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CECONOMY AG

Management Reports Feb 19, 2020

75_rns_2020-02-19_217e5805-7bd7-4311-b20e-1abffdaf1f84.html

Management Reports

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Berichtigungsvermerk, hinzugefügt am 19.02.2020: Neufassung, ersetzt die Offenlegung vom 07.02.2020 CECONOMY AG Düsseldorf Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019 ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT Der Lagebericht der CECONOMY AG und der Konzernlagebericht sind nach § 315 Abs. 5 Handelsgesetzbuch (HGB) in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht 2018/19 von CECONOMY veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der CECONOMY AG für das Geschäftsjahr 2018/19 werden beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Jahresabschluss der CECONOMY AG sowie der Geschäftsbericht von CECONOMY für das Geschäftsjahr 2018/19 stehen auch im Internet unter www.ceconomy.de zur Verfügung. ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT GESAMTAUSSAGE DES VORSTANDS DER CECONOMY AG ZUM GESCHÄFTSVERLAUF UND ZUR LAGE VON CECONOMY CECONOMY hat im abgelaufenen Geschäftsjahr erste Fortschritte erzielt. Das Ergebnis lag leicht über den Erwartungen. Mit Blick auf Umsatz und Nettobetriebsvermögen wurden die Ziele erreicht. Gleichzeitig hat CECONOMY erste Weichen für eine nachhaltig erfolgreiche Zukunft gestellt. Entscheidend in diesem Zusammenhang war das im April 2019 vorgestellte Kosten- und Effizienzprogramm mit dem Ziel, Prozesse, Strukturen und Geschäftsaktivitäten des Konzerns zu straffen und Kosten zu senken. Ebenso schreitet CECONOMY bei der Zentralisierung voran. Darüber hinaus verbessert der Konzern weiter seine Omnichannel-Kompetenzen und baut das Services & Solutions-Angebot aus. Zur Stärkung des Eigenkapitals und angesichts der Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm sowie mit Blick auf anstehende Investitionen, um das Geschäftsmodell konsequent an den Kundenbedürfnissen auszurichten und die damit verbundenen zentralen Strukturen zu schaffen, haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, auf der nächsten Hauptversammlung keine Dividendenausschüttung vorzusehen. Der Abschluss des Strategieprozesses und die konsequente Umsetzung der Strategie stehen im Mittelpunkt aller Aktivitäten. Der Vorstand ist davon überzeugt, dass es mit einem kundenfokussierten Geschäftsmodell und der Implementierung entsprechender Initiativen gelingen wird, die marktführende Position des Konzerns in Europa zu stärken und profitabel und nachhaltig zu wachsen. ÜBERBLICK ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR 2018/19 UND PROGNOSE Ertragslage der fortgeführten Aktivitäten ― Im Geschäftsjahr 2018/19 verzeichnete der Konzernumsatz von CECONOMY gegenüber dem Vorjahreszeitraum ein Wachstum von 0,2 Prozent auf 21,5 Mrd. € (2017/18: 21,4 Mrd. €). ― Währungs- und portfoliobereinigt lag der Umsatz mit 0,8 Prozent über dem Vorjahresniveau (flächenbereinigt: 0,4 Prozent). ― Das Konzern-EBITDA sank um -186 Mio. € auf 465 Mio. €. Darin enthalten sind Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm sowie Führungswechseln in Höhe von 186 Mio. €. Das bereinigte Konzern-EBITDA entspricht mit 650 Mio. € dem Vorjahreswert (2017/18: 650 Mio. €). ― Das Konzern-EBIT belief sich auf 224 Mio. €. Hierin enthalten sind Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm sowie Führungswechseln in Höhe von 200 Mio. €. Das bereinigte Konzern-EBIT ist um 4 Mio. € auf 423 Mio. € gestiegen (2017/18: 419 Mio. €). ― Sowohl im Konzern-EBITDA als auch im Konzern-EBIT ist ein Ergebnisbeitrag aus der Beteiligung an Fnac Darty S.A. in Höhe von 21 Mio. € (2017/18: 21 Mio. €) enthalten. Vor dem Ergebnisbeitrag von Fnac Darty S.A. lag das bereinigte Konzern-EBITDA bei 629 Mio. € (2017/18: 630 Mio. €) und das bereinigte Konzern-EBIT bei 402 Mio. € (2017/18: 399 Mio. €). ― Das Nettoergebnis stieg auf 121 Mio. € (2017/18: 23 Mio. €). ― Das Ergebnis je Aktie verbesserte sich auf 0,34 € (2017/18: 0,07 €). Finanz - und Vermögenslage ― Die Konzernbilanz weist zum 30. September 2019 ein Eigenkapital in Höhe von 784 Mio. € auf (30.09.2018: 665 Mio. €). Die Eigenkapitalquote beträgt 9,7 Prozent (30.09.2018: 7,9 Prozent). ― Die Nettoliquidität beträgt zum 30. September 2019 830 Mio. € (30.09.2018: 675 Mio. €). ― Die Investitionen der fortgeführten Aktivitäten laut Segmentbericht lagen bei 195 Mio. € (2017/18: 278 Mio. €). ― Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit der fortgeführten Aktivitäten führte im abgelaufenen Geschäftsjahr zu einem Mittelzufluss von 86 Mio. € (2017/18: 743 Mio. €). ― Die Bilanzsumme sank auf 8.103 Mio. € (30.09.2018: 8.475 Mio. €). ― Das bilanzielle Nettobetriebsvermögen verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr auf -815 Mio. € (30.09.2018: -1.125 Mio. €). Darin nicht enthalten sind rund -21 Mio. € bedingt durch den separaten Ausweis von Vermögenswerten und Schulden der Veräußerungsgruppe MediaMarkt Griechenland gemäß IFRS 5. ― Die Bewertungen des Ratings der CECONOMY AG lauteten zum 30. September 2019: Baa3/Negativ (Moody's), BBB-/Stabil (Scope). Prognose von CECONOMY Die Prognose erfolgt vor Portfolioveränderungen. Nicht regelmäßig wiederkehrende Ergebniseffekte im Zusammenhang mit dem am 29. April 2019 verkündeten Kosten- und Effizienzprogramm sind nicht enthalten. UMSATZ Für das Geschäftsjahr 2019/20 erwartet CECONOMY gegenüber dem Vorjahr ein leichtes Wachstum des währungsbereinigten Gesamtumsatzes. ERGEBNIS Für das Geschäftsjahr 2019/20 erwartet CECONOMY ohne Berücksichtigung von Ergebniseffekten aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen ein EBIT zwischen 445 Mio. € und 475 Mio. €. Darin wird voraussichtlich ein positiver Effekt zwischen 5 Mio. € und 15 Mio. € bedingt durch die Einführung von IFRS 16 enthalten sein. Das Segment DACH trägt zu dem daraus resultierenden Wachstum bei, während sich die Segmente West-/Südeuropa und Osteuropa auf Vorjahresniveau bewegen. GRUNDLAGEN DES KONZERNS Geschäftsmodell des Konzerns CECONOMY vereinfacht das Leben in der digitalen Welt. Der Konzern ist führend für Konzepte und Marken im Bereich Consumer Electronics in Europa. Die Unternehmen im CECONOMY-Portfolio haben Milliarden Verbraucherkontakte pro Jahr und bieten Produkte, Dienstleistungen und Lösungen, die das Leben in der digitalen Welt so einfach und angenehm wie möglich machen. Das Geschäftsmodell basiert auf einer klaren Verteilung der Verantwortlichkeiten. Die CECONOMY AG bildet als zentrale Management-Holding grundlegende Funktionen wie Finanzen, Accounting, Controlling, Recht und Compliance ab. Für das operative Geschäft stehen mehrere Konzerngesellschaften, wobei der Schwerpunkt auf der MediaMarktSaturn Retail Group mit den Marken MediaMarkt und Saturn liegt. Darüber hinaus ist die CECONOMY AG mit 80 Prozent Hauptgesellschafterin der DTB Deutsche Technikberatung GmbH. Das Unternehmen ist der Partner für professionelle Technikhilfe zu Hause. Alle Dienstleistungen werden deutschlandweit auch in allen Media Märkten und Saturn-Häusern angeboten. Die CECONOMY AG hält zudem eine Minderheitsbeteiligung von rund 24 Prozent an Fnac Darty S.A., dem führenden französischen Einzelhändler für Consumer Electronics und Haushaltsgeräte. Ebenso ist die CECONOMY AG über die Media-Saturn-Holding GmbH mit 15 Prozent an M.video, Russlands Marktführer für Unterhaltungselektronik, beteiligt. scroll CECONOMY im Überblick MediaMarkt, 1979 gegründet, ist mit rund 870 Märkten in 13 europäischen Ländern vertreten und damit Europas Elektronikhändler Nummer Eins. Seinen Markenkern "Vergnügen" lebt MediaMarkt dabei konsequent - beim Sortiment, beim Preis, bei der Kundenberatung und -kommunikation sowie beim Service. Erklärtes Ziel: MediaMarkt wird für die Kunden zum vergnüglichsten Ort für Consumer Electronics - immer und überall. Zum Erfolgskonzept zählen neben einem stets aktuellen Sortiment an aktuellen Markenprodukten auch die persönliche Beratung sowie maßgeschneiderte Serviceleistungen, von der Lieferung über die Montage und Installation bis hin zur Reparatur von elektronischen Geräten. Zum deutschen Angebot von MediaMarkt gehört auch die Option, Geräte nicht zu kaufen, sondern zu mieten. Wichtige Vertriebskanäle neben den Märkten sind in fast allen Ländern, in denen MediaMarkt präsent ist, auch die Online-Angebote, die im Rahmen des Multichannel-Ansatzes eng mit dem stationären Geschäft verknüpft sind. Damit hat sich das Unternehmen als ein Anbieter positioniert, der seinen Kunden über alle Vertriebskanäle hinweg eine durchgängige Kundenerfahrung bietet - und zugleich die Möglichkeit, alle Online- und Offline-Services flexibel miteinander zu kombinieren. Saturn ist seit fast 60 Jahren Spezialist für elektronische Markenprodukte zu dauerhaft guten Preisen. Heute ist Saturn mit rund 170 Märkten in drei Ländern Europas vertreten. Die Saturn-Märkte machen Technik für ihre Kunden zum Erlebnis und zeigen, wie moderne Technikprodukte ihr Leben bereichern können. Sie bieten ein Sortiment von durchschnittlich 45.000 Artikeln aus den Bereichen Unterhaltungselektronik, Gaming, Haushaltsgeräte, Smart Home, Telekommunikation, Computer und Foto. Um den Kunden bereits während des Einkaufs die neuesten Technologien zu präsentieren, setzt Saturn unter anderem auf Virtual Reality und Robotics. Das stationäre Geschäft ergänzt Saturn in Deutschland und Österreich mit seinem Online-Shop und mobilen Kanälen. Im Rahmen dieser Multichannel-Strategie profitieren Saturn-Kunden sowohl von den Vorteilen des Online-Shoppings, als auch von der persönlichen Beratung und den umfassenden Serviceleistungen in den Märkten vor Ort und zu Hause. Deutsche Technikberatung (DTB) steht für professionelle Hilfe für zu Hause bei der Installation, Vernetzung und Fehlerbehebung elektronischer Geräte - entweder individuell vor Ort oder per Fernwartung. Die Kooperation mit MediaMarkt und Saturn vereinfacht darüber hinaus das Leben der Kunden in der digitalen Welt: Die Berater der DTB bieten Lösungen für ein uneingeschränktes Technikerlebnis zu Hause. Finanzbeteiligungen Fnac Darty S.A. ist Frankreichs führendes Einzelhandelsunternehmen für Consumer Electronics und Haushaltsgeräte mit Präsenz in elf weiteren Ländern. Die Gruppe besteht aus aus einem Multichannel-Netzwerk von 780 Märkten, darunter 571 in Frankreich und der Schweiz. Über ihre beiden gewerblichen Websites www.fnac.com und www.darty.com erreicht Fnac Darty S.A. rund 24 Millionen Besucher pro Monat. Als maßstabsetzender Omnichannel-Einzelhändler erzielte Fnac Darty S.A. im Jahr 2018 einen Umsatz von rund 7,5 Mrd. €, fast 19 Prozent davon wurden online generiert. Die CECONOMY AG ist mit rund 24 Prozent an Fnac Darty S.A. beteiligt. M.video ist der führende russische Einzelhändler für Unterhaltungselektronik. Im April 2018 schloss M.video die Akquisition des Wettbewerbers Eldorado ab. Zusammen halten beide Unternehmen in Russland einen Marktanteil von rund 26 Prozent und betreiben 941 Standorte. Der Pro-forma-Umsatz lag 2018 bei rund 352 Mrd. RUB (entspricht rund 4,4 Mrd. €, Wechselkurs am 31. Dezember 2018: 1 EUR = 79,4623 RUB) und wuchs gegenüber dem Vorjahr um mehr als 15 Prozent. Im Sommer 2018 erwarb die mehrheitlich zur CECONOMY AG gehörende Media-Saturn-Holding GmbH eine Minderheitsbeteiligung in Höhe von 15 Prozent an M.video. Neben einem Kaufpreis wurde auch das gesamte russische MediaMarkt-Geschäft an die Safmar Group, die Mehrheitseigentümerin von M.video, übertragen. scroll Standortportfolio nach Ländern 30.09.2018 Eröffnungen/Zugänge 2018/19 Schließungen/Abgänge 2018/19 30.09.2019 Deutschland 432 2 -3 431 Österreich 52 0 0 52 Schweiz 27 0 -1 26 Ungarn 24 8 0 32 DACH 535 10 -4 541 Belgien 29 0 -2 27 Griechenland 12 0 0 12 Italien 115 2 0 117 Luxemburg 2 0 0 2 Niederlande 49 0 0 49 Portugal 10 0 0 10 Spanien 85 3 0 88 West-/Südeuropa 302 5 -2 305 Polen 86 5 -1 90 Türkei 71 8 -1 78 Osteuropa 157 13 -2 168 Schweden 28 0 0 28 Sonstige 28 0 0 28 CECONOMY 1.022 28 -8 1.042 Steuerungssystem CECONOMY hat es sich zum Ziel gesetzt, Verbraucher in einer zunehmend digitalen Welt mit maßgeschneiderten Lösungen zu unterstützen und ihr Leben zu vereinfachen. Um ihre Position als führende europäische Plattform für Unternehmen, Marken und Konzepte im Bereich Consumer Electronics zu festigen und auszubauen, orientiert sich das Steuerungssystem von CECONOMY an den Bedürfnissen der Stakeholder. Im Folgenden werden die Kennzahlen vorgestellt, die bei CECONOMY zur Steuerung des Unternehmens verwendet werden. Neben einer kurzen inhaltlichen Erläuterung der jeweiligen Kennzahl wird auf das entsprechende Kapitel des Geschäftsberichts verwiesen, in dem die Kennzahl in ihrem Gesamtkontext näher beleuchtet wird. Die wesentlichen Steuerungskennzahlen von CECONOMY, ein um Währungseffekte und Portfoliomaßnahmen bereinigtes Gesamtumsatzwachstum sowie EBITDA, EBIT und Nettobetriebsvermögen, werden zu Beginn der Tabelle hervorgehoben. Für diese bedeutsamsten Kennzahlen hat CECONOMY für das Geschäftsjahr 2018/19 eine Prognose abgegeben. Für das Geschäftsjahr 2019/20 umfasst die Prognose ein währungsbereinigtes Umsatzwachstum sowie ein bereinigtes EBIT. Die Prognose erfolgt vor Portfolioveränderungen. Im Anschluss an die Erläuterung dieser Kennzahlen werden weitere zur Steuerung verwendete Kennzahlen nach ihrer Zuordenbarkeit zu Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung, Bilanz und weitere operative Kennzahlen gruppiert dargestellt. scroll Kennzahl Erläuterung Verweis Prognoserelevante Kennzahlen 2018/19 Währungs- und portfoliobereinigter Umsatz Der Gesamtumsatz wird in Euro angegeben. Dabei wird der in einem bestimmten Zeitraum in den Ländern erzielte Umsatz in Fremdwährung mit dem entsprechenden durchschnittlichen Wechselkurs umgerechnet. Ertragslage Ein währungsbereinigtes Umsatzwachstum wird für das Gesamtjahr ermittelt, indem der Umsatz des Vorjahreszeitraums mit dem durchschnittlichen Umrechnungskurs des entsprechenden Zeitraums des aktuellen Jahres umgerechnet wird. Das währungsbereinigte Umsatzwachstum in Einzelquartalen wird als Differenz zwischen den jeweiligen kumulierten Perioden berechnet. Dabei werden alle dazu nötigen kumulierten Perioden mit dem Kurs der zeitlich letzten kumulierten Periode umgerechnet (Beispiel: währungsbereinigtes Umsatzwachstum Q4 2018/19 basiert auf Wechselkursen Gesamtjahr 2018/19). Eine Bereinigung um Portfoliomaßnahmen erfolgt, indem von der Maßnahme betroffene Umsätze weder im aktuellen Jahr noch im Vorjahr berücksichtigt werden. EBITDA Das EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation) bezeichnet den Gewinn vor Finanzergebnis, Steuern, planmäßigen Abschreibungen, Wertminderungen und Zuschreibungen auf Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte. Ertragslage EBIT Das EBIT (Earnings before Interest and Taxes) bezeichnet den Gewinn vor Finanzergebnis und Steuern. Ertragslage Bereinigtes EBITDA/ bereinigtes EBIT Die Größen EBITDA und EBIT werden um Aufwendungen im Zusammenhang mit dem am 29. April 2019 verkündeten Kosten- und Effizienzprogramm bereinigt. Das Programm bezieht sich auf die Optimierung und Umstrukturierung von Prozessen und Strukturen in Verwaltungs- und Zentraleinheiten, insbesondere in Deutschland, sowie auf Geschäftsaktivitäten des Konzerns. Ebenso sind im bereinigten EBITDA beziehungsweise im bereinigten EBIT Aufwendungen für Führungswechsel im Top-Management im ersten Quartal 2018/19 unberücksichtigt. Ertragslage Nettobetriebs- vermögen Das bilanzielle Nettobetriebsvermögen als kurzfristiges betriebsnotwendiges Vermögen ist per 30.09.2019 wie folgt definiert: Finanz- und Vermögenslage Vorräte + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche * + Forderungen an Lieferanten + Forderungen aus Kreditkarten + geleistete Anzahlungen auf Vorräte - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden - abgegrenzte Umsätze aus Gutscheinen und Kundentreue- programmen - Rückstellungen für Kundentreueprogramme und Rückgaberechte - erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen = Nettobetriebsvermögen * Nicht enthalten sind Vertragsvermögenswerte aus zukünftigen Vertragsverlängerungen im Zusammenhang mit Vermittlungsprovisionen. Ab dem Geschäftsjahr 2019/20 findet eine geänderte Definition des Nettobetriebsvermögens Anwendung. Siehe unter Kennzahlen der Bilanz. Prognoserelevante Kennzahlen 2019/20 Währungs- und portfoliobereinigter Umsatz Siehe prognoserelevante Kennzahlen 2018/19 Ertragslage EBIT Siehe prognoserelevante Kennzahlen 2018/19 Ertragslage (Portfolio-) bereinigtes EBIT Das EBIT wird um Portfoliomaßnahmen bereinigt. Ertragslage Zudem sind nicht regelmäßig wiederkehrende Ergebniseffekte im Zusammenhang mit dem am 29. April 2019 verkündeten Kosten- und Effizienzprogramm nicht enthalten. Weitere Kennzahlen der Gewinn- und Verlustrechnung Umsatz gesamt Der Gesamtumsatz wird in Euro angegeben. Dabei wird der in einem bestimmten Zeitraum in den Ländern erzielte Umsatz in Fremdwährung mit dem entsprechenden Durchschnittskurs umgerechnet. Ertragslage Umsatzwachstum gesamt Das Umsatzwachstum gesamt bezeichnet die prozentuale Änderung des Umsatzes gesamt in der Berichtsperiode im Vergleich zur entsprechenden Periode des Vorjahres. Ertragslage Flächenbereinigtes Umsatzwachstum Das flächenbereinigte Umsatzwachstum bezeichnet das währungsbereinigte Umsatzwachstum auf vergleichbarer Fläche beziehungsweise bezogen auf ein vergleichbares Panel an Standorten, Einheiten oder Vertriebskonzepten wie Online-Handel und Belieferung. Es gehen nur Umsätze von Standorten ein, die mindestens über ein volles Geschäftsjahr eine vergleichbare Historie vorweisen können. Demnach sind Standorte, die von Eröffnungen, Schließungen oder wesentlichen Geschäftsveränderungen im Berichtsjahr beziehungsweise im Vergleichsjahr betroffen sind, aus der Betrachtung auszuschließen. Ertragslage Online-Umsatz Die Kennzahl Online-Umsatz umfasst den Umsatz, der über das Internet generiert wird. Dazu zählt sowohl der Umsatz der Online-Pure-Player als auch der über die Online-Shops generierte Umsatz der MediaMarktSaturn Retail Group. Enthalten ist hier auch online bestellte und im Markt abgeholte Ware. Ertragslage Online-Wachstum Das Online-Wachstum bezeichnet die Veränderung des Online-Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Ertragslage Online-Anteil Der Online-Anteil bezeichnet den Anteil des Online-Umsatzes am Gesamtumsatz der betreffenden Periode. Ertragslage Online-Anteil = Online-Umsatz / Gesamtumsatz Pick-up-Rate Die Pick-up-Rate bezeichnet den prozentualen Anteil der online getätigten Bestellungen, die im Markt abgeholt werden. Ertragslage Services & Solutions- Umsatz Als Services & Solutions-Umsätze werden diejenigen Umsätze bezeichnet, die nicht reine Warenumsätze sind. Beispiele sind Garantieverlängerungen, Vermittlung von Mobilfunkverträgen, Reparaturdienstleistungen oder Lieferung und Montage. Ertragslage Services & Solutions- Wachstum Das Services & Solutions-Wachstum bezeichnet die Veränderung des Services & Solutions-Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Ertragslage Services & Solutions- Anteil Der Services & Solutions-Anteil bezeichnet den Anteil des Services & Solutions-Umsatzes am Gesamtumsatz der betreffenden Periode. Ertragslage Services & Solutions-Anteil = Services & Solutions Umsatz / Gesamtumsatz Bruttomarge Die Bruttomarge bezeichnet den Quotienten aus Bruttoergebnis vom Umsatz und Gesamtumsatz. Ertragslage Bruttomarge = Bruttoergebnis vom Umsatz / Gesamtumsatz Das Bruttoergebnis ist definiert als Gesamtumsatz abzüglich der den Umsatzkosten zuzurechnenden Aufwendungen, zuzüglich der von den Lieferanten gewährten späteren Rückvergütungen. EBITDA-Marge Die EBITDA-Marge bezeichnet den Quotienten aus EBITDA und Gesamtumsatz. CECONOMY in Zahlen EBITDA-Marge = EBITDA / Gesamtumsatz EBIT-Marge Die EBIT-Marge bezeichnet den Quotienten aus EBIT und Gesamtumsatz. CECONOMY in Zahlen EBIT-Marge = EBIT / Gesamtumsatz EBT Das EBT (Earnings before Taxes) bezeichnet das Ergebnis vor Steuern. Ertragslage EBIT +/- Finanzergebnis = EBT Steuerquote Die Steuerquote bezeichnet den Quotienten aus Steueraufwand und Ergebnis vor Steuern (EBT, Earnings before Taxes). Ertragslage Steuerquote = Steueraufwand / Ergebnis vor Steuern Minderheiten- anteil am Periodenergebnis Der Minderheitenanteil am Periodenergebnis bezeichnet den Anteil des Periodenergebnisses, der auf die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfällt (synonym für "den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis"). Ertragslage Nettoergebnis Unter Nettoergebnis wird diejenige Größe verstanden, die sich nach Abzug von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter vom Periodenergebnis ergibt (synonym für "den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnendes Periodenergebnis"). Ertragslage Ergebnis je Aktie, EPS Das EPS (Earnings per Share) bezeichnet den Quotienten aus Nettoergebnis und Anzahl der ausgegebenen Aktien (Stamm- und Vorzugsaktien). Ertragslage EPS = Nettoergebnis / Anzahl ausgegebene Aktien Kennzahlen der Kapitalflussrechnung Veränderung des Nettobetriebsver- mögens Als Teil des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit wird hier die Veränderung der dem Nettobetriebsvermögen zugehörigen Bilanzposten dargestellt, bereinigt um Währungseffekte, die gesondert ausgewiesen werden, und Investitionen sowie Desinvestitionen. Finanz- und Vermögenslage Zahlungen Ertragsteuern (Cash Taxes) Als Teil des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit wird hier der tatsächliche Mittelabfluss für Ertragsteuern in der betreffenden Periode dargestellt. Kapitalflussrechnung Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit bezeichnet Bewegungen der Posten "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente", die der betrieblichen Tätigkeit zugeordnet werden. Diese umfassen im Wesentlichen das EBITDA, adjustiert um Rückstellungszuführung oder -auflösung, Veränderungen des Nettobetriebsvermögens und Steuerzahlungen. Finanz- und Vermögenslage Cashinvestitionen Als Cashinvestitionen wird die absolute Höhe der zahlungswirksamen Investitionen der betrachteten Periode bezeichnet. Dazu werden die "Unternehmensakquisitionen", "Investitionen in Sachanlagen (ohne Finanzierungs-Leasing)" und "Sonstige Investitionen" aus dem Cashflow aus Investitionstätigkeit zusammengefasst. Kapitalflussrechnung Cashflow aus Investitionstätigkeit Der Cashflow aus Investitionstätigkeit bezeichnet Bewegungen der Posten "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente", die der Investitionstätigkeit zugeordnet werden. Er umfasst im Wesentlichen Cashinvestitionen, Zuflüsse aus Desinvestitionen sowie Investitionen in und Veräußerungen von Geldanlagen und Wertpapieren. Finanz- und Vermögenslage Gewinnaus- schüttungen Die Kennzahl Gewinnausschüttungen umfasst die im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit enthaltenen Mittelabflüsse an die Gesellschafter und beinhaltet sowohl die Ausschüttung an die Stamm- und Vorzugsaktionäre als auch die Zahlungen an nicht beherrschende Gesellschafter. Kapitalflussrechnung Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit bezeichnet Bewegungen der Posten "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente", die der Finanzierungstätigkeit zugeordnet werden. Dieser umfasst im Wesentlichen Zahlungen von Gewinnausschüttungen, Aufnahme/Tilgung von Finanzschulden und Zinszahlungen. Finanz- und Vermögenslage Free Cashflow Der Free Cashflow umfasst den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit abzüglich der Cashinvestitionen. CECONOMY in Zahlen Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit - Cashinvestitionen = Free Cashflow Kennzahlen der Bilanz Eigenkapital Beim Eigenkapital handelt es sich im Rahmen der IFRS-Rechnungslegung um eine Residualgröße, die sich durch Bildung der Differenz von Vermögen und Schulden ergibt. Finanz- und Vermögenslage Eigenkapitalquote Die Eigenkapitalquote bezeichnet den Quotienten aus Eigenkapital und Bilanzsumme. Finanz- und Vermögenslage Eigenkapitalquote = Eigenkapital / Bilanzsumme Finanzschulden Finanzschulden umfassen die kurz- und langfristigen Finanzschulden inklusive Finanzierungs-Leasingverhältnisse. Finanz- und Vermögenslage Liquide Mittel Liquide Mittel umfassen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Geldanlagen im Sinne von kurzfristigen Guthaben bei Kreditinstituten und kurzfristig veräußerbare Schuldtitel. Finanz- und Vermögenslage Nettoliquidität/ Nettoverschuldung Die Nettoliquidität/Nettoverschuldung wird ermittelt durch Saldierung der Finanzschulden mit den liquiden Mitteln. Finanz- und Vermögenslage Finanzschulden - Liquide Mittel = Nettoliquidität/Nettoverschuldung Nettobetriebs- vermögen (gültig ab GJ 2019/20) Das bilanzielle Nettobetriebsvermögen als kurzfristiges betriebsnotwendiges Vermögen ist ab dem Geschäftsjahr 2019/20 wie folgt definiert: Finanz- und Vermögenslage Vorräte + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche + Forderungen an Lieferanten - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten = Nettobetriebsvermögen Weitere operative Kennzahlen Investitionen laut Segmentbericht Die Kennzahl Investitionen laut Segmentbericht umfasst alle Zugänge zu den langfristigen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen (zum Beispiel Grundstücke, Gebäude, Ausgaben für Modernisierung). Im Unterschied zu den Cashinvestitionen ist hier zusätzlich der Barwert von eingegangenen Finanzierungs-Leasingverhältnissen enthalten. Nicht enthalten sind hingegen die Auszahlungen für finanzielle Vermögenswerte sowie Anzahlungen oder Mietvorauszahlungen. Investitionen/ Desinvesti- tionen Anzahl Standorte gesamt Die Anzahl Standorte bezeichnet die Anzahl stationärer Märkte mit einer Verkaufsfläche, die sich in Quadratmetern beziffern lässt. Geschäfts- modell des Konzerns/ Ertragslage Neueröffnungen gesamt Anzahl der Neueröffnungen in einer Periode. Geschäfts- modell des Konzerns/ Ertragslage Schließungen gesamt Anzahl der Schließungen in einer Periode. Geschäfts- modell des Konzerns/ Ertragslage Verkaufsfläche Als Verkaufsfläche wird die Gesamtfläche aller Standorte in Quadratmetern bezeichnet. Ertragslage Durchschnittliche Verkaufsfläche pro Standort Die durchschnittliche Verkaufsfläche pro Standort wird ermittelt als Quotient aus der Gesamtfläche aller Standorte in Quadratmetern und der Anzahl der Standorte zum angegebenen Stichtag. Ertragslage Durchschnittliche Verkaufsfläche pro Standort = Gesamtfläche aller Standorte in Quadratmetern / Anzahl Standorte Anzahl Mitarbeiter Die Kennzahl bezeichnet die Anzahl der Mitarbeiter auf Vollzeitbasis zum angegebenen Stichtag CECONOMY in Zahlen Basierend auf gleichartigen ökonomischen Rahmenbedingungen und wirtschaftlichen Merkmalen der Geschäftstätigkeiten werden einzelne Länder zu den folgenden Geschäftssegmenten aggregiert, die berichtspflichtig sind: ― DACH (Deutschland, Österreich, Schweiz, Ungarn) ― West-/Südeuropa (Belgien, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien) ― Osteuropa (Polen, Türkei) Sämtliche nicht berichtspflichtige Geschäftssegmente sowie Geschäftsaktivitäten, die nicht die Definitionskriterien eines Geschäftssegments erfüllen, werden unter Sonstige zusammengefasst. Hierzu gehören insbesondere Schweden sowie kleinere operative Gesellschaften. Nachhaltigkeitsmanagement CECONOMY ist sich der Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt bewusst. Entlang der Geschäftstätigkeit wird die Wertschöpfungskette mit den ökologischen, gesellschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen in Einklang gebracht. Als Orientierungsrahmen dienen die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen. Diese Ziele für eine nachhaltige Entwicklung stellen eine Leitlinie für Unternehmen aus aller Welt dar. CECONOMY hat es sich zum Ziel gesetzt, den positiven Einfluss auf die SDGs mit Bezug zur Geschäftstätigkeit zu stärken und gleichzeitig negative Effekte systematisch zu reduzieren. Im Dialog und in der Zusammenarbeit mit Stakeholdern werden zukunftsorientierte Lösungen entwickelt, um letztlich einen Mehrwert für alle zu schaffen. Nachhaltigkeitsmanagement und -organisation Oberstes Gremium zu Nachhaltigkeit und verantwortlich für strategische Entscheidungen sowie für die Nachverfolgung der Ziele und Fortschritte ist der Vorstand der CECONOMY AG. Regelmäßig werden die Nachhaltigkeitsaktivitäten durch den Vorstandsvorsitzenden als obersten Nachhaltigkeitsbotschafter auf die Agenda der Vorstandssitzungen gesetzt. Die Vorstandssitzung der CECONOMY AG ist damit das höchste "Sustainability Committee" im Konzern. Auf Ebene der MediaMarktSaturn Retail Group (MMSRG) wurde der "Strategiekreis Nachhaltigkeit" ins Leben gerufen. Koordiniert durch die Abteilung Sustainability kommen hier regelmäßig alle relevanten Experten zusammen, um die konkrete Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie als Teil der Gesamtstrategie zu planen und sie mit dem operativen Geschäft zu verschmelzen. Im Strategiekreis legen die operativen Verantwortlichen die inhaltliche Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsprojekte fest und erarbeiten Entscheidungsvorlagen für die Geschäftsführung und den Vorstand. Jedem Nachhaltigkeitsschwerpunkt sind zudem "Sponsoren" auf höchster Führungsebene zugeordnet. Sie sind für die Integration von Nachhaltigkeit in ihrem Bereich verantwortlich. Zusätzlich sind in den Landesorganisationen der MMSRG "Sustainability Manager" benannt, um die Nachhaltigkeitsthemen direkt in die Länder zu tragen. ↗ Weitere Informationen zum Nachhaltigkeitsmanagement und zur Nachhaltigkeitsorganisation finden sich im Gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht, der auch im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Nachhaltigkeits ansatz Gemeinsam mit der MMSRG hat die CECONOMY AG einen eigenen Nachhaltigkeitsansatz entwickelt. Im Rahmen einer Analyse wurden wesentliche Themen identifiziert. Gemeinsam mit den SDGs bilden sie die Basis für die Nachhaltigkeitsschwerpunkte. Die wesentlichen Themen bestimmen darüber hinaus die Inhalte des Gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts, der bereits zum zweiten Mal vorgelegt wird. ↗ Weitere Informationen zu Nachhaltigkeit bei CECONOMY sowie den dazugehörigen Managementansätzen, Zielen und Kennzahlen finden sich im Gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht, der auch im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Als Mitglied beim Global Compact der Vereinten Nationen bekennt sich die MMSRG zu dessen zehn Prinzipien und verpflichtet sich, an der Umsetzung der SDGs aktiv mitzuwirken sowie einen jährlichen Bericht über ihre Fortschritte an die Vereinten Nationen einzureichen. ↗ Der UN-Global-Compact-Fortschrittsbericht 2017/18 der MMSRG findet sich auf der Webseite www.mediamarktsaturn.com unter der Rubrik Unternehmen - Nachhaltigkeit bei MediaMarktSaturn. Mitarbeiter 1 CECONOMY hat sich zum Ziel gesetzt, die Kunden in einer zunehmend digitalen Welt zu unterstützen und ihnen mit maßgeschneiderten Lösungen das Leben zu erleichtern. Dafür benötigt der Konzern engagierte Mitarbeiter, die die Strategie in ihrem Arbeitsalltag mit Leben füllen und Mehrwert für die Kunden schaffen. CECONOMY kann nur dann wachsen, wenn das Unternehmen seine Mitarbeiter fördert. In der Personalstrategie konzentriert sich CECONOMY dabei auf zwei Schwerpunkte: zum einen auf das Personalmanagement, zu dem die Anwerbung, Bindung und Weiterentwicklung von Mitarbeitern zählen, zum anderen auf die Arbeitssicherheit und die Gesundheitsförderung. Ziel ist es, die besten Mitarbeiter zu gewinnen, sie entsprechend ihrer Leistungsbereitschaft und ihren Fähigkeiten zu fördern und sie langfristig an das Unternehmen zu binden. Auf diese Weise will CECONOMY für bestehende und künftige Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber sein. ↗ Weitere Informationen zu den CECONOMY-Mitarbeitern finden sich im Gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht. 1 Durch eine Änderung der Berechnungsgrundlage sind die Zahlen des Vorjahres angepasst worden. Die im Text genannten Personenkennzahlen errechnen sich grundsätzlich aus der durchschnittlichen Kopfzahl, sofern nicht anders vermerkt. Alle genannten Zahlen und Angaben beziehen sich ausschließlich auf den fortgeführten Bereich. Anwerbung von Mitarbeitern Im Wettbewerb um die besten Fach- und Führungskräfte setzt CECONOMY auf Maßnahmen, die die Außenwahrnehmung bei potenziellen Bewerbern verbessern. Dazu zählt auch die Ausbildung von Nachwuchskräften für den Handel, durch die das Unternehmen Mitarbeiter aus den eigenen Reihen rekrutieren kann. scroll Ausbildung bei CECONOMY 2017/18 2018/19 Anzahl der Auszubildenden insgesamt 2.940 2.640 davon in Deutschland (2.312) (2.236) davon international (628) (404) Neu eingestellte Auszubildende in Deutschland 815 881 Ausbildungsquote (einschließlich Praktikanten und Studenten) in Deutschland (in %) 8,9 9,2 In der Gruppe bietet CECONOMY zwölf verschiedene Ausbildungsmöglichkeiten (2017/18: 17) und beschäftigte im Geschäftsjahr 2018/19 2.640 Auszubildende (2017/18: 2.940). Bei MediaMarkt wurde im Geschäftsjahr 2018/19 die Anzahl der auszubildenden dualen Studenten weiter erhöht. Um die Ausbildung der dualen Studenten auch qualitativ auf höchstem Niveau zu halten, wurden Ausbildungsmärkte und Ausbildungsgeschäftsführer definiert. Ein klares Onboarding- und Weiterbildungsprogramm ist Bestandteil des young talent program. Im Jahr 2019 wurden bei Saturn sogenannte Azubi-Camps veranstaltet - der Schwerpunkt lag auf den Themen neue Verkaufstechnik "Basisqualität im Verkauf" sowie Services & Solutions. Zusätzlich zur dualen Berufsausbildung bieten die Gesellschaften von CECONOMY jungen Menschen auch die Möglichkeit, ein duales Studium mit Praxisanteilen aufzunehmen. Im Berichtsjahr 2018/19 waren dies 86 Studierende in Deutschland. ENTWICKLUNG VON NACHWUCHSKRÄFTEN Für die Nachwuchskräfte bei der MMSRG werden spezielle Traineeprogramme mit den Schwerpunkten Finance, IT und Multichannel realisiert. Diese Programme fördern die Eigenverantwortung der Absolventen und bieten zugleich individuelle Gestaltungsfreiheiten hinsichtlich Ablauf, Programmausgestaltung und persönlicher Weiterbildung. MediaMarkt und Saturn setzen dabei in Deutschland auf den kontinuierlichen Ausbau ihrer dualen Studiengänge. Der Schwerpunkt liegt hier auf einer individuellen Entwicklung und bedarfsgerechten Weiterbildung der Nachwuchskräfte. Damit die Studenten in den Märkten gut ausgebildet werden, werden die einzelnen Märkte gezielt darauf vorbereitet. Um den Austausch und die Vernetzung innerhalb der Talentgruppen sowie mit dem Management zu fördern, findet sowohl bei MediaMarkt als auch bei Saturn ein jährlicher Talenttag statt. Die spanische Landesgesellschaft bietet ein zweijähriges "Digital Talent"-Traineeprogramm für Absolventen aus den Bereichen E-Commerce und IT an. Zudem bieten die dualen Studienprogramme von CECONOMY mit einer 70-prozentigen Übernahmequote eine gute Möglichkeit für den Berufseinstieg. ARBEITGEBERMARKE UND PERSONALMARKETING Die Rekrutierung von Nachwuchstalenten und IT-Spezialisten ist für die Unternehmen von CECONOMY von besonderer Bedeutung. So hat die MMSRG im Berichtszeitraum die attraktiven und internationalen Social-Media- und Karrierewebsite-Auftritte und -Kampagnen weiter ausgebaut. Bei der Rekrutierung von Nachwuchstalenten und IT-Spezialisten setzt CECONOMY weiter verstärkt auf die Kooperation mit Hochschulen. Um Nachwuchs auf das Unternehmen aufmerksam zu machen, nahmen auch im Geschäftsjahr 2018/19 Repräsentanten an Messen, Fachvorträgen und Workshops teil. Zudem fördert die MMSRG eine Stiftungsprofessur für Artifical Intelligence an der Technischen Hochschule Ingolstadt. Die deutsche Landesgesellschaft Media-Saturn Deutschland GmbH beteiligte sich an einer Initiative, in der Stipendiaten der SOS-Kinderdörfer auf die Arbeitswelt vorbereitet werden. International setzt CECONOMY verstärkt auf die Zusammenarbeit mit der spanischen Landesgesellschaft in Barcelona, um IT-Talente zu gewinnen. Dafür wurden Kooperationen mit dem Fòrum de les Tecnologies de l'Informació i de la Comunicació und JOBarcelona initiiert. Zudem wurde das bei der MMSRG eingeführte Mitarbeiterempfehlungsprogramm #plus1 auf internationaler Ebene weiter ausgebaut - so zum Beispiel in Spanien. Nach erfolgreicher Einführung können Mitarbeiter jederzeit offene Stellen innerhalb von CECONOMY an ihr Netzwerk kommunizieren. Vergütungsmodelle und Nachfolgeplanung Unternehmertum ist ein bei CECONOMY und insbesondere bei der MMSRG traditionell stark verankerter Wert. Die Vergütungsstrukturen orientieren sich daher am Markt und am Unternehmenserfolg. Durch eine gezielte Nachfolgeplanung ermöglicht CECONOMY den Fach- und Führungskräften eine attraktive Karriere innerhalb des Konzerns. LEISTUNGSORIENTIERTE VERGÜTUNG FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE Die Vergütungssysteme beinhalten eine wettbewerbsfähige monatliche Grundvergütung sowie einen einjährigen variablen Gehaltsbestandteil, dessen Höhe von der Profitabilität und der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens sowie teilweise von der Entwicklung gegenüber dem Wettbewerb abhängt. Darüber hinaus gibt es neben weiteren attraktiv gestalteten Vergütungsbestandteilen (zum Beispiel Firmenwagen und die Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge) grundsätzlich Modelle einer erfolgsabhängigen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung, deren Ausgestaltung im Ermessen des Unternehmens liegt. LEISTUNGSBEURTEILUNG UND NACHFOLGEPLANUNG Innerhalb von CECONOMY ist die systematische Führungskräfteentwicklung eine zentrale Aufgabe der Geschäftsführungen der Gesellschaften. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Fähigkeiten und Kompetenzen der Führungskräfte konsequent an den Bedürfnissen und strategischen Zielen des Unternehmens ausgerichtet sind. Zudem kann CECONOMY den Führungskräften gezielt internationale Karrierewege eröffnen - unabhängig davon, in welcher Gesellschaft sie beschäftigt sind. Die Prozesse für die Karriereplanung ermöglichen es darüber hinaus, geeignete Kandidaten für Schlüsselpositionen im Unternehmen zu identifizieren und zu fördern. So können freiwerdende Positionen möglichst aus den eigenen Reihen besetzt werden. FLUKTUATIONSRATE DER MITARBEITER Im Berichtszeitraum liegt die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit bei CECONOMY bei 8,2 Jahren und ist damit gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen (2017/18: 7,9 Jahre). Die Fluktuationsraten unterscheiden sich stark nach Region und sind in der folgenden Grafik zum Vergleich dargestellt. Die Fluktuationsrate ermittelt sich dabei aus der Anzahl der Austritte im Verhältnis zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter (nach Köpfen) im Berichtsjahr. Diversity-Management scroll 30.09.2018 30.09.2019 Durchschnittsalter Belegschaft (Jahre) 36,9 37,2 Anteil von Mitarbeitern der Altersgruppe 50 plus an der Gesamtbelegschaft in Deutschland (in %) 16,6 20,9 Anteil von Mitarbeitern der Altersgruppe 50 plus an der Gesamtbelegschaft international (in %) 5,9 7,0 Beschäftigte mit anerkannter Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte in Deutschland 615 575 Beschäftigte mit anerkannter Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte international 464 446 Inklusion und Diversität führen zu besseren Geschäftsergebnissen für CECONOMY - durch bessere Repräsentation der Kunden im Unternehmen, durch den Zugang zu einem größeren Pool an Talenten sowie durch ein stärkeres Engagement und die Weiterentwicklung der Mitarbeiter. Über die geschlechtsspezifische Vielfalt hinaus stellt dieser Ansatz alle Mitarbeiter und deren Diversität in den Mittelpunkt und schafft damit Bedingungen, unter denen sie am besten agieren können. Daher muss CECONOMY eine integrative Arbeitsumgebung und eine offene Arbeitskultur schaffen, in der individuelle Unterschiede geachtet, geschätzt und gefördert werden, sowie eine vielfältige Belegschaft aufgebaut wird, in der jeder Einzelne seine individuellen Potenziale und Stärken voll entfalten und nutzen kann. Zur erfolgreichen Unterstützung der Wachstumsstrategie setzt CECONOMY unter anderem auf internationale Zusammenarbeit. Insgesamt arbeiten bei CECONOMY Mitarbeiter aus 121 Nationen zusammen. Zum 30. September 2019 sind 61,8 Prozent der Landesgeschäftsführer der MMSRG aus ausländischen Tochtergesellschaften. Im November 2017 hat die CECONOMY AG zusätzlich die "Charta der Viel- falt" unterschrieben. Die Umsetzung dieser Charta in der Organisation hat zum Ziel, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren - so schafft die CECONOMY AG ein Klima der Akzeptanz und des gegenseitigen Vertrauens. Entwicklung der Mitarbeiterzahlen Im Berichtszeitraum beschäftigte CECONOMY durchschnittlich 50.893 (2017/18: 53.318) Mitarbeiter auf Vollzeitbasis. Der größte Teil der Mitarbeiter ist außerhalb des Heimatmarkts Deutschland beschäftigt. Für die MMSRG waren im Berichtszeitraum durchschnittlich 50.798 Vollzeitkräfte tätig. Etwa 53,7 Prozent davon arbeiten in der DACH-Region, davon 44,9 Prozent in Deutschland. Die Abweichungen der Mitarbeiterzahlen zum Vorjahr sind zum größten Teil durch operative Effizienzmaßnahmen in den Märkten begründet. Darüber hinaus ergaben sich weitere Schwankungen hauptsächlich durch natürliche Fluktuation. Daneben sah das Kosten- und Effizienzprogramm ein Freiwilligenprogramm für Mitarbeiter vor. Bedingt durch den Zeitpunkt der Umsetzung sowie die Länge der individuellen Kündigungsfristen werden sich auf Mitarbeiterebene die hieraus ergebenden Effekte in den Mitarbeiterzahlen im Wesentlichen erst im Geschäftsjahr 2019/20 zeigen. Entwicklung des Personalaufwands Die Personalaufwendungen liegen bei 2,4 Mrd. € (2017/18: 2,3 Mrd. €). Davon entfielen 2,0 Mrd. € (2017/18: 1,9 Mrd. €) auf Löhne und Gehälter. Der Rest entfiel auf soziale Abgaben sowie auf Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung. Darüber hinaus waren in den Löhnen und Gehältern Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm sowie Führungswechseln in Höhe von 157 Mio. € (2017/18: 18 Mio. €, jedoch nicht im Rahmen des Kosten- und Effizienzprogramms sowie Führungswechseln) enthalten. Wir fördern den Aufbau der privaten Altersvorsorge der Mitarbeiter. Ein konzernweites Zukunftspaket bietet ihnen freiwillige Leistungen, die über branchenübliche tarifliche Standards hinausgehen. Im Berichtsjahr haben 4.661 Mitarbeiter in Deutschland dieses Angebot in Anspruch genommen (2017/18: 4.480 Mitarbeiter). Das entspricht einer Quote von 19,1 Prozent (2017/18: 17,3 Prozent). ↗ Weitere Informationen zum Personalaufwand finden sich im Anhang - Nummer 17 Personalaufwand. scroll Mitarbeiterentwicklung nach Ländern und Segmenten zum Stichtag 30.09. Auf Vollzeitbasis1 Nach Köpfen 2018 2019 2018 2019 Deutschland 23.738 21.779 25.268 23.170 Österreich 2.222 2.202 2.395 2.366 Schweiz 960 854 1.123 1.008 Ungarn 1.327 1.460 1.347 1.481 DACH 28.247 26.294 30.133 28.025 Belgien 1.467 1.394 1.538 1.457 Griechenland 750 719 801 770 Italien 4.699 4.403 5.367 5.077 Luxemburg 151 151 154 153 Niederlande 3.249 2.938 4.702 4.530 Portugal 503 494 565 544 Spanien 5.536 5.532 6.739 6.674 West-/Südeuropa 16.355 15.631 19.866 19.205 Polen 4.349 4.061 4.394 4.123 Türkei 2.311 2.434 2.312 2.434 Osteuropa 6.659 6.495 6.706 6.557 Schweden 897 900 1.233 1.248 Übrige 264 215 270 224 Sonstige 1.161 1.115 1.503 1.472 CECONOMY 52.422 49.536 58.208 55.259 1 Rundungsdifferenzen möglich Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem hat zum Ziel, mittels Instrumenten und Maßnahmen diejenigen Risiken zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen, die sich auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung auswirken könnten. Es umfasst präventive, überwachende und aufdeckende Kontrollmaßnahmen, die fest im Rechnungslegungs- und Berichterstattungsprozess verankert sind und so einen ordnungsgemäßen Abschlusserstellungsprozess sicherstellen. Die Gesamtverantwortung für alle Prozesse zur Erstellung des Konzern- beziehungsweise Jahresabschlusses sowie des Zusammengefassten Lageberichts der CECONOMY AG liegt im Ressort des Finanzvorstands. Die eigentliche Aufstellung der Abschlüsse sowie des Zusammengefassten Lageberichts im rechtlichen Sinn obliegt dem Gesamtvorstand der CECONOMY AG. Für die Billigung und damit die Feststellung des Konzern- und Jahresabschlusses sowie des Zusammengefassten Lageberichts ist der Aufsichtsrat der CECONOMY AG zuständig. Aufbauend auf dem Konzept "Internal Control - Integrated Framework" des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) werden konzernweite Mindestvorgaben zur Ausgestaltung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems vom Bereich Accounting der CECONOMY AG definiert und kontinuierlich weiterentwickelt. Diese Vorgaben umfassen Risikokontrollmatrizen, die das Kontrolldesign, die Kontrollausführung, die Verantwortlichkeiten und die Überprüfung der Wirksamkeit der Kontrollen beinhalten. ― Kontrolldesign: Für wesentliche finanz- und rechnungslegungsbezogene Prozesse wurden im Rahmen eines Top-down-Ansatzes Risiken für signifikante Fehler im Hinblick auf die Finanzberichterstattung identifiziert und konzernweit verbindliche Kontrollziele vorgegeben, die die wesentlichen Konzerngesellschaften durch gesellschaftsspezifische Kontrollaktivitäten abdecken müssen. ― Kontrollausführung: Die Ausführung dieser Kontrollen ist durch die Konzerngesellschaften zu dokumentieren. ― Wirksamkeit der Kontrollen: Die wesentlichen Konzerngesellschaften sind verpflichtet, die Effektivität der Kontrollen jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres zu evaluieren (Selbsteinschätzung). Dazu wird eine konzernweit einheitliche Methodik vorgegeben. Die Ergebnisse der Selbsteinschätzungen sind in einem standardisierten Berichtsformat zu melden. Dabei sind die Konzerngesellschaften verpflichtet zu bestätigen, dass die Selbsteinschätzungen gemäß der vorgegebenen Methodik erfolgt sind. Neben den Kontrollaktivitäten umfasst die Berichterstattung auch Aussagen zu den übrigen vier Komponenten des COSO-Rahmenwerks: Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Information und Kommunikation sowie Überwachung. Die Einzelberichte der Gesellschaften werden zentral validiert und zu einem Gesamtbericht über das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem von CECONOMY zusammengefasst. Dieser wird an das Governance, Risk and Compliance (GRC)-Komitee sowie den Vorstand der CECONOMY AG berichtet. Der Aufsichtsrat der CECONOMY AG überwacht die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems. Im Folgenden werden die wesentlichen rechnungslegungsbezogenen Prozesse näher erläutert. Der Halbjahresfinanzbericht und der Konzernabschluss der CECONOMY AG werden gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Mit einer konzernweit gültigen und von allen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften verpflichtend anzuwendenden IFRS-Bilanzierungsrichtlinie wird für CECONOMY die einheitliche Bilanzierung im Einklang mit den IFRS sichergestellt. Die Geschäftsführung jedes wesentlichen Konzernunternehmens ist dazu verpflichtet, zu jedem Berichtsanlass in einer entsprechenden Erklärung (Letter of Representation) zu bestätigen, dass die IFRS-Bilanzierungsrichtlinie eingehalten wurde. Änderungen der IFRS fließen kontinuierlich in die Richtlinie ein und werden allen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften mitgeteilt. Zu jedem Berichtsanlass werden zentrale Verfahrensanweisungen sowie Termine für globale Meilensteine vorgegeben und kommuniziert. Die Einhaltung des globalen Abschlusskalenders überwacht der Bereich Accounting der CECONOMY AG. Die lokale Terminierung für konkrete Abschlusshandlungen und die Kontrolle der notwendigen Meilensteine und Aktivitäten im Rahmen der lokalen Abschlusserstellung liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der jeweiligen Einzelgesellschaft. Die lokale Abschlusserstellung der einbezogenen Unternehmen nach IFRS für Konsolidierungszwecke erfolgt grundsätzlich in SAP-basierten Rechnungslegungssystemen. Es ist eine Funktionstrennung gegeben, durch die Kontrollprozesse wie beispielsweise ein Vier-Augen-Prinzip gewährleistet sind. Die Zusammenführung der lokalen rechnungslegungsbezogenen Geschäftsdaten wird durch ein zentrales Konsolidierungssystem (CCH Tagetik) vorgenommen, in das alle konsolidierten Konzernunternehmen von CECONOMY eingebunden sind. In diesem System ist ein einheitlicher Kontenplan hinterlegt, der von allen einbezogenen Unternehmen unter Berücksichtigung der IFRS-Bilanzierungsrichtlinie anzuwenden ist. Nach Übertragung der lokalen Daten in das Konsolidierungssystem werden automatisierte Plausibilitätsprüfungen vor dem Hintergrund rechnungslegungsspezifischer Zusammenhänge und Abhängigkeiten durchgeführt. Sollte das System im Rahmen dieser Validierungen Fehler- oder Warnmeldungen erzeugen, sind diese vom Abschlussverantwortlichen vor Weitergabe der Daten an die Konsolidierungsstelle entsprechend zu bearbeiten. Zudem haben alle wesentlichen Konzernunternehmen im Konsolidierungssystem für die wesentlichen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nennenswerte Abweichungen im Vergleich zur Vorperiode zu kommentieren. An die Meldung und Validierung der lokalen Daten schließt sich der Prozess der Konzernabschlusserstellung an, für den ebenfalls wesentliche Meilensteine, Aktivitäten und Termine festgelegt sind. Dabei stellen die typischen Tätigkeiten zur Erstellung des Konzernabschlusses spezifische abzuarbeitende Meilensteine dar. Zu diesen Meilensteinen gehören beispielsweise die Vollständigkeitsprüfung des Konsolidierungskreises, die Überprüfung der pünktlichen, vollständigen und korrekten Datenabgabe, die typischen Konsolidierungsschritte - darunter zum Beispiel Kapitalkonsolidierung und Aufwands- und Ertragskonsolidierung - sowie letztendlich die Fertigstellung des Geschäftsberichts. Die personellen Verantwortlichkeiten für die oben genannten Meilensteine sind unter Berücksichtigung einer Vertretungsregelung dokumentiert. Unterstützende Tätigkeiten im Erstellungsprozess des Konzernabschlusses werden von externen Dienstleistungsunternehmen ausgeführt. Diese Dienstleistungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Bewertung von Pensionsverpflichtungen und aktienorientierten Vergütungen sowie auf Beratungsleistungen bei der Einführung neuer IFRS. Die zur Erstellung des Konzernabschlusses durchzuführenden Konsolidierungsschritte werden diversen systemtechnischen wie auch manuellen Kontrollen unterzogen. Für die Konsolidierungsmaßnahmen gelten die gleichen automatisierten Plausibilitätsprüfungen (Validierungen) wie für die lokalen Daten. Weitere Kontrollmechanismen auf Konzernebene sind Soll-Ist-Vergleiche sowie Analysen der inhaltlichen Zusammensetzung und von Veränderungen der einzelnen Positionen in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung. Um die Sicherheit der Informationstechnik (IT) zu gewährleisten, sind Zugriffsregelungen in den rechnungslegungsbezogenen EDV-Systemen definiert. Jedes in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen unterliegt den Regeln der IT-Sicherheit, die in einer entsprechenden Richtlinie zusammengefasst sind. Dadurch wird sichergestellt, dass die Nutzer der Systeme nur auf die Informationen und Systeme Zugriff haben, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Zur Gewährleistung der Einhaltung von Regeln der IT-Sicherheit sind zudem Zugriffsregelungen im Konsolidierungssystem in Kraft gesetzt (Schreib- und Leseberechtigungen). Die Berechtigungen zur Nutzung des Konsolidierungssystems werden zentral bei der CECONOMY AG verwaltet. Neben der Selbsteinschätzung der Wirksamkeit unterliegt die Effektivität des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems von der CECONOMY AG regelmäßigen Prüfungen der Internen Revision. Dieser unabhängige Überwachungsprozess gewährleistet, dass potenzielle Kontrollschwächen aufgedeckt und behoben werden, und unterstützt die stetige Optimierung des Systems. WIRTSCHAFTSBERICHT Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 1 Die folgenden Ausführungen zu den gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen umfassen Beschreibungen mit Relevanz für die Aktivitäten von CECONOMY im Geschäftsjahr 2018/19. 1 Die in diesem Kapitel genannten Zahlen zur BIP-Entwicklung beziehen sich jeweils auf die Kalenderjahre 2018 und 2019. Dementsprechend handelt es sich bei den 2019er-Werten um Prognosen. Die qualitativen Aussagen im Text beziehen sich hingegen, soweit nicht anders angegeben, auf den Berichtszeitraum. Weltwirtschaft Die Entwicklung der Weltwirtschaft verlief im Geschäftsjahr 2018/19 leicht schwächer als im Vorjahr. Das vergangene Geschäftsjahr war sehr stark von signifikanten Unsicherheiten geprägt, die sich im Laufe des Jahres 2018 abzeichneten. Hauptursachen für diese Entwicklungen waren die anhaltenden Spannungen zwischen den USA und China. Die Weltwirtschaft hatte mit den Auswirkungen des Protektionismus der USA und den resultierenden Vergeltungsmaßnahmen aus China zu kämpfen. China wies in diesem Umfeld ein stabiles Wirtschaftswachstum auf, welches die Regierung unter anderem mit fiskalen und monetären Maßnahmen aufrechterhalten hat. Die Wirtschaft in den USA erlebte eine Abkühlung aufgrund der auslaufenden Effekte aus den Steuersenkungen 2018 und der teuren Importe aus China. Weitere Unsicherheiten betrafen die Europäische Union, wo die erfolglosen Verhandlungen zum Brexit die zukünftigen Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU weiterhin belasteten. In Europa erlebten große Volkswirtschaften wie Deutschland, Frankreich und Italien eine Abschwächung des Wirtschaftswachstums, wodurch sich das Wachstum im gesamten Euroraum verlangsamte. DACH Die deutsche Wirtschaft entwickelte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/19 schlechter als im Vorjahr. Durch die Unsicherheit des Brexit und die Abschwächung des Welthandels wurde die deutsche Wirtschaft im aktuellen Geschäftsjahr weiterhin gebremst. Auch die anderen Staaten der DACH-Region hatten aufgrund der schwächelnden Weltwirtschaft niedrigere Wachstumraten als im vorherigen Geschäftsjahr zu verzeichnen. In Österreich ließ das Wirtschaftwachstum aufgrund rückläufiger Exporte und geringerer Investitionstätigkeit nach. In Ungarn wuchs die Wirtschaft im vergangenen Geschäftsjahr moderat. Das vor allem durch EU-Investitionen getriebene starke Wachstum aus der Vergangenheit wurde vorerst durch die schwächeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gebremst. Das Wirtschaftswachstum in der Schweiz hat sich ebenfalls aufgrund der abschwächenden Weltwirtschaft merklich verlangsamt. West-/Südeuropa In Westeuropa setzte sich im Geschäftsjahr 2018/19 die Wirtschaftsentwicklung auf einem deutlich geringerem Niveau als im Vorjahr fort. Die wirtschaftliche Abschwächung am Weltmarkt traf auch diese Region merklich. Die italienische Wirtschaft stagnierte im Geschäftsjahr 2018/19. Die wirtschaftliche Stimmung bleibt aufgrund der hohen Schuldenlast und der anhaltendenden strukturellen Probleme gedämpft. Auch die französische Wirtschaft erreichte im vergangenen Geschäftsjahr ein geringeres Wachstum als im Vorjahr. Spanien konnte im Geschäftsjahr 2018/19 eine leicht abgeschwächte, aber weiterhin positive wirtschaftliche Entwicklung vorweisen. Unsicherheit hinsichtlich des Brexits und der fragilen politischen Situation in Italien sowie die Handelsstreitigkeiten zwischen den USA und China führten zu moderaten Konjunkturaussichten. In den Niederlanden hat sich das Wirtschaftswachstum aufgrund eines schwächeren privaten Konsums und nachlassender Exporte verlangsamt. Osteuropa Die Wirtschaft in Osteuropa (ohne Türkei) verzeichnete im Geschäftsjahr 2018/19 einen signifikanten Rückgang der Wachstumsdynamik. Berücksichtigt man zusätzlich die schwierige wirtschaftliche Situation in der Türkei im Jahr 2019, ergibt sich für die gesamte Region eine noch geringere Wachstumsdynamik. Auch Polen wies im Geschäftsjahr 2018/19 ein niedrigeres Wirtschaftswachstum als im vergangenen Geschäftsjahr auf, da unter anderem der private Konsum als wichtige Stütze der polnischen Wirtschaft an Dynamik verlor. Die türkische Wirtschaft verzeichnete im vergangen Geschäftsjahr negative Wachstumsraten und lag weit unter dem historischen Durchschnitt. Der deutliche Rückgang im privaten Konsum sowie nachlassende Investitionstätigkeiten trugen zu dieser negativen Entwicklung bei. In Russland fiel das Wirtschaftswachstum schwächer als im Vorjahr aus, da rückläufige Exporte und eine Mehrwertsteuererhöhung Anfang des Kalenderjahres die Wirtschaft dämpften. scroll Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts wichtiger Weltregionen Veränderungen zum Vorjahr in Prozent 20181 20192 Welt 3,6 3,1 DACH 3 1,9 0,9 Westeuropa 4 1,7 1,3 Osteuropa 5 3,3 1,9 Asien 4,9 4,4 Quelle: Feri 1 Vorjahreswerte können gegenüber dem Geschäftsbericht 2017/18 abweichen, da bei dessen Fertigstellung finale Zahlen noch nicht vorlagen. 2 Prognose 3 Berechung Deutschland, Österreich, Schweiz und Ungarn auf Basis Feri Database (inkl. Kaufkraftparitäten) 4 Westeuropa ohne Deutschland, Österreich und Schweiz auf Basis Feri Database (inkl. Kaufkraftparitäten) 5 Osteuropa ohne Ungarn inkl. Türkei auf Basis Feri Database (inkl. Kaufkraftparitäten) Branchenentwicklung im Elektrofachhandel DACH Die Umsätze im deutschen Elektrohandel im Geschäftsjahr 2018/19 entwickelten sich leicht positiv. Als Wachstumstreiber hat sich unter anderem die Kategorie Elektrokleingeräte etabliert. Der bedeutende Smartphonebereich hingegen verlor im laufenden Geschäftsjahr merklich an Dynamik. In Österreich entwickelte sich der Elektrohandel nach zwei Jahren des Aufschwungs negativ. In der Schweiz verzeichnete der Elektrohandel leicht negative Wachstumsraten. Der ungarische Elektrohandel konnte seinen Umsatz mit hohen einstelligen Wachstumsraten steigern. West-/Südeuropa Der Elektrohandel in den Niederlanden konnte auf breiter Basis ein dynamisches Wachstum verzeichnen. Belgien wies eine leicht positive Entwicklung im Elektrohandel auf. Frankreich verzeichnete im Geschäftsjahr 2018/19 ein negatives Wachstum. Der spanische Elektrohandel konnte im gleichen Zeitraum nur ein leichtes Wachstum unter Vorjahresniveau erreichen. Der griechische Elektrohandel wies im vergangenen Geschäftsjahr 2018/19 erneut positive Wachstumsraten auf. Portugal bewegte sich weiterhin auf einem Wachstumspfad mit moderaten Wachstumsraten. Der italienische Elektrohandel stagnierte im Geschäftsjahr 2018/19. Osteuropa Der Elektrohandel in der Türkei verzeichnete im Geschäftsjahr 2018/19 aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Verhältnisse ein wesentlich niedrigeres Wachstumsniveau als im vergangenen Jahr. In Polen konnte der Elektrohandel im gleichen Zeitraum ein anhaltend positives Wachstum erreichen. Russland befindet sich im Geschäftsjahr 2018/19 in Landeswährung weiterhin auf einem dynamischen Wachstumspfad. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Vergleich der Prognose mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung Die Prognose erfolgte wechselkursbereinigt und vor Portfolioveränderungen. Aufwendungen im Zusammenhang mit dem am 29. April 2019 verkündeten Kosten- und Effizienzprogramm, das sich auf die Optimierung und Umstrukturierung von Prozessen und Strukturen in Verwaltungs- und Zentraleinheiten, insbesondere in Deutschland, sowie auf Geschäftsaktivitäten der Gruppe bezieht, waren nicht enthalten. Auch waren Aufwendungen unberücksichtigt für Führungswechsel im Top-Management im ersten Quartal 2018/19. Umsatz Für das Geschäftsjahr 2018/19 hatte CECONOMY gegenüber dem Vorjahr ein leichtes Wachstum des Gesamtumsatzes prognostiziert. Mit einem Anstieg des währungs- und portfoliobereinigten Gesamtumsatzes um 0,8 Prozent wurde das Ziel erreicht. Dazu beigetragen haben schlussendlich die Regionen DACH, West-/Südeuropa sowie Osteuropa. Für das Nettobetriebsvermögen erwartete CECONOMY eine moderat rückläufige Entwicklung. Mit einem Rückgang um 310 Mio. € wurde dieses Ziel erreicht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund des separaten Ausweises von Vermögenswerten und Schulden der Veräußerungsgruppe MediaMarkt Griechenland rund -21 Mio. € nicht enthalten sind. Unter Einbeziehung dieses Effekts fiel das Nettobetriebsvermögen um 289 Mio. € niedriger gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum aus. Ergebnis Sowohl beim EBITDA als auch beim EBIT erwartete CECONOMY ohne Berücksichtigung der Ergebnisbeiträge aus der Beteiligung an Fnac Darty S.A. einen leichten Rückgang. Die jeweiligen Vergleichsgrößen im Vorjahr 2017/18 betrugen 630 Mio. € EBITDA und 399 Mio. € EBIT. Zu dem leichten Rückgang sollten die Segmente DACH und insbesondere Osteuropa beitragen, während sich das Segment West-/Südeuropa leicht positiv entwickeln sollte. Mit der Veröffentlichung der Quartalsmitteilung Q3/9M 2018/19 am 13. August 2019 erwartete CECONOMY stattdessen, dass ausschließlich das Segment Osteuropa zum leichten Rückgang des Ergebnisses beitragen würde. Am 23. Oktober 2019 gab CECONOMY bekannt, dass der Konzern im abgelaufenen Geschäftsjahr bezogen auf das Ergebnis eine leicht über den Erwartungen liegende Entwicklung erreicht hat. Auf Basis vorläufiger Zahlen erwartete CECONOMY für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018/19 nunmehr ein EBITDA und EBIT auf Vorjahresniveau, jeweils ohne Berücksichtigung der Ergebnisbeiträge aus der Beteiligung an Fnac Darty S.A. Schlussendlich erreichte CECONOMY ein prognoserelevantes EBITDA von 629 Mio. € und ein prognoserelevantes EBIT von 402 Mio. €. Bereinigt um Wechselkurseffekte in Höhe von -8 Mio. € lag das EBITDA somit um 7 Mio. € und das EBIT um 11 Mio. € über dem Vorjahreswert. Dieses Ergebnis liegt somit wie bereits im Rahmen der Ad-hoc-Mitteilung am 23. Oktober 2019 kommuniziert leicht oberhalb der ursprünglichen Prognose, die einen leichten Rückgang sowohl von EBITDA als auch EBIT vorsah. Darüber hinaus erwartete CECONOMY auf Basis von Analystenschätzungen für das Geschäftsjahr 2018/19 im EBITDA und EBIT aus dem Anteil des von Fnac Darty S.A. erwirtschafteten Periodenergebnisses einen Ergebnisbeitrag in mittlerer zweistelliger Millionen-Euro-Höhe. Auf Basis der veröffentlichten Ergebnisse wurde ein Ergebnisbeitrag von rund 21 Mio. € vereinnahmt. Ertragslage scroll Geschäftsjahr Umsatz (Mio. €) Veränderung Wechselkurseffekte Währungs- und portfoliobereinigter Umsatz Flächenbereinigter Umsatz (lokale Währung) 2017/18 2018/19 2018/19 2018/19 2018/19 2018/19 Gesamt 1 21.418 21.455 0,2% -0,6% 0,8% 0,4% DACH 12.410 12.565 1,2% 0,1% 1,1% 1,3% West-/Südeuropa 6.777 6.807 0,4% 0,0% 0,4% 0,0% Osteuropa 1.689 1.567 -7,2% -7,4% 0,2% -3,6% Sonstige 542 516 -4,7% -3,0% -1,7% -1,2% 1 Alle Angaben ausschließlich aus fortgeführten Aktivitäten scroll Quartal Umsatz (Mio. €) Veränderung Wechselkurseffekte Währungs- und portfoliobereinigter Umsatz Flächenbereinigter Umsatz (lokale Währung) Q4 2017/18 Q4 2018/19 Q4 2018/19 Q4 2018/19 Q4 2018/19 Q4 2018/19 Gesamt 1 4.953 4.996 0,9% 0,3% 0,5% 0,2% DACH 2.843 2.891 1,7% 0,2% 1,5% 1,3% West-/Südeuropa 1.622 1.614 -0,5% 0,0% -0,5% -0,9% Osteuropa 362 374 3,3% 3,6% -0,3% -4,0% Sonstige 126 117 -7,3% -1,8% -5,5% 0,7% 1 Alle Angaben ausschließlich aus fortgeführten Aktivitäten WÄHRUNGS- UND PORTFOLIOBEREINIGTER UMSATZ LEICHT ÜBER VORJAHR Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/19 verzeichnete der Konzernumsatz von CECONOMY gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen leichten Anstieg um 0,2 Prozent auf 21,5 Mrd. €. Währungs- und portfoliobereinigt lag der Umsatz mit 0,8 Prozent ebenfalls über dem Vorjahresniveau. Dazu beigetragen haben auch die 28 Neueröffnungen abzüglich acht Schließungen im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie die im Vorjahr unterjährig eröffneten Märkte. Flächenbereinigt lag der Konzernumsatz mit 0,4 Prozent ebenfalls leicht über dem Niveau des Vorjahres. Die Umsatzentwicklung (währungs- und portfoliobereinigt) im Berichtszeitraum war im Wesentlichen geprägt durch die erfolgreichen Aktionstage rund um den "Black Friday" im November 2018. Im Vergleich zum Vorjahr wurde sowohl die Verkaufsplanung der "Black Friday"-Schlüsseltage als auch die Antizipation von Vor- und Nachlaufeffekten deutlich verbessert. Darüber hinaus hatten Umsatzimpulse aus verschiedenen Marketingkampagnen wie Mehrwertsteuer-Aktionen in verschiedenen Ländern sowie die Aktion "40 Jahre MediaMarkt" in Deutschland einen positiven Einfluss. Der Entfall der erfolgreichen Werbekampagnen rund um die Fußball-Weltmeisterschaft im Juni des Vorjahres konnte hierdurch überkompensiert werden. Das Online-Geschäft entwickelte sich im Gesamtjahr weiterhin sehr positiv und konnte die rückläufigen stationären Umsätze daher überkompensieren. Die Überleitung vom berichteten Umsatz zum flächen- und währungsbereinigten Umsatz im Jahresvergleich ist im Folgenden dargestellt: scroll Mio. € 2017/18 wie berichtet 2017/18 währungsbereinigt 2018/19 Umsatz gesamt 21.418 21.289 21.455 Umsatz, der 2018/19 nicht zum Like-for-Like-Panel gehört - 282 355 Umsatz flächen- und währungsbereinigt - 21.007 21.100 Die Segmente DACH, West-/Südeuropa sowie Osteuropa verzeichneten währungs- und portfoliobereinigt eine positive Umsatzentwicklung, während das Segment Sonstige im Vergleich zum Vorjahr eine rückläufige Umsatzentwicklung aufwies. Mit Blick auf die Produktkategorien entwickelten sich besonders Weiße Ware und Telekommunikation positiv. Die Kategorie Unterhaltung ging weiter zurück, während der Umsatz mit Brauner Ware vom Wegfall der erfolgreichen Werbekampagnen rund um die Fußball-Weltmeisterschaft im Juni des Vorjahres negativ geprägt war. Im vierten Quartal 2018/19 erzielte CECONOMY einen Konzernumsatz von 5,0 Mrd. €. Dies entspricht einem Anstieg von 0,9 Prozent. Vor Währungs- und Portfolioeffekten stieg der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Prozent. Flächenbereinigt verbesserte sich der Konzernumsatz im vierten Quartal gegenüber der Vorjahresvergleichsperiode um 0,2 Prozent. Verschiedene erfolgreiche Marketingkampagnen trugen zu dieser Entwicklung bei. Darüber hinaus war der Umsatzanstieg durch eine niedrige Vorjahresvergleichsbasis begünstigt. UMSATZERLÄUTERUNG SEGMENT DACH Das Segment DACH verzeichnete im Geschäftsjahr 2018/19 einen Umsatz von 12,6 Mrd. €, was einem Anstieg von 1,2 Prozent entspricht. Bereinigt um Währungs- und Portfolioveränderungen stieg der Segmentumsatz um 1,1 Prozent. Zu dieser Entwicklung trugen in Deutschland im Wesentlichen die erfolgreichen Aktionstage rund um den "Black Friday" im November 2018 sowie weitere erfolgreiche Marketingkampagnen im Jahresverlauf bei. Darüber hinaus führte Ungarn die erfolgreiche Umsatzentwicklung aus dem Vorjahr fort und wuchs auch getrieben durch die Eröffnung von acht neuen Shop-in-Shop-Standorten im abgelaufenen Geschäftsjahr solide. Die leicht rückläufige Entwicklung in Österreich und der Schweiz konnte so überkompensiert werden. Im vierten Quartal 2018/19 wuchs der Umsatz des Segments DACH um 1,7 Prozent auf 2,9 Mrd. €. Vor Währungs- und Portfolioeffekten lag der Umsatz mit 1,5 Prozent über dem Vergleichswert des Vorjahres. In Deutschland hatten insbesondere Umsatzimpulse aus verschiedenen Marketingkampagnen wie der Mehrwertsteueraktion bei Saturn im September sowie die "40 Jahre MediaMarkt"-Aktionen einen positiven Einfluss. Darüber hinaus entwickelte sich der Umsatz in Ungarn auch expansionsbedingt weiterhin sehr positiv. UMSATZERLÄUTERUNG SEGMENT WEST-/SÜDEUROPA Das Segment West-/Südeuropa erzielte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/19 ein Umsatzwachstum von 0,4 Prozent auf 6,8 Mrd. €. Währungs- und portfoliobereinigt stieg der Umsatz ebenfalls um 0,4 Prozent. Zur Steigerung des Umsatzes trug maßgeblich das Wachstum in Italien und Spanien bei. In beiden Ländern hatten insbesondere die Aktionen rund um den "Black Friday" sowie weitere Marketingkampagnen einen positiven Einfluss. Darüber hinaus wurde das Geschäft in Spanien und Italien durch starke Zuwachsraten in den Bereichen Online und Services & Solutions unterstützt. Demgegenüber standen deutlich rückläufige Umsätze in den Niederlanden aufgrund von Frequenzverlusten in den Märkten gepaart mit einem herausfordernden Wettbewerbsumfeld, insbesondere im Online-Segment. Im vierten Quartal 2018/19 verzeichnete das Segment West-/Südeuropa einen Umsatz von 1,6 Mrd. €, was einem leichten Rückgang von -0,5 Prozent entspricht. Währungs- und portfoliobereinigt sank der Umsatz ebenfalls um -0,5 Prozent. Im vierten Quartal entwickelte sich insbesondere der Umsatz in Spanien aufgrund erfolgreicher Marketingaktionen sowie eines starken Wachstums im Bereich Services & Solutions positiv. Allerdings konnte hierdurch die fortlaufend negative Umsatzentwicklung in den Niederlanden bedingt durch die temporären Schwierigkeiten bei der Produktverfügbarkeit aufgrund der Umstellung auf ein neues Online-Warenlager sowie ein weiterhin angespanntes Wettbewerbsumfeld nicht vollständig kompensiert werden. UMSATZERLÄUTERUNG SEGMENT OSTEUROPA Im Geschäftsjahr 2018/19 sank der Umsatz des Segments Osteuropa um -7,2 Prozent auf 1,6 Mrd. €. Bereinigt um Währungs- und Portfolioveränderungen lag der Umsatz mit einem Wachstum um 0,2 Prozent nahezu auf dem Niveau des Vorjahres. Im Berichtszeitraum belastete die starke Abwertung der türkischen Lira den Segmentumsatz. In lokaler Währung entwickelte sich der Umsatz in der Türkei infolge der im Vorjahr unterjährig eröffneten Märkte und der diesjährigen Neueröffnungen sowie inflationsbedingt solide. Ein deutlicher Umsatzrückgang war in Polen zu verzeichnen, der maßgeblich auf ein starkes Wettbewerbsumfeld sowie auf eine geringere Anzahl an Sonntagsöffnungen im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen ist. Im vierten Quartal 2018/19 stieg der Umsatz des Segments Osteuropa um 3,3 Prozent auf rund 0,4 Mrd. €. Bereinigt um Währungs- und Portfolioeffekte sank der Segmentumsatz leicht um -0,3 Prozent. Der Umsatz in der Türkei konnte, gestützt durch die Expansion aber auch auf vergleichbarer Fläche, ein starkes Wachstum verzeichnen und wurde zusätzlich durch einen positiven Währungseffekt unterstützt. In Polen setzte sich die negative Umsatzentwicklung aus den Vorquartalen aufgrund eines weiterhin angespannten Wettbewerbsumfelds fort. UMSATZERLÄUTERUNG SEGMENT SONSTIGE Im Geschäftsjahr 2018/19 verzeichnete das Segment Sonstige gegenüber dem Vorjahr einen Umsatzrückgang von -4,7 Prozent auf 0,5 Mrd. €. Auf währungs- und portfoliobereinigter Basis lag der Umsatz mit -1,7 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres. Zu dieser Entwicklung trug im Wesentlichen das rückläufige Geschäft in Schweden bei, welches zusätzlich durch Währungseffekte negativ beeinflusst wurde. Im vierten Quartal 2018/19 ging der Umsatz des Segments Sonstige um -7,3 Prozent auf 0,1 Mrd. € zurück. Bereinigt um Währungs- und Portfolioeffekte sank der Segmentumsatz um -5,5 Prozent. Dies ist maßgeblich auf einen Umsatzrückgang von kleineren operativen Einheiten, auch bedingt durch den Verkauf von iBood im August, zurückzuführen. Währungsbereinigt lag der Umsatz in Schweden nahezu auf dem Niveau des Vorjahres. scroll Geschäftsjahr Umsatz (Mio. €) Veränderung (%) In % vom Gesamtumsatz 2017/18 2018/19 Online 2.592 2.935 13,2 13,7 Services & Solutions (gemäß IAS 18) 1.478 1.498 1,3 7,0 Services & Solutions (gemäß IFRS 15) - 1.229 - - scroll Quartal Umsatz (Mio. €) Veränderung (%) In % vom Gesamtumsatz Q4 2017/18 Q4 2018/19 Online 605 635 4,9 12,7 Services & Solutions (gemäß IAS 18) 396 401 1,2 8,0 Services & Solutions (gemäß IFRS 15) - 329 - - ONLINE-GESCHÄFT WEITERHIN AUF WACHSTUMSKURS Das erfolgreiche Wachstum im Online-Geschäft setzte sich auch im abgelaufenen Geschäftsjahr fort. Der Online-Umsatz stieg im Geschäftsjahr 2018/19 um 13,2 Prozent auf 2,9 Mrd. €. Insgesamt betrug der Online-Anteil am Gesamtumsatz im Berichtszeitraum 13,7 Prozent (2017/18: 12,1 Prozent). Im vierten Quartal 2018/19 stieg der Online-Umsatz um 4,9 Prozent auf 0,6 Mrd. € und erreichte damit einen Anteil von 12,7 Prozent am Gesamtumsatz (Q4 2017/18: 12,2 Prozent). Zum soliden Online-Umsatzwachstum trug auch die von den Kunden überaus positiv angenommene Pick-up-Option (Abholung von online bestellten Waren im Markt) bei. Die Pick-up-Rate lag im Geschäftsjahr 2018/19 bei 47 Prozent (2017/18: 42 Prozent). Im vierten Quartal 2018/19 lag diese Rate sogar bei 50 Prozent (Q4 2017/18: 43 Prozent). LEICHTES WACHSTUM IM BEREICH SERVICES & SOLUTIONS Seit dem 1. Oktober 2018 wendet CECONOMY den neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) an, der IAS 18 (Umsatzerlöse) ersetzt. Die wesentlichen Auswirkungen von IFRS 15 auf die Services & Solutions-Umsätze ergeben sich im Bereich Mobilfunk. Hier erzielt CECONOMY sowohl Serviceumsätze aus der Vermittlung eines Mobilfunkvertrags und verkauft dem Kunden gleichzeitig das entsprechende Endgerät. Unter IFRS 15 kommt es durch die veränderte Umsatzallokation auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise anstatt der Residualwerte zu einem veränderten Umsatzausweis im Vergleich zu IAS 18. Aufgrund dieser Änderung ergibt sich eine Umsatzverschiebung vom Services & Solutions-Umsatz zu Umsatzerlösen aus Verkauf von Waren. Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst. Gemäß IFRS 15 lagen die Umsätze im Bereich Services & Solutions im Geschäftsjahr 2018/19 bei 1,2 Mrd. €. Gemäß IAS 18 ergab sich im Bereich Services & Solutions ein leichtes Umsatzwachstum von 1,3 Prozent auf rund 1,5 Mrd. €. Dies entspricht einem Services & Solutions-Anteil am Gesamtumsatz von 7,0 Prozent (2017/18 gemäß IAS 18: 6,9 Prozent). Positiv entwickelten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/19 insbesondere die Kategorien Garantieverlängerungen aufgrund eines verbesserten Angebots sowie Reparaturdienstleistungen. Dem gegenüber stand ein rückläufiges Geschäft aus der Vermittlung von Mobilfunkverträgen, welches maßgeblich auf eine hohe Vergleichsbasis durch die starke Mobilfunkkampagne "Tarifsensation" in Deutschland im Vorjahr zurückzuführen ist. Gemäß IFRS 15 lagen die Umsätze im Bereich Services & Solutions im vierten Quartal 2018/19 bei 0,3 Mrd. €. Gemäß IAS 18 stieg im vierten Quartal der Umsatz gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 1,2 Prozent. Damit erreichten die Umsätze eine Höhe von 0,4 Mrd. €, was einem Umsatzanteil von 8,0 Prozent entspricht (Q4 2017/18: 8,0 Prozent). Die starke Nachfrage nach Garantieverlängerungen konnte die rückläufige Entwicklung in den Bereichen Finanzierung und Vermittlung von Mobilfunkverträgen mehr als kompensieren. scroll Geschäftsjahr EBITDA Mio. € EBITDA wie berichtet 2017/18 EBITDA wie berichtet 2018/19 Bereinigtes EBITDA 2018/19 Veränderung zu Vorjahr1 2018/19 Gesamt 2 650 465 650 0 DACH 428 304 444 16 West-/Südeuropa 200 206 223 22 Osteuropa 63 26 28 -35 Sonstige -41 -71 -44 -3 1 Veränderung Bereinigtes EBITDA zu EBITDA wie berichtet in 2017/18 und Bereinigtes EBIT zu EBIT wie berichtet in 2017/18 2 Inklusive Konsolidierung scroll Geschäftsjahr EBIT Mio. € EBIT wie berichtet 2017/18 EBIT wie berichtet 2018/19 Bereinigtes EBIT 2018/19 Veränderung zu Vorjahr1 2018/19 Gesamt 2 419 224 423 4 DACH 300 168 320 21 West-/Südeuropa 123 129 146 23 Osteuropa 43 7 10 -33 Sonstige -47 -81 -52 -6 1 Veränderung Bereinigtes EBITDA zu EBITDA wie berichtet in 2017/18 und Bereinigtes EBIT zu EBIT wie berichtet in 2017/18 2 Inklusive Konsolidierung scroll Quartal EBITDA Mio. € EBITDA wie berichtet Q4 2017/18 EBITDA wie berichtet Q4 2018/19 Bereinigtes EBITDA Q4 2018/19 Veränderung zu Vorjahr1 Q4 2018/19 Gesamt 2 215 160 202 -13 DACH 112 89 117 5 West-/Südeuropa 83 98 107 24 Osteuropa 21 4 7 -14 Sonstige -1 -30 -30 -29 1 Veränderung Bereinigtes EBITDA zu EBITDA wie berichtet in Q4 2017/18 und Bereinigtes EBIT zu EBIT wie berichtet in Q4 2017/18 2 Inklusive Konsolidierung scroll Quartal EBIT Mio. € EBIT wie berichtet Q4 2017/18 EBIT wie berichtet Q4 2018/19 Bereinigtes EBIT Q4 2018/19 Veränderung zu Vorjahr1 Q4 2018/19 Gesamt 2 149 96 142 -7 DACH 73 53 86 13 West-/Südeuropa 63 78 87 24 Osteuropa 16 -1 2 -14 Sonstige -3 -33 -33 -31 1 Veränderung Bereinigtes EBITDA zu EBITDA wie berichtet in Q4 2017/18 und Bereinigtes EBIT zu EBIT wie berichtet in Q4 2017/18 2 Inklusive Konsolidierung Die folgende Kommentierung bezüglich Abschreibungen umfasst planmäßige Abschreibungen, Zuschreibungen sowie Wertminderungen. BEREINIGTES KONZERN-EBITDA UND KONZERN-EBIT AUF VORJAHRESNIVEAU Das Konzern-EBITDA sank im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/19 um -186 Mio. € auf 465 Mio. €. Hierin enthalten sind Aufwendungen im Zusammenhang mit dem im April 2019 vorgestellten Kosten- und Effizienzprogramm sowie Führungswechseln in Höhe von 186 Mio. €. Das bereinigte Konzern-EBITDA entspricht mit 650 Mio. € dagegen dem Vorjahreswert (2017/18: 650 Mio. €). Der Ergebnisbeitrag von Fnac Darty S.A. in Höhe von 21 Mio. € (2017/18: 21 Mio. €) ist hierin enthalten. Vor dem Ergebnisbeitrag von Fnac Darty S.A. lag das bereinigte Konzern-EBITDA im Geschäftsjahr 2018/19 bei 629 Mio. € und somit auf dem Niveau des Vorjahres (2017/18: 630 Mio. €). Die Abschreibungen lagen im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 241 Mio. € um 10 Mio. € über dem Wert des Vorjahres. Darin enthalten sind Wertminderungen in Höhe von 14 Mio. € im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Schließung von Juke, die Teil der zahlungsunwirksamen Aufwendungen innerhalb des Kosten- und Effizienzprogramms sind. Inklusive der zahlungsunwirksamen Aufwendungen waren im Konzern-EBIT Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm sowie Führungswechseln in Höhe von 200 Mio. € enthalten. Das Konzern-EBIT belief sich auf 224 Mio. € beziehungsweise das bereinigte Konzern-EBIT auf 423 Mio. € (2017/18: 419 Mio. €). Vor dem Ergebnisbeitrag von Fnac Darty S.A. erreichte das bereinigte Konzern-EBIT im Geschäftsjahr 2018/19 402 Mio. € und lag somit in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (2017/18: 399 Mio. €). Im abgelaufenen Geschäftsjahr belasteten Aufwendungen für Führungswechsel im Top-Management im ersten Quartal 2018/19 sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm das Ergebnis. Dieses war auch beeinflusst durch eine rückläufige Bruttomarge, die sich gegenüber dem Vorjahr um -0,8 Prozentpunkte auf 19,3 Prozent verringerte. Rückläufige Personalkosten, die auf eine höhere Kosteneffizienz in den Märkten in Deutschland sowie auf erste Einsparungen im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm zurückzuführen sind, wirkten hingegen positiv. Auch trugen rückläufige Werbe- und Standortkosten zu dieser Entwicklung bei. Darüber hinaus wirkte sich auch die bessere Planung und Steuerung der Aktionstage rund um "Black Friday" positiv auf das Ergebnis aus. Positive nicht regelmäßig wiederkehrende Effekte wie ein Bewertungseffekt auf die Umsatzerlöse aus Services & Solutions durch die Einführung von IFRS 15 sowie aus der Vereinnahmung von Schadensersatzansprüchen sind ebenfalls im Ergebnis enthalten. Im Vorjahr wurde das Ergebnis noch durch höhere nicht regelmäßig wiederkehrende Effekte positiv unterstützt. Im vierten Quartal 2018/19 wurde ein Konzern-EBITDA von 160 Mio. € erzielt. In der Vergleichsperiode des Vorjahres lag dieses bei 215 Mio. €. Bereinigt um die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm in Höhe von 42 Mio. € und ohne den Ergebnisbeitrag von Fnac Darty S.A. in Höhe von -11 Mio. € lag das Konzern-EBITDA im vierten Quartal mit 213 Mio. € auf dem Niveau des Vorjahres. Unter Berücksichtigung der Abschreibungen in Höhe von 64 Mio. € lag das EBIT bei 96 Mio. € beziehungsweise bereinigt bei 142 Mio. € (Q4 2017/18: 149 Mio. €). Vor dem Ergebnisbeitrag von Fnac Darty S.A. erreichte das bereinigte Konzern-EBIT 153 Mio. € im Vergleich zu 148 Mio. € im Vorjahr. Die positive Umsatzentwicklung sowie insbesondere rückläufige Kosten in Deutschland haben das Ergebnis maßgeblich unterstützt. Hierdurch wurde einer im Vergleich zum Vorjahresvergleichsquartal um -0,7 Prozentpunkte (bereinigt um -0,6 Prozentpunkte) gesunkenen Bruttomarge entgegengenwirkt, wobei sich der Trend der Bruttomargenentwicklung im Vergleich zum Neunmonatszeitraum leicht verbesserte. Ein positiver Bewertungseffekt aus Services & Solutions durch die Einführung von IFRS 15 ist wie auch in den Vorquartalen im Ergebnis enthalten. ERGEBNISERLÄUTERUNG SEGMENT DACH Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/19 erreichte das Segment DACH ein EBITDA von 304 Mio. € und lag somit -124 Mio. € unter dem Niveau des Vorjahres. Hierin enthalten sind Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm sowie Führungswechseln in Höhe von 140 Mio. €. Das bereinigte EBITDA verbesserte sich somit um 16 Mio. € auf 444 Mio. €. Die Abschreibungen lagen 8 Mio. € über dem Vorjahreswert von 128 Mio. €. Darin enthalten sind Wertminderungen in Höhe von 13 Mio. € im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Schließung von Juke, die Teil der zahlungsunwirksamen Aufwendungen innerhalb des Kosten- und Effizienzprogramms sind. Somit erzielte das Segment DACH ein EBIT in Höhe von 168 Mio. € beziehungsweise bereinigt ein EBIT in Höhe von 320 Mio. € (2017/18: 300 Mio. €). Die Schweiz trug insbesondere aufgrund rückläufiger Kosten maßgeblich zur Ergebnisverbesserung bei. Im Vorjahr wurde das Ergebnis in der Schweiz noch durch eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes sowie durch Rückstellungen für standortbezogene Risiken belastet. Vor Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm zeigte auch Deutschland eine solide operative Ergebnisentwicklung. Dies ist im Wesentlichen auf eine höhere Kosteneffizienz bedingt durch Personaleinsparungen und noch stärker fokussierte Marketingaktivitäten sowie niedrigere Sachkosten zurückzuführen. In Österreich hingegen war das Ergebnis aufgrund gestiegener Kosten im abgelaufenen Geschäftsjahr rückläufig. Im vierten Quartal 2018/19 sank das EBITDA im Segment DACH um -23 Mio. € auf 89 Mio. €. Darin enthalten sind Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm in Höhe von rund 29 Mio. €. Bereinigt lag das EBITDA im vierten Quartal mit 117 Mio. € um 5 Mio. € über dem Niveau des Vorjahres. Unter Berücksichtigung der Abschreibungen in Höhe von 36 Mio. € belief sich das EBIT im Segment DACH im vierten Quartal auf 53 Mio. € beziehungsweise bereinigt auf 86 Mio. € (Q4 2017/18: 73 Mio. €). Zum Ergebnisanstieg trug ausschließlich die Schweiz bei, die auch vom Wegfall der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes im Vorjahresvergleichsquartal sowie von einer geringeren Belastung aus standortbezogenen Risiken profitierte. Hierdurch konnte der Ergebnisrückgang in Österreich überkompensiert werden. Das bereinigte Ergebnis in Deutschland war im vierten Quartal leicht rückläufig, lag aber dennoch aufgrund höherer Kosteneinsparungen über den jüngsten Erwartungen. ERGEBNISERLÄUTERUNG SEGMENT WEST-/SÜDEUROPA In West-/Südeuropa stieg das EBITDA im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/19 um 6 Mio. € auf 206 Mio. € (2017/18: 200 Mio. €). Hierin enthalten sind Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm sowie Führungswechseln in Höhe von 17 Mio. €. Bereinigt um diese Aufwendungen lag das EBITDA bei 223 Mio. € und somit 22 Mio. € über Vorjahr. Bei konstanten Abschreibungen stieg auch das EBIT auf 129 Mio. € beziehungsweise 146 Mio. € vor Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm sowie Führungswechseln (2017/18: 123 Mio. €). Maßgeblich für den Anstieg des bereinigten Ergebnisses war die positive Entwicklung in Italien, die vor allem auf ein starkes Umsatzwachstum gepaart mit einer höheren Kosteneffizienz bedingt durch Personaleinsparungen sowie niedrigeren Standortkosten auch als Resultat der in Vorjahren erfolgreichen Restrukturierung und Neupositionierung zurückzuführen ist. Darüber hinaus profitierte Italien von einem positiven nicht regelmäßig wiederkehrenden Effekt im Zusammenhang mit der Begleichung von Schadensersatzansprüchen. Auch Spanien konnte das bereinigte Ergebnis durch ein positives Umsatzwachstum und mit einer stabilen Entwicklung der Bruttomarge, auch unterstützt durch höhere Ergebnisbeiträge aus Services & Solutions, steigern. Dem gegenüber stand ein stark rückläufiges Ergebnis in den Niederlanden, das vor allem auf einen Umsatzrückgang maßgeblich bedingt durch ein herausforderndes Wettbewerbsumfeld gepaart mit einer negativen Margenentwicklung zurückzuführen ist. Im vierten Quartal 2018/19 verbesserte sich das EBITDA im Segment West-/Südeuropa um 15 Mio. € auf 98 Mio. €. Darin enthalten sind Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm in Höhe von 10 Mio. €. Bereinigt lag das EBITDA im vierten Quartal bei 107 Mio. € und somit 24 Mio. € über Vorjahr. Unter Berücksichtigung der Abschreibungen in Höhe von 20 Mio. € belief sich das EBIT im Segment West-/Südeuropa im vierten Quartal auf 78 Mio. € beziehungsweise bereinigt auf 87 Mio. € (Q4 2017/18: 63 Mio. €). Maßgeblich hierfür war eine positive Ergebnisentwicklung in Spanien und Italien. In Italien ist der Ergebnisanstieg im Wesentlichen auf eine positive Margenentwicklung sowie hohe Kosteneinsparungen zurückzuführen, während in Spanien die positive Umsatzentwicklung sowie höhere Rückvergütungen von Lieferanten ausschlaggebend waren. Hierdurch konnte das weiterhin rückläufige Ergebnis in den Niederlanden überkompensiert werden. ERGEBNISERLÄUTERUNG SEGMENT OSTEUROPA Das EBITDA sank im Segment Osteuropa im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/19 um -37 Mio. € auf 26 Mio. € (2017/18: 63 Mio. €). Darin enthalten sind Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm sowie Führungswechseln in Höhe von 2 Mio. €. Das bereinigte EBITDA lag bei 28 Mio. €. Unter Berücksichtigung der Abschreibungen in Höhe von 19 Mio. € belief sich das EBIT im Segment Osteuropa auf 7 Mio. € beziehungsweise bereinigt auf 10 Mio. € (2017/18: 43 Mio. €). Der Ergebnisrückgang resultierte mehrheitlich aus der negativen Umsatzentwicklung sowie gestiegenen Personalkosten in Polen. Unterstützend wirkten positive nicht regelmäßig wiederkehrende Effekte bei redcoon Polen und im Zusammenhang mit der Begleichung von Schadensersatzansprüchen. Die wie erwartet rückläufige Ergebnisentwicklung in der Türkei ist maßgeblich auf eine hohe Vergleichsbasis aufgrund eines positiven nicht regelmäßig wiederkehrenden Effekts im Vorjahr sowie insbesondere auf negative Währungseffekte im aktuellen Jahr zurückzuführen. Im vierten Quartal 2018/19 verringerte sich das EBITDA im Segment Osteuropa um -17 Mio. € auf 4 Mio. €. Das bereinigte EBITDA lag bei 7 Mio. €. Unter Berücksichtigung der Abschreibungen in Höhe von 5 Mio. € belief sich das EBIT im Segment Osteuropa auf -1 Mio. € beziehungsweise bereinigt auf 2 Mio. € (Q4 2017/18: 16 Mio. €). Der Ergebnisrückgang resultierte ausschließlich aus der anhaltenden Umsatz- und Ertragsschwäche in Polen. Im Ergebnis ist ebenfalls ein positiver nicht regelmäßig wiederkehrender Effekt bei redcoon Polen enthalten. ERGEBNISERLÄUTERUNG SEGMENT SONSTIGE Das Segment Sonstige umfasst insbesondere die Tätigkeiten der CECONOMY AG als strategische Führungsholding, den Ergebnisbeitrag von Fnac Darty S.A. sowie Schweden und die Aktivitäten kleinerer Gesellschaften. Das EBITDA verringerte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/19 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um -30 Mio. € auf -71 Mio. € (2017/18: -41 Mio. €). Im Berichtszeitraum sind Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm sowie Führungswechseln in Höhe von rund 27 Mio. € angefallen. Bereinigt um diese Aufwendungen ist das EBITDA im Segment Sonstige um -3 Mio. € auf -44 Mio. € gesunken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass hierin auch ein Ergebnisbeitrag von Fnac Darty S.A. in Höhe von 21 Mio. € (2017/18: 21 Mio. €) enthalten ist. Die Abschreibungen lagen 4 Mio. € über dem Vorjahreswert von 5 Mio. €. Somit lag das EBIT bei -81 Mio. € beziehungsweise bereinigt bei -52 Mio. € (2017/18: -47 Mio. €). Positiv haben hauptsächlich rückläufige Holdingkosten zu dieser Entwicklung beigetragen. Einen gegenläufigen Effekt gab es aus einem leicht schwächeren Ergebnis in Schweden sowie dem Wegfall der im Vorjahresergebnis enthaltenen Erträge in Höhe von 13 Mio. € aus dem Abgang ausgewählter Pensionsverbindlichkeiten zuzüglich zugehörigem Barvermögen bei CECONOMY. Auf die dem Segment Sonstige zugeordnete nicht berichtspflichtige operative Einheit Schweden entfiel ein bereinigtes EBIT in Höhe von -29 Mio. € (2017/18: -27 Mio. €). Auf weitere, im Segment Sonstige ausgewiesene kleinere, operative Gesellschaften entfiel ein bereinigtes EBIT von -6 Mio. € (2017/18: -9 Mio. €). Im vierten Quartal 2018/19 verringerte sich das EBITDA um -29 Mio. € auf -30 Mio. €. Die Abschreibungen lagen mit 3 Mio. € leicht über dem Vorjahreswert von 2 Mio. €. Das EBIT sank auf -33 Mio. € (Q4 2017/18: -3 Mio. €). Der Rückgang war mehrheitlich durch den Wegfall der im Vorjahresvergleichsquartal enthaltenen Erträge aus dem Abgang ausgewählter Pensionsverbindlichkeiten zuzüglich zugehörigem Barvermögen bei CECONOMY bedingt. Darüber hinaus war das Ergebnis im Quartal durch ein schwächeres Ergebnis in Schweden gekennzeichnet. Auf die dem Segment Sonstige zugeordnete nicht berichtspflichtige operative Einheit Schweden entfiel ein bereinigtes EBIT in Höhe von -10 Mio. € (Q4 2017/18: -6 Mio. €). Auf weitere, im Segment Sonstige ausgewiesene kleinere operative Gesellschaften entfiel ein bereinigtes EBIT von -1 Mio. € (Q4 2017/18: -1 Mio. €). scroll Geschäftsjahr EBITDA EBIT Mio. € EBITDA wie berichtet Aufwendungen für das Kosten- und Effizienzprogramm sowie Führungswechsel Bereinigtes EBITDA EBIT wie berichtet Aufwendungen für das Kosten- und Effizienzprogramm sowie Führungswechsel Bereinigtes EBIT Gesamt 1 465 186 650 224 200 423 DACH 304 140 444 168 152 320 West-/Südeuropa 206 17 223 129 17 146 Osteuropa 26 2 28 7 2 10 Sonstige -71 27 -44 -81 28 -52 1 Inklusive Konsolidierung scroll Quartal EBITDA EBIT Mio. € EBITDA wie berichtet Aufwendungen für das Kosten- und Effizienzprogramm sowie Führungswechsel Bereinigtes EBITDA EBIT wie berichtet Aufwendungen für das Kosten- und Effizienzprogramm sowie Führungswechsel Bereinigtes EBIT Gesamt 1 160 42 202 96 46 142 DACH 89 29 117 53 33 86 West-/Südeuropa 98 10 107 78 10 87 Osteuropa 4 3 7 -1 3 2 Sonstige -30 0 -30 -33 0 -33 1 Inklusive Konsolidierung Die folgende Kommentierung bezieht sich jeweils auf das Ergebnis der fortgeführten Aktivitäten inklusive Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm sowie Führungswechseln. FINANZERGEBNIS UND STEUERN scroll Mio. € 2017/18 2018/19 Betriebliches Ergebnis EBIT 419 224 Sonstiges Beteiligungsergebnis -182 46 Zinsertrag/-aufwand (Zinsergebnis) -13 -14 Übriges Finanzergebnis -3 -21 Finanzergebnis -198 12 Ergebnis vor Steuern EBT 221 235 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -134 -77 Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 87 158 Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern -296 1 Periodenergebnis -210 160 Das Finanzergebnis verbesserte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/19 deutlich um 210 Mio. € auf 12 Mio. € (2017/18: -198 Mio. €). Der Anstieg ist hauptsächlich auf die im Vorjahr erfolgten Wertminderungen der Beteiligung an der METRO AG in Höhe von 268 Mio. € zurückzuführen. Positiv haben sich im Berichtszeitraum ein Gewinn aus dem Verkauf von 5,4 Prozent der Aktien an der METRO AG sowie die Vereinnahmung der Ausschüttungen der METRO AG sowie der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG ausgewirkt. Somit stieg das Ergebnis vor Steuern von 221 Mio. € auf 235 Mio. €. ↗ Weitere Angaben zum Finanzergebnis finden sich im Anhang - Nummern 6, 8 und 9 Ergebnisanteil aus nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen/Sonstiges Beteiligungsergebnis, Zinsertrag/Zinsaufwand und Übriges Finanzergebnis. Der ausgewiesene Ertragsteueraufwand von 77 Mio. € (2017/18: 134 Mio. €) liegt um 57 Mio. € unter dem Vorjahresniveau. Der Rückgang der Steueraufwendungen resultiert zum einen aus dem geringeren betrieblichen Ergebnis. Zum anderen ist der Rückgang insbesondere durch die steuerlichen Optimierungsmaßnahmen der letzten beiden Geschäftsjahre zu erklären. Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden insoweit Optimierungsmaßnahmen zur Nutzung steuerlicher Verlustvorträge auf Ebene der deutschen Marktgesellschaften vorgenommen. Der daraus resultierende positive nicht regelmäßig wiederkehrende Effekt spiegelt sich insbesondere in den geringeren latenten Steuern wider. scroll Mio. € 2017/18 2018/19 Tatsächliche Steuern 132 84 davon Deutschland (75) (49) davon international (57) (35) davon Steueraufwand/-ertrag der laufenden Periode (127) (88) davon Steueraufwand/-ertrag aus Vorperioden (5) (-4) Latente Steuern 2 -7 davon Deutschland (14) (-16) davon international (-12) (9) 134 77 Die Konzernsteuerquote bildet das Verhältnis zwischen dem ausgewiesenen Ertragsteueraufwand und dem Ergebnis vor Steuern ab. Im Berichtszeitraum beträgt die Konzernsteuerquote 32,7 Prozent (2017/18: 60,7 Prozent). Neben der Verbesserung der Konzernsteuerquote durch die Optimierungsmaßnahmen der letzten beiden Geschäftsjahre war die Konzernsteuerquote im Vorjahr durch die nicht steuerwirksame Abschreibung auf die Anteile der METRO AG belastet. ↗ Weitere Erläuterungen zu Steuern vom Einkommen und vom Ertrag finden sich im Anhang - Nummer 11 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. PERIODENERGEBNIS UND ERGEBNIS JE AKTIE Das Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten stieg von 87 Mio. € auf 158 Mio. €. Diese Verbesserung ist maßgeblich auf die im Vergleich zum Vorjahr positiven Ergebniseffekte aus der Beteiligung an der METRO AG zurückzuführen. Da diese Effekte nicht den Minderheiten zuzurechnen sind, sank der Anteil der Minderheiten am Periodenergebnis auf 37 Mio. € (2017/18: 64 Mio. €). Somit ergab sich ein den Anteilseignern zuzurechnendes Periodenergebnis von 121 Mio. € (2017/18: 23 Mio. €) beziehungsweise ein Ergebnis je Aktie von 0,34 € (2017/18: 0,07 €). Für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie des Geschäftsjahres 2018/19 wurde eine Anzahl von 359.421.084 Aktien zugrunde gelegt. scroll Veränderung 2017/18 2018/19 Absolut % Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten Mio. € 87 158 71 82,2 Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten Mio. € 64 37 -27 -42,4 Den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnendes Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten Mio. € 23 121 99 - Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Aktivitäten 1 € 0,07 0,34 0,27 - 1 Nach Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter Finanz- und Vermögenslage KAPITALSTRUKTUR Die Konzernbilanz von CECONOMY weist zum 30. September 2019 ein Eigenkapital in Höhe von 784 Mio. € auf (30.09.2018: 665 Mio. €). Die Eigenkapitalquote verbesserte sich im Berichtsjahr auf 9,7 Prozent (30.09.2018: 7,9 Prozent). scroll Mio. € Anhang Nr. 30.09.2018 30.09.2019 Eigenkapital 31 665 784 Gezeichnetes Kapital 919 919 Kapitalrücklage 321 321 Gewinnrücklagen -554 -478 Anteile nicht beherrschender Gesellschafter -21 22 Das gezeichnete Kapital lag zum 30. September 2019 unverändert bei 919 Mio. € (30.09.2018: 919 Mio. €). Ebenfalls unverändert ist die Kapitalrücklage mit 321 Mio. € (30.09.2018: 321 Mio. €). Die Gewinnrücklagen stiegen zum 30. September 2019 um 75 Mio. € auf -478 Mio. € (30.09.2018: -554 Mio. €). Dieser Anstieg ist maßgeblich auf das den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnende Periodenergebnis in Höhe von 122 Mio. € zurückzuführen. Gegenläufig wirkte hingegen im Wesentlichen die erfolgsneutrale Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen mit -45 Mio. €. Der Anteil nicht beherrschender Gesellschafter erhöhte sich auf 22 Mio. € (30.09.2018: -21 Mio. €). scroll Mio. € 30.09.2018 30.09.2019 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gemäß Bilanz 1.115 1.132 Finanzschulden (inkl. Finanzierungs-Leasingverhältnisse) 439 302 Nettoliquidität (+)/Nettoverschuldung (-) 675 830 Die Nettoliquidität stieg zum 30. September 2019 um 155 Mio. € auf 830 Mio. € (30.09.2018: 675 Mio. €). Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente lagen mit 1.132 Mio. € leicht über Vorjahr (30.09.2018: 1.115 Mio. €). Die geringeren Finanzschulden im Vergleich zum Vorjahr gehen maßgeblich auf die Rückführung von Commercial Paper in Höhe von 145 Mio. € zurück. Insgesamt betrugen die Finanzschulden inklusive Finanzierungs-Leasingverhältnisse zum 30. September 2019 302 Mio. € (30.09.2018: 439 Mio. €). ↗ Im Einzelnen wird auf die Kapitalflussrechnung sowie auf Nummer 41 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung verwiesen. Die langfristigen Schulden zum 30. September 2019 stiegen um 17 Mio. € auf 1.042 Mio. € (30.09.2018: 1.025 Mio. €). Diese Entwicklung ist im Wesentlichen bedingt durch die um 26 Mio. € auf 574 Mio. € gestiegenen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (30.09.2018: 547 Mio. €). Dies geht maßgeblich zurück auf die erfolgsneutrale Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen. Gegenläufig wirkte vor allem der Rückgang der sonstigen Rückstellungen um 11 Mio. € auf 33 Mio. € (30.09.2018: 44 Mio. €) sowie der anderen Verbindlichkeiten um 9 Mio. € auf 56 Mio. € (30.09.2018: 64 Mio. €). Die kurzfristigen Schulden betrugen zum 30. September 2019 6.277 Mio. €, was einem Rückgang von 507 Mio. € entspricht (30.09.2018: 6.784 Mio. €). Die anderen Verbindlichkeiten reduzierten sich um 457 Mio. € auf 215 Mio. €. Dies geht maßgeblich auf eine Umgliederung von erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen sowie abgegrenzten Umsätzen aus Kundentreueprogrammen, dem Verkauf von Gutscheinen sowie Garantieverlängerungen in die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten zurück. Die kurzfristigen Finanzschulden reduzierten sich im Wesentlichen bedingt durch die Rückführung von Commercial Paper um 143 Mio. € auf 10 Mio. €. Gegenläufig entwickelten sich die um 46 Mio. € auf 445 Mio. € gestiegenen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten sowie die um 44 Mio. € auf 5.321 Mio. € gestiegenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten. Das MediaMarkt-Griechenland-Geschäft stellt für CECONOMY eine Veräußerungsgruppe dar. In der Bilanz der aktuellen Periode werden die betroffenen Schulden daher separat als "Schulden i. Z. m. zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten" ausgewiesen. Aufgrund dieses Ausweises stiegen die Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten auf 70 Mio. € (30.09.2018: 0 Mio. €). Gegenüber dem 30. September 2018 ist die Fremdkapitalquote um 1,8 Prozentpunkte auf 90,3 Prozent zurückgegangen. Der Anteil der kurzfristigen Schulden am gesamten Fremdkapital ist im Vergleich zum 30. September 2018 um 1,1 Prozentpunkte auf 85,8 Prozent zurückgegangen. ↗ Weitere Angaben zur Fälligkeits-, Währungs- und Zinsstruktur der finanziellen Schulden sowie zu Kreditlinien finden sich im Anhang - Nummer 36 Finanzschulden. scroll Mio. € Anhang Nr. 30.09.2018 30.09.2019 Langfristige Schulden 1.025 1.042 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 32 547 574 Sonstige Rückstellungen 33 44 33 Finanzschulden 34, 36 287 292 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 34, 37 52 53 1 Andere Verbindlichkeiten 37 64 56 Latente Steuerschulden 25 31 35 Kurzfristige Schulden 6.784 6.277 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten 34, 35 5.277 5.321 1 Rückstellungen 33 190 165 Finanzschulden 34, 36 153 10 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 34, 37 400 445 1 Andere Verbindlichkeiten 37 671 215 Ertragsteuerschulden 34 94 51 Schulden i. Z. m. zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten 30 0 70 1 Adjustierung aufgrund eines geänderten Ausweises. Ausführungen hierzu finden sich im Kapitel Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses. ↗ Weitere Informationen zur Entwicklung der Schulden finden sich im Anhang unter den in der Tabelle angegebenen Nummern. Angaben zu Eventualverbindlichkeiten sowie sonstigen finanziellen Verpflichtungen finden sich im Anhang - Nummer 44 Eventualverbindlichkeiten und Nummer 45 Sonstige finanzielle Verpflichtungen. INVESTITIONEN/DESINVESTITIONEN Im Geschäftsjahr 2018/19 hat CECONOMY 195 Mio. € investiert und liegt damit um rund 83 Mio. € unter dem Vorjahresniveau (fortgeführte Aktivitäten, ohne Fnac Darty S.A.). Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf rückläufige Modernisierungsinvestitionen sowie eine selektivere Expansionstätigkeit zurückzuführen. Diese ging einher mit weniger kapitalintensiven Kleinformaten, mit denen fast alle neuen Standorte eröffnet wurden. Im Geschäftsjahr 2018/19 fanden insgesamt 28 Neueröffnungen statt, nach 34 Neueröffnungen im Vorjahr. Dagegen wurden im Berichtszeitraum acht Standorte geschlossen, nach ebenfalls acht Schließungen im Vorjahr. Neben Maßnahmen zur Flächenreduktion in bestehenden Standorten hat die kleinere Flächengröße der Neueröffnungen die durchschnittliche Verkaufsfläche über alle Standorte hinweg um mehr als drei Prozent auf 2.636 Quadratmeter pro Standort bis zum Ende des Geschäftsjahres reduziert. Am Ende des vorherigen Geschäftsjahres betrug die durchschnittliche Verkaufsfläche pro Standort noch 2.724 Quadratmeter. Die Gesamtverkaufsfläche betrug 2.746 Tsd. Quadratmeter nach 2.784 Tsd. Quadratmetern im Vorjahr. scroll Investitionen laut Segmentbericht Veränderung Mio. € 2017/18 2018/19 Absolut % DACH 177 109 -68 -38,4 West-/Südeuropa 60 61 1 1,2 Osteuropa 29 19 -9 -33,0 Sonstige 12 6 -6 -51,5 278 195 -83 -29,9 In der Region DACH wurden im Geschäftsjahr 2018/19 109 Mio. € investiert. Die Investitionen liegen damit um 68 Mio. € unter dem Wert des Vorjahreszeitraums. Dieser Rückgang ist maßgeblich auf gegenüber dem Vorjahr geringere Investitionen in Deutschland zurückzuführen. Insbesondere reduzierte Modernisierungsinvestitionen, aber auch rückläufige Ausgaben für Expansionstätigkeit und immaterielle Vermögenswerte sowie geringere Zugänge zu Vermögenswerten im Zusammenhang mit Finanzierungs-Leasing trugen zum deutlichen Rückgang in Deutschland bei. Insgesamt wurden in der Region DACH zehn Standorte eröffnet, nach acht Neueröffnungen im Vorjahr. Der Großteil dieser Neueröffnungen entfiel mit acht Standorten auf kleinflächige Shop-in-Shop-Formate in Ungarn. Zusätzlich wurde in Deutschland das Standortnetz um zwei neue Standorte erweitert. Demgegenüber wurden im Berichtszeitraum drei Standorte in Deutschland und ein Standort in der Schweiz geschlossen. Die Investitionen in West-/Südeuropa lagen im Geschäftsjahr 2018/19 mit 61 Mio. € um 1 Mio. € über den Investitionen im Vorjahreszeitraum. Dieser leichte Anstieg ist bedingt durch einen Zugang zu den Vermögenswerten im Zusammenhang mit Finanzierungs-Leasing eines Lagerstandorts in den Niederlanden. Gegenläufig war die Investitionstätigkeit für Expansion und Modernisierung im Segment leicht rückläufig. Mit insgesamt fünf Neueröffnungen wurde ein Standort mehr als im Vorjahr eröffnet. In Spanien wurden drei neue Standorte eröffnet und in Italien fanden zwei Neueröffnungen statt. In Belgien wurden zwei Standorte geschlossen. In Osteuropa wurden im Geschäftsjahr 2018/19 19 Mio. € und somit 9 Mio. € weniger als im Vorjahreszeitraum investiert. Der Rückgang resultiert aus geringeren Expansions- und Modernisierungsinvestitionen in der Türkei, hier wurden im Berichtszeitraum mit acht Neueröffnungen insgesamt zehn Standorte weniger eröffnet als im Vorjahr. In Polen wurden fünf neue Standorte eröffnet, davon zwei Shop-in-Shop-Standorte mit Carrefour. Sowohl in Polen als auch in der Türkei wurde in 2018/19 jeweils ein Standort geschlossen. Die Investitionen im Segment Sonstige beliefen sich im Geschäftsjahr 2018/19 auf 6 Mio. € (2017/18: 12 Mio. €). Der Rückgang ist bedingt durch geringere Modernisierungsinvestitionen in Schweden, hier fanden im Vorjahr umfangreiche Flächenoptimierungen statt. Im Berichtszeitraum gab es im Segment Sonstige weder Neueröffnungen noch Schließungen. Aus Desinvestitionen sind CECONOMY in 2018/19 Zahlungsmittel in Höhe von 27 Mio. € zugeflossen (2017/18: 23 Mio. €). Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um den Verkauf von Regalen und sonstigen Einrichtungsgegenständen aus den geschlossenen Standorten. LIQUIDITÄT (KAPITALFLUSSRECHNUNG) Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/19 führte der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit der fortgeführten Aktivitäten zu einem Mittelzufluss von 86 Mio. €. Dies vergleicht sich zu einem Mittelzufluss der fortgeführten Aktivitäten von 743 Mio. € im Vorjahr. Dieser Rückgang in Höhe von 657 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen bedingt durch die erwartete negative Veränderung des Nettobetriebsvermögens im Berichtszeitraum aufgrund der hohen Ausgangsbasis zum 30. September 2018 (2018/19: -310 Mio. €; 2017/18: 302 Mio. €). Des Weiteren lag das berichtete EBIT mit 224 Mio. € um -196 Mio. € unter dem Wert des Vorjahres. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm sowie Führungswechseln zurückzuführen, welche teilweise in der abgelaufenen Berichtsperiode zahlungswirksam wurden. Gegenläufig wirkte die Entwicklung der Position Sonstige (2018/19: 97 Mio. €; 2017/18: -45 Mio. €), insbesondere bedingt durch eine zahlungswirksame Forderungsreduktion in Höhe von 40 Mio. €, die im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Verwertung von zurückbehaltenem Nettobetriebsvermögen aus Portfoliomaßnahmen des Vorjahres steht. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit der fortgeführten Aktivitäten weist im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Mittelzufluss von 118 Mio. € auf (2017/18: Mittelabfluss von -278 Mio. €). Mittelzuflüsse insbesondere aus der Veräußerung eines 5,4-Prozent-Anteils an der METRO AG standen im Vorjahr Zuflüsse aus der Veräußerung eines 3,6-Prozent-Anteils an der METRO AG sowie Mittelabflüsse für den Erwerb der Beteiligung an M.video (148 Mio. €) sowie aus dem Verkauf einer Gesellschaft, deren Vermögenswerte und Schulden aus Pensionsverpflichtungen und zugehörigem Barvermögen bestand (69 Mio. €), gegenüber. Des Weiteren führten rückläufige Modernisierungsinvestitionen sowie eine selektivere Expansionstätigkeit zu niedrigeren Investitionen in Sachanlagen. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit der fortgeführten Aktivitäten weist für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018/19 einen Mittelabfluss von 178 Mio. € auf. Dies vergleicht sich zu einem Mittelzufluss der fortgeführten Aktivitäten von 56 Mio. € im Vorjahr. Die Veränderung geht maßgeblich auf den Mittelzufluss aus der Kapitalerhöhung im Vorjahr in Höhe von 277 Mio. € zurück. Auch die Nettotilgung von Finanzschulden in Höhe von 150 Mio. € lag über dem Wert des Vorjahres (2017/18: 121 Mio. €). Gegenläufig wirkte hingegen, dass in diesem Jahr keine Dividenden an die Aktionäre der CECONOMY AG ausgezahlt wurde. Im Vorjahr betrug diese Auszahlung noch 85 Mio. €. Der Free Cashflow der fortgeführten Aktivitäten lag im Geschäftsjahr 2018/19 bei -107 Mio. €. Aufgrund der hohen Ausgangsbasis zum 30. September 2018 und der damit einhergehenden negativen Entwicklung des Nettobetriebsvermögens im abgelaufenen Geschäftsjahr lag der Free Cashflow um 587 Mio. € unter dem Wert des Vorjahreszeitraums. ↗ Erläuterungen finden sich im Konzernabschluss - Kapitalflussrechnung sowie im Anhang - Nummer 41 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung. scroll Kapitalflussrechnung1Mio. € 2017/18 2018/19 Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten 743 86 Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten -60 0 Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 684 86 Cashflow aus Investitionstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten -278 118 Cashflow aus Investitionstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten -164 0 Cashflow aus Investitionstätigkeit -442 118 Cashflow vor Finanzierungstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten 465 204 Cashflow vor Finanzierungstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten -224 0 Cashflow vor Finanzierungstätigkeit 241 204 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten 56 -178 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten 1 0 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 57 -178 Summe der Cashflows 299 26 Wechselkurseffekte auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -46 7 Gesamtveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 253 33 1 Verkürzte Fassung. Die vollständige Fassung ist im Konzernabschluss enthalten. FINANZMANAGEMENT Grundsätze und Ziele der Finanzaktivitäten Im Rahmen des Finanzmanagements stellt CECONOMY sicher, dass der Konzern dauerhaft liquide ist, sorgt für die konzernweite Steuerung der Liquidität und reduziert finanzielle Risiken, soweit wirtschaftlich sinnvoll. Das Treasury steuert diese Aufgaben zentral für den Gesamtkonzern. Ziel ist es, durch die zentrale Disposition der Finanzbedarfe und -anlagen der Konzerngesellschaften überschüssige Liquidität zu attraktiven Konditionen anzulegen oder im Falle eines Refinanzierungsbedarfs diesen möglichst über die internationalen Kapitalmärkte zu decken. Dies gilt sowohl für das operative Geschäft als auch für Investitionen. Bei der Auswahl der Anlage- und Finanzprodukte orientiert sich CECONOMY an der Fristigkeit des zugrunde liegenden Geschäfts. Grundlage für die Finanzaktivitäten von CECONOMY ist die Konzernfinanzplanung, die alle wesentlichen Gesellschaften berücksichtigt. Neben dem täglichen Abgleich des konzernweiten Finanzstatus erstellt CECONOMY sowohl eine Kurzfrist- als auch eine auf drei Monate nach dem Geschäftsjahresende ausgerichtete Langfristliquiditätsplanung, die jeweils rollierend aktualisiert wird. Ferner wird der Kapitalmarktzugang durch einen intensiven Dialog mit Anleiheinvestoren und Kreditanalysten begünstigt. Bei sämtlichen Finanzaktivitäten gelten konzernweit die folgenden Grundsätze: Finanzielle Einheit: Der Gesamtkonzern tritt nach außen als finanzielle Einheit auf und erzielt dadurch bessere Konditionen an den Finanzmärkten. Finanzieller Handlungsspielraum: Bei finanzwirtschaftlichen Entscheidungen wahrt CECONOMY im Verhältnis zu Banken oder Geschäftspartnern stets den Handlungsspielraum, um unabhängig zu bleiben. Zentrale Risikoabsicherung: Über Finanzgeschäfte deckt CECONOMY zum einen den Finanzbedarf. Zum anderen sichert das Unternehmen Grundgeschäfte ab, die mit Risiken behaftet sind. Das Treasury überwacht zentral das Gesamtportfolio aller Finanzgeschäfte von CECONOMY. Zentrale Risikoüberwachung: Veränderte finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen, darunter beispielsweise Zinssatz- oder Devisenkursänderungen, können sich auf die Finanzierung von CECONOMY auswirken. Die damit verbundenen Risiken quantifiziert das Treasury regelmäßig in Szenarioanalysen. Offene Risikopositionen - wie etwa der Abschluss von Finanztransaktionen ohne korrespondierendes Grundgeschäft - dürfen nur nach entsprechender Freigabe durch den Vorstand der CECONOMY AG gehalten werden. Ausschließlich zugelassene Vertragspartner: Für Finanzgeschäfte von CECONOMY kommen ausschließlich Vertragspartner infrage, die vom Treasury zugelassen sind. Die Bonität dieser Vertragspartner wird anhand ihres Ratings und der Beobachtung von Kreditrisikokennziffern (im Wesentlichen Credit-Default-Swap-Analysen) täglich überprüft. Auf dieser Basis überwacht das bei CECONOMY verantwortliche Treasury fortlaufend die Einhaltung der freigegebenen Limits. Freigabepflicht: Finanzgeschäfte der CECONOMY-Konzerngesellschaften werden grundsätzlich mit der CECONOMY AG abgeschlossen. Ist dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich, werden sie in Abstimmung mit der CECONOMY AG im Namen der Konzerngesellschaft, mit einer anderen Konzerngesellschaft oder auch direkt zwischen der Konzerngesellschaft und dem externen Finanzpartner vereinbart. Revisionssicherheit: Im Unternehmen gilt generell das Vier-Augen-Prinzip. Abläufe und Verantwortlichkeiten sind in konzernweit geltenden Richtlinien festgelegt. Der Abschluss von Finanzgeschäften ist organisatorisch von Abwicklung und Kontrolle getrennt. ↗ Weitere Informationen zu den Risiken aus Finanzinstrumenten und Sicherungsbeziehungen finden sich im Anhang - Nummer 43 Management der finanzwirtschaftlichen Risiken. Ratings Ratings bewerten die Fähigkeit eines Unternehmens, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Sie dienen dem Nachweis der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens gegenüber potenziellen Fremdkapitalgebern. Ein Rating erleichtert zudem den Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten. Die CECONOMY AG hat mit Moody's Investors Service eine der international führenden Ratingagenturen und mit Scope Ratings eine aufstrebende europäische Ratingagentur beauftragt, die Kreditwürdigkeit von CECONOMY kontinuierlich zu analysieren. Die Bewertungen des Ratings der CECONOMY AG durch Moody's Investors Service und Scope Ratings lauteten zum 30. September 2019 wie folgt: scroll Moody's Investors Service Kategorie Langfristig Baa3 Kurzfristig P-3 Ausblick Negativ scroll Scope Ratings Kategorie Langfristig BBB- Kurzfristig S-2 Ausblick Stabil Mit diesen Ratings stehen CECONOMY alle Finanzmärkte offen. Finanzierungsmaßnahmen Für die mittel- und langfristige Finanzierung der CECONOMY AG dienen Emissionen am Kapitalmarkt. Derzeit hat CECONOMY AG mehrere Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von 250 Mio. € mit Restlaufzeiten von zwei bis sieben Jahren ausstehend. Für die Beschaffung von kurzfristigen Finanzmitteln steht der CECONOMY AG ein Multi-Currency Commercial Paper Programm mit einem Maximalvolumen von 500 Mio. € zur Verfügung. Zum 30. September 2019 waren keine Commercial Paper ausstehend. Der Konzern verfügte zu jedem Zeitpunkt über eine ausreichende Liquidität. Die CECONOMY AG besitzt komfortable Liquiditätsreserven, die sich neben der vorgehaltenen Liquidität auch aus einer syndizierten Kreditlinie in Höhe von 550 Mio. € sowie mehrjährigen, bestätigten Kreditlinien in Höhe von 430 Mio. € zusammensetzen. Diese umfangreichen, mehrjährigen Kreditlinien wurden per 30. September 2019 nicht in Anspruch genommen und sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. scroll Freie Kreditlinien der CECONOMY AG 30.09.2018 30.09.2019 Restlaufzeit Restlaufzeit Mio. € Gesamt Bis 1 Jahr Über 1 Jahr Gesamt Bis 1 Jahr Über 1 Jahr Bilaterale Kreditlinien 491 26 465 431 1 430 Inanspruchnahme -1 -1 0 -1 -1 0 Freie bilaterale Kreditlinien 490 25 465 430 0 430 Syndizierte Kreditlinien 550 0 550 550 0 550 Inanspruchnahme 0 0 0 0 0 0 Freie syndizierte Kreditlinien 550 0 550 550 0 550 Kreditlinien gesamt 1.041 26 1.015 981 1 980 Inanspruchnahme gesamt -1 -1 0 -1 -1 0 Freie Kreditlinien gesamt 1.040 25 1.015 980 0 980 VERMÖGENSLAGE Im Geschäftsjahr 2018/19 reduzierte sich die Bilanzsumme zum 30. September 2019 um 371 Mio. € auf 8.103 Mio. € (30.09.2018: 8.475 Mio. €). Der Rückgang der langfristigen Vermögenswerte um 48 Mio. € auf 2.233 Mio. € (30.09.2018: 2.282 Mio. €) ist im Wesentlichen bedingt durch den Rückgang der Sachanlagen um 73 Mio. € auf 736 Mio. €. Dies ist einerseits die Folge von Anlagenabgängen sowie Umgliederungen in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte. Außerdem waren die planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen in der Berichtsperiode höher als die Investitionen. Positiv auf die langfristigen Vermögenswerte wirkte ein Anstieg der Finanzanlagen um 16 Mio. € im Wesentlichen im Zuge der erfolgsneutralen Bewertung zum Fair Value des 15-Prozent-Anteils an M.video. Des Weiteren stiegen die latenten Steueransprüche um 13 Mio. € sowie die nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen um 9 Mio. €. scroll Mio. € Anhang Nr. 30.09.2018 30.09.2019 Langfristige Vermögenswerte 2.282 2.233 Geschäfts- oder Firmenwerte 19 525 524 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 20 124 115 Sachanlagen 21 809 736 Finanzanlagen 23 262 278 Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 23 488 497 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 24 3 3 Andere Vermögenswerte 24 11 7 Latente Steueransprüche 25 59 73 ↗ Weitere Informationen zur Entwicklung der langfristigen Vermögenswerte finden sich im Anhang unter den in der Tabelle angegebenen Nummern. Die kurzfristigen Vermögenswerte gingen im Berichtszeitraum um 323 Mio. € auf 5.870 Mio. € (30.09.2018: 6.193 Mio. €) zurück. Insbesondere die sonstigen finanziellen Vermögenswerte reduzierten sich im Wesentlichen durch die Veräußerung eines 5,4-Prozent-Anteils an der METRO AG um 379 Mio. € auf 116 Mio. €. Ebenfalls gingen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnlichen Ansprüchen um 158 Mio. € auf 455 Mio. € zurück. Dies ist im Wesentlichen auf die Veräußerung von Forderungen aus einem Kundenfinanzierungsprogramm in der Schweiz sowie durch die Veräußerung von Kommissionsforderungen gegenüber einem Vertragspartner im Bereich Mobilfunk zurückzuführen. Gegenläufig entwickelten sich die Vorräte, die um 68 Mio. € auf 2.548 Mio. € stiegen, sowie die um 56 Mio. € auf 1.295 Mio. € gestiegenen Forderungen an Lieferanten. Das MediaMarkt-Griechenland-Geschäft stellt für CECONOMY eine Veräußerungsgruppe dar. In der Bilanz der aktuellen Periode werden die betroffenen Vermögenswerte daher separat als "Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte" ausgewiesen. Aufgrund dieses Ausweises stiegen die zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerte auf 61 Mio. € (30.09.2018: 0 Mio. €). scroll Mio. € Anhang Nr. 30.09.2018 30.09.2019 Kurzfristige Vermögenswerte 6.193 5.870 Vorräte 26 2.480 2.548 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche 27 613 455 1 Forderungen an Lieferanten 24 1.239 1.295 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 24 495 116 Andere Vermögenswerte 24 147 120 Ertragsteuererstattungsansprüche 103 142 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 29 1.115 1.132 Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte 30 0 61 1 Adjustierung aufgrund eines geänderten Ausweises. Ausführungen hierzu finden sich im Kapitel Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses. ↗ Weitere Informationen zur Entwicklung der kurzfristigen Vermögenswerte finden sich im Anhang unter den in der Tabelle angegebenen Nummern. Das bilanzielle Nettobetriebsvermögen entwickelte sich im Geschäftsjahr 2018/19 wie folgt: scroll Nettobetriebsvermögen Mio. € 30.09.20171 30.09.2018 Veränderung 30.09.2018 30.09.20192 Veränderung Vorräte 2.449 2.480 31 2.480 2.548 68 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche 497 613 117 613 417 3 -197 Forderungen an Lieferanten 1.197 1.239 43 1.239 1.295 56 Forderungen aus Kreditkarten 66 71 5 71 51 -20 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 0 0 0 0 1 1 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten -4.817 -5.277 -460 -5.277 -4.914 4 363 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden -129 -45 83 -45 -13 32 Abgegrenzte Umsätze aus Gutscheinen und Kundentreueprogrammen -63 -137 -74 -137 -133 4 Rückstellungen für Kundentreueprogramme und Rückgaberechte Verbindlichkeiten für Rückgaberechte -19 -23 -5 -23 -22 1 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen -39 -46 -8 -46 -45 2 Nettobetriebsvermögen -858 -1.125 -267 -1.125 -815 310 1 Die Bilanzkennzahlen wurden in dieser Darstellung zwecks Vergleichbarkeit um nicht fortgeführte Aktivitäten adjustiert. 2 Die Bilanzkennzahlen der aktuellen Periode sind ohne die Vermögenswerte und Schulden der Veräußerungsgruppe dargestellt. Der daraus resultierende Effekt für das Nettobetriebsvermögen beträgt -21 Mio. €. 3 Nicht enthalten sind Vertragsvermögenswerte aus zukünftigen Vertragsverlängerungen im Zusammenhang mit Vermittlungsprovisionen in Höhe von 39 Mio. €. 4 In dieser Position nicht enthalten sind Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 407 Mio. €. Das bilanzielle Nettobetriebsvermögen reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um 310 Mio. € auf -815 Mio. € (30.09.2018: -1.125 Mio. €). Das im Jahresvergleich reduzierte Nettobetriebsvermögen resultierte vor allem aus einem prognostizierten Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnlichen Verbindlichkeiten um rund 363 Mio. € auf -4.914 Mio. €, bedingt durch den Wegfall temporärer Zahlungszielverlängerungen und die geplante vorzeitige Zahlung von Verbindlichkeiten im Rahmen eines aktiven Cash-Managements. Im Jahresvergleich fiel zum 30. September 2019 auch der positive Effekt aus der Wochentagskonstellation zum Vorjahresstichtag (30.09.2018) auf die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnlichen Verbindlichkeiten weg. Des Weiteren stiegen die Vorräte um rund 68 Mio. € auf 2.548 Mio. € sowie die Forderungen an Lieferanten um rund 56 Mio. € auf 1.295 Mio. €. Positiv wirkten hingegen um 197 Mio. € auf 417 Mio. € gesunkene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnlichen Ansprüchen. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen bedingt durch die Veräußerung von Forderungen aus einem Kundenfinanzierungsprogramm in der Schweiz sowie durch die Veräußerung von Kommissionsforderungen gegenüber einem Vertragspartner im Bereich Mobilfunk. Bedingt durch den separaten Ausweis der Vermögenswerte und Schulden der Veräußerungsgruppe MediaMarkt-Griechenland reduzierte sich das Nettobetriebsvermögen um 21 Mio. €. Nicht fortgeführte Aktivitäten Im Sinne des IFRS 5 wurde das im Vorjahr veräußerte MediaMarkt-Russland-Geschäft als Nicht fortgeführte Aktivität klassifiziert. Hiervon ausgenommen waren die auf Russland allokierten Konzernumlagen, die im Vorjahr im fortgeführten Bereich verblieben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/19 lag das Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten bei 1 Mio. € (2017/18: -296 Mio. €). Der Anteil der Minderheiten betrug 0 Mio. € (2017/18: -62 Mio. €). Demnach ergab sich ein den Anteilseignern zuzurechnendes Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten für das abgelaufene Geschäftsjahr von 1 Mio. € (2017/18: -234 Mio. €) oder 0,00 € je Aktie (2017/18: -0,70 € je Aktie). ↗ Weitere Informationen zu den nicht fortgeführten Aktivitäten finden sich im Anhang - Nummer 12 Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern sowie Nummer 30 Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte/Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten. PROGNOSEBERICHT Der Prognosebericht der CECONOMY AG berücksichtigt relevante Fakten und Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannt waren und die die zukünftige Geschäftsentwicklung beeinflussen. Hauptquelle für die Prognosen, neben einer Vielzahl von Quellen nationaler und internationaler Wirtschaftsforschungsinstitute und Organisationen, stellt Feri Trust dar. Die im Folgenden getroffenen Aussagen spiegeln ein mittleres Erwartungsszenario wider. Wirtschaftliche Rahmenbedingen 2019/20 Das Kalenderjahr 2019 ist weiterhin durch das Eintreten von politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten gekennzeichnet, die sich bereits im Laufe des Jahres 2018 abzeichneten. Die globale Wirtschaft verzeichnet im aktuellen Kalenderjahr eine Wachstumsrate des Bruttoinlandsprodukts von 3,1 Prozent. Gestützt wird diese globale Entwicklung vor allem durch das Wachstum der Schwellenländer von 4,0 Prozent und den USA von 2,3 Prozent. Für das Folgejahr 2020 ist für die Weltwirtschaft mit einem ähnlichen Wachstumsniveau zu rechnen. Die mittelfristige Entwicklung der Weltwirtschaft wird unter anderem stark von den möglichen Auswirkungen des amerikanisch-chinesischen Handelskonflikts abhängen. Die USA können im aktuellen Jahr 2019 noch moderate Wachstumsraten verzeichnen. Eine Einschränkung der lokalen und globalen Wachstumsimpulse wird voraussichtlich eine konjunkturelle Abschwächung und einen starken Rückgang des BIP-Wachstums im Jahr 2020 zur Folge haben. Im Jahr 2019 sinkt die Wachstumsdynamik der chinesischen Wirtschaft nur minimal, da die Regierung diese mit fiskalischen und monetären Maßnahmen stützt. Auch für 2020 wird eine leichte Verlangsamung des Wirtschaftswachstums auf weiterhin hohem Niveau erwartet. Aufgrund anhaltender politischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten hat sich das Wirtschaftswachstum in der Europäischen Union (EU) mit 1,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr merklich verlangsamt. Durch die erfolglosen Verhandlungen beim Brexit und das Fehlen einer klaren Vision für die zukünftige Beziehung zwischen Großbritannien und der EU wird das Wirtschaftswachstum zusätzlich belastet. Des Weiteren führen rückläufige Wachstumsraten in den drei großen europäischen Volkswirtschaften Deutschland, Frankreich und Italien zu einer geringeren Wachstumsdynamik für den gesamten EU-Raum. Für das Jahr 2020 wird weiterhin ein moderates Wachstum erwartet, das jedoch etwas unterhalb der Vorjahresentwicklung liegen wird. DACH Der ökonomische Aufschwung in Deutschland hat an Dynamik verloren. Das jährliche Wachstum fiel im Jahr 2018 auf 1,5 Prozent. Schwache Wirtschaftszahlen wie zum Beispiel rückläufige Industrieaufträge deuten auf ein deutlich schwächeres Wachstum für das Jahr 2019 von 0,5 Prozent hin. Dies ist auf die Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Brexit und der Abschwächung des Welthandels zurückzuführen. Im Bereich des privaten Konsums wird jedoch weiterhin ein stabiles Wachstum erwartet, da die Löhne weiter steigen und die Arbeitslosenquote weiterhin niedrig bleibt. Im Jahr 2020 wird sich das Wachstum voraussichtlich langsam erholen und bei 0,9 Prozent liegen. Die Möglichkeit eines "hard Brexit", einer Eskalation des chinesisch-amerikanischen Handelskonflikts und einer möglichen Verschlechterung der Handelsbeziehungen zwischen den USA und der EU bedrohen den prognostizierten Erholungskurs der deutschen Wirtschaft. Österreich erreichte 2018 ein reales Wirtschaftswachstum von 2,7 Prozent aufgrund einer hohen Inlandsnachfrage und einer starken Exportwirtschaft. 2019 liegt die Wachstumsrate mit 1,6 Prozent deutlich unter dem Vorjahr. Die Wachstumsfaktoren aus den vergangenen Jahren werden sich deutlich rückläufig entwickeln, sodass für 2020 ein reales BIP-Wachstum von nur 1,3 Prozent erwartet wird. Die Schweizer Wirtschaft erlebte 2018 einen Aufschwung, der von einem starken Exportwachstum getrieben wurde. Im Jahr 2019 verlangsamt sich das reale Wirtschaftswachstum auf 1,5 Prozent merklich. Für 2020 wird ein stabiles Wachstum auf Vorjahresniveau erwartet. Die ungarische Wirtschaft wuchs im Jahr 2018 mit 4,9 Prozent weiter sehr dynamisch. Diese positive Entwicklung hat sich auch im Jahr 2019 auf gleichem Niveau fortgesetzt. Da sich die starke Investitionstätigkeit der EU und der private Konsum im Land abschwächen, wird für 2020 nur noch ein reales Wachstum von 3,8 Prozent prognostiziert. West-/Südeuropa In West-/Südeuropa ohne DACH hat sich das Wirtschaftswachstum nach Jahren mit soliden Zuwachsraten im Jahr 2019 von 1,3 Prozent im Vergleich zu 2018 weiter verlangsamt. Die bestehenden Unsicherheiten durch den bevorstehenden Brexit und die aktuelle Abschwächung der Weltwirtschaft stellen auch hier weiterhin Abwärtsrisiken für das BIP-Wachstum der Region dar. Für das Kalenderjahr 2020 ist zu erwarten, dass das Wirtschaftswachstum insgesamt real bei 1,0 Prozent liegen wird. Oberhalb der Entwicklung im Jahr 2019 bewegen sich die Niederlande mit 1,8 Prozent und Spanien mit 2,2 Prozent, wobei beide Länder 2020 einen Rückgang des Wachstumsniveaus verzeichnen werden. Unter anderem durch die Rücknahme bereits beschlossener Reformen setzt sich 2019 in Frankreich die rückläufige wirtschaftliche Entwicklung mit einem realen BIP-Wachstum von 1,3 Prozent fort. Für 2020 wird ein stabiles Wachstum leicht unter Vorjahresniveau erwartet. Weiterhin hat Italien, als viertgrößte Volkswirtschaft Westeuropas, strukturelle und wirtschaftliche Probleme und eine nach wie vor sehr hohe Staatsverschuldung. Diese Ausgangslage führt im Jahr 2019 zu einer deutlichen Verlangsamung der Wachstumsdynamik auf 0,1 Prozent. Für 2020 wird eine leichte Erholung des Wirtschaftswachstums auf 0,3 Prozent erwartet. Aufgrund der nationalen Auswirkungen der nach wie vor ausstehenden Brexit-Entscheidung wächst die Wirtschaft in Großbritannien auch 2019 auf einem relativ niedrigem Niveau von 1,2 Prozent. Das reale BIP-Wachstum wird sich 2020 weiter auf einen Wert von 1,1 Prozent abschwächen. Osteuropa In Osteuropa (inklusive Türkei und ohne Ungarn) wächst die Wirtschaft im Jahr 2019 mit 1,9 Prozent auf wesentlich geringerem Niveau als im Vorjahr. Für 2020 wird erwartet, dass sich die Region auf einen Wert von 2,3 Prozent reales Wirtschaftswachstum leicht erholt. Wesentlicher Treiber für die Entwicklung in dieser Region ist die Türkei. Hier hat sich das Wirtschaftswachstum 2018 deutlich auf 2,8 Prozent verlangsamt. Im Jahr 2019 ist mit einem negativen realen Wirtschaftswachstum von -0,8 Prozent eine Rezession eingetreten. Diese negative Entwicklung ist eine Reaktion auf die nachlassenden fiskalischen und geldpolitischen Impulse. Für 2020 wird wieder ein leicht positives Wirtschaftswachstum von 1,5 Prozent erwartet. Im Vergleich zu den vergangenen Jahren wird mittelfristig nur noch ein geringeres Wachstumsniveau erreicht. In Russland setzt sich die wirtschaftliche Erholung in den Jahren 2019 und 2020 auf geringem Niveau fort. Im Jahr 2020 wird ein reales BIP-Wachstum von 1,9 Prozent ewartet. Ein Treiber dieser Entwicklung ist der ansteigende private Konsum. Polen weist eine dynamische Wirtschaftsentwicklung von 4,2 Prozent im Jahr 2019 auf und kann diese auch 2020 auf einem niedrigerem Niveau von 3,4 Prozent fortsetzen. Zukünftig bleibt der private Konsum, trotz schwächerer Wachstumsraten, eine bedeutende Stütze für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes. Branchenentwicklung im Elektrohandel Im Geschäftsjahr 2019/20 wird sich der europäische Elektrohandel aller Voraussicht nach auf niedrigerem Niveau entwickeln. Es ist davon auszugehen, dass auch im Jahr 2020 eine Weiterentwicklung von Vernetzungsmöglichkeiten stattfindet. Die Vernetzung von Haustechnik, Haushaltsgeräten und Unterhaltungselektronik (unter der Bezeichnung Smart Home zusammengefasst), Wearables, Video- und Musikstreaming sowie Sprachassistenten werden sich etablieren. Virtual und Augmented Reality sowie eine Vielzahl an Internet-of-Things-Anwendungen lassen in den kommenden Jahren auf Wachstumsimpulse hoffen, können jedoch kurz- und mittelfristig noch keine Volumeneffekte generieren. DACH In Deutschland ist für das kommende Geschäftsjahr 2019/20 angesichts des hohen Ausgangsniveaus sowie des erwarteten eher durchschnittlichen Innovationstempos mit einer stagnierenden Entwicklung im Elektrohandel zu rechnen. In Österreich und der Schweiz geht CECONOMY für das kommende Jahr von leicht positiven Wachstumsraten aus. Die Dynamik auf dem ungarischen Elektromarkt liegt voraussichtlich, wie bereits in den vergangenen Jahren, signifikant oberhalb dieses Niveaus im mittleren einstelligen Bereich. West-/Südeuropa Die gesättigten westeuropäischen Elektromärkte werden 2020 analog zum Vorjahr weiterhin nur eine geringe Wachstumsdynamik erreichen. Für Spanien rechnet CECONOMY mit einem leichten Wachstum im Elektrohandel für 2020. Für Italien ist aufgrund des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds ein leicht negatives Wachstum zu erwarten. In Frankreich geht CECONOMY, trotz einer moderaten Entwicklung im aktuellen Geschäftsjahr, von einer Stagnation im Jahr 2020 aus. Osteuropa In Osteuropa wird sich das Wachstum der Elektromärkte auf unterschiedlichem Niveau fortsetzen. Russland kann aktuell in Landeswährung ein dynamisches Marktwachstum aufweisen. Für 2020 erwartet CECONOMY eine Fortsetzung des Wachstums auf positivem Niveau. Polen wird das Wachstum der letzten Jahre im Geschäftsjahr 2019/20 voraussichtlich auf etwas niedrigerem Niveau fortsetzen können. Für den türkischen Markt ist für 2020 aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Unsicherheit (relativ niedriges Wirtschaftswachstum, erwartete hohe Inflationsrate, unabsehbare weitere Wechselkursentwicklung) keine belastbare Aussage zu treffen. Prognose von CECONOMY Die Prognose erfolgt vor Portfolioveränderungen. Nicht regelmäßig wiederkehrende Ergebniseffekte im Zusammenhang mit dem am 29. April 2019 verkündeten Kosten- und Effizienzprogramm sind nicht enthalten. UMSATZ Für das Geschäftsjahr 2019/20 erwartet CECONOMY gegenüber dem Vorjahr ein leichtes Wachstum des währungsbereinigten Gesamtumsatzes. ERGEBNIS Für das Geschäftsjahr 2019/20 erwartet CECONOMY ohne Berücksichtigung von Ergebniseffekten aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen ein EBIT zwischen 445 Mio. € und 475 Mio. €. Darin wird voraussichtlich ein positiver Effekt zwischen 5 Mio. € und 15 Mio. € bedingt durch die Einführung von IFRS 16 enthalten sein. Das Segment DACH trägt zu dem daraus resultierenden Wachstum bei, während sich die Segmente West-/Südeuropa und Osteuropa auf Vorjahresniveau bewegen. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT Chancen- und Risikomanagement-System CECONOMY agiert auf Basis einer klaren langfristigen Strategie und daraus abgeleiteten kurz- und mittelfristigen Zielen in einem dynamischen Marktumfeld. Die Umsetzung der Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele ist mit Chancen und Risiken verbunden. Zum Teil muss CECONOMY Risiken jedoch bewusst eingehen, um Chancen gezielt nutzen zu können. Das frühzeitige Erkennen und Managen der Chancen und Risiken ist eine Kernaufgabe des Managements. Als Risiken sind unsichere aber weitestgehend quantifizierbare interne oder externe Ereignisse zu verstehen, die sich negativ auf die Erreichung der Unternehmensziele auswirken können. Chancen sind als mögliche Erfolge definiert, die über die in der Planung festgelegten Ziele hinausgehen und die Geschäftsentwicklung auf diese Weise begünstigen können. Chancen und Risiken sind untrennbar miteinander verbunden. So können beispielsweise Risiken aus verpassten oder nur schlecht genutzten Chancen entstehen. Umgekehrt ist etwa die Wahrnehmung von Chancen in dynamischen Wachstumsmärkten oder neuen Geschäftsfeldern stets mit Risiken verbunden. In diesem Sinne versteht CECONOMY das Chancen- und Risikomanagement-System als ein Instrument, das dazu beiträgt, die gesetzten Unternehmensziele zu erreichen. Der dem Chancen- und Risikomanagement zugrunde liegende systematische Prozess umfasst den gesamten Konzern. Er unterstützt das Management dabei, Chancen und Risiken zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen. Chancen- und Risikomanagement bilden somit eine Einheit. Das Risikomanagement zeigt frühzeitig Entwicklungen und Ereignisse auf, die sich negativ auf die Erreichung der Geschäftsziele auswirken können, und analysiert ihre Auswirkungen. So kann CECONOMY zeitnah geeignete Maßnahmen zur Bewältigung und Überwachung einleiten. Gleichzeitig eröffnet das Chancenmanagement die Möglichkeit, Chancen gezielt zu nutzen. ZENTRALE STEUERUNG UND EFFIZIENTE ORGANISATION Der Vorstand der CECONOMY AG hat die Verantwortung und rechtliche Verpflichtung, für ein adäquates Governance-System zu sorgen. Dieses umfasst insbesondere das Chancen- und Risikomanagement-, das interne Kontroll- und das Compliance-Management-System sowie die interne Revision. Zusammen bilden sie das Governance-, Risk- und Compliance-System (GRC-System). Dieses orientiert sich an den in § 107 Abs. 3 Aktiengesetz (AktG) sowie im Deutschen Corporate Governance Kodex benannten Governance-Elementen. Ziel ist es, Strukturen und Prozesse transparenter zu machen sowie die Abläufe der Teilsysteme zu harmonisieren. Dadurch wird die Transparenz und Effizienz des GRC-Systems von CECONOMY insgesamt erhöht und dessen Angemessenheit und Wirksamkeit kontinuierlich verbessert. Das Konzernkomitee für Governance, Risk und Compliance (GRC-Komitee) der CECONOMY AG tauscht sich regelmäßig über die Methodenharmonisierung und die Weiterentwicklung der GRC-Teilsysteme aus. Das Gremium erörtert außerdem auf Basis der Meldungen aus den jeweiligen Einheiten die aktuelle Chancen- und Risikosituation. Ständige Mitglieder sind Vertreter der Konzernbereiche Accounting, Controlling & Reporting, Risk Management & GRC, Investor Relations, Group Corporate Legal, Group Competition & Antitrust, Group Compliance, Data Protection, Audit & Consulting, Strategy, Value Creation, Innovation/Digital & Business Development, Group Projects & PMO sowie Vertreter des Risikomanagements der MediaMarktSaturnRetailGroup (MMSRG). Zusätzlich werden je nach Bedarf Gäste zu den Sitzungen eingeladen, zum Beispiel aus den Bereichen Tax und Treasury & Insurance. RISIKOMANAGEMENT Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für das Chancen- und Risikomanagement sind im Konzern eindeutig geregelt und spiegeln die Unternehmensstruktur wider. Die zentrale Konzernsteuerung ist durch die Management-Holding CECONOMY AG mit der dezentralen Verantwortung der Konzerngesellschaften für das operative Geschäft verbunden. Der Vorstand der CECONOMY AG trägt die Verantwortung für die Angemessenheit und Effektivität des Chancen- und Risikomanagement-Systems als Teil des GRC-Systems. Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung der Risiken erfolgen durch die Konzerngesellschaften. Die Risiken der MMSRG werden dabei durch die Media-Saturn-Holding GmbH validiert und für die weitere Betrachtung und Konsolidierung auf Ebene der CECONOMY AG aggregiert. Die anderen Konzerngesellschaften melden ihre Risiken direkt an die CECONOMY AG. Zentrale Elemente der internen Überwachung sind die Selbsteinschätzung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Chancen- und Risikomanagements durch die Geschäftsführungen der Konzerngesellschaften sowie die Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit durch die Interne Revision auf Ebene von Konzerngesellschaften. Die Angemessenheit und Wirksamkeit wird ebenfalls durch den Aufsichtsrat der CECONOMY AG überwacht. Gemäß den Vorschriften des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) unterzieht der Abschlussprüfer im Rahmen der Konzernabschlussprüfung das Risikofrüherkennungs-System als Teil des Chancen- und Risikomanagement-Systems einer periodischen Beurteilung. Das Ergebnis dieser Prüfung legt er Vorstand und Aufsichtsrat vor. Das Corporate Risk Management der CECONOMY AG steuert und entwickelt das Chancen- und Risikomanagement-System. Es legt Ansatz, Bewertungsmethodik sowie Standards des Chancen- und Risikomanagements in Abstimmung mit dem GRC-Komitee sowie der MMSRG - als derzeit wesentlichster Beteiligung - fest. Das Corporate Risk Management informiert den Vorstand der CECONOMY AG zeitnah und kontinuierlich über wesentliche Entwicklungen im Chancen- und Risikomanagement, stellt den Informationsaustausch innerhalb des Unternehmens sicher und unterstützt die Weiterentwicklung des Chancen- und Risikomanagements auf Konzernebene und in den Konzerngesellschaften. CHANCENMANAGEMENT Die systematische Identifikation, Bewertung und Kommunikation von Chancen ist integraler Bestandteil des Steuerungs- und Controlling-Systems von CECONOMY. Bei Chancen kann es sich um interne oder externe Ereignisse und Entwicklungen handeln, die die Geschäftsentwicklung über die in der Planung festgelegten Ziele hinaus positiv beeinflussen können. Grundsätzlich wird angestrebt, dass wesentliche Chancen und Risiken von CECONOMY in einem zumindest ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. CECONOMY führt makroökonomische Untersuchungen durch, analysiert die relevante Trendlandschaft und wertet Markt-, Wettbewerbs- sowie Standortanalysen aus. Zudem werden die kritischen Erfolgsfaktoren der Geschäftsmodelle und relevanten Kostentreiber des Unternehmens erörtert. Die daraus abgeleiteten Markt- und Geschäftschancen sowie Effizienzsteigerungspotenziale konkretisiert der Vorstand der CECONOMY AG im Rahmen der strategischen sowie der kurz- und mittelfristigen Planung. Dazu tauscht er sich eng mit den Leitern der Konzernbereiche und dem Management der Konzerngesellschaften aus. CECONOMY verfolgt bei diesem Prozess insbesondere markt- und kundengetriebene Geschäftsansätze. Die Elemente der Strategie, die auf langfristig nachhaltiges, profitables Wachstum abzielt, werden laufend überprüft. BERICHTSWESEN Zentrales Element der internen Chancen- und Risikokommunikation ist das Konzernberichtswesen, ergänzt um das Berichtswesen zum Chancen- und Risikomanagement. Ziel ist es, die strukturierte und kontinuierliche Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken zu ermöglichen sowie diese gemäß den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen zu dokumentieren. Der Vorstand erhält auf diesem Wege regelmäßig Informationen zur Risikolage. Zudem wird sichergestellt, dass negative Trends rechtzeitig erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Zweimal im Jahr führt CECONOMY eine Risikoinventur durch. Damit werden alle wesentlichen Risiken des Konzerns systematisch erfasst und beschrieben und nach einheitlichen Maßstäben anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren in den Dimensionen Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Die Ergebnisse der Risikoinventur sowie das Risikoportfolio werden regelmäßig aktualisiert. Die von den Konzerngesellschaften gemeldeten Ergebnisse werden von den jeweiligen Risikoverantwortlichen validiert. In einem zweiten Schritt fassen sie diese in einem funktionalen Risikoprofil zusammen, das eine detaillierte Beschreibung der wesentlichen Einzelrisiken umfasst. Für einzelne Kategorien werden die Risikoprofile in einem dritten Schritt durch die Risikoverantwortlichen auf Konzernebene sowie das GRC-Komitee validiert und konkrete Handlungsmaßnahmen zur verbesserten Risikosteuerung abgeleitet. Darüber hinaus betrachtet CECONOMY Analysen und Berichte, die im Rahmen von Mittelfristplanungen und Prognosen erstellt werden. Außerdem werden relevante Ergebnisse aus dem internen Kontrollsystem, dem Compliance-Management-System, dem Chancenmanagement-System sowie der Internen Revision berücksichtigt. Schließlich wird aus allen Erkenntnissen das übergreifende Chancen- und Risikoportfolio für CECONOMY abgeleitet. Dieses ermöglicht eine ausgewogene Gesamtbetrachtung der Chancen- und Risikosituation. Der sogenannte GRC-Bericht beschreibt den Status quo und enthält Empfehlungen zur Risikosteuerung. Darüber hinaus werden die wesentlichen Merkmale der GRC-Teilsysteme dargestellt, einschließlich geplanter Verbesserungsmaßnahmen mit Blick auf die Wirksamkeit der GRC-Teilsysteme. Der Vorstand der CECONOMY AG informiert den Aufsichtsrat sowie den Prüfungsausschuss fortlaufend zum Chancen- und Risikomanagement. Einmal im Jahr erhält der Aufsichtsrat einen ausführlichen schriftlichen Bericht über die Organisation und Ausrichtung des Chancen- und Risikomanagements sowie die aktuelle Chancen- und Risikosituation. Zur Aufstellung des Halbjahresfinanzberichts überprüft und aktualisiert CECONOMY das im Vorjahr erstellte Chancen- und Risikoportfolio. Bei plötzlich auftretenden gravierenden Risiken für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist ferner ein Eilmeldesystem im Einsatz. In diesem Fall erhält der Vorstand der CECONOMY AG direkt und unverzüglich alle notwendigen Informationen. STRIKTE GRUNDSÄTZE FÜR DEN UMGANG MIT RISIKEN Unternehmerische Risiken geht CECONOMY grundsätzlich nur dann ein, wenn sie beherrschbar sind und aus den verbundenen Chancen eine angemessene Wertsteigerung für das Unternehmen zu erwarten ist. Geschäftsinteressen und Risikomanagement-Aspekte werden daher sorgfältig gegeneinander abgewogen und so weit wie möglich in Einklang gebracht. Risiken, die mit den Kernprozessen des Einzelhandels einhergehen, trägt CECONOMY selbst. Zu den Kernprozessen gehören zum Beispiel die Entwicklung und Umsetzung von Geschäftsmodellen, Standortentscheidungen sowie der Ein- und Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Risiken aus unterstützenden Prozessen werden im Konzern gemindert oder, soweit sinnvoll, auf Dritte übertragen. Risiken, die sich weder auf Kernprozesse noch auf unterstützende Prozesse beziehen, geht CECONOMY grundsätzlich nicht ein. Das Gleiche gilt für Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden oder zur Missachtung von gesetzlichen Anforderungen führen könnten. DETAILS DES RISIKOMANAGEMENTS KLAR DEFINIERT Alle relevanten Fakten sind in Regelwerken zusammengefasst, die auf dem international anerkannten Standard COSO II sowie dem IDW PS 981 basieren. Damit gewährleistet CECONOMY, dass die Maßnahmen innerhalb des Risikomanagements koordiniert und effizient umgesetzt werden. Durch das konzernweite Risikomanagement-System werden alle wesentlichen strategischen, operativen, finanziellen und Compliance-Risiken erfasst. Grundsätzlich werden alle Risiken und deren Auswirkungen auf Ebene der CECONOMY AG über einen Einjahreszeitraum und zusätzlich im dritten Jahr betrachtet. RISIKOKLASSIFIZIERUNG Sämtliche identifizierten Risiken klassifiziert CECONOMY nach konzernweit einheitlichen Maßstäben anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren in den Dimensionen Schadensausmaß (negative EBITDA- oder Cash-Auswirkungen bezogen auf die Unternehmensziele) und Eintrittswahrscheinlichkeit (in Prozent). Hinsichtlich des Schadensausmaßes sind die Konzernrisiken in fünf Klassen unterteilt: ≤2,5 Mio. €, >2,5 Mio. €, >12,5 Mio. €, >25 Mio. €, >75 Mio. €. Diese Schwellenwerte wurden im laufenden Geschäftsjahr und somit für diesen Risikolagebericht im Vergleich zum Vorjahr halbiert. Hiermit wird das Ziel verfolgt, ein Höchstmaß an Transparenz in Bezug auf die wesentlichen Risiken von CECONOMY zu gewährleisten. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist unverändert ebenfalls in fünf Klassen aufgeteilt: unwahrscheinlich (≤5 Prozent), gering (>5 bis 25 Prozent), möglich (>25 bis 50 Prozent), wahrscheinlich (>50 bis 90 Prozent), hoch (>90 Prozent). Alle Risiken und ihre mögliche Auswirkung werden zum Zeitpunkt der Risikoanalyse und vor zukünftigen eventuellen risikomindernden Maßnahmen bewertet. Dabei werden die Bruttorisiken dargestellt, das heißt Risiken vor Einleitung künftiger Maßnahmen zu ihrer Begrenzung. Grundsätzlich, jedoch verpflichtend ab einer Eintrittswahrscheinlichkeit von >25 bis 50 Prozent, sind für jedes Risiko konkrete Maßnahmen definiert und werden implementiert, um das Risiko angemessen zu steuern oder zu vermeiden beziehungsweise die mit dem Risiko verbundenen Auswirkungen abzumildern. Darstellung der Risikosituation Im Berichtszeitraum hat der Vorstand der CECONOMY AG neben den allgemeinen Risiken die im Folgenden beschriebenen für CECONOMY wesentlichen Risiken identifiziert und bewertet. Die Risiken von CECONOMY werden anhand des möglichen Schadensausmaßes sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit wie folgt in drei Kategorien - hoch, mittel und gering - eingeordnet: Die als hoch (H) eingestuften Risiken gelten als wesentlich für CECONOMY und werden im Folgenden ausführlich dargestellt. Die Reihenfolge impliziert keine Wertigkeit der Risiken. Risiken, die als mittel (M) oder gering (G) eingestuft sind, werden im Chancen- und Risikobericht grundsätzlich nicht gesondert dargestellt, es sei denn, es ist zu erwarten, dass das Risiko zukünftig besonders relevant für den Konzern oder die Aktionäre werden kann. scroll Nr. Wesentliche Risiken 2018/19 Risikogruppe Risikobewertung 1 Verschärfung des Wettbewerbs im digitalen Wandel Strategische Risiken hoch 2 Verschlechterung des Konsumklimas - Wirtschaftskrise Strategische Risiken hoch 3 Verlust von Geschäftspartnern Strategische Risiken hoch 4 Fehlen geeigneter Mitarbeiter für Schlüsselfunktionen Strategische Risiken hoch 5 Bonitätseinstufungen Finanzwirtschaftliche Risiken hoch 6 Wertminderungen von Vermögenswerten Finanzwirtschaftliche Risiken hoch 7 Verstoß gegen Datenschutzrecht, Abfluss oder Manipulation vertraulicher Daten Compliance-Risiken hoch 8 Cyber Attacks - Angriffe auf die IT-Infrastruktur Operative Risiken hoch Die Veränderung der Risikolage im Vergleich zum letzten Geschäftsjahr 2017/2018 wurde bereits im Halbjahresfinanzbericht 2018/2019 der CECONOMY erläutert. Das letztjährig hohe Risiko des Scheiterns der Transformation der MMSRG wurde in spezifische Risiken aufgeteilt und das zugehörige Reorganisationsprogramm entsprechend budgetiert. Durch das Ergreifen von wirksamen Maßnahmen konnten die Risiken des Ausfalls von Forderungen durch Insolvenz von Geschäftspartnern sowie die verminderte Prognosefähigkeit von Umsätzen vor dem Hintergrund des sich ändernden Kundenverhaltens reduziert und nicht mehr als hoch eingestuft werden. Hingegen mussten die Risiken der Verschlechterung des Konsumklimas und der Ausfall strategisch wichtiger Lieferanten als hoch bewertet und neu aufgenommen werden. Das im Vorjahr berichtete, wesentliche operative Risiko des Scheiterns der Maßnahmen zur Stärkung der Länderperformance wird nun als finanzwirtschaftliches Risiko der möglichen Wertminderung von Vermögenswerten berichtet. Dieses und die weiteren wesentlichen Risiken sowie die entsprechenden Steuerungsmaßnahmen werden nachfolgend, eingeordnet in verschiedene Risikogruppen, erläutert. STRATEGISCHE RISIKEN AUS DEM HANDELSGESCHÄFT Gerade in den saturierten Märkten Westeuropas und vor dem Hintergrund des digitalen Wandels ist der Einzelhandel nachhaltig durch eine hohe Veränderungsdynamik und einen intensiven Wettbewerb geprägt. Dadurch entstehen Faktoren, die den Geschäftsverlauf beeinflussen und natürliche Geschäftsrisiken darstellen können. Ein wesentliches Geschäftsrisiko ist die anhaltende, deutliche Verschärfung des Wettbewerbs im digitalen Wandel vor allem durch global agierende Online-Händler wie zum Beispiel Amazon oder Alibaba und europäische oder nationale Online-Händler (Risiko Nr. 1). Der intensive Kampf um Marktanteile in gesättigten Märkten und, während der Marktkonsolidierungsphase, gegen preisaggressive Wettbewerber kann zu zunehmendem Margendruck und dem Verlust von Umsatz und Marktanteilen führen. Die steigende Markt- und Preistransparenz sowie die deutlich verkürzten Produktlebenszyklen mit sinkenden Bruttomargen als Folge der Digitalisierung und der einhergehenden Veränderung des Produktmixes können diese Effekte zusätzlich verstärken und erschweren gleichzeitig das frühzeitige Erkennen von Trends im Konsumentenverhalten. Auch im Online-Geschäft, das ein starker Wachstumstreiber von CECONOMY ist, kann eine Verschärfung des Wettbewerbs zu einer Schwächung der Wettbewerbsposition führen und den weiteren Online-Ausbau bremsen. Außerdem kann ein deutlich langsameres Wachstum als prognostiziert im Bereich Services & Solutions dazu führen, dass CECONOMY Marktanteile an Wettbewerber verliert. Dies könnte sich negativ auf Umsatz und EBITDA auswirken. Um dem Risiko entgegenzuwirken, stellt CECONOMY ausreichend Ressourcen insbesondere im digitalen Bereich und für den Online-Ausbau bereit. CECONOMY beobachtet kontinuierlich Markt und Wettbewerber und entwickelt den Bereich Services & Solutions weiter, um neue Ertragspotenziale zu erschließen. Darüber hinaus werden laufend die Prozesse im Hinblick auf die Anforderungen des digitalen Wandels sowie der Warengruppen-Mix überprüft, um Optimierungspotenziale aufzudecken. CECONOMY wertet regelmäßig interne und externe Informationen aus, um Markttrends und sich verändernde Ansprüche der Kunden frühzeitig zu erkennen und reaktionsfähig zu bleiben. Kundenerwartungen steuern die Priorisierung der Markt- und technologischen Entwicklungsaktivitäten. Ein weiteres Risiko betrifft die gesamtwirtschaftliche und politische Situation mit der möglichen Verschlechterung des Konsumklimas in den Ländern, in denen CECONOMY tätig ist (Risiko Nr. 2). Die uneinheitliche Entwicklung der Weltwirtschaft mit zuletzt deutlich abgeschwächtem Wachstum in Europa birgt Herausforderungen für CECONOMY. Die konjunkturelle Abkühlung zusammen mit den Auswirkungen des globalen Handelsstreits zwischen den USA und China, die Unsicherheiten innerhalb der Europäischen Union (EU) durch national-konservative Regierungen und die vorhandenen nationalen Bestrebungen eines EU-Austritts (unter anderem Brexit) verursachen finanz- und somit volkswirtschaftliche Unsicherheiten mit möglichen negativen Folgen auf die Konsumquoten und die Währungsstabilität. Darüber hinaus stellen sich ändernde nationale Rahmenbedingungen sowie Unruhen und Wechsel in politischen Führungen Risiken für die Länder dar, in denen CECONOMY tätig ist. Im Berichtsjahr waren davon insbesondere Italien und weiterhin die Türkei betroffen, die durch eine unverändert angespannte innenpolitische Lage, Währungsabwertung und steigende Inflation geprägt war. Um diesem Risiko zu begegnen, findet eine regelmäßige Überwachung und Analyse der aktuellen und prognostizierten politischen und volkswirtschaftlichen Situation statt, um negativen Entwicklungen rechtzeitig gegensteuern zu können. Konzepte zur Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen und die Optimierung von Prozess-, Organisations- und Kostenstrukturen werden fortlaufend erarbeitet. Darüber hinaus ist auch der Verlust von strategisch relevanten Geschäftspartnern ein Risiko, das CECONOMY kontinuierlich überwacht und steuert (Risiko Nr. 3). Durch eine mögliche strategische Neuausrichtung des Lieferanten, eine Veränderung der Vertriebskonzepte, aber auch durch potenzielle technische Probleme im Waren-, aber insbesondere auch Dienstleistungsangebot könnte dieses Risiko eintreten. Dazu analysiert CECONOMY regelmäßig Informationen über Geschäftspartner, um im Bedarfsfall frühzeitig Schutzmaßnahmen in Bezug auf weiterführende Waren- und Dienstleistungsversorgung, aber auch gegen den finanziellen Verlust ausstehender Forderungen ergreifen zu können. Der Verlust eines strategischen Geschäftspartners kann durch Umsatz-, Konditions- und Provisionsverluste das prognostizierte EBITDA gefährden. Zur Kompensation eines entsprechenden Effekts reduziert CECONOMY das Risiko durch Steuerung der Umsatzanteile unterschiedlicher Lieferanten, den Aufbau weiterer Lieferanten, durch Ausbau des Dienstleistungsangebots unterschiedlicher Provider, durch den teilweisen Verkauf der Forderungen (Factoring), aber auch durch Zentralisierung der Warenströme und somit verbesserter Planbarkeit für die Lieferanten. Qualifizierte Mitarbeiter bilden die Grundlage für den Erfolg des Unternehmens. Der Wettbewerb um kompetente Fachkräfte ist, insbesondere in für die Digitalisierung relevanten Bereichen, unverändert stark. Es besteht somit das Risiko, dass CECONOMY nicht über ausreichend geeignete Mitarbeiter zur Besetzung von Schlüsselfunktionen verfügt (Risiko Nr. 4). Dies betrifft vor allem Bereiche wie Innovation oder Technologie und kann den Erfolg nachhaltig negativ beeinflussen. Um sicherzustellen, dass CECONOMY auch zukünftig über ausreichend personelle Ressourcen mit dem benötigten speziellen Fach- und Technologiewissen verfügt, wurden eine Reihe von Maßnahmen implementiert. Diese ermöglichen zum einen eine effektive Steuerung und Weiterentwicklung der Personalressourcen und unterstützen zum anderen die Gewinnung neuer, hochqualifizierter Mitarbeiter. Dazu zählen beispielsweise die Erstellung einer internationalen Nachfolge-Pipeline für alle Schlüsselfunktionen, die Implementierung von Entwicklungsprogrammen auf allen Mitarbeiter- und Managementebenen oder die Gewinnung neuer Talente durch Trainee-Programme sowie durch die Umsetzung der Hochschulmarketing- und den Aufbau einer Employer-Branding-Strategie. FINANZWIRTSCHAFTLICHE RISIKEN Preisänderungsrisiken (Zinsrisiken, Währungsrisiken, Aktienkursrisiken), Liquiditätsrisiken, Bonitätsrisiken bei Kontrahenten für Finanzgeschäfte sowie Risiken aus Schwankungen der Zahlungsströme können erhebliche negative Auswirkungen auf Finanzergebnis und Liquidität haben. Die finanzwirtschaftlichen Risiken von CECONOMY werden daher zentral gesteuert. Integraler Bestandteil der Steuerung der finanzwirtschaftlichen Risiken ist es, einen uneingeschränkten Kapitalmarktzugang für die CECONOMY AG zu gewährleisten. Eine Herabstufung des Ratings in einen Non-Investment-Grade-Bereich unterhalb von Baa3/BBB- sowie geringere Bonitätseinstufungen durch Banken und Lieferanten könnten negative Auswirkungen auf die Liquidität und die Konzernfinanzierung (Risiko Nr. 5) haben. Diese Effekte können sich gegenseitig bedingen beziehungsweise verstärken und auch durch die rückläufige konjunkturelle und/oder branchenspezifische negative Entwicklung generell im Handel beeinflusst werden. Dies könnte ebenso negative Auswirkungen auf die Lieferanten und die CECONOMY eingeräumten Zahlungsziele haben. Trotz eines geringen EBITDA-Effekts kann es zu einer signifikanten Verschlechterung der Liquiditätssituation führen, negative Auswirkungen auf das Nettobetriebsvermögen (Net Working Capital) können nicht ausgeschlossen werden. Grundsätzlich würde eine Verschlechterung des Nettobetriebsvermögens zusätzlichen Finanzbedarf auslösen. Daher optimiert und überwacht CECONOMY kontinuierlich insbesondere die ratingrelevanten Kennzahlen, um so auch kurzfristig Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Um dem Risiko entgegenzuwirken, richtet sich die Strategie vor allem auf die Optimierung des Nettobetriebsvermögens durch die effiziente Allokation der Investitionsmittel sowie das aktive Management von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Zudem hält CECONOMY im Rahmen der Finanzierungsstrategie bestätigte, mehrjährige und nicht gezogene Kreditlinien mit Banken vor. Ziel ist es, in den Ländern, in denen CECONOMY aktiv ist, Marktführer zu bleiben beziehungsweise zu werden. Um dies sicherzustellen, wurden zahlreiche Maßnahmen definiert. Diese unterstützen die Performance insbesondere der margenschwachen Länder. Den Maßnahmen stehen jedoch unter anderem die erläuterten Effekte aus Wettbewerbsdruck und rückläufiger Bruttomarge gegenüber. Falls die Maßnahmen nicht zeitnah erfolgreich verlaufen, könnte dies neben operativen Verlusten eine Neubewertung von Vermögenswerten der betroffenen Einheiten, einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerten, sowie die Bildung von Rückstellungen für belastende Verträge erforderlich machen. Darüber hinaus können sich nachhaltige und signifikante Kursrückgänge bei börsennotierten Finanzinstrumenten sowie bei nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligungen ergeben, die sich wesentlich auf die Ertragslage von CECONOMY auswirken (Risiko Nr. 6). Zusätzlich besteht nach Einführung des IFRS 16 ein erhöhtes Abwertungsrisiko, weil der Barwert von Mieten nunmehr als Nutzungsrecht aktiviert wird. Dadurch kann die Vermögens- und Ertragslage von CECONOMY beeinträchtigt werden. Den Maßnahmen zur Stärkung der Länder-Performance wird daher eine hohe Priorität eingeräumt. Dazu zählen die kontinuierliche Überwachung der Länder-Performance und Restrukturierungserfolge aus der Implementierung strategischer Initiativen, die Implementierung von Programmen zur Effizienzsteigerung sowie die Neubesetzung von Schlüsselfunktionen in den Einheiten. Ein besonderer Fokus liegt diesbezüglich auf den Ländern, für die ein Wertminderungsrisiko besteht. DATENSCHUTZ-RISIKEN (COMPLIANCE) Datenschutz genießt in der CECONOMY AG einen hohen Stellenwert, nicht erst seit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung und der Umsetzung der definierten Anforderungen. Durch die signifikante Erhöhung regulatorischer und dokumentarischer Anforderungen wächst das Risiko, diesen nicht vollumfänglich zu entsprechen (Risiko Nr. 7) und somit Sanktionierungsmaßnahmen oder Reputationsverluste zu erleiden. Ein Kernthema ist unter anderen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Kunden- und Beschäftigtenbereich. CECONOMY ist sich der großen Verantwortung und der Wichtigkeit diesbezüglich bewusst. Um den Datenschutz dauerhaft sicherzustellen, werden kontinuierlich weitere Maßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit neuen Geschäftsprozessen, implementiert und die Mitarbeiter weiter und nachhaltig in Bezug auf das Thema sensibilisiert. Im Rahmen des bestehenden Datenschutzmanagement-Systems werden Mitarbeiter in Deutschland und sonstigen Landesgesellschaften regelmäßig zu datenschutzrechtlichen Themen geschult und das Datenschutzmanagement-Konzept überwacht und bei Bedarf weiterentwickelt. Durch das frühzeitige Ergreifen technischer und organisatorischer Maßnahmen folgt CECONOMY den geforderten Grundsätzen des "Privacy by Design/Privacy by Default". OPERATIVE RISIKEN Die Digitalisierung und die damit einhergehende Vernetzung der IT-Systeme mit der Außenwelt bergen das Risiko von Angriffen auf die IT-Infrastruktur. Ausfälle der IT-Systeme können insbesondere im stetig zunehmenden Online-Handel signifikante Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung von CECONOMY haben. Eine permanente, störungsfreie Erreichbarkeit ist im Online-Handel Grundvoraussetzung. Erhebliche Umsatzeinbußen sowie Reputationsschäden können die Folge sein (Risiko Nr. 8). Kritische Netzwerkstrukturen und IT-Systeme müssen daher fortlaufend überprüft und angepasst werden, um Unterbrechungen wichtiger Geschäftsabläufe zu verhindern. Für den Geschäftsbetrieb zwingend erforderliche Systeme in den Märkten, vor allem Kassensysteme, sind weitgehend autark und können auch bei einem Ausfall von Netzwerken oder zentralen Systemen ohne Unterbrechung für einige Zeit weiter eingesetzt werden. Außerdem lassen sich zentrale IT-Systeme bei Ausfall von einem oder mehreren Servern schnell wiederherstellen. Technische oder organisatorische Maßnahmen wie beispielsweise Sicherheitssoftwarelösungen sind als Risikobegrenzungsmaßnahmen implementiert. Darüber hinaus versichert CECONOMY monetäre Effekte durch Geschäftsunterbrechungen aus Cyberattacken soweit möglich. Permanentes Monitoring von Cyberrisiken sowie die momentane Implementierung eines Informationssicherheitsmanagement-Systems (ISMS) nach DIN ISO 27001 reduzieren diese Risiken weiter. Die folgenden Risiken werden aufgrund ihrer allgemeingültigen Bedeutung im Rahmen des Risikomanagements fortlaufend analysiert, sind aber aus heutiger Sicht für CECONOMY nicht als hoch eingestuft. Für CECONOMY ergeben sich Risiken, die aus der Spaltung der METRO Group resultieren, zum Beispiel steuerliche Risiken. Diese wurden im Vorfeld der Spaltung und danach fortlaufend überwacht und evaluiert. Für CECONOMY schätzen wir die Eintrittswahrscheinlichkeit als unwahrscheinlich ein und betrachten die Risiken daher nicht als wesentlich. Nicht wesentliche Risiken können sich aus den vielfältigen Rechtsvorschriften und selbst gesetzten Verhaltensstandards ergeben, denen CECONOMY unterliegt. Beispielsweise können im Rahmen der geschäftlichen Beziehungen zu Lieferanten für CECONOMY Kartellrechtsrisiken auftreten, etwa bei der Frage der Wiederverkaufspreise von Handelsware. Gleichermaßen ergeben sich für CECONOMY im Rahmen der geschäftlichen Beziehungen auch Korruptionsrisiken. CECONOMY verfügt insoweit über ein risikobasiertes Compliance-Management-System, das vor allem auf die Vermeidung, Aufdeckung und Sanktionierung von Korruption und Kartellsverletzungen ausgerichtet ist und dem Schutz der Mitarbeiter der zu CECONOMY gehörenden Gesellschaften vor Compliance-Verstößen dient. Darüber hinaus soll es das Unternehmen vor Reputations- oder wirtschaftlichen Schäden schützen und die Haftung der Unternehmensleitung im Falle von Compliance-Verstößen einzelner Mitarbeiter begrenzen. Mitarbeiter in sensiblen Geschäftsbereichen werden im Rahmen des Compliance-Management-Systems intensiv geschult. Darstellung der Chancensituation Für CECONOMY bestehen vielfältige Chancen für eine nachhaltig positive Geschäftsentwicklung. Diese ergeben sich vor allem aus der konsequenten und frühzeitigen Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Kunden. Zentrales Ziel ist es, einen Mehrwert für die Kunden zu schaffen und sie in der digitalen Welt zu begleiten. Dazu entwickelt CECONOMY stetig neue Geschäftsmodelle, Lösungen und Formate und nutzt die Möglichkeiten, die sich aus der Digitalisierung ergeben. Dabei werden auch politische, volkswirtschaftliche und demografische Entwicklungen und die zunehmende Differenzierung in den reifen Märkten Westeuropas berücksichtigt. CECONOMY analysiert die relevante globale und nationale Trendlandschaft und trifft die erforderlichen Entscheidungen, um Chancen in der Zukunft gezielt zu nutzen und Wettbewerbsvorteile zu erarbeiten. Die nachfolgend dargestellten Chancen schätzt CECONOMY bezüglich möglicher positiver Auswirkungen auf Unternehmensziele der nächsten fünf Jahre als wesentlich ein. UNTERNEHMENSSTRATEGISCHE CHANCEN Für den zukünftigen Erfolg von CECONOMY ergeben sich zunehmend Chancen hinsichtlich der Erschließung neuer und innovativer Geschäftsfelder. Die Bedürfnisse und das Verhalten der Kunden verändern sich mit der voranschreitenden Digitalisierung stetig und eröffnen dadurch neue Geschäftsfelder in verschiedenen Bereichen wie etwa Smart Home, E-Sports, Healthcare und E-Mobility. CECONOMY sieht Potenzial in denjenigen neuen Geschäftsmodellen, die den Kunden einen exzellenten Mehrwert bieten, zur Strategie von CECONOMY passen sowie an die bestehenden Stärken der operativen Prozesse anknüpfen. Dazu zählt auch die Erweiterung des Service-Portfolios durch Konzepte in den Märkten, online und zu Hause bei den Kunden. Die Erschließung solcher neuen und innovativen Geschäftsfelder und Services werden aktiv vorangetrieben, indem die Veränderungen der Kundenbedürfnisse beobachtet, neue Trends identifiziert und innovative Ideen entwickelt werden. CECONOMY prüft darüber hinaus fortlaufend neue Konzepte, strategische Partnerschaften und Akquisitionen. So können neue Geschäftsfelder angemessen besetzt werden. Darüber hinaus wird ein intensiver Austausch mit relevanten Start-ups gepflegt, um Einblicke in neue Geschäftsfelder zu erhalten und innovative Ideen zu entwickeln. CECONOMY hat in den Ländern, in denen der Konzern vertreten ist, einen sehr hohen Bekanntheitsgrad. In vielen Märkten wurden führende Positionen erreicht. Diese gilt es weiter zu festigen und auszubauen. Vor allem in den Ländern, in denen herausfordernde Rahmenbedingungen wie Margen- und Wettbewerbsdruck herrschen, haben sich schwächere Marktteilnehmer zurückgezogen. CECONOMY versucht, die entstehenden Lücken zu füllen oder, sofern sinnvoll, einzelne Standorte zu übernehmen. Die lokale, nationale und internationale Marktkonsolidierung will CECONOMY vorantreiben. Der Rückzug von Wettbewerbern würde Chancen für weitere Marktanteilsgewinne eröffnen. Dazu werden kontinuierlich Wettbewerber analysiert. Zusätzliches Potenzial wird darüber hinaus in der Repositionierung von Landes- und Tochtergesellschaften gesehen, die in einem schwierigen wirtschaftlichen oder wettbewerbsintensiven Umfeld agieren. Bereits laufende Maßnahmen zur Transformation und Repositionierung unter anderem im Rahmen von Kosten- und Effizienzprogrammen zielen darauf ab, die Marktposition zu verbessern sowie die Profitabilität zu steigern. Dies betrifft insbesondere Fokusthemen wie Category Management sowie die Konsolidierung von Einkauf, Supply Chain, Logistik und des Länderportfolios. Im Rahmen von laufenden Business-Transformation-Projekten entwickelt CECONOMY die kundenzentrierten Geschäftsmodelle weiter. Ziel ist es, die Chancen aus einem überzeugenden Kundennutzenversprechen zu generieren, das CECONOMY sowohl im B2C- als auch im B2B-Bereich einzigartig positioniert. Hierzu werden Fokusgruppen analysiert, um einen strikten Fokus auf die Kundenbedürfnisse zu richten. Außerdem besteht für CECONOMY in der organisatorischen Neuaufstellung der MMSRG eine Chance zur Senkung der Steuerquote des Konzerns. Dazu werden alle relevanten Optionen aus wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Sicht geprüft. Verschiedene Projekte zur Optimierung der Steuerquote wurden bereits umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung. Das Thema Nachhaltigkeit bleibt unverändert wichtig. CECONOMY ist basierend auf aktuellen Entwicklungen sicher, dass dies auch zukünftig global weiter an Bedeutung gewinnen wird. Erwartungen von Kunden, Mitarbeitern, Investoren, der Politik und der Gesellschaft steigen zunehmend und CECONOMY möchte ihnen gerecht werden. Dazu wird eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt und konsequent umgesetzt. Neben der Steigerung der Attraktivität von Marke, Angebot und Eigenmarken sieht CECONOMY durch das Thema Nachhaltigkeit eine Fülle von neuen Geschäftsmodellen, die derzeit im Hinblick auf ihr Potenzial analysiert werden, beispielsweise die mögliche Nutzung von "Circular-Economy-Business-Modellen". Darüber hinaus prüft CECONOMY kontinuierlich weitere Chancen und Initiativen im Bereich Nachhaltigkeit. Dazu zählen zum Beispiel die Erarbeitung eines nachhaltigeren Sortiments und Serviceangebots sowie Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes. Diese Chancen sowie das gesellschaftliche Engagement können die Reputation von CECONOMY positiv beeinflussen. Mittelfristig wird das zur Umsatzsteigerung beitragen. Außerdem glaubt CECONOMY, dass ein stärkerer Fokus auf Nachhaltigkeit einen positiven Einfluss auf die Aktie haben kann. Insbesondere für nachhaltig orientierte Investoren wird CECONOMY an Attraktivität gewinnen und kann sich Zugang zu verbesserten Konditionen verschaffen. Gesamtbewertung der Chancen- und Risikosituation durch die Unternehmensleitung Vorstand und Aufsichtsrat der CECONOMY AG werden regelmäßig über die Chancen- und Risikosituation des Unternehmens informiert. Für die Beurteilung der gegenwärtigen Situation wurden die Chancen und Risiken nicht nur isoliert betrachtet. Vielmehr wurden auch Interdependenzen analysiert und entsprechend ihrer Wahrscheinlichkeit sowie ihrer Auswirkungen bewertet. Die Beurteilung hat ergeben, dass die Risiken insgesamt beherrschbar sind. Die identifizierten Risiken stellen sowohl einzeln als auch in ihrer Gesamtheit kein Risiko im Hinblick auf Illiquidität oder Überschuldung im Zeitraum von mindestens einem Jahr dar, die den Fortbestand der CECONOMY AG und des Konzerns gefährden könnten. CECONOMY ist zuversichtlich, dass die Ertragskraft des Unternehmens eine solide Basis für eine nachhaltige positive Geschäftsentwicklung und die Nutzung vielfältiger Chancen bietet. Grundlegende Änderungen der Chancen- und Risikolage erwartet der Vorstand der CECONOMY AG derzeit nicht. VERGÜTUNGSBERICHT In diesem Bericht wird die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat der CECONOMY AG erläutert. Das Vergütungssystem für den Vorstand wird in seinen Grundzügen sowie hinsichtlich der Struktur und Höhe der Vergütung dargestellt. Außerdem wird für das vergangene Geschäftsjahr über die ausgezahlte Vergütung an die Mitglieder des Vorstands berichtet. Die Angaben zu der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat folgen dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) und im Wesentlichen den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der zum Ende des Geschäftsjahres 2018/19 gültigen Fassung vom 7. Februar 2017. Wesentliche Elemente des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands Wie im Aktiengesetz (AktG) und im DCGK vorgesehen, wird das System für die Vergütung des Vorstands durch den Aufsichtsrat der CECONOMY AG beschlossen. Seit Beginn des Geschäftsjahres 2017/18 gilt für die CECONOMY AG ein neues Vergütungssystem. Dieses hat die Hauptversammlung der ehemaligen METRO AG am 6. Februar 2017 mit 79,1 Prozent der abgegebenen Stimmen gebilligt. Der Aufsichtsrat der ehemaligen METRO AG hat es durch Beschluss in seiner Sitzung im März 2017 in einzelnen Aspekten angepasst. Die Gesamtbezüge des Vorstands setzen sich im Wesentlichen aus einer festen jährlichen Grundvergütung und zwei variablen erfolgsabhängigen Komponenten, einer kurzfristigen und einer langfristigen, zusammen. Die erfolgsabhängigen Komponenten haben unterschiedliche Bemessungsgrundlagen und Erfolgsparameter. Mit der langfristigen erfolgsabhängigen Komponente sollen Anreize zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenserfolgs geschaffen werden. Zusätzlich zu den genannten Vergütungskomponenten gewährt das Unternehmen den Mitgliedern des Vorstands eine betriebliche Altersversorgung und weitere Nebenleistungen, wie zum Beispiel einen Dienstwagen. Die Gesamtbezüge der einzelnen Mitglieder des Vorstands sowie die einzelnen Vergütungskomponenten stehen im Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Mitglieds des Vorstands sowie zur Lage der Gesellschaft. Sie erfüllen damit die gesetzlichen Anforderungen an die Üblichkeit von Vergütungen. Eine planmäßige Erhöhung der Bezüge mit zunehmendem Dienstalter ist nicht vorgesehen. Im Regelfall sollten bei einer 100-prozentigen Zielerreichung die variablen Vergütungsbestandteile die Grundvergütung inklusive Nebenleistungen im Verhältnis zwei Drittel zu ein Drittel überwiegen. GRUNDVERGÜTUNG Die Grundvergütung ist mit den jeweiligen Vorstandsmitgliedern als Festvergütung vereinbart und wird in monatlichen Raten ausgezahlt. KURZFRISTIGE ERFOLGSABHÄNGIGE VERGÜTUNG (SHORT-TERM INCENTIVE/SONDERPRÄMIEN) Das Short-Term Incentive (STI) honoriert die operative Unternehmensentwicklung anhand von finanziellen Erfolgszielen für das jeweilige Geschäftsjahr. Festgelegt sind drei finanzielle Erfolgsziele, die auf Unternehmenskennzahlen (KPIs) basieren und für die der Aufsichtsrat auf Grundlage der Unternehmensplanung in der Regel zu Beginn des Geschäftsjahres die jeweiligen Zielwerte, die Schwellenwerte und die maximale Zielerreichung festlegt: ― Umsatzwachstum bereinigt um Währungseffekte und um Effekte von Portfolioveränderungen (Akquisitionen und Desinvestitionen) ― Ergebnis vor Abzug von Finanzergebnis und Steuern - EBIT (als währungsbereinigtes Delta zum Vorjahr) ― Nettobetriebsvermögen - NWC Nach Geschäftsjahresende wird für jedes der Erfolgsziele der Grad der Zielerreichung gemessen und daraus ein Zielerreichungsfaktor ermittelt. Die nachfolgende Beispielrechnung verdeutlicht die Bandbreite möglicher Zielerreichungsgrade: ― Ist die Zielerfüllung 100 Prozent, beträgt der Zielerreichungsfaktor 1. ― Liegt die Zielerfüllung auf oder unter dem Schwellenwert, so ist der Zielerreichungsfaktor 0. ― Liegt der Zielerreichungsgrad zwischen dem Schwellenwert und dem Zielwert sowie bei einer Zielerfüllung über 100 Prozent, wird der Zielerreichungsfaktor linear interpoliert ermittelt. Der Zielerreichungsfaktor ist für die Erfolgsziele Umsatzwachstum und NWC auf 2 begrenzt, für das Erfolgsziel EBIT auf 3. Das arithmetische Mittel der einzelnen Erfolgsfaktoren bildet den Gesamtzielerreichungsfaktor, der auf 2 begrenzt ist. Neben den finanziellen Zielen gibt es in der kurzfristigen variablen Vergütung auch qualitative individuelle Ziele, die der Aufsichtsrat bezogen auf das Geschäftsjahr festlegt. Anhand der Zielerfüllung dieser Ziele kann der Aufsichtsrat das STI nach seinem Ermessen um bis zu 30 Prozent reduzieren/erhöhen. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich durch Multiplikation des Zielbetrags mit dem Gesamtzielerreichungsfaktor und dem individuellen Faktor. Der Auszahlungsbetrag ist auf das Doppelte des Zielbetrags begrenzt (Auszahlungs-Cap). Zusätzlich zum STI kann der Aufsichtsrat den Mitgliedern des Vorstands für besondere außerordentliche Leistungen Sonderprämien gewähren. ERFOLGSABHÄNGIGE VERGÜTUNG MIT LANGFRISTIGER ANREIZWIRKUNG (LONG-TERM INCENTIVE) Performance Share Plan (PSP) Das Long-Term Incentive (LTI) incentiviert eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung unter Berücksichtigung der internen und externen Wertentwicklung sowie der Belange der Aktionäre und der weiteren Stakeholder des Unternehmens. Es hat eine dreijährige Bemessungsgrundlage (sogenannte Performance-Periode). Den Mitgliedern des Vorstands werden jährlich zum Start eines neuen LTI sogenannte Performance Shares bedingt zugeteilt. Die Anzahl der Shares entspricht dem Quotienten aus individuellem Zielwert und dem Durchschnitt des Aktienkurses der Stammaktie der Gesellschaft bei Zuteilung. Maßgeblich ist hierbei der Durchschnitt der Xetra-Schlusskurse der Stammaktie des Unternehmens über einen Zeitraum von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Gewährungsjahr. Über die jeweils zu 50 Prozent gewichteten Erfolgsziele ― Ergebnis je Aktie/Earnings per Share - EPS ― Aktienrendite/Total Shareholder Return - TSR wird über die Laufzeit von drei Jahren die Anzahl der bedingt zugeteilten Performance Shares erhöht beziehungsweise vermindert. EPS-Komponente: Der Aufsichtsrat beschließt in der Regel zu Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Tranche des PSP gewährt wird, eine untere Schwelle (Einstiegshürde) für die Zielerreichung und einen EPS-Zielwert für die 100-Prozent-Zielerfüllung. Dem jeweiligen Grad der Zielerreichung wird ein Faktor zugeordnet: Ist der Grad der Zielerreichung nach Ablauf der Performance-Periode kleiner oder gleich der Einstiegshürde, so ist der Faktor 0, bei einer Zielerreichung von 100 Prozent beträgt er 1. Für die Werte zwischen 0 und 1 sowie über 1 wird der Faktor linear ermittelt. TSR-Komponente: Der Zielerreichungsfaktor der TSR-Komponente wird anhand der relativen Entwicklung der Aktienrendite der Stammaktie der Gesellschaft im Performance-Zeitraum gegenüber einem definierten Vergleichsindex und einer definierten Vergleichsgruppe ermittelt, diese Vergleichswerte werden jeweils hälftig gewichtet. Der Aufsichtsrat beschließt in der Regel zu Beginn des Geschäftsjahres, in dem der PSP gewährt wird, eine untere Schwelle (Einstiegshürde) und einen TSR-Zielwert für die 100-Prozent-Zielerfüllung. Dem jeweiligen Grad der Zielerreichung wird ein Faktor zugeordnet: Ist der Grad der Zielerreichung nach Ablauf der Performance-Periode kleiner oder gleich der Einstiegshürde, so ist der Faktor 0, bei einer Zielerreichung von 100 Prozent beträgt er 1. Für die Werte zwischen 0 und 1 sowie über 1 wird der Faktor linear ermittelt. Der Anfangskurs der Stammaktie der Gesellschaft errechnet sich bei Gewährung aus dem Durchschnitt der Xetra-Schlusskurse von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft. Drei Jahre später wird ebenfalls über den Zeitraum von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung der Endkurs aus den Xetra-Schlusskursen der Stammaktie der Gesellschaft ermittelt. Der TSR berechnet sich als Prozentwert aus der Veränderung des Endkurses zuzüglich der Summe der hypothetisch reinvestierten Dividende zum Anfangskurs im Vergleich zur Veränderung der Vergleichswerte. Der so errechnete TSR der Gesellschaft wird mit dem TSR eines definierten Vergleichsindex und einer definierten Peer Group in der Performance-Periode verglichen. Ermittlung der Zielanzahl Performance Shares und des Auszahlungsbetrags: Das arithmetische Mittel der Zielerreichungsfaktoren von EPS und TSR bildet den Gesamtzielerreichungsfaktor. Er wird mit der Anzahl der bedingt zugeteilten Performance Shares multipliziert und ergibt die Zielanzahl der Perfomance Shares. Die Anzahl ist dabei begrenzt auf das Dreifache der zu Beginn zugeteilten Performance Shares. Der Auszahlungsbetrag errechnet sich aus der Zielanzahl der Performance Shares multipliziert mit dem bereits oben erläuterten Durchschnitt des Aktienkurses der Gesellschaft zuzüglich der gezahlten Dividenden während der Laufzeit. Der Auszahlungsbetrag ist auf maximal 250 Prozent des vereinbarten individuellen Zielbetrags begrenzt (Auszahlungs-Cap). Die Auszahlung des LTI erfolgt spätestens vier Monate nach der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Verwendung des Bilanzgewinns des letzten Geschäftsjahres der Performance-Periode beschließt. Vor Billigung aller Jahres- und Konzernabschlüsse für die Geschäftsjahre der Performance-Periode erfolgt diese Auszahlung jedoch nicht. Share Ownership Guidelines (Aktienhaltevorschriften): Der PSP setzt voraus, dass der Vorstand selbst in Aktien der Gesellschaft investiert. Für eine Auszahlung aus dem LTI müssen die Mitglieder des Vorstands bis zum Ablauf des Monats Februar im dritten Jahr der Performance-Periode ein eigenfinanziertes Investment in Stammaktien der Gesellschaft aufbauen. Es beträgt für den Vorsitzenden des Vorstands zwei Drittel und für ein ordentliches Mitglied des Vorstands die Hälfte seiner Brutto-Jahresgrundvergütung. Nach spätestens fünf Dienstjahren sollen der Vorsitzende des Vorstands 200 Prozent und ein ordentliches Mitglied des Vorstands 150 Prozent seiner Brutto-Jahresgrundvergütung in Stammaktien der Gesellschaft investiert haben. Als Aktienkurs für die festzulegende Anzahl der zu erwerbenden Stammaktien gilt der Durchschnitt der Xetra-Schlusskurse der Stammaktie an den 40 unmittelbar aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen nach der Bilanzpressekonferenz, die vor dem Monat Februar im dritten Jahr der Performance-Periode stattfindet. Sofern das eigenfinanzierte Investment in Stammaktien der Gesellschaft zum jeweils erforderlichen Stichtag nicht oder nicht vollständig erfüllt ist, wird der ermittelte Auszahlungsbetrag nur unter der Bedingung ausgezahlt, dass das Vorstandsmitglied den Erwerb der Aktien zusichert. Im Geschäftsjahr bereits laufende Tranchen älterer Pläne Der Aufsichtsrat der ehemaligen METRO AG hat im November 2016 beschlossen, die Tranchen der erfolgsabhängigen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung, die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Abspaltung noch nicht planmäßig beendet waren, unterjährig abzurechnen und auszuzahlen. Die zu diesem Zeitpunkt noch nicht erdienten Teile hingegen wurden mit ihren entsprechenden zeitanteiligen Zielbeträgen in einen neuen Long-Term-Incentive-Plan für die CECONOMY AG eingebracht. Für den in die neuen Pläne eingebrachten Teil der Tranche Sustainable Performance Plan 2015/16 wurde als Kennzahl das "Ergebnis je Aktie (Earnings per Share - EPS)" bestimmt. Diese Tranche endete im Geschäftsjahr 2018/19 und wurde planmäßig ausgezahlt. ALTERSVERSORGUNG Seit 2009 erhalten die Mitglieder des Vorstands eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktzusage mit einer beitragsorientierten und einer leistungsorientierten Komponente. Die beitragsorientierte Komponente wird gemeinsam durch den Vorstand und das Unternehmen finanziert. Dabei gilt die Aufteilung "7 + 14". Sofern das Vorstandsmitglied einen Eigenbeitrag von sieben Prozent seiner definierten Bemessungsgrundlage erbringt, fügt das Unternehmen den doppelten Beitrag hinzu. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds vor Eintritt eines Versorgungsfalls bleiben die Beiträge mit dem erreichten Stand erhalten. Die beitragsorientierte Komponente ist über die Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VvaG (HPR) kongruent rückgedeckt. Die Verzinsung der Beiträge erfolgt nach Maßgabe der Satzung der HPR zur Überschussbeteiligung mit einer Garantie auf die eingezahlten Beiträge. Es besteht ein Anspruch auf Versorgungsleistungen ― , wenn das Dienstverhältnis mit oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung endet. ― als vorzeitige Altersleistung, wenn das Dienstverhältnis nach Vollendung des 60. Lebensjahres beziehungsweise nach Vollendung des 62. Lebensjahres für Versorgungszusagen, die nach dem 31. Dezember 2011 erteilt wurden, und vor Erreichen der Regelaltersgrenze endet. ― im Fall der Invalidität oder des Todes, sofern die entsprechenden Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Bezüglich der Auszahlung kann der Berechtigte zwischen Kapital, Ratenzahlungen und lebenslanger Rente wählen. Bei Invalidität oder Tod wird ein Mindestbetrag ausgezahlt. Hierbei wird das bestehende Versorgungsguthaben um die Summe der Beiträge aufgestockt, die dem Vorstandsmitglied für jedes Kalenderjahr bis zu einer Beitragszeit von insgesamt zehn Jahren, maximal jedoch bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, künftig noch gutgeschrieben worden wären. Diese leistungsorientierte Komponente ist nicht rückgedeckt, sondern wird im Versorgungsfall unmittelbar vom Unternehmen erbracht. Weiterhin haben die Mitglieder des Vorstands seit 2015 die Möglichkeit, künftige Entgeltbestandteile aus der Grundvergütung und der variablen Vergütung im Rahmen einer steuerbegünstigten Entgeltumwandlung in Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung bei der HPR umzuwandeln. WEITERE NEBENLEISTUNGEN Die Nebenleistungen, die den Mitgliedern des Vorstands neben der betrieblichen Altersversorgung gewährt werden, umfassen im Wesentlichen übliche Zusatzleistungen wie beispielsweise Zuschüsse zu Versicherungen, ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, angemessene Kostenübernahme für Familienheimfahrten/-flüge zwischen dem Dienstsitz und dem Wohnort der Familie des Vorstandsmitglieds (bis März 2020), Kraftfahrzeug-Zulage beziehungsweise die geldwerten Vorteile aus Sachbezügen wie zum Beispiel einen Dienstwagen. Für die Höhe der Nebenleistungen insgesamt - mit Ausnahme der Familienheimfahrten/-flüge - gibt es eine vertraglich vereinbarte Höchstgrenze. AUSZAHLUNGS-CAPS Wie im DCGK vorgesehen, bestehen insgesamt und hinsichtlich der variablen Vergütungskomponenten betragsmäßige Höchstgrenzen. Die kurzfristige variable Vergütung ist auf 200 Prozent des Zielbetrags und die langfristige Vergütung auf 250 Prozent des Zielbetrags begrenzt. Die sonstigen Nebenleistungen - mit Ausnahme der Familienheimfahrten/ -flüge - sind für jedes Mitglied des Vorstands individuell begrenzt. Darüber hinaus ist die Vergütung für jedes Mitglied des Vorstands individuell jeweils insgesamt auf einen absoluten Höchstbetrag begrenzt (Gesamtauszahlungs-Cap). Regelungen beim Ausscheiden eines Mitglieds des Vorstands REGULÄRES AUSSCHEIDEN Scheidet ein Mitglied des Vorstands nach Ablauf seiner Amtsperiode regulär aus dem Unternehmen aus, werden während der Laufzeit des Dienstvertrags erworbene Ansprüche nicht vorzeitig zur Zahlung fällig. Vielmehr gelten weiterhin die Bedingungen des LTI zum regulären Ende der Tranchen in gleicher Weise wie für die Mitglieder des Vorstands, die noch für das Unternehmen tätig sind. Zahlungen aus dem LTI entfallen in den folgenden Fällen: ― Freistellung eines Mitglieds des Vorstands aus wichtigem Grund ― Sofortige Abberufung eines Mitglieds des Vorstands ― Kündigung des Dienstvertrags durch das Unternehmen aus wichtigem Grund ― Vorzeitige Beendigung des Dienstvertrags, Aufhebung der Vorstandsbestellung oder Freistellung durch die Gesellschaft auf Wunsch des jeweiligen Mitglieds des Vorstands. Liegen dem Aufsichtsrat Anhaltspunkte für begründete Ausnahmen vor, wie zum Beispiel in Härtefällen, kann er nach billigem Ermessen von den genannten Regelungen abweichen. Kommt es zu einer einvernehmlichen Aufhebung der Bestellung und/ oder einer einvernehmlichen vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags eines Mitglieds des Vorstands und ist hierfür nicht der Wunsch des jeweiligen Mitglieds des Vorstands ausschlaggebend, erfolgt eine zeitanteilige Berechnung der Ansprüche für den Zeitraum, in dem das Mitglied des Vorstands in der Vorstandsfunktion bis zur Aufhebung tätig war. Begonnene Kalendermonate werden hierfür voll berücksichtigt. Dabei werden noch nicht zugesagte Tranchen nicht einbezogen. Die Gewährung von LTI-Leistungen erfolgt zum regulären Ende der Tranchen in gleicher Weise wie für die Mitglieder des Vorstands, die noch für das Unternehmen tätig sind. LEISTUNGEN FÜR DEN FALL DER VORZEITIGEN BEENDIGUNG DER TÄTIGKEIT Für den Fall der vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit erhalten die aktiven Mitglieder des Vorstands die für die Restlaufzeit ihrer Anstellungsverträge bestehenden vertraglichen Ansprüche grundsätzlich in Form einer einmaligen Vergütung. Diese Abfindung ist einschließlich der Nebenleistungen begrenzt auf den maximalen Wert von zwei Jahresvergütungen (Abfindungs-Cap). Für den Fall der vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit im Rahmen eines Kontrollwechsels erhalten die aktiven Mitglieder des Vorstands eine Abfindung in Höhe ihres Vergütungsanspruchs für die Restlaufzeit des Vertrags. Ruhegelder werden nicht gewährt. Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds während der aktiven Dienstzeit wird den Hinterbliebenen die Grundvergütung für den Sterbemonat sowie für weitere sechs Monate gezahlt. scroll Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2018/191 Tsd. € Geschäftsjahr Grundvergütung Nebenleistungen STI LTI2 Gesamt Jörn Werner 3 2017/18 - - - - - 2018/19 525 17 617 914 2.072 Karin Sonnenmoser 4 2017/18 - - - - - 2018/19 321 19 308 609 1.257 Dr. Dieter Haag Molkenteller 5 2017/18 700 34 0 229 963 2018/19 467 33 0 6 0 499 Dr. Bernhard Düttmann 7 2017/18 - - - - - 2018/19 618 0 0 0 618 Mark Frese 8 2017/18 900 33 0 481 1.414 2018/19 225 10 0 6 0 235 Pieter Haas 9 2017/18 1.340 28 0 609 1.977 2018/19 112 5 0 6 0 116 Gesamt 2017/18 2.940 95 0 1.319 4.354 2018/19 2.267 83 925 1.523 4.798 1 Angaben nach HGB § 285 Satz 1 Nr. 9 a beziehungsweise § 314 Abs. 1 Nr. 6 a (ohne Altersversorgungsaufwendungen) 2 Dargestellt ist der sogenannte Fair Value der jeweils gewährten Tranche im Zeitpunkt der Gewährung. 3 Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor 01.03.2019-17.10.2019 4 Finanzvorstand seit 01.03.2019 5 Mitglied des Vorstands bis 31.05.2019 6 Die kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung wurde pro rata temporis entsprechend mit der Abfindung abgegolten. 7 Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektor 01.01.2019-25.03.2019 8 Finanzvorstand bis 31.12.2018 und Arbeitsdirektor 08.11.2018-31.12.2018 9 Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor bis 12.10.2018 scroll Gewährte Zuwendungen (1/2) Jörn Werner Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor 01.03.2019 - 17.10.2019 Tsd. € 2017/18 2018/19 2018/19 Minimalwert 2018/19 Maximalwert Festvergütung - 525 525 525 Nebenleistungen - 17 17 17 Summe - 542 542 542 Einjährige variable Vergütung - 408 408 1 817 Mehrjährige variable Vergütung Performance Share Plan Tranche 2017/18 2 ; Gewährung 13.04.2018; Ende der Performance-Periode: 40 Börsenhandelstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG im Jahr 2021 - - - - Performance Share Plan Tranche 2018/19 2 ; Gewährung 11.04.2019, Ende der Performance-Periode: 40 Börsenhandelstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG im Jahr 2022 - 914 0 2.250 Summe - 1.865 950 3.609 Versorgungsaufwand - 93 93 93 Gesamtvergütung - 1.958 1.044 3.702 1 Für das am 30.09.2019 endende Geschäftsjahr wurde der anteilige STI in Höhe des Zielbetrags garantiert. 2 Dargestellt ist der Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung der Tranche. scroll Gewährte Zuwendungen (1/2) Karin Sonnenmoser Finanzvorstand seit 01.03.2019 Tsd. € 2017/18 2018/19 2018/19 Minimalwert 2018/19 Maximalwert Festvergütung - 321 321 321 Nebenleistungen - 19 19 19 Summe - 340 340 340 Einjährige variable Vergütung - 204 204 1 408 Mehrjährige variable Vergütung Performance Share Plan Tranche 2017/18 2 ; Gewährung 13.04.2018; Ende der Performance-Periode: 40 Börsenhandelstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG im Jahr 2021 - - - - Performance Share Plan Tranche 2018/19 2 ; Gewährung 11.04.2019, Ende der Performance-Periode: 40 Börsenhandelstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG im Jahr 2022 - 609 0 1.500 Summe - 1.153 544 2.248 Versorgungsaufwand - 53 53 53 Gesamtvergütung - 1.206 597 2.301 1 Für das am 30.09.2019 endende Geschäftsjahr wurde der anteilige STI in Höhe des Zielbetrags garantiert. 2 Dargestellt ist der Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung der Tranche. scroll Gewährte Zuwendungen (1/2) Dr. Dieter Haag Molkenteller Mitglied des Vorstands bis 31.05.2019 Tsd. € 2017/18 2018/19 2018/19 Minimalwert 2018/19 Maximalwert Festvergütung 700 467 467 467 Nebenleistungen 34 33 33 33 Summe 734 500 500 500 Einjährige variable Vergütung 400 267 0 533 Mehrjährige variable Vergütung Performance Share Plan Tranche 2017/18 2 ; Gewährung 13.04.2018; Ende der Performance-Periode: 40 Börsenhandelstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG im Jahr 2021 229 - - - Performance Share Plan Tranche 2018/19 2 ; Gewährung 11.04.2019, Ende der Performance-Periode: 40 Börsenhandelstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG im Jahr 2022 - - - - Summe 1.363 767 500 1.033 Versorgungsaufwand 154 103 103 103 Gesamtvergütung 1.517 869 603 1.136 1 Für das am 30.09.2019 endende Geschäftsjahr wurde der anteilige STI in Höhe des Zielbetrags garantiert. 2 Dargestellt ist der Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung der Tranche. scroll Gewährte Zuwendungen (2/2) Dr. Bernhard Düttmann Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektor 01.01.2019 - 25.03.2019 Tsd. € 2017/18 2018/19 2018/19 Minimalwert 2018/19 Maximalwert Festvergütung - 618 618 618 Nebenleistungen - 0 0 0 Summe - 618 618 618 Einjährige variable Vergütung - - - - Mehrjährige variable Vergütung Performance Share Plan Tranche 2017/18 1 ; Gewährung 13.04.2018; Ende der Performance-Periode: 40 Börsenhandelstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG im Jahr 2021 - - - - Performance Share Plan Tranche 2018/19 1 ; Gewährung 11.04.2019, Ende der Performance-Periode: 40 Börsenhandelstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG im Jahr 2022 - - - - Summe - 618 618 618 Versorgungsaufwand - - - - Gesamtvergütung - 618 618 618 1 Dargestellt ist der Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung der Tranche. scroll Gewährte Zuwendungen (2/2) Mark Frese Finanzvorstand bis 31.12.2018 und Arbeitsdirektor 08.11.2018 - 31.12.2018 Tsd. € 2017/18 2018/19 2018/19 Minimalwert 2018/19 Maximalwert Festvergütung 900 225 225 225 Nebenleistungen 33 10 10 10 Summe 933 235 235 235 Einjährige variable Vergütung 840 210 0 420 Mehrjährige variable Vergütung Performance Share Plan Tranche 2017/18 1 ; Gewährung 13.04.2018; Ende der Performance-Periode: 40 Börsenhandelstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG im Jahr 2021 481 - - - Performance Share Plan Tranche 2018/19 1 ; Gewährung 11.04.2019, Ende der Performance-Periode: 40 Börsenhandelstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG im Jahr 2022 - - - - Summe 2.254 445 235 655 Versorgungsaufwand 244 61 61 61 Gesamtvergütung 2.498 506 296 716 1 Dargestellt ist der Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung der Tranche. scroll Gewährte Zuwendungen (2/2) Pieter Haas Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor bis 12.10.2018 Tsd. € 2017/18 2018/19 2018/19 Minimalwert 2018/19 Maximalwert Festvergütung 1.340 112 112 112 Nebenleistungen 28 5 5 5 Summe 1.368 117 117 117 Einjährige variable Vergütung 1.064 90 0 181 Mehrjährige variable Vergütung Performance Share Plan Tranche 2017/18 1 ; Gewährung 13.04.2018; Ende der Performance-Periode: 40 Börsenhandelstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG im Jahr 2021 609 - - - Performance Share Plan Tranche 2018/19 1 ; Gewährung 11.04.2019, Ende der Performance-Periode: 40 Börsenhandelstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG im Jahr 2022 - - - - Summe 3.041 207 117 297 Versorgungsaufwand 340 28 28 28 Gesamtvergütung 3.381 235 145 325 1 Dargestellt ist der Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung der Tranche. scroll Zufluss Jörn Werner Karin Sonnenmoser Dr. Dieter Haag Molkenteller Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor 01.03.2019 - 17.10.2019 Finanzvorstand seit 01.03.2019 Mitglied des Vorstands bis 31.05.2019 Tsd. € 2017/18 2018/19 2017/18 2018/19 2017/18 2018/19 Festvergütung - 525 - 321 700 467 Nebenleistungen - 17 - 19 34 33 Summe - 542 - 340 734 500 Einjährige variable Vergütung - 617 - 308 175 0 Mehrjährige variable Vergütung Auszahlung des neuen Roll-over (Überführung) LTI-Plans des zum Zeitpunkt der Abspaltung noch nicht erdienten Anteils der Tranche 2014/15 des Sustainable Performance Plan (Version 2014) abhängig von RocE - - - - 59 - Auszahlung des neuen Roll-over (Überführung) LTI-Plans des zum Zeitpunkt der Abspaltung noch nicht erdienten Anteils der Tranche 2015/16 des Sustainable Performance Plan 2.0 (Version 2014) abhängig von EPS - - - - - 61 Sonstiges - 0 - 0 0 0 Summe - 1.159 - 648 968 561 Versorgungsaufwand - 93 - 53 154 103 Gesamtvergütung - 1.252 - 701 1.122 663 scroll Zufluss Dr. Bernhard Düttmann Mark Frese Pieter Haas Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektor von 01.01.2019 - 25.03.2019 Finanzvorstand bis 31.12.2018 und Arbeitsdirektor 08.11.2018 - 31.12.2018 Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor bis 12.10.2018 Tsd. € 2017/18 2018/19 2017/18 2018/19 2017/18 2018/19 Festvergütung - 618 900 225 1.340 112 Nebenleistungen - - 33 10 28 5 Summe - 618 933 235 1.368 117 Einjährige variable Vergütung - 0 828 0 1.049 0 Mehrjährige variable Vergütung Auszahlung des neuen Roll-over (Überführung) LTI-Plans des zum Zeitpunkt der Abspaltung noch nicht erdienten Anteils der Tranche 2014/15 des Sustainable Performance Plan (Version 2014) abhängig von RocE - - 428 - 428 - Auszahlung des neuen Roll-over (Überführung) LTI-Plans des zum Zeitpunkt der Abspaltung noch nicht erdienten Anteils der Tranche 2015/16 des Sustainable Performance Plan 2.0 (Version 2014) abhängig von EPS - - - - - - Sonstiges - 0 0 0 0 0 Summe - 618 2.189 235 2.845 117 Versorgungsaufwand - - 244 61 340 28 Gesamtvergütung - 618 2.433 296 3.185 145 Leistungen nach Beendigung der Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018/19 (einschließlich Altersversorgung) scroll Tsd. € Jörn Werner1 Karin Sonnenmoser2 Dr. Dieter Haag Molkenteller3 Dr. Bernhard Düttmann4 Aufwand - Betriebliche Altersvorsorge (nach IFRS) 93 53 103 0 Aufwand - Betriebliche Altersvorsorge (nach HGB) 97 67 103 0 Rückstellungsbetrag 7 (nach IFRS) 4 15 0 0 Rückstellungsbetrag 7 (nach HGB) 4 15 0 0 Barwert des Verpflichtungsvolumens (nach IFRS) 143 93 1.047 0 Barwert des Verpflichtungsvolumens (nach HGB) 143 93 1.047 0 1 Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor 01.03.2019-17.10.2019 2 Finanzvorstand seit 01.03.2019 3 Mitglied des Vorstands bis 31.05.2019 4 Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektor 01.01.2019-25.03.2019 5 Finanzvorstand bis zum 31.12.2018 und Arbeitsdirektor 08.11.2018-31.12.2018 6 Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor bis 12.10.2018 7 Rückstellungsbetrag bis zum 30.09.2019 scroll Tsd. € Mark Frese5 Pieter Haas6 Gesamt Aufwand - Betriebliche Altersvorsorge (nach IFRS) 61 28 337 Aufwand - Betriebliche Altersvorsorge (nach HGB) 57 -33 291 Rückstellungsbetrag 7 (nach IFRS) 0 0 19 Rückstellungsbetrag 7 (nach HGB) 0 0 19 Barwert des Verpflichtungsvolumens (nach IFRS) 2.338 2.010 5.632 Barwert des Verpflichtungsvolumens (nach HGB) 2.338 2.010 5.631 1 Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor 01.03.2019-17.10.2019 2 Finanzvorstand seit 01.03.2019 3 Mitglied des Vorstands bis 31.05.2019 4 Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektor 01.01.2019-25.03.2019 5 Finanzvorstand bis zum 31.12.2018 und Arbeitsdirektor 08.11.2018-31.12.2018 6 Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor bis 12.10.2018 7 Rückstellungsbetrag bis zum 30.09.2019 GESAMTBEZÜGE DER FRÜHEREN MITGLIEDER DES VORSTANDS IM GESCHÄFTSJAHR 2018/19 Für frühere Mitglieder des Vorstands der CECONOMY AG und von auf die CECONOMY AG verschmolzenen Gesellschaften sowie ihre Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2018/19 Leistungen in Höhe von 3,0 Mio. € (2017/18: 3,3 Mio. €) erbracht. Der Barwert der Verpflichtungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen nach IFRS beträgt 48,0 Mio. € (30.09.2018: 45,3 Mio. €). Der entsprechende Barwert des Verpflichtungsvolumens für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen nach HGB beträgt 39,1 Mio. € (30.09.2018: 38,4 Mio. €). VERTIKALER VERGÜTUNGSVERGLEICH Nach Ziffer 4.2.2. Satz 5 des DCGK soll der Aufsichtsrat bei der Prüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen. Dabei legt der Aufsichtsrat für den Vergleich fest, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind. Durch Beschluss vom 30. Oktober 2018 definierte der Aufsichtsrat den oberen Führungskreis der CECONOMY und die relevante Belegschaft wie folgt: ― Den oberen Führungskreis bilden das Leadership Team der MediaMarktSaturn Retail Group und die Vice Presidents der CECONOMY AG. ― Die relevante Belegschaft bilden sämtliche Angestellten der MediaMarktSaturn Retail Group in Deutschland und der CECONOMY AG. scroll Relation der Gesamtvergütung des Durchschnitts aller Vorstandsmitglieder zur ... Geschäftsjahr ... Gesamtvergütung des oberen Führungskreises ... Gesamtvergütung der relevanten Belegschaft 2016/17 7 72 2017/18 5 56 2018/19 4 39 LEISTUNGEN AUS ANLASS DER BEENDIGUNG DER TÄTIGKEIT IM GESCHÄFTSJAHR 2018/19 Mit den ehemaligen Vorstandsmitgliedern Herrn Pieter Haas, Herrn Mark Frese und Herrn Dr. Dieter Haag Molkenteller wurden im Berichtsjahr jeweils Vereinbarungen über die vorzeitige Aufhebung ihrer jeweiligen Anstellungsverträge getroffen. In diesem Zusammenhang wurden mit den ehemaligen Vorstandsmitgliedern Zahlungen zur Abgeltung ihrer bis zum Zeitpunkt der Aufhebung bereits erworbenen Vergütungsansprüche (insbesondere variable Vergütungsbestandteile) zur Entschädigung für die vorzeitige Beendigung der Anstellungsverträge vor dem Ablauf ihrer jeweiligen Restlaufzeit sowie zur Abgeltung der Karenzentschädigungen vereinbart. Mit Herrn Haas wurde darüber hinaus auch eine Zahlung vereinbart für die Zeit der Kündigungsfrist, welche die CECONOMY AG bei einer Kündigung des Anstellungsvertrags nach der erfolgten Abberufung hätte beachten müssen. Die in diesem Zusammenhang vereinbarten Zahlungen berücksichtigen den jeweils vertraglich vereinbarten Abfindungs-Cap gemäß DCGK. Darüber hinaus wurden die Auslagen von Herrn Frese und Herrn Dr. Haag Molkenteller im Zusammenhang mit ihrer rechtlichen Beratung von der Gesellschaft übernommen. scroll Leistungen aus Anlass der Beendigung der Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018/19 Tsd. € Vergütung (bis zum Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung1 ) Abfindung für Rest der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit sowie Abgeltung erdienter LTI Ansprüche2 Karenzentschädigung3 Sonstige4 Gesamt Pieter Haas 1.389 7.798 2.000 - 11.187 (Vertragsaufhebung: 31.10.2018 Ursprüngliche Restlaufzeit: bis 01.03.2022) Mark Frese - 5.900 1.500 30 7.430 (Vertragsaufhebung: 31.12.2018 Ursprüngliche Restlaufzeit: bis 31.12.2020) Dr. Dieter Haag Molkenteller - 3.557 5 850 30 4.437 (Vertragsaufhebung: 31.05.2019 Ursprüngliche Restlaufzeit: bis 30.09.2020) Gesamt 1.389 17.255 4.350 60 23.054 1 In dem Zeitraum bis zum Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung war Herr Pieter Haas bereits nicht mehr zur Erbringung von Leistungen für die CECONOMY AG verpflichtet. 2 Bei den Vereinbarungen des Abfindungsbetrags wurde - wie im jeweiligen Anstellungsvertrag vorgesehen - eine Obergrenze in Höhe von zwei Jahresvergütungen zugrunde gelegt. Die Abfindung liegt damit im Rahmen dessen, was der DCGK empfiehlt. Darüber hinaus wurden die bereits erdienten Anteile der jeweiligen LTI-Tranchen sowie der jeweiligen Roll-Over-LTI-Tranchen ausgezahlt. 3 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot bei Herrn Haas und Herrn Frese zwölf Monate und bei Herrn Dr. Haag Molkenteller sechs Monate 4 Übernahme der Kosten für die rechtliche Beratung 5 Bei diesem Betrag ist eine monatliche Zahlung an Herrn Dr. Haag Molkenteller in Höhe von 17.500 € bis zum 30.09.2020 als Ersatz für seinen Anspruch auf langfristige Vergütung für das Geschäftsjahr 2019/20, den er bei Fortbestand seines Anstellungsvertrags nach dem 31.05.2019 erworben hätte, berücksichtigt worden. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Gemäß § 13 der Satzung der CECONOMY AG erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine feste jährliche Vergütung, die am Schluss des jeweiligen Geschäftsjahres zahlbar ist. Die individuelle Höhe der Aufsichtsratsvergütung berücksichtigt den Arbeitsaufwand und die Verantwortung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder aufgrund ihrer Überwachungsaufgabe. Die Vergütung für das einzelne Mitglied beträgt 80.000 €. Wegen ihrer besonderen Aufgaben erhalten der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Dreifache, sein Stellvertreter sowie die Ausschussvorsitzenden das Doppelte und die Mitglieder der Ausschüsse des Aufsichtsrats das Eineinhalbfache der Vergütungen eines ordentlichen Aufsichtsratsmitglieds, jedoch nicht der Vorsitzende und die Mitglieder des Vermittlungsausschusses gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz. Die erhöhte Vergütung für eine Mitgliedschaft oder den Vorsitz in einem Ausschuss kommt außerdem nur dann zur Anwendung, wenn in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens zwei Sitzungen oder sonstige Beschlussfassungen dieses Ausschusses stattgefunden haben. Wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats zur gleichen Zeit mehrere Ämter innehat, erhält es die Vergütung nur für ein Amt, bei unterschiedlicher Vergütung für das am höchsten vergütete Amt. Die auf die feste jährliche Vergütung für das einzelne Aufsichtsratsmitglied gegebenenfalls anwendbaren Vergütungsmultiplikatoren veranschaulicht die nachfolgende Übersicht: 1 Bei mindestens zwei Sitzungen/Beschlussfassungen des Ausschusses in dem betreffenden Geschäftsjahr Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die innerhalb eines Monats ausscheiden und neu bestellt werden, erhalten für diesen Monat nur ein Zwölftel der jährlichen Vergütung. Dies gilt entsprechend für Mitgliedschaften in einem Ausschuss, den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat oder den Vorsitz in einem Ausschuss. Für das Geschäftsjahr 2018/19 ergeben sich die in der nachfolgenden Übersicht aufgeführten Werte. Die die Vergütung für das einzelne Aufsichtsratsmitglied jeweils erhöhenden Umstände sowie die für die Mitgliedschaften im Aufsichtsrat beziehungsweise in den Ausschüssen jeweils zugrunde zu legenden Zeiträume sind bei den einzelnen Personen vermerkt. scroll Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018/19 gemäß § 13 der Satzung der CECONOMY AG1 € Geschäftsjahr Feste Vergütung Jürgen Fitschen (01.10.2018-30.09.2019, Vorsitzender des Aufsichtsrats, Vorsitzender des Aufsichtsratspräsidiums, Vorsitzender des Nominierungsausschusses sowie Vorsitzender des Vermittlungsausschusses) 2017/18 240.000 2018/19 240.000 Jürgen Schulz (01.10.2018-30.09.2019, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, Mitglied des Aufsichtsratspräsidiums und Mitglied des Vermittlungsausschusses) 2017/18 140.000 2018/19 160.000 Wolfang Baur (01.10.2018-30.09.2019) 2017/18 46.666 2018/19 80.000 Kirsten Joachim Breuer (01.10.2018-30.09.2019) 2017/18 46.666 2018/19 80.000 Karin Dohm (01.10.2018-30.09.2019, Vorsitzende des Prüfungsausschusses) 2017/18 143.333 2018/19 160.000 Dr. Bernhard Düttmann (01.10.2018-31.12.2018 und 26.03.2019-30.09.2019, Mitglied des Nominierungsausschusses und Mitglied des Vermittlungsausschusses, davon als Mitglied des Prüfungsausschusses: 01.06.2019-30.09.2019) 2017/18 80.000 2018/19 100.000 Daniela Eckardt (01.10.2018-30.09.2019) 2017/18 80.000 2018/19 80.000 Dr. Florian Funck (01.10.2018-30.09.2019, Mitglied des Prüfungsausschusses) 2017/18 120.000 2018/19 120.000 Ludwig Glosser (01.10.2018-30.09.2019, Mitglied des Prüfungsausschusses und Mitglied des Vermittlungsausschusses) 2017/18 93.333 2018/19 120.000 Julia Goldin (01.10.2018-30.09.2019) 2017/18 80.000 2018/19 80.000 Jo Harlow (01.10.2018-30.09.2019) 2017/18 80.000 2018/19 80.000 Peter Küpfer (01.10.2018-30.04.2019, Mitglied des Prüfungsausschusses) 2017/18 120.000 2018/19 70.000 Rainer Kuschewski (01.10.2018-30.09.2019, Mitglied des Prüfungsausschusses) 2017/18 110.000 2018/19 120.000 Stefanie Nutzenberger (16.09.2019-30.09.2019) 2017/18 - 2018/19 6.667 Claudia Plath (01.10.2018-30.09.2019, davon Mitglied des Nominierungsausschusses: 11.12.2018-30.09.2019) 2017/18 53.333 2018/19 100.000 Jens Ploog (01.10.2018-30.09.2019, Mitglied des Aufsichtsratspräsidiums) 2017/18 60.000 2018/19 120.000 Birgit Popp (01.10.2018-30.09.2019) 2017/18 80.000 2018/19 80.000 Dr. Fredy Raas (01.10.2018-13.02.2019 und 13.02.2019-30.09.2019) 2017/18 80.000 2018/19 80.000 Regine Stachelhaus (01.10.2018-30.09.2019, Mitglied des Aufsichtsratspräsidiums und Mitglied des Nominierungsausschusses) 2017/18 120.000 2018/19 120.000 Christoph Vilanek (07.05.2019-30.09.2019) 2017/18 - 2018/19 33.333 Lena Widmann (30.09.2018-08.06.2019) 2017/18 46.666 2018/19 60.000 Sylvia Woelke (01.10.2018-30.09.2019, stellvertretende Vorsitzende des Prüfungsausschusses) 2017/18 113.333 2018/19 120.000 Gesamt 2 2017/18 1.933.330 2018/19 2.210.000 1 Jeweils zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer gemäß § 13 Abs. 5 der Satzung 2 Die Werte 2017/18 sind für die im Geschäftsjahr 2018/19 aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats ausgewiesen. Gemäß den Regelungen der Satzung erstattet die Gesellschaft den Mitgliedern des Aufsichtsrats außerdem durch die Ausübung des Amts entstehende Auslagen. Eine auf die Vergütung und den Auslagenersatz gegebenenfalls entfallende Umsatzsteuer wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats ebenfalls erstattet. Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats von anderen Gesellschaften des Konzerns CECONOMY keine Leistungen gewährt. ANGABEN GEMÄSS § 315A ABS. 1 UND § 289A ABS. 1 HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (§ 315a Abs. 1 Nr. 1 und § 289a Abs. 1 Nr. 1 Handelsgesetzbuch (HGB)) Das Grundkapital der CECONOMY AG zum 30. September 2019 beträgt 918.845.410,90 € und ist eingeteilt in 356.743.118 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien (anteiliger Wert am Grundkapital: rund 911.999.299 €, circa 99,25 Prozent) sowie 2.677.966 Stück auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien (anteiliger Wert am Grundkapital: rund 6.846.111 €, circa 0,75 Prozent). Der anteilige Wert je Aktie am Grundkapital beträgt rund 2,56 €. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Stammaktien berechtigen darüber hinaus dazu, Dividenden zu erhalten. Im Unterschied zu den Stammaktien gewähren Vorzugsaktien grundsätzlich kein Stimmrecht und sind mit einem Gewinnvorzug gemäß § 21 der Satzung der CECONOMY AG ausgestattet. Hierin heißt es: "(1) Die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht erhalten aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine nachzuzahlende Vorabdividende von 0,17 Euro je Vorzugsaktie. (2) Reicht der verteilbare Bilanzgewinn in einem Geschäftsjahr zur Zahlung der Vorabdividende nicht aus, so ist der Rückstand ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachzuzahlen, dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlenden Vorzugsbeträge erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände zu leisten sind. (3) Nach Ausschüttung der Vorabdividende erhalten die Inhaber von Stammaktien eine Dividende von 0,17 Euro je Stammaktie. Danach wird an die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eine nicht nachzahlbare Mehrdividende von 0,06 Euro je Vorzugsaktie gezahlt. Die Mehrdividende beträgt 10 vom Hundert der unter Berücksichtigung von Absatz 4 an die Inhaber von Stammaktien gezahlten Dividende, wenn diese 1,02 Euro je Stammaktie erreicht oder übersteigt. (4) An einer weiteren Gewinnausschüttung nehmen die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht und die Inhaber von Stammaktien entsprechend ihren Anteilen am Grundkapital gleichberechtigt teil." Weitere mit den Stamm- und Vorzugsaktien verbundene Rechte sind insbesondere das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 118 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG)), das Auskunftsrecht (§ 131 AktG) sowie das Recht auf Erhebung einer Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage (§§ 245 Nr. 1-3, 246, 249 AktG). Neben dem angesprochenen Recht auf Erhalt einer Dividende besteht für die Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen (§ 186 Abs. 1 AktG). Sie haben zudem Ansprüche auf den Liquidationserlös nach Auflösung der Gesellschaft (§ 271 AktG) sowie auf Abfindung und Ausgleich bei bestimmten Strukturmaßnahmen, insbesondere nach den §§ 304 ff., 320 b, 327 b AktG. Beschränkungen , die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen (§ 315a Abs. 1 Nr. 2 und § 289a Abs. 1 Nr. 2 HGB) Nach Kenntnis des Vorstands bestehen beziehungsweise bestanden im Geschäftsjahr 2018/19 folgende Vereinbarungen, die als Beschränkungen im Sinne von § 315a Abs. 1 Nr. 2 und § 289a Abs. 1 Nr. 2 HGB angesehen werden können: Zwischen der Beisheim Capital GmbH, Düsseldorf, und der Beisheim Holding GmbH, Baar (Schweiz), besteht ein Poolvertrag, in den die von der Beisheim Capital GmbH und der Beisheim Holding GmbH gehaltenen Aktien der CECONOMY AG einbezogen sind. In Vorbereitung der Spaltung der CECONOMY AG (damals noch firmierend als METRO AG) hat jeder der damaligen drei Hauptanteilseigner der CECONOMY AG - der Gesellschafterstamm Haniel, der Gesellschafterstamm Schmidt-Ruthenbeck (inzwischen Meridian Stiftung) sowie der Gesellschafterstamm Beisheim - gegenüber der CECONOMY AG hinsichtlich der von ihm jeweils gehaltenen CECONOMY-Aktien eine vorübergehende Halteverpflichtung (sogenannter Lock-up) mit marktüblichem Inhalt übernommen, die bereits im Geschäftsjahr 2017/18 abgelaufen sind. Zudem haben sich die drei Hauptanteilseigner jeweils bestimmten weiteren Veräußerungsbeschränkungen unterworfen. Daneben können auch gesetzliche Beschränkungen des Stimmrechts, etwa gemäß § 136 AktG oder, sofern die Gesellschaft eigene Aktien halten sollte, gemäß § 71 b AktG, bestehen. Beteiligungen am Kapital , die zehn Prozent der Stimmrechte überschreiten (§ 315a Abs. 1 Nr. 3 und § 289a Abs. 1 Nr. 3 HGB) Es bestehen die folgenden direkten und indirekten (gemäß § 34 WpHG) Beteiligungen am Kapital, die zehn Prozent der Stimmrechte überschreiten: scroll Name/Firma Direkte/indirekte Beteiligung von mehr als zehn Prozent der Stimmrechte Haniel Finance Deutschland GmbH, Duisburg, Deutschland Direkt Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg, Deutschland Indirekt Palatin Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen, Deutschland Direkt BVG Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs-GmbH, Essen, Deutschland Indirekt Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG, Essen, Deutschland Indirekt Gebr. Schmidt Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen, Deutschland Indirekt Meridian Stiftung, Essen, Deutschland Indirekt Die obigen Angaben basieren insbesondere auf den Mitteilungen nach § 33 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), die die CECONOMY AG erhalten und veröffentlicht hat. ↗ Durch die CECONOMY AG veröffentlichte Stimmrechtsmitteilungen sind auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Investor Relations - Rechtliche Mitteilungen abrufbar. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten sowie Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind (§ 315a Abs. 1 Nr. 4 und 5 und § 289a Abs. 1 Nr. 4 und 5 HGB) Aktien mit Sonderrechten gemäß § 315a Abs. 1 Nr. 4 und § 289a Abs. 1 Nr. 4 HGB hat die Gesellschaft nicht ausgegeben. Arbeitnehmer sind nicht im Sinne von § 315a Abs. 1 Nr. 5 und § 289a Abs. 1 Nr. 5 HGB am Kapital beteiligt. Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und Änderung der Satzung (§ 315a Abs. 1 Nr. 6 und § 289a Abs. 1 Nr. 6 HGB) Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands der CECONOMY AG sind die §§ 84, 85 AktG und §§ 30, 31, 33 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz - MitbestG) maßgebend. Ergänzend regelt § 5 der Satzung der CECONOMY AG, dass der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern besteht und im Übrigen der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt. Änderungen der Satzung der CECONOMY AG bestimmen sich grundsätzlich nach den §§ 179, 181, 133 AktG. Daneben gibt es zahlreiche weitere Vorschriften des Aktiengesetzes, die im Fall einer Satzungsänderung zur Anwendung gelangen können und die vorgenannten Vorschriften modifizieren oder verdrängen, zum Beispiel die §§ 182 ff. AktG bei Kapitalerhöhungen, die §§ 222 ff. AktG bei Kapitalherabsetzungen oder aber § 262 AktG für die Auflösung der AG. Änderungen, die nur die Fassung der Satzung betreffen, können gemäß § 14 der Satzung der CECONOMY AG ohne Beschluss der Hauptversammlung durch den Aufsichtsrat beschlossen werden. Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen (§ 315a Abs. 1 Nr. 7 und § 289a Abs. 1 Nr. 7 HGB) BEFUGNISSE ZUR AUSGABE NEUER AKTIEN Die Hauptversammlung vom 13. Februar 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 12. Februar 2024 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Geld- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu 321.600.000 € zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei haben die Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht. Die neuen Stammaktien können dabei nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut(en) oder einem oder mehreren nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (sogenanntes mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen: (1) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; (2) sofern die Stammaktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Betriebsteilen oder Anteilen an Unternehmen ausgegeben werden und der auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen neuen Stammaktien entfallende anteilige Betrag insgesamt zehn Prozent des bei Wirksamwerden dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigt; (3) zur Gewährung einer sogenannten Aktiendividende (Scrip Dividend), bei der den Aktionären angeboten wird, ihren Dividendenanspruch (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Stammaktien aus dem genehmigten Kapital in die Gesellschaft einzulegen; (4) bei Kapitalerhöhungen gegen Geldeinlagen, soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft oder von Konzerngesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 Prozent beteiligt ist, begebenen Options- oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Stammaktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht oder nach Ausübung einer Ersetzungsbefugnis der Gesellschaft als Aktionär zustehen würde; (5) bei Kapitalerhöhungen gegen Geldeinlagen, wenn der auf die unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen neuen Stammaktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals dieser Kapitalerhöhungen insgesamt zehn Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung, und jeweils der Ausgabepreis der neuen Stammaktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Stammaktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Die Höchstgrenze von zehn Prozent des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf Stammaktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des genehmigten Kapitals (i) unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder als eigene Aktien veräußert werden oder (ii) aus bedingtem Kapital zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die ihrerseits ohne Bezugsrecht in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG begeben wurden oder werden, ausgegeben werden. Insgesamt dürfen nach dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß Ziffer 2 oder 5 gegen Geld- oder Sacheinlage ausgegebene Stammaktien nicht mehr als zehn Prozent des bei Wirksamwerden der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals betragen. Auf diese Höchstgrenze sind Stammaktien anzurechnen, die unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG neu ausgegeben werden, oder die zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden, die ihrerseits während der Laufzeit der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen festzulegen. Das genehmigte Kapital wurde bisher nicht ausgenutzt. Es bestehen derzeit auch keine konkreten Pläne, von der Ermächtigung Gebrauch zu machen. BEFUGNISSE ZUR AUSGABE VON OPTIONS- UND/ODER WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN Die Hauptversammlung vom 13. Februar 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Februar 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.000.000.000 € mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Stammaktien der CECONOMY AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 127.825.000 € nach näherer Maßgabe der jeweiligen Options- beziehungsweise Wandelanleihebedingungen (im folgenden jeweils "Bedingungen") zu gewähren oder aufzuerlegen. Im Zusammenhang mit dieser Ermächtigung besteht ein bedingtes Kapital in Höhe von bis zu 127.825.000 € (bedingtes Kapital). Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Die Schuldverschreibungen können auch durch eine Konzerngesellschaft der CECONOMY AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben werden, an der die CECONOMY AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 Prozent beteiligt ist. Für diesen Fall ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Konzerngesellschaft der CECONOMY AG die Garantie für diese Schuldverschreibungen zu übernehmen und deren Inhabern Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Stammaktien der CECONOMY AG zu gewähren beziehungsweise aufzuerlegen. Die Schuldverschreibungen werden in Teilschuldverschreibungen eingeteilt. Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug von auf den Inhaber lautenden Stammaktien der CECONOMY AG berechtigen oder verpflichten. Die Optionsbedingungen können vorsehen, dass der Optionspreis auch durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und gegebenenfalls eine bare Zuzahlung erfüllt werden kann. Soweit sich Bruchteile von Aktien ergeben, kann vorgesehen werden, dass diese Bruchteile nach Maßgabe der Options- oder Anleihebedingungen, gegebenenfalls gegen Zuzahlung, zum Bezug ganzer Aktien aufaddiert werden können. Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten bei auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen die Inhaber, ansonsten die Gläubiger der Teilschuldverschreibungen, das Recht, ihre Teilschuldverschreibungen gemäß den vom Vorstand festgelegten Wandelanleihebedingungen in auf den Inhaber lautende Stammaktien der CECONOMY AG zu wandeln. Das Wandlungsverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrages oder des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrages einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine auf den Inhaber lautende Stammaktie der CECONOMY AG und kann auf eine volle Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner können eine in bar zu leistende Zuzahlung und die Zusammenlegung oder ein Ausgleich für nicht wandlungsfähige Spitzen festgesetzt werden. Die Bedingungen können ein variables Wandlungsverhältnis und eine Bestimmung des Wandlungspreises (vorbehaltlich des nachfolgend bestimmten Mindestpreises) innerhalb einer vorgegebenen Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Kurses der Stammaktie der CECONOMY AG während der Laufzeit der Anleihe vorsehen. Die Bedingungen können das Recht der CECONOMY AG vorsehen, im Falle der Wandlung oder Optionsausübung nicht neue Stammaktien zu gewähren, sondern einen Geldbetrag zu zahlen, der für die Anzahl der anderenfalls zu liefernden Aktien dem volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Stammaktien der CECONOMY AG im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (das heißt Xetra-Handel oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während einer in den Bedingungen festzulegenden Frist entspricht. Die Bedingungen können auch vorsehen, dass die Schuldverschreibung, die mit Options- oder Wandlungsrechten oder -pflichten verbunden ist, nach Wahl der CECONOMY AG statt in neue Aktien aus bedingtem Kapital in bereits existierende Aktien der CECONOMY AG oder einer börsennotierten anderen Gesellschaft gewandelt werden oder das Options- oder Wandlungsrecht oder die Options- oder Wandlungspflicht durch Lieferung solcher Aktien erfüllt werden kann. Die Bedingungen können auch das Recht der CECONOMY AG vorsehen, bei Endfälligkeit der Schuldverschreibung, die mit Options- oder Wandlungsrechten oder -pflichten verbunden ist (dies umfasst auch eine Fälligkeit wegen Kündigung), den Inhabern oder Gläubigern ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages Stammaktien CECONOMY AG oder einer börsennotierten anderen Gesellschaft zu gewähren. Die Bedingungen können auch eine Options- oder Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit (oder zu einem früheren Zeitpunkt oder einem bestimmten Ereignis) vorsehen. Die CECONOMY AG kann in den Bedingungen berechtigt werden, eine etwaige Differenz zwischen dem Nennbetrag oder einem etwaigen niedrigeren Ausgabebetrag der Schuldverschreibungen und dem Produkt aus Wandlungspreis und Umtauschverhältnis ganz oder teilweise in bar auszugleichen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen einzuräumen. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) oder einem oder mehreren nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären mittelbar im Sinne von § 186 Abs. 5 AktG zum Bezug anzubieten (sogenanntes mittelbares Bezugsrecht). Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der CECONOMY AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, an der die CECONOMY AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 Prozent beteiligt ist, hat die CECONOMY AG die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der CECONOMY AG nach Maßgabe des vorstehenden Satzes sicherzustellen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen auszuschließen, (a) um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, vom Bezugsrecht auszunehmen; (b) soweit es erforderlich ist, um Inhabern von bereits zuvor ausgegebenen Options- oder Wandlungsrechten oder -pflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder bei Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht als Aktionär zustünde; (c) sofern die Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten beziehungsweise -pflichten gegen Barzahlung ausgegeben werden und der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen den nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten Wert nicht wesentlich im Sinne der §§ 221 Abs. 4 Satz 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt jedoch nur für Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht oder -pflicht auf Aktien, auf die ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von insgesamt nicht mehr als zehn Prozent des Grundkapitals entfällt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Höchstgrenze von zehn Prozent des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die seit Erteilung dieser Ermächtigung bis zur Ausnutzung dieser Ermächtigung nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrecht beziehungsweise -pflicht unter Bezugsrechtsausschluss entweder aufgrund einer Ermächtigung des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder als erworbene eigene Aktien in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 veräußert worden sind. Insgesamt dürfen nach dieser Ermächtigung die Aktien, die zur Bedienung von unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegebenen Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden oder auszugeben sind, nicht mehr als zehn Prozent des bei Wirksamwerden der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals betragen. Auf diese Höchstgrenze sind Aktien anzurechnen, die unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG neu ausgegeben oder unter Ausschluss des Bezugsrechts aus genehmigtem Kapital gegen Sacheinlage zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Betriebsteilen oder Anteilen an Unternehmen ausgegeben werden. Im Fall der Begebung von Schuldverschreibungen, die ein Options- oder Wandlungsrecht gewähren oder eine Options- oder Wandlungspflicht begründen, gilt, wobei §§ 9 Abs. 1 und 199 Abs. 2 AktG unberührt bleiben und zu beachten sind: Der jeweils festzusetzende Options- oder Wandlungspreis für eine Stammaktie der CECONOMY AG muss - mit Ausnahme der Fälle, in denen eine Options- oder Wandlungspflicht oder eine Ersetzungbefugnis vorgesehen ist - mindestens 80 Prozent des volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurses der Stammaktien der CECONOMY AG im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsentagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Ausgabe der Schuldverschreibung betragen oder - für den Fall der Einräumung eines Bezugsrechts - mindestens 80 Prozent des volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurses der Stammaktien der CECONOMY AG im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse während der Bezugsfrist mit Ausnahme der Tage der Bezugsfrist, die erforderlich sind, damit der Options- oder Wandlungspreis gemäß § 186 Abs. 2 Satz 2 AktG fristgerecht bekannt gemacht werden kann, betragen. In dem Fall, in dem die Bedingungen eine Wandlungs- oder Optionspflicht zum Ende der Laufzeit (oder zu einem anderen Zeitpunkt) begründen oder eine Ersetzungsbefugnis der CECONOMY AG vorgesehen ist, muss der Options- oder Wandlungspreis nach näherer Maßgabe der Bedingungen mindestens den oben genannten Mindestpreis betragen oder dem volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Stammaktie der CECONOMY AG im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse während der zehn Börsentage vor oder nach dem Tag der Endfälligkeit oder dem anderen festgelegten Zeitpunkt entsprechen, auch wenn dieser Durchschnittskurs unterhalb des oben genannten Mindestpreises liegt. Der anteilige Betrag des Grundkapitals der bei Wandlung oder Optionsausübung auszugebenden Stammaktien der CECONOMY AG darf den Nennbetrag der Schuldverschreibungen nicht übersteigen. Der Options- oder Wandlungspreis kann unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der Bedingungen dann ermäßigt werden, wenn die CECONOMY AG während der Options- oder Wandlungsfrist durch (i) eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln das Grundkapital erhöht oder (ii) unter Einräumung eines ausschließlichen Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder eigene Aktien veräußert oder (iii) unter Einräumung eines ausschließlichen Bezugsrechts an ihre Aktionäre weitere Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungrecht oder -pflicht begibt, gewährt oder garantiert und in den Fällen (ii) und (iii) den Inhabern schon bestehender Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten hierfür kein Bezugsrecht eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder nach Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht zustehen würde. Die Ermäßigung des Options- oder Wandlungspreises kann auch durch eine Barzahlung bei Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder bei der Erfüllung einer Options- oder Wandlungspflicht bewirkt werden. Die Bedingungen können darüber hinaus für den Fall der Kapitalherabsetzung oder anderer Maßnahmen oder Ereignisse, die mit einer wirtschaftlichen Verwässerung des Wertes der Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten verbunden sind (zum Beispiel Dividenden, Kontrollerlangung durch Dritte), eine Anpassung der Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten vorsehen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen sowie Options- oder Wandlungszeitraum, zu bestimmen oder im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibungen begebenden Konzerngesellschaft der CECONOMY AG im Sinne von § 18 AktG festzulegen. Die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen wurde bisher nicht ausgenutzt, und es bestehen derzeit auch keine konkreten Pläne, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen. BEFUGNISSE ZUM ERWERB EIGENER AKTIEN Die Gesellschaft ist ermächtigt, im Rahmen des § 71 AktG eigene Aktien zu erwerben. Aufgrund des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG wurde die Gesellschaft mit Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Februar 2019 bis zum 12. Februar 2024 ermächtigt, eigene Aktien, gleich welcher Gattung, zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien beschränkt, auf die insgesamt ein anteiliger Betrag von höchstens zehn Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung bestehenden Grundkapitals entfällt. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit etwaigen aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt zehn Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Der Erwerb erfolgt in jedem Einzelfall nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten Kaufangebots. Dabei enthält die Ermächtigung jeweils Vorgaben hinsichtlich des Erwerbspreises und des Vorgehens bei Überzeichnung eines an alle Aktionäre gerichteten Kaufangebots. Die Gesellschaft ist ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung oder aufgrund einer früher erteilten Ermächtigung erworben wurden oder werden, zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden zu verwenden: aa) Veräußerung von Aktien der Gesellschaft (i) über die Börse oder (ii) durch Angebot an alle Aktionäre; bb) Einführung von Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind, wobei die Ermächtigung Vorgaben hinsichtlich des Einführungspreises enthält; cc) Übertragung von Aktien der Gesellschaft an Dritte gegen Sachleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Betriebsteilen, Anteilen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen; dd) Veräußerung von Aktien der Gesellschaft in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre, sofern die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung ist beschränkt auf die Veräußerung von Aktien, auf die insgesamt ein anteiliger Betrag von höchstens zehn Prozent des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung entfällt. Auf diese Höchstgrenze von zehn Prozent des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, (i) der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden, und (ii) der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die ihrerseits während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG begeben wurden, ausgegeben werden oder auszugeben sind; ee) Lieferung von Aktien an die Inhaber von Options- oder Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften im Sinne von § 18 AktG gemäß den Options- oder Wandelanleihebedingungen; dies gilt auch für die Lieferung von Aktien aufgrund der Ausübung von Bezugsrechten, die bei einer Veräußerung eigener Aktien durch Angebot an alle Aktionäre oder im Fall einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht den Inhabern von Options- oder Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften im Sinne von § 18 AktG in dem Umfang gewährt werden dürfen, in dem die Inhaber der Options- oder Wandelschuldverschreibungen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht ein Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft hätten. Insgesamt darf auf die aufgrund dieser Ermächtigung übertragenen Aktien ein anteiliger Betrag von höchstens zehn Prozent des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung entfallen, sofern die Aktien zur Erfüllung von Options- oder Wandlungsrechten oder Options- oder Wandlungspflichten, die in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewährt oder begründet wurden, verwendet werden. Auf diese Höchstgrenze von zehn Prozent des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben oder als eigene Aktien veräußert werden; ff) Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (Scrip Dividend), im Rahmen derer Aktien der Gesellschaft (auch teil- und wahlweise) zur Erfüllung der Dividendenansprüche der Aktionäre verwendet werden; gg) Einziehung von Aktien der Gesellschaft ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss. Die Einziehung kann auch ohne Kapitalherabsetzung durch Erhöhung des anteiligen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft erfolgen. Der Vorstand wird in diesem Fall zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. Alle vorstehenden Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung von aufgrund der vorstehenden oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien können ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam durch die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften im Sinne von § 18 AktG oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Alle vorstehenden Ermächtigungen können zum Erwerb und zur Verwendung sowohl von Stammaktien als auch von Vorzugsaktien oder zum Erwerb und zur Verwendung lediglich von Stammaktien oder lediglich von Vorzugsaktien ausgeübt werden. Die Verwendung eigener Aktien gemäß den vorgenannten Ermächtigungen in lit. bb), cc), dd), ee), ff) und gg) bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Bei Verwendung eigener Aktien gemäß den Ermächtigungen in lit. aa) (i), bb), cc), dd), und ee) ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Bei Verwendung eigener Aktien gemäß der Ermächtigung in lit. aa) (ii) durch Angebot an alle Aktionäre, das unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) erfolgt, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Darüber hinaus ist der Vorstand bei Verwendung eigener Aktien gemäß der Ermächtigung in lit. ff) ermächtigt, das Bezugsrecht auszuschließen. Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 13. Februar 2019 ergänzend ermächtigt, den Aktienerwerb unter der beschlossenen Ermächtigung auch unter Einsatz von Put-Optionen, Call-Optionen, Terminkaufverträgen über Aktien der Gesellschaft, bei denen zwischen dem Abschluss des jeweiligen Kaufvertrags und der Lieferung der erworbenen Aktien mehr als zwei Börsentage liegen ("Terminkäufe") oder Kombinationen aus diesen Instrumenten (Put-Optionen, Call-Optionen, Terminkäufe und Kombinationen aus den vorgenannten Instrumenten nachfolgend zusammen "Derivate") durchzuführen. Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Derivaten sind dabei auf Aktien in einem Umfang von höchstens fünf Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Die Laufzeit der einzelnen Derivate darf jeweils höchstens 18 Monate betragen, muss spätestens mit Ablauf des 12. Februar 2024 enden und so gewählt sein, dass der Erwerb der Aktien unter Einsatz der Derivate nicht nach dem 12. Februar 2024 erfolgen kann. Die Derivate dürfen nur mit einem oder mehreren von der Gesellschaft unabhängigen Kreditinstitut(en) und/oder einem oder mehreren nach § 53 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen abgeschlossen werden. Sie sind so auszugestalten, dass sichergestellt ist, dass die Derivate nur mit Aktien beliefert werden, die zuvor unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) erworben wurden; dem genügt der Erwerb der Aktien über die Börse. Die von der Gesellschaft für Call-Optionen und Put-Optionen vereinnahmte Optionsprämie darf nicht wesentlich unter dem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der jeweiligen Optionen liegen. Der bei Ausübung von Put-Optionen oder Call-Optionen oder bei Fälligkeit des Terminkaufs zu zahlende Kaufpreis je Aktie darf den arithmetischen Mittelwert der Schlussauktionspreise für Aktien der betreffenden Gattung im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsentage vor Abschluss des betreffenden Derivategeschäfts um nicht mehr als zehn Prozent über- oder unterschreiten (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten, aber unter Berücksichtigung der erhaltenen beziehungsweise gezahlten Optionsprämie). Werden eigene Aktien unter Einsatz von Derivaten unter Beachtung der vorstehenden Regelungen erworben, ist ein etwaiges Recht der Aktionäre, solche Derivate mit der Gesellschaft abzuschließen, sowie ein etwaiges Andienungsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Für die Verwendung von eigenen Aktien der Gesellschaft, die unter Einsatz von Derivaten erworben werden, gelten die vorstehend angeführten Regelungen über die Verwendung eigener Aktien entsprechend. Die durch Beschluss der Hauptversammlung am 13. Februar 2019 gewährte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, auch unter Einsatz von Derivaten, wurde bisher nicht ausgenutzt, und es bestehen auch keine konkreten Pläne, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen. Im Geschäftsjahr 2016/17 hat der Vorstand im Grundsatz beschlossen, den Mitarbeitern der CECONOMY AG zur Incentivierung in drei Tranchen Stammaktien der CECONOMY AG zu gewähren. Zur Übertragung der erforderlichen Aktien an die Mitarbeiter sollten unter Ausnutzung der gesetzlichen Ermächtigung des § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG drei einzelne Rückkaufprogramme in einem Gesamtvolumen von bis zu circa 90.000 € durchgeführt werden und der Erwerb der Aktien jeweils unmittelbar vor der jeweiligen Übertragung erfolgen. Den Aktionären sollte im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften kein Bezugsrecht auf die im Rahmen des Rückkaufprogramms erworbenen Aktien gewährt werden. Das erste Aktienrückkaufprogramm in dem zur Übertragung der ersten Tranche erforderlichen Umfang wurde Anfang Oktober 2018 durchgeführt. Dazu hat die CECONOMY AG am 2. Oktober 2018 insgesamt 2.448 Stück ihrer Stammaktien erworben und das erste Aktienrückkaufprogramm abgeschlossen. Ende Oktober 2018 wurde sodann auch das zweite Aktienrückkaufprogramm umgesetzt. In diesem Zusammenhang hat die CECONOMY AG am 25. Oktober 2018 insgesamt 4.080 Stück ihrer Stammaktien erworben und das zweite Aktienrückkaufprogramm abgeschlossen. Die Umsetzung des dritten Aktienrückkaufprogramms ist Ende Februar 2019 erfolgt. Dazu hat die CECONOMY AG am 21. Februar 2019 insgesamt 7.638 Stück ihrer Stammaktien erworben und das dritte Aktienrückkaufprogramm abgeschlossen. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen (§ 315a Abs. 1 Nr. 8 und § 289a Abs. 1 Nr. 8 HGB) Die CECONOMY AG ist zurzeit als Kreditnehmerin an einem Konsortialkreditvertrag und mehrjährigen, bestätigten, bilateralen Kreditverträgen beteiligt, die im Falle eines Kontrollwechsels durch die Kreditgeber kündbar sind. Erste Voraussetzung eines Kontrollwechsels ist, dass die Aktionäre, die die CECONOMY AG zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses kontrolliert haben, diese Kontrolle verlieren. Zweite Voraussetzung ist die Erlangung der Kontrolle über die CECONOMY AG durch eine oder mehrere Parteien. In diesem Falle können die Banken die Verträge kündigen und unter den Verträgen herausgelegte Kredite zurückverlangen. Diese Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels sind marktüblich und dienen dem Schutz der Gläubiger. Die Kreditlinien wurden per 30. September 2019 nicht in Anspruch genommen. Entschädigungsvereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots (§ 315a Abs. 1 Nr. 9 und § 289a Abs. 1 Nr. 9 HGB) Anlässlich der im Geschäftsjahr 2018/19 beschlossenen Bestellung von Karin Sonnenmoser zum Vorstand der CECONOMY AG ist in deren Anstellungsvertrag eine Entschädigungsvereinbarung für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen worden. Danach haben das genannte Vorstandsmitglied und die CECONOMY AG im Fall eines Kontrollwechsels im Sinne von § 29 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten seit dem Kontrollwechsel jeweils ein Sonderkündigungsrecht. Dem Vorstandsmitglied steht das Sonderkündigungsrecht nur zu, wenn durch den Kontrollwechsel eine erhebliche Beeinträchtigung der Stellung als Vorstandsmitglied hervorgerufen wird. Sofern der Anstellungsvertrag des genannten Vorstandsmitglieds endet, weil das Sonderkündigungsrecht ausgeübt wurde oder der Anstellungsvertrag innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten seit und im Zusammenhang mit dem Kontrollwechsel einvernehmlich aufgehoben wurde, hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf eine Abfindung in Höhe seiner Vergütungsansprüche für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags, wobei sich die für die Abfindung maßgebliche Jahresvergütung nach der Summe aus der - gegebenenfalls erhöhten - jährlichen Grundvergütung, dem - gegebenenfalls erhöhten - Zielbetrag des Short Term Incentice und dem - gegebenenfalls erhöhten - Zielbetrag des Long Term Incentive, ohne Sachbezüge und Nebenleistungen, ermittelt und 300 Prozent der Jahresvergütung nicht übersteigen darf. Für den Fall, dass bei der CECONOMY AG vor dem 1. Januar 2021 ein Kontrollwechsel gemäß § 29 WpÜG stattfindet, hat ein Großteil der Mitarbeiter einen bedingten Anspruch auf eine höhere Abfindung. Eine zusätzliche Abfindung in Höhe von zwei Jahresfestgehältern plus Einfach-Bonusbasisbetrag ist zu zahlen, wenn die CECONOMY AG binnen eines Jahres nach Kontrollwechsel das Beschäftigungsverhältnis gegenüber dem Mitarbeiter kündigt (ausgenommen ist eine Kündigung aus wichtigem Grund) oder sich binnen zwei Jahren nach Kontrollwechsel der Tätigkeits- beziehungsweise Verantwortungsbereich um mindestens 50 Prozent verändert (es sei denn auf Wunsch des Mitarbeiters) und der Mitarbeiter kein weiteres Anstellungsverhältnis mit einer anderen Gesellschaft des Konzerns oder eine vertragliche Anstellungszusage für oder durch eine andere Gesellschaft von CECONOMY erhalten hat. ERGÄNZENDE ANGABEN FÜR DIE CECONOMY AG (GEMÄSS HGB) Überblick über das Geschäftsjahr 201 8 /1 9 und Prognose der CECONOMY AG Die CECONOMY AG ist als Managementholding von CECONOMY hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken maßgeblich von der Entwicklung des Konzerns abhängig. Angesichts der Holdingstruktur ist - abweichend von der konzernweiten Betrachtung - die wichtigste Steuerungsgröße der CECONOMY AG im Sinne des DRS 20 das handelsrechtliche Jahresergebnis vor Ausschüttungen von Tochterunternehmen. Die CECONOMY AG ging für das Geschäftsjahr 2018/19 von einem Jahresergebnis vor Ausschüttungen von Tochterunternehmen leicht unterhalb des Niveaus des Vorjahresergebnisses aus, was einem Wert von -60 Mio. € (Vorjahreswert ohne Erträge aus Beteiligungen und ohne Aufwendungen und Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen) entspricht. Das Jahresergebnis 2018/19 vor Ausschüttungen von mittelbaren und unmittelbaren Tochterunternehmen und vor Aufwendungen und Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen lag bei -78 Mio. €. Somit wurde die Prognose leicht unterschritten. In diesem Ergebnis sind Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm sowie Führungswechseln im Top-Management in Höhe von 26 Mio. € berücksichtigt. Das um die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm sowie Führungswechseln bereinigte Jahresergebnis beträgt somit -52 Mio. €. Damit wurde die Prognose insgesamt leicht übertroffen. Geschäftsverlauf der CECONOMY AG Der Geschäftsverlauf der CECONOMY AG ist wesentlich geprägt von der Entwicklung und dem Ausschüttungsverhalten ihrer Beteiligungen. Der Abschluss der CECONOMY AG nach handelsrechtlichen Vorschriften dient als Ausschüttungsbemessungsgrundlage. Im Folgenden sind die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz der CECONOMY AG nach Handelsgesetzbuch (HGB) dargestellt. Ertragslage der CECONOMY AG und Gewinnverwendung scroll Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 nach HGB Mio. € 2017/18 2018/19 Umsatzerlöse 1 3 Beteiligungsergebnis -22 84 Finanzergebnis -11 -18 Sonstige betriebliche Erträge 4 7 Personalaufwand -23 -48 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 0 0 Sonstige betriebliche Aufwendungen -31 -22 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 Ergebnis nach Steuern -82 6 Sonstige Steuern 0 0 Jahresüberschuss (im Vorjahr Jahresfehlbetrag) -82 6 Verlustvortrag aus dem Vorjahr (im Vorjahr Gewinnvortrag aus dem Vorjahr) 23 -59 Bilanzverlust -59 -53 Die Umsatzerlöse betreffen mit 3 Mio. € (2017/18: 1 Mio. €) Dienstleistungsumlagen der CECONOMY AG an verbundene Unternehmen, die im Wesentlichen auf die Media-Saturn-Holding GmbH entfallen. Die CECONOMY AG weist im Geschäftsjahr 2018/19 ein Beteiligungsergebnis in Höhe 84 Mio. € (2017/18: -22 Mio. €) aus. Die Erträge aus Beteiligungen betreffen Gewinnanteile aus der Kommanditbeteiligung an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG in Höhe von 11 Mio. € (2017/18: 4 Mio. €) sowie Dividendenausschüttungen aus der Beteiligung an der METRO AG mit 3 Mio. € (2017/18: 3 Mio. €). Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen in Höhe von 79 Mio. € betreffen im Wesentlichen die CECONOMY Retail GmbH, die 78,38 Prozent an der Media-Saturn-Holding GmbH hält. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen entfallen nahezu vollumfänglich auf die CECONOMY Digital GmbH (2017/18: 0 Mio. €). Es besteht zu bestimmten Tochtergesellschaften eine ertrags- und umsatzsteuerliche Organschaft. Das Finanzergebnis der CECONOMY AG setzt sich im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie aus Zinsaufwand aus den aufgenommenen Verbindlichkeiten im Rahmen des Multi-Currency Commercial Paper Programms und den Schuldscheindarlehen zusammen. Die anderen Finanzaufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen in Höhe von 4 Mio. € für die Wertberichtigung der Darlehensforderung gegenüber der Retail Media Group GmbH. Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 6 Mio. € sowie übrige Erträge aus Weiterbelastungen in Höhe von 1 Mio. €. Der Personalaufwand beträgt im Geschäftsjahr 2018/19 insgesamt 48 Mio. €. Der Aufwand für Löhne und Gehälter beträgt 44 Mio. €. Der Anstieg der Aufwendungen für Löhne und Gehälter um 28 Mio. € umfasst mit 26 Mio. € im Wesentlichen Abfindungsleistungen aufgrund der Führungswechsel im Top-Management der CECONOMY AG. Im Durchschnitt nach Köpfen waren im Geschäftsjahr 2018/19 bei der CECONOMY AG 82 Mitarbeiter beschäftigt (2017/18: 90 Mitarbeiter, Durchschnitt aus zwölf Monaten). Hiervon sind 11 leitende (2017/18: 16) und 71 nicht leitende Mitarbeiter (2017/18: 74). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der CECONOMY AG enthalten im Geschäftsjahr 2018/19 im Wesentlichen Beratungsaufwendungen in Höhe von 10 Mio. € (2017/18: 16 Mio. €) sowie übrige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Holdingfunktion. Für das Geschäftsjahr 2018/19 ist keine Dividendenausschüttung vorgesehen. Der Bilanzverlust in Höhe von 53 Mio. € wird als Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. Finanzlage der CECONOMY AG ZAHLUNGSMITTELFLÜSSE Die Position Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks beträgt zum Bilanzstichtag 214 Mio. € (30.09.2018: 173 Mio. €) und besteht aus kurzfristigen Guthaben und Geldanlagen bei Kreditinstituten. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahresstichtag 30. September 2018 ergibt sich überwiegend aus einer Geldanlage der MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG bei der CECONOMY AG aus dem Verkauf von 5,4 Prozent der von ihr gehaltenen Anteile an der METRO AG. Diese liquiden Mittel wurden zur Rückführung der finanziellen Verschuldung verwendet und darüber hinaus ertragsoptimierend am Geldmarkt angelegt. KAPITALSTRUKTUR Passiva scroll Mio. € 30.09.2018 30.09.2019 Eigenkapital Gezeichnetes Kapital 919 919 Stammaktien 912 912 Vorzugsaktien 7 7 (Bedingtes Kapital) (128) (128) Kapitalrücklage 321 321 Bilanzverlust -59 -53 1.181 1.187 Rückstellungen 132 134 Verbindlichkeiten 637 760 Rechnungsabgrenzungsposten 0 1 1.950 2.082 Die Passivseite der Bilanz besteht mit 1.187 Mio. € (30.09.2018: 1.181 Mio. €) aus Eigenkapital und mit 895 Mio. € (30.09.2018: 769 Mio. €) aus Rückstellungen, Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten. Die Eigenkapitalquote beträgt zum Stichtag 57,0 Prozent gegenüber 60,6 Prozent im Vorjahr. Die Veränderung des Eigenkapitals ist auf den im Geschäftsjahr 2018/19 gesunkenen Bilanzverlust zurückzuführen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind in Höhe von 82 Mio. € (30.09.2018: 82 Mio. €) für unmittelbare Versorgungszusagen und in Höhe von 41 Mio. € (30.09.2018: 39 Mio. €) für Unterdeckungen von nicht voll dotierten Unterstützungseinrichtungen gebildet. Als Rechnungszins wurden im Geschäftsjahr 2018/19 in Übereinstimmung mit § 253 Abs. 2 HGB 2,82 Prozent (2017/18: 3,34 Prozent) angesetzt, der als durchschnittlicher Marktzins der vergangenen zehn Jahre prognostiziert ist. Dieser Zinssatz ergibt sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren beträgt 10 Mio. € (30.09.2018: 12 Mio. €). Dieser Betrag ist bei der Ermittlung des zur Ausschüttung gesperrten Betrags zu berücksichtigen. Innerhalb der Position "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" wurden Aktivwerte von Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 22 Mio. € (30.09.2018: 20 Mio. €) verrechnet. Die Aktivwerte der Rückdeckungsversicherungen sind verpfändet und insolvenzgesichert. Die Anschaffungskosten entsprechen im Wesentlichen den Zeitwerten der Rückdeckungsversicherungen sowie dem Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen. Wesentliche verrechnete Aufwendungen und Erträge haben sich in diesem Zusammenhang nicht ergeben. In den Sonstigen Rückstellungen sind unter anderem Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern sowie gegenüber Vorstandsmitgliedern in Höhe von 6 Mio. € enthalten, die mit 3 Mio. € Bonusrückstellungen, mit 2 Mio. € Abfindungsrückstellungen und mit 1 Mio. € Verpflichtungen für anteilsbasierte Vergütungen betreffen. Unter den Anleihen werden die Verbindlichkeiten aus abgeschlossenen Commercial Paper Programmen ausgewiesen. Das sogenannte Multi-Currency Commercial Paper Programm dient der Deckung des kurzfristigen Finanzierungsbedarfs und verfügt als Daueremissionsprogramm über ein maximales Volumen von 500 Mio. €. Zum 30. September 2019 ist das Programm mit einem Volumen von 0 Mio. € (30.09.2018: 145 Mio. €) in Anspruch genommen worden. Die CECONOMY AG besitzt Liquiditätsreserven, die sich neben der vorgehaltenen Liquidität auch aus einer syndizierten Kreditlinie in Höhe von 550 Mio. € (30.09.2018: 550 Mio. €) sowie mehrjährig bestätigten Kreditlinien in Höhe von 430 Mio. € (30.09.2018: 465 Mio. €) zusammensetzen. Diese umfangreichen, mehrjährigen Kreditlinien wurden per 30. September 2019 nicht in Anspruch genommen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten im Geschäftsjahr 2016/17 arrangierte Schuldscheindarlehen in Höhe von 250 Mio. € mit Restlaufzeiten von zwei bis sieben Jahren. Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden Kosten- und Investitionsrechnungen ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Geschäftsjahr 2018/19 mit 497 Mio. € aus kurzfristigen Geldanlagen von Konzerngesellschaften bei der CECONOMY AG sowie im Wesentlichen aus einer Verbindlichkeit gegenüber der CECONOMY Digital GmbH in Höhe von 9 Mio. € aus der Verlustübernahme auf Basis des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags. Die sonstigen Verbindlichkeiten über 2 Mio. € umfassen mit 1 Mio. € Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuern und mit 1 Mio. € auf Schuldscheindarlehen entfallende Zinsverbindlichkeiten. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst im Wesentlichen abgegrenzte Erträge in Höhe von 1 Mio. € aus der Übernahme von Garantien für die Media-Saturn Deutschland GmbH für mögliche zukünftige Forderungsausfälle aus dem Verkauf von Forderungen aus Mobilfunkverträgen. Die zum 30. September 2019 bestehenden Haftungsverhältnisse umfassen im Wesentlichen mit 21 Mio. € die Übernahme einer Garantie der CECONOMY AG gegenüber einem Finanzinstitut für die Absicherung von möglichen zukünftigen Forderungsausfällen aus dem Verkauf von Forderungen aus Mobilfunkverträgen der Media-Saturn Deutschland GmbH an ein Finanzinstitut und mit 105 Mio. CHF beziehungsweise 97 Mio. € eine Garantie der CECONOMY AG gegenüber einem Bankinstitut für die Absicherung der vertraglichen Verpflichtungen der PayRed Services AG, Schweiz, im Rahmen des Verkaufs von Kreditkartenforderungen. Aufgrund der vorgenommenen finanzmathematischen Berechnungen im Rahmen einer Risikomodellanalyse wird das Risiko einer Inanspruchnahme in beiden Fällen als nicht wahrscheinlich eingeschätzt. Darüber hinaus besteht mit 1 Mio. € ein Haftungsverhältnis in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft der CECONOMY AG für die gemäß Grundstückskaufvertrag vom 7. April 2017 zwischen der CECONOMY Unterstützungskasse e. V. und der Projektentwicklungsgesellschaft Kaispeicher Düsseldorf mbH & Co. KG zu stellende Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung des Grundstückskaufvertrags. Eine Inanspruchnahme wird als nicht wahrscheinlich eingeschätzt, da die zugrunde liegende Verpflichtung von der CECONOMY Unterstützungskasse e. V. erfüllt werden kann. Des Weiteren bestehen Haftungsverhältnisse aus einem Rahmenvertrag mit einem Finanzinstitut zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben im Blockmodell Altersteilzeit in Höhe von 1 Mio. € durch eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft des Finanzinstituts für eigene Arbeitnehmer und für Konzernmitarbeiter zugunsten des verbundenen Unternehmens Media-Saturn Deutschland GmbH. Die den Bürgschaften zugrunde liegenden Verpflichtungen können von der betreffenden Gesellschaft erfüllt werden. Aus der Spaltung der ehemaligen METRO GROUP besteht ein gesetzliches Haftungsverhältnis aus einer fünf- beziehungsweise zehnjährigen Nachhaftung gemäß § 133 Abs. 1 und 3 Umwandlungsgesetz (UmwG). Die an der Spaltung beteiligten Rechtsträger haften für die Verbindlichkeiten (fünf Jahre) und die Versorgungsverpflichtungen (zehn Jahre) der CECONOMY AG als übertragender Rechtsträger, die vor dem Wirksamwerden der Spaltung begründet wurden, als Gesamtschuldner. Aufgrund der öffentlich verfügbaren Informationen wie insbesondere das Rating der METRO AG wird das Risiko einer Inanspruchnahme aus diesem Haftungsverhältnis als nicht wahrscheinlich eingeschätzt. Die CECONOMY AG geht Haftungsverhältnisse nur nach Abwägung aller Risiken und nur im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit ein. Bis zum Aufstellungszeitpunkt liegen der Gesellschaft keine Erkenntnisse über Haftungsinanspruchnahmen vor. Vermögenslage der CECONOMY AG Aktiva scroll Mio. € 30.09.2018 30.09.2019 Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 1 1 Sachanlagen 0 1 Finanzanlagen 1.555 1.537 1.556 1.539 Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 219 327 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 173 214 392 541 Rechnungsabgrenzungsposten 2 2 1.950 2.082 Die Aktiva betragen zum Stichtag insgesamt 2.082 Mio. € (30.09.2018: 1.950 Mio. €) und sind überwiegend mit 1.537 Mio. € (30.09.2018: 1.555 Mio. €) von den Finanzanlagen geprägt. Die Finanzanlagen stellen 73,82 Prozent (30.09.2018: 79,74 Prozent) der Bilanzsumme dar. Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen entgeltlich erworbene Software und Lizenzen. Die Sachanlagen umfassen im Wesentlichen Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie eigene Fahrzeuge. Die Anteile an verbundenen Unternehmen betragen zum 30. September 2019 1.524 Mio. € (30.09.2018: 1.542 Mio. €) und umfassen im Wesentlichen 100 Prozent der Anteile an der CECONOMY Retail GmbH mit einem Buchwert von 651 Mio. €, die ihrerseits die Mehrheit der Anteile an der Media-Saturn-Holding GmbH hält. Darüber hinaus sind enthalten 100 Prozent der Anteile mit einem Buchwert in Höhe von 410 Mio. € an der MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG sowie 100 Prozent der Anteile an der CECONOMY Retail International GmbH mit einem Buchwert von 453 Mio. €, die ihrerseits eine Beteiligung in Höhe von 24,33 Prozent an der Fnac Darty S.A. in Ivry-sur-Seine, Frankreich, hält. Der Abgang bei der Position Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 18 Mio. € resultiert aus einbehaltenen Kapitalertragsteuern im Zusammenhang mit dem Verkauf der mittelbar über die MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG gehaltenen Anteile an der METRO AG sowie aus der Dividendenausschüttung der METRO AG an die MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG. Da die CECONOMY AG als Gesellschafterin der MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG die Steuerforderung aus der einbehaltenen Kapitalertragsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend macht, stellt dies eine Entnahme bei der MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG dar, die in der CECONOMY AG zu einer entsprechenden Minderung des Beteiligungsbuchwerts an der MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG geführt hat. Die Beteiligungen umfassen 6,61 Prozent der Anteile an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG in Höhe von 13 Mio. € sowie den unmittelbar gehaltenen rund Ein-Prozent-Anteil der CECONOMY AG an der METRO AG mit einem Buchwert von einem Euro. Der unmittelbare rund Ein-Prozent-Anteil der CECONOMY AG an der METRO AG ist steuerlich für sieben Jahre sperrfristbehaftet, sodass er vor dem 1. Oktober 2023 nicht ohne Inkaufnahme negativer steuerlicher Konsequenzen veräußert werden kann. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen umfassen im Wesentlichen mit 189 Mio. € Forderungen aus der Finanzierungsfunktion der CECONOMY AG als Holding gegenüber Konzerngesellschaften (30.09.2018: 205 Mio. €), wovon 184 Mio. € auf die CECONOMY Retail GmbH, 4 Mio. € auf die CECONOMY Digital GmbH sowie 1 Mio. € auf die Retail Media Group GmbH entfallen. Die Forderung gegen die Retail Media Group GmbH wurde in Höhe von 4 Mio. € auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Darüber hinaus enthalten die Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit 80 Mio. € Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen (30.09.2018: 1 Mio. €), wovon 79 Mio. € auf die CECONOMY Retail GmbH entfallen und mit 5 Mio. € Forderungen aus Dienstleistungsumlagen an Tochtergesellschaften (30.09.2018: 1 Mio. €). Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen mit 53 Mio. € Steuererstattungsansprüche (30.09.2018: 10 Mio. €). Diese umfassen mit 52 Mio. € Forderungen aus einbehaltener Kapitalertragsteuer. Davon entfallen 27 Mio. € (30.09.2018: 1 Mio. €) auf die Übernahme der Kapitalertragsteuerforderung der CECONOMY Retail GmbH aus der Ergebnisausschüttung der Media-Saturn Holding GmbH für das Geschäftsjahr 2016/17 und 24 Mio. € (30.09.2018: 6 Mio. €) aus der Übernahme von Kapitalertragssteuerforderungen der MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG aus dem Verkauf der Anteile an der METRO AG sowie der Dividendenausschüttung der METRO AG an die MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG. Darüber hinaus sind in den sonstigen Vermögensgegenständen 1 Mio. € Umsatzsteuererstattungsansprüche enthalten. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betragen zum Bilanzstichtag 2 Mio. € (30.09.2018: 2 Mio. €) und enthalten mit 1 Mio. € eine Provision für eine syndizierte Kreditlinie und für im Vorjahr emittierte Schuldscheindarlehen in Höhe von 250 Mio. € sowie mit 1 Mio. € vorausbezahlte Mietaufwendungen für ein ehemaliges von der METRO AG angemietetes Gebäude des Shared Service Centers in Pune/Indien. Risikosituation der CECONOMY AG Da die CECONOMY AG unter anderem durch Finanzierungs- und Garantiezusagen sowie durch mittel- und unmittelbare Investitionen in die Beteiligungsunternehmen mit ihren Konzernunternehmen verbunden ist, ist die Risikosituation der CECONOMY AG wesentlich von der Risikosituation des Konzerns CECONOMY abhängig. Insoweit gelten die Aussagen zur Gesamtbewertung der Risikosituation durch die Unternehmensleitung auch als Zusammenfassung der Risikosituation der CECONOMY AG. Prognose der CECONOMY AG Die CECONOMY AG in ihrer Funktion als Management-Holding ist in ihrer Entwicklung wesentlich von der Entwicklung und dem Ausschüttungsverhalten ihrer Beteiligungen abhängig. Die CECONOMY AG geht davon aus, dass das Jahresergebnis des kommenden Geschäftsjahres 2019/20, ohne Berücksichtigung von Ausschüttungen von Tochterunternehmen, deutlich über dem Niveau des abgelaufenen Geschäftsjahres 2018/19 liegen wird. Geplante Investitionen der CECONOMY AG Im Rahmen der Durchführung von Investitionen durch CECONOMY wird die CECONOMY AG die Konzerngesellschaften bei Bedarf durch Anteils- beziehungsweise Kapitalerhöhungen oder Ausleihungen unterstützen. Darüber hinaus können sich im Rahmen von konzerninternen Anteilstransfers Investitionen in Anteile an verbundenen Unternehmen ergeben. Erklärung zur Unternehmensführung Die Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Website der Gesellschaft (www.ceconomy.de) unter der Rubrik Unternehmen - Corporate Governance öffentlich zugänglich. GESONDERTER NICHTFINANZIELLER KONZERNBERICHT COMMITMENT DES VORSTANDS Die aktuellen Debatten rund um Klimawandel, Ressourcenverknappung und soziale Ungleichheit machen es nochmals sehr deutlich: Nachhaltigkeit wird zunehmend zu einem wesentlichen Kriterium für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen. Vor diesem Hintergrund wollen auch wir unsere positiven Einflüsse in unserem Umfeld verstärkt geltend machen und die negativen Effekte unserer Geschäftstätigkeit mindern. Als Europas führendes Unternehmen für Unterhaltungselektronik halten wir es für unsere Pflicht, aktuelle Herausforderungen zu adressieren und verantwortungsvoll zu handeln - für unsere Kunden und Mitarbeiter ebenso wie für Umwelt und Gesellschaft. Deshalb werden wir entsprechend unseres Nachhaltigkeitsansatzes - und im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen - Nachhaltigkeit in alle Prozesse von CECONOMY integrieren. Schon jetzt erstellen wir eine Treibhausgasbilanz, die nun auch ausgewählte Scope-3-Emissionen erfasst. Damit können wir unsere Auswirkungen auf die Umwelt noch besser identifizieren und korrigierend eingreifen. Mit neuen Serviceangeboten gelingt es uns zunehmend, den Lebenszyklus von Produkten zu verlängern und unsere Kunden bei verantwortungsbewussten Kaufentscheidungen zu unterstützen. Um Nachhaltigkeit weiter in unserem Geschäft zu verankern, setzen wir zudem auf enge Partnerschaften. Ob mit unseren Lieferanten, ausgewählten gesellschaftlichen Organisationen oder anderen Unternehmen - wir vernetzen uns, um gemeinsam wirksame Lösungen zu entwickeln. Im vorliegenden Gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht legen wir Rechenschaft über den Stand der Umsetzung unseres Nachhaltigkeitsansatzes ab. Wir berichten über Erfolge, Fortschritte und unsere Pläne für die kommenden Monate. Denn wir wollen unser Geschäft zukunftssicher und damit auch nachhaltig aufstellen. Der Vorstand der CECONOMY AG Dr. Bernhard Düttmann Karin Sonnenmoser NACHHALTIGKEITSANSATZ UND WESENTLICHE THEMEN Über diesen Bericht Für das Geschäftsjahr hat die CECONOMY AG gemäß dem "Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten" (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, CSR-RUG) einen Gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht gemäß § 315b und 315c Handelsgesetzbuch (HGB) i.V.m. 289c bis 289e HGB für den Konzern CECONOMY erstellt. Dafür wurden im Rahmen einer Wesentlichkeitsanalyse innerhalb der berichteten Aspekte solche nichtfinanziellen Sachverhalte identifiziert, die für das Verständnis von Geschäftsverlauf, -ergebnis und -lage erforderlich sind und auf die die Geschäftstätigkeit von CECONOMY signifikante Auswirkungen hat. ↗ Weitere Informationen zur Wesentlichkeitsanalyse finden sich im Abschnitt Nachhaltigkeitsansatz und Nachhaltigkeitsmanagement. Der Gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht enthält die wesentlichen Informationen der CECONOMY AG und ihrer größten Beteiligung, der MediaMarktSaturn Retail Group (MMSRG), zu den fünf gesetzlich geforderten Aspekten Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Soweit nicht explizit anders vermerkt, wird im Sinne der Wesentlichkeit über die MMSRG berichtet, da diese innerhalb von CECONOMY gemessen am Umsatz, an der Mitarbeiterzahl sowie an den Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft den bedeutendsten Anteil ausmacht. Insbesondere bei der Beschreibung der Konzepte und der Darstellung verschiedener Leistungsindikatoren (KPIs) orientiert sich dieser Bericht an den Standards der Global Reporting Initiative (GRI-Standards 2016). Verweise auf Angaben innerhalb und außerhalb des Zusammengefassten Lageberichts sind - mit Ausnahme der Beschreibung des Geschäftsmodells - weiterführende Informationen und nicht Bestandteil des Gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts. Die Inhalte der vorliegenden Erklärung 1 wurden von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach ISAE 3000 mit begrenzter Sicherheit geprüft. ↗ Der Prüfvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers findet sich im gleichnamigen Abschnitt. 1 Mit Ausnahme der Scope-3-Treibhausgasemissionen (indirekte Treibhausgasemissionen aus vor- und nachgelagerten Aktivitäten) aufgrund erstmaliger Erhebung scroll Berichtete Themen Aspekte nach CSR-RUG Zuordnung der wesentlichen Themen Umweltbelange Energie- und Ressourcenmanagement Klimaschutz Arbeitnehmerbelange Mitarbeiterentwicklung Arbeits- und Sozialbedingungen Diversity Sozialbelange Innovation und neue Geschäftsmodelle Nachhaltige Produkte und Services Brand Management und Kundenkommunikation Datenschutz und Informationssicherheit Achtung der Menschenrechte Nachhaltigkeit im Lieferantenmanagement Arbeits- und Sozialbedingungen Diversity Bekämpfung von Korruption und Bestechung Chancen- und Risikomanagement Compliance Geschäftsmodell ↗ Die geforderte Beschreibung des Geschäftsmodells findet sich im Zusammengefassten Lagebericht im Kapitel Geschäftsmodell des Konzerns. Nachhaltigkeits ansatz und Nachhaltigkeitsmanagement Verständnis von Nachhaltigkeit Für CECONOMY ist es entscheidend, auf welche Art und Weise das Unternehmen wächst und Werte schafft. Um auch langfristig erfolgreich zu sein, muss und will CECONOMY die Geschäftstätigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette mit den ökologischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Einklang bringen. Aus diesem Grund setzt der Konzern auch alle direkten Lieferanten und Geschäftspartner über die Nachhaltigkeitsanforderungen in Kenntnis und informiert sich kontinuierlich über entsprechende Nachhaltigkeitsleistungen. Gerade mit dem führenden europäischen Consumer-Electronics-Retailer MMSRG als Kern der Aktivitäten ist CECONOMY auch Vorbild für die gesamte Branche - der Konzern hat sich vorgenommen, verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften zu gestalten und zu prägen. Wesentlichkeitsanalyse Mit der im Geschäftsjahr 2017/18 durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse hat CECONOMY sowohl zentrale strategische Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung identifiziert als auch die Berichtsinhalte für den Gesonderten nichtfinanziellen Bericht gemäß dem CSR-RUG bestimmt. Nach der Definition des Anwendungsbereichs wurden in Form einer Longlist potenziell relevante Themen identifiziert, die anschließend zu logischen Clustern zusammenfasst wurden. Dieser Nachhaltigkeitskontext bildete die Grundlage für die weiteren Analyseschritte (Schaubild Punkt 1). Um fundierte Aussagen hinsichtlich der Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft (Schaubild Punkt 2) und der Geschäftsrelevanz (Schaubild Punkt 3) treffen zu können, wurden über 30 Interviews mit verschiedenen Führungskräften im Unternehmen geführt und systematisch ausgewertet. Auf Basis der Bewertung der Auswirkungen und der Geschäftsrelevanz wurde eine Priorisierung (Schaubild Punkt 4) vorgenommen: Es wurden diejenigen Themen identifiziert, bei denen CECONOMY im Rahmen der Geschäftstätigkeit hohe Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft hat und die gleichzeitig von hoher Geschäftsrelevanz für das Unternehmen sind. Das Resultat wurde durch den Vorstand der CECONOMY AG und die Geschäftsführung der Media-Saturn-Holding GmbH (MSH) validiert und geschärft (Schaubild Punkt 5). Im Ergebnis hat CECONOMY zwölf Themen identifiziert, zu denen in diesem Gesonderten nichtfinanziellen Bericht entsprechende Ansätze mit Konzepten und Maßnahmen erneut dargelegt werden. Aktuell befindet sich CECONOMY im Dialog mit ausgewählten externen Stakeholdern, um die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse stärker mit den Meinungen der Anspruchsgruppen abzugleichen. Globale Nachhaltigkeitsziele Mit den 17 Sustainable Development Goals (SDGs) haben die Vereinten Nationen einen klaren Plan vorgelegt, wie eine nachhaltige gesellschaftliche Entwicklung unter Berücksichtigung der ökologischen Grenzen zu gestalten ist. CECONOMY sieht diese globalen Nachhaltigkeitsziele als konkreten Auftrag und hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, das Geschäftsmodell mit den SDGs zu verknüpfen. Das bedeutet: Der Konzern will seinen positiven Einfluss stärken und gleichzeitig negative Effekte systematisch reduzieren. Mit Blick auf das Geschäftsmodell und die Einflussmöglichkeiten wurden auf Basis der Wesentlichkeitsanalyse fünf SDGs identifiziert, auf die CECONOMY besonderen Einfluss hat. Der Konzern will dazu beitragen, dass diese für ihn wesentlichen Ziele erreicht werden. Dafür hat CECONOMY sie in eigenen Leitprinzipien konkretisiert, an denen das Unternehmen kontinuierlich arbeitet: scroll SDG 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum "Als Arbeitgeber von weltweit rund 57.000 Mitarbeitern sehen wir uns in der Pflicht, ihnen einen sicheren und attraktiven Arbeitsplatz zu bieten. Zudem achten wir darauf, dass Umwelt- und Sozialstandards auch bei unseren Lieferanten eingehalten und gefördert werden. Unser Wachstum als Unternehmen gestalten wir nachhaltig und so, dass wir dabei einen Beitrag für die lokale Wirtschaft leisten. Die Steigerung der wirtschaftlichen Produktivität unterstützen wir, indem wir gezielt technologische Innovationen fördern." SDG 9: Industrie, Innovation und Infrastruktur "Innovationen und neue Geschäftsmodelle zu fördern ist eine unserer Kernkompetenzen. Insbesondere die Digitalisierung stößt aktuell entscheidende Transformationsprozesse an. Sie bietet uns außerdem ganz neue Lösungsmöglichkeiten für die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft - zum Beispiel, indem wir mit Innovationen dazu beitragen, den Ressourcen- und Energieverbrauch zu reduzieren und Wertschöpfung nachhaltig zu gestalten." SDG 12: Nachhaltige/r Konsum und Produktion "Als führendes europäisches Unternehmen im Bereich Consumer Electronics ist es unsere Pflicht, Mehrwert für die Konsumenten zu schaffen und zugleich Lösungen für die ökologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen zu entwickeln. Mit rund sechs Millionen Kundenkontakten täglich können und wollen wir den Markt für nachhaltige Lösungen in unserer Branche gestalten. Wir nehmen die Erwartungen, Wünsche und Bedürfnisse unserer Stakeholder ernst und unterstützen unsere Kunden bei einem verantwortungsbewussten, nachhaltigen Verbraucherverhalten." SDG 13: Massnahmen zum Klimaschutz "Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit als Handelsunternehmen verursachen wir - zum Beispiel durch den Betrieb unserer Märkte oder im Bereich Logistik und Transport - klimaschädliche CO2-Emissionen. Wir sind dafür verantwortlich, unsere negativen Auswirkungen auf das Klima so weit wie möglich zu verringern und unseren Einfluss auch jenseits unserer Unternehmensgrenzen zu nutzen." SDG 17: Partnerschaften zur Erreichung der Ziele "Viele Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft sind komplex und betreffen verschiedenste Akteure entlang der Wertschöpfungskette. Wir setzen deshalb auf enge Partnerschaften mit unseren Stakeholdern, um gemeinsam praktikable und durchsetzungsfähige Lösungen für unsere Branche zu entwickeln." Dem Auftrag der Nachhaltigkeitsziele folgend ist die MMSRG im August 2018 dem Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) beigetreten - der weltweit größten Initiative für Corporate Responsibility und nachhaltige Entwicklung. Damit bekennt sich die MMSRG zu den zehn Prinzipien des UNGC und verpflichtet sich, an der Umsetzung der SDGs aktiv mitzuwirken sowie einen jährlichen Bericht (Communication on Progress, CoP) über die Fortschritte im Bereich Nachhaltigkeit an die Vereinten Nationen einzureichen. ↗ Der UN Global Compact Fortschrittsbericht 2017/18 der MMSRG findet sich auf der Webseite www.mediamarktsaturn.com unter der Rubrik Unternehmen - Nachhaltigkeit bei MediaMarktSaturn. Die strategischen Nachhaltigkeitsschwerpunkte Die identifizierten wesentlichen Themen bilden gemeinsam mit den fünf SDGs die Basis für die strategischen Nachhaltigkeitsschwerpunkte von CECONOMY. Sie verdeutlichen Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten, sind mit konkreten Zielen und Maßnahmen hinterlegt und eng an die Wertschöpfungskette der MMSRG gekoppelt. Mit diesen Schwerpunkten innerhalb des Kerngeschäfts will CECONOMY das übergeordnete Ziel, die Verankerung von Nachhaltigkeit in den Kernprozessen des Unternehmens, erreichen. Der Nachhaltigkeitsansatz ist damit eng mit der Gesamtstrategie des Unternehmens verbunden und leistet gleichzeitig langfristig einen positiven Beitrag für eine nachhaltige gesellschaftliche Entwicklung. Nachhaltigkeitsmanagement Das höchste Nachhaltigkeitsgremium und verantwortlich für strategische Entscheidungen sowie die Nachverfolgung der Ziele und Fortschritte ist der Vorstand der CECONOMY AG. Dieser setzt das Thema Nachhaltigkeit regelmäßig auf die Agenda der Vorstandssitzungen. Hier werden die verschiedenen Nachhaltigkeitsprojekte vorangetrieben und Entscheidungen getroffen. Daraus resultieren Aufträge an Gesellschaften oder Abteilungen des Konzerns. Hinter den strategischen Nachhaltigkeitschwerpunkten stehen "Sponsoren" auf höchster Führungsebene und Projektleiter aus den Fachbereichen von CECONOMY. Sie treiben die Themen in ihren Verantwortungsbereichen voran und sind für die Integration und Weiterentwicklung von Nachhaltigkeit innerhalb ihres Bereichs verantwortlich. Der Strategiekreis Nachhaltigkeit diskutiert die Schwerpunkte und Themen, entwickelt sie weiter und versieht sie mit Maßnahmen. Er dient als Plattform, um die Themen miteinander zu vernetzen und Nachhaltigkeit insgesamt voranzutreiben. Unter der Koordination der Abteilung Sustainability kommen Fachexperten hier regelmäßig zusammen, um die konkrete Umsetzung des Nachhaltigkeitsansatzes als Teil der Gesamtstrategie zu planen und sie mit dem operativen Geschäft zu verschmelzen. Sustainability Manager in den Landesgesellschaften fungieren als zentrale Ansprechpartner vor Ort und haben die Aufgabe, das Nachhaltigkeitsverständnis direkt in die Länder zu tragen und auf dieser Basis länderspezifische Aktivitäten abzuleiten. Die Rolle des Nachhaltigkeitsmanagements bei CECONOMY besteht darin, intern wie extern hohe Transparenz sicherzustellen, die Rahmenbedingungen der jeweiligen Nachhaltigkeitsinitiativen zu stärken und die Umsetzung nachzuverfolgen. Außerdem fördert das Nachhaltigkeitsmanagement von CECONOMY den Austausch mit internen und externen Stakeholdern und entwickelt die Nachhaltigkeitskommunikation weiter. Kunde Ausgangspunkt aller strategischen Überlegungen sind die Bedürfnisse und Erwartungen der Kunden von CECONOMY. Mit seinen Lösungen möchte der Konzern ihren Alltag erleichtern und sie bei einem verantwortungsbewussten Verbraucherverhalten unterstützen. Dafür ist es erforderlich, die sozialen und ökologischen Auswirkungen über den gesamten Lebenszyklus der Produkte und Services hinweg zu erfassen und zu optimieren. Im Sinne einer hohen Kundenzufriedenheit arbeitet CECONOMY gezielt daran, Nachhaltigkeit als festen Bestandteil in den Markenbildern zu verankern. Die Chancen der Digitalisierung werden genutzt, um Prozesse besser zu steuern und Kunden wirksam zu begeistern. Innovation und neue Geschäftsmodelle Mit Produkt- und Serviceinnovationen sowie neuen Geschäftsmodellen kann CECONOMY Kunden begeistern und nachhaltige Veränderungen vorantreiben. Dabei richtet sich der Blick auf die gesamte Wertschöpfungskette - vom Lieferantenmanagement und den Logistikprozessen über die angebotenen Produkte und Services, die Märkte, die Nutzungsphase der Produkte sowie Services bis zum Recycling. Bestehende Geschäftsmodelle müssen hinsichtlich sich verändernder Kundenerwartungen und Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft analysiert werden. In diesem Kontext geht es auch darum, die kurzfristige Umsatz- und Ergebnislogik auf Aktualität zu prüfen. CECONOMY will zukunftsfähige Konzepte entwickeln und einen nachhaltigen Mehrwert für Kunden, das Unternehmen und die Gesellschaft generieren. Innerhalb des Unternehmens sollen die Abläufe durch innovative Technologien verbessert und die Customer Experience in den Märkten und im Online-Bereich stetig weiterentwickelt werden. Um das Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen und dauerhaft eine Vorreiterrolle im Bereich Innovation im Handel einzunehmen, legt CECONOMY besonderen Wert auf die Förderung und Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, Technologien und Methoden, die den Handel in Zukunft verändern können. Aufgrund der strategischen Bedeutung für den Konzern liegt das Innovationsmanagement im Zuständigkeitsbereich des Vorsitzenden der Geschäftsführung der MSH. Um Innovationen agil voranzutreiben, hat die MSH eine eigene Gesellschaft gegründet: Die MediaMarktSaturn N3XT (MMS N3XT) arbeitet in enger Abstimmung mit den operativen Landes- und Tochtergesellschaften der MMSRG und wird vom Chief Innovation Officer (CINO) der MSH geführt. Dieser wiederum stimmt sich eng mit dem Chief Technology Officer (CTO) ab. Die MMS N3XT besteht aus drei Bereichen: ― Innovation Research evaluiert kontinuierlich neue Technologien, Lösungen und Unternehmen. Das bestehende Geschäftsmodell soll durch Innovationsaktivitäten stetig infrage gestellt, mögliche disruptive Wege sollen gefunden und digitale Technologien beurteilt werden. Aus der Vielzahl an Neuheiten identifiziert das Team die relevanten und bereitet zusammen mit der Projektabteilung den Test oder die Pilotierung für den Unternehmenskontext vor. ― In einem Co-Creation-Prozess mit dem Bereich Innovation Projects & Culture werden die Ergebnisse bewertet und auf Basis der Praxisrelevanz selektiert. Nach dem Test werden die Ergebnisse zusammengefasst, aufbereitet und anderen Bereichen zur Verfügung gestellt. ― Die Retailtech Hub-Partnerschaft wendet sich an Tech-Start-ups entlang der gesamten Wertschöpfungskette des Handels, auch über Consumer Electronics hinaus, und öffnet sich zugleich für weitere Handelsunternehmen, um Kooperationen und Partnerschaften zu fördern. Das Programm wird gemeinsam mit anderen Retailern und den Accelerator-Experten vom "Plug and Play Tech Center" aus dem Silicon Valley betrieben. Schwerpunkt ist die gemeinsame Umsetzung von Pilotprojekten für den Handel der Zukunft. ↗ Mehr Informationen zum Retailtech Hub finden sich auf der Internetseite www.retailtechhub.com. Schon heute konnten mit der MMS N3XT wichtige, innovative Pilotprojekte in den zentralen Themenfeldern Digital Point of Sale, Automation, Connectivity, Virtualization und Digital Culture angestoßen werden. Mit dem Retailtech Hub will CECONOMY in Zukunft Vorreiter für nachhaltige Innovationen im Handel werden. Dementsprechend ist Nachhaltigkeit seit Juni 2018 ein weiteres Auswahlkriterium bei der Selektion der zu fördernden Start-ups. Die ausgewählten Start-ups werden durch ein Mentoring in vielen Bereichen unterstützt - seit Mitte 2018 sind auch Corporate Responsibility und Nachhaltigkeitsmanagement als Coaching-Themen Bestandteil des Programms. Im Sommer 2019 richtete sich der Auswahlprozess des Retailtech Hub explizit an Start-ups, deren Unternehmenszweck es ist, Innovationen zur nachhaltigen Geschäftstätigkeit zu entwickeln. Ziel war die Auswahl und Förderung von Jungunternehmen, die einen positiven Einfluss auf die eigenen Nachhaltigkeitsziele haben. Nachhaltige Produkte und Services Den größten Einfluss auf die Nachhaltigkeit der Produkte in ihrem Sortiment hat CECONOMY bei den Eigenmarken. Gemeinsam mit den Lieferanten wird das Ziel verfolgt, die Herstellung der vertriebenen Produkte und ihre Verpackungen nachhaltiger zu gestalten. Weitere relevante ökologische Auswirkungen, insbesondere von Elektronikgeräten, liegen in der Nutzungsphase des Produkts: Beispielsweise können Geräte mit hohen Nachhaltigkeitsstandards dabei helfen, den Energieverbrauch zu reduzieren. Darüber hinaus kann der Lebenszyklus eines Produkts mit innovativen Servicekonzepten verlängert und somit ein wichtiger Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet werden. In der Förderung von Produkten und Services mit einem hohen ökologischen und sozialen Nutzen sieht CECONOMY großes Potenzial für mehr Nachhaltigkeit, vielfältige Positionierungsmöglichkeiten und nicht zuletzt für einen wachsenden Markt. Und auch am Ende des Lebenszyklus wird Verantwortung übernommen, wenn Elektroschrott anfällt. Für den Fortschritt hinsichtlich eines nachhaltigeren Sortiments sind mehrere Bereiche innerhalb des Konzerns zuständig. Als zentrale Plattform der MMSRG zur Vernetzung, Abstimmung und Diskussion der Vorschläge und Konzepte dient der Strategiekreis Nachhaltigkeit. Die Geschäftsführung der MSH wird regelmäßig über Fortschritte informiert. Jenseits der Eigenmarken liegt die größte Herausforderung bezüglich der nachhaltigen Ausgestaltung des Produktsortiments im begrenzten Einfluss auf die Entwicklung neuer Produkte und auf die Hersteller. Bei den Services besteht ein größerer Handlungsspielraum, da diese zum Teil von CECONOMY selbst beziehungsweise in sehr enger Kooperation mit Dienstleistern entwickelt werden. Das größte Potenzial für eine nachhaltige Entwicklung besteht im Dialog mit Geschäftspartnern, um gemeinsame Lösungen zu entwickeln. Begleitend spielen die Kundeninformation sowie eine entsprechende Kennzeichnung und Präsentation nachhaltiger Produkte und Services in den Märkten sowie in den Online-Shops eine entscheidende Rolle, um nachhaltigen Konsum zu fördern. ↗ Mehr Informationen zur Einbindung von Nachhaltigkeit in der Kundenkommunikation finden sich im Abschnitt Brand Management und Kundenkommunikation. CECONOMY unterstützt innovative Produktlösungen und Servicekonzepte, die einen nachhaltigen Konsum ermöglichen. Dabei orientiert sich der Konzern an der Vision einer Circular Economy: Schon heute tragen einige der angebotenen Services dazu bei, Produkte länger nutzen oder am Ende ihres Lebenszyklus fachgerecht recyceln zu können. Mit den "Smartbars" werden vielfältige und innovative Serviceleistungen angeboten - vom Displayschutz über Angebote zur Garantieverlängerung bis zur Sofort-Reparatur von Smartphones. Die Angebote verlängern den Lebenszyklus der Produkte und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung. Mittlerweile ist in jedem MediaMarkt und Saturn-Markt eine "Smartbar" eingerichtet. Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden insgesamt mehr als 700.000 Reparaturen an den "Smartbars" durchgeführt (2017/18: 440.000). Ein Technik- und Reparaturservice beim Kunden zu Hause wird in Deutschland über die Deutsche Technikberatung (DTB) und die RTS Service Group bereitgestellt. International wird mit verschiedenen Servicepartnern zusammengearbeitet. Darüber hinaus bietet CECONOMY an, Geräte zu mieten oder mit anderen zu teilen. Mit ihren Wartungs- und Reparaturdienstleistungen optimiert CECONOMY Produktlebenszyklen und setzt Impulse für nachhaltigere Konsumgewohnheiten. Gleichzeitig bieten sie für das Unternehmen interessante Wachstumspotenziale. Die Information des Kunden über die verschiedenen Möglichkeiten, den Lebenszyklus seines Produkts zu verlängern, ist ausschlaggebend für den Erfolg innovativer Servicekonzepte. CECONOMY nutzt die Präsenz mit rund sechs Millionen Kundenkontakten täglich und über 1.000 Märkten in Europa, um flächendeckend über den korrekten Umgang mit Alt- und Gebrauchtgeräten zu informieren und so ein verantwortungsbewusstes Konsumverhalten zu fördern. Die konkreten Maßnahmen in diesem Bereich sind Bestandteil des strategischen Schwerpunkts "Nachhaltigkeit in der Stakeholderkommunikation". DIE EIGENMARKEN: NACHHALTIGE PRODUKTE DER IMTRON GMBH Mit Eigenmarken der IMTRON GmbH (Imtron) besteht die Möglichkeit, neue Produktideen und -lösungen selbst umzusetzen. Diese Chance wird in Zukunft verstärkt genutzt. Schon heute erfüllen ausgewählte Produkte aus dem Portfolio von Imtron den Kriterienkatalog der EcoTopTen. Die Produktplattform des unabhängigen Öko-Instituts bewertet sowohl Fremd- als auch Eigenmarken nach ökologischen Kriterien. Die Produktbewertungen werden regelmäßig überarbeitet - aktuell sind zum Beispiel elf Eigenmarken-Modelle aus dem TV-Sortiment in die Bewertung von EcoTopTen aufgenommen. Langfristig soll die Anzahl der Produkte, die die Anforderungen des Kriterienkatalogs erfüllen, steigen. ↗ Weitere Informationen zum EcoTopTen-Kriterienkatalog finden sich auf der Internetseite www.ecotopten.de. Daneben wird der Kunde durch ein Labeling auf der Verpackung über sein Produkt informiert. Neben der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen werden darüber hinaus gegebenenfalls weitere Informationen und Hinweise in der Produktpräsentation gegeben. Um die ökologischen Auswirkungen in der Nutzungsphase der Produkte zu reduzieren, wird für einzelne Produktgruppen ein eigenes Konzept entwickelt. So werden in Deutschland seit dem 1. Oktober 2019 nur noch wiederaufbereitete Tintenpatronen verkauft. Im Beleuchtungsbereich bietet Imtron unter der Eigenmarke Isy einen Energiekostenrechner an. Hier kann der Kunde berechnen lassen, wie viel er bei der Anschaffung einer LED-Lampe einsparen kann und wann sich die Investition in eine neue Lampe amortisiert haben wird. Die Errechnung der Energieersparnis und die Transparenz hinsichtlich der gesteigerten Lebensdauer sollen den Umstieg auf die energieeffizientere LED-Lampe fördern. ↗ Der Imtron-Energiekostenrechner ist auf der Website www.imtron.eu/#exklusivmarken zu finden. Bei der Herstellung der Eigenmarkenprodukte ist auch die Verpackung ein wesentlicher ökologischer Faktor. Um der erheblichen Menge an Verpackungsmüll effektiv entgegenzutreten, hat Imtron eine eigene Verpackungsrichtlinie erlassen, die sich an fünf Werten orientiert: Remove, Reduce, Reuse, Renew und Recycle. Langfristig soll weniger Material genutzt und das (Transport-)Verpackungsvolumen insgesamt reduziert werden. Dafür prüft Imtron den Einsatz von zertifizierten Materialien, neue Konzepte und neuartige Verpackungsmaterialien und reduziert den Plastikanteil. Zudem muss Imtron die Vorgaben des Verpackungsgesetzes erfüllen. Im Berichtszeitraum hat die Geschäftsführung von Imtron die Vermeidung von nicht unbedingt erforderlichem (Transport-)Verpackungsmaterial beschlossen. Derzeit werden die Lieferanten darüber informiert und erste Bestellungen mit dieser Voraussetzung erfolgen bereits. Seit dem 1. Oktober 2019 erfolgt außerdem die Verpackungsumstellung von LEDs. Dabei wird das verwendete Plastik größtenteils durch Pappe ersetzt, die nur noch zweifarbig bedruckt wird. ELEKTROALTGERÄTE UND IHR BEITRAG ZUR RESSOURCENEFFIZIENZ Als Händler von Consumer Electronics bringt CECONOMY technische Geräte auf den Markt. Werden die Geräte unbrauchbar, müssen sie korrekt entsorgt werden. Der richtige Umgang mit Elektro(nik)altgeräten ist damit ein wichtiger Hebel zur Steigerung der Ressourceneffizienz. Als führendes europäisches Unternehmen im Bereich Consumer Electronics ist CECONOMY gefordert, für die verkauften Elektro(nik)geräte ganzheitlich Verantwortung zu übernehmen. Das Konzept zur Steigerung der Ressourceneffizienz basiert auf der Optimierung von Produktlebenszyklen und der Förderung der Rückgewinnung sekundärer Rohstoffe aus Elektro(nik)altgeräten. Während die Servicekonzepte in der Nutzungsphase des Produkts ansetzen, wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auch für die ordnungsgemäße Sammlung und Verwertung von Elektro(nik)altgeräten gesorgt. Kann ein Gerät nicht wiederverwendet oder repariert werden, so muss es ordnungsgemäß gesammelt und verwertet werden. Die Rücknahme und Verwertung von Elektro(nik)altgeräten ist in der Europäischen Union (EU) durch die WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) gesetzlich geregelt. Diese Richtlinie wird in den jeweiligen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt. Als Händler ist CECONOMY damit gesetzlich zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Die Gesellschaften und Märkte der MMSRG nehmen demnach in allen EU-Ländern, in denen das Unternehmen aktiv ist, Elektro(nik)altgeräte von den Kunden zurück. Das gilt sowohl für den stationären Handel als auch für die Online-Shops. Die Verantwortung zur operativen Umsetzung liegt jeweils bei den Landesgesellschaften, da die nationalen Umsetzungen der WEEE-Richtlinie und die nationalen Abfallmanagement-Systeme in den Mitgliedstaaten voneinander abweichen. Für die konzernweite Unterstützung bei abfallrechtlichen Fragestellungen ist der Bereich Legal Affairs innerhalb der MSH zuständig, der im Geschäftsjahr 2018/19 an den Chief Executive Officer (CEO) berichtete. Die Rechtsabteilungen in den Landesgesellschaften beraten die Märkte bei der Umsetzung vor Ort. Die Kunden können ihre Altgeräte entweder in den Märkten oder bei einer Neulieferung nach Hause an die Lieferlogistiker zurückgeben. Teilweise nimmt CECONOMY Elektro(nik)altgeräte auch über die gesetzliche Rücknahmeverpflichtung hinaus an. Die abgegebenen und gesammelten Geräte werden zur Behandlung und Verwertung an Entsorgungsfachbetriebe weitergeleitet. HERSTELLERPFLICHTEN VON IMTRON Neben den Pflichten, die CECONOMY als Handelsunternehmen hat, bestehen für Imtron als Hersteller von Elektronikprodukten weitergehende Regelungen. In Deutschland ist Imtron als hier ansässiger Hersteller bei der "stiftung ear" (Stiftung Elektro-Altgeräte Register) registriert, meldet dort die eingebrachten Mengen und hält für diese entsprechend eine Garantie zur Sicherstellung des umweltgerechten Recyclings beziehungsweise der umweltgerechten Entsorgung vor. Auf Weisung der "stiftung ear" lässt Imtron die bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bereitgestellten, vollen Sammelbehälter für Elektro(nik)altgeräte abholen. Dieser Elektroschrott wird zur umweltgerechten Behandlung, Verwertung und Entsorgung an den Entsorgungspartner übergeben. Die Entsorgung beziehungsweise Wiederaufbereitung der von Imtron produzierten Geräte ist dezentral organisiert und wird über die geltende nationale Gesetzgebung in den Landesgesellschaften gesteuert. Brand Management und Kundenkommunikation In den vergangenen Jahren ist das Bewusstsein für nachhaltigen Konsum in der Gesellschaft deutlich gestiegen. Ein Kundenrückgang aufgrund fehlender Kommunikation mit Blick auf Nachhaltigkeit kann zu einem Umsatzverlust und dem Verlust von Arbeitsplätzen führen. Darüber hinaus können der Verkauf und die Nutzung von Elektrogeräten, die einen zu hohen Energieverbrauch haben oder unter großem Ressourcenverbrauch hergestellt wurden, die Umwelt belasten. Deshalb ist es Aufgabe von CECONOMY, die Kunden über Nachhaltigkeitsaspekte der angebotenen Produkte und Services durch eine entsprechende Kommunikation zu informieren und sie damit zur selbstbestimmten Kaufentscheidung zu befähigen. Die Gesamtverantwortung des strategischen Handelsmarketings liegt beim Chief Marketing & Digital Officer (CMDO), Mitglied des Executive Boards der MSH. Die operative Umsetzung der Markenstrategie liegt überwiegend bei der redblue Marketing GmbH. Die MMSRG ist mit ihren beiden großen Marken MediaMarkt und Saturn grundsätzlich dezentral organisiert. Das heißt, die einzelnen Marketingkampagnen werden in den verschiedenen Ländern eigenständig umgesetzt, folgen aber den strategischen Zielen der MMSRG und der übergeordneten Marketingstrategie. Diese wird in den sogenannten Brandbooks festgeschrieben und als Regelwerk für das Marketing an die Landesgesellschaften weitergegeben. Die Verantwortung liegt somit in geteilter Hand und gewährt Entscheidungsfreiheit innerhalb eines gruppenweit gültigen Marketingrahmens. Um Kunden mehr nachhaltigkeitsbezogene Informationen zur Verfügung zu stellen und bei einem verantwortungsbewussten Konsum zu unterstützen, wird das Ziel verfolgt, Nachhaltigkeit am Point of Sale, auf den Websites sowie in der Angebots- und Imagekommunikation sichtbar zu machen. Unter dem Motto "Jetzt auf grün schalten" wird dieses Ziel bei Saturn in Form eines Leitsystems für Nachhaltigkeit umgesetzt. Kunden können damit schnell erkennen, welche Geräte in der Nutzung besonders ressourcenschonend sind. ↗ Details zum Kriterienkatalog, der die Kennzeichnungsgrundlage für das Leitsystem darstellt, finden sich im Abschnitt Nachhaltige Produkte und Services sowie auf der Internetseite www.ecotopten.de. Auch MediaMarkt setzt ein Leitsystem zur Nachhaltigkeitskommunikation um. Sowohl der Online-Shop als auch die stationären Märkte in Österreich machen unter dem Motto "Grün und Gut" auf Top-Energiespar-Produkte aufmerksam. In Deutschland ist die Auszeichnung auf der MediaMarkt-Website unter dem Label "Alles im grünen Bereich" zu finden. In Polen haben insgesamt elf Märkte das Konzept implementiert, andere setzen ausgewählte Kommunikationsmaßnahmen um. Die Erkenntnisse aus diesen Maßnahmen sind wertvoll, um Nachhaltigkeitsaspekte künftig strategisch in den Marken und in der Kommunikation zu verankern. So werden im Rahmen der aktuellen Überarbeitung des Markenbilds von MediaMarkt bereits Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt - beispielsweise, indem Kunden dabei unterstützt werden, nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen. KUNDENZUFRIEDENHEIT Nur ein überzeugter Kunde wird die Produkte und Dienstleistungen von CECONOMY in Anspruch nehmen - deshalb sind Kundenorientierung und Kundenzufriedenheit zentrale Elemente der strategischen Unternehmenszielsetzung. Ausgangspunkt aller strategischen Überlegungen sind die Bedürfnisse der Kunden: CECONOMY ermittelt und analysiert Kundenbedürfnisse, -verhaltensweisen und -zufriedenheit und implementiert die gewonnenen Erkenntnisse an allen Berührungspunkten mit dem Kunden. Die Bereiche Customer Care & Customer Experience und Market Research & Analysis der MSH sind dafür zuständig und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zu strategischen Entscheidungen und operativen Maßnahmen in den Märkten. Die Erkenntnisse werden unter anderem direkt an die Geschäftsführung der MSH und den Vorstand der CECONOMY AG berichtet. Der Net Promoter Score (NPS) fungiert dabei als die zentrale Steuerungsgröße. Das NPS-Framework gliedert sich in drei wesentliche Bestandteile: NPS-Berechnung, Closed Loop Feedback und Action Management. Die NPS-Entwicklung wird gemeinsam mit einzelnen Ländern analysiert und - wenn notwendig - werden daraus entsprechende Maßnahmen und Handlungsempfehlungen abgeleitet. Im Berichtszeitraum hat CECONOMY in den meisten Landesgesellschaften die Rolle des Customer Experience Managers in den Märkten eingeführt. Dieser arbeitet eng mit der Geschäftsführung des jeweiligen Marktes und der Customer-Experience-Abteilung in den jeweiligen Landesgesellschaften zusammen. So stellt CECONOMY sicher, dass Maßnahmen zur Kundenzufriedenheit in allen Märkten umgesetzt werden, und erhält im Gegenzug ein direktes Feedback von Mitarbeitern und Kunden vor Ort. Zukünftig soll es in jedem Markt einen festen Customer Experience Manager geben. Die Analyse wurde mit Blick auf die Lieferdienste ausgeweitet. Darüber hinaus wurde damit begonnen, die Daten aus der Kundenbefragung mit Informationen aus den Contact Centern zu verknüpfen, um ein Gesamtbild über die Kundenzufriedenheit zu erlangen. Im Berichtszeitraum hat CECONOMY ein gruppenweites Klassifizierungssystem für Kundenanliegen eingeführt, um die Auswertung von Feedback auf diese Weise zu verbessern. Gleichzeitig wird die Zufriedenheitsmessung über die NPS-Kennzahl auf andere Unternehmensbereiche ausgeweitet. Darüber hinaus werden zahlreiche Instrumente der Kundenbindung genutzt. Wesentlich ist dabei insbesondere der Service. Loyalitätsprogramme können nicht nur die Kundenbindung stärken, sondern unterstützen auch das Ziel, die Kundenzufriedenheit langfristig zu steigern. Der Fokus des Loyalitätsprogramms von MediaMarkt liegt sowohl auf spezifischen Mitgliederaktionen als auch auf ausgewählten nationalen und lokalen Serviceleistungen. Saturn hat ein ähnliches Kundenloyalitätsprogramm in Form einer Kundenkarte mit mehreren Ebenen etabliert. Die Besonderheit: Durch das Sammeln von sogenannten "Bits" kann sich der Kunde auf unterschiedliche Ebenen der Kundenkarte vorarbeiten und bestimmte Vorteile in Anspruch nehmen. Dabei ist nicht nur der Einkauf online oder vor Ort ausschlaggebend, positiv wirken auch Produktbewertungen, Weiterempfehlungen und Profilangaben. Damit unterstützt die Saturn Card auch das Kundenfeedback. Die Ergebnisse der Kundenzufriedenheitsmessung bei MediaMarkt und Saturn lagen in den letzten Jahren stets auf hohem Niveau. Obwohl der NPS im Geschäftsjahr 2018/19 insgesamt gesunken ist, sind Werte in einzelnen Landesgesellschaften im Vergleich zum Vorjahr gestiegen - sowohl im Online- als auch im stationären Handel. Mitarbeiter Die Transformation hin zu einem noch kundenorientierteren, agileren und digitaleren Unternehmen basiert auf den Fähigkeiten und Fertigkeiten der rund 57.000 2 Mitarbeiter. Sie sind das wichtigste Kapital, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern. CECONOMY legt deshalb größten Wert darauf, gute, faire und nachhaltige Arbeitsbedingungen für die gesamte Belegschaft sicherzustellen. Zusätzlich sind Vielfalt sowie die Entwicklung und Förderung der Mitarbeiter Voraussetzungen für den Erfolg des Unternehmens und daher in der Konzernstrategie verankert. Damit nimmt die Gestaltung der optimalen Rahmenbedingungen für Mitarbeiter in allen CECONOMY-Gesellschaften einen hohen Stellenwert ein. 2 Sofern nicht anders beschrieben, handelt es sich bei den Mitarbeiterkennzahlen immer um die durchschnittliche Kopfzahl ohne leitende Angestellte, Auszubildende, Praktikanten und Studenten. Die übergeordnete Verantwortung liegt beim Vorstandsvorsitzenden der CECONOMY AG, der die Rolle des Arbeitsdirektors innehat. Die Abteilung Human Resources (HR) der CECONOMY AG steht hierbei im engen und ständigen Austausch mit den Tochterunternehmen. Der Bereich Human Resources der MSH koordiniert alle strategischen Personalthemen für die MMSRG und unterstützt und berät die Personalabteilungen der Landes- und Tochtergesellschaften. Der Chief Human Resources Officer (CHRO), Mitglied des Executive Boards, steht dem Bereich vor und berichtet an den CEO. Zweimal jährlich findet der International HR-Workshop statt, zu dem die Personalbereiche und -verantwortlichen der Landes- und Tochtergesellschaften der MMSRG sowie von CECONOMY zusammenkommen. In diesen Meetings erarbeiten die Teilnehmer strategische Personalthemen und legen Prioritäten fest. Zudem werden bedarfsabhängig verschiedene Experten- und Projektgremien einberufen, die sich spezifisch um Einzelthemen kümmern, so zum Beispiel um die als wesentlich identifizierten Themen Mitarbeiter- und Führungskräfteentwicklung. Im Jahr 2019 wurde das HR Steering Committee ins Leben gerufen. Es setzt sich aus internationalen Vertretern aus HR und anderen Geschäftsbereichen zusammen und verfolgt das Ziel, die Personalthemen noch wirksamer mit der Unternehmensstrategie zu verzahnen und HR-Projekte voranzutreiben. Arbeits- und Sozialbedingungen CECONOMY legt großen Wert darauf, gute und faire Arbeitsbedingungen für die gesamte Belegschaft anzubieten und damit eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit zu erreichen. CECONOMY arbeitet deshalb kontinuierlich an Maßnahmen, die den Mitarbeitern ein sicheres und attraktives Arbeitsumfeld bieten. Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden in einzelnen Landesgesellschaften der MMSRG Mitarbeiterbefragungen durchgeführt, so zum Beispiel in Spanien und Schweden. Für das kommende Geschäftsjahr sind bereits weitere Befragungen geplant. ARBEITGEBER-ARBEITNEHMER-BEZIEHUNG CECONOMY fördert den offenen Dialog zwischen den Mitarbeitern beziehungsweise deren Vertretern und dem Management auf verschiedenen Ebenen. CECONOMY will nachhaltig gute Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter sichern und so zum Wachstum beitragen. Konkret bedeutet das: ― Bei allen Aktivitäten werden die Prinzipien fairer Arbeitsbedingungen und sozialer Partnerschaft angewendet. ― Das Management wird darin bestärkt, eine offene und vertrauensvolle Arbeitsumgebung zu schaffen, in der Menschen ihre Ideen und Probleme teilen. ― Mitarbeiter und/oder ihre Vertreter werden regelmäßig über das Geschäft informiert und um Feedback gebeten. Im Jahr 2019 wurden weitere Betriebsratswahlen in den Märkten und Verwaltungsgesellschaften initiiert. Außerdem wurden im Juni 2019 die Delegierten für den Europäischen Betriebsrat, das Euroforum, nominiert - in Deutschland geschah dies im Rahmen einer Versammlung aller Betriebsratsvorsitzenden und deren Stellvertretern. Noch in diesem Jahr soll die konstituierende Sitzung des neuen Euroforums stattfinden. Die MediaMarktSaturn Technology wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat international ausgerichtet und neu aufgestellt. Mithilfe eines umfassenden Reskilling-Programms werden die Mitarbeiter auf die zukünftigen Anforderungen vorbereitet und entsprechend qualifiziert. Mit dem zuständigen Betriebsrat wurden Vereinbarungen zur Umstrukturierung und Umschulung verhandelt und abgeschlossen. Im Rahmen des Kosten- und Effizienzprogramms werden Prozesse, Strukturen und Geschäftsaktivitäten am Ingolstädter Campus und der Hauptverwaltung gestrafft. Das Programm wurde durch die Geschäftsführung initiiert und aufgesetzt. Waren Arbeitnehmerbelange betroffen, wurden die ansässigen Betriebsräte im Rahmen der Mitbestimmung eingebunden und haben die Rechte der Mitarbeiter gewahrt, indem gemeinsam mit dem Arbeitgeber die Bedingungen der Umsetzung erarbeitet wurden. So gibt es für Mitarbeiter, die vom Stellenabbau betroffen sind, die Möglichkeit, sich im Rahmen der internen Stellenbörse auf offene Positionen zu bewerben oder an einem Freiwilligenprogramm teilzunehmen, das auch eine Outplacement-Beratung beinhaltet. Auf den regelmäßig stattfindenden Saturn-Betriebsrätekonferenzen werden arbeitgeberseitig die aktuellen Themen vorgestellt und erörtert. Eine entsprechende MediaMarkt-Betriebsrätekonferenz ist in Planung. VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein wichtiges Anliegen. Es ist selbstverständlich, den Mitarbeitern nach Möglichkeit flexible Arbeitszeitmodelle und eine weitreichende Homeoffice-Regelung anzubieten. Nicht jede Tätigkeit lässt flexibles Arbeiten gleichermaßen zu. Ziel ist es, dass jeder Mitarbeiter, egal ob im Markt oder in der Verwaltung, Privatleben und Beruf bestmöglich vereinbaren kann. Die MSH ist am Unternehmenshauptsitz in Ingolstadt von der Hertie-Stiftung seit 2010 als familienfreundliches Unternehmen zertifiziert. Im Juni 2019 erhielt die MSH nun bereits zum vierten Mal in Folge das Zertifikat der Hertie Stiftung "berufundfamilie". Das Qualitätssiegel zeichnet eine familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik aus. Im Rahmen zahlreicher Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern, werden in Ingolstadt Ferienbetreuungen, eine Betreuung am Buß- und Bettag sowie Krippenplätze für Kinder der Mitarbeiter angeboten. In Notfallsituationen können die Dienstleistungen des Vereins Mobile Familie e. V. bei Fragen zur Kinderbetreuung oder für die Pflege in Anspruch genommen werden. Unterstützung bei der flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit wird durch das "Drei-Monats-Sabbatical" geboten. Damit haben Mitarbeiter die Option, eine längere Auszeit vom Berufsalltag zu nehmen. Das Programm "Mein Tag Auszeit" ermöglicht es ihnen, bis zu 24 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr zu erhalten. Dies wird durch eine Reduktion des Gehalts kompensiert. Die Teilzeitquote von CECONOMY liegt bei 22,6 Prozent. In Deutschland arbeiteten 19,2 Prozent der Mitarbeiter in Teilzeit, international sind es 25,2 Prozent. ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSMANAGEMENT Unfälle auf dem Arbeitsweg oder Krankheiten, die durch die Arbeit entstehen, können zu einem Ausfall der Mitarbeiter führen. Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung spielen in einer personalintensiven Branche wie dem Handel eine wichtige Rolle. Durch den demografischen Wandel wächst ihre Bedeutung weiter. CECONOMY begegnet diesen Erfordernissen durch planvolles und strukturiertes Handeln. So werden an einzelnen Standorten Mitarbeiterunterstützungsprogramme angeboten, in deren Rahmen die Beschäftigten die Möglichkeit haben, psychologischen Rat einzuholen. Bei betrieblichen Konfliktsituationen, aber auch bei privaten Sorgen stehen externe Experten zur Verfügung, die bei der Suche nach Lösungen unabhängig und anonym unterstützen. CECONOMY arbeitet an einer gruppenweit einheitlichen Erhebung von Steuerungsgrößen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, sodass mit einer verbesserten Datenqualität auch die geeigneten Maßnahmen formuliert werden können. Der Krankenstand bei CECONOMY ist im Berichtszeitraum leicht gestiegen und lag bei 3,5 Prozent (2017/18: 3,2 Prozent). Mitarbeiterentwicklung CECONOMY hat sich zum Ziel gesetzt, das kontinuierliche und lebenslange Lernen von Mitarbeitern zu fördern, um den aktuellen und künftigen Herausforderungen im Handel zu begegnen. Entwicklungschancen und Weiterbildungsmöglichkeiten sind gleichermaßen entscheidend für die Qualifizierung und persönliche Entwicklung, die Positionierung von CECONOMY als attraktiver Arbeitgeber sowie für die Weiterentwicklung und Zukunftsfähigkeit des Konzerns. Die Personalentwicklung fokussiert sich in den nächsten Jahren vor allem auf die drei strategischen Themen Leadership, Talententwicklung und Kundenorientierung. Ziel ist es, die Mitarbeiter am Transformationsprozess des Unternehmens teilhaben und mitwirken zu lassen. Für die operative Umsetzung von Weiterbildungs-, Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen sind die jeweiligen Landesgesellschaften verantwortlich. Die individuellen Stärken werden durch vielfältige Weiterbildungsprogramme auf jeder Karrierestufe gefördert. Die MSH hat die Managementprogramme Foundation Leadership und Advanced Leadership weiterentwickelt und plant, das Advanced-Leadership-Programm ab dem Geschäftsjahr 2019/20 international zu öffnen. Technische Lösungen verhelfen dabei zu mehr Effizienz und Effektivität - so können passgenaue Fortbildungsmöglichkeiten und E-Learnings für Mitarbeiter gefunden werden. Die Leadership Principles werden dabei von der MSH im Rahmen des im Gesamtunternehmen geltenden Kompetenzmodells vorgegeben. Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden unter anderem in der deutschen Landesgesellschaft zwei Förderprogramme durchgeführt: Das Talentprogramm begleitet beim Start in eine Karriere und das Potenzialprogramm konzentriert sich auf die Entwicklung junger Führungskräfte für die nächsten Schritte in der Führungs- und Fachkarriere. In Ergänzung wurden Programme für Führungskräfte in den Märkten angeboten. Auch in der niederländischen und italienischen Landesgesellschaft wurde die Talent- und Führungskräfteentwicklung weiter vorangetrieben. Die Mitarbeiterentwicklung basiert auf dem Zusammenspiel von externen und internen Schulungen sowie "on the Job". Mit Blick auf die Digitalisierung setzt das Unternehmen auch auf einen Blended-Learning-Ansatz. Das Konzept für die Mitarbeiterentwicklung und Weiterbildung soll laufend verbessert werden. Aus diesem Grund wird auch weiter daran gearbeitet, geeignete Steuerungskennzahlen für das gesamte Unternehmen zu definieren und einzuführen. Diversity Kunden und ihre Ansprüche sind sehr vielfältig - deshalb benötigt CECONOMY Mitarbeiter, die verschiedene Perspektiven und Lösungen einbringen: Je unterschiedlicher die Mitarbeiter, desto umfassender sind auch die Fähigkeiten und das Wissen im Unternehmen. Konzernweit waren zum Ende des Geschäftsjahres 2018/19 Mitarbeiter aus 121 Nationen bei CECONOMY tätig (2017/18: 128). Die Förderung dieser Vielfalt ist ein wichtiger Faktor für den Unternehmenserfolg. Unter anderem mit dem CECONOMY-Code-of-Conduct und der Compliance-Richtlinie "Stil & Praxis" der MMSRG werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass jeder Mitarbeiter unabhängig von ethnischer Herkunft, sexueller Identität, möglicher Behinderungen, Religion oder Weltanschauung die gleichen Chancen vorfindet. So wird Vielfalt im Unternehmen bewusst gestärkt. ↗ Weitere Informationen zum Thema Compliance finden sich im Abschnitt Compliance. ↗ Der CECONOMY-Code-of-Conduct ist auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen - Compliance abrufbar. ↗ Die Compliance-Richtlinie "Stil & Praxis" der MMSRG ist auf der Website www.mediamarktsaturn.com unter der Rubrik Compliance abrufbar. Zur Wertschätzung gesellschaftlicher Vielfalt gehört es auch, einen der Mitarbeiterstruktur entsprechenden Anteil von Frauen in Führungspositionen zu fördern. Der Frauenanteil im Vorstand der CECONOMY AG beträgt aktuell 50 Prozent (2017/18: 0 Prozent). Bereits 2011 hat sich die CECONOMY AG freiwillig dazu verpflichtet, Frauen auf den obersten drei Führungsebenen zu fördern. Das Ziel, zum Ende des Geschäftsjahres 2018/19 den Anteil von Frauen in den ersten beiden Managementebenen unter dem Vorstand auf 15 Prozent auf der ersten Führungsebene und auf 45 Prozent auf der zweiten Führungsebene zu erhöhen, wurde erreicht. Der Anteil von Frauen in den ersten beiden Managementebenen (inklusive leitenden Angestellten) unter der Geschäftsführung bei MSH beträgt 20,1 Prozent auf der ersten Führungsebene und 8,4 Prozent auf der zweiten Führungsebene. Insgesamt liegt der Anteil weiblicher Mitarbeiter in Führungspositionen bei CECONOMY bei 19,9 Prozent (2017/18: 20,5 Prozent), in der Gesamtbelegschaft sind es 39,2 Prozent (2017/18: 39,4 Prozent). scroll Frauenanteil bei CECONOMY 2016/17 2017/18 2018/19 Anteil Frauen in Gesamtbelegschaft (in %) 39,6 39,4 39,2 Anteil Frauen in Führungspositionen (in %) 18,9 20,5 19,9 Um den generellen Anteil von Frauen im gesamten Konzern zu steigern, fördert CECONOMY diese in Nachwuchstalentprogrammen sowie in Initiativen zur Führungskräfteentwicklung. Zudem ist im Geschäftsjahr 2019/20 der Start der Initiative "Empower Women in Retail" geplant, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen weiter zu steigern. ↗ Weitere Informationen zu Mitarbeiterthemen finden sich im Zusammengefassten Lagebericht im Kapitel Mitarbeiter. Klima und Ressourcen Mit der Geschäftstätigkeit als Handelsunternehmen im Bereich Consumer Electronics verursacht CECONOMY Auswirkungen auf das Klima und die Verfügbarkeit von Ressourcen. Die Verwaltungsstandorte, der Fuhrpark und die mehr als 1.000 Märkte verbrauchen Energie und weitere Ressourcen. Auch in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, zum Beispiel im Bereich der Produktion und der Logistik, entstehen klimarelevante Emissionen. Damit Wachstum und Entwicklung nachhaltig gestaltet werden können, steuert CECONOMY Themen wie Klimaschutz sowie ein intelligentes Energie- und Ressourcenmanagement mithilfe des Nachhaltigkeitsansatzes. Die Themen und deren Fortschritt werden regelmäßig dem Vorstand der CECONOMY AG berichtet. So will der Konzern gezielt zukunftsfähige Lösungen für Umwelt, Klima und Ressourcenknappheit entwickeln. Energie- und Ressourcenmanagement Einen großen Teil des unternehmensweiten operativen Energiebedarfs macht der von den Märkten der MMSRG eingekaufte Strom aus. CECONOMY steht damit vor der Aufgabe, den Verbrauch vor allem in den Märkten systematisch und nachhaltig zu senken. Um den Energieverbrauch der Standorte zu reduzieren, setzt der Konzern auf ein effizientes Energiemanagement-System und die stetige Modernisierung der Märkte und Verwaltungsgebäude. scroll Gesamtenergieverbrauch in Tsd. MWh (direkter Energiebezug von Märkten und Verwaltungsgebäuden)1 2018/19 Energieverbrauch gesamt 665,2 Scope-1-Energieverbrauch 72,2 Erdgas 12,2 Heizöl 0,2 Diesel 54,1 Benzin 5,6 Scope-2-Energieverbrauch 593,0 Strom 587,1 Fernwärme 5,5 Fernkälte 0,4 Energieverbrauch je m 2 Verkaufsfläche in kWh 2 214,5 Stromverbrauch je m 2 Verkaufsfläche in kWh 2 208,1 1 Die Kennzahlen der Energieträger Erdgas, Heizöl, Strom, Fernwärme sowie Fernkälte für die Märkte sind über Verbrauchsdaten 25 ausgewählter, für den Energieverbrauch repräsentativer Märkte auf Basis deren Anteils an der Gesamtverkaufsfläche hochgerechnet worden. Durch eine Länderclusterung wurden unterschiedliche klimatische Bedingungen berücksichtigt. Aufgrund der Hochrechnung bestehen Unsicherheiten bzgl. der Verlässlichkeit und ein Vergleich mit den im Vorjahr berichteten Energiekennzahlen ist nur bedingt möglich. 2 Ohne Fuhrpark Verantwortlich für die Steuerung der Ressource Energie sind die jeweiligen Landesgesellschaften. Die gebäudebezogenen Energieverbräuche der MMSRG werden im Corporate Property Management aggregiert. Dort werden auch Einsparpotenziale analysiert und das Energie- und Ressourcenmanagement weiterentwickelt. Außerdem wird die Festlegung der gruppenweiten gebäudebezogenen Energiesparziele mit diesem Bereich abgestimmt. Zusätzlich berät und unterstützt es die Landes- und Tochtergesellschaften bei der Umsetzung von Bau- und Umbaumaßnahmen. Die Property Manager aller Landesgesellschaften der MMSRG treffen sich mindestens einmal jährlich zum International Corporate Property Meeting, um Strategien, Maßnahmen und Prozesse abzustimmen, Erfahrungen auszutauschen oder neue gesetzliche oder gesellschaftliche Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf das Property Management zu diskutieren. Die für ein effizientes Energie- und Ressourcenmanagement notwendige umfassende Datengrundlage wird mit digitalen Energiezählern sowie durch Sensoren für Temperatur und Luftqualität gewonnen. Mithilfe sogenannter Smart-Metering-Systeme wird der Strom-, Gas-, Fernwärme-/-kälte- und Heizölverbrauch eines Standorts kontinuierlich gemessen. Auf einen steigenden Verbrauch kann bedarfsweise unmittelbar reagiert werden. Die MMSRG hat das gesetzte Energiesparziel, ausgehend vom Basisjahr 2011 bis 2020 15 Prozent der von den Märkten direkt bezogenen elektrischen Energie zu reduzieren, bereits 2018 frühzeitig erfüllt - mit einer tatsächlich erreichten Reduktion von über 23 Prozent. Auf Basis dieses Erfolgs wird ein Anschlussprogramm vorbereitet, das eine weitere Reduzierung des Verbrauchs elektrischer Energie um 15 Prozent bis 2025 vorsieht. Die Ziele basieren auf einer Like-for-Like-Betrachtung, also auf vergleichbaren bereinigten Werten, dementsprechend sind in dieser Betrachtung circa 700 der über 1.000 Märkte enthalten. Hinter den Energiesparzielen stehen verschiedene Maßnahmen wie die flächendeckende Umstellung auf eine energieeffizientere Beleuchtung der Standorte. Durch nachhaltiges, ressourcen- und umweltschonendes Bauen will CECONOMY Maßstäbe setzen. Hierfür hat die MMSRG die Sustainable Property Guideline formuliert, die sich am Gold-Standard des Leadership in Energy and Environmental Design (LEED)-Klassifizierungssystems für energie- und umweltfreundliche Planung von Gebäuden orientiert. Neben der Energieeffizienz umfasst sie die Steigerung von Komfort und Wohlbefinden, den verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen oder die Minderung von gesundheitsgefährdenden Stoffen in Materialien und Baustoffen. Ziel ist es, Nachhaltigkeit im Bau und im täglichen Betrieb der Märkte in allen Landesgesellschaften zu verankern. Der erste LEED-zertifizierte Markt wurde Ende 2018 in Italien eröffnet. Darüber hinaus zielt der Konzern darauf ab, Kunden in den Märkten bei nachhaltigen Kaufentscheidungen zu unterstützen. Ein konkreter Beitrag besteht darin, Alternativen zu Einweg-Plastiktüten anzubieten und deren Anteil konsequent zu reduzieren. Klimaschutz Als Handelsunternehmen unterstützt CECONOMY die Bekämpfung des Klimawandels und übernimmt Verantwortung für die Emissionen, die direkt oder indirekt durch die Geschäftstätigkeit entstehen. Der größte Teil der verursachten und direkt beeinflussbaren CO2-Emissionen entsteht in den Märkten und durch externe Logistikdienstleistungen - aktuell werden dazu tiefergehende Analysen durchgeführt. Um diese Auswirkungen zu minimieren und auch weiterhin wettbewerbsfähig zu sein, verpflichtet sich CECONOMY, klimaschädliche Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu reduzieren. Aus diesem Grund hat CECONOMY im Geschäftsjahr 2017/18 erstmals eine Treibhausgasbilanz nach dem Greenhouse Gas Protocol veröffentlicht. scroll Klimabilanz (Treibhausgasemissionen in Tsd. Tonnen CO2(CO2-Äquivalente))1,2,3 2018/19 Treibhausgasemissionen gesamt 4 90,9 Treibhausgasemissionen ohne Fuhrpark 76,1 Scope 1: Direkte Treibhausgasemissionen 17,4 Erdgas 2,5 Heizöl 0,1 Fuhrpark 14,8 Scope 2: Indirekte Treibhausgasemissionen 73,5 Strom 3 71,8 Fernwärme 1,6 Fernkälte 0,1 Treibhausgasemissionen Scope 1 + 2 je m 2 Verkaufsfläche in kg, ohne Fuhrpark 27,0 1 Emissionsfaktoren: Verwendung der im Jahr 2019 aktualisierten VDA-Emissionsfaktoren für 2018/19 2 Die Berechnung der Emissionen basiert auf den Werten der Energiebilanz (vgl. Fußnote 1 der Energiebilanz). 3 Market-based-Emissionen gemäß GHG Protocol Scope 2 Guidance. Für alle Länder ohne Grünstrombezug werden unter der Market-based-Methode länderspezifische Residualmix-Emissionsfaktoren der Association of Issuing Bodies (AIB) angewandt. 4 Gesamte Treibhausgasemissionen nach Location-based-Methode für 2018/19: 289,7 Tsd. Tonnen CO2-Äquivalente Durch eine Verbesserung der Prozesse und bei der Datenerhebung können in diesem Berichtsjahr erstmals zusätzlich ausgewählte Scope-3-Emissionen berichtet werden. Zukünftig soll die Scope-3-Bilanzierung kontinuierlich um zusätzliche Kategorien erweitert werden. scroll Ausgewählte indirekte Treibhausgasemissionen aus vor- und nachgelagerten Aktivitäten (Scope 3) in Tsd. Tonnen CO2(CO2-Äquivalente) 2018/19 Scope 3.1 - Eingekaufte Güter & Dienstleistungen 545,2 Scope 3.2 - Kapitalgüter 126,8 Scope 3.3 - Brennstoff- und energiebezogene Emissionen 62,3 Scope 3.4 - Transport und Verteilung (vorgelagert) 202,2 Scope 3.6 - Geschäftsreisen 3,5 Scope 3.7 - Pendeln der Arbeitnehmer 26,7 ↗ Weitere Informationen zum Projekt "Treibhausgasbilanzierung für Scope-3-Emissionen" finden sich im Abschnitt Nachhaltige Logistik. CO 2 -EMISSIONEN IN DEN MÄRKTEN Jeder Markt wird mit Energie versorgt und betrieben. Deshalb arbeitet CECONOMY kontinuierlich daran, den Energieverbrauch pro Quadratmeter Verkaufsfläche zu reduzieren. Damit leistet der Konzern einen zentralen Beitrag zur Schonung von Ressourcen - aber auch zum Klimaschutz, da durch die Energieerzeugung CO2-Emissionen entstehen. Im Geschäftsjahr 2018/19 lag der Gesamtenergieverbrauch der Märkte und Verwaltungsgebäude (ohne Fuhrpark) bei 605,4 Tsd. Megawattstunden. Das sind 214,5 Kilowattstunden pro Quadratmeter (2017/18: 225,0 Kilowattstunden). Neben den Maßnahmen zur Energieeinsparung, die im Abschnitt Energie- und Ressourcenmanagement beschrieben werden, wird die Stromversorgung in den Märkten kontinuierlich auf Ökostrom umgestellt. Dabei werden auch wirtschaftliche Notwendigkeiten berücksichtigt - zum Stichtag 30. September 2019 konnten aber bereits 73 Prozent der Märkte umgestellt werden (selbst eingekaufter Strom MediaMarkt und Saturn). Die Emissionen der Märkte (Treibhausgasemissionen ohne Fuhrpark, inklusive Verwaltung) lagen im Geschäftsjahr 2018/19 insgesamt bei 76,1 Tsd. Tonnen CO2. In Relation zur Verkaufsfläche entspricht dies 27,0 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter. Die Daten für Scope 2 basieren dabei auf einer Market-based-Berechnung. Nach dieser Methode werden die bezogenen Strommengen mit dem Emissionsfaktor bilanziert, den der Versorger zur Verfügung stellt. Strom aus Ökostromtarifen und erneuerbaren Energiequellen wird mit einem Emissionsfaktor von 0 bilanziert und erzeugt daher in Scope 2 keine Emissionen. Wird in einem Land kein Ökostrom bezogen und liegt kein spezifischer Emissionsfaktor des Energieversorgers vor, wird für das Land ein sogenannter Residual-Mix-Emissionsfaktor der Association of Issuing Bodies (AIB) verwendet. Da ein Großteil der Märkte nun zertifizierten Ökostrom bezieht, konnten die Scope-2-Emissionen in der Vergangenheit deutlich reduziert werden. Zukünftig arbeitet CECONOMY daran, weitere Reduktionspotenziale zu nutzen. NACHHALTIGE LOGISTIK Um Ware an den Endkunden zu verkaufen, wird sie im ersten Schritt von den Lieferanten direkt in die stationären Märkte oder in eines der Läger geliefert. Wird das Produkt online bestellt, so wird es in den Markt zur Abholung oder direkt zum Kunden nach Hause geliefert. Gegebenenfalls kommt es zu Retouren. Bei diesen Transporten werden CO2-Emissionen freigesetzt. Die übergeordnete Verantwortung für die Logistik der MMSRG liegt beim Chief Technology Officer (CTO). Die Steuerung der Logistik- und Transportströme übernehmen die Landesgesellschaften. Deutschland hat - als umsatzstärkstes Land der MMSRG - auch eine besondere Rolle in Bezug auf das transportierte Warenvolumen: Die heutige Lieferkette teilt sich in Online-Handel und stationären Handel. Im stationären Handel besteht aktuell noch ein vornehmlich dezentrales Beschaffungsmodell: Jeder Markt hat seinen eigenen Warenstrom, den der Marktgeschäftsführer eigenständig gestaltet. Die Verantwortung für die Anlieferung der Waren an die Märkte liegt beim Industriepartner. Dieser beauftragt eigene Spediteure, die entweder direkt an den Markt oder an das jeweilige angemietete Außenlager des Markts liefern. Der Warentransport endet letztlich beim Kunden, der das Produkt direkt aus dem Markt mitnimmt oder sich die entsprechende Ware liefern lässt. Heute organisiert diese Lieferung in der Regel noch jeder Markt für sich. Jedoch arbeitet CECONOMY aktuell daran, dieses Beschaffungsmodell zentral zu organisieren. Im Bereich des Online-Handels beauftragen die Landesgesellschaften der MMSRG Fulfillment-Partner mit dem Betrieb von Online-Lagerstandorten, von denen aus die Ware direkt an den Kunden geliefert wird. Alternativ wird dem Kunden auch ermöglicht, die Ware stationär im Markt abzuholen. So können CO2-Emissionen eingespart werden. In manchen Fällen wird die Ware für den Online-Handel aus den Beständen der Märkte und nicht aus den Online-Lägern bezogen. Um die Logistikaktivitäten und Transportströme in Zukunft effizienter und transparenter zu gestalten, befindet sich das Supply-Chain-Management des Unternehmens in der Transformation. Ziel des neuen Konzepts ist es, sowohl die Logistikprozesse hinsichtlich Schnelligkeit und Zuverlässigkeit zu optimieren als auch die Transparenz und Datenverfügbarkeit mit Blick auf die durch Logistikleistungen verursachten CO2-Emissionen zu erhöhen. Geplant ist, die einzelnen dezentralen Warenströme durch zentral gesteuerte Prozesse zu ersetzen. Der bisher dezentral organisierte Lagerbestand und Transport soll durch die Etablierung nationaler Läger planbarer und günstiger werden. Vom Nationallager aus werden die Märkte dann durch zentral geplante Touren beliefert. Ziel ist es, die Ware so wenig wie möglich zu bewegen, um sie pünktlich, effizient und bedarfsgenau an den Zielort zu liefern. Davon profitieren nicht nur die Märkte, sondern auch die Industriepartner, die einen zentralen Kontakt- und Anlieferpunkt erhalten. Zur Umsetzung des neuen Logistik-Systems werden zunächst in ausgewählten Regionen Deutschlands bestimmte Funktionen in Absprache mit Lieferanten und anderen Geschäftspartnern getestet. Schritt für Schritt werden sowohl Funktionen als auch Testregionen ausgeweitet. Im Berichtszeitraum wurde der Pilotstandort für ein Nationallager umgesetzt. Neben dem Nationallager werden auch sogenannte Regionalläger geplant. Diese werden systematisch über Deutschland verteilt und sind hauptsächlich für Großgeräte im Zwei-Mann-Handling ausgelegt. Die Regionalläger beliefern entweder die einzelnen Märkte oder den Kunden direkt. Neben der effizienten Belieferung gewährleisten sie, dass dem Kunden in Zukunft zusätzliche Services wie Aufbau, Installation oder Altgeräterücknahme noch kundenorientierter angeboten werden können. Hierzu wurden in mehreren Regionen Tests durchgeführt. Die Ergebnisse sind vielversprechend: Durch eine Tourenoptimierung kann dem Kunden standardmäßig ein Lieferfenster von drei Stunden zur Auswahl angeboten werden. Dabei wird eine hohe Lieferpräzision gewährleistet. TREIBHAUSGASEMISSIONEN AUS DER LOGISTIK Durch das neue, stärker zentralisierte Konzept schafft CECONOMY mehr Transparenz hinsichtlich der Transportwege, gefahrenen Kilometer, Kraftstoffverbräuche und des Füllgrads der Lkw. Die gewonnene Kennzahlenbasis schafft Transparenz über Art und Höhe der logistik- und transportbedingten CO2-Emissionen. Auf dieser Grundlage können Ziele abgeleitet, Fortschritte berichtet und Treibhausgasemissionen langfristig reduziert werden. Dabei wird sich CECONOMY ab dem Geschäftsjahr 2019/20 stärker an anerkannten Standards (Greenhouse Gas Protocol; DIN EN 16258) und Methodenformaten (Global Logistics Emissions Council Framework) ausrichten. Im Rahmen eines Pilotprojekts konzentriert sich CECONOMY auf die Berechnung der Scope-3-Logistikemissionen, die sich aus einer Umstellung auf nationale und regionale Läger ergeben. Folglich wird dabei die zukünftige Logistikkette betrachtet. Der Fokus liegt auf den Logistikströmen, die zentral beauftragt und mengenmäßig relevant sind - in Zukunft werden dies im Marktgeschäft vor allem die Belieferung der Märkte aus den Zentral- und Regionallägern und im Online-Geschäft die Belieferung der Kunden sein. Für diese Logistikströme werden Primärdaten von den Transporteuren abgefragt, um die mit den Transporten einhergehenden Emissionen erfassen zu können. Das Pilotprojekt ermöglicht eine effizientere Belieferung von Märkten und Kunden und bietet gleichzeitig eine deutlich verbesserte Grundlage für die aktive Erfassung und Steuerung der von externen Logistikpartnern verursachten Treibhausgasemissionen. TRAVEL MANAGEMENT Auch bei Geschäftsreisen entstehen CO2-Emissionen. Diese werden insbesondere durch die Nutzung von Transportmitteln wie Auto, Bahn oder Flugzeug verursacht und durch die Häufigkeit und Entfernung der Reisen beeinflusst. Innerhalb des Bereichs Business Travel Management, der im März 2018 gegründet wurde, verantwortet der Department Manager das Thema Nachhaltigkeit und tauscht sich mit dem Bereich Sustainability aus. Das Business Travel Management weist die Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen auf nachhaltiges Reisen hin - so auch im Rahmen der im März 2019 veröffentlichten Geschäftsreisen- und Bewirtungsrichtlinie. Externe Dienstleister stellen dem Business Travel Management monatlich CO2-Reports über die Kategorien Bahn und Flug zur Verfügung. Darüber hinaus erhält der Bereich auf Anfrage Informationen zu nachhaltigen Initiativen der Lieferanten. Das Business Travel Management kann bei Bedarf CO2-Reports für das Transportwesen aufbereiten, die die CO2-Emissionen der Bereiche Flug, Bahn und Mietwagen beinhalten. Derzeit wird darüber hinaus eine Cloud-Lösung für die Reisekostenabrechnung ausgerollt, um den Papierverbrauch zu reduzieren. Transparenz und Integrität Grundvoraussetzung für den langfristigen Erfolg von CECONOMY sind eine gute Unternehmensführung ebenso wie die Ausweitung der Standards auf die Lieferkette. Dazu zählen transparente, regelkonforme, verlässliche und sichere Prozesse sowie ein integres und verantwortungsvolles Verhalten. Dem Vorstand der CECONOMY AG obliegt die Verantwortung und rechtliche Verpflichtung, eine wirksame Governance zu implementieren. Dazu zählen das Chancen- und Risikomanagement, das interne Kontrollsystem, Compliance sowie die interne Revision als Bestandteile des sogenannten Governance-, Risk- und Compliance-Systems (GRC-System) von CECONOMY. Die europaweite Geschäftstätigkeit und dezentrale Unternehmensstruktur machen die Umsetzung eines konzernweiten GRC-Systems zwar komplex, aber auch umso bedeutender: Es gilt, die verschiedenen gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in den Landesgesellschaften zu berücksichtigen und die teilweise unterschiedlichen Unternehmenskulturen und -prozesse der einzelnen Gesellschaften zu integrieren. Zentrale Säule der Aktivitäten ist der Code of Conduct, der die gemeinsame Wertebasis definiert. CECONOMY bekennt sich klar zu transparentem und integrem Verhalten, Fairness und Respekt und hält sich an Recht und Gesetz. Verstöße gegen diese Werte und Regelungen können für das Unternehmen existenzielle Risiken und Reputationsschäden nach sich ziehen und das Vertrauen der Stakeholder erschüttern. Compliance Korruption und unethisches Geschäftsverhalten führen nicht nur zu ökonomischen Problemen, sondern haben auch konkrete Auswirkungen auf das Unternehmen und seine Mitarbeiter. Compliance-Verstöße können zu hohen Geldbußen gegen das Unternehmen, strafrechtlichen Sanktionen gegen Mitarbeiter, Schadensersatzklagen von Kunden, Wettbewerbern und Lieferanten sowie zu enormen Reputationsschäden und einem Vertrauensverlust führen. Gravierende Verstöße können dabei auch auf volkswirtschaftlicher Ebene zu ökonomischen Einbußen führen und das Vertrauen der Bevölkerung in Unternehmen und die Politik grundlegend schädigen. Integrität als Treiber und Ziel von Compliance ist der Leitsatz für das unternehmerische Handeln von CECONOMY und integraler Bestandteil des Führungsansatzes. Die Rahmenbedingungen für regelkonformes Verhalten zu schaffen, ist eine Führungsaufgabe. Das risikobasierte Compliance-Management-System (CMS) ist vor allem auf die Vermeidung, Aufdeckung und Sanktionierung von Korruption und Kartellrechtsverletzungen ausgerichtet und dient dem Schutz der Mitarbeiter der zu CECONOMY gehörenden Gesellschaften vor Compliance-Verstößen. Darüber hinaus soll es das Unternehmen vor Reputations- oder wirtschaftlichen Schäden schützen und die Haftung der Unternehmensleitung im Falle von Compliance-Verstößen einzelner Mitarbeiter begrenzen. Der Fokus von Compliance liegt auf der Vorbeugung beziehungsweise Vermeidung wesentlicher Risiken (Prävention) und ist damit abgegrenzt von der Verantwortung des Bereichs Group Internal Audit der CECONOMY AG (GIA, für die MSH Group Audit & Consulting). GIA führt Regelprüfungen und forensische Untersuchungen durch (Detektion). Die Sanktionierung wiederum erfolgt durch den Bereich HR. CECONOMY identifiziert regelmäßig Compliance-Risiken, etabliert die erforderlichen organisatorischen Strukturen und lässt die Risiken konsistent durch die jeweils verantwortlichen Fachbereiche steuern und kontrollieren. Die Verantwortung der Sicherstellung von Compliance obliegt dem Vorstand der CECONOMY AG und den Geschäftsführungen der Konzerngesellschaften. Die konzernweite Compliance-Funktion unterstützt die Unternehmensleitungen durch die Entwicklung und kontinuierliche Verbesserung des CMS. Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss befassen sich regelmäßig mit der Überwachung des CMS des Konzerns. Im Konzernkomitee für Governance, Risk und Compliance (GRC-Komitee) erfolgt in regelmäßigen Abständen ein Austausch über relevante und aktuelle Themen sowie über die Weiterentwicklung und Verbesserung des CMS. Der Governance-, Risk- und Compliance-Prozess (GRC-Prozess) auf Ebene von CECONOMY hat das Ziel, dem Vorstand und Aufsichtsrat der CECONOMY AG - sowie mit dem Geschäftsbericht auch den Aktionären - einen einheitlichen und umfassenden Überblick über das Chancen- und Risikoportfolio von CECONOMY und die Wirksamkeit der einzelnen Teilsysteme zu präsentieren. Um Regelverstößen langfristig entgegenzuwirken, muss die Compliance-Kultur auf allen Unternehmensebenen gleichermaßen gelebt werden - vom Vorstand über die Führungskräfte bis zu jedem einzelnen Mitarbeiter. Der Vorstand der CECONOMY AG und die Geschäftsführung der MSH unterstützen diese Kultur durch einen angemessenen "Tone from the Top" und unternehmensweite Trainings- und Kommunikationsmaßnahmen. Auch der CECONOMY-Code-of-Conduct stützt die Compliance-Kultur. Er ist intern und extern verfügbar und gilt für alle Mitarbeiter, Führungskräfte und Vorstände verbindlich. Die hiermit im Einklang stehende Compliance-Richtlinie "Stil & Praxis" gilt zudem für alle Mitarbeiter der MMSRG. ↗ Der CECONOMY-Code-of-Conduct ist auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen - Compliance abrufbar. ↗ Die Compliance-Richtlinie "Stil & Praxis" der MMSRG ist auf der Website www.mediamarktsaturn.com unter der Rubrik Compliance abrufbar. Spezifische Leitlinien von CECONOMY und den Konzerngesellschaften ergänzen und konkretisieren diese Richtlinie, indem sie lokale Gegebenheiten und Geschäftsgepflogenheiten der verschiedenen Länder oder aufgabenspezifische Thematiken berücksichtigen. Verstöße gegen Gesetze, den Code of Conduct oder andere Richtlinien und Regelungen werden bei CECONOMY nicht toleriert. Führungskräfte und Compliance-Beauftragte stehen den Mitarbeitern bei Rückfragen zur Verfügung, nehmen Hinweise über mögliche Verstöße entgegen und sichern die notwendige Vertraulichkeit. Als zentraler Bestandteil des CMS hat CECONOMY ein konzernweites Compliance-Meldesystem etabliert. Es bietet allen Mitarbeitern sowie externen Dritten einen Anlaufpunkt für Hinweise: Beobachtete oder vermutete Compliance-Vorfälle können namentlich oder anonym über das System gemeldet werden. Zur Sensibilisierung aller Mitarbeiter von CECONOMY führt der Bereich Group Compliance außerdem regelmäßig individuelle oder auf E-Learning basierende Compliance-Schulungen durch. Im Berichtsjahr wurden dem Bereich Group Compliance keine wesentlichen Korruptionsvorfälle gemeldet. Chancen- und Risikomanagement Hochdynamische Marktentwicklungen, prägende technologische Innovationen, Digitalisierung, flankierende staatliche Regulierungen - die Risikolandschaft hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Diese globalen Herausforderungen werden begleitet von Klimawandel und Ressourcenverknappung und führen zusammen mit der rasant wachsenden Weltbevölkerung zu neuen Risiken für Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft - ebenso können sie aber auch neue Chancen eröffnen. Für CECONOMY ist es wichtig, die relevanten Herausforderungen frühzeitig zu erkennen, zu verstehen und richtig zu bewerten. Falsche Einschätzungen können zu ernstzunehmenden Geschäftsrisiken oder verpassten Chancen führen. Der Erfolg des Unternehmens hängt entscheidend davon ab, ob und wie mit Chancen und Risiken umgegangen wird. CECONOMY stellt dies durch ein umfassendes Chancen- und Risikomanagement sicher. Für die Angemessenheit und Wirksamkeit des Chancen- und Risikomanagements trägt der Vorstand der CECONOMY AG, im Speziellen der Finanzvorstand, Sorge. Die Konzerngesellschaften identifizieren, bewerten, steuern und überwachen die Risiken - unterstützt und koordiniert durch das Corporate Risk Management der CECONOMY AG und der MSH. Das Chancen- und Risikomanagement wurde in diesem Geschäftsjahr erfolgreich einer Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfung unterzogen. Im Scope waren sowohl CECONOMY AG als auch die MMSRG. Der Vorstand der CECONOMY AG wird durch das Corporate Risk Management zeitnah und kontinuierlich über wesentliche Entwicklungen im Risikomanagement informiert. Gleiches gilt für die Geschäftsführung der MSH. Zur Identifikation relevanter Chancen und Risiken führt CECONOMY makroökonomische Untersuchungen durch, analysiert die relevante Trendlandschaft und wertet Markt- und Wettbewerbsanalysen aus. Zudem befasst sich das Unternehmen mit den kritischen Erfolgsfaktoren der Geschäftsmodelle und bedeutenden Kostentreibern des Unternehmens. Das Chancen- und Risikomanagement ist integraler Bestandteil der gesamten Organisation. Wirksame Prozesse und größtmögliche Transparenz werden durch die Kombination von Top-down- und Bottom-up-Ansätzen erreicht, in die die verschiedenen Abteilungen der CECONOMY AG und der Konzerngesellschaften aktiv eingebunden werden. Schon heute identifiziert CECONOMY auch ökologische und soziale Risiken und bewertet sie in ihrer Relevanz für das Unternehmen - so beispielsweise bezüglich der Risikoexposition im Lieferantenmanagement oder hinsichtlich potenzieller Risiken durch den Klimawandel oder durch Elektronikabfälle. Alle wesentlichen Unternehmensrisiken werden im Chancen- und Risikobericht im Zusammengefassten Lagebericht von CECONOMY dargelegt. Daneben wurden keine nichtfinanziellen Risiken mit sehr hoher Eintrittswahrscheinlichkeit und schwerwiegend negativen Auswirkungen identifiziert. Mit dem Chancen- und Risikomanagement verfolgt CECONOMY das übergeordnete Ziel, potenzielle positive und negative Entwicklungen für das Unternehmen frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einzuleiten sowie deren Umsetzung zu überwachen. Um seinen Nachhaltigkeitsansatz wirksam zu implementieren, hat der Konzern sein Nachhaltigkeitsmanagement noch stärker mit dem Chancen- und Risikomanagement verknüpft. Deshalb ist unter anderem ein Experte aus dem Bereich Risk Management nunmehr Bestandteil des Strategiekreises Nachhaltigkeit. Um die Synergien beider Bereiche effizienter zu nutzen, wurde ein integriertes und ganzheitliches Vorgehen definiert. ↗ Weitere Informationen zu den Themen Compliance sowie Chancen- und Risikomanagement finden sich im Zusammengefassten Lagebericht im Chancen- und Risikobericht und im Corporate-Governance-Bericht sowie in der Erklärung zur Unternehmensführung. Die Erklärung ist über die Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen - Corporate Governance zugänglich. Datenschutz und Informationssicherheit Als internationales Technologieunternehmen treibt CECONOMY die Digitalisierung voran und nutzt die intelligente Vernetzung verschiedener Daten und Informationen für das Geschäftsmodell. Der verantwortungsvolle Umgang mit den Daten von Kunden, Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Investoren hat deshalb eine große Bedeutung im Rahmen der Geschäftstätigkeit und Prozesse. Die fortschreitende Digitalisierung erleichtert die Datenverarbeitung - dies kann Auswirkungen auf die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen haben. Treten Verstöße im Bereich des Datenschutzes auf, so können Sanktionen und Reputationsschäden die Folge sein. Datenmissbrauch und damit verbundene Risiken verhindert CECONOMY mit allen dem Unternehmen möglichen Mitteln. DATENSCHUTZ Datenschutz meint den Schutz des Einzelnen vor der Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts und seiner Privatsphäre durch Datenmissbrauch oder aufgrund unberechtigter Datennutzung. Dieser Grundsatz sowie die Einhaltung relevanter Gesetze, wie der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sind bei CECONOMY auf oberster Entscheidungsebene verankert und haben in allen Gesellschaften höchste Priorität. Die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen liegt beim Vorstand der CECONOMY AG und bei den Geschäftsführungen der einzelnen Konzerngesellschaften. Der Head of Data Privacy betreut als Datenschutzbeauftragter die Datenschutzbelange der CECONOMY AG und berichtet zu datenschutzrechtlichen Fragen direkt an den Vorstand. Auf Ebene der MMSRG ist der Department Manager Privacy als Konzerndatenschutzbeauftragter der MSH bestellt und leitet die Datenschutzorganisation innerhalb der MMSRG. Er koordiniert die Datenschutzbereiche im gesamten Unternehmen sowie die übergeordnete Datenschutzstrategie innerhalb der MMSRG, regelt die grundsätzliche Ausrichtung und berät die einzelnen MMSRG-Tochtergesellschaften sowie die DTB bei der Umsetzung interner und externer Vorgaben in puncto Datenschutz. Alle CECONOMY-Gesellschaften haben, sofern rechtlich erforderlich und geschäftlich relevant, einen eigenen Datenschutzbeauftragten benannt. Die im Geschäftsjahr 2018/19 ausgerollte allgemeine Konzern-Datenschutzrichtlinie von CECONOMY reflektiert die Grundsätze des Datenschutzes und gilt als Rahmenrichtlinie für sämtliche CECONOMY-Gesellschaften. Damit verpflichtet sich der Konzern auf ein einheitliches Datenschutzniveau. Mit internen Audits wird die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben geprüft. Über Kontaktpunkte, zum Beispiel zentrale E-Mail-Adressen für alle Stakeholder, können Vorfälle oder Verbesserungspotenziale hinsichtlich des Datenschutzes gemeldet werden. Jede Meldung wird zeitnah geprüft und beantwortet. Im Geschäftsjahr 2018/19 gab es ein aufsichtsbehördliches Prüfverfahren wegen eines Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften in diesem Bereich. Es wurden keine Sanktionen in Form von Bußgeldern aufgrund von Verletzungen des Datenschutzes verhängt. Innerhalb der MSH ist der Bereich Datenschutz im Data Privacy Office (DPO) verortet. Das DPO ist die zentrale Kontaktstelle für alle nationalen und internationalen Gesellschaften der MMSRG. Zur Einhaltung der internen und gesetzlichen Vorschriften unterstützt es die Erhebung, Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten von Kunden, Partnern und Mitarbeitern. Außerdem berät das DPO zu erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die rechtmäßige Verarbeitung der von der MMSRG erhobenen personenbezogenen Daten sicherzustellen. Ergänzend und konkretisierend existieren bei der MMSRG bereichsübergreifende und bereichsspezifische Richtlinien und Verfahrensanweisungen für die Strukturierung und Vereinheitlichung von Datenverarbeitungsprozessen. Darüber hinausgehende nationale Besonderheiten sowie Einzelfallentscheidungen gegenüber Betroffenen der Märkte oder der jeweiligen Landesgesellschaften bearbeiten die nationalen Datenschutzverantwortlichen der Landesgesellschaften. Im Rahmen der Vorbereitungen auf die seit Mai 2018 geltende DSGVO hat CECONOMY eine Vielzahl strategischer und organisatorischer Maßnahmen umgesetzt. Das 2016 gestartete DSGVO-Vorbereitungsprojekt wurde Anfang des Geschäftsjahres 2018/19 fertiggestellt. Der Fokus liegt auf der umfassenden und korrekten Umsetzung von Maßnahmen, um den Anforderungen durch die Verordnung gerecht zu werden - unter Berücksichtigung einer Balance zwischen Geschäftsanforderungen und Compliance-Herausforderungen. Entsprechende Maßnahmen zur Rechenschaftspflicht und zum Datenschutzmanagement, zur Dokumentation, zu Informationspflichten sowie zu Betroffenenrechten werden fortlaufend durchgeführt. Weiterhin steht das Bewusstsein der Mitarbeiter für die Anforderungen des Datenschutzes auf allen Konzernebenen im Fokus. Ein regelmäßig erscheinender Newsletter, der datenschutzrechtliche Problemstellungen erläutert sowie aktuelle und alltagsrelevante Datenschutzthemen erklärt, wurde ins Leben gerufen. Darüber hinaus finden regelmäßig Schulungen und Informationskampagnen statt. Zur stärkeren Verankerung des Themas im Unternehmen wurde ein E-Learning zu relevanten Themen der DSGVO entwickelt, welches seit Mitte des Geschäftsjahres 2018/19 in allen MMSRG-Gesellschaften ausgerollt und für alle Mitarbeiter verpflichtend ist. Neben den Geschäftsführern werden insbesondere Mitarbeiter aus Unternehmensbereichen, die Zugang zu sensiblen Daten haben und mit diesen arbeiten, intensiv und regelmäßig hinsichtlich Datenschutz und -sicherheit geschult. Zur weiteren systematischen Verankerung innerhalb aller Geschäftseinheiten der MMSRG wurde ein Data-Protection-Management-System eingeführt. Darin wird das gesamte Verfahrensverzeichnis geführt und alle Geschäftsprozesse regelmäßig auf Aktualität im Sinne des Datenschutzes überprüft. INFORMATIONSSICHERHEIT Um Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern und weiteren Stakeholdern zu sichern, ist neben dem Datenschutz der Bereich Informationssicherheit für CECONOMY von zentraler Bedeutung. Mit umfassenden IT-Sicherheitsmaßnahmen tritt der Konzern den Ausfällen von IT-basierten Geschäftsprozessen, IT-Sicherheitsvorfällen und Cyber-Attacken, die gerade im Handel zu den größten Bedrohungen gehören, entgegen. ↗ Weitere Informationen zu den größten Risiken finden sich im Zusammengefassten Lagebericht im Chancen-und Risikobericht. So möchte CECONOMY die Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität sicherstellen, die Persönlichkeitsrechte schützen und Bedrohungen sowie daraus entstehende wirtschaftliche Schäden vermeiden. Informationssicherheit schafft in strategischer Abstimmung mit dem Bereich Datenschutz die technischen Voraussetzungen, um Datenschutz auch operativ umsetzen zu können. Informationssicherheit gliedert sich dabei in drei Aufgabenbereiche. Diese sind im Wesentlichen: ― Die Aufrechterhaltung der IT-Infrastruktur ― Die Wahrung der Vertraulichkeit von Daten und Informationen ― Die technische Umsetzung des Datenschutzes Für alle genannten Aufgabenbereiche gelten grundsätzlich die folgenden Prinzipien: ― Schutz der Verfügbarkeit: Alle relevanten Informationen stehen immer dann zur Verfügung, wenn sie benötigt werden. ― Schutz der Vertraulichkeit: Alle relevanten Informationen werden nur dem jeweils berechtigten eng begrenzten Personenkreis bekannt. ― Schutz der Integrität: Alle relevanten Informationen liegen zu jedem Zeitpunkt unverfälscht und vollständig vor. Änderungen an diesen Informationen können nur von dem dazu berechtigten Personenkreis vorgenommen werden. Auf Ebene der CECONOMY AG steuert der IT Security Officer die IT-Infrastruktur und -Sicherheit. In der MSH verantwortet die neu geschaffene Rolle des Chief Information Security Officers (CISO) vollumfänglich das Thema Informationssicherheit für die MMSRG und alle Beteiligungen. Er berichtet an den Chief Technology Officer (CTO) der MSH. Im Berichtszeitraum wurde die Governance-Struktur für Informationssicherheit an das weit verbreitete Modell der drei Verteidigungslinien (Three-Lines-of-Defense-Modell) angepasst - ein Modell zur systematischen Herangehensweise an Risiken, die im Unternehmen auftreten können. Informationssicherheit ist integraler Bestandteil der neuen Technologiestrategie, was eine ganzheitliche Analyse der Risiko- und Sicherheitslage des Unternehmens ermöglicht. Darüber hinaus ermöglicht der Ansatz des Three-Lines-of-Defense-Modells die Umsetzung von Security by Design - eine Vorgehensweise, bei der Sicherheitsanforderungen schon während der Entwicklungsphase eines Produkts berücksichtigt werden. Außerdem implementiert es eine vollumfängliche Verantwortung für Informationssicherheit beim CISO auf strategischer, taktischer wie auch operativer Ebene. Das zentrale Steuerungsgremium zur Verabschiedung, Weiterentwicklung und Überprüfung der IT-Security-Strategie sowie zur Erarbeitung von Entscheidungsvorlagen ist das IT Security Board der MMSRG, das sich aus allen notwendigen Fachbereichen zusammensetzt. Gesteuert wird das Thema Informationssicherheit innerhalb der MMSRG mit dem umfassenden IT Security Management System (ISMS). Der CISO steuert und koordiniert das ISMS und hat eine richtliniengebende Funktion. So gibt er die Informationssicherheitsziele vor und definiert die Standards zur Informationssicherheit für die MMSRG. Durch das ISMS sind Verantwortlichkeiten und Aufgaben zur Sicherstellung der Informationssicherheit klar geregelt. Das Cyber Security Office der MediaMarktSaturn Technology unterstützt den CISO in der Umsetzung und Implementierung und agiert in der MMSRG als Abteilung für IT-Services und Service-Provider mit globaler operativer Verantwortung. Sie implementiert und etabliert Standards, Prozesse sowie technische Kontrollen zur Umsetzung der IT-Security-Strategie auf Gruppenebene. Zusätzliche IT-Security-Abteilungen in den Landes- und Tochtergesellschaften sind dem Cyber Security Office der MediaMarktSaturn Technology angegliedert, setzen die IT-Security-Strategie in ihren Gesellschaften um und beachten gegebenenfalls länderspezifische Besonderheiten oder Regelungen. Mit der Umsetzung der weiterentwickelten IT-Security-Strategie stellt sich CECONOMY für aktuelle und künftige Anforderungen hinsichtlich Cyber- und Datenschutz zukunftsfähig auf. Dies betrifft insbesondere die intensive Sensibilisierung aller Mitarbeiter im Hinblick auf Informationssicherheitsrisiken. Im Rahmen der Strategie wurden im Geschäftsjahr 2018/19 verschiedene technische und organisatorische Maßnahmen zur Detektion und Prävention, insbesondere zur Steigerung des Bewusstseins, implementiert. Die Einführung einer Initiative zur Identifikation von Softwarefehlern und Sicherheitslücken zielt insbesondere auf die kontinuierliche sicherheitsrelevante Verbesserung der online erreichbaren Services ab. Der Aufbau eines holistischen Schwachstellenmanagements ermöglicht eine deutlich schnellere Reaktion auf erkannte technische Risiken. Des Weiteren wurde ein integriertes Security Information Event Management mit angeschlossenem Security Operation Center etabliert, welches Bedrohungslagen und Angriffe auf die Systeme der MMSRG erkennen und verhindern soll. Nachhaltigkeit im Lieferantenmanagement Als größtes europäisches Handelsunternehmen für Consumer Electronics will CECONOMY den Kunden die besten Produkte und Services flächendeckend und zu jeder Zeit über die verschiedenen Vertriebskanäle zur Verfügung stellen. Zum Sortiment gehören Markenprodukte weltweit bekannter Hersteller wie auch Produkte der Eigenmarkengesellschaft Imtron. Hinter beiden stehen lange und komplexe Lieferketten mit weit verzweigten globalen Produktions-, Beschaffungs- und Liefernetzwerken, von denen CECONOMY wirtschaftlich profitiert. In den vorgelagerten Wirkungsstufen existieren potenzielle Auswirkungen auf Menschen und Umwelt. Die Wertschöpfungsketten sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltig zu gestalten, ist mit vielfältigen Herausforderungen verbunden - von der Sicherstellung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen bis zum Schutz von Klima und Ressourcen. CECONOMY sieht sich dabei zum einen in der Pflicht, die Transparenz innerhalb der Lieferketten zu verbessern. Zum anderen will der Konzern für alle Produkte - Eigen- wie Fremdmarken - sukzessive mehr Verantwortung für die soziale und ökologische Verträglichkeit der Produktionsprozesse übernehmen. Nachhaltigere Beschaffungspraktiken helfen bei der Differenzierung im Wettbewerb, bei der Steigerung der Reputation gegenüber Kunden, Partnern und Mitarbeitern und bei der Reduktion potenzieller Geschäftsrisiken - davon ist CECONOMY überzeugt. Das Einkaufs- und Lieferantenmanagement ist bei CECONOMY besonders für die MSH, den größten und umsatzstärksten Unternehmensbereich, relevant. Das strategische Einkaufs- und Lieferantenmanagement für Consumer Electronics verantwortet derzeit der Bereich International Procurement der MSH. Dieser ist für die Lieferantenbeziehungen zuständig und arbeitet in enger Abstimmung mit den jeweiligen Einkaufsabteilungen der Landesgesellschaften. Verantwortlich sind der Vice President Procurement sowie übergeordnet der CEO der MSH. Das Procurement Committee agiert in diesem Kontext als internationales Steuerungs- und Beschlussgremium. Im Bedarfsfall wird die Geschäftsführung der MSH mit eingebunden. Zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsstandards in der Lieferkette wird auf Partnerschaften gesetzt. Ein fortlaufender Dialog mit Lieferanten und Geschäftspartnern ist notwendig, um die Umwelt- und Sozialstandards entlang der Wertschöpfungskette systematisch zu erhöhen. Die Marktbedeutung begreift das Unternehmen hierbei als große Chance. Das Controlling und die strategische Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsaspekte innerhalb des Lieferantenmanagements fallen in den Verantwortungsbereich der MSH. Die Umsetzung geschieht in Zusammenarbeit mit den Lieferanten und den jeweiligen Procurement-Bereichen sowie fallweise mit weiteren relevanten Fachbereichen. Das Konzept für ein nachhaltiges Lieferantenmanagement in der MMSRG setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen: Gemeinsam mit anderen Unternehmen der Elektronikbranche die ist MSH in der Responsible Business Alliance (RBA, früher: Electronic Industry Citizenship Coalition) organisiert. Die RBA arbeitet an einem einheitlichen Standard für soziale, ökologische und ethische Themen in der Lieferkette und möchte damit das Lieferantenmanagement in der Industrie langfristig verbessern. Das Lieferantenmanagement basiert zudem auf den Standards der amfori Business Social Compliance Initiative (BSCI). Sie bilden eine wichtige Grundlage für die Lieferantenbeziehungen von CECONOMY. Die Einkaufsrichtlinie der MSH ist oberstes Rahmenwerk und verpflichtend für alle Einkaufsorganisationen der Gruppe. Sie gilt für alle Mitarbeiter, schafft verbindliche und transparente Mindeststandards für sämtliche Einkaufsaktivitäten von Fremdmarken und legt Verantwortlichkeiten, Prozesse und Dokumentationsanforderungen fest. Die Bedeutung von Nachhaltigkeit ist innerhalb der Richtlinie dokumentiert. Im Geschäftsjahr 2017/18 wurde im Zuge einer grundlegenden Überarbeitung des Managementansatzes für ein nachhaltiges Lieferantenmanagement das International Supplier Sustainability Agreement als Zusatz zu den Lieferantenverträgen erarbeitet. Ziel ist es, zukünftig die Erwartungen in Sachen Nachhaltigkeit an die Lieferanten zu kommunizieren. CECONOMY strebt an, dass alle Lieferanten die Kenntnisnahme des International Supplier Sustainability Agreement und die darin formulierten Anforderungen bestätigen und dem Konzern relevante Informationen zu ihren Nachhaltigkeitsleistungen zukommen lassen. Abgedeckt sind damit unter anderem Arbeits- und Sozialbedingungen, die Achtung der Menschenrechte, der Umweltschutz, die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie die Sorgfaltspflicht der Lieferanten entlang der eigenen Lieferkette. Die Kommunikation der Erwartungen erfolgt direkt über die jeweiligen Einkäufer an die Lieferanten, um einen stetigen Dialog auch zu Nachhaltigkeitsthemen sicherzustellen. Die Ziele können nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn CECONOMY mit den Geschäftspartnern langfristig zusammenarbeitet - deshalb forciert der Konzern im Fall von Auffälligkeiten oder Verstößen zunächst den Dialog mit dem Lieferanten, um gemeinsam an Verbesserungsmaßnahmen zu arbeiten. Nach dem Ablauf eines vorher gemeinsam definierten Zeitraums sollte der Lieferant diese Maßnahmen umgesetzt haben. Auf diesem Weg sollen nicht konforme Lieferanten weiterentwickelt und ihnen Unterstützung angeboten werden, um Verbesserungen zu bewirken. Treten jedoch keine Verbesserungen ein oder bewegt sich das Unternehmen in sogenannten "Null-Toleranz-Bereichen", wie beispielsweise bei schwerwiegenden Korruptionsfällen, so kann es nach individueller Betrachtung in letzter Konsequenz zur Beendigung einer Lieferantenbeziehung kommen. Beobachtete oder vermutete Verstöße können namentlich oder anonym über das Compliance-Meldesystem berichtet werden. CECONOMY hat sich dem Nationalen Aktionsplan Menschenrechte der Bundesregierung verpflichtet und arbeitet an dessen Umsetzung. Im Berichtsjahr hat die MSH ihre Human Rights Policy verabschiedet und ein Beschwerdetool implementiert. Bei der MMSRG werden Beschaffungspraktiken, -leitlinien und -regelwerke als dynamische Prozesse verstanden, die kontinuierlich optimiert werden. Dies ermöglicht eine stetige Weiterentwicklung. ↗ Die Human Rights Policy der MMSRG findet sich auf der Website www.mediamarktsaturn.com unter der Rubrik Unternehmen - Nachhaltigkeit bei MediaMarktSaturn. INDIRECT SPEND Neben dem Einkauf der Fremd- und Eigenmarken-Produkte, die dem Kunden über den Handel angeboten werden, bezieht CECONOMY auch Produkte und Leistungen für den eigenen Geschäftsbetrieb und die Verwaltung. In Abgrenzung zum Bereich Procurement, der sich um die Handelsware kümmert, koordiniert der Bereich Sourcing Indirect Spend die Beschaffung von sogenannter Nicht-Handelsware und Dienstleistungen. Der Bereich steuert die indirekte Beschaffung für die gesamte MMSRG und übernimmt diese Aufgabe im Rahmen einer Leistungsbeziehung auch für die CECONOMY AG. Auf Ebene der MSH wird der Bereich durch den Vice President Investment & Costs verantwortet, der direkt an den Chief Financial Officer berichtet. Auch beim Thema Indirect Spend bekennt sich das Unternehmen zu den Grundsätzen, die im Code of Conduct der RBA manifestiert sind. Wesentliche Aspekte eines nachhaltigen Einkaufs sowie Maßnahmen und Erfolge diskutiert und bewertet der Strategiekreis Nachhaltigkeit. Zu diesen Maßnahmen gehörte auch die Erstellung eines eigenen Code of Conduct für den Bereich Sourcing Indirect Spend der MMSRG auf Basis des Code of Conduct der RBA. Dieser wird im Geschäftsjahr 2019/20 für alle neuen Einkaufsverträge im Bereich Sourcing Indirect Spend der Landesorganisationen sowie auf zentraler Ebene ausgerollt und verbindlich sein, sofern der Vertragspartner nicht schon über eine eigene gleich- oder höherwertige Zertifizierung verfügt. DIE EIGENMARKEN: LIEFERANTENMANAGEMENT VON IMTRON Neben dem Handel mit Markenprodukten weltweit bekannter Hersteller vertreibt die MMSRG ebenfalls Produkte der Eigenmarkengesellschaft Imtron. Als 100-prozentige Tochtergesellschaft der MSH verantwortet sie ihr eigenes Lieferantenmanagement. Der Geschäftszweck von Imtron ist die zentrale Versorgung der MMSRG-Landesorganisationen mit hochwertigen Eigenmarkenprodukten. Hierzu gehören ok., Koenic, Peaq und Isy. Die Imtron-eigene Einkaufsrichtlinie (EKR) stellt die Einhaltung von definierten Prozessen und Methoden im Einkauf sicher und wird von der Geschäftsführung von Imtron verantwortet. Das Rahmenwerk regelt sämtliche Einkaufsvorgänge und Mindestanforderungen für jegliche Produkte und warenbezogene Dienstleistungen. Zudem sind darin Verantwortlichkeiten, Prozess- und Dokumentationsanforderungen festgelegt, um eine möglichst hohe Transparenz der Einkaufsvorgänge sicherzustellen. Die Richtlinie berücksichtigt übergeordnete Gruppen-Richtlinien von CECONOMY und ist bindend für alle Mitarbeiter und Fachbereiche von Imtron sowie der 100-prozentigen Tochtergesellschaft Imtron Asia Hong Kong Limited. Die Einhaltung der EKR wird sowohl durch das interne Kontrollsystem als auch stichprobenartig durch die Interne Revision der MSH überprüft. Die Ergebnisse werden sowohl an die Geschäftsführung von Imtron als auch an die Geschäftsführung der MSH berichtet und in konkrete Maßnahmenpläne zur Verbesserung überführt. Die EKR selbst unterliegt einer jährlichen internen Plausibilitätsprüfung und wird dementsprechend regelmäßig aktualisiert und überarbeitet. Die letzte Aktualisierung fand im September 2019 statt. Seit 2014 ist Imtron Mitglied der amfori BSCI, die zum Schutz der Arbeitnehmerrechte in den Produktionsstätten gegründet wurde. Der Verhaltenskodex der amfori BSCI orientiert sich am SA8000-Standard der Organisation Social Accountability International, an den universellen Menschenrechts-Deklarationen der Vereinten Nationen, dem UN Global Compact, den Kernarbeitsnormen der International Labour Organization und den OECD-Richtlinien. Damit gehören das aktive Management von Betriebs- und Umweltschutz, von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die Bekämpfung von Korruption sowie das generelle Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit zu den Grundsätzen der amfori BSCI. Diese sind in einem Supplier's Code of Conduct zusammengefasst und werden an alle Lieferanten und Geschäftspartner von Imtron kommuniziert. Der Supplier's Code of Conduct ist fester Bestandteil aller Verträge im Zusammenhang mit Produkten und damit für alle Lieferanten von Imtron verpflichtend. Alle bestehenden und neuen Lieferanten der Eigenmarkenprodukte von Imtron sind durch diesen Code of Conduct an die Nachhaltigkeitskriterien gebunden. Die Abteilung Sustainability, Compliance & Contract Management führt das zentrale Monitoring über die Einhaltung der Kriterien und Anforderungen durch. Sie überprüft zum Beispiel, ob ein gültiges amfori-BSCI-Audit des Geschäftspartners vorliegt. Alle aktiven Lieferanten von Imtron (Geschäftsbeziehungen innerhalb der letzten zwei Jahre) sind verpflichtet, als Vertragsannex einen auf dem amfori BSCI beruhenden Code of Conduct zu unterzeichnen. Zum 30. September 2019 haben 100 Prozent der Imtron-Lieferanten diesen Code of Conduct unterzeichnet. Jede Bestellung von Imtron unterliegt außerdem der Freigabeerfordernis dieser Abteilung. Somit werden die Einkaufsentscheidungen von Imtron durch amfori BSCI geprägt, ein Mindeststandard bei Geschäftspartnern etabliert und die Selbstverpflichtung eines jeden Herstellers erreicht. Die Mitgliedschaft bei amfori BSCI verpflichtet Imtron dazu, regelmäßig Audits ihrer Lieferanten durchzuführen. Ein erfolgreiches beziehungsweise bestandenes BSCI-Audit liegt vor, wenn der Lieferant mindestens mit Note D abschneidet. scroll Erfolgreiche BSCI-Audits1 2016/17 2017/18 2018/19 Anzahl der auditierten Lieferanten (absolut) 104 von 116 117 von 124 121 von 127 Anteil der auditierten Lieferanten (in %) 89,7 94,4 95,3 1 Erfolgreiche Sozialaudits bezogen auf Eigenimporte (Auditierungen aller Produzenten in definierten Risikoländern, in denen Imtron Importware herstellen lässt, weisen die erfolgreiche Umsetzung des BSCI- oder eines äquivalenten Sozialstandardsystems durch das Zertifikat unabhängiger Dritter nach) Im Berichtsjahr hat sich Imtron dafür eingesetzt, dass Lieferanten, die ein Audit mit der Note D abgeschlossen haben, zügig Korrekturmaßnahmen ergreifen und innerhalb weniger Monate ein erneutes Audit zur Verbesserung der Ergebnisse durchführen. Dies hat zu einer positiven Entwicklung der Audits beigetragen. Im Berichtsjahr hat Imtron ergänzend auch die Daten der Lieferanten von Zubehör und Kleinteilen abgefragt und verarbeitet, sodass der Scope der Audits entsprechend erweitert wurde. Von den 127 Lieferanten von Imtron, die aus sogenannten Risikoländern stammen, haben sich 95,3 Prozent erfolgreichen Audits unterzogen. Als Risikoländer versteht Imtron jene Länder, die auch von der amfori BSCI als Risikoländer eingestuft worden sind. Die daraus entstehende monatliche Übersicht über die Verbesserungen und Verschlechterungen ermöglicht ein regelmäßiges Reporting an die Geschäftsführung von Imtron. Insbesondere die Nachhaltung der Auditergebnisse sowie die Erstellung und Umsetzung von Maßnahmenplänen in Zusammenarbeit mit den Lieferanten sollen langfristig intensiviert werden. ↗ Weitere Informationen zur Risikoklassifizierung finden sich auf der Website von amfori BSCI www.amfori.org unter Country Risk Classification. Ausblick Im Geschäftsjahr 2019/20 wird CECONOMY entsprechend der Transformation des Geschäftsmodells auch die Nachhaltigkeitsstrategie und die damit verbundenen Aktivitäten weiter an den Bedürfnissen der Stakeholder ausrichten. Schon heute werden in den Landesgesellschaften eine Vielzahl an Nachhaltigkeitsprojekten und -initiativen erfolgreich umgesetzt. Damit CECONOMY weiterhin alle relevanten Themen im Blick behält und neue Herausforderungen frühzeitig erkennt, wird der Konzern regelmäßig eine Wesentlichkeitsanalyse durchführen und mit den Stakeholdern in einen intensiven Dialog treten. Dadurch soll das eigene Handeln regelmäßig hinterfragt und die Nachhaltigkeitsaktivitäten konsequent weiterentwickelt werden. CECONOMY möchte Kunden bei einer nachhaltigen Kaufentscheidung unterstützen. Daher werden Information und Beratung zur energieeffizienten und ressourcenschonenden Nutzung von Produkten intensiviert. Auch die angebotenen Servicedienstleistungen wird CECONOMY konzernweit ausbauen. Damit möchte das Unternehmen - im Sinne einer Circular Economy - einen wichtigen Beitrag zur Verlängerung von Produktlebenszyklen leisten. Zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs möchte CECONOMY die Optimierung der Produkt- und Logistikverpackungen vorantreiben. Der Konzern arbeitet bereits an nachhaltigen Alternativen. Um der Bedeutung von Nachhaltigkeit und Klimaschutz gerecht zu werden, wird das Unternehmen als Teil seines laufenden Strategieprozesses zudem eine Klimastrategie entwickeln. VERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFERS ÜBER EINE PRÜFUNG ZUR ERLANGUNG BEGRENZTER SICHERHEIT DES GESONDERTEN NICHTFINANZIELLEN KONZERNBERICHTS AN DEN AUFSICHTSRAT DER CECONOMY AG, DÜSSELDORF Wir haben den für den CECONOMY Konzern (im Folgenden "Gesellschaft" oder "CECONOMY") gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht (im Folgenden "Bericht") sowie den durch Verweis als Bestandteil qualifizierten Abschnitt im Konzernlagebericht "Geschäftsmodell des Konzerns", nach §§ 315b und 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB für den Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Wie im Abschnitt "Die Eigenmarken: Lieferantenmanagement von Imtron" dargestellt, wurden Audits von Lieferanten durch von CECONOMY beauftragte externe Gesellschaften zur Sicherstellung der Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Gesundheitsstandards der amfori Business Social Compliance Initiative (BSCI) durchgeführt. Die Angemessenheit und Richtigkeit der Schlussfolgerungen aus den jeweils durchgeführten Prüfungshandlungen waren nicht Bestandteil unserer Prüfung mit begrenzter Prüfungssicherheit. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die gesetzlichen Vertreter von CECONOMY sind verantwortlich für die Aufstellung des Berichts in Übereinstimmung mit §§ 315b, 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB. Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung des Berichts sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Berichts zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist. Erklärung des Wirtschaftsprüfers in Bezug auf die Unabhängigkeit und Qualitätssicherung Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unsere Prüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen zur Qualitätssicherung an, insbesondere die Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie den IDW-Qualitätssicherungsstandard: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1). Verantwortung des Wirtschaftsprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über den Bericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit einer begrenzten Sicherheit beurteilen können, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der Bericht der Gesellschaft in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist. Dies bedeutet nicht, dass zu jeder Angabe jeweils ein separates Prüfungsurteil abgegeben wird. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt: ― Befragungen von für die Wesentlichkeitsanalyse verantwortlichen Mitarbeitern auf Gruppenebene, um ein Verständnis über die Vorgehensweise zur Identifizierung wesentlicher Themen und entsprechender Berichtsgrenzen von CECONOMY zu erlangen ― Eine Risikoeinschätzung, einschließlich einer Medienanalyse, zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung von CECONOMY in der Berichtsperiode ― Beurteilung der Eignung der intern entwickelten eigenen Kriterien und Eignungsprüfung ― Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung von Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, einschließlich der Konsolidierung der Daten ― Befragungen von Mitarbeitern auf Konzernebene, die für die Ermittlung der Angaben zu Konzepten, Due Diligence Prozessen, Ergebnissen und Risiken, die Durchführung von internen Kontrollhandlungen und die Konsolidierung der Angaben verantwortlich sind ― Einsichtnahme in ausgewählte interne und externe Dokumente ― Analytische Beurteilung der Daten und Trends der quantitativen Angaben, welche zur Konsolidierung auf Konzernebene von allen Standorten gemeldet wurden ― Einschätzung der lokalen Datenerhebungs-, Validierungs- und Berichterstattungsprozesse sowie der Verlässlichkeit der gemeldeten Daten durch eine Stichprobenerhebung am Standort Barcelona (Spanien) ― Einschätzung der Gesamtdarstellung der Angaben Prüfungsurteil Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der Bericht von CECONOMY für den Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist. Verwendungsbeschränkung/AAB-Klausel Dieser Vermerk ist an den Aufsichtsrat der CECONOMY AG, Düsseldorf gerichtet und ausschließlich für diesen bestimmt. Gegenüber Dritten übernehmen wir insoweit keine Verantwortung. Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für den Aufsichtsrat der CECONOMY AG, Düsseldorf, erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde (https://www.kpmg.de/bescheinigungen/lib/aab.pdf). Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Vermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsbeschränkung auf EUR 4 Mio für Fahrlässigkeit in Ziffer 9 der AAB) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an. München, den 3. Dezember 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hell ppa. Dollhofer JAHRESABSCHLUSS Bilanz zum 30. September 2019 Aktiva scroll Mio. € Anhang Nr. 30.09.2018 30.09.2019 Anlagevermögen 3 Immaterielle Vermögensgegenstände 4 1 1 Sachanlagen 5 0 1 Finanzanlagen 6 1.555 1.537 1.556 1.539 Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7 219 327 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8 173 214 392 541 Rechnungsabgrenzungsposten 9 2 2 1.950 2.082 Passiva Mio. € Anhang Nr. 30.09.2018 30.09.2019 Eigenkapital Gezeichnetes Kapital 10 919 919 Stammaktien 912 912 Vorzugsaktien 7 7 (Bedingtes Kapital) (128) (128) Kapitalrücklage 11 321 321 Bilanzverlust 27 -59 -53 1.181 1.187 Rückstellungen 12 132 134 Verbindlichkeiten 13 637 760 Rechnungsabgrenzungsposten 14 0 1 1.950 2.082 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 scroll Mio. € Anhang Nr. 2017/18 2018/19 Umsatzerlöse 20 1 3 Beteiligungsergebnis 21 -22 84 Finanzergebnis 22 -11 -18 Sonstige betriebliche Erträge 23 4 7 Personalaufwand 24 -23 -48 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 3 0 0 Sonstige betriebliche Aufwendungen 25 -31 -22 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 26 0 0 Ergebnis nach Steuern -82 6 Sonstige Steuern 0 0 Jahresüberschuss (im Vorjahr Jahresfehlbetrag) -82 6 Verlustvortrag aus dem Vorjahr (im Vorjahr Gewinnvortrag aus dem Vorjahr) 27 23 -59 Bilanzverlust 27 -59 -53 ANHANG 1. Grundlagen des Jahresabschlusses Die CECONOMY AG als Mutter des Konzerns CECONOMY hatte bis zum 27. Oktober 2019 ihren Sitz in der Benrather Straße 18-20 in 40213 Düsseldorf, Deutschland. Seit dem 28. Oktober 2019 lautet die Geschäftsadresse der CECONOMY AG auf Kaistraße 3 in 40221 Düsseldorf, Deutschland. Sie wird beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Nummer HRB 39473 geführt. Der Jahresabschluss der CECONOMY AG ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, sofern nicht auf Abweichungen gesondert hingewiesen wird. Beträge unter 0,5 Mio. € werden abgerundet und als 0 Mio. € berichtet. In der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung sind verschiedene Posten zusammengefasst, um die Klarheit der Darstellung zu verbessern. Zur Hervorhebung des Holdingcharakters der Gesellschaft ist die in § 275 HGB bestimmte Reihenfolge der zusammengefassten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung teilweise geändert worden. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. 2. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweisgrundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, die Sachanlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, jeweils abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und außerplanmäßiger Abschreibungen, bilanziert. Planmäßige Abschreibungen erfolgen linear. Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern belaufen sich im Wesentlichen auf Zeiträume zwischen drei und fünf Jahren. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn eine Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Niedrigere Wertansätze werden beibehalten, sofern nicht wieder ein höherer Wertansatz bis zu den Anschaffungskosten geboten ist. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten unter 1.000 € (geringwertige Anlagegüter) werden in zwei Gruppen unterteilt. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 € werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten über 250 € bis 1.000 € werden in einen sogenannten Sammelposten eingestellt und im Jahr der Anschaffung sowie in den folgenden vier Jahren linear abgeschrieben. Von dem Wahlrecht, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktivieren, wurde kein Gebrauch gemacht. Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Niedrigere Wertansätze werden beibehalten, sofern nicht wieder ein höherer Wertansatz bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten geboten ist. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden auf ihren Barwert abgezinst. Den den Forderungen innewohnenden Risiken wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Bei Vorliegen der einschlägigen Voraussetzungen werden Ergebnisse der mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen grundsätzlich phasengleich vereinnahmt. Im Übrigen werden Erträge aus Beteiligungen in dem Jahr vereinnahmt, in dem die Ausschüttung erfolgt. Rechnungsabgrenzungsposten werden über die Laufzeiten der zugrunde liegenden Sachverhalte gebildet und ratierlich aufgelöst. Unmittelbare Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Die Berechnungen der Sterblichkeitsrate basieren grundsätzlich auf den Richttafeln G 2018 (30.09.2018: Richttafel G 2018) von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Zukünftig zu erwartende Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Dabei gehen wir von jährlichen Anpassungen von 2 Prozent (2017/18: 2 Prozent) bei den Entgelten und 1,5 Prozent (2017/18: 1,5 Prozent) bei den Renten aus. Als Rechnungszins wurde im Geschäftsjahr 2018/19 in Übereinstimmung mit § 253 Abs. 2 HGB ein Rechnungszins von 2,82 Prozent (2017/18: 3,34 Prozent) angesetzt, der dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Jahre entspricht. Dieser Zinssatz ergibt sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Für Unterdeckungen bei der Unterstützungseinrichtung ist bei der CECONOMY AG eine entsprechende Rückstellung gebildet. Dabei wurden die gleichen Methoden und Parameter wie bei der Berechnung unmittelbarer Pensionsverpflichtungen angewandt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren beträgt 10 Mio. € (30.09.2018: 12 Mio. €). Dieser Betrag ist bei der Ermittlung des zur Ausschüttung gesperrten Betrags zu berücksichtigen. Zuführungsbeträge zu den Pensionsverpflichtungen werden, soweit sie auf den Zinsanteil entfallen, im Finanzergebnis und im Übrigen innerhalb der Personalaufwendungen ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektivierbare Hinweise für ihren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlust- und Zinsvorträge sowie etwaige Steuergutschriften in die Berechnung einbezogen. Passive latente Steuern werden nur dann ausgewiesen, wenn sie die aktiven latenten Steuern übersteigen. Von dem Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, aktive latente Steuern zu bilanzieren, wurde kein Gebrauch gemacht. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Sofern im Rahmen der Geschäftstätigkeit Währungs-, Zins-, Kurs- und Preisrisiken eingegangen werden, werden diese durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente abgesichert. Dazu gehören insbesondere Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen sowie Zins- und Währungsswaps. Derivative Finanzinstrumente, die in wirtschaftlich notwendigem und entsprechend dokumentiertem Sicherungszusammenhang mit anderen oder originären Finanzinstrumenten stehen, werden gemäß § 254 HGB gemeinsam bewertet (Einfrierungsmethode). Dies kann insbesondere konzerninterne und externe Finanzierungen sowie Derivate, die an verbundene Unternehmen weitergegeben werden, betreffen. Innerhalb gebildeter Bewertungseinheiten werden nicht realisierte Verluste bis zur Höhe nicht realisierter Gewinne aufgerechnet. Übersteigende Verluste werden antizipiert (zurückgestellt), übersteigende Gewinne nicht bilanziert. Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten sind die individuelle Risikokompensation, die Kongruenz von Zinsfälligkeit und Währung, gleicher Fristigkeitstermin und Durchhalteabsicht über den Bewertungsstichtag hinaus. Erläuterungen zur Bilanz 3. Anlagevermögen scroll Mio. € 30.09.2018 30.09.2019 Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Nutzungsrechte und Lizenzen 1 1 1 1 Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 1 0 1 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 1.542 1.524 Beteiligungen 13 13 1.555 1.537 Gesamt 1.556 1.539 Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus nachfolgender Übersicht: scroll Anschaffungskosten Mio. € 01.10.2018 Zugang Umbuchung Abgang Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Nutzungsrechte und Lizenzen 1 0 0 0 1 0 0 0 Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 1 0 0 0 1 0 0 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 1.542 0 0 18 Beteiligungen 13 0 0 0 1.555 0 0 18 Gesamt 1.556 1 0 18 scroll Mio. € Abschreibung (kumuliert) 30.09.2019 Abschreibung des Geschäftsjahres Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Nutzungsrechte und Lizenzen 0 1 0 0 1 0 Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 1 0 0 1 0 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 0 1.524 0 Beteiligungen 0 13 0 0 1.537 0 Gesamt 0 1.539 0 4. Immaterielle Vermögensgegenstände Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen entgeltlich erworbene Software und Lizenzen. Abschreibungen des Geschäftsjahres 2018/19 wurden ausschließlich planmäßig vorgenommen. 5. Sachanlagen Die Sachanlagen umfassen im Wesentlichen Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie eigene Fahrzeuge. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres 2018/19 wurden ausschließlich planmäßig vorgenommen. 6. Finanzanlagen Die Anteile an verbundenen Unternehmen betragen zum 30. September 2019 1.524 Mio. € (30.09.2018: 1.542 Mio. €) und umfassen im Wesentlichen 100 Prozent der Anteile an der CECONOMY Retail GmbH mit einem Buchwert von 651 Mio. €, die ihrerseits die Mehrheit der Anteile an der Media-Saturn-Holding GmbH hält. Darüber hinaus sind enthalten 100 Prozent der Anteile mit einem Buchwert in Höhe von 410 Mio. € an der MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG sowie 100 Prozent der Anteile an der CECONOMY Retail International GmbH mit einem Buchwert von 453 Mio. €, die ihrerseits eine Beteiligung in Höhe von 24,33 Prozent an der Fnac Darty S.A. in Ivry-sur-Seine, Frankreich, hält. Der Abgang bei der Position Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 18 Mio. € resultiert aus einbehaltenen Kapitalertragsteuern im Zusammenhang mit dem Verkauf der mittelbar über die MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG gehaltenen Anteile an der METRO AG sowie aus der Dividendenausschüttung der METRO AG an die MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG. Da die CECONOMY AG als Gesellschafterin der MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG die Steuerforderung aus der einbehaltenen Kapitalertragsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend macht, stellt dies eine Entnahme bei der MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG dar, die in der CECONOMY AG zu einer entsprechenden Minderung des Beteiligungsbuchwerts an der MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG geführt hat. Die Beteiligungen umfassen 6,61 Prozent der Anteile an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG in Höhe von 13 Mio. € sowie den unmittelbar gehaltenen rund Ein-Prozent-Anteil der CECONOMY AG an der METRO AG mit einem Buchwert von einem Euro. Der unmittelbare rund Ein-Prozent-Anteil der CECONOMY AG an der METRO AG ist steuerlich für sieben Jahre sperrfristbehaftet, sodass er vor dem 1. Oktober 2023 nicht ohne Inkaufnahme negativer steuerlicher Konsequenzen veräußert werden kann. ↗ Weitere Informationen zur Beteiligung an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG finden sich auch unter Nummer 19 Risiken und Vorteile außerbilanzieller Geschäfte. 7. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände scroll Mio. € 30.09.2018 30.09.2019 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 207 273 davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (1) (5) Sonstige Vermögensgegenstände 12 54 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr (0) (0) 219 327 Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen umfassen im Wesentlichen mit 189 Mio. € Forderungen aus der Finanzierungsfunktion der CECONOMY AG als Holding gegenüber Konzerngesellschaften (30.09.2018: 205 Mio. €), wovon 184 Mio. € auf die CECONOMY Retail GmbH, 4 Mio. € auf die CECONOMY Digital GmbH sowie 1 Mio. € auf die Retail Media Group GmbH entfallen. Die Forderung gegen die Retail Media Group GmbH wurde in Höhe von 4 Mio. € auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Darüber hinaus enthalten die Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit 80 Mio. € Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen (30.09.2018: 1 Mio. €), wovon 79 Mio. € auf die CECONOMY Retail GmbH entfallen und mit 5 Mio. € Forderungen aus Dienstleistungsumlagen an Tochtergesellschaften (30.09.2018: 1 Mio. €). Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen mit 53 Mio. € Steuererstattungsansprüche (30.09.2018: 10 Mio. €). Diese umfassen mit 52 Mio. € Forderungen aus einbehaltener Kapitalertragsteuer. Davon entfallen 27 Mio. € (30.09.2018: 1 Mio. €) auf die Übernahme der Kapitalertragsteuerforderung der CECONOMY Retail GmbH aus der Ergebnisausschüttung der Media-Saturn-Holding GmbH für das Geschäftsjahr 2016/17 und 24 Mio. € (30.09.2018: 6 Mio. €) aus der Übernahme von Kapitalertragsteuerforderungen der MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG aus dem Verkauf der Anteile an der METRO AG sowie der Dividendenausschüttung der METRO AG an die MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG. Darüber hinaus sind in den sonstigen Vermögensgegenständen 1 Mio. € Umsatzsteuererstattungsansprüche enthalten. 8. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Die Position beträgt zum Bilanzstichtag 214 Mio. € (30.09.2018: 173 Mio. €) und besteht aus kurzfristigen Guthaben und Geldanlagen bei Kreditinstituten. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahresstichtag 30. September 2018 ergibt sich überwiegend aus einer Geldanlage der MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG bei der CECONOMY AG aus dem Verkauf von 5,4 Prozent der von ihr gehaltenen Anteile an der METRO AG. Diese liquiden Mittel wurden zur Rückführung der finanziellen Verschuldung verwendet und darüber hinaus ertragsoptimierend am Geldmarkt angelegt. 9. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betragen zum Bilanzstichtag 2 Mio. € (30.09.2018: 2 Mio. €) und enthalten mit 1 Mio. € eine Provision für eine syndizierte Kreditlinie und für im Vorjahr emittierte Schuldscheindarlehen in Höhe von 250 Mio. € sowie mit 1 Mio. € vorausbezahlte Mietaufwendungen für ein ehemaliges von der METRO AG angemietetes Gebäude des Shared Service Centers in Pune/Indien. 10. Gezeichnetes Kapital (Eigenkapital) Das gezeichnete Kapital hat sich hinsichtlich Höhe und Zusammensetzung nach Stamm- und Vorzugsaktien gegenüber dem Stand am 30. September 2018 nicht verändert und beträgt 918.845.410,90 €. Es ist wie folgt eingeteilt: scroll Inhaberstückaktien, anteiliger Wert je Aktie am Grundkapital rund 2,56 € 30.09.2018 30.09.2019 Stammaktien Stück 356.743.118 356.743.118 rund € 911.999.300 911.999.300 Vorzugsaktien Stück 2.677.966 2.677.966 rund € 6.846.111 6.846.111 Aktien gesamt Stück 359.421.084 359.421.084 Grundkapital gesamt rund € 918.845.411 918.845.411 Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Stammaktien berechtigen darüber hinaus insbesondere zum Erhalt von Dividenden. Im Unterschied zu den Stammaktien gewähren Vorzugsaktien grundsätzlich kein Stimmrecht und sind mit einem Gewinnvorzug gemäß § 21 der Satzung der CECONOMY AG ausgestattet. Hierin heißt es: "(1) Die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht erhalten aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine nachzuzahlende Vorabdividende von 0,17 Euro je Vorzugsaktie. (2) Reicht der verteilbare Bilanzgewinn in einem Geschäftsjahr zur Zahlung der Vorabdividende nicht aus, so ist der Rückstand ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachzuzahlen, dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlenden Vorzugsbeträge erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände zu leisten sind. (3) Nach Ausschüttung der Vorabdividende erhalten die Inhaber von Stammaktien eine Dividende von 0,17 Euro je Stammaktie. Danach wird an die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eine nicht nachzahlbare Mehrdividende von 0,06 Euro je Vorzugsaktie gezahlt. Die Mehrdividende beträgt 10 vom Hundert der unter Berücksichtigung von Absatz 4 an die Inhaber von Stammaktien gezahlten Dividende, wenn diese 1,02 Euro je Stammaktie erreicht oder übersteigt. (4) An einer weiteren Gewinnausschüttung nehmen die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht und die Inhaber von Stammaktien entsprechend ihren Anteilen am Grundkapital gleichberechtigt teil." Genehmigtes Kapital Die Hauptversammlung vom 13. Februar 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Februar 2024 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Geld- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu 321.600.000 € zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten festgelegten Fällen ausschließen. Das genehmigte Kapital wurde bisher nicht ausgenutzt. Bedingtes Kapital Die Hauptversammlung vom 13. Februar 2019 hat eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 127.825.000 €, eingeteilt in bis zu 50.000.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien, beschlossen (bedingtes Kapital). Diese bedingte Kapitalerhöhung steht im Zusammenhang mit einer Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Februar 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.000.000.000 € zu begeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Stammaktien der CECONOMY AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 127.825.000 € nach näherer Maßgabe der jeweiligen Options- beziehungsweise Wandelanleihebedingungen zu gewähren oder aufzuerlegen oder das Recht der CECONOMY AG vorzusehen, statt einer Rückzahlung der Schuldverschreibungen in bar ganz oder teilweise Aktien der CECONOMY AG oder einer anderen börsennotierten Gesellschaft zu gewähren. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten festgelegten Fällen ausschließen. Es wurden bisher keine Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen aufgrund der vorgenannten Ermächtigung begeben. Erwerb eigener Aktien Die Hauptversammlung vom 13. Februar 2019 hat die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 12. Februar 2024 eigene Aktien, gleich welcher Gattung, bis zu insgesamt zehn Prozent des Grundkapitals zu erwerben, das zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestand oder - falls dieser Wert geringer ist - das zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung besteht. Von dieser Ermächtigung hat bisher weder die Gesellschaft noch ein abhängiges oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehendes Unternehmen oder ein anderer für Rechnung der Gesellschaft oder eines abhängigen oder eines in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens Gebrauch gemacht. ↗ Weitere Angaben zum genehmigten Kapital, zum bedingten Kapital beziehungsweise zur Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie zum Erwerb eigener Aktien finden sich im Zusammengefassten Lagebericht - Angaben gemäß § 315a Abs. 1 HGB und § 289a Abs. 1 HGB. 11. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage zum 30. September 2019 beträgt 321 Mio. € und hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. 12. Rückstellungen scroll Mio. € 30.09.2018 30.09.2019 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 122 123 Steuerrückstellungen 0 0 Sonstige Rückstellungen 10 11 132 134 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind in Höhe von 82 Mio. € (30.09.2018: 82 Mio. €) für unmittelbare Versorgungszusagen und in Höhe von 41 Mio. € (30.09.2018: 39 Mio. €) für Unterdeckungen von nicht voll dotierten Unterstützungseinrichtungen gebildet. Als Rechnungszins wurden im Geschäftsjahr 2018/19 in Übereinstimmung mit § 253 Abs. 2 HGB 2,82 Prozent (2017/18: 3,34 Prozent) angesetzt, der als durchschnittlicher Marktzins der vergangenen zehn Jahre prognostiziert ist. Dieser Zinssatz ergibt sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren beträgt 10 Mio. € (30.09.2018: 12 Mio. €). Dieser Betrag ist bei der Ermittlung des zur Ausschüttung gesperrten Betrags zu berücksichtigen. Innerhalb der Position "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" wurden Aktivwerte von Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 22 Mio. € (30.09.2018: 20 Mio. €) verrechnet. Die Aktivwerte der Rückdeckungsversicherungen sind verpfändet und insolvenzgesichert. Die Anschaffungskosten entsprechen im Wesentlichen den Zeitwerten der Rückdeckungsversicherungen sowie dem Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen. Wesentliche verrechnete Aufwendungen und Erträge haben sich in diesem Zusammenhang nicht ergeben. Sonstige Rückstellungen sind für folgende Sachverhalte gebildet: scroll Mio. € 30.09.2018 30.09.2019 Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern 5 6 Ausstehende Rechnungen 4 4 Prozessrisiken und Rechtsstreitigkeiten 1 1 Zinsen auf Steuernachzahlungen 0 0 Übrige 0 0 10 11 In den Sonstigen Rückstellungen sind unter anderem Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern sowie gegenüber Vorstandsmitgliedern in Höhe von 6 Mio. € enthalten, die mit 3 Mio. € Bonusrückstellungen, mit 2 Mio. € Abfindungsrückstellungen und mit 1 Mio. € Verpflichtungen für anteilsbasierte Vergütungen betreffen. 13. Verbindlichkeiten scroll Restlaufzeit Mio. € 30.09.2018 Gesamt Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Anleihen 145 145 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 250 0 189 61 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3 3 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 236 236 0 0 davon aus Lieferungen und Leistungen (0) (0) (0) (0) Sonstige Verbindlichkeiten 3 3 0 0 davon aus Steuern (1) (1) (0) (0) davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (0) (0) (0) (0) 637 387 189 61 scroll Restlaufzeit Mio. € 30.09.2019 Gesamt Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Anleihen 0 0 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 250 0 238 12 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2 2 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 506 506 0 0 davon aus Lieferungen und Leistungen (0) (0) (0) (0) Sonstige Verbindlichkeiten 2 2 0 0 davon aus Steuern (1) (1) (0) (0) davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (0) (0) (0) (0) 760 510 238 12 Unter den Anleihen werden die Verbindlichkeiten aus abgeschlossenen Commercial Paper Programmen ausgewiesen. Das sogenannte Multi-Currency Commercial Paper Programm dient der Deckung des kurzfristigen Finanzierungsbedarfs und verfügt als Daueremissionsprogramm über ein maximales Volumen von 500 Mio. €. Zum 30. September 2019 ist das Programm mit einem Volumen von 0 Mio. € (30.09.2018: 145 Mio. €) in Anspruch genommen worden. Die CECONOMY AG besitzt Liquiditätsreserven, die sich neben der vorgehaltenen Liquidität auch aus einer syndizierten Kreditlinie in Höhe von 550 Mio. € (30.09.2018: 550 Mio. €) sowie mehrjährig bestätigten Kreditlinien in Höhe von 430 Mio. € (30.09.2018: 465 Mio. €) zusammensetzen. Diese umfangreichen, mehrjährigen Kreditlinien wurden per 30. September 2019 nicht in Anspruch genommen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten im Geschäftsjahr 2016/17 arrangierte Schuldscheindarlehen in Höhe von 250 Mio. € mit Restlaufzeiten von zwei bis sieben Jahren. Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden Kosten- und Investitionsrechnungen ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Geschäftsjahr 2018/19 mit 497 Mio. € aus kurzfristigen Geldanlagen von Konzerngesellschaften bei der CECONOMY AG sowie im Wesentlichen aus einer Verbindlichkeit gegenüber der CECONOMY Digital GmbH in Höhe von 9 Mio. € aus der Verlustübernahme auf Basis des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags. Die sonstigen Verbindlichkeiten über 2 Mio. € umfassen mit 1 Mio. € Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuern und mit 1 Mio. € auf Schuldscheindarlehen entfallende Zinsverbindlichkeiten. 14. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Diese Position umfasst im Wesentlichen abgegrenzte Erträge in Höhe von 1 Mio. € aus der Übernahme von Garantien für die Media-Saturn Deutschland GmbH für mögliche zukünftige Forderungsausfälle aus dem Verkauf von Forderungen aus Mobilfunkverträgen. 15. Haftungsverhältnisse scroll Mio. € 30.09.2018 30.09.2019 Verpflichtungen aus Bürgschaften 2 120 davon für Verbindlichkeiten verbundener Unternehmen (2) (120) 2 120 Die zum 30. September 2019 bestehenden Haftungsverhältnisse umfassen im Wesentlichen mit 21 Mio. € die Übernahme einer Garantie der CECONOMY AG gegenüber einem Finanzinstitut für die Absicherung von möglichen zukünftigen Forderungsausfällen aus dem Verkauf von Forderungen aus Mobilfunkverträgen der Media-Saturn Deutschland GmbH an ein Finanzinstitut und mit 105 Mio. CHF beziehungsweise 97 Mio. € eine Garantie der CECONOMY AG gegenüber einem Bankinstitut für die Absicherung der vertraglichen Verpflichtungen der PayRed Services AG, Schweiz, im Rahmen des Verkaufs von Kreditkartenforderungen. Aufgrund der vorgenommenen finanzmathematischen Berechnungen im Rahmen einer Risikomodellanalyse wird das Risiko einer Inanspruchnahme in beiden Fällen als nicht wahrscheinlich eingeschätzt. Darüber hinaus besteht mit 1 Mio. € ein Haftungsverhältnis in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft der CECONOMY AG für die gemäß Grundstückskaufvertrag vom 7. April 2017 zwischen der CECONOMY Unterstützungskasse e. V. und der Projektentwicklungsgesellschaft Kaispeicher Düsseldorf mbH & Co. KG zu stellende Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung des Grundstückskaufvertrags. Eine Inanspruchnahme wird als nicht wahrscheinlich eingeschätzt, da die zugrunde liegende Verpflichtung von der CECONOMY Unterstützungskasse e. V. erfüllt werden kann. Des Weiteren bestehen Haftungsverhältnisse aus einem Rahmenvertrag mit einem Finanzinstitut zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben im Blockmodell Altersteilzeit in Höhe von 1 Mio. € durch eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft des Finanzinstituts für eigene Arbeitnehmer und für Konzernmitarbeiter zugunsten des verbundenen Unternehmens Media-Saturn Deutschland GmbH. Die den Bürgschaften zugrunde liegenden Verpflichtungen können von der betreffenden Gesellschaft erfüllt werden. Aus der Spaltung der ehemaligen METRO GROUP besteht ein gesetzliches Haftungsverhältnis aus einer fünf- beziehungsweise zehnjährigen Nachhaftung gemäß § 133 Abs. 1 und 3 Umwandlungsgesetz (UmwG). Die an der Spaltung beteiligten Rechtsträger haften für die Verbindlichkeiten (fünf Jahre) und die Versorgungsverpflichtungen (zehn Jahre) der CECONOMY AG als übertragender Rechtsträger, die vor dem Wirksamwerden der Spaltung begründet wurden, als Gesamtschuldner. Aufgrund der öffentlich verfügbaren Informationen wie insbesondere das Rating der METRO AG wird das Risiko einer Inanspruchnahme aus diesem Haftungsverhältnis als nicht wahrscheinlich eingeschätzt. Die CECONOMY AG geht Haftungsverhältnisse nur nach Abwägung aller Risiken und nur im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit ein. Bis zum Aufstellungszeitpunkt liegen der Gesellschaft keine Erkenntnisse über Haftungsinanspruchnahmen vor. 16. Sonstige finanzielle Verpflichtungen scroll Restlaufzeit Mio. € 30.09.2018 Gesamt Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Verpflichtungen aus eingeräumten Krediten 6 2 4 0 Darlehenszusagen 847 52 795 0 davon gegenüber verbundenen Unternehmen (847) (52) (795) (0) Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverhältnissen 13 1 6 6 866 55 805 6 scroll Restlaufzeit Mio. € 30.09.2019 Gesamt Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Verpflichtungen aus eingeräumten Krediten 7 2 5 0 Darlehenszusagen 858 63 795 0 davon gegenüber verbundenen Unternehmen (858) (63) (795) (0) Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverhältnissen 12 1 6 5 877 66 806 5 Die finanziellen Verpflichtungen aus eingeräumten Krediten betreffen in Höhe von 7 Mio. €. (30.09.2018: 6 Mio. €) noch zu zahlende Bereitstellungsprovisionen für mehrjährige Kreditlinien mit einem Nominalvolumen von 980 Mio. € (30.09.2018: 1.015 Mio. €). Der Nominalwert der Darlehenszusagen an Konzernunternehmen beträgt 1.053 Mio. € (30.09.2018: 1.052 Mio. €), wovon zum Bilanzstichtag 195 Mio. € (30.09.2018: 205 Mio. €) in Anspruch genommen wurden. Bei den Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverhältnissen handelt es sich im Wesentlichen um die Mietverpflichtung für das angemietete Gebäude der CECONOMY AG in der Kaistraße 3 in Düsseldorf. Das Mietverhältnis begann am 1. Oktober 2019. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren. 17. Derivative Finanzinstrumente Zur Absicherung von Währungsrisiken bei Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten der Konzerngesellschaften werden durch die CECONOMY AG Devisen- und Devisentermingeschäfte mit Banken geschlossen (Mikro-Hedges), die von der CECONOMY AG an die betreffende Konzerngesellschaft durch Abschluss eines internen gegenläufigen Geschäfts weitergereicht werden. Durch den Abschluss von internen Devisentermingeschäften, deren Wert sich im Hinblick auf das Währungsrisiko gegenläufig zu dem mit der Bank abgeschlossenen Geschäft entwickelt, ist aufgrund der Nominalbetrags- und Währungsidentität sowie der vorhandenen Fristenkongruenz eine Risikokompensation gewährleistet. Die prospektive und retrospektive Effektivität ist somit gegeben. Das Nominalvolumen der noch nicht abgerechneten Devisentermingeschäfte beträgt 489 Mio. €. 18. Sonstige Rechtsangelegenheiten Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die Media - Saturn - Holding GmbH Die CECONOMY AG hält mittelbar - über ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft CECONOMY Retail GmbH (CE Retail) - 78,38 Prozent der Anteile an der Media-Saturn-Holding GmbH (MSH). Mit einer am 28. Januar 2016 gegen die MSH vor dem Landgericht (LG) Ingolstadt erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeits- sowie positiven Beschlussfeststellungsklage, die ablehnende Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der MSH im Dezember 2015 zum Gegenstand hat, begehrt der Minderheitsgesellschafter der MSH die Abberufung und Suspendierung des von CE Retail (damals noch firmierend als METRO Kaufhaus und Fachmarkt Holding GmbH) seinerzeit entsandten Geschäftsführers der MSH. Die Klage des Minderheitsgesellschafters wurde durch das LG Ingolstadt mit Urteil vom 7. März 2017 abgewiesen. Die durch den Minderheitsgesellschafter eingelegte Berufung hat das Oberlandesgericht (OLG) München mit Beschluss vom 29. November 2017 zurückgewiesen und dabei die Revision nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Minderheitsgesellschafter am 22. Dezember 2017 Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten hat der BGH mit Beschluss vom 26. Februar 2018 das Ruhen des Verfahrens angeordnet. Die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde sind nach Ansicht von CECONOMY gering. Mit einer weiteren am 10. Februar 2016 gegen die MSH erhobenen Beschlussmängelklage vor dem LG Ingolstadt, die weitere ebenfalls ablehnende Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der MSH im Dezember 2015 zum Gegenstand hat, begehrt der Minderheitsgesellschafter, dass gegen die seinerzeitige Geschäftsführung der MSH nach Ansicht des Minderheitsgesellschafters bestehende Schadensersatzansprüche wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen geltend gemacht werden. Die Klage hat das LG Ingolstadt mit Urteil vom 18. November 2016 abgewiesen. Mit Beschluss vom 18. Juli 2017 hat das OLG München die durch den Minderheitsgesellschafter eingelegte Berufung zurückgewiesen und dabei die Revision nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Minderheitsgesellschafter am 24. August 2017 Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt. Auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten hat der BGH mit Beschluss vom 26. Februar 2018 das Ruhen des Verfahrens angeordnet. Die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde sind nach Ansicht von CECONOMY gering. Der Minderheitsgesellschafter hat zuletzt mit Beschlussfassung vom Mai/Juni 2018 gegen die Feststellung des Jahresabschlusses der MSH für das Geschäftsjahr 2016/17 und eine Ausschüttung des Jahresüberschusses gestimmt. Mit einer am 31. Juli 2018 vor dem LG Ingolstadt erhobenen Beschlussmängelklage begehrte die CE Retail die Feststellung, dass der Jahresabschluss der MSH für das Geschäftsjahr 2016/17 festgestellt und eine Ausschüttung des Jahresüberschusses an die Gesellschafter beschlossen worden ist. Das Gericht hatte auf einvernehmlichen Antrag der Beteiligten mit Beschluss vom 31. August 2018 das Ruhen des Verfahrens angeordnet. Die Beteiligten haben sich zwischenzeitlich außergerichtlich geeinigt. Die CE Retail hat die Klage daher mit Schriftsatz vom 29. Mai 2019 zurückgenommen. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Hauptversammlungen der CECONOMY AG Am 6. Februar 2017 hatte die Hauptversammlung der CECONOMY AG (damals noch firmierend als METRO AG) dem Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag zwischen der damals noch als METRO AG firmierenden CECONOMY AG und der damals noch als METRO Wholesale & Food Specialist AG firmierenden heutigen METRO AG zugestimmt. Die Ausgliederung und die Abspaltung sind am 12. Juli 2017 in das Handelsregister der damals noch als METRO AG firmierenden CECONOMY AG eingetragen und damit wirksam geworden. Die nachfolgend beschriebenen Gerichtsverfahren und ihr Ausgang haben keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der Ausgliederung und der Abspaltung. Im Zusammenhang mit der Aufteilung der ehemaligen METRO GROUP haben mehrere Aktionäre, darunter der Minderheitsgesellschafter der MSH, Anfechtungs-, Nichtigkeits- und/oder Feststellungsklagen wegen der in der ordentlichen Hauptversammlung der damals noch als METRO AG firmierenden CECONOMY AG vom 6. Februar 2017 unter Tagesordnungspunkten 3 und 4 gefassten Beschlüsse der Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/16, der unter Tagesordnungspunkten 9 und 10 gefassten Beschlüsse über die Änderung von § 1 der Satzung (Firma) sowie weiterer Satzungsänderungen und wegen des unter Tagesordnungspunkt 11 gefassten Beschlusses über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag erhoben. Des Weiteren haben mehrere Aktionäre allgemeine Feststellungsklagen gegen die CECONOMY AG erhoben und beantragt, festzustellen, dass der Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag nichtig oder zumindest schwebend unwirksam ist. Sämtliche zuvor genannten Klagen waren vor dem LG Düsseldorf anhängig. Mit Urteilen vom 24. Januar 2018 hat das LG Düsseldorf sämtliche dieser Klagen abgewiesen. In allen Verfahren ist Berufung eingelegt worden. Mit Urteilen vom 4. April 2019 hat das OLG Düsseldorf sämtliche Berufungen zurückgewiesen. In dem Berufungsurteil im Anfechtungsverfahren betreffend die Beschlüsse der Hauptversammlung wurde die Revision zum BGH zugelassen und eingelegt. In den Verfahren auf Feststellung der Nichtigkeit oder schwebenden Unwirksamkeit des Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrags hat das OLG Düsseldorf die Revision nicht zugelassen. In einem dieser Feststellungsverfahren haben die Kläger Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt. Das Urteil in dem anderen Feststellungsverfahren ist rechtskräftig. Die Erfolgsaussichten der Revision und der Nichtzulassungsbeschwerde sind nach Ansicht von CECONOMY gering. Am 13. Februar 2019 hat die Hauptversammlung der CECONOMY AG unter Tagesordnungspunkt 2 den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung erteilt. Gegen die Einzelentlastung der früheren Vorstandsmitglieder Pieter Haas und Mark Frese haben mehrere Aktionäre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage bei dem LG Düsseldorf erhoben. Die Erfolgsaussichten der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage sind nach Ansicht von CECONOMY gering. Geltendmachung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche Gesellschaften von CECONOMY hatten bei einem Londoner Gericht gegen Kreditkartengesellschaften auf Schadensersatz geklagt. Mit den Klagen werden Schadensersatzansprüche auf der Basis der Entscheidung der EU-Kommission geltend gemacht, die festgestellt hat, dass die als Teil eines Zahlkartensystems festgelegten grenzüberschreitenden Interbankenentgelte, die auch bei der Festlegung von nationalen Interbankenentgelten eine Rolle spielten, gegen europäisches Kartellrecht verstoßen haben. Einige der verfolgten Ansprüche waren wirtschaftlich der jetzigen METRO AG zuzurechnen. Die Verfahren sind in der Zwischenzeit im Rahmen von Vergleichen beendet worden. Darüber hinaus haben Gesellschaften von CECONOMY bei einem Londoner Gericht eine Klage gegen Gesellschaften von Toshiba und Panasonic eingereicht. Mit der Klage werden Schadensersatzansprüche auf der Basis der Entscheidung der EU-Kommission geltend gemacht, die festgestellt hat, dass sieben Hersteller von Kathodenstrahlröhren (Cathode Ray Tubes - CRTs), darunter Toshiba und Panasonic, Preisabsprachen trafen, Märkte und Kunden untereinander aufteilten sowie ihre Produktion beschränkten und damit gegen europäisches Kartellrecht verstießen. Diese CRTs wurden in Fernsehern und Computerbildschirmen verbaut, die auch an Gesellschaften von CECONOMY verkauft wurden. Übrige Rechtsangelegenheiten Darüber hinaus sind Gesellschaften von CECONOMY Partei beziehungsweise Beteiligte in weiteren gerichtlichen Klageverfahren. Mit Schriftsatz vom 9. Mai 2019 hat der Minderheitsgesellschafter der MSH Beschwerde nach § 104 Abs. 2 Satz 4 AktG gegen die gerichtliche Bestellung von Christoph Vilanek als Mitglied des Aufsichtsrats der CECONOMY AG eingelegt. Der Beschwerde hat das Amtsgericht (AG) Düsseldorf mit Beschlüssen vom 8. Juli 2019 und 13. August 2019 nicht abgeholfen und das Beschwerdeverfahren dem OLG Düsseldorf zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Das OLG Düsseldorf hat durch Beschluss vom 26. August 2019 die Beschwerde zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig. Am 3. November 2017 hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf eine Durchsuchung in den Geschäftsräumen der jetzigen METRO AG durchgeführt. Der Durchsuchung lag der Verdacht von Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) gegen ehemalige und aktuelle Organmitglieder der ehemaligen METRO AG (jetzt CECONOMY AG) zugrunde. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf beziehen sich auf den Verdacht, dass die ehemalige METRO AG die am 30. März 2016 veröffentlichte Ad-hoc-Mitteilung über die Aufteilung der ehemaligen METRO AG zu einem früheren Zeitpunkt hätte vornehmen müssen. Mit Schreiben vom 21. November 2018 hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf die CECONOMY AG davon in Kenntnis gesetzt, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die CECONOMY AG aufgrund der Verdachtslage hinsichtlich einer Straftat durch (ehemalige) vertretungsberechtigte Organe der CECONOMY AG einzuleiten. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat mit Schreiben vom 25. Juni 2019 ihre Absicht mitgeteilt, die Verfahren gegen die betreffenden ehemaligen Mitglieder des Vorstands gegen Zahlung von Geldauflagen im mittleren vierstelligen und unteren fünfstelligen Bereich einzustellen und gegen die CECONOMY AG eine Verbandsgeldbuße in Höhe von 100.000 € zu verhängen. Wir sind weiterhin der Auffassung, bei der Aufteilung der ehemaligen METRO GROUP in zwei selbstständige Unternehmen jederzeit im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften gehandelt zu haben. Derzeit wird evaluiert, ob eine Beendigung des Verfahrens gegen die CECONOMY AG gegen ein sehr maßvolles Bußgeld erfolgen kann und aus pragmatischen und prozessökonomischen Gründen im Unternehmensinteresse angestrebt werden sollte. 19. Risiken und Vorteile außerbilanzieller Geschäfte Zwischen der CECONOMY AG und bestimmten Tochtergesellschaften bestehen Ergebnisabführungsverträge. Vorteile aus diesen Verträgen ergeben sich insbesondere aus der Vereinnahmung der Jahresüberschüsse der jeweiligen Organgesellschaften. Risiken bestehen darin, dass auch Verluste im Rahmen der Ergebnisabführungsverträge und freiwilliger Verlustübernahmeverpflichtungen übernommen werden müssen. Es besteht zu bestimmten Tochtergesellschaften eine ertrags- und umsatzsteuerliche Organschaft. Über den zurückgebliebenen Kommanditanteil an der METRO PROPERTIES GmbH &. Co. KG haben die CECONOMY AG und die jetzige METRO AG am 19. September 2016 einen Optionsvertrag abgeschlossen. Darin gewährt die CECONOMY AG der jetzigen METRO AG eine Call-Option und die jetzige METRO AG der CECONOMY AG eine Put-Option zum anteiligen Unternehmenswert im Zeitpunkt der Optionsausübung in Bezug auf diesen Kommanditanteil der CECONOMY AG. Die Optionen können jeweils nur in bestimmten Zeitfenstern von je sechs Monaten ausgeübt werden. Die Call-Option kann erstmals drei Jahre nach dem Wirksamwerden der Spaltung und die Put-Option erstmals sieben Jahre nach dem Wirksamwerden der Spaltung ausgeübt werden. Erläuterungen zur Gewinn - und Verlustrechnung 20. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse betreffen mit 3 Mio. € (2017/18: 1 Mio. €) Dienstleistungsumlagen der CECONOMY AG an verbundene Unternehmen, die im Wesentlichen auf die Media-Saturn-Holding GmbH entfallen. 2 1 . Beteiligungsergebnis scroll Mio. € 2017/18 2018/19 Erträge aus Beteiligungen 7 14 davon aus verbundenen Unternehmen (0) (0) Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 1 79 Aufwendungen aus Verlustübernahmen -30 -9 -22 84 Die CECONOMY AG weist im Geschäftsjahr 2018/19 ein Beteiligungsergebnis in Höhe 84 Mio. € (2017/18: -22 Mio. €) aus. Die Erträge aus Beteiligungen betreffen Gewinnanteile aus der Kommanditbeteiligung an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG in Höhe von 11 Mio. € (2017/18: 4 Mio. €) sowie Dividendenausschüttungen aus der Beteiligung an der METRO AG mit 3 Mio. € (2017/18: 3 Mio. €). Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen in Höhe von 79 Mio. € betreffen im Wesentlichen die CECONOMY Retail GmbH, die 78,38 Prozent an der Media-Saturn-Holding GmbH hält. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen entfallen nahezu vollumfänglich auf die CECONOMY Digital GmbH (2017/18: 0 Mio. €). 2 2 . Finanzergebnis scroll Mio. € 2017/18 2018/19 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1 2 davon aus verbundenen Unternehmen (0) (0) Zinsen und ähnliche Aufwendungen -9 -13 davon aus Aufzinsung (-6) (-9) Andere Finanzaufwendungen -3 -7 -11 -18 Das Finanzergebnis der CECONOMY AG setzt sich im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie aus Zinsaufwand aus den aufgenommenen Verbindlichkeiten im Rahmen des Multi-Currency Commercial Paper Programms und den Schuldscheindarlehen zusammen. Die anderen Finanzaufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen in Höhe von 4 Mio. € für die Wertberichtigung der Darlehensforderung gegenüber der Retail Media Group GmbH. 23. Sonstige betriebliche Erträge scroll Mio. € 2017/18 2018/19 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 1 6 Erträge aus Kursgewinnen 0 0 Übrige Erträge 3 1 4 7 Bei den übrigen Erträgen handelt es sich mit 1 Mio. € um Weiterbelastungen für verauslagte Kosten Dritter. Hiervon entfallen 1 Mio. € auf die METRO AG. 24. Personalaufwand scroll Mio. € 2017/18 2018/19 Löhne und Gehälter 16 44 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7 4 davon für Altersversorgung (6) (3) 23 48 Der Personalaufwand beträgt im laufenden Geschäftsjahr 2018/19 insgesamt 48 Mio. €. Der Aufwand für Löhne und Gehälter beträgt 44 Mio. €. Der Anstieg der Aufwendungen für Löhne und Gehälter um 28 Mio. € umfasst mit 26 Mio. € im Wesentlichen Abfindungsleistungen aufgrund des Führungswechsels im Top-Management der CECONOMY AG. Im Durchschnitt nach Köpfen waren im Geschäftsjahr 2018/19 bei der CECONOMY AG 82 Mitarbeiter beschäftigt (2017/18: 90 Mitarbeiter, Durchschnitt aus zwölf Monaten). Hiervon sind 11 leitende (2017/18: 16) und 71 nicht leitende Mitarbeiter (2017/18: 74). 25. Sonstige betriebliche Aufwendungen scroll Mio. € 2017/18 2018/19 Dienstleistungen 0 1 Beratungsaufwendungen 16 10 Allgemeine Verwaltungskosten 10 9 Immobilienmieten 1 1 Übrige Aufwendungen 4 1 31 22 Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der CECONOMY AG enthalten im laufenden Geschäftsjahr 2018/19 im Wesentlichen Beratungsaufwendungen in Höhe von 10 Mio. € (2017/18: 16 Mio. €) sowie übrige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Holdingfunktion. 26. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Zur Ermittlung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden der CECONOMY AG als Organträgerin die steuerlich zuzurechnenden Ergebnisse der in den CECONOMY AG-Organkreis eingebundenen Tochtergesellschaften gemeldet. Bei dem Steuerausweis handelt es sich um die Saldogröße aus Steueraufwand und -ertrag des gesamten CECONOMY AG-Organkreises. Im Berichtsjahr ist im CECONOMY AG-Organkreis kein zu versteuerndes Einkommen, sondern ein laufender steuerlicher Verlust entstanden. Latente Steuern werden gemäß § 274 Abs. 1 HGB auf bilanzielle Differenzen zwischen dem steuerlichen und dem handelsrechtlichen Wertansatz ermittelt. Aktive latente Steuern beziehen sich im Wesentlichen auf Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen. Darüber hinaus sind bei der Berechnung aktiver latenter Steuern grundsätzlich auch Verlust- und Zinsvorträge zu berücksichtigen. Diese sind zum 30. September 2019 unverändert zum Vorjahr vollständig wertberichtigt. Der Ermittlung der latenten Steuern liegt der zum Realisierungszeitpunkt erwartete Gesamtsteuersatz von 30,53 Prozent zugrunde. Dieser setzt sich zusammen aus dem Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent sowie dem Gewerbesteuersatz von 14,7 Prozent bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 420 Prozent. Passive latente Steuern werden nur dann ausgewiesen, wenn sie die aktiven latenten Steuern übersteigen. Zum 30. September 2019 bestand ein aktivischer Überhang latenter Steuern, der unter Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht bilanziert wurde. 2 7 . Verwendung des Bilanzgewinns, Dividenden Für das Geschäftsjahr 2018/19 ist keine Dividendenausschüttung vorgesehen. Der Bilanzverlust in Höhe von 53 Mio. € wird als Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. 28. Nachtragsbericht Zwischen dem Bilanzstichtag (30. September 2019) und dem Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses (3. Dezember 2019) sind folgende Sachverhalte eingetreten, die für die Beurteilung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der CECONOMY AG von Bedeutung sind. Am 15. Oktober 2019 bestätigte die CECONOMY AG per Ad-hoc-Mitteilung, dass der Aufsichtsrat der CECONOMY AG am Donnerstag, den 17. Oktober 2019, über Vorstandsangelegenheiten, unter anderem über eine mögliche vorzeitige Beendigung der Bestellung des Vorstandsvorsitzenden, Herrn Jörn Werner, beraten wird. Es war vorgesehen, noch am selben Tag eine Entscheidung in diesem Zusammenhang zu treffen. Es gab zu diesem Zeitpunkt noch keine Beschlussempfehlung des Aufsichtsratspräsidiums an den Aufsichtsrat. Am 17. Oktober 2019 verkündete die CECONOMY AG, dass der Aufsichtsrat der CECONOMY AG und Jörn Werner, Vorsitzender des Vorstands, in einer außerordentlichen Sitzung in gegenseitigem Einvernehmen beschlossen haben, sich mit sofortiger Wirkung zu trennen. Gleichzeitig hat der Aufsichtsrat Dr. Bernhard Düttmann, Mitglied des Aufsichtsrats, für die Dauer von zwölf Monaten zum Vorsitzenden des Vorstands bestellt. Herr Dr. Düttmann ist zudem Arbeitsdirektor und verantwortet neben Personal die Strategie des Konzerns. Seit dem 17. Oktober 2019 besteht der Vorstand der CECONOMY AG aus Dr. Bernhard Düttmann und Karin Sonnenmoser. Sonstige Angaben 29. Mitarbeiter Im Durchschnitt nach Köpfen waren im Geschäftsjahr 2018/19 bei der CECONOMY AG 82 Mitarbeiter beschäftigt (2017/18: 90 Mitarbeiter, Durchschnitt aus zwölf Monaten). Hiervon sind 11 leitende (2017/18: 16) und 71 nicht leitende Mitarbeiter (2017/18: 74). 30. Konzernzugehörigkeit Die CECONOMY AG stellt als oberstes Mutterunternehmen den Konzernabschluss der CECONOMY AG auf. Der Konzernabschluss ist in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt worden. Er wird beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und anschließend im Bundesanzeiger bekannt gemacht. 31. Honorare des Abschlussprüfers Die Angaben zu den Abschlussprüferhonoraren sind im Konzernabschluss der CECONOMY AG enthalten. Auf eine Veröffentlichung an dieser Stelle wird aufgrund der befreienden Konzernklausel des § 285 Nr. 17 HGB verzichtet. Es wurden ausschließlich Leistungen erbracht, die mit der Tätigkeit als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der CECONOMY AG vereinbar sind. Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG bezieht sich auf die Prüfung des Konzernabschlusses, des Jahresabschlusses sowie verschiedene Jahresabschlussprüfungen und Prüfungen von IFRS Reporting Packages zur Einbeziehung in den CECONOMY-Konzernabschluss ihrer Tochterunternehmen, einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen. Zudem erfolgten prüfungsintegriert prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen, projektbegleitende Prüfungen im Rahmen der Einführung neuer Rechnungslegungsstandards sowie ISAE-3402-Prüfungsleistungen. Andere Bestätigungsleistungen enthalten neben einer betriebswirtschaftlichen Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems auch vereinbarte Bestätigungsleistungen in Bezug auf beispielsweise Umsatzmietvereinbarungen und Compliance Certificates. Die Steuerberatungsleistungen umfassen insbesondere die Erstellung von Fremdvergleichsstudien für Zwecke der Verrechnungspreisdokumentation für konzerninterne Leistungsverrechnungen. Die sonstigen Leistungen beinhalten Honorare für eine Bestandsaufnahme und Lückenanalyse in Bezug auf unternehmensinterne Planungsprozesse, Beratungsleistungen in Bezug auf Bilanzierungsfragen, die sich auf die Analyse von Sachverhalten und das Aufzeigen von Optionen beschränken, sowie die Konzeptionierung und Durchführung von Schulungen für Mitarbeiter der Bereiche Accounting und Controlling. 3 2 . Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Nahestehende Unternehmen und Personen sind juristische oder natürliche Personen, die auf die CECONOMY AG Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die CECONOMY AG unterliegen. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden insbesondere mit Tochterunternehmen abgeschlossen. Es handelt sich vor allem um Dienstleistungs-, Miet- und Finanzierungsgeschäfte sowie konzerninterne Unternehmenstransaktionen, die grundsätzlich zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen sind. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/19 wurden Darlehenszusagen an verbundene Unternehmen zu konzernspezifischen Konditionen gegeben. ↗ Weitere Informationen sind unter Nummer 16 Sonstige finanzielle Verpflichtungen zu finden. 33. Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Von Beginn des Geschäftsjahres 2018/19 bis zum Zeitpunkt der Abschlussaufstellung hat die CECONOMY AG die nachfolgenden Mitteilungen über das Bestehen von Beteiligungen an der CECONOMY AG erhalten, über die nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Angaben zu machen sind. Im Falle mehrfacher Mitteilungen innerhalb eines Geschäftsjahres hinsichtlich des Erreichens, Über- oder Unterschreitens der relevanten Schwellenwerte durch einen Meldepflichtigen ist jeweils nur die zeitlich letzte Mitteilung aufgeführt. Mitteilungen aus früheren Geschäftsjahren sind - soweit erforderlich - im Anhang zum relevanten Jahresabschluss angegeben. Darüber hinaus werden Mitteilungen aus früheren Geschäftsjahren auch nachfolgend angegeben, wenn zum Bilanzstichtag beziehungsweise zum Zeitpunkt der Abschlussaufstellung die Beteiligungen in einer mitteilungspflichtigen Höhe bestehen und keine neueren, weitergehenden oder weniger weitgehenden Mitteilungen vorliegen. Bei den nachfolgend genannten Stimmrechtsanteilen können sich nach den angegebenen Zeitpunkten Veränderungen ergeben haben, die der CECONOMY AG gegenüber nicht meldepflichtig waren. Sofern ein Aktionär der CECONOMY AG gegenüber eine Veränderung seiner Beteiligung ohne Schwellenberührung mitgeteilt hat (freiwillige Mitteilung), ist diese freiwillige Mitteilung zur Information der übrigen Aktionäre ebenfalls dargestellt. ↗ Die gemäß § 40 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und § 26 Abs. 1 WpHG a.F. veröffentlichten Inhalte der der CECONOMY AG zugegangenen Stimmrechtsmitteilungen, einschließlich Mitteilungen gemäß §§ 38, 39 WpHG und §§ 25, 25 a WpHG a.F., sind für die letzten zehn Geschäftsjahre unter anderem über die Internetseite der Gesellschaft unter www.ceconomy.de unter der Rubrik Investor Relations - Rechtliche Mitteilungen zugänglich gemacht. Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 10. Dezember 2010 lautet wie folgt: "Die Otto Beisheim Holding GmbH, Baar (Schweiz), hat uns, der METRO AG, Deutschland (Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf), ISIN: DE0007257503, WKN: 725750 am 10. Dezember 2010 Folgendes mitgeteilt: ‚Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG Meldepflichtige: 1. Otto Beisheim Betriebs GmbH [...] München (Deutschland) 2. Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG [...] Düsseldorf (Deutschland) 3. Otto Beisheim Verwaltungs GmbH [...] Düsseldorf (Deutschland 4. Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim [...] Baar (Schweiz) 5. Otto Beisheim Holding GmbH [...] Baar (Schweiz) 6. OB Beteiligungsgesellschaft mbH [...] München (Deutschland) 7. Prof. Otto Beisheim Stiftung [...] Baar (Schweiz) Emittent: METRO AG Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf Hiermit teilen wir, die Otto Beisheim Holding GmbH, Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG namens und im Auftrag der nachfolgend aufgeführten Gesellschaften und von Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim folgendes mit: 1. Otto Beisheim Holding GmbH Der Stimmrechtsanteil der Otto Beisheim Holding GmbH an der METRO AG hat am 10. Dezember 2010 die Schwelle von 10 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte). Davon sind der Otto Beisheim Holding GmbH 4,81 % (15.585.515 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Holding GmbH am heutigen Tag Stimmrechte zugerechnet: ― OB Beteiligungsgesellschaft mbH. 2. Otto Beisheim Betriebs GmbH Der Stimmrechtsanteil der Otto Beisheim Betriebs GmbH an der METRO AG hat am 10. Dezember 2010 die Schwelle von 10 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte). Davon sind der Otto Beisheim Betriebs GmbH 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen, wobei 4,81 % (15.585.515 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Betriebs GmbH Stimmrechte zugerechnet: ― Otto Beisheim Holding GmbH, ― OB Beteiligungsgesellschaft mbH. Von dem folgenden kontrollierten Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Betriebs GmbH Stimmrechte zugerechnet: ― OB Beteiligungsgesellschaft mbH. 3. Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG Der Stimmrechtsanteil der Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG an der METRO AG hat am 10. Dezember 2010 die Schwelle von 10 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte). Davon sind der Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen, wobei 4,81 % (15.585.515 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG Stimmrechte zugerechnet: ― Otto Beisheim Holding GmbH, ― OB Beteiligungsgesellschaft mbH. Von folgenden kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG Stimmrechte zugerechnet: ― Otto Beisheim Betriebs GmbH, ― OB Beteiligungsgesellschaft mbH. 4. Otto Beisheim Verwaltungs GmbH Der Stimmrechtsanteil der Otto Beisheim Verwaltungs GmbH an der METRO AG hat am 10. Dezember 2010 die Schwelle von 10 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte). Davon sind der Otto Beisheim Verwaltungs GmbH 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen, wobei 4,81 % (15.585.515 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Verwaltungs GmbH am heutigen Tag Stimmrechte zugerechnet: ― Otto Beisheim Holding GmbH ― OB Beteiligungsgesellschaft mbH. Von folgenden kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Verwaltungs GmbH am heutigen Tag Stimmrechte zugerechnet: ― Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG, ― Otto Beisheim Betriebs GmbH, ― OB Beteiligungsgesellschaft mbH. 5. Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim Der Stimmrechtsanteil von Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim an der METRO AG hat am 10. Dezember 2010 die Schwelle von 10 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte). Davon sind Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen, wobei 4,81 % (15.585.515 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim Stimmrechte zugerechnet: ― Otto Beisheim Holding GmbH, ― OB Beteiligungsgesellschaft mbH. Von folgenden kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden dabei Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim Stimmrechte zugerechnet: ― Otto Beisheim Verwaltungs GmbH, ― Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG, ― Otto Beisheim Betriebs GmbH, ― OB Beteiligungsgesellschaft mbH. 6. OB Beteiligungsgesellschaft mbH Der Stimmrechtsanteil der OB Beteiligungsgesellschaft mbH an der METRO AG hat am 10. Dezember 2010 die Schwelle von 5 % überschritten und beträgt zu diesem Tag 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte). Davon sind der OB Beteiligungsgesellschaft mbH 5,16 % (16.728.208 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der OB Beteiligungsgesellschaft mbH Stimmrechte zugerechnet: ― Otto Beisheim Holding GmbH. 7. Prof. Otto Beisheim Stiftung Der Stimmrechtsanteil der Prof. Otto Beisheim Stiftung an der METRO AG hat am 10. Dezember 2010 die Schwelle von 10 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte). Davon sind der Prof. Otto Beisheim Stiftung 5,16 % (16.728.208 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und weitere 4,81 % (15.585.515 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Prof. Otto Beisheim Stiftung Stimmrechte zugerechnet: ― OB Beteiligungsgesellschaft mbH. Von dem folgenden kontrollierten Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Prof. Otto Beisheim Stiftung Stimmrechte zugerechnet: ― Otto Beisheim Holding GmbH.'" Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 9. August 2013 lautet wie folgt: "Die Prof. Otto Beisheim Stiftung, München, Deutschland, hat uns am 9. August 2013 Folgendes mitgeteilt: ‚Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG Meldepflichtige: Prof. Otto Beisheim Stiftung [...] München, Deutschland Emittent: METRO AG [...] Düsseldorf Hiermit teilen wir, die Prof. Otto Beisheim Stiftung, Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil der Prof. Otto Beisheim Stiftung an der METRO AG am 8. August 2013 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 9,10 % (29.493.970) Stimmrechte beträgt. Davon sind der Prof. Otto Beisheim Stiftung 9,10 % (29.493.970 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen, wobei 2,28 % (7.392.638 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Prof. Otto Beisheim Stiftung Stimmrechte zugerechnet: ― Otto Beisheim Holding GmbH, Baar (Schweiz) '" Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 12. Mai 2015 lautet wie folgt: "Die Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg, Deutschland hat uns am 12. Mai 2015 gemäß §§ 21 f. WpHG - im Hinblick auf ihre Konzerngesellschaft Haniel Finance Deutschland GmbH zudem i.V.m. § 24 WpHG - Folgendes mitgeteilt: 1. Der Stimmrechtsanteil der Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg, Deutschland, an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland, hat am 11. Mai 2015 die Schwellen von 30 % und 25 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 24,996 % der Stimmrechte (81.015.280 Stimmrechte). Diese Stimmrechte werden der Franz Haniel & Cie. GmbH nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Von folgenden kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Franz Haniel & Cie. GmbH Stimmrechte zugerechnet: ― Haniel Finance Deutschland GmbH; ― METRO Vermögensverwaltung GmbH; ― METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; ― 1. HSB Verwaltung GmbH; ― 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG. 2. Der Stimmrechtsanteil ihrer Konzerngesellschaft Haniel Finance Deutschland GmbH, Duisburg, Deutschland, an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland, hat am 11. Mai 2015 die Schwellen von 30 % und 25 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 24,996 % der Stimmrechte (81.015.280 Stimmrechte). Davon hält sie 11,82 % der Stimmrechte (38.324.765 Stimmrechte) unmittelbar. Die weiteren 13,17 % der Stimmrechte (42.690.515 Stimmrechte) werden der Haniel Finance Deutschland GmbH nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Von folgenden kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Haniel Finance Deutschland GmbH Stimmrechte zugerechnet: ― METRO Vermögensverwaltung GmbH; ― METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; ― 1. HSB Verwaltung GmbH; ― 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG." Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 12. Juli 2018 lautet wie folgt: "Die freenet AG, Büdelsdorf, Deutschland, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 12. Juli 2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CECONOMY AG, Düsseldorf, Deutschland, am 12. Juli 2018 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 9,15 % der Stimmrechte (32.633.555 Stimmrechte) betragen hat. Diese Stimmrechte werden von der freenet AG unmittelbar gehalten." Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 16. Juli 2018 lautet wie folgt: "Die Meridian Stiftung, Essen, Deutschland, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 16. Juli 2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CECONOMY AG, Düsseldorf, Deutschland, am 12. Juli 2018 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte unterschritten und an diesem Tag 14,33 % der Stimmrechte (51.117.363 Stimmrechte) betragen hat. 14,33 % der Stimmrechte (51.117.363 Stimmrechte) sind der Meridian Stiftung nach § 34 WpHG zuzurechnen. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der CECONOMY AG 3 % oder mehr beträgt, werden der Meridian Stiftung dabei Stimmrechte zugerechnet: ― Palatin Verwaltungsgesellschaft mbH." Der veröffentlichte Inhalt der freiwilligen Mitteilungen vom 18. Juli 2018 lautet wie folgt: "Die Prof. Otto Beisheim Stiftung, München, Deutschland, hat uns mittels freiwilliger Mitteilung am 18. Juli 2018 mitgeteilt, dass sich ihr Stimmrechtsanteil an der CECONOMY AG, Düsseldorf, Deutschland, am 12. Juli 2018 aufgrund einer Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte auf 6,62 % der Stimmrechte (23.615.334 Stimmrechte) verringert hat. 6,62 % der Stimmrechte (23.615.334 Stimmrechte) sind der Prof. Otto Beisheim Stiftung nach § 34 WpHG zuzurechnen. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der CECONOMY AG 3 % oder mehr beträgt, werden der Prof. Otto Beisheim Stiftung dabei Stimmrechte zugerechnet: ― Beisheim Holding GmbH." "Die Prof. Otto Beisheim Stiftung, Baar, Schweiz, hat uns mittels freiwilliger Mitteilung am 18. Juli 2018 mitgeteilt, dass sich ihr Stimmrechtsanteil an der CECONOMY AG, Düsseldorf, Deutschland, am 12. Juli 2018 aufgrund einer Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte auf 6,62 % der Stimmrechte (23.615.334 Stimmrechte) verringert hat. 6,62 % der Stimmrechte (23.615.334 Stimmrechte) sind der Prof. Otto Beisheim Stiftung nach § 34 WpHG zuzurechnen. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der CECONOMY AG 3 % oder mehr beträgt, werden der Prof. Otto Beisheim Stiftung dabei Stimmrechte zugerechnet: ― Beisheim Holding GmbH." Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 18. Oktober 2018 lautet wie folgt: "Die DNCA FINANCE, Paris, Frankreich, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 18. Oktober 2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CECONOMY AG, Düsseldorf, Deutschland, am 9. Oktober 2018 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten und an diesem Tag 2,98 % der Stimmrechte (10.629.024 Stimmrechte) betragen hat. 1,40 % der Stimmrechte (4.993.876 Stimmrechte) sind der DNCA FINANCE nach § 34 WpHG zuzurechnen." Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 12. November 2018 lautet wie folgt: "Die J O Hambro Capital Management Limited, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 12. November 2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CECONOMY AG, Düsseldorf, Deutschland, am 9. November 2018 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 3,01 % der Stimmrechte (10.727.516 Stimmrechte) betragen hat. Diese Stimmrechte sind der J O Hambro Capital Management Limited nach § 34 WpHG zuzurechnen." Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 9 . April 201 9 lautet wie folgt: "Die Giovanni Agnelli B.V., Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 9. April 2019 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CECONOMY AG, Düsseldorf, Deutschland, am 5. April 2019 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 3,14 % der Stimmrechte (11.185.844 Stimmrechte) betragen hat. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der CECONOMY AG 3 % oder mehr beträgt, werden der Giovanni Agnelli B.V. dabei Stimmrechte zugerechnet: ― EXOR FINANCIAL INVESTMENTS SICAV-SIF." 34. Vorstand und Aufsichtsrat Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2018/19 Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands setzt sich im Wesentlichen zusammen aus der Grundvergütung, der kurzfristigen erfolgsabhängigen Vergütung (Short-Term Incentive und gegebenenfalls Sonderprämien) sowie der erfolgsabhängigen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung (Long-Term Incentive). Das Short-Term Incentive der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus den definierten finanziellen Zielen und der Erreichung individuell gesetzer Ziele zusammen. Festgelegt sind drei finanzielle Erfolgsziele, die auf Unternehmenskennzahlen (KPIs) basieren und für die der Aufsichtsrat auf Grundlage der Unternehmensplanung im Voraus die jeweiligen Zielwerte, die Schwellenwerte und die maximale Zielerreichung festlegt: ― Umsatzwachstum bereinigt um Währungseffekte und um Effekte von Portfolioveränderungen (Akquisitionen und Desinvestitionen) ― Ergebnis vor Abzug von Finanzergebnis und Steuern - EBIT (als währungsbereinigtes Delta zum Vorjahr) ― Nettobetriebsvermögen - NWC Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2018/19 beträgt 4,8 Mio. € (2017/18: 4,4 Mio. €). Davon entfallen 2,3 Mio. € (2017/18: 2,9 Mio. €) auf die Grundvergütung, 0,9 Mio. € (2017/18: 0,0 Mio. €) auf die kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung, 1,5 Mio. € (2017/18: 1,3 Mio. €) auf die erfolgsabhängige Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung und 0,1 Mio. € (2017/18: 0,1 Mio. €) auf sonstige Vergütungen. Die angegebenen Vorjahreswerte beziehen sich auf die im Geschäftsjahr 2017/18 amtierenden Vorstandsmitglieder. Die im Geschäftsjahr 2018/19 gewährte erfolgsabhängige Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung (Performance Share Plan) ist mit dem Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung angegeben. Im Geschäftsjahr 2018/19 haben sich Wertveränderungen aus den laufenden Tranchen erfolgsabhängiger Vergütungsprogramme mit langfristiger Anreizwirkung ergeben. Der Aufwand für die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Tranche 2018/19 betrug betreffend Herrn Werner 0,1 Mio. € und betreffend Frau Sonnenmoser 0,1 Mio. €. Der Zielbetrag der Tranche 2018/19 für die Mitglieder des Vorstands beträgt insgesamt 1,5 Mio. €. Darüber hinaus besteht für die Mitglieder des Vorstands eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktzusage mit einer beitragsorientierten und einer leistungsorientierten Komponente. Die Finanzierung der beitragsorientierten Komponente erfolgt gemeinsam durch den Vorstand und das Unternehmen. Sofern das Vorstandsmitglied einen Eigenbeitrag von sieben Prozent seiner definierten Bemessungsgrundlage erbringt, fügt das Unternehmen den doppelten Beitrag hinzu. Die sonstigen Vergütungen entfallen auf geldwerte Vorteile aus Sachbezügen. Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands Für frühere Mitglieder des Vorstands der CECONOMY AG und von auf die CECONOMY AG verschmolzenen Gesellschaften sowie ihre Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2018/19 Leistungen in Höhe von 3,0 Mio. € (2017/18: 3,3 Mio. €) erbracht. Der Barwert des Verpflichtungsvolumens für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen nach IFRS beträgt 48,0 Mio. € (30.09.2018: 45,3 Mio. €). Der entsprechende Barwert des Verpflichtungsvolumens für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen nach HGB beträgt 39,1 Mio. € (30.09.2018: 38,4 Mio. €). ↗ Die Angaben gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 a Satz 5 bis 8 HGB finden sich im Zusammengefassten Lagebericht im Vergütungsbericht. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Die Gesamtvergütung sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19 beträgt 2,2 Mio. € (2017/18: 2,0 Mio. €). ↗ Weitere Angaben zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder finden sich im Zusammengefassten Lagebericht im Vergütungsbericht. 35. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex Die von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam abgegebene Entsprechenserklärung gemäß § 161 Abs. 1 AktG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex von September 2019 sowie die Ergänzung von November 2019 und nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen beziehungsweise Ergänzungen macht die CECONOMY AG auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen - Corporate Governance dauerhaft öffentlich zugänglich. 36. Organe der CECONOMY AG und ihre Mandate Mitglieder des Aufsichtsrats 1 Jürgen Fitschen (Aufsichtsratsvorsitzender) Senior Advisor, Deutsche Bank AG a) Vonovia SE, Bochum Syntellix AG, Hannover b) Kühne + Nagel International AG, Schindellegi, Schweiz (bis 7. Mai 2019) Kommanditgesellschaft CURA Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Hamburg Jürgen Schulz (stellvertretender Vorsitzender) Abteilungsleiter Service, Saturn Bielefeld Vorsitzender des Betriebsrats, Saturn Bielefeld a) Keine b) Keine Wolfgang Baur Abteilungsleiter Logistik, Saturn Techno-Electro-Handelsgesellschaft mbH, Köln Vorsitzender des Betriebsrats, Saturn Köln a) Keine b) Keine Kirsten Joachim Breuer 2. Geschäftsführer, IG Metall Geschäftsstelle Erfurt a) Keine b) Keine Karin Dohm Global Head of Government & Regulatory Affairs and Group Structuring Deutsche Bank AG a) Deutsche EuroShop AG, Hamburg DB Europe GmbH, Frankfurt am Main b) Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg Dr. Bernhard Düttmann (von 1. Oktober 2018 bis 31. Dezember 2018 und von 26. März 2019 bis 30. September 2019 sowie von 1. Oktober 2019 bis 17. Oktober 2019) Selbstständiger Unternehmensberater a) Alstria Office Reit AG, Hamburg Vossloh AG, Werdohl b) Keine Daniela Eckardt Angestellte Kasse/Information, Saturn Alexanderplatz Berlin Stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats, Saturn Alexanderplatz Berlin a) Keine b) Keine Dr. Florian Funck Mitglied des Vorstands der Franz Haniel & Cie. GmbH a) METRO AG, Düsseldorf TAKKT AG, Stuttgart Vonovia SE, Bochum b) Keine Ludwig Glosser Service Manager und Lead Problem Manager Process Management, Media-Saturn IT Services GmbH Vorsitzender des Betriebsrats, Media-Saturn IT Services GmbH a) Keine b) Keine Julia Goldin Executive Vice President & Chief Marketing Officer, Lego Group a) Keine b) Keine Jo Harlow Selbstständige Unternehmerin a) Keine b) Intercontinental Hotels Group plc, Denham, Großbritannien Halma plc, Amersham, Großbritannien J Sainsbury's plc, London, Großbritannien Peter Küpfer (bis 30. April 2019) Selbstständiger Unternehmensberater a) METRO AG, Düsseldorf b) AHRB AG, Zürich, Schweiz ARH Resort Holding AG, Zürich, Schweiz Breda Consulting AG, Zürich, Schweiz Cambiata Ltd, Road Town (Tortola), Britische Jungferninseln Cambiata Schweiz AG, Zürich, Schweiz Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG, Essen Lake Zurich Fund Exempt Company, George Town (Grand Cayman), Cayman Islands Supra Holding AG, Zug, Schweiz Rainer Kuschewski Selbstständiger Unternehmer a) Keine b) Keine Stefanie Nutzenberger (seit 17. September 2019) Mitglied im Bundesvorstand der Gewerkschaft ver.di a) Keine b) Keine Claudia Plath Chief Financial Officer ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG a) Hochbahn AG, Hamburg (bis 23. August 2019) Deutsche EuroShop AG, Hamburg (seit 12. Juni 2019) b) MEC METRO-ECE Centermanagement GmbH & Co. KG, Düsseldorf Jens Ploog Senior-Referent Organisation, Prozesse und Projekte, Media-Saturn Deutschland GmbH Vorsitzender des Betriebsrats, Media-Saturn Deutschland GmbH a) Keine b) Keine Birgit Popp Bereichsleiterin HR Personal- und Organisationsentwicklung & Change, Media-Saturn Deutschland GmbH a) Keine b) Keine Dr. Fredy Raas Geschäftsführer der Beisheim Holding GmbH, Baar, Schweiz, und der Beisheim Group GmbH & Co. KG a) METRO AG, Düsseldorf b) Arisco Holding AG, Baar, Schweiz Montana Capital Partners AG, Baar, Schweiz (bis 22. Februar 2019) HUWA Finanz und Beteiligungs AG, Au, Schweiz Regine Stachelhaus Selbstständige Unternehmerin a) Covestro AG, Leverkusen Covestro Deutschland AG, Leverkusen SPIE Deutschland und Zentraleuropa GmbH, Ratingen b) ComputaCenter plc, Hatfield, Großbritannien (bis 16. Mai 2019) Spie SA, Cergy-Pontoise, Frankreich Christoph Vilanek (seit 10. Mai 2019) Vorstandsvorsitzender der freenet AG, Büdelsdorf a) Ströer Management SE und Ströer SE & Co. KGaA, Köln EXARING AG, München VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Bonn (seit 17. Juni 2019) b) Sunrise Communications AG, Zürich, Schweiz Lena Widmann (bis 8. Juni 2019) Gewerkschaftssekretärin Fachbereich Handel, Bundesverwaltung ver.di, Berlin a) dm-drogerie markt GmbH + Co. KG (bis 30. April 2019) b) Keine Sylvia Woelke Manager Corporate Risk Management & Internal Controls, Media-Saturn-Holding GmbH Vorsitzende des Betriebsrats, Media-Saturn-Holding GmbH a) Keine b) Keine Ausschüsse des Aufsichtsrats und deren Besetzung Aufsichtsratspräsidium Jürgen Fitschen (Vorsitzender) Jürgen Schulz Regine Stachelhaus Jens Ploog Prüfungsausschuss Karin Dohm (Vorsitzende) Dr. Bernhard Düttmann (von 1. Juni 2019 bis 17. Oktober 2019) Dr. Florian Funck Ludwig Glosser Peter Küpfer (bis 30. April 2019) Rainer Kuschewski Claudia Plath (seit 1. Dezember 2019) Sylvia Woelke (stellvertretende Vorsitzende) Nominierungsausschuss Jürgen Fitschen (Vorsitzender) Dr. Bernhard Düttmann (bis 17. Oktober 2019) Claudia Plath (seit 11. Dezember 2018) Regine Stachelhaus Vermittlungsausschuss gem. § 27 Abs. 3 MitbestG Jürgen Fitschen (Vorsitzender) Jürgen Schulz Dr. Bernhard Düttmann (bis 17. Oktober 2019) Ludwig Glosser Claudia Plath (seit 1. Dezember 2019) 1 Stand: 3. Dezember 2019 a) Mitgliedschaften in anderen zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG b) Mitgliedschaft in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunter- nehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG Mitglieder des Vorstands 2 Jörn Werner (Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor von 1. März 2019 bis 17. Oktober 2019) a) Christophorus Holding GmbH (A.T.U. Gruppe), Weiden Pieroth Wein AG, Rümmelsheim b) Media-Saturn-Holding GmbH, Ingolstadt - Vorsitzender des Beirats (seit 2. April 2019, Mitglied des Beirats von 1. April 2019) VELUX A/S, Kopenhagen, Dänemark Karin Sonnenmoser (Finanzvorstand seit 1. März 2019) a) Keine b) Media-Saturn-Holding GmbH, Ingolstadt - Mitglied des Beirats (seit 13. Mai 2019) Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH, Berlin Dr. Bernhard Düttmann (Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektor von 1. Januar 2019 bis 25. März 2019 sowie Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor seit 17. Oktober 2019) a) Alstria Office Reit AG, Hamburg Vossloh AG, Werdohl b) Media-Saturn-Holding GmbH, Ingolstadt - Mitglied des Beirats (seit 4. November 2019) Dr. Dieter Haag Molkenteller (Mitglied des Vorstands bis 31. Mai 2019) a) Keine b) Media-Saturn-Holding GmbH, Ingolstadt - Mitglied des Beirats (bis 13. Mai 2019) Mark Frese (Finanzvorstand bis 31. Dezember 2018 und Arbeitsdirektor von 7. November 2018 bis 31. Dezember 2018) a) METRO Re AG, Düsseldorf (vormals METRO Reinsurance N.V.) (bis 31. Dezember 2018) b) Media-Saturn-Holding GmbH, Ingolstadt - Vorsitzender des Beirats (bis 31. März 2019) Allistro Capital Gesellschaft für Beteiligungsberatung mbH, Frankfurt am Main - Mitglied des Fachbeirats Pieter Haas (Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor bis 12. Oktober 2018) a) Keine b) Tertia Handelsbeteiligungsgesellschaft mbH, Köln (bis 9. November 2018) Silver Ocean B.V., Amsterdam, Niederlande (bis 9. November 2018) 2 Stand der Mandate 3. Dezember 2019, sofern nicht anders vermerkt a) Mitgliedschaften in anderen zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG b) Mitgliedschaft in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschafts- unternehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG 37. Anteilsbesitz der CECONOMY AG zum 30. September 2019 gemäß § 285 HGB scroll Konsolidierte Tochterunternehmen Gesellschaftsname Sitz Land Währung Accelerate Commerce GmbH München Deutschland EUR CECONOMY Data GmbH Düsseldorf Deutschland EUR CECONOMY Digital GmbH Düsseldorf Deutschland EUR CECONOMY Dreizehnte Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH Ingolstadt Deutschland EUR CECONOMY Erste Vermögensverwaltungs GmbH Düsseldorf Deutschland EUR CECONOMY Invest GmbH Düsseldorf Deutschland EUR CECONOMY Pensionssicherungs GmbH Düsseldorf Deutschland EUR CECONOMY Retail GmbH Düsseldorf Deutschland EUR CECONOMY Retail International GmbH Düsseldorf Deutschland EUR Electronic Online Services Invest GmbH München Deutschland EUR Electronic Repair Logistics B.V. (ERL) Goes Niederlande EUR Hansa Foto-Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung Köln Deutschland EUR Imtron Asia Hong Kong Limited Hong Kong Hong Kong HKD Imtron GmbH Ingolstadt Deutschland EUR JUKE ENTERTAINMENT ESPAÑA, S.L., Unipersonal El Prat de Llobregat Spanien EUR Media - Saturn Beteiligungsges.m.b.H. Vösendorf Österreich EUR MEDIA MARKT - BUDAÖRS Video TV Hifi Elektro Fotó Computer Kereskedelmi Kft. Budaörs Ungarn HUF Media Markt 14 - Produtos Electronicos LdA Alfragide (Carnaxide) Portugal EUR MEDIA MARKT 3 DE MAYO SANTA CRUZ DE TENERIFE S.A. Teneriffa Spanien EUR MEDIA MARKT A CORUÑA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA A Coruña Spanien EUR Media Markt Aigle SA Aigle Schweiz CHF MEDIA MARKT ALACANT VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Alacant Spanien EUR MEDIA MARKT ALBACETE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Albacete Spanien EUR MEDIA MARKT ALCALA DE GUADAIRA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Alcalà de Guadaira Spanien EUR MEDIA MARKT ALCALÁ DE HENARES VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Alcalá de Henares Spanien EUR MEDIA MARKT ALCORCON VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Alcorcon Spanien EUR Media Markt Alexandrium B.V. Rotterdam Niederlande EUR MEDIA MARKT ALFAFAR VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Alfafar Spanien EUR MEDIA MARKT ALFRAGIDE - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Lissabon Portugal EUR Media Markt Alkmaar B.V. Alkmaar Niederlande EUR Media Markt Almere B.V. Almere Niederlande EUR MEDIA MARKT ALMERÍA, S.A.U. El Prat de Llobregat Spanien EUR Media Markt Alphen aan den Rijn B.V. Alphen aan den Rijn Niederlande EUR Media Markt Amersfoort B.V. Amersfoort Niederlande EUR Media Markt Amsterdam Centrum B.V. Amsterdam Niederlande EUR Media Markt Amsterdam Noord B.V. Amsterdam Niederlande EUR Media Markt Amsterdam West B.V. Amsterdam Niederlande EUR Media Markt Amstetten TV-Hifi-Elektro GmbH Amstetten Österreich EUR Media Markt Apeldoorn B.V. Apeldoorn Niederlande EUR Media Markt Arena B.V. Amsterdam Niederlande EUR MEDIA MARKT ARENA Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn HUF MEDIA MARKT Árkád Video TV Hifi Elektro Foto Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn HUF Media Markt Arnhem B.V. Arnhem Niederlande EUR Media Markt Assen B.V. Assen Niederlande EUR MEDIA MARKT AVEIRO - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Lissabon Portugal EUR MEDIA MARKT BADAJOZ S.A. Badajoz Spanien EUR MEDIA MARKT BARAKALDO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. San Vicente de Barakaldo Spanien EUR MEDIA MARKT BARCELONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Barcelona Spanien EUR Media Markt Basel AG Basel Schweiz CHF MEDIA MARKT Basilix NV Sint-Agatha-Berchem Belgien EUR Media Markt Békéscsaba Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Békéscsaba Ungarn HUF MEDIA MARKT BENFICA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Lissabon Portugal EUR Media Markt Bergen op Zoom B.V. Bergen op Zoom Niederlande EUR Media Markt Biel-Brügg AG Brügg bei Biel Schweiz CHF MEDIA MARKT BILBAO - ZUBIARTE, S.A. El Prat de Llobregat Spanien EUR MEDIA MARKT Bilbondo Video-TV-Hifi-Elektro-Computer-Foto, SA Bizkaia Spanien EUR Media Markt Borås TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK MEDIA MARKT BRAGA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Lissabon Portugal EUR MEDIA MARKT Braine-l'Alleud SA Braine-l'Alleud Belgien EUR Media Markt Breda B.V. Breda Niederlande EUR Media Markt Brugge NV Brügge Belgien EUR Media Markt Brussel Docks NV Brüssel Belgien EUR MEDIA MARKT Bruxelles Rue Neuve - MEDIA MARKT Brussel Nieuwstraat SA Brüssel Belgien EUR Media Markt Bürs TV-Hifi-Elektro GmbH Bürs Österreich EUR MEDIA MARKT CARTAGENA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Cartagena Spanien EUR MEDIA MARKT CASTELLÒ DE LA Plana VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Castellòn de la Plana Spanien EUR Media Markt CCCI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR Media Markt CCCII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR Media Markt CCCIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR Media Markt CCCVI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR Media Markt CCCVIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR Media Markt CCCXI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR Media Markt CCCXII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR Media Markt CCCXIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR Media Markt CCCXIX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR Media Markt CCCXV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR Media Markt CCCXVI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR Media Markt CCCXVII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR Media Markt CCCXVIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR Media Markt CCCXX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR Media Markt CCCXXI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR Media Markt CCCXXII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR Media Markt CCCXXIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR Media Markt CCCXXIV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR MEDIA MARKT CCLXIV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR Media Markt CCLXV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR Media Markt CCLXXV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR Media Markt CCLXXXIX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR Media Markt CCLXXXV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR Media Markt CCXCII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR Media Markt CCXCIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR Media Markt CCXCIX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR Media Markt CCXCVI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR MEDIA MARKT CCXLIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR MEDIA MARKT CCXLIV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR MEDIA MARKT Century Center NV Antwerpen Belgien EUR Media Markt Chur AG Chur Schweiz CHF Media Markt CLXXIX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR MEDIA MARKT COLLADO VILLALBA, S.A. Collado Villalba Spanien EUR Media Markt Conthey SA Conthey Schweiz CHF MEDIA MARKT CORDOBA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Cordoba Spanien EUR MEDIA MARKT CORDOVILLA-PAMPLONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Pamplona Spanien EUR Media Markt Crissier SA Crissier Schweiz CHF Media Markt Cruquius B.V Cruquius Niederlande EUR MEDIA MARKT Debrecen Video-TV-Hifi-Elektro-Photo-Computer-Kereskedelmi Kft. Debrecen Ungarn HUF Media Markt Den Bosch B.V. Den Bosch Niederlande EUR Media Markt Den Haag B.V. Den Haag Niederlande EUR MEDIA MARKT Deurne NV Antwerpen Belgien EUR Media Markt Deventer B.V. Deventer Niederlande EUR MEDIA MARKT DIAGONAL MAR-BARCELONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Barcelona Spanien EUR Media Markt Doetinchem B.V. Doetinchem Niederlande EUR MEDIA MARKT DONOSTI VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Donosti Spanien EUR Media Markt Dordrecht B.V. Dordrecht Niederlande EUR Media Markt Drachten B.V. Drachten Niederlande EUR Media Markt Duiven B.V. Duiven Niederlande EUR MEDIA MARKT DUNA Video Tv Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn HUF Media Markt E298, S.A.U El Prat de Llobregat Spanien EUR Media Markt E301, S.A.U El Prat de Llobregat Spanien EUR Media Markt E302, S.A.U Barcelona Spanien EUR Media Markt E303, S.A.U Barcelona Spanien EUR Media Markt E304, S.A.U Barcelona Spanien EUR Media Markt E-Business GmbH Ingolstadt Deutschland EUR Media Markt E-Commerce AG Dietikon Schweiz CHF Media Markt Ede B.V. Ede Niederlande EUR Media Markt Eindhoven Centrum B.V. Eindhoven Niederlande EUR Media Markt Eindhoven Ekkersrijt B.V. Son en Breugel Niederlande EUR MEDIA MARKT EL PRAT VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. El Prat de Llobregat Spanien EUR MEDIA MARKT ELCHE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Elche Spanien EUR Media Markt Emmen B.V. Emmen Niederlande EUR Media Markt Enschede B.V. Enschede Niederlande EUR Media Markt Eskilstuna TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK Media Markt Esplugues, S.A. El Prat de Llobregat Spanien EUR Media Markt Feldkirch TV-Hifi-Elektro GmbH Feldkirch Österreich EUR MEDIA MARKT FERROL, SA A Coruña Spanien EUR MEDIA MARKT FINESTRAT S.A.U. Finestrat Spanien EUR MEDIA MARKT GAIA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Lissabon Portugal EUR MEDIA MARKT GANDIA S.A. Gandia Spanien EUR MEDIA MARKT GAVÁ VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Gava Spanien EUR Media Markt Gävle TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK Media Markt Genève SA Genf Schweiz CHF MEDIA MARKT GETAFE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Getafe Spanien EUR MEDIA MARKT GIRONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Girona Spanien EUR Media Markt GmbH TV-HiFi-Elektro München Deutschland EUR MEDIA MARKT Gosselies/Charleroi SA Gosselies Belgien EUR Media Markt Göteborg-Bäckebol TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK Media Markt Göteborg-Högsbo TV-HiFi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK Media Markt Göteborg-Torpavallen TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK MEDIA MARKT GRANADA - NEVADA, S.A. El Prat de Llobregat Spanien EUR MEDIA MARKT GRANADA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Pulianas (Granada) Spanien EUR Media Markt Grancia SA Grancia Schweiz CHF Media Markt Granges-Paccot AG Granges-Paccot Schweiz CHF Media Markt Graz-Liebenau TV-Hifi-Elektro GmbH Graz Österreich EUR Media Markt Groningen Centrum B.V. Groningen Niederlande EUR Media Markt Groningen Sontplein B.V. Groningen Niederlande EUR MEDIA MARKT Győr Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Győr Ungarn HUF Media Markt Heerhugowaard B.V. Heerhugowaard Niederlande EUR Media Markt Heerlen B.V. Heerlen Niederlande EUR Media Markt Helsingborg TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK Media Markt Hengelo B.V. Hengelo Ov Niederlande EUR MEDIA MARKT Herstal SA Liège Belgien EUR Media Markt Hoofddorp B.V. Hoofddorp Niederlande EUR Media Markt Hoorn B.V. Hoorn Niederlande EUR MEDIA MARKT HUELVA VÍDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA Huelva Spanien EUR Media Markt Imst TV-Hifi-Elektro GmbH Imst Österreich EUR MEDIA MARKT ISLAZUL MADRID S.A. Madrid Spanien EUR MEDIA MARKT Jemappes/Mons SA Jemappes Belgien EUR MEDIA MARKT JEREZ DE LA FRONTERA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Jerez de la Frontera Spanien EUR Media Markt Jönköping TV-Hifi- Elektro AB Stockholm Schweden SEK Media Markt Kalmar TV-Hifi-Elektro AB Kalmar Schweden SEK Media Markt Kecskemét Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Kecskemét Ungarn HUF MEDIA MARKT KISPEST Video TV HiFi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn HUF Media Markt Kortrijk NV Kortrijk Belgien EUR Media Markt Kriens AG Kriens Schweiz CHF Media Markt Kristianstad TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK MEDIA MARKT L´ HOSPITALET VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. L'Hospitalet Spanien EUR MEDIA MARKT LAS ARENAS S.A. Las Palmas de Gran Canaria Spanien EUR MEDIA MARKT LAS PALMAS DE GRAN CANARIA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Las Palmas de Gran Canaria Spanien EUR Media Markt Leeuwarden B.V. Leeuwarden Niederlande EUR MEDIA MARKT LEGANES VIDEO-TV- HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA Leganes Spanien EUR Media Markt Leidschendam B.V. Leidschendam Niederlande EUR MEDIA MARKT LEIRIA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Lissabon Portugal EUR Media Markt Leoben TV-Hifi-Elektro GmbH Leoben Österreich EUR MEDIA MARKT LEÓN VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. León Spanien EUR Media Markt Liège Médiacité SA Liège Belgien EUR MEDIA MARKT Liège Place Saint-Lambert SA Liège Belgien EUR Media Markt Liezen TV-Hifi-Elektro GmbH Liezen Österreich EUR Media Markt Linköping TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK Media Markt Linz TV-Hifi-Elektro GmbH Linz Österreich EUR MEDIA MARKT LLEIDA, SA Lleida Spanien EUR Media Markt Logistics AG Dietikon Schweiz CHF MEDIA MARKT LOGRONO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Logrono Spanien EUR MEDIA MARKT LORCA S.A. Lorca, Murcia Spanien EUR MEDIA MARKT LOS BARRIOS VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Barrios. Cadiz Spanien EUR MEDIA MARKT LUGO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO,SA Lugo Spanien EUR Media Markt Luleå TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK Media Markt Lund TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK Media Markt Maastricht B.V. Maastricht Niederlande EUR MEDIA MARKT Machelen NV Machelen Belgien EUR MEDIA MARKT MADRID - PLAZA DEL CARMEN S.A.U. El Prat de Llobregat Spanien EUR MEDIA MARKT MADRID - VALLECAS S.A. El Prat de Llobregat Spanien EUR MEDIA MARKT MADRID BENLLIURE SA Madrid Spanien EUR MEDIA MARKT MADRID CASTELLANA SA Madrid Spanien EUR MEDIA MARKT MADRID PLENILUNIO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Madrid Spanien EUR MEDIA MARKT MADRID-VILLAVERDE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Madrid-Villaverde Spanien EUR MEDIA MARKT Majadahonda Video-TV-HiFi-Elektro-Computer-Foto, S.A. Majadahonda Spanien EUR MEDIA MARKT MÁLAGA - PLAZA MAYOR S.A. El Prat de Llobregat Spanien EUR MEDIA MARKT MALAGA-CENTRO VÍDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA Malaga Spanien EUR Media Markt Malmö-Bernstorp TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK Media Markt Malmö-Svågertorp TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK MEDIA MARKT MAMMUT Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn HUF Media Markt Management AG Dietikon Schweiz CHF Media Markt Marin SA La Tène Schweiz CHF MEDIA MARKT MASSALFASSAR S.A. Valencia Spanien EUR MEDIA MARKT MATARO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Mataro Spanien EUR MEDIA MARKT MATOSINHOS PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Carnaxide Portugal EUR Media Markt Meyrin SA Meyrin Schweiz CHF Media Markt Middelburg B.V. Middelburg Niederlande EUR MEDIA MARKT Miskolc Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmit Kft Miskolc Ungarn HUF MEDIA MARKT MURCIA NUEVA CONDOMINA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Murcia Spanien EUR MEDIA MARKT MURCIA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Murcia Spanien EUR MEDIA MARKT NASCENTE - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Lissabon Portugal EUR Media Markt Nieuwegein B.V. Nieuwegein Niederlande EUR Media Markt Norrköping TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK Media Markt Nyíregyháza Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Nyíregyháza Ungarn HUF Media Markt Oberwart TV-Hifi-Elektro GmbH Oberwart Österreich EUR Media Markt Oftringen AG Oftringen Schweiz CHF Media Markt Online LdA Alfragide (Carnaxide) Portugal EUR MEDIA MARKT ONLINE SAU El Prat de Llobregat Spanien EUR MEDIA MARKT Oostakker NV Oostakker Belgien EUR MEDIA MARKT Oostende NV Oostende Belgien EUR Media Markt Örebro TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK MEDIA MARKT ORIHUELA SA Orihuela Spanien EUR MEDIA MARKT PALMA DE MALLORCA FAN SAU El Prat de Llobregat Spanien EUR MEDIA MARKT PALMA DE MALLORCA S.A. Palma de Mallorca Spanien EUR MEDIA MARKT Pécs Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmit Kft. Pécs Ungarn HUF MEDIA MARKT PLAÇA DE CATALUNYA, S.A.U. El Prat de Llobregat Spanien EUR MEDIA MARKT PLAZA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Lissabon Portugal EUR Media Markt Polska Bis sp. z o.o. Warschau VII spółka komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Bis sp. z o.o. Wrocław V spółka komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warschau Polen PLN Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Bydgoszcz II spółka komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Gdańsk IV Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Gdynia II Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Katowice III Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Bis spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Kraków III spółka komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Kraków IV Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Łódź III Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Łódź IV Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Bis spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Lubin Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Lublin II Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Bis spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Poznań III spółka komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Poznań IV Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Szczecin III Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Tychy Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Bis spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warschau IX spółka komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warschau VI Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warschau VIII Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warschau X Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Wrocław IV Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. 19 Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. 22 Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. 25 Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. 26 Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. 27 Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. Białystok Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. Bydgoszcz Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. Chorzów Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. Elbląg Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. Gdańsk II Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. Gdynia I Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. Gliwice Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. Głogów Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. Gorzów Wielkopolski Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. Kalisz Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. Konin Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. Koszalin Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. Kraków II Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. Legnica Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. Nowy Sącz Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. Piotrków Trybunalski Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. Płock Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. Poznań II Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. Przemyśl Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. Radom Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. Rybnik Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. Słupsk Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. Tarnów Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. Toruń Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. Wałbrzych Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. Zamość Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z o.o. Zielona Góra Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z.o.o. Bielsko-Biała Spólka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z.o.o. Czeladź Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z.o.o. Częstochowa Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z.o.o. Gdańsk I Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z.o.o. Katowice I Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z.o.o. Kielce Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z.o.o. Kraków I Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z.o.o. Łódź I Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z.o.o. Łódź II Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z.o.o. Lublin Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z.o.o. Olsztyn Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z.o.o. Opole Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z.o.o. Poznań I Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z.o.o. Rzeszów Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z.o.o. Szczecin Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warschau 1 Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warschau II Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warschau III Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warschau IV Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z.o.o. Wrocław I Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z.o.o. Wrocław II Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Sp. z.o.o. Zabrze Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Proximity Spółka komandytowa Warschau Polen PLN Media Markt Polska Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warschau V spółka komandytowa Warschau Polen PLN MEDIA MARKT Pólus Center Video TV Hifi Photo Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn HUF Media Markt Power Service AG Dietikon Schweiz CHF MEDIA MARKT PROTECT SOLUTIONS, S.A.U. El Prat de Llobregat Spanien EUR MEDIA MARKT PUERTO REAL VIDEO-TV-HIFI-ELECTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Cadiz Spanien EUR MEDIA MARKT QUART DE POBLET, S.A. Quart de Poblet Spanien EUR Media Markt Region Bern AG Muri b. Bern Schweiz CHF Media Markt Retail Cooperation Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn HUF Media Markt Ried TV-Hifi-Elektro GmbH Ried im Innkreis Österreich EUR Media Markt Rijswijk B.V. Rijswijk Niederlande EUR MEDIA MARKT RIVAS-VACIAMADRID VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Madrid Spanien EUR Media Markt Roermond B.V. Roermond Niederlande EUR MEDIA MARKT Roeselare NV Roeselare Belgien EUR Media Markt Rotterdam Beijerlandselaan B.V. Rotterdam Niederlande EUR MEDIA MARKT SALAMANCA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Sta. Marta de Tormes Spanien EUR MEDIA MARKT San Juan de Aznalfarache VIDEO-TV-HIFI-ELECTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Sevilla Spanien EUR MEDIA MARKT SAN SEBASTIAN DE LOS REYES VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. San Sebastian de los Reyes Spanien EUR MEDIA MARKT SANT CUGAT DEL VALLÈS VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Sant Cugat del Vallès Spanien EUR MEDIA MARKT Santander Video-TV-Hifi-Elektro-Computer-Foto, SA Santander Spanien EUR MEDIA MARKT SANTIAGO DE COMPOSTELA S.A. El Prat de Llobregat Spanien EUR MEDIA MARKT SATURN ADMINISTRACION ESPAÑA, S.A.U. El Prat de Llobregat Spanien EUR Media Markt Saturn Holding Magyarország Kft. Budapest Ungarn HUF Media Markt Saturn Holding Nederland B.V. Rotterdam Niederlande EUR Media Markt Saturn Vertriebs-GmbH Ingolstadt Deutschland EUR MEDIA MARKT SATURN, S.A. UNIPERSONAL El Prat de Llobregat Spanien EUR MEDIA MARKT Schoten NV Schoten Belgien EUR Media Markt Service Pro, SAU Pinto Spanien EUR Media Markt Setúbal - Produtos Informáticos e Electrónicos, LDA. Lissabon Portugal EUR MEDIA MARKT SEVILLA-SANTA JUSTA VIDEO-TV-HIFIi-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Sevilla Spanien EUR MEDIA MARKT SIERO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Lugones-Siero Spanien EUR MEDIA MARKT Sint-Lambrechts-Woluwe NV Sint-Lambrechts-Woluwe Belgien EUR MEDIA MARKT Sint-Pieters-Leeuw NV Sint-Pieters-Leeuw Belgien EUR MEDIA MARKT SINTRA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Lissabon Portugal EUR Media Markt Skövde TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK Media Markt Södertälje TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK MEDIA MARKT SOROKSÁR Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn HUF Media Markt Spittal TV-Hifi-Elektro GmbH Spittal an der Drau Österreich EUR Media Markt St. Gallen AG St. Gallen Schweiz CHF Media Markt St. Lorenzen TV-Hifi-Elektro GmbH St. Lorenzen im Mürztal Österreich EUR Media Markt Steyr TV-Hifi-Elektro GmbH Steyr Österreich EUR Media Markt Stockholm-Barkarby TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK Media Markt Stockholm-Gallerian TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK Media Markt Stockholm-Heron City TV-HiFi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK Media Markt Stockholm-Länna TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK Media Markt Stockholm-Nacka TV-Hifi-Elektro AB Nacka Schweden SEK Media Markt Stockholm-Täby TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK MEDIA MARKT Stop Shop Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn HUF Media Markt Sundsvall TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK MEDIA MARKT Szeged Video-TV-Hifi-Elektro-Photo-Computer-Kereskedelmi Kft. Szeged Ungarn HUF MEDIA MARKT Székesfehérvár Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Székesfehérvár Ungarn HUF Media Markt Szolnok Video Tv Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Szolnok Ungarn HUF MEDIA MARKT Szombathely Video-TV-Hifi-Elektro-Photo-Computer-Kereskedelmi Kft. Szombathely Ungarn HUF MEDIA MARKT TARRAGONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Tarragona Spanien EUR MEDIA MARKT TELDE VÍDEO-TV- HIFI- ELEKTRO- COMPUTER- FOTO, SA Telde, Las Palmas Spanien EUR MEDIA MARKT TENERIFE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA Teneriffa Spanien EUR MEDIA MARKT TERRASSA SA Terrassa Spanien EUR Media Markt The Corner B.V. Rotterdam Niederlande EUR Media Markt Tilburg B.V. Tilburg Niederlande EUR MEDIA MARKT TOLEDO S.A. Toledo Spanien EUR MEDİA MARKT TURKEY TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ Istanbul Türkei TRY Media Markt Turnhout NV Turnhout Belgien EUR Media Markt TV-HiFi-Elektro Athens II Commercial Anonymi Eteria Maroussi Griechenland EUR MEDIA Markt TV-Hifi-Elektro Gesellschaft m.b.H. Salzburg Österreich EUR MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro Gesellschaft m.b.H. Innsbruck Österreich EUR MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Gesellschaft m.b.H. Pasching Österreich EUR MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Gesellschaft m.b.H. Vösendorf Österreich EUR MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Gesellschaft m.b.H. Klagenfurt Österreich EUR MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Gesellschaft m.b.H. Villach Österreich EUR MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro Gesellschaft m.b.H. Seiersberg Österreich EUR MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hallstadt-Bamberg Deutschland EUR MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Bad Dürrheim Deutschland EUR MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Belm-Osnabrück Deutschland EUR Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Herzogenrath Deutschland EUR Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwentinental Deutschland EUR Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Lüneburg Deutschland EUR Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Porta Westfalica/Minden Deutschland EUR Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Halle-Peißen Deutschland EUR MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro GmbH Wiener Neustadt Österreich EUR MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro GmbH St. Pölten Deutschland EUR MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro GmbH Dornbirn Deutschland EUR Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Krems an der Donau Deutschland EUR Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Aalen Aalen Deutschland EUR Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Albstadt Albstadt Deutschland EUR Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Alzey Alzey Deutschland EUR Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Amberg Amberg Deutschland EUR MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Ansbach Ansbach Deutschland EUR MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Aschaffenburg Aschaffenburg Deutschland EUR MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Augsburg Augsburg Deutschland EUR Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Augsburg-Göggingen Augsburg Deutschland EUR MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Bad Kreuznach Bad Kreuznach Deutschland EUR Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Baden-Baden Baden-Baden Deutschland EUR MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bayreuth Bayreuth Deutschland EUR MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Biesdorf Berlin-Biesdorf Deutschland EUR Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Charlottenburg Berlin-Charlottenburg Deutschland EUR MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Gropiusstadt Berlin (Gropiusstadt) Deutschland EUR MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Hohenschönhausen Berlin-Hohenschönhausen Deutschland EUR Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Mitte Berlin Deutschland EUR MEDIA Markt 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Goes Niederlande EUR scroll Konsolidierte Tochterunternehmen Gesellschaftsname % - Anteil am Kapital Eigenkapital Ergebnis des letzten Geschäftsjahres Accelerate Commerce GmbH 100,00 26.019,50 0,00 7 CECONOMY Data GmbH 100,00 2.730.000,00 0,00 CECONOMY Digital GmbH 100,00 6.027.000,00 0,00 CECONOMY Dreizehnte Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH 100,00 -101.734.991,96 0,00 CECONOMY Erste Vermögensverwaltungs GmbH 100,00 25.000,00 0,00 CECONOMY Invest GmbH 100,00 1.030.000,00 0,00 CECONOMY Pensionssicherungs GmbH 100,00 25.000,00 0,00 CECONOMY Retail GmbH 100,00 2.566.067.710,68 0,00 CECONOMY Retail International GmbH 100,00 453.018.837,45 0,00 Electronic Online Services Invest GmbH 100,00 848.506,47 113.212,00 13 Electronic Repair Logistics B.V. (ERL) 51,00 -1.137.859,18 2.265.044,53 Hansa Foto-Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung 100,00 30.677,51 0,00 4 Imtron Asia Hong Kong Limited 100,00 5.657.179,00 0,00 12 Imtron GmbH 100,00 -10.281.054,38 8.748.529,97 JUKE ENTERTAINMENT ESPAÑA, S.L., Unipersonal 100,00 0,00 28.281,00 11 Media - Saturn Beteiligungsges.m.b.H. 100,00 34.762.371,87 33.129.088,55 MEDIA MARKT - BUDAÖRS Video TV Hifi Elektro Fotó Computer Kereskedelmi Kft. 100,00 179.768.395,01 153.668.395,01 Media Markt 14 - Produtos Electronicos LdA 100,00 101.107,57 554,29 MEDIA MARKT 3 DE MAYO SANTA CRUZ DE TENERIFE S.A. 99,90 1.384.403,14 1.264.403,14 MEDIA MARKT A CORUÑA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA 99,90 1.074.247,83 954.247,83 Media Markt Aigle SA 100,00 -7.841.620,75 -1.796.778,18 MEDIA MARKT ALACANT VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 99,90 1.639.427,97 1.519.427,97 MEDIA MARKT ALBACETE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. 99,90 -1.036.314,27 2.498,49 MEDIA MARKT ALCALA DE GUADAIRA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. 99,90 968.771,83 848.771,83 MEDIA MARKT ALCALÁ DE HENARES VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 99,90 1.046.215,67 926.215,67 MEDIA MARKT ALCORCON VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 99,90 918.187,98 798.187,98 Media Markt Alexandrium B.V. 90,10 718.663,53 618.663,53 MEDIA MARKT ALFAFAR VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 99,90 1.361.577,62 1.241.577,62 MEDIA MARKT ALFRAGIDE - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA 100,00 691.659,73 259.946,81 Media Markt Alkmaar B.V. 90,10 691.651,37 557.996,63 Media Markt Almere B.V. 90,10 361.731,84 261.731,84 MEDIA MARKT ALMERÍA, S.A.U. 100,00 -198.614,62 -290.537,45 Media Markt Alphen aan den Rijn B.V. 90,10 117.179,41 107.255,46 Media Markt Amersfoort B.V. 95,24 -1.004.800,65 208.629,64 Media Markt Amsterdam Centrum B.V. 94,60 -12.890.489,28 -418.154,20 Media Markt Amsterdam Noord B.V. 94,60 -5.674.393,72 -885.146,95 Media Markt Amsterdam West B.V. 100,00 -5.476.790,90 -491.419,14 Media Markt Amstetten TV-Hifi-Elektro GmbH 90,00 349.949,86 260.645,77 Media Markt Apeldoorn B.V. 90,10 972.934,42 872.934,42 Media Markt Arena B.V. 95,24 1.590.634,55 1.490.634,55 MEDIA MARKT ARENA Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. 100,00 70.541.946,27 26.814.177,46 MEDIA MARKT Árkád Video TV Hifi Elektro Foto Computer Kereskedelmi Kft. 100,00 245.408.773,95 219.308.773,95 Media Markt Arnhem B.V. 94,60 -261.244,92 -21.692,84 Media Markt Assen B.V. 90,10 -2.088.580,33 51.163,16 MEDIA MARKT AVEIRO - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA 100,00 -9.491.146,49 7.778,46 MEDIA MARKT BADAJOZ S.A. 99,90 166.125,27 241.614,10 MEDIA MARKT BARAKALDO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 99,90 951.997,49 831.997,49 MEDIA MARKT BARCELONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 99,90 3.033.631,55 2.913.631,55 Media Markt Basel AG 100,00 -10.879.639,63 -4.624.044,72 MEDIA MARKT Basilix NV 100,00 -7.866.721,33 -138.365,44 Media Markt Békéscsaba Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. 100,00 122.775.897,46 82.412.875,38 MEDIA MARKT BENFICA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA 100,00 -25.397.055,13 -492.406,74 Media Markt Bergen op Zoom B.V. 100,00 -4.208.613,34 -82.007,25 Media Markt Biel-Brügg AG 100,00 -16.466.357,37 -1.764.234,82 MEDIA MARKT BILBAO - ZUBIARTE, S.A. 99,90 -155.477,20 -254.384,25 MEDIA MARKT Bilbondo Video-TV-Hifi-Elektro-Computer-Foto, SA 99,90 326.580,72 206.580,43 Media Markt Borås TV-Hifi-Elektro AB 100,00 -112.231.514,22 -11.915.403,46 MEDIA MARKT BRAGA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA 100,00 -7.620.230,37 545.742,28 MEDIA MARKT Braine-l'Alleud SA 90,00 110.000,00 953.905,77 Media Markt Breda B.V. 97,62 2.649.275,15 2.549.848,15 Media Markt Brugge NV 100,00 -5.429.495,98 113.043,67 Media Markt Brussel Docks NV 100,00 -21.515.603,56 -1.012.036,21 MEDIA MARKT Bruxelles Rue Neuve - MEDIA MARKT Brussel Nieuwstraat SA 90,00 110.000,00 348.148,18 Media Markt Bürs TV-Hifi-Elektro GmbH 90,00 -459.217,21 19.155,28 MEDIA MARKT CARTAGENA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 99,90 -3.164.575,43 532.446,40 MEDIA MARKT CASTELLÒ DE LA Plana VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 99,90 1.198.641,11 1.078.641,11 Media Markt CCCI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 99.649,46 -171,00 9 Media Markt CCCII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 99.649,92 -171,00 9 Media Markt CCCIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 99.597,25 -198,00 9 Media Markt CCCVI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 99.662,15 -95,00 9 Media Markt CCCVIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 99.585,83 -198,00 9 Media Markt CCCXI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 99.612,23 -171,00 9 Media Markt CCCXII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 99.441,14 -171,00 9 Media Markt CCCXIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 99.444,51 -198,00 9 Media Markt CCCXIX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 99.296,53 -95,00 9 Media Markt CCCXV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 99.445,55 -198,00 9 Media Markt CCCXVI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 99.445,27 -171,00 9 Media Markt CCCXVII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 99.445,56 -198,00 9 Media Markt CCCXVIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 99.296,47 -172,00 9 Media Markt CCCXX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 99.296,47 -171,00 9 Media Markt CCCXXI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 99.296,47 -198,00 9 Media Markt CCCXXII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 99.269,08 -171,00 9 Media Markt CCCXXIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 99.294,92 -198,00 9 Media Markt CCCXXIV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 99.294,40 -198,00 9 MEDIA MARKT CCLXIV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 99.570,85 -171,00 9 Media Markt CCLXV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 99.571,96 -171,00 9 Media Markt CCLXXV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 98.527,19 -171,00 9 Media Markt CCLXXXIX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 99.498,58 -198,00 9 Media Markt CCLXXXV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 99.502,42 -198,00 9 Media Markt CCXCII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 99.475,48 -236,00 9 Media Markt CCXCIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 99.631,65 -198,00 9 Media Markt CCXCIX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 99.570,56 -207,00 9 Media Markt CCXCVI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 99.866,85 -128,00 9 MEDIA MARKT CCXLIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 76.186,40 -155,00 9 MEDIA MARKT CCXLIV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 99.529,16 -155,00 9 MEDIA MARKT Century Center NV 90,00 -13.628.795,37 -420.180,72 Media Markt Chur AG 100,00 -751.645,92 -860.246,77 Media Markt CLXXIX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 99.447,75 -93,00 9 MEDIA MARKT COLLADO VILLALBA, S.A. 99,90 310.642,40 190.642,40 Media Markt Conthey SA 100,00 -567.417,53 -868.411,13 MEDIA MARKT CORDOBA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 99,90 579.997,86 459.997,86 MEDIA MARKT CORDOVILLA-PAMPLONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. 99,90 1.130.649,50 1.010.649,50 Media Markt Crissier SA 100,00 -366.230,86 -666.910,73 Media Markt Cruquius B.V 95,24 1.348.672,28 1.248.672,28 MEDIA MARKT Debrecen Video-TV-Hifi-Elektro-Photo-Computer-Kereskedelmi Kft. 100,00 56.961.191,82 14.585.035,34 Media Markt Den Bosch B.V. 100,00 -3.965.298,41 1.173.056,83 Media Markt Den Haag B.V. 92,35 1.865.814,33 1.765.814,33 MEDIA MARKT Deurne NV 100,00 -16.954.634,53 -459.867,80 Media Markt Deventer B.V. 94,60 -4.359.508,89 -39.770,96 MEDIA MARKT DIAGONAL MAR-BARCELONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. 99,90 1.019.502,13 899.502,13 Media Markt Doetinchem B.V. 94,60 -1.292.312,42 -120.717,35 MEDIA MARKT DONOSTI VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 99,90 1.556.640,97 1.436.640,97 Media Markt Dordrecht B.V. 90,10 -3.925.696,67 23.263,66 Media Markt Drachten B.V. 90,10 -1.096.122,57 2.235,26 Media Markt Duiven B.V. 90,10 -12.661.682,30 626.128,59 MEDIA MARKT DUNA Video Tv Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. 100,00 38.257.766,03 -8.833.276,96 Media Markt E298, S.A.U 100,00 90.522,56 -594,32 Media Markt E301, S.A.U 100,00 98.314,05 -593,60 Media Markt E302, S.A.U 100,00 0,00 0,00 11 Media Markt E303, S.A.U 100,00 0,00 0,00 11 Media Markt E304, S.A.U 100,00 0,00 0,00 11 Media Markt E-Business GmbH 100,00 101.000,00 0,00 2 Media Markt E-Commerce AG 100,00 1.169.098,55 868.680,95 Media Markt Ede B.V. 90,10 677.665,17 577.665,17 Media Markt Eindhoven Centrum B.V. 94,60 479.729,21 658.132,24 Media Markt Eindhoven Ekkersrijt B.V. 90,10 1.876.110,24 1.776.110,24 MEDIA MARKT EL PRAT VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. 99,90 1.812.562,39 1.692.562,39 MEDIA MARKT ELCHE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. 99,90 781.958,39 661.958,39 Media Markt Emmen B.V. 100,00 -5.125.956,34 -157.684,61 Media Markt Enschede B.V. 100,00 -5.552.199,68 -107.744,43 Media Markt Eskilstuna TV-Hifi-Elektro AB 100,00 -37.273.404,60 -9.691.280,51 Media Markt Esplugues, S.A. 99,90 22.804,45 -76.142,19 Media Markt Feldkirch TV-Hifi-Elektro GmbH 90,00 284.388,25 165.687,25 MEDIA MARKT FERROL, SA 99,90 364.636,71 244.636,27 MEDIA MARKT FINESTRAT S.A.U. 99,90 883.418,37 763.418,37 MEDIA MARKT GAIA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA 100,00 -10.916.767,96 -286.376,28 MEDIA MARKT GANDIA S.A. 99,90 694.343,57 574.344,02 MEDIA MARKT GAVÁ VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. 100,00 1.020.125,47 900.125,47 Media Markt Gävle TV-Hifi-Elektro AB 100,00 -100.140.196,39 -9.435.737,42 Media Markt Genève SA 100,00 -2.147.186,58 -1.502.661,51 MEDIA MARKT GETAFE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 99,90 1.113.768,87 993.768,87 MEDIA MARKT GIRONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 99,90 2.235.122,83 2.115.122,83 Media Markt GmbH TV-HiFi-Elektro 90,00 204.569,88 0,00 2 MEDIA MARKT Gosselies/Charleroi SA 90,00 110.000,00 650.575,13 Media Markt Göteborg-Bäckebol TV-Hifi-Elektro AB 100,00 -145.903.824,71 -19.040.210,70 Media Markt Göteborg-Högsbo TV-HiFi-Elektro AB 100,00 -208.110.659,13 -16.051.358,36 Media Markt Göteborg-Torpavallen TV-Hifi-Elektro AB 100,00 -79.638.956,77 -11.564.535,59 MEDIA MARKT GRANADA - NEVADA, S.A. 99,90 573.451,72 566.114,75 MEDIA MARKT GRANADA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 99,90 993.674,80 873.674,80 Media Markt Grancia SA 100,00 -3.057.108,76 -2.246.366,71 Media Markt Granges-Paccot AG 100,00 -2.055.652,94 -1.571.913,59 Media Markt Graz-Liebenau TV-Hifi-Elektro GmbH 90,00 820.522,46 678.636,42 Media Markt Groningen Centrum B.V. 100,00 -3.457.175,75 -296.403,29 Media Markt Groningen Sontplein B.V. 90,10 1.108.934,26 1.010.910,26 MEDIA MARKT Győr Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. 100,00 104.959.011,55 66.385.448,20 Media Markt Heerhugowaard B.V. 90,10 -1.849.575,59 286.151,97 Media Markt Heerlen B.V. 100,00 569.203,87 469.203,87 Media Markt Helsingborg TV-Hifi-Elektro AB 100,00 -92.447.082,17 -12.712.301,66 Media Markt Hengelo B.V. 90,10 1.702.181,38 1.602.181,38 MEDIA MARKT Herstal SA 90,00 110.000,00 100.787,95 Media Markt Hoofddorp B.V. 94,60 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MADRID CASTELLANA SA 99,90 176.554,66 56.554,66 MEDIA MARKT MADRID PLENILUNIO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. 99,90 -525.700,48 417.935,90 MEDIA MARKT MADRID-VILLAVERDE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 99,90 393.321,68 273.321,68 MEDIA MARKT Majadahonda Video-TV-HiFi-Elektro-Computer-Foto, S.A. 99,90 1.360.066,70 1.240.066,70 MEDIA MARKT MÁLAGA - PLAZA MAYOR S.A. 99,90 907.907,84 787.907,84 MEDIA MARKT MALAGA-CENTRO VÍDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA 99,90 610.657,96 490.657,96 Media Markt Malmö-Bernstorp TV-Hifi-Elektro AB 100,00 -141.496.146,99 -800.885,86 Media Markt Malmö-Svågertorp TV-Hifi-Elektro AB 100,00 -106.194.060,08 -18.748.368,44 MEDIA MARKT MAMMUT Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. 100,00 209.949.170,65 183.949.170,66 Media Markt Management AG 100,00 2.559.574,63 1.809.224,23 Media Markt Marin SA 100,00 -3.436.737,63 -1.528.769,42 MEDIA MARKT MASSALFASSAR S.A. 99,90 -2.578.170,51 197.414,59 MEDIA MARKT MATARO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 99,90 2.139.641,29 2.019.641,29 MEDIA MARKT MATOSINHOS PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA 100,00 -2.781.681,66 -822.641,25 Media Markt Meyrin SA 100,00 -1.147.555,92 -818.323,48 Media Markt Middelburg B.V. 90,10 717.656,09 618.333,09 MEDIA MARKT Miskolc Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmit Kft 100,00 97.246.890,39 58.007.289,20 MEDIA MARKT MURCIA NUEVA CONDOMINA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. 99,90 960.379,26 840.379,26 MEDIA MARKT MURCIA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. 99,90 -2.201.748,87 75.141,76 MEDIA MARKT NASCENTE - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA 90,00 -7.879.164,00 -109.393,95 Media Markt Nieuwegein B.V. 94,60 -4.948.375,84 -96.241,48 Media Markt Norrköping TV-Hifi-Elektro AB 100,00 -83.539.854,00 -9.701.646,08 Media Markt Nyíregyháza Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. 100,00 162.041.987,20 136.041.987,20 Media Markt Oberwart TV-Hifi-Elektro GmbH 90,00 993.023,98 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Warschau VII spółka komandytowa 90,00 444.444,44 2.797.698,00 Media Markt Polska Bis sp. z o.o. Wrocław V spółka komandytowa 90,00 -1.223.910,95 1.408.222,72 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością 100,00 335.404,24 285.404,24 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Bydgoszcz II spółka komandytowa 90,00 -13.844.444,55 -365.684,20 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Gdańsk IV Spółka Komandytowa 100,00 444.444,44 1.494.310,79 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Gdynia II Spółka Komandytowa 90,00 444.444,44 1.181.186,81 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Katowice III Spółka Komandytowa 90,00 444.444,42 2.961.599,05 Media Markt Polska Bis spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Kraków III spółka komandytowa 90,00 444.444,43 2.971.126,66 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Kraków IV Spółka Komandytowa 100,00 -2.136.750,75 853.479,01 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Łódź III Spółka Komandytowa 90,00 -16.169.783,60 -861.859,95 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Łódź IV Spółka Komandytowa 90,00 444.444,44 977.305,29 Media Markt Polska Bis spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Lubin Spółka Komandytowa 90,00 -24.250.671,43 -108.841,22 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Lublin II Spółka Komandytowa 90,00 -2.006.572,67 596.328,90 Media Markt Polska Bis spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Poznań III spółka komandytowa 100,00 444.444,44 2.924.686,24 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Poznań IV Spółka Komandytowa 90,00 -7.112.781,82 -440.461,14 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Szczecin III Spółka Komandytowa 100,00 444.444,46 379.489,20 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Tychy Spółka Komandytowa 90,00 444.444,44 1.498.812,61 Media Markt Polska Bis spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warschau IX spółka komandytowa 90,00 444.444,44 4.212.956,55 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warschau VI Spółka Komandytowa 90,00 444.444,44 9.382.859,16 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warschau VIII Spółka Komandytowa 90,00 444.444,44 4.502.167,91 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warschau X Spółka Komandytowa 90,00 444.444,44 2.411.911,66 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Wrocław IV Spółka Komandytowa 90,00 -10.247.562,93 389.384,14 Media Markt Polska Sp. z o.o. 100,00 646.487,23 594.664,40 Media Markt Polska Sp. z o.o. 19 Spółka Komandytowa 100,00 -4.425.903,58 -976.711,07 Media Markt Polska Sp. z o.o. 22 Spółka Komandytowa 100,00 400.000,00 0,00 9,12 Media Markt Polska Sp. z o.o. 25 Spółka Komandytowa 100,00 400.000,00 0,00 9,12 Media Markt Polska Sp. z o.o. 26 Spółka Komandytowa 100,00 400.000,00 0,00 9,12 Media Markt Polska Sp. z o.o. 27 Spółka Komandytowa 100,00 400.000,00 0,00 9,12 Media Markt Polska Sp. z o.o. Białystok Spółka Komandytowa 90,00 444.444,44 3.507.458,82 Media Markt Polska Sp. z o.o. Bydgoszcz Spółka Komandytowa 90,00 444.444,44 1.760.141,73 Media Markt Polska Sp. z o.o. Chorzów Spółka Komandytowa 90,00 444.444,44 534.021,58 Media Markt Polska Sp. z o.o. Elbląg Spółka Komandytowa 100,00 400.000,00 0,00 12 Media Markt Polska Sp. z o.o. Gdańsk II Spółka Komandytowa 90,00 444.444,44 2.337.731,94 Media Markt Polska Sp. z o.o. Gdynia I Spółka Komandytowa 100,00 -6.083.286,96 -79.845,43 Media Markt Polska Sp. z o.o. Gliwice Spółka Komandytowa 100,00 -11.490.858,12 -1.233.326,28 Media Markt Polska Sp. z o.o. Głogów Spółka Komandytowa 100,00 -36.175.697,13 -578.449,99 Media Markt Polska Sp. z o.o. Gorzów Wielkopolski Spółka Komandytowa 90,00 444.444,44 2.057.066,94 Media Markt Polska Sp. z o.o. Kalisz Spółka Komandytowa 90,00 444.444,44 1.099.514,53 Media Markt Polska Sp. z o.o. Konin Spółka Komandytowa 90,00 444.444,44 1.828.371,10 Media Markt Polska Sp. z o.o. Koszalin Spółka Komandytowa 90,00 444.444,44 1.879.016,70 Media Markt Polska Sp. z o.o. Kraków II Spółka Komandytowa 90,00 444.444,43 1.760.232,87 Media Markt Polska Sp. z o.o. Legnica Spółka Komandytowa 90,00 -10.010.459,66 217.787,70 Media Markt Polska Sp. z o.o. Nowy Sącz Spółka Komandytowa 100,00 269.990,11 121.360,94 Media Markt Polska Sp. z o.o. Piotrków Trybunalski Spółka Komandytowa 100,00 -15.245.801,60 320.267,81 Media Markt Polska Sp. z o.o. Płock Spółka Komandytowa 90,00 -2.577.183,46 -1.776.609,80 Media Markt Polska Sp. z o.o. Poznań II Spółka Komandytowa 90,00 444.444,44 2.742.545,42 Media Markt Polska Sp. z o.o. Przemyśl Spółka Komandytowa 100,00 -21.876.134,78 -1.424.476,66 Media Markt Polska Sp. z o.o. Radom Spółka Komandytowa 90,00 421.052,36 605.943,87 Media Markt Polska Sp. z o.o. Rybnik Spółka Komandytowa 90,00 148.708,91 -295.735,52 Media Markt Polska Sp. z o.o. Słupsk Spółka Komandytowa 90,00 -1.651.676,51 -140.165,40 Media Markt Polska Sp. z o.o. Tarnów Spółka Komandytowa 90,00 444.444,43 1.098.431,76 Media Markt Polska Sp. z o.o. Toruń Spółka Komandytowa 90,00 444.444,45 2.790.253,46 Media Markt Polska Sp. z o.o. Wałbrzych Spółka Komandytowa 100,00 -14.074.477,87 -726.106,48 Media Markt Polska Sp. z o.o. Zamość Spółka Komandytowa 100,00 -14.632.814,91 -1.540.662,82 Media Markt Polska Sp. z o.o. Zielona Góra Spółka Komandytowa 90,00 444.444,44 1.610.092,28 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Bielsko-Biała Spólka Komandytowa 90,00 444.444,44 2.454.462,96 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Czeladź Spółka Komandytowa 90,00 444.444,44 3.452.907,26 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Częstochowa Spółka Komandytowa 90,00 444.444,44 3.014.964,27 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Gdańsk I Spółka Komandytowa 90,00 400.000,00 536.779,94 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Katowice I Spółka Komandytowa 100,00 444.444,45 4.022.094,67 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Kielce Spółka Komandytowa 90,00 444.444,45 101.851,53 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Kraków I Spółka Komandytowa 90,00 444.444,44 3.051.357,57 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Łódź I Spółka Komandytowa 100,00 173.315,15 -271.129,29 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Łódź II Spółka Komandytowa 90,00 444.444,44 351.810,02 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Lublin Spółka Komandytowa 90,00 444.444,43 1.465.549,05 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Olsztyn Spółka Komandytowa 90,00 444.444,44 2.131.605,01 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Opole Spółka Komandytowa 90,00 444.444,44 500.073,23 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Poznań I Spółka Komandytowa 90,00 400.000,00 1.809.333,07 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Rzeszów Spółka Komandytowa 90,00 444.444,44 3.325.202,04 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Szczecin Spółka Komandytowa 90,00 444.444,45 4.896.794,90 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warschau 1 Spółka Komandytowa 90,00 444.444,44 3.845.282,32 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warschau II Spółka Komandytowa 90,00 444.444,44 4.994.674,17 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warschau III Spółka Komandytowa 90,00 444.444,44 4.226.146,51 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warschau IV Spółka Komandytowa 90,00 444.444,44 2.643.065,10 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Wrocław I Spółka Komandytowa 90,00 444.444,45 141.452,29 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Wrocław II Spółka Komandytowa 90,00 444.444,44 2.947.785,28 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Zabrze Spółka Komandytowa 90,00 -145.811,46 241.721,42 Media Markt Polska spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Proximity Spółka komandytowa 100,00 362.677,54 -12.522,35 Media Markt Polska Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warschau V spółka komandytowa 100,00 0,00 0,00 11 MEDIA MARKT Pólus Center Video TV Hifi Photo Computer Kereskedelmi Kft. 100,00 162.199.070,75 136.099.070,75 Media Markt Power Service AG 100,00 219.070,44 69.018,24 MEDIA MARKT PROTECT SOLUTIONS, S.A.U. 100,00 100.000,00 0,00 MEDIA MARKT PUERTO REAL VIDEO-TV-HIFI-ELECTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 99,90 595.786,39 475.786,39 MEDIA MARKT QUART DE POBLET, S.A. 99,90 421.678,02 301.678,02 Media Markt Region Bern AG 100,00 -33.596.823,98 -10.332.395,48 Media Markt Retail Cooperation Kereskedelmi Kft. 100,00 67.838.915,15 -42.161.084,85 Media Markt Ried TV-Hifi-Elektro GmbH 90,00 -59.768,14 1.022,79 Media Markt Rijswijk B.V. 94,60 665.310,67 565.310,67 MEDIA MARKT RIVAS-VACIAMADRID VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. 99,90 865.133,27 745.133,27 Media Markt Roermond B.V. 94,60 529.344,15 430.512,80 MEDIA MARKT Roeselare NV 100,00 110.000,00 442.915,00 Media Markt Rotterdam Beijerlandselaan B.V. 90,10 -4.192.385,02 146.468,11 MEDIA MARKT SALAMANCA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 99,90 489.989,26 369.989,26 MEDIA MARKT San Juan de Aznalfarache VIDEO-TV-HIFI-ELECTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 99,90 270.242,87 150.242,87 MEDIA MARKT SAN SEBASTIAN DE LOS REYES VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 99,90 1.045.196,34 925.196,34 MEDIA MARKT SANT CUGAT DEL VALLÈS VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 99,90 1.204.962,74 1.084.962,74 MEDIA MARKT Santander Video-TV-Hifi-Elektro-Computer-Foto, SA 99,90 663.211,00 543.211,00 MEDIA MARKT SANTIAGO DE COMPOSTELA S.A. 99,90 -224.871,03 41.927,19 MEDIA MARKT SATURN ADMINISTRACION ESPAÑA, S.A.U. 100,00 1.061.745,97 941.745,96 Media Markt Saturn Holding Magyarország Kft. 100,00 3.826.136.924,78 1.022.252.620,02 Media Markt Saturn Holding Nederland B.V. 100,00 35.933.255,87 26.183.481,37 Media Markt Saturn Vertriebs-GmbH 100,00 -539.464,26 264.941,00 2 MEDIA MARKT SATURN, S.A. UNIPERSONAL 100,00 108.327.411,65 57.799.239,20 MEDIA MARKT Schoten NV 90,00 110.000,00 136.464,52 Media Markt Service Pro, SAU 100,00 -1.407.632,35 -1.504.497,07 Media Markt Setúbal - Produtos Informáticos e Electrónicos, LDA. 100,00 -9.693.578,91 -317.509,31 MEDIA MARKT SEVILLA-SANTA JUSTA VIDEO-TV-HIFIi-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 99,90 545.836,88 425.836,88 MEDIA MARKT SIERO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 99,90 1.432.297,64 1.312.297,64 MEDIA MARKT Sint-Lambrechts-Woluwe NV 90,00 110.000,00 20.765,94 MEDIA MARKT Sint-Pieters-Leeuw NV 90,00 -121.604,44 -231.604,42 MEDIA MARKT SINTRA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA 100,00 -13.677.298,78 128.887,10 Media Markt Skövde TV-Hifi-Elektro AB 100,00 -109.928.542,50 -9.578.320,89 Media Markt Södertälje TV-Hifi-Elektro AB 100,00 -56.892.888,52 -275.039,60 MEDIA MARKT SOROKSÁR Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. 100,00 209.968.818,34 183.968.818,34 Media Markt Spittal TV-Hifi-Elektro GmbH 90,00 246.389,40 124.711,22 Media Markt St. Gallen AG 100,00 -1.236.403,09 -1.536.734,79 Media Markt St. Lorenzen TV-Hifi-Elektro GmbH 90,00 658.204,39 526.575,52 Media Markt Steyr TV-Hifi-Elektro GmbH 90,00 415.085,18 283.913,97 Media Markt Stockholm-Barkarby TV-Hifi-Elektro AB 100,00 -167.500.742,22 -11.188.709,10 Media Markt Stockholm-Gallerian TV-Hifi-Elektro AB 100,00 -174.462.860,11 -25.067.932,53 Media Markt Stockholm-Heron City TV-HiFi-Elektro AB 100,00 -307.599.488,42 -18.312.626,47 Media Markt Stockholm-Länna TV-Hifi-Elektro AB 100,00 -95.231.966,12 -7.473.224,14 Media Markt Stockholm-Nacka TV-Hifi-Elektro AB 100,00 -178.360.043,21 -16.337.534,73 Media Markt Stockholm-Täby TV-Hifi-Elektro AB 100,00 1.183.740,09 236.653,62 MEDIA MARKT Stop Shop Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. 100,00 60.549.589,15 19.968.384,78 Media Markt Sundsvall TV-Hifi-Elektro AB 100,00 -219.244.851,24 -10.359.833,88 MEDIA MARKT Szeged Video-TV-Hifi-Elektro-Photo-Computer-Kereskedelmi Kft. 100,00 140.511.836,71 114.411.836,71 MEDIA MARKT Székesfehérvár Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. 100,00 71.984.675,97 19.429.457,58 Media Markt Szolnok Video Tv Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. 100,00 57.204.385,09 19.161.391,90 MEDIA MARKT Szombathely Video-TV-Hifi-Elektro-Photo-Computer-Kereskedelmi Kft. 100,00 99.514.193,59 55.695.052,55 MEDIA MARKT TARRAGONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. 99,90 1.315.246,76 1.195.246,76 MEDIA MARKT TELDE VÍDEO-TV- HIFI- ELEKTRO- COMPUTER- FOTO, SA 99,90 1.706.927,15 1.586.927,15 MEDIA MARKT TENERIFE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA 99,90 1.963.909,97 1.843.909,97 MEDIA MARKT TERRASSA SA 99,90 1.515.982,73 1.395.982,73 Media Markt The Corner B.V. 95,24 1.870.236,68 1.771.645,68 Media Markt Tilburg B.V. 90,10 1.312.952,99 1.212.952,99 MEDIA MARKT TOLEDO S.A. 99,90 460.640,83 340.640,69 MEDİA MARKT TURKEY TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ 100,00 304.328.864,00 154.578.955,00 Media Markt Turnhout NV 90,00 -2.626.984,41 -247.294,69 Media Markt TV-HiFi-Elektro Athens II Commercial Anonymi Eteria 100,00 -333.985,69 -7.713,53 MEDIA Markt TV-Hifi-Elektro Gesellschaft m.b.H. 90,00 911.933,76 343.637,40 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro Gesellschaft m.b.H. 90,00 2.715.734,94 2.202.665,49 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Gesellschaft m.b.H. 90,00 1.237.063,21 736.736,99 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Gesellschaft m.b.H. 90,00 3.715.498,41 2.648.172,28 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Gesellschaft m.b.H. 90,00 1.233.131,82 801.727,59 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Gesellschaft m.b.H. 90,00 1.187.377,31 749.529,42 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro Gesellschaft m.b.H. 90,00 2.385.276,40 1.794.477,47 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH 90,05 127.747,25 0,00 2 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH 90,00 132.418,83 0,00 2 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH 90,05 151.727,06 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH 90,00 526.146,18 401.429,56 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH 90,00 118.141,79 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH 90,00 468.875,39 335.144,07 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH 90,05 135.259,93 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH 90,05 133.944,83 0,00 2 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro GmbH 90,00 2.266.386,76 1.808.968,32 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro GmbH 90,00 1.650.682,37 1.310.057,98 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro GmbH 90,00 941.486,68 578.759,88 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH 90,00 818.777,63 486.934,07 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Aalen 90,00 178.998,90 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Albstadt 90,00 355.331,06 245.291,01 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Alzey 90,00 341.466,71 220.583,56 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Amberg 90,00 834.237,51 631.169,97 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Ansbach 90,05 406.198,21 283.325,93 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Aschaffenburg 90,05 159.108,08 0,00 2 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Augsburg 90,00 714.412,56 588.310,01 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Augsburg-Göggingen 90,00 685.240,24 565.926,28 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Bad Kreuznach 90,00 708.785,86 575.622,80 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Baden-Baden 90,00 708.483,47 588.383,80 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bayreuth 90,05 138.962,13 0,00 2 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Biesdorf 90,05 145.399,89 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Charlottenburg 90,00 168.253,88 0,00 2 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Gropiusstadt 90,05 144.343,40 0,00 2 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Hohenschönhausen 90,00 488.504,01 337.789,28 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Mitte 90,00 100.000,00 0,00 2 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Neukölln 90,00 523.893,85 389.155,11 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Prenzlauer Berg 90,00 831.056,29 699.051,27 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Schöneweide 90,00 481.084,10 347.368,15 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Spandau 90,05 149.753,23 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Steglitz 90,00 143.710,93 0,00 2 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Tegel 90,05 162.062,04 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Tempelhof 90,00 241.816,42 113.823,76 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Wedding 100,00 237.728,17 102.946,28 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bielefeld 90,05 149.798,50 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bischofsheim 90,00 891.476,61 739.684,10 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bochum 90,00 808.266,00 675.035,02 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bochum-Ruhrpark 90,00 562.740,86 425.219,68 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bonn 90,00 212.391,39 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Brandenburg an der Havel 90,00 424.300,91 302.881,41 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Braunschweig 90,05 185.856,14 50.018,53 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bremen 90,05 707.535,42 542.963,15 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bremen-Waterfront 90,00 585.732,70 438.002,36 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bruchsal 100,00 368.454,32 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Buchholz in der Nordheide 90,00 129.585,37 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Buxtehude 90,00 204.868,18 84.914,58 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Castrop-Rauxel 90,00 207.094,67 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Chemnitz 90,00 512.523,31 388.136,08 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Chemnitz-Röhrsdorf 90,00 920.277,78 790.979,01 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Coburg 90,00 -1.120.738,06 344.817,96 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Cottbus/Groß Gaglow 90,05 807.455,79 629.582,22 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dessau 90,00 371.800,85 254.334,52 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Dietzenbach 90,00 368.510,86 255.482,41 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Donauwörth 90,00 310.805,20 199.548,08 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dorsten 90,00 340.707,90 224.536,76 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dortmund-Hörde 90,00 31.670,01 -72.915,07 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dortmund-Oespel 90,00 129.607,45 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dresden Centrum 90,00 -1.385.044,49 235.014,67 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Dresden-Mickten 90,00 150.925,76 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Duisburg 90,00 -360.582,42 -176.212,00 18 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Düsseldorf 90,00 -926.365,74 285.971,00 26 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Egelsbach 90,00 376.088,91 254.079,25 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Eiche 90,00 133.513,28 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Eisenach 90,00 627.341,85 517.749,73 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Eislingen 90,00 125.414,67 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Elmshorn 90,00 503.435,92 385.406,39 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Emden 100,00 -1.135.616,57 -26.892,50 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Erding 90,00 130.223,94 1.889.624,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Erfurt Thüringen-Park 90,05 136.459,74 285.971,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Erfurt-Daberstedt 90,00 681.213,00 552.541,65 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Erlangen 90,00 669.669,07 538.219,11 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Eschweiler 90,00 155.949,37 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Essen 90,05 195.727,05 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Esslingen 100,00 312.552,42 184.539,86 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Fellbach 90,00 181.794,87 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Flensburg 90,05 746.669,42 521.838,71 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Frankfurt 90,00 191.436,76 37.579,61 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Frankfurt-Borsigallee 90,00 534.417,90 408.145,61 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Freiburg 90,05 152.903,31 0,00 2 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Friedrichshafen 90,00 131.541,85 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Fulda 90,05 750.077,17 615.303,19 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Gifhorn 90,00 451.696,95 343.292,11 Media Markt TV-Hifi-Elektro GmbH Goslar 100,00 312.588,21 193.234,93 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Göttingen 90,05 126.212,53 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Greifswald 90,00 117.156,83 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Gründau-Lieblos 90,00 139.015,40 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Günthersdorf 90,00 436.003,24 187.452,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Gütersloh 90,00 1.038.466,45 838.466,45 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Halberstadt 90,00 567.703,47 448.189,51 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Halstenbek 90,00 143.256,77 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg- Wandsbek 90,00 260.341,28 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Altona 90,00 149.622,78 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Billstedt 90,00 -881.275,62 -462.808,28 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Harburg 90,00 1.197.675,07 1.042.270,78 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Hummelsbüttel 90,00 405.068,03 271.854,66 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Nedderfeld 90,00 555.629,24 412.559,77 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hameln 90,05 261.116,58 125.176,10 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hannover-Vahrenheide 90,00 148.977,83 0,00 2 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Hannover-Wülfel 90,00 663.494,84 535.121,59 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Heide 90,00 694.589,86 576.235,48 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Heidelberg 90,00 202.289,37 66.098,93 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Heidelberg-Rohrbach 90,00 607.063,00 473.352,28 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Heilbronn 90,00 5.107.303,48 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Henstedt-Ulzburg 90,00 122.444,59 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Heppenheim 90,00 509.155,09 379.146,39 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hildesheim 90,05 302.684,53 178.059,15 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hof 90,05 484.197,45 355.895,68 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Homburg/Saar 90,00 764.363,41 626.635,84 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hückelhoven 90,00 131.895,58 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Idar-Oberstein 90,00 941.307,37 823.143,30 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Itzehoe 90,00 115.310,18 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Jena 100,00 546.099,81 420.489,60 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kaiserslautern 90,00 139.998,98 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Karlsfeld 90,00 328.235,13 217.944,42 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Karlsruhe 90,05 761.155,34 615.932,36 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Karlsruhe-Ettlinger Tor 100,00 -966.233,62 -538.925,88 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kassel 90,05 136.179,20 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kempten 90,00 967.147,75 835.798,25 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kiel 90,00 136.506,78 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kirchheim 90,00 745.025,85 597.668,11 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Koblenz 90,05 239.336,63 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln Hohe Straße 90,05 723.679,06 575.527,15 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln-Chorweiler 100,00 -1.510.037,34 -191.806,62 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln-Kalk 90,00 1.532.112,57 1.392.087,85 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln-Marsdorf 90,05 134.447,76 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Konstanz 90,00 128.229,37 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Krefeld 90,05 669.899,97 500.154,39 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kulmbach 90,00 -185.858,12 51.705,10 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Lahr 90,00 106.954,47 -17.587,63 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Landau/Pfalz 90,00 135.467,55 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Landsberg/Lech 90,00 117.205,60 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Landshut 90,00 282.862,96 333.721,44 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Leipzig Höfe am Brühl 90,00 231.314,07 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Leipzig-Paunsdorf 90,00 171.514,00 0,00 2 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Limburg 90,00 237.862,00 117.287,95 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Lingen 100,00 -701.988,88 170.672,84 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Lübeck 90,00 146.253,98 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ludwigsburg 90,00 -4.412.870,22 0,00 24 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ludwigshafen 90,00 179.681,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH M258 100,00 -946.563,99 -523,73 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Magdeburg 90,05 159.151,38 0,00 2 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Magdeburg-Bördepark 90,00 664.042,76 519.257,68 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Main-Taunus-Zentrum 90,00 348.404,32 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mainz 90,00 187.740,50 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mannheim 90,00 525.104,52 379.304,57 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mannheim-Sandhofen 90,00 837.713,92 700.897,58 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Marburg 90,00 338.585,83 223.672,65 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Marktredwitz 90,00 446.094,91 331.348,02 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Meerane 90,00 727.890,18 604.432,19 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Memmingen 90,00 119.820,36 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mönchengladbach 90,00 678.460,52 532.669,59 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mühldorf/Inn 90,00 427.516,51 306.398,84 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mülheim 90,05 677.691,70 538.396,60 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH München-Haidhausen 90,00 167.249,88 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH München-Pasing 90,00 135.793,07 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH München-Solln 90,00 155.803,62 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Münster 100,00 154.028,47 0,00 2 Media Markt TV-Hifi-Elektro GmbH Nagold 90,00 618.680,78 506.397,62 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neubrandenburg 90,05 121.185,67 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neuburg an der Donau 100,00 -201.477,27 38.178,25 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neumünster 90,05 254.368,12 118.824,17 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neunkirchen 90,00 625.184,75 512.426,32 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neuss 90,00 449.031,13 321.103,81 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neustadt an der Weinstraße 90,00 672.104,44 541.750,88 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neu-Ulm 90,00 541.789,94 423.584,01 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neuwied 90,05 225.280,15 105.207,37 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Nienburg 100,00 -2.038.074,74 119.138,03 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nordhausen 90,00 -64.289,39 11.190,18 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nordhorn 90,00 681.269,10 550.311,26 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nürnberg-Kleinreuth 90,00 156.563,57 0,00 2 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Nürnberg-Langwasser 90,00 585.156,70 441.644,33 Media Markt TV-Hifi-Elektro GmbH Nürnberg-Schoppershof 90,00 543.525,26 407.504,18 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Offenburg 90,00 139.345,86 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Oldenburg 90,00 225.941,34 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Oststeinbek 90,00 226.772,66 116.215,03 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Paderborn 90,05 139.773,33 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Papenburg 90,00 476.316,43 356.160,33 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Passau 90,05 678.502,22 557.029,61 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Peine 90,00 300.000,00 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Pforzheim 90,00 791.196,62 650.660,37 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Pirmasens 90,00 882.181,38 749.250,10 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Plauen 90,00 128.879,06 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Potsdam 90,00 157.718,30 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ravensburg 90,05 415.203,68 295.771,76 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Recklinghausen 90,00 597.923,22 405.468,73 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Regensburg 90,00 150.192,96 355.412,82 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rendsburg 100,00 361.383,74 252.099,18 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Reutlingen 90,05 163.577,05 0,00 2 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Rheine 90,00 111.390,18 338.754,32 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Rosenheim 90,00 154.258,38 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rostock 90,05 129.580,57 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rostock-Brinckmansdorf 90,00 135.226,26 0,00 2 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Saarbrücken 90,05 -239.107,47 102.909,02 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Saarbrücken-Saarterrassen 90,00 -213.866,78 217.682,62 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Saarlouis 90,00 537.221,84 407.957,61 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schiffdorf-Spaden 90,00 421.258,29 769.965,03 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwabach 90,00 574.476,25 457.757,48 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwedt 90,00 -70.621,03 -109.660,43 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schweinfurt 100,00 -4.093.807,82 -229.404,37 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwerin 90,05 121.936,33 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Siegen 90,00 277.914,12 160.313,53 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Sindelfingen 90,00 155.158,34 0,00 2 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Singen 90,00 125.226,11 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Sinsheim 100,00 156.687,75 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Speyer 90,00 735.402,71 586.455,85 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stade 90,00 338.580,76 209.845,17 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stralsund 90,05 386.267,11 260.189,54 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Straubing 90,00 -3.616.912,50 -57.655,00 23 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stuhr 90,00 -270.504,74 218.130,28 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stuttgart-Feuerbach 100,00 164.142,82 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stuttgart-Vaihingen 90,00 -28.754,69 -13.064,24 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Traunreut 90,00 51.026,43 -51.836,70 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Traunstein 90,00 897.771,22 760.803,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Trier 90,00 1.358.978,36 1.227.505,22 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Ulm 90,00 131.432,15 0,00 2 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Velbert 90,00 322.568,56 197.382,61 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Viernheim 90,00 146.492,65 362.522,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Waltersdorf bei Berlin 90,05 125.179,96 -57.655,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Weiden 90,00 128.746,81 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Weilheim 90,00 134.313,92 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Weiterstadt 90,00 143.053,71 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wetzlar 90,00 282.437,02 162.495,64 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wiesbaden 90,00 12.356,25 99.502,88 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wiesbaden-Äppelallee 90,00 690.311,80 545.458,10 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wolfsburg 90,05 127.190,31 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Worms 90,00 155.364,66 0,00 2 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wuppertal 90,00 750.254,14 596.369,28 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Würzburg 90,05 1.125.759,83 776.228,85 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Würzburg - Alfred-Nobel-Straße 90,00 147.131,08 51.978,85 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Zella-Mehlis 90,00 592.920,28 475.616,98 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Zwickau 90,05 506.954,27 378.428,40 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro Licht GmbH Ingolstadt 100,00 292.332,39 0,00 2 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Wien XI Gesellschaft m.b.H. 90,00 1.672.528,29 1.035.836,06 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Wien XIII GmbH 90,00 812.495,96 429.514,18 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Wien XXI Gesellschaft m.b.H. 90,00 1.363.725,32 858.100,55 Media Markt Umeå TV-Hifi-Elektro AB 100,00 -99.861.425,98 -16.054.588,97 Media Markt Uppsala TV-Hifi-Elektro AB 100,00 -117.915.186,77 -12.614.905,29 Media Markt Utrecht Hoog Catharijne B.V. 90,10 546.799,47 446.799,47 Media Markt Utrecht The Wall B.V. 95,24 963.465,48 863.465,48 MEDIA MARKT VALENCIA COLON SA 99,90 710.762,18 590.762,18 MEDIA MARKT VALÈNCIA-CAMPANAR VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 99,90 1.330.573,82 1.210.573,82 MEDIA MARKT VALLADOLID VÍDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA 99,90 -147.809,63 -267.809,63 Media Markt Västerås TV-Hifi-Elektro AB 100,00 -156.159.298,84 -8.067.022,60 Media Markt Växjö TV-Hifi-Elektro AB 100,00 -141.220.487,68 -12.727.785,66 Media Markt Venlo B.V. 94,60 -6.165.374,51 -233.226,28 MEDIA MARKT VIGO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. 99,90 229.707,39 109.707,39 MEDIA MARKT VITORIA-GASTEIZ VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 99,90 610.741,08 490.741,08 Media Markt Vöcklabruck TV-Hifi-Elektro GmbH 90,00 798.679,47 663.195,47 Media Markt Wels TV-Hifi-Elektro GmbH 90,00 949.510,63 815.265,59 MEDIA MARKT- West End Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. 100,00 129.027.169,96 102.927.169,96 Media Markt Wholesale 100,00 0,00 0,00 Media Markt Wien III TV-Hifi-Elektro GmbH 90,00 1.922.486,10 1.760.654,54 Media Markt Wien XV TV-Hifi-Elektro GmbH 90,00 787.909,01 645.041,83 Media Markt Wien XXII TV-Hifi-Elektro GmbH 90,00 1.346.423,74 1.202.786,07 Media Markt Wilrijk NV 90,00 110.000,00 499.706,35 MEDIA MARKT Wörgl TV-Hifi-Elektro GmbH 90,00 831.763,46 696.671,34 MEDIA MARKT XCV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt 100,00 99.874,53 -155,00 9 Media Markt Zaandam B.V. 90,10 -8.121.328,20 -302.469,30 MEDIA MARKT ZARAGOZA PUERTO VENEZIA VÍDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA 99,90 716.471,58 596.471,58 MEDIA MARKT ZARAGOZA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. 99,90 -6.416.510,89 57.802,96 Media Markt Zell am See TV-Hifi-Elektro GmbH 90,00 478.767,64 352.227,27 Media Markt Zoetermeer B.V. 100,00 1.237.970,95 1.137.970,95 Media Markt Zürich AG 100,00 -24.849.877,23 -10.587.672,29 Media Markt zwei TV-HiFi-Elektro GmbH Dresden-Prohlis 90,00 145.435,27 0,00 2 MEDIA MARKT Zwijnaarde NV 90,00 -8.160.826,45 -184.567,94 Media Markt Zwolle B.V. 95,24 1.334.447,09 1.234.447,09 MEDIA MARKTPARETS DEL VALLES SA 100,00 1.795.805,31 1.675.805,31 MEDIA MARKT-SATURN BELGIUM NV 100,00 10.534.276,19 9,17 Media Saturn - Servicos de Apoio Adminstrativo, Lda. 100,00 -3.024.978,38 90.368,28 Media Saturn Electronics Hellas Commercial and Holding Anonymi Eteria 100,00 -19.916.033,15 -19.231.030,46 Media Saturn Holding Polska Sp.z.o.o. 100,00 59.307.547,42 1.466.187,03 Media Saturn LogistykaSpółka z ograniczoną odpowiedzialnością 100,00 -940.788,36 -990.788,36 Media Saturn Online Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością 100,00 -293.120,05 -343.120,05 Mediamarket S.p.A.con Socio Unico 100,00 35.432.405,22 3.611.328,84 MediaMarkt Central Warehouse 90,00 -294.171,15 -404.171,16 MEDIA-Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Aachen 90,00 487.724,68 205.593,89 MediaMarktSaturn Beschaffung und Logistik GmbH 100,00 99.991,54 0,00 2 MediaMarktSaturn fünfte Beteiligungsgesellschaft mbH 100,00 -172.432,58 0,00 27 MediaMarktSaturn Markenlizenz GmbH 100,00 0,00 0,00 8 MediaMarktSaturn Markenservice GmbH & Co. KG 100,00 0,00 0,00 MediaMarktSaturn Markenservice Holding GmbH 100,00 0,00 0,00 1 MediaMarktSaturn Markenservice Verwaltungs-GmbH 100,00 0,00 0,00 MediaMarktSaturn Marketing GmbH 100,00 24.443,42 0,00 3 MediaMarktSaturn Medienhaus GmbH 100,00 79.113,53 -5,66 MediaMarktSaturn N3XT GmbH 100,00 0,00 0,00 11 MediaMarktSaturn Retail Cooperation GmbH 100,00 100.000,00 0,00 1 MediaMarktSaturn sechste Beteiligungsgesellschaft mbH 100,00 -6.970.535,04 113.212,18 MediaMarktSaturn siebte Beteiligungsgesellschaft mbH 99,99 -12.303.958,70 0,00 5 MediaMarktSaturn Wholesale GmbH 100,00 101.874,78 -125,22 MEDIA-SATURN (PORTUGAL), SGPS, UNIPESSOAL LDA 100,00 -98.163.106,63 -1.010.411,68 Media-Saturn Beteiligungen Polska GmbH 100,00 175.960,32 0,00 12 Media-Saturn Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH 100,00 100.000,00 1.106,00 2 Media-Saturn Deutschland GmbH 100,00 125.652.956,99 0,00 1 Media-Saturn e-handel Sverige AB 100,00 2.265.832,26 -11.992,05 Media-Saturn Helvetia Holding GmbH 100,00 2.942.661,77 0,00 1 Media-Saturn Holding Norway AS 100,00 93.588.970,95 0,00 Media-Saturn Holding Sweden AB 100,00 341.220.441,71 -1.026.057,34 Media-Saturn Internationale Beteiligungen GmbH 100,00 9.408.542,49 0,00 1 Media-Saturn IT Services GmbH 100,00 100.000,00 0,00 1 Media-Saturn Marketing GmbH 100,00 98.667,49 -445,67 Media-Saturn Nordic Shared Services AB 100,00 -19.130.830,35 -1.656.386,77 media-saturn-e-business GmbH 100,00 25.564,59 0,00 1,20 Media-Saturn-Holding GmbH 78,38 329.540.375,06 -288.072.847,61 MMS Alliance GmbH 100,00 24.404,09 -595,91 MMS Connect B.V. 90,10 -886.996,50 -4.229,55 MMS Coolsingel BV 90,10 -9.805.397,63 -998,44 MMS ERA Holdco B.V. 100,00 0,00 0,00 MMS ONLINE BELGIUM NV 100,00 100.000,00 0,00 MMS Online Nederland B.V. 100,00 100.000,00 0,00 MS CE Retail GmbH 100,00 149.795.006,78 -26,40 MS E-Business Concepts & Service GmbH 100,00 9.827.505,00 0,00 1 MS E-Commerce GmbH 100,00 129.915,76 10.945,21 MS E-Commerce Kereskedelmi Korlátolt Feleősségű Társaság 100,00 118.971.239,50 -414.254.383,46 MS Griechenland Beteiligungen GmbH 100,00 0,00 0,00 11 MS New CO Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością 100,00 -4.719,31 -13.831,75 MS Powerservice GmbH 100,00 95.747,05 -6.402,06 MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG 100,00 492.281.246,15 34.585.301,71 MWFS Zwischenholding Management GmbH 100,00 26.290,96 0,00 my-xplace GmbH 75,10 -7.659.536,93 1.004.533,00 13 OOO MEDIA-SATURN TRANSACTION SERVICES RUS 100,00 -445.780,59 -445.780,59 OOO xplace 100,00 61.094.690,38 7.813.977,00 13 Option 5 B.V. 100,00 182.012,97 117.098,17 PayRed Card Services AG 100,00 230.579,95 80.273,77 Power Service GmbH 100,00 -68.389.639,90 0,00 2 PowerService Nederland B.V. 100,00 1.575.313,02 2.088.114,85 red blue Marketing GmbH 100,00 102.258,38 0,00 1 redblue services GmbH 100,00 24.340,96 0,00 3 Redcoon Benelux B. V. 20,00 -11.986.934,00 -10.493.716,00 14 REDCOON ELECTRONIC TRADE, S.L.U. 100,00 946.176,00 1.442.447,00 12 redcoon GmbH 100,00 -1.435.343,01 -1.547.613,00 12 Redcoon GmbH i. L. 100,00 5.121.236,07 0,00 10,12 REDCOON ITALIA S.R.L. 100,00 2.717.036,00 1.004.533,00 12 redcoon Logistics GmbH 100,00 1.162.987,28 0,00 2 REDCOON POLSKA Sp. z.o.o. 100,00 -304.276.000,90 7.813.977,00 15 redcoon.pl Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością 100,00 -11.964.910,82 -9.400.613,47 Retail Media Group GmbH 100,00 -5.377.255,31 -1.707.743,47 RTS Elektronik Systeme GmbH 100,00 19.707.152,86 0,00 28 RTS Service Solutions GmbH & Co. KG 100,00 243.151,93 -4.788.197,00 13 RTS Service Solutions Verwaltungs GmbH 100,00 37.711,40 0,00 13 Saturn Athens III Commercial Anonymi Eteria 100,00 -329.897,55 97.418,93 SATURN E-517 ELECTRO, S.A.U. (Do not use) 100,00 1,73 -20.360,45 Saturn Electro-Handelsges.m.b.H. 90,00 3.094.350,33 2.658.839,37 Saturn Electro-Handelsges.m.b.H. 90,00 2.487.161,85 1.869.999,48 Saturn Electro-Handelsges.m.b.H. 90,00 979.620,07 661.347,17 Saturn Electro-Handelsgesellschaft m.b.H. 90,00 2.156.431,80 1.283.376,61 Saturn Electro-Handelsgesellschaft m.b.H. 90,00 1.081.319,19 608.400,63 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH 90,00 -1.873.589,50 0,00 22 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ansbach 90,00 288.000,59 173.672,22 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Augsburg 90,00 1.180.338,20 1.041.526,63 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bad Homburg 90,00 227.364,85 113.145,15 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bad Oeynhausen 90,00 91.417,27 -24.953,15 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Baunatal 100,00 371.920,03 263.880,29 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin I 90,00 2.579.302,76 2.408.453,60 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Charlottenburg 100,00 -4.463.486,08 -48.238,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Gesundbrunnen 90,00 460.249,73 313.496,91 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Köpenick 90,00 207.345,07 86.474,93 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Leipziger Platz 100,00 -354.160,27 -274.698,05 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Märkische Zeile 100,00 -208.733,88 -189.702,41 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Marzahn 90,00 1.062.317,79 921.465,48 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Schloßstraße 90,05 -143.805,44 -305.673,30 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Spandau 90,00 -3.808.879,05 -372.260,00 19 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Treptow 100,00 -96.887,47 -17.038,87 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bielefeld 90,05 -306.511,68 -149.892,89 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bocholt 90,00 117.754,85 -4.256,81 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bochum 100,00 545.451,83 238.984,25 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Braunschweig 90,00 1.092.978,31 962.991,40 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bremen 90,05 98.127,23 -149.321,68 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bremen-Habenhausen 90,00 -125.668,44 -186.697,40 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bremerhaven 100,00 -2.369.470,63 -212.252,46 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Celle 90,00 205.146,24 53.730,35 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Chemnitz 90,00 11.272,20 -109.763,00 21 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Darmstadt 90,00 641.930,51 497.823,28 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Dessau 100,00 -2.826.300,68 -347.266,87 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Dortmund 0,01 805.157,88 813.759,62 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Dortmund-Eving 90,00 240.135,05 98.897,93 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Dresden 90,00 176.655,60 47.686,27 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Duisburg 90,00 248.929,93 79.831,35 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Erfurt 90,05 365.544,11 243.702,72 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Erlangen 90,00 846.884,14 717.453,26 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Essen 90,00 -1.716.415,07 -472.891,00 25 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Esslingen 90,00 300.758,73 182.595,73 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Euskirchen 90,00 116.265,83 -3.872,16 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Flensburg 90,00 -49.975,81 -161.628,11 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Frankfurt/Main 90,04 5.332.606,70 4.218.358,70 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Freiburg 90,00 717.197,32 586.619,47 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Freising 90,00 447.670,85 323.893,50 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Fürth 100,00 -10.464.565,75 -1.133.065,95 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Gelsenkirchen 90,00 66.208,79 -123.173,40 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Gelsenkirchen-Buer 90,00 -80.129,10 -220.241,62 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Gießen 100,00 -2.927.292,16 -82.466,86 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Göttingen 100,00 -469.952,42 -382.007,12 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Gummersbach 90,00 540.677,28 426.269,61 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hagen 90,00 900.643,20 697.105,44 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hamburg-Altstadt 90,00 5.572.860,30 5.184.591,20 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hamm 90,00 -36.049,38 138.657,80 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hanau 90,00 587.071,68 459.936,10 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hannover 90,01 2.294.048,58 1.982.105,74 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Heidelberg 100,00 -27.995,74 -146.417,81 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Herford 90,00 -211.308,33 -109.741,94 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hilden 100,00 -8.013.850,35 -239.929,18 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hildesheim 100,00 -2.806.004,06 -583.586,07 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ingolstadt 90,00 810.726,76 678.002,83 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Isernhagen 90,00 487.047,32 365.877,17 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Jena 90,00 65.233,01 -51.015,86 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kaiserslautern 90,00 355.914,95 222.490,10 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kassel 90,00 742.575,39 618.826,25 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kempten 90,00 396.764,30 291.488,75 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kerpen 90,00 282.500,19 169.807,21 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kiel 100,00 -501.207,73 -119.226,57 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kleve 100,00 -16.332,08 -128.298,22 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Koblenz 90,00 384.520,32 211.315,29 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Krefeld 100,00 -897.941,43 -318.474,69 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Landshut 90,00 -180.061,84 -71.688,46 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Leipzig 90,00 154.581,39 32.125,94 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Leipzig-Hauptbahnhof 90,00 207.268,99 -8.515,77 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Leonberg 90,00 137.667,07 73.139,85 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Lübeck 90,00 340.753,72 184.186,05 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Lüdenscheid 90,05 -1.394,25 -185.639,35 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ludwigsburg 90,00 232.001,69 113.147,70 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ludwigshafen 90,00 81.786,12 -61.410,55 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Lünen 100,00 1.120,90 -69.378,59 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Magdeburg 90,05 224.325,66 92.090,98 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Mainz 90,00 306.080,99 152.027,87 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Mannheim 90,00 456.527,82 308.249,12 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Marl 90,00 376.854,84 202.423,73 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Moers 90,00 478.635,04 347.366,09 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Mülheim 90,00 -38.511,56 -165.023,75 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH München 100,00 2.116.716,03 793.342,44 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH München-Riem 90,00 704.132,75 574.338,59 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Münster 90,00 932.264,17 629.424,59 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Neckarsulm 90,00 554.901,04 443.769,25 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Neu-Isenburg 90,00 107.000,14 192.688,75 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Norderstedt 90,00 68.983,48 -85.262,77 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Nürnberg 90,01 483.202,49 239.873,36 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Oberhausen 90,00 527.671,37 390.604,38 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Oldenburg 90,00 -678.426,78 168.082,57 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Osnabrück 90,00 925.318,00 690.593,67 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Paderborn 100,00 -960.132,18 -94.049,94 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Passau 90,00 -142.175,76 -160.655,26 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Pforzheim 90,00 551.533,39 428.104,98 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Potsdam 100,00 31.184,67 -78.914,39 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Regensburg 90,00 897.526,63 758.215,40 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Remscheid 90,05 276.707,93 148.091,01 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Reutlingen 90,00 -133.010,77 -191.373,48 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Rostock 90,00 370.859,12 240.131,78 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S050 100,00 -6.570.456,89 23.796,57 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S065 100,00 -1.180.336,30 -718.409,37 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S314 100,00 -1.090.297,86 -194.873,29 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Saarbrücken 90,00 161.079,45 24.948,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Senden 90,00 920.788,96 804.720,84 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Solingen 90,05 4.456,44 -120.151,62 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Stuttgart 100,00 118.326,82 -41.869,62 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Stuttgart-City 100,00 -799.556,35 -669.544,16 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Troisdorf 90,10 -1.159.175,21 -491.246,27 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Tübingen 90,00 306.787,71 195.130,05 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Weimar 90,00 658.901,81 540.089,96 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Weiterstadt 100,00 -735.712,62 -351.623,10 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Wiesbaden 100,00 -2.955.732,04 -805.400,71 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Wolfsburg 100,00 25.741,68 -183.340,27 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Zwickau 90,00 -736.074,30 61.315,40 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung 100,00 2.032.387,27 0,00 4 Saturn Gerasdorf Electro-Handelsges.m.b.H. 90,00 600.633,70 705.675,67 Saturn Graz V VertriebsgmbH 90,00 302.934,09 139.457,54 Saturn Haid Electro-Handelsges.m.b.H. 90,00 1.303.992,00 1.157.481,58 Saturn Innsbruck Electro-Handeslges.m.b.H. 90,00 -781.179,40 256.079,46 Saturn Klagenfurt Electro-Handelsges.m.b.H. 90,00 338.962,46 193.763,44 Saturn Luxembourg S.A. 100,00 3.944.210,20 1.835.990,48 Saturn Marketing GmbH 100,00 24.444,06 0,00 3 Saturn Mega Markt GmbH Wuppertal 90,05 627.272,75 420.642,25 Saturn online GmbH 100,00 200.000,00 0,00 2 Saturn Planet Sp. z o.o. 11 Spółka Komandytowa 100,00 400.000,00 0,00 9,12 Saturn Planet Sp. z o.o. 16 Spółka Komandytowa 100,00 400.000,00 0,00 9,12 Saturn Planet Sp. z o.o. 19 Spółka Komandytowa 100,00 400.000,00 0,00 9,12 Saturn Techno-Electro-Handelsgesellschaft mbH 100,00 2.054.463,00 0,00 6 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH 90,09 423.666,95 204.220,47 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH 100,00 183.910,06 18.296,07 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH 90,00 -4.887.154,67 -1.057.329,67 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH 90,09 536.457,74 347.116,13 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH 90,09 416.632,22 251.689,46 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH 100,00 216.445,87 33.647,62 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH 100,00 -2.965.367,62 -2.508.307,17 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH 90,01 517.725,96 53.472,93 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH 90,00 93.251,21 -36.929,23 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH 100,00 -1.085.117,16 -833.981,45 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Düsseldorf - Flingern 100,00 -982.175,60 -247.117,14 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Düsseldorf - Königsallee 90,00 -3.800.854,11 -2.155.422,39 Saturn Thessaloniki II Comercial Anonymi Eteria 100,00 -7.116.117,59 -3.457.518,94 Saturn Wien X VertriebsgmbH 90,00 1.666.986,26 1.510.622,95 Saturn Wien XIV Electro-Handelsges.m.b.H. 90,00 -622.633,36 44.768,59 Saturn Wien XX VertriebsgmbH 90,00 1.472.233,69 1.047.750,45 Saturn Wien XXII Electro-Handelsges.m.b.H. 90,00 1.247.579,86 1.061.572,60 Saturn Wien XXIII Electro-Handelsges.m.b.H. 90,00 -2.109.388,83 70.663,59 Saturn-Mega Markt GmbH Halle 90,05 51.179,94 -72.797,84 Saturn-Mega Markt GmbH Trier 100,00 -1.064.707,92 -1.118.388,37 Tec-Repair GmbH 100,00 -11.296.977,68 0,00 13 Tertia Handelsbeteiligungsgesellschaft mbH 60,00 -21.560.035,87 -29.017.117,04 XPLACE DIJITAL COZÜM TICARET LIMITED SIRKETI 100,00 3.179.803,65 0,00 13 xplace GmbH 58,04 4.894.782,02 0,00 16 XPLACE ITALY S.R.L. 100,00 53.676,39 -277.861,00 13 XPlace Spain SLU 100,00 518.777,76 25.822,00 13 XPLACE UK LIMITED 100,00 30.185,00 0,00 16 Zes Repair B.V. 100,00 5.923.073,76 2.333.504,67 scroll Beteiligungen (mindestens 20 % Anteilsbesitz) Gesellschaftsname Sitz Land Währung % - Anteil am Kapital Eigenkapital Ergebnis des letzten Geschäftsjahres 7digital Group Plc London England GBP 26,36 0,00 0,00 16 DTB Deutsche Technikberatung GmbH Köln Deutschland EUR 80,00 -1.481.955,22 -3.193.959,00 29,31 European Retail Alliance B.V. Rotterdam Niederlande EUR 50,00 1.000,00 0,00 Flip4 GmbH Friedrichsdorf Deutschland EUR 20,59 0,00 0,00 13,29 Fnac Darty S.A. Ivry-sur-Seine Frankreich EUR 24,33 1.253.500.000,00 149.900.000,00 31 Juke Nederland B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00 481,40 267,00 32 scroll Beteiligungen (5 % bis unter 20 % Anteilsbesitz) Gesellschaftsname Sitz Land Währung % - Anteil am Kapital Eigenkapital Ergebnis des letzten Geschäftsjahres Artificial Intelligence Network Ingolstadt GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 9,09 0,00 0,00 11 Digitales Gründerzentrum der Region Ingolstadt GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 6,00 0,00 0,00 IFH Förderer GmbH Köln Deutschland EUR 14,29 368.157,41 7.572,00 13 METRO AG Düsseldorf Deutschland EUR 0,99 6.764.000.000,00 283.000.000,00 30 METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland EUR 6,61 154.975.788,00 165.997.229,00 30 Public Joint-Stock Company "M.video" Moskau Russland RUB 15,00 23.154.000.000,00 6.954.000.000,00 13 1 Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit der Media-Saturn-Holding GmbH, Ingolstadt. 2 Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit der Media-Saturn Deutschland GmbH, Ingolstadt. 3 Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit der red blue Marketing GmbH, München. 4 Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit der Tertia Handelsbeteiligungsgesellschaft mbH, Köln. 5 Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit der MS E-Business Concepts & Service GmbH, Ingolstadt. 6 Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit der Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH, Köln. 7 Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit der MediaMarktSaturn sechste Beteiligungsgesellschaft mbH, Ingolstadt. 8 Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit der MediaMarktSaturn Markenservice GmbH & Co. KG, Grünwald Lkr. München. 9 Vorratsgesellschaft 10 Gesellschaft befindet sich in Liquidation 11 Gesellschaftsgründung im laufenden Geschäftsjahr 12 Geschäftsjahr 01.10.2016-30.09.2017 13 Geschäftsjahr 01.01.2017-31.12.2017 14 Geschäftsjahr 01.10.2015-30.09.2016 15 Geschäftsjahr 01.04.2017-31.03.2018 16 Geschäftsjahr 01.01.2016-31.12.2016 17 Verschmelzung (aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 17.07.2019 von MEDIA MARKT DIGITAL STORE S.A.U. 18 Verschmelzung (aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 06.06.2019 von Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Duisburg-Großenbaum 19 Verschmelzung (aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 03.06.2019 von Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Spandau 20 Verschmelzung (aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 15.05.2019 von MediaOnline GmbH 21 Verschmelzung (aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 03.06.2019 von Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Zwickau 22 Verschmelzung (aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 31.05.2019 von Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Karlsruhe-Durlach 23 Verschmelzung (aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 17.06.2019 von Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Straubing 24 Verschmelzung (aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 12.06.2019 von Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ludwigsburg 25 Verschmelzung (aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 11.06.2019 von Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Essen City 26 Verschmelzung (aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 14.06.2019 von Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Düsseldorf 27 Verschmelzung (aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 17.06.2019 von Electronics Online Concepts GmbH 28 Verschmelzung (aufnehmend) zum Umwandlungsstichtag 16.10.2018 von Mellifera Vierte Beteiligungsgesellschaft mbH 29 Keine Vollkonsolidierung und keine Bilanzierung nach der Equity-Methode wegen untergeordneter Bedeutung für die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 30 Geschäftsjahr 01.10.2017-30.09.2018 31 Geschäftsjahr 01.01.2018-31.12.2018 32 Keine Vollkonsolidierung wegen untergeordneter Bedeutung für die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 3. Dezember 2019 Der Vorstand Dr. Bernhard Düttmann Karin Sonnenmoser VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind. 3. Dezember 2019 Der Vorstand Dr. Bernhard Düttmann Karin Sonnenmoser BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS AN DIE CECONOMY AG, DÜSSELDORF Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der CECONOMY AG, Düsseldorf - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der CECONOMY AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ― entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 und ― vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. WERTHALTIGKEIT DER ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Anhangangabe Nr. 2 Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweisgrundsätze sowie auf die Anhangangabe Nr. 6 Finanzanlagen. Das Risiko für den Abschluss Im Jahresabschluss der CECONOMY AG zum 30. September 2019 werden unter den Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 1.524 Mio ausgewiesen. Der Anteil der Anteile an verbundenen Unternehmen an der Bilanzsumme beläuft sich auf insgesamt 73 % und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft. Bei den verbundenen Unternehmen handelt es sich überwiegend um Zwischenholdings, die ihrerseits teilweise über weitere Zwischenholdings Anteile an operativ tätigen Konzerngesellschaften oder börsennotierte Beteiligungen halten. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Den beizulegenden Wert für Zwischenholdings mit Anteilen an operativ tätigen Konzerngesellschaften ermittelt die Gesellschaft mit Unterstützung eines externen Sachverständigen auf Basis des Ertragswertverfahrens. Für Zwischenholdings, die börsennotierte Beteiligungen halten, wird der Börsenpreis zum Bilanzstichtag herangezogen. Ist der beizulegende Wert niedriger als der Buchwert, so wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist. Die Werthaltigkeitsbeurteilung der Anteile an verbundenen Unternehmen, die maßgeblich von der erwarteten Entwicklung der von den Zwischenholdings gehaltenen Anteile und Beteiligungen bestimmt wird, ist in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der Gesellschaft abhängig. Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018/19 nicht vorgenommen. Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Anteile an verbundenen Unternehmen nicht werthaltig sind. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen im Jahresabschluss der CECONOMY AG haben wir auf Basis einer unter Risiko- und Größengesichtspunkten bewusst festgelegten Auswahl beurteilt. In der Auswahl waren Anteile an verbundenen Unternehmen der CECONOMY AG enthalten, die ihrerseits als Zwischenholdings sowohl nicht börsennotierte als auch börsennotierte Anteile halten. Für Zwischenholdings mit nicht börsennotierten Anteilen haben wir unter Einbezug unserer eigenen Bewertungsspezialisten zunächst die Kompetenz, Fähigkeit und Objektivität des von der CECONOMY AG zur Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen beauftragten externen Sachverständigen beurteilt sowie uns ein Verständnis von dessen Tätigkeit verschafft. Weiterhin haben wir die Angemessenheit des Bewertungsmodells beurteilt. Ferner haben wir die der Unternehmensbewertung zugrunde liegende Unternehmensplanung mit den Planungsverantwortlichen erörtert und bezüglich der künftigen Umsatz- und Ergebnisentwicklung mit dem vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget abgestimmt. Darüber hinaus haben wir die Angemessenheit des verwendeten Kapitalisierungszinssatzes beurteilt. Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen des externen Sachverständigen auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen. Für verbundene Unternehmen, die ihrerseits Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen halten, haben wir zum Bilanzstichtag die aus den Börsenkursen abgeleiteten beizulegenden Werte mit den Beteiligungsbuchwerten verglichen. Sofern der aus dem Börsenkurs abgeleitete beizulegende Wert zum Bilanzstichtag unter den Anschaffungskosten lag, haben wir die Einschätzung der Gesellschaft gewürdigt, dass es sich um eine voraussichtlich nicht dauernde Wertminderung handelt. Dazu haben wir die Höhe und Dauer der bereits eingetretenen Wertminderung sowie die Konsistenz der Annahmen zur Kursentwicklung anhand externer Markteinschätzungen beurteilt. Unsere Schlussfolgerungen Das der Werthaltigkeitsprüfung der Anteile an verbundene Unternehmen zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den Bewertungsgrundsätzen. Die Annahmen, Einschätzungen und Parameter der Gesellschaft sind sachgerecht. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus ― identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ― gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. ― beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ― ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ― beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. ― beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. ― führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-AprVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 13. Februar 2019 als Abschlussprüfer gewählt und unter gleichem Datum auch vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2005 als Abschlussprüfer der CECONOMY AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Martin C. Bornhofen. Düsseldorf, den 3. Dezember 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Bornhofen, Wirtschaftsprüfer gez. Schröder, Wirtschaftsprüfer KONZERNABSCHLUSS scroll Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 Mio. € Anhang Nr. 2017/18 2018/19 Umsatzerlöse 1 21.418 21.455 Umsatzkosten -17.104 -17.308 Bruttoergebnis vom Umsatz 4.314 4.147 Sonstige betriebliche Erträge 2 194 196 Vertriebskosten 3 -3.580 -3.456 Allgemeine Verwaltungskosten 4 -511 -663 Sonstige betriebliche Aufwendungen 5 -17 -13 Ergebnisanteil aus operativen nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 6 21 22 Netto-Wertberichtigungen aus operativen finanziellen Vermögenswerten und Vertragsvermögenswerten 7 0 -9 Betriebliches Ergebnis EBIT 419 224 Sonstiges Beteiligungsergebnis 6 -182 46 Zinsertrag 8 28 26 Zinsaufwand 8 -41 -40 Übriges Finanzergebnis 9 -3 -21 Finanzergebnis -198 12 Ergebnis vor Steuern EBT 221 235 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 11 -134 -77 Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 87 158 Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern 12 -296 1 Periodenergebnis -210 160 Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis 13 2 37 davon aus fortgeführten Aktivitäten (64) (37) davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten (-62) (0) Den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnendes Periodenergebnis -212 122 davon aus fortgeführten Aktivitäten (23) (121) davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten (-234) (1) Ergebnis je Aktie in € (unverwässert = verwässert) 14 -0,64 0,34 davon aus fortgeführten Aktivitäten (0,07) (0,34) davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten (-0,70) (0,00) scroll Überleitung vom Periodenergebnis zum Gesamtergebnis für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 Mio. € Anhang Nr. 2017/18 2018/19 Periodenergebnis 12, 13 -210 160 Sonstiges Ergebnis Komponenten des Sonstigen Ergebnisses, die künftig nicht aufwands- oder ertragswirksam werden 31 3 -41 Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen 32 -4 -47 Bewertungseffekte auf zum Fair Value erfolgsneutral bewertete Finanzinstrumente 0 17 Folgebewertung von assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 23 8 -12 Auf die Komponenten des Sonstigen Ergebnisses, die künftig nicht aufwands- oder ertragswirksam werden, entfallende Ertragsteuern 0 1 Komponenten des Sonstigen Ergebnisses, die künftig aufwands- oder ertragswirksam werden könnten 31 92 20 Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbereiche 20 20 Bewertungseffekte auf zum Fair Value erfolgsneutral bewertete Finanzinstrumente 69 0 Folgebewertung von assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 23 1 0 Auf die Komponenten des Sonstigen Ergebnisses, die künftig aufwands- oder ertragswirksam werden könnten, entfallende Ertragsteuern 2 0 Sonstiges Ergebnis 31 95 -20 Gesamtergebnis 31 -114 139 Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Gesamtergebnis 31 2 43 Den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnendes Gesamtergebnis 31 -116 96 scroll Bilanz zum 30. September 2019 Aktiva Mio. € Anhang Nr. 30.09.2018 30.09.2019 Langfristige Vermögenswerte 2.282 2.233 Geschäfts- oder Firmenwerte 19 525 524 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 20 124 115 Sachanlagen 21 809 736 Finanzanlagen 23 262 278 Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 23 488 497 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 24 3 3 Andere Vermögenswerte 24 11 7 Latente Steueransprüche 25 59 73 Kurzfristige Vermögenswerte 6.193 5.870 Vorräte 26 2.480 2.548 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche 27 613 455 1 Forderungen an Lieferanten 24 1.239 1.295 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 24 495 116 Andere Vermögenswerte 24 147 120 Ertragsteuererstattungsansprüche 103 142 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 29 1.115 1.132 Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte 30 0 61 8.475 8.103 1 Adjustierung aufgrund eines geänderten Ausweises. Ausführungen hierzu finden sich im Kapitel Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses. Passiva scroll Mio. € Anhang Nr. 30.09.2018 30.09.2019 Eigenkapital 31 665 784 Gezeichnetes Kapital 919 919 Kapitalrücklage 321 321 Gewinnrücklagen -554 -478 Anteile nicht beherrschender Gesellschafter -21 22 Langfristige Schulden 1.025 1.042 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 32 547 574 Sonstige Rückstellungen 33 44 33 Finanzschulden 34, 36 287 292 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 34, 37 52 53 1 Andere Verbindlichkeiten 37 64 56 Latente Steuerschulden 25 31 35 Kurzfristige Schulden 6.784 6.277 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten 34, 35 5.277 5.321 1 Rückstellungen 33 190 165 Finanzschulden 34, 36 153 10 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 34, 37 400 445 1 Andere Verbindlichkeiten 37 671 215 1 Ertragsteuerschulden 34 94 51 Schulden i. Z. m. zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten 30 0 70 8.475 8.103 1 Adjustierung aufgrund eines geänderten Ausweises. Ausführungen hierzu finden sich im Kapitel Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses. scroll Eigenkapitalentwicklung 1 für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 Mio. € Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Effektiver Teil der Gewinne/Verluste aus Cashflow Hedges 30.09./01.10.2017 835 128 0 Ergebnis nach Steuern 0 0 0 Sonstiges Ergebnis 0 0 0 Gesamtergebnis 0 0 0 Kapitalerhöhungen 83 194 0 Dividenden 0 0 0 Kapitaltransaktionen mit Veränderung der Beteiligungsquote ohne Verlust der Kontrolle 0 0 0 Sonstige Veränderungen 0 0 0 30.09./01.10.2018 919 321 0 Anpassung IFRS 9 0 0 0 Anpassung IFRS 15 0 0 0 01.10.2018 angepasst 919 321 0 Ergebnis nach Steuern 0 0 0 Sonstiges Ergebnis 0 0 0 Gesamtergebnis 0 0 0 Kapitalerhöhungen 0 0 0 Dividenden 0 0 0 Kapitaltransaktionen mit Veränderung der Beteiligungsquote ohne Verlust der Kontrolle 0 0 0 Sonstige Veränderungen 0 0 0 30.09.2019 919 321 0 scroll Eigenkapitalentwicklung 1 für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 Mio. € Bewertungseffekte auf zum Fair Value erfolgsneutral bewertete Finanzinstrumente Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbereiche Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen 30.09./01.10.2017 -5 -40 -259 Ergebnis nach Steuern 0 0 0 Sonstiges Ergebnis 70 20 -4 Gesamtergebnis 70 20 -4 Kapitalerhöhungen 0 0 0 Dividenden 0 0 0 Kapitaltransaktionen mit Veränderung der Beteiligungsquote ohne Verlust der Kontrolle 0 0 0 Sonstige Veränderungen 0 0 0 30.09./01.10.2018 65 -20 -263 Anpassung IFRS 9 -57 0 0 Anpassung IFRS 15 0 0 0 01.10.2018 angepasst 9 -20 -263 Ergebnis nach Steuern 0 0 0 Sonstiges Ergebnis 14 15 -45 Gesamtergebnis 14 15 -45 Kapitalerhöhungen 0 0 0 Dividenden 0 0 0 Kapitaltransaktionen mit Veränderung der Beteiligungsquote ohne Verlust der Kontrolle 0 0 -1 Sonstige Veränderungen 0 0 0 30.09.2019 23 -5 -309 scroll Eigenkapitalentwicklung1 für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 Mio. € Folgebewertung von assoziierten Unternehmen/ Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden Auf Komponenten des Sonstigen Ergebnisses entfallende Ertragsteuer Übrige Gewinnrücklagen Gewinnrücklagen gesamt 30.09./01.10.2017 0 -2 11 -294 Ergebnis nach Steuern 0 0 -212 -212 Sonstiges Ergebnis 9 1 0 96 Gesamtergebnis 9 1 -212 -116 Kapitalerhöhungen 0 0 0 0 Dividenden 0 0 -107 2 -107 Kapitaltransaktionen mit Veränderung der Beteiligungsquote ohne Verlust der Kontrolle 0 0 -3 -3 Sonstige Veränderungen 0 0 -33 -33 30.09./01.10.2018 9 0 -344 -554 Anpassung IFRS 9 0 0 55 -1 Anpassung IFRS 15 0 0 0 0 01.10.2018 angepasst 9 0 -288 -554 Ergebnis nach Steuern 0 0 122 122 Sonstiges Ergebnis -11 1 0 -27 Gesamtergebnis -11 1 122 96 Kapitalerhöhungen 0 0 0 0 Dividenden 0 0 -10 2 -10 Kapitaltransaktionen mit Veränderung der Beteiligungsquote ohne Verlust der Kontrolle 0 0 -10 -11 Sonstige Veränderungen 0 0 1 1 30.09.2019 -2 0 -185 -478 scroll Eigenkapitalentwicklung1 für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 Mio. € Eigenkapital vor Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter gesamt Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Eigenkapital gesamt 30.09./01.10.2017 668 -2 666 Ergebnis nach Steuern -212 2 -210 Sonstiges Ergebnis 96 -1 95 Gesamtergebnis -116 2 -114 Kapitalerhöhungen 277 0 277 Dividenden -107 -13 3 -120 Kapitaltransaktionen mit Veränderung der Beteiligungsquote ohne Verlust der Kontrolle -3 3 0 Sonstige Veränderungen -33 -11 -44 30.09./01.10.2018 686 -21 665 Anpassung IFRS 9 -1 0 -2 Anpassung IFRS 15 0 0 1 01.10.2018 angepasst 685 -22 664 Ergebnis nach Steuern 122 37 160 Sonstiges Ergebnis -27 6 -20 Gesamtergebnis 96 43 139 Kapitalerhöhungen 0 28 4 28 Dividenden -10 -37 3,4 -47 Kapitaltransaktionen mit Veränderung der Beteiligungsquote ohne Verlust der Kontrolle -11 10 -1 Sonstige Veränderungen 2 0 1 30.09.2019 762 22 784 scroll Eigenkapitalentwicklung1 für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 Mio. € Folgebewertung von assoziierten Unternehmen/ Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden Auf Komponenten des Sonstigen Ergebnisses entfallende Ertragsteuer Übrige Gewinnrücklagen Gewinnrücklagen gesamt 30.09./01.10.2017 0 -2 11 -294 Ergebnis nach Steuern 0 0 -212 -212 Sonstiges Ergebnis 9 1 0 96 Gesamtergebnis 9 1 -212 -116 Kapitalerhöhungen 0 0 0 0 Dividenden 0 0 -107 2 -107 Kapitaltransaktionen mit Veränderung der Beteiligungsquote ohne Verlust der Kontrolle 0 0 -3 -3 Sonstige Veränderungen 0 0 -33 -33 30.09./01.10.2018 9 0 -344 -554 Anpassung IFRS 9 0 0 55 -1 Anpassung IFRS 15 0 0 0 0 01.10.2018 angepasst 9 0 -288 -554 Ergebnis nach Steuern 0 0 122 122 Sonstiges Ergebnis -11 1 0 -27 Gesamtergebnis -11 1 122 96 Kapitalerhöhungen 0 0 0 0 Dividenden 0 0 -10 2 -10 Kapitaltransaktionen mit Veränderung der Beteiligungsquote ohne Verlust der Kontrolle 0 0 -10 -11 Sonstige Veränderungen 0 0 1 1 30.09.2019 -2 0 -185 -478 scroll Eigenkapitalentwicklung1 für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 Mio. € Eigenkapital vor Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter gesamt Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Eigenkapital gesamt 30.09./01.10.2017 668 -2 666 Ergebnis nach Steuern -212 2 -210 Sonstiges Ergebnis 96 -1 95 Gesamtergebnis -116 2 -114 Kapitalerhöhungen 277 0 277 Dividenden -107 -13 3 -120 Kapitaltransaktionen mit Veränderung der Beteiligungsquote ohne Verlust der Kontrolle -3 3 0 Sonstige Veränderungen -33 -11 -44 30.09./01.10.2018 686 -21 665 Anpassung IFRS 9 -1 0 -2 Anpassung IFRS 15 0 0 1 01.10.2018 angepasst 685 -22 664 Ergebnis nach Steuern 122 37 160 Sonstiges Ergebnis -27 6 -20 Gesamtergebnis 96 43 139 Kapitalerhöhungen 0 28 4 28 Dividenden -10 -37 3,4 -47 Kapitaltransaktionen mit Veränderung der Beteiligungsquote ohne Verlust der Kontrolle -11 10 -1 Sonstige Veränderungen 2 0 1 30.09.2019 762 22 784 1 Das Eigenkapital wird im Anhang - Nummer 31 Eigenkapital erläutert. 2 In der ausgewiesenen Dividende sind Dividenden an Minderheitsgesellschafter in Höhe von -10 Mio. € (2017/18: -22 Mio. €) enthalten, deren Anteile aufgrund von Verkaufsoptionen vollständig als Fremdkapital ausgewiesen werden. 3 In der ausgewiesenen Dividende sind Dividenden an Minderheitsgesellschafter in Höhe von -3 Mio. € (2017/18: -6 Mio. €) enthalten, deren Anteile aufgrund von Verkaufsoptionen vollständig als Fremdkapital ausgewiesen werden. 4 Die Kapitalerhöhung resultiert vollständig aus der Einlage von erfolgswirksam realisierten Dividenden. Korrespondierend zur Kapitalerhöhung ist der gleiche Betrag mit umgekehrtem Vorzeichen in den Dividenden enthalten. scroll Kapitalflussrechnung1 für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 Mio. € 2017/18 2018/19 EBIT 419 224 Planmäßige Abschreibungen, Zuschreibungen und Wertminderungen auf Anlagevermögen ohne Finanzanlagen 231 241 Veränderung von Pensions- und sonstigen Rückstellungen -51 -16 Veränderung des Nettobetriebsvermögens 2 302 -310 Zahlungen Ertragsteuern -119 -152 Umgliederung Gewinne (-)/Verluste (+) aus dem Abgang von Anlagevermögen 6 3 Sonstiges -45 97 Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten 743 86 Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten -60 0 Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 684 86 Unternehmensakquisitionen -1 0 Investitionen in Sachanlagen (ohne Finanzierungs-Leasing) -203 -154 Sonstige Investitionen -60 -39 Investitionen in Geldanlagen und Wertpapiere -195 -152 Veräußerungen von Geldanlagen und Wertpapieren 226 435 Anlagenabgänge und andere Abgänge -45 27 Cashflow aus Investitionstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten -278 118 Cashflow aus Investitionstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten -164 0 Cashflow aus Investitionstätigkeit -442 118 Gewinnausschüttungen -120 -29 davon an die Aktionäre der CECONOMY gezahlte Dividende (-85) (0) Einzahlung aus Kapitalerhöhung 277 0 Tilgung von Verbindlichkeiten aus Andienungsrechten nicht beherrschender Gesellschafter -3 -2 Aufnahme von Finanzschulden 168 155 Tilgung von Finanzschulden -289 -305 Gezahlte Zinsen -22 -29 Erhaltene Zinsen 17 15 Ergebnisübernahmen und sonstige Finanzierungstätigkeit 28 16 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten 56 -178 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten 1 0 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 57 -178 Summe der Cashflows 299 26 Wechselkurseffekte auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -46 7 Gesamtveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 253 33 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 01.10. 861 1.115 Abzüglich in den Vermögenswerten gemäß IFRS 5 ausgewiesenen Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 0 0 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 01.10. 861 1.115 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 30.09. gesamt 1.115 1.148 Abzüglich in den Vermögenswerten gemäß IFRS 5 ausgewiesenen Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 0 15 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 30.09. gesamt 1.115 1.132 1 Die Kapitalflussrechnung wird im Anhang - Nummer 41 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung erläutert. 2 Ausweis Veränderung des Nettobetriebsvermögens dargestellt aus den dazugehörigen Bilanzpositionen, bereinigt um nicht zahlungswirksame Sachverhalte ANHANG Segmentberichterstattung 1 scroll Geschäftssegmente Fortgeführte Aktivitäten DACH West-/Südeuropa Osteuropa Mio. € 2017/18 2018/19 2017/18 2018/19 2017/18 2018/19 Außenumsätze (netto) 12.410 12.565 6.777 6.807 1.689 1.567 Innenumsätze (netto) 19 23 2 3 0 0 Umsatzerlöse (netto) 12.430 12.588 6.779 6.810 1.689 1.567 EBITDA 428 304 200 206 63 26 Bereinigtes EBITDA 428 444 200 223 63 28 Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen 128 137 77 77 21 19 Zuschreibungen 0 0 0 0 0 0 EBIT 300 168 123 129 43 7 Bereinigtes EBIT 300 320 123 146 43 10 Investitionen 177 109 60 61 29 19 Langfristiges Segmentvermögen 869 823 496 470 81 83 scroll Geschäftssegmente Fortgeführte Aktivitäten Sonstige Konsolidierung CECONOMY2 Mio. € 2017/18 2018/19 2017/18 2018/19 2017/18 2018/19 Außenumsätze (netto) 542 516 0 0 21.418 21.455 Innenumsätze (netto) 12 10 -33 -36 0 0 Umsatzerlöse (netto) 554 527 -33 -36 21.418 21.455 EBITDA -41 3 -71 3 0 0 650 465 Bereinigtes EBITDA -41 3 -44 3 0 0 650 650 Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen 5 9 0 0 231 241 Zuschreibungen 0 0 0 0 0 0 EBIT -47 3 -81 3 0 0 419 224 Bereinigtes EBIT -47 3 -52 3 0 0 419 423 Investitionen 12 6 0 0 278 195 Langfristiges Segmentvermögen 26 17 0 0 1.472 1.394 1 Die Segmentberichterstattung wird im Anhang - Nummer 42 Segmentberichterstattung erläutert. 2 Enthält Außenumsätze im Geschäftsjahr 2018/19 für Deutschland in Höhe von 10.492 Mio. € (2017/18: 10.361 Mio. €) und für Italien in Höhe von 2.158 Mio. € (2017/18: 2.097 Mio. €) sowie langfristiges Segmentvermögen zum 30.09.2019 für Deutschland in Höhe von 728 Mio. € (30.09.2018: 762 Mio. €), für Spanien in Höhe von 142 Mio. € (30.09.2018: 152 Mio. €) und für Italien in Höhe von 140 Mio. € (30.09.2018: 148 Mio. €). 3 Enthält Erträge aus operativen nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen im Segment Sonstige in Höhe von 21 Mio. € (2017/18: 21 Mio. €). Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses Grundlagen der Rechnungslegung Die CECONOMY AG als Mutterunternehmen hatte bis zum 27. Oktober 2019 ihren Sitz in der Benrather Straße 18-20 in 40213 Düsseldorf, Deutschland. Seit dem 28. Oktober 2019 lautet die Geschäftsadresse der Ceconomy AG auf Kaistraße 3 in 40221 Düsseldorf. Sie ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Registernummer HRB 39473 eingetragen. Der Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht werden beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der gesamte Geschäftsbericht steht auch im Internet unter www.ceconomy.de zur Verfügung. Der vorliegende Konzernabschluss der CECONOMY AG zum 30. September 2019 wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Er berücksichtigt alle zu diesem Zeitpunkt verabschiedeten und in der Europäischen Union verpflichtend anzuwendenden Bilanzierungsstandards und Interpretationen. Durch Einhaltung der Standards und Interpretationen wird ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von CECONOMY vermittelt. Der Konzernabschluss entspricht in der vorliegenden Fassung der Vorschrift des § 315e Handelsgesetzbuch (HGB). Diese bildet die Rechtsgrundlage für die Konzernrechnungslegung nach internationalen Standards in Deutschland zusammen mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards. Das Datum der Unterschrift durch den Vorstand der CECONOMY AG (3. Dezember 2019) ist gleichzeitig das Datum der Freigabe des Konzernabschlusses durch den Vorstand zur Veröffentlichung und Weitergabe an den Aufsichtsrat. Der vorliegende Konzernabschluss basiert grundsätzlich auf dem historischen Anschaffungskostenprinzip. Wesentliche Ausnahmen davon sind zum Fair Value bilanzierte Finanzinstrumente sowie finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die als Grundgeschäft innerhalb eines Fair-Value-Hedges mit ihren Fair Values bewertet werden. Ferner sind zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen sowie nicht fortgeführte Aktivitäten mit dem Fair Value abzüglich Veräußerungskosten bilanziert, sofern dieser Wert unter dem Buchwert liegt. Verbindlichkeiten aus anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich werden ebenfalls zum Fair Value ausgewiesen. Darüber hinaus sind Rückstellungen zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit und Aussagefähigkeit werden einzelne Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Bilanz zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, falls keine anderen Angaben gemacht wurden. Zusätzlich wurde in den Tabellen zur besseren Übersicht teilweise auf die Darstellung von Nachkommastellen verzichtet. Zahlenangaben in den Tabellen können Rundungsdifferenzen enthalten. In den folgenden Kapiteln werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt, die bei der Erstellung des Konzernabschlusses zur Anwendung gekommen sind. Anwendung neuer Rechnungslegungsvorschriften IM GESCHÄFTSJAHR 2018/19 ERSTMALS ANGEWENDETE RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN Im vorliegenden Konzernabschluss kamen erstmals die folgenden vom International Accounting Standards Board (IASB) überarbeiteten, ergänzten sowie neu herausgegebenen Bilanzierungsstandards und Interpretationen zur Anwendung, die im Geschäftsjahr 2018/19 für die CECONOMY AG verpflichtend waren, sofern nicht als freiwillig vorzeitig angewendet vermerkt: IFRS 9 (Finanzinstrumente) Durch den neuen Standard IFRS 9 (Finanzinstrumente) werden die bisherigen Regelungen des IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten ersetzt. Finanzinstrumente sind anzusetzen, wenn das bilanzierende Unternehmen Vertragspartner wird und damit Rechte aus dem Finanzinstrument erwirbt oder vergleichbare Pflichten eingeht. Zum Ansatzzeitpunkt sind Regelungen zur Klassifizierung zu berücksichtigen. Mit der Klassifizierung eines finanziellen Vermögenswerts und einer finanziellen Verbindlichkeit ist wie nach IAS 39 seine Folgebewertung verknüpft. Die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt auf Grundlage der Eigenschaften der vertraglich festgelegten Cashflows des finanziellen Vermögenswerts sowie des Geschäftsmodells, mit dem das Unternehmen den finanziellen Vermögenswert steuert. IFRS 9 enthält drei wichtige Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderung im Gewinn oder Verlust bewertet sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet. In der letzten Einstufungskategorie kann noch einmal unterschieden werden zwischen Wertänderungen im sonstigen Ergebnis mit und ohne Recycling. Anders als im IAS 39 ("Incurred Loss Model") stehen nach IFRS 9 nicht bereits eingetretene Verluste, sondern die erwarteten Verluste im Fokus. Dieses "Expected Loss Model" sieht mit dem allgemeinen Ansatz grundsätzlich eine dreistufige Erfassung von Wertminderungen vor. Auf der ersten Stufe sind Wertminderungen zu erfassen, die ihre Ursache in erwarteten Zahlungsstörungen der nächsten zwölf Monate haben. Auf der zweiten Stufe sind die Zahlungsausfälle aus Zahlungsstörungen der gesamten Laufzeit zu erfassen. Finanzinstrumente werden von der ersten in die zweite Stufe übertragen, wenn das Ausfallrisiko seit Zugang signifikant gestiegen ist und ein Mindestausfallrisiko übersteigt. Auf der dritten und letzten Stufe sind Wertminderungen aufgrund zusätzlicher objektiver Hinweise hinsichtlich des einzelnen Finanzinstruments zu erfassen. CECONOMY überwacht die Änderung des Ausfallrisikos grundsätzlich durch die Beobachtung von veröffentlichten externen Kreditratings je Kontrahenten. Sofern es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Leasing-Forderungen oder Vertragsvermögenswerte handelt, wird ein vereinfachter Ansatz angewendet, bei dem (ähnlich wie bei Stufe 2) die gesamte Laufzeit maßgeblich ist. Für diejenigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die gegenüber Endkunden bestehen, werden die Kreditrisiken innerhalb einer Gruppe anhand regionaler beziehungsweise geografischer Kriterien segmentiert. Die erwarteten Kreditausfälle werden auf Grundlage der tatsächlichen Ausfälle über einen Zeitraum von drei Jahren berechnet. Die Ergebnisse der tatsächlichen Kreditausfälle werden mit einem sogenannten Forward Looking Element angepasst, welches auf Insolvenzprognosen zu den einzelnen Regionen und Branchen basiert. Für die Ermittlung des Ausfallrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten gegenüber Providern wird hingegen ein individuelles Rating hinterlegt. CECONOMY übt das Wahlrecht aus, Hedge Accounting weiterhin nach IAS 39 zu bilanzieren. CECONOMY wendet die modifizierte retrospektive Methode an, das bedeutet, dass der neue Standard seit dem 1. Oktober 2018 angewendet wird, ohne die Vorperiode (Geschäftsjahr 2017/18) und die relevanten Vorjahrestabellen anzupassen. Aufgrund dessen kam es bei der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 zu einer geringfügigen Erhöhung des Wertminderungsbedarfs auf Finanzinstrumente, die das Eigenkapital im Zeitpunkt der Umstellung in Höhe von 2 Mio. € belastet hat. scroll Überleitung finanzieller Vermögenswerte von IAS-39-Kategorien zu IFRS-9-Bewertungsklassen 01.10.2018 Mio. € Ursprüngliche Klassifizierung nach IAS 39 Neue Klassifizierung nach IFRS 9 Ursprünglicher Buchwert nach IAS 39 Neuer Buchwert nach IFRS 9 Abweichung zwischen den Buchwerten Ausleihungen und gewährte Darlehen LaR 1 AC 4 13 13 0 Forderungen an Lieferanten LaR AC 1.239 1.241 1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen LaR AC 524 521 -3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen LaR FVPL 5 89 89 0 Übrige finanzielle Vermögenswerte ohne derivative Finanzinstrumente LaR AC 229 229 0 Derivative Finanzinstrumente HfT 2 FVPL 4 4 0 Beteiligungen AfS 3 FVOCI 6 250 250 0 Wertpapiere AfS FVPL 265 265 0 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente LaR AC 1.115 1.115 0 3.729 3.727 -2 1 LaR: Loans and Receivables 2 HfT: Held for Trading 3 AfS: Available for Sale 4 AC: Amortized Cost 5 FVPL: Fair Value through Profit or Loss 6 FVOCI: Fair Value through Other Comprehensive Income Im Rahmen der Klassifizierung nach IFRS 9 sind folgende Besonderheiten zu beachten: ― CECONOMY klassifiziert, mit einer Ausnahme, Eigenkapitalinstrumente grundsätzlich als erfolgsneutral zum Fair Value bewertet (FVOCI). Bei dieser Ausnahme handelt es sich um Wertpapiere, bei denen Verkaufsabsichten bestehen und die somit zwingend erfolgswirksam zum Fair Value (FVPL) zu bewerten sind. Diese bestanden bereits zum 30. Juni 2019 nicht mehr. ― Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich dem Geschäftsmodell "Halten" zugeordnet und sind somit zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Hiervon ausgenommen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 89 Mio. €, welche dem Geschäftsmodell "Verkaufen" zugeordnet sind und demnach erfolgswirksam zum Fair Value (FVPL) bewertet werden. scroll Wertberichtigung auf finanzielle Vermögenswerte nach IAS 39 und nach IFRS 9 Mio. € Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte zum 30.09.2018 gemäß IAS 39 25 Geänderte Wertminderungen zum 01.10.2018 - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3 Forderungen an Lieferanten -1 Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte zum 01.10.2018 gemäß IFRS 9 26 scroll Effekte IFRS 9 Mio. € Schlussbilanzwert gem. IAS 39 zum 30.09.2018 Klassifizierungseffekt Bewertungseffekt Kredite und Forderungen Ausleihungen und gewährte Darlehen 13 -13 Forderungen an Lieferanten 1.239 -1.239 1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 613 -613 -3 Übrige finanzielle Vermögenswerte ohne derivative Finanzinstrumente 229 -229 Zur Veräußerung verfügbar Wertpapiere 265 -265 Beteiligungen 250 -250 Zu Handelszwecken gehalten Derivative Finanzinstrumente 4 -4 Wertpapiere 2.614 -2.614 -2 scroll Eröffnungsbilanzwert gem. IFRS 9 zum 01.10.2018 Mio. € Erfolgswirksam zum Fair Value Erfolgsneutral zum Fair Value Zu fortgeführten Anschaffungskosten Kredite und Forderungen Ausleihungen und gewährte Darlehen 13 Forderungen an Lieferanten 1.241 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 89 521 Übrige finanzielle Vermögenswerte ohne derivative Finanzinstrumente 229 Zur Veräußerung verfügbar Wertpapiere Beteiligungen 250 Zu Handelszwecken gehalten Derivative Finanzinstrumente 4 Wertpapiere 265 358 250 2.004 IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) Der neue IFRS 15 ersetzt IAS 18 (Umsatzerlöse) und IAS 11 (Fertigungsaufträge) sowie zugehörige Interpretationen und schreibt ein einheitliches und umfassendes Modell für die Erfassung von Erlösen mit Kunden vor. CECONOMY verkauft eine Vielzahl von Standardprodukten an die Kunden. Kunden im Sinne des IFRS 15 sind hierbei insbesondere private Endverbraucher. Umsätze für Produktverkäufe werden dabei zeitpunktbezogen bei Kontrollübergang realisiert. Der Zeitpunkt des Kontrollübergangs und damit derZeitpunkt der Umsatzrealisierung ist hierbei in der Regel die Abgabe des Produkts an den Kunden im Markt. Im Fall von Online-Verkäufen ist der Zeitpunkt des Kontrollübergangs regelmäßig der Zeitpunkt, an dem das Produkt an den Käufer geliefert wird. Der Zeitpunkt der Umsatzrealisierung unterliegt hierbei keinen wesentlichen Ermessensentscheidungen. Durch IFRS 15 kommt es im Wesentlichen aufgrund der veränderten Umsatzallokation auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise zu einer abweichenden Umsatzrealisierung im Vergleich zu IAS 18, wonach die Umsatzallokation auf Basis der Residualwerte erfolgte. Aufgrund dieser Änderung ergibt sich bei CECONOMY eine Umsatzverschiebung vom Services & Solutions-Umsatz zu Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Waren. Im Geschäftsjahr 2018/19 betrug die Umsatzverschiebung 269 Mio. €. CECONOMY nimmt das Wahlrecht nach IFRS 15.94 in Anspruch, nach dem die zusätzlichen Kosten der Vertragsanbahnung unmittelbar als Aufwand zu erfassen sind, sofern der Abschreibungszeitraum nicht mehr als ein Jahr beträgt. Für Zwecke der bilanziellen Abbildung der Anforderungen von IFRS 15 wurden die Position "Vertragsvermögenswerte" als Unterposition von "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche" und die Position "Vertragsverbindlichkeiten" als Unterposition von "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten" neu eingefügt. Innerhalb der Bilanzposition "Vorräte" wurden zudem "Vermögenswerte für zurückzuerhaltende Ware" sowie in der Bilanzposition "Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurzfristig)" "Rückerstattungsverbindlichkeiten" als Unterpositionen eingefügt. Vertragsvermögenswerte dienen dem Ansatz einer Forderung, bei der die Realisation der korrespondierenden Umsatzerlöse in zeitlicher Hinsicht abweichend ist. Erfüllt das Unternehmen seine Leistungsverpflichtung und realisiert dementsprechend Umsatzerlöse, bevor die Gegenleistung gezahlt wird beziehungsweise der Anspruch unbedingt entstanden ist, aktiviert es einen Vertragsvermögenswert für den Teil des Anspruchs auf Gegenleistung, der noch nicht die Definition einer Forderung erfüllt (beispielsweise, da der Erhalt der Gegenleistung noch von künftig zu erbringenden Leistungen abhängig ist). Sobald sich der Anspruch aus einem Vertragsvermögenswert konkretisiert hat, wie zum Beispiel im Zusammenhang mit Ansprüchen gegenüber Mobilfunkprovidern, erfolgt eine Umbuchung in Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Vertragsverbindlichkeiten umfassen die Verpflichtung von CECONOMY, Güter oder Dienstleistungen noch an den Kunden zu übertragen beziehungsweise zu erbringen, für die der Kunde bereits seine Gegenleistung erbracht hat. In die zuvor beschriebene Unterposition "Vertragsverbindlichkeiten (langfristig)" wurden 170 Mio. € aus der Position "Andere Verbindlichkeiten (kurzfristig)" zum 1. Oktober 2018 umgegliedert. Als Vertragsverbindlichkeiten werden Garantieverlängerungen ausgewiesen, die anhand ihres Laufzeitbands zugeordnet werden. In die Unterposition "Vertragsverbindlichkeiten (kurzfristig)" wurden 299 Mio. € aus der Position "Andere Verbindlichkeiten (kurzfristig)" zum 1. Oktober 2018 umgegliedert. Dabei handelt es sich um erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und abgegrenzte Umsätze aus Garantieverkäufen sowie aus dem Verkauf von Gutscheinen. Vermögenswerte für zurückzuerhaltende Ware sowie Rückerstattungsverbindlichkeiten tragen dem gegenüber einem Kunden bestehenden Rückgaberecht Rechnung. Wenn Produkte mit Rückgaberecht verkauft oder Dienstleistungen mit einem Recht auf Rückerstattung angeboten werden, sind Umsatzerlöse lediglich in der Höhe der Gegenleistung zu erfassen, auf die das Unternehmen erwartungsgemäß einen Anspruch hat. In dem Umfang, in dem Rückerstattungen erwartet werden, wird nach IFRS 15.55 eine Rückerstattungsverbindlichkeit erfasst, die dem Betrag der Gegenleistung, den das Unternehmen erwartungsgemäß an Kunden zurückerstatten wird, entspricht. Außerdem wird ein Vermögenswert für zurückzuerhaltende Ware erfasst und mit dem ursprünglichen Buchwert der Vorräte nach Abzug aller für die Rückerlangung der Güter anfallenden Kosten bewertet. Die zugrunde liegende Schätzung ist zu jedem Stichtag anzupassen. Spätestens bei Verfall des Rückgaberechts werden beide Posten aufgelöst. Die neu eingefügte Unterposition "Rückerstattungsverbindlichkeiten" der Bilanzposition "Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurzfristig)" wurde zum 1. Oktober 2018 mit 48 Mio. € ausgewiesen. Der Betrag wurde aus der Bilanzposition "Sonstige Rückstellungen" sowie aus der Unterposition "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden - Zahlungsmitteläquivalent" umgegliedert. Die Unterposition "Vermögenswerte für zurückzuerhaltende Ware" wurde zum 1. Oktober 2018 mit 14 Mio. € ausgewiesen. Nachträglich zur Verabschiedung des neuen IFRS 15 wurde eine Klarstellung veröffentlicht. Diese ergänzt die Regelungen des IFRS 15 im Hinblick auf die Identifizierung von Leistungsverpflichtungen, die Prinzipal-Agenten-Abgrenzung sowie die Separierung von Lizenzen. Zudem enthält sie eine Erleichterungsvorschrift für den Übergang auf IFRS 15, welche es erlaubt, Verträge nicht zu berücksichtigen, bei denen zu Beginn der Einführung von IFRS 15 bereits alle Leistungsverpflichtungen erfüllt sind. CECONOMY nimmt diese Erleichterungsvorschrift in Anspruch. CECONOMY hat IFRS 15 modifiziert retrospektiv eingeführt. Dies bedeutet, dass IFRS 15 ab dem 1. Oktober 2018 angewendet wird, ohne die Vorperiode (Geschäftsjahr 2017/18) und die relevanten Vorjahrestabellen anzupassen. Aufgrund dessen ergab sich aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 15 aufgrund der angepassten Bilanzierung von kurzfristig abgegrenztem Umsatz aus Gutscheinen ein positiver Eigenkapitaleffekt im Umstellungszeitpunkt in Höhe von 1 Mio. €, weil die Aufteilung des Transaktionspreises anhand der relativen Einzelveräußerungspreise auf die verkaufte Ware und den herausgegebenen Gutschein im Vergleich zum Vorgehen nach IAS 18 zu einer anteiligen Umsatzallokation auf den Gutschein führt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Auswirkungen der Anwendung des IFRS 15 auf Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zum 30. September 2019. scroll Mio. € Position/Unterposition Wie berichtet Anpassungen im Geschäftsjahr 2018/19 Beträge ohne Anwendung des IFRS 15 GuV Umsatzerlöse (netto) 21.455 26 21.429 Bilanz Vertragsvermögenswerte 316 316 0 Vorräte, davon Vermögenswerte für zurückzuerhaltene Ware 17 17 0 Vertragsverbindlichkeiten 407 407 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, davon Rückerstattungsverbindlichkeiten 35 35 0 IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) Seit dem 1. Oktober 2018 wendet CECONOMY den IFRS 2 in Bezug auf die Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung in geänderter Fassung an. Die erste Änderung schließt die Regelungslücke, welche Auswirkungen Ausübungsbedingungen auf den beizulegenden Zeitwert von in bar erfüllten anteilsbasierten Vergütungen haben. Es wurde festgelegt, dass in diesem Fall dem gleichen Ansatz zu folgen ist wie bei der Bilanzierung von in Eigenkapitaltiteln erfüllten Vergütungen. Dabei wird in bewertungsrelevante Ausübungsbedingungen und ansatzrelevante Ausübungsbedingungen unterschieden. Die bewertungsrelevanten Ausübungsbedingungen betreffen die Marktbedingungen (Erwartung des Börsenkurses) und Nichtausübungsbedingungen und sind im beizulegenden Zeitwert zu berücksichtigen. Die ansatzrelevanten Ausübungsbedingungen betreffen die Dienstbedingungen (zum Beispiel Mindestlaufzeit) und andere Leistungsbedingungen (zum Beispiel Umsatz, Gewinn pro Aktie, EBIT), die hingegen im Mengengerüst (Anzahl der Eigenkapitalinstrumente) zur Anwendung kommen. Die zweite klarstellende Änderung betrifft die Vereinbarungen mit Nettoausgleich, die insgesamt als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren sind, sofern die Transaktion auch ohne den Nettoausgleich als solche klassifiziert worden wäre. Die dritte Änderung betrifft die in bar erfüllte Vergütungstransaktion, die aufgrund der Änderungen der Bedingungen zu einer in Eigenkapitaltiteln erfüllten Vergütungstransaktion umgewandelt wird und folglich die ursprünglich für die in bar erfüllte Vergütung angesetzte Schuld auszubuchen ist. Anschließend muss die in Eigenkapitaltiteln erfüllte Vergütung mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Modifizierung in dem Maß angesetzt werden, in dem bis zum Änderungszeitpunkt Leistungen erbracht wurden. Differenzen zwischen dem Buchwert der Schuld und dem im Eigenkapital erfassten Betrag sind sofort erfolgswirksam zu erfassen. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von CECONOMY. Jährliche Verbesserung der IFRS (Zyklus 2014 - 2016) Die jährlichen Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2014-2016) betreffen zum einen den IFRS 1 (Erstmalige Anwendung der IFRS) und den IAS 28 (Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen). Die Änderung an IFRS 1 betrifft die Streichung von zeitlich begrenzten Ausnahmen von der Anwendung von Übergangsvorschriften des IFRS 7, IAS 19 und IFRS 10, da diese mittlerweile durch Zeitablauf nicht mehr relevant sind. Der IFRS 1 hat für CECONOMY keine Relevanz. Die Verbesserung an IAS 28 erlaubt es, Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen, die direkt oder indirekt von Wagniskapital-Organisationen oder ähnlichen Unternehmen einschließlich fondsgebunderer Versicherungen gehalten werden, anstelle der Equity-Methode wahlweise erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Diese Änderungen haben derzeit keine Effekte auf den Konzernabschluss von CECONOMY. Weitere IFRS Änderungen Die neue Interpretation zu IAS 21 ist im IFRIC 22 (Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen) festgeschrieben. IFRIC 22 befasst sich mit der Frage der Umrechnung von Fremdwährungstransaktionen im Fall von geleisteten oder erhaltenen Vorauszahlungen. Konkret geht es um die Bestimmung des "Tags des Geschäftsvorfalls" bei Anwendung von IAS 21 (Auswirkungen von Wechselkursänderungen), wenn ein Unternehmen für auf Fremdwährung lautende Verträge entweder im Voraus bezahlt oder eine Anzahlung erhält. Die neue Interpretation basiert auf dem "One transaction"-Ansatz, wonach die geleisteten oder erhaltenen Anzahlungen sowie die spätere Lieferung oder Leistung der zugehörigen Güter beziehungsweise Dienstleistungen als ein gemeinsamer Geschäftsvorfall angesehen werden (IFRIC 22.BC19(a)). Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von CECONOMY. VERÖFFENTLICHTE, ABER IM GESCHÄFTSJAHR 2018/19 NOCH NICHT ANGEWENDETE RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN Vom IASB wurden weitere Bilanzierungsstandards und Interpretationen neu verabschiedet beziehungsweise überarbeitet, die von CECONOMY im Geschäftsjahr 2018/19 noch nicht umgesetzt wurden, da sie entweder noch nicht zwingend anzuwenden waren oder von der Europäischen Kommission noch nicht zur Anwendung genehmigt wurden. scroll Standard/ Interpretation Titel Anwendungsbeginn gemäß IFRS1 Anwendung bei CECONOMY AG ab2 Genehmigt durch EU3 IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (Änderung: Definition des Geschäftsbetriebs) 01.01.2020 01.10.2020 Nein IFRS 7/IFRS 9/ IAS 39 Finanzinstrumente: Angaben (Änderung im Rahmen der Interest-Rate-Benchmark-Reform (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7)) 01.01.2020 01.10.2020 Nein IFRS 9 Finanzinstrumente (Änderung: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung) 01.01.2019 01.10.2019 Ja IFRS 10/IAS 28 Konzernabschlüsse/Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Änderung: Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen 4) unbekannt 5 unbekannt 5 Nein IFRS 16 Leasingverhältnisse 01.01.2019 01.10.2019 Ja IFRS 17 Versicherungsverträge 4 01.01.2021 01.10.2021 Nein IAS 1/IAS 8 Darstellung des Abschlusses/Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler (Änderung: Definition von wesentlich 4) 01.01.2020 01.10.2020 Nein IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer (Änderung: Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltung) 01.01.2019 01.10.2019 Ja IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (Änderung: langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 4) 01.01.2019 01.10.2019 Ja IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung 01.01.2019 01.10.2019 Ja Diverse Änderung der Verweise auf das Rahmenkonzept zur Rechnungslegung 01.01.2020 01.10.2020 nein Diverse Verbesserungen der IFRS (2015-2017) 4 01.01.2019 01.10.2019 Ja 1 Ohne vorzeitige Anwendung 2 Anwendung erst ab 01.10. aufgrund der Abweichung des Geschäftsjahres vom Kalenderjahr; Voraussetzung: Genehmigung zur Anwendung (Endorsement) durch die EU ist erfolgt 3 Stand: 03.12.2019 (Datum der Unterschrift durch den Vorstand der CECONOMY AG) 4 Offizieller deutscher Titel noch nicht bekannt - daher eigene Übersetzung 5 Anwendungsbeginn durch das IASB auf unbestimmte Zeit verschoben IFRS 16 (Leasingverhältnisse) Der neue Standard IFRS 16 wird den derzeit geltenden Standard IAS 17 (Leasingverhältnisse) und die Interpretationen SIC 15 (Operating-Leasingverhältnisse - Anreize), SIC 27 (Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen) und IFRIC 4 (Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält) ersetzen. In den Anwendungsbereich des IFRS 16 fallen grundsätzlich die Nutzungsüberlassung von Vermögenswerten, Miet- und Pachtverträge, Untermietverhältnisse sowie Sale-and-Leaseback-Transaktionen. In Bezug auf das Leasing bestimmter immaterieller Vermögenswerte besteht ein Wahlrecht zur Anwendung des IFRS 16, während beispielsweise Vereinbarungen über Dienstleistungskonzessionen oder das Leasing von natürlichen Ressourcen nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 16 fallen. CECONOMY macht von dem Wahlrecht in IFRS 16.4 Gebrauch und bilanziert Leasingverträge über Software nicht nach den Vorschriften des IFRS 16. Die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 stellt im Vergleich zu IAS 17 das Kontrollkriterium in den Vordergrund. So besteht ein Leasingverhältnis, wenn ein Vertrag das Recht einräumt, die Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts über einen festgelegten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren. Die wesentliche Neuerung des IFRS 16 im Vergleich zu IAS 17 betrifft die Bilanzierung beim Leasingnehmer. So entfällt künftig die Klassifizierung in Operating-Leasing- und Finanzierungs-Leasingverhältnisse. Vielmehr muss der Leasingnehmer zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm der Leasinggeber den Vermögenswert zur Nutzung überlässt, eine Verbindlichkeit und korrespondierend das Nutzungsrecht am Leasingobjekt als sogenanntes Right-of-Use-Asset ansetzen. Der Leasingnehmer hat die Verbindlichkeit in Höhe des Barwerts der zukünftigen Leasingzahlungen anzusetzen. Die Leasingzahlungen setzen sich zusammen aus der Summe aller fixen Leasingzahlungen abzüglich erhaltener Anreizzahlungen für den Vertragsabschluss. Hinzuzurechnen sind alle index- und zinsbasierten variablen Leasingzahlungen. Zudem sind variable Zahlungen, die wirtschaftlich betrachtet fixe Zahlungen darstellen, sowie erwartete Zahlungen, die aufgrund von Restwertgarantien zu leisten sind, zu berücksichtigen. Kaufpreisoptionen und Mietverlängerungsoptionen sind einzubeziehen, sofern deren Ausübung hinreichend sicher ist. Auch vertraglich vereinbarte Entschädigungszahlungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung seitens des Leasingnehmers müssen erfasst werden, wenn von einer vorzeitigen Vertragsbeendigung ausgegangen wird. Bei der Bewertung ist grundsätzlich der dem Leasingverhältnis implizite Zinssatz zu verwenden. Ist dieser vom Leasingnehmer nicht bestimmbar, kann er seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zugrunde legen. Die Leasingverbindlichkeit wird über die Laufzeit mittels der Effektivzinsmethode aufgezinst und unter Berücksichtigung der geleisteten Leasingzahlungen fortgeschrieben. Änderungen der Berechnungsparameter, zum Beispiel hinsichtlich der Vertragslaufzeit, der Einschätzung der Ausübung einer Kaufoption oder der erwarteten Leasingzahlungen, führen zu einer Neubewertung der Verbindlichkeit. Das parallel anzusetzende Right-of-Use-Asset ist grundsätzlich mit dem Wert der Verbindlichkeit zu aktivieren. Zudem sind bereits geleistete Leasingzahlungen und direkt zurechenbare Kosten einzubeziehen. Vom Leasinggeber erhaltene Zahlungen, die mit dem Leasing in Verbindung stehen, sind abzuziehen. Wiederherstellungsverpflichtungen aus Leasingverhältnissen sind bei der Bewertung ebenfalls zu berücksichtigen. Das Right-of-Use-Asset kann entsprechend IAS 16 (Sachanlagen) beziehungsweise IAS 40 zu fortgeführten Anschaffungskosten oder gemäß der Neubewertungsmethode folgebewertet werden. Bei Anwendung der fortgeführten Anschaffungskostenmethode ist es planmäßig über die kürzere Periode der Nutzungsdauer oder Vertragslaufzeit abzuschreiben. Ist hingegen bereits zu Beginn des Leasingverhältnisses hinreichend sicher, dass das Eigentum auf den Leasingnehmer übergehen wird, erfolgt die planmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts. IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) ist zu berücksichtigen. Eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit aufgrund von Änderungen der Leasingzahlungen führt korrespondierend zu einer grundsätzlich erfolgsneutralen Anpassung des Right-of-Use-Assets. Den Buchwert übersteigende, negative Anpassungen sind sofort erfolgswirksam zu erfassen. Für den Leasingnehmer sind diverse Wahlrechte vorgesehen. So besteht bei der Bilanzierung und Bewertung ein Wahlrecht zur Portfoliobildung von Verträgen mit gleichen oder ähnlichen Eigenschaften. Zudem existiert ein Wahlrecht, bei kurzfristigen Leasingverträgen (Laufzeit maximal zwölf Monate) und sogenannten Low-Value-Assets den Right-of-Use-Ansatz nicht anzuwenden. Low-Value-Assets sind dabei Bestandteile von Leasingverhältnissen, die einzeln betrachtet unwesentlich für die Geschäftsaktivitäten des Unternehmens sind. CECONOMY hat sich entschieden, die Wahlrechte für kurzfristige Leasingverhältnisse und Low-Value-Assets auszuüben. Die entsprechenden Leasingverträge werden vergleichbar zu den bislang geltenden Regelungen des IAS 17 zu Operating-Leasingverhältnissen bilanziert. Im Anhang sind künftig umfangreiche qualitative und quantitative Angaben vorzunehmen. Die geänderte Definition eines Leasingverhältnisses gilt auch für den Leasinggeber und kann zu von IAS 17 abweichenden Beurteilungen führen. Im Rahmen der Bilanzierung erfolgt jedoch weiterhin eine Klassifizierung in Operating-Leasing- und Finanzierungs-Leasingverhältnisse. Hier gibt es keine wesentlichen Änderungen durch den IFRS 16 mit Ausnahme von Sale-and-Leaseback-Transaktionen. So muss bei Sale-and-Leaseback-Transaktionen zunächst das verkaufende Unternehmen beurteilen, ob nach IFRS 15 tatsächlich ein Verkauf stattgefunden hat. Ist dies zu bejahen, muss das übertragende Unternehmen ein Right-of-Use-Asset in Höhe des anteiligen Buchwerts des Vermögensgegenstands, gemessen am zurückbehaltenen Nutzungsrecht, bilanzieren. Eine Gewinnrealisierung findet in diesem Fall nur in Höhe des an den Leasinggeber übertragenen Anteils statt. Liegt kein Verkauf vor, wird die Transaktion wie eine Finanzierung behandelt, ohne dass es zu einem Abgang des Vermögenswerts kommt. Der IFRS 16 tritt für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. CECONOMY wird die Regelungen erstmals am 1. Oktober 2019 anwenden. Dabei wird ein modifizierter retrospektiver Ansatz ohne Anpassung der Vorjahreswerte gewählt, bei dem das Right-of-Use-Asset grundsätzlich in Höhe der Leasingverbindlichkeit angesetzt wird, bereinigt um im Voraus geleistete oder abgegrenzte Leasingzahlungen. Aufgrund der gewählten Umstellungsmethode werden keine Umstellungseffekte in den Gewinnrücklagen erwartet. IFRS 16 wird ausschließlich auf nach den bisherigen Regelungen identifizierte Leasingverhältnisse angewendet (Inanspruchnahme des sogenannten grandfathering). Ob eine Drohverlustrückstellung, die im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen gebildet wird, zum Umstellungszeitpunkt gegen das Right-of-Use-Asset ausgebucht oder zum Umstellungszeitpunkt das Right-of-Use-Asset einem Wertminderungstest unterzogen wird, wird jeweils im Einzelfall entscheiden. Das Right-of-Use-Asset wird in einer gesonderten Bilanzposition, die Leasingverbindlichkeiten werden innerhalb der Finanzschulden ausgewiesen. Im Rahmen eines Projekts zur Einführung des IFRS 16 bei CECONOMY wurden die Auswirkungen des neuen Standards im Laufe des abgelaufenen Geschäftsjahres analysiert. Beim Übergang vom 30. September 2019 auf den 1. Oktober 2019 wird es durch die Erstanwendung des IFRS 16 zu einer Bilanzverlängerung zwischen 2,3 Mrd. und 2,4 Mrd. € kommen. Durch die wesentliche Erhöhung der Leasingverbindlichkeit wird sich die Nettoverschuldung entsprechend erhöhen. Zudem wurde auf Basis der Übergangswerte zum 1. Oktober 2019 eine Analyse der voraussichtlichen erfolgswirksamen Auswirkung für das Geschäftsjahr 2019/20 im Rahmen der Budgetplanung vorgenommen. Da CECONOMY im Wesentlichen die Position des Leasingnehmers in Operating-Leasingverträgen einnimmt, wird erwartet, dass es im ersten Jahr nach Umstellung voraussichtlich zu einem positiven Effekt auf die prognoserelevante Steuerungsgröße EBIT zwischen 5 Mio. € und 15 Mio. € kommt. Für das EBITDA wird von einem Effekt zwischen 525 Mio. € und 565 Mio. € im ersten Jahr nach Umstellung ausgegangen. In der Kapitalflussrechnung wird sich der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit zwischen 525 Mio. € und 565 Mio. € verbessern und der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit entsprechend verschlechtern. Parallel wurde eine IT-Lösung implementiert, die zur Datenerfassung, Bewertung und Erstellung von Anhangangaben für Leasingverhältnisse eingesetzt wird, sowie eine neue CECONOMY-IFRS-Bilanzierungsrichtlinie für die Leasingbilanzierung erstellt. IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) Die Änderungen an IAS 19 (Planänderungen, Kürzungen, Abgeltung) stellen die Bilanzierung von Planänderungen, Kürzungen und Abgeltungen klar. Gemäß den Änderungen müssen Unternehmen aktualisierte Annahmen verwenden, um den laufenden Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für den restlichen Zeitraum der Berichtsperiode nach einer Planänderung, -kürzung, oder -abgeltung zu bestimmen. Etwaige Verminderungen einer Überdeckung als Teil des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands sind erfolgswirksam zu erfassen, selbst wenn diese Überdeckung infolge des Effekts der Vermögenswertobergrenze ("asset ceiling") zuvor nicht ausgewiesen wurde. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Änderungen wesentliche Auswirkungen auf die künftigen Konzernabschlüsse von CECONOMY haben werden. IAS 28 (Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures) Die Änderung an IAS 28 (Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures) betrifft die langfristigen Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures. Zur Einordnung dieser Änderung folgt eine Klarstellung des Sachverhalts: Investoren können langfristige Anteile besitzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt nach einer Nettoinvestition (net investment) in ein nach der Equity-Methode bilanziertes Unternehmen (assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen) zuzuordnen sind. Der IASB wurde gebeten klarzustellen, ob diese Anteile im Anwendungsbereich des IFRS 9 sind und entsprechend die Wertmindungsregeln des IFRS 9 anzuwenden seien. Die durch den IASB veröffentlichte Änderung stellt klar, dass derartige Anteile, die selbst nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden, nach IFRS 9 zu bilanzieren und zu bewerten sind. Damit erfolgt die Ermittlung etwaiger Wertminderungen dieser Anteile nach den Regeln des IFRS 9. Es verbleibt jedoch nach wie vor bei der Regelung des IAS 28.38, derartige Anteile bei der Verlustzuordnung im Rahmen der Anwendung der Equity-Methode auf den Wert von Beteiligungen mit zu berücksichtigen. Dabei sind Verluste zunächst dem Equity-Buchwert und erst nachrangig dem anderen langfristigen Anteil zuzuweisen. Sollten unterschiedliche langfristige Anteile der Nettoinvestition in das Unternehmen zuzurechnen sein, erfolgt eine Verlustzuweisung in umgekehrter Rangreihenfolge, das heißt, es erfolgt zunächst eine Abwertung der Anteile, die im Falle einer Liquidierung eine nachrangigere Position innehaben. Die Änderungen sind erstmals verpflichtend in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, anzuwenden. Aktuell geht CECONOMY von keinem wesentlichen Einfluss der Änderung von IAS 28 aus. Sofern CECONOMY zukünftig Nettoinvestitionen in ein Unternehmen tätigen sollte, an dem CECONOMY eine nach IAS 28 bewertete Beteiligung hält, werden die Änderungen entsprechend berücksichtigt. Weitere IFRS-Änderungen Die erstmalige Anwendung der übrigen in der Tabelle aufgeführten Standards und Interpretationen sowie anderer in den jährlichen Verbesserungen geänderter Standards wird nach derzeitiger Einschätzung zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns führen. Ausweisänderung Für eine transparente Darstellung in der Bilanz wurde zum 30. September 2019 die bisher separat ausgewiesene Position "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" mit den "Vertragsvermögenswerten" zu der Bilanzposition "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche" zusammengefasst. Analog wurde auf der Passivseite die bisher separat ausgewiesene Position "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" mit den "Vertragsverbindlichkeiten" und den "Verbindlichkeiten aus anhaltendem Engagement", zuvor Bestandteil der Position "Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten", zu der Bilanzposition "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten" zusammengefasst. Hintergrund für diese Ausweisänderung ist die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit der jeweiligen Positionen. Im Rahmen der Weiterentwicklung der IFRS-15-Rechnungslegungspraxis wurden verschiedene Fragen im Zusammenhang mit den Vertragsvermögenswerten erörtert. Dabei wurde die Frage beantwortet, inwiefern variable Teilbestandteile einer Gesamtforderung dazu führen können, dass die Gesamtforderung als Vertragsvermögenswert ausgewiesen wird. Infolgedessen wurden zum 30. September 2019 innerhalb der Bilanzposition "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche" Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 257 Mio. € in die Vertragsvermögenswerte umgegliedert. Schätzung sänderung Im Rahmen der Vorratsbewertung wurde eine Verfeinerung der Erfassung von altersstrukturabhängigen Wertminderungen vorgenommen. Dabei kam es zu einem positiven Nettoeffekt in Höhe von 10 Mio. €. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss werden außer der CECONOMY AG alle Unternehmen einbezogen, bei denen die CECONOMY AG mittel- oder unmittelbar die Beherrschung innehat, sofern diese Unternehmen einzeln sowie auch insgesamt nicht unbedeutend für den Konzernabschluss sind. Eine Beherrschung liegt vor, wenn die Möglichkeit besteht, durch die Mehrheit der Stimmrechte oder gemäß Satzung, Unternehmensvertrag oder vertraglicher Vereinbarung die Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens auszuüben, um aus dessen Tätigkeit einen Nutzen zu ziehen. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter bestehen hauptsächlich an der Media-Saturn-Holding GmbH (MSH). Eine Aufstellung der wesentlichen Anteile nicht beherrschender Gesellschafter ist unter Nummer 31 zu finden. Es werden mit der CECONOMY AG 450 deutsche (30.09.2018: 462) und 439 internationale (30.09.2018: 437) Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Im Geschäftsjahr 2018/19 hat sich der Konsolidierungskreis wie folgt geändert: scroll Stand 01.10.2018 899 Verkäufe 4 Sonstige Abgänge 14 Neugründungen 8 Stand 30.09.2019 889 Die weit überwiegende Anzahl an in den Konzernabschuss einbezogenen Konzerngesellschaften hat - soweit gesetzlich zulässig - ihr Geschäftsjahresende am 30. September. Gesellschaften, deren Geschäftsjahresende abweichend ist, werden auf Grundlage von Zwischenabschlüssen einbezogen. Die entkonsolidierten Gesellschaften werden bis zum Zeitpunkt ihres Abgangs als Konzernunternehmen berücksichtigt. Die Verkäufe betreffen den Abgang von Gesellschaften, die zu der iBood-Gruppe gehören, sowie die Veräußerung einer Gesellschaft, die zu der RTS-Gruppe gehört. Die sonstigen Abgänge betreffen zwölf Verschmelzungen und zwei Liquidationen. Die Neugründungen betreffen vier Gesellschaften in Spanien, zwei Gesellschaften in Deutschland und je eine Gesellschaft in Polen und den Niederlanden. Zwei verbundene Tochterunternehmen (30.09.2018: ein verbundenes Tochterunternehmen) werden aus Wesentlichkeitsgründen nicht vollkonsolidiert, sondern zu Anschaffungskosten bilanziert und in der Position Finanzanlagen ausgewiesen. STRUKTURIERTE UNTERNEHMEN CECONOMY hält sowohl zum Bilanzstichtag als auch zum Vorjahresstichtag keine Anteile an strukturierten Unternehmen. NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE BETEILIGUNGEN Drei assoziierte Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen (30.09.2018: vier assoziierte Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen) werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. ANTEILE NICHT BEHERRSCHENDER GESELLSCHAFTER Wesentliche Minderheiten bestehen insbesondere auf Ebene der Teilkonzern-Holding MSH mit Sitz in Ingolstadt mit einem Anteil von 21,62 Prozent. Darüber hinaus gibt es weitere geringfügige Minderheiten in dem Teilkonzern, die in den folgenden Angaben enthalten sind. Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Ebene des Teilkonzerns im Vorjahresvergleich. Zum 30. September 2019 bestanden Minderheitenanteile von 21,62 Prozent unverändert zum Vorjahr. Die Minderheitenanteile am Eigenkapital betragen konsolidiert 22 Mio. € nach -21 Mio. € im Vorjahr. Es ist ein Abfluss von Dividenden an Minderheiten in Höhe von 37 Mio. € nach 13 Mio. € im Vorjahr zu verzeichnen. Die auf Ebene des Teilkonzerns generierten Umsätze betragen 21.454 Mio. € (2017/18: 21.415 Mio. €). Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten belaufen sich im Geschäftsjahr 2018/19 auf 37 Mio. € (2017/18: 64 Mio. €). Die nachstehenden Angaben zu Vermögenswerten und Schulden enthalten die Konsolidierungen auf Ebene des Teilkonzerns, nicht jedoch diejenigen Konsolidierungen auf Ebene des Konzerns. Die langfristigen Vermögenswerte zum 30. September 2019 betragen 1.622 Mio. € (30.09.2018: 1.683 Mio. €), die kurzfristigen Vermögenswerte 5.576 Mio. € (30.09.2018: 5.693 Mio. €), die langfristigen Schulden 263 Mio. € (30.09.2018: 263 Mio. €) und die kurzfristigen Schulden 6.248 Mio. € (30.09.2018: 6.604 Mio. €). In der Gesellschafterversammlung der MSH müssen zwar Beschlüsse mit mehr als 80 Prozent der abgegebenen Stimmen gefasst werden, jedoch beschränken sich die Kompetenzen der Gesellschafterversammlung im Wesentlichen auf originäre Gesellschafterangelegenheiten. Diese umfassen unter anderem die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung der Geschäftsführung, die Bestellung des Abschlussprüfers sowie die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern. Hinsichtlich der Verwendung des Bilanzgewinns ist das in der Satzung der MSH geregelte sogenannte Vollausschüttungsprinzip zu berücksichtigen. Danach ist der Jahresüberschuss der Gesellschaft zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags grundsätzlich in voller Höhe an die Gesellschafter auszuschütten. Eine Abweichung von diesem Prinzip bedarf eines einstimmigen Beschlusses der Gesellschafterversammlung. Zu berücksichtigen ist in Bezug auf die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern zudem einschränkend, dass CECONOMY ein einseitiges Recht zusteht, einen der Geschäftsführer zu bestellen und abzuberufen. Maßgebliche relevante Unternehmensaktivitäten, wie beispielsweise die Billigung des Budgets der MediaMarktSaturn Retail Group, fallen hingegen nicht in den Verantwortungsbereich der Gesellschafterversammlung, sondern stellen eine Zustimmungskompetenz des bei der MSH existierenden Beirats dar, der mehrheitlich durch CECONOMY besetzt wird und in dem Beschlüsse der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach Köpfen bedürfen. Darüber hinaus gelten insbesondere die gesetzlichen Schutzregelungen für Fälle von Interessenkollisionen. ↗ Eine Übersicht aller wesentlichen Konzerngesellschaften findet sich unter Nummer 54 Übersicht der wesentlichen vollkonsolidierten Konzerngesellschaften. Darüber hinaus erfolgt eine vollständige Auflistung aller Konzerngesellschaften sowie der assoziierten Unternehmen unter Nummer 56 Anteilsbesitz der CECONOMY AG zum 30. September 2019 gemäß § 313 HGB. Konsolidierungsgrundsätze Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Tochterunternehmen werden gemäß IFRS 10 (Konzernabschlüsse) nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Sofern die lokalen Geschäftsjahre einbezogener Tochterunternehmen nicht am Abschlussstichtag der CECONOMY AG am 30. September enden, wurden zum Zwecke der IFRS-Konsolidierung Zwischenabschlüsse aufgestellt. Tochterunternehmen werden grundsätzlich vollkonsolidiert, sofern sie wesentlich für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind. Die Kapitalkonsolidierung wird gemäß IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) nach der Erwerbsmethode vorgenommen. Dabei erfolgt bei Unternehmenszusammenschlüssen die Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs. Nach Aufdeckung der stillen Reserven und stillen Lasten verbleibende positive Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwerte aktiviert. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal pro Jahr - bei Vorliegen von Anhaltspunkten auch unterjährig - auf Wertminderungen hin überprüft. Sofern bei einer Einheit, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, wird der Geschäfts- oder Firmenwert um den Differenzbetrag abgeschrieben. Darüber hinaus werden bei Unternehmenserwerben auch die auf Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallenden stillen Reserven und stillen Lasten aufgedeckt und im Eigenkapital unter der Position "Anteile nicht beherrschender Gesellschafter" gezeigt. Vom Wahlrecht, die auf die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallenden Geschäfts- oder Firmenwerte zu bilanzieren, wird bei CECONOMY kein Gebrauch gemacht. Negative Unterschiedsbeträge aus einem Unternehmenszusammenschluss werden gemäß IFRS 3 nach Zuordnung stiller Reserven und stiller Lasten sowie nochmaliger Überprüfung in der Periode, in der der Zusammenschluss stattgefunden hat, erfolgswirksam vereinnahmt. Erwerbe von weiteren Anteilen an Gesellschaften, bei denen die Beherrschung bereits erlangt wurde, werden als Eigenkapitaltransaktionen verbucht. Somit erfolgen weder Anpassungen auf den Fair Value der Vermögenswerte und Schulden, noch werden Gewinne oder Verluste vereinnahmt. Ein Unterschiedsbetrag zwischen den Kosten des zusätzlichen Anteils und dem Buchwert des Nettovermögens zum Zugangszeitpunkt wird direkt mit dem auf den Erwerber entfallenden Kapital verrechnet. In Einzelabschlüssen konsolidierter Tochterunternehmen getätigte Ab- beziehungsweise Zuschreibungen auf Anteile an konsolidierten Tochterunternehmen werden zurückgenommen. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode behandelt, wobei ein vorhandener Geschäfts- oder Firmenwert im Beteiligungsansatz enthalten ist. Der Ausweis der Ergebnisse aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und gemeinschaftlichen Tätigkeiten in der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich danach, ob das Beteiligungsunternehmen eine operative oder nicht operative Tätigkeit ausübt. Zu der operativen Tätigkeit zählen sowohl das Handelsgeschäft als auch dabei unterstützende Tätigkeiten (zum Beispiel An-/Vermietung von Handelsimmobilien, Einkauf, Logistik). Ergebnisse von operativen assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und gemeinschaftlichen Tätigkeiten sind im betrieblichen Ergebnis (EBIT) enthalten, Ergebnisse von nicht operativen Unternehmen im Finanzergebnis. Gegebenenfalls abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in den Abschlüssen von Unternehmen, die nach der Equity-Methode bewertet sind, werden beibehalten, sofern sie den konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von CECONOMY nicht wesentlich entgegenstehen. Bei gemeinschaftlichen Tätigkeiten weist jedes der Partnerunternehmen gemäß IFRS 11 seinen Anteil an den gemeinschaftlich gehaltenen Vermögenswerten sowie den gemeinschaftlich entstandenen Verbindlichkeiten in der eigenen Bilanz aus. Konzerninterne Gewinne und Verluste werden eliminiert, Umsatzerlöse, Aufwendungen und Erträge sowie zwischen konsolidierten Konzernunternehmen bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten beziehungsweise Rückstellungen werden konsolidiert. Zwischenergebnisse im Anlage- oder Vorratsvermögen aus konzerninternen Lieferungen werden eliminiert, wenn sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Auf Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern gemäß IAS 12 (Ertragsteuern) abgegrenzt. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen mit nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen werden gegen die Beteiligung in Höhe des Anteils des Konzerns an dem Beteiligungsunternehmen ausgebucht. Bei gemeinschaftlichen Tätigkeiten weist jedes der Partnerunternehmen den eigenen Anteil an den Umsatzerlösen, Erträgen und Aufwendungen, die mit der gemeinschaftlichen Tätigkeit verbunden sind, in seiner Gewinn- und Verlustrechnung aus. Eine Verminderung der Anteile an Tochterunternehmen ist als erfolgsneutrale Eigenkapitaltransaktion in den Gewinnrücklagen darzustellen, solange die Muttergesellschaft weiterhin über eine Beherrschung verfügt. Führt eine Verminderung oder der gesamte Abgang der Anteile zum Verlust der Beherrschung, wird die Vollkonsolidierung des Tochterunternehmens zu dem Zeitpunkt beendet, zu dem das Mutterunternehmen die Möglichkeit der Beherrschung verliert. Sämtliche zuvor vollkonsolidierten Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapitalposten werden zu fortgeführten Konzernbuchwerten ausgebucht. Die Entkonsolidierung der abgehenden Anteile erfolgt gemäß den allgemeinen Regeln zur Entkonsolidierung. Liegt weiterhin eine Restbeteiligung vor, wird diese mit ihrem Fair Value als Finanzinstrument nach IFRS 9 oder als Beteiligung, bewertet nach der Equity-Methode gemäß IAS 28, eingebucht. Währungsumrechnung GESCHÄFTSVORFÄLLE IN FREMDWÄHRUNG In den Einzelabschlüssen der Tochterunternehmen werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion bewertet. Zum Abschlussstichtag werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die zum Fair Value in einer Fremdwährung bewertet sind, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Fair Values gültig war. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Fremdwährung bewertet werden, werden zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Gewinne und Verluste aus bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Wechselkursschwankungen werden grundsätzlich erfolgswirksam berücksichtigt. Währungsumrechnungsdifferenzen aus Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, die als Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb anzusehen sind, sowie aus zur Veräußerung gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten und qualifizierten Absicherungen von Zahlungsströmen werden erfolgsneutral unter den Gewinnrücklagen ausgewiesen. AUSLÄNDISCHE GESCHÄFTSBETRIEBE Die Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen werden gemäß IAS 21 (Auswirkungen von Wechselkursänderungen) nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Als funktionale Währung gilt dabei die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Tochterunternehmen tätig ist. Die einbezogenen Unternehmen betreiben ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht grundsätzlich selbstständig, sodass ihre jeweilige Landeswährung in der Regel die funktionale Währung darstellt. Die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden erfolgt daher zum Stichtagskurs am Bilanzstichtag. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden grundsätzlich mit dem Geschäftsjahresdurchschnittskurs umgerechnet. Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen werden erfolgsneutral behandelt und unter den Gewinnrücklagen gesondert ausgewiesen. Soweit das ausländische Tochterunternehmen nicht vollständig im Besitz des Mutterunternehmens ist, wird der entsprechende Teil der Währungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen. Im Jahr des Abgangs beziehungsweise zum Zeitpunkt der Stilllegung des Geschäftsbetriebs eines ausländischen Tochterunternehmens werden die Währungsdifferenzen erfolgswirksam über das Finanzergebnis aufgelöst. Bei teilweisem Abgang ohne Verlust der Beherrschungsmöglichkeit eines ausländischen Tochterunternehmens wird der entsprechende Teil der kumulierten Währungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugeordnet. Werden ausländische assoziierte oder gemeinschaftlich geführte Unternehmen teilweise veräußert ohne Verlust des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Führung, wird der entsprechende Teil der kumulierten Währungsdifferenzen erfolgswirksam erfasst. Im Geschäftsjahr 2018/19 war keine funktionale Währung eines einbezogenen Unternehmens als hochinflationär im Sinne des IAS 29 (Rechnungslegung in Hochinflationsländern) klassifiziert. Für die Währungsumrechnung wurden hinsichtlich der Währungen der für CECONOMY wichtigsten Länder, die nicht an der Europäischen Währungsunion teilnehmen, folgende Wechselkurse zugrunde gelegt: scroll Durchschnittskurs je EUR Stichtagskurs je EUR 2017/18 2018/19 30.09.2018 30.09.2019 Britisches Pfund GBP 0,88479 0,88412 0,88730 0,88570 Chinesischer Renminbi CNY 7,78072 7,75616 7,96620 7,77840 Dänische Krone DKK 7,44841 7,46385 7,45640 7,46620 Hongkong-Dollar HKD 9,32227 8,83913 9,05790 8,53680 Norwegische Krone NOK 9,59644 9,73765 9,46650 9,89530 Polnischer Złoty PLN 4,24399 4,30027 4,27740 4,37820 Russischer Rubel RUB 72,23349 73,82877 76,14220 70,75570 Schwedische Krone SEK 10,13006 10,50394 10,30900 10,69580 Schweizer Franken CHF 1,16162 1,12274 1,13160 1,08470 Türkische Lira TRY 5,24182 6,32660 6,96500 6,14910 Ungarischer Forint HUF 315,96660 323,02241 324,37000 334,83000 US-Dollar USD 1,19026 1,12799 1,15760 1,08890 Gewinn- und Verlustrechnung ERTRAGS- UND AUFWANDSREALISIERUNG Seit dem 1. Oktober 2018 erfolgt die Erfassung von Umsatzerlösen gemäß dem neuen IFRS 15 (Erlöse aus Verträge mit Kunden). Der neue Standard ersetzt den bisherigen IAS 18 (Erlöse) sowie den IAS 11 (Fertigungsaufträge). CECONOMY verkauft eine Vielzahl von Standardprodukten an die Kunden. Kunden sind hierbei im Wesentlichen private Endverbraucher. Bei der Bestimmung des Zeitpunkts von Umsatzrealisierungen werden im Allgemeinen drei Fälle unterschieden: ― Produktgeschäft in Märkten: Umsätze für Warenverkäufe werden zeitpunktbezogen bei Kontrollübergang realisiert. Der Kontrollübergang ereignet sich in der Regel zu dem Zeitpunkt, wenn die Ware an den Kunden abgegeben wird und eine zeitgleiche Bezahlung durch den Kunden erfolgt. ― Online-Verkäufe: Die Umsatzrealisierung erfolgt zum Zeitpunkt der erwarteten Zustellung der Ware an den Kunden und unterliegt hierbei keinen wesentlichen Ermessensentscheidungen. ― Veräußerung von Dienstleistungen: Stellen die Dienstleistungen eine separate Leistungsverpflichtung nach IFRS 15 dar, erfolgt die Umsatzrealisierung zeitraumbezogen über die Dauer der Leistungserbringung. Dies kommt insbesondere bei der Veräußerung von erweiterten Garantien - für die CECONOMY als Prinzipal agiert - zum Tragen. Hier erfolgt die Umsatzrealisierung über die gesamte Garantieperiode, bestehend aus der gesetzlichen Gewährleistungsdauer sowie jenen Perioden, welche die gesetzliche Gewährleistungsdauer übersteigen, da über die gesamte Laufzeit einheitliche Zusatzleistungen zur gesetzlichen Gewährleistung erbracht werden. Verpflichtungen aus der Rückgabe von Produkten werden als Rückerstattungsverbindlichkeit angesetzt. Für Fälle von erwarteten Rückgaben wird ein Umsatz nur für diejenigen Produkte realisiert, die erwartungsgemäß nicht zurückgegeben werden. Bei der Schätzung wird dies in dem Umfang berücksichtigt, in dem eine signifikante Umsatzumkehr durch die Schätzung hochwahrscheinlich nicht eintrifft. Bei der Bilanzierung des Verkaufs eines subventionierten Endgeräts in Verbindung mit der Vermittlung eines Servicevertrags werden zwei Leistungsverpflichtungen identifiziert: Verkauf des Endgeräts sowie Erbringung einer Dienstleistung (Vermittlung des Mobilfunkvertrags). Zur Identifizierung der jeweiligen Transaktionspreise der Vertragsbestandteile wird eine Aufteilung auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise vorgenommen. Für das Endgerät besteht ein beobachtbarer Marktpreis. Die Vermittlungsprovision wird anhand des "Cost-plus margin"-Ansatzes geschätzt. Beide Leistungsverpflichtungen werden zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden erbracht. Aufgrund dessen erfolgt die Umsatzrealisierung zeitpunktbezogen. CECONOMY nimmt das Wahlrecht nach IFRS 15.94 in Anspruch, diejenigen Vertragserlangungs- und Erfüllungskosten direkt im Aufwand zu erfassen, die bei Aktivierung über eine Dauer von maximal einem Jahr abgeschrieben würden. Des Weiteren nimmt CECONOMY für Finanzierungskomponenten den praktischen Behelf nach IFRS 15.63 in Anspruch, die Auswirkungen einer Finanzierungskomponente nicht zu berücksichtigen, falls die Dauer zwischen Übertragung von Gütern beziehungsweise Dienstleistungen und Bezahlung durch den Kunden maximal ein Jahr beträgt. Bisherige Umsatzrealisation nach IAS 18 (Erlöse) Die Erfassung von Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgte für die Vorjahreswerte 2017/18 gemäß IAS 18 (Umsatzerlöse), sobald die Leistungen erbracht beziehungsweise die Waren geliefert worden sind. Maßgeblich hierfür ist bei der Lieferung von Waren der Gefahrenübergang auf den Kunden. Falls dem Kunden Rückgabe- und Widerrufsrechte gewährt werden, erfolgt die Erfassung des Umsatzes nur, sofern die Wahrscheinlichkeit der Rückgabe zuverlässig geschätzt werden kann. Dazu werden auf Basis historischer Daten Rückgabequoten ermittelt und auf künftige Rücknahmeverpflichtungen projiziert. Für den auf die erwarteten Rücknahmen entfallenden Anteil wird kein Umsatz ausgewiesen, sondern eine Rückstellung gebildet. Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer, Rabatte und Skonti ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt brutto, das heißt in Höhe der Kundenzahlung (abzüglich Umsatzsteuer und Erlösschmälerungen), wenn die maßgeblichen Chancen und Risiken, die mit dem Verkauf der Güter oder der Erbringung der Dienstleistungen einhergehen, beim Unternehmen liegen. Liegt aus Sicht des Unternehmens ein Kommissionsgeschäft vor, wird der Umsatz netto, das heißt in Höhe der Marge, ausgewiesen. Umsatzerlöse aus Verträgen, die mehrere Vertragskomponenten beinhalten (zum Beispiel Warenverkauf mit zusätzlicher Dienstleistung), werden realisiert, wenn die jeweilige Vertragskomponente erfüllt wird. Die Erlösrealisation erfolgt auf Basis der gesetzlichen relativen Fair Values der einzelnen Vertragskomponenten. Zuwendungen der öffentlichen Hand, die erfolgsbezogen sind und auf zukünftige Perioden entfallen, sind periodengerecht entsprechend den zugehörigen Aufwendungen zu vereinnahmen. Bereits zugeflossene erfolgsbezogene Zuwendungen für Folgeperioden sind passivisch abzugrenzen und in den Folgeperioden anteilig aufzulösen. Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung beziehungsweise zum Zeitpunkt ihrer Verursachung als Aufwand erfasst. Das Finanzergebnis umfasst primär das Sonstige Beteiligungsergebnis, Zinsen sowie Währungseffekte. Zinsen werden periodengerecht, gegebenenfalls unter Anwendung der Effektivzinsmethode, als Aufwand beziehungsweise Ertrag erfasst. Eine Ausnahme von der erfolgswirksamen Erfassung bilden Fremdkapitalzinsen, die direkt dem Erwerb oder der Herstellung eines sogenannten qualifizierten Vermögenswerts zuzurechnen sind und daher gemäß IAS 23 (Fremdkapitalkosten) zwingend als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts aktiviert werden. Dividenden werden grundsätzlich mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung ertragswirksam vereinnahmt. STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen die tatsächlichen und die latenten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Sie werden prinzipiell erfolgswirksam erfasst, außer sie stehen im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen oder mit einem direkt im Eigenkapital oder im Sonstigen Ergebnis erfassten Posten. Bilanz GESCHÄFT S- ODER FIRMENWERTE Geschäfts- oder Firmenwerte werden in Übereinstimmung mit IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) aktiviert. Ein aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierender Geschäfts- oder Firmenwert wird derjenigen Gruppe sogenannter zahlungsmittelgenerierender Einheiten zugeordnet, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen zieht. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit ist gemäß IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) definiert als die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugt, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Aufgrund der Vorschriften des IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 wird eine jährliche Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte durchgeführt. Diese erfolgt auf der Ebene einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Diese Gruppe ist grundsätzlich die Organisationseinheit pro Land. Analog zum Vorjahr wurden die jährlichen Werthaltigkeitsüberprüfungen der Geschäfts- oder Firmenwerte im Geschäftsjahr 2018/19 ebenfalls zum 30. September vorgenommen, und nicht, wie es bislang vom Grundsatz her vorgesehen war, zum 30. Juni. Diese grundsätzlich neue Terminierung der Werthaltigkeitsprüfungen soll ein möglichst hohes Maß an Aktualität gewährleisten. Die aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte werden regelmäßig einmal pro Jahr - bei Vorliegen von Anhaltspunkten auch unterjährig - auf Wertminderungen hin überprüft. Bei Vorliegen einer Wertminderung wird diese erfolgswirksam erfasst. Zur Ermittlung einer möglichen Wertminderung wird der erzielbare Betrag einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit der Summe der Buchwerte verglichen. Der erzielbare Betrag ergibt sich aus dem höheren Wert aus Nutzungswert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten. Eine Wertminderung für den einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwert liegt nur dann vor, wenn der erzielbare Betrag kleiner als die Summe der Buchwerte ist. Eine Zuschreibung erfolgt bei Wegfall der Gründe einer in Vorperioden vorgenommenen Wertminderung nicht. SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE Entgeltlich erworbene sonstige immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit den Herstellungskosten für ihre Entwicklung gemäß IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte) aktiviert. Die Kosten der Forschungsphase werden hingegen nicht aktiviert, sondern sofort als Aufwand erfasst. Die Herstellungskosten umfassen alle der Entwicklung direkt zurechenbaren Kosten. Dazu können folgende Kosten zählen: scroll Einzelkosten Materialeinzelkosten Fertigungseinzelkosten Sondereinzelkosten der Fertigung Gemeinkosten (direkt zurechenbar) Materialgemeinkosten Fertigungsgemeinkosten Werteverzehr des Anlagevermögens Entwicklungsbezogene Kosten der Verwaltung Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden Fremdkapitalkosten nur einbezogen, falls es sich um einen sogenannten qualifizierten Vermögenswert im Sinne des IAS 23 (Fremdkapitalkosten) handelt. Ein qualifizierter Vermögenswert ist ein nicht finanzieller Vermögenswert, bei dem ein beträchtlicher Zeitraum benötigt wird, um diesen in den beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Die Folgebewertung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte mit einer begrenzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer erfolgt gemäß dem Anschaffungskostenmodell. Das Wahlrecht zur Neubewertung wird nicht ausgeübt. Alle sonstigen immateriellen Vermögenswerte bei CECONOMY mit einer begrenzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer werden planmäßig linear abgeschrieben. Aktivierte selbst erstellte und erworbene Software sowie vergleichbare immaterielle Vermögenswerte werden über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren, Lizenzen grundsätzlich über ihre Laufzeit abgeschrieben. Für diese immateriellen Vermögenswerte wird zu jedem Bilanzstichtag geprüft, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Eine Wertminderung wird erfasst, falls der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt. Eine Zuschreibung erfolgt bei Wegfall der Gründe einer in Vorperioden vorgenommenen Wertminderung. Sonstige immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich einem Wertminderungstest unterzogen. Wertminderungen oder Werterhöhungen werden unter Berücksichtigung des Anschaffungskostenprinzips erfolgswirksam erfasst. SACHANLAGEN Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sind mit ihren fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß IAS 16 (Sachanlagen) bewertet. In den Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen sind neben den Einzelkosten direkt zurechenbare Gemeinkosten enthalten. Finanzierungskosten werden ausschließlich bei qualifizierten Vermögenswerten als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Erhaltene Investitionszuschüsse werden gemäß IAS 20 (Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand) berücksichtigt, indem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts um den Betrag des Zuschusses gekürzt werden. Eine passivische Abgrenzung der Zuschüsse erfolgt nicht. Rückbauverpflichtungen werden in Höhe des abgezinsten Erfüllungsbetrags in die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einbezogen. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Sachanlage werden lediglich hinzuaktiviert, sofern diese zu einem höheren zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen für CECONOMY führen. Die planmäßige Abschreibung der Sachanlagen erfolgt ausschließlich linear nach der Anschaffungskostenmethode gemäß IAS 16. Die wahlrechtlich mögliche Neubewertungsmethode kommt nicht zur Anwendung. Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern, auf denen die planmäßigen Abschreibungen beruhen, liegen konzerneinheitlich in den folgenden Bandbreiten: scroll Gebäude 33 bis 50 Jahre Einbauten in gemieteten Gebäuden 15 Jahre bzw. kürzere Mietvertragsdauer Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 15 Jahre Aktivierte Rückbaukosten werden ratierlich über die Nutzungsdauer des Vermögenswerts abgeschrieben. Bestehen Anhaltspunkte für die Wertminderung einer Sachanlage, wird ein Wertminderungstest gemäß IAS 36 durchgeführt. Liegt dabei der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wird eine Wertminderung für die Sachanlage erfasst. Bei Wegfall der Gründe für die Wertminderung wird eine Zuschreibung auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen. Das wirtschaftliche Eigentum an Leasingobjekten ist in Übereinstimmung mit IAS 17 (Leasingverhältnisse) dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn dieser alle wesentlichen mit dem Leasingobjekt verbundenen Chancen und Risiken trägt (Finanzierungs-Leasingverhältnis). Sofern ein Unternehmen von CECONOMY als Leasingnehmer auftritt und das wirtschaftliche Eigentum ihm zuzurechnen ist, erfolgt die Aktivierung des Leasingobjekts zum Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses in Höhe des Fair Values beziehungsweise des niedrigeren Barwerts der Mindestleasingzahlungen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen - entsprechend vergleichbaren erworbenen Gegenständen des Sachanlagevermögens - planmäßig über die Nutzungsdauer beziehungsweise über die Laufzeit des Leasingverhältnisses, sofern diese kürzer ist. Falls es allerdings hinreichend sicher ist, dass das Eigentum am Leasingobjekt zum Ende der Laufzeit auf den Leasingnehmer übertragen wird, erfolgt die planmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer. Die aus den zukünftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen sind passiviert. Als Leasinggeber bilanziert CECONOMY hingegen eine Forderung. Sofern das wirtschaftliche Eigentum an dem Leasingobjekt nicht auf den Leasingnehmer übertragen wird, liegt ein Operating-Leasingverhältnis vor. Dabei weist der Leasingnehmer keinen Vermögenswert und keine Verbindlichkeit in seiner Bilanz aus, sondern zeigt lediglich den über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linearisierten Mietaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung, während CECONOMY als Leasinggeber einen Vermögenswert sowie eine Forderung bilanziert. Bei einem Leasingverhältnis über ein Gebäude und ein zugehöriges Grundstück werden diese beiden Elemente grundsätzlich getrennt voneinander betrachtet und als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnis klassifiziert. VERTRAGSVERMÖGENSWERTE Vertragsvermögenswerte werden unter der Bilanzposition "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche" ausgewiesen. Ein Vertragsvermögenswert repräsentiert das Recht auf Gegenleistung in Form von Zahlung des Kunden, wenn Güter oder Dienstleistungen an den Kunden übertragen wurden, das Recht auf Gegenleistung jedoch noch von anderen Faktoren abhängt als vom Ablauf von Zeit. Bei CECONOMY entstehen Vertragsvermögenswerte im Wesentlichen aus variablen Provisionsansprüchen, zum Beispiel aus der Vermittlung von Mobilfunkverträgen, die noch an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Zur Ermittlung von Wertminderungen auf Vertragsvermögenswerte wendet CECONOMY den Simplified Approach nach IFRS 9 (Finanzinstrumente) an. ANDERE VERMÖGENSWERTE Hierunter sind andere Forderungen und Vermögenswerte wie zum Beispiel sonstige Steuererstattungsansprüche zu verstehen. Im Rahmen der Rechnungsabgrenzungsposten werden transitorische Abgrenzungen ausgewiesen. FINANZINSTRUMENTE Sofern es sich nicht um assoziierte Unternehmen im Sinne des IAS 28 (Anteile an assoziierten Unternehmen) oder Gemeinschaftsunternehmen gemäß IFRS 11 (Gemeinschaftliche Vereinbarungen) handelt, werden finanzielle Vermögenswerte seit dem 1. Oktober 2018 gemäß IFRS 9 (Finanzinstrumente) entsprechend der nachfolgend erläuterten Bewertungsklassen bilanziert. Beim erstmaligen Ansatz erfolgt die Bewertung eines Finanzinstruments zum Fair Value. Bei allen Kategorien, außer der Kategorie "Erfolgswirksame zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte", werden die angefallenen Transaktionskosten einbezogen. Der Ansatz erfolgt stets zum Handelstag. Die Folgebewertung von Finanzinstrumenten erfolgt gemäß der Zuordnung der nachfolgend erläuterten Bewertungsklassen entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum Fair Value. Die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte erfolgt, wenn die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus dem Posten erloschen beziehungsweise ausgelaufen sind oder der finanzielle Vermögenswert übertragen wird. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird nur dann ausgebucht, wenn diese erloschen ist, das heißt, wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte" Zu fortgeführten Anschaffungskosten werden alle Fremdkapitalinstrumente bewertet, die als finanzielle Vermögenswerte bis zu ihrer Endfälligkeit gehalten werden beziehunsweise bei denen es das Ziel ist, die vertraglichen Zahlungsströme zu realisieren (Geschäftsmodell "Halten"). Weiterhin ist es erforderlich, dass das sogenannte SPPI-Kriterium (Solely-Payments-of-Principal and Interest) bei diesen Finanzinstrumenten erfüllt ist. Bestehen die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich aus unmodifizierten und ungehebelten Zins- und Tilgungszahlungsströmen auf den ausstehenden Kapitalbetrag, so ist das sogenannte SPPI-Kriterium erfüllt. Für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sind Wertminderungen für erwartete und eingetretene Kreditverluste zu erfassen. Hierbei wird zwischen dem General und dem Simplified Approach unterschieden. Bei CECONOMY wird der General Approach angewendet, sofern keine freiwillige Bewertung nach dem vereinfachten Ansatz erfolgt (siehe unten). Die Erfassung der Wertminderung erfolgt in drei Stufen. In Stufe 1 sind die Finanzinstrumente zu erfassen, deren Ausfallrisiko sich zum erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat. Aufgrund dessen wird die Wertberichtigung in Höhe des erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusts bemessen. In Stufe 2 erfolgt die Wertberichtigung in Höhe der Kreditausfallwahrscheinlichkeit über die gesamte Laufzeit des Finanzinstruments, wenn sich das Kreditrisiko signifikant erhöht hat. Bei Stufe 3 handelt es sich um die Incurred Losses, die nachfolgend erläutert werden. Der General Approach findet insbesondere bei Forderungen an Lieferanten Anwendung. Für folgende Posten wird der Vermögenswert mittels des Simplified Approach wertgemindert: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte gemäß IFRS 15 sowie Leasingforderungen. Zur Ermittlung und Erfassung von erwarteten Kreditverlusten wird für jede Region (DACH, West-/Südeuropa, Osteuropa und Sonstige) eine Wertminderungsmatrix erstellt. Diese erfasst die Kreditausfallwahrscheinlichkeit über die gesamte Laufzeit des Finanzinstruments. Es wird auf den Forderungsbestand abgestellt, der bisher nicht einzelwertberichtigt wurde. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte gegenüber Providern wird zur Ermittlung des erwarteten Kreditverlustes ein individuelles Rating hinterlegt. Zu jedem Bilanzstichtag werden finanzielle Vermögenswerte daraufhin untersucht, ob objektive substanzielle Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen (eingetretene Kreditverluste). Zu diesen Hinweisen zählen beispielsweise Verzögerungen oder Ausfälle von Zins- oder Tilgungszahlungen sowie erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder des Schuldners. Falls solche Hinweise bestehen, wird die Höhe der Wertminderung als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswertes und dem Barwert der (noch) erwarteten künftigen Cashflows ermittelt. Als Zinssatz für die Diskontierung der erwarteten künftigen Cashflows ist der bislang verwendete Effektivzinssatz anzuwenden. Für finanzielle Vermögenswerte, bei denen Verlustereignisse vorliegen, ist stets eine Einzelwertberichtigung durchzuführen. Innerhalb von CECONOMY fallen im Wesentlichen die folgenden finanziellen Vermögenswerte unter das Geschäftsmodell "Halten": ― Ausleihungen/Darlehensforderungen ― Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sofern diese nicht Teil eines Factoring- oder ähnlichen Programms sind ― Forderungen aus Kreditkarten ― Forderungen an Lieferanten: Forderungen an Lieferanten werden je nach zugrunde liegendem Sachverhalt als Anschaffungskostenminderung, als Kostenerstattung oder als Entgelt für erbrachte Dienstleistungen bilanziert. Die Lieferantenvergütungen werden zum Stichtag periodengerecht abgegrenzt, sofern sie vertraglich vereinbart sind und die Realisation wahrscheinlich ist. Die Abgrenzungen basieren auf Hochrechnungen, soweit es um Lieferantenvergütungen geht, die an gewisse Kalenderjahresziele gekoppelt sind. ― Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente: Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Schecks, Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und andere kurzfristig liquide finanzielle Vermögenswerte, wie beispielsweise verfügbare Guthaben auf Rechtsanwaltsanderkonten oder unterwegs befindliche Gelder mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten. Sie sind mit den jeweiligen Nennwerten bewertet. ― Wertpapiere, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind "Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte mit Recycling" In diese Bewertungsklasse fallen alle Fremdkapitalinstrumente, die in einem Portfolio enthalten sind, für welches zwei nebeneinander stehende Zielsetzungen bestehen: zum einen, sie bis zu ihrer Endfälligkeit zu halten und die vertraglichen Zahlungsströme zu erzielen, und zum anderen, die Instrumente vor Fälligkeit zu verkaufen (Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen"). Die Folgebewertung dieser finanziellen Vermögenswerte erfolgt zum Fair Value, wobei die Fair-Value-Änderungen erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis abgebildet werden. Hiervon ausgenommen sind Wertminderungsaufwendungen und -erträge (siehe hierzu die Erläuterung unter "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte") sowie Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung bis zur Ausbuchung oder Reklassifizierung des finanziellen Vermögenswerts. Innerhalb von CECONOMY fallen grundsätzlich folgende finanzielle Vermögenswerte unter das Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen": ― Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sofern sie Teil eines entsprechend strukturierten Factoring- oder ähnlichen Programms sind ― Wertpapiere, die Teil der Liquiditätsreserve sind und bei entsprechendem Liquiditätsbedarf vor Fälligkeit wieder veräußert werden "Erfolgsneutrale zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte ohne Recycling" In diese Bewertungsklasse können wahlweise nicht derivative Eigenkapitalinstrumente bilanziert werden, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Erfassung der mit dem Instrument verbundenen Gewinne und Verluste erfolgt im Sonstigen Ergebnis. Die im Sonstigen Ergebnis erfassten Beträge werden zu keinem Zeitpunkt (weder bei Ausbuchung noch im Falle von Wertminderungen) in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Dieser Kategorie können bei CECONOMY grundsätzlich folgende finanzielle Vermögenswerte zugeordnet werden: ― Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ― Wertpapiere, sofern sie die Definition von Eigenkapital erfüllen "Erfolgswirksame zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte" Diese Bewertungsklasse, bei der erfolgswirksam zum Fair Value bewertet wird, umfasst die folgenden Sachverhalte: ― Fremdkapitalinstrumente, die in einem Portfolio enthalten sind, für welches die Zielsetzung besteht, die Instrumente vor Fälligkeit zu verkaufen (Geschäftsmodell "Verkaufen"), und bei denen das SPPI-Kriterium nicht erfüllt ist, werden erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert. Hierzu zählen bei CECONOMY unter anderem Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sofern sie Teil eines entsprechend strukturierten Factoring- oder ähnlichen Programms sind. ― Derivative Finanzinstrumente, sofern sie sich nicht in einer wirksamen bilanziellen Sicherungsbeziehung befinden ― Eigenkapitalinstrumente, bei denen eine Handelsabsicht besteht oder bei denen keine Handelsabsicht besteht und keine wahlweise Zuordnung zur Kategorie "Erfolgsneutrale Bewertung zum Fair Value ohne Recycling" erfolgt "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten" Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden (siehe unten), sind zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. In diese Bewertungsklasse fallen im Wesentlichen Anleihenverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehnen, Wechselverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. "Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Verbindlichkeiten" Die folgenden finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, sind erfolgswirksam zum Fair Value bewertet: ― Finanzielle Verbindlichkeiten, die mit kurzfristiger Rückkaufabsicht eingegangen wurden oder die bei erstmaliger Erfassung Teil eines Portfolios eindeutig identifizierbarer und gemeinsam verwalteter Finanzinstrumente sind, für das in der jüngeren Vergangenheit Hinweise auf kurzfristige Gewinnmitnahmen bestehen ― Derivative finanzielle Verbindlichkeiten, sofern diese nicht Bestandteil von effektiven, bilanziellen Sicherungsbeziehungen sind ― Verbindlichkeiten, die bei einer Übertragung eines finanziellen Vermögenswertes entstehen, der nicht die Kriterien des Abgangs erfüllt beziehungsweise nach dem Continuing-involvement-Ansatz bilanziert wird Die Anwendung der Fair-Value-Option und damit eine freiwillige Zuordnung von weiteren finanziellen Verbindlichkeiten in die Kategorie der erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumente wird bei CECONOMY nicht ausgeübt. Bisherige Bilanzierung nach IAS 39 (Finanzinstrumente ) Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgte für die Vorjahreswerte 2017/18 gemäß IAS 39 (Finanzinstrumente). Finanzielle Vermögenswerte (Finanzanlagen) werden gemäß IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) einer der folgenden Kategorien zugeordnet: ― "Kredite und Forderungen" ― "Bis zur Endfälligkeit gehalten" ― "Erfolgswirksam zum Fair Value" ― "Zur Veräußerung verfügbar" Beim erstmaligen Ansatz erfolgt die Bewertung eines finanziellen Vermögenswerts zum Fair Value. Bei allen Kategorien, außer der Kategorie "Erfolgswirksam zum Fair Value", werden die angefallenen Transaktionskosten einbezogen. Der Ansatz erfolgt stets zum Handelstag. Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt gemäß der Zuordnung zu den zuvor genannten Kategorien entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum Fair Value: ― "Kredite und Forderungen" sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. ― In die Bewertungskategorie "Bis zur Endfälligkeit gehalten" fallen nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen und einer festgelegten Laufzeit, für die das Unternehmen sowohl die Absicht als auch die Fähigkeit hat, sie bis zum Ende der Laufzeit zu halten. Sie werden ebenfalls mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt. ― Innerhalb der Kategorie "Erfolgswirksam zum Fair Value" sind alle finanziellen Vermögenswerte als "Zu Handelszwecken gehalten" klassifiziert, da von der Fair-Value-Option des IAS 39 innerhalb von CECONOMY kein Gebrauch gemacht wird. Um dies deutlich zu machen, wird die gesamte Kategorie im Konzernanhang als "Zu Handelszwecken gehalten" bezeichnet. Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente sind solche, die entweder mit kurzfristiger Verkaufs- oder Rückkaufabsicht erworben beziehungsweise eingegangen wurden oder die Teil eines Portfolios gemeinsam verwalteter Finanzinstrumente sind, das in der jüngeren Vergangenheit für kurzfristige Gewinnmitnahmen genutzt wurde. Ferner sind derivative Finanzinstrumente, die nicht in einer wirksamen bilanziellen Sicherungsbeziehung stehen, dieser Kategorie zuzuordnen. Zu Handelszwecken gehaltene Finanzinstrumente werden erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. ― Die Kategorie "Zur Veräußerung verfügbar" stellt eine Restkategorie für diejenigen originären finanziellen Vermögenswerte dar, die keiner der drei anderen Kategorien zugeordnet werden können. Die wahlrechtliche Designation von finanziellen Vermögenswerten in die Kategorie "Zur Veräußerung verfügbar" erfolgt innerhalb von CECONOMY nicht. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden erfolgsneutral zum Fair Value bewertet. Die Übernahme der erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfassten Wertschwankungen in das Periodenergebnis erfolgt erst zum Zeitpunkt des Abgangs oder im Fall einer nachhaltigen Wertminderung des Vermögenswerts. Beteiligungen gehören der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbar" an. Wertpapiere sind den Kategorien "Bis zur Endfälligkeit gehalten", "Zur Veräußerung verfügbar" oder "Zu Handelszwecken gehalten" zugeordnet. Ausleihungen sind als "Kredite und Forderungen" klassifiziert. Finanzielle Vermögenswerte, die als gesichertes Grundgeschäft innerhalb eines Fair-Value-Hedges designiert sind, werden erfolgswirksam mit ihrem Fair Value bilanziert. Eigenkapitalinstrumente, für die kein auf einem aktiven Markt notierter Preis vorliegt und deren Fair Value nicht verlässlich ermittelt werden kann, sowie Derivate auf solche Eigenkapitalinstrumente sind zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Zu jedem Bilanzstichtag werden nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte daraufhin untersucht, ob objektive substanzielle Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen. Zu diesen Hinweisen zählen beispielsweise Verzögerungen oder Ausfälle von Zins- oder Tilgungszahlungen sowie Bonitätsveränderungen des Kreditnehmers. Falls solche Hinweise bestehen, wird die Werthaltigkeit des finanziellen Vermögenswerts überprüft, indem der Buchwert mit dem Barwert verglichen wird. Dabei entspricht der Barwert der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte den erwarteten künftigen Cashflows, diskontiert mit dem bislang verwendeten Effektivzinssatz. Der Barwert der zu Anschaffungskosten bewerteten Eigenkapitalinstrumente der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbar" entspricht hingegen den mit dem aktuellen Marktzins diskontierten erwarteten zukünftigen Cashflows. Liegt der Barwert unter dem Buchwert, wird eine Wertminderung in Höhe der Differenz erfasst. Sofern Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbar" bislang erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst wurden, werden diese bis zur Höhe der ermittelten nachhaltigen Wertminderung erfolgswirksam erfasst. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt der Barwert wieder steigt, wird eine Wertaufholung in entsprechender Höhe erfasst. Bei den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten ist die Wertaufholung auf die Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten, die sich ohne die Wertminderung ergeben hätten, begrenzt. In der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbar" erfolgt die Wertaufholung bei Eigenkapitalinstrumenten erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis, bei Schuldinstrumenten erfolgswirksam bis zur Höhe der zuvor erfolgswirksam erfassten Wertminderung. Darüber hinausgehende Wertsteigerungen bei Schuldinstrumenten sind erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis zu erfassen. Die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte erfolgt, wenn die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus dem Posten erloschen beziehungsweise ausgelaufen sind oder der finanzielle Vermögenswert übertragen wird. LATENTE STEUERANSPRÜCHE UND LATENTE STEUERSCHULDEN Die Ermittlung latenter Steueransprüche und latenter Steuerschulden erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12 (Ertragsteuern) gemäß dem Konzept der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode. Latente Steuern resultieren aus temporären Unterschieden zwischen den im Konzernabschluss angesetzten Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden. Latente Steueransprüche werden zudem für noch nicht genutzte steuerliche Verlust- und Zinsvorträge berücksichtigt. Latente Steueransprüche werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass in der Zukunft ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur Realisierung des entsprechenden Nutzens erzielt wird. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden grundsätzlich saldiert, sofern die ertragsteuerlichen Ansprüche und Schulden gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und sich auf dasselbe Steuersubjekt oder eine Gruppe unterschiedlicher Steuersubjekte beziehen, die ertragsteuerlich gemeinsam veranlagt werden. Die latenten Steueransprüche werden zu jedem Bilanzstichtag neu beurteilt und gegebenenfalls angepasst. Der Ermittlung der latenten Steuern liegen die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen beziehungsweise verabschiedeten gesetzlichen Regelungen. Die Beurteilung der latenten Steuern spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Erwartung von CECONOMY im Hinblick auf die Art und Weise der Realisierung der Buchwerte ihrer Vermögenswerte beziehungsweise Erfüllung ihrer Schulden zum Abschlussstichtag ergeben. VORRÄTE Die als Vorräte bilanzierten Handelswaren werden gemäß IAS 2 (Vorräte) zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten werden entweder auf Basis einer Einzelbewertung der Zugänge aus Sicht des Beschaffungsmarkts oder unter Verwendung der Durchschnittskostenmethode ermittelt. Vergütungen von Lieferanten, die als Anschaffungskostenminderung zu klassifizieren sind, reduzieren den Buchwert der Vorräte. Als Anschaffungsnebenkosten werden sowohl interne als auch externe Kosten berücksichtigt, sofern es sich um dem Anschaffungsprozess direkt zurechenbare Kosten handelt. Die Bewertung der Handelswaren am Bilanzstichtag erfolgt zum jeweils niedrigeren Betrag aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert. Bei den Handelswaren werden individuelle Bewertungsabschläge vorgenommen, sofern der Nettoveräußerungswert niedriger ist als der Buchwert. Als Nettoveräußerungswert werden die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden direkt zurechenbaren Verkaufskosten angesetzt. Wenn die Gründe, die zu einer Abwertung der Handelswaren geführt haben, nicht mehr bestehen, wird eine entsprechende Wertaufholung vorgenommen. Da es sich bei den Vorräten von CECONOMY nie um sogenannte qualifizierte Vermögenswerte handelt, erfolgt bei den Vorräten keine Aktivierung von zurechenbaren Fremdkapitalzinsen gemäß IAS 23 (Fremdkapitalkosten). Die neu eingefügte Unterposition "Vermögenswerte für zurückzuerhaltende Ware (right of return an asset)" trägt dem gegenüber einem Kunden bestehenden Rückgaberecht Rechnung. Wenn Produkte mit Rückgaberecht verkauft werden, sind Umsatzerlöse lediglich in der Höhe der Gegenleistung zu erfassen, auf die das Unternehmen erwartungsgemäß einen Anspruch hat. Deshalb ist der Anteil derjenigen Produkte, deren Rückgabe vom Unternehmen erwartet wird, zu schätzen und bei der Ermittlung des Transaktionspreises nicht zu berücksichtigen. ERTRAGSTEUERERSTATTUNGSANSPRÜCHE UND ERTRAGSTEUERSCHULDEN Die bilanzierten Ertragsteuererstattungsansprüche und Ertragsteuerschulden betreffen in- und ausländische Ertragsteuern für das Jahr 2018/19 sowie aus Vorjahren. Sie werden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften des jeweiligen Landes ermittelt. Die Ermittlung der Ertragsteuerschulden beinhaltet darüber hinaus die Konsequenzen aus steuerlichen Risiken. Die diesen Risiken zugrunde liegenden Prämissen und Einschätzungen werden regelmäßig überprüft und im Rahmen der Steuerermittlung berücksichtigt. Für den Fall, dass in den Steuererklärungen angesetzte Beträge wahrscheinlich nicht realisiert werden können (unsichere Steuerpositionen), werden Steuerrückstellungen gebildet. Der Betrag ermittelt sich aus der bestmöglichen Schätzung der erwarteten Steuerzahlung (Erwartungswert beziehungsweise wahrscheinlichster Wert der Steuerunsicherheit). Steuerforderungen aus unsicheren Steuerpositionen werden dann bilanziert, wenn es überwiegend wahrscheinlich und damit hinreichend gesichert ist, dass sie realisiert werden können. Nur bei Bestehen eines steuerlichen Verlustvortrags wird keine Steuerrückstellung oder Steuerforderung für diese unsicheren Steuerpositionen bilanziert, sondern stattdessen die aktive latente Steuer für die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge angepasst. ZUR VERÄUSSERUNG VORGESEHENE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE, SCHULDEN IM ZUSAMMENHANG MIT ZUR VERÄUSSERUNG VORGESEHENEN VERMÖGENSWERTEN UND NICHT FORTGEFÜHRTE AKTIVITÄTEN Die Klassifizierung als zur Veräußerung vorgesehener langfristiger Vermögenswert gemäß IFRS 5 (Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche) erfolgt, sofern der zugehörige Buchwert vornehmlich durch Veräußerung und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden soll. Ein Verkauf muss grundsätzlich mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb der nächsten zwölf Monate geplant und durchführbar sein. Unmittelbar vor der erstmaligen Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten sind die Buchwerte des Vermögenswerts entsprechend den einschlägigen IFRS zu bewerten. Bei Umklassifizierung wird der Vermögenswert zum niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten angesetzt und in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Ebenso werden Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten in der Bilanz separat gezeigt. Ein aufgegebener Geschäftsbereich wird nach IFRS 5 als nicht fortgeführte Aktivität bilanziert, wenn dieser zur Veräußerung vorgesehen ist oder bereits veräußert wurde. Bei einem Geschäftsbereich handelt es sich um einen Unternehmensbestandteil, der einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich darstellt, der Teil eines einzelnen abgestimmten Plans zur Veräußerung eines gesonderten wesentlichen Geschäftszweigs oder geografischen Geschäftsbereichs ist oder der ein Tochterunternehmen darstellt, das ausschließlich mit der Absicht einer Weiterveräußerung erworben wurde. Unmittelbar vor der erstmaligen Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten sind die Buchwerte des Unternehmensbestandteils entsprechend den einschlägigen IFRS zu bewerten. Bei Umklassifizierung wird die nicht fortgeführte Aktivität mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. In Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, Kapitalflussrechnung und Segmentberichterstattung sind nicht fortgeführte Aktivitäten jeweils gesondert dargestellt und im Anhang erläutert. Vorjahreszahlen sind dabei - mit Ausnahme der Bilanz - entsprechend angepasst. Konzerninterne Beziehungen zu nicht fortgeführten Aktivitäten werden in der Bilanz bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung nicht ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Leistungsbeziehungen zwischen den fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten dann als Aufwand/Ertrag innerhalb der fortgeführten Aktivitäten gezeigt, wenn die Leistungsbeziehungen auch nach Entkonsolidierung bestehen bleiben. LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER Zu den Leistungen an Arbeitnehmer gehören: ― Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer ― Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ― Pensionsähnliche Verpflichtungen ― Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ― Anteilsbasierte Vergütungen Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer beinhalten beispielsweise Gehälter und Löhne, Sozialversicherungsbeiträge sowie Urlaubs- und Krankengeld und werden als Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag angesetzt, sobald die mit ihnen verbundene Arbeitsleistung erbracht ist. Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen entweder im Rahmen eines beitragsorientierten oder eines leistungsorientierten Plans. Für beitragsorientierte Pläne wird die periodische Beitragsverpflichtung an den externen Versorgungsträger zeitkongruent mit der Erbringung der Arbeitsleistung des Begünstigten als Altersvorsorgeaufwand erfasst. Versäumte oder im Voraus geleistete Zahlungen an den Versorgungsträger werden als Verbindlichkeit beziehungsweise als Forderung abgegrenzt. Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von über zwölf Monaten werden abgezinst. Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung im Rahmen eines leistungsorientierten Plans erfolgt nach der in IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) vorgeschriebenen Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten. Im Rahmen dieses Anwartschaftsbarwertverfahrens werden unter Berücksichtigung biometrischer Daten sowohl die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen der Gehälter und Renten berücksichtigt. Falls die ermittelte Leistungsverpflichtung oder der Fair Value des Planvermögens zwischen dem Beginn und dem Ende eines Geschäftsjahres aufgrund erfahrungsbedingter Anpassungen (zum Beispiel bei einer höheren Fluktuationsrate) oder Änderungen der zugrunde liegenden versicherungsmathematischen Annahmen (zum Beispiel beim Diskontierungszinssatz) steigen oder sinken, entstehen daraus sogenannte versicherungsmathematische Gewinne und Verluste. Diese werden erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst. Effekte aus Planänderungen und Plankürzungen werden erfolgswirksam im Dienstzeitaufwand berücksichtigt. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil der Rückstellungszuführung wird als Zinsaufwand innerhalb des Finanzergebnisses ausgewiesen. Sofern Planvermögen vorliegt, ergibt sich die Höhe der Rückstellung grundsätzlich als Differenz zwischen dem Anwartschaftsbarwert und dem Zeitwert des Planvermögens. Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen (wie zum Beispiel Jubiläums- und Sterbegelder) setzen sich zusammen aus dem Barwert der künftig an den Arbeitnehmer beziehungsweise an seine Hinterbliebenen zu leistenden Zahlungen abzüglich etwaiger damit verbundener Vermögenswerte, bewertet zum Fair Value. Die Höhe der Rückstellungen wird mittels versicherungsmathematischer Gutachten gemäß IAS 19 bestimmt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in derjenigen Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie entstehen. Bei den Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses handelt es sich um Abfindungszahlungen an Arbeitnehmer. Sie werden erfolgswirksam als Schuld erfasst, wenn aufgrund einer vertraglichen oder faktischen Verpflichtung Zahlungen an Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu leisten sind. Eine solche Verpflichtung liegt vor, wenn für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein formaler Plan existiert und keine Möglichkeit besteht, sich dem zu entziehen. Liegt die Fälligkeit der Leistung mehr als zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag, ist diese in Höhe ihres Barwerts anzusetzen. Die im Rahmen des anteilsbasierten Vergütungssystems gewährten Aktienprämien sind als "Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich" gemäß IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) klassifiziert. Für diese werden ratierliche, mit dem Fair Value der eingegangenen Verpflichtungen bewertete Rückstellungen gebildet. Der ratierliche Aufbau der Rückstellungen erfolgt dabei erfolgswirksam als Personalaufwand, über die jeweils zugrunde liegende Sperrfrist verteilt. Der Fair Value wird mithilfe eines Optionspreismodells zu jedem Bilanzstichtag während der Sperrfrist bis zur Ausübung neu berechnet. Die Rückstellung wird entsprechend erfolgswirksam angepasst. Soweit die gewährten anteilsbasierten Vergütungen durch den Abschluss korrespondierender Sicherungsgeschäfte abgesichert wurden, sind die Sicherungsgeschäfte zum Fair Value bewertet und unter den sonstigen finanziellen und anderen Vermögenswerten ausgewiesen. Dabei wird der Teil der Wertschwankung der Sicherungsgeschäfte in dem Maße, in dem sie der Wertschwankung der anteilsbasierten Vergütungen entspricht, erfolgswirksam als Personalaufwand erfasst. Der überschießende Teil der Wertschwankungen wird erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis gezeigt. (SONSTIGE) RÜCKSTELLUNGEN (Sonstige) Rückstellungen werden gemäß IAS 37 (Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen) gebildet, soweit rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die auf zurückliegenden Geschäftsvorfällen oder Ereignissen beruhen und wahrscheinlich zu Vermögensabflüssen führen, die zuverlässig ermittelbar sind. Die Rückstellungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei einer einzelnen Verpflichtung wird hierfür grundsätzlich von dem Erfüllungsbetrag mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen. Ergibt sich bei der Ermittlung der Rückstellung für einen einzelnen Sachverhalt eine Bandbreite gleich wahrscheinlicher Erfüllungsbeträge, so ist die Rückstellung in Höhe des Mittelwerts dieser Erfüllungsbeträge anzusetzen. Für eine Vielzahl gleichartiger Sachverhalte wird die Rückstellung zum Erwartungswert angesetzt, der sich durch die Gewichtung aller möglicher Ergebnisse mit den damit verbundenen Wahrscheinlichkeiten ergibt. Langfristige Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr werden auf den Bilanzstichtag mit einem laufzeitadäquaten Zinssatz abgezinst, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich der Zinseffekte widerspiegelt. Eine entsprechende Abzinsung erfolgt für Rückstellungen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. Rückgriffsansprüche werden nicht mit dem Rückstellungsbetrag verrechnet, sondern separat als Vermögenswert bilanziert, sofern ihre Realisation so gut wie sicher ist. Rückstellungen für belastende Verträge werden gebildet, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung höher sind als der erwartete aus dem Vertrag zufließende wirtschaftliche Nutzen. Zur Ermittlung der Rückstellung für Mietunterdeckung werden die angemieteten Objekte einzeln betrachtet. Für alle geschlossenen oder nicht kostendeckend untervermieteten Objekte erfolgt eine Rückstellungsbildung in Höhe des Barwerts der gesamten Deckungslücke. Für standortbezogene Risiken angemieteter, weiterbetriebener beziehungsweise noch nicht geschlossener Standorte wird darüber hinaus eine Rückstellung gebildet, sofern sich für den jeweiligen Standort aus der aktuellen Unternehmensplanung über die Grundmietzeit eine Unterdeckung der operativen Kosten beziehungsweise eine Mietunterdeckung trotz Berücksichtigung einer möglichen Untervermietung ergibt. Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden angesetzt, soweit zum Bilanzstichtag die faktische Verpflichtung zur Restrukturierung durch Verabschiedung eines detaillierten Restrukturierungsplans und dessen Kommunikation an die Betroffenen formalisiert wurde. Die Restrukturierungsrückstellungen enthalten ausschließlich solche Ausgaben, die zwangsweise im Zuge der Restrukturierung entstehen und nicht mit den laufenden Aktivitäten des Unternehmens im Zusammenhang stehen. Rückstellungen für Garantieleistungen werden auf Grundlage der tatsächlich eingetretenen Garantieleistungen der Vergangenheit sowie der Umsätze des Geschäftsjahres gebildet. FINANZSCHULDEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN Finanzielle Verbindlichkeiten, die als Grundgeschäft innerhalb eines Fair-Value-Hedges designiert sind, werden erfolgswirksam mit ihrem Fair Value bewertet. Die im Anhang angegebenen Fair Values der finanziellen Verbindlichkeiten sind auf Basis der am Bilanzstichtag für die entsprechenden Restlaufzeiten und Tilgungsstrukturen gültigen Zinssätze ermittelt. Finanzielle Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen sind grundsätzlich mit dem Barwert der zukünftigen Mindestleasingzahlungen zu bewerten. Die neu eingefügte Unterposition "Rückerstattungsverbindlichkeit" der Bilanzposition Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurzfristig) tragen dem gegenüber einem Kunden bestehenden Rückgaberecht Rechnung. Wenn Dienstleistungen mit einem Recht auf Rückerstattung angeboten werden, sind Umsatzerlöse lediglich in der Höhe der Gegenleistung zu erfassen, auf die das Unternehmen erwartungsgemäß einen Anspruch hat. Deshalb ist der Anteil derjenigen Produkte, deren Rückgabe vom Unternehmen erwartet wird, zu schätzen und bei der Ermittlung des Transaktionspreises nicht zu berücksichtigen. VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN Vertragsverbindlichkeiten werden unter der Bilanzposition "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten" ausgewiesen. Eine Vertragsverbindlichkeit ist zu bilanzieren, wenn der Kunde bereits geleistet hat, CECONOMY die Leistungsverpflichtung zur Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen an den Kunden jedoch noch nicht erfüllt hat. Bei CECONOMY handelt es sich bei Vertragsverbindlichkeiten im Wesentlichen um abgegrenzte Umsätze aus Kundentreueprogrammen, dem Verkauf von Gutscheinen und aus Garantieverlängerungen sowie um erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen. ANDERE VERBINDLICHKEITEN Die anderen Verbindlichkeiten sind grundsätzlich zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Im Rahmen der Rechnungsabgrenzungsposten werden hier transitorische Abgrenzungen gezeigt. Sonstiges EVENTUALVERBINDLICHKEITEN Eventualverbindlichkeiten sind einerseits mögliche Verpflichtungen, die aus vergangenen Ereignissen resultieren, deren Existenz jedoch erst durch das Eintreten oder Nichteintreten unsicherer künftiger Ereignisse bestätigt wird, die nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehen. Andererseits stellen Eventualverbindlichkeiten gegenwärtige Verpflichtungen dar, die aus vergangenen Ereignissen resultieren, bei denen ein Ressourcenabfluss jedoch als nicht wahrscheinlich eingeschätzt wird oder deren Höhe nicht ausreichend verlässlich bestimmt werden kann. Solche Verpflichtungen sind nach IAS 37 nicht in der Bilanz zu erfassen, sondern im Anhang anzugeben. Die Ermittlung der Höhe der Eventualverbindlichkeiten orientiert sich an den Grundsätzen der Rückstellungsbewertung. BILANZIERUNG VON DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN UND SICHERUNGSBEZIEHUNGEN (HEDGE ACCOUNTING) Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Risikoreduzierung eingesetzt. Ihr Einsatz erfolgt im Rahmen der Vorgaben der entsprechenden Konzernrichtlinie. Alle derivativen Finanzinstrumente sind gemäß IAS 39 zum Fair Value bilanziert und unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerte beziehungsweise unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Zur Bewertung der derivativen Finanzinstrumente werden die Interbankenkonditionen gegebenenfalls inklusive der für CECONOMY gültigen Kreditmargen oder Börsenkurse herangezogen. Dabei werden die Mittelkurse am Bilanzstichtag verwendet. Falls keine Börsenkurse herangezogen werden können, wird der Fair Value mittels anerkannter finanzwirtschaftlicher Modelle berechnet. Liegt ein wirksames Sicherungsgeschäft (Hedge Accounting) nach IAS 39 vor, werden Fair-Value-Änderungen von als Fair-Value-Hedges designierten Derivaten und Fair-Value-Änderungen, die sich auf das abgesicherte Risiko des zugehörigen Grundgeschäfts beziehen, erfolgswirksam erfasst. Bei Cashflow Hedges wird der effektive Teil der Fair-Value-Änderung des Derivats erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst. Eine erfolgswirksame Umbuchung in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt erst, wenn das Grundgeschäft erfolgswirksam wird. Der ineffektive Teil der Wertänderung des Sicherungsinstruments wird sofort erfolgswirksam erfasst. scroll Zusammenfassung ausgewählter Bewertungsmethoden (1/2) Position Bewertungsmethode Aktiva Geschäfts- oder Firmenwerte Anschaffungskosten (Folgebewertung: Impairment-Test) Sonstige immaterielle Vermögenswerte Entgeltlich erworbene sonstige immaterielle Vermögenswerte (Fortgeführte) Anschaffungskosten Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte Herstellungskosten der Entwicklung (Einzelkosten und direkt zurechenbare Gemeinkosten) Sachanlagen (Fortgeführte) Anschaffungskosten Finanzanlagen/Sonstige finanzielle Vermögenswerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Fortgeführte) Anschaffungskosten Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte mit Recycling Erfolgsneutral zum Fair Value Erfolgsneutrale zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte ohne Recycling Erfolgsneutral zum Fair Value Erfolgswirksame zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte Erfolgswirksam zum Fair Value Vorräte Niedrigerer Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Fortgeführte) Anschaffungskosten Vertragsvermögenswerte (Fortgeführte) Anschaffungskosten Forderungen an Lieferanten (Fortgeführte) Anschaffungskosten Andere Vermögenswerte (Fortgeführte) Anschaffungskosten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Nennwert Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte Niedrigerer Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten scroll Zusammenfassung ausgewählter Bewertungsmethoden (2/2) Position Bewertungsmethode Passiva Rückstellungen Pensionsrückstellungen Methode der laufenden Einmalprämien (Anwartschaftsbarwertverfahren) Sonstige Rückstellungen Abgezinster Erfüllungsbetrag (mit bestmöglicher Schätzung) Finanzielle Verbindlichkeiten Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Verbindlichkeiten Erfolgswirksam zum Fair Value Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten (Fortgeführte) Anschaffungskosten Finanzschulden und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Erfüllungsbetrag oder Fair Value Andere Verbindlichkeiten Erfüllungsbetrag oder Fair Value Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Fortgeführte) Anschaffungskosten Vertragsverbindlichkeiten Erfolgswirksam zum Fair Value Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen Für die Aufstellung dieses Konzernabschlusses mussten Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen werden, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN Informationen zu bedeutenden Ermessensentscheidungen, die die im vorliegenden Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, finden sich in den folgenden Anhangangaben: ― Festlegung des Konsolidierungskreises durch Beurteilung der Beherrschungsmöglichkeiten (Kapitel Konsolidierungskreis); davon betroffen sind insbesondere Beteiligungen, bei denen aufgrund besonderer Satzungsregelungen die Beherrschungsmöglichkeit nicht zwangsläufig mit der einfachen Stimmrechtsmehrheit verbunden ist ― Bestimmung, ob CECONOMY bei Umsatztransaktionen als Prinzipal oder Agent handelt (Nummer 1 Umsatzerlöse) ― Aufteilung des Transaktionspreises auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise bei Mehrkomponentengeschäften und der damit verbundenen Umsatzrealisierung (Nummer 1 Umsatzerlöse) SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN Informationen zu Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen mit bedeutenden Auswirkungen für den vorliegenden Konzernabschluss sind in den folgenden Anhangangaben enthalten: ― Konzerneinheitliche Festlegung von Nutzungsdauern für abnutzbare Vermögenswerte (Nummer 15 Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen, Nummer 20 Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Nummer 21 Sachanlagen) ― Anlassbezogene Überprüfung der Werthaltigkeit von abnutzbaren Vermögenswerten (Nummer 15 Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen, Nummer 20 Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Nummer 21 Sachanlagen) ― Jährliche Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten (Nummer 19 Geschäfts- oder Firmenwerte - inklusive Sensitivitätsanalyse) ― Einbringlichkeit und Abgrenzung von Forderungen - insbesondere Forderungen an Lieferanten und aus Provisionen (Nummer 24 Forderungen an Lieferanten, Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte sowie Nummer 27 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche) ― Periodengerechte Erfassung von Lieferantenvergütungen (Nummer 24 Forderungen an Lieferanten, Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte sowie Nummer 26 Vorräte) ― Bewertung von Vertragsvermögenswerten (Nummer 27 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche) ― Bewertung von Vorräten (Nummer 26 Vorräte) ― Ermittlung von Rückstellungen für Pensionen (Nummer 32 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen) ― Ermittlung von sonstigen Rückstellungen - beispielsweise für Mietunterdeckungen und belastende Verträge, Kosten- und Effizienzprogramm, Garantieleistungen, Steuern und Risiken aus Prozessen und Verfahren (Nummer 33 Sonstige Rückstellungen (langfristig)/Rückstellungen (kurzfristig)) ― Schätzung der erwarteten Rückgaben und der damit verbundenen Umsatzrealisierung (Nummer 1 Umsatzerlöse) ― Ermittlung des Fair Value abzüglich Veräußerungskosten von "Zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte, Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten und nicht fortgeführten Aktivitäten" (Nummer 12 Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten sowie Nummer 30 Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte/Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten) Obwohl die Schätzungen und Annahmen mit großer Sorgfalt getroffen wurden, können die tatsächlichen Werte in Einzelfällen davon abweichen. Die für den Konzernabschluss verwendeten Schätzungen und Annahmen werden regelmäßig überprüft. Änderungen werden zum Zeitpunkt der besseren Kenntnis berücksichtigt. Kapitalmanagement Ziele der Kapitalmanagementstrategie von CECONOMY sind die Sicherung des Geschäftsbetriebs, die Steigerung des Unternehmenswerts, die Schaffung einer soliden Kapitalbasis zur Finanzierung des zukünftigen Wachstums sowie die Gewährleistung des Kapitaldienstes. Die Kapitalmanagementstrategie von CECONOMY hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. EIGEN- UND FREMDKAPITAL SOWIE NETTOLIQUIDITÄT/NETTOVERSCHULDUNG IM KONZERNABSCHLUSS Das Eigenkapital hat eine Höhe von 784 Mio. € (30.09.2018: 665 Mio. €), während das Fremdkapital 7.320 Mio. € (30.09.2018: 7.810 Mio. €) beträgt. Die Nettoliquidität beträgt zum 30. September 2019 830 Mio. € (30.09.2018: 675 Mio. €). Der Anstieg der Nettoliquidität ist im Wesentlichen durch die Verminderung der Finanzschulden bedingt. scroll Mio. € 30.09.2018 30.09.2019 Eigenkapital 665 784 Fremdkapital 7.810 7.320 Nettoliquidität (+)/Nettoverschuldung (-) 675 830 Finanzschulden (inkl. 439 302 Finanzierungs-Leasingverhältnissen) Zahlungsmittel und Zahlungsmittel- 1.115 1.132 äquivalente gemäß Bilanz LOKALE KAPITALANFORDERUNGEN Die Kapitalmanagementstrategie von CECONOMY zielt stets darauf ab, dass die Konzerngesellschaften eine den lokalen Anforderungen entsprechende Kapitalausstattung haben. Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden alle extern auferlegten Kapitalanforderungen erfüllt. Diese beinhalten beispielsweise die Einhaltung eines bestimmten Verschuldungsgrads oder einer festen Eigenkapitalquote. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. UMSATZERLÖSE Die Umsatzerlöse (netto) resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf von Waren und setzen sich wie folgt zusammen: scroll DACH West-/Südeuropa Osteuropa Mio. € 2017/18 2018/19 2017/18 2018/19 2017/18 2018/19 Verkauf Ware 11.361 11.762 6.461 6.450 1.618 1.517 Services & Solutions 1 1.049 803 317 357 70 49 Umsatzerlöse gesamt 12.410 12.565 6.777 6.807 1.689 1.567 scroll Sonstige CECONOMY Mio. € 2017/18 2018/19 2017/18 2018/19 Verkauf Ware 500 497 19.940 20.226 Services & Solutions 1 42 19 1.478 1.229 Umsatzerlöse gesamt 542 516 21.418 21.455 1 Die Vorjahreswerte sind aufgrund der Anwendung unterschiedlicher Rechnungslegungsstandards nicht vergleichbar. Ausführungen hierzu finden sich im Kapitel Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete der Konzernumsatz einen leichten Anstieg um 0,2 Prozent auf 21.455 Mio. €. Die Umsatzentwicklung im Berichtszeitraum war im Wesentlichen geprägt durch die erfolgreichen Aktionstage rund um den "Black Friday" im November 2018. Darüber hinaus hatten Umsatzimpulse aus verschiedenen Marketingkampagnen wie Mehrwertsteuer-Aktionen in verschiedenen Ländern sowie die Aktion "40 Jahre MediaMarkt" in Deutschland einen positiven Einfluss. Der Entfall der erfolgreichen Werbekampagnen rund um die Fußball-Weltmeisterschaft im Juni des Vorjahres konnte hierdurch überkompensiert werden. Das Online-Geschäft entwickelte sich im Gesamtjahr weiterhin sehr positiv und konnte die rückläufigen stationären Umsätze daher überkompensieren. Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden 28 Standorte neu eröffnet, davon jeweils acht in der Türkei und Ungarn. Insgesamt acht Standorte wurden geschlossen. Davon lagen drei in Deutschland, zwei in Belgien und jeweils ein Standort in der Schweiz, Polen und der Türkei. Das Standortportfolio erhöhte sich zum Bilanzstichtag auf 1.042 Standorte. 2. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE scroll Mio. € 2017/18 2018/19 Mieten einschließlich Erstattungen von Mietnebenkosten 9 10 Kostenerstattungen 54 57 Serviceleistungen an Lieferanten 53 34 Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen 2 6 Erträge aus Entkonsolidierung 14 0 Übrige 61 89 194 196 Die Erträge aus Kostenerstattungen betreffen im Wesentlichen für Dritte erbrachte Dienstleistungen. Serviceleistungen an Lieferanten entfallen im Wesentlichen auf Polen in Höhe von 14 Mio. € (2017/18: 31 Mio. €) und Italien mit 15 Mio. € (2017/18: 16 Mio. €). Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus niedrigeren Serviceentgelten in Polen. Im Vorjahr resultierten die Erträge aus Entkonsolidierung aus dem Verkauf einer Gesellschaft, deren Vermögenswerte und Schulden aus Pensionsverpflichtungen und zugehörigem Barvermögen bestand. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten insbesondere Erträge aus Schadensersatz in Höhe von 34 Mio. € (2017/18: 11 Mio. €). Darüber hinaus sind unter anderem Erträge aus der Ausbuchung von verjährten Verbindlichkeiten in Höhe von 11 Mio. € (2017/18: 5 Mio. €), Mieterträge aus Untermietverträgen, zum Beispiel für die Aufstellung von Geldautomaten, Standmiete für Imbissstände und Packstationen in Höhe von 7 Mio. € (2017/18: 7 Mio. €) sowie Zuschüsse der öffentlichen Hand in Höhe von 2 Mio. € (2017/18: 3 Mio. €) enthalten. 3. VERTRIEBSKOSTEN scroll Mio. € 2017/18 2018/19 Personalkosten 1.789 1.713 Sachkosten 1.791 1.743 3.580 3.456 Im Bereich der Vertriebskosten reduzierten sich die Personalkosten im Wesentlichen aufgrund gesunkener Aufwendungen für Löhne und Gehälter. Darüber hinaus verringerten sich die Sachkosten zum einen durch verminderte Kosten der Personalbeschaffung, geringere Werbeaufwendungen und zum anderen durch geringeren Leasingaufwand. 4. ALLGEMEINE VERWALTUNGSKOSTEN scroll Mio. € 2017/18 2018/19 Personalkosten 251 385 Sachkosten 261 278 511 663 Die allgemeinen Verwaltungskosten haben sich gegenüber dem Vorjahr im Bereich der Personalkosten deutlich erhöht. Ursächlich für die Erhöhung der Personalkosten sind im Wesentlichen Aufwendungen für Abfindungen im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm sowie Führungswechseln. Die Sachkosten erhöhten sich unter anderem aufgrund höherer Abschreibungen und gestiegener EDV-Kosten, die durch einen Rückgang in den Beratungskosten teilweise kompensiert wurden. 5. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN scroll Mio. € 2017/18 2018/19 Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte 7 1 Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 7 9 Übrige 3 3 17 13 Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert aus den im Vergleich zum Vorjahr geringeren Wertminderung auf Geschäfts- oder Firmenwerte bei MediaMarkt Schweiz. Im aktuellen Geschäftsjahr erfolgten Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte im Segment Sonstige bei der iBood-Gruppe. Die Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens beinhalten vor allem Aufwendungen aus dem Abgang von Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 9 Mio. € (2017/18: 7 Mio. €). 6. ERGEBNISANTEIL AUS OPERATIVEN NACH DER EQUITY-METHODE EINBEZOGENEN UNTERNEHMEN/ SONSTIGES BETEILIGUNGSERGEBNIS Der im betrieblichen Ergebnis ausgewiesene Ergebnisanteil aus operativen nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen betrifft im Wesentlichen die Beteiligung an der Fnac Darty S.A. Hieraus wurde im Geschäftsjahr 2018/19 ein Ergebnisbeitrag in Höhe von 21 Mio. € erfasst (2017/18: 21 Mio. €). Darin enthalten sind auch Effekte aus der Fortschreibung von Unterschiedsbeträgen aus der Kaufpreisallokation sowie aus der Erhöhung der Beteiligungsquote, die sich infolge des Aktienrückkaufprogramms der Fnac Darty S.A. ergab. Das im Finanzergebnis ausgewiesene Sonstige Beteiligungsergebnis beträgt 46 Mio. € (2017/18: -182 Mio. €). Das Vorjahr war hauptsächlich durch die Wertminderung der Beteiligung an der METRO AG in Höhe von 268 Mio. € geprägt. Ebenfalls das sonstige Beteiligungsergebnis erhöhend wirkte die Marktbewertung des im Geschäftsjahr 2018/19 veräußerten 5,4-Prozent-Anteils an der METRO AG. Gegenläufig wirkte sich der Wegfall des im Vorjahr realisierten Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf von 3,6 Prozent der Aktien an der METRO AG aus. Die im sonstigen Beteiligungsergebnis ebenfalls enthaltenen Dividenden von METRO AG und METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG betragen im Geschäftsjahr 2018/19 27 Mio. € (2017/18: 29 Mio. €). ↗ Ergänzende Erläuterungen zu den Beteiligungen finden sich unter Nummer 23 Finanzanlagen und nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen. 7. NETTO - WERTBERICHTIGUNGEN AUF OPERATIVE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND VERTRAGSVERMÖGENSWERTE Die Netto-Wertberichtigungen betragen im Geschäftsjahr 2018/19 9 Mio. €. Hier werden die Wertberichtigungen ausgewiesen, die im Vorjahr unter den Vertriebskosten subsumiert wurden. ↗ Ergänzende Erläuterungen zu den Netto-Wertberichtigungen finden sich unter Nummer 28 Wertberichtigungen auf aktivierte Finanzinstrumente und Vertragsvermögenswerte. 8. ZINSERTRAG/ZINSAUFWAND Die Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten sind den Bewertungskategorien gemäß IAS39/IFRS 9 anhand der Grundgeschäfte zugeordnet. Das Zinsergebnis setzt sich wie folgt zusammen: scroll Mio. € 2017/18 2018/19 Zinserträge 28 26 davon aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen (0) (0) davon aus betrieblicher Altersvorsorge (3) (1) davon aus Finanzinstrumenten je Bewertungskategorie gem. IAS 39/IFRS 9: Kredite und Forderungen inkl. Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten (13) (0) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente (0) (13) Zum Fair Value erfolgsneutral bewertete Finanzinstrumente (0) (0) Zum Fair Value erfolgswirksam bewertete Finanzinstrumente (0) (0) Zinsaufwendungen -41 -40 davon aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen (-1) (-1) davon aus betrieblicher Altersvorsorge (-13) (-10) davon aus Finanzinstrumenten je Bewertungskategorie gem. IAS 39/IFRS 9: Zum Fair Value erfolgswirksam bewertete Finanzinstrumente (0) (0) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente (-14) (-7) -13 -14 Der Rückgang der Zinserträge sowie der Zinsaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus niedrigeren Zinserträgen/Zinsaufwendungen für betriebliche Altersvorsorge. 9. ÜBRIGES FINANZERGEBNIS Die sonstigen finanziellen Erträge und Aufwendungen aus Finanzinstrumenten sind den Bewertungskategorien gemäß IAS 39/IFRS 9 anhand der Grundgeschäfte zugeordnet. Dabei sind neben Erträgen und Aufwendungen aus der Bewertung von Finanzinstrumenten gemäß IAS 39/IFRS 9 auch Bewertungen von Fremdwährungspositionen gemäß IAS 21 berücksichtigt. scroll Mio. € 2017/18 2018/19 Sonstige finanzielle Erträge 14 12 davon aus Wechselkurseffekten (9) (8) davon aus Devisen-Sicherungsgeschäften (0) (0) Sonstige finanzielle Aufwendungen -17 -33 davon aus Wechselkurseffekten (-5) (-15) davon aus Devisen-Sicherungsgeschäften (-5) (-2) Übriges Finanzergebnis -3 -21 davon aus Finanzinstrumenten je Bewertungskategorie/-maßstab gem. IAS 39/IFRS 9 Kredite und Forderungen inkl. Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten (5) (0) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente (-7) (-19) Zum Fair Value erfolgsneutral bewertete Finanzinstrumente (0) (0) Zum Fair Value erfolgswirksam bewertete Finanzinstrumente (-1) (0) Das Gesamtergebnis aus Wechselkurseffekten sowie aus Bewertungsergebnissen von Devisen-Sicherungsgeschäften und Devisen-Sicherungszusammenhängen beträgt -9 Mio. € (2017/18: -1 Mio. €) und betrifft im Wesentlichen MediaMarkt Schweiz. Der im Vergleich zum Vorjahr starke Anstieg der Sonstigen finanziellen Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus Wechselkurseffekten. ↗ Ergänzende Erläuterungen zu möglichen Auswirkungen von Währungsrisiken finden sich unter Nummer 43 Management der finanzwirtschaftlichen Risiken. 10. NETTOGEWINNE /-VERLUSTE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN Die wesentlichen Ergebniseinflüsse aus Finanzinstrumenten stellen sich wie folgt dar: scroll 2017/18 Mio. € Beteiligungen Zinsen Fair-Value-Bewertungen Währungsumrechnungen Kredite und Forderungen inkl. Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 0 13 0 4 Bis zur Endfälligkeit gehalten 0 0 0 0 Zu Handelszwecken gehalten inkl. Derivaten mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 0 0 -1 0 Zur Veräußerung verfügbar -182 0 0 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 -14 -3 0 -182 -1 -4 4 scroll 2017/18 Mio. € Abgänge Wertberichtigungen Sonstiges Nettoergebnis Kredite und Forderungen inkl. Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 0 -8 0 9 Bis zur Endfälligkeit gehalten 0 0 0 0 Zu Handelszwecken gehalten inkl. Derivaten mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 0 0 0 -1 Zur Veräußerung verfügbar 0 0 0 -182 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 4 0 -4 -16 4 -8 -4 -190 scroll 2018/19 Mio. € Gewinnausschüttungen Zinserträge/Zinsaufwendungen Marktwert-änderungen Netto-Wertberichtigungen Finanzielle Vermögenswerte - Zu fortgeführten Anschaffungskosten 0 13 0 -9 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value - erfolgsneutral (mit Recycling) 0 0 0 0 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value - erfolgsneutral (ohne Recycling) 27 0 0 0 Finanzielle Vermögenswerte/Verbindlichkeiten - Fair Value - erfolgswirksam 0 0 -2 0 Finanzielle Verbindlichkeiten - Zu fortgeführten Anschaffungskosten 0 -6 0 0 Finanzielle Verbindlichkeiten - Fair Value - erfolgswirksam 0 0 0 0 28 6 -2 -9 scroll 2018/19 Mio. € Währungsumrechnungen Sonstiges Nettogewinne/ -verluste Finanzielle Vermögenswerte - Zu fortgeführten Anschaffungskosten -7 0 -3 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value - erfolgsneutral (mit Recycling) 0 0 0 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value - erfolgsneutral (ohne Recycling) 0 0 27 Finanzielle Vermögenswerte/Verbindlichkeiten - Fair Value - erfolgswirksam 0 0 -2 Finanzielle Verbindlichkeiten - Zu fortgeführten Anschaffungskosten -1 0 -7 Finanzielle Verbindlichkeiten - Fair Value - erfolgswirksam 0 0 0 8 1 16 Die Erträge und Aufwendungen aus Finanzinstrumenten sind den Bewertungskategorien gemäß IAS 39/IFRS 9 anhand der Grundgeschäfte zugeordnet. Die Nettoergebnisse aus der Bewertung der Beteiligungen der Kategorie Fair Value - erfolgswirksam sowie die Ausschüttungen bei Beteiligungen der Kategorie Fair Value - erfolgsneutral (ohne Recycling) sind im sonstigen Beteiligungsergebnis berücksichtigt. Die Erträge und Aufwendungen aus Zinsen sind Bestandteil des Zinsergebnisses. Fair-Value-Bewertungen sowie Effekte aus sonstigen Finanzaufwendungen und aus der Währungsumrechnung von Finanzanlagen werden im übrigen Finanzergebnis erfasst. Ergebniseffekte aus dem Abgang sonstiger finanzieller Verbindlichkeiten sind Bestandteil des betrieblichen Ergebnisses (EBIT). Ergebniseffekte aus dem Abgang von Vermögenswerten, die Fair Value - erfolgsneutral (mit Recycling) klassifiziert waren, werden im übrigen Finanzergebnis erfasst, soweit es sich nicht um operative Forderungen handelt. Die Aufwendungen aus Wertberichtigungen auf operative Finanzinstrumente sind Bestandteil des betrieblichen Ergebnisses (EBIT). ↗ Eine detaillierte Beschreibung der Wertberichtigungen findet sich unter Nummer 28 Wertberichtigungen auf aktivierte Finanzinstrumente und Vertragsvermögenswerte. Bei den verbleibenden finanziellen Erträgen und Aufwendungen, die im übrigen Finanzergebnis erfasst werden, handelt es sich überwiegend um Bankprovisionen und ähnliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten stehen. 11. STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind die für die einzelnen Länder erwarteten tatsächlichen Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. scroll Mio. € 2017/18 2018/19 Tatsächliche Steuern 132 84 davon Deutschland (75) (49) davon international (57) (35) davon Steueraufwand/-ertrag der laufenden Periode (127) (88) davon Steueraufwand/-ertrag aus Vorperioden (5) (-4) Latente Steuern 2 -7 davon Deutschland (14) (-16) davon international (-12) (9) 134 77 Der angewandte inländische Ertragsteuersatz der CECONOMY AG setzt sich zusammen aus dem Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent sowie dem Gewerbesteuersatz von 14,7 Prozent bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 420,15 Prozent. Insgesamt ergibt sich daraus ein Gesamtsteuersatz von 30,53 Prozent, der mit den Vorjahreswerten übereinstimmt. Die angewandten ausländischen Ertragsteuersätze basieren auf den in den einzelnen Ländern gültigen Gesetzen und Verordnungen und variieren zwischen neun und 29 Prozent (2017/18: neun und 34 Prozent). Der latente Steueraufwand des Geschäftsjahres 2018/19 beinhaltet einen Aufwand von 1 Mio. € aus Steuersatzänderungen (2017/18: 1 Mio. €). scroll Mio. € 2017/18 2018/19 Latente Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung 2 -7 davon aus temporären Differenzen (0) (10) davon aus Verlust- und Zinsvorträgen (2) (-17) Der Ertragsteueraufwand von 77 Mio. € (2017/18: 134 Mio. €), der vollständig auf das Ergebnis gewöhnlicher Geschäftstätigkeit entfällt, ist um 5 Mio. € (2017/18: 67 Mio. €) höher als der erwartete Ertragsteueraufwand von 72 Mio. € (2017/18: 67 Mio. €), der sich bei Anwendung des deutschen Gesamtsteuersatzes (30,53 Prozent) auf das Jahresergebnis des Konzerns vor Ertragsteuern ergäbe. Vom erwarteten zum ausgewiesenen Ertragsteueraufwand ist wie folgt überzuleiten: scroll Mio. € 2017/18 2018/19 Ergebnis vor Steuern 221 235 Erwarteter Ertragsteueraufwand (30,53 %) 67 72 Auswirkungen abweichender nationaler Steuersätze -11 -8 Periodenfremde Steueraufwendungen und -erträge 3 -3 Steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben 32 20 Auswirkungen nicht angesetzter bzw. wertberichtigter latenter Steuern 7 17 Hinzurechnungen und Kürzungen für lokale Steuern 7 6 Steuerfreie Erträge/Tax Holidays -7 -4 Sonstige Abweichungen 36 -21 Ertragsteueraufwand laut Gewinn- und Verlustrechnung 134 77 Konzernsteuerquote (in %) 60,7 32,7 Die sonstigen Abweichungen betreffen im Wesentlichen Veränderungen von permanenten Differenzen bei Beteiligungsbuchwerten in Höhe von -20 Mio. € (2017/18: 35 Mio. €), die sich aufgrund von Anteilsveräußerungen umgekehrt haben. Der tatsächliche Ertragssteueraufwand wurde um einen Betrag von 2 Mio. € (2017/18: 22 Mio. €) aufgrund der Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste gemindert. Des Weiteren ergibt sich ein latenter Steuerertrag in Höhe von 31 Mio. € (2017/18: 16 Mio. €) aufgrund der Wertaufholung aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge und temporärer Differenzen. 12. PERIODENERGEBNIS AUS NICHT FORTGEFÜHRTEN AKTIVITÄTEN NACH STEUERN Das Geschäftsjahr 2018/19 enthält im Zusammenhang mit dem im Vorjahr veräußerten MediaMarkt-Russland-Geschäft Erträge aus nicht fortgeführten Aktivitäten in Höhe von 1 Mio. € (2017/18: -296 Mio. €), welche im Wesentlichen aus der Auflösung von Sonstigen Rückstellungen sowie gegenläufig aus nachlaufenden Kosten resultieren. scroll Mio. € 2017/18 2018/19 Erlöse 544 0 Aufwendungen -709 0 Laufendes Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten vor Steuern -165 0 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag auf laufendes Ergebnis -13 0 Laufendes Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern -178 0 Bewertungs-/Veräußerungsergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten vor Steuern -118 1 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag auf Bewertungs-/Veräußerungsergebnis 0 0 Bewertungs-/Veräußerungsergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern -118 1 Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern -296 1 13. DEN ANTEILEN NICHT BEHERRSCHENDER GESELLSCHAFTER ZUZURECHNENDES PERIODENERGEBNIS Das den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnende Periodenergebnis betrifft mit 64 Mio. € (2017/18: 102 Mio. €) Gewinnanteile und mit 27 Mio. € (2017/18: 99 Mio. €) Verlustanteile. Auf nicht fortgeführte Aktivitäten entfallen Gewinnanteile in Höhe von 0 Mio. € (2017/18: 0 Mio. €) beziehungsweise Verlustanteile in Höhe von 0 Mio. € (2017/18: 62 Mio. €). Im Wesentlichen handelt es sich um Gewinn-/Verlustanteile nicht beherrschender Gesellschafter der MediaMarktSaturn Retail Group. 14. ERGEBNIS JE AKTIE Das Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnenden Periodenergebnisses durch eine gewichtete Zahl ausgegebener Aktien. Eine Mehrdividende wird dabei grundsätzlich bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie vom Periodenergebnis abgezogen, das den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnen ist. Ein Verwässerungseffekt, der sich aus sogenannten potenziellen Aktien ergeben könnte, ist weder im Berichtszeitraum noch im Vorjahr eingetreten. scroll 2017/18 2018/19 (Gewichtete) Anzahl der ausgegebenen Stückaktien 333.586.186 359.421.084 Den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnendes Periodenergebnis (Mio. €) -212 122 Ergebnis je Aktie in € (unverwässert = verwässert) -0,64 0,34 davon aus fortgeführten Aktivitäten (0,07) (0,34) davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten (-0,70) (0,00) Das Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Aktivitäten beträgt 0,34 € (2017/18: 0,07 €). Das Ergebnis je Aktie inklusive nicht fortgeführter Aktivitäten beträgt 0,34 € (2017/18: -0,64 €). Im Vorjahr ist im Ergebnis je Aktie inklusive nicht fortgeführter Aktivitäten ein nicht zahlungswirksames Bewertungs-/Veräußerungsergebnis nach Steuern in Höhe von -118 Mio. € enthalten. 15. PLANMÄSSIGE ABSCHREIBUNGEN UND WERTMINDERUNGEN Die EBIT-wirksamen planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen in Höhe von 241 Mio. € (2017/18: 231 Mio. €) beinhalten Wertminderungen in Höhe von 19 Mio. € (2017/18: 12 Mio. €), davon betreffen 5 Mio. € (2017/18: 5 Mio. €) das Sachanlagevermögen sowie 13 Mio. € (2017/18: 1 Mio. €) die sonstigen immateriellen Vermögenswerte. Geschäfts- oder Firmenwerte wurden um 1 Mio. € (2017/18: 7 Mio. €) wertberichtigt. Die Wertminderungen beim Sachanlagevermögen betreffen im Wesentlichen das Segment Sonstige und bei den immateriellen Vermögenswerten das Segment DACH. Geschäfts- oder Firmenwerte wurden im Segment Sonstige wertberichtigt. Die Aufteilung der Abschreibungsbeträge in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie auf die betroffenen Vermögenswertkategorien stellt sich wie folgt dar: scroll 2017/18 Mio.€ Geschäfts- oder Firmenwerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Summe Umsatzkosten 0 3 2 5 davon planmäßige Abschreibungen (0) (3) (2) (5) davon Wertminderungen (0) (0) (0) (0) Vertriebskosten 0 10 180 190 davon planmäßige Abschreibungen (0) (10) (176) (185) davon Wertminderungen (0) (0) (4) (4) Allgemeine Verwaltungskosten 0 14 16 30 davon planmäßige Abschreibungen (0) (13) (15) (29) davon Wertminderungen (0) (1) (0) (1) Sonstige betriebliche Aufwendungen 7 0 0 7 davon Wertminderungen (7) (0) (0) (7) Summe 7 27 198 231 davon planmäßige Abschreibungen (0) (26) (193) (219) davon Wertminderungen (7) (1) (5) (12) scroll 2018/19 Mio.€ Geschäfts- oder Firmenwerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Summe Umsatzkosten 0 2 1 2 davon planmäßige Abschreibungen (0) (2) (1) (2) davon Wertminderungen (0) (0) (0) (0) Vertriebskosten 0 21 178 200 davon planmäßige Abschreibungen (0) (13) (174) (188) davon Wertminderungen (0) (8) (4) (12) Allgemeine Verwaltungskosten 0 20 17 38 davon planmäßige Abschreibungen (0) (16) (17) (33) davon Wertminderungen (0) (4) (1) (5) Sonstige betriebliche Aufwendungen 1 0 0 1 davon Wertminderungen (1) (0) (0) (1) Summe 1 43 197 241 davon planmäßige Abschreibungen (0) (31) (192) (223) davon Wertminderungen (1) (13) (5) (19) Von den Wertminderungen in Höhe von 19 Mio. € (2017/18: 12 Mio. €) entfallen auf DACH 14 Mio. € (2017/18: 8 Mio. €), auf West-/Südeuropa 2 Mio. € (2017/18: 3 Mio. €), auf Osteuropa 0 Mio. € (2017/18: 1 Mio. €) und auf das Segment Sonstige 4 Mio. € (2017/18: 0 Mio. €). 16. MATERIALAUFWAND In den Umsatzkosten sind Materialaufwendungen für bezogene Waren in Höhe von 16.938 Mio. € (2017/18: 16.707 Mio. €) enthalten. 17. PERSONALAUFWAND Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen: scroll Mio. € 2017/18 2018/19 Löhne und Gehälter 1.874 1.969 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 411 406 davon für Altersversorgung (29) (29) 2.285 2.375 Die im Personalaufwand aufgeführten Löhne und Gehälter enthalten Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm sowie Führungswechseln in Höhe von 157 Mio. €. Im Vorjahr waren in den Löhnen und Gehältern Aufwendungen für Abfindungen in Höhe von 17 Mio. € und Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 1 Mio. € enthalten. Die variable Vergütung erhöhte sich leicht von 79 Mio. € im Vorjahr auf 83 Mio. € im Geschäftsjahr 2018/19. Im Jahresdurchschnitt waren im Konzern beschäftigt: scroll Anzahl der Mitarbeiter nach Köpfen 2017/181 2018/19 Arbeiter/Angestellte 59.022 56.781 Auszubildende 2.940 2.640 61.962 59.421 1 Aus fortgeführten Aktivitäten Hierin sind auf Personenbasis 12.843 Teilzeitbeschäftigte berücksichtigt (2017/18: 12.998). Von den Arbeitern/Angestellten sind 5.033 leitende Mitarbeiter (2017/18: 5.631) und 51.743 nicht leitende Mitarbeiter (2017/18: 53.391). Die Anzahl der im Ausland beschäftigten Mitarbeiter betrug 32.393 (2017/18: 33.053). 18. SONSTIGE STEUERN Die sonstigen Steuern (zum Beispiel Grundsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Verbrauch- und Verkehrsteuer) setzen sich wie folgt zusammen: scroll Mio. € 2017/18 2018/19 Sonstige Steuern 11 10 davon aus Vertriebskosten (9) (9) davon aus Allgemeinen Verwaltungskosten (2) (1) Erläuterungen zur Bilanz 19. GESCHÄFT S- ODER FIRMENWERTE Die Geschäfts- oder Firmenwerte betragen 524 Mio. € (30.09.2018: 525 Mio. €). Der Rückgang resultiert aus einer Wertminderung des auf die iBood-Gruppe entfallenden Geschäfts- oder Firmenwerts. Die Wertberichtigung, die bereits zum 30. Juni 2019 erfasst wurde, ergab sich infolge der diese Gruppe betreffenden Veräußerungsabsichten. Der Verkauf der iBood-Gruppe an die durch Investoren neu gegründete iBood Holding B.V. wurde schließlich am 29. August 2019 vollzogen. Wesentliche Anteile der Geschäfts- oder Firmenwerte bestehen zum Berichtsstichtag bei folgenden Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten: scroll 30.09.2018 30.09.2019 WACC WACC Mio. € % Mio. € % Deutschland 314 5,9 314 5,3 Italien 72 7,3 72 7,7 Niederlande 51 6,0 51 5,4 Spanien 49 6,8 49 6,2 Übrige Länder 39 38 525 524 Aufgrund der Vorschriften des IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 wird eine jährliche Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte durchgeführt. Diese erfolgt auf der Ebene einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Diese Gruppe ist grundsätzlich die Organisationseinheit pro Land. Bei der Prüfung auf Werthaltigkeit wird die Summe der Buchwerte der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten dem erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Als erzielbarer Betrag wird der Fair Value abzüglich Verkaufskosten verwendet, der aus diskontierten zukünftigen Cashflows und mithilfe von Eingangsparametern des Levels 3 der Fair-Value-Hierarchie berechnet wird. ↗ Die Beschreibung der Hierarchien der Fair Values ist unter Nummer 40 Buchwerte und Fair Values nach Bewertungskategorien aufgeführt. Die erwarteten Cashflows basieren auf einem qualifizierten Planungsprozess unter Beachtung von unternehmensinternen Erfahrungswerten sowie unternehmensextern erhobenen volkswirtschaftlichen Rahmendaten. Der Detailplanungszeitraum umfasst grundsätzlich drei Jahre. Im Anschluss an den Detailplanungszeitraum wird eine Wachstumsrate von ein Prozent unterstellt. Als Kapitalisierungszinssatz wird der durchschnittliche gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) unter Anwendung des Capital Asset Pricing Models abgeleitet. Hierbei wird für alle im gleichen Geschäftsfeld agierenden Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten eine individuelle Gruppe von Vergleichsunternehmen (Peer Group) unterstellt. Die Kapitalisierungszinssätze bestimmen sich ferner unter Annahme eines Basiszinssatzes von 0,25 Prozent (30.09.2018: 1,00 Prozent) und einer Marktrisikoprämie von 6,85 Prozent (30.09.2018: 6,85 Prozent) in Deutschland sowie eines Beta-Faktors von 1,03 (30.09.2018: 0,95). Sowohl auf den Eigenkapitalkostensatz als auch auf den Fremdkapitalkostensatz werden jeweils landesspezifische Risikozuschläge erhoben. Die individuell für jede Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ermittelten Kapitalisierungszinssätze nach Steuern liegen zwischen 5,3 und 7,7 Prozent (30.09.2018: 5,9 bis 7,3 Prozent). Analog zum Vorjahr wurden die jährlichen Werthaltigkeitsüberprüfungen der Geschäfts- oder Firmenwerte im Geschäftsjahr 2018/19 ebenfalls zum 30. September, und nicht wie es bislang vom Grundsatz her vorgesehen war zum 30. Juni, vorgenommen. Diese grundsätzlich neue Terminierung der Werthaltigkeitsprüfungen soll ein möglichst hohes Maß an Aktualität gewährleisten. Für die als wesentlich erachteten Geschäfts- oder Firmenwerte wurden bei der vorgeschriebenen jährlichen Werthaltigkeitsprüfung zum 30. September 2019 die folgenden Annahmen zur Entwicklung der Umsätze, des EBIT und der für Bewertungszwecke angestrebten EBIT-Marge während des Detailplanungszeitraums getroffen, wobei die EBIT-Marge das Verhältnis des EBIT zu den Umsatzerlösen darstellt. scroll Umsatz EBIT EBIT-Marge Detailplanungszeitraum (Jahre) Deutschland leichtes Wachstum deutliches Wachstum deutliches Wachstum 3 Italien leichtes Wachstum leichtes Wachstum leichtes Wachstum 3 Niederlande leichtes Wachstum deutliches Wachstum deutliches Wachstum 3 Spanien leichtes Wachstum leichter Rückgang leichter Rückgang 3 Die vorgeschriebene jährliche Prüfung bestätigte die Werthaltigkeit aller zum 30. September 2019 aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte. Zusätzlich zum Impairment-Test wurden für jede Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten drei Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Bei der ersten Sensitivitätsanalyse wurde eine um einen Prozentpunkt geringere Wachstumsrate unterstellt. Im Rahmen der zweiten Sensitivitätsanalyse wurde für jede Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Kapitalisierungszinssatz um jeweils zehn Prozent angehoben. Bei der dritten Sensitivitätsanalyse wurde ein pauschaler Abschlag von zehn Prozent auf das in der Perpetuität angenommene EBIT erhoben. Aus diesen Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen würde für keine der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten eine Wertminderung resultieren. scroll Mio. € Geschäfts- oder Firmenwerte Anschaffungskosten Stand 01.10.2017 531 Währungsumrechnung 0 Zugänge Konsolidierungskreis 1 Abgänge 0 Umgliederungen in IFRS 5 0 Umbuchungen 0 Stand 30.09./01.10.2018 532 Währungsumrechnung 0 Zugänge Konsolidierungskreis 0 Abgänge -1 Umgliederungen in IFRS 5 0 Umbuchungen 0 Stand 30.09.2019 531 Wertminderungen Stand 01.10.2017 0 Währungsumrechnung 0 Zugänge 0 Zugänge Wertminderungen 7 Abgänge 0 Umgliederungen in IFRS 5 0 Zuschreibungen 0 Umbuchungen 0 Stand 30.09./01.10.2018 7 Währungsumrechnung 0 Zugänge 0 Zugänge Wertminderungen 1 Abgänge -1 Umgliederungen in IFRS 5 0 Zuschreibungen 0 Umbuchungen 0 Stand 30.09.2019 7 Buchwert 01.10.2017 531 Buchwert 30.09.2018 525 Buchwert 30.09.2019 524 20. SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE scroll Mio. € Immaterielle Vermögenswerte ohne Geschäfts- oder Firmenwerte (davon selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte) Anschaffungs- oder Herstellungskosten Stand 01.10.2017 386 (70) Währungsumrechnung -3 (0) Zugänge Konsolidierungskreis 0 (0) Zugänge 63 (13) Abgänge -9 (0) Umgliederungen in IFRS 5 -23 (-1) Umbuchungen 0 (4) Stand 30.09./01.10.2018 414 (85) Währungsumrechnung 0 (0) Zugänge Konsolidierungskreis 0 (0) Zugänge 39 (3) Abgänge -61 (-2) Umgliederungen in IFRS 5 -2 (-1) Umbuchungen 2 (6) Stand 30.09.2019 391 (92) Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen Stand 01.10.2017 285 (50) Währungsumrechnung -2 (0) Zugänge 29 (6) Zugänge Wertminderungen 1 (0) Abgänge -7 (0) Umgliederungen in IFRS 5 -16 (-1) Zuschreibungen 0 (0) Umbuchungen 0 (0) Stand 30.09./01.10.2018 289 (55) Währungsumrechnung 0 (0) Zugänge 31 (11) Zugänge Wertminderungen 13 (4) Abgänge -56 (-1) Umgliederungen in IFRS 5 -2 (-1) Zuschreibungen 0 (0) Umbuchungen 0 (-1) Stand 30.09.2019 276 (67) Buchwert 01.10.2017 100 (20) Buchwert 30.09.2018 124 (30) Buchwert 30.09.2019 115 (25) Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten ausschließlich immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Diese werden daher planmäßig abgeschrieben und nur anlassbedingt einem Impairment-Test unterzogen. Von den Zugängen in Höhe von 39 Mio. € (2017/18: 63 Mio. €) betreffen 2 Mio. € (2017/18: 12 Mio. €) selbst erstellte Software, 7 Mio. € (2017/18: 21 Mio. €) erworbene Konzessionen, Rechte und Lizenzen sowie 30 Mio. € (2017/18: 30 Mio. €) in Entwicklung befindliche Software. Von den Abgängen in Höhe von 5 Mio. € (2017/18: 2 Mio. €) betreffen 1 Mio. € (2017/18: 0 Mio. €) Kundenbeziehungen- und verträge, 3 Mio. € (2017/18: 0 Mio. €) erworbene Konzessionen, Rechte, Lizenzen und Markenzeichen sowie 2 Mio. € (2017/18: 2 Mio. €) in Entwicklung befindliche Software. Die planmäßigen Abschreibungen betragen 31 Mio. € (2017/18: 26 Mio. € aus fortgeführten Aktivitäten). Diese werden mit 16 Mio. € (2017/18: 13 Mio. € aus fortgeführten Aktivitäten) in den allgemeinen Verwaltungskosten, mit 13 Mio. € (2017/18: 10 Mio. € aus fortgeführten Aktivitäten) in den Vertriebskosten und mit 2 Mio. € (2017/18: 3 Mio. € aus fortgeführten Aktivitäten) in den Umsatzkosten ausgewiesen. Die Wertminderungen in Höhe von 13 Mio. € (2017/18: 1 Mio. €) betreffen mit 8 Mio. € (2017/18: 1 Mio. €) erworbene Konzessionen, Rechte und Lizenzen und mit 4 Mio. € (2017/18: 0 Mio. €) selbst erstellte Software. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Beendigung der Aktivitäten der MediaMarktSaturn siebte Beteiligungsgesellschaft mbH (ehemals: Juke Entertainment GmbH) sowie der Entscheidung zur Nichtfortführung einzelner Bestandteile einer Web-Plattform. Für immaterielle Vermögenswerte bestehen - wie im Vorjahr - keine Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen. Es wurden Erwerbsverpflichtungen für immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 2 Mio. € (30.09.2018: 3 Mio. €) eingegangen. 21. SACHANLAGEN Zum 30. September 2019 wurden Sachanlagen in Höhe von 736 Mio. € (30.09.2018: 809 Mio. €) bilanziert. Die Entwicklung der Sachanlagen kann der folgenden Tabelle entnommen werden. scroll Mio. € Grundstücke und Bauten Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Gesamt Anschaffungs- oder Herstellungskosten Stand 01.10.2017 43 3.015 23 3.081 Währungsumrechnung 0 -44 -2 -45 Zugänge Konsolidierungskreis 0 0 0 0 Zugänge 15 187 19 221 Abgänge 0 -156 -2 -158 Umgliederungen in IFRS 5 0 -109 -5 -114 Umbuchungen 0 17 -17 0 Stand 30.09./01.10.2018 58 2.911 17 2.986 Währungsumrechnung 1 5 0 6 Zugänge Konsolidierungskreis 0 0 0 0 Zugänge 0 143 13 156 Abgänge -9 -138 -1 -148 Umgliederungen in IFRS 5 0 -52 0 -52 Umbuchungen 0 11 -16 -4 Stand 30.09.2019 50 2.882 13 2.944 Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen Stand 01.10.2017 15 2.207 0 2.222 Währungsumrechnung 0 -31 0 -31 Zugänge 4 193 0 197 Zugänge Wertminderungen 0 25 2 27 Abgänge 0 -131 0 -131 Umgliederungen in IFRS 5 0 -106 -2 -108 Zuschreibungen 0 0 0 0 Umbuchungen 0 0 0 0 Stand 30.09./01.10.2018 19 2.158 0 2.177 Währungsumrechnung 0 3 0 4 Zugänge 4 188 0 192 Zugänge Wertminderungen 0 5 0 5 Abgänge -5 -115 0 -120 Umgliederungen in IFRS 5 0 -45 0 -45 Zuschreibungen 0 0 0 0 Umbuchungen 0 -3 0 -3 Stand 30.09.2019 18 2.190 0 2.208 Buchwert 01.10.2017 27 808 23 858 Buchwert 30.09.2018 39 753 17 809 Buchwert 30.09.2019 32 691 13 736 Das Sachanlagevermögen verringert sich um 73 Mio. € von 809 Mio. € auf 736 Mio. €, da die planmäßigen Abschreibungen die Investitionen übersteigen. Die planmäßigen Abschreibungen belaufen sich auf 192 Mio. € (2017/18: 193 Mio. € aus fortgeführten Aktivitäten). Diese werden mit 17 Mio. € (2017/18: 15 Mio. € aus fortgeführten Aktivitäten) in den allgemeinen Verwaltungskosten, mit 174 Mio. € (2017/18: 176 Mio. € aus fortgeführten Aktivitäten) in den Vertriebskosten und mit 1 Mio. € (2017/18: 2 Mio. € aus fortgeführten Aktivitäten) in den Umsatzkosten ausgewiesen. Verfügungsbeschränkungen in Form von Grundpfandrechten und Sicherungsübereignungen für Gegenstände des Sachanlagevermögens liegen weder im Geschäftsjahr 2018/19 noch im Vorjahr vor. Für Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden Erwerbsverpflichtungen in Höhe von 8 Mio. € (30.09.2018: 11 Mio. €) eingegangen. 22. LEASINGVERHÄLTNISSE Vermögenswerte, die CECONOMY im Rahmen eines Finanzierungs-Leasingverhältnisses nutzt, sind in Höhe von 45 Mio. € (30.09.2018: 39 Mio. €) aktiviert. Davon entfallen im Geschäftsjahr 2018/19 31 Mio. € auf Gebäude (30.09.2018: 35 Mio. €) und 14 Mio. € auf andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (30.09.2018: 4 Mio. €). Finanzierungs-Leasingverhältnisse werden in der Regel über eine Grundmietzeit zwischen zehn und 25 Jahren abgeschlossen und sehen nach Ablauf der Grundmietzeit die Option vor, den Vertrag mindestens einmal um fünf Jahre zu verlängern. Neben den Finanzierungs-Leasingverhältnissen bestehen Miet- beziehungsweise Leasingverhältnisse, die nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt als Operating-Leasingverhältnisse zu qualifizieren sind. Operating-Leasingverhältnisse werden in der Regel über eine Grundmietzeit von bis zu 15 Jahren abgeschlossen. Die Leasingverträge beinhalten Leasingraten, die teilweise auf variablen, teilweise auf fixen Mietzinsen basieren. Die Verpflichtungen aus Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen werden in den Folgeperioden wie folgt fällig: scroll Mio. € Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Finanzierungs-Leasingverhältnisse 30.09.2018 Zukünftig zu leistende Leasingzahlungen (nominal) 7 21 18 Abzinsungen -1 -2 -1 Barwert 6 19 18 Operating-Leasingverhältnisse 30.09.2018 Zukünftig zu leistende Leasingzahlungen (nominal) 588 1.478 386 scroll Mio. € Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Finanzierungs-Leasingverhältnisse 30.09.2019 Zukünftig zu leistende Leasingzahlungen (nominal) 8 26 18 Abzinsungen -1 -2 0 Barwert 8 24 18 Operating-Leasingverhältnisse 30.09.2019 Zukünftig zu leistende Leasingzahlungen (nominal) 589 1.474 388 Die zukünftig zu leistenden Leasingzahlungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen enthalten für die Ausübung günstiger Kaufoptionen erforderliche Kaufpreiszahlungen in Höhe von 9 Mio. € (30.09.2018: 9 Mio. €). Leasingzahlungen, die CECONOMY zukünftig aus Objekten zufließen werden und die als Finanzierungs-Leasingverhältnisse klassifiziert sind (Untervermietung), liegen wie im Vorjahr nicht vor. Leasingzahlungen, die CECONOMY zukünftig aus Objekten zufließen werden und die als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert sind (Untervermietung), betragen nominal 7 Mio. €. Im Periodenergebnis sind Aufwendungen aus Leasingverhältnissen in Höhe von 612 Mio. € enthalten (2017/18: 628 Mio. €). Hierneben sind Erträge aus Mietverhältnissen in Höhe von 10 Mio. € im Periodenergebnis enthalten (2017/18: 9 Mio. €). Die aus Operating-Leasingverhältnissen erfassten Aufwendungen aus bedingten Mietzahlungen betragen 49 Mio. € (2017/18: 48 Mio. €). 23. FINANZANLAGEN UND NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE BETEILIGUNGEN Zum 30. September 2019 werden Finanzanlagen in Höhe von 278 Mio. € (30.09.2018: 262 Mio. €) bilanziert. Der Anstieg der Finanzanlagen um 16 Mio. € ist dabei im Wesentlichen auf die Fair-Value-Bewertung der 15-Prozent-Beteiligung an Russlands führendem Consumer-Electronics-Einzelhändler M.video zurückzuführen. Die Finanzanlagen enthalten mit 266 Mio. € (30.09.2018: 250 Mio. €) Beteiligungen sowie mit 12 Mio. € (30.09.2018: 13 Mio. €) Ausleihungen. Neben der M.video-Beteiligung, die zum 30. September 2019 mit einem Betrag von 161 Mio. € (30.09.2018: 145 Mio. €) in den Finanzanlagen enthalten ist, werden in den Finanzanlagen auch ein rund Ein-Prozent-Anteil an der METRO AG in Höhe von 53 Mio. € (30.09.2018: 49 Mio. €) sowie eine 6,61-Prozent-Beteiligung an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG in Höhe von 51 Mio. € (30.09.2018: 51 Mio. €) ausgewiesen. Der unmittelbar gehaltene rund Ein-Prozent-Anteil der CECONOMY AG an der METRO AG ist steuerlich für sieben Jahre sperrfristbehaftet, das heißt, er kann nicht ohne Inkaufnahme negativer steuerlicher Konsequenzen veräußert werden. Die Sperrfrist endet dabei am 30. September 2023. Über den zurückgebliebenen Kommanditanteil an der METRO PROPERTIES GmbH &. Co. KG haben die CECONOMY AG und die jetzige METRO AG am 19. September 2016 einen Optionsvertrag abgeschlossen. Darin gewährt die CECONOMY AG der jetzigen METRO AG eine Call-Option und die jetzige METRO AG der CECONOMY AG eine Put-Option in Bezug auf diesen Kommanditanteil der CECONOMY AG. Die Optionen können jeweils nur in bestimmten Zeitfenstern von je sechs Monaten ausgeübt werden. Die Call-Option kann erstmals drei Jahre nach dem Wirksamwerden der Spaltung und die Put-Option erstmals sieben Jahre nach dem Wirksamwerden der Spaltung ausgeübt werden. Die Veräußerung, Übertragung und Verpfändung von Gesellschaftsanteilen ist an gesellschaftsvertragliche Zustimmungserfordernisse geknüpft. Diese Beteiligungen werden gemäß Wahlrechtsausübung erfolgsneutral zum Fair Value bilanziert. Angaben zu den erfolgsneutral zum Fair Value bilanzierten übrigen Beteiligungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. scroll Mio. € Fair Value zum 30.09.2019 2018/19 erfasster Dividendenertrag METRO AG 53 16 M.video 161 - METRO PROPERTIES 51 11 Sonstige 1 0 Summe 266 27 Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden keine Beteiligungen veräußert und somit keine kumulierten Gewinne oder Verluste innerhalb des Eigenkapitals übertragen. Am 26. Juli 2017 hat CECONOMY eine Vereinbarung zum Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an Fnac Darty S.A. von Artemis S.A. unterzeichnet. Fnac Darty S.A., der führende französische Einzelhändler für Consumer Electronics und Haushaltsgeräte, ist als assoziiertes Unternehmen im Sinne von IAS 28 klassifiziert und wird nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss von CECONOMY einbezogen. Die Beteiligungsquote liegt zum 30. September 2019 bei 24,33 Prozent. scroll Überleitung Finanzmarktinformation Fnac Darty S.A. auf den Beteiligungsbuchwert Mio. € 30.09.2018 30.09.2019 Nettovermögen 100 % 1.130 1.177 Anteil CECONOMY am Nettovermögen 273 286 Fortgeführte Unterschiedsbeträge aus Kaufpreisallokation 214 211 Beteiligungsbuchwert 487 497 Informationen zum Periodenergebnis werden von Fnac Darty S.A. nur im zweiten und vierten Geschäftsjahresquartal eines Kalenderjahres veröffentlicht. Diese Informationen sind Grundlage der Fortschreibung der Equity-Beteiligung. Im Periodenergebnis vereinnahmte CECONOMY im Geschäftsjahr 2018/19 21 Mio. € (2017/18: 20 Mio. €). Hierin enthalten sind auch Effekte aus der Fortschreibung von Unterschiedsbeträgen aus der Kaufpreisallokation sowie aus der Erhöhung der Beteiligungsquote, die sich infolge des Aktienrückkaufprogramms der Fnac Darty S.A. ergab. Im sonstigen Ergebnis wurden im Geschäftsjahr 2018/19 -11 Mio. € erfasst (2017/18: 9 Mio. €). Zum 30. September 2019 wurde keine nachhaltige Wertminderung der nach der Equity-Methode bewerteten Anteile an der Fnac Darty S.A. festgestellt. Angaben zu Fnac Darty S.A. sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: scroll Fnac Darty S.A. Mio. € 30.09.2018 30.09.2019 Höhe des Anteils (in %) 24,08 24,33 Börsenwert 443 373 Buchwert 487 497 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 2017/18 1 2018/19 2 Umsatzerlöse 3.200 3.285 Nachsteuerergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 7 -39 Nachsteuerergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten 1 0 Sonstiges Ergebnis 26 -36 Gesamtergebnis 34 -76 Dividendenzahlungen an den Konzern 0 0 Angaben zur Bilanz 30.06.2018 1 30.06.2019 2 Langfristige Vermögenswerte 2.722 3.692 Kurzfristige Vermögenswerte 2.094 2.059 Langfristige Schulden 1.370 2.165 Kurzfristige Schulden 2.316 2.409 1 Angaben entsprechend dem Interim Financial Report zum 30.06.2018 für den Zeitraum 01.01.2018-30.06.2018 2 Angaben entsprechend dem Interim Financial Report zum 30.06.2019 für den Zeitraum 01.01.2019-30.06.2019 24. FORDERUNGEN AN LIEFERANTEN, SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND ANDERE VERMÖGENSWERTE scroll 30.09.2018 30.09.2019 Restlaufzeit Restlaufzeit Mio. € Gesamt Bis 1 Jahr Über 1 Jahr Gesamt Bis 1 Jahr Über 1 Jahr Forderungen an Lieferanten 1.239 1.239 0 1.295 1.295 0 Forderungen aus Kreditkarten 71 71 0 51 51 0 Wertpapiere 265 265 0 0 0 0 Übrige finanzielle Vermögenswerte 162 158 3 68 65 3 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 498 495 3 119 116 3 Sonstige Steuererstattungsansprüche 93 93 0 66 66 0 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 64 54 11 60 53 7 Übrige andere Vermögenswerte 0 0 0 1 1 0 Andere Vermögenswerte 158 147 11 127 120 7 Die Forderungen an Lieferanten in Höhe von 1.295 Mio. € (30.09.2018: 1.239 Mio. €) beinhalten im Wesentlichen sowohl in Rechnung gestellte Forderungen als auch Abgrenzungen für nachlaufende Vergütungen von Lieferanten (zum Beispiel Boni und Werbekostenzuschüsse). Die Forderungen aus Kreditkarten in Höhe von 51 Mio. € (30.09.2018: 71 Mio. €) haben sich im Wesentlichen aufgrund von Kalendereffekten reduziert. Der im Vorjahr unter den kurzfristigen Wertpapieren ausgewiesene 5,4-Prozent-Anteil an der METRO AG in Höhe von 265 Mio. € wurde im Geschäftsjahr 2018/19 veräußert. Durch diese Veräußerung der Beteiligung stärkt CECONOMY die Finanzlage. Die übrigen finanziellen Vermögenswerte haben sich um 94 Mio. € von 162 Mio. € auf 68 Mio. € reduziert. Der Rückgang resultiert aus einer zahlungswirksamen Forderungsreduktion in Höhe von 40 Mio. €, die im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Verwertung von zurückbehaltenem Nettobetriebsvermögen aus Portfoliomaßnahmen des Vorjahres steht. Zudem trugen aus Steuerforderungen resultierende Erstattungsansprüche gegenüber der METRO AG (30.09.2018: 20 Mio. €) sowie in die Steuerforderungen umgegliederte Forderungen aus dem Verkauf der METRO AG-Aktien gegenüber den Finanzbehörden in Höhe von 14 Mio. € zu dieser Entwicklung bei. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil in den übrigen finanziellen Vermögenswerten sind Forderungen aus Finanzierungsprovisionen. Die sonstigen Steuererstattungsansprüche beinhalten die noch nicht verrechenbare Vorsteuer in Höhe von 50 Mio. € (30.09.2018: 74 Mio. €), Umsatzsteuererstattungsansprüche in Höhe von 13 Mio. € (30.09.2018: 15 Mio. €) und andere Steuererstattungsansprüche in Höhe von 3 Mio. € (30.09.2018: 4 Mio. €). Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält abgegrenzte Miet-, Leasing- und Zinsvorauszahlungen sowie übrige Abgrenzungen. 25. LATENTE STEUERANSPRÜCHE/LATENTE STEUERSCHULDEN Die bilanzierten aktiven latenten Steueransprüche auf Verlustvorträge und temporäre Differenzen betragen vor Saldierung 133 Mio. € (30.09.2018: 128 Mio. €) und sind im Vergleich zum 30. September 2018 um 5 Mio. € gestiegen. Die passiven latenten Steuern betragen vor Saldierung 96 Mio. € (30.09.2018: 100 Mio. €) und sind im Vergleich zum 30. September 2018 um 4 Mio. € gesunken. Nach Saldierung sind zum Bilanzstichtag 73 Mio. € aktive und 35 Mio. € passive latente Steuern ausgewiesen. Der Bestand der latenten Steuern liegt insgesamt auf Vorjahresnivau. Die latenten Steuern betreffen folgende Bilanzposten: scroll 30.09.2018 30.09.2019 Mio. € Aktiv Passiv Aktiv Passiv Geschäfts- oder Firmenwerte 0 2 0 3 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 0 6 1 6 Sachanlagen 11 26 10 26 Vorräte 18 11 16 4 Forderungen und sonstige Vermögenswerte 3 22 3 30 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 61 12 53 5 Sonstige Rückstellungen 13 3 9 5 Finanzschulden 9 0 9 0 Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten 29 13 21 13 Outside Basis Differences 0 4 0 4 Wertberichtigungen auf temporäre Differenzen -64 0 -54 0 Verlustvorträge 47 0 64 0 Zwischensumme vor Saldierung 128 100 133 96 Saldierung -69 -69 -60 -60 Bilanzwert der latenten Steuern 59 31 73 35 Die Verlust- und Zinsvorträge im Gesamtkonzern sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: scroll Mio. € 30.09.2018 30.09.2019 Körperschaftsteuerliche Verluste 1.953 2.049 Gewerbesteuerliche Verluste 1.469 1.640 Zinsvorträge/sonstige Vorträge 87 88 Der Anstieg der Verlustvorträge ist durch einen steuerlichen Verlust aus der Veräußerung der Anteile an der METRO AG zu erklären. Die entsprechenden Verlustvorträge sind vollständig wertberichtigt. Die im Geschäftsjahr eingeleiteten Umstrukturierungen auf Markt-Ebene führen zunächst lediglich zu einer Werthaltigkeit der latenten Steuern auf die betreffenden Verlustvorträge. Der Verbrauch dieser Verlustvorträge erfolgt in den nächsten fünf Geschäftsjahren. Von den körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen zum 30. September 2019 entfallen 1.217 Mio. € auf inländische Gesellschaften und 832 Mio. € auf ausländische Gesellschaften. In den gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen sind 145 Mio. € Verlustvorträge bezüglich lokaler Steuern ausländischer Gesellschaften enthalten. Neben dem Zinsvortrag in Höhe von 40 Mio. € (30.09.2018: 36 Mio. €) ist im Vorjahr im Zusammenhang mit dem Abgang bestimmter Pensionsverpflichtungen ein Vortragsposten im Sinne von § 4f Einkommensteuergesetz (EStG) in Höhe von 51 Mio. € entstanden, der über 15 Jahre aufgelöst wird und zum Berichtsstichtag 48 Mio. € beträgt. Bezüglich der Verlust- und Zinsvorträge im Gesamtkonzern (vergleiche vorstehende Tabelle) und temporären Differenzen sind auf Basis einer aktuellen Fünfjahresplanung in folgender Höhe keine latenten Steueransprüche bilanziert, da mit einer kurz- bis mittelfristigen Realisierung der Ansprüche nicht zu rechnen ist: scroll Mio. € 30.09.2018 30.09.2019 Körperschaftsteuerliche Verluste 1.770 1.790 Gewerbesteuerliche Verluste 1.352 1.456 Zinsvorträge/sonstige Vorträge 87 88 Temporäre Differenzen 224 191 Gemäß IAS 12 (Ertragsteuern) sind passive latente Steuern auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem in der Konzernbilanz erfassten anteiligen Eigenkapital einer Tochtergesellschaft und dem Beteiligungsbuchwert für diese Tochtergesellschaft in der Steuerbilanz der Muttergesellschaft zu bilden (sogenannte Outside Basis Differences), wenn mit der Realisierung zu rechnen ist. Ursächlich für diese Unterschiedsbeträge sind im Wesentlichen thesaurierte Gewinne in- und ausländischer Tochtergesellschaften. Auf diese thesaurierten Gewinne wurden keine latenten Steuern berechnet, da sie auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden oder keiner entsprechenden Besteuerung unterliegen. Im Falle von Ausschüttungen von Tochterkapitalgesellschaften unterlägen diese einer Dividendenbesteuerung. Ausschüttungen aus dem Ausland könnten darüber hinaus Quellensteuer auslösen. Zum 30. September 2019 wurden für geplante Dividendenzahlungen 4 Mio. € (30.09.2018: 4 Mio. €) passive latente Steuern aus Outside Basis Differences berücksichtigt. scroll Steuerliche Auswirkungen auf Komponenten des Sonstigen Ergebnisses 2017/18 2018/19 Mio. € Vor Steuern Steuern Nach Steuern Vor Steuern Steuern Nach Steuern Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbereiche 20 2 22 20 0 20 davon Währungsumrechnungsdifferenzen aus Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe (-9) (2) (-7) (0) (0) (0) Bewertungseffekte auf zum Fair Value erfolgsneutral bewertete Finanzinstrumente 69 0 69 17 0 17 Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen -4 0 -4 -47 1 -46 Folgebewertung von assoziierten Unternehmen/ Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 9 0 9 -11 0 -11 94 2 95 -21 1 -20 26. VORRÄTE Die Vorräte im Periodenvergleich haben sich von 2.480 Mio. € um 68 Mio. € auf 2.548 Mio. € erhöht. Im Wesentlichen entfällt die Erhöhung mit 57 Mio. € auf das Segment DACH, der Rückgang im Segment West-/Südeuropa um 34 Mio. € wird durch die Erhöhung von 37 Mio. € im Segment Osteuropa kompensiert. Im Vorratsvermögen sind Wertberichtigungen in Höhe von 108 Mio. € (30.09.2018: 116 Mio. €) enthalten. Grundsätzlich gelten für die Handelswarenbestände von CECONOMY die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte. In den Vorräten sind Vermögenswerte im Zusammenhang mit Rückgaberechten in Höhe von 17 Mio. € (30.09.2018: 0 Mio. €) bilanziert. 27. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND ÄHNLICHE ANSPRÜCHE Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnlichen Ansprüchen sind von 613 Mio. € auf 455 Mio. € zurückgegangen. scroll Mio. € 30.09.2018 30.09.2019 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 613 139 Vertragsvermögenswerte - 316 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche 613 455 davon Restlaufzeit <12 Monate (511) (352) davon Restlaufzeit >12 Monate (103) (103) Der Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von CECONOMY im Periodenvergleich von 613 Mio. € um 474 Mio. € auf 139 Mio. € betrifft im Wesentlichen das Segment DACH mit 456 Mio. €. Die Vertragsvermögenswerte in Höhe von 316 Mio. € stellen im Wesentlichen Ansprüche gegenüber Mobilfunkprovidern dar. Sobald sich der Anspruch aus einem Vertragsvermögenswert konkretisiert hat, erfolgt eine Umbuchung in Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Anstieg der Vertragsvermögenswerte ist im Wesentlichen bedingt durch eine Umgliederung in Höhe von 257 Mio. € aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in die Vertragsvermögenswerte. In der unter kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche sind Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 103 Mio. € (30.09.2018: 103 Mio. €) enthalten, die im Wesentlichen aus Ansprüchen gegnüber Mobilfunkbetreibern resultieren. Sowohl in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als auch in den Vertragsvermögenswerten ist ein anhaltendes Engagement aus Factoring-Programmen enthalten. Im Rahmen des revolvierenden Verkaufs von Forderungen aus dem schweizerischen Kundenfinanzierungsprogramm garantiert die PayRed Card Services AG eine limitierte Höhe an Kundenausfällen zu bedienen. In Höhe des kumulierten Nominalvolumens der hinterlegten Ausfallgarantien von 15 Mio. € wurde ein anhaltendes Engagement als Verbindlichkeit erfasst, sowie die Kundenforderungen in selbiger Höhe nicht vollständig ausgebucht. Zum 30. September 2019 beträgt der Buchwert des ursprünglichen Vermögenswertes 94 Mio. €. Das Risiko, dass sich ein hoher Forderungsausfall von bereits verkauften schweizerischen Kundenforderungen ertragswirksam bei CECONOMY niederschlägt, ist auf das kumulierte Nominalvolumen der Ausfallgarantien begrenzt. Chancen bestehen in der Hinsicht, dass eine niedrige Forderungsausfallrate zu einer geringeren Inanspruchnahme der Ausfallgarantien führt. Restriktionen hinsichtlich der übertragenen Vermögenswerte bestehen nicht. Im Rahmen eines weiteren Factoring-Programms wurden Kommissionsforderungen gegenüber einem Vertragspartner im Bereich Mobilfunk erstmalig verkauft. Hier garantiert die Ceconomy AG für Teilausfälle bis zu einem Maximalbetrag von 20 Mio. €. Daher wurde ein anhaltendes Engagement als Verbindlichkeit erfasst sowie die Kundenforderungen in selbiger Höhe nicht vollständig ausgebucht. Der Buchwert des ursprünglichen Vermögenswerts beträgt zum 30. September 2019 113 Mio. €. Das Risiko, dass sich ein hoher Forderungsausfall von bereits verkauften Forderungen ertragswirksam bei CECONOMY niederschlägt, ist auf das kumulierte Nominalvolumen der Ausfallgarantien begrenzt. Chancen bestehen in der Hinsicht, dass eine niedrige Forderungsausfallrate zu einer geringeren Inanspruchnahme der Ausfallgarantien führt. Restriktionen hinsichtlich der übertragenen Vermögenswerte bestehen nicht. 28. WERTBERICHTIGUNGEN AUF AKTIVIERTE FINANZINSTRUMENTE UND VERTRAGSVERMÖGENSWERTE Wertminderungen auf aktivierte Finanzinstrumente werden grundsätzlich über ein Wertberichtigungskonto vorgenommen und reduzieren den Buchwert der finanziellen Vermögenswerte. Die Vorjahresangaben in den folgenden Tabellen beziehen sich auf aktivierte Finanzinstrumente gemäß IAS 39 und dienen der Vergleichbarkeit. scroll Mio. € Kategorie "Kredite und Forderungen" Davon "Ausleihungen und gewährte Darlehen" Davon "Sonstige kurzfristige Forderungen" Stand 01.10.2017 29 3 26 Währungsumrechnung 0 0 0 Zugänge 19 0 19 Auflösung -11 -1 -10 Umgliederungen in IFRS 5 -1 0 -1 Inanspruchnahme -11 0 -11 Umbuchungen 0 0 0 Stand 30.09./01.10.2018 25 2 23 scroll Mio. € Gesamter Buchwert 30.09.2018 Davon nicht überfällig, nicht einzelwertberichtigt Aktiva Der Kategorie "Kredite und Forderungen" 2.095 1.870 davon "Ausleihungen und gewährte Darlehen" (13) (13) davon "Sonstige kurzfristige Forderungen" (2.082) (1.857) Der Kategorie "Bis zur Endfälligkeit gehalten" 0 0 Der Kategorie "Zu Handelszwecken gehalten" 4 0 Der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbar" 515 0 2.614 1.870 scroll Davon überfällig, nicht einzelwertberichtigt Mio. € Innerhalb der letzten 90 Tage fällig Seit 91 bis 180 Tagen fällig Seit 181 bis 270 Tagen fällig Seit 271 bis 360 Tagen fällig Seit mehr als 360 Tagen fällig Aktiva Der Kategorie "Kredite und Forderungen" 55 7 2 1 1 davon "Ausleihungen und gewährte Darlehen" (0) (0) (0) (0) (0) davon "Sonstige kurzfristige Forderungen" (55) (7) (2) (1) (1) Der Kategorie "Bis zur Endfälligkeit gehalten" 0 0 0 0 0 Der Kategorie "Zu Handelszwecken gehalten" 0 0 0 0 0 Der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbar" 0 0 0 0 0 55 7 2 1 1 Im aktuellen Geschäftsjahr wurde der IFRS 9 erstmals angewendet. Hiernach ist bei Wertberichtigungen zwischen der Anwendung des allgemeinen Ansatzes und des vereinfachten Ansatzes zu unterscheiden. Allgemeiner Ansatz (General Approach) Die Berechnungsmethode von Wertberichtigungen nach dem allgemeinen Ansatz ist grundsätzlich für alle Finanzinstrumente anzuwenden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum Fair Value erfolgsneutral mit Recycling bewertet werden und nicht dem vereinfachten Ansatz unterliegen. Im Geschäftsjahr 2018/19 wurde bei CECONOMY der allgemeine Ansatz einschließlich der Stufen 1 und 2 für das erwartete Ausfallrisiko ausschließlich für Forderungen an Lieferanten angewendet. Für alle anderen Finanzinstrumente innerhalb des allgemeinen Ansatzes werden nur bereits eingetretene Wertminderungen im Sinne der Stufe 3 erfasst, deren Höhe der Risikovorsorge unwesentlich ist. Die nachfolgende Tabelle enthält für diese Forderungen Informationen über das dem Bruttobuchwert zugehörige Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste der Forderungen an Lieferanten zum 30. September 2019. scroll Mio. € Stufe 1 Unverändertes Ausfallrisiko seit Ansatz Stufe 2 Erhöhtes Ausfallrisiko Stufe 3 Beeinträchtigte Bonität Gesamt Lieferanten mit Kreditrating im Investment-Grade-Bereich 2 0 0 2 Sonstige Lieferanten 0 1 13 14 2 1 13 15 Der Kategorie Sonstige Lieferanten sind diejenigen Lieferanten zugeordnet, die ein Kreditrating im Non-Investment-Bereich haben oder bei denen aus Unwesentlichkeitsgründen oder mangels Kreditrating ein Branchendurchschnitt der Berechnung zugrunde gelegt wurde. Die Bruttobuchwerte der Wertberichtigungen auf Forderungen an Lieferanten der Stufe 3 betragen insgesamt 25 Mio. €. Die Wertberichtigungen im Geschäftsjahr 2018/19 für erwartete und bereits eingetretene Verluste für Forderungen an Lieferanten entsprechen dem allgemeinen Ansatz und werden im Folgenden dargestellt. scroll Mio. € Stufe 1 unverändertes Ausfallrisiko seit Ansatz Stufe 2 Erhöhtes Ausfallrisiko Stufe 3 Beeinträchtigte Bonität Gesamt Risikovorsorge zum 30.09.2018 - - - 15 Retrospektive Anpassung über Gewinnrücklagen - - - -1 Risikovorsorge zum 01.10.2018 3 0 10 13 Neu ausgereichte/erworbene finanzielle Vermögenswerte 2 0 5 6 Neubewertung der Wertberichtigung 0 1 0 1 Transfer in Stufe 1 0 0 0 0 Transfer in Stufe 2 0 0 0 0 Transfer in Stufe 3 0 0 0 0 Abgegangene finanzielle Vermögenswerte -3 0 -2 -5 Sonstige Änderungen 1 0 0 0 0 Risikovorsorge zum 30.09.2019 2 1 13 15 1 In den sonstigen Änderungen sind Währungsumrechnungsdifferenzen, Änderungen im Konsolidierungskreis sowie Veränderungen der Modellparameter/-annahmen enthalten. Forderungen an Lieferanten, die im Geschäftsjahr 2018/19 abgeschrieben worden sind und noch Vollstreckungsmaßnahmen unterliegen, bestanden zum 30. September 2019 nicht. Vereinfachter Ansatz (Simplified Approach) Im Geschäftsjahr 2018/19 wurde der vereinfachte Wertminderungsansatz für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, und für Vertragsvermögenswerte angewendet, jeweils ohne den Teil, der auf ein anhaltendes Engagement entfällt. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird die Risikovorsorge grundsätzlich auf Basis von Wertminderungsmatrizen ermittelt. Zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste wurden die Forderungen in unterschiedliche Portfolios mit ähnlichem Risikocharakter zusammengefasst. Diese entsprechen den Geschäftssegmenten von CECONOMY und basieren auf gleichartigen ökonomischen Rahmenbedingungen sowie wirtschaftlichen Merkmalen der Geschäftstätigkeiten. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit der angewendeten Wertminderungsmatrix sowie die Bruttobuchwerte sind folgender Tabelle zu entnehmen: scroll Mio. € Gesamter Buchwert 30.09.2019 Davon nicht überfällig, nicht einzelwertberichtigt Erwartete Ausfallrate (in %) 4,3 1,4 Bruttobuchwert ohne einzelwertberichtigte Forderungen 86 61 Risikovorsorge 4 1 scroll Davon überfällig, nicht einzelwertberichtigt Mio. € Innerhalb der letzten 90 Tage fällig Seit 91 bis 180 Tagen fällig Seit 181 bis 270 Tagen fällig Seit 271 bis 360 Tagen fällig Seit mehr als 360 Tagen fällig Erwartete Ausfallrate (in %) 5,1 19,3 28,9 44,7 51,9 Bruttobuchwert ohne einzelwertberichtigte Forderungen 18 3 1 1 1 Risikovorsorge 1 1 0 0 1 Zusätzlich zu der in der obigen Tabelle genannten Risikovorsorge wurden auf einen Bruttobuchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 137 Mio. € Einzelwertberichtigungen in Höhe von 10 Mio. € vorgenommen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Geschäftsjahr 2018/19 abgeschrieben worden sind und noch Vollstreckungsmaßnahmen unterliegen, bestanden zum 30. September 2019 nicht. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten, die gegenüber Mobilfunkprovidern bestehen, erfolgt eine individuelle Bewertung mittels der Kreditrisiken der einzelnen Provider. Auf einen Bruttobuchwert von 326 Mio. € wurde so eine Risikovorsorge in Höhe von 0 Mio. € vorgenommen. Von dem Bruttobuchwert weisen 98,6 Prozent der Mobilfunkprovider eine Investment-Grade-Einstufung und somit eine gute bis sehr gute Bonität auf. Zusätzlich zu der obigen Risikovorsorge wurden auf einen Bruttobuchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten, die gegenüber Mobilfunkprovidern bestehen, Einzelwertberichtigungen in Höhe von 0 Mio. € vorgenommen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Mobilfunkprovider, die im Geschäftsjahr 2018/19 abgeschrieben wurden und noch Vollstreckungsmaßnahmen unterliegen, bestanden zum 30. September 2019 nicht. scroll Mio. € 2018/19 Wertberichtigungen zum 30.09.2018 gem. IAS 39 8 Anpassungen durch Erstanwendung von IFRS 9 3 Wertberichtigungen zum 01.10.2018 gem. IFRS 9 11 Währungsumrechnung 0 Zugänge 16 Auflösung -8 Umgliederungen in IFRS 5 0 Inanspruchnahme -5 Umbuchungen 0 Wertberichtigungen zum 30.09.2019 gem. IFRS 9 14 ↗ Ergänzende Erläuterungen zu Bonitäts- und Kreditrisiken finden sich unter Nummer 43 Management der finanzwirtschaftlichen Risiken sowie unter den Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses. 29. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE scroll Mio. € 30.09.2018 30.09.2019 Schecks und Kassenbestand 66 55 Guthaben bei Kreditinstituten und andere kurzfristig liquide finanzielle Vermögenswerte 1.048 1.077 1.115 1.132 ↗ Im Einzelnen wird auf die Kapitalflussrechnung sowie auf Nummer 41 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung verwiesen. 30. ZUR VERÄUSSERUNG VORGESEHENE VERMÖGENSWERTE/ SCHULDEN IM ZUSAMMENHANG MIT ZUR VERÄUSSERUNG VORGESEHENEN VERMÖGENSWERTEN Veräußerungsgruppe MediaMarkt Griechenland Am 2. Juli 2019 gab die CECONOMY AG bekannt, dass die Media-Saturn-Holding GmbH (MSH) und die Olympia Group Ltd. die Gründung eines neuen Unternehmens zur Abdeckung des Markts in Griechenland und Zypern vereinbart haben. Demnach übernimmt Olympia 75 Prozent der Anteile, die MSH hält 25 Prozent an der neuen Einheit. Beide übertragen ihre operativen Gesellschaften MediaMarkt Griechenland beziehungsweise den Consumer Electronics- und Entertainment-Händler Public in Griechenland und Zypern an die neue Organisation. Die Märkte beider Gesellschaften werden unter den jeweiligen Markennamen weitergeführt. Alle Garantien und Verpflichtungen gegenüber Kunden und Lieferanten werden von dem neuen Unternehmen übernommen und gelten weiter wie bisher. Das Closing des Deals hat nach dem Bilanzstichtag, am 29. November 2019, stattgefunden. Der Entkonsolidierungsertrag aus der Transaktion wird im ersten Quartal 2019/20 voraussichtlich in einem mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich liegen. Dieser Ertrag wird im Rahmen der Prognose bereinigt, da dieser im Zusammenhang mit dem am 29. April 2019 verkündeten Kosten- und Effizienzprogramm zu sehen ist. Zum 30. September 2019 stellt das MediaMarkt-Griechenland-Geschäft für CECONOMY eine Veräußerungsgruppe im Sinne des IFRS 5 dar. Bereits in der Bilanz zum 30. Juni 2019 wurden die betroffenen Vermögenswerte und Schulden separat als "Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte" beziehungsweise als "Schulden i. Z. m. zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten" ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag 30. September 2019 setzen sich diese Vermögenswerte und Schulden wie folgt zusammen: scroll Mio. € Vermögenswerte Sachanlagen 6 Andere Vermögenswerte (langfristig) 2 Vorräte 23 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche 1 Forderungen an Lieferanten 12 Andere Vermögenswerte (kurzfristig) 1 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 15 61 Schulden Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1 Sonstige Rückstellungen (langfristig) 5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten 58 Rückstellungen (kurzfristig) 3 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurzfristig) 3 Andere Verbindlichkeiten (kurzfristig) 1 70 31. EIGENKAPITAL Das gezeichnete Kapital hat sich hinsichtlich Höhe und Zusammensetzung nach Stamm- und Vorzugsaktien gegenüber dem Stand am 30. September 2018 nicht verändert und beträgt 918.845.410,90 €. Es ist wie folgt eingeteilt: scroll Inhaberstückaktien, anteiliger Wert je Aktie am Grundkapital rund 2,56 € 30.09.2018 30.09.2019 Stück 356.743.118 356.743.118 Stammaktien rund € 911.999.300 911.999.300 Stück 2.677.966 2.677.966 Vorzugsaktien rund € 6.846.111 6.846.111 Aktien gesamt Stück 359.421.084 359.421.084 Grundkapital gesamt rund € 918.845.411 918.845.411 Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Stammaktien berechtigen darüber hinaus insbesondere zum Erhalt von Dividenden. Im Unterschied zu den Stammaktien gewähren Vorzugsaktien grundsätzlich kein Stimmrecht und sind mit einem Gewinnvorzug gemäß § 21 der Satzung der CECONOMY AG ausgestattet. Hierin heißt es: "(1) Die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht erhalten aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine nachzuzahlende Vorabdividende von 0,17 Euro je Vorzugsaktie. (2) Reicht der verteilbare Bilanzgewinn in einem Geschäftsjahr zur Zahlung der Vorabdividende nicht aus, so ist der Rückstand ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachzuzahlen, dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlenden Vorzugsbeträge erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände zu leisten sind. (3) Nach Ausschüttung der Vorabdividende erhalten die Inhaber von Stammaktien eine Dividende von 0,17 Euro je Stammaktie. Danach wird an die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eine nicht nachzahlbare Mehrdividende von 0,06 Euro je Vorzugsaktie gezahlt. Die Mehrdividende beträgt 10 vom Hundert der unter Berücksichtigung von Absatz 4 an die Inhaber von Stammaktien gezahlten Dividende, wenn diese 1,02 Euro je Stammaktie erreicht oder übersteigt. (4) An einer weiteren Gewinnausschüttung nehmen die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht und die Inhaber von Stammaktien entsprechend ihren Anteilen am Grundkapital gleichberechtigt teil." Genehmigtes Kapital Die Hauptversammlung vom 13. Februar 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Februar 2024 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Geld- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu 321.600.000 € zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten festgelegten Fällen ausschließen. Das genehmigte Kapital wurde bisher nicht ausgenutzt. Bedingtes Kapital Die Hauptversammlung vom 13. Februar 2019 hat eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 127.825.000 €, eingeteilt in bis zu 50.000.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien, beschlossen (bedingtes Kapital). Diese bedingte Kapitalerhöhung steht im Zusammenhang mit einer Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Februar 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.000.000.000 € zu begeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Stammaktien der CECONOMY AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 127.825.000 € nach näherer Maßgabe der jeweiligen Options- beziehungsweise Wandelanleihebedingungen zu gewähren oder aufzuerlegen oder das Recht der CECONOMY AG vorzusehen, statt einer Rückzahlung der Schuldverschreibungen in bar ganz oder teilweise Aktien der CECONOMY AG oder einer anderen börsennotierten Gesellschaft zu gewähren. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten festgelegten Fällen ausschließen. Es wurden bisher keine Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen aufgrund der vorgenannten Ermächtigung begeben. Erwerb eigener Aktien Die Hauptversammlung vom 13. Februar 2019 hat die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 12. Februar 2024 eigene Aktien, gleich welcher Gattung, bis zu insgesamt zehn Prozent des Grundkapitals zu erwerben, das zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestand oder - falls dieser Wert geringer ist - das zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung besteht. Von dieser Ermächtigung hat bisher weder die Gesellschaft noch ein abhängiges oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehendes Unternehmen oder ein anderer für Rechnung der Gesellschaft oder eines abhängigen oder eines in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens Gebrauch gemacht. ↗ Weitere Angaben zum genehmigten Kapital, zum bedingten Kapital beziehungsweise zur Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie zum Erwerb eigener Aktien finden sich im Zusammengefassten Lagebericht - Angaben gemäß § 315a Abs. 1 HGB und § 289a Abs. 1 HGB. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beträgt 321 Mio. € (30.09.2018: 321 Mio. €). Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen beinhalten das Sonstige Ergebnis sowie die Übrigen Gewinnrücklagen. scroll Mio. € 30.09.2018 30.09.2019 Bewertungseffekte auf zum Fair Value erfolgsneutral bewertete Finanzinstrumente 65 23 Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbereiche -20 -5 Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen -263 -309 Folgebewertung von assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 9 -2 Auf Komponenten des Sonstigen Ergebnisses entfallende Ertragsteuer 0 0 Übrige Gewinnrücklagen -344 -185 -554 -478 Die Gewinnrücklagen haben sich zum 30. September 2019 im Vergleich zum Vorjahr von -554 Mio. € um 75 Mio. € auf -478 Mio. € erhöht, was vor allem auf die Übrigen Gewinnrücklagen zurückzuführen ist. Hierzu hat im Wesentlichen das Ergebnis nach Steuern in Höhe von 122 Mio. € beigetragen. Gegenläufig wirkte vor allem die erfolgsneutrale Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen mit -45 Mio. €. Die Veränderungen der in obiger Darstellung enthaltenen Finanzinstrumente und der darauf entfallenden latenten Steuerauswirkung setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen: scroll Mio. € 2017/18 2018/19 Erst- bzw. Folgebewertung derivativer Finanzinstrumente 0 0 Ausbuchung von Cashflow Hedges 0 0 davon im Vorratsvermögen (0) (0) davon im Finanzergebnis (0) (0) Effektiver Teil der Gewinne/Verluste aus Cashflow Hedges 0 0 Bewertungseffekte auf zum Fair Value erfolgsneutral bewertete Finanzinstrumente 70 14 70 14 Die Bewertungseffekte auf zum Fair Value erfolgsneutral bewertete Finanzinstrumente in Höhe von 14 Mio. € (2017/18: 70 Mio. €) betreffen mit 14 Mio. € vollständig das Geschäftsjahr 2018/19. ↗ Eine Übersicht der steuerlichen Auswirkungen auf Komponenten des Sonstigen Ergebnisses findet sich unter Nummer 25 Latente Steueransprüche/Latente Steuerschulden. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter umfassen die Anteile Dritter am Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen. Sie betragen zum Geschäftsjahresende 22 Mio. € (30.09.2018: -21 Mio. €). Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus dem Ergebnis nach Steuern in Höhe von 37 Mio. €. Wesentliche Anteile nicht beherrschender Gesellschafter bestehen lediglich bei der Media-Saturn-Holding GmbH. Verwendung des Bilanzgewinns, Dividenden Die Dividendenausschüttung der CECONOMY AG richtet sich nach dem handelsrechtlichen Jahresabschluss der CECONOMY AG. Für das Geschäftsjahr 2017/18 wurde aufgrund des Bilanzverlusts keine Dividendenausschüttung vorgenommen. Der Bilanzverlust in Höhe von 59 Mio. € wurde als Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. Für das Geschäftsjahr 2018/19 ist ebenfalls keine Dividendenausschüttung vorgesehen. Der Bilanzverlust in Höhe von 53 Mio. € wird als Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. 32. RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN Die Rückstellungen für Pensionen werden nach den Regelungen des IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen beinhalten Verpflichtungen, bei denen es sich größtenteils um Leistungen aus Regelungen der betrieblichen Altersversorgung handelt. Es bestehen leistungsorientierte Ansprüche aus unmittelbaren Zusagen (Direktzusagen) und gegenüber externen Versorgungsträgern (Unterstützungskassen in Deutschland und Pensionsfonds oder Versicherungen im Ausland). Das Vermögen der externen Träger dient ausschließlich der Finanzierung der Pensionsansprüche und ist als Planvermögen qualifiziert. Die Versorgungsleistungen sind gemäß den jeweiligen Leistungsplänen einkommens- und dienstzeitbezogen, die dienstzeitbezogenen Versorgungsleistungen werden auf der Grundlage von Festbeträgen gewährt. Im Folgenden werden die wichtigsten leistungsorientierten Altersversorgungspläne beschrieben: ― CECONOMY gewährt einer Vielzahl von Mitarbeitern in Deutschland eine Zusage auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen. Neuzusagen werden in Form von leistungsorientierten Zusagen im Sinne des IAS 19 (beitragsorientierte Leistungszusagen im Sinne des Betriebsrentengesetzes) gewährt, die eine Entgeltumwandlungs- und eine Arbeitgeber-Matching-Komponente enthalten. Die Beiträge werden an eine Rückdeckungsversicherung gezahlt, aus der im Versorgungsfall die fälligen Leistungen gewährt werden. Für die nicht durch die Rückdeckungsversicherung gedeckten Ansprüche wird eine Rückstellung gebildet. ― Darüber hinaus bestehen verschiedene für den Neuzugang geschlossene Versorgungswerke, die in der Regel lebenslängliche Renten ab Rentenbeginn oder ab anerkannter Invalidität vorsehen. Die Leistungen sind größtenteils als Festbetrag oder über einen jährlichen Steigerungsbetrag definiert. In Sonderfällen berechnet sich die Leistung unter Anrechnung der gesetzlichen Renten. Diese Zusagen sehen Witwenleistungen in unterschiedlicher Höhe in Abhängigkeit der Leistung vor, die der ehemalige Mitarbeiter erhalten hat oder im Falle der Invalidität erhalten hätte. Die Altzusagen werden teilweise durch in Unterstützungskassen gehaltenes Vermögen gedeckt, die nicht durch Vermögen gedeckten Teile durch Rückstellung. Die Gremien (Vorstand und Mitgliederversammlung) der Unterstützungskassen setzen sich sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmervertretern zusammen. Der Vorstand hat über die Mittelverwendung und die Kapitalanlage zu entscheiden. Er kann Dritte mit der Verwaltung des Kassenvermögens beauftragen. Gesetzliche Mindestdotierungsverpflichtungen existieren nicht. Sofern zugesagte Leistungen nicht aus dem Vermögen der Unterstützungskasse erbracht werden können, hat der Arbeitgeber die Leistungen direkt zu erbringen. ― In der Schweiz wird durch das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Mitarbeiter in einem Vorsorgeplan zu versichern. Die gesetzlichen Mindestleistungen sehen einen beitragsorientierten Vorsorgeplan mit einer Garantieverzinsung vor. Zudem sind im BVG Mindestbeiträge geregelt. Die Beiträge als Prozentsatz des versicherten Gehalts werden in eine Pensionskasse eingezahlt und anhand von Umwandlungssätzen in eine Leistung bei Pensionierung umgewandelt. Die Vorsorgepläne sind offen für Neueintritte. Die Rechtsform der Pensionskasse ist eine Stiftung. ― Die Pensionspläne in der Schweiz werden als Defined-Benefit-Pläne bilanziert. CECONOMY gewährt Mitarbeitern in der Schweiz über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus zusätzliche Pensionszusagen. ― Weitere Altersvorsorgepläne werden als Summe unter Übrige Länder ausgewiesen. Einen Überblick über die prozentuale Aufteilung des Anwartschaftsbarwerts der CECONOMY-Länder mit wesentlichen Verpflichtungen bietet die nachfolgende Tabelle: scroll % 30.09.2018 30.09.2019 Deutschland 86 86 Schweiz 10 11 Übrige Länder 4 3 100 100 Das Planvermögen von CECONOMY ist prozentual auf folgende Länder aufgeteilt: scroll % 30.09.2018 30.09.2019 Deutschland 60 56 Schweiz 40 44 Übrige Länder 0 0 100 100 Die genannten Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach den einschlägigen Prinzipien des IAS 19 bewertet. Grundlage der Bewertungen sind die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes. Die im Folgenden dargestellten durchschnittlichen Annahmen für die wesentlichen Parameter wurden den versicherungsmathematischen Bewertungen zugrunde gelegt. scroll 30.09.2018 30.09.2019 % Deutschland Schweiz Übrige Länder Deutschland Schweiz Übrige Länder Rechnungszins 1,60 bis 2,00 1,05 2,47 0,60 bis 1,10 0,20 1,76 Inflationsrate 1,50 0,00 0,00 1,50 0,00 0,00 Für den wesentlichen Teil der Verpflichtung in Deutschland (CECONOMY AG und CECONOMY Retail GmbH) wird der Anwartschaftsbarwert mit einem Rechnungszins von 0,6 Prozent bewertet, dessen Festsetzung auf der Rendite hochwertiger Unternehmensanleihen sowie der Laufzeit der zugrunde liegenden Verpflichtungen basiert. Für die Gesellschaften der MediaMarktSaturn Retail Group in der Eurozone (Deutschland, Österreich und Italien) wird ein einheitlicher Rechnungszins in Höhe von 1,10 Prozent verwendet, der auf der entsprechenden durchschnittlichen Duration der Verpflichtungen in diesen Ländern beruht. In Ländern, in denen kein liquider Markt zur Zinsfestsetzung geeigneter Unternehmensanleihen besteht, wurden stattdessen Renditen von Staatsanleihen als Referenz bei der Festsetzung des Rechnungszinses verwandt. Neben dem Rechnungszins stellt die Inflation einen weiteren wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter dar. Die nominale Lohn- und Gehaltssteigerungsrate wurde dabei aus der erwarteten Inflation und einer realen Steigerungsrate ermittelt. Die Rentensteigerungsrate in Deutschland wird, soweit die Rentenanpassungen mit dem Anstieg der Lebenshaltungskosten zu ermitteln sind, direkt von der Inflation abgeleitet. Auch in den ausländischen Gesellschaften wird die Rentenanpassung in der Regel in Abhängigkeit von der Inflation festgesetzt. Die Höhe der sonstigen nicht wesentlichen bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen verwendeten Parameter entspricht den langfristigen Erwartungen von CECONOMY. Der Einfluss von Veränderungen bei Fluktuations- und Sterblichkeitsannahmen wurde für die wesentlichen Pläne analysiert. Bei den deutschen Konzernunternehmen basieren die Berechnungen der Sterblichkeitsrate auf den Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Den versicherungsmathematischen Bewertungen im Ausland liegen länderspezifische Sterbetafeln zugrunde. Die resultierenden Effekte aus Fluktuations- und Sterblichkeitsannahmen wurden als nicht wesentlich eingeschätzt und nicht als gesonderte Komponente aufgeführt. Nachstehend erfolgt eine Sensitivitätsanalyse für die wesentlichen Parameter der Bewertung im Hinblick auf den Anwartschaftsbarwert. Als wesentliche Einflussparameter auf den Anwartschaftsbarwert wurden der Rechnungszins und die Inflationsrate identifiziert. Im Rahmen der Sensitivitätsanalyse wurde nach den gleichen Methoden vorgegangen wie im Vorjahr. Es wurden diejenigen Parameteränderungen berücksichtigt, die in angemessener Weise für möglich gehalten werden. Stress-Tests oder "Worst-Case"-Szenarien sind hingegen nicht Gegenstand der Sensitivitätsanalyse. Die Auswahl der jeweiligen Bandbreite von möglichen Parameteränderungen basiert auf mehrjährigen historischen Beobachtungen. Dieses Anknüpfen an nahezu ausschließliche Vergangenheitswerte zur Ableitung möglicher künftiger Entwicklungen stellt eine Einschränkung der Methodik dar. Im Folgenden werden die Auswirkungen eines Anstiegs/Rückgangs des Rechnungszinses um 100 Basispunkte beziehungsweise der Inflationsrate um 25 Basispunkte auf den Anwartschaftsbarwert aufgezeigt: scroll 30.09.2018 Mio. € Deutschland Schweiz Übrige Länder Rechnungszins Anstieg um 100 Basispunkte -49,40 -8,60 -2,80 Rückgang um 100 Basispunkte 58,10 11,40 3,40 Inflationsrate Anstieg um 25 Basispunkte 12,60 1,80 0,00 Rückgang um 25 Basispunkte -12,20 -1,70 0,00 scroll 30.09.2019 Mio. € Deutschland Schweiz Übrige Länder Rechnungszins Anstieg um 100 Basispunkte -51,90 -10,70 -2,80 Rückgang um 100 Basispunkte 60,90 14,20 3,40 Inflationsrate Anstieg um 25 Basispunkte 13,00 2,20 0,00 Rückgang um 25 Basispunkte -12,50 -2,10 0,00 Die Zusage von leistungsorientierten Pensionsansprüchen setzt CECONOMY verschiedenen Risiken aus. Zu diesen zählen die allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken aus der Bewertung der Pensionsverpflichtung (zum Beispiel Zinssatzänderungsrisiko) sowie die Kapital- beziehungsweise Anlagerisiken des Planvermögens. Im Hinblick auf die Finanzierung der zukünftigen Rentenzahlungen aus mittelbaren Zusagen sowie auf einen stabilen Bestand an Deckungskapital investiert CECONOMY das Planvermögen überwiegend in wenig risikobehaftete Anlageformen. Die Finanzierung der unmittelbaren Pensionszusagen ist über den operativen Cashflow von CECONOMY gesichert. Der Fair Value des Planvermögens verteilt sich prozentual wie folgt auf die einzelnen Vermögenswertkategorien: scroll 30.09.2018 30.09.2019 % Mio. € % Mio. € Festverzinsliche Wertpapiere 32 63 16 30 Aktien, Fonds 15 30 18 35 Immobilien 36 72 44 85 Sonstige Vermögenswerte 17 35 22 42 100 200 100 192 Die festverzinslichen Wertpapiere, Aktien und Fonds werden regelmäßig an aktiven Märkten gehandelt. Marktpreise liegen infolgedessen vor. Innerhalb der Vermögenskategorie "Festverzinsliche Wertpapiere" wird nur in Unternehmensanleihen, Staatsanleihen und Pfandbriefe mit hoher Bonität (Investment-Grade) investiert. Innerhalb der Kategorie "Aktien und Fonds" wird das Risiko durch geografische Diversifikation minimiert. Nicht an einem aktiven Markt gehandelt wird das nicht selbst genutzte Immobilienvermögen. Der Bestand an sonstigen Vermögenswerten umfasst im Wesentlichen Forderungen gegenüber Versicherungsunternehmen in Deutschland. Es handelt sich dabei um erstklassige Versicherungsunternehmen. Der tatsächliche Ertrag aus dem Planvermögen beträgt im Berichtsjahr 12 Mio. € (2017/18: 5 Mio. €). Für das Geschäftsjahr 2019/20 werden Arbeitgeberzahlungen an externe Versorgungsträger in Höhe von 4 Mio. € und Arbeitnehmerbeiträge in Höhe von 4 Mio. € in das Planvermögen erwartet, wobei der Großteil dieser Beiträge auf Beitragszahlungen in der Schweiz und Deutschland entfällt. Die erwarteten Beiträge aus den Entgeltumwandlungszusagen in Deutschland sind in den erwarteten Zahlbeträgen nicht enthalten. Die Veränderungen des Anwartschaftsbarwerts ergeben sich wie folgt: scroll Mio. € 2017/18 2018/19 Anwartschaftsbarwert Stand Periodenbeginn 851 726 Erfolgswirksam erfasst 17 15 Zinsaufwand 13 11 Laufender Dienstzeitaufwand 4 3 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (inkl. Plankürzungen und -änderungen) 0 1 Ertrag aus Abgeltungen 0 0 Erfolgsneutral unter "Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen" im Sonstigen Ergebnis erfasst 2 61 Versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust aus Änderung der demografischen Annahmen (-/+) 5 0 der finanziellen Annahmen (-/+) -2 64 erfahrungsbedingter Berichtigung (-/+) -1 -3 Sonstige Effekte -144 -54 Leistungszahlungen (inkl. Steuerzahlungen) -67 -61 Beiträge der Teilnehmer des Plans 5 5 Veränderung Konsolidierungskreis/Transfers -83 -1 Währungseffekte 1 3 Stand Periodenende 726 748 Veränderungen der versicherungsmathematischen Parameter führten insgesamt zu einem Anstieg des Anwartschaftsbarwerts von 64 Mio. € (2017/18: 3 Mio. €). Zum größten Teil resultieren die Effekte aus der Reduktion der zur Anwendung kommenden Rechnungszinsen. Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung für die Länder mit wesentlichen Pensionsverpflichtungen beträgt: scroll Jahre 30.09.2018 30.09.2019 Deutschland 9 9 Schweiz 13 14 Übrige Länder 14 13 Der Anwartschaftsbarwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Gruppen von Versorgungsberechtigten: scroll % 30.09.2018 30.09.2019 Aktive Anwärter 13 13 Ausgeschiedene Anwärter 8 8 Pensionäre 79 79 Die Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens stellt sich wie folgt dar: scroll Mio. € 2017/18 2018/19 Veränderungen des Planvermögens Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Periodenbeginn 229 200 Erfolgswirksam erfasst 3 2 Zinsertrag 3 2 Erfolgsneutral unter "Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen" im Sonstigen Ergebnis erfasst 2 10 Gewinn/Verlust aus Planvermögen ohne Zinsertrag (+/-) 2 10 Sonstige Effekte -34 -20 Leistungszahlungen (inkl. Steuerzahlungen) -43 -39 Zahlungen für Planabgeltungen 0 0 Arbeitgeberbeiträge 4 10 Beiträge der Teilnehmer des Plans 5 5 Veränderung Konsolidierungskreis/Transfers 0 0 Währungseffekte 0 4 Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Periodenende 200 192 scroll Mio. € 30.09.2018 30.09.2019 Finanzierungsstand Anwartschaftsbarwert 726 748 Fair Value des Planvermögens -200 -192 Vermögenswertanpassung (Obergrenze für den Vermögenswert) 4 0 Nettoschuld/-vermögenswert 530 556 davon als Rückstellung bilanziert (530) (-556) davon als Nettovermögen bilanziert (0) (0) Bei einer Gesellschaft in der Schweiz kommt die im Vorjahr angewendete Vermögenswertbegrenzung dieses Jahr nicht mehr zur Anwendung, da in dem entsprechenden Pensionsplan der Wert der Verpflichtung den beizulegenden Zeitwert des Planvermögens zum Stichtag übersteigt. Die Veränderung der Vermögenswertbegrenzung in Höhe von -4 Mio. € wurde im Sonstigen Ergebnis erfasst. Die Pensionsaufwendungen aus unmittelbaren und mittelbaren Zusagen der betrieblichen Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen: scroll Mio. € 2017/18 2018/19 Laufender Dienstzeitaufwand 1 4 3 Nettozinsaufwendungen 10 9 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (inkl. Plankürzungen und -änderungen) 0 1 Planabgeltungen 0 0 Sonstige Pensionsaufwendungen 0 0 Pensionsaufwendungen 14 13 1 Darin verrechnet sind von Mitarbeitern geleistete Beiträge Zusätzlich zum Aufwand aus leistungsorientierten Pensionszusagen wurden für beitragsorientierte Versorgungszusagen Aufwendungen für Zahlungen an externe Versorgungsträger im Geschäftsjahr in Höhe von 23 Mio. € (2017/18: 24 Mio. €) und Zahlungen an die gesetzlichen Rentenversicherungsträger in Höhe von 158 Mio. € (2017/18: 168 Mio. €) geleistet. Media-Saturn Niederlande beteiligt sich an einem gemeinschaftlichen Versorgungsplan mehrerer Arbeitgeber (Multi-Employer-Plan), der als leistungsorientierter Versorgungsplan einzustufen ist. Er wird jedoch von einem Fonds verwaltet, der keine ausreichenden Informationen liefern kann, um eine Bilanzierung als leistungsorientierter Versorgungsplan zu ermöglichen. Daher wird er gemäß den Vorschriften des IAS 19.34 und IAS 19.148 wie ein beitragsorientierter Plan bilanziert. Es handelt sich um einen landestypischen Plan, der strikten Reglementierungen unterliegt. Im Fall einer Unterdeckung wäre Media-Saturn Niederlande verpflichtet, diese Unterdeckung durch höhere Beiträge in der Zukunft auszugleichen. Die höheren Beiträge gelten dann für alle teilnehmenden Unternehmen. Media-Saturn Niederlande kann für die Verpflichtungen von anderen Unternehmen nicht herangezogen werden. Rund 27.600 Unternehmen im Einzelhandel nehmen an dem Plan teil, wobei Beiträge für insgesamt mehr als 255.000 Mitarbeiter von allen Unternehmen erhoben werden. Media-Saturn Niederlande leistet zurzeit für 6.368 Mitarbeiter Beiträge an den Plan. Die Kalkulation der Beiträge erfolgt für fünf Jahre. Diese entsprechen einem festgelegten Prozentsatz vom Gehalt eines Mitarbeiters (derzeit 22,5 Prozent), wobei der Mitarbeiter für Gehälter über 13.582 € einen Teil der Beiträge übernimmt und für Gehälter über 55.927 € keine Beiträge mehr zu leisten sind. Im Geschäftsjahr 2018/19 werden Beiträge in Höhe von rund 10,5 Mio. € an den "Bedrijfspensioenfonds voor de Detailhandel" erwartet. Im September 2019 lag der Deckungsgrad bei 109,1 Prozent (September 2018: 111,3 Prozent). Bei Abwicklung des Plans oder bei Ausscheiden aus dem Plan ist Media-Saturn Niederlande weder verpflichtet Fehlbeträge auszugleichen, noch partizipiert Media-Saturn Niederlande an etwaigen Vermögensüberdeckungen. Die Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Jubiläums- und Sterbegeldern, Gehaltsfortzahlungen im Todesfall sowie Altersteilzeitvereinbarungen. Für diese Verpflichtungen wurden Rückstellungen in Höhe von 18 Mio. € (30.09.2018: 18 Mio. €) gebildet. Die Verpflichtungen werden auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten bewertet. Die hierfür herangezogenen Bewertungsparameter sind grundsätzlich identisch mit denen der betrieblichen Altersversorgung. 33. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN (LANGFRISTIG)/RÜCKSTELLUNGEN (KURZFRISTIG) Die sonstigen Rückstellungen (langfristig)/Rückstellungen (kurzfristig) haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: scroll Mio. € Verpflichtungen aus dem Immobilienbereich Verpflichtungen aus dem Warengeschäft Steuern Übrige Gesamt Stand 30.09./01.10.2018 71 37 51 75 234 Anpassung IFRS 15 0 -23 0 0 -23 Stand 01.10.2018 angepasst 71 14 51 75 211 Währungsumrechnung 0 0 -1 0 -1 Zuführung 27 17 3 74 121 Auflösung -17 0 -13 -15 -45 Inanspruchnahme -23 -15 -1 -35 -74 Zinsanteil in der Zuführung/ Veränderung des Zinssatzes 1 0 0 0 1 Abgang IFRS 5 -9 0 0 -4 -13 Umbuchung 0 0 0 0 0 Stand 30.09.2019 49 15 39 95 199 Langfristig 21 0 0 12 33 Kurzfristig 28 15 39 83 165 Stand 30.09.2019 49 15 39 95 199 ↗ Ausführungen zu den Anpassungen der Rückstellungen für Rückerstattung zu den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten finden sich in den Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses. Die Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Immobilienbereich betreffen standortbezogene Risiken in Höhe von 27 Mio. € (30.09.2018: 42 Mio. €), Mietverpflichtungen in Höhe von 14 Mio. € (30.09.2018: 15 Mio. €), Mietunterdeckungen in Höhe von 4 Mio. € (30.09.2018: 11 Mio. €) sowie Rückbauverpflichtungen in Höhe von 4 Mio. € (30.09.2018: 3 Mio. €). Bedeutende Komponenten der Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Warengeschäft sind Rückstellungen für Garantieleistungen in Höhe von 15 Mio. € (30.09.2018: 14 Mio. €). Die Rückstellungen für Steuerrisiken in Höhe von 39 Mio. € (30.09.2018: 51 Mio. €) enthalten wie im Vorjahr überwiegend Rückstellungen für Umsatzsteuersachverhalte. In den übrigen Rückstellungen sind Rückstellungen für Abfindungen in Höhe von 42 Mio. € (30.09.2018: 5 Mio.) enthalten, die im Geschäftsjahr 2018/19 überwiegend aus dem Kosten- und Effizienzprogramm resultieren und vor allem das Segment DACH betreffen. Darüber hinaus sind Rückstellungen in Höhe von 30 Mio. € (30.09.2018: 34 Mio. €) bilanziert, die im Zusammenhang mit nicht fortgeführten Aktivitäten stehen. Auch enthalten sind Rückstellungen für Prozesskosten/-risiken in Höhe von 6 Mio. € (30.09.2018: 7 Mio. €) sowie für Zinsen auf Steuerrückstellungen in Höhe von 11 Mio. € (30.09.2018: 13 Mio. €). Für den überwiegenden Teil der Rückstellungen (165 Mio. € von insgesamt 199 Mio. €) wird davon ausgegangen, dass diese innerhalb eines Jahres zu Auszahlungen führen werden. Von dem als langfristig ausgewiesenen Anteil der Rückstellungen in Höhe von 33 Mio. € entfallen 21 Mio. € auf Verpflichtungen aus dem Immobilienbereich. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Rückstellungen für standortbezogene Risiken und Rückbauverpflichtungen. Die Auszahlungszeitpunkte stehen bei diesen Rückstellungsarten im Zusammenhang mit den jeweiligen Restlaufzeiten der Mietverträge. ↗ Ergänzende Erläuterungen zu den anteilsbasierten Vergütungen finden sich unter Nummer 49 Long-Term Incentive der Führungskräfte. Die Zinssätze für unverzinsliche langfristige Rückstellungen liegen je nach Laufzeit, Land und Währung zwischen 0,00 und 3,97 Prozent. 34. VERBINDLICHKEITEN scroll Restlaufzeit Mio. € 30.09.2018 Gesamt Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten 5.277 5.277 0 0 Anleihen 145 145 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1 1 0 0 Schuldscheindarlehen 251 1 189 61 Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen 43 6 19 18 Finanzschulden 439 153 208 79 Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten 223 223 0 0 Verbindlichkeiten aus sonstigen Finanzgeschäften 3 3 0 0 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 225 173 39 13 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 452 400 39 13 Sonstige Steuerverbindlichkeiten 171 171 0 0 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 46 46 0 0 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 488 447 29 12 Übrige andere Verbindlichkeiten 30 6 18 6 Andere Verbindlichkeiten 736 671 47 18 Ertragsteuerschulden 94 94 0 0 6.997 6.594 294 109 scroll Restlaufzeit Mio. € 30.09.2019 Gesamt Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten 5.321 1 5.162 160 0 Anleihen 0 0 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1 1 0 0 Schuldscheindarlehen 251 1 239 12 Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen 50 8 24 18 Finanzschulden 302 10 262 30 Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten 285 285 0 0 Verbindlichkeiten aus sonstigen Finanzgeschäften 2 2 0 0 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 211 158 38 15 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 498 1 445 38 15 Sonstige Steuerverbindlichkeiten 159 159 0 0 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0 0 0 0 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 82 47 26 9 Übrige andere Verbindlichkeiten 29 8 17 4 Andere Verbindlichkeiten 270 215 43 13 Ertragsteuerschulden 51 51 0 0 6.442 5.883 502 57 1 Adjustierung aufgrund eines geänderten Ausweises. Ausführungen hierzu finden sich im Kapitel Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses. 35. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND ÄHNLICHE VERBINDLICHKEITEN Die Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr von 5.277 Mio. € auf 5.321 Mio. €. scroll Mio. € 30.09.2018 30.09.2019 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.277 4.878 Vertragsverbindlichkeiten - 407 Verbindlichkeiten aus anhaltendem Engagement - 36 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verpflichtungen 5.277 5.321 davon Restlaufzeit <12 Monate (5.277) (5.161) davon Restlaufzeit >12 Monate (0) (160) Der Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurde maßgeblich mit 260 Mio. € durch das Segment DACH und mit 156 Mio. € durch das Segment West-/Südeuropa verursacht. Die Vertragsverbindlichkeiten betragen insgesamt 407 Mio. €. Diese resultieren aus erhaltenen Zahlungen, die noch nicht als Umsatzerlöse realisiert wurden. Die Vertragsverbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen abgegrenzte Umsätze aus Garantieverlängerungen in Höhe von 229 Mio. € und abgegrenzte Umsätze aus Verkauf von Gutscheinen in Höhe von 128 Mio. €. In der unter kurzfristigen Schulden ausgewiesenen Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten sind Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 160 Mio. € (30.09.2018: 0 Mio. €) enthalten, die im Wesentlichen abgegrenzte Umsätze aus Garantieverlängerungen beinhalten. Die Verbindlichkeiten aus anhaltendem Engagement wurden im Rahmen von zwei Factoring-Programmen gebildet. Die entsprechenden Aktivposten werden unter der Position Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche ausgewiesen. 36. FINANZSCHULDEN Unter dem Begriff Finanzschulden werden die Verbindlichkeiten aus Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Schuldscheindarlehen und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen zusammengefasst. Insgesamt haben sich die Finanzschulden von 439 Mio. € um 137 Mio. € auf 302 Mio. € reduziert. Der Rückgang entfällt im Wesentlichen auf die vollständige Rückführung von Anleihen (145 Mio. €). Für die mittel- und langfristige Finanzierung der CECONOMY AG dienen Emissionen am Kapitalmarkt. Derzeit hat die CECONOMY AG mehrere Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von 250 Mio. € mit Restlaufzeiten von zwei bis sieben Jahren ausstehend. Für die Beschaffung von kurzfristigen Finanzmitteln steht der CECONOMY AG ein Multi-Currency Commercial Paper Programm (Anleihen) mit einem Maximalvolumen von bis zu 500 Mio. € zur Verfügung. Zum 30. September 2019 waren keine Commercial Paper ausstehend (30.09.2018: 145 Mio. €). Des Weiteren stehen der CECONOMY AG syndizierte Kreditlinien im Gesamtbetrag von 550 Mio. € mit einem Laufzeitende im Kalenderjahr 2024 zur Verfügung. Die syndizierten Kreditlinien wurden nicht in Anspruch genommen. Der CECONOMY AG stehen zum 30. September 2019 zusätzliche bilaterale Kreditlinien in Höhe von 431 Mio. € zur Verfügung, wovon 1 Mio. € Restlaufzeiten bis zu einem Jahr aufweisen. Zum Bilanzstichtag wurden von den unterjährigen bilateralen Kreditlinien insgesamt 1 Mio. € in Anspruch genommen. scroll Freie Kreditlinien der CECONOMY AG 30.09.2018 30.09.2019 Restlaufzeit Restlaufzeit Mio. € Gesamt Bis 1 Jahr Über 1 Jahr Gesamt Bis 1 Jahr Über 1 Jahr Bilaterale Kreditlinien 491 26 465 431 1 430 Inanspruchnahme -1 -1 0 -1 -1 0 Freie bilaterale Kreditlinien 490 25 465 430 0 430 Syndizierte Kreditlinien 550 0 550 550 0 550 Inanspruchnahme 0 0 0 0 0 0 Freie syndizierte Kreditlinien 550 0 550 550 0 550 Kreditlinien gesamt 1.041 26 1.015 981 1 980 Inanspruchnahme gesamt -1 -1 0 -1 -1 0 Freie Kreditlinien gesamt 1.040 25 1.015 980 0 980 Der Ausfall eines Kreditgebers kann durch die bestehenden unausgenutzten Kreditfazilitäten beziehungsweise die verfügbaren Geld- und Kapitalmarktprogramme jederzeit gedeckt werden. CECONOMY trägt somit kein Kreditgeberausfallrisiko. Sicherheiten für die Finanzschulden werden von CECONOMY grundsätzlich nicht gegeben. Die Fälligkeitsstruktur der Finanzschulden aus Anleihen und Schuldscheindarlehen ist in den folgenden Tabellen dargestellt. Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten existieren, wie im Vorjahr, lediglich Kontokorrentverbindlichkeiten. Die angegebenen Buchwerte und Fair Values beinhalten die aufgelaufenen Zinsen, deren Restlaufzeit jeweils unter einem Jahr liegt. scroll Anleihen 30.09.2018 Nominalwert Nominalwert Buchwert Fair Value Währung Restlaufzeit Mio. Währung Mio. € Mio. € Mio. € EUR Bis 1 Jahr 145 145 145 1 bis 5 Jahre 0 0 0 Über 5 Jahre 0 0 0 Summe 145 145 145 145 scroll Anleihen 30.09.2019 Nominalwert Nominalwert Buchwert Fair Value Währung Restlaufzeit Mio. Währung Mio. € Mio. € Mio. € EUR Bis 1 Jahr 0 0 0 1 bis 5 Jahre 0 0 0 Über 5 Jahre 0 0 0 Summe 0 0 0 0 scroll Schuldscheindarlehen 30.09.2018 Nominalwert Nominalwert Buchwert Fair Value Währung Restlaufzeit Mio. Währung Mio. € Mio. € Mio. € EUR Bis 1 Jahr 0 0 1 1 bis 5 Jahre 189 189 189 Über 5 Jahre 61 61 61 Summe 250 250 251 251 scroll Schuldscheindarlehen 30.09.2019 Nominalwert Nominalwert Buchwert Fair Value Währung Restlaufzeit Mio. Währung Mio. € Mio. € Mio. € EUR Bis 1 Jahr 0 0 1 1 bis 5 Jahre 239 239 239 Über 5 Jahre 11 11 11 Summe 250 250 251 255 Tilgungsdarlehen, die unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen werden, sind in den Restlaufzeiten entsprechend ihren Tilgungszeitpunkten dargestellt. Die Zinsstruktur der Finanzschulden aus Anleihen und Schuldscheindarlehen ist den folgenden Tabellen zu entnehmen: scroll Anleihen 30.09.2018 30.09.2019 Zinsstruktur Währung Restlaufzeit Nominalwert Mio. € Nominalwert Mio. € Festverzinslich EUR Bis 1 Jahr 145 0 1 bis 5 Jahre 0 0 Über 5 Jahre 0 0 Variabel verzinslich EUR Bis 1 Jahr 0 0 1 bis 5 Jahre 0 0 Über 5 Jahre 0 0 scroll Schuldscheindarlehen 30.09.2018 30.09.2019 Zinsstruktur Währung Restlaufzeit Nominalwert Mio. € Nominalwert Mio. € Festverzinslich EUR Bis 1 Jahr 0 0 1 bis 5 Jahre 120 148 Über 5 Jahre 40 11 Variabel verzinslich EUR Bis 1 Jahr 0 0 1 bis 5 Jahre 69 91 Über 5 Jahre 22 0 Die Zinsbindung der kurz- und mittelfristigen Finanzschulden und die Zinsanpassungstermine aller festverzinslichen Finanzschulden entsprechen im Wesentlichen den dargestellten Restlaufzeiten. Die Zinsanpassungstermine variabler Zinssätze liegen unter einem Jahr. ↗ Die Auswirkungen von Zinsänderungen beim variablen Anteil der Finanzschulden auf das Periodenergebnis und das Eigenkapital von CECONOMY sind ausführlich beschrieben unter Nummer 43 Management der finanzwirtschaftlichen Risiken. 37. SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN UND ANDERE VERBINDLICHKEITEN Wesentliche Positionen in den übrigen finanziellen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anlagewerten in Höhe von 24 Mio. € (30.09.2018: 35 Mio. €), Verbindlichkeiten aus Verkaufsoptionen konzernfremder Gesellschafter in Höhe von 60 Mio. € (30.09.2018: 60 Mio. €), Verbindlichkeiten aus mehrjährigen Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter aufgrund im Vorjahr erstmalig geschlossener Ergebnisabführungsverträge mit ausgewählten Marktgesellschaften in Höhe von 44 Mio. € (30.09.2018: 47 Mio. €) sowie Verbindlichkeiten aus dem Immobilienbereich in Höhe von 6 Mio. € (30.09.2018: 7 Mio. €). Die sonstigen Steuerverbindlichkeiten beinhalten Umsatzsteuer, Grundsteuer, Lohn- und Kirchensteuer sowie sonstige Steuern. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält abgegrenzte Miet- und Werbekostenzuschüsse sowie übrige Abgrenzungsposten. Wesentliche Positionen in den übrigen anderen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (keine Finanzierungs-Leasingverhältnisse) in Höhe von 28 Mio. € (30.09.2018: 28 Mio. €). scroll 30.09.2018 30.09.2019 Restlaufzeit Restlaufzeit Mio. € Gesamt Bis 1 Jahr Über 1 Jahr Gesamt Bis 1 Jahr Über 1 Jahr Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten 223 223 0 285 285 0 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 229 177 52 178 125 53 Rückerstattungsverbindlichkeiten 0 0 0 35 35 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 452 400 52 498 445 53 Sonstige Steuerverbindlichkeiten 171 171 0 159 159 0 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 488 447 40 82 47 34 Übrige andere Verbindlichkeiten 77 53 24 29 8 21 Andere Verbindlichkeiten 736 671 64 270 215 56 38. SALDIERUNG VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN UND FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die Verrechnungsvereinbarungen, einklagbaren Globalverrechnungsverträgen und ähnlichen Vereinbarungen unterliegen, bestanden wie folgt: scroll 30.09.2018 (a) (b) (c)=(a) - (b) Bruttobeträge angesetzter finanzieller Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten Bruttobeträge angesetzter finanzieller Verbindlichkeiten/ Vermögenswerte, die in der Bilanz saldiert werden Nettobeträge finanzieller Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen werden Mio. € Finanzielle Vermögenswerte Ausleihungen und gewährte Darlehen 13 0 13 Forderungen an Lieferanten 1.361 121 1.239 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 628 14 613 Beteiligungen 250 0 250 Übrige finanzielle Vermögenswerte 494 0 494 Derivative Finanzinstrumente 4 0 4 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.115 0 1.115 Forderungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen 0 0 0 3.864 135 3.729 Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzschulden ohne Finanzierungs-Leasingverhältnisse 397 0 397 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.390 114 5.277 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 471 22 450 Derivative Finanzinstrumente 2 0 2 Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen 43 0 43 6.303 135 6.168 scroll 30.09.2018 (d) (e)=(c) - (d) Zugehörige Beträge, die in der Bilanz nicht saldiert werden Mio. € Finanzinstrumente Erhaltene/ gestellte Sicherheiten Nettobetrag Finanzielle Vermögenswerte Ausleihungen und gewährte Darlehen 0 0 13 Forderungen an Lieferanten 37 0 1.203 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 18 0 595 Beteiligungen 0 0 250 Übrige finanzielle Vermögenswerte 0 0 494 Derivative Finanzinstrumente 0 0 4 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0 0 1.115 Forderungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen 0 0 0 55 0 3.673 Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzschulden ohne Finanzierungs-Leasingverhältnisse 0 0 397 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 42 0 5.234 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 13 0 437 Derivative Finanzinstrumente 0 0 2 Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen 0 0 43 55 0 6.113 scroll 30.09.2019 (a) (b) (c)=(a) - (b) Bruttobeträge angesetzter finanzieller Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten Bruttobeträge angesetzter finanzieller Verbindlichkeiten/ Vermögenswerte, die in der Bilanz saldiert werden Nettobeträge finanzieller Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen werden Mio. € Finanzielle Vermögenswerte Forderungen an Lieferanten 1.437 142 1.295 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche 1 147 8 139 Weitere finanzielle Vermögenswerte 398 0 398 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.132 0 1.132 3.114 150 2.964 Finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten 2 5.028 114 4.914 Weitere finanzielle Verbindlichkeiten 1.279 36 1.243 6.307 150 6.157 scroll 30.09.2019 (d) (e)=(c) - (d) Zugehörige Beträge, die in der Bilanz nicht saldiert werden Mio. € Finanzinstrumente Erhaltene/ gestellte Sicherheiten Nettobetrag Finanzielle Vermögenswerte Forderungen an Lieferanten 60 0 1.235 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche 1 8 0 131 Weitere finanzielle Vermögenswerte 0 0 398 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0 0 1.132 67 0 2.897 Finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten 2 40 0 4.874 Weitere finanzielle Verbindlichkeiten 27 0 1.215 67 0 6.089 1 In dieser Position nicht enthalten sind 316 Mio. € Vertragsvermögenswerte. 2 In dieser Position nicht enthalten sind 407 Mio. € Vertragsverbindlichkeiten. Die nicht saldierten Finanzinstrumente wären durch die zugrunde liegenden Rahmenverträge saldierungsfähig, erfüllen jedoch nicht die Saldierungskriterien des IAS 32 (Finanzinstrumente: Darstellung). 39. UNDISKONTIERTE CASHFLOWS FINANZIELLER VERBINDLICHKEITEN Die undiskontierten Cashflows der Finanzschulden, der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der passivierten Derivate lauten wie folgt: scroll Cashflows bis zu 1 Jahr Mio. € Buchwert 30.09.2018 Zinsen Tilgung Finanzielle Verbindlichkeiten Anleihen 145 0 145 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1 0 1 Schuldscheindarlehen 251 3 1 Finanzierungs-Leasingverhältnisse 43 1 6 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.277 0 5.277 Währungsbezogene passivierte Derivate 2 0 2 scroll Cashflows 1 bis 5 Jahre Cashflows über 5 Jahre Mio. € Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Finanzielle Verbindlichkeiten Anleihen 0 0 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0 0 0 Schuldscheindarlehen 8 189 1 61 Finanzierungs-Leasingverhältnisse 2 19 1 18 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0 0 0 Währungsbezogene passivierte Derivate 0 0 0 0 scroll Cashflows bis zu 1 Jahr Mio. € Buchwert 30.09.2019 Zinsen Tilgung Finanzielle Verbindlichkeiten Anleihen 0 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1 0 1 Schuldscheindarlehen 251 3 1 Finanzierungs-Leasingverhältnisse 50 1 8 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten 1 4.914 0 4.894 Währungsbezogene passivierte Derivate 1 0 1 scroll Cashflows 1 bis 5 Jahre Cashflows über 5 Jahre Mio. € Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Finanzielle Verbindlichkeiten Anleihen 0 0 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0 0 0 Schuldscheindarlehen 6 239 1 12 Finanzierungs-Leasingverhältnisse 2 24 0 18 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten 1 0 20 0 0 Währungsbezogene passivierte Derivate 0 0 0 0 1 In dieser Position nicht enthalten sind 407 Mio. € Vertragsverbindlichkeiten. 40. BUCHWERTE UND FAIR VALUES NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN Die Kategorienzuordnung der bilanzierten Finanzinstrumente erfolgte für den 30. September 2018 nach den im Geschäftsjahr 2017/18 angewandten Vorschriften des IAS 39 und stellte sich wie folgt dar: scroll 30.09.2018 Wertansatz in Bilanz Mio. € Buchwert (Fortgeführte) Anschaffungskosten Fair Value erfolgswirksam Fair Value erfolgsneutral Fair Value Aktiva 8.475 Kredite und Forderungen 2.095 2.095 0 0 2.095 Ausleihungen und gewährte Darlehen 13 13 0 0 13 Forderungen an Lieferanten 1.239 1.239 0 0 1.239 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 613 613 0 0 613 Übrige finanzielle Vermögenswerte 229 229 0 0 229 Zu Handelszwecken gehalten 4 0 4 0 4 Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 4 0 4 0 4 Zur Veräußerung verfügbar 515 53 0 462 Beteiligungen 250 53 0 197 Wertpapiere 265 0 0 265 265 Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 0 0 0 0 0 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.115 1.115 0 0 1.115 Keiner IAS-39-Kategorie zugehörig 4.746 Passiva 8.475 Zu Handelszwecken gehalten 2 0 2 0 2 Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 2 0 2 0 2 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 6.123 6.123 0 0 6.124 Finanzschulden ohne Finanzierungs-Leasingverhältnisse (inkl. Grundgeschäften aus Sicherungszusammenhängen gem. IAS 39) 397 397 0 0 397 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.277 5.277 0 0 5.277 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 450 450 0 0 450 Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 0 0 0 0 0 Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen (Wertansatz gem. IAS 17) 43 44 Keiner IAS-39-Kategorie zugehörig 2.307 Mit dem Geschäftsjahr 2018/19 werden die Finanzinstrumente nach IFRS 9 bilanziert und den entsprechenden Kategorien wie folgt zugeordnet: scroll 30.09.2019 Wertansatz in Bilanz Mio. € Buchwert (Fortgeführte) Anschaffungskosten Fair Value erfolgswirksam Fair Value erfolgsneutral Fair Value Aktiva Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 2.682 2.682 0 0 2.682 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.132 1.132 0 0 1.132 Forderungen an Lieferanten 1.295 1.295 0 0 1.295 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche 1 124 124 0 0 124 Ausleihungen und gewährte Darlehen 12 12 0 0 12 Übrige finanzielle Vermögenswerte 118 118 0 0 118 Zum Fair Value erfolgswirksam bewertet 1 0 1 0 1 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 0 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche 0 0 0 0 0 Derivative Finanzinstrumente 1 0 1 0 1 Zum Fair Value erfolgsneutral bewertet 266 0 0 266 266 Eigenkapitalinstrumente 266 0 0 266 266 Schuldinstrumente 0 0 0 0 0 Passiva Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet 5.627 5.627 0 0 5.627 Finanzschulden 2 252 252 0 0 256 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten 4.878 4.878 0 0 4.878 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 497 497 0 0 497 Zum Fair Value erfolgswirksam bewertet 1 0 1 0 1 Derivative Finanzinstrumente 1 0 1 0 1 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 1 In dieser Position nicht enthalten sind 15 Mio. €, die aus einem anhaltendem Engagement resultieren. 2 In dieser Position nicht enthalten sind 50 Mio. € Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing. Die Klassenbildung ist anhand gleichartiger Risiken und Charakteristiken vorgenommen worden, die der Natur der jeweiligen Finanzinstrumente entsprechen. Eine tiefere Unterteilung ergibt sich für einzelne finanzielle Vermögenswerte und Schulden aus der oben angegebenen Tabelle. Die Hierarchie der Fair Values umfasst drei Level und wird durch die Marktnähe der in die Bewertungsverfahren eingehenden Eingangsparameter festgelegt. In den Fällen, in denen verschiedene Eingangsparameter für die Bewertung maßgeblich sind, wird der Fair Value dem Hierarchielevel zugeordnet, das dem Eingangsparameter des niedrigsten Levels entspricht, das für die Bewertung von Bedeutung ist. Eingangsparameter des Levels 1: Notierte (unverändert übernommene) Preise an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden, auf die das Unternehmen am Bewertungsstichtag zugreifen kann Eingangsparameter des Levels 2: Andere Eingangsparameter als die auf Level 1 enthaltenen notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind Eingangsparameter des Levels 3: Für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbare Eingangsparameter Eigenkapitalinstrumente in Höhe von 266 Mio. € werden erfolgsneutral zum Fair Value folgebewertet. Davon entfallen 214 Mio. € auf Anteile an börsennotierten Gesellschaften, die mit 161 Mio. € die 15-Prozent-Beteiligung an Russlands führendem Consumer-Electronics-Einzelhändler M.video und mit 53 Mio. € den im langfristigen Teil der Bilanz ausgewiesenen rund Ein-Prozent-Anteil an der METRO AG betreffen. In Höhe von 52 Mio. € sind Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum Fair Value bilanziert, die nicht börsennotiert sind und für die kein aktiver Markt besteht. Eine Veräußerung dieser Eigenkapitaltitel ist nicht vorgesehen. Wesentlicher Bestandteil ist mit 51 Mio. € die 6,61-Prozent-Beteiligung an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG. Die nachstehende Tabelle stellt die Finanzinstrumente zum 30. September 2018 gemäß IAS 39 dar, die in der Bilanz zum Fair Value bewertet werden. Diese sind in eine dreistufige Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, deren Level die Marktnähe der bei der Ermittlung der Fair Values einbezogenen Daten widerspiegeln: scroll 30.09.2018 Mio. € Gesamt Level 1 Level 2 Level 3 Aktiva 466 462 0 4 Zu Handelszwecken gehalten Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 4 0 0 4 Zur Veräußerung verfügbar Beteiligungen 197 197 0 0 Wertpapiere 265 265 0 0 Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 0 0 0 0 Passiva 2 0 2 0 Zu Handelszwecken gehalten Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 2 0 2 0 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 0 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 0 0 Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 0 0 0 0 464 462 -2 4 Die Zuordnung der zum 30. September 2019 zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumente gemäß IFRS 9 in die dreistufige Fair-Value-Hierarchie lautet wie folgt: scroll 30.09.2019 Mio. € Gesamt Level 1 Level 2 Level 3 Aktiva 267 266 1 0 Zum Fair Value erfolgswirksam bewertet 1 0 1 0 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0 Derivative Finanzinstrumente 1 0 1 0 Zum Fair Value erfolgsneutral bewertet 266 266 0 0 Eigenkapitalinstrumente 266 266 0 0 Passiva 1 0 1 0 Zum Fair Value erfolgswirksam bewertet 1 0 1 0 Derivative Finanzinstrumente 1 0 1 0 Summe 266 266 0 0 Die Bewertung der Eigenkapitalinstrumente (Level 1) erfolgt anhand quotierter Marktpreise auf aktiven Märkten. Bei Zinsswaps und Devisengeschäften (alle Level 2) erfolgt eine Mark-to-Market-Bewertung auf Basis notierter Devisenkurse und am Markt erhältlicher Zinsstrukturkurven. Die zum 30. September 2018 auf der Aktivseite (Level 3) ausgewiesenen derivativen Finanzinstrumente in Höhe von 4 Mio. € entfallen in voller Höhe auf Put-/Call-Optionen im Zusammenhang mit Vereinbarungen bezüglich der Übertragung des als kurzfristig in der Bilanz ausgewiesenen rund 5,4-Prozent-Anteils an der METRO AG. Während der Berichtsperiode wurden keine Transfers zwischen den Levels 1 und 2 vorgenommen. Transfers in oder aus Level 3 gab es weder im Geschäftsjahr 2018/19 noch im Vorjahr. Finanzinstrumente, die in der Bilanz zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind, für die der Fair Value aber im Anhang angegeben ist, sind ebenfalls in eine dreistufige Fair-Value-Hierarchie eingeordnet. Die Fair Values der Forderungen an Lieferanten, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten sowie der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entsprechen aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeit im Wesentlichen ihren Buchwerten. Die Ermittlung der Fair Values der Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Schuldscheindarlehen erfolgt auf der Basis der Marktzinskurve nach der Zero-Coupon-Methode unter Berücksichtigung von Credit Spreads (Level 2). Die auf den Stichtag abgegrenzten Zinsen sind in den Werten enthalten. Die Fair Values aller anderen übrigen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht börsennotiert sind, entsprechen den Barwerten der mit diesen Bilanzpositionen verbundenen Zahlungen. Bei der Berechnung wurden die zum Stichtag gültigen landesspezifischen Zinsstrukturkurven (Level 2) herangezogen. Sonstige Erläuterungen 41. ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG Die Kapitalflussrechnung gemäß IAS 7 (Kapitalflussrechnungen) zeigt, wie sich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Konzern im Laufe des Geschäftsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten umfasst Schecks und Kassenbestände sowie unterwegs befindliche Gelder und Guthaben bei Kreditinstituten und andere kurzfristig liquide finanzielle Vermögenswerte mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten. Die Kapitalflussrechnung unterscheidet zwischen Mittelveränderungen aus der betrieblichen Tätigkeit, aus Investitions- und aus Finanzierungstätigkeit. Cashflows aus nicht fortgeführten Aktivitäten werden separat ausgewiesen, sofern es sich um aufgegebene Geschäftsbereiche handelt. Die Cashflows aus nicht fortgeführten Aktivitäten betreffen die nicht fortgeführten und mittlerweile abgegangenen Aktivitäten des russischen MediaMarkt-Geschäfts. Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf die fortgeführten Aktivitäten. Aus der betrieblichen Tätigkeit wurden Cashflows in Höhe von 86 Mio. € (2017/18: 743 Mio. €) generiert. Die planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen in Höhe von insgesamt 241 Mio. € (2017/18: 231 Mio. €) entfallen mit 197 Mio. € (2017/18: 197 Mio. €) auf Sachanlagen und mit 45 Mio. € (2017/18: 34 Mio. €) auf sonstige immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte. Die Veränderung des Nettobetriebsvermögens beträgt -310 Mio. € (2017/18: 302 Mio. €) und enthält die Veränderungen der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche, der Forderungen an Lieferanten, die in der Position "Sonstige finanzielle Vermögenswerte" enthaltenen Forderungen aus Kreditkarten und die in den "Anderen Vermögenswerten" enthaltenen geleisteten Anzahlungen auf Vorräte. Darüber hinaus enthält sie die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Verbindlichkeiten, der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, der abgegrenzten Umsätze aus Gutscheinen und Kundentreueprogrammen, der Rückstellungen für Kundentreueprogramme und Rückgaberechte sowie der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen. Aus der sonstigen betrieblichen Tätigkeit resultiert insgesamt ein Mittelzufluss von 97 Mio. € (2017/18: Mittelabfluss 45 Mio. €). Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf erhöhte Abfindungsverpflichtungen zurückzuführen, die überwiegend im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm sowie Führungswechseln stehen. Daneben wirkte eine zahlungswirksame Forderungsreduktion in Höhe von 40 Mio. €, die im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Verwertung von zurückbehaltenem Nettobetriebsvermögen aus Portfoliomaßnahmen des Vorjahres steht. Insgesamt sind in dieser Position Veränderungen der sonstigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, der Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten sowie Veränderungen der Rechnungsabgrenzungsposten enthalten. Darüber hinaus enthält sie Anpassungen nicht realisierter Währungseffekte sowie die Eliminierung EBIT-wirksamer Entkonsolidierungsergebnisse. Im EBIT enthaltene, aber zahlungsunwirksame Beträge aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen werden ebenfalls innerhalb des sonstigen betrieblichen Cashflows korrigiert. Aus dem Bereich der Investitionstätigkeit resultiert ein Mittelzufluss von 118 Mio. € (2017/18: Mittelabfluss von 278 Mio. €). Der positive Cashflow aus Investitionstätigkeit ist dabei im Wesentlichen auf die Veräußerung eines 5,4-Prozent-Anteils an der METRO AG im dritten Quartal 2018/19 zurückzuführen. Darüber hinaus trugen rückläufige Modernisierungsinvestitionen sowie eine selektive Expansionstätigkeit zu dieser Entwicklung bei. Positiv wirkt zudem der Wegfall eines Mittelabflusses für die im Vorjahr erworbene 15-Prozent-Beteiligung an M.video sowie der ebenfalls entfallende Mittelabfluss aus dem im Vorjahr erfolgten Verkauf einer Gesellschaft, deren Vermögenswerte und Schulden aus Pensionsverpflichtungen und zugehörigem Barvermögen bestand. Der Betrag der als Mittelabfluss dargestellten Investitionen in Sachanlagen unterscheidet sich von dem im Anlagenspiegel dargestellten Zugang in Höhe der nicht zahlungswirksamen Vorgänge. Diese betreffen im Wesentlichen Zugänge aus Finanzierungs-Leasing, Wechselkurseffekte sowie die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Erwerb von übrigen Anlagewerten. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit weist im Geschäftsjahr 2018/19 einen Mittelabfluss von 178 Mio. € (2017/18: Mittelzufluss von 56 Mio. €) auf. Diese Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass Tilgungen von Finanzschulden die Neuaufnahmen übersteigen. Zudem entfällt der im Vorjahr enthaltene Mittelzufluss in Höhe von 277 Mio. € aus der beschlossenen zehnprozentigen Erhöhung des Grundkapitals der CECONOMY AG. Gegenläufig wirkte die im Vorjahr geleistete Zahlung einer Dividende an die Aktionäre der CECONOMY AG in Höhe von 85 Mio. €. In den Mittelzuflüssen aus Ergebnisübernahmen und sonstiger Finanzierungstätigkeit sind Dividenden der METRO AG und der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG in Höhe von 27 Mio. € (2017/18: 29 Mio. €) enthalten. Gegenläufig wirken mit -11 Mio. € (2017/18: -1 Mio. €) Effekte aus sonstiger Finanzierungstätigkeit, die im Geschäftsjahr 2018/19 überwiegend im Zusammenhang mit realisierten Kursverlusten stehen. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterlagen keinen Verfügungsbeschränkungen. Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der Änderungen von Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit. scroll Cashflows Mio. € 01.10.2018 Zahlungswirksame Veränderung Anleihen 145 -145 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1 0 Schuldscheindarlehen 251 0 Verbindlichkeiten aus Finanzierungs- Leasingverhältnissen 43 -5 Andere Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Finanzierungstätigkeit 1 107 -13 Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit 546 -163 scroll Nicht zahlungswirksame Veränderungen Mio. € Währungskursbedingt Erwerb oder Veräußerung von Unternehmen Beizulegende Zeitwerte Übrige 30.09.2019 Anleihen 0 0 0 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0 0 0 1 Schuldscheindarlehen 0 0 0 0 251 Verbindlichkeiten aus Finanzierungs- Leasingverhältnissen 0 0 0 12 50 Andere Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Finanzierungstätigkeit 1 0 0 -1 11 105 Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit 0 0 -1 24 406 1 Enthält weitere Bilanzpositionen mit Auswirkung auf den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit. Wesentliche Bestandteile sind die Verbindlichkeiten aus Andienungsrechten und Ausgleichsverpflichtungen gegenüber Minderheitsgesellschaftern (Bestandteil der Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten) sowie aktive und passive Derivate zur Währungsabsicherung (Bestandteil der Sonstigen finanziellen Vermögenswerte und Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten). Die unter "Übrige" ausgewiesenen nicht zahlungswirksamen Veränderungen der "Anderen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Finanzierungstätigkeit" entfallen mit 6 Mio. € auf mehrjährige Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter, die im Vorjahr erstmals passiviert wurden und aus geschlossenen Ergebnisabführungsverträgen mit ausgewählten Marktgesellschaften resultieren. Der Anstieg ergab sich dabei aus der jährlichen Neubewertung dieser Ausgleichsverpflichtung. Die Cashflows aus nicht fortgeführten Aktivitäten ermitteln sich wie folgt: scroll Mio. € 2017/18 2018/19 EBIT -144 1 Planmäßige Abschreibungen, Zuschreibungen und Wertminderungen auf Anlagevermögen ohne Finanzanlagen 29 0 Veränderung von Pensions- und sonstigen Rückstellungen 57 0 Veränderung des Nettobetriebsvermögens 43 0 Zahlungen Ertragsteuern 0 0 Umgliederung Gewinne (-)/Verluste (+) aus dem Abgang von Anlagevermögen 1 0 Sonstiges -45 -1 Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit nicht fortgeführter Aktivitäten -60 0 scroll Mio. € 2017/18 2018/19 Unternehmensakquisitionen 0 0 Investitionen in Sachanlagen (ohne Finanzierungs-Leasing) -5 0 Sonstige Investitionen -4 0 Unternehmensveräußerungen -156 0 Anlagenabgänge 1 0 Cashflow aus Investitionstätigkeit nicht fortgeführter Aktivitäten -164 0 scroll Mio. € 2017/18 2018/19 Gewinnausschüttungen 0 0 Tilgung von Verbindlichkeiten aus Andienungsrechten nicht beherrschender Gesellschafter 0 0 Aufnahme von Finanzschulden 0 0 Tilgung von Finanzschulden 0 0 Gezahlte Zinsen 0 0 Erhaltene Zinsen 0 0 Ergebnisübernahmen und sonstige Finanzierungstätigkeit 1 0 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit nicht fortgeführter Aktivitäten 1 0 Die Werte beinhalten in beiden Geschäftsjahren das im Vorjahr abgegangene russische MediaMarkt-Geschäft. Zahlungsmittelabgänge zum Zeitpunkt des Abgangs in Höhe von 0 Mio. € (2017/18: 46 Mio. €) sind in den Unternehmensveräußerungen enthalten. 42. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG Die Segmentierung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des Konzerns. Der Chief Operating Decision Maker (CODM) gemäß IFRS-8-Segmentberichterstattung von CECONOMY ist der Vorstand der CECONOMY AG. Die Vorstandsmitglieder sind gemeinschaftlich verantwortlich für die Ressourcenallokation sowie für die Einschätzung der operativen Ertragskraft. Die Steuerung erfolgt bei CECONOMY grundsätzlich auf Landesebene. Der CODM von CECONOMY steuert daher die Aktivitäten des Unternehmens auf Basis einer internen Berichterstattung, die grundsätzlich Kennzahlen je Land beinhaltet. Die Ressourcenallokation und die Performancemessung erfolgen entsprechend auf Landesebene. CECONOMY ist in einem singulären Geschäftsbereich, dem Elektronikbereich, tätig. In Kombination mit einer relativ homogenen Ausrichtung ähneln sich in allen Ländern sowohl Produkte, Dienstleistungen, Kundengruppen als auch Vertriebsmethoden. Basierend auf gleichartigen ökonomischen Rahmenbedingungen und wirtschaftlichen Merkmalen der Geschäftstätigkeiten werden einzelne Länder zu den folgenden Geschäftssegmenten aggregiert, die berichtspflichtig sind: ― DACH (Deutschland, Österreich, Schweiz, Ungarn) ― West-/Südeuropa (Belgien, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien) ― Osteuropa (Polen, Türkei) Sämtliche nicht berichtspflichtige Geschäftssegmente sowie Geschäftsaktivitäten, die nicht die Definitionskriterien eines Geschäftssegments erfüllen, werden unter Sonstige zusammengefasst. Hierzu gehören insbesondere Schweden sowie kleinere operative Gesellschaften. ↗ Weitere Angaben zu den Segmenten enthält der Zusammengefasste Lagebericht. Nachfolgend werden die wesentlichen Bestandteile der Segmentberichterstattung beschrieben: ― Der Außenumsatz repräsentiert den Umsatz der Geschäftssegmente mit Konzernexternen. ― Der Innenumsatz zeigt die Umsätze mit anderen Geschäftssegmenten. ― Das Segment-EBITDA umfasst das EBIT vor planmäßigen Abschreibungen, Wertminderungen und Zuschreibungen auf Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte. ― Das Segment-EBIT beschreibt das betriebliche Ergebnis der Periode vor Finanzergebnis und Ertragsteuern. Konzerninterne Mietverträge werden in den Segmenten als Operating-Leasingverhältnisse dargestellt. Die Vermietung findet dabei zu marktüblichen Konditionen statt. Standortbezogene Risiken sowie Werthaltigkeitsrisiken von langfristigen Vermögenswerten werden in den Segmenten grundsätzlich nur dann abgebildet, wenn es sich um Konzernrisiken handelt. Dies gilt analog für aktive und passive Abgrenzungen, die auf Segmentebene nur dann abgebildet werden, wenn dies auch in der Konzernbilanz erforderlich wäre. ― Im bereinigten EBITDA und im bereinigten EBIT werden im Geschäftsjahr 2018/19 Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm sowie Führungswechseln bereinigt. Das Kosten- und Effizienzprogramm verfolgt das Ziel, die Prozesse, Strukturen und Geschäftsaktivitäten der Gruppe zu straffen, Kosten zu senken und so die Grundlagen für profitables Wachstum zu schaffen. Die Optimierung und Umstrukturierung fokussiert sich insbesondere auf Zentral- und Verwaltungseinheiten in Deutschland. Das Programm umfasst auch die Überprüfung der Geschäftsaktivitäten von kleineren Portfoliounternehmen. Für das Kosten- und Effizienzprogramm sind im EBITDA Aufwendungen in Höhe von 151 Mio. € beziehungsweise im EBIT in Höhe von 165 Mio. € enthalten. Die im ersten Quartal 2018/19 angefallenen Aufwendungen für Führungswechsel im Top-Management in Höhe von 34 Mio. € beziehen sich auf Führungswechsel auf der ersten und zweiten Führungsebene der CECONOMY AG, der Media-Saturn-Holding GmbH und der MediaMarktSaturn-Landesgesellschaften. Insgesamt sind im Geschäftsjahr 2018/19 Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kosten- und Effizienzprogramm sowie Führungswechseln in Höhe von 186 Mio. € im EBITDA beziehungsweise in Höhe von 200 Mio. € im EBIT enthalten. Nachfolgend wird für das Geschäftsjahr 2018/19 die Überleitung des bereinigten EBITDA auf das EBITDA sowie die Überleitung des bereinigten EBIT auf das EBIT dargestellt: scroll Mio. € 2018/19 Bereinigtes EBITDA 650 Führungswechsel im Top-Management -34 Kosten- und Effizienzprogramm -151 EBITDA 465 scroll Mio. € 2018/19 Bereinigtes EBIT 423 Führungswechsel im Top-Management -34 Kosten- und Effizienzprogramm -165 EBIT 224 ↗ Weitere Angaben zum bereinigten EBITDA beziehungsweise bereinigten EBIT werden im Kapitel Steuerungssystem gemacht. ― Die Segmentinvestitionen beinhalten die Zugänge (einschließlich der Zugänge zum Konsolidierungskreis) zu den langfristigen immateriellen Vermögenswerten sowie zu den Sachanlagen. Ausgenommen hiervon sind Zugänge aufgrund der Reklassifikation von "Zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten" als langfristige Vermögenswerte. ― Das langfristige Segmentvermögen enthält grundsätzlich das gesamte langfristige Vermögen mit Ausnahme von im Wesentlichen Finanzanlagen, nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen sowie Steuerpositionen. Nachfolgend wird die Überleitung des langfristigen Segmentvermögens auf die Vermögenswerte des Konzerns dargestellt: scroll Mio. € 30.09.2018 30.09.2019 Langfristiges Segmentvermögen 1.472 1.394 Finanzanlagen 262 278 Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 488 497 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.115 1.132 Latente Steueransprüche 59 73 Ertragsteuererstattungsansprüche 103 142 Sonstige Steuererstattungsansprüche 1 93 66 Vorräte 2.480 2.548 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ähnliche Ansprüche 613 455 Forderungen an Lieferanten 1.239 1.295 Forderungen Kreditkarten 2 71 51 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 1 54 53 Forderungen aus sonstigen Finanzgeschäften 2,3 269 1 Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte (ohne langfristiges Segmentvermögen) 0 52 Sonstiges 1,2,3,4 155 65 Vermögenswerte des Konzerns 8.475 8.103 1 Enthalten in der Bilanzposition Andere Vermögenswerte (kurzfristig) 2 Enthalten in der Bilanzposition Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig) 3 Enthalten in der Bilanzposition Sonstige finanzielle Vermögenswerte (langfristig) 4 Enthalten in der Bilanzposition Andere Vermögenswerte (langfristig) Transfers zwischen den Segmenten finden grundsätzlich auf Basis der aus Konzernsicht entstehenden Kosten statt. 43. MANAGEMENT DER FINANZWIRTSCHAFTLICHEN RISIKEN Der Bereich Treasury der CECONOMY AG steuert die finanzwirtschaftlichen Risiken von CECONOMY. Dies sind speziell: ― Preisänderungsrisiken ― Liquiditätsrisiken ― Bonitätsrisiken ― Risiken aus Zahlungsstromschwankungen ↗ Nähere Angaben zum Risikomanagement-System finden sich im Zusammengefassten Lagebericht im Wirtschaftsbericht - Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage - Finanz- und Vermögenslage - Finanzmanagement. Preisänderungsrisiken Preisänderungsrisiken resultieren für CECONOMY daraus, dass der Wert eines Finanzinstruments durch Änderungen der Marktzinssätze, der Wechselkurse und der Aktienkurse beeinflusst wird. Zinsrisiken Zinsrisiken entstehen durch Veränderungen des Zinsniveaus. Zur Begrenzung dieser Risiken können Zinsderivate bei Bedarf eingesetzt werden. Die Ermittlung des verbleibenden Zinsrisikos von CECONOMY erfolgt gemäß IFRS 7 mittels einer Sensitivitätsanalyse. Dabei werden folgende Annahmen bei der Betrachtung einer Zinssatzänderung zugrunde gelegt: ― Die durch die Sensitivitätsanalyse ermittelte Gesamtauswirkung bezieht sich auf den Bestand zum Bilanzstichtag und drückt den Effekt für ein Jahr aus. ― Variabel verzinsliche, originäre Finanzinstrumente, deren Zinszahlungen nicht als Grundgeschäft im Rahmen von Cashflow Hedges gegen Zinssatzänderungen designiert sind, wirken sich in der Sensitivitätsanalyse ergebniswirksam im Zinsergebnis aus. Es wird die Sensitivität für eine Veränderung von zehn Basispunkten ermittelt. ― Festverzinsliche originäre Finanzinstrumente bleiben im Rahmen der Sensitivitätsanalyse unberücksichtigt. ― Finanzinstrumente, die als Sicherungsgeschäft im Rahmen eines Cashflow Hedges zur Absicherung von variablen Zinsströmen designiert sind, wirken sich nur dann im Zinsergebnis aus, wenn die Zahlungsströme ausgelöst werden. Aus der Bewertung des Sicherungsgeschäfts zum Fair Value entstehen jedoch ergebnisneutrale Effekte in den Gewinnrücklagen. ― Zinsderivate, die nicht in einem qualifizierten Sicherungszusammenhang nach IAS 39 stehen, wirken sich durch die Bewertung zum Fair Value ergebniswirksam im übrigen Finanzergebnis und durch eintretende Zinsströme im Zinsergebnis aus. Das verbleibende Zinsrisiko resultiert zum Bilanzstichtag im Wesentlichen aus variabel verzinslichen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus anderen kurzfristig liquiden finanziellen Vermögenswerten (unter "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" ausgewiesen) mit einem Gesamtanlagesaldo nach Berücksichtigung von Sicherungsgeschäften in Höhe von 986 Mio. € (30.09.2018: 957 Mio. €). Eine Zinssatzerhöhung von zehn Basispunkten hat bei diesem Gesamtsaldo einen um 1 Mio. € (2017/18: 1 Mio. €) höheren Ertrag im Zinsergebnis pro Jahr zur Folge. Bei einer Zinssatzreduzierung von zehn Basispunkten ergibt sich ein gegenläufiger Effekt in Höhe von -1 Mio. € (2017/18: -1 Mio. €). Währungsrisiken entstehen für CECONOMY im internationalen Einkauf von Waren und aufgrund von Kosten sowie Finanzierungen, die in einer anderen Währung als der jeweiligen Landeswährung anfallen oder an die Entwicklung einer anderen Währung gebunden sind. Für daraus resultierende Fremdwährungspositionen besteht eine Sicherungspflicht gemäß der Konzernrichtlinie "Fremdwährungstransaktionen". Ausnahmen bestehen dort, wo es wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, sowie bei gesetzlichen und regulatorischen Beschränkungen in den Ländern. Bei der Absicherung kommen Devisentermingeschäfte/-optionen sowie Zins- und Währungsswaps infrage. Die Darstellung des durch die Ausnahmen entstehenden Fremdwährungsrisikos erfolgt gemäß IFRS 7 ebenfalls mittels einer Sensitivitätsanalyse. Dabei werden folgende Annahmen bei der Betrachtung einer Abwertung beziehungsweise Aufwertung des Euro gegenüber Fremdwährungen getroffen: Die durch die Sensitivitätsanalyse dargestellte Gesamtauswirkung bezieht sich in ihrer Höhe und ihren Ergebnischarakteristika auf die Fremdwährungsbestände innerhalb der konsolidierten Tochtergesellschaften von CECONOMY und drückt den Effekt bei Vorliegen der Abwertung beziehungsweise Aufwertung des Euro aus. Bei einer Abwertung des Euro tritt ein positiver Effekt ein, sofern eine Fremdwährungsforderung in einer Tochtergesellschaft besteht, deren funktionale Währung der Euro ist, sowie bei einer Verbindlichkeit in Euro in einer Tochtergesellschaft, deren funktionale Währung nicht der Euro ist. In der nachfolgenden Tabelle werden die Währungspaar-Nominalvolumen, die unter diese Kategorie fallen, mit einem positiven Vorzeichen dargestellt. Ein negativer Effekt tritt bei einer Abwertung des Euro ein, sofern eine Forderung in Euro in einer Tochtergesellschaft besteht, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, sowie bei einer Fremdwährungsverbindlichkeit in einer Tochtergesellschaft, deren funktionale Währung der Euro ist. Korrespondierend dazu werden in der nachfolgenden Tabelle die unter diese Kategorie fallenden Währungspaar-Nominalvolumen mit einem negativen Vorzeichen ausgewiesen. Eine Aufwertung des Euro bewirkt hingegen für alle oben dargestellten Beziehungen jeweils den gegenläufigen Effekt. Die Effekte aus der Bewertung von Fremdwährungspositionen, die gemäß IAS 21 mit dem Stichtagskurs umgerechnet werden und die keinen Eigenkapitalcharakter haben, werden in der Sensitivitätsanalyse ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In den Fällen, in denen die Fremdwährungspositionen Eigenkapitalcharakter haben, sogenannte Net Investments, werden die Effekte der Stichtagskursbewertung erfolgsneutral im Eigenkapital (Sonstiges Ergebnis) berücksichtigt. Devisentermingeschäfte/-optionen sowie Zins- und Währungsswaps, die nicht in einem qualifizierten Sicherungszusammenhang gemäß IAS 39 stehen, wirken sich durch die Bewertung zum Fair Value ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung aus. Dem gegenüber stehen die Effekte aus der Bewertung des in Fremdwährung gehaltenen Grundgeschäfts, sodass sich bei voller Effektivität des Sicherungsgeschäfts beide Effekte ausgleichen. CECONOMY hat das Wahlrecht ausgeübt, die Hedge-Accounting-Regelungen weiter unter IAS 39 anzuwenden. Dieses Wahlrecht kann so lange ausgeübt werden, bis das Macro-Hedge-Accounting-Projekt des IASB abgeschlossen ist. Eine Finalisierung dieses Projektes in naher Zukunft ist noch nicht absehbar. Effekte aus der Währungsumrechnung von Abschlüssen, deren funktionale Währung nicht die Berichtswährung von CECONOMY ist, berühren die Cashflows in lokaler Währung nicht und sind deshalb nicht Bestandteil der Sensitivitätsanalyse. Das verbleibende Währungsrisiko von CECONOMY, das im Wesentlichen daraus entsteht, dass bestimmte Währungen aus rechtlichen Gründen oder aufgrund fehlender Markttiefe nicht gesichert werden können, lautet zum Bilanzstichtag wie folgt: scroll Auswirkung bei Ab-/Aufwertung des Euro um 10 % Mio. € Währungspaar Volumen 30.09.2018 Volumen 30.09.2019 Periodenergebnis +/- +/- CHF/EUR +5 +1 -45 -5 NOK/EUR -9 -1 -9 -1 PLN/EUR +25 +3 +30 +3 SEK/EUR +28 +3 +29 +3 USD/EUR -3 0 0 0 Zusätzlich zu den in der Tabelle aufgeführten Währungspaaren, besteht eine US-Dollar-Fremdwährungsposition in einer Tochtergesellschaft, deren funktionale Währung die türkische Lira ist (Währungspaar: USD/TRY). Bei einem Volumen in Höhe von 14 Mio. USD würde sich bei einer Abwertung des US-Dollar um zehn Prozent ein positiver Effekt auf das Periodenergebnis von 1 Mio. € ergeben. Eine Aufwertung des US-Dollar um zehn Prozent würde umgekehrt zu einem negativen Effekt im Periodenergebnis von -1 Mio. € führen. Zins- und Währungsrisiken sind durch die in den CECONOMY-internen Treasury-Richtlinien festgeschriebenen Grundsätze deutlich reduziert und limitiert. Darin ist konzernweit verbindlich geregelt, dass jede Absicherungsmaßnahme im Rahmen vorher definierter Limits erfolgen muss und in keinem Fall zu einer Erhöhung der Risikoposition führen darf. CECONOMY nimmt dabei bewusst in Kauf, dass die Möglichkeiten, aktuelle oder erwartete Zins- beziehungsweise Wechselkursentwicklungen zur Ergebnisoptimierung zu nutzen, stark eingeschränkt sind. Zur Absicherung dürfen außerdem ausschließlich marktgängige, derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, deren korrekte finanzmathematische und buchhalterische Abbildung und Bewertung in den Treasury-Systemen sichergestellt sind. Am Bilanzstichtag sind folgende derivative Finanzinstrumente zur Risikoreduzierung eingesetzt: scroll 30.09.2018 Fair Values Mio. € Nominalvolumen Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Verbindlichkeiten Währungsbezogene Geschäfte Devisentermingeschäfte/-optionen innerhalb Fair-Value-Hedges 0 0 0 innerhalb Cashflow Hedges 0 0 0 nicht in einer Hedge-Beziehung -417 0 2 -417 0 2 scroll 30.09.2019 Fair Values Mio. € Nominalvolumen Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Verbindlichkeiten Währungsbezogene Geschäfte Devisentermingeschäfte/-optionen innerhalb Fair-Value-Hedges 0 0 0 innerhalb Cashflow Hedges 0 0 0 nicht in einer Hedge-Beziehung -393 1 1 -393 1 1 Das Nominalvolumen der Devisentermingeschäfte/-optionen bestimmt sich aus der Nettoposition der den einzelnen Geschäften zugrunde liegenden An- und Verkaufsbeträgen in Fremdwährung, umgerechnet zum entsprechenden Wechselkurs des Bilanzstichtags. Sämtliche Fair Values stellen den theoretischen Wert bei Auflösung der Geschäfte zum Stichtag dar. Unter der Prämisse des Haltens der Geschäfte bis zur Endlaufzeit handelt es sich hierbei um unrealisierte Gewinne und Verluste, die sich bei voller Effektivität des Sicherungsgeschäfts bis zur Fälligkeit mit Gewinnen und Verlusten der Grundgeschäfte ausgleichen werden. Um diesen Ausgleich periodengerecht darstellen zu können, werden zwischen Sicherungsgeschäften und Grundgeschäften Beziehungen hergestellt, die wie folgt gebucht werden: ― Innerhalb eines Fair-Value-Hedges wird sowohl das Sicherungsgeschäft als auch das abzusichernde Risiko des Grundgeschäfts mit dem Fair Value bilanziert. Die Wertschwankungen beider Geschäfte werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der sie sich bei voller Effektivität des Sicherungsgeschäfts ausgleichen. ― Innerhalb eines Cashflow Hedges werden die Sicherungsgeschäfte ebenfalls grundsätzlich zum Fair Value bilanziert. Bei voller Effektivität des Sicherungsgeschäfts werden die Bewertungsveränderungen so lange im Eigenkapital erfasst, bis die abgesicherten Zahlungsströme beziehungsweise erwarteten Transaktionen das Ergebnis beeinflussen. Erst dann erfolgt die Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung. ― Sicherungsgeschäfte, die nach IAS 39 nicht in einer Sicherungsbeziehung stehen, werden mit dem Fair Value bilanziert. Wertveränderungen werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Auch wenn hier formal kein Sicherungszusammenhang hergestellt wurde, handelt es sich hierbei um Sicherungsgeschäfte, die in einem engen Zusammenhang mit einem Grundgeschäft stehen und die sich in ihrer Ergebnisauswirkung mit denen des Grundgeschäfts ausgleichen (natürlicher Hedge). Die eingesetzten Währungsderivate beziehen sich vor allem auf die Schwedische Krone und den US-Dollar. Folgende Fälligkeitstermine liegen bei den derivativen Finanzinstrumenten vor: scroll 30.09.2018 30.09.2019 Fälligkeitstermine Fälligkeitstermine Mio. € Bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Währungsbezogene Geschäfte Devisentermingeschäfte/-optionen innerhalb Fair-Value-Hedges 0 0 0 0 0 0 innerhalb Cashflow Hedges 0 0 0 0 0 0 nicht in einer Hedge-Beziehung 2 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 Unter den Fälligkeitsterminen sind die Fair Values der in diesen Zeiträumen fälligen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten angegeben. Liquiditätsrisiken Mit Liquiditätsrisiko wird das Risiko bezeichnet, Zahlungsmittel nicht oder nur zu erhöhten Kosten beschaffen beziehungsweise bereitstellen zu können. Liquiditätsrisiken entstehen beispielsweise durch temporäres Versagen der Kapitalmärkte, Ausfall von Kreditgebern, unzureichende Kreditlinien oder das Fehlen eingeplanter Zahlungseingänge. Das Treasury stellt eine möglichst kostengünstige und betragsmäßig stets ausreichende Deckung des Finanzbedarfs für das operative Geschäft und für Investitionen sicher. Die erforderlichen Informationen werden durch eine auf rollierende drei Monate nach dem Geschäftsjahresende ausgerichtete Konzernfinanzplanung der einzelnen Konzerngesellschaften bereitgestellt und einer Abweichungsanalyse unterzogen. Diese Finanzplanung wird zusätzlich durch eine Kurzfrist-Liquiditätsplanung ergänzt und jeweils rollierend aktualisiert. Als Instrumente der Finanzierung werden Produkte des Geld- und Kapitalmarkts (Fest- und Tagesgelder, Schuldscheindarlehen, Commercial Paper) eingesetzt sowie mehrjährige bilaterale und syndizierte Kreditlinien vorgehalten. CECONOMY verfügt damit über eine ausreichende Liquiditätsreserve, sodass Liquiditätsrisiken auch dann nicht entstehen, wenn unerwartet auftretende Ereignisse negative finanzwirtschaftliche Auswirkungen auf die Liquiditätslage haben. Zu den Instrumenten der Finanzierung und Kreditlinien wird auf die Ausführungen unter den entsprechenden Bilanzpositionen verwiesen. ↗ Nähere Angaben finden sich unter Nummer 29 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie unter Nummer 36 Finanzschulden. Durch den konzerninternen Finanzausgleich (Cash-Pooling) können Konzernunternehmen die Liquiditätsüberschüsse anderer Unternehmenseinheiten nutzen, um ihren Liquiditätsbedarf zu decken. Dies verringert das Fremdfinanzierungsvolumen und somit den Zinsaufwand. Des Weiteren wird das im Bereich Treasury der CECONOMY AG gebündelte Know-how genutzt, um die Konzerngesellschaften in allen relevanten Finanzfragen zu beraten und zu betreuen. Das reicht von grundsätzlichen Überlegungen zur Finanzierung von Investitionsvorhaben bis hin zur Unterstützung der Finanzverantwortlichen der einzelnen Konzerngesellschaften in Gesprächen mit Banken und Finanzdienstleistern vor Ort. Dadurch wird sichergestellt, dass zum einen die Finanzressourcen von CECONOMY optimal eingesetzt werden und zum anderen alle Konzerngesellschaften an der Bonität und Stärke von CECONOMY im Hinblick auf ihre Finanzierungskonditionen teilhaben. Bonitätsrisiken Bonitätsrisiken entstehen durch den vollständigen oder teilweisen Ausfall eines Kontrahenten, beispielsweise durch Insolvenz, im Rahmen von Geldanlagen sowie bei derivativen Finanzinstrumenten mit positiven Marktwerten. Das maximale Ausfallrisiko, dem CECONOMY zum Bilanzstichtag ausgesetzt ist, wird durch die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte in einer Gesamthöhe von 2.949 Mio. € (30.09.2018: 3.729 Mio. €) widergespiegelt. Zum Bilanzstichtag liegen keine wesentlichen Sicherheiten für finanzielle Vermögenswerte vor. Die in den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten berücksichtigten Kassenbestände in Höhe von 55 Mio. € (30.09.2018: 66 Mio. €) unterliegen dabei keinem nennenswerten Ausfallrisiko. Im Zuge des Risikomanagements von Geldanlagen in Gesamthöhe von 1.025 Mio. € (30.09.2018: 1.001 Mio. €) und aktiven derivativen Finanzinstrumenten in Gesamthöhe von 1 Mio. € (30.09.2018: 0 Mio. €) sind für alle Geschäftspartner von CECONOMY Mindestanforderungen an die Bonität und zudem individuelle Höchstgrenzen für das Engagement festgelegt. Bei der Ermittlung der Bonitätsrisiken werden Schecks und unterwegs befindliche Gelder nicht berücksichtigt. Grundlage ist dabei eine in den Treasury-Richtlinien festgeschriebene Limitsystematik, die im Wesentlichen auf den Einstufungen internationaler Ratingagenturen, der Entwicklung des Credit Default Swaps oder auf internen Bonitätsprüfungen basiert. Jedem Kontrahenten von CECONOMY wird ein individuelles Limit zugewiesen, dessen Einhaltung fortlaufend überwacht wird. Zum 30. September 2019 wurden rund 98 Prozent des Anlagevolumens bei Kontrahenten mit einer Investment-Grade-Einstufung, die somit eine gute bis sehr gute Bonität aufweisen, platziert. Bei Kontrahenten, die bisher noch kein international anerkanntes Rating aufweisen, handelt es sich um renommierte Finanzinstitute, deren Bonität aufgrund von Analysen als einwandfrei betrachtet werden kann. CECONOMY ist auch in Ländern vertreten, deren Finanzinstitute aufgrund ihrer eigenen Länderratings keine Investment-Grade-Einstufung erreichen. Eine Zusammenarbeit mit diesen Instituten ist aus länderspezifischen Gründen sowie unter Kosten- und Effizienzgesichtspunkten notwendig und sinnvoll. Der Anteil am Gesamtvolumen liegt hier bei rund zwei Prozent. CECONOMY ist Bonitätsrisiken aus Geldanlagen somit nur in sehr geringem Maße ausgesetzt. CECONOMY berücksichtigt die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls bei der erstmaligen Erfassung eines Vermögenswerts und stellt fest, ob das Kreditrisiko in jeder Berichtsperiode kontinuierlich gestiegen ist. Um zu beurteilen, ob sich das Kreditrisiko deutlich erhöht, vergleicht die Gesellschaft das Risiko eines Ausfalls des Vermögenswerts zum Bilanzstichtag mit dem Ausfallrisiko zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung. Hierbei werden alle verfügbaren, angemessenen und zukunftsorientierten Informationen berücksichtigt. Insbesondere sind folgende Indikatoren enthalten: ― Interne Ratingmodelle ― Externe Bonitätsinformationen (soweit verfügbar) ― Tatsächliche oder erwartete erhebliche nachteilige Veränderungen der Geschäfts-, Finanz- oder Wirtschaftslage, von denen erwartet wird, dass sie die Fähigkeit des Kreditnehmers, seinen Verpflichtungen nachzukommen, erheblich verändern werden ― Erhebliche Erhöhung des Kreditrisikos bei anderen Finanzinstrumenten desselben Kreditnehmers ― Wesentliche Änderungen der erwarteten Leistung und des Verhaltens des Kreditnehmers, einschließlich Änderungen des Zahlungsstatus der Kreditnehmer im Konzern und Veränderungen der Betriebsergebnisse des Kreditnehmers Makroökonomische Informationen (wie Marktzinsen oder Wachstumsraten) sowie weitere zukunftsorientierte Informationen fließen in das interne Ratingmodell ein. Für Forderungen aus Lieferung und Leistungen sowie Providerforderungen werden diese mittels einer Prognose für das Folgejahr über die jährliche Veränderung der Unternehmensinsolvenzen im entsprechenden Geschäftssegment berücksichtigt. Ungeachtet der obigen Analyse wird ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos vermutet, wenn ein Schuldner mehr als 30 Tage überfällig ist, um eine vertragliche Zahlung zu leisten. Sobald objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, werden die finanziellen Vermögenswerte aus Stufe 1 oder 2 in die Stufe 3 übertragen. Dazu werden im CECONOMY-Konzern unter anderem folgende Indikatoren herangezogen: ― Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners ― Ein Vertragsbruch, wie zum Beispiel Ausfall oder Verzug von Zins- und/oder Tilgungszahlungen ― Verschwinden eines aktiven Markts für den betreffenden finanziellen Vermögenswert ― Zugeständnisse, die aus wirtschaftlichen oder vertraglichen Gründen aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten des Schuldners gewährt werden ― eine erhöhte Wahrscheinlichkeit der Eröffnung eines Insolvenz- oder Einziehungsverfahrens Ob ein Ausfall eines finanziellen Vermögenswerts vorliegt, wird unter anderem untersucht, wenn der Kontrahent innerhalb von 90 Tagen Überfälligkeit keine vertraglichen Zahlungen leistet. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn keine angemessene Erwartung für eine Rückzahlung besteht, beispielsweise wenn ein Schuldner keinen Tilgungsplan mit der Gesellschaft eingeht. Bei der Ausbuchung von Krediten oder Forderungen unternimmt die Gesellschaft weiterhin Vollstreckungsmaßnahmen, um zu versuchen, die fällige Forderung einzuziehen. Soweit Rückforderungen geltend gemacht werden können, werden diese erfolgswirksam erfasst. Während der Berichtsperiode wurden keine wesentlichen Änderungen der Schätzungsmethoden oder -annahmen vorgenommen. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen Verursacht durch eine Änderung des zukünftigen Zinsniveaus können sich bei variabel verzinslichen Vermögens- beziehungsweise Schuldposten Schwankungen der Zahlungsströme einstellen. Anhand sogenannter "Stress Tests" wird untersucht, welche Auswirkungen die Veränderungen des Zinsniveaus auf die Zahlungsströme haben könnten und wie sie im Einklang mit den internen Treasury-Richtlinien durch Sicherungsgeschäfte limitiert werden können. 44. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN Bei CECONOMY betragen die Eventualverbindlichkeiten zum Ende des Geschäftsjahres 2018/19 2 Mio. € (2017/18: 1 Mio. €). 45. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN Der Nominalwert der sonstigen finanziellen Verpflichtungen zum 30. September 2019 beträgt 153 Mio. € (30.09.2018: 148 Mio. €) und beinhaltet im Wesentlichen Abnahmeverpflichtungen für Dienstleistungsverträge. Aus der Spaltung der ehemaligen METRO GROUP besteht ein gesetzliches Haftungsverhältnis aus einer fünf- beziehungsweise zehnjährigen Nachhaftung gemäß § 133 Abs. 1 und 3 Umwandlungsgesetz (UmwG). Die an der Spaltung beteiligten Rechtsträger haften für die Verbindlichkeiten bis zum Jahr 2022 und die Versorgungsverpflichtungen bis zum Jahr 2027 der CECONOMY AG als übertragender Rechtsträger, die vor dem Wirksamwerden der Spaltung begründet wurden, als Gesamtschuldner. Die CECONOMY AG schätzt das Risiko einer Inanspruchnahme auch aus diesen Haftungsverhältnissen als nicht wahrscheinlich ein. ↗ Angaben zu den Erwerbsverpflichtungen für Sonstige immaterielle Vermögenswerte, Gegenstände des Sachanlagevermögens und Verpflichtungen aus Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen finden sich unter Nummer 20 Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Nummer 21 Sachanlagen. 46. SONSTIGE RECHTSANGELEGENHEITEN Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die Media-Saturn-Holding GmbH Die CECONOMY AG hält mittelbar - über ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft CECONOMY Retail GmbH (CE Retail) - 78,38 Prozent der Anteile an der Media-Saturn-Holding GmbH (MSH). Mit einer am 28. Januar 2016 gegen die MSH vor dem Landgericht (LG) Ingolstadt erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeits- sowie positiven Beschlussfeststellungsklage, die ablehnende Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der MSH im Dezember 2015 zum Gegenstand hat, begehrt der Minderheitsgesellschafter der MSH die Abberufung und Suspendierung des von CE Retail (damals noch firmierend als METRO Kaufhaus und Fachmarkt Holding GmbH) seinerzeit entsandten Geschäftsführers der MSH. Die Klage des Minderheitsgesellschafters wurde durch das LG Ingolstadt mit Urteil vom 7. März 2017 abgewiesen. Die durch den Minderheitsgesellschafter eingelegte Berufung hat das Oberlandesgericht (OLG) München mit Beschluss vom 29. November 2017 zurückgewiesen und dabei die Revision nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Minderheitsgesellschafter am 22. Dezember 2017 Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten hat der BGH mit Beschluss vom 26. Februar 2018 das Ruhen des Verfahrens angeordnet. Die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde sind nach Ansicht von CECONOMY gering. Mit einer weiteren am 10. Februar 2016 gegen die MSH erhobenen Beschlussmängelklage vor dem LG Ingolstadt, die weitere ebenfalls ablehnende Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der MSH im Dezember 2015 zum Gegenstand hat, begehrt der Minderheitsgesellschafter, dass gegen die seinerzeitige Geschäftsführung der MSH nach Ansicht des Minderheitsgesellschafters bestehende Schadensersatzansprüche wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen geltend gemacht werden. Die Klage hat das LG Ingolstadt mit Urteil vom 18. November 2016 abgewiesen. Mit Beschluss vom 18. Juli 2017 hat das OLG München die durch den Minderheitsgesellschafter eingelegte Berufung zurückgewiesen und dabei die Revision nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Minderheitsgesellschafter am 24. August 2017 Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt. Auf übereinstimmenden Antrag der Beteiligten hat der BGH mit Beschluss vom 26. Februar 2018 das Ruhen des Verfahrens angeordnet. Die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde sind nach Ansicht von CECONOMY gering. Der Minderheitsgesellschafter hat zuletzt mit Beschlussfassung vom Mai/Juni 2018 gegen die Feststellung des Jahresabschlusses der MSH für das Geschäftsjahr 2016/17 und eine Ausschüttung des Jahresüberschusses gestimmt. Mit einer am 31. Juli 2018 vor dem LG Ingolstadt erhobenen Beschlussmängelklage begehrte die CE Retail die Feststellung, dass der Jahresabschluss der MSH für das Geschäftsjahr 2016/17 festgestellt und eine Ausschüttung des Jahresüberschusses an die Gesellschafter beschlossen worden ist. Das Gericht hatte auf einvernehmlichen Antrag der Beteiligten mit Beschluss vom 31. August 2018 das Ruhen des Verfahrens angeordnet. Die Beteiligten haben sich zwischenzeitlich außergerichtlich geeinigt. Die CE Retail hat die Klage daher mit Schriftsatz vom 29. Mai 2019 zurückgenommen. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Hauptversammlungen der CECONOMY AG Am 6. Februar 2017 hatte die Hauptversammlung der CECONOMY AG (damals noch firmierend als METRO AG) dem Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag zwischen der damals noch als METRO AG firmierenden CECONOMY AG und der damals noch als METRO Wholesale & Food Specialist AG firmierenden heutigen METRO AG zugestimmt. Die Ausgliederung und die Abspaltung sind am 12. Juli 2017 in das Handelsregister der damals noch als METRO AG firmierenden CECONOMY AG eingetragen und damit wirksam geworden. Die nachfolgend beschriebenen Gerichtsverfahren und ihr Ausgang haben keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der Ausgliederung und der Abspaltung. Im Zusammenhang mit der Aufteilung der ehemaligen METRO GROUP haben mehrere Aktionäre, darunter der Minderheitsgesellschafter der MSH, Anfechtungs-, Nichtigkeits- und/oder Feststellungsklagen wegen der in der ordentlichen Hauptversammlung der damals noch als METRO AG firmierenden CECONOMY AG vom 6. Februar 2017 unter Tagesordnungspunkten 3 und 4 gefassten Beschlüsse der Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/16, der unter Tagesordnungspunkten 9 und 10 gefassten Beschlüsse über die Änderung von § 1 der Satzung (Firma) sowie weiterer Satzungsänderungen und wegen des unter Tagesordnungspunkt 11 gefassten Beschlusses über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag erhoben. Des Weiteren haben mehrere Aktionäre allgemeine Feststellungsklagen gegen die CECONOMY AG erhoben und beantragt, festzustellen, dass der Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag nichtig oder zumindest schwebend unwirksam ist. Sämtliche zuvor genannten Klagen waren vor dem LG Düsseldorf anhängig. Mit Urteilen vom 24. Januar 2018 hat das LG Düsseldorf sämtliche dieser Klagen abgewiesen. In allen Verfahren ist Berufung eingelegt worden. Mit Urteilen vom 4. April 2019 hat das OLG Düsseldorf sämtliche Berufungen zurückgewiesen. In dem Berufungsurteil im Anfechtungsverfahren betreffend die Beschlüsse der Hauptversammlung wurde die Revision zum BGH zugelassen und eingelegt. In den Verfahren auf Feststellung der Nichtigkeit oder schwebenden Unwirksamkeit des Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrags hat das OLG Düsseldorf die Revision nicht zugelassen. In einem dieser Feststellungsverfahren haben die Kläger Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt. Das Urteil in dem anderen Feststellungsverfahren ist rechtskräftig. Die Erfolgsaussichten der Revision und der Nichtzulassungsbeschwerde sind nach Ansicht von CECONOMY gering. Am 13. Februar 2019 hat die Hauptversammlung der CECONOMY AG unter Tagesordnungspunkt 2 den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung erteilt. Gegen die Einzelentlastung der früheren Vorstandsmitglieder Pieter Haas und Mark Frese haben mehrere Aktionäre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage bei dem LG Düsseldorf erhoben. Die Erfolgsaussichten der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage sind nach Ansicht von CECONOMY gering. Geltendmachung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche Gesellschaften von CECONOMY hatten bei einem Londoner Gericht gegen Kreditkartengesellschaften auf Schadensersatz geklagt. Mit den Klagen werden Schadensersatzansprüche auf der Basis der Entscheidung der EU-Kommission geltend gemacht, die festgestellt hat, dass die als Teil eines Zahlkartensystems festgelegten grenzüberschreitenden Interbankenentgelte, die auch bei der Festlegung von nationalen Interbankenentgelten eine Rolle spielten, gegen europäisches Kartellrecht verstoßen haben. Einige der verfolgten Ansprüche waren wirtschaftlich der jetzigen METRO AG zuzurechnen. Die Verfahren sind in der Zwischenzeit im Rahmen von Vergleichen beendet worden. Darüber hinaus haben Gesellschaften von CECONOMY bei einem Londoner Gericht eine Klage gegen Gesellschaften von Toshiba und Panasonic eingereicht. Mit der Klage werden Schadensersatzansprüche auf der Basis der Entscheidung der EU-Kommission geltend gemacht, die festgestellt hat, dass sieben Hersteller von Kathodenstrahlröhren (Cathode Ray Tubes - CRTs), darunter Toshiba und Panasonic, Preisabsprachen trafen, Märkte und Kunden untereinander aufteilten sowie ihre Produktion beschränkten und damit gegen europäisches Kartellrecht verstießen. Diese CRTs wurden in Fernsehern und Computerbildschirmen verbaut, die auch an Gesellschaften von CECONOMY verkauft wurden. Übrige Rechtsangelegenheiten Gesellschaften von CECONOMY sind Partei beziehungsweise Beteiligte in weiteren gerichtlichen Klageverfahren sowie Kartellverfahren. Dazu gehörten auch die Ermittlungen der EU-Kommission gegen die Redcoon GmbH, die mit Durchsuchungen wegen des Verdachts auf wettbewerbsbeschränkende Abreden mit Lieferanten 2015 eingeleitet wurden, sich jedoch in der Zwischenzeit ohne Ergebnis erledigt haben. Mit Schriftsatz vom 9. Mai 2019 hat der Minderheitsgesellschafter der MSH Beschwerde nach § 104 Abs. 2 Satz 4 AktG gegen die gerichtliche Bestellung von Christoph Vilanek als Mitglied des Aufsichtsrats der CECONOMY AG eingelegt. Der Beschwerde hat das Amtsgericht (AG) Düsseldorf mit Beschlüssen vom 8. Juli 2019 und 13. August 2019 nicht abgeholfen und das Beschwerdeverfahren dem OLG Düsseldorf zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Das OLG Düsseldorf hat durch Beschluss vom 26. August 2019 die Beschwerde zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig. Am 3. November 2017 hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf eine Durchsuchung in den Geschäftsräumen der jetzigen METRO AG durchgeführt. Der Durchsuchung lag der Verdacht von Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) gegen ehemalige und aktuelle Organmitglieder der ehemaligen METRO AG (jetzt CECONOMY AG) zugrunde. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf beziehen sich auf den Verdacht, dass die ehemalige METRO AG die am 30. März 2016 veröffentlichte Ad-hoc-Mitteilung über die Aufteilung der ehemaligen METRO AG zu einem früheren Zeitpunkt hätte vornehmen müssen. Mit Schreiben vom 21. November 2018 hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf die CECONOMY AG davon in Kenntnis gesetzt, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die CECONOMY AG aufgrund der Verdachtslage hinsichtlich einer Straftat durch (ehemalige) vertretungsberechtigte Organe der CECONOMY AG einzuleiten. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat mit Schreiben vom 25. Juni 2019 ihre Absicht mitgeteilt, die Verfahren gegen die betreffenden ehemaligen Mitglieder des Vorstands gegen Zahlung von Geldauflagen im mittleren vierstelligen und unteren fünfstelligen Bereich einzustellen und gegen die CECONOMY AG eine Verbandsgeldbuße in Höhe von 100.000 € zu verhängen. Wir sind weiterhin der Auffassung, bei der Aufteilung der ehemaligen METRO GROUP in zwei selbstständige Unternehmen jederzeit im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften gehandelt zu haben. Derzeit wird evaluiert, ob eine Beendigung des Verfahrens gegen die CECONOMY AG gegen ein sehr maßvolles Bußgeld erfolgen kann und aus pragmatischen und prozessökonomischen Gründen im Unternehmensinteresse angestrebt werden sollte. 47. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG Zwischen dem Bilanzstichtag (30. September 2019) und dem Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses (3. Dezember 2019) sind folgende Sachverhalte eingetreten, die für die Beurteilung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der CECONOMY AG und von CECONOMY von Bedeutung sind. Am 15. Oktober 2019 bestätigte die CECONOMY AG per Ad-hoc-Mitteilung, dass der Aufsichtsrat der CECONOMY AG am Donnerstag, den 17. Oktober 2019, über Vorstandsangelegenheiten, unter anderem über eine mögliche vorzeitige Beendigung der Bestellung des Vorstandsvorsitzenden, Herrn Jörn Werner, beraten wird. Es war vorgesehen, noch am selben Tag eine Entscheidung in diesem Zusammenhang zu treffen. Es gab zu diesem Zeitpunkt noch keine Beschlussempfehlung des Aufsichtsratspräsidiums an den Aufsichtsrat. Am 17. Oktober 2019 verkündete die CECONOMY AG, dass der Aufsichtsrat der CECONOMY AG und Jörn Werner, Vorsitzender des Vorstands, in einer außerordentlichen Sitzung in gegenseitigem Einvernehmen beschlossen haben, sich mit sofortiger Wirkung zu trennen. Gleichzeitig hat der Aufsichtsrat Dr. Bernhard Düttmann, Mitglied des Aufsichtsrats, für die Dauer von zwölf Monaten zum Vorsitzenden des Vorstands bestellt. Herr Dr. Düttmann ist zudem Arbeitsdirektor und verantwortet neben Personal die Strategie des Konzerns. Seit dem 17. Oktober 2019 besteht der Vorstand der CECONOMY AG aus Dr. Bernhard Düttmann und Karin Sonnenmoser. Am 23. Oktober 2019 gab die CECONOMY AG vorläufige Zahlen für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018/19 per Ad-hoc-Mitteilung bekannt. Auf Basis vorläufiger Zahlen erwartete CECONOMY für das Geschäftsjahr 2018/19 ein EBITDA und EBIT auf Vorjahresniveau (Vergleichsgrößen Vorjahr: EBITDA 630 Mio. € und EBIT 399 Mio. €), jeweils ohne Berücksichtigung der Ergebnisbeiträge aus der Beteiligung an Fnac Darty S.A. Das Ergebnis liegt somit leicht oberhalb der ursprünglichen Prognose für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018/19, die einen leichten Rückgang sowohl von EBITDA als auch EBIT vorsah. Dies ist maßgeblich auf eine besser als erwartete operative Geschäftsentwicklung in Spanien, Italien und Deutschland im vierten Quartal 2018/19 zurückzuführen. Ferner erwartete CECONOMY für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018/19 eine Steigerung des währungs- und portoliobereinigten Umsatzes von rund 0,8 Prozent. Wie erwartet entwickelte sich das Nettobetriebsvermögen (NWC) moderat rückläufig und fiel voraussichtlich rund 330 Mio. € niedriger gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum aus. Darin sind nicht enthalten rund -20 Mio. € bedingt durch den separaten Ausweis von Vermögenswerten und Schulden der Veräußerungsgruppe MediaMarkt Griechenland. Unter Einbeziehung dieses Effekts aus der Veräußerungsgruppe fiel das Nettobetriebsvermögen gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum voraussichtlich um rund 310 Mio. € niedriger aus. Am 29. November 2019 fand der Vollzug einer Transaktion zwischen der Media-Saturn-Holding (MSH) und der Olympia Group Ltd. (Olympia) statt. Die Transaktion betrifft die Gründung eines neuen Unternehmens zur Abdeckung des Markts in Griechenland und Zypern, bei der Olympia 75 Prozent der Anteile, die MSH hält 25 Prozent an der neuen Einheit übernimmt. Beide übertragen ihre operativen Gesellschaften - MediaMarkt Griechenland beziehungsweise den Consumer Electronics- und Entertainment-Händler Public in Griechenland und Zypern - an die neue Organisation. Die Märkte beider Gesellschaften werden unter den jeweiligen Markennamen weitergeführt. Alle Garantien und Verpflichtungen gegenüber Kunden und Lieferanten werden von dem neuen Unternehmen übernommen und gelten weiter wie bisher. 48. ANGABEN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN Nahestehende Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss Die CECONOMY AG als Mutterunternehmen von CECONOMY wird von keiner Gesellschaft beherrscht. Der Haniel-Konzern hat jedoch maßgeblichen Einfluss auf die CECONOMY AG, die im Haniel-Konzernabschluss als assoziiertes Unternehmen ausgewiesen wird. CECONOMY hat im Geschäftsjahr 2018/19 Dienstleistungen vom Haniel-Konzern in Höhe von 0 Mio. € (2017/18: 0 Mio. €) erhalten. Im Vorjahr bestehende Verbindlichkeiten aus erhaltenen Leistungen betragen im Geschäftsjahr 2018/19 ebenfalls 0 Mio. € (2017/18: 0 Mio. €). Die Geschäftsbeziehungen zu den nahestehenden Unternehmen sind vertraglich vereinbart und entsprechen Marktkonditionen. Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen Das Management in Schlüsselpositionen von CECONOMY umfasst den Vorstand und Aufsichtsrat der CECONOMY AG. Grundsätzlich sind neben den Vergütungsleistungen zwischen CECONOMY und dem Management in Schlüsselpositionen keine weiteren Leistungen erbracht oder erhalten worden. ↗ Die Grundzüge des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat sind unter Nummer 50 Vorstand und Aufsichtsrat aufgeführt. Andere Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen Andere als die oben genannten Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen bestanden im Geschäftsjahr 2018/19 nicht (2017/18: 0 Mio. €). 49. LONG-TERM INCENTIVE DER FÜHRUNGSKRÄFTE Peak Performance Plan (PPP) Das Long-Term Incentive (LTI) ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet und hat eine dementsprechend mehrjährige Bemessungsgrundlage. Das LTI incentiviert eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung unter Berücksichtigung der internen und externen Wertentwicklung sowie der Belange der Aktionäre und der weiteren dem Unternehmen verbundenen Stakeholder. Die jährlich gewährten Tranchen des LTI-Plans haben eine dreijährige Performance-Periode. Jeder berechtigten Führungskraft wird zunächst ein Zielwert in Euro zugeteilt. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich durch Multiplikation des Zielbetrags mit dem Faktor der Gesamtzielerreichung und ist abhängig von der Erfüllung von zwei Erfolgszielen, die im Zielbetrag des LTI jeweils hälftig gewichtet werden: ― Ergebnis je Aktie/Earnings per Share - EPS ― Aktienrendite/Total Shareholder Return - TSR EPS-Komponente: Im Regelfall zu Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Tranche des Peak Performance Plan gewährt wird, beschließt der Vorstand eine untere Schwelle (Einstiegshürde) für die Zielerreichung und einen EPS-Zielwert für die 100-Prozent-Zielerfüllung. Dem jeweiligen Grad der Zielerreichung wird ein Faktor zugeordnet: Ist der Grad der Zielerreichung nach Ablauf der Performance-Periode kleiner oder gleich der Eintrittshürde, so ist der Faktor 0. Bei einer Zielerreichung von 100 Prozent beträgt er 1,0. Der Faktor für alle anderen Werte (auch über Faktor 1,0) wird linear ermittelt. TSR-Komponente: Der Zielerreichungsfaktor der TSR-Komponente wird anhand der relativen Entwicklung der Aktienrendite der Stammaktie der Gesellschaft im Performance-Zeitraum gegenüber einem definierten Vergleichsindex oder bestimmten Vergleichsgruppen ermittelt. Im Regelfall zu Beginn des Geschäftsjahres, in dem der Peak Performance Plan gewährt wird, beschließt der Vorstand eine untere Schwelle (Einstiegshürde) und einen TSR-Zielwert für die 100-Prozent-Zielerfüllung. Dem jeweiligen Grad der Zielerreichung wird ein Faktor zugeordnet: Ist der Grad der Zielerreichung nach Ablauf der Performance-Periode kleiner oder gleich der Eintrittshürde, so ist der Faktor 0, bei einer Zielerreichung von 100 Prozent beträgt er 1,0. Der Faktor für alle anderen Werte (auch über Faktor 1,0) wird linear ermittelt. Der Anfangskurs der Stammaktie errechnet sich bei Gewährung aus dem Durchschnitt der Xetra-Schlusskurse von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft. Drei Jahre später wird ebenfalls über den Zeitraum von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung der Endkurs aus den Xetra-Schlusskursen der Stammaktie der Gesellschaft errechnet. Der TSR berechnet sich als Prozentwert aus der Veränderung des Endkurses zuzüglich der Summe der hypothetisch reinvestierten Dividenden zum Anfangskurs im Vergleich zur Veränderung der Vergleichsgruppen. Der so errechnete TSR der Gesellschaft wird mit dem TSR eines definierten Vergleichsindex oder einer definierten Peer Group (Index-TSR) in der Performance-Periode verglichen. Ermittlung des Auszahlungsbetrags Der Auszahlungsbetrag wird wie folgt ermittelt: Für jedes Erfolgsziel wird ein auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundeter Zielerreichungsfaktor ermittelt. Das arithmetische Mittel dieser Faktoren, ebenfalls auf zwei Nachkommastellen gerundet, ergibt den Gesamtzielerreichungsfaktor. Der individuelle Auszahlungsbetrag ermittelt sich dann aus dem jeweiligen Zielbetrag durch Multiplikation mit dem Gesamtzielerreichungsfaktor. Der Auszahlungsbetrag ist auf maximal 250 Prozent des vereinbarten individuellen Zielbetrags begrenzt (Auszahlungs-Cap). Die Auszahlung des LTI erfolgt spätestens vier Monate nach der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Verwendung des Bilanzgewinns des letzten Geschäftsjahres der Performance-Periode beschließt, nicht jedoch vor Billigung aller Jahres- und Konzernabschlüsse für die Geschäftsjahre der Performance-Periode. Im Geschäftsjahr bereits laufende Tranchen älterer Pläne Der Vorstand der ehemaligen METRO AG hat im November 2016 beschlossen, die Tranchen der erfolgsabhängigen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung, die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Spaltung noch nicht planmäßig beendet waren, unterjährig abzurechnen und auszuzahlen. Die zu diesem Zeitpunkt noch nicht erdienten Teile hingegen wurden mit ihren entsprechenden zeitanteiligen Zielbeträgen in einen neuen Long-Term-Incentive-Plan für die CECONOMY AG eingebracht. Für den in die neuen Pläne eingebrachten Teil der Tranche Sustainable Performance Plan 2014/15 wurde als Kennzahl das Ergebnis je Aktie (Earnings per Share - EPS) bestimmt. Die Tranche endete im Geschäftsjahr 2018/19 und wurde planmäßig ausgezahlt. Der gesamte Auszahlungsbetrag aus der im Geschäftsjahr 2018/19 beendeten LTI-Tranche betrug für 13 Berechtigte der CECONOMY AG 0,20 Mio. €. Aus den laufenden Tranchen anteilsbasierter Vergütungsprogramme ist im Geschäftsjahr ein Aufwand in Höhe von 0,17 Mio. € angefallen (2017/18: 0,62 Mio. €). Die mit den Programmen in Zusammenhang stehenden Rückstellungen zum 30. September 2019 betragen 0,60 Mio. € (30.09.2018: 0,67 Mio. €). Diese verteilen sich wie folgt auf die laufenden Programme: scroll Mio. € Rückstellung zum 30.09.2018 Rückstellung zum 30.09.2019 EPS Roll-over 0,24 0,00 PPP 2017 0,33 0,28 PPP 2018 0,10 0,18 PPP 2019 0,00 0,14 0,67 0,60 50. VORSTAND UND AUFSICHTSRAT Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2018/19 Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands setzt sich im Wesentlichen zusammen aus der Grundvergütung, der kurzfristigen erfolgsabhängigen Vergütung (Short-Term Incentive und gegebenenfalls Sonderprämien) sowie der erfolgsabhängigen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung (Long-Term Incentive). Das Short-Term Incentive der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus den den definierten finanziellen Zielen und der Erreichung individuell gesetzer Ziele zusammen. Festgelegt sind drei finanzielle Erfolgsziele, die auf Unternehmenskennzahlen (KPIs) basieren und für die der Aufsichtsrat auf Grundlage der Unternehmensplanung im Voraus die jeweiligen Zielwerte, die Schwellenwerte und die maximale Zielerreichung festlegt: ― Umsatzwachstum bereinigt um Währungseffekte und um Effekte von Portfolioveränderungen (Akquisitionen und Desinvestitionen) ― Ergebnis vor Abzug von Finanzergebnis und Steuern - EBIT (als währungsbereinigtes Delta zum Vorjahr) ― Nettobetriebsvermögen - NWC Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2018/19 beträgt 4,8 Mio. € (2017/18: 4,4 Mio. €). Davon entfallen 2,3 Mio. € (2017/18: 2,9 Mio. €) auf die Grundvergütung, 0,9 Mio. € (2017/18: 0,0 Mio. €) auf die kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung, 1,5 Mio. € (2017/18: 1,3 Mio. €) auf die erfolgsabhängige Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung und 0,1 Mio. € (2017/18: 0,1 Mio. €) auf sonstige Vergütungen. Die angegebenen Vorjahreswerte beziehen sich auf die im Geschäftsjahr 2017/18 amtierenden Vorstandsmitglieder. Die im Geschäftsjahr 2018/19 gewährte erfolgsabhängige Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung (Performance Share Plan) ist mit dem Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung angegeben. Im Geschäftsjahr 2018/19 haben sich Wertveränderungen aus den laufenden Tranchen erfolgsabhängiger Vergütungsprogramme mit langfristiger Anreizwirkung ergeben. Der Aufwand für die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Tranche 2018/19 betrug betreffend Herrn Werner 0,1 Mio. € und betreffend Frau Sonnenmoser 0,1 Mio. €. Der Zielbetrag der Tranche 2018/19 für die Mitglieder des Vorstands beträgt insgesamt 1,5 Mio. €. Darüber hinaus besteht für die Mitglieder des Vorstands eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktzusage mit einer beitragsorientierten und einer leistungsorientierten Komponente. Die Finanzierung der beitragsorientierten Komponente erfolgt gemeinsam durch den Vorstand und das Unternehmen. Sofern das Vorstandsmitglied einen Eigenbeitrag von sieben Prozent seiner definierten Bemessungsgrundlage erbringt, fügt das Unternehmen den doppelten Beitrag hinzu. Die sonstigen Vergütungen entfallen auf geldwerte Vorteile aus Sachbezügen. Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands Für frühere Mitglieder des Vorstands der CECONOMY AG und von auf die CECONOMY AG verschmolzenen Gesellschaften sowie ihre Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2018/19 Leistungen in Höhe von 3,0 Mio. € (2017/18: 3,3 Mio. €) erbracht. Der Barwert des Verpflichtungsvolumens für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen nach IFRS beträgt 48,0 Mio. € (30.09.2018: 45,3 Mio. €). Der entsprechende Barwert des Verpflichtungsvolumens für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen nach HGB beträgt 39,1 Mio. € (30.09.2018: 38,4 Mio. €). ↗ Die Angaben gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 a Satz 5 bis 8 HGB finden sich im Zusammengefassten Lagebericht im Vergütungsbericht. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Die Gesamtvergütung sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19 beträgt 2,2 Mio. € (2017/18: 2,0 Mio. €). ↗ Weitere Angaben zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder finden sich im Zusammengefassten Lagebericht im Vergütungsbericht. 51. HONORARE DES KONZERNABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR GEMÄSS § 314 ABS. 1 NR. 9 HGB Für die erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) ist das unten stehende Gesamthonorar berechnet worden. scroll Mio. € 2018/19 Abschlussprüfung 6 Sonstige Bestätigungs- oder Prüfungsleistungen 0 Steuerberatungsleistungen 0 Sonstige Leistungen 0 Honorare des Konzernabschlussprüfers 6 Es wurden ausschließlich Leistungen erbracht, die mit der Tätigkeit als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der CECONOMY AG vereinbar sind. Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG bezieht sich auf die Prüfung des Konzernabschlusses, des Jahresabschlusses sowie verschiedene Jahresabschlussprüfungen und Prüfungen von IFRS Reporting Packages zur Einbeziehung in den CECONOMY-Konzernabschluss ihrer Tochterunternehmen, einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen. Zudem erfolgten prüfungsintegriert prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen, projektbegleitende Prüfungen im Rahmen der Einführung neuer Rechnungslegungsstandards sowie ISAE-3402-Prüfungsleistungen. Andere Bestätigungsleistungen enthalten neben einer betriebswirtschaftlichen Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems auch vereinbarte Bestätigungsleistungen in Bezug auf beispielsweise Umsatzmietvereinbarungen und Compliance Certificates. Die Steuerberatungsleistungen umfassen insbesondere die Erstellung von Fremdvergleichsstudien für Zwecke der Verrechnungspreisdokumentation für konzerninterne Leistungsverrechnungen. Die sonstigen Leistungen beinhalten Honorare für eine Bestandsaufnahme und Lückenanalysee in Bezug auf unternehmensinterne Planungsprozesse, Beratungsleistungen in Bezug auf Bilanzierungsfragen, die sich auf die Analyse von Sachverhalten und das Aufzeigen von Optionen beschränken, sowie die Konzeptionierung und Durchführung von Schulungen für Mitarbeiter der Bereiche Accounting und Controlling. 52. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX Die von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam abgegebene Entsprechenserklärung gemäß § 161 Abs. 1 AktG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex von September 2019 sowie die Ergänzung von November 2019 und nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen beziehungsweise Ergänzungen macht die CECONOMY AG auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen - Corporate Governance dauerhaft öffentlich zugänglich. ↗ Die aktuelle Erklärung und Ergänzung sind im Corporate-Governance-Bericht 2018/19 vollständig wiedergegeben. 53. BEFREIUNGSWAHLRECHTE NACH § 264 ABS. 3 BEZIEHUNGSWEISE § 264 B HGB Nachfolgende inländische Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft beziehungsweise Personenhandelsgesellschaft nehmen die Befreiungsvorschriften gemäß § 264 Abs. 3 und § 264 b HGB in Anspruch und verzichten deshalb auf die Offenlegung ihrer Jahresabschlussunterlagen 2018/19 sowie überwiegend auch auf die Erstellung des (HGB-)Anhangs und Lageberichts. scroll Operative Gesellschaften und Serviceeinheiten CECONOMY Data GmbH Düsseldorf CECONOMY Digital GmbH Düsseldorf CECONOMY Dreizehnte Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH Ingolstadt CECONOMY Erste Vermögensverwaltungs GmbH Düsseldorf CECONOMY Invest GmbH Düsseldorf CECONOMY Pensionssicherungs GmbH Düsseldorf CECONOMY Retail GmbH Düsseldorf CECONOMY Retail International GmbH Düsseldorf MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG Düsseldorf MWFS Zwischenholding Management GmbH Düsseldorf 54. ÜBERSICHT DER WESENTLICHEN VOLLKONSOLIDIERTEN KONZERNGESELLSCHAFTEN scroll 30.09.2018 30.09.2019 Name Land Sitz Anteil in % Anteil in % CECONOMY AG Deutschland Düsseldorf Media-Saturn-Holding GmbH Deutschland Ingolstadt 78,4 78,4 Media-Saturn Deutschland GmbH Deutschland Ingolstadt 100,0 100,0 Media - Saturn Beteiligungsges.m.b.H. Österreich Vösendorf 100,0 100,0 Media Markt Management AG Schweiz Dietikon 100,0 100,0 MEDIA MARKT SATURN, S.A. UNIPERSONAL Spanien El Prat de Llobregat 100,0 100,0 Mediamarket S.p.A.con Socio Unico Italien Curno 100,0 100,0 Media Markt Saturn Holding Nederland B.V. Niederlande Rotterdam 100,0 100,0 Media Saturn Holding Polska Sp.z.o.o. Polen Warschau 100,0 100,0 MEDİA MARKT TURKEY TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ Türkei Istanbul 100,0 100,0 55. ORGANE DER CECONOMY AG UND IHRE MANDATE Mitglieder des Aufsichtsrats 1 Jürgen Fitschen (Aufsichtsratsvorsitzender) Senior Advisor, Deutsche Bank AG a) Vonovia SE, Bochum Syntellix AG, Hannover b) Kühne + Nagel International AG, Schindellegi, Schweiz (bis 7. Mai 2019) Kommanditgesellschaft CURA Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Hamburg Jürgen Schulz (stellvertretender Vorsitzender) Abteilungsleiter Service, Saturn Bielefeld Vorsitzender des Betriebsrats, Saturn Bielefeld a) Keine b) Keine Wolfgang Baur Abteilungsleiter Logistik, Saturn Techno-Electro-Handelsgesellschaft mbH, Köln Vorsitzender des Betriebsrats, Saturn Köln a) Keine b) Keine Kirsten Joachim Breuer 2. Geschäftsführer, IG Metall Geschäftsstelle Erfurt a) Keine b) Keine Karin Dohm Global Head of Government & Regulatory Affairs and Group Structuring Deutsche Bank AG a) Deutsche EuroShop AG, Hamburg DB Europe GmbH, Frankfurt am Main b) Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg Dr. Bernhard Düttmann (von 1. Oktober 2018 bis 31. Dezember 2018 und von 26. März 2019 bis 30. September 2019 sowie von 1. Oktober 2019 bis 17. Oktober 2019) Selbstständiger Unternehmensberater a) Alstria Office Reit AG, Hamburg Vossloh AG, Werdohl b) Keine Daniela Eckardt Angestellte Kasse/Information, Saturn Alexanderplatz Berlin Stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats, Saturn Alexanderplatz Berlin a) Keine b) Keine Dr. Florian Funck Mitglied des Vorstands der Franz Haniel & Cie. GmbH a) METRO AG, Düsseldorf TAKKT AG, Stuttgart Vonovia SE, Bochum b) Keine Ludwig Glosser Service Manager und Lead Problem Manager Process Management, Media-Saturn IT Services GmbH Vorsitzender des Betriebsrats, Media-Saturn IT Services GmbH a) Keine b) Keine Julia Goldin Executive Vice President & Chief Marketing Officer, Lego Group a) Keine b) Keine Jo Harlow Selbstständige Unternehmerin a) Keine b) Intercontinental Hotels Group plc, Denham, Großbritannien Halma plc, Amersham, Großbritannien J Sainsbury's plc, London, Großbritannien Peter Küpfer (bis 30. April 2019) Selbstständiger Unternehmensberater a) METRO AG, Düsseldorf b) AHRB AG, Zürich, Schweiz ARH Resort Holding AG, Zürich, Schweiz Breda Consulting AG, Zürich, Schweiz Cambiata Ltd, Road Town (Tortola), Britische Jungferninseln Cambiata Schweiz AG, Zürich, Schweiz Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG, Essen Lake Zurich Fund Exempt Company, George Town (Grand Cayman), Cayman Islands Supra Holding AG, Zug, Schweiz Rainer Kuschewski Selbstständiger Unternehmer a) Keine b) Keine Stefanie Nutzenberger (seit 17. September 2019) Mitglied im Bundesvorstand der Gewerkschaft ver.di a) Keine b) Keine Claudia Plath Chief Financial Officer ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG a) Hochbahn AG, Hamburg (bis 23. August 2019) Deutsche EuroShop AG, Hamburg (seit 12. Juni 2019) b) MEC METRO-ECE Centermanagement GmbH & Co. KG, Düsseldorf Jens Ploog Senior-Referent Organisation, Prozesse und Projekte, Media-Saturn Deutschland GmbH Vorsitzender des Betriebsrats, Media-Saturn Deutschland GmbH a) Keine b) Keine Birgit Popp Bereichsleiterin HR Personal- und Organisationsentwicklung & Change, Media-Saturn Deutschland GmbH a) Keine b) Keine Dr. Fredy Raas Geschäftsführer der Beisheim Holding GmbH, Baar, Schweiz, und der Beisheim Group GmbH & Co. KG a) METRO AG, Düsseldorf b) Arisco Holding AG, Baar, Schweiz Montana Capital Partners AG, Baar, Schweiz (bis 22. Februar 2019) HUWA Finanz und Beteiligungs AG, Au, Schweiz Regine Stachelhaus Selbstständige Unternehmerin a) Covestro AG, Leverkusen Covestro Deutschland AG, Leverkusen SPIE Deutschland und Zentraleuropa GmbH, Ratingen b) ComputaCenter plc, Hatfield, Großbritannien (bis 16. Mai 2019) Spie SA, Cergy-Pontoise, Frankreich Christoph Vilanek (seit 10. Mai 2019) Vorstandsvorsitzender der freenet AG, Büdelsdorf a) Ströer Management SE und Ströer SE & Co. KGaA, Köln EXARING AG, München VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Bonn (seit 17. Juni 2019) b) Sunrise Communications AG, Zürich, Schweiz Lena Widmann (bis 8. Juni 2019) Gewerkschaftssekretärin Fachbereich Handel, Bundesverwaltung ver.di, Berlin a) dm-drogerie markt GmbH + Co. KG (bis 30. April 2019) b) Keine Sylvia Woelke Manager Corporate Risk Management & Internal Controls, Media-Saturn-Holding GmbH Vorsitzende des Betriebsrats, Media-Saturn-Holding GmbH a) Keine b) Keine Ausschüsse des Aufsichtsrats und deren Besetzung Aufsichtsratspräsidium Jürgen Fitschen (Vorsitzender) Jürgen Schulz Regine Stachelhaus Jens Ploog Prüfungsausschuss Karin Dohm (Vorsitzende) Dr. Bernhard Düttmann (von 1. Juni 2019 bis 17. Oktober 2019) Dr. Florian Funck Ludwig Glosser Peter Küpfer (bis 30. April 2019) Rainer Kuschewski Claudia Plath (seit 1. Dezember 2019) Sylvia Woelke (stellvertretende Vorsitzende) Nominierungsausschuss Jürgen Fitschen (Vorsitzender) Dr. Bernhard Düttmann (bis 17. Oktober 2019) Claudia Plath (seit 11. Dezember 2018) Regine Stachelhaus Vermittlungsausschuss gem. § 27 Abs. 3 MitbestG Jürgen Fitschen (Vorsitzender) Jürgen Schulz Dr. Bernhard Düttmann (bis 17. Oktober 2019) Ludwig Glosser Claudia Plath (seit 1. Dezember 2019) 1 Stand: 3. Dezember 2019 a) Mitgliedschaften in anderen zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG b) Mitgliedschaft in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunter- nehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG Mitglieder des Vorstands 2 Jörn Werner (Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor von 1. März 2019 bis 17. Oktober 2019) a) Christophorus Holding GmbH (A.T.U. Gruppe), Weiden Pieroth Wein AG, Rümmelsheim b) Media-Saturn-Holding GmbH, Ingolstadt - Vorsitzender des Beirats (seit 2. April 2019, Mitglied des Beirats von 1. April 2019) VELUX A/S, Kopenhagen, Dänemark Karin Sonnenmoser (Finanzvorstand seit 1. März 2019) a) Keine b) Media-Saturn-Holding GmbH, Ingolstadt - Mitglied des Beirats (seit 13. Mai 2019) Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH, Berlin Dr. Bernhard Düttmann (Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektor von 1. Januar 2019 bis 25. März 2019 sowie Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor seit 17. Oktober 2019) a) Alstria Office Reit AG, Hamburg Vossloh AG, Werdohl b) Media-Saturn-Holding GmbH, Ingolstadt - Mitglied des Beirats (seit 4. November 2019) Dr. Dieter Haag Molkenteller (Mitglied des Vorstands bis 31. Mai 2019) a) Keine b) Media-Saturn-Holding GmbH, Ingolstadt - Mitglied des Beirats (bis 13. Mai 2019) Mark Frese (Finanzvorstand bis 31. Dezember 2018 und Arbeitsdirektor von 7. November 2018 bis 31. Dezember 2018) a) METRO Re AG, Düsseldorf (vormals METRO Reinsurance N.V.) (bis 31. Dezember 2018) b) Media-Saturn-Holding GmbH, Ingolstadt - Vorsitzender des Beirats (bis 31. März 2019) Allistro Capital Gesellschaft für Beteiligungsberatung mbH, Frankfurt am Main - Mitglied des Fachbeirats Pieter Haas (Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor bis 12. Oktober 2018) a) Keine b) Tertia Handelsbeteiligungsgesellschaft mbH, Köln (bis 9. November 2018) Silver Ocean B.V., Amsterdam, Niederlande (bis 9. November 2018) 2 Stand der Mandate 3. Dezember 2019, sofern nicht anders vermerkt a) Mitgliedschaften in anderen zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG b) Mitgliedschaft in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG 56. ANTEILSBESITZ DER CECONOMY AG ZUM 30. SEPTEMBER 2019 GEMÄSS § 313 HGB scroll Konsolidierte Tochterunternehmen Gesellschaftsname Sitz Land Währung %-Anteil am Kapital Accelerate Commerce GmbH München Deutschland EUR 100,00 CECONOMY Data GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 CECONOMY Digital GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 CECONOMY Dreizehnte Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 CECONOMY Erste Vermögensverwaltungs GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 CECONOMY Invest GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 CECONOMY Pensionssicherungs GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 CECONOMY Retail GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 CECONOMY Retail International GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 Electronic Online Services Invest GmbH München Deutschland EUR 100,00 Electronic Repair Logistics B.V. (ERL) Goes Niederlande EUR 51,00 Hansa Foto-Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung Köln Deutschland EUR 100,00 Imtron Asia Hong Kong Limited Hong Kong Hong Kong HKD 100,00 Imtron GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 JUKE ENTERTAINMENT ESPAÑA, S.L., Unipersonal El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 Media - Saturn Beteiligungsges.m.b.H. Vösendorf Österreich EUR 100,00 MEDIA MARKT - BUDAÖRS Video TV Hifi Elektro Fotó Computer Kereskedelmi Kft. Budaörs Ungarn HUF 100,00 Media Markt 14 - Produtos Electronicos LdA Alfragide (Carnaxide) Portugal EUR 100,00 MEDIA MARKT 3 DE MAYO SANTA CRUZ DE TENERIFE S.A. Teneriffa Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT A CORUÑA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA A Coruña Spanien EUR 99,90 Media Markt Aigle SA Aigle Schweiz CHF 100,00 MEDIA MARKT ALACANT VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Alacant Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT ALBACETE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Albacete Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT ALCALA DE GUADAIRA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Alcalà de Guadaira Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT ALCALÁ DE HENARES VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Alcalá de Henares Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT ALCORCON VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Alcorcon Spanien EUR 99,90 Media Markt Alexandrium B.V. Rotterdam Niederlande EUR 90,10 MEDIA MARKT ALFAFAR VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Alfafar Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT ALFRAGIDE - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Lissabon Portugal EUR 100,00 Media Markt Alkmaar B.V. Alkmaar Niederlande EUR 90,10 Media Markt Almere B.V. Almere Niederlande EUR 90,10 MEDIA MARKT ALMERÍA, S.A.U. El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 Media Markt Alphen aan den Rijn B.V. Alphen aan den Rijn Niederlande EUR 90,10 Media Markt Amersfoort B.V. Amersfoort Niederlande EUR 95,24 Media Markt Amsterdam Centrum B.V. Amsterdam Niederlande EUR 94,60 Media Markt Amsterdam Noord B.V. Amsterdam Niederlande EUR 94,60 Media Markt Amsterdam West B.V. Amsterdam Niederlande EUR 100,00 Media Markt Amstetten TV-Hifi-Elektro GmbH Amstetten Österreich EUR 90,00 Media Markt Apeldoorn B.V. Apeldoorn Niederlande EUR 90,10 Media Markt Arena B.V. Amsterdam Niederlande EUR 95,24 MEDIA MARKT ARENA Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn HUF 100,00 MEDIA MARKT Árkád Video TV Hifi Elektro Foto Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn HUF 100,00 Media Markt Arnhem B.V. Arnhem Niederlande EUR 94,60 Media Markt Assen B.V. Assen Niederlande EUR 90,10 MEDIA MARKT AVEIRO - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Lissabon Portugal EUR 100,00 MEDIA MARKT BADAJOZ S.A. Badajoz Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT BARAKALDO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. San Vicente de Barakaldo Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT BARCELONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Barcelona Spanien EUR 99,90 Media Markt Basel AG Basel Schweiz CHF 100,00 MEDIA MARKT Basilix NV Sint-Agatha-Berchem Belgien EUR 100,00 Media Markt Békéscsaba Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Békéscsaba Ungarn HUF 100,00 MEDIA MARKT BENFICA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Lissabon Portugal EUR 100,00 Media Markt Bergen op Zoom B.V. Bergen op Zoom Niederlande EUR 100,00 Media Markt Biel-Brügg AG Brügg bei Biel Schweiz CHF 100,00 MEDIA MARKT BILBAO - ZUBIARTE, S.A. El Prat de Llobregat Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT Bilbondo Video-TV-Hifi-Elektro-Computer-Foto, SA Bizkaia Spanien EUR 99,90 Media Markt Borås TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 MEDIA MARKT BRAGA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Lissabon Portugal EUR 100,00 MEDIA MARKT Braine-l'Alleud SA Braine-l'Alleud Belgien EUR 90,00 Media Markt Breda B.V. Breda Niederlande EUR 97,62 Media Markt Brugge NV Brügge Belgien EUR 100,00 Media Markt Brussel Docks NV Brüssel Belgien EUR 100,00 MEDIA MARKT Bruxelles Rue Neuve - MEDIA MARKT Brussel Nieuwstraat SA Brüssel Belgien EUR 90,00 Media Markt Bürs TV-Hifi-Elektro GmbH Bürs Österreich EUR 90,00 MEDIA MARKT CARTAGENA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Cartagena Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT CASTELLÒ DE LA Plana VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Castellòn de la Plana Spanien EUR 99,90 Media Markt CCCI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCVI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCVIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXIX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXVI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXVII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXVIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXXI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXXII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXXIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCCXXIV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MEDIA MARKT CCLXIV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCLXV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCLXXV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCLXXXIX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCLXXXV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCXCII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCXCIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCXCIX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt CCXCVI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MEDIA MARKT CCXLIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MEDIA MARKT CCXLIV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MEDIA MARKT Century Center NV Antwerpen Belgien EUR 90,00 Media Markt Chur AG Chur Schweiz CHF 100,00 Media Markt CLXXIX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MEDIA MARKT COLLADO VILLALBA, S.A. Collado Villalba Spanien EUR 99,90 Media Markt Conthey SA Conthey Schweiz CHF 100,00 MEDIA MARKT CORDOBA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Cordoba Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT CORDOVILLA-PAMPLONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Pamplona Spanien EUR 99,90 Media Markt Crissier SA Crissier Schweiz CHF 100,00 Media Markt Cruquius B.V Cruquius Niederlande EUR 95,24 MEDIA MARKT Debrecen Video-TV-Hifi-Elektro-Photo-Computer-Kereskedelmi Kft. Debrecen Ungarn HUF 100,00 Media Markt Den Bosch B.V. Den Bosch Niederlande EUR 100,00 Media Markt Den Haag B.V. Den Haag Niederlande EUR 92,35 MEDIA MARKT Deurne NV Antwerpen Belgien EUR 100,00 Media Markt Deventer B.V. Deventer Niederlande EUR 94,60 MEDIA MARKT DIAGONAL MAR-BARCELONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Barcelona Spanien EUR 99,90 Media Markt Doetinchem B.V. Doetinchem Niederlande EUR 94,60 MEDIA MARKT DONOSTI VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Donosti Spanien EUR 99,90 Media Markt Dordrecht B.V. Dordrecht Niederlande EUR 90,10 Media Markt Drachten B.V. Drachten Niederlande EUR 90,10 Media Markt Duiven B.V. Duiven Niederlande EUR 90,10 MEDIA MARKT DUNA Video Tv Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn HUF 100,00 Media Markt E298, S.A.U El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 Media Markt E301, S.A.U El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 Media Markt E302, S.A.U Barcelona Spanien EUR 100,00 Media Markt E303, S.A.U Barcelona Spanien EUR 100,00 Media Markt E304, S.A.U Barcelona Spanien EUR 100,00 Media Markt E-Business GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt E-Commerce AG Dietikon Schweiz CHF 100,00 Media Markt Ede B.V. Ede Niederlande EUR 90,10 Media Markt Eindhoven Centrum B.V. Eindhoven Niederlande EUR 94,60 Media Markt Eindhoven Ekkersrijt B.V. Son en Breugel Niederlande EUR 90,10 MEDIA MARKT EL PRAT VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. El Prat de Llobregat Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT ELCHE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Elche Spanien EUR 99,90 Media Markt Emmen B.V. Emmen Niederlande EUR 100,00 Media Markt Enschede B.V. Enschede Niederlande EUR 100,00 Media Markt Eskilstuna TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Esplugues, S.A. El Prat de Llobregat Spanien EUR 99,90 Media Markt Feldkirch TV-Hifi-Elektro GmbH Feldkirch Österreich EUR 90,00 MEDIA MARKT FERROL, SA A Coruña Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT FINESTRAT S.A.U. Finestrat Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT GAIA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Lissabon Portugal EUR 100,00 MEDIA MARKT GANDIA S.A. Gandia Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT GAVÁ VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Gava Spanien EUR 100,00 Media Markt Gävle TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Genève SA Genf Schweiz CHF 100,00 MEDIA MARKT GETAFE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Getafe Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT GIRONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Girona Spanien EUR 99,90 Media Markt GmbH TV-HiFi-Elektro München Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT Gosselies/Charleroi SA Gosselies Belgien EUR 90,00 Media Markt Göteborg-Bäckebol TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Göteborg-Högsbo TV-HiFi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Göteborg-Torpavallen TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 MEDIA MARKT GRANADA - NEVADA, S.A. El Prat de Llobregat Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT GRANADA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Pulianas (Granada) Spanien EUR 99,90 Media Markt Grancia SA Grancia Schweiz CHF 100,00 Media Markt Granges-Paccot AG Granges-Paccot Schweiz CHF 100,00 Media Markt Graz-Liebenau TV-Hifi-Elektro GmbH Graz Österreich EUR 90,00 Media Markt Groningen Centrum B.V. Groningen Niederlande EUR 100,00 Media Markt Groningen Sontplein B.V. Groningen Niederlande EUR 90,10 MEDIA MARKT Győr Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Győr Ungarn HUF 100,00 Media Markt Heerhugowaard B.V. Heerhugowaard Niederlande EUR 90,10 Media Markt Heerlen B.V. Heerlen Niederlande EUR 100,00 Media Markt Helsingborg TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Hengelo B.V. Hengelo Ov Niederlande EUR 90,10 MEDIA MARKT Herstal SA Lüttich Belgien EUR 90,00 Media Markt Hoofddorp B.V. Hoofddorp Niederlande EUR 94,60 Media Markt Hoorn B.V. Hoorn Niederlande EUR 90,10 MEDIA MARKT HUELVA VÍDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA Huelva Spanien EUR 99,90 Media Markt Imst TV-Hifi-Elektro GmbH Imst Österreich EUR 90,00 MEDIA MARKT ISLAZUL MADRID S.A. Madrid Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT Jemappes/Mons SA Jemappes Belgien EUR 90,00 MEDIA MARKT JEREZ DE LA FRONTERA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Jerez de la Frontera Spanien EUR 99,90 Media Markt Jönköping TV-Hifi- Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Kalmar TV-Hifi-Elektro AB Kalmar Schweden SEK 100,00 Media Markt Kecskemét Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Kecskemét Ungarn HUF 100,00 MEDIA MARKT KISPEST Video TV HiFi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn HUF 100,00 Media Markt Kortrijk NV Kortrijk Belgien EUR 100,00 Media Markt Kriens AG Kriens Schweiz CHF 100,00 Media Markt Kristianstad TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 MEDIA MARKT L´ HOSPITALET VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. L'Hospitalet Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT LAS ARENAS S.A. Las Palmas de Gran Canaria Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT LAS PALMAS DE GRAN CANARIA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Las Palmas de Gran Canaria Spanien EUR 99,90 Media Markt Leeuwarden B.V. Leeuwarden Niederlande EUR 95,24 MEDIA MARKT LEGANES VIDEO-TV- HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA Leganes Spanien EUR 99,90 Media Markt Leidschendam B.V. Leidschendam Niederlande EUR 90,10 MEDIA MARKT LEIRIA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Lissabon Portugal EUR 100,00 Media Markt Leoben TV-Hifi-Elektro GmbH Leoben Österreich EUR 90,00 MEDIA MARKT LEÓN VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. León Spanien EUR 99,90 Media Markt Liège Médiacité SA Lüttich Belgien EUR 100,00 MEDIA MARKT Liège Place Saint-Lambert SA Lüttich Belgien EUR 100,00 Media Markt Liezen TV-Hifi-Elektro GmbH Liezen Österreich EUR 90,00 Media Markt Linköping TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Linz TV-Hifi-Elektro GmbH Linz Österreich EUR 90,00 MEDIA MARKT LLEIDA, SA Lleida Spanien EUR 100,00 Media Markt Logistics AG Dietikon Schweiz CHF 100,00 MEDIA MARKT LOGRONO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Logrono Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT LORCA S.A. Lorca, Murcia Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT LOS BARRIOS VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Barrios. Cadiz Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT LUGO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO,SA Lugo Spanien EUR 99,90 Media Markt Luleå TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Lund TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Maastricht B.V. Maastricht Niederlande EUR 90,10 MEDIA MARKT Machelen NV Machelen Belgien EUR 100,00 MEDIA MARKT MADRID - PLAZA DEL CARMEN S.A.U. El Prat de Llobregat Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT MADRID - VALLECAS S.A. El Prat de Llobregat Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT MADRID BENLLIURE SA Madrid Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT MADRID CASTELLANA SA Madrid Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT MADRID PLENILUNIO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Madrid Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT MADRID-VILLAVERDE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Madrid-Villaverde Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT Majadahonda Video-TV-HiFi-Elektro-Computer-Foto, S.A. Majadahonda Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT MÁLAGA - PLAZA MAYOR S.A. El Prat de Llobregat Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT MALAGA-CENTRO VÍDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA Malaga Spanien EUR 99,90 Media Markt Malmö-Bernstorp TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Malmö-Svågertorp TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 MEDIA MARKT MAMMUT Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn HUF 100,00 Media Markt Management AG Dietikon Schweiz CHF 100,00 Media Markt Marin SA La Tène Schweiz CHF 100,00 MEDIA MARKT MASSALFASSAR S.A. Valencia Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT MATARO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Mataro Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT MATOSINHOS PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Carnaxide Portugal EUR 100,00 Media Markt Meyrin SA Meyrin Schweiz CHF 100,00 Media Markt Middelburg B.V. Middelburg Niederlande EUR 90,10 MEDIA MARKT Miskolc Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmit Kft Miskolc Ungarn HUF 100,00 MEDIA MARKT MURCIA NUEVA CONDOMINA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Murcia Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT MURCIA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Murcia Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT NASCENTE - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Lissabon Portugal EUR 90,00 Media Markt Nieuwegein B.V. Nieuwegein Niederlande EUR 94,60 Media Markt Norrköping TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Nyíregyháza Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Nyíregyháza Ungarn HUF 100,00 Media Markt Oberwart TV-Hifi-Elektro GmbH Oberwart Österreich EUR 90,00 Media Markt Oftringen AG Oftringen Schweiz CHF 100,00 Media Markt Online LdA Alfragide (Carnaxide) Portugal EUR 100,00 MEDIA MARKT ONLINE SAU El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT Oostakker NV Oostakker Belgien EUR 90,00 MEDIA MARKT Oostende NV Oostende Belgien EUR 100,00 Media Markt Örebro TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 MEDIA MARKT ORIHUELA SA Orihuela Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT PALMA DE MALLORCA FAN SAU El Prat de Llobregat Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT PALMA DE MALLORCA S.A. Palma de Mallorca Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT Pécs Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmit Kft. Pécs Ungarn HUF 90,00 MEDIA MARKT PLAÇA DE CATALUNYA, S.A.U. El Prat de Llobregat Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT PLAZA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Lissabon Portugal EUR 100,00 Media Markt Polska Bis sp. z o.o. Warschau VII spółka komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Bis sp. z o.o. Wrocław V spółka komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warschau Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Bydgoszcz II spółka komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Gdańsk IV Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Gdynia II Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Katowice III Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Bis spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Kraków III spółka komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Kraków IV Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Łódź III Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Łódź IV Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Bis spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Lubin Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Lublin II Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Bis spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Poznań III spółka komandytowa Warschau Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Poznań IV Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Szczecin III Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Tychy Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Bis spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warschau IX spółka komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warschau VI Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warschau VIII Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warschau X Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Bis Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Wrocław IV Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Warschau Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. 19 Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. 22 Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. 25 Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. 26 Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. 27 Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Białystok Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Bydgoszcz Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Chorzów Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Elbląg Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Gdańsk II Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Gdynia I Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Gliwice Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Głogów Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Gorzów Wielkopolski Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Kalisz Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Konin Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Koszalin Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Kraków II Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Legnica Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Nowy Sącz Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Piotrków Trybunalski Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Płock Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Poznań II Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Przemyśl Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Radom Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Rybnik Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Słupsk Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Tarnów Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Toruń Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Wałbrzych Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Zamość Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Zielona Góra Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Bielsko-Biała Spólka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Czeladź Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Częstochowa Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Gdańsk I Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Katowice I Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Kielce Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Kraków I Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Łódź I Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Łódź II Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Lublin Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Olsztyn Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Opole Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Poznań I Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Rzeszów Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Szczecin Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warschau 1 Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warschau II Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warschau III Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warschau IV Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Wrocław I Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Wrocław II Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Zabrze Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 90,00 Media Markt Polska spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Proximity Spółka komandytowa Warschau Polen PLN 100,00 Media Markt Polska Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warschau V spółka komandytowa Warschau Polen PLN 100,00 MEDIA MARKT Pólus Center Video TV Hifi Photo Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn HUF 100,00 Media Markt Power Service AG Dietikon Schweiz CHF 100,00 MEDIA MARKT PROTECT SOLUTIONS, S.A.U. El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT PUERTO REAL VIDEO-TV-HIFI-ELECTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Cadiz Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT QUART DE POBLET, S.A. Quart de Poblet Spanien EUR 99,90 Media Markt Region Bern AG Muri b. Bern Schweiz CHF 100,00 Media Markt Retail Cooperation Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn HUF 100,00 Media Markt Ried TV-Hifi-Elektro GmbH Ried im Innkreis Österreich EUR 90,00 Media Markt Rijswijk B.V. Rijswijk Niederlande EUR 94,60 MEDIA MARKT RIVAS-VACIAMADRID VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Madrid Spanien EUR 99,90 Media Markt Roermond B.V. Roermond Niederlande EUR 94,60 MEDIA MARKT Roeselare NV Roeselare Belgien EUR 100,00 Media Markt Rotterdam Beijerlandselaan B.V. Rotterdam Niederlande EUR 90,10 MEDIA MARKT SALAMANCA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Sta. Marta de Tormes Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT San Juan de Aznalfarache VIDEO-TV-HIFI-ELECTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Sevilla Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT SAN SEBASTIAN DE LOS REYES VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. San Sebastian de los Reyes Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT SANT CUGAT DEL VALLÈS VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Sant Cugat del Vallès Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT Santander Video-TV-Hifi-Elektro-Computer-Foto, SA Santander Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT SANTIAGO DE COMPOSTELA S.A. El Prat de Llobregat Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT SATURN ADMINISTRACION ESPAÑA, S.A.U. El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 Media Markt Saturn Holding Magyarország Kft. Budapest Ungarn HUF 100,00 Media Markt Saturn Holding Nederland B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00 Media Markt Saturn Vertriebs-GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MEDIA MARKT SATURN, S.A. UNIPERSONAL El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT Schoten NV Schoten Belgien EUR 90,00 Media Markt Service Pro, SAU Pinto Spanien EUR 100,00 Media Markt Setúbal - Produtos Informáticos e Electrónicos, LDA. Lissabon Portugal EUR 100,00 MEDIA MARKT SEVILLA-SANTA JUSTA VIDEO-TV-HIFIi-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Sevilla Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT SIERO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Lugones-Siero Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT Sint-Lambrechts-Woluwe NV Sint-Lambrechts-Woluwe Belgien EUR 90,00 MEDIA MARKT Sint-Pieters-Leeuw NV Sint-Pieters-Leeuw Belgien EUR 90,00 MEDIA MARKT SINTRA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Lissabon Portugal EUR 100,00 Media Markt Skövde TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Södertälje TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 MEDIA MARKT SOROKSÁR Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn HUF 100,00 Media Markt Spittal TV-Hifi-Elektro GmbH Spittal an der Drau Österreich EUR 90,00 Media Markt St. Gallen AG St. Gallen Schweiz CHF 100,00 Media Markt St. Lorenzen TV-Hifi-Elektro GmbH St. Lorenzen im Mürztal Österreich EUR 90,00 Media Markt Steyr TV-Hifi-Elektro GmbH Steyr Österreich EUR 90,00 Media Markt Stockholm-Barkarby TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Stockholm-Gallerian TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Stockholm-Heron City TV-HiFi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Stockholm-Länna TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Stockholm-Nacka TV-Hifi-Elektro AB Nacka Schweden SEK 100,00 Media Markt Stockholm-Täby TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 MEDIA MARKT Stop Shop Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn HUF 100,00 Media Markt Sundsvall TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 MEDIA MARKT Szeged Video-TV-Hifi-Elektro-Photo-Computer-Kereskedelmi Kft. Szeged Ungarn HUF 100,00 MEDIA MARKT Székesfehérvár Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Székesfehérvár Ungarn HUF 100,00 Media Markt Szolnok Video Tv Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Szolnok Ungarn HUF 100,00 MEDIA MARKT Szombathely Video-TV-Hifi-Elektro-Photo-Computer-Kereskedelmi Kft. Szombathely Ungarn HUF 100,00 MEDIA MARKT TARRAGONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Tarragona Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT TELDE VÍDEO-TV- HIFI- ELEKTRO- COMPUTER- FOTO, SA Telde, Las Palmas Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT TENERIFE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA Teneriffa Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT TERRASSA SA Terrassa Spanien EUR 99,90 Media Markt The Corner B.V. Rotterdam Niederlande EUR 95,24 Media Markt Tilburg B.V. Tilburg Niederlande EUR 90,10 MEDIA MARKT TOLEDO S.A. Toledo Spanien EUR 99,90 MEDİA MARKT TURKEY TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ Istanbul Türkei TRY 100,00 Media Markt Turnhout NV Turnhout Belgien EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro Athens II Commercial Anonymi Eteria Maroussi Griechenland EUR 100,00 MEDIA Markt TV-Hifi-Elektro Gesellschaft m.b.H. Salzburg Österreich EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro Gesellschaft m.b.H. Innsbruck Österreich EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Gesellschaft m.b.H. Pasching Österreich EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Gesellschaft m.b.H. Vösendorf Österreich EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Gesellschaft m.b.H. Klagenfurt Österreich EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Gesellschaft m.b.H. Villach Österreich EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro Gesellschaft m.b.H. Seiersberg Österreich EUR 90,00 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hallstadt-Bamberg Deutschland EUR 90,05 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Bad Dürrheim Deutschland EUR 90,00 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Belm-Osnabrück Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Herzogenrath Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwentinental Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Lüneburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Porta Westfalica/Minden Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Halle-Peißen Deutschland EUR 90,05 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro GmbH Wiener Neustadt Österreich EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro GmbH St. Pölten Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro GmbH Dornbirn Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Krems an der Donau Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Aalen Aalen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Albstadt Albstadt Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Alzey Alzey Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Amberg Amberg Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Ansbach Ansbach Deutschland EUR 90,05 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Aschaffenburg Aschaffenburg Deutschland EUR 90,05 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Augsburg Augsburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Augsburg-Göggingen Augsburg Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Bad Kreuznach Bad Kreuznach Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Baden-Baden Baden-Baden Deutschland EUR 90,00 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bayreuth Bayreuth Deutschland EUR 90,05 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Biesdorf Berlin-Biesdorf Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Charlottenburg Berlin-Charlottenburg Deutschland EUR 90,00 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Gropiusstadt Berlin (Gropiusstadt) Deutschland EUR 90,05 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Hohenschönhausen Berlin-Hohenschönhausen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Mitte Berlin Deutschland EUR 90,00 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Neukölln Berlin-Neukölln Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Prenzlauer Berg Berlin Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Schöneweide Berlin (Schöneweide) Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Spandau Berlin-Spandau Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Steglitz Berlin Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Tegel Berlin (Tegel) Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Tempelhof Berlin Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Wedding Berlin-Wedding Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bielefeld Bielefeld Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bischofsheim Bischofsheim Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bochum Bochum Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bochum-Ruhrpark Bochum (Ruhrpark) Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bonn Bonn Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Brandenburg an der Havel Brandenburg an der Havel Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Braunschweig Braunschweig Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bremen Bremen Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bremen-Waterfront Bremen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bruchsal Bruchsal Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Buchholz in der Nordheide Buchholz Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Buxtehude Buxtehude Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Castrop-Rauxel Castrop-Rauxel Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Chemnitz Chemnitz Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Chemnitz-Röhrsdorf Chemnitz Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Coburg Coburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Cottbus/Groß Gaglow Cottbus Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dessau Dessau-Roßlau Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Dietzenbach Dietzenbach Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Donauwörth Donauwörth Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dorsten Dorsten Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dortmund-Hörde Dortmund Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dortmund-Oespel Dortmund Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dresden Centrum Dresden Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Dresden-Mickten Dresden Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Duisburg Duisburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Düsseldorf Düsseldorf Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Egelsbach Egelsbach Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Eiche Ahrensfelde-Eiche Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Eisenach Eisenach Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Eislingen Eislingen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Elmshorn Elmshorn Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Emden Emden Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Erding Erding Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Erfurt Thüringen-Park Erfurt Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Erfurt-Daberstedt Erfurt Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Erlangen Erlangen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Eschweiler Eschweiler Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Essen Essen Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Esslingen Esslingen/Weil Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Fellbach Fellbach Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Flensburg Flensburg Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Frankfurt Frankfurt a.M. Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Frankfurt-Borsigallee Frankfurt a.M. Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Freiburg Freiburg Deutschland EUR 90,05 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Friedrichshafen Friedrichshafen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Fulda Fulda Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Gifhorn Gifhorn Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-Hifi-Elektro GmbH Goslar Goslar Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Göttingen Göttingen Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Greifswald Greifswald Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Gründau-Lieblos Gründau-Lieblos Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Günthersdorf Leuna Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Gütersloh Gütersloh Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Halberstadt Halberstadt Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Halstenbek Halstenbek Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg- Wandsbek Hamburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Altona Hamburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Billstedt Hamburg-Billstedt Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Harburg Hamburg-Harburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Hummelsbüttel Hamburg-Hummelsbüttel Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Nedderfeld Hamburg-Nedderfeld Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hameln Hameln Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hannover-Vahrenheide Hannover-Vahrenheide Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Hannover-Wülfel Hannover-Wülfel Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Heide Heide Deutschland EUR 90,00 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Heidelberg Heidelberg Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Heidelberg-Rohrbach Heidelberg (Rohrbach) Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Heilbronn Heilbronn Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Henstedt-Ulzburg Henstedt-Ulzburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Heppenheim Heppenheim Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hildesheim Hildesheim Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hof Hof Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Homburg/Saar Homburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hückelhoven Hückelhoven Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Idar-Oberstein Idar-Oberstein Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Itzehoe Itzehoe Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Jena Jena Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kaiserslautern Kaiserslautern Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Karlsfeld Karlsfeld Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Karlsruhe Karlsruhe Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Karlsruhe-Ettlinger Tor Karlsruhe Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kassel Kassel Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kempten Kempten Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kiel Kiel Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kirchheim Kirchheim Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Koblenz Koblenz Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln Hohe Straße Köln Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln-Chorweiler Köln Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln-Kalk Köln Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln-Marsdorf Köln-Marsdorf Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Konstanz Konstanz Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Krefeld Krefeld Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kulmbach Kulmbach Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Lahr Lahr Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Landau/Pfalz Landau Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Landsberg/Lech Landsberg am Lech Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Landshut Landshut Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Leipzig Höfe am Brühl Leipzig Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Leipzig-Paunsdorf Leipzig Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Limburg Limburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Lingen Lingen Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Lübeck Lübeck Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ludwigsburg Stuttgart Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ludwigshafen Ludwigshafen/Rh. Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH M258 Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Magdeburg Magdeburg Deutschland EUR 90,05 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Magdeburg-Bördepark Magdeburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Main-Taunus-Zentrum Sulzbach Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mainz Mainz Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mannheim Mannheim Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mannheim-Sandhofen Mannheim-Sandhofen Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Marburg Marburg Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Marktredwitz Marktredwitz Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Meerane Meerane Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Memmingen Memmingen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mönchengladbach Mönchengladbach Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mühldorf/Inn Mühldorf Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mülheim Mülheim/Ruhr-Dümpten Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH München-Haidhausen München Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH München-Pasing München Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH München-Solln München-Solln Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Münster Münster Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-Hifi-Elektro GmbH Nagold Nagold Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neubrandenburg Neubrandenburg Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neuburg an der Donau Neuburg an der Donau Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neumünster Neumünster Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neunkirchen Neunkirchen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neuss Neuss Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neustadt an der Weinstraße Neustadt/Weinstraße Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neu-Ulm Neu-Ulm Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neuwied Neuwied Deutschland EUR 90,05 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Nienburg Nienburg Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nordhausen Nordhausen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nordhorn Nordhorn Deutschland EUR 90,00 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nürnberg-Kleinreuth Nürnberg Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Nürnberg-Langwasser Nürnberg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-Hifi-Elektro GmbH Nürnberg-Schoppershof Nürnberg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Offenburg Offenburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Oldenburg Oldenburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Oststeinbek Oststeinbek Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Paderborn Paderborn Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Papenburg Papenburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Passau Passau Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Peine Peine Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Pforzheim Pforzheim Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Pirmasens Pirmasens Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Plauen Plauen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Potsdam Potsdam Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ravensburg Ravensburg Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Recklinghausen Recklinghausen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Regensburg Regensburg Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rendsburg Rendsburg Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Reutlingen Reutlingen Deutschland EUR 90,05 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Rheine Rheine Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Rosenheim Rosenheim Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rostock Sievershagen b. Rostock Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rostock-Brinckmansdorf Rostock Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Saarbrücken Saarbrücken Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Saarbrücken-Saarterrassen Saarbrücken (Saarterrassen) Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Saarlouis Saarlouis Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schiffdorf-Spaden Schiffdorf-Spaden Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwabach Schwabach Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwedt Schwedt Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schweinfurt Schweinfurt Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwerin Schwerin Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Siegen Siegen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Sindelfingen Sindelfingen Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Singen Singen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Sinsheim Sinsheim Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Speyer Speyer Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stade Stade Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stralsund Stralsund Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Straubing Straubing Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stuhr Stuhr Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stuttgart-Feuerbach Stuttgart-Feuerbach Deutschland EUR 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stuttgart-Vaihingen Stuttgart-Vaihingen Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Traunreut Traunreut Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Traunstein Traunstein Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Trier Trier Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Ulm Ulm Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Velbert Velbert Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Viernheim Viernheim Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Waltersdorf bei Berlin Schönefeld/OT Waltersdorf Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Weiden Weiden Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Weilheim Weilheim Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Weiterstadt Weiterstadt Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wetzlar Wetzlar Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wiesbaden Wiesbaden Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wiesbaden-Äppelallee Wiesbaden Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wolfsburg Wolfsburg Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Worms Worms Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wuppertal Wuppertal Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Würzburg Würzburg Deutschland EUR 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Würzburg - Alfred-Nobel-Straße Würzburg Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Zella-Mehlis Zella-Mehlis Deutschland EUR 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Zwickau Zwickau Deutschland EUR 90,05 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro Licht GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Wien XI Gesellschaft m.b.H. Wien-Simmering Österreich EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Wien XIII GmbH Wien Österreich EUR 90,00 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Wien XXI Gesellschaft m.b.H. Wien Österreich EUR 90,00 Media Markt Umeå TV-Hifi-Elektro AB Umeå Schweden SEK 100,00 Media Markt Uppsala TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Utrecht Hoog Catharijne B.V. Utrecht Niederlande EUR 90,10 Media Markt Utrecht The Wall B.V. Utrecht Niederlande EUR 95,24 MEDIA MARKT VALENCIA COLON SA Valencia Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT VALÈNCIA-CAMPANAR VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Valencia Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT VALLADOLID VÍDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA Valladolid Spanien EUR 99,90 Media Markt Västerås TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Växjö TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media Markt Venlo B.V. Venlo Niederlande EUR 94,60 MEDIA MARKT VIGO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Vigo Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT VITORIA-GASTEIZ VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Vitoria Spanien EUR 99,90 Media Markt Vöcklabruck TV-Hifi-Elektro GmbH Vöcklabruck Österreich EUR 90,00 Media Markt Wels TV-Hifi-Elektro GmbH Wels Österreich EUR 90,00 MEDIA MARKT- West End Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn HUF 100,00 Media Markt Wholesale Rotterdam Niederlande EUR 100,00 Media Markt Wien III TV-Hifi-Elektro GmbH Wien Österreich EUR 90,00 Media Markt Wien XV TV-Hifi-Elektro GmbH Wien Österreich EUR 90,00 Media Markt Wien XXII TV-Hifi-Elektro GmbH Wien Österreich EUR 90,00 Media Markt Wilrijk NV Wilrijk Belgien EUR 90,00 MEDIA MARKT Wörgl TV-Hifi-Elektro GmbH Wörgl Österreich EUR 90,00 MEDIA MARKT XCV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media Markt Zaandam B.V. Zaandam Niederlande EUR 90,10 MEDIA MARKT ZARAGOZA PUERTO VENEZIA VÍDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA Zaragoza Spanien EUR 99,90 MEDIA MARKT ZARAGOZA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Zaragoza Spanien EUR 99,90 Media Markt Zell am See TV-Hifi-Elektro GmbH Zell am See Österreich EUR 90,00 Media Markt Zoetermeer B.V. Zoetermeer Niederlande EUR 100,00 Media Markt Zürich AG Zürich Schweiz CHF 100,00 Media Markt zwei TV-HiFi-Elektro GmbH Dresden-Prohlis Dresden-Prohlis Deutschland EUR 90,00 MEDIA MARKT Zwijnaarde NV Gent Belgien EUR 90,00 Media Markt Zwolle B.V. Zwolle Niederlande EUR 95,24 MEDIA MARKTPARETS DEL VALLES SA Parets del Valles Spanien EUR 100,00 MEDIA MARKT-SATURN BELGIUM NV Asse-Zellik Belgien EUR 100,00 Media Saturn - Servicos de Apoio Adminstrativo, Lda. Lissabon Portugal EUR 100,00 Media Saturn Electronics Hellas Commercial and Holding Anonymi Eteria Maroussi Griechenland EUR 100,00 Media Saturn Holding Polska Sp.z.o.o. Warschau Polen PLN 100,00 Media Saturn LogistykaSpółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warschau Polen PLN 100,00 Media Saturn Online Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warschau Polen PLN 100,00 Mediamarket S.p.A.con Socio Unico Curno Italien EUR 100,00 MediaMarkt Central Warehouse Hasselt Belgien EUR 90,00 MEDIA-Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Aachen Aachen Deutschland EUR 90,00 MediaMarktSaturn Beschaffung und Logistik GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn fünfte Beteiligungsgesellschaft mbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn Markenlizenz GmbH München Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn Markenservice GmbH & Co. KG München Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn Markenservice Holding GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn Markenservice Verwaltungs-GmbH München Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn Marketing GmbH München Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn Medienhaus GmbH Vösendorf Österreich EUR 100,00 MediaMarktSaturn N3XT GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn Retail Cooperation GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn sechste Beteiligungsgesellschaft mbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MediaMarktSaturn siebte Beteiligungsgesellschaft mbH Ingolstadt Deutschland EUR 99,99 MediaMarktSaturn Wholesale GmbH Vösendorf Österreich EUR 100,00 MEDIA-SATURN (PORTUGAL), SGPS, UNIPESSOAL LDA Lissabon Portugal EUR 100,00 Media-Saturn Beteiligungen Polska GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media-Saturn Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media-Saturn Deutschland GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media-Saturn e-handel Sverige AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media-Saturn Helvetia Holding GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media-Saturn Holding Norway AS Oslo Norwegen NOK 100,00 Media-Saturn Holding Sweden AB Stockholm Schweden SEK 100,00 Media-Saturn Internationale Beteiligungen GmbH München Deutschland EUR 100,00 Media-Saturn IT Services GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media-Saturn Marketing GmbH München Deutschland EUR 100,00 Media-Saturn Nordic Shared Services AB Stockholm Schweden SEK 100,00 media-saturn-e-business GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Media-Saturn-Holding GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 78,38 MMS Alliance GmbH München Deutschland EUR 100,00 MMS Connect B.V. Rotterdam Niederlande EUR 90,10 MMS Coolsingel BV Rotterdam Niederlande EUR 90,10 MMS ERA Holdco B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00 MMS ONLINE BELGIUM NV Zellik Belgien EUR 100,00 MMS Online Nederland B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00 MS CE Retail GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 MS E-Business Concepts & Service GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 MS E-Commerce GmbH Vösendorf Österreich EUR 100,00 MS E-Commerce Kereskedelmi Korlátolt Feleősségű Társaság Budapest Ungarn HUF 100,00 MS Griechenland Beteiligungen GmbH München Deutschland EUR 100,00 MS New CO Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warschau Polen PLN 100,00 MS Powerservice GmbH Vösendorf Österreich EUR 100,00 MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 MWFS Zwischenholding Management GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 my-xplace GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 75,10 OOO MEDIA-SATURN TRANSACTION SERVICES RUS Moskau Russland RUB 100,00 OOO xplace Moskau Russland RUB 100,00 Option 5 B.V. Goes Niederlande EUR 100,00 PayRed Card Services AG Dietikon Schweiz CHF 100,00 Power Service GmbH Köln Deutschland EUR 100,00 PowerService Nederland B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00 red blue Marketing GmbH München Deutschland EUR 100,00 redblue services GmbH München Deutschland EUR 100,00 Redcoon Benelux B. V. Tilburg Niederlande EUR 20,00 REDCOON ELECTRONIC TRADE, S.L.U. El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 redcoon GmbH Wien Deutschland EUR 100,00 Redcoon GmbH i. L. Aschaffenburg Deutschland EUR 100,00 REDCOON ITALIA S.R.L. Turin Italien EUR 100,00 redcoon Logistics GmbH Erfurt Deutschland EUR 100,00 REDCOON POLSKA Sp. z.o.o. Bydgoszcz Polen PLN 100,00 redcoon.pl Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warschau Polen PLN 100,00 Retail Media Group GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 RTS Elektronik Systeme GmbH Wolnzach Deutschland EUR 100,00 RTS Service Solutions GmbH & Co. KG Wolnzach Deutschland EUR 100,00 RTS Service Solutions Verwaltungs GmbH Wolnzach Deutschland EUR 100,00 Saturn Athens III Commercial Anonymi Eteria Maroussi Griechenland EUR 100,00 SATURN E-517 ELECTRO, S.A.U. (Do not use) El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsges.m.b.H. Salzburg Österreich EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsges.m.b.H. Wien Österreich EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsges.m.b.H. Graz Österreich EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft m.b.H. Wiener Neudorf Österreich EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft m.b.H. Linz Österreich EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Karlsruhe Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ansbach Ansbach Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Augsburg Augsburg Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bad Homburg Bad Homburg v. d. Höhe Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bad Oeynhausen Bad Oeynhausen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Baunatal Baunatal Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin I Berlin (Alexanderplatz) Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Charlottenburg Berlin Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Gesundbrunnen Berlin Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Köpenick Berlin Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Leipziger Platz Berlin Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Märkische Zeile Berlin Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Marzahn Berlin Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Schloßstraße Berlin Deutschland EUR 90,05 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Spandau Berlin Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Treptow Berlin Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bielefeld Bielefeld Deutschland EUR 90,05 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bocholt Bocholt Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bochum Bochum Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Braunschweig Braunschweig Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bremen Bremen Deutschland EUR 90,05 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bremen-Habenhausen Bremen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bremerhaven Bremerhaven Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Celle Celle Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Chemnitz Chemnitz Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Darmstadt Darmstadt Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Dessau Dessau Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Dortmund Dortmund Deutschland EUR 0,01 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Dortmund-Eving Dortmund-Eving Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Dresden Dresden Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Duisburg Duisburg Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Erfurt Erfurt Deutschland EUR 90,05 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Erlangen Erlangen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Essen Essen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Esslingen Esslingen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Euskirchen Euskirchen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Flensburg Flensburg Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Frankfurt/Main Frankfurt a.M. Deutschland EUR 90,04 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Freiburg Freiburg Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Freising Freising Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Fürth Fürth Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Gelsenkirchen Gelsenkirchen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Gelsenkirchen-Buer Gelsenkirchen-Buer Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Gießen Gießen Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Göttingen Göttingen Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Gummersbach Gummersbach Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hagen Hagen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hamburg-Altstadt Hamburg Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hamm Hamm Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hanau Hanau Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hannover Hannover Deutschland EUR 90,01 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Heidelberg Heidelberg Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Herford Herford Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hilden Hilden Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hildesheim Hildesheim Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Isernhagen Isernhagen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Jena Jena Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kaiserslautern Kaiserslautern Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kassel Kassel Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kempten Kempten Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kerpen Kerpen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kiel Kiel Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kleve Kleve Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Koblenz Koblenz Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Krefeld Krefeld Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Landshut Landshut Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Leipzig Leipzig Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Leipzig-Hauptbahnhof Leipzig/Hbf. Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Leonberg Leonberg Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Lübeck Lübeck Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Lüdenscheid Lüdenscheid Deutschland EUR 90,05 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ludwigsburg Ludwigsburg Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ludwigshafen Ludwigshafen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Lünen Lünen Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Magdeburg Magdeburg Deutschland EUR 90,05 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Mainz Mainz Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Mannheim Mannheim Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Marl Marl Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Moers Moers Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Mülheim Mülheim an der Ruhr Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH München München Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH München-Riem München Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Münster Münster Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Neckarsulm Neckarsulm Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Neu-Isenburg Neu-Isenburg Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Norderstedt Norderstedt Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Nürnberg Nürnberg Deutschland EUR 90,01 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Oberhausen Oberhausen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Oldenburg Oldenburg Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Osnabrück Osnabrück Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Paderborn Paderborn Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Passau Passau Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Pforzheim Pforzheim Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Potsdam Potsdam Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Regensburg Regensburg Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Remscheid Remscheid Deutschland EUR 90,05 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Reutlingen Reutlingen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Rostock Rostock Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S050 Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S065 Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S314 Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Saarbrücken Saarbrücken Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Senden Senden Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Solingen Solingen Deutschland EUR 90,05 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Stuttgart Stuttgart Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Stuttgart-City Stuttgart Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Troisdorf Troisdorf Deutschland EUR 90,10 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Tübingen Tübingen Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Weimar Weimar Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Weiterstadt Weiterstadt Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Wiesbaden Wiesbaden Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Wolfsburg Wolfsburg Deutschland EUR 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Zwickau Chemnitz Deutschland EUR 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung Köln Deutschland EUR 100,00 Saturn Gerasdorf Electro-Handelsges.m.b.H. Gerasdorf Österreich EUR 90,00 Saturn Graz V VertriebsgmbH Graz Österreich EUR 90,00 Saturn Haid Electro-Handelsges.m.b.H. Haid Österreich EUR 90,00 Saturn Innsbruck Electro-Handeslges.m.b.H. Innsbruck Österreich EUR 90,00 Saturn Klagenfurt Electro-Handelsges.m.b.H. Klagenfurt Österreich EUR 90,00 Saturn Luxembourg S.A. Luxemburg Luxemburg EUR 100,00 Saturn Marketing GmbH München Deutschland EUR 100,00 Saturn Mega Markt GmbH Wuppertal Wuppertal Deutschland EUR 90,05 Saturn online GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 Saturn Planet Sp. z o.o. 11 Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 100,00 Saturn Planet Sp. z o.o. 16 Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 100,00 Saturn Planet Sp. z o.o. 19 Spółka Komandytowa Warschau Polen PLN 100,00 Saturn Techno-Electro-Handelsgesellschaft mbH Köln Deutschland EUR 100,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH St. Augustin Deutschland EUR 90,09 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Düren Deutschland EUR 100,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Mönchengladbach Deutschland EUR 90,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Neuss Deutschland EUR 90,09 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Leverkusen Deutschland EUR 90,09 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Aachen Deutschland EUR 100,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Köln Deutschland EUR 100,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Siegen Deutschland EUR 90,01 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Hürth Deutschland EUR 90,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Bergisch Gladbach Deutschland EUR 100,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Düsseldorf - Flingern Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Düsseldorf - Königsallee Düsseldorf Deutschland EUR 90,00 Saturn Thessaloniki II Comercial Anonymi Eteria Maroussi Griechenland EUR 100,00 Saturn Wien X VertriebsgmbH Wien Österreich EUR 90,00 Saturn Wien XIV Electro-Handelsges.m.b.H. Wien Österreich EUR 90,00 Saturn Wien XX VertriebsgmbH Wien Österreich EUR 90,00 Saturn Wien XXII Electro-Handelsges.m.b.H. Wien Österreich EUR 90,00 Saturn Wien XXIII Electro-Handelsges.m.b.H. Wien Österreich EUR 90,00 Saturn-Mega Markt GmbH Halle Halle Deutschland EUR 90,05 Saturn-Mega Markt GmbH Trier Trier Deutschland EUR 100,00 Tec-Repair GmbH Wolnzach Deutschland EUR 100,00 Tertia Handelsbeteiligungsgesellschaft mbH Köln Deutschland EUR 60,00 XPLACE DIJITAL COZÜM TICARET LIMITED SIRKETI Istanbul Türkei TRY 100,00 xplace GmbH Göttingen Deutschland EUR 58,04 XPLACE ITALY S.R.L. Pianoro Italien EUR 100,00 XPlace Spain SLU Barcelona Spanien EUR 100,00 XPLACE UK LIMITED London England GBP 100,00 Zes Repair B.V. Goes Niederlande EUR 100,00 scroll Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen Gesellschaftsname Sitz Land Währung %-Anteil am Kapital European Retail Alliance B.V. Rotterdam Niederlande EUR 50,00 Fnac Darty S.A. Ivry-sur-Seine Frankreich EUR 24,33 Juke Nederland B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00 1 1 Keine Vollkonsolidierung wegen untergeordneter Bedeutung für die Ertrags,- Finanz- und Vermögenslage scroll Beteiligungen Gesellschaftsname Sitz Land Währung %-Anteil am Kapital Eigenkapital Ergebnis des letzten Geschäftsjahres 7digital Group Plc London England GBP 26,36 0,00 0,00 1 Artificial Intelligence Network Ingolstadt GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 9,09 0,00 0,00 Digitales Gründerzentrum der Region Ingolstadt GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 6,00 0,00 0,00 DTB Deutsche Technikberatung GmbH Köln Deutschland EUR 80,00 -1.481.955,22 -3.193.959,07 2,3 Flip4 GmbH Friedrichsdorf Deutschland EUR 20,59 0,00 0,00 2,4 IFH Förderer GmbH Köln Deutschland EUR 14,29 368.157,41 7.572,26 4 METRO AG Düsseldorf Deutschland EUR 0,99 6.764.000.000,00 283.000.000,00 5 METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland EUR 6,61 154.975.788,00 165.997.228,58 5 Public Joint-Stock Company "M.video" Moskau Russland RUB 15,00 23.154.000.000,00 6.954.000.000,00 4 1 Geschäftsjahr 01.01.2016-31.12.2016 2 Keine Vollkonsolidierung und keine Bilanzierung nach der Equity-Methode wegen untergeordneter Bedeutung für die Ertrags,- Finanz- und Vermögenslage 3 Geschäftsjahr 01.01.2018-31.12.2018 4 Geschäftsjahr 01.01.2017-31.12.2017 5 Geschäftsjahr 01.10.2017-30.09.2018 3. Dezember 2019 Der Vorstand Dr. Bernhard Düttmann Karin Sonnenmoser VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind. 3. Dezember 2019 Der Vorstand Dr. Bernhard Düttmann Karin Sonnenmoser BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS AN DIE CECONOMY AG, DÜSSELDORF Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der CECONOMY AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern oder CECONOMY) - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Überleitung vom Periodenergebnis zum Gesamtergebnis, der Eigenkapitalentwicklung und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 sowie dem Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der CECONOMY für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ― entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 und ― vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. WERTHALTIGKEIT DES VORRATSVERMÖGENS Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Anhangangaben im Abschnitt "Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses" zu den Vorräten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Anhangangabe Nr. 26 "Vorräte". Das Risiko für den Abschluss In der Bilanz zum 30. September 2019 sind Vorräte in Höhe von EUR 2.548 Mio ausgewiesen; darin sind Wertminderungen in Höhe von EUR 108 Mio enthalten. Die zunächst zu Anschaffungskosten (unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten sowie Anschaffungspreisminderungen durch nachlaufende Vergütungen) bewerteten Vorratsbestände sind dann im Wert zu mindern, wenn die voraussichtlichen Nettoveräußerungswerte der Vorräte aufgrund von Beschädigungen, Überalterungen oder fehlender Gängigkeit die Anschaffungskosten nicht mehr decken. Die Ermittlung der Nettoveräußerungswerte als Wertobergrenze ist ermessensbehaftet. Der Nettoveräußerungswert erfordert teilweise zukunftsorientierte Schätzungen bezüglich der Beträge, die beim Verkauf der Vorräte voraussichtlich realisiert werden können. Für den Konzernabschluss besteht das Risiko, dass die Vorräte aufgrund von gegebenenfalls nicht erkanntem Wertminderungsbedarf überbewertet sind. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Wir haben auf Basis unseres erlangten Prozessverständnisses zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Vorratsvermögens die Einrichtung, Ausgestaltung und Funktionsfähigkeit identifizierter interner Kontrollen insbesondere bezüglich der Ermittlung der erwarteten Nettoveräußerungswerte beurteilt. Die Berechnungen zur Ermittlung des Nettoveräußerungswerts und zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs haben wir für risiko- und größenorientiert ausgewählte Gegenstände des Vorratsvermögens auf rechnerische Richtigkeit nachvollzogen. Die Angemessenheit der erwarteten Nettoveräußerungswerte sowie der verwendeten Wertminderungsabschläge haben wir unter anderem anhand historischer Erfahrungswerte der CECONOMY beurteilt. Unsere Schlussfolgerungen Die der Ermittlung des Nettoveräußerungswerts zugrunde gelegten Annahmen sowie das ausgeübte Ermessen des Vorstands sind sachgerecht und ausgewogen. REALISIERUNG VON VERGÜTUNGEN VON LIEFERANTEN Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Anhangangaben im Abschnitt "Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses" zu Finanzinstrumente. Darüber hinaus verweisen wir auf die Anhangangabe Nr. 24 "Forderungen an Lieferanten, sonstige finanzielle Vermögenswerte und andere Vermögenswerte". Das Risiko für den Abschluss In der Bilanz zum 30. September 2019 weist der Konzern Forderungen an Lieferanten in Höhe von EUR 1.295 Mio aus. Die Gesellschaften der CECONOMY schließen Vereinbarungen mit Lieferanten über Einkaufskonditionen ab. Dabei werden unter anderem Vereinbarungen über nachträgliche seitens der Lieferanten an CECONOMY zu gewährende Skonti, Boni, Rabatte und andere Vergütungen geschlossen. Die bilanzielle und erfolgsrechnerische Abbildung dieser Vereinbarungen erfordern teilweise ermessensbehaftete Annahmen wie beispielsweise die Erreichung von Kalenderjahreszielen aufgrund des vom Kalenderjahr abweichenden Abschluss-Stichtags, die unmittelbar Einfluss auf den Ansatz der Forderungen gegen Lieferanten aus den genannten Vereinbarungen haben. Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass Vergütungen von Lieferanten realisiert werden, ohne dass entsprechende Vereinbarungen vorliegen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die Einschätzung hinsichtlich des Grades der Realisierung der Vergütungen von Lieferanten unzutreffend vorgenommen wurde und damit die Forderungen gegen Lieferanten überhöht ausgewiesen werden. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Wir haben den Prozess zur Erfassung und Dokumentation der Lieferantenvereinbarungen sowie die Einrichtung und Ausgestaltung der identifizierten internen Kontrollen beurteilt und die Wirksamkeit der relevanten internen Kontrollen im Hinblick auf den Bestand und die Genauigkeit von Lieferantenvergütungen geprüft. Für risiko- und größenorientiert ausgewählte Forderungen an Lieferanten haben wir uns von dem Vorhandensein der zugrunde liegenden Lieferantenverträge überzeugt und die bilanzielle und erfolgsrechnerische Erfassung der Lieferantenvergütungen unter Würdigung der vertraglichen Regelungen beurteilt. Dazu haben wir unter anderem die zugrunde liegenden Annahmen und Daten zur Erfassung der Forderungen gegen Lieferanten für realisierte, aber noch nicht abgerechnete Vergütungen unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Vergangenheit hinterfragt. Unsere Schlussfolgerungen Die Bilanzierung der realisierten Vergütungen von Lieferanten erfolgt in Einklang mit den zugrunde liegenden Lieferantenkonditionen bzw. Vereinbarungen mit Lieferanten. Die Annahmen zur Beurteilung des Realisierungsgrades der noch nicht abgerechneten Vergütungen von Lieferanten sind sachgerecht. BEWERTUNG DER RÜCKSTELLUNG FÜR STANDORTBEZOGENE RISIKEN SOWIE WERTHALTIGKEIT DER MIETEREINBAUTEN Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Anhangangaben im Abschnitt "Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses" zu (sonstigen) Rückstellungen. Darüber hinaus verweisen wir auf die Anhangangabe Nr. 33 "Sonstige Rückstellungen (langfristig)/Rückstellungen (kurzfristig)". Das Risiko für den Abschluss Im Konzernabschluss der CECONOMY zum 30. September 2019 sind Rückstellungen für standortbezogene Risiken in Höhe von EUR 27 Mio ausgewiesen, die Mietverhältnisse für operativ genutzte Standorte betreffen, bei denen die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung höher sind als der erwartete aus dem Vertrag zufließende wirtschaftliche Nutzen (belastender Mietvertrag). Darüber hinaus sind im Konzernabschluss der CECONOMY Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 691 Mio ausgewiesen, die auch Mietereinbauten für operativ genutzte Standorte beinhalten. Eine Wertminderung der Mietereinbauten ist zu erfassen, wenn der Buchwert höher als der erzielbare Betrag ist. Grundlage für die Bewertung der Rückstellung sowie die Durchführung des Werthaltigkeitstests für Mietereinbauten ist regelmäßig der Barwert der künftigen Zahlungsmittelflüsse des jeweiligen Standorts, der nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelt wird. Ausgangspunkt für die künftigen Zahlungsmittelflüsse sind die Mehrjahresplanungen der einzelnen Standorte. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße von der Einschätzung der berücksichtigten zukünftigen Zahlungsmittelflüsse durch die Gesellschaft abhängig und daher insbesondere angesichts des typischerweise mehrjährigen Planungshorizonts mit einer erheblichen Schätzunsicherheit sowie Ermessen behaftet. Das Risiko für den Abschluss besteht darin, dass Rückstellungen für standortbezogene Risiken nicht zutreffend bewertet und Mietereinbauten in operativen Standorten nicht werthaltig sind. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Wir haben die Angemessenheit der implementierten Kontrollen zur Sicherstellung einer sachgerechten Planung beurteilt. Insbesondere haben wir die Freigabe der Planung durch die zuständigen Gremien eingesehen. Des Weiteren haben wir uns von der Angemessenheit der Bewertungsmodelle sowie der wesentlichen Annahmen und Daten überzeugt. Ob die Planungen sachgerecht sind, haben wir unter anderem durch Abgleich mit der Ist-Entwicklung in der Vergangenheit (Einschätzung der historischen Planungsqualität), unternehmensinternen Erwartungen sowie Brancheninformationen überprüft. Zudem haben wir die Konsistenz der Planungen mit weiteren im Rahmen der Prüfung erlangten Informationen beurteilt. In die Planungen einbezogene Ergebnisverbesserungen aufgrund von Flächenreduzierungen und strategischen Maßnahmen haben wir kritisch hinterfragt. Weiterhin haben wir die Bewertungsmodelle hinsichtlich der zugrunde gelegten Bewertungsgrundsätze sowie rechnerischer und formeller Richtigkeit gewürdigt. Unsere Schlussfolgerungen Die von der Gesellschaft zugrunde gelegten Bewertungsmodelle stehen in Einklang mit den anzuwendenden IFRS-Bewertungsgrundsätzen und die vom Vorstand getroffenen Annahmen sind sachgerecht. REALISIERUNG VON UMSATZERLÖSEN AUS VERTRAGSVERMITTLUNGEN Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Anhangangaben im Abschnitt "Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses" zur Ertrags- und Aufwandsrealisierung. Angaben zur Höhe der Umsatzerlöse aus Dienstleistungen finden sich unter der Anhangangabe Nr. 1"Umsatzerlöse". Das Risiko für den Abschluss Im Konzernabschluss der CECONOMY zum 30. September 2019 werden für die Berichtsperiode Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen in Höhe von EUR 1.229 Mio ausgewiesen, die auch Umsatzerlöse aus Vertragsvermittlungen beinhalten. CECONOMY vermittelt für verschiedene Dienstleister Verträge mit Kunden. Bei den Dienstleistern handelt es sich im Wesentlichen um Mobilfunkprovider. Dafür erhält CECONOMY von den Dienstleistern Provisionen, die als Umsatzerlöse erfasst werden. Die Vermittlerverträge beinhalten teilweise komplexe Gestaltungen und eine Vielzahl von Einzelvereinbarungen, bei denen CECONOMY als Gegenleistung für ihre Vermittlungsleistung fortlaufend anteilig an den künftigen Umsätzen der Dienstleister mit den Endkunden beteiligt wird. Für den Konzernabschluss besteht das Risiko, dass Umsatzerlöse aus Vertragsvermittlungen nicht in zutreffender Höhe eingeschätzt oder ohne einen entsprechenden Anspruch realisiert werden. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Wir haben den Prozess zur Erfassung und Dokumentation der Umsatzerlöse aus Vertragsvermittlungen und die Einrichtung und Ausgestaltung der identifizierten internen Kontrollen beurteilt. Für risiko- und größenorientiert ausgewählte Abgrenzungen und Forderungen gegen Dienstleister haben wir uns von dem Vorhandensein der zugrunde liegenden Verträge und deren Verlängerungen in Stichproben überzeugt und die bilanzielle und erfolgsrechnerische Erfassung der Umsatzerlöse gewürdigt. Dazu haben wir unter anderem die zugrunde liegenden Annahmen und Daten zur Erfassung der Abgrenzungen gegen Dienstleister kritisch unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Vergangenheit beurteilt. Unsere Schlussfolgerungen Die Bilanzierung der Umsatzerlöse aus Vertragsvermittlungen erfolgt in Einklang mit den zugrunde liegenden Vereinbarungen, insbesondere sind die Abgrenzungen künftiger Anteile an den Umsätzen der Dienstleister mit den Endkunden sachgerecht eingeschätzt worden. Sonstige Informationen Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen ― wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder ― anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Auftragsgemäß haben wir eine gesonderte betriebswirtschaftliche Prüfung des gesonderten nichtfinanziellen Berichts durchgeführt. In Bezug auf Art, Umfang und Ergebnisse dieser betriebswirtschaftlichen Prüfung weisen wir auf unseren Prüfungsvermerk vom 3. Dezember 2019 hin. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat der Vorstand die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus ― identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ― gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. ― beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ― ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ― beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. ― holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. ― beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. ― führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 13. Februar 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 13. Februar 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2005 als Konzernabschlussprüfer der CECONOMY AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Martin C. Bornhofen. Düsseldorf, den 3. Dezember 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Bornhofen, Wirtschaftsprüfer gez. Schröder, Wirtschaftsprüfer BERICHT DES AUFSICHTSRATS Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, in dem vergangenen Geschäftsjahr sowie im Anschluss daran bis zum Bilanzaufstellungstag hat die CECONOMY AG einen tiefgreifenden Veränderungsprozess durchlaufen und zahlreiche Umbrüche erlebt. Zu Beginn des Geschäftsjahres, am 8. Oktober 2018, hat die CECONOMY AG mittels Ad-hoc-Mitteilung angekündigt, dass das EBIT und das EBITDA des Geschäftsjahres 2017/18 auf Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden vorläufigen Zahlen die dem Kapitalmarkt vorgelegte Prognose deutlich verfehlten und dass auch der Mitte September 2018 bereits revidierte Ausblick nicht erreicht werden konnte. Die Ad-hoc-Mitteilung vom 8. Oktober 2018 markierte den Endpunkt einer insgesamt nicht zufriedenstellenden Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2017/18. Der Verlauf dieser Geschäftsentwicklung im Verhältnis zu dem für die wesentlichsten Kennzahlen gegebenen Kapitalmarktausblick war in dem betreffenden Geschäftsjahr bereits Gegenstand von zwei Ad-hoc-Mitteilungen gewesen. Durch den Rückgang des Ergebnisses und den unbefriedigenden Grad an Transparenz im Geschäftsjahr 2017/18 hatte die CECONOMY AG wertvolles Vertrauen bei ihren Stakeholdern verspielt. Um die durch diese Entwicklung offenbarten Schwächen zu beheben, hat der Aufsichtsrat, beginnend mit der Trennung von Herrn Pieter Haas, dem bisherigen Vorstandsvorsitzenden, eine vollständige personelle Neuaufstellung des Vorstands vorgenommen und auch eine entsprechende Neubesetzung der Geschäftsführung der Media-Saturn-Holding GmbH (MSH) empfohlen. Hierbei war es das übergeordnete Ziel des Aufsichtsrats, das Unternehmen zu befähigen, seine operative Ertragskraft wiederherzustellen, um auf den Wachstumspfad zurückzukehren und verlorenes Vertrauen am Kapitalmarkt und bei unseren Stakeholdern zurückzugewinnen. Die neue Ausrichtung der Geschäftsführung der MSH konnte auf Basis eines breiten Konsenses beider Gesellschafter der MSH sowie der Familie Kellerhals erreicht werden. Mit Wirkung ab dem 1. März 2019 hat der Aufsichtsrat sodann Herrn Jörn Werner als Vorstandsvorsitzenden und Frau Karin Sonnenmoser als Finanzvorstand der CECONOMY AG bestellt. Der Vorstand hat zusammen mit der neu besetzten Geschäftsführung der MSH und der gesamten Führungsmannschaft der MediaMarktSaturn Retail Group (MMSRG) begonnen, die strategische Weiterentwicklung von CECONOMY aktiv mitzugestalten. Eines der ersten Anliegen des neu bestellten Vorstands war es, den Prozess für die Transformation von CECONOMY aufzusetzen und daraus die Strategie zu entwickeln. Als Grundlage dafür haben der Vorstand der CECONOMY AG und die Geschäftsführung der MSH im April 2019 ein Kosten- und Effizienzprogramm auf den verschiedenen Ebenen von CECONOMY, mit Fokus insbesondere auf Zentral- und Verwaltungseinheiten in Deutschland, vorgelegt, welches einen wettbewerbsfähigen Ausgangspunkt für die Stärkung der operativen Ertragskraft herstellen soll. Erste Verbesserungen konnten im vergangenen Geschäftsjahr bereits durch die Reduzierung von Komplexität erreicht werden. Ceconomy hat eine nachhaltige Lösung für die Geschäftsaktivitäten von MediaMarkt in Griechenland umgesetzt und verschiedene kleinere verlustbringende Geschäfte und Beteiligungen beendet sowie die im Rahmen der Aufteilung der vormaligen METRO GROUP von CECONOMY verbliebene Beteiligung an der neuen METRO AG bis auf nahezu ein Prozent veräußert. Zuletzt ist es jedoch mit Blick auf die Führung des Unternehmens zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen Herrn Jörn Werner und dem Aufsichtsrat gekommen. Diese haben dazu geführt, dass am 17. Oktober 2019 der Aufsichtsrat und Herr Jörn Werner im gegenseitigen Einvernehmen beschlossen haben, sich mit sofortiger Wirkung zu trennen. Gleichzeitig hat der Aufsichtsrat Herrn Dr. Bernhard Düttmann, bis dato Mitglied des Aufsichtsrats, für die Dauer von zwölf Monaten zum Vorstandsvorsitzenden und Arbeitsdirektor bestellt. Herr Dr. Bernhard Düttmann war in dem vergangenen Geschäftsjahr bereits übergangsweise als Mitglied des Vorstands mit Schwerpunkt Finanzen sowie als Arbeitsdirektor tätig gewesen. In den betreffenden Zeiträumen seiner Vorstandsbestellung ruhte beziehungsweise ruht das Aufsichtsratsmandat von Herrn Dr. Bernhard Düttmann. Ab dem 17. Oktober 2019 besteht der Vorstand der CECONOMY AG aus Herrn Dr. Bernhard Düttmann (Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor) und Frau Karin Sonnenmoser (Finanzvorstand). Den laufenden Strategieprozess wird die CECONOMY AG nunmehr unter der Führung von Herrn Dr. Bernhard Düttmann fortführen. Das operative Geschäft der CECONOMY-Mehrheitsbeteiligung MMSRG wird unverändert durch die amtierende Geschäftsführung der MSH gesteuert. Mit den vormaligen Vorstandsmitgliedern Herrn Pieter Haas, Herrn Mark Frese, Herrn Dr. Dieter Haag Molkenteller und Herrn Jörn Werner wurden jeweils Vereinbarungen zur Aufhebung der Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder geschlossen. Die Aufhebungsvereinbarungen enthalten alle erforderlichen und üblichen Regelungen zur Beendigung der Vorstandstätigkeit, zur Abgeltung der bis zum jeweiligen Beendigungszeitpunkt bereits erdienten und noch nicht ausgezahlten Ansprüche auf Vergütung sowie zur Abfindung der Restlaufzeit des jeweiligen Anstellungsvertrags bis maximal zur Höhe des gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vereinbarten Abfindungs-Caps. ↗ Die einzelnen Leistungen an die ehemaligen Vorstandsmitglieder aus Anlass der Beendigung der Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018/19 sind im Vergütungsbericht enthalten. Zudem hat sich die CECONOMY AG in den jeweiligen Aufhebungsvereinbarungen mit Herrn Pieter Haas, Herrn Mark Frese und Herrn Dr. Haag Molkenteller verpflichtet, dass der Aufsichtsrat der Hauptversammlung der CECONOMY AG vorschlagen wird, den jeweiligen Vorstandsmitgliedern Entlastung zu erteilen. Für Herrn Pieter Haas und Herrn Mark Frese betrifft dies die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017/18 und 2018/19, für Herrn Dr. Dieter Haag Molkenteller nur das Geschäftsjahr 2018/19. Vor der Verabschiedung der jeweiligen Beschlussvorschläge haben die Mitglieder des Aufsichtsrats die Vorstandstätigkeit der einzelnen ehemaligen Vorstandsmitglieder in den jeweiligen Entlastungszeiträumenumfassend und vollumfänglich überprüft. Nach dem Ergebnis der pflichtgemäßen Prüfung durch die Mitglieder des Aufsichtsrats auf Basis der im Zeitpunkt der jeweiligen Aufsichtsratssitzung bekannten Umstände stehen der jeweiligen Erteilung der Entlastung durch die Hauptversammlung keine Pflichtverletzungen der ehemaligen Vorstandsmitglieder entgegen. Die Arbeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018/19 Der Aufsichtsrat der CECONOMY AG hat im Geschäftsjahr 2018/19 die ihm nach dem Gesetz und der Satzung der Gesellschaft obliegenden Aufgaben in vollem Umfang wahrgenommen. Neben den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben hat der Aufsichtsrat auch die Empfehlungen der Regierungskommission DCGK sowie die sich selbst in Geschäftsordnungen und Richtlinien gegebenen Regeln befolgt. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand der CECONOMY AG bei der Leitung des Unternehmens beraten und überwacht. Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit standen Aufsichtsrat und Vorstand, auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, in einem regelmäßigen Dialog. Seinen Informationspflichten ist der Vorstand stets nachgekommen, indem er den Aufsichtsrat ausführlich, zeitnah und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in schriftlicher und mündlicher Form zu allen wesentlichen Entwicklungen informierte. Insbesondere unterrichtete der Vorstand den Aufsichtsrat im Rahmen seiner Sichtweise über den Gang der Geschäfte, die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance) sowie über die Strategie und Planung des Unternehmens. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Planungen hat der Vorstand retrospektiv im Einzelnen erläutert. Die Vorstandsvorsitzenden im Geschäftsjahr 2018/19, Herr Pieter Haas und Herr Jörn Werner, standen zu bedeutenden Themen und anstehenden Entscheidungen mit mir selbst als Aufsichtsratsvorsitzendem in einem fortlaufenden Austausch. Solange bei der CECONOMY AG nach der Abberufung von Herrn Pieter Haas bis zu dem Wirksamwerden der Bestellung von Herrn Jörn Werner vorübergehend kein Vorstandsvorsitzender ernannt war, erfolgte dieser Austausch unmittelbar mit den weiteren Mitgliedern des Vorstands. In Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden. Sämtliche Maßnahmen und Geschäfte, die aufgrund von Gesetz, Satzung der Gesellschaft oder aufgrund von durch den Aufsichtsrat selbst getroffenen Regelungen der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, hat der Vorstand dem Aufsichtsrat zur Zustimmung vorgelegt. Die betreffenden Vorgänge hat der Aufsichtsrat stets umfassend geprüft und ihren Nutzen, mögliche Risiken und die sonstigen Auswirkungen mit dem Vorstand eingehend diskutiert. Weitere Maßnahmen und Geschäfte von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen ohne besonderen Zustimmungsvorbehalt wurden im Zusammenhang mit den vom Vorstand erstatteten Berichten und Informationen gemeinsam erörtert. Auf der Grundlage der Berichte des Vorstands hat der Aufsichtsrat alle für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge im Plenum und in den Ausschüssen eingehend erörtert. Von dem in § 111 Abs. 2 Satz 1 und 2 Aktiengesetz (AktG) bestimmten Einsichts- und Prüfungsrecht des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsrat im vergangenen Geschäftsjahr keinen Gebrauch gemacht. Im Geschäftsjahr 2018/19 sind keine Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern aufgetreten. Anzahl der Sitzungen und Beschlussfassungen sowie Teilnahme an den Sitzungen Im Geschäftsjahr 2018/19 fanden insgesamt neun Aufsichtsratssitzungen statt, und zehn Beschlussfassungen des Aufsichtsrats erfolgten außerhalb einer Sitzung. Die Teilnahme der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats an den Sitzungen ist aus der nachfolgenden Übersicht ersichtlich: scroll Übersicht zu der individuellen Sitzungsteilnahme der Mitglieder des Aufsichtsrats der CECONONOMY AG im Geschäftsjahr 2018/19 Teilnahme/Anzahl der Sitzungen1 Mitglied des Aufsichtsrats Aufsichtsrat Aufsichtsratspräsidium Prüfungsausschuss Nominierungsausschuss Vermittlungsausschuss Baur, Wolfgang 9/9 - - - - Breuer, Kirsten Joachim 9/9 - - - - Dohm, Karin 9/9 - 6/6 - - Düttmann, Dr. Bernhard 7/7 - 2/2 2/2 0/0 Eckardt, Daniela 9/9 - - - - Fitschen, Jürgen 9/9 8/8 - 2/2 0/0 Funck, Dr. Florian 9/9 - 6/6 - - Glosser, Ludwig 9/9 - 6/6 - 0/0 Goldin, Julia 6/9 - - - - Harlow, Jo 9/9 - - - - Küpfer, Peter 6/6 - 3/3 - - Kuschewski, Rainer 8/9 - 5/6 - - Nutzenberger, Stefanie 0/1 - - - - Plath, Claudia 9/9 - - 2/2 - Ploog, Jens 9/9 8/8 - - - Popp, Birgit 9/9 - - - - Raas, Dr. Fredy 9/9 - - - - Schulz, Jürgen 9/9 8/8 - - 0/0 Stachelhaus, Regine 9/9 8/8 - 2/2 - Vilanek, Christoph 3/3 - - - - Widmann, Lena 7/7 - - - - Woelke, Sylvia 9/9 - 6/6 - - 1 Bei unterjährig in den Aufsichtsrat eingetretenen oder unterjährig aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Mitgliedern beziehungsweise bei zeitweilig ruhender Mitgliedschaft und entsprechenden Ausschussmitgliedschaften ist nur die Anzahl der Sitzungen in dem Zeitraum angegeben, in dem die betreffende Person in dem Geschäftsjahr zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt beziehungsweise Mitglied eines Ausschusses war. Kein Mitglied des Aufsichtsrats, das während des gesamten Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat und gegebenenfalls einzelnen Aufsichtsratsausschüssen angehörte, hat lediglich an der Hälfte oder an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Sitzungen der Ausschüsse, denen es angehörte, teilgenommen. Frau Stefanie Nutzenberger hat an keiner Sitzung des Aufsichtsrats der CECONOMY AG im Geschäftsjahr 2018/19 teilgenommen, da ihre gerichtliche Bestellung als Vertreterin der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat der CECONOMY AG erst einen Tag vor der Aufsichtsratssitzung im September erfolgte und eine kurzfristige Teilnahme nicht mehr möglich war. Soweit Mitglieder des Aufsichtsrats im vergangenen Geschäftsjahr an einzelnen Sitzungen des Aufsichtsratsplenums beziehungsweise der Ausschüsse, denen sie angehörten, nicht persönlich oder telefonisch teilgenommen haben, haben sie sich durch Übermittlung von Stimmbotschaften an den in den Sitzungen durchgeführten Beschlussfassungen beteiligt. Wesentliche Inhalte der Aufsichtsratssitzungen und der Beschlussfassungen des Aufsichtsrats außerhalb von Sitzungen Thematisch prägend war für die Arbeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018/19 und damit auch für die Inhalte der Sitzungen die zu Beginn des Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat initiierte personelle Neuaufstellung des Vorstands. In nahezu sämtlichen Sitzungen des Aufsichtsrats und zahlreichen Beschlussfassungen außerhalb von Sitzungen hat sich der Aufsichtsrat mit Vorstandsangelegenheiten und damit zusammenhängenden Fragestellungen befasst. In der außerplanmäßigen Sitzung des Aufsichtsrats im Oktober 2018 ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand die Hintergründe der Ad-hoc-Mitteilung vom 8. Oktober 2018 erläutern und fasste den Beschluss zur sofortigen Trennung von Herrn Pieter Haas als Vorstandsvorsitzendem der CECONOMY AG. Dem Vorstand empfahl der Aufsichtsrat, ebenfalls mit sofortiger Wirkung, anstelle von Herrn Pieter Haas, Herrn Ferran Reverter Planet als Mitglied in die Geschäftsführung der MSH zu entsenden. Mit Herrn Mark Frese erzielte der Aufsichtsrat das grundsätzliche Einvernehmen, dass er als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft für einen Übergangszeitraum noch weiterhin als Finanzvorstand zur Verfügung steht. Außerhalb einer Sitzung des Aufsichtsrats fasste der Aufsichtsrat im Oktober 2018 einen weiteren Beschluss zur Abgrenzung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt zur Ermittlung eines vertikalen Vergütungsvergleichs im Sinne von Ziffer 4.2.2 Satz 5 DCGK. ↗ Das Ergebnis des vertikalen Vergütungsvergleichs im Geschäftsjahr 2018/19 und die zeitliche Entwicklung des Verhältnisses der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt sind im Vergütungsbericht enthalten. In seiner Sitzung im November 2018 fasste der Aufsichtsrat die Beschlüsse zur Aufhebungsvereinbarung mit Herrn Pieter Haas, zur Überarbeitung der Geschäftsordnung für den Vorstand einschließlich des Geschäftsverteilungsplans, zur Neuverteilung der Aufgaben- und Kriterienkataloge für die individuellen Ziele der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/19 und zur Festsetzung der individuellen Leistungsfaktoren für die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/18. Außerdem fasste der Aufsichtsrat den Beschluss über die Zustimmung zu der Verabschiedung des überarbeiteten Jahresbudgets für das Geschäftsjahr 2018/19, nachdem der Vorstand das dem Aufsichtsrat im September 2018 vorgelegte Jahresbudget auf Basis der nach dem Stichtag 30. September 2018 gewonnenen weiteren Erkenntnisse zu Umsatz, EBIT und Nettobetriebsvermögen des abgelaufenen Geschäftsjahres grundlegend überarbeitet hatte. Zudem erhielt der Aufsichtsrat vom Vorstand eine Information zur Datenschutz-Grundverordnung. In der Sitzung des Aufsichtsrats im Dezember 2018 fasste der Aufsichtsrat die Beschlüsse zur Aufhebungsvereinbarung mit Herrn Mark Frese mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2018 und zur weiteren Überarbeitung der Geschäftsordnung für den Vorstand. In Bezug auf die Vorstandsvergütung fasste der Aufsichtsrat einen Beschluss zur Festlegung der Erfolgsziele der einjährigen variablen Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/19. Weiter beschloss der Aufsichtsrat Festlegungen zur Berechnung der Zielerreichung des Anteils der in dem Geschäftsjahr 2015/16 gewährten Tranche der mehrjährigen variablen Vorstandsvergütung, der in die Zeit nach dem Wirksamwerden der Aufteilung der ehemaligen METRO GROUP überführt worden war. Ebenfalls in dieser Sitzung stellte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Gesellschaft fest und billigte den Konzernabschluss der Gesellschaft, jeweils für das Geschäftsjahr 2017/18, nachdem der Vorstand dem Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss sowie den Zusammengefassten Lagebericht vorgelegt hatte. Der Abschlussprüfer nahm an der Sitzung teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen. Weiter billigte der Aufsichtsrat den Gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2017/18 und fasste die Beschluss- und Wahlvorschläge an die Hauptversammlung 2019. Jeweils vorbehaltlich der Wahl des vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung beschloss der Aufsichtsrat darüber hinaus die Beauftragung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts für die CECONOMY AG für das Geschäftsjahr 2018/19 sowie für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts der CECONOMY AG des ersten Halbjahres des Geschäftsjahres 2018/19. Schließlich beschloss der Aufsichtsrat über die Besetzung des Nominierungsausschusses. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat zum Stand verschiedener Projekte im Finanzbereich sowie zum Stand der Systeme zum Management von Governance-, Risk- und Compliance-Fragen. Sodann bestellte der Aufsichtsrat mittels zweier Beschlüsse außerhalb einer Sitzung im Dezember 2018 das Mitglied des Aufsichtsrats Herrn Dr. Bernhard Düttmann übergangsweise für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis 31. März 2019 zum Vorstandsmitglied und Arbeitsdirektor und stimmte dem Anstellungsvertrag zwischen der CECONOMY AG und ihm zu. Im Januar 2019 fasste der Aufsichtsrat in einer außerplanmäßigen Sitzung per Telefonkonferenz die Beschlüsse zur Bestellung von Herrn Jörn Werner und Frau Karin Sonnenmoser zu Vorstandsmitgliedern der CECONOMY AG mit Wirkung ab dem 1. März 2019, zur Ernennung von Herrn Jörn Werner zum Vorstandsvorsitzenden und Arbeitsdirektor, zum Abschluss der Anstellungsverträge zwischen der CECONOMY AG und den neu bestellten Vorstandsmitgliedern sowie zu der Abgabe einer Ergänzung zu der Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG. In der Sitzung im Februar 2019 unmittelbar vor der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG am 13. Februar 2019 beschloss der Aufsichtsrat für den Fall von etwaigen Nichtigkeitsfeststellungsklagen gegen den Jahresabschluss sowie von etwaigen Anfechtungs- und/oder Nichtigkeitsklagen gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vorsorglich, einer Rechtsanwaltssozietät Prozessvollmacht zu erteilen, die Gesellschaft in den entsprechenden Rechtsstreitigkeiten zu vertreten. In einer außerplanmäßigen Sitzung im April 2019 fasste der Aufsichtsrat die Beschlüsse zu der Aufhebungsvereinbarung mit dem Vorstandsmitglied Herrn Dr. Dieter Haag Molkenteller mit Wirkung zum Ablauf des 31. Mai 2019 und abermals zur Überarbeitung der Geschäftsordnung für den Vorstand, einschließlich des Geschäftsverteilungsplans. Weiter erteilte der Aufsichtsrat dem Vorstand die Zustimmung zu der Umsetzung des Kosten- und Effizienzprogramms sowie zu der infolgedessen erforderlichen Anpassung des Jahresbudgets für das Geschäftsjahr 2018/19. In der Sitzung im Mai 2019 fasste der Aufsichtsrat einen Beschluss zur Wahl von Herrn Dr. Bernhard Düttmann als Mitglied des Prüfungsausschusses, nachdem Herr Peter Küpfer aus dem Aufsichtsrat und damit auch aus dem Prüfungsausschuss ausgeschieden war. In dieser Sitzung erhielt der Aufsichtsrat zudem vom Vorstand einen Bericht zu den Themen Strategieprozess und Governance sowie eine Information zu dem Budgetprozess für das Geschäftsjahr 2019/20. Mit einem ebenfalls im Mai 2019 außerhalb einer Sitzung gefassten Beschluss erteilte der Aufsichtsrat dem Vorstand die Zustimmung zu der Bestellung von Herrn Florian Wieser zum Mitglied der Geschäftsführung der MSH. Im Juni 2019 fasste der Aufsichtsrat außerhalb einer Sitzung einen konkretisierenden Beschluss über die Zustimmung zu der Veräußerung von Aktien an der METRO AG, insbesondere der Beteiligung in Höhe von rund 5,4 Prozent der Stammaktien. Die Sitzung im August 2019 konzentrierte sich auf die Erörterungen der vom Vorstand erhaltenen Informationen zur aktuellen Geschäftsentwicklung, zum Stand des Kosten- und Effizienzprogramms sowie einer Vorschau auf das Budget für das Geschäftsjahr 2019/20. Darüber hinaus beschloss der Aufsichtsrat, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Unterstützung bei der Prüfung des Gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts der CECONOMY AG für den Berichtszeitraum 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 zu beauftragen. Im September 2019 schließlich erhielt der Aufsichtsrat vom Vorstand eine ausführliche Information zur Strategie und dem aktuellen Stand der Transformation. Auf der Grundlage der dem Aufsichtsrat vom Vorstand vorgestellten Planungen stimmte der Aufsichtsrat zudem der Verabschiedung des Jahresbudgets für das Geschäftsjahr 2019/20 sowie der Mittelfristplanung für die Geschäftsjahre 2020/21 und 2021/22 zu. Der Aufsichtsrat legte die Erfolgsziele für die Tranche 2018/19 der variablen Vorstandsvergütung mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage fest. Weiter fasste der Aufsichtsrat einen Beschluss über die Abgabe der Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG sowie über die Überarbeitung der Insiderrichtlinie für den Aufsichtsrat. Auf Wunsch eines Aufsichtsratsmitglieds berichtete darüber hinaus der Vorstand über die Personalpolitik des Konzerns. In allen planmäßigen Sitzungen des Aufsichtsrats im vergangenen Geschäftsjahr hat der Vorstand den Aufsichtsrat über die aktuelle Geschäftsentwicklung informiert. Beginnend mit der Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Kosten- und Effizienzprogramm im April 2019 hat der Vorstand den Aufsichtsrat in den planmäßigen Sitzungen zudem laufend über den jeweils aktuellen Stand des Programms unterrichtet. Die Vorsitzenden der Ausschüsse des Aufsichtsrats informierten den Aufsichtsrat in den Plenumssitzungen über die Inhalte und Ergebnisse der jeweils vorhergehenden Ausschusssitzungen. Die Vorstandsangelegenheiten hat der Aufsichtsrat im vergangenen Geschäftsjahr regelmäßig ohne die Anwesenheit einzelner Vorstandsmitglieder behandelt und hat darüber hinaus bei Bedarf auch ohne die Anwesenheit des Vorstands insgesamt getagt. Ausschüsse des Aufsichtsrats Mit Stand 13. Dezember 2019 hat der Aufsichtsrat vier Ausschüsse gebildet, die wie folgt besetzt sind: Aufsichtsratspräsidium Jürgen Fitschen (Vorsitzender) Jürgen Schulz Regine Stachelhaus Jens Ploog Prüfungsausschuss Karin Dohm (Vorsitzende) Sylvia Woelke (stellvertretende Vorsitzende) Dr. Florian Funck Ludwig Glosser Rainer Kuschewski Claudia Plath Als ständige Gäste nehmen Herr Jürgen Fitschen und Herr Jürgen Schulz an den Sitzungen des Prüfungsausschusses teil. Nominierungsausschuss Jürgen Fitschen (Vorsitzender) Claudia Plath Regine Stachelhaus Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz Jürgen Fitschen (Vorsitzender) Jürgen Schulz Ludwig Glosser Claudia Plath Die Ausschüsse bereiten auf dem Gebiet der ihnen durch Gesetz oder durch die Geschäftsordnungen zugewiesenen Aufgaben die Beratungen und die Beschlussfassungen des Aufsichtsratsplenums vor. In dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen hat der Aufsichtsrat den Ausschüssen auch Entscheidungsbefugnisse übertragen. Innerhalb dieser Befugnisse handeln die Ausschüsse anstelle des Aufsichtsrats unmittelbar. ↗ Die den Ausschüssen des Aufsichtsrats zugewiesenen Aufgaben sind auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen - Aufsichtsrat wiedergegeben. Die Arbeit der Ausschüsse im Geschäftsjahr 2018/19 Im Geschäftsjahr 2018/19 haben sich die Ausschüsse des Aufsichtsrats mit den folgenden Fragestellungen befasst: Aufsichtsratspräsidium Das Aufsichtsratspräsidium tagte im Geschäftsjahr 2018/19 in insgesamt neun Sitzungen. Wie für den Aufsichtsrat standen auch für das Aufsichtsratspräsidium bei dessen Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018/19 die Vorstandsangelegenheiten und damit zusammenhängende Fragestellungen thematisch im Vordergrund. Das Aufsichtsratspräsidium hat jeweils die Beschlüsse des Aufsichtsrats vorbereitet und dem Aufsichtsrat Beschlussempfehlungen unterbreitet. Wesentliche Themen, mit denen sich das Aufsichtsratspräsidium außerdem befasst hat, waren die Corporate Governance der CECONOMY AG, insbesondere die Erörterung und Vorbereitung der Beschlussfassungen des Aufsichtsrats zur Überarbeitung der Geschäftsordnung für den Vorstand, einschließlich des Geschäftsverteilungsplans. Ebenfalls vorbereitet hat das Aufsichtsratspräsidium die Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats über die Berichte zur Corporate Governance und zur Arbeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017/18, die Information über die Umsetzung der Empfehlungen des DCGK sowie über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG. Bei Bedarf tagte das Aufsichtsratspräsidium ohne die Mitglieder des Vorstands beziehungsweise bei Bedarf nur mit dem Vorstandsvorsitzenden. Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats tagte im Geschäftsjahr 2018/19 in insgesamt sechs Sitzungen. In einer außerplanmäßigen Sitzung des Prüfungsausschusses im Oktober 2018 bereitete der Prüfungsausschuss die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über die Zustimmung zu der Verabschiedung eines überarbeiteten Jahresbudgets für das Geschäftsjahr 2018/19 vor und erhielt vom Vorstand einen aktuellen Status zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017/18. Der wesentliche inhaltliche Schwerpunkt der Sitzung des Prüfungsausschusses im Dezember 2018 war dementsprechend die Erörterung und Prüfung des durch den Vorstand für das Geschäftsjahr 2017/18 aufgestellten Jahres- und Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts der CECONOMY AG. Mit dem Abschlussprüfer diskutierte der Prüfungsausschuss die Prüfungsberichte und die Ergebnisse der Abschlussprüfungen. In diesem Zusammenhang ließ sich der Prüfungsausschuss von dem Abschlussprüfer zu dessen Unabhängigkeit während der Prüfungsdurchführung berichten. Auf der Grundlage seiner Prüfungen und der Erörterung der Prüfungen des Abschlussprüfers gab der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat seine Beschlussempfehlung, den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017/18 zu billigen. Der Prüfungsausschuss gab dem Aufsichtsrat sodann eine Empfehlung für den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung 2019 zur Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/19 sowie des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des ersten Halbjahres des Geschäftsjahres 2018/19 und bereitete die Erteilung der entsprechenden Prüfungsaufträge sowie den Abschluss der Honorarvereinbarung - unter dem Vorbehalt der Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung 2019 gemäß dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats - vor. Außerdem erhielt der Prüfungsausschuss in dieser Sitzung vom Vorstand einen Bericht zum aktuellen Stand verschiedener Projekte aus dem Finanzbereich, einen Zwischenbericht zur Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfung des Risikomanagement-Systems sowie Berichte der Internen Revision und zur Aufarbeitung und Prozessnachverfolgung der Entwicklung der Geschäftsergebnisse im Geschäftsjahr 2017/18 und der entsprechenden Information und Kommunikation. In der Sitzung im Februar 2019 erhielt der Prüfungsausschuss vom Vorstand einen weiteren Bericht zur Aufarbeitung und Prozessnachverfolgung der Entwicklung der Geschäftsergebnisse im Geschäftsjahr 2017/18 und der entsprechenden Information und Kommunikation sowie einen weiteren Bericht der Internen Revision. In der Sitzung im Mai 2019 berichtete der Vorstand dem Prüfungsausschuss zum Datenschutz und erstattete den abschließenden Bericht zur Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfung des Risikomanagement-Systems. Zu den einzelnen Governance-Systemen im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2018/19 berichtete der Vorstand dem Prüfungsausschuss ebenfalls. Der Prüfungsausschuss beschäftigte sich zudem mit der Prüfungsplanung des gewählten Abschlussprüfers und den Schwerpunkten der Abschlussprüfungen. In der Sitzung im August 2019 erhielt der Prüfungsausschuss vom Vorstand eine Vorschau auf das Budget für das Geschäftsjahr 2019/20 und eine Information zum aktuellen Stand der Projekte zur Verbesserung der Margensteuerung und Steigerung der Transparenz in der Darstellung der Margenentwicklung. Weiter informierte der Vorstand den Prüfungsausschuss zu der Struktur der Governance-Systeme und zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung. In der Sitzung des Prüfungsausschusses im September 2019 schließlich bereitete der Prüfungsausschuss die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über die Zustimmung zu der Verabschiedung des Jahresbudgets für das Geschäftsjahr 2019/20 und der Mittelfristplanung für die Geschäftsjahre 2020/21 und 2021/22 vor. Ferner befasste sich der Prüfungsausschuss mit einem Rückblick auf die Q3/9M-Berichterstattung und erhielt eine Information durch den Vorstand zum Benchmarking der CECONOMY AG gegenüber ihrer Peer-Group. Außerdem erhielt der Prüfungsausschuss vom Vorstand den Bericht zu den einzelnen Governance-Systemen im Geschäftsjahr 2018/19 und wurde über die Prüfungsplanung der Internen Revision für das Geschäftsjahr 2019/20 informiert. Durch einen Beschluss hat der Prüfungsausschuss die Leitlinie für die Erbringung und die entsprechenden Beauftragungen von sogenannten Nichtprüfungsleistungen für die CECONOMY AG und ihre Tochterunternehmen durch den Abschlussprüfer aktualisiert. In seinen planmäßigen Sitzungen erörterte der Prüfungsausschuss mit dem Vorstand die ihm vom Vorstand jeweils vor deren Veröffentlichung vorgelegten Entwürfe der Quartalsmitteilungen und des Halbjahresfinanzberichts. Mit dem Abschlussprüfer erörterte der Prüfungsausschuss die Ergebnisse der Durchsicht der Quartalsmitteilungen und des Halbjahresfinanzberichts. Ebenfalls regelmäßig wurde der Prüfungsausschuss zu den Governance-Systemen und deren Wirksamkeit informiert. Durch die laufende Berichterstattung zu den Prüfungen der Internen Revision und die Risikoberichterstattung wurde der Prüfungsausschuss durch den Vorstand zu wesentlichen Ereignissen, Projekten und rechtlichen Themen in diesen Bereichen informiert. Schließlich erörterte der Prüfungsausschuss mit dem Vorstand gemeinsam die Kapitalmarktsicht und nahm die Informationen und Berichte des Vorstands zu der Vergabe von Spenden und der Konzernsteuerplanung entgegen. An den Sitzungen des Prüfungsausschusses nahmen jeweils der Finanzvorstand und teilweise auch weitere Vorstandsmitglieder, insbesondere der Vorstandsvorsitzende, sowie der Abschlussprüfer teil. Nominierungsausschuss Im Geschäftsjahr 2018/19 fanden zwei Sitzungen des Nominierungsausschusses statt. In der Sitzung im Dezember 2018 befasste sich der Ausschuss mit seiner Beschlussempfehlung an den Aufsichtsrat zu dessen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung 2019. Der Nominierungsausschuss hat die Wiederwahl des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Dr. Fredy Raas empfohlen. Bei seiner Beratung hat der Nominierungsausschuss die Eignung von Herrn Dr. Fredy Raas vor dem Hintergrund der vom Aufsichtsrat zuletzt im September 2018 verabschiedeten Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, des Kompetenzprofils und des Diversitätskonzepts gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 6 Handelsgesetzbuch (HGB) eingehend diskutiert und die gesetzlichen Vorgaben, die Satzung der Gesellschaft sowie die Empfehlungen des DCGK zur Besetzung des Aufsichtsrats berücksichtigt. In der Sitzung im April 2019 beriet der Nominierungsausschuss die Nachfolgeplanung im Aufsichtsrat und fasste den Beschluss, einen auf die gerichtliche Bestellung von Herrn Christoph Vilanek zum Mitglied des Aufsichtsrats bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2020 gerichteten Antrag zu unterstützen. Die gerichtliche Ergänzung des Aufsichtsrats war notwendig geworden, da das bisherige Aufsichtsratsmitglied Herr Peter Küpfer erklärt hatte, sein Amt mit Wirkung zum 30. April 2019 vor Beendigung der Amtszeit, für die er durch die Hauptversammlung gewählt war, vorzeitig niederzulegen. Auch hinsichtlich des Beschlusses zur Unterstützung des Antrags zur gerichtlichen Bestellung von Herrn Christoph Vilanek hat der Nominierungsausschuss bei seiner Beratung die Eignung von Herrn Christoph Vilanek vor dem Hintergrund der vom Aufsichtsrat verabschiedeten Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats, des Kompetenzprofils und des Diversitätskonzepts gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB eingehend diskutiert und die gesetzlichen Vorgaben, die Satzung der Gesellschaft sowie die Empfehlungen des DCGK zur Besetzung des Aufsichtsrats berücksichtigt. Der Nominierungsausschuss tagte ohne die Mitglieder des Vorstands. Vermittlungsausschuss Eine Sitzung des Vermittlungsausschusses war im Geschäftsjahr 2018/19 nicht erforderlich. ↗ Eine detaillierte Beschreibung der Arbeitsweise der Ausschüsse ist in der jährlichen Erklärung zur Unternehmensführung enthalten, die auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen - Corporate Governance abrufbar ist. Corporate Governance Über die Corporate Governance der CECONOMY AG berichten Vorstand und Aufsichtsrat im Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2018/19. ↗ Der Corporate-Governance-Bericht 2018/19 wird zusammen mit der Erklärung zur Unternehmensführung ebenfalls auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen - Corporate Governance veröffentlicht. Ihre Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen der Regierungskommission DCGK haben Vorstand und Aufsichtsrat der CECONOMY AG im September 2019 abgegeben und im November 2019 ergänzt. ↗ Diese Erklärungen sind auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen - Corporate Governance dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht worden. Die aktuelle Erklärung und die Ergänzung sind ferner im Corporate-Governance-Bericht 2018/19 vollständig wiedergegeben. Jahres- und Konzernabschluss Als Abschlussprüfer hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den vom Vorstand auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018/19 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das gilt auch für den nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss 2018/19 der CECONOMY AG sowie den Zusammengefassten Lagebericht für die CECONOMY AG. Der Abschlussprüfer berichtete schriftlich über das Ergebnis der Prüfung. Die Jahresabschluss- und Konzernunterlagen sowie die Prüfungsberichte wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 12. Dezember 2019 und in der Sitzung des Aufsichtsrats am 13. Dezember 2019 in Gegenwart des Abschlussprüfers eingehend erörtert und geprüft. Die erforderlichen Unterlagen sind rechtzeitig vor diesen Sitzungen an alle Mitglieder des Prüfungsausschusses beziehungsweise des Aufsichtsrats verteilt worden, sodass zu der Prüfung ausreichend Gelegenheit bestand. Der Abschlussprüfer berichtete in beiden Sitzungen über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für Fragen und ergänzende Auskünfte auch in Abwesenheit des Vorstands zur Verfügung. Wesentliche Schwächen des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikofrüherkennungssystems lagen nach Einschätzung des Prüfers nicht vor. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft informierte den Aufsichtsrat über die Leistungen, die zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbracht wurden. Umstände, die eine Befangenheit des Abschlussprüfers befürchten lassen, lagen nicht vor. Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018/19 hatte der Aufsichtsrat keine Einwendungen und stimmte im Plenum dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der CECONOMY AG festgestellt. Inhaltliche Überprüfung des Gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts Der Aufsichtsrat hat die Berichterstattung über die in dem Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 11. April 2017 bezeichneten Belange im Rahmen des Gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts der CECONOMY AG für den Berichtszeitraum 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 eingehend erörtert und inhaltlich geprüft. In seiner Sitzung am 13. Dezember 2019 hat der Aufsichtsrat den Beschluss gefasst, den Gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht der CECONOMY AG für den Berichtszeitraum 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 zu billigen. Die inhaltliche Überprüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung durch den Aufsichtsrat erfolgte mit externer Unterstützung im Rahmen einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, welche der Aufsichtsrat durch seinen Beschluss vom 8. August 2019 beauftragt hat, ihn gesondert von der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses entsprechend zu unterstützen. Der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind bei ihrer Prüfung keine Sachverhalte bekannt geworden, nach denen die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu der Auffassung gelangt wäre, dass der Gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB aufgestellt wurde. In der Aufsichtsratssitzung am 13. Dezember 2019 berichtete die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und stand für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Personalia scroll JÜRGEN FITSCHEN Vorsitzender des Aufsichtsrats Kurzprofil: Jürgen Fitschen gehört dem Aufsichtsrat der CECONOMY AG (zuvor: METRO AG) seit 2008 an und ist seit 2017 dessen Vorsitzender. Jürgen Fitschen wurde 1948 in Harsefeld geboren. Nach dem Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Hamburg mit dem Abschluss Diplom-Kaufmann war er in verschiedenen herausgehobenen Führungspositionen bei der Deutsche Bank und zuvor bei der Citibank tätig. Bis Mai 2016 war Jürgen Fitschen Co-CEO der Deutsche Bank AG und ist seither weiterhin als Senior Advisor für die Deutsche Bank tätig. Aufgrund seiner beruflichen Laufbahn und weiterer Mandate in den Aufsichtsgremien namhafter deutscher Unternehmen bringt Jürgen Fitschen ausnehmende Erfahrung in der Leitung und Überwachung von börsennotierten und international agierenden Unternehmen in den Aufsichtsrat ein. Über herausragende Fachkenntnisse verfügt er dabei insbesondere in sämtlichen Bank- und Finanzthemen und ist durch seine langjährige Tätigkeit in Asien mit den besonderen Fragen von Wachstumsmärkten vertraut. Aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden sind Herr Peter Küpfer und Frau Lena Widmann. Herr Peter Küpfer hat mit Wirkung zum 30. April 2019 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt. Frau Lena Widmann hat ihr Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 8. Juni 2019 niedergelegt. Aufgrund der gerichtlichen Bestellung durch das Amtsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 6./7. Mai 2019 trat Herr Christoph Vilanek im Zeitpunkt des Zugangs des Beschlusses bei ihm am 10. Mai 2019 neu in den Aufsichtsrat als Vertreter der Anteilseigner ein. Als Vertreterin der Arbeitnehmer sowie der Gewerkschaft ver.di trat Frau Stefanie Nutzenberger aufgrund der gerichtlichen Bestellung durch das Amtsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 10./11. September 2019 am 17. September 2019 neu in den Aufsichtsrat ein. Nachdem seine vorherige Amtszeit mit Beendigung der Hauptversammlung der CECONOMY AG am 13. Februar 2019 geendet hatte, wurde die Amtszeit von Herrn Dr. Fredy Raas als Anteilseignervertreter durch seine erneute Bestellung im Zuge der Wahl in dieser Hauptversammlung erneuert. Sämtlichen neu bestellten und wiedergewählten Aufsichtsratsmitgliedern gratuliere ich herzlich und freue mich auf die künftige Zusammenarbeit in unserem Gremium. Für den Zeitraum seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied mit Schwerpunkt Finanzen sowie zum Arbeitsdirektor vom 1. Januar 2019 bis zum 25. März 2019 ruhte das Aufsichtsratsmandat des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Dr. Bernhard Düttmann. Infolge seiner erneuten Bestellung als Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor ruht das Mandat von Herrn Dr. Bernhard Düttmann abermals für den Zeitraum vom 17. Oktober 2019 bis zum 16. Oktober 2020. Stellvertretend für den gesamten Aufsichtsrat danke ich allen im vergangenen Geschäftsjahr ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern für ihr Engagement für das Unternehmen und ihre - im Falle von Herrn Peter Küpfer auch langjährige - Verbundenheit mit der CECONOMY AG. Mit dem Unternehmenswohl im Blick haben sich sämtliche ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder mit dem von ihrem jeweiligen Fachwissen und ihren vielfältigen Erfahrungen geprägten Beiträgen in den Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats eingebracht. Herrn Peter Küpfer gebührt darüber hinaus ein besonderer Dank für seine Tätigkeit als Mitglied des Prüfungsausschusses. Herrn Dr. Berhard Düttmann danke ich für seinen Einsatz als Vorstandsmitglied im ersten Quartal 2019 und seine erneute Bereitschaft, die Tätigkeit jetzt als Vorstandsvorsitzender und als Arbeitsdirektor zu übernehmen. Im Namen des Aufsichtsrats danke ich dem Vorstand und sämtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der CECONOMY AG für die von ihnen geleistete Arbeit und ihr Engagement in einem herausfordernden Umfeld. Düsseldorf, 13. Dezember 2019 Für den Aufsichtsrat JÜRGEN FITSCHEN, Vorsitzender ↗ Weitere Informationen zu Herrn Jürgen Fitschen sowie zu den weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrats sind auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen - Aufsichtsrat abrufbar. Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der CECONOMY AG aus September 2019 zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG Dieser Entsprechenserklärung liegt die am 24. April 2017 im Bundesanzeiger bekanntgemachte Fassung des Deutscher Corporate Governance Kodex ("DCGK") vom 7. Februar 2017 zu Grunde. Vorstand und Aufsichtsrat der CECONOMY AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission DCGK seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der CECONOMY AG aus September 2018, mit Ergänzung aus Januar 2019, mit den nachfolgend aufgeführten Abweichungen entsprochen wurde: In der Übergangszeit zwischen der Abberufung des vormaligen Vorstandsvorsitzenden Herrn Pieter Haas und der Bestellung von Herrn Jörn Werner zum 1. März 2019 zum neuen Vorstandsmitglied und dessen Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden hatte die CECONOMY AG mit Blick auf die damalige Suche nach Kandidaten und den Übergangscharakter der Geschäftsverteilung für den Vorstand bis zum Abschluss der Suche davon abgesehen, einen Vorstandsvorsitzenden oder Vorstandssprecher zu ernennen. Demnach entsprach die CECONOMY AG vorübergehend nicht der Empfehlung in Ziffer 4.2.1. Satz 1 HS 2 des DCGK, wonach der Vorstand einen Vorsitzenden oder Sprecher haben soll. Aufgrund der übergangsweisen Bestellung von Herrn Dr. Bernhard Düttmann zum Stellvertreter des infolge des Ausscheidens des vormaligen Vorstandsmitglieds Mark Frese fehlenden Vorstandsmitglieds für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. März 2019 enthielt die Vergütung, die Herr Dr. Bernhard Düttmann nach Maßgabe des Anstellungsvertrags zwischen der CECONOMY AG und Herrn Dr. Bernhard Düttmann für die Vorstandstätigkeit erhielt, keine variablen Vergütungsbestandteile. Hintergrund hierfür war, dass der Aufsichtsrat für den kurzen Zeitraum der Bestellung eine variable Vergütung für nicht geeignet erachtete. Demnach wurde durch den Anstellungsvertrag von Herrn Dr. Bernhard Düttmann der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 2 des DCGK, wonach die monetären Vergütungsteile der Vorstandvergütung fixe und variable Bestandteile umfassen sollen, ausnahmsweise nicht entsprochen. Folgerichtig wurde insoweit auch den Empfehlungen in den Sätzen 3 bis 6 des zweiten Absatzes der Ziffer 4.2.3 des DCGK, welche variable Vergütungsbestandteile voraussetzen, vorübergehend nicht entsprochen. Im Geschäftsjahr 2018/19 wurde, wie angekündigt, von der Empfehlung gemäß Ziffer 7.1.2 Satz 3 DCGK abgewichen, da die Veröffentlichung der Mitteilung H1/Q2 2018/19 für den 21. Mai 2019 und damit zwar innerhalb der gesetzlich vorgegeben Frist, nicht jedoch binnen der empfohlenen Frist von 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums erfolgte. Die Veröffentlichung der Mitteilung H1/Q2 2018/19 konnte aufgrund von organisatorischen Restriktionen im Aufstellungszeitraum erst geringfügig nach Ablauf der empfohlenen Frist erfolgen. Vorsorglich wird erklärt, dass den Empfehlungen gemäß Ziffer 2.3.2 des DCGK bei der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung am 13. Februar 2019 im Hinblick auf die Vorzugsaktien nicht entsprochen wurde. Zum damaligen Zeitpunkt ging die CECONOMY AG davon aus, dass trotz des Dividendenausfalls für das Geschäftsjahr 2017/2018 das Stimmrecht der Vorzugsaktien noch nicht wiederaufgelebt ist. Die CECONOMY AG hat die nicht eindeutige Rechtslage neu bewertet und geht zukünftig sicherheitshalber davon aus, dass aufgrund des Ausfalls der Mehrdividende das Stimmrecht aus den Vorzugsaktien wieder aufgelebt ist. Vorstand und Aufsichtsrat der CECONOMY AG beabsichtigen, den Empfehlungen des DCGK in der oben genannten Fassung künftig ohne Abweichungen zu entsprechen. Ergänzung aus November 2019 zu der Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der CECONOMY AG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG aus September 2019 Im September 2019 haben Vorstand und Aufsichtsrat der CECONOMY AG zuletzt ihre Erklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben. Vorstand und Aufsichtsrat der CECONOMY AG haben erklärt, dass sie allen Empfehlungen der am 24. April 2017 im Bundesanzeiger bekanntgemachten Fassung des Deutscher Corporate Governance Kodex vom 7. Februar 2017 ("DCGK") mit Ausnahme der Empfehlungen gemäß Ziffer 4.2.1. Satz 1 HS 2 (Ernennung eines Vorstandsvorsitzenden oder Sprechers), Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Sätze 2 bis 6 des DCGK (fixe und variable Bestandteile der monetären Vergütungsteile der Vorstandsvergütung), Ziffer 7.1.2 Satz 3 (Fristen zur Offenlegung) und Ziffer 2.3.2 (Erleichterung der persönlichen Wahrnehmung der Rechte der Aktionäre und der Stimmrechtsvertretung im Hinblick auf das Aufleben des Stimmrechts der Vorzugsaktien) entsprochen haben und dass sie beabsichtigen, zukünftig sämtlichen Empfehlungen des DCGK zu entsprechen. Vorstand und Aufsichtsrat der CECONOMY AG erklären nunmehr ergänzend: Aufgrund dessen, dass die weitere Bestellung von Herrn Dr. Bernhard Düttmann zum Vorstandsmitglied und Vorstandsvorsitzenden übergangsweise, als Stellvertreter des infolge des Ausscheidens des vormaligen Vorstandsmitglieds Jörn Werner fehlenden Vorstandsmitglieds, für den Zeitraum vom 17. Oktober 2019 bis zum 16. Oktober 2020 erfolgt ist, enthält die Vergütung, die Herr Dr. Bernhard Düttmann nach Maßgabe des Anstellungsvertrags zwischen der CECONOMY AG und Herrn Dr. Bernhard Düttmann für die Vorstandstätigkeit erhält, ausnahmsweise keine variablen Vergütungsbestandteile. Hintergrund hierfür ist, dass der Aufsichtsrat für den übergangsweisen Zeitraum der Bestellung eine variable Vergütung für nicht geeignet erachtet. Demnach wird durch den Anstellungsvertrag von Herrn Dr. Bernhard Düttmann der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 2 des DCGK, wonach die monetären Vergütungsteile der Vorstandsvergütung fixe und variable Bestandteile umfassen sollen, ausnahmsweise nicht entsprochen. Folgerichtig wird insoweit auch den Empfehlungen in den Sätzen 3 bis 6 des zweiten Absatzes der Ziffer 4.2.3 des DCGK, welche variable Vergütungsbestandteile voraussetzen, vorübergehend nicht entsprochen. Die CECONOMY AG beabsichtigt jedoch bei zukünftigen Bestellungen von Vorstandsmitgliedern die bisher bestehende Vergütungsstruktur, deren monetäre Vergütungsteile fixe und variable Bestandteile umfasst, wieder zu berücksichtigen und somit den Empfehlungen in Ziffer 4.2.3 Absatz 2 des DCGK zukünftig wieder durchgängig zu entsprechen. Diese Ergänzung der Erklärung aus September 2019 ersetzt nicht die Entsprechenserklärung aus September 2019. Die Erklärung aus September 2019 wird durch diese Erklärung vielmehr ergänzt und gilt ansonsten weiter fort.

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