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CEWE Stiftung & Co. KGaA AGM Information 2012

Apr 25, 2012

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AGM Information

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News Details

AGM Announcements | 25 April 2012 15:08

CeWe Color Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2012 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

CeWe Color Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

25.04.2012 / 15:08


CEWE COLOR Holding AG

Meerweg 30 – 32, 26133 Oldenburg

ISIN DE0005403901, DE 0005403927 und DE 0005403950

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2012

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Mittwoch, dem 6. Juni 2012, 10.00 Uhr,

im Park Hotel Bremen

Im Bürgerpark

28209 Bremen

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CEWE COLOR Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2011, des mit dem Lagebericht für die CEWE COLOR Holding AG zusammengefassten Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2011

Die genannten Unterlagen können im Internet unter www.cewecolor.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung eingesehen werden.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 von 15.839.926,52 Euro wie folgt zu verwenden:

* Ausschüttung von 1,40 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie 9.320.603,60 Euro
* Einstellung in die Gewinnrücklage von insgesamt 6.400.000,00 Euro
* Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns von

auf neue Rechnung
119.322,92 Euro

Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft 722.446 eigene Aktien hält, die nicht dividendenberechtigt sind.

Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einladung bis zum Tag der Hauptversammlung etwa durch die Ausgabe von Mitarbeiteraktien ändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, d. h. der dann zum Tag der Hauptversammlung auf die nicht dividendenberechtigten Stückaktien rechnerisch entfallende Teilbetrag wird jeweils auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 jeweils personenbezogen, d. h. im Wege der Einzelentlastung, abzustimmen.

a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Rolf Hollander für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Reiner Fageth für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Andreas F. L. Heydemann für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Olaf Holzkämper für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011 jeweils personenbezogen, d. h. im Wege der Einzelentlastung, abzustimmen.

a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Hans-Jürgen Appelrath für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Hartmut Fromm für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Joh. Christian Jacobs für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Otto Korte für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
e) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Prof. Dr. Michael Paetsch für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
f) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Hubert Rothärmel für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2012

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die COMMERZIAL TREUHAND Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Oldenburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2012 zu bestellen.

Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der COMMERZIAL TREUHAND Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Oldenburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

6.1

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, § 95, § 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 4.1.1. der Satzung der Gesellschaft aus sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen.

Zwei Mitglieder des Aufsichtsrats werden gemäß § 4.1.1 i. V. m. § 2.2.2. der Satzung von den Inhabern der Namensaktien mit der Nummerierung 000.001 und 000.002 entsandt. Die übrigen vier Mitglieder des Aufsichtsrats wählt die Hauptversammlung. Die Amtszeiten der von der Hauptversammlung bisher gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates laufen allesamt mit der Beendigung dieser Hauptversammlung ab.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.

6.2

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Herrn Prof. Dr. Michael Paetsch, Willich, Professor im Bereich Marketing an der Hochschule Pforzheim,

als Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen, wobei dessen Amtszeit gemäß § 4.1.2 der Satzung der Gesellschaft mit dem Schluss der Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem das Aufsichtsratsmitglied gewählt wurde, nicht mitgerechnet wird.

Herr Prof. Dr. Michael Paetsch gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG an.

Herr Prof. Dr. Michael Paetsch hat Mitgliedschaften in folgenden vergleichbaren Kontrollgremien in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG:

* Mitglied des Beirates der Turck India Automation Pvt. Ltd., Pune, Indien.

b)

Herrn Dr. Joh. Christian Jacobs, Hamburg, Rechtsanwalt und Partner von White & Case LLP Rechtsanwälte,

als Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen, wobei dessen Amtszeit gemäß § 4.1.2 der Satzung der Gesellschaft mit dem Schluss der Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem das Aufsichtsratsmitglied gewählt wurde, nicht mitgerechnet wird.

Herr Dr. Joh. Christian Jacobs gehört folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG an:

* Mitglied des Aufsichtsrats der Neumann Gruppe GmbH, Hamburg.

Herr Dr. Joh. Christian Jacobs hat Mitgliedschaften in folgenden vergleichbaren Kontrollgremien in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG:

* Mitglied des Verwaltungsrates der Barry Callebaut Asia Pte. Ltd., Singapore,
* Mitglied des Verwaltungsrates der Skytower Pte. Ltd., Singapore,
* Mitglied des Verwaltungsrates der North Pacific Holding Pte. Ltd., Singapore,
* Mitglied des Verwaltungsrates der Hemro AG, Bachenbülach, Schweiz.

c)

Frau Prof. Dr. Christine Hipp, Cottbus, Professorin für Organisation, Personalmanagement sowie Unternehmensführung an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus sowie Geschäftsführerin der deep innovation GmbH, Cottbus,

als Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen, wobei ihre Amtszeit gemäß § 4.1.2 der Satzung der Gesellschaft mit dem Schluss der Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem das Aufsichtsratsmitglied gewählt wurde, nicht mitgerechnet wird.

Frau Prof. Dr. Christine Hipp gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG an.

Frau Prof. Dr. Christine Hipp hat Mitgliedschaften in folgenden vergleichbaren Kontrollgremien in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG:

* Mitglied im Nachhaltigkeitsrat der Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG, Kreuztal.

d)

Frau Corinna Linner, Baldham, selbstständige Wirtschaftsprüferin und Diplomökonomin,

als Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen, wobei ihre Amtszeit gemäß § 4.1.2 der Satzung der Gesellschaft mit dem Schluss der Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem das Aufsichtsratsmitglied gewählt wurde, nicht mitgerechnet wird.

Frau Corinna Linner gehört folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG an:

* Mitglied des Aufsichtsrats der Donner & Reuschel Aktiengesellschaft, Hamburg.

Frau Corinna Linner hat keine Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG.

Die vorgeschlagenen Kandidaten haben für den Fall ihrer Wahl deren Annahme erklärt.
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird den Aktionären hiermit bekanntgegeben, dass Herr Otto Korte als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen wird.

Angaben zum Grundkapital, der Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 19.188.052. Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 7.380.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien und 20 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 722.446 eigene Aktien, aus denen ihr aufgrund der gesetzlichen Regelung keine Stimmrechte zustehen. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 6.657.574.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung am 6. Juni 2012 und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung am 6. Juni 2012 und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 3.1.4. der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes nach Maßgabe der nachfolgenden Erläuterungen zur Hauptversammlung anmelden.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf Mittwoch, den 16. Mai 2012, 00.00 Uhr (‘Record Date’), bezogener besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes des depotführenden Instituts genügt die Textform (§ 126 b BGB).

Die Anmeldung und dieser Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse

CEWE COLOR Holding AG

c/o PR IM TURM HV-Service AG,

Römerstraße 72 – 74

68259 Mannheim

Fax: + 49 / (0) 6 21 / 71 77 213

E-Mail: [email protected]

bis mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, das heißt bis spätestens Mittwoch, den 30. Mai 2012, 24.00 Uhr, zugegangen sein. Nach frist- und ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

Im Verhältnis zu der Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs. Personen, die zum Record Date noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind daher weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Mit dem Record Date geht keine Sperre für die Veräußerung des Anteilsbesitzes einher. Der Record Date hat keine Bedeutung für eine etwaige Dividendenberechtigung.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten und entsprechend den vorherigen Ausführungen form- und fristgerecht den Nachweis ihres Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht und sich angemeldet haben, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen.

Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Dieses Vollmachtsformular kann von Aktionären auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.cewecolor.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung heruntergeladen werden. Für die Vollmachtserteilung muss dieses Vollmachtsformular nicht zwingend verwendet werden.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine gemäß § 135 Abs. 8 und § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB).

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die gemäß § 135 Abs. 8 und § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen müssen Vollmachten lediglich nachprüfbar festhalten; sie können für die Form der Vollmachtserteilung abweichende Regelungen vorgeben, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich durch einen Vertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können (weisungsgebundener Stimmrechtsvertreter). Dieser übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, dem Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt und Verfahrensanträge und unangekündigte Anträge von Aktionären nicht unterstützt werden. Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft wird den Aktionären mit der Eintrittskarte übermittelt und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.cewecolor.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung zum Herunterladen zur Verfügung.

Vollmachten und Weisungen müssen spätestens bis zum 5. Juni 2012, 18.00 Uhr, unter der nachfolgend genannten Adresse eingehen, da sie sonst nicht mehr berücksichtigt werden können:

CEWE COLOR Holding AG

c/o PR IM TURM HV-Service AG,

Römerstraße 72 – 74

68259 Mannheim

Fax: + 49 (0) 6 21 / 71 77 213

Alternativ zu einer vorherigen Übermittlung der Vollmachtserklärung nebst Weisungen an einen Stimmrechtsvertreter ist auch eine Übergabe an einen Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung möglich.

Für die elektronische Übermittlung des Nachweises einer Bevollmächtigung nutzen Sie bitte die passwortgeschützte Vollmachtsplattform unter der Internetadresse www.hv-vollmachten.de. Dafür ist ein Online-Passwort erforderlich, das auf der Eintrittskarte abgedruckt ist, die den Aktionären übersandt wird. Außerdem können auch die Übermittlung des Widerrufs einer erteilten Vollmacht und deren Änderung unter Nutzung der Vollmachtplattform erfolgen.

Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie zu den Einzelheiten zu Vollmachten und Weisungen ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären mit den Eintrittskarten übersandt werden, und sind auch im Internet unter www.cewecolor.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung verfügbar.

Ergänzung der Tagesordnung

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 am Grundkapital erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§§ 126 und 126 a BGB) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss dort spätestens bis Sonntag, den 6. Mai 2012, 24.00 Uhr, zugegangen sein. Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an:

CEWE COLOR Holding AG

Meerweg 30 – 32

26133 Oldenburg

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.cewecolor.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung bekannt gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt bzw. Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

CEWE COLOR Holding AG

Investor Relations

Herrn Axel Weber

Meerweg 30 – 32

26133 Oldenburg

Fax: + 49 (0) 4 41 / 404 – 421

E-Mail: [email protected]

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein, wenn sie zugänglich gemacht werden sollen.

Rechtzeitig, d. h. spätestens 14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung der Gesellschaft, mithin bis zum 22. Mai 2012, 24.00 Uhr, an diese Adresse übersandte zugänglich zu machende Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge werden auf der Website der Gesellschaft unter www.cewecolor.de zugänglich gemacht. Dort werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht.

Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich sind. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen (z. B. keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen).

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an

CEWE COLOR Holding AG

Investor Relations

Herrn Axel Weber

Meerweg 30 – 32

26133 Oldenburg

Fax: + 49 (0) 4 41 / 404 – 421

E-Mail: [email protected]

zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und etwaig zu veröffentlichenden Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.cewecolor.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung zur Verfügung.

Oldenburg, im April 2012

CEWE COLOR Holding AG

Der Vorstand

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:

Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR IM TURM HV-Service AG, z. Hd. Frau Krämer, Römerstraße 72 – 74, 68259 Mannheim, Fax 0621 / 70 99 07.