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Commerzbank AG — Governance Information 2020
Aug 1, 2020
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Governance Information
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Aktualisierung der Entsprechenserklärung 2019 zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 gemäß § 161 AktG
Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat im November 2019 ihre Entsprechenserklärung 2019 zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 veröffentlicht. Da es unterjährig zu einer Abweichung in Bezug auf Ziffer 5.4.3 Satz 2 des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 (C.15 Satz 2 des Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019) gekommen ist, aktualisiert die Commerzbank Aktiengesellschaft ihre Entsprechenserklärung 2019 um folgende Abweichungserklärung:
Ziffer 5.4.3 Satz 2 des Kodex (in der Fassung vom 7. Februar 2017; dies entspricht C.15 Satz 2 des Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019) empfiehlt, dass ein Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds bis zur nächsten Hauptversammlung befristet sein soll. Die Commerzbank Aktiengesellschaft ist bei ihrem Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds der Aktionärsvertreter von dieser Empfehlung abgewichen. Das neue Aufsichtsratsmitglied wurde antragsgemäß für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, Herrn Dr. Schmittmann, bestellt; im konkreten Fall bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheidet. Vor dem Hintergrund anstehender langfristiger strategischer Entscheidungen und Anpassungen war die Kontinuität in der Aufsichtsratsbesetzung für die Commerzbank Aktiengesellschaft und ihre Gremien in der aktuellen Situation von besonderer Bedeutung.
Es handelt sich insofern um eine einmalige Abweichung von der genannten Empfehlung.
Im Übrigen bleibt die Entsprechenserklärung vom November 2019 unverändert.
Frankfurt am Main, August 2020
Der Vorstand Der Aufsichtsrat