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Commerzbank AG Annual Report 2022

May 19, 2023

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Annual Report

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Finanzbericht: 32424843

COMMERZBANK Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Lagebericht

der Commerzbank Aktiengesellschaft

Struktur und Organisation

Die Commerzbank ist die führende Bank für den Mittelstand und Partner von rund 26 000 Firmenkundenverbünden sowie knapp elf Millionen Privat- und Unternehmerkunden in Deutschland. In zwei Geschäftsbereichen - Privat- und Unternehmerkunden sowie Firmenkunden -bietet die Bank ein umfassendes Portfolio an Finanzdienstleistungen.

Die Commerzbank konzentriert sich im Firmenkundengeschäft auf den deutschen Mittelstand, Großunternehmen sowie institutionelle Kunden. Im internationalen Geschäft begleitet sie Kunden mit einem Geschäftsbezug zu Deutschland und Unternehmen aus ausgewählten Zukunftsbranchen. Im Segment Privat- und Unternehmerkunden steht die Bank mit den Marken Commerzbank und comdirect an der Seite ihrer Kundinnen und Kunden: online und mobil, im Beratungscenter und persönlich vor Ort.

Die zwei Segmente Privat- und Unternehmerkunden sowie Firmenkunden werden jeweils von einem Mitglied des Vorstands geführt. Unter Group Management sind alle Stabs- und Steuerungsfunktionen gebündelt: Group Audit, Group Big Data & Advanced Analytics, Group Communications, Group Compliance, Group Finance, Group Human Resources, Group Investor Relations, Group Legal, Group Research, Group Strategy, Transformation & Sustainability, Group Tax, Group Treasury sowie die zentralen Risikofunktionen. Die Unterstützungsfunktionen werden von Group Services bereitgestellt. Hierunter fallen Group Client.data, Corporate Clients & Treasury Platforms, Group Operations, Group Business Platforms, Group Digital Transformation, Group Kredit, Group Technology Foundations, Group Organisation & Security und Group Securities & Brokerage. In der externen Berichterstattung sind die Stabs-, Steuerungs- und Unterstützungsfunktionen im Bereich Sonstige und Konsolidierung zusammengefasst.

Im Inland steuert die Commerzbank Aktiengesellschaft aus der Zentrale in Frankfurt am Main heraus ihr Filialnetz sowie ihr Beratungscenter, über das alle Kundengruppen betreut werden. Nach der Verschmelzung der comdirect Bank AG, die als Marke der Commerzbank Aktiengesellschaft fortgeführt wird, ist die Commerz Real AG wichtigste inländische Tochtergesellschaft. Nach der Veräußerung der Commerzbank Zrt., Budapest, ist die Commerzbank im Ausland zum Berichtsstichtag mit 4 wesentlichen Tochtergesellschaften, 16 operativen Auslandsniederlassungen und 26 Repräsentanzen in knapp 40 Ländern und an allen wichtigen Finanzplätzen wie London, New York, Tokio und Singapur vertreten. Der Schwerpunkt der internationalen Aktivitäten liegt aber auf Europa. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten einen entscheidenden Beitrag zu unserem unternehmerischen Erfolg. Durch ihr Engagement und ihre Qualifikation sind wir gut gerüstet, um uns im Wettbewerb zu behaupten und unsere wirtschaftlichen Ziele nachhaltig zu erreichen.

Grundlage der Personalpolitik der Commerzbank ist die Wahrung einer vertrauensvollen Unternehmenskultur. Ein partnerschaftlicher und fairer Umgang ist Voraussetzung für langfristigen Erfolg. Kontinuität und Zukunftsorientierung spielen dabei eine wichtige Rolle -genauso wie ein breites Qualifizierungs- und Entwicklungsangebot. Wir möchten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Arbeitsumfeld bieten, in dem sie gerne und erfolgreich arbeiten und so unseren Unternehmenserfolg langfristig sichern. Die Commerzbank befragt deshalb regelmäßig ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um deren Bedürfnisse zu erkennen und in die Unternehmensentwicklung einfließen zu lassen. Neben der beruflichen Entwicklung zählen zu den wichtigsten Zielen die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie die Förderung der Vielfalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Unternehmen. Damit bekennen wir uns zu einer Kultur, die auf der Wertschätzung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter basiert. Ein weiteres wesentliches Anliegen ist der Gesundheitsschutz. Wir bieten eine Vielzahl von Maßnahmen an, mit denen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hierbei gezielt unterstützen.

Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft ist im Zusammenhang mit dem Personalabbau im Rahmen unserer Strategie im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Zum Berichtsstichtag lag die ausgewiesene Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei 28 103, nach 31 538 zum Jahresultimo 2021.

Vergütung

Der Vergütungsbericht für Vorstand und Aufsichtsrat wird als eigenständiger Bericht veröffentlicht und ist auf der Internetseite der Commerzbank zu finden.

Die Offenlegung der Vergütung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterhalb der Vorstandsebene erfolgt aufgrund der erhöhten Bedeutung, die sich aus erweiterten regulatorischen Anforderungen ergibt, in Form eines eigenständigen Berichts (Vergütungsbericht gemäß § 16 Institutsvergütungsverordnung). Dieser wird ebenfalls auf der Internetseite der Commerzbank veröffentlicht.

Angaben gemäß § 289 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Übernahmerechtliche Angaben gemäß § 289a HGB und erläuternder Bericht

Zusammensetzung des Grundkapitals

Das Grundkapital der Commerzbank betrug zum Ende des Geschäftsjahres 1 252 357 634,00 Euro. Es ist eingeteilt in 1 252 357 634 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Die Commerzbank hat lediglich Stammaktien ausgegeben, mit denen die gleichen Rechte und Pflichten verbunden sind. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.

Stimmrechts- und Übertragungsbeschränkungen; Art der Stimmrechtskontrolle bei Mitarbeiterbeteiligung

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind uns nicht bekannt. Generell ist das Stimmrecht in den Fällen des § 136 AktG aus den betroffenen Aktien von Gesetzes wegen ausgeschlossen. Auch aus eigenen Aktien können nach § 71b AktG keine Rechte ausgeübt werden.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Aktien der Commerzbank halten, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionärinnen und Aktionäre nach Maßgabe von Gesetz und Satzung aus.

Beteiligungen am Kapital von mehr als zehn vom Hundert der Stimmrechte

Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) muss jeder Anleger, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise bestimmte Anteile an Stimmrechten erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies uns und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzeigen. Der niedrigste Schwellenwert für diese Anzeigepflicht beträgt drei vom Hundert. Gemäß der Stimmrechtsmitteilung vom 4. Juni 2013 ist der Finanzmarktstabilisierungsfonds, Bundesrepublik Deutschland, an der Commerzbank Aktiengesellschaft mit 17,15 vom Hundert am stimmberechtigten Kapital beteiligt. Sofern der damals gemeldete Stimmrechtsanteil unverändert geblieben ist, wäre der Finanzmarktstabilisierungsfonds seit der Durchführung der Kapitalerhöhung im April 2015 an der Commerzbank Aktiengesellschaft noch mit etwa 15,6 vom Hundert am stimmberechtigten Kapital beteiligt.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands; Änderungen der Satzung

Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat nach Maßgabe des § 84 AktG und § 6 Abs. 2 der Satzung bestellt und abberufen. Vor der Bestellung von Vorstandsmitgliedern muss der BaFin, der Deutschen Bundesbank und der Europäischen Zentralbank (EZB) nachgewiesen werden, dass diese zuverlässig, fachlich geeignet und in ausreichendem Maße zeitlich verfügbar sind. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass sie in ausreichendem Maße theoretische und praktische Kenntnisse in den Geschäften der Bank sowie Leitungserfahrung haben (§ 24 Abs. 1 Nr. 1, § 25c Abs. 1 KWG, Art. 93 EU-Verordnung Nr. 468/​2014 (SSM-Rahmenverordnung)). Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen; im Übrigen legt der Aufsichtsrat gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung die Anzahl der Vorstandsmitglieder fest. Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, ohne dass der Aufsichtsrat eine entsprechende Bestellung vornimmt, so wird dieses in dringenden Fällen nach Maßgabe des § 85 AktG gerichtlich bestellt.

Jede Satzungsänderung bedarf gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Soweit das Gesetz nicht zwingend eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, genügt ergänzend zur einfachen Stimmenmehrheit die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals (§ 19 Abs. 3 Satz 2 der Satzung). Die Befugnis zu Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, ist gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung in Übereinstimmung mit § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG auf den Aufsichtsrat übertragen worden.

Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Der Vorstand ist nach näherer Maßgabe von § 4 Abs. 3 und Abs. 4 der am 31. Dezember 2022 geltenden Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. Mai 2024 das Grundkapital einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um 626 178 817,00 Euro durch Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen:

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um bis zu 500 943 054,00 Euro gegen Bareinlagen (Genehmigtes Kapital 2019/​I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen, um (i) Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen oder (ii) Belegschaftsaktien an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 15 000 000,00 Euro auszugeben;
um bis zu 125 235 763,00 Euro gegen Bar- oder Sacheinlagen (Genehmigtes Kapital 2019/​II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen, um (i) Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen; (ii) um in dem Umfang, in dem es erforderlich ist, Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten ein Bezugsrecht auf neue Aktien einzuräumen; (iii) das Grundkapital gegen Sacheinlagen zu erhöhen; oder (iv) neue Aktien gegen Bareinlagen im Umfang von höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder -falls dieser Wert geringer ist -zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung auszugeben, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Für die Bestimmung der Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals bestehen die in der Satzung aufgeführten Anrechnungsregeln.

Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Sofern Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft und ihrer Konzernunternehmen im Sinne von § 18 Abs. 1 AktG ausgegeben werden, darf der Vorstand nur bis zu einer Höhe von insgesamt maximal 3 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals von der Ermächtigung Gebrauch machen. Für die Bestimmung dieser 3-%-Grenze bestehen die in der Satzung aufgeführten Anrechnungsregeln. Für die Einzelheiten des Genehmigten Kapitals, insbesondere zu den Ausübungsbedingungen, verweisen wir auf die ausführlichen Erläuterungen im Anhang Nummer 32.

Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 13. Mai 2020 nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 12. Mai 2025 eigene Aktien im Volumen von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder -falls dieser Wert geringer ist -des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Zusammen mit den aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu keinem Zeitpunkt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen.

Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionärinnen und Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots vorgenommen werden. Der zulässige Gegenwert für den Erwerb der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) unterliegt für beide Erwerbsmöglichkeiten bestimmten in der Ermächtigung aufgeführten Grenzen. Sollte bei einem öffentlichen Kaufangebot das Volumen der angebotenen Aktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreiten, kann die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien vorgenommen werden. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 50 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionärin und Aktionär kann vorgesehen werden (Mindestzuteilung). Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kann einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen und in Kombination der vorbezeichneten Erwerbsmöglichkeiten ausgenutzt werden.

Der Vorstand wurde ermächtigt, zurückerworbene Aktien nach näherer Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses wie folgt zu verwenden:

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Veräußerung der eigenen Aktien über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionärinnen und Aktionäre;
Veräußerung der eigenen Aktien gegen Sachleistung zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie anderen Wirtschaftsgütern;
bei Veräußerung der eigenen Aktien durch ein Angebot an alle Aktionärinnen und Aktionäre Einräumung eines Bezugsrechts für Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts oder nach Erfüllung einer entsprechenden Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde;
Ausgabe der eigenen Aktien (i) als Belegschaftsaktien an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 15 000 000,00 Euro oder (ii) als Bestandteil der Vergütung durch Leistung von Aktien an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft und ihrer Konzernunternehmen im Sinne von § 18 Abs. 1 AktG;
Veräußerung der eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionärinnen und Aktionäre, sofern der Kaufpreis den Börsenpreis der Aktien zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Von dieser Ermächtigung darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn sichergestellt ist, dass die Zahl der aufgrund dieser Ermächtigung veräußerten Aktien zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder -falls dieser Wert geringer ist -zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung 10 % des vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigt. Für die Bestimmung der Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals bestehen die in der Ermächtigung aufgeführten Anrechnungsregeln.

Von den Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts für die Verwendung eigener Aktien als Belegschaftsaktien, als Bestandteil der Vergütung durch Leistung von Aktien an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Ausgabe der eigenen Aktien gegen Sachleistung an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Einbringung von Ansprüchen auf variable Vergütungsbestandteile, Gratifikationen oder ähnlichen Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzernunternehmen darf der Vorstand nur bis zu einer Höhe von insgesamt maximal 3 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals Gebrauch machen. Für die Bestimmung dieser 3-%-Grenze bestehen die in der Ermächtigung aufgeführten Anrechnungsregeln.

Die vorgenannten Ermächtigungen zur Verwendung eigener Aktien können einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Die eigenen Aktien dürfen jeweils für einen oder mehrere der vorgenannten Zwecke verwendet werden. Das Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre auf wieder veräußerte Commerzbank-Aktien wurde insoweit ausgeschlossen als diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen unter den Aufzählungspunkten 2 bis 5 verwendet werden.

Der Vorstand wurde weiter ermächtigt, aufgrund dieser Ermächtigung erworbene Aktien einzuziehen, ohne dass die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

Ergänzend zu der vorstehend beschriebenen Ermächtigung wurde der Vorstand von der Hauptversammlung am 13. Mai 2020 nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien auch unter Einsatz von Put- oder Call-Optionen sowie Terminkaufverträgen zu erwerben. Die Gesellschaft kann danach auf physische Belieferung gerichtete Put-Optionen an Dritte verkaufen und Call-Optionen von Dritten kaufen sowie Terminkaufverträge abschließen, bei denen zwischen Abschluss des Kaufvertrags über die eigenen Aktien und der Erfüllung durch Lieferung der Aktien mehr als zwei Börsentage liegen (nachfolgend zusammen "Derivate"). Durch die Bedingungen dieser Derivate muss sichergestellt sein, dass die Derivate nur mit Aktien beliefert werden, die ihrerseits unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erworben wurden; dem genügt der Erwerb der Aktien über die Börse. Unter dieser Voraussetzung kann auch eine Kombination der vorgenannten Derivate eingesetzt werden. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten kann einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden.

Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Derivaten sind auf Aktien im Umfang von höchstens 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals oder -falls dieser Wert geringer ist -des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Die Laufzeit der einzelnen Derivate darf jeweils höchstens 18 Monate betragen und muss so bestimmt werden, dass der Aktienerwerb in Ausübung der Derivate spätestens am 12. Mai 2025 erfolgt.

Der in einem Derivat vereinbarte Preis (ohne Erwerbsnebenkosten) für den Erwerb einer Aktie bei Ausübung von Optionen oder Erfüllung von Terminkäufen unterliegt ebenso wie der von der Gesellschaft für Optionen zu zahlende Erwerbspreis, der von der Gesellschaft vereinnahmte Veräußerungspreis für Optionen sowie der von der Gesellschaft bei Terminkäufen vereinbarte Terminkurs bestimmten in der Ermächtigung näher aufgeführten Grenzen.

Werden eigene Aktien unter Einsatz von Derivaten unter Beachtung der vorstehenden Regelungen erworben, ist ein Recht der Aktionärinnen und Aktionäre, solche Derivategeschäfte mit der Gesellschaft abzuschließen, in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen. Aktionärinnen und Aktionäre haben ein Recht auf Andienung ihrer Aktien der Gesellschaft nur, soweit die Gesellschaft ihnen gegenüber aus den Derivategeschäften zur Abnahme der Aktien verpflichtet ist. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht ist ausgeschlossen.

Für die Verwendung von Aktien, die unter Einsatz von Derivaten erworben werden, gelten die oben für direkt zurückerworbene Aktien beschriebenen Regeln.

Wesentliche Vereinbarungen bei einem Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebots

Die Commerzbank hat im Rahmen von ISDA Master Agreements mit einem Teil der Vertragspartner für den Fall eines Kontrollwechsels aufgrund einer Verschmelzung oder Vermögensübertragung bei der Commerzbank ein außerordentliches Kündigungsrecht zugunsten dieser Vertragspartner vereinbart. In der Regel setzt das Kündigungsrecht zusätzlich eine wesentliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit der Commerzbank voraus. Die unter diesen Master Agreements abgeschlossenen Einzelverträge wären im Falle einer solchen Kündigung zum Marktwert abzurechnen, der börsentäglich ermittelt werden kann. Es ist aber nicht auszuschließen, dass die Kündigung eines Kunden mit besonders großem Geschäftsvolumen im Einzelfall aufgrund der möglichen Zahlungsverpflichtungen der Bank dennoch wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Commerzbank haben kann.

Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots

Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots sind weder mit Vorstandsmitgliedern noch mit Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Commerzbank getroffen worden.

Angaben gemäß § 289 Abs. 4 HGB

Ziel des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Finanzberichterstattung ist es, dass der Jahresabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft und des Commerzbank-Konzerns gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften nach HGB und IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. In der Commerzbank sind das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem -beide mit Blick auf die Finanzberichterstattung -miteinander verknüpft. Im Folgenden wird daher der Begriff "IKS" ("Internes Kontrollsystem") verwendet. Details des Risikomanagementsystems können dem Risikobericht auf Seite 37 f. entnommen werden.

Das Ziel einer ordnungsgemäßen und verlässlichen Finanzberichterstattung ist dadurch gefährdet, dass wesentliche Informationen in der Finanzberichterstattung fehlerhaft sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob dies durch einen einzelnen Sachverhalt oder erst durch die Kombination mehrerer Sachverhalte gegeben ist. Risiken für die Finanzberichterstattung können durch Fehler in den Rechnungslegungsprozessen entstehen. Zudem kann betrügerisches Verhalten zu einer fehlerhaften Darstellung von Informationen führen. Daher ist von der Bank sicherzustellen, dass die Risiken bezüglich einer fehlerhaften Darstellung, Bewertung oder Ausweises von wesentlichen Informationen im Rahmen der Finanzberichterstattung minimiert werden. Das IKS der Commerzbank ist darauf ausgerichtet, eine hinreichende Sicherheit bezüglich der Einhaltung geltender rechtlicher Anforderungen, der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit sowie der Vollständigkeit und Richtigkeit der Finanzberichterstattung zu gewährleisten.

Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien

In § 289 Abs. 4 HGB ist vom Gesetzgeber vorgegeben, dass kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften im Lagebericht die wesentlichen Merkmale ihres IKS beschreiben. In der Commerzbank sind die in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (Ma-Risk) getroffenen Grundsätze zur institutsspezifischen Ausgestaltung des internen Kontrollsystems umgesetzt.

Grundlage für die Gestaltung des internen Kontrollsystems der Bank ist das vom "Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission" (COSO) entwickelte und international gültige Rahmenwerk. Die Commerzbank leitet hieraus folgende Ziele ab:

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Effektivität und Effizienz der Geschäftsprozesse,
Einhaltung der gültigen Gesetze und Vorschriften und
Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung.

Im Hinblick auf die vom COSO geforderte Risikobeurteilung des Rechnungslegungsprozesses (wie zum Beispiel Sicherstellung der Vollständigkeit der erfassten Transaktionen oder der korrekten bilanziellen Bewertung) bezüglich der Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung orientiert sich die Bank an den Empfehlungen des "International Standard on Auditing (ISA) 315".

Organisation

Eine wesentliche Basis für eine solide Unternehmensführung mit entsprechender Ausgestaltung einer unter Risikoaspekten orientierten strategischen Ausrichtung des Gesamtkonzerns ist die Schriftlich Fixierte Ordnung (SFO). Die SFO ist als die nachvollziehbare sowie laufend zu aktualisierende Darstellung der Aufbau- und Ablauforganisation einschließlich des Kompetenzgefüges eines Unternehmens definiert. Der verbindliche, regulatorisch geforderte Standard für die Ablauforganisation wird mit der SFO-Policy sowie dem Process Framework gesetzt. Diese bilden den Rahmen für Beschreibungen und Dokumentationen von Anweisungen, inklusive der Prozesse. Die Dokumentation und Aktualisierung der Aufbauorganisation wird als Teil der SFO verstanden und gibt als Governance Framework für alle Unternehmenseinheiten einheitliche und verbindliche Mindestanforderungen vor. Primäres Merkmal ist das Prinzip der eindeutigen Verantwortungszuweisung, ausgehend vom Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand bis hin zur Sachkostenkompetenz auf den darunterliegenden Führungsebenen. Der Umfang und die Ausgestaltung des Governance Framework orientieren sich sowohl an rechtlichen und regulatorischen Anforderungen als auch an der durch den Vorstand verabschiedeten "Unternehmensverfassung der Commerzbank". Daher übersetzt das Governance Framework wesentliche Leitgedanken der Unternehmensverfassung in praktische Regelungen und beinhaltet folgende Elemente:

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Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand,
Geschäftsaufträge,
Geschäftsordnungen,
Organigramme und
Regelungen für Sachkostenkompetenzen.

Die organisatorischen Kontroll- und Überwachungselemente zur Sicherstellung eines funktionsfähigen und effizienten Kontrollgefüges werden in der Commerzbank Aktiengesellschaft in drei hintereinandergeschalteten Ebenen eingeordnet. Das "Three Lines of Defence"-Modell ist als zentraler Bestandteil in der Unternehmensverfassung verankert. Zudem sind inhaltlich nicht miteinander zu vereinbarende Aufgaben in der Bank nach dem Prinzip der Funktionstrennung in unterschiedlichen Bereichen organisiert. Zusätzlich werden zur Minimierung der Risiken in der Finanzberichterstattung wesentliche Kontrollen im Vieraugenprinzip durchgeführt.

In Anlehnung an die MaRisk liegt die Verantwortung für Implementierung, Umsetzung, Durchführung, Weiterentwicklung und Überprüfung des bankweiten IKS beim Vorstand. Während der Vorstand die Ausgestaltung und den Nachweis der Angemessenheit des konzernweiten IKS verantwortet, trägt die CFO die Verantwortung für die Ausgestaltung und die Effektivität des IKS für die Finanzberichterstattung. Sie ist verantwortlich für die Gestaltung des IKS durch angemessene und wirksame Kontrollschritte und deren Einbettung in die jeweiligen Prozesse. Dem Vorstand obliegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung des Einzel- und Konzernabschlusses.

In der Überwachung der Finanzberichterstattung wird der Aufsichtsrat vornehmlich durch den eigens hierfür geschaffenen Prüfungsausschuss unterstützt. Dieser unterstützt in der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, insbesondere des internen Kontrollsystems, der Compliance und des internen Revisionssystems. Zusätzlich unterstützt er bei der Überwachung der Durchführung der Abschlussprüfungen, insbesondere hinsichtlich der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen. Weiterhin überwacht der Prüfungsausschuss die Behebung der vom Prüfer festgestellten Mängel im Rahmen der Mängelverfolgung und Berichterstattung durch die Interne Revision.

Die Interne Revision (Group Audit) unterrichtet den Aufsichtsrat beziehungsweise die von ihm eingesetzten Ausschüsse und Komitees entsprechend den regulatorischen Anforderungen sowie mittels zusammenfassender Berichte quartalsweise über die Revisionsarbeit und deren wesentliche Ergebnisse. Für die Erstellung der Abschlüsse im Einklang mit den jeweiligen Gesetzen sowie internen und externen Richtlinien ist der direkt der CFO unterstellte Bereich Group Finance (GM-F) zuständig. Innerhalb von GM-F ist der Bereich Financial & Management Reporting mit der intranetbasierten Bereitstellung von Bilanzierungsrichtlinien betraut. Die Umsetzung dieser Bilanzierungsrichtlinien unterstützt eine konzernweit konsistente und korrekte Bilanzierung. Der Betrieb und die fortlaufende technische und fachliche Weiterentwicklung der Infrastruktur für die Finance-Kernprozesse werden in der Cluster-Lieferorganisation von GM-F verantwortet.

Kontrollen zur Risikominimierung

Kontrollen sind in der Bank technisch oder manuell (organisatorisch) direkt in die betrieblichen Abläufe integriert. Technische Kontrollen werden in den verwendeten IT-Systemen eingesetzt und bestehen beispielsweise aus Kontrollsummen und Prüfziffern. Ergänzt werden die technischen Kontrollen häufig um manuelle Kontrollbestandteile wie zum Beispiel Bildschirmfreigaben, die vom zuständigen Personal durchgeführt werden. Darüber hinaus existieren weitere Maßnahmen wie Kompetenzregelungen, Funktionstrennung und die Vergabe von IT-Berechtigungen, die ebenso zur Erhöhung der Datenqualität beitragen. In der weiteren Datenverarbeitung existieren zusätzliche Kontrollen, die die Vollständigkeit und Richtigkeit der übernommenen Daten prüfen.

Überwachung durch Group Audit

Group Audit (GM-A) erbringt als Interne Revision im Auftrag des Vorstands unabhängig, objektiv und risikoorientiert Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen. Die Audit-Funktion unterstützt die Bank bei der Erreichung der Unternehmensziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen sowie der Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und diese zu verbessern hilft. Der Umfang der Tätigkeiten umfasst alle Aktivitäten der Bank, unabhängig davon, ob sie ausgelagert wurden oder nicht.

Die Interne Revision ist ein Instrument des gesamten Vorstands, ihm unmittelbar unterstellt und berichtspflichtig. Sie besitzt zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ein vollständiges und uneingeschränktes Informationsrecht. GM-A nimmt seine Aufgaben selbstständig und unabhängig wahr. Insbesondere bei der Berichterstattung und der Wertung der Prüfungsergebnisse ist GM-A keinen Weisungen unterworfen. GM-A ist als Konzernrevision im Rahmen des Risikomanagements der Gruppe ergänzend zu Revisionsabteilungen in Tochtergesellschaften tätig und kann diese in die Prüfungstätigkeiten einbinden.

Über jede Prüfung erstellt GM-A zeitnah einen schriftlichen Bericht, der unter anderem den zuständigen Vorstandsmitgliedern zugeht. Auf der Grundlage der internen und externen Prüfungsberichte überwacht und dokumentiert GM-A die fristgerechte Beseitigung der berichteten Mängel. Bei nicht fristgerecht abgestelltem Handlungsbedarf kommt ein Eskalationsverfahren zur Anwendung. Über die zusammenfassenden quartalsweisen Berichte hinaus erstellt GM-A einen Jahresbericht über die von GM-A im Laufe des Geschäftsjahres durchgeführten Prüfungen, die Einhaltung des Prüfungsplans, die wesentlichen Mängel gemäß MaRisk sowie die ergriffenen Maßnahmen und legt diesen dem Vorstand vor.

Prozess der Finanzberichterstattung

Die Prozesse im Rechnungswesen der Commerzbank werden von IT-Systemen unterstützt, die in die jeweiligen Prozessabläufe integriert sind. Der Jahresabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft Inland erfolgt mit einer Finanzarchitektur -bestehend aus einem Financial Data Warehouse als konsistentem Grunddatenhaushalt und einer SAP-Standardsoftware für die Finanzfunktion. Damit existiert für die AG Inland sowohl für den IFRS- als auch für den HGB-Abschluss eine einheitliche Lösung auf Basis konsistenter Finanzdaten.

Im Rahmen der Meldeprozesse für die Finanzberichterstattung werden alle Informationen, die für die Abschlusserstellung des Commerzbank-Konzerns nach IFRS und der Commerzbank Aktiengesellschaft nach HGB relevant sind, durch die Meldestellen an GM-F übermittelt. Die Übermittlung der Daten erfolgt mittels einer Funktionalität zur Onlinedatenerfassung direkt in die Konsolidierungssoftware SAP EC-CS, die an die Bedürfnisse der Bank angepasst ist. Tochtergesellschaften melden IFRS-Daten, von den inländischen und ausländischen Niederlassungen werden zusätzlich HGB-Meldungen erstellt. Die Daten werden automatisch auf Konsistenz geprüft, bevor sie an GM-F übermittelt werden. Wenn die hinterlegten Plausibilitätsprüfungen erfolgreich durchlaufen sind, können die einzelnen Zumeldungen finalisiert werden. Auf Basis dieser Daten werden in GM-F weitere Plausibilitätskontrollen durchgeführt. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Kontrollen werden die Einzelabschlusserstellung der Commerzbank Aktiengesellschaft und sämtliche Konsolidierungsschritte für die Konzernabschlusserstellung durchgeführt. Die Maßnahmen zur Erstellung des Konzernabschlusses bestehen dabei aus einzelnen Konsolidierungsschritten (wie Kapital-, Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung), der Währungsumrechnung und der Zwischengewinneliminierung.

Die IFRS-Berichterstattung nach unternehmensspezifischen Segmenten erfolgt durch ein separates IT-System. Dabei findet eine Abstimmung mit den Daten aus dem Rechnungswesen statt.

Maßnahmen zur weiteren Verfeinerung des IKS bezüglich der Finanzberichterstattung

Das IKS bezüglich der Finanzberichterstattung ist an die Bedürfnisse des Commerzbank-Konzerns angepasst. Dabei wird es laufend weiterentwickelt. Zu diesem Zweck wurde das Control Environment Finance (CEF) fest in Group Finance implementiert. Basis für das CEF ist die sogenannte "Prozesslandkarte" von GM-F. In dieser Prozesslandkarte werden top-down alle wesentlichen Prozesse aufgeführt, mittels Ablaufbeschreibungen verfeinert und die Risiken hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung in Anlehnung an das COSO-Rahmenwerk identifiziert. Hierbei lehnt sich die Bank zusätzlich an die Empfehlungen des International Standard on Auditing (ISA) 315 an.

Zur Minimierung der identifizierten Risiken sind entsprechende Kontrollen implementiert. Für die Wirksamkeit des IKS sind die Ausgestaltung der Kontrollen durch angemessene Kontrollschritte und deren Einbettung in den jeweiligen Prozess sowie die operative Durchführung der Kontrollen die entscheidenden Faktoren zur Risikominimierung.

Das IKS wird mit Blick auf die Finanzberichterstattung dabei durch eine regelmäßige Bewertung von Effektivität und Effizienz der Schlüsselkontrollen sowie mittels einer regelmäßigen Überprüfung der Kontrolldurchführung gestärkt.

Durch diese Vorgehensweise werden Risiken erkannt, minimiert und eventuelle operative Fehlentwicklungen vermieden.

Sonstiges

Nach dem Bilanzstichtag gab es keine wesentlichen Änderungen am IKS der Finanzberichterstattung.

Angaben gemäß § 340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit § 289b Abs. 3 HGB

Die Angaben gemäß § 340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit § 289b Abs. 3 HGB sind als zusammengefasster gesonderter nichtfinanzieller Bericht auf der Internetseite der Commerzbank zu finden.

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB

Neben den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 289f HGB haben Vorstand und Aufsichtsrat in der Erklärung zur Unternehmensführung über die Corporate Governance der Gesellschaft zu berichten. Dies ergibt sich aus Grundsatz 23 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 -bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 -, auf dem diese Erklärung basiert.

Corporate Governance im Sinne einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung und -kontrolle, die auf nachhaltige Wertschaffung ausgerichtet ist, hat in der Commerzbank einen hohen Stellenwert. Daher unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat die vom Deutschen Corporate Governance Kodex verfolgten Ziele und Zwecke ausdrücklich.

Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Commerzbank erklärt jährlich, ob den Verhaltensempfehlungen der Kommission entsprochen wurde und wird, und erläutert, weshalb einzelne Empfehlungen nicht umgesetzt werden. Diese Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat wird auf der Internetseite der Commerzbank unter https:/​/​www.commerz-bank.de/​de/​hauptnavigation/​aktionaere/​governance_​/​corporate_​go vernace_​1.html veröffentlicht. Dort findet sich auch ein Archiv mit den Entsprechenserklärungen seit 2002. Die zum 31. Dezember 2022 gültige Erklärung wurde im Dezember 2022 abgegeben.

Wie sich aus dem folgenden Wortlaut der Erklärung ergibt, erfüllt die Commerzbank die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nahezu vollständig; sie weicht davon lediglich in wenigen Punkten ab:

(1) Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2021 bis zum 27. Juni 2022 wurde den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 -bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 20. März 2020 -mit Ausnahme der nachstehenden Empfehlungen entsprochen:

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Gemäß der Empfehlung B.3 des Kodex soll eine Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern für längstens drei Jahre erfolgen. Die Commerzbank Aktiengesellschaft ist hiervon bei der Bestellung des Ende 2021 bestellten Privatkundenvorstands abgewichen, der für fünf Jahre bestellt wurde. Aufgrund seiner vorherigen langjährigen Vorstandstätigkeit bei einer Bank in Wien war eine längere Bestellung als die empfohlenen drei Jahre erforderlich, um diesen für die Bank gewinnen zu können.
Ausweislich der Empfehlung G.10 Satz 1 des Kodex sollen die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Das Vergütungssystem sah bis Ende 2022 vor, dass die Hälfte der variablen Vergütung aktienbasiert gewährt wird. Mit der Einführung des neuen Vorstandsvergütungssystems zum 1. Januar 2023 werden 60 % der variablen Vergütung aktienbasiert gewährt, sodass ab diesem Zeitpunkt der Empfehlung G.10 entsprochen wird.

(2) Seit dem 27. Juni 2022 wurde und wird den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 28. April 2022 -bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 -mit Ausnahme der nachstehenden Empfehlung entsprochen:

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Ausweislich der Empfehlung G.10 Satz 1 des Kodex sollen die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Das Vergütungssystem sah bis Ende 2022 vor, dass die Hälfte der variablen Vergütung aktienbasiert gewährt wird. Mit der Einführung des neuen Vorstandsvergütungssystems zum 1. Januar 2023 werden 60 % der variablen Vergütung aktienbasiert gewährt, sodass ab diesem Zeitpunkt der Empfehlung G.10 entsprochen wird."

Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Commerzbank erfüllt alle Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Nicht anwendbare Kodexempfehlungen aufgrund vorrangiger gesetzlicher Bestimmungen

Der Deutsche Corporate Governance Kodex hat die Anwendbarkeit der Empfehlungen des Kodex auf Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen dahingehend eingeschränkt, dass sie für diese nur insoweit gelten als keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Über diese gesetzlichen Regelungen und die Auswirkungen auf die Entsprechenserklärung soll gemäß der Empfehlung F.4 des Kodex in der Erklärung zur Unternehmensführung im Geschäftsbericht berichtet werden.

Dies betrifft bei der Commerzbank Aktiengesellschaft die Empfehlung D.5 des Kodex, wonach der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bilden soll, der ausschließlich mit Vertreterinnen und Vertretern der Anteilseigner besetzt ist. Ein genereller Ausschluss der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter im Aufsichtsrat von der Mitgliedschaft in einem Ausschuss ist nach überwiegender Ansicht nur zulässig, wenn es hierfür einen sachlichen Grund gibt. Ein solcher sachlicher Grund könnte dann vorliegen, wenn sich ein Ausschuss ausschließlich mit Angelegenheiten beschäftigen würde, die nur die Anteilseignervertreterinnen und -vertreter im Aufsichtsrat betreffen, also zum Beispiel, wenn einzige Aufgabe des Nominierungsausschusses die Vorbereitung von Vorschlägen zur Wahl von Anteilseignervertreterinnen und -vertretern an die Hauptversammlung wäre. Gemäß § 25d Abs. 11 Kreditwesengesetz sind dem Nominierungsausschuss eines Kreditistituts jedoch weitere Aufgaben zugewiesen, unter anderem solche, bei denen eine Beteiligung der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter üblich und notwendig ist. So soll der Nominierungsausschuss den Aufsichtsrat zum Beispiel bei der Ermittlung von Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung von Stellen in der Geschäftsleitung sowie bei der regelmäßigen Bewertung von Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen. Eine Beteiligung von Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern bei diesen Aufgaben ist in der Commerzbank Aktiengesellschaft etablierte Praxis. Um der Empfehlung D.5 dennoch so weit wie möglich Rechnung zu tragen, sieht die Geschäftsordnung des Präsidial- und Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats vor, dass die Wahlvorschläge an die Hauptversammlung nur durch die Anteilseignervertreterinnen und -vertreter im Präsidial- und Nominierungsausschuss vorbereitet werden.

Unternehmenswerte und Führungspraktiken der Commerzbank

Die Commerzbank bekennt sich zu ihrer unternehmerischen, ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortung. Um eine nachhaltige Unternehmensführung sicherzustellen, hat sie umfangreiche Standards in unterschiedlichen Handlungsfeldern festgelegt, die auf der Homepage der Commerzbank veröffentlicht sind.

So schaffen die Unternehmenswerte Integrität, Leistung und Verantwortung die Basis der Unternehmenskultur. Sie prägen sowohl den Umgang der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander als auch das Verhalten gegenüber Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern sowie anderen Stakeholdern. Die Werte nehmen bei der Commerzbank einen hohen Stellenwert ein und zeigen, dass sich die Commerzbank ihrer unternehmerischen Verantwortung bewusst ist.

Aufbauend auf ihren Unternehmenswerten hat die Commerzbank Verhaltensgrundsätze für integres Verhalten festgelegt, die allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen verbindlichen Orientierungsrahmen für ethisches und gesetzestreues Verhalten in der täglichen Arbeit geben.

Sowohl die Unternehmenswerte als auch die Verhaltensgrundsätze werden anlassbezogen überprüft und gegebenenfalls nachgeschärft, zuletzt im Geschäftsjahr 2022.

Mit ihrem Environment-Social-Governance-(ESG-)Rahmenwerk legt die Commerzbank alle wesentlichen Bausteine der Nachhaltigkeitsstrategie offen und macht Nachhaltigkeit zu einer zentralen Steuerungsgröße. Damit gibt sie ihren Stakeholdern größtmögliche Transparenz über ihr Verständnis von Nachhaltigkeit. Die Commerzbank hat somit einen bankweiten Standard geschaffen, der eine stringente Steuerung aller relevanten Produkte, Prozesse und Aktivitäten ermöglicht und die nachhaltige Transformation der Commerzbank sicherstellt.

Im ESG-Rahmenwerk sind auch Positionen und Richtlinien zu Umwelt- und Sozialthemen festgelegt. Diese werden bei der Bewertung von Transaktionen und Geschäftsbeziehungen herangezogen und fungieren somit als wichtige Orientierungspunkte. Basis für ihre Erstellung und regelmäßige Überprüfung sind das kontinuierliche Monitoring von Medien und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zu ökologisch oder sozial kontroversen Themen und der regelmäßige Austausch mit NGOs. Daneben wurden spezielle Umweltleitlinien formuliert, die für das Management der betriebsökologischen Auswirkungen maßgebend sind.

Vorstand

Der Vorstand der Commerzbank leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse. Er ist dabei den Belangen von Aktionärinnen und Aktionären, Kundinnen und Kunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sonstigen der Bank verbundenen Gruppen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung verpflichtet. Er entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Darüber hinaus gewährleistet er ein effizientes Risikomanagement und Risikocontrolling. Der Vorstand führt die Geschäfte nach dem Gesetz, der Satzung, seiner Geschäftsordnung, unternehmensinternen Richtlinien und den jeweiligen Anstellungsverträgen. Er arbeitet mit den anderen Organen der Bank und den Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern vertrauensvoll zusammen.

Die Zusammensetzung des Vorstands und die Zuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder sind auf der Internetseite der Commerzbank veröffentlich. Die nähere Ausgestaltung der Arbeit im Vorstand wird durch eine Geschäftsordnung des Vorstands bestimmt, die ebenfalls auf der Internetseite der Commerzbank veröffentlicht ist.

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist im Vergütungsbericht des Konzerns, der auf der Internetseite der Commerzbank veröffentlicht ist, detailliert erläutert.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Commerzbank berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und ist in Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsrat führt seine Geschäfte nach den Vorschriften des Gesetzes, der Satzung und seiner Geschäftsordnung; er arbeitet zum Wohle des Unternehmens vertrauensvoll und eng mit dem Vorstand zusammen. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Präsidial- und Nominierungsausschusses entscheidet der Aufsichtsrat über die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Bei Bedarf werden externe Berater hinzugezogen.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie die namentliche Besetzung seiner Ausschüsse ist -entsprechend der Empfehlung D.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex -auf der Internetseite der Commerzbank veröffentlicht. Über Einzelheiten zur Arbeit des Gremiums, zu seiner Struktur und seiner Kontrollfunktion informiert der Bericht des Aufsichtsrats. Weitere Angaben zur Arbeitsweise des Aufsichtsrats und dessen Ausschüssen finden sich in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, die auf der Internetseite der Commerzbank eingesehen werden kann. Die Aufgaben der einzelnen Ausschüsse ergeben sich aus den jeweiligen Geschäftsordnungen, die ebenfalls auf der Internetseite der Commerzbank eingesehen werden können.

Gemäß der Empfehlung C.1 des Kodex soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Dabei soll er auf Diversität achten. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats soll auch Expertise hinsichtlich der für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen umfassen. Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll in Form einer Qualifikationsmatrix in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht werden. Zudem soll gemäß der Empfehlung C.3 die Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat offengelegt werden.

Der Aufsichtsrat der Commerzbank hat im Einzelnen folgende konkrete Ziele beschlossen:

Der Aufsichtsrat soll so besetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über die erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse, Erfahrungen und Sachkunde verfügen, um die Aufgaben des Aufsichtsrats ordnungsgemäß wahrzunehmen. Insbesondere sollen im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sein, die angesichts der Aktivitäten des Commerzbank-Konzerns als wesentlich erachtet werden. Zudem müssen die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf besonderen Sachverstand und Berufserfahrung einzelner Mitglieder im Aufsichtsrat auf speziellen Gebieten erfüllt sein (zum Beispiel Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung inklusive Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung sowie im Bereich Risikomanagement und Risikocontrolling) und es soll zumindest ein Mitglied des Aufsichtsrats über besondere Expertise hinsichtlich des Themas ESG verfügen. Die Aufsichtsratsmitglieder müssen in der Lage sein, Entscheidungen des Vorstands zu hinterfragen und zu überwachen. Zudem sollen die Aufsichtsratsmitglieder der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen können. Die Mitglieder sollen zuverlässig sein und es soll auf ihre Leistungsbereitschaft, Persönlichkeit, Professionalität, Integrität und Unabhängigkeit geachtet werden. Ziel ist es, dass dem Aufsichtsrat stets mindestens acht von der Hauptversammlung gewählte unabhängige Aufsichtsratsmitglieder im Sinne der Empfehlung C.6 des Kodex angehören. Die Zugehörigkeitsdauer der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder soll in der Regel einen Zeitraum von zwölf Jahren nicht überschreiten. Der Aufsichtsrat hat ein ausführliches Kompetenzprofil für seine Zusammensetzung beschlossen, auf das hier ergänzend verwiesen wird und das auf der Internetseite der Commerzbank veröffentlicht ist.

Wie sich aus der nachfolgenden Qualifikationsmatrix auf Basis einer Selbsteinschätzung der Aufsichtsratsmitglieder ergibt, waren zum 31. Dezember 2022 alle vom Aufsichtsrat im Hinblick auf seine Zusammensetzung gesetzten Ziele sowie das Kompetenzprofil umgesetzt:

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I = Grundkenntnisse 1 II = Gute Kenntnisse 2 III = Expertenkenntnisse 3 Einstufung ✓ = gegeben AN = Arbeitnehmervertretung AE = Anteilseigner Helmut Gottschalk Sabine U. Dietrich Burkhard Keese Dr. Gertrude Tumpel- Gugerell Frank Westhoff
Vorsitz AE AE AE AE AE
--- --- --- --- --- --- ---
Zugehörigkeitsdauer
Mitglied seit 2021 2015 2021 2012 2021
Persönliche Eignung
Vorliegen aufsichtsrechtlicher Anforderungen
Praxis als Bankorgan/​Mitglied der Geschäftsleitung/​Führungserfahrung
Unabhängigkeit
Kein Overboarding
Anzahl weiterer Aufsichtsratsmandate 4 0 2 0 3 0
Soft Skills (Authentizität, Loyalität, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Überzeugungskraft, Kommunikations-, Diskussions-, Entscheidungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit)
Diversität
Geschlecht m w m w m
Nationalität D D D A D
Geburtsjahr 1951 1960 1966 1952 1961
Kompetenzen, Erfahrungen & fachliche Eignung
Finanzmärkte & Bankgeschäft III II II III III
Geschäftsstrategie und -planung III III II III III
Regulatorik/​rechtliche Rahmenbedingungen III II II III III
Risikomanangement (inkl. IKS und Revision)/​-controlling III III II III III
Compliance (inkl. Geldwäsche/​Terrorismusfinanzierung) II III III II III
Rechnungslegung (inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung) III II III II II
Abschlussprüfung (inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung) II II III II II
Digitalisierung, Technologie & Datensicherheit II III II I II
ESG, insbesondere i.R. a) Nachhaltige Unternehmensführung/​nachhaltiges Banking b) Corporate Social Responsibility (CSR) c) ESG-Risiken II II II III I
Beurteilung der Wirksamkeit von Regelungen eines Kreditinstituts im Hinblick auf wirksame Governance/​Aufsicht/​Kontrolle III II II III III
Aufsichtsrats- oder Ausschussvorsitz
Vorsitz AR, PNA, VKA Digi-Tra PrüfA ESG RisikoA
Spezifische Kenntnisse innerhalb des Ausschusses bzw. in Bezug auf die Gesamtbank
Erfahrung in der Gestaltung von Tagesordnungen sowie der Leitung und Vorbereitung von Sitzungen

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I = Grundkenntnisse 1 II = Gute Kenntnisse 2 III = Expertenkenntnisse 3 Einstufung ✓ = gegeben AN = Arbeitnehmervertretung AE = Anteilseigner Dr. Frank Czichowsk Dr. Jutta Dönges Daniela Mattheus Caroline Seifert Robin J. Stalker
AE AE AE AE AE
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Zugehörigkeitsdauer
Mitglied seit 2020 2020 2021 2021 2018
Persönliche Eignung
Vorliegen aufsichtsrechtlicher Anforderungen
Praxis als Bankorgan/​Mitglied der Geschäftsleitung/​Führungserfahrung
Unabhängigkeit
Kein Overboarding
Anzahl weiterer Aufsichtsratsmandate 4 0 3 2 0 3
Soft Skills (Authentizität, Loyalität, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Überzeugungskraft, Kommunikations-, Diskussions-, Entscheidungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit)
Diversität
Geschlecht m w w w m
Nationalität D D D D NZ
Geburtsjahr 1960 1973 1972 1966 1958
Kompetenzen, Erfahrungen & fachliche Eignung
Finanzmärkte & Bankgeschäft III III II I III
Geschäftsstrategie und -planung II III I III III
Regulatorik/​rechtliche Rahmenbedingungen II III II I II
Risikomanangement (inkl. IKS und Revision)/​-controlling III III III I II
Compliance (inkl. Geldwäsche/​Terrorismusfinanzierung) II III II II II
Rechnungslegung (inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung) II III III I III
Abschlussprüfung (inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung) II III II I III
Digitalisierung, Technologie & Datensicherheit II I I III II
ESG, insbesondere i.R. a) Nachhaltige Unternehmensführung/​nachhaltiges Banking b) Corporate Social Responsibility (CSR) c) ESG-Risiken III II II II III
Beurteilung der Wirksamkeit von Regelungen eines Kreditinstituts im Hinblick auf wirksame Governance/​Aufsicht/​Kontrolle II III III I III
Aufsichtsrats- oder Ausschussvorsitz
Vorsitz
Spezifische Kenntnisse innerhalb des Ausschusses bzw. in Bezug auf die Gesamtbank
Erfahrung in der Gestaltung von Tagesordnungen sowie der Leitung und Vorbereitung von Sitzungen

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I = Grundkenntnisse 1 Einstufung ✓ = gegeben Uwe Tschäge Heike Alexander Gunnar Stefan
II = Gute Kenntnisse 2 AN = Arbeitnehmervertretung Anscheit Boursanoff de Buhr Burghardt
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III = Expertenkenntnisse 3 AE = Anteilseigner
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Stellv. Vorsitz AN AN AN AN
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AN
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Zugehörigkeitsdauer
Mitglied seit 2003 2017 2018 2013 2013
Persönliche Eignung
Vorliegen aufsichtsrechtlicher Anforderungen
Praxis als Bankorgan/​Mitglied der Geschäftsleitung/​Führungserfahrung
Unabhängigkeit n.a. n.a. n.a. n.a. n.a.
Kein Overboarding
Anzahl weiterer Aufsichtsratsmandate 4 0 0 0 3 0
Soft Skills (Authentizität, Loyalität, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Überzeugungskraft, Kommunikations-, Diskussions-, Entscheidungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit)
Diversität
Geschlecht m w m m m
Nationalität D D D/​GR D D
Geburtsjahr 1967 1971 1963 1967 1959
Kompetenzen, Erfahrungen & fachliche Eignung
Finanzmärkte & Bankgeschäft II II II II III
Geschäftsstrategie und -planung III II I II II
Regulatorik/​rechtliche Rahmenbedingungen I II I II II
Risikomanangement (inkl. IKS und Revision)/​-controlling I I I II II
Compliance (inkl. Geldwäsche/​Terrorismusfinanzierung) II II I III III
Rechnungslegung (inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung) I I I II II
Abschlussprüfung (inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung) I I I II II
Digitalisierung, Technologie & Datensicherheit II III I III II
ESG, insbesondere i.R. II II I II II
a) Nachhaltige Unternehmensführung /​ nachhaltiges Banking
b) Corporate Social Responsibility (CSR)
c) ESG-Risiken
Beurteilung der Wirksamkeit von Regelungen eines Kreditinstituts im Hinblick auf wirksame Governance/​Aufsicht/​Kontrolle III II I II II
Aufsichtsrats- oder Ausschussvorsitz
Vorsitz
Spezifische Kenntnisse innerhalb des Ausschusses bzw. in Bezug auf die Gesamtbank
Erfahrung in der Gestaltung von Tagesordnungen sowie der Leitung und Vorbereitung von Sitzungen

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I = Grundkenntnisse 1 Einstufung ✓ = gegeben Monika Stefan Kerstin Alexandra Stefan
II = Gute Kenntnisse 2 AN = Arbeitnehmervertretung Fink Jennes Jerchel Krieger Wittmann
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III = Expertenkenntnisse 3 AE = Anteilseigner
--- --- --- --- --- --- ---
AN AN AN AN AN
--- --- --- --- --- --- ---
Zugehörigkeitsdauer
Mitglied seit 2018 2022 2018 2008 2018
Persönliche Eignung
Vorliegen aufsichtsrechtlicher Anforderungen
Praxis als Bankorgan/​Mitglied der Geschäftsleitung/​Führungserfahrung
Unabhängigkeit n.a. n.a. n.a. n.a. n.a.
Kein Overboarding
Anzahl weiterer Aufsichtsratsmandate 4 0 0 0 2 0
Soft Skills (Authentizität, Loyalität, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Überzeugungskraft, Kommunikations-, Diskussions-, Entscheidungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit)
Diversität
Geschlecht w m w w m
Nationalität D D D D D
Geburtsjahr 1969 1968 1971 1970 1968
Kompetenzen, Erfahrungen & fachliche Eignung
Finanzmärkte & Bankgeschäft II II I II I
Geschäftsstrategie und -planung II I II I II
Regulatorik/​rechtliche Rahmenbedingungen II I II II I
Risikomanangement (inkl. IKS und Revision)/​-controlling I I I II I
Compliance (inkl. Geldwäsche/​Terrorismusfinanzierung) II I II I I
Rechnungslegung (inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung) II I II II II
Abschlussprüfung (inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung) II I II II I
Digitalisierung, Technologie & Datensicherheit II I II I I
ESG, insbesondere i.R. II I III I II
a) Nachhaltige Unternehmensführung/​nachhaltiges Banking
b) Corporate Social Responsibility (CSR)
c) ESG-Risiken
Beurteilung der Wirksamkeit von Regelungen eines Kreditinstituts im Hinblick auf wirksame Governance/​Aufsicht/​Kontrolle I I III I II
Aufsichtsrats- oder Ausschussvorsitz
Vorsitz
Spezifische Kenntnisse innerhalb des Ausschusses bzw. in Bezug auf die Gesamtbank
Erfahrung in der Gestaltung von Tagesordnungen sowie der Leitung und Vorbereitung von Sitzungen

1 Grundkenntnisse: sicheres Grundwissen in wesentlichen Bereichen innerhalb des Fachgebiets, erworben zum Beispiel durch Schulungen oder praktische Erfahrungen.

2 Gute Kenntnisse: umfangreiches Wissen in Bezug auf das gesamte Fachgebiet oder Spezialkenntnisse in Teilen des Fachgebiets, erworben durch langjährige Praxiserfahrung.

3 Expertenkenntnisse: Expertenwissen im gesamten Fachgebiet, erworben durch eine Funktion als Entscheidungsträgerin/​Entscheidungsträger.

4 Anzahl der Mandate zum 31. Dezember 2022, die aufsichtsrechtlich beziehungsweise regulatorisch zu berücksichtigen sind.

Mit Burkhard Keese als Vorsitzendem des Prüfungsausschusses und Robin J. Stalker, der ebenfalls Mitglied des Prüfungsausschusses ist, verfügt der Aufsichtsrat über zwei Mitglieder mit besonderem Sachverstand auf den Gebieten sowohl der Rechnungslegung als auch Abschlussprüfung. Daneben verfügen auch weitere Mitglieder des Prüfungsausschusses über besondere Expertise auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Robin J. Stalker sowie weitere Aufsichtsratsmitglieder haben zudem besondere Expertise auf dem Gebiet ESG. Um den Entwicklungen in der Commerzbank Aktiengesellschaft zum Thema Nachhaltigkeit zu entsprechen und auch den wachsenden Anforderungen und Aufgaben des Aufsichtsrats auf diesem Gebiet angemessen gerecht zu werden, hat der Aufsichtsrat Anfang 2022 den Sozialausschuss um die Bereiche Environment und Governance sowie personell erweitert und ihn dementsprechend in "Ausschuss für Nachhaltigkeit, Soziales und gute Unternehmensführung (ESG)" umbenannt.

Für weitere Informationen zu den einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern wird zudem auf ihre Lebensläufe verwiesen, die auf der Internetseite der Commerzbank Aktiengesellschaft abrufbar sind.

Gemäß der Empfehlung C.1 des Kodex soll die Erklärung zur Unternehmensführung zudem über die nach Einschätzung der Anteilseignervertreterinnen und -vertreter im Aufsichtsrat angemessene Zahl unabhängiger Anteilseignervertreterinnen und -vertreter und die Namen dieser Mitglieder informieren. Nach der Empfehlung C.6 des Kodex ist ein Aufsichtsratsmitglied dann als unabhängig anzusehen, wenn es unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand und unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär ist. Ein Aufsichtsratsmitglied ist unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand, wenn es in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Die Anteilseignerseite soll bei der Beurteilung der Unabhängigkeit ihrer Mitglieder nach der Empfehlung C.7 des Kodex insbesondere berücksichtigen, ob das Aufsichtsratsmitglied selbst oder ein naher Familienangehöriger des Aufsichtsratsmitglieds in den zwei Jahren vor der Ernennung Mitglied des Vorstands der Gesellschaft war, aktuell oder in dem Jahr bis zu seiner Ernennung direkt oder als Gesellschafter oder in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens eine wesentliche geschäftliche Beziehung mit der Gesellschaft oder einem von dieser abhängigen Unternehmen unterhält oder unterhalten hat, ein naher Familienangehöriger eines Vorstandsmitglieds ist oder dem Aufsichtsrat seit mehr als zwölf Jahren angehört. Zudem sollen dem Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung C. 11 des Kodex nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Commerzbank angehören.

Unter Zugrundelegung der genannten Kriterien sind alle zehn Vertreterinnen und Vertreter der Anteilseignerseite als "unabhängig" zu qualifizieren, namentlich also Helmut Gottschalk, Dr. Frank Czichowski, Sabine U. Dietrich, Dr. Jutta A. Dönges, Burkhard Keese, Daniela Mattheus, Caroline Seifert, Robin J. Stalker, Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell und Frank Westhoff. Dr. Jutta A. Dönges und Dr. Frank Czichowski wurden auf Anregung des Finanzmarktstabilisierungsfonds, vertreten durch die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH, zur Wahl in den Aufsichtsrat der Commerzbank Aktiengesellschaft vorgeschlagen. Der Finanzmarktstabilisierungsfonds ist am Grundkapital der Commerzbank Aktiengesellschaft mit etwa 15,6 % beteiligt und damit kein kontrollierender Aktionär im Sinne des Kodex. Die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH unterhält auch keine wesentlichen geschäftlichen Beziehungen zur Commerzbank. Zudem gibt es im Aufsichtsrat kein ehemaliges Mitglied des Vorstands der Commerzbank.

Damit ist das Ziel, dass dem Aufsichtsrat stets mindestens acht von der Hauptversammlung gewählte unabhängige Aufsichtsratsmitglieder angehören sollen, erreicht. Insofern ist die Selbsteinschätzung gerechtfertigt, dass dem Aufsichtsrat eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehört.

Im Geschäftsjahr 2022 beschäftigten sich der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse zunächst mit den Ergebnissen der im Geschäftsjahr 2021 gemäß der Empfehlung D.12 des Kodex durchgeführten Überprüfung der Wirksamkeit ihrer Arbeit verbunden mit der gemäß § 25d Abs. 11 Nr. 3 und 4 KWG durchzuführenden Bewertung von Vorstand und Aufsichtsrat. Sowohl der Aufsichtsrat als auch die einzelnen Ausschüsse erarbeiteten anhand der Ergebnisse jeweils einen Maßnahmenkatalog; im Aufsichtsrat, unter anderem zu den Themen Qualifizierung und Fortbildung der Aufsichtsratsmitglieder, Verankerung des Themas ESG im Aufsichtsrat sowie effiziente Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat und setzten diese Maßnahmen um. Am Ende des Geschäftsjahres 2022 überprüfte der Aufsichtsrat dann die Wirksamkeit seiner Arbeit im Geschäftsjahr 2022 und führte die Bewertung gemäß § 25d Abs. 11 Nr. 3 und 4 KWG durch. Zu diesem Zweck haben alle Aufsichtsratsmitglieder verschiedene Fragebögen ausgefüllt, die anschließend ausgewertet wurden. Die sich daraus ergebenden Analysen wurden dem Aufsichtsrat Anfang des Geschäftsjahrs 2023 vorgetragen und dort auch diskutiert. Auf Basis dieser Diskussionen wurden sowohl im Aufsichtsrat als auch in den Ausschüssen Maßnahmenkataloge erstellt, die zeitnah abgearbeitet werden. Die Aufsichtsratsmitglieder sind der Auffassung, dass die Arbeitsweise des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse effektiv ist und insgesamt ein hoher Standard erreicht wurde.

Gemäß Empfehlung E.2 des Kodex sowie § 3 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats hat jedes Aufsichtsratsmitglied Interessenkonflikte offenzulegen. Im Berichtsjahr wurde von keinem Aufsichtsratsmitglied ein solcher Interessenkonflikt angezeigt.

Der Aufsichtsrat sorgt -entsprechend der Empfehlung B.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex -gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands, die auch Maßnahmen umfasst, um auf eventuelle kurzfristige Veränderungen (zum Beispiel durch Amtsniederlegung aus persönlichen Gründen) angemessen reagieren zu können. Für die Nachfolgeplanung ist der Präsidial- und Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats der Commerzbank zuständig. Er unterstützt den Aufsichtsrat bei der Ermittlung von Bewerbern für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern. Hierbei berücksichtigt er die Ausgewogenheit und Unterschiedlichkeit der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen aller Mitglieder des Vorstands und entwirft eine Stellenbeschreibung mit Bewerberprofil. Bei der Stellenbeschreibung berücksichtigt er das Kompetenzprofil und die Eignungsmatrix für den Vorstand sowie sonstige Ziele für dessen Zusammensetzung (zum Beispiel Diversität). Der Präsidial- und Nominierungsausschuss überprüft zudem gemäß § 25 Abs. 11 Nr. 5 KWG die Grundsätze des Vorstands für die Auswahl und Bestellung der Personen der oberen Leitungsebene. Dabei ermittelt er auch, ob es auf dieser Ebene grundsätzlich geeignete Nachfolgekandidatinnen und -kandidaten für die Besetzung des Vorstands gibt.

Das von der Hauptversammlung am 13. Mai 2020 beschlossene und seit dem 1. Januar 2020 geltende System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde von der Hauptversammlung 2022 im Hinblick auf die Vergütung für die Mitgliedschaft in Ausschüssen geändert und daher gemäß § 113 Absatz 3 AktG erneut beschlossen. Der Beschluss wurde auf der Internetseite der Commerzbank veröffentlicht. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist zudem im Vergütungsbericht, der auf der Internetseite der Commerzbank veröffentlicht ist, erläutert.

Diversität

In der Commerzbank wird sowohl bei der Zusammensetzung des Vorstands, der Besetzung von Führungsfunktionen als auch bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (Empfehlungen A.2, B.1 und C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex) auf Diversität geachtet. Damit soll der Gefahr von "Gruppendenken" und Voreingenommenheit entgegengewirkt werden. Zudem trägt Diversität zu einem breiteren Erfahrungsschatz sowie einer größeren Bandbreite in Bezug auf Kenntnisse, Sachkunde und Fähigkeiten bei.

Diversitätskonzept und Angaben zum Mindestanteil von Frauen und Männern in Bezug auf den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Commerzbank besteht aus 20 Mitgliedern. Wie bereits bei der Beschreibung der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats dargelegt, sollen dem Aufsichtsrat stets mindestens 8 von der Hauptversammlung gewählte unabhängige Aufsichtsratsmitglieder (Anteilseignervertreterinnen und -vertreter) im Sinne der Empfehlungen C.6, C.7. und C.8 des Kodex und angehören. Zudem hat der Aufsichtsrat, wie vom Kodex in C.2 empfohlen, eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder festgelegt, indem er sich eine Regelaltersgrenze von 72 Jahren gesetzt hat. Dabei strebt der Aufsichtsrat eine breite Altersstruktur innerhalb des Gesamtgremiums an. Ferner ist der Aufsichtsrat um unterschiedliche Ausbildungs- und Berufshintergründe der Aufsichtsratsmitglieder im angemessenen Rahmen bemüht. Dem Aufsichtsrat soll außerdem stets zumindest ein internationaler Vertreter angehören. Des Weiteren achtet der Aufsichtsrat bei den Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung auf eine angemessene Beteiligung von Frauen und Männern. Der Aufsichtsrat ist bestrebt, den gesetzlich geforderten Anteil von Frauen und Männern im Aufsichtsrat von jeweils mindestens 30 % zu übertreffen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Aufsichtsrat lediglich durch seine Wahlvorschläge an die Hauptversammlung Einfluss auf die Besetzung des Aufsichtsrats nehmen kann. Die Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats sind ebenfalls bestrebt, den Anteil von Frauen und Männern aufseiten der Arbeitnehmervertreter in Höhe von jeweils mindestens 30 % zu übertreffen.

Alle genannten Ziele hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 erreicht. Am 31. Dezember 2022 gehörten dem Aufsichtsrat der Commerzbank mit Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell und Robin J. Stalker zwei internationale Vertreter und neun Frauen an, davon fünf Frauen aufseiten der Anteilseignervertreter. Der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat beträgt damit derzeit 45 %.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Commerzbank sind zwischen 49 und 71 Jahren alt; das durchschnittliche Alter beträgt 57,4 Jahre. Die Ausbildungs- und Berufshintergründe der Aufsichtsratsmitglieder variieren: Es gibt Aufsichtsratsmitglieder mit Bankausbildung, Juristen, Mitglieder mit wirtschaftlichen Studienabschlüssen und Ingenieure. Viele Aufsichtsratsmitglieder verfügen über eine langjährige Bankerfahrung.

Diversitätskonzept und Beteiligungsgebot in Bezug auf den Vorstand

Bei der Zusammensetzung des Vorstands ist der Aufsichtsrat bestrebt, dem Gesichtspunkt der Diversität insbesondere auch in Bezug auf Aspekte wie Alter, Herkunft, Bildungs- und Berufshintergrund verstärkt Rechnung zu tragen und eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anzustreben. In der Regel sollen die Vorstandsmitglieder nicht älter als 65 Jahre sein. Zudem sorgt der Aufsichtsrat in angemessenem Rahmen für unterschiedliche Ausbildungs- und Berufshintergründe der Vorstandsmitglieder.

Der Aufsichtsrat hatte eine Zielgröße von mindestens einem weiblichen Mitglied bis zum 31. Dezember 2022 festgelegt. Dieses Ziel wurde bereits am 1. November 2017 erreicht und seit dem 1. Januar 2020 mit zwei Frauen im Vorstand übertroffen. Damit wird auch das Beteiligungsgebot nach § 76 Abs. 3a AktG erfüllt beziehungsweise übertroffen, wonach in einem Vorstand, der aus mehr als drei Personen besteht, mindestens eine Frau und mindestens ein Mann Mitglied des Vorstands sein müssen. Der Aufsichtsrat ist bestrebt, auch zukünftig das gesetzliche Beteiligungsgebot zu übertreffen. Zum 31. Dezember 2022 betrug der Frauenanteil im Vorstand 28,6 %.

Zielquoten für die erste und zweite Führungsebene

Der Vorstand der Commerzbank ist nach § 76 Abs. 4 AktG verpflichtet, eine Zielgröße für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands sowie eine Frist zum Erreichen dieses Zieles festzulegen.

Er hat zuletzt im Dezember 2021 neue Zielquoten für die erste und zweite Führungsebene der Commerzbank (bezogen auf das Inland) festgelegt. Für die erste Führungsebene liegt die Zielquote bei 25 %, für die zweite Führungsebene ebenfalls bei 25 %. Als Fristende wurde der 31. Dezember 2026 festgelegt. Die Commerzbank hat sich damit ambitionierte Ziele gesetzt. Denn für die Bank und den Konzern insgesamt ist es ein wichtiges Ziel, die Anzahl der Frauen in Führungspositionen weiter zu steigern.

In der Commerzbank gehörten am 31. Dezember 2022 zur ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands 39 Personen, von denen 33 männliche und 6 weibliche Führungskräfte waren. Der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands betrug damit 15,4 %.

Die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands umfasste 320 Personen, von denen 247 männliche und 73 weibliche Führungskräfte waren. Der Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands betrug mithin 22,8 %.

Bilanzierung

Die Rechnungslegung der Commerzbank vermittelt unter Beachtung der jeweiligen Rechnungslegungsstandards ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach den International Financial Reporting Standards, wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden und in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den ergänzenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt; Jahresabschluss und Lagebericht der Commerzbank Aktiengesellschaft nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Konzernabschluss sowie Jahresabschluss werden vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat gebilligt beziehungsweise festgestellt. Die Prüfung obliegt dem von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer.

Zum Lagebericht gehört auch ein ausführlicher Risikobericht, der über den verantwortungsvollen Umgang des Unternehmens mit den unterschiedlichen Risikoarten informiert. Er ist auf den Seiten 36 bis 75 dieses Berichts abgedruckt.

Während des Geschäftsjahres werden Anteilseigner und Dritte zusätzlich durch den Zwischenbericht zum 30. Juni und zwei weitere Zwischenmitteilungen (zum 31. März und 30. September) über den Geschäftsverlauf unterrichtet. Auch der Zwischenbericht wird nach den (IFRS) aufgestellt. In den Zwischenmitteilungen zum 31. März und 30. September werden die Bestandteile "Gesamtergebnisrechnung", "Bilanz" und "Eigenkapitalveränderungsrechnung" in Übereinstimmung mit den hierfür anwendbaren Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsgrundsätzen der IFRS für die Zwischenberichterstattung erstellt.

Aktionärsbeziehungen, Transparenz und Kommunikation

Einmal im Jahr findet die ordentliche Hauptversammlung statt. Sie beschließt insbesondere über -soweit ausgewiesen -die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Bestellung des Abschlussprüfers sowie Satzungsänderungen.

Gegebenenfalls erteilt sie die Ermächtigung zu Kapitalmaßnahmen oder die Zustimmung zum Abschluss von Gewinnabführungsverträgen. Dabei gewährt jeweils eine Aktie eine Stimme.

Der Aufsichtsrat hat der Hauptversammlung 2022 ein in grundlegenden Punkten weiterentwickeltes Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 120a Abs. 1 AktG zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem mit einer Quote von 84,6 % gebilligt. Das aktuelle Vergütungssystem und der Beschluss der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Commerzbank veröffentlicht.

Die Aktionärinnen und Aktionäre der Bank können Empfehlungen oder sonstige Stellungnahmen per Brief oder E-Mail einbringen beziehungsweise persönlich vortragen. Seit dem Geschäftsjahr 2020 gibt es zudem einen in der Engagement-Policy geregelten geordneten Prozess, um als Aktionärin oder Aktionär mit der Commerzbank in Kontakt zu treten. Bei der Hauptversammlung erfolgt die Kommentierung oder Beantwortung direkt durch Vorstand oder Aufsichtsrat. Daneben können die Aktionärinnen und Aktionäre durch Gegen- oder Erweiterungsanträge zur Tagesordnung den Ablauf der Hauptversammlung mitbestimmen. Auf Antrag der Aktionärinnen und Aktionäre kann auch eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden. Die für die Hauptversammlung rechtlich erforderlichen Berichte und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts sind im Internet abrufbar, ebenso die Tagesordnung der Hauptversammlung und eventuelle Gegen- oder Erweiterungsanträge.

Die Commerzbank informiert die Öffentlichkeit - und damit auch die Aktionärinnen und Aktionäre -viermal pro Jahr über die Finanz- und Ertragslage der Bank; kursrelevante Unternehmensnachrichten werden zudem als Ad-hoc-Meldung veröffentlicht. Damit ist die Gleichbehandlung der Aktionärinnen und Aktionäre sichergestellt. Im Rahmen von Pressekonferenzen und Analysten- und Investorenveranstaltungen berichtet der Vorstand über den Jahresabschluss beziehungsweise die Quartalsergebnisse sowie über die zukünftige Strategie der Bank. Zur Berichterstattung nutzt die Commerzbank die Möglichkeiten des Internets; unter https:/​/​www.commerzbank.de werden umfangreiche Informationen über den Konzern veröffentlicht. So ist neben den Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat unter anderem auch die Satzung der Commerzbank im Internet verfügbar. Im Geschäftsbericht und im Internet wird darüber hinaus der Finanzkalender für das laufende und nächste Jahr publiziert. Er enthält alle für die Finanzkommunikation wesentlichen Veröffentlichungstermine, insbesondere Termine von Bilanzpresse- und Analystenkonferenzen sowie den Termin der Hauptversammlung.

Wir fühlen uns zu offener und transparenter Kommunikation mit unseren Aktionärinnen und Aktionären und allen anderen Stakeholdern verpflichtet. Diesen Anspruch wollen wir auch künftig erfüllen.

Geschäft und Rahmenbedingungen

Volkswirtschaftliches Umfeld

Die Weltwirtschaft hat 2022 deutlich an Schwung eingebüßt. Zwar hat sich die Corona-Lage merklich entspannt und in den meisten Volkswirtschaften wurden die Corona-Beschränkungen weitgehend aufgehoben, aber der Krieg Russlands gegen die Ukraine löste neue Schockwellen aus. Die Angst vor einer Energiekrise trieb die Preise für Energie weltweit in die Höhe. Darüber hinaus klagten viele Unternehmen weiterhin über fehlende Vorprodukte.

In China hielt die Regierung nahezu das gesamte Jahr 2022 an ihrer Null-Covid-Politik fest. Immer wieder wurden ganze Millionenstädte schon bei den kleinsten Corona-Ausbrüchen abgeriegelt. Dies führte zusammen mit den Problemen im Immobiliensektor dazu, dass sich das Wirtschaftswachstum 2022 im Vergleich zu 2021 mehr als halbierte.

In den USA schrumpfte die Wirtschaft nach dem Auslaufen der Corona-Hilfsprogramme in der ersten Jahreshälfte 2022 leicht. Trotzdem sank die Arbeitslosigkeit wieder auf das sehr niedrige Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie, weshalb die Löhne wieder stärker stiegen. Dies trieb zusammen mit der kräftigen Verteuerung von Energie die Inflationsrate auf historische Höchststände.

Im Euroraum wurde die Wirtschaft nicht nur durch das schwächere außenwirtschaftliche Umfeld belastet. Hinzu kam die Angst vor einer Rationierung von Gas nach der weitgehenden Einstellung der russischen Gaslieferungen. Die Preise für Gas und Strom stiegen deshalb kräftig an, was sowohl die privaten Haushalte als auch die Unternehmen massiv belastete. Im Verlauf des Jahres ließen die energiepreisbedingt höheren Produktionskosten auch die Preise nichtenergetischer Güter immer stärker ansteigen. Darüber hinaus wurde die Produktion einiger Güter unrentabel, weil die Hersteller die höheren Energiekosten nur eingeschränkt an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben konnten. Entsprechend verlor die Wirtschaft im Euroraum in der zweiten Jahreshälfte deutlich an Schwung.

Auch in Deutschland schwächte sich das Wirtschaftswachstum im Verlauf des Jahres spürbar ab. Die schwächere Nachfrage aus dem Ausland strahlte vor allem auf die exportorientierte Industrie aus. Gleichzeitig verhinderten fehlende Vorprodukte ein schnelles Abarbeiten der hohen Auftragsbestände. Aber auch der Boom in der Bauwirtschaft endete im Frühjahr. Im weiteren Jahresverlauf war die Produktion in diesem Sektor im Trend rückläufig. Der Dienstleistungssektor profitierte dagegen noch vom Wegfall der Corona-Beschränkungen, auch wenn sich dieser positive Effekt im Jahresverlauf immer weiter abschwächte. Die nachlassende Konjunktur spiegelt sich auch am Arbeitsmarkt wider. Der Zuwachs bei der Beschäftigung ist zum Stillstand gekommen und seit dem Sommer steigt die Zahl der Arbeitslosen wieder leicht.

Die Entwicklung an den Finanzmärkten war 2022 vom Kurswechsel in der Geldpolitik geprägt. Vor dem Hintergrund der hohen Inflation leitete die US-Notenbank im März die Zinswende ein. Bis Anfang Februar 2023 erhöhte sie ihre Leitzinsen um insgesamt 450 Basispunkte. Die EZB begann den Zinserhöhungszyklus Ende Juli. Seitdem hat sie ihre Leitzinsen um insgesamt 300 Basispunkte erhöht. Der Rentenmarkt reagierte mit deutlich steigenden Renditen. Die 10-jährigen US-Staatsanleihen rentierten zeitweise über 4 %, nachdem sie zu Beginn des Jahres noch unter 2 % gelegen hatten. Die Rendite von 10-jährigen Bundesanleihen legte von 0 % auf rund 2 % zu. Die Aktienkurse gaben 2022 kräftig nach. Der Euro konnte gegenüber dem US-Dollar zum Jahresende wieder Boden gutmachen, notierte aber immer noch rund 10 % unter dem Niveau von Ende 2021.

Branchenumfeld

Das Jahr 2022 war aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen -insbesondere im Zusammenhang mit der Energiekrise, der stark gestiegenen Inflation und dem Russland-Ukraine-Krieg -erneut ein besonders herausforderndes Jahr für den Bankensektor. Zwar verhinderten umfangreiche staatliche Hilfsprogramme bislang einen stärkeren Konjunktureinbruch, die negativen Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft beginnen sich aber allmählich zu zeigen. Insbesondere die Risiken für den kurzfristigen Ausblick auf das bankgeschäftliche Umfeld sind nach wie vor als sehr hoch einzustufen. Denn mit den geopolitischen Unwägbarkeiten ist die Nervosität an die internationalen Kapitalmärkte zurückgekehrt. Überall auf der Welt leidet der Industriesektor unter Lieferkettenproblemen, die vor allem auf die lange Zeit sehr strikte Null-Covid-Strategie Chinas und darüber hinaus auch auf die Sanktionierung des russischen Angriffskrieges zurückzuführen sind. Die Rolle als Konjunkturmotor der Weltwirtschaft kann China nur noch bedingt ausfüllen. Dort hat sich das Wirtschaftswachstum durch hohe Unternehmensverschuldung, einen schwächeren Arbeitsmarkt und Turbulenzen am Immobilienmarkt merklich abgekühlt.

Die Geschäftserwartungen laut Ifo-Geschäftsklima konnten sich hierzulande zuletzt verbessern, liegen aber weiter auf niedrigem Niveau. Energie- und Rohstoffpreise sowie Materialkosten sind tendenziell stark gestiegen und befeuern weltweit die Inflation. Die hohe Inflation reduziert die Kaufkraft und belastet so den privaten Verbrauch. Gleichzeitig sorgt das Thema Gasversorgung bei den Unternehmen für erhebliche Unsicherheit und dämpft die Investitionen.

Die Belastungen im Kreditgeschäft europäischer Banken wurden bislang vor allem durch Stützungsmaßnahmen vonseiten der Regierungen sowie der Zentralbanken deutlich gemildert. Einkommensverluste von Unternehmen und Haushalten hielten sich in Grenzen, Beschäftigungsverhältnisse wurden gesichert und die Kreditversorgung der Wirtschaft konnte gewährleistet werden. Auch die Finanzmärkte erweisen sich angesichts der herausfordernden Rahmenbedingungen noch immer als robust, die Kursverluste sind bislang deutlich niedriger als während der Lehman-Krise und zu Anfang der Corona-Pandemie. Dadurch sind die europäischen Banken trotz Ungewissheit in Bezug auf ihren Rückstellungsbedarf und trotz Schwankungen bei ihren Handelserträgen bislang von größeren Ausfällen verschont geblieben. Stark risikobehaftet sind allerdings Forderungen aus Verbraucherkrediten und aus Krediten an Unternehmen und Selbstständige mit energieintensiver Produktion. Ferner steht zu befürchten, dass es zu Kreditausfällen bei Gewerbeimmobilienfinanzierungen kommt, sofern die zuletzt erfolgten Änderungen bei den Arbeits- und Einkaufsgewohnheiten dauerhaft bestehen bleiben und die Sollzinsen weiter ansteigen.

Der Boom am Markt für Wohnimmobilien verzeichnete im Jahresverlauf 2022 eine deutliche Abschwächung. Waren die Hauspreise im Durchschnitt des vergangenen Jahres noch um mehr als 10 % gestiegen, so hat die Preisdynamik im Laufe dieses Jahres deutlich an Fahrt verloren. Durch den starken Anstieg der Hypothekenzinsen -von rund 1,3 % zu Jahresbeginn auf rund 3,4 % zum Jahresende 2022 bei gleichzeitig im Schnitt immer noch steigenden Hauspreisen -hat sich die Erschwinglichkeit eines Immobilienerwerbs bei den privaten Haushalten deutlich reduziert. Etliche Kaufinteressenten dürften sich eine Erstfinanzierung bei den aktuellen Preisen nicht mehr leisten können, zumal die derzeit hohe Inflation das Budget vieler Haushalte anhaltend belastet. Allerdings verfügen viele Privathaushalte infolge ihrer erhöhten Sparneigung während der ersten Phase der Corona-Pandemie immer noch über einen gewissen finanziellen Puffer. Risikomindernd wirken zudem lange Zinsfestschreibungen im Bestand statt variabel verzinslicher Hypothekenkredite sowie die bevorzugte Wahl von Annuitätendarlehen statt endfälliger Hypotheken. Das führt dazu, dass beim Auslaufen der Zinsbindung derzeit in der Regel kaum höhere Anschlussfinanzierungskosten als in der Vorperiode anfallen. Umfangreichere Zahlungsausfälle im Hypothekenbestand sind deshalb hierzulande auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. Auch massive Hauspreisrückgänge dürften sich im bundesweiten Durchschnitt als eher unwahrscheinlich erweisen. Denn der weiterhin bestehende Mangel an bezahlbarem Wohnraum, die im internationalen Vergleich relativ niedrige Eigentümerquote und die Umschichtung von Vermögenswerten vor dem Hintergrund hoher wirtschaftlicher Unsicherheit und stark gestiegener Inflationsraten stützen den Markt für Wohnimmobilien.

In Deutschland halten sich die Zahlungsausfälle bei der Kreditbedienung laut offizieller Insolvenzstatistik bislang in Grenzen. Sosank die Anzahl der bundesweiten Verbraucherinsolvenzen im vergangenen Jahr spürbar, was allerdings zum Teil auch Nachwirkungen des 2020 eingeführten Gesetzes zur schrittweisen Verkürzung der Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre sein dürften. Denn im Gegensatz zur Fallzahl erhöhte sich der Gesamtbetrag der ausstehenden Forderungen auf mehr als das Vierfache. Demgegenüber reduzierten sich die voraussichtlichen Gläubigerforderungen bei den Unternehmensinsolvenzen durch weniger Großfälle auf unter ein Viertel. Zahlenmäßig gaben die Unternehmensinsolvenzen nur leicht nach, weil vor allem das mittelständische Baugewerbe Steigerungen verzeichnete. Ungünstiger als die Unternehmensinsolvenzen entwickelte sich die Zahl der Geschäftsaufgaben. So erfolgte eine vollständige Einstellung der Geschäftstätigkeit im Zeitraum von Januar bis Oktober 2022 um 7 % häufiger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Wichtige personelle und geschäftspolitische Ereignisse

Nachfolgend berichten wir sowohl über wichtige personelle Veränderungen auf der Managementebene als auch über besondere geschäftspolitische Ereignisse im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Im Verlauf des Berichtsjahres gab es Veränderungen bei der Zusammensetzung des Vorstands und sowohl auf Vorstands- als auch auf Aufsichtsratsebene wurden Veränderungen für das laufende Geschäftsjahr 2023 angekündigt. Mit der Gründung eines Nachhaltigkeitsbeirats hat die Commerzbank die besondere Bedeutung dieses Themas in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie weiter verankert. Im Sommer 2022 hat die Bank im Rahmen ihres zweiten Nachhaltigkeitsdialogs über die Fortschritte ihrer Nachhaltigkeitsstrategie informiert. Um unseren Investoren die Möglichkeit zu geben, sich an der Transformation der Realwirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit zu beteiligen, hat die Bank Mitte des Jahres ihren dritten Green Bond begeben. Um bei dem wichtigen Thema Nachhaltigkeit immer die Marktentwicklungen und Trends im Fokus zu behalten, wurde der Main Incubator neu ausgerichtet. Die von der Europäischen Zentralbank im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) für 2023 festgelegten bankspezifischen Kapitalanforderungen bestätigen noch einmal deutlich, dass die Commerzbank bezüglich ihrer Kapitalausstattung gut aufgestellt ist. Darüber hinaus hat die Bank ihre Compliance-Funktion auch im Geschäftsjahr 2022 weiter gestärkt.

Veränderungen im Vorstand der Commerzbank

In seiner Sitzung am 6. Juli 2022 hat der Aufsichtsrat der Commerzbank Sabine Mlnarsky mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in den Vorstand des Instituts berufen. Sie hat dort das Ressort Group Human Resources übernommen. Als Personalvorständin und Arbeitsdirektorin trat sie die Nachfolge von Sabine Schmittroth an, die mit Ablauf ihres Vorstandsvertrages zum Jahresende 2022 im Einklang mit ihrer persönlichen Lebensplanung aus der Commerzbank ausgeschieden ist. Sabine Mlnarsky verfügt über mehr als zwei Jahrzehnte personalwirtschaftlicher Erfahrung. Sie kommt von der österreichischen Erste Group Bank AG zur Commerzbank. Beim Spitzeninstitut der österreichischen Sparkassen leitete die Juristin seit 2016 den Bereich Human Resources.

Zudem hat Risikovorstand Marcus Chromik den Aufsichtsrat davon in Kenntnis gesetzt, dass er seinen bis Ende 2023 laufenden Vorstandsvertrag erfüllen, aber ein mögliches Angebot einer Vertragsverlängerung gemäß seiner persönlichen Lebensplanung nicht annehmen wird. Mit der frühzeitigen Information des Aufsichtsrats wurden zugleich Klarheit und Planungssicherheit für einen geordneten Übergang in dieser wichtigen Funktion geschaffen.

Wechsel im Aufsichtsratsvorsitz der Commerzbank eingeleitet

Helmut Gottschalk hat sich entschieden, nach der nächsten Hauptversammlung aufgrund seines Lebensalters nicht mehr für eine neue Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats und Aufsichtsratsvorsitzender zur Verfügung zu stehen. Deshalb hat er frühzeitig einen geordneten Nachfolgeprozess eingeleitet.

Mitte November 2022 hat Helmut Gottschalk den Vertreterinnen und Vertretern der Anteilseigner im Präsidial- und Nominierungsausschuss und anschließend dem gesamten Aufsichtsrat seinen Entschluss mitgeteilt. Zudem hat er Dr. Jens Weidmann (54) als neues Aufsichtsratsmitglied vorgeschlagen, der im Falle seiner Wahl auch als Aufsichtsratsvorsitzender zur Verfügung steht. Die Vertreterinnen und Vertreter der Anteilseigner im Präsidial- und Nominierungsausschuss sowie im Aufsichtsrat haben den Vorschlag positiv aufgenommen. In seiner Sitzung am 15. Februar 2023 hat der Aufsichtsrat einstimmig erklärt, dass er beabsichtigt, Dr. Jens Weidmann zu seinem Vorsitzenden zu bestimmen, wenn Dr. Jens Weidmann wie vorgesehen von den Aktionären in der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 in den Aufsichtsrat gewählt wird. Helmut Gottschalk führt den Aufsichtsrat der Commerzbank seit April 2021. In seiner bisherigen Amtszeit hat die Bank im Rahmen ihrer "Strategie 2024" eine umfassende Restrukturierung erfolgreich umgesetzt, ihr Geschäftsmodell an veränderte Rahmenbedingungen angepasst und ihre Profitabilität in ihrem Kerngeschäft deutlich verbessert, so dass der Hauptversammlung 2023 erstmals wieder eine Ausschüttung aus dem Gewinn für das Geschäftsjahr 2022 vorgeschlagen werden kann. Unter seiner Führung hat er zudem die Neuausrichtung des Vorstands mit der Bestellung von vier neuen Vorstandsmitgliedern vorangetrieben und ein neues, leistungsorientiertes Vergütungssystem sowie eine Aktienhalterichtlinie für den Vorstand etabliert.

Dr. Jens Weidmann war von 2011 bis 2021 Präsident der Deutschen Bundesbank und in dieser Funktion zudem Mitglied des EZB-Rates. Zuvor war er Leiter der wirtschafts- und finanzpolitischen Abteilung im Bundeskanzleramt. Darüber hinaus war er von 2015 bis 2021 Verwaltungsratsvorsitzender der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich.

Commerzbank gründet Nachhaltigkeitsbeirat und setzt Nachhaltigkeitsdialog fort

Als eine der ersten Großbanken in Deutschland hat die Commerzbank im Mai 2022 einen Nachhaltigkeitsbeirat aus externen Expertinnen und Experten ins Leben gerufen. Der neue Beirat soll dazu beitragen, das Thema Nachhaltigkeit bei der Commerzbank weiter voranzubringen und externe Impulse für die nachhaltige Ausrichtung der Bank zu liefern. Dem neuen Gremium gehören Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Gesellschaft an. Das erste Treffen fand am 23. Mai 2022 in Frankfurt am Main statt. Der Nachhaltigkeitsbeirat soll zukünftig zweimal im Jahr tagen.

Am 4. Juli 2022 hat die Commerzbank im zweiten öffentlichen Nachhaltigkeitsdialog über die Fortschritte ihrer Nachhaltigkeitsstrategie informiert. Die Commerzbank hat für die Hälfte des ausgereichten Kreditvolumens konkrete CO 2-Reduktionsziele bis zum Jahr 2030 festgelegt. Bei der Steuerung des Klimarisikos konzentriert sich die Bank zunächst auf CO 2-intensive Branchen. So streben wir für den Bereich Energieerzeugung bis 2030 ein Reduktionsziel von mindestens 73 % an, für das deutlich größere Portfolio mit privaten Baufinanzierungen eine Verringerung um mindestens 57 %. Für die Bank ist das Erreichen dieser Ziele ein wichtiger Zwischenschritt, um die CO 2-Emissionen ihres gesamten Kredit- und Anlageportfolios bis spätestens 2050 auf netto null zu reduzieren. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der Commerzbank.

Commerzbank emittiert dritten eigenen Green Bond

Anfang Juni 2022 hat die Commerzbank erfolgreich einen Green Bond mit einem Emissionsvolumen von 500 Mio. Euro begeben. Mit dem Erlös finanziert die Bank Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien. Dank der Fortschritte bei Projekten in erneuerbaren Energien konnte, nach 2018 und 2020, nun schon der dritte eigene Green Bond emittiert werden. Damit haben wir auf die weiter steigende Nachfrage nach nachhaltigen Anlagen reagiert und geben unseren Investoren die Möglichkeit, sich an der Transformation der Realwirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit zu beteiligen.

Der nicht bevorrechtigten Anleihe (Non-preferred Senior Bond) ordnete die Commerzbank Kredite für Onshore- und Offshore-Windprojekte und Solarprojekte zu. Die Anleihe hat eine Laufzeit von 5,25 Jahren mit einem Kündigungstermin im September 2026 und einem Kupon von 3 % pro Jahr.

Die Commerzbank ist ein etablierter Akteur auf dem Markt für nachhaltige und grüne Anleihen. Seit Jahren unterstützt die Bank ihre Kunden bei der Vorbereitung von nachhaltigen Anleihen sowie deren Platzierung im internationalen Kapitalmarkt.

Neuausrichtung des Main Incubators

Ende April 2022 hat die Commerzbank ihren Main Incubator neu ausgerichtet: Der Frühphaseninvestor wird sich nicht mehr nur um Fintechs, sondern nunmehr ebenso um auf Nachhaltigkeit spezialisierte Start-ups, sogenannte Greentechs, kümmern. Mit dem Strategieschwenk entstand die neue Marke "neosfer". An den Grundsätzen der Geschäftsausrichtung hat sich nichts geändert: Die Einheit soll Trends beobachten, Wagniskapital investieren und neue Anwendungen für die Bank nutzbar machen.

SREP-Kapitalanforderungen an Commerzbank für 2023 unverändert

Die Europäische Zentralbank hat die im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) für 2023 festgelegten bankspezifischen Kapitalanforderungen an den Commerzbank-Konzern gegenüber 2022 unverändert belassen. Die zusätzliche Eigenmittelanforderung der Säule 2 (P2R) liegt weiter bei 2 % Gesamtkapital, von der mindestens 1,125 % mit hartem Kernkapital abzudecken sind. Der SREP-Beschluss ersetzt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 den bisherigen SREP-Beschluss.

Die harte Kernkapitalanforderung an die Commerzbank auf Konzernebene lag unter Berücksichtigung der Anforderungen des aktuellen SREP-Beschlusses zum 30. September 2022 unverändert bei 9,44 % der risikogewichteten Aktiva (MDA-Schwelle). Sie setzt sich zusammen aus dem CET-1-Minimum von 4,5 %, der P2R-Anforderung von 1,125 %, dem Kapitalerhaltungspuffer von 2,5 %, dem D-SIB-Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Banken von unverändert 1,25 %, dem antizyklischen Kapitalpuffer von derzeit 0,04 % sowie einer AT-1-Unterdeckung von 0,03 %.

Im ersten Quartal 2023 erwartet die Commerzbank aufgrund der branchenweiten Erhöhung von antizyklischen Kapitalpuffern und der Aktivierung des sektoralen Systemrisikopuffers in Deutschland einen Anstieg der MDA-Schwelle auf voraussichtlich rund 10,1 %.

Eine Anforderung zum Vorhalten zusätzlicher Eigenmittel für das Risiko einer übermäßigen Verschuldung (Pillar 2 requirement for the risk of excessive leverage - P2R-LR), wurde für den Commerzbank-Konzern nicht festgesetzt.

Mit einer CET-1-Quote von 14,1 % per 31. Dezember 2022 haben wir einen komfortablen Abstand zur MDA-Schwelle und damit genug Spielraum für die geplante Ausschüttung von 30 % des Konzerngewinns nach Abzug der AT-1-Kuponzahlungen.

Weitere Stärkung der Compliance-Funktion

Im Geschäftsjahr 2022 hat die Bank ihre Aktivitäten zur weiteren Stärkung der Compliance-Funktion fortgesetzt. Diese betreffen neben den strukturellen Veränderungen auch die Personalweiterentwicklung sowie die erfolgreiche Rekrutierung geeigneter Compliance-Experten in der Zentrale und an internationalen Standorten.

Um die Steuerung der Compliance-Risiken weiter zu verbessern, hat die Compliance-Funktion verschiedene Maßnahmen unter anderem in den Bereichen Global Financial Crime sowie Global Markets Compliance nachhaltig umgesetzt und dabei die Compliance im In- und Ausland weiter gestärkt.

Im Berichtsjahr wurde die Weiterentwicklung der globalen Compliance-Systemlandschaft auf Basis der aktuellen Marktstandards konsequent weiter vorangetrieben. Es wurden wesentliche Schritte zur technischen Erneuerung des transaktionsbasierten Sanktionsscreening unternommen, gleichzeitig wurden die deutlich stärkeren Sanktionsanforderungen erfolgreich und mit gleichbleibend hoher Qualität umgesetzt.

Mit der Fokussierung auf die "Second-Line-of-Defense-Aufgaben" für Compliance als Risikosteuerungs- und Kontrollfunktion wurden die Verantwortlichkeiten und Ressourcen für die Systeme "Actimize Customer Due Diligence" (Know Your Customer Scoring) und "Watch List Filtering" (Name Screening) an den Bereich "Client.data" transferiert, der bankweit alle Prozesse und Systeme zu Kundenstammdaten, Know Your Customer und Dokumentenmanagement bündelt.

Im Bereich Global Markets Compliance wurde im Jahr 2022 das 2018 begonnene "Global Surveillance Implementation Programme" (GSIP), das den Ausbau der globalen Handels- und Kommunikationsüberwachung zum Ziel hat, fertiggestellt. Mit der damit verbundenen Einführung der Handelsüberwachungssoftware SCILA wurde die Überwachung Assetklassen-übergreifend für alle Handelsstandorte der Commerzbank vereinheitlicht und ein globaler Minimumstandard für Handelsüberwachung entsprechend der regulatorischen Anforderungen erreicht.

Parallel hat die Commerzbank die Governance-Strukturen weiterentwickelt sowie die globalen Compliance-Prozesse in den Geschäftseinheiten weiter ausgebaut. Dazu zählt unter anderem die Aktualisierung und Weiterentwicklung der Teilrisikostrategie Compliance-Risiko als Teil der Gesamtrisikostrategie der Commerzbank, die insbesondere die strategischen Handlungsfelder sowie den Risikoappetit für Compliance-Risiken definiert. Ebenfalls haben wir die Governance zur Steuerung und Überwachung der Compliance-Kontrollen weiter gestärkt.

Für das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) erfüllt Group Compliance die Rolle der zweiten Verteidigungslinie, des Global Functional Leads und definiert somit für die Bank konzernweite Mindeststandards, um Verletzungen bestimmter Menschenrechte und bestimmter umweltbezogener Pflichten bei (un)-mittelbaren Zulieferern und im eigenen Geschäftsbereich zu identifizieren und zu vermeiden. Zur Sicherstellung der Anforderungen haben wir ein umfassendes Compliance-Programm aufgesetzt, das bereits initialisiert wurde und im Jahr 2023 konsequent ausgeweitet wird. Im Jahr 2022 wurde ein Menschenrechtsbeauftragter ernannt, der die aus dem LkSG resultierenden Verantwortungen wahrnimmt. Der Chief Compliance Officer übernimmt diese wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe. In dieser Funktion berichtet er direkt an den Risikovorstand. Der Vorstand wird zusätzlich von weiteren Einheiten unterstützt, um die Menschenrechtstandards in der Commerzbank möglichst ganzheitlich zu erfassen.

Weitere Informationen zu Compliance-Risiken finden sich im Risikobericht auf Seite 67 f.

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Im Berichtszeitraum 2022 waren die Geld- und Kapitalmärkte insbesondere von den Themen Russland-Ukraine-Krieg, Energiekrise, Inflation und den Zinserhöhungen der EZB geprägt. Liquidität und Zahlungsfähigkeit der Commerzbank waren jederzeit gegeben. Darüber hinaus ist das Liquiditätsmanagement der Bank stets in der Lage, zeitnah auf neue Marktgegebenheiten zu reagieren. Die Liquiditätssituation der Commerzbank zum Berichtsultimo war aufgrund ihrer konservativen und vorausschauenden Refinanzierungsstrategie komfortabel.

Gewinn- und-Verlust-Rechnung

Die Ergebnisentwicklung der Commerzbank Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2022 war insbesondere geprägt von einer positiven Entwicklung im Kundengeschäft und einem spürbaren Kostenrückgang im Zusammenhang mit der "Strategie 2024". Demgegenüber waren im Berichtsjahr unter anderem Bewertungsbelastungen im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen und der Wegfall von Erträgen aus der Zuschreibung von Anteilen an verbundenen Unternehmen im Vorjahr zu verzeichnen. Insgesamt war für das Geschäftsjahr 2022 der Commerzbank Aktiengesellschaft ein Jahresüberschuss in Höhe von 398 Mio. Euro auszuweisen, nach -1 409 Mio. Euro im Vorjahr.

Die einzelnen Ergebniskomponenten haben sich wie folgt entwickelt:

Der Zinsüberschuss als Saldo aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen lag bei 4 152 Mio. Euro und damit 540 Mio. Euro über dem Vorjahr. Zum einen waren im Geschäft mit Privat- und Unternehmerkunden im zinstragenden Geschäft Ergebniszuwächse infolge des weiter gestiegenen Kreditportfolios, unter anderem bei privaten Baufinanzierungen und Individualkrediten, zu verzeichnen. Zum anderen sorgte die seit Jahresbeginn erfolgte Zinswende für zusätzliche Einlagenerträge. Darüber hinaus wirkten sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum die zum Halbjahr angefallenen Erträge im Zusammenhang mit Sondertilgungen von Baufinanzierungskrediten spürbar aus. Im Firmenkundengeschäft lag der Zinsüberschuss ebenfalls über dem Niveau des Vorjahreszeitraums, insbesondere aufgrund der positiven Entwicklung im Mittelstandsgeschäft.

Der Provisionsüberschuss lag mit 3 011 Mio. Euro deutlich um 4,1 % unter dem Vorjahresniveau. Während die Erträge aus dem Geschäft mit Devisen-, Sorten- und Edelmetallen sowie aus dem Zahlungsverkehr stiegen, ging im Geschäft mit Privat- und Unternehmerkunden das Wertpapiervolumen vor allem wegen der schwachen Marktentwicklung im Berichtszeitraum spürbar zurück, was sich in rückläufigen Provisionserträgen bemerkbar machte.

Der Nettoertrag/​-aufwand des Handelsbestands belief sich im Berichtsjahr auf 594 Mio. Euro, nachdem er im Vorjahr bei 210 Mio. Euro gelegen hatte. Einem Rückgang des Mark-to-Market-Ergebnisses sowie des Ergebnisses aus Handelsreserven stand dabei eine im Nettoertrag des Handelsbestands ausgewiesene deutliche Ergebnisverbesserung des Zinsergebnisses aus Handelsbeständen gegenüber.

Der Saldo der Sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen lag im Berichtszeitraum bei -2 378 Mio. Euro, nach -938 Mio. Euro im Vorjahr. Der deutliche Rückgang resultierte insbesondere aus dem rückläufigen Pensionsvermögen und aus gestiegenen Zuführungen zu Pensionsrückstellungen aufgrund eines Rückgangs des bei der Berechnung der Altersversorgungsverpflichtungen zum Bilanzstichtag zugrunde gelegten Rechnungszinses.

Die Aufwendungen aus der Verlustübernahme von Tochtergesellschaften mit Ergebnisabführungsverträgen beliefen sich im Berichtsjahr auf -74 Mio. Euro. Demgegenüber beliefen sich die Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen auf 196 Mio. Euro, nach 317 Mio. Euro im Vorjahr. Während die Erträge aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Commerz Real im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind, führte ein im Vorjahr bei der Commerz Ventures angefallener Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf einer Beteiligung zu einem Ergebnisrückgang. Insgesamt ergab sich für das Geschäftsjahr 2022 ein Nettoertrag aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 122 Mio. Euro, nach 264 Mio. Euro im Vorjahr.

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen gingen im Berichtsjahr um 6,1 % auf 5 310 Mio. Euro zurück. Bei dem um 7,3 % auf 3 126 Mio. Euro ermäßigten Personalaufwand konnten Effekte des Abbaus von Vollzeitkräften gegenläufige Effekte, darunter insbesondere eine ergebnisbedingt höhere variable Vergütung, mehr als kompensieren. Die Anderen Verwaltungsaufwendungen lagen mit 2 184 Mio. Euro um 4,3 % unter dem Niveau des Vorjahres. Der Rückgang resultierte insbesondere aus geringeren IT-Aufwendungen sowie rückläufigen Kosten im Zusammenhang mit der Verschlankung des Filialnetzes.

Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen reduzierten sich im Berichtsjahr deutlich um 231 Mio. Euro auf 432 Mio. Euro. Der Rückgang beruhte sowohl auf einer im Jahr 2021 angefallenen außerplanmäßigen Abschreibung auf selbst erstellte Software sowie auf geringeren planmäßigen Abschreibungen auf selbst erstellte beziehungsweise erworbene Software.

Für das Berichtsjahr 2022 waren Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft in Höhe von 860 Mio. Euro auszuweisen, gegenüber Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft in Höhe von -797 Mio. Euro im Vorjahr.

Die Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren belief sich für das Berichtsjahr auf 61 Mio. Euro, nach 600 Mio. Euro im Vorjahr, die vornehmlich aus Beteiligungsbewertungen resultierten.

Insgesamt hat die Commerzbank Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2022 ein Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit in Höhe von 799 Mio. Euro ausgewiesen, nach -140 Mio. Euro im Vorjahr.

Im Berichtszeitraum fiel ein außerordentliches Ergebnis von -66 Mio. Euro an. Hierbei handelte es sich um in den außerordentlichen Aufwendungen enthaltene Restrukturierungsaufwendungen im Zusammenhang mit der "Strategie 2024".

Der Steueraufwand belief sich für das Berichtsjahr auf 335 Mio. Euro, nach 188 Mio. Euro im Vorjahr.

Für das Geschäftsjahr 2022 ergab sich somit ein Jahresüberschuss von 398 Mio. Euro, nach einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -1 409 Mio. Euro im Vorjahr. Von dem Jahresüberschuss des Berichtsjahres werden 148 Mio. Euro in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Der verbleibende Bilanzgewinn soll -vorbehaltlich der Zustimmung der Entscheidungsgremien -zur Ausschüttung einer Dividende von 0,20 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet werden. Darüber hinaus hat die Commerzbank im Einklang mit ihrer Kapitalrückgaberichtlinie ein Aktienrückkaufprogramm in Höhe von 122 Mio. Euro bei der EZB und der Finanzagentur beantragt.

Bilanz

Die Bilanzsumme der Commerzbank Aktiengesellschaft lag zum Berichtsstichtag bei 442,2 Mrd. Euro und damit um 8,9 % oder 36,2 Mrd. Euro höher als zum Jahresultimo 2021.

Auf der Aktivseite ging die Barreserve um 29,8 Mrd. Euro auf 16,5 Mrd. Euro zurück. Der kräftige Rückgang gegenüber dem Jahresultimo 2021 stand insbesondere im Zusammenhang mit deutlich rückläufigen Sichtguthaben bei Zentralnotenbanken. Die Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich gegenüber dem Vorjahresultimo deutlich um 55,9 Mrd. Euro auf 86,2 Mrd. Euro. Während die besicherten Geldmarktgeschäfte nur leicht um 2,0 Mrd. Euro angestiegen sind, stiegen die übrigen Forderungen -insbesondere aus dem Geldhandel -um insgesamt 53,2 Mrd. Euro auf 58,6 Mrd. Euro. Die Forderungen an Kunden legten um 5,1 Mrd. Euro auf 244,4 Mrd. Euro zu. Ursächlich hierfür war insbesondere ein deutlicher Anstieg bei privaten Grund- und Hypothekendarlehen um 7,3 Mrd. Euro sowie bei Kommunaldarlehen, die um 1,2 Mrd. Euro zugelegt haben. Die besicherten Geldmarktgeschäfte zeigten gegenüber dem Vorjahresultimo nur einen leichten Zuwachs um 0,2 Mrd. Euro auf 11,9 Mrd. Euro. Die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere stiegen um 7,3 Mrd. Euro auf 56,3, Mrd. Euro. Der Anstieg resultierte aus höheren Beständen an Anleihen und Schuldverschreibungen des Anlagebestands, die um 12,0 Mrd. Euro auf 24,9 Mrd. Euro angestiegen sind. Demgegenüber verringerten sich die Bestände an Anleihen und Schuldverschreibungen des Liquiditätsbestands sowie der eigenen Schuldverschreibungen um insgesamt 4,7 Mrd. Euro. Der Handelsbestand der Aktiva wies ein Volumen von 18,4 Mrd. Euro aus, nach 16,5 Mrd. Euro im Vorjahr. Während der Bestand an derivativen Finanzinstrumenten mit 8,9 Mrd. Euro leicht um 0,6 Mrd. Euro zurückgegangen ist -wobei der Anstieg der Fremdwährungsderivate den Rückgang der Zinsderivate zu einem großen Teil kompensiert hat -stiegen die hier ausgewiesenen Forderungen um 2,8 Mrd. Euro. Der Aktienbestand ging demgegenüber leicht um 0,5 Mrd. Euro auf 1,2 Mrd. Euro zurück. Die Anteile an verbundenen Unternehmen lagen mit 4,5 Mrd. Euro nur leicht um 0,2 Mrd. Euro niedriger als zum Jahresultimo 2021.

Auf der Passivseite ermäßigten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 26,1 % auf 55,6 Mrd. Euro. Während die Sichteinlagen um 3,2 Mrd. Euro und die besicherten Geldmarktgeschäfte um 2,9 Mrd. Euro zugelegt haben, gingen die anderen Bankenverbindlichkeiten um 25,7 Mrd. Euro auf 36,1 Mrd. Euro zurück. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden lagen mit 276,1 Mrd. Euro um 36,7 Mrd. Euro über dem Vorjahresniveau. Ursächlich für den Zuwachs waren sowohl gestiegene Sicht- als auch Termineinlagen, die insgesamt um 31,3 Mrd. Euro deutlich zugelegt haben. Mit 46,7 Mrd. Euro lagen die Verbrieften Verbindlichkeiten um 3,4 Mrd. Euro über dem Niveau des Vorjahresultimos. Während die begebenen Schuldverschreibungen um 3,1 Mrd. Euro zugelegt haben, stiegen die anderen verbrieften Verbindlichkeiten um 0,3 Mrd. Euro. Der Handelsbestand der Passiva wies im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Volumenanstieg um 0,3 Mrd. Euro auf 10,4 Mrd. Euro auf. Der Zuwachs resultierte aus leicht höheren Marktwerten der Derivate. Während die Marktwerte aus Fremdwährungsderivaten angestiegen sind, ermäßigten sich die Marktwerte aus Zinsderivaten.

Die sonstigen Verbindlichkeiten haben gegenüber dem Jahresende 2021 um 12,5 Mrd. Euro auf 17,7 Mrd. Euro kräftig zugelegt. Die Rückstellungen stiegen im Vergleich zum Vorjahresultimo um 1,7 Mrd. Euro auf 6,3 Mrd. Euro. Der Anstieg beruht vornehmlich auf gestiegenen Pensionsrückstellungen. Die Nachrangigen Verbindlichkeiten betrugen 7,2 Mrd. Euro und lagen damit um 0,5 Mrd. Euro über dem Niveau des Vorjahresultimos.

Die außerbilanziellen Verpflichtungen zeigten im Vergleich zum Vorjahr insgesamt nur eine geringe Veränderung: Während die Eventualverbindlichkeiten mit 45,1 Mrd. Euro um 0,5 Mrd. Euro über dem Niveau des Vorjahres lagen, gingen die unwiderruflichen Kreditzusagen um 0,2 Mrd. Euro auf 77,3 Mrd. Euro zurück.

Eigenkapital

Das in der Bilanz der Commerzbank Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2022 ausgewiesene Eigenkapital lag mit 15,5 Mrd. Euro um 0,4 Mrd. Euro über dem Niveau zum Jahresende 2021.

Der Anstieg resultierte aus der Erhöhung der Gewinnrücklagen sowie aus dem ausgewiesenen Bilanzgewinn. Sowohl die Kapitalrücklage als auch das Gezeichnete Kapital zeigten sich gegenüber dem Niveau zum Jahresultimo 2021 unverändert.

Die Bank nimmt seit dem Jahr 2007 die Befreiungsvorschriften des § 2a KWG -die sogenannte Waiver-Regelung -in Anspruch, das heißt, sie meldet der Bankenaufsicht risikogewichtete Aktiva und Kapitalquoten nur noch für die Institutsgruppe.

Hier lagen die Risikoaktiva per 31. Dezember 2022 bei 168,7 Mrd. Euro und damit um 6,5 Mrd. Euro niedriger im Vergleich zum Jahresende 2021. Diese Entwicklung ist auf einen Rückgang der Risikoaktiva aus Kredit- und Marktrisiken zurückzuführen. Für das rückläufige Kreditrisiko sind im Wesentlichen Rückgänge bei Wertpapierpositionen verantwortlich sowie zwei neue Verbriefungstransaktionen bei der mBank. Teilweise gegenläufig wirkten vor allem Anstiege aus der Vorwegnahme erster antizipierter Effekte aus Modellanpassungen im Kontext des von der Bankenaufsicht aufgesetzten Programms "IRB Repair". Niedrigere Risikoaktiva aus Marktrisiken wurden sowohl durch verbesserte regulatorische Anforderungen aufgrund einer Reduktion des regulatorischen Multipliers als auch durch Positionsveränderungen hervorgerufen. Die Berücksichtigung der gestiegenen Erträge des Jahres 2022 im Rahmen der jährlichen Aktualisierung der 3-Jahres-Zeitreihe (Standardansatz) führte zu einer Erhöhung der Risikoaktiva aus operationellen Risiken und wirkte damit leicht kompensierend. Der Wechsel vom internen Modell in den Standardansatz erfolgte bereits im vierten Quartal 2021.

Das aufsichtsrechtlich anrechenbare harte Kernkapital (Common Equity Tier 1) betrug zum Berichtsstichtag 23,9 Mrd. Euro, gegenüber 23,8 Mrd. Euro zum 31. Dezember 2021. Die positiven Auswirkungen des Jahresergebnisses, des versicherungsmathematischen Gewinns und der verbesserten Währungsrücklage auf das harte Kernkapital wurden durch eine negative Entwicklung der Neubewertungsrücklage und höhere regulatorische Kapitalabzüge teilweise kompensiert. Die harte Kernkapitalquote betrug 14,1 %, gegenüber 13,6 % im Vorjahr. Diese Erhöhung der Quote ergab sich im Wesentlichen aus dem Rückgang der Risikoaktiva. Die Kernkapitalquote betrug zum Berichtsstichtag 16,0 %, gegenüber 15,5 % zum Jahresende 2021. Auch diese Verbesserung resultierte aus rückläufigen Risikoaktiva, obgleich AT-1-Instrumente im Rahmen der CRR-Übergangsregelungen im Kernkapital nicht mehr angerechnet werden konnten. Das Ergänzungskapital reduzierte sich aufgrund der Kündigung einer Tier-2-Anleihe, dem Wegfall von Tier-2-Instrumenten aus dem temporären Bestandsschutz und Amortisationseffekten (restlaufzeitabhängige Anrechenbarkeit). Die Neuemissionen von zwei Tier-2-Anleihen erhöhten das Ergänzungskapital um rund 0,9 Mrd. Euro. Die Gesamtkapitalquote (unter Anwendung der Übergangsbestimmungen) betrug zum Berichtsstichtag 18,9 %, gegenüber 18,4 % zum Jahresende 2021. Die Eigenmittel reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Mrd. Euro und lagen zum 31. Dezember 2022 bei 31,9 Mrd. Euro.

Die Leverage Ratio, die das Verhältnis von Tier-1-Kapital zum Leverage Ratio Exposure zeigt, lag bei 4,9 %.

Resümee Geschäftslage 2022

Das Geschäftsjahr 2022 war aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen -insbesondere im Zusammenhang mit der Energiekrise, der stark gestiegenen Inflation und dem Russland-Ukraine-Krieg -erneut ein besonders herausforderndes Jahr für den Bankensektor.

Trotz dieser herausfordernden Rahmenbedingungen kann die Commerzbank auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2022 zurückblicken. Wesentliche Teile der Restrukturierung, die tief in die gesamte Organisation eingegriffen und die ersten beiden Jahre der Strategieumsetzung über weite Strecken geprägt hat, sind inzwischen weitgehend abgeschlossen. So haben wir den geplanten Abbau von brutto 10 000 Vollzeitstellen bereits weitgehend geregelt. Bis Ende 2022 waren knapp 9 000 Personalabgänge kontrahiert, vor allem im Inland. Ein Großteil des noch offenen Abbaus resultiert aus der Optimierung beziehungsweise Schließung von Auslandsstandorten, die ohne größere Umsetzungsrisiken erreichbar sind. Parallel dazu haben wir unser heimisches Filialnetz schneller angepasst als wir es vor zwei Jahren geplant hatten. Von ursprünglich 1 000 Filialen waren Mitte 2022 noch 450 verblieben; damit hatten wir die im Rahmen unserer Strategie ursprünglich avisierte Reduzierung vorzeitig erreicht.

Da die Steuerung der Bank über die Segmente erfolgt, stellen wir nachfolgend auf die Entwicklung im Konzern ab. Weitere Informationen zur Unternehmenssteuerung und zu den im Prozess der Konzernsteuerung verwendeten Ergebnisgrößen und Kennzahlen finden sich im Geschäftsbericht 2022 des Konzerns, der auf der Internetseite der Commerzbank veröffentlicht ist.

Im Segment Privat- und Unternehmerkunden lag der Fokus im Geschäftsjahr 2022 auf der Umsetzung der zentralen Initiativen der "Strategie 2024". Der Schwerpunkt lag dabei auf dem Ausbau der Online- und Mobilebanking-Kanäle, der Digitalisierung von Prozessen und Abläufen sowie dem Start des neuen Vertriebskanals "Beratungscenter". Das Beratungscenter ist seit Mitte September 2022 sukzessive an allen zwölf Standorten erfolgreich in Betrieb gegangen. Damit stehen den Kundinnen und Kunden qualifizierte Beraterinnen und Berater telefonisch, per E-Mail oder Video auch abends und am Wochenende zur Verfügung -zu allen Finanzthemen wie Konten, Karten, Wertpapieranlagen und Immobilienfinanzierungen. Auf der Ertragsseite konnten wir im Segment Privat- und Unternehmerkunden, unterstützt von der Zinswende, im abgelaufenen Geschäftsjahr nochmals spürbar zulegen, was sich in einem deutlichen Anstieg des Zinsüberschusses zeigte. Wie erwartet konnte beim Provisionsüberschuss das Vorjahresniveau nicht erreicht werden. In dem Rückgang gegenüber dem Vergleichsjahr 2021 spiegelt sich ein infolge der schwächeren Aktienmärkte um 30 Mrd. Euro auf 189 Mrd. Euro gesunkenes Wertpapiervolumen wider. Dagegen stieg das Kreditvolumen um rund 3 Mrd. Euro auf 124 Mrd. Euro weiter an. Das Baufinanzierungsvolumen erhöhte sich auf 95 Mrd. Euro, allerdings kühlte sich das Neugeschäft im Laufe des Berichtsjahres spürbar ab. Das Einlagenvolumen erhöhte sich um gut 7 Mrd. Euro auf 155 Mrd. Euro. Insgesamt hat das Segment Privat- und Unternehmerkunden die Operativen Erträge im Rahmen unserer Erwartungen im Vergleich zum Vorjahr signifikant übertroffen und auch die hohen Belastungen aus der Vorsorge für Fremdwährungskredite der mBank mehr als ausgleichen können. Das Risikoergebnis lag vor dem Hintergrund des schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeldes mit einem deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr im Rahmen unserer Erwartungen. Die Kosten im Inland gingen wie erwartet leicht zurück, was für das Segment insgesamt aufgrund eines Kostenanstiegs bei der mBank nicht voll auf den gesamten Verwaltungsaufwand durchgeschlagen hat. Dennoch ist es gelungen, den Verwaltungsaufwand leicht unter dem Niveau des Vorjahres zu halten, was auf Basis der erzielten deutlich höheren Operativen Erträge zu einer spürbaren Verbesserung der Aufwandsquote geführt hat. Insgesamt stieg das Operative Ergebnis im Segment wie erwartet und auch die Operative Eigenkapitalrendite hat sich gegenüber dem Vorjahr wie erwartet erfreulich verbessert.

Auch das Segment Firmenkunden konzentrierte sich im Berichtsjahr 2022 auf die Umsetzung der strategischen Maßnahmen. Die Etablierung des Geschäftsmodells mit einer differenzierten und effizienten Betreuung, die Schaffung der technischen Infrastruktur sowie weitere Digitalisierungsprojekte standen im Zentrum der Investitionen im Firmenkundengeschäft. Mit unserer "Mittelstandsbank Direkt" haben wir das erste echte Direktbankangebot für Unternehmen im deutschen Markt etabliert. Zum Jahresende haben wir dort bereits rund 6 000 Kunden betreut. Die Ergebnisentwicklung zeigte in den einzelnen Bereichen einen gegenüber dem Vorjahreszeitraum positiven Verlauf: Der Bereich Mittelstand profitierte im Cash-Management von gestiegenen Erträgen im Einlagengeschäft sowie höheren Zahlungsverkehrserträgen. Darüber hinaus erzielte der Bereich im Kapitalmarktgeschäft höhere Erträge aus Absicherungsgeschäften im Zusammenhang mit dem Währungs- und Rohstoffhandel, während das Kreditgeschäft eine stabile Entwicklung verzeichnete. Im Bereich International Corporates trugen insbesondere höhere Erträge aus dem Transaction-Banking und dem Kapitalmarktgeschäft zu einem höheren Ergebnis bei. Auch im Bereich Institutionals zeigte sich eine ausgesprochen positive Entwicklung. Höheren Erträgen insbesondere aus dem Cash-Management standen dabei etwas geringere Erträge aus Anleiheemissionen gegenüber. Der Bereich Others, der unter anderem Hedging- und Bewertungseffekte enthält, zeigte einen signifikanten Ertragsanstieg gegenüber dem Vorjahr, was vor allem auf Bewertungseffekte zurückzuführen war. Insgesamt konnte das Segment die Erträge entgegen unseren Erwartungen gegenüber dem Vorjahr erfreulich steigern. Erwartungsgemäß lag das Risikoergebnis, vor allem aufgrund von Einzelfällen mit Russlandbezug, deutlich über dem Vorjahreswert. Aufgrund des erfolgreichen Kostenmanagements sind die Verwaltungsaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr wie erwartet zurückgegangen. Per saldo führte der Ertragsanstieg -trotz der spürbar gestiegenen Risikoergebnisbelastung -zu einem deutlichen Anstieg des Operativen Ergebnisses. Entsprechend hat sich die Aufwandsquote wie erwartet verbessert. Die Operative Eigenkapitalrendite ist gegenüber dem Vorjahr entgegen unseren Erwartungen deutlich gestiegen.

Insgesamt hat die Commerzbank Aktiengesellschaft für das Berichtsjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von 398 Mio. Euro erzielt, nach einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -1 409 Mio. Euro im Vorjahr.

Prognose- und Chancenbericht

Künftige gesamtwirtschaftliche Situation

Die globale Straffung der Geldpolitik wird das Wachstum der Weltwirtschaft spürbar bremsen. Allein in China wird die Wirtschaft 2023 wohl wieder stärker wachsen. Zwar dürfte die aktuelle Corona-Infektionswelle das Wachstum zu Beginn dieses Jahres noch belasten. Aber nach der Abkehr von der strikten Null-Covid-Strategie sollte die Konjunktur ab dem Frühjahr wieder stärker anziehen. Hierzu trägt auch bei, dass die Regierung bei ihrer Wirtschaftspolitik 2023 wieder ein stärkeres Gewicht auf die Förderung des Wachstums legen wird. So hat sie unter anderem weitreichende Maßnahmen zur Unterstützung des angeschlagenen Immobiliensektors ergriffen.

In den USA dürfte die US-Notenbank ihren Leitzinskorridor bis zum Sommer um weitere 75 Basispunkte auf dann 5,25 % bis 5,50 % erhöhen. Denn noch immer ist der Arbeitsmarkt sehr angespannt und der Lohndruck entsprechend hoch. Die merkliche Straffung der Geldpolitik spricht für eine Rezession der US-Wirtschaft 2023. Die höheren Finanzierungskosten haben am Immobilienmarkt bereits deutliche Bremsspuren hinterlassen.

Eine Rezession in den USA belastet die Wirtschaft im Euroraum ebenso wie die hohe Inflation und die straffere Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Bis zum Sommer dürfte die EZB den Einlagensatz um weitere 100 Basispunkte auf dann 3,50 % erhöhen. Dennoch ist ein Kollaps der Wirtschaft wie in der Finanzkrise 2008/​2009 oder nach dem Ausbruch von Corona nicht zu erwarten. Erstens ist eine Rationierung von Gas unwahrscheinlich geworden. Zweitens haben viele Regierungen Hilfen für ihre Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen beschlossen. Drittens haben die Probleme bei den Lieferketten ihren Hochpunkt überschritten; viele Unternehmen können nun einfacher liegen gebliebene Aufträge abarbeiten, deren Bestand nach wie vor sehr hoch ist.

Der Wachstums- und Stabilitätspakt bleibt auch 2023 außer Kraft. Dies bedeutet, dass die Staaten weiterhin die Möglichkeit haben, Haushaltsdefizite von mehr als 3 % des Bruttoinlandsproduktes einzugehen. Zudem bekommen die EU-Länder auch 2023 Gelder aus dem EU-Wiederaufbaufonds. Wir gehen davon aus, dass die Wirtschaft im Euroraum im Jahresdurchschnitt 2023 stagnieren wird. Für Deutschland prognostizieren wir ein Minus von 0,5 %.

Für das laufende Jahr 2023 erwarten wir an den Finanzmärkten eine gewisse Entspannung. In den ersten Monaten des neuen Jahres dürften die Renditen zwar noch etwas steigen. Wenn aber die US-Notenbank und die EZB im Sommer auf den Rückgang der Inflation mit einem Ende des Zinserhöhungszyklus reagieren, dürften die Anleiherenditen wieder fallen. Das gilt besonders für Unternehmensanleihen.

Der Euro ist wegen der Angst vor einer Energiekrise, die vor allem den Euroraum und weniger den Selbstversorger USA getroffen hätte, gegenüber dem US-Dollar zeitweise unter die Parität gerutscht. Da das Risiko einer Rationierung von Gas mittlerweile gesunken ist, konnte sich der Euro-US-Dollar-Wechselkurs erholen. Der geldpolitische Gleichschritt von EZB und US-Notenbank spricht für einen weitgehend unveränderten Euro/​US-Dollar-Wechselkurs im Verlauf des Jahres 2023.

Die Aktien haben sich im Herbst vor allem wegen der Aussicht auf wieder fallende Inflationsraten deutlich erholt. Gleichwohl dürften die Aktienmärkte im ersten Halbjahr volatil bleiben -vor allem wegen enttäuschender Unternehmensgewinne, die unter steigenden Zinsen, hohen Inputkosten und der Rezession leiden dürften.

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Wechselkurse 31.12.2022 31.12.20231
Euro/​US-Dollar 1,07 1,08
Euro/​Pfund 0,89 0,91
Euro/​Zloty 4,68 4,65

1 Werte für das Jahr 2023 Prognosen der Commerzbank.

Künftige Situation der Bankbranche

Unsere Einschätzung hinsichtlich der kurz- und mittelfristigen sowie strukturellen Entwicklungstendenzen in der Bankbranche hat sich gegenüber den von uns in den vergangenen Berichten getroffenen Aussagen nicht grundlegend geändert. Vor allem kurzfristig sind die Risiken nach wie vor als sehr herausfordernd einzustufen. Vor dem Hintergrund höherer Schuldzinsen und massiv gestiegener Lebenshaltungskosten muss in den kommenden Monaten mit mehr Firmen- und Privatinsolvenzen gerechnet werden. Angesichts der sehr günstigen Finanzierungsbedingungen ist die Nettoverschuldung vieler Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer in den vergangenen Jahren stark angewachsen. Der daraus resultierende Wertberichtigungsbedarf wird sowohl das Firmen- als auch das Privatkundengeschäft betreffen.

Durch Russlands Krieg in der Ukraine und die Einstellung seiner Gaslieferungen hat sich vor allem in Europa die wirtschaftliche Lage so verschärft, dass darunter sowohl die Industrie als auch die privaten Haushalte leiden. Durch die beschlossenen Hilfspakete werden die negativen Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft zwar abgemildert, dafür muss man aber überall in Europa eine deutlich zunehmende Staatsverschuldung in Kauf nehmen. Für die meisten europäischen Länder einschließlich Deutschland erscheint deshalb in den nächsten Monaten eine Rezession oder bestenfalls eine Stagnation der Wirtschaft unvermeidlich, was die Ertragslage des Bankensektors belasten wird. Weil viele Unternehmen bislang nur einen Teil ihrer Zusatzkosten an die Konsumenten weitergereicht haben, dürfte insbesondere die Kernrate der Inflation weiter hoch bleiben.

Hinzu kommen anhaltende Risiken im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Weitere Infektionswellen und damit einhergehende Beeinträchtigungen der Wirtschaft -insbesondere in China -sind damit denkbar. Von der zu befürchtenden Schwächung der für die deutsche Wirtschaftsentwicklung so wichtigen Exportindustrie wären hierzulande sowohl das Zins- als auch das Provisionsergebnis der Banken negativ betroffen. Zur spürbaren Belastung in Form erhöhter Risikovorsorge- und Kapitalbedarfe bei den Banken tragen auch die gestiegenen Volatilitäten an den Finanzmärkten bei. Dadurch steht das Geschäft mit Firmen- und Unternehmenskunden unter erheblichem Druck. Zudem wird das Geschäft mit Privatkunden belastet, weil die stark gestiegene Inflation den privaten Verbrauch negativ beeinflusst. Die während der Corona-Beschränkungen durch erhöhte Sparneigung aufgebauten finanziellen Puffer dürften bei vielen Haushalten inzwischen zur Neige gehen. Auch die durch den Mangel an bezahlbarem Wohnraum bislang sehr robuste Nachfrage nach Wohnhypotheken beginnt sich mit weiter zunehmendem Hypothekenzinsniveau spürbar einzutrüben.

Bei Wohnimmobilien verdichten sich hierzulande erste Hinweise auf eine spürbare Abschwächung der jahrelangen Preisdynamik. Durch die teils schwache und unsichere Einkommensentwicklung sowie die seit Anfang 2022 deutlich gestiegenen Zinsen wird der bisherige Aufschwung am Wohnimmobilienmarkt zunehmend gebremst. Der starke Zinsanstieg hat aber nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Ländern des Euroraums zu einem markanten Rückgang des Hypothekenneugeschäfts geführt, auch wenn das Hypothekenvolumen insgesamt noch weiter gewachsen ist. Merkliche Rückgänge waren vor allem bei Krediten mit langen Zinsbindungsfristen von mindestens 10 Jahren zu verzeichnen. Das dürfte zu sinkenden Erträgen führen. Gleichzeitig verbessern sich aber die Passivmargen durch den generellen Zinsanstieg, was den erwähnten Negativeffekt durchaus mehr als ausgleichen kann. Insofern resultieren die Risiken für den Bankensektor eher aus sinkenden Aktivaqualitäten im Bestand. Denn langfristige Kredite erhöhen die Anfälligkeiten für Zinsänderungsrisiken sowie Zahlungsverzüge und -ausfälle. Darüber hinaus bergen sie Objektwertverlustrisiken bei den Kreditsicherheiten.

Laut Finanzstabilitätsbericht der Deutschen Bundesbank von Ende November 2022 bestehen für den Bankensektor in Deutschland vor diesem Hintergrund erhebliche Abwärtsrisiken. Vor allem eine sich weiter verschärfende Energiekrise, die mit einem starken wirtschaftlichen Einbruch einhergeht, stellt ein Risikoszenario für das deutsche Finanzsystem dar. Die Verwundbarkeiten gegenüber ungünstigen makroökonomischen Entwicklungen haben durch das lang andauernde Niedrigzinsumfeld und damit einhergehend sehr günstige Kredite sowie durch starkes Vermögenspreiswachstum über Jahre zugenommen. Das gilt sowohl für den Unternehmenssektor -trotz seit der Finanzkrise deutlich gestiegener Kernkapitalquoten - als auch für die privaten Haushalte. Die Schuldentragfähigkeit privater Haushalte erscheint derzeit noch robust, die starken Realeinkommensverluste verschlechtern sie aber. Auch die Gefahr von Ansteckungseffekten zwischen den wirtschaftlich, politisch und finanziell eng vernetzten Ländern des Euroraums ist nicht zu unterschätzen.

Um die Resilienz des deutschen Finanzsystems zu erhöhen, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 2022 Allgemeinverfügungen zur Aktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers in Höhe von 0,75 % und zur Einführung eines sektoralen Systemrisikopuffers für Wohnimmobilienfinanzierungen in Höhe von 2 % erlassen. Beide Puffer müssen seit Anfang Februar 2023 vorgehalten werden. Zusätzlich fordert die Aufsicht, dass die Kreditgeber auf umsichtige Vergabestandards bei Wohnimmobilienfinanzierungen achten. Auf europäischer Ebene erfolgt ein Review des makroprudenziellen Rahmenwerkes durch die Europäische Union. Angesichts der hohen Risiken für die Finanzstabilität spricht sich das European Systemic Risk Board dafür aus, die Resilienz im europäischen Finanzsystem durch höhere Kapitalpuffer weiter zu steigern, zumindest aber die bestehenden Kapitalpuffer beizubehalten. Um die Handlungsmöglichkeiten der makroprudenziellen Politik zu erweitern, werden zudem zusätzliche einkommensbezogene Instrumente gefordert. Allerdings steht zu befürchten, dass eine beständige Ausweitung regulatorischer Auflagen angesichts der notwendigen Finanzierungsanstrengungen der Banken im Zusammenhang mit der digitalen und vor allem nachhaltigen Transformation der Wirtschaft durchaus auch kontraproduktiv wirken kann.

Aufgehellt haben sich die Aussichten für die Banken bei der Zinsmarge. Lange Zeit galten die anhaltenden Niedrigzinsen als eine der zentralen Herausforderungen. Angesichts weitreichender wirtschaftlicher Auswirkungen der Pandemie reagierten Zentralbanken mit Anleihekaufprogrammen, umfangreicher Liquiditätsbereitstellung sowie Nullzinspolitik. Auch die staatlichen Kreditprogramme wirkten sich negativ auf Zinsmarge und Bankenprofitabilität aus. Europaweit, hauptsächlich aber im deutschen Bankenmarkt, fielen die erzielbaren Nettozinsmargen dadurch sehr gering aus. Gleichzeitig waren die Refinanzierungskosten durch den Einlagenzuwachs auf Kundenseite gestiegen. Inzwischen hat sich das Bild gedreht. Aufgrund der hohen Inflationsdynamik sind die Notenbanken weltweit zu einer merklichen geldpolitischen Straffung übergegangen. Im Zuge eines auch hierzulande spürbar steigenden Kreditzinsniveaus verbessert sich die Zinsmarge der Kreditinstitute und damit auch die Ertragslage des gesamten Finanzsektors. Dabei bleibt allerdings abzuwarten, ob Notenbanken wie die Fed oder insbesondere die EZB aufgrund der verstärkten Rezessionsgefahren für ihre Wirtschaftsräume nicht bald wieder eine Kehrtwende hin zu einer Zinssenkungspolitik vornehmen. Zudem gilt: Angesichts des scharfen nationalen Wettbewerbs unter den deutschen Kreditinstituten bleibt das Ertragspotenzial beim Privatkundengeschäft selbst bei verbesserten Zinsmargen begrenzt, zumal die Einlagenzinsen im Laufe der Zeit ebenfalls weiter anziehen dürften.

Ähnlich wie im dominierenden zinstragenden Geschäft sind derzeit die Perspektiven im Handelsgeschäft infolge des volatilen Marktumfeldes als positiv zu werten. Aus dem Bereich des Direkthandels haben sich allerdings viele Institute in der Vergangenheit teilweise oder sogar ganz zurückgezogen. Aber auch indirekt kann der Bankensektor profitieren: Zusammen mit zunehmenden Handelsvolumen führen die gestiegenen Marktvolatilitäten zu höheren Provisionserträgen im Wertpapiergeschäft. Denn trotz vermehrter Anlagealternativen im steigenden Zinsumfeld wird sich die Zahl der privaten Aktienbesitzer hierzulande in den nächsten Jahren aller Voraussicht nach weiter erhöhen. Dadurch und mit zunehmender Nutzung digitaler und mobiler Produkte steigt der Bedarf an individueller Finanzberatung bei solchen Bankkunden, die weniger technikaffin und durch die wirtschaftlichen Turbulenzen stark verunsichert sind. Im Hinblick auf den ohnehin vorhandenen Beratungsbedarf bei komplexen Bankgeschäften wie einer Baufinanzierung wird das Filialgeschäft deshalb -wenn auch in abgespeckter Form -ein Teil der Grundversorgung durch Banken bleiben.

Aufgrund der Ertragsproblematik und des anhaltenden Wettbewerbsdrucks bleibt die Reduzierung der Kosten das Hauptanliegen deutscher Banken ebenso wie ihrer europäischen Wettbewerber. Dadurch werden insbesondere die Digitalisierung der Geschäftsprozesse und die Verwertung der dabei generierten Daten rasant voranschreiten. Die Pandemie hat den Trend hin zu digitalen Bankdienstleistungen bereits massiv beschleunigt. Die während der Krise forcierten Trends im Kundenverhalten -mehr Onlinebanking und neue Zahlungsgewohnheiten -werden anhalten. Erforderlich sind hochgradig automatisierte IT-Prozesse und umfangreiche Data-Analytics-Methoden, die kurzfristige Anpassungen an sich ändernde Marktbedingungen ermöglichen. Das fördert die zunehmende Defilialisierung des Retail-Bankings mit der Folge, dass Effizienzgewinne sowie die Kürzung von Produkt- und Serviceleistungen auf der einen Seite mit einer erschwerten Generierung von Provisionserträgen auf der anderen Seite einhergehen.

Die neuen digitalen Geschäftsmodelle mit ihren immer kürzeren Innovationszyklen und dem Bedarf einer schnelleren Produktbereitstellung erfordern den Einsatz zukunftsweisender Technologien wie Cloud und künstlicher Intelligenz. Eine Cloud-first-Strategie mit entsprechender Migration der IT-Systeme bietet zudem den Vorteil, die Modernisierung der vorhandenen Kernsysteme voranzutreiben. Gleichzeitig stehen viele traditionelle Banken vor der zentralen Herausforderung, trotz des Innovations- und Kostendrucks die Qualität und Stabilität ihrer IT-Systeme sicherzustellen, sich vor zunehmenden Cyber-Angriffen zu schützen sowie ihre Datenintegrität zu wahren.

Vor dem Hintergrund der genannten technologischen Umwälzungen steht gerade der deutsche Bankenmarkt vor einem großen Umbruch. Längerfristig wird sich die Zahl der Institute drastisch reduzieren und der Wettbewerb wird sich weiter verschärfen. Immer mehr globale Technologiekonzerne, FinTechs, Auslandsbanken und auch Marktinfrastrukturanbieter wie Börsen, Clearinghäuser oder Informationsdienstleister werden ausgewählte Produkte des klassischen Bankgeschäfts anbieten. Eine Bereitstellung vollumfänglicher Bankleistungen seitens der Wettbewerber aus dem Tech-Segment scheint dagegen unwahrscheinlich. Auch ein deutlich strengeres Regelwerk für Finanzmarktakteure außerhalb des traditionellen Bankensektors, wie kürzlich von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) gefordert, dürfte die derzeitigen Wettbewerbsvorteile junger FinTechs in absehbarer Zukunft begrenzen. Insgesamt gilt: Um ihren direkten Kundenzugang und den damit verbundenen Datenvorteil nicht zu verlieren, müssen die etablierten Banken kontinuierlich in ihre digitale Wettbewerbsfähigkeit investieren. Auskömmlich positive Renditen können dabei nur über weitere Kostensenkungen und den verstärkten Ausbau provisionsbasierter Geschäftsfelder erreicht werden.

Auf lange Sicht wird die Bankbranche durch die Weiterentwicklung der europäischen Währungsunion zu einer integrierten Finanzmarktunion geprägt. Ziel der Digital-Finance-Strategie der EU-Kommission ist es, einen Finanzmarkt zu etablieren, der europaweit einheitliche Regeln aufweist und dabei Technologieneutralität sowie Nachhaltigkeit genauso gewährleistet wie identische Rahmenbedingungen für alle Anbieter. Bislang werden viele Bankenmärkte in Europa nach wie vor durch nationale Gesetzgebung dominiert, Regulatorik und auch Kundenwünsche divergieren zum Teil erheblich. Darüber hinaus finden sich fast überall Überkapazitäten, die die Rentabilität schmälern. Zwar hält der Marktbereinigungsprozess an und die Zahl der Institute hat sich in den vergangenen Jahren hierzulande genauso wie in Europa kontinuierlich verringert, doch es waren hauptsächlich kleinere Banken, die übernommen wurden oder miteinander fusionierten. Ein Mehr an Konsolidierung wird vor allem durch die spürbar erhöhten Übernahme- sowie Fusionsrisiken verhindert, die von der zunehmenden Bedeutung der Technologie für die Vertriebskanäle ausgehen.

Die angestrebte europäische Bankenunion ist bislang unvollendet, sodass viele nationale Ermessensspielräume im Zusammenhang mit der Bankenregulierung bestehen bleiben. Fortschritte sind dagegen bei der Vollendung der Kapitalregeln nach Basel 3 erzielt worden. Zuletzt wurde zudem vereinbart, die Regelungen für Banken, die in eine Krise geraten, zu überarbeiten. Allerdings verhindert bislang vor allem das Fehlen eines akzeptablen EU-weiten Einlagensicherungssystems (EDIS) eine weitergehende Marktintegration. EDIS ist neben dem bereits tätigen Einheitlichen Aufsichtsmechanismus SSM (Single Supervisory Mechanism) und dem vorhandenen Einheitlichen Abwicklungsmechanismus SRM (Single Resolution Mechanism) das dritte Element der Europäischen Bankenunion.

Ein Schritt zu mehr europaweiter Einheitlichkeit ist neben der geplanten Einführung eines digitalen Euro auch die vorgesehene Schaffung eines gemeinsamen Zahlungssystems (EPI), das zum neuen Standard für Zahlungen von Verbrauchern und Händlern werden soll. EPI könnte den europäischen Banken mehr Kreditvolumen verschaffen, da man in den Geschäftsbereich von Zahlungskartenfirmen vordringt, die ihren Sitz außerhalb der EU haben. Neben der Art und Weise, wie wir Geld in Zukunft verwenden, sowie der Rolle, die das Zentralbankgeld dabei einnimmt, rückt das Management von ESG-Risiken (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) immer stärker in den Fokus der Bankenregulierung. Zu den drei größten Herausforderungen unserer Zeit zählt das Weltwirtschaftsforum (WEF) dabei in den nächsten Jahren den Klimawandel, extreme Wetterereignisse sowie den Verlust an Biodiversität. Deshalb beabsichtigt die europäische Bankenaufsicht, Klima- und Umweltrisiken verstärkt im Risikomanagement der Banken zu verankern -einschließlich der obligatorischen Offenlegung von Klimarisiken. Im abgelaufenen Jahr erfolgte dazu unter anderem ein erster Klimastresstest. Auch in zukünftigen Stresstests der EZB sollen Klimarisiken einen Schwerpunkt bilden, damit die Banken deren Folgen auf ihr Geschäftsumfeld besser abschätzen können.

Gemäß Bundesbank ist das deutsche Finanzsystem gut gewappnet gegen Risiken, die sich aus einer höheren Besteuerung fossiler Energieträger ergeben. Durch den Finanzierungsbedarf des geplanten Green Deals der EU-Kommission könnte es allerdings zu einem sogenannten "Green Quantitative Easing" kommen. Das ist neu und auch nicht unumstritten, denn bislang betreibt keine Notenbank der Welt eine explizit an Klimaschutzzielen ausgerichtete Geldpolitik.

Die Finanzierung klimafreundlicher Projekte tritt ein in eine neue Phase. Zu den angestrebten Initiativen gehören die verstärkte Elektrifizierung, der Ausbau der Infrastruktur für die Energieübertragung und -verteilung einschließlich der Speicherung im Netzmaßstab, die Reduzierung von Emissionen in energieintensiven Branchen wie Stahl und Zement sowie Lösungen für den Erhalt der natürlichen Artenvielfalt. Die Zeichen dieser neuen Ära sind bereits sichtbar. Neben fortgesetzten Investitionen in die Stromerzeugung umfassen sie unter anderem die verstärkte Förderung neuer Technologien wie Wasserstofferzeugung und Netzspeicherung sowie Produktinnovationen zur Finanzierung der CO 2-Reduzierung.

Chancenmanagement in der Commerzbank

In den vergangenen Jahren haben sich sowohl die Anforderungen an ein modernes, zukunftsfähiges Bankgeschäft als auch die Rahmenbedingungen spürbar verändert. Während früher die persönliche Kundenbetreuung zentrales Element war, erwarten die Kundinnen und Kunden heute eine Multikanalberatung, digitale Finanzangebote und individuelle, maßgeschneiderte Produkte, die jederzeit verfügbar sind. Hierauf haben wir unsere strategische Ausrichtung in den vergangenen Jahren kontinuierlich angepasst. Im Rahmen der "Strategie 2024" nehmen wir eine tiefgreifende Restrukturierung vor. Ziel des Umbaus ist es, die Vorteile einer voll digitalisierten Bank mit persönlicher Beratung, konsequentem Kundenfokus und Nachhaltigkeit zu verbinden. Unser Zielbild ist es, die digitale Beratungsbank für Deutschland zu sein. Mit unserer neuen Aufstellung wollen wir effizienter werden und für Belegschaft, Kundinnen und Kunden sowie für Aktionärinnen und Aktionäre nachhaltige Perspektiven schaffen.

Im Rahmen einer umfassenden Digitalisierung verkleinert die Bank ihr Filialnetz spürbar und baut ihre digitalen Angebote deutlich aus. In unseren Filialen, die im Zielbild verbleiben, bieten wir Beratung rund um die Themen "Konto, Karte und Ratenkredit" sowie an ausgewählten Standorten zusätzlich umfassende Betreuung zu allen Fragen rund um Vermögen und Finanzierung. Darüber hinaus wird die Rund-um-die-Uhr-Betreuung deutlich ausgeweitet. Dies erfolgt über unser Beratungscenter, das dabei zum wichtigsten Kontaktkanal für persönlichen Service und Beratung unserer Kundinnen und Kunden wird. Mit dem Beratungscenter schaffen wir etwas völlig Neues. Dafür nutzen wir die Expertise und Erfahrungen aus dem Commerzbank Direkt Service, der Marke comdirect und den Filialen. Gab es persönliche Beratung bisher nur in unseren Filialen, können sich unsere Kunden in Zukunft auch über das neue Beratungscenter beraten lassen. Die Beratung erfolgt bequem von zu Hause aus oder von unterwegs, ganz nach Bedarf. Das geht telefonisch, per Video oder Chat -auch abends und am Wochenende. Unseren Kunden bieten wir damit zukünftig drei Zugangswege: Neben dem Beratungscenter sind das unsere Filialen und der digitale Kanal. So können wir ihnen ein passgenaues Angebot zur gewählten Zeit über den gewünschten Zugangsweg anbieten. Alle zwölf Standorte des Beratungscenters befinden sich bereits in Betrieb. Bis Ende November erfolgte der Abschluss des Personalaufbaus einschließlich der Kundenmigration. Neben einem bereits erfolgreichen Relaunch des Onlinekundenportals haben wir inzwischen auch das Pilotprojekt für Unternehmerkunden gestartet.

Unsere Geschäftsprozesse werden wir weiterhin konsequent und durchgängig automatisieren. Im Kreditprozess für Privatkunden umfasst das beispielsweise standardisierte Produkte wie Ratenkredite oder Limiterhöhungen bei Kreditkarten. Das große Wachstumspotenzial im deutschen Premiummarkt nutzen wir darüber hinaus, um unser Betreuungsmodell für vermögende Privat- und Unternehmerkunden neu aufzustellen. So wollen wir die Bank für unternehmerisches Wealth-Management werden. An zahlreichen Standorten mit Premiumfilialen sind künftig sowohl Generalisten als auch Spezialisten für unterschiedlichste Kundenbedürfnisse vertreten. Durch enge Vernetzung untereinander und zur Firmenkundenseite hin sichert die Bank die nahtlose Kundenbetreuung -privat wie geschäftlich.

Unsere starke Positionierung bei der Betreuung des deutschen Mittelstands wollen wir weiter schärfen. Als führende Handelsfinanzierungsbank in Deutschland stellen wir die Präsenz entlang der veränderten Handelskorridore sicher. Dazu schreitet unsere Vereinfachung der Handelsplattform kontinuierlich voran. Im Segment für Firmenkunden fokussieren wir uns auf Kunden mit klarem Deutschlandbezug. So haben wir im Laufe des Jahres 2022 mehrere internationale Standorte geschlossen. Für Firmenkunden mit standardisiertem Produkt- und Beratungsbedarf führen wir mit der Mittelstandsbank Direkt sukzessive ein innovatives Direktbankangebot ein. Firmenkunden mit komplexem Beratungsbedarf werden weiterhin persönlich betreut. Die Beratung wird mit innovativen Diensten wie der Firmendigitalbank und zukunftsweisenden, nachhaltigen Produkten kombiniert. Datenbasierte Lösungen und Sales Analytics unterstützen den Vertrieb und ermöglichen eine effiziente Betreuung. Mitte November 2022 ist die Mitarbeitermigration im Segment Firmenkunden erfolgt. Das war der Startschuss in die neue Zielstruktur sowie für das neue Betreuungsmodell. Die vollständige Migration von 6 000 Kunden in die Mittelstandsbank Direkt konnte bis zum Jahresende 2022 realisiert werden.

Über alle Segmente hinweg werden wir die Bank umbauen. Dieser Umbau betrifft Strategie, Technologie, Kompetenz und Kultur, wobei dem besonderen Risiko in Form von Cyber-Attacken ebenfalls Rechnung getragen wird. Über Jahre hinweg gewachsenes Kundenvertrauen erleichtert die Nutzung von Smart Data und erweist sich dadurch im digitalen Zeitalter als Wettbewerbsvorteil. Bei der Einführung neuer Anwendungen steht die Kundenperspektive im Vordergrund. Seit geraumer Zeit unterstützen uns dabei unsere Töchter CommerzVentures (Risikokapitalfonds zur Beteiligung an FinTechs, Insurtechs und Climate-FinTechs) sowie neosfer (ehemals Main Incubator). Als Forschungs- und Entwicklungseinheit für Zukunftstechnologien ermöglicht neosfer Innovationen und Frühphasen-Investitionen der Commerzbank. Das geschieht durch Investitionen in Early Stage Start-ups (neosfer.invest), die Eigenentwicklung von Geschäftsmodellen beziehungsweise Ventures (neosfer.build) sowie den Aufbau von Ökosystemen rund um die nachhaltige und digitale Zukunft unserer Gesellschaft (neosfer.connect). Mit der Neuausrichtung verknüpft neosfer nun bewusst die zukunftsorientierten Kompetenzen im Bereich Digitalisierung mit denen im Bereich Nachhaltigkeit.

Die Commerzbank treibt ihren kulturellen Wandel voran mit dem Ziel, eine am Erfolg orientierte Leistungskultur zu stärken. Wir wollen unternehmerisches Denken, wie es der Start-up-Mentalität entspricht, auch unter den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stärken. Unter Anwendung moderner Formen der Zusammenarbeit und agiler Methoden sollen innovative Produkte entwickelt werden. Dazu haben wir bereits im Jahr 2019 die sogenannte Delivery Organisation (DO) in der Zentrale eingeführt. Ihr übergeordneter Zweck besteht darin, die IT-Architektur unter Wahrung der Betriebsstabilität zu modernisieren, Fähigkeiten und Kapazitäten auszubauen sowie neue professionelle Funktionalitäten für unsere Kunden zu entwickeln. Innerhalb der DO wurde zudem ein innovatives Zusammenarbeitsmodell gestartet, um Komplexität zu reduzieren und klare Verantwortlichkeiten zu schaffen. Hierzu haben wir Cluster unterschiedlichen Layern zugeordnet, um damit komplexe Abläufe zu vereinfachen. Zur Jahresmitte 2022 sind wir in die Umsetzungsphase der projekthaft gestarteten Struktur eingetreten und im Laufe des Jahres 2023 soll dann die organisatorische Zielstruktur realisiert werden.

Unsere Transformation bietet Kosteneinsparpotenziale genauso wie Wachstumschancen auf Zukunftsmärkten. Zu den Letztgenannten gehören digitale Ökosysteme, Embedded Finance, Digital Assets und das Thema Nachhaltigkeit. Im Hinblick auf die Nachhaltigkeit als einem der vier Eckpfeiler unserer "Strategie 2024" orientieren wir uns an den ESG-Kriterien, die für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung stehen. Angesichts der allseits wahrnehmbaren Auswirkungen des Klimawandels richtet sich unser Fokus derzeit verstärkt auf den Klimaschutz. Weitere Informationen zu unserer Nachhaltigkeitsstrategie sowie zu unseren Nachhaltigkeitszielen und -aktivitäten finden sich auf der Internetseite der Commerzbank.

Insgesamt sind wir davon überzeugt, dass wir mit den bereits laufenden und den aktuell beschlossenen Maßnahmen sowie deren konsequenter Umsetzung Mehrwert schaffen -für unsere Kundinnen und Kunden, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unsere Investoren und Aktionärinnen und Aktionäre sowie für die gesamte Gesellschaft. Wir haben ein klares Ziel vor Augen: eine starke und zukunftsfähige Commerzbank.

Der Fundingplan 2023 sieht ein Volumen um 5 Mrd. Euro vor. Die Mittelaufnahme der Commerzbank am Kapitalmarkt ist von der Geschäftsentwicklung beziehungsweise -planung und der Entwicklung der risikogewichteten Aktiva beeinflusst. Die Commerzbank hat mit einer breiten Produktpalette Zugang zum Kapitalmarkt. Neben den unbesicherten Refinanzierungsmitteln (Preferred- und Non-preferred-Senior-Anleihen, Tier-2-Nachrangkapital sowie Additional-Tier-1-Kapital) verfügt die Commerzbank bei der Refinanzierung auch über die Möglichkeit, besicherte Refinanzierungsinstrumente, insbesondere Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe, zu emittieren. Pfandbriefe bilden einen festen Bestandteil im Refinanzierungsmix der Commerzbank. Dadurch hat die Commerzbank einen stabilen Zugang zu langfristiger Refinanzierung mit Kostenvorteilen gegenüber unbesicherten Refinanzierungsquellen. Die Emissionsformate reichen von großvolumigen Benchmarkanleihen bis hin zu Privatplatzierungen.

Durch regelmäßige Überprüfung und Anpassung der für das Liquiditätsmanagement und den langfristigen Refinanzierungsbedarf getroffenen Annahmen wird die Commerzbank den Veränderungen des Marktumfeldes und der Geschäftsentwicklung weiterhin Rechnung tragen und eine komfortable Liquiditätsausstattung sowie eine angemessene Refinanzierungsstruktur gewährleisten.

Voraussichtliche Entwicklung der Commerzbank Aktiengesellschaft

Da die Steuerung der Bank über die Segmente erfolgt, stellen wir in den folgenden Abschnitten des Prognoseberichts auf die Entwicklung des Commerzbank-Konzerns ab.

Die Commerzbank hat die erste Hälfte ihres zeitlich auf vier Jahre angelegten Transformationsprogramms "Strategie 2024" erfolgreich absolviert. Nachdem in den vergangenen zwei Jahren die Restrukturierung mit dem damit einhergehenden Personalabbau im Vordergrund stand, liegt der Schwerpunkt nun auf dem Ausbau profitablen Kundengeschäfts.

Die Rahmenbedingungen für die finanziellen Ambitionen im Jahr 2024 haben sich dabei geändert. Während gestiegene Zinsen zusätzliche Ertragspotenziale eröffnen, wird sich die Commerzbank dem Druck auf die Kosten aufgrund der hohen Inflation nicht vollständig entziehen können. Bei einer leicht schwächeren Prognose für das Risikoergebnis führen diese Einflussfaktoren zu einem angestrebten Operativen Ergebnis von 3,2 Mrd. Euro im Jahr 2024. Zuvor hatten wir für das Jahr 2024 mit einem Operativen Ergebnis von 3,0 Mrd. Euro gerechnet. Daraus resultiert eine höhere Erwartung an die Eigenkapitalrendite (NetRoTE) von mehr als 7,3 % bei einer unveränderten Aufwands-Ertrags-Relation von ambitionierten 60 %.

Die strategischen Prioritäten für das Jahr 2023 sind insbesondere dadurch geprägt, das neue Geschäftsmodell sowohl für Privat- als auch Unternehmer- und Firmenkunden erfolgreich zu etablieren. Mit klarem Schwerpunkt auf profitablem Kundengeschäft soll die Geschwindigkeit der Transformation unvermindert hoch gehalten werden. Dabei wird der fortgeführten hohen Kostendisziplin mit Fokus auf der Aufwands-Ertrags-Relation eine wesentliche Bedeutung beigemessen. Gleichzeitig plant die Commerzbank, weitere Fortschritte im Bereich ESG und Nachhaltigkeit zu machen. Schließlich liegt eine hohe Priorität der Commerzbank darauf, ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen, um so den demografischen Wandel erfolgreich bewältigen zu können.

Die Commerzbank geht davon aus, dass das Umfeld für Bankgeschäfte im Jahr 2023 herausfordernd bleibt. Eine milde Rezession bei weiterhin hoher Inflation und entsprechend gestiegenen Zinsen hat wesentlichen Einfluss auf die erwarteten finanziellen Ergebnisse im Jahr 2023.

Voraussichtliche Entwicklung einzelner Ergebniskomponenten

Die gestiegenen Zinsen haben sich bereits im Jahr 2022 positiv auf den Zinsüberschuss ausgewirkt. Für das Jahr 2023 erwarten wir einen weiteren leichten Anstieg im Zinsüberschuss auf über 6,5 Mrd. Euro. Für den Fall, dass die höheren Terminzinsen vom Januar 2023 am Markt realisiert werden und die Zinsweitergabe auf die Einlagenbestände um 5 Prozentpunkte unter den erwarteten 30 % bleibt, ist ein Zinsüberschuss von insgesamt 7,1 Mrd. Euro zu erwarten. Der Treiber für diesen Anstieg liegt in der Margenausweitung bei Kundeneinlagen. Insbesondere unverzinste Sichteinlagen von Kunden können zu höheren Zinssätzen als in der Vergangenheit angelegt werden. Somit kann der Entfall von 189 Mio. Euro Sondererträgen 2022 aus längerfristigen Refinanzierungsgeschäften mit der EZB (TLTRO) im Jahr 2023 mehr als ausgeglichen werden. Die Eintrübung beim Neugeschäft in der Baufinanzierung wird den Zinsüberschuss im Jahr 2023 noch nicht signifikant belasten. Vielmehr geht die Commerzbank über das Gesamtkreditbuch insgesamt von weitgehend stabilen Volumen und Margen aus. Die mBank in Polen hat im vergangenen Jahr im Besonderen zum Anstieg des Zinsüberschusses im Konzern beigetragen. Für das Jahr 2023 rechnet die Bank allerdings mit einem weitestgehend flachen Verlauf und reflektiert so eine erhöhte Weitergabe von Zinsen an Kunden der mBank.

Der Provisionsüberschuss wird für das laufende Jahr auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr erwartet. Leicht schwächere Provisionserträge im Wertpapiergeschäft mit Privatkunden dürften durch bessere Erträge im Firmenkundengeschäft genauso ausgeglichen werden wie Effekte im Privatkundengeschäft aus dem Kundenabrieb aufgrund von Filialschließungen.

Das Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten unterliegt generell einer eingeschränkt beeinflussbaren erhöhten Volatilität. Zum einen aufgrund der grundsätzlich ungewissen Entwicklung an den globalen Kapitalmärkten. Zum anderen können es Rechnungslegungsregeln erfordern, dass ähnliche Sachverhalte in einem Zeitabschnitt als Bewertung zu Zeitwerten im Fair-Value-Ergebnis abgebildet werden, während in einer anderen Zeitperiode die Zinskomponente dominiert. Folglich sind im Jahresvergleich Verschiebungen zwischen den Ertragspositionen Zinsüberschuss und Fair-Value-Ergebnis - und umgekehrt -möglich. Ein Teil dieser Ertragskomponente ist somit in einem direkten Zusammenhang mit dem Zinsüberschuss zu sehen. Mit ihrem risikoorientierten und kundenzentrierten Ansatz verfolgt die Commerzbank, ebenso wie die mBank, das Ziel möglichst hoher und stabiler Ertragsbeiträge. Nachdem das Fair-Value-Ergebnis im Geschäftsjahr 2022 mit 451 Mio. Euro eine deutlich positive Größenordnung zu den Konzernerträgen beigetragen hat, ist für das laufende Jahr ein niedrigerer und auch negativer Beitrag nicht auszuschließen.

Die übrigen Ertragspositionen, darunter das Realisierungsergebnis aus Finanzinstrumenten sowie das Sonstige Ergebnis, werden erfahrungsgemäß oft in hohem Maß durch zumeist nicht planbare Einmalerträge und Bewertungseffekte beeinflusst. Für das Geschäftsjahr 2023 wird ein weitgehend ausgeglichenes Ergebnis prognostiziert. Für die im Sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Vorsorgen für Rechtsrisiken im Zusammenhang mit Baufinanzierungen in Fremdwährung bei der mBank sind weitere Belastungen nicht auszuschließen. Nach den 2022 angefallenen hohen Vorsorgen wird jedoch für das laufende Jahr kein materieller Aufwand erwartet.

Nach -876 Mio. Euro im vergangenen Jahr erwartet die Commerzbank auch für das Jahr 2023 eine Belastung aus dem Risikoergebnis von weniger als -900 Mio. Euro. Diese Erwartung berücksichtigt eine zumindest teilweise Nutzung des sogenannten "Top-Level-Adjustments" (TLA), das sich zum Jahresende 2022 auf 482 Mio. Euro beläuft. Dieses TLA reflektiert erwartete Sekundäreffekte im Kreditbuch unter anderem aufgrund der globalen Lieferkettenengpässe und den Folgen des Krieges in der Ukraine.

Der Verwaltungsaufwand inklusive Pflichtbeiträgen soll im laufenden Jahr trotz hoher Inflation weiter auf 6,3 Mrd. Euro gesenkt werden. Als Kernsteuerungsgröße für die Bank wird jedoch die Aufwands-Ertrags-Relation genutzt. Das bedeutet, dass die Verwaltungsaufwände etwaige Planabweichungen im Ertrag reflektieren und beispielsweise Investitionsmittel freigegeben oder zurückgehalten werden. Auch die Aufwände für variable Vergütung werden durch Planabweichungen im Ertrag beeinflusst.

In Summe soll sich 2023 neben dem Operativen Ergebnis auch das den Commerzbank-Aktionären und den Investoren in zusätzliche Eigenkapitalbestandteile zurechenbare Konzernergebnis signifikant erhöhen. Damit einhergehend soll die Ausschüttungsquote für Aktionärinnen und Aktionäre von 30 % auf 50 % für das Geschäftsjahr 2023 erhöht werden.

Voraussichtliche Entwicklung der Segmente

Im Segment Privat- und Unternehmerkunden (PUK) steht im laufenden Jahr die effektive Anpassung des Kundengeschäfts an das neue Geschäftsmodell im Vordergrund. Nachdem das Filialnetz in Deutschland im vergangenen Jahr auf rund 450 Filialen reduziert wurde und dieses Jahr die Zieldimensionierung von 400 Filialen erreichen soll, werden rund 8 Millionen Filialkunden aus dem Beratungscenter mit seinen 12 Standorten heraus betreut. Ziel ist es sicherzustellen, dass die veränderte Betreuungssituation mit der Hebung von Ertragspotenzialen einhergeht und der potenzielle Kundenabrieb effektiv begrenzt wird. Gleichzeitig wird weiter in digitale Anwendungen und Prozesse investiert. So soll die sehr gute Marktposition der comdirect weiter gestärkt werden. Besonderes Augenmerk soll im laufenden Jahr auf die persönliche Betreuung und die Geschäftspotenziale mit vermögenden Privatkunden gelegt werden.

Der Zinsüberschuss sollte aufgrund der gestiegenen Zinsen im laufenden Jahr steigen, wenn das Vorjahr um den konzernneutralen Sonderertrag aus Marktwertausgleichen in Höhe von rund 90 Mio. Euro im zweiten Quartal 2022 bereinigt wird. Eine ähnliche Position ist für das Jahr 2023 ausgeschlossen, da das zugrunde liegende Verrechnungsverfahren im Konzern angepasst wurde.

Im Provisionsüberschuss rechnet die Commerzbank für das Segment PUK mit einem leichten Rückgang. Ursächlich für diese Prognose ist die Erwartung weitgehend unveränderter Aktienindizes insbesondere in Deutschland. Somit dürften sowohl die bestandsabhängigen als auch die umsatzabhängigen Wertpapiererträge unter dem Vorjahr liegen, das insbesondere im ersten Quartal 2022 von besseren Märkten profitierte.

Sowohl für den Zins- als auch den Provisionsüberschuss im Segment PUK soll die mBank auf dem gleichen Niveau beitragen wie im Vorjahr.

Insgesamt erwarten wir die Erträge im Segment PUK deutlich über dem Vorjahr, unter der Annahme, dass sich die hohen Einmalbelastungen bei der mBank in Polen aus den sogenannten "Credit Holidays" und aus Vorsorgen für Rechtsrisiken im Zusammenhang mit Baufinanzierungen in Fremdwährung im laufenden Jahr nicht wiederholen.

Der Verwaltungsaufwand im Segment PUK inklusive Pflichtabgaben wird für das Jahr 2023 auf dem gleichen Niveau erwartet wie 2022. Während für Deutschland aufgrund des fortgeschrittenen Personalabbaus mit niedrigeren Kosten gerechnet wird, sieht die Planung für die mBank im laufenden Jahr inflationsbedingt höhere Kosten vor.

Trotz einer für das Risikoergebnis im Segment PUK erwarteten höheren Belastung als im Vorjahr, erwarten wir aufgrund steigender Erträge ein Operatives Ergebnis über dem Vorjahr. Dementsprechend sollte die operative Eigenkapitalrendite deutlich steigen und die Aufwandsquote im Segment PUK sinken.

Auch im Segment Firmenkunden (FK) steht die Intensivierung des Kundengeschäfts im laufenden Jahr im Vordergrund. Die Hebung weiteren Ertragspotenzials bei der effektiven Begleitung des deutschen Mittelstands in seinen geschäftlichen Aktivitäten kommt dabei eine herausragende Bedeutung zu. Dabei reagiert die Commerzbank auf veränderte globale Handelsströme und wird sicherstellen, dass sie ihren Kunden entlang der relevanten Handelskorridore zur Seite steht. Für kleinere Mittelständler hat die Commerzbank die "Mittelstandsbank Direkt" etabliert, die bereits für 6 000 Kunden bundesweit eine qualitativ hochwertige Direktbank-Betreuung aus dem Standort Hamburg heraus aufgebaut hat. Dieses Modell wird im laufenden Jahr weiter ausgebaut und soll in der zweiten Jahreshälfte für externe Neukunden geöffnet werden. Unvermindert wird die Commerzbank im Segment FK auch im Jahr 2023 ihre Anstrengungen fortsetzen, die Rentabilität des Kapitaleinsatzes zu verbessern.

Im Zinsüberschuss erwartet die Commerzbank im Segment FK einen weiteren deutlichen Anstieg aufgrund der gestiegenen Marktzinsen, die eine Wiederanlage von Firmenkundeneinlagen zu höheren Margen als in der Vergangenheit ermöglichen.

Auch beim Provisionsüberschuss wird mit leicht höheren Erträgen als im Vorjahr gerechnet. Hier ist neben Absicherungsgeschäften beispielsweise für Fremdwährungsgeschäfte auch das Cash Management als Treiber für den Anstieg zu nennen.

Da alle weiteren Ertragspositionen im Firmenkundensegment in ihrer Prognosegüte mit hoher Unsicherheit verbunden sind, ist nicht auszuschließen, dass die übrigen Erträge das Niveau des Jahres 2022 nicht erreichen. Insgesamt kann somit auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesamterträge im Segment unterhalb des Vorjahres liegen.

Im Verwaltungsaufwand erwartet die Commerzbank im Segment Firmenkunden niedrigere Kosten als im Jahr 2022. Treiber hierfür ist der fortgeschrittene Personalabbau im Segment, aber auch in den Backoffice-Einheiten, der sich dann über niedrigere Kostenallokationen positiv im Segment auswirkt.

Für das Risikoergebnis im Segment Firmenkunden erwarten wir leicht niedrigere Belastungen als im Vorjahr. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass die konjunkturelle Abkühlung nur zu einer milden Rezession in Deutschland führt und bereits durch das TLA zum Jahresende 2022 erwartete negative Effekte teilweise antizipiert wurden.

Zusammengefasst rechnen wir für das Segment Firmenkunden ohne die zusätzlichen Potenziale aus einer Materialisierung der höheren Terminzinsen mit einem leicht höheren Operativen Ergebnis im Jahr 2023. Dementsprechend sollte die operative Eigenkapitalrendite bei leicht höheren risikogewichteten Aktiva stabil bleiben, während sich die Aufwandsquote leicht verbessern dürfte.

Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung

Nach unseren derzeitigen Erwartungen gehen wir im Einzelabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft davon aus, für das Jahr 2023 einen Jahresüberschuss ausweisen zu können, der signifikant über dem des Vorjahres liegt.

Für das Geschäftsjahr 2023 geht die Commerzbank davon aus, sowohl das Operative Ergebnis des Vorjahres als auch das den Commerzbank-Aktionären und den Investoren in zusätzliche Eigenkapitalbestandteile zurechenbare Konzernergebnis deutlich zu übertreffen. Hauptverantwortlich für den erwarteten Anstieg sind ein höherer Zinsüberschuss, der Entfall von hohen Einmalbelastungen bei der mBank in Polen sowie niedrigere Verwaltungsaufwände im Konzern. Entsprechend erwartet die Commerzbank einen weiteren Anstieg der Eigenkapitalrendite (NetRoTE) auf dem Weg zur Zielmarke von mehr als 7,3 % im Jahr 2024.

Der Anspruch an die harte Kernkapitalquote der Commerzbank orientiert sich zum einen an den Kapitalanforderungen aus dem aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP). Diese Mindestanforderung mündet in der MDA-Schwelle, die sich für das erste Quartal 2023 auf rund 10,1 % beläuft. Dem stand zum Jahresende 2022 eine CET-1-Quote von 14,1 % gegenüber. Somit verfügt die Commerzbank über einen signifikanten Kapitalpuffer oberhalb der regulatorischen Mindestanforderungen. Für das Jahr 2023 rechnet die Commerzbank weiterhin mit einer CET-1-Quote von rund 14 %. Diese Zielgröße berücksichtigt bereits eine geplante Ausschüttung von 50 % des Nettoergebnisses nach Abzug von voll diskretionären AT-1-Kupons für das Geschäftsjahr 2023.

Dennoch können zahlreiche Risikofaktoren bei ungünstigem Verlauf das prognostizierte Jahresergebnis 2023 in einem erheblichen, nicht zuverlässig quantifizierbaren Ausmaß beeinträchtigen. Dazu zählen nach wie vor hohe globale konjunkturelle Risiken. Geopolitische Risiken, wie der Russland-Ukraine-Krieg, die über die massive Verteuerung von Rohstoffen vorhandene inflationäre Tendenzen erheblich beschleunigen können, haben ebenfalls das Potenzial, die erwartete Konjunkturerholung abzuschwächen und sich damit auf unsere Geschäftsentwicklung auszuwirken. Darüber hinaus bleiben durch politische Spannungen ausgelöste Handelskonflikte zwischen den Wirtschaftsblöcken Europa, Nordamerika und Asien weiterhin möglich.

Zu den weiteren Risikofaktoren zählen ungünstige Entwicklungen im regulatorischen oder rechtlichen Umfeld sowie eine nochmalige Verschärfung der Wettbewerbssituation im Inland. Sinkende Margen auf aus Risiko-Ertrags-Sicht unattraktive Niveaus könnten in den kommenden Jahren ebenso wie inflationär bedingte Kostenschübe die Wirksamkeit der erwarteten positiven Effekte aus den Maßnahmen zur Profitabilitätssteigerung der Commerzbank verzögern und/​oder in ihrem Ausmaß beeinträchtigen. Weitere Informationen zu sonstigen Risiken siehe Risikobericht auf Seite 64 ff.

In Polen liegt weiterhin keine finale höchstrichterliche Klärung der Rechtslage in Bezug auf Klagen privater Kundinnen und Kunden zu Schweizer-Franken-Immobilienkrediten vor, sodass weitere Belastungen nicht auszuschließen sind. Weitere Informationen zur Mitte Februar 2023 erfolgten Stellungnahme des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs zu diesem Sachverhalt finden sich im Nachtragsbericht des Anhangs auf Seite 84 f.

Risikobericht

Die Risikoberichterstattung erfolgt entsprechend der internen Risikosteuerung der Commerzbank auf Konzern- beziehungsweise Segmentebene. Basis hierfür sind die für den Konzern nach IFRS ermittelten Finanzdaten sowie die Risikokennzahlen gemäß den regulatorischen Anforderungen.

Executive Summary 2022

Die konjunkturellen Unsicherheiten und die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine trüben den makroökonomischen Ausblick immer noch stark ein. Die für die Risikovorsorgeermittlung verwendeten modellbasierten Parameter reflektieren diese Auswirkungen noch nicht vollständig. Das für diesen Sachverhalt gebildete Sekundäreffekte-TLA bildet die vorausschauend erwarteten Effekte angemessen ab. In den restlichen Risikokennzahlen ist die erwartete unsichere Entwicklung derzeit vor allem in den Zahlen für Mittel- und Osteuropa ablesbar, wo sich die aktuelle Situation in einem erhöhten Expected Loss und somit einer höheren Risikodichte niederschlägt.

Risikotragfähigkeitsquote betrug 160 % per 31. Dezember 2022

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Die Risikotragfähigkeits-(RTF-)Quote liegt weiterhin deutlich über dem Mindestanspruch.
Der Anstieg des ökonomisch erforderlichen Kapitals gegenüber Dezember 2021 ist insbesondere auf höhere Markt- und operationelle Risiken zurückzuführen.

Risikotragfähigkeit

Mrd. €

Exposure at Default im Konzern gestiegen

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Das Exposure at Default im Konzern ist im Jahr 2022 von 470 Mrd. Euro auf 517 Mrd. Euro gestiegen.
Die Risikodichte ist im gleichen Zeitraum von 18 Basispunkten auf 17 Basispunkte gesunken.

EaD

Mrd. €

Der Risikobericht ist auch Bestandteil des Lageberichts.

Risikoergebnis im Kreditgeschäft des Konzerns belief sich im Geschäftsjahr 2022 auf -876 Mio. Euro

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Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Risikoergebnis erhöht und wurde insbesondere durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine belastet.
Die direkten Effekte aus der Corona-Pandemie haben sich so weit abgeschwächt, dass daraus keine Belastungen mehr erwartet werden.

Risikoergebnis

Mio. €

Marktrisiken im Handelsbuch im Jahr 2022 gestiegen

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Der Value at Risk (VaR) stieg im Jahr 2022 von 7 Mio. Euro auf 13 Mio. Euro an.
Ursache hierfür ist die erhöhte Marktvolatilität infolge des Russland-Ukraine-Krieges, die zu neuen Krisenszenarios in der VaR-Berechnung führte.

VaR

Mio. €

Operationelle Risiken im Jahresvergleich angestiegen

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Die Risikoaktiva aus operationellen Risiken sind im Jahr 2022 auf 21,2 Mrd. Euro angestiegen.
Die Gesamtbelastung aus OpRisk-Ereignissen ist im Vergleich zum Vorjahr von 1 136 Mio. Euro auf 951 Mio. Euro gesunken.

Risikoaktiva aus operationellen Risiken

Mrd. €

Risikoorientierte Gesamtbanksteuerung

Als Risiko bezeichnet die Commerzbank die Gefahr möglicher Verluste oder entgangener Gewinne aufgrund interner oder externer Faktoren. Die Risikosteuerung unterscheidet grundsätzlich zwischen quantifizierbaren und nicht quantifizierbaren Risikoarten. Quantifizierbare Risiken sind üblicherweise in der Rechnungslegung oder in der Kapitalbindung bewertbare Risiken, nicht quantifizierbare Risiken sind zum Beispiel Compliance- und Reputationsrisiken.

Organisation des Risikomanagements

Die Commerzbank sieht das Risikomanagement als eine Aufgabe für die gesamte Bank an. Der Chief Risk Officer (CRO) verantwortet konzernweit die Entwicklung und Umsetzung der risikopolitischen Leitlinien für quantifizierbare Risiken, die vom Vorstand festgelegt werden, sowie die Messung dieser Risiken. Der CRO berichtet dem Vorstand und dem Risikoausschuss des Aufsichtsrats regelmäßig über die Gesamtrisikolage des Konzerns.

Die Risikomanagement-Organisation besteht aus den Bereichen Group Credit Risk Management, Group Risk Control, Group Cyber Risk & Information Security sowie Group Big Data & Advanced Analytics.

Darüber hinaus ist der CRO für den Bereich Group Compliance zuständig. Die Etablierung angemessener Governance, Verfahren und Systeme, die es der Bank ermöglichen, unerwünschte Gefährdungen durch Compliance-Risiken zu vermeiden, ist Aufgabe von Group Compliance. Group Compliance wird durch den Chief Compliance Officer gesteuert.

Alle Bereiche haben eine direkte Berichtslinie an den CRO.

Grundlegende strategische Entscheidungen trifft ausschließlich der Vorstand. Der Vorstand hat das operative Risikomanagement an Komitees delegiert. Im Rahmen der jeweiligen Geschäftsordnungen sind dies: das Group Credit Committee, das Group Market Risk Committee, das Group OpRisk Committee, das Group Cyber Risk & Information Security Committee sowie das Group Strategic Risk Committee als risikoartenübergreifendes Entscheidungsgremium. In allen vorgenannten Komitees hat der CRO den Vorsitz und ein Vetorecht. Zusätzlich ist der CRO Mitglied des Group Asset Liability Committees. Hier besteht bei bestimmten Themen (zum Beispiel Liquiditätsrisikothemen) ebenso ein Vetorecht des CRO.

Im Folgenden sind die Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Komitees beschrieben:

Der Risikoausschuss des Aufsichtsrats ist das höchste Risikokomitee der Bank. Er besteht aus mindestens 5 Aufsichtsratsmitgliedern. Zum Aufgabengebiet des Risikoausschusses gehören unter anderem die Überwachung des Risikomanagementsystems und die Behandlung von Risiken wie Markt-, Kredit- und operationellen Risiken sowie Reputationsrisiken und Cyber-Risiken (inklusive der Informationssicherheit der Bank). Der Risikoausschuss bestimmt Art, Umfang, Format und Häufigkeit der Informationen, die der Vorstand zum Thema Strategie und Risiko vorlegen muss.

Das Group Credit Committee ist das Entscheidungsgremium des operativen Kreditrisikomanagements, das aus jeweils zwei Vertretern der Marktfolge und der Marktseite gebildet wird. Das Group Credit Committee trifft Entscheidungen im Rahmen der ihm vom Vorstand übertragenen Kompetenzen und ist grundsätzlich für das Management aller Kreditrisiken zuständig. Es agiert dabei auf Basis der gültigen Konzernkreditrisikostrategie.

Das Group Market Risk Committee ist das Gremium, das die Marktrisiken im Gesamtbankinteresse überwacht und durch die Vorgabe von Limiten unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit steuert. Hierbei werden alle Marktrisiken aus Handels- und Anlagebuch mit dem Ziel der Risikofrüherkennung sowie der aktiven Risikosteuerung betrachtet. Der Fokus liegt auf der Optimierung des Rendite-Risiko-Profils.

Das Group OpRisk Committee (OpRiskCo) befasst sich mit der Steuerung der operationellen Risiken im Konzern und fungiert diesbezüglich als höchstes Eskalations- und Entscheidungsgremium unterhalb des Vorstands. Das OpRiskCo befasst sich ferner mit allen wesentlichen regulatorischen Themen, die sich im Zusammenhang mit der Steuerung der operationellen Risiken im Konzern ergeben, sowie mit den Standards zur Governance und Erhebung der Funktionsfähigkeit des Internen Kontrollsystems (IKS) in der Commerzbank-Gruppe. Details zum IKS sind im Abschnitt zu den operationellen Risiken zu finden.

Das Cyber Risk & Information Security Committee (CRISCo) überwacht und steuert die Cyber- und Informationssicherheitsrisiken im Gesamtbankinteresse. Es fungiert diesbezüglich als höchstes Entscheidungs- und Eskalationsgremium unterhalb des Vorstands. Das CRISCo behandelt alle in den Themen der Cyber- und Informationssicherheit relevanten regulatorischen Aspekte und gewährleistet diesbezüglich ein angemessenes Risikomanagement gemäß international anerkannten Standards.

Das Group Strategic Risk Committee dient als risikoartenübergreifendes Diskussions- und Entscheidungsgremium mit dem Hauptziel, Risiken auf Portfolioebene zu überwachen und zu steuern. Dies betrifft Themen der Risikomessung, der Risikotransparenz sowie der Risikosteuerung.

Das Group Asset Liability Committee (Group ALCO) verantwortet als Gremium des Commerzbank-Konzerns die konzernübergreifende und integrierte Steuerung der finanziellen Ressourcen Kapital, Liquidität und Bilanzstruktur sowie Zinsüberschuss unter Berücksichtigung der regulatorischen Rahmenbedingungen. Das Group ALCO überwacht insbesondere die Risikotragfähigkeit im Konzern und spielt damit eine wichtige Rolle im Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP). Das Group ALCO beschließt den Recovery-Plan. Beschlüsse des Group ALCO werden dem Vorstand zur Bestätigung vorgelegt. Bei Verletzung eines Recovery-Plan-Indikators spielt das Group ALCO eine zentrale Rolle hinsichtlich der Eskalation, der Einschätzung der Situation sowie der Einleitung von Maßnahmen.

Darüber hinaus werden in weiteren nachfolgend aufgeführten Komitees Risikothemen behandelt:

Das Group Risk Management Executive Committee dient als Diskussions- und Entscheidungsgremium innerhalb von Group Risk Management und ist insbesondere für die Organisation und strategische Entwicklung des Risikomanagements sowie die Schaffung und Einhaltung einer einheitlichen Risikokultur verantwortlich. Ebenfalls stellt es die Umsetzung der Konzernrisikostrategie und der Beschlüsse des Vorstands in der Risikofunktion sicher.

Compliance-Risiken werden insbesondere auch im Global Compliance Board (GCB) behandelt. Das GCB wurde als Forum für den Austausch von Informationen zu wichtigen Compliance-Themen und Aufsichtsmaßnahmen im Hinblick auf Compliance in der Bank eingerichtet. Darüber hinaus dient das GCB als Informationsplattform für Segmente und Funktionen über Compliance-Kultur, Änderungen von Compliance-Vorschriften, Aktualisierungen von Compliance-bezogenen Richtlinien und deren Auswirkungen.

Risikostrategie und Risikosteuerung

Die Gesamtrisikostrategie regelt, im Einklang mit der Geschäftsstrategie, die risikostrategische Ausrichtung des Commerzbank-Konzerns. Sie legt den Risikoappetit als maximales Risiko fest, das die Bank bei dem Verfolgen ihrer Geschäftsziele einzugehen bereit ist und das sie eingehen kann, ohne existenzielle Bedrohungen, die über die inhärenten Risiken hinausgehen, zuzulassen. Leitgedanke ist das Sicherstellen einer angemessenen Liquiditäts- und Kapitalausstattung des Konzerns. Dies umfasst auch die Sicherung der Umsetzungsfähigkeit der Geschäftsstrategie durch ein Risikoprofil im Einklang mit den regulatorisch und kapitalmarktseitig determinierten Spielräumen in der Kapitalisierung. Entsprechend werden aus diesen Anforderungen adäquate Limite für die dem Konzern zur Verfügung stehenden Risikoressourcen Kapital und Liquidität abgeleitet. Die übergreifenden Limite der Gesamtrisikostrategie sind dabei konsistent zu den Indikatorschwellen des Recovery-Plans.

Aus der Kernfunktion einer Bank als Liquiditäts- und Risikotransformator resultieren unvermeidliche Bedrohungen, die im Extremfall den Fortbestand des Instituts gefährden können. Diese hängen vom jeweiligen Geschäftsmodell der Bank ab und werden bei der Verfolgung der Geschäftsziele in Kauf genommen. Grundlage der strategischen Ausrichtung der Commerzbank bildet die Geschäftsstrategie. Bei einer nachhaltigen Änderung der Bewertung der inhärenten und existenziellen Bedrohungen für die Commerzbank sind gegebenenfalls das Geschäftsmodell und damit die Geschäfts- sowie Risikostrategie mittel- und langfristig durch den Vorstand anzupassen. Eine Unterscheidung der Art der in Kauf genommenen Risiken kann anhand zweier grundsätzlicher Bedrohungsszenarien erfolgen. Der Eintritt einer inhärenten, existenziellen Bedrohung gefährdet den Fortbestand der Commerzbank. Eine Rettung der Commerzbank wäre in diesem Fall ohne staatliche Maßnahmen oder erhebliche regulatorische Stützungsmaßnahmen (im Sinne zum Beispiel von Garantieschirmen, Duldung erheblichen Abweichens von regulatorischen Kapitalanforderungen und Rettungsfusion) beziehungsweise Aktivierung des Single Resolution Mechanism (SRM) kaum darstellbar.

Gegen diese inhärenten existenziellen Bedrohungen werden gleichwohl Mitigierungsstrategien entwickelt, um möglichst die Wahrscheinlichkeit eines Schadens oder das Ausmaß zu reduzieren. Dagegen besteht im Falle der Realisierung einer dem Geschäftsmodell inhärenten, aber nicht existenziellen Bedrohung grundsätzlich die Möglichkeit zur Mitigierung unter anderem durch am Markt verfügbare Kapitalmaßnahmen oder Nutzung entsprechender Kapitalpuffer. Eine Aktivierung des Single Resolution Mechanism (SRM) ist mithin in diesem Bedrohungsszenario nicht notwendig. Zu den geschäftsmodell-inhärenten existenziellen Bedrohungen zählen für die Commerzbank aufgrund ihres Geschäftsmodells beispielsweise der Ausfall von Deutschland, ein taktischer Atomanschlag auf Frankfurt am Main als neuralgisches Finanzzentrum Deutschlands und Sitz der Commerzbank, der Zerfall der Euro-Zone sowie ein Ausfall eines/​mehrerer der anderen großen europäischen Länder oder ein Ausfall der USA, ein Zusammenbruch der Finanzmärkte in Verbindung mit einem Entfall der Grundfunktionalitäten der EZB oder ein Bank-Run, ein Zusammenbruch oder eine massive Funktionsstörung von globalen Clearinghäusern sowie auch extreme Cyber-Attacken auf Staaten und Institutionen aufgrund der zunehmenden Digitalisierung und geopolitischer Spannungen.

Zu den geschäftsmodell-inhärenten (nicht existenziellen) Bedrohungen zählen unter anderem ein Ausfall eines oder weniger bedeutender (peripherer) Länder der Eurozone ohne signifikante systematische Weiterungen und eine tiefe, mehrere Jahre anhaltende Rezession mit schweren Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft (zum Beispiel ausgelöst durch eine weltweite Pandemie, extrem steigende Energiepreise oder ausgehend von den USA oder China) und daraus folgende Konsequenzen wie massive Kreditausfälle oder starker Abfluss von Kundeneinlagen mit Auswirkungen auf die Liquiditätslage. Geopolitische Krisen wie gegenwärtig ausgelöst durch den Krieg Russlands mit der Ukraine oder auch Handelskriege, beispielweise zwischen den USA und China, können massive Auswirkungen auf den weltweiten Märkten haben und bedrohen die Commerzbank als international aufgestelltes Institut in ihrem Geschäftsmodell. Mit Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine hat sich die Commerzbank schnell auf das neue Szenario eingestellt und das Management von Markt-, Liquiditäts-, Kredit- und operationellen Risiken den speziellen Erfordernissen der geopolitischen Krise angepasst. Die zu beobachtenden Auswirkungen auf die Wertschöpfungsketten und Rohstoffpreise zeigen aber auch, dass die Auswirkungen noch anhalten und weiterhin schwer abzuschätzen sind. Generell erfordert das geopolitische Risikoprofil eine Berücksichtigung bei der Definition des Risikoappetits im Sinne einer vorausschauenden Bestimmung der (Länder-)Risikobereitschaft für mögliche geopolitische Krisen (zum Beispiel mit Blick auf China). Im Zuge der weiter zunehmenden Digitalisierung des Geschäftsumfelds und der digitalen Transformation der Commerzbank ist das Cyberrisiko eine inhärente zu akzeptierende Bedrohung. Je nach Schwere und Betroffenheit einer Cyberattacke ist das Cyberrisiko auch als existenzielle Bedrohung zu betrachten, weshalb die Commerzbank kontinuierlich an der Verbesserung der Cyberresilienz arbeitet. Die weitere Entwicklung und mögliche Konsequenzen der Situation der mBank rund um das Schweizer-Franken-Baufinanzierungsportfolio und der zusätzlich national regulatorisch eingeräumten "Kreditferien" in Kombination mit einem Ausfall von Polen stellen politische Risiken dar. Diese können die Commerzbank signifikant bedrohen und erfordern möglicherweise besondere mitigierende kapitalmarktbezogene Maßnahmen.

Der Klimawandel -auch verbunden mit einer rasant fortschreitenden Abnahme der Biodiversität -kann eine weitere inhärente Bedrohung darstellen. Der Klimawandel kann sich in physischen und transitorischen Risiken für die Commerzbank niederschlagen. Insbesondere die transitorischen Risiken bergen über den kurzfristigen Zeitraum noch schwer einschätzbare Risiken (aber auch Chancen). Diese Bedrohung für die Commerzbank zu erfassen und zu mitigieren, ist eines der risikostrategischen Ziele. Entsprechend hat die Commerzbank für jede Risikoart ermittelt, ob Umweltrisiken ein wesentlicher Treiber sind. Alle in Bezug auf Umweltrisiken wesentlichen Risikoarten wurden -im Kontext der aktuell industrieweiten Standards, Reifegrad der Methodik und Verfügbarkeit von Daten -in der Risikostrategie und -steuerung reflektiert. Die Commerzbank hat hier in den letzten Jahren substantielle Fortschritte erzielt. Trotzdem bleibt die Umweltrisikosteuerung ein Entwicklungsfeld, das von der Bank mit hoher risikostrategischer Priorität ausgebaut wird.

Diese geschäftsmodell-inhärenten Bedrohungen werden beim Verfolgen des Geschäftsziels in Kauf genommen. Ändert sich die Einschätzung des Vorstands zu dieser Bedrohung für die Commerzbank nachhaltig, sind gegebenenfalls das Geschäftsmodell und damit die Geschäfts- sowie Risikostrategie mittel- und langfristig anzupassen. Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten stellt sich die Commerzbank frühzeitig auf absehbare anstehende Änderungen der regulatorischen Anforderungen oder der Rechnungslegungsstandards ein. Allerdings können derartige Änderungen beziehungsweise deren (rückwirkende) Auslegung nachhaltige, bis zu existenzbedrohende Auswirkungen für das Geschäftsmodell der Commerzbank haben. Diese regulatorischen Risiken werden von der Commerzbank in Kauf genommen, da in vielen Fällen keine Möglichkeit besteht, diese Risiken zu mitigieren oder zu steuern.

Die Gesamtrisikostrategie deckt alle wesentlichen Risiken ab, denen die Commerzbank ausgesetzt ist. Sie wird jährlich beziehungsweise bei Bedarf ad hoc aktualisiert, in Form von Teilrisikostrategien für die wesentlichen Risikoarten weiter detailliert und über Policies, Regularien und Arbeitsanweisungen/​Richtlinien konkretisiert und umgesetzt. Im vorgelagert durchzuführenden Prozess der Risikoinventur stellt die Commerzbank sicher, dass alle für den Konzern relevanten Risikoarten identifiziert und bezüglich ihrer Wesentlichkeit bewertet werden. Die Einschätzung der Wesentlichkeit richtet sich hierbei nach der Frage, ob das Eintreten des Risikos mittel- oder unmittelbar einen maßgeblichen negativen Einfluss auf die Risikotragfähigkeit des Konzerns haben könnte.

Im Rahmen des Planungsprozesses entscheidet der Vorstand, in welchem Umfang das Risikodeckungspotenzial des Konzerns ausgeschöpft werden soll. Auf dieser Basis werden in einem zweiten Schritt die einzelnen quantifizierbaren Risikoarten, die zum Kapitalbedarf beitragen, limitiert. Als Ergebnis der Planung wird den steuerungsrelevanten Einheiten ein Kapitalrahmen zugewiesen. Im Rahmen des unterjährigen Monitorings wird die Einhaltung der Limite und Leitplanken überprüft. Bei Bedarf werden Steuerungsimpulse gesetzt. Darüber hinaus werden in der Gesamtrisikostrategie weitere qualitative und quantitative Frühwarnindikatoren festgelegt, mit deren Hilfe potenzielle negative Entwicklungen frühzeitig identifiziert werden können.

Eine der originären Aufgaben des Risikomanagements ist das Vermeiden von Risikokonzentrationen. Diese können durch den Gleichlauf von Risikopositionen sowohl innerhalb einer Risikoart (Intra-Risikokonzentrationen) als auch über verschiedene Risikoarten hinweg (Inter-Risikokonzentrationen) entstehen. Letztere resultieren aus gemeinsamen Risikotreibern oder aus Interaktionen verschiedener Risikotreiber unterschiedlicher Risikoarten.

Durch die Einrichtung von Risikosteuerungs- und Controllingprozessen gewährleistet die Commerzbank die Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken und damit verbundener Risikokonzentrationen.

Dadurch wird sichergestellt, dass alle Commerzbank-spezifischen Risikokonzentrationen im Risikomanagement berücksichtigt werden. Mithilfe von Szenarioanalysen wird regelmäßig Transparenz über Risikokonzentrationen geschaffen. Die Ausgestaltung der Szenarios und das ganzheitliche Vorgehen stellen dabei sicher, dass die Wirkung adverser Szenarios auf die Portfolioschwerpunkte und Risikokonzentrationen zielgerichtet untersucht wird. Das Management wird regelmäßig über die Ergebnisse der Analysen informiert, sodass potenzielle Verlustgefahren rechtzeitig vermieden werden können.

Der Group Risk & Capital Monitor ist der monatliche steuerungsorientierte Risikobericht zu Kapital-, Kreditrisiko-, Marktrisiko-, Liquiditätsrisiko- und OpRisk-Themen des Commerzbank-Risikomanagements. Er stellt gesamthaft alle genannten Risikoarten inklusive der ökonomischen und regulatorischen Risikotragfähigkeit für den Commerzbank-Konzern dar. Ziel des Berichts ist es, unter anderem den Vorstand und den Risikoausschuss des Aufsichtsrats über diese Risiken transparent und umfassend zu informieren, aus Risikosicht wichtige Entwicklungen aufzuzeigen sowie Steuerungsimpulse zu setzen. Insbesondere werden mit dem Bericht Limite und Leitplanken der Gesamtrisikostrategie überwacht. Die Genehmigung von Gesamtrisikostrategie und Group Risk & Capital Monitor erfolgt durch den Vorstand.

Die Commerzbank hat Verhaltensgrundsätze (Code of Conduct) verabschiedet, die verbindliche Mindeststandards für die unternehmerische Verantwortung der Commerzbank, für den Umgang mit Kundinnen und Kunden und Geschäftspartnern, für den Umgang miteinander sowie für den Geschäftsalltag definieren. Das Einhalten relevanter Gesetze, regulatorischer Vorgaben, Industriestandards und interner Regelungen ist dabei für die Bank wesentlicher Bestandteil der Risikokultur. Regelkonformes, angemessenes, couragiertes und integres Verhalten wird aktiv gefordert und nicht regelkonformes Verhalten sanktioniert. Prozessuale Erweiterungen gewährleisten eine einheitliche und faire Beurteilung von Fehlverhalten und stärken damit das Konsequenzen-Management nachhaltig.

Wesentlicher Eckpfeiler der übergreifenden Risikosteuerung und -kultur in der Bank ist das Konzept der Three Lines of Defence, das als zentraler Bestandteil in der Konzernverfassung verankert ist. Gemäß dem Prinzip der Three Lines of Defence ist die Abwehr unerwünschter Risiken nicht auf die Bearbeitung durch die Risikofunktion beschränkt. Jede Einheit (Segmente und Funktionen) stellt entsprechend ihrer operativen Verantwortung die erste Verteidigungslinie dar und ist direkt verantwortlich für Identifikation und Management der Risiken im eigenen Verantwortungsbereich unter Einhaltung der vorgegebenen Risikostandards und Policies. So bildet insbesondere die Marktseite die erste Verteidigungslinie bei allen Geschäftsentscheidungen und hat dabei Risikoaspekte zu berücksichtigen. Die zweite Verteidigungslinie für jede Risikoart legt Standards für ein angemessenes Risikomanagement der jeweiligen Risikoart fest, stellt ein Monitoring und die Umsetzung dieser Standards sicher und nimmt Analysen sowie Bewertungen der Risiken vor. Für das Kredit- und Marktrisiko von Geschäftsentscheidungen bildet die Risikofunktion die zweite Verteidigungslinie. Dies umfasst insbesondere für das Kreditrisiko die Einbindung in den Kreditentscheidungsprozess durch ein zweites Votum. Die zweite Verteidigungslinie wird für einzelne Risikoarten auch von Einheiten außerhalb der Risikofunktion (zum Beispiel Group Finance) wahrgenommen. Die dritte Verteidigungslinie bildet die interne Revision.

Risikokennziffern

Die Commerzbank verwendet zur Messung, Steuerung und Limitierung der verschiedenen Risikoarten ein umfassendes System von Kennziffern und Verfahren. Die wichtigsten hiervon sind im Folgenden aufgeführt:

Das ökonomisch erforderliche Kapital ist der Betrag, der zur Abdeckung unerwarteter Verluste aus risikobehafteten Positionen mit einem hohen Maß an Sicherheit (in der Commerzbank zurzeit 99,90 %) ausreicht.

Die Risikotragfähigkeitsquote (RTF-Quote) zeigt die Überdeckung des ökonomisch erforderlichen Kapitals durch das Risikodeckungspotenzial. Der Mindestanspruch an die Risikotragfähigkeit gilt als erfüllt, sofern die RTF-Quote über 100 % liegt.

Das Exposure at Default (EaD) ist der erwartete Forderungsbetrag unter Berücksichtigung einer potenziellen (Teil-)Ziehung von offenen Linien und Eventualverbindlichkeiten, der die Risikotragfähigkeit bei Ausfall belasten wird. Der EaD wird im Folgenden auch als Exposure bezeichnet.

Expected Loss (EL) oder Erwarteter Verlust ist die Messgröße für den potenziellen Verlust eines Kreditportfolios, der innerhalb eines Jahres aufgrund von historischen Verlustdaten zu erwarten ist.

Die Risikodichte errechnet sich als Quotient aus Expected Loss zu Exposure at Default und stellt damit den relativen Risikogehalt eines Engagements oder Portfolios dar.

Value at Risk (VaR) bezeichnet eine Methodik zur Quantifizierung von Risiken. Hierzu werden eine Haltedauer (zum Beispiel 1 Tag) und ein Konfidenzniveau (zum Beispiel 97,5 %) festgelegt. Der VaR-Wert bezeichnet dann diejenige Verlustobergrenze, die innerhalb der Haltedauer mit einer Wahrscheinlichkeit entsprechend dem Konfidenzniveau nicht überschritten wird.

Der Credit Value at Risk (CVaR) ist der ökonomische Kapitalbedarf für Kreditrisiken mit einem Konfidenzniveau von 99,90 %. Der Begriff resultiert aus der Anwendung des Value-at-Risk-Konzepts auf die Kreditrisikomessung. Inhaltlich stellt der Credit VaR (Unerwarteter Verlust - Unexpected Loss) eine Abschätzung dar, um welchen Betrag die Verluste aus Kreditrisiken den Erwarteten Verlust (Expected Loss) innerhalb eines Jahres potenziell übersteigen könnten. Diesem Ansatz liegt die Idee zugrunde, dass der Erwartete Verlust lediglich den langfristigen Mittelwert der Kreditverluste darstellt, dieser jedoch von den tatsächlichen Kreditausfällen des laufenden Geschäftsjahres (positiv oder negativ) abweichen kann.

Risikotragfähigkeit und Stresstesting

Die Risikotragfähigkeitsanalyse ist ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtbanksteuerung und des ICAAP der Commerzbank mit dem Ziel, eine angemessene Kapitalausstattung jederzeit sicherzustellen. Das Risikotragfähigkeitskonzept wird jährlich überprüft und weiterentwickelt.

Bei der Ermittlung des ökonomisch erforderlichen Kapitals werden mögliche unerwartete Wertschwankungen betrachtet. Derartige über den Erwartungen liegende Wertschwankungen müssen durch das verfügbare ökonomische Kapital zur Deckung unerwarteter Verluste (Risikodeckungspotenzial) aufgefangen werden. Zur Bestimmung des ökonomischen Risikodeckungspotenzials werden nur Eigenkapitalbestandteile mit ihrem ökonomischen Wert berücksichtigt, die in der Fortführungsperspektive Verluste absorbieren.

Die Quantifizierung des aus den eingegangenen Risiken resultierenden Kapitalbedarfs erfolgt auf Basis des internen ökonomischen Kapitalmodells. Bei der Festlegung des ökonomisch erforderlichen Kapitals werden alle im Rahmen der jährlichen Risikoinventur als wesentlich und quantifizierbar eingestuften Risikoarten des Commerzbank-Konzerns berücksichtigt. Die ökonomische Risikobetrachtung beinhaltet daher auch Risikoarten, die in den regulatorischen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Banken nicht enthalten sind. Darüber hinaus reflektiert das Modell risikoartenübergreifende Diversifikationseffekte. Das Konfidenzniveau der ökonomischen Kapitalbedarfsermittlung beträgt 99,90 % und harmoniert mit dem Fortführungsansatz. Die quantifizierbaren wesentlichen Risiken im ökonomischen Kapitalmodell gliedern sich in Adressenausfallrisiko, Marktrisiko, operationelles Risiko und (in nachfolgender Tabelle nicht separat ausgewiesenes) Geschäftsrisiko sowie Objektwertänderungsrisiko. Weiterhin wird das Reserverisiko in der Risikotragfähigkeitsbetrachtung mittels eines entsprechenden Risikopuffers berücksichtigt. Das Geschäftsrisiko ist das Risiko eines potenziellen Verlustes, der aus Abweichungen der tatsächlichen Erträge und Aufwendungen von den jeweiligen Planzahlen resultiert. Das Geschäftsrisiko wird zur Substantiierung eines die Reagibilität der Kapitalsteuerung gewährleistenden, übergeordneten Managementpuffers verwendet. Im Objektwertänderungsrisiko wird das Risiko eines unerwarteten Wertverfalls von entweder bereits aktivisch bilanzierten Objekten des Konzerns oder von Objekten, die mittels vertraglich zugesicherter Verpflichtungen mit Optionscharakter in den nächsten 12 Monaten aktiviert werden können (insbesondere Immobilien), abgebildet. Klima- und Umweltrisiken werden innerhalb der Commerzbank als horizontales Risiko definiert, die sich in bestehenden Risikokategorien manifestieren, wobei sowohl Transitions- als auch physische Risiken betrachtet werden. Die jährliche Wesentlichkeitsbeurteilung von Klima- und Umweltrisiken bietet einen ganzheitlichen Überblick über die Auswirkungen auf bestehende wesentliche Risikoarten, die in der Risikoinventur identifiziert werden. Klima- und Umweltrisiken werden in der Risikotragfähigkeitsanalyse der Commerzbank über einen Risikopuffer für die als wesentlich von Klima- und Umweltrisiken beeinflussten Adressenausfall- und Marktrisiken reflektiert. Nähere Ausführungen zu den Klima- und Umweltrisiken sind dem Abschnitt Environmental-Social-Governance-(ESG-)Risiken auf Seite 69 ff. zu entnehmen.

Der Ergebnisausweis der Risikotragfähigkeitsanalyse erfolgt anhand einer Risikotragfähigkeitsquote (RTF-Quote), die die Überdeckung des ökonomischen Kapitalbedarfs durch das Risikodeckungspotenzial anzeigt. Die Überwachung und Steuerung der Risikotragfähigkeit erfolgen monatlich auf Ebene des Commerzbank-Konzerns. Der Mindestanspruch an die Risikotragfähigkeit gilt als erfüllt, sofern die RTF-Quote über 100 % liegt. Im Jahr 2022 lag die RTFQuote stets über 100 % und betrug 160 % per 31. Dezember 2022. Der Anstieg des ökonomisch erforderlichen Kapitals gegenüber Dezember 2021 ist insbesondere auf höhere Markt- und operationelle Risiken zurückzuführen. Der Anstieg des Marktrisikos reflektiert die gestiegenen Marktvolatilitäten infolge des Kriegs zwischen Russland und der Ukraine. Haupttreiber für den starken Anstieg des operationellen Risikos sind Veränderungen im Schweizer-Franken-Komplex, die Einbeziehung weiterer Risiken im Zusammenhang mit dem Thema Verbraucherschutz sowie die erstmalige Berücksichtigung von Inflation in den Verlustdaten. Der Rückgang des Kreditrisikos erklärt sich im Wesentlichen durch die jährliche Aktualisierung der Parameter im Kreditrisikomodell. Die RTF-Quote liegt weiterhin deutlich über dem Mindestanspruch.

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Risikotragfähigkeit Konzern |

Mrd. €
31.12.2022 31.12.2021
Ökonomisches Risikodeckungspotenzial 22 22
Ökonomisch erforderliches Kapital 1 13 12
davon für Adressenausfallrisiko 2 8 9
davon für Marktrisiko 3 4 3
davon für operationelles Risiko 2 1
davon Diversifikationseffekte - 2 - 2
RTF-Quote (%)4 160 176

1 Einschließlich Objektwertänderungsrisiko, Risiko nicht börsennotierter Beteiligungen und Risikopuffer für Reserverisiko, für die Quantifizierung potenzieller Wertschwankungen von Intangibles sowie für Klima- und Umweltrisiken.

2 Einschließlich Puffer für geplante Parameteraktualisierung und Modelländerung.

3 Einschließlich Einlagenmodellrisiko.

4 RTF-Quote = ökonomisches Risikodeckungspotenzial/​ökonomisch erforderliches Kapital (inklusive Risikopuffer).

Die Commerzbank nutzt makroökonomische Stresstests zur Überprüfung der Risikotragfähigkeit bei unterstellten adversen Veränderungen des volkswirtschaftlichen Umfeldes. Die zugrunde liegenden Szenarios berücksichtigen die Interdependenz der Entwicklung von Realwirtschaft und Finanzwirtschaft. Sie werden quartalsweise aktualisiert und vom Group ALCO verabschiedet. Die Szenarios beschreiben eine außergewöhnliche, aber plausible negative Entwicklung der Volkswirtschaft, insbesondere mit Blick auf die für die Commerzbank relevanten Portfolioschwerpunkte (zum Beispiel exportorientierte Branchen in Deutschland) und Geschäftsstrategien. Auch aktuelle adverse Entwicklungen (zum Beispiel steigende Energiekosten) werden bei der Erstellung der Szenarios berücksichtigt. Die Stresstests umfassen in der ökonomischen Perspektive einen Zeithorizont von 12 Monaten. Die Szenario-Simulation erfolgt quartalsweise auf Konzernebene unter Bezug auf die Inputparameter der ökonomischen Kapitalbedarfsberechnung für alle wesentlichen und quantifizierbaren Risikoarten. Zusätzlich zum Kapitalbedarf wird auf Basis der makroökonomischen Szenarios auch die Gewinn- und-Verlust-Rechnung gestresst. Darauf aufbauend wird die Entwicklung des Risikodeckungspotenzials simuliert. Während die RTF-Quote im Limitsystem der Commerzbank verankert ist, sind für die Risikotragfähigkeit im gestressten Umfeld Leitplanken als Frühwarnmechanismus festgelegt. Die laufende Überwachung der Limite und Leitplanken ist fester Bestandteil des internen Berichtswesens. Bei Verletzung der Limite werden definierte Eskalationen ausgelöst.

Das Risikotragfähigkeits- und Stresstestkonzept unterliegt einer jährlichen internen Überprüfung und wird fortlaufend weiterentwickelt. Dabei wird auch die Entwicklung des regulatorischen Umfeldes berücksichtigt. Ergänzend zu den regulären Stresstests werden jährlich auch sogenannte "Reverse Stresstests" auf Konzernebene durchgeführt. Im Gegensatz zu regulären Stresstests ist hierbei das Ergebnis der Simulationen vorbestimmt: die nachhaltige Gefährdung der Bank. Ziel des Analyseprozesses im reversen Stresstest ist es, durch Identifikation und Bewertung von Extremszenarios und -ereignissen eine Erhöhung der Transparenz über bankspezifische Gefährdungspotenziale und Risikozusammenhänge zu bewirken. Auf dieser Basis können zum Beispiel Handlungsfelder im Risikomanagement einschließlich der regulären Stresstests identifiziert und in die Aktivitäten zur kontinuierlichen Weiterentwicklung einbezogen werden. Im Jahr 2022 nahm die Commerzbank am EZB-Klimarisikostresstest teil. Dabei wurden neben einer qualitativen Analyse zum Stand des internen Klimarisiko-Stresstestrahmens szenariobasiert sowohl transitorische als auch physische Klimarisikofaktoren in Bezug auf Adressenausfall- und Marktrisiken analysiert. Zusätzlich hat die Commerzbank erstmals einen internen reversen Klimastresstest als strategische Analyse der eigenen Net-Zero-Ziele für bestimmte Portfolios durchgeführt.

Im Jahr 2022 sind die aus den Geschäftsaktivitäten der Commerzbank resultierenden Risikoaktiva von 175 Mrd. Euro auf 169 Mrd. Euro zurückgegangen.

Nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die Verteilung der Risikoaktiva, aufgeteilt nach Segmenten und Risikoarten:

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Risikoaktiva 31.12.2022
Mrd. € Adressenausfallrisiko Marktrisiko Operationelles Risiko Gesamt
--- --- --- --- ---
Privat- und Unternehmerkunden 40 1 13 54
Firmenkunden 73 4 5 82
Sonstige und Konsolidierung 28 2 3 34
Konzern 140 7 21 169

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Risikoaktiva 31.12.2021
Mrd. € Adressenausfallrisiko Marktrisiko Operationelles Risiko Gesamt
--- --- --- --- ---
Privat- und Unternehmerkunden 42 1 10 53
Firmenkunden 70 6 5 81
Sonstige und Konsolidierung 33 3 5 41
Konzern 145 10 20 175

Die Weltwirtschaft hat 2022 deutlich an Schwung eingebüßt. Zwar hat sich die Corona-Lage merklich entspannt und in den meisten Volkswirtschaften wurden die Corona-Beschränkungen weitgehend aufgehoben, aber der Krieg Russlands gegen die Ukraine löste neue Schockwellen aus. Die Angst vor einer Energiekrise trieb die Preise für Energie weltweit in die Höhe. Darüber hinaus klagten viele Unternehmen weiterhin über fehlende Vorprodukte.

Durch Russlands Krieg in der Ukraine und die Einstellung seiner Gaslieferungen hat sich vor allem in Europa die wirtschaftliche Lage so verschärft, dass darunter sowohl die Industrie als auch die privaten Haushalte leiden. Durch die beschlossenen Hilfspakete werden die negativen Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft zwar abgemildert, dafür muss man aber überall in Europa eine deutlich zunehmende Staatsverschuldung in Kauf nehmen. Für die meisten europäischen Länder einschließlich Deutschland erscheint deshalb in den nächsten Monaten eine Rezession oder bestenfalls eine Stagnation der Wirtschaft unvermeidlich.

Hinzu kommen anhaltende Risiken im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Weitere Infektionswellen und damit einhergehende Beeinträchtigungen der Wirtschaft -insbesondere in China -sind damit denkbar.

Regulatorisches Umfeld

Mit Basel 3 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht unter anderem umfassende Regelungen zu Eigenkapitalbestandteilen und -quoten sowie zum Liquiditätsrisikomanagement veröffentlicht. Seit dem 1. Januar 2014 sind die entsprechenden Capital Requirements Regulation & Directive (CRR & CRD) als europäische Umsetzung von Basel 3 in Kraft, wobei die Einführung zum Teil stufenweise bis 2019 erfolgte (sogenanntes "Phase-in"). Ergänzend wird eine Vielzahl von Regulierungen insbesondere durch die European Banking Authority (EBA) veröffentlicht, die sukzessive in Kraft treten; dies wird sich auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Mit Basel IV ("Finalisierung Basel III") ist aktuell das nächste Bankenregulierungspaket in der europäischen Abstimmung. Das Inkrafttreten der entsprechenden CRR III und CRD VI ist aktuell für den 1. Januar 2025 geplant.

Die Effekte der Erhöhung des antizyklischen Kapitalpuffers in Deutschland, die sich ab Februar 2023 auswirken, und weitere aktuell absehbare Änderungen des antizyklischen Kapitalpuffers sowie die Einführung eines sektoralen Systemrisikopuffers in Deutschland auf mit Wohnimmobilien besicherte Darlehen, hat die Commerzbank analysiert und reflektiert sie in der internen Kapitalplanung.

Die Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) hat als zuständige Aufsichtsbehörde für die direkt von ihr beaufsichtigten Banken des Euroraums den jährlichen Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) durchgeführt. Am 21. Dezember 2022 hat die EZB die Commerzbank mit dem finalen SREP-Beschluss 2022 über die Ergebnisse des SREP und die damit einhergehenden aufsichtlichen Anforderungen informiert. Die für das Jahr 2023 festgelegten bankspezifischen Kapitalanforderungen für den Commerzbank-Konzern "P2R" und "P2G" hat sie dabei unverändert belassen. Der SREP-Beschluss ersetzt mit Wirkung zum 1. Januar 2023 den bisherigen SREP-Beschluss.

Im Jahr 2022 hat die EZB die Etablierung der Steuerung von Umweltrisiken seitens der beaufsichtigten SSM-Banken sowohl durch eine thematische Überprüfung (Thematic Review) als auch einen umfangreichen aufsichtlichen EZB Klimastresstest vorangetrieben. An beiden EZB-Initiativen hat die Commerzbank -insbesondere im Peervergleich -mit großem Erfolg teilgenommen. Die EZB erwartet eine vollumfängliche Erfüllung der Anforderungen aus ihrem "Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken" bis Ende 2024.

Seit Mitte 2014 gilt das EU-Regelwerk für die Sanierung und Abwicklung von Banken, die Bank Recovery and Resolution Directive. Seit dem 1. Januar 2016 ist die Verantwortung für die Erstellung von Abwicklungsplänen und die Abwicklung gefährdeter EZB-beaufsichtigter Institute auf das Single Resolution Board (SRB) in Brüssel übergegangen. Zeitgleich startete die Finanzierung des einheitlichen Abwicklungsfonds durch die Banken des Euroraums. Das SRB legt die formale "Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities (MREL)"-Anforderung für die in seiner Zuständigkeit liegenden Banken auf konsolidierter und individueller Basis fest. Die gesetzlichen Grundlagen zur Festsetzung von "Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities" (MREL) und "Total Loss-Absorbing Capacity" (TLAC) wurden auf europäischer Ebene überarbeitet und am 7. Juni 2019 als Teil des Risikoreduktionspakets in Form der Single Resolution Mechanism Regulation (SRMR II), der Bank Recovery and Resolution Directive II (BRRD II) und der CRR II veröffentlicht. Die BRRD II erfordert als europäische Richtlinie eine Umsetzung in nationales Recht innerhalb von 18 Monaten. Die Änderungen beinhalteten unter anderem Anpassungen der Berechnungslogik und für bestimmte Banken ein gesetzlich vorgeschriebenes Nachrangerfordernis für Teile der MREL. Die neuen Vorschriften traten überwiegend im Dezember 2020 in Kraft.

Der konzernweite Recovery-Plan wurde im vierten Quartal 2022 aktualisiert, um den regulatorischen Anforderungen Rechnung zu tragen. Darin wird unter anderem ausführlich beschrieben, über welche Handlungsoptionen und Sanierungspotenziale die Bank im Krisenfall verfügt und welche spezifischen Sanierungsmaßnahmen bei unterschiedlichen Belastungsszenarios die Bank wieder aus dem Sanierungszustand hinausführen.

Die Commerzbank agiert in national und supranational regulierten Märkten. Außerdem ist sie den übergreifenden Anforderungen der Rechnungslegungsstandards unterworfen. Änderungen der regulatorischen Anforderungen oder der Rechnungslegungsstandards, deren Häufigkeit und Materialität in den vergangenen Jahren stetig zugenommen haben, können nachhaltige Auswirkungen für die Finanzindustrie im Allgemeinen und das Geschäftsmodell der Commerzbank im Speziellen haben. Die Commerzbank nimmt unverändert frühzeitig und aktiv an den Konsultationsprozessen zur Vorbereitung der anhaltenden Veränderungen des Umfeldes teil. Dabei beobachtet und bewertet sie die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich zukünftiger Regulierungsvorhaben. Auf globaler Ebene sind dies insbesondere die mittlerweile vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlichten finalen Standards zur Überarbeitung der Kapitalanforderungen für Marktrisiken sowie die Überarbeitung der Rahmenwerke für operationelle Risiken und Kreditrisiken einschließlich der dazugehörigen Floor-Regelungen und Offenlegungsanforderungen ("Basel 4). Auf europäischer Ebene verfolgt die Commerzbank unter anderem die Umsetzung von Basel 4 sowie Initiativen der EU-Kommission zur Einführung einer europäischen Einlagensicherung, zur Schaffung einer Kapitalmarktunion, den "European Green Deal" und die EBA-Initiative zur Überarbeitung der Internen-Risiko-Modelle.

Auch bezüglich Compliance-Risiken bleibt das regulatorische Umfeld weiterhin anspruchsvoll. Unverändert liegt hier der Fokus auf den Themenfeldern Anti-Geldwäsche (unter anderem Umsetzung der neuen Verwaltungspraxis der BaFin als auch von Vorgaben internationaler Standardsetzer wie zum Beispiel der EBA) und Sanktionen. Darüber hinaus rücken mit Anti-Bestechung und Korruption (hier unter anderem United Kingdom Bribery Act und United States Foreign Corrupt Practices Act) sowie Markets Compliance (unter anderem neue EU-Vorgaben zu Sustainable Finance, sowie US-Vorgaben, CFTC Regulations) weitere Risikotypen in den regulatorischen Fokus.

Als Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine haben die G7-Staaten eine Vielzahl von umfassenden und zum Teil auch neuartigen Sanktionen verabschiedet. Diese weichen aber in Teilen im Detail voneinander ab. Weiterhin treten Sanktionsmaßnahmen in der Regel unmittelbar nach Veröffentlichung in Kraft, eine vorherige Konsultationsphase ist nicht vorgesehen. Auf Grund dieser Besonderheiten in der Sanktionsregulatorik liegt ein Schwerpunkt der Compliancefunktion der Bank darin, die operativen Einheiten der Bank dabei zu unterstützen, ihre Prozesse kurzfristig an neue regulatorische Anforderungen anzupassen, sodass sowohl im Inlands- wie im Auslandsgeschäft die jeweils anwendbaren Sanktionsregelungen vollumfänglich erfüllt werden.

Adressenausfallrisiken

Das Adressenausfallrisiko beinhaltet die Gefahr eines Verlustes oder entgangenen Gewinnes durch den Ausfall eines Geschäftspartners. Es zählt zu den quantifizierbaren, wesentlichen Risiken mit den Unterrisikoarten Kreditausfallrisiko, Emittentenrisiko, Kontrahentenrisiko, Länder- und Transferrisiko, Veritätsrisiko sowie Reserverisiko.

Strategie und Organisation

Die Kreditrisikostrategie ist die Teilrisikostrategie für Adressenausfallrisiken und aus der Gesamtrisikostrategie abgeleitet. Sie ist in den ICAAP-Prozess des Commerzbank-Konzerns fest eingebettet und bildet das Bindeglied zwischen der risikoartenübergreifenden Gesamtbankrisikosteuerung und der Operationalisierung der Steuerung von Adressenausfallrisiken. Übergeordnetes Ziel ist die Sicherstellung einer angemessenen Portfolioqualität des Kreditportfolios. Hierzu definiert die Kreditrisikostrategie den Kreditrisikoappetit, legt die risikostrategischen Schwerpunkte fest, gibt einen Überblick über die wesentlichen Steuerungskonzepte im Kreditrisikomanagement und leistet damit einen integralen Beitrag zur Wahrung der Risikotragfähigkeit im Konzern. Dabei bedient sich die Kreditrisikostrategie quantitativer und qualitativer Steuerungsinstrumente, die den Entscheidungsträgern klare Orientierung für die Portfoliosteuerung wie auch die Einzelfallentscheidung geben.

Das Kreditrisikomanagement ist eine gemeinschaftliche Aufgabe der Marktseite und der Risikofunktion auf Basis einer konzernweit einheitlichen Kreditrisikokultur. Gesetzestreues und regelkonformes sowie moralisch und ethisch einwandfreies Verhalten sind fester Bestandteil einer Kultur der Integrität und gehören zum Selbstverständnis der Kreditrisikokultur. Dabei werden Adressenausfallrisiken unabhängig von Segmentgrenzen nach einheitlichen Standards beurteilt. Gemäß dem Prinzip der Three Lines of Defence stellt die Marktseite die erste Verteidigungslinie dar und hat bei Geschäftsentscheidungen Risikoaspekte zu berücksichtigen. Zweite Verteidigungslinie ist die Risikofunktion (Marktfolge und Risikocontrolling), deren Aufgabe in der Steuerung, Begrenzung und Überwachung von Risiken liegt. Die dritte Verteidigungslinie bildet die interne Revision. Deren Aufgabe ist die unabhängige Überprüfung der Prozesse und Sicherheitsvorkehrungen der Bank und somit auch die Beurteilung der Aktivitäten der ersten und zweiten Verteidigungslinie.

Das Group Credit Committee ist das oberste Entscheidungsgremium des operativen Kreditrisikomanagements, das aus jeweils zwei Vertretern der Marktfolge und der Marktseite gebildet wird. Es trifft Entscheidungen im Rahmen der ihm vom Vorstand übertragenen Kompetenzen und ist grundsätzlich für das Management aller Kreditrisiken zuständig. Das Group Credit Committee agiert dabei auf Basis der gültigen Kreditrisikostrategie. Unterhalb des Group Credit Committee sind Subkreditkomitees angesiedelt, die jeweils auf Basis ihrer Geschäftsordnung und innerhalb der vom Vorstand verabschiedeten Kompetenzen agieren. Sie setzen sich aus mindestens zwei Vertretern der Segmente und zwei Vertreten aus Group Risk Management zusammen. Die Subkreditkomitees sind grundsätzlich für das Management aller Kreditrisiken der jeweils verantworteten Teilportfolios zuständig und ihrerseits berechtigt, im Rahmen der Kompetenzvorgaben bestimmte Kreditentscheidungen weiter zu delegieren.

Für das operative Kreditrisikomanagement auf Portfolio- und Einzelfallebene sind eigenständige Marktfolgeeinheiten verantwortlich. Die Zuständigkeiten sind nach Weißbereich und intensiv-betreutem Geschäft getrennt. Alle Kreditentscheidungen im Weißbereich sind Risk-Return-Entscheidungen. Markt und Marktfolge nehmen eine gemeinsame Verantwortung für Risiko und Ertrag eines Engagements wahr, wobei die Primärverantwortung der Marktseite für den Ertrag, die der Marktfolgeseite für das Risiko besteht. Entsprechend kann im Kreditentscheidungsprozess keine Seite in ihrer Primärverantwortung überstimmt werden.

Risikoauffällige Kunden werden durch spezialisierte Intensive-Care-Bereiche bearbeitet. Die Einschaltung dieser Bereiche erfolgt umgehend, wenn definierte Vorstellungskriterien oder zwingende Übergabekriterien erfüllt sind. Die wichtigsten Gründe für die Vorstellung im Aufgabensektor Intensive Care sind Kriterien in Abhängigkeit von Überziehungstagen neben anlassbezogenen Kriterien wie Rating, Zwangsmaßnahmen Dritter oder Kreditbetrug. Die Funktion Intensive Care entscheidet nach den Umständen des Einzelfalls über die weitere Vorgehensweise. Zwingend sind die Kunden in den Aufgabensektor Intensive Care zu übernehmen, wenn der Kunde in Default ist (zum Beispiel wegen Insolvenz). Durch diese abgestufte Vorgehensweise wird sichergestellt, dass risikoauffällige Kunden risikoadäquat und zeitnah von Spezialisten in fest definierten einheitlichen Prozessen betreut werden.

Risikosteuerung

Zur Steuerung der Adressenausfallrisiken bedient sich die Commerzbank eines umfassenden Risikomanagementsystems. Das Steuerungsrahmenwerk beinhaltet Aufbauorganisation, Methoden und Modelle, quantitative und qualitative Steuerungsinstrumente sowie Regularien und Prozesse. Das Risikomanagementsystem gewährleistet hierdurch top-down eine konsistente und durchgängige Steuerung des Gesamtkreditportfolios und der Teilportfolios bis hinunter auf die Einzelengagementebene.

Die für die operative Risikosteuerung notwendigen Kennzahlen und Impulse leiten sich aus den übergeordneten Konzernzielen ab. Hierbei ist der Grundsatz der Steuerung auf ein Low-Risk-Profil in allen Geschäftsentscheidungen eng verknüpft mit dem Anspruch der Risikofunktion, die Marktseite angemessen zu unterstützen. Vorzug erhalten Geschäfte und Produkte mit einem niedrigen Komplexitätsgrad. Ein weiteres Augenmerk liegt auf der Reagibilität einer Kreditlinie beziehungsweise eines Engagements.

Quantitative Leitplanken der Kreditrisikostrategie gewährleisten hierbei eine Risikobegrenzung bei schwächeren Bonitäten und Engagements mit hohen Loss-at-Default-Beiträgen (Konzentrationsmanagement), ferner für ausgewählte Teilportfolios mit hohem Risikogewicht oder regulatorischer Relevanz und gegebenenfalls auch für einzelne Produkte mit hohem Portfolioanteil. Details zur Operationalisierung der Leitplanken für ausgewählte Teilportfolios sind in separaten Portfolio-Policies geregelt. Ergänzend definieren qualitative Steuerungsleitplanken in Form von Credit Policies das Zielgeschäft der Bank. Sie regeln für die Einzeltransaktion, mit welcher Art von Geschäften die zur Verfügung gestellten Risikoressourcen ausgenutzt werden sollen. Die Credit Policies sind fest im Kreditprozess verankert. Geschäfte, die nicht den Anforderungen entsprechen, werden über eine festgelegte Kompetenzordnung eskaliert.

Konzernleitplanken basieren auf risikoorientierten Trendanalysen (zum Beispiel zur Entwicklung schwächerer Bonitäten im Zeitverlauf) unter Einwertung externer Rahmenbedingungen und interner Vorgaben. Portfolioleitplanken werden insbesondere aus risikoorientierten Stichtagsanalysen (zum Beispiel aus dem Ratingprofil einzelner Assetklassen) abgeleitet. Wesentliche Bestimmungsfaktoren von Produktleitplanken sind Trendanalysen produktspezifischer Risikotreiber (zum Beispiel zum Beleihungsauslauf von Baufinanzierungen). Die Erstellung der Credit- und Portfolio-Policies dagegen beruht primär auf einem mehrstufigen Abstimmungsprozess zwischen den Produkt- und Portfolioverantwortlichen aus Markt und Marktfolge unter Einwertung interner und externer Informationsquellen.

Zur Überwachung der Einhaltung kreditrisikostrategischer Vorgaben ist ferner ein laufendes Monitoring und Reporting auf der Ebene des Gesamtkonzerns und der Segmente beziehungsweise der Teilportfolios etabliert. Asset Quality Reviews der Risikofunktion leisten hierbei wichtige Beiträge zur Qualitätssicherung und Risikofrüherkennung. Schwerpunkte der Überwachung variieren je nach Themengebiet und Adressatenkreis. Ad-hoc-Berichtsprozesse sind etabliert. Ferner können Krisenereignisse die Angemessenheit der Kapital- und Liquiditätsausstattung und damit die Risikotragfähigkeit der Bank gefährden. Im Krisenfall sorgt die Task Force Risk Mitigation für die flexible Steuerung konzernweit abgestimmter Entscheidungen. So wurde im Rahmen des Russland-Ukraine-Krieges zu Beginn des Jahres 2022 die Task Force aktiviert, um möglichst zeitnah Auswirkungen auf das Konzernportfolio zu identifizieren und gegensteuern zu können. Etablierte Notfallpläne gewährleisten eine schnelle und effiziente Umsetzung risikomitigierender Maßnahmen.

Die Vermeidung von Risikokonzentrationen ist integraler Bestandteil des Risikomanagements. Um das erhöhte Verlustpotenzial aus gleichlaufenden Risikopositionen frühzeitig zu erkennen und zu begrenzen, werden Risikokonzentrationen aktiv gesteuert. Innerhalb des Adressenausfallrisikos werden neben engagementbezogenen Kreditrisikokonzentrationen (Klumpenrisiken) unter anderem auch Länder- und Branchenkonzentrationen betrachtet. Dabei werden segmentspezifische Besonderheiten berücksichtigt.

Das Management und der Risikoausschuss des Aufsichtsrats werden turnusgemäß über die Ergebnisse der Analysen informiert. Die im Jahr 2020 im Rahmen des Krisenmanagements unter der Leitung des Chief Credit Risk Officer etablierte Task Force Corona bestand auch im Jahr 2022 in einem reduzierten Umfang fort. Die bestehenden monatlichen Reports wurden in das Standardreporting überführt, sodass die Kontinuität der Informationsweitergabe gewährleistet war. Die EBA-Reportingformate enden im ersten Quartal 2023 mit der letztmaligen Meldung per 31. Dezember 2022. Die etablierten Austauschformate mit den Aufsichtsbehörden fanden weiterhin bis Ende Februar 2022 mit dem Schwerpunkt Corona statt. Nach dem 24. Februar 2022 lag der Fokus des wöchentlichen Austauschs zwischen Joint Supervisory Team (JST) und Credit Risk sowie den vierteljährlichen JST-Meetings mit dem Senior Management auf dem Russland-Ukraine Krieg.

Steuerung der ökonomischen Kapitalbindung

Die Steuerung der ökonomischen Kapitalbindung hat eine angemessene Kapitalausstattung des Commerzbank-Konzerns zum Ziel. Hierfür werden für das ökonomische Risikokapital alle relevanten Risikoarten in der Gesamtrisikostrategie konzernweit mit Limiten versehen, insbesondere wird ein CVaR-Limit festgelegt. Aufgrund der systematisch eingeschränkten Möglichkeiten zur kurzfristigen Reduktion des Ausfallrisikos ist es zur Steuerung des Kreditrisikos wichtig, die erwartete Entwicklung (mittel- und langfristig) zu berücksichtigen. Aus diesem Grund spielen Forecast-Werte der Kreditrisikokennzahlen in der laufenden Steuerung eine wichtige Rolle. Auf Ebene der Segmente und Geschäftsfelder werden Änderungen beim Forecast überwacht und bei Bedarf Steuerungsimpulse abgeleitet. Auf ein kaskadiertes Kapitallimitkonzept für das Kreditrisiko unterhalb der Konzernebene wird verzichtet.

Steuerungsinstrumente und -ebenen im Überblick

Ratingklassifizierung

Das Ratingverfahren der Commerzbank umfasst 25 Ratingklassen für nicht ausgefallene Kunden (1,0 bis 5,8) und fünf Default-Klassen (6,1 bis 6,5). Die Commerzbank-Masterskala weist jeder Ausfallwahrscheinlichkeit genau eine zeitstabile Ratingklasse zu. Die Ratingverfahren werden jährlich validiert und bei Bedarf rekalibriert, sodass sie vor dem Hintergrund aller tatsächlich beobachteten Ausfälle die jeweils aktuelle Einschätzung widerspiegeln.

Die den Ratings zugeordneten Spannweiten der Ausfallwahrscheinlichkeiten sind für alle Portfolios gleich. Dadurch ist entsprechend dem Ansatz der Masterskala eine interne Vergleichbarkeit gewährleistet. Zur Orientierung sind in der Commerzbank-Masterskala externe Ratings sowie die Bonitätsstufen nach Artikel 136 CRR indikativ gegenübergestellt. Da bei externen Ratings für verschiedene Portfolios auch unterschiedliche, von Jahr zu Jahr schwankende Ausfallraten beobachtet werden, ist eine direkte Überleitung jedoch nicht möglich.

In der unter anderem auf dem Ratingergebnis beruhenden Kreditentscheidung sind die Kreditkompetenzen einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch die Kompetenzen der Komitees (Vorstand, Kreditkomitee, Subkreditkomitees) unter anderem nach Engagementgrößen sowie Ratingklassen gestaffelt.

Commerzbank-Masterskala

1 CRR = Capital Requirements Regulation (EU) Nr. 575/​2013.

Risikominderung

Die im Rahmen des Risikomanagements berücksichtigten Sicherheiten für die Positionen im Performing-Portfolio veränderten sich im Berichtszeitraum von 123,3 Mrd. auf 126,4 Mrd. Euro und im Default-Portfolio von 1,1 Mrd. Euro auf 1,4 Mrd. Euro.

In der Commerzbank findet Kreditrisikominderung unter anderem in Form von Sicherheiten und Aufrechnungsverfahren (Netting) Anwendung.

Bei den Sicherheiten handelt es sich insbesondere um Grundschulden, finanzielle Sicherheiten, Garantien, Ausfallbürgschaften, Kreditderivate, Lebensversicherungen, sonstige Registerpfandrechte und sonstige Sachsicherheiten.

Kreditrisikominderungseffekte aus der Hereinnahme anerkennungsfähiger Gewährleistungen (Garantien/​Bürgschaften, vergleichbare Ansprüche gegenüber Dritten) berücksichtigt die Bank durch Verwendung der Risikoparameter (PD und LGD) des Gewährleistungsgebers beziehungsweise durch die Verwendung der aufsichtsrechtlich vorgegebenen Risikogewichte.

Zum Berichtszeitpunkt wurde für Geschäfte im Performing-Portfolio mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 5,5 Mrd. Euro (31. Dezember 2021: 5,9 Mrd. Euro) aufgrund der vollständigen Besicherung keine Risikovorsorge gebildet.

Sofern regulatorisch angerechnet, unterliegen Garantiegeber im Rahmen der Bewertung ihrer Haftungserklärung einer Bonitätsprüfung und Ratingfeststellung gemäß ihrer Branchen- und Geschäftszugehörigkeit. Ziel der Bonitätsprüfung ist dabei neben der Bonität auch die Feststellung der maximalen Zahlungsfähigkeit des Garanten.

Die Qualität der regulatorisch anerkannten Besicherung wird streng überprüft und laufend überwacht. Dies umfasst insbesondere die Prüfung der rechtlichen Durchsetzbarkeit und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten. Dies erfolgt in Abhängigkeit von der Sicherheitenart in angemessenen Abständen, mindestens jährlich, ansonsten anlassbezogen. Positive Korrelationen zwischen der Bonität des Schuldners und dem Wert der Sicherheit oder Garantie werden im Kredit- und Sicherheitenbearbeitungsprozess festgestellt, betroffene Sicherungsinstrumente finden keine Anrechnung. Die Sicherheitenbearbeitung und -bewertung erfolgt im Wesentlichen außerhalb der Marktseite.

Die Bank nimmt für alle Kreditsicherheiten (Sach- und Personensicherheiten) Analysen in Bezug auf Sicherheitenkonzentrationen vor. Hierbei werden verschiedene Dimensionen wie beispielsweise Sicherheitenkategorien, Ratingklassen des Kreditnehmers oder regionale Zuordnungen der Sicherheiten überprüft. Der Vorstand wird regelmäßig in den oben beschriebenen Dimensionen über die Entwicklung des Sicherheitenbestandes und mögliche Auffälligkeiten/​Konzentrationen informiert.

Die Bewertung und Bearbeitung von Sicherheiten wird durch allgemeingültige Standards sowie sicherheitenartenspezifische Anweisungen (Richtlinien, Prozessbeschreibungen, EDV-Anweisungen) geregelt. Sicherheitenverträge sind rechtlich geprüft; wo möglich werden Standardverträge und Muster genutzt. Die zur Absicherung oder Risikominderung von Krediten aufgestellten Standards, die auch die regulatorischen Anforderungen der CRR berücksichtigen, beinhalten unter anderem:

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Rechtliche und operationelle Standards für Dokumentation und Datenerfassung sowie Bewertungsstandards.
Einheitlichkeit und Aktualität der Sicherheitenbewertung durch die Festlegung von Bewertungsprozessen, die Vorgabe einheitlicher Bewertungsmethoden, Parameter und definierter Sicherheitsabschläge, die klare Festlegung von Zuständigkeiten und Verantwortung für den Bearbeitungs- und Bewertungsprozess sowie die Vorgabe regelmäßiger Neubewertungsfrequenzen.
Sonstige Standards zur Berücksichtigung bestimmter Risiken, zum Beispiel operationelle Risiken, Korrelations- und Konzentrationsrisiken, Marktpreisänderungsrisiken (zum Beispiel bei Währungsschwankungen), Länderrisiken, Rechts- und Rechtsänderungsrisiken sowie Risiken eines unzureichenden Versicherungsschutzes.

Commerzbank-Konzern

Die Commerzbank fokussiert ihr Geschäft in den zwei Kundensegmenten Privat- und Unternehmerkunden sowie Firmenkunden.

Die konjunkturellen Unsicherheiten und die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine trüben den makroökonomischen Ausblick immer noch stark ein. Die für die Risikovorsorgeermittlung verwendeten modellbasierten Parameter reflektieren diese Auswirkungen noch nicht vollständig. Das für diesen Sachverhalt gebildete Sekundäreffekte-TLA bildet die vorausschauend erwarteten Effekte angemessen ab. In den restlichen Risikokennzahlen ist die erwartete unsichere Entwicklung derzeit vor allem in den Zahlen für Mittel- und Osteuropa ablesbar, wo sich die aktuelle Situation in einem erhöhten Expected Loss und somit einer höheren Risikodichte niederschlägt.

Kreditrisikokennzahlen

Die Kreditrisikokennzahlen der Ratingklassen 1,0 bis 5,8 verteilen sich im Commerzbank-Konzern wie folgt auf die Segmente:

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31.12.2022
Kreditrisikokennzahlen Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp. CVaR

Mio. €
--- --- --- --- ---
Privat- und Unternehmerkunden 204 431 21 2.088
Firmenkunden 177 378 21 4.299
Sonstige und Konsolidierung 1 137 65 5 1.184
Konzern 517 874 17 7.571

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31.12.2021
Kreditrisikokennzahlen Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp. CVaR

Mio. €
--- --- --- --- ---
Privat- und Unternehmerkunden 203 408 20 2.180
Firmenkunden 174 347 20 4.197
Sonstige und Konsolidierung 1 932 114 12 2.141
Konzern 4702 869 18 8.518

1 Im Wesentlichen handelt es sich um Liquiditätsportfolios der Treasury.

2 Ohne Einlagen bei der Deutschen Bundesbank in Höhe von 28 Mrd. Euro.

Das Konzernportfolio zeigt bei der Verteilung auf Basis von PD-Ratings einen Anteil von 87 % in den internen Ratingklassen 1 und 2, die den Investmentbereich abdecken.

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31.12.2022
Ratingverteilung EaD |

%
1,0-1,8 2,0-2,8 3,0-3,8 4,0-4,8 5,0-5,8
--- --- --- --- --- ---
Privat- und Unternehmerkunden 30 56 11 2 1
Firmenkunden 19 61 14 4 2
Sonstige und Konsolidierung 77 22 2 0 0
Konzern 38 49 10 2 1

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31.12.2021
Ratingverteilung EaD |

%
1,0-1,8 2,0-2,8 3,0-3,8 4,0-4,8 5,0-5,8
--- --- --- --- --- ---
Privat- und Unternehmerkunden 30 55 12 2 1
Firmenkunden 18 62 15 3 2
Sonstige und Konsolidierung 49 47 3 0 0
Konzern 29 56 11 2 1

Im Rahmen der Länderrisikoermittlung werden sowohl die Transferrisiken als auch die von Politik und Konjunktur bestimmten Eventrisiken erfasst, die auf die einzelnen Wirtschaftsobjekte des Landes wirken. Die Steuerung der Länderrisiken erfolgt auf Basis von auf Länderebene definierter Transferrisikorahmen. Länderexposures, die aufgrund ihrer Größe für die Commerzbank bedeutend sind, werden gesondert im Kreditkomitee behandelt.

Die regionale Verteilung des Exposures entspricht der strategischen Ausrichtung der Bank und spiegelt die Schwerpunkte unserer globalen Geschäftstätigkeit wider.

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31.12.2022 31.12.2021
Konzernportfolio nach Regionen Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp. Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp.
--- --- --- --- --- --- ---
Deutschland 312 390 12 257 363 14
Westeuropa 85 133 16 96 198 21
Mittel- und Osteuropa 53 261 49 55 222 40
Nordamerika 40 38 10 37 35 9
Asien 16 22 14 15 23 16
Sonstige 11 30 27 11 28 27
Konzern 517 874 17 470 869 18

Mehr als die Hälfte des Engagements entfällt auf Deutschland, ein knappes Drittel auf andere Länder in Europa, 8 % auf Nordamerika und 3 % auf Asien. Der Rest ist breit diversifiziert und verteilt sich auf eine große Anzahl Länder, in denen insbesondere deutsche Exporteure begleitet werden oder die Commerzbank mit lokalen Einheiten vor Ort präsent ist. Der Expected Loss des Konzernportfolios verteilt sich mehrheitlich auf Deutschland und die restlichen europäischen Länder.

Risikoergebnis

Das Risikoergebnis im Kreditgeschäft des Konzerns belief sich im Geschäftsjahr 2022 auf -876 Mio. Euro. (Vorjahreszeitraum: -570 Mio. Euro).

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aufteilung des Risikoergebnisses nach Stages gemäß IFRS 9. In Note 31 des Konzernabschlusses (Kreditrisiken und Kreditverluste) werden Details zu den Stages erläutert; in Note 11 (Risikoergebnis) findet sich die Definition des Risikoergebnisses.

Etwaige Marktwertschwankungen aus Fair-Value-Krediten sind nicht im Risikoergebnis enthalten. Sie werden ertragswirksam in der Position "Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten" ausgewiesen.

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31.12.2022
Risikoergebnis |

Mio. €
Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI 1 Gesamt
--- --- --- --- --- ---
Privat- und Unternehmerkunden - 5 - 122 - 256 - 8 - 392
Firmenkunden - 6 65 - 480 - 24 - 446
Sonstige und Konsolidierung 0 53 - 91 0 - 38
Konzern - 12 - 5 - 827 - 32 - 876

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31.12.2021
Risikoergebnis |

Mio. €
Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI 1 Gesamt
--- --- --- --- --- ---
Privat- und Unternehmerkunden - 23 - 6 - 287 - 3 - 319
Firmenkunden 6 15 - 96 - 75 - 149
Sonstige und Konsolidierung 6 - 35 - 65 - 7 - 101
Konzern - 11 - 26 - 448 - 85 - 570

1 POCI - Purchased or Originated Credit-impaired.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Risikoergebnis erhöht und wurde insbesondere durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine belastet. Das hierfür unterjährig gebuchte Top-Level-Adjustment (TLA) besteht zum Jahresende nicht fort, da die nach Exposurereduzierung verbleibenden Risikovorsorgeerfordernisse nun am Einzelgeschäft reflektiert werden. Die direkten Effekte aus der Corona Pandemie haben sich so weit abgeschwächt, dass daraus keine Belastungen mehr erwartet werden. Das Corona-TLA in Höhe von -523 Mio. Euro wurde deshalb im zweiten Quartal 2022 vollständig aufgelöst.

Die konjunkturellen Unsicherheiten und die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine trüben den makroökonomischen Ausblick immer noch stark ein. Die für die Risikovorsorgeermittlung verwendeten modellbasierten Parameter reflektieren diese Auswirkungen noch nicht vollständig. Das für diesen Sachverhalt im zweiten Quartal gebildete Sekundäreffekte-TLA wurde unterjährig jeweils zu den Quartalsstichtagen überprüft und bildet weiterhin die vorausschauend erwarteten Effekte angemessen ab. Das dem TLA zu Grunde liegende Szenario beinhaltet unter anderem folgende Annahmen:

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Probleme in den Lieferketten und bei der Versorgung von Rohstoffen behindern weiterhin die industrielle Produktion und führen zu steigenden Beschaffungspreisen (zum Beispiel für Papier, Holz, Metalle, Öl).
Die starken Zinserhöhungen der US-Notenbank führen Anfang 2023 zu einem Rückgang des Wachstums.
Obwohl die chinesische Regierung ihre Null-Covid-Politik lockert, bleibt das Wachstum aufgrund der Belastungen aus dem Immobiliensektor und der hohen Unternehmensverschuldung unter dem Niveau vor der Pandemie.
In Europa wirken sich kriegsbedingte hohe Energiekosten erheblich negativ auf das BIP-Wachstum aus und treiben die Inflation weiter in die Höhe.
Die deutsche Wirtschaft wird belastet durch die steigende Inflation, die schrumpfenden Exportmärkte und das höhere Zinsumfeld, während umfangreiche staatliche Unterstützungsprogramme die höheren Energiekosten etwas dämpfen.
Die steigende Verbraucherpreisinflation erhöht die Zurückhaltung der Verbraucher im gesamten Euroraum weiter oder löst eine Lohn-Preis-Spirale aus. Wenn Kostensteigerungen nur in begrenztem Umfang weitergegeben werden können, wird dies die Unternehmensgewinne erheblich belasten.

Der TLA-Bestand für Sekundäreffekte beläuft sich per 31. Dezember 2022 auf -482 Mio. Euro. Die Angemessenheit des TLA wird fortlaufend überprüft. (Details zu den Hintergründen und der Anpassung des TLA siehe auch Note 31 des Konzernabschlusses (Kreditrisiken und Kreditverluste)).

Weitere Treiber des Risikoergebnisses im Berichtszeitraum finden sich in den nachfolgenden Erläuterungen zu den Segmenten.

Mit dem in Note 31 des Konzernabschlusses (Kreditrisiken und Kreditverluste) beschriebenen pessimistischen Szenario simuliert die Commerzbank zusätzlich zu ihrem aktuellem Vorgehen zur Ermittlung der Risikovorsorge mögliche Auswirkungen von Bonitätsverschlechterungen, die einer Rationierung der Gasversorgung aufgrund wesentlicher Verknappung der russischen Gasversorgung (gegenüber dem Stand per 31. Dezember 2022) bei gleichzeitiger Annahme von direkten oder indirekten staatlichen Unterstützungsmaßnahmen für eventuell betroffene Haushalte und Unternehmen folgen könnten. Die Analyse zeigt für den Fall, dass dieses Szenario entgegen der aktuellen Erwartungen schlagend werden sollte, einen erhöhten Risikovorsorgebedarf in Höhe von zusätzlich circa -600 Mio. Euro.

Default-Portfolio

Das Default-Portfolio des Konzerns ist im Jahr 2022 um 1.502 Mio. Euro gestiegen und lag zum Jahresende bei 5.658 Mio. Euro. Der Zugang im Jahr 2022 war insbesondere durch Zugänge von Einzelengagements ins Default Portfolio in Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Segment Firmenkunden sowie im Bereich Sonstige und Konsolidierung geprägt.

Die nachstehende Darstellung des Default-Portfolios zeigt die ausgefallenen Forderungen der Kategorien Amortised Cost und Fair Value OCI (OCI - Other Comprehensive Income). Die Kredite sind hierbei nahezu ausschließlich der Kategorie Amortised Cost zuzuordnen. Der weitaus überwiegende Anteil von 5,4 Mrd. Euro (31. Dezember 2021: 3,9 Mrd. Euro) entfällt dabei auf die Klasse Darlehen und Forderungen, 249 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 244 Mio. Euro) entfallen auf Off-balance-Geschäfte. Zum 31. Dezember 2022 beläuft sich das Volumen für ausgefallene Wertpapiere, die der Klasse Verbriefte Schuldinstrumente zugeordnet werden können auf 0 Mio. Euro. (31. Dezember 2021: 3 Mio. Euro Kategorie Fair Value OCI). Die gezeigten Sicherheiten haften in vollem Umfang für Kredite der Kategorie Amortised Cost, dabei entfallen 1.373 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 1.087 Mio. Euro) auf Darlehen und Forderungen und 16 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 27 Mio. Euro) auf Off-balance-Geschäfte.

Per 31. Dezember 2022 sind 57 Mio. Euro Default-Volumen für Kreditgeschäfte der Kategorie Fair Value OCI zu berichten. (31. Dezember 2021: 0 Mio. Euro).

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31.12.2022 31.12.2021
Default-Portfolio Konzern |

Mio. €
Kredite Wertpapiere Gesamt Kredite Wertpapiere Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
Default-Portfolio 5.601 57 5.658 4.152 3 4.156
LLP 1 2.247 9 2.256 2.055 0 2.055
Coverage Ratio exkl. Sicherheiten (%) 2 40 16 40 49 - 49
Sicherheiten 1.389 0 1.389 1.109 0 1.109
Coverage Ratio inkl. Sicherheiten (%) 2 65 16 64 76 - 76
NPE-Ratio (%) 3 1,1 0,9

1 Loan Loss Provision.

2 Coverage Ratio: LLP (und Sicherheiten) im Verhältnis zum Default-Portfolio.

3 NPE-Ratio: Notleidende Forderungen im Verhältnis zu den Gesamtforderungen gemäß EBA-Risk-Dashboard.

Als Kriterium für den Kreditausfall (Default) zieht die Commerzbank die Definition gemäß Artikel 178 CRR heran. Die EBA-Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/​2013 werden dabei berücksichtigt. Das Default-Portfolio wird abhängig von der Art des Default-Kriteriums in folgende 5 Klassen unterteilt:

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Ratingklasse 6,1: Überziehung größer 90 Tage
Ratingklasse 6,2: Unwahrscheinlichkeit des Begleichens von Verbindlichkeiten (Unlikely-to-pay)
Ratingklasse 6,3: Die Bank begleitet die Sanierung/​krisenbedingte Restrukturierung des Kunden mit Zugeständnissen
Ratingklasse 6,4: Die Bank kündigt die Forderungen
Ratingklasse 6,5: Der Kunde ist in Insolvenz

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verteilung des Default-Portfolios auf die 5 Ratingklassen:

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31.12.2022
Ratingklassen Konzern |

Mio. €
6,1 6,2/​6,3 6,4/​6,5 Gesamt
--- --- --- --- ---
Default-Portfolio 739 3.295 1.624 5.658
LLP 259 1.094 902 2.256
Sicherheiten 299 641 450 1.389
Coverage Ratio inkl. Sicherheiten (%) 76 53 83 64

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31.12.2021
Ratingklassen Konzern |

Mio. €
6,1 6,2/​6,3 6,4/​6,5 Gesamt
--- --- --- --- ---
Default-Portfolio 668 1.722 1.766 4.156
LLP 274 690 1.090 2.055
Sicherheiten 287 441 382 1.109
Coverage Ratio inkl. Sicherheiten (%) 84 66 83 76

Überziehungen im Weißbuch

Um einen Anstieg des Default-Portfolios zu vermeiden, werden Überziehungen in der Commerzbank eng überwacht. Neben dem Trigger-Event "Überziehung-größer-90-Tage" gibt es schon im Vorfeld ab dem ersten Überziehungstag ein EDV-unterstütztes Überziehungsmanagement. Die nachfolgende Tabelle zeigt das Überziehungsvolumen außerhalb des Default-Portfolios basierend auf dem Exposure at Default per Ende Dezember 2022. Die Veränderungen können auch auf kurzfristige Überziehungen zurückzuführen sein:

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EaD 31.12.2022
Mio. € > 0 < 30 Tage > 30 < 60 Tage > 60 < 90 Tage > 90 Tage Gesamt
--- --- --- --- --- ---
Privat- und Unternehmerkunden 724 90 45 1 861
Firmenkunden 2.752 41 25 0 2.819
Konzern 1 3.476 131 70 1 3.680

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EaD 31.12.2021
Mio. € > 0 < 30 Tage > 30 < 60 Tage > 60 < 90 Tage > 90 Tage Gesamt
--- --- --- --- --- ---
Privat- und Unternehmerkunden 568 80 38 0 686
Firmenkunden 1.553 62 0 0 1.615
Konzern 1 2.121 142 38 0 2.301

1 Inklusive Sonstige und Konsolidierung.

Segment Privat- und Unternehmerkunden

Das Segment Privat- und Unternehmerkunden (PUK) umfasst die Aktivitäten mit Privat- und Unternehmerkunden, im Private Banking und im Wealth Management sowie mit Kundinnen und Kunden der Marke comdirect und Commerz Real. Die mBank wird ebenfalls im Segment Privat- und Unternehmerkunden abgebildet.

Der Schwerpunkt des Portfolios liegt auf der klassischen Eigenheimfinanzierung und der Finanzierung von Immobilienkapitalanlagen (private Baufinanzierung und Renditeobjekte mit einem EaD von insgesamt 103 Mrd. Euro). Die Kreditversorgung unserer Unternehmerkunden stellen wir im Wesentlichen über Individualkredite mit einem Volumen von 29 Mrd. Euro sicher. Daneben decken wir den alltäglichen Kreditbedarf unserer Kundinnen und Kunden durch Konsumentenkredite ab (Verfügungskredite, Ratenkredite und Kreditkarten mit insgesamt 15 Mrd. Euro).

Die aus der Strategie 2024 folgende Neuausrichtung im Vertrieb per Oktober 2022 führte zu Verschiebungen bei den Kreditrisikokennzahlen in den Sub-Segmenten, insbesondere von Private Kunden zu Private Banking.

Die Risikodichte des Portfolios ist mit 21 Basispunkten gegenüber Vorjahr gestiegen.

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31.12.2022 31.12.2021
Kreditrisikokennzahlen Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp. Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp.
--- --- --- --- --- --- ---
Private Kunden 64 91 14 83 108 13
Unternehmerkunden 30 53 18 35 54 15
comdirect 2 6 28 2 5 24
Commerz Real 0 0 5 0 0 10
Private Banking 35 31 9 11 9 8
Wealth Management 27 29 11 26 25 10
mBank 46 221 49 45 207 46
PUK 204 431 21 203 408 20

Im Segment Privat- und Unternehmerkunden belief sich das Risikoergebnis im Geschäftsjahr 2022 auf -392 Mio. Euro (Vorjahr -319 Mio. Euro). Die Erhöhung ist zu einem großen Teil auf die Bildung des Sekundäreffekte-TLA zurückzuführen. Die Notwendigkeit des Sekundäreffekte-TLA ist weiterhin aufgrund der krisenbedingten Unsicherheit der konjunkturellen Entwicklung gegeben (zum Beispiel gestiegene Kosten für Energie) und besteht somit auch für das Jahr 2023 fort. Das TLA beläuft sich zum 31. Dezember 2022 auf -189 Mio. Euro und wurde vollständig im Jahr 2022 erfolgswirksam zugeführt. Davon entfallen unter anderem -70 Mio. Euro auf das Privatkundenportfolio und -112 Mio. Euro auf das Unternehmerkundenportfolio. Aus Verbrauch und Auflösung des Corona-TLA ergab sich eine Entlastung in Höhe von 126 Mio. Euro.

Die Risikovorsorge der mBank wird von der schwierigen wirtschaftlichen und geopolitischen Situation getrieben und liegt zum 31. Dezember 2022 bei -174 Mio. Euro (Vorjahr -187 Euro Mio.). Sie profitiert dabei von Entlastungen aus Portfolioverkäufen und in Teilbereichen von der wirtschaftlichen Erholung nach der Corona-Pandemie.

Das Default-Portfolio des Segments lag zum Berichtszeitpunkt mit 1.842 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 1.846 Mio. Euro) nahezu auf dem Niveau des Vorjahres.

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31.12.2022 31.12.2021
Default-Portfolio Segment PUK |

Mio. €
Kredite Wertpapiere Gesamt Kredite Wertpapiere Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
Default-Portfolio 1.842 0 1.842 1.846 0 1.846
LLP 841 0 841 826 0 826
Coverage Ratio exkl. Sicherheiten (%) 46 - 46 45 - 45
Sicherheiten 707 0 707 717 0 717
Coverage Ratio inkl. Sicherheiten (%) 84 - 84 84 - 84

Segment Firmenkunden

Im Segment Firmenkunden (FK) bündelt der Konzern das Geschäft mit mittelständischen Firmenkunden, dem öffentlichen Sektor, institutionellen Kunden und multinationalen Unternehmen. Darüber hinaus verantwortet das Segment die Beziehungen des Konzerns zu in- und ausländischen Banken und Finanzinstituten sowie Zentralbanken. Der regionale Schwerpunkt unserer Aktivitäten liegt in Deutschland und Westeuropa. Weiterhin werden in diesem Segment die kundenorientierten Kapitalmarktaktivitäten des Konzerns gebündelt.

Der EaD des Segments Firmenkunden ist im Vergleich zum 31. Dezember des Vorjahres von 174 Mrd. Euro auf 177 Mrd. Euro gestiegen. Die Risikodichte ist von 20 Basispunkten auf 21 Basispunkte gestiegen.

Für Details zur Entwicklung des Financial-Institutions-Portfolios verweisen wir auf Seite 55.

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31.12.2022 31.12.2021
Kreditrisikokennzahlen Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp. Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp.
--- --- --- --- --- --- ---
Mittelstand 77 175 23 77 158 20
International Corporates 64 126 20 60 120 20
Financial Institutions 22 61 28 21 47 23
Sonstige 14 16 12 16 23 14
FK 177 378 21 174 347 20

Das Risikoergebnis des Segments Firmenkunden lag im Geschäftsjahr 2022 bei -446 Mio. Euro (Vorjahr: -149 Mio. Euro). Das Segment wurde im Vergleich zum Vorjahr insbesondere durch die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine belastet. Der Anteil des auf das Segment entfallende Sekundäreffekte-TLA beträgt -284 Mio. Euro zum 31. Dezember 2022, die vollständig im Jahr 2022 erfolgswirksam zugeführt wurden.

Der TLA-Bedarf ergab sich aus den auf Basis des makroökonomischen Szenarios überprüften und teilweise angepassten Annahmen für Branchen/​Teilportfolios, für die indirekte Auswirkungen zu erwarten sind. Als relevante Beispiele sind hier die Automobilindustrie mit hoher Anfälligkeit ihrer Lieferketten sowie die Verfügbarkeit und Kosten von Ressourcen zu nennen. Die Metallindustrie sieht sich mit hohen Preisen für Ressourcen und Energie bei gleichzeitig sinkender Nachfrage konfrontiert. Im Maschinenbau können Preiserhöhungen nur mit Verzögerung an die Kunden weitergegeben werden. Im Einzelhandel führt sinkende Kaufkraft der Verbraucher zu geringerem Absatz. Für das Jahr 2023 werden daraus resultierende Ratingmigrationen sowie Ausfälle erwartet, welche aktuell in der modellbasierten Risikovorsorgeermittlung noch nicht reflektiert sind und demzufolge über das TLA abgedeckt werden.

Aus Verbrauch und Auflösung des Corona-TLA ergab sich im Geschäftsjahr 2022 eine Entlastung in Höhe von 392 Mio. Euro.

Das Default-Portfolio des Segments lag zum Jahresende 2022 bei 2.811 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 2.096 Mio. Euro). Der Zuwachs im Jahr 2022 resultiert insbesondere durch Zugänge von Einzelengagements ins Default-Portfolio in Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im International-Corporates-Portfolio.

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31.12.2022 31.12.2021
Default-Portfolio Segment FK |

Mio. €
Kredite Wertpapiere Gesamt Kredite Wertpapiere Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
Default-Portfolio 2.811 0 2.811 2.092 3 2.096
LLP 1.174 0 1.174 1.076 0 1.076
Coverage Ratio exkl. Sicherheiten (%) 42 - 42 51 - 51
Sicherheiten 681 0 681 387 0 387
Coverage Ratio inkl. Sicherheiten (%) 66 - 66 70 - 70

Im Bereich Sonstige und Konsolidierung lag das Risikoergebnis im Geschäftsjahr 2022 bei -38 Mio. Euro (Vorjahr: -101 Mio. Euro). Treiber für die Risikovorsorge im Jahr 2022 war die negative Entwicklung eines Einzelengagements, die eine Erhöhung der bestehenden Risikovorsorge erforderte. Auf das Sekundäreffekte-TLA entfallen für das Segment -9 Mio. Euro.

Weitere Portfolioanalysen

Die folgenden Analysen sind unabhängig von der bestehenden Segmentzugehörigkeit zu verstehen. Die dargestellten Positionen sind bereits vollständig in den vorherigen Konzern- und Segmentdarstellungen enthalten.

Corporates-Portfolio nach Branchen

Die deutschen Industriesektoren haben die Belastungen der Corona-Pandemie sowie die unmittelbaren Effekte des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine insgesamt gut verkraftet, wozu auch staatliche Kredit- und Unterstützungsprogramme beigetragen haben. Gleichwohl ist die Recovery unterschiedlich und nicht alle Branchen haben das Umsatz- und Ertragsniveau von vor der Corona-Pandemie erreicht.

Aktuell belasten weiterhin die mittelbaren Folgen des Krieges in der Ukraine, insbesondere ein erhöhtes Preisniveau. Energie- und Rohstoffpreise sind signifikant angestiegen, die Inflation hat ein Niveau erreicht, das die wenigsten erwartet hätten. In der Folge war auch ein spürbarer Zinsanstieg zu verzeichnen. Aufgrund unverändert robuster Nachfrage und einsetzender Nachholeffekte infolge von Entspannungen bei den Lieferketten gelingt es den Unternehmen größtenteils, in der Breite die gestiegenen Kosten weiterzugeben. Allerdings wird sich abhängig von der Lohnentwicklung und den Energiepreisen das verfügbare Haushaltseinkommen reduzieren und nachfragedämpfend wirken, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Unternehmensgewinne.

Investitionen in den Umweltschutz und CO 2-neutrale Produktion werden erhebliche Investitionen benötigen. Auch die Reduzierung von Abhängigkeiten und die Sicherstellung einer stabilen Lieferkette führen zu Kostenbelastungen. Wir sehen unsere Kunden aber hier in der Breite gut aufgestellt.

Maßgeblich für die mittelfristige Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft wird sein, dass sich Energiepreise in Deutschland und Europa stabilisieren und insbesondere in Deutschland ein wettbewerbsfähiges Preisniveau hergestellt wird. Ferner muss sichergestellt sein, dass der nationale Gasbedarf gedeckt ist. Eine Gasmangellage könnte zu erheblichen Belastungen und Verwerfungen führen. Corona ist in China in der Breite der Bevölkerung angekommen, Störungen der Lieferkette könnten die Folge sein. Eventuelle Mutationen würden die Welt erneut vor große Herausforderungen stellen.

Das Corporates-Exposure verteilt sich wie nachfolgend dargestellt auf die Branchen:

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31.12.2022 1 31.12.2021
Corporates-Portfolio nach Branchen Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp. Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp.
--- --- --- --- --- --- ---
Konsum 14 39 27 16 38 24
Technologie/​Elektronik 14 29 20 15 27 18
Großhandel 12 28 24 13 37 27
Energieversorgung/​Umwelt 12 28 24 22 51 23
Automobil 10 24 25 10 30 30
Transport/​Tourismus 9 27 30 13 46 37
Grundstoffe/​Metall 8 15 18 10 25 24
Dienstleistungen/​Medien 8 17 21 10 28 28
Chemie/​Verpackung 8 19 23 8 26 31
Maschinenbau 8 15 20 7 19 25
Bau 4 8 18 5 12 22
Pharma/​Gesundheitswesen 4 8 20 6 25 42
Sonstige 30 78 26 5 3 6
Gesamt 142 335 24 141 367 26

1 Die Definition der Branchen wurde im Januar 2022 angepasst; die Werte zum 31. Dezember 2022 sind mit den Werten zum 31. Dezember 2021 daher nur eingeschränkt vergleichbar.

Financial-Institutions-Portfolio

Mit unserem Korrespondenzbankennetz standen weiterhin Trade-Finance-Aktivitäten im Interesse unserer Firmenkunden sowie Kapitalmarktaktivitäten im Vordergrund. Im Derivatebereich werden Transaktionen mit ausgewählten Gegenparteien nach den Standards der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) abgeschlossen.

Die Auswirkungen von aufsichtsrechtlichen Vorgaben auf Banken beobachten wir weiterhin eng. In diesem Zusammenhang verfolgen wir unverändert die Strategie, möglichst wenige Exposures zu halten, die im Falle eines Bail-in des betroffenen Instituts Verluste erleiden könnten.

Die Entwicklung diverser Länder bei individuellen Themen wie Rezessionen, Embargos oder wirtschaftlicher Unsicherheit aufgrund politischer Ereignisse (derzeit insbesondere die Invasion Russlands in der Ukraine) verfolgen wir eng und reagieren mit einer flexiblen, auf die jeweilige Situation des Landes abgestimmten Portfoliosteuerung. Dies gilt sowohl für Verwerfungen, die noch aus der Corona-Pandemie bestehen, sowie die Entwicklung von Energiepreisen und Energieversorgung als auch die Auswirkungen der steigenden Inflation. All dies wirkt sich stark auf das operative Umfeld unserer Korrespondenzbanken sowohl in Industrieländern als auch in Entwicklungsländern aus. Insgesamt richten wir unseren Risikoappetit danach aus, das Portfolio möglichst reagibel zu halten.

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31.12.2022 31.12.2021
FI-Portfolio nach Regionen Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp. Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp.
--- --- --- --- --- --- ---
Deutschland 61 6 1 5 4 9
Westeuropa 17 7 4 15 10 7
Mittel- und Osteuropa 13 41 30 2 9 44
Nordamerika 12 0 0 2 1 2
Asien 8 14 17 5 15 28
Sonstige 7 22 30 6 18 31
Gesamt 119 90 8 35 56 16

Non-Bank-Financial-Institutions-Portfolio

Das Non-Bank-Financial-Institutions-(NBFI-)Portfolio umfasst hauptsächlich Versicherungsgesellschaften, Asset-Manager, regulierte Fonds sowie zentrale Gegenparteien. Die regionalen Schwerpunkte der Geschäftsaktivitäten liegen in Deutschland, Westeuropa sowie den Vereinigten Staaten von Amerika und Asien.

Neugeschäfte mit NBFIs erfolgen einerseits vor dem Hintergrund regulatorischer Anforderungen (Clearing über zentrale Gegenparteien) und andererseits im Interesse unserer institutionellen Kunden, wobei sich die Commerzbank auf attraktive Opportunitäten mit Adressen guter Bonität beziehungsweise werthaltiger Besicherung fokussiert. Unter Portfoliomanagement-Gesichtspunkten verfolgen wir dabei als Ziel die Gewährleistung einer hohen Portfolioqualität und -reagibilität. Risiken aufgrund globaler Ereignisse wie Rezessionen, Embargos oder wirtschaftlicher Unsicherheit aufgrund politischer Ereignisse (derzeit insbesondere die Invasion Russlands in der Ukraine) verfolgen wir eng und reagieren mit einer flexiblen, auf die jeweilige Situation abgestimmten Steuerung. Dies gilt auch für die aktuellen Themen der Entwicklung des Zinsniveaus, von Energiepreisen sowie Auswirkungen der gestiegenen Inflation.

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31.12.2022 31.12.2021
NBFI-Portfolio nach Regionen Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp. Exposure at Default

Mrd. €
Expected Loss

Mio. €
Risikodichte Bp.
--- --- --- --- --- --- ---
Deutschland 19 20 11 18 18 10
Westeuropa 15 20 13 13 18 14
Mittel- und Osteuropa 2 12 70 2 14 75
Nordamerika 8 8 10 9 5 6
Asien 2 3 18 1 1 11
Sonstige 1 2 22 1 3 39
Gesamt 46 65 14 44 60 14

Originatorenpositionen

Die Commerzbank hat im Laufe der vergangenen Jahre aus Gründen des Kapitalmanagements Verbriefungen von Kreditforderungen gegenüber Kunden mit einem aktuellen Volumen von 10,3 Mrd. Euro (31. Dezember 2021: 11,5 Mrd. Euro) vorgenommen. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 wurden Risikopositionen in Höhe von 8,8 Mrd. Euro (31. Dezember 2021: 9,8 Mrd. Euro) zurückbehalten. Der weitaus größte Teil aller Positionen entfiel mit 8,7 Mrd. Euro (31. Dezember 2021: 9,6 Mrd. Euro) auf Senior-Tranchen, die nahezu vollständig gut bis sehr gut geratet sind. Die Commerzbank plant, im ersten Quartal 2023 eine synthetische Transaktion mit einem Volumen von 3,2 Mrd. Euro zu begeben, der Forderungen an Unternehmen zugrunde liegen werden.

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Volumen Commerzbank 1
Verbriefungspool |

Mrd. €
Fälligkeit Senior Mezzanine First Loss Piece Gesamtvolumen 1
--- --- --- --- --- ---
Corporates 2025 -2036 8,7 < 0,1 0,1 10,3
Gesamt 31.12.2022 8,7 < 0,1 0,1 10,3
Gesamt 31.12.2021 9,6 < 0,1 0,2 11,5

1 Tranchen/​Rückbehalte (nominal): Anlage- und Handelsbuch.

Conduit Exposure und sonstige Asset-backed Exposures

Die Commerzbank stellt Finanzierungen zur Verbriefung von Forderungen -insbesondere Handels- und Leasingforderungen -von Kunden des Segments Firmenkunden bereit. Hierbei fungiert die Commerzbank im Wesentlichen als Arrangeur von Asset-backed-Securities-Transaktionen über das von der Commerzbank gesponserte Multiseller-Conduit Silver Tower. Das Volumen sowie die Risikowerte für die Verbriefung von Forderungen aus dem Firmenkundensegment sind im Jahr 2022 stabil bei 3,9 Mrd. Euro geblieben.

Das Liquiditätsrisiko subsumiert das Risiko, dass die Commerzbank ihren tagesaktuellen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Die Liquiditätsrisiken aus Verbriefungen werden im Rahmen des internen Liquiditätsrisikomodells risikoadäquat modelliert. Bei variabel ausnutzbaren Geschäften wird unterstellt, dass die den Zweckgesellschaften gestellten Ankaufsfazilitäten für die Dauer ihrer Laufzeit nahezu vollständig und bis zur Fälligkeit der letzten finanzierten Forderung durch die Commerzbank refinanziert werden müssen. Verbriefungen werden nur dann als liquide Aktiva berücksichtigt, wenn es sich um zentralbankfähige Positionen handelt. Diese Positionen werden nur unter Anwendung von risikoadäquaten Abschlägen in der Liquiditätsrisikorechnung berücksichtigt.

Die sonstigen Asset-backed Exposures umfassen im Wesentlichen staatsgarantierte ABS-Papiere gehalten in der Commerzbank Finance & Covered Bond S.A. sowie der Commerzbank AG Inland. Das Volumen ging im Geschäftsjahr 2022 auf 3,4 Mrd. Euro zurück (Dezember 2021: 3,9 Mrd. Euro), ebenso die Risikowerte 1 mit 3,4 Mrd. Euro (Dezember 2021: 3,9 Mrd. Euro).

Weiterhin bestehen Investitionen im Bereich Structured Credit. Von diesen wurden 7,1 Mrd. Euro seit 2014 als Neuinvestitionen getätigt (Dezember 2021: 6,9 Mrd. Euro). Wir haben in Anleihen von Senior-Tranchen aus Verbriefungstransaktionen der Assetklassen Consumer-(Auto-)ABS, UK-RMBS und CLO investiert, die eine robuste Struktur und ein moderates Risikoprofil aufweisen. Zum 31. Dezember 2022 befanden sich (wie zum Jahresabschluss 2021) ausschließlich CLO-Positionen mit AAA-Ratings in diesem Portfolio. Verbleibende Positionen im Volumen von 0,2 Mrd. Euro waren bereits vor 2014 im Bestand (Dezember 2021: 0,2 Mrd. Euro), die Risikowerte dieser Positionen lagen bei 0,1 Mrd. Euro (Dezember 2021: 0,2 Mrd. Euro).

1 Der Risikowert stellt den Balance Sheet Value von Cashinstrumenten dar, bei Long-CDS-Positionen setzt er sich aus dem Nominalwert des Referenzinstruments abzüglich des Barwertes des Kreditderivats zusammen.

Forbearance-Portfolio

Die Definition der EBA von Forbearance (Übersetzung: Stundung, Tilgungsstreckung oder Duldung, Nachsichtigkeit) setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen, die gleichzeitig erfüllt sein müssen: Der Kunde muss sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden und die Bank muss Maßnahmen in Form von Zugeständnissen gegenüber dem Kunden genehmigen, die sie unter anderen Umständen nicht zu genehmigen bereit gewesen wäre. Als Zugeständnisse gelten beispielsweise Stundungen, Limit- beziehungsweise Krediterhöhungen und Verzichte im Rahmen von Restrukturierungen. Die Forbearance-Definition gilt unabhängig davon, ob sich der Kunde im Performing- oder im Non-Performing-Portfolio befindet.

Die nachfolgenden Übersichten zeigen das gesamte Forbearance-Portfolio der Commerzbank auf Basis der EBA-Definition sowie die Risikovorsorge für diese Positionen:

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31.12.2022 31.12.2021
Forbearance-Portfolio nach Segmenten Forborne Exposure

Mio. €
LLP

Mio. €
LLP Coverage Ratio

%
Forborne Exposure

Mio. €
LLP

Mio. €
LLP Coverage Ratio

%
--- --- --- --- --- --- ---
Privat- und Unternehmerkunden 1.064 195 18 920 140 15
Firmenkunden 1.951 503 26 2.240 413 18
Sonstige und Konsolidierung 213 212 100 207 142 69
Konzern 3.228 909 28 3.367 695 21

Nach Regionen stellte sich das Portfolio wie folgt dar:

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31.12.2022 31.12.2021
Forbearance-Portfolio nach Regionen Forborne Exposure

Mio. €
LLP

Mio. €
LLP Coverage Ratio

%
Forborne Exposure

Mio. €
LLP

Mio. €
LLP Coverage Ratio

%
--- --- --- --- --- --- ---
Deutschland 2.045 489 24 1.744 390 22
Westeuropa 412 261 63 858 183 21
Mittel- und Osteuropa 623 148 24 472 112 24
Nordamerika 11 0 1 8 1 7
Asien 90 5 6 220 1 1
Sonstige 46 7 15 65 8 13
Konzern 3.228 909 28 3.367 695 21

Der Rückgang des Forbearance Exposures im Jahr 2022 stammt überwiegend von Firmenkunden. Die LLP Coverage Ratio hat sich dabei auf Konzernebene auf 28% erhöht.

Zusätzlich zur LLP in Höhe von 909 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 695 Mio. Euro) sind die Risiken im Forbearance-Portfolio durch Sicherheiten in Höhe von insgesamt 1.067 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 1.179 Mio. Euro) abgedeckt.

Marktrisiken

Marktrisiken drücken die Gefahr möglicher ökonomischer Wertverluste aus, die durch die Veränderung von Marktpreisen (Zinsen, Rohwaren, Credit Spreads, Währungs- und Aktienkursen) oder sonstiger preisbeeinflussender Parameter (Volatilitäten, Korrelationen) entstehen. Die Wertverluste können unmittelbar erfolgswirksam werden, zum Beispiel bei Handelsbuchpositionen. Im Fall von Anlagebuchpositionen werden sie hingegen grundsätzlich in der Neubewertungsrücklage beziehungsweise in den Stillen Lasten/​Reserven berücksichtigt.

Strategie und Organisation

Die Marktrisikostrategie der Commerzbank leitet sich aus der Gesamtrisikostrategie und den Geschäftsstrategien der einzelnen Segmente ab. Sie legt die Ziele des Marktrisikomanagements im Hinblick auf die wesentlichen Geschäftsaktivitäten der Commerzbank fest. Die Kernaufgaben des Marktrisikomanagements sind die Identifikation aller wesentlichen Marktrisiken und Marktrisikotreiber sowie deren unabhängige Messung und Bewertung. Auf diesen Ergebnissen und Einschätzungen baut die risiko- und ertragsorientierte Steuerung auf.

Der Vorstand der Commerzbank ist für ein effektives Management von Marktrisiken in der gesamten Commerzbank-Gruppe verantwortlich. Bestimmte Kompetenzen und Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Marktrisikosteuerung wurden an das zuständige Marktrisikokomitee übertragen.

Im Group Market Risk Committee erörtern Vertreter der Geschäftsfelder, der Risikofunktion und des Finanzbereichs aktuelle Fragen der Risikopositionierung und beschließen entsprechende Steuerungsmaßnahmen. Das monatlich einberufene Group Market Risk Committee beschäftigt sich unter Vorsitz der Risikofunktion mit der Marktrisikoposition der Commerzbank-Gruppe. Basis der Diskussion ist der monatliche Marktrisikobericht, der auch im Vorstand vorgestellt und diskutiert wird. Der Bericht fasst die aktuellen Entwicklungen an den Finanzmärkten, die Positionierung der Bank sowie die daraus abgeleiteten Risikokennzahlen zusammen.

Der Risikomanagementprozess besteht aus Risikoidentifikation, Risikomessung, Steuerung, Monitoring und Reporting. Er liegt funktional in der Verantwortung des handelsunabhängigen Marktrisikomanagements. Das zentrale Marktrisikomanagement wird ergänzt durch dezentrale Marktrisikomanagement-Einheiten auf Segmentebene sowie für regionale Einheiten beziehungsweise Tochtergesellschaften. Durch die enge Verbindung von zentralem und lokalem Risikomanagement mit den Geschäftseinheiten beginnt der Risikomanagementprozess bereits in den Handelsbereichen. Die Handelseinheiten sind insbesondere für das aktive Management der Marktrisikopositionen, zum Beispiel Abbaumaßnahmen oder Hedging, verantwortlich.

Risikosteuerung

Die Commerzbank nutzt ein vielfältiges quantitatives und qualitatives Instrumentarium zur Steuerung und Überwachung der Marktrisiken. Quantitative Vorgaben für Sensitivitäten, Value-at-Risk-(VaR-)Kennzahlen, Stresstests und Szenarioanalysen sowie Kennziffern zum ökonomischen Kapital limitieren das Marktrisiko. Unser umfangreiches Regelwerk in Form von Marktrisiko-Policies und -Guidelines sowie Vorgaben zur Portfoliostruktur, zu neuen Produkten, Laufzeitbegrenzungen oder Mindest-Ratings bilden den qualitativen Rahmen für das Management des Marktrisikos. In der Marktrisikostrategie ist die Gewichtung der Kennzahlen je Segment hinsichtlich ihrer Relevanz festgelegt, um der unterschiedlichen Bedeutung für die Steuerung der Segmente im Einklang mit der Geschäftsstrategie Rechnung zu tragen.

Die interne Steuerung der Marktrisiken erfolgt auf Konzernebene, Segmentebene und den darunter liegenden Einheiten. Ein umfassendes internes Limitsystem bis auf Portfolioebene ist implementiert und bildet einen Kernpunkt der internen Marktrisikosteuerung.

Das Marktpreisrisiko begrenzende quantitative und qualitative Faktoren werden aus der konzernweiten ökonomischen Kapitalsteuerung abgeleitet und von den Marktrisikokomitees festgelegt. Die Auslastung der Limite wird zusammen mit den relevanten Ergebniszahlen täglich an den Vorstand und die zuständigen Leiter der Konzernbereiche berichtet. Aufbauend auf qualitativen Analysen und quantitativen Kennzahlen identifiziert die Marktrisikofunktion mögliche zukünftige Risiken, antizipiert in Zusammenarbeit mit der Finanzfunktion mögliche ökonomische Wertverluste und erarbeitet Maßnahmenvorschläge, die mit den Markteinheiten besprochen werden. Die Votierung der vorgeschlagenen Maßnahmen beziehungsweise Risikopositionen erfolgt in dem oben genannten Marktrisikokomitee und wird anschließend dem Vorstand zur Entscheidung vorgelegt.

Risikokonzentrationen werden durch spezifische Limite direkt begrenzt beziehungsweise auf indirekte Weise (zum Beispiel durch Stresstestlimite) vermieden. Darüber hinaus stellt die Kombination verschiedener klassischer Risikomaße (zum Beispiel VaR, Sensitivitäten) ein angemessenes Risikomanagement von Konzentrationen sicher. Zusätzlich werden regelmäßig Risikotreiber analysiert, um Konzentrationen zu identifizieren. Das Risikomanagement bestehender Konzentrationen wird dabei auch durch situationsgetriebene Analysen überprüft und gegebenenfalls durch gezielte Maßnahmen, zum Beispiel Limite, ergänzt.

Sollte es in Einzelfällen zu Limitüberschreitungen kommen, werden diese in einem separaten Eskalationsprozess behandelt. Nach Identifikation der Limitüberschreitung werden von Frontoffice und Risikoeinheiten adäquate Gegenmaßnahmen erarbeitet. Sollte die Limitüberschreitung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums behoben werden können, wird sie von der Marktrisikofunktion unter Einbindung der nächsten Hierarchieebene eskaliert.

Regulatorische Risikomaße, die in der ökonomischen Risikotragfähigkeit nicht enthalten sind, werden separat limitiert und gesteuert. Darunter fallen beispielweise Stressed VaR und Incremental Risk Charge.

In der internen Steuerung werden alle marktrisikorelevanten Positionen abgedeckt und Handelsbuch- sowie Anlagebuchpositionen gemeinsam gesteuert. Für regulatorische Zwecke erfolgt zusätzlich eine separate Steuerung des Handelsbuches (gemäß regulatorischen Anforderungen inklusive Währungs- und Rohwarenrisiken des Anlagebuches) sowie eine Steuerung der Zinsrisiken im Anlagebuch auf Stand-alone-Basis. Um eine konsistente Darstellung in diesem Bericht zu gewährleisten, beziehen sich alle Angaben zum VaR auf ein Konfidenzniveau von 99 % und eine Haltedauer von einem Tag bei gleichgewichteten Marktdaten und einer Historie von 254 Tagen.

Handelsbuch

Im Folgenden wird die Entwicklung der regulatorischen Marktrisikokennziffern des Handelsbuchportfolios dargestellt. Die Handelsbuchpositionen der Commerzbank liegen im Wesentlichen im Segment Firmenkunden sowie im Bereich Group Treasury. Die VaR-Zahlen beinhalten alle Risiken im internen VaR-Modell. Tochterunternehmen der Commerzbank wenden im Rahmen eines Partial Use das Standardverfahren für die regulatorische Kapitalberechnung an und sind nicht in den dargestellten regulatorischen VaR-Kennziffern enthalten.

Der VaR stieg im Jahr 2022 von 7 Mio. Euro auf 13 Mio. Euro. Ursache hierfür ist die erhöhte Marktvolatilität infolge des Russland-Ukraine-Krieges, die zu neuen Krisenszenarios in der VaR-Berechnung führte.

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VaR der Portfolios im Handelsbuch |

Mio. €
2022 2021
Minimum 6 3
Mittelwert 9 7
Maximum 14 20
VaR-Endziffer Berichtsperiode 13 7

Das Marktrisikoprofil ist über alle Anlageklassen, Zins-, Währungskurs- sowie Credit-Spread-, Rohwaren- und Inflationsrisiken diversifiziert. Die Ende 2022 dominierenden Anlageklassen sind Zins und Währungskursänderungen.

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VaR-Beitrag nach Risikoarten im Handelsbuch |

Mio. €
31.12.2022 31.12.2021
Credit Spreads 2 1
Zinsen 6 2
Aktien 0 0
Währung 4 2
Rohwaren 2 2
Gesamt 13 7

Für die regulatorische Kapitalunterlegung werden weitere Risikokennziffern berechnet. Hierzu zählt die Ermittlung des Stressed VaR. Die Berechnung des Stressed VaR basiert auf dem internen Modell und entspricht der oben beschriebenen VaR-Methodik. Der wesentliche Unterschied liegt in den zur Bewertung der Vermögenswerte genutzten Marktdaten. Im Stressed VaR wird das Risiko der aktuellen Positionierung im Handelsbuch mit Marktbewegungen einer festgelegten Krisenperiode aus der Vergangenheit bewertet. Der angesetzte Krisenbeobachtungszeitraum wird im Rahmen der Modellvalidierungs- und Genehmigungsprozesse regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Im Jahresverlauf blieb der Krisenbeobachtungszeitraum unverändert.

Das Marktrisikoprofil im Stressed VaR ist ebenfalls über alle Anlageklassen diversifiziert. Die dominierenden Anlageklassen sind dabei Zinsen, Währungskurse und Rohwaren. Der Rückgang in der Anlageklasse Rohwaren resultiert insbesondere aus Handelsaktivitäten mit Emissionszertifikaten.

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Stressed-VaR-Beitrag nach Risikoarten im Handelsbuch |

Mio. €
31.12.2022 31.12.2021
Credit Spreads 4 7
Zinsen 8 10
Aktien 0 1
Währung 6 5
Rohwaren 6 16
Gesamt 25 39

Darüber hinaus wird mit den Kennziffern Incremental Risk Charge und Equity Event VaR das Risiko von Bonitätsverschlechterungen sowie Event-Risiken bei Handelsbuchpositionen quantifiziert. Die Incremental Risk Charge stieg im Jahresverlauf 2022 von 31 Mio. Euro auf 39 Mio. Euro an.

Die Verlässlichkeit des internen Modells (historische Simulation) wird unter anderem durch die Anwendung von Rückvergleichsverfahren auf täglicher Basis überprüft. Dem ermittelten VaR werden dabei die tatsächlich eingetretenen Änderungen des Portfoliowertes (Gewinne und Verluste) gegenübergestellt. Im Prozess wird zwischen den Varianten Rückvergleich der hypothetischen Änderung des Portfoliowertes (Clean P&L) und Rückvergleich der tatsächlichen Änderung des Portfoliowertes (Dirty P&L) unterschieden. Beim Clean-P&L-Rückvergleich werden in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung genau die Positionen berücksichtigt, die der VaR-Berechnung zugrunde lagen. Die Gewinne und Verluste resultieren also ausschließlich aus den am Markt eingetretenen Preisänderungen (hypothetische Änderungen des Portfoliowertes). Demgegenüber werden beim Dirty-P&L-Rückvergleich zusätzlich die Gewinne und Verluste von neu abgeschlossenen sowie ausgelaufenen Geschäften des betrachteten Geschäftstages herangezogen (tatsächliche durch Änderung der Portfoliowerte induzierte Gewinne und Verluste). Gewinne und Verluste aus Bewertungsanpassungen und Modellreserven werden gemäß den regulatorischen Vorgaben in der Dirty und Clean P&L berücksichtigt.

Überschreitet der sich ergebende Verlust den VaR, so spricht man von einem negativen Rückvergleichsausreißer. Die Analyse der Rückvergleichsergebnisse liefert Anhaltspunkte zur Überprüfung von Parametern und zur potenziellen Verbesserung des Marktrisikomodells. Im Geschäftsjahr 2022 wurden je drei negative Clean-P&L/​Dirty-P&L-Ausreißer gemessen. Die Clean-P&L/​Dirty-P&L-Ausreißer sind vor allem auf Marktbewegungen von Zinsen, Fremdwährungen und Rohstoffen vor dem Hintergrund des Ukrainekrieges zurückzuführen.

Auf Basis der Rückvergleiche bewerten auch die Aufsichtsbehörden die internen Risikomodelle. Negative Ausreißer werden mittels eines von der Aufsicht vorgegebenen Ampelansatzes klassifiziert. Alle negativen Rückvergleichsausreißer (Clean P&L und Dirty P&L) auf Gruppenebene müssen unter Angabe von Ausmaß und Ursache den Aufsichtsbehörden gemeldet werden.

Da das VaR-Konzept eine Vorhersage möglicher Verluste unter der Annahme normaler Marktverhältnisse liefert, wird es durch sogenannte Stresstests ergänzt. Mithilfe von Stresstests wird das Risiko gemessen, dem die Commerzbank aufgrund unwahrscheinlicher, aber dennoch plausibler Ereignisse ausgesetzt ist. Solche Ereignisse können mittels extremer Bewegungen auf den verschiedenen Finanzmärkten simuliert werden. Die wichtigsten Szenarios beziehen sich auf wesentliche Veränderungen von Credit Spreads, Zinssätzen und Zinskurven, Devisenkursen sowie Aktienkursen und Rohwarenpreisen. Beispiele für Stresstests sind Kursverluste aller Aktien um 15 %, eine Parallelverschiebung der Zinskurve oder Änderungen der Steigung dieser Kurve.

Im Rahmen der Risikoüberwachung werden umfangreiche gruppenweite Stresstests und Szenarioanalysen durchgeführt.

Die einzelnen Komponenten des internen Modells werden regelmäßig hinsichtlich ihrer Angemessenheit für die Risikomessung validiert. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Identifikation und Behebung von Modellschwächen.

Anlagebuch

Die wesentlichen Treiber des Marktrisikos im Anlagebuch sind die Portfolios des Bereichs Group Treasury mit ihren Credit-Spread-, Zins- und Basisrisiken.

In der Marktrisikosteuerung werden die Credit-Spread-Sensitivitäten der Anlage- und Handelsbücher zusammen betrachtet. Die Credit Spread-Sensitivitäten (1 Basispunkt Downshift) aller Wertpapier- und Derivatepositionen (ohne Kredite) lagen zum Ende des Geschäftsjahres 2022 bei 30 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 50 Mio. Euro). Ursache für den Rückgang ist hauptsächlich das gestiegene Zinsniveau.

Der überwiegende Teil der Credit-Spread-Sensitivitäten entfiel auf Wertpapierpositionen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Marktpreisänderungen haben für diese Positionen keinen Einfluss auf Neubewertungsrücklage und Gewinn- und-Verlust-Rechnung. Für die Anlagebücher der Gruppe werden zudem nach aufsichtsrechtlichen Vorgaben monatlich die Auswirkungen von Zinsänderungsschocks auf den ökonomischen Wert simuliert. Entsprechend der Bankenrichtlinie haben die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Europäische Zentralbank für alle Institute zwei Szenarios für einheitliche, plötzliche und unerwartete Zinsänderungen vorgegeben (+/​- 200 Basispunkte) und lassen sich über die Ergebnisse vierteljährlich unterrichten. Im Szenario -200 Basispunkte wird ein Flooring der Zinskurve bei 0 angewendet (bereits negative Abschnitte der Zinskurve werden unverändert belassen).

Als Ergebnis des Szenarios + 200 Basispunkte wurde zum 31. Dezember 2022 ein potenzieller ökonomischer Verlust von 2.062 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 2.523 Mio. Euro potenzieller ökonomischer Verlust) und im Szenario -200 Basispunkte ein potenzieller ökonomischer Gewinn von 1.133 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 746 Mio. Euro potenzieller ökonomischer Gewinn) ermittelt. Demnach ist die Commerzbank nicht als Institut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko zu klassifizieren, da die negativen Barwertänderungen jeweils weniger als 20 % der regulatorischen Eigenmittel betragen.

Die Zinssensitivitäten des gesamten Anlagebuches (ohne Pensionsfonds) reduzierten sich zum 31. Dezember 2022 auf 2,4 Mio. Euro (31. Dezember 2021: 7,3 Mio. Euro) pro Basispunkt rückläufiger Zinsen vor allem aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus sowie aus Positionsveränderungen in der Treasury.

Weiterhin ist das Risiko aus Pensionsfonds Teil des Marktrisikos im Anlagebuch. Unser Pensionsfonds-Portfolio besteht aus einem gut diversifizierten Anlageteil und den versicherungstechnischen Verbindlichkeiten. Die Duration der Verbindlichkeiten ist extrem lang (Modellierung der Cash Outflows über fast 90 Jahre) und der Hauptteil der Barwertrisiken des Gesamtportfolios befindet sich in Laufzeiten von 15 und mehr Jahren. Hauptrisikotreiber stellen langfristige Euro-Zinsen, Credit Spreads sowie aufgrund antizipierter Rentendynamik auch die erwartete Euro-Inflation dar. Daneben sind Aktien-, Volatilitäts- und Währungsrisiken zu berücksichtigen. Diversifikationseffekte zwischen den Einzelrisiken führen zu einem verminderten Gesamtrisiko. Die extrem langen Laufzeiten der Verbindlichkeiten stellen die größte Herausforderung speziell bei der Absicherung der Credit-Spread-Risiken dar. Dies liegt in der nicht ausreichenden Marktliquidität entsprechender Absicherungsprodukte begründet.

Marktliquiditätsrisiken

Marktliquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass es aufgrund unzureichender Marktliquidität nicht möglich ist, risikobehaftete Positionen zeitgerecht, im gewünschten Umfang und zu vertretbaren Konditionen zu liquidieren oder abzusichern.

Im Risikotragfähigkeitskonzept der Commerzbank werden Marktliquiditätsrisiken einerseits durch die Skalierung des Value at Risk auf den Kapitalhorizont von einem Jahr und der dadurch implizit berücksichtigten Liquidationsperiode berücksichtigt. Andererseits erfolgt die Berücksichtigung von zusätzlichen Bewertungsanpassungen für Marktliquiditätsrisiken in der Berechnung der Risikodeckungsmasse.

Liquiditätsrisiken

Unter Liquiditätsrisiko verstehen wir im engeren Sinne das Risiko, dass die Commerzbank ihren tagesaktuellen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Im weiteren Sinne beschreibt das Liquiditätsrisiko das Risiko, dass zukünftige Zahlungen nicht termingerecht, nicht in vollem Umfang, nicht in der richtigen Währung oder nicht zu marktüblichen Konditionen finanziert werden können.

Strategie und Organisation

Der Vorstand verabschiedet die Geschäftsstrategie und die damit verbundene Risikotoleranz der Bank. Die Operationalisierung der Liquiditätsrisikotoleranz erfolgt dann durch die Definition der Liquiditätsreserveperiode und das Limitrahmenwerk. Um einen angemessenen Prozess des Liquiditätsrisiko-Managements zu erreichen, delegiert der Vorstand bestimmte Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der konzernweiten Liquiditätsrisikostrategie an die Risiko- und die Treasury-Funktion.

Das Group Asset Liability Committee (Group ALCO) ist für die Limitierung, Analyse und Überwachung des Liquiditätsrisikos sowie für die strategische Liquiditätspositionierung zuständig. Hierbei wird das Group ALCO von verschiedenen Sub-Komitees unterstützt.

Risikosteuerung

Die Commerzbank nutzt zur Steuerung und Überwachung der Liquiditätsrisiken ein vielfältiges Instrumentarium auf Basis eines bankinternen Liquiditätsrisikomodells. Das der Modellierung zugrunde liegende steuerungsrelevante bankinterne Stressszenario berücksichtigt sowohl Auswirkungen eines institutsspezifischen Stressfalls als auch einer marktweiten Krise. Bindende regulatorische Anforderungen sind integraler Bestandteil des Steuerungsmechanismus.

Der Bereich Group Treasury ist für das operative Liquiditätsmanagement verantwortlich. Group Treasury ist an allen wesentlichen Standorten des Konzerns im In- und Ausland vertreten und verfügt über Berichtslinien in alle Tochtergesellschaften. Die Commerzbank setzt zur zentralen Steuerung der globalen Liquidität den Cash-Pooling-Ansatz ein. Dies stellt eine effiziente Verwendung der Ressource Liquidität sicher, und zwar über alle Zeitzonen, da sich in Frankfurt, London, New York und Singapur Einheiten des Bereichs Group Treasury befinden.

Die Überwachung der Liquiditätsrisiken erfolgt auf Basis des bankinternen Liquiditätsrisikomodells durch die unabhängige Risikofunktion.

Zur Steuerung des Liquiditätsrisikos hat die Bank Frühwarnindikatoren etabliert. Diese gewährleisten, dass rechtzeitig geeignete Maßnahmen eingeleitet werden, um die finanzielle Solidität nachhaltig sicherzustellen.

Risikokonzentrationen können, insbesondere im Falle einer Stresssituation, zu erhöhten Liquiditätsabflüssen und damit zu einem Anstieg des Liquiditätsrisikos führen. Sie können zum Beispiel hinsichtlich Laufzeiten, großer Einzelgläubiger oder Währungen auftreten. Durch eine kontinuierliche Überwachung und Berichterstattung werden sich andeutende Risikokonzentrationen in der Refinanzierung zeitnah erkannt und durch geeignete Maßnahmen mitigiert.

Dies gilt auch für Zahlungsverpflichtungen in Fremdwährungen. Zusätzlich wirkt die kontinuierliche Nutzung des breit diversifizierten Zugangs der Bank zu Funding-Quellen, insbesondere in Form verschiedener Kundeneinlagen und Kapitalmarktinstrumente, einer Konzentration entgegen.

Darüber hinaus wird sichergestellt, dass Fremdwährungsrisiken limitiert sind und überwacht werden.

Im Falle einer marktgetriebenen und/​oder idiosynkratischen Liquiditätskrise sieht der Liquidity Contingency Plan bestimmte Maßnahmen vor, die entsprechend der Art der Krise entweder durch die erweiterte Handlungskompetenz der Treasury oder durch den Recovery Prozess des Recovery Plans eingeleitet werden können. Der Liquidity Contingency Plan ist eigenständiger Bestandteil der Notfallplanung und dem Recovery Plan vorgeschaltet. Sowohl der Liquidity Contingency Plan als auch der Recovery Plan der Commerzbank werden mindestens jährlich aktualisiert, wohingegen die einzelnen Maßnahmen des Recovery Plan regelmäßig unterjährig plausibilisiert werden. Darüber hinaus definiert der Liquidity Contingency Plan eine eindeutige Zuordnung der Verantwortung für den Prozessablauf im Notfall und konkretisiert die gegebenenfalls einzuleitenden Maßnahmen.

Die internen Regelwerke und die verwendeten Modelle werden mindestens jährlich überprüft und regelmäßig durch die interne Revision, den Wirtschaftsprüfer und die Aufsicht (EZB) geprüft.

Liquiditätsrisikomodell

Zentraler Bestandteil der Liquiditätsrisikosteuerung ist die tägliche Berechnung der Liquiditätsablaufbilanz. Gegenstand der Liquiditätsablaufbilanz ist die stichtagsbezogene portfolioübergreifende Darstellung von zukünftig erwarteten deterministischen oder stochastischen Mittelzu- und -abflüssen, auf deren Grundlage der Liquiditätsbedarf oder Liquiditätsüberschuss je Laufzeitband ermittelt wird. Dies beinhaltet auch die Modellierung von dauerhaft verfügbaren Anteilen der Kundeneinlagen, den sogenannten Bodensätzen.

Die Liquiditätsablaufbilanz wird auch genutzt, um die Emissionsstrategie der Commerzbank-Gruppe abzuleiten, die durch den Bereich Group Treasury operationalisiert wird. Der Bereich Group Finance ist für die Ermittlung und Allokation der Liquiditätskosten auf Basis der Liquiditätsablaufbilanz verantwortlich, die dann in die Steuerung der Geschäftsaktivitäten der Segmente mit einfließen.

Basierend auf der Methodik der Liquiditätsablaufbilanz sind Steuerungsmechanismen wie Recovery- und Frühwarnindikatoren entsprechend limitiert und überwacht. Für die Liquiditätsablaufbilanz bestehen Limite in den Laufzeitbereichen bis 1 Jahr. Die Konzernlimite sind auf einzelne Konzerneinheiten und Währungen heruntergebrochen. Das interne Liquiditätsrisikomodell wird durch die regelmäßige Analyse zusätzlicher adverser, reverser und historischer Stressszenarios vervollständigt.

Quantifizierung und Stresstesting

Die Commerzbank nutzt zur Steuerung und Überwachung der Liquiditätsrisiken ein vielfältiges Instrumentarium auf Basis eines bankinternen Liquiditätsrisikomodells. Die Liquiditätsrisikomodellierung bezieht neben internen ökonomischen Erwägungen auch die bindenden regulatorischen Anforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR) sowie der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) ein. Die Commerzbank berücksichtigt dies in ihrem Liquiditätsrisiko-Rahmenwerk und gestaltet damit den vom Vorstand artikulierten Liquiditätsrisikoappetit der Bank quantitativ aus.

Die der Modellierung zugrunde liegenden steuerungsrelevanten bankinternen Stressszenarios berücksichtigen sowohl Auswirkungen eines institutsspezifischen Stressfalls als auch einer marktweiten Krise. Das Commerzbank-spezifische idiosynkratische Szenario simuliert dabei eine Stresssituation, die aus einem Rating-Downgrade um zwei Notches resultiert. Das marktweite Szenario hingegen wird aus den Erfahrungen der Subprime-Krise abgeleitet und simuliert einen externen marktweiten Schock. Die wesentlichen Liquiditätsrisikotreiber der beiden Szenarios sind ein stark erhöhter Abfluss von kurzfristigen Kundeneinlagen, eine überdurchschnittliche Ziehung von Kreditlinien, aus geschäftspolitischen Zwecken als notwendig erachtete Prolongationen von Aktivgeschäft, Nachschusspflichten bei besicherten Geschäften sowie die Anwendung von höheren Risikoabschlägen auf den Liquidationswert von Vermögensgegenständen.

Als Ergänzung zu den Einzelszenarios werden die Auswirkungen eines kombinierten Szenarios aus idiosynkratischen und marktspezifischen Effekten auf die Liquiditätsablaufbilanz (Nettoliquiditätsposition) simuliert. Die Liquiditätsablaufbilanz wird für den gesamten Modellierungshorizont durchgehend über das volle Laufzeitspektrum dargestellt und folgt dabei einem mehrstufigen Konzept. Dies gestattet die differenzierte Darstellung deterministischer und modellierter Cashflows des Bestandsgeschäfts auf der einen Seite sowie die Einbeziehung von Prolongationen auf der anderen Seite.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Werte der Liquiditätsablaufbilanz bei Anwendung der jeweiligen Stressszenarios für einen Zeitraum von einem beziehungsweise drei Monaten zum Jahresultimo. Dabei wird deutlich, dass im Vergleich zu den Einzelszenarios in einem kombinierten Stressszenario signifikant mehr Liquidität abfließt. Im 1-Monats- beziehungsweise 3-Monats-Zeitraum verbleibt für das kombinierte Stressszenario per Jahresultimo 2022 eine Nettoliquidität von 21,2 Mrd. Euro beziehungsweise 20,9 Mrd. Euro.

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Nettoliquidität im Stressszenario |

Mrd. €
31.12.2022 31.12.2021
Idiosynkratisches Szenario 1 Monat 30,0 20,8
3 Monate 31,4 24,1
1 Monat 30,0 24,1
Marktweites Szenario 3 Monate 29,6 26,0
1 Monat 21,2 12,8
Kombiniertes Szenario 3 Monate 20,9 14,7

Liquiditätsreserven

Wesentliche Elemente des Liquiditätsrisikoappetits sind die Reserveperiode, die Höhe des Liquiditätsreserveportfolios, das zur Kompensation unerwarteter kurzfristiger Liquiditätsabflüsse gehalten wird, sowie die Limite in den einzelnen Laufzeitbändern. Das Liquiditätsreserveportfolio, bestehend aus hochliquiden Vermögensgegenständen, gewährleistet die Pufferfunktion im Stressfall. Das Liquiditätsreserveportfolio wird gemäß dem Liquiditätsrisikoappetit refinanziert, um eine erforderliche Reservehöhe während der gesamten vom Vorstand festgelegten Reserveperiode sicherzustellen.

Die Bank wies zum Jahresende 2022 hochliquide Aktiva in Höhe von 104,7 Mrd. Euro aus. Diese Liquiditätsreserve wird gemäß dem Liquiditätsrisikoappetit refinanziert, um eine erforderliche Reservehöhe während der gesamten vom Vorstand festgelegten Reserveperiode sicherzustellen.

Ein Teil dieser Liquiditätsreserve wird in einem separierten und von Group Treasury gesteuerten Stress-Liquiditätsreserveportfolio gehalten, um Liquiditätsabflüsse in einem angenommenen Stressfall abdecken zu können und die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Die Höhe des Stress-Liquiditätsreserve-Portfolios wird im Rahmen der täglichen Liquiditätsrisiko Berechnung überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Darüber hinaus unterhält die Bank ein sogenanntes Intraday-Liquidity-Reserve-Portfolio. Der Gesamtwert dieses Portfolios betrug zum Berichtsstichtag 2022 6,1 Mrd. Euro (31. Dezember 2021: 6,1 Mrd. Euro).

Die Liquiditätsreserven aus hochliquiden Aktiva setzten sich aus folgenden drei Bestandteilen zusammen:

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Liquiditätsreserven aus hochliquiden Aktiva |

Mrd. €
31.12.2022 31.12.2021
Bestand an hochliquiden Aktiva 104,7 60,0
davon Level 1 97,5 56,3
davon Level 2A 6,8 3,4
davon Level 2B 0,4 0,3

Liquiditätskennzahlen

Im gesamten Geschäftsjahr 2022 befanden sich die internen Liquiditätskennzahlen der Commerzbank inklusive der regulatorischen Liquidity Coverage Ratio (LCR) und der Net Stable Funding Ratio (NSFR) stets oberhalb der mindestens jährlich vom Vorstand festgelegten Limite.

Die LCR-Kennziffer berechnet sich als Quotient aus dem Bestand an liquiden Aktiva und den Netto-Liquiditätsabflüssen unter Stressbedingungen. Mithilfe dieser Kennziffer wird gemessen, ob ein Institut über ausreichend Liquiditätspuffer verfügt, um ein mögliches Ungleichgewicht zwischen Liquiditätszuflüssen und -abflüssen unter Stressbedingungen über die Dauer von 30 Kalendertagen eigenständig zu überstehen.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 wurde die geforderte Mindestquote in Höhe von 100 % durch die Commerzbank zu jedem Stichtag deutlich überschritten. Zum Jahresultimo 2022 lag der Durchschnitt der LCR der jeweils letzten 12 Monatsendwerte bei 141,1 % (zum Jahresultimo 2021: 145,1 %).

Die Bank hat entsprechende Limite und Frühwarnindikatoren etabliert, um die Einhaltung der LCR-Mindestanforderungen sicherzustellen.

Die NSFR setzt die Forderung nach einer stabilen Refinanzierung in einem Verhältnis zwischen dem Betrag der verfügbaren stabilen Refinanzierung und dem Betrag der erforderlichen stabilen Refinanzierung über einen Zeitraum von einem Jahr.

Die Quote selbst ist definiert als Quotient der gewichteten verfügbaren stabilen Refinanzierung und der gewichteten erforderlichen stabilen Refinanzierung. Sie hat eine Mindesthöhe von 100%.

Zum 31. Dezember 2022 betrug die NSFR 128,3 % (31. Dezember 2021: 128,8 %) und unterstreicht die solide Finanzierungslage der Commerzbank.

Operationelle Risiken

Das operationelle Risiko (OpRisk) ist in Anlehnung an die Capital Requirements Regulation (CRR) definiert als das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Diese Definition beinhaltet unter anderem rechtliche Risiken, HR-Risiken, IT-Risiken, Outsourcing-Risiken oder Steuerrisiken sowie Produktrisiken, Verhaltensrisiken und Risiken aus dem Bereich Environment, Social, Governance (ESG). Strategische Risiken und Reputationsrisiken stehen in dieser Definition nicht im Fokus. Das Compliance-Risiko sowie das Cyber-Risiko werden in der Commerzbank aufgrund ihrer gestiegenen ökonomischen Bedeutung als separate Risikoarten gesteuert. Die Verluste aus Compliance- sowie Cyber-Risiken fließen in das Modell zur Ermittlung des ökonomischen Kapitals für operationelle Risiken ein.

Strategie und Organisation

In der Commerzbank sind die Themenstellungen OpRisk und Governance des Internen Kontrollsystems (IKS) aufbauorganisatorisch und methodisch eng miteinander verbunden und werden kontinuierlich weiterentwickelt. Hintergrund dieser Verzahnung ist, dass in zahlreichen OpRisk-Fällen die Ursachen im Zusammenhang mit dem Versagen der Kontrollmechanismen stehen. Damit trägt ein funktionsfähiges IKS dazu bei, Verluste aus operationellen Risiken zu reduzieren beziehungsweise zu vermeiden und so mittel- bis langfristig auch die ökonomische Kapitalbelastung für die Hinterlegung operationeller Risiken zu mindern. Umgekehrt bieten die Systematiken für operationelle Risiken die Möglichkeit, das IKS konsistent zum Management operationeller Risiken auszurichten. Die Weiterentwicklung des IKS-Kontrollgefüges ist eine wesentliche Säule zur proaktiven Reduzierung beziehungsweise Verhinderung operationeller Risiken.

Das Group OpRisk Committee der Commerzbank tagt mindestens vier Mal jährlich unter Vorsitz des Chief Risk Officers (CRO) und befasst sich mit der Steuerung der operationellen Risiken im Konzern. Zudem fungiert es als Eskalations- und Entscheidungsgremium für bedeutende bereichsübergreifende OpRisk-Themen. Die Management-Boards beziehungsweise die Segment-Gremien mit Zuständigkeit für operationelle Risiken befassen sich mit der Steuerung der operationellen Risiken in den jeweiligen Einheiten. Sie analysieren OpRisk-Themen, die die Einheit betreffen, zum Beispiel Verlustereignisse, und definieren abzuleitende Maßnahmen beziehungsweise Handlungsempfehlungen.

Die OpRisk-Strategie der Commerzbank wird jährlich vom Vorstand, nach Diskussion und Votierung im Group OpRisk Committee, verabschiedet. Sie beschreibt das Risikoprofil, die Eckpunkte der angestrebten Risikokultur sowie das Rahmenwerk und die Maßnahmen zur Steuerung operationeller Risiken in der Commerzbank. Organisatorisch basiert die OpRisk-Steuerung auf drei hintereinandergeschalteten Ebenen (Three Lines of Defence), deren zielgerichtetes Zusammenspiel zur Erreichung der vorgegebenen strategischen Ziele maßgeblich ist.

Risikosteuerung

Die Commerzbank steuert das operationelle Risiko aktiv, mit dem Ziel, OpRisk-Profil und Risikokonzentrationen systematisch zu identifizieren und Maßnahmen zur Risikomitigation zu definieren, zu priorisieren und umzusetzen.

Operationelle Risiken zeichnen sich durch eine asymmetrische Schadensverteilung aus, das heißt der überwiegende Anteil der Schäden kommt in geringer Schadenshöhe zum Tragen, während vereinzelte Schäden mit sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, aber hohem Schadenspotenzial schlagend werden können. Daraus resultiert die Notwendigkeit, das hohe Schadenspotenzial zu limitieren und die regelmäßige Schadenserwartung proaktiv zu steuern.

Die Commerzbank hat dazu ein mehrstufiges System etabliert, das definierte Kenngrößen für die Limitierung des ökonomischen Kapitals (Risikokapazität) mit solchen zur operativen, unterjährigen Steuerung (Risikoappetit/​Risikotoleranz) integriert und durch Regelungen für das transparente und bewusste Eingehen und Freigeben von Einzelrisiken (Risikoakzeptanz) komplettiert wird.

Im Rahmen der OpRisk-Steuerung findet eine jährliche Bewertung der IKS-Schlüsselkontrollen der Bank und ein Risk Scenario Assessment statt. Daneben werden OpRisk-Schadensfälle kontinuierlich analysiert und anlassbezogen einem IKS-Backtesting unterzogen. Bei materiellen Schadensfällen werden Lessons-Learned-Aktivitäten aufgenommen.

Die Commerzbank misst seit dem vierten Quartal 2021 das regulatorische Kapital mittels des Standardansatzes (SA) und das ökonomische Kapital für operationelle Risiken weiterhin mittels eines dedizierten internen Modells (OpRisk ErC-Modell). Die Risikoaktiva aus operationellen Risiken betrugen zum Ende des vierten Quartals 2022 auf dieser Basis 21,2 Mrd. Euro (31. Dezember 2021: 19,8 Mrd. Euro). Haupttreiber gegenüber dem Vorjahr ist der Anstieg der Erträge im Jahr 2022. Das ökonomisch erforderliche Kapital belief sich auf 2,3 Mrd. Euro. Das hierfür verwendete interne Modell entspricht dem vorherigen AMA. Ein Vergleich zum Vorjahreswert (31. Dezember 2021: 1,5 Mrd. Euro) zeigt eine starke Erhöhung.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Risikoaktiva und das ökonomisch erforderliche Kapital nach Segmenten:

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31.12.2022 31.12.2021
Mrd. € Risikoaktiva Ökonom. erforderl. Kapital Risikoaktiva Ökonom. erforderl. Kapital
--- --- --- --- ---
Privat- und Unternehmerkunden 13,3 1,6 10,3 0,8
Firmenkunden 4,5 0,3 4,9 0,3
Sonstige und Konsolidierung 3,3 0,5 4,6 0,4
Konzern 21,2 2,3 19,8 1,5

Aus OpRisk-Ereignissen ergab sich zum Ende des vierten Quartals 2022 eine Gesamtbelastung in Höhe von rund 951 Mio. Euro (Gesamtjahr 2021: 1.136 Mio. Euro). Die Ereignisse waren im Wesentlichen durch Schäden in der Kategorie "Produkte und Geschäftspraktiken" geprägt. In erster Linie sind hier die Rückstellungen der mBank für Rechtsrisiken im Zusammenhang mit Schweizer-Franken-Kreditverträgen sowie die polnische Gesetzesänderung "Credit Vacation" zu nennen. Die Gesetzesänderung gewährt Darlehensnehmern von Baudarlehen das Recht, eine temporäre Aussetzung von Zins- und Tilgungsleistungen zu beantragen.

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OpRisk-Ereignisse 1 |

Mio. €
31.12.2022 31.12.2021
Interner Betrug 0 - 1
Externer Betrug 1 35
Sachschäden und Systemausfälle 4 2
Produkte und Geschäftspraktiken 936 738
Prozessbezug 13 352
Arbeitsverhältnis - 3 9
Konzern 951 1.136

1 Eingetretene Verluste und Rückstellungen, abzüglich OpRisk-basierter Erträge und Rückzahlungen.

Ein strukturiertes, zentrales und dezentrales Berichtswesen stellt sicher, dass das Management der Bank und der Segmente, die Mitglieder des OpRisk Committees sowie die Aufsichtsorgane regelmäßig, zeitnah und umfassend über operationelle Risiken unterrichtet werden. Detailreiche und ausführliche OpRisk-Berichte werden quartalsbezogen erstellt. Sie beinhalten eine Darstellung der Entwicklung der OpRisk-Verluste, der wesentlichen Verlustereignisse der Segmente, aktuelle Risikoanalysen, die Entwicklung des Kapitalbedarfs sowie den Status eingeleiteter Maßnahmen.

Zudem sind operationelle Risiken Teil der regelmäßigen Risikoberichterstattung an den Vorstand und den Risikoausschuss des Aufsichtsrats.

Sonstige Risiken

Zur Erfüllung der Regularien des Baseler Rahmenwerkes fordern die MaRisk eine ganzheitliche Risikobetrachtung und damit auch die Berücksichtigung von nicht quantifizierbaren Risikokategorien. Diese unterliegen in der Commerzbank einem qualitativen Steuerungs- und Controllingprozess. Die nachfolgend aufgeführten Risikoarten liegen bis auf das Compliance-Risiko, das Modellrisiko und das Cyber-Risiko außerhalb der Zuständigkeit des CRO.

Rechtliche Risiken

Rechtsrisiken fallen unter die Definition der operationellen Risiken gemäß CRR. Sie entstehen für den Commerzbank-Konzern in erster Linie dann, wenn sich Ansprüche der Bank aus rechtlichen Gründen nicht durchsetzen lassen oder aber Ansprüche gegen die Bank verfolgt werden, weil das zugrunde liegende Recht nicht beachtet wurde oder sich nach Abschluss eines Geschäfts geändert hat.

Auch das Betreiben von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften, bei deren Aufnahme oder Durchführung aufsichtsrechtliche Bestimmungen zu beachten sind, kann zu Rechtsrisiken führen. Dieses Risiko kann sich auch in Anordnungen oder Sanktionen verwirklichen, die von einer oder mehreren Behörden, deren Aufsicht die Commerzbank weltweit unterliegt, erlassen oder verhängt werden. Das Rechtsrisiko zeigt sich weiterhin in realisierten Verlusten beziehungsweise Rückstellungen, die sich aufgrund von oder im Zusammenhang mit gegen die Commerzbank gerichteten Klagen ergeben (Passivprozesse). Von der Commerzbank erhobene Klagen (Aktivprozesse) verkörpern in der Regel kein operationelles, sondern ein Kreditrisiko, sodass dem Verlustrisiko bereits durch Wertberichtigungen Rechnung getragen wird. Die Rechtsverfolgungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten) bei einem Aktivprozess werden jedoch als Rechtsrisiko eingeordnet.

Organisation

Group Legal obliegt in der Commerzbank funktional die Steuerung des konzernweiten Rechtsrisikos. Alle juristischen Mitarbeiter an den verschiedenen Standorten von Group Legal inklusive der ausländischen Niederlassungen sowie die juristischen Mitarbeiter der Rechtsabteilungen der in- und ausländischen Tochtergesellschaften sind als Rechtsrisiko-Manager operativ für die Identifizierung und Steuerung des konzernweiten Rechtsrisikos der Commerzbank zuständig.

Risikosteuerung

Die Rechtsrisiko-Manager im Konzern haben die Aufgabe, rechtliche Risiken und alle dadurch möglichen Verluste in einem frühen Stadium zu erkennen, Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung oder Minimierung der Verluste aufzuzeigen und an rechtliche Risiken betreffenden Entscheidungen aktiv mitzuwirken. Sie sollen im Rahmen ihres Aufgabenbereiches ständig über alle rechtlichen Änderungen oder neuen Erkenntnisse auf dem Laufenden bleiben und die betroffenen Geschäftseinheiten über die Auswirkungen auf das Rechtsrisiko sowie über sich ergebenden Handlungsbedarf informieren.

Die Rechtsrisiko-Manager verantworten die Veranlassung beziehungsweise Anpassung von Prozessrückstellungen und betreuen und überwachen die neuen und laufenden Gerichtsverfahren.

Bei Passivprozessen wird die Rückstellung auf Grundlage der Risikoeinschätzung des zuständigen Rechtsrisiko-Managers gebildet. Dabei entspricht in der Regel das im Prozess erwartete Verlustrisiko der Höhe der zu bildenden Rückstellungen. Um den Betrag des erwarteten Verlusts einzuschätzen, ist nach jedem bedeutenden Verfahrensabschnitt zu bewerten, welchen Betrag die Bank vernünftigerweise zahlen müsste, wenn sie den Streit zu diesem Zeitpunkt durch Vergleich beenden würde. Bei Aktivprozessen werden in der Regel nur die erwarteten Gerichts- und Anwaltskosten zurückgestellt.

Quartalsweise informiert Group Legal im Litigation Report über alle wesentlichen Gerichtsverfahren und Rechtsrisikoentwicklungen. Adressaten sind das Management und der Aufsichtsrat der Bank, die Bankenaufsicht sowie das OpRisk Committee.

Aktuelle Entwicklungen

Die Commerzbank und ihre Tochtergesellschaften sind mit verschiedenen Gerichts- und Schiedsverfahren, Ansprüchen und behördlichen Untersuchungen (rechtliche Verfahren) konfrontiert, die eine große Bandbreite von Themen betreffen. Diese umfassen zum Beispiel angeblich fehlerhafte Anlageberatungen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kreditfinanzierungen oder dem Zahlungsverkehrsgeschäft, Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung, angeblich unrichtige Buchführung und Bilanzierung, die Geltendmachung von Forderungen aus steuerlichen Sachverhalten, angeblich fehlerhafte Prospekte im Zusammenhang mit Emissionsgeschäften, angebliche Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften sowie Klagen von Aktionären und Fremdkapitalinvestoren sowie Ermittlungen durch Aufsichtsbehörden. Daneben können Änderungen oder Verschärfungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der gesetzlichen Rahmenbedingungen beispielsweise im Privatkundenbereich zur weiteren Inanspruchnahme der Commerzbank oder ihrer Tochtergesellschaften führen. In den gerichtlichen Verfahren werden vor allem Schadensersatzansprüche, bereicherungsrechtliche Ansprüche oder auch die Rückabwicklung geschlossener Verträge geltend gemacht. Sofern einzelnen oder mehreren dieser Klagen stattgegeben würde, könnten daraus zum Teil erhebliche Schadensersatzzahlungen, Rückabwicklungsaufwendungen oder sonstige kostenintensive Maßnahmen folgen.

Aufsichtsbehörden und staatliche Institutionen in verschiedenen Ländern, in denen die Commerzbank und ihre Tochtergesellschaften tätig waren oder sind, begannen vor etlichen Jahren mit Untersuchungen zu Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Devisenkursfixings und dem Devisengeschäft allgemein. Im Zuge dieser Aktivitäten haben Aufsichtsbehörden und staatliche Institutionen auch Prüfungen in Bezug auf die Commerzbank angestrengt oder haben sich mit Auskunftsersuchen an die Commerzbank gewandt. Die Commerzbank kooperierte vollumfänglich mit diesen Stellen und arbeitete die Sachverhalte auf Grundlage eigener umfassender Untersuchungen auf. Die Vorgänge sind bis auf eine Ausnahme nicht mehr aktiv; in diesem Fall wurde der Vorgang von der untersuchenden Behörde an das nationale Wettbewerbstribunal abgegeben. Finanzielle Konsequenzen sind nicht auszuschließen.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt im Zusammenhang mit Aktiengeschäften um den Dividendenstichtag (sogenannte Cum-Ex-Geschäfte) der Commerzbank und der ehemaligen Dresdner Bank. Die Commerzbank hatte bereits Ende 2015 eine forensische Analyse zu Cum-Ex-Geschäften beauftragt, die im Hinblick auf die Aktiengeschäfte der Commerzbank Anfang 2018 und bezüglich der Aktiengeschäfte der ehemaligen Dresdner Bank im September 2019 abgeschlossen wurde. Alle Steuernachforderungen durch die Finanzbehörden wurden beglichen.

Seit September 2019 finden bei der Commerzbank Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln in einem separaten Verfahren zu Cum-Ex-Geschäften statt. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt wegen des Verdachts, dass die Bank (einschließlich Dresdner Bank) in verschiedenen Rollen an Cum-Ex-Geschäften mitgewirkt hat, unter anderem dadurch, dass sie Dritte, die als Leerverkäufer gehandelt haben sollen, mit Aktien beliefert hat. Es geht in diesem Verfahren nach derzeitigem Verständnis nicht um eigene Steueranrechnungsansprüche der Commerzbank im Hinblick auf Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf Dividenden.

Im Zusammenhang mit Untersuchungen zu "Cum-Ex" kooperiert die Commerzbank vollumfänglich mit den Ermittlungsbehörden. Das Ob und die Höhe einer sich daraus eventuell ergebenden Belastung kann derzeit nicht prognostiziert werden.

Auf Basis des im Jahr 2017 veröffentlichten Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zu "Cum-Cum-Geschäften" hat die Betriebsprüfung zur Behandlung dieser Geschäfte in Form von Prüfungsanmerkungen Stellung genommen. Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer wurde seitens des Finanzamtes entsprechend gekürzt. Die Commerzbank AG hat daraufhin Wertberichtigungen hinsichtlich bilanzierter Anrechnungsforderungen vorgenommen beziehungsweise zusätzliche Rückstellungen im Hinblick auf mögliche Rückzahlungsansprüche gebildet, um die geänderte Risikosituation vollumfänglich angemessen zu reflektieren. Nunmehr ist das BMF-Schreiben zu "Cum-Cum-Geschäften" mit Datum vom 9. Juli 2021 neu gefasst worden. Im Hinblick auf die potenziellen Auswirkungen des BMF-Schreibens wurde im zweiten Quartal 2021 die Rückstellung angepasst. Nach derzeitigen Erkenntnissen sind die steuerlichen Risiken aus diesem Themenkomplex damit ausreichend bevorsorgt. Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass sich über die von der Bank gebildete Rückstellung hinaus weitere Belastungen ergeben.

Im Hinblick auf Wertpapierleihgeschäfte sieht sich die Commerzbank (auch gerichtlichen) Ersatzansprüchen Dritter aufgrund aberkannter Anrechnungsansprüche ausgesetzt. Im Rahmen dieser Wertpapierleihgeschäfte waren die Vertragspartner verpflichtet, der Commerzbank Dividenden und einbehaltene Kapitalertragsteuern zu erstatten. Die spätere Anrechnung auf die Körperschaftsteuer haben die Finanzämter verschiedener Vertragspartner jedoch teilweise abgelehnt oder nachträglich aberkannt.

Gegen die mBank wurde im Mai 2017 von einem polnischen Gericht eine Sammelklage wegen angeblicher Unwirksamkeit von Indexklauseln in Darlehensverträgen in Schweizer Franken zugelassen. Der Sammelklage haben sich insgesamt 1.731 Kläger angeschlossen. Die Kläger haben gegen das abweisende Urteil des erstinstanzlichen Gerichts Rechtsmittel eingelegt.

Unabhängig davon klagen zahlreiche Darlehensnehmer aus den gleichen Gründen im Wege von Einzelklagen. Neben der Sammelklage sind zum 31. Dezember 2022 17.627 weitere Einzelverfahren anhängig (31. Dezember 2021: 13.036). Die mBank tritt den Klagen entgegen.

Zum 31. Dezember 2022 lagen 1.941 rechtskräftige Urteile in Einzelverfahren gegen die mBank vor, von denen 97 zugunsten der mBank und 1.844 zuungunsten der mBank entschieden wurden. 33 Verfahren bei Gerichten der zweiten Instanz sind wegen Rechtsfragen, die beim polnischen Obersten Gerichtshof und beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) liegen, ausgesetzt.

Die dem EuGH vorgelegten Fragen des polnischen Obersten Gerichtshofs zur Rechtmäßigkeit des Prozesses zur Ernennung neuer Richter am polnischen Obersten Gerichtshof sowie der weitere Verfahrensverlauf und das Ergebnis sind offen.

Neue Vorabentscheidungsersuchen polnischer Gerichte an den EuGH in Verfahren der mBank werfen Kernfragen im Umgang mit indexierten Darlehen auf, wie die Gesamtnichtigkeit der Darlehensverträge, die Verjährung der Rückzahlungsansprüche und die Nutzungsentschädigung für die Banken (C-138/​22, C-139/​22 und C-140/​22). Ein Anhörungs- oder Verkündungstermin wurde noch nicht bestimmt.

In einem Vorlageverfahren einer anderen Bank beim EuGH (C-520/​21) geht es im Wesentlichen um Fragen der Nutzungsentschädigung und andere Leistungen für Gelder, die aufgrund eines nichtigen Darlehensvertrag zurückzugewähren sind. Kläger- und Beklagtenvertreter, Vertreter von Aufsichtsbehörden und der EU-Kommission haben in einer Anhörung im Oktober 2022 ihre Positionen vorgetragen. Das Gericht hat sich nicht konkret zur Sache geäußert. Eine Entscheidung zugunsten der Kläger könnte - nach Umsetzung durch die polnischen Gerichte - erhebliche wirtschaftliche Belastungen der mBank zur Folge haben. Mit einer Entscheidung des Gerichts wird Mitte 2023 gerechnet.

Die mBank hat ab dem vierten Quartal 2022 ein Vergleichsprogramm aufgelegt, welches sich an alle Kunden mit aktiven Darlehen richtet, einschließlich derer, die bereits gegen die Bank klagen. Den Kunden wird angeboten, ihre Darlehen in Zloty-Darlehen mit einem festen oder variablen Zinssatz umzuwandeln, sowie der Erlass eines individuell zu verhandelnden Teils der noch ausstehenden Darlehensvaluta. Zum Stichtag hat die mBank die Risiken im Zusammenhang mit künftigen Vergleichszahlungen mit 122,1 Mio. Euro berücksichtigt.

Der Konzern hat im dritten Quartal 2022 die Methodik zur Berechnung der Vorsorge für die Risiken im Zusammenhang mit auf Schweizer Franken indexierten Kreditverträgen geändert. Die Methodik basiert nunmehr auf historischen Daten, ergänzt um Experteneinschätzungen. Die wichtigsten Annahmen sind: die erwartete Anzahl von Kreditnehmern, die noch klagen werden, die Art der erwarteten Gerichtsurteile, die Höhe des Verlustes der Bank im Falle eines Urteils, sowie die Annahmequote für Vergleiche. Die Methodik zur Ermittlung der Vorsorge basiert auf Parametern, welche vielfältig, ermessensbehaftet und zum Teil mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sind. Schwankungen der Parameter sowie deren Interdependenzen und Entscheidungen der polnischen Gerichte und des EuGH können dazu führen, dass die Vorsorge zukünftig der Höhe nach wesentlich angepasst werden muss.

Das zum 31. Dezember 2022 bestehende Portfolio von nicht vollständig zurückgeführten Darlehen in Schweizer Franken hatte einen Buchwert in Höhe von 6,1 Mrd. polnischen Zloty; das bereits zurückgezahlte Portfolio betrug bei Ausreichung 7,5 Mrd. polnische Zloty. Insgesamt wurde im Konzern für die aus dem Komplex entstehenden Risiken, einschließlich potenzieller Vergleichszahlungen und der Sammelklage, eine bilanzielle Vorsorge in Höhe von 1,4 Mrd. Euro getroffen (31. Dezember 2021: 899 Mio. Euro).

Neue gesetzliche Regelungen in Polen erlauben es Verbrauchern unabhängig von ihrer Vermögenssituation, bis Ende 2023 bis zu acht Mal ihre monatlichen Zahlungen für laufende Hypothekenkredite auszusetzen. Zur Berechnung der Auswirkungen dieser Regelungen rechnet die mBank damit, dass Darlehensnehmer, die 82,5 % des berechtigten Hypothekendarlehens-Portfolios haben, von diesem Recht Gebrauch machen, und dass sie durchschnittlich 7,7 Monate Aussetzung beantragen. Am 31. Dezember 2022 hatten Kunden, die 81,8 % des Portfolios haben, durchschnittlich 6,8 Monate Aussetzung beantragt.

Im April 2021 hat der Bundesgerichtshof in einem Verfahren gegen eine andere Bank über den sogenannten AGB-Änderungsmechanismus entschieden und die entsprechenden Ziffern der AGB-Banken für unwirksam erklärt. Dieser Mechanismus sah vor, dass die Zustimmung des Kunden zu bestimmten Vertragsänderungen nach einer bestimmten Frist angenommen wurde, wenn der Kunde nicht widersprochen hatte. Die Bank hat die Auswirkungen dieser Rechtsprechung auf ihre Geschäftsbereiche und Produkte geprüft, da aufgrund des AGB-Änderungsmechanismus eingeführte oder erhöhte Entgelte für Verbraucher möglicherweise unwirksam sein können.

Einzelne der oben genannten Verfahren können auch Auswirkungen auf die Reputation der Commerzbank und ihrer Tochtergesellschaften haben. Der Konzern bildet Rückstellungen für diese Verfahren, soweit die daraus resultierenden Verpflichtungen wahrscheinlich sind und die Höhe der Verpflichtungen hinreichend genau bestimmbar ist. Da die Entwicklung dieser Verfahren mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die gebildeten Rückstellungen nach abschließenden Verfahrensentscheidungen teilweise als unzureichend erweisen. Infolgedessen können erhebliche zusätzliche Aufwendungen entstehen. Dies trifft auch auf rechtliche Verfahren zu, für die aus Sicht des Konzerns keine Rückstellungen zu bilden waren. Der endgültige Ausgang einzelner rechtlicher Verfahren kann das Ergebnis und den Cashflow der Commerzbank in einer bestimmten Berichtsperiode beeinflussen, schlimmstenfalls ist nicht völlig auszuschließen, dass die daraus eventuell resultierenden Verpflichtungen auch wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben.

Weitere Informationen über rechtliche Verfahren können der Note 55 zu den Rückstellungen und der Note 57 zu den Eventualverbindlichkeiten und Kreditzusagen des Konzernabschlusses entnommen werden.

Compliance-Risiken

Compliance-Risiken fallen unter die Definition der operationellen Risiken gemäß Capital Requirements Regulation (CRR). Die Commerzbank versteht und erkennt die Existenz von inhärenten Compliance-Risiken in ihren Geschäftsfeldern, die insgesamt und speziell von der Finanzkriminalität missbraucht werden können. Das Compliance-Risiko umfasst hierbei die Risikofelder Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionen/​Embargos, Markets Compliance, Betrug, Bestechung und Korruption sowie die Beachtung menschen- und umweltrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Zur aktiven Förderung der Compliance-Kultur im Unternehmen hat der Vorstand der Commerzbank entsprechende Werte in Verhaltensgrundsätzen (Code of Conduct) festgeschrieben und kommuniziert.

Organisation

Group Compliance wird durch den Bereichsvorstand Group Compliance gesteuert; er berichtet direkt an den Vorstand. Der Bereichsvorstand Group Compliance ist gemäß der § 87 (5) WpHG, BT 1.1 MaComp (Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion) sowohl der "Compliance-Beauftragte" als auch gemäß § 25 h (7) KWG (Kreditwesengesetz), §§ 7 und 9 GwG (Geldwäschegesetz) der "Geldwäschebeauftragte" des Konzerns und wird als solcher von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt. Der Bereichsvorstand von Group Compliance übernimmt außerdem die Rolle des Menschenrechtsbeauftragten (MRB) im Sinne des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG). Der Menschenrechtsbeauftragte verfügt über einen stellvertretenden Menschenrechtsbeauftragten, welcher über die Befugnisse und Weisungsrechte des Menschenrechtsbeauftragten verfügt.

Group Compliance ist verantwortlich für:

A. die fünf Compliance-Risikotypen/​-felder:

1) Anti-Geldwäsche/​Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung,

2) Sanktionen und Embargos,

3) Bekämpfung von Betrug, Bestechung und Korruption,

4) Markets Compliance,

5) Beachtung menschen- und umweltrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz,

sowie

B. weitere Aufgaben:

1) verantwortlich für die Koordination der Anforderungen aus MaRisk Abschnitt 4.4.2 ("MaRisk-Compliance-Funktion") und

2) unabhängige Durchführung interner Sonderuntersuchungen mit Compliance-Relevanz.

Im dritten Quartal 2022 wurde die Entscheidung getroffen, die Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Compliance umzusetzen.

Die Verantwortlichkeiten entlang der Verpflichtungen zu den Regimen Qualified Intermediary (QI), Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA), Common Reporting Standard (CRS) sowie in Bezug auf die Verhinderung der Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Anti-Tax Evasion Facilitation (ATEF)) wurden innerhalb der Group-Tax-Funktion gebündelt und die entsprechende Rolle des QI und FATCA Responsible Officers wurde im Juli 2022 an Group Tax übertragen. An den Auslandsstandorten bleiben die Rollen und Verantwortlichkeiten hinsichtlich ATEF-bezogener Aufgaben unter der Gesamtverantwortung von Group Tax von dieser strukturellen Änderung unberührt und werden dort weiterhin von der lokalen Compliance-Funktion durchgeführt.

Risikosteuerung

Zur Verhinderung von Compliance-Risiken hat die Commerzbank geschäfts-, kunden-, produkt- und prozessbezogene Sicherungssysteme und Kontrollen implementiert. Die Gesamtheit dieser Verfahren zur Einhaltung der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben wird als Compliance-Management-System bezeichnet. Die Commerzbank orientiert sich bei der Ausgestaltung dieses Compliance-Managementsystems an internationalen Marktstandards sowie den regulatorischen Vorgaben in den für die Geschäftstätigkeit der Commerzbank relevanten Ländern. Die Commerzbank entwickelt ihr Compliance-Management-System kontinuierlich weiter, um ihrer Verantwortung sowie der steigenden Komplexität und zunehmenden regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Gemäß dem Prinzip der "Three Lines of Defence" ist die Abwehr unerwünschter Compliance-Risiken nicht auf die Bearbeitung durch die Compliance-Funktion (Group Compliance) beschränkt. Vielmehr sind die organisatorischen Kontroll- und Überwachungselemente in drei hintereinander geschaltete Ebenen eingeordnet. Die Einheiten der ersten Verteidigungslinie (1st Line of Defence (LoD)) übernehmen im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit die Verantwortung für die Identifikation und das Management von Risiken sowie für die Einhaltung von Regelungen des eigenen Geschäftsbetriebs und verantworten die Einrichtung prozessorientierter Kontrollmechanismen. Group Compliance als zweite Verteidigungslinie (2nd LoD) setzt Standards für ein angemessenes Risikomanagement, überwacht die Angemessenheit und Wirksamkeit der Verfahren und Kontrollen der ersten Verteidigungslinie und bewertet sowie kommuniziert festgestellte Mängel. Darüber hinaus nimmt Group Compliance Analysen sowie Bewertungen der Compliance-Risiken vor und stellt eine Umsetzung des Risikomanagement-Rahmenwerks sicher. Die Interne Revision als dritte Verteidigungslinie (3rd LoD) überprüft die Angemessenheit und Wirksamkeit der Compliance sowohl in der 1st LoD als auch der 2nd LoD auf Basis regelmäßiger und unabhängiger Prüfungen.

Die Steuerung der Compliance-Risiken folgt einem strukturierten Regelkreis, dessen Elemente in Wechselwirkung stehen. Die Commerzbank überwacht kontinuierlich relevante regulatorische Anforderungen und stellt die Definition beziehungsweise die Anpassung korrespondierender interner Standards, die eine Einhaltung der Anforderungen gewährleisten sollen, sicher. Interne, regelmäßige Schulungsmaßnahmen und Beratungsleistungen der Compliance-Funktion unterstützen bei der effektiven Implementierung dieser Standards im Konzern. Die Implementierung umfasst die Erstellung sowie Durchführung geeigneter tagesgeschäftlicher Prozesse und Kontrollen, deren Qualitätssicherung und Funktionsprüfung in der 1st LoD und 2nd LoD. Compliance-Risiken werden überwacht und sind Gegenstand regelmäßiger interner Berichterstattung. Eskalationen erfolgen, sofern erforderlich, in Abhängigkeit von deren Dringlichkeit und Schweregrad.

Die Teilrisikostrategie Compliance-Risiko als Teil der Gesamtrisikostrategie der Commerzbank setzt den risikostrategischen Rahmen im Umgang mit Compliance-Risiken und enthält neben strategischen und organisatorischen Elementen eine detaillierte Beschreibung des Compliance-Risikomanagements. Insbesondere werden hierbei der Risikoappetit je Compliance-Risikotyp konkretisiert sowie die strategischen Handlungsfelder definiert.

Die Risikoanalyse (Compliance Risk Analysis) fungiert als eines der Kernelemente der Risikosteuerung. Sie bewertet das inhärente Risiko, das sich aus den Geschäftsaktivitäten mit unterschiedlichen Kundengruppen und Produkten ergibt, und stellt diesem im Control Assessment eine Bewertung des korrespondierenden Kontrollumfeldes zur Mitigierung des inhärenten Risikos gegenüber. Als Ergebnis hieraus wird ein Residualrisiko ermittelt. Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Risikosteuerung (beispielsweise die Einführung zusätzlicher Kontrollen) werden bei Bedarf definiert und deren Umsetzung nachverfolgt.

Aktuelle Entwicklungen

In den letzten Jahren hat die Commerzbank alle Feststellungen aus den Vergleichen mit verschiedenen US-Behörden bezüglich Verstöße gegen US-Sanktions- sowie Geldwäschepräventionsbestimmungen abgearbeitet. Die Commerzbank hat dem DFS (Department of Financial Services) zuletzt für das vierte Quartal 2022 darüber Bericht erstattet.

Am 13. April 2022 erhielt die Commerzbank London von der britischen Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen Prudential Regulation Authority (PRA) die Bestätigung, dass der Antrag auf "Niederlassung in Drittländern" genehmigt wurde. Die Genehmigung erlaubt der Bank im Vereinigten Königreich weiterhin als Niederlassung der Commerzbank AG tätig zu sein, die zuvor seit dem 1. Januar 2021 unter dem Temporary Permissions Regime (TPR) (temporäres Berechtigungsverfahren) tätig war. Mit dieser Genehmigung werden auch alle freiwilligen Geschäftsbeschränkungen beendet, die während der Überprüfung durch die britische Financial Conduct Authority (FCA) ernannten "Skilled Person" in der Niederlassung eingerichtet wurden.

Im August 2022 hat sich die Commerzbank mit der Hong Kong Monetary Authority (HKMA) über die Zahlung einer Strafe in Höhe von 6 Mio. Hongkong-Dollar verständigt. Die Strafzahlung geht zurück auf Verstöße gegen die Geldwäscheverordnung im Bereich KYC für den Zeitraum April 2012 bis Juni 2016. Im Anschluss an den Bericht der HKMA wurde ein sofortiges Abarbeitungsprogramm ins Leben gerufen, das bereits abgeschlossen wurde.

Reputationsrisiken

Unter einem Reputationsrisiko wird die Gefahr eines Vertrauens- oder Ansehensverlusts der Commerzbank bei ihren Anspruchsgruppen aufgrund von negativen Ereignissen im Rahmen der Geschäftstätigkeit verstanden. Zu den Anspruchsgruppen der Commerzbank zählen insbesondere Öffentlichkeit und Medien, Nichtregierungsorganisationen und Kunden. Der Reputation eines Unternehmens kommt im heutigen Wettbewerbsumfeld eine immer größere Bedeutung zu; sie wird vor allem durch den Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten (ökologischen oder sozialen Risiken) im Kundengeschäft der Marktsegmente bestimmt (originäre Reputationsrisiken). Menschen beurteilen Unternehmen nicht nur aufgrund persönlicher Erfahrungen, sondern auch auf Basis öffentlicher Berichterstattung, insbesondere der Medienberichterstattung. Daher gehen Reputationsrisiken unmittelbar mit Kommunikationsrisiken einher.

Strategie und Organisation

Es ist grundsätzlich die Aufgabe aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Führungskräfte, den guten Ruf der Commerzbank als bedeutenden Teil ihres Unternehmenswertes zu schützen und zu stärken. Die Segmente und wesentlichen Konzerngesellschaften tragen unmittelbare Verantwortung für Reputationsrisiken, die aus ihrer jeweiligen Geschäftstätigkeit resultieren. Im Fokus der Abteilung Reputationsrisiko-Management im zentralen Konzernbereich Group Communications stehen die originären Reputationsrisiken, die direkt zu Reputationsschäden bei den Anspruchsgruppen führen können. Die Abteilung steht im engen Kontakt mit den relevanten Markteinheiten. Das Management der originären Reputationsrisiken liegt in der Verantwortung des Vorstandsvorsitzenden. Es ist Bestandteil der Gesamtrisikostrategie der Commerzbank. Dem Reputationsrisiko-Management kommt die Aufgabe zu, originäre Reputationsrisiken in systematischen Prozessen frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten, zu adressieren und geeignete Maßnahmen anzuregen beziehungsweise zu ergreifen (Frühwarnfunktion).

Risikosteuerung

Das Management originärer Reputationsrisiken bedeutet, im Kundengeschäft der Marktsegmente mögliche ökologische und soziale Risiken rechtzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren - und damit mögliche Kommunikationsrisiken zu reduzieren oder erst gar nicht entstehen zu lassen. Originäre Reputationsrisiken werden über einen qualitativen Ansatz gesteuert. In einem strukturierten Prozess werden Geschäfte, Produkte und Kundenbeziehungen aus sensiblen Themenfeldern innerhalb einer 5-poligen Skala in Bezug auf ökologische oder soziale Risiken qualitativ bewertet. Diese Bewertung kann Auflagen oder auch eine negative Beurteilung enthalten, die gegebenenfalls zu einer Ablehnung führt. Neben der qualitativen Bewertung von originären Reputationsrisiken werden mithilfe einer jährlichen szenariobasierten ICAAP-Materialitätsanalyse die Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken auf Reputationsrisiken quantitativ eingeschätzt und eine entsprechende ICAAP-Berücksichtigung über das Geschäftsrisiko sichergestellt.

Zu den im Reputationsrisiko-Management regelmäßig und umfassend analysierten sensiblen Themenfeldern zählen beispielsweise Exporte von Rüstungsgütern sowie Geschäfte, Produkte und Kundenbeziehungen mit Bezug zur Energie- und Rohstoffgewinnung. Die Haltung der Commerzbank zu diesen Themen findet sich in für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlichen Positionen und Richtlinien wieder. Neu aufkommende ökologische und soziale Themen werden vom Reputationsrisiko-Management der Commerzbank regelmäßig beobachtet, analysiert und die entsprechenden Stellen innerhalb der Bank bei Bedarf darüber unterrichtet. Die von der Abteilung identifizierten und bearbeiteten Reputationsrisiken fließen in den vierteljährlichen Reputationsrisiko-Report (Teil 1: Nicht quantifizierbare Risiken; Teil 2: Hohe und erhebliche originäre Reputationsrisiken (Nachhaltigkeitsthemen)) ein, der an den Vorstand sowie den Risikoausschuss des Aufsichtsrats adressiert ist.

Environmental-Social-Governance-(ESG-)Risiken

Von großer Bedeutung für ein nachhaltiges Finanzwesen ist die Berücksichtigung von ESG-Aspekten im Risikomanagement der Bank.

Im Jahr 2022 wurde das "Three Lines of Defense"-Konzept für ESG-Risiken geschärft. ESG-Risiken werden als horizontale Risikoart betrachtet und daher über verschiedene Kontrolleinheiten der Bank hinweg gesteuert. Für soziale Risiken ("S") und Governancerisiken ("G") agiert das Group Sustainability Management zusätzlich als zentrale Übersichtsfunktion der "Second Line of Defense". Für Umweltrisiken ("E") liegt diese innerhalb der Risikokontrollfunktion. Zudem wurde ein Chief Environmental Risk Officer (CERO) benannt und zur Operationalisierung die Einheit Environmental Risk Control gegründet.

Mit dem im Juli 2022 veröffentlichten ESG-Rahmenwerk machen wir unser Nachhaltigkeitsverständnis und -engagement für alle Stakeholder transparent. Wir schaffen damit einen bankweiten Standard, der eine stringente Steuerung aller relevanten Produkte, Prozesse und Aktivitäten ermöglicht und die nachhaltige Transformation der Commerzbank sicherstellt. Der Fokus des ESG-Rahmenwerks liegt auf unserem Kerngeschäft. Wir unterscheiden dabei zwischen "Transformation Finance" und "Sustainable Finance". Wir sind überzeugt, dass die gesamte Wirtschaft von der nachhaltigen Transformation betroffen ist und entsprechend handeln muss. Daher klassifizieren wir alle Portfoliobestandteile, die nicht von unseren Ausschlusskriterien betroffen sind, als Transformation Finance. Sustainable Finance beschreibt dagegen den Anteil unseres Portfolios, den wir als explizit nachhaltig klassifizieren. Das umfasst Finanzprodukte und -dienstleistungen, die positive ökologische und/​oder soziale Zwecke fördern und damit zum Beispiel zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaabkommens oder der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung beitragen. Um festzulegen, welche Engagements unserem Nachhaltigkeitsanspruch entsprechen und damit dem Bereich Sustainable Finance zuzurechnen sind, haben wir ein transparentes Prüfschema und eigene Kriterien entwickelt, die im ESG-Rahmenwerk offengelegt sind. Das ESG-Rahmenwerk gibt auch eine Übersicht unserer Nachhaltigkeitsrichtlinien und Ausschlusskriterien.

Hierzu haben wir branchenspezifische Anforderungen formuliert, beispielsweise für Bergbau, Energie und fossile Brennstoffe, inklusive Öl und Gas. Branchenübergreifende Anforderungen betreffen Menschenrechte und indigene Völker. Für besonders kritische Produkte, Geschäfte oder Geschäftsbeziehungen wurden Ausschlusskriterien formuliert. Hierzu gehören beispielsweise neue Finanzierungen für Öl- und Gasförderprojekte (konventionelle und unkonventionelle Fördermethoden), aber auch die konzernweite Entscheidung, den Neubau oder Ausbau für Kohleminen, Kohleinfrastruktur oder Kohlekraftwerke nicht zu finanzieren. Entsprechende Projektfinanzierungen sind gemäß Brennstoffrichtlinie ausgeschlossen. So stellen wir sicher, dass auch bei Bestandskunden kein Geschäft begleitet wird, das gemäß Brennstoffrichtlinie verboten ist. Bereits seit Jahren werden so Umwelt- und Biodiversitätsaspekte über ökologische Mindeststandards sowie entsprechende Ausschlusskriterien in das Kerngeschäft integriert und die Erfüllung dieser Standards überprüft.

Die Bewertung von Nachhaltigkeitsaspekten im Kerngeschäft erfolgt im Reputationsrisiko-Management der Commerzbank Aktiengesellschaft. Dabei beschränken wir uns nicht auf das rechtlich Notwendige, sondern stellen auch bei legalen Geschäften die Frage nach der Legitimität. Aufgrund der besonderen Risiken, die mit den Themen fossile Brennstoffe und Rüstung verbunden sind, hat der Vorstand der Commerzbank Aktiengesellschaft dazu jeweils eine eigene verbindliche Richtlinie verabschiedet, die viele entsprechende Geschäfte und Geschäftsbeziehungen als prüfpflichtig definiert und Ausschlusskriterien umfasst. Die Richtlinie für fossile Brennstoffe wurde zum Jahresanfang 2022 überarbeitet und beinhaltet die Anforderungen der Commerzbank Aktiengesellschaft an Kunden aus den Sektoren Kohle, Öl und Gas.

Auch beim Thema Rüstung gab es im Berichtszeitraum Anpassungen. Nach wie vor gilt: Wir erkennen das Selbstverteidigungsrecht von Staaten grundsätzlich an. Demzufolge stellen wir die Notwendigkeit der Bundeswehr sowie ihrer angemessenen Ausrüstung nicht in Frage. Daher finanzieren wir auch weiterhin Rüstungshersteller, die Waffen und Rüstungssysteme für die Bundesrepublik Deutschland und ihre Verbündeten produzieren. Gleichwohl haben wir unsere seit 2008 für die Commerzbank Aktiengesellschaft bestehenden Anforderungen und Kriterien für den Bereich Rüstung verschärft und erweitert. Die neue Richtlinie für Rüstung und Überwachungstechnologie wurde im Januar 2023 vom Vorstand verabschiedet. Sie hält an den grundsätzlichen Parametern der alten Richtlinie fest, was bedeutet, dass die Commerzbank keine Rüstungsgeschäfte in Konflikt- und Spannungsgebiete oder mit Bezug zu sogenannten kontroversen Waffen begleitet. Darüber hinaus regelt die neue Richtlinie nun auch den Umgang mit autonomen Waffen und Überwachungstechnologie.

Im Reputationsrisiko-Management werden Geschäfte und Geschäftsbeziehungen in Sektoren wie Bergbau, Rohstoffabbau oder Baumwollgewinnung, bei denen Menschenrechte eine wesentliche Rolle spielen, intensiv recherchiert, analysiert und mit einer differenzierten Bewertung versehen. Zudem hat sich die Commerzbank Aktiengesellschaft im Berichtsjahr intensiv mit der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auseinandergesetzt, das zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.

Das Reputationsrisiko-Management der Commerzbank Aktiengesellschaft legt somit die Voraussetzungen und Grenzen für die Geschäftstätigkeit fest und bewertet Geschäfte, Produkte und Kundenbeziehungen nach sorgfältiger Analyse. Der Prüfprozess startet auf der Marktseite: Sobald ein von der Bank als sensibel definiertes Themenfeld tangiert wird, ist das Reputationsrisiko-Management einzubinden. Die Bewertung erfolgt anhand einer fünfstufigen Skala und kann bis zur Ablehnung des Produktes, des Geschäfts oder der Geschäftsbeziehung führen.

Die mBank in Polen betreibt ihr eigenständiges Reputationsrisiko-Management auf Basis ihres Bekenntnisses zum Global Compact der Vereinten Nationen. Die Risikomanagementstrategie der mBank basiert auf drei Säulen: Nachhaltiges Wachstum unterstützen, umsichtiges und stabiles Risikomanagement anstreben sowie die Fähigkeiten stärken, ESG- und Cyber-Risiken zu managen. Die mBank hat dabei eigene Ausschlusskriterien für verschiedene Sektoren formuliert, die auf der Klima- und Energiepolitik der EU basieren. Dazu gehören unter anderem die Branchen Bergbau und Energie: So sind etwa Finanzierungen für den Bau oder die Erweiterung von Steinkohle- und Braunkohle-Bergwerken ausgeschlossen. Die Reputationsrisiko-Strategie der mBank wird jährlich überprüft und mit der Muttergesellschaft abgestimmt.

Um die Grundlage für eine künftige Steuerung des Themenfelds Biodiversität zu legen, haben wir 2022 erstmals eine Auswirkungsanalyse mithilfe des Tools "Encore" durchgeführt. Encore ermöglicht auf wissenschaftlicher Grundlage eine Verknüpfung von wirtschaftlichen Aktivitäten und biodiversitätsschädlichen Auswirkungen. Dazu haben wir das Geschäftsvolumen der von uns finanzierten Sektoren den externen Daten des Tools gegenübergestellt und anschließend gewichtet. Wir haben potenzielle Handlungsfelder und strategische Schwerpunkte identifiziert und werden weitere Analysen sowie Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität entwickeln.

Wir verfolgen das strategische Ziel, die CO 2-Emission unseres gesamten Kredit- und Investmentportfolios bis 2050 auf netto null zu reduzieren. Dafür haben wir 2022 die CO 2-Intensitäten des Kreditportfolios der Commerzbank Aktiengesellschaft über branchenspezifische Zielwerte gemäß dem Pariser Klimaschutzabkommens analysiert. Wir halten uns dabei methodisch an die Science Based Targets Initiative (SBTi), die sich für die Reduktion von Treibhausgasen auf Basis von wissenschaftlich berechneten Zielvorgaben einsetzt. Hierdurch können Unternehmen ihre Klimapolitik fundiert an den Zielen des Pariser Klimaabkommens ausrichten und dem Klimawandel effektiv entgegenwirken. Mit der SBTi-Methode "Sectoral Decarbonization Approach (SDA)" haben wir uns konkrete sektorspezifische Ziele gesetzt, um die mit unserem Kredit- und Investmentportfolio verbundenen CO 2-Emissionen (die sogenannten "Financed Emissions") zu reduzieren und schließlich unser Net-Zero-Ziel zu erreichen.

Dabei wollen wir alle gemäß SBTi-Methode vorgegebenen Portfolios steuern, mit besonderem Fokus auf die emissionsintensiven Sektoren. Dies sind unter anderem Energieerzeugung, fossile Brennstoffe, Automobilherstellung sowie Produktion von Zement, Eisen und Stahl. Das nach SBTi optionale Portfolio der privaten Baufinanzierung berücksichtigen wir ebenfalls. Im Berichtsjahr 2022 wurden für alle diese Portfolios entsprechende Ziele zur Reduktion der Emissionsintensitäten formuliert und durch die SBTi validiert. Die Portfolioziele nach SBTi sind im ESG-Rahmenwerk veröffentlicht, der Stand der Zielerreichung wird dort regelmäßig aktualisiert. Unsere Ambition ist es, die Unternehmen der Realwirtschaft bei deren Transitionsprozess zu unterstützen und die finanzierten Emissionen nachhaltig zu senken.

In der Commerzbank betrachten wir Klimarisiken nicht als separate Risikoart, sondern als ein sogenanntes horizontales Risiko. Dieses kann sich in den bekannten Risikoarten materialisieren. 2022 haben wir für den Commerzbank-Konzern erneut eine umfassende und Risikoarten übergreifende Materialitätsanalyse für Klimarisiken durchgeführt, insbesondere im Hinblick auf die Erwartungen aus dem Leitfaden der EZB zu Klima- und Umweltrisiken. Dabei werden alle im Rahmen der Risikoinventur als wesentlich eingeschätzten Risikoarten hinsichtlich ihrer Materialität in Bezug auf Klimarisiken beurteilt und sowohl transitorische als auch physische Risiken betrachtet. Transitorische Risiken entstehen für Unternehmen beispielsweise durch regulatorische oder gesetzliche Änderungen in der Energiepolitik, durch veränderte Marktstimmungen und -präferenzen oder durch technologische Neuerungen. Physische Risiken hingegen entwickeln sich aufgrund veränderter klimatischer Bedingungen und damit einhergehenden extremeren und häufiger auftretenden akuten Wetterereignissen wie zum Beispiel Überschwemmungen oder chronischen Effekten wie zum Beispiel einem steigenden Meeresspiegel.

Die Einschätzung erfolgte je nach Risikoart auf qualitativer und/​oder quantitativer Basis. Im Ergebnis der Analyse wurde der Einfluss von Klima- und Umweltrisiken für die Risikoarten Kreditrisiko, Marktrisiko, Operationelles Risiko (einschließlich Compliance- und Cyber-Risiko), Reputationsrisiko und Geschäftsrisiko als materiell bestätigt. Die Erkenntnisse der Materialitätsanalyse fließen sowohl in die Erstellung der Geschäftsstrategie, der Gesamtrisikostrategie und der Teilrisikostrategien als auch in weitere Kernelemente des bankinternen Prozesses zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung, wie beispielsweise das interne Stresstestrahmenwerk, sowie in das Risikotragfähigkeitskonzept ein.

Im Hinblick auf das Kreditrisiko wurden relevante Parameter mehrerer Klimaszenarios ganzheitlich in ökonomische Effekte übersetzt. Für transitorische Risiken werden dabei unter anderem geänderte Regulierung, Preisveränderungen, Angebots- oder Nachfrageänderungen und Effekte aus technologischen Veränderungen betrachtet; zur Einwertung der physischen Risiken werden Klimaszenarios, die akute Flut- und Hitzeereignisse abbilden, herangezogen und analysiert. Anschließend erfolgt eine Aussage zur Betroffenheit durch Klimarisiken in kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizonten bis 2050.

Transitorische Risiken sind branchenspezifisch, wobei sich innerhalb einer Branche (zum Beispiel Maschinenbau) teilweise deutliche Unterschiede in weiteren Sub-Sektoren zeigen. Die Betroffenheit einer Branche betrachten wir sowohl aus makroökonomischer-, als auch aus bankinterner Sicht. Potenzielle Auswirkungen von physischen Klimarisiken variieren zum Teil erheblich je nach geografischer Lage und Gegebenheit und müssen bei einer Betrachtung aus Portfoliosicht berücksichtigt werden.

Als bedeutender Finanzierer der deutschen Wirtschaft sind wir auch in Sektoren aktiv, die physischen oder transitorischen Klimarisiken in besonderer Weise ausgesetzt sind. In einigen der besonders betroffenen Sektoren haben wir jedoch nur ein geringes Exposure (zum Beispiel Landwirtschaft). Branchen, die potenziell durch Klimarisiken stärker betroffen sein können und die hinreichend großes Exposure aufweisen, sind zum Beispiel der Energiesektor, der Automobilsektor und der Maschinenbau. Durch den geografischen Schwerpunkt unseres Portfolios in Deutschland und Europa sind wir von physischen Klimarisiken wie zum Beispiel Wirbelstürmen oder dem Meeresspiegelanstieg in geringerem Umfang betroffen als andere Regionen in der Welt. Im Ergebnis werden sowohl transitorische als auch physische Klimarisiken als wesentlich für das Kreditrisiko in einem langfristigen Zeithorizont erachtet.

Um die Effekte aus Klimarisiken im Kreditgeschäft der Commerzbank Aktiengesellschaft aktiv zu managen, entwickeln wir unsere Prozesse und Methoden konsequent weiter. Die Kreditentscheidung für Unternehmen und Institutionelle umfasst im Rahmen der individuellen Risikobewertung auch -sofern relevant -die Betroffenheit durch Klimarisiken und die Widerstandsfähigkeit dagegen.

Dabei kombinieren wir schrittweise die spezifischen Erkenntnisse aus den Szenarioanalysen mit der individuellen Risikoanalyse auf Kundenebene. Wir gehen portfoliospezifisch vor und tragen so den Unterschieden hinsichtlich der Betroffenheit und der Risikotreiber angemessen Rechnung. In den besonders relevanten Portfolios wie große internationale Unternehmen, Spezialfinanzierungen und gewerbliche Immobilienfinanzierung haben wir die qualitative Risikoanalyse in der Einzelkreditentscheidung um spezifische Aspekte zur Analyse von Klimarisiken ergänzt.

Die Ergebnisse der Analysen werden in einer strukturierten Bewertung aggregiert, die in die Entscheidungsprozesse integriert ist. Diesen Score berücksichtigen wir in der Einzelkreditentscheidung, wir nutzen ihn aber auch im Rahmen der Portfolioanalyse und -steuerung. Wir werden diesen Ansatz schrittweise auf weitere relevante Portfolios ausweiten und beispielsweise auch kleinere Unternehmen aufnehmen. Im Zielbild wollen wir Klimarisiken -soweit möglich -in die quantitative Kreditrisikoanalyse integrieren und sie damit in der Prozesskette inklusive Pricing und Reporting vollständig reflektieren.

Auch im Assetmanagement der Commerz Real spielen Klimarisiken eine große Rolle, gleichermaßen physische wie Transitionsrisiken. Um die Gefährdung der Assets und des Portfolios genau zu bestimmen, werden Zukunftsszenarios genutzt, die auf den repräsentativen CO 2-Konzentrationspfaden des Weltklimarates basieren. Dabei stützt sich die Commerz Real in der Risikobewertung einschließlich der Szenarioanalysen auf Instrumente wie den Carbon Risk Real Estate Monitor (CRREM) oder das PwC Climate Excellence Tool. Das CRREM-Tool zeigt Klimapfade anhand von Assetklassen- und länderspezifischen CO 2- und Endenergiezielwerten für ein 1,5°- sowie ein 2,0°-Szenario auf. Das Climate Excellence Tool hingegen erlaubt eine standortspezifische Auswertung von physischen Klimarisiken für verschiedene Szenarios. So versucht die Commerz Real, eine anhand bereits vorhandener Daten möglichst standortgenaue Risikoanalyse vorzunehmen und konkrete Maßnahmen zur frühzeitigen Schadensvermeidung abzuleiten. Die Ergebnisse fließen in die Risikoeinschätzung und die Nachhaltigkeitsbewertung aller Immobilientransaktionen ein und werden entsprechend in der Bewirtschaftungsphase berücksichtigt. Grundlage des Klimarisikomanagements ist die möglichst verlässliche Erhebung aller Verbrauchs- und Emissionsdaten sowie Standortdaten. Hierzu hat die Commerz Real ein Nachhaltigkeitsdatenmanagementsystem implementiert und bedient sich zudem externer Partner bei der Erfassung von Daten auf globaler Ebene.

Neben den Klimarisiken gehören auch Risiken aus dem Verlust der Artenvielfalt zu den relevanten Umweltrisiken. 2022 wurde im Rahmen der Materialitätsanalyse erstmals untersucht, inwieweit Biodiversität als Risikotreiber für den Commerzbank-Konzern wesentlich ist. Analog zu Klimarisiken lassen sich Biodiversitätsrisiken in physische und transitorische Risiken unterteilen. Während physische Biodiversitätsrisiken durch einen Verlust oder die Verschlechterung von Leistungen des Ökosystems entstehen, von denen das Wirtschaftssystem abhängig ist (zum Beispiel Bestäubung oder genetische Vielfalt), beschreiben die transitorischen Risiken in diesem Zusammenhang Risiken, die durch den Transformationsprozess hin zu einer nachhaltigeren und umweltschonenderen Wirtschaft auftreten.

Im Fokus der physischen Risikoanalyse stand eine Einschätzung der Abhängigkeit von Ökosystemleistungen von Sektoren, in denen die Commerzbank durch Kreditengagements vertreten ist. Dazu haben wir externe Daten herangezogen, die den Grad der Abhängigkeit der Sektoren von Ökosystemleistungen klassifizieren und diese zusammen mit dem Geschäftsvolumen im jeweiligen Sektor betrachtet.

Bei den transitorischen Biodiversitätsrisiken für das Kreditrisiko wurden der negative Einfluss von Geschäftsaktivitäten auf die Umwelt und die Konsequenzen durch antizipierte zukünftige regulatorische Neuerungen zum Schutz der Artenvielfalt mit einbezogen. Als Ergebnis schätzen wir physische Biodiversitätsrisiken aktuell als nicht wesentlich ein, erachten transitorische Risiken dagegen mittel- und langfristig sehr wohl als wesentliche Risikotreiber für das Kreditrisiko. Es kann angenommen werden, dass Biodiversitätsrisiken im Zeitverlauf eher zunehmen. Zukünftig ist eine tiefergehende Analyse geplant, die durch entsprechende Szenarios -soweit verfügbar - und fortgeschrittenere Bewertungsmethoden in diesem Zusammenhang unterstützt wird.

IT-Risiken

IT-Risiken sind Teil der operationellen Risiken. Unter IT-Risiken verstehen wir in unserer internen Definition die Risiken für die Sicherheit der in unseren Systemen verarbeiteten Informationen im Hinblick auf die Einhaltung der nachstehenden vier IT-Schutzziele:

Vertraulichkeit:

Informationen sind vertraulich, wenn sie für nicht berechtigte Personen, Geschäftsprozesse oder IT-Systeme weder verfügbar noch rekonstruierbar sind.

Integrität:

Informationen sind integer, wenn sie nicht auf unautorisierte Weise modifiziert oder zerstört worden sind. Ein informationsverarbeitendes System (IT-System) ist integer, wenn es die ihm zugedachten Funktionen in unbeeinträchtigter Art und Weise sowie frei von bewussten oder versehentlichen unautorisierten Manipulationen durchführen kann.

Nachvollziehbarkeit:

Auf Informationen angewandte Aktionen und Techniken sind nachvollziehbar, wenn diese selbst sowie deren Herkunft eindeutig zurückverfolgt werden können.

Verfügbarkeit:

Informationen sind verfügbar, wenn sie für berechtigte Personen, Geschäftsprozesse und IT-Systeme immer dann in einem festgelegten Umfang verwendbar sind, wenn sie benötigt werden.

Der Schutz und die Sicherheit eigener und von Kunden anvertrauter Informationen sowie der diese Informationen verarbeitenden Geschäftsprozesse und IT-Produkte genießen in der Commerzbank einen hohen Stellenwert. Sie sind als ein zentrales Element in unserer IT-Strategie verankert. Die Anforderungen an die IT-Sicherheit, die auf den vorgenannten IT-Schutzzielen basieren, sind in Policies und Verfahrensanweisungen geregelt.

IT-Risiken werden im Rahmen von IT-Governance-Prozessen identifiziert, bewertet und regelmäßig überprüft. Das IT-Risiko wird über den quartalsweisen IT-Risikoreport berichtet. Die Informationssicherheit ist auch als ein bedeutsames Ziel in unserem Internen Kontrollsystem verankert. Durch veränderte Rahmenbedingungen rückte die Berücksichtigung der vier IT-Schutzziele für Homeoffice-Technologien weiter in den Fokus.

Zudem werden relevante IT-Risiken im Rahmen des Managements der operationellen Risiken in Form von Risikoszenarios bewertet und fließen in die RWA-Berechnung der Bank ein. Dazu gehören das Risiko eines Ausfalls kritischer IT, das Risiko externer Angriffe auf die Systeme oder Daten der Bank und seit 2021 auch die Risiken eines modernen Cloud Sourcing (Szenarios "Cyber Crime", "Advanced Persistent Threat (APT) 1" und "Cloud"), der Diebstahl von Unternehmensdaten oder der Ausfall von Dienstleistern und Lieferanten. Siehe dazu auch die Ausführungen zu Cyber-Risiken.

Entsprechend der hohen Bedeutung der IT-Sicherheit in der Commerzbank erfolgt deren kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung im Rahmen strategischer Initiativen. Der Bedeutung des Faktors Mensch für die IT-Sicherheit und Cyber-Sicherheit haben wir durch Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen Rechnung getragen.

1 Ein Advanced Persistent Threat (fortgeschrittene, andauernde Bedrohung) ist eine spezielle Form eines Cyber-Angriffes. Das Ziel eines APT ist es, möglichst lange unentdeckt zu bleiben, um über einen längeren Zeitraum sensible Informationen auszuspähen (Internetspionage) oder anderweitig Schaden anzurichten.

Cyber-Risiken

Cyber-Risiken umfassen Risiken mit einer unmittelbaren Sicherheitsrelevanz oder Risiken, die in eine Sicherheitsrelevanz münden (jeweils im Cyberraum). Der für die Commerzbank relevante Teil des Cyberraums umfasst hierbei alle vernetzten IT-Umgebungen innerhalb der Bank sowie außerhalb der Bank in Richtung Kunden, Geschäftspartner und Dienstleister. Cyber-Risiken beschäftigen sich demnach mit der digitalen Repräsentation der Bank-Assets (Daten, Informationen) innerhalb des Cyberraums.

Für Cyber-Risiken gelten uneingeschränkt die strategischen Leitplanken aus der übergeordneten Konzernrisikostrategie sowie der Cyber- und Informationssicherheitsstrategie.

In der Commerzbank erfolgt die Steuerung der Cyber- und Informationssicherheitsrisiken durch den Konzernbereich "Group Risk Management - Cyber Risk & Information Security" (GRM-CRIS) und obliegt der Hoheit des Group Chief Information Security Officers (CISO). Neben bereits etablierten Sicherheitsfunktionen (wie zum Beispiel das ISO 27001 zertifizierte Information Security Management System (ISMS) und das Risikoreporting über Key Risk Indicators) liegt der Fokus von GRM-CRIS auf dem angemessenen Management des Cyber-Risikos sowie der Stärkung der Cyberresilienz der Commerzbank (einschließlich der Information Security Incident Management Fähigkeiten). Zusätzlich adressiert GRM-CRIS die Wechselwirkungen der Cyber- und Informationssicherheitsrisiken zu Risiken aus anderen wesentlichen Risikobereichen wie zum Beispiel das operationelle Risiko.

Die aktuelle Cyber-Risikolage ist von den geopolitischen Spannungen rund um den Krieg in der Ukraine geprägt. Die tatsächliche Bedrohungslage beschränkte sich bislang auf branchenübergreifende Angriffe pro-russischer und pro-ukrainischer Aktivisten. Cyber-Angriffe und Sabotageaktionen durch staatliche Akteure konzentrierten sich bislang auf die Ukraine. Die Entwicklungen im Cyber-Umfeld werden in der Commerzbank von einer interdisziplinären Taskforce (Top-Management und Spezialisten aus GRM-CRIS und Group Technology Foundations - GS-TF) kontinuierlich beobachtet.

Im Zusammenhang mit der verstärkten "remote"-Nutzung von Bankressourcen, etwa im Zusammenhang mit "Split Operations" oder "Homeoffice" gibt es nach wie vor keine neuen oder erweiterten Angriffsmethoden gegen die Bank und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Im Cybercrime-Bereich ist in den letzten zwei Jahren noch die zunehmende Verbreitung von "Ransomware" hervorzuheben, auch wenn die Commerzbank davon bislang nicht betroffen war. Unter Ransomware versteht man eine spezielle Art von Schadsoftware, die den Zugriff auf IT-Geräte sperrt oder darauf enthaltene Daten verschlüsselt und anschließend vom Opfer ein Lösegeld für die Wiederherstellung verlangt. Das signifikante Schadenspotential solcher Attacken verdeutlicht eine Reihe von aktuellen Vorfällen, bei denen dadurch Lieferketten gestört wurden. Durch eine enge Verzahnung der 1st und 2nd Line-of-Defense-(LoD-)Aktivitäten im Bereich der Cyber-Bedrohungsanalyse inklusive der entsprechenden Schutzmaßnahmen und Incident-Management-Prozesse soll die Bank weiterhin angemessen vor Ransomware-Attacken geschützt werden.

Personalrisiken

Personalrisiken fallen unter die Definition der operationellen Risiken in Anlehnung an die Capital Requirements Regulation (CRR). Im Sinne einer internen, steuerungsorientierten Ausgestaltung dieser Definition subsumieren wir unter Personalrisiken folgende Elemente:

Anpassungsrisiko:

Ein Anpassungsrisiko entsteht, wenn sich aufbau- und ablauforganisatorische Rahmenbedingungen (zum Beispiel Umstrukturierungen, Veränderungen der Führungskultur, Qualifizierungsbedarfe) verändern, sich diese auf die Wirkungsbereiche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auswirken und damit eine erhöhte Veränderungsbereitschaft der Belegschaft erfordern. Durch ausgewählte interne sowie externe Aus-, Weiterbildungs- und Changemaßnahmen gewährleisten wir, dass das Qualifikationsniveau unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den aktuellen Anforderungen entspricht, strukturelle Veränderungen entsprechend begleitet werden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten gerecht werden.

Motivationsrisiko:

Motivationsrisiken entstehen daraus, dass demotivierende Faktoren nicht abgestellt und motivierende Faktoren in nicht ausreichendem Maße bei der Belegschaft wahrgenommen werden (zum Beispiel Führung, Vergütung). Die Auswirkungen (zum Beispiel zurückgehaltene Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) können sich direkt auf die Arbeitsatmosphäre und Produktivität der Organisation auswirken. Über Mitarbeiterbefragungen können mögliche Veränderungen in der Unternehmensverbundenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frühzeitig erkannt und adäquate Steuerungsmaßnahmen initiiert werden.

Austrittsrisiko:

Austrittsrisiken berücksichtigen die Folgen ungewollter Austritte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (zum Beispiel Arbeitnehmerkündigungen), insbesondere bei Leistungsträgern. Mit großer Sorgfalt versucht die Commerzbank sicherzustellen, dass die Abwesenheit oder das Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht zu nachhaltigen Störungen der Betriebsabläufe führt. Zudem beobachten wir regelmäßig die Fluktuation sowohl quantitativ als auch qualitativ.

Engpassrisiko:

Im Engpassrisiko werden die Folgen einer nicht ausreichenden Personalausstattung (zum Beispiel fehlende Nachwuchsplanung) sowie daraus folgender Konsequenzen (operative Engpässe, erhöhte Arbeitslast, geringere Produktivität, Krankheit) berücksichtigt. Die angemessene quantitative und qualitative Personalausstattung soll sicherstellen, dass die betriebsinternen Erfordernisse, die Geschäftsaktivitäten und die Strategie der Commerzbank umgesetzt werden können.

Personal stellt für die Commerzbank eine zentrale Ressource dar. Mit dem durch Group Human Resources gesteuerten systematischen Personalrisikomanagement verfolgen wir das Ziel, Risiken zu identifizieren, zu beurteilen und unter anderem durch den Einsatz ausgewählter personalwirtschaftlicher Instrumente zu steuern. Der Vorstand wird regelmäßig über die Personalrisiken informiert.

Insgesamt ist die Personalrisikosituation weiter zu beobachten. Es besteht das Risiko, dass sich die Personalrisikosituation durch häufige strukturelle Veränderungen aufgrund einer veränderten Konzernstrategie verschlechtert. Mit bereits eingeleiteten Change- und organisatorischen Maßnahmen wird den Personalrisiken begegnet.

Geschäftsstrategische Risiken

Das geschäftsstrategische Risiko besteht in der mittel- bis langfristigen Gefahr negativer Einflüsse auf das Erreichen der strategischen Ziele der Commerzbank, zum Beispiel resultierend aus Veränderungen von Marktumfeld, Wettbewerbsumfeld, Kapitalmarktanforderungen, Regulatorik/​Politik oder unzureichender Umsetzung der Konzernstrategie (primäre Risikotreiber).

Im Rahmen der regelmäßigen Weiterentwicklung der Konzernstrategie werden einerseits externe Faktoren betrachtet und andererseits interne Einflussfaktoren berücksichtigt. Unter Einbezug dieser Faktoren legt der Vorstand eine nachhaltige Geschäftsstrategie fest, in der die Ziele der Bank für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten und die jeweiligen Maßnahmen zur Zielerreichung dargestellt werden. Um die sachgerechte Umsetzung der Konzernstrategie zur Erreichung der Geschäftsziele sicherzustellen, erfolgt das strategische Controlling durch regelmäßiges Monitoring von quantitativen und qualitativen Zielen im Konzern und in den Segmenten.

Die Verantwortung für die strategische Unternehmenssteuerung liegt beim Vorstand. Bestimmte geschäftspolitische Entscheidungen (Beteiligungserwerb und Verkauf > 300 Mio. Euro) bedürfen zudem der Zustimmung des Risikoausschusses des Aufsichtsrats. Zudem werden alle größeren Initiativen und Projekte durch den Vorstand entschieden.

Modellrisiko

Unter Modellrisiko wird das Risiko von fehlerhaften Steuerungsentscheidungen aufgrund einer nicht sachgerechten Abbildung der Wirklichkeit durch die verwendeten Modelle verstanden. Als Ursachen für Modellrisiken unterscheiden wir zwischen Modellrisiko aus Überschreitungen der Modellgrenzen und Modellrisiko aus Modellfehlern (handwerkliche Fehler bei der Modellentwicklung/​-implementierung). Analog zum Fokus der Gesamtrisikostrategie, eine ausreichende Kapital- und Liquiditätsausstattung der Bank sicherzustellen, stehen für die Risikosteuerung die Modelle zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit (Kapitalbedarf nach den Regularien des Baseler Rahmenwerks beziehungsweise ökonomisch gemessener Kapitalbedarf) sowie der Liquiditätsausstattung im Mittelpunkt.

Die Grundprinzipien der Modellrisikosteuerung sind die Identifizierung und Vermeidung von Modellrisiken sowie die angemessene Berücksichtigung bekannter Modellrisiken (zum Beispiel durch konservative Kalibrierung oder Berücksichtigung von Sicherheitsmargen beziehungsweise Modellreserven). Nicht bekannte und daher nicht mitigierbare Modellrisiken werden in Kauf genommen als inhärentes Risiko der Komplexität des Geschäftsmodells der Commerzbank. Hinsichtlich der Governance im Rahmen der Modellrisikosteuerung werden Anforderungen zu Modellvalidierung und Modelländerungen festgelegt.

Der Krieg in der Ukraine mit seinen geopolitischen Auswirkungen sowie die wirtschaftlichen Sekundäreffekte aus der Corona-Pandemie stellen die eingesetzten Risikomodelle vor Herausforderungen. Die Commerzbank hat Maßnahmen eingeleitet, um dem erhöhten Modellrisiko zu begegnen und eine angemessene Steuerung auch in der aktuellen Phase sicherstellen zu können.

Die Initiative aus 2022 zu Stärkung des Managements der Modellrisiken wird weiter fortgeführt. Dies betrifft sowohl Aspekte der Governance als auch den Umfang der Monitoring- und Validierungsaktivitäten. Außerdem werden aktuell strategisch relevante Modelle grundsätzlich überarbeitet (diverse Kreditrisikomodelle). In diesem Zusammenhang spielen hohe Standards bei der Modellentwicklung und der initialen Validierung eine große Rolle.

Weitere Entwicklung

Gegen eine Tochtergesellschaft der Commerzbank wurde im Mai 2017 von einem polnischen Gericht eine Sammelklage wegen angeblicher Unwirksamkeit von Indexklauseln in Darlehensverträgen in Schweizer Franken (CHF) zugelassen. Seitdem liegen verschiedene Rechtsfragen bei polnischen Rechtsinstanzen sowie beim EuGH.

Am 16. Februar 2023 wurden in der Rechtssache C-520/​21 in einem Verfahren gegen eine andere Bank die Schlussanträge des Generalanwalts des EuGH vorgelegt, in denen es darum geht, ob die Vertragsparteien im Falle der Nichtigkeit eines Kreditvertrags vom Vertragspartner über die Rückerstattung der erbrachten Geldleistungen hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Vergütung, geltend machen können.

Der Generalanwalt weist darauf hin, es sei "Sache des vorlegenden Gerichts, nach Maßgabe seines innerstaatlichen Rechts zu bestimmen, ob Verbraucher zur Geltendmachung derartiger Ansprüche berechtigt sind und gegebenenfalls über deren Begründetheit zu entscheiden". Wenn das vorlegende Gericht der Ansicht ist, dass das nationale Recht den Verbraucher berechtigt, zusätzliche Leistungen von der Bank zu verlangen, schließt die Richtlinie 93/​13 dies nicht aus. Die nationalen Gerichte können auch dazu befugt sein, solche Klagen abzuweisen, wenn sie rechtsmissbräuchlich sind.

Im Hinblick auf die Ansprüche der Bank gegen den Verbraucher weist der Generalanwalt auch darauf hin, es sei "grundsätzlich Sache des nationalen Gerichts, nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts zu bestimmen, ob eine Bank (...) Ansprüche gegen einen Verbraucher hat, die über die Rückerstattung des überlassenen Darlehenskapitals und die Zahlung von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe hinausgehen".

Der Generalanwalt ist jedoch der Auffassung, dass die Richtlinie 93/​13, selbst wenn dies nach nationalem Recht zulässig wäre, diese Ansprüche ausschließt, da aus ihrer allgemeinen Systematik hervorgeht, dass sie weniger darauf abzielt, ein vertragliches Gleichgewicht zwischen den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien sicherzustellen, als darauf, zu vermeiden, dass zwischen diesen Rechten und Pflichten ein Ungleichgewicht zu Lasten der Verbraucher entsteht. Darüber hinaus kann der Bank kein wirtschaftlicher Vorteil aus einer Situation entstehen, die sie durch eigenes rechtswidriges Verhalten herbeigeführt hat. Die Sanktion von kostenlosen Krediten ist die normale Folge aus der ex tunc erfolgenden Nichtigerklärung des Darlehensvertrages durch Wegfall seiner missbräuchlichen Klauseln.

Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den EuGH nicht bindend, ebenso wenig für die ordentlichen Gerichte und den Polnischen Obersten Gerichtshof. Der EuGH kann die Position des Generalanwalts teilen, aber er kann auch anders entscheiden und die Richtlinie 93/​13 anders auslegen. Das Urteil wird von erheblicher Bedeutung für die Gestaltung der Rechtsprechung zu Fragen indexierter Fremdwährungskredite sein und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass erhebliche negative Auswirkungen auf die Schätzung des rechtlichen Risikos im Zusammenhang mit Hypothekendarlehen in CHF eintreten können.

Auf den Konzernabschluss des Commerzbank-Konzerns zum 31. Dezember 2022 ergeben sich daraus keine Auswirkungen.

Disclaimer

Die in der Commerzbank eingesetzten Methoden und Modelle zur internen Risikomessung, die die Grundlage für die Berechnung der im Bericht dargestellten Zahlen bilden, entsprechen dem aktuellen Erkenntnisstand und orientieren sich an der Praxis der Bankenbranche. Die mit den Risikomodellen ermittelten Ergebnisse sind zur Steuerung der Bank geeignet. Die Messkonzepte unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung durch das Risikocontrolling und durch die interne Revision sowie durch die deutschen und europäischen Aufsichtsbehörden. Trotz sorgfältiger Modellentwicklung und regelmäßiger Kontrolle können Modelle nicht alle in der Realität wirksamen Einflussfaktoren vollständig erfassen und deren komplexes Verhalten einschließlich Wechselwirkungen abbilden. Diese Grenzen der Risikomodellierung gelten insbesondere für Extremsituationen. Ergänzende Stresstests und Szenarioanalysen können nur beispielhaft zeigen, welchen Risiken ein Portfolio unter extremen Marktsituationen unterliegen kann; eine Untersuchung aller denkbaren Szenarios ist jedoch auch bei Stresstests nicht möglich. Sie können keine endgültige Einschätzung des maximalen Verlusts im Falle eines Extremereignisses geben.

Gewinn- und-Verlust-Rechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

der Commerzbank Aktiengesellschaft

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Mio. € 2022 2021
Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 6.588 4.289
abzüglich negativer Zinsen aus Geldmarktgeschäften -443 -652
6.144 3.637
b) Festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 653 479
6.798 4.116
Zinsaufwendungen
Zinsaufwendungen aus dem Bankgeschäft -3.246 -1.680
abzüglich positiver Zinsen aus dem Bankgeschäft 601 1.177
-2.645 -503
4.152 3.613
Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 0 0
b) Beteiligungen 6 5
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 112 78
119 83
Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 196 317
Provisionserträge 3.463 3.582
Provisionsaufwendungen -452 -442
3.011 3.140
Nettoertrag/​-aufwand des Handelsbestands 594 210
darunter: Zuführung gemäß § 340 g Abs. 2 HGB -66 -23
Sonstige betriebliche Erträge 270 151
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter -2.286 -2.377
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -839 -994
darunter: für Altersversorgung -477 -616
-3.126 -3.371
b) Andere Verwaltungsaufwendungen -2.184 -2.281
-5.310 -5.652
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen -432 -663
Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.648 -1.089
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft - -797
Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 860 -
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere - -
Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 61 600
Aufwendungen aus Verlustübernahme -74 -53
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 799 -140
Außerordentliche Erträge - -
Außerordentliche Aufwendungen -66 -1.081
Außerordentliches Ergebnis -66 -1.081
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -303 -165
Sonstige Steuern -32 -23
-335 -188
Jahresüberschuss/​ -fehlbetrag 398 -1.409
Entnahmen aus der Kapitalrücklage - 1.409
Einstellung in andere Gewinnrücklagen -148 -
Bilanzgewinn 250 -

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2022

Aktivseite

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Mio. € 31.12.2022 31.12.2021
Barreserve
a) Kassenbestand 729 8.894
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken 15.775 37.396
darunter: bei der Deutschen Bundesbank 2.953 28.107
16.504 46.290
Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 985 2.027
985 2.027
Forderungen an Kreditinstitute
a) Täglich fällig 60.064 6.688
b) Andere Forderungen 26.104 23.627
darunter: Kommunalkredite 847 903
86.168 30.315
Forderungen an Kunden 244.402 239.276
darunter: durch Grundpfandrechte gesichert (Hypothekendarlehen) 75.671 68.393
darunter: durch Grundpfandrechte gesichert (Schiffshypotheken) - -
darunter: Kommunalkredite 15.945 14.763
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) Von öffentlichen Emittenten - -
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank - -
ab) Von anderen Emittenten 77 -
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank - -
77 -
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) Von öffentlichen Emittenten 13.287 16.393
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 10.850 13.723
bb) Von anderen Emittenten 31.819 20.626
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 23.567 13.297
45.106 37.019
c) Eigene Schuldverschreibungen 11.151 12.013
Nennbetrag 10.909 Mio. €
56.334 49.032
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 21 28
Handelsbestand 18.447 16.503
Beteiligungen 92 96
darunter: an Kreditinstituten 14 14
darunter: an Finanzdienstleistungsinstituten 27 20
Anteile an verbundenen Unternehmen 4.489 4.689
darunter: an Kreditinstituten 1.731 1.809
darunter: an Finanzdienstleistungsinstituten 2.724 1.307
Treuhandvermögen 2.552 2.490
darunter: Treuhandkredite 2.058 1.888
Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 814 774
b) Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 161 167
975 941
Sachanlagen 355 401
Sonstige Vermögensgegenstände 7.545 9.266
Rechnungsabgrenzungsposten
a) Aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft 180 189
b) Andere 3.105 3.447
3.286 3.635
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 9 949
Summe der Aktiva 442.161 405.936
Passivseite
Mio. € 31.12.2022 31.12.2021
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) Täglich fällig 18.308 11.484
b) Mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 37.244 63.680
darunter: begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe 484 366
darunter: begebene öffentliche Namenspfandbriefe 571 565
darunter: begebene Namensschiffspfandbriefe - -
55.552 75.164
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) Mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 8.877 9.377
ab) Mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 7 9
8.885 9.386
b) Andere Verbindlichkeiten
ba) Täglich fällig 208.229 194.094
bb) Mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 58.962 35.914
267.192 230.008
darunter: begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe 1.837 1.968
darunter: begebene öffentliche Namenspfandbriefe 3.950 4.407
darunter: begebene Namensschiffspfandbriefe 59 120
276.076 239.394
Verbriefte Verbindlichkeiten
a) Begebene Schuldverschreibungen 46.415 43.327
aa) Hypothekenpfandbriefe 25.424 19.558
ab) Öffentliche Pfandbriefe 4.249 7.082
ac) Schiffspfandbriefe - -
ad) sonstige Schuldverschreibungen 16.742 16.687
b) Andere verbriefte Verbindlichkeiten 287 21
ba) Geldmarktpapiere 233 -
bb) Eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf 54 21
46.701 43.348
Handelsbestand 10.421 10.091
Treuhandverbindlichkeiten 2.552 2.490
darunter: Treuhandkredite 2.058 1.888
Sonstige Verbindlichkeiten 17.679 5.147
Rechnungsabgrenzungsposten
a) Aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft 9 10
b) Andere 654 462
663 472
Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.679 33
b) Steuerrückstellungen 755 589
c) Andere Rückstellungen 3.834 3.981
6.267 4.604
Nachrangige Verbindlichkeiten 7.171 6.674
Genussrechtskapital - -
darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig - -
Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals 3.330 3.268
Fonds für allgemeine Bankrisiken 248 182
darunter: Sonderposten nach § 340 e Abs. 4 HGB 248 182
Eigenkapital
a) Gezeichnetes Kapital
aa) Grundkapital 1.252 1.252
Eigene Anteile - -
(bedingtes Kapital 0 Mio. Euro) 1.252 1.252
ab) Einlagen stiller Gesellschafter - -
1.252 1.252
b) Kapitalrücklage 10.075 10.075
c) Gewinnrücklagen 1 3.923 3.775
d) Bilanzgewinn /​ -fehlbetrag 250 -
15.501 15.102
Summe der Passiva 442.161 405.936
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 45.063 44.601
45.063 44.601
2. Andere Verpflichtungen
a) Unwiderrufliche Kreditzusagen 77.349 77.552

1 Ausschließlich Andere Gewinnrücklagen.

Anhang

Allgemeine Angaben

(1) Grundlagen der Rechnungslegung

Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist im Handelsregister mit der Nummer HRB 32000 beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen. Der Jahresabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2022 ist in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) sowie unter Beachtung der aktienrechtlichen Regelungen (AktG) und des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) aufgestellt worden. Um das Universalbankengeschäft der Commerzbank Aktiengesellschaft angemessen abzubilden, wurde den Gliederungsvorgaben für Pfandbriefbanken durch die Angabe von "Darunter"-Vermerken bei den jeweiligen Posten Rechnung getragen. Zur Erhöhung der Aussagekraft des Abschlusses haben wir Angaben zu Schiffshypotheken und -pfandbriefen ergänzt.

Neben dem Jahresabschluss -bestehend aus Gewinn- und-Verlust-Rechnung, Bilanz und Anhang -wurde nach § 289 HGB ein Lagebericht erstellt.

Alle Beträge sind, soweit nicht gesondert darauf hingewiesen wird, in Mio. Euro angegeben. In der Gewinn- und-Verlust-Rechnung und in der Bilanz werden Beträge unter 500.000,00 Euro als 0 Mio. Euro dargestellt; sofern ein Posten 0,00 Euro beträgt, wird dieser mit einem Strich gekennzeichnet. Aufgrund von Rundungen ist es in Einzelfällen möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht exakt zur angegebenen Summe addieren.

Die Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht quartalsweise gemäß § 28 PfandBG Angaben zu Hypothekenpfandbriefen, öffentlichen Pfandbriefen und Schiffspfandbriefen auf ihrer Internetseite.

In den Angaben zu Pfandbriefen sind die Beträge in Mio. Euro mit einer Nachkommastelle angegeben. Es kann in den Summen und Prozentangaben durch Rundungen zu geringfügigen Abweichungen kommen.

(2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Barreserve ist zu Nennbeträgen bilanziert. Schuldtitel öffentlicher Stellen werden mit dem Barwert angesetzt. Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sind mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen; gebildete Wertberichtigungen setzen wir davon ab. Die Anschaffungskosten von Forderungen erhöhen sich um Anschaffungsnebenkosten. Sie verringern sich im Wesentlichen um erhaltene Gebühren. Die Unterschiedsbeträge zwischen den Anschaffungskosten und den Nennbeträgen werden effektivzinskonstant über die Laufzeit im Zinsergebnis vereinnahmt.

Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft wird für alle signifikanten bilanziellen Forderungsbestände sowie alle signifikanten außerbilanziellen Geschäfte auf Einzelgeschäftsebene beziehungsweise für alle nicht signifikanten Kreditgeschäfte auf Portfoliobasis unter Heranziehen interner Parameter und Modelle in drei Stufen berechnet. Länderrisiken sind im Rahmen dieser Berechnungen abgedeckt. Die Bank bildet eine Wertberichtigung in Höhe der innerhalb von 12 Monaten, beziehungsweise der kürzeren Restlaufzeit nach dem Bilanzstichtag erwarteten Kreditverluste, aufgrund einer parameterbasierten Expected Loss-Berechnung, sofern sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht wesentlich erhöht hat (Stufe 1). In Höhe der erwarteten Kreditverluste über die Restlaufzeit ("Lifetime Expected Credit Loss") wird für jene finanziellen Vermögenswerte eine Risikovorsorge gebildet, bei denen seit der erstmaligen Erfassung eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos festgestellt wurde (Stufe 2). Die Höhe der Risikovorsorge für einzeln betrachtete Adressenausfallrisiken bemisst sich nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert der Forderung und dem nach der Discounted-Cash-Flow-Methode berechneten Barwert (Stufe 3). Dieser wird aus den zu erwartenden zukünftigen Zahlungseingängen unter Berücksichtigung werthaltiger Sicherheiten auf diese Forderungen ermittelt. Die Erhöhung des Barwertes infolge des verminderten Abzinsungseffektes durch Zeitablauf weisen wir innerhalb der Gewinn- und-Verlust-Rechnung im Zinsertrag aus. Die Ermittlung von Pauschalwertberichtigungen erfolgt modellbasiert.

Die Bank macht von ihrem Wahlrecht Gebrauch, auch unter HGB die Risikovorsorge nach der im IFRS-9-Stufenmodell vorgegebenen Methodik zu ermitteln. Im Geschäftsjahr 2022 wurde eine Anpassung der Modellergebnisse als notwendig erachtet, da die in den entsprechenden Modellen verwendeten Parameter nicht die konjunkturellen Unsicherheiten und die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine reflektierten. Diese hat zu einer Erhöhung der Risikovorsorge in Form eines Top Level Adjustments (TLA) geführt. Die Methodik zur Ermittlung des Anpassungsbedarfs des Expected Credit Loss (ECL)-Modellergebnisses entspricht der Methodik zur Ermittlung des Corona-TLA in 2021. Das TLA für direkte Effekte aus dem Russland-Ukraine-Krieg besteht nicht fort, da die nach Reduzierung des Exposure verbleibenden Risikovorsorgeerfordernisse nun am Einzelgeschäft reflektiert werden. Die Auswirkungen der Anpassungen auf die Stufenzuordnung wurden bei der Ermittlung des TLA berücksichtigt. Die Buchung erfolgte portfoliobasiert. Pauschale Stufentransfers von Einzelgeschäften wurden nicht vorgenommen.

Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden -soweit sie nicht als Bewertungseinheit abgebildet sind -nach den Vorschriften für das Umlaufvermögen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert bilanziert. Wertpapiere des Anlagevermögens werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip behandelt.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind gemäß den für das Anlagevermögen geltenden Regelungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Sofern die Gründe, die zu einer Abschreibung geführt haben, nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zur Höhe der Anschaffungskosten.

Abschreibungen und Wertberichtigungen werden in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung saldiert mit Wertaufholungen ausgewiesen. Bei Wertpapieren der Liquiditätsreserve erfolgt der Ausweis je nach Art entweder in dem Posten Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft oder in dem Posten Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft. Bei Wertpapieren des Anlagevermögens erfolgt der Ausweis in dem Posten Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere oder in dem Posten Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere.

Derivative Finanzinstrumente setzen wir sowohl zur Sicherung des beizulegenden Zeitwerts von Beständen als auch für Handelszwecke ein und bewerten sie am Bilanzstichtag einzeln. Bewertungseinheiten werden unter Einbezug derivativer Sicherungsgeschäfte entsprechend den Vorschriften des § 254 HGB gebildet. Zur bilanziellen Abbildung von Mikrobewertungseinheiten für die Bestände der Liquiditätsreserve wird überwiegend die Durchbuchungsmethode sowie für wenige ausgewählte Portfolios die Einfrierungsmethode angewendet. Die Grund- und Sicherungsgeschäfte in Mikrobewertungseinheiten der Passivseite sowie die bilanzielle Abbildung von Portfoliobewertungseinheiten werden nach der Einfrierungsmethode sowie für ein ausgewähltes Portfolio nach der Durchbuchungsmethode bilanziert. Die Berücksichtigung interner Geschäfte erfolgt im Rahmen des sogenannten Stellvertreterprinzips.

Wir bewerten den Handelsbestand zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags gemäß § 340 e Abs. 3 HGB. Nach § 255 Abs. 4 HGB entspricht der beizulegende Zeitwert dem Marktpreis. Dieser ist bei börsennotierten Produkten der Börsenpreis, für nicht börsennotierte Produkte werden Vergleichspreise und indikative Preise von Preisagenturen oder anderen Kreditinstituten sowie Bewertungsmodelle herangezogen. Sofern für die Bewertung auf finanzmathematische Bewertungsmodelle zurückgegriffen wird, verwenden wir, soweit möglich, am Markt verfügbare Parameter (zum Beispiel Zinskurven, Volatilitäten, Spreads) sowie weitere Abbeziehungsweise Aufschläge zur Berücksichtigung von Risiko-, Liquiditäts-, Refinanzierungs-, Verwaltungs- und Eigenkapitalkosten. Der Risikoabschlag ist auf Basis des aufsichtsrechtlich ermittelten Value-at-Risk-Ansatzes berechnet und dabei so bemessen, dass ein zu erwartender maximaler Verlust aus diesen Handelsbüchern mit einem Wahrscheinlichkeitsgrad von 99 % bei einer Haltedauer von 10 Tagen nicht überschritten wird. Es ist ein historischer Beobachtungszeitraum von einem Jahr zugrunde gelegt. Der Value-at-Risk wird für den Gesamtbestand des Portfolios zentral ermittelt und in der Bilanz innerhalb der Handelsaktiva abgesetzt. Sofern eine Zuführung gemäß § 340 e Abs. 4 HGB im Berichtsjahr erforderlich ist, erfolgt diese zulasten des Nettoertrags des Handelsbestands und erhöht den Posten Fonds für allgemeine Bankrisiken. Sofern nötig, lösen wir diesen Bilanzposten zum Ausgleich eines Nettoaufwand des Handelsbestands vollständig oder teilweise gemäß § 340 e Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 HGB auf. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Ausgleichszahlungen für börslich gehandelte Derivate werden innerhalb der Sonstigen Vermögensgegenstände und Sonstigen Verbindlichkeiten saldiert ausgewiesen. Im Voraus zu erbringende Sicherheitsleistungen bei börsengehandelten unbedingten Termingeschäften zeigen wir unsaldiert in den Sonstigen Vermögensgegenstände und Sonstigen Verbindlichkeiten.

Die Commerzbank Aktiengesellschaft verrechnet positive und negative beizulegende Zeitwerte sowie darauf entfallende Ausgleichszahlungen (Sicherheitsleistungen in bar) von außerbörslich mit zentralen Kontrahenten und nicht-zentralen Kontrahenten gehandelten Derivaten (OTC-Derivaten) des Handelsbestands. Die Voraussetzung für die Verrechnung mit nicht-zentralen Kontrahenten ist ein Rahmenvertrag mit durchsetzbarem Besicherungsanhang und einem täglichen Austausch von Barsicherheiten, aus denen nur ein unwesentliches Kredit- oder Liquiditätsrisiko verbleibt. Verrechnet werden in einem ersten Schritt positive beizulegende Zeitwerte aus derivativen Finanzinstrumenten mit negativen beizulegenden Zeitwerten. In einem zweiten Schritt werden die auf die beizulegenden Zeitwerte entfallenden Ausgleichszahlungen -in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten -mit den positiven beizulegenden Zeitwerten aus derivativen Finanzinstrumenten verrechnet. Ferner sind die gezahlten Sicherheitsleistungen -in den Forderungen an Kreditinstitute enthalten -mit den negativen beizulegenden Zeitwerten aus derivativen Finanzinstrumenten verrechnet. Die so verrechneten Beträge aus den Ausgleichszahlungen und beizulegenden Zeitwerten werden in den Handelsaktiva beziehungsweise -passiva saldiert ausgewiesen.

Für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere und derivativen Finanzinstrumente des Nichthandelsbestandes kommen entweder am Markt verfügbare Kurse oder Bewertungsmodelle zum Tragen. Lässt sich der beizulegende Zeitwert nicht ermitteln, werden die fortgeführten Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 4 HGB angesetzt. Sofern für die Bewertung auf finanzmathematische Bewertungsmodelle zurückgegriffen wird, verwenden wir, soweit möglich, am Markt verfügbare Parameter (zum Beispiel Zinskurven, Volatilitäten, Spreads) sowie weitere Ab- beziehungsweise Aufschläge zur Berücksichtigung von Risiko-, Liquiditäts-, Refinanzierungs-, Verwaltungs- und Eigenkapitalkosten.

Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden wesentlich von der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Basiswerte bestimmt. Basiswerte der Derivate sind insbesondere Aktien, Anleihen, Devisen, Edelmetalle und Rohstoffe sowie Indizes und Zinssätze. Darüber hinaus beeinflussen die zukünftig erwarteten Wertschwankungen des Basiswertes sowie die Restlaufzeit des Derivats selbst den beizulegenden Zeitwert.

Sofern die beizulegenden Zeitwerte mittels Modellen bewertet werden, kommen unterschiedliche Bewertungsmethoden einschließlich Bewertungsmodellen zum Tragen. Sowohl die gewählten Bewertungsmethoden als auch die verwendeten Parameter sind vom einzelnen Produkt abhängig und entsprechen dem Marktstandard.

Termingeschäfte werden weitestgehend zur Deckung von Zins-, Wechselkurs- oder Marktpreisschwankungen abgeschlossen. Beizulegende Zeitwerte für Termingeschäfte und Swaps werden mittels der Barwertmethode unter Berücksichtigung der Zinskurve der entsprechenden Handelswährung ermittelt.

Die Bewertung von Standardoptionen wird grundsätzlich anhand analytischer Methoden durchgeführt. Für exotische Optionen sind diese in der Regel nicht verfügbar, weshalb numerische Methoden (z. B. Monte-Carlo) zur Ermittlung des Barwerts der erwarteten zukünftigen Auszahlung zur Anwendung kommen.

Bei nicht börsengehandelten Derivaten des Handelsbestands wird das Kontrahentenausfallrisiko durch das Bilden von Credit Valuation Adjustments (CVA) und das eigene Ausfallrisiko der Commerzbank Aktiengesellschaft durch das Bilden von Debit Valuation Adjustments (DVA) berücksichtigt. Für die refinanzierungsbezogenen Bewertungsanpassungen (Funding Valuation Adjustments, FVA) werden die Refinanzierungsaufwendungen und -erträge von unbesicherten Derivaten und besicherten Derivaten, bei denen nur teilweise Sicherheiten vorliegen oder die Sicherheiten nicht zur Refinanzierung verwendet werden können, zum beizulegenden Zeitwert berücksichtigt. Für die Berechnung des FVA berücksichtigen wir die Refinanzierungskosten der Commerzbank Aktiengesellschaft. Um die Höhe des beizulegenden Zeitwerts zu bestimmen, werden für CVA, DVA und FVA, sofern verfügbar, beobachtbare Marktdaten (zum Beispiel Credit-Default-Swap-Spreads) verwendet. Zeitwertänderungen des Handelsbestands werden saldiert im Nettoergebnis des Handelsbestands ausgewiesen. Zurückgekaufte, eigene Emissionen des Handelsbestands sowie eigene Schuldverschreibungen sind saldiert ausgewiesen, soweit keine Schuld mehr besteht.

Pensionsgeschäfte werden nach den geltenden Grundsätzen des § 340 b HGB ausgewiesen. Verliehene Wertpapiere sind aufgrund des wirtschaftlichen Eigentums weiterhin bei der Commerzbank Aktiengesellschaft bilanziert, während entliehene Wertpapiere nicht in der Bilanz ausgewiesen sind. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Repos und Reverse Repos (Wertpapierpensionsgeschäfte) mit zentralen und bilateralen Kontrahenten und gleicher Fälligkeit werden verrechnet und saldiert ausgewiesen.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, und, soweit abnutzbar, gemindert um planmäßige Abschreibungen ausgewiesen. Die zugrunde liegenden Nutzungsdauern orientieren sich an der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Bei Vorliegen einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung.

Selbst geschaffene immaterielle Anlagewerte werden in Höhe der für die Entwicklung angefallenen Aufwendungen aktiviert. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind nach den jeweiligen lokalen steuerrechtlichen Vereinfachungsregelungen bilanziert.

Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Ausgabeauf- beziehungsweise -abschläge bilanzieren wir als passive beziehungsweise aktive Rechnungsabgrenzungsposten und vereinnahmen sie effektivzinskonstant über die Laufzeit im Zinsergebnis. Langfristige, abgezinste Verbindlichkeiten (Zerobonds) werden mit dem Barwert angesetzt.

Unabhängige Aktuare ermitteln jährlich Pensionsrückstellungen nach der Anwartschaftsbarwertmethode. Die Parameter für die Berechnung sind in der Angabe zu den Rückstellungen beschrieben. Das Deckungsvermögen zur Sicherung der Pensionsverpflichtungen wird mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den hierfür gebildeten Rückstellungen saldiert ausgewiesen. Die Saldierung mit dem Deckungsvermögen erfolgt für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe des Erfüllungsrückstands gemäß IDW RS HFA 3. Ergibt sich aus der Verrechnung von Deckungsvermögen mit den hierfür gebildeten Rückstellungen für Pensionen oder Altersteilzeit ein Aktivüberhang, wird dieser in dem Posten Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen. Der erforderliche Zuführungsbetrag zu Rückstellungen für Pensionen gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde im Geschäftsjahr 2020 bereits vollständig zugeführt.

Rückstellungen für Steuern und andere Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages, Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit ihrem Barwert angesetzt.

Zinsbezogene Finanzinstrumente im Nichthandelsbestand, die der verlustfreien Bewertung des Zinsbuches unterliegen, werden jährlich in ihrer Gesamtheit auf einen Verpflichtungsüberschuss untersucht. Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat hierzu ein vereinfachtes Stufenverfahren, auf Basis eines zur Zinsrisikosteuerung ermittelten Barwerts, genutzt. Die Bewertung ergab unverändert keine Notwendigkeit zum Bilden einer Drohverlustrückstellung.

Die saldierten Zinsen aus Derivaten im Nichthandelsbestand (inklusive negativer Zinsen) werden je nach Saldo in den Zinserträgen oder Zinsaufwendungen erfasst.

Wir weisen negative Zinsen für aktivische Finanzinstrumente in den Zinserträgen und positive Zinsen für passivische Finanzinstrumente in den Zinsaufwendungen jeweils als Abzugsposten aus.

Im Rahmen der Interbank Offered Rates Reform (IBOR-Reform) werden die IBOR-Referenzzinssätze sowie der EONIA (Euro Overnight Index Average) durch andere Referenzzinssätze, genannt Risk-Free Rates (RFR), abgelöst. Die Commerzbank hat zum 31. Dezember 2021 die Umstellung verschiedener Libor-Zinssätze auf die jeweiligen neuen Referenzzinssätze in den Währungen GBP, CHF und JPY sowie in EUR die Umstellung des EONIA auf den €STR (Euro Short-Term Rate) durchgeführt. Seit dem 1. Januar 2022 werden für Neugeschäft in GBP der SONIA (Sterling Overnight Index Average), in CHF der SARON (Swiss Average Rate Overnight) und in JPY der TONA (Tokyo Overnight Average rate) verwendet. Auf EUR denominiertes Geschäft wird in €STR abgeschlossen beziehungsweise auf dem weiterhin bestehenden EURIBOR (European Interbank Offered Rate). Die notwendigen methodischen und technischen Änderungen wurden vollumfänglich in den betroffenen Systemen und Prozessen für Handel und Abwicklung umgesetzt. Das IBOR Projekt wurde planmäßig zum Ende des Jahres 2021 terminiert. Die noch ausstehenden Umstellungsarbeiten wurden an die jeweiligen Linienfunktionen übergeben. Dies betrifft maßgeblich die vertragliche Umstellung des USD Libor (London Interbank Offered Rate) auf SOFR (Secured Overnight Financing Rate) beziehungsweise Term SOFR bis zum 30. Juni 2023 sowie in geringerem Umfang Geschäftsvereinbarungen in CAD und SGD. Bei der Umstellung orientiert sich die Commerzbank an den im Markt bereits etablierten Verfahren. Durch die IBOR Reform werden keine grundsätzlich neuen ökonomischen Risikoelemente erzeugt. Aus den bisher durchgeführten Umstellungen ergaben sich keine nennenswerten Auswirkungen auf den Jahresabschluss. Auf Basis der jetzigen Informationen, erwarten wir auch für die Zukunft keine nennenswerten Auswirkungen auf den Jahresabschluss. Die Risikostrategie der Bank ist durch die IBOR-Reform nicht beeinflusst.

Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der angesetzten Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und deren steuerlichen Wertansätzen sowie für steuerliche Verlustvorträge ermittelt. Passive latente Steuern im Wesentlichen aus dem steuerlich abweichenden Ansatz der immateriellen Vermögensgegenstände, der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, der verbrieften Verbindlichkeiten und der Handelspassiva wurden im Wesentlichen mit aktiven latenten Steuern auf die steuerlichen Abweichungen bei den Handelsaktiva, den Forderungen an Kunden, den Pensionsrückstellungen und den steuerlichen Verlustvorträgen verrechnet. Nach der Verrechnung verbleibende aktive latente Steuern werden entsprechend dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht ausgewiesen.

Zur Bewertung der latenten Steuern zieht die Commerzbank Aktiengesellschaft die unternehmensindividuellen Steuersätze heran. Dabei beträgt der Ertragsteuersatz des inländischen Organkreises 31,5% (Vorjahr: 31,5%). Dieser setzt sich aus dem in Deutschland geltenden Körperschaftsteuersatz von 15,0% zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% und einem durchschnittlichen Steuersatz für die Gewerbesteuer von 15,7% zusammen. Die Bewertung der latenten Steuern der ausländischen Betriebsstätten erfolgt mit den dort geltenden Steuersätzen, deren Bandbreite sich zwischen 14,5% und 33,1% bewegt.

(3) Währungsumrechnung

Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge, die auf fremde Währung lauten, ebenso wie schwebende Kassageschäfte sind zum Kassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Dies gilt auch für die Umrechnung der Kapitaltauschbeträge von Cross-Currency-Swaps des Nichthandelsbestands. Eine Ausnahme bilden Gewinne und Verluste in Fremdwährung, die sofort bei Realisierung in Euro umgerechnet werden, womit ihre Höhe festgeschrieben ist. Devisenkursschwankungen aus Handelsbeständen werden im Nettoertrag/​Nettoaufwand des Handelsbestands ausgewiesen. Fremdwährungsabhängige Termingeschäfte des Handelsbestands werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sofern eine besondere Deckung in derselben Währung vorliegt, werden Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung in der Gewinn- und-Verlust-Rechnung berücksichtigt.

(4) Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Wir wenden im Geschäftsjahr 2022 die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im vorhergehenden Geschäftsjahr an.

(5) Nachtragsbericht

Gegen eine Gesellschaft, an der die Commerzbank Aktiengesellschaft beteiligt ist, wurde im Mai 2017 von einem polnischen Gericht eine Sammelklage wegen angeblicher Unwirksamkeit von Indexklauseln in Darlehensverträgen in Schweizer Franken (CHF) zugelassen. Seitdem liegen verschiedene Rechtsfragen bei polnischen Rechtsinstanzen sowie beim EuGH.

Am 16. Februar 2023 wurden in der Rechtssache C-520/​21 in einem Verfahren gegen eine andere Bank die Schlussanträge des Generalanwalts des EuGH vorgelegt, in denen es darum geht, ob die Vertragsparteien im Falle der Nichtigkeit eines Kreditvertrags vom Vertragspartner über die Rückerstattung der erbrachten Geldleistungen hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Vergütung, geltend machen können.

Der Generalanwalt weist darauf hin, es sei "Sache des vorlegenden Gerichts, nach Maßgabe seines innerstaatlichen Rechts zu bestimmen, ob Verbraucher zur Geltendmachung derartiger Ansprüche berechtigt sind und gegebenenfalls über deren Begründetheit zu entscheiden". Wenn das vorlegende Gericht der Ansicht ist, dass das nationale Recht den Verbraucher berechtigt, zusätzliche Leistungen von der Bank zu verlangen, schließt die Richtlinie 93/​13 dies nicht aus. Die nationalen Gerichte können auch dazu befugt sein, solche Klagen abzuweisen, wenn sie rechtsmissbräuchlich sind.

Im Hinblick auf die Ansprüche der Bank gegen den Verbraucher weist der Generalanwalt auch darauf hin, es sei "grundsätzlich Sache des nationalen Gerichts, nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts zu bestimmen, ob eine Bank (...) Ansprüche gegen einen Verbraucher hat, die über die Rückerstattung des überlassenen Darlehenskapitals und die Zahlung von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe hinausgehen".

Der Generalanwalt ist jedoch der Auffassung, dass die Richtlinie 93/​13, selbst wenn dies nach nationalem Recht zulässig wäre, diese Ansprüche ausschließt, da aus ihrer allgemeinen Systematik hervorgeht, dass sie weniger darauf abzielt, ein vertragliches Gleichgewicht zwischen den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien sicherzustellen, als darauf, zu vermeiden, dass zwischen diesen Rechten und Pflichten ein Ungleichgewicht zu Lasten der Verbraucher entsteht. Darüber hinaus kann der Bank kein wirtschaftlicher Vorteil aus einer Situation entstehen, die sie durch eigenes rechtswidriges Verhalten herbeigeführt hat. Die Sanktion von kostenlosen Krediten ist die normale Folge aus der ex tunc erfolgenden Nichtigerklärung des Darlehensvertrages durch Wegfall seiner missbräuchlichen Klauseln.

Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den EuGH nicht bindend, ebenso wenig für die ordentlichen Gerichte und den Polnischen Obersten Gerichtshof. Der EuGH kann die Position des Generalanwalts teilen, aber er kann auch anders entscheiden und die Richtlinie 93/​13 anders auslegen. Das Urteil wird von erheblicher Bedeutung für die Gestaltung der Rechtsprechung zu Fragen indexierter Fremdwährungskredite sein und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass erhebliche negative Auswirkungen auf die Schätzung des rechtlichen Risikos der Gesellschaft im Zusammenhang mit Hypothekendarlehen in CHF eintreten können.

Auf den Jahresabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2022 ergeben sich daraus keine Auswirkungen.

Erläuterungen zur Gewinn- und-Verlust-Rechnung

(6) Erträge nach geografischen Märkten

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Mio. € 2022 2021
Deutschland 9.309 6.872
Europa ohne Deutschland 1.192 726
Amerika 480 255
Asien 262 288
Gesamt 11.243 8.141

Der Gesamtbetrag enthält die Posten Zinserträge, Laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen, Provisionserträge und Sonstige betriebliche Erträge der Gewinn- und-Verlust-Rechnung. Im Handelsbestand ergab sich, wie im Vorjahr, ein ebenfalls berücksichtigter Nettoertrag.

(7) Abschlussprüferhonorar

Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen beinhaltet die Jahresabschlussprüfung der Commerzbank Aktiengesellschaft und die Durchführung von prüferischen Durchsichten der Zwischenabschlüsse sowie gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen beherrschter Unternehmen. In den anderen Bestätigungsleistungen sind insbesondere Honorare für gesetzlich vorgeschriebene, vertraglich vereinbarte oder freiwillig beauftragte Prüfungs- und Bestätigungsleistungen enthalten. Hierzu gehören auch die Prüfung des nichtfinanziellen Berichts nach §§ 340a i.V.m. 289b HGB, die Prüfung des Vergütungsberichts nach §162 AktG sowie die Erteilung von Comfort Letter. Die Honorare für sonstige Leistungen umfassen im Wesentlichen qualitätssichernde Beratungsleistungen im Zusammenhang mit externen Inspektionen. Die Höhe des Abschlussprüferhonorars weisen wir gemäß § 285 Nr. 17 HGB im Konzernabschluss aus.

(8) Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen

In den Sonstigen betrieblichen Erträgen von 270 Mio. Euro (Vorjahr: 151 Mio. Euro) sind im Wesentlichen Erträge aus Rückstellungsauflösungen von 92 Mio. Euro (Vorjahr: 29 Mio. Euro), Veräußerungsgewinne aus Sachanlagen und Immaterielle Anlagen von 43 Mio. Euro (Vorjahr: 8 Mio. Euro), Zinserstattungen aus Steuernachzahlungen von 20 Mio. Euro (Vorjahr: 46 Mio. Euro) und Mieterträge von 18 Mio. Euro (Vorjahr: 19 Mio. Euro) enthalten. Im aktuellen Berichtsjahr sind außerdem 5 Mio. Euro (Vorjahr: 0 Mio. Euro) Erträge aus der Währungsumrechnung enthalten.

In den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 2.648 Mio. Euro (Vorjahr: 1.089 Mio. Euro) sind im Wesentlichen der Nettoaufwand aus der Saldierung der Aufwendungen aus der Abzinsung und der Erträge aus dem zu verrechnenden Deckungsvermögen für Altersvorsorgeverpflichtungen von 2.334 Mio. Euro (Vorjahr: 538 Mio. Euro) enthalten. Zusätzlich fielen Aufwendungen für Mietkauf und Zwischenmieten von 113 Mio. Euro (Vorjahr: 8 Mio. Euro) sowie 1 Mio. Euro (Vorjahr: 2 Mio. Euro) an Aufwendungen aus der Währungsumrechnung an.

(9) Periodenfremde Erträge und Aufwendungen

In den periodenfremden Erträgen sind 56 Mio. Euro (Vorjahr: 6 Mio. Euro) aus der Auflösung von diversen Rückstellungen enthalten. Außerdem werden im Geschäftsjahr periodenfremde steuerliche Aufwendungen von 8 Mio. Euro (Vorjahr: 134 Mio. Euro) gezeigt, die im Wesentlichen aus Großbritannien resultieren.

(10) Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Im aktuellen Geschäftsjahr sind keine wesentlichen außerplanmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte erfolgt.

Im Vorjahr war in den Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte eine außerplanmäßige Abschreibung von Vermögenswerten in Höhe von 212 Mio. Euro enthalten. Hintergrund dafür ist im Wesentlichen eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 206 Mio. Euro aufgrund der Entscheidung der Commerzbank, das Projekt zur Auslagerung der Wertpapierabwicklung an die HSBC Transaction Services GmbH zu beenden.

(11) Außerordentliches Ergebnis

Im Geschäftsjahr lag, wie auch im Vorjahr, kein Außerordentlicher Ertrag vor.

Die Außerordentlichen Aufwendungen enthalten Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 66 Mio. Euro (Vorjahr: 1.081 Mio. Euro). Dabei handelte es sich um die Bildung von Restrukturierungsrückstellungen insbesondere für die Konsolidierung und Schließung von Standorten und Filialen und den Personalabbau im Ausland im Rahmen der "Strategie 2024".

(12) Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung

Für Dritte wurden nachstehende wesentliche Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung erbracht:

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Depotverwaltung
Vermittlung von Versicherungs- und Bausparverträgen
Vermögensverwaltung
Verwaltung von Treuhandvermögen
Wertpapierkommissionsgeschäft
Abwicklung von Zahlungsverkehr
Vermittlung von Hypothekendarlehen

Die Erträge aus diesen Dienstleistungen fließen in den Posten Provisionserträge ein.

Erläuterungen zur Bilanz

(13) Restlaufzeitengliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten

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Mio. € 31.12.2022 31.12.2021
Andere Forderungen an Kreditinstitute 26.104 23.627
mit einer Restlaufzeit von
bis zu drei Monaten 14.931 14.189
mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr 4.594 4.072
mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren 4.990 3.214
mehr als fünf Jahren 1.589 2.152
Forderungen an Kunden 244.402 239.276
mit unbestimmter Laufzeit 15.232 18.099
mit einer Restlaufzeit von
bis zu drei Monaten 32.357 27.754
mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr 22.161 23.962
mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren 74.378 75.465
mehr als fünf Jahren 100.275 93.996

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Mio. € 31.12.2022 31.12.2021
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 37.244 63.680
mit einer Restlaufzeit von
bis zu drei Monaten 8.112 5.458
mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr 9.796 4.914
mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren 12.577 45.602
mehr als fünf Jahren 6.759 7.706
Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 7 9
mit einer Restlaufzeit von
mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr 7 9
Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 58.962 35.914
mit einer Restlaufzeit von
bis zu drei Monaten 34.882 18.227
mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr 11.804 4.296
mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren 5.524 6.019
mehr als fünf Jahren 6.753 7.372
Andere verbriefte Verbindlichkeiten 287 21
mit einer Restlaufzeit von
bis zu drei Monaten 63 21
mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr 224 -
mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren - -

Von den Begebenen Schuldverschreibungen in den Verbrieften Verbindlichkeiten von insgesamt 46.415 Mio. Euro (Vorjahr: 43.327 Mio. Euro) werden 6.355 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023 fällig.

(14) Zur Deckung von Begebenen Schuldverschreibungen bestimmte Aktiva

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Mio. € 31.12.2022 31.12.2021
Forderungen an Kreditinstitute 366 496
Forderungen an Kunden 50.982 47.318
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 2.803 3.072
Gesamt 54.151 50.886

(15) Wertpapiere

Zum 31. Dezember 2022 teilten sich die börsenfähigen Wertpapiere folgendermaßen auf:

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Börsennotiert Nicht börsennotiert
Mio. € 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021
--- --- --- --- ---
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 45.758 44.861 10.576 4.171
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0 0 14 23
Beteiligungen 1 1 - -
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.600 1.603 - 190

Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren von 56.334 Mio. Euro (Vorjahr: 49.032 Mio. Euro) werden 2.700 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023 fällig.

Für Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche börsenfähige Wertpapiere des Anlagebestands mit einem Buchwert von 5.616 Mio. Euro (Vorjahr: 2.247 Mio. Euro) wurden Abschreibungen in Höhe von 723 Mio. Euro (Vorjahr: 493 Mio. Euro) aufgrund des gemilderten Niederstwertprinzips, gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB, nicht vorgenommen, da die Wertminderungen nur vorübergehend sind.

(16) Handelsbestand

Die institutsintern festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben sich im Geschäftsjahr nicht geändert.

Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken hat die Commerzbank Aktiengesellschaft im Berichtsjahr 2022 einen Betrag von 66 Mio. Euro (Vorjahr: 23 Mio. Euro) aus dem Nettoertrag des Handelsbestands zugeführt.

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Mio. € 31.12.2022 31.12.2021
Handelsaktiva 18.447 16.503
Derivative Finanzinstrumente 8.896 9.457
Forderungen 5.206 2.371
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 3.169 2.939
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1.218 1.759
Risikoabschlag Value-at-Risk -42 -23

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Mio. € 31.12.2022 31.12.2021
Handelspassiva 10.421 10.091
Derivative Finanzinstrumente 9.033 8.727
Verbindlichkeiten 1.388 1.364

(17) Bewertungseinheiten

Zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen aus Sicherungsbeziehungen werden Mikro- und Portfoliobewertungseinheiten gebildet, wobei die Durchbuchungsmethode und die Einfrierungsmethode zum Einsatz kommen. Im Rahmen der Durchbuchungsmethode werden der effektive und der ineffektive Teil der gegenläufigen Wertänderung von Grund- und Sicherungsgeschäft erfolgswirksam erfasst. Gegenläufige Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft werden bei Anwendung der Einfrierungsmethode nicht erfolgswirksam dargestellt.

Die Durchbuchungsmethode kommt für den überwiegenden Teil der Wertpapiere der Liquiditätsreserve zum Einsatz, für die das allgemeine Zinsänderungsrisiko abgesichert wird. Zinsinduzierte Wertänderungen von Wertpapieren werden durch die Wert-änderung der zugehörigen Sicherungsgeschäfte nahezu vollständig ausgeglichen. Die Effektivität der Bewertungseinheiten wird mit der Methode der Regressionsanalyse nachgewiesen. Diese Bewertungseinheiten weisen im Durchschnitt eine Restlaufzeit von fünf Jahren (Vorjahr: vier Jahre) auf.

Für wenige ausgewählte Portfolios der Liquiditätsreserve werden Bewertungseinheiten auf Basis der Einfrierungsmethode gebildet. Hierbei werden zinsinduzierte Wertänderungen der Wertpapiere vollständig abgesichert, nicht zinsinduzierte Wertänderungen werden erfolgswirksam ausgewiesen. Die Effektivitätsmessung der Absicherung von Zinsrisiken erfolgt grundsätzlich auf Basis einer portfoliobasierten Value-at-Risk-Betrachtung. Die Restlaufzeit dieser Bewertungseinheiten beträgt durchschnittlich sieben Jahre (Vorjahr: acht Jahre).

Bestimmte Wertpapiere und Forderungen des Anlagevermögens sind mit Derivaten zur Sicherung gegen Zinsrisiken in einer Portfoliobewertungseinheit designiert worden, die nach der Einfrierungsmethode bilanziert wird. Die Effektivität wird auf Basis der Dollar-Offset Methode ermittelt. Die Restlaufzeit dieser Bewertungseinheit beträgt durchschnittlich 39 Jahre (Vorjahr: 39 Jahre).

Weiterhin sind Wertpapiere des Anlagevermögens mit Derivaten zur Sicherung gegen Zins- und Inflationsrisiken in eine Portfoliobewertungseinheit designiert worden, die nach der Einfrierungsmethode bilanziert wird. Die Effektivität wird auf Basis der Dollar-Offset Methode ermittelt. Die Restlaufzeit dieser Bewertungseinheiten beträgt im Schnitt 19 Jahre (Vorjahr: 22 Jahre).

Zudem existieren Mikro-Einfrierungs-Bewertungseinheiten für Anlagebücher, in welchen sich Anleihen befinden, deren volle Marktwertänderung mit Derivaten abgesichert ist. Die Effektivität wird auf Basis der Dollar-Offset Methode ermittelt. Die Restlaufzeit dieser Bewertungseinheiten beträgt im Schnitt acht Jahre (Vorjahr: acht Jahre).

Bei den Einfrierungsmethode-Bewertungseinheiten für eigene Emissionen des Nichthandelsbestands wird die Effektivitätsmessung über einen vereinfachten Test auf Basis einer portfoliobasierten Sensitivitätsanalyse beziehungsweise eines qualitativen Vergleichs der Ausgestaltungsmerkmale von Grund- und Sicherungsgeschäften durchgeführt. Diese Bewertungseinheiten weisen im Durchschnitt eine Restlaufzeit von vier Jahren (Vorjahr: fünf Jahre) auf.

Darüber hinaus sind Zinsrisiken aus Derivaten mit entsprechenden gegenläufigen Sicherungsderivaten in Mikrobewertungseinheiten designiert, die ebenfalls nach der Einfrierungsmethode bilanziert werden. Die Effektivitätsmessung erfolgt entweder auf Basis der Dollar-Offset Methode oder auf Basis einer portfoliobasierten Sensitivitätsanalyse. Aus diesen Bewertungseinheiten wurden per 31. Dezember 2022 positive und negative Wertänderungen in Höhe von 36 Mio. Euro miteinander verrechnet. Die durchschnittliche Restlaufzeit der Derivate beträgt 22 Jahre (Vorjahr: 23 Jahre).

Außerdem sind CO 2-Zertifikate mit den zugehörigen Sicherungsderivaten in Portfoliobewertungseinheiten zusammengefasst, die nach der Durchbuchungsmethode bilanziert werden. Die Effektivitätsmessung basiert auf der Dollar-Offset Methode.

Nachfolgende Tabelle stellt die in Bewertungseinheiten einbezogenen Vermögenswerte und Schulden dar. Die Höhe des abgesicherten Risikos repräsentiert die Wertänderungen der Grundgeschäfte, die innerhalb von effektiven Bewertungseinheiten durch gegenläufige Entwicklungen der Sicherungsgeschäfte ausgeglichen werden. Positive Beträge sind hierbei als Werterhöhung auf Aktiva und Passiva zu verstehen.

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Buchwerte Nominalwerte Höhe des abgesicherten Risikos
Mio. € 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021
--- --- --- --- --- --- ---
Wertpapiere der Liquiditätsreserve 18.096 20.439 19.926 20.116 -1.972 -27
Wertpapiere und Forderungen des Anlagebestandes 6.188 5.930 4.967 4.431 -1.014 1.113
Sonstige Vermögensgegenstände 2.080 3.541 - - 1.270 949
Emissionen des Nichthandelsbestands 67.646 61.546 67.623 64.841 -3.754 3.072

(18) Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

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Verbundene Unternehmen Beteiligungen
Mio. € 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021
--- --- --- --- ---
Forderungen an Kreditinstitute 3.920 4.486 0 0
Forderungen an Kunden 17.114 18.697 102 134
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 14.081 1.746 - -
Handelsaktiva ohne derivative Finanzinstrumente 2 2 11 14
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.247 1.471 0 2
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 5.674 8.019 178 212
Verbriefte Verbindlichkeiten - - - -
Handelspassiva ohne derivative Finanzinstrumente - - 4 6
Nachrangige Verbindlichkeiten 939 1.000 - -

(19) Treuhandgeschäfte

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Mio. € 31.12.2022 31.12.2021
Forderungen an Kreditinstitute - 7
Forderungen an Kunden 2.058 1.881
Sonstiges Treuhandvermögen 494 602
Treuhandvermögen 2.552 2.490
darunter: Treuhandkredite 2.058 1.888
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.054 1.681
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 3 207
Sonstige Treuhandverbindlichkeiten 494 602
Treuhandverbindlichkeiten 2.552 2.490
darunter: Treuhandkredite 2.058 1.888

(20) Entwicklung des Anlagevermögens

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Mio. € Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen Wertpapiere/​ Schuldscheindarlehen Anlagebestand Beteiligungen Anteile an verbundenen Unternehmen
Restbuchwerte 1.1.2022 941 401 12.854 96 4.689
Anschaffungs-/​Herstellungskosten 1.1.2022 4.189 1.661 12.913 124 7.429
Zugänge 399 41 27.928 3 91
Abgänge 311 95 15.999 12 393
Umbuchungen -1 -0 - - -0
Wechselkursänderungen -3 -1 100 - -31
Anschaffungs-/​Herstellungskosten 31.12.2022 4.273 1.604 24.942 115 7.095
Abschreibungen kumuliert 1.1.2022 3.248 1.260 59 28 2.739
Abschreibungen des Geschäftsjahres 364 73 0 0 43
Zugänge - - - - -
Abgänge 311 82 0 5 128
Umbuchungen -1 -0 - - -0
Wechselkursänderungen -3 -1 -3 - -35
Abschreibungen kumuliert 31.12.2022 3.298 1.250 57 23 2.620
Zuschreibungen - - 2 - 13
Restbuchwerte 31.12.2022 975 355 24.887 92 4.489

Von den Grundstücken und Gebäuden mit einem Gesamtbuchwert von 124 Mio. Euro (Vorjahr: 143 Mio. Euro) entfielen 116 Mio. Euro (Vorjahr: 134 Mio. Euro) auf eigengenutzte Grundstücke und Gebäude. Die in den Sachanlagen enthaltene Betriebs- und Geschäftsausstattung betrug 230 Mio. Euro (Vorjahr: 257 Mio. Euro). Zum 31. Dezember 2022 wurden Entwicklungskosten für selbst geschaffene immaterielle Anlagewerte von 814 Mio. Euro (Vorjahr: 774 Mio. Euro) aktiviert. Die Commerzbank Aktiengesellschaft betreibt keine Forschung im Rahmen von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen, weshalb keine Kosten in diesem Zusammenhang angefallen sind.

In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind erhöhte Abschreibungen aus Restrukturierungsmaßnahmen aufgrund der verkürzten Restnutzungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstattung von Schließungsstandorten in Höhe von 6 Mio. Euro (Vorjahr: 24 Mio. Euro) enthalten, die im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesen werden.

(21) Sonstige Vermögensgegenstände

Die Sonstigen Vermögensgegenstände beliefen sich auf 7.545 Mio. Euro (Vorjahr: 9.266 Mio. Euro). Sie enthielten im Wesentlichen Forderungen aus im Voraus zu erbringenden Sicherheitsleistungen bei Termingeschäften von 2.672 Mio. Euro (Vorjahr: 980 Mio. Euro), Emissionsrechte von 2.080 Mio. Euro (Vorjahr: 3.541 Mio. Euro), Zinsabgrenzungen aus Nichthandelsderivaten von 561 Mio. Euro (Vorjahr: 385 Mio. Euro), Forderungen an Finanzämter von 230 Mio. Euro (Vorjahr: 281 Mio. Euro), Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen von 196 Mio. Euro (Vorjahr: 317 Mio. Euro), Edelmetalle des Nichthandelsbestands von 87 Mio. Euro (Vorjahr: 80 Mio. Euro) sowie Forderungen aus Ausgleichszahlungen für Börsentermingeschäfte von 78 Mio. Euro (Vorjahr: 277 Mio. Euro).

(22) Nachrangige Vermögensgegenstände

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Mio. € 31.12.2022 31.12.2021
Forderungen an Kreditinstitute 86.168 30.315
darunter: nachrangig - 259
Forderungen an Kunden 244.402 239.276
darunter: nachrangig 156 288
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 56.334 49.032
a) Geldmarktpapiere 77 -
darunter: nachrangig - -
b) Anleihen und Schuldverschreibungen von anderen Emittenten 45.106 37.019
darunter: nachrangig - -
c) Eigene Schuldverschreibungen 11.151 12.013
darunter: nachrangig 5 6
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 21 28
darunter: nachrangig - -
Handelsaktiva 18.447 16.503
darunter: nachrangig 226 80
Gesamt Nachrangige Vermögensgegenstände 388 634

(23) Pensionsgeschäfte

Zum 31. Dezember 2022 betrug der Buchwert der in der Bilanz ausgewiesenen, in Pension gegebenen Vermögensgegenstände 9.200 Mio. Euro (Vorjahr: 5.317 Mio. Euro).

(24) Fremdwährungsvolumina

Zum 31. Dezember 2022 lagen 77.756 Mio. Euro (Vorjahr: 83.806 Mio. Euro) auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände sowie 47.543 Mio. Euro (Vorjahr: 48.477 Mio. Euro) auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten vor.

(25) Sicherheitenübertragung für eigene Verbindlichkeiten

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Mio. € 31.12.2022 31.12.2021
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 23.502 23.430
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 12.760 9.690
Verbriefte Verbindlichkeiten - -
Andere Verpflichtungen 2.977 2.659
Gesamt 39.238 35.779

Es sind analog zum Vorjahr keine begebenen Schuldverschreibungen durch Forderungen besichert, die zwar rechtlich veräußert wurden, aber weiterhin im wirtschaftlichen Eigentum der Commerzbank Aktiengesellschaft stehen.

(26) Sonstige Verbindlichkeiten

Die Sonstigen Verbindlichkeiten von 17.679 Mio. Euro (Vorjahr: 5.147 Mio. Euro) enthielten im Wesentlichen 13.018 Mio. Euro aus einer Verbriefungstransaktion, Verbindlichkeiten aus im Voraus zu erbringenden Sicherheitsleistungen bei Termingeschäften von 2.542 Mio. Euro (Vorjahr: 1.865 Mio. Euro), Derivate auf CO 2-Zertifikate in Höhe von 268 Mio. Euro (Vorjahr: 1.486 Mio. Euro), Zinsabgrenzungen aus Nichthandelsderivaten von 181 Mio. Euro (Vorjahr: 346 Mio. Euro), Verbindlichkeiten gegenüber Steuerbehörden von 159 Mio. Euro (Vorjahr: 232 Mio. Euro), Verbindlichkeiten aus Filmfonds von 80 Mio. Euro (Vorjahr: 192 Mio. Euro), sowie Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführungsverträgen von 71 Mio. Euro (Vorjahr: 53 Mio. Euro).

(27) Rückstellungen

a) Altersversorgungsverpflichtungen

Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Verwendung eines von der Deutschen Bundesbank festgelegten durchschnittlichen Rechnungszinses von zehn Jahren nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf der Grundlage der Heubeck-Richttafeln 2018 G gebildet.

Der verwendete Rechnungszins basiert auf Informationen aus den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank zum 31. Dezember 2022. Gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB werden Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Jahreszins von zehn Jahren von 1,78 % (Vorjahr: 1,87 %) statt von sieben Jahren von 1,44 % (Vorjahr: 1,35 %) abgezinst. Zum 31. Dezember 2022 betrug der Unterschiedsbetrag hieraus 458 Mio. Euro (Vorjahr: 689 Mio. Euro) und erhöhte die ausschüttungsgesperrten Beträge.

Wir gehen von einer erwarteten, allgemeinen Lohn- und Gehaltssteigerung einschließlich eines angenommenen Karrieretrends von 2,50 % per annum (Vorjahr: 2,50 % per annum) aus; für die Rentendynamik legen wir einen Zinssatz von 2,40 % per annum (Vorjahr: 2,00 % per annum) zugrunde. Die Dynamik der Beitragsbemessungsgrenze wird mit 2,00 % per annum (Vorjahr: 2,00 % per annum) angenommen. Der Fehlbetrag wegen nicht bilanzierter Versorgungsverpflichtungen im Sinne von Art. 28 Abs. 2 EGHGB belief sich zum Stichtag auf 77 Mio. Euro (Vorjahr: 9 Mio. Euro).

Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird das Deckungsvermögen zur Sicherung der Verpflichtungen aus Pensionen mit den hierfür gebildeten Rückstellungen verrechnet. Zum 31. Dezember 2022 ergaben sich vor Verrechnung folgende Werte:

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Mio. € 31.12.2022 31.12.2021
Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens 6.195 8.524
Erfüllungsbetrag 7.873 7.610

Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird ebenfalls die Wertänderung des Deckungsvermögens mit den Zinseffekten aus der Neubewertung der Pensionsverpflichtung verrechnet. Vor Verrechnung betrug der Aufzinsungsaufwand für gebildete Rückstellungen aus Pensionen 254 Mio. Euro (Vorjahr: 656 Mio. Euro), denen ein Deckungsvermögen zur Sicherung gegenübersteht. Die Aufwendungen aus dem Deckungsvermögen beliefen sich vor Verrechnung auf 2.080 Mio. Euro (Vorjahr: Ertrag von 118 Mio. Euro).

Die historischen Anschaffungskosten des Deckungsvermögens der Altersversorgungsverpflichtungen betrugen 6.534 Mio. Euro (Vorjahr: 6.386 Mio. Euro). Das Deckungsvermögen ist überwiegend in Spezialfonds angelegt, die insbesondere in festverzinsliche Wertpapiere, Aktien sowie Derivate investieren.

b) Andere Rückstellungen

In den Anderen Rückstellungen sind zum großen Teil Rückstellungen für Restrukturierung, für drohende Verluste, für den Personalbereich, für das Kreditgeschäft sowie für Prozess- und Regressrisiken enthalten.

Die Restrukturierungsrückstellungen von 906 Mio. Euro (Vorjahr: 1.492 Mio. Euro) entfallen vorwiegend auf den Personal- sowie in geringerem Umfang auch auf den Immobilienbereich. Die Zuführungen im Berichtsjahr 2021 erfolgten im Zusammenhang mit der Strategie 2024, die unter anderem einen Stellenabbau im In- und Ausland bis 2024, eine Reduktion des inländischen Filialnetzes sowie die Schließung von Standorten beziehungsweise Tätigkeitsverlagerungen ins Ausland vorsieht.

Das Deckungsvermögen zur Sicherung der Verpflichtungen aus Altersteilzeit von 205 Mio. Euro (Vorjahr: 146 Mio. Euro) wurde mit dem hierfür gebildeten Erfüllungsbetrag von 196 Mio. Euro (Vorjahr: 145 Mio. Euro) verrechnet. Vor Verrechnung betrug der Aufzinsungsaufwand für gebildete Rückstellungen aus Altersteilzeit 3 Mio. Euro (Vorjahr: 3 Mio. Euro), denen ein Deckungsvermögen gegenübersteht. Im aktuellen Berichtsjahr ergab sich vor Verrechnung ein Aufwand von 11 Mio. Euro aus dem Deckungsvermögen (Vorjahr: 2 Mio. Euro). Die historischen Anschaffungskosten des Deckungsvermögens für Altersteilzeit betrugen 214 Mio. Euro (Vorjahr: 144 Mio. Euro).

(28) Nachrangige Verbindlichkeiten

Die Nachrangigen Verbindlichkeiten von 7.171 Mio. Euro (Vorjahr: 6.674 Mio. Euro) dürfen im Fall einer Insolvenz oder einer Liquidation erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden. Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung oder Ansprüche auf Zinszahlungen bestehen solange nicht.

Die Verpflichtungen aus den Teilschuldverschreibungen sind nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die gleichrangig mit allen anderen Nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin befriedigt werden. Die Kündigung der Teilschuldverschreibungen durch den Inhaber ist ausgeschlossen. Es gelten die Bedingungen für nachrangige Verpflichtungen. Eine Umwandlung in Kapital oder in eine andere Schuldform ist vertraglich nicht festgeschrieben.

Im Geschäftsjahr betrug der Zinsaufwand für Nachrangige Verbindlichkeiten 347 Mio. Euro (Vorjahr: 367 Mio. Euro). Zum 31. Dezember 2022 überstiegen folgende Mittelaufnahmen 10 % der Nachrangigen Verbindlichkeiten:

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Kennnummer Währung Mio. € Zinssatz

%
Fälligkeit
DE000CZ40LD5 EUR 1.031 4,00 23.3.2026
XS0097772965 1 USD 939 8,15 30.6.2031
DE000CZ45V25 EUR 752 4,00 5.12.2030
US20259BAA98 USD 731 8,13 19.9.2023

1 ISIN repräsentiert die im Markt platzierten Trust Certificates des Dresdner Funding Trust I. Dieses Kapital wurde über die Dresdner Capital LLC I in Form eines nachrangigen Darlehens an die Commerzbank Aktiengesellschaft weitergereicht.

Weitere nachrangige Verbindlichkeiten gemäß § 46f Abs. 6 Satz 1 KWG in Höhe von 12,5 Mrd. Euro (Vorjahr: 12,4 Mrd. Euro) weisen wir insbesondere unter den verbrieften Verbindlichkeiten aus.

(29) Genussrechtskapital

Aktuell hat die Commerzbank Aktiengesellschaft kein Genussrechtskapital. Die letzten beiden ausstehenden Inhabergenussscheine sind planmäßig zum 31. Dezember 2020 ausgelaufen und wurden im Laufe des Geschäftsjahres 2021 zurückgezahlt.

(30) Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals

Insgesamt wurden AT-1-Anleihen mit einem Nennwert von 2.250 Mio. Euro und 1.000 Mio. USD begeben. Per 31. Dezember 2022 belief sich der Bilanzwert der Anleihen auf 3.330 Mio. Euro (Vorjahr: 3.268 Mio. Euro). Die Änderung des Bilanzwertes ist im Wesentlichen auf Wechselkurseffekte zurückzuführen. Der auf die Anleihen entfallende Zinsaufwand betrug im Geschäftsjahr 199 Mio. Euro (Vorjahr: 183 Mio. Euro).

Die Anleihen sowie abgegrenzte Zinsen werden nach HGB im Gegensatz zur IFRS-Betrachtung nicht als Eigenkapital eingestuft.

(31) Eigenkapital

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31.12.2022 31.12.2021
Eigenkapital 15.500.842.125,74 15.102.374.508,76
a) Gezeichnetes Kapital 1.252.357.634,00 1.252.357.634,00
Grundkapital 1.252.357.634,00 1.252.357.634,00
Einlagen stiller Gesellschafter - -
b) Kapitalrücklage 10.075.129.096,63 10.075.129.096,63
c) Gewinnrücklagen 3.922.883.868,31 3.774.887.778,13
d) Bilanzgewinn 250.471.526,80 -

a) Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Commerzbank Aktiengesellschaft von 1.252.357.634 Euro war zum 31. Dezember 2022 eingeteilt in 1.252.357.634 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien (rechnerischer Wert je Aktie 1,00 Euro).

Zum 31. Dezember 2022 bestanden, wie im Vorjahr, keine stillen Einlagen.

b) Kapitalrücklage

In der Kapitalrücklage werden Agien aus der Ausgabe von Aktien der Commerzbank Aktiengesellschaft ausgewiesen. Daneben werden Zuzahlungen aus der Emission von Wandlungs- und Optionsrechten zum Erwerb von Anteilen der Commerzbank Aktiengesellschaft berücksichtigt. Die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2022 beträgt 10.075.129.097 Euro (Vorjahr: 10.075.129.097 Euro).

c) Gewinnrücklagen

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Stand 31.12.2021 3.774.887.778,13
Zuführung zu Gewinnrücklagen 147.996.090,18
darunter: Zuführung aus dem Bilanzgewinn des Vorjahrs -
Stand 31.12.2022 3.922.883.868,31

Die Gewinnrücklagen der Commerzbank Aktiengesellschaft bestehen aus anderen Gewinnrücklagen.

Den Gewinnrücklagen wurden 148 Mio. Euro aus dem Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr zugeführt.

Den Aktionären wird auf der ordentlichen Hauptversammlung am 31. Mai 2023 der Vorschlag zum Beschluss vorgelegt, den Bilanzgewinn aus 2022 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,20 Euro je Aktie zu verwenden.

(32) Genehmigtes Kapital

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Jahr der Beschlussfassung |

Ursprüngliches Genehmigtes Kapital Verbleibendes Genehmigtes Kapital Befristung Gemäß Satzung
2019 626.178.817 626.178.817 21.5.2024 § 4 Abs. (3) und (4)
Stand 31.12.2021 626.178.817 626.178.817
Stand 31.12.2022 626.178.817 626.178.817

Die Bedingungen für Kapitalerhöhungen aus Genehmigtem Kapital ergeben sich zum 31. Dezember 2022 aus der Satzung der Commerzbank Aktiengesellschaft, Stand 18. Juli 2022.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um Euro 500.943.054,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/​I). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Commerzbank Aktiengesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht in folgenden Fällen auszuschließen:

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um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen,
um Belegschaftsaktien an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft und unmittelbarer oder mittelbarer Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Commerzbank Aktiengesellschaft (Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Absatz 1 AktG) bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 15.000.000,00 auszugeben.

Sofern Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Absatz 1 AktG gegen Bareinlagen ausgegeben werden, darf der auf sie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 3 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Auf diese 3 %-Grenze ist das anteilige Grundkapital anzurechnen, das auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Absatz 1 AktG gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegeben oder veräußert werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um Euro 125.235.763,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/​II). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Commerzbank Aktiengesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht in folgenden Fällen auszuschließen:

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um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen,
um in dem Umfang, in dem es erforderlich ist, Inhabern von durch die Commerzbank Aktiengesellschaft oder durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Commerzbank Aktiengesellschaft (Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Absatz 1 AktG) ausgegebenen oder noch auszugebenden Wandlungs- oder Optionsrechten ein Bezugsrecht einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts oder nach Erfüllung einer entsprechenden Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde;
um das Grundkapital gegen Sacheinlagen zu erhöhen;
bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 203 Absatz 1, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG aufgrund dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien dürfen insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder -falls dieser Wert geringer ist -im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung nicht überschreiten. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen eigenen Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2019/​II unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG veräußert werden. Die Höchstgrenze vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht oder mit Options- oder Wandlungspflicht auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2019/​II unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Hierauf sind -vorbehaltlich einer von einer nachfolgenden Hauptversammlung etwa zu beschließenden erneuten Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss -die Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden oder auf die sich Finanzinstrumente mit Wandlungs- oder Optionsrechten oder -pflichten beziehen, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden. Sofern Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft und ihrer Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Absatz 1 AktG gegen Sacheinlage durch die Einbringung von Ansprüchen auf variable Vergütungsbestandteile, Gratifikationen oder ähnlichen Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzernunternehmen ausgegeben werden, darf der Vorstand nur bis zu einer Höhe von insgesamt maximal 3 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals von der Ermächtigung Gebrauch machen. Auf diese 3 %-Grenze ist das anteilige Grundkapital anzurechnen, das auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Absatz 1 AktG gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegeben oder veräußert werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.

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Verbleibendes Genehmigtes Kapital 31.12.2021 Zugang Geschäftsjahr Verbrauch Geschäftsjahr Verfall Geschäftsjahr Verbleibendes Genehmigtes Kapital 31.12.2022
Gesamt 626.178.817 - - - 626.178.817

(33) Ausschüttungsgesperrte Beträge

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Mio. € 31.12.2022 31.12.2021
Aktivierte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 1 814 774
Unterschiedsbetrag aus der Aktivierung von Deckungsvermögen zum beizulegenden Zeitwert 1 7 2.161
Unterschiedsbetrag zwischen durchschnittlichem Marktzins von 10 und 7 Jahren zur Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen 2 458 689
Gesperrter Betrag 1.279 3.624

1 Gemäß § 268 Abs. 8 HGB.

2 Gemäß § 253 Abs. 6 HGB.

(34) Bedeutende Stimmrechtsanteile

Der Commerzbank Aktiengesellschaft sind zum 31. Dezember 2022 folgende Stimmrechtsmitteilungen zugegangen:

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Meldepflichtiger Ort Gesamt % 1 Meldung vom
Bundesrepublik Deutschland Berlin 15,60 4.6.2013
BlackRock Inc. Wilmington, Delaware, USA 9,96 27.12.2022
Ministry of Finance on behalf of the state of Norway Oslo, Norwegen 3,02 28.11.2022

1 Direkt und indirekt gehaltene Stimmrechtsanteile.

(35) Eigene Aktien

Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 13. Mai 2020 ermächtigt, nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 12. Mai 2025 für Zwecke außerhalb des Handels eigene Aktien zu erwerben und zu veräußern. Die möglichen Verwendungen für die eigenen Aktien wurden im Beschluss festgelegt. Die eigenen Aktien, die sich im Besitz der Bank befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, dürfen zu keinem Zeitpunkt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Commerzbank übersteigen. Der Aktienerwerb darf auch unter Einsatz von Derivaten (Put- oder Call-Optionen sowie Terminkaufverträgen) durchgeführt werden. Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Derivaten sind auf Aktien im Umfang von 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals oder -falls dieser Wert geringer ist -des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Die Laufzeit der einzelnen Derivate darf jeweils höchstens 18 Monate betragen und muss so bestimmt werden, dass der Aktienerwerb in Ausübung der Derivate spätestens am 12. Mai 2025 erfolgt.

Im Berichtsjahr wurden keine Eigenen Aktien erworben und zum Stichtag waren keine Eigenen Aktien im Eigentum der Commerzbank Aktiengesellschaft. Von der Kundschaft wurden 1.493.258 Stück verpfändet (Vorjahr: 1.742.906 Stück).

Die Bank hat sich gegenüber dem Sonderfonds Finanzmarkt-Stabilisierung, vertreten durch die Bundesrepublik Deutschland -Finanzagentur GmbH (Deutsche Finanzagentur), verpflichtet, keine Aktien oder sonstigen Bestandteile der haftenden Eigenmittel der Bank (außer im Rahmen des § 71 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4 (Einkaufskommission) oder Nr. 7 AktG) selbst oder durch verbundene Unternehmen zurückzukaufen.

Sonstige Erläuterungen

(36) Außerbilanzielle Transaktionen

a) Eventualverbindlichkeiten

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Mio. € 31.12.2022 31.12.2021
Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0 0
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 1 45.063 44.601
Sonstige Bürgschaften 37.273 34.093
Akkreditive 4.750 6.125
Kreditbürgschaften 3.039 4.383
Gesamt 45.063 44.601

1 Siehe auch Patronatserklärungen Angabe 36 d).

Bei den Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen handelt es sich im Wesentlichen um originäres Bankgeschäft mit Kunden, aus dem Provisionserträge erzielt werden. Das Risiko für die Commerzbank Aktiengesellschaft besteht in einer Inanspruchnahme aus den vertraglichen Verpflichtungen aufgrund einer Bonitätsverschlechterung des Schuldners. Den Bonitätsrisiken wird bilanziell durch die Bildung von Rückstellungen Rechnung getragen. Die Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme aus Eventualverbindlichkeiten erfolgt auf Basis der Parameter der Kreditrisikosteuerung. Diese entsprechen der EU-Verordnung Nr. 575/​2013 zur Umsetzung bankaufsichtlicher Regelungen des Basel-3-Regelwerks auf europäischer Ebene.

b) Andere Verpflichtungen

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Mio. € 31.12.2022 31.12.2021
Unwiderrufliche Kreditzusagen 77.349 77.552
Buchkredite an Kunden 74.089 74.825
Buchkredite an Kreditinstitute 1.328 1.025
Avalkredite und Akkreditive 1.933 1.702

Unwiderrufliche Kreditzusagen sind Teil des Kreditgeschäfts der Commerzbank Aktiengesellschaft und werden unterhalb der Bilanz ausgewiesen. Risiken können sich aus der Verschlechterung der Bonität des Kunden ergeben, für die eine entsprechende Rückstellung in der Bilanz gebildet wird.

Die Commerzbank Aktiengesellschaft verbrieft über Zweckgesellschaften sowohl bankeigene Forderungen als auch Forderungsportfolios von und für Kunden. Die Transaktionen dienen unter anderem der Liquiditätsbeschaffung oder der Erweiterung der Refinanzierungsmöglichkeiten für den Kunden oder die Commerzbank Aktiengesellschaft.

Die für solche Verbriefungsgesellschaften gestellten Liquiditätsfazilitäten/​Back-up-Linien sind ebenfalls unter den Unwiderruflichen Kreditzusagen ausgewiesen. Zu einer Inanspruchnahme der Liquiditäts-/​Back-up-Linien kann es kommen, wenn die Risiken aus den zugrunde liegenden Finanzinstrumenten steigen oder die Verbriefungswertpapiere nicht planmäßig am Markt platziert werden können.

c) Wertpapierleihgeschäfte

Die Commerzbank Aktiengesellschaft tätigt Wertpapierleihgeschäfte mit dem Ziel, die Lieferfähigkeit des Wertpapierhandels sicherzustellen sowie bestehende Handelspositionen gegen Gebühr zu verleihen. Dabei werden die entliehenen Wertpapiere in der Bilanz nicht ausgewiesen, da das wirtschaftliche Eigentum aufgrund der Ausgestaltung der Geschäfte beim Verleiher verbleibt. Verliehene Wertpapiere werden entsprechend weiterhin bilanziert. Vorteile ergeben sich für die Commerzbank Aktiengesellschaft aus den Zusatzerträgen der verliehenen Wertpapiere. Zum Bilanzstichtag waren Wertpapiere mit einem beizulegenden Zeitwert von 1.805 Mio. Euro (Vorjahr: 1.624 Mio. Euro) verliehen, der beizulegende Zeitwert entliehener Wertpapiere betrug 7.676 Mio. Euro (Vorjahr: 8.363 Mio. Euro).

Im Rahmen dieser Wertpapierleihgeschäfte bestanden Sicherheiten für verliehene Wertpapiere von 1.806 Mio. Euro (Vorjahr: 1.624 Mio. Euro) und für entliehene Wertpapiere von 3.842 Mio. Euro (Vorjahr: 3.607 Mio. Euro).

d) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Im Rahmen von Operating-Leasing-Verträgen, bei denen die Commerzbank Aktiengesellschaft als Leasingnehmer auftritt, verbleibt das wirtschaftliche Eigentum beim Leasinggeber, sodass das Leasingobjekt nicht in der Bilanz der Commerzbank Aktiengesellschaft ausgewiesen wird. Die Verpflichtungen der Commerzbank Aktiengesellschaft aus Operating Leasing betreffen im Wesentlichen Gebäude und Geschäftsausstattung. Die bestehenden Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen betrugen am 31. Dezember 2022 insgesamt 1.482 Mio. Euro (Vorjahr: 1.614 Mio. Euro); hieraus resultieren gegenüber verbundenen Unternehmen 63 Mio. Euro (Vorjahr: 133 Mio. Euro).

Einzahlungsverpflichtungen für Aktien, GmbH-Anteile und sonstige Anteile beliefen sich am Stichtag auf 4 Mio. Euro (Vorjahr: 6 Mio. Euro).

Gemäß § 5 Abs. 10 des Statuts für den Einlagensicherungsfonds haben wir uns verpflichtet, den Bundesverband deutscher Banken e. V. von etwaigen Verlusten freizustellen, die durch Maßnahmen zugunsten von in unserem Mehrheitsbesitz stehenden Kreditinstituten anfallen.

2021 hat die Commerzbank von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Teil ihres jährlichen Beitrages für die europäische Bankenabgabe und die gesetzliche Einlagensicherung in Form von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Irrevocable payment commitments (IPCs)) zu erbringen. Für die gesetzliche Einlagensicherung wurden im aktuellen Geschäftsjahr 33 Mio. Euro (Vorjahr: 43 Mio. Euro) und für die Bankenabgabe 41 Mio. Euro (Vorjahr: 33 Mio. Euro) in Form von IPCs übernommen. Diese sind in den Sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthalten. Für diese Beträge wurden korrespondierend in gleicher Höhe Barsicherheiten hinterlegt, die im Bilanzposten Sonstige Vermögensgegenstände enthalten sind.

Für Verpflichtungen an Terminbörsen und bei Clearingstellen wurden Wertpapiere mit einem Buchwert von 18.066 Mio. Euro (Vorjahr: 10.920 Mio. Euro) als Sicherheit hinterlegt.

Auf Basis des im Jahr 2017 veröffentlichten Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zu Cum-Cum Geschäften hat die Betriebsprüfung zur Behandlung dieser Geschäfte in Form von Prüfungsanmerkungen Stellung genommen. Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer wurde seitens des Finanzamtes entsprechend gekürzt. Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat daraufhin Wertberichtigungen hinsichtlich bilanzierter Anrechnungsforderungen vorgenommen beziehungsweise zusätzliche Rückstellungen im Hinblick auf mögliche Rückzahlungsansprüche gebildet, um die geänderte Risikosituation vollumfänglich angemessen zu reflektieren. Nunmehr ist das BMF-Schreiben zu Cum-Cum Geschäften mit Datum vom 9. Juli 2021 neu gefasst worden. Im Hinblick auf die potenziellen Auswirkungen des BMF-Schreibens wurde im zweiten Quartal 2021 die Rückstellung angepasst. Nach derzeitigen Erkenntnissen sind die steuerlichen Risiken aus diesem Themenkomplex damit ausreichend bevorsorgt. Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass sich über die von der Bank gebildete Rückstellung hinaus weitere Belastungen ergeben.

Im Hinblick auf Wertpapierleihgeschäfte sieht sich die Commerzbank (auch gerichtlichen) Ersatzansprüchen Dritter aufgrund aberkannter Anrechnungsansprüche ausgesetzt. Im Rahmen dieser Wertpapierleihegeschäfte waren die Vertragspartner verpflichtet, der Commerzbank Dividenden und einbehaltene Kapitalertragsteuern zu erstatten. Die spätere Anrechnung auf die Körperschaftsteuer haben die Finanzämter verschiedener Vertragspartner jedoch teilweise abgelehnt oder nachträglich aberkannt. Von der Nennung der Rückstellungsbeträge wird abgesehen, um den Ausgang der Verfahren nicht zu beeinflussen.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt im Zusammenhang mit Aktiengeschäften um den Dividendenstichtag (sogenannte Cum-Ex-Geschäfte) der Commerzbank und der ehemaligen Dresdner Bank. Die Commerzbank hatte bereits Ende 2015 eine forensische Analyse zu Cum-Ex-Geschäften beauftragt, die im Hinblick auf die Aktiengeschäfte der Commerzbank Anfang 2018 und bezüglich der Aktiengeschäfte der ehemaligen Dresdner Bank im September 2019 abgeschlossen wurde. Alle Steuernachforderungen durch die Finanzbehörden wurden beglichen.

Seit September 2019 finden bei der Commerzbank Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln in einem separaten Verfahren zu Cum-Ex-Geschäften statt. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt wegen des Verdachts, dass die Bank (einschließlich Dresdner Bank) in verschiedenen Rollen an Cum-Ex-Geschäften mitgewirkt hat, unter anderem dadurch, dass sie Dritte, die als Leerverkäufer gehandelt haben sollen, mit Aktien beliefert hat. Es geht in diesem Verfahren nach derzeitigem Verständnis nicht um eigene Steueranrechnungsansprüche der Commerzbank im Hinblick auf Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf Dividenden.

Im Zusammenhang mit Untersuchungen zu "Cum-Ex" kooperiert die Bank vollumfänglich mit den Ermittlungsbehörden. Das Ob und die Höhe einer sich daraus eventuell ergebenden Belastung kann derzeit nicht prognostiziert werden.

Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat sich gegenüber der polnischen Aufsicht (Polish Financial Supervision Authority) verpflichtet, zu gewährleisten, dass die Kapital- und Liquiditätsverhältnisse ihrer verbundenen Unternehmen mBank S. A., Warschau, und mBank Hipoteczny S. A., Warschau, sich so darstellen, dass diese jederzeit ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen können.

Für die nachfolgend aufgeführten in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen trägt die Commerzbank Aktiengesellschaft, abgesehen von politischen Risiken, dafür Sorge, dass diese ihre vertraglichen Verbindlichkeiten erfüllen (Patronatserklärung).

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Name Sitz
Commerzbank (Eurasija) AO Moskau
Commerzbank Brasil S.A. - Banco Múltiplo São Paulo
Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH Frankfurt am Main
Commerzbank Finance & Covered Bond S.A. Luxemburg
Commerz-Trust GmbH Frankfurt am Main
Commerz Markets LLC New York
LSF Loan Solutions Frankfurt GmbH Eschborn

(37) Termingeschäfte

In der Commerzbank Aktiengesellschaft teilten sich zum 31. Dezember 2022 die Termingeschäfte folgendermaßen auf:

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Mio. € Nominalwerte Beizulegender Zeitwert
positiv negativ
--- --- --- ---
Fremdwährungsabhängige Termingeschäfte
OTC-Produkte 661.314 12.248 11.513
Devisenkassa und Devisentermingeschäfte 427.070 1.079 1.199
Zins-/​Währungsswaps 209.817 10.778 9.905
Devisenoptionen - Käufe 58 391 -
Devisenoptionen - Verkäufe 4 - 410
Sonstige Devisenkontrakte 24.364 - -
Börsengehandelte Produkte 1.197 - -
Devisenfutures 1.197 - -
Devisenoptionen - - -
Gesamt 662.510 12.248 11.513
darunter: Handelsbestand 654.876 12.013 11.122
Zinsabhängige Termingeschäfte
OTC-Produkte 4.065.329 147.530 144.693
Forward Rate Agreements 581.511 1.223 1.291
Zinsswaps 3.015.066 143.665 141.460
Zinsoptionen - Käufe 27.308 2.182 -
Zinsoptionen - Verkäufe 24.575 - 1.904
Sonstige Zinskontrakte 416.869 460 38
Börsengehandelte Produkte 107.785 4 2
Zinsfutures 107.776 4 2
Zinsoptionen 8 - -
Gesamt 4173.114 147.534 144.695
darunter: Handelsbestand 4123.380 139.671 139.950
Sonstige Termingeschäfte
OTC-Produkte 30.614 1.292 728
Strukturierte Aktien- und Indexprodukte 1.931 747 63
Aktienoptionen - Käufe - 3 -
Aktienoptionen - Verkäufe 40 - 20
Kreditderivate 19.709 185 215
Edelmetallgeschäfte 327 60 -0
Sonstige Geschäfte 8.607 297 431
Börsengehandelte Produkte 15.277 319 280
Aktienfutures 990 1 5
Aktienoptionen 3.135 128 126
Sonstige Futures 7.115 4 1
Sonstige Optionen 4.038 185 148
Gesamt 45.891 1.611 1.008
darunter: Handelsbestand 40.420 1.409 871
Summe aller schwebenden Termingeschäfte
OTC-Produkte 4.757.257 161.070 156.934
Börsengehandelte Produkte 124.258 323 282
Gesamt 4.881.515 161.393 157.216
darunter: Handelsbestand 153.093 151.943
Nettoausweis des Handelsbestand 8.896 9.033

Der Gesamteffekt der Saldierung aus aktivisch und passivisch ausgewiesenen Termingeschäften betrug zum 31. Dezember 2022.157.514 Mio. Euro (Vorjahr: 84.462 Mio. Euro). Auf der Aktivseite waren davon die positiven Marktwerte mit 144.197 Mio. Euro (Vorjahr: 75.699 Mio. Euro), die Forderungen an Kreditinstitute mit 1.812 Mio. Euro (Vorjahr: 3.937 Mio. Euro) und die Sonstigen Vermögensgegenstände mit 11.506 Mio. Euro (Vorjahr: 4.827 Mio. Euro) betroffen. Auf der Passivseite wurden negative Marktwerte von 142.910 Mio. Euro (Vorjahr: 76.100 Mio. Euro), Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 2.905 Mio. Euro (Vorjahr: 2.898 Mio. Euro) und Sonstige Verbindlichkeiten von 11.699 Mio. Euro (Vorjahr: 5.464 Mio. Euro) saldiert.

Für derivative Finanzinstrumente des Nichthandelsbestands wurde eine Drohverlustrückstellung gemäß § 249 Abs. 1 HGB von 688 Mio. Euro (Vorjahr: 647 Mio. Euro) gebildet.

(38) Mitarbeiter

In den Zahlen der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft sind Vollzeit- und Teilzeitkräfte enthalten, jedoch keine Auszubildenden.

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2022 2021
Gesamt männlich weiblich Gesamt männlich weiblich
--- --- --- --- --- --- ---
Mitarbeiter 27.891 14.364 13.527 31.032 15.763 15.269
in Deutschland 24.351 12.035 12.316 27.528 13.524 14.004
außerhalb Deutschlands 3.540 2.329 1.211 3.504 2.239 1.265

(39) Bezüge und Kredite der Organe

Die Verzinsung sowie die Besicherung der Kredite an Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats erfolgt zu marktüblichen Bedingungen. Soweit erforderlich, werden die Kredite mit Grundschulden oder Pfandrechten besichert. Im Berichtsjahr wurden an Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat keine Vorschüsse gewährt. Außerdem standen diese Personen in keinem materiellen Haftungsverhältnis mit den Gesellschaften der Commerzbank Aktiengesellschaft.

Am 31. Dezember 2022 betrugen die Forderungen gegenüber den Mitgliedern des Vorstands 2.510 Tsd. Euro (Vorjahr: 7.165 Tsd. Euro) sowie gegenüber den Mitgliedern des Aufsichtsrats 1.057 Tsd. Euro (Vorjahr: 284 Tsd. Euro). Im Geschäftsjahr sind Tilgungen von den Mitgliedern des Vorstands in Höhe von 4.961 Tsd. Euro und von den Mitgliedern des Aufsichtsrats in Höhe von 228 Tsd. Euro erfolgt.

Ohne Berücksichtigung der in der Berechnung der Pensionsverpflichtungen enthaltenen zinsbereinigten Veränderung des Barwertes der Pensionsanwartschaften der Mitglieder des Vorstands beliefen sich die Gesamtbezüge gemäß § 285 Nr. 9a HGB für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats auf:

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Tsd. € 31.12.2022 31.12.2021
Vorstand 11.751 11.371
Aufsichtsrat 3.483 3.283
Gesamt 15.234 14.654

Die Gesamtbezüge gemäß § 285 Nr. 9a HGB für die Mitglieder des Vorstands enthalten keine Bezüge aus Langfrist-Komponenten der Vergütung für das Geschäftsjahr 2022, da diese erst nach einem Zurückbehaltungszeitraum von 5 bis 7 Jahren und der Durchführung einer nachträglichen Leistungsbewertung durch den Aufsichtsrat rechtsverbindlich gewährt werden. Die Gesamtbezüge enthalten daher auch die Bezüge aus Langfrist-Komponenten der Vergütung für das Geschäftsjahr 2017 (im Vorjahr: 2015 und 2016), da diese im Berichtsjahr rechtsverbindlich gewährt wurden. Die Gesamtbezüge enthalten auch 149.488 (Vorjahr: 256.554) virtuelle Aktien mit einem Gesamtwert in Höhe von 1.470 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.897 Tsd. Euro), die erst im Frühjahr des Jahres 2023 beziehungsweise des Jahres 2024 mit dem vor der jeweiligen Auszahlung gültigen Aktienkurs vergütet werden. In die Gesamtbezüge wurden diese virtuellen Aktien gemäß dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 17 (DRS 17) mit dem Aktienkurs am Tag ihrer jeweiligen Gewährung durch den Aufsichtsrat zuzüglich eines eventuellen Dividendenausgleichs für die Dividende für das Geschäftsjahr 2018 einbezogen.

Für Mitglieder des Vorstands und ehemalige Mitglieder des Vorstands oder deren Hinterbliebene sieht die Bank eine Altersversorgung vor, deren zur Absicherung dienende Vermögenswerte insgesamt im Wege eines Contractual Trust Arrangements auf den Commerzbank Pensions-Trust e. V. übertragen wurden.

Zum 31. Dezember 2022 betrug der Barwert der Pensionsanwartschaften für im Geschäftsjahr aktive Mitglieder des Vorstands 9.324 Tsd. Euro (Vorjahr: 7.550 Tsd. Euro).

Die Bezüge der ehemaligen Mitglieder des Vorstands der Commerzbank Aktiengesellschaft und ihrer Hinterbliebenen betrugen im Geschäftsjahr 13.591 Tsd. Euro (Vorjahr: 12.724 Tsd. Euro). Die Pensionsverpflichtungen für diese Personengruppe beliefen sich auf 130.149 Tsd. Euro (Vorjahr: 127.794 Tsd. Euro). Die Bezüge der ehemaligen Mitglieder des Vorstands aus verschmolzenen Unternehmen sowie deren Hinterbliebenen lagen bei 10.697 Tsd. Euro (Vorjahr: 10.712 Tsd. Euro). Darüber hinaus bestanden Pensionsverpflichtungen für den selben Personenkreis in Höhe von 146.237 Tsd. Euro (Vorjahr: 147.227 Tsd. Euro). Für alle genannten Pensionsverpflichtungen hat die Commerzbank Aktiengesellschaft Rückstellungen gebildet.

(40) Corporate Governance Kodex

Unsere Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG haben wir abgegeben. Sie ist Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung und im Internet veröffentlicht (https:/​/​www.commerzbank.de/​de/​hauptnavigation/​aktionaere/​governance_​/​corporate_​governace_​1.html).

(41) Investmentfonds

Die angabepflichtigen Fondsanteile werden in der Liquiditätsreserve und im Handelsbestand geführt und zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Angaben zum beizulegenden Zeitwert entsprechen daher dem Buchwert. In Einzelfällen können Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe bestehen. Im Berichtsjahr gab es keine Ausschüttungen aus den angabepflichtigen Indexfonds (Vorjahr: 0 Mio. Euro). Die Ausschüttungen aus den angabepflichtigen Mischfonds betrugen 0 Mio. Euro (Vorjahr: 0 Mio. Euro).

Die folgende Tabelle zeigt die Werte der Investmentfonds in und außerhalb Deutschlands je Kategorie zum 31. Dezember 2022, an denen die Commerzbank Aktiengesellschaft zu mehr als 10 % beteiligt ist:

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Mio. € 31.12.2022 31.12.2021
Indexfonds - -
Mischfonds 16 34
Rentenfonds - -
Aktienfonds - -
Gesamt 16 34

(42) Hypothekenpfandbriefe

Die Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht quartalsweise gemäß § 28 PfandBG Angaben zu Hypothekenpfandbriefen, öffentlichen Pfandbriefen und Schiffspfandbriefen auf ihrer Internetseite.

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§ 28 (1) S. 1 Nr. 1, 3 und 7 PfandBG

Mio. €
31.12.2022 31.12.2021
Deckungsrechnung Hypothekenpfandbriefe Nennwert Barwert Risikobarwert 1 Nennwert Barwert Risikobarwert 1
--- --- --- --- --- --- ---
Zu deckende Verbindlichkeiten 27.632,6 26.230,9 23.566,2 21.815,7 22.686,7 21.917,0
darunter: Pfandbriefumlauf 27.632,6 26.230,9 23.566,2 21.815,7 22.686,7 21.917,0
darunter: Derivate - - - - - -
Deckungswerte 40.107,5 36.991,5 30.643,0 36.976,0 39.771,9 37.804,9
darunter: Deckungsdarlehen 38.854,5 35.726,0 29.601,8 35.907,1 38.571,5 36.662,1
darunter: Deckungswerte § 19 (1) PfandBG 1.253,0 1.265,6 1.041,2 1.068,9 1.200,4 1.142,8
darunter: Derivate - - - - - -
Risikobarwert nach Zinsstresstest 7.076,8 15.887,9
Abschlag aus Währungsstresstest - -
Überdeckung 12.475,0 10.760,6 7.076,8 15.160,3 17.085,2 15.887,9
Gesetzliche Überdeckung 2 1.114,1 1.034,2 893,3 - - -
Vertragliche Überdeckung - - - - - -
Freiwillige Überdeckung 11.360,9 9.726,5 6.183,5 - - -

1 Risikobarwert inklusive Währungsstresstest.

2 Das gesetzliche Überdeckungserfordernis setzt sich aus der barwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs. 1 PfandBG inkl. Zins- und Währungsstressszenarien und der nennwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs. 2 PfandBG zusammen. Die Vorjahresdaten werden gemäß § 55 PfandBG erst ab Q3.2023 veröffentlicht.

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§ 28 (1) S. 1 Nr. 4 und 5 PfandBG |

Mio. €
31.12.2022 31.12.2021
Hypothekenpfandbriefe im Umlauf mit einer Restlaufzeit von
bis zu sechs Monaten 1.142,1 1.127,2
mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten 1.623,0 2.737,0
mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten 1.207,5 1.140,0
mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren 1.022,0 1.668,0
mehr als zwei bis zu drei Jahren 6.371,5 2.244,5
mehr als drei bis zu vier Jahren 6.040,0 3.371,5
mehr als vier bis zu fünf Jahren 2.665,0 4.040,0
mehr als fünf bis zu zehn Jahren 5.590,0 4.076,5
mehr als zehn Jahren 1.971,5 1.411,0
Gesamt 27.632,6 21.815,7
Deckungswerte Hypothekenpfandbriefe mit einer restlichen Zinsbindungsfrist von
bis zu sechs Monaten 1.738,0 1.294,5
mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten 1.339,6 1.200,9
mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten 1.868,6 1.848,8
mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren 1.851,8 1.444,2
mehr als zwei bis zu drei Jahren 3.927,5 4.045,0
mehr als drei bis zu vier Jahren 4.437,4 3.954,5
mehr als vier bis zu fünf Jahren 4.820,4 4.172,3
mehr als fünf bis zu zehn Jahren 16.710,7 16.355,1
mehr als zehn Jahren 3.413,5 2.660,8
Gesamt 40.107,5 36.976,0
Hypothekenpfandbriefe Fälligkeitsverschiebung (12 Monate) 1,2
bis zu sechs Monaten - -
mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten - -
mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten 1.142,1 -
mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren 1.623,0 -
mehr als zwei bis zu drei Jahren 2.229,5 -
mehr als drei bis zu vier Jahren 6.371,5 -
mehr als vier bis zu fünf Jahren 6.040,0 -
mehr als fünf bis zu zehn Jahren 6.195,0 -
mehr als zehn Jahren 4.031,5 -
Gesamt 27.632,6 -

1 Auswirkungen einer Fälligkeitsverschiebung auf die Laufzeitenstruktur der Pfandbriefe /​ Verschiebungsszenario: 12 Monate.Es handelt sich hierbei um eine äußerst unwahrscheinliches Szenario, welches erst nach Ernennung eines Sachwalters zur Geltung kommen könnte.

2 Die Vorjahresdaten werden gemäß § 55 PfandBG erst ab Q3.2023 veröffentlicht.

Informationen zur Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe

Voraussetzungen für die Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe

Das Hinausschieben der Fälligkeit ist erforderlich, um die Zahlungsunfähigkeit der Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit zu vermeiden (Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit). Die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit ist nicht überschuldet (keine bestehende Überschuldung) und es besteht Grund zu der Annahme, dass die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit jedenfalls nach Ablauf des größtmöglichen Verschiebungszeitraums unter Berücksichtigung weiterer Verschiebungsmöglichkeiten ihre dann fälligen Verbindlichkeiten erfüllen kann (positive Erfüllungsprognose). Siehe ergänzend auch § 30 Abs. 2b PfandBG.

Befugnisse des Sachwalters bei Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe

Der Sachwalter kann die Fälligkeiten der Tilgungszahlungen verschieben, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG hierfür erfüllt sind. Die Verschiebungsdauer, welche einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten darf, bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit.

Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs- und Zinszahlungen, die innerhalb eines Monats nach seiner Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der Sachwalter für eine solche Verschiebung, wird das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung ist im Rahmen der Höchstverschiebungsdauer von 12 Monaten zu berücksichtigen.

Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für sämtliche Pfandbriefe einer Emission nur einheitlich Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten vollständig oder anteilig verschoben werden. Der Sachwalter hat die Fälligkeit für eine Pfandbriefemission so zu verschieben, dass die ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung der Pfandbriefe, welche durch die Verschiebung überholt werden könnten, nicht geändert wird (Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch die Fälligkeiten später fällig werdender Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot zu wahren. Siehe ergänzend auch § 30 Abs. 2a und 2b PfandBG.

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§ 28 (1) S. 1 Nr. 6 PfandBG | Mio. € 1 31.12.2022 31.12.2021
Absolutbetrag der von Null verschiedenen größten sich ergebenden negativen Summe in den nächsten 180 Tagen i.S.d. § 4 (1a) S. 3 für die Pfandbriefe (Liquiditätsbedarf) 919,1 -
Tag, an dem sich die größte negative Summe ergibt 55 -
Gesamtbetrag der Deckungswerte welche die Anforderungen von § 4 (1a) S. 3 PfandBG 1.214,8 -
erfüllen (Liquiditätsdeckung)

1 Die Vorjahresdaten werden gemäß § 55 PfandBG erst ab Q3.2023 veröffentlicht.

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§ 28 (1) S. 1 Nr. 8, 9 und 10 PfandBG 31.12.2022 31.12.2021
Weitere Deckungswerte | Mio. €
Forderungen im Sinne des § 19 (1) S. 1 Nr. 2 a) und b) PfandBG
Deutschland - -
darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/​2013 - -
Gesamt - -
Forderungen im Sinne des § 19 (1) S. 1 Nr. 3 a) bis c) PfandBG
Deutschland - -
darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/​2013 - -
Gesamt - -
Forderungen im Sinne des § 19 (1) S. 1 Nr. 4 PfandBG
Deutschland 425,0 490,0
Griechenland 45,0 -
Italien 628,0 339,9
Österreich 100,0 109,0
Spanien 55,0 130,0
Gesamt 1.253,0 1.068,9
Gesamt 1.253,0 1.068,9

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§ 28 (2) S. 1 Nr. 1 a PfandBG 31.12.2022 31.12.2021
Größenklassen | Mio. €
Bis zu 0,3 Mio. € 29.156,6 27.299,9
Mehr als 0,3 Mio. € bis zu 1 Mio. € 7.282,3 6.514,6
Mehr als 1 Mio. € bis 10 Mio. € 1.335,8 1.153,2
Mehr als 10 Mio. € 1.079,8 939,3
Gesamt 38.854,5 35.907,1

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§ 28 (1) S. 1 Nr. 14 PfandBG 31.12.2022 31.12.2021
Fremdwährung | Mio. €
Nettobarwert - -

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§ 28 (1) S. 1 Nr. 13 PfandBG 31.12.2022 31.12.2021
Zinsstruktur | %
Anteil festverzinslicher Deckungswerte 98,4 98,3
Anteil festverzinslicher Pfandbriefe 74,6 77,1

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§ 28 (2) S. 1 Nr. 3 und 4 PfandBG 31.12.2022 31.12.2021
Weitere Strukturdaten
Durchschnittlicher gewichteter Beleihungsauslauf in % 51,7 52,3
Volumengewichteter Durchschnitt des Alters der Forderungen (Seasoning) in Jahren 5,0 4,9

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§ 28 (2) S. 1 Nr. 1 b und c PfandBG Hypothekendarlehen nach Objekt- und Nutzungsart |

Mio. €
31.12.2022 31.12.2021
Deutschland Gewerblich Wohnwirtschaftlich Gewerblich Wohnwirtschaftlich
--- --- --- --- ---
Eigentumswohnungen - 11.097,4 - 10.025,9
Ein- und Zweifamilienhäuser - 22.795,9 - 21.123,8
Mehrfamilienhäuser - 4.081,1 - 3.921,3
Bürogebäude 627,1 - 585,1 -
Handelsgebäude 192,9 - 179,0 -
Industriegebäude 0,2 - 0,2 -
Sonstige gewerbliche Gebäude 59,9 - 71,9 -
Unfertige, noch nicht ertragsfähige
Neubauten - 0,0 - 0,0
Bauplätze - - - -
Gesamt 880,1 37.974,4 836,2 35.070,9

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§ 28 (1) S. 1 Nr. 11 PfandBG 31.12.2022 31.12.2021
Überschreitungen | Mio. €
Gesamtbetrag der Forderungen nach §12 (1), die die Grenzen nach § 13 - -
(1) S. 2 2. Halbsatz PfandBG überschreiten
Gesamtbetrag der Werte nach § 19 (1), die die Grenzen nach § 19 (1) S. 7 überschreiten - -

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§ 28 (1) S. 1 Nr. 12 PfandBG 31.12.2022 31.12.2021
Überschreitungen | Mio. €
Forderungen, die die Grenze nach § 19 (1) Nr. 2 überschreiten - -
Forderungen, die die Grenze nach § 19 (1) Nr. 3 überschreiten - -
Forderungen, die die Grenze nach § 19 (1) Nr. 4 überschreiten - -

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§ 28 (2) S. 1 Nr. 2 PfandBG 31.12.2022 31.12.2021
Rückständige Leistungen Deutschland | Mio. €
Gesamtbetrag der mindestens 90 Tage rückständigen Leistungen - -
Gesamtbetrag dieser Forderungen, soweit der jeweilige Rückstand mindestens 5 % der Forderung beträgt - -

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§ 28 (1) S. 1 Nr. 15 PfandBG 31.12.2022 31.12.2021
Rückständige Leistungen Deutschland | Mio. €
Anteil der Deckungswerte an der Deckungsmasse, für die oder für deren Schuldner ein Ausfall gemäß Art. 178 Absatz 1 CRR als eingetreten gilt - -

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§ 28 (1) S. 1 Nr. 2 PfandBG | Liste internationaler Wertpapierkennnummern der Internationalen Organisation für Normung (ISIN) nach Pfandbriefgattung 1
31.12.2022 31.12.2021
--- ---
DE000CB0HR27 -
DE000CB0HR43 -
DE000CB0HR50 -
DE000CZ40J26 -
DE000CZ40KZ0 -
DE000CZ40LG8 -
DE000CZ40LM6 -
DE000CZ40LQ7 -
DE000CZ40LS3 -
DE000CZ40MB7 -
DE000CZ40MH4 -
DE000CZ40MJ0 -
DE000CZ40MN2 -
DE000CZ40MQ5 -
DE000CZ40MU7 -
DE000CZ40MV5 -
DE000CZ40MW3 -
DE000CZ40NN0 -
DE000CZ40NP5 -
DE000CZ40NU5 -
DE000CZ40NY7 -
DE000CZ43ZE7 -
DE000CZ43ZF4 -
DE000CZ43ZJ6 -
DE000CZ45VF8 -
DE000CZ45VS1 -
DE000CZ45W08 -
DE000CZ45W16 -
DE000CZ45W24 -
DE000CZ45W32 -
DE000CZ45W40 -
DE000CZ45W65
DE000CZ45W73
DE000CZ45W99
DE000CZ45WY7 -
DE000EH1A3P2 -

1 Die Vorjahresdaten werden gemäß § 55 PfandBG erst ab Q3.2023 veröffentlicht.

(43) Öffentliche Pfandbriefe

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§ 28 (1) S. 1 Nr. 1 ,3 und 7 PfandBG |

Mio. €
31.12.2022 31.12.2021
Deckungsrechnung Öffentliche Pfandbriefe Nennwert Barwert Risikobarwert 1 Nennwert Barwert Risikobarwert 1
--- --- --- --- --- --- ---
Zu deckende Verbindlichkeiten 8.688,9 9.188,8 8.162,6 11.963,9 13.894,0 13.354,7
darunter: Pfandbriefumlauf 8.689,0 9.188,8 8.162,6 11.963,9 13.894,0 13.354,7
darunter: Derivate - - - - - -
Deckungswerte 13.958,3 14.239,8 11.326,7 13.765,1 17.484,0 15.547,5
darunter: Darlehen zur Exportfinanzierung 2.154,0 2.228,2 2.109,0 2.459,5 2.570,3 2.488,9
darunter: Deckungswerte § 20 (1) PfandBG 13.958,3 14.239,8 11.326,7 13.692,1 17.394,1 15.461,8
darunter: Deckungswerte § 20 (2) PfandBG - - - 73,0 89,9 85,7
darunter: Derivate - - - - - -
Risikobarwert nach Zinsstresstest 3.469,3 2.533,9
Abschlag aus Währungsstresstest -305,2 -341,0
Überdeckung 5.269,4 5.051,0 3.164,1 1.801,2 3.590,0 2.192,8
Gesetzliche Überdeckung 2 353,8 361,1 303,7 - - -
Vertragliche Überdeckung - - - - - -
Freiwillige Überdeckung 4.915,6 4.690,0 2.860,5 - - -

1 Risikobarwert inklusive Währungsstresstest.

2 Das gesetzliche Überdeckungserfordernis setzt sich aus der barwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs. 1 PfandBG inkl. Zins- und Währungsstressszenarien und der nennwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs. 2 PfandBG zusammen. Die Vorjahresdaten werden gemäß § 55 PfandBG erst ab Q3.2023 veröffentlicht.

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§ 28 (1) S. 1 Nr. 4 und 5 PfandBG |

Mio. €
31.12.2022 31.12.2021
Öffentliche Pfandbriefe im Umlauf mit einer Restlaufzeit von
bis zu sechs Monaten 192,2 149,9
mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten 130,1 273,0
mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten 1.089,5 3.040,0
mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren 518,0 128,7
mehr als zwei bis zu drei Jahren 2.469,0 1.607,5
mehr als drei bis zu vier Jahren 1.399,6 2.454,3
mehr als vier bis zu fünf Jahren 209,0 1.407,2
mehr als fünf bis zu zehn Jahren 1.388,9 1.438,7
mehr als zehn Jahren 1.292,6 1.464,7
Gesamt 8.688,9 11.963,9
Deckungswerte öffentliche Pfandbriefe mit einer restlichen Zinsbindungsfrist von
bis zu sechs Monaten 771,0 752,0
mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten 557,8 702,0
mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten 501,0 448,7
mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren 492,6 461,1
mehr als zwei bis zu drei Jahren 1.150,0 1.118,1
mehr als drei bis zu vier Jahren 1.088,6 1.073,2
mehr als vier bis zu fünf Jahren 1.108,7 1.039,2
mehr als fünf bis zu zehn Jahren 3.312,2 3.480,8
mehr als zehn Jahren 4.976,4 4.690,1
Gesamt 13.958,3 13.765,1
Öffentliche Pfandbriefe Fälligkeitsverschiebung (12 Monate) 1,2
bis zu sechs Monaten - -
mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten - -
mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten 192,2 -
mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren 130,1 -
mehr als zwei bis zu drei Jahren 1.607,5 -
mehr als drei bis zu vier Jahren 2.469,0 -
mehr als vier bis zu fünf Jahren 1.399,6 -
mehr als fünf bis zu zehn Jahren 1.434,8 -
mehr als zehn Jahren 1.455,7 -
Gesamt 8.688,9 -

1 Auswirkungen einer Fälligkeitsverschiebung auf die Laufzeitenstruktur der Pfandbriefe /​ Verschiebungsszenario: 12 Monate.

Es handelt sich hierbei um eine äußerst unwahrscheinliches Szenario, welches erst nach Ernennung eines Sachwalters zur Geltung kommen könnte.

2 Die Vorjahresdaten werden gemäß § 55 PfandBG erst ab Q3.2023 veröffentlicht.

Informationen zur Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe

Voraussetzungen für die Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe

Das Hinausschieben der Fälligkeit ist erforderlich, um die Zahlungsunfähigkeit der Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit zu vermeiden (Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit). Die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit ist nicht überschuldet (keine bestehende Überschuldung) und es besteht Grund zu der Annahme, dass die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit jedenfalls nach Ablauf des größtmöglichen Verschiebungszeitraums unter Berücksichtigung weiterer Verschiebungsmöglichkeiten ihre dann fälligen Verbindlichkeiten erfüllen kann (positive Erfüllungsprognose). Siehe ergänzend auch § 30 Abs. 2b PfandBG.

Befugnisse des Sachwalters bei Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe

Der Sachwalter kann die Fälligkeiten der Tilgungszahlungen verschieben, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG hierfür erfüllt sind. Die Verschiebungsdauer, welche einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten darf, bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit.

Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs- und Zinszahlungen, die innerhalb eines Monats nach seiner Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der Sachwalter für eine solche Verschiebung, wird das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung ist im Rahmen der Höchstverschiebungsdauer von 12 Monaten zu berücksichtigen.

Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für sämtliche Pfandbriefe einer Emission nur einheitlich Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten vollständig oder anteilig verschoben werden. Der Sachwalter hat die Fälligkeit für eine Pfandbriefemission so zu verschieben, dass die ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung der Pfandbriefe, welche durch die Verschiebung überholt werden könnten, nicht geändert wird (Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch die Fälligkeiten später fällig werdender Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot zu wahren. Siehe ergänzend auch § 30 Abs. 2a und 2b PfandBG.

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§ 28 (1) S. 1 Nr. 6 PfandBG | Mio. € 1 31.12.2022 31.12.2021
Absolutbetrag der von Null verschiedenen größten sich ergebenden negativen Summe in den nächsten 180 Tagen i.S.d. § 4 (1a) S. 3 für die Pfandbriefe (Liquiditätsbedarf) 0,6 -
Tag, an dem sich die größte negative Summe ergibt 1 -
Gesamtbetrag der Deckungswerte welche die Anforderungen von § 4 (1a) S. 3 PfandBG erfüllen (Liquiditätsdeckung) 1.293,1 -

1 Die Vorjahresdaten werden gemäß § 55 PfandBG erst ab Q3.2023 veröffentlicht.

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§ 28 (1) S. 1 Nr. 8 und 9 PfandBG 31.12.2022 31.12.2021
Weitere Deckungswerte | Mio. €
Forderungen im Sinne des § 20 (2) S. 1 Nr. 2 PfandBG
Deutschland - -
darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/​2013
Gesamt - -
Forderungen im Sinne des § 20 (2) S. 1 Nr. 3a) bis c) PfandBG
Deutschland - 73,0
darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/​2013 - -
Gesamt - 73,0
Forderungen im Sinne des § 20 (2) S. 1 Nr. 4 PfandBG - -
Deutschland - -
darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/​2013 - -
Gesamt - -
Gesamt - 73,0

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§ 28 (3) Nr. 1 PfandBG 31.12.2022 31.12.2021
Größenklassen | Mio. €
Bis zu 10 Mio. € 1.557,5 931,8
Mehr als 10 Mio. € bis zu 100 Mio. € 4.952,6 4.129,6
Mehr als 100 Mio. € 7.448,2 8.630,7
Gesamt 13.958,3 13.692,1

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§ 28 (1) S. 1 Nr. 14 PfandBG 31.12.2022 31.12.2021
Fremdwährung | Mio. €
Nettobarwert in schweizer Franken 402,1 500,2
Nettobarwert in britischen Pfund 1.033,4 2.701,4
Nettobarwert in US-Dollar 1.001,0 1.259,2

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§ 28 (1) S. 1 Nr. 13 PfandBG 31.12.2022 31.12.2021
Zinsstruktur | %
Anteil festverzinslicher Deckungswerte 75,4 72,4
Anteil festverzinslicher Pfandbriefe 48,9 39,1

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§ 28 (3) Nr. 2 PfandBG Sitz der Schuldner bzw. der gewährleistenden Stellen |

Mio. €
31.12.2022 31.12.2021
Gesamt 13.958,3 13.692,1
davon geschuldet von
Staaten 707,3 934,2
Griechenland - 160,0
Island - 44,1
Italien 36,2 44,9
Kanada 16,1 15,2
Österreich 325,0 325,0
Portugal 65,0 120,0
Spanien 265,0 225,0
Regionalen Gebietskörperschaften 3.869,4 4.224,6
Deutschland 2.705,6 2.993,8
Frankreich inklusive Monaco 17,9 23,9
Italien 312,1 256,5
Japan 42,0 42,0
Kanada 17,8 16,8
Schweiz 578,9 646,5
Spanien 195,1 245,1
Örtlichen Gebietskörperschaften 6.734,2 5.475,2
Deutschland 4.684,3 3.126,1
Finnland 60,0 64,9
Frankreich inklusive Monaco 11,9 13,8
Großbritannien/​Nordirland/​Britische Kanalinseln/​Insel Man 1.406,8 1.580,8
Italien 228,9 333,5
Schweiz 101,6 96,5
USA 240,8 259,7
Sonstigen Schuldnern mit Sitz in 224,0 223,3
Deutschland 195,0 195,0
USA 29,0 28,3
Gesamt 11.535,0 10.857,3
davon gewährleistet von
Staaten 2.154,0 2.459,5
Deutschland 1.443,3 1.707,2
davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern 1.443,3 1.707,2
Belgien 8,8 23,9
davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern 8,8 23,9
Dänemark 85,7 84,8
davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern 85,7 84,8
Finnland 29,8 21,5
davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern 29,8 21,5
Frankreich inkl. Monaco 174,6 143,7
davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern 174,6 143,7
Großbritannien /​ Nordirland Brit.Kanalinseln/​Insel Man 87,2 104,9
davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern 87,2 104,9
Norwegen 42,1 -
davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern 42,1 -
Österreich 6,7 23,5
davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern 6,7 23,5
Schweden 1,9 9,8
davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern 1,9 9,8
Schweiz 159,8 163,7
davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern 159,8 163,7
Internationale Organisationen 114,1 176,5
davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern 114,1 176,5
Regionalen Gebietskörperschaften 60,0 66,1
Belgien 60,0 66,1
Örtlichen Gebietskörperschaften - -
Deutschland - -
Sonstigen Schuldnern 209,4 309,1
Deutschland 209,4 309,1
Gesamt 2.423,4 2.834,8
Deckungswerte § 20 (2) PfandBG - 73,0
Gesamt 13.958,3 13.765,1

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§ 28 (1) S. 1 Nr. 11 PfandBG 31.12.2022 31.12.2021
Überschreitungen | Mio. €
Gesamtbetrag der Forderungen nach § 20 (1) und (2), die die Grenzen nach § 20 (3) überschreiten - -

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§ 28 (1) S. 1 Nr. 12 PfandBG 31.12.2022 31.12.2021
Überschreitungen | Mio. €
Forderungen, die die Grenze nach § 20 (2) Nr. 2 überschreiten - -
Forderungen, die die Grenze nach § 20 (2) Nr. 3 überschreiten - -

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§ 28 (3) Nr. 3 PfandBG 31.12.2022 31.12.2021
Rückständige Leistungen | Mio. €
Gesamtbetrag der mindestens 90 Tage rückständigen Leistungen - -
Gesamtbetrag dieser Forderungen, soweit der jeweilige Rückstand mindestens 5 % der Forderung beträgt - -

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§ 28 (1) S. 1 Nr. 15 PfandBG 31.12.2022 31.12.2021
Rückständige Leistungen Deutschland | Mio. €
Anteil der Deckungswerte an der Deckungsmasse, für die oder für deren Schuldner ein Ausfall gemäß Art. 178 Absatz 1 CRR als eingetreten gilt - -

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§ 28 (1) S. 1 Nr. 2 PfandBG | Liste internationaler Wertpapierkennnummern der Internationalen Organisation für Normung (ISIN) nach Pfandbriefgattung 1
31.12.2022 31.12.2021
--- ---
CH0026096567 -
DE000CB0HR19 -
DE000CZ45V33 -
DE000CZ45VW3 -
DE000CZ45VX1 -
DE000EH0A1W3 -
DE000HBE1MF6 -
XS0164165416 -

1 Die Vorjahresdaten werden gemäß § 55 PfandBG erst ab Q3.2023 veröffentlicht.

(44) Schiffspfandbriefe

Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat mit Wirkung zum 31. Mai 2017 die Erlaubnis zum Betreiben des Schiffspfandbriefgeschäfts zurückgegeben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat eine Ausnahme von der nach dem § 26 Abs. 1 Nr. 4 PfandBG vorgeschriebenen Begrenzung für weitere Deckungswerte ab 1. Juni 2017 gestattet. Die begebenen Schiffspfandbriefe sind vollständig durch weitere Deckungswerte besichert, die die Voraussetzungen zur Deckung von Öffentlichen Pfandbriefen und -soweit sie die Begrenzung des Pfandbriefgesetzes für weitere Deckungswerte übersteigen -zusätzliche von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht festgelegte Bonitätskriterien erfüllen.

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§ 28 (1) S. 1 Nr. 1, 3 und 7 PfandBG

Mio. €
31.12.2022 31.12.2021
Deckungsrechnung Schiffspfandbriefe Nennwert Barwert Risikobarwert 1 Nennwert Barwert Risikobarwert 1
--- --- --- --- --- --- ---
Zu deckende Verbindlichkeiten 59,0 60,4 57,8 119,0 130,5 127,9
darunter: Pfandbriefumlauf 59,0 60,4 57,8 119,0 130,5 127,9
darunter: Derivate - - - - - -
Deckungswerte 85,1 90,2 68,6 145,0 184,2 168,5
darunter: Deckungsdarlehen - - - - - -
darunter: Deckungswerte § 26 Abs. (1) PfandBG 85,1 90,2 68,6 145,0 184,2 168,5
darunter: Derivate - - - - - -
Risikobarwert nach Zinsstresstest 10,8 40,6
Abschlag aus Währungsstresstest - -
Überdeckung 26,1 29,9 10,8 26,0 53,7 40,6
Gesetzliche Überdeckung 2 4,2 4,4 3,5 - - -
Vertragliche Überdeckung - - - - - -
Freiwillige Überdeckung 21,9 25,5 7,3 - - -

1 Risikobarwert inklusive Währungsstresstest.

2 Das gesetzliche Überdeckungserfordernis setzt sich aus der barwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs. 1 PfandBG inkl. Zins- und Währungsstressszenarien und der nennwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs. 2 PfandBG zusammen. Die Vorjahresdaten werden gemäß § 55 PfandBG erst ab Q3.2023 veröffentlicht.

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§ 28 (1) S. 1 Nr. 4 und 5 PfandBG |

Mio. €
31.12.2022 31.12.2021
Schiffspfandbriefe im Umlauf mit einer Restlaufzeit von
bis zu sechs Monaten - 10,0
mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten 10,0 50,0
mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten - -
mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren 5,0 10,0
mehr als zwei bis zu drei Jahren 42,0 5,0
mehr als drei bis zu vier Jahren 2,0 42,0
mehr als vier bis zu fünf Jahren - 2,0
mehr als fünf bis zu zehn Jahren - -
mehr als zehn Jahren - -
Gesamt 59,0 119,0
Deckungswerte Schiffspfandbriefe mit einer restlichen Zinsbindungsfrist von
bis zu sechs Monaten - -
mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten 7,0 40,0
mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten - -
mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren - -
mehr als zwei bis zu drei Jahren - 5,0
mehr als drei bis zu vier Jahren - -
mehr als vier bis zu fünf Jahren - -
mehr als fünf bis zu zehn Jahren 78,1 -
mehr als zehn Jahren - 100,0
Gesamt 85,1 145,0
Schiffspfandbriefe Fälligkeitsverschiebung (12 Monate) 1,2
bis zu sechs Monaten - -
mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten - -
mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten - -
mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren 10,0 -
mehr als zwei bis zu drei Jahren 5,0 -
mehr als drei bis zu vier Jahren 42,0 -
mehr als vier bis zu fünf Jahren 2,0 -
mehr als fünf bis zu zehn Jahren - -
mehr als zehn Jahren - -
Gesamt 59,0 -

1 Auswirkungen einer Fälligkeitsverschiebung auf die Laufzeitenstruktur der Pfandbriefe /​ Verschiebungsszenario: 12 Monate.

Es handelt sich hierbei um eine äußerst unwahrscheinliches Szenario, welches erst nach Ernennung eines Sachwalters zur Geltung kommen könnte.

2 Die Vorjahresdaten werden gemäß § 55 PfandBG erst ab Q3.2023 veröffentlicht.

Informationen zur Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe

Voraussetzungen für die Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe

Das Hinausschieben der Fälligkeit ist erforderlich, um die Zahlungsunfähigkeit der Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit zu vermeiden (Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit). Die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit ist nicht überschuldet (keine bestehende Überschuldung) und es besteht Grund zu der Annahme, dass die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit jedenfalls nach Ablauf des größtmöglichen Verschiebungszeitraums unter Berücksichtigung weiterer Verschiebungsmöglichkeiten ihre dann fälligen Verbindlichkeiten erfüllen kann (positive Erfüllungsprognose). Siehe ergänzend auch § 30 Abs. 2b PfandBG.

Befugnisse des Sachwalters bei Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe

Der Sachwalter kann die Fälligkeiten der Tilgungszahlungen verschieben, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG hierfür erfüllt sind. Die Verschiebungsdauer, welche einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten darf, bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit.

Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs- und Zinszahlungen, die innerhalb eines Monats nach seiner Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der Sachwalter für eine solche Verschiebung, wird das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung ist im Rahmen der Höchstverschiebungsdauer von 12 Monaten zu berücksichtigen.

Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für sämtliche Pfandbriefe einer Emission nur einheitlich Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten vollständig oder anteilig verschoben werden. Der Sachwalter hat die Fälligkeit für eine Pfandbriefemission so zu verschieben, dass die ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung der Pfandbriefe, welche durch die Verschiebung überholt werden könnten, nicht geändert wird (Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch die Fälligkeiten später fällig werdender Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot zu wahren. Siehe ergänzend auch § 30 Abs. 2a und 2b PfandBG.

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§ 28 (1) S. 1 Nr. 6 PfandBG | Mio. € 1 31.12.2022 31.12.2021
Absolutbetrag der von Null verschiedenen größten sich ergebenden negativen Summe in den nächsten 180 Tagen i.S.d. § 4 (1a) S. 3 für die Pfandbriefe (Liquiditätsbedarf) 0,1 -
Tag, an dem sich die größte negative Summe ergibt 21 -
Gesamtbetrag der Deckungswerte welche die Anforderungen von § 4 (1a) S. 3 PfandBG erfüllen (Liquiditätsdeckung) 95,7 -

1 Die Vorjahresdaten werden gemäß § 55 PfandBG erst ab Q3.2023 veröffentlicht.

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§ 28 (1) S. 1 Nr. 8, 9 und 10 PfandBG 31.12.2022 31.12.2021
Weitere Deckungswerte | Mio. €
Forderungen gemäß § 26 (1) S. 1 Nr. 3 PfandBG
Deutschland - -
darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/​2013 - -
Gesamt - -
Forderungen gemäß § 26 (1) S. 1 Nr. 4 PfandBG
Deutschland - -
darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/​2013 - -
Gesamt - -
Forderungen gemäß § 26 (2) S. 1 Nr. 5 PfandBG
Deutschland - 40,0
Italien 8,1 -
Österreich 70,0 100,0
Portugal - 5,0
Slowakei 7,0 -
Gesamt 85,1 145,0
Gesamt 85,1 145,0

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§ 28 (4) S. 1 Nr. 1 a 31.12.2022 31.12.2021
Größenklassen | Mio. €
Bis zu 0,5 Mio. € - -
Mehr als 0,5 Mio. € bis zu 5 Mio. € - -
Mehr als 5 Mio. € - -
Gesamt - -

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§ 28 (1) S. 1 Nr. 14 PfandBG 31.12.2022 31.12.2021
Fremdwährung | Mio. €
Nettobarwert in schweizer Franken - -
Nettobarwert in japanischen Yen - -
Nettobarwert in US-Dollar - -
Gesamt - -

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§ 28 (1) S. 1 Nr. 13 PfandBG 31.12.2022 31.12.2021
Zinsstruktur | %
Anteil festverzinslicher Deckungswerte 100,0 72,4
Anteil festverzinslicher Pfandbriefe 100,0 100,0

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§ 28 (4) S. 1 Nr. 1 b PfandBG 31.12.2022 31.12.2021
Registerland der beliehenen Schiffe und Schiffsbauwerke | Mio. €
Seeschiffe - -
Binnenschiffe - -
Gesamt - -

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§ 28 (1) S. 1 Nr. 11 PfandBG 31.12.2022 31.12.2021
Überschreitungen | Mio. €
Gesamtbetrag der Schiffshypotheken nach § 21 PfandBG, die die Grenzen nach § 22 (5) S. 2 PfandBG überschreiten - -
Gesamtbetrag der Werte nach § 26 (1), die die Grenzen nach § 26 (1) S. 6 PfandBG überschreiten - -

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§ 28 (1) S. 1 Nr. 12 PfandBG 31.12.2022 31.12.2021
Überschreitungen | Mio. €
Forderungen, die die Grenze nach § 26 (1) Nr. 3 überschreiten - -
Forderungen, die die Grenze nach § 26 (1) Nr. 4 überschreiten - -
Forderungen, die die Grenze nach § 26 (1) Nr. 5 überschreiten - -

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§ 28 (1) S. 1 Nr. 2 PfandBG | Liste internationaler Wertpapierkennnummern der Internationalen Organisation für Normung (ISIN) nach Pfandbriefgattung 1
31.12.2022 31.12.2021
--- ---
- -
- -
- -

1 Die Vorjahresdaten werden gemäß § 55 PfandBG erst ab Q3.2023 veröffentlicht.

Zwangsversteigerungen

Im Jahr 2022 wurden keine Zwangsversteigerungen durchgeführt. Es sind keine Verfahren anhängig.

Übernahmen von Schiffen oder Schiffsbauwerken

Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat wie im Vorjahr kein Schiff zur Verhütung von Verlusten übernommen.

Rückständige Leistungen

Der Nennwert der zur Deckung von Schiffspfandbriefen verwendeten Darlehensforderungen betrug 0 Mio. Euro; infolgedessen gab es auch keine rückständigen Leistungen. Im Vorjahr betrug der Nennwert der zur Deckung von Schiffspfandbriefen verwendeten Darlehensforderungen ebenfalls 0 Mio. Euro infolgedessen gab es auch im Vorjahr keine rückständigen Leistungen.

(45) Anteilsbesitz

Die nachstehenden Angaben nehmen wir gemäß § 271 Abs. 1 und § 285 Nr. 11, 11 a und 11 b HGB vor. Fußnoten und Anmerkungen zu nachfolgenden Tabellen sind am Ende dieser Angabe zusammengefasst.

a) Beteiligungen

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Name Sitz Kapitalanteil

%
Währung Eigenkapital *

Tsd.
Jahresergebnis * Tsd.
AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH Frankfurt am Main, Deutschland 31,6 EUR 258.665 14.936
ALWIGA Netzbeteiligungen GmbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 96 - a)
Asekum Sp. z o.o. Warszawa, Polen 100,0 PLN 18.881 9.344
Atlas Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 118.111 - a)
CBG Commerz Beteiligungsgesellschaft Holding mbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 2.137 - a)
CBG Commerz Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 13.617 5.352
CBG Commerz Beteiligungskapital GmbH & Co. KG Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 7.031 3.804
CERI International Sp. z o.o. Lodz, Polen 100,0 PLN 79.722 14.713
Coba Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 26 - a)
Commerz (East Asia) Limited Hong Kong, Hongkong 100,0 EUR 3.749 356
Commerz Business Consulting GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 239 - a)
Commerz Direktservice GmbH Duisburg, Deutschland 100,0 EUR 1.856 - a)
Commerz Grundbesitz Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Frankfurt am Main, Deutschland 90,0 EUR 17.101 712
Commerz Markets LLC Wilmington, Delaware, USA 100,0 USD 243.142 13.358
Commerz Real AG Wiesbaden, Deutschland 100,0 EUR 408.407 - a)
Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 151 - a)
Commerz Real Fund Management S.à r.l. Luxembourg, Luxemburg 100,0 EUR 14.612 -9.306
Commerz Real Investmentgesellschaft mbH Wiesbaden, Deutschland 100,0 EUR 21.968 - a)
Commerz Real Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 5.000 - a)
Commerz Real Mobilienleasing GmbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 41.000 - a)
Commerz Real Verwaltung und Treuhand GmbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 26 - a)
Commerz Service-Center Intensive GmbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 1.664 - a)
Commerz Services Holding GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 15.979 - a)
Commerz Trade Services Sdn. Bhd. Kuala Lumpur, Malaysia 100,0 MYR 17.545 1.905
Commerzbank (Eurasija) AO Moskau, Russland 100,0 RUB 11.986.361 985.584
Commerzbank Brasil S.A. - Banco Múltiplo São Paulo , Brasilien 100,0 BRL 135.563 -32.141
Commerzbank Finance & Covered Bond S.A. Luxembourg, Luxemburg 100,0 EUR 1.142.739 -33.714
Commerzbank Finance BV Amsterdam, Niederlande 100,0 EUR 941 -
Commerzbank Finance Limited London, Großbritannien 100,0 GBP 234.157 97.121
Commerzbank Holdings France Paris, Frankreich 100,0 EUR 16.730 549
Commerzbank Immobilien- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 462.597 - a)
Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 269.465 - a)
Commerzbank Leasing December (3) Limited London, Großbritannien 100,0 GBP 281 125
Commerzbank Leasing Limited London, Großbritannien 100,0 GBP 61 -
Commerzbank Leasing September (5) Limited London, Großbritannien 100,0 GBP 42 20
Commerzbank U.S. Finance, Inc. Wilmington, Delaware, USA 100,0 USD 363 -
Commerz-Factoring GmbH Mainz, Deutschland 50,1 EUR 1.099 - a)
CommerzVentures Beteiligungs GmbH & Co. KG Frankfurt am Main, Deutschland 99,5 EUR -130.403 185.835
CommerzVentures GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 83.137 - a)
CommerzVentures II Beteiligungs GmbH & Co. KG Frankfurt am Main, Deutschland 33,3 EUR 52.693 2.019
CommerzVentures III Beteiligungs GmbH & Co. KG Frankfurt am Main, Deutschland 33,3 EUR - -
ComTS Finance GmbH Halle (Saale), Deutschland 100,0 EUR 1.550 - a)
ComTS Logistics GmbH Magdeburg, Deutschland 100,0 EUR 1.550 - a)
ComTS Mitte GmbH Erfurt, Deutschland 100,0 EUR 2.714 - a)
ComTS Nord GmbH Magdeburg, Deutschland 100,0 EUR 1.492 - a)
ComTS Ost GmbH Halle (Saale), Deutschland 100,0 EUR 1.550 - a)
ComTS Rhein-Ruhr GmbH Duisburg, Deutschland 100,0 EUR 1.050 - a)
ComTS West GmbH Hamm, Deutschland 100,0 EUR 1.256 - a)
Coubag Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH Frankfurt am Main, Deutschland 40,0 EUR 89.569 5.495
CR Hotel Target Pty Ltd Sydney, Australien 50,0 AUD 12.758 1.154
Dr. Gubelt Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Schwabing KG Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR -2 2
Dresdner Capital LLC I Wilmington, Delaware, USA 100,0 USD 1.950 42
Dresdner Kleinwort Luminary Inc. Wilmington, Delaware, USA 100,0 USD 27.539 881
Dresdner Lateinamerika Aktiengesellschaft Hamburg, Deutschland 100,0 EUR 39.567 - a)
DSB Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 25 - a)
DTE Energy Center, LLC Wilmington, Delaware, USA 50,0 USD 41.871 5.237
FABA Vermietungsgesellschaft mbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 2.026 - a)
Frega Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 302 -72
Future Tech Fundusz Inwestycyjny Zamkniety Warszawa, Polen 99,0 PLN 223.416 11.903
Gesellschaft für Kreditsicherung mbH Berlin, Deutschland 63,3 EUR 2.067 6.181
Greene Elm Trading VII LLC Wilmington, Delaware, USA 100,0 USD 1.774.612 5.546
ILV Immobilien-Leasing Verwaltungsgesellschaft Düsseldorf mbH Düsseldorf, Deutschland 50,0 EUR 57.217 4.976
KENSTONE GmbH Eschborn, Deutschland 100,0 EUR 1.250 - a)
Kira Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH München, Deutschland 100,0 EUR 74.830 - a)
Kommanditgesellschaft MS "CPO ALICANTE" Offen Reederei GmbH & Co. Hamburg, Deutschland 90,0 EUR 32.642 1.824
Kommanditgesellschaft MS "CPO ANCONA" Offen Reederei GmbH & Co. Hamburg, Deutschland 77,2 EUR 46.112 2.747
Kommanditgesellschaft MS "CPO BILBAO" Offen Reederei GmbH & Co. Hamburg, Deutschland 90,0 EUR 32.678 2.228
Kommanditgesellschaft MS "CPO MARSEILLE" Offen Reederei GmbH & Co. Hamburg, Deutschland 77,2 EUR 45.355 2.083
Kommanditgesellschaft MS "CPO PALERMO" Offen Reederei GmbH & Co. Hamburg, Deutschland 73,9 EUR 55.827 4.575
Kommanditgesellschaft MS "CPO TOULON" Offen Reederei GmbH & Co. Hamburg, Deutschland 90,0 EUR 46.425 1.997
Kommanditgesellschaft MS "CPO VALENCIA" Offen Reederei GmbH & Co. Hamburg, Deutschland 90,0 EUR 33.139 3.022
LeaseLink Sp. z o.o. Warszawa, Polen 100,0 PLN 9.073 7.529
LSF Loan Solutions Frankfurt GmbH Eschborn, Deutschland 100,0 EUR 163.996 - a)
Main Incubator GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 33.372 - a)
mBank Hipoteczny S.A. Warszawa, Polen 100,0 PLN 1.245.488 18.802
mBank S.A. Warszawa, Polen 69,2 PLN 14.597.176 -1.215.353
mElements S.A. Warszawa, Polen 100,0 PLN 21.440 251
mFaktoring S.A. Warszawa, Polen 100,0 PLN 128.362 19.989
mFinanse CZ s.r.o. Praha, Tschechien 100,0 CZK 18.962 -1.488
mFinanse S.A. Warszawa, Polen 100,0 PLN 154.709 43.500
mFinanse SK s.r.o. Bratislava, Slowakei 100,0 EUR 235 -53
mLeasing Sp. z o.o. Warszawa, Polen 100,0 PLN 593.416 72
MOLARIS Verwaltungs- und Vermietungsgesellschaft mbH Düsseldorf, Deutschland 75,0 EUR 4.714 1.289
NAVIPOS Schiffsbeteiligungsgesellschaft mbH Hamburg, Deutschland 100,0 EUR 107.752 - a)
NOVELLA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 11.176 - a)
Project Gloria S.a.r.l. Luxembourg, Luxemburg 50,0 EUR 24 -15
REFUGIUM Beteiligungsgesellschaft mbH Grünwald, Deutschland 100,0 EUR 2.962 - a)
SECUNDO Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH Düsseldorf, Deutschland 100,0 EUR 5.811 - a)
TOMO Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Frankfurt am Main, Deutschland 100,0 EUR 22.778 - a)
Zelos Luxembourg S.C.S. Luxembourg, Luxemburg 100,0 EUR 1.886 -62.720

b) Beteiligungen an Gesellschaften mit dauerhafter Verbindung, bei denen die Beteiligung 5 % der Stimmrechte überschreitet

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Name Sitz Kapitalanteil

%
21strategies GmbH Zolling, Deutschland 13,2
Alma Atlas Investments Limited Lathom, Lancashire, Großbritannien 12,0
AUTHADA GmbH Darmstadt, Deutschland 12,4
BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH Berlin, Deutschland 7,9
BERGFÜRST AG Berlin , Deutschland 24,9
BGG Bayerische Garantiegesellschaft mit beschränkter Haftung für mittelständische Beteiligungen München, Deutschland 5,3
Bilendo GmbH München, Deutschland 12,9
BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH Hamburg, Deutschland 13,3
BÜRGSCHAFTSBANK BRANDENBURG GmbH Potsdam, Deutschland 10,8
Bürgschaftsbank Bremen GmbH Bremen, Deutschland 8,3
Bürgschaftsbank Hamburg GmbH Hamburg, Deutschland 17,8
Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH Schwerin, Deutschland 12,0
Bürgschaftsbank Sachsen GmbH Dresden, Deutschland 10,6
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH Magdeburg, Deutschland 10,4
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein Gesellschaft mit beschränkter Haftung Kiel, Deutschland 5,0
Bürgschaftsbank Thüringen GmbH Erfurt, Deutschland 12,3
Candis GmbH Berlin, Deutschland 5,7
Circula GmbH Berlin, Deutschland 6,8
Conpend B.V. Amsterdam, Niederlande 16,7
DABBEL - Automation Intelligence GmbH Düsseldorf, Deutschland 6,2
Deutsche Börse Commodities GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 16,2
etvas GmbH Hamburg, Deutschland 12,8
Fnality International Limited London, Großbritannien 6,7
Gini GmbH München, Deutschland 13,4
Interessengemeinschaft Frankfurter Kreditinstitute GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 16,9
Kreditgarantiegemeinschaft des Hotel- und Gaststättengewerbes in Bayern Gesellschaft mit beschränkter Haftung München, Deutschland 9,7
LiquidityMatch LLC Wilmington, Delaware, USA 13,6
MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH Mainz, Deutschland 11,1
MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH Kiel, Deutschland 7,3
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH Potsdam, Deutschland 18,2
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH Schwerin, Deutschland 18,4
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mit beschränkter Haftung Hannover, Deutschland 12,4
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH Dresden, Deutschland 16,4
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG) mbH Magdeburg, Deutschland 17,5
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH Erfurt, Deutschland 16,5
Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein GmbH Kiel, Deutschland 9,2
Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hannover, Deutschland 5,6
Open as App GmbH München, Deutschland 10,1
paydirekt GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 16,7
PINOVA Fund 3 GmbH & Co. KG München, Deutschland 10,0
Pinova GmbH & Co. Beteiligungs 2 KG München, Deutschland 8,1
Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Saarbrücken, Deutschland 8,5
Scompler Technologies GmbH München, Deutschland 12,1
spaciv GmbH München, Deutschland 14,8
Stock Republic AB Bromma, Schweden 8,5
TransFICC Limited London, Großbritannien 13,3
True Sale International GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 25,0
Userlane GmbH München, Deutschland 7,6
Valsight GmbH Berlin, Deutschland 12,8

c) Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften, bei denen die Beteiligung 5 % der Stimmrechte überschreitet

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Name Sitz Kapitalanteil

%
Abweichende Stimmrechte

%
EURO Kartensysteme GmbH Frankfurt am Main, Deutschland 15,4 -
SCHUFA Holding AG Wiesbaden, Deutschland 18,6 -

Fußnoten

1) Umfirmiert: von Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH in Bürgschaftsbank Hamburg GmbH

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Anmerkungen und Erläuterungen
a) Beherrschungs- und/​oder Ergebnisabführungsvertrag.
* Kennzahlen aus dem letzten veröffentlichten Abschluss.

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Devisenkurse für 1 Euro zum 31.12.2022
Australien AUD 1,5693
Brasilien BRL 5,6386
Großbritannien GBP 0,8869
Japan JPY 140,6600
Polen PLN 4,6808
Russland 1 RUB 78,1233
Schweiz CHF 0,9847
Ungarn HUF 400,8700
USA USD 1,0666

1 Die EZB hat in 2022 beschlossen, die Veröffentlichung von einem EURO Referenzkurs zum russischen Rubel bis auf Weiteres auszusetzen. Die Commerzbank errechnet den EUR/​RUB Referenzkurses für den 31. Dezember 2022 über den USD/​RUB Referenzkurs und den USD/​EUR Referenzkurs (jeweils per 31. Dezember 2022).

(46) Organe der Commerzbank Aktiengesellschaft

Aufsichtsrat

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Helmut Gottschalk Vorsitzender Sabine U. Dietrich Ehemaliges Mitglied des Vorstands BP Europa SE Daniela Mattheus Rechtsanwältin, Unternehmensberaterin, Co-Managing Partnerin European Center for Board Effectiveness GmbH
Uwe Tschäge 1 Stellv. Vorsitzender Bankkaufmann Commerzbank Aktiengesellschaft Dr. Jutta A. Dönges Chief Financial Officer Uniper SE Caroline Seifert Unternehmensberaterin für Transformation
Heike Anscheit 1 Bankkauffrau Commerzbank Aktiengesellschaft Monika Fink 1 Bankkauffrau Commerzbank Aktiengesellschaft Robin J. Stalker Ehemaliges Mitglied des Vorstands adidas AG
Alexander Boursanoff 1 Bankkaufmann Commerzbank Aktiengesellschaft Stefan Jennes 1 (seit 1.1.2022) Bankkaufmann Commerzbank Aktiengesellschaft Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell Ehemaliges Mitglied des Direktoriums Europäische Zentralbank
Gunnar de Buhr 1 Bankkaufmann Commerzbank Aktiengesellschaft Kerstin Jerchel 1 Bereichsleiterin Mitbestimmung ver.di Bundesverwaltung Frank Westhoff Ehemaliges Mitglied des Vorstands DZ Bank AG
Stefan Burghardt 1 Bankkaufmann Commerzbank Aktiengesellschaft Burkhard Keese Chief Operating and Financial Officer Lloyd's of London Stefan Wittmann 1 Gewerkschaftssekretär ver.di Bundesverwaltung
Dr. Frank Czichowski Ehemaliger Senior Vice President /​ Treasurer KfW Bankengruppe Alexandra Krieger 1 Bereichsleiterin Controlling Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) Klaus-Peter Müller Ehrenvorsitzender

1 Von den Arbeitnehmern gewählt.

Vorstand

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Dr. Manfred Knof Vorsitzender Dr. Bettina Orlopp Stellv. Vorsitzende Dr. Marcus Chromik
Michael Kotzbauer Sabine Mlnarsky (seit 1.1.2023) Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz (seit 20.1.2022)
Thomas Schaufler Sabine Schmittroth (bis 31.12.2022)

(47) Mandate in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien

Mitglieder des Vorstands der Commerzbank Aktiengesellschaft

Angaben gemäß § 285 Ziffer 10 HGB

a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (im Inland)

b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Dr. Manfred Knof

a) Commerz Real AG 1

Vorsitzender

b) Commerz Real Investmentgesellschaft mbH 1

Vorsitzender

Dr. Bettina Orlopp

a) Kreditanstalt für Wiederaufbau AöR

(seit 1.1.2023)

b) CommerzVentures GmbH 1

Vorsitzende

EIS Einlagensicherungsbank GmbH

Vorsitzende

EUREX Deutschland AöR

(bis 30.12.2022)

Frankfurter Wertpapierbörse AöR

(bis 30.12.2022)

mBank S.A. 1

stellv. Vorsitzende

Dr. Marcus Chromik

a) Commerz Real AG 1

stellv. Vorsitzender

b) Commerz Real Investmentgesellschaft mbH 1

stellv. Vorsitzender

mBank S.A. 1

Verlagsbeteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung

Michael Kotzbauer

b) CommerzVentures GmbH 1

stellv. Vorsitzender

Sabine Mlnarsky

(seit 1.1.2023)

Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz

(seit 20.1.2022)

a) BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G.

(seit 1.7.2022)

b) BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes e.V.

(seit 1.7.2022)

Commerz Services Holding GmbH 1

Vorsitzender

CommerzVentures GmbH 1

EPI Interim Company

(bis 23.8.2022)

Main Incubator GmbH 1

Vorsitzender

(bis 23.8.2022)

neosfer GmbH 1

Vorsitzender

(seit 20.7.2022)

Thomas Schaufler

a) Commerz Real AG 1

(seit 31.3.2022)

SCHUFA Holding AG

(seit 4.7.2022)

b) Commerz Real Investmentgesellschaft mbH 1

(seit 30.3.2022)

CommerzVentures GmbH 1

(seit 1.4.2022)

Sabine Schmittroth

(bis 31.12.2022)

a) Commerz Real AG 1

(bis 14.11.2022)

b) Commerz Real Investmentgesellschaft mbH 1

(bis 14.11.2022)

1 Konzernmandat.

Mitglieder des Aufsichtsrats der Commerzbank Aktiengesellschaft

Angaben gemäß § 285 Ziffer 10 HGB

a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (im Inland)

b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

Helmut Gottschalk

--

Uwe Tschäge

--

Heike Anscheit

--

Alexander Boursanoff

--

Gunnar de Buhr

a) BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG, Berlin

stellv. Vorsitzender

BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G., Berlin

stellv. Vorsitzender

b) BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V., Berlin

stellv. Vorsitzender

Stefan Burghardt

--

Dr. Frank Czichowski

--

Sabine U. Dietrich

a) H&R GmbH und Co. KGaA, Salzbergen MVV Energie AG, Mannheim

Dr. Jutta A. Dönges

a) TUI AG, Hannover

Uniper SE, Düsseldorf

(vom 22.12.2022 bis 28.2.2023)

b) FMS Wertmanagement AöR, München

stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats

(bis 30.11.2022)

Rock Tech Lithium Inc., Vancouver, Kanada

(vom 25.8.2022 bis 28.2.2023)

Monika Fink

--

Stefan Jennes

(seit 1.1.2022)

--

Kerstin Jerchel

a) Allianz Deutschland AG, München

(bis 15.5.2022)

Burkhard Keese

--

Alexandra Krieger

--

a) AbbVie Komplementär GmbH, Wiesbaden

Evonik Operations GmbH, Essen

(bis 25.5.2022)

Evonik Industries AG, Essen

(seit 26.5.2022)

Daniela Mattheus

a) Yunex GmbH, München

(seit 30.6.2022)

Deutsche Bahn AG, Berlin

(seit 1.10.2022)

Caroline Seifert

--

Robin J. Stalker

a) Schaeffler AG, Herzogenaurach

Schmitz Cargobull AG, Horstmar

stellv. Vorsitzender

Hugo Boss AG, Metzingen

Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell

b) OMV Aktiengesellschaft,

Wien, Österreich

Vienna Insurance Group AG,

Wien, Österreich

AT & S AG, Leoben, Österreich

Frank Westhoff

--

Stefan Wittmann

--

1 Konzernmandat.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft

Angaben gemäß § 340a Abs. 4 Ziffer 1 HGB

Stichtag: 31.12.2022

Andrea Bracht

Commerz Real AG 1

Gerold Fahr

Stadtwerke Ratingen GmbH

Vorsitzender

Christoph Heins

Commerz Real AG 1

Dr. Alena Kretzberg

Commerz Direktservice GmbH 1

Vorsitzende

EUWAX Aktiengesellschaft

Jana Kubach

Commerz Direktservice GmbH 1

stellv. Vorsitzende

Stefan Nodewald

KONVEKTA AKTIENGESELLSCHAFT

SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz

Aktiengesellschaft

Vorsitzender

Mario Peric

Commerz Direktservice GmbH 1

Andreas Schimmele

Commerz Direktservice GmbH 1

Benedikt Winzen

SWK Stadtwerke Krefeld Aktiengesellschaft

Vorsitzender

1 Konzernmandat.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Frankfurt am Main, 6. März 2023

Der Vorstand

Manfred Knof

Bettina Orlopp

Marcus Chromik

Michael Kotzbauer

Sabine Mlnarsky

Jörg Oliveri del Castillo-Schulz

Thomas Schaufler

"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Jahresbilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und-Verlust-Rechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der COMMERZBANK Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Ermittlung der Pauschalwertberichtigung

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind in der Anhangangabe 2 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Jahresabschluss beschrieben.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Zum 31. Dezember 2022 weist die COMMERZBANK Aktiengesellschaft in ihrem Jahresabschluss einen Bestand an Forderungen an Kreditinstitute i.H.v. EUR 86,2 Mrd (i.Vj. EUR 30,3 Mrd), Forderungen an Kunden i.H.v. EUR 244,4 Mrd (i.Vj. EUR 239,3 Mrd), unwiderrufliche Kreditzusagen i.H.v. EUR 77,3 Mrd (i.Vj. EUR 77,6 Mrd) sowie Akkreditive EUR 4,8 Mrd (i.Vj. EUR 6,1 Mrd) und Kreditbürgschaften EUR 3,0 Mrd (i.Vj. EUR 4,4 Mrd) aus. Diese Bestände bilden die Basis zur Bildung von Pauschalwertberichtigungen nach der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressen ausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten ("Pauschalwertberichtigungen") (IDW RS BFA 7).

Bei der Ermittlung der Pauschalwertberichtigung macht die Bank von der gemäß IDW RS BFA 7 gegebenen Möglichkeit Gebrauch, die Methodik zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigung nach den Stufen 1 und 2 gemäß IFRS 9 auch unter HGB anzuwenden.

Die COMMERZBANK Aktiengesellschaft wendet einen dreistufigen Ansatz zur Bemessung der Risikovorsorge an, wobei zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste (ECL) ein ECL-Modell verwendet wird. Die Risikovorsorge in Stufe 1 entspricht den innerhalb der nächsten zwölf Monate erwarteten Kreditverlusten. Die Risikovorsorge in Stufe 2 bezieht sich auf Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit der erstmaligen Erfassung signifikant erhöht hat, während die Risikovorsorge in Stufe 3 auf bonitätsbeeinträchtigte finanzielle Vermögenswerte entfällt. Die Risikovorsorge der Stufen 2 und 3 berücksichtigen die erwarteten Kreditverluste für die gesamte Restlaufzeit.

Die Ermittlung der Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste in den Stufen 1 und 2 ist ermessensbehaftet und erfordert die Verwendung komplexer Modelle, Inputfaktoren und Annahmen. Die Risikovorsorge wird anhand folgender Parameter bestimmt: Ausfallwahrscheinlichkeit ("Probability of Default" - PD), Ausfallquote ("Loss Given Default" - LGD) und Forderungshöhe bei Ausfall ("Exposure at Default" - EAD).

Die konjunkturellen Unsicherheiten und die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine trüben den makroökonomischen Ausblick immer noch stark ein. Die für die Risikovorsorgeermittlung verwendeten modellbasierten Parameter reflektieren diese Auswirkungen noch nicht vollständig. Für diesen Sachverhalt hat die COMMERZBANK Aktiengesellschaft ein Sekundäreffekte- Top-Level-Adjustment (TLA) gebildet.

Das Risiko für den Abschluss besteht darin, dass bei der Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen keine sachgerechten Modelle oder Parameter verwendet werden.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt.

Wir haben die Ausgestaltung und Einrichtung sowie die Wirksamkeit der zur Bestimmung der Risikovorsorge relevanten Kontrollen getestet und zusätzlich aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt.

Unsere Prüfung umfasste unter anderem Kontrollprüfungshandlungen hinsichtlich:

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der Ermittlung der parameterbasierten Risikovorsorge,
der Herleitung der Top-Level-Adjustments für die parameterbasierte Risikovorsorge sowie
der Validierung der parameterbasierten Risikovorsorgemodelle.

Unsere Ergebnisse aus der Kontrollprüfung haben wir bei der Bestimmung von Art und Umfang der weiteren aussagebezogenen Prüfungshandlungen berücksichtigt. Diese umfassten insbesondere:

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die Würdigung der Methoden und Bilanzierungsgrundsätze zur Ermittlung der Risikovorsorge nach IDW RS BFA 7,
die Würdigung der Validierungen der Bank für ausgewählte, wesentliche Modelle und Nachberechnung von Validierungstests,
die Beurteilung der Angemessenheit der wesentlichen Annahmen zur Stufenzuordnung, zu makroökonomischen Variablen, Szenarien und deren Gewichtung,
die risikoorientierte Nachberechnung der Risikovorsorge der Stage 1 und Stage 2,
die Überprüfung der Ratings und der Zahlungsfähigkeit für ausgewählte Kreditnehmer und Beurteilung der verwendeten Kriterien zur Identifizierung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos sowie
den Nachvollzug der parameterbasierten Risikovorsorgeberechnung, einschließlich der Ermittlungsmethodik für Top Level Adjustments.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen verwendeten Bewertungsmodelle und Bewertungsparameter sind sachgerecht.

Bewertung von Finanzinstrumenten, für die keine beobachtbaren Marktpreise vorliegen

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind in der Anhangangabe 2 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Jahresabschluss beschrieben.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Zum 31. Dezember 2022 weist die COMMERZBANK Aktiengesellschaft in ihrem Jahresabschluss einen Bestand an Handelsaktiva in Höhe von EUR 18,4 Mrd und an Handelspassiva in Höhe von EUR 10,4 Mrd aus. In diesen sind auch Finanzinstrumente enthalten, deren Bewertung nicht auf beobachtbaren Marktpreisen basiert.

Die beizulegenden Zeitwerte dieser Finanzinstrumente sind auf Basis anerkannter Bewertungsverfahren zu ermitteln. Die verwendeten Bewertungsverfahren können auf komplexen Modellen beruhen und ermessensbehaftete Annahmen, insbesondere für nicht beobachtbare Bewertungsparameter, beinhalten.

Das Risiko für den Abschluss besteht insbesondere darin, dass bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, deren Bewertung nicht auf beobachtbaren Marktpreisen basiert, keine sachgerechten Bewertungsmodelle bzw. Bewertungsparameter verwendet werden.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt.

Wir haben die Ausgestaltung und Einrichtung sowie die Wirksamkeit der zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte relevanten Kontrollen getestet und zusätzlich aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei haben wir KPMG-interne Bewertungsspezialisten einbezogen.

Unsere Prüfung umfasste unter anderem Kontrollprüfungshandlungen hinsichtlich:

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der durchgeführten Validierung der neu eingeführten bzw. modifizierten Bewertungsmodelle sowie der kontinuierlichen Überwachungsprozesse bestehender Bewertungsmodelle,
der unabhängigen Überprüfung der im Rahmen der Bewertung verwendeten Marktparameter bzw. -daten sowie
der Ermittlung und Erfassung der notwendigen Bewertungsanpassungen.

Unsere Ergebnisse aus der Kontrollprüfung haben wir bei der Bestimmung von Art und Umfang der weiteren aussagebezogenen Prüfungshandlungen berücksichtigt. Ferner haben wir hierzu KPMG-interne Bewertungsspezialisten einbezogen. Diese umfassten insbesondere:

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die Durchführung eigener, unabhängiger Preisverifizierungen unter Einbeziehung von KPMG-internen Bewertungsspezialisten für ausgewählte Finanzinstrumente, Bewertungsverfahren, -parameter und -modelle sowie
die Nachberechnung und der Nachvollzug der Ermittlung von vorgenommenen Bewertungsanpassungen (Fair Value Adjustments) einschließlich deren Erfassung.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, deren Bewertung nicht auf beobachtbaren Marktpreisen basiert, verwendeten Bewertungsmodelle und Bewertungsparameter sind sachgerecht.

Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind in der Anhangangabe 2 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Jahresabschluss beschrieben.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Zum 31. Dezember 2022 weist die COMMERZBANK Aktiengesellschaft in ihrem Jahresabschluss Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 4,5 Mrd aus.

Den beizulegenden Wert ermittelt die COMMERZBANK Aktiengesellschaft für Anteile an verbundenen Unternehmen grundsätzlich mit Hilfe von anerkannten Bewertungsverfahren, insbesondere dem Discounted-Cash-Flow-Verfahren.

Die Bewertungsverfahren sind insbesondere in Bezug auf die verwendeten Bewertungsparameter (Planannahmen und Diskontierungssätze) ermessensbehaftet. Die Annahmen umfassen zudem auch politische und ökonomische Entwicklungen und Rahmenbedingungen.

Das Risiko für den Abschluss besteht darin, dass bei der Ermittlung des beizulegenden Werts der Anteile an verbundenen Unternehmen keine sachgerechten Bewertungsmodelle bzw. Bewertungsparameter verwendet werden.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt.

Wir haben die Ausgestaltung und Einrichtung sowie die Wirksamkeit der zur Bestimmung der beizulegenden Werte relevanten Kontrollen getestet und zusätzlich aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei haben wir KPMG-interne Bewertungsspezialisten einbezogen.

Unsere Prüfung umfasste unter anderem Kontrollprüfungshandlungen hinsichtlich:

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der Identifizierung eines etwaigen Wertminderungsbedarfs sowie
der Durchführung der entsprechenden Wertermittlungen für die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie deren Erfassung.

Unsere Ergebnisse aus der Kontrollprüfung haben wir bei der Bestimmung von Art und Umfang der weiteren aussagebezogenen Prüfungshandlungen berücksichtigt. Diese umfassten insbesondere:

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die Beurteilung der Angemessenheit der verwendeten Modelle,
die Würdigung der Angemessenheit der verwendeten Parameter (insbesondere Planannahmen und Diskontierungszinssätze), indem wir für Diskontierungssätze (risikofreie Zinssätze, Marktrisikoprämien und Betafaktoren) Abstimmungen und Verprobungen mit extern verfügbaren Parametern vorgenommen haben,
die Beurteilung der bisherigen Prognosegüte der Bank, indem wir Planungen des vorherigen Geschäftsjahres mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben,
die Prüfung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells sowie
den Nachvollzug der buchhalterischen Erfassung von Wertanpassungen.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die der Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen zugrundeliegenden Bewertungsmodelle bzw. Bewertungsparameter sind sachgerecht.

Sonstige Informationen

Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:

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den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht der Gesellschaft und des Konzerns, auf den im Lagebericht Bezug genommen wird, und
die Erklärung zur Unternehmensführung, die im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB" des Lageberichts enthalten ist.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "Commerzbank_​AG_​JA+LB_​ESEF-2022-12-31.zip" (SHA256-Hashwert: a26f47e29e534c69d9d3a21306828c70b4d223701f8d71 9e0228326227bdfb4e) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Der Vorstand der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner ist der Vorstand der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. Mai 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 18. Juli 2022 vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2022 als Abschlussprüfer der COMMERZBANK Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht -auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen -sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Burkhard Böth.

Frankfurt am Main, den 7. März 2023

KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Wiechens, Wirtschaftsprüfer

gez. Böth, Wirtschaftsprüfer

Wesentliche Konzerngesellschaften

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Inland Ausland
Commerz Real AG, Wiesbaden Commerzbank (Eurasija) AO, Moskau
Commerzbank Finance & Covered Bond S.A., Luxemburg
Commerz Markets LLC, New York
mBank S.A., Warschau
Operative Auslandsniederlassungen Repräsentanzen und Financial Institutions Desks
Amsterdam, Brünn (Office), Hongkong, London, Luxemburg, Madrid, Mailand, New York, Paris, Peking, Prag, Schanghai, Singapur, Tokio, Wien, Zürich Abidjan, Addis Abeba, Almaty, Aschgabat, Bangkok, Beirut, Brüssel (Verbindungsbüro zur Europäischen Union), Buenos Aires, Caracas, Dhaka, Dubai, Ho-Chi-Minh-Stadt, Istanbul, Johannesburg, Kairo, Kiew, Lagos, Luanda, Melbourne, Minsk, Moskau (FI-Desk), Mumbai, New York (FI-Desk), Panama-Stadt, Peking (FI-Desk), Sào Paulo (FI-Desk), Schanghai (FI-Desk), Seoul, Singapur (FI-Desk), Taipeh, Taschkent, Tokio (FI-Desk), Zagreb

Disclaimer

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen

Dieser Jahresabschluss und Lagebericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen zur Geschäfts- und Ertragsentwicklung der Commerzbank, die auf unseren derzeitigen Plänen, Einschätzungen, Prognosen und Erwartungen beruhen. Die Aussagen beinhalten Risiken und Unsicherheiten. Denn es gibt eine Vielzahl von Faktoren, die auf unser Geschäft einwirken und zu großen Teilen außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Dazu gehören vor allem die konjunkturelle Entwicklung, die Verfassung der Finanzmärkte weltweit und mögliche Kreditausfälle. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können also erheblich von unseren heute getroffenen Annahmen abweichen. Sie haben daher nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Gültigkeit. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die zukunftsgerichteten Aussagen angesichts neuer Informationen oder unerwarteter Ereignisse zu aktualisieren.

Die deutsche Fassung dieses Jahresabschlusses und Lageberichts ist maßgebend und nur die deutsche Version des Lageberichts und des Jahresabschlusses wurden vom Abschlussprüfer geprüft.

Lediglich aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in einzelnen Abschnitten die männliche Form verwendet. Gemeint sind stets Menschen jeglicher geschlechtlicher Identität.

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Finanzkalender 2023
17. Mai 2023 Zwischenmitteilung zum 31. März 2023
31. Mai 2023 Hauptversammlung
4. August 2023 Zwischenbericht zum 30. Juni 2023
8. November 2023 Zwischenmitteilung zum 30. September 2023

Bericht des Aufsichtsrats

Frankfurt am Main, im März 2023

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

die Commerzbank hat im Geschäftsjahr 2022 in ihrem Kerngeschäft durch die konsequente Strategieumsetzung und die tiefgreifende Transformation der Bank ihre Ertragsfähigkeit wieder hergestellt und somit die Voraussetzungen für Kapitalausschüttungen an ihre Aktionäre geschaffen. Dies ist angesichts der großen politischen Einschnitte im Jahr 2022, allen voran Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und die mit diesen verbundenen geopolitischen, energiepolitischen und wirtschaftlichen Verwerfungen, eine große Leistung der Bank.

Bei den vielfältigen Herausforderungen des Geschäftsjahres 2022 hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung der Commerzbank beraten sowie seine Geschäftsführung überwacht und kontrolliert. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über wesentliche Entwicklungen in der Bank, auch zwischen den Sitzungen. Der Aufsichtsrat hat sich wiederholt über die Geschäftslage des Unternehmens, die wirtschaftliche Situation der Bank und ihre Risikolage -insbesondere vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine -, die Überlegungen zur strategischen Ausrichtung der Bank, die Unternehmensplanung, die Nachhaltigkeitsstrategie, die Entwicklung des Aktienkurses, Compliance-Themen sowie die Risikovorsorge und Risikostrategie der Bank informieren lassen und den Vorstand hierzu beraten. Insgesamt fanden im abgelaufenen Geschäftsjahr 37 Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse statt. Zwischen den Sitzungen stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats auch im Rahmen fest vereinbarter Termine in ständigem Kontakt mit dem Vorstandsvorsitzenden und weiteren Vorstandsmitgliedern und hat sich fortlaufend über die aktuelle Geschäftsentwicklung, strategische Überlegungen, die Risikolage, das Risikomanagement, Compliance-Themen und wesentliche Geschäftsvorfälle in der Bank und im Konzern unterrichten lassen.

Der Aufsichtsrat war in Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die Bank eingebunden und hat, soweit erforderlich, nach umfassender Beratung und Prüfung seine Zustimmung erteilt.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr fanden insgesamt fünf Aufsichtsratssitzungen statt. Zur Vorbereitung dieser Sitzungen haben die Anteilseigner- und die Arbeitnehmervertreterinnen und -Vertreter regelmäßig getrennte Vorsitzungen abgehalten. Ein besonderer Schwerpunkt der Aufsichtsratsarbeit lag darin, die Weiterentwicklung der Strategie zu begleiten und deren Umsetzung zu überwachen. Der Aufsichtsrat wurde im Rahmen der Fortentwicklung der Strategie vom Vorstand umfassend informiert und beratend einbezogen. Anschließend wurde dem Aufsichtsrat fortlaufend über den Stand der Strategieumsetzung und der strategischen Transformation der Bank berichtet. Der Aufsichtsrat hat 2022 in einer Strategiesitzung sowie die Anteilseigner- und die Arbeitnehmervertreterinnen und -Vertreter jeweils zusätzlich in Vorsitzungen gemeinsam mit dem Vorstand intensiv die strategische Ausrichtung der Bank behandelt.

Das Begleiten und Überwachen der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Bank bildeten einen weiteren Schwerpunkt im Jahr 2022. Die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung der Bank sowie ihre Risikolage wurden verstärkt vom Aufsichtsrat überwacht. Auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bank wurden weiterhin betrachtet.

Der Aufsichtsrat hat sich eingehend mit Personalthemen, insbesondere mit der Neubestellung von zwei Vorstandsmitgliedern befasst. Auch hat er sich mit der Nachfolge für den Aufsichtsratsvorsitzenden und die zukünftige Zusammensetzung des Aufsichtsrats aufseiten der Anteilseignervertreter beschäftigt.

Zudem hat sich der Aufsichtsrat 2022 eingehend mit der Entwicklung der mBank, insbesondere mit den sich aus dem Schweizer-Franken-Kreditportfolio der mBank ergebenden Risiken für die Commerzbank und den Initiativen der polnischen Regierung zur Unterstützung der Darlehensnehmerinnen und -nehmer auseinandergesetzt.

Schließlich hat der Aufsichtsrat 2022 die Weiterentwicklung des Sozialausschusses zum Ausschuss für Nachhaltigkeit, Soziales und gute Unternehmensführung (ESG-Ausschuss) beschlossen sowie das Vorstandsvergütungssystem weiterentwickelt und der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.

Gegenstand aller ordentlichen Sitzungen war die aktuelle Geschäftslage der Bank, die jeweils eingehend mit dem Vorstand erörtert wurde. Die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung der Bank und ihrer Geschäftsfelder, die Risikolage, die Strategie und deren Umsetzungsstand beziehungsweise die bereits erwähnte strategische Transformation, die Planung, Compliance- sowie Steuerthemen, regulatorische Prüfungen, das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem wurden vertieft behandelt. Schließlich beriet sich der Aufsichtsrat regelmäßig zu verschiedenen Themen ohne Anwesenheit des Vorstands.

Die Vorstandsberichte wurden vom Aufsichtsrat hinterfragt und zum Teil ergänzende Informationen angefordert, die stets geliefert wurden. Zudem hat sich der Aufsichtsrat auch über interne und behördliche Untersuchungen der Bank unterrichten lassen, hierzu Fragen gestellt und sich ein Urteil gebildet.

Die Sitzungen des Aufsichtsrats wurden, sofern es pandemiebedingt möglich war, als Präsenzsitzungen abgehalten. Einzelne Sitzungen haben aufgrund der Corona-Pandemie in hybrider Form stattgefunden.

Sofern zwischen den Sitzungen Beschlüsse erforderlich waren oder es zur Gewährleistung einer effizienten Arbeitsorganisation des Aufsichtsrats beitrug, fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse im Umlaufverfahren.

Soweit der Aufsichtsrat dies für erforderlich hielt, zog er bei seiner Tätigkeit unterstützend Beraterinnen und Berater hinzu.

Im Einzelnen wurden folgende Themen in den Aufsichtsratssitzungen behandelt:

In der Sitzung am 16. Februar 2022 berichtete der Vorstand ausführlich über die aktuelle Geschäftslage, das vorläufige Ergebnis für das Geschäftsjahr 2021 sowie über Compliance-Themen und diskutierte mit dem Aufsichtsrat über die Richtlinie zu Dividendenausschüttungen und möglichen Aktienrückkäufen, der der Aufsichtsrat zustimmte. Der Aufsichtsrat beschloss die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021. Ferner entwickelte er das System der variablen Vorstandsvergütung weiter und führte erstmals eine Aktienhalterichtlinie für den Vorstand ein. Der Aufsichtsrat hat damit die nachhaltige Bindung des Vorstands an die geschäftliche Entwicklung der Commerzbank verstärkt und eine hohe Übereinstimmung mit den Aktionärsinteressen hergestellt. So wurde neben der Einführung der Aktienhalterichtlinie unter anderem der aktienbasierte Anteil von Short Term Incentive und Long Term Incentive von bisher 50 % auf 60 % erhöht. Zudem befasste sich der Aufsichtsrat in der Februar-Sitzung mit den Teilrisikostrategien 2022 für Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und operationelle Risiken. Er beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung des Aufsichtsratsvergütungssystems sowie mit der Regelung für zukünftige Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder. Ferner beschloss der Aufsichtsrat die Weiterentwicklung des Sozialausschusses zum Ausschuss für Nachhaltigkeit, Soziales und gute Unternehmensführung (ESG-Ausschuss), die damit verbundene Änderung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und wählte weitere Ausschussmitglieder. Des Weiteren behandelte er den Bericht des Aufsichtsrats und die Erklärung zur Unternehmensführung. Schließlich wurden die Ergebnisse der Evaluierung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021, die bankintern durchgeführt wurden, präsentiert, diskutiert und abgeleitete Maßnahmen beschlossen.

In der Bilanzsitzung am 23. März 2022 prüfte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2021, stellte den Jahresabschluss fest und billigte den Konzernabschluss auf Empfehlung des Prüfungsausschusses. In diesem Zusammenhang präsentierte der Wirtschaftsprüfer dem Aufsichtsrat die Ergebnisse seiner Prüfungen und diskutierte diese mit dem Aufsichtsrat. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat über die aktuelle Geschäftslage, insbesondere über die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Bank und über den Stand der Strategieumsetzung. Der Aufsichtsrat befasste sich zudem mit der Digitalstrategie sowie der Cyber- und Informationssicherheitsstrategie und verabschiedete die Beschlussvorschläge für die Tagesordnung der Hauptversammlung 2022. Der Aufsichtsrat hat sich ferner mit der Prüfung der Geltendmachung von Organhaftungsansprüchen in Bezug auf den Stopp des Projektes zur Auslagerung des Wertpapierabwicklungsgeschäfts (Projekt Sirius) auseinandergesetzt. Zudem überprüfte der Aufsichtsrat die Leistungsbewertung der Long-Term-Incentive-Komponente aus der variablen Vergütung für ein vergangenes Performancejahr eines ehemaligen Vorstandsmitglieds im Rahmen einer Nachschaubetrachtung.

In der Sitzung am 6. Juli 2022 berichtete der Vorstand über die aktuelle Geschäftslage, den Status der Umsetzung der Strategie und den Transformationsfortschritt, das ESG-Framework der Commerzbank sowie über die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Bank und die Wirtschaft. Der Aufsichtsrat bestellte Sabine Mlnarsky -unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Aufsicht -zur Nachfolgerin von Sabine Schmittroth, deren Vertrag und Organstellung zum 31. Dezember 2022 endete, als Vorstandsmitglied und Arbeitsdirektorin. Ferner informierte Dr. Marcus Chromik den Aufsichtsrat darüber, dass er seinen Ende 2023 auslaufenden Vertrag aus persönlichen Gründen nicht verlängern werde. Der Aufsichtsrat setzte sich eingehend mit der Entwicklung der mBank, insbesondere mit den sich aus dem Schweizer-Franken-Kreditportfolio der mBank ergebenden Risiken für die Commerzbank und den Initiativen der polnischen Regierung zur Unterstützung der Darlehensnehmerinnen und -nehmer auseinander. Ferner wurde der Aufsichtsrat zur Neubestellung des Stellvertreters des Vergütungsbeauftragten angehört. Des Weiteren beschloss der Aufsichtsrat Änderungen der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sowie der Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses und neue Geschäftsordnungen der weiteren Ausschüsse des Aufsichtsrats.

Den Schwerpunkt der Sitzung am 29. September 2022 bildete die Erörterung der vom Vorstand vorgelegten Weiterentwicklung der Strategie und der strategischen Vision der Bank. Der Aufsichtsrat diskutierte eingehend strategische Fragen der Segmente und Unternehmensbereiche, der IT sowie die Finanzziele mit dem Vorstand und gab hierzu Anregungen. Zudem berichtete der Vorstand über die Geschäftslage der Bank, insbesondere über den Transformationsfortschritt, die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges auf die Bank, das Ergebnis des zweiten Quartals, verschiedene IT- und Compliance-Themen sowie die Entwicklungen in Bezug auf die mBank und gab einen Ausblick auf das zu erwartende Jahresergebnis der Bank.

Im November informierte die Bank im Rahmen einer Pressemitteilung, dass ich, Helmut Gottschalk, nach dem Ablauf meiner Amtsperiode nicht erneut als Aufsichtsratsvorsitzender zur Verfügung stehen werde und Dr. Jens Weidmann für die Wahl zu meinem Nachfolger vorgeschlagen habe.

In der letzten Sitzung des Jahres am 2. Dezember 2022 wurden dem Aufsichtsrat die Planung bis 2026 sowie die Risiko-, die IT- und die Outsourcingstrategie vorgestellt, die er nach eingehender Erörterung zur Kenntnis nahm. Mit Vertreterinnen und Vertretern des Senior-Managements des Single Supervisory Mechanism der Europäischen Zentralbank diskutierte der Aufsichtsrat über die Herausforderungen für die Commerzbank und tauschte sich mit diesen zu verschiedenen Themen aus. Der Vorstand informierte im Rahmen seines Berichts zur Geschäftslage unter anderem zum Transformationsfortschritt und zu den Ergebnissen des dritten Quartals. Auch die Ergebnisse einer Marktforschungsuntersuchung in Bezug auf die Commerzbank wurden dem Aufsichtsrat vorgestellt. Der Aufsichtsrat bestellte unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Aufsicht den Nachfolger von Dr. Marcus Chromik. Ferner diskutierte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand über die zukünftige Ausschüttungspolitik der Commerzbank. Der Aufsichtsrat wurde über die Ausgestaltung und Angemessenheit der Vergütungssysteme der Commerzbank informiert und legte die Ziele 2023 für die Mitglieder des Vorstands fest. Weitere Themen dieser Sitzung waren die Corporate Governance der Bank, insbesondere hat der Aufsichtsrat die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 Aktiengesetz verabschiedet, sich mit der Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder beschäftigt, sich Ziele in Bezug auf die Aufsichtsratszusammensetzung gesetzt und Diversitätskonzepte für die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen. Nähere Einzelheiten zur Corporate Governance in der Commerzbank finden Sie in diesem Geschäftsbericht auf den Seiten 25 bis 35. Schließlich beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der Nominierung der Anteilseignervertreterinnen und -vertreter für die Wahl in den Aufsichtsrat in der Hauptversammlung 2023.

Ausschüsse

Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat aus seiner Mitte insgesamt sieben permanente Ausschüsse gebildet.

Die aktuelle Zusammensetzung der Ausschüsse ist auf Seite 17 dieses Geschäftsberichts ersichtlich. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Ausschüsse sind in den jeweiligen Geschäftsordnungen der Ausschüsse geregelt, die im Internet veröffentlicht sind und unter https:/​/​www.commerzbank.de eingesehen werden können.

Der Prüfungsausschuss trat im Geschäftsjahr 2022 zu fünf ordentlichen Sitzungen zusammen. Er erörterte mit den zuständigen Vorstandsmitgliedern den Konzern- und Jahresabschluss sowie die Zwischenabschlüsse, Finanzinformationen, die Entwicklung der Finanzkennzahlen, die wesentlichen Geschäftsvorfälle, Rückstellungen für das Schweizer-Franken-Kreditportfolio der mBank, die Grundlagen der Rechnungslegung und des Rechnungslegungsprozesses sowie den Ausblick über die weitere Geschäftsentwicklung. Auf dieser Grundlage beschloss der Ausschuss die Empfehlungen an den Aufsichtsrat hinsichtlich der Feststellung des Jahresabschlusses und der Billigung des Konzernabschlusses.

Der Ausschuss ließ sich vom Abschlussprüfer die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Commerzbank und die hierzu erstellten Prüfungsberichte erläutern. Zudem ließ er sich fortlaufend vom Abschlussprüfer über den aktuellen Stand und einzelne Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung informieren. Gleiches galt für die Ergebnisse der prüferischen Durchsichten der Zwischenberichte und der gesonderten Finanzinformationen. Besondere Schwerpunkte der Erörterungen im Ausschuss waren die Prüfungsschwerpunkte und die vom Abschlussprüfer benannten besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters). Zur Wahrung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers holte der Ausschuss dessen Unabhängigkeitserklärung gemäß Art. 6 EU-APrVO ein und erörterte diese. Dabei befasste sich der Prüfungsausschuss auch mit den Aufträgen an den Abschlussprüfer für Nichtprüfungsleistungen und ließ sich hierzu von dem mit der Überwachung beauftragten Bereich Group Finance berichten. Der Ausschuss diskutierte zudem intern und gemeinsam mit dem Abschlussprüfer über die Qualität der Abschlussprüfung, die der Ausschuss unter anderem mittels eines Audit Quality Indicator Dashboards und Interviews beurteilte. Der Ausschuss unterbreitete auf dieser Basis dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung des Abschlussprüfers, für die Höhe des Honorars und für die Schwerpunkte der Abschlussprüfung sowie die Bestellung eines Prüfers für den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht. Der Ausschuss ließ sich über den Prozess und Status der Übernahme der Prüfungstätigkeiten zwischen dem vorherigen Prüfer Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY), Eschborn/​Frankfurt am Main, und dem aktuellen, von der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2022 gewählten Prüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin (KPMG AG), unterrichten.

Die Arbeit der Bereiche Group Audit und Group Compliance der Bank waren ebenfalls Gegenstand eingehender Erörterungen des Ausschusses. Beide Bereiche berichteten regelmäßig (mindestens quartalsweise) über die Ergebnisse ihrer Arbeit, über Maßnahmen zur deren Optimierung, die Planung ihrer weiteren Aktivitäten und legten dem Ausschuss ihre Jahresberichte vor. Der Prüfungsausschuss ließ sich dabei insbesondere regelmäßig über die Ergebnisse diverser interner und externer Prüfungen zur Einhaltung lokaler Vorschriften berichten, die weltweit von den jeweiligen Niederlassungen und Tochtergesellschaften der Commerzbank einzuhalten sind. Der Ausschuss verschaffte sich in diesem Zusammenhang auch regelmäßig (mindestens quartalsweise) durch Berichte der betroffenen Geschäftsbereiche sowie von Group Audit und Group Compliance einen Überblick zum Stand der Arbeiten zur Beseitigung festgestellter Mängel. Der Ausschuss erörterte eingehend die Weiterentwicklung der Know-Your-Customer-Prozesse gemeinsam mit dem Vorstand und Abschlussprüfer. Zudem behandelte der Ausschuss aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine ausführlich in mehreren Sitzungen die Auswirkungen des anhaltenden Russland-Ukraine-Konflikts auf die Commerzbank mit Bezug auf die Einhaltung von internen und externen Anforderungen und Sanktionen.

Der Ausschuss überprüfte die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems der Bank und hierbei insbesondere des internen Kontrollsystems. Er stützte sich dabei unter anderem auf entsprechende Berichte des Abschlussprüfers, von Group Risk Management und Group Audit. Er nahm ferner den Bericht des Abschlussprüfers zur Prüfung der wertpapierhandelsrechtlichen Meldepflichten und Wohlverhaltensregeln zur Kenntnis.

Der Risikoausschuss kam im abgelaufenen Geschäftsjahr zu fünf ordentlichen und vier außerordentlichen Sitzungen zusammen. Er befasste sich in diesen Sitzungen intensiv mit der Risikolage und dem Risikomanagement der Bank, insbesondere vor dem Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine und dem daraus entstandenen anhaltenden Russland-Ukraine-Krieg, sowie den fortbestehenden Auswirkungen der Corona-Pandemie. Diesbezüglich wurden vor allem die Auswirkungen der durch den Krieg und die Pandemie ausgelösten Herausforderungen für die Wirtschaft sowie insbesondere Lieferkettenproblematiken auf das Kreditportfolio der Commerzbank, ihre Risikovorsorge und ihr Risikoergebnis sowie ihre Kapitalquoten diskutiert. Zudem wurde die strategische Vorgehensweise bezüglich der geopolitischen Spannungen und drohenden Gasknappheit in Deutschland und die Auswirkungen insbesondere auf das Firmenkundenportfolio anhand von Produktions- und Lieferkettenberichten besprochen. Weitere wichtige Themen waren die sich aus dem Schweizer-Franken-Kreditportfolio der mBank ergebenden Risiken für die Commerzbank sowie die Auseinandersetzung mit Länderrisiken und deren Steuerung. Der Risikoausschuss beschäftigte sich darüber hinaus mit der Gesamtrisikostrategie 2022, den Teilrisikostrategien 2022 und den Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, Counterparty- und operationellen Risiken. Auch befasste er sich mit den Reputations-, Compliance- und Cyber- sowie den regulatorischen Risiken. Zudem setzte sich der Risikoausschuss ausführlich mit den ESG-Risiken auseinander. Für die Bank bedeutsame Einzelengagements wurden ebenso ausführlich mit dem Vorstand diskutiert wie Portfolios beziehungsweise Teilportfolios. Der Risikoausschuss beschäftigte sich zudem mit wichtigen Unternehmenstransaktionen und der Entwicklung des Beteiligungsportfolios. Außerdem wurde er über die Aktualisierung des Recovery Plan und die Anpassung der Recovery-Plan-Indikatoren informiert. Ferner überprüfte der Risikoausschuss, ob die Konditionen im Kundengeschäft mit dem Geschäftsmodell und der Risikostruktur der Bank im Einklang stehen. Ebenso erörterte er verschiedene Stresstests und ihre Ergebnisse. Gegenstand der Sitzungen waren auch das Mitarbeitervergütungssystem sowie die Prüfungen und die risikomäßige Bewertung der Commerzbank durch ihre Regulatoren. Des Weiteren befasste sich der Risikoausschuss mit der Risikotragfähigkeit der Commerzbank, den an Unternehmen der Commerzbank-Gruppe vergebenen Großkrediten und den Unternehmensorgankrediten sowie risikoreichen Einzelengagements.

Der Präsidial- und Nominierungsausschuss tagte im Geschäftsjahr sechsmal. Gegenstand der Beratungen des Präsidial- und Nominierungsausschusses waren vor allem die Vorbereitung und Vertiefung der Sitzungen des Aufsichtsratsplenums, insbesondere hinsichtlich Vorstandsbestellungen, der Gremienzusammensetzung und Vorstandsangelegenheiten. Er beschäftigte sich intensiv mit Personalthemen, im Einzelnen mit der Nachfolgesuche für die zum 31. Dezember 2022 ausgeschiedene Human-Resources-Vorständin und Arbeitsdirektorin Sabine Schmittroth und für den Ende 2023 ausscheidenden Dr. Marcus Chromik sowie mit der Vorbereitung der Nominierung der Anteilseignervertreterinnen und -vertreter für die Wahl in den Aufsichtsrat bei der Hauptversammlung 2023. Hierbei berücksichtigte der Ausschuss die Ausgewogenheit und Unterschiedlichkeit der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen aller Mitglieder des betreffenden Organs, entwarf Stellenbeschreibungen mit Bewerberprofilen und zog, sofern er dies für erforderlich hielt, externe Personalberater unterstützend hinzu. Des Weiteren prüfte er unter Berücksichtigung der jeweiligen Kompetenzprofile sowie auf der Grundlage der Eignungsmatrizen jeweils die individuelle und kollektive Geeignetheit der neuen Kandidatinnen und Kandidaten beziehungsweise des Gesamtgremiums und gab entsprechende Beschlussempfehlungen gegenüber dem Aufsichtsratsplenum ab. Der Präsidial- und Nominierungsausschuss befasste sich vor dem Hintergrund des Abbruchs des Projekts Sirius im Sommer 2021 mit der Prüfung der Geltendmachung von Organhaftungsansprüchen. Zudem stimmte der Ausschuss der Übernahme von Mandaten der Vorstandsmitglieder bei anderen Unternehmen sowie dem Vorratsbeschluss für Organkredite an natürliche Personen gemäß § 15 Kreditwesengesetz (KWG) zu. Er nahm Veränderungen im Zentralen Beirat der Commerzbank zur Kenntnis. Ferner beschloss er Anpassungen des Mustervorstandsanstellungsvertrags sowie der Mustervergütungsvereinbarung im Hinblick auf das von der Hauptversammlung gebilligte Vorstandsvergütungssystem. Er befasste sich mit der Anpassung der Suitability Guideline der Bank sowie mit der Satzungsregelung zur Bestellungsperiode von Aufsichtsratsmitgliedern und der Weiterentwicklung der Aufsichtsratsvergütung. Zudem besprach der Ausschuss die Ergebnisse der Evaluierung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 und beschloss die Eignungsmatrix des Aufsichtsrats. Auch wurden dem Ausschuss die Grundsätze für die Auswahl und Bestellung der ersten und zweiten Führungsebene präsentiert, mit denen er sich auseinandergesetzt hat.

Der Vergütungskontrollausschuss trat zu fünf Sitzungen zusammen. Er unterstützte den Aufsichtsrat bei der Festlegung der Ziele für das Geschäftsjahr 2023 für die Vorstandsmitglieder und sprach entsprechende Beschlussempfehlungen aus. Zudem befasste sich der Ausschuss mit der Zielerreichung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 und überprüfte die Festsetzung des Gesamtbetrags der variablen Vergütung der Mitarbeitenden für das Geschäftsjahr 2021. Er beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung des Systems der variablen Vorstandsvergütung sowie mit der Einführung einer Aktienhalterichtlinie für den Vorstand und schlug dem Aufsichtsrat entsprechende Beschlussempfehlungen vor. Ferner wurde der Ausschuss zur Neubestellung des Stellvertreters des Vergütungsbeauftragten angehört und der Vergütungskontrollbericht des Vergütungsbeauftragten behandelt. Der Vergütungskontrollausschuss überprüfte die Leistungsbewertung der Long-Term-Incentive-Komponente aus der variablen Vergütung für vergangene Performancejahre ehemaliger Vorstandsmitglieder im Rahmen einer Nachschaubetrachtung und gab entsprechende Beschlussempfehlungen gegenüber dem Aufsichtsratsplenum ab.

Des Weiteren setzte sich der Ausschuss mit dem Mitarbeitervergütungssystem auseinander und gab Anregungen zu einer Weiterentwicklung des Systems. Der Ausschuss beschäftigte sich mit der Prüfung des Vergütungsberichts und empfahl dem Aufsichtsrat, den Abschlussprüfer KPMG über die gesetzlichen Anforderungen des § 162 Absatz 3 Aktiengesetz hinaus auch mit der Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit des aktienrechtlichen Vergütungsberichts für das Berichtsjahr 2022 zu beauftragen. Der Ausschuss überprüfte die Angemessenheit der Ausgestaltung des Vorstandsvergütungssystems und setzte sich mit der Ausgestaltung und Angemessenheit der Mitarbeitervergütungssysteme für die Commerzbank Aktiengesellschaft auseinander. Darüber hinaus befasste sich der Ausschuss mit der Aktualisierung der Organisationsrichtlinie für die Vorstandsvergütung der Commerzbank Aktiengesellschaft und der Vergütungsgleichheit bei den Frauen und Männern in der Bank.

Zudem bewertete der Ausschuss die Auswirkungen der Vergütungssysteme auf die Risiko-, Kapital- und Liquiditätssituation der Bank und überwachte, dass die Vergütungssysteme an der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank ausgerichtet sind. Ferner überprüfte der Ausschuss die Grundsätze des Mitarbeitervergütungssystems zur Bemessung von Vergütungsparametern, Erfolgsbeiträgen sowie Leistungs- und Zurückbehaltungszeiträumen und überwachte den Prozess der Identifizierung der Institutsrisikoträger sowie der Gruppenrisikoträger. Auch überprüfte der Ausschuss das Vergütungssystem der Kontrolleinheiten und überwachte die Einbeziehung der Kontrolleinheiten und aller sonstigen maßgeblichen Bereiche bei der Ausgestaltung des Mitarbeitervergütungssystems.

Der in der Aufsichtsratssitzung am 16. Februar 2022 neu etablierte Ausschuss für Nachhaltigkeit, Soziales und gute Unternehmensführung (ESG-Ausschuss), der den Aufsichtsrat insbesondere dabei unterstützt, fortlaufend zu prüfen, ob der Vorstand einer wirtschaftlich tragfähigen und nachhaltigen Entwicklung der Bank nachkommt und dabei die Grundsätze guter und verantwortungsvoller Unternehmensleitung beachtet, die soziale Verantwortung des Unternehmens wahrnimmt und gleichzeitig die natürlichen Ressourcen der Umwelt schont, traf sich im Berichtsjahr zu drei Sitzungen. Er befasste sich mit der Nachhaltigkeitsstrategie, dem ESG-Rahmenwerk sowie mit dem Stand der regulatorischen Anforderungen. Darüber hinaus ließ er sich über allgemeine Klage- und Haftungsrisiken im Zusammenhang mit ESG berichten. Er beschäftigte sich eingehend mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung und gab Anregungen im Rahmen der Erstellung des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts der Commerzbank. Er befasste sich mit der Kommunikationsstrategie zur Schärfung eines nachhaltigen Unternehmensprofils. Zudem diskutierte der Ausschuss über Zwischenziele der Science Based Targets Initiative und ließ sich über den aktuellen Stand der Schulungsmaßnahmen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den ESG-Grundprinzipien in der Commerzbank berichten. Auch behandelte er die personalwirtschaftliche Umsetzung der "Strategie 2024" sowie die Umsetzung von Diversity-Maßnahmen und Personalmaßnahmen im Zusammenhang mit der "Strategie 2024", Themen des Diversity-Managements, der Weiterentwicklung der Arbeitswelt in der Commerzbank und allgemeine personalwirtschaftliche Kennzahlen. Zudem befasste sich der Ausschuss mit neuen Lern- und Qualifizierungsmaßnahmen. Darüber hinaus ließ sich der ESG-Ausschuss über den aktuellen Stand der Corona-Maßnahmen in der Commerzbank, das Hygienekonzept der Bank und die verschiedenen in Zusammenhang mit Corona umgesetzten Maßnahmen berichten.

Der Ausschuss für digitale Transformation unterstützt den Aufsichtsrat bei seinen Überwachungs- und Beratungsaufgaben in Bezug auf die Themen digitale Transformation der Bank sowie IT und traf sich im Jahr 2022 zu vier Sitzungen. Der Stand des Digitalisierungsfortschrittes der Bank im Rahmen der "Strategie 2024" wurde regelmäßig intensiv diskutiert. Roadmaps für die Geschäftsbereiche bildeten hierfür die Grundlage und wurden um Aspekte wie die Messbarkeit mittels zugrunde liegender Key Performance Indicators vertieft. Aufbauend auf der Bankstrategie befasste er sich mit der IT-Strategie für die Jahre 2023 bis 2026. Der Ausschuss ließ sich regelmäßig den aktuellen IT-Status, die allgemeine technische Leistungsfähigkeit und Stabilität der IT-Systeme sowie Updates der wichtigsten strategischen Initiativen erläutern. Hierzu ließ sich der Ausschuss über Projekte und Prozesse im Rahmen der digitalen Transformation der Bank, deren Budgetsteuerung sowie die Transformationssteuerung und den Status einzelner Projekte berichten. Der Ausschuss befasste sich mit der IT-Architektur und der IT-Landschaft der Bank sowie mit den aktuellen Entwicklungen auf dem FinTech-Markt. Zukunftsorientiert setzte er sich zudem mit dem Kryptoverwahrgeschäft, Machine Learning, Artificial-Intelligence-Strategie sowie Distributed-Ledger-basierten Plattformen auseinander. Darüber hinaus ließ er sich über das IT-Zielbild bei Wertpapierprozessen und Einführung eines Vendor Managements als zentrale fachliche Schnittstelle in der Delivery Organisation für IT-Dienstleistungen und Managementberatung informieren.

Sitzungen des nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes gebildeten Vermittlungsausschusses waren nicht erforderlich.

Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten dem Aufsichtsratsplenum regelmäßig in der jeweils folgenden Aufsichtsratssitzung über deren Arbeit.

Interessenkonflikte

Nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex sowie § 3 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats haben Aufsichtsratsmitglieder der Commerzbank Interessenkonflikte unverzüglich gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden beziehungsweise dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen, der wiederum den Aufsichtsrat informiert. Im Berichtszeitraum hat kein Aufsichtsratsmitglied einen Interessenkonflikt angezeigt.

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

Die Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen die für ihre Aufgabe erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Sie wurden dabei von der Commerzbank angemessen unterstützt. Es fanden regelmäßig Weiterbildungen statt. Im Jahr 2022 wurden zwei umfassende Workshops zum Thema "ESG" abgehalten. Auch das Thema "Digital Assets & Crypto Custody" sowie dessen Umsetzung in der Bank wurden im Anschluss an eine Aufsichtsratssitzung vorgestellt. Die Themen "Mainframe", "Cloud" sowie "Arbeitsmethoden/​Arbeitsarchitektur New Work" wurden im Ausschuss für digitale Transformation behandelt. Zudem fand im Rahmen einer Sitzung des Ausschusses für Nachhaltigkeit, Soziales und gute Unternehmensführung eine interne Fortbildungsmaßnahme zum Thema "Klage- und Haftungsrisiken im Zusammenhang mit ESG" statt. Daneben haben Aufsichtsratsmitglieder an externen Fortbildungsmaßnahmen zu Themen wie zum Beispiel "Sustainable Finance (Nachhaltiges Finanzsystem)" und "ESG und Sustainable Finance" teilgenommen.

Evaluierung und Selbstbeurteilung

Im Geschäftsjahr 2022 beschäftigten sich der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse mit den Ergebnissen der im Geschäftsjahr 2021 gemäß der Empfehlung D.12 des Deutschen Corporate Governance Kodex durchgeführten Überprüfung der Wirksamkeit ihrer Arbeit verbunden mit der gemäß § 25d Abs. 11 Nr. 3 und 4 KWG durchzuführenden Bewertung. Sowohl der Aufsichtsrat als auch die einzelnen Ausschüsse erarbeiteten anhand der Ergebnisse jeweils einen Maßnahmenkatalog und setzten diese Maßnahmen um. Am Ende des Geschäftsjahres 2022 überprüfte der Aufsichtsrat die Wirksamkeit seiner Arbeit im Geschäftsjahr 2022 und führte die Bewertung gemäß § 25d Abs. 11 Nr. 3 und 4 KWG durch. Zu diesem Zweck haben alle Aufsichtsratsmitglieder verschiedene Fragebögen ausgefüllt, die anschließend ausgewertet wurden. Die sich daraus ergebenden Analysen wurden dem Plenum Anfang des Geschäftsjahrs 2023 vorgetragen und dort auch diskutiert. Auf Basis dieser Diskussionen wurden sowohl im Plenum als auch in den Ausschüssen Maßnahmenkataloge erstellt, die zeitnah abgearbeitet werden. Die Aufsichtsratsmitglieder sind der Auffassung, dass die Arbeitsweise des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse effektiv ist und insgesamt ein hoher Standard erreicht wurde.

Sitzungsteilnahme

In der nachfolgenden Tabelle wird individualisiert angegeben, an wie vielen Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse die einzelnen Mitglieder im Geschäftsjahr 2022 jeweils teilgenommen haben. Sofern Aufsichtsratsmitglieder an einer Sitzung nicht teilnehmen konnten, haben sie vorab ihre Abwesenheit angekündigt, die Gründe dargelegt und in der Regel eine Stimmbotschaft abgegeben:

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Sitzungen (inkl. Ausschüssen) Sitzungen (Plenum) Teilnahme (Plenum) Sitzungen (Ausschüsse) Teilnahme (Ausschüsse) Teilnahme (alle Sitzungen)
Helmut Gottschalk 30 5 5 25 25 30
Uwe Tschäge 18 5 5 13 13 18
Heike Anscheit 9 5 5 4 4 9
Alexander Boursanoff 5 5 5 0 0 5
Gunnar de Buhr 14 5 4 9 9 13
Stefan Burghardt 17 5 5 12 11 16
Dr. Frank Czichowski 21 5 5 16 16 21
Sabine U. Dietrich 12 5 5 7 7 12
Dr. Jutta A. Dönges 21 5 4 16 15 19
Monika Fink 10 5 5 5 5 10
Stefan Jennes 5 5 5 0 0 5
Kerstin Jerchel 13 5 5 8 5 10
Burkhard Keese 19 5 5 14 14 19
Alexandra Krieger 5 5 5 0 0 5
Daniela Mattheus 9 5 5 4 4 9
Caroline Seifert 9 5 5 4 4 9
Robin J. Stalker 22 5 5 17 16 21
Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell 14 5 5 9 9 14
Frank Westhoff 24 5 5 19 19 24
Stefan Wittmann 18 5 5 13 11 16

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Teilnahme (alle Sitzungen)
Helmut Gottschalk 100%
Uwe Tschäge 100%
Heike Anscheit 100%
Alexander Boursanoff 100%
Gunnar de Buhr 93%
Stefan Burghardt 94%
Dr. Frank Czichowski 100%
Sabine U. Dietrich 100%
Dr. Jutta A. Dönges 90%
Monika Fink 100%
Stefan Jennes 100%
Kerstin Jerchel 77%
Burkhard Keese 100%
Alexandra Krieger 100%
Daniela Mattheus 100%
Caroline Seifert 100%
Robin J. Stalker 95%
Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell 100%
Frank Westhoff 100%
Stefan Wittmann 89%

Jahres- und Konzernabschluss

Der von der Hauptversammlung gewählte Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin (KPMG), hat den Jahres- und Konzernabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft sowie die Lageberichte der AG und des Konzerns geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), der Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhielten darüber hinaus sämtliche Anlagen und Erläuterungen zu den Prüfungsberichten; alle Aufsichtsratsmitglieder hatten die Möglichkeit, diese Unterlagen einzusehen.

Der Prüfungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 17. März 2023 eingehend mit den Abschlussunterlagen. Im Aufsichtsratsplenum wurden der Jahres- und Konzernabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft sowie die Lageberichte der AG und des Konzerns in der Bilanzsitzung am 22. März 2023 ebenfalls behandelt. Die Abschlussprüfer nahmen an den genannten Sitzungen des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsratsplenums teil, erläuterten die wesentlichen Prüfungsergebnisse und standen für Fragen zur Verfügung. In beiden Sitzungen wurden die Abschlussunterlagen eingehend diskutiert.

Nach der abschließenden Prüfung durch den Prüfungsausschuss und das Aufsichtsratsplenum erhob der Aufsichtsrat keine Einwände gegen den Jahres- und Konzernabschluss und stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Der Aufsichtsrat hat die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse von AG und Konzern gebilligt, der Jahresabschluss der AG ist damit festgestellt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands schließt sich der Aufsichtsrat an.

Nichtfinanzieller Bericht

Der ESG-Ausschuss hat sich eingehend mit dem vom Vorstand erstellten zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht für die Commerzbank Aktiengesellschaft und den Konzern zum 31. Dezember 2022 befasst. Zudem haben sich auch der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat mit der von KPMG durchgeführten Prüfung des nichtfinanziellen Berichts beschäftigt. KPMG hat eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit durchgeführt und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Vertreter des Prüfers nahmen an der Sitzung des Prüfungsausschusses am 17. März 2023 sowie an der Sitzung des Aufsichtsrats am 22. März 2023 teil, berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und beantworteten ergänzende Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat hatte keine Einwendungen.

Aktionärskommunikation

Die Kommunikation mit unseren Aktionärinnen und Aktionären erfolgt im Rahmen der jährlich stattfindenden Hauptversammlung sowie über den Bereich Investor Relations. Der Aufsichtsratsvorsitzende der Commerzbank steht darüber hinaus regelmäßig mit nationalen und internationalen Schlüsselaktionären und Investoren im Dialog zu Themen, wie zum Beispiel Corporate Governance, Qualifikation und Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat, Vergütungssysteme von Vorstand und Aufsichtsrat, Rolle des Aufsichtsrats im Strategieentwicklungs- und -umsetzungsprozess, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Die für diese Gespräche verwendeten Präsentationen mit den wesentlichen Kernbotschaften werden auf der Internetseite der Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht und anderen Aktionärinnen und Aktionären sowie interessierten Außenstehenden zugänglich gemacht.

Veränderungen im Aufsichtsrat und im Vorstand

Im Geschäftsjahr 2022 gab es keine Veränderungen im Aufsichtsrat.

Im Vorstand ist Sabine Schmittroth am 31. Dezember 2022 auf eigenen Wunsch mit Ablauf ihres Vertrages aus dem Vorstand ausgeschieden. Sabine Schmittroth war fast 40 Jahre in verschiedenen Positionen für die Bank tätig und hat sich jahrzehntelang für die Bank engagiert. Wir danken Sabine Schmittroth herzlich für ihre Leistungen und ihr Engagement für die Commerzbank, insbesondere für das, was sie in den vergangenen drei Jahren im Vorstand der Commerzbank geleistet hat, und wünschen ihr für ihre Zukunft alles Gute. Sabine Mlnarsky ist seit dem 1. Januar 2023 neues Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektorin der Commerzbank. Wir wünschen ihr bei den bevorstehenden vielfältigen Aufgaben viel Erfolg.

Liebe Aktionärinnen und Aktionäre, die Commerzbank hat in diesem geopolitisch und wirtschaftlich schwierigen Geschäftsjahr 2022 erhebliche Fortschritte erzielt und ihre Grundertragsfähigkeit wieder hergestellt, was sie in die Lage versetzt, wieder Kapitalausschüttungen vorzusehen. Dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken wir für ihr großes persönliches Engagement und ihre Leistungen in diesem erneut herausfordernden Jahr.

Allen Aufsichtsratsmitgliedern danke ich für die gute und konstruktive Zusammenarbeit, ihr großes Engagement und die hohe Vertrauensbasis im Gremium.

Für den Aufsichtsrat

Helmut Gottschalk, Vorsitzender