Share Issue/Capital Change • Mar 1, 2021
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Veröffentlichung: 01.03.2021 21:35 Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1614630900912 Stichwörter: CLEEN Energy AG / Kapitalerhöhung / genehmigtes Kapital
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Haag (pta036/01.03.2021/21:35) - --
Der Vorstand der CLEEN Energy AG hat heute den Beschluss gefasst, von der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 erteilten Ermächtigung Gebrauch zu machen und mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Kapital der Gesellschaft zu erhöhen.
Durch diese eigenkapitalstärkende Maßnahme soll der Wachstumskurs des Unternehmens weiter beschleunigt werden. Für 2021 ist ein Wachstum um rund 100% im Vergleich zum Vorjahr geplant. Das steigende Auftragsvolumen kann auf diese Weise leichter vorfinanziert und damit die Abwicklung deutlich erleichtert und vorangetrieben werden.
Der Vorstand beabsichtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Nominale EUR 200.000 gegen Bareinlage durch Ausgabe von bis zu 200.000 Stück auf Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) (im Folgenden die "Jungen Aktien") zu erhöhen. Diese Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital bedarf noch der Zustimmung des Aufsichtsrates.
Die Transaktion unterliegt nicht der Prospektpflicht, da der binnen zwölf Monaten durch die Ausgabe von Wertpapieren emittierte Gesamtgegenwert den Betrag von zwei Millionen Euro nicht erreichen wird. Allerdings können einzelne Aktionäre, die nicht professionelle Anleger gemäß § 2 Abs. 1 Z 33 des Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetzes (AIFMG, BGBl. I Nr. 135/2013) oder eine juristische Person sind, Junge Aktien nur bis zu einem Gesamtbezugspreis von EUR 5.000 ("Höchstzeichnungsbetrag für Konsumenten") zeichnen. Diese Beschränkung auf den Höchstzeichnungsbetrag für Konsumenten wird für jene Investoren nicht anwendbar sein, die der Gesellschaft gegenüber erklären, dass sie im Rahmen der Kapitalerhöhung höchstens das Doppelte ihres durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens (über zwölf Monate gerechnet) investieren oder sie maximal zehn (10) Prozent ihres Finanzanlagevermögens investieren.
Der Bezugspreis je Junger Aktie soll EUR 4,-- und das Bezugsverhältnis 18:1 betragen. Je bestehender (am 14. März 2021, 23:59 Uhr MEZ, gehaltener) Aktie der CLEEN Energy AG (ISIN AT0000A1PY49) wird ein Bezugsrecht gewährt. Das Bezugsverhältnis 18:1 bedeutet, dass 18 Aktien/Bezugsrechte zum Bezug einer Jungen Aktie berechtigen.
Die Bezugsfrist soll voraussichtlich am 15. März 2021 starten und am 29. März 2021 enden. Die Bezugsaufforderung soll am 13. März 2021 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht werden.
Die Gesellschaft beabsichtigt, jene Jungen Aktien, die im Rahmen des Bezugsangebots nicht aufgegriffen wurden, im Rahmen einer prospektfreien Privatplatzierung Investoren anzubieten.
Für die Emission der Jungen Aktien wird ein Informationsblatt gemäß AltFG (Alternativfinanzierungsgesetz) und AltF-InfoV (Alternativfinanzierungs-Informationsverordnung) erstellt und veröffentlicht werden. Das Informationsblatt gemäß AltFG und AltF-InfoV wird auf der Internetseite der Gesellschaft (https://cleen-energy.com) unter der Rubrik "Investoren" veröffentlicht werden und am Sitz der Gesellschaft (Höllriglstraße 8a, 3350 Haag) während üblicher Geschäftszeiten kostenlos erhältlich sein.
Nähere Details zur Kapitalerhöhung werden nach der Beschlussfassung im Aufsichtsrat der Gesellschaft spätestens am 12. März 2021 veröffentlicht werden.
Diese Mitteilung dient Informationszwecken. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf von Wertpapieren der CLEEN Energy AG dar. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich eines Investments in Aktien der CLEEN Energy AG sollte nur auf Grundlage des zu veröffentlichenden Informationsblatts gemäß AltFG und AltF-InfoV erfolgen. Diese Mitteilung ist nicht zur Verbreitung, Übermittlung oder Veröffentlichung, direkt oder indirekt, in Gänze oder in Teilen in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder anderen Ländern, in denen die Verbreitung dieser Mitteilung rechtswidrig ist, bestimmt.
Ein öffentliches Angebot von Aktien der CLEEN Energy AG darf in Österreich nur nach Veröffentlichung und auf Basis eines nach den Bestimmungen des AltFG und der AltF-InfoV erstellen Informationsblatts erfolgen.
| Aussender: | CLEEN Energy AG Höllriglstraße 8a 3350 Haag Österreich |
|---|---|
| Ansprechpartner: | Stefan Muntean |
| Tel.: | +43 7434 93 080 500 |
| E-Mail: | [email protected] |
| Website: | www.cleen-energy.com |
| ISIN(s): | AT0000A1PY49 (Aktie) |
| Börsen: | Amtlicher Handel in Wien |
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