einmal im Kalenderjahr tagt, erhalten die Ausschussmitglieder zusätzlich eine Vergütung von jährlich 20 Tsd. Euro. Der Ausschussvorsitzende erhält jeweils das Doppelte dieser Beträge. Diese zusätzliche Vergütung wird für maximal 3 Ausschussmandate gezahlt, wobei die drei am höchsten vergüteten Ämter herangezogen werden. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat beziehungsweise einem Aufsichtsratsausschuss angehört haben, erhalten für dieses Geschäftsjahr eine im Verhältnis der Zeit geringere anteilige Vergütung. Darüber hinaus erhält jedes Aufsichtsratsmitglied je Teilnahme an einer Sitzung oder Telefonkonferenz des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld von 1,5 Tsd. Euro. Für mehrere Sitzungen oder Telefonkonferenzen, die an einem Tag stattfinden, wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt. Die Grundvergütung, die Ausschussvergütung und das Sitzungsgeld sind jeweils zum Ende des Geschäftsjahres zahlbar.

Die Commerzbank Aktiengesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern die durch die Ausübung des Amts entstehenden Auslagen und eine etwaige auf die Vergütung oder den Auslagenersatz entfallende Umsatzsteuer. Dem Aufsichtsratsvorsitzenden werden in angemessenem Umfang personelle und sachliche Ausstattung zur Verfügung gestellt sowie insbesondere Reisekosten für durch seine Funktion veranlasste Repräsentationsaufgaben und Kosten für aufgrund seiner Funktion gebotene Sicherheitsmaßnahmen erstattet.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für das Geschäftsjahr 2018 damit eine Vergütung von netto insgesamt 3.174,0 Tsd. Euro

(Vorjahr: 2.936,3 Tsd. Euro). Davon entfallen auf die Grundvergütung 1.842,2 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.839,8 Tsd. Euro) und auf die Ausschussvergütung 910,3 Tsd. Euro (Vorjahr: 765,0 Tsd. Euro). Auf das Sitzungsgeld entfallen 421,5 Tsd. Euro (Vorjahr: 331,5 Tsd. Euro).

Die Vergütung verteilt sich auf die einzelnen Mitglieder wie folgt:

Tsd. € Grundvergütung Ausschussvergütung Sitzungsgeld Summe
Dr. Stefan Schmittmann (seit 8. Mai 2018) 2018 155,3 77,7 15,0 248,0
2017 - - - -
Klaus-Peter Müller (bis 8. Mai 2018) 2018 85,3 42,7 9,0 137,0
2017 240,0 120,0 19,5 379,5
Uwe Tschäge 2018 160,0 60,0 22,5 242,5
2017 160,0 60,0 15,0 235,0
Hans-Hermann Altenschmidt (bis 8. Mai 2018) 2018 28,4 24,9 15,0 68,3
2017 80,0 70,0 22,5 172,5
Heike Anscheit 2018 80,0 12,9 13,5 106,4
2017 80,0 - 12,0 92,0
Alexander Boursanoff (seit 8. Mai 2018) 2018 51,8 - 10,5 62,3
2017 - - - -
Gunnar de Buhr 2018 80,0 50,0 24,0 154,0
2017 80,0 49,9 21,0 150,9
Stefan Burghardt 2018 80,0 50,0 19,5 149,5
2017 80,0 46,8 18,0 144,8
Sabine Ursula Dietrich 2018 80,0 45,9 15,0 140,9
2017 80,0 20,0 13,5 113,5
Monika Fink (seit 8. Mai 2018) 2018 51,8 19,4 15,0 86,2
2017 - - - -
Karl-Heinz Flöther (bis 8. Mai 2018) 2018 28,4 10,7 10,5 49,6
2017 80,0 30,0 19,5 129,5
Dr. Tobias Guldimann (seit 3. Mai 2017) 2018 80,0 68,9 27,0 175,9
2017 52,7 15,8 10,5 79,0
Dr. Rainer Hillebrand (seit 8. Mai 2018) 2018 51,8 32,3 10,5 94,6
2017 - - - -
Christian Höhn (seit 8. Mai 2018) 2018 51,8 38,8 13,5 104,1
2017 - - - -
Stefan Jennes (1. Februar 2017 bis 8. Mai 2018) 2018 28,4 - 4,5 32,9
2017 73,3 - 12,0 85,3
Kerstin Jerchel (seit 8. Mai 2018) 2018 51,8 - 10,5 62,3
2017 - - - -
Dr. Markus Kerber 2018 80,0 70,0 25,5 175,5
2017 80,0 70,0 21,0 171,0
Alexandra Krieger 2018 80,0 - 13,5 93,5
2017 80,0 - 12,0 92,0
Oliver Leiberich (bis 8. Mai 2018) 2018 28,4 - 4,5 32,9
2017 80,0 - 12,0 92,0
Dr. Stefan Lippe (bis 8. Mai 2018) 2018 28,4 10,7 7,5 46,6
2017 80,0 30,0 13,5 123,5
Beate Mensch (bis 8. Mai 2018) 2018 28,4 - 3,0 31,4
2017 80,0 - 12,0 92,0
Anja Mikus 2018 80,0 62,9 25,5 168,4
2017 80,0 50,0 22,5 152,5
Dr. Roger Müller (bis 3. Mai 2017) 2018 - - - -
2017 27,1 - 3,0 30,1
Dr. Victoria Ossadnik (seit 8. Mai 2018) 2018 51,8 12,9 10,5 75,2
2017 - - - -
Dr. Helmut Perlet (bis 8. Mai 2018) 2018 28,4 32,0 10,5 70,9
2017 80,0 90,0 21,0 191,0
Mark Roach (bis 8. Mai 2018) 2018 28,4 - 4,5 32,9
2017 80,0 - 10,5 90,5
Margit Schoffer (bis 31. Januar 2017) 2018 - - - -
2017 6,7 2,5 1,5 10,7
Robin J. Stalker (seit 8. Mai 2018) 2018 51,8 38,8 18,0 108,6
2017 - - - -
Nicholas Teller 2018 80,0 80,0 25,5 185,5
2017 80,0 80,0 19,5 179,5
Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell 2018 80,0 55,9 25,5 161,4
2017 80,0 30,0 19,5 129,5
Stefan Wittmann (seit 8. Mai 2018) 2018 51,8 12,9 12,0 76,7
2017 - - - -
Summe 2018 1.842,2 910,3 421,5 3.174,0
2017 1.839,8 765,0 331,5 2.936,3

Beratungs- und Vermittlungsleistungen sowie andere persönliche Leistungen wurden durch Mitglieder des Aufsichtsrats auch im Jahr 2018 nicht erbracht. Entsprechend wurden keine zusätzlichen Vergütungen gewährt.

Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats

Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats wurden mit Laufzeiten von bis auf Weiteres und letzter Fälligkeit im Jahr 2042 sowie zu Zinssätzen zwischen 1,0 und 4,7 %, bei Überziehungen in Einzelfällen bis zu 9,5 %, herausgelegt. Die Kredite, hauptsächlich Immobilienfinanzierungen, sind zu marktüblichen Bedingungen besichert, soweit erforderlich mit Grundschulden oder Pfandrechten.

Zum Bilanzstichtag betrugen die an Mitglieder des Aufsichtsrats gewährten Kredite insgesamt 1.578 Tsd. Euro; im Vorjahr waren es 3.560 Tsd. Euro. Im Jahr 2018 sind Tilgungen in Höhe von 34 Tsd. Euro erfolgt. Der weitere Rückgang der Kredite ist auf den Wechsel von Aufsichtsratsmitgliedern zurückzuführen. Zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats wurden im Berichtsjahr keine Haftungsverhältnisse seitens der Commerzbank Aktiengesellschaft eingegangen.

Sonstige Angaben

D&O-Versicherung

Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O). Für Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder beträgt der Selbstbehalt jeweils 10 % des Schadens, für alle Versicherungsfälle in einem Jahr höchstens jedoch das Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung.

Erwerb oder Veräußerung von Aktien der Gesellschaft

Nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 besteht eine Mitteilungs- und Veröffentlichungspflicht für Geschäfte von Führungskräften börsennotierter Unternehmen sowie von Personen, die in enger Beziehung zu ihnen stehen. Danach sind Eigengeschäfte dieser Personen mit Aktien oder Schuldtiteln der Commerzbank Aktiengesellschaft oder damit verbundener Derivate oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten meldepflichtig, nachdem innerhalb eines Kalenderjahres ein Gesamtvolumen von 5 Tsd. Euro erreicht worden ist. Die Meldepflicht besteht für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Die der Commerzbank Aktiengesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 gemeldeten Geschäfte sind nachfolgend aufgeführt:

Geschäftstag Name des Meldepflichtigen Angehöriger Teilnehmerkreis Kauf/ Verkauf Stückzahl Preis

15.5.2018 Martin Zielke Vorstand Kauf 4.300 10,9982
15.5.2018 Frank Annuscheit Vorstand Kauf 4.600 10,9982
15.5.2018 Stephan Engels Vorstand Kauf 4.000 10,9982
15.5.2018 Michael Reuther Vorstand Kauf 4.600 10,9982
Geschäftstag Geschäftsvolumen I

15.5.2018 47.292,26
15.5.2018 50.591,72
15.5.2018 43.992,80
15.5.2018 50.591,72

Angaben gemäß § 289 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Übernahmerechtliche Angaben gemäß § 289a Abs. 1 HGB und erläuternder Bericht

Zusammensetzung des Grundkapitals

Das Grundkapital der Commerzbank betrug zum Ende des Geschäftsjahres 1.252.357.634,00 Euro. Es ist eingeteilt in 1.252.357.634 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Die Commerzbank hat lediglich Stammaktien ausgegeben, mit denen die gleichen Rechte und Pflichten verbunden sind. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.

Stimmrechts- und Übertragungsbeschränkungen; Art der Stimmrechtskontrolle bei Mitarbeiterbeteiligung

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind uns nicht bekannt. Mitarbeiter, die Aktien der Commerzbank halten, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionäre nach Maßgabe von Gesetz und Satzung aus.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands; Änderungen der Satzung

Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat nach Maßgabe des § 84 AktG und § 6 Abs. 2 der Satzung bestellt und abberufen. Vor der Bestellung von Vorstandsmitgliedern muss der BaFin, der Deutschen Bundesbank und der EZB nachgewiesen werden, dass diese zuverlässig, fachlich geeignet und in ausreichendem Maße zeitlich verfügbar sind. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass sie in ausreichendem Maße theoretische und praktische Kenntnisse in den Geschäften der Bank sowie Leitungserfahrung haben (§ 24 Abs. 1 Nr. 1, § 25c Abs. 1 KWG, Art. 93 EU-Verordnung Nr. 468/2014 (SSM Rahmenverordnung)). Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen; im Übrigen legt der Aufsichtsrat gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung die Anzahl der Vorstandsmitglieder fest. Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, ohne dass der Aufsichtsrat eine entsprechende Bestellung vornimmt, so wird dieses in dringenden Fällen nach Maßgabe des § 85 AktG gerichtlich bestellt. Jede Satzungsänderung bedarf gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Soweit das Gesetz nicht zwingend eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, genügt ergänzend die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals (§ 19 Abs. 3 Satz 2 der Satzung). Die Befugnis zu Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, ist gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung in Übereinstimmung mit § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG auf den Aufsichtsrat übertragen worden.

Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von insgesamt 569.253.470,00 Euro durch Ausgabe neuer Aktien nach § 4 Abs. 3 (Genehmigtes Kapital 2015) der am 31. Dezember 2018 geltenden Satzung ermächtigt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht in bestimmten Fällen auszuschließen.

Außerdem hat die Hauptversammlung vom 30. April 2015 den Vorstand zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder hybriden Schuldverschreibungen (mit oder ohne Wandlungs- oder Optionsrecht beziehungsweise -pflicht) gegen Bar- oder Sachleistung im Gesamtnennbetrag von bis zu 13.600.000.000,00 Euro ermächtigt. Die Finanzinstrumente können auch so ausgestaltet werden, dass sie zum Zeitpunkt der Ausgabe als Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals (Additional Tier 1 Capital) anerkannt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auf die Finanzinstrumente in bestimmten Fällen auszuschließen. Für die Ausgabe von Finanzinstrumenten mit Wandlungs- oder Optionsrechten beziehungsweise -pflichten steht nach § 4 Abs. 4 der Satzung ein Bedingtes Kapital von bis zu 569.253.470,00 Euro zur Verfügung (Bedingtes Kapital 2015).

Für die Einzelheiten des Genehmigten und des Bedingten Kapitals, insbesondere zu Laufzeiten und Ausübungsbedingungen, verweisen wir auf die ausführlichen Erläuterungen im Anhang Nummer 30 und Nummer 31.

Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 30. April 2015 nach § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG ermächtigt, bis zum 29. April 2020 zum Zweck des Wertpapierhandels eigene Aktien zu erwerben und zu veräußern. Der Bestand der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien darf am Ende eines jeden Tages 5 % des Grundkapitals der Commerzbank Aktiengesellschaft nicht übersteigen. Der Preis, zu dem jeweils eine eigene Aktie erworben wird, darf den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise beziehungsweise vergleichbare Nachfolgepreise der Commerzbank-Aktie im Xetra-Handel beziehungsweise in einem dem Xetra-System vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den drei dem jeweiligen Tag des Erwerbs vorangehenden Börsentagen um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Wesentliche Vereinbarungen bei einem Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebots

Die Commerzbank hat im Rahmen von ISDA Master Agreements mit einem Teil der Vertragspartner für den Fall eines Kontrollwechsels bei der Commerzbank ein außerordentliches Kündigungsrecht zugunsten dieser Vertragspartner vereinbart. In der Regel setzt das Kündigungsrecht zusätzlich eine wesentliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit der Commerzbank voraus. Die unter diesen Master Agreements abgeschlossenen Einzelverträge wären im Falle einer solchen Kündigung zum Marktwert abzurechnen, der börsentäglich ermittelt werden kann. Es ist aber nicht auszuschließen, dass die Kündigung eines Kunden mit besonders großem Geschäftsvolumen im Einzelfall aufgrund der möglichen Zahlungsverpflichtungen der Bank dennoch wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Commerzbank haben kann.

Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots

Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots sind weder mit Vorstandsmitgliedern noch mit Mitarbeitern der Commerzbank getroffen worden.

Beteiligungen am Kapital von mehr als 10 vom Hundert der Stimmrechte

Gemäß der Stimmrechtsmitteilung vom 4. Juni 2013 ist der Finanzmarktstabilisierungsfonds an der Commerzbank Aktiengesellschaft mit 17,15 vom Hundert am stimmberechtigten Kapital beteiligt. Sofern der damals gemeldete Stimmrechtsanteil unverändert geblieben ist, wäre der Finanzmarktstabilisierungsfonds nach Durchführung der Kapitalerhöhung im April 2015 an der Commerzbank Aktiengesellschaft noch mit etwa 15,6 vom Hundert am stimmberechtigten Kapital beteiligt.

Angaben gemäß § 289 Abs. 4 HGB

Ziel des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Finanzberichterstattung ist es, dass der Jahresabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft und des Commerzbank-Konzerns gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften nach HGB und IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. In der Commerzbank sind das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem - beide mit Blick auf die Finanzberichterstattung - miteinander verknüpft. Im Folgenden wird daher der Begriff "IKS" ("Internes Kontrollsystem") verwendet. Details des Risikomanagementsystems können dem Risikobericht auf Seite 44 ff. entnommen werden.

Das Ziel einer ordnungsgemäßen und verlässlichen Finanzberichterstattung ist dadurch gefährdet, dass wesentliche Informationen in der Finanzberichterstattung fehlerhaft sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob dies durch einen einzelnen Sachverhalt oder erst durch die Kombination mehrerer Sachverhalte gegeben ist.

Risiken für die Finanzberichterstattung können durch Fehler in den Rechnungslegungsprozessen entstehen. Zudem kann betrügerisches Verhalten zu einer fehlerhaften Darstellung von Informationen führen. Daher ist von der Bank sicherzustellen, dass die Risiken bezüglich einer fehlerhaften Darstellung, Bewertung oder Ausweises von wesentlichen Informationen im Rahmen der Finanzberichterstattung minimiert werden.

Das IKS der Commerzbank ist darauf ausgerichtet, eine hinreichende Sicherheit bezüglich der Einhaltung geltender rechtlicher Anforderungen, der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit sowie der Vollständigkeit und Richtigkeit der Finanzberichterstattung zu gewährleisten. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die implementierten Methoden und Verfahren des IKS unbeabsichtigte Fehler oder Betrugsfälle nicht vollständig ausschließen können und somit zwar keine absolute, aber dennoch eine hinreichende Sicherheit bieten.

Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien

In § 289 Abs. 4 HGB ist vom Gesetzgeber vorgegeben, dass kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften im Lagebericht die wesentlichen Merkmale ihres IKS beschreiben. In der Commerzbank sind die in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (Ma-Risk) getroffenen Grundsätze zur institutsspezifischen Ausgestaltung des internen Kontrollsystems umgesetzt.

Grundlage für die Gestaltung des internen Kontrollsystems der Bank ist das vom "Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission" (COSO) entwickelte und international gültige Rahmenwerk. Die Commerzbank leitet hieraus folgende Ziele ab:

Effektivität und Effizienz der Geschäftsprozesse,
Einhaltung der gültigen Gesetze und Vorschriften und
Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung.

Im Hinblick auf die von COSO geforderte Risikobeurteilung des Rechnungslegungsprozesses (wie zum Beispiel Sicherstellung der Vollständigkeit der erfassten Transaktionen oder der korrekten bilanziellen Bewertung) bezüglich der Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung orientiert sich die Bank an den Empfehlungen des "International Standard on Auditing (ISA) 315".

Organisation

Eine wesentliche Basis für eine solide Unternehmensführung mit entsprechender Ausgestaltung einer unter Risikoaspekten orientierten strategischen Ausrichtung des Gesamtkonzerns ist die Schriftlich Fixierte Ordnung (SFO). Die SFO ist als die nachvollziehbare sowie laufend zu aktualisierende Darstellung der Aufbau- und Ablauforganisation einschließlich des Kompetenzgefüges eines Unternehmens definiert. Der verbindliche, regulatorisch geforderte Standard für die Ablauforganisation wird mit der SFO-Policy sowie dem Process Framework gesetzt. Diese bilden den Rahmen für Prozessbeschreibungen und weitere Anweisungen. Die Dokumentation und Aktualisierung der Aufbauorganisation wird als Teil der SFO verstanden und gibt als Governance Framework für alle Unternehmenseinheiten einheitliche und verbindliche Mindestanforderungen vor. Primäres Merkmal ist das Prinzip der eindeutigen Verantwortungszuweisung, ausgehend vom Geschäftsverteilungsplan für den Gesamtvorstand bis hin zur Einzelsachkostenkompetenz auf den darunterliegenden Führungsebenen. Der Umfang und die Ausgestaltung des Governance Framework orientieren sich sowohl an rechtlichen und regulatorischen Anforderungen als auch an der durch den Gesamtvorstand verabschiedeten "Unternehmensverfassung der Commerzbank". Daher übersetzt das Governance Framework wesentliche Leitgedanken der Unternehmensverfassung in praktische Regelungen und beinhaltet folgende Elemente:

Geschäftsverteilungsplan für den Gesamtvorstand,
Geschäftsordnungen,
Organigramme,
Geschäftsaufträge und
Kompetenzregelungen für Sachkosten.

Die organisatorischen Kontroll- und Überwachungselemente zur Sicherstellung eines funktionsfähigen und effizienten Kontrollgefüges werden in der Commerzbank AG in drei hintereinander geschalteten Ebenen eingeordnet. Das "Three Lines of Defence"-Modell ist als zentraler Bestandteil in der Unternehmensverfassung verankert. Zudem sind inhaltlich nicht miteinander zu vereinbarende Aufgaben in der Bank nach dem Prinzip der Funktionstrennung in unterschiedlichen Bereichen organisiert. Zusätzlich werden zur Minimierung der Risiken in der Finanzberichterstattung wesentliche Kontrollen im Vieraugenprinzip durchgeführt.

In Anlehnung an die MaRisk liegt die Verantwortung für Implementierung, Umsetzung, Durchführung, Weiterentwicklung und Überprüfung des bankweiten IKS beim Gesamtvorstand. Während der Gesamtvorstand die Ausgestaltung und den Nachweis der Angemessenheit des konzernweiten IKS verantwortet, trägt der CFO die Verantwortung für die Ausgestaltung und die Effektivität des IKS für die Finanzberichterstattung. Er ist verantwortlich für die Gestaltung des IKS durch angemessene und wirksame Kontrollschritte und deren Einbettung in die jeweiligen Prozesse. Dem Gesamtvorstand obliegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung des Einzel- und Konzernabschlusses.

In der Überwachung der Finanzberichterstattung wird der Aufsichtsrat vornehmlich durch den eigens hierfür geschaffenen Prüfungsausschuss unterstützt. Dieser unterstützt in der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, insbesondere des internen Kontrollsystems, der Compliance und des internen Revisionssystems. Zusätzlich unterstützt er bei der Überwachung der Durchführung der Abschlussprüfungen, insbesondere hinsichtlich der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen. Weiterhin überwacht der Prüfungsausschuss die Behebung der vom Prüfer festgestellten Mängel im Rahmen der Mängelverfolgung und Berichterstattung durch die Interne Revision.

Die Interne Revision (Group Audit) berichtet unterjährig an den Aufsichtsrat beziehungsweise die von ihm eingesetzten Ausschüsse über die Revisionsarbeit und deren wesentliche Ergebnisse.

Für die Erstellung der Abschlüsse im Einklang mit den jeweiligen Gesetzen sowie internen und externen Richtlinien ist der direkt dem CFO unterstellte Bereich Group Finance (GM-F) zuständig.

Innerhalb von GM-F ist die Abteilung Accounting and Controlling Policies & Guidelines mit der intranetbasierten Bereitstellung von Bilanzierungsrichtlinien betraut. Die Umsetzung dieser Bilanzierungsrichtlinien unterstützt eine konzernweit konsistente und korrekte Bilanzierung.

GM-F wird im Hinblick auf die Rechnungslegung von weiteren Konzernbereichen der Bank unterstützt. Insbesondere ist hier der Konzernbereich Group Information Technology zu nennen, der die Verantwortung für die Bereitstellung und die technische Weiterentwicklung der in der Rechnungslegung eingesetzten IT-Systeme trägt.

Kontrollen zur Risikominimierung

Kontrollen sind in der Bank technisch oder manuell (organisatorisch) direkt in die betrieblichen Abläufe integriert. Technische Kontrollen werden in den verwendeten IT-Systemen eingesetzt und bestehen beispielsweise aus Kontrollsummen und Prüfziffern. Ergänzt werden die technischen Kontrollen häufig um manuelle Kontrollbestandteile wie zum Beispiel Bildschirmfreigaben, die von dem zuständigen Personal durchgeführt werden. Die Qualität der Daten bei der technischen Ersterfassung sind durch die organisatorischen Maßnahmen des Vieraugenprinzips, der Kompetenzregelungen, der Funktionstrennung und die technischen Maßnahmen bei der Vergabe von IT-Berechtigungen sichergestellt. In der weiteren Datenverarbeitung stellen zusätzliche Kontrollen die Vollständigkeit und Richtigkeit der übernommenen Daten sicher.

Überwachung durch Group Audit

Group Audit (GM-A) erbringt im Auftrag des Vorstands unabhängig, objektiv und risikoorientiert Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, die darauf ausgerichtet sind, die Geschäftsprozesse der Commerzbank hinsichtlich Ordnungsmäßigkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit zu beurteilen und diesbezüglich Optimierungspotenzial aufzuzeigen. GM-A unterstützt den Vorstand, indem systematisch und zielgerichtet die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements, des internen Kontrollsystems sowie der Geschäftsprozesse bewertet, wesentliche Projekte revisorisch begleitet und Empfehlungen ausgesprochen werden. Hierdurch wird zur Sicherung der geschäftlichen Vorgänge und Vermögenswerte beigetragen.

GM-A ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und diesem berichtspflichtig. GM-A nimmt seine Aufgaben selbstständig und unabhängig wahr. Insbesondere bei der Berichterstattung und der Wertung der Prüfungsergebnisse ist GM-A keinen Weisungen unterworfen. Ausgehend von den MaRisk erstreckt sich die Prüfungstätigkeit auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes grundsätzlich auf alle Aktivitäten und Prozesse des Konzerns, unabhängig davon, ob diese innerhalb des Konzerns erfolgen oder ob sie ausgelagert sind. GM-A ist als Konzernrevision im Rahmen des Risikomanagements der Gruppe ergänzend zu Revisionsabteilungen in Tochtergesellschaften tätig. Die Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS umfasst die Risikomanagement- und Risikocontrollingsysteme, das Berichtswesen, die Informationssysteme sowie die Finanzberichterstattung. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben hat GM-A ein uneingeschränktes Informationsrecht.

Über jede Prüfung erstellt GM-A zeitnah einen schriftlichen Bericht, der unter anderem den zuständigen Vorstandsmitgliedern zugeht. Auf der Grundlage der Prüfungsberichte überwacht und dokumentiert GM-A die fristgerechte Beseitigung der festgestellten Mängel. Bei Nichtbeachtung kommt ein Eskalationsverfahren zur Anwendung. Darüber hinaus erstellt GM-A einen Jahresbericht über die von GM-A im Laufe des Geschäftsjahres durchgeführten Prüfungen, die festgestellten wesentlichen Mängel sowie die ergriffenen Maßnahmen und legt diesen dem Vorstand vor.

Prozess der Finanzberichterstattung

Die Prozesse im Rechnungswesen der Commerzbank werden von IT-Systemen unterstützt, die in die jeweiligen Prozessabläufe integriert sind. Der Jahresabschluss der Commerzbank AG Inland erfolgt mit einer Finanzarchitektur - bestehend aus einem neuen Financial Data Warehouse als konsistenter Grunddatenhaushalt und einer SAP-Standardsoftware für die Finanzfunktion. Damit existiert für den IFRS- sowie HGB-Abschluss eine einheitliche Lösung für die AG Inland auf Basis konsistenter Finanzdaten.

Im Rahmen der Meldeprozesse für die Finanzberichterstattung werden alle Informationen, die für die Abschlusserstellung des Commerzbank-Konzerns nach IFRS und der Commerzbank Aktiengesellschaft nach HGB relevant sind, durch die Meldestellen an GM-F übermittelt. Die Übermittlung der Daten erfolgt mittels einer Funktionalität zur Onlinedatenerfassung direkt in die Konsolidierungssoftware SAP EC-CS, die an die Bedürfnisse der Bank angepasst ist. Tochtergesellschaften melden IFRS-Daten, von den inländischen und ausländischen Niederlassungen werden zusätzlich HGB-Meldungen erstellt. Die Daten werden automatisch auf Konsistenz geprüft, bevor sie an GM-F übermittelt werden. Wenn die hinterlegten Plausibilitätsprüfungen erfolgreich durchlaufen sind, können die einzelnen Zumeldungen finalisiert werden. Auf Basis dieser Daten werden in GM-F weitere Plausibilitätskontrollen durchgeführt. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Kontrollen werden die Einzelabschlusserstellung der Commerzbank Aktiengesellschaft und sämtliche Konsolidierungsschritte für die Konzernabschlusserstellung durchgeführt. Die Maßnahmen zur Erstellung des Konzernabschlusses bestehen dabei aus einzelnen Konsolidierungsschritten (wie Kapital-, Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung), der Währungsumrechnung und der Zwischengewinneliminierung.

Die IFRS-Berichterstattung nach unternehmensspezifischen Segmenten ist durch ein separates IT-System gewährleistet. Dabei findet eine Abstimmung mit den Daten aus dem Rechnungswesen statt.

Maßnahmen zur weiteren Verfeinerung des IKS bezüglich der Finanzberichterstattung

Das IKS bezüglich der Finanzberichterstattung ist an die Bedürfnisse des Commerzbank-Konzerns angepasst. Dabei wird es laufend weiterentwickelt. Zu diesem Zweck wurde das Control Environment Finance (CEF) fest in Group Finance implementiert. Basis für CEF ist die sogenannte "Prozesslandkarte" von GM-F. In dieser Prozesslandkarte werden top-down alle wesentlichen Prozesse aufgeführt, mittels Ablaufbeschreibungen verfeinert und die Risiken hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung in Anlehnung an das COSO-Rahmenwerk identifiziert. Hierbei lehnt sich die Bank zusätzlich an die Empfehlungen des ISA 315 an. Dabei wird geprüft, ob ein Risiko folgenden drei Kategorien und deren Ausprägungen zugeordnet werden kann:

Aussagen zu Arten von Geschäftsvorfällen: Eintritt, Vollständigkeit, Richtigkeit, Periodenabgrenzung, Kontenzuordnung;
Aussagen zu Kontensalden am Abschlussstichtag: Vorhandensein, Rechte und Verpflichtungen, Vollständigkeit, Bewertung und Zuordnung;
Aussagen zur Darstellung im Abschluss und zu den Abschlussangaben: Eintritt sowie Rechte und Verpflichtungen, Vollständigkeit, Ausweis und Verständlichkeit, Richtigkeit und Bewertung.

Zur Minimierung der identifizierten Risiken sind entsprechende Kontrollen implementiert, die dadurch ebenfalls den Kategorien und Ausprägungen des ISA 315 zugeordnet werden. Für die Wirksamkeit des IKS sind die Ausgestaltung der Kontrollen durch angemessene Kontrollschritte und deren Einbettung in den jeweiligen Prozess sowie die operative Durchführung der Kontrollen die entscheidenden Faktoren zur Risikominimierung.

Das IKS wird mit Blick auf die Finanzberichterstattung dabei durch eine regelmäßige Bewertung von Effektivität und Effizienz der Schlüsselkontrollen sowie mittels einer regelmäßigen Überprüfung der Kontrolldurchführung gestärkt.

Durch diese Vorgehensweise ist gewährleistet, dass Risiken erkannt, minimiert und eventuelle operative Fehlentwicklungen vermieden werden können.

Sonstiges

Nach dem Bilanzstichtag gab es keine wesentlichen Änderungen am IKS der Finanzberichterstattung.

Angaben gemäß § 340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit § 289b Abs. 3 HGB

Die Angaben gemäß § 340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit § 289b Abs. 3 HGB sind als zusammengefasster gesonderter nichtfinanzieller Bericht im Geschäftsbericht des Commerzbank-Konzerns auf Seite 48 ff. enthalten beziehungsweise zu finden unter https://www.commerzbank.de/NFE2018.

Corporate-Governance-Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB

Corporate Governance im Sinne einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung und -kontrolle, die auf nachhaltige Wertschaffung ausgerichtet ist, hat in der Commerzbank seit jeher einen hohen Stellenwert. Daher unterstützen wir - Vorstand und Aufsichtsrat - den Deutschen Corporate Governance Kodex und die damit verfolgten Ziele und Zwecke ausdrücklich.

Nachfolgend erläutern wir die Corporate Governance in der Commerzbank gemäß Nummer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Dieser Bericht enthält zudem die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB.

Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Bank erklärt jährlich, ob den Verhaltensempfehlungen der Kommission entsprochen wurde und wird, und erläutert, weshalb einzelne Empfehlungen nicht umgesetzt werden. Diese Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat wird auf den Internetseiten der Commerzbank (https://www.commerzbank.de) veröffentlicht. Dort findet sich auch ein Archiv mit den Entsprechenserklärungen seit 2002. Die aktuelle Erklärung wurde im November 2018 abgegeben.

Die Commerzbank erfüllt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nahezu vollständig; sie weicht davon lediglich in wenigen Punkten ab:

Nummer 4.2.1 des Kodex empfiehlt, dass eine Geschäftsordnung die Arbeit des Vorstands inklusive der Ressortverteilung der Vorstandsmitglieder regeln soll. Der Vorstand hat sich mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Geschäftsordnung gegeben. Die Ressortverteilung legt der Vorstand allerdings selbst außerhalb der Geschäftsordnung fest. Auf diese Weise wird die erforderliche Flexibilität bei notwendigen Änderungen und damit eine effiziente Arbeitsteilung im Vorstand sichergestellt. Der Aufsichtsrat wird über alle Änderungen informiert und so in die Ressortverteilung eingebunden. Die Geschäftsordnung des Vorstands einschließlich der Ressortzuständigkeit der einzelnen Vorstandsmitglieder ist auf der Internetseite der Commerzbank unter https://www.commerzbank.de veröffentlicht.
Gemäß Nummer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6 des Kodex soll die Vergütung der Vorstandsmitglieder insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen. Kernbestandteile des Vorstandsvergütungssystems der Bank sind ein festes Jahresgrundgehalt sowie eine variable Vergütung mit einem einheitlichen Zielbetrag. Bei der variablen Vergütung ermittelt der Aufsichtsrat nach Ablauf eines Geschäftsjahres auf Basis vorab vereinbarter Ziele einen Gesamtzielerreichungsbetrag. Für diesen Gesamtzielerreichungsbetrag gilt eine Obergrenze in Höhe des 1,4-Fachen der nach den Bestimmungen der Institutsvergütungsverordnung ermittelten Fixvergütung. Bis zu 50 % des Gesamtzielerreichungsbetrages werden in virtuellen Commerzbank-Aktien geleistet; dafür gelten überwiegend ein Zurückbehaltungszeitraum von 5 Jahren und eine Wartefrist von weiteren 12 Monaten. Am Ende der Wartefrist wird der Gegenwert der virtuellen Commerzbank-Aktien - vorbehaltlich verschiedener Prüfschritte zur Sicherung der Nachhaltigkeit - in bar ausgezahlt. Kursveränderungen der Aktie während dieses Zeitraumes lassen die Zahl der zu gewährenden virtuellen Aktien unberührt und verändern somit den Auszahlungsbetrag, der höhenmäßig nicht begrenzt ist. Nach dem Konzept des Vergütungssystems sollen die Vorstandsmitglieder als Element einer nachhaltigen Vergütung ab Ermittlung des Gesamtzielerreichungsbetrages im Hinblick auf die Entwicklung der virtuellen Aktien im Risiko sein. Die Begrenzung der Chance auf Teilhabe an einer positiven Kursentwicklung wäre insbesondere vor dem Hintergrund, dass keine Begrenzung für Kursverluste vorgesehen ist, nicht angemessen.
Gemäß Nummer 4.2.3 Abs. 2 Satz 8 des Kodex soll eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter für die variablen Teile der Vorstandsvergütung ausgeschlossen sein. Nach dem Aktiengesetz soll der Aufsichtsrat jedoch für außerordentliche Entwicklungen die Möglichkeit vereinbaren, die variable Vergütung des Vorstands zu begrenzen. Demgemäß ist der Aufsichtsrat der Commerzbank berechtigt, bei außerordentlichen Entwicklungen die Zielwerte und sonstige Parameter der variablen Vergütungsteile anzupassen, um positive wie negative Auswirkungen auf die Erreichbarkeit der Zielwerte in angemessener Weise zu neutralisieren, wobei in jedem Fall die Obergrenze der variablen Vergütung zu beachten ist.

Der Kodex empfiehlt in Nummer 4.2.3 Abs. 3, dass der Aufsichtsrat bei Versorgungszusagen zugunsten des Vorstands das jeweils angestrebte Versorgungsniveau - auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit - festlegen und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie den langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigen soll. Die Altersversorgung des Vorstands beruht auf einer beitragsorientierten Leistungszusage, für die kein konkretes Versorgungsniveau definiert wird. Vielmehr hat jedes Vorstandsmitglied Anspruch auf einen jährlichen Versorgungsbaustein, dessen Höhe sich nach einem Prozentsatz des Jahresgrundgehalts des einzelnen Vorstandsmitglieds bemisst. Dadurch erhält der Aufsichtsrat ein Bild von dem jährlichen und langfristigen Aufwand für die Gesellschaft, der im Hinblick auf die Bildung von Rücklagen auch von versicherungsmathematischen Einflüssen abhängt. Der Verzicht auf die Definition eines angestrebten Versorgungsniveaus im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine beitragsorientierte Leistungszusage entspricht weitgehend der Unternehmenspraxis.
Gemäß Nummer 4.2.5 Satz 5 und 6 des Kodex sollen im Vergütungsbericht bestimmte Informationen zur Vorstandsvergütung in vorgegebenen Mustertabellen angegeben werden. Allerdings berücksichtigen die Mustertabellen des Kodex nicht die Besonderheiten der Institutsvergütungsverordnung und sind daher für Institute wie die Commerzbank AG weniger geeignet. Deshalb ist die Commerzbank AG von dieser Empfehlung bereits in ihrem Vergütungsbericht für das Jahr 2017 abgewichen und tut dies auch in ihrem Vergütungsbericht für das Jahr 2018. Die Commerzbank AG hat eigene Tabellen entworfen, die ihr Vorstandsvergütungssystem transparent und verständlich wiedergeben. Von der zusätzlichen Verwendung der Mustertabellen des Kodex - neben den von ihr entworfenen sowie nach den Rechnungslegungsvorschriften erforderlichen Tabellen - hat die Commerzbank AG abgesehen, weil dies der angestrebten Übersichtlichkeit und Allgemeinverständlichkeit des Vergütungsberichts entgegenstünde.
Nach Nummer 5.3.3 des Kodex soll der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist. Gemäß § 25d Abs. 11 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz soll der Nominierungsausschuss den Aufsichtsrat bei der Ermittlung von Bewerbern für die Besetzung von Stellen in der Geschäftsleitung bei Kreditinstituten unterstützen. Diese Aufgabe wurde bei der Commerzbank früher vom Präsidialausschuss wahrgenommen, dem auch Arbeitnehmervertreter angehörten. Um die in der Commerzbank etablierte Praxis der Beteiligung von Arbeitnehmer- und Anteilseignervertretern bei der Auswahl von Bewerbern für den Vorstand beizubehalten, sind zwei Mitglieder des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats der Commerzbank Arbeitnehmervertreter.
Gemäß Nummer 5.4.1 Abs. 2 Satz 2 des Kodex soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Nummer 5.4.2 des Kodex, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen. Der Aufsichtsrat der Commerzbank benennt für seine Zusammensetzung regelmäßig konkrete Ziele und berücksichtigt dabei die in Nummer 5.4.1 Abs. 2 Satz 2 genannten Kriterien in angemessener Weise. Lediglich eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat hatte der Aufsichtsrat bislang nicht festgelegt, da aus Sicht des Aufsichtsrats über die Fortsetzung der Zugehörigkeit häufig individuell in Bezug auf das jeweilige Aufsichtsratsmitglied zu entscheiden ist. Dem wird nun durch eine Regelgrenze Rechnung getragen, die dem Aufsichtsrat in begründeten Einzelfällen Ausnahmen gestattet und die Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes für die Arbeitnehmervertreter vorrangig beachtet. Damit wird nunmehr und künftig der Kodexempfehlung nach Nummer 5.4.1 Abs. 2 Satz 2 vollständig entsprochen.

Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Commerzbank erfüllt auch weitgehend die Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und weicht nur in wenigen Punkten davon ab:

Abweichend von Nummer 2.3.2 ist der Stimmrechtsvertreter grundsätzlich nur bis zum Tag vor der Hauptversammlung erreichbar. Allerdings besteht für Aktionäre, die in der Hauptversammlung anwesend oder vertreten sind, die Möglichkeit, dem Stimmrechtsvertreter am Tag der Hauptversammlung auch dort noch Weisungen zu erteilen.
In Nummer 2.3.3 wird angeregt, den Aktionären die Verfolgung der Hauptversammlung über das Internet zu ermöglichen. Bis einschließlich zum Geschäftsjahr 2018 hat die Commerzbank die Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstandsvorsitzenden, nicht jedoch die Generaldebatte übertragen. So hatten die Aktionäre die Möglichkeit, unbelastet von einer weitgehend öffentlichen Übertragung mit der Verwaltung zu diskutieren. Ab dem Geschäftsjahr 2019 wird die Commerzbank die Hauptversammlung für Aktionäre vollständig im Internet übertragen und damit der Anregung in Nummer 2.3.3 voll entsprechen.

Unternehmenswerte und Führungspraktiken der Commerzbank AG

Die Commerzbank bekennt sich zu ihrer unternehmerischen, ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortung. Um eine nachhaltige Unternehmensführung sicherzustellen, hat sie umfangreiche Standards in unterschiedlichen Handlungsfeldern festgelegt, die auf der Homepage der Commerzbank unter https://www.commerzbank.de veröffentlicht sind.

So schaffen die ComWerte eine verbindliche und verbindende Unternehmenskultur. Sie sind der Grundstein für die unternehmerische, aber auch für die individuelle Verantwortung jedes einzelnen Commerzbank-Mitarbeiters.

Aufbauend auf den ComWerten hat die Bank Verhaltensgrundsätze für integres Verhalten festgelegt, die allen Mitarbeitern einen verbindlichen Orientierungsrahmen für ethisches und gesetzestreues Verhalten in der täglichen Arbeit geben.

Zudem hat die Bank Leitlinien zur unternehmerischen Verantwortung als Orientierung für die nachhaltige Ausrichtung der Geschäftstätigkeit der Commerzbank festgelegt. Eine der sechs Leitlinien ist das Bekenntnis zu den Prinzipien des UN Global Compact, einer Initiative der Vereinten Nationen von vielen renommierten Unternehmen, die sich für aktiven Umweltschutz, den verantwortlichen Umgang mit Mitarbeitern, die Achtung der Menschenrechte sowie den Kampf gegen Korruption und Bestechlichkeit starkmacht.

Als wichtiger Finanzierer der deutschen Wirtschaft hat die Commerzbank für ihr Kerngeschäft ferner verschiedene Positionen und Richtlinien festgelegt. Unter anderem hat die Bank mit speziellem Fokus auf die Umwelt Umweltleitlinien formuliert. Sie sind wichtige Orientierungspunkte für die Ausrichtung des Kerngeschäfts ebenso wie für das Management der betriebsökologischen Auswirkungen.

Vorstand

Der Vorstand der Commerzbank leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse. Er ist dabei den Belangen von Aktionären, Kunden, Mitarbeitern und sonstigen der Bank verbundenen Gruppen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung verpflichtet. Er entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, erörtert sie mit dem Aufsichtsrat und sorgt für ihre Umsetzung. Darüber hinaus gewährleistet er ein effizientes Risikomanagement und Risikocontrolling. Der Vorstand führt die Geschäfte der Commerzbank nach dem Gesetz, der Satzung, seiner Geschäftsordnung, unternehmensinternen Richtlinien und den jeweiligen Anstellungsverträgen. Er arbeitet mit den anderen Organen der Commerzbank und den Arbeitnehmervertretern vertrauensvoll zusammen.

Die Zusammensetzung des Vorstands und die Zuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder sind im Geschäftsbericht des Konzerns auf Seite 5 dargestellt. Die nähere Ausgestaltung der Arbeit im Vorstand wird durch eine Geschäftsordnung des Vorstands bestimmt, die auf den Internetseiten der Commerzbank unter https://www.commerzbank.de veröffentlicht ist.

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist im Vergütungsbericht auf den Seiten 7 bis 17 ausführlich dargestellt.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands und sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Der Aufsichtsrat führt seine Geschäfte nach den Vorschriften des Gesetzes, der Satzung und seiner Geschäftsordnung; er arbeitet vertrauensvoll und eng mit dem Vorstand zusammen.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ist auf den Seiten 15 bis 17 im Geschäftsbericht des Konzerns dargestellt. Über Einzelheiten zur Arbeit des Gremiums, seiner Struktur und seiner Kontrollfunktion informiert der Bericht des Aufsichtsrats auf den Seiten 6 bis 14 im Geschäftsbericht des Konzerns. Weitere Angaben zu der Arbeitsweise des Aufsichtsrats und dessen Ausschüssen finden sich in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, die auf den Internetseiten der Commerzbank unter https://www.commerzbank.de eingesehen werden kann.

Nummer 5.4.1 Abs. 2 des Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennt und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Nummer 5.4.2 des Kodex, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen. Für die gewählten Arbeitnehmervertreter sind die besonderen Regeln der Mitbestimmungsgesetze zu beachten. Nach Nummer 5.4.1 Abs. 4 des Kodex sollen die Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung die Zielsetzung des Aufsichtsrats berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll im Corporate-Governance-Bericht veröffentlicht werden.

Der Aufsichtsrat der Commerzbank hat im Einzelnen folgende konkrete Ziele beschlossen:

Der Aufsichtsrat soll so besetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über die erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse, Erfahrungen und Sachkunde verfügen, um die Aufgaben des Aufsichtsrats ordnungsgemäß wahrzunehmen. Insbesondere sollen im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sein, die angesichts der Aktivitäten des Commerzbank-Konzerns als wesentlich erachtet werden. Die Aufsichtsratsmitglieder müssen in der Lage sein, Entscheidungen des Vorstands zu hinterfragen und zu überwachen. Ziel ist es, dass dem Aufsichtsrat stets mindestens acht von der Hauptversammlung gewählte unabhängige Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Nummer 5.4.2 des Kodex und nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Commerzbank AG angehören. Die Zugehörigkeitsdauer der einzelnen Mitglieder zum Aufsichtsrat soll in der Regel einen Zeitraum von 15 Jahren nicht überschreiten, wobei die Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes für die Arbeitnehmervertreter zu beachten und vorrangig sind. Zudem sollen die Aufsichtsratsmitglieder der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen können. Die Mitglieder sollen zuverlässig sein und es soll auf ihre Leistungsbereitschaft, Persönlichkeit, Professionalität, Integrität und Unabhängigkeit geachtet werden. Der Aufsichtsrat hat ein ausführliches Kompetenzprofil für seine Zusammensetzung beschlossen, auf das hier ergänzend verwiesen wird und das auf den Internetseiten der Commerzbank unter https://www.commerzbank.de veröffentlicht ist. Die dort genannten Ziele und Anforderungen berücksichtigt der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung sowie bei der regelmäßigen Bewertung des Aufsichtsrats als Gesamtgremium und seiner Mitglieder. Kein von der Hauptversammlung gewähltes Aufsichtsratsmitglied überschreitet die Regelzugehörigkeitsdauer. Auch waren zum 31. Dezember 2018 alle vom Aufsichtsrat im Hinblick auf seine Zusammensetzung gesetzten weiteren Ziele sowie das Kompetenzprofil umgesetzt.

Gemäß Nummer 5.4.1 Abs. 4 des Kodex soll der Corporate-Governance-Bericht zudem über die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und die Namen dieser Mitglieder informieren. Nach Nummer 5.4.2 des Kodex ist ein Aufsichtsratsmitglied insbesondere dann nicht als unabhängig anzusehen, wenn es in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Die Arbeitnehmervertreter werden bei dieser Selbsteinschätzung nicht betrachtet.

Bei Zugrundelegung des zuvor genannten Maßstabs sind alle zehn Vertreter der Anteilseignerseite als "unabhängig" zu qualifizieren, namentlich also Dr. Stefan Schmittmann, Sabine U. Dietrich, Dr. Tobias Guldimann, Dr. Rainer Hillebrand, Dr. Markus Kerber, Anja Mikus, Dr. Victoria Ossadnik, Robin Stalker, Nicholas Teller und Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell.

Da anteilseignerseitig somit 100 % der Aufsichtsratsmitglieder als unabhängig gelten, ist die Selbsteinschätzung gerechtfertigt, dass dem Aufsichtsrat eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehört

Im Geschäftsjahr 2018 überprüfte der Aufsichtsrat gemäß Nummer 5.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex die Effizienz seiner Arbeit verbunden mit der gemäß § 25d Abs. 11 Nr. 3 und 4 KWG durchzuführenden Bewertung. Die Ergebnisse der Effizienzprüfung wurden dem Plenum vorgetragen und dort auch diskutiert. Die Aufsichtsratsmitglieder sind der Auffassung, dass die Arbeitsweise des Aufsichtsrats effizient ist und insgesamt ein hoher Standard erreicht wurde. Anregungen aus dem Kreis der Aufsichtsratsmitglieder wurden und werden für die zukünftige Arbeit berücksichtigt.

Gemäß Nummer 5.5.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie § 3 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats hat jedes Aufsichtsratsmitglied Interessenkonflikte offenzulegen. Im Berichtsjahr hat kein Aufsichtsratsmitglied einen solchen Interessenkonflikt offengelegt. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist im Vergütungsbericht auf Seite 17 ff. detailliert erläutert.

Diversity

In der Commerzbank wird sowohl bei der Zusammensetzung des Vorstands, der Besetzung von Führungsfunktionen in der Bank als auch bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (Nummern 4.1.5, 5.1.2 und 5.4.1 des Kodex) auf Vielfalt (Diversity) geachtet. Damit soll der Gefahr von "Gruppendenken" und Voreingenommenheit entgegengewirkt werden. Zudem trägt Vielfalt innerhalb des Vorstands und Aufsichtsrats zu einem breiteren Erfahrungsschatz sowie einer größeren Bandbreite in Bezug auf Kenntnisse, Sachkunde und Fähigkeiten bei.

Diversitätskonzept und Zielquote in Bezug auf den Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Commerzbank AG besteht aus 20 Mitgliedern. Wie bereits bei der Beschreibung der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats dargelegt, sollen dem Aufsichtsrat stets mindestens acht von der Hauptversammlung gewählte unabhängige Aufsichtsratsmitglieder (Anteilseignervertreter) im Sinne von Nummer 5.4.2 des Kodex und nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Commerzbank AG angehören. Die Zugehörigkeitsdauer der einzelnen Mitglieder zum Aufsichtsrat soll in der Regel einen Zeitraum von 15 Jahren nicht überschreiten, wobei die Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes für die Arbeitnehmervertreter zu beachten und vorrangig sind. Zudem hat sich der Aufsichtsrat eine Regelaltersgrenze von 72 Jahren gesetzt und strebt eine breite Altersstruktur innerhalb des Gesamtgremiums an. Ferner ist der Aufsichtsrat um unterschiedliche Ausbildungs- und Berufshintergründe der Aufsichtsratsmitglieder im angemessenen Rahmen bemüht. Dem Aufsichtsrat soll außerdem stets zumindest ein internationaler Vertreter angehören. Des Weiteren achtet der Aufsichtsrat bei den Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung auf eine angemessene Beteiligung von Frauen. Der Aufsichtsrat ist bestrebt, zumindest den gesetzlich geforderten Frauenanteil im Aufsichtsrat von mindestens 30 % zu erfüllen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Aufsichtsrat lediglich durch seine Wahlvorschläge an die Hauptversammlung Einfluss auf die Besetzung des Aufsichtsrats nehmen kann. Auch die Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats sind bestrebt, einen Frauenanteil aufseiten der Arbeitnehmervertreter in Höhe von mindestens 30 % zu erfüllen.

Am 31. Dezember 2018 gehörten dem Aufsichtsrat der Commerzbank AG drei internationale Vertreter und acht Frauen an, davon vier Frauen aufseiten der Anteilseignervertreter. Der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat beträgt damit derzeit 40 %.

Diversitätskonzept und Zielquote in Bezug auf den Vorstand

Der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats der Commerzbank AG unterstützt den Aufsichtsrat bei der Ermittlung von Bewerbern für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern. Hierbei berücksichtigt er die Ausgewogenheit und Unterschiedlichkeit der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen aller Mitglieder des Vorstands, entwirft eine Stellenbeschreibung mit Bewerberprofil und gibt den mit der Aufgabe verbundenen Zeitaufwand an. Bei der Zusammensetzung des Vorstands ist der Aufsichtsrat bestrebt, dem Gesichtspunkt der Vielfalt (Diversität) insbesondere auch in Bezug auf Aspekte wie Alter, geografische Herkunft, Bildungs- und Berufshintergrund verstärkt Rechnung zu tragen und eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anzustreben. In der Regel sollen die Vorstandsmitglieder nicht über 65 Jahre alt sein.

Im Hinblick auf die gesetzlich festzulegende Quote von Frauen im Vorstand der Commerzbank AG hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße von mindestens einem weiblichen Mitglied bis zum 31. Dezember 2021 festgelegt. Dieses Mindestziel wurde bereits erreicht: Frau Dr. Bettina Orlopp, zuständig für die Themen Compliance, Human Resources und Legal, ist seit dem 1. November 2017 Vorstandsmitglied der Commerzbank AG. Zum 31. Dezember 2018 betrug der Frauenanteil im Vorstand der Commerzbank AG damit 14,3 %.

Zielquoten für die erste und zweite Führungsebene Der Vorstand der Commerzbank AG ist nach § 76 Abs. 4 AktG verpflichtet, eine Zielgröße für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands sowie eine Frist zum Erreichen dieses Zieles festzulegen. Spätestens zum 30. September 2015 mussten nach § 25 Abs. 1 EGAktG die Zielquoten und Fristen erstmals festgelegt und dokumentiert werden. Diese Fristen durften nicht länger als bis zum 30. Juni 2017 dauern. Für alle folgenden Fristen gilt nach § 76 Abs. 4 AktG ein maximaler Zeitraum von fünf Jahren.

Der Gesamtvorstand hat zuletzt im Mai 2017 neue Zielquoten für die erste und zweite Führungsebene der Commerzbank AG (bezogen auf das Inland) festgelegt. Für die erste Führungsebene liegt die Zielquote bei 17,5 %, für die zweite Führungsebene bei 20 %. Als Fristende wurde der 31. Dezember 2021 festgelegt. Die Commerzbank AG hat sich damit ambitionierte Ziele gesetzt. Denn für die Bank und den Konzern insgesamt ist es ein wichtiges Ziel, die Anzahl der Frauen in Führungspositionen weiter zu steigern.

In der Commerzbank AG gehörten am 31. Dezember 2018 zur ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands 35 Personen, von denen 30 männliche und 5 weibliche Führungskräfte waren. Der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands betrug damit 14,3 %.

Die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands umfasste 360 Personen, von denen 298 männliche und 62 weibliche Führungskräfte waren. Der Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands betrug mithin 17,2 %.

Bilanzierung

Die Rechnungslegung des Commerzbank-Konzerns sowie der Commerzbank Aktiengesellschaft vermittelt unter Beachtung der jeweiligen Rechnungslegungsstandards ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den ergänzenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt; Jahresabschluss und Lagebericht der Commerzbank Aktiengesellschaft nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Konzernabschluss sowie Jahresabschluss werden vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat gebilligt beziehungsweise festgestellt. Die Prüfung obliegt dem von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer.

Zum Lagebericht gehört auch ein ausführlicher Risikobericht, der über den verantwortungsvollen Umgang des Unternehmens mit den unterschiedlichen Risikoarten informiert. Er ist auf Seite 44 ff. dieses Berichts abgedruckt.

Während des Geschäftsjahres werden Anteilseigner und Dritte zusätzlich durch den Halbjahresfinanzbericht und zwei weitere Quartalsberichte über den Geschäftsverlauf unterrichtet. Auch diese Zwischenabschlüsse werden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt.

Aktionärsbeziehungen, Transparenz und Kommunikation

Einmal im Jahr findet die ordentliche Hauptversammlung statt. Sie beschließt insbesondere über - soweit ausgewiesen - die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Bestellung des Abschlussprüfers sowie Satzungsänderungen. Gegebenenfalls erteilt sie die Ermächtigung zu Kapitalmaßnahmen oder die Zustimmung zum Abschluss von Gewinnabführungsverträgen. Dabei gewährt jeweils eine Aktie eine Stimme.

Vorstand und Aufsichtsrat haben von der in § 120 Abs. 4 AktG vorgesehenen Möglichkeit, die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen zu lassen, zuletzt im Jahr 2015 Gebrauch gemacht. Die Hauptversammlung 2015 hat die Grundzüge der variablen Vergütung und das feste Jahresgrundgehalt der Vorstandsmitglieder gebilligt. Zudem hat die Hauptversammlung 2015 über das Verhältnis zwischen der variablen und der fixen jährlichen Vergütung für Vorstandsmitglieder gemäß § 25a Abs. 5 Satz 5 KWG beschlossen und die Heraufsetzung des Höchstbetrags der variablen jährlichen Vergütung für die Mitglieder des Vorstands der Commerzbank auf 140 % der jeweiligen fixen jährlichen Vergütung ab dem Geschäftsjahr 2015 gebilligt. Das ab dem 1. Januar 2019 geltende überarbeitete Vorstandsvergütungssystem ist im Vergütungsbericht auf Seite 17 näher beschrieben und wird der Hauptversammlung 2019 vorgestellt und erläutert.

Die Aktionäre der Bank können Empfehlungen oder sonstige Stellungnahmen per Brief oder E-Mail einbringen beziehungsweise persönlich vortragen. Für die Bearbeitung schriftlicher Hinweise ist das zentrale Qualitätsmanagement der Bank zuständig. Bei der Hauptversammlung erfolgt die Kommentierung oder Beantwortung direkt durch Vorstand oder Aufsichtsrat. Daneben können die Aktionäre durch Gegen- oder Erweiterungsanträge zur Tagesordnung den Ablauf der Hauptversammlung mitbestimmen. Auf Antrag der Aktionäre kann auch eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden. Die für die Hauptversammlung rechtlich erforderlichen Berichte und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts sind im Internet abrufbar, ebenso die Tagesordnung der Hauptversammlung und eventuelle Gegen- oder Erweiterungsanträge.

Die Commerzbank informiert die Öffentlichkeit - und damit auch die Aktionäre - viermal pro Jahr über die Finanz- und Ertragslage der Bank; kursrelevante Unternehmensnachrichten werden zudem als Ad-hoc-Meldung veröffentlicht. Damit ist die Gleichbehandlung der Aktionäre sichergestellt. Im Rahmen von Pressekonferenzen und Analystenveranstaltungen berichtet der Vorstand über den Jahresabschluss beziehungsweise die Quartalsergebnisse. Zur Berichterstattung nutzt die Commerzbank die Möglichkeiten des Internets; unter https://www.commerzbank.de werden umfangreiche Informationen über den CommerzbankKonzern veröffentlicht. So sind unter anderem die Satzung der Commerzbank sowie die Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat im Internet verfügbar. Im Geschäftsbericht und im Internet wird darüber hinaus der Finanzkalender für das laufende und nächste Jahr publiziert. Er enthält alle für die Finanzkommunikation wesentlichen Veröffentlichungstermine, insbesondere Termine von Bilanzpresse- und Analystenkonferenzen sowie den Termin der Hauptversammlung.

Wir fühlen uns zu offener und transparenter Kommunikation mit unseren Aktionären und allen anderen Stakeholdern verpflichtet. Diesen Anspruch wollen wir auch künftig erfüllen.

Geschäft und Rahmenbedingungen

Volkswirtschaftliches Umfeld

Die Weltwirtschaft ist auch 2018 überdurchschnittlich stark gewachsen. Regional war die Entwicklung aber recht unterschiedlich. In China hat sich das Wirtschaftswachstum infolge der restriktiveren Wirtschaftspolitik abgeschwächt. Insgesamt konnten die asiatischen Schwellenländer aber das 2017 angeschlagene hohe Expansionstempo halten.

In den USA fiel das Wirtschaftswachstum 2018 mit schätzungsweise 2,9 % deutlich höher aus als 2017. Die Arbeitslosenquote ist inzwischen auf unter 4 % gefallen. Vor diesem Hintergrund hat die US-Notenbank den Zielkorridor für die Leitzinsen im vergangenen Jahr um weitere 100 Basispunkte auf 2,25 % bis 2,50 % erhöht und ihren Wertpapierbestand weiter langsam zurückgefahren.

Im Euroraum hat der Aufschwung 2018 dagegen merklich an Kraft verloren. Mit 1,8 % fiel das Wachstum gut 0,5%-Punkte niedriger aus als 2017. Ein Grund hierfür war die schwache Zunahme der Exporte, insbesondere nach China. Zudem litt die Wirtschaft im zweiten Halbjahr unter der schwierigen Lage der Automobilindustrie. Trotz der Wachstumsverlangsamung hat sich die Lage am Arbeitsmarkt weiter spürbar verbessert. Die Arbeitslosenquote sank von 8,6 % Ende 2017 auf 7,9 % im Dezember 2018 und hat damit fast wieder das niedrige Niveau vor Ausbruch der Finanzmarktkrise erreicht. Der verschärfte Wettbewerb um Arbeitskräfte macht sich inzwischen auch bei den Löhnen bemerkbar. Der stärkere Lohnanstieg hat aber bislang nicht zu einer höheren Inflation geführt. Die Kernteuerungsrate - also die Vorjahresrate des Verbraucherpreisindex ohne die stark schwankenden Preise für Energie, Nahrungs- und Genussmittel - pendelt weiterhin um 1 %.

Die EZB hat zum Jahresende ihr Anleihekaufprogramm eingestellt. Die Tilgungszahlungen aus fälligen Wertpapieren wird sie aber weiter in vollem Umfang wieder anlegen.

Auch die deutsche Wirtschaft wuchs 2018 mit geschätzt 1,5 % deutlich schwächer als 2017 (2,2 %). Das Wachstum reichte aber immer noch aus, die Arbeitslosigkeit weiter zu verringern. Die Arbeitslosenquote markierte Anfang 2019 mit saisonbereinigt 5,0 % einen neuen Tiefstand seit der deutschen Wiedervereinigung. Gebremst wurde die Konjunktur vor allem von einer schwächeren Auslandsnachfrage und der schwierigen Lage der Automobilindustrie.

An den Finanzmärkten sorgten die fortgesetzten Zinserhöhungen der amerikanischen Notenbank und der Handelskonflikt zwischen den USA und China für Unruhe. Die Aktienkurse gaben deutlich nach und der US-Dollar wertete merklich auf. Trotz steigender Zinsen in den USA lag die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen Ende 2018 mit 0,3 % niedriger als zu Jahresbeginn.

Branchenumfeld

Das Jahr 2018 war für das Umfeld der Finanzindustrie ein Jahr der Gegensätze. Der Januar ging noch als einer der besten Aktienmonate in die Geschichte ein und führte zu einem der kräftigsten Jahresstarts seit über 35 Jahren. Im Februar folgte dann aber die Ernüchterung, kräftige Kursverluste in nur zwei Wochen verunsicherten viele Bankkunden.

In der zweiten Jahreshälfte 2018 haben die Unsicherheiten aus dem internationalen Umfeld im Vergleich zum Jahresanfang spürbar zugenommen. So weitete sich der Handelskonflikt zwischen den USA und China aus, nachdem wechselseitig immer höhere und umfassendere Zölle eingeführt wurden. Bezüglich einiger Schwellenländer stiegen die Verunsicherungen und die Wechselkurse gerieten dort unter Druck. Im Zuge der schwierigen Verhandlungen bezüglich des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union erhöhten sich die damit verbundenen Unsicherheiten. Als die neue italienische Regierung dann die Eckpunkte für ihren Haushaltsplan vorlegte, stiegen die Risikoprämien und die Volatilität italienischer Staatsanleihen Ende September erneut an. Die genannten Belastungsfaktoren setzten besonders europäische Aktien unter Druck, wobei die Bankwerte von den Verunsicherungen - einmal mehr - übermäßig getroffen wurden. Als sicher geltende Schuldverschreibungen wie Bundeswertpapiere waren dagegen besonders gefragt und die Volatilitäten auf den Märkten der Risikoanlagen stiegen weltweit spürbar an.

Über das gesamte Berichtsjahr gesehen erhielt die Bankbranche von den gesamtwirtschaftlichen Aktivitäten alles in allem deutlich geringere Impulse als 2017. Denn das Wirtschaftswachstum ging im Berichtszeitraum im Vergleich zu 2017 im Jahresmittel sowohl im Euroraum als auch in Deutschland zurück, wobei sich hierzulande das - für das Firmengeschäft der Banken wichtige -Exportwachstum nahezu halbierte. Dagegen konnte die gesamte Inlandsnachfrage angesichts des starken Arbeitsmarktes und der guten Finanzausstattung des Unternehmenssektors ihr Wachstumstempo halten, was der Nachfrage nach Wohnungsbaukrediten und Firmenkrediten zugutekam. Die auch für den Bankensektor wichtige Branche der Automobilindustrie war 2018 einer Reihe von Problemen ausgesetzt, die auch auf andere Industriebranchen ausstrahlten.

Das erweiterte Ankaufsprogramm des Eurosystems verbesserte auch 2018 zwar die Liquiditätsposition und die Finanzierungsbedingungen der Banken, übte aber andererseits auch erneuten Druck auf die Nettozinsmarge aus und belastete somit die Ertragslage - trotz beschleunigter Zunahme der Buchkredite an den inländischen Privatsektor - deutlich. Während die Anstrengungen der Banken hinsichtlich der Reduktion von Solvenz- und Liquiditätsrisiko und die Widerstandsfähigkeit im Stresstest 2018 gewürdigt wurden, hielten sich hartnäckig Befürchtungen hinsichtlich einer nachhaltigen Schwächung der Ertragslage des Bankensystems im Euroraum und der Fähigkeit der Institute, auskömmliche Erträge im zinsabhängigen Geschäft zu erwirtschaften.

Nicht zuletzt hat sich im Berichtsjahr wiederum gezeigt, welch hoher Stellenwert der Cybersicherheit und dem Thema Compliance zukommt. Der Schutz von Datennetzen und die entsprechende Ausbildung der Mitarbeiter sind - trotz eines bereits vorhandenen ausgeprägten Verständnisses für IT-Sicherheit - eine Daueraufgabe, die der Bankensektor sehr ernst nehmen muss.

Dasselbe gilt, wenn es darum geht, die Einhaltung der rechtlichen und regulatorischen Anforderungen sicherzustellen.

Insgesamt setzte sich 2018 die grundlegende Transformation des europäischen Bankensystems fort. Die Branche ist heute kleiner, deutlicher auf ihre Kernfunktionen ausgerichtet, weniger profitabel, aber eben auch robuster und widerstandsfähiger gegenüber künftigen Krisen.

Wichtige personelle und geschäftspolitische Ereignisse

Mit der Unterzeichnung des Vertrages über den Verkauf des Geschäftsbereichs Equity Markets & Commodities erreicht die Commerzbank einen weiteren Meilenstein in der Umsetzung der Strategie "Commerzbank 4.0". Ein weiterer Beleg für das gesunde Risikoprofil und die hohe Stressresistenz der Bank ist die deutliche Verbesserung des Ergebnisses im Stresstest der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde. Mit ihrem ersten eigenen Green Bond setzt die Commerzbank ein wichtiges Zeichen für die steigende Bedeutung dieser Anlageklasse und untermauert zugleich die Nachhaltigkeitsstrategie der Bank. Darüber hinaus hat die Bank ihre Compliance-Funktion weiter gestärkt. Personelle Veränderungen gab es im Jahresverlauf sowohl bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch des Vorstands.

Aufsichtsrat der Commerzbank neu gewählt

Die Hauptversammlung am 8. Mai 2018 hat, wie vom Aufsichtsrat vorgeschlagen, Sabine U. Dietrich, Dr. Tobias Guldimann, Dr. Rainer Hillebrand, Dr. Markus Kerber, Anja Mikus, Dr. Victoria Ossadnik, Dr. Stefan Schmittmann, Robin J. Stalker, Nicholas Teller und Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell in den Aufsichtsrat der Commerzbank Aktiengesellschaft gewählt. Bereits Anfang des Jahres 2018 hat die Wahl der Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat stattgefunden. In seiner konstituierenden Sitzung im Anschluss an die Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat Dr. Stefan Schmittmann zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Ausführliche Informationen zum Aufsichtsrat sowie zur Besetzung der einzelnen Ausschüsse finden sich auf der Internetseite der Commerzbank unter https://www.commerzbank.de/aufsichtsrat.

Veränderungen im Vorstand der Commerzbank

Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 5. Dezember 2018 hat der Firmenkundenvorstand der Commerzbank Michael Reuther dem Aufsichtsrat mitgeteilt, dass er seinen bis Ende September 2019 laufenden Vertrag gern erfüllen, aber ein mögliches Angebot einer Vertragsverlängerung nicht annehmen möchte. In der gleichen Sitzung hat der Aufsichtsrat mit Bedauern dem Wunsch von Chief Operating Officer Frank Annuscheit entsprochen, aus gesundheitlichen Gründen zum 28. Februar 2019 aus dem Vorstand auszuscheiden. Frank Annuscheits Nachfolger ist Jörg Hessenmüller, der zuvor Bereichsvorstand für den Konzernbereich Digital Transformation & Strategy war. Die Bestätigung der Aufsicht zur Berufung von Jörg Hessenmüller in den Vorstand erfolgte am 15. Januar 2019.

Commerzbank begibt ersten eigenen Green Bond

Mitte Oktober 2018 hat die Commerzbank ihren ersten eigenen Green Bond am Kapitalmarkt begeben. Das Emissionsvolumen lag bei 500 Mio. Euro. Mit dem Erlös refinanziert die Bank Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien. Mit ihrem ersten eigenen Green Bond setzt die Bank ein wichtiges Zeichen für die steigende Bedeutung dieser Anlageklasse. Die Emission der nicht bevorrechtigten Anleihe (Non-preferred-Senior-Bond) stieß auf großes Interesse von Investoren. Das allozierbare Orderbuch hatte ein Volumen von über 1,1 Mrd. Euro. Die Anleihe hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Der Kupon liegt bei 1,25 % pro Jahr. Die Commerzbank verfügt auf dem Markt für Green Bonds bereits über umfangreiche Erfahrung. Die Bank unterstützt ihre Firmenkunden seit Jahren erfolgreich bei der Vorbereitung von nachhaltigen Anleihen sowie ihrer Platzierung im internationalen Kapitalmarkt. Die Anleihe wurde auf Basis der Green Bond Principles entwickelt. Dieser Marktstandard schafft für Anleger hohe Transparenz über den konkreten Mitteleinsatz. So hat die Commerzbank dem Bond Kredite für Onshore- und Offshore-Windprojekte und Solarprojekte in Deutschland, weiteren europäischen Ländern sowie Nord- und Südamerika zugeordnet. Die Commerzbank bekennt sich zu dem 2015 in Paris bei der UN-Weltklimakonferenz beschlossenen Ziel, die globale Erwärmung auf weniger als zwei Grad Celsius gegenüber dem Beginn der Industrialisierung zu begrenzen. Die damit verbundene Energiewende und CO2-Reduktion erfordern neue Technologien und Produkte, die mit hohen Investitionen verbunden sind.

Commerzbank mit gutem Ergebnis beim EBA-Bankenstresstest

Die Commerzbank hat ihr Ergebnis beim Stresstest 2018 der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) trotz eines nochmals verschärften Krisenszenarios deutlich verbessert. Das ist ein weiterer Beleg für das gesunde Risikoprofil und die hohe Stressresistenz der Commerzbank. Im sogenannten adversen Stresstestszenario liegt die harte Kernkapitalquote (CET 1) bei 9,9 % zum Ende der Betrachtungsperiode im Jahr 2020. Das sind 2,5 %-Punkte mehr als bei der vorangegangenen Überprüfung 2016.

Weiterer Meilenstein in der Umsetzung der Strategie "Commerzbank 4.0"

Am 8. November 2018 haben die Commerzbank und die Societe Generale einen Kaufvertrag für den Geschäftsbereich Equity Markets & Commodities (EMC) unterschrieben. Am 3. Juli 2018 hatten die beiden Banken bereits eine Vereinbarung verkündet, wonach das EMC-Geschäft der Commerzbank an die Societe Generale verkauft werden sollte. Die Arbeitnehmervertretergremien in Deutschland haben der Transaktion zugestimmt, die weiterhin unter dem Vorbehalt der Zustimmung zuständiger Behörden steht.

Das EMC-Geschäft der Commerzbank umfasst die Emission und das Marketmaking von strukturierten Handels- und Anlageprodukten, die etablierte Marke für börsengehandelte Indexfonds (ETFs) ComStage sowie die dazugehörige führende Plattform für das ETF-Marketmaking. Nicht Bestandteil der Transaktion sind das Eigenkapitalmarktgeschäft, das das Begleiten von Unternehmen bei der Emission von Aktien und aktienbasierten Finanzierungsinstrumenten ("ECM - Equity Capital Markets") sowie den Aktienhandel ("Equity Trading") und den Aktienvertrieb ("Equity Sales/Brokerage") umfasst. Dies gilt auch für das Geschäft mit Absicherungsprodukten für Rohstoffrisiken. Diese Aktivitäten werden als Teil des strategischen Kundengeschäfts bei der Commerzbank bleiben. Im Rahmen der Transaktion sollen Handelsbücher, Kundengeschäft, Mitarbeiter und Teile der IT-Infrastruktur übertragen werden. Die EMC-Frontoffice-Mitarbeiter sowie einige Mitarbeiter aus nachgelagerten Einheiten sollen zur Societe Generale wechseln. Die Übertragung der Handelsbücher und die entsprechenden Auswirkungen auf Bilanz und Erträge werden schrittweise erfolgen.

Weitere Stärkung der Compliance-Funktion

Auch im Geschäftsjahr 2018 hat die Bank ihre Aktivitäten zur weiteren Stärkung der Compliance-Funktion fortgesetzt. Dies betrifft unverändert nicht nur strukturelle Veränderungen, auch der interne Personalaufbau, die Personalweiterentwicklung sowie die erfolgreiche Rekrutierung weiterer erfahrener Compliance-Experten in der Zentrale und an ausländischen Standorten wurden weiterhin nachdrücklich betrieben. Nach Etablierung eines dedizierten Compliance-Trainee-Programms 2017 wurden auch 2018 weitere Hochschulabsolventen als Nachwuchskräfte für dieses neue, international ausgerichtete Programm rekrutiert.

Um die Steuerung der Compliance-Risiken zu verbessern, hat die Compliance-Funktion verschiedene Maßnahmen in den Bereichen Global Financial Crime, Global Markets Compliance sowie Anti-Bribery and Corruption umgesetzt. Auch sind Maßnahmen getroffen worden, um die Compliance-Governance im In- und Ausland weiter zu stärken. Unter anderem wird die Stärkung der globalen Compliance-Systemlandschaft, basierend auf den aktuellsten Marktstandards, konsequent weiter vorangetrieben. Daneben hat die Commerzbank sogenannte "Compliance Coordination Units" im Frontoffice implementiert und ihre Aktivitäten zum Ausbau der Strukturen sowie zur weiteren Verbesserung bestehender Compliance-Prozesse in den Geschäftseinheiten fortgesetzt.

Im Jahr 2015 hat die Commerzbank Vergleiche mit verschiedenen US-Behörden bezüglich Verstößen gegen US-Sanktions- sowie Geldwäschepräventionsbestimmungen erzielt. Im Hinblick auf die Feststellungen im Rahmen der Settlements hat die Bank einen Großteil dieser Feststellungen abgearbeitet. Darüber hinaus hat die Bank verschiedene Zwischenberichte sowie den Abschlussbericht des vom New York State Department of Financial Services (DFS) bestellten Monitors erhalten, die die Bank mit entsprechenden Implementierungsplänen beantwortet hat. Bei der Umsetzung der Implementierungspläne hat die Bank weiterhin gute Fortschritte erzielt und einen Großteil der Maßnahmen abgearbeitet. Die Beendigung des Monitorships wird durch die DFS bestätigt. Eine Entscheidung hierüber ist derzeit noch ausstehend.

Gemäß den Anforderungen des Financial Services and Markets Act 2000 (FSMA) hat die Commerzbank London 2017 ein Beratungsunternehmen als sogenannte "Skilled Person" mandatiert. Das Beratungsunternehmen hat eine Überprüfung bestehender Strukturen und Prozesse (insbesondere bezüglich Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung sowie Sanktionen/Embargos) vorgenommen und einen Bericht an die britische Financial Conduct Authority (FCA) erstellt. Die Commerzbank London hat im Anschluss ein vollumfängliches Abarbeitungsprojekt aufgesetzt, dessen Umsetzung die "Skilled Person" evaluiert und dazu halbjährlich an die FCA berichtet. Auch hier hat die Commerzbank bei der Implementierung gute Fortschritte erzielt.

Die Commerzbank ist seit dem 31. Dezember 2012 vorläufig als Swap Dealer bei der US-Behörde U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC) registriert. Am 8. November 2018 hat sich die Commerzbank mit der CFTC im Rahmen einer "Consent Order" auf die Beilegung eines Ermittlungsverfahrens bezüglich der Verletzung von US-Swap-Dealer-Vorschriften aus dem U.S. Commodity Exchange Act und aus Verordnungen der CFTC geeinigt. Die Consent Order sieht auch vor, dass die Commerzbank einen von der CFTC zu genehmigenden externen Berater für einen Zeitraum von zwei Jahren beauftragt. Die CFTC kann diesen Zeitraum nach eigenem Ermessen um ein Jahr verlängern, je nachdem, wie sie die Gegenmaßnahmen der Commerzbank beurteilt. Während des Überprüfungszeitraums wird der externe Berater jährliche Berichte erstellen, in denen er die Einhaltung der Vorgaben des Commodities Exchange Act und der CFTC durch den Swap Dealer beurteilt. Zudem wird der Bericht Empfehlungen zur Verbesserung der Praktiken, Policies und Procedures des Swap Dealers enthalten. Der externe Berater wird seine Arbeit beginnen, sobald der laufende CFTC-Genehmigungsprozess abgeschlossen ist.

Weitere Informationen bezüglich Integrität und Compliance in der Commerzbank finden sich im Konzerngeschäftsbericht im Kapitel "Zusammengefasster gesonderter nichtfinanzieller Bericht" auf Seite 48 ff.

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Im Geschäftsjahr 2018 hat die Commerzbank eine Bewertungsanpassung für das eigene Kreditrisiko der Derivateportfolios vorgenommen und diese damit an aktuelle Entwicklungen vergleichbarer Instrumente angepasst. Dies führte zu einem Bewertungseffekt von - 70 Mio. Euro. Erläuterungen zu den Anpassungen finden sich im Jahresabschluss auf Seite 83.

Die Commerzbank hatte im Berichtszeitraum uneingeschränkten Zugang zum Geld- und Kapitalmarkt; Liquidität und Zahlungsfähigkeit waren jederzeit gegeben. Auch konnte sie jederzeit die für einen ausgewogenen Refinanzierungsmix notwendigen Mittel aufnehmen und hatte im Berichtszeitraum unverändert eine komfortable Liquiditätsausstattung.

Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Für das Geschäftsjahr 2018 weist die Commerzbank Aktiengesellschaft einen Jahresüberschuss von 262 Mio. Euro aus, nachdem im Vorjahr 176 Mio. Euro erzielt wurden. Die einzelnen Ergebniskomponenten haben sich wie folgt entwickelt:

Der Zinsüberschuss als Saldo aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen stieg gegenüber dem Vorjahr um 0,4 Mrd. Euro auf 3.572 Mio. Euro an. Im Geschäft mit Privat- und Unternehmerkunden legte der Zinsüberschuss im Vergleich zum Vorjahr deutlich zu. Dies resultierte maßgeblich aus den von den über volle zwölf Monate einbezogenen Zinserträgen aus dem im August 2017 übernommenen Ratenkreditportfolio. Aus dem inländischen Einlagengeschäft wurde 2018 zudem wieder ein spürbar gewachsener Ertragsbeitrag verzeichnet, nachdem sich einlagenbezogene Zinserträge im Vorjahr nochmals deutlich rückläufig entwickelt hatten. Im Firmenkundengeschäft zahlte sich der Wachstumskurs aus. Belastungen aus dem Zinsumfeld, einer verhaltenen Nachfrage nach Kapitalmarkt- und Absicherungsprodukten sowie aus dem intensiven Preiswettbewerb konnten nahezu kompensiert werden.

Der Provisionsüberschuss lag mit 2.497 Mio. Euro um 4,3 % unter dem Vorjahresniveau. Im Geschäft mit Privat- und Unternehmerkunden nahm der Provisionsüberschuss gegenüber dem Vorjahr leicht ab. Ursächlich dafür waren zum einen die vollständig entfallenen Provisionserlöse aus der Vermittlung von Konsumentenkrediten, die die Commerzbank seit der ersten Jahreshälfte 2017 über eigene Plattformen anbietet. Zum anderen gingen insbesondere umsatzabhängige Provisionserträge im inländischen Wertpapiergeschäft signifikant zurück, was auch gedämpfte Kundenaktivitäten im Zuge der zu Jahresbeginn 2018 eingeführten Finanzmarktrichtlinie MiFID II widerspiegelt. Dagegen erbrachten Zahlungsverkehrsdienstleistungen wachsende Provisionserträge. Im Firmenkundengeschäft lag der Provisionsüberschuss unter dem des Vorjahres, was insbesondere auf einen geringeren Beitrag aus Absicherungs- und Kapitalmarktprodukten zurückzuführen war.

Der Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands belief sich im Berichtsjahr auf 217 Mio. Euro, nachdem er im Vorjahr bei 879 Mio. Euro gelegen hatte. Der Rückgang resultierte aus einem gegenüber dem Vorjahr deutlich geringeren Mark-to-Market-Ergebnis.

Der Saldo der Sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen lag im Berichtszeitraum bei - 679 Mio. Euro, nach -1.167 Mio. Euro im Vorjahr. Der deutlich negative Ergebnisausweis beruhte insbesondere auf gestiegenen Zinsaufwendungen für Altersversorgungsverpflichtungen sowie auf höheren Zuführungen zu Rückstellungen. Im Vorjahr führte vornehmlich der Ausgleich einer Abschreibung bei einer ausländischen Tochtergesellschaft zur ausgewiesenen Ergebnisbelastung.

Die Aufwendungen aus der Verlustübernahme von Tochtergesellschaften mit Ergebnisabführungsverträgen beliefen sich im Berichtsjahr auf 9 Mio. Euro, nach 25 Mio. Euro im Vorjahr. Demgegenüber konnten Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen in Höhe von 502 Mio. Euro erzielt werden, nach 227 Mio. Euro im Vorjahr. Der Anstieg resultierte insbesondere aus einem konzerninternen Verkauf der Anteile an einer Tochtergesellschaft sowie aus Erträgen aus Immobilienverkäufen. Insgesamt ergab sich für das Geschäftsjahr 2018 ein Nettoertrag aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 493 Mio. Euro, nach 202 Mio. Euro im Vorjahr.

Der Verwaltungsaufwand ging im Berichtsjahr um 1,0 % auf 5.579 Mio. Euro zurück. Dabei nahm der Personalaufwand - vornehmlich bei Löhnen und Gehältern - um 1,8 % auf 2.955 Mio. Euro ab. Die Anderen Verwaltungsaufwendungen lagen mit 2.624 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres. Während die IT-Aufwendungen sowie die Beiträge für die europäische Bankenabgabe gestiegen sind, konnten die Beratungskosten im Vergleich zum Vorjahr reduziert werden. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen erhöhten sich im Berichtsjahr um 9,6 % auf 536 Mio. Euro. Der Anstieg beruhte dabei auf höheren Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte.

Für das Berichtsjahr waren Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft in Höhe von 203 Mio. Euro auszuweisen, nach 1.535 Mio. Euro im Vorjahr.

Als Resultat der beschriebenen Posten der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erzielte die Commerzbank Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2018 ein Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit in Höhe von 318 Mio. Euro, nach 1.273 Mio. Euro im Vorjahr.

Im Berichtszeitraum fiel ein außerordentliches Ergebnis von -46 Mio. Euro an. Im Ergebnis 2017 in Höhe von - 786 Mio. Euro wirkte sich insbesondere der Restrukturierungsaufwand im Zusammenhang mit der Strategie "Commerzbank 4.0" aus.

Der Steueraufwand belief sich für das Berichtsjahr auf 10 Mio. Euro, nach 311 Mio. Euro im Vorjahr. Rückläufig waren dabei die Steuern vom Einkommen und Ertrag, insbesondere aufgrund unterschiedlicher periodenfremder Steuereffekte.

Für das Geschäftsjahr 2018 ergab sich somit ein Jahresüberschuss von 262 Mio. Euro, nach 176 Mio. Euro im Vorjahr. Der entsprechende Bilanzgewinn soll - vorbehaltlich der Zustimmung der Entscheidungsgremien - zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,20 Euro je Aktie sowie zur weiteren Stärkung der Gewinnrücklagen verwendet werden.

Bilanz

Die Bilanzsumme der Commerzbank Aktiengesellschaft lag mit 383,2 Mrd. Euro um 4,2 % oder 15,6 Mrd. Euro über dem Jahresultimo 2017.

Auf der Aktivseite ging die Barreserve um 0,6 Mrd. Euro auf 49,0 Mrd. Euro zurück. Der leichte Rückgang gegenüber dem Jahresultimo 2017 stand im Zusammenhang mit der konditionsbedingten Umschichtung von Sichtguthaben bei Zentralnotenbanken in den Kassenbestand. Die Forderungen an Kreditinstitute stiegen gegenüber dem Vorjahresultimo um 6,3 Mrd. Euro auf 48,9 Mrd. Euro. Ursächlich dafür war ein deutlicher Anstieg der besicherten Geldmarktgeschäfte in Form von Reverse Repos. Die Forderungen an Kunden legten um 8,8 Mrd. Euro auf 206,0 Mrd. Euro zu. Ursächlich hierfür war ein deutlicher Anstieg im Kreditgeschäft um 5,6 Mrd. Euro sowie bei privaten Grund- und Hypothekendarlehen um 4,8 Mrd. Euro. Die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere stiegen um 0,6 Mrd. Euro auf 32,0 Mrd. Euro. Der Anstieg resultierte aus höheren Beständen an Anleihen und Schuldverschreibungen des Liquiditätsbestands. Der Handelsbestand der Aktiva wies ein Volumen von 32,2 Mrd. Euro aus, nach 30,8 Mrd. Euro im Vorjahr. Der Anstieg wurde im Wesentlichen durch die Marktwerte von derivativen Finanzinstrumenten verursacht. Die Anteile an verbundenen Unternehmen gingen vom Jahresultimo 2017 in Höhe von 5,8 Mrd. Euro um 0,2 Mrd. Euro auf 5,5 Mrd. Euro zurück.

Auf der Passivseite stiegen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - insbesondere im Zusammenhang mit dem Zuwachs bei Termineinlagen sowie höheren Repos & Cash Collaterals - deutlich um 11,5 % auf 74,8 Mrd. Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden lagen mit 210,2 Mrd. Euro um 3,4 Mrd. Euro über dem Vorjahresniveau. Während die Sichteinlagen um 13,7 Mrd. Euro, die Repos & Cash Collaterals um 2,5 Mrd. Euro und Verbindlichkeiten aus dem Geldhandel um 3,8 Mrd. Euro gestiegen sind, sanken die Termineinlagen und Namenspfandbriefe um insgesamt 16,8 Mrd. Euro. Mit 37,6 Mrd. Euro lagen die Verbrieften Verbindlichkeiten 4,8 Mrd. Euro über dem Niveau des Vorjahresultimos. Der Anstieg resultierte sowohl aus einem Zuwachs bei den Schuldverschreibungen als auch bei den anderen verbrieften Verbindlichkeiten. Der Handelsbestand der Passiva wies ein Volumen von 20,7 Mrd. Euro aus, nach 18,6 Mrd. Euro im Vorjahr. Der Anstieg um 2,1 Mrd. Euro resultierte aus höheren negativen Marktwerten aus derivativen Geschäften. Die Nachrangigen Verbindlichkeiten betrugen 8,5 Mrd. Euro und lagen damit um 0,6 Mrd. Euro unter dem Niveau des Vorjahres. Das Genussrechtskapital lag mit 0,1 Mrd. Euro auf Vorjahresniveau.

Die außerbilanziellen Verpflichtungen zeigten im Vergleich zum Vorjahr insgesamt einen Volumenanstieg: Während die Eventualverbindlichkeiten mit 37,6 Mrd. Euro um 9,8 % über dem Niveau des Vorjahres lagen, nahmen die unwiderruflichen Kreditzusagen um 1,6 Mrd. Euro auf 73,5 Mrd. Euro ab.

Eigenkapital

Das in der Bilanz der Commerzbank Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2018 ausgewiesene Eigenkapital ist gegenüber dem Jahresende 2017 um 0,2 Mrd. Euro auf 22,7 Mrd. Euro gestiegen. Sowohl die Kapitalrücklage als auch das Gezeichnete Kapital waren mit 17,2 Mrd. Euro beziehungsweise 1,7 Mrd. Euro nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahresultimo. Die Gewinnrücklagen lagen mit 3,6 Mrd. Euro um 0,1 Mrd. Euro über dem Niveau des Jahresultimos 2017.

Die Bank nimmt seit dem Jahr 2007 die Befreiungsvorschriften des § 2a KWG - die sogenannte Waiver-Regelung - in Anspruch, das heißt, sie meldet der Bankenaufsicht risikogewichtete Aktiva und Kapitalquoten nur noch für die Institutsgruppe.

Hier lagen die Risikoaktiva per 31. Dezember 2018 bei 180,5 Mrd. Euro und damit 9,5 Mrd. Euro über dem Niveau zum Jahresende 2017 ("fully phased-in"). Der Anstieg basiert im Wesentlichen auf einem wachstumsbedingten Anstieg der Kreditrisikoaktiva, der nur leicht durch Reduktionen aus IFRS-9-Anpassungen und weiterer Reduzierung von Abbauportfolios gemindert wurde. Die geringe Erhöhung der Risikoaktiva aus operationellem Risiko wird durch eine leichte Reduktion der Risikoaktiva aus dem Marktrisiko ausgeglichen. Das aufsichtsrechtlich anrechenbare ("phase-in") Kernkapital reduzierte sich im Wesentlichen aufgrund des nächsten Basel-3-phase-in-Schrittes und der Umstellung auf IFRS 9, teilweise kompensiert durch den regulatorisch anrechenbaren Gewinn und reduzierte regulatorische Abzüge, gegenüber dem Jahresultimo 2017 um 1,9 Mrd. Euro auf 24,1 Mrd. Euro. Die entsprechende Kernkapitalquote ist auf 13,4 % gesunken. Das Common-Equity-Tier-1-Kapital (hartes Kernkapital) belief sich auf 23.2Mrd. Euro und die entsprechende harte Kernkapitalquote auf 12,9 %. Die Eigenkapitalquote betrug zum Berichtsstichtag 16.3%. Die Leverage Ratio, die das Verhältnis von Tier-1-Kapital zum Leverage Exposure zeigt, lag auf Grundlage der zum Berichtsstichtag gültigen Regelung der CRD IV/CRR bei 5,0 % ("phase-in") beziehungsweise bei 4,8 % ("fully phased-in").

Die Bank hält alle aufsichtsrechtlichen Anforderungen ein. Diese Angaben beinhalten jeweils das den Commerzbank-Aktionären zu-rechenbare und regulatorisch anrechnungsfähige Konzernergebnis.

Resümee Geschäftslage 2018

Die Commerzbank ist im Geschäftsjahr 2018 bei der Umsetzung ihrer Strategie "Commerzbank 4.0" weiter vorangekommen und in ihrem Kerngeschäft weiter gewachsen - obgleich das Umfeld äußerst anspruchsvoll war.

Da die Steuerung der Bank über die Segmente erfolgt, stellen wir nachfolgend hauptsächlich auf die Entwicklung im Konzern ab. Weitere Informationen zur Unternehmenssteuerung und zu den im Prozess der Konzernsteuerung verwendeten Ergebnisgrößen und Kennzahlen finden sich im Geschäftsbericht 2018 des Konzerns auf Seite 65. Aus Konzernsicht stand der leichte Rückgang der Operativen Erträge im Vergleich zum Vorjahr - im Einklang mit unseren Erwartungen - maßgeblich mit niedrigeren bereinigten Erträgen im Zusammenhang, was sich bei einer stabilen Kostenbasis im erwarteten leichten Anstieg der Aufwandsquote niederschlug. Ohne Berücksichtigung der Einmalerträge wurde die Zielsetzung einer verbesserten Ertrags- und Ergebnisqualität im abgelaufenen Geschäftsjahr erreicht. Insgesamt konnten wir, wie von uns prognostiziert, für das Geschäftsjahr 2018 einen im Vergleich zum Vorjahr signifikanten Anstieg des Konzernüberschusses erzielen.

Das Segment Privat- und Unternehmerkunden hat im Geschäftsjahr 2018 vor dem Hintergrund sehr anspruchsvoller Rahmenbedingungen wesentliche Zielsetzungen im Hinblick auf die angestrebte Verbesserung der Marktposition und daraus resultierend der Ertragslage erreicht. Sowohl bei der Digitalisierung von Leistungen und Prozessen als auch beim Ausbau und der Vernetzung der Vertriebskanäle konnten in allen Konzernbereichen des Segments Fortschritte erzielt werden. Darüber hinaus wurde 2018 ein wichtiges strategisches Etappenziel in Bezug auf Neukundenwachstum erreicht: Seit Start der Strategie "Commerzbank 4.0" hat das Segment eine Million Nettoneukunden hinzugewonnen; allein im Jahr 2018 waren es knapp 420.000. Auch im Kreditgeschäft konnten 2018 erneut hohe Neugeschäftsvolumina erreicht werden. Dies betraf sowohl das private Baufinanzierungsgeschäft als auch das Ratenkreditgeschäft. Im Segment Firmenkunden war das Berichtsjahr 2018 mit einigen Herausforderungen verbunden. Das anhaltende Niedrigzinsniveau, der intensive Preiswettbewerb auf dem deutschen Markt sowie das regulatorische Umfeld spiegelten sich auch in der Ergebnisentwicklung wider. Darüber hinaus führten vermehrt geopolitische Unsicherheitsfaktoren zu deutlich verhaltenen Kundenaktivitäten. Unsere Erwartungen hinsichtlich leicht steigender Erträge waren vor diesem Hintergrund nicht mehr zu erreichen. Wir haben deshalb zum Halbjahr 2018 unsere Ertragsprognose für das Geschäftsjahr 2018 angepasst. Das Segment ACR hat im Geschäftsjahr 2018 weitere große Fortschritte darin gemacht, verbliebene, nicht zum Kerngeschäft der Commerzbank zählende Aktiva und Risiken abzubauen. Das am Exposure at Default gemessene Gesamtvolumen ist im Vorjahresvergleich um mehr als ein Drittel gesunken. Die erheblich verbesserte Risikosituation kommt auch in der Verringerung insbesondere der am stärksten mit Bonitätsrisiken behafteten Teilportfolios, den gewerblichen Immobilien- sowie Schiffsfinanzierungen, zum Ausdruck.

Insgesamt lag der Jahresüberschuss der Commerzbank Aktiengesellschaft für das Berichtsjahr bei 262 Mio. Euro, nach 176 Mio. Euro im Vorjahr. Damit lag die Ergebnisentwicklung des Geschäftsjahres 2018 über der von uns prognostizierten Erwartung.

Prognose- und Chancenbericht

Künftige gesamtwirtschaftliche Situation

Die Weltwirtschaft wird 2019 wohl etwas langsamer wachsen. Das größte Risiko geht von China aus, wo die Wirtschaft deutlich an Fahrt verloren hat. Hinzu kommt der Handelsstreit mit den USA, der den Ausblick für die chinesische Wirtschaft zusätzlich belastet. Der Politik dürfte es aber wie schon in früheren Jahren gelingen, einen Einbruch der Wirtschaft, der die politische und gesellschaftliche Stabilität gefährden könnte, zu verhindern. Die Regierung hat bereits Gegenmaßnahmen ergriffen und private Haushalte und Unternehmen durch Steuersenkungen entlastet. Hinzu kommt eine Lockerung der Geldpolitik. Sollten die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, dürften weitere folgen.

In den USA wird sich der Aufschwung 2019 wohl fortsetzen. Übertreibungen, deren Korrektur die Wirtschaft in eine Rezession treiben könnte, sind nicht auszumachen. Allerdings werden die Zinserhöhungen und der nachlassende Impuls seitens der Finanzpolitik wohl für etwas moderateres Expansionstempo sorgen. Mit 2,5 % wird die US-Wirtschaft 2019 aber immer noch stärker wachsen als das Produktionspotenzial. Die schon sehr niedrige Arbeitslosigkeit wird weiter fallen. Dies dürfte den unterliegenden Preisauftrieb weiter leicht verstärken. Die US-Notenbank wird ihre Leitzinsen 2019 wohl nicht weiter anheben. Das größte Risiko droht der US-Wirtschaft von der Politik. Der Streit zwischen Republikanern und Demokraten, die seit den Wahlen im November über eine Mehrheit im Repräsentantenhaus verfügen, und der Handelsstreit mit China sorgen für Verunsicherung.

Reales Bruttoinlandsprodukt Veränderung ggü. Vorjahr 2018 20191 20201
USA 2,9 % 2,5 % 1,8 %
Euroraum 1,8 % 1,4 % 1,6 %
Deutschland 1,5 % 1,2 % 2,0 %
Mittel- und Osteuropa 3,0 % 1,6 % 2,2 %
Polen 5,1 % 3,2 % 3,3 %

1 Werte für die Jahre 2019 und 2020 jeweils Prognosen der Commerzbank.

Im Euroraum hat die Konjunktur 2018 merklich an Schwung verloren. Ein Abgleiten der Wirtschaft in eine Rezession ist gleichwohl wenig wahrscheinlich. So wird die Binnennachfrage weiterhin durch die expansive Geldpolitik der EZB angeschoben. Zwar hat die EZB zum Jahreswechsel ihr Anleihekaufprogramm eingestellt, das bedeutet aber nicht das Ende der lockeren Geldpolitik. Der EZB-Einlagensatz dürfte noch längere Zeit bei - 0,4 % liegen. Die niedrigen Zinsen machen die immer noch hohe Verschuldung vieler Unternehmen und privater Haushalte tragbar. Auch das außenwirtschaftliche Umfeld dürfte sich mit der Stabilisierung der chinesischen Konjunktur wieder etwas aufhellen. Trotz eines wieder anziehenden Wirtschaftswachstums im Verlauf des Jahres wird im Jahresdurchschnitt 2019 aber wohl nur ein Plus von knapp 1,4 % zu Buche stehen. Der geplante Austritt Großbritanniens aus der EU wird die Konjunktur im Euroraum wohl nur kurzfristig beeinträchtigen. Ein Abgleiten der Wirtschaft in eine Rezession ist wenig wahrscheinlich. Dies gilt selbst für den Fall, dass sich EU und Großbritannien nicht auf ein Austrittsabkommen einigen.

Denn auch dann werden beide Seiten bestrebt sein, die wirtschaftlichen Verwerfungen zu minimieren.

Die deutsche Wirtschaft dürfte nach dem schwachen zweiten Halbjahr 2018 im Verlauf von 2019 wieder an Schwung gewinnen. Gestützt wird die Konjunktur vor allem durch eine weiterhin rege Investitionstätigkeit. Aber auch vom Konsum und Export dürften im Verlauf des Jahres wieder stärkere Impulse ausgehen. Für das Gesamtjahr ist mit einem Zuwachs von 1,2 % zu rechnen, nach 1,5 % im vergangenen Jahr. Allerdings ist auch zu beobachten, dass die Lohnstückkosten der deutschen Unternehmen bereits seit Jahren stärker steigen als im Rest der Währungsunion. Und am Immobilienmarkt - insbesondere in den Ballungsräumen - treiben die niedrigen Zinsen die Preise weiter in die Höhe.

Das Ende der Zinserhöhungen in den USA und die weiterhin sehr expansive Geldpolitik der EZB werden 2019 das Bild an den Finanzmärkten prägen. Auch nach dem Ende des EZB-Anleihekaufprogramms wird die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihen nicht wesentlich steigen. Das liegt nicht nur an der fehlenden Aussicht auf einen echten Zinserhöhungszyklus, sondern auch daran, dass die EZB die fällig werdenden Anleihen weiter reinvestieren wird.

Damit wird sie noch lange knapp ein Drittel der Staatsanleihen besitzen und deren Laufzeitenprämie dauerhaft drücken. Der Euro dürfte gegenüber dem US-Dollar 2019 eher aufwerten. Das liegt jedoch nicht an einer Eurostärke, sondern an einer Schwäche des Dollar, der unter dem sich abzeichnenden Ende des Zinserhöhungszyklus der US-Notenbank leiden dürfte. Die Aktienmärkte dürften sich 2019 von dem Rückschlag im vergangenen Jahr erholen, wenn klar wird, dass keine globale Rezession droht. Außerdem stützt die fortgesetzt lockere Geldpolitik die Bewertungen der Aktien.

Wechselkurse 31.12.2018 31.12.20191 31.12.20201
Euro/US-Dollar 1,15 1,24 1,32
Euro/Pfund 0,90 0,89 0,92
Euro/Zloty 4,29 4,25 4,20

1 Werte für die Jahre 2019 und 2020 jeweils Prognosen der Commerzbank.

Künftige Situation der Bankbranche

Unsere Einschätzung hinsichtlich der mittelfristigen und strukturellen Entwicklungstendenzen in der Bankbranche hat sich gegenüber den von uns im Zwischenbericht zum 30. Juni 2018 getroffenen Aussagen nicht wesentlich verändert. Allerdings sind die Risiken für den kurzfristigen Ausblick auf das bankgeschäftliche Umfeld in den vergangenen Monaten weiter gestiegen und im Unterschied zur Situation vor einem Jahr überwiegen nun die Abwärtsrisiken.

Von dem gesamtwirtschaftlichen Umfeld wird die Finanzwirtschaft 2019 weniger Impulse als in den beiden Vorjahren erhalten. Positiv ist zu bewerten, dass die Weltwirtschaft, der Euroraum und Deutschland dabei auf Wachstumskurs bleiben und im wahrscheinlichsten Szenario keine Rezession droht. Das Firmen- und Unternehmerkundengeschäft wird Impulse vom weiteren Wachstum der Ausrüstungsinvestitionen und der Exporte erhalten, allerdings in einem geringeren Maße als 2018. Das Geschäft mit Privatkunden dagegen dürfte vom stabilen Zuwachs des privaten Verbrauchs, der Bauinvestitionen, dem weiterhin starken Arbeitsmarkt und der hohen Sparfähigkeit erneut positiv beeinflusst sein. Hohe Tilgungsleistungen der Kunden und die verstärkte Nutzung interner und alternativer externer Finanzierungsquellen werden zusammen mit dem scharfen Wettbewerb das Wachstum der Erträge aber auch begrenzen. Hinzu kommt, dass sich im Euroraum auch 2019 kein klassischer Zinserhöhungszyklus herausbilden wird. Mit einer Anhebung des Einlagensatzes rechnen wir erst ab März 2020. Eine wirkliche Wende der Geldpolitik und eine spürbar steilere Zinsstrukturkurve sind im Euroraum weiterhin nicht in Sicht. Die Banken bleiben daher von dieser Seite her anfällig und die Anreize für Marktteilnehmer, in zu risikoreiche Anlagen zu investieren, werden nicht geringer.

Die im Berichtszeitraum gestiegenen Abwärtsrisiken und ihre schärfere Wahrnehmung bergen alles in allem die Gefahr, dass die privaten Wirtschaftssubjekte ihre Konsum- und Investitionsentscheidungen überdenken und somit das Firmen- und Privatkundengeschäft sowohl auf der Ebene des Zins- als auch des Provisionsgeschäfts stärkeren Gegenwind vom real- und finanzwirtschaftlichen Umfeld erfahren, als das bisher angenommen worden ist. Die in letzter Zeit gestiegene Diskrepanz zwischen den im Grunde noch immer soliden Wachstumsaussichten in der Realwirtschaft und der zunehmenden Verunsicherung von Investoren und Unternehmen lastet auf dem bankwirtschaftlichen Umfeld.

Im Falle von Übertreibungen an den Finanzmärkten und Fehlallokationen in der Realwirtschaft als Folge der lang anhaltenden expansiven Geldpolitik wäre der Bankensektor im Zins- und Provisionsgeschäft direkt betroffen. Durch die vorangegangene relativ hohe Bewertung bei Aktien und Renten, auf den Immobilienmärkten und im Bereich Private Equity hat sich ein großes Enttäuschungspotenzial aufgebaut, das sich durch das verschlechterte Umfeld für manche Risikoanlagen 2018 noch nicht aufgelöst haben könnte. Die Erwartungen der Marktteilnehmer weisen immer noch ein hohes Maß an Homogenität aus. Anleger, die normalerweise in sichere Assets investieren, könnten im Falle von (weiteren) Marktturbulenzen panisch reagieren, die Bedeutung von prozyklisch agierenden Investoren ist deutlich gewachsen. Die Deutsche Bundesbank und die Europäische Zentralbank haben in ihren Berichten zur Finanzstabilität zuletzt auf das herausfordernde Umfeld für den Finanzsektor hingewiesen: Der deutsche Bankensektor sei gegenüber einem Szenario, in dem sich das makroökonomische Umfeld unerwartet stark verschlechtert, verwundbar geworden. Das Risiko von Ängsten um die Schuldentragfähigkeit in hoch verschuldeten Ländern sei ebenso gewachsen wie die potenzielle Gefahr von Liqiditätsverspannungen im Investmentfondssektor. Außerdem wird auf das Risiko eines ruckartigen Anstiegs der Risikoprämien sowie auf Gefahren für die Intermediationsfähigkeit von Banken hingewiesen.

Ein weitgehend ungeordneter Austritt Großbritanniens aus der EU ohne Übergangsfrist und ohne ausverhandeltes Freihandelsabkommen könnte dem deutschen Bankensektor - trotz leicht positiver Wertschöpfungseffekte durch Verlagerungen von marktnahen Finanzdienstleistungen nach Deutschland - kurzfristig Schaden zufügen. Denn das derzeitige Ausmaß der Integration zwischen Großbritannien und der EU, insbesondere mit Deutschland, ist angesichts der Spezialisierung im Binnenmarkt und der internationalisierten Wertschöpfungsketten sehr groß. Das Auslandsgeschäft der Banken mit wichtigen deutschen exportstarken Industriekunden könnte beeinträchtigt werden. Das gilt besonders - über den Handelskanal - für die Branchen Automobile, Maschinenbau, Elektrotechnik, Chemie und Pharma sowie für das Ernährungsgewerbe und die Textilindustrie. Lieferungen von Vorleistungen sind sowohl für Deutschland als auch für Großbritannien zudem makro- und mikroökonomisch relevant. In Deutschland hängen nach Untersuchungen des Ifo-Instituts gut 550.000 Arbeitsplätze am Export in das Vereinigte Königreich, womit direkt auch das Geschäft mit privaten Bankkunden betroffen wäre. Deutschland ist aber nicht nur beim Warenhandel, sondern auch bei den Dienstleistungen einer der größten Exporteure weltweit. Dienstleistungen sind ein sehr wichtiger Teil heimischer wie grenzüberschreitender Wertschöpfungsketten und ergänzen Warenexporte häufig. Die Deutsche Bundesbank hat zuletzt aufgezeigt, dass die Kosten einer Erhöhung von Handelsbarrieren bei Dienstleistungen für einzelne Länder von großer Bedeutung sein können. Hinzu kommt, dass ein Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion den Handel mit den anderen EU-Staaten beeinträchtigen könnte. Die Banken sind darauf angewiesen, dass ihre Kreditkunden die Gefahren des Austritts für ihre eigenen Geschäftsmodelle erkennen und reduzieren. Kurzfristig bestünden ganz allgemein große Abwärtsrisiken für das makroökonomische Umfeld durch Nervosität der Marktteilnehmer und politische Unsicherheiten mit negativen Auswirkungen auf die Dispositionen der Kunden des Bankensektors. Hierzu könnte auch die Wahrnehmung schwerwiegender institutioneller Folgen des Austritts eines der drei größten Mitgliedstaaten (hinsichtlich der Machtbalance in der EU, möglicher Richtungswechsel in Freihandelsfragen und Auswirkungen auf den EU-Haushalt) beitragen. Sollte die britische Regierung die Aufsichtsstandards für die Geldbranche nach dem Brexit aufweichen, um das Londoner Finanzzentrum zu stützen, wäre die Konkurrenzfähigkeit der Banken in den verbleibenden EU-Ländern beeinträchtigt. Wenn das europäische Finanzzentrum London seinen uneingeschränkten Zugang zum europäischen Binnenmarkt verliert, würde im Bereich des Investmentbankings die Fragmentierung zunehmen, Eigenkapital, Liquidität und andere Ressourcen dadurch separat gebunden werden müssen und darunter dann die Profitabilität leiden. Aufgrund von Engpässen, Friktionen und fehlenden Zulassungen könnten manche Aktivitäten nach Einschätzung der Deutschen Bundesbank schlimmstenfalls ganz eingestellt werden müssen.

An den Märkten halten sich Unsicherheiten über die Kapitalausstattung, die Bewertung von Kreditrisiken und Kreditsicherheiten, über Zinsänderungsrisiken, notleidende Kredite, Cyberrisiken und insbesondere über die Ertragslage der europäischen Banken. Die einzelnen Geschäftsmodelle zur nachhaltigen Gewinnerzielung und die Belastungsfähigkeit im Niedrigzinsumfeld bleiben im Fokus. Universalbanken müssen zeigen, dass sie die im derzeitigen regulatorischen Umfeld hohen Komplexitätskosten trotz hierzulande relativ geringer Marktanteile durch Skaleneffekte auffangen können. Es ist weiterhin eine wesentliche Herausforderung der Banken, ihre Geschäftsmodelle - angesichts fortbestehender Überkapazitäten in einigen Ländern, auch im Zusammenspiel mit neuen technologiegetriebenen Wettbewerbern - den veränderten Bedingungen anzupassen, Kosten zu senken und die Profitabilität zu erhöhen. Hierzu ist es erforderlich, die Modernisierung des Bankbetriebes konsequent voranzutreiben und ausreichende Kapazitäten für die Digitalisierung bereitzustellen.

Der Bankensektor im Euroraum steckt alles in allem noch mitten in einem längeren Strukturwandel. Der gestärkten Kapitalausstattung stehen abnehmende implizite Staatsgarantien, schärfere Abwicklungsregeln und wachsende Gläubigerbeteiligungen gegenüber. Ein weiterer Abbau des Verschuldungsgrades und die Verbesserung der Qualität der Aktiva in der immer mehr von Digitalisierung und Automatisierung geprägten Branche bleiben für den Bankensektor wichtige Voraussetzungen, um die höheren Anforderungen der Bankenaufsicht und die Erwartungen der Investoren zu erfüllen.

Der Ausblick auf das bankgeschäftliche Umfeld in Polen bleibt durch den wirtschaftspolitischen Kurs, den Fachkräftemangel und die drohenden erheblichen Einschnitte bei den EU-Infrastrukturmitteln mittelfristig etwas eingetrübt. Zudem würden die engen Handels- und Einkommensbeziehungen zu Großbritannien kurzfristig Verunsicherungen im Falle eines ungeordneten Ausstiegs Großbritanniens aus der EU verursachen. Konjunkturell betrachtet wächst die polnische Wirtschaft hingegen weiterhin relativ kräftig. Dem starken Zuwachs der gesamtwirtschaftlichen Leistung von 5,1 % im Berichtsjahr dürfte 2019 aber ein Tempoverlust - auf ein Wachstum von 3,2 % - folgen. Der private Konsum wird beim Wachstum wieder eine wichtige Rolle spielen, verstärkt durch fiskalpolitische Maßnahmen wie Förderprogramme für Familien und Rentner. Allerdings scheint das Konsumentenvertrauen seinen Zenit überschritten zu haben, sodass der gewichtige private Verbrauch in diesem Jahr weniger dynamisch als 2018 zulegen dürfte. Es ist damit zu rechnen, dass zum Ende der Förderperiode vermehrt EU-Fördermittel abgerufen werden, was die Investitionen 2019 stützen sollte. Die positive Entwicklung von Löhnen und Arbeitslosigkeit sollte grundsätzlich zu einem Anstieg des Kreditvolumens führen und die solide Lage der privaten Haushalte und des Unternehmenssektors wird sich in den Risikokosten der Banken positiv widerspiegeln.

Chancenmanagement in der Commerzbank

In den vergangenen Jahren haben sich sowohl die Anforderungen an ein modernes, zukunftsfähiges Bankgeschäft als auch die Rahmenbedingungen spürbar verändert. Der Druck auf die Profitabilität hat sich empfindlich erhöht, sowohl bei den Erträgen als auch bei den Kosten. Der immer größer werdende Wettbewerb macht es notwendig, dass alte Strukturen überdacht und neue Wege eingeschlagen werden. Während in der Vergangenheit die persönliche Kundenbetreuung ein zentrales Element des Bankgeschäfts war, erwarten unsere Kunden heute eine Multikanalberatung, digitale Finanzangebote und individuelle, maßgeschneiderte Produkte. Diesen Herausforderungen stellen wir uns mit den eingeleiteten und zum Teil bereits erfolgreich umgesetzten strategischen Initiativen. Aber auch immer weiter steigende regulatorische Anforderungen werden uns vor zusätzliche Herausforderungen stellen. Daher ist die laufende Überprüfung interner Prozesse, Strukturen und technischer Plattformen - mit dem Ziel, unsere Aufstellung schlanker, effizienter und kundenorientierter zu machen - kein einmaliges Projekt, sondern eine Daueraufgabe, die uns anhaltend fordern wird und mit der wir den spürbar zunehmenden Anforderungen in großen Teilen entgegenwirken wollen.

Die bereits im Herbst 2016 verkündete Strategie "Commerzbank 4.0" hat drei Stoßrichtungen. Wir konzentrieren uns erstens auf Geschäfte mit klaren Wettbewerbsvorteilen und trennen uns von Randaktivitäten. Zweitens wandeln wir uns zu einem digitalen Technologieunternehmen. Und drittens gestalten wir die Bank einfacher und erhöhen so unsere Effizienz. Wir verfolgen das Ziel, die führende Bank in Deutschland zu werden - für Privat-, Unternehmer- und Firmenkunden. Wir wollen ein modernes und überlegenes Angebot aus digitalen und persönlichen Dienstleistungen vorhalten, ganz nah am Kunden und für den Kunden schnell und effizient in der Abwicklung. Wir bleiben so persönlich und digital: Der Kunde kann entscheiden, über welchen Kanal er mit uns Kontakt aufnimmt. Die Bank konzentriert ihre Kundenaktivitäten in zwei starken Vertriebssegmenten - Privat- und Unternehmerkunden sowie Firmenkunden.

Das Segment Privat- und Unternehmerkunden wird bis 2020 zur digitalen Multikanalbank in Deutschland. Kernpunkte sind dabei digitale und analoge Leistungsangebote, neue Vertriebsplattformen und ein differenziertes Filialkonzept. An unserer flächendeckenden Präsenz mit 1.000 Filialen, mehr als 100 Wealth-Management-Standorten, 330 Standorten für Unternehmerkunden und 100 Standorten für Firmenkunden halten wir fest. Am 1. September 2018 haben wir eine neue Führungsstruktur und neue Marktbereiche im Segment Privat- und Unternehmerkunden eingeführt und die neuen Betreuungsmodelle für Unternehmer- und Firmenkunden auf den Weg gebracht. Damit sind wir bei der Umsetzung der Strategie "Commerzbank 4.0" einen großen Schritt vorangekommen. Durch die Kombination digitaler Plattformstrategien mit modernen Filialformaten wollen wir schneller wachsen. Mit der Vertriebsanwendung "ONE" haben wir eine einheitliche technische Plattform für den Online- und Filialvertrieb geschaffen. Flagship-Filialen mit Beratungsschwerpunkt und City-Filialen mit effizientem Kundenservice bei reduzierter Infrastruktur und geringeren Betriebskosten sichern eine breite Marktabdeckung. Um bis 2020 zwei Millionen Nettoneukunden zu gewinnen, bietet die Bank attraktive Produkte wie den digitalen Ratenkredit und digitales Asset-Management an und kooperiert mit Partnern wie Tchibo, Amazon und Lufthansa. Unternehmerkunden werden in einem eigenen Geschäftsfeld im Segment Privat- und Unternehmerkunden betreut. Wir kombinieren die Stärken des Knowhows aus dem Privatkundengeschäft mit der Krediterfahrung der Mittelstandsbank. Mithilfe neuer digitaler Angebote bei gleichzeitig flächendeckender Vor-Ort-Präsenz wollen wir unsere Marktanteile bei Geschäftskunden und kleineren Firmenkunden so deutlich von 5 % auf 8 % erhöhen. Die ganzheitliche Beratung berücksichtigt dabei sowohl ihre geschäftlichen als auch die privaten Belange.

Im Segment Firmenkunden führen wir die traditionellen Stärken der Bank im Corporate Banking - eine bundesweit flächendeckende Präsenz gepaart mit der Begleitung ins Ausland, ein einzigartiges Betreuungsmodell und ein führendes Angebot in der Handels- und Exportfinanzierung - mit dem Kapitalmarkt-Knowhow unserer Investmentbank zusammen. Damit schaffen wir die optimalen Rahmenbedingungen, um auf die individuellen Bedürfnisse größerer Unternehmen mit den passenden Lösungen einzugehen. Und unser Know-how in den deutschen Schlüsselindustrien werden wir auf eine europäische Ebene heben und so stärker für internationales Wachstum nutzen. Es ist unser Ziel, der führende Anbieter von Absicherungsprodukten für Firmenkunden und das "Debt House Nr. 1" zu sein. Wir streben weltumspannend eine einheitlich hohe Betreuungsqualität an. Denn genau so, wie der Firmenkundenbetreuer in Deutschland den Einsatz von Produktspezialisten koordiniert, arbeitet er auch mit den weltweiten Client-Service-Teams der Bank zusammen. Die mehrsprachigen Relationship-Manager und Spezialisten der European Desks in ihren globalen Märkten stehen in ständigem Kontakt mit den Firmenkundenbetreuern im Heimatmarkt. Neuartige Datenanalyse-tools (wie zum Beispiel das Auslandszahlungsverkehrs-Dashboard) ermöglichen uns einen Kompetenzvorsprung gegenüber dem Wettbewerb und unterstützen den Firmenkundenvertrieb mit konkreten Geschäftsansätzen und Potenzialanalysen bei der Ertrags-erzielung. Als erste Bank in Deutschland bieten wir unseren Firmenkunden einen komplett digitalisierten Beratungsprozess sowohl für das Management von Zins- und Währungsrisiken als auch für das Anlagemanagement an. Zudem haben wir eine digitale Kreditplattform eingeführt, über die Mittelstandskunden einen Kontokorrentkredit von bis zu 5 Mio. Euro komplett digital beantragen können.

Über alle Segmente hinweg werden wir die Bank zu einem digitalen Technologieunternehmen umbauen. Dieser Umbau betrifft Strategie, Technologie, Kompetenz und Kultur. Wir werden die Digitalisierung im Bankgeschäft aktiv vorantreiben und Technologieführer sein. Dabei wollen wir die Nummer 1 bei allen Technologien sein, die unseren Kunden Schnelligkeit, Sicherheit und Bequemlichkeit bringen. Seit einiger Zeit bereits engagieren wir uns sowohl direkt als auch über unsere Töchter CommerzVentures und main incubator sowie die Digitalisierungsplattform "#openspace" im Start-up-Bereich. Wir unterstützen Gründer mit guten Ideen und sind dadurch nah dran an den Innovationen von morgen. Das Digital-Leadership-Programm wird unsere Führungskräfte beim digitalen Wandel in ihrer Multiplikator-Rolle unterstützen. Zudem haben wir als erstes Finanzinstitut ein "Enterprise Lab" am Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML etabliert. Mit dem "Trade Finance Innovations-Lab" decken wir den Bereich Finanzdienstleistungen mit Fokus auf dem Trade-Finance-Geschäft ab. Neue Zahlungsverkehrs- und Finanzierungslösungen für das Handelsfinanzierungsgeschäft sollen dort auf Basis innovativer Technologien entwickelt und zur Marktreife gebracht werden.

Der digitale Campus ist zum Motor für den Umbau der Commerzbank geworden; in diesem erproben und entwickeln wir neue, agile Arbeitsmethoden sowie neue Formen der Zusammenarbeit. Wir kommen so schneller zu Ergebnissen und können uns flexibler auf Veränderungen einstellen. Mit den gewonnenen Erfahrungen nach etwa anderthalb Jahren "Digital Campus" sind wir nun in der Lage, die neue Form der Zusammenarbeit weiter auszubauen. Wir können jetzt noch mehr Tempo aufnehmen und die Transformation konsequenter vorantreiben. So werden wir unter dem Projekt "Campus 2.0" das Erfolgsrezept "Digital Campus" weiter ausbauen und die Zentrale neu organisieren. Wir bauen die sogenannte "Cluster-Lieferorganisation": Der Vertrieb erhält zukünftig schneller funktionierende Lösungen und kann sich voll und ganz auf die Bedürfnisse der Kunden konzentrieren. An die Stelle der klassischen Hierarchien treten agil arbeitende Teams, die sogenannten "Cells". Jede Cell ist multifunktional besetzt und vereint fachliche und IT-Expertise. Sie kann ein vollständiges Produkt entwickeln und an den Kunden ausliefern, sie verantwortet auch den späteren Betrieb der Systeme. Alle Cells arbeiten eigenständig und themenbezogen in rund 50 Clustern, um neue Produkte und Prozesse zu entwickeln.

Für die kommenden Jahre plant die Commerzbank mit einem Refinanzierungsbedarf am Kapitalmarkt im Bereich von rund 10 Mrd. Euro. Die Commerzbank ist mit einer breiten Produktpalette am Kapitalmarkt aktiv. Neben den unbesicherten Refinanzierungsmitteln (Preferred- und Non-preferred-Senior-Anleihen und Tier-2-Nachrangkapital) verfügt die Commerzbank bei der Refinanzierung auch über die Möglichkeit, besicherte Refinanzierungsinstrumente, insbesondere Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe, zu emittieren. Pfandbriefe bilden einen festen Bestandteil im Refinanzierungsmix der Commerzbank. Dadurch hat die Commerzbank einen stabilen Zugang zu langfristiger Refinanzierung mit Kostenvorteilen gegenüber unbesicherten Refinanzierungsquellen. Die Emissionsformate reichen von großvolumigen Benchmarkanleihen bis hin zu Privatplatzierungen. Im Zusammenhang mit dem Brexit erwartet die Commerzbank keine negativen Effekte auf die Platzierung langfristiger Refinanzierungsmittel am Kapitalmarkt.

Voraussichtliche Entwicklung der Commerzbank Aktiengesellschaft

Im Geschäftsjahr 2018 hat die Commerzbank in dem unverändert sehr anspruchsvollen Bankenumfeld weitere Fortschritte im Rahmen ihrer Strategie "Commerzbank 4.0" erzielt, die mittelfristig auf ein nachhaltig höheres Rentabilitätsniveau abzielt. Im Geschäftsjahr 2019 bleibt der Fokus auf weiterem Wachstum von Kundenzahlen und Geschäftsvolumen und damit der Erträge in den beiden Kerngeschäftsfeldern Privat- und Unternehmerkunden sowie Firmenkunden. Ein Schlüssel zu einer nachhaltig verbesserten Marktposition ist die fortgesetzte digitale Transformation des Geschäftsmodells, die mit weiter hohem Investitionsaufwand fortgeführt wird. Die Rahmenbedingungen für den deutschen Bankensektor bleiben im laufenden Jahr voraussichtlich sehr herausfordernd. Das Niedrig- beziehungsweise Negativzinsumfeld wird sich unverändert belastend auf die Ertragslage auswirken, ebenso wie die hohe Wettbewerbsintensität mit zum Teil unbefriedigendem Neugeschäftsmargenniveau im Kreditgeschäft. Eine Normalisierung des Zinsniveaus, die eine Beschleunigung der mittelfristig angestrebten Ertrags- und Ergebnisverbesserungen ermöglichen würde, halten wir auch 2019 für wenig realistisch. Unser Hauptaugenmerk im laufenden Jahr gilt der Erhöhung kundenbezogener Erträge, das heißt, wir erwarten eine gute Ertrags- und Ergebnisqualität.

Da die Steuerung der Bank über die Segmente erfolgt, stellen wir in den folgenden Abschnitten des Prognoseberichts auf die Entwicklung des Commerzbank-Konzerns ab. Hier erwarten wir für das Geschäftsjahr 2019 folgende Entwicklung:

Voraussichtliche Entwicklung einzelner Ergebniskomponenten

Trotz der Annahme eines weiterhin schwierigen Zinsumfeldes strebt die Commerzbank eine leichte Steigerung des Zinsüberschusses als wichtigster Ertragsquelle an. Dazu wird die geplante weitere Ausweitung des Kreditvolumens einen wesentlichen Beitrag leisten. Wie in den vergangenen Jahren beabsichtigt die Commerzbank insbesondere im Segment Privat- und Unternehmerkunden, aber auch im Segment Firmenkunden, mit mittelständischen Kunden ein etwas schnelleres Wachstumstempo vorzulegen als der Markt. Wegen des wettbewerbsbedingt anhaltenden hohen Margendrucks im Inland gehen wir allerdings von einem im Vergleich zur Volumenerhöhung deutlich unterproportional ausfallenden Ertragszuwachs aus. Der angestrebte Zuwachs bei den Kundeneinlagen soll in Verbindung mit effizientem Aktiv-Passiv-Management nach mehreren Jahren mit rückläufiger Entwicklung wieder höhere Erträge im Einlagengeschäft ermöglichen. Insgesamt sehen wir die Wachstumspotenziale der Commerzbank im Privat-, Unternehmer- und Firmenkundengeschäft in Deutschland als ebenso wenig ausgeschöpft an wie bei der mBank.

Den Provisionsüberschuss erwarten wir im laufenden Geschäftsjahr im Wesentlichen stabil. Bleiben Phasen übermäßiger Volatilität an den Finanzmärkten, die Kundenaktivitäten in der Regel beeinträchtigen, weitgehend aus, ist eine leichte Zunahme möglich. Wachstumspotenzial besteht in beiden Kerngeschäftsfeldern Privat- und Unternehmerkunden und Firmenkunden maßgeblich im Wertpapier- beziehungsweise Kapitalmarktgeschäft. Bei Privatkunden sollen vor allem höhere bestandsabhängige Erträge aus mandatierten Geschäften sowie im Wealth-Management, in Verbindung mit erwartungsgemäß marktbedingt wieder zunehmenden Depotvolumina, zu höheren Provisionserlösen führen. Bei institutionellen und Firmenkunden sollen unter anderem verstärkte Aktivitäten an den Primär- und Sekundärmärkten das Provisionsgeschäft begünstigen.

Hinsichtlich des Ergebnisses erfolgswirksam zum Fair Value bewerteter finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten verfolgt die Commerzbank mit ihrem risikoorientierten und kundenzentrierten Ansatz unverändert die Zielsetzung, einen möglichst stabilen Ertragsbeitrag zu erreichen. Aufgrund der Unwägbarkeiten hinsichtlich der Entwicklung und der Volatilität an den globalen Kapitalmärkten gestaltet sich eine Prognose allerdings schwierig. Für das seit der IFRS-9-Umstellung per 1. Januar 2018 zum Fair Value bewertete Schiffsfinanzierungsportfolio geht die Commerzbank bis zum Jahresende 2019 von einer weitgehend vollumfänglichen Reduktion der Restbestände aus, ohne dass daraus materielle Ergebniseffekte erwartet werden.

Die übrigen Ertragspositionen, darunter das Realisierungsergebnis aus Finanzinstrumenten sowie das Sonstige Ergebnis, werden erfahrungsgemäß oft durch nicht prognostizierbare Einmalerträge und Bewertungseffekte beeinflusst. Wegen des relativ niedrigen Niveaus solcher Ertragskomponenten ohne nachhaltigen Charakter im Jahr 2018 gehen wir in der Summe grundsätzlich von keiner wesentlichen Veränderung dieser Ertragsgrößen im Jahr 2019 aus.

Insgesamt liegt der prognostizierten Entwicklung der Operativen Erträge, insbesondere des Zinsüberschusses, die Annahme zugrunde, dass die Niedrigzinsphase andauern wird. Sollte sich ein Szenario steigender Zinsen abzeichnen, insbesondere am kurzen Ende der Zinsstrukturkurve, halten wir eine deutliche Beschleunigung der erwarteten Ertragsverbesserungen für realistisch.

Das Risikoergebnis hat im Geschäftsjahr 2018, trotz Übertragung eines Konsumentenfinanzierungsportfolios mit höheren erwarteten Risikokosten auf die eigenen Bücher, erheblich weniger belastet als ursprünglich erwartet. Kreditwertberichtigungen in vergleichbarer - außerordentlich niedriger - Größenordnung wie im Vorjahr erwarten wir für 2019 nicht mehr. Dennoch spiegelt das in einem Basisszenario erwartete Risikoergebnis von mindestens 550 Mio. Euro ein im historischen Vergleich nochmals günstiges Niveau wider. Auch in einem etwas abgeschwächten Konjunkturumfeld wird die Commerzbank nach unserer Einschätzung weiterhin von ihrem guten Risikomanagement profitieren, sowohl im Kreditneugeschäft als auch im Umgang mit problembehafteten Krediten. Auch hinsichtlich der Verteilung auf die drei Phasen ("Stages") gemäß IFRS 9 erwarten wir ein ähnliches Bild wie im Vorjahr, als zahlungsgestörte Kredite den Großteil der Risikovorsorge erforderten. Die Erwartung einer überdurchschnittlich hohen Portfoliogüte kommt in unserer Prognose zum Ausdruck, dass auch im laufenden Jahr nur ein relativ geringer Anteil des Risikoergebnisses auf Wertverluste infolge einer deutlichen Verschlechterung der Kreditqualität - sogenannte "Phase-2"-Wertberichtigungen - entfallen soll. IFRS 9 erfordert, die über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste im Risikoergebnis erfolgswirksam zu berücksichtigen, wenn es bei Kreditengagements zu erheblichen Ratingverschlechterungen kommt.

Der Verwaltungsaufwand soll im Jahr 2019 unterhalb des Vorjahresniveaus gehalten werden. Die geplante Kostenbasis von weniger als 6,8 Mrd. Euro soll fortgesetzte Investitionen zur Steigerung der künftigen Profitabilität erlauben, aber auch das voraussichtlich weiter signifikant hohe Maß regulatorischer Kosten abdecken. Aus den bereits umgesetzten und den noch anstehenden Effizienzverbesserungsmaßnahmen, wie zum Beispiel der Digitalisierungsoffensive in allen Bereichen des Konzerns, rechnen wir mit zunehmenden Kostenentlastungen, auch wenn ein größerer Teil davon plangemäß erst in den Folgejahren sichtbar werden dürfte.

Voraussichtliche Entwicklung der Segmente

Im Segment Privat- und Unternehmerkunden bleiben steigende Kundenzahlen und Geschäftsvolumina vor allem im Inland wesentliche Treiber für die angestrebte leichte Zunahme der gesamten Operativen Erträge. Zunehmend wachsenden Ertragsspielraum erwartet das Segment durch eine verbesserte Durchdringung der bestehenden Kundenbasis über den effizienten Einsatz datenbasierter Analysewerkzeuge; Kunden werden auf jede Phase ihres Lebenszyklus zugeschnittene Bankangebote zur Verfügung gestellt. Der fortschreitende Umbau zur Multikanalbank ermöglicht im Zeitablauf die Abschlussfähigkeit der gesamten Produktpalette über sämtliche Plattformen, sodass Kunden letztlich die uneingeschränkte Wahl zum Beispiel zwischen dem Online-, Mobile- oder Filialvertriebsweg offensteht. In der kontinuierlichen Digitalisierung von Produkten und Prozessen in Verbindung mit innovativen Filial- und Vertriebskonzepten sehen wir einen Wettbewerbsvorteil, von dem wir uns weitere Wachstumspotenziale versprechen. Im Kreditgeschäft wird weiteres signifikantes Volumenwachstum angestrebt, um dem voraussichtlich anhaltend widrigen Zins- und Wettbewerbsumfeld und dem daraus resultierenden Margendruck zu begegnen. Insbesondere das Neugeschäft bei margenträchtigeren Konsumentenfinanzierungen soll im Jahr 2019 stark zulegen, unterstützt durch die verstärkte Nutzung des Onlinevertriebswegs. In der Immobilienfinanzierung gilt es, die in den vergangenen Jahren erheblich verbesserte Marktposition mindestens zu halten. Hier wird der Drittvertrieb einen ausgeweiteten Beitrag leisten, der durch sogenannte API-(Application-Programming-Interface-)Schnittstellen effizienter an die Systeme der Commerzbank angebunden wird. Höhere Erträge werden auch mit Unternehmerkunden erwartet, nachdem im Herbst vergangenen Jahres der Wechsel der Mittelstandskunden mit jährlichem Umsatzvolumen bis 15 Mio. Euro vom Segment Firmenkunden in das Segment Privat- und Unternehmerkunden abgeschlossen wurde. Hier sollen Geschäftsvolumina durch eine verbesserte Betreuung vor allem hinsichtlich der betrieblichen Belange zunehmen. Zum breiten Leistungsspektrum für Unternehmerkunden zählen zum Beispiel Leasingangebote und innovative digitale Lösungen zum Liquiditätsmanagement. Auch unsere polnische Tochtergesellschaft mBank, die eine der anerkannt innovativsten Direktbankenplattformen Europas betreibt, wird nach unserer Erwartung ihren Wachstumskurs fortsetzen. Aufgrund ihrer in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebauten Marktstellung sowohl im Firmen- als auch im Privatkundengeschäft rechnen wir bei der mBank hinsichtlich Geschäftsvolumen und bereinigtem Ertrag mit weiteren Verbesserungen. Neben Ertragssteigerungen sollen in zunehmendem Maße Effizienzgewinne zur Verbesserung des Operativen Ergebnisses im gesamten Segment Privat- und Unternehmerkunden beitragen. So zieht der fortgeschrittene Ausbau der zentralen Vertriebsplattform "ONE" im Inland über signifikante Prozessoptimierungen eine verbesserte Kosteneffizienz nach sich, ebenso wie die tendenziell sinkende Produktvielfalt. Die Produktpalette wird dafür zunehmend digitaler und schafft somit zusätzlichen Kundennutzen. Folglich soll sich der Verwaltungsaufwand trotz absehbar weiter hoher Belastung durch regulatorische Kosten stabil bis leicht rückläufig entwickeln. Die prognostizierte deutliche Zunahme des Risikoergebnisses für das gesamte Segment Privat- und Unternehmerkunden steht im Wesentlichen mit der Erwartung wachsender Kreditvolumina im Inland im Zusammenhang. Insbesondere Ratenkredite erfordern signifikant höhere Wertberichtigungen, die aber erfahrungsgemäß über die erheblich höhere Kreditmarge abgedeckt sind. Auch wenn wir davon ausgehen, das zum Teil ungewöhnlich niedrige Niveau der Risikokosten nicht halten zu können, bleiben wir dennoch zuversichtlich, dass sich die Kreditportfolios aufgrund ihrer hohen Qualität auch in einem etwas weniger günstigen Konjunkturumfeld als widerstandsfähig erweisen werden. Insgesamt erwarten wir im Segment Privat- und Unternehmerkunden im Geschäftsjahr 2019 eine signifikante Erhöhung des Operativen Ergebnisses. Leicht höhere Erträge in Verbindung mit einem leicht niedrigeren Verwaltungsaufwand bei leichtem Anstieg des Risikoergebnisses sollen auch die Operative Eigenkapitalrendite deutlich verbessern. Die Aufwandsquote soll sich deutlich rückläufig entwickeln.

Auch im Segment Firmenkunden stehen Wachstumsinitiativen im Fokus, die über die weitere Festigung und Verbesserung der in vielen Bereichen führenden Marktstellung auf einen leichten Ertragszuwachs abzielen. Im Inland gilt es, Potenziale insbesondere bei der mittelständischen Kundengruppe mit einem Umsatzvolumen in der Bandbreite von 15 Mio. Euro bis 100 Mio. Euro einerseits über weitere Neukundengewinnung zu heben. Andererseits wird ein neues Betreuungsmodell in Verbindung mit datengestützten Bedarfsanalysen eine verbesserte Ausschöpfung der Bestandskunden ermöglichen. Im internationalen Geschäft positioniert sich das Segment mit Schwerpunkt auf wachstumsstärkeren Regionen wie zum Beispiel USA und China als Eurobank. Auch mit dem Ziel, die Kundenbasis zu verbreitern, kann es auf der im Wettbewerbsvergleich starken Stellung zum Beispiel in der Handelsfinanzierung und im Eurozahlungsverkehr aufbauen sowie vom ausgeprägten Sektor- und Corporate-Finance-Knowhow profitieren. Ein weiterer Schwerpunkt der Segmentaktivitäten bleibt im laufenden Geschäftsjahr die digitale Transformation der Beratungs- und Vertriebsprozesse. Die kontinuierliche Digitalisierung geht einher mit der weiter deutlich ausgeweiteten Onlineabschlussfähigkeit über die gesamte Produktpalette. Die Ausnutzung der im Zeitverlauf zunehmenden Effizienzgewinne führt nach der Erwartung des Segments zu einem im Vorjahresvergleich leicht rückläufigen Verwaltungsaufwand. Hinter der Prognose eines im laufenden Geschäftsjahr erheblich höheren Risikoergebnisses steht auch die Erwartung geringerer Auflösungen von Kreditwertberichtigungen, die den Vorjahreswert deutlich positiv beeinflussten. Sowohl im Inland als auch im Ausland gehen wir - ausgehend von der Grundannahme, dass es zu keiner signifikanten Abschwächung der konjunkturellen Rahmenbedingungen kommt - von einer weiterhin robusten Portfolioqualität aus. Insgesamt soll das Segment Firmenkunden im Jahr 2019 bei einer leicht verbesserten Aufwandsquote ein mindestens stabiles bis leicht höheres Operatives Ergebnis erzielen. Die Operative Eigenkapitalrendite erwarten wir auf im Wesentlichen unverändertem Niveau.

Für das Segment Asset & Capital Recovery prognostizieren wir bis zum Jahresende 2019 im Vergleich zur Portfoliogröße per Jahresende 2018 einen substanziell verringerten Zuschnitt. Wir sind zuversichtlich, die verbliebenen Restbestände sowohl an Schiffskrediten als auch gewerblichen Immobilienfinanzierungen im Jahresverlauf nochmals stark zu reduzieren. Auch im Bereich Public Finance streben wir einen signifikanten Abbau an. Die laufenden Erträge im Segment ACR werden in diesem Geschäftsjahr im Einklang mit der Portfoliogröße sowohl absolut als auch relativ stark abnehmen. Für die künftige Ertragsentwicklung im Segment ACR bleiben erfahrungsgemäß nicht zuverlässig zu prognostizierende Bewertungsergebnisse dominant. Im Basisszenario werden die Gesamterträge im Jahr 2019 wieder die Nulllinie unterschreiten -allerdings in keiner substanziellen Größenordnung, da vom erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Schiffsfinanzierungsportfolio wie schon im Vorjahr keine nennenswerte Belastung ausgehen sollte. Auch für das gewerbliche Immobilienfinanzierungsportfolio prognostizieren wir ein nur noch geringes Risikoergebnis. Insgesamt gehen wir für das Segment Asset & Capital Recovery bei weiter signifikant reduziertem Verwaltungsaufwand von einem Operativen Ergebnis deutlich unterhalb des Vorjahresergebnisses aus.

Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung

Im Geschäftsjahr 2019 setzt die Bank ihre Strategie "Commerzbank 4.0" weiter konsequent um. Bei unseren Prognosen rechnen wir im weiteren Jahresverlauf weder seitens der Zinssätze mit einer für die Ertragslage positiven Entwicklung noch mit einer Entspannung im Wettbewerbsumfeld. Aller Voraussicht nach wird der Margendruck sowohl im Privat- als auch Firmenkundengeschäft anhalten, da auslaufende höherverzinsliche Kredite zumeist nur mit geringer verzinslichem Neugeschäft ersetzt werden können. Insgesamt prognostiziert die Commerzbank im laufenden Geschäftsjahr in Summe leicht höhere Erträge, einen Verwaltungsaufwand von weniger als 6,8 Mrd. Euro sowie ein signifikant höheres Risikoergebnis. Daraus resultiert eine leichte Zunahme im Operativen Ergebnis; die Aufwandsquote soll sich leicht verbessern. Aus nicht dem Operativen Ergebnis zuzurechnenden Positionen erwarten wir eine leicht spürbare Belastung. Diese stammt maßgeblich aus dem "Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich", in der Erfolgsbeiträge des früheren Bereichs Equity Markets & Commodities zusammengefasst sind. Insgesamt erwarten wir einen leichten Anstieg des Konzernüberschusses. Entsprechend würden sowohl die Eigenkapitalrendite als auch der Economic Value Added auf ein leicht höheres Niveau zunehmen. Hinsichtlich der harten Kernkapitalquote (nach vollständiger Anwendung der Basel-3-Regelung) orientiert sich die Commerzbank künftig stärker an den Kapitalanforderungen, die sich aus dem aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) ergeben. Hier hat die Europäische Zentralbank (EZB) als zuständige Aufsichtsinstanz Ende des Jahres 2018 die Fortschritte der Commerzbank bei der Verbesserung ihres Risikoprofils gewürdigt. Entsprechend hat sie für das Jahr 2019 die aus dem SREP-Prüfprozess resultierende Mindestanforderung für die harte Kernkapitalquote einen Viertel-Prozentpunkt niedriger festgesetzt. Der erfolgreiche Risiko- und Bilanzabbau der vergangenen Jahre hat außerdem dazu beigetragen, dass die deutsche Aufsicht den Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute (Other Systemically Important Institutions, O-SIIs) für 2019 bei 1,0 % belässt und die eigentlich vorgesehene Erhöhung auf 1,5 % verschoben hat. Unsere eigene Ambition in Bezug auf die per Jahresende 2019 angestrebte harte Kernkapitalquote beläuft sich auf mindestens 12,75 %. Dieser Wert liegt signifikant oberhalb der regulatorischen Anforderung der EZB und beinhaltet einen nach Einschätzung des Managements ausreichenden Puffer zur Abdeckung potenzieller Stresssituationen. Wir gehen davon aus, wahrscheinlich in der ersten Jahreshälfte zunächst eine harte Kernkapitalquote unterhalb unserer Zielquote von 12,75 % auszuweisen. Die Umsetzung neuer Rechnungslegungsstandards sowie erwartete Auswirkungen regulatorischer Maßnahmen werden die Quote voraussichtlich temporär drücken, bevor wir im Jahresverlauf eine stetige Verbesserung auf den Zielwert prognostizieren.

Nach unseren derzeitigen Erwartungen gehen wir für das Jahr 2019 im Einzelabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft davon aus, einen leicht höheren Jahresüberschuss als im Berichtsjahr erzielen zu können. Wir streben an, auch für das Geschäftsjahr 2019 eine Dividende auf einem mit 2018 vergleichbarem Niveau vorschlagen zu können.

Trotz der in den vergangenen Jahren kontinuierlich gefestigten Widerstandsfähigkeit gegenüber externen Einflüssen können zahlreiche Risikofaktoren bei ungünstigem Verlauf das prognostizierte Jahresergebnis 2019 in einem erheblichen, nicht zuverlässig quantifizierbaren Ausmaß beeinträchtigen. Dazu zählen unter anderem die von großer Unsicherheit geprägte geopolitische Situation sowie erhöhte globale konjunkturelle Risiken, darunter in der Kernregion der Commerzbank: Europa. Hier haben drohende Handelskonflikte sowie der gegenwärtig nicht einschätzbare Ausgang des Brexit-Prozesses einen erheblichen Einfluss. Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der von den meisten Zentralbanken über die Zeit angestrebten Normalisierung der Geldpolitik beziehungsweise Beendigung der unkonventionellen Notenbankmaßnahmen hatten bereits Ende des Jahres 2018 temporär zu starken Kurskorrekturen sowie zu sprunghaft ansteigenden Volatilitäten an den Kapitalmärkten beigetragen. Nach wie vor erscheinen Bewertungsniveaus - an historischen Maßstäben gemessen - sowohl an den internationalen Anleihe- als auch Aktienmärkten hoch. Eine starke Eintrübung der grundsätzlich noch positiv eingeschätzten konjunkturelle Lage könnte insbesondere die stark international verflochtene deutsche Wirtschaft treffen und erheblich höhere Risikokosten als geplant nach sich ziehen. Zu den weiteren Risikofaktoren zählen auch ungünstige Entwicklungen im regulatorischen oder rechtlichen Umfeld, die die Wirkung der angestrebten Kostenentlastungen verzögern, oder eine nochmalige Verschärfung der Wettbewerbssituation im Inland. Weiter sinkende Margen auf aus Risiko-Ertrags-Sicht unattraktive Niveaus könnten den Ertragsspielraum der Commerzbank empfindlich einschränken.

Risikobericht

Die Risikoberichterstattung erfolgt entsprechend der internen Risikosteuerung der Commerzbank auf Konzern- beziehungsweise Segmentebene. Basis hierfür sind die für den Konzern nach IFRS ermittelten Finanzdaten sowie die Risikokennzahlen gemäß den regulatorischen Anforderungen.

Executive Summary 2018

Solide Kapitalausstattung und hohe Risikotragfähigkeitsquote

Die Risikotragfähigkeitsquote liegt weiterhin auf hohem Niveau.
Der Rückgang der RTF-Quote auf 193 % resultiert aus dem Risikodeckungspotenzial (unter anderem die Einführung von IFRS 9 und Restlaufzeiteffekte bei Nachrangkapital).

Exposureabbau im Segment Asset & Capital Recovery

Der EaD des Segments ACR im Weißbuch wurde gegenüber dem Ende des Vorjahres aufgrund der IFRS-9-Umstellung und des fortgesetzten Portfolioabbaus um rund 5 Mrd. Euro reduziert.
Der EaD im Bereich Ship Finance lag per Ende des Jahres 2018 bei weniger als 500 Mio. Euro.

Risikoergebnis für den Konzern belief sich auf -446 Mio. Euro

Das Risikoergebnis im Kreditgeschäft des Konzerns belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf - 446 Mio. Euro.
Im Vergleich zum Vorjahr gab es in der Berechnung des Risikoergebnisses wesentliche Veränderungen durch die Einführung von IFRS 9.

Marktrisiken im Handelsbuch im Jahr 2018 leicht angestiegen

Der Value-at-Risk stieg im Jahresverlauf von 9 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro leicht an.
Das VaR-Niveau im Handelsbuch befindet sich weiterhin auf historischen Tiefstständen.

Operationelle Risiken im Jahresvergleich nahezu konstant geblieben

Die Risikoaktiva aus operationellen Risiken sind mit 21,4 Mrd. Euro nahezu konstant geblieben.
Die Gesamtbelastung aus OpRisk-Ereignissen ist im Vergleich zum Vorjahr von 38 Mio. Euro auf 30 Mio. Euro zurückgegangen.

Der Risikobericht ist auch Bestandteil des Lageberichts.

Risikoorientierte Gesamtbanksteuerung

Als Risiko bezeichnet die Commerzbank die Gefahr möglicher Verluste oder entgangener Gewinne aufgrund interner oder externer Faktoren. Die Risikosteuerung unterscheidet grundsätzlich zwischen quantifizierbaren und nicht quantifizierbaren Risikoarten. Quantifizierbare Risiken sind üblicherweise in der Rechnungslegung oder in der Kapitalbindung bewertbare Risiken, nicht quantifizierbare Risiken sind zum Beispiel Compliance- und Reputationsrisiken.

Organisation des Risikomanagements

Die Commerzbank sieht das Risikomanagement als eine Aufgabe für die gesamte Bank an. Der Chief Risk Officer (CRO) verantwortet konzernweit die Entwicklung und Umsetzung der risikopolitischen Leitlinien für quantifizierbare Risiken, die vom Gesamtvorstand festgelegt werden, sowie die Messung dieser Risiken. Der CRO berichtet im Gesamtvorstand und dem Risikoausschuss des Aufsichtsrats regelmäßig über die Gesamtrisikolage des Konzerns.

Die Risikomanagement-Organisation besteht aus den Bereichen Kreditrisikomanagement, Intensive Care, Marktrisikomanagement sowie Risikocontrolling und Kapitalmanagement. In allen Segmenten außer im Segment Asset & Capital Recovery (ACR) ist das Kreditrisikomanagement nach Weißbereich und Intensive Care getrennt, während es im Segment ACR über alle Ratingklassen hinweg in einer Einheit zusammengeführt ist. Alle Bereiche haben eine direkte Berichtslinie an den CRO.

Die Etablierung angemessener Governance, Verfahren und Systeme, die es der Bank ermöglichen, unerwünschte Gefährdungen durch Compliance-Risiken zu vermeiden, ist Aufgabe von Group Compliance. Dies umfasst die Risikofelder Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionen/Embargos, Markets Compliance sowie Betrug und Korruption. Group Compliance wird durch den Chief Compliance Officer gesteuert, der direkt an das für Group Compliance zuständige Vorstandsmitglied berichtet.

Vorstand

Chief Risk Officer

Risikomanagementfunktion

Kreditrisikomanagement
Intensive Care
Marktrisikomanagement
Risikocontrolling und Kapitalmanagement

Grundlegende strategische Entscheidungen trifft ausschließlich der Gesamtvorstand. Der Vorstand hat das operative Risikomanagement an Komitees delegiert. Im Rahmen der jeweiligen Geschäftsordnungen sind dies das Group Credit Committee, das Group Market Risk Committee, das Group OpRisk Committee sowie das Group Strategic Risk Committee als risikoartenübergreifendes Entscheidungsgremium. In allen vorgenannten Komitees hat der CRO den Vorsitz und ein Vetorecht. Zusätzlich ist der CRO Mitglied des zentralen Asset Liability Committees.

Im Folgenden sind die Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Komitees beschrieben:

Das Group Credit Committee ist das Entscheidungsgremium des operativen Kreditrisikomanagements, das aus jeweils zwei Vertretern der Marktfolge und der Marktseite gebildet wird. Das Group Credit Committee agiert auf Basis der Kreditrisikostrategie. Es trifft Entscheidungen im Rahmen der ihm vom Gesamtvorstand übertragenen Kompetenzen.

Das Group Market Risk Committee ist das Gremium, das die Marktrisiken bankweit überwacht und durch die Vorgabe von Limiten unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit steuert. Hierbei werden alle Marktrisiken aus Handels- und Anlagebuch mit dem Ziel der Risikofrüherkennung sowie der aktiven Risikosteuerung betrachtet. Der Fokus liegt auf der Optimierung des Rendite-Risiko-Profils.

Das Group OpRisk Committee (OpRiskCo) befasst sich mit der Steuerung der operationellen Risiken im Konzern und fungiert diesbezüglich als höchstes Eskalations- und Entscheidungsgremium unterhalb des Gesamtvorstands. Das OpRiskCo befasst sich ferner mit allen wesentlichen regulatorischen Themen, die sich im Zusammenhang mit der Steuerung der operationellen Risiken und der Umsetzung des fortgeschrittenen Messansatzes im Konzern ergeben, sowie mit den Standards zur Governance und Erhebung der Funktionsfähigkeit des Internen Kontrollsystems (IKS) in der Commerzbank-Gruppe. Details zum IKS sind im Abschnitt zu den operationellen Risiken zu finden.

Das Group Strategic Risk Committee dient als risikoarten-übergreifendes Diskussions- und Entscheidungsgremium mit dem Hauptziel, Risiken auf Portfolioebene zu überwachen und zu steuern.

Dies betrifft Themen der Risikomessung, der Risikotransparenz sowie der Risikosteuerung.

Das zentrale Asset Liability Committee (ALCO) ist das verantwortliche Gremium des Commerzbank-Konzerns für die konzernübergreifende und integrierte Steuerung der finanziellen Ressourcen Kapital, Liquidität und Bilanzstruktur sowie des Zinsüberschusses unter Berücksichtigung der regulatorischen Rahmenbedingungen. Das ALCO überwacht insbesondere die Risikotragfähigkeit im Konzern und spielt damit eine wichtige Rolle im Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP). Das ALCO beschließt den Recovery-Plan. Beschlüsse des zentralen ALCO werden dem Gesamtvorstand zur Bestätigung vorgelegt. Bei Verletzung eines Recovery-Plan-Indikators spielt das ALCO eine zentrale Rolle im Rahmen der Eskalation, der Einschätzung der Situation sowie der Einleitung von Maßnahmen.

Darüber hinaus werden im Risikoausschuss des Aufsichtsrats und im Risk & Analytics Executive Committee Risikothemen behandelt:

Der Risikoausschuss des Aufsichtsrats ist das höchste Risikokomitee der Bank. Er besteht aus mindestens fünf Aufsichtsratsmitgliedern. Zum Aufgabengebiet des Risikoausschusses gehören unter anderem die Überwachung des Risikomanagementsystems und die Behandlung aller Risiken, insbesondere von Markt-, Kredit- und operationellen Risiken sowie Reputationsrisiken. Der Risikoausschuss bestimmt Art, Umfang, Format und Häufigkeit der Informationen, die der Vorstand zum Thema Strategie und Risiko vorlegen muss.

Das Risk & Analytics Executive Committee dient als Diskussions- und Entscheidungsgremium für die Risikofunktion sowie für den Bereich Big Data & Advanced Analytics und ist insbesondere für die Organisation und strategische Entwicklung des Risikomanagements sowie die Schaffung und Einhaltung einer einheitlichen Risikokultur verantwortlich. Ebenfalls stellt es die Umsetzung der Konzernrisikostrategie und der Beschlüsse des Gesamtvorstands in der Risikofunktion sicher.

Risikostrategie und Risikosteuerung

Die Gesamtrisikostrategie regelt, im Einklang mit der Geschäftsstrategie, die risikostrategische Ausrichtung des Commerzbank-Konzerns. Sie legt den Risikoappetit als maximales Risiko fest, das die Bank bei dem Verfolgen ihrer Geschäftsziele einzugehen bereit ist und das sie eingehen kann, ohne existenzielle Bedrohungen, die über die inhärenten Risiken hinausgehen, zuzulassen. Leitgedanke ist das Sicherstellen einer angemessenen Liquiditäts- und Kapitalausstattung des Konzerns. Aus diesen Anforderungen werden adäquate Limite für die dem Konzern zur Verfügung stehenden Risikoressourcen Kapital und Liquiditätsausstattung abgeleitet. Die übergreifenden Limite der Gesamtrisikostrategie sind konsistent zu den Indikatorschwellen des Recovery-Plans.

Aus der Kernfunktion einer Bank als Liquiditäts- und Risikotransformator resultieren unvermeidliche Bedrohungen, die im Extremfall den Fortbestand des Instituts gefährden können. Zu diesen inhärenten existenziellen Bedrohungen zählen für die Commerzbank aufgrund ihres Geschäftsmodells beispielsweise der Ausfall von Deutschland, Polen, einem oder mehrerer der anderen großen EU-Länder (Frankreich, Italien, Spanien oder Großbritannien, wobei der Brexit nicht als Ausfall bewertet wird) oder ein Ausfall der USA. Hierbei nimmt Italien aufgrund des großen Legacy Exposures zum italienischen Staat eine idiosynkratische Sonderstellung ein, während bei den anderen Ländern die Existenzbedrohung durch die Auswirkungen eines Staatsdefaults auf die Banken, Unternehmen und Rückwirkungen auf die anderen EU-Länder entstehen würde. Des Weiteren zählen dazu eine tiefe, mehrere Jahre anhaltende Rezession mit schweren Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft, ein "Bank-Run" sowie ein Zusammenbruch globaler Clearinghäuser oder des Fremdwährungsmarktes, gegebenenfalls ausgelöst durch eine Cyber-Attacke. Generell ist das Cyber-Risiko im Zuge der zunehmenden Digitalisierung des Geschäftsumfeldes eine inhärente existenzielle Bedrohung für die Commerzbank.

Diese existenziellen Bedrohungen werden beim Verfolgen des Geschäftsziels in Kauf genommen. Ändert sich die Einschätzung des Gesamtvorstands zu dieser Bedrohung für die Commerzbank nachhaltig, sind gegebenenfalls das Geschäftsmodell und damit die Geschäfts- sowie Risikostrategie mittel- und langfristig anzupassen. Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten stellt sich die Commerzbank frühzeitig auf absehbare anstehende Änderungen der regulatorischen Anforderungen oder der Rechnungslegungsstandards ein. Allerdings können derartige Änderungen beziehungsweise deren (rückwirkende) Auslegung nachhaltige, bis zu existenzbedrohende Auswirkungen für das Geschäftsmodell der Commerzbank haben. Diese regulatorischen Risiken werden von der Commerzbank in Kauf genommen, da in vielen Fällen keine Möglichkeit besteht, diese Risiken zu mitigieren oder zu steuern.

Die Gesamtrisikostrategie deckt alle wesentlichen Risiken ab, denen die Commerzbank ausgesetzt ist. Sie wird jährlich beziehungsweise bei Bedarf ad hoc aktualisiert, in Form von Teilrisikostrategien für die wesentlichen Risikoarten weiter detailliert und über Policies, Regularien und Arbeitsanweisungen/Richtlinien konkretisiert und umgesetzt. Im vorgelagert durchzuführenden Prozess der Risikoinventur stellt die Commerzbank sicher, dass alle für den Konzern relevanten Risikoarten identifiziert und bezüglich ihrer Wesentlichkeit bewertet werden. Die Einschätzung der Wesentlichkeit richtet sich hierbei nach der Frage, ob das Eintreten des Risikos mittel- oder unmittelbar einen maßgeblichen negativen Einfluss auf die Risikotragfähigkeit des Konzerns haben könnte.

Im Rahmen des Planungsprozesses entscheidet der Vorstand, in welchem Umfang das Risikodeckungspotenzial des Konzerns ausgeschöpft werden soll. Auf dieser Basis werden in einem zweiten Schritt die einzelnen quantifizierbaren Risikoarten, die zum Kapitalbedarf beitragen, limitiert. Als Ergebnis der Planung wird den steuerungsrelevanten Einheiten ein Kapitalrahmen zugewiesen. Im Rahmen des unterjährigen Monitorings wird die Einhaltung der Limite und Leitplanken überprüft. Bei Bedarf werden Steuerungsimpulse gesetzt. Darüber hinaus werden in der Gesamtrisikostrategie weitere qualitative und quantitative Frühwarnindikatoren festgelegt, mit deren Hilfe potenzielle negative Entwicklungen frühzeitig identifiziert werden können.

Eine der originären Aufgaben des Risikomanagements ist das Vermeiden von Risikokonzentrationen. Diese können durch den Gleichlauf von Risikopositionen sowohl innerhalb einer Risikoart (Intra-Risikokonzentrationen) als auch über verschiedene Risikoarten hinweg (Inter-Risikokonzentrationen) entstehen. Letztere resultieren aus gemeinsamen Risikotreibern oder aus Interaktionen verschiedener Risikotreiber unterschiedlicher Risikoarten.

Durch eine angemessene Einrichtung von Risikosteuerungs- und Controllingprozessen gewährleistet die Commerzbank die Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken und damit verbundener Risikokonzentrationen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Commerzbank-spezifischen Risikokonzentrationen im Risikomanagement berücksichtigt werden. Mithilfe von Stresstests wird regelmäßig Transparenz über Risikokonzentrationen geschaffen. Die Ausgestaltung der Szenarios und das ganzheitliche Vorgehen stellen dabei sicher, dass die Wirkung adverser Szenarios auf die Portfolioschwerpunkte und Risikokonzentrationen zielgerichtet untersucht wird. Das Management wird regelmäßig über die Ergebnisse der Analysen informiert, sodass potenzielle Verlustgefahren rechtzeitig vermieden werden können.

Der Group Risk & Capital Monitor ist der monatliche steuerungsorientierte Risikobericht zu Kapital-, Kreditrisiko-, Marktrisiko-, Liquiditätsrisiko- und OpRisk-Themen des Commerzbank-Risikomanagements. Er stellt gesamthaft alle genannten Risikoarten inklusive der ökonomischen und regulatorischen Risikotragfähigkeit für den Commerzbank-Konzern dar. Ziel des Berichts ist es, unter anderem den Gesamtvorstand und den Risikoausschuss des Aufsichtsrats über diese Risiken transparent und umfassend zu informieren, aus Risikosicht wichtige Entwicklungen aufzuzeigen sowie Steuerungsimpulse zu setzen. Insbesondere werden mit dem Bericht Limite und Leitplanken der Gesamtrisikostrategie überwacht. Die Genehmigung von Gesamtrisikostrategie und Group Risk & Capital Monitor erfolgt durch den Gesamtvorstand.

Die Commerzbank hat Verhaltensgrundsätze (Code of Conduct) verabschiedet, die verbindliche Mindeststandards für die unternehmerische Verantwortung der Commerzbank, für den Umgang mit Kunden und Geschäftspartnern, für den Umgang miteinander sowie für den Geschäftsalltag definieren. Das Einhalten relevanter Gesetze, regulatorischer Vorgaben, Industriestandards und interner Regelungen ist dabei für die Bank selbstverständlich und wesentlicher Bestandteil der Risikokultur. Regelkonformes, angemessenes, couragiertes und integres Verhalten wird aktiv gefordert und nicht regelkonformes Verhalten sanktioniert. Prozessuale Erweiterungen gewährleisten eine einheitliche und faire Beurteilung von Fehlverhalten und stärken damit das Konsequenzen-Management nachhaltig.

Wesentlicher Eckpfeiler der übergreifenden Risikosteuerung und -kultur in der Bank ist das Konzept der Three Lines of Defence, das als zentraler Bestandteil in der Konzernverfassung verankert ist. Gemäß dem Prinzip der Three Lines of Defence ist die Abwehr unerwünschter Risiken nicht auf die Bearbeitung durch die Risikofunktion beschränkt. Jede Einheit (Segmente und Funktionen) stellt entsprechend ihrer operativen Verantwortung die erste Verteidigungslinie dar und ist direkt verantwortlich für Identifikation und Management der Risiken im eigenen Verantwortungsbereich unter Einhaltung der vorgegebenen Risikostandards und Policies. So bildet insbesondere die Marktseite die erste Verteidigungslinie bei allen Geschäftsentscheidungen und hat dabei Risikoaspekte zu berücksichtigen. Die zweite Verteidigungslinie für jede Risikoart legt Standards für ein angemessenes Risikomanagement der jeweiligen Risikoart fest, stellt ein Monitoring und die Umsetzung dieser Standards sicher und nimmt Analysen sowie Bewertungen der Risiken vor. Für das Kredit- und Marktrisiko von Geschäftsentscheidungen bildet die Risikofunktion die zweite Verteidigungslinie. Dies umfasst insbesondere für das Kreditrisiko die Einbindung in den Kreditentscheidungsprozess durch ein zweites Votum. Die zweite Verteidigungslinie wird für einzelne Risikoarten auch von Einheiten außerhalb der Risikofunktion (zum Beispiel Group Compliance und Group Finance) wahrgenommen. Die dritte Verteidigungslinie bildet die interne Revision.

Risikokennziffern

Die Commerzbank verwendet zur Messung, Steuerung und Limitierung der verschiedenen Risikoarten ein umfassendes System von Kennziffern und Verfahren. Die wichtigsten hiervon sind im Folgenden aufgeführt:

Das ökonomisch erforderliche Kapital ist der Betrag, der zur Abdeckung unerwarteter Verluste aus risikobehafteten Positionen mit einem hohen Maß an Sicherheit (in der Commerzbank zurzeit 99,91 %) ausreicht.

Die Risikotragfähigkeitsquote (RTF-Quote) zeigt die Überdeckung des ökonomisch erforderlichen Kapitals durch das Risikodeckungspotenzial. Der Mindestanspruch an die Risikotragfähigkeit gilt als erfüllt, sofern die RTF-Quote über 100 % liegt.

Das Exposure at Default (EaD) ist der erwartete Forderungsbetrag unter Berücksichtigung einer potenziellen (Teil-)Ziehung von offenen Linien und Eventualverbindlichkeiten, der die Risikotragfähigkeit bei Ausfall belasten wird. Der EaD wird im Folgenden auch als Exposure bezeichnet.

Expected Loss (EL) oder Erwarteter Verlust ist die Messgröße für den potenziellen Verlust eines Kreditportfolios, der innerhalb eines Jahres aufgrund von historischen Verlustdaten zu erwarten ist.

Die Risikodichte errechnet sich als Quotient aus Expected Loss zu Exposure at Default und stellt damit den relativen Risikogehalt eines Engagements oder Portfolios dar.

Value at Risk (VaR) bezeichnet eine Methodik zur Quantifizierung von Risiken. Hierzu werden eine Haltedauer (zum Beispiel ein Tag) und ein Konfidenzniveau (zum Beispiel 97,5 %) festgelegt. Der VaR-Wert bezeichnet dann diejenige Verlustobergrenze, die innerhalb der Haltedauer mit einer Wahrscheinlichkeit entsprechend dem Konfidenzniveau nicht überschritten wird.

Der Credit Value at Risk (CVaR) ist der ökonomische Kapitalbedarf für Kreditrisiken mit einem Konfidenzniveau von 99,91 %. Der Begriff resultiert aus der Anwendung des Value-at-Risk-Konzepts auf die Kreditrisikomessung. Inhaltlich stellt der Credit VaR (Unerwarteter Verlust - Unexpected Loss) eine Abschätzung dar, um welchen Betrag die Verluste aus Kreditrisiken den Erwarteten Verlust (Expected Loss) innerhalb eines Jahres potenziell übersteigen könnten. Diesem Ansatz liegt die Idee zugrunde, dass der Erwartete Verlust lediglich den langfristigen Mittelwert der Kreditverluste darstellt, dieser jedoch von den tatsächlichen Kreditausfällen des laufenden Geschäftsjahres (positiv oder negativ) abweichen kann.

Der "All-in"-Begriff umfasst im Zusammenhang mit Klumpenrisiken alle innerhalb der Bank genehmigten Kreditlinien eines Kunden in voller Höhe - unabhängig von der aktuell bestehenden Kreditinanspruchnahme. Er ist weitestgehend unabhängig von statistisch modellierten Größen und umfasst sowohl interne als auch externe Kreditlinien.

Risikotragfähigkeit und Stresstesting

Die Risikotragfähigkeitsanalyse ist ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtbanksteuerung und des ICAAP der Commerzbank mit dem Ziel, eine angemessene Kapitalausstattung jederzeit sicherzustellen.

Die Überwachung der Risikotragfähigkeit erfolgt in der Commerzbank auf Basis eines sogenannten Gone-Concern-Ansatzes, dessen grundlegendes Sicherungsziel der Schutz der erstrangigen Fremdkapitalgeber ist. Das Erreichen dieses Ziels soll auch im Fall außerordentlich hoher Verluste aus einem unwahrscheinlichen Extremereignis gewährleistet bleiben. Die Gone-Concern-Analyse ist dabei ergänzt um Elemente, die eine Fortführung des Instituts zum Ziel haben (Going-Concern-Perspektive).

Bei der Ermittlung des ökonomisch erforderlichen Kapitals werden mögliche unerwartete Wertschwankungen betrachtet. Derartige über den Erwartungen liegende Wertschwankungen müssen durch das verfügbare ökonomische Kapital zur Deckung unerwarteter Verluste (Risikodeckungspotenzial) aufgefangen werden. Die Bemessung des Risikodeckungspotenzials basiert auf einer differenzierten Betrachtung der buchhalterischen Wertansätze der Aktiva und Passiva und berücksichtigt ökonomische Bewertungen bestimmter bilanzieller Posten.

Die Quantifizierung des aus den eingegangenen Risiken resultierenden Kapitalbedarfs erfolgt auf Basis des internen ökonomischen Kapitalmodells. Bei der Festlegung des ökonomisch erforderlichen Kapitals werden alle im Rahmen der jährlichen Risikoinventur als wesentlich und quantifizierbar eingestuften Risikoarten des Commerzbank-Konzerns berücksichtigt. Die ökonomische Risikobetrachtung beinhaltet daher auch Risikoarten, die in den regulatorischen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Banken nicht enthalten sind. Darüber hinaus reflektiert das Modell risikoartenübergreifende Diversifikationseffekte. Das Konfidenzniveau des ökonomischen Kapitalmodells von 99,91 % korrespondiert mit den zugrunde liegenden Gone-Concern-Annahmen und gewährleistet ein in sich konsistentes ökonomisches Risikotragfähigkeitskonzept. Die quantifizierbaren Risiken im ökonomischen Kapitalmodell gliedern sich in Adressenausfallrisiko, Marktrisiko, operationelles Risiko und (in der Tabelle auf Seite 49 nicht separat ausgewiesenes) Geschäftsrisiko, Objektwertänderungsrisiko, Beteiligungsrisiko, Einlagenmodellrisiko sowie Reserverisiko. Das Geschäftsrisiko ist das Risiko eines potenziellen Verlustes, der aus Abweichungen der tatsächlichen Erträge und Aufwendungen von den jeweiligen Planzahlen resultiert. Die Berücksichtigung des Geschäftsrisikos erfolgt als Abzugsposition im Risikodeckungspotenzial. Im Beteiligungsrisiko wird das Risiko eines unerwarteten Wertverfalls von nicht börsennotierten Beteiligungen abgebildet und im Objektwertänderungsrisiko das Risiko eines unerwarteten Wertverfalls von entweder bereits aktivisch bilanzierten Objekten des Konzerns oder von Objekten, die mittels vertraglich zugesicherten Verpflichtungen mit Optionscharakter in den nächsten 12 Monaten aktiviert werden können (insbesondere Immobilien). Das Einlagenmodellrisiko beschreibt das Risiko, das sich aus dem von der Commerzbank verwendeten Einlagenmodell sowie aus der Modellierung der Sondertilgungsrechte im kommerziellen Kreditgeschäft ergibt. Das Reserverisiko ist das Risiko, dass aus dem Bestand bereits ausgefallener Forderungen zusätzliche Belastungen aufgrund von Risikovorsorge-Nachbildungen anfallen. Vorgenanntes Risiko wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtung mittels eines Risikopuffers berücksichtigt. Der Ergebnisausweis der Risikotragfähigkeitsanalyse erfolgt anhand einer Risikotragfähigkeitsquote (RTF-Quote), die die Überdeckung des ökonomischen Kapitalbedarfs durch das Risikodeckungspotenzial anzeigt.

Die Überwachung und Steuerung der Risikotragfähigkeit erfolgt monatlich auf Ebene des Commerzbank-Konzerns. Der Mindestanspruch an die Risikotragfähigkeit gilt als erfüllt, sofern die RTF-Quote über 100 % liegt. Im Jahr 2018 lag die RTF-Quote stets über 100 % und betrug 193 % per 31. Dezember 2018. Der Rückgang der RTF-Quote resultiert aus dem Risikodeckungspotenzial, das gegenüber Dezember 2017 im Wesentlichen durch die Einführung von IFRS 9, durch Restlaufzeiteffekte bei Nachrangkapital sowie durch die marktinduzierte Portfolioentwicklung im Public-Finance-Portfolio gesunken ist. Die RTF-Quote liegt weiterhin auf hohem Niveau.

Risikotragfähigkeit Konzern |

Mrd. €
31.12.2018 31.12.2017
Ökonomisches Risikodeckungspotenzial1 27 30
Ökonomisch erforderliches Kapital2 14 14
davon für Adressenausfallrisiko 10 10
davon für Marktrisiko3 3 3
davon für operationelles Risiko 2 2
davon Diversifikationseffekte - 2 - 2
RTF-Quote (%)4 193 217

1 Einschließlich Abzugsposition für Geschäftsrisiko.

2 Einschließlich Objektwertänderungsrisiko, Risiko nicht börsennotierter Beteiligungen und Reserverisiko.

3 Einschließlich Einlagenmodellrisiko.

4 RTF-Quote = ökonomisches Risikodeckungspotenzial/ökonomisch erforderliches Kapital (inklusive Risikopuffer).

Die Commerzbank nutzt makroökonomische Stresstests zur Überprüfung der Risikotragfähigkeit bei unterstellten adversen Veränderungen des volkswirtschaftlichen Umfeldes. Die zugrunde liegenden Szenarios berücksichtigen die Interdependenz der Entwicklung von Realwirtschaft und Finanzwirtschaft und umfassen einen Zeithorizont von mindestens zwei Jahren. Sie werden quartalsweise aktualisiert und vom ALCO verabschiedet. Die Szenarios beschreiben eine außergewöhnliche, aber plausible negative Entwicklung der Volkswirtschaft, insbesondere mit Blick auf für die Commerzbank relevante Portfolioschwerpunkte (zum Beispiel exportorientierte Branchen in Deutschland) und Geschäftsstrategien. Die Szenario-Simulation erfolgt monatlich auf Konzernebene unter Bezug auf die Inputparameter der ökonomischen Kapitalbedarfsberechnung für alle wesentlichen und quantifizierbaren Risikoarten. Zusätzlich zum Kapitalbedarf wird auf Basis der makroökonomischen Szenarios auch die Gewinn- und-Verlust-Rechnung gestresst. Darauf aufbauend wird die Entwicklung des Risikodeckungspotenzials simuliert. Während die RTF-Quote im Limitsystem der Commerzbank verankert ist, sind für die Risikotragfähigkeit im gestressten Umfeld Leitplanken als Frühwarnmechanismus festgelegt. Die laufende Überwachung der Limite und Leitplanken ist fester Bestandteil des internen Berichtswesens. Bei Verletzung der Limite werden definierte Eskalationen ausgelöst.

Das Risikotragfähigkeits- und Stresstesting-Konzept unterliegt einer jährlichen internen Überprüfung und wird fortlaufend weiterentwickelt. Dabei wird auch die Entwicklung des regulatorischen Umfeldes berücksichtigt. Die EZB veröffentlichte am 9. November 2018 überarbeitete ICAAP- und ILAAP-Leitfäden. Die Commerzbank passt ihr Risikotragfähigkeits- und Stresstesting-Konzept ab 2019 an die neuen Vorgaben an. Dabei wird der ökonomische Ansatz von einem Gone-Concern-Ansatz zu einem Fortführungsansatz weiterentwickelt. Ergänzend zu den regulären Stresstests werden jährlich auch sogenannte "Reverse Stresstests" auf Konzernebene durchgeführt. Im Gegensatz zu regulären Stresstests ist hierbei das Ergebnis der Simulationen vorbestimmt: die nachhaltige Gefährdung der Bank. Ziel des Analyseprozesses im reversen Stresstest ist es, durch Identifikation und Bewertung von Extremszenarios und -ereignissen eine Erhöhung der Transparenz über bankspezifische Gefährdungspotenziale und Risikozusammenhänge zu bewirken. Auf dieser Basis können zum Beispiel Handlungsfelder im Risikomanagement einschließlich der regulären Stresstests identifiziert und in die Aktivitäten zur kontinuierlichen Weiterentwicklung einbezogen werden.

Über die bankinterne Stressbetrachtung der ökonomischen Risikotragfähigkeit hinaus hat die Commerzbank auch wieder am Gewinn- und Stresstest der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) teilgenommen und ihr Ergebnis gegenüber dem vorherigen Stresstest in 2016 deutlich verbessert. Im sogenannten adversen Szenario des Stresstests lag die harte Kernkapitalquote (CET1) bei 9,9 % zum Ende der Betrachtungsperiode im Jahr 2020. Das sind 2,5 Prozentpunkte mehr als bei der vorangegangenen Überprüfung im Jahr 2016. Insgesamt verringerte der Stresseffekt die CET1-Quote von 13,3 % (vollständige Anwendung von Basel 3 inklusive der neuen Bilanzierungsregeln IFRS 9 zum Jahreswechsel 2017/2018) um 3,4 Prozentpunkte. 2016 war die damalige Quote im adversen Stressszenario noch um 4,7 Prozentpunkte gesunken.

Im Jahr 2018 stiegen die aus den Geschäftsaktivitäten der Commerzbank resultierenden Risikoaktiva von 171 Mrd. Euro auf 180 Mrd. Euro.

Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus Volumenwachstum im Privat- und Geschäftskunden- sowie im Firmenkundensegment. Des Weiteren kam es zu einer RWA-Erhöhung aus Parameteranpassungen, die zum Teil durch die geplante Portfolioreduzierung im Segment Asset & Capital Recovery kompensiert wurde.

Nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die Verteilung der Risikoaktiva, aufgeteilt nach Segmenten und Risikoarten:

Risikoaktiva per 31.12.2018

Mrd. €
Adressenausfallrisiko Marktrisiko Operationelles Risiko Gesamt
Privat- und Unternehmerkunden 36 1 5 41
Firmenkunden 80 6 11 98
Asset & Capital Recovery 9 2 1 12
Commercial Real Estate 1 0 1 2
Ship Finance 0 0 0 1
Public Finance 8 2 0 9
Sonstige und Konsolidierung 22 3 4 29
Konzern 2018 147 12 21 180
Konzern 2017 137 13 21 171

Regulatorisches Umfeld

Mit Basel 3 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht unter anderem umfassende Regelungen zu Eigenkapitalbestandteilen und -quoten sowie zum Liquiditätsrisikomanagement veröffentlicht. Seit dem 1. Januar 2014 ist das CRD-IV-Paket (Capital Requirements Directive & Regulation), die europäische Umsetzung von Basel 3, in Kraft. Die Einführung der erhöhten Kapitalanforderungen erfolgte stufenweise bis 2019 (sogenanntes "Gewinn- und"). Seitdem wurde eine Vielzahl ergänzender Regulierungen insbesondere durch die European Banking Authority (EBA) veröffentlicht, die nun sukzessive in Kraft treten; dies wird sich auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Die Commerzbank hat sich durch eine Reihe von Maßnahmen auf die erhöhten Kapitalanforderungen vorbereitet.

Zusätzlich wurde im Rahmen von Basel 3 die Leverage Ratio als neue, nicht risikosensitive Verschuldungsquote eingeführt. Die Commerzbank hat interne Zielgrößen zur Leverage Ratio festgelegt und berücksichtigt diese im Rahmen ihres Kapitalsteuerungsprozesses.

Ein wesentlicher Teil der Neuerung von Basel 3 stellt die stufenweise Einführung von Kapitalpuffern dar. Seit 1. Januar 2016 gelten erstmals der Kapitalerhaltungspuffer, der Puffer für "anderweitig systemrelevante Institute" sowie der antizyklische Kapitalpuffer, der von der BaFin für die deutschen Exposures auch für das vierte Quartal 2018 in Höhe von 0 % festgelegt wurde. Den Puffer für "anderweitig systemrelevante Institute" hat die BaFin für die Commerzbank auf 1 % für das Jahr 2018 festgelegt.

Die Überwachung des Liquiditätsrisikos soll grundsätzlich durch die Liquidity Coverage Ratio (LCR) und die Net Stable Funding Ratio (NSFR) erfolgen. Die LCR ist für alle europäischen Banken verbindlich zum 1. Oktober 2015 in Kraft getreten. Die vom Baseler Ausschuss im Oktober 2014 verabschiedete finale Fassung der NSFR soll im Rahmen der sogenannten Capital Requirements Regulation II (CRR II) in europäisches Recht überführt werden. Die Commerzbank ermittelt beide Kennziffern bereits im Zuge ihrer regulatorischen Meldeprozesse, kommuniziert diese in der internen Berichterstattung und meldet sie an die Aufsicht.

Die EZB-Bankenaufsicht hat als zuständige Aufsichtsbehörde für die direkt von ihr beaufsichtigten Banken des Euroraums den Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) durchgeführt und individuelle Mindestkapitalanforderungen je Institut festgelegt.

Ziel des von der EZB durchgeführten Targeted Review of Internal Models (TRIM) ist eine Harmonisierung der Gewinn- und Modelle für Markt-, Counterparty- und Kreditrisiken im Single-Supervisory-Mechanism-(SSM)-Zuständigkeitsbereich. Insbesondere sollen die Auslegungsspielräume, die die Regulatorik grundsätzlich erlaubt oder die aus der unterschiedlichen nationalen Anwendung resultierten, künftig deutlich eingeschränkt werden. Über die relevanten "Guides" werden teilweise zukünftige Vorschriften antizipiert sowie weitreichende eigenständige Interpretationen vorgenommen. Im Jahr 2018 wurden insbesondere Prüfungen mit Schwerpunkt auf "Low Default"-Portfolios durchgeführt. Die Bescheide zu den TRIM-Prüfungen aus dem Jahr 2017 werden im Jahr 2019 von der EZB erstellt. Belastungen hieraus für die Risikoaktiva sind nicht auszuschließen.

Seit Mitte 2014 gilt das EU-Regelwerk für die Sanierung und Abwicklung von Banken, die Banking Recovery & Resolution Directive. Sie wurde in Deutschland mit dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) umgesetzt. Auf Grundlage des SAG hat die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) zum 1. Januar 2015 als nationale Abwicklungsbehörde die Zuständigkeit für die Erstellung von Abwicklungsplänen und die Abwicklung deutscher Kreditinstitute übernommen. Zum 1. Januar 2016 ist die Verantwortung für die Erstellung von Abwicklungsplänen und die Abwicklung gefährdeter Gewinn- und Institute auf das Single Resolution Board (SRB) in Brüssel übergegangen. Zeitgleich startete die Finanzierung des einheitlichen Abwicklungsfonds durch die Banken des Euroraums. Der SRB hat im Jahr 2018 erstmals die formale "Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities (MREL)"-Anforderung für die in seiner Zuständigkeit liegenden Banken auf konsolidierter Basis festgelegt.

Der konzernweite Recovery-Plan wurde 2018 aktualisiert, um den regulatorischen Anforderungen Rechnung zu tragen. Darin wird unter anderem ausführlich beschrieben, über welche Handlungsoptionen und Sanierungspotenziale die Bank im Krisenfall verfügt und welche spezifischen Sanierungsmaßnahmen bei unterschiedlichen Belastungsszenarios die Bank wieder aus dem Sanierungszustand hinausführen. Mit Finalisierung der europäischen und deutschen Regelungen und Anforderungen wird die Bank ihren Recovery-Plan entsprechend weiterentwickeln.

Die Commerzbank agiert in national und supranational regulierten Märkten. Außerdem ist sie den übergreifenden Anforderungen der Rechnungslegungsstandards unterworfen. Änderungen der regulatorischen Anforderungen oder der Rechnungslegungsstandards, deren Häufigkeit und Materialität in den vergangenen Jahren stetig zugenommen haben, können nachhaltige Auswirkungen für die Finanzindustrie im Allgemeinen und das Geschäftsmodell der Commerzbank im Speziellen haben. Die Commerzbank nimmt frühzeitig und aktiv an den Konsultationsprozessen zur Vorbereitung der anhaltenden Veränderungen des Umfeldes teil. Dabei beobachtet und bewertet sie die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich zukünftiger Regulierungsvorhaben. Auf globaler Ebene sind dies insbesondere die mittlerweile vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlichten finalen Standards zur Überarbeitung der Kapitalanforderungen für Marktrisiken, die Regelungen zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch sowie die Überarbeitung der Rahmenwerke für operationelle Risiken und Kreditrisiken einschließlich der dazugehörigen Floor-Regelungen und Offenlegungsanforderungen. Auf europäischer Ebene verfolgt die Commerzbank unter anderem die Initiativen der EU-Kommission zur Einführung einer europäischen Einlagensicherung und zur Schaffung einer Kapitalmarktunion, insbesondere auch das dazugehörige EU-Verbriefungsrahmenwerk.

Adressenausfallrisiken

Das Adressenausfallrisiko beinhaltet die Gefahr eines Verlustes oder entgangenen Gewinnes durch den Ausfall eines Geschäftspartners. Es zählt zu den quantifizierbaren, wesentlichen Risiken mit den wesentlichen Unterrisikoarten Kreditausfallrisiko, Emittentenrisiko, Kontrahentenrisiko, Länder- und Transferrisiko, Veritätsrisiko sowie Reserverisiko.

Strategie und Organisation

Die Kreditrisikostrategie ist die Teilrisikostrategie für Adressenausfallrisiken und aus der Gesamtrisikostrategie abgeleitet. Sie ist in den ICAAP-Prozess des Commerzbank-Konzerns fest eingebettet und bildet das Bindeglied zwischen der risikoartenübergreifenden Gesamtbankrisikosteuerung und der Operationalisierung der Steuerung von Adressenausfallrisiken. Übergeordnetes Ziel ist die Sicherstellung einer angemessenen Portfolioqualität des Kreditportfolios. Hierzu definiert die Kreditrisikostrategie den Kreditrisikoappetit, legt die risikostrategischen Schwerpunkte fest, gibt einen Überblick über die wesentlichen Steuerungskonzepte im Kreditrisikomanagement und leistet damit einen integralen Beitrag zur Wahrung der Risikotragfähigkeit im Konzern. Dabei bedient sich die Kreditrisikostrategie quantitativer und qualitativer Steuerungsinstrumente, die den Entscheidungsträgern klare Orientierung für die Portfoliosteuerung wie auch die Einzelfallentscheidung geben.

Die Kreditvergabekriterien der Commerzbank werden durch ihre Policy für Kreditvergabe an Firmenkunden bestimmt, die unter anderem Kreditvergabe, Zeichnungskriterien und den Kreditentscheidungsprozess regelt. Darüber hinaus steht genannte Policy im Einklang mit der Kreditrisikostrategie und den Credit Policies.

Das Kreditrisikomanagement ist eine gemeinschaftliche Aufgabe der Marktseite und der Risikofunktion auf Basis einer konzernweit einheitlichen Kreditrisikokultur. Gesetzestreues und regelkonformes sowie moralisch und ethisch einwandfreies Verhalten ist fester Bestandteil einer Kultur der Integrität und gehört zum Selbstverständnis der Kreditrisikokultur. Dabei werden Adressenausfallrisiken unabhängig von Segmentgrenzen nach einheitlichen Standards beurteilt. Gemäß dem Prinzip der Three Lines of Defence stellt die Marktseite die erste Verteidigungslinie dar und hat bei Geschäftsentscheidungen Risikoaspekte zu berücksichtigen. Zweite Verteidigungslinie ist die Risikofunktion (Marktfolge und Risikocontrolling), deren Aufgabe in der Steuerung, Begrenzung und Überwachung von Risiken liegt. Die dritte Verteidigungslinie bildet die interne Revision. Deren Aufgabe ist die unabhängige Überprüfung der Prozesse und Sicherheitsvorkehrungen der Bank und somit auch die Beurteilung der Aktivitäten der ersten und zweiten Verteidigungslinie.

Das Group Credit Committee ist das oberste Entscheidungsgremium des operativen Kreditrisikomanagements, das aus jeweils zwei Vertretern der Marktfolge und der Marktseite gebildet wird. Es trifft Entscheidungen im Rahmen der ihm vom Gesamtvorstand übertragenen Kompetenzen und ist grundsätzlich für das Management aller Kreditrisiken zuständig. Das Group Credit Committee agiert dabei auf Basis der gültigen Kreditrisikostrategie. Unterhalb des Group Credit Committee sind Sub-Kreditkomitees angesiedelt, die jeweils auf Basis ihrer Geschäftsordnung und innerhalb der vom Gesamtvorstand verabschiedeten Kompetenzen agieren. Sie setzen sich aus mindestens zwei Vertretern der Segmente und zwei Vertreten aus Group Risk Management zusammen. Die Sub-Kreditkomitees sind grundsätzlich für das Management aller Kreditrisiken der jeweils verantworteten Teilportfolios zuständig und ihrerseits berechtigt, im Rahmen der Kompetenzvorgaben bestimmte Kreditentscheidungen weiterzudelegieren.

Für das operative Kreditrisikomanagement auf Portfolio- und Einzelfallebene sind eigenständige Marktfolgeeinheiten verantwortlich. Die Zuständigkeiten sind nach Weißbereich und Intensive Care getrennt. Alle Kreditentscheidungen im Weißbereich sind Risk-Return-Entscheidungen. Markt und Marktfolge nehmen eine gemeinsame Verantwortung für Risiko und Ertrag eines Engagements wahr, wobei die Primärverantwortung der Marktseite für den Ertrag, die der Marktfolgeseite für das Risiko besteht. Entsprechend kann im Kreditentscheidungsprozess keine Seite in ihrer Primärverantwortung überstimmt werden.

Risikoauffällige Kunden der Segmente Firmenkunden sowie Privat- und Unternehmerkunden werden durch spezialisierte Intensive-Care-Bereiche bearbeitet. Die Einschaltung dieser Bereiche erfolgt umgehend, wenn definierte Vorstellungskriterien oder zwingende Übergabekriterien erfüllt sind. Die wichtigsten Gründe für die Vorstellung im Intensive-Care-Bereich sind Kriterien in Abhängigkeit von Überziehungstagen neben anlassbezogenen Kriterien wie Rating, Zwangsmaßnahmen Dritter oder Kreditbetrug. Intensive Care entscheidet nach den Umständen des Einzelfalls über die weitere Vorgehensweise. Zwingend sind die Kunden in den Intensive-Care-Bereich zu übernehmen, wenn der Kunde in Default ist (zum Beispiel wegen Insolvenz). Durch diese abgestufte Vorgehensweise wird sichergestellt, dass risikoauffällige Kunden risikoadäquat und zeitnah von Spezialisten in fest definierten einheitlichen Prozessen betreut werden.

Im Segment ACR dagegen sind die Zuständigkeiten nicht nach Weißbereich und Intensive Care getrennt. Das Kreditrisikomanagement ist hier über alle Ratingklassen hinweg in einer Einheit zusammengefasst.

Für die in diesem Segment gebündelten Assets wird der vollständige wertschonende Abbau angestrebt. Hierfür wurden konkrete EaD-Vorgaben festgelegt. Darüber hinaus wurde eine Asset-Steuerung über ein regelmäßiges Asset Planning implementiert. Dabei wird insbesondere das Ziel verfolgt, die Portfolio- und Einzelexposureanteile mit besonders hoher Kapitalbindung vorrangig abzubauen beziehungsweise zu reduzieren. Zum gezielten Portfolioabbau können zur Kapitalfreisetzung auch Opportunitäten zum wertschonenden Verkauf von Teilportfolios genutzt werden. Für das Geschäft in Public Finance erfolgt der Abbau primär durch reguläre Asset-Fälligkeiten. Sich bietende Marktchancen werden gezielt für Verkaufsaktivitäten von einzelnen Assets genutzt.

Risikosteuerung

Zur Steuerung der Adressenausfallrisiken bedient sich die Commerzbank eines umfassenden Risikomanagementsystems. Das Steuerungsrahmenwerk beinhaltet Aufbauorganisation, Methoden und Modelle, quantitative und qualitative Steuerungsinstrumente sowie Regularien und Prozesse. Das Risikomanagementsystem gewährleistet hierdurch Gewinn- und eine konsistente und durchgängige Steuerung des Gesamtkreditportfolios und der Teilportfolios bis hinunter auf die Einzelengagementebene.

Die für die operative Risikosteuerung notwendigen Kennzahlen und Impulse leiten sich aus den übergeordneten Konzernzielen ab. Hierbei ist der Grundsatz der Beibehaltung des Low-Risk-Profils in allen Geschäftsentscheidungen eng verknüpft mit dem Anspruch der Risikofunktion, die Marktseite angemessen zu unterstützen. Besonders präferiert wird das Kreditwachstum im granularen Kreditgeschäft mit guten Bonitäten. Vorzug erhalten ferner Geschäfte und Produkte mit einem niedrigen Komplexitätsgrad, ein weiteres Augenmerk liegt auf der Reagibilität einer Kreditlinie beziehungsweise eines Engagements.

Quantitative Leitplanken der Kreditrisikostrategie gewährleisten hierbei eine Risikobegrenzung bei schwächeren Bonitäten und Engagements mit hohen Gewinn- und-Default-Beiträgen (Konzentrationsmanagement), ferner für ausgewählte Teilportfolios mit hohem Risikogewicht oder regulatorischer Relevanz und gegebenenfalls auch für einzelne Produkte mit hohem Portfolioanteil. Details zur Operationalisierung der Leitplanken für ausgewählte Teilportfolios sind in separaten Portfolio-Policies geregelt. Ergänzend definieren qualitative Steuerungsleitplanken in Form von Credit Policies das Zielgeschäft der Bank. Sie regeln für die Einzeltransaktion, mit welcher Art von Geschäften die zur Verfügung gestellten Risikoressourcen ausgenutzt werden sollen. Die Credit Policies sind fest im Kreditprozess verankert. Geschäfte, die nicht den Anforderungen entsprechen, werden über eine festgelegte Kompetenzordnung eskaliert.

Konzernleitplanken basieren auf risikoorientierten Trendanalysen (zum Beispiel zur Entwicklung schwächerer Bonitäten im Zeitverlauf) unter Einwertung externer Rahmenbedingungen und interner Vorgaben. Portfolioleitplanken werden insbesondere aus risikoorientierten Stichtagsanalysen (zum Beispiel aus dem Ratingprofil einzelner Assetklassen) abgeleitet. Wesentliche Bestimmungsfaktoren von Produktleitplanken sind Trendanalysen produktspezifischer Risikotreiber (zum Beispiel zum Beleihungsauslauf von Baufinanzierungen). Die Erstellung der Credit- und Portfolio-Policies dagegen beruht primär auf einem mehrstufigen Abstimmungsprozess zwischen den Produkt- und Portfolioverantwortlichen aus Markt und Marktfolge unter Einwertung interner und externer Informationsquellen.

Zur Überwachung der Einhaltung kreditrisikostrategischer Vorgaben ist ferner ein laufendes Monitoring und Reporting auf der Ebene des Gesamtkonzerns und der Segmente beziehungsweise der Teilportfolios etabliert. Asset Quality Reviews der Risikofunktion leisten hierbei wichtige Beiträge zur Qualitätssicherung und Risikofrüherkennung. Schwerpunkte der Überwachung variieren je nach Themengebiet und Adressatenkreis, Ad-hoc-Berichtsprozesse sind etabliert. Ferner können Krisenereignisse die Angemessenheit der Kapital- und Liquiditätsausstattung und damit die Risikotragfähigkeit der Bank gefährden. Im Krisenfall sorgt die Task Force Risk Mitigation für die flexible Steuerung konzernweit abgestimmter Entscheidungen. Etablierte Notfallpläne gewährleisten eine schnelle und effiziente Umsetzung risikomitigierender Maßnahmen.

Die Vermeidung von Risikokonzentrationen ist integraler Bestandteil des Risikomanagements. Um das erhöhte Verlustpotenzial aus gleichlaufenden Risikopositionen frühzeitig zu erkennen und zu begrenzen, werden Risikokonzentrationen aktiv gesteuert. Innerhalb des Adressenausfallrisikos werden neben engagementbezogenen Kreditrisikokonzentrationen (Klumpenrisiken) unter anderem auch Länder- und Branchenkonzentrationen betrachtet. Dabei werden segmentspezifische Besonderheiten berücksichtigt.

Zur Steuerung der Klumpenrisiken wird eine einheitliche Definition auf Basis des "Gewinn- und" verwendet. Der "Gewinn- und"-Begriff umfasst alle innerhalb der Bank genehmigten Kreditlinien eines Kunden in voller Höhe - unabhängig von der aktuell bestehenden Kreditinanspruchnahme.

Das Management und der Risikoausschuss des Aufsichtsrats werden turnusgemäß über die Ergebnisse der Analysen informiert.

Steuerung der ökonomischen Kapitalbindung

Die Steuerung der ökonomischen Kapitalbindung hat eine angemessene Kapitalausstattung des Commerzbank-Konzerns zum Ziel. Hierfür werden für das ökonomische Risikokapital alle relevanten Risikoarten in der Gesamtrisikostrategie konzernweit mit Limiten versehen, insbesondere wird ein CVaR-Limit festgelegt. Aufgrund der systematisch eingeschränkten Möglichkeiten zur kurzfristigen Reduktion des Ausfallrisikos ist es zur Steuerung des Kreditrisikos wichtig, die erwartete Entwicklung (mittel- und langfristig) zu berücksichtigen. Aus diesem Grund spielen Forecast-Werte der Kreditrisikokennzahlen in der laufenden Steuerung eine wichtige Rolle. Auf Ebene der Segmente und Geschäftsfelder werden Änderungen beim Forecast überwacht und bei Bedarf Steuerungsimpulse abgeleitet. Auf ein kaskadiertes Kapitallimitkonzept für das Kreditrisiko unterhalb der Konzernebene wird verzichtet.

Steuerungsinstrumente und -ebenen im Überblick

Risikostrategien und Policies

→ Gesamtbank →

Gesamtrisikostrategie nebst Teilrisikostrategien für wesentliche Risikoarten

Verankerung allgemeines Risikoverständnis und Schaffung einer einheitlichen Risikokultur

→ Teilportfolios →

Klare Formulierung der Risikopolitik in Policies (Portfolios, Assetklassen etc.)

Differenzierte Kompetenzen in Abhängigkeit von Übereinstimmung der Geschäfte mit der Risikopolitik der Bank

→ Einzelengagement →

Rating- beziehungsweise klumpensensitive Kompetenzordnung mit klaren Eskalationsprozessen

Limit- und Leitplankensysteme

→ Gesamtbank →

Definition Gewinn- und Gesamtbanklimite zur Kapital- und Liquiditätssteuerung

Zusätzliche Definition von Leitplanken als Eckpunkte des angestrebten Zielportfolios

→ Teilportfolios →

Steuerungsgrößen auf Risikoarten- und Teilportfolioebene

Ergänzung der konzernweiten Steuerungsgrößen um teilportfoliospezifische Kennzahlen

→ Einzelengagement →

Begrenzung von Klumpenrisiken und einheitliche Steuerung nach modellunabhängiger Gewinn- und-Definition

Portfolioüberwachung und Reporting

→ Gesamtbank →

Group Risk & Capital Monitor nebst risikoartenspezifischen Gesamtbankformaten (inkl. Flash-Berichterstattung)

Einheitlicher, konsolidierter Datenhaushalt als Ausgangsbasis für Gesamtbankreporting

→ Teilportfolios →

Portfoliobatches gemäß etabliertem Portfoliokalender

Asset Quality Review und Analyse des High Attention Parts (HAP)

Triggerüberwachung mit klaren Eskalations- und Berichtslinien

→ Einzelengagement →

Limitüberwachung auf Einzelengagementebene

Monatlicher Bericht zur Entwicklung der Klumpenrisiken an den Vorstand

Review von Einzeladressen aus Asset Quality Review oder aus HAP-Analysen

Aufbau- und Gremienstrukturen

→ Gesamtbank →

Sicherstellung Informationsaustausch und Vernetzung in risikoartenübergreifenden Komitees

Sicherung qualifizierten Personalbestands mit fortschreitender Produktinnovation oder regulatorischen Anpassungen

→ Teilportfolios →

Interdisziplinäre Besetzung von Segmentgremien

Sicherstellung einheitlicher volkswirtschaftlicher Meinung

→ Einzelengagement →

Deal-Team-Strukturen

Institutionalisierter Austausch innerhalb der Risikofunktion, auch unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Entwicklungen

Branchenorganisation im inländischen Firmenkundengeschäft

Ratingklassifizierung

Das Ratingverfahren der Commerzbank umfasst 25 Ratingklassen für nicht ausgefallene Kunden (1,0 bis 5,8) und fünf Default-Klassen (6,1 bis 6,5). Die Commerzbank-Masterskala weist jeder Ausfallwahrscheinlichkeit genau eine zeitstabile Ratingklasse zu. Die Ratingverfahren werden jährlich validiert und bei Bedarf rekalibriert, sodass sie vor dem Hintergrund aller tatsächlich beobachteten Ausfälle die jeweils aktuelle Einschätzung widerspiegeln. Die den Ratings zugeordneten Spannweiten der Ausfallwahrscheinlichkeiten sind für alle Portfolios gleich. Dadurch ist entsprechend dem Ansatz der Masterskala eine interne Vergleichbarkeit gewährleistet. Zur Orientierung sind in der Commerzbank-Masterskala externe Ratings sowie die Bonitätsstufen nach Artikel 136 CRR indikativ gegenübergestellt. Da bei externen Ratings für verschiedene Portfolios auch unterschiedliche, von Jahr zu Jahr schwankende Ausfallraten beobachtet werden, ist eine direkte Überleitung jedoch nicht möglich.

Die Kreditkompetenzen einzelner Mitarbeiter wie auch die Kompetenzen der Komitees (Gesamtvorstand, Kreditkomitee, Subkreditkomitees) sind unter anderem nach Engagementgrößen sowie Ratingklassen gestaffelt.

Rating Commerzbank AG PD- und E

%
L-Midpoint PD- und EL-Bereich

%
S&P-Skala Bonitätsstufen nach Art. 136 CRR1
1,0 0 0 AAA AAA I
1,2 0,01 0 - 0,02 AAA AAA I
1,4 0,02 0,02 - 0,03 AA+ AA I
1,6 0,04 0,03 - 0,05 AA, AA- AA II
1,8 0,07 0,05 - 0,08 A+, A A II Investment-
2,0 0,11 0,08 - 0,13 A- A II Grade
2,2 0,17 0,13 - 0,21 BBB+ BBB III
2,4 0,26 0,21 - 0,31 BBB BBB III
2,6 0,39 0,31 - 0,47 BBB BBB III
2,8 0,57 0,47 - 0,68 BBB- BBB III
3,0 0,81 0,68 - 0,96 BB+ BB IV
3,2 1,14 0,96 - 1,34 BB BB IV Sub-
3,4 1,56 1,34 -1,81 BB BB IV Investment-
3,6 2,10 1,81 - 2,40 BB- BB IV Grade
3,8 2,74 2,40 - 3,10 BB- BB IV
4,0 3,50 3,10 - 3,90 B+ B V
4,2 4,35 3,90 -4,86 B B V
4,4 5,42 4,86 - 6,04 B B V
4,6 6,74 6,04 -7,52 B B V
4,8 8,39 7,52 - 9,35 B- B V Non-
5,0 10,43 9,35 - 11,64 B- B V Investment-
5,2 12,98 11,64 -14,48 CCC VI Grade
5,4 16,15 14,48 - 18,01 CCC+ VI
5,6 20,09 18,01 - 22,41 CCC, CCC- VI
5,8 47,34 22,41 - 99,99 CC, C CC, C VI
6,1 100 Überziehung> 90 Tage
6,2 100 Drohende Zahlungsunfähigkeit
6,3 100 Sanierung mit Sanierungsbeiträgen D Default
6,4 100 Kündigung ohne Insolvenz
6,5 100 Insolvenz

1 CRR = Capital Requirements Regulation (EU) Nr. 575/2013.

Risikominderung

Die im Rahmen des Risikomanagements berücksichtigten Sicherheiten für die Positionen im Performing-Portfolio veränderten sich im Berichtszeitraum von 99,0 Mrd. auf 104,5 Mrd. Euro und im Default-Portfolio von 1,6 Mrd. Euro auf 0,9 Mrd. Euro.

In der Commerzbank findet Kreditrisikominderung unter anderem in Form von Sicherheiten und Aufrechnungsverfahren (Gewinn- und) Anwendung.

Bei den Sicherheiten handelt es sich insbesondere um Grundschulden, finanzielle Sicherheiten, Garantien, Ausfallbürgschaften, Kreditderivate, Lebensversicherungen, sonstige Registerpfandrechte und sonstige Sachsicherheiten.

Kreditrisikominderungseffekte aus der Hereinnahme anerkennungsfähiger Gewährleistungen (Garantien/Bürgschaften, vergleichbare Ansprüche gegenüber Dritten) berücksichtigt die Bank durch Verwendung der Risikoparameter (PD und LGD) des Gewährleistungsgebers beziehungsweise durch die Verwendung der aufsichtsrechtlich vorgegebenen Risikogewichte.

Zum Berichtszeitpunkt wurde für Geschäfte mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 5,3 Mrd. Euro aufgrund der vollständigen Besicherung keine Risikovorsorge gebildet.

Sofern regulatorisch angerechnet, unterliegen Garantiegeber im Rahmen der Bewertung ihrer Haftungserklärung einer Bonitätsprüfung und Ratingfeststellung gemäß ihrer Branchen- und Geschäftszugehörigkeit. Ziel der Bonitätsprüfung ist dabei neben der Bonität auch die Feststellung der maximalen Zahlungsfähigkeit des Garanten.

Die Qualität der Besicherung wird gemäß regulatorischer Vorgaben streng überprüft und laufend überwacht. Dies umfasst insbesondere die Prüfung der rechtlichen Durchsetzbarkeit und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten. Beides erfolgt in Abhängigkeit von der Sicherheitenart in angemessenen Abständen, mindestens jährlich, ansonsten anlassbezogen. Positive Korrelationen zwischen der Bonität des Schuldners und dem Wert der Sicherheit oder Garantie werden im Kredit- und Sicherheitenbearbeitungsprozess festgestellt Die Sicherheitenbearbeitung für Firmenkunden erfolgt ausschließlich durch das Sicherheitenmanagement der Risikofunktion.

Die Bank nimmt für alle Kreditsicherheiten (Sach- und Personensicherheiten) Analysen in Bezug auf Sicherheitenkonzentrationen vor. Hierbei werden verschiedene Dimensionen wie beispielsweise Sicherheitenkategorien, Ratingklassen des Kreditnehmers oder regionale Zuordnungen der Sicherheiten überprüft. Der Gesamtvorstand wird regelmäßig in den oben beschriebenen Dimensionen über die Entwicklung des Sicherheitenbestands und mögliche Auffälligkeiten/Konzentrationen informiert.

Die Bewertung und Bearbeitung von Sicherheiten wird durch allgemeingültige Standards sowie sicherheitenartenspezifische Anweisungen (Richtlinien, Prozessbeschreibungen, EDV-Anweisungen) geregelt. Wo möglich werden rechtlich geprüfte Standardverträge und Muster genutzt. Die zur Absicherung oder Risikominderung von Krediten aufgestellten Standards beinhalten unter anderem:

Rechtliche und operationelle Standards für Dokumentation und Datenerfassung sowie Bewertungsstandards.
Einheitlichkeit und Aktualität der Sicherheitenbewertung durch die Festlegung von Bewertungsprozessen, die Vorgabe einheitlicher Bewertungsmethoden, Parameter und definierter Sicherheitsabschläge, die klare Festlegung von Zuständigkeiten und Verantwortung für den Bearbeitungs- und Bewertungsprozess sowie die Vorgabe regelmäßiger Neubewertungsfrequenzen.
Sonstige Standards zur Berücksichtigung bestimmter Risiken, zum Beispiel operationelle Risiken, Korrelations- und Konzentrationsrisiken, Marktpreisänderungsrisiken (zum Beispiel bei Währungsschwankungen), Länderrisiken, Rechts- und Rechtsänderungsrisiken sowie Risiken eines unzureichenden Versicherungsschutzes.

Commerzbank-Konzern

Die Commerzbank fokussiert ihr Geschäft in den zwei Kundensegmenten Privat- und Unternehmerkunden sowie Firmenkunden. Im Segment Asset & Capital Recovery hat die Bank die Aktivitäten aus den Bereichen Commercial Real Estate und Ship Finance sowie die komplexeren Finanzierungen aus dem Bereich Public Finance gebündelt. Alle Portfolios in diesen Bereichen sollen über die Zeit vollständig abgebaut werden.

Kreditrisikokennzahlen Die Kreditrisikokennzahlen der Ratingklassen 1,0 bis 5,8 verteilen sich im Commerzbank-Konzern wie folgt auf die Segmente:

Kreditrisikokennzahlen per 31.12.2018 Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp. CVaR

Mio. €
Privat- und Unternehmerkunden 165 420 25 2.476
Firmenkunden 187 467 25 5.458
Asset & Capital Recovery 8 46 57 643
Sonstige und Konsolidierung1 72 35 5 1.790
Konzern 2018 432 968 22 10.366
Konzern 2017 423 1.180 28 10.362

1 Im Wesentlichen Liquiditätsportfolios des Bereichs Group Treasury.

Das Konzernportfolio zeigt bei der Verteilung auf Basis von PD-Ratings einen Anteil von 84 % in den internen Ratingklassen 1 und 2, die den Investmentbereich abdecken.

Ratingverteilung per 31.12.2018 EaD |

%
1,0-1,8 2,0-2,8 3,0-3,8 4,0-4,8 5,0-5,8
Privat- und Unternehmerkunden 32 51 14 3 1
Firmenkunden 20 59 16 3 1
Asset & Capital Recovery 27 56 8 9 1
Sonstige und Konsolidierung 45 53 1 0 0
Konzern 2018 29 55 13 2 1
Konzern 2017 32 51 13 2 2

Im Rahmen der Länderrisikoermittlung werden sowohl die Transferrisiken als auch die von Politik und Konjunktur bestimmten Eventrisiken erfasst, die auf die einzelnen Wirtschaftsobjekte des Landes wirken. Die Steuerung der Länderrisiken erfolgt auf Basis definierter Kreditrisiko- und Transferrisikolimite auf Länderebene. Länderexposures, die aufgrund ihrer Größe für die Commerzbank bedeutend sind, werden gesondert im Strategic Risk Committee behandelt.

Die regionale Verteilung des Exposures entspricht der strategischen Ausrichtung der Bank und spiegelt die Schwerpunkte unserer globalen Geschäftstätigkeit wider.

Konzernportfolio nach Regionen per 31.12.2018 Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp.
Deutschland 227 477 21
Westeuropa 84 162 19
Mittel- und Osteuropa 41 197 48
Nordamerika 32 54 17
Asien 37 44 12
Sonstige 10 34 33
Konzern 2018 432 968 22
Konzern 2017 423 1.180 28

Rund die Hälfte des Engagements entfällt auf Deutschland, ein weiteres Drittel auf andere Länder in Europa, 8 % auf Nordamerika und 9 % auf Asien. Der Rest ist breit diversifiziert und verteilt sich auf eine große Anzahl Länder, in denen insbesondere deutsche Exporteure begleitet werden oder die Commerzbank mit lokalen Einheiten vor Ort präsent ist. Der Expected Loss des Konzernportfolios verteilt sich mehrheitlich auf Deutschland und die restlichen europäischen Länder. Ein wesentlicher Treiber des Expected Loss im Bereich Sonstige sind Schiffsfinanzierungen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Entwicklungen werden Volkswirtschaften wie Russland, Türkei und China eng beobachtet. Ende 2018 lag das Russland-Exposure bei 2,6 Mrd. Euro, das Türkei-Exposure bei 1,7 Mrd. Euro sowie das Exposure in China bei 6,4 Mrd. Euro.

Als Folge der Staatsschuldenkrise werden auch die Sovereign Exposures von Italien und Spanien weiterhin eng überwacht. Das Sovereign Exposure in Italien lag Ende 2018 bei 8,4 Mrd. Euro und das Sovereign Exposure von Spanien bei 1,3 Mrd. Euro.

Risikoergebnis

Das Risikoergebnis im Kreditgeschäft des Konzerns belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf - 446 Mio. Euro. Das Risikoergebnis des Segments Firmenkunden profitierte im Wesentlichen von einer Auflösung in Verbindung mit einem Einzelengagement.

Im Vergleich zum Vorjahr gab es in der Berechnung des Risikoergebnisses wesentliche Veränderungen durch die Einführung von IFRS 9. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aufteilung des Risikoergebnisses nach Stages gemäß IFRS 9.

Marktwertschwankungen im Schiffsportfolio sind nicht im Risikoergebnis enthalten. Sie werden ertragswirksam in der Position "Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten" ausgewiesen.

2018
Risikoergebnis |

Mio. €
Stage 1 Stage 2 Stage 31 Gesamt
--- --- --- --- ---
Privat- und Unternehmerkunden 9 - 63 - 180 - 233
Firmenkunden - 26 - 46 - 121 - 194
Asset & Capital Recovery 9 0 - 18 - 8
Sonstige und Konsolidierung - 5 - 6 0 - 11
Konzern - 13 - 115 - 318 - 446

1 Stage 3 inklusive POCI (POCI - Purchased or Originated Gewinn- und).

Risikovorsorge1|

Mio. €
2017
Privat- und Unternehmerkunden - 154
Firmenkunden - 295
Asset & Capital Recovery - 336
Sonstige und Konsolidierung 4
Konzern - 781

1 Risikovorsorge gemäß IAS 39.

Das Risikoergebnis des dritten und vierten Quartals 2018 mit Belastungen von 133 Mio. Euro beziehungsweise 154 Mio. Euro entspricht, hochgerechnet auf ein Gesamtjahr, einem normalisierten Niveau. Für das Gesamtjahr 2019 wird daher das Risikoergebnis aus heutiger Sicht nicht unter 550 Mio. Euro liegen.

Default-Portfolio

Das Default-Portfolio des Konzerns lag zum 31. Dezember 2018 bei 3.839 Mio. Euro.

Die nachstehende Darstellung des Default-Portfolios zeigt die ausgefallenen Forderungen der Kategorien Amortised Cost und Fair Value OCI (OCI - Other Comprehensive Income). Die Kredite sind hierbei ausschließlich der Kategorie Amortised Cost zuzuordnen. Der weitaus überwiegende Anteil von 3,6 Mrd. Euro entfällt dabei auf die Klasse Darlehen und Forderungen, 171 Mio. Euro entfallen auf Gewinn- und-Geschäfte. In der Kategorie Fair Value OCI befinden sich ausschließlich Wertpapiere in Höhe von 67 Mio. Euro, die vollständig der Klasse Verbriefte Schuldinstrumente zuzuordnen sind. Die gezeigten Sicherheiten haften in vollem Umfang für Kredite der Kategorie Amortised Cost, dabei entfallen 876 Mio. Euro auf Darlehen und Forderungen und 37 Mio. Euro auf Gewinn- und-Geschäfte. Der Rückgang der Kennzahlen ist überwiegend auf die Umklassifizierung des Schiffsportfolios im Rahmen der IFRS-9-Umstellung zum Jahresbeginn zurückzuführen.

31.12.2018 31.12.20171
Default-Portfolio Konzern

Mio. €
Kredite Wertpapiere Gesamt Gesamt
--- --- --- --- ---
Default-Portfolio 3.769 71 3.839 5.569
LLP2 1.606 3 1.609 2.770
Coverage Ratio exkl. Sicherheiten
(%)3 43 4 42 50
Sicherheiten 913 0 913 1.578
Coverage Ratio inkl. Sicherheiten
(%)3 67 4 66 78
NPL-Ratio (%)4 0,9 1,3

1 Bis 31. Dezember 2017 nur Kredite.

2 Loan Loss Provision.

3 Coverage Ratio: LLP (und Sicherheiten) im Verhältnis zum Default-Portfolio.

4 NPL-Ratio: Default-Portfolio (NPL - Non-Performing Loans) im Verhältnis zum Gesamtexposure (EaD inklusive NPL).

Das Default-Portfolio wird abhängig von der Art des Defaults in fünf Klassen unterteilt:

Ratingklasse 6,1: mehr als 90 Tage überfällig.
Ratingklassen 6,2/6,3: Drohende Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise die Bank begleitet die Sanierung des Kunden mit Sanierungsbeiträgen.
Ratingklassen 6,4/6,5: Die Bank kündigt die Forderung beziehungsweise der Kunde ist in Insolvenz.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verteilung des Default-Portfolios auf die fünf Ratingklassen:

Ratingklassen Konzern

Mio. €
6,1 6,2/6,3 6,4/6,5 31.12.2018 31.12.2017
Default-Portfolio 454 1.280 2.106 3.839 | 5.569
LLP 169 395 1.045 1.609 2.770
Sicherheiten 173 314 426 913 1.578
Coverage Ratio (%) 75 55 70 66 78

Überziehungen im Weißbuch Um einen Anstieg des Default-Portfolios zu vermeiden, werden Überziehungen in der Commerzbank eng überwacht. Neben dem "90 days past due"-Trigger-Event gibt es schon im Vorfeld ab dem ersten Überziehungstag ein Gewinn- und Überziehungsmanagement. Die nachfolgende Tabelle zeigt das Überziehungsvolumen außerhalb des Default-Portfolios basierend auf dem Exposure at Default per Ende Dezember 2018:

EaD

Mio. €
>0 ≤ 30 Tage >30 ≤ 60 Tage >60 ≤ 90 Tage >90 Tage Gesamt
Privat- und Unternehmerkunden 787 107 57 1 952
Firmenkunden 1.948 50 40 0 2.039
Asset & Capital
Recovery 10 0 0 0 10
Konzern 20181 2.746 157 97 1 3.000
Konzern 20171 2.590 157 65 2 2.920

1 Inklusive Sonstige und Konsolidierung.

Segment Privat- und Unternehmerkunden

Das Segment Privat- und Unternehmerkunden (PUK) umfasst die Aktivitäten der Konzernbereiche Private Kunden, Unternehmerkunden, comdirect bank und Commerz Real. Die mBank wird ebenfalls im Segment Privat- und Unternehmerkunden abgebildet. Im Bereich Private Kunden sind das inländische Filialgeschäft für Privatkunden sowie das Wealth-Management zusammengefasst. Der Bereich Unternehmerkunden bildet die Geschäfts- und kleinen Firmenkunden ab.

Der Schwerpunkt des Portfolios liegt auf der klassischen Eigenheimfinanzierung und der Finanzierung von Immobilienkapitalanlagen (private Baufinanzierung und Renditeobjekte mit einem EaD von insgesamt 81 Mrd. Euro). Die Kreditversorgung unserer Geschäfts- und Unternehmerkunden stellen wir über Individualkredite mit einem Volumen von 20 Mrd. Euro sicher. Daneben decken wir den alltäglichen Kreditbedarf unserer Kunden durch Konsumentenkredite ab (Verfügungskredite, Ratenkredite und Kreditkarten mit insgesamt 16 Mrd. Euro). Der Portfolioanstieg in den vergangenen zwölf Monaten resultierte überwiegend aus der privaten Baufinanzierung.

Die Risikodichte des Portfolios ist gegenüber dem Vorjahresultimo um einen Basispunkt auf 25 Basispunkte gesunken.

Kreditrisikokennzahlen per 31.12.2018 Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp.
Private Kunden 99 177 18
Unternehmerkunden 29 67 23
comdirect bank 4 6 17
Commerz Real 1 2 29
mBank 33 167 50
Privat- und Unternehmerkunden 2018 165 420 25
Privat- und Unternehmerkunden 2017 154 397 26

Im Segment Privat- und Unternehmerkunden belief sich das Risikoergebnis im Geschäftsjahr 2018 auf - 233 Mio. Euro und lag somit weiterhin auf einem niedrigen Niveau.

Das Default-Portfolio des Segments lag zum 31. Dezember 2018 bei 1.751 Mio. Euro.

31.12.2018 31.12.2017
Default-Portfolio Segment PUK Mio. € Kredite Wertpapiere Gesamt Gesamt
Default-Portfolio 1.751 0 1.751 1.864
LLP 850 0 850 951
Coverage Ratio exkl. Sicherheiten (%) 49 0 49 51
Sicherheiten 531 0 531 564
Coverage Ratio inkl. Sicherheiten (%) 79 0 79 81
NPL-Ratio (%) 1,1 1,2

Segment Firmenkunden

In diesem Segment bündelt der Konzern das Geschäft mit mittelständischen Firmenkunden, dem öffentlichen Sektor, institutionellen Kunden und multinationalen Unternehmen. Darüber hinaus verantwortet das Segment die Beziehungen des Konzerns zu in- und ausländischen Banken und Finanzinstituten sowie Zentralbanken. Der regionale Schwerpunkt unserer Aktivitäten liegt in Deutschland und Westeuropa. Weiterhin werden in diesem Segment die kundenorientierten Kapitalmarktaktivitäten des Konzerns gebündelt.

Kreditrisikokennzahlen per 31.12.2018 Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp.
Mittelstand 74 198 27
International Corporates 68 149 22
Financial Institutions 23 69 30
Sonstige 22 50 23
Firmenkunden 2018 187 467 25
Firmenkunden 2017 180 421 23

Der EaD des Segments Firmenkunden ist im Vergleich zum 31. Dezember des Vorjahres von 180 Mrd. Euro auf 187 Mrd. Euro gestiegen. Die Risikodichte stieg leicht von 23 Basispunkten auf 25 Basispunkte.

Für Details zur Entwicklung des Financial-Institutions-Portfolios verweisen wir auf Seite 60.

Die Commerzbank und die Societe Generale Group, Paris, Frankreich, haben im November 2018 nach erfolgter Abstimmung mit den zuständigen Steuerbehörden einen Kaufvertrag hinsichtlich des Geschäftsbereichs Equity Markets & Commodities (EMC) aus dem Segment Firmenkunden geschlossen.

Getragen von einem weiterhin robusten konjunkturellen Gesamtumfeld lag das Risikoergebnis im Segment Firmenkunden im Geschäftsjahr 2018 mit - 194 Mio. Euro weiterhin auf niedrigem Niveau.

Das Default-Portfolio des Segments lag zum 31. Dezember 2018 bei 1.736 Mio. Euro.

31.12.2018 31.12.2017
Default-Portfolio Segment FK

Mio. €
Kredite Wertpapiere Gesamt Gesamt
--- --- --- --- ---
Default-Portfolio 1.669 67 1.736 2.592
LLP 636 3 639 1.243
Coverage Ratio exkl. Sicherheiten (%) 38 4 37 48
Sicherheiten 251 0 251 543
Coverage Ratio inkl. Sicherheiten (%) 53 4 51 69
NPL-Ratio (%) 0,9 1,4

Segment Asset & Capital Recovery

Das Segment Asset & Capital Recovery (ACR) beinhaltet Positionen aus den Bereichen Commercial Real Estate (CRE) und Ship Finance (SF) sowie die komplexeren Finanzierungen aus dem Bereich Public Finance (PF). Alle Portfolios in diesen Bereichen sollen über die Zeit vollständig abgebaut werden.

Der EaD des Segments ACR im Weißbuch belief sich per 31. Dezember 2018 auf 8 Mrd. Euro und ist damit gegenüber dem Ende des Vorjahres aufgrund der IFRS-9-Umstellung und fortgesetzten Portfolioabbaus um rund 5 Mrd. Euro zurückgegangen.

Kreditrisikokennzahlen per 31.12.2018 Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp.
Commercial Real Estate 0 2 53
Ship Finance 0 0 29
Public Finance 8 44 57
ACR 2018 8 46 57
ACR 2017 13 330 255

Commercial Real Estate Das Portfolio hat sich durch Tilgungen und Rückzahlungen weiter reduziert. Die Risikodichte ist gegenüber dem 31. Dezember 2017 von 185 Basispunkten auf 53 Basispunkte gesunken.

Ship Finance Das Exposure an Schiffsfinanzierungen im Weißbuch wurde vor allem aufgrund der IFRS-9-Umstellung gegenüber dem 31. Dezember 2017 um insgesamt nahezu 2 Mrd. Euro und der Expected Loss um mehr als 250 Mio. Euro seit Jahresbeginn reduziert. Der Rückgang ist im Wesentlichen durch die Einführung des Fair-Value-Ansatzes gemäß IFRS 9 zum Jahresanfang 2018 sowie durch Verkäufe im Jahresverlauf getrieben.

Insgesamt setzt sich unser Portfolio im Wesentlichen aus den drei Standardschiffstypen Containerschiffe (0,1 Mrd. Euro), Tanker (0,2 Mrd. Euro) und Massengutfrachter (0,1 Mrd. Euro) zusammen. Das restliche Portfolio beinhaltet unterschiedliche Spezialtonnagen mit hoher Diversifikation über verschiedene Schiffssegmente.

Die Bulker- und Containermärkte konnten sich in der ersten Jahreshälfte 2018 weiter erholen, ausgehend von ihrem teilweise deutlichen Anstieg in 2017 nachdem sie zuvor in 2016 ihre historischen Tiefststände erreicht hatten. In der zweiten Jahreshälfte allerdings schwächten sich die Charterraten in diesen beiden Segmenten teilweise deutlich ab und lagen bei Capesize-Bulkern unter dem Niveau von 2017. Hervorgerufen wurde diese Abschwächung teilweise durch eine nachlassende Nachfrage und teilweise durch hohe Schiffsablieferungen bei gleichzeitig extremniedriger Verschrottung. Eine vollständige Kapitaldienstfähigkeit war somit auch im Berichtsjahr nicht gegeben. Ein gegensätzliches Bild zeigten die Tankermärkte, die bedingt durch das Überangebot an Tonnage aus den letzten Jahren, bis in das dritte Quartal 2018 hinein rückgängige Charterraten zeigten. Abnehmende Neuablieferungen plus sehr rege Verschrottungen in Verbindung mit einer aufgrund der guten Weltkonjunktur stärker als erwarteten Rohölnachfrage ließen die Charterraten ab dem vierten Quartal des Berichtsjahres sprunghaft steigen. Damit konnte temporär eine Wiederaufnahme des Regelkapitaldienstes erreicht werden. Im Rahmen des unverminderten Portfolioabbaus wird die Bank auch weiterhin fokussiert die Reduktion problembehafteter und leistungsgestörter Kreditengagements fortsetzen.

Public Finance Das Teilportfolio Public Finance im Segment ACR besteht im Wesentlichen aus Engagements befriedigender bis guter Bonität mit zum Teil sehr langen Laufzeiten und komplexen Strukturen gegenüber Kommunen in Großbritannien (2,9 Mrd. Euro EaD), einem Private-Finance-Initiative-(PFI-)Portfolio (3,5 Mrd. Euro EaD) mit regionalem Schwerpunkt Großbritannien sowie weiteren überwiegend US-amerikanischen Public-Finance-Schuldnern (1,3 Mrd. Euro EaD).

Im Segment ACR lag das Risikoergebnis im Geschäftsjahr 2018 bei - 8 Mio. Euro.

Das Default-Portfolio des Segments ACR lag zum 31. Dezember 2018 bei 351 Mio. Euro. Der Rückgang der Kennzahlen ist überwiegend auf die Umklassifizierung des Schiffsportfolios im Rahmen der IFRS-9-Umstellung zum Jahresbeginn zurückzuführen. Das Exposure der Fair-Value-PSL-Kredite mit Ausfallkennzeichen lag bei 385 Mio. Euro. Das Default-Portfolio des Teilportfolios Ship Finance lag zum 31. Dezember 2017 bei 729 Mio. Euro.

31.12.2018 31.12.2017
Default-Portfolio Segment ACR

Mio. €
Kredite Wertpapiere Gesamt Gesamt
--- --- --- --- ---
Default-Portfolio 348 4 351 1.113
LLP 123 0 123 571
Coverage Ratio exkl. Sicherheiten (%) 35 0 35 51
Sicherheiten 131 0 131 471
Coverage Ratio inkl. Sicherheiten (%) 73 0 72 94
NPL-Ratio (%) 4,1 7,9

Weitere Portfolioanalysen

Die folgenden Analysen sind unabhängig von der bestehenden Segmentzugehörigkeit zu verstehen. Die dargestellten Positionen sind bereits vollständig in den vorherigen Konzern- und Segmentdarstellungen enthalten.

Corporates-Portfolio nach Branchen

Das Corporates-Exposure verteilt sich wie nachfolgend dargestellt auf die Branchen:

Corporates-Portfolio nach Branchen per 31.12.2018 Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp.
Energieversorgung/Abfallwirtschaft 18 62 34
Konsum 14 54 37
Technologie/Elektronik 13 31 24
Großhandel 13 48 37
Transport/Tourismus 11 30 26
Grundstoffe/Metall 11 42 40
Dienstleistungen/Medien 10 30 29
Automobil 10 27 28
Chemie/Verpackung 9 41 43
Maschinenbau 9 24 28
Bau 6 16 28
Pharma/Gesundheitswesen 4 10 24
Sonstige 5 7 13
Gesamt 133 421 32

Financial-Institutions-Portfolio

Mit unserem Korrespondenzbankennetz standen weiterhin Trade-Finance-Aktivitäten im Interesse unserer Firmenkunden sowie Kapitalmarktaktivitäten im Fokus. Im Derivatebereich werden Transaktionen mit ausgewählten Gegenparteien nach den Standards der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) abgeschlossen.

Die Auswirkungen von aufsichtsrechtlichen Vorgaben auf Banken beobachten wir weiterhin eng. In diesem Zusammenhang verfolgen wir unverändert die Strategie, möglichst wenige Exposures zu halten, die im Falle eines Bail-in des betroffenen Instituts Verluste erleiden könnten.

Die Entwicklung diverser Länder mit individuellen Themen wie Rezessionen, Embargos oder wirtschaftliche Unsicherheit aufgrund politischer Ereignisse verfolgen wir eng und reagieren mit einer flexiblen, auf die jeweilige Situation des Landes abgestimmten Portfoliosteuerung. Insgesamt richten wir unseren Risikoappetit danach aus, das Portfolio möglichst reagibel zu halten.

31.12.2018 31.12.2017
FI-Portfolio nach Regionen Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp. Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp.
--- --- --- --- --- --- ---
Deutschland 5 6 12 5 5 11
Westeuropa 15 12 8 13 9 7
Mittel- und Osteuropa 3 17 56 4 16 42
Nordamerika 2 1 4 2 1 9
Asien 12 24 21 11 27 25
Sonstige 6 23 40 5 19 40
Gesamt 43 83 19 38 77 20

Non-Bank-Financial-Institutions-Portfolio

Das Non-Bank-Financial-Institutions-(NBFI-)Portfolio umfasst hauptsächlich Versicherungsgesellschaften, Asset-Manager, regulierte Fonds sowie zentrale Gegenparteien. Die regionalen Schwerpunkte der Geschäftsaktivitäten liegen in Deutschland, Westeuropa sowie den Vereinigten Staaten von Amerika.

Neugeschäfte mit NBFIs erfolgen einerseits vor dem Hintergrund regulatorischer Anforderungen (Clearing über zentrale Gegenparteien) und andererseits im Interesse unserer institutionellen Kunden, wobei sich die Commerzbank auf attraktive Opportunitäten mit Adressen guter Bonität fokussiert. Unter Portfoliomanagement-Gesichtspunkten verfolgen wir dabei als Ziel die Gewährleistung einer hohen Portfolioqualität und -reagibilität.

31.12.2018 31.12.2017
NBFI-Portfolio nach Regionen Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp. Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp.
--- --- --- --- --- --- ---
Deutschland 18 25 14 17 25 15
Westeuropa 12 23 19 12 20 16
Mittel- und Osteuropa 1 8 65 1 5 56
Nordamerika 9 24 28 7 41 58
Asien 2 2 13 1 1 10
Sonstige 1 2 31 1 1 16
Gesamt 42 84 20 40 94 24

Originatorenpositionen

Die Commerzbank hat im Laufe der vergangenen Jahre überwiegend aus Gründen des Kapitalmanagements Forderungsverbriefungen von Kreditforderungen gegenüber Kunden mit einem aktuellen Volumen von 5,9 Mrd. Euro vorgenommen.

Zum Stichtag 31. Dezember 2018 wurden Risikopositionen in Höhe von 5,5 Mrd. Euro zurückbehalten. Der weitaus größte Teil aller Positionen entfiel mit 5,3 Mrd. Euro auf Senior-Tranchen, die nahezu vollständig gut bis sehr gut geratet sind.

Volumen Commerzbank1
Verbriefungspool

Mrd. €
Fälligkeit Senior Mezzanine First Loss Piece Gesamtvolumen131.12.2018 Gesamtvolumen131.12.2017
--- --- --- --- --- --- ---
Corporates 2025-2036 5,3 < 0,1 0,1 5,9 7,6
Gesamt 5,3 < 0,1 0,1 5,9 7,6

1 Tranchen/Rückbehalte (nominal): Anlage- und Handelsbuch.

Conduit Exposure und sonstige Asset-backed Exposures

Die Commerzbank ist Sponsor des Multiseller Asset-backed Commercial Paper Conduits "Silver Tower". Sie arrangiert über Silver Tower die Verbriefung von Forderungen - insbesondere Handels- und Leasingforderungen - von Kunden des Segments Firmenkunden. Die Geschäfte werden im Wesentlichen durch die Emission von Asset-backed Commercial Papers (ABCP) oder durch die Inanspruchnahme von Kreditlinien (Liquiditätslinien) finanziert. Das Volumen sowie die Risikowerte im Conduit Silver Tower sind im vierten Quartal 2018 um 0,1 Mrd. Euro gestiegen. Im Geschäftsjahr 2018 ist das Volumen mit insgesamt 3,9 Mrd. Euro zum 31. Dezember 2018 etwa um 0,1 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahresniveau gesunken.

Die Liquiditätsrisiken aus Verbriefungen werden im Rahmen des internen Liquiditätsrisikomodells konservativ modelliert. Zum einen wird in einem Worst-Case-Szenario unterstellt, dass der Großteil der den Zweckgesellschaften gestellten Ankaufsfazilitäten im Rahmen von Silver Tower durch die Commerzbank refinanziert werden muss. Zum anderen werden eigene Bestände aus Verbriefungstransaktionen nur dann als liquide Aktiva berücksichtigt, wenn es sich um zentralbankfähige Positionen handelt. Diese Positionen werden nur unter Anwendung von konservativen Abschlägen in der Liquiditätsrisikorechnung berücksichtigt.

Die sonstigen Asset-backed Exposures umfassen im Wesentlichen staatsgarantierte ABS-Papiere gehalten in der Commerzbank Finance & Covered Bond S.A. sowie der Commerzbank AG Inland. Das Volumen ist im Jahresverlauf 2018 auf 4,0 Mrd. Euro (Dezember 2017: 4,5 Mrd. Euro), die Risikowerte1sind auf 3,8 Mrd. Euro (Dezember 2017: 4,4 Mrd. Euro) gesunken.

Weiterhin bestehen Investitionen im Bereich Structured Credit. Von diesen wurden 3,8 Mrd. Euro seit 2014 als Neuinvestitionen getätigt (Dezember 2017: 2,9 Mrd. Euro). Generell wurde in Anleihen von Senior-Tranchen aus Verbriefungstransaktionen der Assetklassen Consumer-(Auto-) ABS, UK-RMBS und CLO investiert, die eine robuste Struktur und ein moderates Risikoprofil aufweisen.

1 Der Risikowert stellt den Balance Sheet Value von Cashinstrumenten dar, bei Long-CDS-Positionen setzt er sich aus dem Nominalwert des Referenzinstruments abzüglich des Barwertes des Kreditderivats zusammen.

Zum Jahresende 2018 befinden sich ausschließlich CLO Positionen mit AAA Ratings in diesem Portfolio. Verbleibende Positionen im Volumen von 1,3 Mrd. Euro waren bereits vor 2014 im Bestand (Dezember 2017: 1,6 Mrd. Euro), die Risikowerte dieser Positionen lagen bei 0,4 Mrd. Euro (Dezember 2017: 0,7 Mrd. Euro).

Forbearance-Portfolio

Die Definition der EBA von Forbearance (Übersetzung: Stundung, Tilgungsstreckung oder Duldung, Nachsichtigkeit) setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen, die gleichzeitig erfüllt sein müssen: Der Kunde muss sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden und die Bank muss Maßnahmen in Form von Zugeständnissen gegenüber dem Kunden genehmigen, die sie unter anderen Umständen nicht zu genehmigen bereit gewesen wäre. Als Zugeständnisse gelten beispielsweise Stundungen, Limit- beziehungsweise Krediterhöhungen und Verzichte im Rahmen von Restrukturierungen. Die Forbearance-Definition gilt unabhängig davon, ob sich der Kunde im Performing- oder im Non-Performing-Portfolio befindet.

Die nachfolgende Übersicht zeigt das gesamte Forbearance-Portfolio der Commerzbank auf Basis der EBA-Definition sowie die Risikovorsorge für diese Positionen:

Forbearance-Portfolio nach Segmenten per 31.12.2018 Forborne Exposure

Mio. €
LLP

Mio. €
LLP Coverage Ratio

%
Privat- und Unternehmerkunden 1.062 178 17
Firmenkunden 1.507 177 12
Asset & Capital Recovery 902 296 33
Konzern 3.471 651 19

Nach Regionen stellt sich das Portfolio wie folgt dar:

Forbearance-Portfolio nach Regionen per 31.12.2018 Forborne Exposure

Mio. €
LLP

Mio. €
LLP Coverage Ratio

%
Deutschland 1.927 381 20
Westeuropa 720 73 10
Mittel- und Osteuropa 744 183 25
Nordamerika 12 3 23
Asien 5 1 22
Sonstige 62 9 15
Konzern 3.471 651 19

Zusätzlich zur LLP in Höhe von 651 Mio. Euro werden die Risiken im Forbearance-Portfolio durch Sicherheiten in Höhe von insgesamt 1.095 Mio. Euro abgedeckt.

Marktrisiken

Marktrisiken drücken die Gefahr möglicher ökonomischer Wertverluste aus, die durch die Veränderung von Marktpreisen (Zinsen, Rohwaren, Credit Spreads, Währungs- und Aktienkursen) oder sonstiger preisbeeinflussender Parameter (Volatilitäten, Korrelationen) entstehen. Die Wertverluste können unmittelbar erfolgswirksam werden, zum Beispiel bei Handelsbuchpositionen. Im Fall von Anlagebuchpositionen werden sie hingegen in der Regel in der Neubewertungsrücklage beziehungsweise in den Stillen Lasten/Reserven berücksichtigt.

Strategie und Organisation

Die Marktrisikostrategie der Commerzbank leitet sich aus der Gesamtrisikostrategie und den Geschäftsstrategien der einzelnen Segmente ab. Sie legt die Ziele des Marktrisikomanagements im Hinblick auf die wesentlichen Geschäftsaktivitäten der Commerzbank fest. Die Kernaufgaben des Marktrisikomanagements sind die Identifikation aller wesentlichen Marktrisiken und Marktrisikotreiber sowie deren unabhängige Messung und Bewertung. Auf diesen Ergebnissen und Einschätzungen baut die risiko- und ertragsorientierte Steuerung auf.

Der Vorstand der Commerzbank ist für ein effektives Management von Marktrisiken in der gesamten Commerzbank-Gruppe verantwortlich. Bestimmte Kompetenzen und Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Marktrisikosteuerung wurden an die zuständigen Marktrisikokomitees übertragen.

In der Bank sind verschiedene Marktrisikokomitees etabliert. Hier erörtern Vertreter der Geschäftsfelder, der Risikofunktion und des Finanzbereichs aktuelle Fragen der Risikopositionierung und beschließen entsprechende Steuerungsmaßnahmen. Das monatlich einberufene Group Market Risk Committee beschäftigt sich unter Vorsitz der Risikofunktion mit der Marktrisikoposition der Commerzbank-Gruppe. Basis der Diskussion ist der monatliche Marktrisikobericht, der auch im Gesamtvorstand vorgestellt und diskutiert wird. Der Bericht fasst die aktuellen Entwicklungen an den Finanzmärkten, die Positionierung der Bank sowie die daraus abgeleiteten Risikokennzahlen zusammen. Das Segment Market Risk Committee hat seinen Fokus auf dem Segment Firmenkunden und dem Bereich Group Treasury. In diesem Komitee werden auch die Marktrisiken aus Nicht-Kernaktivitäten (Asset & Capital Recovery) gesteuert.

Der Risikomanagementprozess besteht aus Risikoidentifikation, Risikomessung, Steuerung, Monitoring und Reporting. Er liegt funktional in der Verantwortung des handelsunabhängigen Marktrisikomanagements. Das zentrale Marktrisikomanagement wird ergänzt durch dezentrale Marktrisikomanagement-Einheiten auf Segmentebene sowie für regionale Einheiten beziehungsweise Tochtergesellschaften. Durch die enge Verbindung von zentralem und lokalem Risikomanagement mit den Geschäftseinheiten beginnt der Risikomanagementprozess bereits in den Handelsbereichen. Die Handelseinheiten sind insbesondere für das aktive Management der Marktrisikopositionen, zum Beispiel Abbaumaßnahmen oder Hedging, verantwortlich.

Risikosteuerung

Die Commerzbank nutzt ein vielfältiges quantitatives und qualitatives Instrumentarium zur Steuerung und Überwachung der Marktrisiken. Quantitative Vorgaben für Sensitivitäten, Value-at-Risk-(VaR-)Kennzahlen, Stresstests und Szenarioanalysen sowie Kennziffern zum ökonomischen Kapital limitieren das Marktrisiko. Unser umfangreiches Regelwerk in Form von Marktrisiko-Policies und -Guidelines sowie Vorgaben zur Portfoliostruktur, zu neuen Produkten, Laufzeitbegrenzungen oder Mindest-Ratings bilden den qualitativen Rahmen für das Management des Marktrisikos. In der Marktrisikostrategie ist die Gewichtung der Kennzahlen je Segment hinsichtlich ihrer Relevanz festgelegt, um der unterschiedlichen Bedeutung für die Steuerung der Segmente im Einklang mit der Geschäftsstrategie Rechnung zu tragen.

Die interne Steuerung der Marktrisiken erfolgt auf Konzernebene, Segmentebene und den darunterliegenden Einheiten. Ein umfassendes internes Limitsystem bis auf Portfolioebene ist implementiert und bildet einen Kernpunkt der internen Marktrisikosteuerung.

Das Marktpreisrisiko begrenzende quantitative und qualitative Faktoren werden aus der konzernweiten ökonomischen Kapitalsteuerung abgeleitet und von den Marktrisikokomitees festgelegt. Die Auslastung der Limite wird zusammen mit den relevanten Ergebniszahlen täglich an den Vorstand und die zuständigen Leiter der Konzernbereiche berichtet. Aufbauend auf qualitativen Analysen und quantitativen Kennzahlen identifiziert die Marktrisikofunktion mögliche zukünftige Risiken, antizipiert in Zusammenarbeit mit der Finanzfunktion mögliche ökonomische Wertverluste und erarbeitet Maßnahmenvorschläge, die mit den Markteinheiten besprochen werden. Die Votierung der vorgeschlagenen Maßnahmen beziehungsweise Risikopositionen erfolgt in den oben genannten Marktrisikokomitees und wird anschließend dem Gesamtvorstand zur Entscheidung vorgelegt.

Risikokonzentrationen werden durch spezifische Limite direkt begrenzt beziehungsweise auf indirekte Weise (zum Beispiel durch Stresstestlimite) vermieden. Darüber hinaus stellt die Kombination verschiedener klassischer Risikomaße (zum Beispiel VaR, Sensitivitäten) ein angemessenes Risikomanagement von Konzentrationen sicher. Zusätzlich werden regelmäßig Risikotreiber analysiert, um Konzentrationen zu identifizieren. Das Risikomanagement bestehender Konzentrationen wird dabei auch durch situationsgetriebene Analysen überprüft und gegebenenfalls durch gezielte Maßnahmen, zum Beispiel Limite, ergänzt.

Sollte es in Einzelfällen zu Limitüberschreitungen kommen, werden diese in einem separaten Eskalationsprozess behandelt. Nach Identifikation der Limitüberschreitung werden von Frontoffice und Risikoeinheiten adäquate Gegenmaßnahmen erarbeitet.

Sollte die Limitüberschreitung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums behoben werden können, wird sie von der Marktrisikofunktion unter Einbindung der nächsten Hierarchieebene eskaliert.

Regulatorische Risikomaße, die in der ökonomischen Risikotragfähigkeit nicht enthalten sind, werden separat limitiert und gesteuert. Darunter fallen beispielweise Stressed VaR und Incremental Risk Charge.

In der internen Steuerung werden alle marktrisikorelevanten Positionen abgedeckt und Handelsbuch- sowie Anlagebuchpositionen gemeinsam gesteuert. Für regulatorische Zwecke erfolgen zusätzlich eine separate Steuerung des Handelsbuches (gemäß regulatorischen Anforderungen inklusive Währungs- und Rohwarenrisiken des Anlagebuches) sowie eine Steuerung der Zinsrisiken im Bankbuch auf Stand-alone-Basis. Um eine konsistente Darstellung in diesem Bericht zu gewährleisten, beziehen sich alle Angaben zum VaR auf ein Konfidenzniveau von 99 % und eine Haltedauer von einem Tag bei gleichgewichteten Marktdaten und einer Historie von 254 Tagen.

Für das Gesamtbuch sank der VaR im Jahresverlauf 2018 um 20 Mio. Euro auf 34 Mio. Euro. Ursache ist in erster Linie die Anpassung des VaR an die Rechnungslegungssicht unter IFRS 9.

VaR-Beitrag |

Mio. €
31.12.2018 31.12.2017
Gesamtbuch 34 54
davon Handelsbuch 10 9

Handelsbuch

Im Folgenden wird die Entwicklung der regulatorischen Marktrisikokennziffern des Handelsbuchportfolios dargestellt. Die Handelsbuchpositionen der Commerzbank liegen im Wesentlichen im Segment Firmenkunden sowie im Bereich Group Treasury. Die VaR-Zahlen beinhalten alle Risiken im internen VaR-Modell. Kleinere Einheiten innerhalb der Commerzbank-Gruppe wenden im Rahmen eines Partial Use die Standardverfahren für die regulatorische Kapitalberechnung an und sind nicht in den dargestellten regulatorischen VaR-Kennziffern enthalten.

Der VaR stieg im Verlauf des Geschäftsjahres 2018 von 9 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro leicht an. Das VaR-Niveau im Handelsbuch befindet sich auf historischen Tiefstständen.

VaR der Portfolios im Handelsbuch

Mio. €
2018 2017
Minimum 6 9
Mittelwert 9 15
Maximum 12 25
VaR-Endziffer Berichtsperiode 10 9

Das Marktrisikoprofil ist über alle Anlageklassen diversifiziert.

VaR-Beitrag nach Risikoarten im Handelsbuch |

Mio. €
31.12.2018 31.12.2017
Credit Spreads 1 1
Zinsen 2 3
Aktien 3 2
Währung 2 3
Rohwaren 1 1
Gesamt 10 9

Für die regulatorische Kapitalunterlegung werden weitere Risikokennziffern berechnet. Hierzu zählt die Ermittlung des Stressed VaR. Die Berechnung des Stressed VaR basiert auf dem internen Modell und entspricht der oben beschriebenen VaR-Methodik. Der wesentliche Unterschied liegt in den zur Bewertung der Vermögenswerte genutzten Marktdaten. Im Stressed VaR wird das Risiko der aktuellen Positionierung im Handelsbuch mit Marktbewegungen einer festgelegten Krisenperiode aus der Vergangenheit bewertet. Der angesetzte Krisenbeobachtungszeitraum wird im Rahmen der Modellvalidierungs- und Genehmigungsprozesse regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Im Jahresverlauf blieb der Krisenbeobachtungszeitraum unverändert. Der Stressed VaR stieg von 31 Mio. Euro per Ende 2017 geringfügig auf 35 Mio. Euro per Ende 2018 an. Dies ist vor allem auf Positionsveränderungen im Segment Firmenkunden zurückzuführen.

Das Marktrisikoprofil im Stressed VaR ist ebenfalls über alle Anlageklassen diversifiziert.

Stressed-VaR-Beitrag nach Risikoarten im Handelsbuch |

Mio. €
31.12.2018 31.12.2017
Credit Spreads 5 8
Zinsen 12 8
Aktien 10 5
Währung 4 8
Rohwaren 4 1
Gesamt 35 31

Darüber hinaus wird mit den Kennziffern Incremental Risk Charge und Equity Event VaR das Risiko von Bonitätsverschlechterungen sowie Event-Risiken bei Handelsbuchpositionen quantifiziert. Die Incremental Risk Charge ging im Jahresverlauf 2018 um 24 Mio. Euro auf 19 Mio. Euro zurück. Dies resultiert hauptsächlich aus Positionsveränderungen im Segment Firmenkunden.

Die Verlässlichkeit des internen Modells (historische Simulation) wird unter anderem durch die Anwendung von Backtesting-Verfahren auf täglicher Basis überprüft. Dem ermittelten VaR werden dabei tatsächlich eingetretene Gewinne und Verluste gegenübergestellt. Dieser im Backtesting verwendete VaR basiert auf der vollständigen historischen Simulation und repräsentiert damit alle in der Marktrisiko-VaR-Rechnung für die Eigenmittelanforderung auf Gruppenebene verwendeten internen Modelle. Im Prozess wird zwischen den Varianten "Clean PSL" und "Dirty PSL" Backtesting unterschieden. Beim Clean PSL Backtesting werden in der Gewinn- und Verlustrechnung genau die Positionen berücksichtigt, die der VaR-Berechnung zugrunde lagen. Die Gewinne und Verluste resultieren also ausschließlich aus den am Markt eingetretenen Preisänderungen (hypothetische Änderungen des Portfoliowertes). Demgegenüber werden beim Dirty PSL Backtesting zusätzlich die Gewinne und Verluste von neu abgeschlossenen sowie ausgelaufenen Geschäften des betrachteten Geschäftstages herangezogen (tatsächliche durch Änderung der Portfoliowerte induzierte Gewinne und Verluste). Gewinne und Verluste aus Bewertungsanpassungen und Modellreserven werden gemäß den regulatorischen Vorgaben in der Dirty und Clean PSL berücksichtigt. Überschreitet der sich ergebende Verlust den VaR, so spricht man von einem negativen Backtesting-Ausreißer.

Die Analyse der Backtesting-Ergebnisse liefert Anhaltspunkte zur Überprüfung von Parametern und zur Verbesserung des Marktrisikomodells. Im Jahr 2018 haben wir keinen negativen Clean-PSL- und keinen negativen Dirty-PSL-Ausreißer gemessen. Die Ergebnisse bestätigen die Qualität des VaR-Modells. Auf Basis des Backtestings bewerten auch die Aufsichtsbehörden die internen Risikomodelle. Die negativen Ausreißer werden mittels eines von der Aufsicht vorgegebenen Ampelansatzes klassifiziert. Alle negativen Backtest-Ausreißer (Clean PSL und Dirty PSL) auf Gruppenebene müssen den Aufsichtsbehörden unter Angabe von Ausmaß und Ursache gemeldet werden.

Da das VaR-Konzept eine Vorhersage möglicher Verluste unter der Annahme normaler Marktverhältnisse liefert, wird es durch sogenannte Stresstests ergänzt. Mithilfe von Stresstests wird das Risiko gemessen, dem die Commerzbank aufgrund unwahrscheinlicher, aber dennoch plausibler Ereignisse ausgesetzt ist. Solche Ereignisse können mittels extremer Bewegungen auf den verschiedenen Finanzmärkten simuliert werden. Die wichtigsten Szenarien beziehen sich auf wesentliche Veränderungen von Credit Spreads, Zinssätzen und Zinskurven, Devisenkursen sowie Aktienkursen und Rohwarenpreisen. Beispiele für Stresstests sind Kursverluste aller Aktien um 15 %, eine Parallelverschiebung der Zinskurve oder Änderungen der Steigung dieser Kurve. Im Rahmen der Risikoüberwachung werden umfangreiche gruppenweite Stresstests und Szenarioanalysen durchgeführt.

Die einzelnen Komponenten des internen Modells werden regelmäßig hinsichtlich ihrer Angemessenheit für die Risikomessung unabhängig validert. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Identifikation und Behebung von Modellschwächen.

Anlagebuch

Die wesentlichen Treiber des Marktrisikos im Anlagebuch sind die Portfolios des Bereichs Group Treasury mit ihren Credit-Spread-, Zins- und Basisrisiken sowie der Bereich Asset & Capital Recovery (ACR) - Public Finance und die Positionen der Tochtergesellschaft Commerzbank Finance & Covered Bond S.A.

In der Marktrisikosteuerung werden die Credit-Spread-Sensitivitäten der Anlage- und Handelsbücher zusammen betrachtet. Die Credit-Spread-Sensitivitäten (1 Basispunkt Downshift) aller Wertpapier- und Derivatepositionen (ohne Kredite) lagen zum Jahresende 2018 bei 41 Mio. Euro.

Der überwiegende Teil der Credit-Spread-Sensitivitäten entfiel auf Wertpapierpositionen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Marktpreisänderungen haben für diese Positionen keinen Einfluss auf Neubewertungsrücklage und Gewinn-und-Verlust-Rechnung.

Für die Anlagebücher des Konzerns werden zudem nach aufsichtsrechtlichen Vorgaben monatlich die Auswirkungen von Zinsänderungsschocks auf den ökonomischen Wert simuliert. Entsprechend der Bankenrichtlinie haben die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Europäische Zentralbank (EZB) allen Instituten zwei Szenarios für einheitliche plötzliche und unerwartete Zinsänderungen vorgegeben (+/- 200 Basispunkte) und lassen sich über die Ergebnisse vierteljährlich unterrichten. Die Berechnungsmethodik wurde zum 30. Juni 2018 von den Vorgaben der BaFin auf die Vorgaben der EZB umgestellt. Die Veränderung zum Jahresende 2017 ist im Wesentlichen auf die geänderte Berechnungsmethodik zurückzuführen.

Als Ergebnis des Szenarios + 200 Basispunkte wurde zum 31. Dezember 2018 ein potenzieller Verlust von 1.651 Mio. Euro und im Szenario - 200 Basispunkte ein potenzieller Gewinn von 230 Mio. Euro ermittelt. Demnach ist die Commerzbank nicht als Institut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko zu klassifizieren, da die negativen Barwertänderungen jeweils weniger als 20 % der regulatorischen Eigenmittel betragen.

Die Zinssensitivitäten des gesamten Anlagebuches (ohne Pensionsfonds) beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf 6,3 Mio. Euro pro Basispunkt rückläufiger Zinsen.

Weiterhin ist das Risiko aus Pensionsfonds Teil des Marktrisikos im Anlagebuch. Unser Pensionsfonds-Portfolio besteht aus einem gut diversifizierten Anlageteil und dem Teil der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten. Die Duration der Verbindlichkeiten ist extrem lang (Modellierung der Cash-Outflows über fast 90 Jahre) und der Hauptteil der Barwertrisiken des Gesamtportfolios befindet sich in Laufzeiten von 15 und mehr Jahren. Hauptrisikotreiber stellen langfristige Euro-Zinsen, Credit Spreads sowie aufgrund antizipierter Rentendynamik auch die erwartete Euro-Inflation dar. Daneben sind Aktien-, Volatilitäts- und Währungsrisiken zu berücksichtigen. Diversifikationseffekte zwischen den Einzelrisiken führen zu einem verminderten Gesamtrisiko. Die extrem langen Laufzeiten der Verbindlichkeiten stellen die größte Herausforderung speziell bei der Absicherung der Credit-Spread-Risiken dar. Dies liegt in der nicht ausreichenden Marktliquidität entsprechender Absicherungsprodukte begründet.

Marktliquiditätsrisiken

In der ökonomischen Kapitalunterlegung berücksichtigt die Commerzbank zusätzlich das Marktliquiditätsrisiko. Es bezeichnet die Gefahr, dass es aufgrund unzureichender Marktliquidität nicht möglich ist, risikobehaftete Positionen zeitgerecht, im gewünschten Umfang und zu vertretbaren Konditionen zu liquidieren oder abzusichern.

Dabei wird zunächst für jedes Portfolio anhand seiner Produkt- und Risikostrategie und basierend auf einer entsprechenden Markteinschätzung ein realistisches Abbauprofil bestimmt. Damit lassen sich die Portfolios hinsichtlich ihrer Liquidierbarkeit über einen sogenannten Marktliquiditätsfaktor beschreiben. Der Marktliquiditätsfaktor berücksichtigt dabei die höhere Portfoliowertvolatilität aufgrund einer dem Abbauprofil entsprechenden verlängerten Haltedauer von Risikopositionen. Schließlich wird das Marktrisiko jedes Portfolios auf Jahressicht mit dem Marktliquiditätsfaktor bewertet.

Zum Jahresende 2018 hielt die Commerzbank 0,1 Mrd. Euro ökonomisches Kapital zur Abdeckung des Marktliquiditätsrisikos im Handels- und Anlagebuch vor. Insbesondere Asset-backed Securities sowie strukturierte Produkte wiesen ein höheres Marktliquiditätsrisiko auf.

Liquiditätsrisiken

Unter Liquiditätsrisiko verstehen wir im engeren Sinne das Risiko, dass die Commerzbank ihren tagesaktuellen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Im weiteren Sinne beschreibt das Liquiditätsrisiko das Risiko, dass zukünftige Zahlungen nicht termingerecht, nicht in vollem Umfang, nicht in der richtigen Währung oder nicht zu marktüblichen Konditionen finanziert werden können.

Strategie und Organisation

Der Vorstand verabschiedet die Geschäftsstrategie und die damit verbundene Risikotoleranz der Bank. Die Operationalisierung der Liquiditätsrisikotoleranz erfolgt dann durch die Definition der Liquiditätsreserveperiode und das Limitrahmenwerk. Um einen angemessenen Prozess des Liquiditätsrisiko-Managements zu erreichen, delegiert der Vorstand bestimmte Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der konzernweiten Liquiditätsrisikostrategie an die Risiko- und die Treasury-Funktion.

Das zentrale Asset Liability Committee (ALCO) ist für die Limitierung, Analyse und Überwachung des Liquiditätsrisikos sowie für die strategische Liquiditätspositionierung zuständig. Hierbei wird das ALCO von verschiedenen Sub-Komitees unterstützt.

Risikosteuerung

Die Commerzbank nutzt zur Steuerung und Überwachung der Liquiditätsrisiken ein vielfältiges Instrumentarium auf Basis eines bankinternen Liquiditätsrisikomodells. Das der Modellierung zugrunde liegende steuerungsrelevante bankinterne Stressszenario berücksichtigt sowohl Auswirkungen eines institutsspezifischen Stressfalls als auch einer marktweiten Krise. Bindende regulatorische Anforderungen sind integraler Bestandteil des Steuerungsmechanismus.

Der Bereich Group Treasury ist für das operative Liquiditätsmanagement verantwortlich. Group Treasury ist an allen wesentlichen Standorten des Konzerns im In- und Ausland vertreten und verfügt über Berichtslinien in alle Tochtergesellschaften. Die Commerzbank setzt zur zentralen Steuerung der globalen Liquidität den Cash-Pooling-Ansatz ein. Dies stellt eine effiziente Verwendung der Ressource Liquidität sicher, und zwar über alle Zeitzonen, da sich in Frankfurt, London, New York und Singapur Einheiten des Bereichs Group Treasury befinden. Die Überwachung der Liquiditätsrisiken erfolgt auf Basis des bankinternen Liquiditätsrisikomodells durch die unabhängige Risikofunktion.

Zur Steuerung des Liquiditätsrisikos hat die Bank Frühwarnindikatoren etabliert. Diese gewährleisten, dass rechtzeitig geeignete Maßnahmen eingeleitet werden, um die finanzielle Solidität nachhaltig sicherzustellen.

Risikokonzentrationen können, insbesondere im Falle einer Stresssituation, zu erhöhten Liquiditätsabflüssen und damit zu einem Anstieg des Liquiditätsrisikos führen. Sie können zum Beispiel hinsichtlich Laufzeiten, großer Einzelgläubiger oder Währungen auftreten. Durch eine kontinuierliche Überwachung und Berichterstattung werden sich andeutende Risikokonzentrationen in der Refinanzierung zeitnah erkannt und durch geeignete Maßnahmen mitigiert.

Dies gilt auch für Zahlungsverpflichtungen in Fremdwährungen. Zusätzlich wirkt die kontinuierliche Nutzung des breit diversifizierten Zugangs der Bank zu Funding-Quellen, insbesondere in Form verschiedener Kundeneinlagen und Kapitalmarktinstrumente, einer Konzentration entgegen. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass Fremdwährungsrisiken überwacht werden und die Commerzbank die Anforderungen an die Währungskongruenz der hochliquiden Aktiva und Nettoliquiditätsabflüsse erfüllt.

Im Falle einer Liquiditätskrise sieht der Notfallplan bestimmte Maßnahmen vor, die entsprechend der Art der Krise vom zentralen ALCO eingeleitet werden können. Der Notfallplan ist integraler Bestandteil des Recovery-Plans der Commerzbank und wird mindestens jährlich aktualisiert, wohingegen die einzelnen Liquiditätsnotfallmaßnahmen regelmäßig unterjährig plausibilisiert werden. Darüber hinaus definiert der Notfallplan eine eindeutige Zuordnung der Verantwortung für den Prozessablauf im Notfall und konkretisiert die gegebenenfalls einzuleitenden Maßnahmen.

Liquiditätsrisikomodell

Zentraler Bestandteil der Liquiditätsrisikosteuerung ist die tägliche Berechnung der Liquiditätsablaufbilanz. Gegenstand der Liquiditätsablaufbilanz ist die stichtagsbezogene portfolioübergreifende Darstellung von zukünftig erwarteten deterministischen oder stochastischen Mittelzu- und -abflüssen, auf deren Grundlage der Liquiditätsbedarf oder Liquiditätsüberschuss je Laufzeitband ermittelt wird. Dies beinhaltet auch die Modellierung von dauerhaft verfügbaren Anteilen der Kundeneinlagen, den sogenannten Bodensätzen.

Die Liquiditätsablaufbilanz wird auch genutzt, um die Emissionsstrategie der Commerzbank-Gruppe abzuleiten, die durch den Bereich Group Treasury operationalisiert wird. Der Bereich Group Finance ist für die Ermittlung und Allokation der Liquiditätskosten auf Basis der Liquiditätsablaufbilanz verantwortlich, die dann in die Steuerung der Geschäftsaktivitäten der Segmente mit einfließen.

Basierend auf der Methodik der Liquiditätsablaufbilanz sind Steuerungsmechanismen wie Recovery- und Frühwarnindikatoren entsprechend limitiert und überwacht. Für die Liquiditätsablaufbilanz bestehen Limite in allen Laufzeitbereichen. Die Konzernlimite sind auf einzelne Konzerneinheiten und Währungen heruntergebrochen. Das interne Liquiditätsrisikomodell wird durch die regelmäßige Analyse zusätzlicher adverser, reverser und historischer Stressszenarios vervollständigt.

Quantifizierung und Stresstesting

Die Commerzbank nutzt zur Steuerung und Überwachung der Liquiditätsrisiken ein vielfältiges Instrumentarium auf Basis eines bankinternen Liquiditätsrisikomodells. Die Liquiditätsrisikomodellierung bezieht neben internen ökonomischen Erwägungen auch die bindenden regulatorischen Anforderungen nach der "Capital Requirements Regulation (CRR)" sowie der "Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)" mit ein. Die Commerzbank berücksichtigt dies in ihrem Liquiditätsrisiko-Rahmenwerk und gestaltet damit den vom Gesamtvorstand artikulierten Liquiditätsrisikoappetit der Bank quantitativ aus.

Die der Modellierung zugrunde liegenden steuerungsrelevanten bankinternen Stressszenarios berücksichtigen sowohl Auswirkungen eines institutsspezifischen Stressfalls als auch einer marktweiten Krise. Das Commerzbank-spezifische idiosynkratische Szenario simuliert dabei eine Stresssituation, die aus einem Rating-Downgrade um zwei Notches resultiert. Das marktweite Szenario hingegen wird aus den Erfahrungen der Subprime-Krise abgeleitet und simuliert einen externen marktweiten Schock. Die wesentlichen Liquiditätsrisikotreiber der beiden Szenarios sind ein stark erhöhter Abfluss von kurzfristigen Kundeneinlagen, eine überdurchschnittliche Ziehung von Kreditlinien, aus geschäftspolitischen Zwecken als notwendig erachtete Prolongationen von Aktivgeschäft, Nachschusspflichten bei besicherten Geschäften sowie die Anwendung von höheren Risikoabschlägen auf den Liquidationswert von Vermögensgegenständen. Als Ergänzung zu den Einzelszenarios werden die Auswirkungen eines kombinierten Szenarios aus idiosynkratischen und marktspezifischen Effekten auf die Liquiditätsablaufbilanz (Nettoliquiditätsposition) simuliert. Die Liquiditätsablaufbilanz wird für den gesamten Modellierungshorizont durchgehend über das volle Laufzeitspektrum dargestellt und folgt dabei einem mehrstufigen Konzept. Dies gestattet die differenzierte Darstellung deterministischer und modellierter Cashflows des Bestandsgeschäfts auf der einen Seite sowie die Einbeziehung von Prolongationen auf der anderen Seite.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Werte der Liquiditätsablaufbilanz bei Anwendung der jeweiligen Stressszenarios für einen Zeitraum von 1 beziehungsweise 3 Monaten zum Jahresultimo. Dabei wird deutlich, dass im Vergleich zu den Einzelszenarios in einem kombinierten Stressszenario signifikant mehr Liquidität abfließt. Im 1-Monats- beziehungsweise 3-Monats-Zeitraum verbleibt für das kombinierte Stressszenario zum Ende des letzten Quartals 2018 eine Nettoliquidität von 11,0 Mrd. Euro beziehungsweise 11,7 Mrd. Euro.

Nettoliquidität im Stressszenario |

Mrd. €
31.12.2018
Idiosynkratisches Szenario 1 Monat 16,6
3 Monate 19,2
Marktweites Szenario 1 Monat 21,6
3 Monate 22,7
Kombiniertes Szenario 1 Monat 11,0
3 Monate 11,7

Liquiditätsreserven

Wesentliche Elemente des Liquiditätsrisikoappetits sind die Reserveperiode, die Höhe des Liquiditätsreserveportfolios, das zur Kompensation unerwarteter kurzfristiger Liquiditätsabflüsse gehalten wird, sowie die Limite in den einzelnen Laufzeitbändern. Das Liquiditätsreserveportfolio, bestehend aus hochliquiden Vermögensgegenständen, gewährleistet die Pufferfunktion im Stressfall. Das Liquiditätsreserveportfolio wird gemäß dem Liquiditätsrisikoappetit refinanziert, um eine erforderliche Reservehöhe während der gesamten vom Vorstand festgelegten Reserveperiode sicherzustellen.

Die Bank wies zum Jahresultimo eine Liquiditätsreserve in Form von hochliquiden Aktiva in Höhe von 77,3 Mrd. Euro aus. Ein Teil dieser Liquiditätsreserve wird in einem separierten und von Group Treasury gesteuerten Stress-Liquiditätsreserveportfolio gehalten, um Liquiditätsabflüsse in einem angenommenen Stressfall abdecken zu können und die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Darüber hinaus unterhält die Bank ein sogenanntes Intraday-Liquidity-Reserve-Portfolio, zum Stichtag in einer Höhe von 10,0 Mrd. Euro.

Liquiditätsreserven aus hochliquiden Aktiva |

Mrd. €
31.12.2018
Bestand an hochliquiden Aktiva 77,3
davon Level 1 61,9
davon Level 2A 14,1
davon Level 2B 1,3

Liquiditätskennzahlen

Im gesamten Geschäftsjahr 2018 befanden sich die internen Liquiditätskennzahlen der Commerzbank inklusive der regulatorischen Liquidity Coverage Ratio (LCR) stets oberhalb der vom Vorstand festgelegten Limite. Gleiches gilt für die Erfüllung der von den MaRisk vorgegebenen Berechnung der sogenannten "Survival Period".

Die regulatorische LCR ist als eine zwingende Nebenbedingung in das Interne Liquiditätsrisikomodell integriert. Die LCR-Kennziffer berechnet sich als Quotient aus dem Bestand an liquiden Aktiva und den Netto-Liquiditätsabflüssen unter Stressbedingungen. Mithilfe dieser Kennziffer wird gemessen, ob ein Institut über ausreichend Liquiditätspuffer verfügt, um ein mögliches Ungleichgewicht zwischen Liquiditätszuflüssen und -abflüssen unter Stressbedingungen über die Dauer von 30 Kalendertagen eigenständig zu überstehen. Seit dem 1. Januar 2018 müssen die Banken eine Quote von mindestens 100 % einhalten.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 wurde die geforderte Mindestquote in Höhe von 100 % durch die Commerzbank zu jedem Stichtag deutlich überschritten. Zum Jahresultimo 2018 lag der Durchschnitt der LCR der jeweils letzten zwölf Monatsendwerte bei 135,66 %.

Die Bank hat entsprechende Limite und Frühwarnindikatoren etabliert, um die Einhaltung der LCR-Mindestanforderungen sicherzustellen.

Operationelle Risiken

Das operationelle Risiko (OpRisk) ist in Anlehnung an die Capital Requirements Regulation (CRR) definiert als das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Diese Definition beinhaltet Rechtsrisiken. Strategische Risiken und Reputationsrisiken sind in dieser Definition nicht enthalten. Das Compliance-Risiko sowie das Cyber-Risiko werden in der Commerzbank aufgrund ihrer gestiegenen ökonomischen Bedeutung als separate Risikoarten gesteuert. Die Verluste aus Compliance- sowie Cyber-Risiken fließen jedoch unverändert gemäß CRR in das Modell zur Ermittlung des regulatorischen und ökonomischen Kapitals für operationelle Risiken ein.

Strategie und Organisation

In der Commerzbank sind die Themenstellungen OpRisk und Governance des Internen Kontrollsystems (IKS) aufbauorganisatorisch und methodisch eng miteinander verbunden und werden kontinuierlich weiterentwickelt. Hintergrund dieser Verzahnung ist, dass in zahlreichen OpRisk-Fällen die Ursachen im Zusammenhang mit dem Versagen der Kontrollmechanismen stehen. Damit trägt ein funktionsfähiges IKS dazu bei, Verluste aus operationellen Risiken zu reduzieren beziehungsweise zu vermeiden und so mittel- bis langfristig auch die Kapitalbelastung für die Hinterlegung operationeller Risiken zu mindern. Umgekehrt bieten die Systematiken für operationelle Risiken die Möglichkeit, das IKS konsistent zum Management operationeller Risiken auszurichten. Die Stärkung des IKS-Kontrollgefüges ist eine wesentliche Säule zur proaktiven Reduzierung beziehungsweise Verhinderung operationeller Risiken.

Das Group OpRisk Committee der Commerzbank tagt vier Mal jährlich unter Vorsitz des Chief Risk Officers (CRO) und befasst sich mit der Steuerung der operationellen Risiken im Konzern. Zudem fungiert es als Eskalations- und Entscheidungsgremium für bedeutende bereichsübergreifende OpRisk-Themen. Die Management-Boards bzw. die Segment-Gremien mit Zuständigkeit für operationelle Risiken befassen sich mit der Steuerung der operationellen Risiken in den jeweiligen Einheiten. Sie analysieren OpRisk-Themen, die die Einheit betreffen, zum Beispiel Verlustereignisse, und definieren abzuleitende Maßnahmen beziehungsweise Handlungsempfehlungen.

Die OpRisk-Strategie der Commerzbank wird jährlich vom Gesamtvorstand, nach Diskussion und Votierung im Group OpRisk Committee, verabschiedet. Sie beschreibt das Risikoprofil, die Eckpunkte der angestrebten Risikokultur sowie das Rahmenwerk und die Maßnahmen zur Steuerung operationeller Risiken in der Commerzbank.

Organisatorisch basiert die OpRisk-Steuerung auf drei hintereinandergeschalteten Ebenen (Three Lines of Defence), deren zielgerichtetes Zusammenspiel zur Erreichung der vorgegebenen strategischen Ziele maßgeblich ist.

Risikosteuerung

Die Commerzbank steuert das operationelle Risiko aktiv, mit dem Ziel, OpRisk-Profil und Risikokonzentrationen systematisch zu identifizieren und Maßnahmen zur Risikomitigation zu definieren, zu priorisieren und umzusetzen.

Operationelle Risiken zeichnen sich durch eine asymmetrische Schadensverteilung aus, das heißt der überwiegende Anteil der Schäden kommt in geringer Schadenshöhe zum Tragen, während vereinzelte Schäden mit sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, aber hohem Schadenspotenzial schlagend werden können. Daraus resultiert die Notwendigkeit, zum einen das hohe Schadenspotenzial zu limitieren und zum anderen die regelmäßige Schadenserwartung proaktiv zu steuern.

Die Commerzbank hat dazu ein mehrstufiges System etabliert, das definierte Kenngrößen für die Limitierung des ökonomischen Kapitals (Risikokapazität) mit solchen zur operativen, unterjährigen Steuerung (Risikoappetit/-toleranz) integriert und durch Regelungen für das transparente und bewusste Eingehen und Freigeben von Einzelrisiken (Risikoakzeptanz) komplettiert wird.

Im Rahmen der OpRisk-Steuerung findet eine jährliche Bewertung des IKS der Bank und ein Risk Scenario Assessment statt. Daneben werden OpRisk-Schadensfälle kontinuierlich analysiert und anlassbezogen einem IKS-Backtesting unterzogen. Bei materiellen Schadensfällen werden Lessons-Learned-Aktivitäten aufgenommen. Ebenso findet eine systematische Auswertung externer OpRisk-Ereignisse von Wettbewerbern statt.

Die Commerzbank misst das regulatorische und ökonomische Kapital für operationelle Risiken mittels des Advanced Measurement Approaches (AMA). Die Risikoaktiva aus operationellen Risiken betrugen zum Ende des vierten Quartals 2018 auf dieser Basis 21,4 Mrd. Euro (31. Dezember 2017: 21,0 Mrd. Euro, 99,9 %-Quantil); das ökonomisch erforderliche Kapital 1,8 Mrd. Euro (31. Dezember 2017: 1,7 Mrd. Euro, 99,91 %-Quantil).

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Risikoaktiva und das ökonomisch erforderliche Kapital nach Segmenten:

31.12.2018 31.12.2017
Mrd.

Risikoaktiva Ökonom. erforderl. Kapital Risikoaktiva Ökonom. erforderl. Kapital
--- --- --- --- ---
Privat- und Unternehmerkunden 5,1 0,4 5,1 0,4
Firmenkunden 11,4 1,0 9,5 0,8
Asset & Capital Recovery 1,3 0,1 2,1 0,2
Sonstige und Konsolidierung 3,5 0,3 4,4 0,4
Konzern 21,4 1,8 21,0 1,7

Aus OpRisk-Ereignissen ergab sich zum Ende des Geschäftsjahres 2018 eine Gesamtbelastung in Höhe von rund 30 Mio. Euro (Gesamtjahr 2017: 38 Mio. Euro). Die Ereignisse waren im Wesentlichen durch Schäden in den Kategorien "Prozessbezug" sowie "Externer Betrug" geprägt.

OpRisk-Ereignisse1|

Mio. €
31.12.2018 31.12.2017
Interner Betrug 4 4
Externer Betrug 7 7
Sachschäden und Systemausfälle 5 0
Produkte und Geschäftspraktiken - 17 2
Prozessbezug 30 24
Arbeitsverhältnis 0 1
Konzern 30 38

1 Eingetretene Verluste und Rückstellungen, abzüglich OpRisk-basierter Erträge und Rückzahlungen.

Ein strukturiertes, zentrales und dezentrales Berichtswesen stellt sicher, dass das Management der Bank und der Segmente, die Mitglieder des OpRisk Committees sowie die Aufsichtsorgane regelmäßig, zeitnah und umfassend über operationelle Risiken unterrichtet werden. OpRisk-Berichte werden quartalsbezogen erstellt. Sie beinhalten eine Darstellung der Entwicklung der OpRisk-Verluste, der wesentlichen Verlustereignisse der Segmente, aktuelle Risikoanalysen, die Entwicklung des Kapitalbedarfs sowie den Status eingeleiteter Maßnahmen. Zudem sind operationelle Risiken Teil der regelmäßigen Risikoberichterstattung an den Gesamtvorstand und den Risikoausschuss des Aufsichtsrats.

Sonstige Risiken

Zur Erfüllung der Regularien des Baseler Rahmenwerkes fordern die MaRisk eine ganzheitliche Risikobetrachtung und damit auch die Berücksichtigung von nicht quantifizierbaren Risikokategorien. Diese unterliegen in der Commerzbank einem qualitativen Steuerungs- und Controllingprozess. Die nachfolgend aufgeführten Risikoarten liegen bis auf das Modellrisiko außerhalb der Zuständigkeit des CRO.

Rechtliche Risiken

Rechtsrisiken fallen unter die Definition der operationellen Risiken gemäß CRR. Sie entstehen für den Commerzbank-Konzern in erster Linie dann, wenn sich Ansprüche der Bank aus rechtlichen Gründen nicht durchsetzen lassen oder aber Ansprüche gegen die Bank verfolgt werden, weil das zugrunde liegende Recht nicht beachtet wurde oder sich nach Abschluss eines Geschäfts geändert hat.

Auch das Betreiben von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften, bei deren Aufnahme oder Durchführung aufsichtsrechtliche Bestimmungen zu beachten sind, kann zu Rechtsrisiken führen. Dieses Risiko kann sich auch in Anordnungen oder Sanktionen verwirklichen, die von einer oder mehreren Behörden, deren Aufsicht die Commerzbank weltweit unterliegt, erlassen oder verhängt werden. Das Rechtsrisiko zeigt sich weiterhin in realisierten Verlusten beziehungsweise Rückstellungen, die sich aufgrund von oder im Zusammenhang mit gegen die Commerzbank gerichteten Klagen ergeben (Passivprozesse). Von der Commerzbank erhobene Klagen (Aktivprozesse) verkörpern in der Regel kein operationelles, sondern ein Kreditrisiko, sodass dem Verlustrisiko bereits durch Wertberichtigungen Rechnung getragen wird. Die Rechtsverfolgungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten) bei einem Aktivprozess werden jedoch als Rechtsrisiko eingeordnet.

Organisation Group Legal obliegt in der Commerzbank funktional die Steuerung des konzernweiten Rechtsrisikos. Alle juristischen Mitarbeiter an den verschiedenen Standorten von Group Legal inklusive der ausländischen Niederlassungen sowie die juristischen Mitarbeiter der Rechtsabteilungen der in- und ausländischen Tochtergesellschaften sind als Rechtsrisiko-Manager operativ für die Identifizierung und Steuerung des konzernweiten Rechtsrisikos der Commerzbank zuständig.

Risikosteuerung Die Rechtsrisiko-Manager im Konzern haben die Aufgabe, rechtliche Risiken und alle dadurch möglichen Verluste in einem frühen Stadium zu erkennen, Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung oder Minimierung der Verluste aufzuzeigen und an rechtliche Risiken betreffenden Entscheidungen aktiv mitzuwirken. Sie sollen im Rahmen ihres Aufgabenbereiches ständig über alle rechtlichen Änderungen oder neuen Erkenntnisse auf dem Laufenden bleiben und die betroffenen Geschäftseinheiten über die Auswirkungen auf das Rechtsrisiko sowie über sich ergebenden Handlungsbedarf informieren.

Die Rechtsrisiko-Manager verantworten die Veranlassung beziehungsweise Anpassung von Rechtsrückstellungen und betreuen und überwachen die neuen und laufenden Gerichtsverfahren.

Bei Passivprozessen wird die Rückstellung auf Grundlage der Risikoeinschätzung des zuständigen Rechtsrisiko-Managers gebildet. Dabei entspricht in der Regel das im Prozess erwartete Verlustrisiko der Höhe der zu bildenden Rückstellungen. Um den Betrag des erwarteten Verlusts einzuschätzen, ist nach jedem bedeutenden Verfahrensabschnitt zu bewerten, welchen Betrag die Bank vernünftigerweise zahlen müsste, wenn sie den Streit zu diesem Zeitpunkt durch Vergleich beenden würde. Bei Aktivprozessen werden in der Regel nur die erwarteten Gerichts- und Anwaltskosten zurückgestellt.

Quartalsweise informiert Group Legal im Rechtsrisikobericht über alle wesentlichen Gerichtsverfahren und Rechtsrisikoentwicklungen. Adressaten sind das Management und der Aufsichtsrat der Bank, die Bankenaufsicht sowie das OpRisk Committee.

Aktuelle Entwicklungen Die Commerzbank und ihre Tochtergesellschaften sind mit verschiedenen Gerichts- und Schiedsverfahren, Ansprüchen und behördlichen Untersuchungen (rechtliche Verfahren) konfrontiert, die eine große Bandbreite von Themen betreffen. Diese umfassen zum Beispiel angeblich fehlerhafte Anlageberatungen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kreditfinanzierungen oder dem Zahlungsverkehrsgeschäft, Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung, angeblich unrichtige Buchführung und Bilanzierung, die Geltendmachung von Forderungen aus steuerlichen Sachverhalten, angeblich fehlerhafte Prospekte im Zusammenhang mit Emissionsgeschäften, angebliche Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften sowie Klagen von Aktionären und Fremdkapitalinvestoren sowie Ermittlungen durch US-amerikanische Behörden. Daneben können Änderungen oder Verschärfungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der gesetzlichen Rahmenbedingungen beispielsweise im Privatkundenbereich zur weiteren Inanspruchnahme der Commerzbank oder ihrer Tochtergesellschaften führen. In den gerichtlichen Verfahren werden vor allem Schadensersatzansprüche, bereicherungsrechtliche Ansprüche oder auch die Rückabwicklung geschlossener Verträge geltend gemacht. Sofern einzelnen oder mehreren dieser Klagen stattgegeben würde, könnten daraus zum Teil erhebliche Schadensersatzzahlungen, Rückabwicklungsaufwendungen oder sonstige kostenintensive Maßnahmen folgen.

Aufsichtsbehörden und staatliche Institutionen in verschiedenen Ländern, in denen die Commerzbank und ihre Tochtergesellschaften tätig waren oder sind, untersuchen seit einigen Jahren Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Devisenkursfixings und dem Devisengeschäft allgemein. Im Zuge dieser Aktivitäten haben Aufsichtsbehörden und staatliche Institutionen auch Prüfungen in Bezug auf die Commerzbank angestrengt oder haben sich mit Auskunftsersuchen an die Commerzbank gewandt und in einem Fall Klage eingereicht. Die Commerzbank kooperiert vollumfänglich mit diesen Stellen und arbeitet die Sachverhalte auf Grundlage eigener umfassender Untersuchungen auf. Finanzielle Konsequenzen aus einzelnen dieser Sachverhalte sind nicht auszuschließen; genauere Aussagen können derzeit aber noch nicht getroffen werden.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt im Zusammenhang mit Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag (sogenannte Cum-Ex-Geschäfte) der Commerzbank und der ehemaligen Dresdner Bank. Die Commerzbank kooperiert vollumfänglich mit den Behörden. Sie hatte bereits Ende 2015 eine forensische Analyse zu Cum-Ex-Geschäften beauftragt, die im Hinblick auf die Aktiengeschäfte der Commerzbank Anfang 2018 abgeschlossen wurde und bezüglich der Aktiengeschäfte der ehemaligen Dresdner Bank noch andauert.

Mit BMF-Schreiben vom 17. Juli 2017 hat sich die Finanzverwaltung zur Behandlung von "Cum-Cum-Geschäften" geäußert. Danach beabsichtigt sie, diese für die Vergangenheit unter dem Aspekt des "Gestaltungsmissbrauchs" kritisch zu prüfen. Nach der im Schreiben des BMF geäußerten Auffassung ist von einem Gestaltungsmissbrauch im Sinne von § 42 AO auszugehen, soweit kein wirtschaftlich vernünftiger Grund für das getätigte Geschäft vorliegt und der Geschäftsvorfall insgesamt eine steuerinduzierte Gestaltung (Steuerarbitrage) aufweist. Das Schreiben beinhaltet eine nicht abschließende Aufzählung von Fallgestaltungen, welche durch das BMF steuerlich bewertet werden.

Die Deutsche Bundesbank hat die Commerzbank mit Schreiben vom 18. Juli 2017 anhand eines Erhebungsbogens um Bewertung der finanziellen Auswirkungen bei Anwendung des BMF-Schreibens gebeten. Auf der Basis der durchgeführten Analysen mit Cum-Cum-Geschäften hat die Bank vorsorglich Rückstellungen für gegebenenfalls eigene zurückzuerstattende Kapitalertragsteuer gebildet.

Im Hinblick auf Cum-Cum-Wertpapierleihegeschäfte sieht sich die Commerzbank Ersatzansprüchen Dritter aufgrund aberkannter Anrechnungsansprüche ausgesetzt. Die Erfolgsaussichten solcher Ansprüche schätzt die Commerzbank auf Basis der durchgeführten Analysen als eher unwahrscheinlich ein, sie sind aber nicht ausgeschlossen. In diesen Fällen könnten sich auf Basis unserer Schätzungen finanzielle Auswirkungen ergeben.

Für die weiteren Cum-Cum-relevanten Geschäfte kommt die Commerzbank zu dem Ergebnis, dass für die entsprechenden Geschäfte keine unangemessenen rechtlichen Gestaltungen gemäß § 42 AO vorliegen.

Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass sich im Rahmen der weiteren Entwicklung, zum Beispiel aus der Bewertung durch die Finanzbehörden und der Finanz-/Zivilgerichte, eine anderslautende Einschätzung ergeben könnte.

Einzelne der oben genannten Verfahren können auch Auswirkungen auf die Reputation der Commerzbank und ihrer Tochtergesellschaften haben. Der Konzern bildet Rückstellungen für diese Verfahren, soweit die daraus resultierenden Verpflichtungen wahrscheinlich sind und die Höhe der Verpflichtungen hinreichend genau bestimmbar ist. Da die Entwicklung dieser Verfahren mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die gebildeten Rückstellungen nach abschließenden Verfahrensentscheidungen teilweise als unzureichend erweisen. Infolgedessen können erhebliche zusätzliche Aufwendungen entstehen. Dies trifft auch auf rechtliche Verfahren zu, für die aus Sicht des Konzerns keine Rückstellungen zu bilden waren. Der endgültige Ausgang einzelner rechtlicher Verfahren kann das Ergebnis und den Cashflow der Commerzbank in einer bestimmten Berichtsperiode beeinflussen, schlimmstenfalls ist nicht völlig auszuschließen, dass die daraus eventuell resultierenden Verpflichtungen auch wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben.

Compliancerisiken

Der Erfolg der Commerzbank hängt im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Integrität (Reputation) entscheidend von dem Vertrauen ihrer Kunden, Aktionäre, Geschäftspartner, Mitarbeiter sowie den Regulierungs- und Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit ab. Dieses Vertrauen stützt sich sowohl auf die Umsetzung und Einhaltung der einschlägigen Gesetze, Regeln, Vorschriften und der guten Marktpraxis, die die Commerzbank bei ihren konzernweiten Aktivitäten zu beachten hat, als auch auf die Anerkennung und Einhaltung der kulturellen und rechtlichen Kontexte der Länder, in denen die Commerzbank Geschäfte tätigt. Der Vorstand der Commerzbank fördert aktiv eine starke Compliance-Kultur und hat entsprechende Werte in Verhaltensgrundsätzen (Code of Conduct) festgeschrieben und kommuniziert.

Das Risiko, das aus der Nichteinhaltung wesentlicher rechtlicher Regelungen und Vorgaben entstehen kann, wird als Compliance-Risiko bezeichnet. Es umfasst die Risikofelder Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionen/Embargos, Markets Compliance sowie Betrug und Korruption.

Zur Verhinderung von Compliance-Risiken hat die Commerzbank geschäfts-, kunden-, produkt- und prozessbezogene Sicherungssysteme und Kontrollen implementiert. Die Gesamtheit dieser Verfahren zur Einhaltung der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben wird als Compliance-Management-System bezeichnet. Die Commerzbank orientiert sich bei der Ausgestaltung dieses Compliance-Managementsystems an internationalen Marktstandards sowie den regulatorischen Vorgaben in den für die Geschäftstätigkeit der Commerzbank relevanten Ländern. Die Commerzbank entwickelt ihr Compliance-Management-System kontinuierlich weiter, um ihrer Verantwortung sowie der steigenden Komplexität und zunehmenden regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden und somit den Geschäftserfolg nachhaltig zu sichern.

Gemäß dem Prinzip der "Three Lines of Defence" ist die Abwehr unerwünschter Compliance-Risiken nicht auf die Bearbeitung durch die Compliance-Funktion (Group Compliance) beschränkt. Vielmehr sind die organisatorischen Kontroll- und Überwachungselemente in drei hintereinander geschalteten Ebenen eingeordnet. Die Einheiten der ersten Verteidigungslinie (1stLoD) übernehmen die Hauptverantwortung für die Identifikation und das Management von Risiken sowie für die Einhaltung von Regelungen des eigenen Geschäftsbetriebs und stellen die Einrichtung prozessorientierter Kontrollmechanismen sicher. Group Compliance als zweite Verteidigungslinie (2ndLoD) überwacht die Angemessenheit und Wirksamkeit der Verfahren und Kontrollen der ersten Verteidigungslinie und bewertet sowie kommuniziert festgestellte Mängel. Die Interne Revision als dritte Verteidigungslinie (3rdLoD) überprüft die Angemessenheit und Wirksamkeit der Compliance sowohl in der 1stLoD als auch der 2ndLoD auf Basis regelmäßiger und unabhängiger Prüfungen.

Die Steuerung der Compliance-Risiken folgt einem strukturierten Regelkreis, dessen Elemente in Wechselwirkung stehen. Die Commerzbank gewährleistet eine kontinuierliche Überwachung relevanter regulatorischer Anforderungen sowie die Definition beziehungsweise Anpassung korrespondierender interner Standards, die eine Einhaltung der Anforderungen gewährleisten. Sofern infolge geänderter Anforderungen und Standards erforderlich, werden interne Schulungsmaßnahmen definiert beziehungsweise angepasst und die Einheiten der Bank bezüglich einer effektiven Implementierung beraten. Die Implementierung umfasst die Erstellung sowie Durchführung geeigneter tagesgeschäftlicher Prozesse und Kontrollen, deren Qualitätssicherung und Funktionsprüfung. Ein Monitoring der Compliance-Risiken erfolgt anhand geeigneter Kennzahlen und ist Gegenstand regelmäßiger interner Berichterstattung. Eskalationen erfolgen, sofern erforderlich, in Abhängigkeit von deren Dringlichkeit und Schweregrad. Eine systematische Risikoanalyse (Compliance Risk Assessment) fungiert als Kernelement der Risikosteuerung. Sie bewertet das inhärente Risiko, das sich aus den Geschäftsaktivitäten mit unterschiedlichen Kundengruppen und Produkten ergibt, und stellt diesem eine Bewertung des korrespondierenden Kontrollumfeldes gegenüber. Als Summe hieraus wird ein Residualrisiko ermittelt und hinsichtlich des Risikogehalts eingewertet. Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Risikosteuerung (beispielsweise die Einführung zusätzlicher Kontrollen) werden im Bedarfsfall definiert und deren Umsetzung stringent nachverfolgt.

Im Jahr 2015 hat die Commerzbank Vergleiche mit verschiedenen US-Behörden bezüglich Verstößen gegen US-Sanktions- sowie Geldwäschepräventionsbestimmungen erzielt. Im Hinblick auf die Feststellungen im Rahmen der Settlements hat die Bank einen Großteil dieser Feststellungen abgearbeitet. Darüber hinaus hat die Bank verschiedene Zwischenberichte sowie den Abschlussbericht des vom New York State Department of Financial Services (DFS) bestellten Monitors erhalten, die die Bank mit entsprechenden Implementierungsplänen beantwortet hat. Bei der Umsetzung der Implementierungspläne hat die Bank gute Fortschritte erzielt und einen Großteil der Maßnahmen abgearbeitet. Die Beendigung des Monitorships wird durch die DFS bestätigt. Eine Entscheidung hierüber ist derzeit noch ausstehend.

Gemäß den Anforderungen des Financial Services and Markets Act 2000 (FSMA) hat die Commerzbank London im Jahr 2017 ein Beratungsunternehmen als sogenannte "Skilled Person" mandatiert. Das Beratungsunternehmen hat eine Überprüfung bestehender Strukturen und Prozesse (insbesondere bezüglich Geldwäsche/ Terrorismusfinanzierung sowie Sanktionen/Embargos) vorgenommen und einen Bericht an die britische Financial Conduct Authority (FCA) erstellt. Die Commerzbank London hat im Anschluss ein vollumfängliches Abarbeitungsprojekt aufgesetzt, dessen Umsetzung die "Skilled Person" evaluiert und dazu halbjährlich an die FCA berichtet. Auch hier hat die Commerzbank bei der Implementierung gute Fortschritte erzielt.

Die Commerzbank ist seit dem 31. Dezember 2012 vorläufig als Swap Dealer bei der US-Behörde U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC) registriert. In Übereinstimmung mit der am 8. November 2018 durch die CFTC eingegangenen Consent Order wird die Commerzbank einen von der CFTC zu genehmigenden externen Berater für einen Zeitraum von zwei Jahren beauftragen. Die CFTC kann diesen Zeitraum nach eigenem Ermessen um ein Jahr verlängern, je nachdem wie sie die Gegenmaßnahmen der Commerzbank beurteilt. Während des Überprüfungszeitraums wird der externe Berater jährliche Berichte erstellen, in denen er die Einhaltung der Vorgaben des Commodities Exchange Act und der CFTC durch den Swap Dealer beurteilt. Zudem wird der Bericht Empfehlungen zur Verbesserung der Praktiken, Policies und Procedures des Swap Dealers enthalten. Der externe Berater wird seine Arbeit beginnen, sobald der laufende CFTC-Genehmigungsprozess abgeschlossen ist.

Reputationsrisiken

Unter einem Reputationsrisiko wird die Gefahr eines Vertrauens- oder Ansehensverlusts der Commerzbank bei ihren Anspruchsgruppen aufgrund von negativen Ereignissen im Rahmen der Geschäftstätigkeit verstanden. Zu den Anspruchsgruppen der Commerzbank zählen insbesondere Öffentlichkeit und Medien, Nichtregierungsorganisationen und Kunden. Der Reputation eines Unternehmens kommt im heutigen Wettbewerbsumfeld eine immer größere Bedeutung zu und wird vor allem durch den Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten (ökologische, ethische oder soziale Risiken) im Kundengeschäft der Marktsegmente bestimmt (originäre Reputationsrisiken). Menschen beurteilen Unternehmen nicht nur aufgrund persönlicher Erfahrungen, sondern auch auf Basis öffentlicher Berichterstattung, insbesondere der Medienberichterstattung. Daher gehen Reputationsrisiken unmittelbar mit Kommunikationsrisiken einher.

Strategie und Organisation Es ist grundsätzlich die Aufgabe aller Mitarbeiter und Führungskräfte, den guten Ruf der Commerzbank als bedeutenden Teil ihres Unternehmenswertes zu schützen und zu stärken. Die Segmente und wesentlichen Konzerngesellschaften tragen unmittelbare Verantwortung für Reputationsrisiken, die aus ihrer jeweiligen Geschäftstätigkeit resultieren. Im Fokus der Abteilung Reputationsrisiko-Management im zentralen Konzernbereich Group Communications stehen die originären Reputationsrisiken, die direkt zu Reputationsschäden bei den Anspruchsgruppen führen können. Die Abteilung steht im engen Kontakt mit den relevanten Markteinheiten. Das Management der originären Reputationsrisiken liegt in der Verantwortung des Vorstandsvorsitzenden. Es ist Bestandteil der Gesamtrisikostrategie der Commerzbank. Dem Reputationsrisiko-Management kommt die Aufgabe zu, originäre Reputationsrisiken in systematischen Prozessen frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten, zu adressieren und geeignete Maßnahmen anzuregen beziehungsweise zu ergreifen (Frühwarnfunktion).

Risikosteuerung Das Management originärer Reputationsrisiken bedeutet, im Kundengeschäft der Marktsegmente mögliche ökologische, soziale und ethische Risiken rechtzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren - und damit mögliche Kommunikationsrisiken zu reduzieren oder erst gar nicht entstehen zu lassen. Originäre Reputationsrisiken werden über einen qualitativen Ansatz gesteuert. In einem strukturierten Prozess werden Geschäfte, Produkte und Kundenbeziehungen aus sensiblen Themenfeldern innerhalb einer fünfpoligen Skala in Bezug auf ökologische, ethische oder soziale Risiken qualitativ bewertet. Diese Bewertung kann Auflagen oder auch eine negative Beurteilung enthalten, die gegebenenfalls zu einer Ablehnung führt.

Zu den im Reputationsrisiko-Management regelmäßig und umfassend analysierten sensiblen Themenfeldern zählen beispielsweise Exporte von Rüstungsgütern sowie Geschäfte, Produkte und Kundenbeziehungen mit Bezug zur Energie- und Rohstoffgewinnung. Die Haltung der Commerzbank zu diesen Themen findet sich in für alle Mitarbeiter verbindlichen Positionen und Richtlinien wieder. Neu aufkommende ökologische, ethische und soziale Themen werden vom Reputationsrisiko-Management der Commerzbank regelmäßig beobachtet, analysiert und die entsprechenden Stellen innerhalb der Bank bei Bedarf darüber unterrichtet. Die von der Abteilung identifizierten und bearbeiteten Reputationsrisiken fließen sowohl in den vierteljährlichen Bericht über nicht quantifizierbare Risiken als auch in den Quartalsreport über erhebliche und hohe Reputationsrisiken (Nachhaltigkeitsrisiken) ein, die jeweils an den Gesamtvorstand sowie den Risikoausschuss des Aufsichtsrats adressiert sind.

IT-Risiken

IT-Risiken sind Teil der operationellen Risiken. Unter IT-Risiken verstehen wir in unserer internen Definition die Risiken für die Sicherheit der in unseren Systemen verarbeiteten Informationen im Hinblick auf die Einhaltung der nachstehenden vier IT-Schutzziele:

Vertraulichkeit: Informationen sind vertraulich, wenn sie für nicht berechtigte Personen, Geschäftsprozesse oder IT-Systeme weder verfügbar noch rekonstruierbar sind.

Integrität: Informationen sind integer, wenn sie nicht auf unautorisierte Weise modifiziert oder zerstört worden sind. Ein informationsverarbeitendes System (IT-System) ist integer, wenn es die ihm zugedachten Funktionen in unbeeinträchtigter Art und Weise sowie frei von bewussten oder versehentlichen unautorisierten Manipulationen durchführen kann.

Nachvollziehbarkeit: Auf Informationen angewandte Aktionen und Techniken sind nachvollziehbar, wenn diese selbst sowie deren Herkunft eindeutig zurückverfolgt werden können.

Verfügbarkeit: Informationen sind verfügbar, wenn sie für berechtigte Personen, Geschäftsprozesse und IT-Systeme immer dann in einem festgelegten Umfang verwendbar sind, wenn sie benötigt werden.

Der Schutz und die Sicherheit eigener und von Kunden anvertrauter Informationen sowie der diese Informationen verarbeitenden Geschäftsprozesse und Systeme genießen in der Commerzbank einen hohen Stellenwert. Sie sind als ein zentrales Element in unserer IT-Strategie verankert. Die Informationsverarbeitung basiert dabei immer stärker auf Informationstechnologien. Entsprechend bilden unsere Anforderungen an die IT-Sicherheit einen wesentlichen Kern in der Steuerung der Informationssicherheit. Die Anforderungen an die IT-Sicherheit, die auf den vorgenannten IT-Schutzzielen basieren, sind in Policies und Verfahrensanweisungen geregelt.

IT-Risiken werden im Rahmen von IT-Governance-Prozessen identifiziert, bewertet und regelmäßig überprüft. Das IT-Risiko wird über den quartalsweisen IT-Risikoreport berichtet. Die Informationssicherheit ist auch als ein bedeutsames Ziel in unserem Internen Kontrollsystem verankert.

Zudem werden relevante IT-Risiken im Rahmen des Managements der operationellen Risiken in Form von Risikoszenarios bewertet und fließen in die RWA-Berechnung der Bank ein. Dazu gehören das Risiko eines Ausfalls kritischer IT, das Risiko externer Angriffe auf die Systeme oder Daten der Bank (Szenarios "Cyber-Crime" und "Advanced Persistent Threat (APT)1"), der Diebstahl von Unternehmensdaten oder der Ausfall von Dienstleistern und Lieferanten. Siehe dazu auch die Ausführungen zu Cyber-Risiken.

Entsprechend der hohen Bedeutung der IT-Sicherheit in der Commerzbank erfolgt deren kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung im Rahmen strategischer Projekte. Der Bedeutung des Faktors Mensch für die IT-Sicherheit und Cyber-Sicherheit haben wir durch Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen Rechnung getragen.

1 Ein Advanced Persistent Threat (fortgeschrittene, andauernde Bedrohung) ist eine spezielle Form eines Cyber-Angriffes. Das Ziel eines APT ist es, möglichst lange unentdeckt zu bleiben, um über einen längeren Zeitraum sensible Informationen auszuspähen (Internetspionage) oder anderweitig Schaden anzurichten.

Cyber-Risiken

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung der Bank und ihres Umfelds kommt dem Cyber-Risiko eine hohe Bedeutung zu. Daher wurde im Rahmen der Commerzbank Risikoinventur 2017 das Cyber-Risiko als wesentliche Risikoart eingeordnet.

Cyber-Risiken umfassen Risiken mit einer unmittelbaren Sicherheitsrelevanz oder Risiken, die in eine Sicherheitsrelevanz münden (jeweils im Cyber-Raum). Der für die Commerzbank relevante Teil des Cyber-Raums umfasst hierbei alle vernetzten IT-Umgebungen innerhalb der Bank sowie außerhalb der Bank in Richtung Kunden, Geschäftspartner und Dienstleister. Cyber-Risiken beschäftigen sich demnach mit der digitalen Repräsentation der Bank-Assets (Daten, Informationen) innerhalb der Cyber-Raums.

In Abgrenzung zu den Informationssicherheitsrisiken, deren Aktionsfeld sich auf die Bank und Drittunternehmen mit Geschäftsbezug beschränkt, erweitern Cyber-Risiken das Aktionsfeld auf Fremde, um dem Anspruch nach Vertrauensschutz bei der Nutzung des Cyber-Raums vollständig Rechnung zu tragen.

Für Cyber-Risiken gelten uneingeschränkt die strategischen Leitplanken aus der übergeordneten Gesamtrisikostrategie sowie der Informationssicherheitsstrategie.

Um Cyber-Risiken auf organisatorischer Ebene zu begegnen, hat die Commerzbank neben den etablierten Governance-Prozessen der Informationssicherheit, dem zugehörigen Risiko-Reporting über Key-Risk-Indikatoren und der Steuerung über das Interne Kontrollsystem (IKS) ein Cyber-Security-Programm aufgesetzt, das spezifische Aspekte der Cyber-Sicherheit im Fokus hat. Die Ergebnisse aus dem Cyber-Security-Programm fließen sowohl in das IKS als auch in das Risikoberichtswesen der Bank ein.

Die Steuerung der Cyber-Risiken erfolgt durch Group Organisation & Security und obliegt der Hoheit des Group Chief Information Security Officers (CISO).

Cyber-Risiken wirken sich in der Regel auf die anderen wesentlichen Risikoarten der Bank aus ebenso wie auch die Operationellen Risiken. Dabei ist zwischen direkten und indirekten Auswirkungen zu unterscheiden. Direkte Auswirkungen bestehen neben dem Operationellen Risiko zu Geschäftsrisiko, Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko und Marktrisiko. Indirekte Auswirkungen bestehen in Richtung von Beteiligungsrisiko Compliance-Risiko, Modellrisiko, Objektwertänderungsrisiko, Reputationsrisiko sowie Reserverisiko. Sämtliche Auswirkungen werden in der Cyber-Teilrisikostrategie dokumentiert und fortlaufend aktualisiert.

Personalrisiken

Personalrisiken fallen unter die Definition der operationellen Risiken in Anlehnung an die Capital Requirements Regulation (CRR). Im Sinne einer internen, steuerungsorientierten Ausgestaltung dieser Definition subsumieren wir unter Personalrisiken folgende Elemente:

Anpassungsrisiko: Ein Anpassungsrisiko entsteht, wenn sich aufbau- und ablauforganisatorische Rahmenbedingungen (zum Beispiel Umstrukturierungen, Veränderungen der Führungskultur, Qualifizierungsbedarfe) verändern, sich diese auf die Wirkungsbereiche der Mitarbeiter auswirken und damit eine erhöhte Veränderungsbereitschaft der Belegschaft erfordern. Durch ausgewählte interne sowie externe Aus-, Weiterbildungs- und Changemaßnahmen gewährleisten wir, dass das Qualifikationsniveau unserer Mitarbeiter den aktuellen Anforderungen entspricht, strukturelle Veränderungen entsprechend begleitet werden und die Mitarbeiter ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten gerecht werden.

Motivationsrisiko: Motivationsrisiken entstehen daraus, dass demotivierende Faktoren nicht abgestellt und motivierende Faktoren in nicht ausreichendem Maße bei der Belegschaft wahrgenommen werden (zum Beispiel Führung, Vergütung). Die Auswirkungen (zum Beispiel zurückgehaltene Leistung der Mitarbeiter) können sich direkt auf die Arbeitsatmosphäre und Produktivität der Organisation auswirken. Über Mitarbeiterbefragungen können mögliche Veränderungen in der Unternehmensverbundenheit der Mitarbeiter frühzeitig erkannt und adäquate Steuerungsmaßnahmen initiiert werden.

Austrittsrisiko: Austrittsrisiken berücksichtigen die Folgen ungewollter Austritte von Mitarbeitern (zum Beispiel Arbeitnehmer-Kündigungen), insbesondere bei Leistungsträgern. Mit großer Sorgfalt versucht die Commerzbank sicherzustellen, dass die Abwesenheit oder das Ausscheiden von Mitarbeitern nicht zu nachhaltigen Störungen der Betriebsabläufe führt. Zudem beobachten wir regelmäßig die Fluktuation sowohl quantitativ als auch qualitativ.

Engpassrisiko: Im Engpassrisiko werden die Folgen einer nicht ausreichenden Personalausstattung (zum Beispiel fehlende Nachwuchsplanung) sowie daraus folgender Konsequenzen (operative Engpässe, erhöhte Arbeitslast, geringere Produktivität, Krankheit) berücksichtigt. Die angemessene quantitative und qualitative Personalausstattung soll sicherstellen, dass die betriebsinternen Erfordernisse, die Geschäftsaktivitäten und die Strategie der Commerzbank umgesetzt werden können.

Personal stellt für die Commerzbank eine zentrale Ressource dar. Mit dem durch Group Human Resources gesteuerten systematischen Personalrisikomanagement verfolgen wir das Ziel, Risiken zu identifizieren, zu beurteilen und unter anderem durch den Einsatz ausgewählter personalwirtschaftlicher Instrumente zu steuern. Der Vorstand wird regelmäßig über die Personalrisiken informiert.

Eine systematische strategische Personalplanung trägt zusätzlich dazu bei, die Steuerung von mittel- und langfristigen Personalrisiken weiter zu professionalisieren. Die Einführung erfolgt seit 2015 sukzessive in den strategisch relevanten Geschäftsbereichen der Bank.

Insgesamt ist die Personalrisiko-Situation weiter zu beobachten. Es besteht das Risiko, dass sich die Personalrisikosituation aufgrund der bevorstehenden strukturellen Veränderungen im Rahmen der Strategie "Commerzbank 4.0" verschlechtert. Mit bereits eingeleiteten Change- und organisatorischen Maßnahmen wird den Personalrisiken begegnet.

Geschäftsstrategische Risiken

Das geschäftsstrategische Risiko besteht in der mittel- bis langfristigen Gefahr negativer Einflüsse auf das Erreichen der strategischen Ziele der Commerzbank, zum Beispiel resultierend aus Veränderungen von Marktumfeld, Wettbewerbsumfeld, Kapitalmarktanforderungen, Regulatorik/Politik oder unzureichender Umsetzung der Konzernstrategie (primäre Risikotreiber).

Im Rahmen der regelmäßigen Weiterentwicklung der Konzernstrategie werden einerseits externe Faktoren betrachtet und andererseits interne Einflussfaktoren berücksichtigt. Unter Einbezug dieser Faktoren legt der Gesamtvorstand eine nachhaltige Geschäftsstrategie fest, in der die Ziele der Bank für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten und die jeweiligen Maßnahmen zur Zielerreichung dargestellt werden. Um die sachgerechte Umsetzung der Konzernstrategie zur Erreichung der Geschäftsziele sicherzustellen, erfolgt das strategische Controlling durch regelmäßiges Monitoring von quantitativen und qualitativen Zielen im Konzern und in den Segmenten.

Die Verantwortung für die strategische Unternehmenssteuerung liegt beim Gesamtvorstand. Bestimmte geschäftspolitische Entscheidungen (Beteiligungserwerb und Verkauf > 1 % der anrechenbaren Eigenmittel der Commerzbank AG) bedürfen zudem der Zustimmung des Risikoausschusses des Aufsichtsrats. Alle größeren Investitionen unterliegen einer sorgfältigen Prüfung durch den Gesamtvorstand.

Modellrisiko

Unter Modellrisiko wird das Risiko von fehlerhaften Steuerungsentscheidungen aufgrund einer nicht sachgerechten Abbildung der Wirklichkeit durch die verwendeten Modelle verstanden. Als Ursachen für Modellrisiken unterscheiden wir zwischen Modellrisiko aus Überschreitungen der Modellgrenzen und Modellrisiko aus Modellfehlern (handwerkliche Fehler bei der Modellentwicklung/-implementierung). Analog zum Fokus der Gesamtrisikostrategie, eine ausreichende Kapital- und Liquiditätsausstattung der Bank sicherzustellen, stehen für die Risikosteuerung die Modelle zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit (Kapitalbedarf nach den Regularien des Baseler Rahmenwerks) sowie der Liquiditätsausstattung im Mittelpunkt.

Die Grundprinzipien der Modellrisikosteuerung sind die Identifizierung und Vermeidung von Modellrisiken sowie die angemessene Berücksichtigung bekannter Modellrisiken (zum Beispiel durch konservative Kalibrierung oder Berücksichtigung von Modellreserven). Nicht bekannte und daher nicht mitigierbare Modellrisiken werden in Kauf genommen als inhärentes Risiko der Komplexität des Geschäftsmodells der Commerzbank. Hinsichtlich der Governance im Rahmen der Modellrisikosteuerung werden Anforderungen zu Modellvalidierung und Modelländerungen festgelegt.

Disclaimer Die in der Commerzbank eingesetzten Methoden und Modelle zur internen Risikomessung, die die Grundlage für die Berechnung der im Bericht dargestellten Zahlen bilden, entsprechen dem aktuellen Erkenntnisstand und orientieren sich an der Praxis der Bankenbranche. Die mit den Risikomodellen ermittelten Ergebnisse sind zur Steuerung der Bank geeignet. Die Messkonzepte unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung durch das Risikocontrolling und durch die interne Revision sowie durch die deutschen und europäischen Aufsichtsbehörden. Trotz sorgfältiger Modellentwicklung und regelmäßiger Kontrolle können Modelle nicht alle in der Realität wirksamen Einflussfaktoren vollständig erfassen und deren komplexes Verhalten einschließlich Wechselwirkungen abbilden. Diese Grenzen der Risikomodellierung gelten insbesondere für Extremsituationen. Ergänzende Stresstests und Szenarioanalysen können nur beispielhaft zeigen, welchen Risiken ein Portfolio unter extremen Marktsituationen unterliegen kann; eine Untersuchung aller denkbaren Szenarios ist jedoch auch bei Stresstests nicht möglich. Sie können keine endgültige Einschätzung des maximalen Verlusts im Falle eines Extremereignisses geben.

Gewinn-und-Verlust-Rechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018

der Commerzbank Aktiengesellschaft

Mio. € 2018 2017
Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 6.278 5.723
abzüglich negativer Zinsen aus Geldmarktgeschäften - 597 - 601
5.682 5.122
b) Festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 635 719
6.317 5.840
Zinsaufwendungen
Zinsaufwendungen aus dem Bankgeschäft - 3.296 - 3.181
abzüglich positiver Zinsen aus dem Bankgeschäft 551 481
- 2.745 - 2.700
3.572 3.140
Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 0 1
b) Beteiligungen 11 14
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 77 87
88 102
Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 502 227
Provisionserträge 2.814 2.984
Provisionsaufwendungen - 316 - 374
2.497 2.610
Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands 217 879
darunter: Zuführung gemäß § 340 g Abs. 2 HGB - 24 - 98
Sonstige betriebliche Erträge 321 387
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter - 2.321 - 2.409
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung - 634 - 600
darunter: für Altersversorgung - 261 - 223
- 2.955 - 3.009
b) Andere Verwaltungsaufwendungen - 2.624 - 2.626
- 5.579 - 5.635
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen - 536 - 489
Sonstige betriebliche Aufwendungen - 1.000 - 1.554
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft - -
Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 203 1.535
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere - -
Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 42 95
Aufwendungen aus Verlustübernahme - 9 - 25
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 318 1.273
Außerordentliche Erträge - 37
Außerordentliche Aufwendungen - 46 - 823
Außerordentliches Ergebnis - 46 - 786
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 11 - 225
Sonstige Steuern - 21 - 86
- 10 - 311
Jahresüberschuss 262 176
Einstellung in andere Gewinnrücklagen - - 88
Bilanzgewinn 262 88

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2018

der Commerzbank Aktiengesellschaft

Aktivseite

Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Barreserve
a) Kassenbestand 9.358 4.113
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken 39.634 45.462
darunter: bei der Deutschen Bundesbank 18.695 23.230
48.992 49.575
Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 490 511
490 511
Forderungen an Kreditinstitute
a) Täglich fällig 6.181 10.269
b) Andere Forderungen 42.721 32.296
darunter: Kommunalkredite 685 58
48.902 42.565
Forderungen an Kunden 206017 197210
darunter: durch Grundpfandrechte gesichert (Hypothekendarlehen) 55.183 50.360
darunter: durch Grundpfandrechte gesichert (Schiffshypotheken) 161 839
darunter: Kommunalkredite 10.972 11.775
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) Von öffentlichen Emittenten - 4
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank - -
ab) Von anderen Emittenten 735 17
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank - -
735 20
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) Von öffentlichen Emittenten 14.140 15.725
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 9.678 11.208
bb) Von anderen Emittenten 17.120 14.974
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 11.196 9.856
31.261 30.699
c) Eigene Schuldverschreibungen 6 690
Nennbetrag 5 Mio. €
32.002 31.410
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 62 109
Handelsbestand 32.216 30.820
Beteiligungen 77 80
darunter: an Kreditinstituten 14 16
darunter: an Finanzdienstleistungsinstituten 5 5
Anteile an verbundenen Unternehmen 5.536 5.763
darunter: an Kreditinstituten 2.756 2.703
darunter: an Finanzdienstleistungsinstituten 267 267
Treuhandvermögen 1.845 2.104
darunter: Treuhandkredite 384 403
Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.152 1.099
b) Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 222 274
1.374 1.373
Sachanlagen 472 520
Sonstige Vermögensgegenstände 4.180 3.790
Rechnungsabgrenzungsposten
a) Aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft 173 180
b) Andere 276 274
449 454
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 562 1.300
Summe der Aktiva 383.176 367.584
Passivseite
Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) Täglich fällig 18.419 12.776
b) Mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 56.417 54.319
darunter: begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe 270 197
darunter: begebene öffentliche Namenspfandbriefe 720 628
darunter: begebene Namensschiffspfandbriefe - 10
74.836 67.095
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) Mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 7.951 7.496
ab) Mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 13 16
7.964 7.512
b) Andere Verbindlichkeiten
ba) Täglich fällig 146.684 133853
bb) Mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 55.545 65.474
202.229 199327
darunter: begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe 3.187 3.152
darunter: begebene öffentliche Namenspfandbriefe 6.030 6.573
darunter: begebene Namensschiffspfandbriefe 414 448
210193 206.839
Verbriefte Verbindlichkeiten
a) Begebene Schuldverschreibungen 31.928 28.646
aa) Hypothekenpfandbriefe 14.950 12.248
ab) Öffentliche Pfandbriefe 1.422 2.753
ac) Schiffspfandbriefe - 10
ad) sonstige Schuldverschreibungen 15.557 13.634
b) Andere verbriefte Verbindlichkeiten 5.666 4.193
ba) Geldmarktpapiere 5.662 4.191
bb) Eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf 3 2
37.594 32.839
Handelsbestand 20.706 18.649
Treuhandverbindlichkeiten 1.845 2.104
darunter: Treuhandkredite 384 403
Sonstige Verbindlichkeiten 3.662 4.306
Rechnungsabgrenzungsposten
a) Aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft 9 15
b) Andere 425 439
434 454
Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 45 45
b) Steuerrückstellungen 392 608
c) Andere Rückstellungen 2.034 2.849
2.470 3.502
Nachrangige Verbindlichkeiten 8.526 9.126
Genussrechtskapital 80 105
darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig - 25
Fonds für allgemeine Bankrisiken 122 98
darunter: Sonderposten nach § 340 e Abs. 4 HGB 122 98
Eigenkapital
a) Gezeichnetes Kapital
aa) Grundkapital 1.252 1.252
Eigene Anteile - -
(Bedingtes Kapital 569 Mio. €) 1.252 1.252
ab) Einlagen stiller Gesellschafter 427 448
1.679 1.700
b) Kapitalrücklage 17.192 17.192
c) Gewinnrücklagen1 3.575 3.487
d) Bilanzgewinn 262 88
22.708 22.467
Summe der Passiva 383.176 367.584
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 1 1
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 37.615 34.273
37.616 34.274
2. Andere Verpflichtungen
a) Unwiderrufliche Kreditzusagen 73.466 75.096

1 Ausschließlich Andere Gewinnrücklagen.

Anhang

Allgemeine Angaben

(1) Grundlagen der Rechnungslegung

Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist im Handelsregister mit der Nummer HRB 32000 beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen. Der Jahresabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2018 ist in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) sowie unter Beachtung der aktienrechtlichen Regelungen (AktG) und des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) aufgestellt worden. Um das Universalbankengeschäft der Commerzbank Aktiengesellschaft angemessen abzubilden, wurde den Gliederungsvorgaben für Pfandbriefbanken durch die Angabe von "Darunter"-Vermerken bei den jeweiligen Posten Rechnung getragen. Zur Erhöhung der Aussagekraft des Abschlusses haben wir Angaben zu Schiffshypotheken und -Pfandbriefen ergänzt.

Neben dem Jahresabschluss - bestehend aus Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Bilanz und Anhang - wurde nach § 289 HGB ein Lagebericht erstellt.

Alle Beträge sind, soweit nicht gesondert darauf hingewiesen wird, in Mio. Euro angegeben. In der Gewinn-und-Verlust-Rechnung und in der Bilanz werden Beträge unter 500.000,00 Euro als 0 Mio. Euro dargestellt; sofern ein Posten 0,00 Euro beträgt, wird dieser mit einem Strich gekennzeichnet. Aufgrund von Rundungen ist es in Einzelfällen möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht exakt zur angegebenen Summe addieren.

Die Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht quartalsweise gemäß § 28 PfandBG Angaben zu Hypothekenpfandbriefen, öffentlichen Pfandbriefen und Schiffspfandbriefen auf ihrer Internetseite.

In den Angaben zu Pfandbriefen sind die Beträge in Mio. Euro mit einer Nachkommastelle angegeben. Es kann in den Summen und Prozentangaben durch Rundungen zu geringfügigen Abweichungen kommen.

(2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Barreserve ist zu Nennbeträgen bilanziert. Schuldtitel öffentlicher Stellen werden mit dem Barwert angesetzt. Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sind mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen; gebildete Wertberichtigungen setzen wir davon ab. Die Anschaffungskosten von Forderungen erhöhen sich um Anschaffungsnebenkosten. Sie verringern sich im Wesentlichen um erhaltene Gebühren. Die Unterschiedsbeträge zwischen den Anschaffungskosten und den Nennbeträgen werden effektivzinskonstant über die Laufzeit im Zinsergebnis vereinnahmt.

Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft ist für alle signifikanten bilanziellen Forderungsbestände sowie alle signifikanten außerbilanziellen Geschäfte auf Einzelgeschäftsebene beziehungsweise für alle nicht signifikanten Kreditgeschäfte auf Portfoliobasis unter Heranziehen interner Parameter und Modelle berechnet. Länderrisiken sind im Rahmen dieser Berechnungen abgedeckt. Die Höhe der Risikovorsorge für einzeln betrachtete Adressenausfallrisiken bemisst sich nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der Forderung und dem nach der Discounted-Cash-Flow-Methode berechneten Barwert. Dieser wird aus den zu erwartenden zukünftigen Zahlungseingängen unter Berücksichtigung werthaltiger Sicherheiten auf diese Forderungen ermittelt. Die Erhöhung des Barwertes infolge des verminderten Abzinsungseffektes durch Zeitablauf weisen wir innerhalb der Gewinn- und-Verlust-Rechnung im Zinsertrag aus. Die Ermittlung von Pauschalwertberichtigungen erfolgt modellbasiert.

Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden - soweit sie nicht als Bewertungseinheit abgebildet sind - nach den Vorschriften für das Umlaufvermögen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert bilanziert. Wertpapiere des Anlagevermögens werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip behandelt.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind gemäß den für das Anlagevermögen geltenden Regelungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Sofern die Gründe, die zu einer Abschreibung geführt haben, nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zur Höhe der Anschaffungskosten.

Abschreibungen und Wertberichtigungen werden in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung saldiert mit Wertaufholungen ausgewiesen. Bei Wertpapieren der Liquiditätsreserve erfolgt der Ausweis je nach Art entweder in dem Posten Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft oder in dem Posten Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft. Bei Wertpapieren des Anlagevermögens erfolgt der Ausweis in dem Posten Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere.

Derivative Finanzinstrumente setzen wir sowohl zur Besicherung des beizulegenden Zeitwerts von Beständen als auch für Handelszwecke ein und bewerten sie am Bilanzstichtag einzeln. Bewertungseinheiten werden unter Einbezug derivativer Sicherungsgeschäfte entsprechend den Vorschriften des § 254 HGB gebildet. Zur bilanziellen Abbildung von Mikrobewertungseinheiten für die Bestände der Liquiditätsreserve wird überwiegend die Durchbuchungsmethode sowie für wenige ausgewählte Portfolios die Einfrierungsmethode angewendet. Die Grund- und Sicherungsgeschäfte in Mikrobewertungseinheiten der Passivseite sowie die bilanzielle Abbildung von Portfoliobewertungseinheiten werden nach der Einfrierungsmethode sowie für ein ausgewähltes Portfolio nach der Durchbuchungsmethode bilanziert. Die Berücksichtigung interner Geschäfte erfolgt im Rahmen des sogenannten Stellvertreterprinzips.

Wir bewerten den Handelsbestand zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags gemäß § 340 e Abs. 3 HGB. Nach § 255 Abs. 4 HGB entspricht der beizulegende Zeitwert dem Marktpreis. Dieser ist bei börsennotierten Produkten der Börsenpreis, für nicht börsennotierte Produkte werden Vergleichspreise und indikative Preise von Preisagenturen oder anderen Kreditinstituten sowie Bewertungsmodelle herangezogen. Sofern für die Bewertung auf finanzmathematische Bewertungsmodelle zurückgegriffen wird, verwenden wir, soweit möglich, am Markt verfügbare Parameter (zum Beispiel Zinskurven, Volatilitäten, Spreads) sowie weitere Ab- beziehungsweise Aufschläge zur Berücksichtigung von Risiko-, Liquiditäts-, Refinanzierungs-, Verwaltungs- und Eigenkapitalkosten. Der Risikoabschlag ist auf Basis des aufsichtsrechtlich ermittelten Value-at-Risk-Ansatzes berechnet und dabei so bemessen, dass ein zu erwartender maximaler Verlust aus diesen Handelsbüchern mit einem Wahrscheinlichkeitsgrad von 99 % bei einer Haltedauer von 10 Tagen nicht überschritten wird. Es ist ein historischer Beobachtungszeitraum von einem Jahr zugrunde gelegt. Der Value-at-Risk wird für den Gesamtbestand des Portfolios zentral ermittelt und in der Bilanz innerhalb der Handelsaktiva abgesetzt. Sofern eine Zuführung gemäß § 340 e Abs. 4 HGB im Berichtsjahr erforderlich ist, erfolgt diese zulasten des Nettoertrags des Handelsbestands und erhöht den Posten Fonds für allgemeine Bankrisiken. Wir lösen diesen Bilanzposten zum Ausgleich eines Nettoaufwand des Handelsbestands vollständig oder teilweise gemäß § 340 e Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 HGB auf. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Ausgleichszahlungen für börslich gehandelte Derivate werden innerhalb der Sonstigen Vermögensgegenstände und Sonstigen Verbindlichkeiten saldiert ausgewiesen. Im Voraus zu erbringende Sicherheitsleistungen bei börsengehandelten unbedingten Termingeschäften zeigen wir unsaldiert in den Sonstigen Vermögensgegenstände und Sonstigen Verbindlichkeiten.

Die Commerzbank Aktiengesellschaft verrechnet positive und negative beizulegende Zeitwerte sowie darauf entfallende Ausgleichszahlungen (Sicherheitsleistungen in bar) von außerbörslich mit zentralen Kontrahenten und Gewinn- und Kontrahenten gehandelten Derivaten (OTC-Derivaten) des Handelsbestands. Die Voraussetzung für die Verrechnung mit Gewinn- und Kontrahenten ist ein Rahmenvertrag mit durchsetzbarem Besicherungsanhang und einem täglichen Austausch von Barsicherheiten, aus denen nur ein unwesentliches Kredit- oder Liquiditätsrisiko verbleibt. Verrechnet werden in einem ersten Schritt positive beizulegende Zeitwerte aus derivativen Finanzinstrumenten mit negativen beizulegenden Zeitwerten. In einem zweiten Schritt werden die auf die beizulegenden Zeitwerte entfallenden Ausgleichszahlungen - in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten - mit den positiven beizulegenden Zeitwerten aus derivativen Finanzinstrumenten verrechnet. Ferner sind die gezahlten Sicherheitsleistungen - in den Forderungen an Kreditinstitute enthalten - mit den negativen beizulegenden Zeitwerten aus derivativen Finanzinstrumenten verrechnet. Die so verrechneten Beträge aus den Ausgleichszahlungen und beizulegenden Zeitwerten werden in den Handelsaktiva beziehungsweise -passiva saldiert ausgewiesen.

Für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere und derivativen Finanzinstrumente kommen entweder am Markt verfügbare Kurse oder Bewertungsmodelle zum Tragen. Lässt sich der beizulegende Zeitwert nicht ermitteln, werden die fortgeführten Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 4 HGB angesetzt. Sofern für die Bewertung auf finanzmathematische Bewertungsmodelle zurückgegriffen wird, verwenden wir, soweit möglich, am Markt verfügbare Parameter (zum Beispiel Zinskurven, Volatilitäten, Spreads) sowie weitere Ab- beziehungsweise Aufschläge zur Berücksichtigung von Risiko-, Liquiditäts-, Refinanzierungs-, Verwaltungs- und Eigenkapitalkosten.

Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden wesentlich von der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Basiswerte bestimmt. Basiswerte der Derivate sind insbesondere Aktien, Anleihen, Devisen, Edelmetalle und Rohstoffe sowie Indizes und Zinssätze. Darüber hinaus beeinflussen die zukünftig erwarteten Wertschwankungen des Basiswertes sowie die Restlaufzeit des Derivats selbst den beizulegenden Zeitwert.

Sofern keine Marktpreise aus einem aktiven Markt vorliegen, sind die beizulegenden Zeitwerte mittels unterschiedlicher Bewertungsmethoden einschließlich Bewertungsmodellen ermittelt. Sowohl die gewählten Bewertungsmethoden als auch die verwendeten Parameter sind vom einzelnen Produkt abhängig und entsprechen dem Marktstandard.

Termingeschäfte werden weitestgehend zur Deckung von Zins-, Wechselkurs- oder Marktpreisschwankungen abgeschlossen. Beizulegende Zeitwerte für Termingeschäfte und Swaps werden mittels der Barwertmethode unter Berücksichtigung der Zinskurve der entsprechenden Handelswährung ermittelt.

Die Bewertung von Standardoptionen wird grundsätzlich anhand analytischer Methoden durchgeführt. Für exotische Optionen sind diese in der Regel nicht verfügbar, weshalb numerische Methoden (z.B. Monte-Carlo) zur Ermittlung des Barwerts der erwarteten zukünftigen Auszahlung zur Anwendung kommen.

Bei nicht börsengehandelten Derivaten des Handelsbestands wird das Kontrahentenausfallrisiko durch das Bilden von Credit Valuation Adjustments (CVA) und das eigene Ausfallrisiko der Commerzbank Aktiengesellschaft durch das Bilden von Debit Valuation Adjustments (DVA) berücksichtigt. Für die refinanzierungsbezogenen Bewertungsanpassungen (Funding Valuation Adjustments, FVA) werden die Refinanzierungsaufwendungen und -erträge von unbesicherten Derivaten und besicherten Derivaten, bei denen nur teilweise Sicherheiten vorliegen oder die Sicherheiten nicht zur Refinanzierung verwendet werden können, zum beizulegenden Zeitwert berücksichtigt. Für die Berechnung des FVA berücksichtigen wir die Refinanzierungskosten der Commerzbank Aktiengesellschaft. Um die Höhe des beizulegenden Zeitwerts zu bestimmen, werden für CVA, DVA und FVA, sofern verfügbar, beobachtbare Marktdaten (zum Beispiel Credit-Default-Swap-Spreads) verwendet. Bei Verbindlichkeiten des Handelsbestands wird zudem das eigene Kreditrisiko zum beizulegenden Zeitwert berücksichtigt. Zeitwertänderungen des Handelsbestands werden saldiert im Nettoergebnis des Handelsbestands ausgewiesen. Zurückgekaufte, eigene Emissionen des Handelsbestands sowie eigene Schuldverschreibungen sind saldiert ausgewiesen, soweit keine Schuld mehr besteht.

Pensionsgeschäfte werden nach den geltenden Grundsätzen des § 340 b HGB ausgewiesen. Verliehene Wertpapiere sind aufgrund des wirtschaftlichen Eigentums weiterhin bei der Commerzbank Aktiengesellschaft bilanziert, während entliehene Wertpapiere nicht in der Bilanz ausgewiesen sind. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Repos und Reverse Repos (Wertpapierpensionsgeschäfte) mit zentralen und bilateralen Kontrahenten und gleicher Fälligkeit werden verrechnet und saldiert ausgewiesen.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, und, soweit abnutzbar, gemindert um planmäßige Abschreibungen ausgewiesen. Die zugrunde liegenden Nutzungsdauern orientieren sich an der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Bei Vorliegen einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung.

Selbst geschaffene immaterielle Anlagewerte werden in Höhe der für die Entwicklung angefallenen Aufwendungen aktiviert. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind nach den jeweiligen lokalen steuerrechtlichen Vereinfachungsregelungen bilanziert.

Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Ausgabeauf- beziehungsweise -abschläge bilanzieren wir als passive beziehungsweise aktive Rechnungsabgrenzungsposten und vereinnahmen sie effektivzinskonstant über die Laufzeit im Zinsergebnis. Langfristige, abgezinste Verbindlichkeiten (Zerobonds) werden mit dem Barwert angesetzt.

Unabhängige Aktuare ermitteln jährlich Pensionsrückstellungen nach der Anwartschaftsbarwertmethode. Die Parameter für die Berechnung sind in der Angabe zu den Rückstellungen beschrieben. Das Deckungsvermögen zur Sicherung der Pensionsverpflichtungen wird mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den hierfür gebildeten Rückstellungen saldiert ausgewiesen. Die Saldierung mit dem Deckungsvermögen erfolgt für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe des Erfüllungsrückstands gemäß IDW RS HFA 3. Ergibt sich aus der Verrechnung von Deckungsvermögen mit den hierfür gebildeten Rückstellungen für Pensionen oder Altersteilzeit ein Aktivüberhang, wird dieser in dem Posten Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen. Der erforderliche Zuführungsbetrag zu Rückstellungen für Pensionen gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB wird bis spätestens 31. Dezember 2024 zugeführt.

Rückstellungen für Steuern und andere Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages, Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit ihrem Barwert angesetzt.

Die zinsbezogenen Finanzinstrumente im Nichthandelsbestand werden jährlich in ihrer Gesamtheit auf einen Verpflichtungsüberschuss untersucht. Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat hierzu ein vereinfachtes Stufenverfahren, auf Basis eines zur Zinsrisikosteuerung ermittelten Barwerts, genutzt. Die Bewertung ergab unverändert keine Notwendigkeit zum Bilden einer Drohverlustrückstellung.

Die saldierten Zinsen aus Derivaten im Nichthandelsbestand (inklusive negativer Zinsen) werden je nach Saldo in den Zinserträgen oder Zinsaufwendungen erfasst. Wir weisen negative Zinsen für aktivische Finanzinstrumente in den Zinserträgen und positive Zinsen für passivische Finanzinstrumente in den Zinsaufwendungen jeweils als Abzugsposten aus.

Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der angesetzten Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und deren steuerlichen Wertansätzen sowie für steuerliche Verlustvorträge ermittelt. Passive latente Steuern aus dem steuerlich abweichenden Ansatz der Handelspassiva, der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, der verbrieften Verbindlichkeiten und immateriellen Vermögensgegenständen wurden mit aktiven latenten Steuern auf die steuerlichen Abweichungen bei der Risikovorsorge, den Handelsaktiva, den Forderungen an Kunden, den Sachanlagen, den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, den Pensionsrückstellungen und steuerlichen Verlustvorträgen verrechnet. Nach der Verrechnung verbleibende aktive latente Steuern werden entsprechend dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht ausgewiesen.

Zur Bewertung der latenten Steuern zieht die Commerzbank Aktiengesellschaft die unternehmensindividuellen Steuersätze heran. Dabei beträgt der Ertragsteuersatz des inländischen Organkreises 31,5 % (Vorjahr: 31,5 %). Dieser setzt sich aus dem in Deutschland geltenden Körperschaftsteuersatz von 15,0 % zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % und einem durchschnittlichen Steuersatz für die Gewerbesteuer von 15,7 % zusammen. Die Bewertung der latenten Steuern der ausländischen Betriebsstätten erfolgt mit den dort geltenden Steuersätzen, deren Bandbreite sich zwischen 0 und 34,4% bewegt.

(3) Währungsumrechnung

Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge, die auf fremde Währung lauten, ebenso wie schwebende Kassageschäfte sind zum Kassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Dies gilt auch für die Umrechnung der Kapitaltauschbeträge von Cross-Currency-Swaps des Nichthandelsbestands. Eine Ausnahme bilden Gewinne und Verluste in Fremdwährung, die sofort bei Realisierung in Euro umgerechnet werden, womit ihre Höhe festgeschrieben ist. Devisenkursschwankungen aus Handelsbeständen werden im Nettoertrag/Nettoaufwand des Handelsbestands ausgewiesen. Fremdwährungsabhängige Termingeschäfte des Handelsbestands werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Aufgrund der besonderen Deckung in derselben Währung werden Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung berücksichtigt.

(4) Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Commerzbank hat in der Berichtsperiode eine Bewertungsanpassung für das eigene Kreditrisiko der Derivateportfolios vorgenommen und diese damit an aktuelle Entwicklungen vergleichbarer Instrumente angepasst. Dies führte zu einem Bewertungseffekt von - 70 Mio. Euro.

(5) Nachtragsbericht

Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung sind nach dem Ende des Geschäftsjahres 2018 nicht eingetreten.

Erläuterungen zur Gewinn- und-Verlust-Rechnung

(6) Erträge nach geografischen Märkten

Mio. € 2018 2017
Deutschland 8.111 8.356
Europa ohne Deutschland 1.068 1.357
Amerika 281 233
Asien 297 247
Gesamt 9.757 10.193

Der Gesamtbetrag enthält die Posten Zinserträge, Laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen, Provisionserträge und Sonstige betriebliche Erträge der Gewinn- und-Verlust-Rechnung. Im Handelsbestand ergab sich, wie im Vorjahr, ein ebenfalls berücksichtigter Nettoertrag.

(7) Abschlussprüferhonorar

Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen beinhaltet die Jahresabschlussprüfung der Commerzbank Aktiengesellschaft. In den anderen Bestätigungsleistungen sind insbesondere Honorare für gesetzlich vorgeschriebene, vertraglich vereinbarte oder freiwillig beauftragte Prüfungs- und Bestätigungsleistungen enthalten.

Hierzu gehören auch Prüfungen nach § 89 WpHG. Die Honorare für sonstige Leistungen umfassen im Wesentlichen Honorare für projektbezogene Beratungsleistungen. Die Höhe des Abschlussprüferhonorars weisen wir gemäß § 285 Nr. 17 HGB im Konzernabschluss aus.

(8) Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen

In den Sonstigen betrieblichen Erträgen von 321 Mio. Euro (Vorjahr: 387 Mio. Euro) sind im Wesentlichen Erträge aus Rückstellungsauflösungen von 108 Mio. Euro (Vorjahr: 179 Mio. Euro) sowie Zinserstattungen aus Steuernachzahlungen von 62 Mio. Euro (Vorjahr: 10 Mio. Euro) enthalten. Im aktuellen Berichtsjahr sind außerdem 1 Mio. Euro (Vorjahr: 4 Mio. Euro) Erträge aus der Währungsumrechnung enthalten. In den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 1.000 Mio. Euro (Vorjahr: 1.554 Mio. Euro) sind im Wesentlichen Aufwendungen aus Aufzinsungen von Rückstellungen in Höhe von 629 Mio. Euro (Vorjahr: 500 Mio. Euro), Aufwendungen aus Planvermögen von 177 Mio. Euro (Vorjahr: Ertrag von 166 Mio. Euro), sowie Zuführungen zu Rückstellungen für Prozess- und Regressrisiken von 45 Mio. Euro (Vorjahr: 80 Mio. Euro) enthalten. Zum 31. Dezember 2018 fielen außerdem 1 Mio. Euro (Vorjahr: 0 Mio. Euro) an Aufwendungen aus der Währungsumrechnung an.

(9) Periodenfremde Erträge und Aufwendungen

In den periodenfremden Erträgen sind 67 Mio. Euro (Vorjahr: 112 Mio. Euro) aus der Auflösung von diversen Rückstellungen enthalten, die wir in Vorjahren gebildet hatten. Außerdem wurden im Geschäftsjahr periodenfremde steuerliche Erträge von 79 Mio. Euro gezeigt, die im Wesentlichen aus der laufenden steuerlichen Außenprüfung im Inland resultieren. Im Vorjahr wurden den Rückstellungen 113 Mio. Euro für potenzielle Risiken aus steuerlichen Betriebsprüfungen zugeführt.

In den periodenfremden Aufwendungen sind 49 Mio. Euro einmaliger Rückstellungsaufwand aufgrund der Aktualisierung der Heubeck Richttafeln enthalten. Für potenzielle Risiken aus Steuerabzugstatbeständen aus vergangenen Jahren wurden im Geschäftsjahr keine Rückstellungen (Vorjahr: 84 Mio. Euro) gebildet.

(10) Außerordentliches Ergebnis

Im Geschäftsjahr lag kein Außerordentlicher Ertrag vor. Im Vorjahr wiesen wir aus der Auflösung des Joint Ventures Commerz Finanz GmbH einen Außerordentlichen Ertrag von 37 Mio. Euro aus. Im Außerordentlichen Aufwand ist die erforderliche Zuführung zu Pensionsrückstellungen gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB von 46 Mio. Euro (Vorjahr: 46 Mio. Euro) enthalten. Im Geschäftsjahr gab es keine Zuführungen zu Rückstellungen für Restrukturierungen. Im Vorjahr wurden diesen Rückstellungen 777 Mio. Euro zugeführt.

(11) Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung

Für Dritte wurden nachstehende wesentliche Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung erbracht:

Depotverwaltung
Vermittlung von Versicherungs- und Bausparverträgen
Vermögensverwaltung
Verwaltung von Treuhandvermögen
Wertpapierkommissionsgeschäft
Abwicklung von Zahlungsverkehr
Vermittlung von Hypothekendarlehen

Die Erträge aus diesen Dienstleistungen fließen in den Posten Provisionserträge ein.

Erläuterungen zur Bilanz

(12) Restlaufzeitengliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten

Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Andere Forderungen an Kreditinstitute 42.721 32.296
mit einer Restlaufzeit von
bis zu drei Monaten 24.733 15.716
mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr 10.200 10.809
mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren 6.788 5.232
mehr als fünf Jahren 1.000 538
Forderungen an Kunden 206017 197210
mit unbestimmter Laufzeit 17.933 17.589
mit einer Restlaufzeit von
bis zu drei Monaten 25.131 25.154
mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr 21.203 23.699
mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren 61.470 56.571
mehr als fünf Jahren 80.281 74.198
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 56.417 54.319
mit einer Restlaufzeit von
bis zu drei Monaten 14.509 14.750
mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr 7.959 6.803
mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren 18.094 19.416
mehr als fünf Jahren 15.855 13.350
Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 13 16
mit einer Restlaufzeit von
mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr 13 16
Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 55.545 65.474
mit einer Restlaufzeit von
bis zu drei Monaten 20.611 25.414
mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr 14.097 15.328
mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren 9.732 12.632
mehr als fünf Jahren 11.105 12.101
Andere verbriefte Verbindlichkeiten 5.666 4.193
mit einer Restlaufzeit von
bis zu drei Monaten 1.446 367
mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr 4.219 3.825
mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren - 1

Von den in den Verbrieften Verbindlichkeiten Begebenen Schuldverschreibungen von 31.928 Mio. Euro (Vorjahr: 28.646 Mio. Euro) werden 5.779 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2019 fällig.

(13) Zur Deckung von Begebenen Schuldverschreibungen bestimmte Aktiva

Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Forderungen an Kreditinstitute 605 289
Forderungen an Kunden 31.784 28.522
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 3.951 4.970
Gesamt 36.340 33.781

(14) Wertpapiere

Zum 31. Dezember 2018 teilten sich die börsenfähigen Wertpapiere folgendermaßen auf:

Börsennotiert Nicht börsennotiert
Mio. € 31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2017
--- --- --- --- ---
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 28.368 28.251 3.634 3.159
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0 0 56 92
Beteiligungen 1 2 - 0
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.377 2.377 52 -

Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren von 32.002 Mio. Euro (Vorjahr: 31.410 Mio. Euro) werden 4.349 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2019 fällig.

Für Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche börsenfähige Wertpapiere des Anlagebestands wurden Abschreibungen in Höhe von 725 Mio. Euro (Vorjahr: 557 Mio. Euro) aufgrund des gemilderten Niederstwertprinzips, gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB, nicht vorgenommen, da die Wertminderungen nur vorübergehend sind. Weitere Abschreibungen wurden zum 31. Dezember 2018 nicht vorgenommen.

Im Berichtsjahr haben wir wie im Vorjahr keine Erträge aus dem Verkauf von Anleihen des Liquiditätsbestands generiert.

(15) Handelsbestand

Die institutsintern festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben sich im Geschäftsjahr nicht geändert.

Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken hat die Commerzbank Aktiengesellschaft im Berichtsjahr 2018 einen Betrag von 24 Mio. Euro (Vorjahr: 98 Mio. Euro) aus dem Nettoertrag des Handelsbestands zugeführt.

Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Handelsaktiva 32.216 30.820
Derivative Finanzinstrumente 14.967 12.555
Forderungen 2.632 2.501
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 3.450 4.469
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 11.199 11.324
Risikoabschlag Value-at-Risk - 31 - 30
Handelspassiva 20.706 18.649
Derivative Finanzinstrumente 12.936 10.731
Verbindlichkeiten 7.770 7.918

(16) Bewertungseinheiten

Zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen werden Mikro- und Portfoliobewertungseinheiten zur Absicherung der hieraus bestehenden Risiken gebildet, wobei die Durchbuchungsmethode und die Einfrierungsmethode zum Einsatz kommen.

Im Rahmen der Durchbuchungsmethode werden der effektive und der ineffektive Teil der gegenläufigen Wertänderung von Grund- und Sicherungsgeschäft erfolgswirksam erfasst. Diese Methode kommt grundsätzlich für Wertpapiere der Liquiditätsreserve zum Einsatz, für die das allgemeine Zinsänderungsrisiko abgesichert wird. Zinsinduzierte Wertänderungen von Wertpapieren werden durch die Wertänderung der zugehörigen Sicherungsgeschäfte nahezu vollständig ausgeglichen. Die Effektivität der Bewertungseinheiten wird mit der Methode der Regressionsanalyse prospektiv und retrospektiv nachgewiesen. Diese Bewertungseinheiten weisen im Durchschnitt eine Restlaufzeit von dreieinhalb Jahren (Vorjahr: drei Jahren) auf.

Die Portfoliobewertungseinheiten für Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, die durch die Zusammenfassung mit Vermögensgegenständen mit eingebetteten Aktienkursrisiken als Bewertungseinheit vollständig ausgeglichen waren, sind im Geschäftsjahr aufgelöst worden.

Gegenläufige Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft werden bei Anwendung der Einfrierungsmethode nicht erfolgswirksam dargestellt. Für wenige ausgewählte Portfolios der Liquiditätsreserve werden Bewertungseinheiten auf Basis der Einfrierungsmethode gebildet. Hierbei werden zinsinduzierte Wertänderungen der Wertpapiere vollständig abgesichert, nicht-zinsinduzierte Wertänderungen werden erfolgswirksam ausgewiesen. Die Effektivitätsmessung der Absicherung von Zinsrisiken erfolgt grundsätzlich auf Basis einer portfoliobasierten Value-at-Risk-Betrachtung. Die Restlaufzeit dieser Bewertungseinheiten beträgt durchschnittlich sechs Jahre (Vorjahr: fünf Jahre).

Bei den Bewertungseinheiten für eigene Emissionen des Nichthandelsbestands wird die Effektivitätsmessung über einen vereinfachten Test auf Basis einer portfoliobasierten Sensitivitätsanalyse beziehungsweise eines qualitativen Vergleichs der Ausgestaltungsmerkmale von Grund- und Sicherungsgeschäften durchgeführt. Diese Bewertungseinheiten weisen im Durchschnitt eine Restlaufzeit von fünf Jahren (Vorjahr: fünf Jahren) auf.

Die Wertänderungen der Grundgeschäfte, die innerhalb von effektiven Bewertungseinheiten durch gegenläufige Entwicklungen der Sicherungsgeschäfte ausgeglichen werden, entsprechen der Höhe des abgesicherten Risikos. Nachfolgende Tabelle stellt die in Bewertungseinheiten einbezogenen Vermögenswerte und Schulden dar:

Buchwerte Nominalwerte Höhe des abgesicherten Risikos
Mio. € 31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2017 2018 2017
--- --- --- --- --- --- ---
Wertpapiere der Liquiditätsreserve 13.155 11.780 12.978 11.508 - 178 - 229
Emissionen des Nichthandelsbestands 61.883 63.703 62.249 64.122 - 3.385 - 4.263
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden - 101 - 101 - 4 877

(17) Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Verbundene Unternehmen Beteiligungen
Mio. € 31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2017
--- --- --- --- ---
Forderungen an Kreditinstitute 7.153 6.595 0 0
Forderungen an Kunden 10.342 10.068 211 155
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.474 1.133 - 0
Handelsaktiva ohne derivative Finanzinstrumente 97 460 36 30
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 21.966 18.360 2 7
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 3.163 1.664 235 259
Verbriefte Verbindlichkeiten 224 394 - -
Handelspassiva ohne derivative Finanzinstrumente - - 3 0
Nachrangige Verbindlichkeiten 224 947 - -

(18) Treuhandgeschäfte

Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Forderungen an Kreditinstitute 7 7
Forderungen an Kunden 377 396
Sonstiges Treuhandvermögen 1.461 1.701
Treuhandvermögen 1.845 2.104
darunter: Treuhandkredite 384 403
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 8 8
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 377 395
Sonstige Treuhandverbindlichkeiten 1.461 1.701
Treuhandverbindlichkeiten 1.845 2.104
darunter: Treuhandkredite 384 403

(19) Entwicklung des Anlagevermögens

Mio. € Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen Wertpapiere Anlagebestand Beteiligungen Anteile an verbundenen Unternehmen
Restbuchwerte 1.1.2018 1.373 520 16.860 80 5.763
Anschaffungs-/ Herstellungskosten 1.1.2018 2.967 1.756 16.922 120 7.564
Zugänge 447 54 2.724 0 1.421
Abgänge 32 56 3.302 23 1.653
Umbuchungen - 0 0 - 10 - 0
Wechselkursänderungen - 0 3 231 - - 2
Anschaffungs-/ Herstellungskosten 31.12.2018 3.382 1.757 16.575 108 7.329
Abschreibungen kumuliert 1.1.2018 1.594 1.236 62 40 1.801
Abschreibungen des Geschäftsjahres 446 91 2 0 4
Zugänge - - - - -
Abgänge 32 44 1 9 2
Umbuchungen 0 - 0 - 1 -
Wechselkursänderungen - 0 2 - 0 - - 5
Abschreibungen kumuliert 31.12.2018 2.008 1.285 62 32 1.798
Zuschreibungen 0 0 1 1 5
Restbuchwerte 31.12.2018 1.374 472 16.514 77 5.536

Von den Grundstücken und Gebäuden mit einem Gesamtbuchwert von 155 Mio. Euro (Vorjahr: 168 Mio. Euro) entfielen 145 Mio. Euro (Vorjahr: 158 Mio. Euro) auf eigengenutzte Grundstücke und Gebäude. Die in den Sachanlagen enthaltene Betriebs- und Geschäftsausstattung betrug 317 Mio. Euro (Vorjahr: 352 Mio. Euro). Zum 31. Dezember 2018 wurden Entwicklungskosten für selbst geschaffene immaterielle Anlagewerte von 1.152 Mio. Euro (Vorjahr: 1.099 Mio. Euro) aktiviert. Die Commerzbank Aktiengesellschaft betreibt keine Forschung im Rahmen von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen, weshalb keine Kosten in diesem Zusammenhang angefallen sind.

(20) Sonstige Vermögensgegenstände

Die Sonstigen Vermögensgegenstände beliefen sich auf 4.180 Mio. Euro (Vorjahr: 3.790 Mio. Euro). Sie enthielten im Wesentlichen Forderungen aus im Voraus zu erbringende Sicherheitsleistungen bei Termingeschäften von 1.064 Mio. Euro (Vorjahr: 1.168 Mio. Euro), Forderungen an Finanzämter von 881 Mio. Euro (Vorjahr: 840 Mio. Euro), Zinsabgrenzungen aus Nichthandelsderivaten von 326 Mio. Euro (Vorjahr: 308 Mio. Euro), Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen von 503 Mio. Euro (Vorjahr: 227 Mio. Euro), Forderungen aus Ausgleichszahlungen für Börsentermingeschäfte von 269 Mio. Euro (Vorjahr: 153 Mio. Euro) sowie Edelmetalle des Nichthandelsbestands von 26 Mio. Euro (Vorjahr: 23 Mio. Euro).

(21) Nachrangige Vermögensgegenstände

Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Forderungen an Kreditinstitute 48.902 42.565
darunter: nachrangig 239 231
Forderungen an Kunden 206017 197210
darunter: nachrangig 307 283
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 32.002 31.410
a) Geldmarktpapiere 735 20
darunter: nachrangig - -
b) Anleihen und Schuldverschreibungen von anderen Emittenten 31.261 30.699
darunter: nachrangig - -
c) Eigene Schuldverschreibungen 6 690
darunter: nachrangig 6 6
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 62 109
darunter: nachrangig - -
Handelsaktiva 32.216 30.820
darunter: nachrangig 67 72
Gesamt Nachrangige Vermögensgegenstände 620 592

(22) Pensionsgeschäfte

Zum 31. Dezember 2017 betrug der Buchwert der in der Bilanz ausgewiesenen in Pension gegebenen Vermögensgegenstände 6.776 Mio. Euro (Vorjahr: 4.322 Mio. Euro).

(23) Fremdwährungsvolumina

Zum 31. Dezember 2018 lagen 99.821 Mio. Euro (Vorjahr: 101.688 Mio. Euro) auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände, sowie 56.245 Mio. Euro (Vorjahr: 54.536 Mio. Euro) auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten vor.

(24) Sicherheitenübertragung für eigene Verbindlichkeiten

Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 50.491 44.831
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 8.816 5.670
Verbriefte Verbindlichkeiten - 500
Andere Verpflichtungen 5.578 4.331
Gesamt 64.885 55.331

Es sind keine begebene Schuldverschreibungen durch Forderungen besichert, die zwar rechtlich veräußert wurden, aber weiterhin im wirtschaftlichen Eigentum der Commerzbank Aktiengesellschaft stehen (Vorjahr: 600 Mio. Euro).

(25) Sonstige Verbindlichkeiten

Die Sonstigen Verbindlichkeiten von 3.662 Mio. Euro (Vorjahr: 4.306 Mio. Euro) enthielten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Filmfonds von 313 Mio. Euro (Vorjahr: 1.004 Mio. Euro), Verbindlichkeiten aus im Voraus zu erbringenden Sicherheitsleistungen bei Termingeschäften von 39 Mio. Euro (Vorjahr: 902 Mio. Euro), Zinsabgrenzungen aus Nichthandelsderivaten von 268 Mio. Euro (Vorjahr: 266 Mio. Euro) , Verbindlichkeiten gegenüber Steuerbehörden von 199 Mio. Euro (Vorjahr: 208 Mio. Euro) sowie Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführungsverträgen von 9 Mio. Euro (Vorjahr: 24 Mio. Euro).

(26) Rückstellungen

a) Altersversorgungsverpflichtungen

Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Verwendung eines von der Deutschen Bundesbank festgelegten durchschnittlichen Rechnungszinses von zehn Jahren nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf der Grundlage der aktualisierten Heubeck-Richttafeln 2018 G gebildet. Aufgrund der Aktualisierung der Heubeck-Richttafeln ergibt sich im Geschäftsjahr ein einmaliger Rückstellungsaufwand von 49 Mio. Euro.

Zusätzlich ergab sich durch die Integration der IT-Tochter Commerz Systems GmbH und dem damit einhergehenden Übergang von Mitarbeitern, im Geschäftsjahr ein einmaliger Rückstellungsaufwand von 20 Mio. Euro.

Der verwendete Rechnungszins basiert auf Informationen aus den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank zum 31. Dezember 2018. Gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB werden Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Jahreszins von zehn Jahren von 3,21 % (Vorjahr: 3,68 %) statt von sieben Jahren von 2,32 % (Vorjahr: 2,80 %) abgezinst. Zum 31. Dezember 2018 betrug der Unterschiedsbetrag hieraus 934 Mio. Euro (Vorjahr: 820 Mio. Euro) und erhöhte die Ausschüttungsgesperrten Beträge.

Wir gehen von einer erwarteten, allgemeinen Lohn- und Gehaltssteigerung einschließlich eines angenommenen Karrieretrends von 2,50 % per annum (Vorjahr: 2,50 % per annum) aus; für die Rentendynamik legen wir einen Zinssatz von 1,60 % per annum (Vorjahr: 1,60 % per annum) zugrunde. Die Dynamik der Beitragsbemessungsgrenze wird mit 2,00 % per annum (Vorjahr: 2,00 % per annum) angenommen. Der Fehlbetrag wegen nicht bilanzierter Versorgungsverpflichtungen im Sinne von Art. 28 Abs. 2 EGHGB belief sich zum Stichtag auf 12 Mio. Euro (Vorjahr: 6 Mio. Euro).

Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat in Ausübung des Wahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB den im Rahmen der geänderten Bewertung der Pensionen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zum 1. Januar 2010 entstandenen Unterschiedsbetrag anteilig zugeführt, sodass zum Jahresende eine Unterdeckung von 83 Mio. Euro (Vorjahr: 129 Mio. Euro) verblieb.

Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird das Deckungsvermögen zur Sicherung der Verpflichtungen aus Pensionen mit den hierfür gebildeten Rückstellungen verrechnet. Zum 31. Dezember 2018 ergaben sich vor Verrechnung folgende Werte:

Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens 6.492 6.657
Erfüllungsbetrag 6.103 5.616

Gemäß 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird ebenfalls die Wertänderung des Deckungsvermögens mit den Zinseffekten aus der Neubewertung der Pensionsverpflichtung verrechnet. Vor Verrechnung betrug der Aufzinsungsaufwand für gebildete Rückstellungen aus Pensionen 618 Mio. Euro (Vorjahr: 474 Mio. Euro), denen ein Deckungsvermögen zur Sicherung gegenübersteht. Die Aufwendungen aus dem Deckungsvermögen beliefen sich vor Verrechnung auf - 177 Mio. Euro (Vorjahr: Erträge von 166 Mio. Euro).

Die historischen Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betrugen 5.998 Mio. Euro (Vorjahr: 5.662 Mio. Euro). Das Deckungsvermögen ist überwiegend in Spezialfonds angelegt, die insbesondere in festverzinsliche Wertpapiere, Aktien sowie Derivate investieren.

b) Andere Rückstellungen

In den Anderen Rückstellungen sind zum großen Teil Rückstellungen für den Personalbereich sowie für Prozess- und Regressrisiken enthalten. Die Rückstellungen für den Personalbereich betreffen unter anderem Restrukturierungen, Altersteilzeit und Vorruhestand. Für die geplanten Anpassungen von Personalkapazitäten haben wir im Berichtsjahr keine weiteren Rückstellungen für Restrukturierung (Vorjahr: 808 Mio. Euro) gebildet. Das Deckungsvermögen zur Sicherung der Verpflichtungen aus Altersteilzeit von 117 Mio. Euro (Vorjahr: 116 Mio. Euro) wurde mit dem hierfür gebildeten Erfüllungsbetrag von 72 Mio. Euro (Vorjahr: 31 Mio. Euro) verrechnet. Vor Verrechnung betrug der Aufzinsungsaufwand für gebildete Rückstellungen aus Altersteilzeit 4 Mio. Euro (Vorjahr: 2 Mio. Euro), denen ein Deckungsvermögen gegenübersteht. Im aktuellen Berichtsjahr ergab sich vor Verrechnung ein Aufwand von 1 Mio. Euro aus dem Deckungsvermögen (Vorjahr: 0 Mio. Euro). Die historischen Anschaffungskosten des Deckungsvermögens für Altersteilzeit betrugen 114 Mio. Euro (Vorjahr: 113 Mio. Euro).

(27) Nachrangige Verbindlichkeiten

Die Nachrangigen Verbindlichkeiten von 8.526 Mio. Euro (Vorjahr: 9.126 Mio. Euro) dürfen im Fall einer Insolvenz oder einer Liquidation erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden. Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung oder Ansprüche auf Zinszahlungen bestehen solange nicht.

Die Verpflichtungen aus den Teilschuldverschreibungen sind nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die gleichrangig mit allen anderen Nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin befriedigt werden. Die Kündigung der Teilschuldverschreibungen durch den Inhaber ist ausgeschlossen. Es gelten die Bedingungen für nachrangige Verpflichtungen. Eine Umwandlung in Kapital oder in eine andere Schuldform ist vertraglich nicht festgeschrieben.

Im Geschäftsjahr betrug der Zinsaufwand für Nachrangige Verbindlichkeiten 526 Mio. Euro (Vorjahr: 592 Mio. Euro). Zum 31. Dezember 2018 überstiegen folgende Mittelaufnahmen 10 % der Nachrangigen Verbindlichkeiten:

Kennnummer Währung Mio. € Zinssatz

%
Fälligkeit
DE000CB83CE3 EUR 1.175 6,38 22.3.2019
DE000CB83CF0 EUR 1.327 7,75 16.3.2021
DE000CZ40LD5 EUR 1.031 4,00 23.3.2026

(28) Genussrechtskapital

Gemäß den Genussscheinbedingungen ist die Bedienung der Zins- und Rückzahlungsansprüche der Genussrechte insbesondere an das Bilanzergebnis (und nicht an etwaige Dividendenzahlungen) der Bank geknüpft. Im Insolvenzfall sind die Forderungen aus den Genussscheinen gegenüber allen nicht nachrangigen Gläubigern nachrangig, jedoch gegenüber Aktionären vorrangig. Die folgende Tabelle zeigt den Bestand des Genussrechtskapitals zum Ende des Geschäftsjahres 2018:

Kennnummer Währung Mio. € Zinssatz

%
Laufzeitende 31.12.
Inhabergenussschein WKN A0D4TQ9 EUR 50 4,70 2020
Inhabergenussschein WKN A0HGNA3 EUR 30 4,70 2020
Gesamt 80

(29) Eigenkapital

31.12.2018 31.12.2017
Eigenkapital 22.708.434.145,61 22.467.453.605,61
a) Gezeichnetes Kapital 1.679.242.634,00 1.700.742.634,00
Grundkapital 1.252.357.634,00 1.252.357.634,00
Einlagen stiller Gesellschafter 426.885.000,00 448.385.000,00
b) Kapitalrücklage 17.191.685.851,77 17.191.685.851,77
c) Gewinnrücklagen 3.575.025.119,84 3.486.902.859,84
d) Bilanzgewinn 262.480.540,00 88.122.260,00

a) Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Commerzbank Aktiengesellschaft von 1.252.357.634 Euro war zum 31. Dezember 2018 eingeteilt in 1.252.357.634 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien (rechnerischer Wert je Aktie 1,00 Euro).

Zum Bilanzstichtag bestanden eine Stille Einlage der HT1 Funding GmbH von 415.885.000,00 Euro sowie diverse weitere Stille Einlagen in Höhe von 11.000.000,00 Euro. Im Geschäftsjahr wurden Stille Einlagen von 21.500.000,00 Euro zurückgezahlt.

b) Kapitalrücklage

In der Kapitalrücklage werden Agien aus der Ausgabe von Aktien der Commerzbank Aktiengesellschaft ausgewiesen. Daneben werden Zuzahlungen aus der Emission von Wandlungs- und Optionsrechten zum Erwerb von Anteilen der Commerzbank Aktiengesellschaft berücksichtigt. Die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2018 betrug unverändert zum Vorjahr 17.191.685.852 Euro.

c) Gewinnrücklagen

Stand 31.12.2017 3.486.902.859,84
Zuführung zu Gewinnrücklagen 88.122.260,00
darunter: Zuführung aus dem Bilanzgewinn des Vorjahrs 88.122.260,00
Stand 31.12.2018 3.575.025.119,84

Die Gewinnrücklagen der Commerzbank Aktiengesellschaft bestehen aus anderen Gewinnrücklagen.

Den Aktionären wird auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22. Mai 2019 der Vorschlag zum Beschluss vorgelegt, den Bilanzgewinn aus 2018 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,20 Euro je Aktie sowie zur Stärkung der Gewinnrücklagen zu verwenden.

(30) Genehmigtes Kapital

Jahr der Beschlussfassung |

Ursprüngliches Genehmigtes Kapital Verbleibendes Genehmigtes Kapital Befristung Gemäß Satzung
2015 569.253.470 569.253.470 29.4.2020 § 4 Abs. 3
Stand 31.12.2017 569.253.470 569.253.470
Stand 31.12.2018 569.253.470 569.253.470

Die Bedingungen für Kapitalerhöhungen aus Genehmigtem Kapital ergeben sich zum 31. Dezember 2018 aus der Satzung der Commerzbank Aktiengesellschaft, Stand 24. Mai 2016.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 29. April 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um 569.253.470,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015 gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Commerzbank Aktiengesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht in folgenden Fällen auszuschließen:

um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen
um in dem Umfang, in dem es erforderlich ist, Inhabern von durch die Commerzbank Aktiengesellschaft oder durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Commerzbank Aktiengesellschaft (Konzernunternehmen im Sinne von § 18 Abs. 1 AktG) ausgegebenen oder noch auszugebenden Wandlungs- oder Optionsrechten ein Bezugsrecht einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts oder nach Erfüllung einer entsprechenden Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde
um Belegschaftsaktien an Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft und unmittelbarer oder mittelbarer Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Commerzbank Aktiengesellschaft (Konzernunternehmen im Sinne von § 18 Abs. 1 AktG) auszugeben
um das Grundkapital gegen Sacheinlagen zu erhöhen
bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG aufgrund dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien dürfen insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung nicht überschreiten. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen eigenen Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2015 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden. Die Höchstgrenze vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht oder mit Options- oder Wandlungspflicht auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2015 unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Baroder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 20 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Hierauf sind die Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden oder auf die sich Finanzinstrumente mit Wandlungs- oder Optionsrechten oder -pflichten beziehen, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden. Sofern Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen im Sinne von § 18 Abs. 1 AktG gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf der auf sie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals außerdem insgesamt 5 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Hierauf sind die Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen im Sinne von § 18 Abs. 1 AktG ausgegeben oder veräußert werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.

Verbleibendes Genehmigtes Kapital 31.12.2017 Zugang Geschäftsjahr Verbrauch Geschäftsjahr Verfall Geschäftsjahr Verbleibendes Genehmigtes Kapital 31.12.2018
Gesamt 569.253.470 - - - 569.253.470

(31) Bedingtes Kapital

darunter:
Bedingtes Kapital 31.12.2017 Zugang Geschäftsjahr Verbrauch Geschäftsjahr Verfall Geschäftsjahr Bedingtes Kapital 31.12.2018 belegtes Bedingtes Kapital
--- --- --- --- --- --- ---
Gesamt 569.253.470 - - - 569.253.470 -
darunter:
noch verfügbar
--- ---
Gesamt 569.253.470

Das Grundkapital der Gesellschaft ist aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 30. April 2015 um bis zu 569.253.470,00 Euro, eingeteilt in bis zu 569.253.470 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015 gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt wie die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, Wandelgenussrechten, wandelbaren hybriden Schuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen oder Optionsgenussrechten, die von der Commerzbank Aktiengesellschaft oder unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Commerzbank Aktiengesellschaft (Konzernunternehmen im Sinne von § 18 Abs. 1 AktG) auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 30. April 2015 (Ermächtigung 2015) bis zum 29. April 2020 ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder ihre entsprechenden Wandlungs- oder Optionspflichten erfüllen oder die Gesellschaft von einer Ersetzungsbefugnis Gebrauch macht und nicht andere Erfüllungsformen gewählt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung 2015 jeweils zu bestimmenden Options- und Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten beziehungsweise durch Erfüllung entsprechender Wandlungs- oder Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG, auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, festlegen.

Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.

(32) Ausschüttungsgesperrte Beträge

Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Aktivierte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens1 1.152 1.099
Unterschiedsbetrag aus der Aktivierung von Deckungsvermögen zum beizulegenden Zeitwert1 511 1.004
Unterschiedsbetrag zwischen durchschnittlichem Marktzins von 10 und 7 Jahren zur Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen2 934 820
Gesperrter Betrag 2.597 2.923

1 Gemäß § 268 Abs. 8 HGB.

2 Gemäß § 253 Abs. 6 HGB.

(33) Bedeutende Stimmrechtsanteile

Der Commerzbank Aktiengesellschaft sind zum 31. Dezember 2018 folgende Stimmrechtsmitteilungen zugegangen:

Meldepflichtiger Ort Gesamt %1 Meldung vom
Bundesrepublik Deutschland Berlin 15,60 4.6.2013
BlackRock Inc. Wilmington, Delaware, USA 4,99 30.5.2018
Cerberus Capital Management, L.P. New York, USA 5,01 26.7.2017

1 Direkt und indirekt gehaltene Stimmrechtsanteile.

(34) Eigene Aktien

Die Hauptversammlung hat die Commerzbank Aktiengesellschaft am 30. April 2015 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG ermächtigt, zum Zweck des Wertpapierhandels Eigene Aktien zu erwerben und zu veräußern. Diese Ermächtigung gilt bis zum 29. April 2020. Der Bestand der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien darf am Ende eines jeden Tages 5 % des Grundkapitals der Commerzbank Aktiengesellschaft nicht übersteigen. Zusammen mit den aus anderen Gründen erworbenen Eigenen Aktien, die sich im Besitz der Commerzbank Aktiengesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Commerzbank Aktiengesellschaft übersteigen. Der niedrigste Preis, zu dem jeweils eine Eigene Aktie erworben werden darf, darf den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der Commerzbank-Aktie im Xetra-Handel beziehungsweise in einem dem Xetra-Handel vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den drei dem jeweiligen Tag des Erwerbs vorangehenden Börsentagen um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Der höchste Preis, zu dem jeweils eine Eigene Aktie erworben werden darf, darf diesen Wert um nicht mehr als 10 % überschreiten (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten).

Im Berichtsjahr wurden keine Eigenen Aktien erworben und zum Stichtag waren keine Eigenen Aktien im Eigentum der Commerzbank Aktiengesellschaft. Von der Kundschaft wurden 2.625.660 Stück verpfändet (Vorjahr: 3.024.763 Stück).

Die Bank hat sich gegenüber dem Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung, vertreten durch die Bundesrepublik Deutschland -Finanzagentur GmbH (Deutsche Finanzagentur), verpflichtet, keine Aktien oder sonstigen Bestandteile der haftenden Eigenmittel der Bank (außer im Rahmen des § 71 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4 (Einkaufskommission) oder Nr. 7 AktG) selbst oder durch verbundene Unternehmen zurückzukaufen.

Sonstige Erläuterungen

(35) Außerbilanzielle Transaktionen

a) Eventualverbindlichkeiten

Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 1 1
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen1 37.615 34.273
Sonstige Bürgschaften 30.434 26.833
Akkreditive 4.244 5.061
Kreditbürgschaften 2.938 2.379
Gesamt 37.616 34.274

1 Siehe auch Patronatserklärungen Angabe 35 d).

Bei den Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen handelt es sich im Wesentlichen um originäres Bankgeschäft mit Kunden, aus dem Provisionserträge erzielt werden. Das Risiko für die Commerzbank Aktiengesellschaft besteht in einer Inanspruchnahme aus den vertraglichen Verpflichtungen aufgrund einer Bonitätsverschlechterung des Schuldners. Den Bonitätsrisiken wird bilanziell durch die Bildung von Rückstellungen Rechnung getragen. Die Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme aus Eventualverbindlichkeiten erfolgt auf Basis der Parameter der Kreditrisikosteuerung. Diese entsprechen der EU-Verordnung Nr. 575/2013 zur Umsetzung bankaufsichtlicher Regelungen des Basel-3-Regelwerks auf europäischer Ebene.

b) Andere Verpflichtungen

Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Unwiderrufliche Kreditzusagen 73.466 75.096
Buchkredite an Kunden 70.660 72.626
Buchkredite an Kreditinstitute 1.281 1.201
Avalkredite und Akkreditive 1.525 1.269

Unwiderrufliche Kreditzusagen sind Teil des Kreditgeschäfts der Commerzbank Aktiengesellschaft und werden unterhalb der Bilanz ausgewiesen. Risiken können sich aus der Verschlechterung der Bonität des Kunden ergeben, für die eine entsprechende Rückstellung in der Bilanz gebildet wird.

Die Commerzbank Aktiengesellschaft verbrieft über Zweckgesellschaften sowohl bankeigene Forderungen als auch Forderungsportfolios von und für Kunden. Die Transaktionen dienen unter anderem der Liquiditätsbeschaffung oder der Erweiterung der Refinanzierungsmöglichkeiten für den Kunden oder die Commerzbank Aktiengesellschaft.

Die für solche Verbriefungsgesellschaften gestellten Liquiditätsfazilitäten/Back-up-Linien sind ebenfalls unter den Unwiderruflichen Kreditzusagen ausgewiesen. Zu einer Inanspruchnahme der Liquiditäts-/Backup-Linien kann es kommen, wenn die Risiken aus den zugrunde liegenden Finanzinstrumenten steigen oder die Verbriefungswertpapiere nicht planmäßig am Markt platziert werden können.

c) Wertpapierleihgeschäfte

Die Commerzbank Aktiengesellschaft tätigt Wertpapierleihgeschäfte mit dem Ziel, die Lieferfähigkeit des Wertpapierhandels sicherzustellen sowie bestehende Handelspositionen gegen Gebühr zu verleihen. Dabei werden die entliehenen Wertpapiere in der Bilanz nicht ausgewiesen, da das wirtschaftliche Eigentum aufgrund der Ausgestaltung der Geschäfte beim Verleiher verbleibt. Verliehene Wertpapiere werden entsprechend weiterhin bilanziert. Vorteile ergeben sich für die Commerzbank Aktiengesellschaft aus den Zusatzerträgen der verliehenen Wertpapiere. Zum Bilanzstichtag waren Wertpapiere mit einem beizulegenden Zeitwert von 7.260 Mio. Euro (Vorjahr: 5.591 Mio. Euro) verliehen, der beizulegende Zeitwert entliehener Wertpapiere betrug 16.975 Mio. Euro (Vorjahr: 23.173 Mio. Euro).

Im Rahmen dieser Wertpapierleihgeschäfte bestanden Sicherheiten für verliehene Wertpapiere von 7.105 Mio. Euro (Vorjahr: 5.506 Mio. Euro) und für entliehene Wertpapiere von 13.342 Mio. Euro (Vorjahr: 18.982 Mio. Euro).

d) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Im Rahmen von Operating-Leasing-Verträgen, bei denen die Commerzbank Aktiengesellschaft als Leasingnehmer auftritt, verbleibt das wirtschaftliche Eigentum beim Leasinggeber, sodass das Leasingobjekt nicht in der Bilanz der Commerzbank Aktiengesellschaft ausgewiesen wird. Die Verpflichtungen der Commerzbank Aktiengesellschaft aus Operating Leasing betreffen im Wesentlichen Gebäude und Geschäftsausstattung. Die bestehenden Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen betrugen am 31. Dezember 2018 insgesamt 2.362 Mio. Euro (Vorjahr: 2.794 Mio. Euro); hieraus resultieren gegenüber verbundenen Unternehmen 96 Mio. Euro (Vorjahr: 112 Mio. Euro).

Einzahlungsverpflichtungen für Aktien, GmbH-Anteile und sonstige Anteile beliefen sich am Stichtag auf 0 Mio. Euro (Vorjahr: 32 Mio. Euro).

Gemäß § 5 Abs. 10 des Statuts für den Einlagensicherungsfonds haben wir uns verpflichtet, den Bundesverband deutscher Banken e. V. von etwaigen Verlusten freizustellen, die durch Maßnahmen zugunsten von in unserem Mehrheitsbesitz stehenden Kreditinstituten anfallen.

In den Sonstigen finanziellen Verpflichtungen ist die unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung enthalten, die nach Stattgabe des Antrags der Bank auf Leistung einer Besicherung zur teilweisen Begleichung des Beitrags der europäischen Bankenabgabe vom Single Resolution Board (SRB) gewährt wurde.

Für Verpflichtungen an Terminbörsen und bei Clearingstellen wurden Wertpapiere mit einem Buchwert von 9.083 Mio. Euro (Vorjahr: 7.830 Mio. Euro) als Sicherheit hinterlegt.

Die Deutsche Bundesbank hat die Commerzbank mit Schreiben vom 18. Juli 2017 anhand eines Erhebungsbogens um Bewertung der finanziellen Auswirkungen bei Anwendung des BMF-Schreibens gebeten. Auf der Basis der durchgeführten Analysen mit Cum-Cum-Geschäften hat die Bank per Ende 2017 vorsorglich Rückstellungen von 12 Mio. Euro für gegebenenfalls eigene zurückzuerstattende Kapitalertragsteuer gebildet.

Im Hinblick auf Cum-Cum-Wertpapierleihegeschäfte sieht sich die Commerzbank Ersatzansprüchen Dritter aufgrund aberkannter Anrechnungsansprüche ausgesetzt, wobei in einem Fall zunächst Klage erhoben wurde. Diese wurde zwischenzeitlich zurückgenommen. Die Erfolgsaussichten solcher Ansprüche schätzt die Commerzbank auf Basis der durchgeführten Analysen als eher unwahrscheinlich ein, sie sind aber nicht ausgeschlossen. In diesen Fällen könnten sich auf Basis unserer Schätzungen finanzielle Auswirkungen im höheren zweistelligen Millionenbereich inklusive Nachzahlungszinsen ergeben.

Für die weiteren Cum-Cum-relevanten Geschäfte kommt die Commerzbank zu dem Ergebnis, dass für die entsprechenden Geschäfte keine unangemessenen rechtlichen Gestaltungen gemäß § 42 AO vorliegen. Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass sich im Rahmen der weiteren Entwicklung, zum Beispiel aus der Bewertung durch die Finanzbehörden und der Finanz-/Zivilgerichte, eine anderslautende Einschätzung ergeben könnte.

Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat sich gegenüber der polnischen Aufsicht (Polish Financial Supervision Authority) verpflichtet, ihre verbundenen Unternehmen mBank S. A., Warschau, und mBank Hipoteczny S. A., Warschau, derart mit Liquidität und Kapital auszustatten, dass diese jederzeit ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen können.

Für die nachfolgend aufgeführten in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen trägt die Commerzbank Aktiengesellschaft, abgesehen von politischen Risiken, dafür Sorge, dass diese ihre vertraglichen Verbindlichkeiten erfüllen (Patronatserklärung).

Name Sitz
comdirect bank Aktiengesellschaft Quickborn
Commerzbank (Eurasija) AO Moskau
Commerzbank Brasil S.A. - Banco Múltiplo São Paulo
Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH Frankfurt am Main
Commerzbank Finance & Covered Bond S.A. Luxemburg
CommerzTrust GmbH Frankfurt am Main
Commerz Markets LLC New York
LSF Loan Solutions Frankfurt GmbH Eschborn

(36) Termingeschäfte

In der Commerzbank Aktiengesellschaft teilten sich zum 31. Dezember 2018 die Termingeschäfte folgendermaßen auf:

Mio. € Nominalwerte Beizulegender Zeitwert
positiv negativ
--- --- --- ---
Fremdwährungsabhängige Termingeschäfte
OTC-Produkte 560.314 7.402 8.561
Devisenkassa und Devisentermingeschäfte 312.802 669 691
Zins-/Währungsswaps 224.648 6.263 7.425
Devisenoptionen - Käufe 8.980 454 -
Devisenoptionen - Verkäufe 11.741 - 426
Sonstige Devisenkontrakte 2.143 16 19
Börsengehandelte Produkte 1.296 - -
Devisenfutures 1.150 - -
Devisenoptionen 146 - -
Gesamt 561.610 7.402 8.561
darunter: Handelsbestand 1.034.084 7.234 8.159
Zinsabhängige Termingeschäfte
OTC-Produkte 3.611.313 81.208 80.043
Forward Rate Agreements 819.733 73 79
Zinsswaps 2.528.245 78.555 76.920
Zinsoptionen - Käufe 30.102 2.579 -
Zinsoptionen - Verkäufe 27.076 - 3.027
Sonstige Zinskontrakte 206.157 1 17
Börsengehandelte Produkte 129.687 1 1
Zinsfutures 129.678 1 1
Zinsoptionen 9 - -
Gesamt 3.741.000 81.209 80.044
darunter: Handelsbestand 6.195.711 79.596 78.290
Sonstige Termingeschäfte
OTC-Produkte 89.757 3.990 2.795
Strukturierte Aktien- und Indexprodukte 49.693 1.074 21
Aktienoptionen - Käufe 5.283 1.136 -
Aktienoptionen - Verkäufe 5.667 - 1.275
Kreditderivate 23.901 512 923
Edelmetallgeschäfte 5.136 1.273 576
Sonstige Geschäfte 77 - 5 -
Börsengehandelte Produkte 55.480 1.603 3.180
Aktienfutures 7.715 50 36
Aktienoptionen 43.604 1.558 3.126
Sonstige Futures 3.201 1 2
Sonstige Optionen 960 - 6 16
Gesamt 145.237 5.593 5.975
darunter: Handelsbestand 121.336 5.081 5.052
Summe aller schwebenden Termingeschäfte
OTC-Produkte 4.261.384 92.600 91.399
Börsengehandelte Produkte 186.463 1.604 3.181
Gesamt 4.447.847 94.204 94.580
Nettoausweis 17.526 15.742
darunter: Handelsbestand 14.967 12.936

Der Gesamteffekt der Saldierung aus aktivisch und passivisch ausgewiesenen Termingeschäften betrug zum 31. Dezember 2018 87.074 Mio. Euro (Vorjahr: 95.850 Mio. Euro). Auf der Aktivseite waren davon die positiven Marktwerte mit 76.678 Mio. Euro (Vorjahr: 86.199 Mio. Euro), die Forderungen an Kreditinstitute mit 7.688 Mio. Euro (Vorjahr: 7.108 Mio. Euro) und die Sonstigen Vermögensgegenstände mit 2.707 Mio. Euro (Vorjahr: 2.544 Mio. Euro) betroffen. Auf der Passivseite wurden negative Marktwerte von 78.838 Mio. Euro (Vorjahr: 87.137 Mio. Euro), Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 3.669 Mio. Euro (Vorjahr: 4.932 Mio. Euro) und Sonstige Verbindlichkeiten von 4.567 Mio. Euro (Vorjahr: 3.781 Mio. Euro) saldiert.

Für derivative Finanzinstrumente des Nichthandelsbestands wurde eine Drohverlustrückstellung gemäß § 249 Abs. 1 HGB von 241 Mio. Euro (Vorjahr: 687 Mio. Euro) gebildet.

(37) Mitarbeiter

In den Zahlen der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft sind Vollzeit- und Teilzeitkräfte enthalten, jedoch keine Auszubildenden.

2018 2017
Gesamt männlich weiblich Gesamt männlich weiblich
--- --- --- --- --- --- ---
Mitarbeiter 32.584 16.279 16.305 33.306 16.573 16.733
in Deutschland 29.528 14.351 15.177 30.332 14.741 15.591
außerhalb Deutschlands 3.056 1.928 1.128 2.974 1.832 1.142

(38) Bezüge und Kredite der Organe

Eine detaillierte Beschreibung der Grundzüge des Vergütungssystems und eine individualisierte Darstellung der Bezüge für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats ist im Vergütungsbericht (Seiten 7 ff.) wiedergegeben.

Die Verzinsung sowie die Besicherung der Kredite an Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats erfolgt zu marktüblichen Bedingungen. Soweit erforderlich, werden die Kredite mit Grundschulden oder Pfandrechten besichert. Im Berichtsjahr wurden an Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat keine Vorschüsse gewährt. Außerdem standen diese Personen in keinem materiellen Haftungsverhältnis mit den Gesellschaften des Commerzbank-Konzerns.

Am 31. Dezember 2018 betrugen die Forderungen gegenüber den Mitgliedern des Vorstands 3.494 Tsd. Euro (Vorjahr: 3.129 Tsd. Euro) sowie gegenüber den Mitgliedern des Aufsichtsrats 1.578 Tsd. Euro (Vorjahr: 3.560 Tsd. Euro). Im Geschäftsjahr sind Tilgungen von den Mitgliedern des Vorstands in Höhe von 308 Tsd. Euro und von den Mitgliedern des Aufsichtsrats in Höhe von 34 Tsd. Euro erfolgt.

Ohne Berücksichtigung der in der Berechnung der Pensionsverpflichtungen enthaltenen zinsbereinigten Veränderung des Barwertes der Pensionsanwartschaften der Mitglieder des Vorstands beliefen sich die Gesamtbezüge gemäß § 285 Nr. 9a HGB für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats auf:

Tsd. € 31.12.2018 31.12.2017
Vorstand1 7.459 8.467
Aufsichtsrat 3.174 2.936
Gesamt 10.633 11.403

1 Vorjahr geändert, siehe Vergütungsbericht Seite 16.

Für Mitglieder des Vorstands und ehemalige Mitglieder des Vorstands oder deren Hinterbliebene sieht die Bank eine Altersversorgung vor, deren zur Absicherung dienende Vermögenswerte insgesamt im Wege eines Contractual Trust Arrangements auf den Commerzbank Pensions-Trust e. V. übertragen wurden.

Zum 31. Dezember 2018 betrug der Barwert der Pensionsanwartschaften für im Geschäftsjahr aktive Mitglieder des Vorstands 20.393 Tsd. Euro (Vorjahr: 15.976 Tsd. Euro). Die Bezüge der ehemaligen Mitglieder des Vorstands der Commerzbank Aktiengesellschaft und ihrer Hinterbliebenen betrugen im Geschäftsjahr 8.993 Tsd. Euro (Vorjahr: 10.043 Tsd. Euro). Die Pensionsverpflichtungen für diese Personengruppe beliefen sich auf 89.805 Tsd. Euro (Vorjahr: 83.617 Tsd. Euro). Die Bezüge der ehemaligen Mitglieder des Vorstands aus verschmolzenen Unternehmen sowie deren Hinterbliebenen lagen bei 11.537 Tsd. Euro (Vorjahr: 11.633 Tsd. Euro). Darüber hinaus bestanden Pensionsverpflichtungen für den selben Personenkreis in Höhe von 136.084 Tsd. Euro (Vorjahr: 137.381 Tsd. Euro). Für alle genannten Pensionsverpflichtungen hat die Commerzbank Aktiengesellschaft Rückstellungen gebildet.

(39) Corporate Governance Kodex

Unsere Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG haben wir abgegeben. Sie ist Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung und im Internet veröffentlicht (www.commerzbank.de).

(40) Investmentfonds

Die angabepflichtigen Fondsanteile werden in der Liquiditätsreserve und im Handelsbestand geführt und zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Angaben zum beizulegenden Zeitwert entsprechen daher dem Buchwert. In Einzelfällen können Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe bestehen. Im Berichtsjahr gab es Ausschüttungen aus den angabepflichtigen Indexfonds von 2 Mio. Euro (Vorjahr: 1 Mio. Euro) sowie aus den angabepflichtigen Mischfonds von 2 Mio. Euro (Vorjahr: 1 Mio. Euro). Die folgende Tabelle zeigt die Werte der Investmentfonds in und außerhalb Deutschlands je Kategorie zum 31. Dezember 2018, an denen die Commerzbank Aktiengesellschaft zu mehr als 10 % beteiligt ist:

Mio. € 31.12.2018 31.12.2017
Indexfonds 329 246
Mischfonds 128 128
Rentenfonds 45 191
Aktienfonds - 24
Gesamt 502 589

(41) Hypothekenpfandbriefe

Die Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht quartalsweise gemäß § 28 PfandBG Angaben zu Hypothekenpfandbriefen, öffentlichen Pfandbriefen und Schiffspfandbriefen auf ihrer Internetseite.

§ 28 (1) Nr. 1 bis Nr. 3 PfandBG |

Mio. €
31.12.2018 31.12.2017
Deckungsrechnung Hypothekenpfandbriefe Nennwert Barwert Risikobarwert1 Nennwert Barwert Risikobarwert1
--- --- --- --- --- --- ---
Zu deckende Verbindlichkeiten 18.239,5 19.113,1 18.276,9 15.423,3 16.412,6 15.687,5
darunter: Pfandbriefumlauf 18.239,5 19.113,1 18.276,9 15.423,3 16.412,6 15.687,5
darunter: Derivate - - - - - -
Deckungswerte 26.335,7 28.660,5 27.234,8 21.835,2 23.915,3 22.745,9
darunter: Deckungsdarlehen 25 21 1,3 27.365,3 25.995,0 21.125,7 23.145,8 21.990,0
darunter: Deckungswerte § 19 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 PfandBG 1.124,4 1.295,2 1.239,8 709,5 769,5 755,9
darunter: Derivate - - - - - -
Risikobarwert nach Zinsstresstest 8.957,9 7.058,4
Abschlag aus Währungsstresstest - -
Überdeckung 8.096,2 9.547,4 8.957,9 6.411,9 7.502,7 7.058,4

1 Risikobarwert inklusive Währungsstresstest.

§ 28 (1) Nr. 2 PfandBG |

Mio. €
31.12.2018 31.12.2017
Hypothekenpfandbriefe im Umlauf mit einer Restlaufzeit von
bis zu sechs Monaten 976,4 1.067,1
mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten 2.499,7 104,3
mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten 40,3 973,9
mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren 1.272,5 2.501,4
mehr als zwei bis zu drei Jahren 803,7 1.287,9
mehr als drei bis zu vier Jahren 1.857,0 793,7
mehr als vier bis zu fünf Jahren 2.763,0 1.357,0
mehr als fünf bis zu zehn Jahren 7.806,0 7.056,0
mehr als zehn Jahren 221,0 282,0
Gesamt 18.239,5 15.423,3
Deckungswerte Hypothekenpfandbriefe mit einer restlichen Zinsbindungsfrist von
bis zu sechs Monaten 951,4 830,5
mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten 770,7 902,0
mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten 1.107,3 1.036,2
mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren 1.159,3 759,7
mehr als zwei bis zu drei Jahren 2.066,1 1.968,2
mehr als drei bis zu vier Jahren 2.590,9 1.884,0
mehr als vier bis zu fünf Jahren 3.026,0 2.262,4
mehr als fünf bis zu zehn Jahren 12.856,1 11.295,4
mehr als zehn Jahren 1.807,7 896,8
Gesamt 26.335,7 21.835,2
§ 28 (1) Nr. 4, 5 und 6 PfandBG: Weitere Deckungswerte |

Mio. €
31.12.2018 31.12.2017
Ausgleichsforderungen gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 PfandBG
Deutschland - -
Gesamt - -
Forderungen gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2 PfandBG
Deutschland - -
darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - -
Gesamt - -
Forderungen gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 3 PfandBG
Belgien - 164,5
Deutschland 505,0 545,0
Italien 448,9 -
Österreich 84,0 -
Tschechische Republik 86,5 -
Gesamt 1.124,4 709,5
Gesamt 1.124,4 709,5
§ 28 (2) Nr. 1 a PfandBG: Größenklassen |

Mio. €
31.12.2018 31.12.2017
Bis zu 0,3 Mio. € 19.698,8 17.157,4
Mehr als 0,3 Mio. € bis zu 1 Mio. € 4.081,7 3.125,5
Mehr als 1 Mio. € bis 10 Mio. € 942,0 706,2
Mehr als 10 Mio. € 488,8 136,7
Gesamt 25.211,3 21.125,7
§ 28 (2) Nr. 1 b und c PfandBG: Hypothekendarlehen nach Objekt- und Nutzungsart

Mio. €
31.12.2018 31.12.2017
Deutschland Gewerblich Wohnwirtschaftlich Gewerblich Wohnwirtschaftlich
--- --- --- --- ---
Eigentumswohnungen - 6.448,0 - 5.306,0
Ein- und Zweifamilienhäuser - 15.130,3 - 12.925,1
Mehrfamilienhäuser - 2.974,4 - 2.659,9
Bürogebäude 379,4 - 49,1 -
Handelsgebäude 220,3 - 141,7 -
Industriegebäude 0,2 - 0,3 -
Sonstige gewerbliche Gebäude 58,6 - 43,6 -
Unfertige, noch nicht ertragsfähige Neubauten - 0,0 - 0,0
Bauplätze - 0,0 - 0,0
Gesamt 658,5 24.552,8 234,6 20.891,1
§ 28 (1) Nr. 10 PfandBG: Fremdwährung |

Mio. €
31.12.2018 31.12.2017
Nettobarwert - -
§ 28 (1) Nr. 9 PfandBG: Zinsstruktur |

%
31.12.2018 31.12.2017
Anteil festverzinslicher Deckungswerte 98,1 99,7
Anteil festverzinslicher Pfandbriefe 99,5 99,2
§ 28 (1) Nr. 8 PfandBG: Überschreitungen |

Mio. €
31.12.2018 31.12.2017
Gesamtbetrag der Forderungen, die die Grenzen nach § 13 Abs. 1 PfandBG überschreiten - -
Gesamtbetrag der Forderungen, die die Grenzen nach § 19 Abs. 1 PfandBG überschreiten - -
§ 28 (1) Nr. 11 PfandBG: Weitere Strukturdaten 31.12.2018 31.12.2017
Volumengewichteter Durchschnitt des Alters der Forderungen (Seasoning) in Jahren 4,7 5,0
Durchschnittlicher gewichteter Beleihungsauslauf in % 52,8 52,6
§ 28 (2) Nr. 2 PfandBG: Rückständige Leistungen Deutschland |

Mio. €
31.12.2018 31.12.2017
Gesamtbetrag der mindestens 90 Tage rückständigen Leistungen - -
Gesamtbetrag der rückständigen Zinsen - -
Gesamtbetrag dieser Forderungen, soweit der jeweilige Rückstand mindestens 5 % der Forderung beträgt - -

Zwangsversteigerungen

Im Jahr 2018 wurden keine Zwangsversteigerungen durchgeführt. Es sind keine Verfahren anhängig.

Übernahme von Grundstücken

Im Jahr 2018 wurden keine Grundstücke zur Verhütung von Verlusten übernommen.

(42) Öffentliche Pfandbriefe

§ 28 (1) Nr. 1 und 3 PfandBG |

Mio. €
31.12.2018 31.12.2017
Deckungsrechnung Öffentliche Pfandbriefe Nennwert Barwert Risikobarwert1 Nennwert Barwert Risikobarwert1
--- --- --- --- --- --- ---
Zu deckende Verbindlichkeiten 8.042,5 10.281,7 11.024,8 9.816,9 12.400,4 13.235,1
darunter: Pfandbriefumlauf 8.042,5 10.281,7 11.024,8 9.816,9 12.400,4 13.235,1
darunter: Derivate - - - - - -
Deckungswerte 9.531,0 11.772,6 12.364,0 10.993,7 13.640,1 14.357,2
darunter: Deckungsdarlehen 1.306,8 1.338,4 1.353,5 180,9 184,2 183,6
darunter: Deckungswerte § 20 Abs. 1 PfandBG 9.442,7 11.660,5 12.244,6 10.903,8 13.524,0 14.232,8
darunter: Deckungswerte § 20 Abs. 2 PfandBG 88,3 112,1 119,4 89,9 116,1 124,4
darunter: Derivate - - - - - -
Risikobarwert nach Zinsstresstest 1.538,6 1.288,7
Abschlag aus Währungsstresstest - 199,4 - 166,6
Überdeckung 1.488,5 1.490,9 1.339,2 1.176,8 1.239,7 1.122,1
§ 28 (1) Nr. 2 PfandBG |

Mio. €
31.12.2018 31.12.2017
Öffentliche Pfandbriefe im Umlauf mit einer Restlaufzeit von
bis zu sechs Monaten 835,0 623,4
mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten 606,7 402,2
mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten 539,7 957,6
mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren 461,0 1.003,9
mehr als zwei bis zu drei Jahren 339,4 859,7
mehr als drei bis zu vier Jahren 420,5 296,0
mehr als vier bis zu fünf Jahren 314,8 370,5
mehr als fünf bis zu zehn Jahren 2.110,3 2.394,8
mehr als zehn Jahren 2.415,2 2.908,8
Gesamt 8.042,5 9.816,9
Deckungswerte öffentliche Pfandbriefe mit einer restlichen Zinsbindungsfrist von
bis zu sechs Monaten 257,2 867,2
mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten 484,9 812,7
mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten 419,6 175,6
mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren 503,3 472,9
mehr als zwei bis zu drei Jahren 464,0 839,1
mehr als drei bis zu vier Jahren 768,0 307,9
mehr als vier bis zu fünf Jahren 475,2 613,3
mehr als fünf bis zu zehn Jahren 2.705,1 2.275,3
mehr als zehn Jahren 3.453,7 4.629,9
Gesamt 9.531,0 10.993,7
§ 28 (1) Nr. 4 und 5 PfandBG: Weitere Deckungswerte |

Mio. €
31.12.2018 31.12.2017
Ausgleichsforderungen im Sinne des § 20 Abs. 2 Nr. 1 PfandBG
Deutschland - -
Gesamt - -
Forderungen im Sinne des § 20 Abs. 2 Nr. 2 PfandBG
Deutschland 88,3 89,9
darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - -
Niederlande - -
darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - -
Gesamt 88,3 89,9
Gesamt 88,3 89,9
§ 28 (3) Nr.1 PfandBG: Größenklassen |

Mio. €
31.12.2018 31.12.2017
Bis zu 10 Mio. € 120,6 133,5
Mehr als 10 Mio. € bis zu 100 Mio. € 1.551,3 1.865,2
Mehr als 100 Mio. € 7.770,8 8.905,1
Gesamt 9.442,7 10.903,8
§ 28 (1) Nr. 10 PfandBG: Fremdwährung |

Mio. €
31.12.2018 31.12.2017
Nettobarwert in schweizer Franken 581,1 852,7
Nettobarwert in britischen Pfund 729,0 514,1
Nettobarwert in US-Dollar 731,3 453,6
§ 28 (1) Nr. 9 PfandBG: Zinsstruktur |

%
31.12.2018 31.12.2017
Anteil festverzinslicher Deckungswerte 69,9 75,9
Anteil festverzinslicher Pfandbriefe 89,2 84,1
§ 28 (1) Nr. 8 PfandBG: Überschreitungen |

Mio. €
31.12.2018 31.12.2017
Gesamtbetrag der Forderungen, die die Grenzen nach § 20 Abs. 2 PfandBG überschreiten - -
§ 28 (3) Nr. 3 PfandBG: Rückständige Leistungen |

Mio. €
31.12.2018 31.12.2017
Gesamtbetrag der mindestens 90 Tage rückständigen Leistungen - -
Gesamtbetrag dieser Forderungen, soweit der jeweilige Rückstand mindestens 5 % der Forderung beträgt - -
§ 28 (3) Nr. 2 PfandBG: Sitz der Schuldner bzw. der gewährleistenden Stellen |

Mio. €
31.12.2018 31.12.2017
Gesamt 9.442,7 10.903,8
davon geschuldet von
Staaten 1.039,6 1.810,8
Deutschland - 204,5
Großbritannien/Nordirland/Britische Kanalinseln/Insel Man 186,8 261,6
Island 93,7 91,7
Italien 44,0 44,2
Kanada 15,0 14,3
Österreich 425,0 632,9
Portugal 275,0 475,0
Tschechische Republik - 86,5
Regionalen Gebietskörperschaften 4.859,9 6.059,6
Deutschland 3.569,4 4.227,4
Frankreich inklusive Monaco 41,4 47,2
Italien 222,7 495,1
Japan 42,0 42,0
Kanada 62,3 59,5
Österreich - 60,0
Schweiz 676,9 897,3
Spanien 245,1 231,1
Örtlichen Gebietskörperschaften 897,4 1.217,6
Belgien - 30,0
Deutschland 10,4 80,7
Estland 4,1 5,5
Finnland 79,7 84,6
Frankreich inklusive Monaco 20,4 23,3
Großbritannien/Nordirland/Britische Kanalinseln/Insel Man 7,2 7,3
Island 24,0 22,2
Italien 296,5 477,4
Schweiz 101,2 98,1
USA 353,9 388,3
Sonstigen Schuldnern mit Sitz in 593,8 730,2
Deutschland 195,0 274,9
Frankreich inklusive Monaco 361,1 367,4
Schweiz - 50,0
Supranationale Organisationen1 - 2,0
USA 37,6 35,9
Gesamt 7.390,6 9.818,2
davon gewährleistet von
Staaten 1.332,4 206,5
Deutschland 1.265,5 206,5
davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern 1.239,9 180,9
Finnland 66,9 -
davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern 66,9 -
Regionalen Gebietskörperschaften 109,9 145,3
Deutschland - -
Belgien 109,9 145,3
Örtlichen Gebietskörperschaften - -
Deutschland - -
Sonstigen Schuldnern 609,8 733,8
Deutschland 609,8 733,8
Gesamt 2.052,1 1.085,6
Weitere Deckungswerte § 20 Abs. 2 PfandBG 88,3 89,9
Gesamt 9.531,0 10.993,7

1 Deckungswerte gegenüber europäischen Institutionen.

(43) Schiffspfandbriefe

Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat mit Wirkung zum 31. Mai 2017 die Erlaubnis zum Betreiben des Schiffspfandbriefgeschäfts zurückgegeben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat eine Ausnahme von der nach § 26 Abs. 1 Nr. 4 Pfandbriefgesetz vorgeschriebenen Begrenzung für weitere Deckungswerte ab 1. Juni 2017 gestattet. Die begebenen Schiffspfandbriefe sind vollständig durch weitere Deckungswerte besichert, die die Voraussetzungen zur Deckung von Öffentlichen Pfandbriefen und - soweit sie die Begrenzung des Pfandbriefgesetzes für weitere Deckungswerte übersteigen - zusätzliche von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht festgelegte Bonitätskriterien erfüllen.

§ 28 (1) Nr. 1 und 3 PfandBG |

Mio. €
31.12.2018 31.12.2017
Deckungsrechnung Schiffspfandbriefe Nennwert Barwert Risikobarwert Nennwert Barwert Risikobarwert
--- --- --- --- --- --- ---
Zu deckende Verbindlichkeiten 417,5 471,3 458,5 460,9 536,2 555,9
darunter: Pfandbriefumlauf 417,5 471,3 458,5 460,9 536,2 555,9
darunter: Derivate1 - - - - - -
Deckungswerte 473,0 501,0 486,1 573,7 587,8 599,2
darunter: Deckungsdarlehen - - - - - -
darunter: Deckungswerte § 26 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 PfandBG 473,0 501,0 486,1 573,7 587,8 599,2
darunter: Derivate1 - - - - - -
Risikobarwert nach Zinsstresstest - 43,3
Abschlag aus Währungsstresstest - -
Überdeckung 55,5 29,7 27,6 112,8 51,6 43,3

1 Ausschließlich zur Absicherung von Währungsrisiken.

§ 28 (1) Nr. 2 PfandBG |

Mio. €
31.12.2018 31.12.2017
Schiffspfandbriefe im Umlauf mit einer Restlaufzeit von
bis zu sechs Monaten 45,0 18,0
mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten 35,0 -
mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten 25,0 45,0
mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren 102,0 35,0
mehr als zwei bis zu drei Jahren 71,5 137,0
mehr als drei bis zu vier Jahren 60,0 71,5
mehr als vier bis zu fünf Jahren 10,0 70,2
mehr als fünf bis zu zehn Jahren 69,0 79,0
mehr als zehn Jahren - 5,3
Gesamt 417,5 460,9
Deckungswerte Schiffspfandbriefe mit einer restlichen Zinsbindungsfrist von
bis zu sechs Monaten - -
mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten 50,0 300,7
mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten 140,0 -
mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren - 50,0
mehr als zwei bis zu drei Jahren 70,0 50,0
mehr als drei bis zu vier Jahren 173,0 -
mehr als vier bis zu fünf Jahren - 173,0
mehr als fünf bis zu zehn Jahren - -
mehr als zehn Jahren 40,0 -
Gesamt 473,0 573,7
§ 28 (1) Nr. 4, 5 und 6 PfandBG: Weitere Deckungswerte |

Mio. €
31.12.2018 31.12.2017
Deutschland
Ausgleichsforderungen gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 2 PfandBG - -
Forderungen gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 3 PfandBG - 75,0
darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - -
Forderungen gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 4 PfandBG1 433,0 498,7
Forderungen aus Derivaten zur Absicherung von Währungsrisiken (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 PfandBG) - -
Portugal
Ausgleichsforderungen gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 2 PfandBG - -
Forderungen gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 3 PfandBG 40,0 -
darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - -
Forderungen gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 4 PfandBG1 - -
Gesamt 473,0 573,7

1 Die Commerzbank AG hat mit Wirkung zum 31. Mai 2017 die Erlaubnis zum Betreiben des Schiffspfandbriefsgeschäfts zurückgegeben. In diesem Zusammenhang hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Ausnahme von der Begrenzung des § 26 Abs. 1 Nr. 4 Pfandbriefgesetz für weitere Deckungswerte ab 1. Juni 2017 zugelassen.

§ 28 (4) Nr. 1 a: Größenklassen |

Mio. €
31.12.20181 31.12.2017
Bis zu 0,5 Mio. € - -
Mehr als 0,5 Mio. € bis zu 5 Mio. € - -
Mehr als 5 Mio. € - -
Gesamt - -

1 Die Commerzbank AG hat mit Wirkung zum 31. Mai 2017 die Erlaubnis zum Betreiben des Schiffspfandbriefsgeschäfts zurückgegeben. In diesem Zusammenhang hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Ausnahme von der Begrenzung des § 26 Abs. 1 Nr. 4 Pfandbriefgesetz für weitere Deckungswerte ab 1. Juni 2017 zugelassen.

§ 28 (4) Nr. 1 b PfandBG: Registerland der beliehenen Schiffe und Schiffsbauwerke |

Mio. €
31.12.20181 31.12.2017
Seeschiffe - -
Binnenschiffe - -
Gesamt - -

1 Die Commerzbank AG hat mit Wirkung zum 31. Mai 2017 die Erlaubnis zum Betreiben des Schiffspfandbriefsgeschäfts zurückgegeben. In diesem Zusammenhang hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Ausnahme von der Begrenzung des § 26 Abs. 1 Nr. 4 Pfandbriefgesetz für weitere Deckungswerte ab 1. Juni 2017 zugelassen.

§ 28 (1) Nr. 10 PfandBG: Fremdwährung |

Mio. €
31.12.2018 31.12.2017
Nettobarwert in schweizer Franken - -
Nettobarwert in japanischen Yen - -
Nettobarwert in US-Dollar - -
Gesamt - -
§ 28 (1) Nr. 9 PfandBG: Zinsstruktur |

%
31.12.2018 31.12.2017
Anteil festverzinslicher Deckungswerte 84,1 86,9
Anteil festverzinslicher Pfandbriefe 97,6 97,2
§ 28 (1) Nr. 8 PfandBG: Überschreitungen |

Mio. €
31.12.2018 31.12.2017
Gesamtbetrag der Forderungen, die die Grenzen nach § 26 Abs. 1 PfandBG überschreiten1 - -

1 Die Commerzbank AG hat mit Wirkung zum 31. Mai 2017 die Erlaubnis zum Betreiben des Schiffspfandbriefsgeschäfts zurückgegeben. In diesem Zusammenhang hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Ausnahme von der Begrenzung des § 26 Abs. 1 Nr. 4 Pfandbriefgesetz für weitere Deckungswerte ab 1. Juni 2017 zugelassen.

Zwangsversteigerungen

Im Jahr 2018 wurden keine Zwangsversteigerungen durchgeführt. Es sind keine Verfahren anhängig.

Übernahmen von Schiffen oder Schiffsbauwerken

Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat wie im Vorjahr kein Schiff zur Verhütung von Verlusten übernommen.

Rückständige Leistungen

Der Nennwert der zur Deckung von Schiffspfandbriefen verwendeten Darlehensforderungen betrug 0 Mio. Euro; infolgedessen gab es auch keine rückständigen Leistungen.

Im Vorjahr betrug der Nennwert der zur Deckung von Schiffspfandbriefen verwendeten Darlehensforderungen ebenfalls 0 Mio. Euro infolgedessen gab es auch im Vorjahr keine rückständigen Leistungen.

(44) Anteilsbesitz

Die nachstehenden Angaben nehmen wir gemäß § 271 Abs. 1 und § 285 Nr. 11, 11 a und 11 b HGB vor. Fußnoten und Anmerkungen zu nachfolgenden Tabellen sind am Ende dieser Angabe zusammengefasst.

a) Beteiligungen

Name Sitz Kapitalanteil

%
Währung Eigenkapital*Tsd. Jahresergebnis*Tsd.
ABORONUM Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 56 3
AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH Frankfurt am Main, Deutschland 31,6 EUR 234.632 4.100
Asekum Sp. z o.o. Warszawa, Polen 100,0 PLN 0 0
ASTUTIA Beteiligungsgesellschaft mbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 3.825 - a)
Atlas Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 269.364 - a)
AVENTIMOLA Beteiligungsgesellschaft mbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 24 236
BDH Development Sp. z o.o. Lodz, Polen 100,0 PLN 90.557 - 1.416
Bridge Re Limited Hamilton, Bermuda 100,0 USD 620 - 60
CBG Commerz Beteiligungsgesellschaft Holding mbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 2.137 - a)
CBG Commerz Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 0 0
CBG Commerz Beteiligungskapital GmbH & Co. KG Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 15.097 17.747
CERI International Sp. z o.o. Lodz, Polen 100,0 PLN 50.878 15.599
Coba Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 26 - a)
comdirect bank Aktiengesellschaft Quickborn, Deutschland 82,3 EUR 567.340 71.544
Commerz (East Asia) Limited Hong Kong, Hongkong 100,0 EUR 4.633 - 211
Commerz Bankenholding Nova GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 982.707 - a)
Commerz Business Consulting GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 164 - a)
Commerz Direktservice GmbH Duisburg, Deutschland 100,0 EUR 1.205 - a)
Commerz Funds Solutions S.A. Luxembourg, Luxemburg 100,0 EUR 12.368 5.418
Commerz Grundbesitz Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Frankfurt am Main, Deutschland 90,0 EUR 14.500 772
Commerz Markets LLC Wilmington, Delaware, USA 100,0 USD 203.876 10.019
Commerz Pearl Limited London, Großbritannien 100,0 GBP 20 - 2
Commerz Real AG Wiesbaden, Deutschland 100,0 EUR 408.394 - a)
Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 151 - a)
Commerz Real Investmentgesellschaft mbH Wiesbaden, Deutschland 100,0 EUR 21.958 - a)
Commerz Real Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 5.000 - a)
Commerz Real Mobilienleasing GmbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 5.385 - a)
Commerz Real Verwaltung und Treuhand GmbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 26 - a)
Commerz Securities Hong Kong Limited Hong Kong, Hongkong 100,0 EUR 1.115 - 84
Commerz Service-Center Intensive GmbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 435 - a)
Commerz Services Holding GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 15.979 - a)
Commerz Unternehmensbeteiligungs-Aktiengesellschaft Frankfurt am Main, Deutschland 40,0 EUR 87.170 9.900
Commerzbank (Eurasija) AO Moskau, Rußland 100,0 RUB 10.811.457 1.347.035
Commerzbank Brasil S.A. - Banco Múltiplo São Paulo, Brasilien 100,0 BRL 239.120 - 11.135
Commerzbank Finance & Covered Bond S.A. Luxembourg, Luxemburg 100,0 EUR 2.131.063 - 83.644
Commerzbank Finance 3 S.ä r.l. Luxembourg, Luxemburg 100,0 EUR 752 - 20
Commerzbank Finance BV Amsterdam-Zuidoost, Niederlande 100,0 EUR 1.127 - 77
Commerzbank Finance Limited London, Großbritannien 100,0 GBP 343964 81.838
Commerzbank Holdings (UK) Limited London, Großbritannien 100,0 GBP 15.889 154
Commerzbank Holdings France Paris, Frankreich 100,0 EUR 40.523 - 1.608
Commerzbank Immobilien- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 462597 - a)
Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 732.578 - a)
Commerzbank Leasing 6 S.à r.l. Luxembourg, Luxemburg 100,0 GBP 95 - 2
Commerzbank Leasing December (1) Limited London, Großbritannien 100,0 GBP 317 - 2
Commerzbank Leasing December (3) Limited London, Großbritannien 100,0 GBP - 34 300
Commerzbank Leasing Holdings Limited London, Großbritannien 100,0 GBP 1.197 47
Commerzbank Leasing Limited London, Großbritannien 100,0 GBP 23 3
Commerzbank Leasing March (3) Limited London, Großbritannien 100,0 GBP - 3 17
Commerzbank Leasing September (5) Limited London, Großbritannien 100,0 GBP - 22 49
Commerzbank U.S. Finance, Inc. Wilmington, Delaware, USA 100,0 USD 341 11
Commerzbank Zrt. Budapest, Ungarn 100,0 HUF 27.296.000 561.000
CommerzFactoring GmbH Mainz, Deutschland 50,1 EUR 1.099 - a)
CommerzVentures Beteiligungs GmbH & Co. KG Frankfurt am Main, Deutschland 99,5 EUR 32.560 - 27
CommerzVentures GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 35.420 - 1.964
ComTS Finance GmbH Halle (Saale), Deutschland 100,0 EUR 1.550 - a)
ComTS Logistics GmbH Magdeburg, Deutschland 100,0 EUR 1.550 - a)
ComTS Mitte GmbH Erfurt, Deutschland 100,0 EUR 2.714 - a)
ComTS Nord GmbH Magdeburg, Deutschland 100,0 EUR 1.492 - a)
ComTS Ost GmbH Halle (Saale), Deutschland 100,0 EUR 1.550 - a)
ComTS Rhein-Ruhr GmbH Duisburg, Deutschland 100,0 EUR 1.050 - 1) a)
ComTS West GmbH Hamm, Deutschland 100,0 EUR 1.256 - a)
CR Hotel Target Pty Ltd Sydney, NSW, Australien 50,0 AUD 25.326 - 3.804
Delphi I LLC Wilmington, Delaware, USA 33,3 EUR 434.402 - 119.230
Dr. Gubelt Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Wuppertal KG Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR - 1.009 306
Dresdner Capital LLC I Wilmington, Delaware, USA 100,0 USD 1.831 42
Dresdner Capital LLC IV Wilmington, Delaware, USA 100,0 JPY 18.528 - 43
Dresdner Kleinwort Luminary Inc. Wilmington, Delaware, USA 100,0 USD 101.477 - 82.785
Dresdner Lateinamerika Aktiengesellschaft Hamburg, Deutschland 100,0 EUR 32.109 - a)
DSB Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 25 - a)
DTE Energy Center, LLC Wilmington, Delaware, USA 50,0 USD 68.686 10.478
Entertainment Asset Holdings C.V. Amsterdam-Zuidoost, Niederlande 58,2 EUR 200 38
Entertainment Asset Holdings GP B.V. Amsterdam-Zuidoost, Niederlande 100,0 EUR 1 0
Eschborn Capital LLC Wilmington, Delaware, USA 100,0 USD 7.318 54
European Bank for Financial Services GmbH (ebase) Aschheim, Deutschland 100,0 EUR 26.800 - a)
FABA Vermietungsgesellschaft mbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 26 - a)
Film Library Holdings LLC Wilmington, Delaware, USA 51,0 USD 11.389 5.970
Frega Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 31 - 92
Future Tech Fundusz Inwestycyjny Zamkniety Warszawa, Polen 99,0 PLN 223.416 - 3.011
FV Holding S.A. Bruxelles, Belgien 60,0 EUR 1.223 - 35
Garbary Sp. z o.o. Poznan, Polen 100,0 PLN 45.027 - 34.502
Greene Elm Trading II LLC Wilmington, Delaware, USA 100,0 USD 15.344 163
Greene Elm Trading V LLC Wilmington, Delaware, USA 100,0 USD 9.801 110
Greene Elm Trading VI LLC Wilmington, Delaware, USA 100,0 USD 11.926 119
Greene Elm Trading VII LLC Wilmington, Delaware, USA 100,0 USD 15.383 - 1
Gresham Leasing March (2) Limited London, Großbritannien 100,0 GBP 4 13
HAJOBANTA GmbH & Co. Asia Opportunity I KG Düsseldorf, Deutschland 20,8 EUR 13.233 1.810
ILV Immobilien-Leasing Verwaltungsgesellschaft Düsseldorf mbH Düsseldorf, Deutschland 50,0 EUR 29.249 7.707
Kira Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH München, Deutschland 100,0 EUR 74.830 - a)
Kommanditgesellschaft MS "CPO ALICANTE" Offen Reederei GmbH & Co. Hamburg, Deutschland 90,0 EUR 20.738 8.192
Kommanditgesellschaft MS "CPO ANCONA" Offen Reederei GmbH & Co. Hamburg, Deutschland 77,2 EUR 22.541 16.742
Kommanditgesellschaft MS "CPO BILBAO" Offen Reederei GmbH & Co. Hamburg, Deutschland 90,0 EUR 19.034 8.543
Kommanditgesellschaft MS "CPO MARSEILLE" Offen Reederei GmbH & Co. Hamburg, Deutschland 77,2 EUR 17.223 15.755
Kommanditgesellschaft MS "CPO PALERMO" Offen Reederei GmbH & Co. Hamburg, Deutschland 73,9 EUR 36.120 13.724
Kommanditgesellschaft MS "CPO TOULON" Offen Reederei GmbH & Co. Hamburg, Deutschland 90,0 EUR 20.197 15.815
Kommanditgesellschaft MS "CPO VALENCIA" Offen Reederei GmbH & Co. Hamburg, Deutschland 90,0 EUR 20.810 8.394
LSF Loan Solutions Frankfurt GmbH Eschborn, Deutschland 100,0 EUR 37.067 - a)
Main Incubator GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 7.872 - a)
mBank Hipoteczny S.A. Warszawa, Polen 100,0 PLN 1.028.572 27.829
mBank S.A. Warszawa, Polen 69,3 PLN 13.197.857 1.089.704
mCentrum Operacji Sp. z o.o. Lodz, Polen 100,0 PLN 28.944 6.341
MERKUR Grundstücks GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 1.939 - a)
mFaktoring S.A. Warszawa, Polen 100,0 PLN 72.395 12.081
mFinance France S.A. Paris, Frankreich 100,0 EUR 529 - 290
mFinanse S.A. Lodz, Polen 100,0 PLN 154.710 114.051
mLeasing Sp. z o.o. Warszawa, Polen 100,0 PLN 333.201 48.577
MOLARIS Verwaltungs- und Vermietungsgesellschaft mbH Düsseldorf, Deutschland 25,0 EUR 760 8.146
NAVIPOS Schiffsbeteiligungsgesellschaft mbH Hamburg, Deutschland 100,0 EUR 32.123 53.745
NOVELLA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 11.176 - a)
OLEANDRA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Kaiser-Karree KG Grünwald, Deutschland 85,0 EUR 5.541 3.977
OnVista Aktiengesellschaft Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 33.094 6.862
onvista media GmbH Köln, Deutschland 100,0 EUR 912 167
REFUGIUM Beteiligungsgesellschaft mbH Grünwald, Deutschland 100,0 EUR 933 1
SECUNDO Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 5.811 - a)
Tele-Tech Investment Sp. z o.o. Warszawa, Polen 100,0 PLN 541 - 6.152
TOMO Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 22.778 - a)
Twins Financing LLC Dover, Delaware, USA 100,0 USD 1.937 8.421
Zelos Luxembourg S.C.S. Luxembourg, Luxemburg 100,0 EUR - 25.516 - 6.491

b) Beteiligungen an Gesellschaften mit dauerhafter Verbindung

Name Sitz Kapitalanteil

%
ACTIUM Leasobjekt Gesellschaft mbH & Co. Grundstücksverwaltungsgesellschaft Objekt Feldkirchen KG Düsseldorf, Deutschland 6,0
Alma Atlas Investments Limited Lathom / Near Ormskirk, Lancashire, Großbritannien 12,0
B B Baustoff Beteiligungs Verwaltungs GmbH Rüdersdorf bei Berlin, Deutschland 6,0
BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH Berlin, Deutschland 10,7
BGG Bayerische Garantiegesellschaft mit beschränkter Haftung für mittelständische Beteiligungen München, Deutschland 5,3
Bilendo GmbH München, Deutschland 12,9
Bought By Many Ltd. London, Großbritannien 6,5
BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH Hamburg, Deutschland 13,3
BÜRGSCHAFTSBANK BRANDENBURG GmbH Potsdam, Deutschland 10,8
Bürgschaftsbank Bremen GmbH Bremen, Deutschland 8,3
Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH Schwerin, Deutschland 12,0
Bürgschaftsbank Sachsen GmbH Dresden, Deutschland 10,6
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH Magdeburg, Deutschland 10,4
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein Gesellschaft mit beschränkter Haftung Kiel, Deutschland 5,6
Bürgschaftsbank Thüringen GmbH Erfurt, Deutschland 12,3
Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH Hamburg, Deutschland 17,8
Candis GmbH Berlin, Deutschland 5,5
Decentralized Mobile Applications Limited Tel Aviv-Yafo, Israel 6,8
Dr. Gubelt Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Halle Am Markt KG Düsseldorf, Deutschland 6,0
Dr. Gubelt Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Schwabing KG Düsseldorf, Deutschland 8,1
e-bot7 GmbH München, Deutschland 8,8
EDD AG i.L. Düsseldorf, Deutschland 5,3 2)
Fraugster Limited London, Großbritannien 7,8
GetSafe GmbH Heidelberg, Deutschland 13,0
Gini GmbH München, Deutschland 13,4
Grover Group GmbH Berlin, Deutschland 7,1 3)
HSBC Operational Services GmbH Düsseldorf, Deutschland 9,9 4)
Interessengemeinschaft Frankfurter Kreditinstitute GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 16,9
iwoca Limited London, Großbritannien 5,5
Kreditgarantiegemeinschaft des Hotel- und Gaststättengewerbes in Bayern Gesellschaft mit beschränkter Haftung München, Deutschland 9,7
Kreditgarantiegemeinschaft in Baden-Württemberg Verwaltungs-GmbH Stuttgart, Deutschland 6,5
Lana Labs GmbH Berlin, Deutschland 5,3
LiquidityMatch LLC Wilmington, Delaware, USA 13,6
Mambu GmbH Berlin, Deutschland 9,3
MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH Mainz, Deutschland 11,1
MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH Kiel, Deutschland 7,3
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH Potsdam, Deutschland 18,2
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH Schwerin, Deutschland 18,4
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mit beschränkter Haftung Hannover, Deutschland 12,4
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH Dresden, Deutschland 16,4
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG) mbH Magdeburg, Deutschland 17,5
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH Erfurt, Deutschland 16,5
Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein GmbH Kiel, Deutschland 9,2
Neptune Networks Limited London, Großbritannien 5,3
Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hannover, Deutschland 5,6
Omnyway, Inc. Wilmington, Delaware, USA 10,4
Openlegacy Technologies Ltd. Petah Tikva, Israel 5,2
paydirekt GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 11,1
Payworks GmbH München, Deutschland 7,4
Perspecteev S.A.S. Paris, France 7,1
Pinova GmbH & Co. Beteiligungs 2 KG München, Deutschland 11,1
realbest GmbH Berlin, Deutschland 10,7
Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Saarbrücken, Deutschland 8,5
TransFICC Limited London, Großbritannien 17,1
True Sale International GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 23,1
Userlane GmbH München, Deutschland 7,6

c) Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften, bei denen die Beteiligung 5 % der Stimmrechte überschreitet

Name Sitz Kapitalanteil

%
Stimmrechte

%
Deutsche Börse Commodities GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 16,2 14,5
EURO Kartensysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung Frankfurt am Main, Deutschland 13,9 -
GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen Bremen, Deutschland 7,1 -
SCHUFA Holding AG Wiesbaden, Deutschland 18,6 -

Fußnoten

1) Umfirmiert: von ComTS Kredit GmbH in ComTS Rhein-Ruhr GmbH

2) Umfirmiert: von EDD AG in EDD AG i.L.

3) Umfirmiert: von ByeBuy Global Operations GmbH in Grover Group GmbH

4) Umfirmiert: von HSBC Operational Services GmbH i.Gr. in HSBC Operational Services GmbH

Anmerkungen und Erläuterungen

a) Beherrschungs- bzw. Ergebnisabführungsvertrag.

* Kennzahlen aus dem letzten veröffentlichten Abschluss.

Devisenkurse für 1 Euro zum 31.12.2018

Australien AUD 1,6220
Brasilien BRL 4,4440
Großbritannien GBP 0,8945
Japan JPY 125,8500
Polen PLN 4,3014
Russland RUB 79,7153
Schweiz CHF 1,1269
Ungarn HUF 320,9800
USA USD 1,1450

(45) Organe der Commerzbank Aktiengesellschaft

Aufsichtsrat

Dr. Stefan Schmittmann

(seit 8.5.2018) Vorsitzender

Klaus-Peter Müller

(bis 8.5.2018) Vorsitzender

Uwe Tschäge1

Stellv. Vorsitzender Bankkaufmann

Commerzbank Aktiengesellschaft

Hans-Hermann Altenschmidt1

(bis 8.5.2018) Bankkaufmann

Commerzbank Aktiengesellschaft

Heike Anscheit1

Bankkauffrau

Commerzbank Aktiengesellschaft

Alexander Boursanoff1

(seit 8.5.2018) Bankkaufmann

Commerzbank Aktiengesellschaft

Gunnar de Buhr1

Bankkaufmann

Commerzbank Aktiengesellschaft

Stefan Burghardt1

Niederlassungsleiter Mittelstandsbank Bremen

Commerzbank Aktiengesellschaft

Sabine U. Dietrich

Ehemaliges Mitglied des Vorstands der BP Europa SE

Monika Fink1

(seit 8.5.2018) Bankkauffrau

Commerzbank Aktiengesellschaft

Karl-Heinz Flöther

(bis 8.5.2018)

Selbst. Unternehmensberater

Dr. Tobias Guldimann

Selbst. Berater in der Finanzbranche

Dr. Rainer Hillebrand

(seit 8.5.2018)

Stellv. Vorsitzender des Vorstands der Otto Group

Christian Höhn1

(seit 8.5.2018) Bankkaufmann

Commerzbank Aktiengesellschaft

Stefan Jennes1

(bis 8.5.2018) Bankkaufmann

Commerzbank Aktiengesellschaft

Kerstin Jerchel1

(seit 8.5.2018)

Bereichsleiterin Mitbestimmung ver.di Bundesverwaltung

Dr. Markus Kerber

Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Alexandra Krieger1

Leiterin Bereich Betriebswirtschaft/Unternehmensstrategien Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

Oliver Leiberich1

(bis 8.5.2018) Bankkaufmann

Commerzbank Aktiengesellschaft

Dr. Stefan Lippe

(bis 8.5.2018) Ehemaliger Präsident der Geschäftsleitung der Swiss Re AG

Beate Mensch1

(bis 8.5.2018) Gewerkschaftssekretärin ver.di Landesbezirk Hessen Organisationsentwicklung

Anja Mikus

CEO/CIO Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung Stiftung des öffentlichen Rechts

Dr. Victoria Ossadnik

(seit 8.5.2018)

Vorsitzende der Geschäftsführung E.ON Energie Deutschland GmbH

Dr. Helmut Perlet

(bis 8.5.2018)

Vorsitzender des Aufsichtsrats der GEA GROUP AG

Mark Roach1

(bis 8.5.2018)

Gewerkschaftssekretär ver.di-Bundesverwaltung

Robin J. Stalker

(seit 8.5.2018)

Ehemaliges Mitglied des Vorstands der adidas AG

Nicholas Teller

Vorsitzender des Beirats der E.R. Capital Holding GmbH & Cie. KG

Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell

Ehemaliges Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank

Stefan Wittmann1

(seit 8.5.2018) Gewerkschaftssekretär ver.di Bundesverwaltung

Klaus-Peter Müller

(seit 8.5.2018) Ehrenvorsitzender

1 Von den Arbeitnehmern gewählt.

Vorstand

Martin Zielke

Vorsitzender

Frank Annuscheit

(bis 28.2.2019)

Dr. Marcus Chromik

Stephan Engels

Jörg Hessenmüller

(seit 15.1.2019)

Michael Mandel

Dr. Bettina Orlopp

Michael Reuther

(46) Mandate in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien

Mitglieder des Vorstands der Commerzbank Aktiengesellschaft

Angaben gemäß § 285 Ziffer 10 HGB

a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (im Inland)

b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Martin Zielke

b) CommerzVentures GmbH1

Frank Annuscheit

(bis 28.2.2019)

a) BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G.

stellv. Vorsitzender

comdirect bank Aktiengesellschaft1

stellv. Vorsitzender

b) BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V.

stellv. Vorsitzender

Commerz Services Holding GmbH1Vorsitzender

(bis 31.1.2019)

Dr. Marcus Chromik

b) mBank S.A.

1

Stephan Engels

b) CommerzVentures GmbH1

stellv. Vorsitzender

EIS Einlagensicherungsbank GmbH

Vorsitzender

mBank S.A.1stellv. Vorsitzender

Jörg Hessenmüller

(seit 15.1.2019)

b) Commerz Business Consulting GmbH1

Vorsitzender

Commerz Services Holding GmbH1(seit 1.2.2019)

Vorsitzender

CommerzVentures GmbH1

Vorsitzender

Main Incubator GmbH1

Vorsitzender

mBank S.A.1openspace GmbH1

stellv. Vorsitzender

Michael Mandel

a) comdirect bank Aktiengesellschaft1

Vorsitzender

Commerz Real AG1

stellv. Vorsitzender

b) Commerz Real Investmentgesellschaft mbH1stellv. Vorsitzender

CommerzVentures GmbH1mBank S.A.1

Dr. Bettina Orlopp

a) Commerz Real AG1

Michael Reuther

b) EUREX Deutschland AöR

Frankfurter Wertpapierbörse AöR

Landwirtschaftliche Rentenbank AöR

Verlagsbeteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung

1 Konzernmandat.

Mitglieder des Aufsichtsrats der Commerzbank Aktiengesellschaft

Angaben gemäß § 285 Ziffer 10 HGB

a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (im Inland)

b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Dr. Stefan Schmittmann

(seit 8.5.2018)

a) Commerz Real AG, Eschborn1Vorsitzender

Commerz Real Investmentgesellschaft mbH, Wiesbaden1Vorsitzender

b) HETA Asset Resolution AG, Klagenfurt (Österreich) stellv. Vorsitzender

Klaus-Peter Müller

(bis 8.5.2018)

a) Fresenius Management SE, Bad Homburg

Fresenius SE & Co. KgaA, Bad Homburg

b) Parker Hannifin Corporation, Cleveland (USA)

Uwe Tschäge

Hans-Hermann Altenschmidt

(bis 8.5.2018)

Heike Anscheit

Alexander Boursanoff

(seit 8.5.2018)

Gunnar de Buhr

a) BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG, Berlin

BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G., Berlin

b) BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V., Berlin

Stefan Burghardt

Sabine U. Dietrich

Monika Fink

(seit 8.5.2018)

Karl-Heinz Flöther

(bis 8.5.2018)

a) Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main

Dr. Tobias Guldimann

b) Edmond de Rothschild Holding S.A., Chambésy (Schweiz)

Edmond de Rothschild (Suisse) S.A., Genf (Schweiz)

Edmond de Rothschild (Monaco) S.A., Monaco (Fürstentum Monaco)

Fedafin AG, Widnau (Schweiz) Vorsitzender

Dr. Rainer Hillebrand

(seit 8.5.2018)

a) Hermes Europa GmbH, Hamburg (bis 21.6.2018)

b) Vorwerk & Co. KG Wuppertal

Christian Höhn

(seit 8.5.2018)

Stefan Jennes

(bis 8.5.2018)

Kerstin Jerchel

(seit 8.5.2018)

a) Allianz Deutschland AG, München

Dr. Markus Kerber

b) Computershare Limited, Melbourne (Australien) (bis 8.6.2018)

Alexandra Krieger

a) AbbVie Komplementär GmbH, Wiesbaden

Evonik Resource Efficiency GmbH, Essen

stellv. Vorsitzende

Oliver Leiberich

(bis 8.5.2018)

1 Konzernmandat.

Dr. Stefan Lippe

(bis 8.5.2018)

b) Acqupart Holding AG, Zug (Schweiz) stellv. Vorsitzender AXA S.A.,

Paris (Frankreich) Celsius Pro AG, Zürich (Schweiz) Vorsitzender

YES.com AG, Lachen (Schweiz) Vorsitzender

Beate Mensch

(bis 8.5.2018)

a) Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft, München

Anja Mikus

Dr. Victoria Ossadnik

(seit 8.5.2018)

a) Linde AG, München

Linde Intermediate Holding AG,

München

(seit 29.10.2018)

b) Linde plc, Guildford (UK) (seit 29.10.2018)

Dr. Helmut Perlet

(bis 8.5.2018)

a) GEA GROUP AG, Düsseldorf Vorsitzender

Mark Roach

(bis 8.5.2018)

Robin J. Stalker

(seit 8.5.2018)

a) Schaeffler AG, Herzogenaurach Schmitz Cargobull AG, Horstmar stellv. Vorsitzender

Nicholas Teller

Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell

b) Österreichische Bundesbahnen Holding AG, Wien (Österreich) (bis 9.2.2018)

OMV Aktiengesellschaft, Wien (Österreich)

Vienna Insurance Group AG, Wien (Österreich)

Stefan Wittmann

(seit 8.5.2018)

Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft

Angaben gemäß § 340a Abs. 4 Ziffer 1 HGB Stichtag: 31.12.2018

Ulrich Coenen

Commerz Direktservice GmbH1Volker Ergler

Stadtwerke Viernheim GmbH Gerold Fahr

Stadtwerke Ratingen GmbH Vorsitzender

Martin Fischedick

Borgers SE & Co. KGaA

Sven Gohlke

Bombardier Transportation GmbH

Andrea Habermann

Delta Direkt Lebensversicherung Aktiengesellschaft München

Marcus König

N-ERGIE Aktiengesellschaft

VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Stefan Nodewald

SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz

Aktiengesellschaft

Vorsitzender

Christian Rhino

Commerz Direktservice GmbH1

Roman Schmidt

Commerz Real AG1

Sabine Schmittroth

comdirect bank Aktiengesellschaft1

Commerz Direktservice GmbH1Vorsitzende

Commerz Real AG1

Dr. Jochen Sutor

Commerz Real AG1

Benedikt Winzen

Wohnstätte Krefeld, Wohnungs-Aktiengesellschaft

1 Konzernmandat.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Frankfurt am Main, 1. März 2019

Der Vorstand

Martin Zielke

Marcus Chromik

Stephan Engels

Jörg Hessenmüller

Michael Mandel

Bettina Orlopp

Michael Reuther

"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der COMMERZBANK Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

1. Fair Value-Bewertung von illiquiden und modellbewerteten Derivaten im Abbauportfolio ACR

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Das Abbausegment ACR der Bank beinhaltet zum 31. Dezember 2018 ein signifikantes Portfolio an illiquiden Derivaten im Handelsbestand. Bei diesen handelt es sich insbesondere um OTC-Kreditderivate, die auf Schuldverschreibungen aus dem Bereich britischer Infrastrukturprojekte referenzieren, und andere OTC-Derivate.

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts dieser Derivate ist mit Ermessensspielräumen verbunden, die sich insbesondere aus Schätzunsicherheiten im Hinblick auf die relevanten Parameter für die modellbasierte Bewertung ergeben. Wesentliche Parameter sind dabei die Ausfallwahrscheinlichkeiten der Emittenten der Schuldverschreibungen bzw. die Wahrscheinlichkeiten des Eintritts des Kreditereignisses der Kreditderivate sowie die Ausfallwahrscheinlichkeit der Derivatekontrahenten. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten werden aus Credit Spreads und Wertpapierpreisen abgeleitet. Veränderungen in den Annahmen bezüglich dieser Parameter können dabei zu deutlich voneinander abweichenden beizulegenden Zeitwerten führen.

Vor dem Hintergrund der Ermessensspielräume erachten wir die Bewertung von illquiden und modellbewerteten Derivaten im Abbauportfolio ACR als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben das von der Bank angewandte Bewertungsmodell methodisch nachvollzogen.

Die Konzeption und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, insbesondere bezüglich der vom Handelsbereich unabhängigen Preisverifizierung, haben wir in Bezug auf ausgewählte Kontrollen zur Validierung der Bewertung der als illiquide eingestuften Derivate des Abbausegments ACR beurteilt.

Im Rahmen von aussagebezogenen Prüfungshandlungen haben wir die rechnerische Richtigkeit der Berechnungen des beizulegenden Zeitwerts sowie die Angemessenheit der verwendeten Parameter in Stichproben beurteilt.

Im Rahmen der Prüfung wurden Spezialisten eingesetzt, die über besondere Fachkenntnisse im Bereich der Finanzmathematik verfügen.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen die Bewertung von illiquiden und modellbewerteten Derivaten im Abbauportfolio ACR ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Angaben zur Bewertung von illiquiden und modellbewerteten Derivaten im Abbauportfolio ACR sind im Anhang des HGB-Jahresabschlusses in den Abschnitten 2, 15 und 36 enthalten.

2. Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Den beizulegenden Wert ermittelt die Gesellschaft für Anteile an verbundenen Unternehmen mit Hilfe von Bewertungsverfahren, insbesondere dem Discounted-Cash-Flow Verfahren und auf Basis der Analyse von Börsenkursen. Ist der beizulegende Wert niedriger als der Buchwert, so wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.

Die Bewertungsverfahren sind insbesondere in Bezug auf die verwendeten Bewertungsparameter (Planannahmen und Diskontierungssätze) ermessensbehaftet.

Die auf Basis qualitativer und quantitativer Faktoren abgeleitete Einschätzung, ob eine festgestellte Wertminderung dauerhaft ist, ist ebenfalls ermessensbehaftet. Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen ist daher im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen

Zur Prüfung der Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen haben wir die Konzeption des Prozesses zur Bewertung des Anteilsbesitzes dahingehend untersucht, ob die dort definierten Verfahren in Einklang mit den berufsrechtlichen Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer zur Unternehmens- bzw. Beteiligungsbewertung (IDW RS HFA 10 i.V.m. IDW S1) stehen.

Auf Basis der von der Bank erstellten Ertragswertberechnungen bzw. alternativen Bewertungsverfahren haben wir für eine risikoorientierte Stichprobe von verbundenen Unternehmen die zugrundeliegenden Bewertungsverfahren, wesentlichen Annahmen und Bewertungsparameter sowohl methodisch als auch rechnerisch nachvollzogen.

Im Falle der Anwendung von Ertragswertverfahren lag unser Fokus auf der Beurteilung der wesentlichen Planungsprämissen. Hierzu haben wir die Annahmen hinsichtlich der volkswirtschaftlichen Entwicklung mit extern verfügbaren Prognosen abgestimmt. Wesentliche Annahmen der Geschäftsplanungen haben wir mit den Planungen des vorherigen Geschäftsjahres und den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert. Die im Rahmen der Schätzung der beizulegenden Werte verwendeten Bewertungsparameter wie beispielsweise die geschätzten Wachstumsraten, die Kapitalkostensätze sowie die Steuersätze haben wir mit extern verfügbaren Parametern nachvollzogen.

Für die Prüfung der Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen wurden Spezialisten eingesetzt, die über besondere Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Unternehmensbewertung verfügen.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen die Bewertungen der Anteile an verbundenen Unternehmen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Angaben zur Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen sind im Anhang des HGB-Jahresabschlusses in Abschnitt 2 enthalten.

3. Bewertung der Pensionsverpflichtungen

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die Bank weist erhebliche Pensionsverpflichtungen aus, welche einem großen Berechtigtenkreis von Personen zustehen.

Im Mittelpunkt der Bilanzierung der Verpflichtungen für Pensionsverpflichtungen steht die versicherungsmathematische Bewertung der Ansprüche aus den Pensionszusagen. Dabei sind insbesondere Annahmen über die langfristigen Gehalts- und Rententrends, die durchschnittliche Lebenserwartung und die Fluktuation zu treffen. Das Bewertungsverfahren ist komplex und wird durch externe Sachverständige für die Bank durchgeführt.

Die zur Bewertung verwendeten Parameter unterliegen im Zeitablauf Änderungen. So wurden im Berichtsjahr insbesondere die Annahmen zur durchschnittlichen Lebenserwartung der Berechtigten angepasst. Die Festlegung der Bewertungsparameter basiert dabei auch auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Wir erachten die Bewertung der Pensionsverpflichtungen daher als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben die Konzeption und Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen zur Pflege der Meldedaten und zur Ermittlung der versicherungsmathematischen Parameter zur Berechnung der Pensionszusagen beurteilt.

Im Rahmen von aussagebezogenen Prüfungshandlungen haben wir die rechnerische Richtigkeit der für einzelne Begünstige ermittelten Verpflichtungen anhand einer Stichprobe nachvollzogen.

Ebenso haben wir die versicherungsmathematischen Gutachten in Bezug auf die Angaben zu den Effekten aus der erstmaligen Anwendung neuer Sterbetafeln analysiert und in Bezug auf die betragliche Höhe mit unseren Erwartungen abgestimmt. Zudem wurden auf Basis der versicherungsmathematischen Gutachten die Verpflichtungsentwicklungen sowie die Kostenkomponenten vor dem Hintergrund der eingetretenen Änderungen in den Bewertungsparametern sowie den Veränderungen im Mengengerüst analysiert.

Die Kompetenz und Unabhänigkeit des Versicherungsmathematikers haben wir gewürdigt.

Für die Prüfung wurden Aktuare eingesetzt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen gegen die Bewertung der Pensionsverpflichtungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Angaben zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen sind im Anhang des HGB-Jahresabschlusses in Abschnitt 2, 9 und 26 a) enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:

den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach §§ 289b Abs. 3 HGB und § 315 Abs. 3 HGB,
den Corporate Governance-Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex,
die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f Abs. 2 und 5 HGB,
Versicherung der gesetzlichen Vertreter.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile der Publikation "Jahresabschluss und Lagebericht 2018" - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 3. Mai 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 13. Dezember 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der COMMERZBANK Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Claus-Peter Wagner."

Eschborn/Frankfurt am Main, 4. März 2019

**Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Claus-Peter Wagner, Wirtschaftsprüfer

Marcus Binder, Wirtschaftsprüfer

Wesentliche Konzerngesellschaften

Inland

comdirect bank AG, Quickborn

Commerz Real AG, Wiesbaden

Ausland Commerzbank Brasil S.A. - Banco Múltiplo, São Paulo Commerzbank (Eurasija) AO, Moskau Commerzbank Finance & Covered Bond S.A., Luxemburg Commerzbank Zrt., Budapest Commerz Markets LLC, New York mBank S.A., Warschau

Operative Auslandsniederlassungen

Amsterdam, Barcelona, Bratislava, Brünn (Office), Brüssel, Dubai, Hongkong, London, Luxemburg, Madrid, Mailand, New York, Paris, Peking, Prag, Schanghai, Singapur, Tokio, Wien, Zürich

Repräsentanzen und Financial Institutions Desks

Abidjan, Addis Abeba, Almaty, Aschgabat, Bagdad, Baku, Bangkok, Beirut, Belgrad, Brüssel (Verbindungsbüro zur Europäischen Union), Buenos Aires, Bukarest, Caracas, Dhaka, Dubai (FI-Desk), Ho-Chi-Minh-Stadt, Hongkong (FI-Desk), Istanbul, Jakarta, Johannesburg, Kairo, Kiew, Kuala Lumpur, Lagos, Luanda, Mailand (FI-Desk), Melbourne, Minsk, Moskau (FI-Desk), Mumbai, New York (FI-Desk), Panama-Stadt, Peking (FI-Desk), São Paulo (FI-Desk), Schanghai (FI-Desk), Seoul, Singapur (FI-Desk), Taipeh, Taschkent, Tiflis, Tokio (FI-Desk), Zagreb

Disclaimer

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen

Dieser Jahresabschluss und Lagebericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen zur Geschäfts- und Ertragsentwicklung der Commerzbank, die auf unseren derzeitigen Plänen, Einschätzungen, Prognosen und Erwartungen beruhen. Die Aussagen beinhalten Risiken und Unsicherheiten. Denn es gibt eine Vielzahl von Faktoren, die auf unser Geschäft einwirken und zu großen Teilen außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Dazu gehören vor allem die konjunkturelle Entwicklung, die Verfassung der Finanzmärkte weltweit und mögliche Kreditausfälle. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können also erheblich von unseren heute getroffenen Annahmen abweichen. Sie haben daher nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Gültigkeit. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die zukunftsgerichteten Aussagen angesichts neuer Informationen oder unerwarteter Ereignisse zu aktualisieren.

Die deutsche Fassung dieses Jahresabschlusses und Lageberichts ist maßgebend und nur die deutsche Version des Lageberichts und des Jahresabschlusses wurden vom Abschlussprüfer geprüft.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf geschlechtsspezifische Formulierungen (zum Beispiel Mitarbeiter/innen) verzichtet. Im Sinne der Gleichbehandlung gelten alle Aussagen für beide Geschlechter.

Finanzkalender 2019/2020

8. Mai 2019 Zwischenbericht zum 31. März 2019
22. Mai 2019 Hauptversammlung
7. August 2019 Zwischenbericht zum 30. Juni 2019
7. November 2019 Zwischenbericht zum 30. September 2019
Ende März 2020 Geschäftsbericht 2019

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Der Konzerngeschäftsbericht (nach den International Financial Reporting Standards) erscheint in deutscher und englischer Sprache.

Bericht des Aufsichtsrats

Frankfurt am Main, im März 2019

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre

in der Hauptversammlung 2018 haben Sie mich zum Mitglied des Aufsichtsrats der Commerzbank gewählt. Für das mir entgegengebrachte Vertrauen möchte ich mich an dieser Stelle nochmals bedanken und Ihnen nunmehr in meiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender über die Arbeit des Aufsichtsrats berichten.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Geschäftsführung der Commerzbank regelmäßig überwacht. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich und mündlich über alle wesentlichen Entwicklungen in der Bank, auch zwischen den Sitzungen. Der Aufsichtsrat hat sich wiederholt über die Geschäftslage des Unternehmens und die wirtschaftliche Situation der einzelnen Geschäftsfelder, die Unternehmensplanung, die Umsetzung der Strategie "Commerzbank 4.0", Compliance-Themen, die Entwicklung des Aktienkurses sowie die strategische Ausrichtung samt Risikostrategie der Bank informieren lassen und den Vorstand hierzu beraten. Zwischen den Sitzungen stand ich als Vorsitzender des Aufsichtsrats auch im Rahmen fest vereinbarter Termine in ständigem Kontakt mit dem Vorstandsvorsitzenden und den Vorstandsmitgliedern und habe mich fortlaufend über die aktuelle Geschäftsentwicklung und wesentliche Geschäftsvorfälle in der Bank und im Konzern unterrichten lassen.

Der Aufsichtsrat war in die Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die Bank eingebunden und hat, soweit erforderlich, nach umfassender Beratung und Prüfung seine Zustimmung erteilt.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr fanden insgesamt neun Aufsichtsratssitzungen sowie zusätzlich eine ganztägige Strategiesitzung jeweils für die Vertreter der Arbeitnehmer und der Anteilseigner statt.

Gegenstand aller ordentlichen Sitzungen war die aktuelle Geschäftslage der Bank, die jeweils eingehend mit dem Vorstand erörtert wurde. Die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung der Bank, die Risikolage, die Strategie und deren Umsetzungsstand, die Planung, Compliance-Themen, das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem wurden vertieft behandelt. Inhaltliche Schwerpunkte der Aufsichtsratstätigkeit waren zudem die wirtschaftliche Entwicklung und Ausrichtung der einzelnen Geschäftsfelder. Ferner wurde der Aufsichtsrat fortlaufend über den Stand der Zusammenarbeit mit dem US-Monitor informiert.

Die Vorstandsberichte wurden vom Aufsichtsrat kritisch hinterfragt und zum Teil ergänzende Informationen angefordert, die stets unverzüglich und zu seiner Zufriedenheit erteilt wurden. Zudem hat sich der Aufsichtsrat auch über interne und behördliche Untersuchungen der Bank im In- und Ausland unterrichten lassen, hierzu Fragen gestellt und sich dazu ein Urteil gebildet. Soweit zwischen den Sitzungen Beschlüsse erforderlich waren, fasste der Aufsichtsrat diese im Umlaufverfahren.

Die Sitzung am 7. Februar 2018 wurde im "Digital Campus" der Commerzbank abgehalten, den die Aufsichtsratsmitglieder am 6. und 7. Februar 2018 besucht haben, um sich vor Ort ein Bild von der Campusarbeit zu machen. In dieser Sitzung stand - neben Berichten zur aktuellen Geschäftslage und zu dem vorläufigen Ergebnis für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 - der Bericht zum Umsetzungsstand der Strategie "Commerzbank 4.0" im Mittelpunkt der Erörterungen. Der Aufsichtsrat diskutierte und beschloss zudem die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2017 und wurde über den Stand der Zusammenarbeit mit dem US-Monitor sowie über den Stand interner Untersuchungen zu Cum/Ex-Geschäften der Bank informiert. Auch befasste sich der Aufsichtsrat mit den Risikostrategien für das Jahr 2018. Des Weiteren behandelte er den Bericht des Aufsichtsrats und den Corporate-Governance-Bericht.

In der Bilanzsitzung am 21. März 2018 prüfte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2017 und billigte diese auf Empfehlung des Prüfungsausschusses. Auch verabschiedete er die Beschlussvorschläge für die Tagesordnung der Hauptversammlung 2018 einschließlich des Gewinnverwendungsvorschlags sowie der Vorschläge zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder. Die Schwerpunkte der Aufsicht im Jahr 2018 wurden dem Aufsichtsrat durch Vertreter des Senior-Managements des Single Supervisory Mechanism der Europäischen Zentralbank präsentiert, mit denen der Aufsichtsrat verschiedene Themen diskutierte. Ferner nahm der Aufsichtsrat den IT-Fortschrittsbericht der Bank entgegen und wurde über den aktuellen Stand in Bezug auf Compliance- und Steuerthemen informiert. Zudem behandelte er die "4.0-Filialstrategie" für das Segment Privat- und Unternehmerkunden. Des Weiteren hat sich der Aufsichtsrat mit dem Vergütungsbericht sowie mit dem zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht 2017 für den Geschäftsbericht befasst. Schließlich hat der Aufsichtsrat die Verlängerung der Bestellung von Herrn Dr. Marcus Chromik zum Vorstandsmitglied beschlossen und wurde zur Neubestellung des Vergütungsbeauftragten sowie seiner Stellvertreterin angehört.

In der Sitzung am 8. Mai 2018 erörterte der Aufsichtsrat den Ablauf der Hauptversammlung.

In der am 8. Mai 2018 im Anschluss an die Hauptversammlung stattfindenden konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde ich zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Zudem wurden mein Stellvertreter sowie die Mitglieder der Ausschüsse des Aufsichtsrats gewählt. Des Weiteren wurde Herr Klaus-Peter Müller zum Ehrenvorsitzenden des Aufsichtsrats ernannt.

In der Sitzung am 20. Juni 2018 hat sich der Aufsichtsrat - neben dem Bericht zur aktuellen Geschäftslage -nochmals intensiv mit der Strategie "Commerzbank 4.0" sowie mit dem Projekt "Campus 2.0" beschäftigt. Zudem betrachtete der Aufsichtsrat die Gesamtentwicklung des Konzerns anhand einer Gegenüberstellung der Performance im Geschäftsjahr 2015 zum Geschäftsjahr 2017, die Entwicklung der Neukunden im Segment Firmenkunden und die Ertragsentwicklung im Segment Privat- und Unternehmerkunden. Der Aufsichtsrat wurde über aktuelle Compliance-Themen sowie über regulatorische Prüfungen informiert.

In der Sitzung am 5. September 2018 erläuterte der Vorstand die Geschäftslage und berichtete unter anderem über den geplanten Verkauf des Equity Markets-&-Commodities-Geschäfts sowie über Compliance-Themen. Der Aufsichtsrat beschloss die Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlussprüfung 2018 und wurde über den Markenstatus der Commerzbank informiert. Er stimmte der Änderung der Geschäftsordnung des Vorstands zu und beschloss Änderungen der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats. Ferner wurde der Aufsichtsrat über die Ausgestaltung der Vergütungsmodelle der Mitarbeiter der Commerzbank informiert. Die Institutsvergütungsverordnung 3.0 und deren Anforderungen an das Vorstandsvergütungssystem wurden dem Aufsichtsrat ausführlich erläutert. Zudem hat der Aufsichtsrat die Bestellungen von Frau Dr. Bettina Orlopp und von Herrn Michael Mandel zu Vorstandsmitgliedern verlängert.

Am 26. September 2018 haben die Vertreter der Arbeitnehmer und am 27. September die Anteilseignervertreter jeweils die Strategie der Commerzbank eingehend mit dem Vorstand diskutiert.

In der Sitzung am 7. November 2018 berichtete der Vorstand im Rahmen seines Berichts zur Geschäftslage unter anderem über die erste Green-Bond-Emission der Commerzbank, regulatorische Prüfungen sowie über Auswirkungen verschiedener Brexitszenarien auf die Bank sowie Maßnahmen der Commerzbank in Bezug auf diese. Die Geschäfts-, Risiko-, IT- und Outsourcingstrategien hat der Aufsichtsrat diskutiert und zur Kenntnis genommen. Des Weiteren hat er sich intensiv mit der Erarbeitung eines neuen Vorstandsvergütungssystems beschäftigt und ein solches mit Wirkung vom 1. Januar 2019 beschlossen. Auch setzte sich der Aufsichtsrat mit der gesetzlich geforderten Prüfpflicht der nichtfinanziellen Erklärung (CSR-Bericht) auseinander und beauftragte in diesem Zusammenhang die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt am Main, mit der Prüfung des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts für die Commerzbank AG und den Konzern zum 31. Dezember 2018. Zudem wurde ein weiterer Prüfungsschwerpunkt für die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 sowie des Zwischenberichts des ersten Quartals 2019 beschlossen. Weitere Themen dieser Sitzung waren die Corporate Governance der Bank, insbesondere hat der Aufsichtsrat die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 Aktiengesetz verabschiedet, sich Ziele in Bezug auf die Aufsichtsratszusammensetzung gesetzt und Diversitätskonzepte für die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen. Nähere Einzelheiten zur Corporate Governance in der Commerzbank finden Sie in diesem Geschäftsbericht auf den Seiten 23 bis 28. Schließlich beriet sich der Aufsichtsrat zu verschiedenen Themen ohne Anwesenheit des Vorstands.

In einer außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats am 27. November 2018 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat darüber, dass die Commerzbank im Bieterverfahren für die NordLB kein verbindliches Angebot abgegeben hat und erläuterte die Gründe dafür.

In der letzten Sitzung des Jahres am 5. Dezember 2018 diskutierte der Aufsichtsrat die Mehrjahresplanung bis 2022 und befasste sich mit dem US-Geschäft der Commerzbank. Ferner beriet und verabschiedete er die Ziele der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019. Des Weiteren wurde der Aufsichtsrat über Compliance- und steuerrechtliche Themen informiert. Der Aufsichtsrat hat beschlossen, die Bestellung von Herrn Frank Annuscheit zum Vorstandsmitglied einvernehmlich zum Ablauf des 28. Februar 2019 zu beenden. Als Nachfolger wurde Herr Jörg Hessenmüller bestellt, der mit Wirkung vom 15. Januar 2019 Mitglied des Vorstands geworden ist.

Ausschüsse

Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat aus seiner Mitte insgesamt acht Ausschüsse gebildet. Um den Wandel der Bank zu einem Digitalen Technologieunternehmen und insbesondere die Veränderungen des Geschäftsmodells, die Entwicklung digitaler Produkte und Prozesse und die damit einhergehenden Änderungen der Organisationsstruktur angemessen zu begleiten sowie den Vorstand bei der Beratung und Überwachung der Digitalisierungsfortschritte der Bank und des damit verbundenen IT- und Investitionsbudgets zu unterstützen, hat der Aufsichtsrat im Jahr 2018 den Ausschuss für Digitalisierung und Technologie neu gebildet.

Die aktuelle Zusammensetzung der Ausschüsse ist auf Seite 15 dieses Geschäftsberichts ersichtlich. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Ausschüsse sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats geregelt, die im Internet veröffentlicht ist und unter https://www.commerzbank.de eingesehen werden kann.

Der Prüfungsausschuss trat im Geschäftsjahr 2018 zu sieben Sitzungen zusammen. Er ließ sich vom Abschlussprüfer die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Commerzbank und die hierzu erstellten Prüfungsberichte erläutern. Zudem ließ er sich fortlaufend vom Abschlussprüfer über den aktuellen Stand und einzelne Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung einschließlich der Prüfungsschwerpunkte berichten. Gleiches galt für die Ergebnisse der prüferischen Durchsichten der Zwischenberichte. Ein besonderes Augenmerk legte der Ausschuss hierbei auf die Effekte aus der Erstanwendung des IFRS 9.

Der Ausschuss erörterte mit dem Finanzvorstand den Konzern- und Jahresabschluss sowie die Zwischenabschlüsse, die Entwicklung der Finanzkennzahlen, die wesentlichen Geschäftsvorfälle, die Grundlagen der Rechnungslegung und des Rechnungslegungsprozesses sowie den Ausblick auf die weitere Geschäftsentwicklung. Auf dieser Grundlage beschloss der Ausschuss die Empfehlungen an den Aufsichtsrat hinsichtlich der Feststellung des Jahresabschlusses, der Billigung des Konzernabschlusses und der Gewinnverwendung.

Zur Wahrung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers holte der Prüfungsausschuss dessen Unabhängigkeitserklärung gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex ein, nahm die Stellungnahme des Bereichs Group Compliance hierzu entgegen und erörterte diese. Dabei befasste sich der Prüfungsausschuss auch mit Aufträgen an den Abschlussprüfer für Nichtprüfungsleistungen und beschloss hierzu eine konzernweit anzuwendende Policy. Außerdem unterbreitete der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung des Abschlussprüfers, für die Höhe des Honorars und für die Schwerpunkte der Abschlussprüfung sowie die Bestellung eines Prüfers für den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht.

Die Arbeit der Bereiche Group Audit und Group Compliance der Bank waren ebenfalls Gegenstand eingehender Erörterungen. Beide Bereiche berichteten regelmäßig über die Arbeitsergebnisse sowie über Maßnahmen zur Optimierung ihrer Arbeit. Ergänzend dazu informierte sich der Ausschuss anhand der Compliance-Business-Reports der Segmente sowie zahlreicher Berichte zu Sonderthemen über den Stand der Arbeiten zur Weiterentwicklung der Compliance. Der Prüfungsausschuss wurde dabei unter anderem regelmäßig über die Entwicklungen des Monitorships in den USA und die Fortschritte bei der Abarbeitung der seitens des Monitors getroffenen Feststellungen einschließlich dessen Abschlussbericht informiert. Ein weiterer Augenmerk bei der Arbeit des Ausschusses lag auf der Tax Compliance. Außerdem informierte sich der Prüfungsausschuss über sonstige interne und externe (regulatorische) Untersuchungen und ließ sich ebenfalls regelmäßig über den Stand der Umsetzungsarbeiten zu Feststellungen berichten.

Der Prüfungsausschuss überprüfte zudem die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems der Bank und hierbei insbesondere des internen Kontrollsystems. Er nahm ferner den Bericht des Abschlussprüfers zur Prüfung der wertpapierhandelsrechtlichen Meldepflichten und Wohlverhaltensregeln entgegen und beschäftigte sich mit dem algorithmischen Handel und den Projekten MiFiD II/MiFiR.

Der Risikoausschuss tagte im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt sechsmal. Er befasste sich in diesen Sitzungen intensiv mit der Risikolage und dem Risikomanagement der Bank, insbesondere mit der Gesamtrisikostrategie 2018, den Teilrisikostrategien und den Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, Counterparty- und operationellen Risiken sowie den Reputations- und Compliance-Risiken. Für die Bank bedeutsame Einzelengagements wurden ebenso ausführlich mit dem Vorstand diskutiert wie Portfolios beziehungsweise Teilportfolios. Der Risikoausschuss beschäftigte sich zudem mit wichtigen Unternehmenstransaktionen und der Entwicklung des Beteiligungsportfolios und befasste sich in diesem Rahmen insbesondere mit dem Verkauf des Equity-Markets-&-Commodities-Geschäfts. Außerdem wurde er über Maßnahmen der Bank zum Schutz vor Cybercrime-Aktivitäten und über den Recovery Plan der Bank informiert. Ferner wurde überprüft, ob die Konditionen im Kundengeschäft mit dem Geschäftsmodell und der Risikostruktur der Bank im Einklang stehen. Ebenso erörtert wurden verschiedene Stresstests und ihre Ergebnisse, insbesondere der EBA-Stresstest 2018. Gegenstand der Sitzungen waren auch das Mitarbeitervergütungssystem sowie die Prüfungen und die risikomäßige Bewertung der Commerzbank durch ihre Regulatoren. Des Weiteren befasste sich der Risikoausschuss mit der Risikotragfähigkeit der Commerzbank, den an Unternehmen der Commerzbank-Gruppe vergebenen Groß- und den Organkrediten sowie risikoreichen Einzelengagements.

Der Präsidialausschuss tagte im Berichtsjahr achtmal sowie einmal gemeinsam mit dem Vergütungskontrollausschuss. Gegenstand der Beratungen des Präsidialausschusses waren die Vorbereitung und Vertiefung der Sitzungen des Aufsichtsratsplenums, insbesondere hinsichtlich der Geschäfts- und Kapitalmarktlage sowie der Strategie der Commerzbank. Zudem beschloss der Ausschuss Anpassungen des Musteranstellungsvertrags sowie bestehender Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder. Er stimmte der Übernahme von Mandaten der Vorstandsmitglieder bei anderen Unternehmen zu und befasste sich mit der Kreditvergabe an Mitarbeiter sowie Organmitglieder der Bank. Eilbedürftige Beschlüsse wurden im Umlaufverfahren herbeigeführt. Gemeinsam mit dem Vergütungskontrollausschuss beschäftigte sich der Präsidialausschuss mit der einvernehmlichen Beendigung der Vorstandsbestellung von Herrn Frank Annuscheit.

Zusätzlich zu der genannten gemeinsamen Sitzung des Präsidial- und Vergütungskontrollausschusses trat der Vergütungskontrollausschuss zu fünf Sitzungen zusammen. Er setzte sich intensiv mit der Änderung des Vorstandsvergütungssystems nach der Institutsvergütungsverordnung 3.0 auseinander und bereitete hierzu die Beschlüsse für das Aufsichtsratsplenum vor. Zudem beschäftigte sich der Ausschuss mit der Zielerreichung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 und überprüfte die Festsetzung des Gesamtbetrags der variablen Vergütung der Mitarbeiter für das Geschäftsjahr 2017. Ferner wurde der Ausschuss zur Neubestellung des Vergütungsbeauftragten und seiner Stellvertreterin angehört. Der Ausschuss befasste sich des Weiteren mit der Angemessenheit der Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Mitarbeiter sowie des Vorstands. Schließlich setzte sich der Ausschuss mit den Zielen für die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 auseinander.

Der Sozialausschuss traf sich im Berichtsjahr zu zwei Sitzungen. Er beschäftigte sich mit der Personalpolitik und der Personalentwicklung. Zudem befasste sich der Sozialausschuss mit der Entwicklung des Personalabbaus, der personalwirtschaftlichen Umsetzung der Strategie "Commerzbank 4.0" sowie der Neuorganisation der Konzernzentrale inklusive der personalwirtschaftlichen Umsetzung im Rahmen von "Campus 2.0". Auch behandelte er Themen des Diversity-Managements, der betrieblichen Altersversorgung und allgemeine personalwirtschaftliche Kennzahlen.

Der Nominierungsausschuss hat im Berichtsjahr achtmal getagt. Er hat sich intensiv mit der Neubesetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse für die Zeit nach der Hauptversammlung 2018 beschäftigt. Zudem hat der Ausschuss über die Verlängerungen von Vorstandsbestellungen sowie die Nachfolge von Herrn Frank Annuscheit beraten und dem Aufsichtsratsplenum entsprechende Beschlussempfehlungen unterbreitet. Auch die zukünftige Nachfolge von Herrn Michael Reuther hat der Nominierungsausschuss behandelt. Ferner setzte er sich mit den Aufgaben des Nominierungsausschusses nach § 25d Abs. 11 Satz 2 KWG auseinander, insbesondere mit der gemäß Kreditwesengesetz durchzuführenden Bewertung von Aufsichtsrat und Vorstand. Des Weiteren erarbeitete und beschloss der Nominierungsausschuss eine Suitability Guideline für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Commerzbank. Schließlich hat der Nominierungsausschuss die Grundsätze und den Prozess des Vorstands für die Auswahl sowie die Bestellung der Personen der oberen Leitungsebene überprüft.

Der im Berichtsjahr neu gebildete Ausschuss für Digitalisierung und Technologie traf sich zu zwei Sitzungen, in denen er sich in erster Linie intensiv mit dem Stand des Digitalisierungsfortschrittes im Rahmen der Strategie "Commerzbank 4.0" und "Campus 2.0" beschäftigte. Dabei wurden auch Aspekte wie Cultural Change behandelt. Des Weiteren hat der Ausschuss das Thema Big Data und Advanced Analytics vertieft. Der Ausschuss erhielt einen IT-Statusbericht und befasste sich mit den IT-Investitionen und dem IT-Budget der Bank.

Sitzungen des nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes gebildeten Vermittlungsausschusses waren nicht erforderlich.

Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten dem Aufsichtsratsplenum regelmäßig in der jeweils folgenden Aufsichtsratssitzung über deren Arbeit.

Interessenkonflikte

Gemäß Nummer 5.5.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie § 3 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats haben Aufsichtsratsmitglieder der Commerzbank potenzielle Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden beziehungsweise dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen, der wiederum eine Beratung im Präsidialausschuss des Aufsichtsrats und die Offenlegung gegenüber dem Aufsichtsrat veranlasst. Im Berichtszeitraum hat kein Aufsichtsratsmitglied einen potenziellen Interessenkonflikt offengelegt.

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

Die Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen die für ihre Aufgabe erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Sie wurden dabei von der Commerzbank angemessen unterstützt.

Im Jahr 2018 fand im Nachgang zur Aufsichtsratswahl eine zweitägige Onboardingveranstaltung für die neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder statt, an der auch wiedergewählte Mitglieder teilnahmen. Den neuen Aufsichtsratsmitgliedern wurden zudem individuell zugeschnittene interne Qualifizierungs- und Einführungsmaßnahmen angeboten. Bereiche wie Risk und Compliance haben einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern vertiefte Einblicke in deren Tätigkeit und Organisation vermittelt. Vereinzelt wurden auch Filialen vor Ort besucht, wo unter anderem der Know-your-Customer-Prozess vorgestellt wurde.

Ferner finden regelmäßig Weiterbildungen statt. Im Jahr 2018 waren dies unter anderem Vorträge zu den Themen "Institutsvergütungsverordnung (IVV) 3.0 - Anforderungen an das Vorstandsvergütungssystem" im Aufsichtsratsplenum, "Big Data & Advanced Analytics" im Ausschuss für Digitalisierung und Technologie sowie ein Workshop zum Thema "Modellierung der Einlagen und Kredite und der Einfluss auf das Refinanzierungsmodell" für die Mitglieder des Risikoausschusses.

Daneben haben verschiedene Aufsichtsratsmitglieder an in- und externen Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen. Den Mitgliedern wurde des Weiteren angeboten, im Vorfeld der Bilanzsitzung an einer separaten Besprechung des Jahresabschlusses mit dem Wirtschaftsprüfer teilzunehmen. Im Rahmen von regelmäßig veranstalteten Abendessen wurde außerdem ein Austausch zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und verschiedenen Personen der ersten Führungsebene ermöglicht.

Sitzungsteilnahme

Jedes Aufsichtsratsmitglied hat im abgelaufenen Geschäftsjahr im Rahmen seiner entsprechenden Amtszeit an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Plenums teilgenommen. Im Einzelnen haben Frau Beate Mensch, Herr Stefan Burghardt, Herr Dr. Rainer Hillebrand und Herr Nicholas Teller jeweils an einer Sitzung, Herr Dr. Markus Kerber an drei von insgesamt neun Sitzungen des Aufsichtsrats während ihrer jeweiligen Amtsperioden nicht teilgenommen.

Herr Dr. Markus Kerber fehlte bei einer Sitzung des Präsidialausschusses. Herr Stefan Burghardt hat an einer Sitzung des Risikoausschusses nicht teilgenommen. Herr Dr. Rainer Hillebrand fehlte an einer Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Technologie und an zwei Sitzungen des Risikoausschusses. Herr Stefan Wittmann hat an einer Sitzung des Sozialausschusses nicht teilgenommen.

Ansonsten waren die Mitglieder des Aufsichtsrats bei allen Aufsichtsrats- und den jeweiligen Ausschusssitzungen im Rahmen ihrer entsprechenden Amtszeiten anwesend.

In der Regel geben Aufsichtsratsmitglieder, die an der Teilnahme einer Aufsichtsrats- oder Ausschusssitzung verhindert sind, eine entsprechende Stimmbotschaft ab.

Jahres- und Konzernabschluss

Der von der Hauptversammlung gewählte Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY), Eschborn/Frankfurt am Main, hat den Jahres- und Konzernabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft sowie die Lageberichte der AG und des Konzerns geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), der Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhielten darüber hinaus sämtliche Anlagen und Erläuterungen zu den Prüfungsberichten; alle Aufsichtsratsmitglieder hatten die Möglichkeit, diese Unterlagen einzusehen. Der Prüfungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 20. März 2019 eingehend mit den Abschlussunterlagen. Im Aufsichtsratsplenum wurden der Jahres- und Konzernabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft sowie die Lageberichte der AG und des Konzerns in der Bilanzsitzung am 22. März 2019 ebenfalls behandelt und gebilligt. Die Abschlussprüfer nahmen an den genannten Sitzungen des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsratsplenums teil, erläuterten die wesentlichen Prüfungsergebnisse und standen für Fragen zur Verfügung. In beiden Sitzungen wurden die Abschlussunterlagen eingehend mit dem Vorstand sowie den Vertretern des Abschlussprüfers diskutiert.

Nach der abschließenden Prüfung durch den Prüfungsausschuss und des Aufsichtsratsplenums erhob der Aufsichtsrat keine Einwände gegen den Jahres- und Konzernabschluss und stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Der Aufsichtsrat hat die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse von AG und Konzern gebilligt, der Jahresabschluss der AG ist damit festgestellt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands schließt sich der Aufsichtsrat an.

Der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat haben sich ferner mit dem vom Vorstand erstellten zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht für die Commerzbank AG und den Konzern zum 31. Dezember 2018 befasst. EY hat eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit durchgeführt und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Die Unterlagen wurden vom Prüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 20. März 2019 und vom Aufsichtsrat in der Sitzung vom 22. März 2019 sorgfältig geprüft. Der Vorstand erläuterte die Berichte in beiden Sitzungen eingehend. Vertreter des Prüfers nahmen an beiden Sitzungen teil und berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und beantworteten ergänzende Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat hatte nach seiner Prüfung keine Einwendungen.

Veränderungen im Aufsichtsrat und im Vorstand

Frau Beate Mensch und die Herren Klaus-Peter Müller, Hans-Hermann Altenschmidt, Karl-Heinz Flöther, Stefan Jennes, Oliver Leiberich, Dr. Stefan Lippe, Dr. Helmut Perlet und Mark Roach sind mit dem Ablauf der Hauptversammlung am 8. Mai 2018 aus dem Aufsichtsrat der Commerzbank ausgeschieden.

Die Damen Monika Fink, Kerstin Jerchel und Dr. Victoria Ossadnik sowie die Herren Alexander Boursanoff, Dr. Rainer Hillebrand, Robin J. Stalker, Stefan Wittmann und ich sind seit dem Ablauf der Hauptversammlung am 8. Mai neue Mitglieder im Aufsichtsrat der Commerzbank.

Herr Jörg Hessenmüller ist seit dem 15. Januar 2019 neues Mitglied im Vorstand der Commerzbank. Herr Frank Annuscheit ist mit Ablauf des 28. Februar 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden. Wir danken Herrn Annuscheit für seine ausgezeichnete Leistung und sein großes Engagement für die Commerzbank.

Allen ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern danken wir ebenfalls für ihre engagierte Mitarbeit und ihre hervorragende Leistung. Unser ganz besonderer Dank gebührt Herrn Klaus-Peter Müller, der fast 52 Jahre in verschiedenen Funktionen im In- und Ausland für die Commerzbank tätig war. Als Ausdruck seines Dankes und seiner außerordentlichen Anerkennung für die Verdienste und Treue von Herrn Klaus-Peter Müller sowie für dessen stete Einsatzbereitschaft hat der Aufsichtsrat Herrn Müller am 8. Mai 2018 zum Ehrenvorsitzenden des Aufsichtsrats benannt.

Dem Vorstand sowie allen Mitarbeitern danken wir für ihren großen persönlichen Einsatz und ihre Leistungen im Geschäftsjahr 2018.

Für den Aufsichtsrat

Dr. Stefan Schmittmann, Vorsitzender