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Cherry AG

Annual Report Mar 31, 2022

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Annual Report

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GESCHÄFTSBERICHT

GB/2021

WESENTLICHE KONZERNKENNZAHLEN (IFRS)

In € Mio.
(wie angegeben)
1.1.–31.12.2021 1.1.–31.12.2020 1 Veränderung
Umsatz 168,5 130,2 29,4
%
davon GAMING 82,8 73,5 12,6
%
davon PROFESSIONAL 85,7 56,7 51,2
%
EBITDA 42,8 35,3 21,4
%
EBITDA (bereinigt)
2
48,9 37,1 31,6
%
EBITDA-Marge (in
%)
25,4 27,1 -1,7 PP.
EBITDA-Marge (bereinigt, in
%)
2
29,0 28,5 0,5 PP.
EBIT 27,6 25,0 10,6
EBIT (bereinigt)
2
33,7 26,8 25,5
%
EBIT-Marge (in
%)
16,4 19,2 -2,8 PP.
EBIT-Marge (bereinigt, in
%)
2
20,0 20,6 -0,6 PP.
Konzernergebnis 9,3 17,5 -47,0
%
Ergebnis je Aktie (in €) 0,42 -0,49 n.a.
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 7,8 n.a. n.a.
Cashflow aus Investitionstätigkeit -14,4 n.a. n.a.
Freier Cashflow -6,6 n.a. n.a.

1 Im Geschäftsjahr 2020 bestand der Cherry AG Konzern noch nicht in seiner aktuellen Struktur. Daher werden für den Vorjahreszeitraum ungeprüfte Vergleichszahlen des Cherry Holding Konzerns dargestellt. 2 Bereinigt um einmalige und/oder nicht-operative Posten.

In € Mio.
(wie angegeben)
31.12.2021 31.12.2020 Veränderung
Bilanzsumme 411,0 290,5 41,5
%
Liquide Mittel 109,7 22,9 379,0
%
Eigenkapital 293,2 142,6 105,6
%
Eigenkapitalquote (in
%)
71,3 49,1 22,2 PP.
Beschäftigte 554 496 11,7
%

Aktie

ISIN DE000A3CRRN9
WKN A3CRRN
Ticker (Handelssymbol) C3RY
Aktientyp Auf den Inhaber lautende Stammaktien
ohne Nennwert (Stückaktien)
Erstnotiz 29. Juni 2021
Anzahl ausstehender Aktien 24.300.000
Zulassungssegment Prime Standard / Regulierter Markt FWB
Designated Sponsor Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG
Xetra-Schlusskurs am 31. Dezember 2021 € 24,90
Marktkapitalisierung am 31. Dezember 2021 € 605,1 Mio.

Inhalt

  • 3 An unsere Aktionäre
  • 10 Innovation und Qualität
  • 16 Lagebericht
  • 44 Konzernabschluss
  • 103 Einzelabschluss
  • 123 Weitere Informationen

Geschäftsbericht 2021 01 An unsere Aktionäre 3

VORWORT DES VORSTANDS

SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE, SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,

das erste Jahr als börsennotiertes Unternehmen verlief trotz der zunehmend schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sehr erfolgreich für uns. Wir haben unsere organisatorischen Maßnahmen zur Absicherung unseres Wachstumskurses im vierten Quartal konsequent fortgeführt und mit 29 % Umsatzwachstum im Gesamtjahr und einer bereinigten EBITDA-Marge von 29 % im Marktvergleich überdurchschnittlich abgeschnitten. Das ist neben der erfolgreichen Positionierung unseres Geschäftsmodells insbesondere dem großen Einsatz unserer Mitarbeiter in allen betrieblichen Funktionen zu verdanken, die unsere Unternehmenskultur prägen und die Cherry-Werte mit Leben erfüllen. Wir freuen uns aber auch über die vielen neuen Mitarbeiter, die sich im letzten Jahr für Cherry entschieden haben und unsere Vielfalt weiter erhöhen.

Wir freuen uns aber auch über die vielen neuen Mitarbeiter, die sich im letzten Jahr für Cherry entschieden haben und unsere Vielfalt weiter erhöhen.

Rolf Unterberger (CEO) Bernd Wagner (CFO/COO)

Darüber hinaus tragen unsere weltweit führende Technologie bei mechanischen Schaltern für Tastaturen und die starke Cherry-Marke, insbesondere im asiatischpazifischen Markt für Gamer, unseren Geschäftserfolg auch in die nächste Phase unserer Unternehmensentwicklung. Mit den Ultra-Low Profile Schaltern sind wir weltweit der einzige Anbieter von echten mechanischen Tastaturschaltern mit einer sehr geringen Bauhöhe von nur 3,5 mm, die künftig auch den Einsatz in Office-Notebooks ermöglicht. Die ständige Verbreiterung unseres Portfolios mit neuen technischen Highlights, der altbekannten Cherry-Qualität und einem modernen, vielfach ausgezeichneten Design ermöglicht den Cherry-Kunden, immer einen Schritt voraus zu sein. Ein Beispiel hierfür ist unsere ebenfalls neu entwickelte Advanced Wireless Technologie, mit denen wir nun

Mit den Ultra-Low Profile Schaltern sind wir weltweit der einzige Anbieter von echten mechanischen Tastaturschaltern mit einer sehr geringen Bauhöhe von nur 3,5 mm, die künftig auch den Einsatz in Office-Notebooks ermöglicht.

01 An unsere Aktionäre Vorwort des Vorstands

02 Lagebericht 03 Konzernabschluss 04 Einzelabschluss 05 Weitere Informationen Cherry AG

Geschäftsbericht 2021

4

Die plastikfreie Verpackung reflektiert zudem auch unser wachsendes ökologisches Bewusstsein.

auch kabellose Gaming Tastaturen wie z.B. das MX 3.0S Wireless mit einer sehr geringen Latenzzeit von unter 1 Millisekunde anbieten können; für Gamer ein großer Fortschritt in Richtung Komfort und Individualität bei der Nutzung. Unser gesamtes Produktportfolio für den Einsatzbereich Office bzw. Home-Office umfasst inzwischen eine Vielzahl verschiedener Produkte in zahlreichen Farb- und Ländervarianten mit vielfältigen Design-Auszeichnungen und ergonomischen Vorteilen. Die plastikfreie Verpackung reflektiert zudem auch unser wachsendes ökologisches Bewusstsein. Unseren Multikanalvertrieb werden wir im laufenden Jahr im Rahmen unserer E-Commerce Strategie noch weiter stärken. Mit unseren Systemen zur Anbindung an die deutsche Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen sind wir als einer von zwei Anbietern von der gematik GmbH zugelassen. Unser modernes, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes eHealth Terminal ST-1506 hat sich im Praxiseinsatz als äußerst zuverlässig und beliebt erwiesen.

Während wir laufend an unseren Innovationen arbeiten, sorgen wir mit neuen Hochleistungs-Produktionsanlagen für mechanische Schalter auch für den Ausbau unserer Produktionskapazitäten und weitere Effizienzsteigerungen. Gemeinsam mit unserem neuen Vorstandskollegen Dr. Udo Streller als Chief Operation Officer sind wir bestens für das künftige Management des Wachstums gerüstet.

Für das laufende Jahr haben wir mit einer Umsatzerwartung von EUR 170 Mio. bis rund EUR 190 Mio. und einer bereinigten EBITDA-Marge von 23 % bis 26 % die aktuell hohe Unsicherheit aufgrund der COVID-19-Pandemie und des Ukraine-Krieges berücksichtigt. Gleichzeitig haben wir diverse Maßnahmen ergriffen, um unseren strategischen Wachstumskurs mittel- und langfristig zu unterstützen. Unsere Wachstumserwartungen für die Folgejahre bleiben vor dem Hintergrund der bestehenden Trends in unseren Märkten daher weiterhin zweistellig bei einer Erhöhung der bereinigten EBITDA-Marge.

Trotz der aktuell höchst beunruhigenden Situation wünschen wir unseren Geschäftspartnern, Aktionären und Mitarbeitern viel Erfolg für das Jahr 2022.

München, im März 2022

Rolf Unterberger (CEO)

Bernd Wagner (CFO/COO)

Während wir laufend an unseren Innovationen arbeiten, sorgen wir mit neuen Hochleistungs-Produktionsanlagen für mechanische Schalter auch für den Ausbau unserer Produktionskapazitäten und weiteren Effizienzsteigerungen.

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE,

das Geschäftsjahr 2021 war für die Cherry AG vor allem durch den Rechtsformwechsel in eine Aktiengesellschaft (AG) und den anschließenden Börsengang (IPO) der Gesellschaft geprägt, der mit der Zulassung der Aktien der Cherry AG zum Handel im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse abgeschlossen wurde.

Darüber hinaus hat die Cherry AG ihren Wachstumskurs trotz der im zweiten Halbjahr 2021 zunehmend schwierigen Rahmenbedingungen erfolgreich fortgeführt. Das Geschäftsmodell mit den beiden Geschäftsfeldern Gaming und Professional sowie die strategische Positionierung in den jeweiligen Märkten haben sich dabei insgesamt als robust und zukunftsfähig erwiesen.

Im Namen des Aufsichtsrats möchte ich mich bei den Mitgliedern des Vorstands sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Cherry AG und ihren Tochtergesellschaften für ihre hervorragende Arbeit unter diesen schwierigen Bedingungen bedanken. Der Aufsichtsrat ist von den strategischen Chancen für die Geschäftsaktivitäten von Cherry überzeugt. Kurzfristig erwarten wir von dem rechtswidrigen russischen Militärangriff auf die Ukraine keine wesentlichen direkten Auswirkungen auf das Geschäft von Cherry. Die indirekten Auswirkungen der Wirtschaftssanktionen sind jedoch derzeit sehr schwer abzuschätzen, da die Auswirkungen hinsichtlich höherer Material-, Energie- und Logistikkosten ungewiss sind und sehr genau beobachtet werden.

Im Folgenden finden Sie den Bericht des Aufsichtsrats über seine Tätigkeit und die Tätigkeit seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2021.

ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS

Im Geschäftsjahr 2021 bestand der Aufsichtsrat aus Marcel Stolk (Vorsitzender), Jim Burns (stellvertretender Vorsitzender und Vorsitzender des Prüfungsausschusses), Joachim Coers (Mitglied des Personal- und Vergütungsausschusses), Heather Faust (Vorsitzende des Personal- und Vergütungsausschusses, Mitglied des Prüfungsausschusses), Steven M. Greenberg (Vorsitzender des Nominierungsausschusses), Tariq Osman (Mitglied des Nominierungsausschusses und des Personal- und Vergütungsausschusses) und Dino Sawaya (Mitglied des Prüfungsausschusses und des Nominierungsausschusses). Die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder wurden in der Gesellschafterversammlung der Cherry Holding GmbH am 25. Mai 2021 zusammen mit dem Beschluss zur Umwandlung der Cherry Holding GmbH in eine Aktiengesellschaft gewählt. Ihre Amtszeit endet mit dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr beschließt.

BERATUNG UND ÜBERWACHUNG

Der Aufsichtsrat hat die ihm nach den gesetzlichen Anforderungen, der Satzung, der Geschäftsordnung

Marcel Stolk, Vorsitzender des Aufsichtsrats

des Aufsichtsrats und dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen. Er hat sich regelmäßig und ausführlich über die beabsichtigte Geschäftsstrategie, wesentliche Fragen der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, den Gang der Geschäfte sowie Risiken und Chancen in schriftlicher und mündlicher Form berichten lassen. Der Vorstand stimmte insbesondere die von ihm entwickelte grundsätzliche strategische Ausrichtung des Konzerns mit dem Aufsichtsrat ab. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung, insbesondere in den Börsengang, dessen Vorbereitung und alle weiteren damit zusammenhängenden Entscheidungen und Maßnahmen unmittelbar eingebunden. Zustimmungspflichtige Geschäfte wurden dem Aufsichtsrat vom Vorstand vorgelegt.

SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATS UND SEINER AUSSCHÜSSE

Das Aufsichtsratsplenum tagte im Geschäftsjahr 2021 fünf Mal. Ferner hielt der Prüfungsausschuss drei Sitzungen ab und der Personal- und Vergütungsausschuss tagte sechs Mal. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat vier Beschlüsse außerhalb einer Sitzung per E-Mail sowie im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst. Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse traten, bei Bedarf auch regelmäßig ohne den Vorstand, zusammen, um Sachverhalte zu erörtern, um über Themen zu beraten, die den Vorstand betrafen oder eine interne Erörterung allein unter den Aufsichtsratsmitgliedern erforderten. Über das Ergebnis von Ausschusssitzungen wurde in der jeweils nachfolgenden Plenumssitzung berichtet. An allen Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse nahmen jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. der jeweiligen Ausschüsse teil.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurden die Sitzungen teilweise als Video- und Telekonferenzen abgehalten.

Überblick über die Plenums- und Ausschusssitzungen sowie die individuelle Teilnahme im Geschäftsjahr 2021

Mitglied Amtszeit Plenum Prüfungsausschuss Personal- und Vergütungsausschuss Nominierungsausschuss Marcel Stolk Mai 2021 / HV 2026 5 / 5 – – Jim Burns Mai 2021 / HV 2026 5 / 5 3 / 3 – Joachim Coers Mai 2021 / HV 2026 5 / 5 – 6 / 6 – Heather Faust Mai 2021 / HV 2026 5 / 5 3 / 3 6 / 6 – Steven M. Greenberg Mai 2021 / HV 2026 5 / 5 – – Tariq Osman Mai 2021 / HV 2026 5 / 5 – 6 / 6 – Dino Sawaya Mai 2021 / HV 2026 5 / 5 3 / 3 –

PLENUMSSITZUNGEN

In jeder der ordentlichen Quartalssitzungen im zweiten Halbjahr 2021 analysierte und diskutierte das Plenum des Aufsichtsrats jeweils die Berichte der Geschäftsführung über die Geschäftsentwicklung und die Strategie des Unternehmens sowie die Kapitalmarktentwicklung. Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat mit den folgenden Schwerpunkten:

In der konstituierenden Sitzung am 25. Mai 2021 hat der Aufsichtsrat Herrn Marcel Stolk zum Vorsitzenden und Herrn Jim Burns zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr beschließt. Ferner hat der Aufsichtsrat Herrn Rolf Unterberger und Herrn Bernd Wagner zu Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Formwechsels in die Rechtsform der Aktiengesellschaft bis zum Ablauf des 30. Juni 2025 bestellt.

Herr Rolf Unterberger wurde zum Vorstandsvorsitzenden und CEO der Gesellschaft ernannt. Die Änderung der Gesellschaftsform wurde am 2. Juni 2021 in das Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen und ist somit zu diesem Zeitpunkt wirksam geworden.

In der Sitzung am 14. Juni 2021 stimmte der Aufsichtsrat der Durchführung des Börsengangs der Gesellschaft, insbesondere der Prospektversicherung, dem Underwriting Agreement und der Cost Sharing und Indemnity-Vereinbarung zu. Darüber hinaus beschloss der Aufsichtsrat über mehrere Corporate-Governance-Themen, insbesondere über die Verabschiedung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und der Geschäftsordnung für den Vorstand, über die Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand sowie über mehrere Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Des Weiteren beschloss der Aufsichtsrat die Einrichtung eines Prüfungsausschusses, eines Nominierungsausschusses sowie eines Personal- und Vergütungsausschusses. In dieser Sitzung stimmte der Aufsichtsrat auch den Anstellungsbedingungen und dem Abschluss der Dienstverträge mit den Mitgliedern des Vorstands zu.

In der ordentlichen Sitzung am 28. September 2021 erhielt der Aufsichtsrat Informationen zur finanziellen Entwicklung des Unternehmens und den Erwartungen für das gesamte Geschäftsjahr 2021. Darüber hinaus erhielt der Aufsichtsrat ein Update zur ESG-Berichterstattung bei Cherry, zu Schlüsselprojekten in den Geschäftsfeldern Gaming und Professional sowie zur M&A-Strategie des Unternehmens. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses berichtete über die in der letzten Sitzung des Prüfungsausschusses besprochenen Themen. Die Vorsitzende des Personal- und Vergütungsausschusses berichtete zu den Beratungen des Ausschusses.

Am 15. Dezember 2021 fand eine weitere Sitzung des Aufsichtsrats statt, an der auch die Mitglieder des Vorstands teilnahmen. Der Vorstand informierte über den Lauf der Geschäfte im Geschäftsjahr und gab einen vorläufigen Ausblick auf das Geschäftsjahr 2022. Zudem stellte der Vorstand die Fünfjahresplanung für die Gesellschaft und die Geschäftsbereiche der Gesellschaft vor. Der Aufsichtsrat hat außerdem in der Sitzung am 15. Dezember 2021 den Beschlüssen des Vorstands zur Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung 2022 gemäß §1 Abs. 6 Satz 1 COVID-19-G zugestimmt. Ferner haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) gemäß §161 AktG verabschiedet. Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde und wird auch in Zukunft entsprochen. Die Entsprechenserklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht worden.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 die Bedingungen für die LTI-Tranche 2021 bis zum 31. Dezember 2023 beschlossen. Insbesondere hat der Aufsichtsrat die Erfolgsziele für das EBITDA-Ziel des LTI für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 festgelegt. Detaillierte Informationen zum LTI und den Leistungskriterien können dem Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 entnommen werden.

Bestimmte Geschäfte und Maßnahmen bedürfen aufgrund gesetzlicher Vorgaben und aufgrund der Vorgaben in der Satzung und der Geschäftsordnung des Vorstands einer vorherigen Zustimmung durch den Aufsichtsrat. Diese Geschäfte wurden dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt. Diese Geschäfte umfassten u. a. den Erwerb einer Produktionsmaschine, die Gründung einer Gesellschaft in Taiwan und den Beginn der Umwandlung der Gesellschaft in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE).

PRÜFUNGSAUSSCHUSS

Der Prüfungsausschuss prüfte den Halbjahresbericht 2021 und die entsprechende Pressemitteilung sowie die Investorenpräsentationen. Außerdem prüfte der Prüfungsausschuss die Prognose für das Gesamtjahr 2021. Der Prüfungsausschuss prüfte die Jahresabschlüsse, sowie die Veröffentlichungen und die Investorenkommunikation für die neun Monate bis September 2021. Der Prüfungsausschuss überprüfte und erörterte regelmäßig die Prüfungsschwerpunkte, laufende Risiken und Rechtsstreitigkeiten, die ESG-Berichterstattung und die Genehmigung von Nichtprüfungsleistungen. Zudem war der Prüfungsausschuss an den Diskussionen über zusätzliche Anforderungen für börsennotierte Unternehmen beteiligt, wie z.B. die Einführung eines internen Risikomanagement und -kontrollsystems, einer Segmentberichterstattung, das ESEF (European Single Electronic Format) und die im Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) geforderten Fähigkeiten der Finanzabteilung sowie Prüfungserfahrung im Prüfungsausschuss.

PERSONAL- UND VERGÜTUNGSAUSSCHUSS

Der Personal- und Vergütungsausschuss überprüfte die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder und insbesondere die kurz- und langfristigen Vergütungsbestandteile für 2021. Die Struktur der derzeitigen Aufgaben und Verantwortungsbereiche im Vorstand wurde eingehend geprüft. Dabei wurden auch die strategische Nachfolgeplanung und Personalthemen im Hinblick auf die Zusammensetzung und Erweiterung des Vorstands erörtert.

Der Personal- und Vergütungsausschuss überprüfte auch die Ziele für die LTI-Tranche 2021 für den Vorstand und die entsprechenden Unterlagen und erörterte die Erweiterung des LTI-Teilnehmerkreises um bestimmte Führungskräfte der zweiten Ebene für die LTI-Tranche 2022.

INTERESSENKONFLIKTE

Nach der Empfehlung E.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) soll der Aufsichtsrat in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informieren. Im Geschäftsjahr 2021 sind im Aufsichtsrat keine Interessenkonflikte aufgetreten. Insbesondere wurde kein Interessenkonflikt von einem Mitglied des Aufsichtsrats gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden offengelegt oder von einem Vorstandsmitglied oder Dritten gemeldet.

SCHULUNG UND FACHLICHE WEITERBILDUNG

Die Gesellschaft unterstützte die Aufsichtsratsmitglieder nach ihrer Ernennung durch ein virtuelles bzw. persönliches Einarbeitungstraining und detaillierte Einarbeitungsmaterialien. Bei der Einarbeitung wurden Themen wie Aufgaben, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats, Aufbau und interne Organisation, Interessenkonflikte sowie Eigengeschäfte von Führungskräften behandelt. Des Weiteren schulte die Gesellschaft die Mitglieder des Aufsichtsrats in Bezug auf regulatorische Änderungen wie etwa den neuen Rechts- und Governance-Rahmen für die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat.

PRÜFUNG UND FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES KONZERNABSCHLUSSES

In der Gesellschafterversammlung der Cherry Holding GmbH am 25. Mai 2021 wurde die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 gewählt. Gegenstand der Prüfung waren der Jahres- und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für die Cherry AG und den Cherry Konzern für das Geschäftsjahr 2021. In allen Fällen wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) wurde ebenfalls durch die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft.

Der Jahresabschluss der Cherry AG und der zusammengefasste Lagebericht für die Cherry AG und die Cherry-Gruppe wurden nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt.

Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den in der Europäischen Union geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 24. März 2022 eingehend behandelt und ausführlich erörtert. Der Prüfungsausschuss befasste sich insbesondere mit den im jeweiligen Prüfungsbericht dargelegten wesentlichen Prüfungssachverhalten (einschließlich des Prüfungsverfahrens). Die Berichte des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurden in der Aufsichtsratssitzung am 30. März 2022 in Gegenwart des Abschlussprüfers ausführlich besprochen. Der Abschlussprüfer berichtete über den Umfang, die Schwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung, insbesondere über die Prüfungsschwerpunkte und das Prüfungsverfahren. Es wurden keine wesentlichen Schwächen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems gemeldet. Der Vorstand hat in dieser Sitzung die Abschlüsse der Cherry AG und des Konzerns ausführlich erläutert. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung an. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und der eigenen Prüfung durch den Aufsichtsrat sind keine Einwendungen zu erheben. Der Vorstand hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss aufgestellt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 31. März 2022 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Der Vorstand hat gemäß §312 AktG den oben genannten Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 erstellt. Der Abschlussprüfer hat über das Ergebnis seiner Prüfung des Abhängigkeitsberichts folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

  2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind,

  3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Der Aufsichtsrat stimmte dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat wurden gegen die im Abhängigkeitsbericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands keine Einwendungen erhoben.

Für den Aufsichtsrat

Marcel Stolk Vorsitzender

CHERRY AM KAPITALMARKT

Seit der Gründung im Jahr 1953 steht Cherry für innovative und qualitativ hochwertige Produkte, die speziell für die unterschiedlichen Kundenbedürfnisse entwickelt werden. Als weltweit tätiger Hersteller von High-End-Schaltern für mechanische Tastaturen und Computer-Eingabegeräten für Anwendungen in den Bereichen Gaming & E-Sports, Office, Industrie sowie im Healthcare-Bereich, ist die Cherry AG im Qualitätssegment Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse mit Inhaberaktien notiert (ISIN DE000A3CRRN9, WKN A3CRRN).

INVESTMENT HIGHLIGHTS

Globaler Marktführer Globaler Multikanalvertrieb
Etablierte Marktposition als globaler Marktführer für Umfassender Vertriebskanal-Mix (Distributoren
mechanische Gaming-Tastaturschalter Reseller, Systemhäuser, Retailer, E-Tailer, DTC)
Innovations- und Qualitätsführerschaft Skalierbare Produktionsbasis
Eindrucksvolle Erfolgsbilanz seit 1953 bei der Hochautomatisierte Montageautomaten und
Entwicklung von hochwertigen Produktinnovationen Lager-Robotik
Markenstärke
Hohe internationale Markenbekanntheit und
Markenbindung in Kernmärkten
Solides Finanzprofil
Hohe Profitabilität und attraktive Cash Conversion
Blue-Chip-Kundenbasis
Namhafte Kunden vertrauen auf zuverlässige und
hochwertige Cherry-Technology

ANALYSTEN

Institut Analyst Empfehlung Kursziel
1
Datum
ABN AMRO / Julian Dobrovolschi,
ODDO BHF Leopoldo Palazzi Trivelli Outperform € 33,00 8. März 2022
Hauck & Aufhäuser Marie-Thérèse Grübner,
Privatbankiers AG Tim Wunderlich Buy € 44,00 26. Januar 2022
Jörg Philipp Frey,
Warburg Research Andreas Wolf Buy € 40,00 4. Februar 2022

1 Die Cherry AG aktualisiert die Analysten-Übersicht regelmäßig auf ihrer Homepage. Die dargestellten Bewertungen geben lediglich die Meinung der genannten Finanzinstitute, Research-Unternehmen bzw. Analysten wieder. Die Cherry AG übernimmt keine Haftung für Auswahl, Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der wiedergegebenen Analystenempfehlungen und deren Inhalt. Interessenten wird empfohlen, Research-Berichte der jeweiligen Analysten von diesen direkt oder von den entsprechenden Finanzinstituten oder Research-Unternehmen zu beziehen. Die Cherry AG stellt keine Research-Berichte zur Verfügung.

RELATIVE PERFORMANCE DER CHERRY AKTIE

AKTIONÄRSSTRUKTUR1

1 Informationen basieren auf Stimmrechtsmitteilungen gem. Art. 40, Abs. 1 des WpHG. (Stand: 22. März 2022) 2 Basierend auf einer internen, nicht ver ffentlichungspflichtigen Meldung des Investors an Cherry.

Winning innovation

CHERRY MX 3.0S Wireless Die kabellose Version der bekannten High Performance Gaming-Tastatur. Dank der CHERRY Advanced Wireless Technologie sind auch ohne Kabel keine Grenzen mehr gesetzt. Es stehen drei Verbindungsmodi zur Verfügung, darunter auch der superschnelle Gaming Mode mit unter 1ms Latenz.

40 Kanäle LLM

bis zu 1600 Kanalwechsel pro Sekunde (typische Verfahren nutzen nur 5–8 Kanäle)

CHERRY Advanced Wireless Technology Das Herzstück der

10

CHERRY Advanced Wireless Technology ist ein spezieller Bluetooth basierter Low-Latency-Modus (LLM). Die Technologie stützt sich auf eine Koexistenz-Spezifikation, die festlegt, wie mehrere drahtlose Produkte mit einem Minimum an Interferenzen kommunizieren sollten, was dadurch niedrigere Latenzen möglich macht. LLM ermöglicht zudem kleinere Datenpakete, wodurch die Latenzzeit weiter sinkt.

Innovation that sets standards

"Sowohl der Klang als auch die Haptik dieser echten mechanischen Tasten sind fast jeder Laptoptastatur überlegen. Sie liefern ein ansprechendes Klickgeräusch und taktiles Feedback." Matthew Buzzi, PC Mag Australia

CHERRY MX Ultra Low Profile Er ist eine der neuesten Innovationen in der Schaltertechnologie. Der völlig neu entwickelte und patentierte mechanische Schalter ist mit einer Bauhöhe von 3,5 mm an der Grenze des technisch Machbaren angekommen und dient damit als neuer Benchmark für High-End-Notebook- und Desktop-Tastaturen. Bewährte MX-Merkmale wie der Gold-Crosspoint-Kontakt sorgen für ein erstklassiges Schreibgefühl im Ultra-Low-Profile-Format, so dass die MX ULP Schalter auch den Ansprüchen von Power-Usern gerecht werden. Natürlich trägt auch der MX ULP das Siegel "Made in Germany".

CHERRY G80-3000 S Eine Neuinterpretation der originalen kabelgebundenen Tastatur von 1989 und schlicht auf das Wesentliche reduziert. Langlebig, präzise und zuverlässig dank der verbauten MX-Schalter, die bereits in Millionen von Geräten eingesetzt werden. CHERRY ist der einzige Schalterhersteller, der für alle MX Low Profile Schalter und ausgewählte MX Standard Schalter eine Lebensdauer von 100 Millionen Betätigungen ohne Verlust der Eingabequalität garantiert.

Quality leadership as a brand value

"Was ich im Laufe der Jahre gelernt habe, in denen ich mit einer Vielzahl von globalen Unternehmen zusammengearbeitet habe: Die Qualität der Produkte ist entscheidend für den Erfolg des Unternehmens und korreliert direkt mit dem Ruf der Marke. Tatsächlich ist Qualität alles. Cherry bietet stets kompromisslose Qualität, ansprechendes Design und außergewöhnliche Oberflächenveredelungen, die den Bedürfnissen der Kunden voll und ganz entsprechen. Das schafft einen enormen Mehrwert für die Marke und hat eine direkte Wirkung auf das positive Bild, das die Verbraucher von 'deutscher Qualität' haben." Scott Yi, PC Direct Korea

CHERRY HC 2.2 Das CHERRY Gaming-Headset HC 2.2 – die ideale Mischung aus Tragekomfort und Soundqualität für extra lange Gaming-Sessions. Mit seiner perfekten Passform, klaren Klangwiedergabe und leicht zugänglichen Lautstärkereglern, ist es für jede Anwendung die optimale Wahl. Durch die ergonomisch geformten Ohrkissen aus weichem PU-Leder und den einstellbaren Bügel mit Silikon-Luftpolstern trägt es sich stundenlang bequem. Virtueller Surround Sound, ein breites Klangspektrum und ein sensibles, abnehmbares Mikrofon gewährleisten perfekten Ton und Sound. Design: marwin GmbH, Marcus Kuchler

Award-winning product design

CHERRY MC 2.1 Perfekt in der Hand, performant im Spiel - die richtige RGB-Gaming-Maus für jede Situation. Mit dem extra flexiblen Kabel, reduziertem Gewicht, seitlichen Silikoneinlagen sowie den leicht erreichbaren Tasten erlaubt sie eine ergonomische Wohlfühl-Handhaltung. Die schicke RGB-Beleuchtung und die praktische DPI-Anzeige kombiniert mit dem hochwertigen 5000 dpi PIXART-Sensor und Individualisierungsmöglichkeiten über die Software machen diese Maus zur perfekten Wahl für jeden Spieler. Design: VISION Institut für Designtransfer, Prof. Peter Raab

"Mit seinem eHealth Terminal hat CHERRY ein qualitativ hochwertiges und sehr zuverlässiges Terminal entwickelt, das innovative Funktionalitäten mit ansprechendem Design kombiniert. Durch die durchdachte Produktgestaltung mit NFC-Schnittstelle und Touchscreen-Glasoberfläche ist es leicht zu desinfizieren und intuitiv zu bedienen – und dabei auch ideal auf zukünftige Anwendungen vorbereitet. Besonders schätzen wir die hohe Integrationsfähigkeit durch den einzigartigen Webservice für Monitoring oder Remote-Wartungsfunktionen über die integrierte REST-API!"

Marcus Zenkel, Director Competence Center Telematics & eHealth, Bechtle IT-Systemhaus GmbH

CHERRY eHealth Terminal ST-1506 Mit seinem leicht zu desinfizierenden und hochauflösenden Touchscreen bietet das Terminal eine hygienische und intuitive Lösung für medizinisches Fachpersonal. Der Webservice ermöglicht eine hohe Integrationsfähigkeit, was für Komfort und Zeitersparnis sorgt, wodurch sich das ST-1506 perfekt für die Einbindung in eine Remote Managed Umgebung in Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen eignet. Das Terminal ist das erste Gerät dieser Art, das eine Touchscreen-Oberfläche nutzt. Die meisten aktuellen Geräte verwenden noch immer Tasten, was nicht nur zu einem altmodischen Produktdesign führt, sondern aufgrund der winzigen Lücken zwischen den Tasten auch Hygieneproblem mit sich bringt. Design: BRANDIS Industrial Design

Outstanding design and function

CHERRY Wie Funktion zur Form wird Mit seinem Technologieschwerpunkt wird CHERRY auch weiterhin die Entwicklung von zeitlosem Design vorantreiben. Gemäß dem Grundsatz, dass die Form der Funktion folgt, zielt CHERRY darauf ab, einfache und nützliche IT-Peripheriegeräte, Komponenten und Software zu entwerfen, die nachhaltig und langlebig sind.

"Der Klimawandel stellt uns alle vor große Herausforderungen. Wir freuen uns daher sehr, dass unser langjähriger Geschäftspartner CHERRY eine Vielzahl von Produkten im Portfolio hat, die mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" zertifiziert sind. Schon vor über 25 Jahren war CHERRY einer der ersten Hersteller von entsprechend zertifizierten Tastaturen und auch heute tragen viele CHERRY-Produkte den "Blauen Engel". Auch andere Aspekte wie das Gütesiegel "GS" oder plastikfreie Verpackungen werden immer wichtiger und machen CHERRY zu einem idealen Partner für uns."

15

Bodo Amkreutz, Senior Product Manager, api Computerhandels GmbH

Environment & sustainability certified with the "Blauer Engel"

Konsequenter Umweltschutz Das ist ein erklärtes Ziel von CHERRY und fester Bestandteil unserer Unternehmenspolitik. So ziehen sich eine umweltfreundliche Beschaffung, eine nachhaltige und energieeffiziente Produktion und nahezu vollständig recycelbare Produkte wie ein grüner Faden durch alle Geschäftsbereiche unseres Unternehmens. Bereits 1994 erhielt CHERRY als erster Tastaturhersteller das Umweltzeichen "Blauer Engel". Diese älteste umwelt schutzbezogene Auszeichnung der Welt wollen wir auch weiterhin für viele unserer Produkte erhalten. Unter dem Slogan "Gut für mich. Gut für die Umwelt." garantiert das deutsche Umwelt zeichen "Blauer Engel", dass ein Produkt – bei gleicher Gebrauchstauglichkeit und Qualität – die Umwelt weniger belastet und dabei hohe Ansprüche zum Schutz der Gesundheit erfüllt.

Lagebericht

  • Grundlagen des Konzerns
  • Wirtschaftsbericht
  • Berichterstattung zum Einzelabschluss der Cherry AG
  • Chancen- und Risikobericht
  • Prognosebericht
  • Sonstige Angaben

1. GRUNDLAGEN DES KONZERNS

1.1. Geschäftsmodell

Cherry (das "Unternehmen" als Konzern, zusammen mit den konsolidierten Tochtergesellschaften) ist ein weltweit tätiger Hersteller von High-End-Schaltern für mechanische Tastaturen und Computer-Eingabegeräten. Der Geschäftsschwerpunkt liegt auf mechanischen Tastatur-Schaltern für Gaming-Tastaturen, aber auch für Office und Industrietastaturen sowie diversen Computer-Eingabegeräten, die in einer Vielzahl von Anwendungsfeldern eingesetzt werden. Hierzu zählen insbesondere die Bereiche Gaming, Office, Industrie, Cyber-Security und Telematik-Lösungen für die Gesundheitsbranche. Seit der Gründung im Jahr 1953 steht Cherry für innovative und qualitativ hochwertige Produkte, die speziell für bestimmte Kundenbedürfnisse entwickelt werden.

Cherry hat seinen operativen Hauptsitz in Auerbach in der Oberpfalz (Bayern) und beschäftigt derzeit mehr als 550 Mitarbeiter in Produktionsstätten in Auerbach, Zhuhai (China) und Wien (Österreich) sowie in mehreren Vertriebsbüros in Auerbach, Pegnitz, München, Paris, Kenosha (USA), Shanghai, Taipeh und Hongkong. Darüber hinaus ist Cherry mit eigenen Vertriebsmitarbeitern in England und Schweden vertreten.

Cherry hat 1983 den ersten mechanischen Schalter für Tastaturen erfunden und ist ein führender Anbieter von mechanischen Tastatur-Schaltern. Entwicklung, Produktion und Vertrieb werden von der Cherry Europe GmbH am operativen Hauptsitz in Auerbach gesteuert. Die Produktion erfolgt durch diverse Montageautomaten unterschiedlicher Technologiegenerationen und Kapazität, wobei die Einhaltung der eigenen Qualitätsanforderungen durch in den Produktionsprozess integrierte Prüfverfahren sichergestellt wird. Der Vertrieb der Schalter erfolgt überwiegend an global tätige Anbieter von Gaming-Peripheriegeräten im Rahmen eines B-2-B-Marketingansatzes. Die Belieferung erfolgt über Distributionslager in Auerbach und Hongkong. Die besondere Markenstärke von Cherry im Markt für mechanische Tastaturschalter ermöglicht Cherry eine Pull-Strategie, indem die global führenden Peripheriegeräte-Anbieter mit der Schaltertechnologie von Cherry bei ihren Endkunden werben.

Darüber hinaus bietet Cherry diverse eigene PC-Gaming-Peripheriegeräte wie Tastaturen, Mäuse und Headsets an, die speziell auf die Bedürfnisse von professionellen Nutzern im Bereich Gaming bzw. E-Sports zugeschnitten sind. Die Produktion erfolgt am Standort Zhuhai (China) mit nahezu vollautomatisierten Montageautomaten und Prozessen. Die von Cherry selbst entwickelten Gaming-Peripheriegeräte werden primär über Distributoren sowie Online-Plattformen in den großen Gaming-Märkten Asiens verkauft. Während der geografische Fokus auf China als größtem Einzelmarkt und Südkorea liegt, wurden im Geschäftsjahr 2021 mit Indonesien, Malaysia, Hongkong und Australien zusätzliche Märkte in Südostasien erschlossen.

Die Aktivitäten des Unternehmens lassen sich in die beiden Geschäftsfelder GAMING und PROFESSIONAL unterteilen. Das Geschäftsfeld GAMING umfasst einerseits das Geschäft mit mechanischen Schaltern für Gaming-Tastaturen. Daneben enthält dieses Geschäftsfeld das Geschäft mit Peripheriegeräten für Gaming-PCs. Im Geschäftsfeld PROFESSIONAL ist das Geschäft mit PC-Peripheriegeräten für den Einsatz in Office- und Industrieanwendungen sowie das Geschäft mit sicheren und hygienischen Peripheriegeräten für das Gesundheitswesen zusammengefasst.

Im Geschäftsjahr 2021 erfolgte eine unterjährige Berichterstattung an den Vorstand auf Basis der rechtlichen Konzerneinheiten bzw. Standorte (siehe 1.4. Steuerungssystem). Für 2022 ist geplant, die interne Berichterstattung und damit auch die Segmentberichterstattung entsprechend der Geschäftsfelder auszurichten.

Die im Geschäftsfeld PROFESSIONAL angebotenen PC-Peripheriegeräte werden speziell für den Einsatz in Office- und Industrieanwendungen entwickelt. Die entsprechenden Geräte für diese berufliche Nutzergruppe umfassen Tastaturen, Mäuse sowie Kombinationen, die jeweils mit zahlreichen Produktmerkmalen ausgestattet sind. Diese PC-Peripheriegeräte werden auf der Grundlage von Cherry-Spezifikationen, Cherry-Designs und Cherry-Qualitätsprozessen von ausgewählten Produktionspartnern im Ausland oder in der eigenen Fertigung in China hergestellt. Das gesamte Produktportfolio für den Einsatzbereich Office bzw. Home-Office umfasst eine Vielzahl verschiedener Produkte in zahlreichen Farb- und Ländervarianten. Der Vertrieb erfolgt überwiegend durch regional und überregional agierende Distributoren in Europa, USA und Asien, die wiederum die Produkte über diverse Vertriebskanäle (Sub-Distributoren, Reseller, Systemhäuser, Retailer und e-tailer) sowohl online als auch offline an die Endnutzer vertreiben.

Schließlich fokussiert sich Cherry innerhalb des Geschäftsfeldes PROFESSIONAL auf die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb innovativer manipulationsgeschützter Peripheriegeräte mit breitem Funktionsumfang wie z.B. Tastaturen zur verschlüsselten Eingabe-Übertragung, Tastaturen mit integrierten Smartcard-Lesern sowie Ein- und Ausgabe-Terminals für Arbeitsplätze im Gesundheitswesen. Cherry ist von der gematik GmbH als einer von zwei Anbietern von Systemen zur Anbindung an die deutsche Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen zugelassen. Das moderne eHealth Terminal ST-1506 ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und wird über spezialisierte Systemintegratoren am Markt vertrieben. Die Fertigung der SMD Leiterplatten und anschließende Montage der Geräte erfolgt am Produktionsstandort Wien. Der Markt für Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen weist aufgrund der hohen Sicherheits- bzw. Zertifizierungsanforderungen eine hohe Markteintrittsbarriere für potenzielle Wettbewerber auf. Darüber hinaus hat Cherry mit der im Mai 2021 durchgeführten Akquisition der Active Key GmbH, Pegnitz (mit nachfolgender Sitzverlegung nach München), einem spezialisierten Hersteller von hygienischen und abwaschbaren Tastaturen und Mäusen, sein Produktportfolio im Bereich Digital Health gezielt verbreitert.

1.2. Konzernstruktur

An der Spitze der Cherry-Gruppe steht die Cherry AG, die zum 31. Dezember 2021 zwei direkte 100-prozentige Tochtergesellschaften hat: Cherry Europe GmbH (Auerbach, Deutschland) und Cherry Digital Health GmbH (München, Deutschland). Darüber hinaus hat die Cherry Europe GmbH weitere hundertprozentige Tochtergesellschaften mit Sitz in Zhuhai (China), Hongkong (China), Kenosha (Wisconsin, USA) und Paris (Frankreich). Die Cherry Digital Health GmbH ist die Organisationseinheit, über die Cherry die 100 %igen Tochtergesellschaften Active Key GmbH (München, Deutschland) und Theobroma Systems Design und Consulting GmbH (Wien, Österreich) hält.

Cherry betreibt zwei hochautomatisierte, hochmoderne Produktionsstätten in Auerbach (Deutschland) und Zhuhai (China), eine kleinere, auf die Produktion von Leiterplatten und eHealth-Terminals fokussierte Montage mit Sitz in Wien (Österreich) sowie mehrere Vertriebsbüros in Auerbach, München, Pegnitz, Paris, Kenosha (USA), Taipeh (Taiwan) und Hongkong. Darüber hinaus hat Cherry eigene Vertriebsmitarbeiter in UK und Schweden.

1.3. Strategie und Zielsystem

Die Strategie von Cherry fokussiert sich auf die Innovations- und Qualitätsführerschaft, um die Wettbewerbsposition auf der Basis von spezifischen Leistungsvorteilen des Produkt- und Leistungsportfolios weiter auszubauen. Die langjährige Kernkompetenz des Unternehmens wird dazu genutzt, das künftige Unternehmenswachstum durch kontinuierliche Innovationen weiter voranzutreiben. Dabei ist Cherry bestrebt, den Endkunden jeweils einen zusätzlichen Nutzen zu bieten sowie die globale Reichweite über einen Multikanalvertrieb weiter auszubauen. Gleichzeitig soll das geplante Unternehmenswachstum und die Markenbekanntheit durch eine Kombination aus organischen und anorganischen Wachstumsmaßnahmen weiter gestärkt werden. Unter den angestrebten anorganischen Maßnahmen versteht Cherry selektive Akquisitionen zur Ergänzung des Produktportfolios und Ausbau der geografischen Präsenz auf internationaler Ebene.

Als Wettbewerbsvorteile werden insbesondere gesehen:

  • Etablierte Marktposition als globaler Marktführer für mechanische Gaming-Tastaturschalter
  • Qualitätsführerschaft mit einer Erfolgsbilanz bei der Entwicklung von Produktinnovationen
  • Hohe Markenbekanntheit und Markenbindung in Kernmärkten
  • Blue-Chip-Kundenbasis mit hohen Wechselkosten
  • Globaler Multikanalvertrieb
  • Skalierbare Produktionsbasis mit hochautomatisierten Montageautomaten und Lager-Robotik

Darüber hinaus hat Cherry spezifische strategische Ziele für die zwei Geschäftsfelder definiert.

Für das Geschäftsfeld GAMING wurden folgende strategische Ziele festgelegt:

– Im Geschäftsbereich Components soll eine schnelle Marktdurchdringung im Marktsegment hochwertiger Gaming-Notebooks mit den MX Ultra Low Profile Schaltern erzielt werden. Darüber hinaus sollen mit diesen Schaltern weitere Marktsegmente wie hochwertige Office-Notebooks besetzt werden. Schließlich soll die Markteinführung einer innovativen analogen Schaltertechnologie künftig zusätzliche spezifische Leistungsvorteile für professionelle Nutzer im Bereich Gaming bzw. E-Sports bieten.

– Die Strategie im Geschäftsbereich Gaming Devices ist durch den Ausbau der erst kürzlich erschlossenen neuen Märkte im asiatischen Raum und die weitere Ausdehnung im asiatischen Raum und eine Erweiterung und Diversifizierung des Produktportfolios sowie durch die Etablierung eines umfassenden Ökosystems mit einer zentralen Gaming-Utility-Software für Tastaturen, Mäuse und Headsets geprägt.

Für das Geschäftsfeld PROFESSIONAL wurden folgende strategische Ziele festgelegt:

  • Im Geschäftsbereich Peripherals wird ebenfalls die Erweiterung und Diversifizierung des Produktportfolios angestrebt, u.a. durch neue kabellose Tastaturen und Desktop-Kombinationen für Creators und durch ergonomisch optimierte Peripheriegeräte. Daneben steht die regionale Marktdurchdringung, insbesondere in Europa und Nordamerika, durch selektive Vertriebskanäle sowie insbesondere der Auf- und Ausbau des E-Commerce Vertriebs über große Online-Marktplätze in Europa und USA im strategischen Fokus.
  • Die Strategie im Geschäftsbereich Digital Health ist, maßgeblich den weiteren Rollout des eHealth Terminals ST-1506 sowie des neuen PIN-Pads PP-1516 im Gesundheitswesen voranzutreiben und Marktanteile zu gewinnen sowie ab 2025 an der zweiten Technologiegeneration der deutschen Telematikinfrastruktur (TI 2.0) teilzunehmen. Die gematik GmbH plant derzeit den Aufbau eines föderalistisch vernetzten Gesundheitssystems, das allen Nutzergruppen künftig eine effiziente, übergreifende Zusammenarbeit in der Patientenversorgung innerhalb der EU ermöglicht. Das zur Markteinführung Mitte 2022 vorgesehene neue eHealth PIN-Pad PP-1516 für eine separate PIN-Eingabe von Patienten verfügt bereits technisch über die Möglichkeit einer weitergehenden Nutzung für Software-Produkte der zweiten Technologiegeneration. Für die ab 2025 erwartete neue Technologiegeneration TI 2.0 besteht somit das strategische Potenzial für Cherry zur Markteinführung softwarebasierter Produkte und Anwendungen, wie z.B. Zahlungsfunktionen und Mehrwertdienste.

1.4. Steuerungssystem

Zum Zwecke der Unternehmenssteuerung ist der Konzern in sieben rechtlichen und berichtspflichtigen Einheiten organisiert: Cherry Europe GmbH, Cherry Digital Health GmbH, Cherry Americas LLC, Zhuhai Cherry Electronics Co. Ltd., Cherry Electronics (Hongkong) Co. Ltd, die Theobroma Systems Design und Consulting GmbH sowie die Active Key GmbH.

Als Basis der Steuerung dienen ein umfassendes Berichtswesen sowie regelmäßige Aufsichtsrats-, Vorstands- und Managementmeetings, inklusive der Durchsprache des Risikoberichts in regelmäßigen Abständen. Das Reporting zur Umsatz- und Absatzentwicklung erfolgt täglich, zur Liquiditätssituation wöchentlich. Darüber hinaus gibt es eine mittelfristige Liquiditätsplanung, die stetig fortgeschrieben wird. Detaillierte Finanzberichte werden monatlich erstellt. Zur Dokumentation des Geschäftsverlaufs nach außen veröffentlicht Cherry Quartalsmitteilungen sowie Halbjahres- und Jahresberichte. Monatliche Management-Reviews mit den Geschäftsbereichen und Tochtergesellschaften dienen der Analyse und Steuerung aller relevanten Performance- und Risikofaktoren. Sitzungen des Vorstands finden wöchentlich statt. Der Aufsichtsrat tagt vier- bis sechsmal im Jahr, bei Bedarf auch häufiger. Teil des Aufsichtsrates ist das Audit Committee, welches als zusätzliches Kontrollgremium fungiert.

Der Vorstand steuert über die finanziellen Steuerungsgrößen Umsatzerlöse, sowie bereinigtes EBITDA. Diese Steuerungsgrößen werden in der Vermögens- Finanz- und Ertragslage neben den Segmenten auch für die Geschäftsfelder GAMING und PRO-FESSIONAL dargestellt.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Konzernumsatz

Die Geschäftstätigkeit im Geschäftsfeld GAMING wird wesentlich durch die Entwicklung, die Produktion und das Angebot diverser Tastaturschalter mit unterschiedlichen Produktspezifikationen bestimmt, welche als Vorprodukte in Gaming-Tastaturen von global führenden Peripheriegeräte-Anbietern sowie in Tastaturen von Cherry und anderen Anbietern für professionelle Nutzer im Bereich Gaming bzw. E-Sports verbaut werden. Die Geschäftstätigkeit im Geschäftsfeld PROFESSIONAL wird dagegen wesentlich durch die Megatrends New Work bzw. Home-Office sowie Digitalisierung getragen und zielt auf Marktsegmente ab, die eine unterschiedliche Dynamik aufweisen. Zu den Einflussfaktoren zählen neben dem jeweiligen regionalen Marktzugang insbesondere der Mix der jeweils genutzten Vertriebskanäle sowie die jeweilige Produkteinführungszeit von Innovationen.

Insofern unterliegt der Konzernumsatz einer Reihe nach Art, Ausmaß und Richtung unterschiedlicher Einflüsse, die vom Vorstand regelmäßig in ihrer Summe bewertet werden. In der Berichterstattung zur Prognose wird diesem Umstand durch die Angabe eines Zielkorridors Rechnung getragen.

Verwendung von alternativen Leistungskennzahlen (ESMA)

EBITDA-Marge (bereinigt)

Das EBTIDA stellt das um einmalige Sondereffekte bereinigte Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte dar und bildet allgemein die operative Ertragskraft bzw. die Effizienz der wirtschaftlichen Leistungserbringung eines Unternehmens ab. Die Profitabilität kann somit im Zeitablauf wie auch im internationalen Vergleich – unabhängig von der jeweiligen Finanzstruktur und den Ertragsteuern – betrachtet werden.

Die Entwicklung der operativen Ertragskraft wird vom Vorstand in der Weise gesteuert, dass der strategisch definierte Wachstumspfad mit einer angemessenen Profitabilität umgesetzt werden kann. Unter Berücksichtigung der geplanten Umsatzentwicklung fließen somit alle relevanten Aufwandspositionen in die vorausschauende Unternehmenssteuerung ein. In der Berichterstattung zur Prognose wird diesem Umstand durch die Angabe einer (bereinigten) EBITDA-Marge als relativer Kennzahl Rechnung getragen. Zudem werden so die dynamischen Effekte berücksichtigt, die sich im Zeitablauf bei den Aufwands- und Ertragspositionen ergeben.

Bereinigtes EBITDA

Cherry definiert das bereinigte EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen) als nachhaltiges normalisiertes Betriebsergebnis, das die Ertragskraft bereinigt um einmalige Sondereffekte ausweist. Diese Posten können addiert oder subtrahiert werden. Dabei gliedert Cherry die Bereinigungsposten in fünf Kategorien:

Geschäftsbericht 2021

(i) Einmaliger bzw. außerordentlicher Personalaufwand (inkl. die mit Endabrechnung von aktienbasierten Personalaufwendungen verbundenen Kosten)

(ii) Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kapitalmarkt/erstmalige Börsennotierung

(iii) Aufwendungen im Zusammenhang mit M&A Transaktionen

(iv) Aufwendungen im Zusammenhang mit Naturkatastrophen und Pandemien, und (v) andere einmalige Sonderkosten.

1.5. Forschung & Entwicklung

Innovation durch Forschung und Entwicklung ist für Cherry vor dem Hintergrund der bestehenden Unternehmensstrategie von entscheidender Bedeutung, um das zukünftige Unternehmenswachstum voranzutreiben und die Wettbewerbsposition der Innovations- und Qualitätsführerschaft weiter auszubauen. Die Entwicklungs-Aktivitäten des Unternehmens konzentrieren sich auf die gezielte Erweiterung des Produktportfolios um neue, technologisch und funktional innovative Produkte sowie das Erschließen bestehender Marktlücken und den zeitgerechten Ersatz von Produkten am Ende ihrer jeweiligen Nutzungszeit.

Die Entwicklungs-Aktivitäten werden überwiegend vom Standort Auerbach (Deutschland) gesteuert. Der operative Hauptsitz fungiert als Entwicklungs-Zentrum für den Geschäftsbereich Components, in dem sämtliche F&E-Aktivitäten intern durchgeführt werden. In den übrigen Geschäftsbereichen unterhält Cherry teils enge Beziehungen zu Entwicklungspartnern aus unterschiedlichen Regionen. Diese Partnerschaften beziehen sich u. a. auf Sicherheits-Hardware und -Software, die Entwicklung von Sicherheitsprodukten, Designstudien, die Entwicklung von Hardware- und Software. Die Entwicklungs-Aktivitäten im Geschäftsbereich Gaming Devices werden an den Standorten Auerbach (Deutschland) und Zhuhai (China) betrieben. Darüber hinaus bestehen zusätzliche Entwicklungspartnerschaften mit lokalen Herstellern. Im Geschäftsbereich Peripherals beziehen sich die Entwicklungs-Aktivitäten insbesondere auf die Definition von Produkt- und Designspezifikationen, während die konkrete Produktentwicklung regelmäßig durch die jeweiligen Auftragsfertiger erfolgt. Im Geschäftsbereich Digital Health finden die Entwicklungs-Aktivitäten an den Standorten Wien (Österreich) und Auerbach (Deutschland) statt und umfassen auch die Entwicklung von Embedded-Linux-Software im Sicherheits- und Gesundheitsbereich sowie diverser industrieller Anwendungen im Bereich "IoT" (Internet-of-Things).

Im abgelaufenen Geschäftsjahr standen im Geschäftsfeld GAMING folgende Entwicklungsprojekte im Vordergrund:

  • Mit dem CHERRY MX Ultra Low Profile Schalter hat Cherry eine Schaltertechnologie entwickelt, welche mit ihrer taktilen und akustischen Schaltcharakteristik zunächst den Eintritt in den Markt für Gaming-Notebooks ermöglichen soll und später auch in den Office-Notebook-Markt.
  • Im Geschäftsbereich Gaming Devices lag der Schwerpunkt der Entwicklungs-Aktivitäten auf der Erweiterung des Produktportfolios. Zu den wichtigsten Neuprodukten in 2021 gehörten das neue Gaming-Headset HC2.2 und die neue Gaming- Maus MC2.1. Daneben wurde das Gaming "Retro"-Keyboard G80-3000S zur Portfolio-Ergänzung entwickelt, sowie die Gaming Tastatur Cherry MV 3.0 unter Verwendung der neu entwickelten CHERRY MV Schalter. Darüber hinaus hat Cherry gemeinsam mit Entwicklungspartnern die Advanced Wireless Technologie für Tastaturen entwickelt.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr standen im Geschäftsfeld PROFESSIONAL folgende Entwicklungsprojekte im Vordergrund:

  • Im Geschäftsbereich Peripherals konzentrierten sich die Entwicklungs-Aktivitäten ebenfalls auf die Erweiterung des Portfolios sowie auf die Aktualisierung bzw. den Ersatz bestehender Produktlinien und Modelle. Der Fokus lag dabei auf bestimmten Funkfrequenz- und Bluetooth®-Standards zur Absicherung einer nachhaltigen Produktqualität. Darüber hinaus wurden spezifische mechanische Tastaturen entwickelt, welche für die Anforderungen des Creator-Segments maßgeschneidert sind.
  • Im Geschäftsbereich Digital Health hat sich die Entwicklung im Wesentlichen auf das eHealth Stand Alone Terminal ST-1506 als Plattform sowie das eHealth PIN-Pad 1516 konzentriert. Das eHealth Terminal wurde bereits im ersten Quartal 2021 zur Marktreife gebracht. Die Entwicklung des Terminals erfolgte auf Basis der Multiparadigmen-Systemprogrammiersprache RUST und stellt damit als skalierbare Plattform die Basisentwicklung für das Cherry Digital-Health-Geschäft in der künftigen Telematikinfrastruktur für das deutsche Gesundheitswesen dar (TI 2.0). Das CHERRY eHealth PIN-Pad PP-1516 befindet sich planmäßig noch bis zum dritten Quartal 2022 in der Entwicklung bzw. im Zulassungsprozess und stellt eine moderne und leicht desinfizierbare Lösung für digitalisierte Arbeitsplätze im Gesundheitswesen dar. Anwendungen der Telematikinfrastruktur wie der elektro-

nische Medikationsplan (eMP), das Notfalldatenmanagement (NFDM) oder die elektronische Patientenakte (ePA) erfordern die PIN-Eingabe der Patienten zur eindeutigen Identifizierung und Freigabe ihrer persönlichen Daten. Die klare Trennung von Patienten und medizinischem Fachpersonal soll einen effizienten Arbeitsablauf sicherstellen.

Zum Bilanzstichtag waren im Bereich Forschung und Entwicklung insgesamt 55 Mitarbeiter tätig (Vorjahr: 48 Mitarbeiter).

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR 6,1 Mio. (Vorjahr: EUR 4,5 Mio.). Davon entfielen EUR 2,0 Mio. (Vorjahr: EUR 2,2 Mio.) auf das Geschäftsfeld GAMING und EUR 4,1 Mio. (Vorjahr: EUR 2,3 Mio.) auf das Geschäftsfeld PROFESSIONAL. Das entspricht einer F&E-Quote von rund 2,4 % des Umsatzes im Geschäftsfeld GAMING (Vorjahr: 3,0 %) und rund 4,8 % des Umsatzes im Geschäftsfeld PROFESSIONAL (Vorjahr: 4,1 %).

Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2021 eigene Entwicklungsaufwendungen in Höhe von EUR 2,6 Mio. als immaterielle Vermögenswerte aktiviert (Vorjahr: EUR 2,7 Mio.), die sich überwiegend auf die Projekte MX Ultra Low Profile und Entwicklungen im Bereich eHealth bezogen. Der Anteil der aktivierten Entwicklungsaufwendungen an den gesamten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung betrug damit 43,3 % (Vorjahr: 60,4 %).

2. WIRTSCHAFTSBERICHT

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Weltwirtschaft wurde im Berichtsjahr maßgeblich vom Verlauf der COVID-19 Pandemie geprägt. Die am Jahresende zunehmende Verbreitung der Omikron-Variante in den Wintermonaten stellt ein zusätzliches Risiko für eine breite wirtschaftliche Erholung dar.

Nach Einschätzung des Internationalen Währungsfonds ("IWF") im "World Economic Outlook" vom Oktober 2021 hat sich die Dynamik der globalen wirtschaftlichen Erholung durch kritische Versorgungsengpässe aufgrund von Unterbrechungen der Lieferketten zuletzt abgeschwächt. Dadurch haben die Risiken für die weitere wirtschaftliche Entwicklung nach Auffassung des IWF insgesamt zugenommen und die notwendigen politischen Abwägungen sind komplexer geworden. Im Oktober 2021 reduzierte der IWF seine Schätzung des globalen Wirtschaftswachstums für 2021 gegenüber seiner Prognose vom Juli 2021 um 0,1 % auf 5,9 % und bestätigte diese in seinem Update vom Januar 2022, da einige Entwicklungsländer inzwischen deutlich herabgestuft wurden und die pandemiebedingten Versorgungsunterbrechungen in den Lieferketten die wirtschaftlichen Aussichten für die Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften zunehmend belasten. Demnach haben neben den Versorgungsengpässen u.a. auch die höheren Rohstoffpreise zu einem schnellen Anstieg der Inflation in den USA und Deutschland geführt. Während im Jahr 2020 noch der reale private Konsum als wesentlicher Treiber für das globale Wirtschaftswachstum galt, überwogen nach Berechnungen des IWF im Sommer 2021 die realen Investitionen bei insgesamt abgeschwächter Wachstumsdynamik.

Der IWF geht in seiner im Januar 2022 aktualisierten Prognose von einem unterproportionalen Wachstum der fortgeschrittenen Volkswirtschaften in Höhe von 5,0 % im Jahr 2021 aus (Vorjahr: -4,5 %), während für die Gruppe der Schwellenländer und der sich entwickelnden Volkswirtschaften ein Wachstum von 6,5 % angenommen wird (Vorjahr: -2,0 %). In den für Cherry wichtigen Regionen wird das Wirtschaftswachstum 2021 vom IWF in Deutschland bei 2,7 % (Vorjahr: -4,6 %), im Euro-Raum bei 5,2 % (Vorjahr: -6,4 %), in den USA bei 5,6 % (Vorjahr: -3,4 %), in China bei 8,1 % (Vorjahr: 2,3 %) und im Verband der Südostasiatischen Nationen (ASEAN: Indonesien, Malaysia, Philippinen, Thailand, Vietnam) bei 3,1 % geschätzt (Vorjahr: -3,4 %).

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes DESTATIS (Quelle: Pressemitteilung Nr. 074 vom 25. Februar 2022) ist das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) im 4. Quartal 2021 gegenüber dem 3. Quartal 2021 – preis-, saison- und kalenderbereinigt – um 0,3 % gesunken. Nachdem die Wirtschaftsleistung im vergangenen Sommer trotz zunehmender Liefer- und Materialengpässe wieder gewachsen war, wurde die Erholung der deutschen Wirtschaft durch die vierte Corona-Welle und erneute Verschärfungen der Corona-Schutzmaßnahmen zum Jahresende gestoppt. Gegenüber dem 4. Quartal 2019, also dem Quartal vor Beginn der Corona-Krise, war die Wirtschaftsleistung allerdings noch 1,1 % geringer. Für das Gesamtjahr 2021 betrug laut dem Statistischen Bundesamt DESTATIS der Anstieg des preis-, saison- und kalen-

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derbereinigten BIP 2,9 %, wobei die konjunkturelle Entwicklung nach wie vor als stark abhängig von der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden Schutzmaßnahmen beeinflusst ist.

In den Geschäftsfeldern GAMING und PROFESSIONAL ist Cherry grundsätzlich unterschiedlichen Marktentwicklungen bzw. branchenbezogenen Rahmenbedingungen ausgesetzt.

Das globale Marktvolumen für PC-Spiele wird vom Marktforschungsinstitut Newzoo für das Jahr 2021 auf ein Volumen von USD 36,7 Mrd. geschätzt (Stand: Oktober 2021), was einem Rückgang von -0,8 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Mit USD 34,1 Mrd. entfällt der ganz überwiegende Anteil davon auf das Marktsegment der verpackten/digitalen PC-Spiele, was einem Marktwachstum von 0,9 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die restlichen USD 2,6 Mrd. beziehen sich auf das Marktsegment der Browserspiele, was einem Rückgang von 18,2 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Weiterhin geht Newzoo laut dem im Juli 2021 veröffentlichten Bericht "Global Games Market Report" davon aus, dass die globale Anzahl der Spieler im Jahr 2021 um rund 5,3 % gegenüber dem Vorjahr auf rund 2,96 Mrd. gestiegen ist. Davon entfallen allein mit rund 1,615 Mrd. Spielern rund 55 % auf die Region Asien-Pazifik, wo die Anzahl der Spieler nach Einschätzung von Newzoo um rund 4,8 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist. Den weltweiten Anteil der PC-Spieler schätzt Newzoo auf rund 1,6 Mrd. im Jahr 2021.

Das Marktforschungsinstitut Infiniti Research Limited schätzt laut dem Technavio-Bericht "Gaming Peripheral Market by Technology, Type, and Geography Forecast and Analysis 2020-2024" das globale Marktvolumen des für das Geschäftsfeld GAMING relevanten Marktes von Gaming-Peripheriegeräten im Jahr 2021 auf USD 9,035 Mrd., was einem Wachstum von rund 5,4 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Unter den Gaming-Peripheriegeräten werden die Produktgruppen Controller, Headsets, Tastaturen, Gaming-Mäuse und Mauspads subsumiert. Als wesentliche Anbieter gibt Technavio die Unternehmen Corsair Components Inc., GN Store Nord AS, Kingston Technology Co. Inc., Logitech International SA, Microsoft Corp., Razer Inc., Sennheiser electronic GmbH and Co. KG, Sony Corp., SteelSeries ApS, und Turtle Beach Corp. an. Zu den wesentlichen Markttrends zählt Technavio insbesondere die steigende Popularität von Multiplayer-Videospielen, die zunehmende Verbreitung von haptischen Gaming-Peripheriegeräten und die zunehmende Individualisierbarkeit von Gaming-Mäusen via Steuerungssoftware.

Das für das Geschäftsfeld PROFESSIONAL relevante Marktsegment der PC-Peripheriegeräte für den Einsatz in Office- und Industrieanwendungen wird maßgeblich von dem weltweiten "Work-from-anywhere-Trend" geprägt. So geht OWL Labs laut dem im September 2021 gemeinsam mit Global Workplace Analytics veröffentlichten Bericht "State of remote work 2021" (https://owllabs.com/state-of-remote-work/2021) davon aus, dass in den USA rund 70% der Vollzeitbeschäftigten Fernarbeit geleistet, also ihre Arbeitsleistung ortsunabhängig von der Unternehmenspräsenz erbracht, haben. Demnach schätzten 94 % der befragten Teilnehmer ihre Arbeitsproduktivität als gleich oder höher im Vergleich zu ihren Büroarbeitsplätzen ein. OWL Labs weist in dem Bericht darauf hin, dass Arbeitgeber in den USA bereits mit der Anpassung von Arbeitsplätzen an ein neues hybrides Arbeitsmodell begonnen haben. In dem im April 2021 veröffentlichten Working Paper "Why working from home will stick" schätzt das National Bureau of Economic Research den Produktivitätsgewinn durch die dauerhafte Einrichtung bzw. Optimierung von Fernarbeit in den USA auf rund 4,6 % gegenüber dem Niveau vor Ausbruch der COVID-19 Pandemie.

Im Whitepaper Telematikinfrastruktur 2.0 für ein föderalistisch vernetztes Gesundheitssystem, welches von der gematik GmbH im Januar 2021 veröffentlicht wurde, (https://www.gematik.de/media/gematik/Medien/Telematikinfrastruktur/ Dokumente/gematik_Whitepaper_Arena_digitale_Medizin_TI_2.0_Web.pdf), werden die Architekturprinzipien von TI 2.0 beschrieben. Demnach wird eine bundesweit nutzbare gemeinsame Plattform für die nationale Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen geschaffen. Mit der Verabschiedung des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) wurde die Grundlage für den Zugriff auf die Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen gelegt. Die Telematikinfrastruktur umfasst u. a. die elektronische Patientenakte, das elektronische Rezept und die elektronischen Notfalldaten, d. h. die medizinischen Daten, die für die Notfallversorgung erforderlich sein können. Die Nutzung dieser Anwendungen erfolgt in Verbindung mit der elektronischen Gesundheitskarte der Patienten/innen. Angehörige von Heilberufen sollen patientenbezogen Zugriff auf die Anwendungen der Telematikinfrastruktur erhalten. Möglich wird dieser Zugriff an einem entsprechenden Kartenlesegerät durch den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und die Security Module Card Typ B (SMC-B).

2.2. Geschäftsverlauf und wesentliche Einflussfaktoren

Im Geschäftsjahr 2020 bestand der Cherry AG Konzern noch nicht in seiner aktuellen Struktur. Daher werden für den Vorjahreszeitraum Vergleichszahlen des Cherry Holding Konzerns dargestellt.

Das Geschäftsjahr war geprägt von einem hohen Umsatzwachstum von 29,4 % auf EUR 168,5 Mio. (Vorjahr: EUR 130,2 Mio.), wobei im zweiten Halbjahr die Wachstumsdynamik durch Störungen im Rahmen der internationalen Lieferketten im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie belastet war. Zum Wachstum trugen alle Segmente bei bis auf das Segment Cherry Americas LLC, bei dem sich Störungen der globalen Lieferkette negativ ausgewirkt haben.

Entwicklung der Segmente

Das Segment Cherry Europe GmbH ist mit einem Umsatzanteil von 91,4 Mio. € oder einem Umsatzanteil von 54,2 % das größte Segment des Cherry Konzerns. In der Cherry Europe wird das Components Geschäft gebündelt und sämtliche Vertriebsaktivitäten außerhalb USA und der Region China, Hong Kong und Taiwan realisiert. Der Umsatz ist im Vergleich zum Vorjahr um EUR 28,1 Mio. gestiegen. Das Umsatzwachstum des Geschäftsjahres resultiert aus dem Ausbau des E-Commerce Geschäfts und der Erweiterung des Produktportfolios sowie dem erfolgreichen Rollout unserer e-Health-Terminals im deutschen Gesundheitsmarkt. Der Auftragseingang des Segments Cherry Europe liegt mit EUR 89,0 Mio. um EUR 14,0 Mio. oder 18,7 % über dem Vorjahresniveau von EUR 74,9 Mio. Der Auftragsbestand liegt mit EUR 13,4 Mio. zum 31. Dezember 2021 um 20,7 % unter dem Vorjahreswert in Höhe von EUR 16,8 Mio., dies resultiert aus einer deutlich verbesserten Lieferfähigkeit aufgrund der Ausweitung der Produktionskapazität. Insgesamt wurden EUR 7,7 Mio. in Entwicklungsprojekte und die Ausweitung der Produktionskapazitäten investiert. Das EBITDA in Höhe von EUR 26,6 Mio. hat sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 4,1 Mio. verbessert. Die EBITDA-Marge beträgt 20,4 % gegenüber 20,8 % im Vorjahr.

Der erzielte Umsatz im Segment Cherry Electronics (Hong Kong) Co. Ltd. liegt mit EUR 40,2 Mio. um EUR 2,2 Mio. oder 5,7 % über dem Vorjahreswert. Das Wachstum resultiert aus der steigenden Nachfrage nach Gaming Produkten im Vertriebsgebiet der Gesellschaft. Der Auftragseingang liegt mit EUR 39,7 Mio. um EUR 0,5 Mio. oder 1,2 % über dem Vorjahresniveau von EUR 39,2 Mio. Der Auftragsbestand liegt mit EUR 1,2 Mio. zum 31. Dezember 2021 unverändert auf dem Niveau des Vorjahreswertes. Das EBITDA in Höhe von EUR 6,9 Mio. hat sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 0,7 Mio. verbessert. Die EBITDA-Marge beträgt 16,9 % gegenüber 16,1 % im Vorjahr.

Der erzielte Umsatz im Segment Zhuhai Cherry Electronics Co. Ltd. liegt mit EUR 22,6 Mio. um EUR 4,4 Mio. oder 24,0 % über dem Vorjahreswert in Höhe von EUR 18,2 Mio. Das Wachstum resultiert aus der steigenden Nachfrage nach Gaming Produkten und der Erweiterung des Produktportfolios bei Office Peripheriegeräten in der Region. Der Auftragseingang liegt mit EUR 21,5 Mio. um EUR 2,5 Mio. oder 10,4 % unter dem Vorjahresniveau von EUR 24,0 Mio. Der Auftragsbestand liegt mit EUR 7,1 Mio. zum 31. Dezember 2021 um EUR 1,8 Mio. oder 20,6 % unter dem Vorjahreswert. Nach der sehr hohen Nachfrage nach Gaming Produkten in den vergangenen beiden Pandemiejahren, schwächt sich die Nachfrage etwas ab, und kann durch das Wachstum bei den Office Peripheriegeräten noch nicht kompensiert werden. Das EBITDA in Höhe von EUR 7,5 Mio. hat sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 1,6 Mio. verbessert. Die EBITDA-Marge beträgt 23,8 % gegenüber 22,4 % im Vorjahr.

Der erzielte Umsatz im Segment Cherry Americas LLC liegt mit EUR 10,1 Mio. um EUR 0,2 Mio. oder 1,7 % unter dem Vorjahreswert in Höhe von EUR 10,3 Mio. Der Rückgang resultiert aus Folgen der COVID-19 Pandemie, die Störungen in der Lieferkette insbesondere im 2. Halbjahr des Geschäftsjahres verursacht hat und die Lieferfähigkeit beeinträchtigt hat. Ohne diesen Effekt hätte sich im Vergleich zum Vorjahr ein deutliches Wachstum eingestellt. Der Auftragseingang liegt mit EUR 12,2 Mio. um EUR 1,3 Mio. oder 12,2 % über dem Vorjahresniveau von EUR 10,9 Mio. Der Auftragsbestand liegt mit EUR 1,5 Mio. zum 31. Dezember 2021 EUR 1,0 Mio. oder 194,4 % über dem Vorjahreswert in Höhe von EUR 0,5 Mio. Das Wachstum des Auftragsbestands resultiert aus der steigenden Nachfrage nach Office Peripheriegeräten in der Region. Das EBITDA in Höhe von EUR 0,6 Mio. hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Die EBITDA-Marge beträgt 5,4 % gegenüber 5,6 % im Vorjahr.

Die übrigen Segmente erzielen mit EUR 4,2 Mio. einen um EUR 3,8 Mio. höheren Umsatz als im Vorjahresvergleich. Dies resultiert überwiegend aus der erstmaligen Konsolidierung der Active Key GmbH aufgrund des Erwerbs am 7. Mai 2021 und den Umsatzerlösen der Theobroma GmbH, die im Oktober des Vorjahres erworben wurde. Diese Segmente tragen EUR 1,2 Mio. zum EBITDA bei.

Die Störungen der Lieferketten im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie führten zu vorübergehenden Schwankungen im Bestellverhalten von Kunden der Gesellschaft im Geschäftsfeld GAMING. Die Geschäftsfelder GAMING, bestehend aus den Geschäftsbereichen Components und Gaming Devices, und PROFESSIONAL, welches aus den Geschäftsbereichen Peripherals und Digital Health besteht, wiesen dennoch einen nahezu gleichen Anteil am Konzernumsatz aus.

GAMING PROFESSIONAL Konzern
in Mio. € / wie angegeben 01.01.-
31.12.2021
01.01.-
31.12.2020
Veränderung 01.01.-
31.12.2021
01.01.-
31.12.2020
Veränderung 01.01.-
31.12.2021
01.01.-
31.12.2020
Veränderung
Umsatz (mit Dritten) 82,8 73,5 12,6
%
85,7 56,7 51,2
%
168,5 130,2 29,4
%
EBITDA (bereinigt) 29,3 27,4 6,8
%
19,6 9,7 102,3
%
48,9 37,1 31,6
%
EBITDA-Marge (bereinigt) 35,4
%
37,3
%
-1,9 PP. 22,8
%
17,1
%
5,7 PP. 29,0
%
28,5
%
0,5 PP.
EBIT (bereinigt) 18,3 18,9 %
-3,1
15,4 7,9 94,2
%
33,7 26,8 25,5
%
EBIT-Marge (bereinigt) 22,1
%
25,7
%
-3,6 PP. 18,0
%
14,0
%
4,0 PP. 20,0
%
20,6
%
-0,6 PP.

Entsprechend erhöhte sich der Umsatz im Geschäftsfeld GAMING im Geschäftsjahr 2021 um 12,6 % auf EUR 82,8 Mio. (Vorjahr: EUR 73,5 Mio.), was insbesondere auf ein geringeres Umsatzwachstum im zweiten Halbjahr im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie zurückzuführen ist. Maßgeblich hierfür waren Schwankungen im Bestellverhalten von Kunden der Gesellschaft für Tastaturschalter aufgrund von Versorgungsengpässen in ihren Lieferketten. Gleichzeitig trug der neue MX Ultra Low Profile Tastaturschalter für den ersten Kunden Alienware (Dell) zur Verwendung in hochwertigen Gaming-Notebooks seit Januar zum Umsatz im Geschäftsfeld GAMING bei. Darüber hinaus war das Geschäftsfeld im Berichtsjahr von einer Erschließung neuer Absatzmärkte für Gaming Devices, insbesondere in Hongkong, Macau, Malaysia, Indonesien und Australien geprägt. Schließlich trug mit dem MX 3.0S Wireless die erste kabellose Gaming-Tastatur mit einer besonders geringen Latenzzeit ab dem 3. Quartal zum Umsatz in diesem Geschäftsfeld bei. Mit einer bereinigten EBITDA-Marge von 35,4 % (Vorjahr: 37,3 %) lag die Profitabilität in diesem Geschäftsfeld weiterhin auf hohem Niveau.

Der Umsatz im Geschäftsfeld PROFESSIONAL erhöhte sich im Geschäftsjahr 2021 um 51,2 % auf EUR 85,7 Mio. (Vorjahr: EUR 56,7 Mio.). Dies ist insbesondere aufgrund des Eintritts in das eCommerce Geschäft mit Office Peripheriegeräten, den erfolgreichen Roll-out unserer e-Health-Terminals ST-1506 im deutschen Gesundheitsmarkt sowie die erstmalige Konsolidierung der Active Key GmbH aufgrund des Erwerbs am 7. Mai 2021 zurückzuführen. Das Produktportfolio im Geschäftsbereich Peripherals wurde mit neuen mechanischen Tastaturen wie der G80-3000N TKL und der MX 10.0N sowie mit dem STREAM KEYBOARD WIRELESS, der 2,4 GHz Funktastatur-Version des erfolgreichen STREAM KEYBOARDs, erweitert.

2.3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Ertragslage des Cherry Konzerns

In einem weiterhin wettbewerbsintensiven Marktumfeld hat Cherry im Geschäftsjahr 2021 Umsatzerlöse in einer Höhe von 168,5 Mio. EUR (Vorjahr: 130,2 Mio. EUR) erzielt und damit auch die ursprüngliche Prognose aus dem Konzernlagebericht 2020 (160 – 170 Mio. EUR) erreicht. Davon entfielen auf die Wirtschaftsregion EMEA 43,1 %, auf APAC 51,1 % und auf AMER 5,8 %. Das umsatzstärkste Produktsegment war der Gaming-Bereich (Schalter und Gaming Devices) mit einem Anteil am Gesamtumsatz von 49,1 % und Professional mit 50,9 %.

Das Bruttoergebnis (Bruttomarge 2) des Umsatzes lag mit 40,9 % deutlich über dem Vorjahreswert von 34,2 %. Wechselkurseinflüsse (vorrangig USD, CNY und GBP) betreffen vor allem zunehmend die in Fremdwährungen fakturierten Umsatzerlöse, aber auch in gleichen Währungen bezogene Materialzulieferungen sowie lokale Vertriebskosten, sodass der Kurseinfluss auf die Bruttomarge im Konzern künftig zu überwachen und abzusichern ist. Ab September 2021 hat Cherry deshalb einen Group Chief Treasurer eingestellt, der Währungs-, Zins- und Rohstoffrisiken weiter absichern wird. Die steigenden Umsätze in Großbritannien stellen ein potenzielles Risiko dar, da Cherry diese weitestgehend in GBP fakturiert, dort aber keine Materialeinkäufe tätigt. Die Vertriebskosten betrugen im Berichtszeitraum ca. 10,0 % der Umsatzerlöse, der Verwaltungsaufwand ca. 10,6 %.

Das EBITDA wird mit und ohne Bereinigungen bzw. Normalisierungen ausgewiesen. Bereinigungen bzw. Normalisierungen eliminieren im Wesentlichen die im ersten Halbjahr 2021 angefallenen Einmalkosten, darunter Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem Kauf der Active Key GmbH, Nachlaufkosten für den Einstieg von Argand Partners bei Cherry sowie Kosten des Börsengangs. Das EBITDA betrug 25,4 % (nicht bereinigt) bzw. 29,0 % (bereinigt). Die Prognose für das bereinigte EBITDA im Konzernlagebericht 2020 betrug 27,0 % - 29,0 %. Das operative Ergebnis (EBIT) betrug 16,4 % (nicht bereinigt) bzw. 20,0 % (bereinigt). Die im Geschäftsjahr 2021 angefallenen Sondereffekte beeinflussen entsprechend auch den Jahresüberschuss im Berichtszeitraum mit insgesamt 6,1 Mio. EUR. Ferner fielen im Finanzergebnis einmalige Netto-Sonderaufwendungen für die vorzeitige Ablösung von Krediten in Höhe von EUR 9,9 Mio. an. Dadurch liegt das Konzernergebnis für 2021 bei 9.287 TEUR.

Überleitung zu alternativen Leistungskennzahlen (ESMA) 1

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung von EBIT, EBITDA, bereinigtem EBIT und bereinigtem EBITDA zum konsolidierten Gewinn/Verlust der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021:

01.01.– 01.01.–
in T€ 31.12.2021 31.12.2020
Konzerngewinn 9.287 17.537
+ Steuern 4.208 6.750
- Finanzergebnis -14.125 -695
EBIT 27.619 24.982
+/-Personalaufwand
(inkl. aktienbasierter Personalaufwand) / (Ertrag) 3.659 398
+ Aufwendungen im Zusammenhang
mit Kapitalmarkttransaktionen 909
+ Aufwendungen im Zusammenhang
mit M&A-Transaktionen 924 517
+ Ausgaben im Zusammenhang
mit Naturkatastrophen und Pandemien 12 615
+ Sonstige einmalige Kosten 574 337
Bereinigtes EBIT 33.697 26.849
+ Abschreibungen und Wertminderung 2 15.188 10.284
Bereinigtes EBITDA 48.885 37.133
EBIT 27.619 24.982
+ Abschreibungen und Wertminderung 2 15.188 10.284
EBITDA 42.807 35.266

1 ungeprüft

2 inkl. Abschreibungen auf erworbenen Auftragsbestand

Das Net Working Capital als Saldo aus der Veränderung der kurzfristigen Vermögensgegenstände (ohne Zahlungsmittel) sowie der kurzfristigen Schulden (ohne Finanzschulden) stieg zum Bilanzstichtag im Vergleich zum Vorjahr um 240,9 % auf EUR 38,0 Mio. und spiegelt das Wachstum des Unternehmens wider. Wesentliche Treiber waren die Vorräte mit + EUR 16,9 Mio. sowie die Forderungen mit + EUR 8,7 Mio. Das Working Capital beträgt damit 22,5 % des Umsatzes. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit belief sich auf EUR 7,8 Mio. Aus den Zahlungsmittelbeständen konnten die Investitionen in Höhe von EUR 14,4 Mio. (Vorjahr: 2,6 Mio.) finanziert werden.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich auf EUR -14,4 Mio. Im Geschäftsjahr 2021 wurden weit überwiegend Maschinen, Bauten und Werkzeuge im Rahmen von Operating Leasingverträgen finanziert und erscheinen aufgrund der Anwendung des IFRS 16 als Anlagenzugang in Höhe von EUR 5,3 Mio. in der Bilanz. Die Investitionen lagen über den Abschreibungen in Höhe von EUR 4,0 Mio.

Das Bankguthaben betrug EUR 109,7 Mio. (Vorjahr: EUR 22,9 Mio.). Die Cherry eingeräumten Kreditlinien zur Abdeckung operativer Liquiditätsbedarfe in Höhe von insgesamt 10 Mio. EUR bei der Unicredit Bank AG waren zum Stichtag nicht in Anspruch genommen. Im Rahmen der Neufinanzierung wurde eine Kreditlinie über 45,0 Mio. EUR eingerichtet, die am 06. Oktober 2021 gezogen wurde. Diese zusätzliche Liquidität wird für das organische sowie anorganische Wachstum verwendet werden.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit belief sich auf EUR 92,4 Mio. und war maßgeblich von Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen in Höhe von EUR 137,6 Mio., Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten in Höhe von EUR 80,2 Mio. sowie Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten in Höhe von EUR 45,0 Mio. geprägt.

Aufgrund der Erhöhung des Eigenkapitals auf EUR 24,3 Mio. und den Mittelzuflüssen aus dem Börsengang hat sich das Eigenkapital um 205,6 % auf EUR 293,2 Mio. nochmals deutlich verbessert. Die Liquidität ist ausreichend um das weitere Wachstum und geplante Investitionen zu finanzieren.

Die Eigenkapitalquote zum Stichtag beträgt 71,3 % (Vorjahr: 49,1 %). Die Verbesserung der Eigenkapitalquote resultiert überwiegend aus den im Rahmen des Börsengangs zugeflossenen Finanzmitteln.

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Als externe Finanzierungsquellen stehen der Cherry AG die Ausgabe von Aktien sowie die Aufnahme kurz- und langfristiger Kredite zur Verfügung. Im Rahmen der Innenfinanzierung schöpft der Konzern finanzielle Mittel im Wesentlichen aus der Verwendung eigener Überschüsse. Im Rahmen der Refinanzierung nach dem Börsengang stehen der Gesellschaft ausreichend liquide Mittel zur Finanzierung des angestrebten Wachstums zur Verfügung.

Die Fähigkeit und Absicht der Gesellschaft, künftig Dividenden zu zahlen, hängt von ihrer Finanzlage, ihrem Geschäftsergebnis, ihrem Kapitalbedarf, Anlagealternativen und anderen Faktoren ab, die Vorstand und Aufsichtsrat als relevant erachten, sowie von etwaigen Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat über Dividendenzahlungen unterliegt der Zustimmung der Hauptversammlung. Das Unternehmen geht davon aus, dass die Hauptfinanzierungsquelle für die Zahlung von Dividenden, falls vorhanden, Zinsen und ähnliche Erträge sein werden, die von ihm generiert werden, sowie Dividenden und andere Zahlungen, die es von seinen derzeitigen und zukünftigen Tochtergesellschaften erhält.

Der Vorstand plant, künftige ausschüttungsfähige Gewinne in die organische Entwicklung des Geschäfts zu investieren und daher der Hauptversammlung keine Dividendenzahlung vorzuschlagen.

Vermögenslage des Cherry Konzerns

Die Konzern-Bilanzsumme hat sich im Berichtsjahr wegen des gestiegenen Geschäftsvolumens und des im Geschäftsjahr vollzogenen Börsengangs um 41,5 % auf EUR 411,0 Mio. zum Bilanzstichtag erhöht (Vorjahr: EUR 290,5 Mio.).

Die langfristigen Vermögenswerte lagen mit EUR 234,4 Mio. zum Bilanzstichtag um 2,8 % über dem Vorjahreswert von EUR 228,0 Mio. Verantwortlich hierfür war weit überwiegend das um EUR 5,5 Mio. höhere immaterielle Vermögen.

Die Investitionen in Sachanlagevermögen lagen mit EUR 7,0 Mio. um 390,8 % oder EUR 5,2 Mio. über dem Vorjahr mit EUR 1,8 Mio. und über den Abschreibungen von EUR 6,2 Mio. Die Investitionen betreffen hauptsächlich Erweiterungsinvestitionen in Montageautomaten. Der Nettobuchwert beträgt zum Bilanzstichtag EUR 24,9 Mio. (Vorjahr EUR 24,5 Mio.).

Im Geschäftsjahr wurde in immaterielle Vermögenswerte in Höhe von insgesamt EUR 7,6 Mio. investiert (Vorjahr EUR 0,9 Mio.). Die Investitionen entfallen überwiegend auf aktivierte Entwicklungskosten sowie Geschäfts- und Firmenwert. Der Nettobuchwert der immateriellen Vermögenswerte hat sich um 1,6 % auf EUR 190,1 Mio. erhöht (Vorjahr: EUR 184,6 Mio.). Auf die immateriellen Vermögenswerte entfallende Impairment Tests haben keinen Wertberichtigungsbedarf ergeben.

Unter Berücksichtigung von planmäßigen Abschreibungen hat sich das Anlagevermögen im Geschäftsjahr um 2,8 % oder EUR 5,9 Mio. auf 215,0 Mio. erhöht (Vorjahr EUR 209,1 Mio.).

Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich signifikant um 283,1 % oder EUR 114,1 Mio. erhöht (Vorjahr: EUR 62,5 Mio.). Die Erhöhung betrifft das Vorratsvermögen mit einem Zuwachs von EUR 16,9 Mio., die Zahlungsmittel mit EUR 86,8 Mio. und die Forderungen mit EUR 8,7 Mio. Der Zuwachs an Zahlungsmitteln resultiert maßgeblich aus dem Erlös aus dem Börsengang, bei dem ein Mittelzufluss von EUR 133,3 Mio. erfolgte, der abzüglich vorgenommener Tilgung von Darlehen in Höhe von netto EUR 35 Mio. der Liquidität zufloss.

Die Guthaben bei Bankinstituten beliefen sich am Ende des Geschäftsjahres auf EUR 109,7 Mio. (Vorjahr: EUR 22,9 Mio.). Dies entspricht 26,8 % der Bilanzsumme (Vorjahr: 21,5 %). Aufgrund des deutlich gestiegenen Geschäftsvolumens haben sich sowohl die Vorräte um 61,7 % auf EUR 44,2 Mio. als auch die Forderungen um 55,5 % auf EUR 19,6 Mio. erhöht. Der im Berichtsjahr mit EUR 6,6 Mio. negative Free Cashflow resultiert aus den Investitionen in das Sachanlagevermögen und dem Kauf der Active Key GmbH im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Verbindlichkeiten

Die langfristigen Verbindlichkeiten haben sich signifikant um 26,2 % oder EUR 30,0 Mio. auf 84,7 Mio. vermindert. Die Verminderung resultiert aus der im Zuge des Börsengangs neu konzipierten und optimierten Refinanzierung der Cherry Gruppe. Mit der Refinanzierung ist die langfristige Finanzierung des geplanten Wachstums sichergestellt.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sind mit EUR 33,3 Mio. um 0,3 % oder EUR 0,1 Mio. gesunken. Während sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um EUR 3,4 Mio. erhöhten, reduzierten sich die Finanzverbindlichkeiten um EUR 5,9 Mio.

Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Cherry Konzerns

Mit dem Verlauf der Aktivitäten im Berichtszeitraum zeigt sich Cherry sehr zufrieden. Die Umsatzziele wurden übertroffen, und der im Juni 2021 erfolgte Börsengang versetzt das Unternehmen in die Lage, das organische und das anorganische Wachstum weiter voranzutreiben. Neue Markteintritte – zuletzt in Hongkong/Macau und Südostasien – haben in Verbindung mit weiteren Produktinnovationen die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Geschäftsjahr geschaffen, Im Leistungsmonat November 2021 wurde ein neuer Umsatzrekord (ext. Umsätze) von EUR 16,9 Mio. erreicht. Im Berichtszeitraum wurde der neue Chef für die Asien-Pazifik-Region eingestellt, im zweiten Halbjahr wurden bereits weitere zentrale Manager eingestellt (u. a. Investor Relations, Mergers & Acquisitions, Treasury) die im dritten Quartal mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben begonnen haben.

2.4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Mitarbeiter

Die erfolgreiche Beschaffung, Entwicklung und Bindung von qualifizierten Mitarbeitern (unter dem Begriff werden nachfolgend einheitlich weibliche und männliche Mitarbeiter verstanden) ist eine wichtige Voraussetzung für die langfristige Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sowie die erfolgreiche Umsetzung der strategischen und operativen Unternehmensziele. Der Vorstand hat im konzernweit geltenden Verhaltenskodex die wesentlichen Grundlagen der Unternehmenskultur festgelegt.

Die Zahl der Beschäftigten lag zum Ende des Geschäftsjahres 2021 bei insgesamt 554 Mitarbeitern (Vorjahr: 496 Mitarbeiter). Davon entfielen 443 Mitarbeiter auf die Region Europa (Vorjahr: 392 Mitarbeiter), 19 Mitarbeiter auf die Region Nordamerika (Vorjahr: 18 Mitarbeiter) und 92 Mitarbeiter auf die Region Asien (Vorjahr: 86 Mitarbeiter). Im Geschäftsjahr 2021 wurden konzernweit 90 neue Mitarbeiter eingestellt (Vorjahr: 73 Mitarbeiter) und 23 Mitarbeiter kamen durch Unternehmensübernahmen hinzu (Vorjahr: 18 Mitarbeiter). Im Geschäftsjahresdurchschnitt belief sich die Zahl der Mitarbeiter auf 532 (Vorjahr: 490 Mitarbeiter). Das Wachstum resultiert im Wesentlichen aus der Produktionsausweitung an den Standorten in Auerbach und Wien sowie den allgemein erhöhten Geschäftsaktivitäten sowie der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft.

Anzahl der Mitarbeiter nach Funktion 31.12.2021 31.12.2020
Produktion 244 220
Qualitätsmanagement 52 52
Materialwirtschaft 68 62
Produktmanagement und -entwicklung 55 40
Vertrieb und Marketing 76 60
Verwaltung 59 62
Gesamt 554 496

Der Anteil der im Konzern beschäftigten weiblichen Mitarbeiter erhöhte sich leicht auf 41,5 % (Vorjahr: 40,1 %). Das Durchschnittsalter aller im Konzern beschäftigten Mitarbeiter lag unverändert gegenüber dem Vorjahr bei 42 Jahren.

Der Personalaufwand betrug im Berichtszeitraum EUR 36,5 Mio. (Vorjahr: EUR 26,8 Mio.).

Im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen führt Cherry regelmäßig technische Schulungen, Produktschulungen sowie Fortbildungen zu gesetzlichen und regulatorischen Themen durch. Eine bedarfsorientierte Ausbildung trägt entscheidend dazu bei, dass auch künftig qualifizierte Mitarbeiter den Marktanforderungen gerecht werden. Insgesamt befanden sich zum Bilanzstichtag 12 junge Menschen (Vorjahr: 14) in der Ausbildung zu Berufen wie Industriekaufleute und Mechatroniker.

Qualität

Die Qualität ist vor dem Hintergrund der strategischen Positionierung der Gesellschaft als Innovations- und Qualitätsführer ein wesentliches Element der Cherry Marke. Der hohe Anspruch der Gesellschaft an die Qualität des Produkt- und Leistungsportfolios erfordert ein umfassendes Qualitätsverständnis, das sich auf die gesamte Wertschöpfungskette bezieht. Innerhalb der betrieblichen Leistungserstellung erstreckt sich das Qualitätsverständnis neben der technischen Qualität in der Produktion auch auf die funktionale Qualität in der Produktentwicklung sowie auf die Dauerqualität über den gesamten Lebenszyklus der Produkte im Produktmanagement. Schließlich nimmt der Aspekt der Nachhaltigkeit von Produkten einen zunehmenden Stellenwert im Qualitätswesen ein.

Im Rahmen des integrierten Managementsystems werden von Cherry eine Vielzahl von internen und externen Themen und Umweltzuständen für diverse Anspruchsgruppen im Kontext der Organisation überwacht. Diese beziehen sich auf die DIN-Normen ISO 9001 (Qualitätsmanagement), ISO 14001 (Umweltmanagement) sowie ISO 50001 (Energiemanagement). Das Audit Management von Cherry ist organisatorisch in das System-, Prozess- und Produkt-Audit sowie das Audit für externe Lieferanten und Dienstleister und das Zulassungs-Audit gegliedert.

Entsprechend wurde eine Vielzahl von internen und externen Qualitätsstandards für die einzelnen Produktgruppen sowie die wesentlichen Bauteile bzw. -gruppen erstellt. Darüber hinaus werden alle erforderlichen Gesetze, Normen und EU-Richtlinien, etwa zu den einschlägigen Mess- und Prüfverfahren, auf internationaler Ebene zentral durch das Qualitätsmanagement verwaltet. Dabei werden ebenfalls die so genannten Common Criteria des internationalen Common Criteria Recognition Arrangement (CCRA) berücksichtigt, um für bestimmte Produktgruppen die Kriterien und Evaluierungsmethoden spezifischer technologischer Sicherheitseigenschaften bei der Zertifizierung auf internationaler Ebene zu erfüllen.

3. BERICHTERSTATTUNG ZUM EINZELABSCHLUSS DER CHERRY AG

3.1. Ertragslage der Cherry AG (HGB)

Der Einzelabschluss der Cherry AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Als Konzern-Holding nimmt die Cherry AG keine operativen Tätigkeiten, sondern insbesondere Finanzierungs- und Zentralfunktionen wahr.

Dabei hält die Cherry AG direkt oder indirekt die Beteiligungen an den operativen Einheiten.

Ihrer Funktion als Holding-Gesellschaft wird die Geschäftslage und Entwicklung der Cherry AG durch die Ergebnisbeiträge der Teilkonzerne bestimmt. Deshalb wird kein bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator für die Cherry AG definiert.

Die Ertragslage der Cherry AG war in der Berichtsperiode maßgeblich durch folgende Faktoren geprägt:

  • Die sonstigen betrieblichen Erträge des Geschäftsjahres 2021 stehen wesentlich im Zusammenhang mit dem Börsengang der Cherry AG. Gemäß eines cost share Vertrages und der damit festgelegten Quote zur Aufteilung der Kosten des Börsengangs innerhalb der Anteilseignerstruktur, resultieren korrespondierende sonstige Erträge
  • Personalaufwand resultiert aus administrativen Mitarbeitern, welche aus der Cherry Europe GmbH in die Cherry AG wechselten sowie Neueinstellungen.
  • Die Erträge aus Beteiligungen umfassen Erträge aus dem Gewinnabführungsvertrag mit dem verbundenen Unternehmen Cherry Europe GmbH
  • Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind wesentlich mit dem Börsengang und den daraus entstandenen Aufwandspositionen begründet

Die Ertragslage der Cherry AG war im Berichtsjahr wesentlich durch eine Vorfälligkeitsentschädigung für ein zum 30.06.2021 vorzeitig zurückgezahltes Kaufpreisdarlehen sowie die bis zur Rückzahlung angefallenen Zinsaufwendungen beeinträchtigt.

3.2. Finanzlage der Cherry AG (HGB)

Das Finanzmanagement des Cherry Konzerns wird zentral durch die Cherry AG abgewickelt. Sie aggregiert den Kapitalbedarf auf Konzernebene und nimmt die erforderlichen Finanzierungsmaßnahmen für die gesamte Unternehmensgruppe vor. Die wesentlichen Ziele des Finanzmanagements sind die stetige und langfristige Sicherung der Liquidität der Unternehmensgruppe weltweit, die Optimierung der Finanzaufwendungen und Erträge sowie die Steuerung und Minimierung der Währungs- und Zinsrisiken. Generell arbeitet die Cherry AG langfristig und vertrauensvoll mit internationalen Kreditinstituten zusammen. Die Finanzierung der Konzerngesellschaften wird weitestgehend in deren funktionaler Währung abgewickelt. Darüber hinaus übernimmt die Cherry AG den größten Teil des Zahlungsverkehrs für die Gruppe.

Die Zahlungsfähigkeit der Cherry AG war während des gesamten Berichtsjahres jederzeit gewährleistet. Der Cherry AG stehen fortlaufend ausreichend bemessene Betriebsmittellinien zur Verfügung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die bestehende Kontokorrentlinie (EUR 10 Mio.) nicht in Anspruch genommen.

Zum 31.12.2021 umfassen die Finanzanlagen die 100 %ige Beteiligung an der Cherry Europe GmbH, Auerbach und die 100 %ige Beteiligung an der Cherry Digital Health GmbH, München, die von der Cherry Holding GmbH gehalten wurden und durch die Verschmelzung der Cherry Holding GmbH und der Cherry AG auf diese übergegangen sind.

3.3. Vermögenslage der Cherry AG (HGB)

Die Bilanz der Cherry AG verlängerte sich per 31. Dezember 2021 im Stichtagsvergleich um EUR 105 Mio. auf EUR 333 Mio. (Vorjahr: EUR 229 Mio.).

Unter den Aktiva erhöhte sich vor allem das Umlaufvermögen. Es nahm wegen des notwendigen Kapazitätsausbaus für neue Kundenprojekte und des deutlich gestiegenen Bestandes an liquiden Mitteln auf EUR 116 Mio. (Vorjahr: EUR 0,9 Mio.) zu.

Die Übernahme von Personalteilbereichen und der zusätzliche Aufbau der HR-Struktur ist wesentliche Ursache der Zunahme des Rückstellungsbereiches.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten stiegen auf EUR 4,8 Mio (Vorjahr: TEUR 52).

Die langfristigen Verbindlichkeiten veränderten sich von EUR 81,4 Mio. auf EUR 45 Mio. und resultiert aus der Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von nominal EUR 80 Mio. im Zuge des Börsengangs und der Neuaufnahme eines Darlehens in Höhe von nominal EUR 45 Mio. im 4. Quartal.

Das Eigenkapital erhöhte sich im Stichtagsvergleich von EUR 146 Mio. auf EUR 282 Mio. Hauptgrund dafür waren die Erhöhung des gezeichneten Kapitals sowie die Einzahlungen in die Kapitalrücklage in Höhe von insgesamt EUR 137,6 Mio. im Rahmen des Börsengangs Ende Juni 2021.

3.4. Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz und Ertragslage der Cherry AG (HGB)

Die wesentlichen Vermögenspositionen in der Bilanz der Cherry AG stellen die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Finanzierungsforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen dar. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

Das Eigenkapital beträgt 85 % der Bilanzsumme.

Die Ertragslage wird wesentlich durch die Ergebnisabführungsstruktur innerhalb des Konzerns beeinflusst. Die operativ tätigen Beteiligungsgesellschaften agieren in einem weiter aufstrebendem Marktumfeld und profitieren dabei von einem hoch technisierten und innovativen Produktportfolio, welches teilweise mit Patentrechten verbrieft ist.

3.5. Prognose der Cherry AG (HGB)

Die Cherry AG beabsichtigt, in Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung ihren festen Platz in dem anhaltend wachstumsorientierten Geschäftsumfeld beizubehalten und weiter auszubauen. Die über die Beteiligungsgesellschaften bedienten Marktbereiche erfüllen sehr hohe Qualitätsansprüche. Mit innovativen Produktbereichen wird die Kundennachfrage und deren Bedürfnisse auch aus gesetzlichen Anforderungen befriedigt. Die Verwaltungsstruktur wird im Einklang des Unternehmenswachstums weiter ausgebaut.

Aufgrund ihrer Funktion als Holding-Gesellschaft wird die Geschäftslage und Entwicklung der Cherry AG durch die Ergebnisbeiträge der Teilkonzerne bestimmt. Die Geschäftsentwicklung der Cherry AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des Cherry-Konzerns. Es wird auf den Chancen- und Risikobericht verwiesen.

Risiken für die Cherry AG resultieren weiterhin im Wesentlichen aus der Werthaltigkeit von Finanzanlagen und Finanzinstrumenten (Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen). Die Entwicklung des Konzerns hat durch den bestehenden Ergebnisabführungsvertrag mit der Cherry Europe GmbH einen erheblichen Einfluss auf die Ertragslage der Cherry AG.

Der Vorstand plant für das Geschäftsjahr 2022 unter Berücksichtigung von Ergebnisübernahmen mit einem im Vergleich zum Vorjahr deutlich besseren Jahresergebnis für die Cherry AG. Basis für diese Annahme sind die Planungen der einzelnen Konzerngesellschaften, die auch Grundlage für die Prognose des Konzernergebnisses für die Konzerngesellschaften Im Übrigen wird auf das Kapitel "Erwartete Geschäftsund Ertragslage des Cherry Konzerns" verwiesen.

4. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

4.1. Chancenbericht

Chancen

Der Vorstand von Cherry sieht das Unternehmen gut positioniert, in den kommenden Jahren weiter zu wachsen und dabei auch weiterhin profitabel zu wirtschaften. Die Märkte, die Cherry adressiert, werden von vielversprechenden Megatrends getrieben. Dazu gehören boomende globale eSports- und Gaming-Märkte, das Arbeiten und Lernen von zu Hause aus (Home-Office/Fernunterricht), die zunehmende Bedeutung von IT-Sicherheit sowie die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens.

Im Geschäftsfeld GAMING besteht für das Unternehmen die Chance, den potenziellen Markt für die eigenen Schalter zu verbreitern. Beispielsweise können Märkte, die bislang von alternativen Technologien wie Rubberdome- oder Membran-Technologie dominiert werden, erschlossen werden – z.B. im Bereich Gaming-Laptops oder Premium-Office-Laptops. Der Einbau mechanischer Schalter in Laptops wird durch die neuen Ultra-Low-Profile-Switches von Cherry ermöglicht, deren Produktionskapazitäten in Zukunft deutlich ausgebaut werden sollen.

Weitere dynamische Wachstumsmöglichkeiten für das Unternehmen bestehen im Geschäft mit Gaming Devices und gehen einher mit der positiven prognostizierten Entwicklung fernöstlicher Märkte für Gaming-Peripherie-Geräte. Die von Cherry selbst hergestellten Gaming-Peripheriegeräte werden primär in den schnell wachsenden Gaming-Peripherie-Märkten Asiens verkauft, wobei der Fokus bisher auf China und Südkorea liegt.

Im Geschäftsbereich Peripherals, welches Teil des Geschäftsfeld PROFESIONAL ist, wendet sich das Unternehmen vor allem an Kunden im Cherry-Heimatmarkt Deutschland und ist neben etablierten Marktpositionen in Frankreich und Großbritannien auch in den USA vertreten. Aktuell werden die Peripheriegeräte vorrangig über Distributoren an B2B-Endkunden sowie online verkauft, darunter mehrere große Blue-Chip-Unternehmen. Durch den Ausbau des Direktvertriebs könnte Cherry zunehmend neue Kundensegmente für sich gewinnen. Dazu zählt z.B. das "Creator-Segment", zu dem Vielschreiber wie Journalisten, Programmierer und weitere Professionals gehören.

Nach Ende der COVID-19-Pandemie erwartet der Vorstand zudem, dass auf Home-Office, Mobiles Arbeiten und Fernunterricht nicht mehr vollständig verzichtet wird und dass der Trend zu mehr hybriden Formen des Arbeitens und Lernens geht. Aus einer Studie der Boston Consulting Group ging bereits Ende 2020 hervor, dass 89 % der Befragten erwarten, zukünftig zumindest teilweise nicht im Büro, sondern von einer anderen Location aus zu arbeiten. Wenn sich der Trend zum hybriden Arbeiten weiter verstetigt, wird dies dazu führen, dass für zahlreiche Mitarbeiter zwei Arbeitsplätze ausgerüstet werden müssten – mit Chancen für den Cherry-Geschäftsbereich Peripherals.

Der Sicherheit von Daten und Informationen wird, besonders in bestimmten Branchen wie dem Gesundheitssektor, große Bedeutung beigemessen. In der deutschen Gesundheitsbranche ist Cherry einer von nur zwei Peripherie-Geräte-Anbietern mit zertifizierten Produkten, die in den kommenden Jahren für den Aufbau einer sicheren Telematik-Infrastruktur hierzulande in Frage kommen. Die daraus resultierenden Geschäftschancen stuft das Unternehmen als signifikant ein. Sobald auch andere Länder ihre Gesundheits-Telematik-Systeme und -Anforderungen konkretisieren, wird Cherry, auf den zu erwartenden Erfahrungen in Deutschland basierend, seine Produkte noch in weiteren geographischen Märkten anbieten können.

Um zusätzlich zum organischen Wachstum weitere Wachstumsoptionen zu realisieren, prüft Cherry kontinuierlich potenzielle Akquisitionsziele. Dabei stehen Unternehmen im Fokus, die es Cherry erlauben, die eigene Innovations-Pipeline auszubauen. Dies war zum Beispiel der Fall bei der Akquisition von Active Key im ersten Halbjahr 2021, einem Unternehmen, das hygienische und abwaschbare Tastaturen und Mäuse produziert. Zukünftig können weitere Wachstumsoptionen realisiert werden, indem durch Akquisitionen bestehende Geschäftsbereiche weiter ausgebaut werden und die Expansion in weitere geografische Märkte forciert wird.

Gesamtwürdigung der Chancenlage

Das Geschäftsjahr 2021 war geprägt durch die COVID-19 Pandemie.

Trotz der aus der Pandemie resultieren Einflüsse auf die Weltwirtschaft sieht sich Cherry weiterhin gut positioniert, um auf einem profitablen Wachstumskurs zu bleiben. Sich bietende Chancen werden kontinuierlich analysiert, um sie im Rahmen der konsequenten Strategieumsetzung des Unternehmens zu nutzen.

Hierzu gehört im Wesentlichen die Entwicklung neuer Produkte bis zur Marktreife und deren Vermarktung.

Gerade der wachsende Markt im Bereich Gaming bietet hier eine Chance für neu entwickelte Produkte, die sich an den Kundenwünschen orientieren. Cherry verfolgt diesen Markt und seine Entwicklungen intensiv, um mit seinen Produktinnovationen die Nachfrage der Märkte zu bedienen und somit eine kontinuierlich positive Geschäftsentwicklung zu gewährleisten.

4.2. Risikobericht

Risikomanagement

Risikomanagement ist ein Bestandteil aller Entscheidungen und Geschäftsprozesse. Wir verstehen Risiken im weitesten Sinne als die Gefahr, unsere finanziellen und operativen Ziele nicht wie geplant zu erreichen und im engsten Sinne, die Existenz des Unternehmens zu gefährden. Um den Unternehmenserfolg langfristig zu sichern, ist es daher unerlässlich, die Risiken effektiv zu identifizieren, zu analysieren und durch geeignete Steuerungsmaßnahmen zu beseitigen oder zu begrenzen. Unser aktives Risikomanagement eröffnet uns somit auch Chancen.

Risikoprozesse

Cherry wird zukünftig im Rahmen des Risikomanagements quartalsweise formelle Risikoabfragen vornehmen. Die hierfür notwendigen Prozesse befinden sich derzeit im Aufbau und der Implementierung und werden ergänzend zu den im Folgenden dargestellten bereits bestehenden Prozessen umgesetzt.

Hierbei sind folgende Aspekte besonders hervorzuheben.

Reporting als zentrales Risikomanagement

Cherry hat konzernweit ein Berichtswesen eingeführt, welches monatlich durchgeführt wird. Neben der üblichen Abbildung der wirtschaftlichen Entwicklungen in Form einer Gewinn- und Verlustrechnung sind unter Risikoaspekten insbesondere folgende Melde- und Auswertedaten hervorzuheben:

  • Plan- / Ist-Vergleich bei Umsatz und Ergebnis sowie die Veränderung zum Vorjahr
  • Forecasts für das laufende Jahr
  • Täglicher Sales Report mit Auftragseingang, Auftragsbestand und Umsatzentwicklung
  • Täglicher Produktionsbericht
  • Liquiditätsstatus und dessen zeitliche Entwicklung inklusive Netto Cash inkl. Liquiditätsvorausplanung
  • Bericht überfälliger Forderungen

– Überprüfung der Produktneuentwicklungen im Markt im Rahmen vom Controlling im Review & Release Meeting aufgezeigten Umsätzen und Bruttomargen neuer Produkte

– Mitarbeiterkennzahlen aus dem Recruiting, Krankenquote und Fluktuation

Das Reporting-System wurde mit Blick auf ein effektives Risikomanagement aufgebaut.

Meldezyklen

Grundsätzlich erfolgen die meisten Reporte monatlich. Ausnahmen sind der wöchentliche Liquiditätsbericht. Forecasts werden quartalsweise rollierend aktualisiert. Eine Reihe operativer Risikobetrachtungen werden wöchentlich im Rahmen der Vorstandsitzungen bearbeitet und protokolliert.

Meldewege

Es existieren keine elektronischen Workflowsysteme für die Mitteilung von neu sich ergebenden Risiken, dem Wegfall oder dem Eintritt von Risiken. Vielmehr basiert das System auf einer Vielzahl von einzelnen Meldewegen, die als Konzentrationspunkt zum Vorstand reichen. Viele Meldewege münden in das Reporting-System des Controllings. Systematisiert ist der Meldeweg in die Vorstandsitzungen (siehe unten) und in das monatliche Management Meeting und Review & Release Meeting, an dem immer auch der Vorstand teilnimmt. Die Eskalation geschieht per E-Mail, Aufnahme von Tagesordnungspunkten und dem regelmäßigen Review des Risikoberichtes.

Vorstandssitzungen mit Standardpunkten der Agenda zum Risikomanagement

Auf der Agenda der Vorstandsitzungen stehen im Standard folgende Punkte zu Risikothemen:

  • Erläuterung des Reporting durch den Finanzvorstand (einmal im Monat)
  • Diskussion der Entwicklung der einzelnen Konzernunternehmen und deren Forecasts; Ladung der lokalen Geschäftsleitung / Business Unit Leiter in die monatlichen Business Review Meetings bei Abweichungen Plan/Ist, Forecast-Änderungen

oder sonstigen zu erkennenden Risiken sowie auch regelmäßige Berichterstattung und Diskussion in einer Vorstandsitzung.

  • Diskussion des Stands und der Entwicklung von (Risiko-) Projekten und Themen
  • Diskussion von kapitalmarktorientierten (Risiko-) Themen
  • Meldung größerer, überfälliger Positionen im Forderungsbestand (auch im Konzern) durch den Finanzvorstand; Diskussion möglicher Hintergründe und Festlegung von Aktivitäten zum Eintreiben der Forderungen oder Veränderung von Zahlungszielen

Risikobewertungsmethodik

Für das Jahr 2021 erfolgte eine vollständige Methodenänderung zur Klassifizierung und Bewertung von Risiken. Hierzu wurde ein Konzept zusammen mit dem Vorstand entwickelt, welches die Einzelbewertung von Risiken ermöglichen soll.

Risikobewertung

Der Status identifizierter Risiken kann durch die Abschätzung von Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Schadenshöhe erhoben werden. Das Ergebnis zum jeweiligen Zeitpunkt – und damit auch zum Bilanzstichtag – zeigt sich in dem aggregierten Risikoinventar.

Die Bewertungen der Einzelrisiken erfolgt auf Basis der Risikoevaluation, die sich wiederum an der Bruttorisikosumme in Bezug auf EBITDA orientiert.

Die Nettorisikosumme, die sich nach Anrechnung der bereits umgesetzten Gegenmaßnahmen ergibt, führt im Falle eines verbleibenden Nettowertes zur Aufnahme in die Risikomatrix.

Risikomatrix

Die aktuelle Bestandsaufnahme der Risikoinventur ergibt unter Berücksichtigung der Bewertung der Kategorien Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe für die benennbaren und bewertbaren Risiken. Hieraus ergibt sich die Risikomatrix.

Risikobereiche

Im Folgenden werden ähnliche Risikoarten in zusammengefassten Kategorien und nach Risikoausprägung sortiert dargestellt:

  • Markt- und Geschäftsrisiken
  • Operative Risiken
  • Rechtliche Risiken
  • Finanzrisiken
  • Sonstige Risiken

Markt- und Geschäftsrisiken

Risiken aus abnehmender Marktnachfrage

Das Marktvolumen der einzelnen Geschäftsbereiche kann rückläufig sein, insbesondere durch den Krieg in der Ukraine, und damit zu erhöhtem Preisdruck und fallenden Margen führen. Als Gründe für rückläufige Marktvolumina kommen u.a. die allgemeine Konjunkturentwicklung, einem stärkeren Wettbewerb (vor allem aus China), Veränderung von Kundennachfragen und Markttrends in Betracht.

Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen 2021 waren angesichts der heftigen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaftsräume, in denen Cherry hauptsächlich tätig ist, deutlich in der ersten Jahreshälfte schwächer als erwartet für die Geschäftsentwicklung. In der zweiten Jahreshälfte hingegen waren die Auswirkungen aufgrund der 4. Welle der Pandemie deutlich spürbarer im Bereich Gaming, aber auch Peripherals. Nach Einschätzung des Managements hat die Corona-Krise die Digitalisierung in vielen Bereichen beschleunigt. Wirtschaft, Staat und Verbraucher investierten in digitale Technologien, auch zwischenzeitlich aufgeschobene Investitionen würden jetzt nachgeholt.

Für das Geschäftsjahr 2021 wurde das Risiko erstmalig in der Risikobewertung erfasst. Das Ausmaß wurde hierbei als gering eingestuft.

Die Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit wird angesichts der andauernden Covid-19 Pandemie und dem Preiswettbewerb vieler Wettbewerber für die erste Jahreshälfte 2022 als höher und ebenso das Ausmaß als höher eingeschätzt. Der Risikofaktor hat sich somit erhöht.

Risiken aus der Änderung der Markt- und Wettbewerbsstruktur

Cherry ist ein größerer, mittelständischer Hersteller von Computer Peripherals mit einer diversifizierten Kundenstruktur vom kleineren Mittelständler bis hin zu international operierenden Großkonzernen. Der Hauptteil der Umsätze wird mit Großunternehmen getätigt. In Zukunft könnten Großunternehmen zunehmend Produkte von anderen Anbietern zu günstigeren Marktpreisen kaufen, um sich auch von der Markenstärke von Cherry zu lösen. Der Preisdruck in beiden Business-Units geht weiter. Cherry ist ein globaler Markenhersteller und bestrebt, seine Bedeutung und Wahrnehmung im Markt weiter auszubauen und zu stärken. Bislang gelingt es Cherry jedes Jahr, schneller organisch zu wachsen als der Gesamtmarkt.

Die Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit wird weiterhin als möglich und das Ausmaß als mittel eingeschätzt. Der Risikofaktor bleibt somit unverändert.

COVID-19-Pandemie

Das neuartige Coronavirus (COVID-19) breitete sich seit Dezember 2019 weltweit aus und wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie eingestuft. Das Virus trat in fast allen Weltregionen auf und hat anhaltende negative Auswirkungen auf die Weltkonjunktur hervorgerufen. Im Jahr 2020 und 2021 legte COVID-19 in weiten Teilen Europas und Deutschlands das soziale Leben und große Bereiche der Wirtschaft lahm. Die Einschränkungen dauern auch in das Jahr 2022 hinein an.

Die Cherry Gruppe als auch die wesentlichen Geschäftsfelder der Cherry Gruppe sind unter den schwierigen Markt- und gesellschaftlichen Bedingungen robust durch das Geschäftsjahr 2021 gekommen. Cherry beobachtet die Situation aber sehr genau und hat bereits in 2021 diverse Vorsichtsmaßnahmen ergriffen. Zu nennen sind beispielsweise Verhaltensregeln für Mitarbeitern, Vorkehrungen für mobiles Arbeiten, Impfangebote und Schnelltests. Es wurde eine Taskforce "Covid" eingerichtet, die direkt an den Vorstand berichtet. Größere interne und externe Veranstaltungen wurden abgesagt oder auf Videokonferenzen verlegt. Das Risiko wurde im Jahr 2021 ins Risikohandbuch aufgenommen und wird erstmalig bewertet. Die Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit wird als möglich und das Ausmaß als hoch eingeschätzt.

Operative Risiken

Beschaffungs- und Produktionsrisiken

Cherry ist in seiner Supply Chain von Zulieferern abhängig, die Produkte pünktlich und in guter Qualität liefern. In einigen Fällen bezieht Cherry Materialien nur von einem einzigen Lieferanten, mit denen meist eine langjährige Zusammenarbeit besteht, oder von einer begrenzten Zahl von Lieferanten, was das Risiko in der Lieferkette erhöht. Jegliche Verzögerung bei der Belieferung, beispielsweise aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie bzw. des Ukraine-Krieges, könnte die Fähigkeit von Cherry zur rechtzeitigen Auslieferung von Produkten an die Kunden beeinträchtigen.

Cherry begegnet diesem Risiko, indem das Unternehmen langfristige und vertrauensvolle Beziehungen zu den wichtigsten Lieferanten anstrebt und in einzelnen Fällen weitere Redundanzen aufbaut.

Die Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit wird weiterhin als möglich und das Ausmaß als mittel eingeschätzt. Der Risikofaktor bleibt somit unverändert.

Ukraine-Krise

Während der Abschlusserstellung im März 2022 ist für alle Marktteilnehmer völlig unerwartet die Ukraine Krise aufgetreten. Cherry selbst ist hiervon derzeit nicht direkt betroffen. Es bestehen keine Kunden- oder Lieferantenbeziehungen, die Einfluss auf das operative Geschäft von Cherry hätten.

Die durch die Krise resultierenden Effekte auf den Weltmärkten könnten Cherry indirekt über eine sinkende Kundennachfrage und direkt durch steigende Rohstoff- und Energiepreise treffen.

Rechtliche Risiken

Compliance Risiken

Die Cherry unterliegt als börsennotiertes Unternehmen am geregelten Markt einer Vielzahl von zusätzlichen gesetzlichen Regelungen und Pflichten. In Q4 2021 wurde kein Rechtliches bzw. Compliance Risiko ermittelt.

Cherry verfolgt die laufende Rechtsprechung hierzu, holt sich Einschätzungen von erfahrenen Capital Markets Anwälten ein und sensibilisiert die gesamte Organisation für den Umgang mit den gesetzlichen Pflichten eines börsennotierten Unternehmens. So hat Cherry die Stelle eines Compliance Officer eingerichtet, ein Insiderverzeichnis angelegt und laufend die Identifikation von Vorgängen betrieben, die entweder Insidertatbestände sein könnten oder zu Ungleichgewichten in der Information des Kapitalmarkts führen könnten.

Die Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit wird weiterhin als äußerst unwahrscheinlich und das Ausmaß als gering eingeschätzt. Der Risikofaktor bleibt somit unverändert.

Risiken aus Verletzung von Compliance, Rechtsvorschriften, Regulatorischen Auflagen und Steuergesetzen

Wir unterliegen verschiedenen Vorschriften und behördlichen Richtlinien und benötigen bestimmte Zertifizierungen und Genehmigungen, insbesondere für unsere Healthcare & Security Peripherals Produkte. Unser Geschäft und unsere Betriebsergebnisse könnten durch die regulatorischen Rahmenbedingungen auf unterschiedliche Weise beeinträchtigt werden, beispielsweise wenn wir nicht in der Lage wären, die erforderlichen Genehmigungen und Zertifizierungen zu erhalten oder zu erneuern, oder wenn wir unseren Verpflichtungen nicht nachkommen würden.

Finanzrisiken

Risiko von Forderungsausfällen

Die Cherry Gesellschaften sind Risiken im Zusammenhang mit Anzahlungen für Lieferungen und Leistungen ausgesetzt, wenn sie Liefererträge im Ausland eingehen. Diese Risiken resultieren aus derzeit teilweise unbesicherten Anzahlungen, für die noch keine Lieferungen oder Leistungen erfolgt oder erbracht sind. Entsprechend droht hier das Risiko, des Forderungsausfalls bei Insolvenz des Lieferanten.

Dieses Risiko wird erstmalig bewertet. Dabei wird die Eintrittswahrscheinlichkeit als niedrig und das Ausmaß als hoch eingeschätzt.

Sonstige Risiken

Risiken aus M&A-Aktivitäten

Selektive Zukäufe im Kerngeschäft von Cherry oder in komplementären Geschäftsfeldern sind ein wichtiges Element der Wachstumsstrategie des Unternehmens. Auch in Zukunft wird Cherry Akquisitionsmöglichkeiten verfolgen, um den strategischen Wachstumskurs zu realisieren und das Unternehmen weiterzuentwickeln. Es ist jedoch nicht garantiert, dass Cherry in der Lage sein wird, attraktive Gelegenheiten zu identifizieren oder Zielunternehmen erfolgreich zu integrieren. Das Unternehmen ist dadurch Markt- und finanziellen Risiken ausgesetzt. Diesen wirkt Cherry entgegen, indem Akquisitionen sorgfältig abgewogen und nur dann getätigt werden, wenn sie erkennbar das bestehende Produktportfolio ergänzen. Des Weiteren ziehen der Vorstand und andere für die Durchführung der M&A-Strategie verantwortliche Personen projektbezogen kompetente Experten zu Rate.

Personal

Das Wissen und die Erfahrung der Mitarbeiter von Cherry sind einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren. Für den Unternehmenserfolg ist Cherry davon abhängig, hochqualifizierte Führungskräfte und Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Insbesondere in Bayern, wo Cherry ihren Hauptsitz hat, ist der Wettbewerb um qualifizierte Talente intensiv. Parallel zeigen sich erste Auswirkungen des demographischen Wandels. Dem Risiko, dass ein möglicher Fachkräftemangel das Geschäft von Cherry beeinträchtigt oder dass wichtige Mitarbeiter zu einem anderen Arbeitgeber wechseln, wird entgegengewirkt, indem ein attraktives Arbeitsumfeld mit entsprechenden Leistungsanreizen für qualifizierte Mitarbeiter geschaffen wird.

Dabei wird die Eintrittswahrscheinlichkeit als niedrig und das Ausmaß als niedrig eingeschätzt.

Geschäftsbericht 2021

Gesamtwürdigung der Risikolage

Jedes Risiko wird durch die Abschätzung von Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Schadenshöhe bewertet. Der Risikofaktor jedes Risikos ergibt sich aus der Multiplikation der Eintrittswahrscheinlichkeit (1-10) und der Schadenshöhe (1-10). Das Gesamtrisikoprofil, die Summe aller Risikofaktoren, von Cherry wird mit insgesamt 1.587 Punkten zum Q4 2021 bewertet. Die wesentlichen Treiber für diese Entwicklung sind insbesondere das Risiko aus der COVID-19-Pandemie sowie die Erhöhung der Risikofaktoren für Risiken aus dem Wettbewerbsumfeld und den Produktrisiken in Verbindung mit der Verknappung von Rohstoffen und Halbleitern und Transportkapazitäten.

Keines der identifizierten Einzelrisiken erreicht für sich genommen zum jetzigen Zeitpunkt den Status eines den Bestand gefährdenden Risikos. Die Risikotragfähigkeit basiert auf der Eigenkapitalhöhe die zum 31.12.2021 290,9 Mio.€ betrug. Der adjusted EBITDA 2021 betrug ca. 48,9 Mio. Die Brutto-Risikosumme beträgt für alle Risiken 41,1 Mio.€ und Netto (nach Maßnahmen) 17,9 Mio.€. Die aufgeführten Risiken könnten sich dennoch negativ auf die Vermögens-, Finanz und Ertragslage auswirken.

Der Vorstand der Cherry geht davon aus, dass die identifizierten Risiken begrenzt und beherrschbar sind. Es sind keine Risiken zu erkennen, die einzeln oder in der Gesamtbetrachtung den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, da selbst bei Eintritt aller Risiken in ihrer Gesamtheit das Eigenkapital die Schadenshöhe um mehr als das sieben-fache des errechneten Bruttoschadens betragen würde.

5. PROGNOSEBERICHT

5.1. Erwartete Rahmenbedingungen

Die Weltwirtschaft wird nach wie vor maßgeblich vom Verlauf der COVID-19-Pandemie, seit dem ersten Quartal 2022 auch durch den Ukraine-Krieg, und den daraus resultierenden Einflüssen auf die internationalen Lieferketten und politischen Anpassungsmaßnahmen geprägt. Die seit dem Jahreswechsel zunehmende Verbreitung der Omikron-Variante sowie der weitere Fortgang des Ukraine-Krieges stellen ein zusätzliches Risiko für eine breite wirtschaftliche Erholung dar.

Für das Jahr 2022 erwartet der Internationale Währungsfonds ("IWF") in seiner Prognose vom Januar 2022 einen Rückgang des globalen Wirtschaftswachstums auf 4,4 % sowie eine weitere Abschwächung auf rund 3,8 % für das Folgejahr. Den Prognosen des IWF zufolge wird die Produktion in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften über den mittelfristigen Projektionen vor der COVID-19 Pandemie liegen, was vor allem auf die erwartete weitere wirtschaftspolitische Unterstützung in den USA zur Steigerung des Wachstumspotenzials zurückgeführt wird. Im Gegensatz dazu erwartet der IWF für die Gruppe der Schwellenländer und sich entwickelnden Volkswirtschaften aufgrund der langsameren Einführung von Impfstoffen und geringerer wirtschaftspolitischer Unterstützung anhaltende volkswirtschaftliche Leistungsverluste. Dabei geht der IWF von einem insgesamt nachlassenden Preisdruck im aktuellen Jahresverlauf aus, wobei die Gruppe der Schwellenländer und sich entwickelnden Volkswirtschaften voraussichtlich weiterhin von erhöhten Nahrungsmittelpreisen, verzögerten Auswirkungen der höheren Ölpreise und höheren Importpreisen aufgrund der Abwertung der Wechselkurse betroffen sein werden. Die aktuell große Unsicherheit über die Inflationsaussichten hängt nach IWF-Einschätzung maßgeblich vom weiteren Verlauf der COVID-19 Pandemie, der Dauer der Versorgungsunterbrechungen und der Entwicklung der Inflationserwartungen seitens der Marktteilnehmer ab.

Der IWF geht in seiner Prognose vom Januar 2022 von einem unterproportionalen Wachstum der fortgeschrittenen Volkswirtschaften in Höhe von 3,9 % im Jahr 2022 aus (Vorjahr: 5,0 %), während für die Gruppe der Schwellenländer und sich entwickelnden Volkswirtschaften ein Wachstum von 4,8 % angenommen wird (Vorjahr: 6,5 %). In den für Cherry wichtigen Regionen wird das Wirtschaftswachstum 2022 vom IWF in Deutschland bei 3,8 % (Vorjahr: 2,7 %), im Euro-Raum bei 3,9 % (Vorjahr:

5,2 %), in den USA bei 4,0 % (Vorjahr: 5,6 %), in China bei 4,8 % (Vorjahr: 8,1 %) und im Verband der Südostasiatischen Nationen (ASEAN: Indonesien, Malaysia, Philippinen, Thailand, Vietnam) bei 5,6 % geschätzt (Vorjahr: 3,1 %).

In den Geschäftsfeldern GAMING und PROFESSIONAL ist Cherry weiterhin unterschiedlichen Marktentwicklungen bzw. branchenbezogenen Rahmenbedingungen ausgesetzt.

Die Geschäftsaktivitäten im Geschäftsfeld GAMING werden vom weltweiten Gesamtmarkt für Gaming bzw. E-Sports geprägt. Laut dem im Juli 2021 veröffentlichten Bericht "Global Games Market Report" geht das Marktforschungsinstitut Newzoo davon aus, dass sich der Gesamtmarkt schnell von seinem leichten Rückgang im Jahr 2021 erholen wird. Das globale Marktvolumen für Gaming schätzt Newzoo für das Jahr 2024 auf ein Volumen von USD 218,8 Mrd. (Stand: Oktober 2021), was einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 8,7 % entspricht (Basis: 2019). Newzoo geht ferner davon aus, dass die Anzahl der weltweiten Spieler im laufenden Jahr die 3-Mrd.-Marke überschreiten und bis zum Jahr 2024 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 5,6 % auf 3,3 Mrd. ansteigen wird (Basis: 2015).

Das Marktforschungsinstitut Infiniti Research Limited schätzt laut dem im Oktober 2021 veröffentlichten Technavio-Bericht "Gaming Peripheral Market by Technology, Type, and Geography - Forecast and Analysis 2021-2025" das globale Marktwachstum des für das Geschäftsfeld GAMING relevanten Marktes von Gaming-Peripheriegeräten auf USD 3,36 Mrd. bis 2025, was einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von 6,9 % entspricht (Basis: 2021). Vom prognostizierten Marktwachstum entfallen rund 36 % auf den asiatisch-pazifischen Raum, wobei China und Japan als die bedeutendsten Einzelmärkte in dieser Region angesehen werden. Als wesentliche Treiber für das Marktwachstum werden von Technavio insbesondere die steigende Popularität von eSports sowie u.a. auch die zunehmende Verfügbarkeit von Ultra-HD-Fernsehern und PCs genannt. Ultrahochauflösende (HD) Fernsehgeräte und PCs bieten neben einer weitaus höheren Farbqualität auch eine bessere Klangqualität, die für Spiele-Anwendungen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Demnach stellt eine bevorzugte Verwendung von HD-Fernsehern und PCs für Spiele-Anwendungen einen Wachstumstreiber für hochwertige Gaming-Peripheriegeräte dar.

Das für das Geschäftsfeld PROFESSIONAL relevante Marktsegment der PC-Peripheriegeräte für den Einsatz in Office- und Industrieanwendungen wird auch weiterhin maßgeblich von dem weltweiten "Work-from-anywhere-Trend" geprägt. Im Bericht "The postpandemic economy – The future of work after COVID-19" des McKinsey Global Institute von Februar 2021 werden drei Trends mit signifikanten Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt der Zukunft genannt, welche durch die COVID-19 Pandemie beschleunigt wurden. Demnach könnten 20 bis 25 % der Beschäftigten in fortgeschrittenen Volkswirtschaften langfristig an drei bis 5 Tagen in der Woche ohne Produktivitätseinschränkungen Fernarbeit leisten. Für weitere 15 bis 20 % wird ein Anteil von 1 bis 2 Tagen Fernarbeit pro Woche angenommen. Im Einzelnen erwartet McKinsey ein Potential für Fernarbeit für bis zu 48 % der Beschäftigten im Vereinigten Königreich, bis zu 41 % in Frankreich, bis zu 40 % in Deutschland, bis zu 39 % in den USA und in Japan sowie bis zu 37 % in Spanien. In China wird das Potential für Fernarbeit bei 21 % der Beschäftigten gesehen. Darüber hinaus wird ein durch die Pandemie verursachtes zwei- bis fünffaches Wachstum des E-Commerce aufgrund der zunehmenden Verbreitung von digitalen Plattformen erwartet. Schließlich wird von McKinsey der Trend zur Automatisierung durch die zunehmende Verbreitung von Robotern und Künstlicher Intelligenz angeführt.

Laut dem Koalitionsvertrag der deutschen Regierung sollen zur gesunden Gestaltung des Homeoffice im Dialog mit allen Beteiligten sachgerechte und flexible Lösungen erarbeitet werden. Weiterhin soll Beschäftigten in geeigneten Tätigkeiten ein Anspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice eingeräumt werden. Demnach sollen Arbeitgeber dem Wunsch der Beschäftigten nur dann widersprechen können, wenn betriebliche Belange entgegenstehen. Schließlich soll mobile Arbeit für deutsche Beschäftigte auch EU-weit unproblematisch möglich sein.

Im Whitepaper Telematikinfrastruktur 2.0 für ein föderalistisch vernetztes Gesundheitssystem von Januar 2021 weist die gematik GmbH auf die besondere Bedeutung der digitalen Gesundheitsanwendungen (DIGA) als neue dritte Säule der Patientenversorgung neben den ambulanten und stationären Versorgungseinrichtungen hin. Laut der gematik GmbH geht Deutschland mit dem so genannten "DIGa-Fast Track" in eine Vorreiterrolle bei der Integration von medizinischen Apps in die Versorgung.

Die Einführung eines elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) soll künftig die Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen (eHBA) an die Angehörigen von Gesundheitsfachberufen, Gesundheitshandwerkern und sonstigen Erbringern ärztlich verordneter Leistungen – den sogenannten nicht verkammerten Berufen – übernehmen. Deren elektronische Berufsausweise sind für den Zugriff auf Daten und Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erforderlich. Das eGBR befindet sich derzeit im Aufbau. In Nordrhein-Westfalen werden nach Angaben der Bezirksregierung Münster zunächst die Angehörigen der folgenden Berufsgruppen ihren eHBA beim eGBR im Rahmen des Pilotbetriebs beantragen können, welche ihre Berufserlaubnis von einer in Nordrhein-Westfalen ansässigen Behörde erhalten haben:

  • Pflegefachkräfte
  • Altenpfleger
  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Physiotherapeuten
  • Hebammen

Des Weiteren können in einem ersten Schritt folgende Institutionen einen Antrag beim eGBR stellen:

  • Betriebsstätten der Geburtshilfe
  • Betriebsstätten der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege
  • Betriebsstätten der Physiotherapie

Darüber hinaus wird das eGBR zukünftig auch Angehörigen weiterer nicht approbierter Gesundheitsberufe den Erhalt eines eHBA ermöglichen.

5.2. Erwartete Geschäfts- und Ertragslage des Cherry Konzerns

Cherry hat diverse Maßnahmen ergriffen, um den strategischen Wachstumskurs mittel- und langfristig zu unterstützen. Dazu zählen insbesondere der weitere Aufbau von Managementressourcen, Investitionen in neue, hoch automatisierte Montageautomaten und IT-Infrastruktur, der Aufbau von Vorräten im Hinblick auf die Lieferfähigkeit für den weiteren geplanten Ausbau des E-Commerce-Geschäfts sowie die Intensivierung von Vertriebsaktivitäten in definierten neuen Märkten. Die mittelfristigen Wachstumserwartungen des Vorstands bleiben daher vor dem Hintergrund der erwarteten Rahmenbedingungen und Markttrends weiterhin zweistellig.

Im Geschäftsjahr 2022 besteht allerdings eine hohe Unsicherheit aufgrund der COVID-19-Pandemie sowie des Ukraine-Krieges. Hierzu zählen neben diversen regionalen Lock-Downs in China, welche Lager sowie Produktionsstätten innerhalb der Lieferketten betreffen, auch Schwankungen im Bestellverhalten von Kunden aufgrund begrenzter Verfügbarkeit anderer Bauteile, insbesondere Halbleiter, sowie hoher Lagerbestände. Daher erwartet der Vorstand für das laufende Geschäftsjahr ein geringeres Umsatzwachstum als im Vorjahr.

Gleichzeitig führen die geplanten Wachstumsinvestitionen, insbesondere für den Aufbau von Managementkapazitäten, die regionale Expansion und den Ausbau des E-Commerce-Geschäfts sowie eine beschleunigte Inflation zu einer vorübergehenden Belastung des operativen Ergebnisses. Ferner wird erwartet, dass der Russland-Ukraine Konflikt die Profitabilität zusätzlich durch höhere Material-, Energieund Logistikkosten negativ beeinflussen wird.

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Für die aktuell bestehenden Segmente erwartet der Vorstand folgende Entwicklung:

Theobroma
Systems Design Zhuhai Cherry Cherry Electronics
Cherry Europe Cherry Digital und Consulting Electronics (Hong Kong) Co Cherry Americas
vor Konsolidierung GmbH Health GmbH GmbH Active Key GmbH Co. Ltd Ltd. LLC
Erwartete Umsatzentwicklung (5-10
%)
15-25
%
15-25
%
30-40
%
10-15
%
10-15
%
15-20
%
EBITDA-Marge (bereinigt) 20-25
%
12-16
%
18-23
%
25-28
%
20-24
%
15-19
%
4-6
%

Für die künftigen Segmente GAMING und PROFESSIONAL erwartet der Vorstand folgende Entwicklung:

Für das Geschäftsfeld GAMING erwartet der Vorstand im laufenden Geschäftsjahr daher ein Umsatzwachstum im mittleren einstelligen Prozentbereich bei einer leicht geringeren (bereinigten) EBITDA-Marge aufgrund von makroökonomisch-bedingten und zeitlich begrenzten Materialpreiserhöhungen, Frachtkosten sowie einmaligen Marketingausgaben zur Expansion im asiatisch-pazifischen Raum.

Für das Geschäftsfeld PROFESSIONAL erwartet der Vorstand im laufenden Geschäftsjahr ein Umsatzwachstum im niedrigen zweistelligen Prozentbereich, welches neben der weiteren gezielten Ergänzung des Produktportfolios im Geschäftsbereich Peripherals im Wesentlichen von dem selektiven Ausbau der Vertriebskanäle, insbesondere des E-Commerce-Geschäfts über große Online-Marktplätze in Europa im zweiten Halbjahr, geprägt sein wird.

Die (bereinigte) EBITDA-Marge wird in diesem Geschäftsfeld von verstärkten Investitionen in neue Produkte, Software, Arbeitskräfte und Marketingaufwendungen für das künftige Wachstum im E-Commerce-Geschäft sowie die Expansion im asiatischpazifischen Raum geprägt und ebenfalls leicht rückläufig sein.

Vor diesem Hintergrund erwartet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 einen Konzernumsatz von rund EUR 170 Mio. bis rund EUR 190 Mio. bei einer bereinigten EBITDA-Marge von 23 % bis 26 %. Nach dem Jahr 2022 erwartet der Vorstand ein zweistelliges Umsatzwachstum sowie eine Erhöhung der bereinigten EBITDA-Marge.

6. SONSTIGE ANGABEN

6.1. Übernahmerechtliche Angaben (§ 289a, § 315 a Abs. 1 HGB)

    1. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft setzt sich zum Bilanzstichtag 2021 wie folgt zusammen: Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 24.300.000,00. Es ist eingeteilt in 24.300.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des AktG, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.
    1. Die Aktien der Gesellschaft, welche von den Mitgliedern des Vorstands direkt oder indirekt gehalten werden, unterliegen bis zum 29. Dezember 2022 einer Verkaufsbeschränkung. Die Aktien der Gesellschaft, welche von dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats Marcel Stolk sowie dem Aufsichtsratsmitglied Steven M. Greenberg direkt oder indirekt gehalten werden, unterliegen bis zum 29. Juni 2022 einer Verkaufsbeschränkung. Weitere Beschränkungen, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt.
    1. Gemäß einer der Gesellschaft zugegangenen Stimmrechtsmitteilung vom 30. Juli 2021 sowie internen, nicht veröffentlichungspflichtigen Meldungen einzelner Investoren an Cherry, besteht folgende direkte Beteiligung am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreitet: Cherry TopCo S.à r.l. (Argand Partners Fund GP-GP, Ltd.): 30,79 %.
    1. Es gibt keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
    1. Stimmrechtskontrollen bezüglich der Aktien, die von Arbeitnehmern gehalten werden, bestehen nicht.
    1. Die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands ist in §§ 84 und 85 AktG und § 7 der Satzung der Cherry AG geregelt. Der Vorstand besteht aus einer oder aus mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen. Die Bestellung von Vorstandsmitgliedern, der Abschluss der Anstellungsverträge und der Widerruf der Bestellung sowie die Änderung und Beendigung der Anstellungsverträge erfolgen durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kann für den Vorstand eine Geschäftsordnung erlassen.
    1. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Juni 2021 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10. Juni 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 10.000.000 durch Ausgabe von bis zu 10.000.000 neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Von der Ermächtigung kann einmal oder mehrmals in Teilbeträgen, insgesamt aber nur bis zur Grenze von EUR 10.000.000 Gebrauch gemacht werden. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen können die Aktien auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Durch Beschluss der Hautversammlung vom 23. Juni 2021 ist das Grundkapital um bis zu EUR 10.000.000, eingeteilt in bis zu 10.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung/Optionsausübung Verpflichteten aus gegen Bareinlage oder Sacheinlage ausgegebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 23. Juni 2021 bis zum 22. Juni 2026 ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung/Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien, Aktien aus genehmigtem Kapital oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- oder Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil; soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien hiervon und von § 60 Abs. 2 Satz 3 AktG abweichend, auch für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr, festlegen.

    1. Die Kreditverträge der Cherry AG enthalten keine Change-of-Control-Klauseln, die den Kreditgebern ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumen.
    1. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern, die für den Fall einer Beschäftigungsbeendigung aufgrund eines Übernahmeangebots getroffen wurden.

6.2. Vergütungsbericht nach § 162 AktG

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.cherry.de/de/home/corporate-governance/ veröffentlicht.

6.3. Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289 f, § 315 d HGB)

Die Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2021 ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://ir.cherry.de/de/home/corporate-governance/ veröffentlicht.

6.4. Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB ist die Cherry AG verpflichtet, im Lagebericht die wesentlichen Merkmale ihres rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems zu beschreiben.

In Verbindung mit dem am 29. Juni 2021 erfolgten Börsengang befindet sich die Cherry AG noch im Aufbauprozess eines vollumfänglichen internen Kontrollsystems (IKS) und Risikomanagementsystems.

Entsprechend hat es für den Vorstand der Cherry AG höchste Priorität im Geschäftsjahr 2022 und in den Folgejahren solche Systeme vollumfänglich aufzubauen, zu implementieren und zu automatisieren. Hierzu sollen auch systemgestützte, automatisierte Prozesse beitragen, die elementarer Bestandteil des IKS werden.

Zusammenfassend betrachtet die Cherry AG das Risikomanagement als Teil des internen Kontrollsystems. Dabei wird das IKS als fortlaufender Prozess verstanden, der Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen umfasst, um die Einhaltung der gesetzlichen und unternehmerischen Vorgaben jederzeit zu gewährleisten.

Der Vorstand der Cherry AG ist verantwortlich für den Umfang und die Ausgestaltung des IKS und berücksichtigt hierbei die unternehmensspezifischen Anforderungen. Die Überwachung der Wirksamkeit des IKS gehört zu den Aufgaben des Aufsichtsrates der Cherry AG, der sich vom Vorstand regelmäßig über den Zustand des IKS und die Ergebnisse der internen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen berichten lässt. Der Vorstand überprüft gemeinsam mit dem Aufsichtsrat die Angemessenheit, Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit des IKS im Cherry Konzern und verfügt zur Wahrnehmung seiner Aufgaben derzeit über Informations-, Prüf- und Berichtsformate. Ihre Prüfungen basieren auf einem risikoorientierten Berichtswesen, welches durch das Risikocontrolling gesteuert wird. Dieses sieht regelmäßig auch Kontrollen bei Tochtergesellschaften vor. Darüber hinaus prüfen die Abteilungen Accounting und Controlling grundsätzlich die Ordnungsmäßigkeit wesentlicher Anlage- und Vorratsinventuren. Der Abschlussprüfer prüft darüber hinaus die für die Finanzberichterstattung relevanten Teile des IKS im Rahmen seines risikoorientierten Prüfungsansatzes auf Wirksamkeit.

In Bezug auf Zeichnungsberechtigungen für Banken wurden stringente Maßnahmen durch den Bereich Treasury umgesetzt und implementiert. Hierzu gehört eine FRAUD Prävention durch Segregation der Berechtigungen und Zeichnungslevel, sowie einer Sechs-Augen-Freigabe bei Stammdatenänderungen von Bankverbindungen.

Das rechnungslegungsbezogene IKS umfasst Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen Gesetze und Normen und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses dient das IKS insbesondere dazu, die Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und die Anwendung der nach § 315e HGB ergänzend anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sicherzustellen. Das IKS trägt bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zusätzlich dazu bei, dass die handelsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Bei jedem IKS muss grundsätzlich berücksichtigt werden, dass es, unabhängig von seiner Ausgestaltung, keine absolute Sicherheit dafür bieten kann, dass wesentliche Fehlaussagen in der Rechnungslegung vermieden oder aufgedeckt werden. Ursache dafür könnten beispielsweise fehlerhafte Ermessensentscheidungen, unzureichende Kontrollen oder kriminelle Handlungen sein.

Um diesen möglichen Risiken und Ursachen entgegenzuwirken, plant die Cherry AG in 2023 den Aufbau einer Internen Revision als Stabsstelle.

Die folgenden Aussagen beziehen sich auf die im Konzernabschluss der Cherry AG vollkonsolidierten Tochterunternehmen, bei denen die Cherry AG mittelbar oder unmittelbar über die Möglichkeit verfügt, deren Finanz- und Geldpolitik zu bestimmen, um aus der Tätigkeit dieser Unternehmen Nutzen zu ziehen.

Die Aufgabe des Risikomanagements der Cherry AG ist unter anderem die Festlegung von Maßnahmen, um Risiken zu erkennen, zu bewerten, auf ein vertretbares Maß abzumildern und um die erkannten Risiken zu überwachen.

Ein Risikomanagement verlangt organisiertes Handeln, um mit Unsicherheit und Bedrohung angemessen umgehen zu können und hält Mitarbeiter dazu an, Vorschriften und Instrumente einzusetzen, um die Einhaltung der Grundsätze für das Risikomanagement zu gewährleisten. Es umfasst neben dem operativen Risikomanagement auch die systematische Risikofrüherkennung, -steuerung und -überwachung. Das rechnungslegungsbezogene Risikomanagement ist dabei auf das Risiko einer Falschaussage in der Buchführung sowie in der externen Berichterstattung ausgerichtet.

Entsprechend sind alle Tochtergesellschaften in das Risikomanagement und seine vorgegebenen Berichtsstrukturen eingebunden. Hierzu gehört das Risikoberichts-

wesen, das sich am Risikohandbuch orientiert. Zur Steuerung der einzelnen Risiken wird quartalsweise monatlich im Managementmeeting über die Risiken des Risikofrüherkennungssystems gesprochen und etwaige Maßnahmen mit dem Vorstand abgestimmt.

Spezifische rechnungslegungsbezogene Risiken können z.B. aus dem Abschluss ungewöhnlicher oder komplexer Geschäfte auftreten. Weiterhin sind Geschäftsvorfälle, die nicht routinemäßig verarbeitet werden, mit einem latenten Risiko behaftet. Einem begrenzten Personenkreis sind notwendigerweise Ermessensspielräume bei Ansatz und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden eingeräumt, woraus weitere rechnungslegungsbezogene Risiken resultieren können.

Das rechnungslegungsbezogene IKS umfasst anhand von Risikoaspekten definierte interne Kontrollen der für die Rechnungslegung relevanten Prozesse sowie der Prozesse, die die IT-Systeme unterstützen. Hierbei sind die IT-Sicherheit, das Veränderungsmanagement und die operativen IT-Vorgänge von besonderer Bedeutung. Dabei werden organisatorische, präventive und aufdeckende Kontrollen angewendet, die sowohl IT-gestützt als auch manuell erfolgen können. Für die Wirksamkeit und Effizienz des rechnungslegungsbezogenen IKS ist für die Cherry Gruppe die hohe Qualifikation der Mitarbeiter, deren regelmäßige Schulung, ein mindestens Vier-Augen-Prinzip und die Funktionstrennung von Verwaltungs-, Ausführungs- und Genehmigungsprozessen unverzichtbar. Die Steuerung der Prozesse zur Rechnungslegung erfolgt durch den Bereich Konzernrechnungslegung und weitere zuständige Rechnungslegungsabteilungen. Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich der Relevanz und Auswirkungen auf die Rechnungslegung analysiert. In der Bilanzierungsrichtlinie des Konzerns werden relevante Anforderungen festgehalten, kommuniziert und bilden die Grundlage für den Abschlusserstellungsprozess. Zusätzlich unterstützen ergänzende Verfahrensanweisungen wie z.B. die Intercompany-Richtlinie, standardisierte Meldeformate, IT-Systeme sowie IT-unterstützte Reporting- und Konsolidierungsprozesse den Prozess der einheitlichen und ordnungsgemäßen Konzernrechnungslegung. Der Bereich Konzernrechnungslegung stellt sicher, dass diese Anforderungen konzernweit einheitlich eingehalten werden. Die Konzerngesellschaften sind für die Einhaltung des ordnungsgemäßen und zeitgerechten Ablaufs ihrer rechnungslegungsbezogenen Prozesse und Systeme verantwortlich und werden dabei von den Rechnungslegungsabteilungen der Tochtergesellschaften und externen Dienstleistern unterstützt.

Bei festgestellten wesentlichen Kontrollschwächen oder Verbesserungsmöglichkeiten werden diese bewertet und mit den verantwortlichen Personen Gegenmaßnahmen ausgearbeitet, um die Wirksamkeit des IKS weiter zu verbessern. Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch den Vorstand überwacht und kann Gegenstand von Folgeaktivitäten sein. Zur Sicherstellung der hohen Qualität des rechnungslegungsbezogenen IKS ist der Aufsichtsrat über alle Stufen hinweg eng mit einbezogen. Soweit sich das Wachstum des Unternehmens fortsetzt und die Größenordnung von EUR 250 Mio. Umsatz überschritten wird, bei entsprechend steigender Komplexität plant das Unternehmen die Einrichtung einer eigenen Revisionsabteilung. Bis dahin wird bei Bedarf auf externe durch den Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat beauftragte Dienstleister zurückgegriffen.

6.5. Schlusserklärung des Vorstands gem. § 312 Abs. 3 Satz 3 AktG

Die Cherry AG hat nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden.

München, 30. März 2022

Der Vorstand

Rolf Unterberger Bernd Wagner

Konzernabschluss

  • Konzern-Gesamtergebnisrechnung
  • Konzernbilanz
  • Konzernkapitalflussrechnung
  • Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
  • Anhang

01 An unsere Investoren 02 Lagebericht 03 Konzernabschluss 04 Einzelabschluss 05 Weitere Informationen Konzern-Gesamtergebnisrechnung

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG

in T€ Anhang 2021 2020
Umsatzerlöse 8.1 168.526 36.256
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen -99.673 -28.314
Bruttoergebnis vom Umsatz 68.853 7.942
Marketing- und Vertriebskosten -16.929 -4.398
Forschungs- und Entwicklungskosten -6.103 -1.243
Verwaltungskosten -17.796 -3.164
Sonstige betriebliche Erträge 8.2 2.867 318
Sonstige betriebliche Aufwendungen 8.5 -3.274 -5.708
Betriebliches Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 27.619 -6.253
Finanzergebnis 8.6 -14.125 -2.172
Ergebnis vor Steuern (EBT) 13.494 -8.425
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 8.7 -4.208 854
Konzernergebnis 9.287 -7.571
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) 8.8 0,42 -0,49
Verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) 8.8 0,42 -0,49
Erfolgsneutrale Erträge und Aufwendungen
in T€ Anhang 2021 2020
In den Folgeperioden in die G&V umzugliederndes sonstiges Ergebnis 4.218 -358
Fremdwährungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Teileinheiten 7.1 4.218 -358
In Folgeperioden nicht in die G&V umzugliederndes sonstiges Ergebnis 5 -9
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste 7.1 7 -4
Sonstige Veränderungen 7.1 -2 -5
Erfolgsneutrale Erträge und Aufwendungen 4.223 -366
Gesamtergebnis der Periode 13.509 -7.938

Konzernbilanz

KONZERNBILANZ

AKTIVA
in T€ Anhang 31.12.2021 31.12.2020
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Immaterielle Vermögenswerte 6.2 190.109 184.614
Sachanlagen 6.1 24.941 24.502
Nutzungsrechte 6.3 17.989 16.459
Anteile an verbundenen Unternehmen 31
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte 6.7 5 205
Latente Steuern 7.6 1.307 2.234
Summe langfristige Vermögenswerte 234.351 228.045
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Vorratsvermögen 6.4 44.156 27.265
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.5 19.610 10.887
Laufende Ertragssteueransprüche 1.853 52
Finanzielle Vermögenswerte 6.6 25
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte 6.7 1.329 1.359
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 6.8 109.678 22.900
Summe kurzfristige Vermögenswerte 176.626 62.488
Aktiva gesamt 410.977 290.532

PASSIVA

01 An unsere Investoren 02 Lagebericht 03 Konzernabschluss 04 Einzelabschluss 05 Weitere Informationen Konzernbilanz

in T€ Anhang 31.12.2021 31.12.20201

Cherry AG

Geschäftsbericht 2021

EIGENKAPITAL 7.1
Gezeichnetes Kapital 24.300 36
Kapitalrücklage 263.280 150.486
Bilanzgewinn 1.716 -7.571
Übriges kumuliertes Eigenkapital 3.856 -366
Summe Eigenkapital 293.152 142.585
LANGFRISTIGE SCHULDEN
Pensionsrückstellungen 7.2 917 994
Sonstige Rückstellungen 7.3 1.021 939
Finanzverbindlichkeiten 7.5 46.095 74.748
Leasingverbindlichkeiten 6.3 14.549 13.208
Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten 7.4 115 125
Latente Steuern 7.6 21.997 24.715
Summe langfristige Schulden 84.694 114.729

KURZFRISTIGE SCHULDEN

7.3 252 480
7.5 202 6.072
6.3 3.982 3.334
17.892 14.499
1.435 1.941
7.4 5.564 4.063
7.4 3.804 2.830
33.131 33.219
410.977 290.532

1Vorjahrszahlen teilweise angepasst. Es wird auf die Ausführungen im Anhang unter 4. verwiesen.

01 An unsere Investoren 02 Lagebericht 03 Konzernabschluss 04 Einzelabschluss 05 Weitere Informationen Konzernkapitalflussrechnung

KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG

in T€ Anhang 2021 2020
Periodenergebnis 9.287 -7.571
Abschreibungen (+) / Zuschreibungen (-) auf Gegenstände des Anlagevermögens 14.954 3.485
Zunahme (+) / Abnahme (-) der Rückstellungen -522 4.800
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen (+) / Erträge (-) 9.810 219
Gewinn (-) / Verlust (+) aus Anlagenabgängen 44
Zunahme (-) / Abnahme(+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva -28.673 7.813
Zunahme (-) / Abnahme(+) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 3.761 -340
Zinsaufwendungen (+) / Zinserträge (-) 8.6 14.125 1.935
Gezahlte Zinsen (-) -13.749 -152
Erhaltene Zinsen (+) 5 6
Steueraufwendungen 8.7 4.208 -854
Ertragsteuerzahlungen (+/-) -5.435 -4.533
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 7.815 4.808
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 122 151
Auszahlungen (-) für Investitionen in das Sachanlagevermögen -6.750 -1.794
Auszahlungen (-) für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -2.931 -912
Auszahlungen (-) für den Kauf konsolidierter Unternehmen 10. -4.869 -205.609
Auszahlungen (-) für Investitionen in nicht-konsolidierte Tochterunternehmen -31
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -14.427 -208.195
Einzahlungen (+) aus Eigenkapitalzuführungen 7.1 137.600 150.268
Auszahlungen (-) aus Kapitalbeschaffungskosten 7.1 -6.345
Auszahlungen (-) aus sonstigen langfristigen Finanzverbindlichkeiten 10. -3.610 -751
Auszahlungen (-) aus der Tilgung von (Finanz-)Krediten 10. -80.248 -150
Einzahlungen (+) aus der Aufnahme von (Finanz-)Krediten 10. 45.045 80.085
Auszahlungen (-) i.Z.m. der Kreditaufnahme -2.831
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 92.442 226.621
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 85.830 23.234
Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 948 -359
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 22.900 25
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 109.678 22.900

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

Kumuliertes übriges Kumuliertes übriges
Konzernergebnis Fremd
währungsumrechnung
Konzernergebnis
Versicherungs
Gezeichnetes von Abschlüssen auslän mathematische Summe
in T€ Kapital Kapitalrücklage Bilanzgewinn discher Teileinheiten Gewinne und Verluste Eigenkapital
01.01.2020 25 25
Kapitalerhöhung 11 150.257 150.268
Konzernergebnis -7.571 -7.571
Fremdwährungsumrechnung von
Abschlüssen ausländischer Teileinheiten
-358 -358
Versicherungsmathematische Gewinne
und Verluste
-4 -4
Ertragsteuern auf das sonstige Ergebnis -5 -5
Sonstiges Ergebnis -358 -8 -366
Gesamtergebnis -7.571 -358 -8 -7.938
Effekt aus anteilsbasierten Vergütungen 229 229
31.12.2020 36 150.486 -7.571 -358 -8 142.585
01.01.2021 36 150.486 -7.571 -358 -8 142.585
Kapitalerhöhung 24.264 113.108 137.372
Transaktionskosten der Eigenkapitalbeschaffung -4.496 -4.496
Konzernergebnis 9.287 9.287
Fremdwährungsumrechnung von
Abschlüssen ausländischer Teileinheiten
4.218 4.218
Versicherungsmathematische Gewinne
und Verluste 7 7
Ertragsteuern auf das sonstige Ergebnis -2 -2
Sonstiges Ergebnis 4.218 5 4.223
Gesamtergebnis 9.287 4.218 5 13.509
Effekt aus anteilsbasierten Vergütungen 4.183 4.183
31.12.2021 24.300 263.280 1.716 3.860 -3 293.152

ANHANG

1. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN

1.1. Allgemeine Angaben zum Konzern

Hauptsächlicher Unternehmensgegenstand der Cherry Gruppe, mit Sitz in München und Auerbach, ist die Entwicklung und der Vertrieb von mechanischen Schaltern, IT-Peripheriegeräten, Sicherheitssystemen, Software, deren Import und Export und der Handel mit zugekauften IT-Peripheriegeräten, Sicherheitssystemen, Software und die Erbringung von Entwicklungs- und Servicedienstleistungen im Bereich IT, sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.

Das Mutterunternehmen des Cherry-Konzerns ist die im Handelsregister beim Amtsgericht München unter HRB 266697 eingetragene Cherry AG. Der Sitz der Gesellschaft ist Einsteinstraße 174 in 81677 München, Deutschland.

Mit Vertrag vom 21. Mai 2020 und Wirkung zum 30. September 2020 hatte die Cherry AG (vormals: Cherry AcquiCo GmbH) sämtliche Vermögenswerte, Verbindlichkeiten sowie Mitarbeiter der Cherry Holding GmbH (mit Sitz in 91275 Auerbach in der Cherrystraße) inkl. aller Tochtergesellschaften, im Rahmen eines Anteilserwerbs übernommen. Durch diese Transaktion ist der Konzern der Cherry AG zum 30. September 2020 entstanden. Entsprechend beinhalten die Konzernergebnisrechnung sowie die Kapitalflussrechnung des Vorjahres neben den Beträgen der Cherry AG für den Zeitraum vor dem Erwerb vom 1. Januar 2020 bis 30. September 2020 insbesondere die Beträge des gesamten Konzerns für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2020 und sind daher nicht mit dem Geschäftsjahr 2021 vergleichbar.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 30.03.2022 vom Vorstand zur Veröffentlichung genehmigt.

1.2. Allgemeine Grundlagen für die Aufstellung des Konzernabschlusses

Die Cherry AG hat ihren Konzernabschluss zum 31.12.2021 in Anwendung des §315e Abs. 1 HGB nach den internationalen Rechnungslegungsstandards erstellt, wie in der Verordnung 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates angegeben. Er steht im Einklang mit den für das Geschäftsjahr 2021 in der Europäischen Union (EU) anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS), den International Accounting Standards (IAS), sowie deren jeweilige Interpretationen (IFRIC/SIC) und wurde in Verbindung mit §315e HGB um bestimmte Angaben sowie den Konzernlagebericht ergänzt.

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte grundsätzlich auf der Basis der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Den Jahresabschlüssen der im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Die Einzelabschlüsse der einbezogenen Unternehmen sind zum Stichtag des Konzernabschlusses (31. Dezember 2021) aufgestellt.

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben.

Aus rechnerischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (TEUR; Prozentangaben (%) etc.) auftreten.

Die Konzernbilanz wird im Einklang mit IAS 1 (Darstellung des Abschlusses) nach der Fristigkeitenmethode aufgestellt. Dabei werden Vermögenswerte, die innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert und Verbindlichkeiten, die innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag fällig werden, grundsätzlich als kurzfristig ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

1.3. Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Cherry AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2021, über die die Cherry AG unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.

Alle wesentlichen Tochterunternehmen, an denen die Cherry AG direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte hält und die Beherrschungsmöglichkeit besitzt, werden voll konsolidiert. Beherrschung nach IFRS 10 liegt vor, wenn der Konzern einer Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Tochterunternehmen ausgesetzt ist und die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt auch dazu einzusetzen, diese Renditen zu beeinflussen. Außerdem muss der Konzern aufgrund bestehender Rechte die Möglichkeit haben, diejenigen Aktivitäten des Tochterunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben. Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, also dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr gegeben ist.

Alle aus konzerninternen Transaktionen resultierenden Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, sowie Erträge und Aufwendungen werden gegeneinander aufgerechnet und in voller Höhe eliminiert, ebenso wie Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen und innerhalb des Konzerns ausgeschüttete Dividenden. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern angesetzt.

1.4. Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss der Cherry AG umfasst zum 31. Dezember 2021 neben der Muttergesellschaft die nachfolgenden Konzernunternehmen:

Beteiligungsliste

Vollkonsolidierte Unternehmen Hauptgeschäfts
tätigkeit
31.12.2021 31.12.2020
Cherry Holding GmbH, Auerbach Holding 100%
Cherry Europe GmbH, Auerbach Produktion
und Vertrieb 100% 100%
Cherry Digital Health GmbH, München Vertrieb 100% 100%
Active Key GmbH, München Vertrieb 100%
Theobroma Systems Design und Produktion
Consulting GmbH, Wien (Österreich) und Vertrieb 100% 100%
Zhuhai Cherry Electronics Co. Ltd., Produktion
Zhuhai City (China)
Cherry Electronics (Hong Kong) Co
und Vertrieb 100% 100%
Ltd., Hong Kong (China) Vertrieb 100% 100%
Cherry Americas LLC, Kenosha (USA) Vertrieb 100% 100%
Cherry S.A.R.L, Paris (Frankreich) Vertrieb 100% 100%

Die bis zum 31.12.2020 aus Wesentlichkeitsgründen nicht vollkonsolidierte Tochtergesellschaft Cherry Digital Health GmbH, München, wurde zum 1. Januar 2021 nunmehr vollkonsolidiert.

Im März 2021 wurde beschlossen, eine Verschmelzung der Cherry AcquiCo GmbH und der Cherry Holding GmbH einzuleiten. Dabei wurde die Cherry Holding GmbH auf die Cherry AcquiCo GmbH verschmolzen. Die Anmeldung der Verschmelzung zum Handelsregister erfolgte am 6. April 2021. Die Verschmelzung wurde am 19. April 2021 im Handelsregister eingetragen. Im Rahmen der Verschmelzung wurde die Cherry AcquiCo GmbH in Cherry Holding GmbH umfirmiert. Der Sitz der Gesellschaft ist weiterhin München. Mit Gesellschafterversammlung vom 25. Mai 2021 wurde der Formwechsel der Cherry Holding GmbH in eine Aktiengesellschaft unter der Firmierung "Cherry AG" beschlossen.

Am 8. Januar 2018 wurde in Taiwan eine Niederlassung der Cherry Electronics (Hong Kong) Co. Ltd. gegründet.

01 An unsere Investoren 02 Lagebericht 03 Konzernabschluss Anhang

Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu den Unternehmenszusammenschlüssen unter 2. verwiesen.

Die Cherry Europe GmbH, die Cherry Digital Health GmbH sowie die Active Key GmbH sind durch den Einbezug in den Konzernabschluss gemäß §264 Abs. 3 HGB befreit, einen Jahresabschluss und Lagebericht aufzustellen, prüfen zu lassen und offen zu legen.

1.5. Börsengang

Cherry hatte im ersten Quartal des Jahres 2021 damit begonnen, einen Börsengang einzuleiten. Die Börsenzulassung erfolgte am 28. Juni 2021, der erste Handelstag war der 29. Juni 2021. Im Rahmen des Börsengangs wurden 4.300.000 neue Aktien ausgegeben. Die Gesamtzahl der bestehenden Aktien beläuft sich auf 24.300.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert. Die Aktien werden an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die erste Aktiennotierung erfolgte mit 32,00 EUR. Im Zusammenhang mit dem Börsengang sind in 2021 Kosten in Höhe von 6.345 TEUR angefallen, die als Kosten der Eigenkapitalbeschaffung mit der Kapitalrücklage verrechnet wurden. Weitere Kosten, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Aktien entstanden sind, wurden erfolgswirksam erfasst.

2. UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE

Mit Vertrag vom 5. Mai 2021 (Signing) hat Cherry 100 % der Kommanditanteile unter Ausscheiden des Komplementärs an der Active Key GmbH & Co. KG, Pegnitz erworben. Der Erwerb wurde am 7. Mai 2021 abgeschlossen. Active Key verfügt über ein breites Portfolio von hygienischen und robusten Computereingabegeräten mit einem Fokus auf Krankenhäuser und Industriekunden. Dies beinhaltet Peripheriegeräte, die zur Kontrolle von Infektionskrankheiten beitragen, wie waschbare Tastaturen von medizinischer Qualität, desinfizierbare Tastaturen und Mäuse. In letzter Zeit ergab sich aufgrund der COVID-19-Pandemie ein hoher Bedarf für diesen Produktbereich. Das erworbene Geschäft mit industriellen Tastaturen wird das Portfolio des Konzerns ergänzen. Active Key verfügt über eine gute technologische Kompetenz in der Nische für hygienische, robuste, staubabweisende, waschbare und industrielle Eingabegeräte, die zum Vorteil des Konzerns genutzt werden sollen.

Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der Active Key und die Ableitung des Firmenwerts stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar (Eventualverbindlichkeiten wurden nicht identifiziert):

in T€

Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte 1.571
Sachanlagen 50
Nutzungsrechte 311
Vorräte 1.595
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 486
Sonstige Vermögenswerte 28
Liquide Mittel 477
Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -407
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten -283
Langfristige Verbindlichkeiten -554
Summe des identifizierbaren Nettovermögens
zum beizulegenden Zeitwert 3.274
Übertragene Gegenleistung 6.326
Geschäfts- oder Firmenwert 3.052

Der Kaufpreis in Höhe von 6.326 TEUR wird in liquiden Mitteln beglichen. Bis zum 31. Dezember 2021 wurden davon 4.726 TEUR gezahlt. Der verbleibende Kaufpreis von 1.600 TEUR ist innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erwerb zu zahlen und wird unter den sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der Firmenwert (Goodwill) stellt im Wesentlichen erwartete Synergieeffekte im Produktund Kundenportfolio dar.

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist für steuerliche Zwecke abziehbar.

Der beizulegende Zeitwert sowie der Bruttobetrag der erworbenen Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:

Beizulegender
Zeitwert
in T€
Bruttobetrag
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 486 486
Sonstige Vermögenswerte 32 32

Der beizulegende Zeitwert der erworbenen Forderungen stellt gleichzeitig die beste Schätzung für die erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse aus diesen Forderungen dar.

Einmalige Transaktionskosten in Höhe von 115 TEUR wurden erfolgswirksam in 2021 unter den Verwaltungskosten erfasst.

Die Erlöse der Active Key seit dem Erwerbszeitpunkt belaufen sich auf TEUR 3.313, der Gewinn nach Steuern auf TEUR 521. Die Umsatzerlöse sowie der Gewinn nach Steuern der Gruppe, als wäre der Erwerb zu Beginn des Geschäftsjahres erfolgt, belaufen sich auf TEUR 170.379 bzw. TEUR 9.735.

Wesentlicher Unternehmenszusammenschluss im Geschäftsjahr 2020

Mit Wirkung zum 30. September 2020 hat die Cherry AcquiCo GmbH (nunmehr: Cherry AG) 100% der Anteile und Stimmrechte an der Cherry Holding GmbH inkl. aller Tochterunternehmen im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben. Für die Finanzierung des Erwerbs wird auf die Ausführungen unter 5.5. verwiesen.

Die Cherry Holding GmbH und ihre Tochterunternehmen sind in der Entwicklung und dem Vertrieb von mechanischen Schaltern, IT-Peripheriegeräten, Sicherheitssystemen, Software, deren Import und Export und dem Handel mit zugekauften IT-Peripheriegeräten, Sicherheitssystemen, Software und der Erbringung von Entwicklungs- und Servicedienstleistungen im Bereich IT, sowie aller damit zusammenhängender Geschäfte tätig. Dies stellt den Unternehmensgegenstand des gesamten Konzerns dar.

Mit dem Erwerb erweitert Argand Partners als Private-Equity-Firma über die Cherry AcquiCo GmbH ihr Portfolio an marktführenden Unternehmen aus den Bereichen Spezialherstellung und Unternehmensdienstleistungen mit nachhaltigen Wettbewerbsvorteilen und starkem Wachstumspotenzial.

Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der Cherry Holding GmbH inkl. aller Tochterunternehmen und die Ableitung des Geschäfts- oder Firmenwerts stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar, Eventualverbindlichkeiten wurden nicht identifiziert:

in T€

Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte 81.628
Sachanlagen 23.395
Nutzungsrechte 16.082
Vorräte 33.419
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12.807
Sonstige Vermögenswerte 404
Liquide Mittel 10.580
Latente Steuern 1.330
Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -13.024
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten -8.431
Langfristige Verbindlichkeiten -18.145
Latente Steuern -26.714
Summe des identifizierbaren Nettovermögens
zum beizulegenden Zeitwert 113.331
Übertragene Gegenleistung 216.090
Geschäfts- oder Firmenwert 102.759

Der Kaufpreis in Höhe von TEUR 216.090 wurde in liquiden Mitteln beglichen.

Der Geschäfts- oder Firmenwert spiegelt das erwartete Wachstumspotenzial der nächsten Jahre wider.

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist nicht für steuerliche Zwecke abziehbar.

Der beizulegende Zeitwert sowie der Bruttobetrag der erworbenen Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:

Beizulegender
Zeitwert
in T€
Bruttobetrag
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12.807 12.807
Sonstige Vermögenswerte 404 404

Der beizulegende Zeitwert der erworbenen Forderungen stellt gleichzeitig die beste Schätzung für die erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse aus diesen Forderungen dar.

Transaktionskosten in Höhe von TEUR 5.151 wurden erfolgswirksam in 2020 unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Die Erlöse der Cherry Holding GmbH inkl. aller Tochterunternehmen seit dem Erwerbszeitpunkt belaufen sich im Geschäftsjahr 2020 auf TEUR 35.869, der Gewinn auf TEUR 3.948. Die Umsatzerlöse sowie der Gewinn der Gruppe als wäre der Erwerb zu Beginn des Geschäftsjahres erfolgt, belaufen sich im Geschäftsjahr 2020 auf TEUR 129.817 bzw. TEUR 6.100.

3. WESENTLICHE SCHÄTZUNGEN, ANNAHMEN UND ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN

Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert zu einem gewissen Maß Schätzungen und Annahmen sowie Ermessensentscheidungen des Managements, die Einfluss auf Ansatz, Bewertung und Ausweis von Vermögenswerten und Schulden, Aufwendungen und Erträgen haben, ebenso auf die Angaben von Eventualschulden zum Bilanzstichtag. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundenen Unsicherheiten könnten jedoch Ergebnisse entstehen, die in zukünftigen Perioden zu Anpassungen des Buchwertes der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen.

Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die den jeweiligen aktuellen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses entsprechen. Diese Prämissen werden regelmäßig überwacht und, soweit notwendig, den tatsächlichen Entwicklungen angepasst. Schätzungsanpassungen werden zum Zeitpunkt besserer Kenntnis ergebniswirksam berücksichtigt.

Im Jahr 2021 wie auch bereits im Vorjahr sind die Einflüsse der Corona Pandemie auf die Bilanzierung sowie die wesentlichen Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen zu würdigen. Die Covid-19-Pandemie hat zu einer Unterstützung unseres Geschäfts geführt, was sich aus einer Beschleunigung der grundlegenden Markttrends, wie gestiegene E-Sports und Gaming-Aktivitäten und dem Anstieg der Home Office-Tätigkeiten (work from anywhere) und Fernschulungen ergibt. Verstärkt werden diese Megatrends durch die Strategie von Cherry seine Geschäftsaktivitäten im E-Commerce Bereich, insbesondere im B2C-Bereich, auszubauen. Es ist jedoch unsicher, ob die Steigerung der Umsatzerlöse so fortgesetzt werden kann, wenn die Pandemie abebbt oder überwunden ist. Aus Sicht des Managements sind die Auswirkungen des Coronavirus auf die Cherry Gruppe bis dato gering und derzeit werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die künftige Bilanzierung erwartet. Die Bonität der Kunden wird weiterhin regelmäßig überprüft und in 2021 haben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Forderungsbestand ergeben.

Cherry wirkt den Auswirkungen der in 2021 aufgetretenen Engpässe von Halbleitern und Chips dahin gehend entgegen, dass langfristig eingekauft und bevorratet wird, was auch im Rahmen der Erhöhung des Lagerbestands sichtbar ist, und die Erhöhung der Transportkosten im Rahmen von Preiserhöhungen an die Kunden weitergegeben werden. Parallel werden redundante Lieferketten aufgebaut, um den Anforderungen der supply chain in der Produktion gerecht zu werden.

Die wichtigsten Annahmen und Schätzungen, die ein wesentliches Risiko in Form einer Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen können, werden im Folgenden dargestellt:

Unternehmenszusammenschlüsse

Bei Unternehmenszusammenschlüssen sind die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Da für viele Vermögenswerte und Schulden kein aktiver Markt existiert, sind die beizulegenden Zeitwerte anhand von anerkannten Bewertungsmethoden zu

Cherry AG Geschäftsbericht 2021

ermitteln. Dazu zählen zum Beispiel das Verfahren der Lizenzpreisanalogie und die Multi-Period-Excess-Earnings-Methode. Im Rahmen der Kaufpreisallokation der Cherry Gruppe im Jahr 2020 ist die Lizenzpreisanalogiemethode für die Bewertung der Marke zur Anwendung gekommen, während der Kundenstamm mittels der Multi-Period-Excess-Earnings-Methode bewertet wurde. Bei der Kaufpreisallokation der Active Key kamen ebenfalls diese beiden Methoden zur Anwendung. Wesentliche zu schätzende Bewertungsparameter sind bei diesen Methoden die künftigen, aus den Vermögenswerten und Schulden resultierenden Zahlungsströme, die Lizenzrate sowie die für die Diskontierung anzuwendenden Zinssätze. Für die Bewertung von bedingten Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen sind Annahmen über die Ausprägung der Parameter zu treffen, welche der Bewertung zugrunde liegen. Wesentliche Annahmen sind auch im Zuge der Aufteilung des Firmenwerts auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sowie bei der Einschätzung der Nutzungsdauer von abnutzbaren immateriellen Vermögenswerten zu treffen.

Aktivierte Entwicklungskosten

Bei den selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten in Form von Entwicklungskosten für künftige Produkte ergeben sich insbesondere Annahmen und Schätzungen bei der Beurteilung, ob der Vermögenswert einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird. Hierbei ist die Einschätzung der Existenz eines Marktes bzw. von Kunden entscheidend. Cherry startet regelmäßig Entwicklungsprojekte in Zusammenarbeit mit bestehenden Kunden, bei denen ein entsprechendes Interesse an den entwickelten Produkten besteht. Die Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten wird während der Entwicklungsphase anhand des Projektfortschritts laufend beurteilt.

Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten

Für finanzielle Vermögenswerte, insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, wird regelmäßig untersucht, ob eine Abwertung (z.B. aufgrund fehlender Bonität eines Kunden) vorzunehmen ist. Schätzungen ergeben sich hierbei auf Basis der bisherigen Erfahrungen sowie ihrer Anpassung an aktuelle Erwartungen aus den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie.

Wertminderungstest

Für den Wertminderungstest im Rahmen der Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts, aktivierter Entwicklungskosten und sonstiger immaterieller Vermögenswerte sowie Sachanlagen sind nach IAS 36 zahlreiche Parameter zu schätzen. Dazu zählen vor allem die Schätzungen künftiger Zahlungsströme, Wachstumsraten sowie der für die Diskontierung der künftigen Zahlungsströme anzuwendende Zinssatz. Im Detailplanungszeitraum wird das Umsatzwachstum regelmäßig auf Basis der historischen Erfahrungen der vorangegangenen Jahre unter Berücksichtigung der aktuellen kurz- bis mittelfristigen Erwartungen geplant. Hierin sind aktuell auch die Erwartungen aus den Auswirkungen der Covid-19 Pandemie sowie geplante Marktstrategien enthalten. Nach dem Detailplanungszeitraum wird von einem langfristigen Umsatzwachstum auf Basis der aktuellen Planungen von Anfang 2022 ausgegangen. Aufgrund des Produktportfolios wird mit konstanten Bruttomargen geplant. Aufgrund der Art der Produkte der Cherry Gruppe ergibt sich im Rahmen der Beurteilung von Wertminderungen naturgemäß ein Einfluss durch die technologischen Entwicklungen. Diese werden regelmäßig beobachtet und beurteilt. Angaben zum Wertminderungstest enthält Abschnitt 6.2.

Wertminderung von Vorräten

Im Rahmen der Ermittlung von Wertminderungen auf Vorräte werden Reichweitenabschläge angewendet, die auf Schätzungen des Unternehmens aus Erfahrungen der Vergangenheit basieren.

Aktive latente Steuern

Die Cherry Gruppe ist in mehreren Ländern zur Entrichtung von Ertragsteuern verpflichtet. Für die Bildung von latenten Steuerabgrenzungen müssen Schätzungen vorgenommen werden. Aktive latente Steuern werden in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass das hierfür zukünftig zu versteuernde Einkommen verfügbar sein wird. Die Schätzungen des Managements beziehen sich auf die Höhe des zu versteuernden Einkommens sowie den erwarteten Eintrittszeitpunkt. Weitere Einzelheiten sind unter dem Abschnitt 7.6 zu den latenten Steuern zu finden.

01 An unsere Investoren 02 Lagebericht 03 Konzernabschluss Anhang

Bewertung von sonstigen Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen, insbesondere die Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, unterliegen naturgemäß Schätzungsunsicherheiten bezüglich der Höhe und/oder des Eintrittszeitpunkts der Verpflichtungen. Cherry muss teilweise aufgrund von Erfahrungswerten Annahmen bezüglich der Eintrittswahrscheinlichkeit der Verpflichtung oder zukünftiger Entwicklungen, wie zum Beispiel der zur Verpflichtungsbewertung anzusetzenden Kosten, treffen. Diese können insbesondere bei langfristigen Rückstellungen Schätzungsunsicherheiten unterliegen. Des Weiteren ist die Höhe von langfristigen Rückstellungen im besonderen Maße von der Wahl und Entwicklung der marktgerechten Abzinsungssätze abhängig.

Anteilsbasierte Vergütung

Bei der Erfassung des Personalaufwands aus anteilsbasierter Vergütung hat das Management zu schätzen, wie viele Rechte voraussichtlich nach Ende des Erdienungszeitraums erdient und somit ausübbar sind. Darüber hinaus werden im Rahmen der Optionspreisbewertungsmodelle verschiedene Inputfaktoren geschätzt (Volatilität, Verzinsung).

Die Buchwerte der von den oben genannten wichtigsten Annahmen und Schätzungen betroffenen Posten sind den jeweiligen Angaben in diesem Anhang zu entnehmen.

Ermessensentscheidungen

Wesentliche Ermessensentscheidungen ergeben sich bei der Beurteilung, ob ein immaterieller Vermögenswert eine bestimmte oder unbestimmte Nutzungsdauer aufweist.

Die Cherry Gruppe hat mehrere Leasingverträge abgeschlossen, die Verlängerungsund Kündigungsoptionen beinhalten. Diese Optionen werden von der Geschäftsleitung ausgehandelt, um Flexibilität bei der Verwaltung des Leasing-Vermögensportfolios zu gewährleisten und den Geschäftsanforderungen der Gruppe gerecht zu werden. Das Management übt ein erhebliches Urteilsvermögen aus, um zu bestimmen, ob diese Verlängerungs- und Kündigungsoptionen mit hinreichender Sicherheit ausgeübt werden.

4. WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Nachfolgend werden die wichtigsten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erläutert, die basierend auf der konzerneinheitlichen Bilanzierungsrichtlinie im Konzernabschluss der Cherry AG zur Anwendung kommen.

Anschaffungs- und Herstellungskosten

Zu den Anschaffungskosten zählen Kaufpreise sowie alle direkt zurechenbaren Anschaffungsnebenkosten. Zu den Herstellungskosten selbst erstellter Vermögenswerte, aus denen dem Konzern wahrscheinlich ein künftiger Nutzen zufließt und die verlässlich bewertet werden können, zählen die direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten.

Beizulegender Zeitwert

Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf organisierten Märkten gehandelt werden, wird durch den am Bilanzstichtag notierten Marktpreis (Geldkurs) bestimmt. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, für die kein aktiver Markt besteht, wird unter Anwendung von Bewertungsmethoden ermittelt. Zu den Bewertungsmethoden gehören die Verwendung der jüngsten Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern, der Vergleich mit dem aktuellen beizulegenden Zeitwert eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments, die Analyse von diskontierten Cashflows sowie die Verwendung anderer Bewertungsmodelle.

Fremdwährungsumrechnung

Die Umrechnung der in fremder Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochtergesellschaften erfolgt auf der Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung gemäß IAS 21 "Auswirkungen von Wechselkursänderungen" in EURO. Bei allen ausländischen Tochtergesellschaften des Konzerns ist die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben. Entsprechend werden die Vermögenswerte und Schulden mit den Stichtagskursen

Cherry AG Geschäftsbericht 2021

am Konzernabschlussstichtag sowie die Aufwendungen und Erträge grundsätzlich mit den Durchschnittskursen umgerechnet. Eigenkapitalbestände werden zu historischen Kursen zu den Zeitpunkten ihrer jeweiligen aus der Konzernsicht erfolgten Zugänge umgerechnet.

Die sich gegenüber der Umrechnung zu Stichtagskursen ergebenden Unterschiedsbeträge werden im Eigenkapital gesondert als ,,Fremdwährungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Teileinheiten" ausgewiesen.

Für die dargestellte Berichtsperiode wurden im Konzern die folgenden Wechselkurse zum Euro der wesentlichen Währungen zu Grunde gelegt:

Chinesischer Taiwanesischer
US-Dollar Renminbi Dollar
Stichtagskurse (USD) (CNY) (TWD)
31.12.2020 1,22637 8,00533 34,43317
31.12.2021 1,13260 7,19470 31,36980
Gemittelte
Jahresdurchschnittskurse (USD) (CNY) (TWD)
20201 1,19570 7,88555 33,95054
2021 1,18360 7,63392 33,12837

1 Für den Zeitraum der Konsolidierung ausländischer Tochterunternehmen ab 30. September 2020 bis zum 31. Dezember 2020 angewendete Kurse.

Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert

Unternehmenszusammenschlüsse werden grundsätzlich unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Dabei umfassen die Anschaffungskosten den beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und übernommenen Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt. Alle direkt zurechenbaren Anschaffungsnebenkosten werden direkt im Aufwand erfasst.

Ein im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbener Geschäftsoder Firmenwert wird ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ("cash-generating-units") des Konzerns oder einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die von den Synergieeffekten aus dem Unternehmenszusammenschluss profitieren sollen.

Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Er wird einmal jährlich auf Wertminderung überprüft. Eine Überprüfung erfolgt auch, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert möglicherweise nicht wiedererlangt werden kann. Sofern der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert dieser Einheit unterschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt werden.

Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear und werden in den entsprechenden Funktionskosten in der Gewinnund Verlustrechnung ausgewiesen. Die Cherry Group verfügte im Berichtszeitraum über immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer, insbesondere aktivierte Softwarelizenzen und aktivierte Kundenbeziehungen. Die Nutzungsdauern für aktivierte immaterielle Vermögenswerte betragen in Abhängigkeit von der zu Grunde liegenden Vertragsvereinbarung:

Immaterielle Vermögenswerte Nutzungsdauer
Softwarelizenzen 3–5 Jahre
Kundenbeziehungen 8 Jahre

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer liegen im Wesentlichen in Form von Marken vor. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens jährlich auf Wertminderung getestet.

01 An unsere Investoren 02 Lagebericht 03 Konzernabschluss Anhang

04 Einzelabschluss 05 Weitere Informationen

Forschungs- und Entwicklungskosten

Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Entwicklungskosten eines einzelnen Projekts werden aktiviert, wenn die Aktivierungskriterien des IAS 38 erfüllt sind. Die aktivierten Entwicklungskosten werden zu Herstellungskosten angesetzt, abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen und über einen Zeitraum von 4-8 Jahren linear abgeschrieben.

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. Der Konzern wendet die lineare Abschreibungsmethode an. Den Wertansätzen liegen folgende unterstellte Nutzungsdauern zugrunde:

Sachanlagen Nutzungsdauer
Technische Anlagen und Maschinen 4–10 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1–15 Jahre
Werkzeuge 4 Jahre

Investitionszuwendungen werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die damit verbundenen Bedingungen erfüllt sind und die Zuwendung gewährt wird. Sie werden passivisch abgegrenzt und über die Nutzungsdauer der zugehörigen Vermögenswerte aufgelöst. Der Ausweis erfolgt unter den kurzfristigen bzw. langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten.

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts aktiviert. Im Geschäftsjahr 2021 wie auch im Vorjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert.

Leasingverhältnisse

Cherry erfasst als Leasingnehmer ein Nutzungsrecht am Leasingobjekt und eine Leasingverbindlichkeit zu Beginn des Leasingverhältnisses.

Für Leasingverhältnisse, deren zugrunde liegende Vermögenswerte als geringwertig anzusehen sind, werden in Ausübung des Wahlrechts des IFRS 16.5 keine Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten angesetzt. Vielmehr werden die Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses bzw. auf einer anderen systematischen Basis erfasst, sofern diese den Nutzen aus dem Leasingverhältnis repräsentativer abbildet. Gleiches gilt für Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von nicht mehr als 12 Monaten. Umfasst das Nutzungsrecht eine Verlängerungsoption, welche die Cherry Gruppe ihrer Auffassung nach mit hinreichender Sicherheit ausüben wird, werden die Leasingzahlungen während der Optionslaufzeit mitberücksichtigt. Die Einschätzung basiert auf der jeweils aktuellen Geschäftssituation.

Die Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten, abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. Im Cherry Konzern werden die Nutzungsrechte planmäßig linear über die jeweilig geltende Vertragslaufzeit abgeschrieben. Leasingverbindlichkeiten werden mit dem Barwert der über die Laufzeit der Leasingverhältnisse zu leistenden Leasingzahlungen bilanziert, die grundsätzlich unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes abgezinst werden, es sei denn, der implizite Zins des Leasingverhältnisses ist bekannt. Leasingverbindlichkeiten werden nachfolgend zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und im Falle von Änderungen oder Neubewertung angepasst.

Wertminderung von Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten und Nutzungsrechten

Der Konzern überprüft die Werthaltigkeit der Buchwerte von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und Nutzungsrechten, sobald Hinweise auf eine mögliche Wertminderung des Vermögenswertes vorliegen. Die Werthaltigkeit wird durch den Vergleich von Buchwert mit dem erzielbaren Betrag geprüft. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird erfolgswirksam auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts als Ausprägung des erzielbaren Betrags werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst.

Erzeugt ein Vermögenswert keine Cashflows, die unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten sind, erfolgt die Überprüfung der Werthaltigkeit auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ("cash-generating-unit"), der der Vermögenswert angehört. Ist der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit niedriger als der Buchwert, ist eine Wertminderung in Höhe der Differenz zwischen dem Buchwert und dem niedrigeren erzielbaren Betrag vorzunehmen.

Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Ist dies der Fall, so wird der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag erhöht. Dieser Betrag darf jedoch nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird im Periodenergebnis erfasst.

Vorräte

Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, unfertige Erzeugnisse und Fertigerzeugnisse sowie Handelswaren werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren Nettoveräußerungswert erfasst. Ist der Nettoveräußerungswert der Vorräte zum Abschlussstichtag niedriger als deren Buchwert, werden individuelle Bewertungsabschläge – auch unter Berücksichtigung von Reichweiten – vorgenommen. Für veraltete Vorräte wird ein Nettoveräußerungswert von Null angenommen.

Die Anschaffungskosten beinhalten im Wesentlichen den Einkaufspreis sowie Eingangsfrachten. Die Herstellungskosten umfassen Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten und Abschreibungen. Die Gemeinkostenzuschläge werden auf der Basis der Budgetplanung ermittelt und zum Stichtag mit den tatsächlichen Gemeinkostensätzen abgeglichen. Die Handelswaren sowie die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zum gewogenen Durchschnitt bewertet.

Finanzinstrumente

Nach IAS 32 ist ein Finanzinstrument ein vertraglich vereinbarter Anspruch oder eine vertraglich vereinbarte Verpflichtung, aus dem oder aus der ein Zu- oder Abfluss von finanziellen Vermögenswerten resultiert. Dies kann zum einen ein originäres Finanzinstrument sein, wie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sowie Finanzforderungen und Finanzschulden und Wertpapiere, als auch ein derivatives Finanzinstrument, welches zur Absicherung gegen Risiken aus Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen eingesetzt wird.

Originäre Finanzinstrumente

Die wesentlichen im Konzern verwendeten Finanzinstrumente umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Bankdarlehen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld, Sichteinlagen sowie andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Fälligkeit von weniger als drei Monaten ab Erwerb und werden zum Nennwert angesetzt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden auf Basis ihrer Zahlungsstromeigenschaften sowie des Geschäftsmodells "Halten" zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Cherry Konzerns enthalten ausschließlich einen Anspruch gegenüber dem Kunden, den fälligen Betrag zu begleichen (Tilgungs-Zahlungsstrom auf den "Kapitalbetrag"). Eine Verzinsung ist für die Forderungen grundsätzlich nicht vorgesehen. Entsprechend fallen grundsätzlich keine vertraglichen Zinszahlungen an.

Um die Änderungen des Kreditrisikos nachzuverfolgen und festzustellen, verwendet Cherry für die Wertminderungsschätzung nach IFRS 9 Fälligkeitsbänder, um historische Ausfallraten auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu schätzen (simplified approach). Die (Groß-) Kunden der Cherry Gruppe werden anhand verschiedener Maßnahmen (Creditreform, Nutzung von Handelslimiten etc.) auf ihre insbesondere kurzfristige Zahlungsfähigkeit im Vorfeld und während der Kundenbeziehung überprüft. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Forderungen vor

Fälligkeit nahezu keine Wertminderung durch ein Ausfallrisiko bergen. Weiter wird allgemein unterstellt, dass die Ausfallwahrscheinlichkeit einer Forderung mit steigender Überfälligkeit stetig ansteigt. Hierfür wurden historische Daten sowie eine Erwartungskomponente in Bezug auf mögliche künftige Änderungen berücksichtigt.

Die üblichen Zahlungsziele liegen zwischen 20 und 30 Tagen. Die Forderungsstruktur aus Lieferungen und Leistungen ist im Cherry-Konzern regelmäßig durch eine hohe Umschlagshäufigkeit geprägt. Über 90% der offenen Forderungen sind im Jahr 2021 zur Fälligkeit bezahlt worden. Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Forderungen ertragswirksam ausgebucht. Die Cherry Gruppe analysiert monatlich die Fälligkeitsstruktur der Forderungen und überprüft regelmäßig die Bonität der Kunden. Es erfolgt ein strenges Mahnwesen. Durch die Corona-Pandemie haben sich bisher keine wesentlichen Auswirkungen auf den Forderungsbestand ergeben und werden aktuell nicht erwartet.

Auf Basis des simplified approach ergibt sich aktuell und unter Berücksichtigung der künftigen Erwartungen kein wesentlicher Wertminderungsbedarf, auch wenn grundsätzlich ein Ausfallrisiko besteht.

Bankdarlehen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden ebenfalls zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Eingebettete, trennungspflichtige Derivate werden zum Fair Value bewertet.

Finanzinstrumente werden in der Bilanz entsprechend ihrer Fristigkeit als kurz- oder langfristige Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Bilanzierung der Finanzinstrumente erfolgt zum Fälligkeitstermin.

Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9

Derivative Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet (Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet"; "at fair value through profit or loss"). Derivative Finanzinstrumente werden als Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht die Kriterien für die Bilanzierung als Sicherungsbeziehung erfüllen, werden sofort erfolgswirksam erfasst.

Die Cherry Gruppe hat im Geschäftsjahr 2021 wie im Vorjahr keine derivativen Finanzinstrumente abgeschlossen und wendet derzeit kein Hedge Accounting an.

Die von der Cherry GmbH abgeschlossenen Verträge für den Bezug, die Lieferung oder den Verbrauch von Edelmetallen (Gold, Silber, Kupfer) dienen dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb und erfüllen somit regelmäßig die Voraussetzungen der so genannten "Own Use Exemption" gemäß IFRS 9.2.4, so dass es sich nicht um derivative Finanzinstrumente im Sinne des IFRS 9 handelt.

Rückstellungen

Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen des Konzerns gegenüber Dritten aufgrund von vergangenen Ereignissen, deren Höhe oder Eintrittszeitpunkt noch ungewiss sind. Sie werden angesetzt, wenn sie zu einem Mittelabfluss führen werden und verlässlich ermittelt oder geschätzt werden können. Der Ansatz erfolgt mit dem wahrscheinlichen Erfüllungsbetrag und berücksichtigt auch zukünftige Kostensteigerungen. Langfristige Rückstellungen werden zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Zinsaufwand erfasst. Mit fortschreitendem Zeitverlauf werden die Rückstellungen bei neuen Erkenntnissen angepasst.

Pensionszusagen

Im Cherry Konzern existieren sowohl leistungsorientierte als auch beitragsorientierte Pensionspläne: Ein beitragsorientierter Plan ist ein Pensionsplan an eine nicht zum Konzern gehörende Gesellschaft (Fonds), an den fixe Beträge entrichtet werden. Die Cherry Gruppe hat keine rechtliche oder faktische Verpflichtung, zusätzliche Beiträge zu leisten, wenn der Fonds nicht genügend Vermögenswerte hält, um die Pensionsansprüche an die Beschäftigten aus den laufenden oder vorherigen Geschäftsjahren zu begleichen. Die Beiträge werden bei Fälligkeit im Personalaufwand erfasst. Geleistete Vorauszahlungen von Beiträgen werden in dem Umfang als Vermögenswert angesetzt, in dem ein Recht auf eine Rückzahlung oder eine Minderung künftiger Zahlungen besteht.

Leistungsorientierte Pensionspläne schreiben einen Betrag an Pensionsleistungen fest, den die Beschäftigten bei Renteneintritt erhalten werden und der in der Regel von einem oder mehreren Faktoren (Alter, Dienstzeit und Gehalt) abhängig ist.

Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte Pläne erfolgt nach dem in IAS 19 vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit-Credit-Methode). Hierbei werden die zukünftigen Verpflichtungen auf der Grundlage, der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet. Bei der Bewertung werden Trendannahmen (zum Beispiel bezüglich Gehaltsentwicklungen oder Rententrend) für die relevanten Größen berücksichtigt, die sich auf die Leistungshöhe auswirken. Entsprechend IAS 19 werden die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste unmittelbar und in voller Höhe erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.

Anteilsbasierte Vergütung

Anteilsbasierte Vergütungen werden ausgewählten Mitarbeitern des Managements über Beteiligungsprogramme gewährt. Weitere Informationen zu diesen Programmen sind im Abschnitt 11.3 zu finden.

Es handelt sich um equity-settled plans i.S.d. IFRS 2. Der daraus resultierende beizulegende Zeitwert wird zum Gewährungszeitpunkt ermittelt und als Personalaufwand mit einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals erfasst. Dieser wird unter Berücksichtigung von marktbezogenen Leistungsbedingungen sowie Nicht-Ausübungsbedingungen, jedoch ohne Berücksichtigung von Dienstbedingungen und nicht marktbezogenen Leistungsbedingungen ermittelt. Der Gesamtaufwand wird über den Erdienungszeitraum erfasst.

Ertragsteuern

Tatsächliche Ertragsteuern

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und frühere Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag in denjenigen Ländern gelten, in denen der Konzern tätig ist und ein zu versteuerndes Einkommen erwirtschaftet. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst.

Latente Steuern

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz sowie auf steuerliche Verlustvorträge.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass das zu versteuernde Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Latente Steueransprüche und -schulden werden zu künftigen Steuersätzen bewertet, wobei Steuersatzänderungen grundsätzlich dann berücksichtigt werden, wenn deren Inkrafttreten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann.

Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital bzw. im sonstigen Ergebnis erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern ebenfalls im Eigenkapital bzw. im sonstigen Ergebnis erfasst.

Umsatz- und Ertragsrealisierung

Voraussetzung für die Umsatzerfassung ist, dass ein gültiger Vertrag sowie identifizierbare, aus dem Vertrag resultierende Leistungsverpflichtungen vorliegen, die Zahlungsmodalitäten ersichtlich sind, der Vertrag wirtschaftliche Substanz hat und es wahrscheinlich ist, dass die vereinbarte Gegenleistung zufließen wird. Soweit unterschiedliche Verträge mit Kunden, die zeitgleich oder zeitnah vereinbart wurden,

04 Einzelabschluss 05 Weitere Informationen

nicht unabhängig voneinander sind, sind sie als ein Vertrag zu analysieren. In der Folge sind Umsatzerlöse zu erfassen, sobald eine Leistungsverpflichtung erfüllt wurde.

Umsätze werden im Cherry Konzern grundsätzlich zu einem Zeitpunkt erfasst.

Umsatzerlöse aus Verkäufen von Produkten werden zum Zeitpunkt des Übergangs der Verfügungsmacht an den Händler oder Kunden – auch unter Hinzuziehung von unterschiedlichen Incoterms – erfasst, d.h. wenn die jeweilige Leistungsverpflichtung erfüllt wurde.

Bei der Ermittlung des Betrags, welcher als Umsatzerlös für erfüllte Leistungsverpflichtungen zu erfassen ist, sind variable Bestandteile der vereinbarten Gegenleistung zu berücksichtigen. Dazu zählen zum Beispiel Rabatte, Leistungsanreize oder Boni. Umsatzerlöse aus variablen Bestandteilen dürfen dabei nur erfasst werden, soweit es sehr wahrscheinlich ist, dass diese künftig nicht wieder zu stornieren sind. Soweit in einem Vertrag mehrere Leistungsverpflichtungen vereinbart werden, ist die vereinbarte Gegenleistung für Zwecke der Umsatzerfassung auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen zu verteilen. Cherry verhandelt in der Regel die einzelnen Leistungskomponenten separat. Vereinbart werden grundsätzlich Preise, welche dem Vergleich mit einem Einzelverkaufspreis standhalten.

Erträge, die nicht aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit stammen, werden als sonstige betriebliche Erträge erfasst. Hierzu zählen insbesondere realisierte Währungsgewinne.

Zinserträge werden periodengerecht erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind. Dividenden werden ergebniswirksam mit Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung vereinnahmt.

Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich aus der Division des Konzernergebnisses, der den Aktionären der Cherry AG zugerechnet werden kann, durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahrs in Umlauf befindlicher Aktien. Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird unter der Annahme berechnet, dass alle potenziell verwässernden aktienbasierten Vergütungspläne umgewandelt bzw. ausgeübt werden.

Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Geschäftsjahr 2021 wurde eine Anpassung der Bilanzstruktur im Rahmen der Position kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten vorgenommen, um die Transparenz der Bilanz zu erhöhen. Die Vorjahresbeträge wurden entsprechend angepasst.

in T€ 31.12.2020 31.12.2020
Neue Struktur Alte Struktur
Sonstige finanzielle Sonstige
Verbindlichkeiten 4.063 Verbindlichkeiten 6.893
Sonstige
nicht-finanzielle
Verbindlichkeiten 2.830
Summe 6.893 Summe 6.893

01 An unsere Investoren 02 Lagebericht 03 Konzernabschluss Anhang

Cherry AG Geschäftsbericht 2021

5. NEUE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN

Im Geschäftsjahr erstmals verpflichtend anzuwendende neue und überarbeitete Standards und Interpretationen

Im vorliegenden Konzernabschluss waren erstmals die folgenden vom International Accounting Standards Board überarbeiteten Standards verpflichtend anzuwenden:

  • IAS 39, IFRS 9, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 "Interest Benchmark Reform (Phase 2)"
  • IFRS 4 "Verlängerung der temporären Ausnahme der Anwendung von IFRS 9"
  • IFRS 16 "Verlängerung der Ausnahmen zu Covid-19 bezogenen Mietzugeständnissen über den 30. Juni 2021 hinaus"

Aus der Anwendung dieser Änderungen ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss zum 31.12.2021.

Nicht angewendete Standards und Interpretationen (veröffentlicht, aber noch nicht verpflichtend anzuwenden bzw. zum Teil in der EU noch nicht anzuwenden)

Der International Accounting Standards Board (IASB) und das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) haben weitere Standards und Interpretationen verabschiedet, die für das Geschäftsjahr 2021 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind bzw. deren Anerkennung durch die EU teilweise noch aussteht.

Standard/
Interpretation
Titel Verpflichtender
Erstanwendungs
zeitpunkt für Cherry
Erwartete
Auswirkungen
auf Cherry
IFRS 3 Änderung von Verweisen zum
aktualisierten Rahmenkonzept
01.01.2022 keine
IAS 37 Belastende Verträge – Kosten der
Vertragserfüllung
01.01.2022 keine
IAS 16 Sachanlagen – Erträge vor der
beabsichtigten Nutzung
01.01.2022 keine
IFRS 1, IFRS 9,
IFRS 16,
IAS 41
Jährliche Verbesserungen der
IFRS (Zyklus 2018–2020)
01.01.2022 keine
IFRS 17 Versicherungsverträge 01.01.2023 keine
IAS 11 Klassifizierung von Verbindlich
keiten als kurz- oder langfristig
01.01.2023 keine
IAS 1 Angabe von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
01.01.2023 keine
wesentlichen
IAS 8 Definition von rechnungslegungs
bezogenen Schätzungen
01.01.2023 keine
wesentlichen
Latente Steuern auf Vermögens
werte und Schulden, die aus einer
IAS 121
IFRS 171
einzigen Transaktion resultieren
Erstanwendung von IFRS 17 und
IFRS 9 - Vergleichsinformationen
01.01.2023
01.01.2023
keine
keine

1 Die Anerkennung durch die EU steht derzeit noch aus.

64

6. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN KONZERNAKTIVA

6.1. Sachanlagen

Die Entwicklung des Sachanlagevermögens stellt sich wie folgt dar:

Grundstücke, grundstücks Andere Anlagen, Geleistete
gleiche Rechte und Bauten Betriebs- und Anzahlungen
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich der Bauten auf Technische Anlagen Geschäfts und Anlagen
in T€ fremden Grundstücken und Maschinen ausstattung im Bau Summe
01.01.2020
Zugänge aus Unternehmenszusammenschluss Cherry Gruppe 653 18.464 2.470 1.806 23.392
Zugänge aus Unternehmenszusammenschluss Theobroma 75 819 48 21 963
Zugänge 107 882 302 504 1.794
Abgänge -121 -80 -73 -274
Umbuchungen 202 205 29 -437
Währungsumrechnungseffekte -1 -45 -12 -58
Stand 31.12.2020 1.036 20.204 2.757 1.820 25.818
Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen 2 8 40 50
Zugänge 93 3.754 1.258 1.906 7.011
Abgänge -26 -159 -185
Umbuchungen 1.381 4 -1.713 -328
Währungsumrechnungseffekte 3 276 26 5 310
Stand 31.12.2021 1.134 25.623 4.059 1.859 32.676

Cherry AG

Geschäftsbericht 2021

Grundstücke, grundstücks
gleiche Rechte und Bauten
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geleistete
Anzahlungen
Abschreibungen und Wertminderungen einschließlich der Bauten auf Technische Anlagen Geschäfts und Anlagen
in T€ fremden Grundstücken und Maschinen ausstattung im Bau Summe
01.01.2020
Abschreibung des Jahres 43 1.276 167 1.486
Wertminderungen
Abgänge -114 -5 -119
Umbuchungen
Währungsumrechnungseffekte -1 -41 -8 -50
Stand 31.12.2020 42 1.121 154 1.317
Abschreibung des Jahres 106 5.433 693 6.232
Wertminderungen
Abgänge -18 -18
Umbuchungen -
Währungsumrechnungseffekte 3 167 34 204
Stand 31.12.2021 151 6.721 863 7.735
Nettobuchwert
01.01.2020
31.12.2020 994 19.084 2.603 1.820 24.502
31.12.2021 983 18.902 3.196 1.859 24.941

In den Umbuchungen enthalten sind die Umgliederungen aus den Anlagen im Bau in die Sachanlagen.

In den Grundstücken, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken sind Mietereinbauten ausgewiesen.

Das Bestellobligo für das Sachanlagevermögen beläuft sich zum 31.12.2021 auf TEUR 4.339 (31.12.2020: TEUR 6.613).

Zum 31.12.2021 dienen keine Sachanlagen der Cherry Europe GmbH (31.12.2020: TEUR 10.688) als Sicherheiten für Bankdarlehen der Cherry AG.

6.2. Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Immaterielle
Vermögenswerte
in T€
Entwicklungskosten
und selbstgeschaffene
gewerbliche Schutz
rechte und ähnliche
Rechte und Werte
Entwicklungs
kosten für in
Entwicklung
befindliche
Projekte
Gewerbliche
Schutzrechte,
Lizenzen und
Patente
Kunden
stamm
Marke Geschäfts
oder
Firmenwert
Geleistete
Anzahlungen
Summe
Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten
Stand 01.01.2020 - - - - - - - -
Zugänge aus Unternehmens
zusammenschluss Cherry Gruppe 4.902 4.710 1.014 20.932 50.070 102.759 - 184.387
Zugänge aus Unternehmens
zusammenschluss Theobroma
- - 20 - - 458 - 478
Zugänge - 895 17 - - - - 912
Abgänge - - - - - - - -
Umbuchungen - - - - - - - -
Währungsumrechnungseffekte - - -74 - - - - -74
Stand 31.12.2020 4.902 5.605 978 20.932 50.070 103.217 - 185.704
Zugänge aus Unternehmens
zusammenschlüssen 1.459 - 17 - 95 3.052 - 4.623
Zugänge - 2.642 213 - - - 76 2.931
Abgänge - - - - - - - -
Umbuchungen 7.138 -7.138 328 - - - - 328
Währungsumrechnungseffekte - - 82 - - 2.271 - 2.353
Stand 31.12.2021 13.499 1.109 1.618 20.932 50.165 108.540 76 195.939
Entwicklungskosten
und selbstgeschaffene
gewerbliche Schutz
rechte und ähnliche
Rechte und Werte
Entwicklungs
kosten für in
Entwicklung
befindliche
Projekte
Gewerbliche
Schutzrechte,
Lizenzen und
Patente
Kunden
stamm
Marke Geschäfts
oder
Firmenwert
Geleistete
Anzahlungen
Summe
- - - - - - - -
139 - 365 654 - - - 1.158
- - - - - - - -
- - - - - - - -
- - -68 - - - - -68
139 - 297 654 - - - 1.091
1.334 - 702 2.617 - - - 4.653
- - - - - - - -
- - - - - - - -
- - 87 - - - - 87
1.473 - 1.086 3.271 - - - 5.831
- - - - - - - -
4.763 5.605 681 20.278 50.070 103.217 - 184.614
12.026 1.109 532 17.661 50.165 108.540 76 190.109

04 Einzelabschluss 05 Weitere Informationen

Die im Rahmen der Kaufpreisallokation der Cherry Gruppe identifizierten immateriellen Vermögenswerte sind zum 31. Dezember 2021 mit folgenden Buchwerten aktiviert: Geschäfts- und Firmenwert mit TEUR 102.759 (31.12.2020: TEUR 102.759) sowie ein Kundenstamm mit TEUR 17.661 (31.12.2020: TEUR 20.278) und Markenrechte in Höhe von TEUR 50.070 (31.12.2020: TEUR 50.070). Der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts aus dem Erwerb der Active Key beläuft sich zum 31.12.2021 auf TEUR 3.052, der Buchwert der erworbenen Technologie auf TEUR 1.134 und der Buchwert der erworbenen Marke auf TEUR 95.

01 An unsere Investoren 02 Lagebericht 03 Konzernabschluss

Anhang

Die Markenrechte an Cherry wurden berechnet aus der Ermittlung der Barwerte von fiktiven Lizenzerträgen auf die der Marke zurechenbaren Umsätze. Der aktivierte Geschäfts- oder Firmenwert und die Markenrechte sind mit ihren Werten im Rahmen des Erwerbs der Cherry Holding GmbH und ihrer Tochterunternehmen angesetzt worden und haben eine unbestimmte Nutzungsdauer. Die Marke ist seit Jahrzehnten gut etabliert (Cherry besteht seit 1958) und es besteht die Absicht, diese weiterhin zu nutzen. Die unter der Marke vertriebenen Produkte werden nach aktuellem Stand für den Konzern Nettomittelzuflüsse für einen unbegrenzten Zeitraum generieren. Der Goodwill und die Marke wurden im Geschäftsjahr 2021 einem Werthaltigkeitstest unterzogen.

Cherry AG

Geschäftsbericht 2021

In den Entwicklungskosten und selbst geschaffenen gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten und Werten sind erworbene Entwicklungskosten mit einem Buchwert von TEUR 5.307 (31.12.2020: TEUR 4.173) enthalten.

Das Bestellobligo für immaterielle Vermögenswerte beläuft sich zum 31.12.2021 auf TEUR 73 (31.12.2020: TEUR 73).

Impairment-Test für Goodwill und Marke

Für Zwecke des Werthaltigkeitstests für den Goodwill (TEUR 105.030, 31.12.2020: TEUR 102.759) und die Marke (TEUR 50.070, 31.12.2020: TEUR 50.070), die im Rahmen des Erwerbs der Cherry Gruppe entstanden sind, hat die Cherry Gruppe als zahlungsmittelgenerierende Einheit die rechtlich selbständigen Tochtergesellschaften definiert. Diese sind die Cherry Europe GmbH (Auerbach) (Goodwill TEUR 75.731, 31.12.2020: EUR 75.731; Marke TEUR 50.070, 31.12.2020: TEUR 50.070), Cherry Americas LCC (Wisconsin/USA) (Goodwill TEUR 9.276, 31.12.2020: TEUR 8.962) und die Cherry Zhuhai Electronics ltd. (Zhuhai/China) (Goodwill TEUR 20.022, 31.12.2020: TEUR 18.066). Der Goodwill und die Marke werden auf diese Tochtergesellschaften aufgeteilt, da sie diesen rechtlichen Einheiten, ihren Produkten und geografischen Regionen Nutzen stiften.

Für den Impairment Test 2021 ermittelt sich der erzielbare Betrag als Nutzungswert. Grundsätzlich wird die Discounted Cash-Flow-Methode zur Ermittlung der Werthaltigkeit angewendet.

Die Kalkulationen beruhen auf prognostizierten Umsatzerlösen, dem prognostizierten EBIT sowie EBITDA, die den aktuellsten Planungen des Managements entnommen sind. Im Detailplanungszeitraum von 5 Jahren wird aktuell von einem durchschnittlichen Umsatzwachstum von 16,9% ausgegangen. Nach der Detailplanungsperiode wurde für alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten eine Wachstumsrate von jeweils 1% (Vorjahr: 1%) bei einer etwa gleichbleibenden Bruttomarge unterstellt. Für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden durchschnittliche Kapitalkosten von 7,65 % (Vorjahr: 8,76 %) zugrunde gelegt. In 2021 gab es auf Basis des so ermittelten Fair Values wie bereits im Vorjahr keinen Impairmentbedarf. Der Goodwill aus dem Unternehmenserwerb an der Theobroma Systems Design und Consulting GmbH im Geschäftsjahr 2020 in Höhe von TEUR 458 wurde einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Es ergab sich kein Impairmentbedarf.

Der Goodwill und die Marke aus dem Unternehmenserwerb an der Active Key im aktuellen Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 3.052 bzw. TEUR 95 wurden ebenfalls einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Es ergab sich kein Impairmentbedarf.

6.3. Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten

Die Nutzungsrechte (NR) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten NR Geschäfts
in T€ NR Bauten NR Maschinen NR Werkzeuge NR Fuhrpark und Betriebs
ausstattung
Summe
Stand 01.01.2020 - - - - - -
Zugänge aus Unternehmenszusammenschluss
Cherry Gruppe 9.496 4.181 2.056 325 28 16.086
Zugänge aus Unternehmenszusammenschluss
Theobroma 836 - - 104 - 940
Zugänge 54 69 122 18 22 285
Abgänge -9 - - - -7 -16
Umbuchungen - - - - - -
Währungsumrechnungseffekte -4 - - - - -4
Stand 31.12.2020 10.372 4.250 2.178 447 43 17.291
Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen 291 - - 20 - 311
Zugänge 300 4.396 428 152 - 5.276
Abgänge -177 - - -91 - -268
Umbuchungen - - - - - -
Währungsumrechnungseffekte 161 - - 7 - 168
Stand 31.12.2021 10.947 8.646 2.606 535 43 22.778
Abschreibungen und Wertminderungen NR Geschäfts
in T€ NR Bauten NR Maschinen NR Werkzeuge NR Fuhrpark und Betriebs
ausstattung
Summe
Stand 01.01.2020 - - - - - -
Abschreibung des Jahres 330 311 138 54 9 842
Abgänge -9 - - - -4 -13
Umbuchungen - - - - - -
Währungsumrechnungseffekte - - - - - -
Stand 31.12.2020 321 311 138 54 5 829
Abschreibung des Jahres 1.364 1.734 731 200 20 4.049
Abgänge -158 - - -57 - -215
Umbuchungen - - - - - -
Währungsumrechnungseffekte 112 - - 14 - 126
Stand 31.12.2021 1.639 2.045 869 211 25 4.789
Nettobuchwert
Stand 01.01.2020 - - - - - -
Stand 31.12.2020 10.051 3.939 2.040 393 38 16.459
Stand 31.12.2021 9.308 6.601 1.737 324 18 17.989

Die Leasingaktivitäten der Cherry Gruppe beziehen sich im Wesentlichen auf das Leasen von Maschinen, Werkzeugen, Fuhrpark, Immobilien und IT. Leasingverträge für Maschinen liegen in der Regel zwischen 4 und 7 Jahren. Werkzeuge haben eine Laufzeit von 4 Jahren, bei Fahrzeugen liegt die Laufzeit bei 3–4 Jahren, Immobilienverträge haben eine Laufzeit von 10–12 Jahren und IT-Equipment von 3–5 Jahren.

Langfristige Schulden

Anhang

Cherry AG Geschäftsbericht 2021

Die Leasingverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten:

in T€ 31.12.2021 31.12.2020
Leasingverbindlichkeit Bauten 7.965 8.741
Leasingverbindlichkeit Maschinen 4.969 2.671
Leasingverbindlichkeit Werkzeuge 1.418 1.554
Leasingverbindlichkeit Fuhrpark 185 224
Leasingverbindlichkeit
Geschäfts- und Betriebsausstattung 12 18
Summe 14.549 13.208

Kurzfristige Schulden

in T€ 31.12.2021 31.12.2020
Leasingverbindlichkeit Bauten 1.435 1.327
Leasingverbindlichkeit Maschinen 1.846 1.321
Leasingverbindlichkeit Werkzeuge 550 502
Leasingverbindlichkeit Fuhrpark
Leasingverbindlichkeit
145 164
Geschäfts- und Betriebsausstattung 6 20
Summe 3.982 3.334
in T€ 2021 2020
bis 1 Jahr 3.982 3.334
1 bis 5 Jahre 10.481 8.234
über 5 Jahre 4.068 4.974
Summe 18.531 16.542
Leasingverbindlichkeit Bauten 9.400 10.068
bis 1 Jahr 1.435 1.327
1 bis 5 Jahre 4.389 4.224
über 5 Jahre 3.576 4.517
Leasingverbindlichkeit Maschinen 6.815 3.992
bis 1 Jahr 1.846 1.321
1 bis 5 Jahre 4.554 2.371
über 5 Jahre 415 300
Leasingverbindlichkeit Werkzeuge 1.968 2.056
bis 1 Jahr 550 502
1 bis 5 Jahre 1.341 1.397
über 5 Jahre 77 157
Leasingverbindlichkeit Fuhrpark 330 388
bis 1 Jahr 145 164
1 bis 5 Jahre 185 224
Leasingverbindlichkeit
Geschäfts- und Betriebsausstattung 18 38
bis 1 Jahr 6 20
1 bis 5 Jahre 12 18

In der Berichtsperiode wurden folgende Beträge erfolgswirksam erfasst:

in T€ 2021 2020
Abschreibung der Nutzungsrechte 4.049 842
Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten 389 65
Leasingaufwand für kurzfristige
Leasingverhältnisse 67
Leasingaufwand für Leasingverhältnisse über
geringwertige Vermögenswerte 101 6
Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag 4.606 913

Die Zahlungsmittelabflüsse der Gruppe für Leasingverhältnisse betrugen 2021 TEUR 3.982 (31.12.2020: TEUR 816).

6.4. Vorräte

Die Aufteilung der Vorräte ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung:

in T€ 31.12.2021 31.12.2020
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 13.816 9.690
Unfertige Erzeugnisse 2.303 891
Fertige Erzeugnisse 12.091 6.667
Handelsware 15.128 9.832
Geleistete Anzahlungen 818 185
Summe 44.156 27.265

Die deutlich erhöhten Transportkosten trugen in 2021 zu einer Erhöhung der Anschaffungs- und Herstellungskosten bei.

Die Summe der Wertberichtigungen auf die Vorräte beläuft sich zum 31.12.2021 inkl. Berücksichtigung von Wechselkurseinflüssen auf TEUR 1.165 (31.12.2020: TEUR 1.294).

Die Bestandsabwertungen waren im Geschäftsjahr 2021 wie im Vorjahr in voller Höhe in den Umsatzkosten enthalten.

Die Reduzierung des Wertberichtigungsbedarfs in 2021 ist im Wesentlichen auf einen stärkeren USD-Kurs zum Jahresende 2021 im Vergleich zu 2020 zurückzuführen.

Zum 31.12.2021 dienen keine Vorräte der Cherry Europe GmbH (31.12.2020: TEUR 19.425) als Sicherheiten für Bankdarlehen der Cherry AG.

6.5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Zum 31.12.2021 dienen keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Cherry Europe GmbH (31.12.2020: TEUR 5.503) als Sicherheiten für Bankdarlehen der Cherry AG.

6.6. Finanzielle Vermögenswerte

Zum 31.12.2021 dienen keine Forderungen (31.12.2020: TEUR 25) als Sicherheiten für Bankdarlehen der Cherry AG.

6.7. Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

in T€ 31.12.2021 31.12.2020
Forderungen aus sonstigen Steuern 477 753
Rechnungsabgrenzungen 680 591
Sonstiges 177 220
Sonstige Vermögenswerte 1.334 1.564

Die Forderungen aus sonstigen Steuern betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Umsatzsteuer.

Die Rechnungsabgrenzungen enthalten im Wesentlichen vorausbezahlte Dienstleistungen für SAP-User-Lizenzen, Wartungsleistungen und Vorauszahlungen für Versicherungen. Im Vorjahr waren Kosten für die Einräumung einer revolvierenden Kreditlinie in Höhe von TEUR 250 abgegrenzt und wurden über die Laufzeit der Kreditlinie aufgelöst. Im Zuge der Ablösung der Kredite Ende Juni 2021 wurde auch die Kreditlinie

beendet und demnach die verbliebene Abgrenzung erfolgswirksam aufgelöst. Unter Sonstiges sind im Wesentlichen Kautionszahlungen für gemietete Büroräume enthalten.

6.8. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zum 31.12.2021 dienen keine Bankguthaben der Cherry Europe GmbH (31.12.2020: TEUR 6.843) als Sicherheiten für Bankdarlehen der Cherry AG.

7. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN KONZERNPASSIVA

7.1. Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Gezeichnete Kapital des Mutterunternehmens in Höhe von TEUR 24.300 (31.12.2020: TEUR 36) ist voll eingezahlt.

Am 25. Mai 2021 hat der einzige Gesellschafter der Gesellschaft in einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung beschlossen, das gezeichnete Kapital von 36.253,00 EUR um 1.963.747,00 EUR auf 2.000.000,00 EUR mittels Entnahme aus der Kapitalrücklage zu erhöhen (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln), um vor der Wirksamkeit der Umwandlung der Rechtsform der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft die gesetzlichen Anforderungen an das gezeichnete Kapital einer Aktiengesellschaft zu erfüllen.

In der Hauptversammlung vom 11. Juni 2021 wurde die Erhöhung des Grundkapitals von 2.000.000,00 EUR um 18.000.000,00 EUR auf 20.000.000,00 EUR mittels Entnahme aus der Kapitalrücklage (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln) beschlossen. Gleichzeitig wurde ein genehmigtes Kapital in Höhe von 10.000.000,00 EUR beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. Juni 2026 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 10.000.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2021/I).

In der Hauptversammlung vom 23. Juni 2021 wurde die Erhöhung des Grundkapitals von 20.000.000,00 EUR um 4.300.000,00 EUR auf 24.300.000,00 EUR beschlossen. Gleichzeitig wurde ein bedingtes Kapital in Höhe von 10.000.000,00 EUR beschlossen (Bedingtes Kapital 2021/I).

Zum 31.12.2021 umfasst das gezeichnete Kapital 24.300.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien). Zum 31. Dezember 2020 und damit vor dem Formwechsel setzte sich das gezeichnete Kapital aus 36.253 Geschäftsanteilen mit einem Nennbetrag von 1 EUR pro Anteil zusammen.

Entwicklung der Aktienanzahl

in Stk. 2021
Bei Formwechsel entstanden 2.000.000
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln 18.000.000
Im Rahmen des Börsengangs ausgegeben 4.300.000
Stand 31.12. 24.300.000

Im Geschäftsjahr 2020 wurde das gezeichnete Kapital mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30. September 2020 um TEUR 11 auf TEUR 36 erhöht und setzte sich zum 31. Dezember 2020 aus 36.253 Geschäftsanteilen mit einem Nennwert von 1 EUR pro Anteil zusammen.

Kapitalrücklage

Der Wert der Kapitalrücklage betrug zum 31. Dezember 2021 TEUR 263.280 (31.12.2020: TEUR 150.486). Im Zuge des Börsengangs wurden EUR 133,3 Mio. in die Kapitalrücklage eingezahlt. Die direkt der Eigenkapitalbeschaffung im Zuge des Börsengangs zuzuordnenden Kosten in Höhe von EUR 6,3 Mio. abzgl. darauf entfallender Ertragsteuern in Höhe von EUR 1,8 Mio. wurden von der Kapitalrücklage abgezogen. Des Weiteren verminderte sich die Kapitalrücklage durch zwei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln in Höhe von EUR 20,0 Mio.

Das seit 30. September 2020 bestehende Beteiligungsprogramm für das Management sowie den Beirat wurde im Zuge des Börsengangs abgerechnet und beendet. Hieraus ergaben sich in 2021 nach IFRS 2 zu erfassende nicht-zahlungswirksame

01 An unsere Investoren 02 Lagebericht 03 Konzernabschluss Anhang

Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 3.757 (2020: TEUR 229), die mit der Kapitalrücklage verrechnet wurden.

Im Zusammenhang mit dem Börsengang wurde ein neues anteilsbasiertes Vergütungsprogramm (LTI = Long Term Incentive Program) zunächst nur für den Vorstand der Cherry AG aufgesetzt. Es wird auf die Ausführungen in Abschnitt 11.3 Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen verwiesen. Hieraus resultieren Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 197, die gem. IFRS 2 direkt im Eigenkapital zu erfassen sind und somit die Kapitalrücklage erhöht haben.

Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte im Zuge des Erwerbs der Anteile an der Cherry Holding GmbH und ihrer Tochterunternehmen zum 30. September 2020 eine Einzahlung in die Kapitalrücklage durch die Gesellschafterin in Höhe von TEUR 150.257.

Übriges kumuliertes Eigenkapital

Das übrige kumulierte Eigenkapital für Gewinne und Verluste aus Währungsdifferenzen in Höhe von TEUR 3.860 (2020: TEUR 358) resultiert aus den Differenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Tochterunternehmen in die Berichtswährung des Konzerns (Euro).

Des Weiteren werden versicherungsmathematische Gewinne aus Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 7 (2020: Verlust TEUR 4) erfasst und darauf anfallende latente Steuern in Höhe von TEUR -2 (2020: TEUR 5) werden ebenfalls im Übrigen kumulierten Eigenkapital ausgewiesen.

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

7.2. Rückstellungen für Pensionen

Diese Rückstellung beinhaltet die Deferred Compensation für Führungskräfte und die leistungsorientierte Altersversorgung für Mitarbeiter, die einen Eigenbeitrag zu ihrer Altersversorgung durch Entgeltverzicht leisten. Die Rückstellungen für Pensionen werden für leistungsorientierte Versorgungszusagen in Deutschland gegenüber aktiven und ehemaligen Mitarbeitern und deren Hinterbliebene gebildet.

Die Verpflichtungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Project-Unit-Credit-Methode) berechnet. Entsprechend der Zusage werden Versorgungsleistungen bei Erreichen der Altersrente, vorzeitiger Altersrente oder Tod gewährt.

Bei der Deferred Compensation-Regelung verzichteten Führungskräfte auf Teile ihrer Incentive-Zahlung, die in ein Altersversorgungskapital umgewandelt wird, welches frühestens nach dem 62. Lebensjahr ausbezahlt werden kann.

Die leistungsorientierte Pensionszusage als wesentliches Element der betrieblichen Altersversorgung, sog. ZF-Rente, wird ausschließlich bei deutschen Gesellschaften der Cherry Gruppe angewandt. Die ZF-Rente wurde am 31. Dezember 2021 in Höhe von TEUR 191 (31.12.2020: TEUR 198) bilanziert und wurde unter den Rückstellungen für Pensionen und sonstige Verpflichtungen ausgewiesen. Bestandteil dieser ZF-Rente ist auch die sogenannte Jubiläumsvergütung. Auf der Basis einer Betriebsvereinbarung erhält ein Jubilar für 25 Jahre Betriebszugehörigkeit 1,3 Monatsentgelte und für 40 Jahre 2,3 Monatsentgelte als Jubiläumsvergütung. Diese Jubiläumsvergütung kommt jedoch nicht zur Auszahlung an den Jubilar. Stattdessen wird aus diesem Kapital ein sog. Jubiläumsrentenbaustein gebildet.

Ein weiterer Baustein der Altersversorgung ist die Unterstützungskasse für Mitglieder des oberen Führungskreises. Hier handelt es sich um eine arbeitgeberfinanzierte Leistung. Für diesen Personenkreis gab es in der Vergangenheit auch noch die Möglichkeit der Deferred Compensation. Der Bilanzwert für diesen Durchführungsweg betrug zum 31. Dezember 2021 TEUR 726 (31.12.2020: TEUR 797).

Die Höhe der Verpflichtungen aus den Zusagen wurde auf Basis versicherungsmathematischer Methoden berechnet. Bei der Bewertung wurden folgende Parameter unterstellt:

Inland

in % 31.12.2021 31.12.2020
Diskontierungssatz 0,69 0,58
Rententrend 1,0 1,0
Duration in Jahren 8 8

Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck für die deutschen Verpflichtungen verwendet.

Eine Änderung des angegebenen Rechnungszinsfußes um +/- 0,25 %-Punkte hätte zum 31.12.2021 eine Reduzierung von TEUR 17,9 (31.12.2020: TEUR 20,7) bzw. Erhöhung von TEUR 19,4 (31.12.2020: TEUR 22,3) der Versorgungsverpflichtung für die Pensionszusagen zur Folge. Für die Berechnung der Sensitivität wurde die gleiche Methode angewandt wie für die Ermittlung der Pensionsrückstellungen in der Bilanz.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Beträge ergeben sich wie folgt:

in T€ 31.12.2021 31.12.2020
Barwert der rückstellungsfinanzierten
Versorgungszusagen 917 994
Barwert der fondsfinanzierten Versorgungszusagen - -
Rückstellungen für Pensionen 917 994

Im Berichtsjahr hat sich der Barwert der Pensionsverpflichtung wie folgt entwickelt:

Entwicklung des Barwertes der Pensionsverpflichtung

in T€ 31.12.2021 31.12.2020
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen
zum 01.01. 994 -
Zugang aus Unternehmenszusammenschluss
Cherry Gruppe - 1.009
Zinsaufwand 5 2
Neu entstandene vers.-math. (Gewinne) / Verluste -7 4
Zahlungen der Versorgungspläne -75 -19
Sonstige Änderungen - -
Barwert der leistungsorientierten
Verpflichtungen zum 31.12. 917 994

Die neu entstandenen versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste resultieren überwiegend aus finanzmathematischen Effekten.

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam erfassten Pensionsaufwendungen für leistungsorientierte Zusagen setzen sich wie folgt zusammen:

Aufteilung des Pensionsaufwandes

in T€ 31.12.2021 31.12.2020
Aufwand für im Berichtsjahr
erdiente Pensionsansprüche - -
Zinsaufwand 5 2
Summe 5 2

Die Aufzinsung der erwarteten Pensionsverpflichtungen sind in den Zinsaufwendungen im Finanzergebnis enthalten.

Aus den zum Stichtag bestehenden Pensionsvereinbarungen entstehen der Cherry Gruppe die nachfolgenden Rentenzahlungsverpflichtungen, aufgegliedert nach Fälligkeiten:

Fälligkeitsanalysen der Leistungszahlungen

in T€ 31.12.2021 31.12.2020
bis 1 Jahr 605 82
über 1 Jahr 312 912
917 994

Beitragsorientierte Pensionszusagen als betriebliche Altersversorgungen werden sowohl in der deutschen Tochtergesellschaft als auch bei den ausländischen Gesellschaften aufwandswirksam erfasst. Insgesamt ergeben sich Aufwendungen aus beitragsorientierten Plänen im Geschäftsjahr 2021 in Höhe von TEUR 2.324 (2020: TEUR 488).

7.3. Sonstige Rückstellungen

Die Entwicklung der sonstigen Rückstellung ist nachfolgend dargestellt:

Sonstige Rückstellungen (kurzfristig)

in T€ Gewährleistung Sonstige Summe
Stand 01.01.2021 158 322 480
Zugang aus Unternehmens
zusammenschlüssen - - -
Verbrauch -91 -274 -365
Auflösung - -48 -48
Zuführung 114 71 185
Stand 31.12.2021 181 71 252

Die Rückstellung für Gewährleistung wird anhand der Erfahrungen aus vergangenen Jahren gebildet. Die den Berechnungen der Gewährleistungsrückstellung zugrunde liegenden Annahmen basieren auf dem aktuellen Absatzniveau und den aktuell verfügbaren Daten über Reklamationen für die verkauften Produkte innerhalb des Gewährleistungszeitraums. Die Veränderung der sonstigen kurzfristigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 251 resultiert im Wesentlichen aus der Inanspruchnahme der Rückstellung für einen zum 31.12.2020 schwebenden Abfindungsfall in den USA.

Sonstige Rückstellungen (langfristig)

in T€ Gewährleistung Jubiläum Altersteilzeit Summe
Stand 01.01.2021 196 611 132 939
Zugang aus Unterneh
menszusammenschlüssen 311 - - 311
Verbrauch -140 -60 -81 -281
Auflösung -311 - - -311
Zuführung 258 21 81 360
Aufzinsung (+)/Abzinsung (-) 3 - - 3
Stand 31.12.2021 317 572 132 1.021

Der langfristige Teil der Gewährleistungsrückstellungen umfasst einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren. Der Zahlungsmittelabfluss für die Altersteilzeitrückstellung wird über 2 Jahre erwartet. Jubiläumsgelder sind für das 25-jährige und das 40-jährige Dienstjubiläum zugesagt.

7.4. Sonstige nicht-finanzielle und finanzielle Verbindlichkeiten

Sonstige nicht-finanzielle und finanzielle Verbindlichkeiten (kurzfristig)

in T€ 31.12.2021 31.12.2020
Personalverbindlichkeiten 2.741 2.474
Sonstige Steuerverbindlichkeiten 189 36
Vertragsverbindlichkeiten 784 320
Sonstige Verbindlichkeiten 90 -
Summe Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten 3.804 2.830
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 5.564 4.063
Summe 9.368 6.893

Die Personalverbindlichkeiten enthalten zum 31.12.2021 wie im Vorjahr im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Urlaubsansprüchen und Zeitguthaben sowie erfolgsabhängige Zahlungen und Freistellungs- bzw. Abfindungszahlungen.

In den sonstigen Steuerverbindlichkeiten sind sowohl Lohnsteuer- als auch Umsatzsteuerverbindlichkeiten enthalten.

Die Vertragsverbindlichkeiten werden grundsätzlich in Abhängigkeit von der Laufzeit unter den kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Diese werden je Stück der abgenommenen Menge in den Umsatzerlösen realisiert. Von dem Buchwert der Vertragsverbindlichkeiten zum 31.12.2020 in Höhe von TEUR 320 führten TEUR 156 zu Umsatzerlösen in 2021, während in 2021 Vertragsverbindlichkeiten von TEUR 620 hinzugekommen sind, sodass sich zum 31.12.2021 ein Buchwert von TEUR 784 ergibt. Es wird erwartet, dass hiervon TEUR 298 zu Umsatzerlösen im Jahr 2022 führen.

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus Kundenboni in Höhe von TEUR 1.091 (31.12.2020: TEUR 1.474) und Werbekostenzuschüssen in Höhe von TEUR 507 (31.12.2020: TEUR 417), die auf Marketingmaßnahmen mit Kunden der ersten und zweiten Handelsstufen basieren sowie aus Abgrenzungen zu Leistungen des Aufsichtsrats und zur Jahresabschlussprüfung. Der Kundenbonus wird anhand eines definierten Umsatzzieles ermittelt und setzt sich aus dem Jahresbonus und Quartalsbonus für das 4. Quartal des jeweiligen Jahres zusammen und wird umsatzmindernd verbucht.

Im Übrigen sind Verbindlichkeiten aus Kaufpreiszahlungen für den Unternehmenskauf von Active Key in Höhe von TEUR 1.600 sowie Verbindlichkeiten für ausstehende Rechnungen von TEUR 724 (31.12.2020: TEUR 2.194) enthalten.

Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten (langfristig)

in T€ 31.12.2021 31.12.2020
Investitionszuwendungen 115 125
Sonstige - -
Summe 115 125

Die Investitionszuwendungen betreffen geförderte Produktionsanlagen einer ausländischen Tochtergesellschaft.

7.5. Finanzverbindlichkeiten

Die kurzfristigen und langfristigen Finanzverbindlichkeiten der Cherry Gruppe betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Mit Kreditvertrag vom 11.08.2020 hat die Cherry AG zur Finanzierung des Kaufpreises für die Anteile an der Cherry Holding GmbH inkl. ihrer Tochterunternehmen einen Kredit in Höhe von nominal TEUR 80.000 aufgenommen. Der Kreditvertrag gewährt dem Darlehensnehmer zu bestimmten Zeitpunkten vorzeitige Kündigungsoptionen gegen Zahlung einer vom Zeitpunkt der Kündigung der Höhe nach abhängigen Ausgleichszahlung an den Kreditgeber. Der Kredit ist variabel auf Basis des EURIBOR verzinst und beinhaltet eine Zinsuntergrenze (Floor) von 0 % in Bezug auf den EURIBOR. Der Kreditgeber besitzt ebenfalls unter bestimmten Bedingungen eine Kündigungsmöglichkeit. Diese Konditionen sind als eingebettete Derivate i.S.d. IFRS 9.4.3.1. einzustufen und aufgrund der Tatsache, dass sie insgesamt betrachtet nicht eng mit dem Kreditvertrag als Basisvertrag verbunden sind, von der Darlehensverbindlichkeit abzuspalten und als Derivate erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Die Darlehensverbindlichkeit wird als finanzielle Verbindlichkeit zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.

Die Kosten für die Beschaffung des Fremdkapitals in Höhe von insgesamt TEUR 2.831 wurden mit dem Darlehensbetrag verrechnet und werden mittels der Effektivzinsmethode ergebniswirksam über die Laufzeit des Kredites aufgelöst.

Im Zuge des Börsengangs wurde dieses Kaufpreisdarlehen zum 30. Juni 2021 zurückgezahlt. In diesem Zusammenhang fiel eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von TEUR 7.784 an, die zahlungs- und erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst wurde. Durch die Rückzahlung waren sowohl die bislang im Rahmen der Effektivzinsmethode erfassten Transaktionskosten als auch die eingebetteten Derivate erfolgswirksam im Finanzergebnis zu erfassen. Aus der Anwendung der Effektivzinsmethode sowie den eingebetteten Derivaten ergaben sich in 2021 Aufwendungen von insgesamt TEUR 2.252. Daneben fielen Zinsaufwendungen aus dem Darlehen in Höhe von nominal TEUR 2.816 an. Die bislang bestehende, ungenutzte Kreditlinie in Höhe von TEUR 10.000 wurde aufgelöst.

Am 29. Juni 2021 wurde ein neuer Kreditrahmen mit der UniCredit Bank AG in München in Höhe von insgesamt TEUR 55.000 vereinbart, wovon TEUR 10.000 als Kontokorrentlinie bestimmt sind. Der Kreditrahmen war zum 31. Dezember 2021 mit TEUR 45.000 TEUR (Tranche A) ausgenutzt und soll für anorganisches Wachstum genutzt werden. Für den Kreditvertrag wurden keine dinglichen Sicherheiten bestellt.

Der Kreditvertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Der Zinssatz für jedes Darlehen ergibt sich aus dem Prozentsatz der Summe der jeweils anwendbaren Zinssätze, bestehend aus einer Bank-Marge als Aufschlag auf den zugrundeliegenden EURI-BOR-Zinssatz für die entsprechend abgeschlossene Laufzeit der Ziehung für die Tranche A (3- oder 6 Monate) und die Kontokorrentlinie (1, 3 oder 6 Monate). Zudem wird ein Bereitstellungszins (Commitment Fee) in Höhe von 0,35 % für die nicht in Anspruch genommenen Beträge innerhalb der Tranche A und der Kontokorrentlinie

berechnet. Die Gewährung des Kreditvertrages unterliegt der Einhaltung der Finanzkennzahl (Financial Covenants) Nettoverschuldungsgrad (Net leverage ratio). Der Nettoverschuldungsgrad ist beschränkt auf eine Relation der Nettoverschuldung im Verhältnis des bereinigten EBITDA. Zum Stichtag wurden alle Auflagen aus dem Kreditvertrag eingehalten.

Finanzverbindlichkeiten (kurzfristig)

Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten beinhalteten zum 31.12.2020 den kurzfristigen Anteil des Kaufpreisdarlehens der Cherry AG in Höhe von TEUR 4.431. Zum 31.12.2021 bestehen bei ausländischen Tochterunternehmen kurzfristige Bankdarlehen in Höhe von TEUR 202 (31.12.2020: TEUR 1.239) sowie zum 31.12.2020 ein Covid-Staatsdarlehen ("Paycheck Protection Program") in den USA in Höhe von TEUR 402, das in 2021 in einen nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss umgewandelt wurde.

Finanzverbindlichkeiten (langfristig)

Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten entfielen zum 31.12.2020 in Höhe von TEUR 72.927 auf das Kaufpreisdarlehen der Cherry AG und in Höhe von TEUR 1.821 auf den Fair Value der damit verbundenen eingebetteten Derivate. Zum 31.12.2021 umfassen die langfristigen Finanzverbindlichkeiten im Wesentlichen den mit TEUR 45.000 in Anspruch genommenen Kreditrahmen (Tranche A) sowie mit TEUR 833 langfristige Bankdarlehen ausländischer Tochterunternehmen.

7.6. Latente Steuern

Nach gegenseitiger Aufrechnung von Forderungen und Schulden ergeben sich die folgenden, im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträge:

in T€ 31.12.2021 31.12.2020
Aktive latente Steuern 1.307 2.234
Passive latente Steuer 21.997 24.715

Die latenten Steuerforderungen und Steuerschulden entfallen auf folgende wesentliche Bilanzpositionen:

31.12.2021 31.12.2020
Aktive Passive Aktive Passive
latente latente latente latente
in T€ Steuern Steuern Steuern Steuern
Immaterielles Vermögen 472 22.387 483 24.631
Sachanlagen - 2.276 - 513
Forderungen 43 - 58 29
Vorräte 705 - 550 -
Sonstige Aktiva 76 53 - 71
Pensionsrückstellungen 62 - 77 -
Sonstige Rückstellungen 40 - 69 -
Verbindlichkeiten 20 38 218 182
Verlustvorträge 2.489 - 1.289 -
Nutzungsrechte Leasing - 5.189 - 4.500
Leasingverbindlichkeiten 5.346 - 4.701 -
Summe 9.253 29.943 7.445 29.926
Verrechnung -7.946 -7.946 -5.211 -5.211
Summe 1.307 21.997 2.234 24.715

Verlustvorträge bestehen in Höhe von TEUR 3.311 (31.12.2020: TEUR 5.298), wovon innerhalb der nächsten 20 Jahre TEUR 2.948 (31.12.2020: TEUR 4.791) nutzbar sind. Hieraus resultieren aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 650 (31.12.2020: TEUR 1.289). In der Position Verlustvorträge sind ferner aktive latente Steuern über TEUR 1.839 (31.12.2020: TEUR 0) auf bestehende Zinsvorträge enthalten.

Auf Verlustvorträge in Höhe von TEUR 363 wurden zum 31.12.2021 (31.12.2020: TEUR 507) keine aktiven latenten Steuern gebildet. Diese sind innerhalb der nächsten 20 Jahre (TEUR 362, 31.12.2020 TEUR 335) und unbegrenzt (TEUR 0, 31.12.2020: 172) nutzbar.

Passive latente Steuern auf temporäre Differenzen in Höhe von TEUR 1.458 (31.12.2020: TEUR 100) bezüglich outside basis differences wurden nicht gebildet, da nicht in absehbarer Zeit mit einer Nutzung gerechnet wird.

Der Konzernsteuersatz beträgt unverändert zum Vorjahr 29,13 % und beinhaltet deutsche Körperschaftsteuer von 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % sowie Gewerbesteuer in Höhe von 13,3 %. Die angewandten lokalen Ertragssteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren unverändert zum Vorjahr zwischen 16,5 % und 29,0 %.

Im Folgenden ist eine Überleitung vom erwarteten zum tatsächlich ausgewiesenen Steueraufwand dargestellt. Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wird das Ergebnis vor Ertragsteuern mit dem durchschnittlichen Konzernsteuersatz multipliziert.

in T€ 2021 2020
Ergebnis vor Ertragsteuern 13.494 -8.425
Erwarteter Ertragssteueraufwand 3.930 -2.454
Abweichende ausländische Steuerbelastung -888 -211
Steuerfreie Erträge -271 -39
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen 726 114
Ausländische Quellensteuer 8 137
Steueranteil für Effekte aus Verlustvorträgen -389 59
Periodenfremder Steueraufwand 263 29
Veränderung permanente Differenzen 842 1.251
Sonstiges -13 260
Effektiver Ertragssteueraufwand 4.208 -854
Effektive Steuerquote (in
%)
31,2 10,1

8. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN-UND VERLUSTRECHNUNG

8.1. Umsatzerlöse

Die nach IFRS 15 unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Preislisten und Preisnachlässen bilanzierten Umsatzerlöse gliedern sich dabei gemäß IFRS 15.114 wie folgt auf:

Umsätze nach Produktarten

in T€ 31.12.2021 31.12.2020
Gaming
Gaming Switches 57.744 14.248
Gaming Peripherals 25.069 5.936
Professional
Office & Industry Peripherals 48.201 11.151
Office 40.417 9.459
Industry 7.784 1.692
Healthcare & Security Peripherals 37.512 4.921
Security 7.234 1.634
eHealth 26.861 2.661
Point of Sales Products 3.417 626
Summe der Umsatzerlöse nach Produktarten 168.526 36.256

Die Cherry Gruppe bilanziert ihre Umsätze aus Verkäufen von Produkten und Dienstleistungen zeitpunktbezogen zum Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsgewalt an den Händler oder Kunden. (Noch) nicht bezahlte Lieferungen werden unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bilanziert.

Cherry AG

Geschäftsbericht 2021

Umsätze nach Regionen 2021

in T€ Deutschland USA China Hongkong Österreich Summe
Gaming Switches 21.295 601 3 35.845 - 57.744
Gaming Peripherals 759 197 20.057 4.056 - 25.069
Office & Industry Peripherals 41.107 4.881 1.910 303 - 48.201
Healthcare & Security Peripherals 31.557 4.412 659 11 873 37.512
Summe der Umsätze nach Regionen 94.718 10.091 22.629 40.215 873 168.526

Umsätze nach Regionen 2020

in T€ Deutschland USA China Hongkong Österreich Summe
Gaming Switches 5.260 268 20 8.700 - 14.248
Gaming Peripherals 465 32 4.819 620 - 5.936
Office & Industry Peripherals 9.976 1.010 99 65 - 11.151
Healthcare & Security Peripherals 4.032 502 - - 387 4.921
Summe der Umsätze nach Regionen 19.733 1.812 4.938 9.385 387 36.256

8.2. Sonstige betriebliche Erträge

in T€ 2021 2020
Währungsgewinne 251 300
Buchgewinne aus Verkäufen von Sachanlagen 4 1
Sonstiges 2.612 17
Summe 2.867 318

Die Position Sonstiges in Höhe von TEUR 2.612 steht im Wesentlichen in Zusammenhang mit dem Börsengang der Cherry AG. Im Rahmen eines Cost Sharing Agreements wurden Kosten, die mit dem Börsengang verbunden waren, auf die Parteien aufgeteilt. Aus der Weiterbelastung von Kosten, die zunächst Cherry gezahlt hat, resultieren sonstige betriebliche Erträge in Höhe von EUR 2,4 Mio.

8.3. Materialaufwand

in T€ 2021 2020
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren 64.277 18.401
Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.417 643
Summe 66.694 19.044

Im Geschäftsjahr 2021 betrug die Materialquote 39,6% (2020: 52,5%).

8.4. Personalaufwand

Der erfasste Personalaufwand stellt sich wie folgt dar:

in T€ 2021 2020
Direktes und indirektes Entgelt 30.442 6.296
Sozialabgaben 5.862 1.203
Aufwand für Altersversorgung 188 56
Summe 36.492 7.555

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter nach Regionen stellt sich wie folgt dar:

2021 2020
Europa 427 389
Nordamerika 18 18
Asien 87 83
Summe 532 490

8.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:

in T€ 2021 2020
Währungsverluste 735 87
Buchverluste aus Verkäufen des
Sachanlagevermögens 48 13
Buchverluste aus Verkäufen von
immateriellen Vermögenswerten - -
Transaktionskosten - 5.151
Sonstige Aufwendungen 2.491 457
Summe 3.274 5.708

Der Anstieg der sonstigen Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus den im Zusammenhang mit dem Börsengang angefallenen Aufwendungen, die nicht direkt der Beschaffung von Eigenkapital zuzuordnen waren und demnach nicht mit der Kapitalrücklage verrechnet wurden.

8.6. Finanzergebnis

Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

in T€ 2021 2020
Zinserträge und ähnliche Erträge -5 -1
Summe Zinserträge -5 -1
Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen 14.117 2.168
Aufwendungen aus Auf- und Abzinsungen 13 5
Summe Finanzaufwand 14.130 2.173
Summe 14.125 2.172

Die Zinsaufwendungen und ähnlichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Zinsen und ähnliche Aufwendungen aus dem Kaufpreisdarlehen der Cherry AG in Höhe von TEUR 14.673 (2020: TEUR 1.592), Erträge aus der Bewertung der eingebetteten Derivate zum Fair Value in Höhe von TEUR 1.821 (2020: Aufwendungen TEUR 418), Zinsen und ähnliche Aufwendungen für das im Oktober 2021 aufgenommene Darlehen in Höhe von TEUR 367 sowie Zinsaufwendungen im Rahmen von Leasingverpflichtungen in Höhe von TEUR 389 (2020: TEUR 65).

8.7. Ertragssteueraufwand

Die Zusammensetzung des Steueraufwands ist wie folgt:

in T€ 2021 2020
Latenter Steuerertrag (-) / -aufwand (+) 97 -2.772
Tatsächlicher Steuerertrag (-) / -aufwand (+)
davon periodenfremd: TEUR 263 (2020: TEUR 29) 4.111 1.918
Summe 4.208 -854

Cherry AG Geschäftsbericht 2021

Von den in der Bilanz erfassten latenten Steuern wurden im laufenden Geschäftsjahr insgesamt TEUR -2 (2020: TEUR -5) eigenkapitalmindernd im sonstigen Ergebnis erfasst, ohne die Gewinn- und Verlustrechnung zu beeinflussen. Des Weiteren wurden Ertragsteuern von EUR 1,8 Mio. im Zusammenhang mit den Transaktionskosten der im Rahmen des Börsengangs neu ausgegebenen Aktien direkt im Eigenkapital erfasst.

8.8. Ergebnis je Aktie

Aufgrund der Tatsache, dass die Cherry AG zum 31.12.2020 noch nicht als Aktiengesellschaft bestand, erfolgen die Angaben zum Ergebnis je Aktie für das Geschäftsjahr 2020 auf Basis einer rückwirkenden Anpassung der Aktienzahl, als ob bereits in 2020 Aktien in vergleichbarem Verhältnis bestanden hätten.

Konzernergebnis in T€
Anzahl der Aktien in Tsd.
Ergebnis je Aktie in € 2021 2020
Konzernergebnis, das auf Aktionäre der
Cherry AG entfällt 9.287 -7.571
Abzüglich verwässernder Effekt aus
aktienbasierter Vergütung
- -
Konzernergebnis, das auf Aktionäre der
Cherry AG entfällt (zur Ermittlung des
verwässerten Ergebnis je Aktie) 9.287 -7.571
Gewichteter Durchschnitt im Umlauf
befindlicher Aktien 22.179 28
Verwässernder Effekt aus
aktienbasierter Vergütung - -
Gewichteter Durchschnitt im Umlauf
befindlicher Aktien (verwässert) 22.179 15.352
Unverwässertes Ergebnis je Aktie 0,42 -0,49
Verwässertes Ergebnis je Aktie 0,42 -0,49

9. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Die Cherry AG erstellt im Geschäftsjahr 2021 zum ersten Mal eine Segmentberichterstattung.

Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt. Der Vorstand als Hauptentscheidungsträger betrachtet das Geschäft aus Sicht der rechtlichen Einheiten und legt sieben berichtspflichtige Segmente fest:

  • Cherry Europe GmbH
  • Cherry Digital Health GmbH
  • Theobroma Systems Design und Consulting GmbH
  • Active Key GmbH
  • Zhuhai Cherry Electronics Co.Ltd.
  • Cherry Electronics (Hong Kong) Co Ltd.
  • Cherry Americas LLC

Der Vorstand bewertet die Ertragskraft der Geschäftssegmente auf Basis des angepassten Ergebnisses vor Zinsen, Abschreibungen und Ertragsteuern (adjusted EBITDA = Earnings before interest, taxes and depreciation) sowie des angepassten Ergebnisses vor Zinsen und Abschreibungen (adjusted EBIT = Earnings before interest and taxes). Die nachstehende Tabelle zeigt die Segmentangaben zu den berichtspflichtigen Segmenten für das Geschäftsjahr 2021, wie sie dem Vorstand übermittelt werden:

Theobroma
Cherry
Systems Design Zhuhai Cherry Electronics Cherry AG/
Cherry Europe Cherry Digital und Consulting Active Key Electronics (Hong Kong) Cherry Cherry SARL/
in T€ GmbH Health GmbH GmbH GmbH Co. Ltd. Co Ltd. Americas LLC Konsolidierung Konzern
Außenumsatzerlöse 91.406 - 872 3.313 22.630 40.213 10.092 - 168.526
Innenumsatzerlöse 39.006 20.183 12.757 749 8.729 434 231 -82.090 -
Gesamtumsatzerlöse 130.412 20.183 13.629 4.062 31.359 40.647 10.323 -82.090 168.526
Gross Profit II 39.207 6.778 2.722 1.570 9.201 8.112 3.250 -1.986 68.853
Adjusted EBITDA 31.015 4.427 1.493 1.630 7.467 6.872 222 -4.259 48.867
Abschreibungen -9.124 -549 -390 -623 -665 - -72 -3.765 -15.188
Adjusted EBIT 21.891 3.878 1.104 1.008 6.803 6.872 150 -8.024 33.682
Investitionen 7.702 1.295 392 4.672 1.175 1 15 -638 14.614
Segmentvermögen1 107.764 12.633 8.179 7.616 21.053 14.399 6.394 232.939 410.977
Segmentverbindlichkeiten2 -64.597 -6.361 -6.688 -7.070 -6.130 -7.381 -2.161 -17.438 -117.825

1 Das angegebene Segmentvermögen umfasst sämtliche in der Bilanz ausgewiesene lang- und kurzfristigen Vermögenswerte und entspricht somit der Bilanzsumme.

2 Die angegebenen Segmentverbindlichkeiten beinhalten sämtliche in der Bilanz ausgewiesenen lang- und kurzfristigen Schulden.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Segmentangaben für das Geschäftsjahr 2020:

Cherry GmbH
(inkl. Digital
Health
Business)
Theobroma
Systems Design
und Consulting
GmbH
Zhuhai Cherry
Electronics Co.
Ltd.
Cherry
Electronics
(Hong Kong) Co
Ltd.
Cherry
Americas LLC
Cherry AcquiCo
GmbH/Cherry
Holding GmbH/
Cherry SARL/
Konsolidierung
Konzern
in T€
Außenumsatzerlöse 19.733 387 4.938 9.385 1.812 - 36.256
Innenumsatzerlöse 9.507 642 1.807 - - -11.956 -
Gesamtumsatzerlöse 29.240 1.029 6.745 9.385 1.812 -11.956 36.256
Gross Profit II 10.183 321 1.795 1.546 652 -6.555 7.942
Adjusted EBITDA 7.838 45 1.418 1.487 3 -373 10.418
Abschreibungen -2.165 -93 -170 -154 -18 -2.990 -5.590
Adjusted EBIT 5.673 -48 1.248 1.333 -15 -3.363 4.828
Investitionen 2.411 166 129 1 - 458 3.165
Segmentvermögen1 97.218 4.017 13.129 10.265 5.337 160.566 290.532
Segmentverbindlichkeiten2 -50.776 -3.539 -4.683 -5.322 -1.912 -81.715 -147.947

1 Das angegebene Segmentvermögen umfasst sämtliche in der Bilanz ausgewiesene lang- und kurzfristigen Vermögenswerte und entspricht somit der Bilanzsumme.

2 Die angegebenen Segmentverbindlichkeiten beinhalten sämtliche in der Bilanz ausgewiesenen lang- und kurzfristigen Schulden.

Überleitung des EBIT auf das Betriebsergebnis vor Ertragsteuern

in T€ 2021 2020
Summe adjusted EBIT der
berichtspflichtigen Segmente 41.706 8.191
Cherry AG / Cherry SARL / Konsolidierung -8.023 -3.363
Adjustments -6.063 -11.081
EBIT 27.619 -6.253
Finanzergebnis -14.125 -2.172
Ergebnis vor Ertragsteuern 13.494 -8.425

Die Adjustments beinhalten einmaligen bzw. außerordentlichen Personalaufwand (inkl. die mit der Endabrechnung von aktienbasierten Personalaufwendungen verbundenen Kosten), Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kapitalmarkt/ erstmalige Börsennotierung, Aufwendungen im Zusammenhang mit M&A Transaktionen, Aufwendungen im Zusammenhang mit Naturkatastrophen und Pandemien und andere einmalige Sonderkosten.

2021

Anhang

Unternehmensweite Angaben

Für die Umsatzerlöse nach Produktgruppen sowie nach geografischen Gebieten wird auf die Angaben zu den Umsatzerlösen unter 8.1 verwiesen. Die Zuordnung der Umsatzerlöse zu den geographischen Gebieten basiert auf dem Sitz des die Umsatzerlöse erbringenden Konzernunternehmens.

Die langfristigen Vermögenswerte, ausgenommen Finanzinstrumente und latente Steueransprüche, sind in den folgenden Ländern belegen:

Im Geschäftsjahr 2021 wurden jeweils mit zwei Kunden Umsatzerlöse von mehr als 10% des Gesamtumsatzes erzielt. Mit dem einen Kunden wurden Umsatzerlöse von TEUR 19.939 durch das Segment Zhuhai Cherry Electronics Co.Ltd. und mit dem anderen Kunden Umsatzerlöse von TEUR 17.441 durch das Segment Cherry Europe GmbH generiert. Im Geschäftsjahr 2020 wurden jeweils mit 3 Kunden Umsatzerlöse von mehr als 10% des Gesamtumsatzes erzielt. Mit dem einen Kunden wurden Umsatzerlöse von TEUR 4.826 durch das Segment Zhuhai Cherry Electronics Co.Ltd. und mit einem weiteren Kunden Umsatzerlöse von TEUR 4.184 sowie mit dem dritten Kunden Umsatzerlöse von TEUR 4.476 durch das Segment Cherry Europe GmbH generiert.

in T€ Deutschland USA China Hongkong Restliches Europa Summe
Langfristige Vermögenswerte 198.653 9.367 22.514 1 2.509 233.044
2020
in T€ Deutschland USA China Hongkong Restliches Europa Summe
Langfristige Vermögenswerte 194.151 9.056 19.848 1 2.557 225.613

10. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Kapitalflussrechnung der Cherry Gruppe zeigt, wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente durch Mittelzuflüsse und -abflüsse im Geschäftsjahr 2021 und im Vorjahr verändert haben, und gibt somit Auskunft über die Mittelherkunft und Mittelverwendung. Die gemäß IAS 7 "Kapitalflussrechnungen" erstellte Kapitalflussrechnung unterscheidet zwischen Zahlungsströmen aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit.

Im operativen Cash Flow sind Transaktionskosten für den Erwerb von Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 115 (2020: TEUR 5.251) enthalten.

Im Cashflow aus Investitionstätigkeit des Vorjahres ist aus dem Unternehmenserwerb der Cherry Holding GmbH inkl. ihrer Tochterunternehmen zum 30.09.2020 ein Zahlungsmittelabfluss in Höhe von TEUR 216.090 abzgl. der im Rahmen des Unternehmenserwerbs übernommenen Zahlungsmittel in Höhe von TEUR 10.580 enthalten.

Aus dem Unternehmenserwerb der Theobroma Systems Design und Consulting GmbH ergab sich im Geschäftsjahr 2020 ein Zahlungsmittelabfluss in Höhe von TEUR 400 abzgl. der im Rahmen des Unternehmenserwerbs übernommenen Zahlungsmittel in Höhe von TEUR 300. Im Cashflow aus der Investitionstätigkeit des Geschäftsjahrs 2021 sind weitere Zahlungsmittelabflüsse aus dem Kaufpreis in Höhe von TEUR 620 enthalten.

Des Weiteren ergeben sich Zahlungsmittelabflüsse aus dem Kaufpreis für den Erwerb der Active Key in 2021 in Höhe von 4.726 TEUR abzgl. der im Rahmen des Unternehmenserwerbs übernommenen Zahlungsmittel in Höhe von TEUR 477. Im Übrigen wird auf die Angaben in Abschnitt 2. Unternehmenszusammenschlüsse verwiesen.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit enthält die Aufnahme von Krediten in Höhe von TEUR 45.045 (2020: TEUR 77.254) sowie die Tilgung von Krediten in Höhe von TEUR 80.248 (2020: TEUR 150) bei der Cherry AG sowie ausländischen Tochtergesellschaften. In Bezug auf die Aufnahme sowie Tilgung von Krediten wird auf die Ausführungen unter 7.5 Finanzverbindlichkeiten verwiesen.

Der Finanzmittelfond zum 31. Dezember 2021 setzt sich ausschließlich aus kurzfristigen Guthaben mit einer Restlaufzeit von höchstens 3 Monaten bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 109.678 (2020: TEUR 22.900) zusammen.

Überleitung der Bewegungen der Schulden auf die Kapitalflussrechnung aus Finanzierungstätigkeit:

in T€ Darlehen Leasing Summe
Anfangsbestand zum 01.01.2020 - - -
+ Zugang aus Unternehmens
zusammenschlüssen
1.724 16.947 19
+ Neuaufnahme 77.254 - 77.254
- Tilgung -150 -751 -900
+/
- Wechselkurseffekte
-19 - -19
+/
- sonstiges
2.011 345 2.356
Schlussbestand zum 31.12.2020 80.820 16.542 97.362
+ Zugang aus Unternehmens
zusammenschlüssen - 311 311
+ Neuaufnahme 45.045 - 45.045
- Tilgung -80.248 -3.610 -83.858
+/
- sonstiges
680 5.288 5.968
Schlussbestand zum 31.12.2021 46.297 18.531 64.828

Die Spalte "Darlehen" beinhaltet eingebettete Derivate. Unter Sonstiges wird im Wesentlichen der Effekt aus der Effektivzinsberechnung des Kaufpreisdarlehens, der Bewertungseffekt der eingebetteten Derivate sowie die Erhöhung der Leasingverbindlichkeiten, die nicht zu einem Mittelabfluss führten, und Fremdwährungseffekte ausgewiesen.

Cherry AG Geschäftsbericht 2021

11. SONSTIGE ANGABEN

11.1. Haftungsverhältnisse

Garantiezusagen wurden im Geschäftsjahr 2021 wie im Vorjahr keine gegeben, ebenso existieren keine Eventualverbindlichkeiten.

11.2. Sonstige Angaben zum Risiko- und Kapitalmanagement und Finanzinstrumenten

Kapitalsteuerung

Der Konzern bestimmt den Umfang des Kapitals im Verhältnis zum Risiko. Die Steuerung und gegebenenfalls die Anpassung der Kapitalstruktur erfolgen unter Berücksichtigung der Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds. Gegenstand der Steuerung sind das Eigenkapital sowie die langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist es, durch eine hohe Bonitätseinstufung und eine gute Eigenkapitalquote den Finanzierungsaufwand zu reduzieren und die finanzielle Stabilität aufrecht zu erhalten. Die Überwachung des Konzernkapitals erfolgt zentral durch die Unternehmensleitung. Die zum Bilanzstichtag wie auch zum 31. Dezember 2020 bestehenden jeweiligen Vereinbarungen mit den Kreditgebern beinhalten Nebenabreden zur Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen ("Covenants"). Diese wurden stets eingehalten.

Im Übrigen verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Finanzierungsstrategie sowie zur Vermögens- und Kapitalstruktur im Konzernlagebericht.

Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements

Im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit ist der Cherry Konzern Zins- und Währungsrisiken ausgesetzt. Darüber hinaus können sich aus den bilanzierten Finanzinstrumenten Liquiditäts- und Kreditrisiken ergeben. Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Die Sicherungsmaßnahmen werden in der Regel in den betroffenen Einzelgesellschaften durchgeführt.

Zinsrisiko

Zinsrisiken ergeben sich aus Zinssatzänderungen, die negative Auswirkungen auf die Vermögens, Finanz und Ertragslage des Konzerns haben könnten. Zinsschwankungen führen zu Veränderungen des Zinsergebnisses sowie der Bilanzwerte der verzinslichen Vermögenswerte.

Infolge der Kaufpreisfinanzierung in 2020 waren Zinszahlungen und Darlehenstilgungen an die finanzierende Bank zu leisten. Cherry AG hatte zur Finanzierung des Kaufpreises unter anderem Tilgungsdarlehen aufgenommen und Kreditbedingungen (Covenants) akzeptiert, die u.a. von der Geschäftsentwicklung der Cherry Gruppe abhingen. Im Zuge des Börsengangs wurden diese Darlehen Mitte 2021 vollständig getilgt. Im Oktober 2021 wurde ein neues Darlehen aufgenommen, aus dem künftig Zins- und Darlehenstilgungen zu leisten sind. Die Zinsen werden periodisch fixiert und basieren auf dem 12-Monats-Euribor bei einem Floor von 0%.

Eine hypothetische Erhöhung/Verminderung der Zinssätze um 0,25 Basispunkte pro Jahr bei den zum 31.12.2021 bestehenden verzinslichen Finanzverbindlichkeiten hätte zu einer Erhöhung/Verminderung des Zinsaufwandes von TEUR 113 (31.12.2020: TEUR 209) und vor Steuern zu einer entsprechenden Verringerung des Eigenkapitals geführt. Dies gilt unter Berücksichtigung des Zinsfloors nur für einen Zinssatz bis 0%.

Währungsrisiko

Aufgrund der internationalen Ausrichtung des Cherry Konzerns resultieren aus der operativen Tätigkeit auch Währungsrisiken, die sich aus Wechselkursschwankungen zwischen den funktionalen Währungen der Konzerngesellschaften und anderen Währungen ergeben. Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, welche in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind. Wesentliche originäre Posten aus denen Währungsrisiken für den Konzern bestehen sind Zahlungsmittel, Forderungen und Verbindlichkeiten. Im Rahmen von in US-Dollar, Chinesischem Yuan und Great British Pound abgerechneten Transaktionen können sich Änderungen der jeweiligen Wechselkurse im Verhältnis zum Euro oder anderen funktionalen Währungen von Konzerngesellschaften wesentlich auf die Cashflows des Konzerns auswirken. Für den Konzern ist das Kursrisiko jedoch beherrschbar, da ein erheblicher Anteil des Materialeinkaufs im USD- bzw. CNY-Raum erfolgt und in China eine eigene Fertigung

unterhalten wird. Für die Cherry Gruppe besteht ein Überhang an Ausgaben in US-Dollar im Vergleich zu den Einnahmen. Für 2022 sind Maßnahmen geplant, um diesen Überhang zu reduzieren oder Währungsabsicherungsgeschäfte zu tätigen. Offene Positionen aus dem steigenden Verkauf nach UK sind durch Preisanpassungsklauseln mit den Kunden teilweise gesichert.

Bei einer hypothetischen Veränderung der Wechselkurse um +/- 5% bei den zum 31.12.2021 bestehenden Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, die nicht in der funktionalen Währung des jeweiligen Konzernunternehmens denominiert sind, ergäbe sich ein Effekt auf den Gewinn oder Verlust vor Steuern und entsprechend das Eigenkapital in Höhe von TEUR -59 bzw. TEUR +53 (31.12.2020: TEUR -38 bzw. TEUR +42).

Liquiditätsrisiko

Die jederzeitige Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit aller Cherry Gesellschaften ist ein wichtiges Unternehmensziel. Die Finanzierung erfolgt überwiegend lokal durch die Konzerngesellschaften und wird zentral durch die Konzernleitung überwacht.

Die folgende Tabelle zeigt die zum Stichtag undiskontierten vertraglich fixierten Zahlungen im Zusammenhang mit bilanzierten Finanzverbindlichkeiten. Es werden die nicht diskontierten Cashflows für die nächsten Geschäftsjahre angegeben. Einbezogen wurden alle Instrumente, die am 31. Dezember 2021 im Bestand waren und für die bereits Zahlungen vereinbart waren. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Die variablen Zinszahlungen aus den Finanzinstrumenten, vor allem aus Darlehen, wurden unter Zugrundelegung der erwarteten Zinssätze ermittelt. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind immer dem frühesten Zeitraster zuzuordnen. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, nicht abgezinsten Zahlungen.

Buchwert Cashflows
in T€ 31.12.2021 2022 2023 2024 ff.
Verzinsliche Darlehen 46.297 -1.633 -1.545 -47.963
Sonstige kurzfristige
Finanzverbindlichkeiten 5.564 -5.564 - -
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen 17.892 -17.892 - -
Eingebettete Derivate - - - -
Buchwert Cashflows
in T€ 31.12.2020 2021 2022 2023 ff.
Verzinsliche Darlehen 78.999 -10.290 -10.416 -89.624
Sonstige kurzfristige
Finanzverbindlichkeiten 4.063 -4.063 - -
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen 14.499 -14.499 - -
Eingebettete Derivate 1.821 - - -1.821

Kreditrisiken

Das Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten besteht darin, dass der andere Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das maximale Risiko besteht bei gewährten Krediten und Kundenforderungen in Höhe der bilanzierten Buchwerte vor Einzelwertberichtigungen. Ein Ausfallrisiko aus derivativen Finanzinstrumenten liegt mangels entsprechender Transaktionen nicht vor.

01 An unsere Investoren 02 Lagebericht 03 Konzernabschluss Anhang

Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien

Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der wesentlichen Finanzinstrumente nach Klassen:

in T€ 31.12.2021 31.12.2020
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertete Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 19.610 10.887
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte - 25
Liquide Mittel 109.678 22.900
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete
Vermögenswerte
Anteile an verbundenen Unternehmen - 31
Summe 129.288 33.843
in T€ 31.12.2021 31.12.2020
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertete Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17.892 14.499
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 202 6.072
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 5.564 4.063
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
(ohne Derivate)
46.095 72.927
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete
Verbindlichkeiten
Eingebettete trennungspflichtige Derivate
Summe
-
69.753
1.821
99.382

Der beizulegende Zeitwert der Forderungen und Schulden aus Lieferungen und Leistungen, der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte, der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie der kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten entspricht aufgrund der kurzen Laufzeiten dem jeweiligen Buchwert. Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen besteht kein Unterschied zwischen Buch- und Marktwert. Die ausgewiesenen Finanzverbindlichkeiten aus dem Kaufpreisdarlehen zum 31.12.2020 unterliegen einer variablen Verzinsung auf Grundlage des EURIBOR. Bewegungen des zugrundeliegenden Zinses bewirken künftig eine variable Zinsbelastung, so dass der Buchwert den Fair Value (der Hierarchie 2) im Wesentlichen widerspiegelt. Für den Fair Value sind lediglich verrechnete Transaktionsgebühren in Höhe von TEUR 2.670 hinzuzurechnen. Das im Juni 2021 vereinbarte Darlehen wird ebenfalls variabel verzinst, so dass der Buchwert den Fair Value (der Hierarchie 2) im Wesentlichen widerspiegelt.

Die eingebetteten trennungspflichtigen Derivate wurden zum 31.12.2020 zum beizulegenden Zeitwert (Hierarchie 3) bewertet. Diese bestanden aus drei Teilen: aus einem Zinsfloor, aus der Kündigungsmöglichkeit des Kreditnehmers sowie der Kündigungsmöglichkeit des Kreditgebers. Der Zinsfloor wurde auf Basis eines Normalverteilungsmodells unter Berücksichtigung der aktuellen Swapsätze für den 6-Monats-EURIBOR als Schätzer für die risikolose Zinsstrukturkurve, den Terminsätzen für den 6-Monats-EURIBOR sowie entsprechenden Floor-Volatilitäten bewertet. Die Kündigungsoptionen des Kreditnehmers sowie des Kreditgebers wurden jeweils über die Bewertung von Swaptions abgebildet, wobei im Falle der Kündigungsoption des Kreditnehmers eine sog. "Long Receiver Swaption" und im Falle der Kündigungsoption des Kreditgebers eine sog. "Long Payer Swaption" zugrunde gelegt wurde. Diese Swaptions wurden auf Basis eines sog. "Hull-White"-Ansatzes bewertet. In beiden Fällen wurde neben den aktuellen Swapsätzen für den 6-Monats-EURIBOR als Schätzer für die risikolosen Zinsstrukturkurve, den Terminsätzen für den 6-Monats-EURIBOR ebenso entsprechende Swaption-Volatilitäten berücksichtigt.

Als bedeutender, nicht beobachtbarer Inputfaktor ist für die Kündigungsoption des Kreditgebers die Wahrscheinlichkeit eines Exit berücksichtigt. Zum 31.12.2020 wurde diese mit 2-10 % für die verschiedenen Exit-Phasen beziffert. Bei einer Änderung der Wahrscheinlichkeiten auf 5-15 %, hätte sich eine Auswirkung auf den beizulegenden Zeitwert der eingebetteten Derivate von TEUR 295 ergeben.

Die erfolgswirksam erfassten Aufwendungen ergeben sich aus der Bewertung der eingebetteten Derivate und sind in der Gewinn- und Verlustrechnung im Zinsergebnis erfasst.

Überleitung der finanziellen Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert der Hierarchie 3 bewertet sind

in T€

Anfangsbestand zum 01.01.2020 -
Zugänge 1.403
Erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste 418
Schlussbestand zum 31.12.2020 1.821
Erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste -1.821
Abgänge -
Schlussbestand zum 31.12.2021 -

Die aus den einzelnen Kategorien entstandenen ergebniswirksamen Effekte sind nachfolgend dargestellt:

Ertrags-, Aufwand-, Gewinn- oder Verlustposten der Wesentlichen Finanzinstrumente nach Klassen

Der erfolgswirksam erfasste Netto-Fremdwährungsverlust von TEUR 484 (2020: Netto-Fremdwährungsgewinn TEUR 213) bezieht sich auf die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Nach IFRS 7 sind zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Finanzinstrumente in eine dreistufige Bewertungshierarchie einzuordnen (Level 1: Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert anhand von Marktpreisen direkt ermittelt werden kann; Level 2: Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert auf Basis von beobachtbaren Marktdaten direkt oder indirekt ermittelt werden kann; Level 3: Finanzinstrumente, deren beizulegende Zeitwerte sich über Bewertungsverfahren errechnen, bei denen nicht direkt auf dem aktiven Markt beobachtbare Faktoren einbezogen werden).

Bei Cherry wurden zum 31.12.2021 (2020: mit Ausnahme der Anteile an dem nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie der eingebetteten Derivate) weder Vermögenswerte noch Schulden zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

2021 Bewertungs Wert Auflösung Wert
in T€ Zinserträge Zinsaufwand effekte berichtigung berichtigungen Nettoergebnis
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte 5 - - - - 5
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten - -15.052 - - - -15.052
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Verbindlichkeiten (Derivate) - - 1.821 - - 1.821
Summe 5 -15.052 1.821 - - -13.226
2020 Bewertungs Wert Auflösung Wert
in T€ Zinserträge Zinsaufwand effekte berichtigung berichtigungen Nettoergebnis
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte 1 - - - - 1
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten - -1.750 - - - -1.750
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Verbindlichkeiten (Derivate) - - -418 - - -418
Summe 1 -1.750 -418 - - -2.167

11.3. Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen

Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit tritt der Cherry Konzern mit zahlreichen Unternehmen in Geschäftsbeziehungen. Darunter befinden sich auch nahestehende Unternehmen. Nahestehende Unternehmen gem. IAS 24 sind für den Cherry Konzern zum 31.12.2021 die Gesellschaften im Argand Verbund (maßgeblicher Einfluss), darunter im Einzelnen:

  • Cherry TopCo S.à r.l., Luxembourg
  • Cherry HoldCo S.à r.l., Luxembourg
  • Cherry MEP GmbH & Co. KG, Düsseldorf
  • Cherry Strip GmbH & Co.KG, Düsseldorf
  • Cherry MEP Strip GP GmbH, Berlin
  • Rainier Co-Investment Holdings, LP, Cayman Islands
  • Argand Partners; LP, New York, USA

Daneben waren bis zum Börsengang die Gesellschaften im GENUI Verbund als nahestehende Unternehmen (maßgeblicher Einfluss) anzusehen, darunter im Einzelnen:

  • GENUI Fund GmbH & Co.KG, Neuer Wall 80 in 20354 Hamburg
  • Greendich Enterpise Co., 2F, No. 18, Alley 1, Lane 768, Sec. 4, Bade Road, Nangang Dist. Taipei City 115, Taiwan
  • Genui Sechste Beteiligungsgesellschaft mbH, Cherrystraße 1 in 91275 Auerbach i.d. OPf.

Die Cherry AG erstellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Konsolidierungskreis. Dieser wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

In Zusammenhang mit dem Börsengang hat die Cherry AG ein Cost Sharing Agreement mit der Cherry TopCo S.à r.l. abgeschlossen. Im Rahmen dieses Cost Sharing Agreements wurden Aufwendungen für Gebühren, Rechtsanwälte, Berater und ähnliche, die teilweise durch die Cherry AG und teilweise durch die Cherry TopCo S.à r.l. beauftragt und bezahlt wurden, auf die beiden Parteien aufgeteilt. Hiervon entfielen TEUR 1.649 auf die Cherry AG und TEUR 3.100 auf die Cherry TopCo S.à r.l. Zum 31.12.2021 bestanden keine offenen Salden mehr.

Angaben nach IFRS 2 Share-based Payments

Im Zuge des Erwerbs der Anteile an der Cherry Holding GmbH durch die Cherry AG zum 30. September 2020 wurde ausgewählten Managern der Cherry AG bzw. ihrer Tochterunternehmen ein indirektes Investment an der Cherry AG gewährt. Die Manager hatten im Rahmen dieses Beteiligungsprogramms Anteile erworben. Diese werden über die Cherry MEP GmbH & Co.KG sowie die Cherry Strip GmbH & Co.KG gehalten. Für einen Teil der erworbenen Anteile (8,2 Mio. Anteile) erhielten die Manager in Abhängigkeit von ihrem Verbleiben im Unternehmen in den nächsten 4 Jahren ab Gewährung bei ihrem Ausscheiden einen bestimmten Wert für ihre dann zu verkaufenden Anteile. Es handelte sich um einen equity-settled plan i.S.d. IFRS 2. Die den Managern daraus gewährte Vergütung war grundsätzlich über die Dauer von 4 Jahren erfolgswirksam zu erfassen und wurden mit der Kapitalrücklage verrechnet. Die Bewertung des Fair Value i.S.d. IFRS 2 zum Gewährungszeitpunkt erfolgte auf Basis des Black-Scholes-Modells und führte bei einem erwarteten Exit Date Ende 2024 zu einem Fair Value in Höhe von TEUR 4.925. Pro Anteil ergibt sich ein Marktwert von EUR 0,55. Der Bewertung zum 1. Oktober 2020 lag eine Volatilität von 60 %, ein risikofreier Zinssatz und ein Dividendensatz von jeweils 0 % und ein Erdienungszeitraum von 4 Jahren zugrunde.

In 2020 sind Aufwendungen in Höhe von TEUR 229 aus diesem Beteiligungsprogramm im Personalaufwand erfasst.

Im Zuge des Börsengangs wurde dieses Beteiligungsprogramm mit den Berechtigten abgerechnet und beendet. Hieraus ergaben sich in 2021 nach IFRS 2 zu erfassende nicht-zahlungswirksame Personalaufwendungen in Höhe von 3.757 TEUR, die mit der Kapitalrücklage verrechnet wurden.

Im Zusammenhang mit dem Börsengang wurde ein neues anteilsbasiertes Vergütungsprogramm (LTI = Long Term Incentive Program) zunächst nur für den Vorstand der Cherry AG aufgesetzt. Das LTI besteht ergänzend zur Vorstandvergütung in Form eines Festgehalts sowie einer kurzfristigen Anreizvergütung (STI). Das LTI wird jeweils für ein Geschäftsjahr (Gewährungsjahr) gewährt und hat einen Bemessungszeitraum von drei Jahren (LTI-Performance-Periode) und eine einjährige Sperrfrist (Lock-up-Periode). Der Anspruch auf LTI ist grundsätzlich ein Barauszahlungsan-

spruch, der von der Gesellschaft allerdings auch in Aktien der Gesellschaft erfüllt werden kann. Die Gesellschaft wird in Aktien erfüllen. Die Vergütung erfolgt über virtuelle Aktien, deren Anzahl von der Erreichung der LTI Erfolgsziele abhängig ist. Diese LTI-Erfolgsziele basieren regelmäßig zu 50 % auf dem bereinigten EBITDA des Konzerns und zu 50 % auf der relativen Entwicklung der Aktienrendite der Cherry AG (Total Shareholder Return – TSR). Der Wert der virtuellen Aktien, die zur Auszahlung kommen, bemisst sich nach dem zukünftigen Aktienkurs der Gesellschaft. Bei dem LTI handelt es sich um einen equity-settled plan i.S.d. IFRS 2. Die Bewertung des Fair Value i.S.d. IFRS 2 zum Gewährungszeitpunkt erfolgte auf Basis einer Monte-Carlo-Simulation unter Berücksichtigung der Bedingungen des Plans. Das Modell simuliert den TSR und vergleicht ihn mit der Gruppe der SDAX-Unternehmen. Es berücksichtigt die Volatilität des Aktienkurses der Cherry AG im Vergleich zum SDAX.

Wesentliche Parameter, die im Modell verwendet wurden:

  • Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert am Tag der Gewährung: 28,41 €
  • Aktienkurs am Tag der Gewährung: 30,66 €
  • Erwartete Volatilität (gewichteter Durchschnitt): 57,0 %
  • Erwartete Laufzeit (gewichteter Durchschnitt): 5,7 Jahre
  • Erwartete Dividenden: 0,0 %
  • Risikoloser Zinssatz: -0,68 %

Die erwartete Laufzeit basiert auf historischen Daten und aktuellen Schätzungen und spiegelt nicht notwendigerweise die künftige tatsächliche Ausübungsmuster wider. Die erwartete Volatilität basiert auf der Annahme, dass historische Volatilitäten, die dem Zeitraum der erwarteten Laufzeiten entsprechen, indikativ für künftige Trends sind, was nicht notwendigerweise dem tatsächlichen Ergebnis entspricht.

In 2021 wurden insgesamt 10.700 virtuelle Aktien gewährt. Dies entspricht dem Stand zum 31.12.2021. Der gewichtete durchschnittliche beizulegende Zeitwert der in 2021 gewährten virtuellen Aktien beträgt 34,40 €.

In 2021 sind Aufwendungen in Höhe von TEUR 197 aus dem LTI im Personalaufwand erfasst.

Darüber hinaus sind auch Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und deren Angehörige als nahestehende Personen zu qualifizieren.

Dem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr 2021 an:

  • Rolf Unterberger, Chief Executive Officer
  • Bernd Wagner, Chief Financial Officer und Chief Operations Officer

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2021 an:

  • Herr Marcel Stolk, Vorsitzender des Aufsichtsrats
  • Herr James Burns, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats sowie Vorsitzender des Prüfungsausschusses
  • Herr Joachim Coers, Mitglied des Personal- und Vergütungsausschusses
  • Frau Heather Faust, Vorsitzende des Personal- und Vergütungsausschusses und Mitglied des Prüfungsausschusses
  • Herr Steven M. Greenberg, Vorsitzender des Nominierungsausschusses
  • Herr Tariq Osman, Mitglied des Nominierungsausschusses und Mitglied des Personal- und Vergütungsausschusses
  • Herr Dino Sawaya, Mitglied des Prüfungsausschusses und Mitglied des Nominierungsausschusses

Entlohnung der Führungskräfte

in T€ 2021 2020
Kurzfristige Leistungen 1.352 297
Leistungen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses 11 -
Andere langfristige Leistungen - 54
Leistungen aus Anlass der Beendigung
des Arbeitsverhältnisses - -
Anteilsbasierte Vergütungen 2.715 168
Summe 4.078 519

Die Angaben für 2021 beziehen sich auf den Vorstand der Cherry AG. Die Angaben für 2020 beziehen sich auf drei Mitglieder des Managements der verschiedenen Landesgesellschaften. Die Beträge umfassen neben den Grundgehältern, Beiträgen zur Sozialversicherung und Altersversorgungen, Boni und Firmenwägen sowie die anteilsbasierte Vergütung aus den jeweiligen Beteiligungsprogrammen.

Der Aufwand für die fixe Vergütung des Aufsichtsrats betrug für das Geschäftsjahr 2021 TEUR 319. Sonstige Bezüge, im Wesentlichen Spesen, fielen in Höhe von insgesamt TEUR 33 an. Darüber hinaus ergaben sich Aufwendungen aus anteilsbasierter Vergütung von TEUR 321.

In 2021 wurden, wie im Vorjahr, keine Kredite oder Vorschüsse an Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats gewährt.

11.4. Corporate Governance

Vorstand und Aufsichtsrat der Cherry AG haben zum 15. Dezember 2021 die nach §161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Website der Cherry AG unter https://ir.cherry.de/de/home/corporate-governance/ öffentlich zugänglich gemacht.

11.5. Honorar des Abschlussprüfers

in T€ 2021 2020
Abschlussprüferleistungen 457 337
Andere Bestätigungsleistungen 608 -
Steuerberatungsleistungen - -
Sonstige Leistungen 99 -
Summe 1.164 337

Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten im Wesentlichen die Honorare für die Konzernabschlussprüfung, (inkl. der zugehörigen Prüfungen, die für börsennotierte Unternehmen verpflichtend sind, z.B. formale Prüfung des Vorstandsvergütungsberichts, ESEF), die prüferische Durchsicht der Quartalsabschlüsse und des Halbjahresabschlusses sowie die Jahresabschlussprüfungen der Cherry AG und in den Konzernabschluss einbezogener Tochterunternehmen. Die unter den anderen Bestätigungsleistungen ausgewiesenen Honorare betreffen die Leistungen im Zusammenhang mit dem Gründungsbericht der Cherry AG sowie dem Börsengang (Comfort Letter). Auf das Vorjahr entfällt ein Betrag in Höhe von TEUR 137.

Der im Berichtsjahr entstandene Honoraraufwand für die Leistungen des Abschlussprüfers Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Essen, ist in den Verwaltungskosten enthalten. In der Gesamtsumme sind auch die Kosten des Verbundes von Ernst & Young enthalten, die die Prüfung der Jahresabschlüsse für die Einzelunternehmen der Cherry Gruppe im In- und Ausland betreffen.

11.6. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Im Februar 2022 wurde die in Taiwan bestehende Niederlassung der Cherry Electronics (Hong Kong) Co. Ltd. in eine rechtliche Einheit firmierend unter Cherry Taiwan Electronics Co., Ltd. umgewandelt.

Die Cherry AG hat Anfang 2022 die notwendigen Schritte eingeleitet, die Gesellschaft von einer deutschen Aktiengesellschaft in eine Europäische Gesellschaft, sog. Societas Europea (SE), umzuwandeln.

Ab April 2022 soll der Vorstand der Cherry AG um ein weiteres Mitglied in der Funktion des Chief Operating Officers erweitert werden, um das geplante Wachstum der Cherry Gruppe weiter vorantreiben zu können. Bernd Wagner wird sich dann auf die Rolle als Chief Financial Officer konzentrieren.

Der Vorstand hat im März beschlossen, am Standort Auerbach mit Wirkung zum 1. April Kurzarbeit für die Produktion von Tastaturschaltern für die Dauer von 4 Monaten einzuführen. Die Reduktion kann gemäß einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat zwischen 30 und 70 % festgelegt werden. Mit dieser Maßnahme soll einer weiteren Erhöhung des im Vorjahr aufgebauten hohen Lagerbestands entgegengewirkt werden.

Es wird erwartet, dass der Russland-Ukraine Konflikt die Profitabilität durch höhere Material-, Energie- und Logistikkosten negativ beeinflussen wird.

Darüber hinaus sind nach dem Ende des Geschäftsjahres keine Ereignisse eingetreten, die eine besondere Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

München, den 30.03.2022

Cherry AG Vorstand

Rolf Unterberger Bernd Wagner (CEO) (CFO/COO)

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht für die Cherry AG und den Konzern der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."

München, 30. März 2022

Cherry AG

Rolf Unterberger Bernd Wagner (CEO) (CFO/COO)

95

01 An unsere Investoren 02 Lagebericht 03 Konzernabschluss 04 Einzelabschluss 05 Weitere Informationen Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Geschäftsbericht 2021

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Zu dem Konzernabschluss, dem Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, und zu den ESEF-Unterlagen haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Cherry AG

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Cherry AG, München, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021, der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Cherry AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die auf der im Konzernlagebericht angegebenen Internetseite veröffentlichte Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB, die Bestandteil des Konzernlageberichts ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Des Weiteren haben wir die in Abschnitt "Überleitung von alternativen Leistungskennzahlen (ESMA)" des Konzern-Lageberichts enthaltenen lageberichtsfremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Konzern-Lagebericht sind Angaben, die weder nach §§ 315, 315a bzw. nach §§ 315b bis 315d HGB vorgeschrieben, noch nach DRS 20 gefordert sind. Die Informationen des Unternehmens außerhalb des Geschäftsberichts, auf die durch Querverweise im Abschnitt 6.2 des Konzern-Lageberichts verwiesen wird, haben wir nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und
  • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung und nicht auf den oben genannten Abschnitt "Überleitung von alternativen Leistungskennzahlen (ESMA)" des Konzern-Lageberichts.Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-

Cherry AG Geschäftsbericht 2021

weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt:

[1] Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwerte

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die im Konzernabschluss der Cherry AG ausgewiesenen Geschäfts- und Firmenwerte resultieren aus dem Erwerb von Tochtergesellschaften und stellen einen wesentlichen Bilanzposten dar.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich zum 31. Dezember von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße davon abhängig, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen und die jeweils verwendeten Diskontierungszinssätze ableiten.

Vor dem Hintergrund der Wesentlichkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte im Verhältnis sowohl zur Bilanzsumme als auch zum Eigenkapital, der der Bewertung zugrundeliegenden Komplexität sowie der im Rahmen der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume und dem damit verbundenen Risiko wesentlicher falscher Angaben im Konzernabschluss haben wir den Wertminderungstest im Rahmen unserer Abschlussprüfung als einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir den von den gesetzlichen Vertretern der Cherry AG implementierten Prozess vor dem Hintergrund der Vorgaben des IAS 36 zur Ermittlung der erzielbaren Beträge von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von solchen Einheiten, denen Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet wurden, auf mögliche Fehlerrisiken analysiert.

Wir haben die Unternehmensplanungen durch einen Vergleich mit den in der Vergangenheit tatsächlich erzielten Ergebnissen und den aktuellen Entwicklungen der Geschäftszahlen analysiert. In die Analyse haben wir auch die im Geschäftsjahr realisierte und zukünftig prognostizierte Marktentwicklung vergleichbarer Unternehmen einbezogen. Die wesentlichen Annahmen der Unternehmensplanungen zu Wachstum und Geschäftsverlauf haben wir nachvollzogen, indem wir diese mit den gesetzlichen Vertretern der Cherry AG ausführlich diskutiert haben. Zudem haben wir das dem Werthaltigkeitstest zugrunde gelegte Budget des kommenden Jahres und die Mittelfristplanung des Konzerns mit dem vom Aufsichtsrat genehmigten Budget und der genehmigten Mittelfristplanung verglichen.

Die sonstigen wesentlichen Bewertungsannahmen, wie beispielsweise der Diskontierungszinssatz und die Wachstumsrate, wurden auf Basis einer Analyse von Marktindikatoren untersucht. Durch eigene Sensitivitätsanalysen haben wir Wertminderungsrisiken bei Änderungen von wesentlichen Bewertungsannahmen eingeschätzt. Ferner haben wir die rechnerische Richtigkeit der Bewertungsmodelle nachvollzogen.Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Bewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte keine Einwendungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zu den bezüglich der Geschäfts- oder Firmenwerte angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angabe im Konzernanhang im Abschnitt (4) "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und zu den Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte unter Kapitel (6.2). Für die damit in Zusammenhang stehenden Angaben zu Ermessensausübungen der gesetzlichen Vertreter und zu Quellen von Schätzungsunsicherheit sowie zu den Angaben zum Geschäfts- oder Firmenwert verweisen wir auf die Angabe im Konzernanhang

im Abschnitt "Wesentliche Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen" unter Textziffer (3) sowie "Immaterielle Vermögenswerte" im Abschnitt "Erläuterung zu den Konzernaktiva" (6).

[2] Umsatzrealisierung

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die Cherry AG erzielt ihre Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Computereingabegeräten. Durch die große Anzahl unterschiedlicher vertraglicher Vereinbarungen für die unterschiedlichen Leistungen in verschiedenen Ländern im Konzernabschluss der Cherry AG ergibt sich ein erhöhtes Fehlerrisiko für die Existenz sowie die periodengerechte Realisierung der Umsatzerlöse. Vor dem Hintergrund der materiellen Bedeutung der Umsatzrealisierungssachverhalte, erachten wir die Umsatzrealisierung als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir die von den gesetzlichen Vertretern der Cherry AG implementierten Prozesse für die Realisierung der Umsatzerlöse, insbesondere unter Berücksichtigung von Erlösschmälerungen, nachvollzogen.

Zum Nachweis der Existenz der Umsatzerlöse haben wir diese unter anderem daraufhin untersucht, ob sie zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geführt haben und ob diese wiederum durch Zahlungseingänge ausgeglichen wurden. Ferner haben wir die Umsatzrealisierung anhand der vertraglichen Vereinbarungen stichprobenhaft im Hinblick auf die Anforderungen des IFRS 15 zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung nachvollzogen.

Darüber hinaus haben wir Saldenbestätigungen von Kunden eingeholt. Weiterhin haben wir im Hinblick auf die periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse insbesondere im ersten und letzten Monat vor dem Stichtag die bilanzierten Umsatzerlöse in Stichproben anhand von Rechnungen und Liefernachweisen nachvollzogen. Im Hinblick auf Erlösschmälerungen haben wir auf Grundlage von Datenanalysen wesentliche Positionen identifiziert und die Erfassung stichprobenweise anhand von Belegen nachvollzogen.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Umsatzrealisierung keine Einwendungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Die Angaben bezüglich der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen von Umsatzerlösen sind im Konzernanhang in Abschnitt (4) "Erläuterung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" enthalten. Die Ausführungen zur Zusammensetzung der Umsatzerlöse finden sich im Konzernanhang in Abschnitt (16) "Umsatzerlöse".

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Konzernerklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Konzernerklärung zur Unternehmensführung sowie die oben genannten im Konzern-Lagebericht im Abschnitt "Überleitung von alternativen Leistungskennzahlen (ESMA)" enthaltenen lageberichtsfremden Angaben.. Ferner umfassen die sonstigen Informationen weitere für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere:

  • die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 297 Abs. 2 Satz 4 und § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB,
  • die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG, die außerhalb des Konzernlageberichts veröffentlicht wird,
  • die "Wesentlichen Konzernkennzahlen" und das Vorwort des Vorstands,
  • den Bericht des Aufsichtsrats,
  • die weiteren Informationen in Kapitel 01 "An unsere Aktionäre" und in Kapitel 05 "Weitere Informationen"

aber nicht den Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Konzernlageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche fal-

sche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflich-

tet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;
  • holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;
  • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Geschäftsbericht 2021

Cherry AG Geschäftsbericht 2021

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei "Cherry_AG_KAuLB-2021-12-31.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen.
  • beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 20. Mai 2021 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7. Oktober 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 als Konzernabschlussprüfer der Cherry AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:

  • gesetzlich vorgeschriebene aktienrechtliche Sonderprüfungen;
  • gesetzlich vorgeschriebene gesellschaftsrechtliche Sonderprüfungen;
  • nicht gesetzlich vorgeschriebene Bestätigungsleistungen auf Finanzinformationen;
  • nicht gesetzlich vorgeschriebene Bestätigungsleistungen in Bezug auf Kapitalmarkttransaktionen.

Sonstiger Sachverhalt – Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht – auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andreas Muzzu."

Dortmund, 31. März 2022 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Muzzu Michael

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

04 Einzelabschluss

104 Bilanz

  • 106 Gewinn- und Verlustrechnung
  • 107 Anlagenspiegel
  • 108 Anhang für 2021

Der Lagebericht der Cherry AG und der Konzernlagebericht sind zusammengefasst und im Geschäftsbericht 2021 der Cherry AG veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der Cherry AG für das Geschäftsjahr 2021 werden im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind ferner über die Internetseite des Unternehmensregisters zugänglich.

04 Einzelabschluss Bilanz

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2021

AKTIVA
in T€ 31.12.2021 31.12.2020
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 52
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 40
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 216.244 219.992
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 5.400
216.244 225.392
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 23
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 26.926 911
3. Sonstige Vermögensgegenstände 139
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 89.373
116.461 911
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 443 2.327
Aktiva gesamt 333.240 228.630

PASSIVA

in T€ 31.12.2021 31.12.2020
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 24.300 36
II. Kapitalrücklage 263.593 150.257
III. Verlustvortrag -3.935
IV. Jahresfehlbetrag -2.251 -3.935
281.707 146.358
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 133
2. Steuerrückstellungen 828
3. Sonstige Rückstellungen 795 820
1.756 820
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 45.000 81.400
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 567 52
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3.272
4. Sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern EUR 99.212,99 (i. Vj. EUR 0,00)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00) 938
49.777 81.452
Passiva gesamt 333.240 228.630

Geschäftsbericht 2021

106

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2021

in T€ 01.01. –
31.12.2021
01.01. –
31.12.2020
1. Umsatzerlöse
2. Sonstige betriebliche Erträge
davon aus Währungsumrechnung EUR 0,00 (i. Vj. EUR 4.945,63) 10.946 5
3. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 5.302
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung
davon für Altersversorgung EUR 26.234,41 (i. Vj. EUR 0,00)
806
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 50
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
davon aus Währungsumrechnung EUR 740,16 (i. Vj. EUR 19.731,02) 12.335 2.151
6. Erträge aus Gewinnabführung 19.474
7. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (i. Vj. EUR 27.000,00
27
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon aus der Aufzinsung EUR 2.018,66 (i. Vj. EUR 0,00) 13.796 1.816
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 382 -
10. Ergebnis nach Steuern -2.251 -3.935
11. Sonstige Steuern
12. Jahresfehlbetrag -2.251 -3.935

04 Einzelabschluss Anlagenspiegel

107

ANLAGENSPIEGEL

Anschaffungskosten
in T€ 01.01.2021 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2021
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
70 70
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 72 72
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 219.992 31 3.779 216.244
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 5.400 5.400 0
225.392 216.244
Summe 225.392 173 9.179 216.386
Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
in T€ 01.01.2021 Zugänge Abgänge 31.12.2021 31.12.2021 31.12.2020
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
18 18 52
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 32 32 40
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 216.244 219.992
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 5.400
216.244 225.392
Summe 50 50 216.336 225.392

04 Einzelabschluss

ANHANG

ALLGEMEINE HINWEISE

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§242 ff. und §§264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Als Mutterunternehmen des Cherry Konzerns erstellt die Cherry AG nach §315e Abs. 1 HGB einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) wie sie in der EU anzuwenden sind.

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie sind im Internet dauerhaft verfügbar unter https://ir.cherry.de/de/ home/publications/.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke im Wesentlichen in diesem Anhang gemacht.

Die Gesellschaft hat Ihren Geschäftsbetrieb im Laufe des Jahres 2020 aufgenommen. Aufgrund der Verschmelzung der Tochtergesellschaft Cherry Holding GmbH, Auerbach auf die Gesellschaft mit Eintragung vom 19. April 2021 ist die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr insofern eingeschränkt.

REGISTERINFORMATIONEN

Die Gesellschaft ist unter Cherry AG (vormals: Cherry AcquiCo GmbH) mit Sitz in München im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 266697 eingetragen. Mit Gesellschafterversammlung vom 25. Mai 2021 wurde der Formwechsel in eine Aktiengesellschaft beschlossen. Der Formwechsel wurde durch Eintragung im Handelsregister am 2. Juni 2021 wirksam.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die Bilanzierung und Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§246 bis 256a HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften für große Kapitalgesellschaften in den §§264 ff. HGB vorgenommen.

Die Bilanzierung und Bewertung beruhen auf der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit.

Die immateriellen Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten bewertet und generell linear über einen Zeitraum von 3 Jahren abgeschrieben.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig linear über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauern liegen zwischen 3 und 13 Jahren. Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR 250 werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam erfasst. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 251 und EUR 800 werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben.

Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder mit dem zum Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Ausleihungen, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag für Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag ausgewiesen.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die Kapitalrücklage beinhaltet die über das gezeichnete Kapital durch die Gesellschafter geleisteten Einzahlungen.

Die Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens unter Verwendung der Heubeck Richttafeln 2018 G ermittelt. Neben angemessenen Fluktuationstrends wird dabei ein Rententrend von 1,0% berücksichtigt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen basiert auf den bis zum Jahr 2018 erworbenen Anwartschaften, ein Gehaltstrend ist daher nicht relevant. Die Abzinsung erfolgt mit dem von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Für die Bewertung zum 31.12.2021 beträgt der verwendete Zinssatz 1,87%. Die Differenz zwischen den mit dem 10-Jahres- und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz zum 31.12.2021 ermittelten Rückstellungsbeträgen ist ausschüttungsgesperrt. Der für die Ermittlung dieses Unterschiedsbetrags korrespondierende 7-Jahresdurchschnittszinssatz beträgt zum 31.12.2021 1,35%.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden, soweit möglich, verrechnet. Auf die Bilanzierung eines Überhangs aktiver latenter Steuern wird nach §274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet. Aktive latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus nicht abzugsfähigen Zinsen (Zinsschranke) und einem Verlustvortrag.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird dabei das Realisationsprinzip (§252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Aktiva

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021 ist im Anlagenspiegel dargestellt.

Die Finanzanlagen umfassten zum 31.12.2020 neben den Ausleihungen die 100 %ige Beteiligung an der Cherry Holding GmbH, Auerbach. Diese wurde im April 2021 rückwirkend zum 1. Januar 2021 auf die Cherry AG verschmolzen. Zum 31.12.2021 umfassen die Finanzanlagen die 100 %ige Beteiligung an der Cherry Europe GmbH, Auerbach und die 100 %ige Beteiligung an der Cherry Digital Health GmbH, München, die von der Cherry Holding GmbH gehalten wurden.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1.020 (31.12.2020: TEUR 27) enthalten.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen zum Abschlussstichtag wie im Vorjahr nicht.

01 An unsere Investoren 02 Lagebericht 03 Konzernabschluss 05 Weitere Informationen Cherry AG

Passiva

Eigenkapital

Das Gezeichnete Kapital des Mutterunternehmens in Höhe von TEUR 24.300 (31.12.2020: TEUR 36) ist voll eingezahlt.

Am 25. Mai 2021 hat der einzige Gesellschafter der Gesellschaft in einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung beschlossen, das gezeichnete Kapital von 36.253,00 EUR um 1.963.747,00 EUR auf 2.000.000,00 EUR mittels Entnahme aus der Kapitalrücklage zu erhöhen (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln), um vor der Wirksamkeit der Umwandlung der Rechtsform der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft die gesetzlichen Anforderungen an das gezeichnete Kapital einer Aktiengesellschaft zu erfüllen.

In der Hauptversammlung vom 11. Juni 2021 wurde die Erhöhung des Grundkapitals von 2.000.000,00 EUR um 18.000.000,00 EUR auf 20.000.000,00 EUR mittels Entnahme aus der Kapitalrücklage (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln) beschlossen. Gleichzeitig wurde ein genehmigtes Kapital in Höhe von 10.000.000,00 EUR beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. Juni 2026 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 10.000.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2021/I).

In der Hauptversammlung vom 23. Juni 2021 wurde die Erhöhung des Grundkapitals von 20.000.000,00 EUR um 4.300.000,00 EUR auf 24.300.000,00 EUR beschlossen. Gleichzeitig wurde ein bedingtes Kapital in Höhe von 10.000.000,00 EUR beschlossen (Bedingtes Kapital 2021/I).

Diese 4.300.000 Aktien wurden im Rahmen eines Börsengangs ausgegeben. Die Börsenzulassung erfolgte am 28. Juni 2021, der erste Handelstag war der 29. Juni 2021. Die Aktien werden an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die erste Aktiennotierung erfolgte mit 32,00 EUR.

Zum 31.12.2021 umfasst das gezeichnete Kapital 24.300.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien). Zum 31. Dezember 2020 und damit vor dem Formwechsel setzte sich das gezeichnete Kapital aus 36.253 Geschäftsanteilen mit einem Nennbetrag von 1 EUR pro Anteil zusammen.

Der Wert der Kapitalrücklage betrug zum 31. Dezember 2021 TEUR 263.593 (31.12.2020: TEUR 150.257). Im Zuge des Börsengangs wurden EUR 133,3 Mio. in die Kapitalrücklage eingezahlt. Des Weiteren verminderte sich die Kapitalrücklage durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln in Höhe von EUR 18,0 Mio. und EUR 2,0 Mio.

Die Ausschüttungssperre nach §253 Abs. 6 HGB beträgt 366 EUR.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen solche für ausstehende Rechnungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung und der Aufsichtsratstätigkeit.

davon mit einer Restlaufzeit

Verbindlichkeiten

31.12.2021
in €
Gesamtbetrag bis zu 1 Jahr von 1 bis 5
Jahren
mehr als 5
Jahren
Gesicherte
Beträge
Art der Sicherheit
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 45.000.000,00 45.000.000,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 567.120,89 567.120,89
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3.271.653,73 3.271.653,73
Sonstige Verbindlichkeiten 938.064,60 938.064,60
Summe 49.776.839,22 4.776.839,22 45.000.000,00
davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2020
in €
Gesamtbetrag bis zu 1 Jahr von 1 bis 5
Jahren
mehr als 5
Jahren
Gesicherte
Beträge
Art der Sicherheit
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verpfändung von
Anteilen an
81.400.000,00 4.400.000,00 20.000.000,00 57.000.000,00 80.000.000,00 Tochterunternehmen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 52.402,78 52.402,78 keine
Summe 81.452.402,78 4.452.402,78 20.000.000,00 57.000.000,00 80.000.000,00

Mit Kreditvertrag vom 11. August 2020 hat die Gesellschaft zur Finanzierung des Kaufpreises für die Anteile an der Cherry Holding GmbH inkl. ihrer Tochterunternehmen einen Kredit in Höhe von nominal TEUR 80.000 aufgenommen. Der Kreditvertrag gewährt dem Darlehensnehmer zu bestimmten Zeitpunkten vorzeitige Kündigungsoptionen gegen Zahlung einer vom Zeitpunkt der Kündigung der Höhe nach abhängigen Ausgleichszahlungen an den Kreditgeber. Der Kredit ist variabel auf Basis des EURIBOR verzinst und beinhaltet eine Zinsuntergrenze (Floor) von 0% in Bezug auf den EURI-BOR. Der Kreditgeber besitzt ebenfalls unter bestimmten Bedingungen eine Kündigungsmöglichkeit. Im Zuge des Börsengangs wurde dieses Kaufpreisdarlehen zum 30. Juni 2021 zurückgezahlt. In diesem Zusammenhang fiel eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von TEUR 7.784 an, die in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erfasst wurde. Daneben fielen Zinsaufwendungen aus dem Darlehen in Höhe von nominal TEUR 2.816 an. Die bislang bestehende, ungenutzte Kreditlinie in Höhe von TEUR 10.000 wurde aufgelöst.

Am 29. Juni 2021 wurde ein neuer Kreditrahmen mit der UniCredit Bank AG in München in Höhe von insgesamt TEUR 55.000 vereinbart, wovon TEUR 10.000 als Kontokorrentlinie bestimmt sind. Die Kontokorrentlinie wurde zum Stichtag nicht in Anspruch genommen. Der Kreditrahmen war zum 31. Dezember 2021 mit TEUR 45.000 TEUR (Tranche A) ausgenutzt und soll für anorganisches Wachstum genutzt werden. Für den Kreditvertrag wurden keine dinglichen Sicherheiten bestellt.

Der Kreditvertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Der Zinssatz für jedes Darlehen ergibt sich aus dem Prozentsatz der Summe der jeweils anwendbaren Zinssätze, bestehend aus einer Bank-Marge als Aufschlag auf den zugrundeliegenden EURI-BOR-Zinssatz für die entsprechend abgeschlossene Laufzeit der Ziehung für die Tranche A (3- oder 6 Monate) und die Kontokorrentlinie (1, 3 oder 6 Monate). Zudem wird ein Bereitstellungszins (Commitment Fee) in Höhe von 0,35% für die nicht in

Anspruch genommenen Beträge innerhalb der Tranche A und der Kontokorrentlinie berechnet. Die Gewährung des Kreditvertrages unterliegt der Einhaltung der Finanzkennzahl (Financial Covenants) Nettoverschuldungsgrad (Net leverage ratio). Der Nettoverschuldungsgrad ist beschränkt auf eine Relation der Nettoverschuldung im Verhältnis des bereinigten EBITDA. Zum Stichtag wurden alle Auflagen aus dem Kreditvertrag eingehalten.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen im Rahmen von Ausleihungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen solche für Mitarbeiterboni, ausstehenden Urlaub und Gleitzeitguthaben.

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die sonstigen betrieblichen Erträge des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von TEUR 10.946 resultieren aus Weiterbelastungen innerhalb des Konzerns gemäß Konzernvereinbarung sowie aus Kosten, die im Zusammenhang mit dem Börsengang der Cherry AG entstanden sind. Gemäß einem Vertrag zur Kostenübernahme zwischen der Gesellschaft und dem Anteilseigner wurden die auf den Altgesellschafter anteilig entfallenden IPO Kosten weiter belastet. Es handelt sich insofern um außergewöhnliche Erträge.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultieren überwiegend aus den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Börsengang entstanden sind, sowie einem Verlust aus Übernahme der Geschäftsaktivitäten "Zentrale" aus der Cherry Europe GmbH. Insgesamt sind außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 7.778 entstanden.

Der Personalaufwand entfällt auf Mitarbeiter, welche aus der Cherry Europe GmbH wechselten, sowie Neueinstellungen innerhalb des Geschäftsjahres.

Im Geschäftsjahr 2021 sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wesentlich mit dem Börsengang und den daraus entstandenen Aufwandspositionen begründet.

Im Vorjahr sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen nicht als Anschaffungsnebenkosten zu qualifizierende Aufwendungen für Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Neustrukturierung des Konzerns in Höhe von TEUR 2.131 enthalten.

Die Erträge aus Gewinnabführung umfassen Erträge aus dem Gewinnabführungsvertrag mit dem verbundenen Unternehmen Cherry Europe GmbH.

Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens beinhalten solche aus verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 0 (2020: TEUR 27).

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus für Bankdarlehen gezahlte Zinsen in Höhe sowie aus der Vorfälligkeitsentschädigung für das zum 30.6.2021 vorzeitig zurückgezahlte Kaufpreisdarlehen.

HAFTUNGSVERHÄLTNISSE UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse, die gemäß § 251 und § 268 Abs. 7 HGB anzugeben sind, bis auf folgenden Sachverhalt: Die Cherry AG verpflichtet sich bis zum 31. Dezember 2021 sicherzustellen, dass die Cherry Digital Health GmbH und die Active Key GmbH in der Weise geleitet und finanziell ausgestattet werden, dass sie stets in der Lage sind, ihren zum 31. Dezember 2021 bestehenden Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgerecht nachzukommen (Einstandsverpflichtung). Wir halten das Risiko der Inanspruchnahme für gering, da die Gesellschaften wirtschaftlich erfolgreich sind.

Zum Bilanzstichtag bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Bestellobligo: 21 TEUR.

VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Dem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr 2021 an:

  • Rolf Unterberger, Chief Executive Officer (Vorstandsvorsitzender)
  • Bernd Wagner, Chief Financial Officer und Chief Operations Officer

Die Mitglieder des Vorstands wurden im Juni im Zuge der Umwandlung zur AG bestellt. Die Zeit davor waren die Vorstandsmitglieder bereits als Geschäftsführer der Gesellschaft tätig. Die nachfolgende Übersicht umfasst den gesamten Zeitraum von Januar bis Dezember 2021.

113

Die Vergütung der im Geschäftsjahr tätigen Vorstandsmitglieder setzt sich wie folgt zusammen:

in € Grundgehalt und
Sozialabgaben
Bonus 2021 Firmenwagen und Beiträge
zur Altersversorgung
Bezüge nach dem
Ausscheiden
Abfindungen Gesamt-Bezüge
Rolf Unterberger 400.670 375.241 22.943 0,00 0,00 798.854
Bernd Wagner 318.170 221.519 24.498 0,00 0,00 564.187
Gesamt 718.840 596.760 47.441 0 0 1.363.041

Die Vorstandsmitglieder erhielten zudem aufschiebend bedingt zugeteilte Aktien im Wert von 368.046 Euro, die erst nach Ablauf der Performance Periode (Ende 2023) und einem weiteren Jahr der Haltedauer (Ende 2024) zur Auszahlung in bar oder Aktien kommen, wenn die dafür erforderlichen Kriterien nach Ablauf der Performance Periode erfüllt wurden.

Im Geschäftsjahr 2021 gehörten dem Aufsichtsrat der Cherry AG folgende Mitglieder an:

Marcel Stolk (*1967)

  • Vorsitzender des Aufsichtsrats
  • Mitglied seit: 25. Mai 2021
  • Gewählt bis: Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2026
  • Haupttätigkeit: Unabhängiger Berater
  • Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 31. Dezember 2021): keine

Jim Burns (*1964)

  • Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
  • Mitglied seit: 25. Mai 2021
  • Gewählt bis: Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2026
  • Haupttätigkeit: Unabhängiger Berater
  • Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 31. Dezember 2021): keine

Joachim Coers (*1965)

  • Mitglied seit: 25. Mai 2021
  • Gewählt bis: Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2026
  • Haupttätigkeit: Investor
  • Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 31. Dezember 2021):
    • KAP AG, Fulda, Deutschland: Mitglied des Aufsichtsrats,
    • Vorsitzender des Prüfungsausschusses
    • ensian group GmbH, Leutkirch im Allgäu, Deutschland: Mitglied des Beirats

Heather L. Faust (*1979)

  • Mitglied seit: 25. Mai 2021
  • Gewählt bis: Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2026
  • Haupttätigkeit: Managing Partner bei Argand Partners, LP, New York, New York, Vereinigte Staaten
  • Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 31. Dezember 2021):
    • Grosse Point Beacon Acquisition, Inc., Delaware, Vereinigte Staaten: Vorsitzende des Verwaltungsrats
    • OASE Management GmbH, Steinfurt, Deutschland: Vorsitzende des Beirats
    • Tensar Corporation, Alpharetta, Georgia, Vereinigte Staaten: Mitglied des Verwaltungsrats
    • Sigma Electric Manufacturing Corporation,
    • Garner, Northern Carolina, Vereinigte Staaten: Mitglied des Verwaltungsrats
    • Concrete Pumping Holdings, Inc., Thornton, Colorado, Vereinigte Staaten: Mitglied des Verwaltungsrats

Der Aufwand für die fixe Vergütung des Aufsichtsrats betrug für das Geschäftsjahr 2021 TEUR 319. Sonstige Bezüge, im Wesentlichen Reisekosten, fielen in Höhe von insgesamt TEUR 33 an.

In Jahr 2021 wurden, wie im Vorjahr, keine Kredite oder Vorschüsse an Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats gewährt.

ANTEILSBESITZ (WERTE IN EUR)

Direkte und indirekte Beteiligungen

Anteil am
Eigenkapital Jahres
in
%
Eigenkapital ergebnis
Cherry Europe GmbH, Auerbach 2 100 43.754.012,47 0
Cherry Digital Health GmbH, München 2 100 4.788.539,32 2.815.826,48
Active Key, GmbH, München 100 439.848,43 414.848,43
Theobroma Systems Design und
Consulting GmbH, Wien (Österreich)
1
100 1.491.156,27 1.012.875,87
Zhuhai Cherry Electronics Co. Ltd.,
Zhuhai City (China)
1
100 14.922.732,96 5.235.969,10
Cherry Electronics (Hong Kong) Co
Ltd., Hong Kong (China)* 100 7.017.838,30 5.720.919,72
Cherry Americas LLC, Kenosha (USA)
1
100 4.233.147,02 485.860,10
Cherry S.A.R.L, Paris (Frankreich)
1
100 244.828,13 17.609,05

1 gemäß IFRS reporting

2 Direkte Beteiligungen

Sonstige Angaben

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2021 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 61,4 (Köpfe) (VJ: 0), zum Stichtag 68 Mitarbeiter (VJ:0) beschäftigt. Diese sind in den Bereichen Materialwirtschaft (26 Köpfe im Jahresdurchschnitt als größter Bereich) und Einkauf, Administration, IT, Kundenservice und Marketing beschäftigt.

Die Gesellschaft stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Dieser wird im Bundesanzeiger offengelegt.

Steven M. Greenberg (*1970)

  • Mitglied seit: 25. Mai 2021
  • Gewählt bis: Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2026
  • Haupttätigkeit: Patentanwalt, [Partner bei Shutts & Bowen LLP, West Palm Beach, Florida, Vereinigte Staaten]
  • Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 31. Dezember 2021):
  • Ardent Medical Corporation, Boynton Beach, Florida, Vereinigte Staaten: President
  • CRGO Global, Boca Raton, Florida, Vereinigte Staaten und Brüssel, Belgien: President

Tariq Osman (*1978)

  • Mitglied seit: 25. Mai 2021
  • Gewählt bis: Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2026
  • Haupttätigkeit: Private Equity Investor
  • Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 31. Dezember 2021): keine

Dino Sawaya (*1983)

  • Mitglied seit: 25. Mai 2021
  • Gewählt bis: Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2026
  • Haupttätigkeit: Investmentberater bei Argand Partners, LP, New York, New York, Vereinigte Staaten
  • Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 31. Dezember 2021):
  • Seybert's Billiards Corporation, Coldwater, Michigan, Vereinigte Staaten: Mitglied des Verwaltungsrats
  • Apartment Guardian Inc., Los Angeles, Kalifornien, Vereinigte Staaten: Mitglied des Verwaltungsrats
  • OASE Management GmbH, Steinfurt, Deutschland: Mitglied des Beirats

Geschäftsbericht 2021

Bezüglich der Darlegung der Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen macht die Gesellschaft keine Angaben, da keine marktunüblichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen oder Personen bestehen.

GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG

Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

NACHTRAGSBERICHT

Im Februar 2022 wurde die in Taiwan bestehende Niederlassung der Cherry Electronics (Hong Kong) Co. Ltd. in eine rechtliche Einheit firmierend unter Cherry Taiwan Electronics Co., Ltd. umgewandelt.

Die Cherry AG hat Anfang 2022 die notwendigen Schritte eingeleitet, die Gesellschaft von einer deutschen Aktiengesellschaft in eine Europäische Gesellschaft, sog. Societas Europea (SE), umzuwandeln.

Ab April 2022 soll der Vorstand der Cherry AG um ein weiteres Mitglied in der Funktion des Chief Operating Officers erweitert werden, um das geplante Wachstum der Cherry Gruppe weiter vorantreiben zu können. Bernd Wagner wird sich dann auf die Rolle als Chief Financial Officer konzentrieren.

Es wird erwartet, dass der Russland-Ukraine Konflikt die Profitabilität der Konzerngesellschaften negativ beeinflussen wird und damit auch auf die Erträge aus Ergebnisabführung der AG Auswirkung haben könnte.

Darüber hinaus sind nach dem Ende des Geschäftsjahres keine Ereignisse eingetreten, die eine besondere Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG NACH §161 AKTG

Vorstand und Aufsichtsrat der Cherry AG haben zum 15. Dezember 2021 die nach §161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Website der Cherry AG unter https://ir.cherry.de/de/home/corporate-governance/ öffentlich zugänglich gemacht.

HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar für den Abschlussprüfer nach §319 Abs. 1 HGB setzt sich wie folgt zusammen:

in T€ 2021 2020
Abschlussprüferleistungen 457 254
Andere Bestätigungsleistungen 608 54
Steuerberatungsleistungen
Sonstige Leistungen 99
Summe 1.164 308

Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten im Wesentlichen die Honorare für die Konzernabschlussprüfung, die prüferische Durchsicht des Halbjahresabschlusses sowie die Jahresabschlussprüfungen der Cherry AG und in den Konzernabschluss einbezogener Tochterunternehmen. Die unter den anderen Bestätigungsleistungen ausgewiesenen Honorare betreffen im Wesentlichen die Leistungen im Zusammenhang mit dem Börsengang (Comfort Letter). Auf das Vorjahr entfällt ein Betrag in Höhe von TEUR 137.

Die Angaben nach § 289a HGB erfolgen im zusammengefassten Lagebericht der Cherry AG und dem Konzernlagebericht und werden im Geschäftsbericht 2021 veröffentlicht.

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."

München, 30. März 2022

Cherry AG

Rolf Unterberger Bernd Wagner (CEO) (CFO/COO)

Zu dem Jahresabschluss, dem Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, und zu den ESEF-Unterlagen haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Cherry AG

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Cherry AG, München, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Cherry AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die auf der im Lagebericht angegebenen Internetseite veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, die Bestandteil des Lageberichts ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Des Weiteren haben wir die in Abschnitt "Überleitung zu alternativen Leistungskennzahlen (ESMA)" des Lageberichts enthaltenen lageberichtsfremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Lagebericht sind Angaben, die nicht nach §§ 289, 289a bzw. nach §§ 289b bis 289f HGB vorgeschrieben sind. Die Informationen des Unternehmens außerhalb des Geschäftsberichts, auf die durch Querverweise im Abschnitt 6.2 des Konzern-Lageberichts verwiesen wird, haben wir nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

– entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-

gens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und – vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung und nicht auf den oben genannten Abschnitt "Überleitung zu alternativen Leistungskennzahlen (ESMA)" im Lagebericht.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

04 Einzelabschluss Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahres-

Geschäftsbericht 2021

Prüferisches Vorgehen

04 Einzelabschluss Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit dem von der Gesellschaft etablierten Planungsprozess befasst sowie das Vorgehen zur Ermittlung der beizulegenden Werte methodisch nachvollzogen. In diesem Zusammenhang haben wir insbesondere beurteilt, ob die Ermittlung der beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen mittels Ertragswertverfahren den relevanten Vorgaben des Bewertungsstandards IDW S1 entspricht. Dabei haben wir die wesentlichen Werttreiber mit den gesetzlichen Vertretern erörtert sowie mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen abgeglichen. Zudem haben wir das der Ermittlung der beizulegenden Werte zugrunde gelegte Budget des kommenden Jahres und die Mittelfristplanung der Gesellschaft mit dem vom Aufsichtsrat genehmigten Budget und der genehmigten Mittelfristplanung verglichen. Darüber hinaus haben wir die in den vergangenen Perioden aufgestellten Planungen den tatsächlich eingetreten Ergebnissen gegenübergestellt, um die Genauigkeit der Prognosen zu analysieren. Mit der Kenntnis, dass bereits geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des Ertragswertes der verbundenen Unternehmen haben können, haben wir dessen Ermittlung methodisch nachvollzogen und die darin einfließenden Parameter mit externen Marktdaten untersucht. Zudem haben wir das Berechnungsschema rechnerisch nachvollzogen.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen keine Einwendungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen sind im Abschnitt 3.2 "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" des Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

abschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt:

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, an denen die Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, stellen im Jahresabschluss der Gesellschaft einen wesentlichen Teil der Vermögensgegenstände dar. Das Management führt jährlich zum Abschlussstichtag eine Überprüfung der Werthaltigkeit der Beteiligungsbuchwerte durch. Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen richtet sich in diesem Zusammenhang nach den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die beizulegenden Werte werden als Barwerte der erwarteten künftigen Erträge, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, mittels Ertragswertverfahren ermittelt. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der individuell ermittelten Kapitalkosten der Finanzanlagen.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten. Die Beurteilung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität haben wir die die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen im Rahmen unserer Abschlussprüfung als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert.

04 Einzelabschluss Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Geschäftsbericht 2021

Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung sowie die oben genannten im Lagebericht im Abschnitt "Überleitung zu alternativen Leistungskennzahlen (ESMA)" enthaltenen lageberichtsfremden Angaben.

Ferner umfassen die sonstigen Informationen weitere für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere:

  • die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3,
  • die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG, die außerhalb des Lageberichts veröffentlicht wird,
  • die "Wesentlichen Konzernkennzahlen" und das Vorwort des Vorstands,
  • den Bericht des Aufsichtsrats,
  • die weiteren Informationen in Kapitel 01 "An unsere Aktionäre" und in Kapitel 05 "Weitere Informationen"

aber nicht den Jahresabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

04 Einzelabschluss Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevan-

ten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen

04 Einzelabschluss Wiedergabe des

Bestätigungsvermerks

geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei "Cherry_AG_JA+LB_ESEF-2021-12-31. ZIP" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsich-

tigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen;
  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben;
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt;
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 20. Mai 2021 zum Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7. Oktober 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Abschlussprüfer der Cherry AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschte Unternehmen erbracht:

  • nicht gesetzlich vorgeschriebene Bestätigungsleistungen in Bezug auf Finanzinformationen,
  • nicht gesetzlich vorgeschriebene Bestätigungsleistungen in Bezug auf Kapitalmarkttransaktionen,
  • gesetzlich vorgeschriebene aktienrechtliche Sonderprüfung, gesetzlich vorgeschriebene gesellschaftsrechtliche Sonderprüfung.

Sonstiger Sachverhalt – Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht – auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Andreas Muzzu."

Dortmund, 31. März 2022 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Muzzu Michael Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

04 Einzelabschluss Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

FINANZKALENDER 2022 1

Geschäftsbericht / Konzernabschluss 2021 31. März 2022
US Roadshow (virtuell) 4.-5. April 2022
MicroCap Days 2022 7. April 2022
Zwischenbericht Q1 2022 11. Mai 2022
Stockpicker Summit 12.-13. Mai 2022
BeNeLux Roadshow (virtuell) 17. Mai 2022
23.-25. Mai 2022 Equity Forum 23.-25. Mai 2022
Hauptversammlung (virtuell) 8. Juni 2022
Halbjahresbericht 2022 11. August 2022
Equity Forum 5.-6. September 2022
Zwischenbericht Q3/9M 2022 15. November 2022
Münchner Kapitalmarkt Konferenz 16. November 2022
Eigenkapitalforum 28.-30. November 2022

1 Voraussichtliche Daten

IMPRESSUM

Cherry AG Einsteinstraße 174 c/o Design Offices Bogenhausen 81677 München

Postadresse

Cherrystrasse 2 91275 Auerbach

Investor Relations

Dr. Kai Holtmann T +49 175 1971503 F +49 96 43 20 61-900 Email: [email protected]

Design: visuphil®

Fotos: CHERRY

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