AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

CLEEN Energy AG

Audit Report / Information Dec 1, 2020

775_10-k_2020-12-01_4055e45a-2e2a-4b08-9810-a9c7d6f58e33.pdf

Audit Report / Information

Open in Viewer

Opens in native device viewer

JAHRESFINANZBERICHT der CLEEN Energy AG

für das Geschäftsjahr 2019

vom 1.1.2019 bis 31.12.2019

bestehend aus

  • Geprüftem Jahresabschluss samt Bestätigungsvermerk
  • Lagebericht
  • Erklärung nach § 124 Abs 1 Z 3 BörseG

Grant Thornton Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Rivergate Handelskai 92, Gate 2, 7A A-1200 Wien

T +43 (0)1 505 43 13-3 F +43 (0)1 505 43 13-3917 E [email protected] W www.grantthornton.at

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 der

CLEEN Energy AG Haag

Austrian member firm of Grant Thornton International Ltd. Orant Theormational Litter FN 230316a
Handelsgericht Wien FN 230316a
UID: ATU56692136 WT-Code: 803237

Exemplar Nr: 1

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis
1. Prüfungsvertrag und Auftragsdurchführung
2. Kennzahlen gemäß Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 3
3. Aufgliederung und Erläuterung von wesentlichen Posten des Jahresabschlusses 4
4. Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses 5
5. Bestätigungsvermerk 6 - 11

Anlagenverzeichnis:

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019
Bilanz zum 31. Dezember 2019
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019
Anhang für das Geschäftsjahr 2019
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 2
Andere Anlagen:
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018) 3

An den Vorstand und die Mitglieder des Aufsichtsrates der CLEEN Energy AG Haag

Wir haben die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 der

CLEEN Energy AG, Haag,

(im Folgenden auch kurz "Gesellschaft" genannt)

abgeschlossen und erstatten über das Ergebnis dieser Prüfung den folgenden Bericht:

1. Prüfungsvertrag und Auftragsdurchführung

In der Hauptversammlung vom 19. Februar 2020 der CLEEN Energy AG, Haag, wurden wir zum Jahresabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 gewählt. Die Gesellschaft, vertreten durch den Aufsichtsrat, schloss mit uns einen Prüfungsvertrag, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und den Lagebericht gemäß den §§ 269 ff UGB zu prüfen.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um ein Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 189a UGB und um eine kapitalmarktnotierte Einheit gemäß ISA 220.7 (g) und unterliegt der Verpflichtung eines Aufsichtsrates.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft iSd § 221 UGB.

Bei der gegenständlichen Prüfung handelt es sich um eine Pflichtprüfung.

Diese Prüfung erstreckte sich darauf, ob bei der Erstellung des Jahresabschlusses die gesetzlichen Vorschriften und die ergänzenden Bestimmungen der Satzung beachtet wurden. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Weiters ist festzustellen, ob ein konsolidierter Corporate Governance-Bericht (§ 267b UGB) aufgestellt wurde.

Für die Berichterstattung zu Artikel 11 der Verordnung EU-VO 537/2014 wird auf den gesonderten Bericht an den Prüfungsausschuss verwiesen; die Berichterstattung zu Artikel 11 der genannten Verordnung ist nicht Gegenstand dieses Berichts.

Die Prüfung zum 31. Dezember 2018 erfolgte durch einen anderen Abschlussprüfer.

Bei unserer Prüfung beachteten wir die in Österreich gesetzlichen Vorschriften und die berufsüblichen Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards on Auditing). Wir weisen darauf hin, dass die Jahresabschlussprüfung mit hinreichender Sicherheit die Richtigkeit des Jahresabschlusses gewährleisten soll. Eine absolute Sich nicht erreichen, weil jedem internen Kontrollsystem die Möglichkeit von Fehlern immanent ist und auf Grund der stichprobengestützten Prüfung ein unvermeidbares Risiko besentliche falsche Darstellungen im Jahresabschluss unentdeckt bleiben. Die Prüfung erstreckte sich nicht auf Bereiche, die üblicherweise den Gegenstand von Sonderprüfungen bilden.

Wir führten die Prüfung mit Unterbrechungen im Zeitraum von April bis Dezember 2020 überwiegend in den Räumen der Gesellschaftin unseren Kanzleiräumlichkeiten in Wien durch. Die Prüfung wurde mit dem Datum dieses Berichts materiell abgeschlossen.

elektron fsche fr

Für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages ist Frau Mag Marlene Halikias, Wirtschaftsprüfer, verantwortlich.

Grundlage für unsere Prüfung ist der mit der Gesellschaft abgeschlossene Prüfungsvertrag, bei dem die von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer herausgegebenen "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe" (Anlage 3) einen integrierten Bestandteil bilden. Diese Auftragsbedingungen gelten nicht nur zwischen der Gesellschaft und dem Abschlussprüfer, sondern auch gegenüber Dritten. Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.

2. Kennzahlen gemäß Unternehmensreorganisationsbedarf (URG)

Ermittlung der Eigenmittelquote nach § 23 URG: 2019
EUR
Eigenkapital laut Bilanz -408.165,56
Gesamtkapital (§224 Abs. 3 UGB) 2.669.163,99
Eigenmittelquote nach § 23 URG:
Eigenkapital x 100
Gesamtkapital
k. A.
(negatives
Eigenkapital)
Ermittlung der fiktiven Schuldentilgungsdauer nach § 24 URG: 2019
EUR
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
+
liquide Mittel
effektives Fremdkapital
ll
206.930,21
2.780.399,34
-129.614,05
2.857 715,50
Jahresfehlbetrag
+ Abschreibungen auf das Anlagevermögen und Verluste aus dem
Abgang von Anlagevermögen
-1.622.349,76
256.923,37
- Zuschreibungen zum Anlagevermögen und Gewinne aus dem
Abgang von Anlagevermögen
Mittelüberschuss
==
-3.000,00
-1.368.426,39

Fiktive Schuldentilgungsdauer nach § 24 URG:

K. A. (effektives) Fremdkapital
(negativer Mittelüberschuss
Mittelüherschuss)

Nach § 22 des URG wird Reorganisationsbedarf vermutet, wenn die Eigenmittelquote weniger als 8 % und die fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre beträgt.

Auf Grund der errechneten Kennzahlen liegen die Voraussetzungen für die Vermutung eines Reorganisationsbedarfes im Sinne des URG vor.

3. Aufgliederung und Erläuterung von wesentlichen Posten des Jahresabschlusses

Alle erforderlichen Aufgliederungen von wesentlichen Posten des Jahresabschlusses sind im Anhang des Jahresabschlusses und Lagebericht enthalten. Wir verweisen daher auf die entsprechenden Angaben des Vorstandes im Anhang des Jahresabschlusses und im Lagebericht. e partiro mische for

4. Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses

4.1. Feststellungen zur Gesetzmäßigkeit von Buchführung und Jahresabschluss und zum Lagebericht sowie zum Corporate Governance-Bericht

Bei unseren Prüfungshandlungen stellten wir die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, der ergänzenden Bestimmungen der Satzung und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung fest.

lm Rahmen unseres risiko- und kontrollorientierten Prüfungsansatzes haben wir - soweit wir unsere Prüfungsaussage für notwendig erachteten - die internen Kontrollen in Teilbereichen des Rechnungslegungsprozesses in die Prüfung einbezogen.

Hinsichtlich der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes verweisen wir auf unsere Ausführungen im Bestätigungsvermerk.

Die Gesellschaft hat einen Corporate Governance-Bericht gemäß § 243b UGB erstellt. Eine materielle Prüfung dieses Berichtes war nicht Gegenstand der Abschlussprüfung.

4.2. Erteilte Auskünfte

Der gesetzliche Vertreter erteilte die von uns verlangten Aufklärungen und Nachweise. Eine vom gesetzlichen Vertreter unterfertigte Vollständigkeitserklärung haben wir zu unseren Akten genommen.

Wir erhielten vom Abschlussprüfer des Vorjahres Zugang zu den relevanten der geprüften Gesellschaft.

4.3. Stellungnahme zu Tatsachen nach § 273 Abs 2 und Abs 3 UGB (Ausübung der Redepflicht)

Mit Schreiben vom 28. Mai 2020 sind wir unserer Redepflicht gemäß § 273 Abs 2 und Abs 3 UGB wie folgt nachgekommen.

Der gesetzliche Vertreter hat die gemäß § 124 BörseG vorgegebenen Fristen für die Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts der Emittentin bis spätestens vier Monate nach Ablauf jedes Geschäftsjahres nicht eingehalten.

Weiters wurden wesentliche Schwächen bei der internen Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses des Unternehmens im Geschäftsjahr 2019, bedingt durch den Abgang von Mitarbeiter und deren späte Nachbesetzung, festgestellt.

Darüber hinaus sind die Voraussetzungen für die Vermutung eines Reorganisationsbedarfes (§ 22 Abs 1 Z 1 URG) gegeben. Wir verweisen auf unsere Ausführungen in "2. Kennzahlen gemäß Unternehmensreorganisationsgesetz (URG)" des Prüfungsberichtes.

Mit Schreiben vom 29. Mai 2020 haben wir ein weiteres Mal die Redepficht nach § 273 Abs 2 UGB ausgeübt, da Verzögerungen bei der Umsatzrealisierung und beim Auftragseingang, eine positive Beurteilung der Planungsrechnung für 2020 zum damaligen Zeitpunkt nicht möglich gemacht haben und somit Tatsachen vorgelegen sind, die eine wesentliche Gefährdung oder wesentliche Bedenken hinsichtlich der Unternehmensfortführung dargestellt haben.

Mit gesondertem Schreiben vom 29. Mai 2020 haben wir die Abschlussprüfer Aufsichtsbehörde (APAB) gemäß Art 12 (1) b EU-VO Nr. 537/2014 von der Ausübung der Redepflicht, in Bezug auf die oben angeführten Tatsachen, die eine wesentliche Gefährdung oder wesentliche Bedenken hinsichtlich der Unternehmensfortführung darstellen, informiert.

5. Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der

CLEEN Energy AG, Haag,

bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und 31. Dezember 2019 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International/Standards an Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen

Hervorhebung eines Sachverhalts - COVID-19 Pandemie

Wir verweisen auf die Angabe im Anhang zu den Ereignissen nach dem Bilanzstichtag im Abschnitt "Sonstige Angaben - Ereignisse nach dem Bilanzstichtag", in der gesetzliche Vertreter die Unsicherheiten bezüglich der möglichen Auswirkungen von COVID-19 sowie die getätigten und geplanten Maßnahmen zu deren Bewältigung beschreibt. Unser Prüfungsurteil ist im Hinblick auf diesen Sachverhalt nicht modifiziert.

Wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung

Wir verweisen auf den Anhang Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz - Negatives Eigenkapital" sowie auf den Lagebericht Abschnitt "Geschäftsverlauf" insbesondere auf die Punkte "Umsatzentwicklung" und "Wesentliche Verbesserung betreffend Liquidität und Eigenkapital nach dem Abschnitt "Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren", Punkt "Ertragslage, EBIT". Darin wird beschrieben, dass die Gesellschaft für das am 31. Dezember 2019 endenden Geschäftsjahr ein negatives Betriebsergebnis von EUR-1.533.903,42 aufweist und sich das Eigenkapital von EUR 644.044,50 am 31. Dezember 2018 auf EUR -408.165,56 per 31. Dezember 2019 reduzierte. Die Eigenkapitalquote war zum Stichtag somit negativ und wurde durch in 2020 durchgeführte Maßnahmen wieder ins Positive gedreht. Der Netto-Geldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 2019 war in Höhe von EUR -1.932.588,53 deutlich negativ. Wie im oben zitierten Anhang Abschnitt "Negatives Eigenkapital" sowie im Lagebericht zu wesentlichen und Ungewissheiten beschrieben, besteht auf Grund dieser und anderer dort genannter Umstände, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für Einsparcontracting Umsätze, die in den Planungen einen bedeutenden Anteil ausmachen, eine wesentliche Unsicherheit, ob die Gesellschaft zur Unternehmensfortführung fähig ist. Unser Prüfungsurteil ist im Hinblick auf diesen Sachverhalt nicht eingeschränkt.

Das Risiko für den Abschluss

Die Beurteilung des gesetzlichen Vertreters über die Fähigkeit der Gesellschaft zur Unternehmensforftührung enthält signifikante Ermessensspielräume in Bezug auf die Entwicklung des Geschäftsumfeldes, zukünftige Auftragseingänge, den Zugang zu Finanzierungen, den Abruf von Rahmenverträgen sowie Annahmen über Umsätze und erzielbare Margen. Wesentliche negative Planabweichungen (zB wenn Projekte aus Kapazitätsgründen bzw Nicht-Verfügbarkeit von qualifizierten Subauftragnehmern nicht realisiert, oder nicht erlangt werden können, oder Engpässe bei der Liquidität entstehen und keine Förderungen bzw zusätzliche Finanzierungen erlangt werden können) gefährden den Gesellschaft und haben ein Abgehen von der Annahme der Unternehmensfortführung zur Folge. Dies hätte insbesondere negative Auswirkungen auf die Werthaltigkeit des Firmenwertes und anderer Vermögensgegenstände.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Beurteilung des gesetzlichen Vertreters über die Fähigkeit der Gesellschaft zur Unternehmensfortführung wie folgt geprüft:

  • Diskussion und Besprechung der am 27. November 2020 aktualisierten Budgetplanung 2020, der am 25. November 2020 aktualisierten Planung 2021 sowie der zuletzt am 1. Dezember 2020 aktualisierten Mittelfristplanung bis 2024 mit dem gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der enthaltenen Schlüsselannahmen und ob diese in einem angemessenen Bereich liegen
  • Beurteilung der Angemessenheit der Prozesse zur Einschätzung der künftigen Umsatz- und Geschäftsentwicklung
  • Kritische Würdigung der Annahmen der gesetzlichen Vertreter zur mittel- und langfristigen Markt- und Geschäftsentwicklung und Abstimmung mit externen Dokumenten. Die zentralen Annahmen, vor allem geplante Auftragseingänge bzw der Zeitpunkt der Umsatzrealisierung, die Annahmen in Bezug auf die Verteilung der Umsätze auf die einzelnen Geschäftsfelder und die Inanspruchnahme von Förderungen wurden anhand einzelner wesentlicher Projekte nachvollzogen
  • Beurteilung der vom gesetzlichen Vertreter gesetzten und geplanten Maßnahmen zur Absicherung der Finanzierung
  • Analyse der Auswirkung hinsichticher Verschiebungen bei der Realisierung von Rahmenverträgen bzw Großprojekten, insbesondere im Hinblick auf die COVID-19 Pandemie.
  • Prüfung der vollständigen und sachgerechten Angaben im Anhang und Lagebericht zu wesentlichen Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Zusätzlich zu dem im Abschnitt "Wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung" beschriebenen Sachverhalt haben wir den unten beschriebenen Sacherhalt bestimmt, der als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt in unserem Bestätigungsvermerk kommuniziert wird. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind soche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Dieser Sachverhalt wurde im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit des Firmenwertes

Siehe Anhang Abschnitt "Immaterielles Anlagevermögen" - Punkt "Firmenwert".

Das Risiko für den Abschluss

Der Firmenwert in Höhe von EUR 1.456.165,39 stellt rund 54,6 % des ausgewiesenen Vermögens im Jahresabschluss der CLEEN Energy AG dar. Der Firmenwert wird auf 10 Jahre abgeschrieben. Die daraus resultierenden Abschreibungen im Geschäftsjahr 2019 belasten die Gewinn- und Verlustrechnung mit EUR 224.025,44. Die Höhe des Buchwerts wird primär durch Annahmen zu der Nutzungsdauer des Firmenwertes bzw bei Vorliegen von Anhaltspunkten auf Wertminderung durch außerplanmäßige Abschreibungen beeinflusst.

Die Werthaltigkeitsprüfung des Firmenwertes wird auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittelzufüssen, die im Wesentlichen von zukünftigen Umsatz- und Margenerwartungen und von abgeleiteten Diskontierungszinssätzen abhängig sind, durchgeführt. Diese Bewertung sowie die Festlegung der zugrunde gelegten Nutzungsdauer sind mit bedeutenden Schätzunsicherheiten insbesondere betreffend langfristiger Planungsannahmen und Marktunsicherheiten behaftet. In diesem Zusammenhang besteht das Risiko für den Jahresabschluss, dass außerplanmäßige Abschreibungen nicht ausreichend in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden und der Firmenwert und das Eigenkapital zu hoch ausgewiesen wird.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Die Werthaltigkeit des Firmenwertes haben wir wie folgt geprüft:

  • Zur Prüfung der zukünftigen Umsatz- und Geschäftsentwicklung siehe unsere Prüfungshandlungen zur Prüfung der Fähigkeit der Gesellschaft zur Unternehmensfortführung
  • Evaluierung der historischen Planungsgenauigkeit und Beurteilung von Abweichungen
  • Abgleich der in den Werthaltigkeitstest eingeflossenen Umsätze und wesentlichen Parametern mit dem aktualisierten Budget per 27. November 2020 sowie mit der aktualisierten Planung 2021 vom 25. November 2020
  • Beurteilung der Auswirkungen des voraussichtlichen Ergebnisses 2020 auf das Ergebnis des Werthaltigkeitstestes
  • Beurteilung der methodischen Zulässigkeit des Bewertungsverfahrens und der verwendeten Parameter (unter anderem: Diskontierungssatz, Berücksichtigung einer Ausfallswahrscheinlichkeit)
  • Beurteilung von Sensitivitäten bei möglichen Veränderungen der Annahmen hinsichtlich der Free Cash Flows im Fortführungswert in realistischen Bandbreiten
  • Beurteilung der langfristigen Annahmen zum Wachstum und der geplanten in der Rentenphase hinsichtlich Konsistenz und Plausibilität
  • Prüfung der vollständigen und sachgerechten Erläuterungen zum Firmenwert im Anhang

Verantwortlichkeiten des gesetzlichen Vertreters und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaff vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der gesetzliche Vertreter beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder hat keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten - falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche fals eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise enwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • · Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • · Wir beurteilen die Angemessenheit der vom gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über Angemessenheit der Anwendung Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch den gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsichert, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Forfführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteit werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen Vorschriften Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden Anforderungen aufgestellt wurde.

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichtes durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den gettenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.

Ergänzung

Hinsichtlich der wesentlichen im Zusammenhang mit der Fortführung des Unternehmens verweisen wir auf Abschnitt "3. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens" und auf Abschnitt "Wesentliche Verbesserung betreffend Liquidität und Eigenkapital nach dem Bilanzstichtag" im Lagebericht, die auf die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft eingehen.

Hinsichtlich der Unsicherheiten in Bezug auf die Auswirklungen von COVID-19 verweisen wir auf den Abschnitt "3. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens" im Lagebericht, der die Analyse der Lage der Gesellschaft beschreibt und auf die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft eingeht.

Sonstige Informationen

Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen nicht ab, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu überlegen, ob es wesentliche Unstimmigkeiten den sonstigen Informationen und dem Jahresabschluss gibt oder mit unserem, während der Prüfung erlangten Wissen gibt oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheint. Falls wir, basierend auf den durchgeführten Arbeiten, zur Schlussfolgerung gelangen, dass die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. Februar 2020 als Abschlussprüfer gewählt und am 21. Februar 2020 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft beauftragt. Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüffen Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frau Mag Marlene Halikias

Wien, 1. Dezember 2020

Grant Thornton Austria GmbH
Wirtschafts Signiert von: Marlene Brigitte Halikias
01 12 2020 19:49:47
Datum :
Dieses mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
versehene Dokument hat gemäß Art. 25 Abs. 2 der
Verordnung (EU) Nr 910/2014 vom 23. Juli 2014 ("eIDAS-VO")
die gleiche Rechtswirkung wie ein handschriftlich unterschriebenes
Dokument.
Dieses Dokument ist digital signiert!
Priifinformation:
Informationen zur Prüfung der elektronischen
Signatur finden Sie unter:
www.handy-signatur.at
einfach sicher
Mag Marlene HALIKIAS

Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk daff nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

Jahresabschluss zum 31. Dezember 201

31.12.2018
EUR
31.12.2019
EUR
Passiva 31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
Anlagevermögen Negatives
A.
Eigenkapital
pital
nkap
Eigenkapital,
Vermögensgegenstände
Immaterielle
I. (Nennkapital)
a
nkap
(Ne
(Nennkapital)
tal)
Nennkapitale)
(Nennkap
Grundkapital
al
Grundkapital
eingefordertes
übernommenes
3.718.810,00
3.718.810,00
3.718.810,00
3.718.810,00
Geschäfts-(Firmen-)wert
Sachanlagen
1.
1.680.190,83
1.456.165,39
II. (Nennkapital)
Grundkapital
api
Kapitalrücklagen
en
kla
einbezahltes
3.718.810,00 3.718.810,00
Bauten
1.
93.526,47
92.379,18
1. gebundene
e
351.191,60 351.191,60
Gebäude
fremde
in
Investitionen
davon
93.526,47
92.379,18
2. gebundene
ne
nicht
570.139,70 0,00
Geschäftsausstattung
und
Betriebs-
Anlagen,
andere
2.
54.338,45
54.684,84
921.331,30 351.191,60
Anzahlungen
geleistete
3.
2.000,00
149.864,92
1.830.055,75
0,00
147.064,02
1.603.229,41
davon
ila
RBü
III.
Verlustvortrag
erlustvort
Bilanzverlust
st
ückstnzverl
V
-3.425.957,10
-408.165,56
-5.048.306,86
-3.425.957,10
-1.706.185,24
644.044,50
Umlaufvermögen B.
B
Rückstellungen
Vorräte 1.
1
Rückstellungen
sonstige
206.930,21 545.597,56
Waren
1.
143.156,97
221.800,21
C.
C
Verbindlichkeiten
Vermögensgegenstände
sonstige
und
Forderungen
davon
1.
Wandelschuldverschreibungen
konvertibel
Nachrangige
1.052.243,84
1.052.243,84
0,00
0,00
Leistungen
Jahr
einem
als
und
mehr
Lieferungen
von
Restlaufzeit
aus
einer
Forderungen
mit
davon
808.291,01
08.29
546.424,16
0,00
davon
davon
0,00
Jahr
Jahr
einem
einem
als
zu
mehr
bis
von
von
Restlaufzeit
Restlaufzeit
einer
einer
mit
mit
651.389,04
400.854,80
0,00
0,00
Jahr
Gesellschaftern
einem
als
mehr
von
gegenüber
Restlaufzeit
einer
Forderungen
mit
davon
624.000,00
0200
0,00
38.349,02
349
davon
davon
2.
0,00
Kreditinstituten
Jahr
Jahr
einem
einem
als
zu
mehr
bis
gegenüber
von
von
Restlaufzeit
Restlaufzeit
Verbindlichkeiten
einer
einer
mit
mit
223.682,87
800.000,00
1.023.682,87
215.728,77
927.682,87
1.143.411,64
88
Vermögensgegenstände
Jahr
einem
als
mehr
von
und
Restlaufzeit
Forderungen
einer
sonstige
mit
davon
3.
86.210,58
0,00
183,51
88.183,51
davon
3.
0,00
Leistungen
Jahr
und
einem
Lieferungen
zu
bis
von
Restlaufzeit
aus
Verbindlichkeiten
einer
mit
341.659,57
341.659,57
577.557,11
577.557,11
129
Kreditinstituten
bei
Guthaben
Kassenbestand,
8.927,59
1.518.501,59
672.956,69
129.614,05
72.956
davon Jahr
einem
als
mehr
von
Restlaufzeit
einer
mit
0,00 0,00
0
1
1.670.586,15
1.024.370,95
davon
davon
4.
Sicherheit
Verbindlichkeiten
sozialen
der
Steuern
Rahmen
sonstige
aus
im
362.813,06
27.722,24
25.962,96
611.963,66
104.928,54
73.730,34
Rechnungsabgrenzungsposten 21.402,06
39.814,68
davon
davon
Jahr
Jahr
einem
einem
als
zu
mehr
bis
von
von
Restlaufzeit
Restlaufzeit
einer
einer
mit
mit
362.813,06
0,00
174.545,45
437.418,21
Steuern
latente
Aktive
530,51
1.748,95
mit
mit
davon
davon
Jahr
Jahr
einem
einem
als
zu
mehr
bis
von
von
Restlaufzeit
Restlaufzeit
einer
einer
2.780.399,34
1.579.544,54
1.200.854,80
1.230.704,09
1.102.228,32
2.332.932,41
D. Rechnungsabgrenzungsposten 90.000,00 0,00
3.522.574,47
2.669.163,99
m
Su
Passiva
me
2.669.163,99 3.522.574,47

Bilanz

.

2019
EUR
2018
EUR
1. Umsatzerlöse 3.340.788,14 2.902.691,31
2.902
1,31
2. sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit
Ausnahme der Finanzanlagen 3.000,00 2.083,33
2.08
33
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 15.000,00 12.023,82
12.023
c) übrige 1.030,24
1.0
24
12.781,35
12.7
19.030,24
19.0
4
26.888,50
6 888
3. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene
Herstellungsleistungen
a) Materialaufwand -1.623.687,29
23.687,
-1.535.396,24
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -747.213,67
213,6
-270.076,21
-2.370.900,96
-2 3
-1.805.472,45
4. Personalaufwand
a) Löhne
-79.129,43 -105.054,41
b) Gehälter -689.255,54 -659.279,47
c) soziale Aufwendungen -245.974,30 -208.116,29
aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an
gen
Mitarbeitervorsorgekassen
-12.050,04 -9.350,37
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene
vorg
hriebene
Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und
el
t abh
ängige Abga
Pflichtbeiträge
-220.321,13 -194.656,28
-1.014.359,27 -972.450,17
5. Abschreibungen
a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und
genständ
e des
n
Sachanlagen
-256.673,37 -251.314,40
6. sonstige betriebliche Aufwendungen
b
ebliche
Aufwendu
a) übrige -1.251.788,20 -1.526.735,41
7. Zwischensumme aus Z 1 bis 6 (Betriebsergebnis)
Zw
he
summe
a
us
-1.533.903,42 -1.626.392,62
8. sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge
onstige Zins
ä
9.351,88 1.099,49
9. Zinsen und
ähnliche Aufwendungen
Zin
en
ähnli
-98.766,66 -95.008,71
10. Zwischensumme aus Z 8 bis 9 (Finanzergebnis)
wisch
ens
-89.414,78 -93.909,22
11.
11.
Ergebnis vor Steuern (Summe aus Z 7 und Z 10)
Ergebn
-1.623.318,20 -1.720.301,84
12.
12
2
Steuern vom Einkommen
St
968,44 529,98
davon latente Steuern
d
1.218,44 530,51
13.
13
Ergebnis nach Steuern -1.622.349,76 -1.719.771,86
14. Jahresfehlbetrag -1.622.349,76 -1.719.771,86
15. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -3.425.957,10 -1.706.185,24
16. Bilanzverlust -5.048.306,86 -3.425.957,10

Anhang

.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeine Grundsätze

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. hs (U Generalnorm s zu ermit GB) un m, er

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit entsprechend der gesetzlichen Regelungen eingehalten. V lstän keit entsp hend

Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. en wu d

Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden - soweit gesetzlich geboten - berücksichtigt. ur die am A drohend

Schätzungen und Ermessenentscheidungen richten sich nach den angenommen Verhältnissen und wurden durchgeführt, haben Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zusammengefasste Posten werden nachstehend erläutert. nd er sich n ellun de utert.Risik n und h den V

Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gsmeth

Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten. ses bei end Be erung und behalt n.wertun Be

Immaterielles Anlagevermögen Anl g everm

Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die planmäßigen Abschreibungen vermindert sind. o en nmäß gen immate i chreibu ellen

Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrundegelegt: anmä ende Nutz ßigen Absch ungsd

Nutzungsdauer in Jahren

Firmenwert 10 Firm nw

Der Firmenwert wird linear gemäß § 203 Abs 5 UGB über den oben genannten Zeitraum abgeschrieben, da dies dem voraussichtlichen Nutzungsverlauf am besten entsprechen dürfte. De

Der ausgewiesene Firmenwert resultiert aus der side-stream Verschmelzung der Cleen Energy GmbH auf die Cleen Energy AG (vormals ENER AG) zum Verschmelzungsstichtag 30.06.2016.

Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung wurde der angepasste Firmenwert auf seine Werthaltigkeit überprüft (Impairmenttest).

Die Überprüfung der Werthaltigkeit wurde auf Basis der vom Vorstand erstellten und durch den Aufsichtsrat genehmigten Budget- und Mittelfristplanung (2020 bis 2024) mit einer Berücksichtigung der geplanten Auswirkungen der Covid-19 Pandemie durch Reduktion der Umsatzplanung und des Rohertrags sowie Anpassung des Personalaufwands mittels weighted Average Cost of Capital-Verfahren (WACC-Verfahren), welches zur Gruppe der Discounted Cash Flow-Verfahren (DCF-Verfahren) zählt, durchgeführt. Erkenntnisse bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses wurden einbezogen. en ein pital-Ve Verfa en) bezogen.ls (CA g Roher rfahre ählt ichti h ng trags

Die Ableitung der gewichteten Kapitalkosten erfolgte auf Basis des Capital Asset Pricing Models (CAPM). Die einzelnen Parameter wurden in Einklang mit dem Fachgutachten zur Unternehmensbewertung (KFS/BW1) des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer abgeleitet. Zum Stichtag wurde ein WACC in Höhe von 6,37 % (Vorjahr 7,9 %) abgeleitet. al As hten zur er Kammer der S 37 % (V jahr Prici Mod ernehme

Bezugnehmend auf die Ausführungen im KFS/BW1 zur Berücksichtigung von Insolvenzrisiken bei (jungen) Wachstumsunternehmen, die sich noch in der Verlustphase befinden (KFS/BW1 Rz 134ff), wurde eine adäquate Ausfallswahrscheinlichkeit in Höhe von 1,0 % (Vorjahr: 7,0 % abschmelzend über den Detailplanungszeitraum), über den Detailplanungszeitraum, berücksichtigt. Nachhaltig (in der ewigen Rente) wurde eine Ausfallswahrscheinlichkeit iHv 1,0 % (Vorjahr: 1,0 %) angesetzt, um die bestehenden Risiken adäquat zu berücksichtigen. 0 % 1,0 % (V itraum, berü (Vorjahr: 1,0 htigung efin en (KF orjahr: 7,0 ksicht ol

Die Ableitung der ewigen Rente erfolgte auf Basis des letzten Planjahres unter Berücksichtigung einer normalisierten Steuerquote in Höhe von 25,0 % (Vorjahr: 25,0 %) und einer Thesaurierungsquote von rund 29,7 %, (Vorjahr 25,0 %) welche mittels Wachstumsmodell von Gordon/Shapiro errechnet wurde. Der Berechnung wurde eine Rendite in Höhe der Kapitalkosten und eine Wachstumsrate von rund 2,0 % (Vorjahr: 2,0 %) unterstellt. n Höh els W e der von uf Bas 0 % (Vorja Wachstums Kapi s des letz hr: 2

Die Auswirkungen negativer Abweichungen in der Umsatzplanung auf die bewertungsrelevanten Free Cash Flows und somit auf den Unternehmenswert wurden im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse untersucht. Als Ergebnis dieser Sensitivitätsanalyse war festzustellen, dass eine Planabweichung der Erträge in der ewigen Rente um bis zu 20,0 % – ceteris paribus – nicht zu einem Impairment führt. S u 20,0 n U tivitäts cet r Abweic nter ehme analyse w pa hunge i sw

Als Ergebnis der Bewertung und der durchgeführten Sensitivitätsanalyse konnte kein Impairmentbedarf des angepassten Firmenwerts festgestellt werden. ebn der ssten Firmen Bewertung rts f un

Sachanlagen

Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, die um die planmäßigen Abschreibungen vermindert werden. Die geringwertigen Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von EUR 400,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. bis

Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear der voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend vorgenommen. nentspreche nd

Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrundegelegt:

a Nutzungsdauer in Jahren
rin J
Bauten 10 - 20
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 - 10

Umlaufvermögen

Vorräte

Waren

Die Bewertung der Waren erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. kost n nter Be

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sg nstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Im Falle erkennbarer Einzelrisken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Es wurde keine pauschale Wertberichtigung gebildet. wurde nsgeg der n tände ied

Abgaben aus GPLA - EUR 54.923,59 - die sonstige Forderung wurde zu 100,0 % (EUR 54.923,59) wertberichtigt EUR 54.9 ldet.23,59

Gegen die Bescheide aus der GPLA wurde von CLEEN Energy AG Rechtsmittel ergriffen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses ist das Verfahren noch anhängig und nach unserer Einschätzung liegt derzeit eine doppelte Verrechnung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeträgen an Vorstandsmitglied Herrn Lukas Scherzenlehner und CLEEN Energy AG vor. Wenn das Verfahren zugunsten CLEEN Energy AG ausgeht, fließt die Rückerstattung an die Gesellschaft. Aus Vorsichtsgründen wurde diese sonstige Forderung zu 100% wertberichtigt. erung zu ein dop Lukas Scherz fließt die Rü 100% heide a Jahresa elte Verre lehne aus de chluss ch PLA

Mezzaninkapital Mez zaninkapit

In den sonstigen Verbindlichkeiten befindet sich ein nachrangiges Darlehen in Höhe von EUR 130.000,00 mit Endfälligkeit per 31.12.2020. Die Zinsen fallen jährlich an. Zum Laufzeitende sind einmalig Zinsen in Höhe von EUR 70.000,00 fällig, welche jährlich abgegrenzt werden. In mit Höhe den so d

Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. Sämtliche Rückstellungen weisen eine Laufzeit von weniger als einem Jahr auf. rbindl er Verpflic r als e nem tpunk chkeit htungt n

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Beschreibung Umsatzrealisierung

Es gibt unterschiedliche Modelle für die Umsatzrealisierung.

Kauf:

Der Kunde übernimmt die Ware oder bestätigt die ordnungsgemäße Montage. Die Rechnung wird ausgestellt und gemäß der Zahlungskondition fällig. ie .ordnu gsgem

Leasing im Treuhandmodell:

Die Cleen Energy AG unterfertigt mit dem Kunden einen Leasingvertrag. Dieser wird mittels einer Treuhandschaft für die Leasinggesellschaft gehalten. Nach Übernahme des fertigen Vertragswerkes wird eine Rechnung an die Leasinggesellschaft erstellt und diese zahlt die volle Summe abzüglich Zinsen aus. Die Forderung aus dem Leasingvertrag mit dem Kunden wird komplett an die Leasinggesellschaft abgetreten und ist deshalb sofort Umsatz. lschaf ngvertrag m Umsat d haft g erste it d mit em Kunden h lten. llt u

Leasing:

Die Cleen Energy AG kauft die Ware, liefert und montiert beim Kunden. Der Kunde schließt den Leasingvertrag direkt mit der Leasinggesellschaft, welche auch die Rechnung bezahlt. rgy direkt m G ka it der t die W

Contracting: acting

Das CLEEN Energy Einspar-Contracting stellt eine neue Art der Finanzierung für Energieeffizienz-Maßnahmen dar. Im Unterschied zu bestehenden Lösungen am Markt wird dabei die gesamte Errichtung, Betrieb und Wartung der Anlage von CLEEN Energy übernommen. Darüber hinaus erfolgt eine rein erfolgsabhängige Vergütung, basierend auf der tatsächlich erzielten Kostenersparnis für den Kunden. Die Energieeinsparung (Stromkosten) wird zwischen Kunde und CLEEN Energy geteilt. Die Laufzeit für das Einspar-Contracting beträgt zwischen 10 und 25 Jahren und stellt langfristig prognostizierbare Umsätze für das Unternehmen dar. Nach dieser Laufzeit kann der Kunde die Anlage kostenlos übernehmen oder den Vertrag verlängern. Lau prog koste g erfo den K fzeit ost gieeffizi amt Errich lgt eine re unden. EEN Energy enz-M ßn tung

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind in der Anlage 1 zum Anhang dargestellt: sabsch eibung

Forderungen gegenüber Gesellschaftern

Diese Forderung steht in Zusammenhang mit Nachforderungen an die Gesellschafter durch den geänderten Firmenwert im Zeitpunkt der Einbringung. Diese Forderung ist zwischenzeitlich fast vollständig beglichen. Mit Lukas Scherzenlehner liegt eine Vereinbarung vor, wie der offene Restbetrag über ca. 5% (ca. TEUR 38) der gesamten Differenzhaftung bis Jahresende 2020 bezahlt wird. h tlich st etrag durch de t vo tändi r ca. 5% (c en geänd beglic TEU

Sonstige Forderungen

In den sonstigen Forderungen sind Erträge in Höhe von EUR 64.185,90 (Vorjahr: EUR 127.330,36) enthalten, die erst nach dem 31.12.2019 zahlungswirksam werden. ksam werden R 64.185,9

Aktive latente Steuern

Zum 31.12.2019 wurden aktive latente Steuern iHv EUR 1.748,95 (Vorjahr: EUR 530,51) gebildet. e S ern iHv EU R 1.74

unternehmens
nehm
s
rechtlicher Buchwert
echtlic
her Bu
h
steuerrechtlicher
Buchwert
Basis
Aktivposten Leasing-PKW 0,00
0,00
6.995,81 6.995,81
davon 25 % aktive latente Steuer
euer
1.748,95
SUMME 1.748,95
Grundkapital (Nennkapital)
Nennka
ital)

Grundkapital (Nennkapital) Nennka

In der Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 wurde festgehalten, dass das Grundkapital (Nennkapital) um EUR 148.810,00 erhöht werden soll. Hauptvers 810,00 erhöht lung v

Das Grundkapital (Nennkapital) beträgt EUR 3.718.810,00 (Vorjahr: EUR 3.718.810,00) und verteilt sich auf 3.718.810 Inhaberaktien mit Stimmrecht. Bei den Aktien handelt es sich um nennbetragslose Stückaktien, von denen jede am Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt ist. Auf jede Stückaktie entfällt ein rechnerischer Betrag von EUR 1,00. re 3.7 von d chneri Gru dkap 8.810 nha enen je tal (N

Genehmigtes Kapital

In der Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 wurde folgendes beschlossen: Das genehmigte Kapital 2017 gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 31.05.2017 wird aufgehoben. 201723

Der Vorstand wird gemäß § 169 AKtG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Mai 2023, das Grundkapital um bis zu EUR 1.785.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.785.000 Stücke neue, auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlage allenfalls auch in mehreren Tranchen - zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018) und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. dka h ührun nd den A lieg n da er Kapitale 30. M neue, auf In der Sa heinl Ausgabebe f sow öhu Mai 202 habe

Des Weiteren wird der Vorstand ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise bei gewissen Umständen auszuschließen. Der Aufsichtsrat wird ebenfalls ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. von Akti ichtsra da Aufsi d

Negatives Eigenkapital

Das buchmäßige Eigenkapital ist per 31. Dezember 2019 mit TEUR -408,2 negativ. 19 mit TEUR -408

Hier muss berücksichtigt werden, dass zum 31.12.2019 nachrangige Wandelschuldverschreibungen in Höhe von TEUR 1.050 sowie nachrangige Darlehen in Höhe von TEUR 130 gewährt waren, die für die Ermittlung der Überschuldung iSd Insolvenzrechts nicht als Verbindlichkeit zu berücksichtigen sind. Somit lag zu keinem Zeitpunkt eine Überschuldung iSd Insolvenzrechts vor. g iSd t als solvenzrech 2019 na he v TEU Verbindlich hts vo hrangig R 1

Weiters wurde, wie bereits im Halbjahresfinanzbericht dargelegt, im Jahr 2019 vom früheren Mehrheitsaktionär Erwin Stricker eine Option auf ein Aktienpaket eingeräumt, bei dessen Aufgriff im März 2020 EUR 591.099,00 eigenkapitalstärkend ins Unternehmen geflossen sind. e Op stärkend lbjah tion a ns Unt Ha resfin nzb f ein A

Von den zum 31.12.2019 bestehenden nachrangigen Wandelschuldverschreibungen in Höhe von TEUR 1.050 wurde im März 2020 ein Betrag von TEUR 650 in Aktien gewandelt. Das Eigenkapital nach der Wandlung im März 2020 betrug somit rund TEUR 833. rag von d TEUR 83 enden achran TEUR 650 3 gi

Der Vorstand konnte aufgrund der Planungen für das laufende Geschäftsjahr zu jedem Zeitpunkt davon ausgehen, dass ausreichend Liquidität zur Bezahlung der Verbindlichkeiten vorhanden ist und somit die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit fortführen kann. Im Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 2019 (November 2020) liegt ein positives buchmäßiges Eigenkapital vor. Die Planung für das restliche Jahr 2020 berücksichtigt den Abschluss wesentlicher Projekte bis zum Jahresende und geht unter dieser Voraussetzung von einem positivem Eigenkapital und einer Eigenmittelquote von >8% zum Bilanzstichtag am 31.12.2020 aus. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit eine gezeichnete Wandelschuldverschreibung in der Höhe von TEUR 300 Eigenkapitalwirksam zu wandeln. .12.2 e von TEU ov er berüc sich tzung von ein 020 aus Zu R 300 au r re Gesc 2020) l eg den A aufgr eichen häftstä gt ein und d r Pl Liquiditä

Die Auftragslage für 2021 ist äußerst erfreulich, weshalb mit einem Umsatz von mehr als TEUR 10.000 und einem positiven Ergebnis nach Steuern geplant wird. Um dem Risiko eines Liquiditätsengpasses aufgrund des großen Wachstums entgegenzutreten, wurden mit Lieferanten ausreichend Zahlungsziele vereinbart und wird im Kundenbereich mit Anzahlungsrechnungen operiert. Im Bereich Einsparcontracting bestehen mit zwei Banken Geschäftsbeziehungen, die auf Projektbasis Finanzierungen bereit stellen. Zusätzlich gibt es sehr aussichtsreiche Gespräche mit weiteren Finanzierungspartnern. Für das Geschäftsjahr 2021 wurde eine Liquiditätsplanrechnung erstellt, welche einen positiven Cashflow ergibt. ei des nd mit Die A nem p groß uftragslag i

Wandelschuldverschreibungen

In der Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 wurden zum 11. Punkt der Tagesordnung folgende Beschlüsse gefasst: hlüsse

Die Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis 30.05.2023 Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.428.000,00, die auch das Umtauschund/oder Bezugsrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 1.428.000 Aktien der Gesellschaft einräumen können und/oder auch so ausgestaltet sind, dass ihr Ausweis als Eigenkapital erfolgen kann, auch in mehreren Tranchen und in unterschiedlicher Kombination, auszugeben, und zwar auch mittelbar im Wege der Garantie für die Emission von Finanzinstrumenten durch ein verbundenes Unternehmen der Gesellschaft mit Umtausch- und/oder Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft. kapit u d zw n verbunden Gesellsch erfo en ka uch mittel Unte nstrum verschreibu h das Umta aft einrä nn, au im W mente ngen

Für die Bedienung der Umtausch- und/oder Bezugsrechte kann der Vorstand das bedingte Kapital oder eigene Aktien oder eine Kombination aus bedingtem Kapital und eigenen Aktien verwenden. eigenen A llschaft.d das

Ausgabebetrag und Ausgabebedingungen der Finanzinstrumente sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzusetzen, wobei der Ausgabebetrag nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln ist. aft nstrumente g nach Maßga in ein m an sind vom be an

Der Vorstand ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrates auszuschließen. ates t der A zuschließe ktionäre a n

In der Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 wurden weiters zum 12. Punkt der Tagesordnung folgende Beschlüsse gefasst: Mai 2018 w urden

Die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 1.428.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.428.000 neue auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG, die unter Ausnutzung der in dieser Hauptversammlung eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden, soweit die Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Umtausch und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Aktienkurses in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln. Die neu ausgegebenen Aktien der bedingten Kapitalerhöhung sind im gleichen Maße wie die bereits bestehenden Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen. Kap Ausga en Ma ächtigt m talerhöhun be von Ak h Ge nnter fin ungsverfahren ße wie die t Zus f aupt ubiger d brauch m mathem abe versam er Fi ache Grundk e von bis z an Gläubig lung ein kapital de u 1.4

Wandelschuldverschreibungen - Bedingungen

Die CLEEN Energy AG (die "Emittentin") hat auf den Inhaber lautende, festverzinsliche Wandelschuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.400.000,00 begeben.

Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 20. Dezember 2019 und endet vorbehaltlich der Wandlung durch den Anleihegläubiger mit Ablauf des 20. Dezember 2029. Die Laufzeit beträgt somit 120 Monate.

Die Schuldverschreibungen werden ab dem 20. Dezember 2019 (einschließlich) mit einem Zinssatz von 6,5 Prozent per annum verzinst. Die Zinsen sind endfällig. Der Zinsenlauf der Schuldverschreibungen endet am Tag, der dem (i) Fälligkeitstag bzw. (ii) falls vom Wandlungsrecht Gebrauch gemacht wird, der dem Wandlungstermin vorangeht.

Derzeit ist eine Börsenotierung der Schuldverschreibungen nicht beabsichtigt. Die Emittentin behält sich jedoch vor, die Einziehung der Schuldverschreibungen zum Handel am Vienna MTF der Wiener Börse zu beantragen. Investoren der Wandelschuldverschreibung haben im März 2020 TEUR 650,00 zum definierten Kurs von EUR 3,30 in Aktien gewandelt. Dadurch wird die Bonität verbessert, weil die betroffenen Schuldverschreibungsbeträge zu Eigenkapital werden. Daraus resultiert eine Kapitalerhöhung aufgrund der Wandlung um EUR 196.969,00 auf EUR 3.915.779,00 und ist nun aufgeteilt in 3.915.779 nennbetragslose und auf Inhaber lautende Stückaktien.

Ergebnisverwendung

Der Bilanzverlust soll ins neue Jahr vorgetragen werden.

Rückstellungen

Zusammensetzung und Entwicklung der Rückstellungen:

Stand
01.01.2019
EUR
Verwendung
EUR
Auflösung
EUR
Zuweisung
EUR
Stand
31.12.2019
EUR
Sonstige Rückstellungen
Rückstellungen für
Jahresabschluss und
348.099,55 327.099,55 15.000,00 8.000,00 14.000,00
Beratung
Rückstellung für
20.500,00 20.500,00 0,00 95.000,00 95.000,00
Provisionen HV
Rückstellungen für noch
nicht konsumierte
40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00
Urlaube
Rückstellungen für
27.355,25 27.355,25 0,00 19.875,69 19.875,69
Mehr- / Uberstunden
Rückstellungen für
16.803,25 16.803,25 0,00 15.215,01 15.215,01
Schadensfälle
Rückstellungen GPLA
90.000,00
2.839,51
60.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
0,00
60.000,00
2.839,51
Summe Rückstellungen 545.597,56 491.758,05 15.000,00 168.090,70 206.930,21

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

· Aufsichtsratsvergütungen 2018 und 2019 /

Verbindlichkeiten

Die Summe der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 1.052.243,84 (Vorjahr: EUR 0,00). Es bestehen keine dinglich besicherten Verbindlichkeiten.

ln den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 175.899,17 (Vorjahr: EUR 147.366,37) enthalten, die erst nach dem Abschlusstag zahlungswirksam werden.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse lassen sich in die 5 Bereiche aufgliedern:

01.01-31.12.2019
19
01.01-31.12.2018
01.0
01-31.12 2
EUR
UR
EUR
LED Beleuchtung Inland 2.603.802,62
2 603.8
62
2.701.753,85
2
75
LED Beleuchtung EU 105.097,38
105.097,38
150.133,99
Photovoltaik 630.000,00
630.000,00
0,00
Abtretungen 0,00
0
0
48.390,94
Strom und Gas 1.888,14
888
2.412,53
3.
3.340.788,14
2.902.691,31

Skonti und Erlösschmälerungen sind bereits in den jeweiligen Posten berücksichtigt und abgezogen worden. jeweiligen P oste

sonstige betriebliche Erträge

01.01-31.12.2019
EUR
01.01-31.12.2018
EUR
Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der
ageverm
ögen
Finanzanlagen 3.000,00 2.083,33
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
n Rüc
kstellu gen
15.000,00 12.023,82
Übrige 1.030,24 12.781,35
19.030,24 26.888,50

Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sowie für Pensionen: ndun en f en:Abfertigu

Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sowie für Pensionen betreffen mit EUR 32.784,50 (Vorjahr: EUR 44.411,48) die Mitglieder des Vorstandes und leitende Angestellte und mit EUR 12.050,04 (Vorjahr: EUR 9.350,37) andere Arbeitnehmer. Bei den Aufwendungen für Pensionen handelt es sich um eine beitragsorientierte Pensionsverpflichtung. A Pe leite ufwen Aufwendu sionen bet nde Anges dung ngen ff

01.01-31.12.2019 01.01-31.12.2018
EUR EUR
Mitarbeitervorsorgekassen (BV-Beitrag) Angestellte:
M
10.670,05 7.815,73
Mitarbeitervorsorgekassen (BV-Beitrag) Arbeiter: 1.379,99 1.534,64
12.050,04 9.350,37
Seite 11
---------- --
CLEEN Energy AG Anhang
zum 31.12.2019
01.01-31.12.2019 01.01-31.12.2018
EUR EUR
Mitarbeitervorsorgekassen (BV-Beiträge for Vorstand und leitende
Angestellte):
2.784,60 4.411,63
,63
Beiträge Firmenpension bei der Zürich Versicherung
(Tina Stricker, Erwin Stricker, Robert Kögl, Lukas Scherzenlehner)
29.999,90 39.999,85
39
9.
99,85
32.784,50 44.411,48
44.4
11,48

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Zusammensetzung:

.

01.01-31.12.2019 01.01-31.12.2018
EUR EUR
Aufwand für Instandhaltung, Betriebskosten 30.488,51 18.075,59
Transportaufwand 49.728,21 36.285,93
Reise- und Fahrtaufwand 87.275,53 91.283,20
KFZ-Aufwand 74.724,82 60.277,40
Mietaufwand, Pachtaufwand und Leasing und Lizenzen 74.218,33 55.812,32
Provisionen an Dritte 46.984,31 142.457,86
Vorstandsentgelte 261.423,57 338.704,91
Aufsichtsratsvergütungen 9.000,00 20.000,00
Vertriebsaufwand 71.679,97 50.357,50
Aufwand für Büromaterial 7.793,85 7.594,52
Nachrichtenaufwand 12.332,05 9.519,79
Aufwand für Werbung 91.524,10 27.676,69
Aufwand für Versicherungen 35.177,47 48.758,24
Rechts- und Beratungsaufwand 292.428,41 383.702,43
Aufwand für Aus- und Weiterbildung 4.435,00 9.063,67
Gebühren und Beiträge 8.316,97 10.840,02
Spesen des Geldverkehrs 6.174,05 59.188,84
Buchwert abgegangener Anlagen 0,00 0,12
Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen (ausgenommen
Finanzanlagevermögen) 250,00 0,00
Wertberichtigungen zu Forderungen 12.165,87 55.220,49
Schadensfälle 75.667,18 101.915,89
1.251.788,20 1.526.735,41

Sonstige Angaben

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

11.3.2020: Private Placement des Aktienpakets

671.704 Aktien aus dem Aktienpaket von Herrn Erwin Stricker werden überwiegend von Investoren , die im Dezember 2019 bereits die Wandelschuldverschreibungen gezeichnet haben, aufgegriffen. Darunter befindet sich auch die Compass-Gruppe GmbH, die mit knapp 4% neue Aktionärin wurde. Weiters wurde der CLEEN Energy AG von diesen Aktionären rund TEUR 591 als Gesellschafterzuschuss zur Stärkung von Liquidität und Eigenkapital zugeführt. In diesem Zusammenhang wurden 185.440 Aktien (ca. 5% am Grundkapital) per 10.04.2020 mittels Schenkungsvertrag in die CLEEN Energy AG übertragen. y 40 Aktien ertrag n.fen. e. Weiters ur Stä kung (ca. 5 en , d Darunt ie er

11.3.2020: Ausübung des Wandlungsrechts in Aktien

Zusätzlich haben Investoren der Wandelschuldverschreibung kurzfristig TEUR 650,0 zum definierten Atkienkurs von EUR 3,30 in Aktien gewandelt. Dadurch wird die Bonität verbessert, weil die betroffenen Schuldverschreibungsbeträge zu Eigenkapital werden. Bonitä 01 TEUR 0 sser

Liquiditätszufuhr TEUR 591,0 und Eigenkapital Zufuhr TEUR 1.241,0

Die vorher beschriebenen Maßnahmen ergeben für die CLEEN Energy AG eine Zufuhr von Liquidität in Höhe von ca. TEUR 591 und gemeinsam mit der Wandlung der Schuldverschreibung eine Zufuhr von Eigenkapital in Höhe von ca. TEUR 1.241,0. e CL ng der h EEN En rgy A uldver

Im Rahmen der Transaktion werden per 30.04. auch 185.440 eigene Aktien (entspricht ca. 5,0 % am Grundkapital der CLEEN Energy AG) von der CLEEN Energy AG kostenlos übernommen. Bei der nächsten ordentlichen Hauptversammlung, die für Anfang 2021 geplant ist, sollen die Regelungen für einen allfälligen Verkauf der eigenen Aktien beschlossen werden, woraus eine weitere Stärkung von Liquidität und Eigenkapital resultieren wird. ie ktien bes d n de ür An chlosse n pe vo 0.04. auch r CLEEN En ang 20 h 185

Auswirkung der Covid19-Pandemie

Durch die COVID Pandemie wurde das Unternehmen 2 Mal gezwungen auf Homeoffice umzustellen. Im ersten Lockdown ab März 2020 war es 6 Wochen nur sehr eingeschränkt möglich Montagetätigkeiten durchzuführen. In den Monaten März und April 2020 wurde Kurzarbeit in Anspruch genommen. Erfreulicherweise konnten in dieser Zeit trotz der Einschränkungen viele Aufträge im PV Bereich akquiriert werden. Nach Ende des 1. Lockdowns wurden die Montagetätigkeiten mit den Partnerunternehmen und teils auch mit Eigenpersonal massiv forciert. Im zweiten Lockdown gab es bisher keine Einschränkungen hinsichtlich Realisierung und konnte diese weiter ausgebaut werden. chtlich R che weis Nach End mit Eigenper Realisi u D wn ab In de konnten i des 1 demie März Mona n d ndemiewurde da 20 w

Umsatzwachstum Um atzwa hstu

Die großen Auftragseingänge im und nach dem ersten Lockdown konnten ab Juli zügig in die Umsetzung gebracht werden. Wie in der Adhoc vom 20.11. verlautbart, geht der Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 von einem Umsatzwachstum von zumindest 60% gegenüber 2019 aus. D gebr on e ie groß acht A

Ausscheiden von Mag. Klaus Dirnberger als Vorstand

Am 7. September 2020 haben der Vorstand Mag. Klaus Dirnberger und der Aufsichtsrat im Einvernehmen beschlossen, dass Herr Mag. Klaus Dirnberger mit sofortiger Wirkung sein Vorstand- Mandat zurücklegt.

CLEEN Energy AG zum 31.12.2019

.

Herr Dirnberger steht seitdem als Berater für das Management zur Verfügung.

Verpflichtung aus der Nutzung nicht in der Bilanz ausgewiesener Sachanlagen

Die Verpflichtung aus nicht in der Bilanz ausgewiesenen Sachanlagevermögen (Leasingverträge) betragen für das kommende Geschäftsjahr EUR 48.859,92 und für die nächsten fünf Geschäftsjahre EUR 93.774,70. b 3 774, äge) ragen70.

Die Verpflichtung aus nicht in der Bilanz ausgewiesenen Sachanlagevermögen (Mietverträge) betragen für das kommende Geschäftsjahr EUR 63.174,48 und für die nächsten fünf Geschäftsjahre EUR 315.872,40. äge) betrag R 315.872,40 en fü

Gewährte Kredite

Es liegen Dienstgeberdarlehen an leitende Angestellte in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) vor. Die in der Vergangenheit gewährten Darlehen an Dienstnehmer der Cleen Energy AG wurden bereits zur Gänze im Jahr 2017 zurückgezahlt. AG wur b

Organe und Arbeitnehmer der Gesellschaft

Angaben zu den Mitgliedern des Vorstandes

bis
07.09.2020

Die Gesellschaft wird vom jeweiligen Vorstand gemeinsam mit einem weiteren Vorstand oder einem Prokuristen vertreten. Der Prokurist vertritt gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied. gen V ist vertritt Vorstan geme d ge

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes beliefen sich auf EUR 261.423,57 (Vorjahr: EUR 213.226,08). An ehemalige Mitglieder des Vorstandes wurden EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 125.478,83) ausbezahlt. tgliede e Mitglied r des Vor er d

Für ehemalige Vorstände werden Beiträge in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr EUR 20.000,00) jährlich in eine beitragsorientierte Pensionsvorsorge einbezahlt. e Vorstän rte Pen de we nsvor B

Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrates und Prüfungsausschusses zu den Mitglie

Im Geschäftsjahr 2019 waren folgende Personen Mitglieder des Aufsichtsrates und Prüfungsausschusses: Im Geschäf sja

Kontrollorgane:
K
ontroll
Name seit bis
Dirnberger Klaus, Mag. (ARVorsStv) 30.05.2018 30.08.2019
Nohel Christian, Mag. 30.05.2018 30.08.2019
Eisler Michael (ARVors) 18.10.2016
Weiss Harald, Mag. 30.08.2019
Schnabel Boris 30.08.2019

An die Aufsichtsratsmitglieder wurden Vergütungen von EUR 9.000,00 (Vorjahr: EUR 20.000,00) gewährt.

CLEEN Energy AG

Zahl der Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer, gegliedert nach Arbeitern und Angestellten, beträgt (§ 239 Abs. 1 Z 1 UGB):

2019 2018
Arbeiter 5
Angestellte 0 13
Gesamt 18 16

Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen

Am 23.05.2019 wurde mit der Public Relations Agentur BSH advisors - Dr. Sabine Schnabel, LL.M. (NYU) (der Ehefrau des Aufsichtsrats Boris Maximilian Schnabel) ein Beratungsvertrag für strategische Kommunikation auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser beinhaltet insbesondere die Unterstützung in der Medienarbeit sowie die laufende Investor Relations-Kommunikation für CLEEN Energy AG. Die Leistungen werden monatlich mit einem Pauschalbetrag von EUR 4.000,00 netto vergütet. Der Vertrag kann von beiden Seiten jeweils zum Monatsletzten unter einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.

Herr Lukas Scherzenlehner und Herr Mag. Klaus Dirnberger sind seit 06.03.2020 Geschäftsführer der CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH, wofür sie keinen zusätzlichen Entgeltsanspruch haben.

Gegenüber den Personen, Herrn Lukas Scherzenlehner, Herrn Erwin Stricker und Frau Tina Stricker bestanden beitragsorientierte Pensionsversicherungen, die im Lauf des Jahres 2019 beendet wurden.

Der vom Aufsichtsrat genehmigte Vorstandsvertrag betreffend Klaus Dirnberger ist hinsichtlich der schuldrechtlichen Beziehung (insbesondere der Honoraransprüche) mit der alphaTeam Systemische Beratung GmbH geschlossen unter Beitritt von Klaus Dirnberger als persönlich verantwortlichen Vorstand der CLEEN Energy AG. Es liegt somit eine Entsendung eines organschaftlichen Vertreters durch eine Drittgesellschaft vor. Die alphaTeam Systemische Beratung GmbH hat bestätigt, dass derartige Leistungen seit Jahren zum Geschäftsgegenstand gehören und dass sie langjährig über einen eigenständigen, sich von dieser Tätigkeit abhebenden und vom Vorstand unabhängigen Betrieb verfügt. Deren geschäftsführende Gesellschafter sind Klaus Dirnberger und seine Ehefrau.

Aufwendungen für den Abschlussprüfer

Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer betragen EUR 55.578,00 (Vorjahr: EUR 93.000,00). Der Vorjahreswert beinhaltet insbesondere die Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Prüfung des Firmenwertes sowie der Going-Concern-Prämisse 2018.

Haag, 1. Dezember 2020

Lukas Scherzenlehner

1.456.165,39
92.379,18
92.379,18
54.684,84
0,00
147.064,02
1.603.229,41
93.526,47
2.000,00
1.680.190,83
93.526,47
54.338,45
149.864,92
1.830.055,75
784.089,04
24.095,19
24.095,19
0,00
80.539,62
864.628,66
56.444,43
0,00
0,00
0,00
5.683,48
0,00
5.683,48
5.683,48
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
224.025,44
21.500,64
0,00
256.673,37
11.147,29
11.147,29
32.647,93
560.063,60
0,00
53.575,17
613.638,77
12.947,90
12.947,90
40.627,27
116.474,37
116.474,37
111.129,27
0,00
227.603,64
2.467.858,07
2.240.254,43
27
2
2.4
0,00
0,00
0,00
3.000,00
-3.000,00
000,00
0,00
0,00
,00
3.000,0
0,0
0,00
0,00
7.133,48
0,00
7.133,48
8
0,00
7.133,48
0
0
0,00
0,00
10.000,00
00
10.000,00
1.000,00
20.297,03
31.297,03
31.297,03
106.474,37
106.474,37
94.965,72
2.000,00
203.440,09
2.443.694,52
2.240.254,43
Vermögensgegenstände
Gebäude
und
ANLAGENSPIEGEL
fremde
Betriebs-
Anzahlungen
Geschäftsausstattung
in
Investitionen
Anlagen,
Immaterielle
SUMME
Beilage 01.01.2019
9
Stand
EUR
.01.2
sch
Zugänge
änge
EUR
Anschaffungs-/Herstellungskosten
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
31.12.2019
Stand
EUR
01.01.2019
Stand
EUR
kumulierte
Abschreibungen
EUR
Abschreibungen
Zuschreibungen
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2019
Stand
EUR
Buchwerte
01.01.2019
Stand
EUR
31.12.2019
Stand
EUR
Anlagevermögen
Geschäfts-(Firmen-)wert
Sachanlagen
andere
geleistete

CLEENEnergyAG

.

zum 31. Dezember 201

LAGEBERICHT der CLEEN Energy AG

für das GESCHÄFTSJAHR 2019

vom 1.1.2019 bis 31.12.2019

Anmerkung:

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen oder dritten Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.

Inhalt

1. Beschreibung des Unternehmens
2. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage 5
Geschäftsverlauf 6
Bericht über die Zweigniederlassungen – neuer Firmensitz 10
Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 11
3. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des
Unternehmens 14
Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens 14
Wesentliche Risiken und Ungewissheiten 16
4. Bericht über die Forschung und Entwicklung 19
5. Bericht über den Bestand sowie den Erwerb und die Veräußerung eigener
Anteile 19
6. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des
Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess 19
Risikomanagement-Prozess - Verantwortung der Geschäftsleitung: 19
Kontrollumfeld und -Maßnahmen, Uberwachung der Rechnungslegung 20
Information und Kommunikation 20
7. Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit
verbundenen Vereinbarungen gemäß § 243a Abs 1 UGB 22
Grundkapital und Aktien 22
Bestand sowie Erwerb und die Veräußerung eigener Anteile 23
Entwicklung des Börsekurses im Jahr 2018 und 2019 23

1. Beschreibung des Unternehmens

Die CLEEN Energy AG hat seit September 2019 den Sitz in Haag (Niederösterreich) und notiert seit 20. April 2017 im Standard Market der Wiener Börse im geregelten Freiverkehr.

Innovatives Geschäftsmodell für Energie

"Wir verbinden Ökologie und Ökonomie!"

Das innovative Geschäftsmodell der CLEEN Energy AG bietet sowohl Unternehmen als auch der öffentlichen Hand die Möglichkeit, mit Profit ihre Infrastruktur energieeffizient und nachhaltig umzurüsten.

Damit verbessern unsere Kunden einerseits ihre Ergebnisse und leisten andererseits wichtige im Kampf gegen den Klimawandel.

Energieeffizienzlösungen aus einer Hand

  • · Gesamtkonzept auf den Kunden zugeschnitten
  • Komplettumrüstung von Gebäuden mit energieeffizienten Lösungen
  • · Photovoltaik-Anlagen, ergänzt mit Stromspeicher für höhere Eigennutzung
  • · LED-Beleuchtungskonzeption
  • Individuelle Konfigurierung .
  • Wartung .

Höchste Qualitätsansprüche

Wir verarbeiten bei allen Projekten ausschließlich hochwertige Markenprodukte, die langiährige Garantie und eine hohe Nutzungsdauer haben. Die Montage wird entweder durch unsere Mitarbeiter oder durch erfahrene Partnerunternehmen durchgeführt.

Drei Geschäftsfelder zur Verbindung von Ökologie und Ökonomie

wachstumsfähige Geschäftsfelder wurden Drei identifiziert (siehe Grafik), die zur Kernpositionierung der CLEEN Energy AG passen und für die bereits fachliche Kompetenzen vorhanden waren oder verstärkt werden konnten.

schon Das Dienstleistungspaket ist auch bei der Erweiterung der Geschäftsbereiche ein wesentlicher Bestandteil und bietet gemeinsam mit den umfassenden Produktbereichen das "Rundum Sorglos Paket", wie es bei CLEEN Energy AG genannt wird.

lm ersten Halbjahr 2019 wurde nach entsprechender Marktbeobachtung und Analyse der Geschäftsentwicklung der letzten Jahre eine Schärfung und Weiterentwicklung des strategischen Profils vorgenommen.

Die CLEEN Energy hat bis zum ersten Halbjahr 2019 die Umsätze im Wesentlichen mit dem Produktbereich LED und inhaltlich durch Projekte zur Stromeinsparung erwirtschaftet. Viele zufriedene namhafte Kunden und gute Referenzen mit hohem Kundennutzen konnten damit gewonnen werden.

Produktbereiche und Dienstleistungen

Vor allem die Aufnahme von Hard- und Software für Photovoltaik hat eine rasche Steigerung der Attraktivität der Lösungen von CLEEN Energy bewirkt. Ergänzt mit zusätzlichen Produktbereichen bietet das Unternehmen seither ein Gesamtpaket an, das zu einer wesentlichen Verbreiterung der Kundenbasis und einzigartigen Positionierung am Markt geführt hat.

Die CLEEN Energy AG bietet mehrere Modelle für die Umsetzung an. Vom klassischen Verkauf über Leasing bis zu einem Einspar-Contracting, bei dem die Einsparungen laufzeitabhängig mit dem Kunden geteilt werden.

Zusätzliches Projektvolumen durch Einspar-Contracting

Das CLEEN Energy Einspar-Contracting stellt eine neue Art der Finanzierung für Energieeffizienz-Maßnahmen dar. Im Unterschied zu bestehenden Lösungen am Markt wird dabei die gesamte Errichtung, Betrieb und Wartung der Anlage von CLEEN Energy übernommen. Darüber hinaus erfolgt eine rein erfolgsabhängige Vergütung, basierend auf der tatsächlich erzielten Kostenersparnis für den Kunden. Die Energieeinsparung (Stromkosten) wird zwischen Kunde und CLEEN Energy geteilt. Die Laufzeit für das Einspar-Contracting beträgt zwischen 10 und 25 Jahren und stellt langfristig prognostizierbare Umsätze für das Unternehmen dar. Nach dieser Laufzeit kann der Kunde die Anlage kostenlos übernehmen oder den Vertrag verlängern.

Beim Einspar-Contracting, das als Dienstleistung ausgestaltet ist, entsteht keine Verpflichtung die Anlage in der Bilanz zu aktivieren. Zusätzlich generiert der Kunde einen freien Cashflow. Diese Variante stellt

also die optimale Lösung für Unternehmen dar, die ihre Nachhaltigkeitsstrategie ohne zusätzliche Verbindlichkeiten und Bilanzbelastungen umsetzen wollen. Des Weiteren profitiert der Kunde während der gesamten Laufzeit vom Rundum-Sorglos Paket der CLEEN Energy AG: Beratung, Wartung, Optimierung, Austausch, Handling - alles wird übernommen.

Unsere Kunden profitieren daher ab dem ersten Tag durch reduzierte Energiekosten.

Dieser kundenfokussierte Ansatz des von uns entwickelten "Einspar-Contracting-Modells" ist am Markt stark nachgefragt.

Neben dem neuartigen Einspar-Contracting Modell bieten wir noch weitere Modelle an, wie z.B. individuelle Leasing-Finanzierungen.

Jedes Projekt wird auf den Kunden maßgeschneidert.

Vorteile für den Kunden:

  • · Sofortige Kostenersparnis und Ergebnisverbesserung
  • Keine Investitionskosten
  • · Keine Aktivierung der Anlage in der Bilanz
  • Keine Wartungs- / Instandhaltungskosten
  • · Laufende Wartung, Optimierung und modernste Technik durch CLEEN Energy

Vorteile für CLEEN Energy:

  • · Rasche Entscheidung beim Kunden, geringer Genehmigungsbedarf
  • · Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern
  • · Gesamtkonzept statt gestückelten Einzellösungen
  • · Langfristige Verträge und planbare Einnahmen

Für die Projektumsetzung hat die Cleen Energy AG im Jahr 2020 zwei 100%-ige Tochtergesellschaften nämlich die CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH und die CLEEN Energy Energiewende GmbH gegründet, mit denen die Projekte im Geschäftsbereich Einspar-Contracting für die Cleen Energy AG abgewickelt werden.

2.Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage

Die Vergleichszahlen beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2018. Sofern es nicht anders erwähnt wird, stehen sie in Klammern und wurden zur besseren Lesbarkeit kaufmännisch gerundet.

Das operative Geschäft des Jahres 2019 war über viele Monate durch den erhöhten Arbeitsaufwand und die Bindung von Managementkapazitäten in Folge des OePR /FMA Verfahrens geprägt. Dies ist unter anderem ein Grund, warum das Ziel des Managements eine höhere Umsatzsteigerung zu erzielen, nicht im erwünschten Ausmaß realisiert werden konnte.

Geschäftsverlauf

Umsatzentwicklung

Der Umsatz der Gesellschaft wird unverändert mit rund 97% vorwiegend in Österreich erwirtschaftet. Rund 3% der Umsätze werden in der EU, vorwiegend in Deutschland erzielt.

Der Umsatz konnte gegenüber dem Vorjahr um circa 15,1% (13,3%) gesteigert werden. Diese Steigerung gent vollständig auf neue Umsätze mit Photovoltaik (PV) zurück, auch wenn im Gesamtjahr noch der LED Anteil mit circa 81% (98%) weiterhin dominierend war.

Jahr 2017 Jahr 2018 Anteil Jahr 2019 Anteil
LED 2.481.987,5 2.851.887,6 98,2% 2.708.900,01 81,1%
PV/ Photovoltaik 0,0 0,0 0,0% 630.000,0 18,9%
Energiezertifikate 71.796,5 48.390,9 1,7% 0,01 0,0%
Strom/Gas 8.241,3 2.412,9 0,1% 1.888,1 0,1%
SUMME 2.562.025,3 2.902.691,4 100,0% 3.340.788,1 100,0%
Veränderung Jahr 13,3% 15,1%

Anhand der folgenden Darstellung der Halbjahre zeigt sich deutlich, dass mit dem neuen Produktbereich PV eine wichtige Ergänzung der geschäftlichen gelungen ist. Im 2. Halbjahr 2019 konnte damit eine Kompensation zu projektspezifisch geringeren Umsätzen im Bereich LED erreicht werden und insgesamt stammt das Umsatzwachstum im Gesamtjahr im Wesentlichen aus dem Bereich PV. Im 2. Halbjahr 2019 war bei PV sogar noch ein größeres Umsatzpotential vorhanden, das aufgrund der voll ausgeschöpften Förderung ab November 2019 nicht mehr realisiert werden konnte. Die erhöhten Förderungen der Bundesregierung für 2020 und folgende werden unten erläutert.

HJ1-2018 HJ2-2018 HJ1-2019 Anteil HJ2-2019 Anteil
LED 1.242.034,91 1.609.852,71 1.562.356,7 83,8% 1.146.543,3 77,6%
PV/ Photovoltaik 0.0 0,0 300.000,01 16,1% 330.000,01 22,3%
Energiezertifikate 48.340,9 49,9 0,0 0,0% 0,0 0,0%
Strom/Gas 207,4 2.205,5 988,5 0,1% 899,6 0,1%
SUMME 1.290.583,2 1.612.108,1 1.863.345,2 100,0% 1.477.442,9 100,0%
Veränderung Halbjahr 24,9% 15,6% -20,7%
Veränderung Jahr 13,3% 15,1%

Finanzierung

Die Finanzierung der operativen Tätigkeit der Gesellschaft im Jahr 2019 erfolgt durch einen Betriebsmittelkredit der Bank, Verkäuferleasing und Lieferantenkredite. Von Seiten der Gesellschaft wird nach Möglichkeit bzw. Kosten der kurzfristigen (Projekt-)Finanzierung eine Ausnützung der gewährten Skonti angestrebt.

Der von der Bank eingeräumte Betriebsmittelkredit war durch Vermögen (Grundstücke und Immobilien) der beiden Hauptaktionäre sowie durch eine bis 31. Dezember 2019 befristete Patronatserklärung besichert, die von Personen aus dem Aktionärskreis abgegeben wurde. In dieser verpflichteten sich die Hauptaktionäre

Erwin Stricker und Lukas Scherzenlehner solidarisch, im Falligstellung des Betriebsmittelkredits innerhalb der Kündigungsfrist dieses Kredites eine fristgerechte Abdeckung sicherzustellen.

Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr

OePR und Verfahren bei der Finanzmarktaufsicht

Wie bereits im Halbjahresfinanzbericht per 30.6.2019 berichtet, hat die OePR im August 2018 eine Prüfung gemäß § 2 Abs 1 Z 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (Prüfung ohne besonderen Anlass) eingeleitet und am 25. Februar 2019 als Ergebnis eine fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt.

Die OePR hat einerseits festgestellt, dass die Berichterstattung über Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Unternehmen und Personen nicht vorgenommen wurden und war andererseits der Ansicht, dass der immaterielle Firmenwert wesentlich zu hoch dargestellt worden ist. Vorstand und Aufsichtsrat der CLEEN Energy AG haben nach Prüfung des Sachverhalts und kurzfristiger Einholung einer Plausibilisierungsrechnung eines namhaften Wirtschaftsprüfers im März 2019 beschlossen, sich mit dem Ergebnis der Prüfung durch die OePR nicht einverstanden zu erklären und haben bei einem Big-Four Wirtschaftsprüfer ein Gutachten zur retrograden Ermittlung des Firmenwertes in Auftrag gegeben. In weiterer Folge hat die FMA die Prüfung an sich gezogen.

Der Vorstand der CLEEN Energy AG hat wegen der möglichen Auswirkungen auf den Abschluss 2018 im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre beschlossen, die Veröffentlichung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 zu verschieben.

Laut dem seit Mitte Juni 2019 vorliegenden Gutachten wurde der Firmenwert der CLEEN Energy GmbH im Jahr 2016 um TE 529 zu hoch bewertet. Der damalige Gutachter attestierte den Firmenwert der Gesellschaft 2016 mit T€ 3.500 Das Gutachten ermittelte einen Firmenwert von T€ 2.971 Mio. Die CLEEN Energy AG hat darüber unverzüglich die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) informiert und von den damaligen Gesellschaftern der CLEEN Energy GmbH und heutigen Kernaktionären der CLEEN Energy AG die Zahlung der Differenz eingefordert. Die Forderungen wurden Ende Juni 2019 beglichen, unabhängig von dem zu diesem Zeitpunkt noch offenen FMA Verfahren.

Stärkung der Liquidität und des Eigenkapitals durch Kernaktionäre

Zur Besicherung einer allfälligen Forderung aufgrund der Differenzhaftung aus dem vorher beschriebenen OePR/FMA Verfahren sowie zur Sicherung der Liquidität wurde am 3. Mai 2019 vom Vorstand und Kernaktionär Lukas Scherzenlehner ein Darlehen in Höhe von T€ 750 eingeräumt.

lm Juni 2019 wurde mit den Kernaktionären ein Gesamtpaket beschlossen, bei dem eine Änderung der Kernaktionärsstruktur erfolgte und es wurden weitere rund 857.000 Aktien (rund 23%) für den Verkauf zur Verfügung gestellt. Bei diesem Verkauf war Bedingung, dass zur Stärkung des Eigenkapitals ein wesentlicher Gesellschafterzuschuss in das Unternehmen fließt.

Von Lukas Scherzenlehner wurde mit Vereinbarung vom 26.06.2019 auf einen Teilbetrag des gewährten Darlehens von ca. T€ 570 verzichtet. Der Betrag wurde Gewährung von neuen Aktien eigenkapitalstärkend den Kapitalrücklagen zugeführt. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde aus dem restlichen Darlehen die auf ihn entfallende Forderung der CLEEN Energy AG aus der Differenzhaftung in Höhe von ca. T€ 180 abgedeckt.

Insgesamt hat die CLEEN Energy AG im Mai und Juni 2019 inklusive der vorher beschriebenen Differenzhaftung ca. T€ 1.156 Zufuhr von liquiden Mitteln erhalten, wovon ca. T€ 570 eigenkapitalwirksam sind.

Weitere Verschiebung der Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2018 und Widerruf des Bestätigungsvermerks zum Jahresabschluss 31.12.2017

Der ursprüngliche Termin im April 2019 und der für 31. Juli 2019 verschobene Termin wurden nicht eingehalten und die Öffentlichkeit wurde vom Unternehmen darüber informiert. Der Vorstand der CLEEN Energy AG hat wegen der möglichen Auswirkungen auf den Abschluss 2018 im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre beschlossen, die Veröffentlichung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 bis zum Abschluss des Verfahrens der FMA zu verschieben. Der geänderte Zeitplan für den Jahresabschluss 2018 hat auch die Veröffentlichung der ungeprüften Zahlen für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2019 betroffen, die ursprünglich am 27. September 2019 erfolgen sollte.

Es war aus Sicht des Vorstandes sowohl im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre, das Ende des Prüfverfahrens für die Erstellung des Jahresabschlusses abzuwarten und das Ergebnis und die endgültigen Feststellungen der FMA aus dem Prüfverfahren im Jahresabschluss 2018 zu berücksichtigen.

Als Folge davon hat der Abschlussprüfer den Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2017 widerrufen, weil der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 nach der endgültigen Feststellung der FMA im Ausmaß der Abwertung des aktivierten Firmenwerts voraussichtlich unrichtig sein wird.

Unmittelbar nach Vorliegen des Bescheids der FMA (siehe Bericht weiter unten) am 16.10.2019 wurde die Ergänzung und Änderung des Jahresabschlusses per 31.12.2017 vorgenommen sowie die Bilanzierung per 31.12.2018 abgeschlossen und dann mit der Prüfung des Abschlusses fortgesetzt. Der Abschluss der Prüfung erfolgte im Jänner 2020.

a.o. Hauptversammlung am 30.8.2019

Am 30. August 2019 hat eine a.o. Hauptversammlung stattgefunden.

Dabei wurde zwei Aufsichtsräte neu gewählt und die Verlegung des Sitzes nach Haag (Niederösterreich) beschlossen.

Zweiter Vorstand bestellt

Der in der a.o. Hauptversammlung am 30. August 2019 neu bestellte Aufsichtsrat hat nachfolgend Mag. Klaus Dirnberger für die Verantwortungsbereiche Personal, Recht und Finanzen, Auftragsabwicklung und Organisation mit Wirkung ab 1.9.2019 zum zweiten Vorstand bestellt. Damit wurde dem 4-Augen-Prinzip im Vorstand Rechnung getragen sowie die für das steigende Geschäftsvolumen nötige Konzentration der Vorstände auf fachliche Kernthemen ermöglicht.

Ergebnis der Prüfung der Finanzmarktaufsicht, Bescheid vom 16.10.2019

Die FMA hat das Verfahren mit Bescheid abgeschlossen und dabei zusammenfassend festgestellt:

Aufgrund der methodischen und rechnerischen Fehler sowie der nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Annahmen zu zukünftigen Cashflows wurde der Firmenwert zum Umgründungszeitpunkt (Anmerkung: November 2016) um zumindest T€ 624 zu hoch bewertet.

lm Jahresabschluss zum 31.12.2017 fehlen Angaben zu wesentlichen Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Personen und Unternehmen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen wurden oder sind, fehlerhaft dargestellt.

Die CLEEN Energy AG hat die Feststellungen akzeptiert und keine Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt. Daher waren Anderungen im Jahresabschluss 2017 und im Lagebericht 2017 vorzunehmen sowie der Jahresabschluss zum 31.12.2018 entsprechen und es resultierte gegenüber dem vom Unternehmen beauftragten Gutachten von Mitte Juni eine zusätzliche Differenzhaftung in Höhe von T€ 95 .

Die Gesellschaft hat die noch offerenzhaftung in Höhe von T€ 95 von den damaligen Gesellschaftern der CLEEN Energy GmbH eingefordert und im 2019 weitgehend erhalten. Mit Lukas Scherzenlehner liegt eine Vereinbarung vor, wie der offene Restbetrag der gesamten Differenzhaftung von ca. T€ 38 bezahlt wird.

Für die Aktionäre im Streubesitz ergeben sich daraus keine negativen Konsequenzen.

Wandelschuldverschreibung begeben

Aufgrund der Genehmigungslage bei der CLEEN Energy AG können sehr kurzfristig und ohne Hauptversammlung Instrumente des Kapitalmarkts genutzt werden.

Um einen Eigenanteil für Projektfinanzierungen sowie eine weitere Stärkung der liquiden Mittel verfügbar zu bekommen, wurde im Dezember 2019 eine 10 Jahre laufende und nachrangige Wandelschuldverschreibung in Höhe von T€ 1.400 begeben, worauf noch im Geschäftsjahr 2019 T€ 1.050 auf das Konto der CLEEN Energy AG eingezahlt wurde und im Jahr 2020 ein Zeichnungsschein mit T€ 350 einvernehmlich storniert wurde. Im März 2020 wurden Wandelschuldverschreibungen zur Nominale von T€ 650 in Aktien gewandelt, siehe dazu weiter unten.

Wesentliche Verbesserung betreffend - Liquidität - und - Eigenkapital nach dem Bilanzstichtag

Am 11.3.2020 erfolgte die Zufuhr von rund T€ 591 Liquidität und Eigenkapital im Rahmen des Aktien Private Placements.

671.704 Aktien aus dem Aktienpaket von Herrn Erwin Stricker werden überwiegend von Investoren, die im Dezember 2019 bereits die Wandelschuldverschreibungen gezeichnet haben, aufgegriffen. Darunter befindet sich auch die Compass-Gruppe GmbH, die mit knapp 4% neue Aktionärin wurde. Weiters wurde der CLEEN Energy AG von diesen Aktionären rund T€ 591 als Gesellschafterzuschuss zur Stärkung von Liquidität und Eigenkapital zugeführt.

Am 11.3.2020 wurden T€ 650 Wandelschuldverschreibungen in 196.969 Aktien (5,03%) gewandelt.

lnvestoren der nachrangigen Wandelschuldverschreibung haben T€ 650 zum definierten Kurs von EUR 3,3 in Aktien gewandelt. Dadurch wird die Eigenkapitalquote verbessert, weil die als Fremdkapital ausgewiesenen Schuldverschreibungsbeträge in buchmäßiges Eigenkapital umgewandelt werden.

Gemeinsam mit dem vorher besellschafterzuschuss in Höhe von ca. T€ 591 führt die Wandlung der Schuldverschreibung zur Erhöhung des buchmäßigen Eigenkapitals in Höhe von ca. T€ 1.241.

185.440 Aktien (ca. 5% am Grundkapital) wurden mittels einem Schenkungsvertrag, der am 10.4.2020 vollzogen wurde, an in die CLEEN Energy AG übertragen.

Bei der nächsten ordentlichen Hauptversammlung, sollen die Regelungen für einen alffälligen Verkauf der eigenen Aktien beschlossen werden, woraus eine weitere Stärkung von Liquidität und Eigenkapital resultieren wird.

Bericht über die Zweigniederlassungen – neuer Firmensitz

Seit Mitte 2018 besteht im verkehrsgünstig gelegenen Haag (Niederösterreich) ein angemieteter Standort mit Ausstellungs- und Besprechungsräumen. An diesem Standort wurde im Lauf des Jahres 2019 die neue Firmenzentrale aufgebaut und Mitarbeiter für Management, Mitarbeiter für Administration und Vertrieb am Standort aufgenommen. In der a.o. Hauptversammlung am 30.8.2019 wurde die Verlegung des Sitzes von St. Margarethen nach Haag beschlossen.

Es bestehen keine Zweigniederlassungen.

Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Ertragslage, EBIT

Der Anteil für Material und bezogene Leistungen am Umsatz fällt mit 71% (62,2%) um 8,8 Prozentpunkte höher aus als im Vorjahr. Dies liegt insbesondere an relativ höheren bezogenen Leistungen im Geschäftsbereich Photovoltaik im Vergleich zu LED.

Der Personalaufwand bezogen auf den Umsatz konnte auf 30,4% (33,5%) gesenkt werden und liegt bei T€ 1.014,4 (972,5).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um T€ 274,9 auf T€ 1.251,8 (1.526,7) gesunken. Dies liegt insbesondere an den erhöhten Aufwendungen für Beratung und Wirtschaftsprüfung im Jahr 2018, die in Folge des OePR und FMA Verfahrens angefallen sind, die im vorhergehenden Jahresfinanzbericht und zum Halbjahr bereits erläutert wurden.

Die Abschreibungen liegen mit T€ 256,6 (251,3) etwa auf Vorjahresniveau und beinhalten im Wesentlichen die planmäßige Abschreibung des Firmenwerts.

Wie schon einleitend beschrieben, wurde im Jahr 2019 ein negatives Ergebnis erwirtschaftet und das EBT (Earnings before Interest and Tax, Ergebnis vor Zinsen und Steuern) wurde zwar gegenüber dem Vorjahr um T€ 92,5 verbessert, bleibt aber mit T€ - 1.533,9 (- 1.626,4) negativ.

CLEEN Energy AG 31.12.2019 Veränderung 31.12.2018
Bilanzsumme 2.669.164 100,00% -853.410 3.522.574 100,00%
Eigenkapital (Equity) 1 -408.166 -15,29% -1.052.210 644.045 18,28%
Wandelschuldverschreibung 1.050.000 1.050.000 O
Mezzanindarlehen 130.000 0 130.000
Wirtschaftliches Eigenkapital 2 771.834 28,92% -2.210 774.045 29,00%
Nettoverschuldung (Net Debt)
verzinsliches Fremdkapital 1.023.683 -119.729 1.143.412
(-) flüssige Mittel 129.614 120.686 8.978
Nettoverschuldung (Net Debt) 894.069 958 1.134.484
Nettoverschuldungsgrad (Net Gearing) 1 statisch neg. 1,8
Nettoverschuldungsgrad (Net Gearing) 2 statisch 1,2 1,5
Nettoumlaufvermögen (NWC)
Forderungen 672.957 -845-545 1.518.502
aktive Rechnungsabgrenzung 39.815 18.413 21.402
Aktive latente Steuern 1.749 1.218 531
Liquide Mittel 129.614 120.686 8.928
(-) sonstige Rückstellungen 206.930 -338.667 545.598
(-) kurzfristige Bankverbindlichkeiten 223.683 7.954 215.729
(-) Verbindlichkeiten aus L+L 341.660 -235.898 577.557
(-) sonstige kurzfr. Verbindlichkeiten 362.813 -74.605 437.418
Nettoumlaufvermögen (NWC) / Ratio -290.951 74,37% -64.011 -226.940 87,22%

Vermögens- und Finanzlage

Eigenkapitalquote und Quote des wirtschaftliche Eigenkapital

Erklärung: Die Eigenkapitalquote stellt den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital dar.

Das Eigenkapital 1 ist negativ, unter Berücksichtigung der nachrangigen Wandelschuldverschreibung und des Mezzanindarlehens ergibt sich eine Quote des wirtschaftlichen Eigenkapitals 2 in Höhe von 28,92 %.

Nettoverschuldungsgrad (Net Gearing) - siehe vorhergehende Tabelle

Erklärung: Der Nettoverschuldungsgrad entspricht dem Verhältnis der Nettoverschuldung zum Eigenkapital.

Der Nettoverschuldungsgrad wurde sowohl für das Eigenkapital 1 als auch das Wirtschaftliche Eigenkapital 2 ermittelt und entsprechend in der Tabelle ausgewiesen.

Umsatzrentabilität (Return on Sales – ROS) ist negativ, daher nicht in Prozent ausgewiesen

Erklärung: Die Umsatzrentabilität entspricht dem Verhältnis aus Ergebnis vor Zinsen und den Umsatzerlösen.

Eigenkapitalrentabilität (Return on Equity— ROE) ist negativ, daher nicht in Prozent ausgewiesen

Erklärung: Die Eigenkapitalrentabilität ergibt sich aus dem Verhältnis des Ergebnisses vor Steuern zum Eigenkapital.

Nettoverschuldung (Net Debt) – siehe vorhergehende Tabelle

Erklärung: Die Nettoverschuldung ergibt sich als Saldo des verzinslichen Fremdkapitals und der flüssigen Mittel.

Nettoumlaufvermögen (Net Working Capital, NWC) — siehe vorhergehende Tabelle

Erklärung: Das Nettoumlaufvermögen ergibt sich als Differenz des kurzfristigen Umlaufvermögens und des kurzfristigen Fremdkapitals. Das Umlaufvermögen und das Fremdkapital wurden um die langfristig gebundenen Bestandteile gekürzt. Zu diesen zählen etwa Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Sowohl in das kurzfristige Umlaufvermögen als auch in das kurzfristige Fremdkapital wurden die kurzfristigen Rechnungsabgrenzungsposten einbezogen.

Geldflussrechnung nach KFS/BW 2

2019 2018
1. Ergebnis vor Steuern 1.623.318,20 1.720.301,84
2. Abschreibungen (ohne Finanzanlagen) 256.673,37 251.314,40
3. Erträge aus Abgang vom AV 3.000,00 2.083,33
4. Verluste aus Abgang vom AV 250,00 0,00
5. Geldfluss aus dem Ergebnis - 1.369.394,83
-1.471.070,77
6. Abnahme/Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen sowie anderer Aktiva 170.771,79 92.836,45
7. Abnahme/Zunahme von Rückstellungen 338.667,35 438.726,44
8. Abnahme/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Passiva 395.048,14 340.712,42
9. Netto-Geldfluss aus dem Ergebnis vor Steuern - 1.932.338,53 784.468,36
10. Zahlungen für Ertragssteuern 250,00 179.324,53
11. Netto-Geldfluss laufender Geschäftstätigkeit - 1.932.588,53 963.792,89
12. Einzahlungen aus Anlagenabgang 4.200,00 2.083,33
13. Auszahlungen für Anlagenzugang 31.297,03 106.922,14
14. Netto-Geldfluss aus Investitionstätigkeit 27.097,03 104.838,81
15. Einzahlungen auf das Nennkapital 0,00 148.810,00
16. Einzahlungen aus Gesellschafterdarlehen 750.000,00 351.191,60
17. Einzahlungen wegen Differenzhaftung 405.790,68 0,00
18. Einzahlungen aus der Begebung von Wandelschuldverschreibungen 1.052.243,84 0,00
19. Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten 119.728,77 572.075,70
20. Netto-Geldfluss Finanzierungstätigkeit 2.088.305,75 1.072.077,30
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands
21. (Z11+14+20) 128.620,19 3.445,60
22. Finanzmittelbestand am Beginn der Periode 8.927,59 5.481,99
23. Finanzmittelbestand am Ende der Periode 137.547,78 8.927,59

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist negativ. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Cashflow aus dem Ergebnis sowie aus einem Abbau von Working Capital in Höhe von T€ -563. Der negative Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wurde durch Einzahlung aus Gesellschafterdarlehen in der Höhe von T€ 750, durch Einzahlungen aus der Differenzhaftung in Höhe von T€ 405,8 und durch einen Mittelzufluss aus der Begebung von nachrangigen Wandelschuldverschreibungen in Höhe von TE 1.050 finanziert. In Summe erhöhte sich der Finanzmittelbestand somit um EUR 128.620,19.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Umsatz nach Produktbereichen – siehe vorher unter Umsatzentwicklung

Vor allem im vorhergehenden Kapitel Umsatzentwicklung wurden durch die Aufteilung des Umsatzes nach Produktbereichen und verschiedenen Vergleichszeiträumen wichtige Zusatzinformationen über Leistungsindikatoren dargelegt, die sich nicht im Jahresabschluss finden.

Installierte Photovoltaik Nennleistung kWp

Für das aufgrund des zusätzlichen Geschäftsbereichs Photovoltaik (PV) nunmehr dominierenden Produkts gilt die installierte Nennleistung nach kWp (Faktor x1.000) als besonders wichtige Kennzahl. Die Abkürzung kWp steht für "Kilowatt peak". Damit wird die Leistung einer Photovoltaikanlage unter genormten Bedingungen angegeben. Diese wird als Nennleistung bezeichnet. In der Praxis ist die Nennleistung höher als die tatsächliche Leistung, weil die Wetter- und Betriebsbedingungen meist von der Norm abweichen. Abhängig vom Standort der installierten Anlage ergibt sich durch die lokalen Sonnenstunden die mögliche Jahreserzeugung der Anlage in kWh (Kilowattstunden), die im österreichischen Schnitt bei gerundet 1.000 Vollast- Sonnenstunden liegt. Ein kWp erzeugt somit pro Jahr im Schnitt 1.000 kWh Strom.

lm Jahr 2019 wurden Anlagen mit 670 kWp (0,67 MWp) installiert, wobei die erste Installation im Juni 2019 war.

3.Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Unternehmens

Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens

Auftrags- und Umsatzentwicklung - unter Berücksichtigung des Covid-19 Einflusses

Für das Jahr 2020 und nachfolgend werden erhebliche Steigerungen des Umsatzes geplant, deren Umsetzung im überwiegenden Ausmaß durch Projekte mit Einsparcontracting erwartet wird.

Die vorläufige Betriebsleistung des 1. Halbjahres 2020 inklusive der teilfertigen Projekte unterliegt negativen Einflüssen durch die Covid-19 Pandemie. Ab Mitte Februar gab es erhebliche Verkehrsbeschränkungen und viele abschlussbereite Kunden hatten plötzlich und zuerst Krisenmanagement im eigenen Unternehmen zu bewältigen.

Dennoch konnte ab ca. Mitte März eine positive Entwicklung des Auftragseingangs und Aufbau von Auftragsstand erreicht werden.

Zukünftige Chance des Unternehmens

Energiewende, Klimawandel, Strompreis und Regierungsprogramme bieten Chancen

Aufgrund der globalen Trends und politischen bzw. rechtlichen Vorgaben (z.B. Pariser Klimaabkommen, Energieeffizienzgesetz, Klima- und Energiestrategie der Bundesregierung und der EU) haben Energieeffizienz und Ressourcenschonung eine hohe Aufmerksamkeit und die Politik kündigt Förderungen und Finanzierungen dafür an. Daraus ergibt sich ein beachtliches Wachstumspotential für die CLEEN Energy AG und die Chance auf Erschließung von neuen Geschäftsfeldern.

Integrierte Projekte mit Photovoltaik, Speicher und Versorgung für E-Mobilität

Der noch bis Mitte 2019 dominierende Geschäftsbereich mit dem Kern auf Einsparung von Stromkosten durch Umsetzung von vernetzten LED-Beleuchtungskonzepten wurde um die Bereiche der Stromerzeugung durch Photovoltaik, Stromspeicher und Anbindung von e-Ladeinfrastruktur erweitert. Im Jahr 2020 konnten

laufend Aufträge abgeschlossen und installierte Projekte in Betrieb genommen werden und es wird von einer kontinuierlichen Steigerung des Auftragseingangs und des Umsatzes ausgegangen.

Zusätzliches Umsetzungsvolumen durch Einsparcontracting und Betreibermodell

Mit dem Einsparcontracting ist es im Jahr 2020 gelungen, Projekte zu akquirieren, die vom Volumen deutlich über den früher realisierten Aufträgen. Im Vergleich zum Kaufmodell können größere Projekte in einem deutlich kürzeren Zeitraum akquiriert werden. Die Vorteile dieser Modelle liegen aus Kundensicht vor allem in der Vermeidung der Investitionskosten und den sofort ergebniswirksamen Einspareffekten. Beim Einsparcontracting wird ein langfristiger Vertrag geschlossen, bei dem die Anlage im Eigentum von CLEEN Energy bleibt und daraus eine langjährige und kontinuierliche Einnahmequelle entsteht.

Umsatzentwicklung 2020 und Ausblick 2021

lm laufenden Geschäftsjahr wurde eine Vielzahl von Aufträgen im Bereich Contracting und Kauf unterschrieben. Dies führt, wie bereits per Adhoc vom 20. November 2020 mitgeteilt im Jahr 2020 zu einem Umsatzwachstum von zumindest 60% (TEUR 5.345). Für das Jahr 2021 wird aufgrund des hohen Auftragsbestands ein Umsatz von mehr als TEUR 10.000 erwartet.

Regierungsprogramm und Förderungen

Die Regierung hat sich mit dem Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet umfassende Maßnahmen im Klimaschutz zu setzen und sich dazu bekannt bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu werden. Um diese Ziele zu erreichen werden die Förderungen für Investitionen im Umwelt- und Energiebereich jährlich stark erhöht. Im Jahr 2021 wird das neue Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) in Kraft treten. Dieses beinhaltet eine Vielzahl von Förderungen und Vereinfachungen im Bereich Umwelt und Energie. Speziell für Contracting Anlagen wurde parallel dazu eine Noveltförderungsgesetz beschlossen, die eine durch die Republik Österreich gedeckte Haftung des Austria Wirtschaftsservice (AWS) zur Umsetzung von Investitionen vorsieht. Die Förderrichtlinien für die Klimahaftungen sind in finaler Ausarbeitung beim Umweltministerium.

dieser Grafik des An Umweltministeriums erkennt man die stark wachsenden Förderungen für den Klimaschutz. Die jährlichen Zuschüsse wurden von 2019 (280 Mio. €) auf 461 Mio. € in 2020 erhöht. Für das kommende Jahr 2021 sind sogar 681 Mio. € im Budget genehmigt.

Wesentliche Risiken und Ungewissheiten

Zukünftige Beeinträchtigungen durch die Covid-19 Pandemie schwer einschätzbar

Die Covid-19-Pandemie hat vor allem im März und April 2020 zu einer wesentlichen Einschränkung unserer Geschäftstätigkeit geführt. Aufgrund der guten Geschäftsentwicklung konnte die Corona Kurzarbeit Ende April beendet werden und die Montagetätigkeiten mit dem den externen ist ebenfalls im Lauf des Monat Mai laufend gesteigert worden. Auch im Oktober bzw. November des laufenden Jahres ist man vom 2. Lockdown betroffen. Voraussichtlich können aber alle geplanten Montagen abgeschlossen werden und konnte erneute Kurzarbeit durch den hohen Auftragsstand vermieden werden.

Auf Seite der Lieferanten konnten relevante Engpässe vermieden werden, weil laufend eine ausreichende Menge an Photovoltaik Modulen auf Lager gekauft wurden.

lm Homeoffice hat sich die insgesamt moderne und cloudbasierte IT Lösung somit zum zweiten Mal im laufenden Geschäftsjahr nach den unerwarteten und erzwungenen Lockdowns bewährt. Es ist sehr gut gelungen den laufenden Geschäftsbetrieb aufrecht zu halten und die nötigen Abstimmungen untereinander über Telefon und Videotelefonate zu erledigen.

Risiko durch zu rasches Wachstum

Ausbau der Kapazität, Lernkurve in der Organisation

Das Unternehmen baut laufend die internen und zugekauften Kapazitäten aus, damit die Steigerung durch die im Jahr 2020 bisher akquirierten Projekte plangemäß bewältigt werden. Aufgrund der mit zahlreichen Projekten gefüllten Projektpipeline wird von einem weiterhin steigenden Volumen an Auftragseingang und Umsatz ausgegangen. Darin liegt das Risiko von Schwierigkeiten oder Mehrkosten durch eine noch nicht voll eingespielte Organisation, die einer Lernkurve unterliegt.

Weiters besteht das Risiko, dass aufgrund des rasch steigenden Geschäftsvolumens aus Kapazitätsgründen bzw. Nicht-Verfügbarkeit von qualifizierten Subauftragnehmern oder aus Gründen, die beim Kunden liegen, die Realisierung der Umsätze länger als geplant brauchen oder dass ungeplante Kosten akzeptiert werden müssen.

Finanzierungsbedarf für Einsparcontracting

lm März 2020 wurde die CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH als 100% Tochterunternehmen gegründet. lm Oktober 2020 wurde die CLEEN Energy Energiewende GmbH ebenfalls als 100% Tochter der AG im Firmenbuch eingetragen.

Während die Kauf- und Leasinggeschäfte weiterhin in der CLEEN Energy AG abgewickelt werden, werden die langfristigen Vertragsverhältnisse für die Anlagenstandorte von den Tochtergesellschaften abgeschlossen.

Die CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH oder die CLEEN Energy Energiewende GmbH kauft dann von der Mutter die Projekte zu marktüblichen Preisen und übernimmt die Finanzierung und erzielt die langjährigen Erträge. Für dieses Geschäftsfeld haben die Tochterunternehmen je ein Volumen für Bankenfinanzierung vereinbart, das der CLEEN Gruppe in Verfügbaren Förderungen ein im Vergleich zu den Vorjahren deutlich höheres Geschäftsvolumen ermöglicht. Im Jahr 2020 wurden ca. TEUR 4.000 Contracting-

Anlagen realisiert. Für das Jahr 2021 sind rund TEUR 6.000 Contracting Volumen geplant. Die zugesagten Finanzierungsvolumen werden für den Großteil der geplanten Projekte für 2021 ausreichen (TEUR 3.500 für 2021 vorhanden). Es gibt von beiden bestehenden Finanzierungspartner Absichtserklärungen bei weiterhin positivem Geschäftsverlauf die Finanzierungslinien Parallel gibt es sehr aussichtsreiche Gespräche mit weiteren Finanzierungspartnern.

Zusätzlich gibt es eine Noveltförderungsgesetz, welche eine AWS Haftung für Contracting-Anlagen im PV- Bereich beinhaltet. Sobald die Richtlinien für die Klimahaftungen veröffentlicht werden, werden die Tochterunternehmen diese in Anspruch nehmen.

Risikomanagement

Das Ziel des Risikomanagementsystems der CLEEN Energy AG ist es, Abweichungen von gesetzten Unternehmenszielen ehestmöglich zu erkennen, umgehend entsprechende Korrekturmaßnahmen zu ergreifen und dadurch negative Planabweichungen möglichst gering zu halten. Wie bei jedem jungen Wachstumsunternehmen, insbesondere im Sektor der Energieeffizienz, ist die Geschäftsentwicklung häufig von Marktentwicklungen abhängig, die nicht im eigenen Einflussbereich des Unternehmens liegen.

Nachhaltige Stromerzeugung durch modernste Photovoltaik-Anlagen

cle

4.Bericht über die Forschung und Entwicklung

Seit 2017 gibt es laufend Tätigkeiten im Bereich Forschung und um die Anwendung der LED Technologie, der Nutzung von intelligenten Zusatzfunktionen der Produkte sowie der gemeinsamen Entwicklung von neuen Produkten mit Partnern.

Beispielhaft werden intelligente Beleuchtungsanwendungen wie Heat Mapping (=automatisierte Bewegungsprofile in den beleuchteten Bereichen), Indoor Positioning oder Integration von verschiedenen Sensoren genannt. Zudem werden neue Anwendungsbereiche evaluiert, z.B. besondere Wachstumslampen für industrielle Gärtnereien.

Die Forschung- und Entwicklung wird bis zur kosteneffizienten Etablierung eines eigenen F&E-Teams durch das Business Development und Techniker Team im Rahmen der täglichen Projektabwicklung vorangetrieben. Der Ausweis eines eigenen F&E-Budgets erfolgt nicht.

lm Laufe des Jahres 2020 wurde intensiv an der Entwicklung eines PV-Monitoring-Systems gearbeitet. Dieses wird voraussichtlich im 1. Quartal 2021 implementiert.

5.Bericht über den Bestand sowie den Erwerb und die Veräußerung eigener Anteile

Im Geschäftsjahr wurden keine eigenen Anteile erworben oder veräußert.

Am 10.4.2020 wurde ein Schenkungsvertrag vollzogen, mit dem 185.440 Aktien (ca. 5% am Grundkapital) in die CLEEN Energy AG übertragen wurden. Bei der nächsten ordentlichen Hauptversammlung, sollen die Regelungen für einen allfälligen Verkauf der eigenen Aktien beschlossen werden, woraus eine weitere Stärkung von Liquidität und Eigenkapital resultieren wird.

6.Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Risikomanagement-Prozess - Verantwortung der Geschäftsleitung:

lm Zuge der Zulassung an der Wiener Börse wurde im Jahr 2017 gemäß den Corporate Governance Richtlinien und dem Aktiengesetz ein Compliance und Risikomanagement implementiert und seither laufend evaluiert.

Der Gesamtvorstand hat die Verantwortung übernommen, ein angemessenes internes Kontrollsystem einzurichten und laufend zu überprüfen und weiter zu entwickeln.

Ein IKS wurde eingerichtet, mit dem die Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit überwacht und kontrolliert wird. Nachfolgend werden die wesentlichen Merkmale beschrieben.

Die Geschäftstätigkeit im Projektgeschäft ist unvermeidlich mit Risiken verbunden, die sich trotz aller Sorgfalt nicht gänzlich ausschließen lassen. Aufgrund der überschaubaren Unternehmensgröße wird der Vorstand

und die Führungskräfte in die Lage versetzt, Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen, sie zu bewerten und Maßnahmen einzuleiten. Die bewusste Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken ist daher ein essenzieller Teil der Unternehmensführung.

Aus einer regelmäßigen Sensibilisierung der Mitarbeiter eine verantwortungsbewusste Risikokultur des Unternehmens. Die Unternehmensleitung sieht das Risikomanagement, zum Beispiel durch ein organisatorisch verankertes und gelebtes 4-Augen-Prinzip, als integrierten Teil aller Prozesse. Für das Risikomanagement besteht daher keine eigene Aufbauorganisation, denn Risiko- & Krisenmanagement ist eine wesentliche Aufgabe aller Führungskräfte und jedes Mitarbeiters im Rahmen der Eigenverantwortung.

Kontrollumfeld und -Maßnahmen, Überwachung der Rechnungslegung

Bei der IT Infrastruktur und Software wird einerseits auf moderne Cloud-Lösungen zurück gegriffen, wie z.B. Microsoft office365, virtuelle Cloudspeicher in Microsoft oneDrive und das cloudbasierte CRM System Hubspot. Andererseits wurde mit Umstellungszeitpunkt 1.1.2020 auf die integrierte österreichische ERP Lösung BMD NTCS umgestellt, mit der das gesamte operative Geschäft inklusive Finanzbuchhaltung abgedeckt wird.

Damit ist CLEEN Energy für das Wachstum im operativen Bereich aber auch für spezifische Rechnungswesen Themen, wie Abbildung von Tochterunternehmen, Vorbereitung hinsichtlich Konsolidierung und IFRS Abschlüsse gerüstet.

Die insgesamt moderne und cloudbasierte Lösung hat sich in 2020 nach der unerwarteten und erzwungenen Umstellung auf Homeoffice und dezentraler Arbeit sehr bewährt.

Die Geschäftsfälle werden ab Auftragseingang bis zur Verbuchung und Zahlungsüberwachung mit einer integrierten ERP Lösung verarbeitet. Somit ist die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Geschäftsfälle gewährleistet.

Die Zugriffsrechte sind personen- und funktionsbezogen auf die benötigten Datenbestände eingegrenzt.

Damit die Gefahr durch eventuelle Knowhow-Verluste reduziert wird, setzt das Unternehmen bevorzugt Standardsoftware ein.

Wesentliche Bestandteile des IKS sind insbesondere die funktionale Trennung zwischen Vertrieb, Einkauf und Finanzwesen sowie die Einrichtung von Prozessen, mit denen die Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit der Geschäftstätigkeit überwacht und sichergestellt wirde ein 4-Augen-Prinzip einerseits bei der inhaltlichen Kontrolle von Eingangsrechnungen und deren Verbuchung sowie bei der Vorbereitung und Durchführung von Lieferantenzahlungen eingerichtet.

Für die Einhaltung der steuer- und kapitalmarktrechtlichen Vorschriften gibt es eine enge Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftstreuhänder sowie einer spezialisierten Anwaltskanzlei und deren laufende Beratung.

Information und Kommunikation

lm Rahmen des internen Berichtswesens erfolgt monatlich ein standardisiertes Reporting über ausgewählte Informationen an den Vorstand und Aufsichtsrat, vor allem über Liquidität, Auftragseingang, Umsatz, Deckungsbeitrag sowie Plan-Ist Vergleich und Abweichungsanalyse der Aufwendungen und Erträge.

Die Erstellung und Veröffentlichung der Halbjahres- und Jahresabschlüsse erfolgen unter der fachlichen Führung und Beratung eines namhaften Wirtschaftstreuhänder.

e lehitro mische de

7.Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Vereinbarungen gemäß § 243a Abs 1 UGB

Grundkapital und Aktien

Das Grundkapital beträgt seit der in der Hauptversammlung vom 30.5.2018 beschlossenen Kapitalerhöhung zum 31. Dezember 2019 EUR 3.718.810 und wurde am 31.3.2020 aufgrund der Wandlung um EUR 169.969 EUR auf 3.915.779 erhöht und ist nun in 3.915.779 nennbetragslose und auf Inhaber lautende Stückaktien aufgeteilt.

Die Aktien sind zum Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen und notieren im Segment "standard market auction" (ISIN: AT0000A1PY49).

Inhaber Aktien 10.04.2020 31.12.2019 30.06.2019 31.12.2018
Aktien Anteil Aktien Anteil Aktien Anteil Aktien Antei
Organe, Management 1.598.606 40,8247% 1.409.065 37,8902% 1.262.089 33,9380% 945.864 25,4346%
Lukas Scherzenlehner (CEO) 1.103.638 28,1844% 1.115.638 29,9999% 1.115.638 29,9999% 934.413 25,1267%
Klaus Dirnberger (COO) 103.497 2,6431% 103.497 2,7831% 103.497 2,7831% 3.497 0,0940%
Thomas Hirtenlehner (CFO) 12.000 0,3065% 0 0,0000% 0 0,0000% 0 0,0000%
Boris Schnabel (AR) 336.517 8,5939% 146.976 3,9522% 0 0,0000% 0 0,0000%
Michael Eisler (AR) 42.954 1,0969% 42.954 1, 1550% 42.954 1,1550% 7.954 0,2139%
Aktionäre (Meldeschwelle) 1.287.857 32,8889% 1.787.455 48,0652% 1.934.431 52,0175% 2.250.040 60,5043%
Frwin Stricker 380 0,0097% 861.015 23,1530% 1.105.974 29,7400% 1.920.354 51,6389%
Alfred Luger 770.933 19,6879% 770.933 20,7306% 770.933 20,7306% 272.162 7,3185%
Michael Altrichter Bet.GmbH 297.251 7,5911% 57.524 1,5468% 57.524 1,5468% 57.524 1,5468%
Dr. Sabine Schnabel 219.293 5,6002% 97.983 2,6348% 0 0,0000% 0 0,0000%
Aktionäre unbekannt 843.876 21,5507% 522.290 14,0445% 522.290 14,0445% 522.906 14,0611%
Summe 3.730.339 95,2643% 3.718.810 100,0000% 3.718.810 100,0000% 3.718.810 100,0000%
CLEEN Energy eigene Aktien 185.440 4,7357% 0 0,0000% 0 0,0000% 0 0,0000%
Summe 3.915.779 100,0000% 3.718.810 100,0000% 3.718.810 100,0000% 3.718.810 100,0000%
Streubesitz (<4%) 1.002.707 25,6068%
Streubesitz (<4%) - Stichtag 971.224 26,1165% 726.265 19,5295% 591.881 15,9159%

Es bestehen keine Beschränkungen von Stimmrechten oder zur Übertragung von Aktien.

Es bestehen keine besonderen Kontrollrechte für Inhaber von Aktien.

Es bestehen keine Kapitalbeteiligungen von Mitarbeitern, die das Stimmrecht nicht unmittelbar ausüben.

Die Vorstände erbringen ihre Leistungen auf Basis von mit der Gesellschaft abgeschlossenen Verträgen, in denen die auch Regelungen für die Beendigung enthalten sind und es gibt betreffend Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats keine Bestimmungen, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben.

Es bestehen keine Vereinbarungen, an denen die Geselligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden. Es existieren keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

Der Vorstand ist gemäß Ziffer 4.4 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um bis zu EUR 1.785.000,-- (Euro eine Million siebenhundertfünfundachtzigtausend) durch Ausgabe von bis zu 1.785.000 (eine Million siebenhundertfünfundachtzigtausend) Stück neue, auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, allenfalls auch in mehreren Tranchen (Genehmigtes Kapital 2018) und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt, (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und in Summe der rechnerisch auf die gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital der Gesellschaft die Grenze von 10% (zehn Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung nicht übersteigt, oder (ii) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.

Es existieren keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft, dem Vorstand und den Aufsichtsratsmitgliedern für den Fall eines Kontrollwechsels. Weitere bedeutende Vereinbarungen, auf die ein Kontrollwechsel oder öffentliches Ubernahmeangebot eine Auswirkung hätte, bestehen nicht.

Bestand sowie Erwerb und die Veräußerung eigener Anteile

Das Unternehmen hält seit dem Geschäftsjahr 2020 durch die bei Ereignissen nach dem Bilanzstichtag schon beschriebene Einlage die am 10.4.2020 vollzogen wurde, 185.440 Stück eigene Aktien. Diese repräsentieren einen Anteil am Grundkapital von 4.736%.

Entwicklung des Börsekurses im Jahr 2018 und 2019

Am 1.1.2018 war der Kurs EUR 3,00 und der letzte gehandelte Kurs im Geschäftsjahr war EUR 3,16. Der gewichtete Durchschnitt alle Transaktionen im Jahr 2018 war EUR 2,47.

Am 1.1.2019 war der Kurs EUR 3,16 und der letzte gehandelte Kurs im Geschäftsjahr war EUR 3,00 Der gewichtete Durchschnitt alle Transaktionen im Jahr 2019 war EUR 2,94.

Kapitalmarkt als Instrument verfügbar

Aufgrund der Genehmigungslage der CLEEN Energy AG können weiterhin sehr kurzfristig und ohne Hauptversammlung Instrumente des Kapitalmarkts genutzt werden.

In der Hauptversammlung am 19.2.2020 wurde die Beschlusslage durch Neuformulierung klargestellt und dem Vorstand eine Ermächtigung zur Begebung von Finanzinstrumenten im Sinne des § 174 AktG, insbesondere von Wandelschuldverschreibungen, aber auch von Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechten, im Ausmaß von bis zu EUR 15.000.000 erteilt.

Haag, 1. Dezember 2020

Ing. Lukas Scherzenlehner

150

(CEO, Vorstand)

Lagebericht 2019 (Lagebericht_2019-V11 01122020)

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter

Ich bestätige nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2019 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen die CLEEN Energy AG ausgesetzt ist.

Haag, am 1. Dezember 2020

Lukas Scherzenlehner Vorstand

CLEEN Energy AG Höllriglstraße 8a 3350 Haag

Tel.: +43 7434 93 080 400 eMail: [email protected] Web: www.cleen-energy.com

ISIN: AT0000A1PY49

Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018)

Empfohlen vom Vorstand der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zuletzt mit Beschluss vom 18.04.2018

Präambel und Allgemeines

(1) Auftrag im Sinne dieser Bedingungen meint jeden Vertrag über vom zur Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes Berechtigten in Ausübung dieses Berufes zu erbringende Leistungen (sowohl faktische Tätigkeiten als auch die Besorgung oder Durchführung von Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen, jeweils im Rahmen der §§ 2 oder 3 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017). Die Parteien des Auftrages werden g genannt).

(2) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe gliedern sich in zwei Teile: Die Auftragsbedingungen des I. Teiles gelten für Aufträge, bei denen die Auftragserteilung zum Betrieb des Unternehmens des Auftraggebers (Unternehmer iSd KSchG) gehört. Für Verbrauchergeschäfte gemäß Konsumentenschutzgesetz (Bundesgesetz vom 8.3.1979/BGBl Nr.140 in der derzeit gültigen Fassung) gelten sie insoweit der II. Teil keine abweichenden Bestimmungen für diese enthält.

(3) Im Falle der Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung ist diese durch eine wirksame, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.

I.TEIL

1. Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Der Umfang des Auftrages ergibt sich in der Regel aus der schriftlichen Auftragsvereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Fehlt diesbezüglich eine detaillierte schriftliche Auftragsvereinbarung gilt im Zweifel (2)-(4): (2)

(2) Bei Beauftragung mit Steuerberatungsleistungen umfasst die Beratungstätigkeit folgende Tätigkeiten: Steuerberatungsleistungen

a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommen- oder Körperschaftsteuer sowie Umsatzsteuer und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden oder (bei entsprechender Vereinbarung) vom Auftragnehmer erstellten Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlichen Aufstellungen und Nachweise. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die für die Besteuerung erforderlichen Aufstellungen und Nachweise vom Auftraggeber beizubringen. ) ebsprüfungen Nachweise Einkommen Vereinbarung)

b) Prüfung der Bescheide zu den unter a) genannten Erklärungen.

c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden.

d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.

e) Mitwirkung im Rechtsmittelverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. a)

Erhält der Auftragnehmer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren. anderweitiger

(3) Soweit die Ausarbeitung von einer oder mehreren Jahressteuererklärung(en) zum übernommenen Auftrag zählt, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Prüfung, ob alle in Betracht kommenden insbesondere umsatzsteuerrechtlichen Begünstigungen wahrgenommen worden sind, es sei denn, hierüber besteht eine nachweisliche Beauftragung.

(4) Die Verpflichtung zur Erbringung anderer Leistungen gemäß §§ 2 und 3 WTBG 2017 bedarf jedenfalls nachweislich einer gesonderten Beauftragung.

(5) Vorstehende Absätze (2) bis (4) gelten nicht bei Sachverständigentätigkeit.

(6) Es bestehen keinerlei Pflichten des Auftragnehmers zur Leistungserbringung, Warnung oder Aufklärung über den Umfang des Auftrages hinaus.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages geeigneter Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer) zu bedienen, als auch sich bei der Durchführung des Auftrages durch einen Berufsbefugten substituieren zu lassen. Mitarbeiter im Sinne dieser Bedingungen meint alle Personen, die den Auftragnehmer auf regelmäßiger oder dauerhafter Basis bei seiner betrieblichen Tätigkeit unterstützen, unabhängig von der Art der rechtsgeschäftlichen Grundlage.

(8) Der Auftragnehmer hat bei der Erbringung seiner Leistungen ausschließlich österreichisches Recht zu berücksichtigen; ausländisches Recht ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zu berücksichtigen.

(9) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden schriftlichen als auch mündlichen beruflichen Äußerung, so ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgen hinzuweisen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teile eines Auftrages. ftrages.Abgabe nterstützen,

(10) Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten vom Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung verarbeitet werden dürfen. Diesbezüglich hat der Auftraggeber insbesondere aber nicht ausschließlich die anwendbaren datenschutz- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

(11) Bringt der Auftragnehmer bei einer Behörde ein Anbringen elektronisch ein, so handelt er mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung lediglich als Bote und stellt dies keine ihm oder einem einreichend Bevollmächtigten zurechenbare Willens- oder Wissenserklärung dar. Willens

(12) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Personen, die während des Auftragsverhältnisses Mitarbeiter des Auftragnehmers sind oder waren, während und binnen eines Jahres nach Beendigung des Auftragsverhältnisses nicht in seinem Unternehmen oder in einem ihm nahestehenden Unternehmen zu beschäftigen, widrigenfalls er sich zur Bezahlung eines Jahresbezuges des übernommenen Mitarbeiters an den Auftragnehmer verpflichtet. (12)

  1. Aufklärungspflicht des Auftraggebers; Vollständigkeitserklärung

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zum vereinbarten Termin und in Ermangelung eines solchen rechtzeitig in geeigneter Form vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. (4):. schriftliche , Mi

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm erteilten Auskünfte und übergebenen Unterlagen des Auftraggebers, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig anzusehen und dem Auftrag zu Grunde zu legen. Der Auftragnehmer ist ohne gesonderten schriftlichen Auftrag nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten fest zu stellen. Insbesondere gilt dies auch für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Rechnungen. Stellt er allerdings Unrichtigkeiten fest, so hat er dies dem Auftraggeber bekannt zu geben. Er hat im Finanzstrafverfahren die Rechte des Auftraggebers zu wahren.

(3) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen im Falle von Prüfungen, Gutachten und Sachverständigentätigkeit schriftlich zu bestätigen.

(4) Wenn bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und anderen Abschlüssen vom Auftraggeber erhebliche Risiken nicht bekannt gegeben worden sind, bestehen für den Auftragnehmer insoweit diese Risiken schlagend werden keinerlei Ersatzpflichten.

(5) Vom Auftragnehmer angegebene Termine und Zeitpläne für die Fertigstellung von Produkten des Auftragnehmers oder Teilen davon sind bestmögliche Schätzungen und, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, nicht bindend. Selbiges gilt für etwaige Honorarschätzungen: diese werden nach bestem Wissen erstellt; sie sind jedoch stets unverbindlich.

(6) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer jeweils aktuelle Kontaktdaten (insbesondere Zustelladresse) bekannt zu geben. Der Auftragnehmer darf sich bis zur Bekanntgabe neuer Kontaktdaten auf die Gültigkeit der zuletzt vom Auftraggeber bekannt gegebenen Kontaktdaten verlassen, insbesondere Zustellung an die zuletzt bekannt gegebene Adresse vornehmen lassen.

3. Sicherung der Unabhängigkeit

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Auftragnehmers gefährdet wird, und hat selbst jede Gefährdung dieser Unabhängigkeit zu unterlassen. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.

(2) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass seine hierfür notwendigen personenbezogenen Daten sowie Art und Umfang inklusive Leistungszeitraum der zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbarten Leistungen (sowohl Prüfungs- als auch Nichtprüfungsleistungen) zum Zweck der Überprüfung des Vorliegens von Befangenheits- oder Ausschließungsgründen und Interessenkollisionen in einem allfälligen Netzwerk, dem der Auftragnehmer angehört, verarbeitet und zu diesem Zweck an die übrigen Mitglieder dieses Netzwerkes auch ins Ausland übermittelt werden. Hierfür entbindet der Auftraggeber den Auftragnehmer nach dem Datenschutzgesetz und gemäß § 80 Abs 4 Z 2 WTBG 2017 ausdrücklich von dessen Verschwiegenheitspflicht. Der Auftraggeber kann die Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht jederzeit widerrufen.

4. Berichterstattung und Kommunikation

(1) (Berichterstattung durch den Auftragnehmer) Bei Prüfungen und Gutachten ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ein schriftlicher Bericht zu erstatten.

(2) (Kommunikation an den Auftraggeber) Alle auftragsbezogenen Auskünfte und Stellungnahmen, einschließlich Berichte, (allesamt Wissenserklärungen) des Auftragnehmers, seiner Mitarbeiter, sonstiger Erfüllungsgehilfen oder Substitute sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen. Berufliche Äußerungen in elektronischen Dateiformaten, welche per Fax oder E-Mail oder unter Verwendung ähnlicher Formen der elektronischen Kommunikation (speicher- und wiedergabefähig und nicht mündlich dh zB SMS aber nicht Telefon) erfolgen, übermittelt oder bestätigt werden, gelten als schriftlich; dies gilt ausschließlich für berufliche Äußerungen. Das Risiko der Erteilung der beruflichen Äußerungen durch dazu Nichtbefugte und das Risiko der Übersendung dieser trägt der Auftraggeber.

(3) (Kommunikation an den Auftraggeber) Der Auftraggeber stimmt hiermit zu, dass der Auftragnehmer elektronische Kommunikation mit dem Auftraggeber (zB via E-Mail) in unverschlüsselter Form vornimmt. Der Auftraggeber erklärt, über die mit der Verwendung elektronischer Kommunikation verbundenen Risiken (insbesondere Zugang, Geheimhaltung, Veränderung von Nachrichten im Zuge der Übermittlung) informiert zu sein. Der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter, sonstigen Erfüllungsgehilfen oder Substitute haften nicht für Schäden, die durch die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel verursacht werden. Mitarbeiter, vornimmt nimmt.

(4) (Kommunikation an den Auftragnehmer) Der Empfang und die Weiterleitung von Informationen an den Auftragnehmer und seine Mitarbeiter sind bei Verwendung von Telefon insbesondere in Verbindung mit automatischen Anrufbeantwortungssystemen, Fax, E-Mail und anderen Formen der elektronischen Kommunikation nicht immer sichergestellt. Aufträge und wichtige Informationen gelten daher dem Auftragnehmer nur dann als zugegangen, wenn sie auch physisch (nicht (fern-)mündlich oder elektronisch) zugegangen sind, es sei denn, es wird im Einzelfall der Empfang ausdrücklich bestätigt. Automatische Übermittlungs- und Lesebestätigungen gelten nicht als solche ausdrücklichen Empfangsbestätigungen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Bescheiden und anderen Informationen über Fristen. Kritische und wichtige Mitteilungen müssen daher per Post oder Kurier an den Auftragnehmer gesandt werden. Die Übergabe von Schriftstücken an Mitarbeiter außerhalb der Kanzlei gilt nicht als Übergabe. Information Auftragnehmer auch mündlich Lesebestäti E Kommunikation Auftrag nehmer Empfang

(5) (Allgemein) Schriftlich meint insoweit in Punkt 4 (2) nicht anderes bestimmt, Schriftlichkeit iSd § 886 ABGB (Unterschriftlichkeit). Eine fortgeschrittene elektronische Signatur (Art. 26 eIDAS-VO, (EU) Nr. 910/2014) erfüllt das Erfordernis der Schriftlichkeit iSd § 886 ABGB (Unterschriftlichkeit), soweit dies innerhalb der Parteiendisposition liegt. (5) VO, (EU) ABGB ( Nr. in

(6) (Werbliche Information) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber wiederkehrend allgemeine steuerrechtliche und allgemeine wirtschaftsrechtliche Informationen elektronisch (zB per E-Mail) übermitteln. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass er das Recht hat, der Zusendung von Direktwerbung jederzeit zu widersprechen.

5. Schutz des geistigen Eigentums des Auftragnehmers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer erstellten Berichte, Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Berechnungen und dergleichen nur für Auftragszwecke (z.B. gemäß § 44 Abs 3 EStG 1988) verwendet werden. Im Übrigen bedarf die Weitergabe schriftlicher als auch mündlicher beruflicher Äußerungen des Auftragnehmers an einen Dritten zur Nutzung der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. (2) Die Verwendung schriftlicher als auch mündlicher beruflicher Äußerungen des Auftragnehmers zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers.

(3) Dem Auftragnehmer verbleibt an seinen Leistungen das Urheberrecht. Die Einräumung von Werknutzungsbewilligungen bleibt der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers vorbehalten.

6. Mängelbeseitigung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich hervorkommende Unrichtigkeiten und Mängel in seiner schriftlichen als auch mündlichen beruflichen Äußerung zu beseitigen, und verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich zu verständigen. Er ist berechtigt, auch über die ursprüngliche berufliche Äußerung informierte Dritte von der Änderung zu verständigen. von

(2) Der Auftraggeber hat Anspruch auf die kostenlose Beseitigung von Unrichtigkeiten, sofern diese durch den Auftragnehmer zu vertreten sind; dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach erbrachter Leistung des Auftragnehmers bzw. falls eine schriftliche berufliche Äußerung nicht abgegeben wird sechs Monate nach Beendigung der beanstandeten Tätigkeit des Auftragnehmers. v Beendi

(3) Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt Punkt 7.

7. Haftung

(1) Sämtliche Haftungsregelungen gelten für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Auftragnehmer haftet für Schäden im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis (einschließlich dessen Beendigung) nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Anwendbarkeit des § 1298 Satz 2 ABGB wird ausgeschlossen. wird Auftragsverhältnis Fahrlässigkeit

(2) Im Falle grober Fahrlässigkeit beträgt die Ersatzpflicht des Auftragnehmers höchstens das zehnfache der Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 11 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017) in der jeweils geltenden Fassung.

(3) Die Beschränkung der Haftung gemäß Punkt 7 (2) bezieht sich auf den einzelnen Schadensfall. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinander folgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als eine einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Ein einheitlicher Schaden bleibt ein einzelner Schadensfall, auch wenn er auf mehreren Pflichtverletzungen beruht. Weiters ist, außer bei vorsätzlicher Schädigung, eine Haftung des Auftragnehmers für entgangenen Gewinn sowie Begleit-, Folge-, Nebenoder ähnliche Schäden, ausgeschlossen.

(4) Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens aber innerhalb von drei Jahren ab Eintritt des (Primär)Schadens nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden, sofern nicht in gesetzlichen Vorschriften zwingend andere Verjährungsfristen festgesetzt sind.

(5) Im Falle der (tatbestandsmäßigen) Anwendbarkeit des § 275 UGB gelten dessen Haftungsnormen auch dann, wenn an der Durchführung des Auftrages mehrere Personen beteiligt gewesen oder mehrere zum Ersatz verpflichtende Handlungen begangen worden sind und ohne Rücksicht darauf, ob andere Beteiligte vorsätzlich gehandelt haben.

(6) In Fällen, in denen ein förmlicher Bestätigungsvermerk erteilt wird, beginnt die Verjährungsfrist spätestens mit Erteilung des Bestätigungsvermerkes zu laufen.

(7) Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten, z.B. eines Daten verarbeitenden Unternehmens, durchgeführt, so gelten mit Benachrichtigung des Auftraggebers darüber nach Gesetz oder Vertrag be- oder entstehende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegen den Dritten als an den Auftraggeber abgetreten. Der Auftragnehmer haftet, unbeschadet Punkt 4. (3), diesfalls nur für Verschulden bei der Auswahl des Dritten.

(8) Eine Haftung des Auftragnehmers Dritten gegenüber ist in jedem Fall ausgeschlossen. Geraten Dritte mit der Arbeit des Auftragnehmers wegen des Auftraggebers in welcher Form auch immer in Kontakt hat der Auftraggeber diese über diesen Umstand ausdrücklich aufzuklären. Soweit ein solcher Haftungsausschluss gesetzlich nicht zulässig ist oder eine Haftung gegenüber Dritten vom Auftragnehmer ausnahmsweise übernommen wurde, gelten subsidiär diese Haftungsbeschränkungen jedenfalls auch gegenüber Dritten. Dritte können jedenfalls keine Ansprüche stellen, die über einen allfälligen Anspruch des Auftraggebers hinausgehen. Die Haftungshöchstsumme gilt nur insgesamt einmal für alle Geschädigten, einschließlich der Ersatzansprüche des Auftraggebers selbst, auch wenn mehrere Personen (der Auftraggeber und ein Dritter oder auch mehrere Dritte) geschädigt worden sind; Geschädigte werden nach ihrem Zuvorkommen befriedigt. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Weitergabe schriftlicher als auch mündlicher beruflicher Äußerungen des Auftragnehmers an diese Dritte schad- und klaglos halten.

(9) Punkt 7 gilt auch für allfällige Haftungsansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis gegenüber Dritten (Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen des Auftragnehmers) und den Substituten des Auftragnehmers.

8. Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer ist gemäß § 80 WTBG 2017 verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet oder gesetzliche Äußerungspflichten entgegen stehen.

(2) Soweit es zur Verfolgung von Ansprüchen des Auftragnehmers (insbesondere Ansprüche auf Honorar) oder zur Abwehr von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer (insbesondere Schadenersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritter gegen den Auftragnehmer) notwendig ist, ist der Auftragnehmer von seiner beruflichen Verschwiegenheitspflicht entbunden.

(3) Der Auftragnehmer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche berufliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen, es sei denn, dass eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

(4) Der Auftragnehmer ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz- DSGVO hinsichtlich aller im Rahmen des Auftrages verarbeiteter personenbezogenen Daten. Der Auftragnehmer ist daher befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Grenzen des Auftrages zu verarbeiten. Dem Auftragnehmer überlassene Materialien (Papier und Datenträger) werden grundsätzlich nach Beendigung der diesbezüglichen Leistungserbringung dem Auftraggeber oder an vom Auftraggeber namhaft gemachte Dritte übergeben oder wenn dies gesondert vereinbart ist vom Auftragnehmer verwahrt oder vernichtet. Der Auftragnehmer ist berechtigt Kopien davon aufzubewahren soweit er diese zur ordnungsgemäßen Dokumentation seiner Leistungen benötigt oder es rechtlich geboten oder berufsüblich ist. ch Der da Daten .

(5) Sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber dabei unterstützt, die den Auftraggeber als datenschutzrechtlich Verantwortlichen treffenden Pflichten gegenüber Betroffenen zu erfüllen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den entstandenen tatsächlichen Aufwand an den Auftraggeber zu verrechnen. Gleiches gilt, für den Aufwand der für Auskünfte im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis anfällt, die nach Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht durch den Auftraggeber gegenüber Dritten diesen Dritten erteilt werden. anfällt

9. Rücktritt und Kündigung

(1) Die Erklärung der Beendigung eines Auftrags hat schriftlich zu erfolgen (siehe auch Punkt. 4 (4) und (5)). Das Erlöschen einer bestehenden Vollmacht bewirkt keine Beendigung des Auftrags. P

(2) Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, können die Vertragspartner den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung beendigen. Der Honoraranspruch bestimmt sich nach Punkt 11. (2)

(3) Ein Dauerauftrag (befristeter oder unbefristeter Auftrag über, wenn auch nicht ausschließlich, die Erbringung wiederholter Einzelleistungen, auch mit Pauschalvergütung) kann allerdings, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats beendet werden. (3)

(4) Nach Erklärung der Beendigung eines Dauerauftrags sind, soweit im Folgenden nicht abweichend bestimmt, nur jene einzelnen Werke vom Auftragnehmer noch fertigzustellen (verbleibender Auftragsstand), deren vollständige Ausführung innerhalb der Beendigungsfrist (grundsätzlich) möglich ist, soweit diese innerhalb eines Monats nach Beginn des Laufs der Beendigungsfrist dem Auftraggeber schriftlich im Sinne des Punktes 4 (2) bekannt gegeben werden. Der verbleibende Auftragsstand ist innerhalb der Beendigungsfrist fertig zu stellen, sofern sämtliche erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden und soweit nicht ein wichtiger Grund vorliegt, der dies hindert.

(5) Wären bei einem Dauerauftrag mehr als 2 gleichartige, üblicherweise nur einmal jährlich zu erstellende Werke (z.B. Jahresabschlüsse, Steuererklärungen etc.) fertig zu stellen, so zählen die über 2 hinaus gehenden Werke nur bei ausdrücklichem Einverständnis des Auftraggebers zum verbleibenden Auftragsstand. Auf diesen Umstand ist der Auftraggeber in der Bekanntgabe gemäß Punkt 9 (4) gegebenenfalls ausdrücklich hinzuweisen.

10. Beendigung bei Annahmeverzug und unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers und rechtlichen Ausführungshindernissen verzug unterlassener

(1) Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Auftragnehmer angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Punkt 2. oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist der Auftragnehmer zur fristlosen Beendigung des Vertrages berechtigt. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber eine (auch teilweise) Durchführung des Auftrages verlangt, die, nach begründetem Dafürhalten des Auftragnehmers, nicht der Rechtslage oder berufsüblichen Grundsätzen entspricht. Seine Honoraransprüche bestimmen sich nach Punkt 11. Annahmeverzug sowie unterlassene Mitwirkung seitens des Auftraggebers begründen auch dann den Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm hierdurch entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, wenn der Auftragnehmer von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. die , Auftragnehmer

(2) Bei Verträgen über die Führung der Bücher, die Vornahme der Personalsachbearbeitung oder Abgabenverrechnung ist eine fristlose Beendigung durch den Auftragnehmer gemäß Punkt 10 (1) zulässig, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht gemäß Punkt 2. (1) zweimal nachweislich nicht nachkommt. nach ei Abg Auftragnehmer nachkommt

11. Honoraranspruch

(1) Unterbleibt die Ausführung des Auftrages (z.B. wegen Rücktritt oder Kündigung), so gebührt dem Auftragnehmer gleichwohl das vereinbarte Entgelt (Honorar), wenn er zur Leistung bereit war und durch Umstände, deren Ursache auf Seiten des Auftraggebers liegen, ein bloßes Mitverschulden des Auftragnehmers bleibt diesbezüglich außer Ansatz, daran gehindert worden ist; der Auftragnehmer braucht sich in diesem Fall nicht anrechnen zu lassen, was er durch anderweitige Verwendung seiner und seiner Mitarbeiter Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben unterlässt. Entgelt (Honorar)

(2) Bei Beendigung eines Dauerauftrags gebührt das vereinbarte Entgelt für den verbleibenden Auftragsstand, sofern er fertiggestellt wird oder dies aus Gründen, die dem Auftraggeber zuzurechnen sind, unterbleibt (auf Punkt 11. (1) wird verwiesen). Vereinbarte Pauschalhonorare sind gegebenenfalls zu aliquotieren.

(3) Unterbleibt eine zur Ausführung des Werkes erforderliche Mitwirkung des Auftraggebers, so ist der Auftragnehmer auch berechtigt, ihm zur Nachholung eine angemessene Frist zu setzen mit der Erklärung, dass nach fruchtlosem Verstreichen der Frist der Vertrag als aufgehoben gelte, im Übrigen gelten die Folgen des Punkt 11. (1).

(4) Bei Nichteinhaltung der Beendigungsfrist gemäß Punkt 9. (3) durch den Auftraggeber, sowie bei Vertragsauflösung gemäß Punkt 10. (2) durch den Auftragnehmer behält der Auftragnehmer den vollen Honoraranspruch für drei Monate.

12. Honorar

(1) Sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart ist, wird jedenfalls gemäß § 1004 und § 1152 ABGB eine angemessene Entlohnung geschuldet. Höhe und Art des Honoraranspruchs des Auftragnehmers ergeben sich aus der zwischen ihm und seinem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung. Sofern nicht nachweislich eine andere Vereinbarung getroffen wurde sind Zahlungen des Auftraggebers immer auf die älteste Schuld anzurechnen.

(2) Die kleinste verrechenbare Leistungseinheit beträgt eine Viertelstunde.

(3) Auch die Wegzeit wird im notwendigen Umfang verrechnet.

(4) Das Aktenstudium in der eigenen Kanzlei, das nach Art und Umfang zur Vorbereitung des Auftragnehmers notwendig ist, kann gesondert verrechnet werden.

(5) Erweist sich durch nachträglich hervorgekommene besondere Umstände oder auf Grund besonderer Inanspruchnahme durch den Auftraggeber ein bereits vereinbartes Entgelt als unzureichend, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber darauf hinzuweisen und sind Nachverhandlungen zur Vereinbarung eines angemessenen Entgelts zu führen (auch bei unzureichenden Pauschalhonoraren).

(6) Der Auftragnehmer verrechnet die Nebenkosten und die Umsatzsteuer zusätzlich. Beispielhaft aber nicht abschließend im Folgenden (7) bis (9):

(7) Zu den verrechenbaren Nebenkosten zählen auch belegte oder pauschalierte Barauslagen, Reisespesen (bei Bahnfahrten 1. Klasse), Diäten, Kilometergeld, Kopierkosten und ähnliche Nebenkosten.

(8) Bei besonderen Haftpflichtversicherungserfordernissen zählen die betreffenden Versicherungsprämien (inkl. Versicherungssteuer) zu den Nebenkosten.

(9) Weiters sind als Nebenkosten auch Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung von Berichten, Gutachten uä. anzusehen.

(10) Für die Ausführung eines Auftrages, dessen gemeinschaftliche Erledigung mehreren Auftragnehmern übertragen worden ist, wird von jedem das seiner Tätigkeit entsprechende Entgelt verrechnet.

(11) Entgelte und Entgeltvorschüsse sind mangels anderer Vereinbarungen sofort nach deren schriftlicher Geltendmachung fällig. Für Entgeltzahlungen, die später als 14 Tage nach Fälligkeit geleistet werden, können Verzugszinsen verrechnet werden. Bei beiderseitigen Unternehmergeschäften gelten Verzugszinsen in der in § 456 1. und 2. Satz UGB festgelegten Höhe.

(12) Die Verjährung richtet sich nach § 1486 ABGB und beginnt mit Ende der Leistung bzw. mit späterer, in angemessener Frist erfolgter Rechnungslegung zu laufen.

(13) Gegen Rechnungen kann innerhalb von 4 Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich beim Auftragnehmer Einspruch erhoben werden. Andernfalls gilt die Rechnung als anerkannt. Die Aufnahme einer Rechnung in die Bücher gilt jedenfalls als Anerkenntnis.

(14) Auf die Anwendung des § 934 ABGB im Sinne des § 351 UGB, das ist die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte für Geschäfte unter Unternehmern, wird verzichtet.

(15) Falls bei Aufträgen betreffend die Führung der Bücher, die Vornahme der Personalsachbearbeitung oder Abgabenverrechnung ein Pauschalhonorar vereinbart ist, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung die Vertretungstätigkeit im Zusammenhang mit abgabenund beitragsrechtlichen Prüfungen aller Art einschließlich der Abschluss von Vergleichen über Abgabenbemessungs- oder Beitragsgrundlagen, Berichterstattung, Rechtsmittelerhebung uä gesondert zu honorieren. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gilt das Honorar als jeweils für ein Auftragsjahr vereinbart. al chen abgaben s

(16) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen im Zusammenhang mit den im Punkt 12. (15) genannten Tätigkeiten, insbesondere Feststellungen über das prinzipielle Vorliegen einer Pflichtversicherung, erfolgt nur aufgrund eines besonderen Auftrages.

(17) Der Auftragnehmer kann entsprechende Vorschüsse verlangen und seine (fortgesetzte) Tätigkeit von der Zahlung dieser Vorschüsse abhängig machen. Bei Daueraufträgen darf die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Bezahlung früherer Leistungen (sowie allfälliger Vorschüsse gemäß Satz 1) verweigert werden. Bei Erbringung von Teilleistungen und offener Teilhonorierung gilt dies sinngemäß. lung werden. trägen grund gem

(18) Eine Beanstandung der Arbeiten des Auftragnehmers berechtigt, außer bei offenkundigen wesentlichen Mängeln, nicht zur auch nur teilweisen Zurückhaltung der ihm nach Punkt 12. zustehenden Honorare, sonstigen Entgelte, Kostenersätze und Vorschüsse (Vergütungen). (Vergütungen) der

(19) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf Vergütungen nach Punkt 12. ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. (19)

13. Sonstiges

(1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (1) Zusammenhang wird auf

(2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu.

(3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). Un terlagen,

(4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des Auftraggebers durch Dritte erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vernichtung der Unterlagen. au stellen Auftragnehmer

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorarforderungen mit etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldern, Treuhandgeldern oder anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofern der Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen musste. Treuhandgeldern

(6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Guthaben oder ein anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergestellte Betrag entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezogen werden. anderes Auftragnehmer Abgaben

  1. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des nationalen Verweisungsrechts.

(2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers.

(3) Gerichtsstand ist mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung das sachlich zuständige Gericht des Erfüllungsortes.

II. TEIL

15. Ergänzende Bestimmungen für Verbrauchergeschäfte

(1) Für Verträge zwischen Wirtschaftstreuhändern und Verbrauchern gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.

(2) Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzliche und grob fahrlässig verschuldete Verletzung der übernommenen Verpflichtungen.

(3) Anstelle der im Punkt 7 Abs 2 normierten Begrenzung ist auch im Falle grober Fahrlässigkeit die Ersatzpflicht des Auftragnehmers nicht begrenzt.

(4) Punkt 6 Abs 2 (Frist für Mängelbeseitigungsanspruch) und Punkt 7 Abs 4 (Geltendmachung der Schadenersatzansprüche innerhalb einer bestimmten Frist) gilt nicht.

(5) Rücktrittsrecht gemäß § 3 KSchG:

Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung nicht in den vom Auftragnehmer dauernd benützten Kanzleiräumen abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Auftragnehmers sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, alle st, ungsfrist

  1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Auftragnehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,

  2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder

  3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Auftragnehmern außerhalb nicht übersteigt.

Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Auftragnehmers enthält, dem Auftragnehmer mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb einer Woche abgesendet wird.

Tritt der Verbraucher gemäß § 3 KSchG vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug

  1. der Auftragnehmer alle empfangenen Leistungen samt gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag an zurückzuerstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen,

  2. der Verbraucher dem Auftragnehmer den Wert der Leistungen zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen. Auftragnehmer

Gemäß § 4 Abs 3 KSchG bleiben Schadenersatzansprüche unberührt.

(6) Kostenvoranschläge gemäß § 5 KSchG: KSchG

Für die Erstellung eines Kostenvoranschlages im Sinn des § 1170a ABGB durch den Auftragnehmer hat der Verbraucher ein Entgelt nur dann zu zahlen, wenn er vorher auf diese Zahlungspflicht hingewiesen worden ist. Auftragnehmer

Wird dem Vertrag ein Kostenvoranschlag des Auftragnehmers zugrunde gelegt, so gilt dessen Richtigkeit als gewährleistet, wenn nicht das Gegenteil ausdrücklich erklärt ist.

(7) Mängelbeseitigung: Punkt 6 wird ergänzt:

Ist der Auftragnehmer nach § 932 ABGB verpflichtet, seine Leistungen zu verbessern oder Fehlendes nachzutragen, so hat er diese Pflicht zu erfüllen, an dem Ort, an dem die Sache übergeben worden ist. Ist es für den Verbraucher tunlich, die Werke und Unterlagen vom Auftragnehmer gesendet zu erhalten, so kann dieser diese Übersendung auf seine Gefahr und Kosten vornehmen.

(8) Gerichtsstand: Anstelle Punkt 14. (3) gilt:

Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nach den §§ 88, 89, 93 Abs 2 und 104 Abs1 JN nur die Zuständigkeit eines Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt.

(9) Verträge über wiederkehrende Leistungen:

(a) Verträge, durch die sich der Auftragnehmer zu Werkleistungen und der Verbraucher zu wiederholten Geldzahlungen verpflichten und die für eine unbestimmte oder eine ein Jahr übersteigende Zeit geschlossen worden sind, kann der Verbraucher unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres, nachher zum Ablauf jeweils eines halben Jahres kündigen.

(b) Ist die Gesamtheit der Leistungen eine nach ihrer Art unteilbare Leistung, deren Umfang und Preis schon bei der Vertragsschließung bestimmt sind, so kann der erste Kündigungstermin bis zum Ablauf des zweiten Jahres hinausgeschoben werden. In solchen Verträgen kann die Kündigungsfrist auf höchstens sechs Monate verlängert werden. ns ach

(c) Erfordert die Erfüllung eines bestimmten, in lit. a) genannten Vertrages erhebliche Aufwendungen des Auftragnehmers und hat er dies dem Verbraucher spätestens bei der Vertragsschließung bekannt gegeben, so können den Umständen angemessene, von den in lit. a) und b) genannten abweichende Kündigungstermine und Kündigungsfristen vereinbart werden. Auftragnehmers

(d) Eine Kündigung des Verbrauchers, die nicht fristgerecht ausgesprochen worden ist, wird zum nächsten nach Ablauf der Kündigungsfrist liegenden Kündigungstermin wirksam.

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.