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CENIT AG — Annual Report 2019
Apr 20, 2020
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Annual Report
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Publication

CENIT Aktiengesellschaft
Stuttgart
Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
GESCHÄFTSBERICHT 2019
CENIT Kennzahlen 2015-2019
| in Mio.EUR | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatz | 171,71 | 169,99 | 151,70 | 123,77 | 121,47 |
| EBITDA | 15,24 | 11,95 | 15,27 | 14,06 | 12,69 |
| EBIT | 9,20 | 9,03 | 12,84 | 11,85 | 10,60 |
| Konzernergebnis | 6,96 | 6,13 | 8,99 | 8,15 | 7,31 |
| Ergebnis pro Aktie in EUR | 0,82 | 0,73 | 1,07 | 0,97 | 0,87 |
| Dividende pro Aktie in EUR | Vorschlag: 0,45 | 0,60 | 1,00 | 1,00 | 1,00 |
| Eigenkapitalquote in % | 45,8 | 49,4 | 46,8 | 56,2 | 59,6 |
| Mitarbeiteranzahl | 737 | 757 | 764 | 615 | 628 |
| Stückzahl Aktien | 8.367.758 |
Vorwort des Vorstands
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ziele erreichen. Herausforderungen meistern.
Fokussiert voranschreiten. Neue Erfolge vorbereiten. Gemeinsam und stark nach vorne schauen.
Blicken wir auf das Jahr 2019 zurück, bilden diese Sätze ein symbolisches Fazit für die zahlreichen Entwicklungen, die uns bei CENIT bewegt und geprägt haben.
In Gesellschaft, Wirtschaft und Politik gingen in 2019 Ungewissheit und positive Dynamik Hand in Hand: Volatile Märkte und Chancen der Digitalisierung, verlangsamtes Wirtschaftswachstum und neue Geschäftsmodelle durch E-Mobilität, geopolitische Spannungen und ein erstarktes ökologisches Bewusstsein. Hinzu kommt der immer stärkere, branchenübergreifende Einzug von Technologien wie Künstliche Intelligenz, Cloud und Automatisierung bei Unternehmen aller Größen. Bei alldem standen und stehen bisherige Ziele, Abläufe und Handlungsweisen vermehrt auf dem Prüfstand.
Für uns bedeutet dies Chance und Herausforderung zugleich: Wir sehen es als unsere Vision und Selbstverpflichtung, Unternehmen ein verlässlicher Partner in dieser Digitalen Transformation zu sein. Dafür müssen wir als Unternehmen aber selbst stabil, sicher und fachlich exzellent agieren. Für uns war es in dieser unsteten Zeit daher umso wichtiger, die CENIT und unsere Mitarbeiter mit einer pragmatischen und vorausblickenden Haltung zu begleiten und weiter zu entwickeln. Wir sind stolz, dass es uns in 2019 mit der gesamten CENIT Mannschaft gelungen ist, in diesen turbulenten Zeiten nicht nur ein grundsolides wirtschaftliches Ergebnis zu erzielen, sondern auch feste Meilensteine zu setzen, die neue Erfolge von morgen bereiten.
Ziele erreichen. Herausforderungen meistern.
Klar erreicht wurde das für den CENIT Konzern gesetzte Umsatzziel: Mit 171.711 TEUR übertraf das realisierte Umsatzergebnis, die 2019-Planung von 170.000 TEUR. Auch der EBIT stieg mit 9.195 TEUR um 1,8% gegenüber dem Vorjahreswert. Zugegeben, das EBIT-Planziel für 2019 konnten wir nicht wie intendiert umsetzen. Wir sehen das EBIT-Ergebnis dennoch als eine solide Leistung: Möglich wurde sie, weil die CENIT Mannschaft die im zweiten Halbjahr erfolgten internen Maßnahmen zur Steigerung der Profitabilität geschlossen getragen und umgesetzt hat. Möglich wurde sie auch aufgrund eines starken Jahresendspurts, der das stete Engagement unserer Mitarbeiter spiegelt. Wir danken an dieser Stelle unserem weltweiten CENIT Team dafür, dass es auch in herausfordernden Zeiten zum Unternehmen steht.
Auch wenn in 2019 ein rauer Wind durch die Weltwirtschaft wehte, sind die CENIT Ländergesellschaften auf angestrebtem Kurs geblieben. Ihr Anteil am Konzernumsatz betrug in 2019 rund 47%. Damit leisteten sie erneut einen maßgeblichen Beitrag zum Unternehmenserfolg.
Aktuell, zu Beginn des Jahres 2020, erlebt die gesamte Welt eine neue, bislang nie dagewesene Herausforderung in Form einer hochsensiblen gesundheitspolitischen Situation. Trotz umfassender Vorkehrmaßnahmen werden weitreichende Konsequenzen, auch in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung des Jahres 2020, prognostiziert. Es ist zu erwarten, dass davon zahlreiche Branchen sowie auch unsere Partner und Kundenunternehmen betroffen sein könnten. Wie sich diese neuen Rahmenbedingungen speziell auf den Geschäftserfolg der CENIT auswirken werden, ist momentan nicht absehbar. Wir als der Vorstand der CENIT AG, beobachten und bewerten die aktuelle Entwicklung und ihre Implikationen jedoch sehr sorgfältig. Seien Sie gewiss, dass wir all unsere Kompetenz und Ressourcen daran setzen werden, den Erfolg der CENIT und das Wohlergehen unserer Mitarbeiter abzusichern.
Fokussiert voranschreiten. Neue Erfolge vorbereiten.
Wer auf lange Sicht erfolgreich sein will, muss sich klare Ziele setzen und fokussiert handeln. Um sicher in die dynamische Zukunft zu schreiten, dient uns die Ende 2018 formulierte Strategieplanung "CENIT 2025". Neben quantitativen Geschäfts- und Profitabilitätszielen, wie einem Umsatz von 300+ Mio. EUR und einem EBIT-Korridor von 8-10%, erklären wir darin deutlich unser Commitment rund um vier Kernpfeiler unseres Erfolgs:
1. Wir wollen heute und in Zukunft zu den wichtigsten Lieferanten auf dem Feld der digitalen Prozesskontinuität zählen.
Bereits heute begleiten wir Kunden aus Branchen wie Industrie, Fertigung und Finanzen dabei, ihre geschäftskritischen Unternehmensprozesse digital durchgängig auszurichten. In vielen Fällen blicken wir auf eine langjährige und fest etablierte Zusammenarbeit zurück. Das erfüllt uns mit Stolz - und begründet unseren Anspruch, für unsere Kunden nicht minder als unsere Bestleistung zu erbringen: Damit sie auch morgen erfolgreich agieren und ihre Wettbewerbsvorteile durch die Digitalisierung noch besser ausspielen können. Für namhafte Branchenvertreter wie MAHLE und Berliner Wasserbetriebe engagieren wir uns als strategischer Partner im Rahmen ihrer umfassenden Digitalisierungsvorhaben. Wir streben an, diese Rolle für bestehende und potenzielle Kunden noch stärker auszuspielen - und unsere Position als bevorzugter Berater und Begleiter in der Digitalen Transformation zu festigen.
2. Wir streben an, uns als führender Integrator von Geschäftsprozessen zwischen den Plattformen von SAP und Dassault Systemes zu positionieren.
Schon heute ist CENIT als der weltweit größte Value Added Reseller von Dassault Systemes Lösungen etabliert. Größe geht bei uns mit mehrfach ausgezeichneter Expertise rund um die komplette Palette der 3DEXPERIENCE Plattform einher. Aufgrund unserer langjährigen Partnerschaft mit der SAP AG verfügen CENIT Experten über eine exzellente Kenntnis der SAP Lösungslandschaft. Das Wissen um die Leistungen beider Plattformen setzen wir zum Vorteil unserer Kunden ein. Ein Beispiel: Seit Ende 2019 wird die von CENIT entwickelte Lösung "SAP Engineering Control Center interface to 3DEXPERIENCE" fest als Preislistenprodukt der SAP geführt. Mit dieser Lösung verbinden wir das Potenzial der beiden "Welten" und ermöglichen dadurch in vollem Maße, die digitalen Wertschöpfungsprozesse End-to-End zu gestalten. Das Listing bei SAP ist eine Anerkennung unserer Leistung rund um die beiden Plattformen.
3. Wir widmen uns in noch höherem Maße der Weiterentwicklung unseres Softwareportfolios und dem Absatz unserer eigenen Softwarelösungen
Unser eigener Anspruch, Wünsche unserer Kunden und die Dynamik der Digitalisierung treiben uns an, unsere Lösungen und Services konsequent weiter zu entwickeln und zu optimieren. Dazu gehören nicht nur unsere Flagship-Softwareprodukte wie die FASTSUITE Edition 2, CENIT ECLISO oder die cenitCONNECT Suite. Es geht uns auch darum, all unsere Expertise - von der Beratung über die Softwareentwicklung bis hin zum operativen Betrieb - technologisch und fachlich auf ein klares Level zu heben: Wir wollen zu den Best-in-Class der Software- und Prozessberatung sowie -entwicklung gehören. Schon heute sind wir auf einem guten Weg.
Exzellente Beweise hierfür sind die in 2019 geschlossenen Partnerschaftsverträge mit Großunternehmen wie Prima Power und SIASUN. Prima Power, ein führender italienischer Hersteller von 2D- und 3D-Laserschneidanlagen sowie von Maschinen und automatischen Fertigungslinien für die Blechbearbeitung, erweitert seine Software um die von der CENIT entwickelte FASTSUITE Prima Power Edition. Das Unternehmen hat sich entschieden, die neue Software-Edition zusammen mit seinen Maschinen zu verkaufen: Damit wird, zum einen, die volle Funktionalität der Maschinen sichergestellt. Zum anderen dient das Vorgehen einem größeren Absatz und Einsatz der FASTSUITE Lösungen.
Für SIASUN, Chinas führendem Hersteller von Roboter- und Automatisierungstechnik, entwickelt die CENIT AG eine hochmoderne Software für ihre neue 3D-Lasermaschine. Die Software FASTSUITE Edition 2 von CENIT wird so angepasst, dass sie optimal für die innovative Maschine eingesetzt werden kann. Dies ermöglicht SIASUN, seinen Kunden eine schlüsselfertige Lösung anzubieten.
Die Partnerschaft zwischen CENIT und SIASUN ist aber weit mehr als ein gutes Beispiel für ein beiderseitig vorteilhaftes unternehmerisches und wissenschaftliches Engagement: Es ist ein Meilenstein auf dem langfristigen Erfolgskurs der CENIT. Im Rahmen von "CENIT 2025" streben wir klares Wachstum unseres Unternehmens an. In diesem Zuge planen wir die Eröffnung eines neuen CENIT Standortes in China. Unsere ersten Vertriebsaktivitäten im chinesischen Markt starteten vor rund drei Jahren. Mit der Gründung einer offiziellen Präsenz in China möchte die CENIT an den Potenzialen des chinesischen Marktes auf den Gebieten Robotik und Digitale Fabrik verstärkt partizipieren. Klar im Fokus stehen Aktivitäten rund um die Software FASTSUITE Edition 2.
Angesichts der aktuell brisanten gesundheitspolitischen Lage, in China sowie weltweit, werden wir jedoch weitere Entscheidungen in Bezug auf dieses Vorhaben streng mit der Priorität des Wohlergehens unserer Mitarbeiter abwägen.
4. Unseren Mitarbeitern wollen wir weiterhin einen sicheren, zukunftsfähigen Arbeitsplatz bieten.
Trotz aller Digitalisierung, des technologischen Fortschritts und der Kraft Künstlicher Intelligenz: Es bedarf keiner Krisensituationen um zu wissen, dass der Mensch - die Mitarbeiter - das wichtigste Gut eines Unternehmens sind. Sie sind der Motor für Erfolg. Wir sehen die vielfach jahre- und jahrzehntelange Loyalität unserer rund 800 Mitarbeiter nicht als gegeben an. Auch nicht den von allen geschätzten Zusammenhalt der CENIT Kollegen. Für unsere Mitarbeiter wollen wir daher ein optimales Umfeld schaffen - für persönliches Wachstum, exzellente Leistungen und ein weiterhin kollegialherzliches Miteinander. Dafür werden wir unsere Leistungen und Strukturen als Arbeitgeber stets hinterfragen und optimieren.
Erlauben Sie uns an dieser Stelle einen kurzen Exkurs auf eine Dimension der CENIT Unternehmenskultur, die rein durch unsere Mitarbeiter geprägt wird: Unser Programm für soziales Engagement - CENIT Cares. Initiiert vor über sechs Jahren, lebt die Initiative vom direkten, oftmals sehr persönlichen Einsatz der CENIT Kollegen weltweit. Jeder Mitarbeiter hat die Möglichkeit, soziale Projekte und Aktionen vorzuschlagen, die er/sie gemeinsam mit der CENIT finanziell oder durch direkten Einsatz vor Ort unterstützen kann. Im Laufe der Jahre blicken wir nun auf 91 CENIT Cares Aktionen in 15 Ländern, die zum Beispiel von lokalen Knochenmarkspendenaktionen, Spendenläufen bis zur Kinderhilfe in Costa Rica reichen. Diese Zahlen - und vor allem die Geschichten und Emotionen hinter ihnen - bewegen uns nicht minder als erfolgreich erreichte Finanzziele. Wir als Vorstand ermutigen unsere Mitarbeiter daher tatkräftig, ihr soziales Engagement auch weiterhin mit Unterstützung von CENIT Cares zu leben.
Gemeinsam und stark nach vorne schauen.
Der Wandel - ob technologisch, politisch, wirtschaftlich oder sozial - prägt auch in 2020 unseren Alltag. Und auch das Geschäft der CENIT. Unser wirtschaftliches und politisches Umfeld bleibt komplex, mit teilweise schwer vorhersehbaren Implikationen. Die CENIT ist jedoch nach wie vor sehr gut aufgestellt. Insbesondere den technologischen Wandel sehen wir als eine große Chance, um uns dank unserer Expertise als starker Wegbegleiter zahlreicher Unternehmen in die digitale Zukunft zu etablieren.
Mit "CENIT 2025" verfügen wir über eine klare Zielsetzung, die unser gemeinsames Handeln leitet und unsere langfristige Leistungsstärke sicherstellen soll.
Unser bisheriger Erfolg kommt nicht von ungefähr. Er wurde und wird von unserem starken CENIT Team aufgebaut und fortgeschrieben. Wir als Vorstand sehen es als eine unserer zentralen Aufgaben an, den Erfolg - und ja, das Wohlergehen - unserer Mannschaft sicher zu stellen. Dafür werden wir auch weiterhin unser Möglichstes tun. Denn nur so können wir als CENIT für unsere Kunden, Partner und Aktionäre Bestleistungen erbringen.
Wir danken unseren Mitarbeitern, Aktionären, Kunden und Partnern für ihren Vertrauensbeweis in die CENIT und freuen uns, gemeinsam und stark nach vorne zu schauen.
Mit besten Grüßen
Kurt Bengel, Sprecher des Vorstands
Matthias Schmidt, Mitglied des Vorstands
Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
2019 war wirtschaftlich gesehen ein sehr anspruchsvolles Jahr, das insbesondere von geopolitischen Spannungen, Handelskonflikten, weltweiter konjunktureller Eintrübung und den Verhandlungen zum Brexit, geprägt war. Nichtsdestotrotz konnte die CENIT die gesteckten Umsatzziele von 170.000 TEUR leicht übertreffen und erwirtschaftete im Vergleich zum Vorjahr mit 171.711 TEUR ein Umsatzplus von einem Prozent. Auch beim EBIT konnte eine leichte Steigerung um rund zwei Prozent im Vergleich zum Vorjahr erzielt werden. Vor allem aufgrund von Verzögerungen der Fertigstellung neuer Softwarefunktionen im Bereich der Softwarelösungen für die digitale Fabrik und den damit verbundenen geringeren Umsätzen bei eigener Software wurde das EBIT-Ziel von 10.000 TEUR um rund acht Prozent verfehlt und betrug 9.195 TEUR.
Der Aufsichtsrat hat im vergangenen Geschäftsjahr sämtliche, ihm nach Gesetz und Satzung, obliegenden Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft wahrgenommen. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten, seine Geschäftsführung pflichtgetreu und fortlaufend überwacht und uns dabei von deren Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit überzeugt. Der Vorstand hat uns in sämtliche Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden. Er hat uns in den Aufsichtsratssitzungen zeitnah und umfassend über alle relevanten Aspekte der Geschäftsstrategie, der Unternehmensplanung, einschließlich der Investitions-, Finanz- und Personalplanung, der Geschäftsentwicklung, der Finanzlage und der Rentabilität des Konzerns schriftlich und mündlich informiert. Die Vorstandsberichte gingen auch auf Fragen der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance ein. Über Abweichungen im tatsächlichen Geschäftsverlauf gegenüber den Planungen wurden wir immer rechtzeitig informiert.
Vor den Sitzungen wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern jeweils umfassende schriftliche Berichte des Vorstands, Auszüge aus Schriften der Gesellschaft und insbesondere Unterlagen aus dem Rechnungswesen zur Verfügung gestellt. Auf Basis dieser, sowie weiterer vom Aufsichtsrat in und außerhalb der Sitzungen angeforderter Informationen, konnte der Aufsichtsrat seiner Überwachungsaufgabe ordnungsgemäß und zeitnah nachkommen.
Außerhalb der Sitzungen unterrichtete der Vorstand den Aufsichtsrat ständig durch monatliche Berichte über die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und legte unserem Gremium zustimmungspflichtige Angelegenheiten rechtzeitig zur Beschlussfassung vor. Die Vorstandsberichte zur Geschäftslage und Referate zu besonderen Themen waren von schriftlichen Präsentationen und Unterlagen begleitet, die jeweils vor der Sitzung zur Vorbereitung jedem Aufsichtsratsmitglied zur Verfügung gestellt wurden. Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ist geprägt von respekt- und vertrauensvoller Kooperation und einem offenen, konstruktiven Dialog.
Der Aufsichtsrat hat sich im vergangenen Jahr in sechs ordentlichen Sitzungen, einer Telefonkonferenz und mit einem Umlaufbeschluss eingehend mit der wirtschaftlichen Lage, der strategischen Weiterentwicklung und der langfristigen Positionierung des CENIT-Konzerns beschäftigt. An sämtlichen Terminen haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen. Der Aufsichtsrat verfügt nach seiner Einschätzung über eine angemessene Anzahl von Mitgliedern, die in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder zu Mitgliedern des Vorstands stehen, die einen Interessenkonflikt begründen könnten. Wie in den vergangenen Jahren hielt der Aufsichtsrat die Bildung von Ausschüssen, aufgrund der geringen Zahl der Aufsichtsratsmitglieder, nicht für notwendig. Interessenkonflikte der Aufsichtsratsmitglieder traten im Berichtszeitraum nicht auf.
Themenspektrum in den Aufsichtsratssitzungen
In allen Aufsichtsratssitzungen des Berichtsjahres 2019 berichtete der Vorstand, wie sich Umsatz und Ergebnis im Konzern entwickelt haben. Außerdem ging der Vorstand auf den Geschäftsverlauf in den einzelnen Geschäftssegmenten ein und stellte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vor. Das besondere Augenmerk des Aufsichtsrats galt dabei den möglichen Konsequenzen für die Risikosituation und die Liquiditätsausstattung.
Finanzberichte/Prüfungen
In der Bilanzsitzung am 21. März 2019 befasste sich der Aufsichtsrat in Anwesenheit des Abschlussprüfers bzw. des Konzernabschlussprüfers mit den Jahresabschlüssen des Unternehmens. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der CENIT Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 sind unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts sowie des Konzernlageberichts von der BDO Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, die in der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Mai 2018 zum Abschlussprüfer gewählt wurde, geprüft worden. Der Aufsichtsrat prüfte im Einzelnen - und in eingehenden Erörterungen mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer - den vorgelegten Jahresabschluss, den Konzernabschluss sowie auch den AG- und Konzernlagebericht und erörterte dabei die zugrunde gelegte Bilanzpolitik. Ferner würdigte der Aufsichtsrat - anhand der Prüfungsberichte und in Einzeldiskussionen - die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung. Die Prüfung und die Prüfungsberichte entsprachen nach Überzeugung des Aufsichtsrats den Anforderungen nach §§ 317, 321 HGB. Die vom Vorstand aufgestellten und vom Abschlussprüfer mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehenen Abschlüsse für 2018 wurden in der Bilanzsitzung abschließend beraten. Der Jahresabschluss 2018 der CENIT
Aktiengesellschaft wurde am 21. März 2019 durch den Aufsichtsrat festgestellt und der Konzernabschluss 2018 billigend zur Kenntnis genommen. Der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns wurde am 12. März 2019 in einer Telefonkonferenz diskutiert, geprüft und vom Aufsichtsrat angenommen.
In der Sitzung vom 21. März 2019 wurde außerdem noch die Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung vorgestellt und diskutiert. Dabei einigten sich Vorstand und Aufsichtsrat darauf, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stuttgart als Abschlussprüfer auf der Hauptversammlung am 24. Mai 2019 zur Wahl vorzuschlagen.
Ferner unterrichtete der Vorstand den Aufsichtsrat über die aktuelle Geschäftssituation und den Ausblick für das erste Quartal 2019.
Weitere Themen in den Sitzungen
Im Jahresverlauf ließ sich der Aufsichtsrat kontinuierlich über die periodischen Finanzergebnisse informieren und erörterte mit dem Vorstand ausführlich den Halbjahresabschluss 2019 sowie die Zwischenberichte der einzelnen Quartale. Dabei standen die ausführliche Betrachtung der Ergebnis- und Umsatzentwicklung 2019 nachhaltig im Mittelpunkt der Beratungen.
In der Sitzung, die im Anschluss an die Hauptversammlung am 24. Mai 2019 stattfand, wurde der Fortschritt der Pläne für die Erweiterung des Geschäfts in China vorgestellt und diskutiert sowie der Gang der Geschäfte im zweiten Quartal 2019.
In der Sitzung vom 6. August 2019 standen vor allem Personalthemen, wie Vergütungsstruktur und Bonusregelungen im Vordergrund. Außerdem wurden bereits erste Anstrengungen unternommen, die Vorstandsnachfolge zu regeln, da die Verträge von Herrn Schmidt und Bengel zum 31.12.2020 bzw. 31.12.2021 auslaufen.
Am 19. September 2019 besprachen wir mit dem Vorstand das neue Bonussystem für die Geschäftsfeldverantwortlichen sowie den aktuellen Status zu CENIT China. Ferner unterrichtete uns der Vorstand rückblickend über die Geschäfte im zweiten Quartal und gab uns einen Ausblick auf die Geschäftslage im dritten Quartal.
In der Sitzung vom 13. November 2019 beschäftigten wir uns schwerpunktmäßig mit Maßnahmen zur Früherkennung von Risiken gemäß § 91 Abs. 2 AktG sowie Compliance-Themen. Im Fokus war auch der Status des Geschäftsfeldes Digitale Fabrik Solutions (DFS), insbesondere aufgrund der Entwicklungsverzögerungen bei der eigenen Software des Bereichs.
In der letzten Sitzung des Jahres am 18. Dezember 2019 ging es hauptsächlich um die Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2020 sowie den 5-Jahres-Business-Plan 2025. Außerdem wurde der Zeitplan für die Abschlussprüfung mit der neuen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG definiert und festgelegt.
Risikomanagement
Ein wichtiges Thema in mehreren Sitzungen war das Risikomanagement des Konzerns. Der Vorstand berichtete über die wesentlichen Risiken und das Risikoüberwachungssystem des Unternehmens. Im Rahmen vielfacher Erörterungen mit dem Vorstand und mehrerer Unterredungen mit dem Abschlussprüfer, überzeugte sich der Aufsichtsrat von der Wirksamkeit der Risikoüberwachungssysteme.
Corporate Governance
Im Laufe des Geschäftsjahres diskutierten wir wiederholt die Corporate Governance im Konzern und setzten uns namentlich mit den von der Regierungskommission geplanten Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auseinander. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass gute Corporate Governance eine wesentliche Grundlage für Erfolg, Reputation und Selbstverständnis des Unternehmens darstellt. Deswegen hat der Aufsichtsrat die Weiterentwicklung der Corporate-Governance-Standards sowie deren Umsetzung im Unternehmen fortlaufend beobachtet und berücksichtigt. Dazu zählte unter anderem auch die regelmäßige Überprüfung der Effizienz der eigenen Tätigkeit. In zahlreichen Diskussionen - auch mit dem Abschlussprüfer - wurden die kontinuierliche Rechtmäßigkeit der Unternehmensführung und die Effizienz der Unternehmensorganisation erörtert.
Das Bewusstsein für ein stets verantwortungsvolles und gesetzmäßiges Handeln und dessen existenzielle Bedeutung für die CENIT sind im Unternehmen und in seinen Gremien gut verankert. Über Corporate Governance bei der CENIT berichteten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Corporate Governance Bericht. Seine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07. Februar 2017 gab der Aufsichtsrat laut Anforderungen des § 161 AktG am 13. Februar 2019 ab und machte diese den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich.
Bilanzsitzung 2020 für den Jahres- und Konzernabschluss 2019
Die Buchführung, der Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019, der Konzernabschluss mit Erläuterungen sowie der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 sind von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft worden. Die KPMG wurde zuvor durch die Hauptversammlung vom 24. Mai 2019 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählt. Entsprechend den Aufgaben des Aufsichtsrats wurde die Qualifikation, Unabhängigkeit und Effizienz des Abschlussprüfers kontrolliert.
Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss der CENIT einschließlich Lagebericht und Konzernlagebericht 2019 mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Der Abschluss der CENIT Aktiengesellschaft wurde nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellt. Der Konzernabschluss folgt den International Financial Reporting Standards (IFRS). Allen Mitgliedern des Aufsichtsrats lagen die Abschlussunterlagen und Prüfungsberichte vollständig und rechtzeitig vor. Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Abschlussprüfers intensiv mit dem Vorstand und Abschlussprüfer erörtert, um sich von der Ordnungsmäßigkeit zu überzeugen. Nach Überzeugung des Aufsichtsrats entsprachen die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für das Jahr 2019 den gesetzlichen Anforderungen.
In der Bilanzsitzung vom 20. März 2020 berichtete der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen des Einzelabschlusses der CENIT Aktiengesellschaft und stand für ergänzende Auskünfte sowie für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Dabei konnten sich alle Aufsichtsratsmitglieder davon überzeugen, dass die Prüfung den gesetzlichen Anforderungen entsprach und in adäquater Weise durchgeführt wurde.
Als abschließendes Ergebnis seiner eigenen Prüfungen nach § 171 Aktiengesetz hat der Aufsichtsrat festgestellt, dass keine Einwendungen zu erheben sind.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand für die CENIT Aktiengesellschaft aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 in seiner Sitzung vom 27. März 2020 gebilligt und damit nach § 172 Aktiengesetz festgestellt. Den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat ebenfalls am 27. März 2020 billigend zur Kenntnis genommen. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns schließt sich der Aufsichtsrat nach erfolgter Prüfung an.
Nicht nur in der Sitzung vom 27. März 2020, sondern auch in den Wochen davor haben wir zusammen mit dem Vorstand den Einfluss der SARS-CoV-2 Krise auf die CENIT AG und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diskutiert. Mit dem Vorstand werden auch weiterhin in zeitlich enger Taktung die Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgestimmt. Auch für die Diskussion der Auswirkungen auf die finanzielle Situation der AG, die Projektakquisition und Projektabwicklung stand und steht der Aufsichtsrat dem Vorstand jederzeit zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen weltweit tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der CENIT für ihren persönlichen Einsatz, ihre Leistungen und ihr Engagement im vergangenen Geschäftsjahr.
Stuttgart, März 2020
Für den Aufsichtsrat
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Oliver Riedel, Vorsitzender des Aufsichtsrats
LAGEBERICHT
Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019
des CENIT Konzerns und der CENIT AG
Der CENIT Konzern wird vom Mutterunternehmen CENIT AG als operative Gesellschaft weltweit geführt. Die wirtschaftliche Lage des Konzerns ist geprägt durch die wirtschaftliche Lage der AG. Aus diesem Grund fasst der Vorstand der CENIT AG den Bericht über die Lage des Konzerns und der AG in einem Bericht zusammen.
Grundlagen des Konzerns
Geschäftsmodell der CENIT
Die CENIT hat zwei Geschäftsbereiche - Product Lifecycle Management (PLM) und Enterprise Information Management (EIM). Der PLM Bereich fokussiert sich auf PLM-Plattformen und Applikationen in der klassischen Fertigungsindustrie und optimiert Fertigungsprozesse wie Produktentwicklung, Produktion oder Änderungsmanagement. Der EIM Bereich konzentriert sich auf Prozesse rund um 360-Grad-Kundenkommunikation, Vorgangsbearbeitung, Akten- und Dokumentenmanagement vornehmlich in der Finanzdienstleistungsbranche.
CENIT ist der Spezialist für die Kernprozesse ihrer Kunden und konzentriert sich auf die Fertigungsindustrie und die Finanzdienstleistungsbranche. Das Beratungs-, Service- und Softwareangebot des CENIT Konzerns beruht auf Standardprodukten seiner Softwarepartner sowie darauf basierenden CENIT-eigenen Lösungen. Führende Softwareanbieter, wie Dassault Systemes, IBM und SAP, sind Partner des Unternehmens. Die Mitarbeiter/innen im CENIT Konzern unterstützen die Kunden branchenorientiert bei der Planung, Implementierung und Optimierung ihrer Geschäfts- und IT-Prozesse.
Damit die Kunden sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können, übernimmt der CENIT Konzern zudem das Management der Applikationen und der damit verbundenen IT-Infrastrukturen.
Die CENIT Strategie ist auf nachhaltiges profitables Wachstum ausgelegt. Deshalb stehen sowohl die Mitarbeiter als auch Technologiekooperationen mit den Partnern genauso im Fokus, wie das Bestreben, den Kunden durch CENIT-Lösungen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
Beteiligungen/Tochterunternehmen
Die CENIT hat ihren Stammsitz in Deutschland (Stuttgart) und ist dort in den wichtigsten Ballungszentren (München, Hamburg, Berlin und Frankfurt) vertreten. Durch den Erwerb der KEONYS Gruppe im Jahr 2017 hat die CENIT ihre Präsenz in Europa ausgebaut. Durch KEONYS ist CENIT auch in den Niederlanden und Belgien mit eigenen Ländergesellschaften vertreten. Weitere Standorte unterhält CENIT in den USA, der Schweiz, Rumänien, Japan und Frankreich. Die in den Konzernabschluss einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen werden nach den für den CENIT Konzern einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden konsolidiert. Bei den Unternehmen werden dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde gelegt wie in der deutschen AG. Die Tochterunternehmen sind auf Dienstleistungen in den Bereichen Services und Software spezialisiert. Darüber hinaus ist die CENIT AG zu einem Drittel an dem Joint Venture CenProCS AIRliance GmbH beteiligt. Das Joint Venture erbringt Service- und Beratungsleistungen für einen gemeinsamen Großkunden (PLM Segment).
Steuerungssystem
Der Vorstand der CENIT AG ist für die Gesamtplanung und die Realisierung der langfristigen Konzernziele verantwortlich. Oberstes Ziel der Unternehmensentwicklung ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts durch profitables Wachstum. Die zur Steuerung der beiden Segmente erforderliche Planung sowie die daraus resultierenden Maßnahmen leiten sich unter Einbeziehung der Entwicklungen des Wettbewerbs- und Marktumfelds aus der langfristigen Unternehmensplanung ab.
Als wesentliche Steuerungsgrößen für die wirtschaftlichen Ziele gelten Umsatz sowie das operative Betriebsergebnis (im Folgenden: EBIT). Über eine individuelle Erfolgsbeteiligung werden die Mitarbeiter motiviert, die vereinbarten Ziele engagiert zu verfolgen. Jährlich definiert der Vorstand Maßnahmen und messbare Zwischenschritte, über die CENIT das Erreichen ihrer langfristigen Ziele anstrebt. Die kurzfristige Steuerung erfolgt durch die Abweichungsanalyse mit der jährlichen Planung. Im Rahmen dieser Planung treffen die Verantwortlichen eine erste Einschätzung zur Entwicklung wesentlicher Größen wie Umsatz und EBIT.
Das Geschäftsjahr wird über einen getrennten Bottom-Up und Top-Down Planungsprozess von den Geschäftsfeldern und vom Vorstand geplant. In gemeinsamen Planungsrunden werden diese Einschätzungen plausibilisiert, untermauert und final vom Vorstand dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt. Im Rahmen dieses Planungsprozesses wird auch die aktuelle 5-Jahres-Planung überprüft und alle zwei Jahre fortgeschrieben.
Der Vorstand analysiert regelmäßig Plan-Ist-Vergleiche der Segmente, um erforderliche Korrekturmaßnahmen zeitnah einzuleiten.
Viele erfolgskritische Kenngrößen sind jedoch nicht oder nur indirekt quantifizierbar. Dazu zählen Faktoren wie die Reputation der Marke, Kundenzufriedenheit, Qualifikation, Erfahrung und Motivation der Mitarbeiter sowie deren Führungsqualitäten, aber auch die Unternehmenskultur, die allenfalls qualitativ beschrieben werden können.
Forschung und Entwicklung
Ein weiteres Ziel ist es, die Innovationskraft weiter zu stärken. Daher hat der CENIT Konzern im Geschäftsjahr 2019 seine Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) auf 10.332 TEUR (Vj. 10.123 TEUR) erhöht. Die Geschäftsfelder der CENIT konzentrieren sich mit ihren FuE-Anstrengungen auf die nächste Generation ihrer Produkte und Lösungen und bereiten deren erfolgreiche Markteinführung vor. Durch die enge Zusammenarbeit mit den produkt- und kundennahen Bereichen gelingt es der CENIT, kundenorientierte Lösungen anzubieten. Neben dem Vertrieb von Standardsoftware entwickelt der CENIT Konzern eigene Programme zur Ergänzung und Erweiterung dieser Lösungen. Die Software-Expertise und jahrzehntelange Branchenerfahrung ermöglicht es der CENIT, die Produktivität und Datenqualität ihrer Kunden durch eigene CENIT-Lösungen zu optimieren.
Innovation ist Fortschritt. Daher sind Forschung und Entwicklung für die weitere Erreichung der gesetzten Unternehmensziele von zentraler Bedeutung. Die Aktivitäten der CENIT auf diesem Gebiet werden kontinuierlich ausgebaut. Damit verstärkt CENIT gleichzeitig die Positionierung gegenüber den Mitbewerbern.
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Nachdem 2018 das weltweite Wachstum 3,6% betrug und die meisten Wirtschaftsweisen für 2019 noch ein Wachstum von 3,4% für die globale Wirtschaft prognostiziert hatten, betrug der Zuwachs der Weltproduktion 2019 lediglich 2,9%.
Im Folgenden sind die für CENIT wesentlichen Märkte kommentiert.
Deutschland
Nach der langen Aufschwungphase und einem BIP-Wachstum von 1,5% in 2018 zeichnete sich für 2019 eine erhebliche Konjunkturdelle für Deutschland ab, die befürchtete Rezession hingegen blieb aus. So wuchs die deutsche Wirtschaft zwar 2019 auch im zehnten Jahr in Folge, allerdings um lediglich 0,5% und lag damit deutlich unter dem Durchschnitt der letzten Jahre und auch deutlich hinter den Erwartungen der meisten Wirtschaftsexperten.
Das minimale Wachstum resultiert hauptsächlich aus dem privaten Konsum. Rekordbeschäftigung und steigende Kaufkraft haben einmal mehr die Ausgabefreude der Verbraucher beflügelt. Mit einem Wachstum von 1,6% ist der Konsum so stark, wie schon seit Jahren nicht mehr, gewachsen. Auch der anhaltende Bauboom, der von den niedrigen Zinsen befeuert wird, war eine wichtige Wachstumsstütze.
Während die Regierung in ihrem Wirtschaftsbericht von einer vorübergehenden Schwächephase spricht, sehen viele Ökonomen und Wirtschaftsforscher die Lage kritisch und sehen zahlreiche Probleme auf die deutsche Industrie zukommen.
So stecke die exportabhängige Industrie schon seit mehreren Quartalen in der Rezession. Gründe dafür seien die internationale Nachfrageschwäche, bedingt beispielsweise durch US-Strafzölle, aber auch den Strukturwandel in der Automobilbranche hin zu Elektromobilität. Es zeige sich einmal mehr, dass das etablierte Geschäftsmodell Deutschlands, als führende Exportnation, in einer Zeit vieler geopolitischer Konflikte und Handelsstreitigkeiten, in Gefahr gerät.
Positiv zu erwähnen ist hingegen, dass der Bund seit 2014 keine neuen Schulden mehr aufgenommen hat und für das Jahr 2019 einen Finanzierungsüberschuss von 49,8 Milliarden Euro aufweisen kann. Die Schuldenquote dürfte damit erstmals seit 2002 unter die im Maastricht-Vertrag fixierte Obergrenze von 60% fallen.
Europa
Die Wirtschaft im Euroraum verzeichnete, allen Rezessionsängsten zum Trotz, nach ersten Schätzungen des europäischen Statistikamts Eurostat, ein BIP Wachstum von 1,2%. Damit hat sich die Wachstumsgeschwindigkeit nach 1,5% im Jahr 2018 spürbar verlangsamt. Das Schlusslicht der Währungszone bildete dabei Italien mit einem BIP-Anstieg von lediglich 0,2%. Während die meisten Länder der Eurozone beim Wachstum unter der 2% Marke blieben, konnte Irland mit 5,8% den größten Zuwachs verzeichnen.
Ein Grund für das geringe Wachstum in Europa ist u. a. die Schwäche der Industrie, die unter der erlahmten Weltkonjunktur und den Handelskonflikten leidet. Vor allem die Produktion im Automobilsektor hat nachgelassen. Daher haben die Unternehmen ihre Lager abgebaut und weniger investiert.
Konjunkturimpulse gingen hauptsächlich von der Binnennachfrage, der niedrigen Inflation und den robusten Arbeitsmärkten aus. Der Beschäftigungsaufbau im Euroraum hat sich weiterhin positiv entwickelt und die Arbeitslosigkeit ist weiter auf 7,5% gesunken. Auch die Löhne stiegen weiter um etwa 2%.
Branchenwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Auch wenn 2019 wirtschaftlich gesehen ein sehr schwieriges Jahr, geprägt von Handelskonflikten, konjunktureller Eintrübung und dem Brexit, war, konnte der Informationstechnologie und Telekommunikation (ITK) Markt die Erwartungen übertreffen. So ist der Umsatz mit Produkten und Diensten der Informationstechnologie und Telekommunikation laut dem Branchenverband BITKOM 2019 um 2,0% auf 169,6 Milliarden Euro gestiegen. Die Erwartungen lagen zu Jahresbeginn noch bei 1,5%
Zusammenfassender Geschäftsverlauf
2019 war ein durchwachsenes Jahr für die CENIT AG.
Im CENIT Konzern wurde das geplante Ziel von 170.000 TEUR beim Umsatz mit 171.711 TEUR erreicht. Beim EBIT wurde entgegen der Planung von rund 10.000 TEUR ein EBIT von 9.195 TEUR erreicht, somit -8% gegenüber Plan.
Das EBIT lag mit 9.195 TEUR 1,8% über dem Vorjahreswert. Die Differenz zum Zielwert von 10.000 TEUR ist auf die Nichterreichung der gesetzten Ziele beim Verkauf von eigener Software zurückzuführen. Diese liegt zwar 6% über dem Vorjahr aber unterhalb des Plans. Der Hauptgrund liegt in der Verzögerung der Fertigstellung neuer Softwarefunktionen im Bereich der Softwarelösungen für die digitale Fabrik. Die EBIT-Marge ist konstant bei 5,3% im zurückliegenden Berichtsjahr.
Der PLM Bereich konnte im abgelaufenen Jahr bei nahezu unverändertem Umsatz von 155.679 TEUR (Vj. 154.137 TEUR) das EBIT um fast 10% von 6.479 TEUR auf 7.107 TEUR steigern. Damit lag der PLM Bereich im Umsatz mit 4,1% über den geplanten Umsätzen von 150.000 TEUR, hat aber dennoch das PlanEBIT um 15% verfehlt.
Der EIM Bereich konnte ebenso den Umsatz mit 16.032 TEUR (Vj. 15.853 TEUR) auf Vorjahresniveau halten. Das EBIT dagegen ging aufgrund gestiegener Personalaufwendungen in Höhe von 765 TEUR von 2.549 TEUR auf 2.087 TEUR zurück. Die Planwerte von 16.700 TEUR im Umsatz und 2.300 TEUR im EBIT hat der EIM Bereich jedoch leicht verfehlt.
Das Ergebnis pro Aktie stieg um 15,5% auf 0,82 EUR pro Aktie.
Die CENIT AG konnte das geplante Umsatzziel nahezu realisieren. Der Umsatz der CENIT AG ist gegenüber dem Vorjahr auf 94.099 TEUR und damit um 0,3% gestiegen, das EBIT beträgt 4.073 TEUR und liegt damit rund 13% unter dem Vorjahr bzw. 26% unter der Planung. Der EBIT-Rückgang ist auf den Rückgang beim Verkauf eigener Software im Bereich der Digitalen Fabriklösung zurückzuführen.
Ertragslage CENIT Konzern (nach IFRS)
Aufgliederung der Umsätze nach Produkt-/Erlösarten
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Fremdsoftware (inkl. Softwarepflege) | 105.628 | 104.299 |
| CENIT Beratung und Service | 49.486 | 49.776 |
| CENIT Software (inkl. Softwarepflege) | 16.355 | 15.449 |
| Handelsware | 242 | 466 |
| Gesamt | 171.711 | 169.990 |
Aufgliederung der Umsätze nach Geschäftssegmenten
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Umsatz PLM | 155.679 | 154.137 |
| Umsatz EIM | 16.032 | 15.853 |
| Gesamt | 171.711 | 169.990 |
Der CENIT Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2019 Umsatzerlöse in Höhe von 171.711 TEUR (Vj. 169.990 TEUR/1,0%). Die Umsatzerlöse im Bereich CENIT Beratung und Service waren konstant. Die Umsätze mit Fremdsoftware stiegen um 1,3%. Der Umsatz mit CENIT-eigener Software stieg auf 16.355 TEUR, im Vergleich zu 15.449 TEUR im Vorjahr (5,9%). Hierbei wurden vor allem die Softwareprodukte FASTSUITE und CENITCONNECT im Bereich PLM und IBM ECM System Monitor sowie ECLISO im EIM-Bereich an den Endkunden vermarktet.
In beiden Segmenten EIM und PLM, auch in Bezug auf die Produktarten, war der Umsatz gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert.
In Deutschland wurden 53,2% (Vj. 53,7%) der Umsätze, im sonstigen Europa 39,7% (Vj. 38,6%) und in den übrigen Ländern 7,1% (Vj. 7,7%) erzielt.
Kennzahlen zur Ergebnisentwicklung
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von 1.880 TEUR auf 1.345 TEUR gesunken. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die geringere Auflösung von Rückstellungen und geringere Währungsgewinne zurückzuführen.
Der Materialaufwand betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 86.259 TEUR versus 84.238 TEUR im Vorjahr. Der Anstieg resultiert aus erhöhtem Einkauf an Fremdsoftware gegenüber dem Vorjahr. Der Rohertrag (Umsatz und sonstige betriebliche Erträge abzüglich Materialaufwand) betrug 86.797 TEUR (Vj. 87.632 TEUR) (-1,0% vs. Vj.). Die Rohertragsmarge ist, bezogen auf die Betriebsleistung, aufgrund des größeren Anteils von Fremdsoftware im PLM Bereich, insgesamt von 51,0% auf 50,2% gesunken.
Der Personalaufwand in 2019 lag bei 60.300 TEUR gegenüber 58.571 TEUR im Vorjahr. Der Anstieg von 1.729 TEUR ist auf den Anstieg der erfolgsabhängigen Vergütungen sowie allgemeine Lohnerhöhungen zurückzuführen. Die erfolgsabhängigen Vergütungen sind aufgrund der höheren Zielerreichung 2019 und der höher als geplanten Zielerreichung 2018 mit den daraus resultierenden periodenfremden Aufwendungen auf 4.748 TEUR (Vj. 4.132 TEUR) angestiegen. Diese Erhöhung ist mit 489 TEUR dem EIM Bereich zuzurechnen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen bei 11.259 TEUR versus 17.114 TEUR im Vorjahr. Ursächlich hierfür war neben einem Sparkurs bei den betrieblichen Ausgaben die Einführung von IFRS16, welche im Bereich KfZ-Kosten und Raumkosten für einen Rückgang in Höhe von 3.357 TEUR sorgte. Aufgrund der durch IFRS 16 geänderten Rechnungslegung für gemietete Vermögenswerte erfolgt nunmehr ein Ausweis der jährlichen Kosten als Abschreibungen der angesetzten Nutzungsrechte und nicht mehr unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Im Geschäftsjahr belaufen sich diese Aufwendungen auf 3.357 TEUR.
Der CENIT Konzern erreichte ein EBITDA in Höhe von 15.238 TEUR (Vj. 11.947 TEUR/27,6%) und ein EBIT von 9.195 TEUR (Vj. 9.028 TEUR/1,8%). Bezogen auf die Betriebsleistung hat sich die EBITDA-Marge von 7,0% auf 8,8% erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf die erstmalige Anwendung des IFRS 16 zurückzuführen.
| in EUR/Aktie | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| EPS | 0,82 | 0,71 |
Das Ergebnis je Aktie (EPS) stieg im Vergleich zum Vorjahr von 0,71 EUR/Aktie auf 0,82 EUR/Aktie. Hier wirkte sich insbesondere die im Vergleich zum Vorjahr geringere Steuerbelastung aus.
Auftragsentwicklung
Der Auftragseingang im CENIT Konzern lag im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 konjunkturbedingt bei 165.545 TEUR (Vj. 177.902 TEUR). Der Auftragsbestand per 31. Dezember 2019 belief sich auf 47.223 TEUR (Vj. 53.389 TEUR).
Ertragslage CENIT Einzelabschluss (nach HGB)
Aufgliederung der Umsätze nach Produkt-/Erlösarten
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Fremdsoftware (inkl. Softwarepflege) | 43.697 | 44.052 |
| CENIT Beratung und Service | 35.957 | 35.411 |
| CENIT Software (inkl. Softwarepflege) | 13.918 | 13.643 |
| Handelsware | 239 | 438 |
| Sonstige Umsatzerlöse | 288 | 264 |
| Gesamt | 94.099 | 93.808 |
Die CENIT AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2019 Umsatzerlöse in Höhe von 94.099 TEUR (Vj. 93.808 TEUR), der Anteil der Produktarten hat sich im Jahresvergleich, wie auch in den Segmenten EIM und PLM, nur unwesentlich verändert.
Aufgliederung der Umsätze nach Geschäftssegmenten
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Umsatz PLM | 80.206 | 80.156 |
| Umsatz EIM | 13.893 | 13.652 |
| Gesamt | 94.099 | 93.808 |
Kennzahlen zur Ergebnisentwicklung CENIT AG
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Umsatz | 94.099 | 93.808 |
| EBITDA | 5.407 | 6.036 |
| EBIT | 4.073 | 4.605 |
| Summe Finanzergebnis | 2.312 | 2.480 |
| Jahresüberschuss | 5.051 | 5.449 |
Die CENIT AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2019 Umsatzerlöse in Höhe von 94.099 TEUR (Vj. 93.808 TEUR), die Bereiche haben sich im Jahresvergleich nur unwesentlich verändert.
Der Materialaufwand lag in 2019 bei 41.182 TEUR gegenüber 40.053 TEUR im Vorjahr. Ursächlich ist ein gestiegener Einkauf an Fremdsoftware gegenüber dem Vorjahr.
Der Personalaufwand erhöhte sich im Geschäftsjahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 1.699 TEUR (4,7%) auf 37.913 TEUR bedingt durch Lohnerhöhungen und gestiegene variable Vergütungen aufgrund höher als geplanten Zielerreichung. Die gestiegenen variablen Vergütungen sind insbesondere im EIM Bereich mit 427 TEUR angefallen. Der durchschnittliche Personalbestand reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr minimalst von 484 auf 480.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen in 2019 bei 10.467 TEUR gegenüber 12.042 TEUR im Vorjahr. Der Rückgang von 1.575 TEUR ist im Wesentlichen auf einen Rückgang bei Kfz-Kosten, Reisekosten und Werbekosten zurückzuführen Die CENIT AG erreichte ein EBITDA in Höhe von 5.407 TEUR nach 6.036 TEUR im Jahr 2018 (-10,4%). Die EBITDA-Marge lag im Berichtsjahr bei 5,6%. Das EBIT betrug 4.073 TEUR nach 4.605 TEUR im Vorjahr (-11,6%).
Das Finanzergebnis beinhaltet Ausschüttungen der Tochterunternehmen in den USA von 1.066 TEUR (Vj. 1.786 TEUR), in Rumänien in Höhe von 318 TEUR (Vj. 421 TEUR) und der Coristo in Höhe von 204 TEUR (Vj. 153 TEUR). Die Ausschüttung der Tochtergesellschaft in der Schweiz betrug im Geschäftsjahr 2019 884 TEUR (Vj. 0 TEUR).
Auftragsentwicklung
Bei der CENIT AG lag der Auftragseingang im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 bei 89.369 TEUR (Vj. 98.671 TEUR). Per 31. Dezember 2019 belief sich der Auftragsbestand der CENIT AG auf 33.847 TEUR (Vj. 38.340 TEUR).
Finanzlage CENIT Konzern (IFRS)
Der Konzern verfügt weiterhin über einen komfortablen Bestand an liquiden Mitteln. Die eingeräumten, nicht in Anspruch genommenen Kreditlinien betragen zum Bilanzstichtag 1.979 TEUR. Die gute Finanzsituation lässt eine nachhaltige Innenfinanzierung zu.
Kennzahlen zur Cashflow Rechnung im Konzern
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Operativer Cashflow | 11.683 | 9.617 |
| Capex (Investitionen) | -2.759 | -3.826 |
| Free Cashflow * | 8.924 | 5.791 |
| Free Cashflow je Aktie in EUR | 1,07 | 0,69 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -8.574 | -8.515 |
| Finanzmittelfonds am Bilanzstichtag | 18.461 | 18.038 |
* operativer Cashflow abzüglich Capex
Der operative Cashflow hat sich gegenüber dem Vorjahr verringert. Ursächlich hierfür war maßgeblich der im Vergleich zum Vorjahr geringere Abbau von Forderungen 3.000 TEUR versus 4.543 TEUR im Vorjahr. Die erstmalige Anwendung von IFRS 16 führte im Vergleich zum Vorjahr zur Erhöhung des operativen Cashflows um 3.357 TEUR. Der Ausweis des Tilgungsanteils der Leasingverbindlichkeiten erfolgt nunmehr im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit. Der für Investitionen eingesetzte Finanzmittelfonds hat sich von 3.826 TEUR auf 2.759 TEUR verringert. Der Vorjahreswert war durch die Erwerbe von Anteilen an Beteiligungen in Höhe von 2.000 TEUR negativ belastet. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist durch die im Vergleich zu 2018 geringere Dividendenzahlung zurückgegangen. Dagegen führt die durch IFRS 16 gebotene Darstellung der Auszahlungen Tilgungen der Leasingverbindlichkeiten im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zu einem Anstieg um 3.357 TEUR. Der Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres betrug somit 18.461 TEUR und hat sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 423 TEUR erhöht.
Liquidität
Liquiditätsüberschüsse werden gezielt für die Finanzierung von Projekten, Softwareentwicklungen, Investitionen als auch für Ausschüttungen an die Anteilseigner genutzt.
Sowohl die CENIT AG als auch ihre Konzerngesellschaften waren im Geschäftsjahr 2019 jederzeit in der Lage ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Finanzlage der CENIT AG (nach HGB)
Die stichtagsbezogene Liquidität ist von 8.071 TEUR des Vorjahres auf 7.379 TEUR des abgelaufenen Geschäftsjahres im Rahmen des Geschäftsverlaufs zurückgegangen. Die Ausschüttung an die Aktionäre der CENIT AG in Höhe 5.021 TEUR wurde durch Ausschüttungen der Tochterunternehmen an die CENIT AG in Höhe von 2.472 TEUR und die Rückzahlung von an Tochtergesellschaften ausgereichten Darlehen in Höhe von 2.250 TEUR kompensiert.
Vorgeschlagene Dividende
Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden auf der Hauptversammlung am 15. Mai 2020 vorschlagen, eine Dividende in Höhe von 0,45 EUR je Aktie aus dem Bilanzgewinn der CENIT AG in Höhe von 7.727 TEUR auszuschütten.
Vor diesem Hintergrund ist die Finanzstrategie weiterhin auf die Beibehaltung einer guten und langfristigen Bonität ausgerichtet, die jedoch auch die Interessen der Aktionäre an einer Dividende berücksichtigt.
Vermögenslage CENIT Konzern (nach IFRS)
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 32.598 | 19.584 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 56.750 | 59.491 |
| Bilanzsumme | 89.348 | 79.075 |
| Eigenkapital | 40.940 | 39.102 |
| Langfristige Schulden | 13.483 | 3.227 |
| Kurzfristige Schulden | 34.925 | 36.746 |
| Bilanzsumme | 89.348 | 79.075 |
Das Eigenkapital ist von 39.102 TEUR auf 40.940 TEUR angestiegen. Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 45,8% (Vj. 49,4%). Der Bestand an Bankguthaben und Kassenbeständen beträgt zum Bilanzstichtag 18.461 TEUR (Vj. 18.041 TEUR). Durch die hohe Eigenkapitalquote in Verbindung mit den verfügbaren Zahlungsmitteln ist der CENIT Konzern in der Lage sich nachhaltig eigenständig zu finanzieren.
Zum Rückgang der kurzfristigen Vermögenswerte von 59.491 TEUR auf 56.750 TEUR haben der geringere Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen (-996 TEUR) und die geringeren Steuererstattungsansprüche (-801 TEUR) beigetragen.
Die langfristigen Vermögenswerte sind von 19.584 TEUR auf 32.598 TEUR angestiegen. Der Grund ist der nach IFRS 16 geänderten Leasingbilanzierung geschuldet. In den langfristigen Vermögenswerten ist erstmalig ein Nutzungsrecht aus Leasingverträgen in Höhe von 14.056 TEUR enthalten.
Die kurzfristigen Schulden sind von 36.746 TEUR auf 34.925 TEUR zurückgegangen. Dies ist im Wesentlichen durch den Abbau der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.958 TEUR begründet.
Die langfristigen Schulden sind von 3.227 TEUR auf 13.483 TEUR angestiegen. Auch hier ist der Grund der geänderten Leasingbilanzierung nach IFRS16 zuzuschreiben. Diese erstmalig angesetzte Verbindlichkeit aus Leasingverträgen beträgt zum Bilanzstichtag 11.027 TEUR.
Vermögenslage CENIT Einzelabschluss (nach HGB)
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Anlagevermögen | 17.335 | 20.037 |
| Vorräte sowie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 17.724 | 18.583 |
| Flüssige Mittel | 7.379 | 8.071 |
| Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten | 2.308 | 2.844 |
| Bilanzsumme | 44.746 | 49.535 |
| Eigenkapital | 31.569 | 31.538 |
| Rückstellungen | 4.113 | 5.085 |
| Verbindlichkeiten | 4.136 | 6.991 |
| Passiver Rechnungsabgrenzungsposten | 4.929 | 5.920 |
| Bilanzsumme | 44.746 | 49.535 |
Zum Bilanzstichtag beträgt das Eigenkapital 31.569 TEUR (Vj. 31.538 TEUR). Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 70,6% (Vj. 63,7%). Der Bestand an flüssigen Mitteln beträgt zum Bilanzstichtag 7.379 TEUR (Vj. 8.071 TEUR).
Das Anlagevermögen ist von 20.037 TEUR auf 17.335 TEUR zurückgegangen. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der Rückzahlung von an Tochtergesellschaften ausgereichten Darlehen in Höhe von 2.000 TEUR.
Die Rückstellungen haben sich von 5.085 TEUR im Vorjahr auf 4.113 TEUR verringert. Der Rückgang der Rückstellungen ist durch die Verringerung der langfristigen Rückstellung für Vorstandsbonus in Höhe von 694 TEUR begründet.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 1.511 TEUR (Vj. 2.303 TEUR) entsprechen ebenso wie der Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten dem Geschäftsverlauf.
Investitionen
Investitionen in Sachanlagen spielen bei der CENIT in der Regel eine untergeordnete Rolle. Dies sind im Wesentlichen Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung der Vertriebsniederlassungen sowie der Verwaltungszentrale. Davon wurde der größte Teil der Investitionen als Ersatzinvestition in die technische Infrastruktur getätigt.
Im CENIT Konzern (IFRS)
Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens lagen 2019 bei 2.453 TEUR (Vj. 1.626 TEUR). Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte lagen bedingt durch den IFRS 16 Effekt von 3.255 TEUR bei 6.043 TEUR (Vj. 2.919 TEUR). Die Einführung der Leasingbilanzierung nach IFRS 16 führte zu einer Aktivierung von Nutzungsrechten in Höhe von 16.885 TEUR.
Die Investitionen teilen sich folgendermaßen nach Segmenten auf:
Investitionen nach Geschäftssegmenten im Konzern
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| PLM | 2.210 | 1.465 |
| EIM | 243 | 161 |
| Gesamt | 2.453 | 1.626 |
In der CENIT AG, Deutschland (HGB)
Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens lagen 2019 bei 783 TEUR (Vj. 914 TEUR). Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände lagen bei 1.335 TEUR (Vj. 1.431 TEUR).
Die Investitionen (immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen) teilen sich folgendermaßen nach Segmenten auf:
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| PLM | 657 | 774 |
| EIM | 126 | 140 |
| Gesamt | 783 | 914 |
Die Investitionen wurden in voller Höhe aus dem operativen Cashflow finanziert.
Neben Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurde auch weiter in Finanzanlagen investiert. Im Geschäftsjahr wurden weitere 2,24% Kapitalanteile der KEONYS SAS zum Preis von 136 TEUR gekauft. Damit besitzt die CENIT AG nun 100% der Anteile an der KEONYS SAS. Daneben gab es in 2019 weitere nachträgliche Kaufpreisminderungen der KEONYS SAS in Höhe von 104 TEUR.
Außerdem sind unter den Finanzanlagen bereits geleistete Anzahlungen in Höhe von 115 TEUR auf den zum 01.01.2020 stattfindenden Hinzuerwerb der SynOpt Anteile ausgewiesen.
Devisenmanagement
Die Volatilität an den Devisenmärkten und die daraus resultierende Ungewissheit über die Wechselkursentwicklung haben auch Einfluss auf die CENIT. Die Geschäftstätigkeit des CENIT Konzerns generiert unter anderem auch Forderungen in US-Dollar (USD), Schweizer Franken (CHF), Rumänischen Leu (RON) und Japanischen Yen (JPY). Damit ist CENIT einem gewissen Währungsrisiko ausgesetzt. Derzeit werden Währungsschwankungen nicht durch Finanzinstrumente abgesichert.
Beschaffungs- und Einkaufspolitik
Die CENIT setzt Vertrauen in ihre Partner sowie Lieferanten und erwartet eine faire und langfristige Zusammenarbeit. Leistungen, Gegenleistungen und Risiken stehen dabei in einem ausgewogenen Verhältnis. Von den Partnern und Lieferanten wird erwartet, dass gemeinsam erkannt wird, wo Potenziale für Kostensenkungen vorhanden sind. Daher verfolgt CENIT eine exakt auf den konkreten Bedarf eines Projekts zugeschnittene Einkaufspolitik.
Das Unternehmen arbeitet in der Beschaffung mit namhaften Partnern zusammen, die Marktbeziehungsweise Branchenführer in ihrer Produktsparte sind. Währungsrisiken aus der Beschaffung im CENIT Konzern entstehen dann, wenn die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen nicht in der funktionalen Währung der jeweiligen Gesellschaft erfolgt. Die Minimierung dieses Risikos erreichen wir, indem wir hier korrespondierende Einkaufs- und Verkaufsverträge in gleicher Währung abschließen. Währungsrisiken aus der Beschaffung bei der CENIT AG, Deutschland, entstehen kaum, da überwiegend in der Eurozone eingekauft wird. Der Aufwand für Waren und bezogene Leistungen betrug im Jahr 2019 86.259 TEUR im CENIT Konzern (Vj. 84.238 TEUR) und 41.182 TEUR (Vj. 40.053 TEUR) bei der CENIT AG, Deutschland. Der Lagerwert und damit die Kapitalbindung wird aufgrund der projektbezogenen Beschaffung mit einem Wert zum Geschäftsjahresende von 258 TEUR im CENIT Konzern (Vj. 30 TEUR) auf niedrigem Niveau gehalten.
Qualitätssicherung
Der Erfolg der CENIT hängt in erster Linie davon ab, ob die Anforderungen der Kunden erfüllt werden. Im Bereich der Geschäftsprozessberatung wollen wir mit qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Lösungen überzeugen. Durch die Übernahme von Betriebstätigkeiten für den Kunden oder beim Kunden vor Ort wollen wir die Effizienz des übernommenen Betriebs steigern.
Um dies zu erreichen, hat die CENIT ihre eigenen Prozesse so gestaltet, dass sie den Kundenanforderungen gerecht werden. Dazu hat CENIT wichtige, und für den Konzern in der Gesamtheit geltende Prozessbeschreibungen erarbeitet und in Kraft gesetzt. Alle Mitarbeiter/innen sind aufgefordert, diese Prozesse umzusetzen und durch methodisch festgelegtes Vorgehen ständig zu verbessern.
Die kontinuierliche Überwachung und Verbesserung ist somit ein wichtiger Baustein des Qualitätsmanagementsystems. Durch diesen fortwährenden Prozess werden Verbesserungspotenziale aufgezeigt, bewertet und umgesetzt.
Die Leitung des Qualitätsmanagements wird durch ein Mitglied des Vorstands gestellt. Dadurch wird sichergestellt, dass der Vorstand direkt Einfluss und Kontrolle auf das Qualitätsmanagementsystem des Konzerns hat und bei Fehlleitung dies sofort erkannt und abgestellt werden kann.
In einem Managementhandbuch hat CENIT Regelungen für das Qualitätsmanagement aufgestellt. Es berücksichtigt die Norm ISO 9001:2015.
Der Vorstand legt die Konzernpolitik, -strategie und -ziele fest und sorgt dafür, dass sie auf allen Ebenen des Konzerns bekannt und umgesetzt werden. Weiterhin definiert der Vorstand die Organisation und die Verantwortungsbereiche und stellt die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung.
Jährlich werden im Führungskreis detaillierte Ziele für das nächste Jahr - und als Orientierung für die nächsten sechs Jahre - erarbeitet.
Die Jahresziele werden dann auf die Ebene der einzelnen Mitarbeiter/innen überführt.
Der Vorstand überprüft regelmäßig, mindestens jedoch jährlich, ob die vereinbarten Ziele, die Prozessbeschreibungen, Gesetze und Normen eingehalten beziehungsweise über- oder unterschritten werden.
Die Einhaltung der Anforderungen der ISO 9001:2015 wird jährlich, sowohl durch interne Audits als auch durch einen externen unabhängigen Zertifizierer, überprüft.
Informationssicherheit
Um die Einhaltung von gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Anforderungen, sowie den Schutz der eigenen und der Kundeninformationen sicherzustellen, wurde auf Basis ISO/IEC 27001:2013 ein Informationssicherheits-Managementsystem installiert. Die ISO 27001 ist ein international anerkannter Standard und versteht sich als ein systematischer prozessorientierter Ansatz, ein Informationssicherheits-Managementsystem umzusetzen, das sowohl die Technik als auch die Mitarbeiter berücksichtigt und gleichzeitig einen kontinuierlichen Überwachungs- und Optimierungsprozess etabliert.
Das Informationssicherheits-Managementsystem stellt damit eine Kombination dar, bestehend aus Managementsystem und konkreten Maßnahmen, wie etwa die physikalische und personelle Sicherheit, die Sicherheit des IT-Betriebs sowie den Zutritts- und Zugangsschutz.
Die Mitarbeiter/innen werden in turnusmäßigen Informationsveranstaltungen über aktuelle Entwicklungen des Unternehmens informiert. Für das Tagesgeschäft notwendige Informationen werden entweder in turnusmäßigen Regelmeetings oder in Einzelbesprechungen kommuniziert. Es wird auf eine offene, dialogorientierte Kommunikation Wert gelegt.
Die Einhaltung der Anforderungen der ISO/IEC 27001:2013 wird jährlich sowohl durch interne Audits als auch durch einen externen unabhängigen Zertifizierer, überprüft.
Mitarbeiter/innen
Aufgliederung der Mitarbeiter nach Ländergesellschaften
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| CENIT AG | 479 | 489 |
| Coristo | 9 | 7 |
| SynOpt | 3 | 4 |
| CENIT NA | 31 | 37 |
| CENIT CH | 15 | 19 |
| CENIT F | 18 | 20 |
| CENIT RO | 44 | 45 |
| CENIT J | 8 | 8 |
| KEONYS F | 117 | 112 |
| KEONYS BE | 7 | 9 |
| KEONYS NL | 6 | 7 |
| CENIT Konzern | 737 | 757 |
Mitarbeiter
Am 31. Dezember 2019 waren im Konzern 737 (Vj. 757) Mitarbeiter/innen beschäftigt. Die CENIT AG, Deutschland, beschäftigte per 31. Dezember 2019 479 Mitarbeiter/innen (Vj. 489). Die Fluktuation lag stabil bei rund 9% (Vj. 9%).
Der Personalaufwand beläuft sich im Berichtszeitraum auf 60.300 TEUR im CENIT Konzern (Vj. 58.571 TEUR) und 37.913 TEUR in der CENIT AG (Vj. 36.214 TEUR).
Wir sind davon überzeugt, dass unsere Mitarbeiter/innen entscheidend zum Erfolg unseres Unternehmens beitragen. Im Rahmen unserer Strategie 2025 widmeten wir uns daher auch in 2019 unserem Ziel "Wir sind ein attraktiver Arbeitgeber" und stellten die Mitarbeiter/innen ins Zentrum unserer Personalstrategie.
Um die Mitarbeiter/innen individuell auf die Arbeitswelt der Zukunft vorzubereiten, investieren wir kontinuierlich in deren Weiterbildung. Hierfür bieten wir eine Vielzahl an Entwicklungsprogrammen für unsere Mitarbeiter/innen an. Nur wenn wir uns als Menschen weiterentwickeln, kann sich auch die CENIT als Organisation weiterentwickeln und den wachsenden Anforderungen des Marktes gerecht werden.
Ein Schwerpunkt der Personalarbeit lag in 2019 zudem auf der Gewinnung von Talenten, um so den Erfolg und das Wachstum des Unternehmens zu fördern. In 2019 haben wir daher unsere Kapazitäten für die Rekrutierung erweitert sowie an mehreren Rekrutierungsevents teilgenommen. Zudem ist unser "Mitarbeiter werben Mitarbeiter"- Programm ein immer wichtigerer Bestandteil im Recruiting geworden, um im War for Talents bestehen zu können. Außerdem haben wir den digitalen Bewerbungsprozess in 2019 weiter ausgebaut, wodurch sich sowohl der administrative Aufwand als auch die Durchlaufzeiten deutlich reduzierten.
Zudem gehört die Berufsausbildung seit Jahren zu einem der strategischen Investitionsbereiche der CENIT AG. Das Unternehmen sieht dies als Teil seiner Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und engagiert sich aktiv darin, jungen Menschen den Start ins Berufsleben durch eine qualifizierte Ausbildung zu erleichtern. Im Jahr 2019 bildete die CENIT AG in Deutschland zum Jahresende insgesamt 54 (Vj. 52) junge Menschen in verschiedenen Berufen aus. Der Fokus liegt auf den technischen Studiengängen, wie Informatik, Wirtschaftsinformatik oder Wirtschaftsingenieurwesen. Die Auszeichnung als MINT minded Company 2019 hilft uns dabei, junge Talente zu gewinnen. Darüber hinaus stellt das Unternehmen kontinuierlich Werkstudenten, Praktikanten sowie Bacheloranden und Masteranden ein.
Vergütungssystem/Beteiligung am Unternehmenserfolg
Neben leistungsorientierten Aufstiegschancen und frühzeitiger Übernahme von Verantwortung bietet CENIT ihren Mitarbeitern eine attraktive Vergütungspolitik. Außer dem festen Gehalt, das durch den individuellen Arbeitsvertrag geregelt ist, gibt es Vergütungsbausteine, deren Höhe sich am EBIT und weiteren quantitativen und qualitativen Zielen bemisst.
Das Vergütungssystem des Vorstands der CENIT AG setzt sich aus einem erfolgsunabhängigen und einem erfolgsabhängigen Teil zusammen. Der erfolgsabhängige Teil orientiert sich am operativen Konzernjahresergebnis (EBIT) nach IFRS.
Für das Berichtsjahr betrugen die Bezüge der Vorstände gem. § 314 Absatz 1 Nr. 6 HGB:
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Kurt Bengel | ||
| Erfolgsunabhängiger Bezug | 276 | 242 |
| Nebenleistungen | 25 | 28 |
| Erfolgsabhängiger Bezug | 110 | 134 |
| Bezug mit langfristiger Anreizwirkung | 0 | 511 |
| Summe Bezüge Kurt Bengel | 411 | 915 |
| Matthias Schmidt | ||
| Erfolgsunabhängiger Bezug | 231 | 215 |
| Nebenleistungen | 22 | 22 |
| Erfolgsabhängiger Bezug | 110 | 134 |
| Bezug mit langfristiger Anreizwirkung | 0 | 511 |
| Summe Bezüge Matthias Schmidt | 363 | 882 |
| Gesamt | 774 | 1.797 |
Die variable Vorstandsvergütung ist in einen kurzfristigen und einen langfristigen Bestandteil aufgeteilt, der sich am Konzern EBIT bemisst, wobei der kurzfristige Anteil im Folgejahr zur Auszahlung gelangt. Der langfristige Bestandteil wird nach drei Jahren ausgezahlt, sofern weitere Kriterien erfüllt worden sind. Die kurzfristige variable Vorstandsvergütung ist seit dem Geschäftsjahr 2019 auf 230.000 EUR gedeckelt. Ab dem Jahr 2020 erhöht sich der Maximalbetrag jeweils um 5% p.a. Die langfristige variable Vergütung ist auf 350.000 EUR gedeckelt. Der Maximalbetrag erhöht sich ab dem Jahr 2020 jeweils um 5% p.a. Die langfristige variable Vergütung kommt nach drei Jahren nur zur Auszahlung soweit das durchschnittliche Konzern EBIT der letzten drei Jahre mindestens 9.000.000 EUR beträgt. Dieses Limit erhöht sich ebenfalls um 5% jährlich. Die Gesamtbezüge von Herrn Bengel sind auf 900.000,00 EUR gedeckelt, die von Herrn Schmidt auf 800.000,00 EUR.
Die Nebenleistungen betreffen die Fahrzeuggestellung und Zuschüsse zur Rentenversicherung.
Die gewährten Zuwendungen an den Vorstand im Berichtsjahr betragen:
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Kurt Bengel | ||
| Erfolgsunabhängiger Bezug | 276 | 242 |
| Nebenleistungen | 25 | 28 |
| Erfolgsabhängiger Bezug | 110 | 134 |
| Bezug mit langfristiger Anreizwirkung | 165 | 137 |
| Summe Bezüge Kurt Bengel | 576 | 541 |
| Matthias Schmidt | ||
| Erfolgsunabhängiger Bezug | 231 | 215 |
| Nebenleistungen | 22 | 22 |
| Erfolgsabhängiger Bezug | 110 | 134 |
| Bezug mit langfristiger Anreizwirkung | 165 | 137 |
| Summe Bezüge Matthias Schmidt | 528 | 508 |
| Gesamt | 1.104 | 1.049 |
Im Berichtsjahr wurden folgende Bezüge an die Vorstände ausgezahlt:
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Kurt Bengel | ||
| Erfolgsunabhängiger Bezug | 276 | 242 |
| Nebenleistungen | 25 | 28 |
| Erfolgsabhängiger Bezug | 134 | 191 |
| Bezug mit langfristiger Anreizwirkung | 511 | 160 |
| Summe Bezüge Kurt Bengel | 946 | 621 |
| Matthias Schmidt | ||
| Erfolgsunabhängiger Bezug | 231 | 215 |
| Nebenleistungen | 22 | 22 |
| Erfolgsabhängiger Bezug | 134 | 191 |
| Bezug mit langfristiger Anreizwirkung aus | 511 | 160 |
| Summe Bezüge Matthias Schmidt | 898 | 588 |
| Gesamt | 1.844 | 1.209 |
In den Anstellungsverträgen von Herrn Bengel und Herrn Schmidt sind Entschädigungszahlungen nach § 74 HGB für die Dauer eines einjährigen Wettbewerbsverbots sowie Entgeltfortzahlung für sechs Monate zugunsten von Hinterbliebenen der Vorstände im Todesfall vereinbart.
Weitere Versorgungszusagen und Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit wurden nicht zugesagt. Für den Fall, dass die Gesellschaft den Vertrag vor Ablauf ohne wichtigen Grund kündigt, erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung von maximal zwei Jahresvergütungen der im Vertrag vereinbarten Festvergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags. In jedem Fall wird nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergütet.
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist laut Satzung eine fixe Vergütung. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von 15.000 EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache des Betrags. Die Bezüge des Aufsichtsrats betragen für das Jahr 2019 nach § 14 der Satzung:
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Andreas Schmidt | 0 | 11,5 |
| Hubert Leypoldt | 0 | 8,5 |
| Andreas Karrer | 0 | 5,5 |
| Oliver Riedel | 30,0 | 18,5 |
| Stephan Gier | 22,5 | 14,0 |
| Ricardo Malta | 15 | 9,5 |
| Gesamtbetrag | 67,5 | 67,5 |
Für die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats sowie für weitere leitende Angestellte bestand weiterhin im Jahr 2019 eine D&O Versicherung. Die Beiträge in Höhe von 40 TEUR (Vj. 40 TEUR) wurden von der Gesellschaft übernommen.
Prognosebericht 2020
Für 2020 wird für die deutsche Wirtschaft ein Wachstum von rund 1,1% erwartet. Die ITK-Branche selbst ist laut BITKOM etwas optimistischer und rechnet in der Informationstechnologie mit einem Wachstum von etwa 1,5% in 2020. Nachfolgende Aussagen berücksichtigen nicht mögliche Auswirkungen durch das Coronavirus, da diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt unbekannt sind. Ein nachhaltiger Rückgang im Kaufverhalten unserer Kunden aufgrund des Coronavirus kann die Geschäftsentwicklung der CENIT in 2020 beeinflussen. Aus dem Ausbruch des Coronavirus können sich gesamtwirtschaftliche Risiken ergeben, die zu signifikanten Rückgängen des Wirtschaftswachstums in den für CENIT relevanten Märkten führen können. Risiken für den CENIT Konzern können dabei nicht nur die Umsatzentwicklung treffen, sondern auch die Auslastung der Beschäftigten sowie erhebliche Beeinträchtigungen in unserer gesamten Leistungskette verursachen. Konkrete Auswirkungen auf die Planungen des CENIT Konzerns sind gegenwärtig für uns noch nicht einschätzbar. Anpassungen an die Prognosen haben wir deshalb noch nicht vorgenommen.
Auf Basis dieser Erwartungen ergibt sich für CENIT folgendes Bild:
Erwartete Ertragslage
Die Planung für das Geschäftsjahr 2020 geht für den CENIT Konzern von einem Umsatz von rund 170.000 TEUR aus. Der geplante EBIT für 2020 liegt bei rund 9.000 TEUR und damit auf Vorjahreshöhe. Im Segment EIM ist ein Umsatz von rund 15.000 TEUR bei einem EBIT von 1.700 TEUR geplant. Im PLM Segment ein Umsatz auf Vorjahreshöhe von 155.000 TEUR geplant bei einem EBIT von 7.500 TEUR welches bedingt durch einen günstigeren Produktmix - mehr eigene Software - ansteigt.
Für die CENIT AG wird für das Jahr 2020 ein Umsatz auf Vorjahreshöhe von rund 94.000 TEUR erwartet. Das EBIT soll auf rund 5.200 TEUR, bedingt durch einen profitableren Produktmix - mehr eigene Software - steigen.
Wie schon in 2019 wird auch in 2020 ein spezieller Fokus auf die weitere Ausrichtung in der Softwareentwicklung insbesondere Fastsuite E2 und die SAP Integration gelegt. Die gesamte Fertigungsindustrie (PLM) aber auch die Finanzdienstleister (EIM) stehen im Rahmen der Digitalisierung vor großen Herausforderungen, aufgrund der Digitalisierung der Fertigung und der damit verbundenen Investitionen in die Umstellung der IT Landschaft.
Dadurch möchte das Unternehmen langfristig den Anteil an eigener Software im Ergebnis erhöhen. Die Zusammenarbeit mit den Partnern Dassault Systemes, IBM und SAP wird nachhaltig fortgeführt, um das Unternehmen dort dauerhaft als strategischen Partner zu positionieren.
Risiko-/Chancenbericht
Risiko-/ Chancenmanagement
Mit einem konzernweiten Chancen- und Risikomanagementsystem identifiziert das Unternehmen frühzeitig mögliche Chancen und Risiken, um diese richtig zu bewerten und so weit wie möglich zu begrenzen beziehungsweise zu nutzen. Dabei bezieht der Konzern sowohl operative als auch finanzielle, strategische und Compliance Risiken mit ein.
Das Risikomanagementsystem wird gesammelt auf Konzernebene beurteilt und fokussiert auf operative, finanzielle, strategische und Compliance Risiken. Dieses steht im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 91 Abs. 2 AktG. Hierbei werden die Risiken anhand einer intern vorhandenen Risikomatrix als gering, mittel oder hoch eingeordnet (siehe Matrix). Es wird keine Risikoquantifizierung zur Einschätzung von rechtlichen und Compliance-Risiken vorgenommen, gleichwohl werden diese Risiken angemessen berücksichtigt.

Wesentlicher Baustein des Systems ist ein detailliertes Planungssystem, eine jährliche Budgetplanung, monatliche Plan-Ist-Berichte sowie die frühzeitige und regelmäßige Kommunikation von Risiken und Chancen. Unterstützt wird dieses Risiko-Management durch regelmäßige Sitzungen des Managements, in denen ausführlich Chancen und Risiken der Geschäftsentwicklung analysiert und erörtert werden.
Der Vorstand trägt die Verantwortung für das Chancen- und Risikomanagement, das integraler Bestandteil der Unternehmensführung ist und auch im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 91 Abs. 2 AktG steht. Nach der Einschätzung des Vorstands sind die im Folgenden beschriebenen Risiken zum Zeitpunkt der Unterzeichnung beherrschbar. Im Einzelnen sind keine bestandsgefährdenden Risiken zu erkennen. Zugleich besteht die Überzeugung, dass der Konzern strategisch und finanziell gut aufgestellt ist, um sich bietende Chancen zu nutzen.
Der Chancen- und Risikobericht beinhaltet die Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung von Kernrisiken. Zu diesen Risiken zählen alle Sachverhalte, die eine signifikante Bedrohung der Erfolgsfaktoren darstellen und eine materielle Auswirkung auf die Ergebnis- oder Liquiditätssituation haben können. Sie lassen sich anhand ihres Schadenserwartungswertes einzelnen Risikoklassen zuordnen (hoch, mittel, gering). Der Schadenserwartungswert wird im Rahmen eines Regelprozesses konzernweit einheitlich gemessen und setzt sich aus der Kombination von Eintrittswahrscheinlichkeit und dem zu erwartenden Effekt des Schadenausmaßes auf das Konzernergebnis zusammen. Das Risikomanagement wird in regelmäßigen Abständen auf Effektivität geprüft und bei Bedarf verbessert.
Der Vorstand kontrolliert mit den Bereichsleitern und Geschäftsfeldverantwortlichen die klassifizierten Risiken. Zusätzlich wird im Aufsichtsrat regelmäßig über die Risikolage berichtet und eingehend diskutiert.
Risikosituation
Aus der Gesamtheit der identifizierten Chancen und Risiken werden nachfolgend jene Bereiche dargestellt, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Prognosezeitraum in wesentlichem Umfang positiv oder negativ beeinflussen können. Gemäß der oben erwähnten Bewertung nach erwarteter Schadenshöhe in Bezug auf das Konzernergebnis wird für die folgenden Risiken die entsprechende Klassifizierung des Schadenerwartungswerts des Risikos angegeben, der nach Ergreifen von Gegenmaßnahmen vorliegt.
Die Risikosituation stellt sich für den CENIT Konzern wie folgt dar:
| Risikokategorie | Bewertung | |
|---|---|---|
| Finanzielle Risiken | Finanzierung/Bonität | gering |
| Währungsrisiken | gering | |
| Operative Risiken | Anhaltender Preisdruck | gering |
| IT Risiken | gering | |
| Leistungsrisiken - Personal | gering | |
| Abhängigkeit von einem Kunden | gering | |
| Strategische Risiken | Technologie/Marktverschiebungen | gering |
| Abhängigkeit von einem Lieferanten | mittel | |
| Compliance Risiken | Vertragsrisiken | gering |
| Gesetzliche Vorschriften | gering |
Finanzielle Risiken
Der CENIT Konzern hat seit Jahren eine Eigenkapitalquote von über 40%. Es bestehen keine Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten, die Verschuldung liegt bei 0%. Ferner werden zur Bonitätsbeurteilung von Kunden und zur Vermeidung von Zahlungsausfällen Kreditauskünfte eingeholt und historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, insbesondere zum Zahlungsverhalten, berücksichtigt. Dafür ist ein umfassendes Debitorenmanagement eingerichtet. Der CENIT Konzern wickelt Geschäftstransaktionen größtenteils in Landeswährung ab. Da den Verkäufen in Landeswährung auch entsprechende Ausgaben in Landeswährung gegenüberstehen, ist das Risiko durch Währungsschwankungen gering.
Operative Risiken
Dem anhaltenden Preisdruck begegnet die Gesellschaft durch Investition in die laufende Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Auch hilft der Fachkräftemangel in der IT-Industrie, sich dem Preisdruck zu entziehen. Durch ein angepasstes Recruiting mit neuen Instrumenten in der Personalbeschaffung wird dem Fachkräftemangel adäquat begegnet und das Leistungsrisiko minimiert.
Die zentrale IT-Abteilung des Konzerns ist weltweit für alle Informationssysteme und Berechtigungen der Anwender zuständig. Die IT-Landschaft ist global einheitlich und wird zentral gesteuert. Die IT überwacht kontinuierlich den Systembetrieb, überprüft regelmäßig die bestehenden Berechtigungen der einzelnen Anwender und passt gegebenenfalls die Zugriffsrechte auf die einzelnen Systeme an. Aus diesem Grund wird das Risiko im IT-Bereich als beherrschbar eingeschätzt.
Der Vorstand überwacht fortlaufend die Abhängigkeit von Großkunden. Bedingt durch mehrere unabhängige Verträge beim teilweise gleichen Großkunden ist das Risiko gering. Kein Kunde trägt im Geschäftsjahr 2019 mehr als 9% zum Konzernumsatz bei.
Strategische Risiken
Diese umfassen im Wesentlichen die Abhängigkeit von der Entwicklung bei wichtigen strategischen Lieferanten sowie in der Spezialisierung auf Technologiepartner und der damit verbundenen Abhängigkeit von deren Geschäftsentwicklung sowie der Aufrechterhaltung bestehender strategischer Partnerschaften.
CENIT ist in seinen Zielmärkten sehr gut positioniert. Im Product Lifecycle Management (PLM) und im Enterprise Information Management (EIM) verfügt CENIT bei mittleren und größeren Kunden über eine starke Marktstellung. Diese Chancen nutzt CENIT konsequent um seine Marktstellung zu festigen, hier trägt insbesondere die eigene Software bei, da diese CENIT gegenüber Wettbewerbern ein Alleinstellungsmerkmal darstellt und die Kundenbindung erhöht. Die strategischen Partnerschaften mit großen international aufgestellten Global Playern wie Dassault Systemes, IBM und SAP, unterstützen die Begrenzung von technologischen Risiken. Das Unternehmen trägt diesen Rechnung, indem es innerhalb der Unternehmensgruppe regelmäßig und kontinuierlich Chancen und Risiken bei allen wesentlichen Geschäftsvorgängen und -prozessen identifiziert, bewertet und überwacht.
Die strategischen Partnerschaften schaffen Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten. CENIT ist aufgrund seiner Größe als Partner für Dassault Systemes hervorragend positioniert, da der Kundenzugang zu mehreren Tausend Kunden nur über das Vertriebsnetz der CENIT AG sichergestellt ist. Die Abhängigkeiten sind somit gegenseitig.
Compliance Risiken
Der CENIT Konzern schließt mit seinen Kunden marktübliche Verträge. Vertragliche Risiken werden hierbei durch Anwendung von standardisierten AGB's begrenzt. Zusätzlich hat der CENIT Konzern eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, um das Risiko zu minimieren.
Unter Compliance Risiken werden Strafen, finanzielle oder andere materielle Ausfälle aufgrund von Gesetzesverstößen und der Nichteinhaltung von unternehmensinternen Vorschriften oder Grundsätzen verstanden. Die Compliance Risiken werden insgesamt als gering eingestuft.
Gesamtbild der Risikolage des Konzerns
Die Überprüfung der gegenwärtigen Risikosituation hat ergeben, dass im Berichtszeitraum keine existenzgefährdenden Risiken bestanden haben und auch für die Zukunft keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken erkennbar sind. Alle erkannten Risiken -außer den Risiken aus der Coronavirus Epidemie, die derzeit noch nicht eingeschätzt werden können- wurden im Jahresabschluss sowie Konzernabschluss angemessen berücksichtigt und gegebenenfalls Rückstellungen gebildet. Das Risikomanagement und Frühwarnsystem erlaubt eine transparente Unternehmenssteuerung und Risikofrüherkennung. Die Gesamtbetrachtung der Risiken ergibt, dass CENIT im Wesentlichen von strategischen Risiken betroffen ist. Diese umfassen, die Abhängigkeit von der Entwicklung bei wichtigen strategischen Lieferanten sowie in der Spezialisierung auf Technologiepartner und der damit verbundenen Abhängigkeit von deren Geschäftsentwicklung. Durch qualitativ hochwertigen Service bietet sich die Chance, die erzielbaren Tagessätze zu optimieren. Dies ist nur aufgrund der nachhaltigen Ausbildung unserer Mitarbeiter umsetzbar. CENIT nutzt durch erhöhtes Engagement am Arbeitsmarkt die sich bietenden Chancen, um qualitativ hochwertige Fachkräfte zu rekrutieren.
Durch die nachhaltige Fokussierung auf eigene Software und den damit verbundenen Service bieten sich CENIT am Markt erhebliche Chancen, aufgrund der Alleinstellungsmerkmale.
Neben den beschriebenen Risiken eröffnen die immer kürzer werdenden Innovationszyklen die Möglichkeit, die Digitalisierung unserer Gesellschaft voranzutreiben und unseren Geschäftskunden mit unseren eigenen Softwareprodukten Lösungen anzubieten, welche sie wettbewerbsfähiger machen. Daher sind unsere Aktivitäten rund um Innovation und Produktentwicklung entscheidend, wenn es darum geht, Chancen zu erkennen, zu nutzen und sie im zunehmenden Wettbewerb zu etablieren.
Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungs- und Konzernrechnungslegungsprozess § 315 Abs. 4 HGB (CENIT AG: § 289 Abs. 4 HGB)
Einen wichtigen Teil des Risikomanagements stellt das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikosystem des CENIT AG Konzerns dar. Demnach werden unter dem internen Kontrollsystem die vom Management eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung von Führungsentscheidungen zur Sicherung von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit zur Ordnungsmäßigkeit bzw. Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung gerichtet sind.
In den einzelnen Konzerngesellschaften ist ein den jeweiligen Verhältnissen angemessenes internes Kontrollsystem implementiert, das kontinuierlich weiterentwickelt wird. Im Rechnungswesen besteht das Prinzip der Funktionstrennung. Das Finanz- und Rechnungswesen ist weitestgehend am Standort in Stuttgart zentralisiert. Es besteht eine klare Aufgabenzuordnung sowohl bei der Erstellung des Einzelabschlusses als auch bei der Erstellung des Konzernabschlusses. Darüber hinaus sind Kontrollen, nach dem Vier-Augen-Prinzip oder in Form von Systemkontrollen implementiert, um Unrichtigkeiten zu vermeiden.
Der Vorstand trägt die Verantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess.
Angaben gemäß dem Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz
Zu § 315a Abs. 1 Nr. 1 HGB (CENIT AG: § 289a Abs. 1 Nr. 1 HGB)
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt seit der Handelsregistereintragung vom 14. August 2006 8.367.758,00 EUR und ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in 8.367.758 Stückaktien zu je 1,00 EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber, und es handelt sich ausschließlich um nennwertlose Stammaktien. Die Rechte und Pflichten, die mit dem Besitz von Stammaktien verbunden sind, ergeben sich aus dem Aktiengesetz.
Zu § 315a Abs. 1 Nr. 6 HGB (CENIT AG: § 289a Abs. 1 Nr. 6 HGB)
Die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern ist in § 84 AktG geregelt. Darüber hinaus bestimmt § 7 Ziffer 1 und 2 der Satzung, dass der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder bestellt und ihre Zahl bestimmt. Nach § 7 Ziffer 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen.
Die Vorschriften zur Änderung der Satzung sind in den §§ 133, 179 AktG geregelt. Ergänzend hierzu ist in § 21 Ziffer 1 der Satzung geregelt, dass Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit nicht eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst werden, falls nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend etwas anderes vorschreiben. Zu Änderungen der Satzung, die lediglich die Fassung betreffen, ist der Aufsichtsrat nach § 16 der Satzung ermächtigt.
Sonstige Angaben
§§ 289f, 315d HGB - Erklärung zur Unternehmensführung
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben für 2019 die nach § 289f bzw. § 315d HGB vorgeschriebene Erklärung zur Unternehmensführung abgegeben und diese auf der Homepage im Internet unter folgendem Link dauerhaft zugänglich gemacht: http://www.CENIT.com/de_DE/investor-relations/corporate-governance.html.
§ 315c HGB - Nichtfinanzielle Konzernerklärung
Der Vorstand wird die nach § 315b HGB vorgeschriebene nichtfinanzielle Konzernerklärung erstellen und wird diese bis zum 30. April 2020 auf der Homepage im Internet unter folgendem Link dauerhaft zugänglich machen: http://www.CENIT.com/de_DE/investor-relations/corporate-governance.html.
Stuttgart, am 20. März 2020
CENIT Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Kurt Bengel, Sprecher des Vorstands
Matthias Schmidt, Mitglied des Vorstands
JAHRESABSCHLUSS KONZERN
CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart
KONZERNBILANZ (nach IFRS)
Aktiva
| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|---|
| LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | F 1 | 12.223 | 13.518 |
| Sachanlagen | F 2 | 16.476 | 2.653 |
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | F 3 | 60 | 60 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | F 3 | 2.615 | 2.500 |
| Aktive latente Steuern | F 4 | 1.224 | 853 |
| LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | 32.598 | 19.584 | |
| KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| Vorräte | F 5 | 258 | 30 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | F 6 | 20.395 | 21.625 |
| Forderungen gegen nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | F 6 | 4.413 | 5.026 |
| Vertragsvermögenswerte * | F 7 | 3.727 | 3.364 |
| Laufende Steueransprüche | F 9 | 1.514 | 2.315 |
| Übrige Forderungen | F 8 | 408 | 891 |
| Zahlungsmittel | F 10 | 18.461 | 18.041 |
| Sonstige Vermögenswerte | F 11 | 7.574 | 8.199 |
| KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | 56.750 | 59.491 | |
| BILANZSUMME | 89.348 | 79.075 | |
| PASSIVA | |||
| In TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
| EIGENKAPITAL | |||
| Gezeichnetes Kapital | F 12 | 8.368 | 8.368 |
| Kapitalrücklage | F 12 | 1.058 | 1.058 |
| Währungsumrechnungsrücklage | F 12 | 1.058 | 1.009 |
| Gesetzliche Gewinnrücklage | F 12 | 418 | 418 |
| Andere Gewinnrücklagen | F 12 | 13.771 | 13.663 |
| Gewinnvortrag | F 12 | 8.289 | 7.361 |
| Konzernjahresergebnis | F 12 | 6.872 | 5.948 |
| Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital | 39.834 | 37.825 | |
| Anteile ohne beherrschenden Einfluss | 1.106 | 1.277 | |
| GESAMTSUMME EIGENKAPITAL | 40.940 | 39.102 | |
| LANGFRISTIGE SCHULDEN | |||
| Sonstige Verbindlichkeiten | F 16 | 834 | 1.446 |
| Pensionsverpflichtung * | F 18 | 1.480 | 1.504 |
| Leasingverbindlichkeit langfristig | F 13 | 11.027 | 0 |
| Passive latente Steuern | F 4 | 142 | 277 |
| LANGFRISTIGE SCHULDEN | 13.483 | 3.227 | |
| KURZFRISTIGE SCHULDEN | |||
| Kontokorrentkredite | F 10 | 0 | 3 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | F 15 | 5.964 | 7.922 |
| Verbindlichkeiten gegen nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | F 15 | 34 | 44 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | F 16 | 10.959 | 11.538 |
| Leasingverbindlichkeit kurzfristig | F 13 | 3.102 | 0 |
| Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten | F 14 | 309 | 789 |
| Übrige Rückstellungen | F 14 | 132 | 137 |
| Vertragsverbindlichkeiten * | F 17 | 14.425 | 16.313 |
| KURZFRISTIGE SCHULDEN | 34.925 | 36.746 | |
| BILANZSUMME | 89.348 | 79.075 |
* Angaben zur Ausweisänderungen sind im Abschnitt B erläutert.
CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (nach IFRS)
| in TEUR | 2019 | 2018 | ||
|---|---|---|---|---|
| 1. UMSATZERLÖSE | E1 | 171.711 | 169.990 | |
| 2. Sonstige Erträge | E3 | 1.345 | 1.880 | |
| Betriebsleistung | 173.056 | 171.870 | ||
| 3. Materialaufwand | E4 | 86.259 | 84.238 | |
| 4. Personalaufwand | E5 | 60.300 | 58.571 | |
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen | F1+F2 | 6.043 | 2.919 | |
| 6. Sonstige Aufwendungen | E7 | 11.259 | 17.114 | |
| 163.861 | 162.842 | |||
| OPERATIVES BETRIEBSERGEBNIS (EBIT) | 9.195 | 9.028 | ||
| 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | E8 | 1 | 0 | |
| 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | E8 | 298 | 71 | |
| -297 | -71 | |||
| PERIODENERGEBNIS VOR ERTRAGSTEUERN (EBT) | 8.898 | 8.957 | ||
| 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | E9 | 1.936 | 2.828 | |
| KONZERNJAHRESERGEBNIS | 6.962 | 6.129 | ||
| Davon den Aktionären der CENIT zuzurechnen | 6.872 | 5.948 | ||
| Davon Gesellschaftern ohne beherrschenden Einfluss zuzurechnen | 90 | 181 | ||
| Ergebnis pro Aktie in EUR | ||||
| unverwässert | E10 | 0,82 | 0,71 | |
| verwässert | E10 | 0,82 | 0,71 |
CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart
KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG (nach IFRS)
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Konzernjahresergebnis | 6.962 | 6.129 |
| Ergebnisneutrale Bestandteile des Gesamtergebnisses | ||
| Posten, die unter bestimmten Bedingungen zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | ||
| Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen | 49 | 208 |
| Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | ||
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus leistungsorientierten Pensionszusagen und ähnlichen Verpflichtungen | 221 | 561 |
| Latente Steuern auf ergebnisneutrale Bestandteile des Gesamtergebnisses | -41 | -136 |
| Ergebnisneutrale Bestandteile des Gesamtergebnisses nach Steuern | 229 | 633 |
| Gesamtergebnis | 7.191 | 6.762 |
| Davon den Aktionären der CENIT zuzurechnen | 7.101 | 6.577 |
| Davon Gesellschaftern ohne beherrschenden Einfluss zuzurechnen | 90 | 185 |
CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart
KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG (nach IFRS)
| in TEUR | Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Währungsumrechnungsrücklage |
|---|---|---|---|
| Stand 31.12.2017 | 8.368 | 1.058 | 801 |
| Umgliederung Konzernergebnis Vorjahr | |||
| Gesamtergebnis der Periode | 208 | ||
| Dividendenausschüttung | |||
| Stand 31.12.2018 | 8.368 | 1.058 | 1.009 |
| Umgliederung Konzernergebnis Vorjahr | |||
| Gesamtergebnis der Periode | 49 | ||
| Hinzuerwerb Minderheiten | |||
| Dividendenausschüttung | |||
| Stand 31.12.2019 | 8.368 | 1.058 | 1.058 |
| in TEUR | Gewinnrücklagen Gesetzl. Rücklage | Gewinnvortrag Andere Rücklagen | |
|---|---|---|---|
| Stand 31.12.2017 | 418 | 13.242 | 6.926 |
| Umgliederung Konzernergebnis Vorjahr | 8.803 | ||
| Gesamtergebnis der Periode | 421 | ||
| Dividendenausschüttung | -8.368 | ||
| Stand 31.12.2018 | 418 | 13.663 | 7.361 |
| Umgliederung Konzernergebnis Vorjahr | 5.948 | ||
| Gesamtergebnis der Periode | 180 | ||
| Hinzuerwerb Minderheiten | -72 | ||
| Dividendenausschüttung | -5.021 | ||
| Stand 31.12.2019 | 418 | 13.771 | 8.289 |
| Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Konzernjahresergebnis | Auf die Anteilseigner der CENIT AG entfallendes Eigenkapital | Anteile ohne beherrschenden Einfluss | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 31.12.2017 | 8.803 | 39.616 | 1.239 | 40.855 |
| Umgliederung Konzernergebnis Vorjahr | -8.803 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtergebnis der Periode | 5.948 | 6.577 | 185 | 6.762 |
| Dividendenausschüttung | -8.368 | -147 | -8.515 | |
| Stand 31.12.2018 | 5.948 | 37.825 | 1.277 | 39.102 |
| Umgliederung Konzernergebnis Vorjahr | -5.948 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtergebnis der Periode | 6.872 | 7.101 | 90 | 7.191 |
| Hinzuerwerb Minderheiten | -72 | -64 | -136 | |
| Dividendenausschüttung | -5.021 | -196 | -5.217 | |
| Stand 31.12.2019 | 6.872 | 39.834 | 1.106 | 40.940 |
CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart
KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG (nach IFRS)
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | ||
| Konzernjahresergebnis | 6.962 | 6.129 |
| Berichtigung für: | ||
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen | 6.043 | 2.919 |
| Gewinne (-) und Verluste (+) aus Anlageabgängen | 4 | 94 |
| Finanzaufwendungen | 297 | 71 |
| Steueraufwendungen | 1.936 | 2.828 |
| Zu-/Abnahme von sonstigen langfristigen Vermögenswerten | 0 | 0 |
| Abnahme von sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen | 712 | -382 |
| Gezahlte Zinsen | -32 | -36 |
| Erhaltene Zinsen | 1 | 0 |
| Gezahlte Ertragsteuern | -2.376 | -3.534 |
| Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen kurzfristigen nicht monetären Vermögenswerte | 3.000 | 4.543 |
| Zu-/Abnahme der Vorräte | -228 | 58 |
| Abnahme der kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen | -4.637 | -3.073 |
| Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit | 11.682 | 9.617 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | ||
| Auszahlungen für Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten des Anlagevermögens | -2.508 | -1.626 |
| Auszahlungen für Anteile an voll konsolidierten Unternehmen (Nettoabfluss) | -136 | -200 |
| Auszahlungen für Beteiligungen | -115 | -2.000 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen | 0 | 0 |
| Für Investitionen eingesetzte Nettozahlungsmittel | -2.759 | -3.826 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | ||
| Auszahlungen für Tilgung Leasingverbindlichkeit | -3.357 | 0 |
| Auszahlungen an Anteilseigner | -5.021 | -8.368 |
| An Minderheiten gezahlte Dividenden | -196 | -147 |
| Für Finanzierungstätigkeit eingesetzte Nettozahlungsmittel | -8.574 | -8.515 |
| Nettoab/-zunahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 349 | -2.724 |
| Währungsbedingte Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 74 | 222 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Berichtsperiode | 18.038 | 20.540 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Berichtsperiode (F10) | 18.461 | 18.038 |
Erläuterungen siehe Abschnitt G. im Konzernanhang.
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2019
der CENIT AKTIENGESELLSCHAFT
A Handelsregister und Gegenstand des Unternehmens
Die Konzernmuttergesellschaft, die CENIT Aktiengesellschaft (nachfolgend "Gesellschaft" oder "CENIT"), hat ihren Sitz in der Industriestraße 52 - 54, 70565 Stuttgart, Deutschland, und ist beim Amtsgericht Stuttgart im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nr. 19117 eingetragen. Die Aktien der CENIT werden öffentlich an der Börse Frankfurt im Handelssegment Prime Standard gehandelt.
Der Gegenstand der Tätigkeit der Konzerngesellschaften ist jedwede Art von Dienstleistungen im Bereich der Einführung und des Betriebs von Informationstechnologien sowie der Vertrieb und Handel von Software und Anlagen der Informationstechnologie. Mit einem Schwerpunkt auf Product Lifecycle- und Dokumenten-Management-Lösungen sowie IT-Outsourcing bietet CENIT und ihre Tochtergesellschaften (nachfolgend "CENIT-Gruppe") in ihren Geschäftssegmenten, PLM (Product Lifecycle Management) und EIM (Enterprise Information Management), maßgeschneiderte Beratungsleistungen aus einer Hand an. Die Hauptschwerpunkte der CENIT-Gruppe liegen auf Geschäftsprozessoptimierung sowie computerunterstützten Konstruktions- und Entwicklungstechnologien.
B Rechnungslegungsgrundsätze
Der Konzernabschluss der CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart, wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und veröffentlicht und wird vom Vorstand zur Billigung an den Aufsichtsrat weitergegeben.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgt die Darstellung, soweit nichts anderes angegeben ist, in Tausend Euro (TEUR). Bilanzstichtag ist der 31. Dezember eines Jahres.
Beim Bilanzausweis wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden unterschieden, die im Anhang teilweise detailliert nach ihrer Fristigkeit ausgewiesen werden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte unter Heranziehung der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Anschaffungskostenprinzip), mit Ausnahme der zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte und der finanziellen Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte eingestuft wurden und daher zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum Stichtag des Abschlusses des Mutterunternehmens aufgestellt.
Geänderte oder neue von der EU herausgegebene IFRS und sich hieraus ergebende Ausweis-Ansatz- oder Bewertungsänderungen
Gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 waren folgende Standards und Interpretationen erstmalig verpflichtend anzuwenden, welche materiellen Einfluss auf den Konzernabschluss hatten.
IFRS 16 Leasingverhältnisse
Zum 1. Januar hat die CENIT erstmalig IFRS 16 angewendet. Die CENIT hat IFRS 16 nach der modifiziert retrospektiven Methode angewendet. Daher wurde die Vergleichsinformation für 2018 nicht angepasst, das heißt wie zuvor gemäß IAS 17 und den damit verbundenen Interpretationen dargestellt. Die Einzelheiten zu den Änderungen der Rechnungslegungsmethoden sind nachstehend aufgeführt.
Definition eines Leasingverhältnisses
Als Leasingnehmer least der Konzern Büro- und Geschäftsräumlichkeiten, Fahrzeuge und IT-Ausstattung, die bis 2018 nach IAS 17 vollumfänglich als Operating Lease klassifiziert wurden.
Beim Operate Lease wurden die Leasingzahlungen periodisch aufwandswirksam erfasst. Gemäß IFRS 16 bilanziert der Konzern mit Ausnahme der nachfolgend beschriebenen Sachverhalte (Erleichterungen) diese Leasingverträge ab 2019 Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten, das heißt, diese Leasingverträge sind in der Bilanz ausgewiesen. Beim Übergang auf IFRS 16 entschied sich die CENIT, die Erleichterungsvorschrift zur Beibehaltung der Beurteilung, welche Transaktionen Leasingverhältnisse sind, anzuwenden. Daher wurde die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 nur auf Verträge angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2019 abgeschlossen oder geändert wurden.
Die CENIT hat eine Reihe von Erleichterungsvorschriften bei der Anwendung des IFRS 16 auf Leasingverhältnisse genutzt, die nach IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft wurden. Im Einzelnen hat die CENIT:
| ― | bei Leasingverhältnissen, deren Laufzeit innerhalb von 12 Monaten nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endet, weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten angesetzt, |
| ― | bei Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten angesetzt (zum Beispiel IT-Ausstattung), |
| ― | bei der Bewertung des Nutzungsrechtes zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung die anfänglichen direkten Kosten unberücksichtigt gelassen, und |
| ― | rückwirkend die Laufzeit von Leasingverhältnissen bestimmt. |
Bilanzierung von Leasingverhältnissen, bei denen CENIT als Leasingnehmer agiert
Bisher hat die CENIT Immobilien-Leasingverhältnisse nach IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft. Beim Übergang wurden die Leasingverbindlichkeiten für diese Leasingverträge mit dem Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet, abgezinst mit dem laufzeit- und sicherungsadäquaten Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns zum 1. Januar 2019. Nutzungsrechte werden wie folgt bewertet:
| ― | zum Buchwert, als ob IFRS 16 seit dem Bereitstellungsdatum angewendet worden wäre, abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung: |
Der Konzern hat seine Nutzungsrechte zum Zeitpunkt des Übergangs auf Wertminderung geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung der Nutzungsrechte vorliegen.
Leasinggeber
Bei CENIT wurden im Übergangszeitpunkt keine Anpassungen für Leasingverhältnisse identifiziert, bei denen CENIT als Leasinggeber gemäß IFRS 16 auftritt.
Auswirkung im Zeitpunkt des Übergangs
Beim Übergang auf IFRS 16 hat der Konzern zusätzliche Nutzungsrechte und zusätzliche Leasingverbindlichkeiten erfasst. Die Auswirkungen im Zeitpunkt des Übergangs werden im Folgenden zusammengefasst.
| in TEUR | 01.01.2019 |
|---|---|
| Nutzungsrechte | 16.885 |
| Leasingverbindlichkeiten | 16.885 |
Der Konzern hat bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten aus Operating-Leasingverhältnissen die Leasingzahlungen mit dem laufzeit- und sicherungsadäquaten Grenzfremdkapitalzinssatz zum 1. Januar 2019 abgezinst. Der gewichtete Durchschnittszinssatz beträgt 1,14%.
| in TEUR | 01.01.2019 |
|---|---|
| Zum 31.12.2018 angegebene Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen | 14.490 |
| Anwendungserleichterung für kurzfristige Leasingverhältnisse | -344 |
| Anwendungserleichterung für geringwertige Vermögenswerte | -84 |
| Zahlungen für nicht Leasingkomponenten | -982 |
| Angesetzte Verlängerungsoptionen für bestehende Leasingverhältnisse | 4.395 |
| Bruttoleasingverbindlichkeit 01.01.2019 | 17.475 |
| Diskontierung | 590 |
| Leasingverbindlichkeiten | 16.885 |
| Barwert der Leasingverbindlichkeit zum 01.01.2019 | 16.885 |
Daneben waren gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 folgende Standards und Interpretationen erstmalig verpflichtend anzuwenden, hatten jedoch keine materiellen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
| ― | Änderungen an IFRS 9: Vorfälligkeitsregelung mit negativer Ausgleichsleistung |
| ― | IFRIC 23: Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung |
| ― | Änderungen an IAS 28: Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen |
| ― | Änderungen an IAS 19: Planänderung, -kürzung oder -abgeltung |
| ― | Jährliche Verbesserungen der IFRS - Zyklus 2015 - 2017 |
Ausblick auf kommende IFRS-Änderungen
Folgende in EU-Recht übernommene IFRS wurden bis zum Bilanzstichtag herausgegeben, sind aber erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend anzuwenden. Der CENIT Konzern hat sich bei den erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen dazu entschlossen, von einem möglichen Wahlrecht zur vorzeitigen Anwendung keinen Gebrauch zu machen. Aus der Anwendung dieser Standards wird keine Auswirkung erwartet.
| Änderung/Standard | Datum der Veröffentlichung | Datum der Übernahme in EU-Recht | Anwendungszeitpunkt |
|---|---|---|---|
| Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS Standards | 29. März 2018 | 29. November 2019 | 01. Januar 2020 |
| Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition von Wesentlichkeit | 31. Oktober 2018 | 29. November 2019 | 01. Januar 2020 |
Die übrigen veröffentlichten, von der EU noch nicht übernommenen, Standards werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns haben
Änderungen in der Darstellung des Konzernabschlusses
Für die Aufstellung des Konzernabschlusses sind unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen des Vorjahres maßgebend.
Der Ausweis der Vertragsvermögenswerte erfolgte im Vorjahr in Höhe von TEUR 3.364 unter der Position "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen". Seit dem Geschäftsjahr 2019 erfolgt der gesonderte Ausweis der Position "Vertragsvermögenswerte" in der Konzernbilanz.
Der Ausweis der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen erfolgte im Vorjahr in Höhe von TEUR 1.504 unter der Position "Sonstige langfristige Verbindlichkeiten". Seit dem Geschäftsjahr 2019 erfolgt der gesonderte Ausweis der Position "Pensionsverpflichtung" in der Konzernbilanz unter den langfristigen Schulden.
C Konsolidierungsgrundsätze
1. Konsolidierungsgrundsätze und -kreis
Der Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss des Mutterunternehmens und der von ihr kontrollierten Unternehmen (ihre Tochterunternehmen).
Die CENIT übt Kontrolle aus, wenn CENIT Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen ausüben kann, schwankende Renditen aus ihrer Beteiligung ausgesetzt ist und die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsmacht der Höhe nach beeinflussen kann. Wenn die CENIT keine Stimmrechtsmehrheit besitzt, so kontrolliert sie das Beteiligungsunternehmen dennoch, wenn sie durch ihre Stimmrechte über die praktische Möglichkeit verfügt, die maßgebliche Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens einseitig zu bestimmen.
Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Kontrolle erlangt, voll konsolidiert. Die Konsolidierung endet, sobald die Kontrolle durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.
Im März 2019 erwarb die CENIT einen zusätzlichen Anteil von 2,24 Prozent an der KEONYS SAS und erhöhte damit ihren Anteil von 97,76% auf 100%.
| in TEUR | |
|---|---|
| Buchwert der erworbenen nicht beherrschenden Anteile | 64 |
| Gezahlter Kaufpreis an nicht beherrschende Anteile | 136 |
| Rückgang des Eigenkapitals der Eigentümer des Mutterunternehmens | -72 |
Der Rückgang des Eigenkapitals der Eigentümer des Mutterunternehmens führte zur Verminderung der Gewinnrücklagen um 72 TEUR
Die Anteile des Konzerns an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert.
Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Vermögenswerte und Schulden sowie Eigenkapital zwischen den konsolidierten Gesellschaften wurden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert.
In den Konzernabschluss der CENIT sind gemäß IFRS 10 bzw. IFRS11/IAS 28 die folgenden Unternehmen einbezogen (Anteilsbesitz nach § 313 Abs. 2 HGB):
| Nr. | Gesellschaft | Währung | % | Gez. Kapital TLW | Zeitpunkt der Erstkonsolidierung |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | CENIT Aktiengesellschaft Stuttgart/Deutschland | EUR | --- | 8.368 | Mutterunternehmen |
| 2 | CENIT (Schweiz) AG Effretikon/Schweiz | CHF | 100 | 500 | 26. Oktober 1999 |
| 3 | CENIT North America Inc. Auburn Hills/USA | USD | 100 | 25 | 29. November 2001 |
| 4 | CENIT SRL Iasi/Rumänien | RON | 100 | 344 | 22. Mai 2006 |
| 5 | CENIT France SARL Toulouse/Frankreich | EUR | 100 | 10 | 26. April 2007 |
| 6 | CENIT Japan K.K. Tokyo/Japan | YEN | 100 | 34.000 | 13. Mai 2011 |
| 7 | Coristo GmbH Mannheim/Deutschland | EUR | 51,0 | 25 | 1. Januar 2016 |
| 8 | KEONYS SAS Suresnes/Frankreich | EUR | 100 | 155 | 1. Juli 2017 |
| 9 | KEONYS Belgique SPRL Waterloo/Belgien | EUR | 100 | 19 | 1. Juli 2017 |
| 10 | KEONYS NL BV Houten/Niederlande | EUR | 100 | 18 | 1. Juli 2017 |
| 11 | SynOpt GmbH Stuttgart/Deutschland | EUR | 55,0 | 50 | 1. Juli 2017 |
| 12 | CenProCS AIRliance GmbH Stuttgart/Deutschland | EUR | 33,3 | 150 | 16. November 2007 |
2. Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich gemäß den zum Tauschzeitpunkt beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte, emittierten Eigenkapitalinstrumenten und eingegangenen oder übernommenen Schulden.
Änderungen des Anteils des Konzerns an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert.
Der Geschäfts- oder Firmenwert, der bei dem Erwerb eines Tochterunternehmens oder eines Unternehmens unter gemeinschaftlicher Führung entsteht, wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerb über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des erworbenen Unternehmens bemessen.
Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des jährlich durchzuführenden Wertminderungstests wird der erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss den Erwartungen zufolge profitieren werden.
Jeglicher Wertminderungsaufwand des Geschäfts- oder Firmenwerts wird direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in künftigen Perioden nicht mehr aufgeholt werden.
3. Anteile an einem Gemeinschaftsunternehmen
Die CENIT ist seit 16. November 2007 an einem Gemeinschaftsunternehmen, der CenProCS AIRliance GmbH (CenProCS) mit 33,33% der Anteile beteiligt. Danach besteht eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern, der CENIT AG Stuttgart, der PROSTEP AG Darmstadt und der CS SI LePlessis Robinson, Frankreich, zur zusammenfassenden Zurverfügungstellung von Dienstleistungen der Gesellschafter im Bereich der Informationstechnologie sowie der Koordination und Vermarktung dieser Dienstleistungen der Gesellschafter an einen Großkunden. Die CenProCS leitet die Aufträge eines Großkunden ausschließlich an ihre Gesellschafter weiter, übt keine eigene Geschäftstätigkeit aus und ist daher selbst keinen unternehmerischen Risiken ausgesetzt. Die CenProCS unterliegt der gemeinschaftlichen Führung der Gesellschafter.
Der CENIT Konzern bilanziert seinen Anteil an der CenProCS unter Anwendung der Equity-Methode. Nach der Equity-Methode wird der Anteil an der CenProCS in der Bilanz zu Anschaffungskosten, zuzüglich der nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Anteils des CENIT-Konzerns am Eigenkapital der CenProCS, erfasst. Die CENIT AG hat im Rahmen der Gründung Zahlungsmittel in Höhe von 50 TEUR eingelegt.
Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen dem Konzern und dem Gemeinschaftsunternehmen werden entsprechend dem Anteil an der CenProCS eliminiert.
Der Abschluss der CenProCS wird zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des CENIT Konzerns. Soweit erforderlich werden Anpassungen an konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen.
Für den Anteil des CENIT Konzerns an der CenProCS ermittelt das Mutterunternehmen nach der Anwendung der Equity-Methode, ob es erforderlich ist, einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand für diesen Anteil zu erfassen. Der Konzern ermittelt dabei an jedem Bilanzstichtag sowie anlassbezogen, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an dem Gemeinschaftsunternehmen wertgemindert sein könnte. Ein objektiver Anhaltspunkt liegt beispielsweise bei Zahlungsschwierigkeiten vor. Ist dies der Fall, so wird die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des Anteils an der CenProCS und den Anschaffungskosten für diesen Anteil als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst.
4. Fremdwährungsumrechnung
Die Darstellungswährung entspricht der funktionalen Währung des Mutterunternehmens. Bei der Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften wird das Konzept der funktionalen Währung angewendet. Die funktionale Währung der Konzernunternehmen entspricht dabei der jeweiligen lokalen Währung. Die Umrechnung von Abschlüssen in funktionaler Währung in die Darstellungswährung des Konzerns erfolgt unter Anwendung der modifizierten Stichtagskursmethode. Danach werden Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs, das Eigenkapital zu historischen Kursen und die Aufwendungen und Erträge zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet.
Der sich aus der Umrechnung der einzelnen Abschlüsse ergebende Unterschiedsbetrag wird ergebnisneutral im Eigenkapital verrechnet. Im Geschäftsjahr wurden 48 TEUR (Vj. 208 TEUR) erfolgsneutral erfasst. Bei Veräußerung von Tochterunternehmen werden die aus diesen Gesellschaften im Eigenkapital erfassten Währungsdifferenzen erfolgswirksam aufgelöst.
Transaktionen in Fremdwährung werden grundsätzlich zum aktuellen Kurs am Tag der Transaktion umgerechnet. Am Ende des Geschäftsjahres werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung zum Jahresstichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet, und nicht monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwerts gültig war. Die sich aus der Umrechnung zu Stichtagskursen ergebenden Differenzen werden erfolgswirksam erfasst. Im Geschäftsjahr wurden im Ergebnis 57 TEUR (Vj. 140 TEUR) Währungsverluste erfolgswirksam erfasst.
Für die Fremdwährungsumrechnung kamen folgende Umrechnungskurse zur Anwendung:
| in EUR | Stichtagskurs | Jahresdurchschnittskurs | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | 2019 | 2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| CHF | 1,0854 | 1,1269 | 1,1124 | 1,1548 |
| USD | 1,1234 | 1,1450 | 1,1195 | 1,1815 |
| RON | 4,7830 | 4,6635 | 4,7453 | 4,6541 |
| YEN | 121,94 | 125,85 | 122,01 | 130,41 |
D Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer (im Wesentlichen Software) werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen angesetzt. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden planmäßig nach der linearen Methode über die zu erwartende wirtschaftliche Nutzungsdauer vorgenommen, die in der Regel drei Jahre beträgt.
Bei entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerten im Zusammenhang mit einem Unternehmenszusammenschluss (im Wesentlichen Kundenstämme) entsprechen die Anschaffungskosten dieses immateriellen Vermögenswertes ihrem beizulegenden Zeitwert. Sie werden um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode über die zu erwartende wirtschaftliche Nutzungsdauer vermindert. Die Nutzungsdauer beträgt bei identifiziertem Kundenstamm fünf bis zwölf Jahre. Bei der Bestimmung der Nutzungsdauer orientiert sich die CENIT dabei am voraussichtlichen Zeitraum, in dem Zahlungsrückflüsse aus dem jeweiligen Kundenstamm erzielt werden können. Die Nutzungsdauer für Technologien beträgt zehn Jahre und für einen identifizierten Auftragsbestand ein Jahr sowie für weitere immaterielle Vermögenswerte in der Regel drei Jahre.
Erworbene immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer (Firmenwerte) werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen erfasst. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Sie werden mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit eine Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Die Prüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte basiert auf der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen, die auf vom Management genehmigten 5-Jahres Finanzplänen basieren (Discounted Cash Flow Verfahren). Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird einmal jährlich dahin gehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbegrenzten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbegrenzten zu einer begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen.
Mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte bestehen am Abschlussstichtag, wie im Vorjahr, keine immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer.
Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst.
Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden aufgrund der Nichterfüllung der kumulativen Kriterien von IAS 38.57 nicht aktiviert. Die nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten werden ebenfalls wie die Kosten für Forschungsaktivitäten in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger linearer Abschreibungen und/oder kumulierter Wertminderungsaufwendungen bilanziert. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten umfassen Aufwendungen, die direkt dem Erwerb der Gegenstände zuzuordnen sind. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nur dann in den Buchwert des Vermögenswerts einbezogen oder als separater Vermögenswert erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern ein mit der Sachanlage verbundener zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten der Sachanlage verlässlich bestimmt werden können. Instandhaltungs- und Wartungskosten werden direkt als Aufwand erfasst. Die Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden entsprechend der geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt bei technischen Anlagen und Maschinen drei bis fünf Jahre sowie bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung fünf bis zehn Jahre. Die Bauten auf eigenem Grund und Boden werden über 33 Jahre, Außenanlagen über acht bis 15 Jahre abgeschrieben. Die Bauten auf fremden Grundstücken (Mietereinbauten) werden über die Dauer der Mietverträge abgeschrieben. Wesentliche Restwerte waren bei der Bemessung der Abschreibungshöhe nicht zu berücksichtigen.
Restwerte, Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden jährlich überprüft und bei entsprechenden Änderungen angepasst. Es erfolgt somit gemäß IAS 36.59 eine Abschreibung auf den erzielbaren Betrag soweit der Buchwert größer ist.
Die erforderlichen Änderungen werden grundsätzlich als Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt.
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Positionen sonstiger Ertrag oder sonstiger Aufwand erfasst.
Bei allen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen wird die Werthaltigkeit des Buchwerts am Ende jeden Geschäftsjahres überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hinweisen, dass der Buchwert der Vermögenswerte nicht erzielbar sein könnte. Immer wenn der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt, wird bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, die zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt worden sind, ein Wertminderungsaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Eine Aufhebung eines in früheren Jahren erfassten Wertminderungsaufwands wird für die Vermögenswerte, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, als Wertaufholung erfasst, wenn ein Anhaltspunkt vorliegt, dass der Wertminderungsaufwand nicht länger besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Betrag der Wertaufholung darf nicht den Betrag übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben würde, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
Leasingverhältnisse
Als Leasingnehmer
Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrages, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf. Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize. Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist berücksichtigt, dass der Konzern eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen, abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Zur Ermittlung des laufzeiten- und sicherungsadäquaten Grenzfremdkapitalzinssatzes erlangt die CENIT Zinssätze von externen Finanzquellen und nimmt bei Bedarf vermögensspezifische Anpassungen vor.
Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:
| ― | feste Zahlungen, einschließlich de facto festen Zahlungen |
| ― | variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, erstmalig bewertet anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes bzw. (Zins-)Satzes |
| ― | Leasingzahlungen für eine Verlängerungsoption, wenn die CENIT hinreichend sicher ist, diese auszuüben, |
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert. In der Bilanz weist der Konzern Nutzungsrechte, in den Sachanlagen aus. Die Leasingverbindlichkeiten werden entsprechend ihrer Restlaufzeit in den langfristigen oder kurzfristigen Schulden ausgewiesen.
Die CENIT hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen nicht anzusetzen. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand.
Vor dem 1. Januar 2019 angewendete Methode
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis war oder enthielt, wurde auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erforderte eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig war und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumte.
Alle Leasingverhältnisse wurden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert.
Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse wurden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als sonstiger betrieblicher Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In den Vorjahren waren keine Finanzierungs-Leasingverhältnisse gegeben.
Finanzinstrumente
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Schuld oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Finanzielle Vermögenswerte und Schulden umfassen insbesondere originäre Finanzinstrumente wie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte oder aufgenommene Kredite und sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert. Es bestehen keine derivativen Finanzinstrumente bei der CENIT. Finanzinstrumente werden zu dem Zeitpunkt angesetzt, sobald die CENIT Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird.
Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten erfolgt die Bilanzierung zum Handelstag.
Die bestehenden Finanzinstrumente werden in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung der Vermögenswerte und der Frage, ob die vertraglichen Zahlungsströme der Finanzinstrumente ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, entweder als "zu fortgeführten Anschaffungskosten" (AC), als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" (FVTPL) oder als "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis" (FVOCI) klassifiziert und entsprechend bewertet.
Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Markt- oder Börsenwert. Wenn kein aktiver Markt existiert, wird der beizulegende Zeitwert mittels finanzmathematischer Methoden ermittelt.
Nachfolgend wird Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten der Kategorie AC ausführlich erläutert, da diese Kategorie eine wesentliche Bedeutung für den Konzernabschluss hat.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente (AC)
Der Konzern bewertet Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
| ― | Der finanzielle Vermögenswert oder die finanzielle Schuld wird im Rahmen eines Geschäftsmodells zur Steuerung von Vermögenswerten gehalten und |
| ― | die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswertes bzw. der finanziellen Schuld führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind unverzinslich und werden aufgrund ihrer Kurzfristigkeit zum Transaktionspreis abzüglich Wertminderungen angesetzt. Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erfolgt unter Anwendung des vereinfachten Verfahrens. Zudem werden individuelle Ausfallrisiken bei objektiven Hinweisen auf die Zahlungsunfähigkeit der Kunden berücksichtigt.
Vertragsvermögenswerte sind im Gegensatz zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen noch vom Eintritt einer künftigen Bedingung abhängig. Wertminderungen auf Vertragsvermögenswerte werden nach den gleichen Grundsätzen wie bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ermittelt.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind Kassenbestände, Schecks und sofort verfügbare Bankguthaben bei Kreditinstituten, deren ursprüngliche Laufzeit bis zu 3 Monaten beträgt. Diese werden zum Nennbetrag bilanziert.
Leasingverbindlichkeiten werden mit dem Barwert der noch ausstehenden Mindestleasingzahlungen ausgewiesen.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Schulden sind kurzfristig fällig und werden zum Nominalwert angesetzt.
Verzinsliche Bankdarlehen einschließlich Kontokorrentkrediten werden zum erhaltenen Auszahlungsbetrag abzüglich der direkt zurechenbaren Ausgabekosten zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung bilanziert. Finanzierungskosten, einschließlich bei Rückzahlung oder Tilgung zahlbare Prämien, werden nach der Effektivzinsmethode als Zinsaufwand erfasst und erhöhen den Buchwert des Instruments insoweit, als sie erst in der Zukunft zu Auszahlungen führen werden.
Wertminderungen
Mit IFRS 9 ist ein Modell zur Ermittlung von Wertminderungen auf Basis von erwarteten Kreditausfällen eingeführt worden.
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten kommt ein vereinfachter Ansatz zur Ermittlung der Wertminderung zur Anwendung, welcher eine Wertminderung in Höhe des während der Restlaufzeit erwarteten Kreditausfalls vorsieht.
Für flüssige Mittel wird die Vereinfachung für Finanzinstrumente mit einem niedrigen Kreditrisiko zum Bilanzstichtag in Anspruch genommen.
Die zur Ermittlung erwarteter Kreditverluste von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertraglichen Vermögenswerten verwendete Ausfallwahrscheinlichkeiten beinhalten individuelle und fortwährend aktualisierte Daten bezüglich des Bonitätsrisikos der Kontrahenten, wie das Zahlungsverhalten und Unternehmens- und Branchendaten unter Berücksichtigung zukunftsgerichteter Annahmen. Bei objektiven Hinweisen auf das Eintreten eines Ausfallereignisses wird neben erwarteten Kreditausfällen zudem das individuelle Ausfallrisiko in der Wertminderung berücksichtigt. Als objektive Hinweise gelten z.B. signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, Zahlungsausfälle und -verzüge, Herabsetzung der Kreditwürdigkeit, Insolvenz und sonstige beobachtbare Daten, die auf eine merkliche Verminderung der erwarteten Zahlungen hindeuten. CENIT prüft zum Ende jeder Berichtsperiode, ob sich das Kreditrisiko der Forderung verändert hat und passt die Wertberichtigung gegebenenfalls an.
Die ausgewiesenen Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bilanziert. Die Herstellungskosten werden auf Basis der direkt zurechenbaren Kosten ermittelt. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte Veräußerungserlös abzüglich noch anfallender geschätzter Aufwendungen, die für die Fertigstellung und Veräußerung notwendig sind.
Zahlungsmittel werden zu Anschaffungskosten bewertet. Sie umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten.
Pensionsverpflichtungen und ähnliche Verpflichtungen ergeben sich aus Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind üblicherweise als beitragsorientierte Pläne nach IAS 19 zu klassifizieren. Die im Rahmen von beitragsorientierten Plänen zu zahlenden Beträge werden aufwandswirksam erfasst, wenn die Verpflichtung zur Zahlung der Beträge entsteht, und als Bestandteil des Personalaufwands ausgewiesen. Ausgenommen hiervon sind die Versorgungszusagen der CENIT Schweiz.
Die bei CENIT Schweiz bestehenden BVG-Vorsorgewerke gelten wegen der gesetzlichen Mindestzins- und Umwandlungssatzgarantien nach IAS 19 als leistungsorientierte Pläne. Ebenso ist die Ruhestandszahlung, die der Konzern in Frankreich bei Renteneintritt eines Mitarbeiters zu bezahlen hat, als leistungsorientierter Plan gemäß IAS 19 zu bilanzieren. Die Höhe der aus diesen Vorsorgeplänen resultierenden Verpflichtungen wird unter Anwendung der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Methode) ermittelt. Das zur Deckung der Pensionsverpflichtungen vorliegende Planvermögen wird entsprechend den Vorgaben des IAS 19 mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet.
Rückstellungen sind in Höhe der bestmöglichen Schätzung des wahrscheinlichen Erfüllungsbetrags ausgewiesen und werden für rechtliche und faktische Verpflichtungen gebildet, die ihren Ursprung in der Vergangenheit haben, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führt und eine zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen. Rückstellungen werden abgezinst, sofern die Restlaufzeit größer ein Jahr ist. Als Zinssatz wird ein Zinssatz vor Steuern gewählt, der die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Die Aufzinsung der Rückstellung wird im Zinsaufwand erfasst.
Als Eventualschulden werden im Anhang Verbindlichkeiten ausgewiesen, die aus einer möglichen Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig in der Kontrolle des Unternehmens stehen.
Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, da es Aufwendungen und Erträge ausschließt, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten.
Latente Steuern werden nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode entsprechend IAS 12 auf temporäre Differenzen zwischen den Ansätzen in der Steuerbilanz und den Ansätzen im Konzernabschluss angesetzt.
Latente Steuerschulden werden grundsätzlich für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst.
Latente Steueransprüche werden grundsätzlich für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können. Bei Gesellschaften mit einer Verlusthistorie werden nur latente Steuern auf Verlustvorträge angesetzt, bei denen es wahrscheinlich ist (>50%), dass gemäß der strategischen Unternehmensplanung die Verlustvorträge zukünftig genutzt werden können.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
Die latenten Steuern auf temporäre Differenzen werden mit dem Steuersatz ermittelt, dessen Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden sind aufgrund der zum Bilanzstichtag gültigen Gesetze und Verordnungen berechnet. Zukünftige Steuergesetzänderungen werden berücksichtigt, sofern am Bilanzstichtag materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind.
Ertragsteuerliche Konsequenzen, die im Zusammenhang mit Positionen stehen, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden, werden ebenfalls direkt im Eigenkapital erfasst.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.
Umsatzerlöse
CENIT erzielt Umsatzerlöse aus der Lizenzierung von Software (Eigen- und Fremdsoftware), der Softwarepflege (für Eigen- und Fremdsoftware), der Erbringung von IT-Dienstleistungen sowie der Erbringung von Beratungsleistungen für die Planung, Implementierung und Optimierung von Geschäfts- und IT-Prozessen. Außerdem werden Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren erzielt.
Bei CENIT werden die unterschiedlichen Produkte nach den folgenden Vertragstypen kategorisiert:
| ― | Lizenzerträge - diese umfassen die Umsatzerlöse aus Software- und Softwarepflege |
| ― | Festpreisprojekte |
| ― | Verkauf von Dienstleistungen - dies umfasst Umsatzerlöse aus Dienstleistungs- und Beratungsprojekten |
| ― | Verkauf von Waren - diese umfassen die Umsatzerlöse aus Hardwareverkäufen |
Softwarelizenzen
Lizenzerlöse aus der Einräumung zeitlich begrenzter Lizenzen, soweit die Software ein Recht auf Nutzung des geistigen Eigentums mit Stand zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung gewährt, und Erlöse aus dem Verkauf zeitlich unbegrenzter Lizenzen werden dann erfasst, wenn die Software dem Kunden zur Verfügung gestellt wurde (zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung)
Erlöse aus Softwaremiete werden ratierlich über die Laufzeit der Leistungserbringung realisiert. In der Regel werden Erlöse für Softwaremiete jährlich oder quartalsweise im Voraus abgerechnet. Die im Voraus erhaltenen Zahlungen für zukünftige Leistungserbringung werden als Vertragsverbindlichkeiten erfasst.
Das durchschnittliche Zahlungsziel der Kunden beträgt zwischen fünf und 30 Tagen nach Rechnungsstellung.
Softwarepflege
Hierunter fallen Umsatzerlöse aus Verträgen, die dem Kunden Zugang zu Softwareaktualisierungen gewähren. Diese Aktualisierungen betreffen im Wesentlichen die Fehlerbehebung, Leistungsverbesserungen oder Anpassungen an geänderte Rahmenbedingungen.
Erlöse aus Softwarepflege werden ratierlich über die Laufzeit der Leistungserbringung realisiert. In der Regel werden Erlöse für Softwarepflege jährlich oder quartalsweise im Voraus abgerechnet. Die im Voraus erhaltenen Zahlungen für zukünftige Leistungserbringung werden als Vertragsverbindlichkeiten erfasst.
Das durchschnittliche Zahlungsziel der Kunden beträgt zwischen fünf und 30 Tagen nach Rechnungsstellung.
Dienstleistungen (Beratung & Service)
Umsätze aus Dienstleistungen, die auf Stundenbasis vergütet werden, umfassen Beratungsleistungen, Schulungen, Applikations- und Anwenderbetreuung. Für diese Dienstleistungen erfolgt die Erlösrealisierung in der Regel monatlich nach erbrachten Stunden.
Liegen Mehrkomponentenverträge vor, die den Verkauf von Softwarelizenzen und Dienstleistungen umfassen, werden diese daraufhin untersucht, ob eine oder mehrere Leistungsverpflichtungen vorliegen. Die Allokation des Transaktionspreises erfolgt in den Fällen, in denen mehrere Leistungsverpflichtungen identifiziert werden, gemäß den relativen Einzelveräußerungspreisen. CENIT orientiert sich bei der Ableitung der relativen Einzelveräußerungspreise an vergleichbaren Branchen-Transaktionen. Die Umsatzrealisierung für die einzelnen Leistungsverpflichtungen kann zeitpunkt- oder zeitraumbezogen erfolgen, je nachdem, wann der Kunde über die Leistung verfügen kann. In der Regel liegen bei Leistungsverpflichtungen, die den Verkauf von Software betreffen die Voraussetzungen für die zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung vor. Solche Verträge betreffen hauptsächlich Aufträge in denen CENIT als Komplettanbieter von Consulting-, Software- und Serviceleistungen dem Kunden eine durchgängige Lösung aus einer Hand anbietet.
Das durchschnittliche Zahlungsziel der Kunden beträgt zwischen fünf und 30 Tagen nach Rechnungsstellung.
Festpreisprojekte
Erträge aus Verträgen, bei denen ein Festpreis vereinbart wurde (in der Regel Werkverträge im Zusammenhang mit Programmierung oder Implementierung von Software), werden nach Maßgabe des Fertigstellungsgrads erfasst, sofern das Ergebnis verlässlich geschätzt werden kann. Ist das Ergebnis verlässlich zu schätzen, so sind die Auftragserlöse und Auftragskosten in Verbindung mit diesem Projekt entsprechend dem Leistungsfortschritt am Bilanzstichtag jeweils als Teil der entstandenen Auftragskosten für die geleistete Arbeit im Verhältnis zu den erwarteten Auftragskosten zu erfassen. Veränderungen in der vertraglichen Arbeit, den Ansprüchen und den Leistungsprämien sind in dem Ausmaß enthalten, in dem sie mit dem Kunden schriftlich vereinbart wurden. Wenn das Ergebnis eines Projektes nicht verlässlich bestimmt werden kann, sind die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten zu erfassen, die wahrscheinlich einbringbar sind. Auftragskosten werden in der Periode, in der sie entstehen, als Aufwand erfasst. Ist es wahrscheinlich, dass die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen werden, wird der erwartete Verlust sofort als Aufwand erfasst. Ein erwarteter Verlust ist als Aufwand zu erfassen, sobald dieser Verlust wahrscheinlich ist.
Das durchschnittliche Zahlungsziel der Kunden beträgt zwischen fünf und 30 Tagen nach Rechnungsstellung.
Waren
Die Umsatzerlöse aus Waren betreffen im Wesentlichen den Verkauf von Endgeräten. Verkäufe von Waren werden erfasst, wenn die Leistungsverpflichtung durch Auslieferung an den Käufer erbracht wird.
Das durchschnittliche Zahlungsziel der Kunden beträgt zwischen fünf und 30 Tagen nach Rechnungsstellung.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Forderungen für Zuwendungen der öffentlichen Hand werden dann erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit besteht, dass die Gesellschaft die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und dass die Gesellschaft die Zuwendungen sachlich erhält. Die Erträge werden analog zu der Erfassung der mit den Zuschüssen im Zusammenhang stehenden Aufwendungen realisiert.
Dividenden und Zinserträge
Dividendenerträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs des Konzerns auf Zahlung erfasst.
Zinserträge werden erfasst, wenn der Zinsanspruch entstanden ist (unter Verwendung der Effektivzinsmethode, d. h. des Kalkulationszinssatzes, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden).
Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen
Die folgenden Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen hatten nach Ansicht des Vorstands den wesentlichsten Einfluss auf die im Konzernabschluss erfassten Beträge.
| ― | Für Forschungskosten besteht ein Aktivierungsverbot. Entwicklungskosten sind zu aktivieren, wenn kumulativ alle Ansatzkriterien des IAS 38.57 erfüllt sind, die Forschungsphase eindeutig von der Entwicklungsphase getrennt werden kann und entscheidende Kosten den einzelnen Projektphasen überschneidungsfrei zuordenbar sind. Aufgrund zahlreicher Interdependenzen innerhalb von Entwicklungsprojekten und der Unsicherheit, ob Produkte letztendlich Marktreife erreichen, sind auf Grundlage der Einschätzung von CENIT derzeit nicht alle Aktivierungskriterien des IAS 38 erfüllt. Dementsprechend werden Entwicklungskosten 10.332 TEUR (Vj. 10.123 TEUR) nicht aktiviert. |
| ― | Die Beurteilung der Trennbarkeit der Leistungsverpflichtungen bei Mehrkomponentenverträgen basiert auf der Einschätzung ob die unterschiedlichen Vertragskomponenten einen eigenständigen Wert für den Kunden haben und von den anderen Komponenten separiert werden können und unterliegt damit einem gewissen Ermessensspielraum. Bei Softwareverkäufen ist für die getrennte Bilanzierung zu untersuchen, ob wesentliche Integrationsleistungen oder eine wesentliche Anpassung der Software notwendig sind. Die Einschätzung erfolgt auf Basis des zugrundeliegenden Vertrages und der Kenntnisse zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Ebenso ist die Aufteilung des Transaktionspreises auf die unterschiedlichen Vertragskomponenten ermessensbehaftet. Dies ist bei CENIT insbesondere hinsichtlich der Aufteilung zwischen Softwarelizenz- und Softwarepflegeleistungen relevant. Hier orientiert sich CENIT an vergleichbaren Branchentransaktionen. |
| ― | Die Ermittlung des Fertigstellungsgrads unterliegt im Hinblick auf die Schätzung der noch anfallenden Auftragskosten einem gewissen Ermessenspielraum. Die Einschätzung erfolgt auf Basis der Kenntnisse zum Bilanzstichtag. |
| ― | Der Aufwand wie auch der Barwert aus leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Eine versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage diverser Annahmen, die von den tatsächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählen die Bestimmung der Abzinsungssätze, künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Sterblichkeitsrate und künftiger Rentensteigerungen. Aufgrund der Komplexität der Bewertung, der zugrunde liegenden Annahmen und ihrer Langfristigkeit reagiert eine leistungsorientierte Verpflichtung höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. |
| ― | Bei der Ermittlung des Ansatzes von Rückstellungen sind Annahmen über die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Ressourcenabflusses zu treffen. Diese Annahmen stellen die bestmögliche Einschätzung der dem Sachverhalt zugrunde liegenden Situation dar, unterliegen jedoch durch die notwendige Verwendung von Annahmen einer gewissen Unsicherheit. Bei der Bemessung der Rückstellungen sind ebenfalls Annahmen über die Höhe des möglichen Ressourcenabflusses zu treffen. Eine Änderung der Annahmen kann somit zu einer abweichenden Höhe der Rückstellung führen. Demnach ergeben sich durch die Verwendung von Annahmen auch hier gewisse Unsicherheiten. |
| ― | Die Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "SAP-PLM" und "KEONYS FR" zur Prüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte basiert auf der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen, die auf vom Management genehmigten 5-Jahres Finanzplänen basieren. Aus der strategischen Ausrichtung des jeweiligen Geschäftsbereichs und der Strategie des CENIT Konzerns werden die Zahlungsströme aus den erwarteten Umsatzerlösen anhand des erwarteten Produktmix abgeleitet und hierauf basierend die erwarteten Mittelabflüsse ermittelt. |
E Gewinn- und Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse
Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Unternehmensbereichen und Regionen ist in der Erläuterung H dargestellten Segmentberichterstattung wiedergegeben. Darüber hinaus erfolgt die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach folgenden Kategorien:
Aufgliederung der Umsätze nach Produkt-/Erlösarten
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Fremdsoftware (inklusive Softwarepflege) | 105.628 | 104.299 |
| CENIT Beratung und Service | 49.486 | 49.776 |
| CENIT Software (inklusive Softwarepflege) | 16.355 | 15.449 |
| Handelsware | 242 | 466 |
| Gesamt | 171.711 | 169.990 |
Aufgliederung der Umsätze nach Vertragstypen
| in TEUR | 2019 | 2018 | |
|---|---|---|---|
| Lizenzerträge | 121.983 | 119.747 | |
| PLM | 112.441 | 111.028 | |
| EIM | 9.542 | 8.719 | |
| Verkauf von Waren und Dienstleistungen | 46.659 | 46.758 | |
| PLM | 40.233 | 39.932 | |
| EIM | 6.426 | 6.826 | |
| Festpreisprojekte | 3.069 | 3.485 | |
| PLM | 3.005 | 3.174 | |
| EIM | 64 | 311 | |
| Gesamt | 171.711 | 169.990 |
Die ermittelten Umsatzerlöse resultieren aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
Zum Bilanzstichtag bestehen Vertragsvermögenswerte (F7) in Höhe von 3.727 TEUR (Vj. 3.364 TEUR) und Vertragsschulden (F17) in Höhe von 14.425 TEUR (Vj. 16.313 TEUR). In den Erlösen sind die zu Beginn des Jahres erfassten Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 16.313 TEUR (Vj. 17.739 TEUR) vollständig enthalten.
Auftragsentwicklung
Der Auftragseingang im CENIT Konzern lag im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 bei 165.545 TEUR (Vj. 177.902 TEUR). Der Auftragsbestand per 31. Dezember 2019 belief sich auf 47.223 TEUR (Vj. 53.389 TEUR), dies entspricht der Gesamthöhe des Transaktionspreises, der den zum 31. Dezember 2019 nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen zugeordnet wird. Vom Auftragsbestand werden 47.223 TEUR (Vj. 53.389 TEUR) innerhalb eines Jahres verumsatzt.
2. Forschungs- und Entwicklungskosten
Im Jahr 2019 wurde ausschließlich nicht auftragsbezogene Produktentwicklung betrieben, welche die Ansatzkriterien nach IAS 38.57 jedoch nicht erfüllen. Die angefallenen Entwicklungskosten der Projekte in Höhe von 10.332 TEUR (Vj. 10.123 TEUR) sind als Aufwand in der Berichtsperiode erfasst worden.
3. Sonstige Erträge
Die sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Erträge aus Steuergutschrift | 423 | 563 |
| Erträge aus Weiterberechnung Marketing und Adminkosten | 268 | 321 |
| Erträge aus Währungskursdifferenzen | 229 | 391 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 174 | 298 |
| Erträge aus Versicherungserstattungen/Schadensersatz | 134 | 153 |
| Erträge aus wertberichtigten Forderungen | 55 | 103 |
| Erträge Zuschuss Kindergarten | 44 | 35 |
| Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen | 1 | 0 |
| Sonstige Erträge | 17 | 15 |
| Gesamt | 1.345 | 1.880 |
Die Erträge aus Währungskursdifferenzen ergaben sich insbesondere aus der Umrechnung von US-Dollar und Schweizer Franken.
Aus Wesentlichkeitsgründen wurden die Erträge aus wertberichtigten Forderungen unter den sonstigen Erträgen ausgewiesen und auf eine separate Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet.
In Frankreich werden den Unternehmen Zuwendungen der öffentlichen Hand gewährt. Die sogenannte Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung (CIR). Die Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung beträgt 30% der qualifizierten Aufwendungen. Hierunter fallen Ausgaben für Grundlagenforschung, angewandte Forschung und Entwicklungskosten. Die Berücksichtigung der Steuergutschrift erfolgt durch Anrechnung auf die Körperschaftssteuerschuld, oder soweit eine vollständige Anrechnung nicht möglich ist, durch Auszahlung der Forderung. Die KEONYS SAS hat in 2019 Erträge aus dieser Steuergutschrift in Höhe von 423 TEUR (Vj. 563 TEUR), in den sonstigen Erträgen erfasst.
4. Materialaufwand
Es handelt sich um Aufwand für bezogene Fremdsoftware 80.151 TEUR (Vj. 78.705 TEUR) sowie um Aufwand für Fremddienstleistungen 6.108 TEUR (Vj. 5.533 TEUR).
5. Personalaufwand
Der Ausweis betrifft im Wesentlichen Gehälter, freiwillige soziale Leistungen, Zuführungen zur Urlaubsrückstellung, Erfolgsbeteiligungen und Vorstandstantiemen sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung.
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 49.345 | 47.968 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | 10.955 | 10.603 |
| Gesamt | 60.300 | 58.571 |
Die Aufwendungen für Altersversorgung umfassen im Wesentlichen den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzlichen Rentenversicherungen sind, mit Ausnahme der Schweiz, als beitragsorientierter Plan ausgestaltet. Weiterhin bietet die CENIT ihren Mitarbeitern in Deutschland die Möglichkeit, Beiträge an eine Pensionskasse bzw. Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung zu entrichten. Bei diesen beitragsorientierten Versorgungsplänen geht der Arbeitgeber keine Verpflichtungen ein. Die Höhe der zukünftigen Pensionsleistungen richtet sich ausschließlich nach der Höhe der Beiträge, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer an den externen Versorgungsträger gezahlt hat, einschließlich der Erträge aus der Anlage dieser Beiträge.
Die schweizerischen BVG-Vorsorgewerke sowie die Ruhestandsgelder in Frankreich sind nach IAS 19 als leistungsorientierte Pläne ausgestaltet. Wir verweisen auf die Ausführungen zu F18.
Im Jahresdurchschnitt (auf Quartalsbasis) waren 742 (Vj. 750) Mitarbeiter beschäftigt, zuzüglich 54 (Vj. 52) Auszubildende.
Am Bilanzstichtag belief sich die Beschäftigtenzahl auf 737 Personen (Vj. 757). Davon waren 491 Mitarbeiter in Deutschland tätig, 192 in sonstigen Mitgliedsländern der Europäischen Union sowie 54 in anderen Nationen.
Im Personalaufwand werden Aufwendungen aus dem Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Höhe von 373 TEUR (Vj. 242 TEUR) ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag werden 181 TEUR (Vj. 72TEUR) unter den Verbindlichkeiten dargestellt, da diese noch nicht zahlungswirksam geworden sind. Im Geschäftsjahr bestehen Verbindlichkeiten aus Abfindungszahlungen aus früheren Geschäftsjahren in Höhe von 369 TEUR (Vj. 356 TEUR).
In Frankreich wurde in den Vorjahren zwei Arten von Zuwendungen der öffentlichen Hand gewährt. Die sogenannte Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung (CIR, Ausweis erfolgt unter den sonstigen betrieblichen Erträgen) und die Steuergutschrift zur Förderung der Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit (CICE). Die Steuergutschrift zur Förderung der Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit wurde ab dem 01. Januar 2019 abgeschafft und durch geringere Sozialversicherungsbeiträge kompensiert. Im Vorjahr wurden die Erträge aus dieser Steuergutschrift vom Personalaufwand abgesetzt. Die KEONYS SAS hatte in 2018 Erträge aus dieser Steuergutschrift in Höhe von 66 TEUR und die CENIT FR Erträge in Höhe von 35 TEUR erfasst.
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen
Die Zusammensetzung der Abschreibungen ergibt sich aus der Entwicklung des Anlagevermögens, die in der Erläuterung F1 und F2 dargestellt ist.
7. Sonstige Aufwendungen
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Reisekosten | 2.218 | 2.794 |
| Rechts- und Beratungskosten | 1.257 | 1.477 |
| Kfz-Kosten | 1.142 | 1.332 |
| Werbekosten | 1.122 | 1.673 |
| Raumkosten | 994 | 1.158 |
| Reparaturen und Wartung | 974 | 1.139 |
| Telekommunikation und Bürobedarf | 953 | 929 |
| Sonstige Personalkosten | 483 | 646 |
| Versicherung | 459 | 461 |
| Miet- und Leasingaufwendungen | 427 | 3.677 |
| Aufwendungen aus Währungskursverlusten | 369 | 447 |
| Fortbildung | 170 | 409 |
| Interne Veranstaltungen | 163 | 383 |
| Wertminderungen auf Forderungen und Forderungsausfälle | 100 | 203 |
| Aufsichtsratsvergütungen | 68 | 68 |
| Verluste Anlagenabgänge | 3 | 96 |
| Übrige | 357 | 222 |
| Gesamt | 11.259 | 17.114 |
8. Zinsergebnis
Die Gesamtzinserträge und Gesamtzinsaufwendungen stellen sich wie folgt dar:
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Zinserträge aus Guthaben bei Kreditinstituten | 1 | 0 |
| Zinserträge aus betrieblichen Steuern | 0 | 0 |
| Gesamtzinserträge | 1 | 0 |
| Inanspruchnahme von Krediten und Avalen | 8 | 10 |
| Zinsaufwendungen für betriebliche Steuern | 7 | 1 |
| Zinsaufwendungen aus Aufzinsung von abgegrenzten Schulden | 91 | 40 |
| Zinsaufwendungen aus Leasingverträgen | 176 | 0 |
| Nettozinsergebnis aus der Bewertung von Vorsorgeverpflichtungen | 16 | 20 |
| Gesamtzinsaufwendungen | 298 | 71 |
| Zinsergebnis | -297 | -71 |
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Ertragsteuern umfassen die inländische Körperschaftsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags sowie die Gewerbesteuer. Vergleichbare Steuern der ausländischen Tochtergesellschaften sind ebenfalls unter dieser Position ausgewiesen.
Der Aufwand aus Ertragsteuern setzt sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Laufender Steueraufwand | 2.476 | 3.245 |
| Veränderung latenter Steuern | -539 | -418 |
| Gesamtsumme | 1.936 | 2.828 |
Im laufenden Steueraufwand sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 24 TEUR (Vj. 374 TEUR) und periodenfremde Erträge in Höhe 15 TEUR (Vj. 0 TEUR) enthalten. Diese resultieren aus Steuernachzahlungen /-erstattungen aufgrund von Betriebsprüfungen.
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen. Diese stellen sich wie folgt dar:
| in % | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| CENIT | 31,00 | 31,00 |
| CENIT CH | 22,00 | 22,00 |
| CENIT NA | 24,00 | 24,00 |
| CENIT RO | 16,00 | 16,00 |
| CENIT F | 28,00 | 28,00 |
| CENIT J | 39,43 | 39,43 |
| CORISTO | 31,00 | 31,00 |
| SYNOPT | 31,00 | 31,00 |
| KEONYS FR | 28,00 | 28,00 |
| KEONYS BE * | 29,00 | 33,99 |
| KEONYS NL | 25,00 | 25,00 |
* Mit Wirkung ab dem Steuerjahr 2019 beträgt der generelle Körperschaftsteuersatz in Belgien 29% (bisher 33 %) und wird für das Steuerjahr 2021 weiter auf 25 % gesenkt.
Als Konzernsteuersatz wird der Steuersatz von Deutschland zugrunde gelegt, da hier der maßgebliche Gewinn erwirtschaftet wird. Die erwartete Steuerbelastung auf das steuerliche Ergebnis beträgt daher zum Abschlussstichtag 31% (Vj. 31%) und errechnet sich wie folgt:
| in % | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von 433,6% (Vj. 433,6%) | 15,17 | 15,17 |
| Körperschaftsteuer | 15,00 | 15,00 |
| Solidaritätszuschlag (5,5% der Körperschaftsteuer) | 0,83 | 0,83 |
| Tarifbelastung | 31,00 | 31,00 |
Der Unterschied zwischen dem tatsächlichen Steueraufwand und dem rechnerischen Steueraufwand, der sich bei einem Steuersatz für die CENIT AG von 31% (Vj. 31%) ergeben würde, setzt sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Periodenergebnis vor Steuern (EBT) | 8.898 | 8.957 |
| Theoretischer Steueraufwand bei einem Steuersatz von 31% (Vj. 31%) | -2.758 | -2.777 |
| Steuerlich nicht abziehbare Aufwendungen | -179 | -88 |
| Steuerfreie Erträge | 372 | 57 |
| Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen | 711 | 175 |
| Periodenfremder Aufwand | -9 | -141 |
| Auswirkungen unterschiedlicher Steuersätze innerhalb des Konzerns sowie Steuersatzänderungen | -68 | -61 |
| Nicht abzugsfähige/anrechenbare Steuern | 0 | -3 |
| Sonstige | -5 | 10 |
| Ertragsteueraufwand laut Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung | -1.936 | -2.828 |
| Steuerquote | 21,8% | 31,6% |
In den Auswirkungen unterschiedlicher Steuersätze des Konzerns sind Steueraufwendungen, welche sich nicht auf das EBT beziehen in Höhe von -298 TEUR (Vj. -324 TEUR) enthalten.
10. Ergebnis pro Aktie
Die Ermittlung des Ergebnisses je Aktie erfolgt nach den Vorgaben des IAS 33 ("Earnings per Share") mittels Division des Konzernergebnisses durch die durchschnittliche gewichtete Anzahl der während des Geschäftsjahres ausgegebenen Aktien. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie berücksichtigt keine Optionen und ergibt sich, indem das auf die Aktien entfallende Nettoergebnis nach Anteilen Dritter durch die durchschnittliche Zahl der Aktien dividiert wird. Ein verwässertes Ergebnis je Aktie liegt dann vor, wenn aus dem Stammkapital neben Stammaktien auch Eigenkapitalinstrumente ausgegeben werden, die zukünftig zu einer Erhöhung der Aktienzahl führen könnten. Optionen oder Optionsscheine werden dabei nur berücksichtigt, wenn der durchschnittliche Börsenkurs der Stammaktien während der Berichtsperiode den Ausübungspreis der Optionen oder Optionsscheine übersteigt. Dieser Effekt wird entsprechend ermittelt und angegeben.
Die folgende Tabelle enthält die bei der Berechnung der unverwässerten und verwässerten Ergebnisse je Aktie zugrunde gelegten Beträge:
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis | 6.872 | 5.948 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Stammaktien zur Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie | 8.367.758 | 8.367.758 |
Zum Bilanzstichtag wurden keine eigenen Aktien gehalten.
In der Zeit zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Konzernabschlusses haben keine Transaktionen mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden. Nach IAS 33 par. 49 ergibt sich ein Ergebnis je Aktie von 0,82 EUR (Vj. 0,71 EUR) verwässert und unverwässert, da sich keine Verwässerungseffekte ergeben haben.
11. Gezahlte und vorgeschlagene Dividenden
Während des Geschäftsjahres beschlossene und ausgeschüttete Dividende auf Stammaktien:
| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Schlussdividende für 2018: 0,60 EUR (2017: 1,00 EUR) | 5.021 | 8.368 |
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der CENIT AG werden auf der Hauptversammlung am 15. Mai 2020 vorschlagen, eine Dividende in Höhe von 0,45 EUR je Aktie aus dem Bilanzgewinn der CENIT AG auszuschütten.
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Schlussdividende für 2019: 0,45 EUR (Vj. 0,60 EUR) | 3.765 | 5.021 |
Aus der Ausschüttung von Dividenden durch die CENIT AG an die Anteilseigner ergeben sich für die CENIT AG keine ertragsteuerlichen Konsequenzen.
F Bilanz
1. Immaterielle Vermögenswerte
Im Jahr 2019 entwickelte sich der Bestand der immateriellen Vermögenswerte wie folgt:
| in TEUR | Software sowie Lizenzen | Kundenstamm | Geschäfts- oder Firmenwert | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||
| Stand 1.1.2019 | 7.887 | 12.737 | 6.905 | 27.529 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | 3 | 76 | 0 | 79 |
| Zugänge | 494 | 0 | 0 | 494 |
| Abgänge | 43 | 0 | 0 | 43 |
| Stand 31.12.2019 | 8.341 | 12.813 | 6.905 | 28.058 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| Stand 1.1.2019 | 6.243 | 7.490 | 278 | 14.011 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | 2 | 76 | 0 | 78 |
| Zugänge | 853 | 936 | 0 | 1.789 |
| Abgänge | 43 | 0 | 0 | 43 |
| Stand 31.12.2019 | 7.055 | 8.502 | 278 | 15.835 |
| Restbuchwerte | 1.286 | 4.311 | 6.627 | 12.223 |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||
| Stand 1.1.2018 | 7.372 | 12.664 | 6.905 | 26.940 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | 5 | 73 | 0 | 78 |
| Zugänge | 536 | 0 | 0 | 536 |
| Abgänge | 26 | 0 | 0 | 26 |
| Stand 31.12.2018 | 7.887 | 12.737 | 6.905 | 27.529 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| Stand 1.1.2018 | 5.342 | 6.481 | 278 | 12.101 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | 5 | 73 | 0 | 78 |
| Zugänge | 916 | 936 | 0 | 1.852 |
| Abgänge | 20 | 0 | 0 | 20 |
| Stand 31.12.2018 | 6.243 | 7.490 | 278 | 14.011 |
| Restbuchwerte | 1.644 | 5.247 | 6.627 | 13.518 |
Die Abschreibung wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen erfasst.
Der Kundenstamm aus der Erstkonsolidierung der Conunit GmbH (Segment EIM) hat zum Bilanzstichtag noch einen Amortisationszeitraum von sechs Monaten. Der Restbuchwert am Bilanzstichtag beläuft sich auf 118 TEUR (Vj. 354 TEUR). Darüber hinaus wurde im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbene Software aktiviert, die zum Bilanzstichtag einen Restbuchwert von 11 TEUR (Vj. 32 TEUR) hat. Der hierauf verbleibende Amortisationszeitraum beträgt ebenfalls sechs Monate.
Die Software aus der Erstkonsolidierung der SPI Numérique SARL (Segment PLM) hat zum Bilanzstichtag einen Restbuchwert von 248 TEUR (Vj. 325 TEUR). Der zum Bilanzstichtag verbleibende Amortisationszeitraum beträgt vier Jahre und drei Monate.
Der Kundenstamm aus der Erstkonsolidierung der Coristo GmbH hat zum Bilanzstichtag einen Amortisationszeitraum von einem Jahr. Der Buchwert beträgt zum 31. Dezember 2019 273 TEUR (Vj. 546 TEUR). Der erworbene Geschäfts- oder Firmenwert der Coristo GmbH mit Buchwert in Höhe von 1.272 TEUR (Vj. 1.272 TEUR) wurde zur Überprüfung der Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "PLM-SAP" zugeordnet.
Der im Zuge der Erstkonsolidierung der KEONYS Gruppe identifizierte Kundenstamm der KEONYS SAS hat zum Bilanzstichtag einen Amortisationszeitraum von neun Jahren und sechs Monaten. Der Buchwert beträgt zum Bilanzstichtag 3.738 TEUR (Vj. 4.132 TEUR). Der im Rahmen des Erwerbs erworbene Geschäfts- oder Firmenwert mit Buchwert in Höhe von 5.355 TEUR (Vj. 5.355 TEUR) wurde zur Überprüfung der Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "KEONYS FR" zugeordnet.
Der Kundenstamm aus der Erstkonsolidierung der SynOpt GmbH hat zum Bilanzstichtag einen Amortisationszeitraum von fünf Jahren und sechs Monaten. Der Buchwert beträgt zum Bilanzstichtag 182 TEUR (Vj. 215 TEUR).
Wertminderungsaufwand
Hinsichtlich der immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer gab es im aktuellen Geschäftsjahr 2019 keine Anzeichen dafür, dass die angesetzte Nutzungsdauer anzupassen ist.
Der Konzern hat eine Überprüfung auf Wertminderung für die Geschäfts- oder Firmenwerte durchgeführt.
Die erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten "PLM-SAP" und "KEONYS FR" werden auf der Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, der auf vom Management genehmigten 5-Jahres Finanzplänen basiert. Bei der 5-Jahres Finanzplanung werden entsprechend der strategischen Ausrichtung des jeweiligen Geschäftsbereiches und der Strategie des CENIT Konzerns die Umsatzerlöse anhand des erwarteten Produktmix abgeleitet und hierauf die erwarteten Kosten ermittelt.
Für die zahlungsmittelgenerierende Einheit "PLM-SAP" sind bei der Ableitung der Umsatzprognose die wesentlichsten Annahmen, dass der Servicebereich leicht ausgebaut wird und die eigene Software auf Vorjahresniveau verbleibt. Die Kosten werden entsprechend der Annahme, dass der Personalaufwand um 2% ansteigt und alle weiteren Ausgaben auf Vorjahresniveau verbleiben prognostiziert.
Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "KEONYS FR" wird bei der Ableitung der Umsatzerlöse zugrunde gelegt, dass der Service leicht ausgebaut wird und der Verkauf von Fremdsoftware auf Vorjahresniveau bleibt. Bei den erwarteten Kosten geht das Management davon aus, dass der Personalaufwand um 2% ansteigt und alle sonstigen Kosten unverändert bleiben.
Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt für "PLM-SAP" 8,72% (Vj. 9,22%) und für "KEONYS FR" 8,67% (Vj 9,12%). Cashflows nach dem Zeitraum von fünf Jahren werden für beide zahlungsmittelgenerierenden Einheiten unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1% (Vj. 1%). extrapoliert. Diese Wachstumsrate entspricht der langfristigen durchschnittlichen Wachstumsrate des Marktumfeldes. Die Überprüfung zeigte, dass der Nutzungswert höher als der Buchwert ist. Daher gab es hieraus seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung keine Anzeichen auf Wertminderungsbedarf, die Geschäfts- oder Firmenwerte bestehen unverändert fort.
2. Sachanlagen
Im Jahr 2019 entwickelte sich der Bestand der Sachanlagen wie folgt:
| in TEUR | Bauten auf eigenen und fremden Grundstücken | Technische Anlagen, Maschinen | Betriebs- und Geschäftsausstattung | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||
| Stand 1.1.2019 | 2.781 | 7.827 | 1.146 | 11.754 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | 7 | 10 | -3 | 14 |
| Zugang Erstanwendung IFRS 16 | 15.226 | 0 | 1.658 | 16.885 |
| Zugänge | 577 | 563 | 875 | 2.015 |
| Abgänge | 823 | 24 | 91 | 938 |
| Stand 31.12.2019 | 17.768 | 8.376 | 3.586 | 29.730 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| Stand 1.1.2019 | 1.655 | 6.496 | 950 | 9.101 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | 2 | 9 | -1 | -10 |
| Zugang Abschreibung IFRS 16 | 2.260 | 0 | 995 | 3.255 |
| Zugänge | 169 | 702 | 128 | 999 |
| Abgänge | 0 | 23 | 88 | 111 |
| Stand 31.12.2019 | 4.086 | 7.184 | 1.983 | 13.254 |
| Restbuchwerte | 13.681 | 1.192 | 1.603 | 16.476 |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||
| Stand 1.1.2018 | 2.619 | 7.198 | 1.128 | 10.945 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | 6 | 20 | 7 | 33 |
| Zugänge | 320 | 624 | 146 | 1.090 |
| Abgänge | 164 | 15 | 135 | 314 |
| Stand 31.12.2018 | 2.781 | 7.827 | 1.146 | 11.754 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| Stand 1.1.2018 | 1.602 | 5.728 | 905 | 8.235 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | 3 | 17 | 5 | 25 |
| Zugänge | 151 | 757 | 159 | 1.067 |
| Abgänge | 101 | 6 | 119 | 226 |
| Stand 31.12.2018 | 1.655 | 6.496 | 950 | 9.101 |
| Restbuchwerte | 1.126 | 1.331 | 196 | 2.653 |
3. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen und langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die CENIT AG besitzt einen Anteil von 33,3% an der CenProCS AIRliance GmbH, einem in Stuttgart ansässigen Unternehmen. Die Gesellschaft ist auf die zusammenfassende Zurverfügungstellung von Dienstleistungen ihrer Partner, CENIT AG Stuttgart, PROSTEP AG Darmstadt und der CS SI LePlessis Robinson, Frankreich, im Bereich der Informationstechnologie sowie die Koordination und Vermarktung dieser Dienstleistungen spezialisiert.
Das oben aufgeführte Gemeinschaftsunternehmen ist in diesem Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert.
Die Vermögenswerte, Schulden und Erträge der CenProCS AIRliance GmbH stellen sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt dar:
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte (davon Zahlungsmittel 183 TEUR (Vj. 245 TEUR) | 8.366 | 7.999 |
| Langfristige Vermögenswerte | 0 | 0 |
| Kurzfristige Schulden | 8.186 | 7.819 |
| Langfristige Schulden | 0 | 0 |
| Eigenkapital | 180 | 180 |
| Erlöse | 48 | 48 |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 |
| Buchwert der Beteiligung | 60 | 60 |
| Anteil am Ergebnis des Gemeinschaftsunternehmen | 0 | 0 |
Die langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten die 5% Kapitalbeteiligung an der DELTA Management Beratung GmbH in Höhe von 2.500 TEUR (Vj. 2.500 TEUR). Hiervon sind bisher 500 TEUR noch zur Zahlung offen und unter den sonstigen Verbindlichkeiten passiviert. Der verbleibende Kaufpreis ist in 2020 zur Zahlung fällig. Durch die Verzahnung der Lösungsexpertise von Delta Management GmbH und CENIT wollen beide Unternehmen, als PLM-Experten einen deutlichen Vorsprung rund um die Themen Digitaler Zwilling sowie Echtzeit-Datenintegration aufbauen und damit die digitale Transformation von Unternehmen im Bereich Fertigung und Industrie 4.0 vorantreiben. Die Beteiligung wurde als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten klassifiziert. Der beizulegende Zeitwert konnte auf Basis einer Markttransaktion stichtagsnah ermittelt werden.
Zum Bilanzstichtag ist außerdem eine Anzahlung in Höhe von 115 TEUR auf den Erwerb der verbleibenden 45% Anteile an der SynOpt GmbH unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Zum 01.01.2020 wird die Aufstockung der Kapitalanteile von derzeit 55% auf 100% erfolgen.
4. Latente Steuern
Die ermittelten Ansatz- und Bewertungsunterschiede zwischen den Ergebnissen der Steuer- und Handelsbilanzen und den Anpassungen der Handelsbilanzen an IFRS der einbezogenen Unternehmen, führten in folgenden Positionen zu latenten Steuern in folgender Höhe:
| in TEUR | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Latente Steuern auf Verlustvorträge | 1.747 | 1.432 | 0 | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 0 | 0 | 1.230 | 1.513 |
| Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen | 0 | 0 | 65 | 71 |
| Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen | 0 | 0 | 77 | 150 |
| Sonstige Rückstellungen und abgegrenzte Schulden | 303 | 469 | 0 | |
| IAS 19 Pensionsverpflichtungen | 384 | 379 | 0 | |
| Konsolidierungsmaßnahmen | 20 | 30 | 0 | |
| Gesamt | 2.454 | 2.310 | 1.372 | 1.734 |
| Saldierung | -1.230 | -1.457 | -1.230 | -1.457 |
| Gesamt | 1.224 | 853 | 142 | 277 |
Die Veränderungen der latenten Steuern haben sich wie folgt auf die Gewinn- und Verlustrechnung ausgewirkt:
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Latente Steuern auf Verlustvorträge | 313 | -98 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 285 | 285 |
| Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen | 6 | -8 |
| Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen | 75 | 7 |
| Sonstige Rückstellungen und abgegrenzte Schulden | -171 | 273 |
| IAS 19 Pensionsverpflichtungen | 41 | -77 |
| Konsolidierungsmaßnahmen | -10 | 36 |
| Gesamt | 539 | 418 |
Die Veränderung der latenten Steuern auf erfolgsneutral erfasste versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen in Höhe von 41 TEUR (Vj. 136 TEUR) wurde erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Zum 31. Dezember 2019 waren für temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen in Höhe von 224 TEUR (Vj. 183 TEUR) keine latenten Ertragsteuerschulden passiviert, da CENIT in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung zu steuern und sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.
Zum Bilanzstichtag existieren im Konzern steuerliche Verlustvorträge von 6.419 TEUR (Vj. 7.611 TEUR) für die aktive latente Steuern in Höhe von 1.747 TEUR (Vj. 1.432 TEUR) angesetzt wurden. Diese entfallen auf KEONYS FR (5.899 TEUR, angesetzt 1.652TEUR), KEONYS NL (68 TEUR, angesetzt 0 TEUR) und CENIT JP (450 TEUR, angesetzt 95 TEUR. Bei KEONYS FR, erfolgt der Ansatz der latenten Steuern in voller Höhe, da im Einklang mit der strategischen Unternehmensplanung davon ausgegangen wird, dass die Verlustvorträge vollumfänglich genutzt werden können.
5. Vorräte
| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Handelsware (bewertet zu Anschaffungskosten) | 235 | 0 |
| Geleistete Anzahlungen | 22 | 30 |
| Gesamt | 258 | 30 |
6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen gegen nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von 20.395 TEUR (Vj. 21.625 TEUR) gegen Dritte sowie in Höhe von 4.413 TEUR (Vj. 5.026 TEUR) gegen nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen.
Zum Ende des Geschäftsjahres ergibt sich folgende Aufstellung über die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen gegen nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen.
| in TEUR | Summe | davon: wertgemindert | davon: zum Abschlussstichtag nicht fällig |
|---|---|---|---|
| 2019 | 25.178 | 370 | 14.999 |
| 2018 | 26.993 | 342 | 16.898 |
| in TEUR | davon: überfällig, | |||
|---|---|---|---|---|
| Weniger als 30 Tage | Zwischen 30 und 60 Tagen | Zwischen 61 und 90 Tagen | Mehr als 90 Tage | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2019 | 5.007 | 3.553 | 519 | 730 |
| 2018 | 4.937 | 1.839 | 882 | 2.096 |
Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
| in TEUR | |
|---|---|
| Stand am 31.12.2018 | 342 |
| Zuführung (+)/Auflösung (-) | 28 |
| Stand am 31.12.2019 | 370 |
Die Struktur der Forderungen nach Ländern ergibt sich wie folgt:
| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Deutschland | 11.692 | 11.604 |
| Europa | 10.907 | 13.047 |
| Drittland | 2.209 | 2.000 |
| Gesamtsumme | 24.808 | 26.651 |
7. Vertragsvermögenswerte
Zum Stichtag bestehen Vertragsvermögenswerte aus laufenden, noch nicht abgerechneten Projekten in Höhe von 3.727 TEUR (Vj. 3.364 TEUR). Die Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Ansprüche der CENIT auf Gegenleistung für erbrachte, aber zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn der Konzern eine Rechnung an den Kunden ausstellt. Typischerweise erfolgt dies innerhalb von 12 Monaten. Wesentliche Schätzungsänderungen haben sich im Geschäftsjahr nicht ergeben.
8. Übrige Forderungen
Die übrigen Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Forderung gegen Personal | 43 | 16 |
| Kautionsforderungen | 290 | 710 |
| Forderung auf Versicherungserstattung | 0 | 36 |
| Forderung Kaufpreisrückerstattung | 75 | 126 |
| Sonstige | 0 | 3 |
| Gesamtsumme | 408 | 891 |
Die übrigen Forderungen sind alle kurzfristig und nicht überfällig und wurden nicht wertberichtigt. Im Geschäftsjahr bestehen wie im Vorjahr keine langfristigen Forderungen.
9. Steueransprüche
Weder im aktuellen Berichtsjahr noch im Vorjahr bestanden langfristige Ertragsteuerforderungen.
Bei den kurzfristigen laufenden Ertragsteueransprüchen in Höhe von insgesamt 1.514 TEUR (Vj. 2.315 TEUR) handelt es sich um Ansprüche aus Vorauszahlungen für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer von insgesamt 742 TEUR (Vj. 1.034 TEUR), Forderungen aus der Umsatzsteuervorauszahlung 434 TEUR (Vj. 647 TEUR) sowie um die Aktivierung einer Steuergutschrift für Forschungsprojekte in Frankreich in Höhe von 338 TEUR (Vj. 634 TEUR).
10. Zahlungsmittel
Die Zahlungsmittelsetzen sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Guthaben bei Kreditinstituten | 18.457 | 18.037 |
| Kassenbestände | 4 | 4 |
| Zahlungsmittel in der Bilanz | 18.461 | 18.041 |
| Kontokorrentkredite, die über das Cash Management genutzt werden | 0 | -3 |
| In der Kapitalflussrechnung dargestellte Zahlungsmittel | 18.461 | 18.038 |
Guthaben bei Kreditinstituten werden variabel verzinst, bei Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben. Der beizulegende Zeitwert der Zahlungsmittel beträgt 18.461 TEUR (Vj. 18.041 TEUR).
Zum Bilanzstichtag verfügt der Konzern über Kreditlinien in Höhe von 1.979 TEUR (Vj. 2.382 TEUR). Neben den oben ausgewiesenen Kontokorrentkrediten besteht eine Linie in Höhe von 1.500 TEUR, die sowohl als Kredit- als auch als Avallinie in Anspruch genommen werden kann. Diese Linie wurde zum Bilanzstichtag als Avallinie in Höhe von 521 TEUR (VJ. 568 TEUR) in Anspruch genommen.
Im Geschäftsjahr wurden die Leasingverbindlichkeiten um 3.357 TEUR getilgt.
11. Sonstige Vermögenswerte
Die sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Abgegrenzte Wartungsgebühren | 6.775 | 6.873 |
| Abgrenzung für Nutzungsrechte und Kfz-Versicherung | 800 | 1.326 |
| Gesamtsumme | 7.574 | 8.199 |
Bei den abgegrenzten Wartungsgebühren handelt es sich um Vorauszahlungen des CENIT Konzerns die in Folgeperioden aufwandswirksam werden.
12. Eigenkapital
Grundkapital
Das Grundkapital (gezeichnetes Kapital) der CENIT AG beträgt seit der am 13. Juni 2006 beschlossenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und der Handelsregistereintragung vom 14. August 2006, 8.367.758,00 EUR und ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in 8.367.758 Stückaktien zu je 1,00 EUR (Vj. 8.367.758 Stückaktien zu je 1,00 EUR). Die Aktien lauten auf den Inhaber und es handelt sich ausschließlich um nennwertlose Stammaktien.
Die CENIT AG hält unverändert keine eigenen Anteile.
Erläuterung der Bestandteile des Eigenkapitals
Die Kapitalrücklage enthält den bei der Ausgabe von Aktien der Muttergesellschaft über den Nennbetrag hinausgehenden erzielten Betrag. Übersteigen die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1-3 HGB zusammen nicht den zehnten oder den in der Satzung bestimmten höheren Teil des Grundkapitals, so dürfen diese gemäß § 150 AktG nur zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags oder eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr verwendet werden, sofern dieser nicht durch einen Jahresüberschuss bzw. Gewinnvortrag gedeckt ist und nicht durch Auflösung anderer Gewinnrücklagen ausgeglichen werden kann.
Die anderen Gewinnrücklagen sowie die gesetzliche Rücklage gemäß § 150 AktG enthalten in die Rücklagen eingestellte Gewinne.
Die Währungsumrechnungsrücklage enthält die erfolgsneutral verrechneten Unterschiedsbeträge aus der Umrechnung der Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften in die funktionale Währung des Konzerns.
Zum Bilanzstichtag sind vom Eigenkapital in Höhe von 40.940 TEUR insgesamt 1.106 TEUR Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zuzuordnen. Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss werden von Privatpersonen gehalten mit 49% an der Coristo GmbH und 45% an der SynOpt GmbH.
13. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen
Die Leasingverbindlichkeiten sind wie folgt fällig:
| in TEUR | Künftige Mindesleasingzahlungen | Zinszahlungen | Barwert |
|---|---|---|---|
| Unter einem Jahr | 3.240 | 138 | 3.102 |
| Zwischen einem Jahr und fünf Jahren | 7.569 | 254 | 7.315 |
| Über fünf Jahre | 3.760 | 48 | 3.712 |
| Gesamtsumme | 14.569 | 440 | 14.129 |
14. Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten und übrige Rückstellungen
| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten | 309 | 789 |
| Übrige Rückstellungen | 132 | 137 |
| Gesamtsumme | 441 | 926 |
Die laufenden Ertragsteuerverbindlichkeiten haben sich wie folgt entwickelt:
| in TEUR | |
|---|---|
| Stand 1.1.2019 | 789 |
| Verbrauch | -740 |
| Auflösung | 0 |
| Zuführung | 260 |
| Stand 31.12.2019 | 309 |
Die übrigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Verpflichtungen gegenüber Dritten entsprechend IAS 37 ab. Sie haben sich wie folgt entwickelt:
| in TEUR | Hauptversammlung | Kfz-Rückgabe | Ausstehende Eingangsrechnung | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Stand 1.1.2019 | 87 | 86 | 5 | 178 |
| Verbrauch | 83 | 0 | 5 | 88 |
| Auflösung | 4 | 86 | 0 | 90 |
| Zuführung | 85 | 0 | 47 | 132 |
| Stand 31.12.2019 | 85 | 0 | 47 | 132 |
| davon langfristig | 0 | 0 | 0 | 0 |
| davon kurzfristig | 85 | 0 | 47 | 132 |
Die Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgt überwiegend in der folgenden Berichtsperiode. Die Rückstellung für die Kfz-Rückgaben wurde im Geschäftsjahr ertragswirksam aufgelöst.
15. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbindlichkeiten gegen nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen
Für die Verbindlichkeiten bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.
| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5.964 | 7.922 |
| Verbindlichkeiten gegen nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | 34 | 44 |
| Gesamt | 5.997 | 7.966 |
Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind 5.997 TEUR (Vj. 7.966 TEUR) innerhalb eines Jahres fällig. Diese sind nicht verzinslich.
16. Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Urlaubs- und Bonusansprüche | 4.348 | 3.956 |
| Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuern/Lohnsteuern | 2.760 | 3.809 |
| Ausstehende Eingangsrechnungen | 1.295 | 1.041 |
| Verbindlichkeiten soziale Sicherheit | 560 | 538 |
| Personalanpassungsmaßnahmen | 550 | 428 |
| Kaufpreisverbindlichkeit für Beteiligungserwerbe | 500 | 790 |
| Berufsgenossenschaft, Schwerbehindertenausgleichsabgaben | 183 | 184 |
| Abschlusskosten | 139 | 136 |
| Jubiläumszuwendungen | 77 | 55 |
| Reisekostenverbindlichkeit Arbeitnehmer | 77 | 85 |
| Aufsichtsratsvergütung | 68 | 42 |
| Einzelgewährleistungsfälle | 0 | 22 |
| Übrige | 402 | 452 |
| Gesamt | 10.959 | 11.538 |
Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Jubiläumszuwendungen | 468 | 349 |
| Langfristig orientierte Vorstandsvergütung | 328 | 1.022 |
| Archivierungskosten | 34 | 34 |
| Übrige | 4 | 41 |
| Gesamt | 834 | 1.446 |
Die Jubiläumszuwendungen belaufen sich auf insgesamt 545 TEUR. Davon werden 468 TEUR unter den langfristigen und 77 TEUR unter den kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Für die Jubiläumszuwendungen bestehen keine schriftlichen Zusagen an die Mitarbeiter. Aufgrund des Zahlungsverhaltens und der sich daraus abzeichnenden betrieblichen Übung wurden diese passiviert.
17. Vertragsverbindlichkeiten
Die Vertragsverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Abgegrenzte Wartungserlöse und Lizenzgebühren | 13.310 | 13.793 |
| Erhaltene Anzahlungen | 1.862 | 2.520 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 14.425 | 16.313 |
Bei den abgegrenzten Wartungs- und Lizenzgebühren handelt es sich um Vorauszahlungen seitens Kunden für den Leistungszeitraum 2020, welche erst in späteren Perioden ertragswirksam werden. Im Geschäftsjahr wurden aus den im Vorjahr abgrenzten Umfängen 16.313 TEUR als Umsatzerlöse vereinnahmt.
18. Altersversorgungspläne
Beitragsorientierte Pläne
Der Konzern bietet allen Mitarbeitern in Deutschland mit einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis die Möglichkeit zu einer arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge. Die CENIT zahlt freiwillig mit Widerrufsrecht einen monatlich fest definierten Betrag in eine beitragsorientierte Rentenversicherung einer Versicherungsgesellschaft. Die CENIT hatte im Geschäftsjahr Aufwendungen hieraus von 211 TEUR (Vj. 203 TEUR).
Leistungsorientierte Pläne
Unternehmen in der Schweiz müssen ihren Mitarbeitenden Mindestleistungen für die Altersvorsorge gewähren, wobei die Leistungen der Vorsorgepläne die gesetzlichen Mindestleistungen häufig übersteigen. Auch wenn die künftigen Vorsorgeleistungen grundsätzlich von den angesparten Beiträgen inklusive der Verzinsung der Altersguthaben abhängen, ergibt sich aus den im Vorsorgerecht enthaltenen Garantien ein Restrisiko für ein Unternehmen, dass es in der Zukunft für bereits vom Arbeitnehmer geleistete Dienstzeiten weitere Beiträge in den Vorsorgeplan einbezahlen muss. Diese Garantien betreffen unter anderem die Mindestverzinsung der Altersguthaben im obligatorischen Bereich, den Bestand der Altersguthaben und den (Mindest-) Umwandlungssatz. Zusammen mit der Sanierungspflicht im Fall einer (drohenden) Unterdeckung der Vorsorgeeinrichtung bewirken diese Garantien die Klassifizierung der Altersvorsorge über die BVG in der Schweiz als ein leistungsorientierter Plan nach IAS 19 und demnach die Abbildung in der Bilanz. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.
In Frankreich wird die gesetzliche Basisrente durch obligatorische Zusatzrenten ergänzt, welche wie die Basisrente nach dem Umlageverfahren finanziert wird. Soweit sich ein Arbeitnehmer entscheidet in Rente zu gehen, erhält er eine Ruhestandszahlung vom Arbeitgeber. Der Betrag ist variabel, orientiert sich aber an der Betriebszugehörigkeit und beträgt ein bis sechs Monatsgehältern.
Die in der Bilanz ausgewiesene Verpflichtung aus den leistungsorientierten Altersvorsorgeverpflichtungen betrifft nur aktive Mitarbeiter und beläuft sich auf insgesamt:
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen | 6.420 | 6.323 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | 4.940 | 4.819 |
| Schuld aus der leistungsorientierten Verpflichtung | 1.480 | 1.504 |
Die Nettoschuld hat sich damit wie folgt entwickelt:
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Nettoschuld zum 01.01. | 1.504 | 2.378 |
| Erfasster Nettoertrag/-aufwand | 310 | -214 |
| Beiträge des Arbeitgebers | -145 | -145 |
| Versicherungsmathematische Gewinne | -218 | -560 |
| davon aus Änderungen von Annahmen | 84 | -99 |
| davon aus erfahrungsbedingten Anpassungen | -395 | -498 |
| davon aus Ertrag aus Planvermögen | 93 | 37 |
| Wechselkursbedingte Änderung | 29 | 45 |
| Nettoschuld zum 31.12. | 1.480 | 1.504 |
Die Änderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar:
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 01.01. | 6.323 | 6.783 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 294 | 424 |
| Zinsaufwand | 46 | 42 |
| Beiträge der Teilnehmer des Plans | 146 | 145 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | -311 | -597 |
| davon aus Änderungen von Annahmen | 84 | -99 |
| davon aus erfahrungsbedingten Anpassungen | -395 | -498 |
| Gezahlte/erstattete Leistungen | -291 | -39 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0 | -657 |
| Wechselkursbedingte Änderung | 213 | 222 |
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 31.12. | 6.420 | 6.323 |
Die gewichtete durchschnittliche Duration der Verpflichtungen beträgt 9,31 Jahre.
Die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens stellt sich wie folgt dar:
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 01.01. | 4.819 | 4.405 |
| Erwartete Erträge aus Planvermögen | 29 | 23 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste | -93 | -37 |
| davon aus Ertrag aus Planvermögen | -93 | -37 |
| Beiträge des Arbeitgebers | 146 | 145 |
| Beiträge der Teilnehmer des Plans | 146 | 145 |
| Gezahlte Leistungen | -292 | -38 |
| Wechselkursbedingte Änderung | 185 | 176 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31.12. | 4.940 | 4.819 |
Das Planvermögen besteht in voller Höhe aus dem Versicherungsguthaben aus den Versicherungsverträgen. Besondere Risiken aus Planvermögen bestehen daher nicht. Die erwarteten Gesamterträge aus Planvermögen werden auf der Grundlage der Erfahrungen in der Vergangenheit bestimmt. Diese spiegeln sich in den Grundannahmen wider (siehe unten). Die tatsächlichen Erträge aus Planvermögen belaufen sich auf insgesamt 68 TEUR (Vj. 15 TEUR).
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Laufender Dienstzeitaufwand | 294 | 424 |
| Zinsaufwand | 46 | 42 |
| Erwartete Erträge aus Planvermögen | -29 | -23 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0 | -657 |
| Aufwendungen für Versorgungsleistungen (Nettoaufwand) | 311 | -214 |
Der Konzern rechnet für das Geschäftsjahr 2020 mit Beiträgen zu leistungsorientierten Pensionsplänen in Höhe von insgesamt 254 TEUR.
Nachfolgend werden die Grundannahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtung der CENIT CH dargestellt:
| % | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Diskontierungszinssatz | 0,16 | 0,6 |
| Erwarteter Vermögensertrag | 1,0 | 1,0 |
| Erwartete Lohnsteigerungsrate | 1,0 | 1,0 |
| Kapitalbezug | 50 | 30 |
| Pensionierungswahrscheinlichkeit | Je 20% in den letzten 5 Jahren bis zur Pensionierung | Je 20% in den letzten 5 Jahren bis zur Pensionierung |
| Sterblichkeit | BVG 2015 / INSEE 2017 | BVG 2015 / INSEE 2017 |
Seit 2018 wurde die Kapitalbezugsmöglichkeit sowie eine vorzeitige Pensionierung eingeführt. Dies führte in 2018 zu nachzuverrechnendem Ertrag von 657 TEUR.
Für die Pensionsverpflichtung der KEONYS FR wurden folgende Grundannahmen getroffen:
| % | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Diskontierungszinssatz | 0,77 | 1,57 |
| Erwartete Lohnsteigerungsrate | 0,5 | 0,5 |
| Durchschnittliche Fluktuationsrate | 9 | 9 |
Die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen, die zur Ermittlung der leistungsorientierten Verpflichtung genutzt werden, sind der Diskontierungszinssatz und die Lohnsteigerungsrate. Die nachfolgend dargestellten Sensitivitätsanalysen wurden auf Basis der nach vernünftigem Ermessen möglichen Änderungen der jeweiligen Annahmen zum Bilanzstichtag durchgeführt, wobei die übrigen Annahmen jeweils unverändert geblieben sind.
Bei den Verpflichtungen der CENIT CH in Höhe von 5.441 TEUR würde eine Veränderung des Diskontierungszinssatzes von +0,5% bzw. -0,5% die Verpflichtung um 3,9% verringern bzw. um 4,3% erhöhen. Verändert sich die Lohnsteigerungsrate um +0,5% bzw. -0,5%, würde sich die Verpflichtung um +0,3% bzw. -0,3% verändern.
Bei den Verpflichtungen der KEONYS FR in Höhe von 979 TEUR würde eine Veränderung des Diskontierungszinssatzes von +0,5% bzw. -0,5% die Verpflichtung um 5,3% verringern bzw. um 5,7% erhöhen. Verändert sich die Lohnsteigerungsrate um +0,5% bzw. -0,5%, würde sich die Verpflichtung um 5,5% bzw. -5,9% verändern.
19. Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements
Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten Finanzinstrumente umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie gegen Gemeinschaftsunternehmen sowie Zahlungsmittel, Kontokorrentkredite sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns.
Für die Forderungen und Verbindlichkeiten ergeben sich aufgrund ihrer kurzen Laufzeit keine signifikanten Unterschiede zwischen Buch- und beizulegenden Zeitwerten.
Im Rahmen der operativen Tätigkeit ist der Konzern Bonitäts-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Zins- und Währungsschwankungen ausgesetzt.
Bonitäts- oder Ausfallrisiko
Vor Aufnahme eines neuen Kunden nutzt der Konzern eine externe Kreditwürdigkeitsprüfung, um die Kreditwürdigkeit potenzieller Kunden zu beurteilen und deren Kreditlimits festzulegen.
Bonitätsanalysen werden bei wesentlichen Neukunden über die Creditreform e.V. getätigt. Bei Neu- und auch Bestandskunden wird das Ausfallrisiko u. a. auch durch die Stellung von Anzahlungsrechnungen reduziert. Bei Bestandskunden wird das Zahlungsverhalten laufend analysiert. Die Kreditrisiken werden darüber hinaus über Limits je Vertragspartei gesteuert, die jährlich überprüft werden.
Für die von Vertragspartnern vermittelten Kundenaufträge wird auf eine Bonitätsanalyse verzichtet, da diese bereits auf Ebene der Vertragspartner vorgenommen wird.
Darüber hinaus werden die Forderungsbestände von uns laufend überwacht, sodass der Konzern keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist.
Da wir mit unseren Kunden keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen treffen, stellt die Gesamtheit der bei den Aktiva ausgewiesenen Beträge gleichzeitig das maximale Ausfallrisiko dar. Eine Konzentration von Ausfallrisiken aus Geschäftsbeziehungen zu einzelnen Schuldnern bzw. Schuldnergruppen ist nicht erkennbar. Bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns, wie Zahlungsmittel entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente.
Neben üblichen Eigentumsvorbehalten verfügt der Konzern nicht über Sicherheiten oder sonstige Kreditverbesserungsmaßnahmen, welche dieses Ausfallrisiko vermindern würden.
Währungsrisiko
Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen oder Verbindlichkeiten in einer anderen als der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen bzw. bei planmäßigem Geschäftsverlauf entstehen werden.
Des Weiteren bestehen Währungsrisiken aus inländischen Bankguthaben in USD. Die daraus resultierenden Risiken entsprechen bei einem Bestand von 54 TUSD (Vj. 1.066 TUSD) sowie einer Veränderung von +/- 10% 5 TEUR (Vj. 93 TEUR). Das Risiko aus Kassenbeständen insgesamt ist als von untergeordneter Bedeutung einzuschätzen.
Andere Risiken aus Währungen bestehen nicht.
Zinsrisiko
Ein Risiko aufgrund schwankender Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, ergibt sich grundsätzlich nicht, da keine langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten mit einem variablen Zinssatz in Anspruch genommen werden. Da die Gesellschaft keine langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten in Anspruch nimmt, wird ein Zinsrisiko aus Konzernsicht nur bei der Anlage von flüssigen Mitteln gesehen. Dieses Risiko wird grundsätzlich als nicht materiell eingeschätzt.
Die Steuerung des Zinsertrags des CENIT Konzerns erfolgt durch eine Kombination von festverzinslichen und variabel verzinslichen Anlagen. Zur Erreichung dieser Zielsetzung schließt der Konzern, wenn notwendig, Finanzinstrumente ab.
Zu beiden Bilanzstichtagen ergibt sich kein Bestand an derivativen Finanzinstrumenten zur Zinssteuerung.
Liquiditätsrisiko
Der Konzern benötigt ausreichende liquide Mittel zur Erfüllung seiner finanziellen Verpflichtungen. Liquiditätsrisiken entstehen durch die Möglichkeit, dass Kunden nicht in der Lage sind, etwaige Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen im Rahmen der normalen Handelsbedingungen zu erfüllen. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Kreditlinien bei Banken sowie durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und der Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Die Kreditwürdigkeit der Gruppe erlaubt die Beschaffung von liquiden Mitteln in ausreichendem Maße. Darüber hinaus sind noch nicht in Anspruch genommene Kreditlinien vorhanden.
Wegen des hohen Bestands an liquiden Mitteln bestehen auf Konzernebene derzeit keine Liquiditäts- oder Refinanzierungsrisiken.
Die finanziellen Verbindlichkeiten weisen alle eine Restlaufzeit von maximal einem Jahr auf.
Kapitalsteuerung
Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist es sicherzustellen, dass es zur Unterstützung seiner Geschäftstätigkeit und zur Maximierung des Shareholder Value ein hohes Bonitätsrating und eine maximale Eigenkapitalquote aufrechterhält.
Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen vor, unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner oder eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben. Zum 31. Dezember 2019 bzw. 31. Dezember 2018 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren vorgenommen.
Der Konzern überwacht sein Kapital mithilfe des Verhältnisses zur Bilanzsumme.
| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Bilanzsumme | 89.348 | 79.075 |
| Eigenkapital | 40.940 | 39.102 |
| Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme (in %) | 45,8 | 49,4 |
Die Vergleichbarkeit der Eigenkapitalquote ist durch die Erstanwendung von IFRS 16 negativ belastet. Vor Anwendung von IFRS 16 würde die Eigenkapitalquote 54,4% betragen.
20. Finanzinstrumente
Die nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente:
| in TEUR | Klassifizierung | Buchwert 2019 | Buchwert 2018 | Beizulegender Zeitwert 2019 | Beizulegender Zeitwert 2018 |
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte | |||||
| Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte | FVTPL | 2.615 | 2.500 | 2.615 | 2.500 |
| Zahlungsmittel | AC | 18.461 | 18.041 | 18.461 | 18.041 |
| Forderungen | 25.216 | 27.542 | 25.216 | 27.542 | |
| davon: | |||||
| • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 20.395 | 21.625 | 20.395 | 21.625 |
| • Forderungen nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligung | AC | 4.413 | 5.026 | 4.413 | 5.026 |
| • Übrige Forderungen | 408 | 891 | 408 | 891 | |
| Vertragsvermögenswerte | AC | 3.727 | 3.364 | 3.727 | 3.364 |
| Kurzfristige sonstige Vermögenswerte | AC | 7.574 | 8.199 | 7.574 | 8.199 |
| 57.593 | 59.646 | 57.593 | 59.646 | ||
| Finanzielle Schulden | |||||
| • Kontokorrentkredite | AC | 0 | 3 | 0 | 3 |
| • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | AC | 5.964 | 7.922 | 5.964 | 7.922 |
| • Verbindlichkeiten gegen eine nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligung | AC | 34 | 44 | 34 | 44 |
| • Langfristige und kurzfristige Leasingverbindlichkeit | AC | 14.129 | 0 | 14.129 | 0 |
| • Sonstige Verbindlichkeiten | |||||
| • Ausstehende Eingangsrechnungen | AC | 1.295 | 1.041 | 1.295 | 1.041 |
| • Kaufpreisverbindlichkeiten | AC | 500 | 790 | 500 | 790 |
| Vertragsverbindlichkeiten | AC | 14.425 | 16.313 | 14.425 | 16.313 |
| 36.347 | 26.113 | 36.347 | 26.113 |
G Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des CENIT Konzerns im Berichtsjahr und Vorjahr durch Mittelzuflüsse und -abflüsse verändert hat. Dabei wurden Zahlungsströme entsprechend IAS 7 nach den Cashflows aus betrieblicher Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert. Die von den ausländischen Gesellschaften ausgewiesenen Beträge werden grundsätzlich zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Hiervon abweichend wird die Liquidität, wie in der Bilanz, zum Stichtagskurs angesetzt. Der Einfluss von wechselkursbedingten Veränderungen der Zahlungsmittel wird soweit wesentlich gesondert gezeigt.
Die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden zahlungsbezogen direkt ermittelt. Der Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit wird demgegenüber ausgehend vom Konzernjahresergebnis indirekt abgeleitet. Im Rahmen der indirekten Ermittlung werden die berücksichtigten Veränderungen von Bilanzpositionen im Zusammenhang mit der betrieblichen Geschäftstätigkeit um Effekte aus der Währungsumrechnung und aus Konsolidierungskreisänderungen bereinigt. Dabei entstehen Unterschiede im Vergleich zu den Veränderungen der betreffenden Bilanzpositionen in der Konzernbilanz.
Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Finanzanlagen sind im Mittelabfluss aus investiver Tätigkeit enthalten.
In die Zahlungsmittel werden ausschließlich Vermögenswerte einbezogen, die jederzeit ohne wesentliche Wertabschläge in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Schwankungen unterliegen.
Die Zahlungsmittel umfassen alle in der Bilanz (F10) ausgewiesenen Zahlungsmittel, soweit sie eine ursprüngliche Fälligkeit von weniger als drei Monaten haben und jederzeit fällige Kontokorrentkredite.
Überleitung der Bewegungen der Schulden auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeit
| in TEUR | Leasingverbindlichkeit |
|---|---|
| Bilanz zum 01. Januar 2019 angepasst | 16.885 |
| Veränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit | |
| Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten | -3.357 |
| Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit | -3.357 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Änderungen | |
| Erhöhung der Verpflichtung durch neue Leasingverhältnisse | 425 |
| Zinsaufwand | 176 |
| Gesamte zahlungsunwirksame sonstige Änderungen | 599 |
| Bilanz zum 31. Dezember 2019 | 14.129 |
H Segmentberichterstattung
Gemäß IFRS 8 sind Geschäftssegmente auf Basis der internen Berichterstattung von Konzernbereichen abzugrenzen, die regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger des Unternehmens im Hinblick auf Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu diesem Segment und der Bewertung seiner Ertragskraft überprüft wird.
Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach Produkten und Dienstleistungen in Geschäftseinheiten organisiert und verfügt über folgende zwei berichtspflichtige Geschäftssegmente:
| ― | EIM (Enterprise Information Management) |
| ― | PLM (Product Lifecycle Management) |
Die Darstellung orientiert sich an der internen Berichterstattung. Die Beurteilung der Ertragskraft je Segment erfolgt anhand des EBIT. Beziehungen zwischen Segmenten sind unwesentlich. Anteile an Gemeinschaftsunternehmen werden nicht als Steuerungsgröße herangezogen.
Das Segment Product Lifecycle Management (PLM) konzentriert sich auf Industriekunden und entsprechende Technologien. Ihre Branchenschwerpunkte liegen bei Automotive, Aerospace, Maschinenbau und Schiffbau. Im Vordergrund stehen Produkte und Dienstleistungen im Product Lifecycle Management wie z. B. CATIA von Dassault Systemes oder SAP und eigenerstellte Software wie z. B. cenitCONNECT und FASTSUITE. Das Segment Enterprise Information Management (EIM) konzentriert sich auf das Kundensegment Handel, Banken, Versicherungen und Versorger. Im Vordergrund stehen hier Produkte des strategischen Softwarepartners IBM und eigenerstellte Software und Beratungsleistungen im Bereich Dokumentenmanagement und Business Intelligence.
Bei der Segmentierung nach Geschäftsbereichen und nach Regionen werden in der Spalte "Überleitung" im Segmentvermögen Finanzbestände und Steuererstattungsansprüche sowie in den Segmentverbindlichkeiten, laufende und latente Ertragsteuerverbindlichkeiten sowie sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen, die nicht den jeweiligen Geschäftsbereichen zugeordnet werden konnten.
Die Segmentierung nach Regionen wird nach dem Standort der Vermögenswerte des Konzerns bestimmt. Verkäufe an die externen Kunden, die in den geografischen Segmenten angegeben werden, werden entsprechend dem geografischen Standort der jeweiligen Konzerngesellschaft den einzelnen Segmenten zugewiesen.
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
| in TEUR | EIM | PLM | Überleitung | Konzern | |
|---|---|---|---|---|---|
| Außenumsatz | 2019 | 16.035 | 155.676 | 0 | 171.711 |
| 2018 | 15.853 | 154.137 | 0 | 169.990 | |
| EBIT | 2019 | 2.087 | 7.108 | 0 | 9.195 |
| 2018 | 2.549 | 6.479 | 0 | 9.028 | |
| Sonstiges Zins- und Finanzergebnis | 2019 | 0 | 0 | -297 | -297 |
| 2018 | 0 | 0 | -71 | -71 | |
| Ertragsteuern | 2019 | 0 | 0 | 1.936 | 1.936 |
| 2018 | 0 | 0 | 2.828 | 2.828 | |
| Konzernjahresergebnis | 2019 | 2.089 | 7.106 | -2.233 | 6.962 |
| 2018 | 2.549 | 6.479 | -2.899 | 6.129 | |
| Segmentvermögen | 2019 | 5.792 | 62.357 | 21.199 | 89.348 |
| 2018 | 4.595 | 53.271 | 21.209 | 79.075 | |
| Segmentschulden | 2019 | 4.736 | 40.119 | 451 | 45.306 |
| 2018 | 4.632 | 34.267 | 1.074 | 39.973 | |
| Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 2019 | 246 | 2.262 | 0 | 2.508 |
| 2018 | 161 | 1.465 | 0 | 1.626 | |
| Abschreibungen | 2019 | 699 | 5.344 | 0 | 6.043 |
| 2018 | 458 | 2.461 | 0 | 2.919 |
EIM = Enterprise Information Management; PLM = Product Lifecycle Management
Die Überleitung des Segmentvermögens setzt sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | 1.224 | 853 |
| Laufende Steuerforderungen | 1.514 | 2.315 |
| Zahlungsmittelbestand | 18.461 | 18.041 |
| Gesamtsumme | 21.199 | 21.209 |
Die Überleitung der Segmentschulden setzt sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Passive latente Steuern | 142 | 277 |
| Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten | 309 | 789 |
| Kontokorrentkredite | 0 | 3 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 0 | 5 |
| Gesamtsumme | 451 | 1.074 |
Die Segmentierung nach Regionen stellt sich wie folgt dar:
| in TEUR | Deutschland | Schweiz | Nordamerika | Rumänien | Frankreich | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Außenumsatz | 2019 | 91.388 | 11.575 | 10.911 | 2.760 | 46.612 |
| 2018 | 91.234 | 10.635 | 11.860 | 2.040 | 46.620 | |
| Langfristiges Segmentvermögen | 2019 | 24.653 | 216 | 351 | 230 | 8.435 |
| 2018 | 16.241 | 70 | 127 | 97 | 4.868 |
| in TEUR | Belgien | Niederlande | Japan | Überleitung | |
|---|---|---|---|---|---|
| Außenumsatz | 2019 | 4.463 | 2.704 | 1.298 | 0 |
| 2018 | 4.289 | 2.116 | 1.196 | 0 | |
| Langfristiges Segmentvermögen | 2019 | 160 | 99 | 87 | 1.224 |
| 2018 | 21 | 15 | 19 | 853 |
| in TEUR | Konsolidierung | Konzern | |
|---|---|---|---|
| Außenumsatz | 2019 | 0 | 171.711 |
| 2018 | 0 | 169.990 | |
| Langfristiges Segmentvermögen | 2019 | -2.857 | 32.598 |
| 2018 | -2.727 | 19.584 |
Die Überleitung des langfristigen Segmentvermögens setzt sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | 1.224 | 853 |
I Sonstige Angaben
1. Leasingverhältnisse
Die CENIT mietet Büroräume und Fahrzeuge. Die Laufzeit der Leasingvereinbarungen beträgt bei Fahrzeugen typischerweise drei Jahre und bei Büroräumen typischerweise zehn Jahre mit der Option, die Leasingvereinbarungen nach diesem Zeitraum zu verlängern. Manche Leasingvereinbarungen sehen zusätzliche Mietzahlungen auf Basis der Veränderung lokaler Preisindizes vor. Diese Leasingverhältnisse wurden nach IAS 17 bisher als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft. Die CENIT hat keine der Immobilien untervermietet. Der gewichtete durchschnittliche Zinssatz für Immobilien beträgt 0,86 Prozent, für Fahrzeuge 4,00 Prozent.
Daneben mietet die CENIT teilweise IT-Ausstattung mit vertraglichen Laufzeiten zwischen einem Jahr und drei Jahren. Diese Leasingvereinbarungen sind entweder kurzfristig oder (bzw. und) ihnen liegen Gegenstände von geringem Wert zugrunde. Der Konzern hat beschlossen, für diese Leasingvereinbarungen weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten zu erfassen.
Informationen über Leasingverhältnisse, in denen der Konzern Leasingnehmer ist, werden nachfolgend dargestellt.
Der Konzern hatte im Geschäftsjahr Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen in Höhe von 401 TEUR und Aufwendungen aus Leasingverhältnissen über Vermögenswerte von geringem Wert in Höhe von 30 TEUR.
| in TEUR | Gebäude | Fahrzeuge | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Stand zum 01.01.2019 | 15.226 | 1.659 | 16.885 |
| Abschreibungsbetrag des Geschäftsjahres | 2.260 | 995 | 3.255 |
| Zugänge zu Nutzungsrechten | 483 | 764 | 1.247 |
| Abgänge zu Nutzungsrechten * | -823 | 0 | -823 |
| Kurseffekte | 2 | 0 | 2 |
| Stand zum 31.12.2019 | 12.628 | 1.428 | 14.056 |
* Abgänge von Nutzungsrechten in 2019 resultierten aus der Verkleinerung von Mietflächen.
2. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Salden und Geschäftsvorfälle zwischen der CENIT und ihren Tochterunternehmen, die nahestehende Unternehmen und Personen sind, wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden im Anhang nicht erläutert. Die Anzahlung auf den Hinzuerwerb weiterer Anteile an der SynOpt GmbH in Höhe von 115 TEUR ist unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber der Delta Management GmbH bestanden am Abschlussstichtag keine.
Nahestehende Personen und Unternehmen des CENIT Konzerns im Sinne von IAS 24 stellen somit ausschließlich Vorstände und Aufsichtsräte, deren Angehörige sowie Gemeinschaftsunternehmen dar.
Des Weiteren verweisen wir auf die Angaben zu den Altersversorgungsplänen (F18).
Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen wurden von der CENIT mit einem in 2018 ausgeschiedenen Mitglied des Aufsichtsrats getätigt. Hieraus entstanden im Geschäftsjahr 2019 keine Beratungsaufwendungen (Vj. 17 TEUR) weder gegenüber der CENIT noch gegenüber einem Gemeinschaftsunternehmen (Vj. 1 TEUR). Darüber hinaus hat die CENIT Umsätze mit Gemeinschaftsunternehmen in Höhe von 11.062 TEUR (Vj. 9.343 TEUR) getätigt.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen (Vj. 2 TEUR). Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegen nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
Dem Vorstand der Gesellschaft gehörten folgende Herren an:
| ― | Dipl.-Ing. Kurt Bengel, Waiblingen, Sprecher des Vorstands der CENIT AG. Aufgabenbereich: Operatives Geschäft, Investor Relations und Marketing. |
| ― | Dipl.-Wirt.-Inf. Matthias Schmidt, Bad Liebenzell, Mitglied des Vorstands der CENIT AG. Aufgabenbereich: Finanzen, Organisation und Personal. |
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten folgende Herren an:
| ― | Prof. Dr. Oliver Riedel (Universitätsprofessor), Pfaffenhofen a.d. Ilm, Vorsitzender seit 18. Mai 2018 |
| ― | Dipl.-Kfm. Stephan Gier (selbständiger Wirtschaftsprüfer, Steuerberater), Stuttgart, stellvertretender Vorsitzender, seit 18. Mai 2018 |
| ― | Dipl.-Ing. Ricardo Malta (Service Manager CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart), München, Vertreter der Arbeitnehmer, seit 18. Mai 2018 |
Das Vergütungssystem des Vorstands der CENIT AG setzt sich aus einem erfolgsunabhängigen und einem erfolgsabhängigen Teil zusammen. Der erfolgsabhängige Teil orientiert sich am operativen Konzernjahresergebnis (EBIT) nach IFRS. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist laut Satzung eine fixe Vergütung. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von 15.000 EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache des Betrags.
Der im Geschäftsjahr erfolgswirksam erfasste Aufwand für die Vergütung der zum 31. Dezember 2019 aktiven Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats setzt sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Bezüge des Vorstands | ||
| Erfolgsunabhängiger Bezug | 507 | 457 |
| Nebenleistungen | 47 | 50 |
| Erfolgsabhängiger Bezug | 220 | 268 |
| Summe kurzfristig fällige Leistungen | 774 | 775 |
| Bezug mit langfristiger Anreizwirkung | 330 | 274 |
| Summe langfristig fällige Leistungen | 330 | 274 |
| Gesamtvergütung des Vorstands | 1.104 | 1.049 |
| Bezüge des Aufsichtsrats | 68 | 68 |
| Gesamtvergütung des Aufsichtsrats | 68 | 68 |
| Gesamt | 1.172 | 1.117 |
Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats der CENIT AG sind im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist.
Die Gesamtbezüge des Vorstands nach Maßgabe des § 314 Absatz 1 Nr. 6a HGB betragen im Berichtsjahr 774 TEUR (Vj. 1.797 TEUR). Dabei entfallen auf erfolgsunabhängige Komponenten 554 TEUR sowie auf erfolgsbezogene Komponenten 220 TEUR.
Für die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats sowie für weitere leitende Angestellte bestand weiterhin im Jahr 2019 eine D&O Versicherung. Die Beiträge in Höhe von 40 TEUR (Vj. 40 TEUR) wurden von der Gesellschaft übernommen.
Zum Bilanzstichtag hielt der Vorstand 7.300 Aktien (0,09%). Die Mitglieder des Aufsichtsrats hielten 80 Aktien.
3. Mitteilungen nach den §§ 21,22, 25 WpHG
Während des Geschäftsjahres 2011 gingen mehrere Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG von der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH ein. Die letzte Mitteilung datiert vom 15. November 2011 und lautet wie folgt: Gemäß §21 Abs. 1 WpHG teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH an der CENIT AG, Industriestraße, 70565 Stuttgart, Deutschland am 11.11.2011 über alle unsere Sondervermögen hinweg die Schwelle von 5% unterschritten hat und an diesem Tag insgesamt, mit einer Aktienzahl von 385.421 Stück, 4,61% beträgt, bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte (8.367.758). Davon sind uns 3,67% (307.421 Stück) nach §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, dessen Stimmrechtsanteile an der CENIT AG 3% oder mehr beträgt, werden uns dabei Stimmrechte zugerechnet: Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte.
Am 03. Juli 2014 ging eine Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG von der Allianz Global Investors Europe ein: Die Allianz Global Investors Europe GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland am 01. Juli 2014 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,03% (das entspricht 420.958 Stimmrechten) betragen hat. 1,35% der Stimmrechte (das entspricht 113.250 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Mit Schreiben vom 29. Oktober 2015 teilte uns die MainFirst SICAV, Senningerberg, Luxemburg, mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, die Schwelle von 5% überschritten hat: Die MainFirst SICAV, Senningerberg, Luxemburg hat uns gemäß §21 Abs. 1 WpHG am 29. Oktober 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 28. Oktober 2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,05% (das entspricht 422.792 Stimmrechten) betragen hat.
LOYS Investment S.A., Munsbach, Luxemburg hat uns nach §40 WpHG am 6. Februar 2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 6. Februar 2018 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,19% (das entspricht 434.239 Stimmrechten) betragen hat. Die Aktien sind im Bestand der folgenden durch die LOYS Investment S.A. verwalteten Fonds enthalten: LOYS FCP - LOYS GLOBAL L/S, LOYS EUROPA SYSTEM, LOYS Sicav - LOYS Global System.
4. Honorar des Konzernabschlussprüfers
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistung (Jahres- und Konzernabschluss) | 94 | 112 |
| davon periodenfremd 0 TEUR (VJ. 13 TEUR) | 0 | 13 |
| Honorar für Sonstige Leistungen | 0 | 3 |
| Gesamt | 94 | 115 |
Die sonstigen Leistungen haben im Vorjahr die Erstellung der Gutachten für die Bewertung der Jubiläumsrückstellung betroffen. Die Jubiläumsrückstellung hatte nur eine unwesentliche Auswirkung auf den Abschluss.
5. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Zum 01. Januar 2020 hat die CENIT AG weitere 45% der Kapitalanteile an der SynOpt GmbH erworben und besitzt damit 100% Kapitalanteile dieser Gesellschaft.
Aus dem Ausbruch und der weiteren Verbreitung des Coronavirus können sich Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der CENIT ergeben. Risiken für den CENIT Konzern können dabei nicht nur die Umsatzentwicklung treffen, sondern auch die Auslastung der Beschäftigten sowie erhebliche Beeinträchtigungen in unserer gesamten Leistungskette verursachen. Konkrete Auswirkungen weitere Geschäftsentwicklung des CENIT Konzerns sind gegenwärtig jedoch nicht einschätzbar.
6. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben für 2019 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Homepage der Gesellschaft (http://www.cenit.com/de_DE/investor-relations/corporate-governance.html) zugänglich gemacht.
Stuttgart, 20. März 2020
CENIT Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Kurt Bengel, Sprecher des Vorstands
Matthias Schmidt, Mitglied des Vorstands
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart
Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht (im Folgenden: Lagebericht) der CENIT Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Die Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf den Anhang unter Punkt D. Angaben zu den Umsatzerlösen finden sich unter Punkt E.1 im Anhang.
DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS
Der CENIT Konzern erzielt Umsatzerlöse vor allem aus der Lizenzierung von Software, der Softwarepflege, der Erbringung von IT-Dienstleistungen sowie der Erbringung von Beratungsleistungen für die Planung, Implementierung und Optimierung von Geschäfts- und IT-Prozessen.
Die periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse, insbesondere die Identifizierung der Leistungsverpflichtungen bei Verträgen, die mehrere Leistungsverpflichtungen beinhalten, die zeitpunkt- bzw. zeitraumbezogen als Umsatz zu erfassen sind, ist ermessensbehaftet. Ebenso wird bei der Bestimmung des relativen Einzelveräußerungspreises identifizierter Leistungsverpflichtungen und der damit einhergehenden Allokation des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen bei solchen Verträgen Ermessen ausgeübt.
Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die Abgrenzung von Umsatzerlösen zum Bilanzstichtag fehlerhaft ist.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG
Wir haben die Übereinstimmung der innerhalb des CENIT Konzerns angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Realisierung von Umsatzerlösen mit den Vorgaben des IFRS 15 beurteilt.
Wir haben ein Verständnis des Prozesses des CENIT Konzerns zur Identifizierung von Leistungsverpflichtungen, die für die Umsatzlegung zu separieren sind, sowie zur Bestimmung der relativen Einzelveräußerungspreise und der damit einhergehenden Allokation des Transaktionspreises zur Sicherstellung der periodengerechten Umsatzrealisierung (zeitpunkt- bzw. zeitraumbezogen) erlangt. Hierbei haben wir auch die Einrichtung und Ausgestaltung sowie die Wirksamkeit identifizierter Kontrollen gewürdigt.
Anschließend haben wir für bewusst ausgewählte Verträge, die wir einzeln als quantitativ wesentlich einschätzen, die zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich der zutreffenden Identifizierung von Leistungsverpflichtungen und im Hinblick auf die Voraussetzungen für die zeitpunkt- bzw. zeitraumbezogene Umsatzrealisierung gewürdigt. Dabei haben wir auch die Bestimmung des relativen Einzelveräußerungspreises und die damit einhergehende Allokation des Transaktionspreises durch Einsichtnahme in Vertragsunterlagen sowie durch Befragung der mit den Verträgen vertrauten Mitarbeiter des Konzerns überprüft. Auf Basis einer repräsentativen Auswahl von Transaktionen mit Nähe zum Bilanzstichtag haben wir für den Verkauf von Softwarelizenzen Nachweise zum Kontrollübergang erlangt und überprüft, ob die Voraussetzungen für die Umsatzrealisierung vorlagen.
Darüber hinaus haben wir auf Basis einer repräsentativ ausgewählten Stichprobe externe Bestätigungen der jeweiligen Kunden zum Bestehen einzelner offener Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eingeholt. Bei Differenzen oder fehlendem Rücklauf haben wir alternative Prüfungsnachweise, z. B. die zugehörigen Verträge und Nachweise zur Leistungserbringung eingeholt.
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die Vorgehensweise des CENIT Konzerns zur Identifizierung von Leistungsverpflichtungen sowie zur Bestimmung der relativen Einzelveräußerungspreise und der damit einhergehenden Allokation des Transaktionspreises auf unterschiedliche Leistungsverpflichtungen zur Sicherstellung der periodengerechten Umsatzrealisierung ist im Ergebnis sachgerecht.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
| ― | den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht, auf den im Lagebericht Bezug genommen wird, und |
| ― | die Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Lagebericht Bezug genommen wird. |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellten Teile des Geschäftsberichts.
Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben sowie unsere dazugehörigen Bestätigungsvermerke.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 13. August 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2019 als Konzernabschlussprüfer der CENIT Aktiengesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortliche Wirtschaftsprüferin
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Petra Mayran.
Stuttgart, den 26. März 2020
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
gez. Mayran, Wirtschaftsprüfer
gez. Rupperti, Wirtschaftsprüfer
Bilanzeid im Jahresfinanzbericht
(KONZERNABSCHLUSS)
Hinsichtlich des Bilanzeids gem. § 37y Nr. 1 WpHG i.V.m. §§ 297 Abs. 2 Satz 3 und 315 Abs. 1 Satz 6 HGB einigte sich der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) in seiner 114. Sitzung unter Berücksichtigung eingegangener Anmerkungen auf die folgende Formulierung für den Konzernabschluss:
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."
Der Vorstand
Kurt Bengel, Sprecher des Vorstands
Matthias Schmidt, Mitglied des Vorstands
JAHRESABSCHLUSS AG
CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart
BILANZ
Aktiva
| EUR | 31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
|
|---|---|---|---|
| A. ANLAGEVERMÖGEN | |||
| I. Immaterielle Vermögenswerte | |||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.179.901,79 | 1.491.489,91 | |
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 521.112,66 | 584.493,84 | |
| 2. Technische Anlagen | 891.097,89 | 1.048.116,20 | |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 34.145,90 | 53.423,64 | |
| 1.446.356,45 | 1.686.033,68 | ||
| III. Finanzanlagen | |||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 8.710.989,38 | 8.976.362,90 | |
| 2. Beteiligungen | 2.552.554,25 | 2.552.554,25 | |
| 3. Anzahlungen auf Finanzanlagen | 115.000,00 | 0,00 | |
| 4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 3.330.000,00 | 5.330.000,00 | |
| 14.708.543,63 | 16.858.917,15 | ||
| B. UMLAUFVERMÖGEN | |||
| I. Vorräte | |||
| 1. Unfertige Leistungen | 471.313,05 | 446.527,07 | |
| 2. Waren | 234.770,00 | 0,00 | |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 23.985,51 | 29.593,99 | |
| 730.068,56 | 476.121,06 | ||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 10.299.292,35 | 10.929.231,06 | |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1.744.619,43 | 1.269.296,56 | |
| 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 4.368.445,12 | 4.984.007,10 | |
| 4. Sonstige Vermögensgegenstände | 581.800,65 | 924.085,68 | |
| 16.994.157,55 | 18.106.620,40 | ||
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 7.379.210,11 | 8.071.431,22 | |
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | |||
| 2.307.576,82 | 2.844.188,49 | ||
| 44.745.814,91 | 49.534.801,91 | ||
| PASSIVA | |||
| EUR | 31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
|
| A. EIGENKAPITAL | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 8.367.758,00 | 8.367.758,00 | |
| II. Kapitalrücklage | 1.058.017,90 | 1.058.017,90 | |
| III. Gewinnrücklagen | |||
| 1. Gesetzliche Gewinnrücklage | 418.387,90 | 418.387,90 | |
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 13.870.955,48 | 13.870.955,48 | |
| IV. Bilanzgewinn | 7.853.528,41 | 7.823.109,88 | |
| 31.568.647,75 | 31.538.229,16 | ||
| B. RÜCKSTELLUNGEN | |||
| 1. Steuerrückstellungen | 0,00 | 84.228,81 | |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 4.112.591,04 | 5.000.842,22 | |
| 4.112.591,04 | 5.085.071,03 | ||
| C. VERBINDLICHKEITEN | |||
| 1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 776.160,94 | 1.371.155,41 | |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.511.154,04 | 2.303.176,82 | |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 118.855,37 | 212.417,05 | |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 33.520,88 | 44.290,90 | |
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 1.695.985,75 | 3.060.366,63 | |
| davon im Rahmen der soz. Sicherheit: 0,00 EUR (Vj. 0 TEUR) | |||
| davon aus Steuern: 1.069.580,93 EUR (Vj. 2.338 TEUR) | |||
| 4.135.676,98 | 6.991.406,81 | ||
| D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | |||
| 4.928.899,14 | 5.920.094,91 | ||
| 44.745.814,91 | 49.534.801,91 |
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart
| EUR | 2019 EUR |
2018 EUR |
|
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 94.098.760,74 | 93.808.099,69 | |
| 2. Erhöhung/Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen | 24.785,98 | -83.844,16 | |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 845.446,31 | 620.945,93 | |
| davon Erträge aus der Währungsumrechnung: 107.391,20 EUR (Vj. 252 TEUR) | |||
| Gesamtleistung | 94.968.993,03 | 94.345.201,46 | |
| 4. Materialaufwand | |||
| a. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 34.018.317,39 | 33.571.868,64 | |
| b. Aufwendungen für bezogene Leistungen | 7.163.235,79 | 6.481.607,04 | |
| 41.181.553,18 | 40.053.475,68 | ||
| 5. Personalaufwand | |||
| a. Gehälter | 32.300.965,71 | 30.877.818,44 | |
| b. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | 5.611.668,12 | 5.335.717,11 | |
| 37.912.633,83 | 36.213.535,55 | ||
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 1.334.690,56 | 1.431.387,41 | |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 10.467.392,18 | 12.041.937,54 | |
| davon aus Währungsumrechnung: 98.561,14 EUR (Vj. 212 TEUR) | |||
| Operatives Ergebnis | 4.072.723,28 | 4.604.865,28 | |
| 8. Erträge aus Beteiligungen | 2.472.342,34 | 2.359.898,41 | |
| davon aus verb. Unternehmen: 2.472.342,34 EUR (Vj. 2.360 TEUR) | |||
| 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 154.872,80 | 149.252,37 | |
| davon aus verbundenen Unternehmen: 154.872,80 EUR (Vj. 149 TEUR) | |||
| 10. Abschreibungen auf Finanzanlagen | 297.671,16 | 0,00 | |
| 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 17.356,18 | 29.280,67 | |
| davon aus der Aufzinsung: 9.129,00 EUR (Vj. 23 TEUR) | |||
| 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 1.271.453,20 | 1.584.975,01 | |
| 13. Ergebnis nach Steuern | 5.113.457,88 | 5.499.760,38 | |
| 14. Sonstige Steuern | 62.384,49 | 50.369,29 | |
| 15. Jahresüberschuss | 5.051.073,39 | 5.449.391,09 |
Anhang für 2019
A Allgemeine Hinweise
Die CENIT AG hat ihren Sitz in Stuttgart und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (HRB 19117). Es handelt sich um eine große börsennotierte Kapitalgesellschaft im Sinne des §267 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 264d HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Standards des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees e.V., Berlin, (DRSC) wurden beachtet, soweit sie für den Jahresabschluss der Gesellschaft einschlägig sind.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Zur besseren Darstellung werden die in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung oder Anhang anzugebende Davon-Vermerke teilweise in den Anhang aufgenommen.
B Rechnungslegungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres maßgebend.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Nutzungsdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Die Abschreibung auf Zugänge erfolgt zeitanteilig.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Die Nutzungsdauer auf Sachanlagen beträgt drei bis zehn Jahre. Die Abschreibung auf Zugänge erfolgt zeitanteilig.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 150 EUR wurden im Jahr des Zugangs als Aufwand erfasst. Anlagegegenstände bis zu einem Netto-Einzelwert von 800 EUR werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt.
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Unfertige Leistungen sind zu Herstellungskosten bzw., sofern es sich um Fremdleistungen handelt, zu Anschaffungskosten bewertet. Die eigenen Leistungen umfassen neben Personaleinzelkosten angemessene anteilige Gemeinkosten für Personal, Abschreibungen und Mieten sowie die allgemeinen Verwaltungskosten. Ist am Abschlussstichtag ein geringerer Marktpreis festzustellen, so werden die unfertigen Leistungen mit diesem angesetzt.
Die Bewertung von Waren erfolgt zu Anschaffungskosten. Soweit erforderlich werden Abschläge auf den niedrigeren realisierbaren Nettoveräußerungswert vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1% (Vj. 1%) gebildet.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Erwartete künftige Preis- und Kostensteigerungen fließen in die Rückstellungsbewertung ein. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Der Ausweis des Abzinsungsaufwandes erfolgt im Finanzergebnis, dagegen werden Effekte aus der Änderung des Zinssatzes oder aus der Veränderung der Laufzeit im operativen Ergebnis dargestellt. Die Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (sog. Verlustrückstellung) umfasst künftige, noch nicht realisierte Verluste. Ein Verlust aus einem schwebenden Geschäft droht, wenn sich Erträge und Aufwendungen aus demselben noch nicht abgewickelten Geschäft nicht ausgleichen, sondern per Saldo ein Verpflichtungsüberschuss besteht. Im Geschäftsjahr wurde hierfür eine Rückstellung in Höhe von 31 TEUR (Vj. 0 TEUR) gebildet.
Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.
CENIT erzielt Umsatzerlöse aus der Lizenzierung von Software (Eigen- und Fremdsoftware), der Softwarepflege (für Eigen- und Fremdsoftware), der Erbringung von IT-Dienstleistungen sowie der Erbringung von Beratungsleistungen für die Planung, Implementierung und Optimierung von Geschäfts- und IT-Prozessen. Außerdem werden Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren erzielt.
Softwarelizenzen
Lizenzerlöse aus der Einräumung zeitlich begrenzter Lizenzen, soweit die Software ein Recht auf Nutzung des geistigen Eigentums mit Stand zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung gewährt, und Erlöse aus dem Verkauf zeitlich unbegrenzter Lizenzen werden dann erfasst, wenn die Software dem Kunden zur Verfügung gestellt wurde (zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung).
Erlöse aus Softwaremiete werden ratierlich über die Laufzeit der Leistungserbringung realisiert. In der Regel werden Erlöse für Softwaremiete jährlich oder quartalsweise im Voraus abgerechnet. Die im Voraus erhaltenen Zahlungen für zukünftige Leistungserbringung werden als passiver Rechnungsabgrenzungsposten erfasst.
Softwarepflege
Hierunter fallen Umsatzerlöse aus Verträgen, die dem Kunden Zugang zu Softwareaktualisierungen gewähren. Diese Aktualisierungen betreffen im Wesentlichen die Fehlerbehebung, Leistungsverbesserungen oder Anpassungen an geänderte Rahmenbedingungen.
Erlöse aus Softwarepflege werden ratierlich über die Laufzeit der Leistungserbringung realisiert. In der Regel werden Erlöse für Softwarepflege jährlich oder quartalsweise im Voraus abgerechnet. Die im Voraus erhaltenen Zahlungen für zukünftige Leistungserbringung werden als passiver Rechnungsabgrenzungsposten erfasst.
Dienstleistungen (Beratung & Service)
Umsätze aus Dienstleistungen, die auf Stundenbasis vergütet werden, umfassen Beratungsleistungen, Schulungen, Applikations- und Anwenderbetreuung. Für diese Dienstleistungen erfolgt die Erlösrealisierung in der Regel monatlich nach erbrachten Stunden.
Liegen Mehrkomponentenverträge vor, die den Verkauf von Softwarelizenzen und Dienstleistungen umfassen, werden diese daraufhin untersucht, ob eine oder mehrere Leistungsverpflichtungen vorliegen. Die Allokation des Transaktionspreises erfolgt in den Fällen, in denen mehrere Leistungsverpflichtungen identifiziert werden, gemäß den relativen Einzelveräußerungspreisen. CENIT orientiert sich bei der Ableitung der relativen Einzelveräußerungspreise an vergleichbaren Branchen-Transaktionen. Die Umsatzrealisierung für die einzelnen Leistungsverpflichtungen kann zeitpunkt- oder zeitraumbezogen erfolgen, je nachdem, wann der Kunde über die Leistung verfügen kann. In der Regel liegen bei Leistungsverpflichtungen, die den Verkauf von Software betreffen die Voraussetzungen für die zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung vor. Solche Verträge betreffen hauptsächlich Aufträge in denen CENIT als Komplettanbieter von Consulting-, Software- und Serviceleistungen dem Kunden eine durchgängige Lösung aus einer Hand anbietet.
Festpreisprojekte/Werkverträge
Erträge aus Verträgen, bei denen ein Festpreis vereinbart wurde (in der Regel Werkverträge im Zusammenhang mit Programmierung oder Implementierung von Software) und die Werksvertragscharakter haben, werden vereinnahmt, wenn die Abnahme und damit der Gefahrenübergang an den Kunden erfolgt ist.
Waren
Die Umsatzerlöse aus Waren betreffen im Wesentlichen den Verkauf von Endgeräten. Verkäufe von Waren werden erfasst, wenn die Leistungsverpflichtung durch Auslieferung an den Käufer erbracht wird.
C Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
I. Bilanz
1. Anlagevermögen
Die gesondert dargestellte Entwicklung der Posten des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel (siehe Seite 123 und 124).
2. Finanzanlagen
Die Angaben zum Anteilsbesitz stellen sich wie folgt dar:
| Nr. | Name und Sitz | Währung | Beteiligung in % |
Gez. Kapital TEUR |
Eigenkapital TEUR |
Ergebnis TEUR |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | CENIT (Schweiz) AG Effretikon/Schweiz | CHF | 100,0 | 313 | 2.022 | 1.114 |
| 2 | CENIT North America Inc. Auburn Hills/USA | USD | 100,0 | 28 | 1.515 | 1.560 |
| 3 | CENIT SRL Iasi/Rumänien | RON | 100,0 | 105 | 537 | 358 |
| 4 | CENIT France SARL Toulouse/Frankreich | EUR | 100,0 | 10 | 202 | 69 |
| 5 | CENIT Japan K.K. Tokyo/Japan | YEN | 100,0 | 298 | -41 | -153 |
| 6 | KEONYS SAS Suresnes/Frankreich | EUR | 100,0 | 155 | 1.269 | 1.693 |
| 6a | KEONYS Belgique SPRL Waterloo/Belgien | EUR | 100,0 | 19 | 1.225 | 266 |
| 6b | KEONYS NL BV Houten/Niederlande | EUR | 100,0 | 18 | -80 | 172 |
| 7 | Coristo GmbH Mannheim/Deutschland | EUR | 51,0 | 25 | 1.626 | 326 |
| 8 | SynOpt GmbH Stuttgart/Deutschland | EUR | 55,0 | 50 | 358 | 73 |
| 9 | CenProCS AIRliance GmbH Stuttgart/Deutschland | EUR | 33,3 | 150 | 172 | 0 |
Bei der Anzahlung auf Finanzanlagen handelt es sich um eine vorab Kaufpreiszahlung zum Erwerb der restlichen 45% Kapitalanteile an der SynOpt GmbH. Der Erwerb der Anteile wird zum 01.01.2020 vollzogen.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen beinhalten Darlehen an die KEONYS SAS in Höhe von 3.000 TEUR (Vj. 5.000 TEUR) und an die KEONYS B.V. in Höhe von 330 TEUR (Vj. 330 TEUR). Beide Darlehen waren im Vorjahr noch unter den kurzfristigen Forderungen ausgewiesen. Aus Vergleichsbarkeitsgründen wurde der Vorjahreswert in der Bilanz angepasst.
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus der Gewährung eines Darlehens mit einer Restlaufzeit von einem Jahr an die CENIT France SARL 500 TEUR (Vj. 750 TEUR). Die hier im Vorjahr ausgewiesenen Darlehen an die KEONYS SAS und KEONYS B.V. wurden aufgrund ihres langfristigen Charakters in die Finanzanlagen umgegliedert. Aus Vergleichsbarkeitsgründen wurde der Vorjahreswert in der Bilanz angepasst. Die restlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 1.245 TEUR (Vj. 519 TEUR) sowie die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 4.368 TEUR (Vj. 4.984 TEUR) resultieren aus Lieferungen und Leistungen und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus Steuererstattungsansprüchen aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer in Höhe von 446 TEUR (Vj. 787 TEUR), aus Forderungen gegenüber Personal in Höhe von 36 TEUR (Vj. 0 TEUR), aus Kautionsforderungen in Höhe von 18 TEUR (Vj. 28 TEUR) und Rückzahlungsansprüche in Höhe von 73 TEUR (Vj. 103 TEUR). Die sonstigen Vermögensgegenstände haben analog dem Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
4. Rechnungsabgrenzungsposten
| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Abgegrenzte Nutzungsrechte Lizenzen und Softwarewartung | 1.869 | 2.360 |
| Andere abgegrenzte Aufwendungen | 439 | 484 |
| Gesamt | 2.308 | 2.844 |
Es handelt sich im Wesentlichen um Abgrenzungen von Lizenz- und Wartungsentgelten, sowie für Nutzungsrechte und Versicherungen.
5. Latente Steuern
Latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden zwischen der Handels- und der Steuerbilanz. Diese Unterschiede betreffen vor allem die sonstigen Rückstellungen.
Insgesamt ergibt sich ein Aktivüberhang der latenten Steuern, dessen Aktivierung, in Ausübung des bestehenden Wahlrechts, unterbleibt.
Für die Berechnung der latenten Steuern ist ein Steuersatz von 31% (Vj. 31%) zugrunde zu legen.
6. Eigenkapital
Grundkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt seit der Handelsregistereintragung vom 14. August 2006 8.367.758,00 EUR und ist voll eingezahlt. Es ist eingeteilt in 8.367.758 Stückaktien zu je 1,00 EUR. Die Aktien lauten auf den Inhaber und es handelt sich ausschließlich um nennwertlose Stammaktien.
7. Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage beträgt im Geschäftsjahr unverändert 1.058 TEUR.
8. Gesetzliche Rücklage
Die gesetzliche Rücklage ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert mit 418 TEUR dotiert.
9. Andere Gewinnrücklagen
Die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 13.871 TEUR haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.
10. Bilanzgewinn
Der Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Jahresüberschuss | 5.051 | 5.450 |
| Bilanzgewinn Vorjahr | 7.823 | 10.741 |
| Dividende | -5.021 | -8.368 |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 2.802 | 2.373 |
| Entnahmen aus den Gewinnrücklagen | 0 | 0 |
| Bilanzgewinn | 7.853 | 7.823 |
11. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Lieferantenrechnungen in Höhe von 695 TEUR (Vj. 448 TEUR) und Rückstellungen für Personalaufwendungen in Höhe von 2.951 TEUR (Vj. 3.285 TEUR). Im Geschäftsjahr wurde auch die Rückstellung für Jubiläumszahlungen in Höhe von 508 TEUR (Vj. 393 TEUR) unter den Rückstellungen für Personalaufwendungen subsummiert. Aus Vergleichsbarkeitsgründen wurde der Vorjahreswert entsprechend angepasst.
12. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben analog dem Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen vollumfänglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 118 TEUR (Vj. 212 TEUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben analog dem Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 34 TEUR (Vj. 44 TEUR). Die entsprechenden Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind antizipative Posten von 57 TEUR (Vj. 90 TEUR) enthalten. Wie im Vorjahr betreffen diese Beträge in voller Höhe die abgegrenzte Miete.
Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von 1.813 TEUR (Vj. 3.003 TEUR) und eine Laufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 25 TEUR (Vj. 57 TEUR). Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr beinhalten, wie im Vorjahr, keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren.
Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Beträge (Vj. 0 TEUR) durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
II. Gewinn- und Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Fremdsoftware (inkl. Softwarepflege) | 43.697 | 44.052 |
| CENIT Beratung und Service | 35.957 | 35.411 |
| CENIT Software (inkl. Softwarepflege) | 13.918 | 13.643 |
| Handelsware | 239 | 438 |
| Sonstige Umsatzerlöse | 288 | 264 |
| Gesamt | 94.099 | 93.808 |
87% (Vj. 87%) der Umsätze wurden im Inland, 6% (Vj. 6%) im EU-Ausland und 7% (Vj. 7%) in den übrigen Ländern erzielt.
2. Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 578 TEUR (Vj. 56 TEUR) enthalten. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Gewährleistungsrückstellungen (470 TEUR) im Geschäftsjahr.
Daneben handelt es sich bei den sonstigen betrieblichen Erträgen im Wesentlichen um Erträge aus weiterberechneten Gehalts- und sonstigen Kosten von 40 TEUR (Vj. 197 TEUR), Versicherungserstattungen von 15 TEUR (Vj. 41 TEUR), Mieteinnahmen aus der Untervermietung von 9 TEUR (Vj. 9 TEUR), Marketing- und Vertriebszuschüsse von Partnerunternehmen von 81 TEUR (Vj. 35 TEUR) und Währungsgewinne in Höhe von 107 TEUR (Vj. 251 TEUR). Von den Währungsgewinnen sind bereits 107 TEUR (Vj. 246 TEUR) realisiert.
3. Personalaufwand
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Gehälter | 32.301 | 30.878 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 5.612 | 5.336 |
| Gesamt | 37.913 | 36.214 |
Die in den sozialen Abgaben enthaltenen Aufwendungen für Altersversorgung belaufen sich auf 218 TEUR (Vj. 208 TEUR).
Im Personalaufwand sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 420 TEUR enthalten. Diese resultieren aus Bonuszahlungen für das Geschäftsjahr 2018.
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die gesamten sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind mit 10.467 TEUR unter dem Vorjahresniveau (Vj. 12.042 TEUR). Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Raumkosten in Höhe von 2.126 TEUR (Vj. 1.896 TEUR), Kfz-Kosten von 1.773 TEUR (Vj. 1.997 TEUR), Reisekosten von 1.182 TEUR (Vj. 1.445 TEUR), Marketingkosten in Höhe von 714 TEUR (Vj. 1.139 TEUR) und Währungsverluste von 99 TEUR (Vj. 212 TEUR). Von den Währungsverlusten sind bereits 75 TEUR (Vj. 218TEUR) realisiert.
5. Finanz- und Zinsergebnis
Das Finanz- und Zinsergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Erträge aus Beteiligungen | ||
| Dividende CENIT (Schweiz) AG, Schweiz | 884 | 0 |
| Gewinnausschüttung CENIT SRL, Rumänien | 318 | 421 |
| Gewinnausschüttung CENIT North America Inc., USA | 1.066 | 1.786 |
| Gewinnausschüttung Coristo GmbH, Mannheim | 204 | 153 |
| Gesamt | 2.472 | 2.360 |
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | ||
| Zinsen aus der Darlehenshingabe an Tochtergesellschaft | 155 | 149 |
| Gesamt | 155 | 149 |
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Abschreibungen auf Finanzanlagen | ||
| Abschreibungen auf den Beteiligungsansatz CENIT Japan | 298 | 0 |
| Gesamt | 298 | 0 |
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | ||
| Avalprovision | 6 | 6 |
| Zinsaufwand aus Aufzinsung der Rückstellungen | 9 | 23 |
| Zinsaufwand für betriebliche Steuern | 2 | 0 |
| Gesamt | 17 | 29 |
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Laufender Körperschaftsteueraufwand | 601 | 763 |
| Laufender Solidaritätszuschlagsaufwand | 33 | 42 |
| Laufender Gewerbesteueraufwand | 639 | 802 |
| Quellensteuer | 1 | 3 |
| Steuern Vorjahre | -3 | -25 |
| Gesamt | 1.271 | 1.585 |
Die Steuern beinhalten im Wesentlichen die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag von 634 TEUR (Vj. 805 TEUR) und Gewerbesteuer von 639 TEUR (Vj. 802 TEUR) auf den steuerpflichtigen Gewinn des Geschäftsjahres 2019. Aufgrund der in 2018 abgeschlossenen Betriebsprüfung und ihrer Folgewirkung ergab sich ein nachträglicher Steuerertrag in 2019 von 3 TEUR (Vj. 25 TEUR).
7. Gewinnverwendungsvorschlag
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
| in TEUR | |
|---|---|
| Bilanzgewinn | 7.853 |
| Dividendenausschüttung (0,45 EUR je 8.367.758 dividendenberechtigter Stückaktie) | 3.765 |
| Ergebnisvortrag | 4.088 |
8. Honorar des Abschlussprüfers
Die Angaben zum Abschlussprüferhonorar gem. § 285 Nr. 17 HGB werden im Konzernabschluss der CENIT AG vorgenommen.
D Sonstige Angaben
1. Personal
Während des Geschäftsjahres wurden durchschnittlich 425 (Vj. 431) Angestellte und 56 (Vj. 53) Führungskräfte beschäftigt. Darüber hinaus befinden sich zum Stichtag 54 (Vj. 52) Mitarbeiter in Ausbildung bei der CENIT AG.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Miet- und Leasingverträgen. Die sich daraus ergebenden finanziellen Verpflichtungen sind in der nachfolgenden Darstellung berücksichtigt:
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Miet- und Leasingverpflichtungen | ||
| Restlaufzeit bis 1 Jahr | 2.485 | 2.646 |
| Restlaufzeit 1 - 5 Jahre | 5.711 | 6.209 |
| Restlaufzeit über 5 Jahre | 2.215 | 1.090 |
| Gesamtsumme | 10.411 | 9.945 |
Im Wesentlichen setzen sich die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus den eingegangenen Mietverhältnissen für angemietete Bürogebäude 8.563 TEUR (Vj. 7.461 TEUR) und Kfz-Leasingverträge von 1.204 TEUR (Vj. 1.420 TEUR) zusammen. Es bestehen geschäftsübliche Verlängerungsoptionen und Preisanpassungsklauseln.
Die Firmenfahrzeuge und Kommunikationsanlagen wurden über Mietleasingverträge angemietet, um den aktuellen Stand der Technik zu gewährleisten und eine Bindung von Liquidität zu vermeiden. Durch die Anmietung der Büroflächen wird eine Bindung liquider Mittel ebenfalls vermieden. Aus diesen Verträgen resultieren in den zukünftigen Perioden Zahlungsabflüsse, die in der oberen Aufstellung enthalten sind.
3. Organe der Gesellschaft
Zu Vorständen waren im Geschäftsjahr bestellt:
Dipl.-Ing. Kurt Bengel, Waiblingen, Sprecher des Vorstands der CENIT AG, Aufgabenbereich: Operatives Geschäft, Investor Relations und Marketing.
Dipl.-Wirt.-Inf. Matthias Schmidt, Bad Liebenzell, Mitglied des Vorstands der CENIT AG, Aufgabenbereich: Finanzen, Organisation und Personal.
Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
| ― | Prof. Dr. Oliver Riedel (Universitätsprofessor), Pfaffenhofen a.d. Ilm, Vorsitzender seit 18. Mai 2018 |
| ― | Dipl.-Kfm. Stephan Gier (selbständiger Wirtschaftsprüfer, Steuerberater), Stuttgart, stellvertretender Vorsitzender, seit 18. Mai 2018 |
| ― | Dipl.-Ing. Ricardo Malta (Service Manager CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart), München, Vertreter der Arbeitnehmer, seit 18. Mai 2018 |
Prof. Dr. Oliver Riedel ist ebenfalls Mitglied des Aufsichtsrats der PROSTEP AG Darmstadt. Alle weiteren Aufsichtsräte hatten während des Berichtsjahres keine weiteren Aufsichtsratspositionen oder waren in keinen anderen Kontrollgremien tätig.
Angaben zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats der CENIT AG sind im Vergütungsbericht individualisiert dargestellt. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts für die CENIT AG und den Konzern.
Das Vergütungssystem des Vorstands der CENIT AG setzt sich aus einem erfolgsunabhängigen und einem erfolgsabhängigen Teil zusammen. Der erfolgsabhängige Teil orientiert sich am operativen Konzernjahresergebnis (EBIT) nach IFRS. Die Gesamtvergütung des Vorstands beträgt im Berichtsjahr 774 TEUR (Vj. 1.797 TEUR). Dabei entfallen auf erfolgsunabhängige Komponenten 554 TEUR sowie auf erfolgsbezogene Komponenten 220 TEUR.
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist laut Satzung eine fixe Vergütung. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von 15.000 EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache des Betrags. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betragen für das Jahr 2019 nach § 14 der Satzung analog dem Vorjahr 67,5 TEUR.
Für die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats sowie für weitere leitende Angestellte bestand weiterhin im Jahr 2019 eine D&O Versicherung. Die Beiträge in Höhe von 40 TEUR (Vj. 40 TEUR) wurden von der Gesellschaft übernommen.
4. Veränderungen auf Anteilseignerebene
Während des Geschäftsjahres 2011 gingen mehrere Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG von der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH ein. Die letzte Mitteilung datiert vom 15. November 2011 und lautet wie folgt: Gemäß §21 Abs. 1 WpHG teilen wir Ihnen mit, dass der Stimmrechtsanteil der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH an der CENIT AG, Industriestraße, 70565 Stuttgart, Deutschland am 11.11.2011 über alle unsere Sondervermögen hinweg die Schwelle von 5% unterschritten hat und an diesem Tag insgesamt, mit einer Aktienzahl von 385.421 Stück, 4,61% beträgt, bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte (8.367.758). Davon sind uns 3,67% (307.421 Stück) nach §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, dessen Stimmrechtsanteile an der CENIT AG 3% oder mehr beträgt, werden uns dabei Stimmrechte zugerechnet: Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte.
Am 03. Juli 2014 ging eine Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG von der Allianz Global Investors Europe ein: Die Allianz Global Investors Europe GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland am 01. Juli 2014 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,03% (das entspricht 420.958 Stimmrechten) betragen hat. 1,35% der Stimmrechte (das entspricht 113.250 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Mit Schreiben vom 29. Oktober 2015 teilte uns die MainFirst SICAV, Senningerberg, Luxemburg, mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, die Schwelle von 5% überschritten hat: Die MainFirst SICAV, Senningerberg, Luxemburg hat uns gemäß §21 Abs. 1 WpHG am 29. Oktober 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 28. Oktober 2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,05% (das entspricht 422.792 Stimmrechten) betragen hat.
LOYS Investment S.A., Munsbach, Luxemburg hat uns nach §40 WpHG am 6. Februar 2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CENIT AG, Stuttgart, Deutschland, am 6. Februar 2018 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,19% (das entspricht 434.239 Stimmrechten) betragen hat. Die Aktien sind im Bestand der folgenden durch die LOYS Investment S.A. verwalteten Fonds enthalten: LOYS FCP - LOYS GLOBAL L/S, LOYS EUROPA SYSTEM, LOYS Sicav - LOYS Global System.
E Konzernverhältnisse
Die Gesellschaft erstellt gemäß § 315e Abs. 1 HGB einen Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis an Unternehmen nach International Financial Reporting Standards (IFRS).
Der Konzernabschluss der CENIT AG wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
F Nachtragsbericht
Zum 01. Januar 2020 hat die CENIT AG weitere 45% der Kapitalanteile an der SynOpt GmbH erworben und besitzt damit 100% Kapitalanteile dieser Gesellschaft. Der Kaufpreis lag bei 218 TEUR.
Aus dem Ausbruch und der weiteren Verbreitung des Coronavirus können sich Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der CENIT AG ergeben. Risiken für die CENIT AG können dabei nicht nur die Umsatzentwicklung treffen, sondern auch die Auslastung der Beschäftigten sowie erhebliche Beeinträchtigungen in unserer gesamten Leistungskette verursachen. Konkrete Auswirkungen auf die weitere Geschäftsentwicklung der CENIT AG sind gegenwärtig jedoch nicht einschätzbar.
G Erklärung gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben für 2019 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und auf der Homepage der Gesellschaft (http://www.cenit.com/de_DE/investor-relations/corporate-governance.html) zugänglich gemacht.
Stuttgart, 20. März 2020
CENIT Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Kurt Bengel, Sprecher des Vorstands
Matthias Schmidt, Mitglied des Vorstands
CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in EUR | Stand am 01.01.2019 | Zugänge | Umbuchung | Abgänge | Stand am 31.12.2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 5.516.645,85 | 378.763,38 | 0,00 | 43.664,96 | 5.851.744,27 |
| Gesamt | 5.516.645,85 | 378.763,38 | 0,00 | 43.664,96 | 5.851.744,27 |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.810.419,02 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.810.419,02 |
| 2. Technische Anlagen | 6.212.763,53 | 376.871,27 | 0,00 | 0,00 | 6.589.634,80 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 386.632,64 | 27.801,78 | 0,00 | 25.779,88 | 388.654,54 |
| Gesamt | 8.409.815,19 | 404.673,05 | 0,00 | 25.779,88 | 8.788.708,36 |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 8.976.362,90 | 136.484,63 | 0,00 | 104.186,99 | 9.008.660,54 |
| 2. Beteiligungen | 2.552.554,25 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2.552.554,25 |
| 3. Geleistete Anzahlungen auf Beteiligungen | 0,00 | 115.000,00 | 0,00 | 0,00 | 115.000,00 |
| 4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 5.330.000,00 | 2.000.000,00 | 3.330.000,00 |
| Gesamt | 11.528.917,15 | 251.484,63 | 5.330.000,00 | 2.104.186,99 | 15.006.214,79 |
| Anlagevermögen - Gesamt - | 25.455.378,19 | 1.034.921,06 | 5.330.000,00 * | 2.173.631,83 | 29.646.667,42 |
| Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in EUR | Stand am 01.01.2019 | Zugänge | Abgänge | Stand am 31.12.2019 | Stand am 31.12.2019 | Stand am 31.12.2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 4.025.155,94 | 690.345,38 | 43.658,84 | 4.671.842,48 | 1.179.901,79 | 1.491.489,91 |
| Gesamt | 4.025.155,94 | 690.345,38 | 43.658,84 | 4.671.842,48 | 1.179.901,79 | 1.491.489,91 |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.225.925,18 | 63.381,18 | 0,00 | 1.289.306,36 | 521.112,66 | 584.493,84 |
| 2. Technische Anlagen | 5.164.647,33 | 533.889,58 | 0,00 | 5.698.536,91 | 891.097,89 | 1.048.116,20 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 333.209,00 | 47.074,42 | 25.774,78 | 354.508,64 | 34.145,90 | 53.423,64 |
| Gesamt | 6.723.781,51 | 644.345,18 | 25.774,78 | 7.342.351,91 | 1.446.356,45 | 1.686.033,68 |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 297.671,16 | 0,00 | 297.671,16 | 8.710.989,38 | 8.976.362,90 |
| 2. Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2.552.554,25 | 2.552.554,25 |
| 3. Geleistete Anzahlungen auf Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 115.000,00 | 0,00 |
| 4. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.330.000,00 | 0,00 |
| Gesamt | 0,00 | 297.671,16 | 0,00 | 0,00 | 14.708.543,63 | 11.528.917,15 |
| Anlagevermögen - Gesamt - | 10.748.937,45 | 1.632.361,72 | 69.433,62 | 12.014.194,39 | 17.334.801,87 | 14.706.440,74 |
* Der hier ausgewiesene Betrag resultiert aus der Umgliederung der verausgabten Darlehen an Tochterunternehmen vom Umlaufvermögen in das Finanzanlagevermögen.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart
Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der CENIT Aktiengesellschaft, Stuttgart, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht (im Folgenden: Lagebericht) der CENIT Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Die Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf den Anhang unter Punkt D. Angaben zu den Umsatzerlösen finden sich unter Punkt E.1 im Anhang.
DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS
Der CENIT Konzern erzielt Umsatzerlöse vor allem aus der Lizenzierung von Software, der Softwarepflege, der Erbringung von IT-Dienstleistungen sowie der Erbringung von Beratungsleistungen für die Planung, Implementierung und Optimierung von Geschäfts- und IT-Prozessen.
Die periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse, insbesondere die Identifizierung der Leistungsverpflichtungen bei Verträgen, die mehrere Leistungsverpflichtungen beinhalten, die zeitpunkt- bzw. zeitraumbezogen als Umsatz zu erfassen sind, ist ermessensbehaftet. Ebenso wird bei der Bestimmung des relativen Einzelveräußerungspreises identifizierter Leistungsverpflichtungen und der damit einhergehenden Allokation des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen bei solchen Verträgen Ermessen ausgeübt.
Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die Abgrenzung von Umsatzerlösen zum Bilanzstichtag fehlerhaft ist.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG
Wir haben die Übereinstimmung der innerhalb des CENIT Konzerns angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Realisierung von Umsatzerlösen mit den Vorgaben des IFRS 15 beurteilt.
Wir haben ein Verständnis des Prozesses des CENIT Konzerns zur Identifizierung von Leistungsverpflichtungen, die für die Umsatzlegung zu separieren sind, sowie zur Bestimmung der relativen Einzelveräußerungspreise und der damit einhergehenden Allokation des Transaktionspreises zur Sicherstellung der periodengerechten Umsatzrealisierung (zeitpunkt- bzw. zeitraumbezogen) erlangt. Hierbei haben wir auch die Einrichtung und Ausgestaltung sowie die Wirksamkeit identifizierter Kontrollen gewürdigt.
Anschließend haben wir für bewusst ausgewählte Verträge, die wir einzeln als quantitativ wesentlich einschätzen, die zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich der zutreffenden Identifizierung von Leistungsverpflichtungen und im Hinblick auf die Voraussetzungen für die zeitpunkt- bzw. zeitraumbezogene Umsatzrealisierung gewürdigt. Dabei haben wir auch die Bestimmung des relativen Einzelveräußerungspreises und die damit einhergehende Allokation des Transaktionspreises durch Einsichtnahme in Vertragsunterlagen sowie durch Befragung der mit den Verträgen vertrauten Mitarbeiter des Konzerns überprüft. Auf Basis einer repräsentativen Auswahl von Transaktionen mit Nähe zum Bilanzstichtag haben wir für den Verkauf von Softwarelizenzen Nachweise zum Kontrollübergang erlangt und überprüft, ob die Voraussetzungen für die Umsatzrealisierung vorlagen.
Darüber hinaus haben wir auf Basis einer repräsentativ ausgewählten Stichprobe externe Bestätigungen der jeweiligen Kunden zum Bestehen einzelner offener Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eingeholt. Bei Differenzen oder fehlendem Rücklauf haben wir alternative Prüfungsnachweise, z. B. die zugehörigen Verträge und Nachweise zur Leistungserbringung eingeholt.
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die Vorgehensweise des CENIT Konzerns zur Identifizierung von Leistungsverpflichtungen sowie zur Bestimmung der relativen Einzelveräußerungspreise und der damit einhergehenden Allokation des Transaktionspreises auf unterschiedliche Leistungsverpflichtungen zur Sicherstellung der periodengerechten Umsatzrealisierung ist im Ergebnis sachgerecht.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
| ― | den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht, auf den im Lagebericht Bezug genommen wird, und |
| ― | die Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Lagebericht Bezug genommen wird. |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellten Teile des Geschäftsberichts.
Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben sowie unsere dazugehörigen Bestätigungsvermerke.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 13. August 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2019 als Konzernabschlussprüfer der CENIT Aktiengesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortliche Wirtschaftsprüferin
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Petra Mayran.
Stuttgart, den 26. März 2020
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
gez. Mayran, Wirtschaftsprüferin
gez. Rupperti, Wirtschaftsprüfer
Bilanzeid im Jahresfinanzbericht
(Aktiengesellschaft)
Hinsichtlich des Bilanzeids gem. § 37y Nr. 1 WpHG i.V.m. §§ 297 Abs. 2 Satz 3 und 315 Abs. 1 Satz 6 HGB einigte sich der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) in seiner 114. Sitzung unter Berücksichtigung eingegangener Anmerkungen auf die folgende Formulierung für den AG Jahresabschluss:
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen, der CENIT AG Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der CENIT AG und des Konzerns der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."
Der Vorstand
Kurt Bengel, Sprecher des Vorstands
Matthias Schmidt, Mitglied des Vorstands
Glossar
CATIA
PLM-Lösung von Dassault Systèmes
Mit Hilfe von CATIA können Nutzer die gesamte Palette industrieller Designprozesse, angefangen vom Marketing und dem ursprünglichen Konzept über Produktdesign, Analyse und Zusammenbau bis hin zur Wartung verwalten.
Digital Factory (Digitale Fabrik)
Dreidimensionale grafische Simulation einer Fabrik durch digitale integrierte Systeme (bspw. DELMIA)
Digital Manufacturing (Digitale Fertigung)
Planung und Simulation von Fertigungsprozessen durch Vernetzung mit digitalen integrierten Systemen (bspw. DELMIA). konzipiert zur Optimierung von Produktionskosten, Ergonomie, Anordnung am Montageband, Produktivität und Terminplanung.
ECM
Abkürzung für Enterprise Content Management
Enterprise Content Management (ECM) ermöglicht einem Unternehmen, alle relevanten Informationen nicht nur aufzubewahren, sondern diese außerdem zu verwalten und wieder zu verwenden. Dadurch können einerseits Ausfallzeiten reduziert und zum anderen die Qualität der angebotenen Produkte und Dienstleistungen erhöht werden.
EIM
Abkürzung für Enterprise Information Management
EIM umfasst alle Lösungen und Beratungsdienstleistungen, die strukturierte und unstrukturierte Daten unternehmensintern und auch extern zur Verfügung stellen. EIM gewährleistet die Hochverfügbarkeit und Sicherheit von Daten und optimiert ihren Austausch zwischen Anwendern.
EIM ist ein ganzheitliches Konzept zur Datenverwaltung, das für eine durchgängige, transparente und verlässliche Informationsstruktur sorgt.
Dazu gehören alle bisherigen Lösungen und Beratungsdienstleistungen für Enterprise Content Management, Groupware, Infrastrukturmanagement und Application Management Outsourcing, Systems Management, Hotline-Service oder Fernwartung der Hard- und Software.
PLM
Abkürzung für Product Lifecycle Management
Geschäftsstrategie, die Unternehmen dabei unterstützt, Produktdaten auszutauschen, einheitliche Verfahren anzuwenden und den Wissensstand des Unternehmens in der Produktentwicklung, von der Konzeption bis zur Aussonderung, im gesamten erweiterten Unternehmen zu nutzen. Durch die Einbindung aller Beteiligten (Unternehmensabteilungen, Geschäftspartner, Zulieferer, OEMs und Kunden) bietet PLM diesem ganzen Netzwerk die Möglichkeit, als Einheit zu operieren und gemeinsam Produkte zu konzipieren, entwickeln, bauen und warten.
CENIT AG
Industriestraße 52-54
D-70565 Stuttgart
T. +49 711 7825-30
F. +49 711 7825-4000
www.cenit.com