Governance Information • Dec 15, 2021
Governance Information
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Vorstand und Aufsichtsrat der Cherry AG erklären gemäß § 161 AktG gemeinsam:
Den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ("DCGK 2020") wurde seit dem 15. Juni 2021 (Datum des Wertpapierprospekts für das öffentliche Angebot der Aktien der Gesellschaft für die Zulassung zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse) und wird weiterhin entsprochen.
München, 15. Dezember 2021
Cherry AG
Der Vorstand Der Aufsichtsrat
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