Annual Report • May 12, 2025
Annual Report
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Finanzbericht: 36222012

Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Bericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben
Gemäß § 315 Abs. 5 Handelsgesetzbuch (HGB) in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB wurde der Lagebericht der Commerzbank Aktiengesellschaft mit dem Konzernlagebericht des Commerzbank-Konzerns zusammengefasst. Der zusammengefasste Lagebericht ist im Geschäftsbericht 2024 des Commerzbank-Konzerns enthalten.
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| Mio. € | 2024 | 2023 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Zinserträge aus | |||||
| a) Kredit- und Geldmarktgeschäften | 15 634 | 13 025 | |||
| abzüglich negativer Zinsen aus Geldmarktgeschäften | - 31 | - 62 | |||
| 15 604 | 12 964 | ||||
| b) Festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen |
1 381 | 982 | |||
| 16 985 | 13 946 | ||||
| Zinsaufwendungen | |||||
| Zinsaufwendungen aus dem Bankgeschäft | - 12 421 | - 9 359 | |||
| abzüglich positiver Zinsen aus dem Bankgeschäft | 1 | 34 | |||
| - 12 420 | - 9 325 | ||||
| 4 565 | 4 620 | ||||
| Laufende Erträge aus | |||||
| a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren | 0 | 0 | |||
| b) Beteiligungen | 5 | 6 | |||
| c) Anteilen an verbundenen Unternehmen | 10 | 238 | |||
| 15 | 244 | ||||
| Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen |
124 | 175 | |||
| Provisionserträge | 3 582 | 3 397 | |||
| Provisionsaufwendungen | - 459 | - 436 | |||
| 3 123 | 2 961 | ||||
| Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands | 685 | 530 | |||
| darunter: Zuführung gemäß § 340e Abs. 4 HGB | - 76 | - 59 | |||
| Sonstige betriebliche Erträge | 308 | 844 | |||
| Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | |||||
| a) Personalaufwand | |||||
| aa) Löhne und Gehälter | - 2 351 | - 2 387 | |||
| ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung |
- 416 | - 880 | |||
| darunter: für Altersversorgung | - 35 | - 506 | |||
| - 2 768 | - 3 267 | ||||
| b) Andere Verwaltungsaufwendungen | - 2 131 | - 2 101 | |||
| - 4 899 | - 5 369 | ||||
| Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen |
- 397 | - 411 | |||
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 232 | - 167 | |||
| Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft |
- 1 648 | - 1 800 | |||
| Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft |
- | - | |||
| Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere |
- | - | |||
| Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren |
867 | 22 | |||
| Aufwendungen aus Verlustübernahme | - 2 | - 26 | |||
| Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 2 510 | 1 625 | |||
| Außerordentliche Erträge | - | - | |||
| Außerordentliche Aufwendungen | - 2 | - 15 | |||
| Außerordentliches Ergebnis | - 2 | - 15 | |||
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | - 189 | - 392 | |||
| Sonstige Steuern | - 24 | - 18 | |||
| - 213 | - 410 | ||||
| Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag | 2 294 | 1 200 | |||
| Gewinnverwendung: | |||||
| Aufwendungen aus dem Erwerb eigener Aktien | - 1 041 | - 122 | |||
| Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen aufgrund des Erwerbs eigener Aktien |
1 041 | 122 | |||
| Erträge aus der Kapitalherabsetzung aufgrund des Erwerbs eigener Aktien |
56 | 12 | |||
| Einstellungen in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung |
- 56 | - 12 | |||
| Einstellungen in andere Gewinnrücklagen | - 1 147 | - 600 | |||
| Bilanzgewinn | 1 147 | 600 |
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| | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Barreserve | |||||
| a) Kassenbestand | 775 | 748 | |||
| b) Guthaben bei Zentralnotenbanken | 23 417 | 25 944 | |||
| darunter: bei der Deutschen Bundesbank | 4 605 | 3 066 | |||
| 24 193 | 26 691 | ||||
| Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind |
|||||
| a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen |
1 430 | 1 619 | |||
| 1 430 | 1 619 | ||||
| Forderungen an Kreditinstitute | |||||
| a) Täglich fällig | 43 081 | 65 187 | |||
| b) Andere Forderungen | 42 808 | 33 888 | |||
| darunter: Kommunalkredite | 1 132 | 819 | |||
| 85 888 | 99 075 | ||||
| Forderungen an Kunden | 275 069 | 253 201 | |||
| darunter: durch Grundpfandrechte gesichert (Hypothekendarlehen) | 82 575 | 79 524 | |||
| darunter: durch Grundpfandrechte gesichert (Schiffshypotheken) | - | - | |||
| darunter: Kommunalkredite | 20 653 | 17 190 | |||
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | |||||
| a) Geldmarktpapiere | |||||
| aa) Von öffentlichen Emittenten | 162 | 111 | |||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | - | - | |||
| ab) Von anderen Emittenten | 73 | 71 | |||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | - | - | |||
| 235 | 182 | ||||
| b) Anleihen und Schuldverschreibungen | |||||
| ba) Von öffentlichen Emittenten | 17 441 | 13 525 | |||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 13 386 | 11 267 | |||
| bb) Von anderen Emittenten | 50 803 | 39 111 | |||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 41 663 | 31 368 | |||
| 68 243 | 52 636 | ||||
| c) Eigene Schuldverschreibungen | 9 021 | 10 190 | |||
| Nennbetrag 9 039 Mio. € | |||||
| 77 499 | 63 008 | ||||
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 13 | 17 | |||
| Handelsbestand | 22 327 | 18 201 | |||
| Beteiligungen | 96 | 89 | |||
| darunter: an Kreditinstituten | 14 | 14 | |||
| darunter: an Finanzdienstleistungsinstituten | 31 | 31 | |||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 5 654 | 4 543 | |||
| darunter: an Kreditinstituten | 2 618 | 1 736 | |||
| darunter: an Finanzdienstleistungsinstituten | 3 004 | 2 775 | |||
| Treuhandvermögen | 1 871 | 2 274 | |||
| darunter: Treuhandkredite | 1 613 | 1 857 | |||
| Immaterielle Anlagewerte | |||||
| a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
894 | 841 | |||
| b) Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
197 | 155 | |||
| 1 091 | 996 | ||||
| Sachanlagen | 329 | 339 | |||
| Sonstige Vermögensgegenstände | 7 766 | 7 313 | |||
| Rechnungsabgrenzungsposten | |||||
| a) Aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft | 262 | 201 | |||
| b) Andere | 2 037 | 2 966 | |||
| 2 300 | 3 166 | ||||
| Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | 58 | 19 | |||
| Summe der Aktiva | 505 585 | 480 551 |
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| | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ||||
| a) Täglich fällig | 24 317 | 24 703 | ||
| b) Mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 36 767 | 32 554 | ||
| darunter: begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe | 354 | 506 | ||
| darunter: begebene öffentliche Namenspfandbriefe | 245 | 435 | ||
| darunter: begebene Namensschiffspfandbriefe | - | - | ||
| 61 084 | 57 257 | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | ||||
| a) Spareinlagen | ||||
| aa) Mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten | 6 275 | 7 154 | ||
| ab) Mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten | 4 | 6 | ||
| 6 279 | 7 160 | |||
| b) Andere Verbindlichkeiten | ||||
| ba) Täglich fällig | 241 760 | 227 799 | ||
| bb) Mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 75 327 | 73 563 | ||
| 317 086 | 301 362 | |||
| darunter: begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe | 2 134 | 1 834 | ||
| darunter: begebene öffentliche Namenspfandbriefe | 3 421 | 3 707 | ||
| darunter: begebene Namensschiffspfandbriefe | 44 | 49 | ||
| 323 365 | 308 521 | |||
| Verbriefte Verbindlichkeiten | ||||
| a) Begebene Schuldverschreibungen | 50 661 | 47 315 | ||
| aa) Hypothekenpfandbriefe | 26 972 | 27 364 | ||
| ab) Öffentliche Pfandbriefe | 6 135 | 4 050 | ||
| ac) Schiffspfandbriefe | - | - | ||
| ad) Sonstige Schuldverschreibungen | 17 555 | 15 900 | ||
| b) Andere verbriefte Verbindlichkeiten | 654 | 1 095 | ||
| ba) Geldmarktpapiere | 653 | 1 089 | ||
| bb) Eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf | 1 | 6 | ||
| 51 315 | 48 410 | |||
| Handelsbestand | 10 409 | 10 832 | ||
| Treuhandverbindlichkeiten | 1 871 | 2 274 | ||
| darunter: Treuhandkredite | 1 613 | 1 857 | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 22 426 | 20 972 | ||
| Rechnungsabgrenzungsposten | ||||
| a) Aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft | 7 | 8 | ||
| b) Andere | 454 | 590 | ||
| 461 | 598 | |||
| Rückstellungen | ||||
| a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 1 104 | 1 371 | ||
| b) Steuerrückstellungen | 441 | 523 | ||
| c) Andere Rückstellungen | 3 187 | 3 183 | ||
| 4 732 | 5 077 | |||
| Nachrangige Verbindlichkeiten | 8 063 | 6 681 | ||
| Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals | 4 341 | 3 295 | ||
| Fonds für allgemeine Bankrisiken | 383 | 307 | ||
| darunter: Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB | 383 | 307 | ||
| Eigenkapital | ||||
| a) Gezeichnetes Kapital | ||||
| Grundkapital | 1 185 | 1 240 | ||
| rechnerischer Wert eigener Anteile | - 31 | - | ||
| 1 154 | 1 240 | |||
| b) Kapitalrücklage | 10 143 | 10 087 | ||
| c) Gewinnrücklagen 1 | 4 693 | 4 401 | ||
| d) Bilanzgewinn/Bilanzverlust | 1 147 | 600 | ||
| 17 136 | 16 328 | |||
| Summe der Passiva | 505 585 | 480 551 | ||
| 1. Eventualverbindlichkeiten | ||||
| a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln | - | - | ||
| b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen | 50 262 | 43 771 | ||
| 50 262 | 43 771 | |||
| 2. Andere Verpflichtungen | ||||
| a) Unwiderrufliche Kreditzusagen | 78 416 | 76 506 |
1 Ausschließlich "andere Gewinnrücklagen".
Die Commerzbank Aktiengesellschaft ("Bank") hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist im Handelsregister mit der Nummer HRB 32000 beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen. Der Jahresabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2024 ist in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) sowie unter Beachtung der aktienrechtlichen Regelungen (AktG) und des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) aufgestellt worden. Um das Universalbankengeschäft der Commerzbank Aktiengesellschaft angemessen abzubilden, wurde den Gliederungsvorgaben für Pfandbriefbanken durch die Angabe von "Darunter"-Vermerken bei den jeweiligen Posten Rechnung getragen. Zur Erhöhung der Aussagekraft des Abschlusses hat die Commerzbank Aktiengesellschaft Angaben zu Schiffshypotheken und -pfandbriefen ergänzt.
Neben dem Jahresabschluss - bestehend aus Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Bilanz und Anhang - wurde gemäß § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB ein zusammengefasster Lagerbericht erstellt, der im aktuellen Geschäftsbericht des Commerzbank-Konzerns enthalten ist.
Alle Beträge sind, soweit nicht gesondert darauf hingewiesen wird, in Mio. Euro angegeben. In der Gewinn-und-Verlust-Rechnung und in der Bilanz werden Beträge unter 500 000,00 Euro als 0 Mio. Euro dargestellt; sofern ein Posten 0,00 Euro beträgt, wird dieser mit einem Strich gekennzeichnet. Aufgrund von Rundungen ist es in Einzelfällen möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht exakt zur angegebenen Summe addieren.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht quartalsweise gemäß § 28 PfandBG Angaben zu Hypothekenpfandbriefen, öffentlichen Pfandbriefen und Schiffspfandbriefen auf ihrer Internetseite.
In den Angaben zu Pfandbriefen sind die Beträge in Mio. Euro mit einer Nachkommastelle angegeben. Es kann in den Summen und Prozentangaben durch Rundungen zu geringfügigen Abweichungen kommen.
Die "Barreserve" ist zu Nennbeträgen bilanziert. "Schuldtitel öffentlicher Stellen" werden mit dem Barwert angesetzt. "Forderungen an Kreditinstitute" und "Forderungen an Kunden" sind mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen; gebildete Wertberichtigungen setzt die Commerzbank Aktiengesellschaft davon ab. Die Anschaffungskosten von Forderungen erhöhen sich um Anschaffungsnebenkosten. Sie verringern sich im Wesentlichen um erhaltene Gebühren. Die Unterschiedsbeträge zwischen den Anschaffungskosten und den Nennbeträgen werden effektivzinskonstant über die Laufzeit im Zinsergebnis vereinnahmt.
Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft wird für alle signifikanten bilanziellen Forderungsbestände sowie alle signifikanten außerbilanziellen Geschäfte auf Einzelgeschäftsebene beziehungsweise für alle nicht signifikanten Kreditgeschäfte auf Portfoliobasis unter Heranziehen interner Parameter und Modelle berechnet. Länderrisiken sind im Rahmen dieser Berechnungen abgedeckt.
Die Bank macht von der Möglichkeit nach BFA 7 Gebrauch, auch unter HGB die Risikovorsorge nach der im IFRS 9 Stufenmodell vorgegebenen Methodik zu ermitteln. Der Ergebnisausweis bleibt hiervon unberührt. Die Ergebnisse der Risikovorsorgeermittlung aus Stufe 1 und Stufe 2 sind hierbei maßgeblich für die Höhe der Pauschalwertberichtigung, das Ergebnis der Risikovorsorgeermittlung aus Stufe 3 ist maßgeblich für die Höhe der (pauschalierten) Einzelwertberichtigung.
In Stufe 1 werden grundsätzlich alle Finanzinstrumente erfasst, deren Risiko eines Kreditausfalls (im Folgenden Ausfallrisiko) sich seit ihrem erstmaligen Bilanzansatz nicht signifikant erhöht hat. Darüber hinaus macht die Commerzbank Aktiengesellschaft von der sogenannten Low Credit Risk Exemption (LCRE) Gebrauch und klassifiziert Geschäfte, die am Berichtsstichtag ein geringes Ausfallrisiko (Finanzinstrumente mit Staaten, lokalen oder regionalen Gebietskörperschaften der OECD, deren internes Bonitätsrating am Berichtsstichtag im Bereich des Investment Grade liegt) aufweisen, in Stufe 1. Für Finanzinstrumente in Stufe 1 ist eine Wertminderung in Höhe der erwarteten Kreditverluste aus möglichen Ausfallereignissen über die Laufzeit des Geschäftes, längstens für 12 Monate ("12-month ECL") zu erfassen.
Stufe 2 enthält diejenigen Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich nach dem Zeitpunkt ihres erstmaligen Bilanzansatzes signifikant erhöht hat und die zum Berichtsstichtag nicht der LCRE unterliegen. Neben der kundenspezifischen Probability of Default (PD)-Entwicklung definiert die Commerzbank Aktiengesellschaft weitere Kriterien, bei deren Vorliegen eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos angenommen wird. Die Zuordnung zu Stufe 2 erfolgt dann unabhängig von der individuellen PD-Entwicklung. Die Erfassung von Wertminderungen erfolgt in Stufe 2 mit den erwarteten Kreditverlusten über die gesamte Restlaufzeit des Finanzinstruments ("Lifetime Expected Credit Loss" beziehungsweise "LECL"). Für unbefristet zugesagte Finanzinstrumente ("b.a.w.-Geschäfte") erfolgt ein Topdown-Approach, mit dem auf Basis von realisierten historischen Verlusten der LECL als Prozentsatz des aktuellen Loss at Default (LaD) ermittelt wird.
Stufe 3 werden Finanzinstrumente zugeordnet, die am Berichtsstichtag als wertgemindert eingestuft werden. Als Kriterium hierfür zieht die Commerzbank Aktiengesellschaft ihre Definition für einen Kreditausfall (Default) gemäß des Artikels 178 CRR sowie der ergänzenden EBA-Leitlinie zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 heran.
Für ausgefallene Finanzinstrumente in Stufe 3 ist ebenfalls der LECL als Wertminderung zu erfassen. Bei der Ermittlung des LECL wird hier grundsätzlich nach signifikanten und nicht signifikanten Fällen unterschieden. Für nicht signifikante Geschäfte (Volumen bis 10 Mio. Euro) erfolgt die Ermittlung auf Basis statistischer Risikoparameter. Für signifikante Geschäfte (Volumen größer 10 Mio. Euro) wird der LECL als Erwartungswert der Verluste aus individuellen Expertenschätzungen der zukünftigen Cashflows unter Berücksichtigung mehrerer möglicher Szenarien und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten ermittelt.
Liegt kein Ausfallkriterium mehr vor, gesundet das Finanzinstrument und wird nach Einhaltung der maßgeblichen Wohlverhaltensphase nicht mehr Stufe 3 zugeordnet. Nach Gesundung erfolgt auf Basis aktualisierter Ratinginformationen erneut die Beurteilung, ob sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Bilanzansatz signifikant erhöht hat und, darauf basierend, die entsprechende Zuordnung zu Stufe 1 oder Stufe 2.
Forderungen werden bilanzwirksam abgeschrieben, sobald nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass ein finanzieller Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist und diese somit uneinbringlich sind. Die Uneinbringlichkeit kann sich zum einen im Abwicklungsprozess aufgrund verschiedener objektiver Kriterien herausstellen. Zum anderen werden Kredite spätestens 720 Tage nach Fälligstellung grundsätzlich als (teilweise) uneinbringlich betrachtet und im Rahmen bestehender Risikovorsorge auf den noch erwarteten erzielbaren Rückzahlungsbetrag (teil-)abgeschrieben.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft verwendet grundsätzlich die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) als Messgröße für die Beurteilung, ob sich das Ausfallrisiko eines Finanzinstruments gegenüber dem Zugangszeitpunkt signifikant erhöht hat.
Die Überprüfung, ob am Berichtsstichtag eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos gegenüber dem Zugangszeitpunkt des betreffenden Finanzinstruments vorliegt, erfolgt zum Berichtsstichtag grundsätzlich durch einen Vergleich der beobachteten Ausfallwahrscheinlichkeit über die Restlaufzeit des Finanzinstruments ("Lifetime-PD") mit der im Zugangszeitpunkt erwarteten Lifetime-PD über denselben Zeitraum. Dieser Vergleich erfolgt zwischen ursprünglicher und aktueller PD auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeit über einen Zeitraum von 12 Monaten nach dem Berichtsstichtag ("12-month PD"). In diesen Fällen erbringt die Bank mithilfe von Äquivalenzanalysen den Nachweis, dass keine materiellen Abweichungen gegenüber einer Beurteilung anhand der Lifetime-PD auftreten.
Zur Bestimmung, ob eine PD-Erhöhung gegenüber dem Zugangszeitpunkt als "signifikant" einzustufen ist, werden mit einem statistischen Verfahren differenziert nach Ratingmodellen zunächst ein Quantil und danach Schwellenwerte in Form von Ratingstufen festgelegt, die einen kritischen Abweichungsgrad von der zum Zeitpunkt des erstmaligen Bilanzansatzes bestehenden Erwartung über die mittlere PD-Entwicklung repräsentieren.
Darüber hinaus wendet die Commerzbank für die Zuordnung zu Stufe 2 (im Wesentlichen) zusätzliche Kriterien an. Diese sind:
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―
Kunden bei denen ein Finanzinstrument länger als 20 Tage wesentlich überzogen ist,
―
Kunden die im Rahmen der Risikofrüherkennungsprozesse auf die Credit Watchlist überführt wurden,
―
Kunden in der Betreuung von Intensive Care,
―
Kunden deren Commerzbank Kredit-Rating am Berichtsstichtag bei 4,6 oder schlechter liegt,
―
Kunden deren Commerzbank Kredit-Rating am Berichtsstichtag bei 4,0 oder schlechter und deren Bonitäts-Rating bei 5,0 oder schlechter liegt,
―
Kunden, denen eine Forbearance-Maßnahme nach Artikel 47b CRR zugestanden wird, welche aber nicht zum Ausfall (Stufe 3) führt,
―
Finanzinstrumente deren PD am Berichtsstichtag sich gegenüber der PD bei Bilanzzugang mindestens verdreifacht hat und am Berichtsstichtag ein Bonitätsrating größer als 2,8 ausweisen (Threefold-PD),
―
Kollektive Stufenzuordnung für einzelne Teilportfolien. Zum aktuellen Berichtsstichtag umfasst dies
| ― | Kunden mit Zugehörigkeit zu einer Sub-Branche, für welche am Berichtsstichtag eine Branchen-Ampel der Farbe gelb oder rot vergeben wurde. |
| ― | Kunden, welche im Rahmen eines klimabezogenen Kreditrisikobewertungsverfahren (Skala von A+ bis H) den Kategorien F-H zugeordnet wurden. Für Wohnimmobilien wurde hierbei der Beleihungsauslauf zusätzlich zur Energieeffizienzklasse einbezogen. |
Ein Rücktransfer von Finanzinstrumenten aus Stufe 2 nach Stufe 1 wird vorgenommen, wenn am Berichtsstichtag das Ausfallrisiko gegenüber dem Zugangszeitpunkt nicht mehr signifikant erhöht ist.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft ermittelt den ECL als wahrscheinlichkeitsgewichteten, unverzerrten und diskontierten Erwartungswert zukünftiger Kreditausfälle grundsätzlich über die gesamte Restlaufzeit des jeweiligen Finanzinstruments. Als "12-month ECL" für die Erfassung von Wertminderungen in Stufe 1 wird dabei derjenige Teil des LECL definiert, welcher aus Ausfallereignissen resultiert, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Berichtsstichtag erwartet werden.
Wesentliche Hauptparameter sind dabei die kundenspezifische Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), die Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default, LGD) und die Forderungshöhe zum Zeitpunkt des Ausfalls (Exposure at Default, EaD).
Grundsätzlich werden bei der Schätzung der Risikoparameter neben historischen Ausfallinformationen insbesondere auch das aktuelle wirtschaftliche Umfeld (Point-in-Time Ausrichtung) sowie zukunftsbezogene Informationen berücksichtigt. Insbesondere werden dabei makroökonomische Prognosen der Bank regelmäßig im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Höhe des ECL geprüft und in die ECL-Ermittlung einbezogen.
Potenzielle Effekte aus nicht linearen Zusammenhängen zwischen unterschiedlichen makroökonomischen Szenarien und dem LECL werden mithilfe eines separat ermittelten Anpassungsfaktors korrigiert. Dieser Faktor wurde unterjährig anlassbezogen überprüft und im vierten Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahr geringfügig angehoben.
Der Expected Credit Loss enthält die Einbeziehung zukunftsgerichteter Informationen. Das in der Commerzbank Aktiengesellschaft implementierte ECL-Modellergebnis berücksichtigt jedoch keine zukunftsgerichteten Effekte, die aus unvorhersehbaren, singulären Ereignissen resultieren wie zum Beispiel Naturkatastrophen, materielle politische Entscheidungen oder militärische Konflikte. Derartige Risiken können über ein Top-Level-Adjustment (TLA) bevorsorgt werden. Die Prüfung der Notwendigkeit solcher TLA unter Einbindung des Senior Managements und die etwaige Umsetzung sind in einer Policy geregelt.
Im Geschäftsjahr 2024 wurde eine solche Anpassung des ECL-Modellergebnisses weiter als notwendig erachtet, da die erwarteten negativen Auswirkungen durch die in den entsprechenden Modellen verwendeten Parameter nicht in vollem Umfang abgedeckt werden.
Darüber hinaus wurde ein kollektiver Transfer nach Stufe 2 für Kunden mit gelber (beherrschbare Risiken) oder roter Branchenampel (deutliche Risiken) sowie für Kunden, welche im Rahmen eines klimabezogenen Kreditrisikobewertungsverfahren (Skala von A+ bis H) den Kategorien F-H zugeordnet werden, als notwendig erachtet. Dabei wurden für Wohnimmobilien der Beleihungsauslauf zusätzlich zur Energieeffizienzklasse einbezogen.
Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden - soweit sie nicht als Bewertungseinheit abgebildet sind - nach den Vorschriften für das Umlaufvermögen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert bilanziert. Wertpapiere des Anlagevermögens werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip behandelt.
Abschreibungen und Wertberichtigungen werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung saldiert mit Wertaufholungen ausgewiesen. Bei Wertpapieren der Liquiditätsreserve erfolgt der Ausweis je nach Art entweder in dem Posten "Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft" oder in dem Posten "Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft". Bei Wertpapieren des Anlagevermögens erfolgt der Ausweis in dem Posten "Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere" oder in dem Posten "Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere".
Pensionsgeschäfte werden nach den geltenden Grundsätzen des § 340 b HGB ausgewiesen. Verliehene Wertpapiere sind aufgrund des wirtschaftlichen Eigentums weiterhin bei der Commerzbank Aktiengesellschaft bilanziert, während entliehene Wertpapiere nicht in der Bilanz ausgewiesen sind. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Reverse Repos und Repos mit zentralen und bilateralen Kontrahenten und gleicher Fälligkeit werden verrechnet und saldiert ausgewiesen.
Derivative Finanzinstrumente setzt die Commerzbank Aktiengesellschaft sowohl zur Sicherung des beizulegenden Zeitwertes von Beständen als auch für Handelszwecke ein und bewertet sie am Bilanzstichtag einzeln. Bewertungseinheiten werden unter Einbezug derivativer Sicherungsgeschäfte entsprechend den Vorschriften des § 254 HGB gebildet. Zur bilanziellen Abbildung von Mikrobewertungseinheiten für die Bestände der Liquiditätsreserve wird überwiegend die Durchbuchungsmethode sowie für wenige ausgewählte Portfolios die Einfrierungsmethode angewendet. Die Grund- und Sicherungsgeschäfte in Mikrobewertungseinheiten der Passivseite sowie die bilanzielle Abbildung von Portfoliobewertungseinheiten werden nach der Einfrierungsmethode sowie für ein ausgewähltes Portfolio nach der Durchbuchungsmethode bilanziert. Die Berücksichtigung interner Geschäfte erfolgt im Rahmen des sogenannten Stellvertreterprinzips.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft bewertet den Handelsbestand zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags gemäß § 340 e Abs. 3 HGB. Zeitwertänderungen des Handelsbestands werden saldiert im Nettoergebnis des Handelsbestands ausgewiesen.
Nach § 255 Abs. 4 HGB entspricht der beizulegende Zeitwert dem Marktpreis. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes erläutern wir unter "c) Ermittlung beizulegender Zeitwert".
Der Risikoabschlag ist auf Basis des aufsichtsrechtlich ermittelten Value-at-Risk-Ansatzes berechnet und dabei so bemessen, dass ein zu erwartender maximaler Verlust aus diesen Handelsbüchern mit einem Wahrscheinlichkeitsgrad von 99 % bei einer Haltedauer von 10 Tagen nicht überschritten wird. Es ist ein historischer Beobachtungszeitraum von einem Jahr zugrunde gelegt. Der Value-at-Risk wird für den Gesamtbestand des Portfolios zentral ermittelt und in der Bilanz innerhalb der Handelsaktiva abgesetzt. Sofern eine Zuführung gemäß § 340 e Abs. 4 HGB im Berichtsjahr erforderlich ist, erfolgt diese zulasten des "Nettoertrags des Handelsbestands" und erhöht den Posten "Fonds für allgemeine Bankrisiken". Sofern nötig, löst die Bank diesen Bilanzposten zum Ausgleich eines "Nettoaufwands des Handelsbestands" vollständig oder teilweise gemäß § 340e Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 HGB auf. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Ausgleichszahlungen für börslich gehandelte Derivate werden innerhalb der "Sonstigen Vermögensgegenstände" und "Sonstigen Verbindlichkeiten" saldiert ausgewiesen. Im Voraus zu erbringende Sicherheitsleistungen bei börsengehandelten unbedingten Termingeschäften zeigen wir unsaldiert in den "Sonstigen Vermögensgegenständen" und "Sonstigen Verbindlichkeiten".
Die Commerzbank Aktiengesellschaft verrechnet positive und negative beizulegende Zeitwerte sowie darauf entfallende Ausgleichszahlungen (Sicherheitsleistungen in bar) von außerbörslich mit zentralen Kontrahenten und nicht zentralen Kontrahenten gehandelten Derivaten (OTC-Derivaten) des Handelsbestands. Die Voraussetzung für die Verrechnung mit nicht zentralen Kontrahenten ist ein Rahmenvertrag mit durchsetzbarem Besicherungsanhang und einem täglichen Austausch von Barsicherheiten, aus denen nur ein unwesentliches Kredit- oder Liquiditätsrisiko verbleibt. Verrechnet werden in einem ersten Schritt positive beizulegende Zeitwerte aus derivativen Finanzinstrumenten mit negativen beizulegenden Zeitwerten. In einem zweiten Schritt werden die auf die beizulegenden Zeitwerte entfallenden Ausgleichszahlungen - in den "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" enthalten - mit den positiven beizulegenden Zeitwerten aus derivativen Finanzinstrumenten verrechnet. Ferner sind die gezahlten Sicherheitsleistungen - in den "Forderungen an Kreditinstitute" enthalten - mit den negativen beizulegenden Zeitwerten aus derivativen Finanzinstrumenten verrechnet. Die so verrechneten Beträge aus den Ausgleichszahlungen und beizulegenden Zeitwerten werden in den Handelsaktiva beziehungsweise -passiva saldiert ausgewiesen.
Zurückgekaufte eigene Emissionen des Handelsbestands sowie eigene Schuldverschreibungen sind saldiert ausgewiesen, soweit keine Schuld mehr besteht.
Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere und derivativen Finanzinstrumente des Nichthandelsbestands wird erläutert unter "c) Ermittlung beizulegender Zeitwert".
Zinsbezogene Finanzinstrumente im Nichthandelsbestand, die der verlustfreien Bewertung des Zinsbuches unterliegen, werden jährlich in ihrer Gesamtheit auf einen Verpflichtungsüberschuss untersucht. Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat hierzu ein vereinfachtes Stufenverfahren, auf Basis eines zur Zinsrisikosteuerung ermittelten Barwerts, genutzt. Die Bewertung ergab unverändert keine Notwendigkeit zum Bilden einer Drohverlustrückstellung.
Die saldierten Zinsen aus Derivaten im Nichthandelsbestand (inklusive negativer Zinsen) werden je nach Saldo in den Zinserträgen oder Zinsaufwendungen erfasst.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft weist negative Zinsen für aktivische Finanzinstrumente in den Zinserträgen und positive Zinsen für passivische Finanzinstrumente in den Zinsaufwendungen jeweils als Abzugsposten aus.
Der beizulegende Zeitwert ist bei börsennotierten Produkten der Börsenpreis, für nicht börsennotierte Produkte werden Vergleichspreise und indikative Preise von Preisagenturen oder anderen Kreditinstituten sowie Bewertungsmodelle herangezogen.
Sofern für die Bewertung auf finanzmathematische Bewertungsmodelle zurückgegriffen wird, kommen unterschiedliche Bewertungsmethoden einschließlich Bewertungsmodelle zum Tragen. Dabei verwenden wir, soweit möglich, am Markt verfügbare Parameter (zum Beispiel Zinskurven, Volatilitäten, Spreads) sowie weitere Ab- beziehungsweise Aufschläge zur Berücksichtigung von Risiko-, Liquiditäts-, Refinanzierungs-, Verwaltungs- und Eigenkapitalkosten. Sowohl die gewählten Bewertungsmethoden als auch die verwendeten Parameter sind vom einzelnen Produkt abhängig und entsprechen dem Marktstandard.
Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden wesentlich von der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Basiswerte bestimmt. Basiswerte der Derivate sind insbesondere Aktien, Anleihen, Devisen, Edelmetalle und Rohstoffe sowie Indizes und Zinssätze. Darüber hinaus beeinflussen die zukünftig erwarteten Wertschwankungen des Basiswertes sowie die Restlaufzeit des Derivats selbst den beizulegenden Zeitwert.
Sofern die beizulegenden Zeitwerte mittels Modellen bewertet werden, kommen unterschiedliche Bewertungsmethoden einschließlich Bewertungsmodelle zum Tragen. Sowohl die gewählten Bewertungsmethoden als auch die verwendeten Parameter sind vom einzelnen Produkt abhängig und entsprechen dem Marktstandard.
Bei nicht börsengehandelten Derivaten des Handelsbestands wird das Kontrahentenausfallrisiko durch das Bilden von Credit Valuation Adjustments (CVA) und das eigene Ausfallrisiko der Commerzbank Aktiengesellschaft durch das Bilden von Debit Valuation Adjustments (DVA) berücksichtigt. Für die refinanzierungsbezogenen Bewertungsanpassungen (Funding Valuation Adjustments, FVA) werden die Refinanzierungsaufwendungen und -erträge von unbesicherten Derivaten und besicherten Derivaten, bei denen nur teilweise Sicherheiten vorliegen oder die Sicherheiten nicht zur Refinanzierung verwendet werden können, zum beizulegenden Zeitwert berücksichtigt. Für die Berechnung des FVA berücksichtigt die Bank die Refinanzierungs-kosten der Commerzbank Aktiengesellschaft. Die Residualkosten/-erträge, die aus der Stellung/dem Erhalt von Sicherheiten unter einem Besicherungsanhang entstehen, werden in dem ColVA (Collateral Valuation Adjustment) abgebildet. Um die Höhe des beizulegenden Zeitwertes zu bestimmen, werden für CVA, DVA, FVA und ColVA, sofern verfügbar, beobachtbare Marktdaten (zum Beispiel Credit-Default-Swap-Spreads, Zins-Swap-Rates) verwendet.
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind gemäß den für das Anlagevermögen geltenden Regelungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Sofern die Gründe, die zu einer Abschreibung geführt haben, nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zur Höhe der Anschaffungskosten.
"Immaterielle Anlagewerte" und "Sachanlagen" sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, gemindert um planmäßige Abschreibungen ausgewiesen. Die zugrunde liegenden Nutzungsdauern orientieren sich an der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Bei Vorliegen einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung.
Selbst geschaffene immaterielle Anlagewerte werden in Höhe der für die Entwicklung angefallenen Aufwendungen aktiviert. Gering wertige Wirtschaftsgüter sind nach den jeweiligen lokalen steuerrechtlichen Vereinfachungsregelungen bilanziert.
Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Ausgabeauf- beziehungsweise -abschläge bilanziert die Commerzbank Aktiengesellschaft als passive beziehungsweise aktive Rechnungsabgrenzungsposten und vereinnahmt sie effektivzinskonstant über die Laufzeit im Zinsergebnis. Langfristige, abgezinste Verbindlichkeiten (Zerobonds) werden mit dem Barwert angesetzt.
Pensionsrückstellungen werden jährlich durch unabhängige Aktuare nach der Anwartschaftsbarwertmethode ermittelt. Die Parameter für die Berechnung sind in der Angabe zu den Rückstellungen beschrieben. Das Deckungsvermögen zur Sicherung der Pensionsverpflichtungen wird mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den hierfür gebildeten Rückstellungen saldiert ausgewiesen. Die Saldierung mit dem Deckungsvermögen erfolgt für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe des Erfüllungsrückstands gemäß IDW RS HFA 3. Ergibt sich aus der Verrechnung von Deckungsvermögen mit den hierfür gebildeten Rückstellungen für Pensionen oder Altersteilzeit ein Aktivüberhang, wird dieser in dem Posten Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen. Der erforderliche Zuführungsbetrag zu Rückstellungen für Pensionen gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde bereits vollständig zugeführt.
"Rückstellungen für Steuern" und "andere Rückstellungen" werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages, Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit ihrem Barwert angesetzt.
Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der angesetzten Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und deren steuerlichen Wertansätzen sowie für steuerliche Verlustvorträge ermittelt. Passive latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus dem steuerlich abweichenden Ansatz der immateriellen Vermögensgegenstände, der "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden", den "Verbrieften Verbindlichkeiten" sowie den Handelspassiva und werden mit aktiven latenten Steuern im Wesentlichen auf steuerliche Abweichungen bei den Handelsaktiva, den Forderungen an Kunden, den Pensionsrückstellungen und den steuerlichen Verlustvorträgen verrechnet. Die nach der Verrechnung verbleibende aktive latente Steuer ist gemäß dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht ausgewiesen.
Zur Bewertung der latenten Steuern zieht die Commerzbank Aktiengesellschaft die unternehmensindividuellen Steuersätze heran. Dabei beträgt der Ertragsteuersatz des inländischen Organkreises 31,5 % (Vorjahr: 31,5 %). Dieser setzt sich aus dem in Deutschland geltenden Körperschaftsteuersatz von 15,0 % zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % und einem durchschnittlichen Steuersatz für die Gewerbesteuer von 15,7 % zusammen. Die Bewertung der latenten Steuern der ausländischen Betriebsstätten erfolgt mit den dort geltenden Steuersätzen, deren Bandbreite sich zwischen 10,0 % und 33,1 % bewegt.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft unterliegt der globalen Mindestbesteuerung, da sie Tochtergesellschaften und Betriebsstätten in Ländern unterhält, die einen nominalen Steuersatz von unter 15 % haben. Aktuell wird allerdings davon ausgegangen, dass in keiner Jurisdiktion eine wesentliche Steuerbelastung durch die globale Mindeststeuer zu erwarten ist.
Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge, die auf fremde Währung lauten, ebenso wie schwebende Kassageschäfte sind zum Kassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Dies gilt auch für die Umrechnung der Kapitaltauschbeträge von Cross-Currency-Swaps des Nichthandelsbestands. Eine Ausnahme bilden Gewinne und Verluste in Fremdwährung, die sofort bei Realisierung in Euro umgerechnet werden, womit ihre Höhe festgeschrieben ist. Devisenkursschwankungen aus Handelsbeständen werden im Nettoertrag/Nettoaufwand des Handelsbestands ausgewiesen. Fremdwährungsabhängige Termingeschäfte des Handelsbestands werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sofern eine besondere Deckung in derselben Währung vorliegt, werden Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung berücksichtigt.
Wir wenden im Geschäftsjahr 2024 die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im vorhergehenden Geschäftsjahr an.
Das dritte Aktienrückkaufprogramm über ein Gesamtvolumen von bis zu 600 Mio. Euro, wurde am 7. November 2024 begonnen und planmäßig am 20. Januar 2025 abgeschlossen. Zudem hat der Vorstand der Commerzbank die Durchführung eines weiteren Aktienrückkaufs im Volumen von bis zu 400 Mio. Euro beschlossen. Dieses vierte Aktienrückkaufprogramm ist neben der Dividende Teil der Kapitalrückgabe für das Jahr 2024. Die für das vierte Aktienrückkaufprogramm erforderlichen Genehmigungen der Finanzagentur und der Europäischen Zentralbank liegen mittlerweile vor. Der Aktienrückkauf startete nach der Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 am 14. Februar 2025 und wird planmäßig am 27. März 2025 abgeschlossen sein. Die zurückgekauften Aktien der genannte Aktienrückkaufprogramme werden voraussichtlich im Laufe des Geschäftsjahres 2025 entsprechend eingezogen. Zweck des Aktienrückkaufs ist die Verringerung des Grundkapitals der Commerzbank Aktiengesellschaft.
Die Umsetzung der am 13. Februar 2025 kommunizierten Strategie "Momentum" sieht im Commerzbank-Konzern einen Stellenabbau bis zum Geschäftsjahr 2028 vor. Der Stellenabbau wird größtenteils in Deutschland erfolgen. Für den Stellenabbau werden im Geschäftsjahr 2025 im Commerzbank-Konzern Restrukturierungskosten in Höhe von rund 700 Mio. Euro vor Steuereffekten veranschlagt.
Abgesehen davon, sind keine Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres eingetreten.
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| Mio. € | 2024 | 2023 |
|---|---|---|
| Deutschland | 18 209 | 15 857 |
| Europa ohne Deutschland | 1 406 | 1 672 |
| Amerika | 1 263 | 937 |
| Asien | 696 | 496 |
| Gesamt | 21 575 | 18 962 |
Der Gesamtbetrag enthält die Posten Zinserträge, Laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen, Provisionserträge und Sonstige betriebliche Erträge der Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Im Handelsbestand ergab sich, wie im Vorjahr, ein ebenfalls berücksichtigter Nettoertrag.
Die Höhe des Abschlussprüferhonorars weisen wir gemäß § 285 Nr. 17 HGB im Konzernabschluss aus.
In den Sonstigen betrieblichen Erträgen von 308 Mio. Euro (Vorjahr: 844 Mio. Euro) sind im Wesentlichen der Nettoertrag aus der Saldierung der Aufwendungen aus der Abzinsung und der Erträge aus dem zu verrechnenden Deckungsvermögen für Altersvorsorgeverpflichtungen von 155 Mio. Euro (Vorjahr: Nettoertrag von 643 Mio. Euro), Erträge aus Rückstellungsauflösungen von 70 Mio. Euro (Vorjahr: 95 Mio. Euro), Mieterträge von 17 Mio. Euro (Vorjahr: 16 Mio. Euro), Zinsertrag aus Steuererstattungen von 15 Mio. Euro (Vorjahr: 14 Mio. Euro) sowie Veräußerungsgewinne aus Sachanlagen und Immateriellen Anlagen von 10 Mio. Euro (Vorjahr: 8 Mio. Euro) enthalten. Im aktuellen Berichtsjahr sind außerdem 0 Mio. Euro (Vorjahr: 0 Mio. Euro) Erträge aus der Währungsumrechnung enthalten.
In den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 232 Mio. Euro (Vorjahr: 167 Mio. Euro) sind im Wesentlichen Zuführungen zu Rückstellungen für Prozesse und Regresse von 137 Mio. Euro (Vorjahr: 12 Mio. Euro) enthalten. Außerdem fielen Zinsaufwendungen für Rückstellungen von 18 Mio. Euro (Vorjahr: 20 Mio. Euro) sowie Aufwendungen für Mietkauf und Zwischenmieten von 7 Mio. Euro (Vorjahr: 13 Mio. Euro) an. Zusätzlich fielen 8 Mio. Euro (Vorjahr: 2 Mio. Euro) an Aufwendungen aus Währungsumrechnungen an.
In den Erträgen aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren von 867 Mio. Euro (Vorjahr: 22 Mio. Euro) sind im aktuellen Berichtsjahr im Wesentlichen mehrere Zuschreibungen von Beteiligungsbuchwerten in Höhe von 882 Mio. Euro enthalten.
Im Geschäftsjahr lag, wie auch im Vorjahr, kein außerordentlicher Ertrag vor.
Die außerordentlichen Aufwendungen enthalten Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 2 Mio. Euro (Vorjahr: 15 Mio. Euro). Dabei handelte es sich hauptsächlich um die Bildung von Restrukturierungsrückstellungen insbesondere für die Konsolidierung und Schließung von Standorten und Filialen sowie den Personalabbau im Ausland im Rahmen der "Strategie 2024".
In den periodenfremden Erträgen sind 48 Mio. Euro (Vorjahr: 69 Mio. Euro) aus der Auflösung von diversen Rückstellungen enthalten. Außerdem werden im Geschäftsjahr periodenfremde steuerliche Erträge von 42 Mio. Euro (Vorjahr: Aufwendungen von 38 Mio. Euro) gezeigt, die aus Betriebsprüfungen und der Abgabe der Steuererklärung 2022 resultieren.
Für Dritte wurden nachstehende wesentliche Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung erbracht:
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| ― | Depotverwaltung, |
| ― | Vermittlung von Versicherungs- und Bausparverträgen, |
| ― | Vermögensverwaltung, |
| ― | Verwaltung von Treuhandvermögen, |
| ― | Wertpapierkommissionsgeschäft, |
| ― | Abwicklung von Zahlungsverkehr und |
| ― | Vermittlung/Syndizierung von Darlehen. |
Die Erträge aus diesen Dienstleistungen fließen in den Posten Provisionserträge ein.
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| Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Andere Forderungen an Kreditinstitute | 42 808 | 33 888 |
| mit einer Restlaufzeit von | ||
| bis zu drei Monaten | 20 217 | 17 350 |
| mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr | 8 311 | 5 616 |
| mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren | 13 296 | 10 001 |
| mehr als fünf Jahren | 984 | 921 |
| Forderungen an Kunden | 275 069 | 253 201 |
| mit unbestimmter Laufzeit | 25 341 | 19 485 |
| mit einer Restlaufzeit von | ||
| bis zu drei Monaten | 54 459 | 39 443 |
| mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr | 24 122 | 26 252 |
| mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren | 75 080 | 73 862 |
| mehr als fünf Jahren | 96 068 | 94 159 |
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| Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 36 767 | 32 554 |
| mit einer Restlaufzeit von | ||
| bis zu drei Monaten | 21 273 | 14 337 |
| mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr | 3 845 | 4 779 |
| mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren | 6 814 | 7 845 |
| mehr als fünf Jahren | 4 835 | 5 593 |
| Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten | 4 | 6 |
| mit einer Restlaufzeit von | ||
| mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr | 4 | 6 |
| Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 75 327 | 73 563 |
| mit einer Restlaufzeit von | ||
| bis zu drei Monaten | 53 718 | 48 394 |
| mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr | 9 890 | 13 724 |
| mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren | 4 787 | 4 660 |
| mehr als fünf Jahren | 6 932 | 6 785 |
| Andere verbriefte Verbindlichkeiten | 654 | 1 095 |
| mit einer Restlaufzeit von | ||
| bis zu drei Monaten | 434 | 324 |
| mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr | 220 | 771 |
| mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren | - | - |
| mehr als fünf Jahren | - | - |
Von den Begebenen Schuldverschreibungen in den Verbrieften Verbindlichkeiten von insgesamt 50 661 Mio. Euro (Vorjahr: 47 315 Mio. Euro) werden 7 282 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2025 fällig.
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| Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Forderungen an Kreditinstitute | 876 | 627 |
| Forderungen an Kunden | 59 313 | 54 693 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 2 429 | 2 636 |
| Gesamt | 62 617 | 57 957 |
Zum 31. Dezember 2024 teilten sich die börsenfähigen Wertpapiere folgendermaßen auf:
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| Börsennotiert | Nicht börsennotiert | |||
|---|---|---|---|---|
| Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 63 829 | 51 263 | 13 670 | 11 745 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 0 | 0 | 7 | 10 |
| Beteiligungen | 1 | 1 | - | - |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 2 377 | 1 600 | - | - |
Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren von 77 499 Mio. Euro (Vorjahr: 63 008 Mio. Euro) werden 5 115 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2025 fällig.
Für Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche börsenfähige Wertpapiere des Anlagebestands mit einem Buchwert von 5 739 Mio. Euro (Vorjahr: 5 468 Mio. Euro) wurden Abschreibungen in Höhe von 500 Mio. Euro (Vorjahr: 703 Mio. Euro) aufgrund des gemilderten Niederstwertprinzips, gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB, nicht vorgenommen, da die Wertminderungen nur vorübergehend sind. Vorübergehende Wertminderungen liegen beispielsweise vor, wenn der Marktwert nicht permanent um mehr als 20 % unter dem Buchwert lag und ein individueller Impairmenttest beziehungsweise eine individuelle Unternehmensbewertung keinen Wertminderungsbedarf ergeben hat.
Die institutsintern festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben sich im Geschäftsjahr nicht geändert.
Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken hat die Commerzbank Aktiengesellschaft im Berichtsjahr 2024 einen Betrag von 76 Mio. Euro (Vorjahr: 59 Mio. Euro) aus dem Nettoertrag des Handelsbestands zugeführt.
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| Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Handelsaktiva | 22 327 | 18 201 |
| Derivative Finanzinstrumente | 12 115 | 12 003 |
| Forderungen | 1 760 | 1 139 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 3 585 | 2 451 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 4 886 | 2 652 |
| Risikoabschlag Value-at-Risk | - 20 | - 44 |
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| Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Handelspassiva | 10 409 | 10 832 |
| Derivative Finanzinstrumente | 8 966 | 8 906 |
| Verbindlichkeiten | 1 443 | 1 926 |
Zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen aus Sicherungsbeziehungen werden Mikro- und Portfoliobewertungseinheiten gebildet, wobei die Durchbuchungsmethode und die Einfrierungsmethode zum Einsatz kommen. Im Rahmen der Durchbuchungsmethode wird der effektive Teil der gegenläufigen Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft erfolgswirksam erfasst, wohingegen er bei der Einfrierungsmethode nicht erfolgswirksam dargestellt wird. Negative Ineffektivitäten werden grundsätzlich gemäß dem Imparitätsprinzip aufwandswirksam berücksichtigt.
Die Durchbuchungsmethode kommt für den überwiegenden Teil der Wertpapiere der Liquiditätsreserve zum Einsatz, für die das allgemeine Zinsänderungsrisiko abgesichert wird. Zinsinduzierte Wertänderungen von Wertpapieren werden durch die Wertänderungen der zugehörigen Sicherungsgeschäfte nahezu vollständig ausgeglichen. Die Effektivität der Bewertungseinheiten wird mit der Methode der Regressionsanalyse nachgewiesen. Diese Bewertungseinheiten weisen im Durchschnitt eine Restlaufzeit von 4 Jahren (Vorjahr: 4 Jahre) auf.
Für wenige ausgewählte Portfolios der Liquiditätsreserve werden Bewertungseinheiten auf Basis der Einfrierungsmethode gebildet. Hierbei werden zinsinduzierte Wertänderungen der Wertpapiere vollständig abgesichert, nicht zinsinduzierte Wertänderungen werden erfolgswirksam ausgewiesen. Die Effektivitätsmessung der Absicherung von Zinsrisiken erfolgt grundsätzlich auf Basis einer portfoliobasierten Value-at-Risk-Betrachtung. Die Restlaufzeit dieser Bewertungseinheiten beträgt durchschnittlich 5 Jahre (Vorjahr: 6 Jahre).
Bestimmte Wertpapiere und Forderungen des Anlagevermögens sind mit Derivaten zur Sicherung gegen Zinsrisiken in einer Portfoliobewertungseinheit designiert worden, die nach der Einfrierungsmethode bilanziert wird. Die Effektivität wird auf Basis der Dollar-Offset-Methode ermittelt. Die Restlaufzeit dieser Bewertungseinheit beträgt durchschnittlich 38 Jahre (Vorjahr: 40 Jahre).
Weiterhin sind Wertpapiere des Anlagevermögens mit Derivaten zur Sicherung gegen Zins- und Inflationsrisiken in eine Portfoliobewertungseinheit designiert worden, die nach der Einfrierungsmethode bilanziert wird. Die Effektivität wird auf Basis der Dollar-Offset-Methode ermittelt. Die Restlaufzeit dieser Bewertungseinheit beträgt im Schnitt 19 Jahre (Vorjahr: 20 Jahre).
Zudem existieren Mikro-Einfrierungs-Bewertungseinheiten für Anlagebücher, in welchen sich Anleihen befinden, deren volle Marktwertänderung mit Derivaten abgesichert ist. Die Effektivität wird auf Basis der Dollar-Offset-Methode ermittelt. Die Restlaufzeit dieser Bewertungseinheiten beträgt im Schnitt 6 Jahre (Vorjahr: 7 Jahre).
Bei den Einfrierungsmethode-Bewertungseinheiten für eigene Emissionen des Nichthandelsbestands wird die Effektivitätsmessung über einen vereinfachten Test auf Basis einer portfoliobasierten Sensitivitätsanalyse beziehungsweise eines qualitativen Vergleichs der Ausgestaltungsmerkmale von Grund- und Sicherungsgeschäften durchgeführt. Diese Bewertungseinheiten weisen im Durchschnitt eine Restlaufzeit von 5 Jahren (Vorjahr: 4 Jahre) auf.
Darüber hinaus sind Zinsrisiken aus Derivaten mit entsprechenden gegenläufigen Sicherungsderivaten in Mikrobewertungseinheiten designiert, die ebenfalls nach der Einfrierungsmethode bilanziert werden. Die Effektivitätsmessung erfolgt auf Basis der Dollar-Offset-Methode und teilweise auf Basis einer portfoliobasierten Sensitivitätsanalyse. Aus diesen Bewertungseinheiten wurden per 31. Dezember 2024 positive und negative Wertänderungen in Höhe von 76 Mio. Euro miteinander verrechnet. Die durchschnittliche Restlaufzeit der Derivate beträgt 23 Jahre (Vorjahr: 25 Jahre).
Außerdem sind CO2-Zertifikate mit den zugehörigen Sicherungsderivaten in Portfoliobewertungseinheiten zusammengefasst, die nach der Durchbuchungsmethode bilanziert werden. Die Effektivitätsmessung basiert auf der Dollar-Offset-Methode.
Nachfolgende Tabelle stellt die in Bewertungseinheiten einbezogenen Vermögenswerte und Schulden dar. Die Höhe des abgesicherten Risikos repräsentiert die Wertänderungen der Grundgeschäfte, die innerhalb von effektiven Bewertungseinheiten durch gegenläufige Entwicklungen der Sicherungsgeschäfte ausgeglichen werden. Positive Beträge sind hierbei als Werterhöhung auf Aktiva und Passiva zu verstehen.
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| Buchwerte | Nominalwerte | Höhe des abgesicherten Risikos | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Wertpapiere der Liquiditätsreserve | 31 673 | 22 250 | 32 306 | 23 222 | - 419 | - 962 |
| Wertpapiere und Forderungen des Anlagebestandes | 4 677 | 5 133 | 3 930 | 4 284 | - 367 | - 436 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 2 346 | 2 001 | - | - | 1 541 | 1 214 |
| Emissionen des Nichthandelsbestands | 71 291 | 66 724 | 71 573 | 66 798 | - 503 | - 1 555 |
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| Verbundene Unternehmen | Beteiligungen | |||
|---|---|---|---|---|
| Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Forderungen an Kreditinstitute | 1 809 | 2 759 | 0 | 0 |
| Forderungen an Kunden | 21 832 | 18 874 | 94 | 93 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 18 035 | 18 072 | - | - |
| Handelsaktiva ohne derivative Finanzinstrumente | - | 2 | - | - |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 32 | 26 | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 686 | 671 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 16 407 | 11 406 | 138 | 148 |
| Verbriefte Verbindlichkeiten | - | - | - | - |
| Handelspassiva ohne derivative Finanzinstrumente | - | - | - | - |
| Nachrangige Verbindlichkeiten | 964 | 906 | - | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 17 084 | 17 098 | - | - |
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| Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Forderungen an Kreditinstitute | - | - |
| Forderungen an Kunden | 1 613 | 1 857 |
| Sonstiges Treuhandvermögen | 257 | 417 |
| Treuhandvermögen | 1 871 | 2 274 |
| darunter: Treuhandkredite | 1 613 | 1 857 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1 613 | 1 855 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 0 | 2 |
| Sonstige Treuhandverbindlichkeiten | 257 | 417 |
| Treuhandverbindlichkeiten | 1 871 | 2 274 |
| darunter: Treuhandkredite | 1 613 | 1 857 |
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| Mio. € | Immaterielle Anlagewerte | Sachanlagen | Wertpapiere/ Schuldscheindarlehen Anlagebestand | Beteiligungen | Anteile an verbundenen Unternehmen |
|---|---|---|---|---|---|
| Restbuchwerte 1.1.2024 | 996 | 339 | 27 900 | 89 | 4 543 |
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten 1.1.2024 | 4 594 | 1 473 | 27 955 | 117 | 7 125 |
| Zugänge | 428 | 57 | 797 | 12 | 247 |
| Abgänge | 687 | 78 | 995 | 0 | 0 |
| Umbuchungen | 0 | - 0 | - | - | - |
| Wechselkursänderungen | 4 | 9 | 226 | - | 35 |
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten 31.12.2024 | 4 339 | 1 460 | 27 983 | 129 | 7 407 |
| Wertberichtigungen kumuliert 1.1.2024 | 3 598 | 1 133 | 56 | 27 | 2 582 |
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | 332 | 65 | 1 | 5 | 21 |
| Zugänge | - | - | - | - | - |
| Abgänge | 687 | 75 | 0 | - | 0 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | - | - | - |
| Wechselkursänderungen | 4 | 8 | 2 | - | 31 |
| Zuschreibungen des Geschäftsjahres | - | - | 1 | 0 | 882 |
| Wertberichtigungen kumuliert 31.12.2024 | 3 247 | 1 132 | 57 | 32 | 1 752 |
| Restbuchwerte 31.12.2024 | 1 091 | 329 | 27 926 | 96 | 5 654 |
Von den Grundstücken und Gebäuden mit einem Gesamtbuchwert von 112 Mio. Euro (Vorjahr: 117 Mio. Euro) entfielen 104 Mio. Euro (Vorjahr: 109 Mio. Euro) auf eigengenutzte Grundstücke und Gebäude. Die in den Sachanlagen enthaltene Betriebs- und Geschäftsausstattung betrug 216 Mio. Euro (Vorjahr: 223 Mio. Euro). Zum 31. Dezember 2024 wurden Entwicklungskosten für selbst geschaffene immaterielle Anlagewerte von 894 Mio. Euro (Vorjahr: 841 Mio. Euro) aktiviert. Die Commerzbank Aktiengesellschaft betreibt keine Forschung im Rahmen von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen, weshalb keine Kosten in diesem Zusammenhang angefallen sind.
In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind erhöhte Abschreibungen aus Restrukturierungsmaßnahmen aufgrund der verkürzten Restnutzungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstattung von Schließungsstandorten in Höhe von 0 Mio. Euro (Vorjahr: 1 Mio. Euro) enthalten, die im "Außerordentlichen Ergebnis" ausgewiesen werden.
Die Sonstigen Vermögensgegenstände beliefen sich auf 7 766 Mio. Euro (Vorjahr: 7 313 Mio. Euro). Sie enthielten im Wesentlichen Emissionsrechte von 2 346 Mio. Euro (Vorjahr: 2 001 Mio. Euro), Forderungen aus im Voraus zu erbringenden Sicherheitsleistungen bei Termingeschäften von 1 875 Mio. Euro (Vorjahr: 2 067 Mio. Euro), Zinsabgrenzungen aus Nichthandelsderivaten von 1 297 Mio. Euro (Vorjahr: 919 Mio. Euro), Forderungen an Finanzämter von 258 Mio. Euro (Vorjahr: 195 Mio. Euro), Forderungen aus Ausgleichszahlungen für Börsentermingeschäfte von 251 Mio. Euro (Vorjahr: 115 Mio. Euro), Edelmetalle des Nichthandelsbestands von 234 Mio. Euro (Vorjahr 138 Mio. Euro), sowie Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen von 123 Mio. Euro (Vorjahr: 175 Mio. Euro).
In den Sonstigen Vermögensgegenständen sind außerdem Sicherheiten für unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen für EU-Bankenabgabe und Einlagensicherung von 322 Mio. Euro (Vorjahr: 287 Mio. Euro) enthalten (siehe Note 35d) "Sonstige finanzielle Verpflichtungen").
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| Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Forderungen an Kreditinstitute | 85 888 | 99 075 |
| darunter: nachrangig | - | - |
| Forderungen an Kunden | 275 069 | 253 201 |
| darunter: nachrangig | 95 | 103 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 77 499 | 63 008 |
| a) Geldmarktpapiere | 235 | 182 |
| darunter: nachrangig | - | - |
| b) Anleihen und Schuldverschreibungen von anderen Emittenten | 68 243 | 52 636 |
| darunter: nachrangig | - | - |
| c) Eigene Schuldverschreibungen | 9 021 | 10 190 |
| darunter: nachrangig | 5 | 5 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 13 | 17 |
| darunter: nachrangig | - | - |
| Handelsaktiva | 22 327 | 18 201 |
| darunter: nachrangig | 19 | 0 |
| Gesamt Nachrangige Vermögensgegenstände | 119 | 108 |
Zum 31. Dezember 2024 betrug der Buchwert der in der Bilanz ausgewiesenen in Pension gegebenen Vermögensgegenstände 17 748 Mio. Euro (Vorjahr: 14 761 Mio. Euro).
Zum 31. Dezember 2024 lagen 116 043 Mio. Euro (Vorjahr: 94 068 Mio. Euro) auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände, sowie 73 840 Mio. Euro (Vorjahr: 57 764 Mio. Euro) auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten vor.
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| Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 29 209 | 25 663 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 21 860 | 20 434 |
| Verbriefte Verbindlichkeiten | - | - |
| Andere Verpflichtungen | 2 918 | 2 741 |
| Gesamt | 53 987 | 48 837 |
Es wurden analog zum Vorjahr keine begebenen Schuldverschreibungen durch Forderungen besichert, die zwar rechtlich veräußert wurden, aber weiterhin im wirtschaftlichen Eigentum der Commerzbank Aktiengesellschaft stehen.
Die Sonstigen Verbindlichkeiten von 22 426 Mio. Euro (Vorjahr: 20 972 Mio. Euro) enthielten im Wesentlichen 17 023 Mio. Euro (Vorjahr: 17 021 Mio. Euro) aus einer Verbriefungstransaktion, Verbindlichkeiten aus im Voraus zu erbringenden Sicherheitsleistungen bei Termingeschäften von 1 654 Mio. Euro (Vorjahr: 1 806 Mio. Euro), Zinsabgrenzungen aus Nichthandelsderivaten von 522 Mio. Euro (Vorjahr: 330 Mio. Euro), Verbindlichkeiten gegenüber Steuerbehörden von 482 Mio. Euro (Vorjahr: 321 Mio. Euro), Derivate aus CO2-Zertifikaten in Höhe von 188 Mio. Euro (Vorjahr: 133 Mio. Euro), Verbindlichkeiten aus Filmfonds von 50 Mio. Euro (Vorjahr: 81 Mio. Euro), sowie Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführungsverträgen von 2 Mio. Euro (Vorjahr: 24 Mio. Euro).
Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Verwendung eines von der Deutschen Bundesbank festgelegten durchschnittlichen Rechnungszinses von zehn Jahren nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf der Grundlage der Heubeck-Richttafeln 2018 G gebildet.
Der verwendete Rechnungszins basiert auf Informationen aus den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank zum 31. Dezember 2024. Gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB werden Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Jahreszins von zehn Jahren von 1,90 % (Vorjahr: 1,82 %) statt von sieben Jahren von 1,96 % (Vorjahr: 1,74 %) abgezinst. Zum 31. Dezember 2024 betrug der Unterschiedsbetrag hieraus - 69 Mio. Euro (Vorjahr: 103 Mio. Euro). Zum 31. Dezember 2024 wird der Unterschiedsbetrag bei den ausschüttungsgesperrten Beträgen mit Null angesetzt, da dieser negative Betrag nicht mit den ausschüttungsgesperrten Beträgen gemäß § 268 Abs. 8 HGB verrechnet werden darf. Im Vorjahr erhöhte der Unterschiedsbetrag von 103 Mio. Euro die ausschüttungsgesperrten Beträge.
Wir gehen von einer erwarteten allgemeinen Lohn- und Gehaltssteigerung einschließlich eines angenommenen Karrieretrends von 2,50 % per annum (Vorjahr: 2,50 % per annum) aus, für die Rentendynamik legen wir einen Zinssatz von 2,30 % per annum (Vorjahr: 2,50 % per annum) zugrunde. Die Dynamik der Beitragsbemessungsgrenze wird mit 2,00 % per annum (Vorjahr: 2,00 % per annum) angenommen. Der Fehlbetrag wegen nicht bilanzierter Versorgungsverpflichtungen im Sinne von Art. 28 Abs. 2 EGHGB belief sich zum Stichtag auf 65 Mio. Euro (Vorjahr: 67 Mio. Euro).
Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird das Deckungsvermögen zur Sicherung der Verpflichtungen aus Pensionen mit den hierfür gebildeten Rückstellungen verrechnet. Zum 31. Dezember 2024 ergaben sich vor Verrechnung folgende Werte:
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| Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens | 6 622 | 6 675 |
| Erfüllungsbetrag | 7 726 | 8 046 |
Gemäß §246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird ebenfalls die Wertänderung des Deckungsvermögens mit den Zinseffekten aus der Neubewertung der Pensionsverpflichtung verrechnet. Vor Verrechnung betrug der Aufzinsungsaufwand für gebildete Rückstellungen aus Pensionen 50 Mio. Euro (Vorjahr: 87 Mio. Euro), denen ein Deckungsvermögen zur Sicherung gegenübersteht. Die Erträge aus dem Deckungsvermögen beliefen sich vor Verrechnung auf 204 Mio. Euro (Vorjahr: 730 Mio. Euro).
Die historischen Anschaffungskosten des Deckungsvermögens der Altersversorgungsverpflichtungen betrugen 6 034 Mio. Euro (Vorjahr: 6 299 Mio. Euro). Das Deckungsvermögen ist überwiegend in Spezialfonds angelegt, die insbesondere in festverzinsliche Wertpapiere, Aktien sowie Derivate investieren.
In den Anderen Rückstellungen sind zum großen Teil Rückstellungen für Restrukturierung, für drohende Verluste, für den Personalbereich, für das Kreditgeschäft sowie für Prozess- und Regressrisiken enthalten.
Die Restrukturierungsrückstellungen von 347 Mio. Euro (Vorjahr: 559 Mio. Euro) entfielen vorwiegend auf den Personal- sowie in geringerem Umfang auch auf den Immobilienbereich.
Das Deckungsvermögen zur Sicherung der Verpflichtungen aus Altersteilzeit (Erfüllungsrückstand) von 236 Mio. Euro (Vorjahr: 227 Mio. Euro) wurde mit dem hierfür gebildeten Erfüllungsbetrag der gesamtem Verpflichtungen aus Altersteilzeit von 178 Mio. Euro (Vorjahr: 208 Mio. Euro) verrechnet. Vor Verrechnung betrug der Aufzinsungsaufwand für gebildete Rückstellungen aus Altersteilzeit 4 Mio. Euro (Vorjahr: 3 Mio. Euro), denen ein Deckungsvermögen gegenübersteht. Im aktuellen Berichtsjahr ergaben sich vor Verrechnung Erträge von 9 Mio. Euro aus dem Deckungsvermögen (Vorjahr: 12 Mio. Euro). Die historischen Anschaffungskosten des Deckungsvermögens für Altersteilzeit betrugen 219 Mio. Euro (Vorjahr: 224 Mio. Euro).
Die Nachrangigen Verbindlichkeiten von 8 063 Mio. Euro (Vorjahr: 6 681 Mio. Euro) dürfen im Fall einer Insolvenz oder einer Liquidation erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden. Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung oder Ansprüche auf Zinszahlungen bestehen solange nicht.
Die Verpflichtungen aus den Teilschuldverschreibungen sind nachrangige Verpflichtungen der Commerzbank Aktiengesellschaft, die gleichrangig mit allen anderen Nachrangigen Verbindlichkeiten der Commerzbank Aktiengesellschaft befriedigt werden. Die Kündigung der Teilschuldverschreibungen durch den Inhaber ist ausgeschlossen. Es gelten die Bedingungen für nachrangige Verpflichtungen. Eine Umwandlung in Kapital oder in eine andere Schuldform ist vertraglich nicht festgeschrieben.
Im Geschäftsjahr betrug der Zinsaufwand für Nachrangige Verbindlichkeiten 417 Mio. Euro (Vorjahr: 393 Mio. Euro). Zum 31. Dezember 2024 überstiegen folgende Mittelaufnahmen 10 % der Nachrangigen Verbindlichkeiten:
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| Kennnummer | Währung | Mio. € | Zinssatz % | Fälligkeit |
|---|---|---|---|---|
| DE000CZ40LD5 | EUR | 1 031 | 4,00 | 23.3.2026 |
| XS0097772965 1 | USD | 964 | 8,15 | 30.6.2031 |
1 ISIN repräsentiert die im Markt platzierten Trust Certificates des Dresdner Funding Trust I. Dieses Kapital wurde über die Dresdner Capital LLC I in Form eines nachrangigen Darlehens an die Commerzbank Aktiengesellschaft weitergereicht.
Weitere nachrangige Verbindlichkeiten gemäß § 46f Abs. 6 Satz 1 KWG in Höhe von 13,3 Mrd. Euro (Vorjahr: 12,4 Mrd. Euro) weisen insbesondere unter den "Verbrieften Verbindlichkeiten" aus.
Im dritten Quartal 2024 hat die Commerzbank Aktiengesellschaft die vierte AT-1-Anleihe aus dem Emissionsprogramm begeben. Die Anleihe hat ein Volumen von 750 Mio. Euro und einen festen diskretionären Kupon von 7,875 % pro Jahr. Das Instrument hat eine unbestimmte Laufzeit und einen frühestmöglichen Kündigungstermin durch die Commerzbank Aktiengesellschaft im Oktober 2031.
Im vierten Quartal 2024 hat die Commerzbank Aktiengesellschaft auch die fünfte AT-1-Anleihe aus dem Emissionsprogramm begeben. Die Anleihe hat ein Volumen von 750 Mio. US-Dollar und einen festen diskretionären Kupon von 7,5 % pro Jahr. Das Instrument hat eine unbestimmte Laufzeit und einen frühestmöglichen Kündigungstermin durch die Commerzbank Aktiengesellschaft im Oktober 2030.
Für die im Geschäftsjahr 2019 emittierte erste AT-1-Anleihe der Commerzbank Aktiengesellschaft mit einem Gesamtvolumen von 1 000 Mio. US-Dollar wurden im vierten Quartal 2024 Rückkäufe in Höhe von 524 Mio. US-Dollar vorgenommen.
Insgesamt wurden somit zum 31. Dezember 2024 AT-1-Anleihen mit einem Nennwert von 3 000 Mio. Euro (Vorjahr: 2 250 Mio. Euro) und 1 226 Mio. US-Dollar (Vorjahr: 1 000 Mio. US-Dollar) begeben.
Per 31. Dezember 2024 belief sich der Bilanzwert der Anleihen auf 4 341 Mio. Euro (Vorjahr: 3 295 Mio. Euro). Die Änderung des Bilanzwertes ist neben den zuvor genannten Änderungen auch auf entsprechend geänderte abzugrenzende Zinsen sowie auf Wechselkurseffekte zurückzuführen. Der auf die Anleihen entfallende Zinsaufwand betrug im Geschäftsjahr 234 Mio. Euro (Vorjahr: 198 Mio. Euro).
Die Anleihen sowie abgegrenzte Zinsen werden nach HGB im Gegensatz zur IFRS Betrachtung nicht als Eigenkapital eingestuft.
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| € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||
|---|---|---|---|---|
| Eigenkapital | 17 136 127 538,60 | 16 328 478 565,44 | ||
| a) Gezeichnetes Kapital | 1 153 590 942,00 | 1 240 223 329,00 | ||
| Grundkapital | 1 184 669 009,00 | 1 240 223 329,00 | ||
| rechnerischer Wert eigener Anteile | - 31 078 067,00 | - | ||
| b) Kapitalrücklage | 10 142 817 721,63 | 10 087 263 401,63 | ||
| c) Gewinnrücklagen | 4 692 716 850,09 | 4 400 938 994,08 | ||
| d) Bilanzgewinn | 1 147 002 024,88 | 600 052 840,73 |
Das satzungsmäßige Grundkapital der Commerzbank Aktiengesellschaft von 1 184 669 009 Euro war zum 31. Dezember 2024 eingeteilt in 1 184 669 009 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien (rechnerischer Wert je Aktie 1,00 Euro).
Auf Grundlage von § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG wurden im Geschäftsjahr 2024 insgesamt 86 632 387 eigene Aktien erworben. Davon wurden 55 554 320 Aktien im gleichen Geschäftsjahr eingezogen.
Der rechnerische Wert erworbener und nicht eingezogener eigener Anteile ist offen vom Gezeichneten Kapital abzusetzen.
Zu Einzelheiten der Aktienrückkäufe im Geschäftsjahr 2024 verweisen wir auf die Angabe zu "Eigene Aktien" (siehe Note 34).
In der Kapitalrücklage werden Agien aus der Ausgabe von Aktien der Commerzbank Aktiengesellschaft ausgewiesen. Zusätzlich sind, falls vorhanden, Zuzahlungen aus der Emission von Wandlungs- und Optionsrechten zum Erwerb von Anteilen der Commerzbank Aktiengesellschaft zu berücksichtigen. Aktuell haben wir keine Wandlungs- und Optionsrechte im Umlauf. Die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2024 betrug 10 142 817 722 Euro (Vorjahr: 10 087 263 402 Euro).
In Höhe der Herabsetzung des "Grundkapitals" von 55 554 320 Euro wurde eine Einstellung in die Kapitalrücklage erfasst.
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| € | |
|---|---|
| Stand 31.12.2023 | 4 400 938 994,08 |
| Entnahmen aus Gewinnrücklagen | - 1 040 642 856,45 |
| Einstellungen in Gewinnrücklagen | 1 332 420 712,46 |
| darunter: Einstellung aus dem Bilanzgewinn des Vorjahrs | 185 418 687,58 |
| Stand 31.12.2024 | 4 692 716 850,09 |
Die Gewinnrücklagen der Commerzbank Aktiengesellschaft bestehen ausschließlich aus "Anderen Gewinnrücklagen".
Im aktuellen Geschäftsjahr wurden eigene Aktien mit Anschaffungskosten in Höhe von 600 Mio. Euro erworben und eingezogen sowie eigene Aktien mit Anschaffungskosten in Höhe von 472 Mio. Euro erworben und noch nicht eingezogen. Dadurch haben sich die Gewinnrücklagen insgesamt um 1 041 Mio. Euro reduziert.
In die Gewinnrücklagen wurden 185 Mio. Euro aus dem Bilanzgewinn 2023 und 1 147 Mio. Euro aus dem Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2024 eingestellt.
Den Aktionärinnen und Aktionären wird bei der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 2025 der Vorschlag zum Beschluss vorgelegt, den Bilanzgewinn aus 2024 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,65 Euro je Aktie zu verwenden und den verbleibenden Betrag in die "Anderen Gewinnrücklagen" einzustellen.
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| Jahr der Beschlussfassung | € | Genehmigtes Kapital | Befristung | Gemäß Satzung |
|---|---|---|---|
| 2023 | 563 560 935 | 30.5.2028 | vom 19.6.2024 - § 4 Abs. 3 und 4 |
| Stand 31.12.2024 | 563 560 935 |
Die Bedingungen für Kapitalerhöhungen aus Genehmigtem Kapital ergeben sich zum 31. Dezember 2024 aus der Satzung der Commerzbank Aktiengesellschaft, Stand 19. Juni 2024.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Mai 2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um 438 325 172,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023/I). Dabei ist den Aktionärinnen und Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionärinnen und Aktionären der Commerzbank Aktiengesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht in folgenden Fällen auszuschließen:
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| ― | um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen, |
| ― | um Belegschaftsaktien an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft und unmittelbarer oder mittelbarer Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Commerzbank Aktiengesellschaft (Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Abs. 1 AktG) bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 15 000 000,00 Euro auszugeben. |
Sofern Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionären an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Abs. 1 AktG gegen Bareinlagen ausgegeben werden, darf der auf sie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 3 % des zum Zeitpunktes der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Auf diese 3 %-Grenze ist das anteilige Grundkapital anzurechnen, das auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Absatz 1 AktG gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegeben oder veräußert werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Mai 2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um 125 235 763,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023/II). Dabei ist den Aktionärinnen und Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionärinnen und Aktionären der Commerzbank Aktiengesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht in folgenden Fällen auszuschließen:
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| ― | um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen, |
| ― | um in dem Umfang, in dem es erforderlich ist, Inhabern von durch die Commerzbank Aktiengesellschaft oder durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Commerzbank Aktiengesellschaft (Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Abs. 1 AktG) ausgegebenen oder noch auszugebenden Wandlungs- oder Optionsrechten ein Bezugsrecht einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts oder nach Erfüllung einer entsprechenden Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde, |
| ― | um das Grundkapital gegen Sacheinlagen zu erhöhen, sowie |
| ― | bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG aufgrund dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien dürfen insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung nicht überschreiten. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen eigenen Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2023/II unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden. Die Höchstgrenze vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht oder mit Options- oder Wandlungspflicht auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2023/II unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. |
Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Hierauf sind - vorbehaltlich einer von einer nachfolgenden Hauptversammlung etwa zu beschließenden erneuten Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss - die Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden oder auf die sich Finanzinstrumente mit Wandlungs- oder Optionsrechten oder -pflichten beziehen, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionären ausgegeben werden. Sofern Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft und ihrer Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Abs. 1 AktG gegen Sacheinlage durch die Einbringung von Ansprüchen auf variable Vergütungsbestandteile, Gratifikationen oder ähnlichen Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzernunternehmen ausgegeben werden, darf der Vorstand nur bis zu einer Höhe von insgesamt maximal 3 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals von der Ermächtigung Gebrauch machen. Auf diese 3 %-Grenze ist das anteilige Grundkapital anzurechnen, das auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Abs. 1 AktG gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegeben oder veräußert werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.
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| € | Verbleibendes Genehmigtes Kapital 31.12.2023 | Zugang im Geschäftsjahr | Verbrauch im Geschäftsjahr | Aufhebung im Geschäftsjahr | Verbleibendes Genehmigtes Kapital 31.12.2024 |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt | 563 560 935 | - | - | - | 563 560 935 |
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| Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Aktivierte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 1 | 894 | 841 |
| Unterschiedsbetrag aus der Aktivierung von Deckungsvermögen zum beizulegenden Zeitwert 1 | 602 | 392 |
| Unterschiedsbetrag zwischen durchschnittlichem Marktzins von 10 und 7 Jahren zur Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen 2 | - | 103 |
| Gesperrter Betrag | 1 496 | 1 335 |
1 Gemäß § 268 Abs. 8 HGB.
2 Der aktuarisch ermittelte Unterschiedsbetrag zwischen dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt zum 31. Dezember 2024 - 69 Mio. Euro. Da dieser negative Betrag nicht mit den ausschüttungsgesperrten Beträgen gemäß § 268 Abs. 8 HGB verrechnet werden darf, wird der Unterschiedsbetrag zum 31. Dezember 2024 mit Null angesetzt.
Der Commerzbank Aktiengesellschaft sind zum 31. Dezember 2024 folgende Stimmrechtsmitteilungen zugegangen:
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| Meldepflichtiger | Ort | Gesamt % 1 | Meldung vom |
|---|---|---|---|
| Bundesrepublik Deutschland | Berlin | 12,11 | 11.9.2024 |
| Unicredit S.p.A | Mailand, Italien | 9,49 | 19.12.2024 |
| BlackRock Inc | Wilmington, Delaware, USA | 5,55 | 23.12.2024 |
1 Direkt und indirekt gehaltene Stimmrechtsanteile.
Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 13. Mai 2020 ermächtigt, nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 12. Mai 2025 für Zwecke außerhalb des Handels eigene Aktien zu erwerben und zu veräußern. Eine weitgehend gleichlautende Ermächtigung wurde von der Hauptversammlung am 30. April 2024 für den Zeitraum bis zum 29. April 2029 beschlossen. Die möglichen Verwendungen für die eigenen Aktien wurden in den Beschlüssen am 13. Mai 2020 und am 30. April 2024 gleichermaßen festgelegt. Die eigenen Aktien, die sich im Besitz der Bank befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, dürfen zu keinem Zeitpunkt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Commerzbank übersteigen. Der Aktienerwerb darf auch unter Einsatz von Derivaten (Put- oder Call-Optionen sowie Terminkaufverträgen) sowie gemäß der Ermächtigung vom 30. April 2024 über multilaterale Handelssysteme im Sinne von § 2 Abs. 6 Börsengesetz durchgeführt werden. Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Derivaten sind auf Aktien im Umfang von 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Die Laufzeit der einzelnen Derivate darf jeweils höchstens 18 Monate betragen und muss so bestimmt werden, dass der Aktienerwerb in Ausübung der Derivate spätestens mit Ablauf der Ermächtigungen (am 12. Mai 2025 beziehungsweise am 29. April 2029) erfolgt.
Im Berichtsjahr wurden auf Grundlage der vorgenannten Ermächtigungen folgende Aktienrückkaufprogramme zum Zwecke der Einziehung durchgeführt.
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| (geplanter) Zeitraum des Aktienrückkaufs | Anzahl der zurückgekauften Aktien zum | Anteiliger Betrag des Grundkapitals | Anteil am Grundkapital | Anschaffungskosten | Durchschnittspreis pro Aktie | Anzahl der eingezogenen Aktien zum |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12 | in € | in % | in Mio € | in € | 31.12 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 10.1.2024 - 5.3.2024 | 55 554 320 | 55 554 320 | 4,48 | 600 | 10,80 | 55 554 320 |
| 7.11.2024 - 20.1.2025 | 31 078 067 | 31 078 067 | 2,62 | 472 | 15,19 | - |
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| (geplanter) Zeitraum des Aktienrückkaufs | Anzahl der noch nicht eingezogenen Aktien zum |
|---|---|
| 31.12 | |
| --- | --- |
| 10.1.2024 - 5.3.2024 | - |
| 7.11.2024 - 20.1.2025 | 31 078 067 |
Die Bank hat sich gegenüber dem Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung, vertreten durch die Bundesrepublik Deutschland -Finanzagentur GmbH (Deutsche Finanzagentur), verpflichtet, keine Aktien oder sonstigen Bestandteile der haftenden Eigenmittel der Bank (außer im Rahmen des § 71 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4 (Einkaufskommission) oder Nr. 7 AktG) selbst oder durch verbundene Unternehmen zurückzukaufen.
Für den Rückkauf der 86 632 387 eigenen Aktien im Berichtsjahr im Rahmen des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG hat die Commerzbank daher vor der Durchführung die Zustimmung der Deutschen Finanzagentur eingeholt.
Von der Kundschaft wurden 861 410 Stück verpfändet (Vorjahr: 1 107 128 Stück).
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| Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen | 50 262 | 43 771 |
| Sonstige Bürgschaften | 44 106 | 36 836 |
| Akkreditive | 4 629 | 4 225 |
| Kreditbürgschaften | 1 528 | 2 710 |
| Gesamt | 50 262 | 43 771 |
Bei den Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen handelt es sich im Wesentlichen um originäres Bankgeschäft mit Kunden, aus dem Provisionserträge erzielt werden. Das Risiko für die Commerzbank Aktiengesellschaft besteht in einer Inanspruchnahme aus den vertraglichen Verpflichtungen aufgrund einer Bonitätsverschlechterung des Schuldners. Den Bonitätsrisiken wird bilanziell durch die Bildung von Rückstellungen Rechnung getragen. Die Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme aus Eventualverbindlichkeiten erfolgt auf Basis der Parameter der Kreditrisikosteuerung. Diese entsprechen der EU-Verordnung Nr. 575/2013 zur Umsetzung bankaufsichtlicher Regelungen des Basel-3-Regelwerks auf europäischer Ebene.
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| Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Unwiderrufliche Kreditzusagen | 78 416 | 76 506 |
| Buchkredite an Kunden | 73 452 | 72 569 |
| Buchkredite an Kreditinstitute | 1 670 | 1 295 |
| Avalkredite und Akkreditive | 3 294 | 2 641 |
Unwiderrufliche Kreditzusagen sind Teil des Kreditgeschäfts der Commerzbank Aktiengesellschaft und werden unterhalb der Bilanz ausgewiesen. Risiken können sich aus der Verschlechterung der Bonität des Kunden ergeben, für die eine entsprechende Rückstellung in der Bilanz gebildet wird.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft verbrieft über Zweckgesellschaften sowohl bankeigene Forderungen als auch Forderungsportfolios von und für Kunden. Die Transaktionen dienen unter anderem der Liquiditätsbeschaffung oder der Erweiterung der Refinanzierungsmöglichkeiten für den Kunden oder die Commerzbank Aktiengesellschaft.
Die für solche Verbriefungsgesellschaften gestellten Liquiditäts-fazilitäten/Back-up-Linien sind ebenfalls unter den Unwiderruflichen Kreditzusagen ausgewiesen. Zu einer Inanspruchnahme der Liquiditäts-/Back-up-Linien kann es kommen, wenn die Risiken aus den zugrunde liegenden Finanzinstrumenten steigen oder die Verbriefungswertpapiere nicht planmäßig am Markt platziert werden können.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft tätigt Wertpapierleihgeschäfte mit dem Ziel, die Lieferfähigkeit des Wertpapierhandels sicherzustellen sowie bestehende Handelspositionen gegen Gebühr zu verleihen. Dabei werden die entliehenen Wertpapiere in der Bilanz nicht ausgewiesen, da das wirtschaftliche Eigentum aufgrund der Ausgestaltung der Geschäfte beim Verleiher verbleibt. Verliehene Wertpapiere werden entsprechend weiterhin bilanziert. Vorteile ergeben sich für die Commerzbank Aktiengesellschaft aus den Zusatzerträgen der verliehenen Wertpapiere. Zum Bilanzstichtag waren Wertpapiere mit einem beizulegenden Zeitwert von 3 838 Mio. Euro (Vorjahr: 4 234 Mio. Euro) verliehen, der beizulegende Zeitwert entliehener Wertpapiere betrug 14 991 Mio. Euro (Vorjahr: 12 690 Mio. Euro).
Im Rahmen dieser Wertpapierleihgeschäfte bestanden Sicherheiten für verliehene Wertpapiere von 3 836 Mio. Euro (Vorjahr: 4 234 Mio. Euro) und für entliehene Wertpapiere von 8 748 Mio. Euro (Vorjahr: 8 040 Mio. Euro).
Im Rahmen von Operating-Leasing-Verträgen, bei denen die Commerzbank Aktiengesellschaft als Leasingnehmer auftritt, verbleibt das wirtschaftliche Eigentum beim Leasinggeber, sodass das Leasingobjekt nicht in der Bilanz der Commerzbank Aktiengesellschaft ausgewiesen wird. Die Verpflichtungen der Commerzbank Aktiengesellschaft aus Operating Leasing betreffen im Wesentlichen Gebäude und Geschäftsausstattung. Die bestehenden Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen betrugen am 31. Dezember 2024 insgesamt 1 345 Mio. Euro (Vorjahr: 1 442 Mio. Euro); hieraus resultierten gegenüber verbundenen Unternehmen 18 Mio. Euro (Vorjahr: 20 Mio. Euro).
Einzahlungsverpflichtungen für Aktien, GmbH-Anteile und sonstige Anteile beliefen sich am Stichtag auf 0 Mio. Euro (Vorjahr: 6 Mio. Euro).
Gemäß § 5 Abs. 10 des Statuts für den Einlagensicherungsfonds haben wir uns verpflichtet, den Bundesverband deutscher Banken e. V. von etwaigen Verlusten freizustellen, die durch Maßnahmen zugunsten von in unserem Mehrheitsbesitz stehenden Kreditinstituten anfallen.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Teil der zu entrichtenden Pflichtbeiträge für die EU-Bankenabgabe und die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) in Form von Sicherheiten zu hinterlegen und unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen (Irrevocable Payment Commitments, IPCs) einzugehen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden Sicherheiten in Höhe von 0 Mio. Euro (Vorjahr: 42 Mio. Euro) für die EU-Bankenabgabe und 35 Mio. Euro (Vorjahr: 30 Mio. Euro) für die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken hinterlegt. Seit 2015 wurden kumuliert Sicherheiten für die EU-Bankenabgabe 181 Mio. Euro (Vorjahr: 181 Mio. Euro) und 141 Mio. Euro (Vorjahr: 106 Mio. Euro) für die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken hinterlegt. Der Ausweis der Sicherheiten erfolgt unter den "Sonstigen Vermögensgegenständen". Korrespondierend wurden im Geschäftsjahr 2024 unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 0 Mio. Euro (Vorjahr: 42 Mio. Euro) für die EU-Bankenabgabe und 35 Mio. Euro (Vorjahr: 30 Mio. Euro) für die Entschädigungs-einrichtung deutscher Banken eingegangen. Seit 2015 wurden kumuliert Zahlungsverpflichtungen 181 Mio. Euro (Vorjahr: 181 Mio. Euro) für die EU-Bankenabgabe und 141 Mio. Euro (Vorjahr: 106 Mio. Euro) für die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken eingegangen. Die IPCs werden als "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" ausgewiesen.
Infolge eines Urteils des Gerichts der Europäischen Union (EuG) gegen eine andere Bank vom 25. Oktober 2023 (T-688/21), welches die finale Belastung der Beiträge in Höhe der bisherigen IPCs für den Fall der Rückgabe der Banklizenz bestätigt hat, hat sich die Commerzbank Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2024 erneut mit der bilanziellen Behandlung der Sicherheiten und der IPCs auseinandergesetzt. Der Kläger hat Rechtsmittel gegen dieses Urteil eingelegt, sodass erst in weiterer Zukunft ein abschließendes Urteil des EuGHs zu erwarten ist. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 sind die geleisteten Bar- und Wertpapiersicherheiten weiterhin als "Sonstige Vermögensgegenstände" aktiviert. Die Commerzbank Aktiengesellschaft sieht die Bewertung der Barsicherheiten zum Nominalwert aufgrund der Möglichkeit zur täglichen Fälligstellung beziehungsweise der grundsätzlichen Austauschbarkeit in Wertpapiersicherheiten als sachgerecht an. Die unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen werden weiterhin als "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" behandelt. Dies basiert auf den Annahmen, dass die Rückgabe der Banklizenz der Commerzbank Aktiengesellschaft unwahrscheinlich ist und zudem in absehbarer Zukunft kein von den entsprechenden Sicherungseinrichtungen zu tragender wesentlicher Abwicklungsfall beziehungsweise Entschädigungsfall erwartet wird. Sollten sich die der aktuellen Bilanzierung zugrunde liegenden Annahmen ändern, könnten sich hinsichtlich der IPCs zukünftige Ergebnisbelastungen in Höhe von bis zu 322 Mio. Euro (Vorjahr: 287 Mio. Euro) ergeben.
Für Verpflichtungen an Terminbörsen und bei Clearingstellen wurden Wertpapiere mit einem Buchwert von 9 830 Mio. Euro (Vorjahr: 12 268 Mio. Euro) als Sicherheit hinterlegt.
Auf Basis des im Jahr 2017 veröffentlichten Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zu "Cum-Cum-Geschäften" hat die Betriebsprüfung zur Behandlung dieser Geschäfte in Form von Prüfungsanmerkungen Stellung genommen. Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer wurde seitens des Finanzamtes entsprechend gekürzt. Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat daraufhin Wertberichtigungen hinsichtlich bilanzierter Anrechnungsforderungen vorgenommen beziehungsweise zusätzliche Rückstellungen im Hinblick auf mögliche Rückzahlungsansprüche gebildet, um die geänderte Risikosituation vollumfänglich angemessen zu reflektieren. Nunmehr ist das BMF-Schreiben zu Cum-Cum-Geschäften mit Datum vom 9. Juli 2021 neu gefasst worden. Im Hinblick auf die potenziellen Auswirkungen des BMF-Schreibens wurde im zweiten Quartal 2021 die Rückstellung angepasst. Nach derzeitigen Erkenntnissen sind die steuerlichen Risiken aus diesem Themenkomplex damit ausreichend bevorsorgt. Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass sich über die von der Bank gebildete Rückstellung hinaus weitere Belastungen ergeben.
Im Hinblick auf Wertpapierleihegeschäfte sieht sich die Commerzbank Aktiengesellschaft Ersatzansprüchen Dritter aufgrund aberkannter Anrechnungsansprüche ausgesetzt. Von der Nennung der Rückstellungsbeträge wird abgesehen, um den Ausgang der Verfahren nicht zu beeinflussen.
Seit September 2019 finden bei der Commerzbank Aktiengesellschaft Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln in einem separaten Verfahren zu Cum-Ex-Geschäften statt. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt wegen des Verdachts, dass die Bank (einschließlich Dresdner Bank) in verschiedenen Rollen an Cum-Ex-Geschäften mitgewirkt hat, unter anderem dadurch, dass sie Dritte, die als Leerverkäufer gehandelt haben sollen, mit Aktien beliefert hat.
Es geht in diesem Verfahren nach derzeitigem Verständnis nicht um eigene Steueranrechnungsansprüche der Commerzbank Aktiengesellschaft im Hinblick auf Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf Dividenden. Im Zusammenhang mit Untersuchungen zu "Cum-Ex" kooperiert die Bank vollumfänglich mit den Ermittlungsbehörden.
Im Juni 2023 wurde die Bank vor einem russischen Gericht vom Begünstigten einer Garantie verklagt, die die Bankauftrags eines Kunden in Deutschland ausgestellt hatte. Im Jahr 2021 hatte die Bank eine Vertragserfüllungsgarantie zugunsten eines russischen Unternehmens ausgestellt, um die Verbindlichkeiten des Kunden der Bank im Rahmen eines Bauvertrags zu sichern. Aufgrund der geltenden Sanktionsregelung konnte der Kunde der Bank seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen. Das russische Unternehmen verlangte daraufhin von der Bank Zahlung aus der Garantie. Die geltenden Sanktionsregelungen hindern die Bank an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Garantie. Im Juni 2024 hat das russische Gericht die Bank sowie zwei Tochtergesellschaften der Bank in Russland zur Zahlung der Garantiesumme nebst Zinsen gesamtschuldnerisch verurteilt. In der Berufung ist die Bank und ihre Tochtergesellschaften im Januar 2025 unterlegen. Die Bank rechnet damit, dass der Kläger die Vollstreckung betreiben wird. Das russische Gericht hatte bereits im Mai 2024 einen Arrest von Vermögenswerten der Bank und einer der beiden Tochtergesellschaften, der Commerzbank (Eurasija), angeordnet. Die Parteien haben weitere Gerichtsverfahren betrieben, darunter auch Verfahren zum Erlass von "Anti-Suit Injunctions" (Unterlassungsverfügungen). Von einer Nennung der Rückstellungsbeträge wird abgesehen, um den Ausgang der Verfahren nicht zu beeinflussen.
Zum 31. Dezember 2024 betrugen die Eventualverbindlichkeiten aus Rechtsrisiken in Höhe von 376 Mio. Euro (Vorjahr: 254 Mio. Euro) und betrafen die folgenden wesentlichen Sachverhalte:
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| ― | Im April 2016 wurde der Commerzbank Aktiengesellschaft die Zahlungsklage einer Kundin zugestellt. Die Klägerin verlangt unter anderem die Rückzahlung von nach Meinung der Klägerin zu Unrecht aus einer Vergleichsvereinbarung an die Commerzbank Aktiengesellschaft geleisteten Zinsen. Zudem begehrt sie die Freigabe von Sicherheiten, welche eine Forderung der Commerzbank Aktiengesellschaft gegen die Klägerin besichern, sowie die Rückerstattung von Gebühren. Der Klage liegt eine komplexe Steuerstruktur für Firmenkunden zugrunde. Nachdem die Finanzverwaltung die Anerkennung der Struktur abgelehnt hatte, hat die Klägerin mehrere erfolglose Steuerverfahren geführt. Gerichtlich hat die Bank in der ersten und zweiten Instanz gewonnen, die Klägerin hat Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Die Commerzbank Aktiengesellschaft setzt sich weiter gegen die Klage zur Wehr. |
| ― | Die Commerzbank Aktiengesellschaft und ihre russische Tochtergesellschaft Commerzbank (Eurasija) sind in Russland von Kunden eines russischen Zentralverwahrers verklagt worden. Dieser unterhält ein Konto bei der Commerzbank Aktiengesellschaft in Deutschland, auf dem angeblich unter anderem Gelder der Kläger liegen. Der Zentralverwahrer und seine Vermögenswerte (einschließlich des Guthabens auf dem Konto) unterliegen geltenden Sanktionen. Daher können die Kläger nicht auf ihre Gelder bei dem Zentralverwahrer zugreifen, und verlangen stattdessen in Russland von der Commerzbank Aktiengesellschaft Schadensersatz. Teilweise haben die Gerichte die Commerzbank Aktiengesellschaft und die Commerzbank (Eurasija) zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die Commerzbank Aktiengesellschaft und die Commerzbank (Eurasija) haben in den jeweiligen Verfahren entweder Berufung eingelegt oder werden Berufung einlegen. In einem Teil der Verfahren hat das Gericht einen Arrest gegen die Commerzbank (Eurasija) verfügt. Die Commerzbank Aktiengesellschaft und die Commerzbank (Eurasija) verteidigen sich gegen sämtliche Ansprüche. |
| ― | Die Commerzbank Aktiengesellschaft war im Juni 2023 beziehungsweise im Juni 2024 aus Avalen in Anspruch genommen worden, die sie auftrags eines Kunden zugunsten dessen Geschäftspartner in Russland herausgelegt hatte. Die Bank hat unter anderem aufgrund sanktionsrechtlicher Bestimmungen die Zahlung aus den Avalen abgelehnt. Bisher ist kein Klageverfahren anhängig. |
Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat sich gegenüber der polnischen Aufsicht (Polish Financial Supervision Authority) verpflichtet, zu gewährleisten, dass die Kapital- und Liquiditätsverhältnisse ihrer verbundenen Unternehmen mBank S. A., Warschau, und mBank Hipoteczny S. A., Warschau, sich so darstellen, dass diese jederzeit ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen können.
Für die nachfolgend aufgeführten, in den Konzernabschluss unserer Bank einbezogenen Tochterunternehmen tragen wir, abgesehen von politischen Risiken, dafür Sorge, dass diese ihre vertraglichen Verbindlichkeiten erfüllen (Patronatserklärung):
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| Name | Sitz |
|---|---|
| Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH | Frankfurt am Main |
| Commerzbank Finance & Covered Bond S.A | Luxemburg |
| CommerzTrust GmbH | Frankfurt am Main |
| Commerz Markets LLC | New York |
| LSF Loan Solutions Frankfurt GmbH | Eschborn |
Das Patronat zugunsten der Commerzbank (Eurasija) AO endete zum 30. Juni 2024.
In der Commerzbank Aktiengesellschaft teilten sich zum 31. Dezember 2024 die Termingeschäfte folgendermaßen auf:
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| Nominalwerte | Beizulegender Zeitwert | ||
|---|---|---|---|
| Mio. € | positiv | negativ | |
| --- | --- | --- | --- |
| Fremdwährungsabhängige Termingeschäfte | |||
| OTC-Produkte | 956 025 | 13 489 | 13 679 |
| Devisenkassa und Devisentermingeschäfte | 723 107 | 1 424 | 1 360 |
| Zins-/Währungsswaps | 208 129 | 11 803 | 12 005 |
| Devisenoptionen - Käufe | 43 | 262 | - |
| Devisenoptionen - Verkäufe | 0 | - | 313 |
| Sonstige Devisenkontrakte | 24 747 | - | - |
| Börsengehandelte Produkte | 2 222 | - | - |
| Devisenfutures | 2 222 | - | - |
| Devisenoptionen | - | - | - |
| Gesamt Fremdwährungsabhängige Termingeschäfte | 958 247 | 13 489 | 13 679 |
| darunter: Handelsbestand | 949 702 | 13 296 | 13 323 |
| Zinsabhängige Termingeschäfte | |||
| OTC-Produkte | 6 051 562 | 123 091 | 118 724 |
| Forward Rate Agreements | 1 386 903 | 822 | 795 |
| Zinsswaps | 4 000 386 | 120 292 | 116 534 |
| Zinsoptionen - Käufe | 24 914 | 1 805 | - |
| Zinsoptionen - Verkäufe | 26 305 | - | 1 365 |
| Sonstige Zinskontrakte | 613 055 | 173 | 30 |
| Börsengehandelte Produkte | 143 074 | 1 | 3 |
| Zinsfutures | 143 074 | 1 | 3 |
| Zinsoptionen | - | - | - |
| Gesamt Zinsabhängige Termingeschäfte | 6 194 636 | 123 093 | 118 727 |
| darunter: Handelsbestand | 6 141 030 | 115 870 | 114 510 |
| Sonstige Termingeschäfte | |||
| OTC-Produkte | 36 982 | 1 753 | 571 |
| Strukturierte Aktien- und Indexprodukte | 5 494 | 862 | 112 |
| Aktienoptionen - Käufe | - | 73 | - |
| Aktienoptionen - Verkäufe | - | - | 16 |
| Kreditderivate | 18 845 | 233 | 171 |
| Edelmetallgeschäfte | 498 | 75 | 18 |
| Sonstige Geschäfte | 12 144 | 509 | 254 |
| Börsengehandelte Produkte | 13 621 | 128 | 158 |
| Aktienfutures | 100 | - | 5 |
| Aktienoptionen | 2 290 | 66 | 62 |
| Sonstige Futures | 7 414 | 2 | 11 |
| Sonstige Optionen | 3 818 | 60 | 80 |
| Gesamt Sonstige Termingeschäfte | 50 603 | 1 880 | 729 |
| darunter: Handelsbestand | 46 041 | 1 759 | 609 |
| Summe aller schwebenden Termingeschäfte | |||
| OTC-Produkte | 7 044 569 | 138 333 | 132 974 |
| Börsengehandelte Produkte | 158 917 | 129 | 160 |
| Gesamt | 7 203 486 | 138 463 | 133 135 |
| darunter: Handelsbestands | 7 136 773 | 130 924 | 128 442 |
| Nettoausweis des Handelsbestands | 12 115 | 8 966 |
Insgesamt wurden zum 31. Dezember 2024 für aktivisch und passivisch ausgewiesene Termingeschäfte 127 204 Mio. Euro (Vorjahr: 125 130 Mio. Euro) saldiert. Auf der Aktivseite wurden bei den positiven Marktwerten ein Betrag von 121 024 Mio. Euro (Vorjahr: 116 593 Mio. Euro), in den Forderungen an Kreditinstitute 1 703 Mio. Euro (Vorjahr: 1 596 Mio. Euro) und bei den Sonstigen Vermögensgegenständen 4 477 Mio. Euro (Vorjahr: 6 942 Mio. Euro) saldiert.
Auf der Passivseite wurden bei den negativen Marktwerten ein Betrag von 119 476 Mio. Euro (Vorjahr: 115 366 Mio. Euro), in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 1 689 Mio. Euro (Vorjahr: 1 612 Mio. Euro) und bei den Sonstigen Verbindlichkeiten von 6 039 Mio. Euro (Vorjahr: 8 152 Mio. Euro) saldiert.
Für derivative Finanzinstrumente des Nichthandelsbestands wurde eine Drohverlustrückstellung gemäß § 249 Abs. 1 HGB von 380 Mio. Euro (Vorjahr: 351 Mio. Euro) gebildet.
In den Zahlen der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft sind Vollzeit- und Teilzeitkräfte enthalten, jedoch keine Auszubildenden.
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| 2024 | 2023 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt | männlich | weiblich | Gesamt | männlich | weiblich | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | 26 306 | 13 837 | 12 469 | 26 783 | 13 874 | 12 909 |
| in Deutschland | 22 359 | 11 165 | 11 194 | 23 017 | 11 362 | 11 655 |
| außerhalb Deutschlands | 3 947 | 2 672 | 1 275 | 3 766 | 2 512 | 1 254 |
Die Verzinsung sowie die Besicherung der Kredite an Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats erfolgen zu marktüblichen Bedingungen. Soweit erforderlich, werden die Kredite mit Grundschulden oder Pfandrechten besichert. Im Berichtsjahr wurden an Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat keine Vorschüsse gewährt. Außerdem standen diese Personen in keinem materiellen Haftungsverhältnis mit den Gesellschaften des Commerzbank-Konzerns.
Am 31. Dezember 2024 betrugen die Forderungen gegenüber den Mitgliedern des Vorstands 367 Tsd. Euro (Vorjahr: 2 384 Tsd. Euro) sowie gegenüber den Mitgliedern des Aufsichtsrats 5 370 Tsd. Euro (Vorjahr: 5 489 Tsd. Euro). Im Geschäftsjahr sind Tilgungen von den Mitgliedern des Vorstands in Höhe von 16 Tsd. Euro und von den Mitgliedern des Aufsichtsrats in Höhe von 126 Tsd. Euro erfolgt.
Ohne Berücksichtigung der in der Berechnung der Pensionsverpflichtungen enthaltenen zinsbereinigten Veränderung des Barwertes der Pensionsanwartschaften der Mitglieder des Vorstands beliefen sich die Gesamtbezüge gemäß § 285 Nr. 9a HGB für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats auf:
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| Tsd. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Vorstand | 10 936 | 11 821 |
| Aufsichtsrat | 3 780 | 3 688 |
| Gesamt | 14 716 | 15 509 |
Die Gesamtbezüge gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a Satz 1 HGB beziehungsweise § 285 Nr. 9a HGB für die Mitglieder des Vorstands enthalten keine Bezüge aus Langfrist-Komponenten der Vergütung für das Geschäftsjahr 2024, da diese erst nach einem Zurückbehaltungszeitraum von 5 bis 7 Jahren und der Durchführung einer nachträglichen Leistungsbewertung durch den Aufsichtsrat rechtsverbindlich gewährt werden. Im Geschäftjahr 2024 wurde keine nachträgliche Leistungsbewertung und keine Gewährung von Langfrist-Komponenten durchgefüht. Die nachträgliche Leistungsbewertung und Gewährung von Langfrist-Komponenten für das Geschäftsjahr 2019 ist im Februar 2025 erfolgt. Die Gesamtbezüge enthalten im Vorjahr auch die Bezüge aus Langfrist-Komponenten der Vergütung für das Geschäftsjahr 2018, da diese im Vorjahr rechtsverbindlich gewährt wurden. Die Gesamtbezüge im Vorjahr enthalten auch 157 429 virtuelle Aktien mit einem Gesamtwert in Höhe von 1 674 Tsd. Euro, die erst im Januar 2025 mit dem vor der Auszahlung gültigen Aktienkurs vergütet wurden. In die Gesamtbezüge wurden diese virtuellen Aktien gemäß dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 17 (DRS 17) mit dem Aktienkurs am Tag ihrer Gewährung durch den Aufsichtsrat zuzüglich eines Dividendenausgleichs für die nach dem Geschäftsjahr 2018 gezahlten Dividenden einbezogen.
Für Mitglieder des Vorstands und ehemalige Mitglieder des Vorstands oder deren Hinterbliebene sieht die Bank eine Altersversorgung vor, deren zur Absicherung dienende Vermögenswerte insgesamt im Wege eines Contractual Trust Arrangements auf den Commerzbank Pensions-Trust e. V. übertragen wurden.
Zum 31. Dezember 2024 betrug der Barwert der Pensionsanwartschaften für im Geschäftsjahr aktive Mitglieder des Vorstands 11 764 Tsd. Euro (Vorjahr: 11 181 Tsd. Euro).
Die Bezüge der ehemaligen Mitglieder des Vorstands der Commerzbank Aktiengesellschaft und ihrer Hinterbliebenen betrugen im Geschäftsjahr 8 545 Tsd. Euro (Vorjahr: 8 427 Tsd. Euro).
Die Pensionsverpflichtungen für diese Personengruppe beliefen sich auf 125 030 Tsd. Euro (Vorjahr: 131 685 Tsd. Euro). Die Bezüge der ehemaligen Mitglieder des Vorstands aus verschmolzenen Unternehmen sowie deren Hinterbliebenen lagen bei 13 129 Tsd. Euro (Vorjahr: 13 925 Tsd. Euro). Darüber hinaus bestanden Pensionsverpflichtungen für denselben Personenkreis in Höhe von 133 215 Tsd. Euro (Vorjahr: 144 266 Tsd. Euro). Für alle genannten Pensionsverpflichtungen hat die Commerzbank Aktiengesellschaft Rückstellungen gebildet.
Unsere Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG haben wir abgegeben. Sie ist Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung und im Internet veröffentlicht (https://investor-relations.commerzbank.com/de/entsprechenserklaerung/).
Die angabepflichtigen Fondsanteile werden in der Liquiditätsreserve und im Handelsbestand geführt und zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Angaben zum beizulegenden Zeitwert entsprechen daher dem Buchwert. In Einzelfällen können Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe bestehen. Im Berichtsjahr gab es wie im Vorjahr keine Ausschüttungen aus angabepflichtigen Mischfonds.
Die folgende Tabelle zeigt die Werte der Investmentfonds in und außerhalb Deutschlands je Kategorie zum 31. Dezember 2024, an denen die Commerzbank Aktiengesellschaft zu mehr als 10 % beteiligt ist:
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| Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Indexfonds | - | - |
| Mischfonds | 13 | 13 |
| Rentenfonds | - | - |
| Aktienfonds | - | - |
| Gesamt | 13 | 13 |
Die Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht quartalsweise gemäß § 28 PfandBG Angaben zu Hypothekenpfandbriefen, öffentlichen Pfandbriefen und Schiffspfandbriefen auf ihrer Internetseite.
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| § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 7 PfandBG | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Deckungsrechnung Hypothekenpfandbriefe | Nennwert | Barwert | Risikobarwert 1 | Nennwert | Barwert | Risikobarwert 1 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zu deckende Verbindlichkeiten | 29 197,1 | 29 260,8 | 28 260,1 | 29 504,5 | 29 100,6 | 27 980,0 |
| darunter: Pfandbriefumlauf | 29 197,1 | 29 260,8 | 28 260,1 | 29 504,5 | 29 100,6 | 27 980,0 |
| darunter: Derivate | - | - | - | - | - | - |
| Deckungswerte | 43 440,3 | 42 476,9 | 40 589,9 | 42 424,5 | 40 692,2 | 38 467,7 |
| darunter: Deckungsdarlehen | 42 010,5 | 40 912,4 | 39 098,2 | 40 805,8 | 38 946,5 | 36 819,7 |
| darunter: Deckungswerte § 19 Abs. 1 PfandBG | 1 429,8 | 1 564,5 | 1 491,7 | 1 618,7 | 1 745,7 | 1 648,0 |
| darunter: Derivate | - | - | - | - | - | - |
| Risikobarwert nach Zinsstresstest | 12 329,9 | 10 487,6 | ||||
| Abschlag aus Währungsstresstest | - | - | ||||
| Überdeckung | 14 243,2 | 13 216,1 | 12 329,9 | 12 920,0 | 11 591,6 | 10 487,6 |
| Gesetzliche Überdeckung 2 | 1 145,6 | 585,2 | - | 1 173,8 | 582,0 | - |
| Vertragliche Überdeckung | - | - | - | - | - | - |
| Freiwillige Überdeckung | 13 097,6 | 12 630,9 | - | 11 746,2 | 11 009,6 | - |
1 Risikobarwert inklusive Währungsstresstest.
2 Das gesetzliche Überdeckungserfordernis setzt sich aus der barwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs. 1 PfandBG inklusive Zins- und Währungsstressszenarien und der nennwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs. 2 PfandBG zusammen.
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| § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 PfandBG | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Hypothekenpfandbriefe im Umlauf mit einer Restlaufzeit von | ||
| bis zu sechs Monaten | 1 642,6 | 1 209,5 |
| mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten | 2 731,5 | 1 022,0 |
| mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten | 4 190,0 | 1 640,0 |
| mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren | 2 850,0 | 4 731,5 |
| mehr als zwei bis zu drei Jahren | 2 640,0 | 7 040,0 |
| mehr als drei bis zu vier Jahren | 3 060,0 | 2 675,0 |
| mehr als vier bis zu fünf Jahren | 3 070,0 | 3 060,0 |
| mehr als fünf bis zu zehn Jahren | 7 867,0 | 6 140,0 |
| mehr als zehn Jahren | 1 146,0 | 1 986,5 |
| Gesamt | 29 197,1 | 29 504,5 |
| Deckungswerte Hypothekenpfandbriefe mit einer restlichen Zinsbindungsfrist von | ||
| bis zu sechs Monaten | 2 232,6 | 2 118,7 |
| mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten | 1 964,8 | 1 955,4 |
| mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten | 2 428,7 | 2 141,9 |
| mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren | 2 207,0 | 1 869,1 |
| mehr als zwei bis zu drei Jahren | 5 392,8 | 4 557,2 |
| mehr als drei bis zu vier Jahren | 4 538,5 | 5 032,8 |
| mehr als vier bis zu fünf Jahren | 4 821,9 | 4 370,3 |
| mehr als fünf bis zu zehn Jahren | 16 655,8 | 16 900,2 |
| mehr als zehn Jahren | 3 198,2 | 3 478,9 |
| Gesamt | 43 440,3 | 42 424,5 |
| Hypothekenpfandbriefe Fälligkeitsverschiebung (12 Monate) 1 von | ||
| bis zu sechs Monaten | - | - |
| mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten | - | - |
| mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten | 1 642,6 | 1 209,5 |
| mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren | 2 731,5 | 1 022,0 |
| mehr als zwei bis zu drei Jahren | 7 040,0 | 6 371,5 |
| mehr als drei bis zu vier Jahren | 2 640,0 | 7 040,0 |
| mehr als vier bis zu fünf Jahren | 3 060,0 | 2 675,0 |
| mehr als fünf bis zu zehn Jahren | 8 927,0 | 8 280,0 |
| mehr als zehn Jahren | 3 156,0 | 2 906,5 |
| Gesamt | 29 197,1 | 29 504,5 |
1 Auswirkungen einer Fälligkeitsverschiebung auf die Laufzeitenstruktur der Pfandbriefe / Verschiebungsszenario: 12 Monate. Es handelt sich hierbei um eine äußerst unwahrscheinliches Szenario, welches erst nach Ernennung eines Sachwalters zur Geltung kommen könnte. Weitere Informationen siehe Seite 15.
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| § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 PfandBG | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Absolutbetrag der von null verschiedenen größten sich ergebenden negativen Summe in den nächsten 180 Tagen i.S.d. § 4 Abs. 1a Satz 3 für die Pfandbriefe (Liquiditätsbedarf) | 1 003,7 | 854,4 |
| Tag, an dem sich die größte negative Summe ergibt | 149 | 31 |
| Gesamtbetrag der Deckungswerte welche die Anforderungen von § 4 Abs. 1a Satz 3 PfandBG erfüllen (Liquiditätsdeckung) | 1 334,8 | 1 475,8 |
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| § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8, 9 und 10 PfandBG | ||
|---|---|---|
| Weitere Deckungswerte | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- |
| Forderungen im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a und b PfandBG | ||
| Deutschland | - | - |
| darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | - | - |
| Gesamt | - | - |
| Forderungen im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a bis c PfandBG | ||
| Deutschland | - | - |
| darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | - | - |
| Gesamt | - | - |
| Forderungen im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 PfandBG | ||
| Deutschland | 545,0 | 695,0 |
| Italien | 659,8 | 663,7 |
| Österreich | 100,0 | 100,0 |
| Portugal | 125,0 | - |
| Spanien | - | 160,0 |
| Gesamt | 1 429,8 | 1 618,7 |
| Gesamt | 1 429,8 | 1 618,7 |
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| § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a PfandBG | ||
|---|---|---|
| Größenklassen | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- |
| Bis zu 0,3 Mio. € | 30 936,5 | 30 397,3 |
| Mehr als 0,3 Mio. € bis zu 1 Mio. € | 8 492,9 | 8 005,8 |
| Mehr als 1 Mio. € bis 10 Mio. € | 1 455,9 | 1 388,6 |
| Mehr als 10 Mio. € | 1 125,2 | 1 014,1 |
| Gesamt | 42 010,5 | 40 805,8 |
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| § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 PfandBG | ||
|---|---|---|
| Fremdwährung | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- |
| Nettobarwert | - | - |
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| § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 PfandBG | ||
|---|---|---|
| Zinsstruktur | % | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- |
| Anteil festverzinslicher Deckungswerte | 97,6 | 98,1 |
| Anteil festverzinslicher Pfandbriefe | 83,1 | 76,2 |
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| § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und 4 PfandBG | ||
|---|---|---|
| Weitere Strukturdaten | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- |
| Durchschnittlicher gewichteter Beleihungsauslauf in % | 50,7 | 51,1 |
| Volumengewichteter Durchschnitt des Alters der Forderungen (Seasoning) in Jahren | 5,5 | 5,3 |
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| § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1b und c PfandBG | ||||
|---|---|---|---|---|
| Hypothekendarlehen nach Objekt- und Nutzungsart | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Deutschland | Gewerblich | Wohnwirtschaftlich | Gewerblich | Wohnwirtschaftlich |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Eigentumswohnungen | - | 12 093,4 | - | 11 698,4 |
| Ein- und Zweifamilienhäuser | - | 24 954,7 | - | 24 192,0 |
| Mehrfamilienhäuser | - | 4 110,5 | - | 4 133,9 |
| Bürogebäude | 700,3 | - | 565,7 | - |
| Handelsgebäude | 98,8 | - | 156,9 | - |
| Industriegebäude | 0,0 | - | 0,0 | - |
| Sonstige gewerbliche Gebäude | 52,7 | - | 58,9 | - |
| Unfertige, noch nicht ertragsfähige Neubauten | - | - | - | 0,1 |
| Bauplätze | - | 0,0 | - | - |
| Gesamt | 851,8 | 41 158,7 | 781,5 | 40 024,4 |
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| § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 PfandBG | ||
|---|---|---|
| Überschreitungen | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- |
| Gesamtbetrag der Forderungen nach §12 Abs. 1 PfandBG, die die Grenzen nach § 13 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz PfandBG überschreiten | - | - |
| Gesamtbetrag der Werte nach § 19 Abs. 1 PfandBG, die die Grenzen nach § 19 Abs. 1 Satz 7 PfandBG überschreiten | - | - |
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| § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 PfandBG | ||
|---|---|---|
| Überschreitungen | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- |
| Forderungen, die die Grenze nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 PfandBG überschreiten | - | - |
| Forderungen, die die Grenze nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 PfandBG überschreiten | - | - |
| Forderungen, die die Grenze nach § 19 Abs. 1 Nr. 4 PfandBG überschreiten | - | - |
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| § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PfandBG | ||
|---|---|---|
| Rückständige Leistungen | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- |
| Gesamtbetrag der mindestens 90 Tage rückständigen Leistungen | - | - |
| Gesamtbetrag dieser Forderungen, soweit der jeweilige Rückstand mindestens 5 % der Forderung beträgt | - | - |
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| § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 15 PfandBG | ||
|---|---|---|
| Rückständige Leistungen | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- |
| Anteil der Deckungswerte an der Deckungsmasse, für die oder für deren Schuldner ein Ausfall gemäß Art. 178 Abs. 1 CRR als eingetreten gilt | - | - |
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| § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 PfandBG | Liste internationaler Wertpapierkennnummern der Internationalen Organisation für Normung (ISIN) nach Pfandbriefgattung | |
|---|---|
| 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- |
| DE000CB0HR27 | DE000CB0HR27 |
| DE000CB0HR43 | DE000CB0HR43 |
| DE000CB0HR50 | DE000CB0HR50 |
| DE000CZ40KZ0 | DE000CZ40KZ0 |
| DE000CZ40LG8 | DE000CZ40LG8 |
| DE000CZ40LQ7 | DE000CZ40LM6 |
| DE000CZ40MB7 | DE000CZ40LQ7 |
| DE000CZ40MN2 | DE000CZ40MB7 |
| DE000CZ40MQ5 | DE000CZ40MH4 |
| DE000CZ40MU7 | DE000CZ40MN2 |
| DE000CZ40MV5 | DE000CZ40MQ5 |
| DE000CZ40NP5 | DE000CZ40MU7 |
| DE000CZ40NU5 | DE000CZ40MV5 |
| DE000CZ40NY7 | DE000CZ40NN0 |
| DE000CZ439P6 | DE000CZ40NP5 |
| DE000CZ43Z23 | DE000CZ40NU5 |
| DE000CZ43Z56 | DE000CZ40NY7 |
| DE000CZ43Z72 | DE000CZ43Z23 |
| DE000CZ43ZE7 | DE000CZ43Z56 |
| DE000CZ43ZF4 | DE000CZ43Z72 |
| DE000CZ43ZJ6 | DE000CZ43ZE7 |
| DE000CZ43ZS7 | DE000CZ43ZF4 |
| DE000CZ43ZW9 | DE000CZ43ZJ6 |
| DE000CZ43ZX7 | DE000CZ43ZS7 |
| DE000CZ45VF8 | DE000CZ43ZW9 |
| DE000CZ45VS1 | DE000CZ43ZX7 |
| DE000CZ45W16 | DE000CZ45VF8 |
| DE000CZ45W24 | DE000CZ45VS1 |
| DE000CZ45W32 | DE000CZ45W08 |
| DE000CZ45W40 | DE000CZ45W16 |
| DE000CZ45W65 | DE000CZ45W24 |
| DE000CZ45W73 | DE000CZ45W32 |
| DE000CZ45W99 | DE000CZ45W40 |
| DE000CZ45WY7 | DE000CZ45W65 |
| DE000CZ45Y22 | DE000CZ45W73 |
| DE000CZ45YB1 | DE000CZ45W99 |
| DE000CZ45YG0 | DE000CZ45WY7 |
| DE000CZ45YK2 | DE000EH1A3P2 |
| DE000CZ45YL0 | |
| DE000CZ45YX5 |
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| § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 7 PfandBG | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Deckungsrechnung Öffentliche Pfandbriefe | Nennwert | Barwert | Risikobarwert 1 | Nennwert | Barwert | Risikobarwert 1 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zu deckende Verbindlichkeiten | 9 721,1 | 10 421,8 | 10 085,9 | 8 119,8 | 8 729,9 | 8 318,3 |
| darunter: Pfandbriefumlauf | 9 721,1 | 10 421,8 | 10 085,9 | 8 119,8 | 8 729,9 | 8 318,3 |
| darunter: Derivate | - | - | - | - | - | - |
| Deckungswerte | 19 100,6 | 19 977,5 | 18 699,7 | 15 453,7 | 16 031,6 | 14 672,8 |
| darunter: Darlehen zur Exportfinanzierung | 2 638,0 | 2 735,2 | 2 650,0 | 2 656,7 | 2 756,7 | 2 643,1 |
| darunter: Deckungswerte § 20 Abs. 1 PfandBG | 19 100,6 | 19 977,5 | 18 699,7 | 15 453,7 | 16 031,6 | 14 672,8 |
| darunter: Deckungswerte § 20 Abs. 2 PfandBG | - | - | - | - | - | - |
| darunter: Derivate | - | - | - | - | - | - |
| Risikobarwert nach Zinsstresstest | 8 757,3 | 6 563,0 | ||||
| Abschlag aus Währungsstresstest | - 143,6 | - 208,4 | ||||
| Überdeckung | 9 379,5 | 9 555,7 | 8 613,7 | 7 333,9 | 7 301,7 | 6 354,5 |
| Gesetzliche Überdeckung 2 | 396,4 | 208,4 | - | 336,4 | 174,6 | - |
| Vertragliche Überdeckung | - | - | - | - | - | - |
| Freiwillige Überdeckung | 8 983,1 | 9 347,3 | - | 6 997,5 | 7 127,1 | - |
1 Risikobarwert inklusive Währungsstresstest.
2 Das gesetzliche Überdeckungserfordernis setzt sich aus der barwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs. 1 PfandBG inklusive Zins- und Währungsstressszenarien und der nennwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs. 2 PfandBG zusammen.
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| § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 PfandBG | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Öffentliche Pfandbriefe im Umlauf mit einer Restlaufzeit von | ||
| bis zu sechs Monaten | 137,5 | 141,7 |
| mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten | 1 171,6 | 518,0 |
| mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten | 1 312,5 | 2 060,3 |
| mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren | 72,2 | 1 177,2 |
| mehr als zwei bis zu drei Jahren | 1 209,0 | 1 382,1 |
| mehr als drei bis zu vier Jahren | 1 270,0 | 209,0 |
| mehr als vier bis zu fünf Jahren | 379,1 | 270,0 |
| mehr als fünf bis zu zehn Jahren | 3 202,2 | 1 177,9 |
| mehr als zehn Jahren | 966,9 | 1 183,6 |
| Gesamt | 9 721,1 | 8 119,8 |
| Deckungswerte öffentliche Pfandbriefe mit einer restlichen Zinsbindungsfrist von | ||
| bis zu sechs Monaten | 1 013,8 | 715,7 |
| mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten | 979,6 | 558,1 |
| mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten | 671,5 | 713,5 |
| mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren | 1 083,0 | 810,5 |
| mehr als zwei bis zu drei Jahren | 1 785,7 | 1 411,7 |
| mehr als drei bis zu vier Jahren | 1 629,2 | 1 427,1 |
| mehr als vier bis zu fünf Jahren | 1 490,1 | 1 321,8 |
| mehr als fünf bis zu zehn Jahren | 4 587,0 | 3 788,8 |
| mehr als zehn Jahren | 5 860,6 | 4 706,3 |
| Gesamt | 19 100,6 | 15 453,7 |
| Öffentliche Pfandbriefe Fälligkeitsverschiebung (12 Monate) 1 von | ||
| bis zu sechs Monaten | - | - |
| mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten | - | - |
| mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten | 137,5 | 141,7 |
| mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren | 1 171,6 | 518,0 |
| mehr als zwei bis zu drei Jahren | 1 384,7 | 3 237,6 |
| mehr als drei bis zu vier Jahren | 1 209,0 | 1 382,1 |
| mehr als vier bis zu fünf Jahren | 1 270,0 | 209,0 |
| mehr als fünf bis zu zehn Jahren | 2 348,4 | 1 296,0 |
| mehr als zehn Jahren | 2 199,9 | 1 335,5 |
| Gesamt | 9 721,1 | 8 119,8 |
1 Auswirkungen einer Fälligkeitsverschiebung auf die Laufzeitenstruktur der Pfandbriefe / Verschiebungsszenario: 12 Monate. Es handelt sich hierbei um eine äußerst unwahrscheinliches Szenario, welches erst nach Ernennung eines Sachwalters zur Geltung kommen könnte. Weitere Informationen siehe Seite 15.
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| § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 PfandBG | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Absolutbetrag der von null verschiedenen größten sich ergebenden negativen Summe in den nächsten 180 Tagen i.S.d. § 4 Abs. 1a Satz 3 für die Pfandbriefe (Liquiditätsbedarf) | - | 2,2 |
| Tag, an dem sich die größte negative Summe ergibt | - | 1 |
| Gesamtbetrag der Deckungswerte welche die Anforderungen von § 4 Abs. 1a Satz 3 PfandBG erfüllen (Liquiditätsdeckung) | 678,0 | 634,0 |
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| § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 und 9 PfandBG | ||
|---|---|---|
| Weitere Deckungswerte | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- |
| Forderungen im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PfandBG | ||
| Deutschland | - | - |
| darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | ||
| Gesamt | - | - |
| Forderungen im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a bis c PfandBG | ||
| Deutschland | - | - |
| darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | - | - |
| Gesamt | - | - |
| Forderungen im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 PfandBG | - | - |
| Deutschland | - | - |
| darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | - | - |
| Gesamt | - | - |
| Gesamt | - | - |
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| § 28 Abs. 3 Nr. 1 PfandBG | ||
|---|---|---|
| Größenklassen | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- |
| Bis zu 10 Mio. € | 2 076,3 | 1 888,9 |
| Mehr als 10 Mio. € bis zu 100 Mio. € | 7 952,0 | 6 102,2 |
| Mehr als 100 Mio. € | 9 072,4 | 7 462,6 |
| Gesamt | 19 100,6 | 15 453,7 |
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| § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 PfandBG | ||
|---|---|---|
| Fremdwährung | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- |
| Nettobarwert in Schweizer Franken | 292,2 | 296,7 |
| Nettobarwert in Britischen Pfund | 361,5 | 693,3 |
| Nettobarwert in US-Dollar | 955,3 | 979,9 |
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| § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 PfandBG | ||
|---|---|---|
| Zinsstruktur | % | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- |
| Anteil festverzinslicher Deckungswerte | 79,5 | 76,0 |
| Anteil festverzinslicher Pfandbriefe | 53,8 | 57,5 |
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| § 28 Abs. 3 Nr. 2 PfandBG | ||
|---|---|---|
| Sitz der Schuldner beziehungsweise der gewährleistenden Stellen | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- |
| Gesamt | 19 100,6 | 15 453,7 |
| davon geschuldet von | ||
| Staaten | 450,4 | 455,0 |
| Italien | 45,0 | 44,5 |
| Kanada | 10,3 | 15,6 |
| Österreich | 395,0 | 395,0 |
| Regionalen Gebietskörperschaften | 3 205,7 | 3 363,1 |
| Deutschland | 2 526,3 | 2 671,2 |
| Frankreich | 10,0 | 12,8 |
| Italien | 129,9 | 131,3 |
| Kanada | 18,2 | 17,2 |
| Schweiz | 498,1 | 507,6 |
| Spanien | 23,1 | 23,1 |
| Örtlichen Gebietskörperschaften | 10 099,9 | 7 204,6 |
| Deutschland | 9 154,1 | 5 925,9 |
| Finnland | 50,1 | 55,0 |
| Frankreich | 8,2 | 10,1 |
| Großbritannien/Nordirland/Britische Kanalinseln/Insel Man | 375,9 | 700,4 |
| Italien | 186,6 | 187,8 |
| Japan | 42,0 | 42,0 |
| Schweiz | 106,0 | 108,0 |
| USA | 177,0 | 175,4 |
| Sonstigen Schuldnern mit Sitz in | 2 284,6 | 1 613,2 |
| Deutschland | 2 272,5 | 1 592,5 |
| Großbritannien/Nordirland/Britische Kanalinseln/Insel Man | 12,1 | 20,7 |
| Gesamt | 16 040,5 | 12 636,0 |
| davon gewährleistet von | ||
| Staaten | 2 931,8 | 2 763,4 |
| Deutschland | 1 607,0 | 1 787,5 |
| davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern | 1 607,0 | 1 680,8 |
| Belgien | 5,8 | 6,8 |
| davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern | 5,8 | 6,8 |
| Dänemark | 227,3 | 134,8 |
| davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern | 227,3 | 134,8 |
| Finnland | 95,8 | 84,2 |
| davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern | 95,8 | 84,2 |
| Frankreich | 182,2 | 194,1 |
| davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern | 182,2 | 194,1 |
| Großbritannien/Nordirland/Britische Kanalinseln/Insel Man | 13,9 | 67,3 |
| davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern | 13,9 | 67,3 |
| Niederlande | 134,1 | 106,5 |
| davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern | 134,1 | 106,5 |
| Norwegen | 32,5 | 37,3 |
| davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern | 32,5 | 37,3 |
| Österreich | 4,5 | 5,6 |
| davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern | 4,5 | 5,6 |
| Polen | 293,8 | - |
| davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern | - | - |
| Schweden | 0,4 | 1,1 |
| davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern | 0,4 | 1,1 |
| Schweiz | 249,7 | 245,9 |
| davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern | 249,7 | 245,9 |
| Internationale Organisationen | 85,0 | 92,3 |
| davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern | 85,0 | 92,3 |
| Regionalen Gebietskörperschaften | 128,3 | 53,6 |
| Deutschland | 111,3 | - |
| Belgien | 17,0 | 53,6 |
| Örtlichen Gebietskörperschaften | - | 0,7 |
| Großbritannien/Nordirland/Britische Kanalinseln/Insel Man | - | 0,7 |
| Sonstigen Schuldnern | - | - |
| Deutschland | - | - |
| Gesamt | 3 060,1 | 2 817,7 |
| Deckungswerte § 20 Abs. 2 PfandBG | - | - |
| Gesamt | 19 100,6 | 15 453,7 |
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| § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 PfandBG | ||
|---|---|---|
| Überschreitungen | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- |
| Gesamtbetrag der Forderungen nach § 20 Abs. 1 und 2 PfandBG, die die Grenzen nach § 20 Abs. 3 PfandBG überschreiten | - | - |
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| § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 PfandBG | ||
|---|---|---|
| Überschreitungen | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- |
| Forderungen, die die Grenze nach § 20 Abs. 2 Nr. 2 PfandBG überschreiten | - | - |
| Forderungen, die die Grenze nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 PfandBG überschreiten | - | - |
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| § 28 Abs. 3 Nr. 3 PfandBG | ||
|---|---|---|
| Rückständige Leistungen | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- |
| Gesamtbetrag der mindestens 90 Tage rückständigen Leistungen | - | - |
| Gesamtbetrag dieser Forderungen, soweit der jeweilige Rückstand mindestens 5 % der Forderung beträgt | - | - |
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| § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 15 PfandBG | ||
|---|---|---|
| Rückständige Leistungen | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- |
| Anteil der Deckungswerte an der Deckungsmasse, für die oder für deren Schuldner ein Ausfall gemäß Art. 178 Abs. 1 CRR als eingetreten gilt | - | - |
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| § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 PfandBG | Liste internationaler Wertpapierkennnummern der Internationalen Organisation für Normung (ISIN) nach Pfandbriefgattung | |
|---|---|
| 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- |
| CH0026096567 | CH0026096567 |
| DE000CB0HR19 | DE000CB0HR19 |
| DE000CZ43Z15 | DE000CZ43Z15 |
| DE000CZ439N1 | DE000CZ45V33 |
| DE000CZ45YM8 | DE000CZ45VW3 |
| DE000CZ45YU1 | DE000EH0A1W3 |
| DE000CZ45Y71 | DE000HBE1MF6 |
| DE000EH0A1W3 | |
| DE000HBE1MF6 |
Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat mit Wirkung zum 31. Mai 2017 die Erlaubnis zum Betreiben des Schiffspfandbriefgeschäfts zurückgegeben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat eine Ausnahme von der nach dem § 26 Abs. 1 Nr. 4 Pfandbriefgesetz vorgeschriebenen Begrenzung für weitere Deckungswerte ab 1. Juni 2017 gestattet. Die begebenen Schiffspfandbriefe sind vollständig durch weitere Deckungswerte besichert, die die Voraussetzungen zur Deckung von Öffentlichen Pfandbriefen und - soweit sie die Begrenzung des Pfandbriefgesetzes für weitere Deckungswerte übersteigen - zusätzliche von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht festgelegte Bonitätskriterien erfüllen.
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| § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 7 PfandBG | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Deckungsrechnung Schiffspfandbriefe | Nennwert | Barwert | Risikobarwert 1 | Nennwert | Barwert | Risikobarwert 1 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zu deckende Verbindlichkeiten | 44,0 | 44,9 | 44,5 | 49,0 | 50,2 | 49,2 |
| darunter: Pfandbriefumlauf | 44,0 | 44,9 | 44,5 | 49,0 | 50,2 | 49,2 |
| darunter: Derivate | - | - | - | - | - | - |
| Deckungswerte | 76,5 | 75,1 | 74,0 | 78,5 | 75,2 | 73,2 |
| darunter: Deckungsdarlehen | - | - | - | - | - | - |
| darunter: Deckungswerte § 26 Abs. 1 PfandBG | 76,5 | 75,1 | 74,0 | 78,5 | 75,2 | 73,2 |
| darunter: Derivate | - | - | - | - | - | - |
| Risikobarwert nach Zinsstresstest | 29,5 | 24,0 | ||||
| Abschlag aus Währungsstresstest | - | - | ||||
| Überdeckung | 32,5 | 30,2 | 29,5 | 29,5 | 24,9 | 24,0 |
| Gesetzliche Überdeckung 2 | 3,1 | 0,9 | - | 3,5 | 1,0 | - |
| Vertragliche Überdeckung | - | - | - | - | - | - |
| Freiwillige Überdeckung | 29,4 | 29,3 | - | 26,0 | 23,9 | - |
1 Risikobarwert inklusive Währungsstresstest.
2 Das gesetzliche Überdeckungserfordernis setzt sich aus der barwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs. 1 PfandBG inklusive Zins- und Währungsstressszenarien und der nennwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs. 2 PfandBG zusammen.
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| § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 PfandBG | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Schiffspfandbriefe im Umlauf mit einer Restlaufzeit von | ||
| bis zu sechs Monaten | - | - |
| mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten | 42,0 | 5,0 |
| mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten | 2,0 | - |
| mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren | - | 42,0 |
| mehr als zwei bis zu drei Jahren | - | 2,0 |
| mehr als drei bis zu vier Jahren | - | - |
| mehr als vier bis zu fünf Jahren | - | - |
| mehr als fünf bis zu zehn Jahren | - | - |
| mehr als zehn Jahren | - | - |
| Gesamt | 44,0 | 49,0 |
| Deckungswerte Schiffspfandbriefe mit einer restlichen Zinsbindungsfrist von | ||
| bis zu sechs Monaten | - | 7,0 |
| mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten | 10,0 | - |
| mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten | 47,0 | - |
| mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren | - | 10,0 |
| mehr als zwei bis zu drei Jahren | 19,5 | 47,0 |
| mehr als drei bis zu vier Jahren | - | 14,5 |
| mehr als vier bis zu fünf Jahren | - | - |
| mehr als fünf bis zu zehn Jahren | - | - |
| mehr als zehn Jahren | - | - |
| Gesamt | 76,5 | 78,5 |
| Schiffspfandbriefe Fälligkeitsverschiebung (12 Monate) 1 von | ||
| bis zu sechs Monaten | - | - |
| mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten | - | - |
| mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten | - | - |
| mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren | 42,0 | 5,0 |
| mehr als zwei bis zu drei Jahren | 2,0 | 42,0 |
| mehr als drei bis zu vier Jahren | - | 2,0 |
| mehr als vier bis zu fünf Jahren | - | - |
| mehr als fünf bis zu zehn Jahren | - | - |
| mehr als zehn Jahren | - | - |
| Gesamt | 44,0 | 49,0 |
1 Auswirkungen einer Fälligkeitsverschiebung auf die Laufzeitenstruktur der Pfandbriefe / Verschiebungsszenario: 12 Monate. Es handelt sich hierbei um eine äußerst unwahrscheinliches Szenario, welches erst nach Ernennung eines Sachwalters zur Geltung kommen könnte. Weitere Informationen siehe Seite 15.
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| § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 PfandBG | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
|---|---|---|
| Absolutbetrag der von null verschiedenen größten sich ergebenden negativen Summe in den nächsten 180 Tagen i.S.d. § 4 Abs. 1a Satz 3 PfandBG für die Pfandbriefe (Liquiditätsbedarf) | 0,1 | 0,1 |
| Tag, an dem sich die größte negative Summe ergibt | 21 | 24 |
| Gesamtbetrag der Deckungswerte welche die Anforderungen von § 4 Abs. 1a Satz 3 PfandBG erfüllen (Liquiditätsdeckung) | 75,0 | 75,1 |
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| § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8, 9 und 10 PfandBG | ||
|---|---|---|
| Weitere Deckungswerte | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- |
| Forderungen gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 PfandBG | ||
| Deutschland | - | - |
| darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | - | - |
| Gesamt | - | - |
| Forderungen gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 PfandBG | ||
| Deutschland | - | - |
| darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | - | - |
| Gesamt | - | - |
| Forderungen gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 PfandBG | ||
| Deutschland | 71,5 | 71,5 |
| Griechenland | 5,0 | 7,0 |
| Gesamt | 76,5 | 78,5 |
| Gesamt | 76,5 | 78,5 |
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| § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 a | ||
|---|---|---|
| Größenklassen | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- |
| Bis zu 0,5 Mio. € | - | - |
| Mehr als 0,5 Mio. € bis zu 5 Mio. € | - | - |
| Mehr als 5 Mio. € | - | - |
| Gesamt | - | - |
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| § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 PfandBG | ||
|---|---|---|
| Fremdwährung | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- |
| Nettobarwert | - | - |
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| § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 PfandBG | ||
|---|---|---|
| Zinsstruktur | % | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- |
| Anteil festverzinslicher Deckungswerte | 100,0 | 100,0 |
| Anteil festverzinslicher Pfandbriefe | 100,0 | 100,0 |
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| § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1b PfandBG | ||
|---|---|---|
| Registerland der beliehenen Schiffe und Schiffsbauwerke | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- |
| Seeschiffe | - | - |
| Binnenschiffe | - | - |
| Gesamt | - | - |
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| § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 PfandBG | ||
|---|---|---|
| Überschreitungen | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- |
| Gesamtbetrag der Schiffshypotheken nach § 21 PfandBG, die die Grenzen nach § 22 Abs. 5 Satz 2 PfandBG überschreiten | - | - |
| Gesamtbetrag der Werte nach § 26 Abs. 1 PfandBG, die die Grenzen nach § 26 Abs. 1 Satz 6 PfandBG überschreiten | - | - |
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| § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 PfandBG | ||
|---|---|---|
| Überschreitungen | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- |
| Forderungen, die die Grenze nach § 26 Abs. 1 Nr. 3 PfandBG überschreiten | - | - |
| Forderungen, die die Grenze nach § 26 Abs. 1 Nr. 4 PfandBG überschreiten | - | - |
| Forderungen, die die Grenze nach § 26 Abs. 1 Nr. 5 PfandBG überschreiten | - | - |
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| § 28 Abs. 4 Nr. 2 PfandBG | ||
|---|---|---|
| Rückständige Leistungen | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- |
| Gesamtbetrag der mindestens 90 Tage rückständigen Leistungen | - | - |
| Gesamtbetrag dieser Forderungen, soweit der jeweilige Rückstand mindestens 5 % der Forderung beträgt | - | - |
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| § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 15 PfandBG | ||
|---|---|---|
| Rückständige Leistungen | Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- | --- |
| Anteil der Deckungswerte an der Deckungsmasse, für die oder für deren Schuldner ein Ausfall gemäß Art. 178 Abs. 1 CRR als eingetreten gilt | - | - |
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| § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 PfandBG | Liste internationaler Wertpapierkennnummern der Internationalen Organisation für Normung (ISIN) nach Pfandbriefgattung | |
|---|---|
| 31.12.2024 | 31.12.2023 |
| --- | --- |
| - | - |
| - | - |
| - | - |
Im aktuellen Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine Zwangsversteigerungen durchgeführt. Es sind keine Verfahren anhängig.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat wie im Vorjahr kein Schiff zur Verhütung von Verlusten übernommen.
Das Hinausschieben der Fälligkeit ist erforderlich, um die Zahlungsunfähigkeit der Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit zu vermeiden (Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit), die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit ist nicht überschuldet (keine bestehende Überschuldung) und es besteht Grund zu der Annahme, dass die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit jedenfalls nach Ablauf des größtmöglichen Verschiebungszeitraums unter Berücksichtigung weiterer Verschiebungsmöglichkeiten ihre dann fälligen Verbindlichkeiten erfüllen kann (positive Erfüllungsprognose). Siehe ergänzend auch § 30 Abs. 2b PfandBG.
Der Sachwalter kann die Fälligkeiten der Tilgungszahlungen verschieben, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG hierfür erfüllt sind. Die Verschiebungsdauer, welche einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten darf, bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit.
Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs- und Zinszahlungen, die innerhalb eines Monats nach seiner Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der Sachwalter für eine solche Verschiebung, wird das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung ist im Rahmen der Höchstverschiebungsdauer von 12 Monaten zu berücksichtigen.
Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für sämtliche Pfandbriefe einer Emission nur einheitlich Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten vollständig oder anteilig verschoben werden. Der Sachwalter hat die Fälligkeit für eine Pfandbriefemission so zu verschieben, dass die ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung der Pfandbriefe, welche durch die Verschiebung überholt werden könnten, nicht geändert wird (Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch die Fälligkeiten später fällig werdender Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot zu wahren. Siehe ergänzend auch § 30 Abs. 2a und 2b PfandBG.
Die nachstehenden Angaben nehmen wir gemäß § 271 Abs. 1 und § 285 Nr. 11, 11 a und 11 b HGB vor. Fußnoten und Anmerkungen zu nachfolgenden Tabellen sind am Ende dieser Angabe zusammengefasst.
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| Name | Sitz | Kapitalanteil | Währung | Eigenkapital* | Jahresergebnis* | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| % | Tsd. | Tsd. | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 31,6 | EUR | 291 821 | 8 025 | |
| ALWIGA Netzbeteiligungen GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | EUR | 96 | - | a) |
| Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 74,9 | EUR | 46 530 | 32 906 | |
| Asekum Sp. z o.o | Warschau, Polen | 100,0 | PLN | 30 347 | 11 466 | |
| Atlas Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | EUR | 140 909 | - | a) |
| CBG Commerz Beteiligungsgesellschaft Holding mbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | EUR | 10 676 | - | a) |
| CBG Commerz Beteiligungsgesellschaft mbH &Co. KG | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | EUR | 8 542 | 587 | |
| CBG Commerz Beteiligungskapital GmbH &Co. KG | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | EUR | 10 835 | 2 411 | |
| CENTRUM &WEGENER GmbH &Co. KG | Düsseldorf, Deutschland | 89,5 | EUR | 607 | 2 810 | |
| CENTRUM Düsseldorf, KÖ 40 Beteiligungs GmbH &Co. KG | Düsseldorf, Deutschland | 76,0 | EUR | 13 | - 56 | |
| CENTRUM Düsseldorf, KÖ 40 Vermögensverwaltungs GmbH &Co. KG | Düsseldorf, Deutschland | 60,0 | EUR | 5 535 | - 296 | |
| CERI International Sp. z o.o | Lodz, Polen | 100,0 | PLN | 89 152 | 9 430 | |
| Coba Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | EUR | 26 | - | a) |
| Commerz (East Asia) Limited | Hong Kong, Hongkong | 100,0 | EUR | 3 967 | - 79 | |
| Commerz Business Consulting GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | EUR | 239 | - | a) |
| Commerz Direktservice GmbH | Duisburg, Deutschland | 100,0 | EUR | 1 856 | - | a) |
| Commerz Global Service Solutions Sdn. Bhd | Kuala Lumpur, Malaysia | 100,0 | MYR | 26 495 | 5 138 | |
| Commerz Grundbesitz Beteiligungsgesellschaft mbH &Co. KG | Frankfurt am Main, Deutschland | 90,0 | EUR | 19 117 | 768 | |
| Commerz Markets LLC | Wilmington, Delaware, USA | 100,0 | USD | 238 899 | 14 713 | |
| Commerz Real AG | Wiesbaden, Deutschland | 100,0 | EUR | 408 407 | - | a) |
| Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | EUR | 151 | - | a) |
| Commerz Real Fund Management S.à r.l | Luxemburg, Luxemburg | 100,0 | EUR | 20 771 | 5 147 | |
| Commerz Real Investmentgesellschaft mbH | Wiesbaden, Deutschland | 100,0 | EUR | 21 968 | - | a) |
| Commerz Real Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | EUR | 6 000 | - | a) |
| Commerz Real Mobilienleasing GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | EUR | 41 000 | - | a) |
| Commerz Real Verwaltung und Treuhand GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | EUR | 26 | - | a) |
| Commerz Service-Center Intensive GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | EUR | 1 664 | - | a) |
| Commerz Services Holding GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | EUR | 15 979 | - | a) |
| Commerzbank (Eurasija) AO | Moskau, Russland | 100,0 | RUB | 23 468 689 | 4435 029 | |
| Commerzbank Finance & Covered Bond S.A | Luxemburg, Luxemburg | 100,0 | EUR | 1 070 061 | 14 133 | |
| Commerzbank Finance BV | Amsterdam, Niederlande | 100,0 | EUR | 791 | - 42 | |
| Commerzbank Finance Limited | London, Großbritannien | 100,0 | GBP | 328 439 | 110 374 | |
| Commerzbank Holdings France | Paris, Frankreich | 100,0 | EUR | 16 987 | - 291 | |
| Commerzbank Immobilien- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | EUR | 462 597 | - | a) |
| Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | EUR | 109 465 | - | a) |
| Commerzbank Leasing December (3) Limited | London, Großbritannien | 100,0 | GBP | 319 | 125 | |
| Commerzbank Leasing Limited | London, Großbritannien | 100,0 | GBP | 25 | 0 | |
| Commerzbank U.S. Finance, Inc | Wilmington, Delaware, USA | 100,0 | USD | 365 | 1 | |
| CommerzFactoring GmbH | Mainz, Deutschland | 50,1 | EUR | 1 099 | - | a) |
| CommerzVentures Beteiligungs GmbH &Co. KG | Frankfurt am Main, Deutschland | 99,5 | EUR | 48 406 | 2 796 | |
| CommerzVentures GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | EUR | 87 576 | - | a) |
| CommerzVentures II Beteiligungs GmbH &Co. KG | Frankfurt am Main, Deutschland | 33,3 | EUR | 72 833 | - 13 700 | |
| CommerzVentures III Beteiligungs GmbH &Co. KG | Frankfurt am Main, Deutschland | 33,3 | EUR | 75 356 | - 7 241 | |
| ComTS Finance GmbH | Halle (Saale), Deutschland | 100,0 | EUR | 1 550 | - | a) |
| ComTS GmbH | Erfurt, Deutschland | 100,0 | EUR | 8 062 | - | a) |
| ComTS Logistics GmbH | Magdeburg, Deutschland | 100,0 | EUR | 1 550 | - | a) |
| Coubag Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 40,0 | EUR | 101 265 | 2 944 | |
| CR Hotel Target Pty Ltd | Sydney, Australien | 50,0 | AUD | 9 662 | - 10 925 | |
| Dr. Gubelt Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH &Co. Objekt Schwabing KG | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | EUR | 0 | 1 255 | |
| Dresdner Capital LLC I | Wilmington, Delaware, USA | 100,0 | USD | 2 117 | 42 | |
| Dresdner Kleinwort Luminary Inc | Wilmington, Delaware, USA | 100,0 | USD | 32 018 | 2 240 | |
| Dresdner Lateinamerika Aktiengesellschaft | Hamburg, Deutschland | 100,0 | EUR | 34 190 | - | a) |
| DSB Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | EUR | 25 | - | a) |
| FABA Vermietungsgesellschaft mbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | EUR | 6 426 | - | a) |
| Future Tech Fundusz Inwestycyjny Zamkniety | Warschau, Polen | 99,0 | PLN | 256 069 | 40 342 | |
| Gesellschaft für Kreditsicherung mbH | Berlin, Deutschland | 63,3 | EUR | 9 693 | 7 626 | |
| Greene Elm Trading VII LLC | Wilmington, Delaware, USA | 100,0 | USD | 1 776 806 | - 64 076 | |
| KENSTONE GmbH | Eschborn, Deutschland | 100,0 | EUR | 1 250 | - | a) |
| Kommanditgesellschaft MS "CPO ALICANTE" Offen Reederei GmbH &Co | Hamburg, Deutschland | 90,0 | EUR | 39 667 | 2 740 | |
| Kommanditgesellschaft MS "CPO ANCONA" Offen Reederei GmbH &Co | Hamburg, Deutschland | 77,2 | EUR | 61 194 | 8 154 | |
| Kommanditgesellschaft MS "CPO BILBAO" Offen Reederei GmbH &Co | Hamburg, Deutschland | 90,0 | EUR | 39 252 | 2 958 | |
| Kommanditgesellschaft MS "CPO PALERMO" Offen Reederei GmbH &Co | Hamburg, Deutschland | 73,9 | EUR | 71 160 | 6 950 | |
| Kommanditgesellschaft MS "CPO VALENCIA" Offen Reederei GmbH &Co | Hamburg, Deutschland | 90,0 | EUR | 39 551 | 3 145 | |
| LeaseLink Sp. z o.o | Warschau, Polen | 100,0 | PLN | 36 183 | 9 909 | |
| LR Düsseldorf, Kö 40 Beteiligungs GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | EUR | 25 | 0 | |
| LSF Loan Solutions Frankfurt GmbH | Eschborn, Deutschland | 100,0 | EUR | 48 190 | - | a) |
| Main Incubator GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | EUR | 46 479 | - | a) |
| mBank Hipoteczny S.A | Warschau, Polen | 100,0 | PLN | 793 014 | 23 717 | |
| mBank S.A | Warschau, Polen | 69,1 | PLN | 13 662 938 | 1 154 695 | |
| mElements S.A | Warschau, Polen | 100,0 | PLN | 21 570 | 608 | |
| mFaktoring S.A | Warschau, Polen | 100,0 | PLN | 224 473 | 30 952 | |
| mFinanse CZ s.r.o | Prag, Tschechien | 100,0 | CZK | 51 598 | 20 031 | |
| mFinanse S.A | Warschau, Polen | 100,0 | PLN | 83 614 | 14 501 | |
| mFinanse SK s.r.o | Bratislava, Slowakei | 100,0 | EUR | 290 | 19 | |
| mLeasing Sp. z o.o | Warschau, Polen | 100,0 | PLN | 904 895 | 159 838 | |
| MOLARIS Verwaltungs- und Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 75,0 | EUR | 1 474 | 734 | |
| mTowarzystwo Funduszy Inwestycyjnych S.A | Warschau, Polen | 100,0 | PLN | 11 004 | 5 187 | |
| NAVIPOS Schiffsbeteiligungsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | EUR | 107 752 | - | a) |
| NOVELLA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | EUR | 11 176 | - | a) |
| Project Gloria S.à r.l | Luxemburg, Luxemburg | 50,0 | EUR | - 1 473 | - 3 322 | |
| REFUGIUM Beteiligungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | EUR | 2 926 | - | a) |
| SECUNDO Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | EUR | 5 811 | - | a) |
| Smart Living Objekt Campus Adickesallee GmbH &Co. KG | Düsseldorf, Deutschland | 50,0 | EUR | 72 220 | - 2 180 | |
| TOMO Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | EUR | 4 779 | - | a) |
| Yellow Automation GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | EUR | 25 | - | a), 1) |
| Yellowfin Asset Management GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 75,1 | EUR | 2 877 | 1 977 | |
| Zelos Luxembourg S.C.S | Luxemburg, Luxemburg | 100,0 | EUR | - 141 984 | - 22 025 |
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| Name | Sitz | Kapitalanteil |
|---|---|---|
| % | ||
| --- | --- | --- |
| 21strategies GmbH | Zolling, Deutschland | 13,2 |
| Alma Atlas Investments Limited | Lathom, Großbritannien | 12,0 |
| AUTHADA GmbH | Darmstadt, Deutschland | 12,4 |
| BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH | Berlin, Deutschland | 7,9 |
| BERGFÜRST AG | Berlin , Deutschland | 24,9 |
| BGG Bayerische Garantiegesellschaft mit beschränkter Haftung für mittelständische Beteiligungen | München, Deutschland | 5,3 |
| Bilendo GmbH | München, Deutschland | 12,9 |
| BÜRGSCHAFTSBANK BRANDENBURG GmbH | Potsdam, Deutschland | 10,8 |
| Bürgschaftsbank Bremen GmbH | Bremen, Deutschland | 8,3 |
| Bürgschaftsbank Hamburg GmbH | Hamburg, Deutschland | 17,8 |
| Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH | Schwerin, Deutschland | 12,1 |
| Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH | Hannover, Deutschland | 5,6 |
| Bürgschaftsbank Sachsen GmbH | Dresden, Deutschland | 10,6 |
| Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH | Magdeburg, Deutschland | 10,4 |
| Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH | Kiel, Deutschland | 5,0 |
| Bürgschaftsbank Thüringen GmbH | Erfurt, Deutschland | 12,3 |
| Candis GmbH | Berlin, Deutschland | 5,7 |
| Caya GmbH | Berlin, Deutschland | 7,1 |
| Circula GmbH | Berlin, Deutschland | 6,8 |
| DABBEL - Automation Intelligence GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 6,2 |
| Fairown Holding OÜ | Tallinn, Estland | 16,7 |
| Gini GmbH | München, Deutschland | 13,4 |
| Global Climate Changer GmbH | Berlin, Deutschland | 10,3 |
| Interessengemeinschaft Frankfurter Kreditinstitute GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 16,9 |
| Kreditgarantiegemeinschaft des Hotel- und Gaststättengewerbes in Bayern Gesellschaft mit beschränkter Haftung | München, Deutschland | 9,7 |
| LiquidityMatch LLC | Wilmington, Delaware, USA | 13,6 |
| MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH | Hamburg, Deutschland | 13,3 |
| MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH | Mainz, Deutschland | 11,1 |
| MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH | Kiel, Deutschland | 7,3 |
| Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH | Potsdam, Deutschland | 18,2 |
| Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH | Schwerin, Deutschland | 18,4 |
| Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH | Hannover, Deutschland | 12,4 |
| Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH | Dresden, Deutschland | 16,4 |
| Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG) mbH | Magdeburg, Deutschland | 17,5 |
| Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH | Erfurt, Deutschland | 16,5 |
| Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein GmbH | Kiel, Deutschland | 9,2 |
| NIXDORF Kapital AG | Ruhstorf, Deutschland | 17,9 |
| PINOVA Fund 3 GmbH &Co. KG | München, Deutschland | 10,0 |
| Pinova GmbH &Co. Beteiligungs 2 KG | München, Deutschland | 8,1 |
| Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung | Saarbrücken, Deutschland | 8,5 |
| Scompler Technologies GmbH | München, Deutschland | 12,1 |
| Secfix GmbH | München, Deutschland | 5,2 |
| spaciv GmbH | München, Deutschland | 14,8 |
| Squake.earth GmbH | Berlin, Deutschland | 16,5 |
| Stock Republic AB | Bromma, Schweden | 7,8 |
| Terra One Climate Solutions GmbH | Berlin, Deutschland | 5,6 |
| TransFICC Limited | London, Großbritannien | 13,4 |
| True Sale International GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 25,0 |
| Userlane GmbH | München, Deutschland | 7,0 |
| Valsight GmbH | Berlin, Deutschland | 12,8 |
| Vilor GmbH | Hildesheim, Deutschland | 7,0 |
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| Name | Sitz | Kapitalanteil | Abweichende Stimmrechte |
|---|---|---|---|
| % | % | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Deutsche Börse Commodities GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 16,2 | 14,5 |
| EURO Kartensysteme GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 15,4 | - |
| SCHUFA Holding AG | Wiesbaden, Deutschland | 18,6 | - |
1) Umfirmiert: von Elfte Umbra Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH in Yellow Automation GmbH
2) Umfirmiert: von Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH in Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH
a) Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsvertrag.
* Kennzahlen aus dem letzten veröffentlichten Abschluss.
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| Devisenkurse für 1 Euro zum 31.12.2024 | ||
|---|---|---|
| Australien | AUD | 1,677200 |
| Großbritannien | GBP | 0,829180 |
| Malaysien | MYR | 4,645400 |
| Polen | PLN | 4,275000 |
| Russland 1 | RUB | 118,056500 |
| Tschechien | CZK | 25,185000 |
| USA | USD | 1,038900 |
1 Die EZB hat im Jahr 2022 beschlossen, die Veröffentlichung von einem Euro Referenzkurs zum russischen Rubel bis auf Weiteres auszusetzen. Die Commerzbank errechnete den Euro/Rubel Referenzkurs für den 31. Dezember 2024 über den US-Dollar/Rubel Referenzkurs und den US-Dollar/Euro Referenzkurs (jeweils per 31. Dezember 2024).
Prof. Dr. Jens Weidmann
Vorsitzender
Ehemaliger Präsident der Deutschen Bundesbank und Professor of Practice in Central Banking der Frankfurt School of Finance &Management
Sascha Uebel¹
stellv. Vorsitzender
Bankkaufmann
Commerzbank Aktiengesellschaft
Uwe Tschäge¹
(bis 31.12.2024)
stellv. Vorsitzender
Bankkaufmann
Commerzbank Aktiengesellschaft
Heike Anscheit¹
Bankkauffrau
Commerzbank Aktiengesellschaft
Gunnar de Buhr¹
Bankkaufmann
Commerzbank Aktiengesellschaft
Harald Christ
Geschäftsführender Gesellschafter der Christ &Company Consulting GmbH
Dr. Frank Czichowski
Ehemaliger Senior Vice President / Treasurer KfW Bankengruppe
Sabine U. Dietrich
Ehemaliges Mitglied des Vorstands
BP Europa SE
Dr. Jutta A. Dönges
Chief Financial Officer
Uniper SE
Kerstin Jerchel¹(bis 30.4.2024)
Arbeitsdirektorin und Geschäftsführerin der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main GmbH
Burkhard Keese
Chief Financial Officer
Lloyd's of London
Thomas Kühnl¹(seit 1.1.2025)
Bankkaufmann
Commerzbank Aktiengesellschaft
Maxi Leuchters¹
Referatsleiterin für Unternehmensrecht und Corporate Governance
Hans-Böckler-Stiftung
Daniela Mattheus
Rechtsanwältin und Managementberaterin
Nina Olderdissen¹
Bankkauffrau
Commerzbank Aktiengesellschaft
Sandra Persiehl¹
Bankangestellte
Commerzbank Aktiengesellschaft
Michael Schramm¹
Bankkaufmann
Commerzbank Aktiengesellschaft
Caroline Seifert
Unternehmensberaterin für Transformation
Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell
Ehemaliges Mitglied des Direktoriums
Europäische Zentralbank
Kevin Voß¹
(seit 1.1.2025)
Gewerkschaftssekretär
ver.di Bundesverwaltung
Frederik Werning¹
(seit 30.4.2024)
Gewerkschaftssekretär
Fachgruppe Bankgewerbe ver.di Bezirk Münsterland
Frank Westhoff
Ehemaliges Mitglied des Vorstands
DZ BANK AG
Stefan Wittmann¹
(bis 31.12.2024)
Gewerkschaftssekretär
ver.di Bundesverwaltung
Klaus-Peter Müller
Ehrenvorsitzender
1 Von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewählt.
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| Dr. Bettina Orlopp | Dr. Manfred Knof | Michael Kotzbauer |
| Vorsitzende | Vorsitzender | stellv. Vorsitzender |
| (seit 1.10.2024) | (bis 30.9.2024) | (seit 1.10.2024) |
| Sabine Mlnarsky | Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz | Thomas Schaufler |
| (bis 30.6.2024) | ||
| Carsten Schmitt | Bernhard Spalt | Christiane Vorspel-Rüter |
| (seit 19.2.2025) | (seit 1.1.2024) | (seit 1.9.2024) |
Angaben gemäß § 285 Ziffer 10 HGB
a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (im Inland)
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Dr. Bettina Orlopp
b) Kreditanstalt für Wiederaufbau AöR mBank S.A. 1
(bis 27.2.2025)
Dr. Manfred Knof
(bis 30.9.2024)
a) Commerz Real AG 1
Vorsitzender
b) Commerz Real Investmentgesellschaft mbH 1
Vorsitzender
Michael Kotzbauer
--
Sabine Mlnarsky
a) BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G.
(seit 28.6.2024)
b) BVV Pension Management GmbH
(seit 28.6.2024)
BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V.
(seit 28.6.2024)
Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz
(bis 30.6.2024)
a) BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G.
(bis 27.6.2024)
b) BVV Pension Management GmbH
(bis 27.6.2024)
BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V.
(bis 27.6.2024)
neosfer GmbH 1
Vorsitzender
Thomas Schaufler
a) SCHUFA Holding AG
Commerz Real AG 1
Vorsitzender
(seit 5.10.2024)
b) Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH 1
Vorsitzender
(seit 18.2.2025)
Commerz Real Investmentgesellschaft mbH 1
Vorsitzender
(seit 5.10.2024)
mBank S.A. 1
Carsten Schmitt
(seit 19.2.2025)
b) mBank S.A. 1
(seit 28.2.2025)
Bernhard Spalt
(seit 1.1.2024)
a) Commerz Real AG 1
stellv. Vorsitzender
b) Commerz Real Investmentgesellschaft mbH 1
stellv. Vorsitzender
mBank S.A. 1
stellv. Vorsitzender
Österreichische Post Aktiengesellschaft
Christiane Vorspel-Rüter
(seit 1.9.2024)
--
1 Konzernmandat
Angaben gemäß § 285 Ziffer 10 HGB
a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (im Inland)
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Prof. Dr. Jens Weidmann
a) Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft, München (seit 25.4.2024)
Sascha Uebel
--
Uwe Tschäge
(bis 31.12.2024)
--
Heike Anscheit
--
Gunnar de Buhr
a) BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG, Berlin
stellv. Vorsitzender
BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G., Berlin
stellv. Vorsitzender
b) BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V., Berlin BVV Pension Management GmbH, Berlin
stellv. Vorsitzender
Harald Christ
a) Ernst Russ AG, Hamburg Vorsitzender
Dr. Frank Czichowski
b) FMS Wertmanagement AöR, München Frontier Clearing Corporation B.V. (FCC), Amsterdam (Niederlande) Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main
(seit 4.7.2024)
Sabine U. Dietrich
a) H&R GmbH und Co. KGaA, Salzbergen MVV Energie AG, Mannheim
Dr. Jutta A. Dönges
a) TUI AG, Hannover
Kerstin Jerchel
(bis 30.4.2024)
--
Burkhard Keese
b) Konzernmandate Lloyd's of London: Ins-sure Holdings Limited, Aldershot (Großbritannien),
(seit 9.9.2024)
Ins-sure Services Limited, Aldershot (Großbritannien),
(seit 9.9.2024)
LCO Marine Limited, Aldershot (Großbritannien),
(seit 9.9.2024)
LCO Non-Marine And Aviation Limited, Aldershot (Großbritannien),
(seit 9.9.2024)
LLOYD'S CORPORATION HOLDING COMPANY LIMITED, London (Großbritannien),
(seit 27.2.2024)
London Processing Centre Limited, Aldershot (Großbritannien),
(seit 9.9.2024)
LPSO Limited, Aldershot (Großbritannien),
(seit 9.9.2024)
PPL TECHNOLOGIES GROUP LTD, London (Großbritannien),
(seit 14.11.2024)
Xchanging Claims Services Limited, Aldershot (Großbritannien),
(seit 9.9.2024)
Thomas Kühnl
(seit 1.1.2025)
--
Maxi Leuchters
a) Stadtwerke Krefeld AG, Krefeld
(bis 30.06.2024)
PSD Bank Rhein-Ruhr eG, Düsseldorf
Daniela Mattheus
a) Deutsche Bahn AG, Berlin
JENOPTIK AG, Jena
Cewe Stiftung &Co. KGaA, Oldenburg
Nina Olderdissen
--
Sandra Persiehl
--
Michael Schramm
--
Caroline Seifert
--
Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell
b) OMV Aktiengesellschaft, Wien (Österreich)
(bis 28.5.2024)
Vienna Insurance Group AG, Wien (Österreich)
AT &S AG, Leoben (Österreich)
Kevin Voß
(seit 1.1.2025)
--
Frederik Werning
(seit 30.4.2024)
a) Atruvia Aktiengesellschaft, Münster
Frank Westhoff
--
Stefan Wittmann
(bis 31.12.2024)
--
Angaben gemäß § 340a Abs. 4 Ziffer 1 HGB
Stichtag: 31.Dezember 2024
Andreas Böger
Commerz Real AG¹
Andrea Bracht
(bis 31.12.2024)
Commerz Real AG ¹
Gerold Fahr
Stadtwerke Ratingen GmbH
Vorsitzender
Steffen Graf
ComTS GmbH ¹
Oliver Haibt
Commerz Direktservice GmbH¹stellv. Vorsitzender
Michael Kollmann
tokentus investment AG
Vorsitzender
Jana Kubach
Commerz Direktservice GmbH¹Vorsitzende
Stefan Nodewald
KONVEKTA AKTIENGESELLSCHAFT SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz
Aktiengesellschaft
Vorsitzender
Mario Peric
Commerz Real AG¹
Raoul Richter
ComTS GmbH¹
Martin Sander
ComTS GmbH¹Vorsitzender
Andreas Schimmele
Commerz Direktservice GmbH¹
Dominik Stöttner
Commerz Direktservice GmbH¹
Conny Wolfgang Winckelmann
ComTS GmbH¹stellv. Vorsitzender
Benedikt Winzen
SWK Stadtwerke Krefeld Aktiengesellschaft
Vorsitzender
1 Konzernmandat
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Frankfurt am Main, 3. März 2025
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| Der Vorstand | ||
| Bettina Orlopp | Michael Kotzbauer | Sabine Mlnarsky |
| Thomas Schaufler | C. Carsten Schmitt | Bernhard Spalt |
| Christiane Vorspel-Rüter |
An die COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main
Wir haben den Jahresabschluss der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Jahresbilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der COMMERZBANK Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.
Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und |
| ― | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind in der Anhangangabe 2 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Jahresabschluss beschrieben.
Zum 31. Dezember 2024 weist die COMMERZBANK Aktiengesellschaft in ihrem Jahresabschluss einen Bestand an Forderungen an Kreditinstitute i. H. v. EUR 85,9 Mrd (i. Vj. EUR 99,1 Mrd), Forderungen an Kunden i. H. v. EUR 275,1 Mrd (i. Vj. EUR 253,2 Mrd), unwiderrufliche Kreditzusagen i. H. v. EUR 78,4 Mrd (i. Vj. EUR 76,5 Mrd) sowie Akkreditive EUR 4,6 Mrd (i. Vj. EUR 4,2 Mrd) und Kreditbürgschaften EUR 1,5 Mrd (i. Vj. EUR 2,7 Mrd) aus. Diese Bestände bilden die Basis zur Bildung von Pauschalwertberichtigungen nach der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten ("Pauschalwertberichtigungen") (IDW RS BFA 7).
Hierbei macht die Bank von der gemäß IDW RS BFA 7 "Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten ("Pauschalwertberichtigungen")" gegebenen Möglichkeit Gebrauch, die Methodik zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigung nach den Stufen 1 und 2 gemäß IFRS 9 auch unter HGB anzuwenden.
Die COMMERZBANK Aktiengesellschaft wendet einen dreistufigen Ansatz zur Bemessung der Risikovorsorge an, wobei zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste (ECL) ein ECL-Modell verwendet wird. Die Risikovorsorge in Stufe 1 entspricht den innerhalb der nächsten zwölf Monate erwarteten Kreditverlusten. Die Risikovorsorge in Stufe 2 bezieht sich auf Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit der erstmaligen Erfassung signifikant erhöht hat, während die Risikovorsorge in Stufe 3 auf bonitätsbeeinträchtigte finanzielle Vermögenswerte entfällt. Die Risikovorsorge der Stufen 2 und 3 berücksichtigen die erwarteten Kreditverluste für die gesamte Restlaufzeit.
Die Ermittlung der Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste in den Stufen 1 und 2 ist ermessensbehaftet und erfordert die Verwendung komplexer Modelle, Inputfaktoren und Annahmen. Die Risikovorsorge wird anhand folgender Parameter bestimmt: Ausfallwahrscheinlichkeit ("Probability of Default" - PD), Ausfallquote ("Loss Given Default" - LGD) und Forderungshöhe bei Ausfall ("Exposure at Default" - EAD).
Die konjunkturellen Unsicherheiten und die Folgen der geopolitischen Spannungen trüben den makroökonomischen Ausblick immer noch stark ein. Die für die Risikovorsorgeermittlung verwendeten modellbasierten Parameter reflektieren diese Auswirkungen noch nicht vollständig. Für diesen Sachverhalt hat die COMMERZBANK Aktiengesellschaft ein Sekundäreffekte-Top-Level-Adjustment (TLA) gebildet.
Das Risiko für den Abschluss besteht darin, dass bei der Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen keine sachgerechten Bewertungsmodelle bzw. Bewertungsparameter verwendet werden.
Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt.
Wir haben die Ausgestaltung und Einrichtung sowie die Wirksamkeit der zur Bestimmung der Risikovorsorge relevanten Kontrollen getestet und zusätzlich aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt.
Unsere Prüfung umfasste unter anderem Kontrollprüfungshandlungen hinsichtlich:
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| ― | der Ermittlung der parameterbasierten Risikovorsorge, |
| ― | der Herleitung der Top-Level-Adjustments für die parameterbasierte Risikovorsorge sowie |
| ― | der Validierung der parameterbasierten Risikovorsorgemodelle. |
Unsere Ergebnisse aus der Kontrollprüfung haben wir bei der Bestimmung von Art und Umfang der weiteren aussagebezogenen Prüfungshandlungen berücksichtigt. Diese umfassten insbesondere:
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| ― | die Würdigung der Methoden und Bilanzierungsgrundsätze zur Ermittlung der Risikovorsorge nach IDW RS BFA 7, |
| ― | die Würdigung der Validierungen der Bank für ausgewählte, wesentliche Modelle und Nachberechnung von Validierungstests, |
| ― | die Beurteilung der Angemessenheit der wesentlichen Annahmen zur Stufenzuordnung, zu makroökonomischen Variablen, Szenarien und deren Gewichtung, |
| ― | die risikoorientierte Nachberechnung der Risikovorsorge der Stufe 1 und Stufe 2, |
| ― | die Überprüfung der Ratings und der Zahlungsfähigkeit für ausgewählte Kreditnehmer anhand der in den jeweiligen Kreditakten vorliegenden Informationen und Beurteilung der verwendeten Kriterien zur Identifizierung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos sowie |
| ― | den Nachvollzug der parameterbasierten Risikovorsorgeberechnung, einschließlich der Ermittlungsmethodik für Top-Level-Adjustments. |
Die zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen verwendeten Bewertungsmodelle und Bewertungsparameter sind sachgerecht.
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind in der Anhangangabe 2 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Jahresabschluss beschrieben.
Zum 31. Dezember 2024 weist die COMMERZBANK Aktiengesellschaft in ihrem Jahresabschluss einen Bestand an Handelsaktiva i. H. v. EUR 22,3 Mrd (i. Vj. EUR 18,2 Mrd) und an Handelspassiva i. H. v. EUR 10,4 Mrd (i. Vj. EUR 10,8 Mrd) aus. In diesen sind auch Finanzinstrumente enthalten, deren Bewertung nicht auf beobachtbaren Marktpreisen basiert.
Die beizulegenden Zeitwerte dieser Finanzinstrumente sind auf Basis anerkannter Bewertungsverfahren zu ermitteln. Die verwendeten Bewertungsverfahren können auf komplexen Modellen beruhen und ermessensbehaftete Annahmen, insbesondere für nicht beobachtbare Bewertungsparameter, beinhalten.
Das Risiko für den Abschluss besteht insbesondere darin, dass bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, deren Bewertung nicht auf beobachtbaren Marktpreisen basiert, keine sachgerechten Bewertungsmodelle bzw. Bewertungsparameter verwendet werden.
Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt.
Wir haben die Ausgestaltung und Einrichtung sowie die Wirksamkeit der zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte relevanten Kontrollen getestet und zusätzlich aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei haben wir KPMG-interne Bewertungsspezialisten einbezogen.
Unsere Prüfung umfasste unter anderem Kontrollprüfungshandlungen hinsichtlich:
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| ― | der durchgeführten Validierung der neu eingeführten bzw. modifizierten Bewertungsmodelle sowie der kontinuierlichen Überwachungsprozesse bestehender Bewertungsmodelle, |
| ― | der durchgeführten unabhängigen Überprüfung der im Rahmen der Bewertung verwendeten Marktparameter bzw. -daten sowie |
| ― | der Ermittlung und Erfassung der notwendigen Bewertungsanpassungen. |
Unsere Ergebnisse aus der Kontrollprüfung haben wir bei der Bestimmung von Art und Umfang der weiteren aussagebezogenen Prüfungshandlungen berücksichtigt. Ferner haben wir hierzu KPM-Ginterne Bewertungsspezialisten einbezogen. Diese umfassten insbesondere:
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| ― | die Durchführung eigener, unabhängiger Preisverifizierungen unter Einbeziehung von KPMG-internen Bewertungsspezialisten für ausgewählte Finanzinstrumente, Bewertungsverfahren, -parameter und -modelle sowie |
| ― | die Nachberechnung und der Nachvollzug der Ermittlung von vorgenommenen Bewertungsanpassungen (Fair Value Adjustments) einschließlich deren Erfassung. |
Die zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, deren Bewertung nicht auf beobachtbaren Marktpreisen basiert, verwendeten Bewertungsmodelle und Bewertungsparameter sind sachgerecht.
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind in der Anhangangabe 2 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Jahresabschluss beschrieben.
Zum 31. Dezember 2024 weist die COMMERZBANK Aktiengesellschaft in ihrem Jahresabschluss Anteile an verbundenen Unternehmen i. H. v. EUR 5,7 Mrd (i. Vj. EUR 4,5 Mrd) aus.
Den beizulegenden Wert ermittelt die COMMERZBANK Aktiengesellschaft für Anteile an verbundenen Unternehmen grundsätzlich mithilfe von anerkannten Bewertungsverfahren, insbesondere dem Discounted-Cashflow-Verfahren.
Die Bewertungsverfahren sind insbesondere in Bezug auf die verwendeten Bewertungsparameter (Planannahmen und Diskontierungssätze) ermessensbehaftet. Die Annahmen umfassen zudem auch politische und ökonomische Entwicklungen und Rahmenbedingungen.
Das Risiko für den Abschluss besteht darin, dass bei der Ermittlung des beizulegenden Werts der Anteile an verbundenen Unternehmen keine sachgerechten Bewertungsmodelle bzw. Bewertungsparameter verwendet werden.
Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt.
Wir haben die Ausgestaltung und Einrichtung sowie die Wirksamkeit der zur Bestimmung der beizulegenden Werte relevanten Kontrollen getestet und zusätzlich aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei haben wir KPMG-interne Bewertungsspezialisten einbezogen.
Unsere Prüfung umfasste unter anderem Kontrollprüfungshandlungen hinsichtlich:
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| ― | der Identifizierung eines etwaigen Wertminderungsbedarfs sowie |
| ― | der Durchführung der entsprechenden Wertermittlungen für die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie deren Erfassung. |
Unsere Ergebnisse aus der Kontrollprüfung haben wir bei der Bestimmung von Art und Umfang der weiteren aussagebezogenen Prüfungshandlungen berücksichtigt. Diese umfassten insbesondere:
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| ― | die Beurteilung der Angemessenheit der verwendeten Modelle, |
| ― | die Würdigung der Angemessenheit der verwendeten Parameter (insbesondere Planannahmen und Diskontierungszinssätze), indem wir für Diskontierungssätze (risikofreie Zinssätze, Marktrisikoprämien und Betafaktoren) Abstimmungen und Verprobungen mit extern verfügbaren Parametern vorgenommen haben, |
| ― | die Beurteilung der bisherigen Prognosegüte der Bank, indem wir Planungen des vorherigen Geschäftsjahres mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben, |
| ― | die Prüfung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells sowie |
| ― | den Nachvollzug der buchhalterischen Erfassung von Wertanpassungen. |
Die der Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen zugrunde liegenden Bewertungsmodelle und Bewertungsparameter sind sachgerecht.
Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:
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| ― | den Konzern-Nachhaltigkeitsbericht einschließlich der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung, der im zusammengefassten Lagebericht enthalten ist, und |
| ― | die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "Commerzbank_AG_JA+LB_ESEF-2024-12-31.zip" (SHA256-Hashwert: f525ed9e496b2f60bac28900b2a332afdacf1918c3dea41c9ca4f64d328 ca4af) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.
Der Vorstand der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner ist der Vorstand der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 30. April 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 9. Juli 2024 vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2022 als Abschlussprüfer der COMMERZBANK Aktiengesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Burkhard Böth.
Frankfurt am Main, den 4. März 2025
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Wiechens
Wirtschaftsprüfer
Böth
Wirtschaftsprüfer
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| Inland | Ausland |
|---|---|
| Commerz Real AG, Wiesbaden | Commerzbank Finance & Covered Bond S.A., Luxemburg |
| Commerz Markets LLC, New York | |
| mBank S.A., Warschau |
Amsterdam, Brünn (Office), London, Madrid, Mailand, New York, Paris, Peking, Prag, Schanghai, Singapur, Tokio, Wien, Zürich
Abidjan, Addis Abeba, Almaty, Amman, Aschgabat, Bangkok, Brüssel (Verbindungsbüro zur Europäischen Union), Buenos Aires, Casablanca, Dhaka, Dubai, Ho-Chi-Minh-Stadt, Istanbul, Johannesburg, Kairo, Kiew, Lagos, Luanda, Melbourne, Moskau (FI-Desk), Mumbai, New York (FI-Desk), Panama-Stadt, Peking (FI-Desk), Sao Paulo, Schanghai (FI-Desk), Seoul, Singapur (FI-Desk), Taipeh, Taschkent, Tokio (FI-Desk), Vilnius, Zagreb
Dieser Jahresabschluss enthält zukunftsgerichtete Aussagen zur Geschäfts- und Ertragsentwicklung der Commerzbank, die auf unseren derzeitigen Plänen, Einschätzungen, Prognosen und Erwartungen beruhen. Die Aussagen beinhalten Risiken und Unsicherheiten. Denn es gibt eine Vielzahl von Faktoren, die auf unser Geschäft einwirken und zu großen Teilen außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Dazu gehören vor allem die konjunkturelle Entwicklung, die Verfassung der Finanzmärkte weltweit und mögliche Kreditausfälle. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können also erheblich von unseren heute getroffenen Annahmen abweichen. Sie haben daher nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Gültigkeit. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die zukunftsgerichteten Aussagen angesichts neuer Informationen oder unerwarteter Ereignisse zu aktualisieren.
Die deutsche Fassung dieses Jahresabschlusses ist maßgebend und nur die deutsche Version des Jahresabschlusses wurden vom Abschlussprüfer geprüft.
Lediglich aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird nur die grammatisch männliche Form verwendet. Gemeint sind stets Menschen jeglicher geschlechtlicher Identität.
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| Finanzkalender 2025 | |
|---|---|
| 9. Mai 2025 | Zwischenmitteilung zum 31. März 2025 |
| 15. Mai 2025 | Hauptversammlung |
| 6. August 2025 | Zwischenbericht zum 30. Juni 2025 |
| 6. November 2025 | Zwischenmitteilung zum 30. September 2025 |
Commerzbank AG
Zentrale
Kaiserplatz
Frankfurt am Main
www.commerzbank.de/konzern/
Postanschrift
60261 Frankfurt am Main
Investor Relations
www.investor-relations.commerzbank.com/de/[email protected]
Der Konzerngeschäftsbericht
(nach den International Financial Reporting Standards)
erscheint in deutscher und englischer Sprache.
Frankfurt am Main, im März 2025
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
die Commerzbank hat im Geschäftsjahr 2024 ihre Strategie konsequent umgesetzt und ein sehr gutes Ergebnis geliefert. Sie konnte ihre Profitabilität weiter steigern, was sich positiv auf den Aktienkurs ausgewirkt hat. Attraktive Kapitalrückgaben haben die Erfolge unterstrichen. Dies ist eine gute Ausgangslage für die Commerzbank, noch ambitioniertere Ziele anzustreben, einen noch stärkeren Fokus auf Wachstum zu setzen und ihre Ziele noch schneller zu erreichen. Mit ihrer Anfang 2025 weiterentwickelten Strategie "Momentum", die auf Wachstum und Profitabilität ausgerichtet ist, zeigt die Commerzbank, wie sie auch zukünftig als eigenständige breit aufgestellte Universalbank mit starker Verankerung in Deutschland, Österreich, Schweiz und Polen für ihre Kunden, ihre Mitarbeitenden und ihre Investoren einen attraktiven Mehrwert bieten wird. Vor dem Hintergrund der politischen Unsicherheiten, der geopolitischen Verwerfungen und der wirtschaftlichen Schwäche in Deutschland ist es in besonderem Maße anerkennenswert, dass sich die Commerzbank noch ambitioniertere Ziele setzt und sich deren Erreichung zutraut.
Im zurückliegenden Geschäftsjahr 2024 hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Bewältigung vielfältiger Herausforderungen beraten und unterstützt sowie dessen Geschäftsführung überwacht und kontrolliert. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über wesentliche Entwicklungen in der Bank, auch zwischen den Sitzungen. Der Aufsichtsrat hat sich wiederholt über die Geschäftslage der Bank, ihre wirtschaftliche Situation und Risikolage, die Überlegungen zur strategischen Ausrichtung der Bank, die Unternehmensplanung, die Nachhaltigkeitsstrategie, Compliance- und Cyberrisk-Themen sowie die Risikovorsorge und Risikostrategie der Bank informieren lassen und mit dem Vorstand hierüber diskutiert. Insgesamt fanden im abgelaufenen Geschäftsjahr 49 Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse statt. Zwischen den Sitzungen stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats auch im Rahmen fest vereinbarter Termine in ständigem Kontakt mit dem beziehungsweise der Vorstandsvorsitzenden und weiteren Vorstandsmitgliedern und hat sich fortlaufend über die aktuelle Geschäftsentwicklung, strategische Überlegungen, die Risikolage, das Risikomanagement, Compliance-Themen und wesentliche Geschäftsvorfälle in der Bank und im Konzern unterrichten lassen.
Der Aufsichtsrat war in Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die Bank eingebunden und hat, soweit erforderlich, nach umfassender Beratung und Prüfung seine Zustimmung erteilt.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr fanden insgesamt acht Aufsichtsratssitzungen statt, davon fünf ordentliche und drei außerordentliche Sitzungen. Zur Vorbereitung dieser Sitzungen haben die Anteilseigner- sowie die Arbeitnehmervertreterinnen und -Vertreter im Aufsichtsrat regelmäßig getrennte Vorbesprechungen abgehalten.
Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2024 eingehend mit der Vorstandszusammensetzung und der Nachfolgeplanung im Vorstand beschäftigt. So wurden Dr. Bettina Orlopp zur neuen Vorstandsvorsitzenden, Michael Kotzbauer zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden sowie Christiane Vorspel-Rüter und Carsten Schmitt zu Vorstandsmitgliedern bestellt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Aufsichtsratsarbeit lag darin, die Umsetzung der Strategie 2027 "Zeit, was zu bewegen" zu überwachen. So wurde dem Aufsichtsrat fortlaufend über den Stand der Umsetzung der Strategie berichtet. Zudem hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Entwicklung von Anpassungen der Strategie 2027 begleitet. Dabei wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand umfassend informiert und beratend einbezogen. So hat der Vorstand im Geschäftsjahr 2024 Anpassungen der Strategie 2027 mit dem Aufsichtsrat sowie zusätzlich jeweils gesondert mit den Anteilseigner- und den Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern an insgesamt drei Strategietagen intensiv diskutiert. Auch wurde der Aufsichtsrat beratend bei der weiterentwickelten Strategie "Momentum" einbezogen und hat dieses eingehend mit dem Vorstand diskutiert. Daneben wurden strategische Themen auch regelmäßig in den Sitzungen behandelt.
Die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung der Bank sowie ihre Risikolage wurden eng vom Aufsichtsrat überwacht. Auch die Auswirkungen des andauernden Krieges in der Ukraine auf die Bank, der Rückzug aus dem russischen Markt sowie andere geopolitische Entwicklungen wurden fortlaufend betrachtet.
Ferner beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der Beteiligung der UniCredit an der Commerzbank. Um dieses Thema eng und effizient begleiten zu können, hat der Aufsichtsrat einen Sonderausschuss gebildet, der sich eingehend damit auseinandergesetzt hat und im regelmäßigen Austausch mit der Vorstandsvorsitzenden, den relevanten internen Bereichen sowie externen Beraterinnen und Beratern stand.
Zudem hat der Aufsichtsrat weiterhin die Entwicklung der mBank, insbesondere die sich aus dem Fremdwährungskreditportfolio der mBank ergebenden Risiken für die Commerzbank, betrachtet.
Des Weiteren hat der Aufsichtsrat den Vorstandsnachfolgeplanungsprozess sowie das Vorstandsvergütungssystem weiterentwickelt, das er der Hauptversammlung 2025 zur Billigung vorlegen wird. Auch hat er sich mit der Zusammensetzung und Nachfolgeplanung des Aufsichtsrats aufseiten der Anteilseignervertreterinnen und -vertreter beschäftigt und wird der Hauptversammlung 2025 Wahlvorschläge für zwei neue Mitglieder unterbreiten.
Gegenstand aller ordentlichen Sitzungen war die aktuelle Geschäftslage der Bank, die jeweils intensiv mit dem Vorstand erörtert wurde. Die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung der Bank sowie ihrer Geschäftsfelder, die Risikolage, die Strategie und deren Umsetzungsstand einschließlich der Nachhaltigkeitsaspekte, die Planung, Compliance- sowie Steuerthemen, regulatorische Prüfungen, das Risikomanagementsystem, das interne Kontrollsystem und Cyberrisiken wurden stets vertieft behandelt. Schließlich beriet sich der Aufsichtsrat regelmäßig zu verschiedenen Themen ohne Anwesenheit des Vorstands.
Die Vorstandsberichte wurden vom Aufsichtsrat hinterfragt und zum Teil wurden ergänzende Informationen angefordert und vom Vorstand vorgelegt. Zudem hat sich der Aufsichtsrat auch über interne und behördliche Prüfungen und Untersuchungen der Bank unterrichten lassen, hierzu Fragen gestellt und sich ein Urteil gebildet.
Die Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse wurden als Präsenzsitzungen einberufen, wobei eine virtuelle Teilnahme im Wege einer Videokonferenz grundsätzlich ermöglicht wurde. Kurzfristig anberaumte außerordentliche Sitzungen wurden in Ausnahmefällen rein virtuell abgehalten.
Sofern zwischen den Sitzungen Beschlüsse erforderlich waren oder es zur Gewährleistung einer effizienten Arbeitsorganisation des Aufsichtsrats beitrug, fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse im Umlaufverfahren.
Soweit der Aufsichtsrat dies für erforderlich hielt, zog er bei seiner Tätigkeit unterstützend Beraterinnen und Berater hinzu.
Im Einzelnen wurden folgende Themen in den Aufsichtsratssitzungen behandelt:
In der Sitzung am 14. Februar 2024 berichtete der Vorstand ausführlich über die aktuelle Geschäftslage sowie die Entwicklung bei der mBank. Zudem befasste sich der Aufsichtsrat mit den Teilrisikostrategien 2024 für Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und operationelle Risiken sowie mit der Cyber- und Informationssicherheitsstrategie. Der Aufsichtsrat beschloss die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023. Es wurden ferner die Ergebnisse der extern durchgeführten Evaluierung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 präsentiert, diskutiert und abgeleitete Maßnahmen beschlossen. Der Aufsichtsrat befasste sich mit der Zusammensetzung des Vorstands und kam mit Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz überein, dessen Ende September 2024 auslaufende Bestellung sowie dessen Vertrag nicht zu verlängern. Des Weiteren behandelte er den Bericht des Aufsichtsrats und die Erklärung zur Unternehmensführung.
In der Bilanzsitzung am 13. März 2024 billigte der Aufsichtsrat, nach Berichterstattung durch den Vorstand und auf Empfehlung des Prüfungsausschusses sowie nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer, den Konzern- und Jahresabschluss 2023. In diesem Zusammenhang präsentierte der Wirtschaftsprüfer dem Aufsichtsrat die Ergebnisse seiner Prüfungen und diskutierte diese mit dem Aufsichtsrat. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands schloss sich der Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich mit dem Rechnungslegungsprozess, dem internen Kontrollsystem sowie Risikomanagementsystem und erörterte die Einschätzungen von Vorstand und Abschlussprüfer zu deren Angemessenheit und Wirksamkeit. Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses stellte der Aufsichtsrat im Hinblick auf den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht gemäß § 315b Handelsgesetzbuch und zur nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 289b Handelsgesetzbuch fest, dass auch nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfungen keine Einwendungen zu erheben waren. Ferner stellte der Vorstand dem Aufsichtsrat die Umsetzungssteuerung für die Strategie 2027 sowie die Kunden/-Produktprofitabilitätsrechnung für das Geschäftsjahr 2023 vor und diskutierte dazu mit dem Aufsichtsrat. Des Weiteren bestellte der Aufsichtsrat Christiane Vorspel-Rüter - vorbehaltlich der aufsichtsrechtlichen Genehmigung - als Nachfolgerin von Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz zum Vorstandsmitglied. Mit Vertreterinnen und Vertretern des Joint-Supervisory-Teams (JST), bestehend aus EZB, BaFin und Bundesbank, diskutierte der Aufsichtsrat über die Herausforderungen für die Commerzbank und tauschte sich mit diesen zu verschiedenen Themen in Bezug auf die Commerzbank aus. Der Aufsichtsrat stimmte der Einberufung und der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung 2024 sowie den darin enthaltenen Beschlussvorschlägen an die Hauptversammlung zu. Schließlich wurde der Abschluss eines Schiedsverfahrens der Commerzbank AG behandelt.
Die ordentliche Sitzung am 26. Juni 2024 fand in den Räumlichkeiten der mBank in Polen statt. Dies gab dem Aufsichtsrat die Möglichkeit, sich eingehend mit der mBank zu beschäftigen und unter anderem Einblicke in Innovationen, Projekte und das Geschäftsumfeld der mBank zu erhalten. In der Sitzung berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat zu aktuellen Themen der Bank und der Geschäftslage. Ferner berichtete der Vorstand über die Entwicklung auf dem russischen Markt und die Bestrebungen der Bank, sich aus diesem kontrolliert zurückzuziehen. Auch wurde mit dem Aufsichtsrat der Umsetzungsstand der Strategie 2027 besprochen. Der Aufsichtsrat hat sich mit dem neu erarbeiteten Vorstandsnachfolgeplanungsprozess einschließlich der Anpassung der Suitability-Richtlinie, beschäftigt. Weiter beschloss der Aufsichtsrat die vorzeitige Aufhebung der Bestellung des Vorstandsmitglieds Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz, nachdem seine Nachfolgerin, Christiane Vorspel-Rüter, signalisiert hatte, kurzfristig ihre Tätigkeit aufnehmen zu können. Auch die Vorstandsziele 2024 für Christiane Vorspel-Rüter legte der Aufsichtsrat in dieser Sitzung fest.
Nachdem die UniCredit in einer Pressemitteilung veröffentlicht hatte, dass sie ein Aktienpaket in Höhe von 4,49 % an der Commerzbank erworben hatte, diskutierten Vorstand und Aufsichtsrat darüber in der außerordentlichen Sitzung am 11. September 2024.
In der außerordentlichen Sitzung am 24. September 2024 beriet sich der Aufsichtsrat zur Nachfolge von Dr. Manfred Knof, der erklärt hatte, keine zweite Amtszeit anzustreben, und beschloss auf Empfehlung des Präsidial- und Nominierungsausschusses, Dr. Bettina Orlopp zur Vorsitzenden des Vorstands und Michael Kotzbauer zum stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands jeweils mit Wirkung vom Zeitpunkt des Ausscheidens von Dr. Manfred Knof zu bestellen.
Am 23. September 2024 erörterten die Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter des Aufsichtsrats und am 24. September 2024 die Vertreterinnen und Vertreter der Anteilseigner sowie anschließend der gesamte Aufsichtsrat eingehend das vom Vorstand vorgelegte Update zur Strategie "Zeit, was zu bewegen". Insbesondere diskutierte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand strategische Fragen der Segmente und Unternehmensbereiche der IT sowie die Finanzziele intensiv und gab hierzu Anregungen. In seiner Sitzung am 25. September 2024 fasste der Aufsichtsrat die Ergebnisse des Austausches am 23. und 24. September 2024 sodann zusammen, befasste sich zusammen mit dem Vorstand nochmals mit einzelnen strategischen Punkten und gab abschließende Anregungen sowie Empfehlungen. Ferner wurde dem Aufsichtsrat in der Sitzung am 25. September 2024 vom Vorstand über die aktuelle Geschäftslage berichtet, insbesondere über die Geschäftslage in den beiden Kundensegmenten und über die Ergebnisse des ersten Halbjahres 2024. Das Russlandgeschäft der Bank wurde behandelt und dem Rückerwerb eigener Aktien unter dem Vorbehalt der erforderlichen aufsichtlichen Genehmigungen zugestimmt. Zudem wurde dem Aufsichtsrat die Outsourcingstrategie vorgestellt und er stimmte einer Änderung der Geschäftsordnung des Risikoausschusses sowie der Geschäftsordnung des Vorstands zu. Der Aufsichtsrat stimmte der vorzeitigen einvernehmlichen Aufhebung der Bestellung von Dr. Manfred Knof zum Mitglied des Vorstands und Vorstandsvorsitzenden zu. Im Interesse der Bank konnte damit der Wechsel im Vorstandsvorsitz angesichts der im September 2024 entstandenen besonderen Situation für die Commerzbank zeitnah vollzogen werden. Weiter beschloss der Aufsichtsrat die angepassten Ziele für die Vorstandsmitglieder Dr. Bettina Orlopp und Michael Kotzbauer. Zudem beschloss der Aufsichtsrat, einen temporären Sonderausschuss für die Beratung und Überwachung des Vorstands in Bezug auf die Beteiligung der UniCredit an der Commerzbank zu bilden, und bestellte die Mitglieder des Sonderausschusses. Auch stimmt er der Geschäftsordnung des Sonderausschusses zu und beschloss, Berater zur Unterstützung des Aufsichtsrats bei der Begleitung und Überwachung des Vorstands in Bezug auf die Beteiligung der UniCredit zu beauftragen.
In der außerordentlichen Sitzung am 1. Oktober 2024 berichtete die Vorstandsvorsitzende zu aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die Beteiligung der UniCredit an der Commerzbank. Zudem diskutierte der Aufsichtsrat mit den von diesem mandatierten Beraterinnen und Beratern über die aktuelle Situation.
In der letzten Sitzung des Jahres am 21. November 2024 bestellte der Aufsichtsrat - vorbehaltlich der aufsichtsrechtlichen Genehmigung - Carsten Schmitt zum Mitglied des Vorstands in der Position des Chief Financial Officer. Ferner informierte der Vorstand im Rahmen seines Berichts zur Geschäftslage unter anderem zum Status der Strategieumsetzung, zur Geschäftslage in den beiden Kundensegmenten, zur Umsetzung der Projekte in der Delivery Organisation und in Group Operations sowie zu aktuellen Risiko-Hotspots und Compliance-Themen. Auch wurde das Thema Beteiligung der UniCredit behandelt. Zudem erläuterte der Vorstand den Arbeitsstatus des Strategieupgrades für die Jahre 2025 bis 2030. Der Mehrjahresplan für die Geschäftsjahre 2025 bis 2028 wurde vorgestellt und der für Anfang 2025 geplante Aktienrückkauf besprochen. Dem Aufsichtsrat wurde auch über die Geschäftstätigkeit der Bank in Russland berichtet. Ferner wurden ihm die Geschäfts-, die Gesamtrisiko- und die IT-Strategie vorgestellt, die er nach eingehender Erörterung zur Kenntnis nahm. Des Weiteren beschloss der Aufsichtsrat die Änderung der Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses. Ein weiteres Thema dieser Sitzung war zudem die Corporate Governance der Bank. Insbesondere verabschiedete der Aufsichtsrat die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 Aktiengesetz, befasste sich mit der Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder, setzte sich Ziele in Bezug auf seine Zusammensetzung und beschloss Diversitätskonzepte für die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat. Nähere Einzelheiten zur Corporate Governance in der Commerzbank finden Sie in diesem Geschäftsbericht auf den Seiten 27 bis 38. Zudem setzte sich der Aufsichtsrat mit der Fortentwicklung des Vorstandsvergütungssystems auseinander und beschloss die Anpassung der Vorstands-Muster-Vergütungsvereinbarung sowie der Organisationsrichtlinie zum Vorstandsvergütungssystem. Der Aufsichtsrat legte für die Mitglieder des Vorstands die Ziel-Gesamtvergütung und die zu erreichenden Ziele für das Geschäftsjahr 2025 fest. Abschließend beschäftigte sich der Aufsichtsrat ausführlich mit der Durchführung, den Prozessen und den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung. In diesem Zusammenhang diskutiert der Aufsichtsrat auch, wie mit der Situation der nicht zu erwartenden gesetzgeberischen Umsetzung der EU-rechtlichen CSRD in nationales deutsches Recht umgegangen werden sollte.
Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat aus seiner Mitte insgesamt sieben permanente Ausschüsse und einen temporären Ausschuss gebildet. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten dem Aufsichtsratsplenum regelmäßig in der jeweils folgenden Aufsichtsratssitzung über deren Arbeit.
Die aktuelle Zusammensetzung der Ausschüsse ist auf Seite 19 dieses Geschäftsberichts dargestellt. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen permanenten Ausschüsse sind in den jeweiligen Geschäftsordnungen der Ausschüsse geregelt, die im Internet veröffentlicht sind und unter https://www.commerzbank.de eingesehen werden können.
Der Prüfungsausschuss trat im Geschäftsjahr 2024 zu fünf ordentlichen Sitzungen zusammen. Er erörterte mit den zuständigen Vorstandsmitgliedern den Konzern- und Jahresabschluss sowie die Zwischenabschlüsse. Weiter erörterte er Finanzinformationen, die Entwicklung der Finanzkennzahlen, die Grundlagen der Rechnungslegung und des Rechnungslegungsprozesses. Auch setzte er sich mit wesentlichen Geschäftsvorfällen, Rückstellungen für das Fremdwährungskreditportfolio der mBank sowie dem Ausblick über die weitere Geschäftsentwicklung auseinander. Auf dieser Grundlage beschloss der Ausschuss die Empfehlungen an den Aufsichtsrat hinsichtlich der Feststellung des Jahresabschlusses und der Billigung des Konzernabschlusses.
Der Ausschuss ließ sich vom Abschlussprüfer die Ergebnisse der Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses sowie die Ergebnisse der Vorprüfung im Rahmen des Jahresabschlusses der Commerzbank und die hierzu erstellten Prüfungsberichte erläutern. Zudem ließ er sich fortlaufend vom Abschlussprüfer über den aktuellen Stand und einzelne Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung informieren. Gleiches galt für die Ergebnisse der prüferischen Durchsichten der Zwischenberichte und der gesonderten Finanzinformationen.
Besondere Schwerpunkte der Erörterungen im Ausschuss waren die Prüfungsschwerpunkte und die vom Abschlussprüfer benannten besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters). Zur Wahrung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers holte der Ausschuss dessen Unabhängigkeitserklärung gemäß Art. 6 EU-APrVO ein und erörterte diese. Dabei befasste sich der Prüfungsausschuss auch mit den Aufträgen für Nichtprüfungsleistungen an den Abschlussprüfer und ließ sich hierzu von dem mit der Überwachung beauftragten Bereich Group Finance berichten. Ferner setzte sich der Ausschuss mit der nichtfinanziellen Berichterstattung auseinander und diskutierte diese zusammen mit der Ausschussvorsitzenden des ESG-Ausschusses. Weiter setzte sich der Prüfungsausschuss intensiv insbesondere mit Stand und Prozess der Umsetzung der erweiterten Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) auseinander.
Der Ausschuss diskutierte zudem intern und gemeinsam mit dem Abschlussprüfer über die Qualität der Abschlussprüfung. Die Qualität der Abschlussprüfung beurteilte der Ausschuss unter anderem anhand eines Audit Quality Indicator Dashboards sowie auf Basis einer Befragung der Ausschussmitglieder, des Managements und der Fachbereichsleiterinnen und -leiter, die mit dem Abschlussprüfer Zusammenarbeiten. Der Prüfungsausschuss unterbreitete dem Aufsichtsrat auf dieser Grundlage Vorschläge für die Bestellung des Abschlussprüfers, für die Höhe des Honorars und für die Schwerpunkte der Abschlussprüfung sowie für die Beauftragung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ferner passte er die Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses hinsichtlich der Bestellung und Überwachung der Unabhängigkeit des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts an. Zudem ließ er sich über den Prozess zur Beurteilung der Zusammenarbeit mit dem Abschluss-/Nachhaltigkeitsprüfer und der Qualität der jeweiligen Prüfung unterrichten. Die Arbeit der Bereiche Group Audit und Group Compliance der Bank waren ebenfalls Gegenstand eingehender Erörterungen des Ausschusses. Beide Bereiche berichteten in jeder Sitzung über die Ergebnisse ihrer Arbeit, über Maßnahmen zur deren Optimierung, über den Stand der Arbeiten der Fachbereiche zur Beseitigung festgestellter Mängel und über die Planung ihrer weiteren Aktivitäten. Zudem legten sie dem Ausschuss ihre Jahresberichte vor. Der Prüfungsausschuss ließ sich zudem regelmäßig über die Ergebnisse diverser interner und externer Prüfungen zur Einhaltung lokaler Vorschriften berichten, die weltweit von den jeweiligen Niederlassungen und Tochtergesellschaften der Commerzbank einzuhalten sind. Der Ausschuss erörterte auch den Stand und die Weiterentwicklung der Know-your-Customer-Prozesse gemeinsam mit dem Vorstand. Zudem behandelte der Ausschuss in mehreren Sitzungen eingehend die Auswirkungen des anhaltenden Russland-Ukraine-Krieges auf die Commerzbank, insbesondere mit Bezug auf die Einhaltung von internen und externen Anforderungen und Sanktionen.
Der Ausschuss überprüfte die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems der Bank und hierbei insbesondere des internen Kontrollsystems (IKS). Er stützte sich dabei unter anderem auf Berichte des Abschlussprüfers, von Group Risk Management, Group Compliance und Group Audit. Der Ausschuss ließ sich auch zu den Grundlagen des IKS, der Schlüsselkontrollen, der Einwertung zur Beurteilung von Wirksamkeit und Angemessenheit des IKS sowie der geplanten Angleichung der mBank unterrichten. Er nahm ferner den Bericht des Abschlussprüfers zur Prüfung der wertpapierhandelsrechtlichen Meldepflichten und Wohlverhaltensregeln zur Kenntnis. Der Ausschussvorsitzende traf sich regelmäßig, teilweise unabhängig vom Vorstand, mit den für das Rechnungswesen, die Compliance sowie die Interne Revision zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Der Risikoausschuss kam im abgelaufenen Geschäftsjahr zu fünf ordentlichen Sitzungen zusammen. Er befasste sich in diesen Sitzungen intensiv mit der Risikolage und dem Risikomanagement der Bank, insbesondere vor dem Hintergrund des andauernden Russland-Ukraine-Krieges und der Lage im Nahen Osten. Zudem setzte sich der Risikoausschuss ausführlich mit Cyberrisiken und präventiven Sicherheitsmaßnahmen auseinander. Weitere wichtige Themen waren die Entwicklungen der Immobilienmärkte und das diesbezügliche Risikomanagement, die sich aus dem Fremdwährungskreditportfolio der mBank ergebenden Risiken für die Commerzbank sowie die Auseinandersetzung mit Länderrisiken und deren Steuerung. Der Risikoausschuss beschäftigte sich darüber hinaus mit der Gesamtrisikostrategie 2024, den Teilrisikostrategien 2024 und den Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, Counterparty- und operationellen Risiken. Auch befasste er sich mit den Reputations-, Rechts-, Compliance- und ESG-Risiken sowie den regulatorischen Risiken. Das Kreditportfolio der Commerzbank, ihre Risikovorsorge und ihr Risikoergebnis sowie ihre Kapitalquoten wurden erörtert. Für die Bank bedeutsame Einzelengagements wurden ebenso ausführlich mit dem Vorstand diskutiert wie Portfolios beziehungsweise Teilportfolios. Der Risikoausschuss beschäftigte sich zudem mit wichtigen Unternehmenstransaktionen und der Entwicklung des Beteiligungsportfolios. Außerdem wurde er über die Aktualisierung des Recovery Plans und die Anpassung der Recovery-Plan-Indikatoren informiert. Ferner überprüfte der Risikoausschuss, ob die Konditionen im Kundengeschäft mit dem Geschäftsmodell und der Risikostruktur der Bank im Einklang stehen. Ebenso erörterte er verschiedene Stresstests und ihre Ergebnisse. Gegenstand der Sitzungen waren auch das Mitarbeitervergütungssystem, Personalrisiken sowie die Prüfungen und die risikomäßige Bewertung der Commerzbank durch die Aufsicht. Des Weiteren befasste sich der Risikoausschuss mit der Risikotragfähigkeit der Commerzbank, den an Unternehmen der Commerzbank-Gruppe vergebenen Großkrediten und den Unternehmensorgankrediten sowie risikoreichen Einzelengagements.
Der Präsidial- und Nominierungsausschuss trat zu fünf ordentlichen und fünf außerordentlichen Sitzungen zusammen. Gegenstand seiner Beratungen waren vor allem die Vorbereitung von Themen für die Sitzungen des Aufsichtsratsplenums, insbesondere hinsichtlich Vorstandsbestellungen und -angelegenheiten sowie der Gremienzusammensetzung. Er beschäftigte sich intensiv mit Personalthemen, im Einzelnen mit der Nachfolgesuche für den Ende September 2024 ausgeschiedenen Dr. Manfred Knof, die in der Bestellung von Dr. Bettina Orlopp als neue Vorsitzende des Vorstands ab dem 1. Oktober 2024 mündete. Ferner empfahl der Ausschuss dem Aufsichtsrat, Michael Kotzbauer zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden zu ernennen. Auch setzte sich der Ausschuss intensiv mit der Besetzung der Position des Chief Operating Officer (COO) und mit der Nachfolge von Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz auseinander. Nach umfassender Suche hat der Ausschuss sich für die Bestellung von Christiane Vorspel-Rüter ausgesprochen und dem Aufsichtsrat eine entsprechende Beschlussempfehlung unterbreitet. Darüber hinaus beschäftigte sich der Ausschuss mit der neu zu besetzenden Position des Chief Financial Officer (CFO) und sprach sich für Carsten Schmitt aus. Im Rahmen der Suchprozesse prüfte und bejahte der Ausschuss jeweils die individuelle Geeignetheit der einzelnen Nachfolgerinnen und Nachfolger sowie die kollektive Geeignetheit des Vorstands unter deren Einbeziehung. Für die Nachfolgesuchen konnte der Ausschuss auf die Ergebnisse des neuen, von ihm und dem Aufsichtsrat im Jahr 2024 mit Unterstützung einer externen Beratung erarbeiteten, strukturierten und langfristigen Vorstandsnachfolgeplanungsprozesses aufsetzen. Zudem stimmte der Ausschuss der Übernahme von Mandaten der Vorstandsmitglieder bei anderen Unternehmen zu und nahm Veränderungen im Zentralen Beirat der Commerzbank zur Kenntnis. Ferner besprach der Ausschuss im Geschäftsjahr 2024 die Ergebnisse der extern mittels Fragebögen und ausführlichen Interviews durchgeführten Evaluierungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023. Auch beschäftigte er sich mit dem Prozess und der Durchführung der Evaluierung und Selbstbeurteilung für das Geschäftsjahr 2024. Weiter ließ sich der Ausschuss zu möglichen Handlungsoptionen für das Additional-Tier-1-(AT-1-)Kapital der Commerzbank vortragen und stimmte der Festlegung verschiedener Bedingungen für die Emission nachrangiger Schuldverschreibungen unter dem AT-1-Emissionsprogramm der Bank unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu. Neben der Weiterentwicklung des Prozesses der Vorstandsnachfolgeplanung befasste sich der Ausschuss auch mit der Anpassung der Suitability-Richtlinie (samt Kompetenzprofil und Qualifikationsmatrix des Aufsichtsrats und Vorstands) und sprach hierzu Empfehlungen an den Aufsichtsrat aus. Des Weiteren behandelten die Anteilseignervertreterinnen und -vertreter des Ausschusses die Nachfolgeplanung für den Aufsichtsrat auf Seiten der Anteilseignervertreterinnen und -vertreter im Hinblick auf die Hauptversammlung 2025. Zudem befasste sich der Ausschuss mit der Eignungsmatrix des Aufsichtsrats und des Vorstands. Auch diskutierte der Ausschuss über die Beteiligung der UniCredit an der Commerzbank. Schließlich wurden Themen des Personalwesens mit dem Ausschuss besprochen. Insbesondere wurden dem Ausschuss die Grundsätze für die Auswahl und Bestellung der ersten und zweiten Führungsebene sowie der strukturierte Talente- und Nachfolgeplanungsprozess für das Topmanagement der Commerzbank präsentiert, mit denen er sich auseinandersetzte.
Des Weiteren traten der Präsidial- und Nominierungsausschuss und der Vergütungskontrollausschuss gemeinsam zu zwei Sitzungen zusammen. Sie beschäftigten sich mit dem Musteranstellungsvertrag für Mitglieder des Vorstands sowie mit den bestehenden Anstellungsverträgen. Ferner befassten sie sich mit Vorstandsangelegenheiten, wie der Aufhebung der Bestellung des Vorstandsmitglieds Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz und der Anpassung der Ziele 2024 von Dr. Bettina Orlopp aufgrund der interimistischen teilweisen Übernahme des COO-Ressorts.
Der Vergütungskontrollausschuss trat zu sechs ordentlichen Sitzungen zusammen. Er unterstützte den Aufsichtsrat bei der Festlegung der Ziele für das Geschäftsjahr 2025 für die Vorstandsmitglieder und gab entsprechende Beschlussempfehlungen ab. Zudem befasste sich der Ausschuss mit der Zielerreichung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 und überprüfte die Festsetzung des Gesamtbetrages der variablen Vergütung der Mitarbeitenden für das Geschäftsjahr 2023. Der Ausschuss befasste sich eingehend mit der Weiterentwicklung des Vorstandsvergütungssystems und empfahl dem Aufsichtsrat in dem neuen System unter anderem, wie von den Investoren gefordert, separate Ziele für die kurz- und langfristige Vergütungskomponente vorzusehen sowie die langfristige Vergütungskomponente künftig anhand von Zielen zu messen, die der Aufsichtsrat für drei Jahre im Voraus festlegt. Zudem erarbeitete der Vergütungskontrollausschuss auf der Grundlage der Ergebnisse eines Angemessenheitsgutachtens einer externen Vergütungsberatung eine Empfehlung an den Aufsichtsrat zur Anpassung der Zielvergütung für die Vorstandsmitglieder. Des Weiteren befasste sich der Ausschuss mit einem Schiedsverfahren der Commerzbank sowie mit den Ergebnissen der Evaluierung für den Vergütungskontrollausschuss. Vor dem Hintergrund der neuen Bestellung von Christiane Vorspel-Rüter zum Vorstandsmitglied legte der Ausschuss ihre Ziele für das verbleibende Geschäftsjahr 2024 fest. Ferner wurde der Ausschuss zur Bestellung einer neuen Vergütungsbeauftragten angehört und der Vergütungskontrollbericht behandelt. Auch setzte sich der Ausschuss mit der Ausgestaltung und Angemessenheit der Mitarbeitervergütungssysteme für die Commerzbank Aktiengesellschaft auseinander.
Der Ausschuss beschäftigte sich mit der Prüfung des Vergütungsberichts und empfahl dem Aufsichtsrat, den Abschlussprüfer KPMG über die gesetzlichen Anforderungen des § 162 Absatz 3 Aktiengesetz hinaus auch mit der Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit des aktienrechtlichen Vergütungsberichts für das Berichtsjahr 2024 zu beauftragen. Zudem bewertete der Ausschuss die Auswirkungen der Vergütungssysteme auf die Risiko-, Kapital- und Liquiditätssituation der Bank und überwachte, dass die Vergütungssysteme an der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank ausgerichtet sind. Er überprüfte die Angemessenheit des Vorstandsvergütungssystems sowie die Grundsätze des Mitarbeitervergütungssystems zur Bemessung von Vergütungsparametern, Erfolgsbeiträgen sowie Leistungs- und Zurückbehaltungszeiträumen. Auch überwachte er den Prozess der Identifizierung der Institutsrisikoträger sowie der Gruppenrisikoträger. Zudem überprüfte der Ausschuss das Vergütungssystem der Kontrolleinheiten und überwachte die Einbeziehung der Kontrolleinheiten und aller sonstigen maßgeblichen Bereiche bei der Ausgestaltung des Mitarbeitervergütungssystems. Schließlich empfahl der Ausschuss dem Aufsichtsrat Anpassungen in Bezug auf die Muster-Vergütungsvereinbarung sowie auf die Organisationsrichtlinie zur Vorstandsvergütung.
Der Ausschuss für Nachhaltigkeit, Soziales und gute Unternehmensführung (ESG-Ausschuss) kam im Berichtsjahr zu vier ordentlichen Sitzungen zusammen. Er befasste sich mit dem ESG-Rahmenwerk und mit der Erweiterung des Taxonomiereportings. Der Ausschuss setzte sich unter anderem mit dem ESG-Rating, der Nachhaltigkeitsstrategie der mBank, der Greenwashing-Risikoanalyse, dem Kommunikationsfahrplan Nachhaltigkeit der Commerzbank sowie mit der Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD auseinander. Zudem diskutierte der Ausschuss über Zwischenziele der Science-based Targets Initiative und ließ sich über den aktuellen Stand der Schulungsmaßnahmen der Mitarbeitenden hinsichtlich der Vermittlung von ESG-Grundwissen in der Commerzbank berichten. Er beschäftigte sich eingehend mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der externen Offenlegung von Klima- und Umweltrisiken. Ferner befasste er sich mit der strategischen Personalplanung, der Arbeitgeberkampagne, der Nachwuchsstrategie und den personalwirtschaftlichen Kennzahlen. Der Ausschuss diskutierte die Ergebnisse von durchgeführten Personalumfragen. Zudem befasste sich der Ausschuss mit neuen Lern- und Qualifizierungsmaßnahmen, Frauen in Führungspositionen sowie mit Mitarbeitenden-Netzwerken.
Der Ausschuss für digitale Transformation unterstützte den Aufsichtsrat bei der Wahrnehmung seiner Überwachungs- und Beratungsaufgaben hinsichtlich der digitalen Transformation der Bank sowie der IT.
Im Jahr 2024 trat der Ausschuss zu vier ordentlichen Sitzungen zusammen. Dabei ließ sich der Ausschuss regelmäßig über den aktuellen IT-Status, die technische Leistungsfähigkeit und Stabilität der IT-Systeme sowie über Updates zu den wichtigsten strategischen Initiativen informieren. Dies umfasste auch die Evaluierung von Projekten und Prozessen im Rahmen der digitalen Transformation, die Budgetsteuerung sowie die Transformationssteuerung und den Status einzelner Projekte. Zu den zentralen Themen gehörten die Harmonisierung der IT-Systeme der comdirect Bank und der Commerzbank, die IT-Strategie für den Zeitraum 2025 bis 2028 sowie das geplante IT-Zielbild für die Wertpapierabwicklung für die Jahre 2024 bis 2027. Der Ausschuss setzte sich zudem mit der Einführung eines virtuellen Banking-Assistenten auseinander und diskutierte Themen wie Kryptoverwahrgeschäfte, digitale Assets und Cybersecurity. Weiterhin beschäftigte sich der Ausschuss mit dem Ausbau der Standardisierung und Digitalisierung der Baufinanzierung sowie der Sicherstellung der IT-Betriebsstabilität. Weitere Schwerpunkte waren die Anpassung des Zahlungsverkehrsangebots der Commerzbank, das Vendor-Management sowie die digitale Architektur. Zudem befasste sich der Ausschuss mit der Umsetzung des Digital Operational Resilience Act (DORA-Verordnung) und dem Third-Party-Risk-Management. In einer zukunftsorientierten Perspektive wurden unter anderem Themen wie Fintechs und der digitale Bankenmarkt sowie die KI-Strategie behandelt.
Der Sonderausschuss, der vom Aufsichtsrat im September 2024 gegründet wurde, unterstützte den Aufsichtsrat bei seinen Überwachungs- und Beratungsaufgaben in Bezug auf die Beteiligung der UniCredit an der Commerzbank. Er trat im Jahr 2024 zu fünf Sitzungen zusammen. Der Ausschuss befasste sich intensiv mit der Beteiligung der UniCredit an der Commerzbank sowie deren Auswirkungen auf die Bank und ließ sich hierzu vom Vorstand und seinen internen und externen Beraterinnen und Beratern berichten. Ferner beschäftigte er sich mit der Kommunikationsstrategie, der Marktentwicklung sowie dem Strategieupgrade "Momentum" der Commerzbank.
Sitzungen des nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes gebildeten Vermittlungsausschusses waren nicht erforderlich.
Nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex sowie § 3 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats haben Aufsichtsratsmitglieder der Commerzbank Interessenkonflikte unverzüglich gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden beziehungsweise dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen, der wiederum den Aufsichtsrat informiert. Um einem potenziellen Interessenkonflikt mit ihrer Funktion als CFO der Uniper SE vorzubeugen, beteiligte sich Dr. Jutta A. Dönges nicht an Diskussionen und Beschlussfassungen zu Krediten der Commerzbank an Uniper SE.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen die für ihre Aufgabe erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Sie wurden dabei von der Commerzbank angemessen unterstützt. Es fanden regelmäßig Weiterbildungen statt. Einem neuen Aufsichtsratsmitglied wurden zudem individuell zugeschnittene interne Qualifizierungs- und Einführungsmaßnahmen angeboten. Im Geschäftsjahr 2024 wurde für alle Mitglieder des Aufsichtsrats ein umfassender Workshop zum Thema "Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)" abgehalten. Des Weiteren fand eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema "Technische Schulden" statt. Ferner nahmen Mitglieder des Aufsichtsrats an Fortbildungen zu den Themen "Künstliche Intelligenz", "Basel 4/ICT Risk" sowie "Kunden- und Produkt-Profitabilitätsrechnung (KPR) und Kostenschlüssel" teil. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats fand im Rahmen einer Aufsichtsratssitzung weiter eine Fortbildung zum Thema "Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD" statt. Zuletzt nahmen einige Aufsichtsratsmitglieder externe Fortbildungsmaßnahmen zu Themen wie "Unternehmensführung, strategische Planung und Marktumfeld", "Fusionen und Übernahmen: Wie managen Unternehmen M&A Transaktionen?" sowie "CSRD-/ESRS-Nachhaltigkeitsberichterstattung" wahr.
Am Ende des Geschäftsjahres 2023 ließ der Aufsichtsrat die Wirksamkeit seiner Arbeit in Entsprechung mit der Empfehlung D.12 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie der gemäß § 25d Abs. 11 Nr. 3 und 4 KWG durchzuführenden Bewertung von Vorstand und Aufsichtsrat durch ein externes Beratungsunternehmen durchführen. Mit den Ergebnissen dieser Überprüfung beschäftigten sich der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse im Geschäftsjahr 2024. Sowohl der Aufsichtsrat als auch die einzelnen Ausschüsse erarbeiteten anhand der Ergebnisse jeweils einen Maßnahmenkatalog und setzten diese Maßnahmen um. So wurde unter anderem der Prozess der strategischen Nachfolgeplanung für den Vorstand weiterentwickelt und das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats gemäß den Ergebnissen der Evaluierung nuanciert angepasst. Auch prüfte der Vorstand die Ressortzuschnitte und kalibrierte diese teilweise neu. Am Ende des Geschäftsjahres 2024 überprüfte der Aufsichtsrat die Wirksamkeit seiner Arbeit und die Bewertung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 25d Abs. 11 Nr. 3 und 4 KWG in Bezug auf das Jahr 2024. Dabei wurde die Evaluierung intern durchgeführt. Alle Aufsichtsratsmitglieder und Vorstandsmitglieder beantworteten zunächst Fragebögen.
Basierend auf der anonymen Auswertung dieser Fragebögen führte ich als Aufsichtsratsvorsitzender Einzelgespräche mit Aufsichtsratsmitgliedern. Die Ergebnisse wurden dem Präsidial- und Nominierungsausschuss sowie dem Aufsichtsratsplenum zu Beginn des Geschäftsjahres 2025 vorgestellt und diskutiert. Resultat dieser Diskussionen war unter anderem, dass strategische Optionen für die zukünftige Ausrichtung der Commerzbank weiter intensiv erörtert werden. Zudem soll die Effizienz der Aufsichtsratsarbeit durch die Bereitstellung noch prägnanterer Unterlagen samt schlüssiger Zusammenfassungen weiter gefördert werden. Auch der verstärkte Einsatz technischer Unterstützung durch fortschrittliche Tools soll geprüft und möglichst intensiviert werden. Dabei liegt der Fokus auf der Stärkung digitaler Kompetenzen und der vermehrten Anwendung von künstlicher Intelligenz, sowohl mit Blick auf Fortbildungsmaßnahmen als auch in der Gremienarbeit, sofern dies möglich und sinnvoll ist.
Die Aufsichtsratsmitglieder sind insgesamt der Auffassung, dass die Arbeitsweise des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse effektiv ist und ein hoher Standard erreicht wurde.
In der nachfolgenden Tabelle wird individualisiert angegeben, an wie vielen Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse die einzelnen Mitglieder im Geschäftsjahr 2024 jeweils teilgenommen haben. Sofern Aufsichtsratsmitglieder an einer Sitzung nicht teilnehmen konnten, haben sie vorab ihre Abwesenheit angekündigt, die Gründe dargelegt und in der Regel eine Stimmbotschaft abgegeben:
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| Sitzungen (inkl. Ausschüssen) | Sitzungen (Plenum) | Teilnahme (Plenum) | Sitzungen (Ausschüsse) | Teilnahme (Ausschüsse) | |
|---|---|---|---|---|---|
| Prof. Dr. Jens Weidmann | 41 | 8 | 8 | 33 | 32 |
| Uwe Tschäge | 30 | 8 | 8 | 22 | 21 |
| Heike Anscheit | 12 | 8 | 8 | 4 | 4 |
| Gunnar de Buhr | 17 | 8 | 8 | 9 | 8 |
| Harald Christ | 21 | 8 | 8 | 13 | 13 |
| Dr. Frank Czichowski | 31 | 8 | 8 | 23 | 23 |
| Sabine U. Dietrich | 16 | 8 | 8 | 8 | 8 |
| Dr. Jutta A. Dönges | 36 | 8 | 8 | 28 | 27 |
| Kerstin Jerchel | 3 | 2 | 2 | 1 | 1 |
| Burkhard Keese | 23 | 8 | 8 | 15 | 14 |
| Maxi Leuchters | 17 | 8 | 8 | 9 | 9 |
| Daniela Mattheus | 16 | 8 | 8 | 8 | 8 |
| Nina Olderdissen | 12 | 8 | 8 | 4 | 4 |
| Sandra Persiehl | 17 | 8 | 8 | 9 | 9 |
| Michael Schramm | 22 | 8 | 8 | 14 | 14 |
| Caroline Seifert | 12 | 8 | 8 | 4 | 4 |
| Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell | 25 | 8 | 8 | 17 | 17 |
| Sascha Uebel | 30 | 8 | 8 | 22 | 21 |
| Frederik Werning | 9 | 6 | 6 | 3 | 3 |
| Frank Westhoff | 31 | 8 | 8 | 23 | 23 |
| Stefan Wittmann | 16 | 8 | 8 | 8 | 8 |
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| Teilnahme (alle Sitzungen) | ||
|---|---|---|
| Prof. Dr. Jens Weidmann | 40 | 98% |
| Uwe Tschäge | 29 | 97% |
| Heike Anscheit | 12 | 100% |
| Gunnar de Buhr | 16 | 94% |
| Harald Christ | 21 | 100% |
| Dr. Frank Czichowski | 31 | 100% |
| Sabine U. Dietrich | 16 | 100% |
| Dr. Jutta A. Dönges | 35 | 97% |
| Kerstin Jerchel | 3 | 100% |
| Burkhard Keese | 22 | 96% |
| Maxi Leuchters | 17 | 100% |
| Daniela Mattheus | 16 | 100% |
| Nina Olderdissen | 12 | 100% |
| Sandra Persiehl | 17 | 100% |
| Michael Schramm | 22 | 100% |
| Caroline Seifert | 12 | 100% |
| Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell | 25 | 100% |
| Sascha Uebel | 29 | 97% |
| Frederik Werning | 9 | 100% |
| Frank Westhoff | 31 | 100% |
| Stefan Wittmann | 16 | 100% |
Der von der Hauptversammlung gewählte Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG), Berlin, hat den Jahres- und Konzernabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft sowie die Lageberichte der Aktiengesellschaft und des Konzerns geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), der Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten zudem die Möglichkeit, im Vorfeld der Bilanzsitzung an einer separaten Besprechung der Prüfungsergebnisse mit dem Wirtschaftsprüfer teilzunehmen.
Der Prüfungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 18. März 2025 eingehend mit den Abschlussunterlagen. Im Aufsichtsratsplenum wurden der Jahres- und Konzernabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft sowie die Lageberichte der AG und des Konzerns in der Bilanzsitzung am 19. März 2025 ebenfalls ausführlich behandelt. Die Vertreterinnen und Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an den genannten Sitzungen des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsratsplenums teil, erläuterten die wesentlichen Prüfungsergebnisse und standen für Fragen - auch in Abwesenheit des Vorstands - zur Verfügung. In beiden Sitzungen wurden die Abschlussunterlagen eingehend diskutiert.
Nach der abschließenden Prüfung durch den Prüfungsausschuss und das Aufsichtsratsplenum erhob der Aufsichtsrat keine Einwände gegen den Jahres- und/oder den Konzernabschluss und stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Der Aufsichtsrat hat die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse von Aktiengesellschaft und Konzern gebilligt, der Jahresabschluss der Aktiengesellschaft ist damit festgestellt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands schließt sich der Aufsichtsrat an.
Für das Berichtsjahr 2024 haben die Commerzbank Aktiengesellschaft und der Commerzbank-Konzern einen konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht nach § 315 HGB unter vollständiger freiwilliger Anwendung des ersten Satzes der neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) veröffentlicht. Der ESG-Ausschuss hat sich eingehend mit diesem Bericht befasst. Zudem haben sich auch der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat mit dem Bericht sowie mit der von KPMG durchgeführten Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts beschäftigt. KPMG hat eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit durchgeführt und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Vertreterinnen und Vertreter des Prüfers nahmen an der Sitzung des Prüfungsausschusses am 18. März 2025 sowie an der Sitzung des Aufsichtsrats am 19. März 2025 teil, berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und beantworteten ergänzende Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat hatte keine Einwendungen.
Die Kommunikation mit unseren Aktionärinnen und Aktionären erfolgt im Rahmen der jährlich stattfindenden Hauptversammlung sowie über den Bereich Investor Relations. Als Aufsichtsratsvorsitzender der Commerzbank stehe ich darüber hinaus regelmäßig mit nationalen und internationalen Schlüsselaktionären und Investoren im Dialog zu Themen wie zum Beispiel Corporate Governance, Qualifikation und Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat, Vergütungssysteme von Vorstand und Aufsichtsrat, Rolle des Aufsichtsrats im Strategieentwicklungs- und -umsetzungsprozess, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Die für diese Gespräche verwendeten Präsentationen mit den wesentlichen Kernbotschaften werden auf der Internetseite der Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht und damit allen Aktionärinnen und Aktionären sowie interessierten Außenstehenden zugänglich gemacht.
Im Geschäftsjahr 2024 gab es die folgenden Veränderungen im Aufsichtsrat: Mit Ablauf der Hauptversammlung am 30. April 2024 ist Kerstin Jerchel und mit Ablauf des Geschäftsjahres 2024 sind Uwe Tschäge und Stefan Wittmann aus dem Aufsichtsrat der Commerzbank ausgeschieden. Seit dem Ablauf der Hauptversammlung am 30. April 2024 ist Frederik Werning und seit dem 1. Januar 2025 sind Kevin Voß sowie Thomas Kühnl neue Mitglieder im Aufsichtsrat der Commerzbank. Im Namen des gesamten Aufsichtsrats bedanke ich mich bei allen ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern für ihre engagierte Mitarbeit und ihre hervorragende Leistung. Unser besonderer Dank gebührt Uwe Tschäge für sein großes Engagement und seinen außerordentlichen jahrzehntelangen Einsatz sowie für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Aufsichtsrat. In mehr als 40 Jahren bei der Commerzbank hat er die Bank durch Höhen und Tiefen begleitet und sich seit mehr als 20 Jahren als Betriebsratsvorsitzender und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender für die Interessen der Belegschaft und der Commerzbank engagiert eingesetzt. Als Nachfolger von Uwe Tschäge wurde Sascha Uebel zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt; für sein neues Amt wünschen wir ihm viel Erfolg. Allen ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern wünschen wir alles Gute für ihre weitere Zukunft.
Im Vorstand ist Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz am 30. Juni 2024 ausgeschieden. Er hat insbesondere zahlreiche IT-Großprojekte unserer "Strategie 2024" erfolgreich geleitet, wofür wir ihm herzlich danken. Als seine Nachfolgerin ist Christiane Vorspel-Rüter seit dem 1. September 2024 Mitglied des Vorstands. Ferner wurde die Anstellung von Dr. Manfred Knof zum 30. September 2024 einvernehmlich aufgehoben. Dr. Manfred Knof war im Januar 2021 als Vorstandsvorsitzender zur Commerzbank gekommen. Durch sein konsequentes und entschlossenes Handeln hat er gemeinsam mit seinem Vorstandsteam die Commerzbank auf die Erfolgsspur zurückgeführt. Dafür gebührt ihm großer Dank. Sowohl Dr. Manfred Knof als auch Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz wünschen wir für ihre Zukunft viel Erfolg und alles Gute.
Zum 1. Oktober 2024 wurde Dr. Bettina Orlopp zur Vorstandsvorsitzenden und Michael Kotzbauer zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden bestellt. Beide haben ihre neuen Aufgaben in einer sehr herausfordernden Phase für die Commerzbank übernommen und bereits gezeigt, dass sie die Commerzbank auch in unruhigen Zeiten mit Weitsicht und Geschick führen können.
Seit dem 19. Februar 2025 ist Carsten Schmitt Finanzvorstand der Commerzbank. Wir wünschen ihm für die bevorstehenden, vielfältigen Aufgaben viel Erfolg und alles Gute.
Das vergangene Geschäftsjahr war besonders herausfordernd für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank. Zugleich war es überaus erfolgreich. Ohne das hohe persönliche Engagement und die bemerkenswerten Leistungen der Belegschaft wäre dies so sicher nicht möglich gewesen. Dafür danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und natürlich auch dem Vorstand herzlich.
Schließlich danke ich allen Aufsichtsratsmitgliedern für die jederzeit sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit sowie ihren unermüdlichen Einsatz im Gremium und für die Commerzbank.
Für den Aufsichtsrat
Prof. Dr. Jens Weidmann
Vorsitzender
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