Annual / Quarterly Financial Statement • May 31, 2024
Annual / Quarterly Financial Statement
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Finanzbericht: 34385871

Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Bericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.
Die Commerzbank ist die führende Bank für den Mittelstand und Partner von rund 25 500 Firmenkundenverbünden sowie knapp 11 Millionen Privat- und Unternehmerkunden in Deutschland. In zwei Geschäftsbereichen - Privat- und Unternehmerkunden sowie Firmenkunden - bietet die Bank ein umfassendes Portfolio an Finanzdienstleistungen.
Die Commerzbank konzentriert sich im Firmenkundengeschäft auf den deutschen Mittelstand, Großunternehmen sowie institutionelle Kunden. Im internationalen Geschäft begleitet sie Kunden mit einem Geschäftsbezug zu Deutschland, Österreich oder der Schweiz und Unternehmen aus ausgewählten Zukunftsbranchen. Im Segment Privat- und Unternehmerkunden steht die Bank mit den Marken Commerzbank und comdirect an der Seite ihrer Kundinnen und Kunden: online und mobil, im Beratungscenter und persönlich vor Ort.
Die zwei Segmente Privat- und Unternehmerkunden sowie Firmenkunden werden jeweils von einem Mitglied des Vorstands geführt. Unter Group Management sind alle Stabs- und Steuerungsfunktionen gebündelt: Group Audit, Group Communications, Group Finance, Group Human Resources, Group Investor Relations, Group Legal, Group Research, Group Strategy, Transformation & Sustainability, Group Tax, Group Treasury sowie die zentralen Risikofunktionen. Die Unterstützungsfunktionen, bei denen es sich insbesondere um IT-, Organisations-, Sicherheits- und Abwicklungsdienstleistungen handelt, werden von Group Services bereitgestellt. In der externen Berichterstattung sind die Stabs-, Steuerungs- und Unterstützungsfunktionen im Bereich Sonstige und Konsolidierung zusammengefasst.
Im Inland steuert die Commerzbank Aktiengesellschaft aus der Zentrale in Frankfurt am Main heraus ihr Filialnetz sowie ihr Beratungscenter. Wichtigste inländische Tochtergesellschaft ist die Commerz Real AG. Im Ausland ist die Commerzbank zum Berichtsstichtag - inklusive der mBank in Polen - mit 4 wesentlichen Tochtergesellschaften, 15 operativen Auslandsniederlassungen und 27 Repräsentanzen in mehr als 40 Ländern und an allen wichtigen Finanzplätzen wie London, New York, Tokio und Singapur vertreten. An diesen Standorten bieten wir maßgeschneiderte Lösungen für lokale Firmenkunden sowie institutionelle Kunden und unterstützen lokale exportorientierte Unternehmen weltweit. Der Schwerpunkt der internationalen Aktivitäten liegt aber auf Europa. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten einen entscheidenden Beitrag zu unserem unternehmerischen Erfolg. Durch ihr Engagement und ihre Qualifikation sind wir gut gerüstet, um uns im zunehmenden Wettbewerb zu behaupten und unsere wirtschaftlichen Ziele nachhaltig zu erreichen.
Grundlage der Personalpolitik der Commerzbank ist die Wahrung einer vertrauensvollen Unternehmenskultur. Ein partnerschaftlicher und fairer Umgang ist eine entscheidende Voraussetzung für langfristigen Erfolg. Kontinuität und Zukunftsorientierung spielen dabei eine wichtige Rolle - genauso wie ein breites Qualifizierungs- und Entwicklungsangebot, mit dem wir die Zufriedenheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachhaltig steigern wollen. Wir möchten als Arbeitgeber attraktiv sein und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Arbeitsumfeld bieten, in dem sie gerne und erfolgreich arbeiten und so unseren Unternehmenserfolg langfristig sichern. Wir befragen deshalb regelmäßig unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um deren Bedürfnisse zu erkennen und die Erkenntnisse in die Unternehmensentwicklung einfließen zu lassen. Neben der beruflichen individuellen Entwicklung zählen zu den wichtigsten Zielen die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie die Förderung der Vielfalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Unternehmen. Damit bekennen wir uns zu einer Kultur, die auf der Wertschätzung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter basiert. Mehrere Auszeichnungen belegen den Erfolg unseres Engagements. Ein weiteres wesentliches Anliegen ist der Gesundheitsschutz. Wir bieten eine Vielzahl von Maßnahmen an, mit denen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hierbei gezielt unterstützen.
Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft ist im Zusammenhang mit dem Personalabbau im Rahmen unserer Strategie im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Zum Berichtsstichtag lag die ausgewiesene Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei 27 645, nach 28 103 zum Jahresultimo 2022.
Der Vergütungsbericht für Vorstand und Aufsichtsrat wird als eigenständiger Bericht veröffentlicht, und ist auf der Internetseite der Commerzbank zu finden.
Die Offenlegung der Vergütung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterhalb der Vorstandsebene erfolgt aufgrund der erhöhten Bedeutung, die sich aus erweiterten regulatorischen Anforderungen ergibt, in Form eines eigenständigen Berichts (Vergütungsbericht gemäß § 16 Institutsvergütungsverordnung). Dieser wird ebenfalls auf der Internetseite der Commerzbank veröffentlicht.
Das Grundkapital der Commerzbank betrug zum Ende des Geschäftsjahres 1 240 223 329,00 Euro. Es ist eingeteilt in 1 240 223 329 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Die Commerzbank hat lediglich Stammaktien ausgegeben, mit denen die gleichen Rechte und Pflichten verbunden sind. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind uns nicht bekannt. Generell ist das Stimmrecht in den Fällen des § 136 AktG aus den betroffenen Aktien von Gesetzes wegen ausgeschlossen. Auch aus eigenen Aktien können nach § 71b AktG keine Rechte ausgeübt werden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Aktien der Commerzbank halten, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionärinnen und Aktionäre nach Maßgabe von Gesetz und Satzung aus.
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) muss jeder Anleger, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise bestimmte Anteile an Stimmrechten erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies uns und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzeigen. Der niedrigste Schwellenwert für diese Anzeigepflicht beträgt drei vom Hundert. Gemäß der Stimmrechtsmitteilung vom 4. Juni 2013 ist der Finanzmarktstabilisierungsfonds, Bundesrepublik Deutschland, an der Commerzbank Aktiengesellschaft mit 17,15 vom Hundert am stimmberechtigten Kapital beteiligt. Sofern der damals gemeldete Stimmrechtsanteil unverändert geblieben ist, wäre der Finanzmarktstabilisierungsfonds seit der Durchführung der Kapitalerhöhung im April 2015 und dem Aktienrückkaufprogramm im Juni 2023 an der Commerzbank Aktiengesellschaft noch mit etwa 15,75 vom Hundert am stimmberechtigten Kapital beteiligt.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat nach Maßgabe des § 84 AktG und § 6 Abs. 2 der Satzung bestellt und abberufen. Vor der Bestellung von Vorstandsmitgliedern muss der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Deutschen Bundesbank und der Europäischen Zentralbank (EZB) nachgewiesen werden, dass diese zuverlässig, fachlich geeignet und in ausreichendem Maße zeitlich verfügbar sind. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass sie in ausreichendem Maße theoretische und praktische Kenntnisse in den Geschäften der Bank sowie Leitungserfahrung haben (§ 24 Abs. 1 Nr. 1, § 25c Abs. 1 KWG, Art. 93 EU-Verordnung Nr. 468/2014 (SSM-Rahmenverordnung)). Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen; im Übrigen legt der Aufsichtsrat gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung die Anzahl der Vorstandsmitglieder fest. Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, ohne dass der Aufsichtsrat eine entsprechende Bestellung vornimmt, so wird dieses in dringenden Fällen nach Maßgabe des § 85 AktG gerichtlich bestellt.
Jede Satzungsänderung bedarf gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Soweit das Gesetz nicht zwingend eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, genügt ergänzend zur einfachen Stimmenmehrheit die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals (§ 19 Abs. 3 Satz 2 der Satzung). Die Befugnis zu Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, ist gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung in Übereinstimmung mit § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG auf den Aufsichtsrat übertragen worden.
Der Vorstand ist nach näherer Maßgabe von § 4 Abs. 3 und Abs. 4 der am 31. Dezember 2023 geltenden Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Mai 2028 das Grundkapital einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um 563 560 935,00 Euro durch Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen:
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| ― | um bis zu 438 325 172,00 Euro gegen Bareinlagen (Genehmigtes Kapital 2023/I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen, um (i) Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen oder (ii) Belegschaftsaktien an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 15 000 000,00 Euro auszugeben; |
| ― | um bis zu 125 235 763,00 Euro gegen Bar- oder Sacheinlagen (Genehmigtes Kapital 2023/II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen, um (i) Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen; (ii) um in dem Umfang, in dem es erforderlich ist, Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten ein Bezugsrecht auf neue Aktien einzuräumen; (iii) das Grundkapital gegen Sacheinlagen zu erhöhen; oder (iv) neue Aktien gegen Bareinlagen im Umfang von höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung auszugeben, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Für die Bestimmung der Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals bestehen die in der Satzung aufgeführten Anrechnungsregeln. |
Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Sofern Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft und ihrer Konzernunternehmen im Sinne von § 18 Abs. 1 AktG ausgegeben werden, darf der Vorstand nur bis zu einer Höhe von insgesamt maximal 3 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals von der Ermächtigung Gebrauch machen. Für die Bestimmung dieser 3-%-Grenze bestehen die in der Satzung aufgeführten Anrechnungsregeln. Für die Einzelheiten des Genehmigten Kapitals, insbesondere zu den Ausübungsbedingungen, verweisen wir auf die ausführlichen Erläuterungen im Anhang Nummer 31.
Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 13. Mai 2020 nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 12. Mai 2025 eigene Aktien im Volumen von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Zusammen mit den aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu keinem Zeitpunkt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen.
Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionärinnen und Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots vorgenommen werden. Der zulässige Gegenwert für den Erwerb der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) unterliegt für beide Erwerbsmöglichkeiten bestimmten in der Ermächtigung aufgeführten Grenzen. Sollte bei einem öffentlichen Kaufangebot das Volumen der angebotenen Aktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreiten, kann die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien vorgenommen werden. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 50 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionärin und Aktionär kann vorgesehen werden (Mindestzuteilung). Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien kann einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen und in Kombination der vorbezeichneten Erwerbsmöglichkeiten ausgenutzt werden.
Der Vorstand wurde ermächtigt, zurückerworbene Aktien nach näherer Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses wie folgt zu verwenden:
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| ― | Veräußerung der eigenen Aktien über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionärinnen und Aktionäre; |
| ― | Veräußerung der eigenen Aktien gegen Sachleistung zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie anderen Wirtschaftsgütern; |
| ― | bei Veräußerung der eigenen Aktien durch ein Angebot an alle Aktionärinnen und Aktionäre Einräumung eines Bezugsrechts für Inhaber von Wandlungs- oder Optionsrechten, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts oder nach Erfüllung einer entsprechenden Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde; |
| ― | Ausgabe der eigenen Aktien (i) als Belegschaftsaktien an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 15 000 000,00 Euro oder (ii) als Bestandteil der Vergütung durch Leistung von Aktien an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft und ihrer Konzernunternehmen im Sinne von § 18 Abs. 1 AktG; |
| ― | Veräußerung der eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionärinnen und Aktionäre, sofern der Kaufpreis den Börsenpreis der Aktien zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Von dieser Ermächtigung darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn sichergestellt ist, dass die Zahl der aufgrund dieser Ermächtigung veräußerten Aktien zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung 10 % des vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigt. Für die Bestimmung der Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals bestehen die in der Ermächtigung aufgeführten Anrechnungsregeln. |
Von den Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts für die Verwendung eigener Aktien als Belegschaftsaktien, als Bestandteil der Vergütung durch Leistung von Aktien an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Ausgabe der eigenen Aktien gegen Sachleistung an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Einbringung von Ansprüchen auf variable Vergütungsbestandteile, Gratifikationen oder ähnlichen Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzernunternehmen darf der Vorstand nur bis zu einer Höhe von insgesamt maximal 3 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals Gebrauch machen. Für die Bestimmung dieser 3-%-Grenze bestehen die in der Ermächtigung aufgeführten Anrechnungsregeln.
Die vorgenannten Ermächtigungen zur Verwendung eigener Aktien können einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Die eigenen Aktien dürfen jeweils für einen oder mehrere der vorgenannten Zwecke verwendet werden. Das Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre auf wiederveräußerte Commerzbank-Aktien wurde insoweit ausgeschlossen als diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen unter den Aufzählungspunkten 2 bis 5 verwendet werden.
Der Vorstand wurde weiter ermächtigt, aufgrund dieser Ermächtigung erworbene Aktien einzuziehen, ohne dass die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
Ergänzend zu der vorstehend beschriebenen Ermächtigung wurde der Vorstand von der Hauptversammlung am 13. Mai 2020 nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, eigene Aktien auch unter Einsatz von Put- oder Call-Optionen sowie Terminkaufverträgen zu erwerben. Die Gesellschaft kann danach auf physische Belieferung gerichtete Put-Optionen an Dritte verkaufen und Call-Optionen von Dritten kaufen sowie Terminkaufverträge abschließen, bei denen zwischen Abschluss des Kaufvertrags über die eigenen Aktien und der Erfüllung durch Lieferung der Aktien mehr als zwei Börsentage liegen (nachfolgend zusammen "Derivate"). Durch die Bedingungen dieser Derivate muss sichergestellt sein, dass die Derivate nur mit Aktien beliefert werden, die ihrerseits unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erworben wurden; dem genügt der Erwerb der Aktien über die Börse. Unter dieser Voraussetzung kann auch eine Kombination der vorgenannten Derivate eingesetzt werden. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten kann einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden.
Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Derivaten sind auf Aktien im Umfang von höchstens 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Die Laufzeit der einzelnen Derivate darf jeweils höchstens 18 Monate betragen und muss so bestimmt werden, dass der Aktienerwerb in Ausübung der Derivate spätestens am 12. Mai 2025 erfolgt.
Der in einem Derivat vereinbarte Preis (ohne Erwerbsnebenkosten) für den Erwerb einer Aktie bei Ausübung von Optionen oder Erfüllung von Terminkäufen unterliegt ebenso wie der von der Gesellschaft für Optionen zu zahlende Erwerbspreis, der von der Gesellschaft vereinnahmte Veräußerungspreis für Optionen sowie der von der Gesellschaft bei Terminkäufen vereinbarte Terminkurs bestimmten in der Ermächtigung näher aufgeführten Grenzen.
Werden eigene Aktien unter Einsatz von Derivaten unter Beachtung der vorstehenden Regelungen erworben, ist ein Recht der Aktionärinnen und Aktionäre, solche Derivategeschäfte mit der Gesellschaft abzuschließen, in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen. Aktionärinnen und Aktionäre haben ein Recht auf Andienung ihrer Aktien der Gesellschaft nur, soweit die Gesellschaft ihnen gegenüber aus den Derivategeschäften zur Abnahme der Aktien verpflichtet ist. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht ist ausgeschlossen.
Für die Verwendung von Aktien, die unter Einsatz von Derivaten erworben werden, gelten die oben für direkt zurückerworbene Aktien beschriebenen Regeln.
Die Commerzbank hat im Rahmen von ISDA Master Agreements mit einem Teil der Vertragspartner für den Fall eines Kontrollwechsels aufgrund einer Verschmelzung oder Vermögensübertragung bei der Commerzbank ein außerordentliches Kündigungsrecht zugunsten dieser Vertragspartner vereinbart. In der Regel setzt das Kündigungsrecht zusätzlich eine wesentliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit der Commerzbank voraus. Die unter diesen Master Agreements abgeschlossenen Einzelverträge wären im Falle einer solchen Kündigung zum Marktwert abzurechnen, der börsentäglich ermittelt werden kann. Es ist aber nicht auszuschließen, dass die Kündigung eines Kunden mit besonders großem Geschäftsvolumen im Einzelfall aufgrund der möglichen Zahlungsverpflichtungen der Bank dennoch wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Commerzbank haben kann.
Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots sind weder mit Vorstandsmitgliedern noch mit Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Commerzbank getroffen worden.
Ziel des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Finanzberichterstattung ist es, dass der Jahresabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft und des Commerzbank-Konzerns gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften nach HGB und IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. In der Commerzbank sind das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem - beide mit Blick auf die Finanzberichterstattung - miteinander verknüpft. Im Folgenden wird daher der Begriff "IKS" ("Internes Kontrollsystem") verwendet. Details des Risikomanagementsystems können dem Risikobericht auf Seite 37 f. entnommen werden.
Das Ziel einer ordnungsgemäßen und verlässlichen Finanzberichterstattung ist dadurch gefährdet, dass wesentliche Informationen in der Finanzberichterstattung fehlerhaft sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob dies durch einen einzelnen Sachverhalt oder erst durch die Kombination mehrerer Sachverhalte gegeben ist. Risiken für die Finanzberichterstattung können durch Fehler in den Rechnungslegungsprozessen entstehen. Zudem kann betrügerisches Verhalten zu einer fehlerhaften Darstellung von Informationen führen. Daher ist von der Bank sicherzustellen, dass die Risiken bezüglich einer fehlerhaften Darstellung, Bewertung oder Ausweises von wesentlichen Informationen im Rahmen der Finanzberichterstattung minimiert werden. Das IKS der Commerzbank ist darauf ausgerichtet, eine hinreichende Sicherheit bezüglich der Einhaltung geltender rechtlicher Anforderungen, der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit sowie der Vollständigkeit und Richtigkeit der Finanzberichterstattung zu gewährleisten.
In § 289 Abs. 4 HGB ist vom Gesetzgeber vorgegeben, dass kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften im Lagebericht die wesentlichen Merkmale ihres IKS beschreiben. In der Commerzbank sind die in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) getroffenen Grundsätze zur institutsspezifischen Ausgestaltung des internen Kontrollsystems umgesetzt.
Grundlage für die Gestaltung des internen Kontrollsystems der Bank ist das vom "Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission" (COSO) entwickelte und international gültige Rahmenwerk. Die Commerzbank leitet hieraus folgende Ziele ab:
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| ― | Effektivität und Effizienz der Geschäftsprozesse, |
| ― | Einhaltung der gültigen Gesetze und Vorschriften und |
| ― | Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung. |
Im Hinblick auf die vom COSO geforderte Risikobeurteilung des Rechnungslegungsprozesses (wie zum Beispiel Sicherstellung der Vollständigkeit der erfassten Transaktionen oder der korrekten bilanziellen Bewertung) bezüglich der Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung orientiert sich die Bank an den Empfehlungen des "International Standard on Auditing (ISA) 315".
Eine wesentliche Basis für eine solide Unternehmensführung mit entsprechender Ausgestaltung einer unter Risikoaspekten orientierten strategischen Ausrichtung des Gesamtkonzerns ist die Schriftlich Fixierte Ordnung (SFO). Die SFO ist als die nachvollziehbare sowie laufend zu aktualisierende Darstellung der Aufbau- und Ablauforganisation einschließlich des Kompetenzgefüges eines Unternehmens definiert. Der verbindliche, regulatorisch geforderte Standard für die Ablauforganisation wird mit der SFO-Policy sowie dem Process Framework gesetzt. Diese bilden den Rahmen für Beschreibungen und Dokumentationen von Anweisungen, inklusive der Prozesse. Die Dokumentation und Aktualisierung der Aufbauorganisation wird als Teil der SFO verstanden und gibt als Governance Framework für alle Unternehmenseinheiten einheitliche und verbindliche Mindestanforderungen vor. Primäres Merkmal ist das Prinzip der eindeutigen Verantwortungszuweisung, ausgehend vom Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand über den für Konzernfunktionen vorhandenen Global Functional Lead bis hin zur Sachkostenkompetenz auf den darunterliegenden Führungsebenen. Der Umfang und die Ausgestaltung des Governance Framework orientieren sich sowohl an rechtlichen und regulatorischen Anforderungen als auch an der durch den Vorstand verabschiedeten "Unternehmensverfassung der Commerzbank". Daher übersetzt das Governance Framework wesentliche Leitgedanken der Unternehmensverfassung in praktische Regelungen und beinhaltet folgende Elemente:
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| ― | Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand, |
| ― | Geschäftsaufträge, |
| ― | Geschäftsordnungen, |
| ― | Organigramme und |
| ― | Regelungen für Sachkostenkompetenzen. |
Die organisatorischen Kontroll- und Überwachungselemente zur Sicherstellung eines funktionsfähigen und effizienten Kontrollgefüges werden in der Commerzbank Aktiengesellschaft in drei hintereinandergeschalteten Ebenen eingeordnet. Das "Three Lines of Defence"-Modell ist als zentraler Bestandteil in der Unternehmensverfassung verankert. Zudem sind inhaltlich nicht miteinander zu vereinbarende Aufgaben in der Bank nach dem Prinzip der Funktionstrennung in unterschiedlichen Bereichen organisiert. Zusätzlich werden zur Minimierung der Risiken in der Finanzberichterstattung wesentliche Kontrollen im Vieraugenprinzip durchgeführt.
In Anlehnung an die MaRisk liegt die Verantwortung für Implementierung, Umsetzung, Durchführung, Weiterentwicklung und Überprüfung des bankweiten IKS beim Vorstand. Während der Vorstand die Ausgestaltung und den Nachweis der Angemessenheit des konzernweiten IKS verantwortet, trägt die CFO die Verantwortung für die Ausgestaltung und die Effektivität des IKS für die Finanzberichterstattung. Sie ist verantwortlich für die Gestaltung des IKS durch angemessene und wirksame Kontrollschritte und deren Einbettung in die jeweiligen Prozesse. Dem Vorstand obliegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung des Einzel- und Konzernabschlusses.
In der Überwachung der Finanzberichterstattung wird der Aufsichtsrat vornehmlich durch den eigens hierfür geschaffenen Prüfungsausschuss unterstützt. Dieser unterstützt in der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, insbesondere des internen Kontrollsystems, der Compliance und des internen Revisionssystems. Zusätzlich unterstützt er bei der Überwachung der Durchführung der Abschlussprüfungen, insbesondere hinsichtlich der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen. Weiterhin überwacht der Prüfungsausschuss die Behebung der vom Prüfer festgestellten Mängel im Rahmen der Mängelverfolgung und Berichterstattung durch die Interne Revision.
Die Interne Revision (Group Audit) unterrichtet den Aufsichtsrat beziehungsweise die von ihm eingesetzten Ausschüsse und Komitees entsprechend den regulatorischen Anforderungen sowie mittels zusammenfassender Berichte quartalsweise über die Revisionsarbeit und deren wesentliche Ergebnisse. Für die Erstellung der Abschlüsse im Einklang mit den jeweiligen Gesetzen sowie internen und externen Richtlinien ist der direkt der CFO unterstellte Bereich Group Finance (GM-F) zuständig. Innerhalb von GM-F ist der Bereich Financial &Management Reporting mit der intranet-basierten Bereitstellung von Bilanzierungsrichtlinien betraut. Die Umsetzung dieser Bilanzierungsrichtlinien unterstützt eine konzernweit konsistente und korrekte Bilanzierung. Der Betrieb und die fortlaufende technische und fachliche Weiterentwicklung der Infrastruktur für die Finance-Kernprozesse werden in der Cluster-Lieferorganisation von GM-F verantwortet.
Kontrollen sind in der Bank technisch oder manuell (organisatorisch) direkt in die betrieblichen Abläufe integriert. Technische Kontrollen werden in den verwendeten IT-Systemen eingesetzt und bestehen beispielsweise aus Kontrollsummen und Prüfziffern. Ergänzt werden die technischen Kontrollen häufig um manuelle Kontrollbestandteile wie zum Beispiel Bildschirmfreigaben, die vom zuständigen Personal durchgeführt werden. Darüber hinaus existieren weitere Maßnahmen wie Kompetenzregelungen, Funktionstrennung und die Vergabe von IT-Berechtigungen, die ebenso zur Erhöhung der Datenqualität beitragen. In der weiteren Datenverarbeitung existieren zusätzliche Kontrollen, die die Vollständigkeit und Richtigkeit der übernommenen Daten prüfen.
Group Audit (GM-A) erbringt als Interne Revision im Auftrag des Vorstands unabhängig, objektiv und risikoorientiert Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen. Die Audit-Funktion unterstützt die Bank dabei, die Unternehmensziele zu erreichen, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen sowie der Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und diese zu verbessern hilft. Der Umfang der Tätigkeiten umfasst alle Aktivitäten der Bank, unabhängig davon, ob sie ausgelagert wurden oder nicht.
Die Interne Revision ist ein Instrument des gesamten Vorstands, ihm unmittelbar unterstellt und berichtspflichtig. Sie besitzt zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ein vollständiges und uneingeschränktes Informationsrecht. GM-A nimmt seine Aufgaben selbstständig und unabhängig wahr. Insbesondere bei der Berichterstattung und der Wertung der Prüfungsergebnisse ist GM-A keinen Weisungen unterworfen. GM-A ist als Konzernrevision im Rahmen des Risikomanagements der Gruppe ergänzend zu Revisionsabteilungen in Tochtergesellschaften tätig und kann diese in die Prüfungstätigkeiten einbinden.
Über jede Prüfung erstellt GM-A zeitnah einen schriftlichen Bericht, der unter anderem den zuständigen Vorstandsmitgliedern zugeht. Auf der Grundlage der internen und externen Prüfungsberichte überwacht und dokumentiert GM-A die fristgerechte Beseitigung der berichteten Mängel. Bei nicht fristgerecht abgestelltem Handlungsbedarf kommt ein Eskalationsverfahren zur Anwendung. Über die zusammenfassenden quartalsweisen Berichte hinaus erstellt GM-A einen Jahresbericht über die von GM-A im Laufe des Geschäftsjahres durchgeführten Prüfungen, die Einhaltung des Prüfungsplans, die wesentlichen Mängel gemäß MaRisk sowie die ergriffenen Maßnahmen und legt diesen dem Vorstand vor.
Die Prozesse im Rechnungswesen der Commerzbank werden von IT-Systemen unterstützt, die in die jeweiligen Prozessabläufe integriert sind. Der Jahresabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft Inland erfolgt mit einer Finanzarchitektur - bestehend aus einem Financial Data Warehouse als konsistentem Grunddatenhaushalt und einer SAP-Standardsoftware für die Finanzfunktion. Damit existiert für die AG Inland sowohl für den IFRS- als auch für den HGB-Abschluss eine einheitliche Lösung auf Basis konsistenter Finanzdaten.
Im Rahmen der Meldeprozesse für die Finanzberichterstattung werden alle Informationen, die für die Abschlusserstellung des Commerzbank-Konzerns nach IFRS und der Commerzbank Aktiengesellschaft nach HGB relevant sind, durch die Meldestellen an GM-F übermittelt. Die Übermittlung der Daten erfolgt mittels einer Funktionalität zur Onlinedatenerfassung direkt in die Konsolidierungssoftware SAP EC-CS, die an die Bedürfnisse der Bank angepasst ist. Tochtergesellschaften melden IFRS-Daten, von den inländischen und ausländischen Niederlassungen werden zusätzlich HGB-Meldungen erstellt. Die Daten werden automatisch auf Konsistenz geprüft, bevor sie an GM-F übermittelt werden. Wenn die hinterlegten Plausibilitätsprüfungen erfolgreich durchlaufen sind, können die einzelnen Zumeldungen finalisiert werden. Auf Basis dieser Daten werden in GM-F die Einzelabschlusserstellung der Commerzbank Aktiengesellschaft und sämtliche Konsolidierungsschritte für die Konzernabschlusserstellung sowie weitere Plausibilitätskontrollen durchgeführt. Die Maßnahmen zur Erstellung des Konzernabschlusses bestehen dabei aus einzelnen Konsolidierungsschritten (wie Kapital-, Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung), der Währungsumrechnung und der Zwischenergebniseliminierung.
Die IFRS-Berichterstattung nach unternehmensspezifischen Segmenten erfolgt durch ein separates IT-System. Dabei findet eine Abstimmung mit den Daten aus dem Rechnungswesen statt.
Das IKS bezüglich der Finanzberichterstattung ist an die Bedürfnisse des Commerzbank-Konzerns angepasst. Dabei wird es laufend weiterentwickelt. Zu diesem Zweck wurde das Control Environment Finance (CEF) fest in Group Finance implementiert. Basis für das CEF ist die sogenannte "Prozesslandkarte" von GM-F. In dieser Prozesslandkarte werden top-down alle wesentlichen Prozesse aufgeführt, mittels Ablaufbeschreibungen verfeinert und die Risiken hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung in Anlehnung an das COSO-Rahmenwerk identifiziert. Hierbei lehnt sich die Bank zusätzlich an die Empfehlungen des International Standard on Auditing (ISA) 315 an.
Zur Minimierung der identifizierten Risiken sind entsprechende Kontrollen implementiert. Für die Wirksamkeit des IKS sind die Ausgestaltung der Kontrollen durch angemessene Kontrollschritte und deren Einbettung in den jeweiligen Prozess sowie die operative Durchführung der Kontrollen die entscheidenden Faktoren zur Risikominimierung.
Das IKS wird mit Blick auf die Finanzberichterstattung dabei durch eine regelmäßige Bewertung von Effektivität und Effizienz der Schlüsselkontrollen sowie mittels einer regelmäßigen Überprüfung der Kontrolldurchführung gestärkt.
Durch diese Vorgehensweise werden Risiken erkannt, minimiert und eventuelle operative Fehlentwicklungen vermieden.
Nach dem Bilanzstichtag gab es keine wesentlichen Änderungen am IKS der Finanzberichterstattung.
Die Angaben gemäß § 340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit § 289b Abs. 3 HGB sind als zusammengefasster gesonderter nichtfinanzieller Bericht auf der Internetseite der Commerzbank zu finden.
Neben den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 289f HGB haben Vorstand und Aufsichtsrat in der Erklärung zur Unternehmensführung über die Corporate Governance der Gesellschaft zu berichten. Dies ergibt sich aus Grundsatz 23 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 - bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 -, auf dem diese Erklärung basiert.
Corporate Governance im Sinne einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung und -kontrolle, die auf nachhaltige Wertschaffung ausgerichtet ist, hat in der Commerzbank einen hohen Stellenwert. Daher unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat die vom Deutschen Corporate Governance Kodex verfolgten Ziele und Zwecke ausdrücklich.
Die Commerzbank erklärt jährlich, ob den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird, oder erläutert, weshalb einzelne Empfehlungen nicht umgesetzt werden. Diese jährliche Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat wird auf der Internetseite der Commerzbank unter https://investor-relations.commerzbank.com/de/entsprechenserklaerung veröffentlicht. Dort findet sich auch ein Archiv mit den Entsprechenserklärungen seit 2002. Die zum 31. Dezember 2023 gültige Erklärung wurde im November 2023 abgegeben.
Wie sich aus dem folgenden Wortlaut der Erklärung ergibt, erfüllt die Commerzbank die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nahezu vollständig; sie weicht davon lediglich in wenigen Punkten ab:
Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2022 wurde den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 28. April 2022 - bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 - mit Ausnahme der nachstehenden Empfehlung entsprochen:
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| ― | Gemäß der Empfehlung G.10 Satz 2 des Kodex soll das Vorstandsmitglied über die langfristig variablen Gewährungsbeträge erst nach vier Jahren verfügen können. Das seit dem 1. Januar 2023 geltende Vergütungssystem weicht von der Empfehlung ab, indem das Vorstandsmitglied über einen Anteil der langfristig variablen Gewährungsbeträge, kurz LTI (LongTerm Incentive) genannt, bereits vor Ablauf von vier Jahren verfügen kann. Das Vergütungssystem sieht vor, dass das LTI für das Geschäftsjahr 2023 erstmals innerhalb des regelmäßig fünfjährigen Zurückbehaltungszeitraums in fünf Tranchen zu gleichen Teilen in bar und aktienbasiert ausgezahlt wird. Der aktienbasierte Anteil unterliegt einer zusätzlichen Wartezeit von zwölf Monaten. Somit erhält das Vorstandsmitglied 50 % des LTIs bereits vor Ablauf von vier Jahren. Die Einzelheiten sind im Vorstandsvergütungssystem, das auf der Homepage veröffentlicht ist, dargestellt. Die Auszahlung des LTIs in Tranchen steht im Einklang mit den bankspezifischen aufsichtsrechtlichen Anforderungen der Institutsvergütungsverordnung. Eine darüber hinausgehende Verschärfung der bankenspezifischen Anforderungen ist weder erforderlich noch angemessen. Gleichzeitig wird durch diese Systematik erreicht, dass die Auszahlung des LTIs näher an den Erfolg des Geschäftsjahres gekoppelt wird, für das die LTI-Komponenten gezahlt werden. Die Mitglieder des Vorstands werden dadurch direkter incentiviert. |
| ― | Der Empfehlung G.10 Satz 1 des Kodex wird jedoch seit der Einführung des neuen Vorstandsvergütungssystems zum 1. Januar 2023 entsprochen. Entsprechend der Empfehlung werden nunmehr die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt. |
Die Commerzbank erfüllt alle Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex hat die Anwendbarkeit seiner Empfehlungen auf Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen dahingehend eingeschränkt, dass sie für diese nur insoweit gelten als keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Über diese gesetzlichen Regelungen und die Auswirkungen auf die Entsprechenserklärung soll gemäß der Empfehlung F.4 des Kodex in der Erklärung zur Unternehmensführung im Geschäftsbericht berichtet werden.
Dies betrifft bei der Commerzbank die Empfehlung D.4 des Kodex, wonach der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bilden soll, der ausschließlich mit Vertreterinnen und Vertretern der Anteilseigner besetzt ist. Ein genereller Ausschluss der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter im Aufsichtsrat von der Mitgliedschaft in einem Ausschuss ist nach überwiegender Ansicht nur zulässig, wenn es hierfür einen sachlichen Grund gibt. Ein solcher sachlicher Grund könnte dann vorliegen, wenn sich ein Ausschuss ausschließlich mit Angelegenheiten beschäftigen würde, die nur die Anteilseignervertreterinnen und -vertreter im Aufsichtsrat betreffen, also zum Beispiel, wenn einzige Aufgabe des Nominierungsausschusses die Vorbereitung von Vorschlägen zur Wahl von Anteilseignervertreterinnen und -vertretern an die Hauptversammlung wäre. Gemäß § 25d Abs. 11 Kreditwesengesetz (KWG) sind dem Nominierungsausschuss eines Kreditinstituts jedoch weitere Aufgaben zugewiesen, unter anderem solche, bei denen eine Beteiligung der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter üblich und notwendig ist. So soll der Nominierungsausschuss den Aufsichtsrat zum Beispiel bei der Ermittlung von Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung von Stellen in der Geschäftsleitung sowie bei der regelmäßigen Bewertung von Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen. Eine Beteiligung von Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern bei diesen Aufgaben ist in der Commerzbank etablierte Praxis. Um der Empfehlung D.4 des Kodex dennoch so weit wie möglich Rechnung zu tragen, sieht die Geschäftsordnung des Präsidial- und Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats vor, dass die Wahlvorschläge an die Hauptversammlung nur durch die Anteilseignervertreterinnen und -vertreter im Präsidial- und Nominierungsausschuss vorbereitet werden.
Die Commerzbank bekennt sich zu ihrer unternehmerischen, ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortung. Um eine nachhaltige Unternehmensführung sicherzustellen, hat sie umfangreiche Standards in unterschiedlichen Handlungsfeldern festgelegt, die auf der Internetseite der Commerzbank veröffentlicht sind.
So schaffen die Unternehmenswerte Integrität, Leistung und Verantwortung die Basis der Unternehmenskultur. Sie prägen sowohl den Umgang der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander als auch das Verhalten gegenüber Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern sowie anderen Stakeholdern. Die Werte nehmen bei der Commerzbank einen hohen Stellenwert ein und zeigen, dass sich die Commerzbank ihrer unternehmerischen Verantwortung bewusst ist.
Aufbauend auf ihren Unternehmenswerten hat die Commerzbank Verhaltensgrundsätze für integres Verhalten festgelegt, die allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen verbindlichen Orientierungsrahmen für ethisches und gesetzestreues Verhalten in der täglichen Arbeit geben. Die Verhaltensgrundsätze werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls nachgeschärft, zuletzt im Geschäftsjahr 2023.
Mit ihrem Environment-Social-Governance-(ESG-)Rahmenwerk legt die Commerzbank alle wesentlichen Bausteine der Nachhaltigkeitsstrategie offen und macht Nachhaltigkeit zu einer zentralen Steuerungsgröße. Damit gibt sie ihren Stakeholdern größtmögliche Transparenz über ihr Verständnis von Nachhaltigkeit. Die Commerzbank hat damit einen bankweiten Standard geschaffen, der eine stringente Steuerung aller relevanten Produkte, Prozesse und Aktivitäten ermöglicht und die nachhaltige Transformation der Commerzbank sicherstellt.
Im ESG-Rahmenwerk sind auch Positionen und Richtlinien zu Umwelt- und Sozialthemen festgelegt. Diese werden bei der Bewertung von Transaktionen und Geschäftsbeziehungen herangezogen und fungieren somit als wichtige Orientierungspunkte. Basis für ihre Erstellung und regelmäßige Überprüfung sind das kontinuierliche Monitoring von Medien und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zu ökologisch oder sozial kontroversen Themen und der regelmäßige Austausch mit NGOs. Daneben wurden spezielle Umweltleitlinien formuliert, die für das Management der betriebsökologischen Auswirkungen maßgebend sind.
Der Vorstand der Commerzbank leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse. Er ist dabei den Belangen von Aktionärinnen und Aktionären, Kundinnen und Kunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und sonstigen der Bank verbundenen Gruppen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung verpflichtet. Er entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Darüber hinaus gewährleistet er ein effizientes Risikomanagement und Risikocontrolling. Der Vorstand führt die Geschäfte nach dem Gesetz, der Satzung, seiner Geschäftsordnung, unternehmensinternen Richtlinien und Vorgaben der jeweiligen Anstellungsverträge. Er arbeitet mit den anderen Organen der Commerzbank und den Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern vertrauensvoll zusammen.
Die Zusammensetzung des Vorstands und die Zuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder sind auf der Internetseite der Commerzbank veröffentlicht. Die nähere Ausgestaltung der Arbeit im Vorstand wird durch eine Geschäftsordnung des Vorstands bestimmt, die ebenfalls auf der Internetseite der Commerzbank veröffentlicht ist.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist im Vergütungsbericht des Konzerns, der auf der Internetseite der Commerzbank veröffentlicht ist, detailliert erläutert.
Der Aufsichtsrat der Commerzbank berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und ist in Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsrat führt seine Geschäfte nach den Vorschriften des Gesetzes, der Satzung und seiner Geschäftsordnung. Er arbeitet zum Wohle des Unternehmens vertrauensvoll und eng mit dem Vorstand zusammen. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Präsidial- und Nominierungsausschusses entscheidet der Aufsichtsrat über die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Bei Bedarf werden externe Berater hinzugezogen.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie die namentliche Besetzung seiner Ausschüsse ist - entsprechend der Empfehlung D.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex - auf der Internetseite der Commerzbank veröffentlicht. Über Einzelheiten zur Arbeit des Gremiums, zu seiner Struktur und seiner Kontrollfunktion informiert der Bericht des Aufsichtsrats. Weitere Angaben zur Arbeitsweise des Aufsichtsrats und dessen Ausschüssen finden sich in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, die auf der Internetseite der Commerzbank eingesehen werden kann. Die Aufgaben der einzelnen Ausschüsse ergeben sich aus den jeweiligen Geschäftsordnungen, die ebenfalls auf der Internetseite der Commerzbank eingesehen werden können.
Gemäß der Empfehlung C.1 des Kodex soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Dabei soll er auf Diversität achten. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats soll auch Expertise hinsichtlich der für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen umfassen. Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll in Form einer Qualifikationsmatrix in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht werden. Zudem soll für Aufsichtsratsmitglieder nach der Empfehlung C.2 des Kodex eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden. Auch die Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat soll gemäß der Empfehlung C.3 des Kodex offengelegt werden.
Der Aufsichtsrat der Commerzbank hat im Einzelnen folgende konkrete Ziele beschlossen:
Der Aufsichtsrat soll so besetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über die erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse, Erfahrungen und Sachkunde verfügen, um die Aufgaben des Aufsichtsrats ordnungsgemäß wahrzunehmen. Insbesondere sollen im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sein, die angesichts der Aktivitäten der Commerzbank als wesentlich erachtet werden. Zudem müssen die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf besonderen Sachverstand und Berufserfahrung einzelner Mitglieder im Aufsichtsrat auf speziellen Gebieten erfüllt sein (zum Beispiel Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung inklusive Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung sowie im Bereich Risikomanagement und Risikocontrolling) und es soll zumindest ein Mitglied des Aufsichtsrats über besondere Expertise beim Thema Environment, Social, Governance (ESG) verfügen. Die Aufsichtsratsmitglieder müssen in der Lage sein, Entscheidungen des Vorstands zu hinterfragen und zu überwachen. Zudem sollen die Aufsichtsratsmitglieder der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen können. Die Mitglieder sollen zuverlässig sein und es soll auf ihre Leistungsbereitschaft, Persönlichkeit, Professionalität, Integrität und Unabhängigkeit geachtet werden. Ziel ist es, dass dem Aufsichtsrat stets mindestens 8 von der Hauptversammlung gewählte unabhängige Aufsichtsratsmitglieder im Sinne der Empfehlung C.6 des Kodex und nicht mehr als 2 ehemalige Mitglieder des Vorstands der Commerzbank angehören. Die Zugehörigkeitsdauer der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder soll in der Regel einen Zeitraum von zwölf Jahren nicht überschreiten. Die Amtsperiode eines Aufsichtsratsmitglieds soll in der Regel mit dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die auf die Vollendung des 72. Lebensjahres des Aufsichtsratsmitglieds folgt, enden.
Der Aufsichtsrat hat ein ausführliches Kompetenzprofil für seine Zusammensetzung beschlossen, auf das hier ergänzend verwiesen wird und das auf der Internetseite der Commerzbank veröffentlicht ist.
Wie sich aus der nachfolgenden Qualifikationsmatrix auf Basis einer Selbsteinschätzung der Aufsichtsratsmitglieder ergibt, waren zum 31. Dezember 2023 alle vom Aufsichtsrat im Hinblick auf seine Zusammensetzung gesetzten Ziele sowie das Kompetenzprofil umgesetzt:
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| I = Grundkenntnisse 1 Einstufung = gegeben | Prof. Dr. Jens Weidmann | Sabine U. Dietrich | Burkhard Keese | Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell | Frank Westhoff |
|---|---|---|---|---|---|
| II = Gute Kenntnisse 2 AN = Arbeitnehmervertretung | Vorsitz AE | AE | AE | AE | AE |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| III = Expertenkenntnisse 3 AE = Anteilseigner | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zugehörigkeitsdauer | |||||
| Mitglied seit | 2023 | 2015 | 2021 | 2012 | 2021 |
| Persönliche Eignung | |||||
| Vorliegen aufsichtsrechtlicher Anforderungen | √ | √ | √ | √ | √ |
| Praxis als Bankorgan/Mitglied der Geschäftsleitung/Führungserfahrung | √ | √ | √ | √ | √ |
| Unabhängigkeit | √ | √ | √ | √ | √ |
| Kein Overboarding | √ | √ | √ | √ | √ |
| Anzahl weiterer Aufsichtsratsmandate 4 | 0 | 2 | 0 | 3 | 0 |
| Soft Skills (Authentizität, Loyalität, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Überzeugungskraft, Kommunikations-, Diskussions-, Entscheidungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit) | √ | √ | √ | √ | √ |
| Diversität | |||||
| Geschlecht | m | w | m | w | m |
| Nationalität | D | D | D | A | D |
| Internationale Erfahrung/Kompetenz | √ | √ | √ | √ | √ |
| Geburtsjahr | 1968 | 1960 | 1966 | 1952 | 1961 |
| Kompetenzen, Erfahrungen &fachliche Eignung | √ | √ | √ | √ | √ |
| Finanzmärkte &Bankgeschäft | II | II | II | III | III |
| Geschäftsstrategie und -planung | III | III | III | III | III |
| Regulatorik/rechtliche Rahmenbedingungen | III | II | II | III | III |
| Risikomanagement (inkl. IKS und Revision)/-controlling | II | III | III | III | III |
| Compliance (inkl. Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung) | III | III | III | II | III |
| Rechnungslegung (inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung) | II | II | III | II | III |
| Abschlussprüfung (inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung) | II | II | III | II | II |
| Digitalisierung, Technologie &Datensicherheit | II | III | II | I | II |
| ESG, insbesondere i. R. a) Nachhaltige Unternehmensführung/nachhaltiges Banking b) Corporate Social Responsibility (CSR) c) ESG-Risiken | III | II | III | III | I |
| Beurteilung der Wirksamkeit von Regelungen eines Kreditinstituts im Hinblick auf wirksame Governance/ Aufsicht/Kontrolle | III | II | III | III | III |
| Aufsichtsrats- oder Ausschussvorsitz | |||||
| Vorsitz | AR, PNA, VKA | Digi-Tra | PrüfA | ESG | RisikoA |
| Spezifische Kenntnisse innerhalb des Ausschusses bzw. in Bezug auf die Gesamtbank | √ | √ | √ | √ | √ |
| Erfahrung in der Gestaltung von Tagesordnungen sowie der Leitung und Vorbereitung von Sitzungen | √ | √ | √ | √ | √ |
1 Grundkenntnisse: sicheres Grundwissen in wesentlichen Bereichen innerhalb des Fachgebiets, erworben zum Beispiel durch Schulungen oder praktische Erfahrungen.
2 Gute Kenntnisse: umfangreiches Wissen in Bezug auf das gesamte Fachgebiet oder Spezialkenntnisse in Teilen des Fachgebiets, erworben durch langjährige Praxiserfahrung.
3 Expertenkenntnisse: Expertenwissen im gesamten Fachgebiet, erworben durch eine Funktion als Entscheidungsträgerin/Entscheidungsträger.
4 Anzahl der Mandate zum 31. Dezember 2023, die aufsichtsrechtlich beziehungsweise regulatorisch zu berücksichtigen sind.
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| I = Grundkenntnisse 1 Einstufung = gegeben | Harald Christ | Dr. Frank Czichowski | Dr. Jutta A. Dönges | Daniela Mattheus | Caroline Seifert |
|---|---|---|---|---|---|
| II = Gute Kenntnisse 2 AN = Arbeitnehmervertretung | AE | AE | AE | AE | AE |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| III = Expertenkenntnisse 3 AE = Anteilseigner | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zugehörigkeitsdauer | |||||
| Mitglied seit | 2023 | 2020 | 2020 | 2021 | 2021 |
| Persönliche Eignung | |||||
| Vorliegen aufsichtsrechtlicher Anforderungen | √ | √ | √ | √ | √ |
| Praxis als Bankorgan/Mitglied der Geschäftsleitung/Führungserfahrung | √ | √ | √ | √ | √ |
| Unabhängigkeit | √ | √ | √ | √ | √ |
| Kein Overboarding | √ | √ | √ | √ | √ |
| Anzahl weiterer Aufsichtsratsmandate 4 | 1 | 1 | 1 | 3 | 0 |
| Soft Skills (Authentizität, Loyalität, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Überzeugungskraft, Kommunikations-, Diskussions-, Entscheidungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit) | √ | √ | √ | √ | √ |
| Diversität | |||||
| Geschlecht | m | m | w | w | w |
| Nationalität | D | D | D | D | D |
| Internationale Erfahrung/Kompetenz | √ | √ | √ | √ | √ |
| Geburtsjahr | 1972 | 1960 | 1973 | 1972 | 1966 |
| Kompetenzen, Erfahrungen &fachliche Eignung | |||||
| Finanzmärkte &Bankgeschäft | II | III | III | II | II |
| Geschäftsstrategie und -planung | III | II | III | II | III |
| Regulatorik/rechtliche Rahmenbedingungen | II | II | III | II | I |
| Risikomanagement (inkl. IKS und Revision)/-controlling | II | III | III | III | I |
| Compliance (inkl. Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung) | II | II | III | II | II |
| Rechnungslegung (inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung) | II | III | III | III | I |
| Abschlussprüfung (inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung) | II | II | III | III | I |
| Digitalisierung, Technologie &Datensicherheit | II | II | II | I | III |
| ESG, insbesondere i. R. a) Nachhaltige Unternehmensführung/nachhaltiges Banking b) Corporate Social Responsibility (CSR) c) ESG-Risiken | II | III | II | III | II |
| Beurteilung der Wirksamkeit von Regelungen eines Kreditinstituts im Hinblick auf wirksame Governance/ Aufsicht/Kontrolle | II | II | III | III | II |
| Aufsichtsrats- oder Ausschussvorsitz | |||||
| Vorsitz | |||||
| Spezifische Kenntnisse innerhalb des Ausschusses bzw. in Bezug auf die Gesamtbank | |||||
| Erfahrung in der Gestaltung von Tagesordnungen sowie der Leitung und Vorbereitung von Sitzungen |
1 Grundkenntnisse: sicheres Grundwissen in wesentlichen Bereichen innerhalb des Fachgebiets, erworben zum Beispiel durch Schulungen oder praktische Erfahrungen.
2 Gute Kenntnisse: umfangreiches Wissen in Bezug auf das gesamte Fachgebiet oder Spezialkenntnisse in Teilen des Fachgebiets, erworben durch langjährige Praxiserfahrung.
3 Expertenkenntnisse: Expertenwissen im gesamten Fachgebiet, erworben durch eine Funktion als Entscheidungsträgerin/Entscheidungsträger.
4 Anzahl der Mandate zum 31. Dezember 2023, die aufsichtsrechtlich beziehungsweise regulatorisch zu berücksichtigen sind.
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| I = Grundkenntnisse 1 Einstufung = gegeben | Uwe Tschäge | Heike Anscheit | Gunnar de Buhr | Kerstin Jerchel | Maxi Leuchters |
|---|---|---|---|---|---|
| II = Gute Kenntnisse 2 AN = Arbeitnehmervertretung | Stellv. Vorsitz AN | AN | AN | AN | AN |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| III = Expertenkenntnisse 3 AE = Anteilseigner | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zugehörigkeitsdauer | |||||
| Mitglied seit | 2003 | 2017 | 2013 | 2018 | 2023 |
| Persönliche Eignung | |||||
| Vorliegen aufsichtsrechtlicher Anforderungen | √ | √ | √ | √ | √ |
| Praxis als Bankorgan/Mitglied der Geschäftsleitung/Führungserfahrung | √ | √ | √ | √ | √ |
| Unabhängigkeit | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. |
| Kein Overboarding | √ | √ | √ | √ | √ |
| Anzahl weiterer Aufsichtsratsmandate 4 | 0 | 0 | 1 | 0 | 2 |
| Soft Skills (Authentizität, Loyalität, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Überzeugungskraft, Kommunikations-, Diskussions-, Entscheidungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit) | √ | √ | √ | √ | √ |
| Diversität | |||||
| Geschlecht | m | w | m | w | w |
| Nationalität | D | D | D | D | D |
| Internationale Erfahrung/Kompetenz | |||||
| Geburtsjahr | 1967 | 1971 | 1967 | 1971 | 1994 |
| Kompetenzen, Erfahrungen &fachliche Eignung | |||||
| Finanzmärkte &Bankgeschäft | II | II | II | II | I |
| Geschäftsstrategie und -planung | III | II | II | II | II |
| Regulatorik/rechtliche Rahmenbedingungen | I | II | II | II | II |
| Risikomanagement (inkl. IKS und Revision)/-controlling | I | I | II | I | II |
| Compliance (inkl. Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung) | II | II | III | II | I |
| Rechnungslegung (inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung) | I | I | II | II | I |
| Abschlussprüfung (inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung) | I | I | II | II | II |
| Digitalisierung, Technologie &Datensicherheit | II | III | III | II | I |
| ESG, insbesondere i. R. a) Nachhaltige Unternehmensführung/nachhaltiges Banking b) Corporate Social Responsibility (CSR) c) ESG-Risiken | II | II | II | III | III |
| Beurteilung der Wirksamkeit von Regelungen eines Kreditinstituts im Hinblick auf wirksame Governance/ Aufsicht/Kontrolle | III | II | II | III | II |
| Aufsichtsrats- oder Ausschussvorsitz | |||||
| Vorsitz | |||||
| Spezifische Kenntnisse innerhalb des Ausschusses bzw. in Bezug auf die Gesamtbank | |||||
| Erfahrung in der Gestaltung von Tagesordnungen sowie der Leitung und Vorbereitung von Sitzungen |
1 Grundkenntnisse: sicheres Grundwissen in wesentlichen Bereichen innerhalb des Fachgebiets, erworben zum Beispiel durch Schulungen oder praktische Erfahrungen.
2 Gute Kenntnisse: umfangreiches Wissen in Bezug auf das gesamte Fachgebiet oder Spezialkenntnisse in Teilen des Fachgebiets, erworben durch langjährige Praxiserfahrun
3 Expertenkenntnisse: Expertenwissen im gesamten Fachgebiet, erworben durch eine Funktion als Entscheidungsträgerin/Entscheidungsträger.
4 Anzahl der Mandate zum 31. Dezember 2023, die aufsichtsrechtlich beziehungsweise regulatorisch zu berücksichtigen sind.
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| I = Grundkenntnisse 1 Einstufung = gegeben | Nina Olderdissen | Sandra Persiehl | Michael Schramm | Sascha Uebel | Stefan Wittmann |
|---|---|---|---|---|---|
| II = Gute Kenntnisse 2 AN = Arbeitnehmervertretung | AN | AN | AN | AN | AN |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| III = Expertenkenntnisse 3 AE = Anteilseigner | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zugehörigkeitsdauer | |||||
| Mitglied seit | 2023 | 2023 | 2023 | 2023 | 2018 |
| Persönliche Eignung | |||||
| Vorliegen aufsichtsrechtlicher Anforderungen | √ | √ | √ | √ | √ |
| Praxis als Bankorgan/Mitglied der Geschäftsleitung/Führungserfahrung | √ | √ | √ | √ | √ |
| Unabhängigkeit | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. | n.a. |
| Kein Overboarding | √ | √ | √ | √ | √ |
| Anzahl weiterer Aufsichtsratsmandate 4 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Soft Skills (Authentizität, Loyalität, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Überzeugungskraft, Kommunikations-, Diskussions-, Entscheidungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit) | √ | √ | √ | √ | √ |
| Diversität | |||||
| Geschlecht | w | w | m | m | m |
| Nationalität | D | D | D | D | D |
| Internationale Erfahrung/Kompetenz | √ | ||||
| Geburtsjahr | 1976 | 1975 | 1974 | 1976 | 1968 |
| Kompetenzen, Erfahrungen &fachliche Eignung | |||||
| Finanzmärkte &Bankgeschäft | II | II | III | III | I |
| Geschäftsstrategie und -planung | II | II | II | II | II |
| Regulatorik/rechtliche Rahmenbedingungen | II | I | I | II | I |
| Risikomanagement (inkl. IKS und Revision)/-controlling | I | I | II | II | I |
| Compliance (inkl. Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung) | I | II | II | II | I |
| Rechnungslegung (inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung) | I | I | I | II | II |
| Abschlussprüfung (inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung) | I | I | I | II | I |
| Digitalisierung, Technologie &Datensicherheit | I | III | II | II | I |
| ESG, insbesondere i. R. a) Nachhaltige Unternehmensführung/nachhaltiges Banking b) Corporate Social Responsibility (CSR) c) ESG-Risiken | II | I | II | I | II |
| Beurteilung der Wirksamkeit von Regelungen eines Kreditinstituts im Hinblick auf wirksame Governance/ Aufsicht/Kontrolle | I | III | I | II | II |
| Aufsichtsrats- oder Ausschussvorsitz | |||||
| Vorsitz | |||||
| Spezifische Kenntnisse innerhalb des Ausschusses bzw. in Bezug auf die Gesamtbank | |||||
| Erfahrung in der Gestaltung von Tagesordnungen sowie der Leitung und Vorbereitung von Sitzungen |
1 Grundkenntnisse: sicheres Grundwissen in wesentlichen Bereichen innerhalb des Fachgebiets, erworben zum Beispiel durch Schulungen oder praktische Erfahrungen.
2 Gute Kenntnisse: umfangreiches Wissen in Bezug auf das gesamte Fachgebiet oder Spezialkenntnisse in Teilen des Fachgebiets, erworben durch langjährige Praxiserfahrung.
3 Expertenkenntnisse: Expertenwissen im gesamten Fachgebiet, erworben durch eine Funktion als Entscheidungsträgerin/Entscheidungsträger.
4 Anzahl der Mandate zum 31. Dezember 2023, die aufsichtsrechtlich beziehungsweise regulatorisch zu berücksichtigen sind.
Burkhard Keese, der Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist, verfügt über besonderen Sachverstand auf den Gebieten sowohl der Rechnungslegung als auch der Abschlussprüfung. Als Chief Financial Officer von Lloyd's of London sowie als ehemaliger Partner und Wirtschaftsprüfer der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat er umfassende Erfahrung im Bereich Finanzen und Audit und damit besonderen Sachverstand sowohl auf dem Gebiet der Rechnungslegung als auch auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Als weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses besitzt zudem Frank Westhoff als ehemaliger Risikovorstand der DZ Bank AG besonderen Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und kann auch auf Kenntnisse auf dem Gebiet der Abschlussprüfung zurückgreifen. Daneben verfügen auch weitere Mitglieder des Prüfungsausschusses über besondere Expertise auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Dazu gehört Dr. Frank Czichowski, der diese Kenntnisse insbesondere in seiner früheren Funktion als Treasurer der KfW Bankengruppe erworben hat.
Gemäß § 25d Absatz 12 KWG muss mindestens ein Mitglied des Vergütungskontrollausschusses über ausreichend Sachverstand und Berufserfahrung im Bereich Risikomanagement und Risikocontrolling verfügen, insbesondere im Hinblick auf Mechanismen zur Ausrichtung der Vergütungssysteme an der Gesamtrisikobereitschaft und -strategie und an der Eigenmittelausstattung der Bank. Frank Westhoff als ehemaliger Risikovorstand der DZ Bank AG und heutiger Vorsitzender des Risikoausschusses des Aufsichtsrats der Commerzbank erfüllt diese Anforderungen.
Um den Entwicklungen in der Commerzbank zum Thema Nachhaltigkeit zu entsprechen und auch den wachsenden Anforderungen und Aufgaben des Aufsichtsrats auf diesem Gebiet angemessen gerecht zu werden, hat der Aufsichtsrat einen "Ausschuss für Nachhaltigkeit, Soziales und gute Unternehmensführung" (ESG-Ausschuss) gebildet, der sich vertieft mit diesen Themen beschäftigt. Zudem haben Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell, Maxi Leuchters und Dr. Frank Czichowski sowie weitere Aufsichtsratsmitglieder besondere Expertise auf dem Gebiet ESG. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell hat in ihrer langjährigen Tätigkeit für Zentralbanken vertieften Sachverstand zu sozialen Fragestellungen und Themen der Governance von Finanzinstituten erworben. Maxi Leuchters befasst sich als Referatsleiterin bei der Hans-Böckler-Stiftung und als Mitglied im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss intensiv mit aktuellen Themen in den Bereichen Sustainable Finance und Corporate Governance. Dr. Frank Czi-chowski verfügt über besondere Kenntnisse zu Fragen nachhaltigen Investments sowie Wirtschaftens von Finanzinstituten. Weiter befassen sich der Aufsichtsrat und vor allem der Risikoausschuss im Rahmen ihrer Kontroll- und Überwachungstätigkeit zunehmend mit Cyberrisiken. Durch die kontinuierliche intensive Auseinandersetzung mit der Thematik im Risikoausschuss verfügen insbesondere die Mitglieder des Risikoausschusses über besonderen Sachverstand auf diesem Gebiet.
Für weitere Informationen zu den einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern wird auf ihre Lebensläufe verwiesen, die auf der Internetseite der Commerzbank abrufbar sind.
Gemäß der Empfehlung C.1 des Kodex soll die Erklärung zur Unternehmensführung zudem über die nach Einschätzung der Anteilseignervertreterinnen und -vertreter im Aufsichtsrat angemessene Zahl unabhängiger Anteilseignervertreterinnen und -vertreter sowie die Namen dieser Mitglieder informieren. Nach der Empfehlung C.6 des Kodex ist ein Aufsichtsratsmitglied dann als unabhängig anzusehen, wenn es unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand und unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär ist. Nach der Empfehlung C.7 des Kodex ist ein Aufsichtsratsmitglied dann unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand, wenn es in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Die Anteilseignerseite soll bei der Beurteilung der Unabhängigkeit ihrer Mitglieder nach der Empfehlung C.7 des Kodex weiter insbesondere berücksichtigen, ob das Aufsichtsratsmitglied selbst oder ein naher Familienangehöriger des Aufsichtsratsmitglieds in den zwei Jahren vor der Ernennung Mitglied des Vorstands der Gesellschaft war. Ferner ist zu berücksichtigen, ob das Aufsichtsratsmitglied aktuell oder in dem Jahr bis zu seiner Ernennung direkt oder als Gesellschafter oder in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens eine wesentliche geschäftliche Beziehung mit der Gesellschaft oder einem von diesem abhängigen Unternehmen unterhält oder unterhalten hat, ein naher Familienangehöriger eines Vorstandsmitglieds ist oder dem Aufsichtsrat seit mehr als zwölf Jahren angehört. Mit Blick auf einen etwaigen kontrollierenden Aktionär bestimmt die Empfehlung C.9 des Kodex, dass ein Aufsichtsratsmitglied von einem kontrollierenden Aktionär unabhängig ist, wenn es selbst oder ein naher Familienangehöriger weder kontrollierender Aktionär ist noch dem geschäftsführenden Organ des kontrollierenden Aktionärs angehört oder in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zum kontrollierenden Aktionär steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Ein Aktionär ist dabei kontrollierend, wenn mit ihm entweder ein Beherrschungsvertrag besteht oder er die Mehrheit der Stimmrechte besitzt. Zuletzt sollen dem Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung C. 11 des Kodex nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Commerzbank angehören.
Unter Zugrundelegung der genannten Kriterien sind alle zehn Vertreterinnen und Vertreter der Anteilseignerseite als "unabhängig" im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex zu qualifizieren, namentlich also Prof. Dr. Jens Weidmann, Dr. Frank Czichowski, Sabine U. Dietrich, Dr. Jutta A. Dönges, Burkhard Keese, Daniela Mattheus, Caroline Seifert, Harald Christ, Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell und Frank Westhoff. Dr. Jutta A. Dönges und Harald Christ wurden auf Anregung des Finanzmarktstabilisierungsfonds, vertreten durch die Bundesrepublik Deutschland -Finanzagentur GmbH, zur Wahl in den Aufsichtsrat der Commerzbank vorgeschlagen. Der Finanzmarktstabilisierungsfonds ist am Grundkapital der Commerzbank mit etwa 15,75 % beteiligt und damit schon kein kontrollierender Aktionär im Sinne des Kodex. Die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH unterhält auch keine wesentlichen geschäftlichen Beziehungen zur Commerzbank. Zudem gibt es im Aufsichtsrat kein ehemaliges Mitglied des Vorstands der Commerzbank.
Damit ist das Ziel, dass dem Aufsichtsrat stets mindestens acht von der Hauptversammlung gewählte unabhängige Aufsichtsratsmitglieder angehören sollen, erreicht. Insofern ist die Selbsteinschätzung gerechtfertigt, dass dem Aufsichtsrat eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehört.
Im Geschäftsjahr 2023 beschäftigten sich der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse mit den Ergebnissen der im Geschäftsjahr 2022 gemäß der Empfehlung D.12 des Kodex durchgeführten Überprüfung der Wirksamkeit ihrer Arbeit verbunden mit der gemäß § 25d Abs. 11 Nr. 3 und 4 KWG durchzuführenden Bewertung von Vorstand und Aufsichtsrat. Sowohl der Aufsichtsrat als auch die einzelnen Ausschüsse erarbeiteten anhand der Ergebnisse jeweils einen Maßnahmenkatalog; im Aufsichtsrat, unter anderem zu den Themen Qualifizierung und Fortbildung der Aufsichtsratsmitglieder insbesondere in den Themenfeldern ESG und Digitalisierung sowie effiziente Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat und setzten diese Maßnahmen um. Am Ende des Geschäftsjahres 2023 überprüfte der Aufsichtsrat mit Unterstützung eines externen Beraters dann die Wirksamkeit seiner Arbeit im Geschäftsjahr 2023 und führte mit diesem auch die Bewertung gemäß § 25d Abs. 11 Nr. 3 und 4 KWG durch. Zu diesem Zweck haben alle Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder in einem ersten Schritt Fragebogen ausgefüllt, die anschließend ausgewertet wurden. Auf Basis der Auswertung wurde mit jedem Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglied in einem zweiten Schritt ein Interview geführt. Die sich aus Fragebogen und Interviews ergebenden Antworten wurden eingehend analysiert. Die Ergebnisse wurden dem Aufsichtsrat zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 präsentiert und im Plenum diskutiert. Auf Basis dieser Diskussionen wurden sowohl im Aufsichtsrat als auch in den Ausschüssen Maßnahmenkataloge erstellt, die zeitnah abgearbeitet werden. Insgesamt sind die Aufsichtsratsmitglieder der Auffassung, dass die Arbeitsweise des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse effektiv ist und auf hohem Niveau erfolgt.
Gemäß Empfehlung E.2 des Kodex sowie § 3 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats hat jedes Aufsichtsratsmitglied Interessenkonflikte offenzulegen. Um einem potenziellen Interessenkonflikt mit ihrer Funktion als CFO der Uniper SE vorzubeugen, beteiligte sich Dr. Jutta A. Dönges nicht an Diskussionen und Beschlussfassungen zu Krediten der Commerzbank an Uniper SE.
Der Aufsichtsrat sorgt - der Empfehlung B.2 des Kodex folgend - gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands. Diese umfasst auch Maßnahmen, um auf eventuelle kurzfristige personelle Veränderungen, zum Beispiel durch Amtsniederlegung aus persönlichen Gründen, angemessen reagieren zu können. Für die Nachfolgeplanung ist der Präsidial- und Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats der Commerzbank zuständig. Er unterstützt den Aufsichtsrat bei der Ermittlung von Bewerberinnen und Bewerbern für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern. Hierbei berücksichtigt er die Ausgewogenheit und Unterschiedlichkeit der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen aller Mitglieder des Vorstands und entwirft eine Stellenbeschreibung mit Bewerberprofil. Bei der Stellenbeschreibung berücksichtigt er das Kompetenzprofil und die Eignungsmatrix für den Vorstand sowie sonstige Ziele für dessen Zusammensetzung, zum Beispiel Diversität. Der Präsidial- und Nominierungsausschuss überprüft zudem gemäß § 25d Abs. 11 Nr. 5 KWG die Grundsätze des Vorstands für die Auswahl und Bestellung der Personen der oberen Leitungsebene. Gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden bespricht er regelmäßig potenziell geeignete interne Nachfolgekandidatinnen und -kandidaten für die Besetzung des Vorstands. Um die Nachfolgeplanung zukünftig noch strukturierter und langfristiger zu gestalten, wird der Prozess aktuell mit Unterstützung eines externen Beraters weiterentwickelt.
Das von der Hauptversammlung am 11. Mai 2022 beschlossene und seit dem 1. Januar 2022 geltende System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in der Satzung der Commerzbank wiedergegeben und zusammen mit dem Beschluss auf der Internetseite der Commerzbank veröffentlicht. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist zudem im Vergütungsbericht, der auf der Internetseite der Commerzbank veröffentlicht ist, detailliert erläutert.
In der Commerzbank wird bei der Zusammensetzung des Vorstands, der Besetzung von Führungsfunktionen und auch bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern den Empfehlungen A.2, B.1 und C.1 des Kodex folgend auf Diversität geachtet. Damit soll der Gefahr von "Gruppendenken" und Voreingenommenheit entgegengewirkt werden. Zudem trägt Diversität zu einem breiteren Erfahrungsschatz sowie einer größeren Bandbreite in Bezug auf Kenntnisse, Sachkunde und Fähigkeiten bei.
Diversitätskonzept und Angaben zum Mindestanteil von Frauen und Männern in Bezug auf den Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Commerzbank besteht aus zwanzig Mitgliedern. Wie bereits bei der Beschreibung der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats auf Seite 12 dargelegt, sollen dem Aufsichtsrat stets mindestens acht von der Hauptversammlung gewählte, unabhängige Aufsichtsratsmitglieder (Anteilseignervertreterinnen und -vertreter) im Sinne der Empfehlungen C.6, C.7. und C.8 des Kodex angehören. Zudem hat der Aufsichtsrat, wie vom Kodex in C.2 empfohlen, eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder festgelegt, indem er sich eine Regelaltersgrenze von 72 Jahren zum relevanten Stichtag des Ablaufs der ordentlichen Hauptverhandlung gesetzt hat. Dabei strebt der Aufsichtsrat eine breite Altersstruktur innerhalb des Gesamtgremiums an. Ferner strebt der Aufsichtsrat an, in angemessenem Rahmen unterschiedliche Ausbildungs- und Berufshintergründe unter den Aufsichtsratsmitgliedern abzubilden. Dem Aufsichtsrat soll außerdem stets zumindest ein internationaler Vertreter angehören. Des Weiteren achtet der Aufsichtsrat bei den Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung auf eine angemessene Beteiligung von Frauen und Männern. Der Aufsichtsrat ist bestrebt, den gesetzlich geforderten Anteil von Frauen und Männern im Aufsichtsrat von jeweils mindestens 30 % zu übertreffen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Aufsichtsrat lediglich durch seine Wahlvorschläge an die Hauptversammlung Einfluss auf die Besetzung des Aufsichtsrats nehmen kann. Die Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter des Aufsichtsrats sind ebenfalls bestrebt, den Anteil von Frauen und Männern aufseiten der Arbeitnehmervertreter in Höhe von jeweils mindestens 30 % zu übertreffen.
Alle genannten Ziele hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023 erreicht. Am 31. Dezember 2023 gehörten dem Aufsichtsrat der Commerzbank Aktiengesellschaft mit Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell eine internationale Vertreterin sowie insbesondere mit ihr und Burkhard Keese zwei Vertreter mit besonderer internationaler Erfahrung oder Kompetenz an. Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell ist Österreicherin, verfügt über umfassende Erfahrungen und Kenntnisse über die europäische Wirtschaft sowie Finanzinstitute und war viele Jahre Mitglied im international besetzten Direktorium der Europäischen Zentralbank. Burkhard Keese ist langjährig in international aufgestellten Finanzdienstleistungsunternehmen tätig, insbesondere seit 2019 im Vereinigten Königreich bei Lloyd's of London. Insgesamt können zwölf Mitglieder des Aufsichtsrats auf internationale Erfahrungen oder Kompetenzen zurückgreifen. Der Aufsichtsrat ist jeweils zur Hälfte mit zehn Frauen und zehn Männern besetzt. Auch auf der Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite sind die Geschlechter mit jeweils fünf Frauen und fünf Männern pro Seite jeweils hälftig vertreten.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Commerzbank waren zum Ende des Berichtsjahres zwischen 29 und 71 Jahren alt; das durchschnittliche Alter betrug 53,6 Jahre. Die Ausbildungs- und Berufshintergründe der Aufsichtsratsmitglieder variieren: Es gibt Aufsichtsratsmitglieder mit Bankausbildung, Juristen, Mitglieder mit wirtschaftlichen Studienabschlüssen und Ingenieure. Viele Aufsichtsratsmitglieder verfügen über eine langjährige Bankerfahrung.
Diversitätskonzept und Beteiligungsgebot in Bezug auf den Vorstand
Bei der Zusammensetzung des Vorstands ist der Aufsichtsrat bestrebt, dem Gesichtspunkt der Diversität insbesondere auch in Bezug auf Aspekte wie Alter, Herkunft, Bildungs- und Berufshintergrund verstärkt Rechnung zu tragen und eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anzustreben. In der Regel sollen die Vorstandsmitglieder nicht älter als 65 Jahre sein. Zudem sorgt der Aufsichtsrat in angemessenem Rahmen für unterschiedliche Ausbildungs- und Berufshintergründe der Vorstandsmitglieder.
Der Vorstand besteht aktuell aus sieben Mitgliedern, davon zwei Frauen und fünf Männer. Damit wird das Beteiligungsgebot nach § 76 Abs. 3a AktG erfüllt und zugleich übertroffen, wonach in einem Vorstand, der aus mehr als drei Personen besteht, mindestens eine Frau und mindestens ein Mann Mitglied des Vorstands sein müssen. Der Aufsichtsrat ist bestrebt, auch zukünftig das gesetzliche Beteiligungsgebot zu übertreffen. Zum 31. Dezember 2023 betrug der Frauenanteil im Vorstand 28,6 %.
Zielquoten für die erste und zweite Führungsebene
Der Vorstand der Commerzbank ist nach § 76 Abs. 4 AktG verpflichtet, eine Zielgröße für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands sowie eine Frist zum Erreichen dieser Zielgröße festzulegen.
Er hat zuletzt im Dezember 2021 neue Zielquoten für die erste und zweite Führungsebene der Commerzbank (bezogen auf das Inland) festgelegt. Für die erste Führungsebene liegt die Zielquote bei 25 %, für die zweite Führungsebene ebenfalls bei 25 %. Als Fristende wurde der 31. Dezember 2026 festgelegt. Die Commerzbank hat sich damit ambitionierte Ziele gesetzt. Denn für die Bank und den Konzern insgesamt ist es ein wichtiges Ziel, die Anzahl der Frauen in Führungspositionen weiter zu steigern.
In der Commerzbank gehörten am 31. Dezember 2023 zur ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands 41 Personen, von denen 33 männliche und 8 weibliche Führungskräfte waren. Der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands betrug damit 19,5 %.
Die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands umfasste 306 Personen, von denen 236 männliche und 70 weibliche Führungskräfte waren. Der Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands betrug mithin 22,9 %.
Die Rechnungslegung der Commerzbank vermittelt unter Beachtung der jeweiligen Rechnungslegungsstandards ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Jahresabschluss und Lagebericht der Commerzbank werden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Der Jahresabschluss wird vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss wird damit festgestellt. Die Prüfung obliegt dem von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer.
Zum Lagebericht gehört auch ein ausführlicher Risikobericht, der über den verantwortungsvollen Umgang des Unternehmens mit den unterschiedlichen Risikoarten informiert. Er ist auf den Seiten 36 bis 78 dieses Berichts abgedruckt.
Während des Geschäftsjahres werden Anteilseigner und Dritte zusätzlich durch den Zwischenbericht zum 30. Juni und zwei weitere Zwischenmitteilungen zum 31. März und 30. September des jeweiligen Jahres über den Geschäftsverlauf unterrichtet. Der Zwischenbericht wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. In den Zwischenmitteilungen zum 31. März und 30. September werden die Bestandteile "Gesamtergebnisrechnung", "Bilanz" und "Eigenkapitalveränderungsrechnung" in Übereinstimmung mit den hierfür anwendbaren Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsgrundsätzen der IFRS für die Zwischenberichterstattung erstellt.
Einmal im Jahr findet die ordentliche Hauptversammlung statt. Sie beschließt insbesondere über - soweit ausgewiesen - die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Bestellung des Abschlussprüfers sowie Satzungsänderungen.
Gegebenenfalls erteilt sie die Ermächtigung zu Kapitalmaßnahmen oder die Zustimmung zum Abschluss von Gewinnabführungsverträgen. Dabei gewährt jeweils eine Aktie eine Stimme.
Der Aufsichtsrat hat der Hauptversammlung 2022 ein in grundlegenden Punkten weiterentwickeltes Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 120a Abs. 1 AktG zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem mit einer Quote von 84,6 % gebilligt. Das aktuelle Vergütungssystem und der Beschluss der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Commerzbank veröffentlicht.
Die Aktionärinnen und Aktionäre der Bank können Empfehlungen oder sonstige Stellungnahmen per Brief oder E-Mail einbringen oder persönlich vortragen. Seit dem Geschäftsjahr 2020 gibt es zudem einen in der Engagement-Policy geregelten geordneten Prozess, um als Aktionärin oder Aktionär mit der Commerzbank in Kontakt zu treten. Bei der Hauptversammlung erfolgt die Kommentierung oder Beantwortung direkt durch Vorstand oder Aufsichtsrat. Daneben können die Aktionärinnen und Aktionäre durch Gegen- oder Erweiterungsanträge zur Tagesordnung den Ablauf der Hauptversammlung mitbestimmen. Auf Antrag der Aktionärinnen und Aktionäre kann auch eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden. Die für die Hauptversammlung rechtlich erforderlichen Berichte und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts sind im Internet abrufbar, ebenso die Tagesordnung der Hauptversammlung und eventuelle Gegen- oder Erweiterungsanträge.
Die Commerzbank informiert die Öffentlichkeit - und damit auch die Aktionärinnen und Aktionäre - viermal pro Jahr über die Finanz- und Ertragslage der Bank. Kursrelevante Unternehmensnachrichten werden zudem als Ad-hoc-Meldung veröffentlicht. Damit ist die Gleichbehandlung der Aktionärinnen und Aktionäre sichergestellt. Im Rahmen von Pressekonferenzen und Analysten- und Investorenveranstaltungen berichtet der Vorstand über den Jahresabschluss beziehungsweise die Quartalsergebnisse sowie über die zukünftige Strategie der Bank.
Zur Berichterstattung nutzt die Commerzbank die Möglichkeiten des Internets. Unter https://www.commerzbank.de werden umfangreiche Informationen auch über den Konzern veröffentlicht. So ist neben den Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat unter anderem auch die Satzung der Commerzbank im Internet verfügbar. Im Geschäftsbericht und im Internet wird darüber hinaus der Finanzkalender für das laufende und nächste Jahr publiziert. Er enthält alle für die Finanzkommunikation wesentlichen Veröffentlichungstermine, insbesondere Termine von Bilanzpresse- und Analystenkonferenzen sowie den Termin der Hauptversammlung.
Wir fühlen uns zu offener und transparenter Kommunikation mit unseren Aktionärinnen und Aktionären und allen anderen Stakeholdern verpflichtet. Diesen Anspruch wollen wir auch künftig erfüllen.
Die Weltwirtschaft hat 2023 weiter an Schwung eingebüßt. Regional verlief die Entwicklung allerdings recht unterschiedlich.
In China hat die abrupte Abkehr der Regierung von der Null-Covid-Politik Ende 2022 die Wirtschaft kurzfristig angefacht. Nach einer spürbaren Erholung zu Jahresbeginn ließ das Wirtschaftswachstum aber bereits im Frühjahr wieder merklich nach. Ausgebremst wurde die Erholung vor allem durch die Probleme am Immobilienmarkt. Aber auch der Vertrauensverlust in die staatliche Wirtschaftspolitik aufgrund der Corona-Politik und der Beschränkungen vor allem gegen den Technologiesektor dürften eine Rolle gespielt haben. Im Jahresdurchschnitt war das Wirtschaftswachstum mit 5,2 % aber immer noch deutlich höher als 2022.
In den USA hat die Wirtschaft bis zuletzt positiv überrascht. Das lag vor allem an der ungewöhnlich expansiven Finanzpolitik. Sie verhinderte, dass die massiven Leitzinsanhebungen der US-Notenbank um insgesamt 525 Basispunkte voll auf die Konjunktur durchschlugen. Trotz des Fachkräftemangels wuchs die Wirtschaft 2023 mit 2,5 % stärker als im langfristigen Durchschnitt. Dass die Inflationsrate im Verlauf des Jahres trotz hoher Lohnsteigerungen wieder deutlich fiel, ist vor allem auf die Korrektur der Energiepreise zurückzuführen.
Anders als in den USA ist das Wirtschaftswachstum im Euroraum im Verlauf des Jahres zum Stillstand gekommen. Im Jahresdurchschnitt stieg die gesamtwirtschaftliche Leistung nur noch um 0,5 %. Neben der massiven Leitzinsanhebung der EZB seit Mitte 2022 um insgesamt 450 Basispunkte belastete auch die nachhaltige Verteuerung von Energie die privaten Haushalte und Unternehmen. Vielfach konnten Letztere ihre energiebedingt höheren Produktionskosten nur eingeschränkt an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben, was zur Folge hatte, dass die Produktion energieintensiver Waren deutlich zurückging.
In Deutschland schrumpfte die Wirtschaft 2023 sogar um schätzungsweise 0,3 %. Im ersten Halbjahr verhinderte der Energiepreisschock, von dem Deutschland besonders hart getroffen wurde, eine Erholung der Wirtschaft. In der zweiten Jahreshälfte ließen dann die spürbar gestiegenen Finanzierungskosten und eine schwache Nachfrage aus dem Ausland die Wirtschaft sogar schrumpfen. Die schwache Konjunktur spiegelt sich auch am Arbeitsmarkt wider. Der Zuwachs bei der Beschäftigung hat merklich nachgelassen und die Zahl der Arbeitslosen ist wieder leicht gestiegen.
Die Entwicklung an den Finanzmärkten war 2023 von der fortgesetzten Straffung der Geldpolitik geprägt. Vor dem Hintergrund der hohen Inflation setzte die US-Notenbank den Zielkorridor für den Leitzins bis zur Jahresmitte um weitere 100 Basispunkte auf 5,25 % bis 5,50 %. Die EZB hob ihren Einlagensatz bis September sogar um 250 Basispunkte auf 4,0 % an. Der Rentenmarkt reagierte zunächst mit deutlich steigenden Renditen. In der Spitze rentierten zehnjährige US-Staatsanleihen mit 5 % und entsprechende Bundesanleihen mit knapp 3 %. Zur Jahreswende ließen dann Spekulationen über baldige Leitzinssenkungen die Renditen wieder deutlich fallen.
Der Aktienmarkt zeigte sich vor dem Hintergrund der gestiegenen Renditen erstaunlich robust. Zum Jahresende lagen viele Aktienindizes wieder nahe an ihren historischen Höchstständen. Der Euro-US-Dollar-Wechselkurs bewegte sich unter Schwankungen weitgehend seitwärts.
Das Jahr 2023 war aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - insbesondere im Hinblick auf internationale Krisenherde sowie hohe Inflationsraten und Energiekosten - ein herausforderndes Jahr für den Bankensektor. Zwar verhinderten staatliche Maßnahmen einen Konjunktureinbruch, die negativen Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft beginnen sich aber allmählich zu zeigen. Die Schwierigkeiten von US-amerikanischen Regionalbanken im ersten Halbjahr 2023 - ausgelöst durch hohe Abschreibungen auf festverzinsliche Wertpapiere im Bestand - haben das Vertrauen in den globalen Bankensektor teilweise infrage gestellt. Das betrifft auch Europa, wenngleich die Regulierung hier stärker als in den USA ausgeprägt ist.
Die Geschäftserwartungen laut Ifo-Geschäftsklima trübten sich im Jahresverlauf hierzulande ein. Betroffen waren vor allem die Industrie, der Handel und das Baugewerbe. Auch die aktuellen Einkaufsmanagerindizes für den Dienstleistungssektor lassen sowohl für Deutschland als auch den Euroraum eine schwache konjunkturelle Entwicklung erwarten. Die Inflation bewegt sich trotz zuletzt spürbarer Rückgänge weiter über dem von den Notenbanken angestrebten Ziel. Gleichzeitig sorgen die herausfordernden Rahmenbedingungen für erhebliche Unsicherheit bei den Unternehmen und dämpfen deren Investitionsbereitschaft. Dennoch haben sich die Finanzmärkte bislang als sehr robust erwiesen. Die europäischen Banken sind bislang von größeren Ausfällen verschont geblieben.
Im Jahr 2023 hat sich die Rentabilität der Banken gemäß der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) infolge des Zinsanstiegs der vergangenen anderthalb Jahre deutlich verbessert. Im zweiten Quartal 2023 erreichte die durchschnittliche Eigenkapitalrendite erstmals seit Beginn der Bankenunion zweistellige Prozentwerte. Zurückzuführen war dies vor allem auf höhere Nettozinsmargen. Laut Analyse der Bundesbank erhöhten sich dabei die Zinssätze im Kreditgeschäft schneller und stärker als im Einlagengeschäft, weshalb sich der Zinsüberschuss als Haupttreiber für den deutlichen Anstieg der operativen Erträge erwies. Auch in puncto Liquidität und Refinanzierung zeigten sich die europäischen Banken weiterhin robust. Die durchschnittlichen Liquiditätsdeckungsquoten liegen nach wie vor deutlich über den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen.
In Deutschland hielten sich die Zahlungsausfälle bei der Kreditbedienung laut offizieller Insolvenzstatistik lange Zeit in Grenzen - trotz Energiekrise, Russland-Ukraine-Krieges und stark gestiegener Inflation. Allerdings läuft das Insolvenzgeschehen der konjunkturellen Entwicklung ungefähr ein bis zwei Jahre hinterher. So verwundert es nicht, dass die Zahl der Unternehmensinsolvenzen gemäß Creditreform im Gesamtjahr 2023 über alle Größenklassen hinweg deutlich um 23,5 % zulegte. Einen überdurchschnittlich starken Insolvenzanstieg verzeichneten dabei mittelgroße und auch große Unternehmen. Betroffen waren vor allem der Handel, die Gastronomie, Speditionen, Baubetriebe sowie der Gesundheitssektor. Vor diesem Hintergrund ist mit weiteren Zahlungsausfällen zu rechnen. Ferner steht zu befürchten, dass es zu Kreditausfällen bei Gewerbeimmobilienfinanzierungen kommt, sofern die Sollzinsen längerfristig auf hohem Niveau verharren. Parallel zu den Insolvenzen nahm auch die Zahl der Geschäftsaufgaben zu. So erfolgte ein vollständiges Einstellen der Geschäftstätigkeit in den ersten drei Quartalen 2023 um rund 10 % häufiger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Demgegenüber blieb die Zahl der Verbraucherinsolvenzen 2023 nahezu unverändert. Hier wirkte sich die robuste Arbeitsmarktlage stabilisierend aus. Allerdings sind auch bei den Verbraucherkrediten in den kommenden Monaten höhere Ausfallraten nicht auszuschließen. In den vergangenen Jahren haben viele Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer ihre Nettoverschuldung angesichts sehr günstiger Finanzierungsbedingungen spürbar erhöht. Der daraus resultierende Wertberichtigungsbedarf wird damit sowohl das Firmen-als auch das Privatkundengeschäft betreffen.
Der langjährige Boom am hiesigen Markt für Wohnimmobilien kam durch die stark gestiegenen Hypothekenzinsen zu einem abrupten Ende. Etliche Kaufinteressenten dürften sich eine Erstfinanzierung bei den aktuellen Preisen nicht mehr leisten können, zumal die anhaltend hohe Kerninflation das Budget vieler Haushalte weiterhin belastet. Risikomindernd wirken jedoch lange Zinsfestschreibungen im Bestand statt variabel verzinslicher Hypothekenkredite sowie die bevorzugte Wahl von Annuitätendarlehen statt endfälliger Hypotheken. Das führt dazu, dass beim Auslaufen der Zinsbindung derzeit in der Regel kaum höhere Anschlussfinanzierungskosten als in der Vorperiode anfallen. Umfangreichere Zahlungsausfälle im Hypothekenbestand sind deshalb auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. Auch massive Hauspreisrückgänge dürften sich im bundesweiten Durchschnitt als eher unwahrscheinlich erweisen. Denn der weiterhin bestehende Mangel an bezahlbarem Wohnraum, die im internationalen Vergleich relativ niedrige Eigentümerquote und die Umschichtung von Vermögenswerten vor dem Hintergrund hoher wirtschaftlicher Unsicherheit und gesunkener Geldwertstabilität stützen den Markt für Wohnimmobilien. Dennoch gab das Neugeschäft von Wohnungsbaukrediten an private Haushalte im Jahresverlauf 2023 kräftig nach, das Neugeschäft von Konsumentenkrediten sank ebenfalls. Bei Krediten an nicht finanzielle Kapitalgesellschaften reduzierte sich das Neugeschäft leicht, bei Krediten an Selbstständige deutlicher.
Nachfolgend berichten wir sowohl über wichtige personelle Veränderungen auf der Managementebene als auch über besondere geschäftspolitische Ereignisse im abgelaufenen Geschäftsjahr beziehungsweise in den ersten Wochen des laufenden Jahres.
Im Verlauf des Berichtsjahres gab es sowohl Veränderungen bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats als auch des Vorstands. Im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie hat die Commerzbank weitere Erfolge beziehungsweise Fortschritte erzielt: Ende März 2023 wurden unsere CO 2 -Reduktionsberechnungen von der Sciencebased Targets Initiative, einem der führenden internationalen Standardsetzer, geprüft und bestätigt und, wie im September 2023 verkündet, ist die Commerzbank der "Partnership for Carbon Accounting Financials" (PCAF) beigetreten. Dass die Commerzbank auch unter simulierten Stressbedingungen gut aufgestellt ist, hat der Stresstest 2023 der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und der Europäischen Zentralbank (EZB) gezeigt.
Um unsere Aktionärinnen und Aktionäre angemessen am Erfolg der Bank zu beteiligen, haben wir im Berichtsjahr ein erstes Aktienrückkaufprogramm erfolgreich abgeschlossen und Anfang Januar 2024 ein weiteres Aktienrückkaufprogramm gestartet. Zu Beginn des laufenden Jahres hat die Commerzbank im Zusammenhang mit ihrer im November 2023 veröffentlichten "Strategie 2027" zwei Investments beschließen können. Neben der Ankündigung eines Joint Venture mit Global Payments Inc., einem weltweit führenden Anbieter von Finanztechnologien und Softwarelösungen wurde - vorbehaltlich der erforderlichen behördlichen Genehmigungen - die Übernahme der Mehrheitsbeteiligung am Asset-Manager Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH vereinbart, mit dem die Commerzbank Aktiengesellschaft ihr Wachstum im Nachhaltigkeitsgeschäft forciert. Darüber hinaus hat die Bank ihre Compliance-Funktion auch im Geschäftsjahr 2023 an das regulatorische Umfeld angepasst.
Bei der virtuellen Hauptversammlung der Commerzbank am 31. Mai 2023 haben die Aktionärinnen und Aktionäre, wie vorgeschlagen, Harald Christ, Dr. Frank Czichowski, Sabine U. Dietrich, Dr. Jutta A. Dönges, Burkhard Keese, Daniela Mattheus, Caroline Seifert, Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell, Prof. Dr. Jens Weidmann und Frank Westhoff mit großer Mehrheit in den Aufsichtsrat der Bank gewählt. Bereits Anfang des Jahres 2023 hat die Wahl der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter für den Aufsichtsrat stattgefunden. In seiner konstituierenden Sitzung im Anschluss an die Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat Prof. Dr. Jens Weidmann zum Vorsitzenden des Gremiums gewählt. Ausführliche Informationen zum Aufsichtsrat sowie zur Besetzung der einzelnen Ausschüsse finden sich auf der Internetseite der Commerzbank.
Der Aufsichtsrat der Commerzbank hat in seiner Sitzung vom 11. September 2023 Bernhard Spalt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 als Chief Risk Officer in den Vorstand der Commerzbank berufen. Bernhard Spalt hat die Nachfolge von Dr. Marcus Chromik angetreten, der - wie schon im Juli 2022 angekündigt - zum Jahresende 2023 aus der Commerzbank ausgeschieden ist. Bernhard Spalt verfügt als ehemaliges Vorstandsmitglied der Erste Group und der Erste Bank Österreich über langjährige Erfahrung in allen Bereichen des Risikomanagements. Von 2020 bis 2022 war er zudem Chief Executive Officer der Erste Group Bank AG.
Mitte Februar 2024 hat Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz den Aufsichtsrat davon in Kenntnis gesetzt, dass er seinen bis Ende September 2024 laufenden Vorstandsvertrag nicht verlängern wird. Der Aufsichtsrat hat einen geordneten Nachfolgeprozess gestartet.
Im September 2020 ist die Commerzbank als erste deutsche Bank der SBTi beigetreten und hat für die CO 2 -intensiven Branchen in ihrem Portfolio wissenschaftsbasierte Ziele zur Reduktion der finanzierten Emissionen entwickelt. Die SBTi ist ein globales Gremium, das es Unternehmen ermöglicht, ihre Emissionsreduktionsziele im Einklang mit den neuesten klimawissenschaftlichen Erkenntnissen festzulegen. SBTi unterstützt Unternehmen dabei, ihre CO 2 -Emissionen bis 2030 deutlich zu senken und bis 2050 Net-Zero zu werden.
Ende März 2023 sind unsere CO 2 -Reduktionsberechnungen von der Science-based Targets Initiative, einem der führenden internationalen Standardsetzer, geprüft und bestätigt worden. Die Commerzbank ist das erste deutsche Kreditinstitut mit einem Prüfsiegel der SBTi für seine CO 2 -Abbauziele.
Die SBTi-Ziele sind ein Kernelement der Nachhaltigkeitsstrategie der Commerzbank. Dabei hat die Bank unter anderem für sieben emissionsintensive Sektoren spezifische CO 2 -Reduktionsziele definiert. Im Einzelnen sind das: Energieerzeugung, private Baufinanzierung, gewerbliche Immobilienfinanzierung, Automobilherstellung, Luftfahrt, Zement sowie Eisen und Stahl.
Wie im September 2023 verkündet, ist die Commerzbank der "Partnership for Carbon Accounting Financials" (PCAF) beigetreten - einer Initiative von mehr als 400 Finanzinstituten weltweit. Die PCAF-Mitglieder setzen sich dafür ein, den mit Krediten und Investitionen verbundenen CO 2 -Ausstoß branchenweit mit einer einheitlichen Methodik auszuweisen. Diese finanzierten Emissionen sind ein entscheidender Teil des CO 2 -Fußabdrucks von Banken. Stakeholdern ermöglicht der PCAF-Ansatz, diesen CO 2 -Fußabdruck von Banken untereinander zu vergleichen. Das macht Reduktionsziele und Fortschritte transparenter. Die PCAF ergänzt die Steuerungselemente der Commerzbank, mit denen sie ihre Sektorportfolios in Richtung des Pariser Klimaziels lenken will.
Im Jahr 2023 haben wir entsprechend auch unsere Berechnungsmethode der Portfoliointensitäten auf den international anerkannten PCAF-Standard umgestellt. Im Zuge der Anwendung dieses Standards haben wir auch die Ausgangsbasis im Startjahr 2021 neu errechnet und neue Zielwerte für 2030 ermittelt. Das Ambitionsniveau der Ziele blieb dabei gleich beziehungsweise wurde minimal erhöht, da ein weiterer Sektor (Zement) von einem bisherigen 1,8°-Pfad nun auf einen 1,5°-Pfad ausgerichtet wurde. Eine endgültige Bestätigung der angepassten Ziele durch die SBTi steht noch aus.
Die Commerzbank hat bei dem Ende Juli 2023 veröffentlichten Ergebnis des Stresstests 2023 der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und der Europäischen Zentralbank trotz verschärfter Bedingungen erneut ihre Widerstandskraft unter Beweis gestellt und ihr Ergebnis deutlich verbessert. Im sogenannten adversen Stresstestszenario, das eine schwere Wirtschaftskrise simuliert, liegt die harte Kernkapitalquote (CET-1-Quote) zum Ende der Betrachtungsperiode im Jahr 2025 bei 9,5 %. Angesichts nochmals verschärfter Annahmen etwa hinsichtlich eines massiven und langen Konjunktureinbruchs in Deutschland sowie eines stark steigenden Zinsumfeldes verringerte sich die CET-1-Quote der Commerzbank über die Stressperiode um 464 Basispunkte. Bei der vorangegangenen Überprüfung im Jahr 2021 war die Kapitalquote um 502 Basispunkte auf 8,2 % gesunken.
Im Juni 2023 hat die Commerzbank das erste von der EZB und der Finanzagentur Ende April 2023 genehmigte, Aktienrückkaufprogramm in Höhe von 122 Mio. Euro abgeschlossen. Dieses Aktienrückkaufprogramm ergänzte die 0,20 Euro je Aktie, die die Hauptversammlung am 31. Mai als Dividende beschlossen hat.
Ende Dezember 2023 hat die Commerzbank die Genehmigung der Europäischen Zentralbank für ein neues Aktienrückkaufprogramm im Volumen von bis zu 600 Mio. Euro erhalten. Zusammen mit der Zustimmung der Deutschen Finanzagentur sind damit alle Genehmigungserfordernisse für einen Aktienrückkauf erfüllt. Der Vorstand hat auf dieser Grundlage Anfang Januar 2024 die Umsetzung des Aktienrückkaufs beschlossen. Die zurückgekauften Aktien der Commerzbank Aktiengesellschaft werden eingezogen.
Mitte Januar 2024 haben die Commerzbank und Global Payments Inc., ein weltweit führender Anbieter von Finanztechnologien und Softwarelösungen, ein Joint Venture angekündigt, um Unternehmerkunden in Deutschland digitale Bezahlprodukte anzubieten. Das neue Unternehmen, die Commerz Globalpay GmbH, startet voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2024 am Markt. Händlern wird ein breites Spektrum digitaler Lösungen geboten, die über verschiedene Kanäle hinweg funktionieren. Mit diesem Leistungsangebot aus einer Hand können Unternehmerkunden ihre Geschäfte effizienter führen und ausbauen.
Die Commerz Globalpay GmbH wird digitale Bezahllösungen anbieten. Dazu gehören die Smartphone-basierte Zahlungsanwendung von Global Payments Inc., die es Händlern ermöglicht, mobile Zahlungen ohne separates Kartenlesegerät zu akzeptieren, moderne Kartenterminals und E-Commerce-/Mobile-Payment-Lösungen, die ein nahtloses integriertes Kundenerlebnis gewährleisten. Darüber hinaus haben Unternehmerkunden beispielsweise Zugang zu einer cloudbasierten Point-of-Sale-Software, einem Kundenbindungsprogramm sowie einem Analyse- und Händlerportal.
Mit der Mitte Januar 2024 erfolgten Ankündigung der Übernahme der Mehrheitsbeteiligung am Asset-Manager Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH, forciert die Commerzbank Aktiengesellschaft ihr Wachstum im Nachhaltigkeitsgeschäft. Mit der Aquila Group wurde die Übernahme von 74,9 % der Anteile an der auf essenzielle Sachwertanlagen wie erneuerbare Energien und nachhaltige Infrastrukturprojekte spezialisierten Investmentgesellschaft vereinbart. 25,1 % der Anteile verbleiben bei der bisherigen Muttergesellschaft Aquila Group. Die Aquila Capital Investmentgesellschaft soll sich unter dem Dach der Commerzbank zu einem führenden Asset-Manager für nachhaltige Anlagestrategien entwickeln. Im Konzernverbund mit Commerz Real und der Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH wird die Commerzbank die Energiewende in Deutschland und Europa signifikant vorantreiben. Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Mit dem Vollzug der Transaktion wird im Laufe des zweiten Quartals 2024 gerechnet.
Auch im Geschäftsjahr 2023 hat die Compliance-Funktion umfassende Maßnahmen ergriffen, um das angemessene und wirksame Management der Compliance-Risiken im In- und Ausland sicherzustellen. Die besondere Herausforderung lag erneut in der steigenden Frequenz und zunehmenden Komplexität neuer rechtlicher Regelungen und Vorgaben, insbesondere der sanktionsrelevanten Bestimmungen.
Zur Mitigation der Risiken greift die Compliance-Funktion auf die in den vergangenen Jahren in der Gesamtbank implementierten und bewährten Governance-Strukturen, die globalen Compliance-Prozesse und -kontrollen sowie die vorhandene Systemlandschaft zurück.
Die getroffenen Vorkehrungen werden über alle Geschäftsbereiche der Bank hinweg regelmäßig überprüft und kontinuierlich an die neuen regulatorischen Anforderungen, aber auch die sich verändernden Marktstandards angepasst.
Für das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) erfüllt die Compliance-Funktion als Global Functional Lead die Rolle der zweiten Verteidigungslinie und definiert somit für die Bank konzernweite Mindeststandards, um Verletzungen bestimmter Menschenrechte und bestimmter umweltbezogener Pflichten bei (un-)mittelbaren Zulieferern und im eigenen Geschäftsbereich zu identifizieren und zu vermeiden. Zur Sicherstellung der Anforderungen hat die Bank ein umfassendes Compliance-Programm aufgesetzt, das konsequent ausgeweitet wird. Im Jahr 2023 lag der Schwerpunkt auf der Initialisierung des globalen LkSG-Programms.
Weitere Informationen zu Compliance-Risiken finden sich im Risikobericht auf Seite 71 f.
Im Berichtszeitraum 2023 waren die Geld- und Kapitalmärkte insbesondere vom Russland-Ukraine-Krieg, anhaltenden wirtschaftlichen Unsicherheiten, einer über der Zielmarke der Zentralbanken liegenden Inflation sowie den Erwartungen hinsichtlich möglicher Zinssenkungen von FED und EZB im laufenden Jahr beeinflusst. Liquidität und Zahlungsfähigkeit der Commerzbank waren jederzeit gegeben. Darüber hinaus ist das Liquiditätsmanagement der Bank stets in der Lage, zeitnah auf neue Marktgegebenheiten zu reagieren. Die Liquiditätssituation der Commerzbank zum Berichtsultimo war aufgrund ihrer konservativen und vorausschauenden Refinanzierungsstrategie komfortabel.
Die Ergebnisentwicklung der Commerzbank Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2023 war zum einen geprägt von einem guten Kundengeschäft sowie entsprechendem Rückenwind durch die Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank, zum anderen auch durch den Wegfall von Bewertungsbelastungen im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt war für das Geschäftsjahr 2023 der Commerzbank Aktiengesellschaft ein Jahresüberschuss in Höhe von 1 200 Mio. Euro auszuweisen, nach 398 Mio. Euro im Vorjahr.
Die einzelnen Ergebniskomponenten haben sich wie folgt entwickelt:
Der Zinsüberschuss als Saldo aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen lag bei 4 620 Mio. Euro und damit 468 Mio. Euro über dem Vorjahr. Die Entwicklung des zinstragenden Geschäfts mit Privat- und Unternehmerkunden war von gegenläufigen Effekten bestimmt. Während aus der erfolgten Zinswende zusätzliche Einlagenerträge resultierten, führte der Wegfall eines Einmalertrages aufgrund von Sondertilgungen von Baufinanzierungskrediten im Vorjahr zu einem geringeren Zinsergebnis. Im Firmenkundengeschäft lag der Zinsüberschuss ebenfalls über dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Hier zeigte der Bereich Mittelstand gegenüber dem Vorjahreszeitraum eine deutlich positive Ertragsentwicklung. Während im Kreditgeschäft die Erträge zurückgingen, profitierte der Bereich im Cash-Management und in Financial Markets von deutlich gestiegenen Einlagenerträgen.
Der Provisionsüberschuss lag mit 2 961 Mio. Euro um 1,7 % unter dem Vorjahresniveau. Im Geschäft mit Privat- und Unternehmerkunden ging insbesondere das umsatzabhängige Wertpapiergeschäft infolge der Zinswende sowie der im Vergleich zum Vorjahr geringeren Marktvolatilität zurück, was sich in rückläufigen Provisionserträgen bemerkbar machte. Im Firmenkundengeschäft konnten gestiegene Erträge aus dem Syndizierungsgeschäft die rückläufigen Erträge aus dem Auslands- und Fremdwährungsgeschäft zum größten Teil kompensieren.
Der Nettoertrag des Handelsbestands belief sich im Berichtsjahr auf 530 Mio. Euro, nachdem er im Vorjahr bei 594 Mio. Euro gelegen hatte. Einem Rückgang des Mark-to-Market-Ergebnisses stand dabei eine im Nettoertrag des Handelsbestands ausgewiesene deutliche Ergebnisverbesserung des Zinsergebnisses aus Handelsbeständen gegenüber.
Der Saldo der Sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen lag im Berichtszeitraum bei 677 Mio. Euro, nach - 2 378 Mio. Euro im Vorjahr. Die deutliche Ergebnisverbesserung resultierte insbesondere aus dem Wegfall von im Vorjahresergebnis enthaltenen Verlusten im Planvermögen der Pensionsaktiva.
Die Aufwendungen aus der Verlustübernahme von Tochtergesellschaften mit Ergebnisabführungsverträgen beliefen sich im Berichtsjahr auf - 26 Mio. Euro, nach - 74 Mio. Euro im Vorjahr. Demgegenüber beliefen sich die Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen auf 175 Mio. Euro, nach 196 Mio. Euro im Vorjahr. Rückläufigen Erträgen aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Commerz Real im Vergleich zum Vorjahr standen angefallene Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen gegenüber. Insgesamt ergab sich für das Geschäftsjahr 2023 ein Nettoertrag aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 149 Mio. Euro, nach 122 Mio. Euro im Vorjahr.
Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen lagen im Berichtsjahr bei 5 369 Mio. Euro und damit nur leicht über dem Vorjahreswert in Höhe von 5 310 Mio. Euro. Bei dem um 4,5 % auf 3 267 Mio. Euro erhöhten Personalaufwand konnten Effekte aus dem Abbau von Vollzeitkräften gegenläufige Effekte, darunter insbesondere eine ergebnisbedingt höhere variable Vergütung, Aufwendungen für die Inflationsausgleichsprämie sowie allgemeine Gehaltsanpassungen, nur zum Teil kompensieren. Die Anderen Verwaltungsaufwendungen lagen mit 2 101 Mio. Euro um 3,8 % unter dem Niveau des Vorjahres. Der Rückgang resultierte insbesondere aus niedrigeren Pflichtbeiträgen aufgrund einer geringeren europäischen Bankenabgabe im Zusammenhang mit der Entscheidung des Einheitlichen Abwicklungsfonds der Bankenunion, das Zielvolumen für 2023 wegen geringer als erwartet steigender gedeckter europäischer Einlagen zu reduzieren. Darüber hinaus wirkte sich die Inanspruchnahme von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen für die europäische Bankenabgabe entsprechend aus.
Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen reduzierten sich im Berichtsjahr leicht um 21 Mio. Euro auf 411 Mio. Euro. Der Rückgang beruhte insbesondere auf geringeren planmäßigen Abschreibungen auf selbsterstellte Software.
Für das Berichtsjahr 2023 waren Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft in Höhe von 1 800 Mio. Euro auszuweisen, gegenüber Erträgen aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft in Höhe von 860 Mio. Euro im Vorjahr.
Die Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren belief sich für das Berichtsjahr auf 22 Mio. Euro, nach 61 Mio. Euro im Vorjahr, die vornehmlich aus Realisierungen aus Beteiligungen resultierten.
Insgesamt hat die Commerzbank Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2023 ein Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit in Höhe von 1 625 Mio. Euro ausgewiesen, nach 799 Mio. Euro im Vorjahr.
Im Berichtszeitraum fiel ein außerordentliches Ergebnis von - 15 Mio. Euro an. Hierbei handelt es sich um in den außerordentlichen Aufwendungen enthaltene Restrukturierungsaufwendungen im Zusammenhang mit der "Strategie 2024". Im Vorjahr waren hierfür - 66 Mio. Euro auszuweisen.
Der Steueraufwand belief sich für das Berichtsjahr auf 410 Mio. Euro, nach 335 Mio. Euro im Vorjahr.
Für das Geschäftsjahr 2023 ergab sich somit ein Jahresüberschuss von 1 200 Mio. Euro, nach 398 Mio. Euro im Vorjahr. Von dem Jahresüberschuss des Berichtsjahres wird - nach sich ausgleichenden Buchungen im Zusammenhang mit dem Erwerb eigener Aktien sowie einem Ertrag aus der Kapitalherabsetzung, dem eine entsprechende Zuführung zur Kapitalrücklage gegenübersteht - ein Betrag von 600 Mio. Euro in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Der verbleibende Bilanzgewinn soll - vorbehaltlich der Zustimmung der Entscheidungsgremien - zur Ausschüttung einer Dividende von 0,35 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie sowie zur weiteren Stärkung der Gewinnrücklagen verwendet werden. Darüber hinaus hat die Commerzbank - nach Genehmigung durch die EZB und die Finanzagentur - im Einklang mit ihrer Kapitalrückgaberichtlinie im Januar 2024 ein Aktienrückkaufprogramm in Höhe von bis zu 600 Mio. Euro gestartet.
Die Bilanzsumme der Commerzbank Aktiengesellschaft lag zum 31. Dezember 2023 bei 480,6 Mrd. Euro und damit um 8,7 % oder 38,4 Mrd. Euro höher als zum Jahresultimo 2022.
Auf der Aktivseite stieg die Barreserve um 10,2 Mrd. Euro auf 26,7 Mrd. Euro. Der kräftige Zuwachs gegenüber dem Jahresultimo 2022 beruhte auf einem Anstieg der Guthaben bei Zentralnotenbanken aufgrund von Liquiditätszuflüssen.
Die Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich gegenüber dem Vorjahresultimo deutlich um 12,9 Mrd. Euro auf 99,1 Mrd. Euro. Während die besicherten Geldmarktgeschäfte um 9,0 Mrd. Euro zugelegt haben, stiegen die übrigen Forderungen - insbesondere aus dem Geldhandel - um insgesamt 3,3 Mrd. Euro auf 61,9 Mrd. Euro.
Die Forderungen an Kunden legten um 8,8 Mrd. Euro auf 253,2 Mrd. Euro zu. Ursächlich hierfür war insbesondere ein deutlicher Anstieg der besicherten Geldmarktgeschäfte um 8,3 Mrd. Euro auf 20,2 Mrd. Euro sowie ein Zuwachs bei privaten Grund- und Hypothekendarlehen um 3,9 Mrd. Euro auf 79,5 Mrd. Euro. Die Kommunaldarlehen stiegen um 1,2 Mrd. Euro auf 17,2 Mrd. Euro.
Die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere stiegen um 6,7 Mrd. Euro auf 63,0 Mrd. Euro. Der Anstieg resultierte sowohl aus höheren Beständen an Anleihen und Schuldverschreibungen des Anlagebestands, die um 3,0 Mrd. Euro auf 27,9 Mrd. Euro angestiegen sind, als auch aus gestiegenen Beständen an Anleihen und Schuldverschreibungen des Liquiditätsbestands, die um 4,6 Mrd. Euro auf 24,9 Mrd. Euro zugelegt haben. Demgegenüber ermäßigten sich die eigenen Schuldverschreibungen um 1,0 Mrd. Euro.
Der Handelsbestand der Aktiva wies ein Volumen von 18,2 Mrd. Euro aus, nach 18,4 Mrd. Euro im Vorjahr. Während der Bestand an derivativen Finanzinstrumenten mit 12,0 Mrd. Euro leicht um 0,8 Mrd. Euro zurückgegangen ist, stiegen die Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere um 1,4 Mrd. Euro auf 2,7 Mrd. Euro.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen lagen mit 4,5 Mrd. Euro nur leicht um 0,1 Mrd. Euro höher als zum Jahresultimo 2022.
Auf der Passivseite stiegen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 3,1 % auf 57,3 Mrd. Euro. Während die Sichteinlagen um 0,8 Mrd. Euro und die besicherten Geldmarktgeschäfte um 4,8 Mrd. Euro zugelegt haben, gingen die anderen Bankenverbindlichkeiten um 3,9 Mrd. Euro auf 32,3 Mrd. Euro zurück.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden lagen mit 308,5 Mrd. Euro um 32,4 Mrd. Euro über dem Vorjahresniveau. Ursächlich für den Zuwachs waren sowohl gestiegene Sicht- und Termineinlagen, die insgesamt um 18,4 Mrd. Euro deutlich zugelegt haben, als auch um 7,7 Mrd. Euro gestiegene besicherte Geldmarktgeschäfte.
Mit 48,4 Mrd. Euro lagen die Verbrieften Verbindlichkeiten um 1,7 Mrd. Euro über dem Niveau des Vorjahresultimos. Während die begebenen Schuldverschreibungen um 0,9 Mrd. Euro zugelegt haben, stiegen die anderen verbrieften Verbindlichkeiten um 0,8 Mrd. Euro.
Der Handelsbestand der Passiva lag mit 10,8 Mrd. Euro um 0,4 Mrd. Euro über dem Niveau des Vorjahresstichtags. Der leichte Zuwachs resultierte aus leicht um 0,5 Mrd. Euro gestiegenen Verbriefungen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten haben gegenüber dem Jahresende 2022 um 3,3 Mrd. Euro auf 21,0 Mrd. Euro zugelegt. Die Rückstellungen gingen im Vergleich zum Vorjahresultimo um 1,2 Mrd. Euro auf 5,1 Mrd. Euro zurück. Der Rückgang beruht vornehmlich auf geringeren Pensions- und Steuerrückstellungen.
Die Nachrangigen Verbindlichkeiten betrugen 6,7 Mrd. Euro und lagen damit um 0,5 Mrd. Euro unter dem Niveau des Vorjahresultimos.
Die außerbilanziellen Verpflichtungen zeigten im Vergleich zum Vorjahr insgesamt nur eine geringe Veränderung: Während die Eventualverbindlichkeiten mit 43,8 Mrd. Euro um 1,3 Mrd. Euro unter dem Niveau des Vorjahres lagen, ermäßigten sich die unwiderruflichen Kreditzusagen um 0,8 Mrd. Euro auf 76,5 Mrd. Euro. Weitere Informationen zu den Eventualverbindlichkeiten und Kreditzusagen finden sich im Anhang Nummer 35.
Das in der Bilanz der Commerzbank Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2023 ausgewiesene Eigenkapital lag mit 16,3 Mrd. Euro um 0,8 Mrd. Euro über dem Niveau zum Jahresende 2022. Der Anstieg resultierte insbesondere aus dem ausgewiesenen Bilanzgewinn sowie aus den anderen Gewinnrücklagen. Sowohl die Kapitalrücklage als auch das Gezeichnete Kapital zeigten sich gegenüber dem Niveau zum Jahresultimo 2022 nahezu unverändert.
Die Bank nimmt seit dem Jahr 2007 die Befreiungsvorschriften des § 2a KWG - die sogenannte Waiver-Regelung - in Anspruch, das heißt, sie meldet der Bankenaufsicht risikogewichtete Aktiva und Kapitalquoten nur noch für die Institutsgruppe.
Hier lagen die Risikoaktiva per 31. Dezember 2023 bei 175,1 Mrd. Euro und damit um 6,4 Mrd. Euro höher als zum Jahresende 2022. Diese Entwicklung ist primär auf einen Anstieg der Risikoaktiva aus Kreditrisiken zurückzuführen. Für das höhere Kreditrisiko sind im Wesentlichen Anstiege aus der Vorwegnahme antizipierter Effekte aus Modellanpassungen unter anderem im Kontext des von der Bankenaufsicht aufgesetzten Programms "IRB Repair" verantwortlich sowie ein höheres Volumen bei Inanspruchnahmen, Zusagen und Wertpapierpensionsgeschäften. Teilweise gegenläufig wirkten vor allem drei neue Verbriefungstransaktionen im ersten, dritten und vierten Quartal 2023. Höhere Risikoaktiva aus Marktrisiken resultierten hauptsächlich aus gestiegenen Währungsrisiken aus einer aufsichtsrechtlichen Verschärfung im Kontext korrelierter Währungen sowie aus Positionsveränderungen. Zu einer Erhöhung der Risikoaktiva aus operationellen Risiken führte die Berücksichtigung der gestiegenen Erträge des Jahres 2023 im Rahmen der jährlichen Aktualisierung der Dreijahre-Zeitreihe (Standardansatz).
Das aufsichtsrechtlich anrechenbare harte Kernkapital (Common Equity Tier 1) betrug zum Berichtsstichtag 25,7 Mrd. Euro, gegenüber 23,9 Mrd. Euro zum 31. Dezember 2022. Die positiven Effekte auf das harte Kernkapital resultierten im Wesentlichen aus dem Jahresergebnis 2023 unter Berücksichtigung der Abgrenzungen für Dividende, Aktienrückkäufe und AT-1-Zinsen. Eine weitere CET-1-Erhöhung ist auf geringere regulatorische Abzüge beziehungsweise Anpassungen und die Verbesserung des Sonstigen Periodenergebnisses (Other Comprehensive Income) zurückzuführen. Die harte Kernkapitalquote betrug 14,7 %, gegenüber 14,1 % im Vorjahr. Die Kernkapitalquote betrug zum Berichtsstichtag 16,5 %, gegenüber 16,0 % zum Jahresende 2022.
Das Ergänzungskapital stieg im Vergleich zum 31. Dezember 2022 um 0,1 Mrd. Euro auf 4,9 Mrd. Euro an. Neuemissionen erhöhten das Ergänzungskapital um 0,9 Mrd. Euro, während sowohl Amortisations-, Fälligkeits- und Währungseffekte als auch die Kündigung einer Anleihe das Ergänzungskapital um 0,9 Mrd. Euro reduzierten. Die Gesamtkapitalquote (unter Anwendung der Übergangsbestimmungen) betrug zum Berichtsstichtag 19,3 %, gegenüber 18,9 % zum Jahresende 2022. Die Eigenmittel erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,9 Mrd. Euro und lagen zum 31. Dezember 2023 bei 33,9 Mrd. Euro.
Die Leverage Ratio, die das Verhältnis von Tier-1-Kapital zum Leverage Ratio Exposure zeigt, lag bei 4,9 %.
Das Geschäftsjahr 2023 stand ganz im Zeichen von Kriegen, politischen Turbulenzen und wirtschaftlicher Unsicherheit. In diesem herausfordernden Umfeld verzeichnete die Commerzbank ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr. Die wohl umfassendste Restrukturierung in der Geschichte der Bank - unter anderem mit einem Abbau von brutto annähernd 10 000 Vollzeitstellen und tiefen Einschnitten in unser Filialnetz - haben wir inzwischen abgeschlossen und damit die Kernziele der "Strategie 2024" erreicht. Gleichzeitig haben wir im zurückliegenden Jahr unser neues Geschäftsmodell am Markt etabliert.
Da die Steuerung der Bank über die Segmente erfolgt, stellen wir nachfolgend auf die Entwicklung im Konzern ab. Weitere Informationen zur Unternehmenssteuerung und zu den im Prozess der Konzernsteuerung verwendeten Ergebnisgrößen und Kennzahlen finden sich im Geschäftsbericht 2023 des Konzerns, der auf der Internetseite der Commerzbank veröffentlicht ist.
Im Segment Privat- und Unternehmerkunden lag der Fokus im Geschäftsjahr 2023 auf der Umsetzung der zentralen Initiativen der "Strategie 2024" - insbesondere auf dem Ausbau der Onlinebanking- und Mobilebanking-Kanäle, der Digitalisierung von Prozessen und Abläufen sowie der Weiterentwicklung des neuen Vertriebskanals "Beratungscenter". So wurde die Erreichbarkeit deutlich verbessert. Über das Beratungscenter stehen den Kundinnen und Kunden qualifizierte Beraterinnen und Berater telefonisch, per E-Mail oder Video auch abends und am Wochenende zur Verfügung - zu allen Finanzthemen wie Konten, Karten, Wertpapieranlagen und Immobilienfinanzierungen. Auf der Ertragsseite konnten wir im Segment Privat- und Unternehmerkunden, unterstützt von der Zinswende, im abgelaufenen Geschäftsjahr nochmals spürbar zulegen, was sich in einem deutlichen Anstieg des Zinsüberschusses zeigte. Wie erwartet, konnte beim Provisionsüberschuss das Vorjahresniveau nicht erreicht werden. So ging im Inland im Berichtszeitraum insbesondere das umsatzabhängige Wertpapiergeschäft infolge der Zinswende sowie der im Vergleich zum Vorjahr geringeren Marktvolatilität zurück. Insgesamt hat das Segment Privat- und Unternehmerkunden die Operativen Erträge im Rahmen unserer Erwartungen im Vergleich zum Vorjahr leicht übertroffen und die mBank auch die hohen Belastungen aus der Vorsorge für Fremdwährungskredite mehr als ausgleichen können. Das Risikoergebnis lag vor dem Hintergrund des schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeldes mit einem deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr im Rahmen unserer Erwartungen. Die Kosten im Inland stiegen entgegen unseren Erwartungen leicht an, was zusammen mit einer Kostensteigerung bei der mBank für das Segment insgesamt zu einem Anstieg des Verwaltungsaufwands geführt hat. Inklusive deutlich rückläufiger Pflichtbeiträge konnte der Verwaltungsaufwand auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden, was in Verbindung mit erzielten höheren Operativen Erträge zu einer Verbesserung der Cost-Income-Ratio geführt hat. Insgesamt stieg das Operative Ergebnis im Segment wie erwartet und auch die Operative Eigenkapitalrendite hat sich gegenüber dem Vorjahr wie erwartet verbessert.
Auch das Segment Firmenkunden konzentrierte sich im Berichtsjahr 2023 auf die Umsetzung der strategischen Maßnahmen. Im Zentrum der Investitionen im Firmenkundengeschäft standen die Etablierung des Geschäftsmodells mit einer differenzierten und effizienten Betreuung, die Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur sowie weitere Digitalisierungsprojekte. Darüber hinaus stand die Umsetzung regulatorischer Themen in den Bereichen Zahlungsverkehr und Capital Markets im Fokus. Im Geschäftsjahr 2023 zeigten alle operativen Kundenbereiche eine erfreuliche Entwicklung. Der Bereich Mittelstand zeigte gegenüber dem Vorjahreszeitraum eine deutlich positive Ertragsentwicklung. Während im Kreditgeschäft die Erträge zurückgingen, profitierte der Bereich im Cash-Management und in Financial Markets von deutlich gestiegenen Einlagenerträgen. Der Bereich International Corporates verzeichnete insbesondere höhere Erträge aus dem Einlagengeschäft bei geringeren Erträgen aus dem Fremdwährungsgeschäft. Der Bereich Institutionals zeigte einen deutlichen Ertragszuwachs, ebenfalls aus dem Einlagengeschäft sowie aus dem Anleiheemissionsgeschäft. Die im Bereich Others ausgewiesenen Erträge, die insbesondere aus Hedging- und Bewertungseffekten resultierten, gingen hingegen deutlich zurück. Insgesamt konnte das Segment die Erträge gegenüber dem Vorjahr erfreulich steigern, wovon wir in unserer zu Jahresbeginn getroffenen Prognose nicht zwingend ausgehen konnten. Erwartungsgemäß lag das Risikoergebnis deutlich unter dem Vorjahreswert. Aufgrund des erfolgreichen Kostenmanagements sind die Verwaltungsaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr wie erwartet zurückgegangen. Per saldo führte insbesondere der Ertragsanstieg zu einer Verdoppelung des Operativen Ergebnisses. Entsprechend hat sich die Cost-Income-Ratio wie erwartet spürbar verbessert. Die Operative Eigenkapitalrendite ist gegenüber dem Vorjahr entgegen unseren Erwartungen deutlich gestiegen.
Insgesamt hat die Commerzbank Aktiengesellschaft für das Berichtsjahr wie erwartet einen signifikant über dem Vorjahr liegenden Jahresüberschuss in Höhe von 1 200 Mio. Euro erzielt.
Die Spätfolgen der jahrelang expansiven Geld- und Finanzpolitik werden die Wirtschaft und die Kapitalmärkte auch 2024 prägen. Erwartungsgemäß werden die in rascher Folge vorgenommenen Zinserhöhungen früher oder später wieder rückgängig gemacht werden. Nach Jahren der Null- und Negativzinsen haben es die westlichen Länder mit einem völlig anderen Zinsumfeld zu tun. Viele Geschäftsmodelle werden in Schwierigkeiten geraten, da die Rentabilitätsschwelle dauerhaft gestiegen ist. Unternehmen müssen wieder um Kapital konkurrieren und höhere Zinsbelastungen stemmen. Sich an das neue Zinsumfeld anzupassen, wird viel länger dauern als bei zeitlich länger gestreckten Zinserhöhungen. In der Folge dürfte die wirtschaftliche Schwäche ungewöhnlich lange anhalten. Eine rasche Erholung ist für die westlichen Volkswirtschaften unwahrscheinlich.
Auch die chinesische Wirtschaft dürfte 2024 unter Spätfolgen leiden, wobei diese nicht von höheren Leitzinsen ausgehen, sondern beispielsweise von Übertreibungen im aufgeblähten Immobiliensektor. Diese dürften sich über viele Jahre negativ auswirken, mit der Folge, dass das Wirtschaftswachstum lange gedämpft wird. Für wenig Wachstum spricht auch der Vertrauensverlust in die staatliche Wirtschaftspolitik wegen der Corona-Politik und des Vorgehens vor allem gegen den Tech-Sektor. Hinzu kommen die Auswirkungen der politischen Spannungen zwischen China und den USA, die insbesondere den Handel mit technologischen Produkten begrenzen. Alles in allem erwarten wir für das kommende Jahr nur ein Wirtschaftswachstum von 4,0 %.
In den USA dürfte die dämpfende Wirkung der zurückliegenden massiven Leitzinsanhebungen sichtbar werden. Wir erwarten eine Wachstumsverlangsamung für das Sommerhalbjahr 2024. Der US-Wirtschaft dürfte eine Rezession aber erspart bleiben, sodass sie im Jahresdurchschnitt 2024 wohl genauso stark wachsen wird wie 2023.
Im Euroraum dürfte die Rezession zwar im Frühjahr enden, doch der auf eine Rezession üblicherweise folgende Aufschwung wird wohl zunächst ausbleiben. Obwohl das Wachstum der Löhne bald über der Inflationsrate liegen sollte, dürfte es länger dauern, bis die Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine Erholung ihrer Kaufkraft reagieren. Denn der Einbruch der Kaufkraft war wegen der hohen Inflation - die Verbraucherpreise sind seit Ende 2020 um 18 % gestiegen - so ausgeprägt, dass die Konsumenten ihre langfristigen Einkommenserwartungen deutlich nach unten revidiert haben. Für das gesamte Jahr 2024 prognostizieren wir eine weitgehende Stagnation der Wirtschaft.
Das Szenario einer ungewöhnlich langen wirtschaftlichen Schwäche gilt erst recht für Deutschland, das neben dem neuen Zinsumfeld weitere Belastungen zu verkraften hat. Die Energiepreise werden dauerhaft viel höher sein als vor der Energiekrise, und die Deglobalisierung erfordert eine Umstellung bei vielen, meist exportabhängigen Unternehmen.
Das Inflationsbild hat sich in den USA und Europa zuletzt verbessert. Dies gibt den Notenbanken Spielraum, die Zinsen zu senken. Die US-Notenbank dürfte 2024 die Leitzinsen um insgesamt 75 Basispunkte senken. Auch die EZB wird die Zinsen bis Ende 2024 wohl um insgesamt 75 Basispunkte senken. Der hohe Lohndruck im Euroraum dürfte aber dafür sorgen, dass sich die Inflation auf mittlere Sicht eher bei 3 % als bei 2 % einpendeln wird.
Grundsätzlich spricht das Marktumfeld mit schwachem Wachstum, fallender Inflation und Leitzinssenkungen für sinkende Renditen. Die Märkte haben davon allerdings bereits viel antizipiert, was das Abwärtspotenzial vor allem im Euroraum begrenzt. Wir erwarten die Rendite zehnjähriger Staatsanleihen Ende 2024 in den USA bei 3,6 % und in Deutschland bei 2,0 %.
Der Euro sollte zunächst davon profitieren, dass die EZB die Zinsen weniger aggressiv senken dürfte, als der Markt es einpreist. Im zweiten Halbjahr dürfte er aber wieder an Boden verlieren, wenn die USA die Rezession überwinden und ihre gegenüber dem Euroraum langfristig besseren Wachstumsaussichten durchschlagen.
Der DAX sollte nach den kräftigen Kursgewinnen 2023 in der ersten Hälfte des laufenden Jahres zunächst eine Verschnaufpause einlegen. Denn den Unternehmen dürfte es mit Blick auf die erwartete milde Rezession im Euroraum und später in den USA schwerfallen, die optimistischen Erwartungen der Analysten für das Wachstum der Unternehmensgewinne zu erfüllen. In der zweiten Jahreshälfte dürften dann aber die fallenden Leitzinsen im Euroraum und den USA dem Aktienmarkt wieder Rückenwind geben.
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| Wechselkurse | 31.12.2023 | 31.12.2024 1 |
|---|---|---|
| Euro/US-Dollar | 1,11 | 1,10 |
| Euro/Pfund | 0,87 | 0,88 |
| Euro/Zloty | 4,34 | 4,50 |
1 Werte für das Jahr 2024 Prognosen der Commerzbank.
Unsere Einschätzung hinsichtlich der kurz- und mittelfristigen sowie strukturellen Entwicklungstendenzen in der Bankbranche hat sich gegenüber den von uns im Halbjahresbericht 2023 beziehungsweise im Geschäftsbericht 2022 getroffenen Aussagen nicht grundlegend geändert. Vor allem die sich verlangsamende und divergierende Weltwirtschaft wird den Bankensektor im Jahr 2024 vor neue Herausforderungen stellen.
Auf die aus dem Umfeld schnell gestiegener Zinsen und einer schwachen Konjunktur im Euroraum resultierenden Risiken weist auch der neueste Finanzstabilitätsbericht der EZB vom November 2023 hin. Besonders das Geschäft mit Firmen- und Unternehmenskunden steht unter Druck. Allerdings bieten die genannten Herausforderungen Kreditinstituten, die strategisch gut aufgestellt sind und auf veränderte Rahmenbedingungen flexibel reagieren, auch Chancen und Wettbewerbsvorteile.
Laut Finanzstabilitätsbericht der Deutschen Bundesbank von November 2023 hat das deutsche Finanzsystem den kräftigen Zinsanstieg der vergangenen anderthalb Jahre bislang ohne größere Probleme überstanden. Im Hinblick auf das Verhältnis aus hartem Kernkapital zu risikogewichteten Aktiva weist es derzeit eine hohe Solvenz auf. Die aktuell gute Ertragslage befähigt die Finanzinstitute, ihre Resilienz gegenüber wirtschaftlichen Schwierigkeiten weiter zu stärken. Gegen Krisenfälle dürften die Institute demzufolge ausreichend gewappnet sein. Diese bestehen für den deutschen Bankensektor vor allem im Hinblick auf eine sich verschärfende Energie- oder staatliche Haushaltskrise, die negative Auswirkungen auf das Bruttoinlandsprodukt haben könnten. Durch die Dekarbonisierung unterliegt der deutsche Unternehmenssektor ohnehin einem strukturellen Anpassungsdruck, der sich durch die unsichere geopolitische Lage noch erhöht hat.
Deutlich verbessert hat sich im vergangenen Jahr die Zinsmarge, nachdem die anhaltenden Niedrigzinsen lange Zeit als eine der zentralen Herausforderungen galten. Aufgrund der hohen Inflationsdynamik waren die Notenbanken weltweit zu einer geldpolitischen Straffung übergegangen. Im Zuge eines auch hierzulande spürbar steigenden Kreditzinsniveaus hat sich die Zinsmarge der Kreditinstitute und damit auch die Ertragslage des gesamten Finanzsektors deutlich verbessert. Dabei bleibt zu beachten, dass mit zunehmender Dauer des aktuellen Zinsumfeldes von einer allmählichen Zinsanpassung bei den Bankeinlagen und daher von einem geringeren Zinsüberschuss ausgegangen werden muss. Parallel dazu wird die Kreditnachfrage durch die Bremseffekte des Zinsanstiegs gedämpft und begrenzt die Möglichkeiten der Banken, ihre Erträge auf der Zinsseite zu stärken.
Bei deutschen Wohnimmobilien leitete die Zinswende der Notenbanken ein Ende des jahrelangen Preisanstiegs ein. Der starke Zinsanstieg hat dabei sowohl in Deutschland als auch in vielen anderen Ländern des Euroraums zu einem markanten Rückgang des Hypothekenneugeschäfts geführt. Das dürfte mittelfristig sinkende Erträge aus dem Kreditgeschäft verursachen, während sich die Passivmargen durch den generellen Zinsanstieg verbessert haben. Der weitere Ausblick für die Wohnimmobilienmärkte bleibt unsicher, weil Einflussfaktoren auf der Angebots- wie auch der Nachfrageseite zum Teil gegenläufig sind.
Vor dem Hintergrund höherer Schuldzinsen und gestiegener Lebenshaltungskosten sind in den kommenden Monaten steigende Insolvenzzahlen nicht auszuschließen. Angesichts sehr günstiger Finanzierungsbedingungen in der jüngeren Vergangenheit ist die Nettoverschuldung vieler Kreditnehmer in den vergangenen Jahren stark angewachsen. Ein daraus resultierender Wertberichtigungsbedarf kann sowohl das Firmen- als auch das Privatkundengeschäft betreffen. Bislang erwies sich die Schuldentragfähigkeit privater Haushalte hierzulande aufgrund einer weiterhin guten Arbeitsmarktlage sowie teils kräftiger Nominallohnzuwächse als robust. Bei einem realwirtschaftlichen Einbruch mit deutlich steigender Arbeitslosigkeit wären allerdings zunehmende Kreditausfälle im Bereich der Konsumentenkredite wahrscheinlich. Weitaus bedeutender sind dagegen die Wohnimmobilienkredite. Hier schützen lange Zinsbindungsfristen derzeit vor einer steigenden Zinsbelastung. So stehen Hypothekarkredite aus der Niedrigzinsphase in der Regel erst ab dem Jahr 2028 zur Refinanzierung an. Weitaus anfälliger für die negativen Folgen des allgemeinen Zinsanstiegs sind die Gewerbeimmobilienmärkte. Dort haben sowohl die Preise als auch die Transaktionsvolumen spürbar nachgegeben. Wegen der fallenden Immobilienpreise und der dadurch bedingten bilanziellen Bewertungsverluste sind die Gewinne der gewerblichen Immobilienunternehmen signifikant gesunken.
Ähnlich wie im dominierenden zinstragenden Geschäft sind die Wachstumsperspektiven im Handelsgeschäft der Banken derzeit positiv. Allerdings haben sich viele Institute in der Vergangenheit teilweise oder sogar ganz aus dem Direkthandel zurückgezogen. Zumindest indirekt kann der Bankensektor profitieren: Zusammen mit zunehmenden Handelsvolumen führen steigende Marktvolatilitäten zu höheren Provisionserträgen im Wertpapiergeschäft. Auch die Zahl der privaten Aktienbesitzerinnen und Aktienbesitzer sollte sich hierzulande trotz verbesserter Anlagealternativen im Anleihesegment in den nächsten Jahren weiter erhöhen. Ferner dürfte die geplante Rentenreform mit Stärkung der Eigenverantwortung bei der Altersvorsorge mittelfristig für einen Nachfrageschub bei Finanzprodukten sorgen. Mit zunehmender Zahl an Aktionären sowie verstärkter Nutzung digitaler und mobiler Produkte erhöht sich der Bedarf an individueller Finanzberatung bei solchen Bankkunden, die weniger technikaffin und durch die wirtschaftlichen Turbulenzen verunsichert sind. Im Hinblick auf den ohnehin vorhandenen Beratungsbedarf bei komplexen Bankgeschäften wie einer Baufinanzierung wird das Filialgeschäft deshalb - wenn auch in deutlich abgespeckter Form - ein Teil der Grundversorgung bleiben und Universalbanken Wettbewerbsvorteile gegenüber reinen Onlinebanken und FinTechs bieten.
Hinsichtlich der Regulierung haben die Basel-3-Regelungen Priorität. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat dazu Ende 2023 ihren Fahrplan zur Umsetzung der endgültigen Basel-3-Reformen in der EU veröffentlicht. Eine endgültige Einigung zur Finalisierung des Basel-3-Rahmenwerks, das unter anderem eine standardisierte Untergrenze der risikogewichteten Aktiva (Output Floor) vorsieht, steht noch aus. Zur Gewährleistung der Stabilität des globalen Bankensystems soll der internationale Regulierungsrahmen weiterentwickelt werden. Risiken aus der wachsenden Bedeutung von Nichtbanken und gezielte Anpassungen der Liquiditätsregulierung stehen dabei im Vordergrund. Die Bankenturbulenzen in den USA haben insbesondere bei regionalen Instituten Defizite bei der Eigenkapitalunterlegung von Zinsänderungsrisiken aufgedeckt. Daher könnten Zinsänderungsrisiken künftig in die Mindestanforderungen übernommen werden.
Ein hohes Augenmerk richtet die Aufsicht derzeit auf die in den Banken verwendeten internen Modelle. Hierzu hat die Europäische Zentralbank 2023 eine öffentliche Konsultation zu ihrem Leitfaden für interne Modelle durchgeführt. Dieser beschreibt unter anderem, wie Banken die wesentlichen Klima- und Umweltrisiken in ihre Modelle einbeziehen können. Alles in allem muss darauf geachtet werden, dass eine beständige Ausweitung regulatorischer Auflagen angesichts der notwendigen Finanzierungsanstrengungen der Banken im Zusammenhang mit der digitalen und vor allem auch der nachhaltigen Transformation der Wirtschaft durchaus kontraproduktiv wirken kann.
Um die Resilienz des deutschen Finanzsystems zu erhöhen, hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 2022 Allgemeinverfügungen zur Aktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers in Höhe von 0,75 % und zur Einführung eines sektoralen Systemrisikopuffers für Wohnimmobilienfinanzierungen in Höhe von 2 % erlassen. Beide Puffer mussten ab Februar 2023 vorgehalten werden und haben Ende des ersten Halbjahres 2023 insgesamt 23,9 Mrd. Euro hartes Kernkapital gebunden. Vorerst sollen die makroprudenziellen Puffer angesichts der fortbestehenden Verwundbarkeiten - auch bei einer moderaten Verschlechterung der konjunkturellen Aussichten - in voller Höhe erhalten bleiben. Zusätzlich fordert die Aufsicht hierzulande, ihr rechtliches Spektrum um Instrumente im Bereich der Wohnimmobilienfinanzierung zu ergänzen. Bis vor Kurzem fehlte eine für die makroprudenziel-len Erfordernisse ausreichend harmonisierte Datengrundlage zu den Vergabestandards in der privaten Wohnimmobilienfinanzierung. Die neu eingeführte Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen (WIFSta) lieferte erstmals für das erste Quartal 2023 entsprechende Informationen. Die aktuelle Einschätzung der Risikolage legt den Einsatz kreditnehmerbasierter Instrumente derzeit nicht nahe.
Aufgrund des begrenzten Ertragspotenzials und des anhaltenden Wettbewerbsdrucks bleibt die Kontrolle der Kosten ein Hauptaugenmerk deutscher Banken ebenso wie ihrer europäischen Wettbewerber. Dadurch dürfte insbesondere die Digitalisierung der Geschäftsprozesse rasant voranschreiten. Gleichzeitig stehen viele traditionelle Banken vor der zentralen Herausforderung, trotz des Innovations- und Kostendrucks die Qualität und Stabilität ihrer IT-Systeme sicherzustellen, sich vor überbordenden Cyberangriffen zu schützen sowie ihre Datenintegrität zu wahren. Gerade die Risiken für betriebliche Störungen durch Cyberangriffe sind angesichts des geopolitischen Umfeldes massiv gestiegen. Für die Resilienz der Institute spielt der Umgang mit derartigen operationellen Risiken eine bedeutende Rolle. Mit einem "Cyber-Resilience-Stresstest" hat die EZB Anfang 2024 damit begonnen, die Widerstandsfähigkeit von mehr als einhundert Kreditinstituten gegen Cyberangriffe zu überprüfen.
Der nächste große Innovationsschritt bei der Evolution des Internets ist die derzeit rasant voranschreitende Anwendung von generativer künstlicher Intelligenz (KI). KI hat das Potenzial, enorme Datenmengen aus unterschiedlichsten Quellen in nie dagewesener Geschwindigkeit zu verarbeiten und so zum Treiber der Weltwirtschaft zu werden. Mit dem Artificial Intelligence Act (AIA) hat die EU-Kommission im Rahmen ihrer Digitalstrategie ein Gesetz über künstliche Intelligenz veröffentlicht. Der Entwurf enthält konkrete Vorschläge zur Regelung des Umgangs mit KI. Vor dem Hintergrund dieser technologischen Umwälzungen steht der deutsche Bankenmarkt potenziell vor einem Umbruch, der innovativen Marktteilnehmern auch große Chancen bietet.
Auf lange Sicht wird die Bankbranche durch die Weiterentwicklung der Europäischen Währungsunion zu einer integrierten Finanzmarktunion geprägt. Ziel der Digital-Finance-Strategie der EU-Kommission ist es, einen Finanzmarkt zu etablieren, der europaweit einheitliche Regeln aufweist und dabei Technologieneutralität sowie Nachhaltigkeit genauso gewährleistet wie identische Rahmenbedingungen für alle Anbieter. Bislang werden viele Bankenmärkte in Europa nach wie vor von nationaler Gesetzgebung dominiert; Regulatorik und auch Kundenwünsche divergieren zum Teil erheblich. Darüber hinaus finden sich fast überall Überkapazitäten, die die Rentabilität schmälern. Die angestrebte europäische Bankenunion bleibt vorerst jedoch unvollendet. Vor allem das Fehlen eines akzeptablen EU-weiten Einlagensicherungssystems (EDIS) verhindert eine weitergehende Marktintegration. EDIS ist neben dem bereits eingeführten Einheitlichen Aufsichtsmechanismus SSM (Single Supervisory Mechanism) und dem vorhandenen Einheitlichen Abwicklungsmechanismus SRM (Single Resolution Mechanism) das dritte Kernelement der europäischen Bankenunion.
Ein Schritt zu mehr europaweiter Einheitlichkeit ist die vorgesehene Schaffung eines gemeinsamen Zahlungssystems (EPI), das zum neuen Standard für Zahlungen von Verbrauchern und Händlern werden soll. EPI könnte den europäischen Banken mehr Kreditvolumen verschaffen, da man in den Geschäftsbereich von Zahlungskartenfirmen vordringt, die ihren Sitz außerhalb der EU haben. Mehr Einheitlichkeit in Europa soll auch die geplante Einführung eines digitalen Euro schaffen. Mit diesem will es die EZB ermöglichen, dass Privatpersonen im europäischen Wirtschaftsraum Konten nicht nur bei Geschäftsbanken, sondern auch direkt bei ihr unterhalten dürfen. Zentralbankgeld stünde dann neben Bargeld auch als Guthaben bei der EZB zur Verfügung. Bei Realisierung muss darauf geachtet werden, dass dadurch die Rolle der Banken als Vermittler zwischen Sparern und Kreditnehmern nicht gefährdet wird.
Neben der Art und Weise, wie wir Geld in Zukunft verwenden, sowie der Rolle, die das Zentralbankgeld dabei einnimmt, rückt das Management von ESG-Risiken (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) immer stärker in den Fokus der Bankenregulierung. Deshalb beabsichtigt die Europäische Bankenaufsicht, Klima- und Umweltrisiken verstärkt im Risikomanagement der Banken zu verankern. Im Rahmen ihrer Strategie zur Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft hat die EU 2023 einen "Fit-for-55"-Klimastresstest für Banken gestartet. Dieser Test ist Teil der ESG-Roadmap der EBA und hat zum Ziel, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken. Auch in zukünftigen Stresstests der EZB werden Klimarisiken einen Schwerpunkt bilden. Darüber hinaus soll die Finanzierung klimafreundlicher Projekte gefördert werden, was entsprechend aufgestellten Kreditinstituten günstige Geschäftsperspektiven bietet.
Insgesamt wird der Bankenbranche angesichts dieser Herausforderungen und Rahmenbedingungen weiterhin ein hohes Maß an Flexibilität und Innovationskraft abverlangt.
In den vergangenen Jahren haben sich sowohl die Anforderungen an ein modernes, zukunftsfähiges Bankgeschäft als auch die Rahmenbedingungen spürbar verändert. Während früher die persönliche Kundenbetreuung zentrales Element war, erwarten die Kundinnen und Kunden heute eine Multikanalberatung, digitale Finanzangebote und individuelle, maßgeschneiderte Produkte, die jederzeit verfügbar sind. Hierauf haben wir unsere strategische Ausrichtung in den vergangenen Jahren kontinuierlich angepasst und werden dies mit unserer "Strategie 2027" weiter fortsetzen. Dabei wollen wir effizienter werden und für Belegschaft, Kundinnen und Kunden sowie Aktionärinnen und Aktionäre nachhaltige Perspektiven schaffen. Weitere Informationen zur "Strategie 2027" finden sich im Geschäftsbericht 2023 des Konzerns, der auf der Internetseite der Commerzbank veröffentlicht ist.
Unsere Geschäftsprozesse werden wir weiterhin konsequent und durchgängig automatisieren. Im Kreditprozess für Privatkunden umfasst das beispielsweise standardisierte Produkte wie Ratenkredite oder Erhöhungen des Limits bei Kreditkarten. Mit dem bankweiten Programm "Einfach Einfacher" zielen wir auf eine nachhaltige Komplexitätsreduzierung in allen Bankbereichen ab. Dabei gehen wir strukturiert, methodisch und konsequent vor. Themen werden sowohl top-down als auch bottom-up in enger Abstimmung mit den Bereichen identifiziert und umgesetzt.
Das große Wachstumspotenzial im deutschen Premiummarkt nutzen wir, um unser Betreuungsmodell für vermögende Privat- und Unternehmerkunden neu aufzustellen. An zahlreichen Standorten mit Premiumfilialen sind künftig sowohl Generalisten als auch Spezialisten für unterschiedlichste Kundenbedürfnisse vertreten. Durch enge Vernetzung untereinander und zur Firmenkundenseite hin sichert die Bank die nahtlose Kundenbetreuung - privat wie geschäftlich. Auch unsere starke Positionierung bei der Betreuung des deutschen Mittelstands wollen wir weiter schärfen. Als führende Handelsfinanzierungsbank in Deutschland stellen wir die Präsenz entlang der veränderten Handelskorridore sicher und arbeiten an einer kontinuierlichen Vereinfachung unserer Handelsplattform. Im Segment für Firmenkunden fokussieren wir uns im internationalen Geschäft auf Kunden mit Bezug zu Deutschland, Österreich oder der Schweiz sowie aus Zukunftsbranchen. Für Firmenkunden mit standardisiertem Produkt- und Beratungsbedarf haben wir mit der Mittelstandsbank Direkt sukzessive ein innovatives Direktbankangebot eingeführt. Firmenkunden mit komplexem Beratungsbedarf werden weiterhin persönlich betreut. Die Beratung wird mit innovativen Diensten wie der Firmendigitalbank und zukunftsweisenden, nachhaltigen Produkten kombiniert. Datenbasierte Lösungen und Sales Analytics unterstützen den Vertrieb und ermöglichen eine effiziente Betreuung. Als erste deutsche Universalbank haben wir von der Finanzaufsicht BaFin eine Krypto-Verwahrlizenz erhalten. Diese soll es ermöglichen, ein breites Spektrum von Dienstleistungen rund um digitale Vermögenswerte (derzeit Bitcoin und Ethereum) anzubieten. Vorerst soll sich dieses Angebot nur an institutionelle Bestandskunden richten.
Über alle Segmente hinweg werden wir die Bank deutlich digitaler aufstellen. Dieser Umbau betrifft Strategie, Technologie, Kompetenz und Kultur, wobei dem besonderen Risiko von Cyberattacken ebenfalls Rechnung getragen wird. Wir schützen unsere Kundinnen und Kunden und Geschäftsbereiche vor negativen Einwirkungen durch Cyberangriffe.
Digitalisierung bedeutet generell: Einfacher und schneller werden sowie Komplexität reduzieren - das ist nicht nur die Erwartung unserer Kunden, sondern hilft uns auch dabei, profitabler zu werden. Hand in Hand mit der Lieferorganisation, mit Big Da ta &Advanced Analytics, dem Segment Privat- und Unternehmerkunden sowie mit unserem eigenen Vertrieb erarbeiten wir innovative Lösungen und Prozesse - für unsere Kunden wie auch intern für unsere Vertriebs- und Abwicklungseinheiten. Über Jahre hinweg gewachsenes Kundenvertrauen erleichtert die Nutzung von Smart Data und erweist sich dadurch im digitalen Zeitalter als Wettbewerbsvorteil. Bei der Einführung neuer Anwendungen steht die Kundenperspektive im Vordergrund. Seit geraumer Zeit unterstützen uns dabei unsere Töchter CommerzVentures (Risikokapitalfonds zur Beteiligung an Fintechs, Insurtechs und Climate-Fintechs) sowie neosfer. Als Forschungs- und Entwicklungseinheit für Zukunftstechnologien ermöglicht neosfer Innovationen und Frühphasen-Investitionen der Commerzbank. Das geschieht durch Investitionen in Early-Stage-Start-ups (neosfer.invest), die Eigenentwicklung von Geschäftsmodellen beziehungsweise Ventures (neosfer.build) sowie den Aufbau von Ökosystemen rund um die nachhaltige und digitale Zukunft unserer Gesellschaft (neos-fer.connect).
Die neuen digitalen Geschäftsmodelle mit ihren immer kürzeren Innovationszyklen und dem Bedarf schnellerer Produktbereitstellung erfordern den Einsatz zukunftsweisender Technologien wie Cloud und künstlicher Intelligenz. Eine Cloud-First-Strategie mit entsprechender Migration der IT-Systeme bietet zudem den Vorteil, die Modernisierung der vorhandenen Kernsysteme voranzutreiben. Das Tempo der Software- und Hardwareentwicklung hat so zugenommen, dass neue Systeme von Anfang an als leicht skalierbare und erweiterbare Komponenten konzipiert werden müssen. Derzeit werden im Kundenservice insbesondere LLM-basierte Technologien (Large Language Model) eingesetzt, um die Effizienz zu steigern. Robotic und Intelligent Process Automation bieten die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von sich wiederholenden Routineaufgaben zu entlasten und dem sich künftig weiter verschärfenden Fachkräftemangel zu begegnen. Die Pandemie hat den Trend hin zu digitalen Bankdienstleistungen bereits massiv beschleunigt. Die während der Krise forcierten Trends im Kundenverhalten - mehr Onlinebanking, neue Zahlungsgewohnheiten, Robo-Advisors im Kundenkontakt - werden anhalten. Bankkunden erwarten maßgeschneiderte Dienstleistungen und Produkte, die schnell, einfach und jederzeit verfügbar sind. Hier werden wir ein erweitertes Kundenerlebnis schaffen. Dazu sind hochgradig automatisierte IT-Prozesse und umfangreiche Data-Analytics-Methoden erforderlich, die kurzfristige Anpassungen an sich ändernde Marktbedingungen ermöglichen. Das fördert die zunehmende Defilialisierung des Retailbankings.
Die Commerzbank treibt ihren kulturellen Wandel voran, um eine am Erfolg orientierte Leistungskultur zu stärken. Wir wollen unternehmerisches Denken, wie es der Start-up-Mentalität entspricht, auch unter den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stärken. Zudem haben wir ein neues Zusammenarbeitsmodell gestartet, um Komplexität zu reduzieren und klare Verantwortlichkeiten zu schaffen.
Unter Anwendung moderner Formen der Zusammenarbeit und agiler Methoden entwickeln wir innovative Produkte. So werden mittels der Delivery Organisation sowohl die IT-Architektur unter Wahrung der Betriebsstabilität modernisiert als auch Fähigkeiten und Kapazitäten ausgebaut sowie neue professionelle Funktionalitäten für unsere Kunden geschaffen. In diesem Zusammenhang werden wir ein neues Liefermodell für IT-Dienstleistungen einführen sowie eine Plattform aufbauen, die die bankweite IT-Modernisierung ebenso wie technologiebasierte Unternehmensinnovationen massiv beschleunigt.
Unsere Transformation eröffnet Wachstumschancen auf Zukunftsmärkten. Dazu gehören digitale Ökosysteme, Embedded Finance, Digital Assets und Nachhaltigkeit. Dabei orientieren wir uns an den ESG-Kriterien, die für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung stehen. Angesichts der allseits wahrnehmbaren Auswirkungen des Klimawandels richtet sich unser Fokus derzeit verstärkt auf den Klimaschutz. Kern unserer Nachhaltigkeitsstrategie ist die Verpflichtung zu Net-Zero bis spätestens 2050.
Wir haben uns mit der harten Restrukturierung der zurückliegenden Jahre und der gleichzeitigen Etablierung eines zukunftsfähigen Geschäftsmodells die Chance erarbeitet, wieder stärker in die Offensive gehen zu können. Mit derm im vergangenen Herbst vorgelegten weiterentwickelten Strategieprogramm haben wir bis zum Jahr 2027 den Rahmen dafür abgesteckt. Wachstum - Exzellenz - Verantwortung: Das sind unsere strategischen Leitlinien für die kommenden Jahre.
Der Fundingplan 2024 sieht ein Volumen von rund 10 Mrd. Euro vor. Die Mittelaufnahme der Commerzbank am Kapitalmarkt ist von der Geschäftsentwicklung beziehungsweise -planung und der Entwicklung der risikogewichteten Aktiva beeinflusst. Die Commerzbank hat mit einer breiten Produktpalette Zugang zum Kapitalmarkt. Neben den unbesicherten Refinanzierungsmitteln (Preferred- und Non-preferred-Senior-Anleihen, Tier-2-Nachrangkapital sowie Additional-Tier-1-Kapital) verfügt die Commerzbank bei der Refinanzierung auch über die Möglichkeit, besicherte Refinanzierungsinstrumente, insbesondere Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe, zu emittieren. Pfandbriefe bilden einen festen Bestandteil im Refinanzierungsmix der Commerzbank. Dadurch hat die Commerzbank einen stabilen Zugang zu langfristiger Refinanzierung mit Kostenvorteilen gegenüber unbesicherten Refinanzierungsquellen. Die Emissionsformate reichen von großvolumigen Benchmarkanleihen bis hin zu Privatplatzierungen.
Durch regelmäßige Überprüfung und Anpassung der für das Liquiditätsmanagement und den langfristigen Refinanzierungsbedarf getroffenen Annahmen wird die Commerzbank den Veränderungen des Marktumfeldes und der Geschäftsentwicklung weiterhin Rechnung tragen und eine komfortable Liquiditätsausstattung sowie eine angemessene Refinanzierungsstruktur gewährleisten. Da die Liquiditätssteuerung beziehungsweise die Refinanzierung der Bank auf Konzernebene erfolgt, finden sich weitere Informationen hierzu im Geschäftsbericht 2023 des Konzerns, der auf der Internetseite der Commerzbank veröffentlicht ist.
Da die Steuerung der Bank über die Segmente erfolgt, stellen wir in den folgenden Abschnitten des Prognoseberichts auf die Entwicklung des Commerzbank-Konzerns ab.
Die Commerzbank hat im Geschäftsjahr 2023 bereits wesentliche Ziele ihrer "Strategie 2024" erreicht und den Kapitalmarkt im November 2023 über die neuen Finanzziele bis 2027 informiert. Mit Abschluss des Geschäftsjahres 2023 hat die Commerzbank in ihrer Bilanzpressekonferenz im Februar dieses Jahres ihre Prognose für das Geschäftsjahr 2024 konkretisiert.
Dabei steht die zukünftige Zinsentwicklung im Vordergrund. Erst gegen Ende des vergangenen Jahres hat sich im Markt die Erwartung an deutliche Zinssenkungen in den Jahren 2024 und 2025 verfestigt. Diese Erwartung hat die Bank in ihrem Ausblick berücksichtigt, hält jedoch an ihrer Planung vom November 2023 fest, nach der sie für das Geschäftsjahr 2024 bei einem steigenden Konzernergebnis eine Cost-Income-Ratio von 60 % anstrebt. Dabei wird von einer anhaltenden Konjunkturschwäche in Deutschland ausgegangen, die sich in einer milden Rezession mit einem negativen Wachstum von - 0,3 % widerspiegelt, während die Inflation bei 3 % erwartet wird.
Entlang der strategischen Pfeiler Wachstum, Exzellenz und Verantwortung hat sich die Bank zum Ziel gesetzt, für jede Kundin und jeden Kunden das individuell passende Angebot für ihre Bedürfnisse zu schaffen. Dabei soll die Ertragsbasis verbreitert und unabhängiger vom Zinsergebnis werden. Dies spiegelt sich in den Prioritäten für das Jahr 2024 wider. Im Vordergrund auf der Ertragsseite steht der Provisionsüberschuss, in dem ein Wachstum von 4 % angestrebt wird. Dabei wird einem strikten PerformanceManagement und der engen Begleitung der Umsetzung der strategischen Initiativen eine wesentliche Bedeutung beigemessen. Um die nachhaltige positive Geschäftsentwicklung zu fördern, wird besonderes Augenmerk auf die Steigerung der Kundenzufriedenheit und der Mitarbeiterzufriedenheit gelegt.
Auf Basis einer weiterhin steigenden Profitabilität der Bank ist es eine hohe Priorität in der Bank, die geplante Kapitalrückgabe für das Geschäftsjahr 2024 sicherzustellen. Die Ausschüttungsquote für das Jahr 2024 soll im Einklang mit der Kapitalrückgaberichtlinie mindestens 70 % betragen, aber nicht mehr als das Konzernergebnis nach Abzug von AT-1-Koupons. Diese Kapitalrückgabe an Aktionärinnen und Aktionäre soll neben einer Dividende über Aktienrückkäufe erreicht werden, für die jeweils die Zustimmung der EZB und der Finanzagentur erforderlich ist.
Im Zinsüberschuss stützt sich die Prognose der Commerzbank auf die Terminzinsen, die per Mitte Februar für das Jahr 2024 im Durchschnitt einen EZB-Einlagenzins von 3,5 % erwarten lassen. Bei einer durchschnittlichen Zinsweitergabe an Einlagenkunden von 35 % und leicht steigendem Einlagenvolumen rechnet die Bank für das Geschäftsjahr 2024 mit einem Zinsüberschuss von 7,9 Mrd. Euro, nach knapp 8,4 Mrd. Euro im Jahr 2023. Dies berücksichtigt einen erwarteten leicht rückläufigen Zinsüberschuss bei der mBank in Polen sowie einen weitgehend stabilen Beitrag aus dem Kreditgeschäft.
Der Provisionsüberschuss wird für das laufende Jahr um 4 % höher als im Vorjahr erwartet. Zu diesem Wachstum sollen neben einer Belebung im Wertpapiergeschäft strategische Kooperationen und Beteiligungen im Asset-Management und Zahlungsverkehr sowie im Bereich Equity Capital Markets beitragen.
Das Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten unterliegt generell einer eingeschränkt beeinflussbaren erhöhten Volatilität. Zum einen aufgrund der grundsätzlich ungewissen Entwicklung an den globalen Kapitalmärkten. Zum anderen können es Rechnungslegungsregeln erfordern, dass ähnliche Sachverhalte in einem Zeitabschnitt als Bewertung zu Zeitwerten im Fair-Value-Ergebnis abgebildet werden, während in einer anderen Zeitperiode die Zinskomponente dominiert. Folglich sind im Jahresvergleich Verschiebungen zwischen den Ertragspositionen Zinsüberschuss und Fair-Value-Ergebnis - und umgekehrt - möglich. Ein Teil dieser Ertragskomponente ist somit in einem direkten Zusammenhang mit dem Zinsüberschuss zu sehen. Mit ihrem risikoorientierten und kundenzentrierten Ansatz verfolgt die Commerzbank, ebenso wie die mBank, das Ziel möglichst hoher und stabiler Ertragsbeiträge. Nach einem Fair-Value-Ergebnis im Geschäftsjahr 2023 von - 359 Mio. Euro ist auch für das laufende Jahr ein negativer Beitrag nicht auszuschließen.
Die übrigen Ertragspositionen, darunter das Realisierungsergebnis aus Finanzinstrumenten sowie das Sonstige Ergebnis, werden erfahrungsgemäß oft in hohem Maß durch zumeist nicht planbare Einmalerträge und Bewertungseffekte beeinflusst. Dabei kommt der im Sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Vorsorge für Rechtsrisiken im Zusammenhang mit Baufinanzierungen in Fremdwährung bei der mBank eine wesentliche Bedeutung zu. Nach hohen Vorsorgen von 1 094 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023 sind weitere Belastungen möglich, sodass auch für das Geschäftsjahr 2024 ein negatives Sonstiges Ergebnis nicht auszuschließen ist.
Nach - 618 Mio. Euro im vergangenen Jahr erwartet die Commerzbank für das Jahr 2024 eine Belastung aus dem Risikoergebnis von weniger als - 800 Mio. Euro. Diese Erwartung berücksichtigt eine zumindest teilweise Nutzung des sogenannten "Top-Level-Adjustments" (TLA), das sich zum Jahresende 2023 auf 453 Mio. Euro belief. Dieses TLA reflektiert erwartete Sekundäreffekte im Kreditbuch unter anderem aufgrund der globalen Lieferkettenengpässe und Unsicherheiten aufgrund der Inflation sowie des Einflusses der aktuell restriktiven Geldpolitik.
Der Verwaltungsaufwand inklusive Pflichtbeiträge soll im laufenden Jahr strikt entlang der Cost-Income-Ratio gesteuert werden. Das Ziel für die Cost-Income-Ratio beträgt 60 %. Das bedeutet, dass die Verwaltungsaufwände etwaige Planabweichungen im Ertrag reflektieren und beispielsweise Investitionsmittel freigegeben oder zurückgehalten werden. Auch die Aufwände für variable Vergütung werden durch Planabweichungen im Ertrag beeinflusst.
Im Segment Privat- und Unternehmerkunden (PUK) wird das Angebot von optimierten und digitalen Banking-Lösungen für die knapp 11 Millionen Privat- und Unternehmerkunden in Deutschland ausgeweitet. Mit dem ganzheitlichen Ansatz und den beiden Marken Commerzbank und comdirect werden alle Kundenbedürfnisse bedient - ob online oder mobil, im Beratungscenter oder persönlich in weiterhin rund 400 Filialen. Die Commerzbank möchte jeder Kundin und jedem Kunden das passende Modell für die alltäglichen Banking-Bedürfnisse anbieten. Dazu wird sie unter anderem ihre Konto- und Kartenangebote sowie Zahlungsverkehrslösungen weiterentwickeln. Die Commerzbank hat den Anspruch, als Premiumanbieterin die erste Anlaufstelle für anspruchsvolle Kundschaft zu sein. Ihr Angebot mit Fokus auf Wertpapier- und Kreditgeschäft wird sie konsequent ausbauen. Chancen sieht die Commerzbank insbesondere im Asset- und Wealth-Management.
Der Zinsüberschuss wird im Geschäftsjahr 2024 leicht unter dem Ergebnis für das Jahr 2023 erwartet. Ursächlich hierfür ist die im Durchschnitt höher erwartete Kundenverzinsung von Einlagen.
Im Provisionsüberschuss rechnet die Commerzbank für das Segment PUK demgegenüber mit einem deutlichen Anstieg. Dazu sollen im Wesentlichen eine Steigerung der Erträge aus dem Wertpapiergeschäft beitragen sowie ein Ausbau der Aktivitäten im Asset- und Wealth-Management.
Der im Zins- und Provisionsüberschuss im Segment PUK enthaltene Beitrag der mBank wird im Zinsüberschuss leicht niedriger und im Provisionsüberschuss deutlich höher als im Vorjahr erwartet.
Insgesamt erwarten wir die Erträge im Segment PUK deutlich über dem Vorjahr, unter der Annahme, dass sich die hohen Einmalbelastungen bei der mBank in Polen aus Vorsorgen für Rechtsrisiken im Zusammenhang mit Baufinanzierungen in Fremdwährung im laufenden Jahr nicht in vergleichbarem Maße wiederholen.
Der Verwaltungsaufwand im Segment PUK inklusive Pflichtbeiträge unterliegt der Steuerung der Cost-Income-Ratio des Konzerns, die für das Geschäftsjahr 2024 eine Quote von 60 % erreichen soll. Entlang der erwarteten Ertragsentwicklung soll sich der Verwaltungsaufwand inklusive Pflichtbeiträge in etwa auf dem Niveau des Jahres 2023 bewegen, wobei einer leichten Ermäßigung in Deutschland ein inflationsbedingter Mehraufwand in der mBank gegenübersteht.
Bei einer für das Risikoergebnis im Segment PUK erwarteten leicht niedrigeren Belastung als im Vorjahr gehen wir aufgrund steigender Erträge von einem deutlich über dem Vorjahr liegenden Operativen Ergebnis aus. Dementsprechend sollte die operative Eigenkapitalrendite deutlich steigen und die Cost-Income-Ratio im Segment PUK deutlich sinken. Voraussetzung für diese Prognose ist, dass sich die hohen Einmalbelastungen bei der mBank aus Vorsorgen für Rechtsrisiken im Zusammenhang mit Baufinanzierungen in Fremdwährung im laufenden Jahr nicht in vergleichbarem Maße wiederholen.
Im Segment Firmenkunden (FK) wird die Commerzbank als führende deutsche Mittelstandsbank ihre Firmenkunden bei der laufenden Transformation weiter eng begleiten. Ihre bisherige Strategie im Firmenkundengeschäft wird die Bank bis 2027 durch gezielte Investitionen in Produkte und digitale Lösungen weiter vorantreiben. So wird die Commerzbank das Transaction Banking durch Investitionen in neue Systeme und Technologien stärken und damit ihre führende Position im Zahlungsverkehr sowie bei der Abwicklung des deutschen Außenhandels sichern. Die Bank begleitet im internationalen Geschäft Kunden mit Bezug zu Deutschland, Österreich oder der Schweiz sowie aus Zukunftsbranchen. Im Kreditgeschäft liegt der Fokus auf Wachstum in Deutschland sowie der Finanzierung grüner Infrastrukturprojekte weltweit. Dafür setzt die Commerzbank auf ihre Kompetenzzentren für erneuerbare Energien in Hamburg, Singapur und New York. Im Bereich Capital Markets will die Bank das Angebot im digitalen Währungsgeschäft ausweiten und ihre zentrale Onlinehandelsplattform für weitere Asset-Klassen öffnen. Ein weiterer Schwerpunkt wird auf dem Ausbau des Bondgeschäfts liegen.
Im Zinsüberschuss erwartet die Commerzbank im Segment FK deutlich niedrigere Erträge als im Vorjahr. Wie auch im Segment PUK ist die im Durchschnitt des Jahres zu erwartende höhere Vergütung von Kundeneinlagen maßgeblich für den erwarteten Rückgang.
Im Provisionsüberschuss wird mit leicht höheren Erträgen als im Vorjahr gerechnet. Das erwartete Wachstum resultiert im Besonderen aus den strategischen Maßnahmen in den Bereichen Cash &Trade sowie Capital Markets.
Da alle weiteren Ertragspositionen im Firmenkundensegment in ihrer Prognosegüte mit hoher Unsicherheit verbunden sind, ist vor dem Hintergrund eines niedriger erwarteten Zinsüberschusses nicht auszuschließen, dass die Gesamterträge im Segment leicht unterhalb des Vorjahres liegen werden.
Im Rahmen der Steuerung der Cost-Income-Ratio rechnet die Commerzbank im Segment Firmenkunden entlang der erwarteten Erträge mit leicht niedrigeren Gesamtkosten als im Jahr 2023, da keine wesentlichen Pflichtbeiträge für das Segment erwartet werden.
Für das Risikoergebnis im Segment Firmenkunden erwarten wir deutlich höhere Belastungen als im Vorjahr. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass die anhaltende Konjunkturschwäche zu einer milden Rezession in Deutschland führt und eine höhere Risikovorsorge erforderlich macht.
Zusammengefasst rechnen wir für das Segment Firmenkunden mit einem deutlich niedrigeren Operativen Ergebnis im Jahr 2024. Dementsprechend sollten die operative Eigenkapitalrendite und die Cost-Income-Ratio nicht vollständig an das außergewöhnlich erfolgreiche Jahr 2023 anknüpfen.
Nach unseren derzeitigen Erwartungen gehen wir im Einzelabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft davon aus, für das Jahr 2024 einen Jahresüberschuss ausweisen zu können, der signifikant über dem des Vorjahres liegt.
Für das Geschäftsjahr 2024 geht die Commerzbank davon aus, sowohl das Operative Ergebnis des Vorjahres als auch das den Commerzbank-Aktionären und den Investoren in zusätzliche Eigenkapitalbestandteile zurechenbare Konzernergebnis deutlich zu übertreffen. Hauptverantwortlich für den erwarteten Anstieg sind ein steigender Provisionsüberschuss um geplante 4 % und die Ermäßigung von hohen Einmalbelastungen bei der mBank, die jedoch mit hoher Prognoseunsicherheit versehen ist. Entsprechend strebt die Commerzbank einen weiteren leichten Anstieg der Eigenkapitalrendite im Jahr 2024 an.
Der Anspruch an die harte Kernkapitalquote der Commerzbank orientiert sich an den Kapitalanforderungen aus dem aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP). Diese Mindestanforderung mündet in der MDA-Schwelle, die sich zum Jahresbeginn 2024 auf 10,34 % beläuft. Dem stand zum Jahresende 2023 eine CET-1-Quote von 14,7 % gegenüber. Somit verfügt die Commerzbank über einen signifikanten Kapitalpuffer oberhalb der regulatorischen Mindestanforderungen. Für das Jahr 2024 rechnet die Commerzbank weiterhin mit einer CET-1-Quote von mehr als 14 %. Diese Zielgröße berücksichtigt bereits eine geplante Ausschüttung von mindestens 70 % des Nettoergebnisses nach Abzug von vollständig diskretionären AT-1-Kupons für das Geschäftsjahr 2024.
Dennoch können zahlreiche Risikofaktoren bei ungünstigem Verlauf das prognostizierte Jahresergebnis 2024 in einem erheblichen, nicht zuverlässig quantifizierbaren Ausmaß beeinträchtigen. Dazu zählen nach wie vor hohe globale konjunkturelle Risiken. Aber auch geopolitische Risiken, wie der Russland-Ukraine-Krieg, die über die massive Verteuerung von Rohstoffen vorhandene inflationäre Tendenzen erheblich beschleunigen können, haben ebenfalls das Potenzial, die erwartete Konjunkturerholung abzuschwächen und sich damit auf unsere Geschäftsentwicklung auszuwirken. Darüber hinaus bleiben durch politische Spannungen ausgelöste Handelskonflikte zwischen den Wirtschaftsblöcken Europa, Nordamerika und Asien weiterhin möglich.
Zu den weiteren Risikofaktoren zählt auch eine nochmalige Verschärfung der Wettbewerbssituation im Inland. Sinkende Margen auf aus Risiko-Ertrags-Sicht unattraktive Niveaus könnten in den kommenden Jahren ebenso wie inflationär bedingte Kostenschübe die Wirksamkeit der erwarteten positiven Effekte aus den Maßnahmen zur Profitabilitätssteigerung der Commerzbank verzögern und/oder in ihrem Ausmaß beeinträchtigen. Weitere Informationen zu sonstigen Risiken siehe Risikobericht auf Seite 65 ff.
In Polen liegt weiterhin keine finale höchstrichterliche Klärung der Rechtslage in Bezug auf Klagen privater Kundinnen und Kunden zu Fremdwährungs-Immobilienkrediten vor, sodass weitere Belastungen nicht auszuschließen sind.
Die Risikoberichterstattung erfolgt entsprechend der internen Risikosteuerung der Commerzbank auf Konzern- beziehungsweise Segmentebene. Basis hierfür sind die für den Konzern nach IFRS ermittelten Finanzdaten sowie die Risikokennzahlen gemäß den regulatorischen Anforderungen.
Die geopolitischen Spannungen führen weiterhin zu hohen ökonomischen krisenbedingten Unsicherheiten. Die für die Risikovorsorgeermittlung verwendeten modellbasierten Parameter reflektieren diese Auswirkungen noch nicht vollständig. Das für diesen Sachverhalt gebildete Sekundäreffekte-TLA bildet nach Einschätzung der Commerzbank weiterhin die vorausschauend erwarteten Effekte angemessen ab. In den restlichen Risikokennzahlen ist die erwartete unsichere Entwicklung derzeit vor allem in den Zahlen für Mittelund Osteuropa ablesbar, wo sich die aktuelle Situation in einem erhöhten Expected Loss und somit einer höheren Risikodichte niederschlägt.
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| ― | Die RTF-Quote liegt weiterhin auf hohem Niveau. |
| ― | Der Anstieg des ökonomischen Risikodeckungspotenzials gegenüber Dezember 2022 ist vor allem auf die Ertragsentwicklung und den marktinduzierten Rückgang der stillen Lasten zurückzuführen. |
Mrd. €

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| ― | Das Exposure at Default im Konzern ist im Jahr 2023 von 517 Mrd. Euro auf 536 Mrd. Euro gestiegen. |
| ― | Die Risikodichte ist im gleichen Zeitraum von 17 Basispunkten auf 21 Basispunkte ebenfalls gestiegen. |
Mrd. €

Der Risikobericht ist auch Bestandteil des Lageberichts.
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| ― | Die Entwicklung im Vorjahr wurde von den Belastungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine geprägt. |
| ― | Das Ergebnis 2023 wurde überwiegend durch Ausfälle von Einzeladressen und Risikovorsorgenachbildungen, insbesondere im Segment Firmenkunden getrieben, welches gleichzeitig von Risikovorsorgeauflösungen in Folge von Abgängen profitiert. |
Mio. €

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| ― | Der VaR stieg im Jahr 2023 leicht von 13 Mio. Euro auf 14 Mio. Euro an. |
| ― | Die Ende 2023 dominierenden Anlageklassen sind Zins- und Credit-Spread-Risiken. |
Mio. €

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| ― | Die Risikoaktiva aus operationellen Risiken betrugen zum Ende des vierten Quartals 2023 22,8 Mrd. Euro. Haupttreiber gegenüber dem Vorjahr war der Anstieg der vorläufigen Erträge im Jahr 2023. |
| ― | Die Gesamtbelastung aus OpRisk-Ereignissen ist im Vergleich zum Vorjahr von 951 Mio. Euro auf 1 176 Mio. Euro gestiegen. |
Mrd. €

Als Risiko bezeichnet die Commerzbank die Gefahr möglicher Verluste oder entgangener Gewinne aufgrund interner oder externer Faktoren. Die Risikosteuerung unterscheidet grundsätzlich zwischen quantifizierbaren und nicht quantifizierbaren Risikoarten. Quantifizierbare Risiken sind üblicherweise in der Rechnungslegung oder in der Kapitalbindung bewertbare Risiken, nicht quantifizierbare Risiken sind zum Beispiel Compliance- und Reputationsrisiken.
Die Commerzbank sieht das Risikomanagement als eine Aufgabe für die gesamte Bank an. Der Chief Risk Officer (CRO) verantwortet konzernweit die Entwicklung und Umsetzung der risikopolitischen Leitlinien für quantifizierbare Risiken, die vom Vorstand festgelegt werden, sowie die Messung dieser Risiken. Der CRO berichtet dem Vorstand und dem Risikoausschuss des Aufsichtsrats regelmäßig über die Gesamtrisikolage des Konzerns.
Die Risikomanagement-Organisation besteht aus den Bereichen Group Credit Risk Management, Group Risk Control, Group Cyber Risk &Information Security, Group Big Data &Advanced Analytics sowie Group Validation.
Darüber hinaus ist der CRO für den Bereich Group Compliance zuständig. Die Etablierung angemessener Governance, Verfahren und Systeme, die es der Bank ermöglichen, unerwünschte Gefährdungen durch Compliance-Risiken zu vermeiden, ist Aufgabe von Group Compliance. Group Compliance wird durch den Chief Compliance Officer gesteuert.
Alle Bereiche haben eine direkte Berichtslinie an den CRO.

Grundlegende strategische Entscheidungen trifft ausschließlich der Vorstand. Der Vorstand hat das operative Risikomanagement an Komitees delegiert. Im Rahmen der jeweiligen Geschäftsordnungen sind dies: das Group Credit Committee, das Group Market Risk Committee, das Group OpRisk Committee, das Group Cyber Risk &Information Security Committee sowie das Group Strategic Risk Committee als risikoartenübergreifendes Entscheidungsgremium. In allen vorgenannten Komitees hat der CRO den Vorsitz und ein Vetorecht. Zusätzlich ist der CRO Mitglied des Group Asset Liability Committees. Hier besteht bei bestimmten Themen (zum Beispiel Liquiditätsrisikothemen) ebenso ein Vetorecht des CRO.
Im Folgenden sind die Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Komitees beschrieben:
Der Risikoausschuss des Aufsichtsrats ist das höchste Risikokomitee der Bank. Er besteht aus mindestens 5 Aufsichtsratsmitgliedern. Zum Aufgabengebiet des Risikoausschusses gehören unter anderem die Überwachung des Risikomanagementsystems und die Behandlung von Risiken wie Markt-, Kredit- und operationellen Risiken sowie Reputationsrisiken und Cyberrisiken (inklusive der Informationssicherheit der Bank). Der Risikoausschuss bestimmt Art, Umfang, Format und Häufigkeit der Informationen, die der Vorstand zum Thema Strategie und Risiko vorlegen muss.
Das Group Credit Committee ist das Entscheidungsgremium des operativen Kreditrisikomanagements, das aus jeweils zwei Vertretern der Marktfolge und der Marktseite gebildet wird. Das Group Credit Committee trifft Entscheidungen im Rahmen der ihm vom Vorstand übertragenen Kompetenzen und ist grundsätzlich für das Management aller Kreditrisiken zuständig. Es agiert dabei auf Basis der gültigen Konzernkreditrisikostrategie.
Das Group Market Risk Committee ist das Gremium, das die Marktrisiken im Gesamtbankinteresse überwacht und durch die Vorgabe von Limiten unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit steuert. Hierbei werden alle wesentlichen Marktrisiken aus Handelsund Anlagebuch mit dem Ziel der Risikofrüherkennung sowie der aktiven Risikosteuerung betrachtet. Der Fokus liegt auf der Optimierung des Rendite-Risiko-Profils.
Das Group OpRisk Committee (OpRiskCo) befasst sich mit der Steuerung der operationellen Risiken im Konzern und fungiert diesbezüglich als höchstes Eskalations- und Entscheidungsgremium unterhalb des Vorstands. Das OpRiskCo befasst sich ferner mit allen wesentlichen regulatorischen Themen, die sich im Zusammenhang mit der Steuerung der operationellen Risiken im Konzern ergeben, sowie mit den Standards zur Governance und Erhebung der Funktionsfähigkeit des Internen Kontrollsystems (IKS) in der Commerzbank-Gruppe.
Das Cyber Risk &Information Security Committee (CRISCo) überwacht und steuert die Cyber- und Informationssicherheitsrisiken im Gesamtbankinteresse. Es fungiert diesbezüglich als höchstes Entscheidungs- und Eskalationsgremium unterhalb des Vorstands. Das CRISCo behandelt alle in den Themen der Cyber- und Informationssicherheit relevanten regulatorischen Aspekte und hat das Ziel, diesbezüglich ein angemessenes Risikomanagement gemäß international anerkannten Standards zu gewährleisten.
Das Group Strategic Risk Committee dient als risikoartenübergreifendes Diskussions- und Entscheidungsgremium mit dem Hauptziel, Risiken auf Portfolioebene zu überwachen und zu steuern. Dies betrifft Themen der Risikomessung, der Risikotransparenz sowie der Risikosteuerung.
Das Group Asset Liability Committee (Group ALCO) verantwortet als Gremium des Commerzbank-Konzerns die konzernübergreifende und integrierte Steuerung der finanziellen Ressourcen Kapital, Liquidität und Bilanzstruktur sowie Zinsüberschuss unter Berücksichtigung der regulatorischen Rahmenbedingungen. Das Group ALCO überwacht insbesondere die Risikotragfähigkeit im Konzern und spielt damit eine wichtige Rolle im Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP). Das Group ALCO beschließt den Recovery-Plan. Beschlüsse des Group ALCO werden dem Vorstand zur Bestätigung vorgelegt. Bei Verletzung eines Recovery-Plan-Indikators spielt das Group ALCO eine zentrale Rolle hinsichtlich der Eskalation, der Einschätzung der Situation sowie der Einleitung von Maßnahmen.
Darüber hinaus werden in weiteren nachfolgend aufgeführten Komitees Risikothemen behandelt:
Das Group Risk Management Executive Committee dient als Diskussions- und Entscheidungsgremium innerhalb von Group Risk Management und ist insbesondere für die Organisation und strategische Entwicklung des Risikomanagements sowie die Schaffung und Einhaltung einer einheitlichen Risikokultur verantwortlich. Ebenfalls stellt es die Umsetzung der Konzernrisikostrategie und der Beschlüsse des Vorstands in der Risikofunktion sicher.
Compliance-Risiken werden insbesondere auch im Global Compliance Board (GCB) behandelt. Das GCB wurde als Forum für den Austausch von Informationen zu wichtigen Compliance-Themen und Aufsichtsmaßnahmen im Hinblick auf Compliance in der Bank eingerichtet. Darüber hinaus dient das GCB als Informationsplattform für Segmente und Funktionen über Compliance-Kultur, Änderungen von Compliance-Vorschriften, Aktualisierungen von Compliance-bezogenen Richtlinien und deren Auswirkungen.
Eine vollständige, zeitnahe, transparente und methodisch adäquate Risikomessung ist die Grundvoraussetzung für die permanente Sicherstellung der Liquiditäts- und Kapitalausstattung im Commerzbank-Konzern. Unsere Geschäfts- und Risikostrategie wird durch die eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Unsere eingesetzten Methoden und Modelle zur Risikomessung entsprechen aktuellen gängigen Standards der Bankenbranche und unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung durch das Risikocontrolling, die interne Revision, unsere externen Wirtschaftsprüfer und die deutschen und europäischen Aufsichtsbehörden. Die Verfahren sind nach unserer Einschätzung geeignet, die Risikotragfähigkeit und jederzeitige Zahlungsfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Wir erachten unsere Risikomanagementmethoden und -verfahren sowie unser Risikomanagementsystem insgesamt als angemessen und wirksam.
Ebenso erachten wir unser IKS insgesamt als angemessen und wirksam. Details zum IKS in der Commerzbank sind im Abschnitt zu den operationellen Risiken zu finden.
Die Gesamtrisikostrategie regelt, im Einklang mit der Geschäftsstrategie, die risikostrategische Ausrichtung des Commerzbank-Konzerns. Sie legt den Risikoappetit als maximales Risiko fest, das die Bank bei dem Verfolgen ihrer Geschäftsziele einzugehen bereit ist und das sie eingehen kann, ohne existenzielle Bedrohungen, die über die inhärenten Risiken hinausgehen, zuzulassen. Leitgedanke ist das Sicherstellen einer angemessenen Liquiditäts- und Kapitalausstattung des Konzerns. Dies umfasst auch die Sicherung der Umsetzungsfähigkeit der Geschäftsstrategie "Zeit, was zu bewegen" durch ein Risikoprofil im Einklang mit den regulatorisch und kapitalmarktseitig determinierten Spielräume. Entsprechend werden aus diesen Anforderungen adäquate Limite für die dem Konzern zur Verfügung stehenden Risikoressourcen Kapital und Liquidität abgeleitet. Die übergreifenden Limite der Gesamtrisikostrategie sind dabei konsistent zu den Indikatorschwellen des Recovery-Plans.
Im Rahmen der "Strategie 2024" wurden wesentliche strategische Maßnahmen bereits erfolgreich implementiert. Damit hat sich das verbleibende Umsetzungsrisiko reduziert. Es bestehen aber weiterhin bedeutende idiosynkratische Geschäftsrisiken, die sich aus kontinuierlichen Herausforderungen an das Geschäftsmodell ergeben. Im Wesentlichen sind hier die Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten, Kundenerwartungen und Regulierungen zu nennen. Die "Strategie 2027" stellt die wesentlichen Stakeholder Kunden, Mitarbeitende und Investoren und ihre Erwartungen in einem weiterhin sehr volatilen und herausfordernden Umfeld konsequent in den Mittelpunkt. Der eingeschlagene Wachstumskurs wird unter Erhöhung der Profitabilität und der Arbeitgeberattraktivität fortgesetzt. Im Rahmen der aktuellen Strategie definiert die Commerzbank dabei die drei Säulen Exzellenz, Verantwortung und Wachstum. Hinsichtlich der Risikokosten besteht der Anspruch, sie jederzeit aus dem operativen Geschäft zu erwirtschaften.
Aus der Kernfunktion einer Bank als Liquiditäts- und Risikotransformator resultieren unvermeidliche Bedrohungen, die im Extremfall den Fortbestand des Instituts gefährden können. Diese hängen vom jeweiligen Geschäftsmodell der Bank ab und werden bei der Verfolgung der Geschäftsziele in Kauf genommen. Grundlage der strategischen Ausrichtung der Commerzbank bildet die Geschäftsstrategie. Bei einer nachhaltigen Änderung der Bewertung der inhärenten und existenziellen Bedrohungen für die Commerzbank sind gegebenenfalls das Geschäftsmodell und damit die Geschäfts- sowie Risikostrategie mittel- und langfristig durch den Vorstand anzupassen. Eine Unterscheidung der Art der in Kauf genommenen Risiken kann anhand zweier grundsätzlicher Bedrohungsszenarios erfolgen. Der Eintritt einer inhärenten existenziellen Bedrohung gefährdet den Fortbestand der Commerzbank. Eine Rettung der Commerzbank wäre in diesem Fall ohne staatliche Maßnahmen oder erhebliche regulatorische Stützungsmaßnahmen (im Sinne zum Beispiel von Garantieschirmen, Duldung erheblichen Abweichens von regulatorischen Kapitalanforderungen und Rettungsfusion) beziehungsweise Aktivierung des Single Resolution Mechanism (SRM) kaum darstellbar.
Gegen diese inhärenten existenziellen Bedrohungen werden gleichwohl Mitigierungsstrategien entwickelt, um möglichst die Wahrscheinlichkeit eines Schadens oder das Ausmaß zu reduzieren. Dagegen besteht im Falle der Realisierung einer dem Geschäftsmodell inhärenten, aber nicht existenziellen Bedrohung grundsätzlich die Möglichkeit zur Mitigierung unter anderem durch am Markt verfügbare Kapitalmaßnahmen oder Nutzung entsprechender Kapitalpuffer. Eine Aktivierung des Single Resolution Mechanism (SRM) ist mithin in diesem Bedrohungsszenario nicht notwendig. Zu den geschäftsmodell-inhärenten existenziellen Bedrohungen zählen für die Commerzbank aufgrund ihres Geschäftsmodells beispielsweise der Ausfall von Deutschland, der Zerfall der Euro-Zone sowie ein Ausfall eines/mehrerer der anderen großen europäischen Länder oder ein Ausfall der USA, ein Zusammenbruch der Finanzmärkte in Verbindung mit einem Entfall der Grundfunktionalitäten der EZB oder ein Bank-Run, dessen Bedrohungen über den aus aktuell bekannten Ereignissen auf die Commerzbank übertragbaren Komponenten liegen, ein Zusammenbruch oder eine massive Funktionsstörung von globalen Clearinghäusern sowie auch extreme Cyberattacken auf Staaten und Institutionen aufgrund der zunehmenden Digitalisierung und geopolitischer Spannungen.
Geschäftsmodell-inhärente (nicht existenzielle) Bedrohungen werden beim Verfolgen des Geschäftsziels in Kauf genommen. Zu diesen zählen unter anderem ein Ausfall eines oder weniger bedeutender (peripherer) Länder der Eurozone ohne signifikante systematische Weiterungen und eine tiefe, mehrere Jahre anhaltende Rezession mit schweren Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft und daraus folgende Konsequenzen wie massive Kreditausfälle, exzessive Ziehung von Linien durch Kunden oder starker Abfluss von Kundeneinlagen mit Auswirkungen auf die Liquiditätslage. Folgen geopolitischer Krisen wie gegenwärtig ausgelöst durch den anhaltenden Krieg Russlands gegen die Ukraine oder auch Handelskriege, beispielweise zwischen den USA und China, können massive Auswirkungen auf die weltweiten Märkte haben und bedrohen die Commerzbank als international aufgestelltes Institut in ihrem Geschäftsmodell. Die Maßnahmen für das Management von Markt-, Liquiditäts-, Kredit- und operationellen Risiken aufgrund der speziellen Erfordernisse der geopolitischen Krise, mit denen sich die Commerzbank auf das neue Szenario nach dem Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine eingestellt hat, bestehen fort. Die zu beobachtenden Auswirkungen auf die Wertschöpfungsketten und Rohstoffpreise zeigen aber auch, dass die Auswirkungen noch anhalten und durch die zusätzliche Unsicherheit über die weitere Entwicklung im Nahen Osten weiterhin schwer abzuschätzen sind. Generell erfordert das geopolitische Risikoprofil eine Berücksichtigung bei der Definition des Risikoappetits im Sinne einer vorausschauenden Bestimmung der (Länder-)Risikobereitschaft für mögliche geopolitische Krisen (zum Beispiel mit Blick auf China). Im Zuge der weiter zunehmenden Digitalisierung des Geschäftsumfeldes und der digitalen Transformation der Commerzbank ist das Cyberrisiko eine inhärente zu akzeptierende Bedrohung. Je nach Schwere und Betroffenheit einer Cyberattacke ist das Cyberrisiko auch als existenzielle Bedrohung zu betrachten, weshalb die Commerzbank kontinuierlich an der Verbesserung der Cyberresilienz arbeitet. Die weitere Entwicklung und mögliche Konsequenzen der Situation der mBank im Zusammenhang mit auf Schweizer Franken indexierten Darlehen und der zusätzlich national regulatorisch eingeräumten sogenannten "Credit Holidays" in Kombination mit einem Ausfall von Polen stellen politische Risiken dar. Diese können die Commerzbank signifikant bedrohen und erfordern möglicherweise besondere mitigierende kapitalmarktbezogene Maßnahmen.
Eine weitere inhärente Bedrohung stellen Umweltrisiken dar. Hierunter verstehen wir sowohl Klima- als auch Biodiversitätsrisiken, die jeweils nochmals in physische und transitorische Risiken unterteilt werden können. Wir betrachten Umweltrisiken nicht als separate Risikoart, sondern als ein sogenanntes horizontales Risiko, welches sich in den bekannten Risikoarten wie Kreditrisiko oder Marktrisiko materialisieren kann. Insbesondere transitorische Risiken bergen über den kurzfristigen Zeitraum noch schwer einschätzbare Risiken (aber auch Chancen). Diese Bedrohung für die Commerzbank zu erfassen und zu mitigieren, ist eines der risikostrategischen Ziele. Entsprechend ermittelt die Commerzbank für jede Risikoart im Rahmen eines jährlichen Prozesses, ob Umweltrisiken ein wesentlicher Treiber sind.
Insbesondere wurde die grundlegende Erfassung und Steuerung der Umweltrisiken bereits in der Beurteilung der Risikotragfähigkeit etabliert. Weiterhin wurden im Environmental-Social-Governance-(ESG-)Rahmenwerk der Commerzbank die CO 2 -Emissionsintensitäten des Kundenportfolios auf Basis expliziter und extern kommunizierter Sektorziele (SBTi) berichtet und eine initiale Steuerung aufgebaut. Auf dieser Basis wird die Steuerung von Klimarisiken in Zusammenhang mit der verfolgten Nachhaltigkeitsstrategie weiter ausgebaut und operationalisiert inklusive kontinuierlicher Verbesserung von Daten und Methoden.
Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten stellt sich die Commerzbank antizipativ auf absehbare anstehende Änderungen der regulatorischen Anforderungen oder der Rechnungslegungsstandards ein. Allerdings können derartige Änderungen beziehungsweise deren (rückwirkende) Auslegung nachhaltige bis zu existenzbedrohenden Auswirkungen für das Geschäftsmodell der Commerzbank haben. Diese regulatorischen Risiken werden von der Commerzbank in Kauf genommen, da in vielen Fällen keine Möglichkeit besteht, diese Risiken zu mitigieren oder zu steuern.
Die Gesamtrisikostrategie deckt gemäß Risikoinventur alle wesentlichen Risiken ab, denen die Commerzbank aktuell ausgesetzt ist. Sie wird jährlich beziehungsweise bei Bedarf ad hoc aktualisiert, in Form von Teilrisikostrategien für die wesentlichen Risikoarten weiter detailliert und über Policies, Regularien und Arbeitsanweisungen/Richtlinien konkretisiert und umgesetzt. Im vorgelagert durchzuführenden Prozess der Risikoinventur zielt die Commerzbank darauf ab, dass alle für den Konzern relevanten Risikoarten identifiziert und bezüglich ihrer Wesentlichkeit bewertet werden. Die Einschätzung der Wesentlichkeit richtet sich hierbei nach der Frage, ob das Eintreten des Risikos mittel- oder unmittelbar einen maßgeblichen negativen Einfluss auf die Risikotragfähigkeit des Konzerns haben könnte.
Im Rahmen des Planungsprozesses entscheidet der Vorstand, in welchem Umfang das Risikodeckungspotenzial des Konzerns ausgeschöpft werden soll. Auf dieser Basis werden in einem zweiten Schritt die einzelnen quantifizierbaren Risikoarten, die zum Kapitalbedarf beitragen, limitiert. Als Ergebnis der Planung wird den steuerungsrelevanten Einheiten ein Kapitalrahmen zugewiesen. Im Rahmen des unterjährigen Monitorings wird die Einhaltung der Limite und Leitplanken überprüft. Bei Bedarf werden Steuerungsimpulse gesetzt. Darüber hinaus werden in der Gesamtrisikostrategie weitere Frühwarnschwellen festgelegt, mit deren Hilfe potenzielle negative Entwicklungen frühzeitig identifiziert werden können.
Eine der originären Aufgaben des Risikomanagements ist das Vermeiden von Risikokonzentrationen. Diese können durch den Gleichlauf von Risikopositionen sowohl innerhalb einer Risikoart (Intra-Risikokonzentrationen) als auch über verschiedene Risikoarten hinweg (Inter-Risikokonzentrationen) entstehen. Letztere resultieren aus gemeinsamen Risikotreibern oder aus Interaktionen verschiedener Risikotreiber unterschiedlicher Risikoarten.
Durch die Einrichtung von Risikosteuerungs- und Controllingprozessen gewährleistet die Commerzbank die Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken und damit verbundener Risikokonzentrationen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Commerzbank-spezifischen Risikokonzentrationen im Risikomanagement berücksichtigt werden. Mithilfe von Szenarioanalysen wird regelmäßig Transparenz über Risikokonzentrationen geschaffen. Die Ausgestaltung der Szenarios und das ganzheitliche Vorgehen gewährleisten dabei, dass die Wirkung adverser Szenarios auf die Portfolioschwerpunkte und Risikokonzentrationen zielgerichtet untersucht wird. Das Management wird regelmäßig über die Ergebnisse der Analysen informiert, sodass potenzielle Verlustgefahren rechtzeitig vermieden werden können.
Der Group Risk &Capital Monitor ist der monatliche steuerungsorientierte Risikobericht zu Kapital-, Kreditrisiko-, Marktrisiko-, Liquiditätsrisiko-, Umweltrisiko- und OpRisk-Themen des CommerzbankRisikomanagements. Er stellt gesamthaft alle genannten Risikoarten inklusive der ökonomischen und regulatorischen Risikotragfähigkeit für den Commerzbank-Konzern dar. Ziel des Berichts ist es, unter anderem den Vorstand und den Risikoausschuss des Aufsichtsrats über diese Risiken transparent und umfassend zu informieren, aus Risikosicht wichtige Entwicklungen aufzuzeigen sowie Steuerungsimpulse zu setzen. Insbesondere werden mit dem Bericht Limite und Leitplanken der Gesamtrisikostrategie überwacht. Die Genehmigung von Gesamtrisikostrategie und Group Risk &Capital Monitor erfolgt durch den Vorstand.
Die Commerzbank hat Verhaltensgrundsätze (Code of Conduct) verabschiedet, die verbindliche Mindeststandards für die unternehmerische Verantwortung der Commerzbank, für den Umgang mit Kundinnen und Kunden und Geschäftspartnern, für den Umgang miteinander sowie für den Geschäftsalltag definieren. Das Einhalten relevanter Gesetze, regulatorischer Vorgaben, Industriestandards und interner Regelungen ist dabei für die Bank wesentlicher Bestandteil der Risikokultur. Regelkonformes, angemessenes, couragiertes und integres Verhalten wird aktiv gefordert und nicht regelkonformes Verhalten sanktioniert. Prozessuale Erweiterungen gewährleisten eine einheitliche und faire Beurteilung von Fehlverhalten und stärken damit das Konsequenzen-Management nachhaltig.
Wesentlicher Eckpfeiler der übergreifenden Risikosteuerung und -kultur in der Bank ist das Konzept der Three Lines of Defence (3 LoD), das als zentraler Bestandteil in der Konzernverfassung verankert ist. Gemäß dem Prinzip der Three Lines of Defence ist die Abwehr unerwünschter Risiken nicht auf die Bearbeitung durch die Risikofunktion beschränkt. Jede Einheit (Segmente und Funktionen) stellt entsprechend ihrer operativen Verantwortung die erste Verteidigungslinie dar und ist direkt verantwortlich für Identifikation und Management der Risiken im eigenen Verantwortungsbereich unter Einhaltung der vorgegebenen Risikostandards und Policies. So bildet insbesondere die Marktseite die erste Verteidigungslinie bei allen Geschäftsentscheidungen und hat dabei Risikoaspekte zu berücksichtigen. Die zweite Verteidigungslinie für jede Risikoart legt Standards für ein angemessenes Risikomanagement der jeweiligen Risikoart fest, stellt ein Monitoring und die Umsetzung dieser Standards sicher und nimmt Analysen sowie Bewertungen der Risiken vor. Für das Kredit- und Marktrisiko von Geschäftsentscheidungen bildet die Risikofunktion die zweite Verteidigungslinie. Dies umfasst insbesondere für das Kreditrisiko die Einbindung in den Kreditentscheidungsprozess durch ein zweites Votum. Die zweite Verteidigungslinie wird für einzelne Risikoarten auch von Einheiten außerhalb der Risikofunktion (zum Beispiel Group Communications) wahrgenommen. Die dritte Verteidigungslinie bildet die interne Revision.
Die Commerzbank verwendet zur Messung, Steuerung und Limitierung der verschiedenen Risikoarten ein umfassendes System von Kennziffern und Verfahren. Die wichtigsten hiervon sind im Folgenden aufgeführt:
Das ökonomisch erforderliche Kapital ist der Betrag, der zur Abdeckung unerwarteter Verluste aus risikobehafteten Positionen mit einem hohen Maß an Sicherheit (in der Commerzbank zurzeit 99,90 %) ausreicht.
Die Risikotragfähigkeitsquote (RTF-Quote) zeigt die Überdeckung des ökonomisch erforderlichen Kapitals durch das Risikodeckungspotenzial.
Das Exposure at Default (EaD) ist der erwartete Forderungsbetrag unter Berücksichtigung einer potenziellen (Teil-)Ziehung von offenen Linien und Eventualverbindlichkeiten, der die Risikotragfähigkeit bei Ausfall belasten wird. Der EaD wird im Folgenden auch als Exposure bezeichnet.
Expected Loss (EL) oder Erwarteter Verlust ist die Messgröße für den potenziellen Verlust eines Kreditportfolios, der innerhalb eines Jahres aufgrund von historischen Verlustdaten zu erwarten ist.
Die Risikodichte errechnet sich als Quotient aus Expected Loss zu Exposure at Default und stellt damit den relativen Risikogehalt eines Engagements oder Portfolios dar.
Value at Risk (VaR) bezeichnet eine Methodik zur Quantifizierung von Risiken. Hierzu werden eine Haltedauer (zum Beispiel 1 Tag) und ein Konfidenzniveau (zum Beispiel 97,5 %) festgelegt. Der VaR-Wert bezeichnet dann diejenige Verlustobergrenze, die innerhalb der Haltedauer mit einer Wahrscheinlichkeit entsprechend dem Konfidenzniveau nicht überschritten wird.
Der Credit Value at Risk (CVaR) ist der ökonomische Kapitalbedarf für Kreditrisiken mit einem Konfidenzniveau von 99,90 %. Der Begriff resultiert aus der Anwendung des Value-at-Risk-Konzepts auf die Kreditrisikomessung. Inhaltlich stellt der Credit VaR (Unerwarteter Verlust - Unexpected Loss) eine Abschätzung dar, um welchen Betrag die Verluste aus Kreditrisiken den Erwarteten Verlust (Expected Loss) innerhalb eines Jahres potenziell übersteigen könnten. Diesem Ansatz liegt die Idee zugrunde, dass der Erwartete Verlust lediglich den langfristigen Mittelwert der Kreditverluste darstellt, dieser jedoch von den tatsächlichen Kreditausfällen des laufenden Geschäftsjahres (positiv oder negativ) abweichen kann.
Die Risikotragfähigkeitsanalyse ist ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtbanksteuerung und des ICAAP der Commerzbank mit dem Ziel, eine angemessene Kapitalausstattung jederzeit sicherzustellen. Das Risikotragfähigkeitskonzept wird jährlich überprüft und weiterentwickelt. Das Risikotragfähigkeitskonzept umfasst die normative (regulatorische) und die ökonomische Perspektive. Zu den Kennzahlen der normativen Perspektive siehe Note 60 (Ausgewählte regulatorische Kennzahlen) des Konzernabschlusses.
Bei der Ermittlung des ökonomisch erforderlichen Kapitals werden mögliche unerwartete Wertschwankungen betrachtet. Derartige über den Erwartungen liegende Wertschwankungen müssen durch das verfügbare ökonomische Kapital zur Deckung unerwarteter Verluste (Risikodeckungspotenzial) aufgefangen werden. Zur Bestimmung des ökonomischen Risikodeckungspotenzials werden nur Eigenkapitalbestandteile mit ihrem ökonomischen Wert berücksichtigt, die in der Fortführungsperspektive Verluste absorbieren.
Die Quantifizierung des aus den eingegangenen Risiken resultierenden Kapitalbedarfs erfolgt auf Basis des internen ökonomischen Kapitalmodells. Bei der Festlegung des ökonomisch erforderlichen Kapitals werden alle im Rahmen der jährlichen Risikoinventur als wesentlich und quantifizierbar eingestuften Risikoarten des Commerzbank-Konzerns berücksichtigt. Die ökonomische Risikobetrachtung beinhaltet daher auch Risikoarten, die in den regulatorischen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Banken nicht enthalten sind. Darüber hinaus reflektiert das Modell risikoartenübergreifende Diversifikationseffekte. Das Konfidenzniveau der ökonomischen Kapitalbedarfsermittlung beträgt 99,90 % und harmoniert mit dem Fortführungsansatz. Die quantifizierbaren wesentlichen Risiken im ökonomischen Kapitalmodell gliedern sich in Adressenausfallrisiko, Marktrisiko, operationelles Risiko und (in nachfolgender Tabelle nicht separat ausgewiesenes) Geschäftsrisiko sowie Objektwertänderungsrisiko. Weiterhin wird das Reserverisiko in der Risikotragfähigkeitsbetrachtung mittels eines entsprechenden Risikopuffers berücksichtigt. Das Geschäftsrisiko ist das Risiko eines potenziellen Verlustes, der aus Abweichungen der tatsächlichen Erträge und Aufwendungen von den jeweiligen Planzahlen resultiert. Das Geschäftsrisiko wird zur Substantiierung eines die Re-agibilität der Kapitalsteuerung gewährleistenden, übergeordneten Managementpuffers verwendet. Im Objektwertänderungsrisiko wird das Risiko eines unerwarteten Wertverfalls von entweder bereits aktivisch bilanzierten Objekten des Konzerns oder von Objekten, die mittels vertraglich zugesicherter Verpflichtungen mit Optionscharakter in den nächsten 12 Monaten aktiviert werden können (insbesondere Immobilien), abgebildet. Umweltrisiken werden innerhalb der Commerzbank als horizontales Risiko definiert, die sich in bestehenden Risikokategorien manifestieren, wobei sowohl Transitions- als auch physische Risiken betrachtet werden. Die jährliche Wesentlichkeitsbeurteilung von Umweltrisiken bietet einen ganzheitlichen Überblick über die Auswirkungen auf bestehende wesentliche Risikoarten, die in der Risikoinventur identifiziert werden. Umweltrisiken werden in der Risikotragfähigkeitsanalyse der Commerzbank über einen Risikopuffer für die als wesentlich von Umweltrisiken beeinflussten Adressenausfall- und Marktrisiken reflektiert. Nähere Ausführungen zu den Umweltrisiken sind dem Abschnitt Environmental-Social-Governance-(ESG-)Risiken auf Seite 74 ff. zu entnehmen.
Der Ergebnisausweis der Risikotragfähigkeitsanalyse erfolgt anhand einer Risikotragfähigkeitsquote (RTF-Quote), die die Überdeckung des ökonomischen Kapitalbedarfs durch das Risikodeckungspotenzial anzeigt. Die Überwachung und Steuerung der Risikotragfähigkeit erfolgen monatlich auf Ebene des Commerzbank-Konzerns. Per 31. Dezember 2023 betrug die RTF-Quote 191 %. Der Anstieg des ökonomischen Risikodeckungspotenzials gegenüber Dezember 2022 ist vor allem auf die Ertragsentwicklung und den marktinduzierten Rückgang der stillen Lasten zurückzuführen. Der Rückgang des Marktrisikos reflektiert die gesunkenen Marktvolatilitäten. Die RTF-Quote liegt weiterhin auf hohem Niveau.
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| Risikotragfähigkeit Konzern | Mrd. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Ökonomisches Risikodeckungspotenzial | 24 | 22 |
| Ökonomisch erforderliches Kapital 1 | 13 | 13 |
| davon für Adressenausfallrisiko 2 | 9 | 8 |
| davon für Marktrisiko 3 | 3 | 4 |
| davon für operationelles Risiko 4 | 2 | 2 |
| davon Diversifikationseffekte | - 2 | - 2 |
| RTF-Quote (%) 5 | 191 | 163 |
1 Einschließlich Objektwertänderungsrisiko, Risiko nicht börsennotierter Beteiligungen und Risikopuffer für Reserverisiko, für die Quantifizierung potenzieller Wertschwankungen von Intangibles sowie für Umweltrisiken.
2 Einschließlich Puffer (zum Beispiel für geplante Methodenänderungen).
3 Einschließlich Einlagenmodellrisiko.
4 Einschließlich Cyber- und Compliance-Risiko.
5 RTF-Quote = ökonomisches Risikodeckungspotenzial/ökonomisch erforderliches Kapital (inklusive Risikopuffer). Änderung der Quote zum 31. Dezember 2022 aufgrund geänderter Marktrisikozahlen.
Die Commerzbank nutzt makroökonomische Stresstests zur Überprüfung der Risikotragfähigkeit bei unterstellten adversen Veränderungen des volkswirtschaftlichen Umfeldes. Die zugrunde liegenden Szenarios berücksichtigen die Interdependenz der Entwicklung von Realwirtschaft und Finanzwirtschaft. Sie werden quartalsweise aktualisiert und vom Group ALCO verabschiedet. Die Szenarios beschreiben eine außergewöhnliche, aber plausible negative Entwicklung der Volkswirtschaft, insbesondere mit Blick auf die für die Commerzbank relevanten Portfolioschwerpunkte (zum Beispiel exportorientierte Branchen in Deutschland) und Geschäftsstrategien. Auch aktuelle adverse Entwicklungen (zum Beispiel hohe Energiekosten) werden bei der Erstellung der Szenarios berücksichtigt. Die Stresstests umfassen in der ökonomischen Perspektive einen Zeithorizont von 12 Monaten. Die Szenario-Simulation erfolgt quartalsweise auf Konzernebene unter Bezug auf die Inputparameter der ökonomischen Kapitalbedarfsberechnung für alle wesentlichen und quantifizierbaren Risikoarten. Zusätzlich zum Kapitalbedarf wird auf Basis der makroökonomischen Szenarios auch die Gewinn-und-Verlust-Rechnung gestresst. Darauf aufbauend wird die Entwicklung des Risikodeckungspotenzials simuliert. Während die RTF-Quote im Limitsystem der Commerzbank verankert ist, sind für die Risikotragfähigkeit im gestressten Umfeld Leitplanken als Frühwarnmechanismus festgelegt. Die laufende Überwachung der Limite und Leitplanken ist fester Bestandteil des internen Berichtswesens. Bei Verletzung der Limite werden definierte Eskalationen ausgelöst.
Das Risikotragfähigkeits- und Stresstestkonzept unterliegt einer jährlichen internen Überprüfung und wird fortlaufend weiterentwickelt. Dabei wird auch die Entwicklung des regulatorischen Umfeldes berücksichtigt. Ergänzend zu den regulären Stresstests werden jährlich auch sogenannte "Reverse Stresstests" auf Konzernebene durchgeführt. Im Gegensatz zu regulären Stresstests ist hierbei das Ergebnis der Simulationen vorbestimmt: die nachhaltige Gefährdung der Bank. Ziel des Analyseprozesses im reversen Stresstest ist es, durch Identifikation und Bewertung von Extremszenarios und -ereignissen eine Erhöhung der Transparenz über bankspezifische Gefährdungspotenziale und Risikozusammenhänge zu bewirken. Auf dieser Basis können zum Beispiel Handlungsfelder im Risikomanagement einschließlich der regulären Stresstests identifiziert und in die Aktivitäten zur kontinuierlichen Weiterentwicklung einbezogen werden. Die Commerzbank führt jährlich verschiedene Umweltrisiko-bezogene Szenarioanalysen und Stresstests durch. Dabei werden sowohl sämtliche wesentlichen Risikoarten hinsichtlich ihrer Betroffenheit durch Umweltrisiken analysiert als auch materiell von Umweltrisiko betroffene Risikoarten einem Stresstest unterzogen. Darüber hinaus nimmt die Commerzbank auch an aufsichtlichen Stresstests teil, in den Jahren 2023 und 2024 insbesondere der EBA "One-off Fit-for-55 climate risk scenario analysis".
Im Jahr 2023 sind die aus den Geschäftsaktivitäten der Commerzbank resultierenden Risikoaktiva von 169 Mrd. Euro auf 175 Mrd. Euro gestiegen.
Nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die Verteilung der Risikoaktiva, aufgeteilt nach Segmenten und Risikoarten:
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| 31.12.2023 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Risikoaktiva Mrd. € |
Adressenausfallrisiko | Marktrisiko | Operationelles Risiko | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Privat- und Unternehmerkunden | 40 | 1 | 13 | 54 |
| Firmenkunden | 73 | 5 | 5 | 83 |
| Sonstige und Konsolidierung | 32 | 2 | 4 | 38 |
| Konzern | 144 | 8 | 23 | 175 |
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| 31.12.2022 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Risikoaktiva Mrd. € |
Adressenausfallrisiko | Marktrisiko | Operationelles Risiko | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Privat- und Unternehmerkunden | 40 | 1 | 13 | 54 |
| Firmenkunden | 73 | 4 | 5 | 82 |
| Sonstige und Konsolidierung | 28 | 2 | 3 | 34 |
| Konzern | 140 | 7 | 21 | 169 |
Die Commerzbank agiert in national und supranational regulierten Märkten. Außerdem ist sie den übergreifenden Anforderungen der Rechnungslegungsstandards unterworfen. Änderungen der regulatorischen Anforderungen oder der Rechnungslegungsstandards, deren Häufigkeit und Materialität in den vergangenen Jahren stetig zugenommen haben, können nachhaltige Auswirkungen für die Finanzindustrie im Allgemeinen und das Geschäftsmodell der Commerzbank im Speziellen haben. Ergänzend zu dieser anhaltend hohen Regulierungsintensität weitet sich das Regulierungsspektrum für Banken auch auf Bereiche wie zum Beispiel Artificial Intelligence, Digitalisierung und Krypto-Regulierung aus. Die Commerzbank nimmt unverändert frühzeitig und aktiv an den Konsultationsprozessen zur Vorbereitung der anhaltenden Veränderungen des Umfeldes teil. Dabei beobachtet und bewertet sie die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich zukünftiger Regulierungsvorhaben. Auf globaler Ebene sind dies insbesondere die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlichten Standards zu Marktrisiken, operationellen sowie Kreditrisiken ("Basel III-Finalisierung"). Auf europäischer Ebene verfolgt die Commerzbank nach Abschluss der Trilog-verhandlungen zum EU-Bankenpaket die weitere Umsetzung der Basel III-Finalisierung sowie Initiativen der EU-Kommission zur Einführung einer europäischen Einlagensicherung, zur Schaffung einer Kapitalmarktunion und zur Umsetzung des "European Green Deal", die EBA-Initiative zur Überarbeitung der Internen-Risiko-Modelle ebenso wie zahlreiche Vorhaben aus dem Bereich der Digitalisierung und Krypto-Regulierung.
Mit Basel III hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht unter anderem umfassende Regelungen zu Eigenkapitalbestandteilen und -quoten sowie zum Liquiditätsrisikomanagement veröffentlicht. Seit dem 1. Januar 2014 sind die entsprechenden Capital Requirements Regulation & Directive (CRR &CRD) als europäische Umsetzung von Basel III in Kraft, wobei die Einführung zum Teil stufenweise bis 2019 erfolgte (sogenanntes "Phase-in"). Ergänzend wurde eine Vielzahl von Regulierungen insbesondere durch die European Banking Authority (EBA) veröffentlicht, die sukzessive in Kraft treten; dies wird sich auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Anfang Dezember 2023 wurden im Rahmen der Basel III-Finalisierung die Gesetzentwürfe zum EU-Bankenpaket, bestehend aus CRR III und CRD VI, nach Abschluss der EU-Trilogverhandlungen veröffentlicht. Die finale Publikation im offiziellen Amtsblatt der Europäischen Union wird im ersten Halbjahr 2024 erwartet. Darüber hinaus sind im Rahmen des Bankenpakets circa 140 Mandate an die EBA zur detaillierten Ausarbeitung und Überprüfung der EU-Vorgaben vorgesehen. Als Datum der Erstanwendung der CRR III ist weiterhin der 1. Januar 2025 geplant. Die EU-Umsetzung berücksichtigt im Gegensatz zu den internationalen Baseler Vorgaben in mehreren Bereichen die Besonderheiten des europäischen Finanzmarktes. So wurden als Ergebnis des langjährigen Austauschs zwischen Standardsetzern, Banken und Verbänden beispielsweise Übergangsregelungen in den für europäische Banken wichtigen Bereichen Wohnimmobilienfinanzierung, der Finanzierung von Unternehmen ohne externes Rating oder für Verbriefungen aufgenommen, die den starken Anstieg der Kapitalanforderungen zumindest temporär bis einschließlich 2032 reduzieren. Auch haben die bereits aktuell bestehenden EU-Ausnahmeregelungen wie zum Beispiel für Kredite an kleine und mittlere Unternehmen weiter Bestand. Die Commerzbank hat die auf dieser Grundlage erwarteten Effekte analysiert und unter Anwendung notwendiger Maßnahmen zur Mitigation in der internen Kapitalplanung reflektiert.
Die Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) hat als zuständige Aufsichtsbehörde für die direkt von ihr beaufsichtigten Banken des Euroraums den jährlichen Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) durchgeführt. Am 8. Dezember 2023 hat die EZB die Commerzbank mit dem finalen SREP-Beschluss 2023 über die Ergebnisse des SREP und die damit einhergehenden aufsichtlichen Anforderungen informiert. "Die für das Jahr 2024 festgelegten bankspezifischen Kapitalanforderungen für den Commerzbank-Konzern "P2R" (Pillar-2-Requirement) und "P2G" (Pillar-2-Guidance) hat die EZB dabei um jeweils 25 Basispunkte erhöht. Der SREP-Beschluss ersetzt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 den bisherigen SREP-Beschluss. Im Jahr 2023 wurde durch die EZB die Etablierung der Steuerung von Umweltrisiken nach der thematischen Überprüfung (Thematic Review) im Jahr 2022 weiter eng überwacht. In diesem Zuge fanden mehrere Workshops statt, deren Ergebnisse für einzelne Banken qualitative/quantitative SREP-Implikationen hatten. Die Commerzbank war davon nicht betroffen. Die EZB erwartet eine vollumfängliche Erfüllung der Anforderungen aus ihrem "Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken" bis Ende 2024. Zudem führen EBA und EZB seit Ende 2023 eine "One-off Fit-for-55 climate risk scenario analysis" durch, die bankseitigen Datenlieferungen hierzu werden im März 2024 abgeschlossen.
Die Commerzbank ist nach der 2023 verabschiedeten EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet, für das Geschäftsjahr 2024 erstmals eine nichtfinanzielle Erklärung nach CSRD-Vorgaben im Lagebericht zu veröffentlichen. Diese ersetzt den bisherigen nichtfinanziellen Bericht nach der EU Non-financial Reporting Directive (NFRD). Die künftige Berichterstattung wird inhaltlich detaillierter zu einer großen Bandbreite an ESG-Themen und sich auf den gesamten finanziellen Konsolidierungskreis erstrecken. Zur fristgerechten Umsetzung hat die Commerzbank 2023 ein konzernweites Projekt aufgesetzt.
Seit Mitte 2014 gilt das EU-Regelwerk für die Sanierung und Abwicklung von Banken, die Bank Recovery and Resolution Directive. Seit dem 1. Januar 2016 ist die Verantwortung für die Erstellung von Abwicklungsplänen und die Abwicklung gefährdeter EZB-beaufsichtigter Institute auf das Single Resolution Board (SRB) in Brüssel übergegangen. Zeitgleich startete die Finanzierung des einheitlichen Abwicklungsfonds durch die Banken des Euroraums. Das SRB legt die formale "Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities (MREL)"-Anforderung für die in seiner Zuständigkeit liegenden Banken auf konsolidierter und individueller Basis fest.
Die gesetzlichen Grundlagen zur Festsetzung von "Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities" (MREL) und "Total Loss-Absorbing Capacity" (TLAC) wurden auf europäischer Ebene überarbeitet und am 7. Juni 2019 als Teil des Risikoreduktionspakets in Form der Single Resolution Mechanism Regulation (SRMR II), der Bank Recovery and Resolution Directive II (BRRD II) und der CRR II veröffentlicht. Die BRRD II erfordert als europäische Richtlinie eine Umsetzung in nationales Recht innerhalb von 18 Monaten. Die Änderungen beinhalteten unter anderem Anpassungen der Berechnungslogik und für bestimmte Banken ein gesetzlich vorgeschriebenes Nachrangerfordernis für Teile der MREL. Die neuen Vorschriften traten überwiegend im Dezember 2020 in Kraft.
Der konzernweite Recovery-Plan wurde im vierten Quartal 2023 aktualisiert, um den regulatorischen Anforderungen Rechnung zu tragen. Darin wird unter anderem ausführlich beschrieben, über welche Handlungsoptionen und Sanierungspotenziale die Bank im Krisenfall verfügt und welche spezifischen Sanierungsmaßnahmen bei unterschiedlichen Belastungsszenarios die Bank wieder aus dem Sanierungszustand hinausführen.
Auch bezüglich der Compliance-Risiken bleibt das regulatorische Umfeld weiterhin anspruchsvoll. Unverändert relevant sind die Vorgaben im Zusammenhang mit der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wie die Umsetzung der neuen Verwaltungspraxis der BaFin, die geplante Schaffung einer neuen nationalen Anti-Geldwäsche-Behörde (Bundesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität) sowie die Vorgaben internationaler Standardsetzer, zum Beispiel das neue EU-Geldwäschepaket (EU Anti-Money Laundering Package).
Aufgrund der geopolitischen Lage sind zudem die von Regierungen oder supranationalen Institutionen wie den Vereinten Nationen (UN) oder der Europäischen Union (EU) erlassenen Sanktionen von besonderer Bedeutung für die Commerzbank. Insbesondere die als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine erlassenen Sanktionen werden aktiv von Group Compliance beobachtet. Zuletzt zielten die EU-Sanktionspakete insbesondere auf die Verhinderung von Sanktionsumgehungen über Drittstaaten ab. Zudem haben die Vereinigten Staaten im Jahr 2023 die Möglichkeit geschaffen, Sekundärsanktionen gegen ausländische Finanzinstitutionen zu erlassen, die auf Transaktionen mit bestimmten russischen Wirtschaftssektoren abzielen. Daneben beobachtet Group Compliance die aktuellen Entwicklungen des Nahostkonflikts in Israel und Gaza.
Mit Blick auf die geplante Verwahrung von Kryptowerten für Firmenkunden, wofür der Bank Ende 2023 die Kryptoverwahrlizenz gemäß § 32 KWG erteilt wurde, ergeben sich neue Anforderungen an die Commerzbank. Diese umfassen unter anderem die Neufassung der Geldtransfer-Verordnung (GTVO) sowie die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR), welche insbesondere durch delegierte Rechtsakte und Veröffentlichungen der EBA und ESMA (European Securities and Markets Authority) konkretisiert werden. Die genannten Rechtsakte treten am 30. Dezember 2024 in Kraft.
Darüber hinaus stehen mit Betrugs-, Bestechungs- und Korruptionsprävention (hier unter anderem KWG § 25h, United Kingdom Bribery Act und United States Foreign Corrupt Practices Act) und Markets Compliance (unter anderem neue EU-Vorgaben zu Sustainable Finance, sowie US-Vorgaben, CFTC Regulations) weitere Risikotypen im regulatorischen Fokus.
Zusätzlich wird der Schutz der Menschenrechte und der Umwelt in der Commerzbank sowie in Geschäftsbeziehungen mit Zulieferern entlang der Lieferkette gemäß dem im Jahr 2023 in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz durch Group Compliance überwacht.
Das Adressenausfallrisiko beinhaltet die Gefahr eines Verlustes oder entgangenen Gewinnes durch den Ausfall eines Geschäftspartners. Es zählt zu den quantifizierbaren wesentlichen Risiken mit den Unterrisikoarten Kreditausfallrisiko, Emittentenrisiko, Kontrahentenrisiko, Länder- und Transferrisiko, Veritätsrisiko sowie Reserverisiko.
Die Kreditrisikostrategie ist die Teilrisikostrategie für Adressenausfallrisiken und aus der Gesamtrisikostrategie abgeleitet. Sie ist in den ICAAP-Prozess des Commerzbank-Konzerns fest eingebettet und bildet das Bindeglied zwischen der risikoartenübergreifenden Gesamtbankrisikosteuerung und der Operationalisierung der Steuerung von Adressenausfallrisiken. Übergeordnetes Ziel ist die Sicherstellung einer angemessenen Portfolioqualität des Kreditportfolios. Hierzu definiert die Kreditrisikostrategie den Kreditrisikoappetit, legt die risikostrategischen Schwerpunkte fest, gibt einen Überblick über die wesentlichen Steuerungskonzepte im Kreditrisikomanagement und leistet damit einen integralen Beitrag zur Wahrung der Risikotragfähigkeit im Konzern. Dabei bedient sich die Kreditrisikostrategie quantitativer und qualitativer Steuerungsinstrumente, die den Entscheidungsträgern klare Orientierung für die Portfoliosteuerung wie auch die Einzelfallentscheidung geben sollen.
Das herausfordernde Umfeld bestand weiterhin im Jahr 2023 und manifestierte sich insbesondere in einer sich abzeichnender Rezession, Energieknappheit und sich verändernder Handelskorridore. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf das Kreditportfolio der Commerzbank zeigten sich vornehmlich in besonders stark betroffenen Branchen. Weiterhin folgt das Kreditrisikomanagement der Commerzbank unverändert dem Leitgedanken: "Steuerung auf ein "Low-Risk-Profil" unter Begrenzung von Klumpenrisiken und portfoliospezifischer Risikosteuerung". Die Finanzierung der Transformation der deutschen Wirtschaft zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens ist hierbei ein weiterer Schwerpunkt. In das Kreditrisikomanagement sind sowohl die Marktseite als auch die Risikofunktion auf Basis einer konzernweit einheitlichen Kreditrisikokultur als 1st LoD und 2nd LoD involviert.
Das Kreditrisikomanagement ist eine gemeinschaftliche Aufgabe der Marktseite und der Risikofunktion auf Basis einer konzernweit einheitlichen Kreditrisikokultur. Gesetzestreues und regelkonformes sowie moralisch und ethisch einwandfreies Verhalten sind fester Bestandteil einer Kultur der Integrität und gehören zum Selbstverständnis der Kreditrisikokultur. Dabei werden Adressenausfallrisiken unabhängig von Segmentgrenzen nach einheitlichen Standards beurteilt. Gemäß dem Prinzip der Three Lines of Defence stellt die Marktseite die erste Verteidigungslinie dar und hat bei Geschäftsentscheidungen Risikoaspekte zu berücksichtigen. Zweite Verteidigungslinie ist die Risikofunktion (Marktfolge und Risikocontrolling), deren Aufgabe in der Steuerung, Begrenzung und Überwachung von Risiken liegt. Die dritte Verteidigungslinie bildet die interne Revision. Deren Aufgabe ist die unabhängige Überprüfung der Prozesse und Sicherheitsvorkehrungen der Bank und somit auch die Beurteilung der Aktivitäten der ersten und zweiten Verteidigungslinie.
Das Group Credit Committee ist das oberste Entscheidungsgremium des operativen Kreditrisikomanagements, das aus jeweils zwei Vertretern der Marktfolge und der Marktseite gebildet wird. Es trifft Entscheidungen im Rahmen der ihm vom Vorstand übertragenen Kompetenzen und ist grundsätzlich für das Management aller Kreditrisiken zuständig. Das Group Credit Committee agiert dabei auf Basis der gültigen Kreditrisikostrategie. Unterhalb des Group Credit Committee sind Subkreditkomitees angesiedelt, die jeweils auf Basis ihrer Geschäftsordnung und innerhalb der vom Vorstand verabschiedeten Kompetenzen agieren. Sie setzen sich aus mindestens zwei Vertretern der Segmente und zwei Vertretern aus Group Risk Management zusammen. Die Subkreditkomitees sind grundsätzlich für das Management aller Kreditrisiken der jeweils verantworteten Teilportfolios zuständig und ihrerseits berechtigt, im Rahmen der Kompetenzvorgaben bestimmte Kreditentscheidungen weiterzudelegieren.
Für das operative Kreditrisikomanagement auf Portfolio- und Einzelfallebene sind eigenständige Marktfolgeeinheiten verantwortlich. Die Zuständigkeiten sind nach Weißbereich und intensiv-betreutem Geschäft getrennt. Alle Kreditentscheidungen im Weißbereich sind Risk-Return-Entscheidungen. Markt und Marktfolge nehmen eine gemeinsame Verantwortung für Risiko und Ertrag eines Engagements wahr, wobei die Primärverantwortung der Marktseite für den Ertrag, die der Marktfolgeseite für das Risiko besteht. Entsprechend kann im Kreditentscheidungsprozess keine Seite in ihrer Primärverantwortung überstimmt werden. Dadurch dass das Risikomanagement im Rahmen des Kreditentscheidungsprozesses nicht überstimmt werden kann, ist das 3LoD Konzept eingehalten.
Risikoauffällige Kunden werden durch spezialisierte Intensive-Care-Bereiche bearbeitet. Die Einschaltung dieser Bereiche erfolgt umgehend, wenn definierte Vorstellungskriterien oder zwingende Übergabekriterien erfüllt sind. Die wichtigsten Gründe für die Vorstellung im Aufgabensektor Intensive Care sind Kriterien in Abhängigkeit von Überziehungstagen neben anlassbezogenen Kriterien wie Rating, Zwangsmaßnahmen Dritter oder Kreditbetrug. Die Funktion Intensive Care entscheidet nach den Umständen des Einzelfalls über die weitere Vorgehensweise. Zwingend sind die Kunden in den Aufgabensektor Intensive Care zu übernehmen, wenn der Kunde im Ausfall ist (zum Beispiel wegen Insolvenz). Durch diese abgestufte Vorgehensweise wird sichergestellt, dass risikoauffällige Kunden risikoadäquat und zeitnah von Spezialisten in fest definierten einheitlichen Prozessen betreut werden.
Zur Steuerung der Adressenausfallrisiken bedient sich die Commerzbank eines umfassenden Risikomanagementsystems. Das Steuerungsrahmenwerk beinhaltet Aufbauorganisation, Methoden und Modelle, quantitative und qualitative Steuerungsinstrumente sowie Regularien und Prozesse. Das Risikomanagementsystem gewährleistet hierdurch top-down eine konsistente und durchgängige Steuerung des Gesamtkreditportfolios und der Teilportfolios bis hinunter auf die Einzelengagementebene.
Die für die operative Risikosteuerung notwendigen Kennzahlen und Impulse leiten sich aus den übergeordneten Konzernzielen ab. Hierbei ist der Grundsatz der Steuerung auf ein Low-Risk-Profil in allen Geschäftsentscheidungen eng verknüpft mit dem Anspruch der Risikofunktion, risikoseitig vertretbares Geschäft zu begleiten. Vorzug erhalten Geschäfte und Produkte mit einem niedrigen Komplexitätsgrad. Ein weiteres Augenmerk liegt auf der Reagibilität einer Kreditlinie beziehungsweise eines Engagements.
Quantitative Leitplanken der Kreditrisikostrategie gewährleisten hierbei eine Risikobegrenzung bei schwächeren Bonitäten und Engagements mit hohen Loss-at-Default-Beiträgen (Konzentrationsmanagement), ferner für ausgewählte Teilportfolios mit hohem Risikogewicht oder regulatorischer Relevanz und gegebenenfalls auch für einzelne Produkte mit hohem Portfolioanteil. Details zur Operationalisierung der Leitplanken für ausgewählte Teilportfolios sind in separaten Portfolio-Policies geregelt. Ergänzend definieren qualitative Steuerungsleitplanken in Form von Credit Policies das Zielgeschäft der Bank. Sie regeln für die Einzeltransaktion, mit welcher Art von Geschäften die zur Verfügung gestellten Risikoressourcen ausgenutzt werden sollen. Die Credit Policies sind fest im Kreditprozess verankert. Geschäfte, die nicht den Anforderungen entsprechen, werden über eine festgelegte Kompetenzordnung eskaliert.
Konzernleitplanken basieren auf risikoorientierten Trendanalysen (zum Beispiel zur Entwicklung schwächerer Bonitäten im Zeitverlauf) unter Einwertung externer Rahmenbedingungen und interner Vorgaben. Portfolioleitplanken werden insbesondere aus risikoorientierten Stichtagsanalysen (zum Beispiel aus dem Ratingprofil einzelner Assetklassen) abgeleitet. Wesentliche Bestimmungsfaktoren von Produktleitplanken sind Trendanalysen produktspezifischer Risikotreiber (zum Beispiel zum Beleihungsauslauf von Baufinanzierungen). Die Erstellung der Credit- und Portfolio-Policies dagegen beruht primär auf einem mehrstufigen Abstimmungsprozess zwischen den Produkt- und Portfolioverantwortlichen aus Markt und Marktfolge unter Einwertung interner und externer Informationsquellen.
Zur Überwachung der Einhaltung kreditrisikostrategischer Vorgaben ist ferner ein laufendes Monitoring und Reporting auf der Ebene des Gesamtkonzerns und der Segmente beziehungsweise der Teilportfolios etabliert. Asset Quality Reviews als Teil der 2nd LoD leisten hierbei wichtige Beiträge zur Qualitätssicherung. Schwerpunkt der Kontrollhandlungen sind regelmäßige Stichprobenprüfungen ausgewählter 2-Augen-Kreditprozesse. Ad-hoc-Berichtsprozesse sind etabliert. Ferner können Krisenereignisse die Angemessenheit der Kapital- und Liquiditätsausstattung und damit die Risikotragfähigkeit der Bank gefährden. Im Krisenfall sorgt die Task Force Risk Mitigation für die flexible Steuerung konzernweit abgestimmter Entscheidungen. So wurde anlässlich des Russland-Ukraine-Krieges zu Beginn des Jahres 2022 die Task Force aktiviert und auch im Jahr 2023 fortgeführt, um möglichst zeitnah Auswirkungen auf das Konzernportfolio zu identifizieren und gegensteuern zu können. Etablierte Notfallpläne gewährleisten eine schnelle und effiziente Umsetzung risikomitigierender Maßnahmen.
Die Vermeidung von Risikokonzentrationen ist integraler Bestandteil des Risikomanagements. Um das erhöhte Verlustpotenzial aus gleichlaufenden Risikopositionen frühzeitig zu erkennen und zu begrenzen, werden Risikokonzentrationen aktiv gesteuert. Innerhalb des Adressenausfallrisikos werden neben engagementbezogenen Kreditrisikokonzentrationen (Klumpenrisiken) unter anderem auch Länder- und Branchenkonzentrationen betrachtet. Dabei werden segmentspezifische Besonderheiten berücksichtigt.
Das Management und der Risikoausschuss des Aufsichtsrats werden turnusgemäß über die Ergebnisse der Analysen informiert.
Die Steuerung der ökonomischen Kapitalbindung hat eine angemessene Kapitalausstattung des Commerzbank-Konzerns zum Ziel. Hierfür werden für das ökonomische Risikokapital alle relevanten Risikoarten in der Gesamtrisikostrategie konzernweit mit Limiten versehen, insbesondere wird ein CVaR-Limit festgelegt. Aufgrund der systematisch eingeschränkten Möglichkeiten zur kurzfristigen Reduktion des Ausfallrisikos ist es zur Steuerung des Kreditrisikos wichtig, die erwartete Entwicklung (mittel- und langfristig) zu berücksichtigen. Aus diesem Grund spielen Forecast-Werte der Kreditrisikokennzahlen in der laufenden Steuerung eine wichtige Rolle. Auf Ebene der Segmente und Geschäftsfelder werden Änderungen beim Forecast überwacht und bei Bedarf Steuerungsimpulse abgeleitet. Auf ein kaskadiertes Kapitallimitkonzept für das Kreditrisiko unterhalb der Konzernebene wird verzichtet.

Das Ratingverfahren der Commerzbank umfasst 25 Ratingklassen für nicht ausgefallene Kunden (1,0 bis 5,8) und fünf Default-Klassen (6,1 bis 6,5). Die Commerzbank-Masterskala weist jeder Ausfallwahrscheinlichkeit genau eine zeitstabile Ratingklasse zu. Die Ratingverfahren werden jährlich validiert und bei Bedarf rekalibriert, sodass sie vor dem Hintergrund aller tatsächlich beobachteten Ausfälle die jeweils aktuelle Einschätzung widerspiegeln.
Die den Ratings zugeordneten Spannweiten der Ausfallwahrscheinlichkeiten sind für alle Portfolios gleich. Dadurch ist entsprechend dem Ansatz der Masterskala eine interne Vergleichbarkeit gewährleistet. Zur Orientierung sind in der Commerzbank-Masterskala externe Ratings sowie die Bonitätsstufen nach Artikel 136 CRR indikativ gegenübergestellt. Da bei externen Ratings für verschiedene Portfolios auch unterschiedliche, von Jahr zu Jahr schwankende Ausfallraten beobachtet werden, ist eine direkte Überleitung jedoch nicht möglich.
In der unter anderem auf dem Ratingergebnis beruhenden Kreditentscheidung sind die Kreditkompetenzen einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch die Kompetenzen der Komitees (Vorstand, Kreditkomitee, Subkreditkomitees) unter anderem nach Engagementgrößen sowie Ratingklassen gestaffelt.

1 CRR = Capital Requirements Regulation (EU) Nr. 575/2013.
Die im Rahmen des Risikomanagements berücksichtigten Sicherheiten für die Positionen im Performing-Portfolio veränderten sich im Berichtszeitraum auf Basis des Most Realistic Values (MRV) von 126,4 Mrd. auf 123,9 Mrd. Euro und blieben im Default-Portfolio unverändert bei 1,4 Mrd. Euro.
In der Commerzbank findet Kreditrisikominderung unter anderem in Form von Sicherheiten und Aufrechnungsverfahren (Netting) Anwendung.
Bei den Sicherheiten handelt es sich insbesondere um Grundschulden, finanzielle Sicherheiten, Garantien, Ausfallbürgschaften, Kreditderivate, Lebensversicherungen, sonstige Registerpfandrechte und sonstige Sachsicherheiten.
Kreditrisikominderungseffekte aus der Hereinnahme anerkennungsfähiger Gewährleistungen (Garantien/Bürgschaften, vergleichbare Ansprüche gegenüber Dritten) berücksichtigt die Bank durch Verwendung der Risikoparameter (PD und LGD) des Gewährleistungsgebers beziehungsweise durch die Verwendung der aufsichtsrechtlich vorgegebenen Risikogewichte.
Zum Berichtszeitpunkt wurde für Geschäfte im Performing-Portfolio mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 5,3 Mrd. Euro (31. Dezember 2022: 5,5 Mrd. Euro) aufgrund der vollständigen Besicherung keine Risikovorsorge gebildet.
Garantiegeber unterliegen im Rahmen der Bewertung ihrer Haftungserklärung einer Bonitätsprüfung und Ratingfeststellung gemäß ihrer Branchen- und Geschäftszugehörigkeit. Ziel der Bonitätsprüfung ist dabei neben der Bonität auch die Feststellung der maximalen Zahlungsfähigkeit des Garanten.
Die Qualität der Besicherung wird streng überprüft und laufend überwacht. Dies erfolgt in Abhängigkeit von der Sicherheitenart in angemessenen Abständen, mindestens jährlich, ansonsten anlassbezogen. Positive Korrelationen zwischen der Bonität des Schuldners und dem Wert der Sicherheit oder Garantie werden im Kredit- und Sicherheitenbearbeitungsprozess festgestellt, betroffene Sicherungsinstrumente finden keine Anrechnung. Die Sicherheitenbearbeitung und -bewertung erfolgt im Wesentlichen außerhalb der Marktseite.
Die Bank nimmt für alle Kreditsicherheiten (Sach- und Personensicherheiten) Analysen in Bezug auf Sicherheitenkonzentrationen vor. Hierbei werden verschiedene Dimensionen wie beispielsweise Sicherheitenkategorien, Ratingklassen des Kreditnehmers oder regionale Zuordnungen der Sicherheiten überprüft. Der Vorstand wird regelmäßig in den oben beschriebenen Dimensionen über die Entwicklung des Sicherheitenbestandes und mögliche Auffälligkeiten/Konzentrationen informiert.
Die Bewertung und Bearbeitung von Sicherheiten wird durch allgemeingültige Standards sowie sicherheitenartenspezifische Anweisungen (Richtlinien, Prozessbeschreibungen, EDV-Anweisungen) geregelt. Sicherheitenverträge sind rechtlich geprüft; wo möglich werden Standardverträge und Muster genutzt. Die zur Absicherung oder Risikominderung von Krediten aufgestellten Standards, beinhalten unter anderem:
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| ― | Rechtliche und operationelle Standards für Dokumentation und Datenerfassung sowie Bewertungsstandards. |
| ― | Einheitlichkeit und Aktualität der Sicherheitenbewertung durch die Festlegung von Bewertungsprozessen, die Vorgabe einheitlicher Bewertungsmethoden, Parameter und definierter Sicherheitsabschläge, die klare Festlegung von Zuständigkeiten und Verantwortung für den Bearbeitungs- und Bewertungsprozess sowie die Vorgabe regelmäßiger Neubewertungsfrequenzen. |
| ― | Sonstige Standards zur Berücksichtigung bestimmter Risiken, zum Beispiel operationelle Risiken, Korrelations- und Konzentrationsrisiken, Marktpreisänderungsrisiken (zum Beispiel bei Währungsschwankungen), Länderrisiken, Rechts- und Rechtsänderungsrisiken sowie Risiken eines unzureichenden Versicherungsschutzes. |
Die Commerzbank fokussiert ihr Geschäft in den zwei Kundensegmenten Privat- und Unternehmerkunden sowie Firmenkunden.
Die geopolitischen Spannungen führen weiterhin zu hohen ökonomischen krisenbedingten Unsicherheiten. Die für die Risikovorsorgeermittlung verwendeten modellbasierten Parameter reflektieren diese Auswirkungen noch nicht vollständig. Das für diesen Sachverhalt gebildete Sekundäreffekte-TLA bildet nach Einschätzung der Commerzbank weiterhin die vorausschauend erwarteten Effekte angemessen ab.
In den restlichen Risikokennzahlen ist die erwartete unsichere Entwicklung derzeit vor allem in den Zahlen für Mittel- und Osteuropa ablesbar, wo sich die aktuelle Situation in einem erhöhten Expected Loss und somit einer höheren Risikodichte niederschlägt.
Die Kreditrisikokennzahlen der Ratingklassen 1,0 bis 5,8 verteilen sich im Commerzbank-Konzern wie folgt auf die Segmente:
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| 31.12.2023 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Kreditrisikokennzahlen | Exposure at Default Mrd. € |
Expected Loss Mio. € |
Risikodichte Bp. | CVaR Mio. € |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Privat- und Unternehmerkunden | 211 | 468 | 22 | 2,095 |
| Firmenkunden | 176 | 406 | 23 | 4,470 |
| Sonstige und Konsolidierung 1 | 149 | 236 | 16 | 1,716 |
| Konzern | 536 | 1,110 | 21 | 8,281 |
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| 31.12.2022 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Kreditrisikokennzahlen | Exposure at Default Mrd. € |
Expected Loss Mio. € |
Risikodichte Bp. | CVaR Mio. € |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Privat- und Unternehmerkunden | 204 | 431 | 21 | 2,088 |
| Firmenkunden | 177 | 378 | 21 | 4,299 |
| Sonstige und Konsolidierung 1 | 137 | 65 | 5 | 1,184 |
| Konzern | 517 | 874 | 17 | 7,571 |
1 Im Wesentlichen handelt es sich um Liquiditätsportfolios der Treasury.
Das Konzernportfolio zeigt bei der Verteilung auf Basis von PD-Ratings einen Anteil von 88 % in den internen Ratingklassen 1 und 2, die den Investmentbereich abdecken.
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| 31.12.2023 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Ratingverteilung EaD | % |
1,0-1,8 | 2,0-2,8 | 3,0-3,8 | 4,0-4,8 | 5,0-5,8 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Privat- und Unternehmerkunden | 31 | 55 | 11 | 3 | 1 |
| Firmenkunden | 20 | 60 | 14 | 4 | 1 |
| Sonstige und Konsolidierung | 77 | 21 | 1 | 0 | 0 |
| Konzern | 40 | 47 | 9 | 2 | 1 |
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| 31.12.2022 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Ratingverteilung EaD | % |
1,0-1,8 | 2,0-2,8 | 3,0-3,8 | 4,0-4,8 | 5,0-5,8 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Privat- und Unternehmerkunden | 30 | 56 | 11 | 2 | 1 |
| Firmenkunden | 19 | 61 | 14 | 4 | 2 |
| Sonstige und Konsolidierung | 77 | 22 | 2 | 0 | 0 |
| Konzern | 38 | 49 | 10 | 2 | 1 |
Im Rahmen der Länderrisikoermittlung werden Transferrisiken erfasst, die sich aus der wirtschaftlichen und politischen Situation eines Landes ergeben und denen alle Wirtschaftsobjekte des Landes unterliegen. Die Steuerung der Länderrisiken erfolgt auf Basis von auf Länderebene definierten Transferrisikorahmen. Länderexposures, die aufgrund ihrer Größe für die Commerzbank bedeutend sind, werden gesondert im Kreditkomitee behandelt.
Die regionale Verteilung des Exposures entspricht der strategischen Ausrichtung der Bank und spiegelt die Schwerpunkte unserer globalen Geschäftstätigkeit wider.
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| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Konzernportfolio nach Regionen | Exposure at Default Mrd. € |
Expected Loss Mio. € |
Risikodichte Bp. | Exposure at Default Mrd. € |
Expected Loss Mio. € |
Risikodichte Bp. |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Deutschland | 314 | 401 | 13 | 312 | 390 | 12 |
| Westeuropa | 86 | 180 | 21 | 85 | 133 | 16 |
| Mittel- und Osteuropa | 61 | 416 | 68 | 53 | 261 | 49 |
| Nordamerika | 46 | 45 | 10 | 40 | 38 | 10 |
| Asien | 18 | 25 | 14 | 16 | 22 | 14 |
| Sonstige | 11 | 43 | 38 | 11 | 30 | 27 |
| Konzern | 536 | 1,110 | 21 | 517 | 874 | 17 |
Mehr als die Hälfte des Engagements entfällt auf Deutschland, ein knappes Drittel auf andere Länder in Europa, 9 % auf Nordamerika und 3 % auf Asien. Der Rest ist breit diversifiziert und verteilt sich auf eine große Anzahl Länder, in denen insbesondere deutsche Exporteure begleitet werden oder die Commerzbank mit lokalen Einheiten vor Ort präsent ist. Der Expected Loss des Konzernportfolios verteilt sich mehrheitlich auf Deutschland und die restlichen europäischen Länder.
Risikoergebnis
Das Risikoergebnis im Kreditgeschäft des Konzerns belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf - 618 Mio. Euro. (Vorjahreszeitraum: - 876 Mio. Euro).
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aufteilung des Risikoergebnisses nach Stages gemäß IFRS 9. In Note 31 des Konzernabschlusses (Kreditrisiken und Kreditverluste) werden Details zu den Stages erläutert. In Note 11 (Risikoergebnis) findet sich die Definition des Risikoergebnisses.
Etwaige Marktwertschwankungen aus Fair-Value-Krediten sind nicht im Risikoergebnis enthalten. Sie werden ertragswirksam in der Position "Ergebnis aus erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten" ausgewiesen.
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| 31.12.2023 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Risikoergebnis | Mio. € |
Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI 1 | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Privat- und Unternehmerkunden | 7 | - 162 | - 322 | 6 | - 472 |
| Firmenkunden | 20 | - 62 | - 104 | - 9 | - 155 |
| Sonstige und Konsolidierung | 14 | - 14 | 8 | 0 | 8 |
| Konzern | 42 | - 238 | - 419 | - 3 | - 618 |
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| 31.12.2022 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Risikoergebnis | Mio. € |
Stage 1 | Stage 2 | Stage 3 | POCI 1 | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Privat- und Unternehmerkunden | - 5 | - 122 | - 256 | - 8 | - 392 |
| Firmenkunden | - 6 | 65 | - 480 | - 24 | - 446 |
| Sonstige und Konsolidierung | 0 | 53 | - 91 | 0 | - 38 |
| Konzern | - 12 | - 5 | - 827 | - 32 | - 876 |
1 POCI - Purchased or Originated Credit-impaired.
Das Risikoergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um 258 Mio. Euro auf - 618 Mio. Euro reduziert. Die Entwicklung im Vorjahr wurde von den Belastungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine geprägt. Das Ergebnis 2023 wurde überwiegend durch Ausfälle von Einzeladressen und Risikovorsorgenachbildungen, insbesondere im Segment Firmenkunden getrieben, welches gleichzeitig von Risikovorsorgeauflösungen in Folge von Abgängen profitiert. Daneben belasteten Modell- und Methodeneffekte inklusive der Abbildung der Makroökonomie das Segment Privat- und Unternehmerkunden. Wesentliche Modell- und Methodeneffekte waren die Belastungen aus der Vorwegnahme einer erwarteten Anpassung der Modelle (Future of IRB) sowie die Einführung des zusätzlichen Backstopindikators "Threefold-PD".
Der Bestand des Sekundäreffekte-TLA auf Konzernebene beläuft sich per 31. Dezember 2023 auf 453 Mio. Euro (Vorjahr 482 Mio. Euro).
Die geopolitischen Spannungen führen weiterhin zu hohen ökonomischen krisenbedingten Unsicherheiten. Die für die Risikovorsorgeermittlung verwendeten modellbasierten Parameter reflektieren diese Auswirkungen noch nicht vollständig. Das für diesen Sachverhalt gebildete Sekundäreffekte-TLA wurde unterjährig jeweils zu den Quartalsstichtagen überprüft und bildet nach Einschätzung der Commerzbank weiterhin die vorausschauend erwarteten Effekte angemessen ab. Das dem TLA zugrunde liegende Baseline Szenario beinhaltet unter anderem folgende Annahmen:
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| ― | Die Weltwirtschaft leidet unter geopolitischen Spannungen (zum Beispiel russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine, Nahost-Konflikt) und der weitverbreiteten Straffung der Geldpolitik. |
| ― | Positive Effekte aus der allmählichen Auflösung der Störung der Lieferketten und der Entspannung an den Energiemärkten reichen nicht aus, um die negativen Auswirkungen der restriktiven Geldpolitik zu kompensieren, die mit zeitlicher Verzögerung die Wirtschaftstätigkeit zunehmend behindert. |
| ― | Die Wirtschaft in der Eurozone leidet unter dem hohen Zinsumfeld, das sich stark negativ auf die Investitionstätigkeit, den Konsum und spezifisch auch auf Branchen wie die Immobilienwirtschaft auswirkt. |
| ― | Die wirtschaftliche Schwäche in Deutschland wird weiter anhalten, denn neben dem hohen Zinsumfeld ist auch eine Verringerung der Auslandsnachfrage zu verkraften. |
Die Angemessenheit des TLA wird fortlaufend überprüft. (Details zu den Hintergründen und der Anpassung des TLA siehe auch Note 31 des Konzernabschlusses (Kreditrisiken und Kreditverluste).)
Weitere Treiber des Risikoergebnisses im Berichtszeitraum finden sich in den nachfolgenden Erläuterungen zu den Segmenten.
Default-Portfolio Das Default-Portfolio des Konzerns ist im Jahr 2023 um 901 Mio. Euro gesunken und lag zum Jahresende bei 4.756 Mio. Euro. Die Veränderung resultieren neben Ausfällen, Gesundungen und Abgängen aus Einzelfällen zum Großteil aus der Reduzierung des Russland-Portfolios.
Die nachstehende Darstellung des Default-Portfolios zeigt die ausgefallenen Forderungen der Kategorien Amortised Cost und Fair Value OCI (OCI - Other Comprehensive Income). Die Kredite sind hierbei nahezu ausschließlich der Kategorie Amortised Cost zuzuordnen. Der weitaus überwiegende Anteil von 4,5 Mrd. Euro (31. Dezember 2022: 5,4 Mrd. Euro) entfällt dabei auf die Klasse Darlehen und Forderungen, 218 Mio. Euro (31. Dezember 2022: 249 Mio. Euro) entfallen auf Off-balance-Geschäfte. Zum 31. Dezember 2023 beläuft sich das Volumen für ausgefallene Wertpapiere, die der Klasse Verbriefte Schuldinstrumente zugeordnet werden können, auf 27 Mio. Euro in der Kategorie Fair Value OCI (31. Dezember 2022: 0 Mio. Euro). Die gezeigten Sicherheiten haften in vollem Umfang für Kredite der Kategorie Amortised Cost, dabei entfallen 1,3 Mrd. Euro (31. Dezember 2022: 1, 4 Mrd. Euro) auf Darlehen und Forderungen und 26 Mio. Euro (31. Dezember 2022: 16 Mio. Euro) auf Off-balance-Geschäfte.
Per 31. Dezember 2023 sind 0 Mio. Euro Default-Volumen für Kreditgeschäfte der Kategorie Fair Value OCI zu berichten. (31. Dezember 2022: 57 Mio. Euro).
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| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Default-Portfolio Konzern | Mio. € |
Kredite | Wertpapiere | Gesamt | Kredite | Wertpapiere | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Default-Portfolio | 4.730 | 27 | 4.756 | 5.601 | 57 | 5.658 |
| LLP 1 | 2.250 | 5 | 2.255 | 2.247 | 9 | 2.256 |
| Coverage Ratio exkl. Sicherheiten (%) 2 | 48 | 19 | 47 | 40 | 16 | 40 |
| Sicherheiten | 1.373 | 0 | 1.373 | 1.389 | 0 | 1.389 |
| Coverage Ratio inkl. Sicherheiten (%) 2 | 77 | 19 | 76 | 65 | 16 | 64 |
| NPE-Ratio (%) 3 | 0,8 | 1,1 |
1 Loan Loss Provision.
2 Coverage Ratio: LLP (mit/ohne Sicherheiten) im Verhältnis zum Default-Portfolio.
3 NPE-Ratio: notleidende Forderungen im Verhältnis zu den Gesamtforderungen gemäß EBA-Risk-Dashboard.
Als Kriterium für den Kreditausfall (Default) zieht die Commerzbank die Definition gemäß Artikel 178 CRR heran. Die EBA-Leitlinien zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 werden dabei berücksichtigt. Das Default-Portfolio wird abhängig von der Art des Default-Kriteriums in folgende 5 Klassen unterteilt:
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| ― | Ratingklasse 6,1: Überziehung größer 90 Tage |
| ― | Ratingklasse 6,2: Unwahrscheinlichkeit des Begleichens von Verbindlichkeiten (Unlikely-to-pay) |
| ― | Ratingklasse 6,3: Die Bank begleitet die Sanierung/krisenbedingte Restrukturierung des Kunden mit Zugeständnissen |
| ― | Ratingklasse 6,4: Die Bank kündigt die Forderungen |
| ― | Ratingklasse 6,5: Der Kunde ist in Insolvenz |
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verteilung des Default-Portfolios auf die 5 Ratingklassen:
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| 31.12.2023 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Ratingklassen Konzern | Mio. € |
6,1 | 6,2/6,3 | 6,4/6,5 | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Default-Portfolio | 887 | 2.022 | 1.847 | 4.756 |
| LLP | 337 | 710 | 1.208 | 2.255 |
| Sicherheiten | 285 | 649 | 439 | 1.373 |
| Coverage Ratio inkl. Sicherheiten (%) | 70 | 67 | 89 | 76 |
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| 31.12.2022 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Ratingklassen Konzern | Mio. € |
6,1 | 6,2/6,3 | 6,4/6,5 | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Default-Portfolio | 739 | 3.295 | 1.624 | 5.658 |
| LLP | 259 | 1.094 | 902 | 2.256 |
| Sicherheiten | 299 | 641 | 450 | 1.389 |
| Coverage Ratio inkl. Sicherheiten (%) | 76 | 53 | 83 | 64 |
Überziehungen im Weißbuch Um einen Anstieg des Default-Portfolios zu vermeiden, werden Überziehungen in der Commerzbank eng überwacht. Neben dem Trigger-Event "Überziehung-größer-90-Tage" gibt es schon im Vorfeld ab dem ersten Überziehungstag ein EDV-unterstütztes Überziehungsmanagement. Die nachfolgende
Tabelle zeigt das Überziehungsvolumen außerhalb des Default-Portfolios basierend auf dem Exposure at Default per Ende Dezember 2023. Die Veränderungen können auch auf kurzfristige Überziehungen zurückzuführen sein:
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| 31.12.2023 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| EaD Mio. € |
> 0 ≤ 30 Tage | > 30 ≤ 60 Tage | > 60 ≤ 90 Tage | > 90 Tage | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Privat- und Unternehmerkunden | 574 | 95 | 52 | 0 | 720 |
| Firmenkunden | 2.824 | 29 | 0 | 0 | 2.853 |
| Konzern 1 | 3.398 | 124 | 52 | 0 | 3.573 |
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| 31.12.2022 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| EaD Mio. € |
> 0 ≤ 30 Tage | > 30 ≤ 60 Tage | > 60 ≤ 90 Tage | > 90 Tage | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Privat- und Unternehmerkunden | 724 | 90 | 45 | 1 | 861 |
| Firmenkunden | 2.752 | 41 | 25 | 0 | 2.819 |
| Konzern 1 | 3.476 | 131 | 70 | 1 | 3.680 |
1 Inklusive Sonstige und Konsolidierung.
Das Segment Privat- und Unternehmerkunden (PUK) umfasst die Aktivitäten mit Privat- und Unternehmerkunden sowie mit Kundinnen und Kunden der Marke comdirect und Commerz Real. Die mBank wird ebenfalls im Segment Privat- und Unternehmerkunden abgebildet.
Der Schwerpunkt des Portfolios liegt auf der klassischen Eigenheimfinanzierung und der Finanzierung von Immobilienkapitalanlagen (private Baufinanzierung und Renditeobjekte mit einem EaD von insgesamt 100 Mrd. Euro). Die Kreditversorgung unserer Unternehmerkunden stellen wir im Wesentlichen über Individualkredite mit einem Volumen von 28 Mrd. Euro sicher. Daneben decken wir den alltäglichen Kreditbedarf unserer Kundinnen und Kunden. Die Risikodichte des Portfolios ist mit 22 Basispunkten gegen-durch Konsumentenkredite ab (Verfügungskredite, Ratenkredite über dem Jahresende 2022 etwas gestiegen.
und Kreditkarten mit insgesamt 14 Mrd. Euro).
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| 31.12.2023 1 | 31.12.2022 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kreditrisikokennzahlen | Exposure at Default Mrd. € |
Expected Loss Mio. € |
Risikodichte Bp. | Exposure at Default Mrd. € |
Expected Loss Mio. € |
Risikodichte Bp. |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Private Kunden | 127 | 178 | 14 | 64 | 91 | 14 |
| Unternehmerkunden | 30 | 55 | 19 | 30 | 53 | 18 |
| comdirect | - | - | - | 2 | 6 | 28 |
| Commerz Real | 0 | 0 | 10 | 0 | 0 | 5 |
| Private Banking | - | - | - | 35 | 31 | 9 |
| Wealth Management | - | - | - | 27 | 29 | 11 |
| mBank | 55 | 234 | 43 | 46 | 221 | 49 |
| PUK | 211 | 468 | 22 | 204 | 431 | 21 |
1 Die Aufteilung der Subsegmente wurde im ersten Quartal 2023 angepasst; die Werte zum 31. Dezember 2023 sind mit den Werten zum 31. Dezember 2022 daher nur eingeschränkt vergleichbar.
Im Segment Privat- und Unternehmerkunden belief sich das Risikoergebnis im Geschäftsjahr 2023 auf - 472 Mio. Euro (Vorjahr - 392 Mio. Euro). Als wesentlicher Treiber sind Modell- und Methodeneffekte sowie makroökonomische Effekte zu nennen, wie beispielsweise die Einführung des zusätzlichen Backstop-Indikators "Threefold-PD" oder Belastungen aus der Vorwegnahme der erwarteten Anpassung der Modelle (Future of IRB) im Sinne der nach IFRS 9 vorgegebenen Einbeziehung zukunftsgerichteter Informationen (Forward looking).
Die Notwendigkeit des Sekundäreffekte-TLA ist weiterhin aufgrund der krisenbedingten Unsicherheit in der konjunkturellen Entwicklung gegeben und bestand auch für das Jahr 2023 fort. Der TLA-Bestand belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 175 Mio. Euro (Vorjahr 189 Mio. Euro).
Das Risikoergebnis der mBank lag zum 31. Dezember 2023 bei - 241 Mio. Euro (Vorjahr - 174 Mio. Euro) und wurde hauptsächlich durch das Retail-Banking-Portfolio getrieben. Der Anstieg ist auf festgestellte Schwierigkeiten bei Kleinstunternehmen und Individualkunden zurückzuführen. Dies wurde durch die Neukalibrierung des Risikomodells und Änderungen im Staging verstärkt. Trotz der schwierigen wirtschaftlichen und geopolitischen Lage liegt das Risikoergebnis im Corporate und Investment Banking auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr.
Das Default-Portfolio des Segments lag zum Berichtszeitpunkt mit 2.053 Mio. Euro (31. Dezember 2022: 1.842 Mio. Euro) über dem Niveau des Vorjahres.
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| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Default-Portfolio Segment PUK | Mio. € |
Kredite | Wertpapiere | Gesamt | Kredite | Wertpapiere | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Default-Portfolio | 2.053 | 0 | 2.053 | 1.842 | 0 | 1.842 |
| LLP | 971 | 0 | 971 | 841 | 0 | 841 |
| Coverage Ratio exkl. Sicherheiten (%) | 47 | - | 47 | 46 | - | 46 |
| Sicherheiten | 698 | 0 | 698 | 707 | 0 | 707 |
| Coverage Ratio inkl. Sicherheiten (%) | 81 | - | 81 | 84 | - | 84 |
Im Segment Firmenkunden (FK) bündelt der Konzern das Geschäft mit mittelständischen Firmenkunden, dem öffentlichen Sektor, institutionellen Kunden und multinationalen Unternehmen. Darüber hinaus verantwortet das Segment die Beziehungen des Konzerns zu in- und ausländischen Banken und Finanzinstituten sowie Zentralbanken. Der regionale Schwerpunkt unserer Aktivitäten liegt in Deutschland und Westeuropa. Weiterhin werden in diesem Segment die kundenorientierten Kapitalmarktaktivitäten des Konzerns gebündelt.
Der EaD des Segments Firmenkunden ist im Vergleich zum 31. Dezember des Vorjahres von 177 Mrd. Euro auf 176 Mrd. Euro gesunken. Die Risikodichte ist von 21 Basispunkten auf 23 Basispunkte gestiegen.
Für Details zur Entwicklung des Financial-Institutions-Portfolios verweisen wir auf Seite 55 f.
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| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kreditrisikokennzahlen | Exposure at Default Mrd. € |
Expected Loss Mio. € |
Risikodichte Bp. | Exposure at Default Mrd. € |
Expected Loss Mio. € |
Risikodichte Bp. |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Mittelstand | 80 | 187 | 23 | 77 | 175 | 23 |
| International Corporates | 62 | 140 | 23 | 64 | 126 | 20 |
| Financial Institutions | 22 | 64 | 29 | 22 | 61 | 28 |
| Sonstige | 12 | 16 | 13 | 14 | 16 | 12 |
| FK | 176 | 406 | 23 | 177 | 378 | 21 |
Das Risikoergebnis des Segments Firmenkunden lag im Geschäftsjahr 2023 bei - 155 Mio. Euro (Vorjahr: - 446 Mio. Euro). Die Entwicklung im Vorjahr wurde von den Belastungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine geprägt.
Die Wertberichtigungen des Segments wurden im Wesentlichen durch Ausfälle von Einzeladressen und Nachbildungen bei ausgefallenen Einzeladressen getrieben. Gleichzeitig profitiert das Segment von Risikovorsorgeauflösungen in Folge von Abgängen. Das Risikoergebnis enthält außerdem Belastungen aus Modell- und Methodeneffekten, wie beispielsweise der Einführung des zusätzlichen Backstop-Indikators "Threefold-PD" und Belastungen aus der Vorwegnahme der erwarteten Anpassung der Modelle (Future of IRB) sowie der Abbildung der Makroökonomie.
Der TLA-Bestand belief sich zum 31. Dezember 2023 auf 274 Mio. Euro (Vorjahr 284 Mio. Euro). Die Notwendigkeit des Sekundäreffekte-TLA ist weiterhin aufgrund der krisenbedingten Unsicherheit der konjunkturellen Entwicklung gegeben und bestand auch für das Jahr 2023 fort.
Das Default-Portfolio des Segments lag zum Jahresende 2023 bei 2.459 Mio. Euro (31. Dezember 2022: 2.811 Mio. Euro). Der Rückgang im Jahr 2023 resultiert insbesondere aus Abgängen von Einzelengagements aus dem Default-Portfolio im International-Corporates-Portfolio.
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| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Default-Portfolio Segment FK | Mio. € |
Kredite | Wertpapiere | Gesamt | Kredite | Wertpapiere | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Default-Portfolio | 2.459 | 0 | 2.459 | 2.811 | 0 | 2.811 |
| LLP | 1.054 | 0 | 1.054 | 1.174 | 0 | 1.174 |
| Coverage Ratio exkl. Sicherheiten (%) | 43 | - | 43 | 42 | - | 42 |
| Sicherheiten | 675 | 0 | 675 | 681 | 0 | 681 |
| Coverage Ratio inkl. Sicherheiten (%) | 70 | - | 70 | 66 | - | 66 |
Das Risikoergebnis im Bereich Sonstige und Konsolidierung ist hauptsächlich von Portfolioveränderungen geprägt. Das Risikoergebnis im Geschäftsjahr 2023 lag bei 8 Mio. Euro (Vorjahr: - 38 Mio. Euro). Davon entfielen 4 Mio. Euro auf das Sekundäreffekte-TLA.
Die folgenden Analysen sind unabhängig von der bestehenden Segmentzugehörigkeit zu verstehen. Die dargestellten Positionen sind bereits vollständig in den vorherigen Konzern- und Segmentdarstellungen enthalten.
Zahlreiche Branchen profitierten bislang von einem hohen Auftragsbestand und einer guten Ergebnislage, allerdings zeichnet sich im Auftragseingang ein branchenübergreifender Rückgang ab. Die infolge des hohen Zinsniveaus gesunkene Kaufkraft sowie Umschichtungen im Konsumverhalten führen zu sinkenden Roherträgen bei gleichzeitig steigenden Kosten. Hierdurch ist eine sinkende Rentabilität in diversen Sektoren, insbesondere jedoch in den konsumnahen Sektoren, zu beobachten.
Das derzeitige konjunkturelle Umfeld in Deutschland sowie die fragile geopolitische Lage beeinflussen die Investitionstätigkeit in Teilen negativ. Fachkräftemangel, Inflation, höhere Material- und Personalkosten, schwerfällige Bürokratie und gesunkene (Konsumgüter-) Nachfrage belasten unsere Kunden. Parallel könnten ein sinkendes LNG-Angebot und strengere Temperaturen im kommenden Winter sektorübergreifend wieder eine Belastungsprobe für die Energieversorgung darstellen.
Für Investitionen in den Umweltschutz und CO 2 -neutrale Produktion werden unverändert erhebliche Finanzierungen benötigt. Auch die Reduzierung von Abhängigkeiten und die Sicherstellung einer stabilen Lieferkette führen zu Kostenbelastungen. Wir sehen unsere Kunden aber hier in der Breite gut aufgestellt.
Das Corporates-Exposure verteilt sich wie nachfolgend dargestellt auf die Branchen:
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| 31.12.2023 1 | 31.12.2022 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Corporates-Portfolio nach Branchen | Exposure at Default Mrd. € |
Expected Loss Mio. € |
Risikodichte Bp. | Exposure at Default Mrd. € |
Expected Loss Mio. € |
Risikodichte Bp. |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Konsum | 22 | 60 | 28 | 14 | 39 | 27 |
| Technologie/Medien/Telekommunikation | 17 | 36 | 21 | 14 | 29 | 20 |
| Chemie/Verpackung | 14 | 40 | 27 | 8 | 19 | 23 |
| Bau/Metall | 14 | 41 | 30 | 4 | 8 | 18 |
| Automobil | 14 | 32 | 23 | 10 | 24 | 25 |
| Maschinenbau | 12 | 26 | 22 | 8 | 15 | 20 |
| Energieversorgung/Umwelt | 11 | 33 | 30 | 12 | 28 | 24 |
| Transport/Tourismus/Dienstleistungen | 10 | 31 | 30 | 9 | 27 | 30 |
| Sonstige | 22 | 64 | 29 | 30 | 78 | 26 |
| Großhandel | - | - | - | 12 | 28 | 24 |
| Grundstoffe/Metall | - | - | - | 8 | 15 | 18 |
| Dienstleistungen/Medien | - | - | - | 8 | 17 | 21 |
| Pharma/Gesundheitswesen | - | - | - | 4 | 8 | 20 |
| Gesamt | 137 | 362 | 27 | 142 | 335 | 24 |
1 Die Definition der Branchen wurde im ersten Quartal 2023 angepasst; die Werte zum 31. Dezember 2023 sind mit den Werten zum 31. Dezember 2022 daher nicht vergleichbar.
Mit unserem Korrespondenzbankennetz standen weiterhin Trade-Finance-Aktivitäten im Interesse unserer Firmenkunden sowie Kapitalmarktaktivitäten im Vordergrund. Im Derivatebereich werden Transaktionen mit nach internen Richtlinien ausgewählte Gegenparteien nach den Standards der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) abgeschlossen.
Die Auswirkungen von aufsichtsrechtlichen Vorgaben auf Banken beobachten wir weiterhin eng. In diesem Zusammenhang verfolgen wir unverändert die Strategie, möglichst wenige Exposures zu halten, die im Falle eines Bail-in des betroffenen Instituts Verluste erleiden könnten.
Die Entwicklung diverser Länder bei individuellen Themen wie Rezessionen, Embargos oder wirtschaftlicher Unsicherheit aufgrund politischer Ereignisse (derzeit insbesondere die Lage in Nahost) verfolgen wir eng und reagieren mit einer flexiblen, auf die jeweilige Situation des Landes abgestimmten Portfoliosteuerung. Dies gilt insbesondere für die Auswirkungen auf die Kreditportfolios der Banken aufgrund hoher Inflation und Zinsanstiegen in den letzten Jahren, die Entwicklung von Energiepreisen sowie immer wieder aufkommende Lieferengpässe. All dies wirkt sich auf unsere Korrespondenzbanken sowohl in Industrieländern als auch in Entwicklungsländern aus.
Insgesamt richten wir unseren Risikoappetit danach aus, das Portfolio möglichst reagibel zu halten.
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| 31.12.2023 1 | 31.12.2022 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| FI-Portfolio nach Regionen | Exposure at Default Mrd. € |
Expected Loss Mio. € |
Risikodichte Bp. | Exposure at Default Mrd. € |
Expected Loss Mio. € |
Risikodichte Bp. |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Deutschland | 5 | 3 | 6 | 61 | 6 | 1 |
| Westeuropa | 17 | 8 | 4 | 17 | 7 | 4 |
| Mittel- und Osteuropa | 2 | 9 | 50 | 13 | 41 | 30 |
| Nordamerika | 3 | 1 | 2 | 12 | 0 | 0 |
| Asien | 4 | 11 | 27 | 8 | 14 | 17 |
| Sonstige | 6 | 25 | 44 | 7 | 22 | 30 |
| Gesamt | 37 | 57 | 15 | 119 | 90 | 8 |
1 Die Definition der Financial Institutions wurde im ersten Quartal 2023 angepasst und eine Umklassifizierung von Zentralbanken (87 Mrd. Euro zum 31. Dezember 2022) vorgenommen; die Werte zum 31. Dezember 2023 sind mit den Werten zum 31. Dezember 2022 daher nicht vergleichbar.
Das Non-Bank-Financial-Institutions-(NBFI-)Portfolio umfasst nach Einschätzung der Commerzbank hauptsächlich Versicherungsgesellschaften, Asset-Manager, regulierte Fonds sowie zentrale Gegenparteien. Die regionalen Schwerpunkte der Geschäftsaktivitäten liegen in Deutschland, Westeuropa sowie den Vereinigten Staaten von Amerika und Asien.
Neugeschäfte mit NBFIs erfolgen einerseits vor dem Hintergrund regulatorischer Anforderungen (Clearing über zentrale Gegenparteien) und andererseits im Interesse unserer institutionellen Kunden, wobei aus Sicht der Bank eine Fokussierung auf attraktive Opportunitäten mit Adressen guter Bonität beziehungsweise werthaltiger Besicherung erfolgt.
Unter Portfoliomanagement-Gesichtspunkten verfolgen wir dabei als Ziel die Gewährleistung einer hohen Portfolioqualität und -reagibilität. Risiken aufgrund globaler Ereignisse wie Rezessionen, Embargos oder wirtschaftlicher Unsicherheit aufgrund politischer Ereignisse (derzeit insbesondere die Lage in Nahost) verfolgen wir eng und reagieren mit einer flexiblen, auf die jeweilige Situation abgestimmten Steuerung. Dies gilt auch für die seit einigen Quartalen aktuellen Themen des deutlich angestiegenen Zinsniveaus sowie Auswirkungen der anhaltend hohen Inflation.
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| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| NBFI-Portfolio nach Regionen | Exposure at Default Mrd. € |
Expected Loss Mio. € |
Risikodichte Bp. | Exposure at Default Mrd. € |
Expected Loss Mio. € |
Risikodichte Bp. |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Deutschland | 21 | 22 | 10 | 19 | 20 | 11 |
| Westeuropa | 16 | 28 | 18 | 15 | 20 | 13 |
| Mittel- und Osteuropa | 2 | 15 | 61 | 2 | 12 | 70 |
| Nordamerika | 7 | 9 | 12 | 8 | 8 | 10 |
| Asien | 1 | 3 | 27 | 2 | 3 | 18 |
| Sonstige | 1 | 3 | 34 | 1 | 2 | 22 |
| Gesamt | 48 | 80 | 16 | 46 | 65 | 14 |
Die Commerzbank hat im Laufe der vergangenen Jahre aus Gründen des Kapitalmanagements Verbriefungen von Kreditforderungen gegenüber Kunden mit einem aktuellen Volumen von 14,7 Mrd. Euro (31. Dezember 2022: 12,2 Mrd. Euro) vorgenommen. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 wurden Risikopositionen in Höhe von 13,1 Mrd. Euro (31. Dezember 2022: 11,3 Mrd. Euro) zurückbehalten. Der weitaus größte Teil aller Positionen entfiel mit 12,9 Mrd. Euro (31. Dezember 2021: 11,2 Mrd. Euro) auf Senior-Tranchen, die nahezu vollständig gut bis sehr gut geratet sind. Die Commerzbank hat im Berichtsjahr zwei synthetische STS-(Simple, Transparent and Standardised) Verbriefungen mit einem Volumen von 1,75 Mrd. Euro und 3,2 Mrd. Euro begeben, denen Unternehmensforderungen hauptsächlich aus Deutschland und dem europäischen Ausland zugrunde liegen. Zudem hat die polnische Tochtergesellschaft der Commerzbank mBank eine synthetische STS-Verbriefung mit einem Volumen von 2,3 Mrd. Euro begeben, der Forderungen an Privatkunden zugrunde liegen.
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| Volumen Commerzbank 1 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Verbriefungspool | Mrd. € |
Fälligkeit | Senior | Mezzanine | First Loss Piece | Gesamtvolumen |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Corporates | 2025 - 2036 | 10,8 | < 0,1 | 0,1 | 12,4 |
| Privatkunden | 2023 - 2036 | 2,1 | - | < 0,1 | 2,3 |
| Gesamt 31.12.2023 | 12,9 | < 0,1 | 0,1 | 14,7 | |
| Gesamt 31.12.2022 2 | 11,2 | < 0,1 | 0,1 | 12,2 |
1 Tranchen/Rückbehalte (nominal) im Anlagebuch.
2 Risikozahlen mBank angepasst.
Die Commerzbank stellt Finanzierungen zur Verbriefung von Forderungen - insbesondere Handels- und Leasingforderungen - von Kunden des Segments Firmenkunden bereit. Hierbei fungiert die Commerzbank im Wesentlichen als Arrangeur von Asset-backed-Securities-Transaktionen über das von der Commerzbank gesponserte Multiseller-Conduit Silver Tower. Das Volumen sowie die Risikowerte für die Verbriefung von Forderungen aus dem Firmenkundensegment sind im Jahr 2023 um 1,3 Mrd. Euro auf 5,2 Mrd. Euro gestiegen.
Das Liquiditätsrisiko subsumiert das Risiko, dass die Commerzbank ihren tagesaktuellen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Die Liquiditätsrisiken aus Verbriefungen werden im Rahmen des internen Liquiditätsrisikomodells risikoadäquat modelliert. Bei variabel ausnutzbaren Geschäften wird unterstellt, dass die den Zweckgesellschaften gestellten Ankaufsfazilitäten für die Dauer ihrer Laufzeit nahezu vollständig und bis zur Fälligkeit der letzten finanzierten Forderung durch die Commerzbank refinanziert werden müssen. Verbriefungen werden nur dann als liquide Aktiva berücksichtigt, wenn es sich um zentralbankfähige Positionen handelt. Diese Positionen werden nur unter Anwendung von risikoadäquaten Abschlägen in der Liquiditätsrisikorechnung berücksichtigt.
Die sonstigen Asset-backed Exposures umfassen im Wesentlichen staatsgarantierte ABS-Papiere gehalten in der Commerzbank Finance & Covered Bond S.A. sowie der Commerzbank AG Inland. Das Volumen ging im Geschäftsjahr 2023 auf 3,0 Mrd. Euro zurück (Dezember 2022: 3,4 Mrd. Euro), ebenso die Risikowerte 1 mit 3,0 Mrd. Euro (31. Dezember 2022: 3,4 Mrd. Euro).
Weiterhin bestehen Investitionen im Bereich Structured Credit. Von diesen wurden 7,3 Mrd. Euro seit 2014 als Neuinvestitionen getätigt (Dezember 2022: 7,1 Mrd. Euro). Wir haben in Anleihen von Senior-Tranchen aus Verbriefungstransaktionen der Assetklassen Consumer-(Auto-)ABS, UK-RMBS und CLO investiert, die eine robuste Struktur und ein moderates Risikoprofil aufweisen. Zum 31. Dezember 2023 befanden sich (wie zum Jahresabschluss 31. Dezember 2022) ausschließlich CLO-Positionen mit AAA-Ratings in diesem Portfolio. Verbleibende Positionen im Volumen von 0,2 Mrd. Euro waren bereits vor 2014 im Bestand (Dezember 2022: 0,2 Mrd. Euro), die Risikowerte dieser Positionen lagen bei 0,1 Mrd. Euro (Dezember 2022: 0,1 Mrd. Euro).
Die Definition der EBA von Forbearance (Übersetzung: Stundung, Tilgungsstreckung oder Duldung, Nachsichtigkeit) setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen, die gleichzeitig erfüllt sein müssen: Der Kunde hat Schwierigkeiten oder er wird wahrscheinlich Schwierigkeiten haben, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, und die Bank muss Maßnahmen in Form von Zugeständnissen gegenüber dem Kunden genehmigen, die sie unter anderen Umständen nicht zu genehmigen bereit gewesen wäre. Als Zugeständnisse gelten beispielsweise Stundungen, Limit- beziehungsweise Krediterhöhungen und Verzichte im Rahmen von Restrukturierungen. Die Forbearance-Definition gilt unabhängig davon, ob sich der Kunde im Performing- oder im Non-Performing-Portfolio befindet.
Die nachfolgenden Übersichten zeigen das gesamte Forbearance-Portfolio der Commerzbank auf Basis der EBA-Definition sowie die Risikovorsorge für diese Positionen:
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| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Forbearance-Portfolio nach Segmenten | Forborne Exposure Mio. € |
LLP Mio. € |
LLP Coverage Ratio % |
Forborne Exposure Mio. € |
LLP Mio. € |
LLP Coverage Ratio % |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Privat- und Unternehmerkunden | 1.061 | 171 | 16 | 1.064 | 195 | 18 |
| Firmenkunden | 2.373 | 560 | 24 | 1.951 | 503 | 26 |
| Sonstige und Konsolidierung | 215 | 215 | 100 | 213 | 212 | 100 |
| Konzern | 3.648 | 946 | 26 | 3.228 | 909 | 28 |
1 Der Risikowert stellt den Balance Sheet Value von Cashinstrumenten dar, bei Long-CDS-Positionen setzt er sich aus dem Nominalwert des Referenzinstruments abzüglich des Barwertes des Kreditderivats zusammen.
Nach Regionen stellte sich das Portfolio wie folgt dar:
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| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Forbearance-Portfolio nach Regionen | Forborne Exposure Mio. € |
LLP Mio. € |
LLP Coverage Ratio % |
Forborne Exposure Mio. € |
LLP Mio. € |
LLP Coverage Ratio % |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Deutschland | 2.183 | 458 | 21 | 2.045 | 489 | 24 |
| Westeuropa | 412 | 260 | 63 | 412 | 261 | 63 |
| Mittel- und Osteuropa | 767 | 174 | 23 | 623 | 148 | 24 |
| Nordamerika | 12 | 9 | 78 | 11 | 0 | 1 |
| Asien | 95 | 8 | 8 | 90 | 5 | 6 |
| Sonstige | 180 | 37 | 21 | 46 | 7 | 15 |
| Konzern | 3.648 | 946 | 26 | 3.228 | 909 | 28 |
Der Anstieg des Forbearance Exposures im Jahr 2023 ist auf das Firmenkundensegment zurückzuführen. Die LLP Coverage Ratio hat sich dabei auf Konzernebene auf 26 % verringert.
Zusätzlich zur LLP in Höhe von 946 Mio. Euro (31. Dezember 2022: 909 Mio. Euro) sind die Risiken im Forbearance-Portfolio durch Sicherheiten in Höhe von insgesamt 1.127 Mio. Euro (31. Dezember 2022: 1.067 Mio. Euro) abgedeckt.
Marktrisiken drücken die Gefahr möglicher ökonomischer Wertverluste aus, die durch die Veränderung von Marktpreisen (Zinsen, Rohwaren, Credit Spreads, Währungs- und Aktienkursen) oder sonstiger preisbeeinflussender Parameter (Volatilitäten, Korrelationen) entstehen. Die Wertverluste können unmittelbar erfolgswirksam werden, zum Beispiel bei Handelsbuchpositionen. Im Fall von Anlagebuchpositionen werden sie hingegen grundsätzlich in der Neubewertungsrücklage beziehungsweise in den Stillen Lasten/Reserven berücksichtigt.
Die Marktrisikostrategie der Commerzbank leitet sich aus der Gesamtrisikostrategie und den Geschäftsstrategien der einzelnen Segmente ab. Sie legt die Ziele des Marktrisikomanagements im Hinblick auf die wesentlichen Geschäftsaktivitäten der Commerzbank fest. Die Kernaufgaben des Marktrisikomanagements sind die Identifikation aller wesentlichen Marktrisiken und Marktrisikotreiber sowie deren unabhängige Messung und Bewertung. Auf diesen Ergebnissen und Einschätzungen baut die risikoorientierte Steuerung als Bestandteil einer integrierten Risiko- und Ertragssteuerung auf.
Der Vorstand der Commerzbank ist für ein effektives Management von Marktrisiken in der gesamten Commerzbank-Gruppe verantwortlich. Bestimmte Kompetenzen und Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Marktrisikosteuerung wurden an das zuständige Group Market Risk Committee übertragen.
Im Group Market Risk Committee erörtern Vertreter der Geschäftsfelder, der Risikofunktion und des Finanzbereichs aktuelle Fragen der Risikopositionierung und beschließen entsprechende Überwachungs- und Steuerungsmaßnahmen. Das monatlich einberufene Group Market Risk Committee beschäftigt sich unter Vorsitz der Risikofunktion mit der Marktrisikoposition der Commerzbank-Gruppe. Basis der Diskussion ist der monatliche Marktrisikobericht, der auch im Vorstand vorgestellt und diskutiert wird. Der Bericht fasst die für die Bank relevanten, aktuellen Entwicklungen an den Finanzmärkten, die Positionierung der Bank sowie die daraus abgeleiteten Risikokennzahlen zusammen.
Der Risikomanagementprozess des Marktrisikos besteht aus Risikoidentifikation, Risikomessung, Steuerung, Monitoring und Reporting. Er liegt funktional in der Verantwortung des handelsunabhängigen Marktrisikomanagements. Das zentrale Marktrisikomanagement wird ergänzt durch dezentrale Marktrisikomanagement-Einheiten auf Segmentebene sowie für regionale Einheiten beziehungsweise Tochtergesellschaften. Durch die enge Verbindung von zentralem und lokalem Risikomanagement mit den Geschäftseinheiten beginnt der Risikomanagementprozess bereits in den Handelsbereichen. Die Handelseinheiten sind insbesondere für das aktive Management der Marktrisikopositionen, zum Beispiel Abbaumaßnahmen oder Hedging, verantwortlich.
Der Risikoappetit der Commerzbank wird aus dem jährlichen ICAAP Prozess (Internal Capital Adequacy Assessment Prozess) hergeleitet. Ein bestimmter Betrag an ökonomisch benötigtem Kapital (ErC) wird den Marktrisiken zugeordnet und fungiert als Marktrisikolimit. Dieses Limit reflektiert den Risikoappetit für Marktrisiken und wird zur operativen Steuerung auf die verschiedenen Portfolioebenen runtergebrochen.
Marktrisiken aus Credit Spread Volumen ist ein signifikantes Risiko für die Bank. Weitere Marktrisiken entstehen aus Positionsvolumen das auf Zinsänderungen reagiert, bei der Commerzbank hauptsächlich in den Währungen Euro, Britische Pfund und US-Dollar. Darüber hinaus ist die Commerzbank einem nennenswerten Inflationsrisiko ausgesetzt, das hauptsächlich aus dem Pensionsfonds resultiert. Währungskurs- sowie Rohwarenrisiken sind wichtige Marktrisiken für das Segment Firmenkunden. Das Rohwarenrisiko ist insbesondere von Geschäften mit CO 2 -Zertifikaten sowie Edelmetallen geprägt. Das Aktienkursrisiko resultiert hauptsächlich aus Beteiligungen und dem Pensionsfonds.
Im ökonomisch benötigtem Kapital wird zusätzlich das Credit-Spread-Risiko aus Positionen berücksichtigt die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden sowie Modellrisiken aus Bodensatzmodellen und dem Kundenverhalten in Bezug auf vorzeitige Rückzahlungen im Kreditgeschäft.
Die Commerzbank nutzt ein vielfältiges quantitatives und qualitatives Instrumentarium zur Steuerung und Überwachung der Marktrisiken. Marktrisikolimite sind definiert für verschiedene Kennzahlen wie Sensitivitäten, Value-at-Risk (VaR), Stresstest-Ergebnisse sowie Kennziffern zum ökonomischen Kapital. Unser Regelwerk in Form von Marktrisiko-Policies und -Guidelines sowie Vorgaben zur Portfoliostruktur, zu neuen Produkten, Laufzeitbegrenzungen oder Mindest-Ratings bilden den qualitativen Rahmen für das Management des Marktrisikos. In der Marktrisikostrategie ist die Relevanz der Kennzahlen je Segment hinsichtlich ihrer Relevanz festgelegt, um der unterschiedlichen Bedeutung für die Steuerung der Segmente im Einklang mit der Geschäftsstrategie Rechnung zu tragen.
Die interne Steuerung der Marktrisiken erfolgt auf Konzernebene, Segmentebene und den darunterliegenden Einheiten. Ein internes Limitsystem bis auf Portfolioebene ist implementiert und bildet einen Kernpunkt der internen Marktrisikosteuerung.
Das Marktrisiko begrenzende quantitative und qualitative Faktoren werden aus der konzernweiten ökonomischen Kapitalsteuerung abgeleitet und von den Marktrisikokomitees festgelegt. Die Auslastung der Limite wird zusammen mit den relevanten Ergebniszahlen täglich an den Vorstand und die zuständigen Leiter der Konzernbereiche berichtet. Aufbauend auf qualitativen Analysen und quantitativen Kennzahlen identifiziert die Marktrisikofunktion mögliche zukünftige Risiken, antizipiert in Zusammenarbeit mit der Finanzfunktion mögliche ökonomische Wertverluste und erarbeitet Maßnahmenvorschläge, die mit den Markteinheiten besprochen werden. Die Votierung der vorgeschlagenen Maßnahmen beziehungsweise Risikopositionen erfolgt in dem oben genannten Marktrisikokomitee und wird anschließend dem Vorstand zur Entscheidung vorgelegt.
Risikokonzentrationen werden durch spezifische Limite direkt begrenzt beziehungsweise auf indirekte Weise (zum Beispiel durch Stresstestlimite) vermieden. Darüber hinaus stellt die Kombination verschiedener klassischer Risikomaße (zum Beispiel VaR, Sensitivitäten) ein angemessenes Risikomanagement von Konzentrationen sicher. Zusätzlich werden regelmäßig Risikotreiber analysiert, um Konzentrationen zu identifizieren. Das Risikomanagement bestehender Konzentrationen wird dabei auch durch situationsgetriebene Analysen überprüft und gegebenenfalls durch gezielte Maßnahmen, zum Beispiel Limite, ergänzt.
Sollte es in Einzelfällen zu Limitüberschreitungen kommen, werden diese in einem separaten Eskalationsprozess behandelt. Nach Identifikation der Limitüberschreitung werden von Frontoffice und Risikoeinheiten adäquate Gegenmaßnahmen erarbeitet. Sollte die Limitüberschreitung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums behoben werden können, wird sie von der Marktrisikofunktion unter Einbindung der nächsten Hierarchieebene eskaliert.
Regulatorische Risikomaße, die in der ökonomischen Risikotragfähigkeit nicht enthalten sind, werden separat limitiert und gesteuert. Darunter fallen beispielweise Stressed VaR und Incremental Risk Charge.
In der internen Steuerung werden marktrisikorelevante Positionen des Handelsbuches sowie des Anlagebuches gemeinsam gesteuert. Für regulatorische Zwecke erfolgt zusätzlich eine separate Steuerung des Handelsbuches (gemäß regulatorischen Anforderungen inklusive Währungs- und Rohwarenrisiken des Anlagebuches) sowie eine Steuerung der Zinsrisiken im Anlagebuch auf Stand-alone-Basis. Um eine konsistente Darstellung in diesem Bericht zu gewährleisten, beziehen sich alle Angaben zum VaR auf ein Konfidenzniveau von 99 % und eine Haltedauer von einem Tag bei gleichgewichteten Marktdaten und einer Historie von 254 Tagen. Das interne VaR-Modell basiert dabei auf einer historischen Simulation.
Im Folgenden wird die Entwicklung der regulatorischen Marktrisikokennziffern des Handelsbuchportfolios dargestellt. Die Handelsbuchpositionen der Commerzbank liegen im Wesentlichen im Segment Firmenkunden sowie im Bereich Group Treasury. Die VaR-Zahlen beinhalten alle Risiken im internen VaR-Modell. Tochterunternehmen der Commerzbank wenden im Rahmen eines Partial Use das Standardverfahren für die regulatorische Kapitalberechnung an und sind nicht in den dargestellten regulatorischen VaR-Kennziffern enthalten.
Der VaR stieg zum 31. Dezember 2023 leicht auf 14 Mio. Euro an (31. Dezember 2022: 13 Mio. Euro).
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| VaR der Portfolios im Handelsbuch | Mio. € |
2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Minimum | 8 | 6 |
| Mittelwert | 11 | 9 |
| Maximum | 21 | 14 |
| VaR-Endziffer Berichtsperiode | 14 | 13 |
Das Marktrisikoprofil des Value at Risk verteilt sich über die Anlageklassen, Zins (inklusive Inflation)-, Währungskurs- sowie Credit-Spread- und Rohwarenrisiken. Die Ende 2023 dominierenden Anlageklassen sind Zins- und Credit-Spread-Risiken.
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| VaR-Beitrag nach Risikoarten im Handelsbuch | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Credit Spreads | 4 | 2 |
| Zinsen | 8 | 6 |
| Aktien | 0 | 0 |
| Währung | 2 | 4 |
| Rohwaren | 1 | 2 |
| Gesamt | 14 | 13 |
Für die regulatorische Kapitalunterlegung werden weitere Risikokennziffern berechnet. Hierzu zählt die Ermittlung des Stressed VaR. Die Berechnung des Stressed VaR basiert auf dem internen Modell und entspricht der oben beschriebenen VaR-Methodik. Der wesentliche Unterschied liegt in den zur Bewertung der Vermögenswerte genutzten Marktdaten. Im Stressed VaR wird das Risiko der aktuellen Positionierung im Handelsbuch mit Marktbewegungen einer festgelegten Krisenperiode aus der Vergangenheit bewertet. Der angesetzte Krisenbeobachtungszeitraum wird im Rahmen der Modell-validierungs- und Genehmigungsprozesse regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Im Jahresverlauf blieb der Krisenbeobachtungszeitraum unverändert.
Das Marktrisikoprofil im Stressed VaR verteilt sich ebenfalls über die verschiedenen Anlageklassen. Die dominierenden Anlageklassen sind dabei Zinsen und Rohwaren. Der Rückgang des Stressed VaR resultiert insbesondere aus Positionsveränderungen im Segment Firmenkunden sowie aus verändertem Währungsrisiko im Pensionsfond sowie Beteiligungen.
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| Stressed-VaR-Beitrag nach Risikoarten im Handelsbuch | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Credit Spreads | 4 | 4 |
| Zinsen | 9 | 8 |
| Aktien | 0 | 0 |
| Währung | 4 | 6 |
| Rohwaren | 5 | 6 |
| Gesamt | 21 | 25 |
Darüber hinaus wird mit den Kennziffern Incremental Risk Charge und Equity Event VaR (Komponente der VaR-Berechnung) das Risiko von Bonitätsverschlechterungen sowie Event-Risiken bei Handelsbuchpositionen quantifiziert. Die Incremental Risk Charge stieg im Jahresverlauf 2023 von 39 Mio. Euro auf 76 Mio. Euro an. Der Anstieg resultiert aus Handelsaktivitäten im Bereich Firmenkunden im Kontext von Absicherungsgeschäften für Gegenparteirisiken. Der Equity Event VaR ist Teil der VaR-Berechnung.
Die Verlässlichkeit des internen Modells (historische Simulation) wird unter anderem durch die Anwendung von Rückvergleichsverfahren auf täglicher Basis überprüft. Dem ermittelten VaR werden dabei die tatsächlich eingetretenen Änderungen des Portfoliowertes (Gewinne und Verluste) gegenübergestellt. Im Prozess wird zwischen den Varianten Rückvergleich der hypothetischen Änderung des Portfoliowertes (Clean P&L) und Rückvergleich der tatsächlichen Änderung des Portfoliowertes (Dirty P&L) unterschieden. Beim Clean-P&L-Rückvergleich werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung genau die Positionen berücksichtigt, die der VaR-Berechnung zugrunde lagen. Die Gewinne und Verluste resultieren also ausschließlich aus den am Markt eingetretenen Preisänderungen (hypothetische Änderungen des Portfoliowertes). Demgegenüber werden beim Dirty-P&L-Rückvergleich zusätzlich die Gewinne und Verluste von neu abgeschlossenen sowie ausgelaufenen Geschäften des betrachteten Geschäftstages herangezogen (tatsächliche durch Änderung der Portfoliowerte induzierte Gewinne und Verluste). Gewinne und Verluste aus Bewertungsanpassungen und Modellreserven werden gemäß den regulatorischen Vorgaben in der Dirty und Clean P&L berücksichtigt.
Überschreitet der sich ergebende Verlust den VaR, so spricht man von einem negativen Rückvergleichsausreißer. Die Analyse der Rückvergleichsergebnisse liefert Anhaltspunkte zur Überprüfung von Parametern und zur potenziellen Verbesserung des Marktrisikomodells. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine negativen Clean-P&L- und keine negativen Dirty-P&L-Ausreißer auf Gruppenebene gemessen.
Auf Basis der Rückvergleiche bewerten auch die Aufsichtsbehörden die internen Risikomodelle. Negative Ausreißer werden mittels eines von der Aufsicht vorgegebenen Ampelansatzes klassifiziert. Alle negativen Rückvergleichsausreißer (Clean P&L und Dirty P&L) auf Gruppenebene müssen unter Angabe von Ausmaß und Ursache den Aufsichtsbehörden gemeldet werden.
Da das VaR-Konzept eine Vorhersage möglicher Verluste unter der Annahme normaler Marktverhältnisse liefert, wird es durch sogenannte Stresstests ergänzt. Mithilfe von Stresstests für das Gesamtportfolio (Bank- und Handelsbuch) wird das Risiko gemessen, dem die Commerzbank aufgrund unwahrscheinlicher, aber dennoch plausibler Ereignisse ausgesetzt ist. Solche Ereignisse können mittels extremer Bewegungen auf den verschiedenen Finanzmärkten simuliert werden. Die wichtigsten Szenarios beziehen sich auf wesentliche Veränderungen von Credit Spreads, Zinssätzen und Zinskurven, Devisenkursen sowie Aktienkursen und Rohwarenpreisen. Beispiele für Stresstests sind Kursverluste aller Aktien um 15 %, eine Parallelverschiebung der Zinskurve oder Änderungen der Steigung dieser Kurve.
Im Rahmen der Risikoüberwachung werden umfangreiche gruppenweite Stresstests und Szenarioanalysen durchgeführt.
Die einzelnen Komponenten des internen Modells werden regelmäßig hinsichtlich ihrer Angemessenheit für die Risikomessung validiert. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Identifikation und Behebung von Modellschwächen.
Die wesentlichen Treiber des Marktrisikos im Anlagebuch sind die Portfolios des Bereichs Group Treasury mit ihren Credit-Spread-, Zins- und Basisrisiken.
In der Marktrisikosteuerung werden die Credit-Spread-Sensitivitäten der Anlage- und Handelsbücher zusammen betrachtet. Die Credit-Spread-Sensitivitäten (1 Basispunkt Downshift) aller Wertpapier- und Derivatepositionen (ohne Kredite und Pensionsfonds) lagen zum Ende des Geschäftsjahres 2023 nahezu unverändert bei 30 Mio. Euro (31. Dezember 2022: 30 Mio. Euro).
Der überwiegende Teil der Credit-Spread-Sensitivitäten entfiel auf Wertpapierpositionen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Marktpreisänderungen haben für diese Positionen keinen Einfluss auf Neubewertungsrücklage und Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Für die Anlagebücher der Gruppe werden zudem nach aufsichtsrechtlichen Vorgaben monatlich die Auswirkungen von Zinsänderungsschocks auf den ökonomischen Wert simuliert. Entsprechend der Bankenrichtlinie haben die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Europäische Zentralbank für alle Institute zwei Szenarios für einheitliche, plötzliche und unerwartete Zinsänderungen vorgegeben (+/- 200 Basispunkte) und lassen sich über die Ergebnisse vierteljährlich unterrichten. Im Szenario - 200 Basispunkte wird ein Flooring der Zinskurve bei 0 angewendet (bereits negative Abschnitte der Zinskurve werden unverändert belassen).
Als Ergebnis des Szenarios + 200 Basispunkte wurde zum 31. Dezember 2023 ein potenzieller ökonomischer Verlust von 2.061 Mio. Euro (31. Dezember 2022: 2.062 Mio. Euro potenzieller ökonomischer Verlust) und im Szenario - 200 Basispunkte ein potenzieller ökonomischer Gewinn von 1.169 Mio. Euro (31. Dezember 2022: 1.133 Mio. Euro potenzieller ökonomischer Gewinn) ermittelt. Demnach ist die Commerzbank nicht als Institut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko zu klassifizieren, da die negativen Barwertänderungen jeweils weniger als 20 % der regulatorischen Eigenmittel betragen.
Die Zinssensitivitäten des gesamten Anlagebuches (ohne Pensionsfonds) reduzierten sich zum 31. Dezember 2023 leicht, auf 2,0 Mio. Euro (31. Dezember 2022: 2,4 Mio. Euro) pro Basispunkt rückläufiger Zinsen.
Weiterhin ist das Risiko aus Pensionsfonds Teil des Marktrisikos im Anlagebuch. Das Pensionsfonds Portfolio besteht aus Sicht der Commerzbank aus einem gut diversifizierten Anlageteil und den versicherungstechnischen Verbindlichkeiten. Die Duration der Verbindlichkeiten ist extrem lang (Modellierung der Cash Outflows über fast 90 Jahre) und der Hauptteil der Barwertrisiken des Gesamtportfolios befindet sich in Laufzeiten von 15 und mehr Jahren. Hauptrisikotreiber stellen langfristige Euro-Zinsen, Credit Spreads sowie aufgrund antizipierter Rentendynamik auch die erwartete Euro-Inflation dar. Daneben sind Aktien-, Volatilitäts- und Währungsrisiken zu berücksichtigen. Diversifikationseffekte zwischen den Einzelrisiken führen zu einem verminderten Gesamtrisiko. Die extrem langen Laufzeiten der Verbindlichkeiten stellen die größte Herausforderung speziell bei der Absicherung der Credit-Spread-Risiken dar. Dies liegt in der nicht ausreichenden Marktliquidität entsprechender Absicherungsprodukte begründet.
Das Marktliquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass es aufgrund unzureichender Marktliquidität nicht möglich ist, risikobehaftete Positionen zeitgerecht, im gewünschten Umfang und zu vertretbaren Konditionen zu liquidieren oder abzusichern.
Im Risikotragfähigkeitskonzept der Commerzbank werden Marktliquiditätsrisiken einerseits durch die Skalierung des Value at Risk auf den Kapitalhorizont von einem Jahr und der dadurch implizit berücksichtigten Liquidationsperiode berücksichtigt. Andererseits erfolgt die Berücksichtigung von zusätzlichen Bewertungsanpassungen (Prudent Valutation) für Marktliquiditätsrisiken in der Berechnung der Risikodeckungsmasse. Im Rahmen der Prudent-Valuation-Berechnung definiert unter anderem der Liquiditätshorizont die Höhe der Kapitalabzugsposten.
Unter Liquiditätsrisiko verstehen wir im engeren Sinne das Risiko, dass die Commerzbank ihren tagesaktuellen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Im weiteren Sinne beschreibt das Liquiditätsrisiko das Risiko, dass zukünftige Zahlungen nicht termingerecht, nicht in vollem Umfang, nicht in der richtigen Währung oder nicht zu marktüblichen Konditionen finanziert werden können.
Der Vorstand verabschiedet die Geschäftsstrategie und die damit verbundene Risikotoleranz der Bank. Die Geschäftsstrategien 2024 und 2027 und die daraus resultierenden möglichen Risiken sind im Abschnitt Gesamtbanksteuerung - Risikostrategie und Risikosteuerung beschrieben.
Die Operationalisierung der Liquiditätsrisikotoleranz erfolgt dann durch die Definition der Liquiditätsreserveperiode und das Limitrahmenwerk. Um einen angemessenen Prozess des Liquiditätsrisiko-Managements zu erreichen, delegiert der Vorstand bestimmte Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der konzernweiten Liquiditätsrisikostrategie an die Risiko- und die Treasury-Funktion.
Das Group Asset Liability Committee (Group ALCO) ist für das integrierte Management der Finanzressourcen zuständig, insbesondere für strategische und strukturelle Liquiditätsentscheidungen. Hierbei wird das Group ALCO von verschiedenen Sub-Komitees unterstützt.
Die Commerzbank nutzt zur Steuerung und Überwachung der Liquiditätsrisiken ein vielfältiges Instrumentarium auf Basis eines bankinternen Liquiditätsrisikomodells. Das der Modellierung zugrunde liegende steuerungsrelevante bankinterne Stressszenario berücksichtigt sowohl Auswirkungen eines institutsspezifischen Stressfalls als auch einer marktweiten Krise. Bindende regulatorische Anforderungen sind integraler Bestandteil des Steuerungsmechanismus.
Der Bereich Group Treasury ist für das operative Liquiditätsmanagement verantwortlich. Group Treasury ist an allen wesentlichen Standorten des Konzerns im In- und Ausland vertreten und verfügt über Berichtslinien in alle Tochtergesellschaften. Die Commerzbank setzt zur zentralen Steuerung der globalen Liquidität den Cash-Pooling-Ansatz ein. Dieser Ansatz verfolgt das Ziel, eine effiziente Verwendung der Ressource Liquidität sicherzustellen, und zwar über alle Zeitzonen, da sich in Frankfurt, London, New York und Singapur Einheiten des Bereichs Group Treasury befinden.
Die Überwachung der Liquiditätsrisiken erfolgt auf Basis des bankinternen Liquiditätsrisikomodells durch die unabhängige Risikofunktion.
Zur Steuerung des Liquiditätsrisikos hat die Bank Frühwarnindikatoren etabliert. Diese gewährleisten, dass rechtzeitig geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können, um die finanzielle Solidität nachhaltig sicherzustellen.
Risikokonzentrationen können, insbesondere im Falle einer Stresssituation, zu erhöhten Liquiditätsabflüssen und damit zu einem Anstieg des Liquiditätsrisikos führen. Sie können zum Beispiel hinsichtlich Laufzeiten, großer Einzelgläubiger oder Währungen auftreten. Durch eine kontinuierliche Überwachung und Berichterstattung werden sich andeutende Risikokonzentrationen in der Refinanzierung zeitnah erkannt und durch geeignete Maßnahmen mitigiert.
Fremdwährungsrisiken beziehungsweise Zahlungsverpflichtungen in Fremdwährungen werden durch die etablierte Limitierung von Liquiditätsrisiko überwacht. Zusätzlich wirkt die kontinuierliche Nutzung des breit diversifizierten Zugangs der Bank zu Funding-Quellen, insbesondere in Form verschiedener Kundeneinlagen und Kapitalmarktinstrumente, einer Konzentration entgegen.
Im Falle einer marktgetrieben und/oder idiosynkratischen Liquiditätskrise sieht der Liquidity Contingency Plan bestimmte Maßnahmen vor, die entsprechend der Art der Krise entweder durch die erweiterte Handlungskompetenz der Treasury oder durch den Recovery Prozess des Recovery Plans eingeleitet werden können. Der Liquidity Contingency Plan ist eigenständiger Bestandteil der Notfallplanung und dem Recovery Plan vorgeschaltet. Sowohl der Liquidity Contingency Plan als auch der Recovery Plan der Commerzbank werden mindestens jährlich aktualisiert, wohingegen die einzelnen Maßnahmen des Recovery Plans regelmäßig unterjährig plausibilisiert werden. Darüber hinaus definiert der Liquidity Contingency Plan eine eindeutige Zuordnung der Verantwortung für den Prozessablauf im Notfall und konkretisiert die gegebenenfalls einzuleitenden Maßnahmen.
Zentraler Bestandteil der Liquiditätsrisikosteuerung ist die tägliche Berechnung der Liquiditätsablaufbilanz. Gegenstand der Liquiditätsablaufbilanz ist die stichtagsbezogene portfolioübergreifende Darstellung von zukünftig erwarteten deterministischen oder stochastischen Mittelzu- und -abflüssen, auf deren Grundlage der Liquiditätsbedarf oder Liquiditätsüberschuss je Laufzeitband ermittelt wird. Dies beinhaltet auch die Modellierung von dauerhaft verfügbaren Anteilen der Kundeneinlagen, den sogenannten Bodensätzen.
Die Liquiditätsablaufbilanz wird auch genutzt, um die Emissionsstrategie der Commerzbank-Gruppe abzuleiten, die durch den Bereich Group Treasury operationalisiert wird. Der Bereich Group Finance ist für die Ermittlung und Allokation der Liquiditätskosten auf Basis der Liquiditätsablaufbilanz verantwortlich, die dann in die Steuerung der Geschäftsaktivitäten der Segmente mit einfließen.
Basierend auf der Methodik der Liquiditätsablaufbilanz sind Steuerungsmechanismen wie Recovery- und Frühwarnindikatoren entsprechend limitiert und überwacht. Für die Liquiditätsablaufbilanz bestehen Limite in den Laufzeitbereichen bis 1 Jahr. Die Konzernlimite sind auf einzelne Konzerneinheiten und Währungen heruntergebrochen. Das interne Liquiditätsrisikomodell wird durch die regelmäßige Analyse zusätzlicher adverser, reverser und historischer Stressszenarios vervollständigt.
Die Commerzbank nutzt zur Steuerung und Überwachung der Liquiditätsrisiken ein vielfältiges Instrumentarium auf Basis eines bankinternen Liquiditätsrisikomodells. Die Liquiditätsrisikomodellierung bezieht neben internen ökonomischen Erwägungen auch die bindenden regulatorischen Anforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR) sowie der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) ein. Die Commerzbank berücksichtigt dies in ihrem Liquiditätsrisiko-Rahmenwerk und gestaltet damit den vom Vorstand artikulierten Liquiditätsrisikoappetit der Bank quantitativ aus.
Die der Modellierung zugrunde liegenden steuerungsrelevanten bankinternen Stressszenarios berücksichtigen sowohl Auswirkungen eines institutsspezifischen Stressfalls als auch einer marktweiten Krise. Das Commerzbank-spezifische idiosynkratische Szenario simuliert dabei eine Stresssituation, die aus einem Rating-Downgrade um zwei Notches resultiert. Das marktweite Szenario hingegen wird aus den Erfahrungen der Subprime-Krise 2007/2008 abgeleitet und simuliert einen externen marktweiten Schock. Die wesentlichen Liquiditätsrisikotreiber der beiden Szenarios sind ein stark erhöhter Abfluss von kurzfristigen Kundeneinlagen, eine überdurchschnittliche Ziehung von Kreditlinien, aus geschäftspolitischen Zwecken als notwendig erachtete Prolongationen von Aktivgeschäft, Nachschusspflichten bei besicherten Geschäften sowie die Anwendung von höheren Risikoabschlägen auf den Liquidationswert von Vermögensgegenständen.
Als Ergänzung zu den Einzelszenarios werden die Auswirkungen eines kombinierten Szenarios aus idiosynkratischen und marktspezifischen Effekten auf die Liquiditätsablaufbilanz (Nettoliquiditätsposition) simuliert. Die Liquiditätsablaufbilanz wird für den gesamten Modellierungshorizont durchgehend über das volle Laufzeitspektrum dargestellt und folgt dabei einem mehrstufigen Konzept. Dies gestattet die differenzierte Darstellung deterministischer und modellierter Cashflows des Bestandsgeschäfts auf der einen Seite sowie die Einbeziehung von Prolongationen auf der anderen Seite.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Werte der Liquiditätsablaufbilanz bei Anwendung der jeweiligen Stressszenarios für einen Zeitraum von einem beziehungsweise drei Monaten zum Jahresultimo. Dabei wird deutlich, dass im Vergleich zu den Einzelszenarios in einem kombinierten Stressszenario signifikant mehr Liquidität abfließt. Im 1-Monats- beziehungsweise 3-Monats-Zeitraum verbleibt für das kombinierte Stressszenario per Jahresultimo 2023 eine Nettoliquidität von 27,0 Mrd. Euro beziehungsweise 22,2 Mrd. Euro.
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| Nettoliquidität im Stressszenario | Mrd. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 | |
|---|---|---|---|
| Idiosynkratisches Szenario | 1 Monat | 34,7 | 30,0 |
| 3 Monate | 32,2 | 31,4 | |
| Marktweites Szenario | 1 Monat | 35,7 | 30,0 |
| 3 Monate | 30,9 | 29,6 | |
| Kombiniertes Szenario | 1 Monat | 27,0 | 21,2 |
| 3 Monate | 22,2 | 20,9 |
Wesentliche Elemente des Liquiditätsrisikoappetits sind die Reserveperiode, die Höhe des Liquiditätsreserveportfolios, das zur Kompensation unerwarteter kurzfristiger Liquiditätsabflüsse gehalten wird, sowie die Limite in den einzelnen Laufzeitbändern. Das Liquiditätsreserveportfolio, bestehend aus hochliquiden Vermögensgegenständen, gewährleistet die Pufferfunktion im Stressfall. Das Liquiditätsreserveportfolio wird gemäß dem Liquiditätsrisikoappetit refinanziert, um eine erforderliche Reservehöhe während der gesamten, vom Vorstand festgelegten Reserveperiode sicherzustellen, die über die regulatorisch notwendige Reserveperiode hinausgeht.
Ein Teil dieser Liquiditätsreserve wird in einem separierten und von Group Treasury gesteuerten Stress-Liquiditätsreserveportfolio gehalten, um Liquiditätsabflüsse in einem angenommenen Stressfall abdecken zu können und die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Die Höhe des Stress-Liquiditätsreserve-Portfolios wird im Rahmen der täglichen Liquiditätsrisiko-Berechnung überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Darüber hinaus unterhält die Bank ein sogenanntes Intraday-Liquidity-Reserve-Portfolio. Der Gesamtwert dieses Portfolios betrug zum Berichtsstichtag 2023 6,1 Mrd. Euro (31. Dezember 2022: 6,1 Mrd. Euro).
Die Bank wies zum Jahresende 2023 hochliquide Aktiva in Höhe von 134,3 Mrd. Euro aus. Diese Liquiditätsreserve wird gemäß dem Liquiditätsrisikoappetit refinanziert, um eine erforderliche Reservehöhe während der gesamten, vom Vorstand festgelegten Reserveperiode sicherzustellen, die über die regulatorisch notwendige Reserveperiode hinausgeht.
Die Liquiditätsreserven aus hochliquiden Aktiva setzten sich aus den folgenden drei Bestandteilen zusammen:
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| Liquiditätsreserven aus hochliquiden Aktiva | Mrd. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Bestand an hochliquiden Aktiva | 134,3 | 104,7 |
| davon Level 1 | 124,4 | 97,5 |
| davon Level 2A | 9,2 | 6,8 |
| davon Level 2B | 0,8 | 0,4 |
Im gesamten Geschäftsjahr 2023 befanden sich die internen Liquiditätskennzahlen der Commerzbank inklusive der regulatorischen Liquidity Coverage Ratio (LCR) und der Net Stable Funding Ratio (NSFR) stets oberhalb der mindestens jährlich vom Vorstand festgelegten Limite.
Die LCR-Kennziffer berechnet sich als Quotient aus dem Bestand an liquiden Aktiva und den Netto-Liquiditätsabflüssen unter Stressbedingungen. Mithilfe dieser Kennziffer wird gemessen, ob ein Institut über ausreichend Liquiditätspuffer verfügt, um ein mögliches Ungleichgewicht zwischen Liquiditätszuflüssen und -abflüssen unter Stressbedingungen über die Dauer von 30 Kalendertagen eigenständig zu überstehen.
Die Commerzbank hat zum Berichtsstichtag mit 145,4 % (31. Dezember 2022: 145,9 %) die geforderte Mindestquote bei der LCR in Höhe von 100 % deutlich überschritten. Auch der Durchschnitt der jeweils letzten 12 Monatsendwerte lag mit 136,2 % deutlich über der Mindestquote (zum Jahresultimo 2022: 141,1 %).
Die Bank hat entsprechende Limite und Frühwarnindikatoren etabliert, um die Einhaltung der LCR-Mindestanforderungen sicherzustellen.
Die NSFR beschreibt die regulatorische Forderung nach einer stabilen Refinanzierung in einem Verhältnis zwischen dem Betrag der verfügbaren stabilen Refinanzierung und dem Betrag der erforderlichen stabilen Refinanzierung über einen Zeitraum von einem Jahr.
Die Quote selbst ist definiert als Quotient der gewichteten verfügbaren stabilen Refinanzierung und der gewichteten erforderlichen stabilen Refinanzierung. Sie hat eine Mindesthöhe von 100%.
Zum 31. Dezember 2023 betrug die NSFR 130,2 % (31. Dezember 2022: 128,3 %) und liegt damit deutlich über der Mindestquote.
Das operationelle Risiko (OpRisk) ist definiert als das Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Diese Definition beinhaltet unter anderem rechtliche Risiken, Personalrisiken, IT-Risiken, Auslagerungsrisiken, Lieferantenrisiken oder Steuerrisiken sowie Ablauf- und Organisationsrisiken. Strategische Risiken und Reputationsrisiken stehen in dieser Definition nicht im Fokus. Das Compliance-Risiko sowie das Cyberrisiko werden in der Commerzbank aufgrund ihrer gestiegenen ökonomischen Bedeutung als separate Risikoarten gesteuert. Die Verluste aus Compliance- sowie Cyberrisiken fließen in das Modell zur Ermittlung des ökonomischen Kapitals für operationelle Risiken ein.
In der Commerzbank sind die Themenstellungen OpRisk und Governance des Internen Kontrollsystems (IKS) aufbauorganisatorisch und methodisch eng miteinander verbunden und werden kontinuierlich weiterentwickelt. Hintergrund dieser Verzahnung ist, dass in zahlreichen OpRisk-Fällen die Ursachen im Zusammenhang mit dem Versagen der Kontrollmechanismen stehen. Damit trägt ein funktionsfähiges IKS dazu bei, Verluste aus operationellen Risiken zu reduzieren beziehungsweise zu vermeiden und so mittel- bis langfristig auch die ökonomische Kapitalbelastung für die Hinterlegung operationeller Risiken zu mindern.
Das IKS der Commerzbank ist angelehnt an das vom "Committee of Sponsoring Organisations of the Treadway Commission" (COSO) entwickelte und international gültige Rahmenwerk "COSO I" 1 .
Die Implementierung in der Commerzbank erfolgte im Jahr 2010 als jährlicher IKS-Regelkreis auf Basis von Mindeststandards und wird kontinuierlich und risikoorientiert weiterentwickelt und auf die aktuellen Gegebenheiten und Konzernstrukturen angepasst.
Umgekehrt bieten die Systematiken für operationelle Risiken die Möglichkeit, das IKS konsistent zum Management operationeller Risiken auszurichten. Die Weiterentwicklung des IKS-Kontrollgefüges ist eine wesentliche Säule zur proaktiven Reduzierung beziehungsweise Verhinderung operationeller Risiken.
Das Interne Kontrollsystem (IKS) der Commerzbank ist auch im Geschäftsjahr 2023 als insgesamt "angemessen" und "wirksam" einzustufen.
Das Group OpRisk Committee der Commerzbank tagt mindestens vier Mal jährlich unter Vorsitz des Chief Risk Officers (CRO) und befasst sich mit der Steuerung der operationellen Risiken im Konzern. Zudem fungiert es als Eskalations- und Entscheidungsgremium für bedeutende bereichsübergreifende OpRisk-Themen. Das Group OpRisk Committee beziehungsweise die Segment-Gremien mit Zuständigkeit für operationelle Risiken befassen sich mit der Steuerung der operationellen Risiken in den jeweiligen Einheiten. Sie analysieren OpRisk-Themen, die die Einheit betreffen, zum Beispiel Verlustereignisse, und definieren abzuleitende Maßnahmen beziehungsweise Handlungsempfehlungen.
Die OpRisk-Strategie der Commerzbank wird jährlich vom Vorstand, nach Diskussion und Votierung im Group OpRisk Committee, verabschiedet. Sie beschreibt das Risikoprofil, die Eckpunkte der angestrebten Risikokultur sowie das Rahmenwerk und die Maßnahmen zur Steuerung operationeller Risiken in der Commerzbank. Organisatorisch basiert die OpRisk-Steuerung auf drei hintereinandergeschalteten Ebenen (Three Lines of Defence), deren zielgerichtetes Zusammenspiel zur Erreichung der vorgegebenen strategischen Ziele maßgeblich ist. Die Segmente sowie Management-/Serviceeinheiten stellen die "First Line of Defence" dar. Sie sind direkt verantwortlich für die Identifikation und das Management der Risiken in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich. Dabei sind die vorgegebenen Risikostandards sowie Policies einzuhalten. Die "Second Line of Defence" legt Standards für ein angemessenes Risikomanagement der jeweiligen Risikoart fest, stellt die Umsetzung dieser Standards sicher und führt ein geeignetes Monitoring durch. Dabei nimmt sie Analysen sowie Bewertungen der Risiken vor. Die "Third Line of Defence" bildet die interne Revision. Aufgabe ist die unabhängige Überprüfung der Prozesse und Sicherheitsvorkehrungen der Bank und umfasst somit auch die Beurteilung der Aktivitäten der "First/Second Line of Defence".
Die OpRisk-Strategie definiert zum einen übergeordnete Fokusthemen, zum anderen werden pro Unterrisikoart weitere individuelle strategische Ziele gesetzt (siehe Kapitel Unterrisikoarten des Operationellen Riskos). Eines der Fokusthemen für 2024 ist die Umsetzung der neuen Anforderungen aus der Kapitaladäquanzverordnung (CRR III), die ab 1. Januar 2025 in Kraft treten. In diesem Zusammenhang wird ein neuer Standardansatz zur Berechnung der OpRisk RWA und neue Anforderungen an das Reporting eingeführt. Zudem steht auch die Analyse und Implementation der Anforderungen aus DORA (Digital Operational Resilience Act) im Fokus, insbesondere die Definition und Etablierung eines IKT-Risikomanagements in der Organisation. Weitere Themen sind die Optimierung der Überwachung von Nicht-finanziellen Risken (NFR), die Einführung eines holistischen Ansatzes zur Steuerung von Risiken für aller Arten von Drittparteien und die Optimierung der Digital Banking Prozesse, um externe betrügerische Aktivitäten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
Um Anforderungen aus dem Leitfaden für Banken zu Klima- und Umweltrisiken der EZB bis zum Jahresende 2024 zu erfüllen, wird die Messung und Beurteilung der Umweltrisiken (ESG) weiterentwickelt. Ein Schwerpunkt im Jahr 2024 wird eine weiterentwickelte Abbildung von Biodiversitätsrisiken im gesamten Risikomanagement sein.
1 Das COSO I-Modell gilt als international anerkannter Standard für die Dokumentation, Analyse und Gestaltung eines internen Kontrollsystems. Die Definition des Kontrollmodells umfasst die Sicherstellung folgender Kernziele: Effektivität und Effizienz der Geschäftsprozesse, Verlässlichkeit der Berichterstattung sowie Einhaltung der gültigen Gesetze und Vorschriften (Compliance).
Die Commerzbank steuert das operationelle Risiko aktiv mit dem Ziel, OpRisk-Profil und Risikokonzentrationen systematisch zu identifizieren und Maßnahmen zur Risikomitigation zu definieren, zu priorisieren und umzusetzen.
Operationelle Risiken zeichnen sich durch eine asymmetrische Schadensverteilung aus, das heißt, der überwiegende Anteil der Schäden kommt in geringer Schadenshöhe zum Tragen, während vereinzelte Schäden mit sehr geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, aber hohem Schadenspotenzial schlagend werden können. Daraus resultiert die Notwendigkeit, das hohe Schadenspotenzial zu limitieren und die regelmäßige Schadenserwartung proaktiv zu steuern.
Die Commerzbank hat dazu ein mehrstufiges System etabliert, das definierte Kenngrößen für die Limitierung des ökonomischen Kapitals (Risikokapazität) mit solchen zur operativen, unterjährigen Steuerung (Risikoappetit/Risikotoleranz) integriert und durch Regelungen für das transparente und bewusste Eingehen und Freigeben von Einzelrisiken (Risikoakzeptanz) komplettiert wird.
Im Rahmen der OpRisk-Steuerung finden eine jährliche Bewertung der IKS-Schlüsselkontrollen der Bank und ein Risk Scenario Assessment statt. Daneben werden OpRisk-Schadensfälle kontinuierlich analysiert und anlassbezogen einem IKS-Backtesting unterzogen. Bei materiellen Schadensfällen werden Lessons-Learned-Aktivitäten aufgenommen.
Die Commerzbank misst seit dem vierten Quartal 2021 das regulatorische Kapital mittels des Standardansatzes (SA) und das ökonomische Kapital für operationelle Risiken weiterhin mittels eines dedizierten internen Modells (OpRisk-ErC-Modell, in Anlehnung an das vorherige AMA-(Advanced Measurement Approach) Modell). Die Risikoaktiva aus operationellen Risiken betrugen zum Ende des vierten Quartals 2023 auf dieser Basis 22,8 Mrd. Euro (31. Dezember 2022: 21,2 Mrd. Euro). Haupttreiber gegenüber dem Vorjahr war der Anstieg der vorläufigen Erträge im Jahr 2023. Das ökonomisch erforderliche Kapital belief sich auf 2,2 Mrd. Euro. Ein Vergleich zum Vorjahreswert (31. Dezember 2022: 2,3 Mrd. Euro) zeigt keine signifikante Änderung.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Risikoaktiva und das ökonomisch erforderliche Kapital nach Segmenten:
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| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
|---|---|---|---|---|
| Mrd. € | Risikoaktiva | Ökonom. erforderl. Kapital | Risikoaktiva | Ökonom. erforderl. Kapital |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Privat- und Unternehmerkunden | 13,3 | 1,4 | 13,3 | 1,6 |
| Firmenkunden | 5,1 | 0,3 | 4,5 | 0,3 |
| Sonstige und Konsolidierung | 4,3 | 0,6 | 3,3 | 0,5 |
| Konzern | 22,8 | 2,2 | 21,2 | 2,3 |
Aus OpRisk-Ereignissen ergab sich zum Ende des vierten Quartals 2023 eine Gesamtbelastung in Höhe von rund 1.176 Mio. Euro (Gesamtjahr 2022: 951 Mio. Euro). Die Ereignisse waren im Wesentlichen durch Schäden in der Kategorie "Produkte und Geschäftspraktiken" geprägt. In erster Linie sind hier die Verluste und Rückstellungen der mBank für Rechtsrisiken im Zusammenhang mit auf Schweizer Franken indexierten Darlehen zu nennen.
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| OpRisk-Ereignisse 1 | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Interner Betrug | 2 | 0 |
| Externer Betrug | 45 | 1 |
| Sachschäden und Systemausfälle | 2 | 4 |
| Produkte und Geschäftspraktiken | 1.158 | 936 |
| Prozessbezug | - 33 | 13 |
| Arbeitsverhältnis | 3 | - 3 |
| Konzern | 1.176 | 951 |
1 Eingetretene Verluste und Rückstellungen, abzüglich OpRisk-basierter Erträge und Rückzahlungen.
Ein strukturiertes zentrales und dezentrales Berichtswesen stellt sicher, dass die Mitglieder des OpRisk Committees, die Segmente sowie die Aufsichtsorgane regelmäßig, zeitnah und umfassend über operationelle Risiken unterrichtet werden. Detailreiche und ausführliche OpRisk-Berichte werden quartalsbezogen erstellt. Sie beinhalten eine Darstellung der Entwicklung der OpRisk-Verluste, der wesentlichen Verlustereignisse der Segmente, aktuelle Risikoanalysen, die Entwicklung des Kapitalbedarfs, die Entwicklung der ESG-Risiken, die Entwicklung der NFR-Risiken, sowie den Status eingeleiteter Maßnahmen.
Zudem sind operationelle Risiken Teil der regelmäßigen Risikoberichterstattung an den Vorstand und den Risikoausschuss des Aufsichtsrats.
Die nachfolgend aufgeführten Risiken sind die Unterrisikoarten des operationellen Risikos gemäß Risikoinventur der Commerzbank.
Rechtsrisiken entstehen für den Commerzbank-Konzern in erster Linie dann, wenn sich Ansprüche der Bank aus rechtlichen Gründen nicht durchsetzen lassen oder aber Ansprüche gegen die Bank verfolgt werden, weil das zugrunde liegende Recht nicht beachtet wurde oder sich nach Abschluss eines Geschäfts geändert hat.
Auch das Betreiben von Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften, bei deren Aufnahme oder Durchführung aufsichtsrechtliche Bestimmungen zu beachten sind, kann zu Rechtsrisiken führen. Dieses Risiko kann sich auch in Anordnungen oder Sanktionen verwirklichen, die von einer oder mehreren Behörden, deren Aufsicht die Commerzbank weltweit unterliegt, erlassen oder verhängt werden. Das Rechtsrisiko zeigt sich weiterhin in realisierten Verlusten beziehungsweise Rückstellungen, die sich aufgrund von oder im Zusammenhang mit gegen die Commerzbank gerichteten Klagen ergeben (Passivprozesse). Von der Commerzbank erhobene Klagen (Aktivprozesse) verkörpern in der Regel kein operationelles, sondern ein Kreditrisiko, sodass dem Verlustrisiko bereits durch Wertberichtigungen Rechnung getragen wird. Die Rechtsverfolgungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten) bei einem Aktivprozess werden jedoch als Rechtsrisiko eingeordnet.
Organisation Group Legal obliegt als "Second Line of Defence" in der Commerzbank funktional die Steuerung des konzernweiten Rechtsrisikos. Alle juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den verschiedenen Standorten von Group Legal inklusive der ausländischen Niederlassungen sowie die juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rechtsabteilungen der in- und ausländischen Tochtergesellschaften sind als Rechtsrisiko-Manager operativ für die Identifizierung und Steuerung des konzernweiten Rechtsrisikos der Commerzbank zuständig.
Risikosteuerung
Die Rechtsrisiko-Manager im Konzern haben die Aufgabe, rechtliche Risiken und alle dadurch möglichen Verluste in einem frühen Stadium zu erkennen, Lösungsmöglichkeiten zur Vermeidung oder Minimierung der Verluste aufzuzeigen und an rechtliche Risiken betreffenden Entscheidungen aktiv mitzuwirken. Sie sollen im Rahmen ihres Aufgabenbereiches ständig über alle rechtlichen Änderungen oder neuen Erkenntnisse auf dem Laufenden bleiben und die betroffenen Geschäftseinheiten über die Auswirkungen auf das Rechtsrisiko sowie über sich ergebenden Handlungsbedarf informieren.
Die Rechtsrisiko-Manager verantworten die Veranlassung beziehungsweise Anpassung von Prozessrückstellungen und betreuen und überwachen die neuen und laufenden Gerichtsverfahren.
Bei Passivprozessen wird die Rückstellung auf Grundlage der Risikoeinschätzung des zuständigen Rechtsrisiko-Managers gebildet. Zur Bestimmung der Höhe der Rückstellung für die Forderung nimmt der Rechtsrisiko-Manager die bestmögliche Schätzung des wahrscheinlichen Verlustes (in Geldmitteln/Mittelabfluss) aus dem Rechtsstreit vor. Die Rückstellung für die Forderung ist in Höhe dieses erwarteten Verlustes zu bilden, wenn der Abfluss von Ressourcen wahrscheinlich ist. Der Rechtsrisiko-Manager muss bei neuen Erkenntnissen, insbesondere nach jedem bedeutenden Verfahrensabschnitt, die Eintrittswahrscheinlichkeit und Verlusterwartung prüfen und die Rückstellung für die Forderung entsprechend anpassen. Bei Aktivprozessen werden in der Regel nur die erwarteten Gerichts- und Anwaltskosten zurückgestellt.
Quartalsweise informiert Group Legal im Litigation Report über alle wesentlichen Gerichtsverfahren und Rechtsrisikoentwicklungen. Adressaten sind das Management und der Aufsichtsrat der Bank, die Bankenaufsicht sowie das OpRisk Committee.
Aktuelle Entwicklungen
Die Commerzbank und ihre Tochtergesellschaften sind mit verschiedenen Gerichts- und Schiedsverfahren, Ansprüchen und behördlichen Untersuchungen (rechtliche Verfahren) konfrontiert, die eine große Bandbreite von Themen betreffen. Diese umfassen zum Beispiel angeblich fehlerhafte Anlageberatungen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kreditfinanzierungen oder dem Zahlungsverkehrsgeschäft, Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung, angeblich unrichtige Buchführung und Bilanzierung, die Geltendmachung von Forderungen aus steuerlichen Sachverhalten, angeblich fehlerhafte Prospekte im Zusammenhang mit Emissionsgeschäften, angebliche Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften sowie Klagen von Aktionären und Fremdkapitalinvestoren sowie Ermittlungen durch Aufsichtsbehörden. Geltende Sanktionsregimes können dazu führen, dass die Commerzbank oder ihre Tochtergesellschaften daran gehindert ist, Verpflichtungen gegenüber Kunden oder Geschäftspartnern zu erfüllen; infolgedessen kann die Commerzbank und ihre Tochtergesellschaften gerichtlichen Klagen ausgesetzt sein. Daneben können Änderungen oder Verschärfungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der gesetzlichen Rahmenbedingungen beispielsweise im Privatkundenbereich zur weiteren Inanspruchnahme der Commerzbank oder ihrer Tochtergesellschaften führen. In den gerichtlichen Verfahren werden vor allem Schadensersatzansprüche, bereicherungsrechtliche Ansprüche oder auch die Rückabwicklung geschlossener Verträge geltend gemacht. Sofern einzelnen oder mehreren dieser Klagen stattgegeben würde, könnten daraus zum Teil erhebliche Schadensersatzzahlungen, Rückabwicklungsaufwendungen oder sonstige kostenintensive Maßnahmen folgen.
Aufsichtsbehörden und staatliche Institutionen in verschiedenen Ländern, in denen die Commerzbank und ihre Tochtergesellschaften tätig waren oder sind, begannen vor etlichen Jahren mit Untersuchungen zu Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Devisenkursfixings und dem Devisengeschäft allgemein. Im Zuge dieser Aktivitäten haben Aufsichtsbehörden und staatliche Institutionen auch Prüfungen in Bezug auf die Commerzbank angestrengt oder haben sich mit Auskunftsersuchen an die Commerzbank gewandt. Die Commerzbank kooperierte vollumfänglich mit diesen Stellen und arbeitete die Sachverhalte auf Grundlage eigener umfassender Untersuchungen auf. Die Vorgänge sind bis auf eine Ausnahme nicht mehr aktiv; in diesem Fall wurde der Vorgang von der untersuchenden Behörde an das nationale Wettbewerbstribunal abgegeben. Finanzielle Konsequenzen sind nicht auszuschließen.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt im Zusammenhang mit Aktiengeschäften um den Dividendenstichtag (sogenannte Cum-Ex-Geschäfte) der Commerzbank und der ehemaligen Dresdner Bank. Die Commerzbank hatte bereits Ende 2015 eine forensische Analyse zu Cum-Ex-Geschäften beauftragt, die im Hinblick auf die Aktiengeschäfte der Commerzbank Anfang 2018 und bezüglich der Aktiengeschäfte der ehemaligen Dresdner Bank im September 2019 abgeschlossen wurde. Alle Steuernachforderungen durch die Finanzbehörden wurden beglichen.
Seit September 2019 finden bei der Commerzbank Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln in einem separaten Verfahren zu Cum-Ex-Geschäften statt. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt wegen des Verdachts, dass die Bank (einschließlich Dresdner Bank) in verschiedenen Rollen an Cum-Ex-Geschäften mitgewirkt hat, unter anderem dadurch, dass sie Dritte, die als Leerverkäufer gehandelt haben sollen, mit Aktien beliefert hat. Es geht in diesem Verfahren nach derzeitigem Verständnis nicht um eigene Steueranrechnungsansprüche der Commerzbank im Hinblick auf Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf Dividenden.
Im Zusammenhang mit Untersuchungen zu "Cum-Ex" kooperiert die Commerzbank vollumfänglich mit den Ermittlungsbehörden. Das Ob und die Höhe einer sich daraus eventuell ergebenden Belastung kann derzeit nicht prognostiziert werden.
Auf Basis des im Jahr 2017 veröffentlichten Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zu "Cum-Cum-Geschäften" hat die Betriebsprüfung zur Behandlung dieser Geschäfte in Form von Prüfungsanmerkungen Stellung genommen. Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer wurde seitens des Finanzamtes entsprechend gekürzt. Die Commerzbank hat daraufhin Wertberichtigungen hinsichtlich bilanzierter Anrechnungsforderungen vorgenommen beziehungsweise zusätzliche Rückstellungen im Hinblick auf mögliche Rückzahlungsansprüche gebildet, um die geänderte Risikosituation vollumfänglich angemessen zu reflektieren. Nunmehr ist das BMF-Schreiben zu "Cum-Cum-Geschäften" mit Datum vom 9. Juli 2021 neu gefasst worden. Im Hinblick auf die potenziellen Auswirkungen des BMF-Schreibens wurde im zweiten Quartal 2021 die Rückstellung angepasst. Nach derzeitigen Erkenntnissen sind die steuerlichen Risiken aus diesem Themenkomplex damit ausreichend bevorsorgt. Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass sich über die von der Bank gebildete Rückstellung hinaus weitere Belastungen ergeben.
Im Hinblick auf Wertpapierleihegeschäfte sieht sich die Commerzbank (auch gerichtlichen) Ersatzansprüchen Dritter aufgrund aberkannter Anrechnungsansprüche ausgesetzt. Im Rahmen dieser Wertpapierleihegeschäfte waren die Vertragspartner verpflichtet, der Commerzbank Dividenden und einbehaltene Kapitalertragsteuern zu erstatten. Die spätere Anrechnung auf die Körperschaftsteuer haben die Finanzämter verschiedener Vertragspartner jedoch teilweise abgelehnt oder nachträglich aberkannt.
Gegen die mBank wurde im Mai 2017 von einem polnischen Gericht eine Sammelklage wegen angeblicher Unwirksamkeit von Indexklauseln in Darlehensverträgen in Schweizer Franken zugelassen. Der Sammelklage haben sich insgesamt 1 731 Kläger angeschlossen. Die Kläger hatten gegen das abweisende Urteil des erstinstanzlichen Gerichts Rechtsmittel eingelegt. Das Berufungsgericht hat den Fall im Januar 2024 zur erneuten Verhandlung an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen.
Unabhängig davon klagen zahlreiche Darlehensnehmer von auf Fremdwährungen indexierten Darlehen aus den gleichen Gründen im Wege von Einzelklagen. Neben der Sammelklage sind zum 31. Dezember 2023 22 602 weitere Einzelverfahren anhängig (31. Dezember 2022: 17 627). Die mBank tritt den Klagen entgegen.
Zum 31. Dezember 2023 lagen zu 4 528 auf Fremdwährungen indexierten Darlehensverträgen rechtskräftige Urteile in Einzelverfahren gegen die mBank vor, von denen 104 zugunsten der mBank und 4 424 zuungunsten der mBank entschieden wurden.
Die dem EuGH vorgelegten Fragen des polnischen Obersten Gerichtshofs zur Rechtmäßigkeit des Prozesses zur Ernennung neuer Richter am polnischen Obersten Gerichtshof sowie der weitere Verfahrensverlauf und das Ergebnis sind offen.
In einem Vorabentscheidungsersuchen eines polnischen Gerichtes an den EuGH in einem Verfahren die mBank betreffend (C-140/22) entschied der EuGH im Dezember 2023, dass ein Verbraucher zwar auf das Geltendmachen der Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel verzichten und der Vertragsklausel freiwillig zustimmen kann, jedoch nicht verpflichtet ist, sich vor Gericht auf die Missbräuchlichkeit zu berufen, um seine Rechte durchzusetzen. Der Gerichtshof bekräftigte auch seine Rechtsprechung aus dem Urteil vom 15. Juni 2023 (C-520/21) und wies Forderungen der Bank über die Rückzahlung von Kapital und die Zahlung gesetzlicher Verzugszinsen hinaus zurück.
In einem Verfahren gegen eine andere Bank (C-28/22) entschied der EuGH im Dezember 2023, dass die Verjährungsfrist für beide Parteien symmetrisch sein müsse; die Verjährung für Kundenansprüche darf nicht vor der Verjährung für Forderungen der Banken beginnen. Das Gericht entschied ferner, dass in dem Zeitraum der Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch die Bank weiter Verzugszinsen anfallen.
In einem Vorlageverfahren gegen eine andere Bank (C-756/22) waren dem EuGH Fragen zu Ansprüchen der Bank im Falle der Rückabwicklung von Darlehen vorgelegt worden; in seiner Entscheidung im Dezember 2023 verwies der Gerichtshof auf sein Urteil vom 15. Juni 2023 (C-520/21) und bestätigte, dass die Bank über die Rückzahlung des Kapitals und gesetzlicher Verzugszinsen hinaus keinen Anspruch gegen den Verbraucher hat.
In einem Vorlageverfahren beim EuGH die mBank betreffend (C-488/23) erging im Januar 2024 ein Beschluss, in dem das Gericht sein Urteil vom 15. Juni 2023 (C-520/21) bestätigte; danach hat eine Bank keinen Anspruch auf Vergütung für die Kapitalüberlassung, auch nicht in Form einer Kompensation für den Wertverlust des überlassenen Kapitals ("valorization").
Die mBank hat ab dem vierten Quartal 2022 ein Vergleichsprogramm aufgelegt, welches sich an alle Kunden mit aktiven, auf Schweizer Franken indexierten Darlehen richtet, einschließlich derer, die bereits gegen die Bank klagen. Den Kunden wird angeboten, ihre Darlehen in Zloty-Darlehen mit einem festen oder variablen Zinssatz umzuwandeln, sowie der Erlass eines individuell zu verhandelnden Teils der noch ausstehenden Darlehensvaluta. Zum Stichtag hat die mBank die Risiken im Zusammenhang mit künftigen Vergleichszahlungen mit 285,7 Mio. Euro berücksichtigt.
Die mBank hat die Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH geprüft und die Parameter des Modells, wie die erwartete Anzahl von Kreditnehmern, die noch klagen werden, die Art der erwarteten Gerichtsurteile, die Höhe des Verlustes der Bank im Falle eines Urteils sowie die Annahmequote für Vergleiche geprüft und teilweise angepasst. Die Methodik zur Ermittlung der Vorsorge basiert auf Parametern, welche vielfältig, ermessensbehaftet und zum Teil mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sind. Schwankungen der Parameter sowie deren Interdependenzen und Entscheidungen der polnischen Gerichte und des EuGH können dazu führen, dass die Vorsorge zukünftig der Höhe nach wesentlich angepasst werden muss.
Das zum 31. Dezember 2023 bestehende Portfolio von nicht vollständig zurückgeführten, auf Fremdwährungen indexierten Darlehen hatte einen Buchwert in Höhe von 3,4 Mrd. polnischen Zloty. Das Portfolio von vollständig zurückgezahlten Darlehen und Darlehen, für die ein Vergleich oder rechtskräftiges Urteil vorliegt, betrug bei Ausreichung 11,2 Mrd. polnische Zloty. Insgesamt wurde im Konzern für die aus dem Komplex entstehenden Risiken, einschließlich potenzieller Vergleichszahlungen und der Sammelklage, eine bilanzielle Vorsorge in Höhe von 1,9 Mrd. Euro gebildet (31. Dezember 2022: 1,4 Mrd. Euro), die fast ausschließlich auf Schweizer Franken indexierte Darlehen entfällt. Bei noch nicht vollständig zurückgeführten Darlehen werden die rechtlichen Risiken unmittelbar bei der Schätzung der Zahlungsströme im Bruttobuchwert der Forderungen berücksichtigt und nicht als Rückstellung gezeigt.
Im April 2021 hat der Bundesgerichtshof in einem Verfahren gegen eine andere Bank über den sogenannten AGB-Änderungsmechanismus entschieden und die entsprechenden Ziffern der AGB-Banken für unwirksam erklärt. Dieser Mechanismus sah vor, dass die Zustimmung des Kunden zu bestimmten Vertragsänderungen nach einer bestimmten Frist angenommen wurde, wenn der Kunde nicht widersprochen hatte. Die Bank hat die Auswirkungen dieser Rechtsprechung auf ihre Geschäftsbereiche und Produkte geprüft, da aufgrund des AGB-Änderungsmechanismus eingeführte oder erhöhte Entgelte für Verbraucher möglicherweise unwirksam sein können.
Einzelne der oben genannten Verfahren können auch Auswirkungen auf die Reputation der Commerzbank und ihrer Tochtergesellschaften haben. Der Konzern bildet Rückstellungen für diese Verfahren, soweit die daraus resultierenden Verpflichtungen wahrscheinlich sind und die Höhe der Verpflichtungen hinreichend genau bestimmbar ist. Da die Entwicklung dieser Verfahren mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die gebildeten Rückstellungen nach abschließenden Verfahrensentscheidungen teilweise als unzureichend erweisen. Infolgedessen können erhebliche zusätzliche Aufwendungen entstehen. Dies trifft auch auf rechtliche Verfahren zu, für die aus Sicht des Konzerns keine Rückstellungen zu bilden waren. Der endgültige Ausgang einzelner rechtlicher Verfahren kann das Ergebnis und den Cashflow der Commerzbank in einer bestimmten Berichtsperiode beeinflussen, schlimmstenfalls ist nicht völlig auszuschließen, dass die daraus eventuell resultierenden Verpflichtungen auch wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben.
Weitere Informationen über rechtliche Verfahren können der Note 54 zu den Rückstellungen und der Note 56 zu den Eventualverbindlichkeiten und Kreditzusagen des Konzernabschlusses entnommen werden.
Die Commerzbank hat mit der schriftlich fixierten Ordnung (SFO) ein definiertes Rahmenwerk für die Aufbau- und Ablauforganisation. Grundlage dafür bilden gesetzliche Anforderungen, unter anderem die MaRisk AT5 - Organisationsrichtlinien sowie die Strategie und Verfassung der Commerzbank.
Die Regelungen für die Aufbauorganisation beinhalten einheitliche und verbindliche Mindestanforderungen an die Struktur der Bank und weisen damit Verantwortungen eindeutig zu. Kernelemente sind der Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand, die Geschäftsaufträge mit den Beschreibungen der Aufgaben der Unternehmenseinheiten und die Sachkostenkompetenzen für die jeweiligen Führungsebenen.
Für die Ablauforganisation sind Standards zur Erstellung, regelmäßigen Aktualisierung, Genehmigung und Dokumentation von Anweisungen und Prozessen sowie zu nutzende Systeme gesetzt.
In beiden Bestandteilen finden regelmäßige Aktualitätsprüfungen statt. Die risikoverantwortlichen Führungskräfte sind über Freigabeprozesse eingebunden und werden so über sich eventuell verändernde Risiken unterrichtet.
Damit wird insgesamt eine Handlungssicherheit für alle standardsetzenden Funktionen und Mitarbeitende hergestellt.
Unter IT-Risiken verstehen wir in unserer internen Definition die Risiken für die Sicherheit der in unseren Systemen verarbeiteten Informationen im Hinblick auf die Einhaltung der nachstehenden vier IT-Schutzziele:
Vertraulichkeit: Informationen sind vertraulich, wenn sie für nicht berechtigte Personen, Geschäftsprozesse oder IT-Systeme weder verfügbar noch rekonstruierbar sind.
Integrität: Informationen sind integer, wenn sie nicht auf unautorisierte Weise modifiziert oder zerstört worden sind. Ein informationsverarbeitendes System (IT-System) ist integer, wenn es die ihm zugedachten Funktionen in unbeeinträchtigter Art und Weise sowie frei von bewussten oder versehentlichen unautorisierten Manipulationen durchführen kann.
Nachvollziehbarkeit: Auf Informationen angewandte Aktionen und Techniken sind nachvollziehbar, wenn diese selbst sowie deren Herkunft eindeutig zurückverfolgt werden können.
Verfügbarkeit: Informationen sind verfügbar, wenn sie für berechtigte Personen, Geschäftsprozesse und IT-Systeme immer dann in einem festgelegten Umfang verwendbar sind, wenn sie benötigt werden.
Der Schutz und die Sicherheit eigener und von Kunden anvertrauter Informationen sowie der diese Informationen verarbeitenden Geschäftsprozesse und IT-Produkte genießen in der Commerzbank einen hohen Stellenwert. Sie sind als ein zentrales Element in unserer IT-Strategie verankert. Die Anforderungen an die IT-Sicherheit, die auf den vorgenannten IT-Schutzzielen basieren, sind in Policies und Verfahrensanweisungen geregelt.
IT-Risiken werden im Rahmen von IT-Governance-Prozessen identifiziert, bewertet und regelmäßig überprüft. Das IT-Risiko wird über den quartalsweisen IT-Risikoreport berichtet. Die Informationssicherheit ist auch als ein bedeutsames Ziel in unserem Internen Kontrollsystem verankert. Durch veränderte Rahmenbedingungen rückte die Berücksichtigung der vier IT-Schutzziele für Homeoffice-Technologien weiter in den Fokus.
Zudem werden relevante IT-Risiken im Rahmen des Managements der operationellen Risiken in Form von Risikoszenarios bewertet und fließen in die ErC-Berechnung der Bank ein. Dazu gehören das Risiko eines Ausfalls kritischer IT, das Risiko externer Angriffe auf die Systeme oder Daten der Bank und die Risiken des Cloud Sourcing (Szenarios "Cyber Risk" und "Cloud"), der Diebstahl von Unternehmensdaten oder der Ausfall von Dienstleistern und Lieferanten. Siehe dazu auch die Ausführungen zu Cyberrisiken.
Entsprechend der hohen Bedeutung der IT-Sicherheit in der Commerzbank erfolgt deren kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung im Rahmen strategischer Initiativen. Der Bedeutung des Faktors Mensch für die IT-Sicherheit und Cybersicherheit haben wir durch Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen Rechnung getragen.
Die Themen IT-Risikomanagement und IT-Sicherheit werden im Allgemeinen und mit Bezug auf die regulatorischen Anforderungen aus BAIT und MaRisk, in der "IT-Strategie 2024-2027" behandelt. Die IT-Sicherheit ist dabei eine der fünf Ziele der IT-Strategie. In der IT-Strategie 2024-2027 werden Betätigungsfelder und Maßnahmen vom Status Quo abgeleitet. Im Tätigkeitsbereich "Cyber Security" ist die Bank bestrebt, den Entwicklungsstand von Zero Trust und die allgemeine Anwendung der Zero Trust Prinzipien kontinuierlich zu verbessern. Die dazugehörigen Maßnahmen und die Maßnahmen aus der "Information Security Strategy" tragen zum IT-Risikomanagement bei.
Im Sinne einer internen, steuerungsorientierten Ausgestaltung dieser Definition subsumiert die Commerzbank AG unter Personalrisiken folgende Elemente:
Anpassungsrisiko: Ein Anpassungsrisiko entsteht, wenn sich aufbau- und ablauforganisatorische Rahmenbedingungen (zum Beispiel Umstrukturierungen, Veränderungen der Führungskultur, Qualifizierungsbedarfe) verändern, sich diese auf die Wirkungsbereiche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auswirken und damit eine erhöhte Veränderungsbereitschaft der Belegschaft erfordern.
Motivationsrisiko: Motivationsrisiken entstehen daraus, dass demotivierende Faktoren nicht abgestellt und motivierende Faktoren in nicht ausreichendem Maße bei der Belegschaft wahrgenommen werden (zum Beispiel Führung, Vergütung). Die Auswirkungen (zum Beispiel zurückgehaltene Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) können sich direkt auf die Arbeitsatmosphäre und Produktivität der Organisation auswirken.
Austrittsrisiko: Austrittsrisiken berücksichtigen die Folgen ungewollter Austritte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (zum Beispiel Arbeitnehmerkündigungen), insbesondere bei Leistungsträgern.
Engpassrisiko: Im Engpassrisiko werden die Folgen einer nicht ausreichenden Personalausstattung (zum Beispiel unbesetzte Planstellen, fehlende Nachwuchsplanung) sowie daraus folgender Konsequenzen (operative Engpässe, erhöhte Arbeitslast, geringere Produktivität, Krankheit) berücksichtigt.
Strategie und Organisation
Personal stellt für die Commerzbank eine zentrale Ressource dar. Vor diesem Hintergrund ist es grundsätzlich die Aufgabe aller Führungskräfte, die Personalrisiken im eigenen Verantwortungsbereich im Blick zu behalten und etwaigen Fehlentwicklungen gegebenenfalls unter Einbeziehung von Group Human Resources (GM-HR) zu begegnen. Mit dem zusätzlich durch GM-HR gesteuerten systematischen Personalrisikomanagement wird das Ziel verfolgt, etwaige Veränderungen in der Risikosituation zu identifizieren, zu beurteilen und unter anderem durch den Einsatz ausgewählter personalwirtschaftlicher Instrumente zu steuern.
Der Konzernbereich GM-HR wird vom Bereichsvorstand Group Human Resources verantwortet, der direkt an das für Personal zuständige Vorstandsmitglied (CHRO) berichtet.
Risikosteuerung
Für Personalrisiken gelten uneingeschränkt die strategischen Leitplanken aus der übergeordneten Konzernrisikostrategie. Die Teilrisikostrategie "Operational Risk" setzt dazu als Teil der Gesamtrisikostrategie der Commerzbank den risikostrategischen Rahmen und enthält neben strategischen und organisatorischen Elementen eine detaillierte Beschreibung des Risikomanagements der Personalrisiken. In diesem Kontext erstellt GM-HR halbjährlich für den Vorstand einen Personalrisikoreport für die Commerzbank AG und ihre größten Tochtergesellschaften, um anhand festgelegter Kriterien das Anpassungsrisiko, Motivationsrisiko, Austrittsrisiko und Engpassrisiko zu bewerten und um aktuelle risikorelevante Handlungsfelder aufzudecken.
Dem Anpassungsrisiko wird durch ausgewählte interne sowie externe Aus-, Weiterbildungs- und Change-Maßnahmen begegnet. Es wird gewährleistet, dass das Qualifikationsniveau unserer Mitarbeitenden den aktuellen Anforderungen entspricht, strukturelle Veränderungen begleitet und die Mitarbeitenden ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten gerecht werden. Etwaigem Knowhow-Verlust wird mit Schulungsformaten wie Umschulung und Weiterqualifizierung ("Re- and Upskilling") sowie Entwicklung eines nachhaltigen Personalentwicklungsplans begegnet.
Das Motivationsrisiko wird seitens GM-HR mit regelmäßigen Mitarbeiterbefragungen erfasst. Dort können mögliche Veränderungen in der Unternehmensverbundenheit der Mitarbeitenden frühzeitig erkannt und adäquate Steuerungsmaßnahmen initiiert werden. Hierzu zählen unter anderem die Entwicklung von Anreizsystemen zur Anerkennung individueller Leistungen, aber auch Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Mitarbeitenden oder eine Übertragung von Aufgaben höheren Anspruchs an Leistungsträger.
Mit Blick auf das Austrittsrisiko wird mittels großer Sorgfalt versucht, nachhaltige Störungen der Betriebsabläufe, aufgrund von Abwesenheit oder dem Ausscheiden von Mitarbeitenden, zu vermeiden. Hierfür beobachtet GM-HR regelmäßig die Fluktuation sowohl quantitativ als auch qualitativ. Eine weitere risikomitigierende Maßnahme ist unter anderem auch die Vereinbarung einer doppelten Freiwilligkeit bei Sozialplan-Instrumenten zur Vermeidung von ungewünschten Austritten im Kontext von Abbaumaßnahmen.
Dem Engpassrisiko wird durch eine angemessene quantitative und qualitative Personalausstattung begegnet. Diese soll sicherstellen, dass die betriebsinternen Erfordernisse, die Geschäftsaktivitäten und die jeweils gültige Strategie der Commerzbank AG umgesetzt werden können. Hierzu zählt, neben der Stärkung der Arbeitgebermarke, auch die Modernisierung des Personalbeschaffungsprozesses in Deutschland sowie an internationalen Standorten. Sie können so dazu beitragen, dass eine angemessene Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit den jeweils erforderlichen Qualifikationen zur Verfügung steht.
Aktuelle Entwicklung
Um die erforderliche Personalstabilität zu gewährleisten und die transformationsbedingten HR-Risiken angemessen zu steuern, wurde zur Unterstützung der "Strategie 2024" eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen. Insgesamt ist die Personalrisikosituation weiter zu beobachten, da sie sich durch strukturelle Veränderungen (zum Beispiel aufgrund einer überarbeiteten Konzernstrategie) wandeln kann. Im Hinblick auf den demografischen Wandel und der äußerst wettbewerbsfähigen Arbeitnehmerprofile, ist mit wachsenden Anforderungen, sowohl in Bezug auf die Bindung als auch auf die Rekrutierung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu rechnen. Diesen Personalrisiken wird sowohl mit bereits eingeleiteten Change- und organisatorischen Maßnahmen, als auch im Besonderen mit der neuen Arbeitgeberkampagne der Commerzbank AG begegnet.
Auslagerungen werden in der Commerzbank gemäß der EBA Leitlinien zu Auslagerungen (EBA/GL/2019/02) in Einklang mit §25 a/b KWG und MaRisk AT9 definiert. Die Group Outsourcing Policy ist das grundlegende Rahmenwerk für den Konzern, um im Einklang mit der Outsourcing Strategie die Risiken aus Auslagerungen zu mitigieren. Die Grundsätze und Regeln aller Komponenten der Group Outsourcing Policy sind für die Commerzbank AG und ihren in- und ausländischen Töchtern und Niederlassungen verbindlich.
Ein wesentlicher Teil im Auslagerungsprozess ist die Bestimmung der Wesentlichkeit des Auslagerungsvorhabens. Die Klassifikation jeder Auslagerung in "wesentlich" und "nicht wesentlich" entspricht den regulatorischen Anforderungen auf der Grundlage einer strukturierten Risikoanalyse. Wesentliche Auslagerungen unterliegen einem verschärften Steuerungs- und Überwachungskonzept. Die verantwortliche 1st LoD (Retained Organisation) muss für jede Auslagerung geeignete Kontrollmaßnahmen, zum Beispiel Kontrolle der Leistungsqualität, Zufriedenheit mit dem Dienstleister, oder regelmäßige Auswertung von internen oder externen Audits, etablieren. Zusätzlich müssen die Risikoanalysen regelmäßig geprüft und aktualisiert werden. Für wesentliche Auslagerungen muss dies jährlich erfolgen, für nicht wesentliche Auslagerungen erfolgt die Überprüfung abhängig vom individuellen Risiko in einem 1-,2- oder 3-jährigen Zyklus. Unabhängig davon muss die 1st LoD bei signifikanten, unvorhergesehen Ereignissen die Risikoanalyse außerhalb des Regelzyklus aktualisieren.
Auslagerungs-Beziehungen stellen eine Teilmenge von Drittanbieter-Beziehungen dar. Die zunehmende Komplexität, von klassischen Themen bis zu Cloud-Auslagerungen, macht einen entsprechend umfassenden Ansatz zu Lieferanten- oder Auslagerungsrisiken notwendig. Daher wird im Jahr 2024 ein ganzheitlicher Ansatz zur Steuerung der Risiken über alle Arten von Drittanbieterrisiken (Third-Party Risk) eingeführt.
Kernpunkte für das Lieferantenrisiko sind die Bewertung und Steuerung von Risiken, die sich aus der Beziehung zu Lieferanten ergeben. Bereits im Rahmen des strukturierten Auswahlprozesses für Lieferanten wird eine Bewertung der Lieferantenrisiken durchgeführt, die unter anderem Kriterien wie Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit berücksichtigt.
Bei aktiven Beziehungen zu Lieferanten werden Änderungen im Lieferantenrisiko regelmäßig überprüft und gegebenenfalls risikomindernde Maßnahmen eingeleitet. Die risikoorientierte Weiterentwicklung des Lieferantenrisikos wird fortgesetzt. Im Jahr 2024 soll ein ganzheitlicher Ansatz zur Steuerung der Risiken über alle Arten von Drittanbieterrisiken (Third-Party Risk) eingeführt werden (siehe Auslagerungsrisiken).
Das Steuerrisiko setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Das Risiko der Abgabe von fehlerhaften 1 , unvollständigen oder verspäteten Steuererklärungen, Steueranmeldungen, Pflichtmeldungen von steuerlich relevanten Merkmalen/Informationen oder Verletzung von Anzeige-, Berichts-, Melde- oder Mitwirkungspflichten.
Daraus können folgende Kosten entstehen: Strafzahlung für verspätete Ausführung und Säumniszuschläge wegen Nichteinhaltung gesetzlicher Fristen, Zinsaufwände bei Steuernachzahlungen und Strafen in Form von Zwangsgeldern oder Säumniszuschlägen für die Verletzung von Mitwirkungs-, Dokumentations-, Archivierungs-, und Aufbewahrungsfristen (GoBD).
Des Weiteren gehören zu Steuerrisiken: Geldbußen oder Strafzinsen aus Steuerordnungswidrigkeiten und Steuerstraftaten, Mehrbelastung aus vermeidbarer Doppelbesteuerung (zum Beispiel Berücksichtigung desselben Sachverhalts für verschiedene Steuerthemen), vermeidbare Steuer-/Zinsaufwendungen oder Nichterstattung von Steuern aufgrund von nicht oder nicht ordnungsgemäßer Stellung von Anträgen oder Prüfung von Steuerbescheiden und zusätzlicher Aufwände durch Steuerschätzungen.
Angesichts der genannten Steuerrisiken und des Null-Toleranz-Ansatzes bezüglich Steuerstraftaten, der Beihilfe zu Steuerstraftaten und bei Steuerordnungswidrigkeiten, hat die Commerzbank ein Tax Compliance Management System (TCMS) aufgebaut, welches durch den eigens hierauf spezialisierten GM-TAX Tax Compliance Management Bereich in Zusammenarbeit mit diversen Bereichen in- und außerhalb von GM-TAX laufend analysiert und weiterentwickelt wird.
Die Commerzbank berichtet bekannte Steuerrisken aus Steuerstraftaten vierteljährlich an das Bank-wide Anti-Fraud & Corruption Committee (BAFCC) für die Commerzbank AG mit wesentlichen ausländischen Niederlassungen und relevanten Töchtern.
Die nachfolgend aufgeführten Risiken sind - bis auf die ESG-Risiken - die sonstigen wesentlichen Risiken gemäß Risikoinventur der Commerzbank. ESG-Risiken werden als "horizontales Risiko" eingestuft.
Compliance-Risiken fallen unter die Definition der operationellen Risiken. Die Commerzbank versteht und erkennt die Existenz von inhärenten Compliance-Risiken in ihren Geschäftsfeldern, die insgesamt und speziell von der Finanzkriminalität missbraucht werden können. Das Compliance-Risiko umfasst hierbei die Risikofelder Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionen/Embargos, Markets Compliance, sonstige strafbare Handlungen (Fraud), wie Betrug, Bestechung und Korruption sowie die Beachtung menschen- und umweltrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Zur aktiven Förderung der Compliance-Kultur im Unternehmen hat der Vorstand der Commerzbank entsprechende Werte in Verhaltensgrundsätzen (Code of Conduct) festgeschrieben und kommuniziert.
Organisation Group Compliance wird durch den Bereichsvorstand Group Compliance gesteuert; er berichtet direkt an den Vorstand. Der Bereichsvorstand Group Compliance ist gemäß § 87 (5) WpHG, BT 1.1 MaComp (Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion) sowohl der "Compliance-Beauftragte" als auch gemäß § 25 h (7) KWG (Kreditwesengesetz), §§ 7 und 9 GwG (Geldwäschegesetz) der "Geldwäschebeauftragte" beziehungsweise "Gruppen-Geldwäschebeauftragte" des Konzerns. Der Bereichsvorstand von Group Compliance übernimmt außerdem die Rolle des Menschenrechtsbeauftragten (MRB) im Sinne des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG).
Group Compliance ist verantwortlich für:
A. die fünf Compliance-Risikotypen/-felder:
1) Anti-Geldwäsche/Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung,
2) Sanktionen und Embargos,
3) Bekämpfung von Betrug, Bestechung und Korruption,
4) Markets Compliance,
5) Beachtung menschen- und umweltrechtlicher Risiken gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz,
sowie
B. weitere Aufgaben:
1) verantwortlich für die Koordination der Anforderungen aus MaRisk Abschnitt 4.4.2 ("MaRisk-Compliance-Funktion") und 2) unabhängige Durchführung interner Sonderuntersuchungen mit Compliance-Relevanz.
Risikosteuerung
Zur Verhinderung von Compliance-Risiken hat die Commerzbank geschäfts-, kunden-, produkt- und prozessbezogene Sicherungssysteme und Kontrollen implementiert. Die Gesamtheit dieser Verfahren zur Einhaltung der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben wird als Compliance-Management-System bezeichnet. Die Commerzbank orientiert sich bei der Ausgestaltung dieses Compliance-Managementsystems an internationalen Marktstandards sowie den regulatorischen Vorgaben in den für die Geschäftstätigkeit der Commerzbank relevanten Ländern. Die Commerzbank entwickelt ihr Compliance-Management-System kontinuierlich weiter, um ihrer Verantwortung sowie der steigenden Komplexität und zunehmenden regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Gemäß dem Prinzip der "Three Lines of Defence" ist die Abwehr unerwünschter Compliance-Risiken nicht auf die Bearbeitung durch die Compliance-Funktion (Group Compliance) beschränkt. Vielmehr sind die organisatorischen Kontroll- und Überwachungselemente in drei hintereinander geschalteten Ebenen eingeordnet. Die Einheiten der ersten Verteidigungslinie (1st Line of Defence (LoD)) übernehmen im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit die Verantwortung für die Identifikation und das Management von Risiken sowie für die Einhaltung von Regelungen des eigenen Geschäftsbetriebs und verantworten die Einrichtung prozessorientierter Kontrollmechanismen. Group Compliance als zweite Verteidigungslinie (2nd LoD) setzt Standards für ein angemessenes Risikomanagement, überwacht die Angemessenheit und Wirksamkeit der Verfahren und Kontrollen der ersten Verteidigungslinie und bewertet sowie kommuniziert festgestellte Mängel. Darüber hinaus nimmt Group Compliance Analysen sowie Bewertungen der Compliance-Risiken vor und stellt eine Umsetzung des Risikomanagement-Rahmenwerks sicher. Die Interne Revision als dritte Verteidigungslinie (3rd LoD) überprüft die Angemessenheit und Wirksamkeit der Compliance sowohl in der 1st LoD als auch der 2nd LoD auf Basis regelmäßiger und unabhängiger Prüfungen.
Die Steuerung der Compliance-Risiken folgt einem strukturierten Regelkreis, dessen Elemente in Wechselwirkung stehen. Die Commerzbank überwacht kontinuierlich relevante regulatorische Anforderungen und stellt die Definition oder die Anpassung korrespondierender interner Standards, die eine Einhaltung der Anforderungen gewährleisten sollen, sicher. Interne, regelmäßige Schulungsmaßnahmen und Beratungsleistungen der Compliance-Funktion unterstützen bei der effektiven Implementierung dieser Standards im Konzern. Die Implementierung umfasst die Erstellung sowie Durchführung geeigneter tagesgeschäftlicher Prozesse und Kontrollen, deren Qualitätssicherung und Funktionsprüfung in der 1st LoD und 2nd LoD. Compliance-Risiken werden überwacht und sind Gegenstand regelmäßiger interner Berichterstattung. Eskalationen erfolgen, sofern erforderlich, in Abhängigkeit von deren Dringlichkeit und Schweregrad.
Die Risikoanalyse (Compliance Risk Analysis) fungiert als eines der Kernelemente der Risikosteuerung. Sie bewertet das inhärente Risiko, das sich aus den Geschäftsaktivitäten mit unterschiedlichen Kundengruppen und Produkten ergibt, und stellt diesem im Control Assessment eine Bewertung des korrespondierenden Kontrollumfeldes zur Mitigierung des inhärenten Risikos gegenüber. Als Ergebnis hieraus wird ein Residualrisiko ermittelt. Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Risikosteuerung (beispielsweise die Einführung zusätzlicher Kontrollen) werden bei Bedarf definiert und deren Umsetzung nachverfolgt.
Die Teilrisikostrategie Compliance-Risiko als Teil der Gesamtrisikostrategie der Commerzbank setzt den risikostrategischen Rahmen im Umgang mit Compliance-Risiken und enthält neben strategischen und organisatorischen Elementen eine detaillierte Beschreibung des Compliance-Risikomanagements. Insbesondere werden hierbei der Risikoappetit je Compliance-Risikotyp konkretisiert sowie die strategischen Handlungsfelder definiert. Group Compliance greift in der Teilrisikostrategie die "Strategie 2027" der Bank auf.
Aktuelle Entwicklungen
Insgesamt besteht weiterhin ein verstärkter Fokus auf der Sicherstellung der Umsetzung von Sanktionsvorgaben sowie der Verfolgung von möglichen Sanktionsverstößen.
Die politische und regulatorische Aufmerksamkeit hinsichtlich Russland-bezogener Sanktionen ist weiterhin ungebrochen, dies zeigte sich insbesondere im 12. Sanktionspaket der EU vom 18. Dezember 2023 sowie der US Executive Order (E.O.) 14114, die ebenfalls im Dezember 2023 erlassen wurde. Aktuelle geopolitische Entwicklungen, aber auch die sich ändernden Erwartungshaltungen der Regulatoren im Hinblick auf die Umsetzung von Sanktionsvorgaben werden fortlaufend beobachtet, um zeitnah auf Änderungen reagieren zu können.
Zuletzt sind zur Umsetzung der Sanktionsziele insbesondere Export-Kontrollanforderungen in den Fokus gerückt. Die Regulatoren haben mittlerweile verschiedentlich einzelne Güter und Güterklassen definiert, deren Ausfuhr nach Russland untersagt ist. Diese Güter-Handelsbeschränkungen sind weitverzweigt und erfassen eine Vielzahl von Gütern - weit jenseits der bisher im Fokus stehenden Waffen- oder Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Die Commerzbank hat dementsprechend verstärkte Prüfroutinen insbesondere im Bereich der Handelsfinanzierung etabliert, um den Anforderungen gerecht zu werden. Zudem wird ein Fokus auf die Aufdeckung von möglichen Sanktions-Umgehungsgeschäften gelegt.
Im Januar 2024 wurde im Rahmen der EU-Trilog-Verhandlungen eine Einigung über die einheitlichen Standards für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in allen EU-Mitgliedstaaten erzielt. Die neue EU-AML-Verordnung wird Auswirkungen auf alle Geschäftssegmente der Commerzbank haben. Die Anforderungen werden derzeit von Group Compliance analysiert und die davon betroffenen Bereiche der Bank bei der erforderlichen Anpassung der Prozesse und Kontrollen unterstützt.
Das Angriffsvolumen aus externem Fraud ist im Jahr 2023 deutlich angestiegen. Es wird ein weiter steigendes Angriffsvolumen erwartet, insbesondere durch "Fraud as a Service" unter Nutzung von generativer künstlicher Intelligenz durch die Betrüger. Group Compliance legt daher für das Jahr 2024 weiterhin einen Fokus auf die Betrugsprävention.
Die Compliance-Risiken im Zusammenhang mit dem geplanten Kryptoverwahrgeschäft für Firmenkunden können grundsätzlich alle Compliance-Risikotypen treffen, von besonderer Bedeutung sind AML- und Sanktionsrisiken sowie Markets Compliance Risiken (aufgrund der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR)).
1 Bei fehlerhaft ist drauf abzustellen, ob der Fehler im Zeitpunkt der Erklärung beziehungsweise Meldung als ein solcher zu bewerten/ zu erkennen war. Wurden gesetzliche Regelungen unbestreitbar falsch ausgelegt, bewusst falsche Angaben gemacht oder bestehende Prozesse nicht eingehalten, ist dies als fehlerhaft zu werten. Liegt eine vertretbare abweichende Interpretation einer gesetzlichen Regelung vor, welche zu einer Anpassung im Rahmen einer Betriebsprüfung führt, liegt kein Fehler im Sinne operationeller Risiken vor.
Unter einem Reputationsrisiko wird die Gefahr eines Vertrauens- oder Ansehensverlusts der Commerzbank bei ihren Anspruchsgruppen aufgrund von negativen Ereignissen im Rahmen der Geschäftstätigkeit verstanden. Zu den Anspruchsgruppen der Commerzbank zählen insbesondere Öffentlichkeit und Medien, Nichtregierungsorganisationen und Kunden. Der Reputation eines Unternehmens kommt im heutigen Wettbewerbsumfeld eine immer größere Bedeutung zu; sie wird vor allem durch den Umgang mit ökologischen oder sozialen Risiken im Kerngeschäft bestimmt (originäre Reputationsrisiken). Menschen beurteilen Unternehmen nicht nur aufgrund persönlicher Erfahrungen, sondern auch auf Basis öffentlicher Berichterstattung, insbesondere der Medienberichterstattung. Daher gehen Reputationsrisiken unmittelbar mit Kommunikationsrisiken einher.
Strategie und Organisation
Es ist grundsätzlich die Aufgabe aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Führungskräfte, den guten Ruf der Commerzbank als bedeutenden Teil ihres Unternehmenswertes zu schützen und zu stärken. Die Segmente und wesentlichen Konzerngesellschaften tragen unmittelbare Verantwortung für Reputationsrisiken, die aus ihrer jeweiligen Geschäftstätigkeit resultieren. Das Management originärer Reputationsrisiken bedeutet, insbesondere im Kundengeschäft der Marktsegmente mögliche ökologische und soziale Risiken rechtzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren - und damit mögliche Kommunikationsrisiken zu reduzieren oder erst gar nicht entstehen zu lassen.
Im Fokus der Abteilung Reputationsrisiko-Management im zentralen Konzernbereich Group Communications stehen die originären Reputationsrisiken, die direkt zu Reputationsschäden bei den Anspruchsgruppen führen können. Die Abteilung steht im engen Kontakt mit den relevanten Markteinheiten. Das Management der originären Reputationsrisiken liegt in der Verantwortung des Vorstandsvorsitzenden. Es ist Bestandteil der Gesamtrisikostrategie der Commerzbank. Dem Reputationsrisiko-Management kommt die Aufgabe zu, originäre Reputationsrisiken in systematischen Prozessen frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten, zu adressieren und geeignete Maßnahmen anzuregen beziehungsweise zu ergreifen (Frühwarnfunktion).
Das Reputationsrisiko gehört gemäß Risikoinventur zu den wesentlichen nicht-quantifizierbaren Risikoarten des Commerzbank-Konzerns. Diese sind gemäß der Gesamtrisikostrategie in einer Teilrisikostrategie durch geeignete qualitative Leitplanken zu beschränken und zu überwachen. Die Teilrisikostrategie Reputationsrisiko-Management (TRS RRM) detailliert so die Gesamtrisikostrategie durch eine strategische Steuerung, die auf drei wesentlichen Eckpfeilern beruht:
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| ― | Erstens zielt die strategische Steuerung des originären Reputationsrisikos auf die Vermeidung von Reputationsschäden aus sozial oder ökologisch kontroversen Geschäften, Produkten und Kundenbeziehungen ab. Dazu hat die Commerzbank klare, in dieser TRS beschriebene Governance-Strukturen geschaffen. |
| ― | Zweitens werden erwartete ökonomische Implikationen von Reputationsschäden (geringere Geschäftsvolumina) direkt in der Geschäfts- und Mehrjahresplanung berücksichtigt. |
| ― | Drittens werden in der Risikotragfähigkeitsanalyse mögliche Auswirkungen sich unerwartet materialisierender Reputationsrisiken im Geschäftsrisiko oder Operationellen Risiko implizit berücksichtigt. |
Der Global Functional Lead für die Steuerung originärer Reputationsrisiken im Commerzbank-Konzern liegt bei Group Communications/Public Affairs/Reputationsrisiko-Management.
Ziele der Strategie sind die
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| ― | gesamthafte Steuerung von originären Reputationsrisiken, ergänzend: |
| ― | Berücksichtigung der als materiell erachteten Umweltrisikoaspekte (derzeit Greenwashing), |
| ― | jährliche Szenarioanalyse zu reputationsrisikorelevanten Aspekten von Umweltrisiken (Klima- und Biodiversitätsrisiken). |
| ― | Explizite Integration von Nachhaltigkeitskriterien ins Bankgeschäft, |
| ― | interne Sensibilisierung der Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für originäre Reputationsrisiken und die damit einhergehende unternehmerische Verantwortung, |
| ― | Information des Managements durch Reputationsrisiko-Reporting. |
Steuerung Originäre Reputationsrisiken werden wesentlich über einen qualitativen Ansatz durch die Abteilung Reputationsrisiko-Management gesteuert. In einem strukturierten Prozess werden Geschäfte, Produkte und Kundenbeziehungen aus sensiblen Themenfeldern innerhalb einer 5-poligen Skala in Bezug auf ökologische oder soziale Risiken qualitativ bewertet. Diese Bewertung kann Auflagen oder auch eine negative Beurteilung enthalten, die gegebenenfalls zu einer Ablehnung führt. Neben der qualitativen Bewertung von originären Reputationsrisiken werden mithilfe einer jährlichen szenario-basierten ICAAP-Materialitätsanalyse die Auswirkungen von Umweltrisiken (vor allem Klima- und Biodiversitätsrisiken) auf Reputationsrisiken quantitativ eingeschätzt und eine entsprechende ICAAP-Berücksichtigung über das Geschäftsrisiko sichergestellt.
Zu den im Reputationsrisiko-Management regelmäßig und umfassend analysierten sensiblen Themenfeldern zählen beispielsweise Exporte von Rüstungsgütern sowie Geschäfte und Kundenbeziehungen mit Bezug zur Energie- und Rohstoffgewinnung. Die Haltung der Commerzbank zu diesen Themen findet sich in für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlichen Positionen, Richtlinien und im ESG-Rahmenwerk wieder. Neu aufkommende ökologische und soziale Themen werden vom Reputationsrisiko-Management der Commerzbank regelmäßig beobachtet, analysiert und die entsprechenden Stellen innerhalb der Bank bei Bedarf darüber unterrichtet.
Die von der Abteilung identifizierten und bearbeiteten Reputationsrisiken fließen in den vierteljährlichen Reputationsrisiko-Report (Teil 1: Nicht quantifizierbare Risiken; Teil 2: Hohe und erhebliche originäre Reputationsrisiken (Nachhaltigkeitsthemen)) ein, der an den Vorstand sowie den Risikoausschuss des Aufsichtsrats adressiert ist.
Von großer Bedeutung für ein nachhaltiges Finanzwesen ist die Berücksichtigung von ESG-Aspekten im Risikomanagement der Bank. ESG-Risiken werden im Rahmen des "Three Lines of Defense"-Konzepts als horizontale Risikoart betrachtet und daher über verschiedene Kontrolleinheiten der Bank hinweg gesteuert. Für soziale Risiken ("S") und Governancerisiken ("G") agiert das Group Sustainability Management zusätzlich als zentrale Übersichtsfunktion der "Second Line of Defense". Für Umweltrisiken ("E") liegt diese innerhalb der Risikokontrollfunktion beim Chief Environmental Risk Officer (CERO) und der operativen Einheit Environmental Risk Control.
Mit unserem ESG-Rahmenwerk machen wir unser Nachhaltigkeitsverständnis und -engagement für alle Stakeholder transparent. Wir schaffen damit einen bankweiten Standard, der eine stringente Steuerung aller relevanten Produkte, Prozesse und Aktivitäten ermöglicht und die nachhaltige Transformation der Commerzbank sicherstellt. Der Fokus des ESG-Rahmenwerks liegt auf unserem Kerngeschäft. Wir unterscheiden dabei zwischen "Transformation Finance" und "Sustainable Finance". Wir sind überzeugt, dass die gesamte Wirtschaft von der nachhaltigen Transformation betroffen ist und entsprechend handeln muss. Daher klassifizieren wir alle Portfoliobestandteile, die nicht von unseren Ausschlusskriterien betroffen sind, als Transformation Finance. Sustainable Finance beschreibt dagegen den Anteil unseres Portfolios, den wir als explizit nachhaltig klassifizieren. Das umfasst Finanzprodukte und -dienstleistungen, die positive ökologische und/oder soziale Zwecke fördern und damit zum Beispiel zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaabkommens oder der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung beitragen. Um festzulegen, welche Engagements unserem Nachhaltigkeitsanspruch entsprechen und damit dem Bereich Sustainable Finance zuzurechnen sind, haben wir ein transparentes Prüfschema und eigene Kriterien entwickelt, die im ESG-Rahmenwerk offengelegt sind. Das ESG-Rahmenwerk gibt auch eine Übersicht unserer Nachhaltigkeitsrichtlinien und Ausschlusskriterien.
Wir verfolgen das strategische Ziel, die CO 2 -Emission unseres gesamten Kredit- und Investmentportfolios bis 2050 auf netto null zu reduzieren. Dafür haben wir 2022 die CO 2 -Intensitäten des gesamten Portfolios der Commerzbank über branchenspezifische Zielwerte gemäß dem Pariser Klimaschutzabkommen analysiert. Wir halten uns dabei methodisch an die Science Based Targets Initiative (SBTi), die sich für die Reduktion von Treibhausgasen auf Basis von wissenschaftlich berechneten Zielvorgaben einsetzt.
Hierdurch können Unternehmen ihre Klimapolitik fundiert an den Zielen des Pariser Klimaabkommens ausrichten und dem Klimawandel effektiv entgegenwirken. Mit der SBTi-Methode "Sectoral Decarbonization Approach (SDA)" haben wir uns konkrete sektorspezifische Ziele gesetzt, um die mit unserem Kredit- und Investmentportfolio verbundenen CO 2 -Emissionen (die sogenannten "Financed Emissions") zu reduzieren und schließlich unser Net-ZeroZiel zu erreichen.
Dabei wollen wir alle gemäß SBTi-Methode vorgegebenen Portfolios steuern, mit besonderem Fokus auf die emissionsintensiven Sektoren. Dies sind unter anderem Energieerzeugung, Automobilherstellung sowie Produktion von Zement, Eisen und Stahl. Das nach SBTi optionale Portfolio der privaten Baufinanzierung berücksichtigen wir ebenfalls. 2022 wurden für alle diese Portfolios entsprechende Ziele zur Reduktion der Emissionsintensitäten formuliert und Anfang 2023 durch die SBTi validiert. Die Portfolioziele nach SBTi sind im ESG-Rahmenwerk veröffentlicht. Der Stand der Zielerreichung wird dort regelmäßig aktualisiert. Unsere Ambition ist es, die Unternehmen der Realwirtschaft bei deren Transitionsprozess zu unterstützen und die finanzierten Emissionen nachhaltig zu senken.
Unter Umweltrisiken versteht die Commerzbank sowohl Klima- als auch Biodiversitätsrisiken. Wir betrachten Umweltrisiken nicht als separate Risikoart, sondern als sogenanntes horizontales Risiko, welches sich in den bekannten Risikoarten materialisieren kann. 2023 haben wir für den Commerzbank-Konzern im Rahmen des jährlichen Risikoinventurprozesses erneut eine umfassende und risikoartenübergreifende Materialitätsanalyse für Umweltrisiken durchgeführt unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Leitfaden der Europäischen Zentralbank zu Klima- und Umweltrisiken.
Im Ergebnis der Analyse wurde der Einfluss von Klimarisiken für die Risikoarten Kreditrisiko, Marktrisiko, Operationelles Risiko (einschließlich Compliance- und Cyberrisiko), Reputationsrisiko und Geschäftsrisiko als materiell bestätigt. Für Objektwertänderungsrisiken, Liquiditätsrisiken sowie Modellrisiken wurde keine Materialität festgestellt. Eine Risikoart gilt dabei als wesentlich durch Klimarisiken beeinflusst, sobald sie entweder durch transitorische oder durch physische Klimarisken unter einer kurz-, mittel- oder langfristigen Perspektive wesentlich betroffen ist. 1
Die Commerzbank betrachtet neben Klima- auch Biodiversitätsrisiken. Diese werden ebenfalls als horizontale Risiken für die Bank betrachtet. Wie bei den Klimarisiken ist die Einstufung des Biodiversitätsrisikos für wesentliche Risikoarten zentraler Bestandteil der jährlichen Materialitätsanalyse. Nach initialem Aufsatz 2022 erfolgte im Berichtsjahr eine spezifischere Erweiterung und Verbesserung des Analyseumfangs und der Methodik. Zusammenfassend sind Kreditrisiko, das Reputationsrisiko und das Geschäftsrisiko wesentlich durch Biodiversitätsrisiken betroffen. Fokus ist dabei vor allem auf den mittel- und langfristigen transitorischen Risiken. Mit der Auswirkungsanalyse konnten wir potenzielle Handlungsfelder und strategische Schwerpunkte identifizieren und planen weitere Analysen sowie Maßnahmen und Produkte zum Schutz der Biodiversität zu entwickeln.
1 Transitorische Risken entstehen für Unternehmen durch den Wandel hin zu einem emissionsärmeren und nachhaltigeren Wirtschaftssystem (beispielsweise durch regulatorische oder gesetzliche Änderungen in der Energiepolitik, veränderte Marktstimmungen und -präferenzen oder technologische Neuerungen). Physische Risiken entstehen aufgrund veränderter klimatischer Bedingungen und damit einhergehenden extremeren und häufiger auftretenden akuten Wetterereignissen wie zum Beispiel Überschwemmungen oder Hitzewellen, sowie chronischen Effekten wie zum Beispiel Flut.
Die Erkenntnisse der Materialitätsanalyse fließen sowohl in die Geschäftsstrategie, die Gesamtrisikostrategie und die Teilrisikostrategien ein, als auch in weitere Kernelemente des bankinternen Prozesses zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung, wie das interne Stresstestrahmenwerk sowie in das Risikotragfähigkeitskonzept. Insbesondere bei materiell von Klimarisiken betroffenen Risikoarten erfolgt die Steuerung der Umweltrisiken innerhalb der für die jeweilige Risikoart zuständige Risikofunktion. Die Materialitätsanalyse für Umweltrisiken ist ein integraler Bestandteil der Risiko-Governance des Commerzbank-Konzerns. Neben der jährlichen Materialitätsanalyse führen wir weiterhin auch interne Klimastresstests durch.
Auch Greenwashing-Risiken werden durch die Commerzbank dauerhaft betrachtet und durch verschiedene Maßnahmen weitgehend mitigiert. Hierzu gehören beispielsweise eine Greenwashing-Risiko-Governance wie ein internes Kontrollrahmenwerk und die Berücksichtigung von Greenwashing im New Product Process.
Für das Kreditrisiko sind wir in der Materialitätsanalyse hinsichtlich Klimarisiken portfoliospezifisch vorgegangen und haben dabei, soweit möglich, quantitative Analysen durchgeführt. Für das potenziell besonders betroffene Portfolio (Firmenkunden) erfolgten diese Analysen unter Nutzung einer Szenariosimulation, welche die relevanten Parameter eines Szenarios in ökonomische Effekte (Änderung von Bilanzkennzahlen) übersetzt. Hinsichtlich Übergangsrisiken werden dabei unter anderem geänderte Regulierung, Preisveränderungen, Angebots-/Nachfrageänderungen und Effekte aus technologischen Veränderungen betrachtet. Bei physischen Risiken werden Effekte aus allen relevanten Ereignissen (Sturm/Wirbelsturm, Dürre, Hitze, Flut, Anstieg des Meeresspiegels) berücksichtigt.
Als bedeutender Finanzierer der deutschen Wirtschaft sind wir auch in Sektoren aktiv, die physischen oder transitorischen Klimarisiken in besonderer Weise ausgesetzt sind. In einigen der besonders betroffenen Sektoren haben wir jedoch nur ein geringes Exposure (zum Beispiel Landwirtschaft). Branchen, die potenziell durch Klimarisiken stärker betroffen sein können und größere Exposure aufweisen, sind zum Beispiel der Energiesektor, der Automobilsektor und der Maschinenbau sowie die (gewerbliche) Immobilienfinanzierung. Durch den geografischen Schwerpunkt unseres Portfolios in Deutschland und Europa sind wir von physischen Klimarisiken wie zum Beispiel Wirbelstürmen oder dem Meeresspiegelanstieg in geringerem Umfang betroffen als andere Regionen in der Welt. Im Ergebnis werden sowohl transitorische als auch physische Klimarisiken als wesentlich für das Kreditrisiko in einem langfristigen Zeithorizont erachtet.
Um die Effekte aus Klimarisiken im Kreditgeschäft der Commerzbank zu managen, kombinieren wir die spezifischen Erkenntnisse aus den Szenarioanalysen (unter anderem über sektor- oder länderspezifische Wirkung von Klimarisiken) mit der individuellen Risikoanalyse auf Kundenebene. Die Ergebnisse der Szenario- und Kreditrisikoanalysen werden in einer strukturierten Bewertung ("Score") aggregiert. Diesen Score berücksichtigen wir in der Einzelkreditentscheidung. So werden in Abhängigkeit des Scores portfoliospezifisch erhöhte Anforderungen oder Restriktionen ausgelöst. Außerdem nutzen wir diesen Score im Rahmen der Portfolioanalyse und -steuerung. Portfoliospezifische Leitplanken, die in der Kreditrisikostrategie verankert sind, begrenzen die Anteile mit erhöhten Klimarisiken. In den besonders relevanten Portfolios wie Firmenkunden, Spezialfinanzierungen, Banken und gewerbliche Immobilienfinanzierung haben wir die qualitative Risikoanalyse in der Einzelkreditentscheidung um diese spezifischen Aspekte zur Analyse von Klimarisiken ergänzt. Wir werden diesen Ansatz schrittweise auf weitere relevante Portfolios ausweiten und beispielsweise auch kleinere Unternehmen aufnehmen. Im Zielbild wollen wir Klimarisiken - soweit möglich - in die quantitative Kreditrisikoanalyse integrieren und sie damit in der Prozesskette inklusive Pricing und Reporting vollständig reflektieren.
Ein weiterer Kernaspekt ist auch der permanente Ausbau des Klimarisiko-Fachwissens unserer Spezialisten, das es ermöglicht, mit unseren Kunden auf Augenhöhe die Herausforderungen zu diskutieren und die Risiken einzuschätzen. Durch die Kombination dieser Maßnahmen stellen wir sicher, dass wir bei unseren Bemühungen zur Unterstützung der Transformation den damit einhergehenden Risiken angemessen Rechnung tragen.
Das Marktrisiko in Bezug auf Risiken des Klimawandels wurde auf Portfoliobasis und insbesondere unter einer ökonomischen Perspektive bewertet. Im Ergebnis hält die Commerzbank Marktrisiken in Sektoren, die potenziell von Klimarisiken betroffen sein können und die eine Sensitivität insbesondere gegenüber Credit Spreads in betroffenen Sektoren sowie gegenüber Zinssätzen aufweisen, die alle in Abhängigkeit von der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen, aber auch der globalen Volkswirtschaften steigen dürften. Auf Grundlage der für das Klimaszenario spezifischen Volatilitätsannahmen kommt man zu dem Schluss, dass das transitorische Klimarisiko ein materieller Treiber für das Marktrisiko in der langen Frist ist. Für das physische Klimarisiko wurden keine wesentlichen Auswirkungen aus der Szenariorechnung abgeleitet. Die von Klimarisiken besonders betroffenen Positionen unterliegen einem regelmäßigen Monitoring.
Das operationelle Risiko wurde ebenfalls hinsichtlich Umweltrisiken in den definierten Zeithorizonten klassifiziert. Anhand spezifischer Szenarioanalysen erfolgte eine Quantifizierung möglicher Effekte. Als Folge dessen wurden transitorische Klimarisiken als wesentlich in allen drei Zeithorizonten klassifiziert. Die angewandte Analysemethode beinhaltet unter anderem die Themenfelder Naturkatastrophen, Ausfall von Lieferanten oder Anbietern, Vandalismus/Terrorismus (von Aktivisten) und Greenwashing. Besonders letztgenanntes Szenario ist ein zentraler Treiber der Materialitätseinstufung. Entsprechende Szenarios sind in der OpRisk-eigenen Modellierung berücksichtigt und unterliegen einer jährlichen Beurteilung und Aktualisierung. Eine Risikokennzahl, die die klimabezogenen Verluste im operationellen Risiko abbildet, wurde 2023 etabliert. Weitere entsprechende Kontrollmaßnahmen, wie beispielsweise die Etablierung von Greenwashing-Kontrollen und die Prüfung von neuen nachhaltigen Produkten inklusive Greenwashing-Prüfung, wurden implementiert.
Das ebenfalls als in Bezug auf das Klimarisiko materiell bewertete Reputationsrisiko gehört gemäß Risikoinventur zu den wesentlichen nicht quantifizierbaren Risikoarten des Commerzbank-Konzerns. Die Bewertung von Nachhaltigkeitsaspekten im Kerngeschäft erfolgt im Reputationsrisiko-Management der Commerzbank. Dabei beschränken wir uns nicht auf das rechtlich Notwendige, sondern stellen auch bei legalen Geschäften die Frage nach der Legitimität. Hierzu haben wir branchenspezifische Anforderungen formuliert, beispielsweise für Bergbau, Energie und fossile Brennstoffe, inklusive Öl und Gas. Für besonders kritische Produkte, Geschäfte oder Geschäftsbeziehungen wurden Ausschlusskriterien formuliert. Aufgrund der besonderen Risiken, die mit den Themen fossile Brennstoffe und Rüstung verbunden sind, hat der Vorstand der Commerzbank dazu jeweils eine eigene verbindliche Richtlinie verabschiedet, die viele entsprechende Geschäfte und Geschäftsbeziehungen als prüfpflichtig definiert und Ausschlusskriterien umfasst.
Aufgrund der besonderen Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten und damit inbegriffen auch Umweltrisiken für die übergeordnete Geschäftsstrategie, werden Klimarisiken als wesentlicher Risikotreiber für das Geschäftsrisiko, getrieben durch mittel- und langfristige transitorische Risiken, erachtet. Potenziell betroffen ist das Geschäftsrisiko insbesondere durch Sekundäreffekte aus dem Reputationsrisiko. Mögliche Betroffenheit durch Klimarisiken ist in dem bereits etablierten Puffer für das Geschäftsrisiko berücksichtigt und unterliegt einer regelmäßigen Angemessenheitsprüfung.
Zur Vermeidung von sozialen und Governancerisiken flankiert die Commerzbank ihre Geschäftstätigkeit mit einem robusten Framework. Wesentlicher Kern ist unser verbindlicher Code of Conduct. Weitere Elemente sind unter anderem regelmäßige, umfassende Schulungen aller Mitarbeitenden zu Compliance-Themen (beispielsweise Korruption, Bestechung, Geldwäsche), regelmäßige Befragungen der Mitarbeitenden, ein intensiver Austausch mit unseren Kunden und weiteren externen Stakeholdern wie beispielsweise NGOs (sowohl über Befragungen als auch über installierte Beiräte) und ein intern und extern verfügbares Hinweisgebersystem. Darüber hinaus liegt der Schwerpunkt unserer Geschäftstätigkeit in der Europäischen Union beziehungsweise in Deutschland und unterliegt somit vielfältigen gesetzlichen Normen, zum Beispiel im Hinblick auf Mitarbeitenden- und Verbraucherschutz. Soziale und Governance-Themen sind bereits heute an vielen Stellen integraler Bestandteil des Risikomanagements der Bank. Dies gilt beispielsweise für das Management von operationellen und Reputationsrisiken und insbesondere auch für Compliance-Risiken.
Über unsere Aktivitäten und Risiken im Bereich ESG berichten wir außerdem ausführlich im nichtfinanziellen Bericht, in unserer GRI-Bilanz (Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Standards der Global Reporting Initiative) und im Offenlegungsbericht gemäß CRR.
Cyberrisiken umfassen Risiken mit einer unmittelbaren Sicherheitsrelevanz oder Risiken, die in eine Sicherheitsrelevanz münden (jeweils im Cyberraum). Der für die Commerzbank relevante Teil des Cyberraums umfasst hierbei alle vernetzten IT-Umgebungen innerhalb der Bank sowie außerhalb der Bank in Richtung Kunden, Geschäftspartner und Dienstleister. Cyberrisiken beschäftigen sich demnach mit der digitalen Repräsentation der Bank-Assets (Daten, Informationen) innerhalb des Cyberraums.
Für Cyberrisiken gelten uneingeschränkt die strategischen Leitplanken aus der übergeordneten Konzernrisikostrategie, der Informationssicherheitsstrategie sowie der Teilrisikostrategie Cyberrisiko. Dabei insbesondere ein erweitertes Identity- und Access Management, die Implementierung des Zero-Trust-Modells, die Stärkung der Cyberresilienz sowie weiterhin die Durchführung von umfangreichen Awareness Maßnahmen.
In der Commerzbank erfolgt die Steuerung der Cyber- und Informationssicherheitsrisiken durch den Konzernbereich "Group Risk Management - Cyber Risk &Information Security" (GRM-CRIS) und obliegt der Hoheit des Group Chief Information Security Officers (CISO). Neben bereits etablierten Sicherheitsfunktionen (wie zum Beispiel das ISO 27001 zertifizierte Information Security Management System (ISMS) und das Risikoreporting über Key Risk Indicators) liegt der Fokus von GRM-CRIS auf dem angemessenen Management des Cyberrisikos sowie der Stärkung der Cyberresilienz der Commerzbank (einschließlich der Information Security Incident Management Fähigkeiten). Zusätzlich adressiert GRM-CRIS die Wechselwirkungen der Cyber- und Informationssicherheitsrisiken zu Risiken aus anderen wesentlichen Risikobereichen wie zum Beispiel das operationelle Risiko.
Die aktuelle Cyberrisikolage ist von den geopolitischen Spannungen rund um den Krieg in der Ukraine geprägt und unverändert hoch. Nach wie vor präsent im Rahmen des Russland-Ukraine-Krieges ist die Gefahr von Angriffen durch staatliche Akteure auf kritische Infrastrukturen und daraus resultierender Kollateraleffekte auf die Bank.
Ransomware ist zu einem etablierten Angriffsvektor im Bereich der organisierten Cyberkriminalität geworden, der vor allem mittelständische Unternehmen bedroht. Im Bereich der Verfügbarkeitsangriffe (Distributed Denial of Service - DDoS) beobachten wir eine zunehmende Verlagerung von der Netzwerk- auf die Anwendungsebene.
Ein verbesserter Schutz gegen diese Bedrohungen wurde im Rahmen der verabschiedeten Investitions- und Maßnahmenpakete bereits auf den Weg gebracht. Die Entwicklungen im Cyberumfeld werden in der Commerzbank von einer interdisziplinären Taskforce (Top-Management und Spezialisten aus GRM-CRIS und Group Technology Foundations - GS-TF) kontinuierlich beobachtet.
Durch eine enge Verzahnung der 1st und 2nd Line-of-Defense-(LoD-)Aktivitäten im Bereich der Cyberbedrohungsanalyse inklusive der entsprechenden Schutzmaßnahmen und Incident-Management-Prozesse soll die Bank weiterhin angemessen vor solchen Attacken geschützt werden.
Das Geschäftsrisiko besteht in der Gefahr negativer Einflüsse auf das Erreichen der Planergebnisse mit Einjahres-Risikohorizont und der mittel- bis langfristigen strategischen Ziele der Commerzbank, zum Beispiel resultierend aus Veränderungen von Marktumfeld, Wettbewerbsumfeld, Kapitalmarktanforderungen, Regulatorik/ Politik oder unzureichender Umsetzung der Konzernstrategie (primäre Risikotreiber).
Strategie und Organisation
Unter Einbezug externer und interner Faktoren legt der Vorstand eine nachhaltige Geschäftsstrategie fest, in der die Ziele der Bank für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten und die jeweiligen Maßnahmen zur Zielerreichung dargestellt werden.
Ziel der Steuerung und Überwachung des laufenden Geschäftsrisikos ist es, eine Vorhersage zur möglichen adversen Abweichung der Entwicklung des Betriebsergebnisses von den jeweiligen Planzahlen über einen 12-monatigen Zeithorizont zu treffen, und so bei der Planung der Geschäftsaktivitäten die Volatilität der zugrundeliegenden Erträge und Aufwendungen zu berücksichtigen. Ziel der mittel- bis langfristig ausgerichteten geschäftsstrategischen Risikosteuerung ist dagegen die sachgerechte Umsetzung der Konzernstrategie zur Erreichung der avisierten Geschäftsziele sowie bei Bedarf die frühzeitige Adjustierung der Geschäftsstrategie bei sich abzeichnenden Veränderungen der Umfeldbedingungen.
Risikosteuerung
Um die sachgerechte Umsetzung der Konzernstrategie zur Erreichung der Geschäftsziele sicherzustellen, erfolgt das strategische Controlling durch regelmäßiges Monitoring von quantitativen und qualitativen Zielen im Konzern und in den Segmenten. Die Bank verfügt über verschiedene Instrumente, um Abweichungen der Ist-Ergebnisse von den Planergebnissen frühzeitig transparent zu machen und gegensteuernde Maßnahmen zur Begrenzung des Geschäftsrisikos einzuleiten - unter anderem regelmäßige Berichterstattung über die Ergebnissituation des Konzerns und der Segmente, inklusive Monitoring von KPIs und Frühwarnindikatoren. Auf Basis laufender Beobachtungen des deutschen und internationalen Markt- und Wettbewerbsumfelds sowie der Anforderungen des Regulators und der Kapitalmärkte werden kontinuierlich die wesentlichen sich mittel- bis langfristig anbahnenden Veränderungen und Entwicklungen analysiert und hieraus die erforderlichen Handlungsmaßnahmen zur langfristigen Sicherung des Unternehmenserfolgs abgeleitet. Es erfolgt eine laufende Kontrolle und Nachverfolgung der Strategieumsetzung, insbesondere ein regelmäßiges Fortschrittsmonitoring des zur Implementierung der Strategie "Zeit, was zu bewegen" definierten Lieferportfolios.
Die Steuerung des Geschäftsrisikos ist in der ökonomischen Perspektive eng mit intern definierten Anforderungen an die Kapitalquote verbunden. Die Erfüllung dieser Anforderungen und die Art der Berücksichtigung des Geschäftsrisikos in der Limitierung der Risikotragfähigkeitsquote gewährleisten eine jederzeitige Unterlegung mit Kapital (Risikodeckungspotenzial). Eine potenziell erforderliche Anpassung der Risikobereitschaft der Commerzbank und/oder die Einleitung von Kapitalmaßnahmen folgen der allgemeinen Risk Governance der Gesamtrisikostrategie. In der normativen Perspektive wird das Geschäftsrisiko implizit durch die SREP P2G- und P2R-Anforderungen sowie diverse Szenarioformate mit Zeithorizont bis zu 3 Jahren berücksichtigt.
Die Verantwortung für die strategische Unternehmenssteuerung sowie für die Steuerung des Geschäftsrisikos im Rahmen der Einhaltung der geplanten Ergebnisse liegt beim Vorstand. Bestimmte geschäftspolitische Entscheidungen (Beteiligungserwerb und Verkauf >300 Mio. Euro) bedürfen zudem der Zustimmung des Risikoausschusses des Aufsichtsrats. Zudem werden alle größeren Initiativen und Projekte durch den Vorstand entschieden.
Unter dem Objektwertänderungsrisiko (OWÄR) wird das Risiko verstanden, das sich ergibt aus
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| ― | der negativen Änderung von Marktwerten aus bereits aktivisch bilanzierten Objekten des Konzerns in den nächsten 12 Monaten mit entsprechender Belastung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung. |
| ― | Objekten, welche via vertraglich zugesicherter Verpflichtungen mit Optionscharakter zu bestimmten Terminen und fixierten Rücknahmepreisen von Investoren zur Konzern-Bilanzierung und entsprechendem negativem Impact auf die Gewinn-und-Verlust-Rechnung führen können. |
Das OWÄR resultiert aus betrieblich genutzten Immobilien und aus der Geschäftstätigkeit der Commerz Real.
Strategie und Organisation
Das Objektwertänderungsrisiko (OWÄR) ist als wesentliche Risikoart der Commerzbank eingestuft und geht als quantifizierbares Risiko in die Ermittlung des ökonomischen Kapitalbedarfs und somit direkt in die Risikotragfähigkeitsrechnung ein. In der normativen Perspektive des ICAAP wird das OWÄR im Rahmen der Szenarioanalysen berücksichtigt.
Das OWÄR resultierend aus betrieblich genutzten Immobilien umfasst unter anderem Risiken aus dem Marktumfeld, Risiken für die Geschäftstätigkeit und Risiken aus Prozessen. Die Eckpunkte der angestrebten Risikostruktur beinhaltet die kostengünstige Bereitstellung adäquater Flächen für die Bank. Die jeweils verabschiedete Mehrjahresplanung der Raumkosten bildet Leitplanken für die Abbildung der finanziellen Chancen und Risiken innerhalb des Immobilienportfolios. Das OWÄR der Commerz Real resultiert aus direkt gehaltenen Assets, Assets aus Mehrheitsbeteiligungen, Assets aus Minderheitsbeteiligungen und offenen Restwerten sowie Mieterdarlehen aus Immobilienleasingverträgen. Zentrale Assetklassen stellen Schiffe, Immobilien und Infrastruktur dar. Nachhaltig erzielbare Cashflows sind dabei der zentrale Risikotreiber.
Risikosteuerung
Bei dem Management und der Steuerung von Objektwertänderungsrisiken werden zwei verschiedene Klassen unterschieden:
1. Betrieblich genutzte Immobilien
2. Objektwertänderungsrisiken in der Commerz Real
Unter 1. werden der Vollständigkeit halber auch immobilienbezogene Risiken betrachtet, die sich aus der Sicht eines Immobilienbetreibers ergeben und die über den Rahmen des Objektwertänderungsrisikos hinausgehen.
Der Konzernwert des Objektwertänderungsrisikos wird quartalsweise ermittelt und regelmäßig im Group Risk &Capital Monitor berichtet.
Auf Konzernebene wird das Objektwertänderungsrisiko durch ein ökonomisches Limit gesamthaft limitiert, welches im Rahmen der ökonomischen Limitierung in der Gesamtrisikostrategie festgelegt und regelmäßig überwacht wird. Bei einer Überschreitung des Limits gelten festgelegte Eskalationsmechanismen aus der Gesamtrisikostrategie.
Unter Modellrisiko wird das Risiko von fehlerhaften Steuerungsentscheidungen aufgrund einer nicht sachgerechten Abbildung der Wirklichkeit durch die verwendeten Modelle verstanden. Als Ursachen für Modellrisiken unterscheiden wir zwischen Modellrisiko aus Überschreitungen der Modellgrenzen und Modellrisiko aus Modellfehlern (handwerkliche Fehler bei der Modellentwicklung/-implementierung). Analog dem Fokus der Gesamtrisikostrategie, eine ausreichende Kapital- und Liquiditätsausstattung der Bank sicherzustellen, stehen für die Risikosteuerung die Modelle zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit (Kapitalbedarf nach den Regularien des Baseler Rahmenwerks beziehungsweise ökonomisch gemessener Kapitalbedarf) sowie der Liquiditätsausstattung im Mittelpunkt.
Das Modellrisiko stellt eine materielle, aber nicht quantifizierbare Risikoart dar. Deshalb wird ein qualitativer Steuerungsansatz eingesetzt: Die Grundprinzipien der Modellrisikosteuerung sind die Identifizierung und Vermeidung von Modellrisiken sowie die angemessene Berücksichtigung bekannter Modellrisiken (zum Beispiel durch konservative Kalibrierung oder Berücksichtigung von Sicherheitsmargen beziehungsweise Modellreserven). Nicht bekannte und daher nicht mitigierbare Modellrisiken werden in Kauf genommen als inhärentes Risiko der Komplexität des Geschäftsmodells der Commerzbank. Hinsichtlich der Governance im Rahmen der Modellrisikosteuerung werden Anforderungen zu Modellvalidierung, -entwicklung und Modelländerungen festgelegt.
Der Krieg in der Ukraine mit seinen geopolitischen Auswirkungen sowie die wirtschaftlichen Sekundäreffekte aus der Corona-Pandemie stellen die eingesetzten Risikomodelle vor Herausforderungen. Diese Einflüsse werden im fortlaufenden Management der Modellrisiken und insbesondere in den regelmäßigen Validierungstätigkeiten berücksichtigt.
Aktuell werden die strategisch relevanten Kreditrisikomodelle (PD, LGD, CCF für Privat- und Firmenkunden, PD für Banken sowie für Projektfinanzierungen im Bereich erneuerbare Energien) grundsätzlich überarbeitet. In diesem Zusammenhang spielen hohe Standards bei der Modellentwicklung und der initialen Validierung eine große Rolle. Außerdem wird im Jahr 2024 ein Projekt zur Konsolidierung der Buchungssysteme für Finanzprodukte abgeschlossen werden, das Auswirkungen auf die Bewertungsmodelle der entsprechenden Produkte hat und damit relevant ist aus einer Modellrisikoperspektive.
Disclaimer
Die in der Commerzbank eingesetzten Methoden und Modelle zur internen Risikomessung, die die Grundlage für die Berechnung der im Bericht dargestellten Zahlen bilden, entsprechen dem aktuellen Erkenntnisstand und orientieren sich an der Praxis der Bankenbranche. Die mit den Risikomodellen ermittelten Ergebnisse sind zur Steuerung der Bank geeignet. Die Messkonzepte unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung durch das Risikocontrolling und durch die interne Revision sowie durch die deutschen und europäischen Aufsichtsbehörden. Trotz sorgfältiger Modellentwicklung und regelmäßiger Kontrolle können Modelle nicht alle in der Realität wirksamen Einflussfaktoren vollständig erfassen und deren komplexes Verhalten einschließlich Wechselwirkungen abbilden. Diese Grenzen der Risikomodellierung gelten insbesondere für Extremsituationen. Ergänzende Stresstests und Szenarioanalysen können nur beispielhaft zeigen, welchen Risiken ein Portfolio unter extremen Marktsituationen unterliegen kann; eine Untersuchung aller denkbaren Szenarios ist jedoch auch bei Stresstests nicht möglich. Sie können keine endgültige Einschätzung des maximalen Verlusts im Falle eines Extremereignisses geben.
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| Mio. € | 2023 | 2022 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Zinserträge aus | |||||
| a) Kredit- und Geldmarktgeschäften | 13.025 | 6.588 | |||
| abzüglich negativer Zinsen aus Geldmarktgeschäften | - 62 | - 443 | |||
| 12.964 | 6.144 | ||||
| b) Festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen | 982 | 653 | |||
| 13.946 | 6.798 | ||||
| Zinsaufwendungen | |||||
| Zinsaufwendungen aus dem Bankgeschäft | - 9.359 | - 3.246 | |||
| abzüglich positiver Zinsen aus dem Bankgeschäft | 34 | 601 | |||
| - 9.325 | - 2.645 | ||||
| 4.620 | 4.152 | ||||
| Laufende Erträge aus | |||||
| a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren | 0 | 0 | |||
| b) Beteiligungen | 6 | 6 | |||
| c) Anteilen an verbundenen Unternehmen | 238 | 112 | |||
| 244 | 119 | ||||
| Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen | 175 | 196 | |||
| Provisionserträge | 3.397 | 3.463 | |||
| Provisionsaufwendungen | - 436 | - 452 | |||
| 2.961 | 3.011 | ||||
| Nettoertrag/ -aufwand des Handelsbestands | 530 | 594 | |||
| darunter: Zuführung gemäß § 340e Abs. 4 HGB | - 59 | - 66 | |||
| Sonstige betriebliche Erträge | 844 | 270 | |||
| Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | |||||
| a) Personalaufwand | |||||
| aa) Löhne und Gehälter | - 2.387 | - 2.286 | |||
| ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | - 880 | - 839 | |||
| darunter: für Altersversorgung | - 506 | - 477 | |||
| - 3.267 | - 3.126 | ||||
| b) Andere Verwaltungsaufwendungen | - 2.101 | - 2.184 | |||
| - 5.369 | - 5.310 | ||||
| Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen | - 411 | - 432 | |||
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 167 | - 2.648 | |||
| Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft | - 1.800 | - | |||
| Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft | - | 860 | |||
| Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere | - | - | |||
| Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren | 22 | 61 | |||
| Aufwendungen aus Verlustübernahme | - 26 | - 74 | |||
| Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 1.625 | 799 | |||
| Außerordentliche Erträge | - | - | |||
| Außerordentliche Aufwendungen | - 15 | - 66 | |||
| Außerordentliches Ergebnis | - 15 | - 66 | |||
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | - 392 | - 303 | |||
| Sonstige Steuern | - 18 | - 32 | |||
| - 410 | - 335 | ||||
| Jahresüberschuss/ -fehlbetrag | 1.200 | 398 | |||
| Gewinnverwendung: | |||||
| Aufwand aus dem Erwerb eigener Aktien | - 122 | - | |||
| Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen aufgrund des Erwerbs eigener Aktien | 122 | - | |||
| Ertrag aus der Kapitalherabsetzung aufgrund des Erwerbs eigener Aktien | 12 | - | |||
| Einstellung in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung | - 12 | - | |||
| Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen | - 600 | - 148 | |||
| Bilanzgewinn | 600 | 250 |
Aktivseite
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| Mio. € | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Barreserve | |||||
| a) Kassenbestand | 748 | 729 | |||
| b) Guthaben bei Zentralnotenbanken | 25.944 | 15.775 | |||
| darunter: bei der Deutschen Bundesbank | 3.066 | 2.953 | |||
| 26.691 | 16.504 | ||||
| Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind | |||||
| a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen | 1.619 | 985 | |||
| 1.619 | 985 | ||||
| Forderungen an Kreditinstitute | |||||
| a) Täglich fällig | 65.187 | 60.064 | |||
| b) Andere Forderungen | 33.888 | 26.104 | |||
| darunter: Kommunalkredite | 819 | 847 | |||
| 99.075 | 86.168 | ||||
| Forderungen an Kunden | 253.201 | 244.402 | |||
| darunter: durch Grundpfandrechte gesichert (Hypothekendarlehen) | 79.524 | 75.671 | |||
| darunter: durch Grundpfandrechte gesichert (Schiffshypotheken) | - | - | |||
| darunter: Kommunalkredite | 17.190 | 15.945 | |||
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | |||||
| a) Geldmarktpapiere | |||||
| aa) Von öffentlichen Emittenten | 111 | - | |||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | - | - | |||
| ab) Von anderen Emittenten | 71 | 77 | |||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | - | - | |||
| 182 | 77 | ||||
| b) Anleihen und Schuldverschreibungen | |||||
| ba) Von öffentlichen Emittenten | 13.525 | 13.287 | |||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 11.267 | 10.850 | |||
| bb) Von anderen Emittenten | 39.111 | 31.819 | |||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 31.368 | 23.567 | |||
| 52.636 | 45.106 | ||||
| c) Eigene Schuldverschreibungen | 10.190 | 11.151 | |||
| Nennbetrag 9.957 Mio. € | |||||
| 63.008 | 56.334 | ||||
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 17 | 21 | |||
| Handelsbestand | 18.201 | 18.447 | |||
| Beteiligungen | 89 | 92 | |||
| darunter: an Kreditinstituten | 14 | 14 | |||
| darunter: an Finanzdienstleistungsinstituten | 31 | 27 | |||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 4.543 | 4.489 | |||
| darunter: an Kreditinstituten | 1.736 | 1.731 | |||
| darunter: an Finanzdienstleistungsinstituten | 2.775 | 2.724 | |||
| Treuhandvermögen | 2.274 | 2.552 | |||
| darunter: Treuhandkredite | 1.857 | 2.058 | |||
| Immaterielle Anlagewerte | |||||
| a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 841 | 814 | |||
| b) Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 155 | 161 | |||
| 996 | 975 | ||||
| Sachanlagen | 339 | 355 | |||
| Sonstige Vermögensgegenstände | 7.313 | 7.545 | |||
| Rechnungsabgrenzungsposten | |||||
| a) Aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft | 201 | 180 | |||
| b) Andere | 2.966 | 3.105 | |||
| 3.166 | 3.286 | ||||
| Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | 19 | 9 | |||
| Summe der Aktiva | 480.551 | 442.161 | |||
| Passivseite | |||||
| Mio. € | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | |||||
| a) Täglich fällig | 24.703 | 18.308 | |||
| b) Mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 32.554 | 37.244 | |||
| darunter: begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe | 506 | 484 | |||
| darunter: begebene öffentliche Namenspfandbriefe | 435 | 571 | |||
| darunter: begebene Namensschiffspfandbriefe | - | - | |||
| 57.257 | 55.552 | ||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | |||||
| a) Spareinlagen | |||||
| aa) Mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten | 7.154 | 8.877 | |||
| ab) Mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten | 6 | 7 | |||
| 7.160 | 8.885 | ||||
| b) Andere Verbindlichkeiten | |||||
| ba) Täglich fällig | 227.799 | 208.229 | |||
| bb) Mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 73.563 | 58.962 | |||
| 301.362 | 267.192 | ||||
| darunter: begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe | 1.834 | 1.837 | |||
| darunter: begebene öffentliche Namenspfandbriefe | 3.707 | 3.950 | |||
| darunter: begebene Namensschiffspfandbriefe | 49 | 59 | |||
| 308.521 | 276.076 | ||||
| Verbriefte Verbindlichkeiten | |||||
| a) Begebene Schuldverschreibungen | 47.315 | 46.415 | |||
| aa) Hypothekenpfandbriefe | 27.364 | 25.424 | |||
| ab) Öffentliche Pfandbriefe | 4.050 | 4.249 | |||
| ac) Schiffspfandbriefe | - | - | |||
| ad) sonstige Schuldverschreibungen | 15.900 | 16.742 | |||
| b) Andere verbriefte Verbindlichkeiten | 1.095 | 287 | |||
| ba) Geldmarktpapiere | 1.089 | 233 | |||
| bb) Eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf | 6 | 54 | |||
| 48.410 | 46.701 | ||||
| Handelsbestand | 10.832 | 10.421 | |||
| Treuhandverbindlichkeiten | 2.274 | 2.552 | |||
| darunter: Treuhandkredite | 1.857 | 2.058 | |||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 20.972 | 17.679 | |||
| Rechnungsabgrenzungsposten | |||||
| a) Aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft | 8 | 9 | |||
| b) Andere | 590 | 654 | |||
| 598 | 663 | ||||
| Rückstellungen | |||||
| a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 1.371 | 1.679 | |||
| b) Steuerrückstellungen | 523 | 755 | |||
| c) Andere Rückstellungen | 3.183 | 3.834 | |||
| 5.077 | 6.267 | ||||
| Nachrangige Verbindlichkeiten | 6.681 | 7.171 | |||
| Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kernkapitals | 3.295 | 3.330 | |||
| Fonds für allgemeine Bankrisiken | 307 | 248 | |||
| darunter: Sonderposten nach § 340 e Abs. 4 HGB | 307 | 248 | |||
| Eigenkapital | |||||
| a) Gezeichnetes Kapital | |||||
| aa) Grundkapital | 1.240 | 1.252 | |||
| Eigene Anteile | - | - | |||
| (bedingtes Kapital 0 Mio. Euro) | 1.240 | 1.252 | |||
| ab) Einlagen stiller Gesellschafter | - | - | |||
| 1.240 | 1.252 | ||||
| b) Kapitalrücklage | 10.087 | 10.075 | |||
| c) Gewinnrücklagen 1 | 4.401 | 3.923 | |||
| d) Bilanzgewinn / Bilanzverlust | 600 | 250 | |||
| 16.328 | 15.501 | ||||
| Summe der Passiva | 480.551 | 442.161 | |||
| 1. Eventualverbindlichkeiten | |||||
| a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln | - | 0 | |||
| b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen | 43.771 | 45.063 | |||
| 43.771 | 45.063 | ||||
| 2. Andere Verpflichtungen | |||||
| a) Unwiderrufliche Kreditzusagen | 76.506 | 77.349 |
1 Ausschließlich Andere Gewinnrücklagen.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist im Handelsregister mit der Nummer HRB 32000 beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen. Der Jahresabschluss der Commerzbank Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2023 ist in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) sowie unter Beachtung der aktienrechtlichen Regelungen (AktG) und des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) aufgestellt worden. Um das Universalbankengeschäft der Commerzbank Aktiengesellschaft angemessen abzubilden, wurde den Gliederungsvorgaben für Pfandbriefbanken durch die Angabe von "Darunter"-Vermerken bei den jeweiligen Posten Rechnung getragen. Zur Erhöhung der Aussagekraft des Abschlusses hat die Commerzbank Aktiengesellschaft Angaben zu Schiffshypotheken und -pfandbriefen ergänzt.
Neben dem Jahresabschluss - bestehend aus Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Bilanz und Anhang - wurde nach § 289 HGB ein Lagebericht erstellt.
Alle Beträge sind, soweit nicht gesondert darauf hingewiesen wird, in Mio. Euro angegeben. In der Gewinn-und-Verlust-Rechnung und in der Bilanz werden Beträge unter 500.000,00 Euro als 0 Mio. Euro dargestellt; sofern ein Posten 0,00 Euro beträgt, wird dieser mit einem Strich gekennzeichnet. Aufgrund von Rundungen ist es in Einzelfällen möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht exakt zur angegebenen Summe addieren.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht quartalsweise gemäß § 28 PfandBG Angaben zu Hypothekenpfandbriefen, öffentlichen Pfandbriefen und Schiffspfandbriefen auf ihrer Internetseite.
In den Angaben zu Pfandbriefen sind die Beträge in Mio. Euro mit einer Nachkommastelle angegeben. Es kann in den Summen und Prozentangaben durch Rundungen zu geringfügigen Abweichungen kommen.
Die Barreserve ist zu Nennbeträgen bilanziert. Schuldtitel öffentlicher Stellen werden mit dem Barwert angesetzt. Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sind mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen; gebildete Wertberichtigungen setzen wir davon ab. Die Anschaffungskosten von Forderungen erhöhen sich um Anschaffungsnebenkosten. Sie verringern sich im Wesentlichen um erhaltene Gebühren. Die Unterschiedsbeträge zwischen den Anschaffungskosten und den Nennbeträgen werden effektivzinskonstant über die Laufzeit im Zinsergebnis vereinnahmt.
Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft wird für alle signifikanten bilanziellen Forderungsbestände sowie alle signifikanten außerbilanziellen Geschäfte auf Einzelgeschäftsebene beziehungsweise für alle nicht signifikanten Kreditgeschäfte auf Portfoliobasis unter Heranziehen interner Parameter und Modelle berechnet. Länderrisiken sind im Rahmen dieser Berechnungen abgedeckt.
Die Bank macht von der Möglichkeit nach BFA 7 Gebrauch, auch unter HGB die Risikovorsorge nach der im IFRS 9 Stufenmodell vorgegebenen Methodik zu ermitteln. Der Ergebnisausweiß bleibt hiervon unberührt. Die Ergebnisse der Risikovorsorgeermittlung aus Stufe 1 und Stufe 2 sind hierbei maßgeblich für die Höhe der Pauschalwertberichtigung, das Ergebnis der Risikovorsorgeermittlung aus Stufe 3 ist maßgeblich für die Höhe der (pauschalierten) Einzelwertberichtigung.
In Stage 1 werden grundsätzlich alle Finanzinstrumente erfasst, deren Risiko eines Kreditausfalls (im Folgenden Ausfallrisiko) sich seit ihrem erstmaligen Bilanzansatz nicht signifikant erhöht hat. Darüber hinaus macht die Commerzbank Aktiengesellschaft von der sogenannten Low Credit Risk Exemption (LCRE) Gebrauch und klassifiziert Geschäfte, die am Berichtsstichtag ein geringes Ausfallrisiko (Finanzinstrumente mit Staaten, lokalen oder regionalen Gebietskörperschaften der OECD, deren internes Bonitätsrating am Berichtsstichtag im Bereich des Investment Grade liegt) aufweisen, in Stage 1. Für Finanzinstrumente in Stage 1 ist eine Wertminderung in Höhe der erwarteten Kreditverluste aus möglichen Ausfallereignissen über die Laufzeit des Geschäftes, längstens für zwölf Monate ("12-month ECL") zu erfassen.
Stage 2 enthält diejenigen Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich nach dem Zeitpunkt ihres erstmaligen Bilanzansatzes signifikant erhöht hat und die zum Berichtsstichtag nicht der LCRE unterliegen. Neben der kundenspezifischen Probability of Default (PD)-Entwicklung definiert die Commerzbank Aktiengesellschaft weitere Kriterien, bei deren Vorliegen eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos angenommen wird. Die Zuordnung zu Stage 2 erfolgt dann unabhängig von der individuellen PD-Entwicklung. Die Erfassung von Wertminderungen erfolgt in Stage 2 mit den erwarteten Kreditverlusten über die gesamte Restlaufzeit des Finanzinstruments ("Lifetime Expected Credit Loss" beziehungsweise "LECL"). Für unbefristet zugesagte Finanzinstrumente (b.a.w.-Geschäfte) erfolgt ein Topdown-Approach, mit dem auf Basis von realisierten historischen Verlusten der LECL als Prozentsatz des aktuellen Loss at Default (LaD) ermittelt wird.
Stage 3 werden Finanzinstrumente zugeordnet, die am Berichtsstichtag als wertgemindert eingestuft werden. Als Kriterium hierfür zieht die Commerzbank Aktiengesellschaft ihre Definition für einen Kreditausfall (Default) gemäß des Artikels 178 CRR sowie der ergänzenden EBA-Leitlinie zur Anwendung der Ausfalldefinition gemäß Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 heran.
Für ausgefallene Finanzinstrumente in Stage 3 ist ebenfalls der LECL als Wertminderung zu erfassen. Bei der Ermittlung des LECL wird hier grundsätzlich nach signifikanten und nicht signifikanten Fällen unterschieden. Für nicht signifikante Geschäfte (Volumen bis 5 Mio. Euro) erfolgt die Ermittlung auf Basis statistischer Risikoparameter. Für signifikante Geschäfte (Volumen größer 5 Mio. Euro) wird der LECL als Erwartungswert der Verluste aus individuellen Expertenschätzungen der zukünftigen Cashflows unter Berücksichtigung mehrerer möglicher Szenarien und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten ermittelt.
Liegt kein Ausfallkriterium mehr vor, gesundet das Finanzinstrument und wird nach Einhaltung der maßgeblichen Wohlverhaltensphase nicht mehr Stage 3 zugeordnet. Nach Gesundung erfolgt auf Basis aktualisierter Ratinginformationen erneut die Beurteilung, ob sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Bilanzansatz signifikant erhöht hat und darauf basierend die entsprechende Zuordnung zu Stage 1 oder Stage 2.
Forderungen werden bilanzwirksam abgeschrieben, sobald nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass ein finanzieller Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist und diese somit uneinbringlich sind. Die Uneinbringlichkeit kann sich zum einen im Abwicklungsprozess aufgrund verschiedener objektiver Kriterien herausstellen. Zum anderen werden Kredite spätestens 720 Tage nach Fälligstellung grundsätzlich als (teilweise) uneinbringlich betrachtet und im Rahmen bestehender Risikovorsorge auf den noch erwarteten erzielbaren Rückzahlungsbetrag (teil-)abgeschrieben.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft verwendet grundsätzlich die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) als Messgröße für die Beurteilung, ob sich das Ausfallrisiko eines Finanzinstruments gegenüber dem Zugangszeitpunkt signifikant erhöht hat.
Die Überprüfung, ob am Berichtsstichtag eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos gegenüber dem Zugangszeitpunkt des betreffenden Finanzinstruments vorliegt, erfolgt zum Berichtsstichtag grundsätzlich durch einen Vergleich der beobachteten Ausfallwahrscheinlichkeit über die Restlaufzeit des Finanzinstruments ("Lifetime-PD") mit der im Zugangszeitpunkt erwarteten Lifetime-PD über denselben Zeitraum. Dieser Vergleich erfolgt zwischen ursprünglicher und aktueller PD auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeit über einen Zeitraum von zwölf Monaten nach dem Berichtsstichtag ("12-month PD"). In diesen Fällen erbringt die Bank mithilfe von Äquivalenzanalysen den Nachweis, dass keine materiellen Abweichungen gegenüber einer Beurteilung anhand der Lifetime-PD auftreten.
Zur Bestimmung, ob eine PD-Erhöhung gegenüber dem Zugangszeitpunkt als "signifikant" einzustufen ist, werden mit einem statistischen Verfahren differenziert nach Ratingmodellen zunächst ein Quantil und danach Schwellwerte in Form von Ratingstufen festgelegt, die einen kritischen Abweichungsgrad von der zum Zeitpunkt der Kreditherauslage bestehenden Erwartung über die mittlere PD-Entwicklung repräsentieren.
Ein Rücktransfer von Finanzinstrumenten aus Stage 2 nach Stage 1 wird vorgenommen, wenn am Berichtsstichtag das Ausfallrisiko gegenüber dem Zugangszeitpunkt nicht mehr signifikant erhöht ist.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft ermittelt den ECL als wahrscheinlichkeitsgewichteten, unverzerrten und diskontierten Erwartungswert zukünftiger Kreditausfälle grundsätzlich über die gesamte Restlaufzeit des jeweiligen Finanzinstruments. Als "12-month ECL" für die Erfassung von Wertminderungen in Stage 1 wird dabei derjenige Teil des LECL definiert, welcher aus Ausfallereignissen resultiert, die innerhalb von zwölf Monaten nach dem Berichtsstichtag erwartet werden.
Wesentliche Hauptparameter sind dabei die kundenspezifische Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), die Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default, LGD), die Forderungshöhe zum Zeitpunkt des Ausfalls (Exposure at Default, EaD).
Grundsätzlich werden bei der Schätzung der Risikoparameter neben historischen Ausfallinformationen insbesondere auch das aktuelle wirtschaftliche Umfeld (point-in-time Ausrichtung) sowie zukunftsbezogene Informationen berücksichtigt. Insbesondere werden dabei makroökonomische Prognosen der Bank regelmäßig im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Höhe des ECL geprüft und in die ECL-Ermittlung einbezogen.
Potenzielle Effekte aus nicht linearen Zusammenhängen zwischen unterschiedlichen makroökonomischen Szenarien und dem LECL werden mithilfe eines separat ermittelten Anpassungsfaktors korrigiert. Dieser Faktor wurde unterjährig anlassbezogen überprüft und im vierten Quartal 2023 im Vergleich zum Vorjahr geringfügig abgesenkt.
Der Expected Credit Loss enthält die Einbeziehung zukunftsgerichteter Informationen. Das in der Commerzbank Aktiengesellschaft implementierte ECL-Modellergebnis berücksichtigt jedoch keine zukunftsgerichteten Effekte, die aus unvorhersehbaren, singulären Ereignissen resultieren wie zum Beispiel Naturkatastrophen, materielle politische Entscheidungen oder militärische Konflikte. Derartige Risiken können über ein Top-Level-Adjustment (TLA) bevorsorgt werden. Die Prüfung der Notwendigkeit solcher TLA unter Einbindung des Senior Managements und die etwaige Umsetzung sind in einer Policy geregelt.
Im Geschäftsjahr 2023 wurde eine solche Anpassung des ECL-Modellergebnisses weiter als notwendig erachtet, da die erwarteten negativen Auswirkungen durch die in den entsprechenden Modellen verwendeten Parameter nicht in vollem Umfang abgedeckt werden.
Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden - soweit sie nicht als Bewertungseinheit abgebildet sind - nach den Vorschriften für das Umlaufvermögen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert bilanziert. Wertpapiere des Anlagevermögens werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip behandelt.
Abschreibungen und Wertberichtigungen werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung saldiert mit Wertaufholungen ausgewiesen. Bei Wertpapieren der Liquiditätsreserve erfolgt der Ausweis je nach Art entweder in dem Posten Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft oder in dem Posten Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft. Bei Wertpapieren des Anlagevermögens erfolgt der Ausweis in dem Posten Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere oder in dem Posten Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere.
Pensionsgeschäfte werden nach den geltenden Grundsätzen des § 340 b HGB ausgewiesen. Verliehene Wertpapiere sind aufgrund des wirtschaftlichen Eigentums weiterhin bei der Commerzbank Aktiengesellschaft bilanziert, während entliehene Wertpapiere nicht in der Bilanz ausgewiesen sind. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Reverse Repos und Repos mit zentralen und bilateralen Kontrahenten und gleicher Fälligkeit werden verrechnet und saldiert ausgewiesen.
Derivative Finanzinstrumente setzen wir sowohl zur Sicherung des beizulegenden Zeitwerts von Beständen als auch für Handelszwecke ein und bewerten sie am Bilanzstichtag einzeln. Bewertungseinheiten werden unter Einbezug derivativer Sicherungsgeschäfte entsprechend den Vorschriften des § 254 HGB gebildet. Zur bilanziellen Abbildung von Mikrobewertungseinheiten für die Bestände der Liquiditätsreserve wird überwiegend die Durchbuchungsmethode sowie für wenige ausgewählte Portfolios die Einfrierungsmethode angewendet. Die Grund- und Sicherungsgeschäfte in Mikrobewertungseinheiten der Passivseite sowie die bilanzielle Abbildung von Portfoliobewertungseinheiten werden nach der Einfrierungsmethode sowie für ein ausgewähltes Portfolio nach der Durchbuchungsmethode bilanziert. Die Berücksichtigung interner Geschäfte erfolgt im Rahmen des sogenannten Stellvertreterprinzips.
Wir bewerten den Handelsbestand zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags gemäß § 340 e Abs. 3 HGB. Nach § 255 Abs. 4 HGB entspricht der beizulegende Zeitwert dem Marktpreis. Dieser ist bei börsennotierten Produkten der Börsenpreis, für nicht börsennotierte Produkte werden Vergleichspreise und indikative Preise von Preisagenturen oder anderen Kreditinstituten sowie Bewertungsmodelle herangezogen. Sofern für die Bewertung auf finanzmathematische Bewertungsmodelle zurückgegriffen wird, verwenden wir, soweit möglich, am Markt verfügbare Parameter (zum Beispiel Zinskurven, Volatilitäten, Spreads) sowie weitere Abbeziehungsweise Aufschläge zur Berücksichtigung von Risiko-, Liquiditäts-, Refinanzierungs-, Verwaltungs- und Eigenkapitalkosten. Der Risikoabschlag ist auf Basis des aufsichtsrechtlich ermittelten Value-at-Risk-Ansatzes berechnet und dabei so bemessen, dass ein zu erwartender maximaler Verlust aus diesen Handelsbüchern mit einem Wahrscheinlichkeitsgrad von 99 % bei einer Haltedauer von 10 Tagen nicht überschritten wird. Es ist ein historischer Beobachtungszeitraum von einem Jahr zugrunde gelegt. Der Value-at-Risk wird für den Gesamtbestand des Portfolios zentral ermittelt und in der Bilanz innerhalb der Handelsaktiva abgesetzt. Sofern eine Zuführung gemäß § 340 e Abs. 4 HGB im Berichtsjahr erforderlich ist, erfolgt diese zulasten des Nettoertrags des Handelsbestands und erhöht den Posten Fonds für allgemeine Bankrisiken. Sofern nötig, lösen wir diesen Bilanzposten zum Ausgleich eines Nettoaufwands des Handelsbestands vollständig oder teilweise gemäß § 340 e Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 HGB auf. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Ausgleichszahlungen für börslich gehandelte Derivate werden innerhalb der Sonstigen Vermögensgegenstände und Sonstigen Verbindlichkeiten saldiert ausgewiesen. Im Voraus zu erbringende Sicherheitsleistungen bei börsengehandelten unbedingten Termingeschäften zeigen wir unsaldiert in den Sonstigen Vermögensgegenständen und Sonstigen Verbindlichkeiten.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft verrechnet positive und negative beizulegende Zeitwerte sowie darauf entfallende Ausgleichszahlungen (Sicherheitsleistungen in bar) von außerbörslich mit zentralen Kontrahenten und nicht zentralen Kontrahenten gehandelten Derivaten (OTC-Derivaten) des Handelsbestands. Die Voraussetzung für die Verrechnung mit nicht zentralen Kontrahenten ist ein Rahmenvertrag mit durchsetzbarem Besicherungsanhang und einem täglichen Austausch von Barsicherheiten, aus denen nur ein unwesentliches Kredit- oder Liquiditätsrisiko verbleibt. Verrechnet werden in einem ersten Schritt positive beizulegende Zeitwerte aus derivativen Finanzinstrumenten mit negativen beizulegenden Zeitwerten. In einem zweiten Schritt werden die auf die beizulegenden Zeitwerte entfallenden Ausgleichszahlungen - in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten - mit den positiven beizulegenden Zeitwerten aus derivativen Finanzinstrumenten verrechnet. Ferner sind die gezahlten Sicherheitsleistungen - in den Forderungen an Kreditinstitute enthalten - mit den negativen beizulegenden Zeitwerten aus derivativen Finanzinstrumenten verrechnet. Die so verrechneten Beträge aus den Ausgleichszahlungen und beizulegenden Zeitwerten werden in den Handelsaktiva beziehungsweise -passiva saldiert ausgewiesen.
Bei nicht börsengehandelten Derivaten des Handelsbestands wird das Kontrahentenausfallrisiko durch das Bilden von Credit Valuation Adjustments (CVA) und das eigene Ausfallrisiko der Commerzbank Aktiengesellschaft durch das Bilden von Debit Valuation Adjustments (DVA) berücksichtigt. Für die refinanzierungsbezogenen Bewertungsanpassungen (Funding Valuation Adjustments, FVA) werden die Refinanzierungsaufwendungen und -erträge von unbesicherten Derivaten und besicherten Derivaten, bei denen nur teilweise Sicherheiten vorliegen oder die Sicherheiten nicht zur Refinanzierung verwendet werden können, im beizulegenden Zeitwert berücksichtigt. Für die Berechnung des FVA berücksichtigen wir die Refinanzierungskosten der Commerzbank Aktiengesellschaft. Die Residualkosten/-erträge, welche aus der Stellung/dem Erhalt von Sicherheiten unter einem Besicherungsanhang entstehen, werden in dem ColVa (Collateral Valuation Adjustment) abgebildet. Um die Höhe des beizulegenden Zeitwerts zu bestimmen, werden für CVA, DVA, FVA und ColVA sofern verfügbar, beobachtbare Marktdaten (zum Beispiel Credit-Default-Swap-Spreads, Zins-Swap-Rates) verwendet. Zeitwertänderungen des Handelsbestands werden saldiert im Nettoergebnis des Handelsbestands ausgewiesen. Zurückgekaufte, eigene Emissionen des Handelsbestands sowie eigene Schuldverschreibungen sind saldiert ausgewiesen, soweit keine Schuld mehr besteht.
Für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere und derivativen Finanzinstrumente des Nichthandelsbestands kommen entweder am Markt verfügbare Kurse oder Bewertungsmodelle zum Tragen. Sofern für die Bewertung auf finanzmathematische Bewertungsmodelle zurückgegriffen wird, verwenden wir, soweit möglich, am Markt verfügbare Parameter (zum Beispiel Zinskurven, Volatilitäten, Spreads) sowie weitere Abbeziehungsweise Aufschläge zur Berücksichtigung von Risiko-, Liquiditäts-, Refinanzierungs-, Verwaltungs- und Eigenkapitalkosten.
Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden wesentlich von der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Basiswerte bestimmt. Basiswerte der Derivate sind insbesondere Aktien, Anleihen, Devisen, Edelmetalle und Rohstoffe sowie Indizes und Zinssätze. Darüber hinaus beeinflussen die zukünftig erwarteten Wertschwankungen des Basiswertes sowie die Restlaufzeit des Derivats selbst den beizulegenden Zeitwert.
Sofern die beizulegenden Zeitwerte mittels Modellen bewertet werden, kommen unterschiedliche Bewertungsmethoden einschließlich Bewertungsmodelle zum Tragen. Sowohl die gewählten Bewertungsmethoden als auch die verwendeten Parameter sind vom einzelnen Produkt abhängig und entsprechen dem Marktstandard.
Termingeschäfte werden weitestgehend zur Deckung von Zins-, Wechselkurs- oder Marktpreisschwankungen abgeschlossen. Beizulegende Zeitwerte für Termingeschäfte und Swaps werden mittels der Barwertmethode unter Berücksichtigung der Zinskurve der entsprechenden Handelswährung ermittelt.
Die Bewertung von Standardoptionen wird grundsätzlich anhand analytischer Methoden durchgeführt. Für exotische Optionen sind diese in der Regel nicht verfügbar, weshalb numerische Methoden (zum Beispiel Monte-Carlo) zur Ermittlung des Barwertes der erwarteten zukünftigen Auszahlung zur Anwendung kommen.
Zinsbezogene Finanzinstrumente im Nichthandelsbestand, die der verlustfreien Bewertung des Zinsbuches unterliegen, werden jährlich in ihrer Gesamtheit auf einen Verpflichtungsüberschuss untersucht. Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat hierzu ein vereinfachtes Stufenverfahren, auf Basis eines zur Zinsrisikosteuerung ermittelten Barwerts, genutzt. Die Bewertung ergab unverändert keine Notwendigkeit zum Bilden einer Drohverlustrückstellung.
Die saldierten Zinsen aus Derivaten im Nichthandelsbestand (inklusive negativer Zinsen) werden je nach Saldo in den Zinserträgen oder Zinsaufwendungen erfasst.
Wir weisen negative Zinsen für aktivische Finanzinstrumente in den Zinserträgen und positive Zinsen für passivische Finanzinstrumente in den Zinsaufwendungen jeweils als Abzugsposten aus.
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind gemäß den für das Anlagevermögen geltenden Regelungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Sofern die Gründe, die zu einer Abschreibung geführt haben, nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zur Höhe der Anschaffungskosten.
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen sind zu Anschaffungsoder Herstellungskosten, und, soweit abnutzbar, gemindert um planmäßige Abschreibungen ausgewiesen. Die zugrunde liegenden Nutzungsdauern orientieren sich an der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Bei Vorliegen einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung.
Selbst geschaffene immaterielle Anlagewerte werden in Höhe der für die Entwicklung angefallenen Aufwendungen aktiviert. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind nach den jeweiligen lokalen steuerrechtlichen Vereinfachungsregelungen bilanziert.
Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Ausgabeaufbeziehungsweise -abschläge bilanzieren wir als passive beziehungsweise aktive Rechnungsabgrenzungsposten und vereinnahmen sie effektivzinskonstant über die Laufzeit im Zinsergebnis. Langfristige, abgezinste Verbindlichkeiten (Zerobonds) werden mit dem Barwert angesetzt.
Pensionsrückstellungen werden jährlich durch unabhängige Aktuare nach der Anwartschaftsbarwertmethode ermittelt. Die Parameter für die Berechnung sind in der Angabe zu den Rückstellungen beschrieben. Das Deckungsvermögen zur Sicherung der Pensionsverpflichtungen wird mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den hierfür gebildeten Rückstellungen saldiert ausgewiesen. Die Saldierung mit dem Deckungsvermögen erfolgt für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe des Erfüllungsrückstands gemäß IDW RS HFA 3. Ergibt sich aus der Verrechnung von Deckungsvermögen mit den hierfür gebildeten Rückstellungen für Pensionen oder Altersteilzeit ein Aktivüberhang, wird dieser in dem Posten Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen. Der erforderliche Zuführungsbetrag zu Rückstellungen für Pensionen gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde bereits vollständig zugeführt.
Rückstellungen für Steuern und andere Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages, Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit ihrem Barwert angesetzt.
Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge, die auf fremde Währung lauten, ebenso wie schwebende Kassageschäfte sind zum Kassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Dies gilt auch für die Umrechnung der Kapitaltauschbeträge von Cross-Currency-Swaps des Nichthandelsbestands. Eine Ausnahme bilden Gewinne und Verluste in Fremdwährung, die sofort bei Realisierung in Euro umgerechnet werden, womit ihre Höhe festgeschrieben ist. Devisenkursschwankungen aus
Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der angesetzten Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und deren steuerlichen Wertansätzen sowie für steuerliche Verlustvorträge ermittelt. Passive latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus dem steuerlich abweichenden Ansatz der immateriellen Vermögensgegenstände, der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, den verbrieften Verbindlichkeiten sowie den Handelspassiva und werden mit aktiven latenten Steuern im Wesentlichen auf steuerliche Abweichungen bei den Handelsaktiva, den Forderungen an Kunden, den Pensionsrückstellungen und den steuerlichen Verlustvorträgen verrechnet. Die nach der Verrechnung verbleibende aktive latente Steuer ist gemäß dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht ausgewiesen.
Zur Bewertung der latenten Steuern zieht die Commerzbank Aktiengesellschaft die unternehmensindividuellen Steuersätze heran. Dabei beträgt der Ertragsteuersatz des inländischen Organkreises 31,5% (Vorjahr: 31,5%). Dieser setzt sich aus dem in Deutschland geltenden Körperschaftsteuersatz von 15,0% zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% und einem durchschnittlichen Steuersatz für die Gewerbesteuer von 15,7% zusammen. Die Bewertung der latenten Steuern der ausländischen Betriebsstätten erfolgt mit den dort geltenden Steuersätzen, deren Bandbreite sich zwischen 10,0% und 33,1% bewegt.
Im Dezember 2023 hat der Bundesrat das Gesetz zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer beschlossen. Dieses kommt erstmalig im Wirtschaftsjahr 2024 zur Anwendung. Weitere Länder, in denen die Commerzbank Aktiengesellschaft tätig ist, haben die Umsetzung der globalen Mindeststeuer beschlossen.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft wird voraussichtlich der Mindeststeuer unterliegen, da sie Tochtergesellschaften und Betriebsstätten in Ländern unterhält, die einen nominalen Steuersatz von unter 15 Prozent haben. Aktuell wird allerdings davon ausgegangen, dass in keiner Jurisdiktion eine wesentliche Steuerbelastung durch die globale Mindeststeuer zu erwarten ist.
Handelsbeständen werden im Nettoertrag/Nettoaufwand des Handelsbestands ausgewiesen. Fremdwährungsabhängige Termingeschäfte des Handelsbestands werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sofern eine besondere Deckung in derselben Währung vorliegt, werden Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung berücksichtigt.
Wir wenden im Geschäftsjahr 2023 die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im vorhergehenden Geschäftsjahr an.
Der Vorstand der Commerzbank Aktiengesellschaft hat am 9. Januar 2024 beschlossen, einen Aktienrückkauf zu einem Gesamtkaufpreis von bis zu 600 Mio. Euro ("Aktienrückkaufprogramm 2024") vorzunehmen. Der Rückkauf über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse begann am 10. Januar 2024 und erfolgt innerhalb des Zeitraums bis spätestens zum 4. April 2024.
Zweck des Aktienrückkaufs ist die Verringerung des Grundkapitals der Commerzbank Aktiengesellschaft. Die zurückgekauften Aktien werden entsprechend eingezogen.
Abgesehen davon, sind keine Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres eingetreten.
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| Mio. € | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Deutschland | 15.857 | 9.309 |
| Europa ohne Deutschland | 1.672 | 1.192 |
| Amerika | 937 | 480 |
| Asien | 496 | 262 |
| Gesamt | 18.962 | 11.243 |
Der Gesamtbetrag enthält die Posten Zinserträge, Laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen, Provisionserträge und Sonstige betriebliche Erträge der Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Im Handelsbestand ergab sich, wie im Vorjahr, ein ebenfalls berücksichtigter Nettoertrag.
Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen beinhaltet gemäß IDW RS HFA 36 die Jahresabschlussprüfungen der Commerzbank Aktiengesellschaft und der Tochterunternehmen, die Konzernabschlussprüfungen und die prüferischen Durchsichten des Halbjahresfinanzberichtes und der Konzernfinanzinformationen. In den anderen Bestätigungsleistungen sind insbesondere Honorare für gesetzlich vorgeschriebene, vertraglich vereinbarte oder freiwillig beauftragte Prüfungs- und Bestätigungsleistungen enthalten. Hierzu gehören auch die Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln gemäß § 89 WpHG, die Prüfung des nichtfinanziellen Berichts nach §§ 340a i.V.m. 289b HGB, die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 AktG sowie die Erteilung von Comfort Letters. Die Honorare für Sonstige Leistungen umfassen im Wesentlichen Honorare für qualitätssichernde Beratungsleistungen im Zusammenhang mit externen Inspektionen. Die Höhe des Abschlussprüferhonorars weisen wir gemäß § 285 Nr. 17 HGB im Konzernabschluss aus.
In den Sonstigen betrieblichen Erträgen von 844 Mio. Euro (Vorjahr: 270 Mio. Euro) sind im Wesentlichen der Nettoertrag aus der Saldierung der Aufwendungen aus der Abzinsung und der Erträge aus dem zu verrechnenden Deckungsvermögen für Altersvorsorgeverpflichtungen von 643 Mio. Euro (Vorjahr: Nettoaufwand von 2.334 Mio. Euro), Erträge aus Rückstellungsauflösungen von 95 Mio. Euro (Vorjahr: 92 Mio. Euro), Mieterträge von 16 Mio. Euro (Vorjahr: 18 Mio. Euro), Zinserstattungen aus Steuernachzahlungen von 14 Mio. Euro (Vorjahr: 20 Mio. Euro) sowie Veräußerungsgewinne aus Sachanlagen und Immateriellen Anlagen von 8 Mio. Euro (Vorjahr: 43 Mio. Euro) enthalten. Im aktuellen Berichtsjahr sind außerdem 0 Mio. Euro (Vorjahr: 5 Mio. Euro) Erträge aus der Währungsumrechnung enthalten.
In den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 167 Mio. Euro (Vorjahr: 2.648 Mio. Euro) sind im Wesentlichen Zinsaufwendungen für Rückstellungen von 20 Mio. Euro (Vorjahr: 8 Mio. Euro), Aufwendungen für Mietkauf und Zwischenmieten von 13 Mio. Euro (Vorjahr: 113 Mio. Euro) sowie Aufwendungen und Zuführungen zu Rückstellungen für Prozesse und Regresse von 12 Mio. Euro (Vorjahr: 65 Mio. Euro) enthalten. Zusätzlich fielen 2 Mio. Euro (Vorjahr: 1 Mio. Euro) an Aufwendungen aus der Währungsumrechnung an.
In den periodenfremden Erträgen sind 69 Mio. Euro (Vorjahr: 56 Mio. Euro) aus der Auflösung von diversen Rückstellungen enthalten. Außerdem werden im Geschäftsjahr periodenfremde steuerliche Aufwendungen von 38 Mio. Euro (Vorjahr: 8 Mio. Euro) gezeigt, die aus Betriebsprüfungen und der Abgabe der Steuererklärung 2021 resultieren.
Im aktuellen Geschäftsjahr sind wie im Vorjahr keine wesentlichen außerplanmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte erfolgt.
Im Geschäftsjahr lag, wie auch im Vorjahr, kein außerordentlicher Ertrag vor.
Die außerordentlichen Aufwendungen enthalten Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 15 Mio. Euro (Vorjahr: 66 Mio. Euro). Dabei handelte es sich hauptsächlich um die Bildung von Restrukturierungsrückstellungen insbesondere für die Konsolidierung und Schließung von Standorten und Filialen sowie den Personalabbau im Ausland im Rahmen der "Strategie 2024".
Für Dritte wurden nachstehende wesentliche Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung erbracht:
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| ― | Depotverwaltung |
| ― | Vermittlung von Versicherungs- und Bausparverträgen |
| ― | Vermögensverwaltung |
| ― | Verwaltung von Treuhandvermögen |
| ― | Wertpapierkommissionsgeschäft |
| ― | Abwicklung von Zahlungsverkehr |
| ― | Vermittlung/Syndizierung von Darlehen |
Die Erträge aus diesen Dienstleistungen fließen in den Posten Provisionserträge ein.
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| Mio. € | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Andere Forderungen an Kreditinstitute | 33.888 | 26.104 |
| mit einer Restlaufzeit von | ||
| bis zu drei Monaten | 17.350 | 14.931 |
| mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr | 5.616 | 4.594 |
| mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren | 10.001 | 4.990 |
| mehr als fünf Jahren | 921 | 1.589 |
| Forderungen an Kunden | 253.201 | 244.402 |
| mit unbestimmter Laufzeit | 19.485 | 15.232 |
| mit einer Restlaufzeit von | ||
| bis zu drei Monaten | 39.443 | 32.357 |
| mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr | 26.252 | 22.161 |
| mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren | 73.862 | 74.378 |
| mehr als fünf Jahren | 94.159 | 100.275 |
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| Mio. € | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 32.554 | 37.244 |
| mit einer Restlaufzeit von | ||
| bis zu drei Monaten | 14.337 | 8.112 |
| mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr | 4.779 | 9.796 |
| mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren | 7.845 | 12.577 |
| mehr als fünf Jahren | 5.593 | 6.759 |
| Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten | 6 | 7 |
| mit einer Restlaufzeit von | ||
| mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr | 6 | 7 |
| Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 73.563 | 58.962 |
| mit einer Restlaufzeit von | ||
| bis zu drei Monaten | 48.394 | 34.882 |
| mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr | 13.724 | 11.804 |
| mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren | 4.660 | 5.524 |
| mehr als fünf Jahren | 6.785 | 6.753 |
| Andere verbriefte Verbindlichkeiten | 1.095 | 287 |
| mit einer Restlaufzeit von | ||
| bis zu drei Monaten | 324 | 63 |
| mehr als drei Monaten bis zu einem Jahr | 771 | 224 |
| mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren | - | - |
| mehr als fünf Jahren | - | - |
Von den Begebenen Schuldverschreibungen in den Verbrieften Verbindlichkeiten von insgesamt 47.315 Mio. Euro (Vorjahr: 46.415 Mio. Euro) werden 4.817 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2024 fällig.
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| Mio. € | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Forderungen an Kreditinstitute | 627 | 366 |
| Forderungen an Kunden | 54.693 | 50.982 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 2.636 | 2.803 |
| Gesamt | 57.957 | 54.151 |
Zum 31. Dezember 2023 teilten sich die börsenfähigen Wertpapiere folgendermaßen auf:
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| Börsennotiert | Nicht börsennotiert | |||
|---|---|---|---|---|
| Mio. € | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 51.263 | 45.758 | 11.745 | 10.576 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 0 | 0 | 10 | 14 |
| Beteiligungen | 1 | 1 | - | - |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.600 | 1.600 | - | - |
Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren von 63.008 Mio. Euro (Vorjahr: 56.334 Mio. Euro) werden 2.953 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2024 fällig.
Für Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche börsenfähige Wertpapiere des Anlagebestands mit einem Buchwert von 5.468 Mio. Euro (Vorjahr: 5.616 Mio. Euro) wurden Abschreibungen in Höhe von 703 Mio. Euro (Vorjahr: 723 Mio. Euro) aufgrund des gemilderten Niederstwertprinzips, gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB, nicht vorgenommen, da die Wertminderungen nur vorübergehend sind. Vorrübergehende Wertminderungen liegen beispielsweise vor, wenn der Markwert nicht permanent um mehr als 20% unter dem Buchwert lag und ein individueller Impairmenttest beziehungsweise eine individuelle Unternehmensbewertung keinen Wertminderungsbedarf ergeben hat.
Die institutsintern festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben sich im Geschäftsjahr nicht geändert.
Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken hat die Commerzbank Aktiengesellschaft im Berichtsjahr 2023 einen Betrag von 59 Mio. Euro (Vorjahr: 66 Mio. Euro) aus dem Nettoertrag des Handelsbestands zugeführt.
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| Mio. € | 31.12.2023 | 31.12.2022 1 |
|---|---|---|
| Handelsaktiva | 18.201 | 18.447 |
| Derivative Finanzinstrumente | 12.003 | 12.784 |
| Forderungen | 1.139 | 1.319 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 2.451 | 3.169 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 2.652 | 1.218 |
| Risikoabschlag Value-at-Risk | - 44 | - 42 |
1 Zuordnung von Finanzinstrumenten zwischen Derivaten und Forderungen im Vorjahr geändert
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| Mio. € | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Handelspassiva | 10.832 | 10.421 |
| Derivative Finanzinstrumente | 8.906 | 9.033 |
| Verbindlichkeiten | 1.926 | 1.388 |
Zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen aus Sicherungsbeziehungen werden Mikro- und Portfoliobewertungseinheiten gebildet, wobei die Durchbuchungsmethode und die Einfrierungsmethode zum Einsatz kommen. Im Rahmen der Durchbuchungsmethode werden der effektive und der ineffektive Teil der gegenläufigen Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft erfolgswirksam erfasst. Gegenläufige Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft werden bei Anwendung der Einfrierungsmethode nicht erfolgswirksam dargestellt.
Die Durchbuchungsmethode kommt für den überwiegenden Teil der Wertpapiere der Liquiditätsreserve zum Einsatz, für die das allgemeine Zinsänderungsrisiko abgesichert wird. Zinsinduzierte Wertänderungen von Wertpapieren werden durch die Wertänderungen der zugehörigen Sicherungsgeschäfte nahezu vollständig ausgeglichen. Die Effektivität der Bewertungseinheiten wird mit der Methode der Regressionsanalyse nachgewiesen. Diese Bewertungseinheiten weisen im Durchschnitt eine Restlaufzeit von vier Jahren (Vorjahr: fünf Jahre) auf.
Für wenige ausgewählte Portfolios der Liquiditätsreserve werden Bewertungseinheiten auf Basis der Einfrierungsmethode gebildet. Hierbei werden zinsinduzierte Wertänderungen der Wertpapiere vollständig abgesichert, nicht zinsinduzierte Wertänderungen werden erfolgswirksam ausgewiesen. Die Effektivitätsmessung der Absicherung von Zinsrisiken erfolgt grundsätzlich auf Basis einer portfoliobasierten Value-at-Risk-Betrachtung. Die Restlaufzeit dieser Bewertungseinheiten beträgt durchschnittlich sechs Jahre (Vorjahr: sieben Jahre).
Bestimmte Wertpapiere und Forderungen des Anlagevermögens sind mit Derivaten zur Sicherung gegen Zinsrisiken in einer Portfoliobewertungseinheit designiert worden, die nach der Einfrierungsmethode bilanziert wird. Die Effektivität wird auf Basis der Dollar-Offset Methode ermittelt. Die Restlaufzeit dieser Bewertungseinheit beträgt durchschnittlich 40 Jahre (Vorjahr: 39 Jahre).
Weiterhin sind Wertpapiere des Anlagevermögens mit Derivaten zur Sicherung gegen Zins- und Inflationsrisiken in eine Portfoliobewertungseinheit designiert worden, die nach der Einfrierungsmethode bilanziert wird. Die Effektivität wird auf Basis der Dollar-Offset Methode ermittelt. Die Restlaufzeit dieser Bewertungseinheit beträgt im Schnitt 20 Jahre (Vorjahr: 21 Jahre).
Zudem existieren Mikro-Einfrierungs-Bewertungseinheiten für Anlagebücher, in welchen sich Anleihen befinden, deren volle Marktwertänderung mit Derivaten abgesichert ist. Die Effektivität wird auf Basis der Dollar-Offset Methode ermittelt. Die Restlaufzeit dieser Bewertungseinheiten beträgt im Schnitt sieben Jahre (Vorjahr: acht Jahre).
Bei den Einfrierungsmethode-Bewertungseinheiten für eigene Emissionen des Nichthandelsbestands wird die Effektivitätsmessung über einen vereinfachten Test auf Basis einer portfoliobasierten Sensitivitätsanalyse beziehungsweise eines qualitativen Vergleichs der Ausgestaltungsmerkmale von Grund- und Sicherungsgeschäften durchgeführt. Diese Bewertungseinheiten weisen im Durchschnitt eine Restlaufzeit von vier Jahren (Vorjahr: vier Jahre) auf.
Darüber hinaus sind Zinsrisiken aus Derivaten mit entsprechenden gegenläufigen Sicherungsderivaten in Mikrobewertungseinheiten designiert, die ebenfalls nach der Einfrierungsmethode bilanziert werden. Die Effektivitätsmessung erfolgt auf Basis der Dollar-Offset Methode und teilweise auf Basis einer portfoliobasierten Sensitivitätsanalyse. Aus diesen Bewertungseinheiten wurden per 31. Dezember 2023 positive und negative Wertänderungen in Höhe von 54 Mio. Euro miteinander verrechnet. Die durchschnittliche Restlaufzeit der Derivate beträgt 25 Jahre (Vorjahr: 22 Jahre).
Außerdem sind CO 2 -Zertifikate mit den zugehörigen Sicherungsderivaten in Portfoliobewertungseinheiten zusammengefasst, die nach der Durchbuchungsmethode bilanziert werden. Die Effektivitätsmessung basiert auf der Dollar-Offset Methode.
Nachfolgende Tabelle stellt die in Bewertungseinheiten einbezogenen Vermögenswerte und Schulden dar. Die Höhe des abgesicherten Risikos repräsentiert die Wertänderungen der Grundgeschäfte, die innerhalb von effektiven Bewertungseinheiten durch gegenläufige Entwicklungen der Sicherungsgeschäfte ausgeglichen werden. Positive Beträge sind hierbei als Werterhöhung auf Aktiva und Passiva zu verstehen.
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| Buchwerte | Nominalwerte | Höhe des abgesicherten Risikos | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. € | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Wertpapiere der Liquiditätsreserve | 22.250 | 18.096 | 23.222 | 19.926 | - 962 | - 1.972 |
| Wertpapiere und Forderungen des Anlagebestandes | 5.133 | 6.188 | 4.284 | 4.967 | - 436 | - 1.014 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 2.001 | 2.080 | - | - | 1.214 | 1.270 |
| Emissionen des Nichthandelsbestands | 66.724 | 67.646 | 66.798 | 67.623 | - 1.555 | - 3.754 |
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| Verbundene Unternehmen | Beteiligungen | |||
|---|---|---|---|---|
| Mio. € | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Forderungen an Kreditinstitute | 2.759 | 3.920 | 0 | 0 |
| Forderungen an Kunden | 18.874 | 17.114 | 93 | 102 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 18.072 | 14.081 | - | - |
| Handelsaktiva ohne derivative Finanzinstrumente | 2 | 2 | - | 11 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 671 | 1.247 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 11.406 | 5.674 | 148 | 178 |
| Verbriefte Verbindlichkeiten | - | - | - | - |
| Handelspassiva ohne derivative Finanzinstrumente | - | - | - | 4 |
| Nachrangige Verbindlichkeiten | 906 | 939 | - | - |
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| Mio. € | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Forderungen an Kreditinstitute | - | - |
| Forderungen an Kunden | 1.857 | 2.058 |
| Sonstiges Treuhandvermögen | 417 | 494 |
| Treuhandvermögen | 2.274 | 2.552 |
| darunter: Treuhandkredite | 1.857 | 2.058 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.855 | 2.054 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 2 | 3 |
| Sonstige Treuhandverbindlichkeiten | 417 | 494 |
| Treuhandverbindlichkeiten | 2.274 | 2.552 |
| darunter: Treuhandkredite | 1.857 | 2.058 |
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| Mio. € | Immaterielle Anlagewerte | Sachanlagen | Wertpapiere/ Schuldscheindarlehen Anlagebestand |
|---|---|---|---|
| Restbuchwerte 1.1.2023 | 975 | 355 | 24.887 |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten 1.1.2023 | 4.273 | 1.604 | 24.942 |
| Zugänge | 372 | 50 | 21.662 |
| Abgänge | 52 | 180 | 18.595 |
| Umbuchungen | - | - 1 | - |
| Wechselkursänderungen | 1 | - 1 | - 54 |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten 31.12.2023 | 4.594 | 1.473 | 27.955 |
| Abschreibungen kumuliert 1.1.2023 | 3.298 | 1.250 | 55 |
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | 351 | 61 | 0 |
| Zugänge | - | - | - |
| Abgänge | 52 | 176 | 1 |
| Umbuchungen | - | - 0 | - |
| Wechselkursänderungen | 1 | - 1 | 1 |
| Abschreibungen kumuliert 31.12.2023 | 3.598 | 1.133 | 56 |
| Zuschreibungen | - | - | 0 |
| Restbuchwerte 31.12.2023 | 996 | 339 | 27.900 |
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| Mio. € | Beteiligungen | Anteile an verbundenen Unternehmen |
|---|---|---|
| Restbuchwerte 1.1.2023 | 92 | 4.489 |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten 1.1.2023 | 115 | 7.095 |
| Zugänge | 3 | 70 |
| Abgänge | 1 | 51 |
| Umbuchungen | - 0 | - |
| Wechselkursänderungen | - | 11 |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten 31.12.2023 | 117 | 7.125 |
| Abschreibungen kumuliert 1.1.2023 | 23 | 2.607 |
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | 4 | 10 |
| Zugänge | - | - |
| Abgänge | 0 | 32 |
| Umbuchungen | - | - |
| Wechselkursänderungen | - | 13 |
| Abschreibungen kumuliert 31.12.2023 | 27 | 2.597 |
| Zuschreibungen | - | 15 |
| Restbuchwerte 31.12.2023 | 89 | 4.543 |
Von den Grundstücken und Gebäuden mit einem Gesamtbuchwert von 117 Mio. Euro (Vorjahr: 124 Mio. Euro) entfielen 109 Mio. Euro (Vorjahr: 116 Mio. Euro) auf eigengenutzte Grundstücke und Gebäude. Die in den Sachanlagen enthaltene Betriebs- und Geschäftsausstattung betrug 223 Mio. Euro (Vorjahr: 230 Mio. Euro). Zum 31. Dezember 2023 wurden Entwicklungskosten für selbst geschaffene immaterielle Anlagewerte von 841 Mio. Euro (Vorjahr: 814 Mio. Euro) aktiviert. Die Commerzbank Aktiengesellschaft betreibt keine Forschung im Rahmen von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen, weshalb keine Kosten in diesem Zusammenhang angefallen sind.
In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind erhöhte Abschreibungen aus Restrukturierungsmaßnahmen aufgrund der verkürzten Restnutzungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstattung von Schließungsstandorten in Höhe von 1 Mio. Euro (Vorjahr: 6 Mio. Euro) enthalten, die im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesen werden.
Die Sonstigen Vermögensgegenstände beliefen sich auf 7.313 Mio. Euro (Vorjahr: 7.545 Mio. Euro). Sie enthielten im Wesentlichen Forderungen aus im Voraus zu erbringenden Sicherheitsleistungen bei Termingeschäften von 2.067 Mio. Euro (Vorjahr: 2.672 Mio. Euro), Emissionsrechte von 2.001 Mio. Euro (Vorjahr: 2.080 Mio. Euro), Zinsabgrenzungen aus Nichthandelsderivaten von 919 Mio. Euro (Vorjahr: 561 Mio. Euro), Forderungen an Finanzämter von 195 Mio. Euro (Vorjahr: 230 Mio. Euro), Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen von 175 Mio. Euro (Vorjahr: 196 Mio. Euro), Edelmetalle des Nichthandelsbestands von 138 Mio. Euro (Vorjahr: 87 Mio. Euro), sowie Forderungen aus Ausgleichszahlungen für Börsentermingeschäfte von 115 Mio. Euro (Vorjahr: 78 Mio. Euro).
In den Sonstigen Vermögensgegenständen sind außerdem Barsicherheiten für unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen für EU-Bankenabgabe und Einlagensicherung von 287 Mio. Euro (Vorjahr: 214 Mio. Euro) enthalten (siehe Note 35d) Sonstige finanzielle Verpflichtungen).
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| Mio. € | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Forderungen an Kreditinstitute | 99.075 | 86.168 |
| darunter: nachrangig | - | - |
| Forderungen an Kunden | 253.201 | 244.402 |
| darunter: nachrangig | 103 | 156 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 63.008 | 56.334 |
| a) Geldmarktpapiere | 182 | 77 |
| darunter: nachrangig | - | - |
| b) Anleihen und Schuldverschreibungen von anderen Emittenten | 52.636 | 45.106 |
| darunter: nachrangig | - | - |
| c) Eigene Schuldverschreibungen | 10.190 | 11.151 |
| darunter: nachrangig | 5 | 5 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 17 | 21 |
| darunter: nachrangig | - | - |
| Handelsaktiva | 18.201 | 18.447 |
| darunter: nachrangig | 0 | 226 |
| Gesamt Nachrangige Vermögensgegenstände | 108 | 388 |
Zum 31. Dezember 2023 betrug der Buchwert der in der Bilanz ausgewiesenen in Pension gegebenen Vermögensgegenstände 14.761 Mio. Euro (Vorjahr: 9.200 Mio. Euro).
Zum 31. Dezember 2023 lagen 94.068 Mio. Euro (Vorjahr: 77.756 Mio. Euro) auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände, sowie 57.764 Mio. Euro (Vorjahr: 47.543 Mio. Euro) auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten vor.
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| Mio. € | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 25.663 | 23.502 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 20.434 | 12.760 |
| Verbriefte Verbindlichkeiten | - | - |
| Andere Verpflichtungen | 2.741 | 2.977 |
| Gesamt | 48.837 | 39.238 |
Es sind analog zum Vorjahr keine begebenen Schuldverschreibungen durch Forderungen besichert, die zwar rechtlich veräußert wurden, aber weiterhin im wirtschaftlichen Eigentum der Commerzbank Aktiengesellschaft stehen.
Die Sonstigen Verbindlichkeiten von 20.972 Mio. Euro (Vorjahr: 17.679 Mio. Euro) enthielten im Wesentlichen 17.021 Mio. Euro aus einer Verbriefungstransaktion, Verbindlichkeiten aus im Voraus zu erbringenden Sicherheitsleistungen bei Termingeschäften von 1.806 Mio. Euro (Vorjahr: 2.542 Mio. Euro), Zinsabgrenzungen aus Nichthandelsderivaten von 330 Mio. Euro (Vorjahr: 181 Mio. Euro), Verbindlichkeiten gegenüber Steuerbehörden von 321 Mio. Euro (Vorjahr: 159 Mio. Euro), Derivate aus CO 2 -Zertifikaten in Höhe von 133 Mio. Euro (Vorjahr: 268 Mio. Euro), Verbindlichkeiten aus Filmfonds von 81 Mio. Euro (Vorjahr: 80 Mio. Euro), sowie Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführungsverträgen von 24 Mio. Euro (Vorjahr: 71 Mio. Euro).
Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Verwendung eines von der Deutschen Bundesbank festgelegten durchschnittlichen Rechnungszinses von zehn Jahren nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf der Grundlage der Heubeck-Richttafeln 2018 G gebildet.
Der verwendete Rechnungszins basiert auf Informationen aus den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB werden Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Jahreszins von zehn Jahren von 1,82 % (Vorjahr: 1,78 %) statt von sieben Jahren von 1,74 % (Vorjahr: 1,44 %) abgezinst. Zum 31. Dezember 2023 betrug der Unterschiedsbetrag hieraus 103 Mio. Euro (Vorjahr: 458 Mio. Euro) und erhöhte die ausschüttungsgesperrten Beträge.
Wir gehen von einer erwarteten, allgemeinen Lohn- und Gehaltssteigerung einschließlich eines angenommenen Karrieretrends von 2,50 % per annum (Vorjahr: 2,50 % per annum) aus; für die Rentendynamik legen wir einen Zinssatz von 2,50 % per annum (Vorjahr: 2,40 % per annum) zugrunde. Die Dynamik der Beitragsbemessungsgrenze wird mit 2,00 % per annum (Vorjahr: 2,00 % per annum) angenommen. Der Fehlbetrag wegen nicht bilanzierter Versorgungsverpflichtungen im Sinne von Art. 28 Abs. 2 EGHGB belief sich zum Stichtag auf 67 Mio. Euro (Vorjahr: 77 Mio. Euro).
Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird das Deckungsvermögen zur Sicherung der Verpflichtungen aus Pensionen mit den hierfür gebildeten Rückstellungen verrechnet. Zum 31. Dezember 2023 ergaben sich vor Verrechnung folgende Werte:
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| Mio. € | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens | 6.675 | 6.195 |
| Erfüllungsbetrag | 8.046 | 7.873 |
Gemäß §246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird ebenfalls die Wertänderung des Deckungsvermögens mit den Zinseffekten aus der Neubewertung der Pensionsverpflichtung verrechnet. Vor Verrechnung betrug der Aufzinsungsaufwand für gebildete Rückstellungen aus Pensionen 87 Mio. Euro (Vorjahr: 254 Mio. Euro), denen ein Deckungsvermögen zur Sicherung gegenübersteht. Die Erträge aus dem Deckungsvermögen beliefen sich vor Verrechnung auf 730 Mio. Euro (Vorjahr: Aufwendungen von 2.080 Mio. Euro).
Die historischen Anschaffungskosten des Deckungsvermögens der Altersversorgungsverpflichtungen betrugen 6.299 Mio. Euro (Vorjahr: 6.534 Mio. Euro). Das Deckungsvermögen ist überwiegend in Spezialfonds angelegt, die insbesondere in festverzinsliche Wertpapiere, Aktien sowie Derivate investieren.
In den Anderen Rückstellungen sind zum großen Teil Rückstellungen für Restrukturierung, für drohende Verluste, für den Personalbereich, für das Kreditgeschäft sowie für Prozess- und Regressrisiken enthalten.
Die Restrukturierungsrückstellungen von 559 Mio. Euro (Vorjahr: 906 Mio. Euro) entfallen vorwiegend auf den Personal- sowie in geringerem Umfang auch auf den Immobilienbereich.
Das Deckungsvermögen zur Sicherung der Verpflichtungen aus Altersteilzeit von 227 Mio. Euro (Vorjahr: 205 Mio. Euro) wurde mit dem hierfür gebildeten Erfüllungsbetrag der gesamtem Verpflichtungen aus Altersteilzeit von 297 Mio. Euro (Vorjahr: 318 Mio. Euro) verrechnet. Vor Verrechnung betrug der Aufzinsungsaufwand für gebildete Rückstellungen aus Altersteilzeit 3 Mio. Euro (Vorjahr: 3 Mio. Euro), denen ein Deckungsvermögen gegenübersteht. Im aktuellen Berichtsjahr ergab sich vor Verrechnung Erträge von 12 Mio. Euro aus dem Deckungsvermögen (Vorjahr: Aufwendungen von 11 Mio. Euro). Die historischen Anschaffungskosten des Deckungsvermögens für Altersteilzeit betrugen 224 Mio. Euro (Vorjahr: 214 Mio. Euro).
Die Nachrangigen Verbindlichkeiten von 6.681 Mio. Euro (Vorjahr: 7.171 Mio. Euro) dürfen im Fall einer Insolvenz oder einer Liquidation erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden. Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung oder Ansprüche auf Zinszahlungen bestehen solange nicht.
Die Verpflichtungen aus den Teilschuldverschreibungen sind nachrangige Verpflichtungen der Commerzbank Aktiengesellschaft, die gleichrangig mit allen anderen Nachrangigen Verbindlichkeiten der Commerzbank Aktiengesellschaft befriedigt werden. Die Kündigung der Teilschuldverschreibungen durch den Inhaber ist ausgeschlossen. Es gelten die Bedingungen für nachrangige Verpflichtungen. Eine Umwandlung in Kapital oder in eine andere Schuldform ist vertraglich nicht festgeschrieben.
Im Geschäftsjahr betrug der Zinsaufwand für Nachrangige Verbindlichkeiten 393 Mio. Euro (Vorjahr: 347 Mio. Euro). Zum 31. Dezember 2023 überstiegen folgende Mittelaufnahmen 10 % der Nachrangigen Verbindlichkeiten:
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| Kennnummer | Währung | Mio. € | Zinssatz % |
Fälligkeit |
|---|---|---|---|---|
| DE000CZ40LD5 | EUR | 1.031 | 4,00 | 23.3.2026 |
| XS0097772965 1 | USD | 906 | 8,15 | 30.6.2031 |
| DE000CZ45V25 | EUR | 752 | 4,00 | 5.12.2030 |
| DE000CZ40LW5 | EUR | 668 | 4,00 | 30.3.2027 |
1 ISIN repräsentiert die im Markt platzierten Trust Certificates des Dresdner Funding Trust I. Dieses Kapital wurde über die Dresdner Capital LLC I in Form eines nachrangigen Darlehens an die Commerzbank Aktiengesellschaft weitergereicht.
Weitere nachrangige Verbindlichkeiten gemäß § 46f Abs. 6 Satz 1 KWG in Höhe von 12,4 Mrd. Euro (Vorjahr: 12,5 Mrd. Euro) weisen wir insbesondere unter den verbrieften Verbindlichkeiten aus.
Insgesamt wurden AT-1-Anleihen mit einem Nennwert von 2.250 Mio. Euro und 1.000 Mio. US-Dollar begeben. Per 31. Dezember 2023 belief sich der Bilanzwert der Anleihen auf 3.295 Mio. Euro (Vorjahr: 3.330 Mio. Euro). Die Änderung des Bilanzwertes ist auf Wechselkurseffekte zurückzuführen. Der auf die Anleihen entfallende Zinsaufwand betrug im Geschäftsjahr 198 Mio. Euro (Vorjahr: 199 Mio. Euro).
Die Anleihen sowie abgegrenzte Zinsen werden nach HGB im Gegensatz zur IFRS-Betrachtung nicht als Eigenkapital eingestuft.
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| € | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| Eigenkapital | 16.328.478.565,44 | 15.500.842.125,74 | ||
| a) Gezeichnetes Kapital | 1.240.223.329,00 | 1.252.357.634,00 | ||
| Grundkapital | 1.240.223.329,00 | 1.252.357.634,00 | ||
| Einlagen stiller Gesellschafter | - | - | ||
| b) Kapitalrücklage | 10.087.263.401,63 | 10.075.129.096,63 | ||
| c) Gewinnrücklagen | 4.400.938.994,08 | 3.922.883.868,31 | ||
| d) Bilanzgewinn | 600.052.840,73 | 250.471.526,80 |
Das Grundkapital der Commerzbank Aktiengesellschaft von 1.240.223.329 Euro war zum 31. Dezember 2023 eingeteilt in 1.240.223.329 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien (rechnerischer Wert je Aktie 1,00 Euro).
Auf Grundlage von § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG wurden 12.134.305 eigene Aktien erworben und im gleichen Geschäftsjahr eingezogen.
In der Kapitalrücklage werden Agien aus der Ausgabe von Aktien der Commerzbank Aktiengesellschaft ausgewiesen. Zusätzlich sind, falls vorhanden, Zuzahlungen aus der Emission von Wandlungs- und Optionsrechten zum Erwerb von Anteilen der Commerzbank Aktiengesellschaft zu berücksichtigen. Aktuell haben wir keine Wandlungs- und Optionsrechte im Umlauf. Die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2023 beträgt 10.087.263.402 Euro (Vorjahr: 10.075.129.097 Euro). In Höhe der Herabsetzung des gezeichneten Kapitals von 12.134.305 Euro wurde eine Einstellung in die Kapitalrücklage erfasst.
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| € | |
|---|---|
| Stand 31.12.2022 | 3.922.883.868,31 |
| Auflösung der Gewinnrücklagen | - 121.997.714,97 |
| Zuführung zu Gewinnrücklagen | 600.052.840,74 |
| darunter: Zuführung aus dem Bilanzgewinn des Vorjahrs | - |
| Stand 31.12.2023 | 4.400.938.994,08 |
Die Gewinnrücklagen der Commerzbank Aktiengesellschaft bestehen aus anderen Gewinnrücklagen.
Im aktuellen Geschäftsjahr wurden eigene Aktien in Höhe von 122 Mio. Euro erworben und eingezogen. Dadurch haben sich die Gewinnrücklagen um 122 Mio. Euro reduziert.
Den Gewinnrücklagen wurden 600 Mio. Euro aus dem Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr zugeführt.
Den Aktionären wird auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30. April 2024 der Vorschlag zum Beschluss vorgelegt, den Bilanzgewinn aus 2023 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,35 Euro je Aktie zu verwenden und den verbleibenden Betrag in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
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| Jahr der Beschlussfassung | € |
Ursprüngliches Genehmigtes Kapital | Verbleibendes Genehmigtes Kapital | Befristung | Gemäß Satzung |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | 563.560.935 | 563.560.935 | 30.5.2028 | § 4 Abs. (3) und (4) |
| Stand 31.12.2022 | 626.178.817 | 626.178.817 | ||
| Stand 31.12.2023 | 563.560.935 | 563.560.935 |
Die Bedingungen für Kapitalerhöhungen aus Genehmigtem Kapital ergeben sich zum 31. Dezember 2023 aus der Satzung der Commerzbank Aktiengesellschaft, Stand 29. September 2023.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Mai 2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um Euro 438.325.172,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023/I). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Commerzbank Aktiengesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht in folgenden Fällen auszuschließen:
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| ― | um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen, |
| ― | um Belegschaftsaktien an Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft und unmittelbarer oder mittelbarer Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Commerzbank Aktiengesellschaft (Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Absatz 1 AktG) bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 15.000.000,00 auszugeben. |
Sofern Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Absatz 1 AktG gegen Bareinlagen ausgegeben werden, darf der auf sie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 3 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Auf diese 3 %-Grenze ist das anteilige Grundkapital anzurechnen, das auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Absatz 1 AktG gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegeben oder veräußert werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Mai 2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um Euro 125.235.763,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023/II). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Commerzbank Aktiengesellschaft zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht in folgenden Fällen auszuschließen:
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| ― | um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen, |
| ― | um in dem Umfang, in dem es erforderlich ist, Inhabern von durch die Commerzbank Aktiengesellschaft oder durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Commerzbank Aktiengesellschaft (Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Absatz 1 AktG) ausgegebenen oder noch auszugebenden Wandlungs- oder Optionsrechten ein Bezugsrecht einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts oder nach Erfüllung einer entsprechenden Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde; |
| ― | um das Grundkapital gegen Sacheinlagen zu erhöhen; |
| ― | bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 203 Absatz 1, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG aufgrund dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien dürfen insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung nicht überschreiten. Die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen eigenen Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2023/II unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktio- |
näre gemäß §§ 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Absatz 3 Satz 4 AktG veräußert werden. Die Höchstgrenze vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht oder mit Options- oder Wandlungspflicht auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2023/II unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.
Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Hierauf sind - vorbehaltlich einer von einer nachfolgenden Hauptversammlung etwa zu beschließenden erneuten Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss - die Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden oder auf die sich Finanzinstrumente mit Wandlungs- oder Optionsrechten oder -pflichten beziehen, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden. Sofern Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft und ihrer Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Absatz 1 AktG gegen Sacheinlage durch die Einbringung von Ansprüchen auf variable Vergütungsbestandteile, Gratifikationen oder ähnlichen Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzernunternehmen ausgegeben werden, darf der Vorstand nur bis zu einer Höhe von insgesamt maximal 3 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals von der Ermächtigung Gebrauch machen. Auf diese 3 %-Grenze ist das anteilige Grundkapital anzurechnen, das auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiter der Gesellschaft oder ihrer Konzernunternehmen i.S.v. § 18 Absatz 1 AktG gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegeben oder veräußert werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.
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| € | Verbleibendes Genehmigtes Kapital 31.12.2022 | Zugang im Geschäftsjahr | Verbrauch im Geschäftsjahr | Aufhebung im Geschäftsjahr | Verbleibendes Genehmigtes Kapital 31.12.2023 |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt | 626.178.817 | 563.560.935 | - | - 626.178.817 | 563.560.935 |
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| Mio. € | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Aktivierte selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 1 | 841 | 814 |
| Unterschiedsbetrag aus der Aktivierung von Deckungsvermögen zum beizulegenden Zeitwert 1 | 392 | 7 |
| Unterschiedsbetrag zwischen durchschnittlichem Marktzins von 10 und 7 Jahren zur Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen 2 | 103 | 458 |
| Gesperrter Betrag | 1.335 | 1.279 |
1 Gemäß § 268 Abs. 8 HGB.
2 Gemäß § 253 Abs. 6 HGB.
Der Commerzbank Aktiengesellschaft sind zum 31. Dezember 2023 folgende Stimmrechtsmitteilungen zugegangen:
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| Meldepflichtiger | Ort | Gesamt % 1 | Meldung vom |
|---|---|---|---|
| Bundesrepublik Deutschland | Berlin | 15,75 | 04.06.2013 |
| BlackRock Inc. | Wilmington, Delaware, USA | 8,70 | 21.12.2023 |
| Ministry of Finance on behalf of the state of Norway | Oslo, Norwegen | 3,03 | 04.12.2023 |
| Amundi S.A. | Paris, Frankreich | 2,87 | 29.09.2023 |
1 Direkt und indirekt gehaltene Stimmrechtsanteile.
Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 13. Mai 2020 ermächtigt, nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 12. Mai 2025 für Zwecke außerhalb des Handels eigene Aktien zu erwerben und zu veräußern. Die möglichen Verwendungen für die eigenen Aktien wurden im Beschluss festgelegt. Die eigenen Aktien, die sich im Besitz der Bank befinden oder ihr nach §§71a ff. AktG zuzurechnen sind, dürfen zu keinem Zeitpunkt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Commerzbank übersteigen. Der Aktienerwerb darf auch unter Einsatz von Derivaten (Put- oder Call-Optionen sowie Terminkaufverträgen) durchgeführt werden. Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Derivaten sind auf Aktien im Umfang von 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Die Laufzeit der einzelnen Derivate darf jeweils höchstens 18 Monate betragen und muss so bestimmt werden, dass der Aktienerwerb in Ausübung der Derivate spätestens am 12. Mai 2025 erfolgt.
Im Berichtsjahr wurden im Zeitraum vom 7. bis 23. Juni 2023 auf Grundlage der vorgenannten Ermächtigung 12.134.305 eigene Aktien zum Zwecke der Einziehung erworben. Auf sie entfällt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von insgesamt 12.134.305 Euro, was einem Anteil am Grundkapital von 0,97% entspricht. Die Anschaffungskosten der vorgenannten Aktien betrugen insgesamt 122 Mio. Euro, was einem Durchschnittspreis von rund 10,05 Euro pro erworbener Aktie entspricht. Die zurückgekauften Aktien wurden bis zum Stichtag eingezogen. Daher waren zum Stichtag keine Aktien im Eigentum der Commerzbank Aktiengesellschaft.
Von der Kundschaft wurden 1.107.128 Stück verpfändet (Vorjahr: 1.493.258 Stück).
Die Bank hat sich gegenüber dem Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung, vertreten durch die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH (Deutsche Finanzagentur), verpflichtet, keine Aktien oder sonstigen Bestandteile der haftenden Eigenmittel der Bank (außer im Rahmen des § 71 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4 (Einkaufskommission) oder Nr. 7 AktG) selbst oder durch verbundene Unternehmen zurückzukaufen. Für den Rückkauf der 12.134.305 eigenen Aktien im Berichtsjahr im Rahmen des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG hat die Commerzbank daher vor der Durchführung die Zustimmung der Deutschen Finanzagentur eingeholt.
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| Mio. € | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln | - | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen | 43.771 | 45.063 |
| Sonstige Bürgschaften | 36.836 | 37.273 |
| Akkreditive | 4.225 | 4.750 |
| Kreditbürgschaften | 2.710 | 3.039 |
| Gesamt | 43.771 | 45.063 |
Bei den Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen handelt es sich im Wesentlichen um originäres Bankgeschäft mit Kunden, aus dem Provisionserträge erzielt werden. Das Risiko für die Commerzbank Aktiengesellschaft besteht in einer Inanspruchnahme aus den vertraglichen Verpflichtungen aufgrund einer Bonitätsverschlechterung des Schuldners. Den Bonitätsrisiken wird bilanziell durch die Bildung von Rückstellungen Rechnung getragen. Die Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme aus Eventualverbindlichkeiten erfolgt auf Basis der Parameter der Kreditrisikosteuerung. Diese entsprechen der EU-Verordnung Nr. 575/2013 zur Umsetzung bankaufsichtlicher Regelungen des Basel-3-Regelwerks auf europäischer Ebene.
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| Mio. € | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Unwiderrufliche Kreditzusagen | 76.506 | 77.349 |
| Buchkredite an Kunden | 72.569 | 74.089 |
| Buchkredite an Kreditinstitute | 1.295 | 1.328 |
| Avalkredite und Akkreditive | 2.641 | 1.933 |
Unwiderrufliche Kreditzusagen sind Teil des Kreditgeschäfts der Commerzbank Aktiengesellschaft und werden unterhalb der Bilanz ausgewiesen. Risiken können sich aus der Verschlechterung der Bonität des Kunden ergeben, für die eine entsprechende Rückstellung in der Bilanz gebildet wird.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft verbrieft über Zweckgesellschaften sowohl bankeigene Forderungen als auch Forderungsportfolios von und für Kunden. Die Transaktionen dienen unter anderem der Liquiditätsbeschaffung oder der Erweiterung der Refinanzierungsmöglichkeiten für den Kunden oder die Commerzbank Aktiengesellschaft.
Die für solche Verbriefungsgesellschaften gestellten Liquiditäts-fazilitäten/Back-up-Linien sind ebenfalls unter den Unwiderruflichen Kreditzusagen ausgewiesen. Zu einer Inanspruchnahme der Liquiditäts-/Back-up-Linien kann es kommen, wenn die Risiken aus den zugrunde liegenden Finanzinstrumenten steigen oder die Verbriefungswertpapiere nicht planmäßig am Markt platziert werden können.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft tätigt Wertpapierleihgeschäfte mit dem Ziel, die Lieferfähigkeit des Wertpapierhandels sicherzustellen sowie bestehende Handelspositionen gegen Gebühr zu verleihen. Dabei werden die entliehenen Wertpapiere in der Bilanz nicht ausgewiesen, da das wirtschaftliche Eigentum aufgrund der Ausgestaltung der Geschäfte beim Verleiher verbleibt. Verliehene Wertpapiere werden entsprechend weiterhin bilanziert. Vorteile ergeben sich für die Commerzbank Aktiengesellschaft aus den Zusatzerträgen der verliehenen Wertpapiere. Zum Bilanzstichtag waren Wertpapiere mit einem beizulegenden Zeitwert von 4.234 Mio. Euro (Vorjahr: 1.805 Mio. Euro) verliehen, der beizulegende Zeitwert entliehener Wertpapiere betrug 12.690 Mio. Euro (Vorjahr: 7.676 Mio. Euro).
Im Rahmen dieser Wertpapierleihgeschäfte bestanden Sicherheiten für verliehene Wertpapiere von 4.234 Mio. Euro (Vorjahr: 1.806 Mio. Euro) und für entliehene Wertpapiere von 8.040 Mio. Euro (Vorjahr: 3.842 Mio. Euro).
Im Rahmen von Operating-Leasing-Verträgen, bei denen die Commerzbank Aktiengesellschaft als Leasingnehmer auftritt, verbleibt das wirtschaftliche Eigentum beim Leasinggeber, sodass das Leasingobjekt nicht in der Bilanz der Commerzbank Aktiengesellschaft ausgewiesen wird. Die Verpflichtungen der Commerzbank Aktiengesellschaft aus Operating Leasing betreffen im Wesentlichen Gebäude und Geschäftsausstattung. Die bestehenden Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen betrugen am 31. Dezember 2023 insgesamt 1.442 Mio. Euro (Vorjahr: 1.482 Mio. Euro); hieraus resultieren gegenüber verbundenen Unternehmen 20 Mio. Euro (Vorjahr: 63 Mio. Euro).
Einzahlungsverpflichtungen für Aktien, GmbH-Anteile und sonstige Anteile beliefen sich am Stichtag auf 6 Mio. Euro (Vorjahr: 4 Mio. Euro).
Gemäß § 5 Abs. 10 des Statuts für den Einlagensicherungsfonds haben wir uns verpflichtet, den Bundesverband deutscher Banken e. V. von etwaigen Verlusten freizustellen, die durch Maßnahmen zugunsten von in unserem Mehrheitsbesitz stehenden Kreditinstituten anfallen.
Die Commerzbank hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Teil der zu entrichtenden Pflichtbeiträge für die EU-Bankenabgabe und die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) in Form von Barsicherheiten zu hinterlegen und unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen (Irrevocable payment commitments, IPCs) einzugehen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Barsicherheiten in Höhe von 42 Mio. Euro für die EU-Bankenabgabe und 30 Mio. Euro für die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken hinterlegt. Seit 2015 wurden kumuliert 181 Mio. Euro für die EU-Bankenabgabe und 106 Mio. Euro für die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken hinterlegt. Der Ausweis der Barsicherheiten erfolgt unter den Sonstigen Vermögensgegenständen. Korrespondierend wurden im Geschäftsjahr 2023 unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 72 Mio. Euro eingegangen. Seit 2015 wurden kumuliert 181 Mio. Euro für die EU-Bankenabgabe und 106 Mio. Euro für die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken eingegangen. Die IPCs werden als Sonstige finanzielle Verpflichtungen ausgewiesen. Infolge eines Urteils des Gerichts der Europäischen Union (EuG) gegen eine andere Bank vom 25. Oktober 2023 (T-688/21), welches die finale Belastung der Beiträge in Höhe der bisherigen IPCs für den Fall der Rückgabe der Banklizenz bestätigt hat, hat sich die Commerzbank im Geschäftsjahr 2023 erneut mit der bilanziellen Behandlung der Barsicherheiten und der IPCs auseinandergesetzt. Der Kläger hat Rechtsmittel gegen dieses Urteil eingelegt, sodass erst in weiterer Zukunft ein abschließendes Urteil des EuGHs zu erwarten ist. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 sind die geleisteten Barsicherheiten weiterhin als Sonstige Vermögensgegenstände aktiviert. Die Commerzbank sieht die Bewertung der Barsicherheiten zum Nominalwert auf grund der Möglichkeit zur täglichen Fälligstellung beziehungsweise der grundsätzlichen Austauschbarkeit in Wertpapiersicherheiten als sachgerecht an. Die unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen werden weiterhin als Sonstige finanzielle Verpflichtungen behandelt. Dies basiert auf den Annahmen, dass die Rückgabe der Banklizenz der Commerzbank unwahrscheinlich ist und zudem in absehbarer Zukunft kein von den entsprechenden Sicherungseinrichtungen zu tragender wesentlicher Abwicklungsfall beziehungsweise Entschädigungsfall erwartet wird. Sollten sich die der aktuellen Bilanzierung zugrunde liegenden Annahmen ändern, könnten sich hinsichtlich der IPCs zukünftige Ergebnisbelastungen in Höhe von bis zu 287 Mio. Euro ergeben.
Für Verpflichtungen an Terminbörsen und bei Clearingstellen wurden Wertpapiere mit einem Buchwert von 12.268 Mio. Euro (Vorjahr: 18.066 Mio. Euro) als Sicherheit hinterlegt.
Auf Basis des im Jahr 2017 veröffentlichten Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zu Cum-Cum-Geschäften hat die Betriebsprüfung zur Behandlung dieser Geschäfte in Form von Prüfungsanmerkungen Stellung genommen. Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer wurde seitens des Finanzamtes entsprechend gekürzt. Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat daraufhin Wertberichtigungen hinsichtlich bilanzierter Anrechnungsforderungen vorgenommen beziehungsweise zusätzliche Rückstellungen im Hinblick auf mögliche Rückzahlungsansprüche gebildet, um die geänderte Risikosituation vollumfänglich angemessen zu reflektieren. Nunmehr ist das BMF-Schreiben zu Cum-Cum-Geschäften mit Datum vom 9. Juli 2021 neu gefasst worden. Im Hinblick auf die potenziellen Auswirkungen des BMF-Schreibens wurde im zweiten Quartal 2021 die Rückstellung angepasst. Nach derzeitigen Erkenntnissen sind die steuerlichen Risiken aus diesem Themenkomplex damit ausreichend bevorsorgt. Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass sich über die von der Bank gebildete Rückstellung hinaus weitere Belastungen ergeben.
Im Hinblick auf Wertpapierleihegeschäfte sieht sich die Commerzbank Ersatzansprüchen Dritter aufgrund aberkannter Anrechnungsansprüche ausgesetzt. Von der Nennung der Rückstellungsbeträge wird abgesehen, um den Ausgang der Verfahren nicht zu beeinflussen.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt im Zusammenhang mit Aktiengeschäften um den Dividendenstichtag (sogenannte Cum-Ex-Geschäfte) der Commerzbank und der ehemaligen Dresdner Bank. Die Commerzbank hatte bereits Ende 2015 eine forensische Analyse zu Cum-Ex-Geschäften beauftragt, die im Hinblick auf die Aktiengeschäfte der Commerzbank Anfang 2018 und bezüglich der Aktiengeschäfte der ehemaligen Dresdner Bank im September 2019 abgeschlossen wurde. Alle Steuernachforderungen durch die Finanzbehörden wurden beglichen Seit September 2019 finden bei der Commerzbank Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln in einem separaten Verfahren zu Cum-Ex-Geschäften statt. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt wegen des Verdachts, dass die Bank (einschließlich Dresdner Bank) in verschiedenen Rollen an Cum-Ex-Geschäften mitgewirkt hat, unter anderem dadurch, dass sie Dritte, die als Leerverkäufer gehandelt haben sollen, mit Aktien beliefert hat. Es geht in diesem Verfahren nach derzeitigem Verständnis nicht um eigene Steueranrechnungsansprüche der Commerzbank im Hinblick auf Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf Dividenden.
Im Zusammenhang mit Untersuchungen zu "Cum-Ex" kooperiert die Bank vollumfänglich mit den Ermittlungsbehörden. Das Ob und die Höhe einer sich daraus eventuell ergebenden Belastung kann derzeit nicht prognostiziert werden.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat sich gegenüber der polnischen Aufsicht (Polish Financial Supervision Authority) verpflichtet, zu gewährleisten, dass die Kapital- und Liquiditätsverhältnisse ihrer verbundenen Unternehmen mBank S. A., Warschau, und mBank Hipoteczny S. A., Warschau, sich so darstellen, dass diese jederzeit ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen können.
Für die nachfolgend aufgeführten, in den Konzernabschluss unserer Bank einbezogenen Tochterunternehmen tragen wir, abgesehen von politischen Risiken, dafür Sorge, dass diese ihre vertraglichen Verbindlichkeiten erfüllen (Patronatserklärung):
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| Name | Sitz |
|---|---|
| Commerzbank (Eurasija) AO (bis 30.6.2024) 1 | Moskau |
| Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH | Frankfurt am Main |
| Commerzbank Finance & Covered Bond S.A. | Luxemburg |
| CommerzTrust GmbH | Frankfurt am Main |
| Commerz Markets LLC | New York |
| LSF Loan Solutions Frankfurt GmbH | Eschborn |
Das Patronat wurde gekündigt und endet zum 30.6.2024.
In der Commerzbank Aktiengesellschaft teilten sich zum 31. Dezember 2023 die Termingeschäfte folgendermaßen auf:
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| Mio. € | Nominalwerte | Beizulegender Zeitwert | |
|---|---|---|---|
| positiv | negativ | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Fremdwährungsabhängige Termingeschäfte | |||
| OTC-Produkte | 698.067 | 9.051 | 8.560 |
| Devisenkassa und Devisentermingeschäfte | 458.941 | 4.885 | 4.765 |
| Zins-/Währungsswaps | 218.844 | 3.911 | 3.570 |
| Devisenoptionen - Käufe | 45 | 16 | - |
| Devisenoptionen - Verkäufe | 5 | - | 19 |
| Sonstige Devisenkontrakte | 20.232 | 238 | 206 |
| Börsengehandelte Produkte | 1.439 | - | - |
| Devisenfutures | 1.439 | - | - |
| Devisenoptionen | - | - | - |
| Gesamt | 699.506 | 9.051 | 8.560 |
| darunter: Handelsbestand | 691.187 | 8.861 | 8.263 |
| Zinsabhängige Termingeschäfte | |||
| OTC-Produkte | 4.658.794 | 123.766 | 120.411 |
| Forward Rate Agreements | 1.173.518 | 877 | 910 |
| Zinsswaps | 2.755.504 | 93.740 | 100.426 |
| Zinsoptionen - Käufe | 27.660 | 345 | - |
| Zinsoptionen - Verkäufe | 27.125 | - | 1.749 |
| Sonstige Zinskontrakte | 674.988 | 28.804 | 17.325 |
| Börsengehandelte Produkte | 149.674 | 2 | 2 |
| Zinsfutures | 149.674 | 2 | 2 |
| Zinsoptionen | - | - | - |
| Gesamt | 4.808.469 | 123.768 | 120.413 |
| darunter: Handelsbestand | 4.746.807 | 116.019 | 115.601 |
| Sonstige Termingeschäfte | |||
| OTC-Produkte | 28.900 | 1.204 | 283 |
| Strukturierte Aktien- und Indexprodukte | 3.363 | 695 | 51 |
| Aktienoptionen - Käufe | - | 35 | - |
| Aktienoptionen - Verkäufe | - | - | 1 |
| Kreditderivate | 16.040 | 164 | 164 |
| Edelmetallgeschäfte | 197 | 10 | 1 |
| Sonstige Geschäfte | 9.301 | 300 | 67 |
| Börsengehandelte Produkte | 17.032 | 229 | 227 |
| Aktienfutures | 797 | 1 | 9 |
| Aktienoptionen | 2.724 | 89 | 83 |
| Sonstige Futures | 7.652 | 2 | 2 |
| Sonstige Optionen | 5.859 | 137 | 133 |
| Gesamt | 45.932 | 1.433 | 510 |
| darunter: Handelsbestand | 40.815 | 1.288 | 409 |
| Summe aller schwebenden Termingeschäfte | |||
| OTC-Produkte | 5.385.761 | 134.021 | 129.254 |
| Börsengehandelte Produkte | 168.145 | 231 | 228 |
| Gesamt | 5.553.907 | 134.252 | 129.482 |
| darunter: Handelsbestand | 5.478.810 | 126.167 | 124.273 |
| Nettoausweis des Handelsbestand | 12.003 | 8.906 |
Insgesamt wurden zum 31. Dezember 2023 für aktivisch und passivisch ausgewiesene Termingeschäfte 125.130 Mio. Euro (Vorjahr: 157.514 Mio. Euro) saldiert. Auf der Aktivseite wurden bei den positiven Marktwerten ein Betrag von 116.593 Mio. Euro (Vorjahr: 144.197 Mio. Euro), in den Forderungen an Kreditinstitute 1.596 Mio. Euro (Vorjahr: 1.812 Mio. Euro) und bei den Sonstigen Vermögensgegenständen 6.942 Mio. Euro (Vorjahr: 11.506 Mio. Euro) saldiert. Auf der Passivseite wurden bei den negativen Marktwerten ein Betrag von 115.366 Mio. Euro (Vorjahr: 142.910 Mio. Euro), in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 1.612 Mio. Euro (Vorjahr: 2.905 Mio. Euro) und bei den Sonstigen Verbindlichkeiten von 8.152 Mio. Euro (Vorjahr: 11.699 Mio. Euro) saldiert.
Für derivative Finanzinstrumente des Nichthandelsbestands wurde eine Drohverlustrückstellung gemäß § 249 Abs. 1 HGB von 351 Mio. Euro (Vorjahr: 688 Mio. Euro) gebildet.
In den Zahlen der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft sind Vollzeit- und Teilzeitkräfte enthalten, jedoch keine Auszubildenden.
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| 2023 | 2022 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt | männlich | weiblich | Gesamt | männlich | weiblich | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Mitarbeiter | 26.783 | 13.874 | 12.909 | 27.891 | 14.364 | 13.527 |
| in Deutschland | 23.017 | 11.362 | 11.655 | 24.351 | 12.035 | 12.316 |
| außerhalb Deutschlands | 3.766 | 2.512 | 1.254 | 3.540 | 2.329 | 1.211 |
Die Verzinsung sowie die Besicherung der Kredite an Mitglieder des Vorstands und Aufsichtrats erfolgen zu marktüblichen Bedingungen. Soweit erforderlich, werden die Kredite mit Grundschulden oder Pfandrechten besichert. Im Berichtsjahr wurden an Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat keine Vorschüsse gewährt. Außerdem standen diese Personen in keinem materiellen Haftungsverhältnis mit den Gesellschaften des Commerzbank-Konzerns.
Am 31. Dezember 2023 betrugen die Forderungen gegenüber den Mitgliedern des Vorstands 2.384 Tsd. Euro (Vorjahr: 2.510 Tsd. Euro) sowie gegenüber den Mitgliedern des Aufsichtsrats 5.489 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.057 Tsd. Euro). Im Geschäftsjahr sind Tilgungen von den Mitgliedern des Vorstands in Höhe von 51 Tsd. Euro und von den Mitgliedern des Aufsichtsrats in Höhe von 115 Tsd. Euro erfolgt.
Ohne Berücksichtigung der in der Berechnung der Pensionsverpflichtungen enthaltenen zinsbereinigten Veränderung des Barwertes der Pensionsanwartschaften der Mitglieder des Vorstands beliefen sich die Gesamtbezüge gemäß § 285 Nr. 9a HGB für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats auf:
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| Tsd. € | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Vorstand | 11.821 | 11.751 |
| Aufsichtsrat | 3.688 | 3.483 |
| Gesamt | 15.509 | 15.234 |
Die Gesamtbezüge gemäß § 285 Nr. 9a HGB für die Mitglieder des Vorstands enthalten keine Bezüge aus Langfrist-Komponenten der Vergütung für das Geschäftsjahr 2023, da diese erst nach einem Zurückbehaltungszeitraum von 5 bis 7 Jahren und der Durchführung einer nachträglichen Leistungsbewertung durch den Aufsichtsrat rechtsverbindlich gewährt werden. Die Gesamtbezüge enthalten daher auch die Bezüge aus Langfrist-Komponenten der Vergütung für das Geschäftsjahr 2018 (im Vorjahr: für das Geschäftsjahr 2017), da diese im Berichtsjahr rechtsverbindlich gewährt wurden. Die Gesamtbezüge enthalten auch 157.429 (Vorjahr: 149.488) virtuelle Aktien mit einem Gesamtwert in Höhe von 1.674 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.470 Tsd. Euro), die erst im Frühjahr des Jahres 2025 mit dem vor der Auszahlung gültigen Aktienkurs vergütet werden. In die Gesamtbezüge wurden diese virtuellen Aktien gemäß dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 17 (DRS 17) mit dem Aktienkurs am Tag ihrer Gewährung durch den Aufsichtsrat zuzüglich eines Dividendenausgleichs für die Dividende für das Geschäftsjahr 2018 einbezogen.
Für Mitglieder des Vorstands und ehemalige Mitglieder des Vorstands oder deren Hinterbliebene sieht die Bank eine Altersversorgung vor, deren zur Absicherung dienende Vermögenswerte insgesamt im Wege eines Contractual Trust Arrangements auf den Commerzbank Pensions-Trust e. V. übertragen wurden.
Zum 31. Dezember 2023 betrug der Barwert der Pensionsanwartschaften für im Geschäftsjahr aktive Mitglieder des Vorstands 11.181 Tsd. Euro (Vorjahr: 9.324 Tsd. Euro).
Die Bezüge der ehemaligen Mitglieder des Vorstands der Commerzbank Aktiengesellschaft und ihrer Hinterbliebenen betrugen im Geschäftsjahr 8.427 Tsd. Euro (Vorjahr: 13.591 Tsd.
Euro). Die Pensionsverpflichtungen für diese Personengruppe beliefen sich auf 131.685 Tsd. Euro (Vorjahr: 130.149 Tsd. Euro). Die Bezüge der ehemaligen Mitglieder des Vorstands aus verschmolzenen Unternehmen sowie deren Hinterbliebenen lagen bei 13.925 Tsd. Euro (Vorjahr: 10.697 Tsd. Euro). Darüber hinaus bestanden Pensionsverpflichtungen für den selben Personenkreis in Höhe von 144.266 Tsd. Euro (Vorjahr: 146.237 Tsd. Euro). Für alle genannten Pensionsverpflichtungen hat die Commerzbank Aktiengesellschaft Rückstellungen gebildet.
Unsere Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG haben wir abgegeben. Sie ist Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung und im Internet veröffentlicht (https://investor-relations.commerzbank.com/de/entsprechenserklaerung/)
Die angabepflichtigen Fondsanteile werden in der Liquiditätsreserve und im Handelsbestand geführt und zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Angaben zum beizulegenden Zeitwert entsprechen daher dem Buchwert. In Einzelfällen können Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe bestehen. Im Berichtsjahr gab es wie im Vorjahr keine Ausschüttungen aus angabepflichtigen Mischfonds.
Die folgende Tabelle zeigt die Werte der Investmentfonds in und außerhalb Deutschlands je Kategorie zum 31. Dezember 2023, an denen die Commerzbank Aktiengesellschaft zu mehr als 10 % beteiligt ist:
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| Mio. € | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Indexfonds | - | - |
| Mischfonds | 13 | 16 |
| Rentenfonds | - | - |
| Aktienfonds | - | - |
| Gesamt | 13 | 16 |
Die Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht quartalsweise gemäß § 28 PfandBG Angaben zu Hypothekenpfandbriefen, öffentlichen Pfandbriefen und Schiffspfandbriefen auf ihrer Internetseite.
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| § 28 (1) S. 1 Nr. 1, 3 und 7 PfandBG Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Deckungsrechnung Hypothekenpfandbriefe | Nennwert | Barwert | Risikobarwert 1 | Nennwert | Barwert | Risikobarwert 1 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zu deckende Verbindlichkeiten | 29.504,5 | 29.100,6 | 27.980,0 | 27.632,6 | 26.230,9 | 23.566,2 |
| darunter: Pfandbriefumlauf | 29.504,5 | 29.100,6 | 27.980,0 | 27.632,6 | 26.230,9 | 23.566,2 |
| darunter: Derivate | - | - | - | - | - | - |
| Deckungswerte | 42.424,5 | 40.692,2 | 38.467,7 | 40.107,5 | 36.991,5 | 30.643,0 |
| darunter: Deckungsdarlehen | 40.805,8 | 38.946,5 | 36.819,7 | 38.854,5 | 35.726,0 | 29.601,8 |
| darunter: Deckungswerte § 19 (1) PfandBG | 1.618,7 | 1.745,7 | 1.648,0 | 1.253,0 | 1.265,6 | 1.041,2 |
| darunter: Derivate | - | - | - | - | - | - |
| Risikobarwert nach Zinsstresstest | 10.487,6 | 7.076,8 | ||||
| Abschlag aus Währungsstresstest | - | - | ||||
| Überdeckung | 12.920,0 | 11.591,6 | 10.487,6 | 12.475,0 | 10.760,6 | 7.076,8 |
| Gesetzliche Überdeckung 2 | 1.173,8 | 582,0 | - | 1.114,1 | 1.034,2 | 893,3 |
| Vertragliche Überdeckung | - | - | - | - | - | - |
| Freiwillige Überdeckung | 11.746,2 | 11.009,6 | - | 11.360,9 | 9.726,5 | 6.183,5 |
1 Risikobarwert inklusive Währungsstresstest.
2 Das gesetzliche Überdeckungserfordernis setzt sich aus der barwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs. 1 PfandBG inkl. Zins- und Währungsstressszenarien und der nennwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs. 2 PfandBG zusammen.
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| § 28 (1) S. 1 Nr. 4 und 5 PfandBG | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Hypothekenpfandbriefe im Umlauf mit einer Restlaufzeit von | ||
| bis zu sechs Monaten | 1.209,5 | 1.142,1 |
| mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten | 1.022,0 | 1.623,0 |
| mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten | 1.640,0 | 1.207,5 |
| mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren | 4.731,5 | 1.022,0 |
| mehr als zwei bis zu drei Jahren | 7.040,0 | 6.371,5 |
| mehr als drei bis zu vier Jahren | 2.675,0 | 6.040,0 |
| mehr als vier bis zu fünf Jahren | 3.060,0 | 2.665,0 |
| mehr als fünf bis zu zehn Jahren | 6.140,0 | 5.590,0 |
| mehr als zehn Jahren | 1.986,5 | 1.971,5 |
| Gesamt | 29.504,5 | 27.632,6 |
| Deckungswerte Hypothekenpfandbriefe mit einer restlichen Zinsbindungsfrist von | ||
| bis zu sechs Monaten | 2.118,7 | 1.738,0 |
| mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten | 1.955,4 | 1.339,6 |
| mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten | 2.141,9 | 1.868,6 |
| mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren | 1.869,1 | 1.851,8 |
| mehr als zwei bis zu drei Jahren | 4.557,2 | 3.927,5 |
| mehr als drei bis zu vier Jahren | 5.032,8 | 4.437,4 |
| mehr als vier bis zu fünf Jahren | 4.370,3 | 4.820,4 |
| mehr als fünf bis zu zehn Jahren | 16.900,2 | 16.710,7 |
| mehr als zehn Jahren | 3.478,9 | 3.413,5 |
| Gesamt | 42.424,5 | 40.107,5 |
| Hypothekenpfandbriefe Fälligkeitsverschiebung (12 Monate) 1 | ||
| bis zu sechs Monaten | - | - |
| mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten | - | - |
| mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten | 1.209,5 | 1.142,1 |
| mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren | 1.022,0 | 1.623,0 |
| mehr als zwei bis zu drei Jahren | 6.371,5 | 2.229,5 |
| mehr als drei bis zu vier Jahren | 7.040,0 | 6.371,5 |
| mehr als vier bis zu fünf Jahren | 2.675,0 | 6.040,0 |
| mehr als fünf bis zu zehn Jahren | 8.280,0 | 6.195,0 |
| mehr als zehn Jahren | 2.906,5 | 4.031,5 |
| Gesamt | 29.504,5 | 27.632,6 |
1 Auswirkungen einer Fälligkeitsverschiebung auf die Laufzeitenstruktur der Pfandbriefe / Verschiebungsszenario: 12 Monate. Es handelt sich hierbei um ein äußerst unwahrscheinliches Szenario, welches erst nach Ernennung eines Sachwalters zur Geltung kommen könnte. Weitere Informationen, siehe "Informationen zur Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe".
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| § 28 (1) S. 1 Nr. 6 PfandBG | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Absolutbetrag der von Null verschiedenen größten sich ergebenden negativen Summe in den nächsten 180 Tagen i.S.d. § 4 (1a) S. 3 für die Pfandbriefe (Liquiditätsbedarf) | 854,4 | 919,1 |
| Tag, an dem sich die größte negative Summe ergibt | 31 | 55 |
| Gesamtbetrag der Deckungswerte welche die Anforderungen von § 4 (1a) S. 3 PfandBG erfüllen (Liquiditätsdeckung) | 1.475,8 | 1.214,8 |
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| § 28 (1) S. 1 Nr. 8, 9 und 10 PfandBG Weitere Deckungswerte | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Forderungen im Sinne des § 19 (1) S. 1 Nr. 2 a) und b) PfandBG | ||
| Deutschland | - | - |
| darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | - | - |
| Gesamt | - | - |
| Forderungen im Sinne des § 19 (1) S. 1 Nr. 3 a) bis c) PfandBG | ||
| Deutschland | - | - |
| darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | - | - |
| Gesamt | - | - |
| Forderungen im Sinne des § 19 (1) S. 1 Nr. 4 PfandBG | ||
| Deutschland | 695,0 | 425,0 |
| Griechenland | - | 45,0 |
| Italien | 663,7 | 628,0 |
| Österreich | 100,0 | 100,0 |
| Spanien | 160,0 | 55,0 |
| Gesamt | 1.618,7 | 1.253,0 |
| Gesamt | 1.618,7 | 1.253,0 |
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| § 28 (2) S. 1 Nr. 1 a PfandBG Größenklassen | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Bis zu 0,3 Mio. € | 30.397,3 | 29.156,6 |
| Mehr als 0,3 Mio. € bis zu 1 Mio. € | 8.005,8 | 7.282,3 |
| Mehr als 1 Mio. € bis 10 Mio. € | 1.388,6 | 1.335,8 |
| Mehr als 10 Mio. € | 1.014,1 | 1.079,8 |
| Gesamt | 40.805,8 | 38.854,5 |
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| § 28 | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| (1) S. 1 Nr. 14 PfandBG Fremdwährung | Mio. € | ||
| Nettobarwert | - | - |
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| § 28 (1) S. 1 Nr. 13 PfandBG Zinsstruktur | % |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Anteil festverzinslicher Deckungswerte | 98,1 | 98,4 |
| Anteil festverzinslicher Pfandbriefe | 76,2 | 74,6 |
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| § 28 (2) S. 1 Nr. 3 und 4 PfandBG Weitere Strukturdaten | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Durchschnittlicher gewichteter Beleihungsauslauf in % | 51,1 | 51,7 |
| Volumengewichteter Durchschnitt des Alters der Forderungen (Seasoning) in Jahren | 5,3 | 5,0 |
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| § 28 (2) S. 1 Nr. 1 b und c PfandBG Hypothekendarlehen nach Objekt- und Nutzungsart | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | Gewerblich Wohnwirtschaftlich | Gewerblich Wohnwirtschaftlich | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Eigentumswohnungen | - | 11.698,4 | - | 11.097,4 |
| Ein- und Zweifamilienhäuser | - | 24.192,0 | - | 22.795,9 |
| Mehrfamilienhäuser | - | 4.133,9 | - | 4.081,1 |
| Bürogebäude | 565,7 | - | 627,1 | - |
| Handelsgebäude | 156,9 | - | 192,9 | - |
| Industriegebäude | 0,0 | - | 0,2 | - |
| Sonstige gewerbliche Gebäude | 58,9 | - | 59,9 | - |
| Unfertige, noch nicht ertragsfähige Neubauten | - | 0,1 | - | 0,0 |
| Bauplätze | - | - | - | - |
| Gesamt | 781,5 | 40.024,4 | 880,1 | 37.974,4 |
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| § 28 (1) S. 1 Nr. 11 PfandBG Überschreitungen | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Gesamtbetrag der Forderungen nach §12 (1), die die Grenzen nach § 13 (1) S. 2 2. Halbsatz PfandBG überschreiten | - | - |
| Gesamtbetrag der Werte nach § 19 (1), die die Grenzen nach § 19 (1) S. 7 überschreiten | - | - |
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| § 28 (1) S. 1 Nr. 12 PfandBG Überschreitungen | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Forderungen, die die Grenze nach § 19 (1) Nr. 2 überschreiten | - | - |
| Forderungen, die die Grenze nach § 19 (1) Nr. 3 überschreiten | - | - |
| Forderungen, die die Grenze nach § 19 (1) Nr. 4 überschreiten | - | - |
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| § 28 (2) S. 1 Nr. 2 PfandBG Rückständige Leistungen Deutschland | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Gesamtbetrag der mindestens 90 Tage rückständigen Leistungen | - | - |
| Gesamtbetrag dieser Forderungen, soweit der jeweilige Rückstand mindestens 5 % der Forderung beträgt | - | - |
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| § 28 (1) S. 1 Nr. 15 PfandBG Rückständige Leistungen Deutschland | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Anteil der Deckungswerte an der Deckungsmasse, für die oder für deren Schuldner ein Ausfall gemäß Art. 178 Absatz 1 CRR als eingetreten gilt | - | - |
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| 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|
| DE000CB0HR27 | DE000CB0HR27 |
| DE000CB0HR43 | DE000CB0HR43 |
| DE000CB0HR50 | DE000CB0HR50 |
| DE000CZ40KZ0 | DE000CZ40J26 |
| DE000CZ40LG8 | DE000CZ40KZ0 |
| DE000CZ40LM6 | DE000CZ40LG8 |
| DE000CZ40LQ7 | DE000CZ40LM6 |
| DE000CZ40MB7 | DE000CZ40LQ7 |
| DE000CZ40MH4 | DE000CZ40LS3 |
| DE000CZ40MN2 | DE000CZ40MB7 |
| DE000CZ40MQ5 | DE000CZ40MH4 |
| DE000CZ40MU7 | DE000CZ40MJ0 |
| DE000CZ40MV5 | DE000CZ40MN2 |
| DE000CZ40NN0 | DE000CZ40MQ5 |
| DE000CZ40NP5 | DE000CZ40MU7 |
| DE000CZ40NU5 | DE000CZ40MV5 |
| DE000CZ40NY7 | DE000CZ40MW3 |
| DE000CZ43Z23 | DE000CZ40NN0 |
| DE000CZ43Z56 | DE000CZ40NP5 |
| DE000CZ43Z72 | DE000CZ40NU5 |
| DE000CZ43ZE7 | DE000CZ40NY7 |
| DE000CZ43ZF4 | DE000CZ43ZE7 |
| DE000CZ43ZJ6 | DE000CZ43ZF4 |
| DE000CZ43ZS7 | DE000CZ43ZJ6 |
| DE000CZ43ZW9 | DE000CZ45VF8 |
| DE000CZ43ZX7 | DE000CZ45VS1 |
| DE000CZ45VF8 | DE000CZ45W08 |
| DE000CZ45VS1 | DE000CZ45W16 |
| DE000CZ45W08 | DE000CZ45W24 |
| DE000CZ45W16 | DE000CZ45W32 |
| DE000CZ45W24 | DE000CZ45W40 |
| DE000CZ45W32 | DE000CZ45W65 |
| DE000CZ45W40 | DE000CZ45W73 |
| DE000CZ45W65 | DE000CZ45W99 |
| DE000CZ45W73 | DE000CZ45WY7 |
| DE000CZ45W99 | DE000EH1A3P2 |
| DE000CZ45WY7 | - |
| DE000EH1A3P2 | - |
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| § 28 (1) S. 1 Nr. 1 ,3 und 7 PfandBG Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Deckungsrechnung Öffentliche Pfandbriefe | Nennwert | Barwert | Risikobarwert 1 | Nennwert | Barwert | Risikobarwert 1 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zu deckende Verbindlichkeiten | 8.119,8 | 8.729,9 | 8.318,3 | 8.688,9 | 9.188,8 | 8.162,6 |
| darunter: Pfandbriefumlauf | 8.119,8 | 8.729,9 | 8.318,3 | 8.689,0 | 9.188,8 | 8.162,6 |
| darunter: Derivate | - | - | - | - | - | - |
| Deckungswerte | 15.453,7 | 16.031,6 | 14.672,8 | 13.958,3 | 14.239,8 | 11.326,7 |
| darunter: Darlehen zur Exportfinanzierung | 2.656,7 | 2.756,7 | 2.643,1 | 2.154,0 | 2.228,2 | 2.109,0 |
| darunter: Deckungswerte § 20 (1) PfandBG | 15.453,7 | 16.031,6 | 14.672,8 | 13.958,3 | 14.239,8 | 11.326,7 |
| darunter: Deckungswerte § 20 (2) PfandBG | - | - | - | - | - | - |
| darunter: Derivate | - | - | - | - | - | - |
| Risikobarwert nach Zinsstresstest | 6.563,0 | 3.469,3 | ||||
| Abschlag aus Währungsstresstest | - 208,4 | - 305,2 | ||||
| Überdeckung | 7.333,9 | 7.301,7 | 6.354,5 | 5.269,4 | 5.051,0 | 3.164,1 |
| Gesetzliche Überdeckung 2 | 336,4 | 174,6 | - | 353,8 | 361,1 | 303,7 |
| Vertragliche Überdeckung | - | - | - | - | - | - |
| Freiwillige Überdeckung | 6.997,5 | 7.127,1 | - | 4.915,6 | 4.690,0 | 2.860,5 |
1 Risikobarwert inklusive Währungsstresstest.
2 Das gesetzliche Überdeckungserfordernis setzt sich aus der barwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs. 1 PfandBG inkl. Zins- und Währungsstressszenarien und der nennwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs. 2 PfandBG zusammen.
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| § 28 (1) S. 1 Nr. 4 und 5 PfandBG | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Öffentliche Pfandbriefe im Umlauf mit einer Restlaufzeit von | ||
| bis zu sechs Monaten | 141,7 | 192,2 |
| mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten | 518,0 | 130,1 |
| mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten | 2.060,3 | 1.089,5 |
| mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren | 1.177,2 | 518,0 |
| mehr als zwei bis zu drei Jahren | 1.382,1 | 2.469,0 |
| mehr als drei bis zu vier Jahren | 209,0 | 1.399,6 |
| mehr als vier bis zu fünf Jahren | 270,0 | 209,0 |
| mehr als fünf bis zu zehn Jahren | 1.177,9 | 1.388,9 |
| mehr als zehn Jahren | 1.183,6 | 1.292,6 |
| Gesamt | 8.119,8 | 8.688,9 |
| Deckungswerte öffentliche Pfandbriefe mit einer restlichen Zinsbindungsfrist von | ||
| bis zu sechs Monaten | 715,7 | 771,0 |
| mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten | 558,1 | 557,8 |
| mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten | 713,5 | 501,0 |
| mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren | 810,5 | 492,6 |
| mehr als zwei bis zu drei Jahren | 1.411,7 | 1.150,0 |
| mehr als drei bis zu vier Jahren | 1.427,1 | 1.088,6 |
| mehr als vier bis zu fünf Jahren | 1.321,8 | 1.108,7 |
| mehr als fünf bis zu zehn Jahren | 3.788,8 | 3.312,2 |
| mehr als zehn Jahren | 4.706,3 | 4.976,4 |
| Gesamt | 15.453,7 | 13.958,3 |
| Öffentliche Pfandbriefe Fälligkeitsverschiebung (12 Monate) 1 | ||
| bis zu sechs Monaten | - | - |
| mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten | - | - |
| mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten | 141,7 | 192,2 |
| mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren | 518,0 | 130,1 |
| mehr als zwei bis zu drei Jahren | 3.237,6 | 1.607,5 |
| mehr als drei bis zu vier Jahren | 1.382,1 | 2.469,0 |
| mehr als vier bis zu fünf Jahren | 209,0 | 1.399,6 |
| mehr als fünf bis zu zehn Jahren | 1.296,0 | 1.434,8 |
| mehr als zehn Jahren | 1.335,5 | 1.455,7 |
| Gesamt | 8.119,8 | 8.688,9 |
1 Auswirkungen einer Fälligkeitsverschiebung auf die Laufzeitenstruktur der Pfandbriefe / Verschiebungsszenario: 12 Monate. Es handelt sich hierbei um ein äußerst unwahrscheinliches Szenario, welches erst nach Ernennung eines Sachwalters zur Geltung kommen könnte. Weitere Informationen, siehe "Informationen zur Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe".
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| § 28 (1) S. 1 Nr. 6 PfandBG | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Absolutbetrag der von Null verschiedenen größten sich ergebenden negativen Summe in den nächsten 180 Tagen i.S.d. § 4 (1a) S. 3 für die Pfandbriefe (Liquiditätsbedarf) | 2,2 | 0,6 |
| Tag, an dem sich die größte negative Summe ergibt | 1 | 1 |
| Gesamtbetrag der Deckungswerte welche die Anforderungen von § 4 (1a) S. 3 PfandBG erfüllen (Liquiditätsdeckung) | 634,0 | 1.293,1 |
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| § 28 (1) S. 1 Nr. 8 und 9 PfandBG Weitere Deckungswerte | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Forderungen im Sinne des § 20 (2) S. 1 Nr. 2 PfandBG | ||
| Deutschland | - | - |
| darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | ||
| Gesamt | - | - |
| Forderungen im Sinne des § 20 (2) S. 1 Nr. 3a) bis c) PfandBG | ||
| Deutschland | - | - |
| darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | - | - |
| Gesamt | - | - |
| Forderungen im Sinne des § 20 (2) S. 1 Nr. 4 PfandBG | - | - |
| Deutschland | - | - |
| darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | - | - |
| Gesamt | - | - |
| Gesamt | - | - |
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| § 28 (3) Nr. 1 PfandBG Größenklassen | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Bis zu 10 Mio. € | 1.888,9 | 1.557,5 |
| Mehr als 10 Mio. € bis zu 100 Mio. € | 6.102,2 | 4.952,6 |
| Mehr als 100 Mio. € | 7.462,6 | 7.448,2 |
| Gesamt | 15.453,7 | 13.958,3 |
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| § 28 (1) S. 1 Nr. 14 PfandBG Fremdwährung | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Nettobarwert in schweizer Franken | 296,7 | 402,1 |
| Nettobarwert in britischen Pfund | 693,3 | 1.033,4 |
| Nettobarwert in US-Dollar | 979,9 | 1.001,0 |
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| § 28 (1) S. 1 Nr. 13 PfandBG Zinsstruktur | % |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Anteil festverzinslicher Deckungswerte | 76,0 | 75,4 |
| Anteil festverzinslicher Pfandbriefe | 57,5 | 48,9 |
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| § 28 (3) Nr. 2 PfandBG | Sitz der Schuldner bzw. der gewährleistenden Stellen | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Gesamt | 15.453,7 | 13.958,3 |
| davon geschuldet von | ||
| Staaten | 455,0 | 707,3 |
| Italien | 44,5 | 36,2 |
| Kanada | 15,6 | 16,1 |
| Österreich | 395,0 | 325,0 |
| Portugal | - | 65,0 |
| Spanien | - | 265,0 |
| Regionalen Gebietskörperschaften | 3.363,1 | 3.869,4 |
| Deutschland | 2.671,2 | 2.705,6 |
| Frankreich | 12,8 | 17,9 |
| Italien | 131,3 | 312,1 |
| Japan | - | 42,0 |
| Kanada | 17,2 | 17,8 |
| Schweiz | 507,6 | 578,9 |
| Spanien | 23,1 | 195,1 |
| Örtlichen Gebietskörperschaften | 7.204,6 | 6.734,2 |
| Deutschland | 5.925,9 | 4.684,3 |
| Finnland | 55,0 | 60,0 |
| Frankreich | 10,1 | 11,9 |
| Großbritannien/Nordirland/Britische Kanalinseln/Insel Man | 700,4 | 1.406,8 |
| Italien | 187,8 | 228,9 |
| Japan | 42,0 | - |
| Schweiz | 108,0 | 101,6 |
| USA | 175,4 | 240,8 |
| Sonstigen Schuldnern mit Sitz in | 1.613,2 | 224,0 |
| Deutschland | 1.592,5 | 195,0 |
| Großbritannien/Nordirland/Britische Kanalinseln/Insel Man | 20,7 | - |
| USA | - | 29,0 |
| Gesamt | 12.636,0 | 11.535,0 |
| davon gewährleistet von | ||
| Staaten | 2.763,4 | 2.154,0 |
| Deutschland | 1.787,5 | 1.443,3 |
| davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern | 1.680,8 | 1.443,3 |
| Belgien | 6,8 | 8,8 |
| davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern | 6,8 | 8,8 |
| Dänemark | 134,8 | 85,7 |
| davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern | 134,8 | 85,7 |
| Finnland | 84,2 | 29,8 |
| davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern | 84,2 | 29,8 |
| Frankreich | 194,1 | 174,6 |
| davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern | 194,1 | 174,6 |
| Großbritannien/Nordirland Brit./Kanalinseln/Insel Man | 67,3 | 87,2 |
| davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern | 67,3 | 87,2 |
| Niederlande | 106,5 | - |
| davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern | 106,5 | - |
| Norwegen | 37,3 | 42,1 |
| davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern | 37,3 | 42,1 |
| Österreich | 5,6 | 6,7 |
| davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern | 5,6 | 6,7 |
| Schweden | 1,1 | 1,9 |
| davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern | 1,1 | 1,9 |
| Schweiz | 245,9 | 159,8 |
| davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern | 245,9 | 159,8 |
| Internationale Organisationen | 92,3 | 114,1 |
| davon: Forderungen gegenüber Exportversicherern | 92,3 | 114,1 |
| Regionalen Gebietskörperschaften | 53,6 | 60,0 |
| Belgien | 53,6 | 60,0 |
| Örtlichen Gebietskörperschaften | 0,7 | - |
| Großbritannien/Nordirland/Britische Kanalinseln/Insel Man | 0,7 | - |
| Sonstigen Schuldnern | - | 209,4 |
| Deutschland | - | 209,4 |
| Gesamt | 2.817,7 | 2.423,4 |
| Deckungswerte § 20 (2) PfandBG | - | - |
| Gesamt | 15.453,7 | 13.958,3 |
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| § 28 (1) S. 1 Nr. 11 PfandBG Überschreitungen | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Gesamtbetrag der Forderungen nach § 20 (1) und (2), die die Grenzen nach § 20 (3) überschreiten | - | - |
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| § 28 (1) S. 1 Nr. 12 PfandBG Überschreitungen | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Forderungen, die die Grenze nach § 20 (2) Nr. 2 überschreiten | - | - |
| Forderungen, die die Grenze nach § 20 (2) Nr. 3 überschreiten | - | - |
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| § 28 (3) Nr. 3 PfandBG Rückständige Leistungen | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Gesamtbetrag der mindestens 90 Tage rückständigen Leistungen | - | - |
| Gesamtbetrag dieser Forderungen, soweit der jeweilige Rückstand mindestens 5 % der Forderung beträgt | - | - |
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| § 28 (1) S. 1 Nr. 15 PfandBG Rückständige Leistungen | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Anteil der Deckungswerte an der Deckungsmasse, für die oder für deren Schuldner ein Ausfall gemäß Art. 178 Absatz 1 CRR als eingetreten gilt. | - | - |
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| 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|
| CH0026096567 | CH0026096567 |
| DE000CB0HR19 | DE000CB0HR19 |
| DE000CZ43Z15 | DE000CZ45V33 |
| DE000CZ45V33 | DE000CZ45VW3 |
| DE000CZ45VW3 | DE000CZ45VX1 |
| DE000EH0A1W3 | DE000EH0A1W3 |
| DE000HBE1MF6 | DE000HBE1MF6 |
| - | XS0164165416 |
Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat mit Wirkung zum 31. Mai 2017 die Erlaubnis zum Betreiben des Schiffspfandbriefgeschäfts zurückgegeben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat eine Ausnahme von der nach dem § 26 Abs. 1 Nr. 4 Pfandbriefgesetz vorgeschriebenen Begrenzung für weitere Deckungswerte ab 1. Juni 2017 gestattet. Die begebenen Schiffspfandbriefe sind vollständig durch weitere Deckungswerte besichert, die die Voraussetzungen zur Deckung von Öffentlichen Pfandbriefen und - soweit sie die Begrenzung des Pfandbriefgesetzes für weitere Deckungswerte übersteigen - zusätzliche von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht festgelegte Bonitätskriterien erfüllen.
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| § 28 (1) S. 1 Nr. 1, 3 und 7 PfandBG Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Deckungsrechnung Schiffspfandbriefe | Nennwert | Barwert | Risikobarwert 1 | Nennwert | Barwert | Risikobarwert 1 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zu deckende Verbindlichkeiten | 49,0 | 50,2 | 49,2 | 59,0 | 60,4 | 57,8 |
| darunter: Pfandbriefumlauf | 49,0 | 50,2 | 49,2 | 59,0 | 60,4 | 57,8 |
| darunter: Derivate | - | - | - | - | - | - |
| Deckungswerte | 78,5 | 75,2 | 73,2 | 85,1 | 90,2 | 68,6 |
| darunter: Deckungsdarlehen | - | - | - | - | - | - |
| darunter: Deckungswerte § 26 Abs. (1) PfandBG | 78,5 | 75,2 | 73,2 | 85,1 | 90,2 | 68,6 |
| darunter: Derivate | - | - | - | - | - | - |
| Risikobarwert nach Zinsstresstest | 24,0 | 10,8 | ||||
| Abschlag aus Währungsstresstest | - | - | ||||
| Überdeckung | 29,5 | 24,9 | 24,0 | 26,1 | 29,9 | 10,8 |
| Gesetzliche Überdeckung 2 | 3,5 | 1,0 | - | 4,2 | 4,4 | 3,5 |
| Vertragliche Überdeckung | - | - | - | - | - | - |
| Freiwillige Überdeckung | 26,0 | 23,9 | - | 21,9 | 25,5 | 7,3 |
1 Risikobarwert inklusive Währungsstresstest.
2 Das gesetzliche Überdeckungserfordernis setzt sich aus der barwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs. 1 PfandBG inkl. Zins- und Währungsstressszenarien und der nennwertigen sichernden Überdeckung gemäß § 4 Abs. 2 PfandBG zusammen.
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| § 28 (1) S. 1 Nr. 4 und 5 PfandBG | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Schiffspfandbriefe im Umlauf mit einer Restlaufzeit von | ||
| bis zu sechs Monaten | - | - |
| mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten | 5,0 | 10,0 |
| mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten | - | - |
| mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren | 42,0 | 5,0 |
| mehr als zwei bis zu drei Jahren | 2,0 | 42,0 |
| mehr als drei bis zu vier Jahren | - | 2,0 |
| mehr als vier bis zu fünf Jahren | - | - |
| mehr als fünf bis zu zehn Jahren | - | - |
| mehr als zehn Jahren | - | - |
| Gesamt | 49,0 | 59,0 |
| Deckungswerte Schiffspfandbriefe mit einer restlichen Zinsbindungsfrist von | ||
| bis zu sechs Monaten | 7,0 | - |
| mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten | - | 7,0 |
| mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten | - | - |
| mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren | 10,0 | - |
| mehr als zwei bis zu drei Jahren | 47,0 | - |
| mehr als drei bis zu vier Jahren | 14,5 | - |
| mehr als vier bis zu fünf Jahren | - | - |
| mehr als fünf bis zu zehn Jahren | - | 78,1 |
| mehr als zehn Jahren | - | - |
| Gesamt | 78,5 | 85,1 |
| Schiffspfandbriefe Fälligkeitsverschiebung (12 Monate) 1 | ||
| bis zu sechs Monaten | - | - |
| mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten | - | - |
| mehr als zwölf Monaten bis zu achtzehn Monaten | - | - |
| mehr als achtzehn Monaten bis zu zwei Jahren | 5,0 | 10,0 |
| mehr als zwei bis zu drei Jahren | 42,0 | 5,0 |
| mehr als drei bis zu vier Jahren | 2,0 | 42,0 |
| mehr als vier bis zu fünf Jahren | - | 2,0 |
| mehr als fünf bis zu zehn Jahren | - | - |
| mehr als zehn Jahren | - | - |
| Gesamt | 49,0 | 59,0 |
1 Auswirkungen einer Fälligkeitsverschiebung auf die Laufzeitenstruktur der Pfandbriefe / Verschiebungsszenario: 12 Monate. Es handelt sich hierbei um ein äußerst unwahrscheinliches Szenario, welches erst nach Ernennung eines Sachwalters zur Geltung kommen könnte. Weitere Informationen, siehe "Informationen zur Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe".
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| § 28 (1) S. 1 Nr. 6 PfandBG | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Absolutbetrag der von Null verschiedenen größten sich ergebenden negativen Summe in den nächsten 180 Tagen i.S.d. § 4 (1a) S. 3 für die Pfandbriefe (Liquiditätsbedarf) | 0,1 | 0,1 |
| Tag, an dem sich die größte negative Summe ergibt | 24 | 21 |
| Gesamtbetrag der Deckungswerte welche die Anforderungen von § 4 (1a) S. 3 PfandBG erfüllen (Liquiditätsdeckung) | 75,1 | 95,7 |
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| § 28 (1) S. 1 Nr. 8, 9 und 10 PfandBG Weitere Deckungswerte | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Forderungen gemäß § 26 (1) S. 1 Nr. 3 PfandBG | ||
| Deutschland | - | - |
| darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | - | - |
| Gesamt | - | - |
| Forderungen gemäß § 26 (1) S. 1 Nr. 4 PfandBG | ||
| Deutschland | - | - |
| darunter: gedeckte Schuldverschreibungen im Sinne des Art. 129 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 | - | - |
| Gesamt | - | - |
| Forderungen gemäß § 26 (1) S. 1 Nr. 5 PfandBG | ||
| Deutschland | 71,5 | - |
| Griechenland | 7,0 | - |
| Italien | - | 8,1 |
| Österreich | - | 70,0 |
| Portugal | - | - |
| Slowakei | - | 7,0 |
| Gesamt | 78,5 | 85,1 |
| Gesamt | 78,5 | 85,1 |
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| § 28 (4) S. 1 Nr. 1 a Größenklassen | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Bis zu 0,5 Mio. € | - | - |
| Mehr als 0,5 Mio. € bis zu 5 Mio. € | - | - |
| Mehr als 5 Mio. € | - | - |
| Gesamt | - | - |
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| § 28 (1) S. 1 Nr. 14 PfandBG Fremdwährung | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Nettobarwert in schweizer Franken | - | - |
| Nettobarwert in japanischen Yen | - | - |
| Nettobarwert in US-Dollar | - | - |
| Gesamt | - | - |
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| § 28 (1) S. 1 Nr. 13 PfandBG Zinsstruktur | % |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Anteil festverzinslicher Deckungswerte | 100,0 | 100,0 |
| Anteil festverzinslicher Pfandbriefe | 100,0 | 100,0 |
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| § 28 (4) S. 1 Nr. 1 b PfandBG Registerland der beliehenen Schiffe und Schiffsbauwerke | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Seeschiffe | - | - |
| Binnenschiffe | - | - |
| Gesamt | - | - |
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| Gesamtbetrag der Schiffshypotheken nach § 21 PfandBG, die die Grenzen nach § 22 (5) S. 2 PfandBG überschreiten | - | - |
|---|---|---|
| § 28 (1) S. 1 Nr. 11 PfandBG Überschreitungen | Mio. € | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Gesamtbetrag der Werte nach § 26 (1), die die Grenzen nach § 26 (1) S. 6 PfandBG überschreiten | - | - |
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| § 28 (1) S. 1 Nr. 12 PfandBG Überschreitungen | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Forderungen, die die Grenze nach § 26 (1) Nr. 3 überschreiten | - | - |
| Forderungen, die die Grenze nach § 26 (1) Nr. 4 überschreiten | - | - |
| Forderungen, die die Grenze nach § 26 (1) Nr. 5 überschreiten | - | - |
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| § 28 (4) Nr. 2 PfandBG Rückständige Leistungen | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Gesamtbetrag der mindestens 90 Tage rückständigen Leistungen | - | - |
| Gesamtbetrag dieser Forderungen, soweit der jeweilige Rückstand mindestens 5 % der Forderung beträgt | - | - |
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| § 28 (1) S. 1 Nr. 15 PfandBG Rückständige Leistungen | Mio. € |
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|---|
| Anteil der Deckungswerte an der Deckungsmasse, für die oder für deren Schuldner ein Ausfall gemäß Art. 178 Absatz 1 CRR als eingetreten gilt. | - | - |
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| 31.12.2023 | 31.12.2022 |
|---|---|
| - | - |
| - | - |
| - | - |
Im aktuellen Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr keine Zwangsversteigerungen durchgeführt. Es sind keine Verfahren anhängig.
Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat wie im Vorjahr kein Schiff zur Verhütung von Verlusten übernommen.
Das Hinausschieben der Fälligkeit ist erforderlich, um die Zahlungsunfähigkeit der Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit zu vermeiden (Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit), die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit ist nicht überschuldet (keine bestehende Überschuldung) und es besteht Grund zu der Annahme, dass die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit jedenfalls nach Ablauf des größtmöglichen Verschiebungszeitraums unter Berücksichtigung weiterer Verschiebungsmöglichkeiten ihre dann fälligen Verbindlichkeiten erfüllen kann (positive Erfüllungsprognose). Siehe ergänzend auch § 30 Absatz 2b PfandBG.
Der Sachwalter kann die Fälligkeiten der Tilgungszahlungen verschieben, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG hierfür erfüllt sind. Die Verschiebungsdauer, welche einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten darf, bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit.
Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs- und Zinszahlungen, die innerhalb eines Monats nach seiner Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der Sachwalter für eine solche Verschiebung, wird das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung ist im Rahmen der Höchstverschiebungsdauer von 12 Monaten zu berücksichtigen.
Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für sämtliche Pfandbriefe einer Emission nur einheitlich Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten vollständig oder anteilig verschoben werden. Der Sachwalter hat die Fälligkeit für eine Pfandbriefemission so zu verschieben, dass die ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung der Pfandbriefe, welche durch die Verschiebung überholt werden könnten, nicht geändert wird (Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch die Fälligkeiten später fällig werdender Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot zu wahren. Siehe ergänzend auch § 30 Absatz 2a und 2b PfandBG.
Die nachstehenden Angaben nehmen wir gemäß § 271 Abs. 1 und § 285 Nr. 11, 11 a und 11 b HGB vor. Fußnoten und Anmerkungen zu nachfolgenden Tabellen sind am Ende dieser Angabe zusammengefasst.
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| Name | Sitz | Kapitalanteil % |
Währung | Eigenkapital * Tsd. |
Jahresergebnis * Tsd. |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 31,6 | EUR | 283.796 | 10.195 | |
| ALWIGA Netzbeteiligungen GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | EUR | 96 | - | * |
| Asekum Sp. z o.o. | Warszawa, Polen | 100,0 | PLN | 28.681 | 9.799 | |
| Atlas Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | EUR | 130.716 | - | * |
| CBG Commerz Beteiligungsgesellschaft Holding mbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | EUR | 8.386 | - | * |
| CBG Commerz Beteiligungsgesellschaft mbH &Co. KG | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | EUR | 26.051 | 14.959 | |
| CBG Commerz Beteiligungskapital GmbH &Co. KG | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | EUR | 10.835 | 3.066 | |
| CERI International Sp. z o.o. | Lodz, Polen | 100,0 | PLN | 91.970 | 12.248 | |
| Coba Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | EUR | 26 | - | * |
| Commerz (East Asia) Limited | Hong Kong, Hongkong | 100,0 | EUR | 4.046 | - 58 | |
| Commerz Business Consulting GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | EUR | 239 | - | * |
| Commerz Direktservice GmbH | Duisburg, Deutschland | 100,0 | EUR | 1.856 | - | * |
| Commerz Global Service Solutions Sdn. Bhd. | Kuala Lumpur, Malaysia | 100,0 | MYR | 21.358 | 382 | 1) |
| Commerz Grundbesitz Beteiligungsgesellschaft mbH &Co. KG | Frankfurt am Main, Deutschland | 90,0 | EUR | 18.451 | 738 | |
| Commerz Markets LLC | Wilmington, Delaware, USA | 100,0 | USD | 224.186 | - 32 | |
| Commerz Real AG | Wiesbaden, Deutschland | 100,0 | EUR | 408.407 | - | * |
| Commerz Real Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | EUR | 151 | - | * |
| Commerz Real Fund Management S.à r.l. | Luxembourg, Luxemburg | 100,0 | EUR | 5.625 | - 17.681 | |
| Commerz Real Investmentgesellschaft mbH | Wiesbaden, Deutschland | 100,0 | EUR | 21.968 | - | * |
| Commerz Real Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | EUR | 5.000 | - | * |
| Commerz Real Mobilienleasing GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | EUR | 41.000 | - | * |
| Commerz Real Verwaltung und Treuhand GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | EUR | 26 | - | * |
| Commerz Service-Center Intensive GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | EUR | 1.664 | - | * |
| Commerz Services Holding GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | EUR | 15.979 | - | * |
| Commerzbank (Eurasija) AO | Moskau, Russland | 100,0 | RUB | 19.033.660 | 6.080.156 | |
| Commerzbank Finance & Covered Bond S.A. | Luxembourg, Luxemburg | 100,0 | EUR | 1.056.005 | - 54.251 | |
| Commerzbank Finance BV | Amsterdam, Niederlande | 100,0 | EUR | 834 | - 108 | |
| Commerzbank Finance Limited | London, Großbritannien | 100,0 | GBP | 248.849 | 168.335 | |
| Commerzbank Holdings France | Paris, Frankreich | 100,0 | EUR | 17.278 | 104 | |
| Commerzbank Immobilien- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | EUR | 462.597 | - | * |
| Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | EUR | 109.465 | - | * |
| Commerzbank Leasing December (3) Limited | London, Großbritannien | 100,0 | GBP | 194 | 125 | |
| Commerzbank Leasing Limited | London, Großbritannien | 100,0 | GBP | 25 | - | |
| Commerzbank Leasing September (5) Limited | London, Großbritannien | 100,0 | GBP | 25 | 13 | |
| Commerzbank U.S. Finance, Inc. | Wilmington, Delaware, USA | 100,0 | USD | 364 | 1 | |
| CommerzFactoring GmbH | Mainz, Deutschland | 50,1 | EUR | 1.099 | - | * |
| CommerzVentures Beteiligungs GmbH &Co. KG | Frankfurt am Main, Deutschland | 99,5 | EUR | 50.664 | 23.645 | |
| CommerzVentures GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | EUR | 86.579 | - | * |
| CommerzVentures II Beteiligungs GmbH &Co. KG | Frankfurt am Main, Deutschland | 33,3 | EUR | 71.982 | - 17.189 | |
| CommerzVentures III Beteiligungs GmbH &Co. KG | Frankfurt am Main, Deutschland | 33,3 | EUR | 33.286 | - 4.506 | |
| ComTS Finance GmbH | Halle (Saale), Deutschland | 100,0 | EUR | 1.550 | - | * |
| ComTS GmbH | Erfurt, Deutschland | 100,0 | EUR | 2.714 | - | * , 2) |
| ComTS Logistics GmbH | Magdeburg, Deutschland | 100,0 | EUR | 1.550 | - | * |
| Coubag Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 40,0 | EUR | 102.046 | 6.100 | |
| CR Hotel Target Pty Ltd | Sydney, Australien | 50,0 | AUD | 20.587 | 6.675 | |
| Dr. Gubelt Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH &Co. Objekt Schwabing KG | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | EUR | - | 2 | |
| Dresdner Capital LLC I | Wilmington, Delaware, USA | 100,0 | USD | 2.075 | 42 | |
| Dresdner Kleinwort Luminary Inc. | Wilmington, Delaware, USA | 100,0 | USD | 29.777 | 1.358 | |
| Dresdner Lateinamerika Aktiengesellschaft | Hamburg, Deutschland | 100,0 | EUR | 32.567 | - | * |
| DSB Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | EUR | 25 | - | * |
| DTE Energy Center, LLC | Wilmington, Delaware, USA | 50,0 | USD | 36.616 | 4.508 | |
| FABA Vermietungsgesellschaft mbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | EUR | 6.426 | - | * |
| Future Tech Fundusz Inwestycyjny Zamkniety | Warszawa, Polen | 99,0 | PLN | 220.547 | - 2.869 | |
| Gesellschaft für Kreditsicherung mbH | Berlin, Deutschland | 63,3 | EUR | 9.205 | 7.138 | |
| Greene Elm Trading VII LLC | Wilmington, Delaware, USA | 100,0 | USD | 1.652.552 | 19.408 | |
| KENSTONE GmbH | Eschborn, Deutschland | 100,0 | EUR | 1.250 | - | * |
| Kommanditgesellschaft MS "CPO ALICANTE" Offen Reederei GmbH &Co. | Hamburg, Deutschland | 90,0 | EUR | 39.478 | 6.796 | |
| Kommanditgesellschaft MS "CPO ANCONA" Offen Reederei GmbH &Co. | Hamburg, Deutschland | 77,2 | EUR | 55.187 | 8.404 | |
| Kommanditgesellschaft MS "CPO BILBAO" Offen Reederei GmbH &Co. | Hamburg, Deutschland | 90,0 | EUR | 38.323 | 6.699 | |
| Kommanditgesellschaft MS "CPO PALERMO" Offen Reederei GmbH &Co. | Hamburg, Deutschland | 73,9 | EUR | 67.753 | 10.606 | |
| Kommanditgesellschaft MS "CPO VALENCIA" Offen Reederei GmbH &Co. | Hamburg, Deutschland | 90,0 | EUR | 39.016 | 5.865 | |
| LeaseLink Sp. z o.o. | Warszawa, Polen | 100,0 | PLN | 26.274 | 9.671 | |
| LSF Loan Solutions Frankfurt GmbH | Eschborn, Deutschland | 100,0 | EUR | 47.996 | - | * |
| Main Incubator GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | EUR | 36.427 | - | * |
| mBank Hipoteczny S.A. | Warszawa, Polen | 100,0 | PLN | 883.687 | - 303.378 | |
| mBank S.A. | Warszawa, Polen | 69,1 | PLN | 12.497.196 | - 696.724 | |
| mElements S.A. | Warszawa, Polen | 100,0 | PLN | 20.963 | - 729 | |
| mFaktoring S.A. | Warszawa, Polen | 100,0 | PLN | 193.339 | 44.708 | |
| mFinanse CZ s.r.o. | Praha, Tschechien | 100,0 | CZK | 33.055 | 14.093 | |
| mFinanse S.A. | Warszawa, Polen | 100,0 | PLN | 68.930 | - 85.779 | |
| mFinanse SK s.r.o. | Bratislava, Slowakei | 100,0 | EUR | 324 | 89 | |
| mLeasing Sp. z o.o. | Warszawa, Polen | 100,0 | PLN | 744.496 | 150.576 | |
| MOLARIS Verwaltungs- und Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 75,0 | EUR | 776 | - 5.191 | |
| mTowarzystwo Funduszy Inwestycyjnych S.A. | Warszawa, Polen | 100,0 | PLN | 5.818 | - 3.532 | |
| NAVIPOS Schiffsbeteiligungsgesellschaft mbH | Hamburg, Deutschland | 100,0 | EUR | 107.752 | - | * |
| NOVELLA Grundstücks Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | EUR | 11.176 | - | * |
| Project Gloria S.a.r.l. | Luxembourg, Luxemburg | 50,0 | EUR | 9 | - 15 | |
| REFUGIUM Beteiligungsgesellschaft mbH | Grünwald, Deutschland | 100,0 | EUR | 2.926 | - | * |
| SECUNDO Grundstücks Vermietungsgesellschaft mbH | Düsseldorf, Deutschland | 100,0 | EUR | 5.811 | - | * |
| TOMO Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 100,0 | EUR | 22.778 | - | * |
| Yellowfin Asset Management GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 75,1 | EUR | 900 | - 98 | |
| Zelos Luxembourg S.C.S. | Luxembourg, Luxemburg | 100,0 | EUR | - 119.948 | - 59.115 |
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| Name | Sitz | Kapitalanteil % |
|
|---|---|---|---|
| 21strategies GmbH | Zolling, Deutschland | 13,2 | |
| Alma Atlas Investments Limited | Lathom, Großbritannien | 12,0 | |
| AUTHADA GmbH | Darmstadt, Deutschland | 12,4 | |
| BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH | Berlin, Deutschland | 7,9 | |
| BERGFÜRST AG | Berlin, Deutschland | 24,9 | |
| BGG Bayerische Garantiegesellschaft mit beschränkter Haftung für mittelständische Beteiligungen | München, Deutschland | 5,3 | |
| Bilendo GmbH | München, Deutschland | 12,9 | |
| BÜRGSCHAFTSBANK BRANDENBURG GmbH | Potsdam, Deutschland | 10,8 | |
| Bürgschaftsbank Bremen GmbH | Bremen, Deutschland | 8,3 | |
| Bürgschaftsbank Hamburg GmbH | Hamburg, Deutschland | 17,8 | |
| Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH | Schwerin, Deutschland | 12,0 | |
| Bürgschaftsbank Sachsen GmbH | Dresden, Deutschland | 10,6 | |
| Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH | Magdeburg, Deutschland | 10,4 | |
| Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein Gesellschaft mit beschränkter Haftung | Kiel, Deutschland | 5,0 | |
| Bürgschaftsbank Thüringen GmbH | Erfurt, Deutschland | 12,3 | |
| Candis GmbH | Berlin, Deutschland | 5,7 | |
| Caya GmbH | Berlin, Deutschland | 7,1 | |
| Circula GmbH | Berlin, Deutschland | 6,8 | |
| DABBEL - Automation Intelligence GmbH | Düsseldorf, Deutschland | 6,2 | |
| Fairown Holding OÜ | Tallinn, Estland | 8,1 | |
| Gini GmbH | München, Deutschland | 13,4 | |
| Interessengemeinschaft Frankfurter Kreditinstitute GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 16,9 | |
| Kreditgarantiegemeinschaft des Hotel- und Gaststättengewerbes in Bayern Gesellschaft mit beschränkter Haftung | München, Deutschland | 9,7 | |
| LiquidityMatch LLC | Wilmington, Delaware, USA | 13,6 | |
| MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH | Hamburg, Deutschland | 13,3 | 3) |
| MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH | Mainz, Deutschland | 11,1 | |
| MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH | Kiel, Deutschland | 7,3 | |
| Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH | Potsdam, Deutschland | 18,2 | |
| Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH | Schwerin, Deutschland | 18,4 | |
| Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mit beschränkter Haftung | Hannover, Deutschland | 12,4 | |
| Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH | Dresden, Deutschland | 16,4 | |
| Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG) mbH | Magdeburg, Deutschland | 17,5 | |
| Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH | Erfurt, Deutschland | 16,5 | |
| Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein GmbH | Kiel, Deutschland | 9,2 | |
| Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) Gesellschaft mit beschränkter Haftung | Hannover, Deutschland | 5,6 | |
| Open as App GmbH | München, Deutschland | 10,1 | |
| paydirekt GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 16,7 | |
| PINOVA Fund 3 GmbH &Co. KG | München, Deutschland | 10,0 | |
| Pinova GmbH &Co. Beteiligungs 2 KG | München, Deutschland | 8,1 | |
| Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung | Saarbrücken, Deutschland | 8,5 | |
| Scompler Technologies GmbH | München, Deutschland | 12,1 | |
| Secfix GmbH | München, Deutschland | 5,2 | |
| spaciv GmbH | München, Deutschland | 14,8 | |
| Squake.earth GmbH | Berlin, Deutschland | 16,5 | |
| Stock Republic AB | Bromma, Schweden | 7,8 | |
| TransFICC Limited | London, Großbritannien | 13,3 | |
| True Sale International GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 25,0 | |
| Userlane GmbH | München, Deutschland | 7,0 | |
| Valsight GmbH | Berlin, Deutschland | 12,8 | |
| Vilor GmbH | Hildesheim, Deutschland | 6,2 |
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| Name | Sitz | Kapitalanteil % |
Abweichende Stimmrechte % |
|---|---|---|---|
| Deutsche Börse Commodities GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 16,2 | 14,5 |
| EURO Kartensysteme GmbH | Frankfurt am Main, Deutschland | 15,4 | 0,0 |
| SCHUFA Holding AG | Wiesbaden, Deutschland | 18,6 | 0,0 |
1) Umfirmiert: von Commerz Trade Services Sdn. Bhd. in Commerz Global Service Solutions Sdn. Bhd.
2) Umfirmiert: von ComTS Mitte GmbH in ComTS GmbH
3) Umfirmiert: von BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH in MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH
a) Beherrschungs- und/oder Ergebnisabführungsvertrag.
* Kennzahlen aus dem letzten veröffentlichten Abschluss.
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| Devisenkurse für 1 Euro zum 31.12.2023 | ||
|---|---|---|
| Australien | AUD | 1,6263 |
| Großbritannien | GBP | 0,8691 |
| Malaysien | MYR | 5,0775 |
| Polen | PLN | 4,3395 |
| Russland 1 | RUB | 99,3212 |
| Schweden | SEK | 11,0960 |
| Tschechien | CZK | 24,7240 |
| USA | USD | 1,1050 |
1 Die EZB hat in 2022 beschlossen, die Veröffentlichung von einem EURO Referenzkurs zum russischen Rubel bis auf Weiteres auszusetzen.
Die Commerzbank errechnet den EUR/RUB Referenzkurses für den 31. Dezember 2023 über den USD/RUB Referenzkurs und den USD/EUR Referenzkurs (jeweils per 31. Dezember 2023) .
Aufsichtsrat
Prof. Dr. Jens Weidmann
Vorsitzender
Ehemaliger Präsident der Deutschen Bundesbank und Professor of Practice in Central Banking der Frankfurt School of Finance &Management (seit 31.5.2023)
Helmut Gottschalk
Vorsitzender
(bis 31.5.2023)
Uwe Tschäge 1
Stellv. Vorsitzender
Bankkaufmann
Commerzbank Aktiengesellschaft
Heike Anscheit 1
Bankkauffrau
Commerzbank Aktiengesellschaft
Alexander Boursanoff 1
Bankkaufmann
Commerzbank Aktiengesellschaft (bis 31.5.2023)
Gunnar de Buhr 1
Bankkaufmann
Commerzbank Aktiengesellschaft
Stefan Burghardt 1
Projektmanager
Mittelstandsbank Nord/West Commerzbank Aktiengesellschaft (bis 31.5.2023)
Harald Christ
Geschäftsführender Gesellschafter der Christ &Company Consulting GmbH (seit 31.5.2023)
Dr. Frank Czichowski
Ehemaliger Senior Vice President / Treasurer KfW Bankengruppe
Sabine U. Dietrich
Ehemaliges Mitglied des Vorstands
BP Europa SE
Dr. Jutta A. Dönges
Chief Financial Officer
Uniper SE
Monika Fink 1
Bankkauffrau
Commerzbank Aktiengesellschaft (bis 31.5.2023)
Stefan Jennes 1
Bankkaufmann
Commerzbank Aktiengesellschaft (bis 31.5.2023)
Kerstin Jerchel 1
Arbeitsdirektorin und Geschäftsführerin Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main GmbH
Burkhard Keese
Chief Financial Officer
Lloyd's of London
Alexandra Krieger 1
Bereichsleiterin Controlling und Compliance Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) (bis 31.5.2023)
Maxi Leuchters 1
Referatsleiterin für Unternehmensrecht und Unternehmensführung
Hans-Böckler-Stiftung (seit 31.5.2023)
Daniela Mattheus
Rechtsanwältin und Managementberaterin
Nina Olderdissen 1
Bankkauffrau
Commerzbank Aktiengesellschaft (seit 31.5.2023)
Sandra Persiehl 1
Bankangestellte
Commerzbank Aktiengesellschaft (seit 31.5.2023)
Michael Schramm 1
Bankkaufmann
Commerzbank Aktiengesellschaft (seit 31.5.2023)
Caroline Seifert
Unternehmensberaterin für
Transformation
Robin J. Stalker
Ehemaliges Mitglied des Vorstands adidas AG
(bis 31.5.2023)
Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell
Ehemaliges Mitglied des Direktoriums
Europäische Zentralbank
Sascha Uebel 1
Bankkaufmann
Commerzbank Aktiengesellschaft (seit 31.5.2023)
Frank Westhoff
Ehemaliges Mitglied des Vorstands
DZ BANK AG
Stefan Wittmann 1
Gewerkschaftssekretär
ver.di Bundesverwaltung
Klaus-Peter Müller
Ehrenvorsitzender
1 Von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewählt.
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| Dr. Manfred Knof | Dr. Bettina Orlopp | Dr. Marcus Chromik |
| Vorsitzender | stellv. Vorsitzende | (bis 31.12.2023) |
| Michael Kotzbauer | Sabine Mlnarsky | Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz |
| Thomas Schaufler | Bernhard Spalt | |
| (seit 1.1.2024) |
a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (im Inland)
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Dr. Manfred Knof
a) Commerz Real AG 1 Vorsitzender
b) Commerz Real Investmentgesellschaft mbH 1 Vorsitzender
Dr. Bettina Orlopp
b) CommerzVentures GmbH 1 Vorsitzende
(bis 2.11.2023)
EIS Einlagensicherungsbank GmbH Vorsitzende
(bis 31.12.2023)
Kreditanstalt für Wiederaufbau AöR
mBank S.A. 1 stellv. Vorsitzende
Dr. Marcus Chromik (bis 31.12.2023)
a) Commerz Real AG 1 stellv. Vorsitzender (bis 31.12.2023)
b) Commerz Real Investmentgesellschaft mbH 1 stellv. Vorsitzender (bis 31.12.2023)
mBank S.A. 1 (bis 31.12.2023)
Verlagsbeteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (bis 30.6.2023)
Michael Kotzbauer
b) CommerzVentures GmbH 1 stellv. Vorsitzender (bis 2.11.2023)
Sabine Mlnarsky - -
Dr. Jörg Oliveri del Castillo-Schulz
a) BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G.
b) BVV Pension Management GmbH (seit 30.6.2023)
BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V.
Commerz Services Holding GmbH 1
Vorsitzender (bis 8.9.2023)
CommerzVentures GmbH 1
(bis 2.11.2023)
neosfer GmbH 1
Vorsitzender
Thomas Schaufler
a) Commerz Real AG 1
(bis 27.3.2023)
SCHUFA Holding AG
b) Commerz Real Investmentgesellschaft mbH 1 (bis 27.3.2023)
CommerzVentures GmbH 1
(bis 2.11.2023)
mBank S.A. 1
(seit 31.3.2023)
Bernhard Spalt
(seit 1.1.2024)
a) Commerz Real AG 1 stellv. Vorsitzender
b) Commerz Real Investmentgesellschaft mbH 1 stellv. Vorsitzender
mBank S.A. 1
Österreichische Post Aktiengesellschaft
1 Konzernmandat.
a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (im Inland)
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Prof. Dr. Jens Weidmann
(seit 31.5.2023)
- -
Helmut Gottschalk
(bis 31.5.2023)
- -
Uwe Tschäge
- -
Heike Anscheit
- -
Alexander Boursanoff
(bis 31.5.2023)
- -
Gunnar de Buhr
a) BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG, Berlin stellv. Vorsitzender
BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G., Berlin stellv. Vorsitzender
b) BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V., Berlin
BVV Pension Management GmbH, Berlin stellv. Vorsitzender
(seit 1.9.2023)
Stefan Burghardt
(bis 31.5.2023)
- -
Harald Christ
(seit 31.5.2023)
a) Ernst Russ AG, Hamburg Vorsitzender des Aufsichtsrats
Dr. Frank Czichowski
b) Frontier Clearing Corporation B.V. (FCC), Amsterdam (Niederlande) (seit 1.4.2023)
Sabine U. Dietrich
a) H&R GmbH und Co. KGaA, Salzbergen
MVV Energie AG, Mannheim
Dr. Jutta A. Dönges
a) TUI AG, Hannover
Uniper SE, Düsseldorf (bis 28.2.2023)
b) Rock Tech Lithium Inc., Vancouver, Kanada (bis 28.2.2023)
Monika Fink
(bis 31.5.2023)
Stefan Jennes
(bis 31.5.2023)
Kerstin Jerchel
Burkhard Keese
Maxi Leuchters
(seit 31.5.2023)
a) Stadtwerke Krefeld AG, Krefeld
PSD Bank Rhein-Ruhr eG, Düsseldorf
Alexandra Krieger (bis 31.5.2023)
a) AbbVie Komplementär GmbH, Wiesbaden
Evonik Industries AG, Essen
Daniela Mattheus
a) Yunex GmbH, München (bis 31.10.2023)
Deutsche Bahn AG, Berlin
JENOPTIK AG, Jena (seit 1.11.2023)
Cewe Stiftung &Co. KGaA, Oldenburg (seit 7.6.2023)
Nina Olderdissen
(seit 31.5.2023)
Sandra Persiehl
(seit 31.5.2023)
Michael Schramm
(seit 31.5.2023)
Caroline Seifert
Robin J. Stalker
(bis 31.5.2023)
a) Schaeffler AG, Herzogenaurach
Schmitz Cargobull AG, Horstmar stellv. Vorsitzender
Hugo Boss AG, Metzingen
Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell
b) OMV Aktiengesellschaft,
Wien (Österreich)
Vienna Insurance Group AG, Wien (Österreich)
AT &S AG, Leoben (Österreich)
Sascha Uebel
(seit 31.5.2023)
Frank Westhoff
Stefan Wittmann
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft
Angaben gemäß § 340a Abs. 4 Ziffer 1 HGB Stichtag: 31.Dezember 2023
Andreas Böger
Commerz Real AG 1
Andrea Bracht
Commerz Real AG 1
Gerold Fahr
Stadtwerke Ratingen GmbH
Vorsitzender
Steffen Graf
ComTS GmbH 1
Oliver Haibt
Commerz Direktservice GmbH 1 stellv. Vorsitzender
Patrick Klasen
Commerz Direktservice GmbH 1
Michael Kollmann
tokentus investment AG
Vorsitzender
Jana Kubach
Commerz Direktservice GmbH 1
Vorsitzende
Stefan Nodewald
KONVEKTA AKTIENGESELLSCHAFT
SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz
Aktiengesellschaft
Vorsitzender
Mario Peric
Commerz Real AG 1
Raoul Richter
ComTS GmbH 1
Martin Sander
ComTS GmbH 1
Vorsitzender
Andreas Schimmele
Commerz Direktservice GmbH 1
Conny Wolfgang Winckelmann
ComTS GmbH 1
stellv. Vorsitzender
Benedikt Winzen
SWK Stadtwerke Krefeld Aktiengesellschaft
Vorsitzender
1 Konzernmandat.
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Frankfurt am Main, 27. Februar 2024
Der Vorstand
Manfred Knof
Bettina Orlopp
Michael Kotzbauer
Sabine Mlnarsky
Jörg Oliveri del Castillo-Schulz
Thomas Schaufler
Bernhard Spalt
An die COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main
Wir haben den Jahresabschluss der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der COMMERZBANK Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
scrollen
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind in der Anhangangabe 2 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Jahresabschluss beschrieben.
Zum 31. Dezember 2023 weist die COMMERZBANK Aktiengesellschaft in ihrem Jahresabschluss einen Bestand an Forderungen an Kreditinstitute i. H. v. 99,1 Mrd. Euro (i. Vj. 86,2 Mrd. Euro), Forderungen an Kunden i. H. v. 253,2 Mrd. Euro (i. Vj. 244,4 Mrd. Euro), unwiderrufliche Kreditzusagen i. H. v. 76,5 Mrd. Euro (i. Vj. 77,3 Mrd. Euro) sowie Akkreditive 4,2 Mrd. Euro (i. Vj. 4,8 Mrd. Euro) und Kreditbürgschaften 2,7 Mrd. Euro (i. Vj. 3,0 Mrd. Euro) aus. Diese Bestände bilden die Basis zur Bildung von Pauschalwertberichtigungen nach der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten ("Pauschalwertberichtigungen") (IDW RS BFA 7).
Hierbei macht die Bank von der gemäß IDW RS BFA 7 "Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten ("Pauschalwertberichtigungen")" gegebenen Möglichkeit Gebrauch, die Methodik zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigung nach den Stufen 1 und 2 gemäß IFRS 9 auch unter HGB anzuwenden.
Die COMMERZBANK Aktiengesellschaft wendet einen dreistufigen Ansatz zur Bemessung der Risikovorsorge an, wobei zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste (ECL) ein ECL-Modell verwendet wird. Die Risikovorsorge in Stufe 1 entspricht den innerhalb der nächsten zwölf Monate erwarteten Kreditverlusten. Die Risikovorsorge in Stufe 2 bezieht sich auf Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit der erstmaligen Erfassung signifikant erhöht hat, während die Risikovorsorge in Stufe 3 auf bonitätsbeeinträchtigte finanzielle Vermögenswerte entfällt. Die Risikovorsorge der Stufen 2 und 3 berücksichtigen die erwarteten Kreditverluste für die gesamte Restlaufzeit.
Die Ermittlung der Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste in den Stufen 1 und 2 ist ermessensbehaftet und erfordert die Verwendung komplexer Modelle, Inputfaktoren und Annahmen. Die Risikovorsorge wird anhand folgender Parameter bestimmt: Ausfallwahrscheinlichkeit ("Probability of Default" - PD), Ausfallquote ("Loss Given Default" - LGD) und Forderungshöhe bei Ausfall ("Exposure at Default" - EAD) Die konjunkturellen Unsicherheiten und die Folgen der geopolitischen Spannungen trüben den makroökonomischen Ausblick immer noch stark ein. Die für die Risikovorsorgeermittlung verwendeten modellbasierten Parameter reflektieren diese Auswirkungen noch nicht vollständig. Für diesen Sachverhalt hat die COMMERZBANK Aktiengesellschaft ein Sekundäreffekte-Top-Level-Adjustment (TLA) gebildet.
Das Risiko für den Abschluss besteht darin, dass bei der Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen keine sachgerechten Bewertungsmodelle bzw. Bewertungsparameter verwendet werden.
Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt.
Wir haben die Ausgestaltung und Einrichtung sowie die Wirksamkeit der zur Bestimmung der Risikovorsorge relevanten Kontrollen getestet und zusätzlich aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt.
Unsere Prüfung umfasste unter anderem Kontrollprüfungshandlungen hinsichtlich:
scrollen
| ― | der Ermittlung der parameterbasierten Risikovorsorge, |
| ― | der Herleitung der Top-Level-Adjustments für die parameterbasierte Risikovorsorge sowie |
| ― | der Validierung der parameterbasierten Risikovorsorgemodelle. |
Unsere Ergebnisse aus der Kontrollprüfung haben wir bei der Bestimmung von Art und Umfang der weiteren aussagebezogenen Prüfungshandlungen berücksichtigt. Diese umfassten insbesondere:
• die Würdigung der Methoden und Bilanzierungsgrundsätze zur Ermittlung der Risikovorsorge nach IDW RS BFA 7,
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| ― | die Würdigung der Validierungen der Bank für ausgewählte, wesentliche Modelle und Nachberechnung von Validierungstests, |
| ― | die Beurteilung der Angemessenheit der wesentlichen Annahmen zur Stufenzuordnung, zu makroökonomischen Variablen, Szenarien und deren Gewichtung, |
| ― | die risikoorientierte Nachberechnung der Risikovorsorge der Stufe 1 und Stufe 2, |
| ― | die Überprüfung der Ratings und der Zahlungsfähigkeit für ausgewählte Kreditnehmer anhand der in den jeweiligen Kreditakten vorliegenden Informationen und Beurteilung der verwendeten Kriterien zur Identifizierung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos sowie |
| ― | den Nachvollzug der parameterbasierten Risikovorsorgeberechnung, einschließlich der Ermittlungsmethodik für Top Level Adjustments. |
Die zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen verwendeten Bewertungsmodelle und Bewertungsparameter sind sachgerecht.
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind in der Anhangangabe 2 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Jahresabschluss beschrieben.
Zum 31. Dezember 2023 weist die COMMERZBANK Aktiengesellschaft in ihrem Jahresabschluss einen Bestand an Handelsaktiva in Höhe von 18,2 Mrd. Euro (i.Vj. 18,4 Mrd. Euro) und an Handelspassiva in Höhe von 10,8 Mrd. Euro (i.Vj. 10,4 Mrd. Euro) aus. In diesen sind auch Finanzinstrumente enthalten, deren Bewertung nicht auf beobachtbaren Marktpreisen basiert.
Die beizulegenden Zeitwerte dieser Finanzinstrumente sind auf Basis anerkannter Bewertungsverfahren zu ermitteln. Die verwendeten Bewertungsverfahren können auf komplexen Modellen beruhen und ermessensbehaftete Annahmen, insbesondere für nicht beobachtbare Bewertungsparameter, beinhalten.
Das Risiko für den Abschluss besteht insbesondere darin, dass bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, deren Bewertung nicht auf beobachtbaren Marktpreisen basiert, keine sachgerechten Bewertungsmodelle bzw. Bewertungsparameter verwendet werden.
Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt.
Wir haben die Ausgestaltung und Einrichtung sowie die Wirksamkeit der zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte relevanten Kontrollen getestet und zusätzlich aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei haben wir KPMGinterne Bewertungsspezialisten einbezogen.
Unsere Prüfung umfasste unter anderem Kontrollprüfungshandlungen hinsichtlich:
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| ― | der durchgeführten Validierung der neu eingeführten bzw. modifizierten Bewertungsmodelle sowie der kontinuierlichen Überwachungsprozesse bestehender Bewertungsmodelle, |
| ― | der durchgeführten unabhängigen Überprüfung der im Rahmen der Bewertung verwendeten Marktparameter bzw. -daten sowie |
| ― | der Ermittlung und Erfassung der notwendigen Bewertungsanpassungen. |
Unsere Ergebnisse aus der Kontrollprüfung haben wir bei der Bestimmung von Art und Umfang der weiteren aussagebezogenen Prüfungshandlungen berücksichtigt. Ferner haben wir hierzu KPMG-interne Bewertungsspezialisten einbezogen. Diese umfassten insbesondere:
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| ― | die Durchführung eigener, unabhängiger Preisverifizierungen unter Einbeziehung von KPMG-internen Bewertungsspezialisten für ausgewählte Finanzinstrumente, Bewertungsverfahren, -parameter und -modelle sowie |
| ― | die Nachberechnung und der Nachvollzug der Ermittlung von vorgenommenen Bewertungsanpassungen (Fair Value Adjustments) einschließlich deren Erfassung. |
Die zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, deren Bewertung nicht auf beobachtbaren Marktpreisen basiert, verwendeten Bewertungsmodelle und Bewertungsparameter sind sachgerecht.
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind in der Anhangangabe 2 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" im Jahresabschluss beschrieben.
Zum 31. Dezember 2023 weist die COMMERZBANK Aktiengesellschaft in ihrem Jahresabschluss Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 4,5 Mrd. Euro (i.Vj. 4,5 Mrd. Euro) aus.
Den beizulegenden Wert ermittelt die COMMERZBANK Aktiengesellschaft für Anteile an verbundenen Unternehmen grundsätzlich mithilfe von anerkannten Bewertungsverfahren, insbesondere dem Discounted-Cashflow-Verfahren.
Die Bewertungsverfahren sind insbesondere in Bezug auf die verwendeten Bewertungsparameter (Planannahmen und Diskontierungssätze) ermessensbehaftet. Die Annahmen umfassen zudem auch politische und ökonomische Entwicklungen und Rahmenbedingungen.
Das Risiko für den Abschluss besteht darin, dass bei der Ermittlung des beizulegenden Werts der Anteile an verbundenen Unternehmen keine sachgerechten Bewertungsmodelle bzw. Bewertungsparameter verwendet werden.
Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt.
Wir haben die Ausgestaltung und Einrichtung sowie die Wirksamkeit der zur Bestimmung der beizulegenden Werte relevanten Kontrollen getestet und zusätzlich aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei haben wir KPMG-interne Bewertungsspezialisten einbezogen.
Unsere Prüfung umfasste unter anderem Kontrollprüfungshandlungen hinsichtlich:
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| ― | der Identifizierung eines etwaigen Wertminderungsbedarfs sowie |
| ― | der Durchführung der entsprechenden Wertermittlungen für die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie deren Erfassung. |
Unsere Ergebnisse aus der Kontrollprüfung haben wir bei der Bestimmung von Art und Umfang der weiteren aussagebezogenen Prüfungshandlungen berücksichtigt. Diese umfassten insbesondere:
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| ― | die Beurteilung der Angemessenheit der verwendeten Modelle, |
| ― | die Würdigung der Angemessenheit der verwendeten Parameter (insbesondere Planannahmen und Diskontierungszinssätze), indem wir für Diskontierungssätze (risikofreie Zinssätze, Marktrisikoprämien und Betafaktoren) Abstimmungen und Verprobungen mit extern verfügbaren Parametern vorgenommen haben, |
| ― | die Beurteilung der bisherigen Prognosegüte der Bank, indem wir Planungen des vorherigen Geschäftsjahres mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben, |
| ― | die Prüfung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells sowie |
| ― | den Nachvollzug der buchhalterischen Erfassung von Wertanpassungen. |
| ― | UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN |
Die der Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen zugrunde liegenden Bewertungsmodelle und Bewertungsparameter sind sachgerecht.
Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
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| ― | den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht der Gesellschaft und des Konzerns, auf den im Lagebericht Bezug genommen wird, und |
| ― | die Erklärung zur Unternehmensführung, die im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB" des Lageberichts enthalten ist. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
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| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen |
Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "Commerzbank_AG_JA+LB_ESEF-2023-12-31 (1).zip" (SHA256-Hashwert: fc72c4cd3fb7c984c1bd31636038a886e899dd 2602ef3ae4b2dcb683976c846e) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Der Vorstand der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner ist der Vorstand der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
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| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 31. Mai 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 21. Juni 2023 vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2022 als Abschlussprüfer der COMMERZBANK Aktiengesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Burkhard Böth.
Frankfurt am Main, den 28. Februar 2024
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Wiechens, Wirtschaftsprüfer
gez. Böth, Wirtschaftsprüfer
Commerz Real AG, Wiesbaden
Commerzbank (Eurasija) AO, Moskau
Commerzbank Finance & Covered Bond S.A., Luxemburg
Commerz Markets LLC, New York
mBank S.A., Warschau
Amsterdam, Brünn (Office), London, Luxemburg, Madrid, Mailand, New York, Paris, Peking, Prag, Schanghai, Singapur, Tokio, Wien, Zürich
Abidjan, Addis Abeba, Almaty, Amman, Aschgabat, Bangkok, Brüssel (Verbindungsbüro zur Europäischen Union), Buenos Aires, Caracas, Casablanca, Dhaka, Dubai, Ho-Chi-Minh-Stadt, Istanbul, Johannesburg, Kairo, Kiew, Lagos, Luanda, Melbourne, Moskau (FI-Desk), Mumbai, New York (FI-Desk), Panama-Stadt, Peking (FI-Desk), São Paulo, Schanghai (FI-Desk), Seoul, Singapur (FI-Desk), Taipeh, Taschkent, Tokio (FI-Desk), Zagreb
Dieser Jahresabschluss und Lagebericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen zur Geschäfts- und Ertragsentwicklung der Commerzbank, die auf unseren derzeitigen Plänen, Einschätzungen, Prognosen und Erwartungen beruhen. Die Aussagen beinhalten Risiken und Unsicherheiten. Denn es gibt eine Vielzahl von Faktoren, die auf unser Geschäft einwirken und zu großen Teilen außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Dazu gehören vor allem die konjunkturelle Entwicklung, die Verfassung der Finanzmärkte weltweit und mögliche Kreditausfälle. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können also erheblich von unseren heute getroffenen Annahmen abweichen. Sie haben daher nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Gültigkeit. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die zukunftsgerichteten Aussagen angesichts neuer Informationen oder unerwarteter Ereignisse zu aktualisieren.
Die deutsche Fassung dieses Jahresabschlusses und Lageberichts ist maßgebend und nur die deutsche Version des Lageberichts und des Jahresabschlusses wurden vom Abschlussprüfer geprüft.
Lediglich aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird nur die grammatisch männliche Form verwendet. Gemeint sind stets Menschen jeglicher geschlechtlicher Identität.
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| 30. April 2024 | Hauptversammlung |
| 15. Mai 2024 | Zwischenmitteilung zum 31. März 2024 |
| 7. August 2024 | Zwischenbericht zum 30. Juni 2024 |
| 6. November 2024 | Zwischenmitteilung zum 30. September 2024 |
Commerzbank AG Zentrale Kaiserplatz Frankfurt am Main www.commerzbank.de
Postanschrift 60261 Frankfurt am Main [email protected]
Investor Relations https://investor-relations.commerzbank.com/[email protected]
Der Konzerngeschäftsbericht (nach den International Financial Reporting Standards) erscheint in deutscher und englischer Sprache.
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