Interim / Quarterly Report • Aug 15, 2013
Interim / Quarterly Report
Open in ViewerOpens in native device viewer
Sehr geehrte Aktionäre, Mitarbeiter und Geschäftspartner,
Die positiven Ergebnisse und Entwicklungen der „Regeneration mittels eigener Zellen“ führen zunehmend zu einem Umdenken der Orthopäden und Unfallchirurgen. Die Leitlinie lautet „Gelenkerhalt vor Gelenkersatz“.
Gerade bei innovativen Behandlungsmethoden ist der kontinuierliche Austausch zwischen Grundlagenforschern und anwendenden Ärzten unerlässlich. Um diesem Austausch ein Forum zu bieten, richtete die co.don AG zum zweiten Mal das Berliner Knorpelsymposium aus. Im April 2013 trafen sich rund 150 Orthopäden und Unfallchirurgen aus dem In- und Ausland in Berlin, um sich über die neuesten Entwicklungen, aktuelle Methoden und Erfahrungen in der reparativen Gelenkchirurgie auszutauschen. Ein Schwerpunkt des 2. Berliner Knorpelsymposiums bildete die Betrachtung von Leitlinien und Behandlungsempfehlungen für die Autologe Chondrozyten Transplantation (ACT/ACI), welche durch die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie im Frühjahr diesen Jahres überarbeitet und dem aktuellen Stand der klinischen Ergebnisse angepasst wurden.
Im Ergebnis des Kongresses wurde nochmals deutlich, dass bei einer frühzeitigeren Behandlung von Knorpelschäden der Einsatz von Prothesen oftmals vermieden werden kann – bei sorgfältiger Indikationsstellung in Einzelfällen erfolgreich auch bei Patienten höheren Lebensalters. Bei den Lokalisationen rückt neben dem Kniegelenk die Behandlung des Hüftgelenks immer mehr in den Fokus.
Der Gesamtumsatz der co.don® AG im ersten Halbjahr 2013 konnte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gesteigert werden und betrug 1.830 TEUR (Vorjahreszeitraum: 1.251 TEUR).
Die Aufstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung zum 30.06.2013 erfolgte gemäß HGB. Auch die Vorjahreswerte per 31.12.2012 in der Bilanz sowie der Zeitraum 01.01. bis 30.06.2013 in der Gewinn- und Verlustrechnung wurden gemäß HGB erstellt.
Das Eigenkapital per 30.06.2013 beträgt 3.534 TEUR. Am 31.12.2012 betrug das Eigenkapital 4.008 TEUR.
Der Periodenfehlbetrag der co.don® AG für das erste Halbjahr 2013 lag bei 964 TEUR (Vorjahreszeitraum: 898 TEUR).
Der Materialaufwand für Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe sowie für bezogene Leistungen betrug 572 TEUR (Vorjahreszeitraum: 567 TEUR).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im ersten Halbjahr 2013 um 508 TEUR auf 1.311 TEUR erhöht (1.HJ 2012: 803 TEUR). Hierfür sind insbesondere die Aufwendungen für Fremdleistungen im Zusammenhang mit den Zulassungs- und Studienanforderungen maßgeblich, darüber hinaus beinhalten sie im Einzelnen Vertriebs- und Verwaltungsaufwand, sonstigen Betriebsaufwand sowie den sonstigen betrieblichen Aufwand.
Der Personalaufwand erhöhte sich im ersten Halbjahr 2013 um 131 TEUR auf 1.110 TEUR verglichen mit 979 TEUR im ersten Halbjahr 2012, begründet durch Neueinstellungen in den Abteilungen Produktion und Qualitätskontrolle, Regulatory Affairs sowie Forschung und Entwicklung.
Die liquiden Mittel der co.don® AG belaufen sich per 30.06.2013 auf 1.926 TEUR. Der durchschnittliche Liquiditätsverbrauch von 133 TEUR pro Monat im ersten Halbjahr 2012 ist auf 233 TEUR im ersten Halbjahr 2013 gestiegen. Im Berichtszeitraum wurden von der Gesellschaft Investitionen in Höhe von 351 TEUR in die Bereiche Forschung und Entwicklung zum Aufbau eines GMP-Labors sowie in Produktion und Qualitätskontrolle getätigt. (1.HJ 2012: 29 TEUR).
Zum 30.06.2013 waren bei der co.don® AG durchschnittlich 56 (1.HJ 2012: 43) Mitarbeiter beschäftigt.
Die Aktien der co.don® AG sind zum Handel am Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse im Transparenzlevel des General Standard zugelassen. Alle folgenden Kursangaben beziehen sich jeweils auf die Schlusskurse im Xetra-Handel.
Die Aktie der co.don® AG startete mit einem Kurs von 1,00 Euro ins Jahr 2013 und erreichte bis Mitte Februar ein Niveau zwischen 1,10 und 1,20 Euro. Obwohl die Gesellschaft ihre positive Geschäftsentwicklung aus dem Jahr 2012 auch im ersten Quartal 2013 fortsetzen konnte, verlor die co.don®-Aktie in einem sehr volatilen Marktumfeld im weiteren Jahresverlauf – von einzelnen Spitzen um die 1,10 Euro im März und April 2013 abgesehen - an Boden und erreichte am 04. Juli bei 0,80 Euro ihren Tiefstkurs. Seitdem konnte sich der Kurs wieder etwas erholen.
Durch die Ausgabe von zwei Wandelschuldverschreibungen im Februar 2013 an die beiden im letzten Jahr gewonnenen Investoren flossen der Gesellschaft Mittel in Höhe von insgesamt ca. 490 TEUR zu. Mit dem Erwerb der Wandelschuldverschreibungen erfüllten die Investoren Verpflichtungen, die sie gegenüber der co.don AG im Zusammenhang mit der durch die Hauptversammlung im letzten Jahr beschlossenen und durchgeführten Kapitalerhöhung übernommen hatten. Auch durch diese Mittel soll der Finanzierungsbedarf des Unternehmens gesichert werden, insbesondere die hohen Aufwendungen für zwei klinische Studien im Rahmen der zentralen Zulassung.
Um eine gesicherte und starke Marktposition im europäischen Markt zu erreichen und den Wert des Unternehmens deutlich und voraussichtlich auch nachhaltig zu steigern, treibt die Gesellschaft sowohl den europaweiten Zulassungsprozess für co.don chondrosphere® bei der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) als auch die nationale Genehmigung bei der deutschen verantwortlichen Bundesoberbehörde PEI (Paul-Ehrlich-Institut) für das Gelenkknorpel- und das Bandscheibenzellprodukt aktiv voran.
Für das Gelenkknorpelprodukt führt die co.don® AG derzeit eine Phase II- und eine Phase III- Arzneimittelstudie durch. Die Rekrutierungsphase für die klinische Phase II – Studie konnte bereits in 2012 abgeschlossen werden, während die Rekrutierung für die Phase III Studie noch läuft. Darüber hinaus werden gemeinsam mit den ärztlichen Anwendern weitere klinische Daten bewertet und zur Publikation vorbereitet.
Die co.don AG stand auch im 1. Halbjahr 2013 mit der europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) im Verfahren zur Erlangung der zentralen Zulassung für das Knorpelzellprodukt im engen Kontakt.
Um den rechtlichen Rahmen sowie dessen Umsetzung aktiv mitzugestalten, beteiligt sich die co.don® AG weiterhin aktiv in verschiedenen Gremien. Hierzu gehören neben Arbeitsgruppen des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) auch die BioDeutschland und der RMIB (Regenerative Medizin in Berlin und Brandenburg).
Für die Produkte co.don chondrosphere® und co.don chondrotransplant® Disc verfügt die co.don AG über eine Marktautorisierung in Deutschland und hat eine Genehmigung nach § 4b Arzneimittelgesetz fristgerecht beantragt. Beide Produkte werden in Deutschland von der co.don® AG vertrieben.
Neben den umfangreichen Aktivitäten zur Erlangung einer europaweiten Zulassung ist die Steigerung der Profitabilität der Gesellschaft wichtigstes Ziel der co.don® AG.
Die Auftragsentwicklung in den ersten Monaten des Jahres 2013 gestaltete sich insgesamt weitestgehend planmäßig.
In der Budgetplanung wird auf Grund der hohen Kosten für die europäische Zulassung und nationale Genehmigung der Produkte der Gesellschaft ein positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit nicht vor 2015 erwartet.
Der Vorstand geht für 2013 und die kommenden Jahre insgesamt von einer Umsatzausweitung etwa in Höhe der Steigerungsrate der letzten Jahre aus.
Im Vertrieb setzt die co.don® AG mit dem Aufbau einer eigenen, sehr kompetenten Sales Force im Rahmen des deutlich gestärkten Produktmanagements auf eine weitere Absatzausweitung in Deutschland, dem mit deutlichem Steigerungspotenzial versehenen co.don-Referenzmarkt. Parallel dazu soll der Non-EU-Markt ausgeweitet werden.
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken wir für ihren Einsatz für die co.don® AG und unseren Aktionären, Kunden und Partnern für das in uns gesetzte Vertrauen.
Teltow, im Juli 2013
Dr. Andreas Baltrusch, CEO co.don® AG
Dipl.-Ing.Vilma Methner, COO, CSO co.don® AG
Chancen- und Risikoberichterstattung
Die co.don® AG hat seit 2000 ein Risikomanagementsystem etabliert, welches kontinuierlich weiterentwickelt und angepasst wird. Die Gesellschaft versteht Risikomanagement als kontinuierlichen Prozess zur Steuerung des Unternehmens. Risiken zu erkennen, zu begrenzen und alle sich bietenden Chancen im Sinne des Unternehmens zu nutzen, sind die permanente Aufgabe des Vorstands und aller Mitarbeiter.
Mit den Produkten der co.don® AG konnten in den vergangenen Jahren bereits über 5.500 Patientinnen und Patienten behandelt werden. Die Produkte sind in wesentlichen Märkten patentgeschützt oder befinden sich im Erteilungsverfahren. Allein in Deutschland greifen mittlerweile mehr als 150 Kliniken bzw. Ärzte auf das Wissen und die Produkte der co.don® AG zu und die Akzeptanz im klinischen Alltag steigt weiter an.
Seit 2007 bzw. 2008 ist die Kostenerstattung auf der Grundlage eines G-BA-Beschlusses zur Autologen Chondrozytentransplantation/-im-plantation (synonym, ACT /ACI) geregelt. Im Jahr 2009 wurde dieser Beschluss begrifflich an Verfahren der matrixsassoziierten autologen Chondrozytentransplantation/-implan-tation (synonym, ACT-M / ACI-M) angepasst. Für die ACT-M / ACI-M wird seit 2011 für die Behandlung des Kniegelenks das bundesweit geltende pauschalierte Zusatzentgelt ZE126 zusätzlich zu den DRG-Erlösen gewährt. Im Rahmen stationär erbrachter Leistungen erstatten die Gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Behandlung mit co.don®-Produkten im Kniegelenk, Hüftgelenk und die Behandlung von Bandscheibenschäden.
Die wachsende Akzeptanz der Methode und der Produkte bei Ärzten, die vorliegenden Da-ten über die langfristige Wirksamkeit sowie die im Berichtszeitraum begonnenen klinischen Studien erlauben nach Ansicht der Gesellschaft einen positiven Ausblick auf die weitere Geschäftstätigkeit und die allgemeine Entwicklung des Geschäftsumfeldes. Seit dem letzten Lagebericht sind dem Unternehmen keine wesentliche Änderungen hinsichtlich der Prognosen und sonstigen Aussagen zur vor-aussichtlichen Entwicklung bekannt.
Den Chancen stehen nachfolgend dargestellte Risiken gegenüber, die fortlaufend beobachtet und bewertet werden.
1. Absatzmärkte
Der Ausbau der Vertriebsaktivitäten im In- und Ausland ist langfristig nur unter der Voraussetzung, dass die co.don® AG die Anforderungen für eine nationale Genehmigung und europaweite Zulassung erfüllen wird, möglich und auch weiterhin die Kostenerstattung im In- und Ausland sichergestellt ist.
Ein Vertrieb im EU-Ausland ist seit dem 01. Januar 2013 nicht mehr möglich. Der Absatz im In- und Ausland ist auch davon abhängig, in wie weit es gelingen wird, die Anforderungen der EMA zu erfüllen und eine Zulassung zu erhalten.
Die bisherigen Erfahrungen mit den zellbasierten biologischen Arzneimitteln der Gesellschaft zeigen, dass sich solche Produkte global nur langsam am Markt durchsetzen. Als absatzhemmende Umstände werden von der Gesellschaft die bisher fehlenden Regelungen zur allgemeinen Erstattung der gesamten anfallenden Kosten einschließlich der Herstellungskosten angesehen und die mitunter zeitaufwendigen Verfahren für den patentrechtlichen Schutz.
Nach Ansicht der Gesellschaft wirkt sich weiterhin absatzhemmend aus, dass die Produkte der Gesellschaft individuell für den einzelnen Patienten hergestellt werden müssen, ferner die Notwendigkeit von zwei operativen Eingriffen, die zur Gewebeprobeentnahme und zur Transplan-tation des Gewebes notwendig sind. Diese Umstände könnten dazu führen, dass sich die Umsatzerwartungen der co.don® AG mit ihren Produkten nicht oder nur in geringerem Umfang erfüllen.
Die Akzeptanz der Methoden und Produkte der Gesellschaft ist generell gestiegen, trotzdem machte sich der Einfluss der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vor allem in den Vertriebsgebieten der Gesellschaft außerhalb Deutschlands mit den daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf das Ausgabe- und Erwerbsverhalten von Institutionen und Privatpersonen absatz- und umsatzrelevant bemerkbar.
Der internationale Absatzmarkt ist auch weiterhin unsicher, was dazu führen kann, dass selbst die geplanten Absatzziele nicht erreicht werden. Veränderungen bei den Vertriebspartnern der co.don® AG können zur Abweichung bei geplanten Absätzen führen.
Der Vertriebsvertrag mit der ORMED GmbH, Anbieter orthopädischer Hilfsmittel und Dienstleistungen und Vertriebspartner der co.don® AG für den deutschen Markt, wurde von der Gesellschaft gekündigt. Die co.don® AG übernimmt die Vertriebsaufgaben selbst, um den Vertrieb ihrer Produkte zu verbessern, den Produktabsatz bei bestehenden Abnehmern zu steigern und den Abnehmerkreis zu vergrößern.
Weiterhin gibt es möglicherweise die Geschäftsentwicklung hemmende Faktoren wie die Änderungen der Gesetzeslage in Deutschland und in der Europäischen Union, die für Ärzte, welche die zellbasierten Produkte der co.don® AG einsetzen wollen, ein ungewöhnlich langwieriges Registrierungs- und Beurteilungsverfahren bei den regionalen Behörden vorschreibt sowie die Gefahr des Preisdrucks durch zellfreie Verfahren, deren Leistungsfähigkeit noch nicht beurteilt werden kann.
2. Künftiger Kapitalbedarf
Das auf eine effizientere Gestaltung der Geschäftsprozesse und schlankere Strukturen in allen Unternehmensbereichen basierende Kostenmanagement wird weitergeführt, um den aus der operativen Geschäftstätigkeit resultierenden Finanzmittelverbrauch zu minimieren.
Die Ausdehnung des Vertriebsgebietes und die Übernahme von Vertriebsaufgaben sowie die Durchführung klinischer Studien und die Optimierung bestehender Produkte erfordern zusätzlichen hohen Kapitaleinsatz.
Die Gesellschaft geht nach ihrer im Januar 2013 verabschiedeten Planung davon aus, ab dem Jahr 2015 positive Ergebnisse zu erzielen. Auf der Grundlage der derzeitigen Budget-Planung 2013 benötigt die Gesellschaft bis voraussichtlich in das 4. Quartal des Geschäftsjahres 2014 kein zusätzliches Kapital unter der Voraussetzung, dass die bis zu diesem Zeitpunkt erwarteten Mittelzuflüsse erfolgen.
Nach heutiger Einschätzung besteht jedoch ab dem 4. Quartal 2014 zusätzlicher Kapitalbedarf in einer Größenordnung von zumindest 500 TEUR, was wenigstens eine Brückenfinanzierung erforderlich macht. Sollten die erforderlichen Mittel nicht eingeworben werden, wäre der Bestand des Unternehmens gefährdet.
Der zukünftige Kapitalbedarf und die zukünftige Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft hängt unter anderem auch davon ab, ob die Planziele erreicht werden, wie Absatzmengen und die Erlöse pro Transplantat gesteigert werden können, wie in der steuerlichen Rechtsprechung entschieden wird und welche zusätzlichen Anforderungen seitens der nationalen Genehmigungs- und internatio-nalen Zulassungsbehörden an die Gesellschaft gestellt werden. Es besteht abhängig von den konkreten Anforderungen und der Komplexität der behördlichen Nachforde-rungen das Risiko, dass diese nicht in der erforderlichen Zeit, nicht innerhalb des gegebenen Budgets oder auch gar nicht erfüllt werden können.
3. Kostenerstattung durch Kranken-versicherungen (PKV und GKV)
Die Einführung der Fallpauschalen und der OPS schaffen für die Ärzte als Anwender der co.don®-Produkte die Grundlage für die Abrechnung und sind Ausdruck der gewachsenen Akzeptanz innovativer, zellbasierter Therapiekonzepte. Es kann jedoch nicht sichergestellt werden, dass dieser Trend sich so fortsetzt. Gegenwärtig gibt es einzelne bundeslandabhängige Entscheidungs-findungsprozesse seitens der Kostenträger über die Einstufung des co.don® Verfahrens als matrixassoziiertes Verfahren, was Auswirkungen auf die Abrechnung des Zusatzentgeltes hat. Die AG „Biologische Geweberegeneration“ der DGOU hat in Ihrer letzten Sitzung im Februar 2013 dieses Thema ausführlich diskutiert und ist einstimmig zu dem Beschluss gekommen, dass es sich auch bei der Implantation von Chondrospheren um eine matrixgekoppelte Form der Chondro-zytenimplantation handelt. Sofern dieser Auffassung von G-BA, MDK und Krankenversicherungen nicht gefolgt wird, kann eine Klinik das Zusatzentgelt nicht geltend machen und die Methode würde kaufmännisch erheblich schlechter gestellt werden.
Die Kostenerstattung umfasst die Herstellungskosten für das Transplantat selbst nur ungenügend. Seit 2011 wird zusätzlich ein bundesweit gewährtes pauschaliertes Zusatzentgelt für Behandlungen des Knie- und des Hüftgelenks erlöst. Dies stellt nach Ansicht der Gesellschaft einen positiven Schritt in Hinblick auf die noch ausstehende Entscheidung über die Kostenerstattung durch den Methodenausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) voraussichtlich in 2014 dar, wobei die Anerkennung der co.don-Methode durch G-BA, Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) für die Abrechnung des Zusatzentgeltes relevant ist.
4. Risiken aus Forschung und Produktentwicklung
Die co.don® AG betreibt Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die verschiedenen Zielen dienen. Der Fokus liegt hierbei auf präklinischen in vitro-Studien zur Analyse der Qualität, in vivo-Studien zur Wirksamkeit und Sicherheit sowie auf der mittel- und langfristigen Weiterentwicklung vorhandener Produkte. Die co.don® AG führt diese Projekte teilweise selbst und teilweise in Kooperationen mit Universitäten und Forschungsinstituten durch. Für diese laufenden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, aber auch für künftige Projekte der Gesellschaft bestehen die nachfolgend aufgeführten Risiken:
Es besteht das Risiko, dass der tatsächlich erforderliche finanzielle und zeitliche Aufwand höher als geplant anfällt und sich erhebliche Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen als nutzlos erweisen. Es ist unsicher, ob die geplante Forschung und Produktentwicklung der Gesellschaft wie angestrebt verläuft und/oder die vorhandene Ergebnisdatenlage aktuellen Anforderungen genügt. Eine Produktentwicklung kann sich als unsicher oder ungeeignet erweisen. Dieses Risiko besteht für die Gesellschaft in besonderem Maße, da sie verhältnismäßig neue Technologien und Verfahrensweisen anwendet, für die teilweise nur wenige oder keine Erfahrungswerte bestehen.
Bezüglich der Vorbereitung eines nationalen Genehmigungs- und des europäischen Zulassungsverfahrens der Produkte besteht das Risiko, dass infolge von behördlichen Anforderungen ein erhöhter Finanzaufwand bezüglich Personal und Investitionen erforderlich sein kann.
Der permanente Dialog mit den wichtigsten Anwendern der Produkte hat die Zielsetzung, erfolgskritische Produkteigenschaften aus Kundensicht zu definieren und in Zusammenarbeit mit der Entwicklungsabteilung zu optimieren.
Die Vergabe ausschließlicher Lizenzen für geografische Gebiete, auf die sich Patente der co.don AG erstrecken, ist nur mit Zustimmung aller Miterfinder einer Miterfinder-gemeinschaft möglich. Hier besteht für die Gesellschaft das grundsätzliche Risiko, das ein oder mehrere Mitglieder einer Miterfindergemeinschaft einer diesbezügli-chen Vergabe nicht oder nur unter bestimmten für die Gesellschaft kostenrelevanten Bedingungen zustimmt.
5. Risiken für die Produktherstellung
Für den Erfolg der co.don® AG ist es erforderlich, ihrem Ruf als Anbieter qualitativ hochwertiger Tissue Engineering-Produkte auf dem Markt gerecht zu bleiben. Hierzu werden die Qualitätsmaßstäbe kontinuierlich überwacht und verbessert, um den in der Herstellung der Produkte bestehenden Risiken vorzubeugen und diese zu minimieren. Das Unternehmen produziert unter GMP-Bedingungen, wird regelmäßig behördlich überwacht und ist DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert.
Das Unternehmen verfügt gemäß § 84 Arzneimittelgesetz über eine Betriebshaftpflichtversicherung, in der eine Produkthaftpflichtversicherung eingeschlossen ist.
6. Risiken aus dem sich verändernden regulatorischen Umfeld
Mit Inkrafttreten der gesamteuropäischen Verordnung für Arzneimittel für neuartige Therapien durch die Europäische Arzneimittelbehörde zum 30. Dezember 2008 muss sich die Gesellschaft für die von ihr hergestellten und vertriebenen Produkte einem zentralen Zulassungsprozess unterziehen, obwohl seit 1997 eine Herstellungserlaubnis nach deutschem Arzneimittelrecht besteht. Mit Beginn des Jahres 2013 dürfen nur die Arzneimittel der co.don® AG, die diesen Prozess erfolgreich durchlaufen haben, in den Mitgliedsländern der Europäischen Union weiterhin in Verkehr gebracht werden.
Die co.don® AG hat Ende des Jahres 2012 bei der Europäischen Zulassungsbehörde EMA (European Medicines Agency) für ihr Produkt co.don chondrosphere® einen Antrag auf zentrale Zulassung gestellt und die dafür erforderlichen Unterlagen eingereicht. Die Validität des Dossiers wurde der Gesellschaft seitens der EMA bestätigt. Es besteht weiterhin das Risiko, dass die co.don® AG das Ziel der Erlangung der zentralen Zulassung nicht erreicht. Darüber hinaus könnten sich aus dem Einreichungsverfahren Forderungen der Behörde ergeben, die zu größerem finanziellen Aufwand führen und durch die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der Gesellschaft nicht gedeckt sind.
Neben der zentralen Zulassung besteht die Möglichkeit der nationalen Genehmigung der Produkte durch die deutsche verantwortliche Bundesoberbehörde PEI (Paul-Ehrlich-Institut), um über den 30. Dezember 2012 hinaus in Deutschland die Produkte rechtmäßig in Verkehr bringen zu dürfen. Die co.don® AG hat für das Gelenkknorpel- und das Bandscheibenzellprodukt einen Antrag auf nationale Genehmigung im Geschäftsjahr 2010 eingereicht.
Auch hier besteht das Risiko für die Gesellschaft, dass die Produkte den Genehmigungsprozess nicht erfolgreich durchlaufen.
Bis zum endgültigen Entscheid bleibt ein Vertrieb der Produkte in Deutschland möglich.
7. Risiken aus der steuerlichen Rechtsprechung
Aus der gegenwärtigen steuerlichen Außenprüfung für die Jahre 2004 bis 2006 sind bislang keine Sachverhalte zur Diskussion gelangt, die im Bereich der Körperschaftssteuer oder der Gewerbesteuer zur Bildung von Steuerrückstellungen Anlass geben würden. Diskussionspunkte im Bereich der Umsatzsteuer sind zum einen die Qualifizierung der Umsätze der co.don® AG als sonstige Leistungen oder Lieferungen sowie die Frage, ob steuerfreie Umsätze im Sinne der EuGH-Rechtsprechung RS. C-156/09 anzunehmen seien.
Nach der aktuellen Rechtslage teilt das Finanzamt gegenwärtig unsere Auffassung, dass die Umsätze der co.don AG keinen den Vorsteuerabzug ausschließenden Befreiungstatbeständen unterliegen. Sollte das Finanzamt diese Einschätzung im Laufe der Betriebsprüfung noch revidieren, käme es im schlechtesten Fall – ohne Berücksichtigung etwaiger Zinsen - zu einer Umsatzsteuerrückzahlung von rund EUR 2,9 Mio. für die noch einer Änderung zugänglichen Jahre 2004 bis 2012.
In Bezug auf die Frage, ob die Umsätze der co.don® AG als sonstige Leistungen oder Lieferung zu qualifizieren sind, gehen wir weiterhin davon aus, dass Lieferungen vorliegen und keine Umsatzsteuer nachzuerheben ist. Sollte das Finanzamt zu einer anderen Auffassung gelangen, käme es im schlechtesten Fall – ohne Berücksichtigung etwaiger Zinsen - zu einer Umsatzsteuerrückzahlung von rund TEUR 300 für die noch einer Änderung zugänglichen Jahre ab 2004.
In der aktuellen Budgetplanung für das Geschäftsjahr 2013 sind mögliche Ergebnis- oder Liquiditätseffekte weder aus den zurückliegenden noch aus den zukünftigen Zeiträumen berücksichtigt. Es ergäbe sich infolgedessen die Notwendigkeit, weitere Mittel einzuwerben, um die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft zu sichern.
scroll
| 01.01.- 30.06.2013 | 01.01.- 30.06.2012 | |||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 1.830 | 1.251 | ||
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 311 | 275 | ||
| 2.141 | 1.526 | |||
| 3. Materialaufwand | 572 | 567 | ||
| 4. Personalaufwand | 1.111 | 979 | ||
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 83 | 75 | ||
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.311 | 803 | ||
| 7. Sonstige neutrale Aufwendungen | 24 | 1 | ||
| 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 3 | 0 | ||
| 9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | - 963 | - 897 | ||
| 10. Sonstige Steuern | 1 | 1 | ||
| 11. Halbjahresfehlbetrag | 964 | 898 | ||
| 12. Verlustvortrag | 7.010 | 4.630 | ||
| 13. Entnahmen aus der Kapitalrücklage | 0 | 0 | ||
| 14. Bilanzverlust | 7.974 | 5.528 |
Aktiva
scroll
| 30.06.2013 TEUR |
31.12.2012 TEUR |
|
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 114 | 140 |
| II. Sachanlagen | 928 | 635 |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | ||
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 77 | 77 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 1.555 | 1.425 |
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 1.926 | 2.838 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 161 | 54 |
| 4.761 | 5.169 | |
| Passiva | ||
| 30.06.2013 TEUR |
31.12.2012 TEUR |
|
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 10.663 | 10.663 |
| II. Kapitalrücklage | 845 | 355 |
| III. Bilanzverlust | - 7.974 | - 7.010 |
| 3.534 | 4.008 | |
| B. Rückstellungen | ||
| Sonstige Rückstellungen | 651 | 719 |
| C. Verbindlichkeiten | 576 | 442 |
| 4.761 | 5.169 |
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Zwischenberichterstattung der verkürzte Zwischenabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Zwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Teltow, 02.08.2013
Der Vorstand
Dr. Andreas Baltrusch
Vilma Methner
Der hier vorliegende Abschluss für das erste Halbjahr 2013 wurde nach den handelsrechtlichen Grundsätzen (HGB) erstellt.
Es wurden grundsätzlich dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie bei der Erstellung des handelsrechtlichen Abschlusses für das Geschäftsjahr 2012 angewandt. Eine detaillierte Beschreibung dieser Methoden ist im Geschäftsbericht 2012 enthalten und veröffentlicht worden.
Als Vergleichszahlen für die Bilanz des Halbjahresabschluss haben wir den nach HGB erstellten und geprüften Abschluss unserer Gesellschaft zum 31. Dezember 2012 der ungeprüften Bilanz zum 30. Juni 2013 gegenübergestellt.
Als Vergleichszahlen für die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 01. Januar 2013 bis 30. Juni 2013 haben wir die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 01. Januar 2012 bis 30. Juni 2012 gegenübergestellt. Die Zahlen für das erste Halbjahr 2012 wurden dem ungeprüften Halbjahresabschluss entnommen.
Der verkürzte Abschluss zum 30. Juni 2013 und der Zwischenlagebericht sind weder geprüft noch prüferisch durchgesehen worden.
Kontakt
co.don® AG
Matthias Meißner
Investor Relations
Warthestraße 21
D-14513 Teltow
Telefon +49 (0)3328-43 46 0
Telefax +49 (0)3328-43 46 43
E-Mail [email protected]
URL www.codon.de
Building tools?
Free accounts include 100 API calls/year for testing.
Have a question? We'll get back to you promptly.