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CEWE Stiftung & Co. KGaA — AGM Information 2011
Apr 8, 2011
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AGM Information
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News Details
AGM Announcements | 8 April 2011 15:15
CeWe Color Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2011 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
CeWe Color Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
08.04.2011 / 15:15

CEWE COLOR Holding AG
Meerweg 30-32
26133 Oldenburg
ISIN DE0005403901, DE 0005403927 und DE 0005403950
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2011
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Mittwoch, den 18. Mai 2011, 10.00 Uhr,
im Park Hotel Bremen
Im Bürgerpark
28209 Bremen
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CEWE COLOR Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2010, des Lageberichts für die CEWE COLOR Holding AG und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2010
Die genannten Unterlagen können im Internet unter www.cewecolor.de im Bereich Investor-Relations/Hauptversammlung eingesehen werden.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 von 16.865.900,92 Euro wie folgt zu verwenden:
| * | Ausschüttung von 1,25 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie | 8.592.456,25 Euro |
| * | Einstellung in die Gewinnrücklage von insgesamt | 8.100.000,00 Euro |
| * | Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns von | 173.444,67 Euro |
| auf neue Rechnung |
Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft 506.055 eigene Aktien hält, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einladung bis zum Tag der Hauptversammlung ändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, d. h., der dann zum Tag der Hauptversammlung auf die nicht dividendenberechtigten Stückaktien rechnerisch entfallende Teilbetrag wird jeweils auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 jeweils personenbezogen, d. h. im Wege der Einzelentlastung, abzustimmen.
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Rolf Hollander für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Reiner Fageth für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Andreas F. L. Heydemann für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Olaf Holzkämper für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2010 jeweils personenbezogen, d. h. im Wege der Einzelentlastung, abzustimmen.
a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Jürgen Appelrath für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Hartmut Fromm für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Joh. Christian Jacobs für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Otto Korte für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
e) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Prof. Dr. Michael Paetsch für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
f) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Hubert Rothärmel für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die COMMERZIAL TREUHAND Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Oldenburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der COMMERZIAL TREUHAND Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Oldenburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
6. Satzungsänderungen
§ 3.1.4 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft soll an die Vorgaben des § 123 Abs. 2 und 3 AktG angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen insoweit vor, § 3.1.4 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ändern:
‘Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse innerhalb der gesetzlichen Frist angemeldet und der Gesellschaft nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.’
Angaben zum Grundkapital, der Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 19.188.052 Euro. Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 7.380.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien und 20 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 506.055 eigene Aktien, aus denen ihr aufgrund der gesetzlichen Regelung keine Stimmrechte zustehen. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit 6.873.965.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung am 18. Mai 2011 und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung am 18. Mai 2011 und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am 21. Tag vor der Hauptversammlung, d.h. am Mittwoch, dem 27. April 2011, 00.00 Uhr (‘Record Date’), Aktionäre der Gesellschaft sind und diesen Anteilsbesitz zum Record Date durch eine Bestätigung des depotführenden Instituts nachgewiesen haben. Dieser Nachweis muss der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse
CEWE COLOR Holding AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: +49 (0) 621 / 71 77 213
E-Mail: [email protected]
bis mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis Mittwoch, den 11. Mai 2011, 24.00 Uhr, zugegangen sein. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes des depotführenden Instituts genügt die Textform (§ 126b BGB). Nach frist- und ordnungsgemäßem Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Im Verhältnis zu der Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs. Personen, die zum Record Date noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind daher weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Mit dem Record Date geht keine Sperre für die Veräußerung des Anteilsbesitzes einher. Der Record Date hat keine Bedeutung für eine etwaige Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten und entsprechend den vorherigen Ausführungen form- und fristgerecht den Nachweis ihres Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht haben, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen.
Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Dieses Vollmachtsformular kann von Aktionären auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.cewecolor.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung heruntergeladen werden. Für die Vollmachtserteilung muss dieses Vollmachtsformular nicht zwingend verwendet werden.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine gemäß § 135 Abs. 8 und 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126 b BGB).
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die gemäß § 135 Abs. 8 und 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen müssen Vollmachten lediglich nachprüfbar festhalten; sie können für die Form der Vollmachtserteilung abweichende Regelungen vorgeben, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich durch einen Vertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können (weisungsgebundener Stimmrechtsvertreter). Dieser übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, dem Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt und Verfahrensanträge und unangekündigte Anträge von Aktionären nicht unterstützt werden. Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft wird den Aktionären mit der Eintrittskarte übermittelt und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.cewecolor.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung zum Herunterladen zur Verfügung.
Vollmachten und Weisungen müssen spätestens bis zum 17. Mai 2011, 18.00 Uhr, unter der nachfolgend genannten Adresse eingehen, da sie sonst nicht mehr berücksichtigt werden können:
CEWE COLOR Holding AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: +49 (0)621 / 71 77 213
Alternativ zu einer vorherigen Übermittlung der Vollmachtserklärung nebst Weisungen an einen Stimmrechtsvertreter ist auch eine Übergabe an einen Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung möglich.
Für die elektronische Übermittlung des Nachweises einer Bevollmächtigung nutzen Sie bitte die passwortgeschützte Vollmachtsplattform unter der Internetadresse www.hv-vollmachten.de . Dafür ist ein Online-Passwort erforderlich, das auf der Eintrittskarte abgedruckt ist, die den Aktionären übersandt wird. Außerdem können auch die Übermittlung des Widerrufs einer erteilten Vollmacht und deren Änderung unter Nutzung der Vollmachtsplattform erfolgen.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie zu den Einzelheiten zu Vollmachten und Weisungen ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären mit den Eintrittskarten übersandt werden, und sind auch im Internet unter www.cewecolor.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung verfügbar.
Ergänzung der Tagesordnung
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro am Grundkapital erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§§ 126 und 126 a BGB) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss dort spätestens bis Sonntag, 17. April 2011, 24.00 Uhr, zugegangen sein. Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen an:
CEWE COLOR Holding AG
Meerweg 30-32
26133 Oldenburg
Fax: +49 (0) 441 / 404 – 421
E-Mail: [email protected]
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.cewecolor.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung bekannt gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt bzw. Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
CEWE COLOR Holding AG
Investor Relations
Herrn Axel Weber
Meerweg 30-32
26133 Oldenburg
Fax: +49 (0) 441 / 404-421
E-Mail: [email protected]
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein, wenn sie zugänglich gemacht werden sollen. Rechtzeitig, d.h. spätestens 14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung der Gesellschaft, mithin bis zum 3. Mai 2011, 24.00 Uhr, an diese Adresse übersandte zugänglich zu machende Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge werden auf der Website der Gesellschaft unter www.cewecolor.de zugänglich gemacht. Dort werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich sind. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen (z.B. keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen).
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an
CEWE COLOR Holding AG
Investor Relations
Herrn Axel Weber
Meerweg 30-32
26133 Oldenburg
Fax: +49 (0)441 / 404-421
E-Mail: [email protected]
zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.cewecolor.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung zur Verfügung.
Oldenburg, im April 2011
CEWE COLOR Holding AG
Der Vorstand
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR IM TURM HV-Service AG, z. Hd. Frau Krämer, Römerstraße 72-74, 68259 Mannheim, Fax 0621 / 70 99 07.