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Commerzbank AG Governance Information 2022

Dec 5, 2022

81_cgr_2022-12-05_32e69932-05d9-40d4-9442-f8f9b7126c93.pdf

Governance Information

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Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

(1) Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2021 bis zum 27. Juni 2022 wurde den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 – bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 20. März 2020 – mit Ausnahme der nachstehenden Empfehlungen entsprochen:

Gemäß der Empfehlung B.3 des Kodex soll eine Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern für längstens drei Jahre erfolgen. Die Commerzbank Aktiengesellschaft ist hiervon bei der Bestellung des Ende 2021 bestellten Privatkundenvorstand abgewichen, der für fünf Jahre bestellt wurde. Aufgrund seiner vorherigen langjährigen Vorstandstätigkeit bei einer Bank in Wien war eine längere Bestellung als die empfohlenen drei Jahre erforderlich, um diesen für die Bank gewinnen zu können.

Ausweislich der Empfehlung G.10 Satz 1 des Kodex sollen die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Das Vergütungssystem sieht bis Ende 2022 vor, dass die Hälfte der variablen Vergütung aktienbasiert gewährt wird. Mit der Einführung des neues Vorstandsvergütungssystem zum 1.1.2023 werden 60% der variablen Vergütung aktienbasiert gewährt, sodass ab diesem Zeitpunkt der Empfehlung G.10 entsprochen wird.

(2) Seit dem 27. Juni 2022 wurde und wird den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 28. April 2022 – bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 – mit Ausnahme der nachstehenden Empfehlung entsprochen:

Ausweislich der Empfehlung G.10 Satz 1 des Kodex sollen die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Das Vergütungssystem sieht bis Ende 2022 vor, dass die Hälfte der variablen Vergütung aktienbasiert gewährt wird. Mit der Einführung des neues Vorstandsvergütungssystem zum 1.1.2023 werden 60% der variablen Vergütung aktienbasiert gewährt, sodass ab diesem Zeitpunkt der Empfehlung G.10 entsprochen wird.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex hat die Anwendbarkeit der Empfehlungen des Kodex auf Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen dahin eingeschränkt, dass sie für diese nur insoweit gelten, als keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Über diese gesetzlichen Regelungen und die Auswirkungen auf die Entsprechenserklärung wird in der Erklärung zur Unternehmensführung im Geschäftsbericht berichtet.

Frankfurt am Main, Dezember 2022

Der Vorstand Der Aufsichtsrat