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CECONOMY AG Audit Report / Information 2017

Feb 20, 2018

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Audit Report / Information

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Publication CECONOMY AG Düsseldorf Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017 ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT Der Lagebericht der CECONOMY AG und der Konzernlagebericht sind nach § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht 2016/17 von CECONOMY veröffentlicht. Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der CECONOMY AG für das Geschäftsjahr 2016/17 werden beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Jahresabschluss der CECONOMY AG sowie der Geschäftsbericht von CECONOMY für das Geschäftsjahr 2016/17 stehen auch im Internet unter www.ceconomy.de zur Verfügung. ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT GESAMTAUSSAGE DES VORSTANDS DER CECONOMY AG ZUM GESCHÄFTSVERLAUF UND ZUR LAGE VON CECONOMY In einem weiterhin herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld hat CECONOMY den Gesamtumsatz und das EBIT vor Sonderfaktoren erneut gesteigert. Der Vorstand blickt daher auf ein insgesamt erfolgreiches Geschäftsjahr 2016/17 zurück. Mit der Spaltung der METRO GROUP und der dadurch erlangten Unabhängigkeit wurde zudem der wichtigste Schritt getan, um als Europas führende Plattform für Unternehmen, Konzepte und Marken im Bereich Consumer Electronics auch künftig wachsen zu können. Der Erwerb einer Beteiligung in Höhe von circa 24,33 Prozent am französischen Unterhaltungselektronikhändler Fnac Darty S.A. stellt zudem das Potenzial von CECONOMY unter Beweis, als einer der führenden Player die europäische Marktkonsolidierung im Consumer-Electronics-Handel aktiv voranzutreiben. Insgesamt ist der Vorstand mit der Geschäftsentwicklung zufrieden, vor allem da alle erwarteten Umsatz- und Ergebnisziele von CECONOMY erreicht wurden. Dementsprechend wird den Aktionären wieder ein attraktiver Dividendenvorschlag unterbreitet. ÜBERBLICK ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR 2016/17 UND PROGNOSE Im Geschäftsjahr 2016/17 wurde die im März 2016 angekündigte Spaltung der ehemaligen METRO GROUP in zwei rechtlich unabhängige börsennotierte Unternehmen im Wege einer Ausgliederung und Abspaltung (im Folgenden „Spaltung“) abgeschlossen. Dabei wurden zunächst das Lebensmittelgroß- und -einzelhandelsgeschäft einschließlich Immobilien sowie die damit verbundenen Steuerungs- und Serviceaktivitäten von der ehemaligen METRO AG ausgegliedert und anschließend abgespalten. In der ehemaligen METRO AG, der jetzigen CECONOMY AG, ist der Geschäftsbereich Consumer Electronics als fortgeführte Aktivität verblieben. Ertrags lage der fortgeführten Aktivitäten ― Gesamtumsatz von CECONOMY stieg im Geschäftsjahr 2016/17 um +1,3 Prozent auf 22,2 Mrd. € (in lokaler Währung: +1,4 Prozent) ― Flächenbereinigt stieg der Umsatz im Geschäftsjahr 2016/17 um +1,9 Prozent ― EBIT vor Sonderfaktoren von CECONOMY verbesserte sich um 6 Mio. € auf 471 Mio. € (2015/16: 466 Mio. €), inklusive negativer Wechselkurseffekte in Höhe von rund 4 Mio. € ― Berichtetes EBIT stieg von 312 Mio. € auf 334 Mio. € ― Periodenergebnis vor Sonderfaktoren stieg auf 249 Mio. € (2015/16: 227 Mio. €) ― Ergebnis je Aktie vor Sonderfaktoren der CECONOMY verbesserte sich deutlich auf 0,58 € (2015/16: 0,47 €) Finanz- und Vermögenslage ― Nettoliquidität liegt bei 317 Mio. € (2015/16: Nettoverschuldung von 2.301 Mio. €) ― Investitionen aus fortgeführten Aktivitäten lagen bei 319 Mio. € (2015/16: 406 Mio. €) ― Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit erreichte für die fortgeführten Aktivitäten 521 Mio. € (2015/16: 378 Mio. €) ― Bilanzsumme beträgt 8.280 Mio. € (30.09.2016: 24.952 Mio. €) ― Eigenkapital: 666 Mio. € (30.09.2016: 5.332 Mio. €); Eigenkapitalquote: 8 Prozent (30.09.2016: 21,4 Prozent) ― Stabiles Rating im Investment-Grade-Bereich: Baa3/Stable (Moody’s), BBB-/Stable (Scope) Prognose von CECONOMY Die Prognose erfolgt wechselkursbereinigt und vor Portfolioveränderungen. UMSATZ Für das Geschäftsjahr 2017/18 erwartet CECONOMY gegenüber dem Vorjahr ein leichtes Wachstum des Gesamtumsatzes. Dazu wird insbesondere die Region West-/Südeuropa beitragen. Korrespondierend erwarten wir eine leichte Verbesserung des Nettobetriebsvermögens im Vergleich zum Vorjahr. ERGEBNIS Sowohl beim EBITDA als auch beim EBIT erwartet CECONOMY ohne Berücksichtigung der Ergebnisbeiträge aus der Beteiligung an Fnac Darty S.A. eine Steigerung mindestens im mittleren einstelligen Prozentbereich. Hierzu wird insbesondere die Region West-/Südeuropa beitragen. Die jeweiligen Vergleichsgrößen im Vorjahr 2016/17 sind bereinigt um Sonderfaktoren (EBITDA: 704 Mio. €, EBIT: 471 Mio. €). Zusätzlich wird im EBITDA und im EBIT 2017/18 unser Anteil des von Fnac Darty S.A. erwirtschafteten Periodenergebnisses enthalten sein. Auf Basis aktueller Analystenschätzungen erwarten wir daraus einen Ergebnisbeitrag im Geschäftsjahr 2017/18 in niedriger bis mittlerer zweistelliger Millionenhöhe. GRUNDLAGEN DES KONZERNS Geschäftsmodell des Konzerns CECONOMY ist die führende europäische Plattform für Unternehmen, Marken und Konzepte im Bereich Consumer Electronics. Mit dem Markenversprechen „We empower life in the digital world“ hat sich CECONOMY zum Ziel gesetzt, Verbraucher in einer zunehmend digitalen Welt mit maßgeschneiderten Lösungen zu unterstützen und ihr Leben zu vereinfachen. Das Geschäftsmodell basiert auf einer klaren Verteilung der Verantwortlichkeiten. An der Spitze des Konzerns steht die CECONOMY AG, die grundlegende strategische Management-Holding-Funktionen wie Finanzen, Controlling, Recht und Compliance abbildet. Für das operative Geschäft stehen mehrere Marken, wobei der Schwerpunkt auf der MediaMarktSaturn Retail Group mit MediaMarkt und Saturn liegt. Der Online-Händler iBood sowie die Entertainmentplattform Juke runden das Angebot der MediaMarktSaturn Retail Group ab. Eine weitere Konzerntochter der CECONOMY AG ist die Retail Media Group (RMG). Darüber hinaus ist die CECONOMY AG Hauptgesellschafterin der DTB Deutsche Technikberatung GmbH. CECONOMY hält zudem eine Minderheitsbeteiligung von circa 24,33 Prozent an Fnac Darty S.A., dem führenden französischen Einzelhändler für Consumer Electronics und Haushaltsgeräte. CECONOMY im Überblick MediaMarkt , 1979 gegründet, ist heute mit rund 850 Märkten in 14 europäischen Ländern vertreten und baut seine Position als Europas Elektrofachhändler Nummer Eins kontinuierlich aus. Seinen Markenkern „Vergnügen“ lebt MediaMarkt dabei konsequent – beim Sortiment, beim Preis, bei der Kundenberatung und beim Service. Erklärtes Ziel: MediaMarkt wird für die Kunden zum vergnüglichsten Ort für Consumer Electronics – immer und überall. Zum Erfolgskonzept zählen neben einem stets aktuellen Sortiment an Markenprodukten zu dauerhaft fairen Preisen auch die persönliche Beratung sowie maßgeschneiderte Serviceleistungen, von der Lieferung über die Montage, Installation bis hin zur Reparatur von elektronischen Geräten. Zum Angebot von MediaMarkt gehört außerdem auch die Option, Geräte nicht zu kaufen, sondern zu mieten. Ergänzt werden die Märkte in fast allen Ländern, in denen MediaMarkt präsent ist, durch auch mobil abrufbare Onlineshops, die eng mit dem stationären Geschäft verknüpft sind. Damit hat sich das Unternehmen als der Anbieter positioniert, der seinen Kunden über alle Vertriebskanäle hinweg eine durchgängige Kundenerfahrung bietet – und zugleich die Möglichkeit, alle Mobil- sowie On- und Offline-Services flexibel miteinander zu kombinieren. Zusätzlich versorgt MediaMarkt die Verbraucher über verschiedene Online-Portale zu Themen wie Smart Home, Gaming und Virtual Reality mit Trends und Angeboten rund um Technik und Lifestyle. redcoon ist als Marke von MediaMarkt in Deutschland mit einem umfassenden Portfolio an Consumer Electronics präsent. Damit bietet die MediaMarktSaturn Retail Group auch Kunden, die reine Online-Händler bevorzugen, das passende Angebot. Saturn ist seit mehr als 50 Jahren Spezialist für elektronische Markenprodukte zu dauerhaft guten Preisen. Heute ist Saturn mit rund 200 Märkten in vier Ländern Europas vertreten. Die Saturn-Märkte machen Technik für ihre Kunden zum Erlebnis und bieten ein Sortiment von durchschnittlich 45.000 Artikeln aus den Bereichen Unterhaltungselektronik, Gaming, Virtual Reality, Haushaltsgeräte, Smart Home, Telekommunikation, Computer und Foto. Um den Kunden bereits während ihres Einkaufs im Markt die neuesten Technologien zu präsentieren, setzt Saturn zudem auf Augmented- und Virtual-Reality-Elemente. Das stationäre Geschäft ergänzt Saturn in Deutschland mit seinem Onlineshop und den mobilen Kanälen. Im Rahmen dieser Multichannel-Strategie profitieren Saturn-Kunden sowohl von den Vorteilen des Online-Shoppings, als auch von der persönlichen Beratung und den umfassenden Serviceleistungen in den Märkten vor Ort und zu Hause. Mit dem Magazin „Turn On“, das unter anderem via Print, Youtube und Social Media veröffentlicht wird, hält Saturn Technikfans über aktuelle Trends auf dem Laufenden und berichtet über die neuesten Entwicklungen im Bereich Digital Lifestyle. iBood steht für „Internets Best Online Offer Daily“ und ist das größte europäische Liveshopping-Portal. Bei iBood finden Kunden neue Markenartikel zu besonders günstigen Preisen. Dabei sind die Angebote in ihrer Stückzahl begrenzt und wechseln täglich. Wichtiger Bestandteil des Geschäftsmodells ist der Austausch über Produkte und Angebote innerhalb der iBood-Community. Juke ist das Produkt der Juke Entertainment GmbH, einer Tochter der MediaMarktSaturn Retail Group. Mehr als 46 Mio. Songs und andere digitale Inhalte lassen sich über Juke leihen, kaufen und konsumieren. Juke-Nutzer erhalten zudem stationären Support in den deutschlandweit mehr als 400 Märkten von MediaMarkt und Saturn. Retail Media Group (RMG) entwickelt maßgeschneiderte Werbekampagnen, die auf nicht personalisierten Besucher- und Kaufdaten basieren. Die CECONOMY-Tochter greift auf die Online- und Mobile-Plattformen der teilnehmenden Händler wie beispielsweise MediaMarkt, Saturn oder Thalia zu. RMG unterstützt Werbetreibende dabei, Online-Kampagnen so zu entwickeln, dass sie definierte Zielgruppen optimal erreichen. Deutsche Technikberatung (DTB) steht für professionelle Hilfe für zu Hause bei der Installation, Vernetzung und Fehlerbehebung elektronischer Geräte – entweder individuell vor Ort oder per Fernwartung. Die Kooperation mit MediaMarkt und Saturn vereinfacht darüber hinaus das Leben der Kunden in der digitalen Welt: Die Berater der DTB bieten Lösungen für ein uneingeschränktes Technikerlebnis zu Hause. Strategische Beteiligung Fnac Darty ist mit einem Marktanteil von 23 Prozent Frankreichs führendes Einzelhandelsunternehmen für Consumer Electronics und Haushaltsgeräte mit Präsenz in neun weiteren Ländern. Die Gruppe besteht aus einem Multichannel-Netzwerk von 664 Filialen, darunter 455 in Frankreich. Über ihre beiden gewerblichen Websites www.fnac.com und www.darty.com betreibt Fnac Darty S.A. die am zweihäufigsten besuchte E-Commerce-Plattform Frankreichs mit mehr als 13,6 Mio. Besuchern pro Monat. Als maßstabsetzender Omnichannel-Einzelhändler erzielte Fnac Darty S.A. im Jahr 2016 einen Pro-forma-Umsatz von 7,4 Mrd. im Jahr des Zusammenschlusses von Fnac und Darty. Die Beteiligung in Höhe von circa 24,33 Prozent an Fnac Darty S.A. untermauert die Ambition von CECONOMY, die eigene Position als führende europäische Plattform für Unternehmen, Marken und Konzepte im Bereich Consumer Electronics weiter zu stärken. Standortportfolio nach Ländern 30.09.2016 Eröffnungen 2016/17 Schließungen 2016/17 30.09.2017 Deutschland 424 5 0 429 Österreich 49 1 0 50 Schweiz 28 0 –1 27 Ungarn 22 2 0 24 DACH 523 8 –1 530 Belgien 23 7 –2 28 Griechenland 11 1 0 12 Italien 111 5 0 116 Luxemburg 2 0 0 2 Niederlande 49 0 0 49 Portugal 9 1 0 10 Spanien 79 4 0 83 West-/Südeuropa 284 18 –2 300 Polen 83 3 0 86 Russland 61 1 –5 57 Türkei 45 10 –2 53 Osteuropa 189 14 –7 196 Schweden 27 0 0 27 Sonstige 27 0 0 27 CECONOMY 1.023 40 –10 1.053 Steuerungssystem Im Laufe des Geschäftsjahres 2016/17 wurde die Aufspaltung der METRO GROUP in zwei unabhängige, börsennotierte Unternehmen vorgenommen. Damit verbunden ist eine Neugestaltung des Steuerungssystems der beiden Unternehmen. Auf das Steuerungssystem von CECONOMY wird im nächsten Abschnitt näher eingegangen. Vorangestellt wird hier kurz auf die Definition derjenigen Kennzahlen eingegangen, die im Geschäftsbericht 2015/16 der METRO GROUP für 2016/17 als bedeutsamste Kennzahlen prognostiziert wurden. Kennzahl Erläuterung Verweis Prognoserelevante Kennzahlen im Geschäftsjahr 2016/17 Umsatzwachstum, wechselkursbereinigt und basierend auf der aktuellen Konzernstruktur Der Gesamtumsatz wird in Euro angegeben. Dabei wird der in einem bestimmten Zeitraum in den Ländern erzielte Umsatz mit dem entsprechenden durchschnittlichen Wechselkurs umgerechnet. Ein währungsbereinigtes Umsatzwachstum wird ermittelt, indem der Umsatz des Vorjahreszeitraums mit dem Kurs des entsprechenden Zeitraums des aktuellen Jahres umgerechnet wird. Eine Bereinigung um wesentliche Veränderungen in der Konzernstruktur erfolgt, indem davon betroffene Umsätze weder im aktuellen Jahr noch im Vorjahr berücksichtigt werden. Ertragslage Flächenbereinigtes Umsatzwachstum Das flächenbereinigte Umsatzwachstum bezeichnet das währungsbereinigte Umsatzwachstum auf vergleichbarer Fläche beziehungsweise bezogen auf ein vergleichbares Panel an Standorten, Einheiten oder Vertriebskonzepten wie Onlinehandel und Belieferung. Es gehen nur Umsätze von Standorten ein, die mindestens über ein volles Geschäftsjahr eine vergleichbare Historie vorweisen können. Demnach sind Standorte, die von Eröffnungen, Schließungen oder wesentlichen Geschäftsveränderungen im Berichtsjahr beziehungsweise im Vergleichsjahr betroffen sind, aus der Betrachtung auszuschließen. Ertragslage EBIT vor Sonderfaktoren Das EBIT bezeichnet den Gewinn vor Abzug von Finanzergebnis und Steuern (Earnings before Interest and Taxes). Ein Sonderfaktor ist ein Geschäftsvorfall beziehungsweise ein Bündel gleichartiger Geschäftsvorfälle mit Einmalcharakter, der die operative Geschäftstätigkeit signifikant in ihrer Aussagekraft beeinflusst und sich aufwands- oder ertragswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung niederschlägt. Dazu gehören insbesondere Restrukturierungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen. Ertragslage CECONOMY hat sich zum Ziel gesetzt, Verbraucher in einer zunehmend digitalen Welt mit maßgeschneiderten Lösungen zu unterstützen und ihr Leben zu vereinfachen. Um ihre Position als führende europäische Plattform für Unternehmen, Marken und Konzepte im Bereich Consumer Electronics zu festigen und auszubauen, ist das Steuerungssystem von CECONOMY konsequent auf die Bedürfnisse aller Stakeholder ausgerichtet. Im Folgenden werden die Kennzahlen vorgestellt, die bei CECONOMY zur Steuerung des Unternehmens verwendet werden. Neben einer kurzen inhaltlichen Erläuterung der jeweiligen Kennzahl wird auf das entsprechende Kapitel des Geschäftsberichts verwiesen, in dem die Kennzahl in ihrem Gesamtkontext näher beleuchtet wird. Im Anschluss an die Tabelle wird zusammengefasst, wie die Steuerungskennzahlen wertorientiert eingesetzt werden, um den Unternehmenswert von CECONOMY nachhaltig zu steigern. Die wesentlichen Steuerungskennzahlen von CECONOMY, ein um Währungseffekte und Portfoliomaßnahmen bereinigtes Gesamtumsatzwachstum sowie Nettobetriebsvermögen, EBITDA und EBIT werden zu Beginn der Tabelle hervorgehoben. Für diese bedeutsamsten Kennzahlen gibt CECONOMY eine Prognose ab. Nachfolgend werden die Kennzahlen nach ihrer Zuordenbarkeit zu Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung, Bilanz und weitere operative Kennzahlen gruppiert dargestellt. Kennzahl Erläuterung Verweis Prognoserelevante Kennzahlen ab Geschäftsjahr 2017/18 Währungs- und portfoliobereinigter Umsatz Der Gesamtumsatz wird in Euro angegeben. Dabei wird der in einem bestimmten Zeitraum in den Ländern erzielte Umsatz mit dem entsprechenden durchschnittlichen Wechselkurs umgerechnet. Ein währungsbereinigtes Umsatzwachstum wird ermittelt, indem der Umsatz des Vorjahreszeitraums mit dem Kurs des entsprechenden Zeitraums des aktuellen Jahres umgerechnet wird. Eine Bereinigung um Portfolioveränderungen erfolgt, indem von der Maßnahme betroffene Umsätze weder im aktuellen Jahr noch im Vorjahr berücksichtigt werden. ab 2017/18 EBITDA Das EBITDA bezeichnet den Gewinn von CECONOMY vor Abzug von Finanzergebnis, Steuern, planmäßigen Abschreibungen, Wertminderungen und Zuschreibungen auf Sachanlagevermögen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation). Ertragslage EBIT Das EBIT bezeichnet den Gewinn von CECONOMY vor Abzug von Finanzergebnis und Steuern (Earnings before Interest and Taxes). Ertragslage Nettobetriebsvermögen Das Nettobetriebsvermögen als kurzfristiges, betriebsnotwendiges Vermögen ist wie folgt definiert: Vorräte + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen + Forderungen an Lieferanten + Forderungen aus Kreditkarten + geleistete Anzahlungen auf Vorräte – Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – Verbindlichkeiten gegenüber Kunden – abgegrenzte Umsätze aus Gutscheinen und Kundentreueprogrammen – Rückstellungen für Kundentreueprogramme und Rückgaberechte – erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen = Nettobetriebsvermögen Finanz- und Vermögenslage Weitere Kennzahlen der Gewinn- und Verlustrechnung Umsatz gesamt Der Gesamtumsatz wird in Euro angegeben. Dabei wird der in einem bestimmten Zeitraum in den Ländern erzielte Umsatz mit dem entsprechenden Durchschnittskurs umgerechnet. Ertragslage Umsatzwachstum gesamt Das Umsatzwachstum gesamt bezeichnet die prozentuale Änderung des Umsatzes gesamt im Vergleich zur entsprechenden Periode des Vorjahres. Ertragslage Flächenbereinigtes Umsatzwachstum Das flächenbereinigte Umsatzwachstum bezeichnet das währungsbereinigte Umsatzwachstum auf vergleichbarer Fläche beziehungsweise bezogen auf ein vergleichbares Panel an Standorten, Einheiten oder Vertriebskonzepten wie Onlinehandel und Belieferung. Es gehen nur Umsätze von Standorten ein, die mindestens über ein volles Geschäftsjahr eine vergleichbare Historie vorweisen können. Demnach sind Standorte, die von Eröffnungen, Schließungen oder wesentlichen Geschäftsveränderungen im Berichtsjahr beziehungsweise im Vergleichsjahr betroffen sind, aus der Betrachtung auszuschließen. Ertragslage Online-Umsatz Die Kennzahl Online-Umsatz umfasst den Umsatz, der über das Internet generiert wird. Dazu zählt sowohl der Umsatz der Online Pure Player als auch der über die Internetseiten generierte Umsatz der MediaMarktSaturn Retail Group. Enthalten ist hier auch online bestellte und im Markt abgeholte Ware. Ertragslage Online-Wachstum Das Online-Wachstum bezeichnet die Veränderung des Online-Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Ertragslage Online-Anteil Der Online-Anteil bezeichnet den Anteil des Online-Umsatzes am Gesamtumsatz der betreffenden Periode. Online Anteil = Online-Umsatz / Gesamtumsatz Ertragslage Services & Solutions Umsatz Als Services & Solutions Umsätze werden diejenigen Umsätze bezeichnet, die nicht reine Warenumsätze sind. Beispiele sind Garantieverlängerungen, Vermittlung von Mobilfunkverträgen, Reparaturdienstleistungen oder Lieferung und Montage. Ertragslage Services & Solutions Wachstum Das Services & Solutions Wachstum bezeichnet die Veränderung des Services & Solutions Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Ertragslage Services & Solutions Anteil Der Services & Solutions Anteil bezeichnet den Anteil des Services & Solutions Umsatzes am Gesamtumsatz der betreffenden Periode. Services & Solutions Anteil = Services & Solutions Umsatz / Gesamtumsatz Ertragslage Bruttomarge Die Bruttomarge bezeichnet den Quotienten aus Bruttoergebnis vom Umsatz und Gesamtumsatz. Bruttomarge = Bruttoergebnis vom Umsatz / Gesamtumsatz Das Bruttoergebnis ist definiert als Gesamtumsatz abzüglich den Wareneinstandskosten zuzurechnender Aufwendungen, zuzüglich der von den Lieferanten gewährten späteren Rückvergütungen. Ertragslage EBITDA-Marge Die EBITDA-Marge bezeichnet den Quotienten aus EBITDA und Gesamtumsatz. EBITDA-Marge = EBITDA / Gesamtumsatz CECONOMY in Zahlen EBIT-Marge Die EBIT-Marge bezeichnet den Quotienten aus EBIT und Gesamtumsatz. EBIT-Marge = EBIT / Gesamtumsatz CECONOMY in Zahlen EBT Das EBT bezeichnet den Gewinn von CECONOMY vor Steuern (Earnings before Taxes). EBIT +/– Finanzergebnis = EBT Ertragslage Steuerquote Die Steuerquote bezeichnet den Quotienten aus Steueraufwand und Ergebnis vor Steuern (EBT, Earnings before Taxes). Steuerquote = Steueraufwand /´Ergebnis vor Steuern Ertragslage Minderheitenanteil am Periodenergebnis Der Minderheitenanteil am Periodenergebnis bezeichnet den Anteil des Periodenergebnisses, der auf die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfällt (synonym für „den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis“). Ertragslage Nettoergebnis Unter Nettoergebnis wird diejenige Größe verstanden, die sich nach Abzug von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter vom Periodenergebnis ergibt (synonym für „den Anteilseignern der CECONOMY zuzurechnendes Periodenergebnis“). Ertragslage Ergebnis je Aktie, EPS (Earnings per Share) Das EPS bezeichnet den Quotienten aus Nettoergebnis und Anzahl der ausgegebenen Aktien (Stammaktien und Vorzugsaktien). EPS = Nettoergebnis / Anzahl ausgegebene Aktien Ertragslage Kennzahlen der Kapitalflussrechnung Veränderung des Nettobetriebsvermögens Als Teil des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit wird hier die Veränderung der dem Nettobetriebsvermögen zugehörigen Bilanzpositionen dargestellt, bereinigt um Währungseffekte, die gesondert ausgewiesen werden, und Investitionen sowie Desinvestitionen. Finanz- und Vermögenslage Zahlungen Ertragsteuern (Cash Taxes) Als Teil des Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit wird hier der tatsächliche Mittelabfluss für Ertragsteuern in der betreffenden Periode dargestellt. Kapitalflussrechnung Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit bezeichnet Bewegungen der Position „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“, die der betrieblichen Tätigkeit zugeordnet werden. Diese umfassen im Wesentlichen das EBITDA, adjustiert um Rückstellungszuführung oder -auflösung, Veränderungen des Nettobetriebsvermögens und Steuerzahlungen. Finanz- und Vermögenslage Cashinvestitionen (CAPEX) Als Cashinvestitionen wird die absolute Höhe der zahlungswirksamen Investitionen der betrachteten Periode bezeichnet. Dazu werden die „Unternehmensakquisitionen“, „Investitionen in Sachanlagen (ohne Finanzierungs-Leasing)“ und „Sonstige Investitionen“ aus dem Cashflow aus Investitionstätigkeit zusammengefasst. Kapitalflussrechnung Cashflow aus Investitionstätigkeit Der Cashflow aus Investitionstätigkeit bezeichnet Bewegungen der Position „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“, die der Investitionstätigkeit zugeordnet werden. Er umfasst im Wesentlichen Cashinvestitionen und Zuflüsse aus Desinvestitionen. Finanz- und Vermögenslage Gewinnausschüttungen Die Kennzahl Gewinnausschüttungen umfasst die im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit enthaltenen Mittelabflüsse an die Gesellschafter und beinhaltet sowohl die Ausschüttung an die Stamm- und Vorzugsaktionäre als auch die Zahlungen an nicht beherrschende Gesellschafter. Kapitalflussrechnung Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit bezeichnet Bewegungen der Position „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“, die der Finanzierungstätigkeit zugeordnet werden. Dieser umfasst im Wesentlichen Zahlungen von Gewinnausschüttungen, Aufnahme/Tilgung von Finanzschulden und Zinszahlungen. Finanz- und Vermögenslage Free Cashflow Der Free Cashflow umfasst die Summe aller tatsächlichen Cashflows vor Zahlungen an Eigen- und Fremdkapitalgeber und vor Zuflüssen aus Desinvestitionen. Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit – Cashinvestitionen = Free Cashflow CECONOMY in Zahlen Kennzahlen der Bilanz Eigenkapital Beim Eigenkapital handelt es sich im Rahmen der IFRS-Rechnungslegung um eine Residualgröße, die sich durch Bildung der Differenz von Vermögen und Schulden ergibt. Finanz- und Vermögenslage Eigenkapitalquote Die Eigenkapitalquote bezeichnet den Quotienten aus Eigenkapital und Bilanzsumme. Eigenkapitalquote = Eigenkapital / Bilanzsumme Finanz- und Vermögenslage Finanzschulden Finanzschulden umfassen die kurz- und langfristigen Finanzschulden inklusive Finanzierungs-Leasingverhältnissen. Finanz- und Vermögenslage Liquide Mittel Liquide Mittel umfassen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Geldanlagen im Sinne von kurzfristigen Guthaben bei Kreditinstituten sowie kurzfristig veräußerbare Schuldtitel. Finanz- und Vermögenslage Nettoliquidität/ Nettoverschuldung Die Nettoliquidität/Nettoverschuldung wird ermittelt durch Saldierung der Finanzschulden mit den liquiden Mitteln. Finanzschulden – Liquide Mittel = Nettoliquidität/Nettoverschuldung Finanz- und Vermögenslage Weitere operative Kennzahlen Cashflow Conversion Die Cashflow Conversion bezeichnet die prozentuale Relation eines vereinfachten Free Cashflows zum EBITDA. Cashflow Conversion = (EBITDA– Cashinvestitionen +/– Veränderung Nettobetriebsvermögen) / EBITDA Ziele und Strategie Investitionen laut Segmentbericht Die Kennzahl Investitionen im Segmentbericht umfasst alle Zugänge zu den langfristigen immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen (zum Beispiel Grundstücke, Gebäude, Ausgaben für Modernisierung) sowie zu den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Im Unterschied zu den Cashinvestitionen ist hier zusätzlich der Barwert von eingegangenen Finanzierungs-Leasingverhältnissen enthalten. Nicht enthalten sind hingegen die Auszahlungen für finanzielle Vermögenswerte sowie Anzahlungen oder Mietvorauszahlungen. Investitionen/ Desinvestitionen Anzahl Standorte gesamt Die Anzahl Standorte bezeichnet die Anzahl stationärer Märkte mit einer Verkaufsfläche, die sich in Quadratmetern beziffern lässt. Geschäftsmodell des Konzerns/ Ertragslage Neueröffnungen gesamt Anzahl der Neueröffnungen in einer Periode. Geschäftsmodell des Konzerns/ Ertragslage Schließungen gesamt Anzahl der Schließungen in einer Periode. Geschäftsmodell des Konzerns/ Ertragslage Verkaufsfläche Als Verkaufsfläche wird die Gesamtfläche aller Standorte in Quadratmetern bezeichnet. Ertragslage Durchschnittliche Verkaufsfläche pro Standort Die durchschnittliche Verkaufsfläche pro Standort wird ermittelt als Quotient aus der Gesamtfläche aller Standorte in Quadratmetern und der Anzahl der Standorte zum angegebenen Stichtag. Durchschnittliche Verkaufsfläche pro Standort = Gesamtfläche aller Standorte in Quadratmetern / Anzahl Standorte Ertragslage Anzahl Mitarbeiter Die Kennzahl bezeichnet die Anzahl der Mitarbeiter auf Vollzeitbasis zum angegebenen Stichtag. Mitarbeiter Basierend auf gleichartigen ökonomischen Rahmenbedingungen und wirtschaftlichen Merkmalen der Geschäftstätigkeiten werden einzelne Länder zu den folgenden Geschäftssegmenten aggregiert, die berichtspflichtig sind: ― DACH (Deutschland, Österreich, Schweiz, Ungarn) ― West-/Südeuropa ― Osteuropa Sämtliche nicht berichtspflichtige Geschäftssegmente sowie Geschäftsaktivitäten, die nicht die Definitionskriterien eines Geschäftssegments erfüllen, werden unter „Sonstige“ zusammengefasst. Im Sinne einer wertorientierten Steuerung von CECONOMY werden Kennzahlen und Ziele regelmäßig auf ihre Ausrichtung auf eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts geprüft. Dabei wird die Perspektive der Shareholder und anderen Stakeholder eingenommen. Neben dem handelstypisch starken Fokus auf Umsatz- und Margenkennzahlen spielt auch der Cashflow im Kennzahlensystem von CECONOMY eine bedeutende Rolle. Das Management von CECONOMY hat ausgehend vom Geschäftsjahr 2015/16 eine Mittelfristambition vor Portfolioveränderungen formuliert und mit den folgenden Kennzahlen und entsprechenden Zielwerten konkretisiert: ― Umsatzwachstum (>3 % durchschnittliche Wachstumsrate) ― EBITDA-Marge (Richtung 5 %) ― Cashinvestitionen (rund 1,5 % des Umsatzes) und Cashflow Conversion (60 % bis 70 %) ― Steuerquote (Richtung 40 %) ― Dividende (in der Regel 45 % bis 55 % des EPS, abhängig von der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Profitabilität von Investitionsvorhaben) Die ehemalige METRO GROUP hatte als wesentliche Steuerungsgrößen für die wertorientierte Unternehmensführung die Kennzahlen EBIT after Cost of Capital (EBITaC) und Return on Capital Employed (RoCE) definiert, die bei CECONOMY keine Verwendung finden. Nachhaltigkeitsmanagement CECONOMY erleichtert das Leben in der digitalen Welt. Die Produkte und Technologien, die diese Welt ermöglichen, sind auf den ersten Blick wegen ihres Stromverbrauchs nicht zwangsläufig nachhaltig. Sie eröffnen aber beispielsweise durch die bedarfsgerechtere Steuerung von Heizung, Kühlung und Licht völlig neue Möglichkeiten für einen nachhaltigen Lebensstil. Gleichzeitig schafft das Word Wide Web Transparenz über Produkteigenschaften und über die Nachhaltigkeits-Governance von Unternehmen. Weil CECONOMY die Vorteile der Digitalisierung für Kunden nutzbar macht, ist es konsequent, sie auch für sich selbst zur Anwendung zu bringen. Wir übernehmen deshalb die Verantwortung, unsere beteiligten Unternehmen anzuleiten und die individuellen ökonomischen Ziele über gesetzliche Vorgaben hinaus mit den gesellschaftlichen Anforderungen in Einklang zu bringen. Dabei berücksichtigen wir die Grenzen unserer Umwelt. Wir handeln damit heute für morgen. Dies bedeutet für unsere Geschäftstätigkeit, Mehrwert zu schaffen und gleichzeitig belastende Auswirkungen zu verringern. So werden wir nachhaltig in allem, was wir tun. Bis zur Spaltung der METRO GROUP hat der Konzern in seiner bis dahin gültigen Struktur seine Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit im Rahmen von bestimmten Ratings durch wichtige Anspruchsgruppen bewerten lassen. Diese Bewertungen waren eine wichtige Motivation und ein Managementinstrument für die ehemalige METRO GROUP, weil sie Fortschritte und Verbesserungspotenziale in ihrem Handeln aufzeigten. Vor der Spaltung wurde die ehemalige METRO GROUP erfolgreich für ihre Nachhaltigkeitsleistungen bewertet: Im Juli 2017 etwa wurde die ehemalige METRO GROUP erneut nach 2015 im FTSE4Good Global/ Europe Index gelistet. Oekom Corporate Rating hat bereits eine Neubewertung für CECONOMY im Sommer 2017 vorgenommen. Auch in der neuen Struktur verlieh Oekom CECONOMY den Prime Status C+ (Skala D– bis A+). Darüber hinaus wurde die ehemalige METRO GROUP im Geschäftsjahr 2016/17 zum dritten Mal in Folge Branchenbester in den international bedeutenden Nachhaltigkeitsindizes Dow Jones Sustainability World und Europe. Bis zur Spaltung fokussierte sich die ehemalige METRO GROUP auf die Bereiche der Wertschöpfungskette und diejenigen unserer Berührungspunkte mit der Gesellschaft, in denen der Einfluss der ehemaligen METRO GROUP am größten war. Hierzu hatten wir auf Basis der alten Struktur folgende Verantwortungsbereiche identifiziert: Fokussierung auf Engagement für Mitarbeiter, nachhaltiger Geschäftsbetrieb, nachhaltige Beschaffung und Sortimentsgestaltung, nachhaltiger Konsum, gesellschaftliches Engagement. Nachhaltigkeitsansatz Die CECONOMY AG befindet sich seit der Aufspaltung der METRO GROUP in der Konzeptionierung und Entwicklung eines eigenen Ansatzes, um Nachhaltigkeit die notwendige Wichtigkeit und Präsenz in der Strategie des Gesamtunternehmens zu geben. Dieser Ansatz basiert auf einer Roadmap für die nächsten zwölf Monate, die mit einer umfassenden Wesentlichkeitsanalyse im Kalenderjahr 2017 begann. Verankerung von Nachhaltigkeit bei CECONOMY Die Verankerung von Nachhaltigkeit im Kerngeschäft unserer wichtigsten Beteiligungen ist die Voraussetzung, um unserem künftigen Anspruch gerecht werden zu können. Dies wollen wir durch ein „Sustainability Committee“ gewährleisten, das in der CECONOMY AG gegründet werden soll. Als Blueprint dient das „Sustainability Committee“ der MediaMarktSaturn Retail Group (MMSRG), das im November 2015 gegründet wurde und vierteljährlich tagt. Das Sustainability Committee von CECONOMY wird verantwortlich sein für die Festlegung der Konzernstrategie für Sustainability, die als Grundlage und Orientierung für die individuellen Strategien der Beteiligungsgesellschaften gilt. Inhaltlich sollen auch im Sustainability Committee von CECONOMY sowohl Nachhaltigkeitsthemen der CECONOMY AG selbst als auch der Stand der Programme und Aktivitäten der Beteiligungsgesellschaften besprochen und entschieden werden. Der Teilnehmerkreis des Sustainability Committees von CECONOMY wird vom Chairman und dem Vice-Chairman aus den Beteiligungen zusammengesetzt, wobei die Teilnehmer zunächst mehrheitlich aus der MMSRG und der CECONOMY AG bestehen sollen. Zusätzlich sind in jeder Landes- und Serviceorganisation der MMSRG Führungskräfte als „Sustainability Manager“ benannt, um die Idee und die Strategie in die jeweilige Organisation zu tragen. Ziel ist es, dass sowohl Führungskräfte als auch jeder einzelne Mitarbeiter die Bedeutung von Nachhaltigkeit für sich und sein berufliches Umfeld erkennt und sein individuelles Verhalten daran ausrichtet. Nachhaltigkeitsansatz der MMSRG Der Nachhaltigkeitsansatz der MMSRS, unserer größten Beteiligung, knüpft eng an der Vision und Strategie von CECONOMY an. Danach versteht sich die MMSRG als verantwortungsvoller und nachhaltiger Partner, täglicher Begleiter und Navigator für Konsumenten in einer immer digitaler werdenden Welt. Als Anbieter von Produkten und Services, die einen erheblichen Einfluss auf Gesellschaft und Umwelt haben, leitet die MMSRG aus dieser Mission auch Nachhaltigkeitsziele ab, die sie in drei Handlungsdimensionen gliedert. Für die Zukunft hat sich die MMSRG vorgenommen, Nachhaltigkeit als festen Bestandteil in die Geschäftspraxis zu integrieren. Dabei bieten Digitalisierung und neue Servicekonzepte sowie ein breites Angebot an nachhaltigen Produkten immer mehr Anknüpfungspunkte, insbesondere dem Kunden in Sachen Nachhaltigkeit zur Seite zu stehen sowie dem Anspruch als verantwortungsvolles Unternehmen gerecht zu werden. Verantwortungsvolles Angebot Wichtiger wirtschaftlicher Erfolgsfaktor der Vertriebsmarken MediaMarkt und Saturn ist von jeher die umfangreiche Auswahl: Rund 45.000 Produkte bietet ein durchschnittlicher Markt seinen Kunden vor Ort an. Etwa 300.000 Artikel sind beispielsweise in den deutschen Onlineshops der beiden Vertriebsmarken MediaMarkt und Saturn verfügbar. Die Sicherstellung der Einhaltung von Sozialstandards in den Produktionsstätten der Lieferanten sowie umfassende Beratung und Information zu Nachhaltigkeitsaspekten aller Produkte sind zentrale Aspekte des Nachhaltigkeitsengagements. Auf diese Weise hilft die MMSRG den Kunden, sich für Unterhaltungselektronik und Services zu entscheiden, die einen nachhaltigeren Lebensstil unterstützen. HOHE STANDARDS IM LIEFERANTENMANAGEMENT (HAUSMARKEN) Die MMSRG setzt bei den Hausmarken ok., Peaq, Isy und Koenic auf die Einhaltung hoher Sozialstandards bei der Produktion der Geräte. Die Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) sind hierbei fester Bestandteil der Vertragsbedingungen. Darüber hinaus ist die verantwortliche Eigenmarkengesellschaft Imtron GmbH seit 2014 Mitglied der Business Social Compliance Initiative (BSCI), die zum Schutz der Arbeitnehmerrechte in den Produktionsstätten gegründet wurde. Zu den Kernelementen, die in diesem Zusammenhang überprüft werden, gehören die Managementpraxis des Betriebs, Aspekte von Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie etwaige Verstöße gegen das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit. Der Verhaltenskodex der BSCI orientiert sich am SA8000-Standard der Organisation Social Accountability International (SAI). Er verpflichtet seine Mitglieder, regelmäßig externe Audits ihrer Lieferanten durchführen zu lassen und weitere Anforderungen im Rahmen der Initiative einzuhalten. KUNDENINFORMATION ZU NACHHALTIGEN PRODUKTEN Seit 2012 kooperiert Saturn in Deutschland mit Utopia, einer Internetplattform für nachhaltigen Konsum, und kennzeichnet besonders nachhaltige Artikel in vielen Saturn-Märkten sowie im Onlineshop mit dem grünen Hinweis „Utopia empfiehlt“. Um den Kunden noch besser über Nachhaltigkeitsaspekte bei Elektroprodukten zu informieren, hat Saturn ein neues Kommunikationskonzept entwickelt, das im Saturn-Markt Freiburg getestet wird. Mit der Kennzeichnung „Jetzt auf Grün schalten“ sollen Kunden besser über Produkte informiert werden, die besonders ressourcenschonend sind. Diese sind auch entsprechend gekennzeichnet. Die Kriterien für die Einstufung der Geräte werden regelmäßig von neutraler Seite überprüft und genügen den Anforderungen der EcoTopTen-Kriterien (Umweltfreundlichkeit und Gesamtkosten). Zusätzlich hat der Saturn-Markt Freiburg – wie alle Media Märkte und Saturn-Märkte in Deutschland – seit Beginn des Jahres 2017 zu 100 Prozent auf Ökostrom aus deutscher Wasserkraft umgestellt. Als Pionier hat dieser Saturn als erster Markt überhaupt eine Zertifizierung als klimaneutraler Betrieb erhalten. Für das Jahr 2017 werden die geschätzten Gesamtemissionen von 455 Tonnen CO2 vollständig kompensiert. Verantwortung gegenüber Umwelt, Klima und Ressourcen Bei der Gestaltung neuer und zu modernisierender Märkte sowie anderer Immobilien legt die MMSRG großen Wert auf Energieeffizienz und sucht stetig nach Lösungen, den Ressourcenverbrauch zu minimieren. Der größte Anteil der Umweltbelastung durch Elektronikprodukte entsteht während der Produktion und im Betrieb. Doch es bestehen auch im Handel vielfältige Möglichkeiten, die Belastung zu reduzieren. Die MMSRG hat sich das Ziel gesteckt, eine Vorreiterrolle im Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz einzunehmen. ELEKTROSCHROTT REDUZIEREN Auch am Ende des Produktlebenszyklus übernimmt die MMSRG Verantwortung für elektronische Produkte. Rund vierzig Millionen Tonnen Elektroschrott fallen pro Jahr weltweit an. Er ist zu großen Teilen ohne Qualitätsverlust und nahezu unendlich recycelbar, landet aber oftmals im Hausmüll. Bereits seit 2005 können Kunden in Deutschland in jedem MediaMarkt oder bei Saturn Elektroaltgeräte zurückgeben, das heißt, wir haben durch die freiwillige Rücknahme die gesetzlichen Verpflichtungen voll erfüllt. Die abgegebenen Geräte werden zu einer fachgerechten Weiterverarbeitung an ein zertifiziertes Erstbehandlungsunternehmen weitergegeben. Darüber hinaus gibt es keine Beschränkungen hinsichtlich der Geräte, die wir zurücknehmen. Allein bei der MMSRG Deutschland wurden im Geschäftsjahr 2016/17 35.000 Tonnen Elektrogeräte abgegeben. Das sind 50 Prozent des Gesamtvolumens von zurückgegebenen Elektroaltgeräten in Deutschland (circa 70.000 Tonnen). EFFIZIENTE ENERGIENUTZUNG Die MMSRG betreibt weltweit mehr als 1.000 Märkte, in denen Tausende Elektronikprodukte zum Ausprobieren zur Verfügung stehen. Um den Energieverbrauch der Standorte zu senken, setzt die Unternehmensgruppe auf effizientes Energiemanagement sowie die stetige Modernisierung der Märkte und Verwaltungsgebäude. Wir benutzen beispielsweise ein Energiemonitoring in den Märkten. Die MMSRG investiert darüber hinaus gezielt in eine energieeffizientere Beleuchtung der Standorte. Mittlerweile sind in mehr als 200 Märkten LED-Lichtbänder installiert. Im Vergleich zu herkömmlichen T8- und T5-Röhren benötigen LED-Lichtbandleuchten bis zu 50 Prozent weniger Strom. Ziel der Unternehmensgruppe ist es, bis spätestens 2025 in allen Märkten international LED-Beleuchtungssysteme zu installieren. Durch diese und weitere Maßnahmen will die MMSRG bis 2030 im Vergleich zu 2011 flächenbereinigt 30 Prozent an elektrischer Energie einsparen. Als Zwischenziel wollte die MMSRG 15 Prozent der elektrischen Energie durch das Programm „Saving Energy 2.0“ bis Ende 2020 einsparen. Bis Ende 2016 war dieser Zielwert mit knapp 20 Prozent bereits mehr als erreicht. Darüber hinaus strebt die Unternehmensgruppe einen hohen Qualitätsstandard in Bezug auf nachhaltige Einrichtung und technische Ausstattung der Märkte an. Hierfür hat die MMSRG einen international einheitlichen Immobilienleitfaden entwickelt (Sustainable Property Guideline), der sich am Gold-Standard des LEED-Klassifizierungssystems für energie- und umweltfreundliche Planung von Gebäuden orientiert. Verantwortung gegenüber Mitarbeitern und Gesellschaft Da die Mitarbeiter der MMSRG Erfolgsfaktor und Botschafter in Sachen Nachhaltigkeit sein sollen, wird eigenes nachhaltiges Engagement gefördert und ein vielfältiges Angebot an Leistungen für ihr persönliches Wohl angeboten. Gesellschaft und Umwelt fördert die MMSRG, indem sie Kunden dazu inspiriert, die richtigen Kaufentscheidungen zu treffen. NACHHALTIGKEIT ALS THEMA VON AUS- UND WEITERBILDUNG Um über die klassische Produktberatung hinaus auch Auskunft über Fragestellungen zur Nachhaltigkeit von Produkten geben zu können, nehmen Marktmitarbeiter regelmäßig an Produktschulungen der Hersteller teil. Die Trainings behandeln auch Themen wie Energieeffizienz und Wasserverbrauch. Bei Saturn Deutschland beispielsweise erhalten die Teilnehmer darüber hinaus Onlineschulungen zu speziellen nachhaltigen Aspekten in den Warengruppen Smartphones, Tablets und Notebooks. Dazu gehören beispielsweise seltene Erden, Arbeitsbedingungen in der Produktion und Konfliktrohstoffe. In der Hauptverwaltung Ingolstadt hat die MMSRG das Thema Nachhaltigkeit in die Ausbildungspläne der Trainee- und Talentprogramme integriert. Bereits bei der Mitarbeiterauswahl ist Nachhaltigkeit ein Baustein im Assessment- und Development-Center. Internationale Führungskräfte erhalten während ihrer Einarbeitung in Ingolstadt eine Einführung in die Nachhaltigkeitsinitiativen der MMSRG. MITARBEITERINFORMATION ZUR NACHHALTIGKEIT Für alle Mitarbeiter der Saturn-Märkte in Deutschland gibt es seit März 2016 das Mitarbeitermagazin „GoGreen“. Es informiert über laufende Nachhaltigkeitsinitiativen bei Saturn Deutschland, liefert interessante Zahlen, Daten und Fakten rund um Nachhaltigkeit wie Gesetzesänderungen oder Richtlinien und stellt konkrete Beispiele aus verschiedenen Märkten deutschlandweit vor. Das Magazin erscheint viermal jährlich. Zudem ermöglichen umfangreiche Informationsangebote im Intranet, im internen Social Network Yammer und auch auf den vielfach von Mitarbeitern genutzten Social-Media-Kanälen Facebook, Twitter und Xing eine intensive Beschäftigung mit dem Thema Nachhaltigkeit und geben konkrete Handlungstipps. Mitarbeiter CECONOMY führt nach der Spaltung die Aktivitäten der ehemaligen METRO GROUP im Bereich Consumer Electronics insbesondere mit den Vertriebsmarken MediaMarkt und Saturn fort. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich daher ausschließlich auf die unter CECONOMY fortgeführten Aktivitäten. Nachhaltige Personalstrategie Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Relevanz unserer Konzepte, Formate und Marken zu erhöhen, unsere Kunden in einer zunehmend digitalen Welt zu unterstützen und ihnen mit unseren maßgeschneiderten Lösungen das Leben zu erleichtern. Dafür benötigen wir engagierte Mitarbeiter, die unsere Strategie in ihrem Arbeitsalltag mit Leben füllen und Mehrwert für unsere Kunden schaffen. Wir sind überzeugt: CECONOMY kann nur dann wachsen, wenn wir unsere Mitarbeiter fördern. In unserer Personalstrategie konzentrieren wir uns dabei auf zwei Schwerpunkte: zum einen auf das Personalmanagement, zu dem wir die Anwerbung, Bindung und Weiterentwicklung von Mitarbeitern zählen, zum anderen auf die Arbeitssicherheit und die Gesundheitsförderung. Ziel ist es, die besten Mitarbeiter zu gewinnen, sie entsprechend ihrer Leistungsbereitschaft und ihren Fähigkeiten zu fördern und sie langfristig an unser Unternehmen zu binden. Auf diese Weise wollen wir für bestehende und künftige Mitarbeiter ein bevorzugter Arbeitgeber sein. Anwerbung von Mitarbeitern Im Wettbewerb um die besten Fach- und Führungskräfte setzen wir bei CECONOMY auf Maßnahmen, die unsere Außenwahrnehmung bei potenziellen Bewerbern verbessern. Dazu zählt für uns auch die Ausbildung von Nachwuchskräften für den Handel, durch die wir Mitarbeiter aus den eigenen Reihen rekrutieren können. Ausbildung bei CECONOMY 2015/161,2 2016/17 Anzahl der Auszubildenden in Deutschland 2.420 2.328 Anzahl der Auszubildenden international 394 395 Neu eingestellte Auszubildende in Deutschland 801 780 Ausbildungsquote (einschließlich Praktikanten und Studenten) in Deutschland 8,9% 8,7% 1 Durch eine Änderung der Betrachtungsgrundlage in Deutschland sind die Zahlen 2015/16 nicht mit den Vorjahreszahlen vergleichbar. 2 Die Angaben für 2015/16 beziehen sich ausschließlich auf die MediaMarktSaturn Retail Group. Bei der Ausbildung lag der Fokus im Geschäftsjahr 2016/17 auf den Themen „Kundenorientierung“ und „Digitale Kompetenzen“. So wurde für die Auszubildenden von der MediaMarktSaturn Retail Group (MMSRG) Deutschland das Projekt „Digital Dino meets Digital Native“ ins Leben gerufen. Hierbei werden Tandems zwischen Auszubildenden und Mitarbeitern gebildet, um generationenübergreifend zu lernen. Rund um die Verknüpfung Ausbildung und digitale Welt war CECONOMY durch die MMSRG als Wirtschaftsvertreter im Entstehungsprozess des neuen Ausbildungsberufs Kaufmann/-frau im E-Commerce beratend im Gremium des BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) vertreten. Der Ausbildungsberuf wird zum 1. September 2018 eingeführt und bei der MMSRG Deutschland am Standort Ingolstadt ausgebildet. Zusätzlich wird intensiv an digitalen Ergänzungsmodulen für alle Ausbildungsgänge bei CECONOMY gearbeitet. Die Vertriebsmarke MediaMarkt hat im Geschäftsjahr 2016/17 die Anzahl der Auszubildenden weiter erhöht. Um die Ausbildung auch qualitativ auf höchstem Niveau zu halten, werden die Ausbilder in den Märkten auf der E-Learning-Plattform „Fit mit MediaMarkt“ durch einen eigenen Bereich (Ausbilder Tool Box) unterstützt. Hier finden sie jegliche Inhalte rund um Recruiting, Onboarding, Betreuung und Entwicklung der Auszubildenden. Auch die Vertriebsmarke Saturn setzt bei der Ausbildung auf die enge Zusammenarbeit mit den Ausbildern in den Märkten. Dazu fand ein nationales Ausbildertreffen statt. Hier wurde neben der Möglichkeit, sich auszutauschen und zu vernetzen, und der Durchführung von Impulsvorträgen gemeinsam an Inhalten einer zukunftsfähigen Ausbildung gearbeitet. In der Azubi Academy werden die Auszubildenden bei Saturn auf ihren zukünftigen Beruf vorbereitet und durch die gesamte Ausbildung begleitet. Den krönenden Abschluss für alle Auszubildenden, die bei Saturn übernommen werden, bildet das jährliche Top Azubi Event. Zusätzlich zur dualen Berufsausbildung bieten wir jungen Menschen auch die Möglichkeit, ein duales Studium mit Praxisanteilen aufzunehmen. Im Berichtsjahr 2016/17 waren in Deutschland circa 50 Studierende eingeschrieben. ENTWICKLUNG VON NACHWUCHSKRÄFTEN CECONOMY realisiert für die Nachwuchskräfte bei der MMSRG spezielle Traineeprogramme mit den Schwerpunkten Finance, IT und Multichannel. Diese Programme fördern die Eigenverantwortung der Absolventen und bieten zugleich individuelle Gestaltungsfreiheiten hinsichtlich Ablauf, Programmausgestaltung und persönlicher Weiterbildung. Die Vertriebsmarken MediaMarkt und Saturn setzen dabei in Deutschland auf den kontinuierlichen Ausbau ihrer dualen Studiengänge. Der Schwerpunkt liegt hier auf individueller Entwicklung und bedarfsgerechter Weiterbildung der Nachwuchskräfte. Um den Austausch und die Vernetzung innerhalb der Talentgruppen sowie mit dem Management zu fördern, fand bei Saturn unter anderem ein Talenttag statt. ARBEITGEBERMARKE UND PERSONALMARKETING Durch das Re-Branding von „Media-Saturn“ auf „MediaMarktSaturn Retail Group“ konnte CECONOMY auch die Arbeitgebermarke MMSRG bei Absolventen und Young Professionals stärken. Dies unterstützt im Rahmen der Rekrutierung dabei, die Bekanntheit und Identifikation für potenzielle Talente herzustellen. Im Zuge dessen konnte von der MMSRG eine kreative und ansprechende IT-Kampagne erarbeitet und umgesetzt werden. Um einen attraktiven Außenauftritt abzurunden, wurde die Karriereseite überarbeitet. Hier ist der Weg zu unserem Karriereportal nun mit wenigen Klicks erreichbar. CECONOMY setzt in der Rekrutierung von Nachwuchstalenten und IT-Spezialisten weiter verstärkt auf den direkten Dialog. Um Nachwuchs zu generieren, waren auch im Geschäftsjahr 2016/17 Repräsentanten von CECONOMY als Teilnehmer an Messen, Hochschulen und Workshops vertreten. Erstmalig war CECONOMY auf dem Taktraum Festival und dem Metronom – regionalen Veranstaltungen, die einen intensiven Austausch mit Studenten ermöglichen – vertreten. Um dem IT-Fachkräftemangel zu begegnen und digitale Kompetenzen zu stärken, setzt CECONOMY auf die Teilnahme an Hackathons und Meet-ups – Veranstaltungen und Foren, auf denen an konkreten IT-Fragestellungen gearbeitet wird beziehungsweise Trends und Innovationen besprochen werden. Erstmalig war die MMSRG auf der DAHOAM, einer Konferenz für Entwickler, vertreten. Ergänzend dazu wurden die Social-Media-Kanäle weiter ausgebaut. Zudem wurde bei der MMSRG ein Mitarbeiterempfehlungsprogramm namens plus1 ins Leben gerufen. Ziel ist es, Mitarbeiter zu ermutigen, ihrem unmittelbaren Netzwerk auch offene Stellen innerhalb von CECONOMY zu empfehlen. BELIEBTER ARBEITGEBER: VON NULL AUF 26 Zum zwölften Mal wurden 20.000 Schüler der Klassen acht bis 13 an allgemein- und berufsbildenden Schulen zu ihren Wunscharbeitgebern und Karriereplänen befragt. Die MMSRG sprang in der Studie in diesem Jahr von null auf 26 und ist zum ersten Mal unter den Top 100 – und das, obwohl der Handel im Branchenvergleich der Studie sogar leicht verloren hat. Vergütungsmodelle und Nachfolgeplanung Unternehmertum ist ein bei CECONOMY und insbesondere bei der MMSRG traditionell stark verankerter Wert. Die Vergütungsstrukturen orientieren sich daher am Markt und am Unternehmenserfolg. Durch eine gezielte Nachfolgeplanung ermöglichen wir unseren Fach- und Führungskräften eine attraktive Karriere innerhalb von CECONOMY. LEISTUNGSORIENTIERTE VERGÜTUNG FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE Unsere Vergütungssysteme beinhalten eine monatliche Grundvergütung sowie einen einjährigen variablen Gehaltsbestandteil, dessen Höhe von der Profitabilität und der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Unternehmens abhängt. Darüber hinaus gibt es grundsätzlich Modelle einer erfolgsabhängigen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung, deren Ausgestaltung im Ermessen des Unternehmens liegt. LEISTUNGSBEURTEILUNG UND NACHFOLGEPLANUNG Innerhalb der CECONOMY ist die systematische Führungskräfteentwicklung eine zentrale Aufgabe der Geschäftsführungen der Gesellschaften. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass die Fähigkeiten und Kompetenzen unserer Führungskräfte konsequent an den Bedürfnissen und strategischen Zielen unseres Unternehmens ausgerichtet sind. Zudem können wir unseren Führungskräften gezielt internationale Karrierewege eröffnen – unabhängig davon, in welcher Gesellschaft sie beschäftigt sind. Unsere Prozesse für die Karriereplanung ermöglichen es uns darüber hinaus, geeignete Kandidaten für Schlüsselpositionen im Unternehmen zu identifizieren und zu fördern. So stellen wir sicher, dass frei werdende Positionen möglichst aus den eigenen Reihen besetzt werden können. INDIVIDUELLE LEISTUNGSBEURTEILUNG CECONOMY hat neben dem Kompetenzmodell „Passion for the Customer“ ein onlinebasiertes 360-Grad-Feedbackinstrument für High-Potential-Führungskräfte eingeführt. Dieses ist flexibel einsetzbar und kann darüber hinaus auch für 180-Grad-Feedback genutzt werden. FÜHRUNGSKRÄFTEENTWICKLUNG Die deutsche Landesgesellschaft der Vertriebsmarke MediaMarkt hat den Weg, der mit dem Programm „Fit für Führung“ im vergangenen Jahr erfolgreich eingeschlagen wurde, in diesem Geschäftsjahr konsequent weiterverfolgt. Das Pilotprojekt wurde mit 45 Führungskräften durchgeführt und abgeschlossen. Es wird hier auf die Dauerhaftigkeit der Maßnahmen gesetzt. So wurden der Austausch und die Vernetzung der Teilnehmer – auch verschiedener Führungsprogramme – unter anderem durch Alumni-Treffen gefördert. Zusätzlich wurden zwei Förderprogramme durchgeführt: Das Talentprogramm, das bei dem Start in eine Karriere begleiten soll, und das Potenzialprogramm, das die Entwicklung junger Führungskräfte für die nächsten Schritte in der Führungs- und Fachkarriere beinhaltet. Des Weiteren wurde das Zukunftsbild Führung ausgestaltet, um ein zeitgemäßes Führungsverständnis zu entwickeln, das den Anforderungen der Arbeitswelt 4.0 gerecht wird. FLUKTUATIONSRATE DER MITARBEITER Im Berichtszeitraum liegt die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit bei CECONOMY bei 6,1 Jahren und ist damit geringfügig gegenüber dem Vorjahr angestiegen (2015/16: 6 Jahre bezogen auf die MMSRG). Die Fluktuationsraten unterscheiden sich stark je nach Region. In der Grafik sind zum Vergleich die Fluktuationsraten nach Regionen dargestellt. Die Fluktuationsquote ermittelt sich dabei als die Anzahl der Austritte im Verhältnis zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter (nach Köpfen) im Berichtsjahr. Weiterentwicklung von Mitarbeitern Wir haben uns zum Ziel gesetzt, das kontinuierliche Lernen unserer Mitarbeiter zu fördern, um den aktuellen und künftigen Herausforderungen im Handel zu begegnen. Ein zentraler Schwerpunkt für die Weiterbildung bei CECONOMY ist die Digitalisierung der Arbeitswelt. So hat die MMSRG im Mai 2017 zum dritten Mal die Veranstaltung „Digital Campus“ für alle Mitarbeiter am Standort Ingolstadt sowie ausgewählte internationale Kollegen aus den Landesgesellschaften durchgeführt, um die digitale Transformation des Unternehmens voranzutreiben. Das diesjährige Programm umfasste neun Themenwelten, unter anderem Data Era, Digital Transfomation, Future Retail, Mixed Reality und Robotics. Während der zweitägigen Veranstaltung konnten die Mitarbeiter aus einem Angebot von mehr als 40 Vorträgen, Paneldiskussionen und auch neuen Formaten wählen. Darüber hinaus konnten die Mitarbeiter auf einer Messefläche von 600 Quadratmetern auf über 30 Messeständen die neuesten digitalen Produkte und Technologien ausprobieren oder zum Beispiel ihre digitalen Fähigkeiten in einem selbst entworfenen Digital Escape Room testen. Mit Blick auf die Digitalisierung setzt CECONOMY auch weiterhin auf den Blended-Learning-Ansatz. Die E-Learning-Plattformen „Saturn Online Akademie“ und „Fit mit MediaMarkt“ wurden im vergangenen Geschäftsjahr unter anderem intensiv für das Onboarding neuer Mitarbeiter der beiden Vertriebsmarken eingesetzt. MITARBEITERENGAGEMENT Um den Erfahrungsschatz, das Wissen und die Kreativität der Mitarbeiter noch gezielter einzubinden, wurde bei der CECONOMY AG (damals: METRO AG) das Ideenmanagement „MyIdea“ ins Leben gerufen. Mitarbeiter, die Ideen haben, wie Abläufe optimiert, Prozesse vereinfacht oder Einsparpotenziale realisiert werden können, erhalten so die Möglichkeit, sie einzubringen. Die MMSRG hat im Juli 2014 das Ideenmanagement „Ideas4Us“ ins Leben gerufen. Seither wurden rund 1.000 Ideen eingereicht und zahlreiche Vorschläge auf den Weg zur Umsetzung begleitet. Mit regelmäßigen Aktionen werden die Mitarbeiter dazu motiviert, Verbesserungsvorschläge unterschiedlichster Art einzureichen. Darüber hinaus steht den Mitarbeitern eine Ideen-Plattform zur Verfügung, in der sie Vorschläge einsehen und bewerten können, sowie verschiedenste Möglichkeiten, um sich über aktuell umgesetzte Ideen zu informieren. Mit Fokus auf die Digitalisierung ist es nun auch möglich, Ideen mobil einzureichen. Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement CECONOMY legt großen Wert darauf, faire Arbeitsbedingungen für die gesamte Belegschaft sicherzustellen. Dabei spielen Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung in einer personalintensiven Branche wie dem Handel eine wichtige Rolle. Durch den demografischen Wandel wächst ihre Bedeutung weiter. Wir begegnen diesen Erfordernissen durch planvolles und strukturiertes Handeln. So bietet die CECONOMY AG Mitarbeiterunterstützungsprogramme an, in deren Rahmen die Beschäftigten die Möglichkeit haben, psychologischen Rat einzuholen. Bei betrieblichen Konfliktsituationen, aber auch bei privaten Sorgen stehen externe Experten zur Verfügung, die bei der Suche nach Lösungen unabhängig und anonym unterstützen. Diversity-Management 2015/161,2 2016/17 Durchschnittsalter Belegschaft (Jahre) 35,5 35,9 Anteil von Mitarbeitern der Altersgruppe 50 plus an der Gesamtbelegschaft in Deutschland 15,8% 17,3% Anteil von Mitarbeitern der Altersgruppe 50 plus an der Gesamtbelegschaft, international 9,8% 10,7% Beschäftigte mit anerkannter Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte in Deutschland 541 565 Beschäftigte mit anerkannter Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte, international 537 517 1 Durch eine Änderung der Betrachtungsgrundlage in Deutschland sind die Zahlen 2015/16 nicht mit den Vorjahreszahlen vergleichbar. 2 Die Angaben für 2015/16 beziehen sich ausschließlich auf die MediaMarktSaturn Retail Group. Es ist unsere feste Überzeugung, dass Inklusion und Diversität zu besseren Geschäftsergebnissen für CECONOMY führen – durch bessere Repräsentation unserer Kunden im Unternehmen, durch den Zugang zu einem Mehr an Talenten und durch ein stärkeres Engagement und die Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter. Über die geschlechtsspezifische Vielfalt hinaus stellt unser Ansatz alle individuellen Mitarbeiter und deren Diversität in den Mittelpunkt und schafft damit Bedingungen, in denen sie am besten agieren können. Daher muss CECONOMY eine integrative Arbeitsumgebung und eine offene Arbeitskultur schaffen, in der individuelle Unterschiede geachtet, geschätzt und gefördert werden sowie eine vielfältige Belegschaft aufgebaut wird, in der jeder Einzelne seine individuellen Potenziale und Stärken voll entfalten und nutzen kann. Zur erfolgreichen Unterstützung der Wachstumsstrategie setzt CECONOMY unter anderem auf internationale Zusammenarbeit. Insgesamt arbeiten bei CECONOMY Mitarbeiter aus 132 Nationen zusammen. Zum Stichtag 30. September 2017 sind 19,1 Prozent der Landesgeschäftsführer der MMSRG aus ausländischen Tochtergesellschaften. Erklärtes Ziel ist die Förderung von Vielfalt im Unternehmen. Die Vielfalt unserer Mitarbeiter ist eine unserer großen Stärken für den nachhaltigen Unternehmenserfolg. Der CECONOMY-„Code of Conduct“ schließt Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder Geschlecht kategorisch aus. Jegliche Form von Belästigung, zum Beispiel Mobbing oder sexuelle Übergriffe, ist verboten. Alle Mitarbeiter können sich bei Fragen dazu an ihre Führungskräfte oder auch den Compliance Officer wenden. Über ein Hinweisgebersystem haben alle Mitarbeiter außerdem die Möglichkeit, eventuelle Verstöße gegen diesen Grundsatz anonym abzugeben. Bei der MMSRG wird dieser Grundsatz durch die Compliance-Richtlinie „Stil und Praxis“ umgesetzt. Diese schließt Diskriminierung konsequent aus. Alle Mitarbeiter können sich bei Fragen dazu an ihre Führungskräfte und die zuständigen Fachstellen wenden. Über ein internationales Meldesystem haben alle Mitarbeiter außerdem die Möglichkeit, Hinweise auf eventuelle Verstöße gegen diesen Grundsatz anonym abzugeben. Als „Equal Opportunity Employer“ bieten wir allen Mitarbeitern und Bewerbern volle Chancengleichheit, ungeachtet ihres Geschlechts und Alters, ihrer Rasse, ethnischen Herkunft, sexuellen Identität und möglichen Behinderungen, ihrer Religion oder ihrer Weltanschauung. Durch Diversity Management streben wir einen der Mitarbeiterstruktur entsprechenden Anteil von Frauen in Führungspositionen an. Derzeit sind 39,9 Prozent Mitarbeiter der Gesamtbelegschaft von CECONOMY weiblich, in Deutschland 39,6 Prozent. In Führungspositionen liegt der Anteil bei 25 Prozent. CECONOMY fördert Frauen unter anderem in Nachwuchstalentprogrammen. In 2016/2017 waren 42 Prozent der Trainees bei der MMSRG in Deutschland weiblich. Im Führungskräfteentwicklungsprogramm „Foundation Management Program“ lag der Anteil bei 40 Prozent. CHANCENGLEICHHEIT IM BERUF Im Rahmen unseres Diversity-Managements fördern wir die berufliche Chancengleichheit von Männern und Frauen. Gemeinsam mit weiteren börsennotierten deutschen Unternehmen hat sich CECONOMY (damals: METRO GROUP) bereits 2011 freiwillig dazu verpflichtet, den Anteil von Frauen auf den Führungsebenen eins bis drei weiter auszubauen. Im Geschäftsjahr 2013/14 hat CECONOMY (damals: METRO GROUP) die freiwillige Selbstverpflichtung zur Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen aktualisiert. In der CECONOMY AG soll der Anteil von Frauen in den ersten beiden Managementebenen unter dem Vorstand bis zum Ende des Geschäftsjahres 2019 15 Prozent auf der ersten Führungsebene und 45 Prozent auf der zweiten Führungsebene erreichen. Diese Ziele werden wir bei der Nachfolgeplanung und Rekrutierung berücksichtigen. > Weitere Informationen zu den Zielen für die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats finden sich im Kapitel Corporate Governance – Corporate-Governance-Bericht. LEBENSPHASENORIENTIERTE ANGEBOTE ZUR VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE Bei CECONOMY legen wir großen Wert auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. So ist es für uns selbstverständlich, unseren Mitarbeitern flexible Arbeitszeitmodelle und eine weitreichende Homeoffice-Regelung anzubieten. Die MMSRG ist am Unternehmenshauptsitz in Ingolstadt von der Hertie-Stiftung seit 2010 als familienfreundliches Unternehmen zertifiziert. Im Rahmen zahlreicher Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern, werden in Ingolstadt Ferienbetreuungen sowie Krippenplätze für Kinder der Mitarbeiter angeboten. In Notfallsituationen können die Dienstleistungen des Vereins Mobile Familie e. V. bei Fragen zu Kinderbetreuung oder für die Pflege in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus bietet die MMSRG Unterstützung bei der flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit. Durch das „3-Monats-Sabbatical“ haben Mitarbeiter die Option, eine längere Auszeit vom Berufsalltag zu nehmen. Das Programm ,,Mein Tag Auszeit“ ermöglicht es ihnen, bis zu zwölf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr zu erhalten. Dies wird durch eine Reduktion des Gehalts kompensiert. Die Teilzeitquote von CECONOMY liegt bei 19,5 Prozent. In Deutschland arbeiteten 16,8 Prozent unserer Mitarbeiter in Teilzeit, international 21,3 Prozent. Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen CECONOMY fördert den offenen Dialog zwischen ihren Mitarbeitern beziehungsweise deren Vertretern und dem Management auf verschiedenen Ebenen. Wir wollen nachhaltig gute Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter sichern und so zum Wachstum beitragen. Konkret bedeutet das: ― In all unseren Aktivitäten wenden wir die Prinzipien fairer Arbeitsbedingungen und sozialer Partnerschaft an. ― Wir bestärken das Management darin, eine offene und vertrauensvolle Arbeitsumgebung zu schaffen, in der Menschen ihre Ideen und Probleme teilen. ― Wir treffen unsere Mitarbeiter und/oder ihre Vertreter regelmäßig, um über das Geschäft zu informieren und sie um Feedback zu bitten. Auf europäischer Ebene soll das CECONOMY-Euro-Forum die Funktion des europäischen Betriebsrats erfüllen. Auch national führt CECONOMY den sozialen Dialog mit Betriebsräten und Gewerkschaften. Entwicklung der Mitarbeiterzahlen Im Berichtszeitraum beschäftigte CECONOMY durchschnittlich 58.217 (2015/16: 58.317 bezogen auf die MMSRG) Mitarbeiter auf Vollzeitbasis. Das entspricht etwa dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Der größte Teil unserer Mitarbeiter ist außerhalb unseres Heimatmarkts Deutschland beschäftigt. Für die MMSRG waren im Berichtszeitraum durchschnittlich 58.141 Vollzeitkräfte tätig. Etwa 49 Prozent davon arbeiten in der DACH-Region, davon 41 Prozent in Deutschland. Entwicklung des Personalaufwands Unsere Personalaufwendungen liegen gegenüber dem Vorjahreszeitraum unverändert bei 2,3 Mrd. € (2015/16: 2,3 Mrd. € bezogen auf die MMSRG). Davon entfielen 1,9 Mrd. € (2015/16: 1,9 Mrd. €) auf Löhne und Gehälter. Der Rest entfiel auf soziale Abgaben sowie auf Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung. Wir fördern den Aufbau der privaten Altersvorsorge unserer Mitarbeiter. Unser konzernweites Zukunftspaket bietet ihnen freiwillige Leistungen, die über branchenübliche tarifliche Standards hinausgehen. Im Berichtsjahr haben 4.155 Mitarbeiter in Deutschland dieses Angebot in Anspruch genommen (2015/16: 4.269 Mitarbeiter bezogen auf die MMSRG). Das entspricht einer Quote von 15,4 Prozent (2015/16: 15,6 Prozent). > Weitere Informationen zum Personalaufwand finden sich im Anhang – Nummer 16 Personalaufwand. Mitarbeiterentwicklung nach Ländern und Segmenten zum Stichtag 30.09.1 Auf Vollzeitbasis2 Nach Köpfen 20163 2017 20163 2017 Deutschland 25.037 25.060 28.083 28.122 Österreich 2.381 2.358 2.834 2.821 Schweiz 1.087 1.020 1.272 1.207 Ungarn 1.294 1.339 1.312 1.355 DACH 29.799 29.777 33.501 33.505 Belgien 1.564 1.585 1.642 1.660 Griechenland 793 737 859 789 Italien 5.213 4.932 5.870 5.594 Luxemburg 128 132 132 136 Niederlande 3.591 3.908 4.737 5.214 Portugal 540 514 604 563 Spanien 5.357 5.431 6.523 6.657 West-/Südeuropa 17.186 17.240 20.367 20.613 Polen 5.019 5.044 5.066 5.097 Russland 2.976 2.471 2.996 2.487 Türkei 1.921 2.043 1.921 2.044 Osteuropa 9.916 9.558 9.983 9.628 Sonstige 1.351 1.375 1.845 1.861 CECONOMY 58.251 57.951 65.696 65.607 1 Durch eine Änderung der Betrachtungsgrundlage in Deutschland sind die Zahlen 2015/16 nicht mit den Vorjahreszahlen vergleichbar. 2 Rundungsdifferenzen möglich 3 Die Angaben für 2015/16 beziehen sich ausschließlich auf die MediaMarktSaturn Retail Group. Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem hat zum Ziel, mittels Instrumenten und Maßnahmen diejenigen Risiken zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen, die sich auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung auswirken könnten. Es umfasst präventive, überwachende und aufdeckende Kontrollmaßnahmen, die fest im Rechnungslegungs- und Berichterstattungsprozess verankert sind und so einen ordnungsgemäßen Abschlusserstellungsprozess sicherstellen. Die Gesamtverantwortung für alle Prozesse zur Erstellung des Konzern- beziehungsweise Jahresabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der CECONOMY AG liegt im Ressort des Finanzvorstands. Die eigentliche Aufstellung der Abschlüsse sowie des zusammengefassten Lageberichts im rechtlichen Sinn obliegt dem Gesamtvorstand der CECONOMY AG. Für die Billigung und damit die Feststellung des Konzern- und Jahresabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts ist der Aufsichtsrat der CECONOMY AG zuständig. Aufbauend auf dem Konzept „Internal Control – Integrated Framework“ des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) werden konzernweite Mindestvorgaben zur Ausgestaltung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems vom Bereich Accounting der CECONOMY AG definiert und kontinuierlich weiterentwickelt. Diese Vorgaben umfassen Risikokontrollmatrizen, die das Kontrolldesign, die Kontrollausführung, die Verantwortlichkeiten und die Überprüfung der Wirksamkeit der Kontrollen beinhalten. ― Kontrolldesign: Für wesentliche finanz- und rechnungslegungsbezogene Prozesse wurden im Rahmen eines Top-down-Ansatzes Risiken für signifikante Fehler im Hinblick auf die Finanzberichterstattung identifiziert und konzernweit verbindliche Kontrollziele vorgegeben, die die wesentlichen Konzerngesellschaften durch gesellschaftsspezifische Kontrollaktivitäten abdecken müssen. ― Kontrollausführung: Die Ausführung dieser Kontrollen ist durch die Konzerngesellschaften zu dokumentieren. ― Wirksamkeit der Kontrollen: Die wesentlichen Konzerngesellschaften sind verpflichtet, die Effektivität der Kontrollen jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres zu evaluieren (Selbsteinschätzung). Dazu wird eine konzernweit einheitliche Methodik vorgegeben. Die Ergebnisse der Selbsteinschätzungen sind in einem standardisierten Berichtsformat zu melden. Dabei sind die Konzerngesellschaften verpflichtet zu bestätigen, dass die Selbsteinschätzungen gemäß der vorgegebenen Methodik erfolgt sind. Neben den Kontrollaktivitäten umfasst die Berichterstattung auch Aussagen zu den übrigen vier Komponenten des COSO-Rahmenwerks: Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Information und Kommunikation sowie Überwachung. Die Einzelberichte der Gesellschaften werden zentral validiert und zu einem Gesamtbericht über das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem von CECONOMY zusammengefasst. Dieser wird an das Governance, Risk, and Compliance (GRC)-Komitee sowie den Vorstand der CECONOMY AG berichtet. Der Aufsichtsrat der CECONOMY AG überwacht die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems. Im Folgenden werden die wesentlichen rechnungslegungsbezogenen Prozesse näher erläutert. Der Halbjahresfinanzbericht und der Konzernabschluss der CECONOMY AG werden gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Mit einer konzernweit gültigen und von allen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften verpflichtend anzuwendenden IFRS-Bilanzierungsrichtlinie stellen wir für CECONOMY die einheitliche Bilanzierung im Einklang mit den IFRS sicher. Die Geschäftsführung jedes wesentlichen Konzernunternehmens ist dazu verpflichtet, zu jedem Berichtsanlass in einer entsprechenden Erklärung (Letter of Representation) zu bestätigen, dass die IFRS-Bilanzierungsrichtlinie eingehalten wurde. Änderungen der IFRS fließen kontinuierlich in die Richtlinie ein und werden allen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften mitgeteilt. Zu jedem Berichtsanlass werden zentrale Verfahrensanweisungen sowie Termine für globale Meilensteine vorgegeben und kommuniziert. Die Einhaltung des globalen Abschlusskalenders überwacht der Bereich Accounting der CECONOMY AG. Die lokale Terminierung für konkrete Abschlusshandlungen und Kontrolle der notwendigen Meilensteine und Aktivitäten im Rahmen der lokalen Abschlusserstellung liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der jeweiligen Einzelgesellschaft. Die lokale Abschlusserstellung der einbezogenen Unternehmen nach IFRS für Konsolidierungszwecke erfolgt grundsätzlich in SAP-basierten Rechnungslegungssystemen. Es ist eine Funktionstrennung gegeben, durch die Kontrollprozesse wie beispielsweise ein Vier-Augen-Prinzip gewährleistet sind. Die Zusammenführung der lokalen rechnungslegungsbezogenen Geschäftsdaten wird durch ein zentrales Konsolidierungssystem (CCH Tagetik) vorgenommen, in das alle konsolidierten Konzernunternehmen von CECONOMY eingebunden sind. In diesem System ist ein einheitlicher Kontenplan hinterlegt, der von allen einbezogenen Unternehmen unter Berücksichtigung der IFRS-Bilanzierungsrichtlinie anzuwenden ist. Nach Übertragung der lokalen Daten in das Konsolidierungssystem werden automatisierte Plausibilitätsprüfungen vor dem Hintergrund rechnungslegungsspezifischer Zusammenhänge und Abhängigkeiten durchgeführt. Sollte das System im Rahmen dieser Validierungen Fehler- oder Warnmeldungen erzeugen, sind diese vom Abschlussverantwortlichen vor Weitergabe der Daten an die Konsolidierungsstelle entsprechend zu bearbeiten. Zudem haben alle wesentlichen Konzernunternehmen im Konsolidierungssystem für die wesentlichen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nennenswerte Abweichungen im Vergleich zur Vorperiode zu kommentieren. An die Meldung und Validierung der lokalen Daten schließt sich der Prozess der Konzernabschlusserstellung an, für den ebenfalls wesentliche Meilensteine, Aktivitäten und Termine festgelegt sind. Dabei stellen die typischen Tätigkeiten zur Erstellung des Konzernabschlusses spezifische abzuarbeitende Meilensteine dar. Zu diesen Meilensteinen gehören beispielsweise die Vollständigkeitsprüfung des Konsolidierungskreises, die Überprüfung der pünktlichen, vollständigen und korrekten Datenabgabe, die typischen Konsolidierungsschritte – darunter zum Beispiel Kapitalkonsolidierung und Aufwands- und Ertragskonsolidierung – sowie letztendlich die Fertigstellung des Geschäftsberichts. Die personellen Verantwortlichkeiten für die oben genannten Meilensteine sind unter Berücksichtigung einer Vertretungsregelung dokumentiert. Unterstützende Tätigkeiten im Erstellungsprozess des Konzernabschlusses werden von externen Dienstleistungsunternehmen ausgeführt. Diese Dienstleistungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Bewertung von Pensionsverpflichtungen sowie aktienorientierte Vergütungen. Die zur Erstellung des Konzernabschlusses durchzuführenden Konsolidierungsschritte werden diversen systemtechnischen wie auch manuellen Kontrollen unterzogen. Für die Konsolidierungsmaßnahmen gelten die gleichen automatisierten Plausibilitätsprüfungen (Validierungen) wie für die lokalen Daten. Weitere Kontrollmechanismen auf Konzernebene sind Soll-Ist-Vergleiche sowie Analysen der inhaltlichen Zusammensetzung und von Veränderungen der einzelnen Positionen in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung. Um die Sicherheit der Informationstechnik (IT) zu gewährleisten, sind Zugriffsregelungen in den rechnungslegungsbezogenen EDV-Systemen definiert. Jedes in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen unterliegt den Regeln der IT-Sicherheit, die in einer entsprechenden Richtlinie zusammengefasst sind. Dadurch wird sichergestellt, dass die Nutzer der Systeme nur auf die Informationen und Systeme Zugriff haben, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Zur Gewährleistung der Einhaltung von Regeln der IT-Sicherheit sind zudem Zugriffsregelungen im Konsolidierungssystem in Kraft gesetzt (Schreib- und Leseberechtigungen). Die Berechtigungen zur Nutzung des Konsolidierungssystems werden zentral bei der CECONOMY AG verwaltet. Neben der Selbsteinschätzung der Wirksamkeit unterliegt die Effektivität des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems von CECONOMY regelmäßigen Prüfungen der internen Revision. Dieser unabhängige Überwachungsprozess gewährleistet, dass potenzielle Kontrollschwächen aufgedeckt und behoben werden und unterstützt bei der stetigen Optimierung des Systems. WIRTSCHAFTSBERICHT Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 1 Die folgenden Ausführungen zu den gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen umfassen Beschreibungen mit Relevanz sowohl für die fortgeführten als auch für die nicht fortgeführten Aktivitäten von CECONOMY im Geschäftsjahr 2016/17. Weltwirtschaft Die Entwicklung der Weltwirtschaft verlief im Geschäftsjahr 2016/17 positiver und einheitlicher als im vergangenen Jahr. In Westeuropa setzte sich fast ausnahmslos der moderate Aufschwung fort. Dabei wurden die Volkswirtschaften durch die nach wie vor niedrigen Zinsen und nur mäßig ansteigenden Preise gestützt. Die Entwicklung in Osteuropa verlief ebenfalls wieder etwas einheitlicher: Die zentraleuropäischen Länder wuchsen weiterhin stabil. Die Länder Osteuropas, insbesondere die russische Wirtschaft, zeigten Anzeichen für eine wirtschaftliche Erholung. In Asien pendelte sich das Wachstum in China auf etwas niedrigerem Niveau als in den Vorjahren ein. Die Gesamtregion wies aber nach wie vor das stärkste Wachstum auf und die konjunkturellen Risiken nahmen ab. Insgesamt verbesserte sich die Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahreszeitraum weiter. Deutschland Deutschland entwickelte sich im Geschäftsjahr 2016/17 weiterhin branchenübergreifend solide. Aufgrund der nach wie vor guten Arbeitsmarktentwicklung unterstützten auch Konsum und Handel die deutsche Konjunktur, allerdings in etwas geringerem Umfang als im Vorjahr. Zusätzlich belebte der anziehende Welthandel die Exporte und wirkte sich dadurch ebenfalls positiv auf die Konjunktur aus. West -/Süd europa In Westeuropa setzte 2016/17 eine Wachstumsbelebung ein, die insbesondere auf eine Verbesserung der Arbeitsmarktentwicklung sowie der Exporttätigkeit zurückzuführen ist. Zudem wurden in einigen Ländern die Belastungen zur Haushaltskonsolidierung zurückgefahren – mit positiven Auswirkungen auf die Konjunktur. Der Handel profitierte von einer Verbesserung des privaten Konsums bei nur leicht steigenden Preisen im abgelaufenen Geschäftsjahr. Die positivste wirtschaftliche Entwicklung in Westeuropa verzeichnete 2016/17 erneut Spanien. Osteuropa Die Wirtschaft in Osteuropa war im Geschäftsjahr 2016/17 durch einen soliden Aufschwung gekennzeichnet, der sich Ende des Geschäftsjahres immer weiter verstärkte. Insgesamt entwickelten sich die Länder Zentraleuropas etwas stabiler, aber auch das Wachstum in Osteuropa zog wieder an. Insbesondere die russische Wirtschaft zeigte sich preisbereinigt wieder auf verhaltenem Wachstumskurs. Ausschlaggebend dafür waren die deutliche Rubelstabilisierung und der damit verbundene Inflationsrückgang. Von diesem Rückgang der Teuerungsrate und der Stabilisierung des Arbeitsmarkts profitierten auch die Handelsumsätze. Sie stiegen in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres 2016/17 erstmals preisbereinigt wieder leicht an. Asien Die Wirtschaft Asiens wies auch im Geschäftsjahr 2016/17 stabil hohe Wachstumsraten auf. China und Indien entwickelten sich etwas schwächer als im Vorjahr, befanden sich mit jeweils gut 6,5 Prozent Wachstum jedoch weiterhin auf stabilem Wachstumskurs. Japans Wirtschaft entwickelte sich zuletzt auch wieder etwas stärker, wenngleich das Wachstum weiterhin auf niedrigem Niveau verharrt. Der Inlandsumsatz und das Handelswachstum in den asiatischen Ländern folgten der guten Wirtschaftsleistung und waren durchweg positiv zu bewerten. 1 Die im Kapitel „Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen“ genannten Zahlen zur BIP-Entwicklung beziehen sich jeweils auf die Gesamtjahre 2016 und 2017. Dementsprechend handelt es sich bei den 2017er-Werten um Prognosen. Die qualitativen Aussagen im Text beziehen sich hingegen, soweit nicht anders angegeben, auf den Berichtszeitraum. Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts wichtiger Weltregionen und Deutschlands Veränderungen zum Vorjahr in Prozent 20161 20172 Welt 3,2 3,6 Deutschland 1,9 2,0 Westeuropa (ohne Deutschland) 1,8 2,0 Osteuropa 1,2 2,8 Asien 5,3 5,1 Quelle: Feri 1 Vorjahreswerte können gegenüber dem Geschäftsbericht 2015/16 abweichen, da bei dessen Fertigstellung finale Zahlen noch nicht vorlagen und 2017 eine Umstellung auf kaufkraftbereinigte Werte erfolgte. 2 Prognose Branchenentwicklung im Elektrofachhandel Die Umsätze im deutschen Elektrofachhandel entwickelten sich im Geschäftsjahr 2016/17 deutlich positiv. Wachstumsimpulse gingen im Berichtszeitraum unter anderem von einer Umstellung des terrestrischen TV-Signals in mehreren deutschen Großräumen und einem damit verbundenen zusätzlichen Bedarf im TV-Segment aus. Somit trägt das Consumer-Electronics-Segment gemeinsam mit den weiterhin deutlich wachsenden Elektrokleingeräten einen Großteil zu der positiven Entwicklung auf dem deutschen Elektromarkt bei. Ein etwas schwächeres Wachstum ist hingegen bei dem wichtigen Teilmarkt Smartphones sowie den Elektrogroßgeräten zu beobachten. Beim Elektrofachhandel in Südeuropa verzeichnete Spanien im Geschäftsjahr 2016/17 nach einer mehrjährigen Wachstumsphase nur noch eine leicht positive Entwicklung. Portugal hingegen konnte im Vergleich zu den Vorjahren ein starkes Wachstum aufweisen. Italien verzeichnet aktuell eine leicht positive Entwicklung. Die osteuropäischen Märkte entwickelten sich nach unterschiedlichen Ausgangslagen durchweg positiv. Russland wies nach einem negativen Marktwachstum im Vorjahr aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wieder eine positive Marktentwicklung auf. Die Türkei wuchs im Geschäftsjahr 2016/17 erneut sehr dynamisch, konnte allerdings die Wachstumsraten der letzten Jahre nicht mehr erreichen. Griechenland bewegt sich aufgrund der andauernden wirtschaftlichen Schwierigkeiten weiterhin in einem leicht negativen Wachstumsbereich. Die Schweiz hat sich immer noch nicht komplett von der Entkopplung des Frankens vom Euro erholt. Nach zwei Jahren mit einer deutlich rückläufigen Entwicklung weist der Markt im Geschäftsjahr 2016/17 ein leichtes positives Wachstum auf. Die gesättigten Märkte Schweden, Belgien, Niederlande und Österreich verzeichneten jeweils stabile Zuwachsraten. Branchenentwicklung der nicht fortgeführten Aktivitäten Weltweit entwickelten sich die Umsätze des Selbstbedienungsgroßhandels insgesamt gut, aber in den Regionen, in denen METRO tätig ist, unterschiedlich. Im deutschen Selbstbedienungsgroßhandel war der Umsatz im Geschäftsjahr 2016/17 leicht rückläufig. Die Entwicklung blieb damit etwas hinter der des Lebensmitteleinzelhandels zurück, der erneut ein leichtes Plus verzeichnete. Positiv wirkte sich im Berichtsjahr allerdings die gute Umsatzentwicklung der Kundengruppe der Gastgewerbetreibenden (HoReCa) aus. In Westeuropa verzeichnete der Selbstbedienungsgroßhandel analog zur wirtschaftlichen Entwicklung ein leichtes Wachstum. Vor allem in Portugal und Spanien trug die positive Entwicklung des HoReCa-Sektors zu diesem Trend maßgeblich bei. In den zentral- und osteuropäischen Ländern insgesamt entwickelte sich der Selbstbedienungsgroßhandel ebenfalls leicht positiv. Der türkische Markt ist trotz stagnierender Hotel- und Gastgewerbebranche und steigender Inflation preisbereinigt gewachsen. In Russland erholte sich die Branche aufgrund der sinkenden Inflation und der allgemein zu verzeichnenden wirtschaftlichen Erholung. In den zentraleuropäischen Ländern zeigte sich eine differenzierte Wachstumsentwicklung. Die asiatischen Märkte, in denen METRO aktiv ist, wiesen eine stabile Entwicklung auf. Positiv entwickelte sich insbesondere Indien. China entwickelte sich im Vergleich zu den Wachstumsraten der vergangenen Jahre etwas verhaltener. Nach wie vor blieb hier das Belieferungsgeschäft ein Wachstumstreiber. Im Geschäftsjahr 2016/17 entwickelte sich der Lebensmitteleinzelhandel mit einem nominalen Umsatzwachstum von 1,2 Prozent weiter positiv. Am steigenden Umsatz im Lebensmitteleinzelhandel partizipierten sämtliche Betriebsformen. Die großen Gewinner in den vergangenen fünf Jahren waren Super- und Verbrauchermärkte mit einer breiten Sortimentsvielfalt sowie Biomärkte. Auch im Geschäftsjahr 2016/17 hat sich gezeigt, dass die Kunden wieder bereit sind, einen höheren Anteil des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens für Lebensmittel auszugeben. Der Betriebstyp Discounter konnte eine kleine Schwächeperiode überwinden und seine Umsätze wieder steigern. Bei den Selbstbedienungswarenhäusern hält der eingeschlagene Restrukturierungsprozess der bundesweit agierenden Betreiber weiterhin an. Lediglich die kleinen Lebensmittelgeschäfte verlieren mehr und mehr an Bedeutung. Ertrags-, Finanz- u nd Vermögenslage Ertragslage VERGLEICH DER PROGNOSE MIT DER TATSÄCHLICHEN GESCHÄFTSENTWICKLUNG Mit der Zustimmung der Hauptversammlung der damaligen METRO AG am 6. Februar 2017 über die Spaltung der damaligen METRO GROUP in zwei unabhängige börsennotierte Unternehmen wurde bereits im Halbjahresfinanzbericht 2016/17 die Prognose von CECONOMY (ehemalige METRO GROUP) angepasst, die sich ausschließlich auf die fortgeführten Aktivitäten der CECONOMY bezieht. Umsatz Für das Geschäftsjahr 2016/17 hatte CECONOMY wechselkursbereinigt ein leichtes Gesamtumsatzwachstum prognostiziert. Mit einem Anstieg um 1,4 Prozent in lokaler Währung wurde dieses Ziel erreicht. Für das flächenbereinigte Umsatzwachstum (in lokaler Währung) war CECONOMY von einem leichten Anstieg ausgegangen. Mit einer Steigerung des flächenbereinigten Umsatzes um 1,9 Prozent wurde auch dieses Ziel erreicht. Ergebnis Beim EBIT vor Sonderfaktoren war CECONOMY wechselkursbereinigt von einem leichten Wachstum gegenüber dem Wert des Geschäftsjahres 2015/16 in Höhe von 466 Mio. € ausgegangen. Bereinigt um negative Wechselkurseffekte in Höhe von 4 Mio. € lag das EBIT um 10 Mio. € beziehungsweise 2,2 Prozent über dem Vorjahreswert. Somit hat CECONOMY die Prognose erfüllt. KONZERNUMSATZ 1 STIEG DANK NACHHALTIGEM WACHSTUM IM ONLINE-GESCHÄFT Umsatz (Mio. €) Veränderung Wechselkurseffekte 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 Gesamt 21.870 22.155 0,6% 1,3% –0,9% –0,1% DACH 12.358 12.662 2,3% 2,5% 0,1% 0,0% West-/Südeuropa 6.609 6.714 1,4% 1,6% 0,0% 0,0% Osteuropa 2.181 2.226 –11,2% 2,0% –8,2% –0,4% Sonstige 722 553 5,2% –23,4% –0,1% –1,5% Veränderung (lokale Währung) flächenbereinigt (lokale Währung) 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 Gesamt 1,5% 1,4% 0,1% 1,9% DACH 2,3% 2,4% 0,7% 3,2% West-/Südeuropa 1,4% 1,6% 0,6% –0,6% Osteuropa –3,0% 2,4% –2,3% 3,1% Sonstige 5,2% –21,9% –8,2% 0,2% 1Alle Angaben ausschließlich aus fortgeführten Aktivitäten Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016/17 erhöhte sich der Umsatz der CECONOMY AG um 1,3 Prozent auf 22,2 Mrd. € beziehungsweise 1,9 Prozent auf vergleichbarer Fläche (Like-for-Like). Das höhere flächenbereinigte Umsatzwachstum ist insbesondere auf die Restrukturierung von redcoon und den damit verbundenen Ausschluss aus dem Like-for-Like-Panel zurückzuführen. Der währungsbereinigte Umsatz stieg um 1,4 Prozent im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016/17. Veränderungen in der Konzernstruktur, die eine Bereinigung erforderlich machen würden, lagen nicht vor. Im Berichtszeitraum wuchs der Umsatz in den Bereichen Mobilfunk und Weiße Ware überdurchschnittlich stark. Neben einer vorteilhaften Vergleichsbasis trug im vierten Quartal darüber hinaus die Einführung von neuen Mobilfunk- und Entertainmentprodukten zum Umsatzwachstum bei. Die Überleitung vom berichteten Umsatz zum flächen- und währungsbereinigten Umsatz ist im Folgenden dargestellt: Mio. € 2015/16 2016/17 Umsatz gesamt in € (wie berichtet) 21.870 22.155 Umsatz gesamt währungsbereinigt 21.852 22.155 Umsatz der 2016/17 nicht zum Like-for-Like-Panel gehört 751 643 Umsatz flächen- und währungsbereinigt 21.101 21.512 UMSATZERLÄUTERUNG NACH SEGMENTEN DACH Im Segment DACH stieg der Umsatz im Geschäftsjahr 2016/17 um 2,5 Prozent auf 12,7 Mrd. €. Dieses Wachstum wurde maßgeblich getrieben von der positiven Entwicklung in unserem Heimatmarkt Deutschland. In diesem Wachstum spiegelte sich unter anderem auch der positive Einfluss der Mehrwertsteueraktion bei Saturn im Januar und der Aktion „5 Jahre MediaMarkt Onlineshop Deutschland“ im Mai wider. Dem gegenüber steht im Geschäftsjahr 2016/17 ein Umsatzrückgang in der Schweiz, insbesondere aufgrund sinkender Kundenfrequenzen. Allerdings gelang es hier, den Umsatzrückgang im vierten Quartal zu stoppen. West-/ Südeuropa Der Umsatz des Segments West-/Südeuropa steigerte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auch aufgrund zahlreicher Neueröffnungen um 1,6 Prozent auf 6,7 Mrd. €. Zur Steigerung des Umsatzes trug maßgeblich das Wachstum in Spanien sowie in den Niederlanden bei. In Italien konnte der in den ersten neun Monaten zu verzeichnende deutliche Umsatzrückgang in einem preisaggressiven Marktumfeld durch optimiertes Pricing und ein verbessertes Assortment signifikant im vierten Quartal aufgeholt werden. Osteuropa Das Segment Osteuropa verzeichnete im Geschäftsjahr 2016/17 einen Umsatzanstieg in Höhe von 2 Prozent auf 2,2 Mrd. €. In der Türkei führten die insgesamt starke Nachfrage nach Consumer Electronics und ein verbessertes Category Management abermals zu einem Umsatzwachstum, das die weiterhin rückläufige Entwicklung in Russland überkompensierte. Sonstige Der deutliche Umsatzrückgang in Höhe von –23,4 Prozent auf 0,6 Mrd. € im Segment Sonstige ist vor allem auf die Beendigung von redcoon-Aktivitäten in sechs Ländern zurückzuführen. ONLINEGESCHÄFT WEITER WACHSTUMSTREIBER Im Online-Geschäft erzielten die beiden Vertriebsmarken MediaMarkt und Saturn im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Umsatzanstieg von rund 40 Prozent. Der gesamte Online-Umsatz im Konzern inklusive der Pure-Play-Onlineaktivitäten (unter anderem redcoon) stieg um rund 23 Prozent. Er machte mit insgesamt 2,4 Mrd. € einen Anteil von 10,9 Prozent am Gesamtumsatz aus. Im Vorjahr lag der Vergleichswert noch bei 8,9 Prozent. Zum Umsatzwachstum hat abermals unsere Pick-up-Option (Abholung von online bestellten Waren im Markt) beigetragen, die in rund 42 Prozent aller online generierten Transaktionen gewählt wurde. Positiv sowohl auf den Umsatz als auch auf die Bruttomarge hat sich darüber hinaus auch die Aktion „5 Jahre MediaMarkt Onlineshop Deutschland“ im dritten Quartal ausgewirkt. Überdies schreitet der Ausbau unseres Online-Geschäfts weiter voran. So haben wir die Anzahl der online verfügbaren Artikel bis zum Ende des Geschäftsjahres auf rund 350.000 Produkte erhöht. POSITIVE SERVICES & SOLUTIONS UMSATZENTWICKLUNG Ebenfalls haben sich die Umsätze im Bereich Services & Solutions positiv entwickelt. Sie lagen im Geschäftsjahr mit 1,4 Mrd. € um 6 Prozent höher als im Vorjahr und machten 6,2 Prozent des Gesamtumsatzes aus. Unterstützt wurde diese Entwicklung durch den Ausbau der sogenannten „SmartBars“, die mittlerweile in 642 Märkten Reparaturservices und weitere Dienstleistungen anbieten. Starkes Wachstum verzeichneten außerdem die Bereiche Vermittlung von Mobilfunkverträgen sowie Finanzierungen. KUNDENBINDUNGSPROGRAMME VERZEICHNEN EINEN NACHHALTIGEN ZUWACHS Unsere beiden Kundenbindungsprogramme, der MediaMarkt Club und die Saturn Card, haben sich ebenfalls sehr erfreulich entwickelt. Während der MediaMarkt Club Deutschland seit Beginn des Geschäftsjahres rund 2 Millionen Mitglieder hinzugewonnen hat und nunmehr 3,2 Millionen Mitglieder zum 30. September 2017 zählte, betrug die Anzahl der Mitglieder der erst kürzlich eingeführten Saturn Card in Deutschland rund 600.000. Durch den erfolgreichen Start beider Programme in Deutschland sehen wir uns darin bestätigt, die Einführung in weiteren Ländern aktiv voranzutreiben. GESAMTZAHL DER STANDORTE BEI 1.053 AM ENDE DES GESCHÄFTSJAHRES Am Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Gesamtzahl unserer Standorte bei 1.053. Insgesamt wurden im Rahmen unserer selektiven Expansionsstrategie 40 Standorte (davon neun Shop-in-Shop Standorte) neu eröffnet. Die meisten Neueröffnungen gab es mit zehn neuen Standorten in der Türkei, gefolgt von Belgien mit sieben neuen Standorten sowie Deutschland und Italien mit jeweils fünf. Demgegenüber wurden während des gleichen Zeitraums insgesamt zehn Standorte geschlossen. Davon lagen fünf in Russland, jeweils zwei in Belgien und der Türkei und ein Standort in der Schweiz. Neben Maßnahmen zur Flächenreduktion in bestehenden Standorten hat die kleinere Flächengröße der Neueröffnungen die durchschnittliche Verkaufsfläche über alle Standorte hinweg um 3,4 Prozent auf 2.811 Quadratmeter bis zum Ende des Geschäftsjahres 2016/17 reduziert. Am Ende des vorherigen Geschäftsjahres 2015/16 betrug die durchschnittliche Verkaufsfläche pro Standort noch 2.909 Quadratmeter. Die Gesamtverkaufsfläche betrug 2.960 Tsd. Quadratmeter nach 2.975 Tsd. Quadratmeter im Vorjahr. LEICHT RÜCKLÄUFIGES EBITDA, EBIT DENNOCH GESTIEGEN 1 C EBITDA Sonderfaktoren EBITDA vor Sonderfaktoren In Mio. € 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 Gesamt 619 597 100 107 719 704 DACH 470 516 22 23 493 539 West-/Südeuropa 212 148 18 21 230 169 Osteuropa –45 –15 54 49 9 34 Sonstige –18 –52 6 13 –12 –39 C EBIT Sonderfaktoren EBIT vor Sonderfaktoren In Mio. € 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 Gesamt 312 334 –154 –138 466 471 DACH 298 384 –60 –38 359 421 West-/Südeuropa 137 65 –21 –26 158 91 Osteuropa –102 –57 –67 –60 –35 3 Sonstige –22 –58 –6 –14 –16 –44 1Alle Angaben ausschließlich aus fortgeführten Aktivitäten Das EBITDA der CECONOMY AG reduzierte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr von 619 Mio. € auf 597 Mio. €. Hier enthalten sind Sonderfaktoren in Höhe von 107 Mio. € im Vergleich zu 100 Mio. € im Vorjahr. Die Sonderfaktoren im Geschäftsjahr 2016/17 resultierten im Wesentlichen aus einem gruppenweiten Effizienzsteigerungsprojekt, der Restrukturierung in Russland sowie Rückstellungen für Rechtsrisiken aus vergangenen Aktivitäten bei redcoon. Das EBITDA vor Sonderfaktoren sank von 719 Mio. € im Vorjahr auf 704 Mio. €. Dieser Rückgang ist insbesondere auf zusätzliche Aufwendungen für den Aufbau einer börsennotierten Gesellschaft zurückzuführen. Zudem waren im Vorjahresergebnis Erträge aus der Ablösung von Pensionsverpflichtungen in Höhe von 35 Mio. € enthalten, denen im aktuellen Geschäftsjahr geringere Ergebnisse aus Plankürzungen in Höhe von 18 Mio. € gegenüberstanden. Ohne diese Effekte wäre das EBITDA um rund 12 Mio. € gestiegen. Positiv haben insbesondere die Onlineaktivitäten sowie höhere nachträgliche Rückvergütungen beigetragen. Während Deutschland und die Türkei ihr Ergebnis verbesserten, verschlechterte sich das Ergebnis insbesondere in Italien und der Schweiz. Die Differenz zwischen EBITDA und EBIT jeweils vor Sonderfaktoren verringerte sich um 21 Mio. € auf 233 Mio. €. Der Vorjahreswert war durch nicht restrukturierungsbedingte Wertminderungen in Deutschland und Russland belastet. Somit verbesserte sich das EBIT vor Sonderfaktoren um 6 Mio. € auf 471 Mio. €. Das berichtete EBIT stieg um 22 Mio. € auf 334 Mio. €. ERGEBNISERLÄUTERUNG NACH SEGMENTEN DACH Im Segment DACH stieg das EBITDA von 470 Mio. € auf 516 Mio. €. Die im EBITDA enthaltenen Sonderfaktoren lagen im abgelaufenen Geschäftsjahr nahezu unverändert bei 23 Mio. €. Das EBITDA vor Sonderfaktoren verbesserte sich somit von 493 Mio. € auf 539 Mio. €. Zur Ergebnisverbesserung trug insbesondere Deutschland dank des starken Wachstums der online generierten Umsätze, höherer nachträglicher Rückvergütungen und des starken Absatzes von Produkten aus dem Bereich Weiße Ware bei. Demgegenüber führte der Umsatzrückgang in der Schweiz auch zu einer Verschlechterung der Profitabilität. Allerdings gelang es, diesen Trend im vierten Quartal zu stoppen. Das EBIT vor Sonderfaktoren des Segments DACH verbesserte sich um 63 Mio. € auf 421 Mio. €. Das berichtete EBIT stieg um 85 Mio. € auf 384 Mio. €. West-/Südeuropa Das Segment West-/Südeuropa verzeichnete im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Rückgang im EBITDA von 212 Mio. € im Vorjahr auf 148 Mio. €. Die darin enthaltenen Sonderfaktoren erhöhten sich leicht von 18 Mio. € im Vorjahr auf 21 Mio. €. Entsprechend verzeichnete das Segment einen Rückgang im EBITDA vor Sonderfaktoren von 230 Mio. € auf 169 Mio. €. Zu diesem Ergebnisrückgang trug das aggressive Wettbewerbsumfeld in Italien bei. In Spanien entwickelte sich das Ergebnis hingegen positiv, in den Niederlanden war aufgrund eines negativen bilanziellen Einmaleffekts als Ergebnis der Insolvenz eines großen Telekom-Anbieters ein rückläufiges Ergebnis zu verzeichnen. Das EBIT vor Sonderfaktoren des Segments West-/Südeuropa ging um –67 Mio. € auf 91 Mio. € zurück, während das berichtete EBIT um –72 Mio. € auf 65 Mio. € sank. Osteuropa Das EBITDA des Segments Osteuropa verbesserte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr von –45 Mio. € im Vorjahr auf –15 Mio. €. Das EBITDA enthielt Sonderfaktoren in Höhe von 49 Mio. €. Diese fielen etwas geringer aus als im Vorjahr (54 Mio. €). Der größte Teil war bedingt durch Restrukturierungsmaßnahmen in Russland. Daneben ergaben sich Sonderfaktoren im Zusammenhang mit Rechtsrisiken aus vergangenen Aktivitäten bei redcoon Polen. Das EBITDA vor Sonderfaktoren verbesserte sich von 9 Mio. € auf 34 Mio. €. Die positive Entwicklung im Segment Osteuropa resultierte vor allem aus einer deutlichen Ergebnisverbesserung in der Türkei sowie einer Stabilisierung in Russland. Das EBIT vor Sonderfaktoren des Segments Osteuropa stieg um 37 Mio. € auf 3 Mio. €, während sich das berichtete EBIT um 44 Mio. € auf –57 Mio. € verbesserte. Sonstige Das Segment Sonstige umfasst insbesondere die Tätigkeiten der CECONOMY AG als strategische Führungsholding sowie die Aktivitäten kleinerer Gesellschaften. Das EBITDA im Segment Sonstige ging von –18 Mio. € auf –52 Mio. € zurück. Die im EBITDA enthaltenen Sonderfaktoren erhöhten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr von 6 Mio. € im Vorjahr auf 13 Mio. €, was insbesondere auf Kosten im Zusammenhang mit der Spaltung zurückzuführen ist. Entsprechend verzeichnete das Segment einen Rückgang im EBITDA vor Sonderfaktoren um –26 Mio. € auf –39 Mio. €. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen durch die gestiegenen Holdingkosten im Zuge der Ausgliederung und Abspaltung des Geschäftsbereichs Großhandel und Lebensmittel-Einzelhandel bedingt. Zudem waren im Vorjahresergebnis Erträge aus der Ablösung von Pensionsverpflichtungen in Höhe von 35 Mio. € enthalten, denen im aktuellen Geschäftsjahr geringere Ergebnisse aus Plankürzungen in Höhe von 18 Mio. € gegenüberstehen. Das EBIT vor Sonderfaktoren des Segments Sonstige reduzierte sich um –28 Mio. € auf –44 Mio. €, während das berichtete EBIT um –36 Mio. € auf –58 Mio. € sank. FINANZERGEBNIS UND STEUERN Mio. € 2015/16 2016/17 Betriebliches Ergebnis EBIT 312 334 Ergebnisanteil aus nicht operativen nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 0 0 Sonstiges Beteiligungsergebnis 0 –5 Zinsertrag/-aufwand (Zinsergebnis) –12 –11 Übriges Finanzergebnis –10 –10 Finanzergebnis –22 –26 Ergebnis vor Steuern EBT 290 308 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag –198 –186 Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 92 121 Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern 565 1.032 Periodenergebnis 657 1.153 Finanzergebnis Das Finanzergebnis ist mit –26 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr (2015/16: –22 Mio. €) relativ konstant geblieben. Die Veränderung um –4 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus der Wertminderung der Anteile an der Locafox GmbH, die sich im Beteiligungsergebnis widerspiegelt. > Weitere Angaben zum Finanzergebnis finden sich im Anhang unter den Nummern 6 bis 8 Sonstiges Beteiligungsergebnis/Ergebnisanteil aus operativen/nicht operativen nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen, Zinsertrag/Zinsaufwand und Übriges Finanzergebnis. Steuern Der ausgewiesene Ertragssteueraufwand von 186 Mio. € (2016/17: 198 Mio. €) liegt um 12 Mio. € unter dem Vorjahresniveau, was im Wesentlichen auf geringere tatsächliche Steuern im Ausland zurückzuführen ist. Mio. € 2015/16 2016/17 Tatsächliche Steuern 177 167 davon Deutschland (118) (118) davon international (59) (49) davon Steueraufwand/-ertrag der laufenden Periode (171) (160) davon Steueraufwand/-ertrag aus Vorperioden (6) (7) Latente Steuern 21 19 davon Deutschland (–8) (19) davon international (29) (0) 198 186 Die Konzernsteuerquote bildet das Verhältnis zwischen dem ausgewiesenen Ertragssteueraufwand und dem Ergebnis vor Steuern ab. Im Berichtszeitraum beträgt die Konzernsteuerquote aus fortgeführten Aktivitäten vor Sonderfaktoren 44,1 Prozent (2015/16: 48,8 Prozent). Die berichtete Konzernsteuerquote beträgt 60,6 Prozent (2015/16: 68,4 Prozent). > Weitere Erläuterungen zu Steuern vom Einkommen und vom Ertrag finden sich im Anhang – Nummer 10 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. PERIODENERGEBNIS UND ERGEBNIS JE AKTIE Das Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten stieg um 30 Mio. € auf 121 Mio. € (2015/16: 92 Mio. €) dank verbessertem EBIT und niedrigeren Steueraufwendungen. Das gesamte Periodenergebnis gemäß Gewinn- und Verlustrechnung erreichte im Geschäftsjahr 2016/17 1.153 Mio. € und lag damit um 496 Mio. € höher als im Vorjahreszeitraum (2015/16: 657 Mio. €). Es enthält das Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten in Höhe von 1.032 Mio. €, das spaltungsbedingt um 467 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist (2015/16: 565 Mio. €). Das Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten beinhaltet sowohl das laufende Ergebnis der nicht fortgeführten Aktivitäten bis zur Entkonsolidierung unter der Berücksichtigung der ausgesetzten planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 456 Mio. € als auch das nicht zahlungswirksame Ergebnis aus der Entkonsolidierung in Höhe von 576 Mio. €. Das Ergebnis je Aktie vor Sonderfaktoren aus fortgeführten Aktivitäten liegt mit 0,58 € um 11 Cent über dem vergleichbaren Vorjahreswert (2015/16: 0,47 €). Das gesamte Ergebnis je Aktie beträgt 3,37 € (2015/16: 1,83 €) und enthält sowohl das genannte Entkonsolidierungsergebnis in Höhe von 576 Mio. € als auch den Effekt der Aussetzung der planmäßigen Abschreibungen im laufenden Ergebnis. Beide Effekte sind nicht zahlungswirksam. Für das Ergebnis je Aktie war im Berichtszeitraum unverändert eine gewichtete Anzahl von 326.787.529 Aktien zugrunde zu legen. Auf dieser Basis wurde das den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnende Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten vor Sonderfaktoren in Höhe von 189 Mio. € beziehungsweise das den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnende gesamte Periodenergebnis (Nettoergebnis) von 1.102 Mio. € verteilt. Ein Verwässerungseffekt aus sogenannten potenziellen Aktien war weder im Geschäftsjahr 2016/17 noch im Vorjahr gegeben. Periodenergebnis und Ergebnis je Aktie Veränderung 2015/16 2016/17 absolut % Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten Mio. € 92 121 30 32,4 Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten1 Mio. € 46 34 –12 –25,4 Den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnendes Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten Mio. € 46 87 41 89,6 Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Aktivitäten2 € 0,14 0,27 0,13 89,6 Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Aktivitäten vor Sonderfaktoren1,2 € 0,47 0,58 0,11 24,3 1 Vorjahreswert enthält einen nicht zahlungswirksamen Bestandteil aus Sanierung von Marktgesellschaften in Höhe von 15 Mio. €. 2 Nach Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter SONDERFAKTOREN 1 Sonderfaktoren nach Segmenten Mio. € 2015/16 wie berichtet 2016/17 wie berichtet 2015/16 Sonderfaktoren 2016/17 Sonderfaktoren 2015/16 vor Sonderfaktoren 2016/17 vor Sonderfaktoren EBITDA 619 597 100 107 719 704 davon DACH 470 516 22 23 493 539 West-/Südeuropa 212 148 18 21 230 169 Osteuropa –45 –15 54 49 9 34 Sonstige –18 –52 6 13 –12 –39 Konsolidierung 0 0 0 0 0 0 EBIT 312 334 154 138 466 471 davon DACH 298 384 60 38 359 421 West-/Südeuropa 137 65 21 26 158 91 Osteuropa –102 –57 67 60 –35 3 Sonstige –22 –58 6 14 –16 –44 Konsolidierung 0 0 0 0 0 0 Finanzergebnis –22 –26 0 0 –22 –26 EBT 290 308 154 138 444 446 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag –198 –186 –19 –10 –217 –197 Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 92 121 136 128 227 249 Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern 565 1.032 –65 –340 500 692 Periodenergebnis 657 1.153 70 –212 727 941 Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis 58 51 29 26 88 78 davon aus fortgeführten Aktivitäten 46 34 29 26 75 60 davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 13 17 0 1 13 18 Den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnendes Periodenergebnis 599 1.102 41 –239 639 864 davon aus fortgeführten Aktivitäten 46 87 106 102 152 189 davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 553 1.015 –65 –341 487 674 Ergebnis je Aktie in € (unverwässert = verwässert) 1,83 3,37 0,12 –0,73 1,96 2,64 davon aus fortgeführten Aktivitäten 0,14 0,27 0,32 0,31 0,47 0,58 davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 1,69 3,11 –0,20 –1,04 1,49 2,06 1 Erläuterungen zu Sonderfaktoren finden sich in den Grundlagen des Konzerns – Steuerungssystem. Sonderfaktoren nach Sachverhalten 2015/16 Sonderfaktoren in Mio. € wie berichtet Portfoliomaßnahmen Restrukturierungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen Risikovorsorgen und Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte EBITDA 619 5 58 - EBIT 312 5 111 - Finanzergebnis –22 - - - EBT 290 5 111 - Steuern vom Einkommen und vom Ertrag –198 - –19 - Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 92 5 93 - Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten 565 –391 283 - Periodenergebnis 657 –386 376 - Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis 58 - 29 - davon aus fortgeführten Aktivitäten 46 - 29 - davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 13 - - - Den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnendes Periodenergebnis 599 –386 346 - davon aus fortgeführten Aktivitäten 46 5 63 - davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 553 –391 283 - Sonderfaktoren nach Sachverhalten 2015/16 Sonderfaktoren in Mio. € übrige Sonderfaktoren vor Sonderfaktoren EBITDA 37 719 EBIT 37 466 Finanzergebnis - –22 EBT 37 444 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - –217 Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 37 227 Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten 42 500 Periodenergebnis 79 727 Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis - 88 davon aus fortgeführten Aktivitäten - 75 davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten - 13 Den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnendes Periodenergebnis 79 639 davon aus fortgeführten Aktivitäten 37 152 davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 42 487 Sonderfaktoren nach Sachverhalten 2016/17 Sonderfaktoren in Mio. € wie berichtet Portfoliomaßnahmen Restrukturierungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen Risikovorsorgen und Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte EBITDA 597 1 85 - EBIT 334 15 102 - Finanzergebnis –26 - - - EBT 308 15 102 - Steuern vom Einkommen und vom Ertrag –186 –2 –9 - Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 121 14 93 - Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten 1.032 –505 84 - Periodenergebnis 1.153 –492 177 - Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis 51 1 26 - davon aus fortgeführten Aktivitäten 34 - 26 - davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 17 1 - - Den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnendes Periodenergebnis 1.102 –493 151 - davon aus fortgeführten Aktivitäten 87 14 67 - davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 1.015 –506 84 - Sonderfaktoren nach Sachverhalten 2016/17 Sonderfaktoren in Mio. € übrige Sonderfaktoren vor Sonderfaktoren EBITDA 21 704 EBIT 21 471 Finanzergebnis - –26 EBT 21 446 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 –197 Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 21 249 Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten 82 692 Periodenergebnis 103 941 Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis - 78 davon aus fortgeführten Aktivitäten - 60 davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten - 18 Den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnendes Periodenergebnis 103 864 davon aus fortgeführten Aktivitäten 21 189 davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 82 674 Finanz- und Vermögenslage KAPITALSTRUKTUR Die Konzernbilanz von CECONOMY weist zum 30. September 2017 ein Eigenkapital in Höhe von 666 Mio. € auf (30.09.2016: 5.332 Mio. €). Die Minderung resultiert im Wesentlichen aus der Spaltung. Die Eigenkapitalquote beträgt 8,0 Prozent (30.09.2016: 21,4 Prozent). Die Kapitalrücklage hat sich auf Basis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses der CECONOMY AG infolge der Ausgliederung und Abspaltung auf 128 Mio. € reduziert. Die übrigen spaltungsbedingten Abgänge im Eigenkapital wurden mit den Gewinnrücklagen verrechnet mit der Folge eines Ausweises eines negativen Betrags in Höhe von –294 Mio. €, der im Wesentlichen auf im Sonstigen Ergebnis enthaltene Neubewertungseffekte aus Pensionen zurückzuführen ist. Mio. € Anhang Nr. 30.09.2016 30.09.2017 Eigenkapital 32 5.332 666 Gezeichnetes Kapital 835 835 Kapitalrücklage 2.551 128 Gewinnrücklagen 1.934 –294 Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 12 –2 Die Nettoliquidität beträgt zum 30. September 2017 317 Mio. € (30.09.2016: Nettoverschuldung 2.301 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 2.943 Mio. €). Die Nettoliquidität/Nettoverschuldung ermittelt sich durch Saldierung der Finanzschulden inklusive Finanzierungs-Leasingverhältnissen in Höhe von 544 Mio. € (30.09.2016: 4.759 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 4.740 Mio. €) mit den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten gemäß Bilanz in Höhe von 861 Mio. € (30.09.2016: 2.368 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 1.797 Mio. €) sowie den kurzfristigen Geldanlagen in Höhe von 0 Mio. € (30.09.2016: 90 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 90 Mio. €). Die Veränderung von einer Nettoverschuldung hin zu einer Nettoliquidität ist im Wesentlichen spaltungsbedingt. Im Vorjahr betrug die Nettoliquidität aus fortgeführten Aktivitäten 642 Mio. €. Die Minderung der Nettoliquidität aus fortgeführten Aktivitäten um 325 Mio. € auf 317 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus einer Erhöhung der Finanzschulden, primär bedingt durch die Akquisition der 24,33-Prozent-Beteiligung an Fnac Darty S.A. Mio. € 30.09.2016 30.09.2017 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gemäß Bilanz 2.368 861 Kurzfristige Geldanlagen1 90 0 Finanzschulden (inkl. Finanzierungs-Leasingverhältnissen) 4.759 544 Nettoliquidität (+)/Nettoverschuldung (–) –2.301 317 1 In der Bilanz in den sonstigen finanziellen und anderen Vermögenswerten (kurzfristig) enthalten Die langfristigen Schulden betragen zum 30. September 2017 1.062 Mio. € (30.09.2016: 5.950 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 5.048 Mio. €). Die langfristigen Schulden setzen sich zum Stichtag im Wesentlichen zusammen aus den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen in Höhe von 640 Mio. € (30.09.2016: 1.414 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 979 Mio. €) und den langfristigen Finanzschulden in Höhe von 278 Mio. € (30.09.2016: 3.812 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 3.796 Mio. €). Die deutliche Verminderung der langfristigen Schulden mit 4.888 Mio. € ist vor allem spaltungsbedingt. Aus fortgeführten Aktivitäten betrugen die langfristigen Schulden im Vorjahr 902 Mio. €. Die Erhöhung um 160 Mio. € auf 1.062 Mio. € ist fast ausschließlich bedingt durch den kombinierten Effekt einer Erhöhung der Finanzschulden um 262 Mio. € und einem Rückgang der Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen um 127 Mio. €. Zum 30. September 2017 hatte CECONOMY kurzfristige Schulden in Höhe von 6.551 Mio. € (30.09.2016: 13.670 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 7.856 Mio. €). Die kurzfristigen Schulden setzen sich zum 30. September 2017 im Wesentlichen zusammen aus den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4.929 Mio. € (30.09.2016: 9.383 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 4.889 Mio. €), den kurzfristigen Finanzschulden in Höhe von 266 Mio. € (30.09.2016: 947 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 944 Mio. €) und den kurzfristigen Sonstigen finanziellen und anderen Verbindlichkeiten in Höhe von 1.113 Mio. € (30.09.2016: 2.465 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 1.358 Mio. €). Die Reduzierung der kurzfristigen Schulden um 7.119 Mio. € lässt sich im Wesentlichen mit der Spaltung begründen. Aus fortgeführten Aktivitäten betrugen die kurzfristigen Schulden im Vorjahr 5.814 Mio. €. Die Erhöhung um 737 Mio. € ist bedingt durch einen Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 436 Mio. € sowie der kurzfristigen Finanzschulden um 263 Mio. €. Gegenüber dem 30. September 2016 ist die Fremdkapitalquote um 13,3 Prozentpunkte auf 92 Prozent gestiegen. Der Anteil der kurzfristigen Schulden mit 86 Prozent am gesamten Fremdkapital ist nach 69,7 Prozent zum 30. September 2016 um 16,4 Prozentpunkte gestiegen. > Weitere Angaben zur Fälligkeits-, Währungs- und Zinsstruktur der finanziellen Schulden sowie zu Kreditlinien finden sich im Anhang – Nummer 37 Finanzschulden. Mio. € Anhang Nr. 30.09.2016 30.09.2017 Langfristige Schulden 5.950 1.062 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 33 1.414 640 Sonstige Rückstellungen 34 383 51 Finanzschulden 35, 37 3.812 278 Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten 35, 38 191 86 Latente Steuerschulden 25 150 8 Kurzfristige Schulden 13.670 6.551 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 35, 36 9.383 4.929 Rückstellungen 34 705 199 Finanzschulden 35, 37 947 266 Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten 35, 38 2.465 1.113 Ertragsteuerschulden 35 170 44 Schulden i. Z. m. zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten 31 0 0 > Weitere Informationen zur Entwicklung der Schulden finden sich im Anhang unter den in der Tabelle angegebenen Nummern. Angaben zu Eventualverbindlichkeiten sowie sonstigen finanziellen Verpflichtungen finden sich im Anhang – Nummer 45 Eventualverbindlichkeiten und Nummer 46 Sonstige finanzielle Verpflichtungen. INVESTITIONEN/DESINVESTITIONEN Im Geschäftsjahr 2016/17 hat CECONOMY 319 Mio. € investiert und liegt damit um rund 90 Mio. € unter dem Vorjahresniveau (fortgeführte Aktivitäten). Während die Ausgaben für die Expansionstätigkeit stabil gehalten wurden, sind die Investitionen in Modernisierungsmaßnahmen deutlich gesunken. Dies ist allerdings ausschließlich durch die flächendeckende Einführung von digitalen Preisschildern in den MediaMarkt- und Saturn-Filialen im Vorjahr begründet, mit der die Digitalisierung am Point of Sale vorangetrieben wurde. Ohne diese einmalige Investition liegen auch die Ausgaben für Modernisierungsmaßnahmen auf dem Niveau des Vorjahres. Nach der Investition in den Erwerb der RTS Elektronik Systeme GmbH (RTS) im Vorjahr wurde im aktuellen Geschäftsjahr der Ausbau der Servicekompetenz mit dem Erwerb der Electronic Repair Logistics B.V. in den Niederlanden weiter vorangetrieben. Im Geschäftsjahr 2016/17 wurden insgesamt 40 Standorte neu eröffnet gegenüber 33 Neueröffnungen im Vorjahr. Die trotz der höheren Anzahl gleichbleibenden Expansionsinvestitionen verdeutlichen die selektive Expansion mit neuen, weniger kapitalintensiven Kleinformaten, die mehr als die Hälfte der Neueröffnungen ausmachen. Investitionen laut Segmentbericht von CECONOMY Veränderung Mio. € 2015/16 2016/17 absolut % DACH 244 168 –76 –31,1 West-/Südeuropa 113 112 –1 –0,6 Osteuropa 47 34 –13 –26,9 Sonstige 3 5 2 51,8 CECONOMY 406 319 –87 –21,5 In der Region DACH wurden im Geschäftsjahr 2016/17 168 Mio. € investiert. Die Investitionen liegen damit um 76 Mio. € unter dem Wert des Vorjahreszeitraums. Dies ist insbesondere auf die Einführung von elektronischen Preisschildern sowie den Erwerb von RTS im Vorjahr zurückzuführen. Die Investitionen in Expansion sind zurückgegangen durch eine geringere Anzahl an Neueröffnungen und eine Fokussierung auf kleinere Standortformate. Insgesamt wurden in der Region DACH acht Standorte eröffnet, nach elf Neueröffnungen im Vorjahr. In Deutschland wurde das Standortnetz um fünf neue Standorte erweitert, neben drei Neueröffnungen wurden zwei Märkte von der Verbundgruppe Expert Flösch übernommen. Im neuen Shop-in-Shop-Format in Kooperation mit Tesco wurden in Ungarn zwei Standorte eröffnet. Zusätzlich fand in Österreich eine Neueröffnung statt. In der Schweiz wurde ein Standort in Bern geschlossen. Die Investitionen in West-/Südeuropa lagen im Geschäftsjahr 2016/17 mit 112 Mio. € um 1 Mio. € unter den Investitionen im Vorjahreszeitraum. Ebenfalls durch die Implementierung der elektronischen Preisschilder im Vorjahr waren die Investitionen in Modernisierungsmaßnahmen deutlich rückläufig. Gegenläufig wirkten die höheren Expansionsinvestitionen (insgesamt 18 neue Standorte bei sieben Neueröffnungen im Vorjahr) und der Erwerb der Electronic Repair Logistics B.V. in den Niederlanden. Die Schwerpunkte der Expansion lagen in Belgien mit sieben Neueröffnungen, Italien mit fünf Neueröffnungen und Spanien mit vier Neueröffnungen. Um jeweils einen Standort wurden die Filialnetze in Griechenland und Portugal ergänzt. In Belgien werden sechs der insgesamt sieben Neueröffnungen im Shop-in-Shop-Format in Standorten von MAKRO Belgien betrieben. Ebenfalls in Belgien wurden im Berichtsjahr zwei Standorte geschlossen. In Osteuropa wurden im Geschäftsjahr 2016/17 34 Mio. € und somit 13 Mio. € weniger als im Vorjahreszeitraum investiert. Der Rückgang resultiert aus geringeren Modernisierungsinvestitionen durch den Rollout der elektronischen Preisschilder im Vorjahr. Die Expansionsinvestitionen lagen leicht unterhalb des Vorjahreswerts, wobei mit insgesamt 14 Neueröffnungen ein Standort weniger als im Vorjahr eröffnet wurde. Expansionsschwerpunkt war, wie bereits im Vorjahr, die Türkei mit zehn Neueröffnungen. In Polen wurden drei Standorte eröffnet und in Russland kam es im September zu einer weiteren Neueröffnung in einem METRO Cash & Carry Markt im Shop-in-Shop-Konzept. Daneben wurden in Russland fünf Märkte geschlossen, in der Türkei fanden zwei Marktschließungen statt. Die Investitionen im Segment Sonstige beliefen sich im Geschäftsjahr 2016/17 auf 5 Mio. € (2015/16: 3 Mio. €). Die Investitionen entfielen primär auf Konzept- und Modernisierungsmaßnahmen sowie immaterielle Vermögenswerte. Aus Desinvestitionen sind CECONOMY in 2016/17 Zahlungsmittel in Höhe von 34 Mio. € zugeflossen (2015/16: 21 Mio. €). Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um den Verkauf von Regalen und sonstigen Einrichtungsgegenständen aus den geschlossenen Standorten. LIQUIDITÄT (KAPITALFLUSSRECHNUNG) Aus fortgeführten Aktivitäten wurde aus der betrieblichen Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016/17 ein Mittelzufluss von 521 Mio. € (2015/16: +378 Mio. €) generiert. Die Verbesserung in Höhe von 143 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen bedingt durch die positive Entwicklung des Nettobetriebsvermögens (2016/17: 52 Mio. €; 2015/16: –225 Mio. €, Abweichungen zu bilanziellen Werten bedingt durch Translationseffekte und Konsolidierungskreisveränderungen). Die Verbesserung konnte trotz einer Einmalzahlung der METRO Unterstützungskasse im Vorjahr in Höhe von 220 Mio. € erzielt werden, die innerhalb der sonstigen betrieblichen Tätigkeiten ausgewiesen wurde (2016/17: 64 Mio. €; 2015/16: 233 Mio. €). Aus dem Bereich der Investitionstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten ist ein Mittelabfluss von 744 Mio. € (2015/16: –376 Mio. €) zu verzeichnen. Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus Zahlungen für den Erwerb der Beteiligung an Fnac Darty S.A. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten weist einen Mittelzufluss von 140 Mio. € (2015/16: –454 Mio. €) auf, was im Wesentlichen auf die Aufnahme von Finanzschulden von 512 Mio. € im Zusammenhang mit der Akquisition von circa 24,33 Prozent an Fnac Darty S.A. zurückzuführen ist. > Erläuterungen finden sich im Konzernabschluss – Kapitalflussrechnung sowie im Anhang – Nummer 42 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung. Kapitalflussrechnung1 Mio. € 2015/16 2016/17 Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten 378 521 Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten 1.192 236 Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 1.569 758 Cashflow aus Investitionstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten –376 –744 Cashflow aus Investitionstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten 354 –1.544 Cashflow aus Investitionstätigkeit –22 –2.287 Cashflow vor Finanzierungstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten 2 –222 Cashflow vor Finanzierungstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten 1.546 –1.308 Cashflow vor Finanzierungstätigkeit 1.548 –1.530 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten –454 140 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten –3.130 –91 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –3.584 49 Summe der Cashflows –2.036 –1.480 Wechselkurseffekte auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente –13 –27 Gesamtveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente –2.049 –1.507 1 Verkürzte Fassung. Die vollständige Fassung ist im Konzernabschluss enthalten. FINANZMANAGEMENT Grundsätze und Ziele der Finanzaktivitäten Über das Finanzmanagement stellt CECONOMY sicher, dass der Konzern dauerhaft liquide ist, sorgt für die konzernweite Steuerung der Liquidität und reduziert finanzielle Risiken, soweit wirtschaftlich sinnvoll. Das Treasury steuert diese Aufgaben zentral für den Gesamtkonzern. Ziel ist es, durch die zentrale Disposition der Finanzbedarfe und -anlagen der Konzerngesellschaften überschüssige Liquidität zu attraktiven Konditionen anzulegen oder im Falle eines Refinanzierungsbedarfs diesen möglichst über die internationalen Kapitalmärkte zu decken. Dies gilt sowohl für das operative Geschäft als auch für Investitionen. Bei der Auswahl der Anlage- und Finanzprodukte orientiert sich CECONOMY an der Fristigkeit des zugrunde liegenden Geschäfts. Grundlage für unsere Finanzaktivitäten ist die monatlich aktualisierte Konzernfinanzplanung, die alle wesentlichen Gesellschaften berücksichtigt. Neben dem täglichen Abgleich des konzernweiten Finanzstatus erstellt CECONOMY sowohl eine Kurzfrist- als auch eine auf drei Monate nach dem Geschäftsjahresende ausgerichtete Langfristliquiditätsplanung, die jeweils rollierend aktualisiert wird. Ferner wird der Kapitalmarktzugang durch einen intensiven Dialog mit Anleiheinvestoren und Kreditanalysten begünstigt. Auch präsentiert das Creditor-Relations-Team das Unternehmen im Rahmen einer jährlichen Roadshow auf allen wichtigen europäischen Finanzmärkten. Ergänzend dazu können sich Investoren und Analysten im Rahmen bilateraler Gespräche und Betriebsführungen von der Leistungskraft von CECONOMY überzeugen. Bei sämtlichen Finanzaktivitäten gelten konzernweit die folgenden Grundsätze: Finanzielle Einheit: Der Gesamtkonzern tritt nach außen als finanzielle Einheit auf und erzielt dadurch bessere Konditionen an den Finanzmärkten. Finanzieller Handlungsspielraum: Bei finanzwirtschaftlichen Entscheidungen wahren wir im Verhältnis zu Banken oder Geschäftspartnern stets unseren Handlungsspielraum, um unabhängig zu bleiben. Zentrales Risikomanagement: Über Finanzgeschäfte decken wir zum einen unseren Finanzbedarf. Zum anderen sichert das Unternehmen Grundgeschäfte ab, die mit Risiken behaftet sind. Das Treasury überwacht zentral das Gesamtportfolio aller Finanzgeschäfte von CECONOMY. Zentrale Risikoüberwachung: Veränderte finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen, darunter beispielsweise Zinssatz- oder Devisenkursänderungen, können sich auf die Finanzierung von CECONOMY auswirken. Die damit verbundenen Risiken quantifiziert das Treasury regelmäßig in Szenarioanalysen. Offene Risikopositionen – wie etwa der Abschluss von Finanztransaktionen ohne korrespondierendes Grundgeschäft – dürfen nur nach entsprechender Freigabe durch den Vorstand der CECONOMY AG gehalten werden. Ausschließlich zugelassene Vertragspartner: Für Finanzgeschäfte von CECONOMY kommen ausschließlich Vertragspartner infrage, die vom Treasury zugelassen sind. Die Bonität dieser Vertragspartner wird anhand ihres Ratings und der Beobachtung von Kreditrisikokennziffern (im Wesentlichen Credit-Default-Swap-Analysen) täglich überprüft. Auf dieser Basis überwacht das bei CECONOMY verantwortliche Treasury fortlaufend die Einhaltung der freigegebenen Limits. Freigabepflicht: Finanzgeschäfte der CECONOMY-Konzerngesellschaften werden grundsätzlich mit der CECONOMY AG abgeschlossen. Ist dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich, werden sie in Abstimmung mit der CECONOMY AG im Namen der Konzerngesellschaft, mit einer anderen Konzerngesellschaft oder auch direkt zwischen der Konzerngesellschaft und dem externen Finanzpartner vereinbart. Revisionssicherheit: In unserem Unternehmen gilt generell das Vier-Augen-Prinzip. Abläufe und Verantwortlichkeiten sind in konzernweit geltenden Richtlinien festgelegt. Der Abschluss von Finanzgeschäften ist organisatorisch von Abwicklung und Kontrolle getrennt. > Weitere Informationen zu den Risiken aus Finanzinstrumenten und Sicherungsbeziehungen finden sich im Anhang – Nummer 44 Management der finanzwirtschaftlichen Risiken. Ratings Ratings bewerten die Fähigkeit eines Unternehmens, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Sie dienen dem Nachweis der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens gegenüber potenziellen Fremdkapitalgebern. Ein Rating erleichtert zudem den Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten. Die CECONOMY AG hat mit Moody’s Investors Service eine der international führenden Ratingagenturen und mit Scope Ratings eine aufstrebende europäische Ratingagentur beauftragt, die Kreditwürdigkeit von CECONOMY kontinuierlich zu analysieren. Die aktuellen Bewertungen des Ratings der CECONOMY AG durch Moody’s Investors Service und Scope Ratings lauten wie folgt: Moody’s Investor s Service Kategorie 2017 Langfristig Baa3 Kurzfristig P-3 Ausblick Stabil Scope Ratings Kategorie 2017 Langfristig BBB- Kurzfristig S-2 Ausblick Stabil Mit diesen Ratings stehen CECONOMY alle Finanzmärkte offen. Finanzierungsma ß nahmen Für die mittel- und langfristige Finanzierung der CECONOMY AG dienen Emissionen am Kapitalmarkt. In diesem Zusammenhang wurden im März 2017 mehrere Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von 250 Mio. € mit Laufzeiten von fünf, sieben und zehn Jahren erfolgreich emittiert. Für die Beschaffung von kurzfristigen Finanzmitteln steht der CECONOMY AG ein Euro-Commercial-Paper-Programm mit einem Maximalvolumen von 500 Mio. € zur Verfügung. Zum 30. September 2017 waren Commercial Paper mit einem Nominalvolumen von 254 Mio. € ausstehend. Dem Konzern stand zu jedem Zeitpunkt ausreichende Liquidität zur Verfügung. Die CECONOMY AG besitzt komfortable Liquiditätsreserven, die sich neben der vorgehaltenen Liquidität auch aus einer syndizierten Kreditlinie in Höhe von 550 Mio. € sowie mehrjährigen, bestätigten Kreditlinien in Höhe von 490 Mio. € zusammensetzen. Diese umfangreichen, mehrjährigen Kreditlinien wurden per 30. September 2017 nicht in Anspruch genommen und sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Freie Kreditlinien von CECONOMY 30.09.2016 30.09.2017 Restlaufzeit Restlaufzeit Mio. € Gesamt bis 1 Jahr über 1 Jahr Gesamt bis 1 Jahr über 1 Jahr Bilaterale Kreditlinien 681 437 244 498 8 490 Inanspruchnahme –276 –132 –144 –8 –8 0 Freie bilaterale Kreditlinien 405 305 100 490 0 490 Syndizierte Kreditlinien 2.525 0 2.525 550 0 550 Inanspruchnahme 0 0 0 0 0 0 Freie syndizierte Kreditlinien 2.525 0 2.525 550 0 550 Kreditlinien gesamt 3.206 437 2.769 1.048 8 1.040 Inanspruchnahme gesamt –276 –132 –144 –8 –8 0 Freie Kreditlinien gesamt 2.930 305 2.625 1.040 0 1.040 VERMÖGENSLAGE Im Geschäftsjahr 2016/17 verringerte sich die Bilanzsumme aufgrund der Spaltung um 16.672 Mio. € auf 8,3 Mrd. € (30.09.2016: 25,0 Mrd. €). Die langfristigen Vermögenswerte zum 30. September 2017 betragen 2.144 Mio. € (30.09.2016: 13.369 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 11.595 Mio. €). Sie setzen sich im Wesentlichen aus den Geschäfts- und Firmenwerten in Höhe von 531 Mio. € (30.09.2016: 3.361 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 2.847 Mio. €), den Sachanlagen in Höhe von 858 Mio. € (30.09.2016: 8.141 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 7.260 Mio. €), den langfristigen Finanzanlagen in Höhe von 135 Mio. € (30.09.2016: 104 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 89 Mio. €) und den nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen in Höhe von 458 Mio. € (30.09.2016: 188 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 183 Mio. €) zusammen. Der Rückgang der langfristigen Vermögenswerte um 11.225 Mio. € ist im Wesentlichen bedingt durch die Spaltung. Gegenläufig wirkte zum einen die Akquisition der 24,33-Prozent-Beteiligung an Fnac Darty S.A., die als nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligung in Höhe von 458 Mio. € zugegangen ist. Zum anderen führte die Einbuchung der als langfristig klassifizierten Beteiligungen in Höhe von 1 Prozent an der jetzigen METRO AG und in Höhe von 6,61 Prozent an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG zu einer Erhöhung der langfristigen Finanzanlagen um 116 Mio. €. Mio. € Anhang Nr. 30.09.2016 30.09.2017 Langfristige Vermögenswerte 13.369 2.144 Geschäfts- oder Firmenwerte 8 3.361 531 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 19 497 100 Sachanlagen 20 8.141 858 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 22 126 0 Finanzanlagen 23 104 135 Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 23 188 458 Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte 24 289 22 Latente Steueransprüche 25 663 39 > Weitere Informationen zur Entwicklung der langfristigen Vermögenswerte finden sich im Anhang unter den in der Tabelle angegebenen Nummern. Die kurzfristigen Vermögenswerte betragen zum 30. September 2017 6.136 Mio. € (30.09.2016: 11.583 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 6.655 Mio. €). Zum Stichtag setzen sie sich im Wesentlichen zusammen aus Vorräten in Höhe von 2.553 Mio. € (30.09.2016: 5.456 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 3.063 Mio. €), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 498 Mio. € (30.09.2016: 808 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 485 Mio. €), kurzfristigen Sonstigen finanziellen und anderen Vermögenswerten in Höhe von 2.136 Mio. € (30.09.2016: 2.734 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 1.278 Mio. €) und Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 861 Mio. € (30.09.2016: 2.368 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 1.707 Mio. €). Die Verminderung der kurzfristigen Vermögenswerte um 5.447 Mio. € resultiert ebenfalls im Wesentlichen aus der Spaltung. Gegenläufig erhöhten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 175 Mio. € und die Vorräte um 161 Mio. €. Zudem stiegen die Sonstigen finanziellen und anderen Vermögenswerte aus fortgeführten Aktivitäten um 680 Mio. €. Dieser Anstieg ist primär bedingt durch den Zugang des Neun-Prozent-Anteils an der jetzigen METRO AG in Höhe von 584 Mio. €. Mio. € Anhang Nr. 30.09.2016 30.09.2017 Kurzfristige Vermögenswerte 11.583 6.136 Vorräte 26 5.456 2.553 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 27 808 498 Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte 24 2.734 2.136 Ertragsteuererstattungsansprüche 216 87 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 30 2.368 861 Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte 31 0 0 > Weitere Informationen zur Entwicklung der kurzfristigen Vermögenswerte finden sich im Anhang unter den in der Tabelle angegebenen Nummern. Das Nettobetriebsvermögen entwickelte sich im Geschäftsjahr 2016/17 wie folgt: Mio. € 30.09.2016 30.09.2017 Vorräte 5.456 2.553 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 808 498 Forderungen an Lieferanten 1.774 1.246 Forderungen aus Kreditkarten 104 68 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 12 0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen –9.383 –4.929 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden –184 –129 Abgegrenzte Umsätze aus Gutscheinen und Kundentreueprogrammen –163 –69 Rückstellungen für Kundentreueprogramme und Rückgaberechte –56 –19 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen –48 –39 Nettobetriebsvermögen –1.680 –820 Das Nettobetriebsvermögen ist im Vergleich zum Vorjahr um 860 Mio. € auf –820 Mio. € gestiegen (30.09.2016: –1.680 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten –901 Mio. €). Das Nettobetriebsvermögen zeigt für die fortgeführten Aktivitäten somit insgesamt eine Verbesserung. Die Höhe des Nettobetriebsvermögens wird zum 30. September 2017 im Wesentlichen bestimmt durch die Vorräte mit 2.553 Mio. € (30.09.2016: 5.456 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 3.063 Mio. €), die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit 498 Mio. € (30.09.2016: 808 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 485 Mio. €), die Forderungen an Lieferanten mit 1.246 Mio. € (30.09.2016: 1.774 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 562 Mio. €) und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 4.929 Mio. € (30.09.2016: 9.383 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 4.889 Mio. €). Diese Erhöhung ist im Wesentlichen bedingt durch die Spaltung. Aus fortgeführten Aktivitäten erhöhten sich sowohl die Vorräte um 160 Mio. €, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 175 Mio. € als auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 436 Mio. €. NACHTRAGS- UND PROGNOSEBERICHT Nachtragsbericht Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Zwischen dem Bilanzstichtag (30. September 2017) und dem Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses (29. November 2017) ist kein Sachverhalt eingetreten, der für die Beurteilung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der CECONOMY AG und von CECONOMY von Bedeutung ist. Prognosebericht Der Prognosebericht der CECONOMY AG berücksichtigt relevante Fakten und Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannt waren und die die zukünftige Geschäftsentwicklung beeinflussen. Hauptquelle für die Prognosen, neben einer Vielzahl von Quellen nationaler und internationaler Wirtschaftsforschungsinstitute und Organisationen, stellt Feri Trust dar. Die im Folgenden getroffenen Aussagen spiegeln ein mittleres Erwartungsszenario wider. Wirtschaftliche Rahmenbedingen 2017/18 Aufgrund der fortgesetzten weltweiten politischen Unsicherheiten bleibt die wirtschaftliche Entwicklung gleichermaßen unvorhersehbar. Für das Kalenderjahr 2017 ist nach aktuellem Stand davon auszugehen, dass sich das globale Wirtschaftswachstum aufgrund eines stärkeren US-Wachstums von 2,2 Prozent und einer Wiederbelebung der Wirtschaftstätigkeit in den Schwellenländern – vor allem Brasilien und Russland – erholt. Diese Wiederbelebung in den Schwellenländern mit einem Wachstum von 4,0 Prozent wird unter anderem von der Erholung der Ölpreise gestützt. Demgegenüber bleibt die Zukunft der Eurozone aufgrund einer Reihe wichtiger ungelöster Fragen ungewiss, weist aber weiterhin ein moderates Wirtschaftwachstum von 2,1 Prozent auf. In den USA erhöht sich aktuell, aufgrund der noch immer vagen Wirtschaftspolitik des US-Präsidenten, die wirtschaftliche Unsicherheit. Des Weiteren ist eine leichte Abkühlung der chinesischen Wirtschaft aufgrund des Übergangs zu einer stärker serviceorientierten Wirtschaft zu beobachten. Schließlich vervollständigen die aktuellen politischen Turbulenzen in Lateinamerika das komplexe Bild. Vor diesem Hintergrund liegt das erwartete weltweite reale Wirtschaftswachstum für 2017 mit 2,8 Prozent signifikant oberhalb des Vorjahreswerts von 2,2 Prozent, und es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung auch 2018 fortsetzt. Die mittelfristige Entwicklung der Weltwirtschaft wird unter anderem stark von der weiteren Entwicklung der Geldpolitik und der aktuell hohen Verschuldung von Staaten, Gesellschaften und privaten Haushalten abhängig sein. Insgesamt ist die Weltwirtschaft nach der Finanz- und Staatsschuldenkrise auch 2017 noch nicht auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zurückgekehrt. DACH Unterstützt durch günstige Finanzierungsbedingungen sowie einen robusten Arbeitsmarkt und damit eine solide Inlandsnachfrage wurde die deutsche Wirtschaft im Laufe des Jahres 2016 weiter gestärkt. Aktuell ist ein signifikanter Anstieg der Inflation von 0,4 Prozent im Jahr 2016 auf 1,7 Prozent im Jahr 2017 zu beobachten. Die Erholung der Energiepreise in Kombination mit einem schwächeren öffentlichen Konsum dürfte den Anstieg der Konsumausgaben in naher Zukunft dämpfen. Trotzdem wird sich das deutsche reale Wirtschaftswachstum im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr von 1,9 Prozent auf 2,0 Prozent leicht erhöhen. Es ist davon auszugehen, dass sich die anhaltende Wachstumsdynamik mit einem erwarteten realen Wachstum in 2018 von 1,8 Prozent auch zukünftig auf die reale Einzelhandelsentwicklung überträgt. In Österreich fällt das Wachstum für 2017 voraussichtlich mit 2,4 Prozent gegenüber einer Vorjahressteigerung von 1,5 Prozent aufgrund einer starken Inlandsnachfrage deutlich stärker aus. Es ist davon auszugehen, dass sich auch in 2018 ein solider Wachstumstrend in Höhe von 1,8 Prozent fortsetzt. In der Schweiz hingegen ist keine steigende Wachstumsdynamik der Gesamtwirtschaft in 2017 zu erwarten. Mit einer realen Steigerung von 0,9 Prozent bleibt die Entwicklung hinter den Werten aus 2016 zurück. Für 2018 wird ein reales Wachstum von 1,7 Prozent erwartet. Insgesamt bleibt das wirtschaftliche Umfeld in der Schweiz auch in 2018 auf hohem Niveau herausfordernd. Nach einer relativ schwachen realen Wirtschaftsentwicklung im Jahr 2016 mit 2 Prozent Wachstum aufgrund fehlender Investitionen wird in Ungarn für 2017, gestützt von einem robusten privaten Konsum, wieder von einem Plus der Wirtschaftsleistung von 3,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr ausgegangen. Es ist davon auszugehen, dass sich auch in 2018 ein solider Wachstumstrend mit 3,3 Prozent realem Wachstum fortsetzt. West -/Süd europa In Westeuropa (gesamt) wird sich das Wirtschaftswachstum nach Jahren mit soliden Zuwachsraten auch im Jahr 2017 mit 1,9 Prozent Wachstum stabil entwickeln. Die bestehenden Unsicherheiten nach dem Brexit-Beschluss und die aktuell noch unwägbare US-Wirtschaftspolitik stellen Abwärtsrisiken für das BIP-Wachstum dar, da Westeuropa enge wirtschaftliche und finanzielle Beziehungen zu beiden Ländern pflegt. Gleichzeitig stützt das Niedrigzinsumfeld weiterhin das Wachstum, wobei abzuwarten bleibt, wie sich die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank über 2017 hinaus entwickeln wird. Des Weiteren trägt der solide Arbeitsmarkt mit rückläufigen Arbeitslosenquoten in allen wesentlichen westeuropäischen Volkswirtschaften zur Abfederung der rückläufigen Wachstumsraten des privaten Konsums bei. Für das Kalenderjahr 2018 erwarten wir, dass das Wirtschaftswachstum insgesamt real bei etwa 1,7 Prozent liegen wird. Oberhalb dieser Entwicklung bewegen sich weiterhin die Niederlande mit 2,1 Prozent und Spanien mit 2,6 Prozent, wobei für Spanien ein Rückgang der Wachstumsdynamik zu erwarten ist. Weiterhin hat Italien, als viertgrößte Volkswirtschaft Westeuropas, strukturelle wirtschaftliche Probleme und eine nach wie vor sehr hohe Staatsverschuldung. Mittelfristig wird ebenfalls nur ein geringes Wachstum von knapp über 1,1 Prozent erwartet. In Spanien und Italien stellt der private Konsum jeweils eine wichtige Triebfeder der wirtschaftlichen Entwicklung dar. Es bleibt abzuwarten, wie sich die steigende Inflation auf die weitere reale Entwicklung dieses Konsumverhaltens auswirkt. Aufgrund der nationalen Auswirkungen der Brexit-Entscheidung steuert Großbritannien auf reale BIP-Wachstumsraten unter 1,1 Prozent zu. Osteuropa In Osteuropa (gesamt) wächst die Wirtschaft im Jahr 2017 nach einer moderaten Entwicklung im Jahr 2016 wieder dynamischer und erreicht eine Wachstumsrate von 3,0 Prozent, die oberhalb des Wachstums in Westeuropa im gleichen Zeitraum liegt. Für 2018 wird erwartet, dass sich dieser Wachstumspfad fortsetzt und 2,9 Prozent reales Wirtschaftswachstum erreicht werden kann. Gestützt wird diese Entwicklung primär durch die erwartete Erholung in Russland, die mit einem realen BIP-Wachstum von rund 1,4 Prozent in 2017 einhergeht. Nach zwei Jahren wirtschaftlicher Kontraktion erwarten wir unter anderem aufgrund höherer Öl- und Gaspreise in den kommenden Jahren eine moderate positive Wachstumsrate oberhalb von 2,0 Prozent. Für Polen wird aufgrund der Erholung in der Inlandsnachfrage für 2017 und 2018 wieder mit einem dynamischeren Wirtschaftswachstum von 4,2 Prozent in 2017 und 3,3 Prozent in 2018 gerechnet. Unabhängig von diesen positiven gesamtwirtschaftlichen Wachstumserwartungen bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen die aktuell geplanten (teilweisen) Sonntags-Öffnungsverbote auf die Umsatzentwicklung im Einzelhandel haben werden. In der Türkei hat sich nach der deutlichen Reduzierung des BIP-Wachstums im Jahr 2016 zum Ende des Kalenderjahres wieder ein deutliches Wirtschaftswachstum, das laut jüngsten Prognosen für 2017 bei 5,7 Prozent liegt, eingestellt. Dies wurde unter anderem durch eine starke Senkung der Mehrwertsteuer für bestimmte Produktgruppen, lockere Regeln zur Kreditvergabe und steigende Staatsausgaben ausgelöst. Allerdings lösen diese politischen Maßnahmen nicht die inhärenten wirtschaftlichen Schwächen, die sich in einer fortgesetzten Währungsschwäche der türkischen Lira gegenüber dem Euro zeigen. Mit Auslaufen der staatlichen Eingriffe zum 30. April 2017 wird ein Rückgang des privaten Konsums erwartet. Für den wirtschaftlich bedeutenden Tourismussektor wird sich im laufenden Jahr eine moderate Verbesserung ergeben. Mittelfristig ab 2018 wird für die Türkei ein reales Wirtschaftswachstum von knapp unter 2 Prozent erwartet, das deutlich unterhalb des Niveaus der vergangenen Jahre (2014 bis 2017) liegt. Elektrofachhandel Die stabile Entwicklung im europäischen Elektrofachhandel wird sich aller Voraussicht nach im Geschäftsjahr 2017/18 fortsetzen. In Deutschland rechnen wir für das kommende Geschäftsjahr 2017/18 angesichts des hohen Ausgangsniveaus sowie des erwarteten eher durchschnittlichen Innovationstempos mit einem leichten Wachstum des Elektrohandels. Es ist davon auszugehen, dass sich die technologischen Weiterentwicklungen im TV-Segment fortsetzen und somit Wachstumsimpulse im Bereich der Braunen Ware generiert werden. Zusätzlich sind für das Jahr 2018 moderate Wachstumseffekte durch sportliche Großereignisse zu erwarten. Trendwarengruppen wie Health, Sports und Beauty, Virtual Reality und elektronische Freizeitgeräte (zum Beispiel Hoverboards, Drohnen) bringen voraussichtlich Wachstumsimpulse und werden erste Volumeneffekte generieren können. Die Vernetzung von Haustechnik, Haushaltsgeräten und Unterhaltungselektronik – unter der Bezeichnung Smart Home zusammengefasst – wird ebenfalls weiter an Bedeutung gewinnen. Die gesättigten westeuropäischen Elektromärkte werden auch 2018 ein moderates Wachstum auf Vorjahresniveau generieren. In Osteuropa wird sich das Wachstum der Elektronikmärkte auf unterschiedlichem Niveau fortsetzen. Russland kann aktuell in Landeswährung nur ein moderates Marktwachstum vorweisen, aufgrund der positiven Entwicklung des Rubels präsentiert sich der Markt in Euro mit starken Wachstumsraten. Dieser einmalige Währungseffekt entfällt 2018, was ein leichtes bis moderates Wachstum in Euro für das kommende Jahr erwarten lässt. Polen wird das Wachstum der letzten Jahre ab 2018 voraussichtlich auf etwas niedrigerem Niveau fortsetzen können. Es bleibt allerdings abzuwarten, welche Auswirkungen die aktuell geplanten (teilweisen) Sonntags-Öffnungsverbote in Polen auf die Umsatzentwicklung im Einzelhandel haben werden. Für den türkischen Markt gehen wir 2018 aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Unsicherheit von einem leicht schwächeren Wachstum als in der Vergangenheit aus. Prognose von CECONOMY Die Prognose erfolgt wechselkursbereinigt und vor Portfolioveränderungen. UMSATZ Für das Geschäftsjahr 2017/18 erwartet CECONOMY gegenüber dem Vorjahr ein leichtes Wachstum des Gesamtumsatzes. Dazu wird insbesondere die Region West-/Südeuropa beitragen. Korrespondierend erwarten wir eine leichte Verbesserung des Nettobetriebsvermögens im Vergleich zum Vorjahr. ERGEBNIS Sowohl beim EBITDA als auch beim EBIT erwartet CECONOMY ohne Berücksichtigung der Ergebnisbeiträge aus der Beteiligung an Fnac Darty S.A. eine Steigerung mindestens im mittleren einstelligen Prozentbereich. Hierzu wird insbesondere die Region West-/Südeuropa beitragen. Die jeweiligen Vergleichsgrößen im Vorjahr 2016/17 sind bereinigt um Sonderfaktoren (EBITDA: 704 Mio. €, EBIT: 471 Mio. €). Zusätzlich wird im EBITDA und im EBIT 2017/18 unser Anteil des von Fnac Darty S.A. erwirtschafteten Periodenergebnisses enthalten sein. Auf Basis aktueller Analystenschätzungen erwarten wir daraus einen Ergebnisbeitrag im Geschäftsjahr 2017/18 in niedriger bis mittlerer zweistelliger Millionenhöhe. RISIKO- UND CHANCENBERICHT Risiko- und Chancenmanagementsystem Mit Spaltung der METRO GROUP haben sich zahlreiche Veränderungen für die Organisation ergeben. Vor diesem Hintergrund hat CECONOMY das Risiko- und Chancenmanagement in Teilen neu gestaltet, um so den Anforderungen der neuen Organisation adäquat Rechnung zu tragen. Im Folgenden wird somit das neue Risiko- und Chancenmanagementsystem von CECONOMY dargestellt und erläutert. Auch das Risiko- und Chancenprofil hat sich aufgrund der Spaltung der METRO GROUP verändert. Die früheren Top-Risiken der METRO GROUP werden für CECONOMY nicht mehr als die wesentlichen Risiken eingestuft. In einem dynamischen Marktumfeld ist es eine grundlegende unternehmerische Aufgabe, Chancen frühzeitig zu erkennen und konsequent zu nutzen. Dies ist die Voraussetzung für den langfristigen Erfolg unseres Unternehmens. CECONOMY ist zudem ständig Risiken ausgesetzt, die das Erreichen unserer kurz- und mittelfristigen Ziele oder die Umsetzung langfristiger Strategien erschweren können. Zum Teil müssen wir beherrschbare Risiken jedoch bewusst eingehen, um Chancen gezielt nutzen zu können. Als Risiken verstehen wir aus der Ungewissheit über zukünftige Entwicklungen resultierende interne oder externe Ereignisse, die sich negativ auf die Erreichung der Unternehmensziele auswirken können. Chancen definieren wir als mögliche Erfolge, die über die festgelegten Ziele hinausgehen und unsere Geschäftsentwicklung auf diese Weise begünstigen können. Risiken und Chancen sind für uns untrennbar miteinander verbunden. So können beispielsweise Risiken aus verpassten oder nur schlecht genutzten Chancen entstehen. Umgekehrt ist etwa die Wahrnehmung von Chancen in dynamischen Wachstumsmärkten oder neuen Geschäftsfeldern stets mit Risiken verbunden. In diesem Sinne verstehen wir unser Risiko- und Chancenmanagement als ein Instrument, das dazu beiträgt, die Unternehmensziele zu erreichen. Es ist ein systematischer, den gesamten Konzern umfassender Prozess. Er unterstützt das Management dabei, Risiken und Chancen zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern. Risiko- und Chancenmanagement bilden somit eine Einheit. Das Risikomanagement macht Entwicklungen und Ereignisse, die sich negativ auf die Erreichung unserer Geschäftsziele auswirken können, frühzeitig transparent und analysiert ihre Auswirkungen. So können wir gezielt und zeitnah geeignete Maßnahmen zur Bewältigung und Überwachung einleiten. Gleichzeitig eröffnet uns dieser Prognoseprozess die Möglichkeit, sich ergebende Chancen gezielt zu nutzen. ZENTRALE STEUERUNG UND EFFIZIENTE ORGANISATION Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für das Risiko- und Chancenmanagement sind im Konzern eindeutig geregelt und spiegeln unsere Unternehmensstruktur wider. Wir verbinden die zentrale Konzernsteuerung durch die Managementholding CECONOMY AG mit der dezentralen Verantwortung unserer Konzerngesellschaften für das operative Geschäft. Dem Vorstand der CECONOMY AG obliegt die Verantwortung und rechtliche Verpflichtung, ein adäquates Governance-System zu organisieren. Dieses umfasst insbesondere das Risikomanagement-, das interne Kontroll- und das Compliance-Management-System sowie die interne Revision als Teile des sogenannten Governance-, Risk- und Compliance-Systems (kurz GRC-System). Diese Organisation orientiert sich an den in § 107 Abs. 3 AktG sowie im Deutschen Corporate Governance Kodex benannten Governance-Elementen. Ziel ist es, die Transparenz von Strukturen und Prozessen zu erhöhen sowie die Teilsysteme ablauforganisatorisch zu harmonisieren. Dadurch wollen wir die Transparenz und Effizienz des GRC-Systems innerhalb von CECONOMY insgesamt erhöhen und dessen Wirksamkeit kontinuierlich verbessern. Im Konzernkomitee für Governance, Risk und Compliance (kurz GRC-Komitee) der CECONOMY AG erfolgt regelmäßig ein Austausch über die Methodenharmonisierungen und die Weiterentwicklung der GRC-Teilsysteme. Das Gremium erörtert außerdem regelmäßig die aktuelle Risiko- und Chancensituation. Ständige Mitglieder sind Vertreter der Konzernbereiche Accounting, Controlling & Reporting, Risk Management, Internes Kontrollsystem, Treasury & Insurance, Group Corporate Legal, Group Compliance, Strategy & VCP, Mergers & Acquisitions sowie Vertreter des Risikomanagements der MediaMarktSaturn Retail Group. RISIKOMANAGEMENT Der Vorstand der CECONOMY AG trägt für die Angemessenheit und Effektivität des Risikomanagementsystems als Teil des GRC-Systems Sorge. Die Identifikation, die Bewertung, die Steuerung und Überwachung der Risiken erfolgen durch die Konzerngesellschaften. Zentrale Elemente der internen Überwachung sind die Selbsteinschätzung der Wirksamkeit durch die Geschäftsführungen der Konzerngesellschaften sowie die Prüfung der Effektivität durch die interne Revision. Die Effektivität des Risikomanagements wird ebenfalls durch den Aufsichtsrat der CECONOMY AG überwacht. Gemäß den Vorschriften des KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) unterzieht der Abschlussprüfer das Risikofrüherkennungssystem als Teil des Risikomanagementsystems einer periodischen Beurteilung. Das Ergebnis dieser Prüfung legt er Vorstand und Aufsichtsrat vor. Das Mandat für die Steuerung und Entwicklung unseres Risikomanagementsystems obliegt dem CECONOMY AG Corporate Risk Management. Ansatz, Methoden und Standards des Risikomanagements werden für den Konzern in Abstimmung mit dem GRC-Komitee sowie der MediaMarktSaturn Retail Group als derzeit wesentliche Beteiligung festgelegt. Das CECONOMY AG Corporate Risk Management informiert den Vorstand der CECONOMY AG zeitnah und kontinuierlich über wesentliche Entwicklungen im Risikomanagement, stellt den Informationsaustausch innerhalb unseres Unternehmens sicher und unterstützt die Weiterentwicklung des Risikomanagements in den Konzerngesellschaften. CHANCENMANAGEMENT Die systematische Identifikation und Kommunikation von Chancen ist integraler Bestandteil des Steuerungs- und Controllingsystems von CECONOMY. Bei Chancen kann es sich um interne oder externe Ereignisse und Entwicklungen handeln, die unsere Geschäftsentwicklung positiv beeinflussen können. Grundsätzlich streben wir an, dass die wesentlichen Chancen von CECONOMY die identifizierten Risiken kompensieren und somit ein zumindest ausgewogenes Verhältnis zwischen Chancen und Risiken für das Unternehmen besteht. Wir führen makroökonomische Untersuchungen durch, analysieren die relevante Trendlandschaft und werten Markt-, Wettbewerbs- sowie Standortanalysen aus. Zudem befassen wir uns mit den kritischen Erfolgsfaktoren unserer Geschäftsmodelle und relevanten Kostentreibern unseres Unternehmens. Die daraus abgeleiteten Markt- und Geschäftschancen sowie Effizienzsteigerungspotenziale konkretisiert der Vorstand der CECONOMY AG im Rahmen der strategischen sowie der kurz- und mittelfristigen Planung. Dazu sucht er den engen Austausch mit den Leitern der Konzernbereiche und dem Management der Konzerngesellschaften. Als Unternehmen verfolgen wir bei diesem Prozess insbesondere markt- und kundengetriebene Geschäftsansätze. Die Elemente unserer Strategie des langfristig nachhaltigen Wachstums überprüfen wir laufend. BERICHTSWESEN Zentrales Element der internen Risiko- und Chancenkommunikation ist das Konzernberichtswesen. Es wird durch das Berichtswesen zum Risiko- und Chancenmanagement ergänzt. Ziel ist es, die strukturierte und kontinuierliche Auseinandersetzung mit Risiken und Chancen zu ermöglichen und gemäß den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen zu dokumentieren. Der Vorstand erhält auf diesem Wege regelmäßig Informationen zur Risikolage, und es wird sichergestellt, dass negative Trends rechtzeitig erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Einmal im Jahr führen wir eine Risikoinventur durch, in deren Rahmen wir unternehmensweit alle wesentlichen Risiken systematisch erfassen, beschreiben und anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren in den Dimensionen Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit nach einheitlichen Maßstäben bewerten. Die Ergebnisse der Risikoinventur sowie das Risikoportfolio werden regelmäßig aktualisiert. Die in fachlicher Hinsicht jeweiligen Risikoverantwortlichen auf Konzernebene validieren die von den Konzerngesellschaften gemeldeten Ergebnisse für ihren Verantwortungsbereich. In einem zweiten Schritt fassen sie diese in einem funktionalen Risikoprofil mit detaillierter Beschreibung der wesentlichen Einzelrisiken zusammen. Für selektive Kategorien werden die Risikoprofile in direkter Interaktion zwischen den Risikoverantwortlichen auf Konzernebene und dem GRC-Komitee in einem dritten Schritt validiert und konkrete Handlungsmaßnahmen zur verbesserten Risikosteuerung abgeleitet. Darüber hinaus betrachten wir die im Kontext des strategischen Planungsprozesses erstellten Analysen der Stärken und Schwächen sowie der Chancen und Risiken. Ergänzend beziehen wir die Analysen und Berichte ein, die wir im Rahmen von Mittelfristplanungen und Hochrechnungen erstellen. Außerdem berücksichtigen wir relevante Ergebnisse aus dem internen Kontroll- und aus dem Compliance-Management-System, dem Chancenmanagementsystem sowie der internen Revision. Das schließlich aus allen Erkenntnissen abgeleitete übergreifende Risiko- und Chancenportfolio für CECONOMY ermöglicht uns eine sehr gute Gesamtbetrachtung der Risiko- und Chancensituation unseres Unternehmens. Der sogenannte GRC-Bericht beschreibt den Status quo und enthält Empfehlungen zur Risikosteuerung. Darüber hinaus werden die wesentlichen Merkmale der GRC-Teilsysteme dargestellt, einschließlich geplanter Verbesserungsmaßnahmen mit Blick auf die Wirksamkeit der GRC-Teilsysteme. Der Vorstand der CECONOMY AG informiert den Aufsichtsrat und insbesondere den Prüfungsausschuss fortlaufend zum Risiko- und Chancenmanagement. Einmal im Jahr erhält der Aufsichtsrat einen ausführlichen schriftlichen Bericht über die Organisation und Ausrichtung des Risiko- und Chancenmanagements sowie die aktuelle Risiko- und Chancensituation. Regelmäßig zum Zeitpunkt der Aufstellung des Halbjahresfinanzberichts überprüfen und aktualisieren wir das im Vorjahr erstellte übergreifende Risiko- und Chancenportfolio für CECONOMY. Bei plötzlich auftretenden gravierenden Risiken für unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nutzen wir ferner ein Eilmeldesystem. In diesem Fall erhält der Vorstand der CECONOMY AG direkt und unverzüglich alle notwendigen Informationen. Strikte Grundsätze für den Umgang mit Risiken Unternehmerische Risiken gehen wir grundsätzlich nur dann ein, wenn sie beherrschbar sind und aus den verbundenen Chancen eine angemessene Wertsteigerung des Unternehmens zu erwarten ist. Geschäftsinteressen und Risikomanagement-Aspekte werden daher sorgfältig abgewogen und im Rahmen des Möglichen in Einklang gebracht. Risiken, die mit den Kernprozessen des Einzelhandels einhergehen, tragen wir selbst. Zu den Kernprozessen gehören: die Entwicklung und Umsetzung von Geschäftsmodellen, Standortentscheidungen sowie der Ein- und Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Risiken aus unterstützenden Prozessen werden im Konzern gemindert oder, soweit sinnvoll, auf Dritte übertragen. Risiken, die sich weder auf Kernprozesse noch auf unterstützende Prozesse beziehen, gehen wir grundsätzlich nicht ein. Details des Risikomanagements klar definiert Der koordinierte und effiziente Einsatz von Maßnahmen innerhalb des Risikomanagements ist dadurch gewährleistet, dass alle relevanten Fakten in Regelwerken zusammengestellt sind, die auf dem international anerkannten Standard COSO II sowie dem IDW PS 981 basieren. Somit werden durch unser konzernweites Risikomanagementsystem alle strategischen, operativen, finanziellen und Compliance-Risiken erfasst. Grundsätzlich betrachten wir alle externen und internen Risiken für einen prospektiven Ein- und Dreijahres-Zeitraum. RISIKOKLASSIFIZIERUNG Sämtliche identifizierten Risiken klassifizieren wir nach konzernweit einheitlichen Maßstäben anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren in den Dimensionen Schadensausmaß (negative Auswirkungen bezogen auf unsere Unternehmensziele, wesentliche Kennziffern sind EBIT und EBITDA) und Eintrittswahrscheinlichkeit (in Prozent). Bei der Bewertung des Schadensausmaßes unterscheiden wir im Hinblick auf die Konzernrisiken insbesondere fünf Klassen: < 5 Mio. €, ≥ 5 Mio. €, ≥ 25 Mio. €, ≥ 50 Mio. €, ≥ 150 Mio. €. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird für die Konzernrisiken ebenfalls in fünf Klassen aufgeteilt: unwahrscheinlich (≤ 5 Prozent), gering (> 5 bis 25 Prozent), möglich (> 25 bis 50 Prozent), wahrscheinlich (> 50 bis 90 Prozent), hoch (> 90 Prozent). Alle Risiken werden mit ihrer möglichen Auswirkung zum Zeitpunkt der Risikoanalyse und vor zukünftigen eventuellen risikomindernden Maßnahmen bewertet (Darstellung der Bruttorisiken, das heißt vor Einleitung von Maßnahmen zur Risikobegrenzung, jedoch unter Berücksichtigung bereits wirksam implementierter Maßnahmen). Grundsätzlich, jedoch mindestens ab einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 25 bis 50 Prozent, werden für jedes Risiko konkrete Maßnahmen definiert und implementiert, um das Risiko angemessen zu steuern oder zu vermeiden beziehungsweise die mit dem Risiko verbundenen Auswirkungen abzumildern. Darstellung der Risikosituation Für den Berichtszeitraum hat der Vorstand der CECONOMY AG neben den allgemeinen Risiken die folgenden, für CECONOMY wesentlichen, Risiken (Bruttorisiken) identifiziert und bewertet. Die Risiken von CECONOMY werden anhand des möglichen Schadensausmaßes sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit wie folgt in drei Kategorien – hoch, mittel und gering – eingeordnet: Die als hoch (H) eingestuften Risiken gelten als wesentlich für CECONOMY und werden im Folgenden ausführlich dargestellt. Die Reihenfolge impliziert keine Wertigkeit der Risiken. Risiken, die wir als mittel (M) oder gering (G) einstufen, stellen wir im Risiko- und Chancenbericht grundsätzlich nicht gesondert dar, es sei denn, wir erwarten, dass das Risiko zukünftig besondere Relevanz für den Konzern oder unsere Aktionäre erlangt. Nr. Wesentliche Risiken 2016/17 Risikogruppe Risikobewertung 1 Deutliche Verschärfung des Wettbewerbs im digitalen Wandel Risiken aus dem Handelsgeschäft hoch 2 Ausfall von Forderungen durch Insolvenz von Geschäftspartnern Risiken aus dem Handelsgeschäft hoch 3 Ratingherabstufung CECONOMY AG Finanzwirtschaftliche Risiken hoch 4 Budget- und Prognoseabweichungen aufgrund des zunehmend dynamischen Kundenverhaltens sowie vor dem Hintergrund der makroökonomischen Entwicklung (einschließlich Abwertung von Firmen- und Vermögenswerten als Folge der Abweichung) Finanzwirtschaftliche Risiken hoch Nachfolgend erläutern wir die wesentlichen Risiken, eingeordnet in verschiedene Risikogruppen sowie die entsprechenden Steuerungsmaßnahmen. RISIKEN AUS DEM HANDELSGESCHÄFT Gerade in den saturierten Märkten Westeuropas und vor dem Hintergrund des digitalen Wandels ist der Einzelhandel durch eine hohe Veränderungsdynamik und einen intensiven Wettbewerb geprägt. Dadurch entstehen Faktoren, die den Geschäftsverlauf beeinflussen und natürliche Geschäftsrisiken darstellen können. Ein wesentliches Geschäftsrisiko ist eine deutliche Verschärfung des Wettbewerbs im digitalen Wandel vor allem durch Onlinehändler wie zum Beispiel Amazon (Risiko Nr. 1). Der intensive Kampf um Marktanteile in gesättigten Märkten und während der Marktkonsolidierungsphase gegen preisaggressive Wettbewerber kann zu zunehmendem Margendruck und dem Verlust von Marktanteilen führen. Um dieses Risiko abzuschwächen, beobachten wir kontinuierlich Markt und Wettbewerber und übernehmen eine aktive Rolle in der Marktkonsolidierung. Außerdem werten wir regelmäßig interne und externe Informationen aus, damit wir Markttrends und sich verändernde Ansprüche unserer Kunden frühzeitig erkennen. Darüber hinaus ist auch der Ausfall von Forderungen durch Insolvenz von wichtigen Lieferanten, insbesondere von Mobilfunkprovidern, ein Risiko, das wir kontinuierlich überwachen und steuern (Risiko Nr. 2). Dazu analysieren wir regelmäßig Informationen über unsere Lieferanten, um im Bedarfsfall frühzeitig Schutzmaßnahmen in Bezug auf ausstehende Forderungen ergreifen zu können. Dies umfasst selbstverständlich auch eine Prüfung der Bonität unserer Vertragspartner. Höhere Außenstände gewähren wir nur Geschäftspartnern mit guter Bonität. Außerdem wird regelmäßig geprüft, ob zum Beispiel eine Anpassung von bestehenden Verträgen mit Mobilfunkprovidern zu einer Reduzierung des Ausfallrisikos beitragen kann. FINANZWIRTSCHAFTLICHE RISIKEN Preisänderungsrisiken (Zinsrisiken, Währungsrisiken, Aktienkursrisiken), Liquiditätsrisiken, Bonitätsrisiken bei Kontrahenten für Finanzgeschäfte sowie Risiken aus Schwankungen der Zahlungsströme können erhebliche negative Auswirkungen auf unser Finanzergebnis haben. Die finanzwirtschaftlichen Risiken von CECONOMY werden daher zentral gesteuert. Integraler Bestandteil der Steuerung der finanzwirtschaftlichen Risiken ist zudem die Gewährleistung eines uneingeschränkten Kapitalmarktzugangs für die CECONOMY AG. Eine Herabstufung unseres Ratings in den Non-Investmentgrade-Bereich unterhalb von Baa3/BBB– hätte negative Auswirkungen auf unsere Liquidität und die Konzernfinanzierung (Risiko Nr. 3). Darüber hinaus können negative Auswirkungen auf das Nettobetriebsvermögen (Net Working Capital) nicht ausgeschlossen werden. Grundsätzlich würde eine Verschlechterung des Nettobetriebsvermögens zusätzlichen Finanzbedarf auslösen. Daher optimieren und überwachen wir kontinuierlich die ratingrelevanten Kennzahlen, um so auch kurzfristig Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Um dem Risiko entgegenzuwirken, richtet sich unsere Strategie vor allem auf die Optimierung des Nettobetriebsvermögens sowie unserer Investitionsmittel. Darüber hinaus haben wir unerwartete Abweichungen vom Budget oder von der Prognose insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmend dynamischen Kundenverhaltens sowie der makroökonomischen Entwicklung als ein weiteres Risiko identifiziert (Risiko Nr. 4). Solche Abweichungen könnten dazu führen, dass wir unsere Planzahlen nicht erreichen oder Geschäftsentscheidungen auf Basis unzutreffender Annahmen treffen. Dadurch kann eine Neubewertung von Vermögenswerten, einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerten, nötig werden, die unsere Vermögens- und Ertragslage (EBIT) negativ beeinträchtigen würde. Außerdem können Abweichungen von unseren Prognosen zu Vertrauensverlust am Kapitalmarkt führen. Maßnahmen zur Begrenzung dieser Risiken räumen wir daher eine hohe Priorität ein. So implementieren wir in diesem Zusammenhang konsequent strategische und organisatorische Maßnahmen, die zum einen auf eine Verbesserung der Daten- und Prognosequalität abzielen und zum anderen auf eine Verbesserung des Ergebnisses ausgerichtet sind. Ein besonderer Fokus liegt diesbezüglich auf den Ländern, für die ein Wertminderungsrisiko besteht. Außerdem wirken wir diesen Risiken durch enge Überwachung sowie durch effektive interne Kontrollen für den Budget- und Prognoseprozess entgegen. Darüber hinaus intensivieren wir den Planungsprozess sowie damit verbundene interne Informationsfluss- und Abstimmungsprozesse weiter. Dazu tragen unter anderem eine engere Verzahnung der strategischen Planung mit dem Budgetprozess sowie die stärkere Einbeziehung der Kontrollgremien in den Strategie- und Budgetierungsprozess bei. Zudem unterstützen wir die proaktive Implementierung der Strategie von CECONOMY durch die Entwicklung und Umsetzung von Wertschöpfungsplänen (Value Creation Plans) auf Landesebene. Schließlich vermittelt der Prognosebericht einen Einblick in die Erwartung des Konzerns an die Geschäftsentwicklung des kommenden Geschäftsjahres. LEISTUNGSWIRTSCHAFTLICHE RISIKEN Das Onlinegeschäft ist ein starker Wachstumstreiber für CECONOMY. Wir treiben den Ausbau unserer Onlineaktivitäten daher stetig voran. Die damit einhergehende steigende Komplexität resultiert in zusätzlichen Herausforderungen und Risiken, denen wir durch eine enge Zusammenarbeit mit den betroffenen Fachbereichen begegnen. Eine Verzögerung des Onlineausbaus aufgrund der Verschärfung des Wettbewerbs vor allem durch Onlinehändler wie zum Beispiel Amazon könnte zu einer Schwächung der Wettbewerbsposition von CECONOMY führen und damit das Umsatzwachstum dämpfen. Zudem würde ein deutlich langsameres Wachstum als prognostiziert im Bereich Services & Solutions unter Umständen dazu führen, dass wir Marktanteile an unsere Wettbewerber verlieren. Neben negativen Auswirkungen auf Umsatz und EBITDA/EBIT wären aufgrund der Relevanz des Bereichs Services & Solutions für unser Geschäftsmodell und in der Kapitalmarktkommunikation auch kapitalmarktbezogene Auswirkungen möglich. Neben den beschriebenen wesentlichen Risiken für CECONOMY ergeben sich ebenfalls Risiken, die aus der Spaltung der METRO GROUP resultieren, zum Beispiel steuerliche Risiken. Diese wurden im Vorfeld der Spaltung und danach fortlaufend überwacht und evaluiert. Für CECONOMY schätzen wir die Eintrittswahrscheinlichkeit jedoch unter 5 Prozent ein und betrachten die Risiken daher nicht als wesentlich für den Konzern. Die folgenden Risiken werden aufgrund ihrer allgemeingültigen Bedeutung im Rahmen des Risikomanagements fortlaufend analysiert, sind aber aus heutiger Sicht nicht wesentlich für CECONOMY. Ein Risiko, das für CECONOMY nicht als wesentlich eingestuft wird, betrifft die gesamtwirtschaftliche und politische Situation in den Ländern, in denen wir tätig sind. Die uneinheitliche Entwicklung der Weltwirtschaft mit solidem Wachstum in West- und Zentraleuropa und einer schwächeren Entwicklung in den osteuropäischen Märkten birgt Herausforderungen für CECONOMY. Darüber hinaus stellen die sich ständig ändernden nationalen Rahmenbedingungen sowie Unruhen, Wechsel in politischen Führungen und Anschläge Risiken für CECONOMY dar. Im Berichtsjahr ist in diesem Kontext insbesondere die Türkei zu nennen, in der die innenpolitische Lage nach wie vor angespannt ist. Unsere internationale Präsenz hat jedoch den Vorteil, dass sich volkswirtschaftliche, rechtliche und politische Risiken sowie Nachfrageschwankungen zwischen Ländern ausgleichen können. Außerdem haben wir die neuen und immer komplexeren Regulierungen zum Datenschutz, zum Beispiel bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten oder der Verwendung von kundenspezifischen Informationen, als Risiko für unser Unternehmen identifiziert. Daher bereiten wir uns aktiv auf die Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung vor. Dies beinhaltet eine Vielzahl von strategischen und organisatorischen Maßnahmen, unter anderem die Stärkung des Bewusstseins für die Anforderungen des Datenschutzes auf allen Ebenen im Konzern sowie die Verankerung der Verpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in den Arbeitsverträgen. Insbesondere Mitarbeiter aus Unternehmensbereichen, die Zugang zu sensiblen Daten haben und mit diesen arbeiten, werden intensiv zum Thema Datenschutz und -sicherheit geschult. Störungen wichtiger Geschäftsabläufe, zum Beispiel durch Ausfälle der IT-Systeme oder aufgrund von Cyberattacken, haben wir ebenfalls als ein nicht wesentliches Risiko für CECONOMY identifiziert. Systeme für den Onlinehandel müssen ständig verfügbar sein, da dieser eine permanente Erreichbarkeit auch abseits von Ladenöffnungszeiten voraussetzt. Für den Geschäftsbetrieb zwingend erforderliche Systeme in den Märkten, vor allem Kassen, sind weitgehend autark und können auch bei einem Ausfall von Netzwerken oder zentralen Systemen ohne Unterbrechung für einige Zeit weiter eingesetzt werden. Fallen Teile der Netzwerke aus, können sie automatisch auf Umleitungsstrecken oder redundante Wege ausweichen. Moderne Technologien, wie beispielsweise die Remote-Steuerung von Servern und das Cloud-Computing, erlauben es uns, Hardware effizient zu nutzen. Außerdem lassen sich zentrale IT-Systeme bei Ausfall von einem oder mehreren Servern schnell wiederherstellen. Daneben können sich weitere nicht wesentliche Risiken aus den vielfältigen Rechtsvorschriften und selbst gesetzten Verhaltensstandards ergeben, denen CECONOMY unterliegt. Beispielsweise können im Rahmen der geschäftlichen Beziehungen zu Lieferanten von CECONOMY etwa bei der Frage der Wiederverkaufspreise von Handelsware Kartellrechtsrisiken auftreten. Für anhängige Kartellverfahren wurde, sofern die Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist, eine angemessene Risikovorsorge gebildet. Mitarbeiter in sensiblen Geschäftsbereichen werden im Rahmen des Kartellrechtsprogramms intensiv geschult. Grundsätzlich sind die gesetzlichen Anforderungen der verschiedenen Rechtsordnungen sowie die Erwartungen unserer Kunden und der Öffentlichkeit zur Sicherstellung von Compliance im Unternehmen weiter gestiegen und komplexer geworden. Um diesen Rahmenbedingungen gerecht zu werden, hat CECONOMY ein konzernweites Compliance-Management-System eingerichtet und kontinuierlich weiterentwickelt. Dieses zielt darauf ab, Regelverstößen im Unternehmen systematisch und dauerhaft vorzubeugen. Darstellung der Chancensituation Für CECONOMY bestehen vielfältige Chancen für eine künftige nachhaltig positive Geschäftsentwicklung. Diese ergeben sich für uns vor allem daraus, dass wir uns konsequent und frühzeitig auf die Bedürfnisse unserer Kunden ausrichten. Unser zentrales Ziel ist es, einen Mehrwert für unsere Kunden zu schaffen und sie in der digitalen Welt zu begleiten. Dazu entwickeln wir stetig neue Geschäftsmodelle, Lösungen und Formate und nutzen die Möglichkeiten, die sich aus der Digitalisierung ergeben. Dabei berücksichtigen wir auch die demografische Entwicklung, die zunehmende Differenzierung in den reifen Märkten Westeuropas und das Bevölkerungswachstum in den Entwicklungs- und Schwellenländern. Wir analysieren die relevante globale und nationale Trendlandschaft und treffen die erforderlichen Entscheidungen, um Chancen in der Zukunft gezielt zu nutzen und Wettbewerbsvorteile zu erarbeiten. Die nachfolgend dargestellten Chancen schätzen wir bezüglich möglicher positiver Auswirkungen auf unsere Unternehmensziele der nächsten fünf Jahre als wesentlich für CECONOMY ein. CHANCEN AUS DER ENTWICKLUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN Im Geschäftsjahr 2017/18 erwarten wir eine leichte Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Handel, von der wir aber grundsätzlich bei Umsatz und Ergebnis profitieren könnten. UNTERNEHMENSSTRATEGISCHE CHANCEN CECONOMY hat in den Ländern, in denen der Konzern vertreten ist, einen sehr hohen Bekanntheitsgrad. In vielen Märkten haben wir führende Positionen erreicht. Diese gilt es weiter zu festigen und auszubauen. Vor allem in den Ländern, in denen herausfordernde Rahmenbedingungen herrschen, haben sich schwächere Marktteilnehmer zurückgezogen. Wir versuchen, die entstehenden Lücken zu füllen oder, sofern sinnvoll, einzelne Standorte zu übernehmen und wollen aktiv die paneuropäische Marktkonsolidierung vorantreiben. Der Rückzug von Wettbewerbern würde Chancen für weitere Marktanteilsgewinne eröffnen. Dazu analysieren wir fortlaufend Wettbewerber und andere potenzielle Übernahmekandidaten. Zusätzliches Potenzial sehen wir darüber hinaus in der erfolgreichen Repositionierung von Landes- und Tochtergesellschaften, die in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld agieren (zum Beispiel Russland, Italien). Bereits laufende Maßnahmen zur Transformation, Repositionierung und Restrukturierung zielen darauf ab, die Marktposition zu verbessern und die Profitabilität zu steigern, insbesondere im Hinblick auf Fokusthemen wie die Konsolidierung des Einkaufs, der Logistik und des Länderportfolios. Eine weitere wichtige Chance für den künftigen Erfolg unseres Unternehmens ist ein deutlich schnellerer Ausbau des Onlinegeschäfts als angenommen. Im Handel verzeichnet das Onlinegeschäft hohe Wachstumsraten und eine Annäherung des Onlinemarktanteils an das Brick & Mortar-Geschäft könnte möglich sein. Wir gehen davon aus, dass sich diese positive Entwicklung im Onlinegeschäft auch künftig fortsetzen wird und die Dynamik im Wettbewerbsumfeld sowohl beim stationären Geschäft als auch beim Internethandel mittelfristig bestehen bleibt. Daher ist es für CECONOMY unerlässlich, den Vertriebskanal Internet weiter auszubauen. Unsere Internetpräsenz hat sich in den letzten Jahren bereits intensiviert, und wir optimieren unsere Onlineshops kontinuierlich. Im Geschäftsjahr 2016/17 haben wir weitere Fortschritte beim Wandel vom rein stationären Anbieter hin zu einem verzahnten Mehrkanalvertrieb (Multichannel) erzielt und verbinden so die Vorteile der physischen und digitalen Welt miteinander. Gegenüber reinen Internetanbietern schaffen wir damit für die Kunden einen echten Mehrwert. Um den weiteren Onlineausbau sicherzustellen, investieren wir nicht nur in technische, sondern auch in personelle Ressourcen, die das notwendige Know-how mit in unsere Unternehmen einbringen. Darüber hinaus sehen wir eine wichtige Chance im weiteren Ausbau unseres Angebots im Bereich Service. Dabei stehen der Kunde und seine Bedürfnisse, beispielweise nach Unterstützung bei immer komplexer werdenden Produkten, im Mittelpunkt. Dazu haben wir an unseren Standorten sogenannte Smartbars eingerichtet, die vor Ort Reparaturen ausführen und den Kunden im Problemfall zur Seite stehen. Um unsere Kunden auch zu Hause in Technikfragen zu unterstützen, arbeiten wir insbesondere mit der DTB Deutsche Technikberatung GmbH zusammen. Vor diesem Hintergrund prüfen wir laufend mögliche Akquisitionen, die unser Angebot im Bereich Service weiter bereichern. Zudem entwickeln und implementieren wir neue Service-Konzepte, die unser Angebot erweitern und ergänzen. Eine weitere Chance sehen wir in unserer strategischen Beteiligung an Fnac Darty S.A., an der wir im Juli 2017 einen Anteil von circa 24,33 Prozent erworben haben. Darüber hinaus sehen wir Chancen in der verstärkten Zusammenarbeit mit unseren strategischen Partnern. Beispielsweise testen wir bereits unsere Shop-in-Shop-Konzepte, bei denen wir unter anderem die Elektronikabteilungen von METRO Cash & Carry bewirtschaften, in Russland. Wir sind der Überzeugung, dass die Anwendung innovativer Ideen im Zusammenhang mit der voranschreitenden Digitalisierung die Zukunft der Handelsindustrie immer stärker beeinflussen wird und die Entstehung neuer Geschäftsmodelle vorantreibt. Gleichermaßen beeinflusst die Digitalisierung auch das Verhalten unserer Kunden. Innerhalb unseres Konzerns sehen wir Potenzial in denjenigen neuen Geschäftsmodellen, die unseren Kunden einen exzellenten Mehrwert bieten, gut zu unserer Strategie passen sowie an die bestehenden Stärken unserer operativen Prozesse anknüpfen. Daher prüfen wir kontinuierlich neue Konzepte und pflegen einen intensiven Austausch mit für uns relevanten Start-ups, zum Teil über direkte Beteiligungen an den Start-ups, um Einblicke in neue Geschäftsfelder zu erhalten und innovative Ideen zu entwickeln. Dazu haben in der Vergangenheit vor allem das Spacelab-Accelerator-Programm genutzt. Zukünftig wird CECONOMY hierbei durch das neu gegründete „Retailtech Hub“ unterstützt. LEISTUNGSWIRTSCHAFTLICHE CHANCEN Zusätzlich zur konsequenten Erschließung von Kostensenkungspotenzialen schaffen Produktivitätssteigerungen, insbesondere durch Prozessoptimierungen, sowie die Zentralisierung von Kernfunktionen über die gesamte Organisation die Basis für nachhaltigen Erfolg. Hierzu gehören zahlreiche Vorhaben, die wir bereits initiiert haben und weiterhin konsequent umsetzen werden. Dazu zählen beispielsweise die Zentralisierung unseres Einkaufs und die Optimierung der Lieferkette. Sollten wir mit der Umsetzung weiterer Produktivitätsverbesserungen größere Fortschritte machen als derzeit erwartet, könnte sich dies positiv auf unsere Geschäftsentwicklung auswirken. Das Thema Nachhaltigkeit ist uns wichtig, und wir glauben, dass es auch zukünftig global weiter an Bedeutung gewinnen wird. Erwartungen von Kunden, Mitarbeitern, Investoren, Politik und Gesellschaft werden zunehmen und wir möchten ihnen gerecht werden. Dazu entwickeln wir eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie, die wir konsequent umsetzen. Neben der Steigerung der Attraktivität unserer Marke, des Angebots und unserer Eigenmarken sehen wir durch das Thema Nachhaltigkeit eine Fülle von neuen Geschäftsmodellen, die wir derzeit im Hinblick auf ihr Potenzial detailliert analysieren. Darüber hinaus prüfen wir kontinuierlich weitere Chancen und Initiativen im Bereich Nachhaltigkeit. Dazu zählen zum Beispiel die Erarbeitung eines nachhaltigeren Sortiments und Serviceangebots sowie Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes. Diese Chancen sowie unser gesellschaftliches Engagement können unsere Reputation positiv beeinflussen. Mittelfristig wird das zur Umsatzsteigerung beitragen. Außerdem glauben wir, dass ein stärkerer Fokus auf Nachhaltigkeit auch einen positiven Einfluss auf unsere Aktie haben kann. Insbesondere für nachhaltig orientierte Investoren werden wir an Attraktivität gewinnen und können uns Zugang zu verbesserten Konditionen verschaffen. Gesamtbewertung der Risikosituation durch die Unternehmensleitung Vorstand und Aufsichtsrat der CECONOMY AG werden regelmäßig über die Risiko- und Chancensituation des Unternehmens informiert. Durch die Spaltung der METRO GROUP hat sich das gesamte Risiko- und Chancenprofil verändert und ist nicht mehr mit dem Vorjahr vergleichbar. Für die Beurteilung der gegenwärtigen Situation wurden die Risiken und Chancen nicht nur isoliert betrachtet, sondern es wurden auch Interdependenzen analysiert und entsprechend ihrer Wahrscheinlichkeit und ihrer Auswirkung bewertet. Die Beurteilung hat ergeben, dass die Risiken insgesamt beherrschbar sind. Die identifizierten Risiken stellen sowohl einzeln als auch in ihrer Gesamtheit keine den Fortbestand der CECONOMY AG und des Konzerns gefährdenden Risiken im Hinblick auf Illiquidität oder Überschuldung im Zeitraum von mindestens einem Jahr dar. Wir sind zuversichtlich, dass die Ertragskraft von CECONOMY eine solide Basis für eine nachhaltige sowie positive Geschäftsentwicklung und die Nutzung vielfältiger Chancen bietet. Diese Einschätzung spiegelt sich in der Bewertung der von uns beauftragten international führenden und unabhängigen Ratingagentur Moody‘s wider. Die Kreditwürdigkeit wird im Investmentgrade-Bereich Baa3 – mit stabilem Ausblick –eingestuft. Grundlegende Änderungen der Risiko- und Chancenlage erwartet der Vorstand der CECONOMY AG derzeit nicht. VERGÜTUNGSBERICHT Dieser Vergütungsbericht gibt erläuternde Informationen zur Vergütung von Vorstand, Aufsichtsrat und Führungskräften der CECONOMY AG. Für Vorstand und Aufsichtsrat werden das Vergütungssystem in seinen Grundzügen sowie Struktur und Höhe der Vergütung dargestellt. Bei den Führungskräften informiert der Bericht zu deren anteilsbezogener Vergütung. Die Angaben zu Vorstand und Aufsichtsrat folgen dem deutschen Handelsgesetzbuch und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Im Geschäftsjahr 2016/17 maßgebliche Vergütungssysteme für die Mitglieder des Vorstands der ehemaligen METRO AG und für die Mitglieder des Vorstands der CECONOMY AG Das zu Beginn des Geschäftsjahres 2016/17 geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der ehemaligen METRO AG war auf deren Hauptversammlung am 20. Februar 2015 mit 99,6 Prozent der abgegebenen Stimmen gebilligt worden. Daher konnte es noch nicht die im Berichtsjahr erfolgte Aufteilung der ehemaligen METRO GROUP in zwei unabhängige, börsennotierte Unternehmen berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund hatte der Aufsichtsrat der ehemaligen METRO AG noch im vergangenen Geschäftsjahr für die beiden aus der Aufteilung hervorgehenden Einheiten neue Vorstandsvergütungssysteme entwickelt, die er spezifisch auf die jeweilige Geschäftstätigkeit in den Bereichen Consumer Electronics beziehungsweise Groß- und Lebensmitteleinzelhandel ausgerichtet hat. Mit Wirksamwerden der Abspaltung wurde die Vergütung gemäß dem zu Beginn des Geschäftsjahres 2016/17 geltenden Vergütungssystem unterjährig abgerechnet. Seit Beginn des Geschäftsjahres 2017/18 gilt sodann für die CECONOMY AG das neue Vergütungssystem, das die Hauptversammlung der ehemaligen METRO AG am 6. Februar 2017 mit 79,1 Prozent der abgegebenen Stimmen gebilligt hat und der Aufsichtsrat der ehemaligen METRO AG durch Beschluss in seiner Sitzung im März 2017 nochmals in einzelnen Aspekten angepasst hat. Nachfolgend werden in ihren jeweiligen Grundzügen in erster Linie die Vergütung des Vorstands der ehemaligen METRO AG im Geschäftsjahr 2016/17 für den Zeitraum bis zum Wirksamwerden der Abspaltung (bis zu dem Zeitpunkt der Abspaltung amtierende Vorstandsmitglieder Olaf Koch, Pieter C. Boone, Mark Frese, Pieter Haas, Heiko Hutmacher) sowie die Vergütung des Vorstands der CECONOMY AG im Geschäftsjahr 2016/17 nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Abspaltung (ab diesem Zeitpunkt amtierende Vorstandsmitglieder Pieter Haas, Mark Frese und Dr. Dieter Haag Molkenteller) dargestellt. ALLGEMEINE MERKMALE Das Vergütungssystem für den Vorstand enthält die allgemeinen Maßstäbe, nach denen die Festlegung der individuellen Vergütung der Vorstandsmitglieder erfolgt, sowie die konkreten Vorgaben für die Zusammensetzung und Ausgestaltung der einzelnen Vergütungskomponenten. Gemäß den Regelungen des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex wird das System für die Vergütung des Vorstands durch den Aufsichtsrat der CECONOMY AG beschlossen. Im Hinblick auf diese Festlegung hat die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der CECONOMY AG dem Aufsichtsratspräsidium die Aufgabe zugewiesen, die Beschlussfassung des Aufsichtsrats vorzubereiten und gegebenenfalls eine Beschlussempfehlung auszusprechen. Diese vorbereitende Tätigkeit hatte der Aufsichtsrat der ehemaligen METRO AG bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Abspaltung dem Personalausschuss des Aufsichtsrats der ehemaligen METRO AG übertragen. Im Grundsatz setzten sich die Gesamtbezüge des Vorstands zusammen aus einer festen jährlichen Grundvergütung und zwei variablen erfolgsabhängigen Komponenten. Die beiden variablen Komponenten unterscheiden sich, um ausgewogene Anreize zur Steigerung des Unternehmenserfolgs zu schaffen, in ihren Bemessungsgrundlagen sowohl hinsichtlich der Parameter, an denen sie ausgerichtet sind, als auch hinsichtlich der jeweils maßgeblichen Betrachtungszeiträume. Zusätzlich zu den Vergütungskomponenten im engeren Sinn gewährt das Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung und weitere Nebenleistungen. Die Gesamtbezüge der einzelnen Mitglieder des Vorstands sowie die einzelnen Vergütungskomponenten stehen im Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Mitglieds des Vorstands sowie zur Lage der Gesellschaft und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an die Üblichkeit von Vergütungen. Neue Mitglieder des Vorstands erhalten gegebenenfalls eine gegenüber dienstälteren Vorstandsmitgliedern der Höhe nach geminderte Grundvergütung und variable Vergütung. Eine planmäßige Erhöhung mit zunehmendem Dienstalter ist nicht vorgesehen. Grundvergütung Die Grundvergütung ist mit den jeweiligen Vorstandsmitgliedern als Festvergütung vereinbart und wird in monatlichen Raten ausbezahlt. Kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung (Short-Term Incentive / Sonderprämien) Das Short-Term Incentive (STI) honoriert die operative Unternehmensentwicklung anhand von finanziellen, auf das jeweilige Geschäftsjahr bezogenen Erfolgszielen. Für jedes Vorstandsmitglied wird zunächst ein Zielbetrag in Euro festgelegt. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich durch Multiplikation dieses Zielbetrags mit einem bestimmten Faktor. Der jeweilige Faktor wird ermittelt als Gesamtzielerreichungsgrad der zuvor einzeln ermittelten Zielerreichungsgrade der jeweils maßgeblichen finanziellen Erfolgsziele. Die Zielerreichung der im Einzelnen definierten finanziellen Erfolgsziele bemisst sich an der Entwicklung von im Voraus festgelegten Parametern beziehungsweise Unternehmenskennzahlen bezogen auf das jeweilige Geschäftsjahr. Um nach dem Ende eines Geschäftsjahres die Zielerreichung ermitteln zu können, bestimmt der Aufsichtsrat im Regelfall vor dem Beginn des betreffenden Geschäftsjahres für jeden zu betrachtenden Parameter Schwellenwerte (Eintrittshürden) und Zielwerte für die Erreichung eines Zielerreichungsgrads von 1,0 (entspricht 100 Prozent Zielerfüllung). Nach weiterer Maßgabe der Regelungen in den Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder berücksichtigt der Aufsichtsrat bei der Festlegung der Schwellenwerte das vom Vorstand zur Zustimmung durch den Aufsichtsrat vorgelegte Jahresbudget der Gesellschaft für das betreffende Geschäftsjahr. Nach dem Ende des Geschäftsjahres wird für jedes der Erfolgsziele der Grad der Zielerreichung gemessen und daraus ein Zielerreichungsfaktor ermittelt. Die nachfolgende Beispielrechnung verdeutlicht die Bandbreite möglicher Zielerreichungsgrade: ― Ist die Zielerfüllung 100 Prozent, beträgt der Zielerreichungsgrad 1,0. ― Ist die Zielerfüllung kleiner oder gleich dem Schwellenwert, so ist der Zielerreichungsgrad 0,0. ― Der Zielerreichungsgrad bei einer Zielerfüllung zwischen dem Schwellenwert und dem Zielwert sowie bei einer Zielerfüllung über 100 Prozent wird mittels linearer Interpolation ermittelt. Um die individuelle Leistungsbezogenheit der Vorstandsvergütung sicherzustellen und die Leistung der einzelnen Vorstandsmitglieder individuell zu honorieren (individuelle Performance), behält sich der Aufsichtsrat generell das Recht vor, das Short-Term Incentive nach seinem Ermessen um bis zu 30 Prozent zu reduzieren oder um bis zu 30 Prozent zu erhöhen. Zusätzlich kann der Aufsichtsrat Mitgliedern des Vorstands für besondere außerordentliche Leistungen Sonderprämien gewähren. Erfolgsabhängige Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung (Long-Term Incentive) Das Long-Term Incentive (LTI) ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet und hat eine dementsprechend mehrjährige Bemessungsgrundlage. Das Long-Term Incentive ist in der Regel als Plan ausgestaltet, aus dem den Mitgliedern des Vorstands pro Geschäftsjahr einzelne Tranchen mit einer Laufzeit von in der Regel drei bis vier Jahren begeben werden. Die Ermittlung der Zielerreichung erfolgt über die Laufzeit der jeweiligen Tranche anhand von Erfolgszielen, die spezifische Anreize für eine langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung unter Berücksichtigung der Erwartungen der Aktionäre und der weiteren Stakeholder setzen. Auch im Rahmen des Long-Term Incentives wird für jedes Vorstandsmitglied zunächst ein Zielbetrag in Euro festgelegt. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich durch Multiplikation dieses Zielbetrags mit dem Faktor der Gesamtzielerreichung. Für den Fall der Beendigung der Tätigkeit sind gesonderte Regelungen zur Auszahlung von Tranchen vereinbart. SYSTEM ZUR VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS DER EHEMALIGE N METRO AG BIS ZUM ZEITPUNKT DES WIRKSAMWERDENS DER ABSPALTUNG Die Abspaltung hat im vergangenen Geschäftsjahr eine unterjährige Anpassung der Erfolgsziele und Vergleichsparameter bedingt. Dies betraf sowohl die einjährige variable Vergütung als auch die mehrjährige variable Vergütung. In diesem Kontext sind auch die bereits begebenen Tranchen der mehrjährigen variablen Vergütung korrigiert worden, was die Erklärung einer Abweichung von der Empfehlung gemäß Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 8 DCGK erforderte. Kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung (Short-Term Incentive / Sonderprämien) Das zu Beginn des Geschäftsjahres 2016/17 geltende gegenüber dem Vorjahr unveränderte Vergütungssystem sah für die Honorierung der operativen Unternehmensentwicklung durch das Short-Term Incentive zunächst die nachfolgenden drei finanziellen auf das Geschäftsjahr bezogenen Erfolgsziele mit einer relativen Gewichtung von je einem Drittel vor: ― EBIT vor Sonderfaktoren der ehemaligen METRO GROUP, ― Rendite auf das eingesetzte Kapital/Return on Capital Employed (RoCE) der ehemaligen METRO GROUP und ― Flächenbereinigtes Umsatzwachstum/Like-for-like Sales Growth der ehemaligen METRO GROUP. Für das Spaltungsjahr 2016/17 hatte der Aufsichtsrat jedoch beschlossen, das STI für den Fall, dass die Abspaltung des Geschäftsbereichs Groß- und Lebensmitteleinzelhandel von der ehemaligen METRO AG – wie erwartet – vor Ende des Geschäftsjahres 2016/17 wirksam wird, zu modifizieren. Bei Wirksamwerden der Abspaltung des Geschäftsbereichs Groß- und Lebensmitteleinzelhandel vor Ende des Geschäftsjahres 2016/17 sollte das STI unterjährig abgerechnet und ausbezahlt werden. Hierbei sollte das Erfolgsziel RoCE, das aufgrund der hohen Saisonalität des Handelsgeschäfts im Jahresverlauf unterjährig nicht sinnvoll abgerechnet werden kann, außen vor bleiben und die Abrechnung allein auf Basis der zwei weiteren Erfolgsziele erfolgen, die in diesem Fall zu je 50 Prozent gewichtet werden sollten. Für die unterjährige Abrechnung des STI sollten sodann die zum unmittelbar vorhergehenden Quartalsstichtag erreichte Zielerfüllung und die zeitanteilig berechneten STI-Zielbeträge zugrunde gelegt werden. Durch das Wirksamwerden der Abspaltung durch Eintragung im Handelsregister der ehemaligen METRO AG am 12. Juli 2017 haben sich die relevanten Zeitpunkte zur Ermittlung der erreichten Zielerfüllung und für die zeitanteilige Berechnung der STI-Zielbeträge ergeben. Dementsprechend wurden im Rahmen der unterjährigen Abrechnung individuell die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Zielbeträge und Auszahlungscaps zugrunde gelegt. € Zielbetrag des Short-Term Incentive für das Geschäftsjahr 2016/17 bis zum Wirksamwerden der Abspaltung Begrenzung der Auszahlung für das Geschäftsjahr 2016/17 bis zum Wirksamwerden der Abspaltung Olaf Koch 938.710 1.877.420 Pieter C. Boone 569.032 1.138.064 Mark Frese 704.032 1.408.064 Pieter Haas 704.032 1.408.064 Heiko Hutmacher 704.032 1.408.064 Erfolgsabhängige Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung (Long Term Incentive) Zu Beginn des Geschäftsjahres 2016/17 hatte die ehemalige METRO AG an die Mitglieder des Vorstands verschiedene Tranchen aus den nachfolgenden Plänen begeben: ― Performance Share Plan – Tranche 2013 Die letzte im Rumpfgeschäftsjahr 2013 ausgegebene und zu Beginn des Geschäftsjahres 2016/17 noch nicht beendete Tranche des Performance Share Plan beruhte auf der Zuteilung von sogenannten Performance Shares, die nach Ablauf eines Zeitraums von mindestens drei Jahren zu einer Barauszahlung in Abhängigkeit von der Entwicklung des Kurses der ehemaligen METRO-Aktie absolut und relativ im Vergleich zum Mittelwert aus den Aktienindizes DAX 30 und Euro Stoxx Retail – Total Return – berechtigten. Zur Unterstützung der auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichteten Anreizwirkung des Performance Share Plan wurden zugleich sogenannte Share Ownership Guidelines eingeführt, welche die Auszahlung der Performance Shares an die Bedingung knüpften, dass die Mitglieder des Vorstands ein eigenfinanziertes Investment in ehemaligen METRO-Aktien aufbauen und halten. ― Sustainable Performance Plan 2013/14 Die Tranche 2013/14 des Sustainable Performance Plan 2013/14 hatte eine dreijährige Laufzeit und war bestimmt durch die Erfolgsziele „Aktienrendite/Total Shareholder Return (TSR)“ sowie „Nachhaltigkeit“. ― Sustainable Performance Plan Version 2014 Die Tranchen 2014/15 und 2015/16 des Sustainable Performance Plan Version 2014 beruhten auf den drei Erfolgszielen „Aktienrendite/Total Shareholder Return (TSR)“, „Nachhaltigkeit“ und „Ergebnis pro Aktie/Earnings per Share (EPS)“. Die Zielsetzung und entsprechende Anreizwirkung bezog neben anteilsbasierten Kennzahlen und dem internen Wachstum auch qualitative Aspekte der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Unternehmensführung ein. Der Aufsichtsrat der ehemaligen METRO AG hat im November 2016 beschlossen, die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Abspaltung tatsächlich noch nicht beendeten Tranchen der erfolgsabhängigen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung unterjährig abzurechnen. Demnach wurden die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Abspaltung noch nicht planmäßig beendeten Tranchen Sustainable Performance Plan 2013/14 zum Fair Value abgerechnet und ausgezahlt. Für die Tranchen Sustainable Performance Plan 2014/15 und Sustainable Performance Plan 2015/16 wurden die zum relevanten Zeitpunkt erdienten Teile zum Fair Value abgerechnet und ausgezahlt, während die zu diesem Zeitpunkt noch nicht erdienten Teile mit ihren entsprechenden zeitanteiligen Zielbeträgen in einen neuen Long-Term-Incentive-Plan für die aus der Aufteilung hervorgehende Einheit eingebracht wurden. Für den in die neuen Pläne eingebrachten Teil der Tranche Sustainable Performance Plan 2014/15 wurde als Kennzahl „Return on Capital Employed (RoCE) vor Sonderfaktoren“ bestimmt. Für den in die neuen Pläne eingebrachten Teil der Tranche Sustainable Performance Plan 2015/16 wurde die Performance-Periode auf 40 Börsenhandelstage nach der ordentlichen Hauptversammlung 2019 verkürzt und als Kennzahl „Ergebnis je Aktie (Earnings per Share – EPS)“ bestimmt. SYSTEM ZUR VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS DER CECONOMY AG AB DEM ZEITPUNKT DES WIRKSAMWERDENS DER ABSPALTUNG Das System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der CECONOMY AG ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Abspaltung beinhaltet neben einer festen Grundvergütung eine kurzfristige erfolgsabhängige Vergütungskomponente und eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung. Zusätzlich gewährt die Gesellschaft den Mitgliedern des Vorstands eine betriebliche Altersversorgung und weitere Nebenleistungen. Kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung (Short-Term Incentive) Für das STI im Geschäftsjahr 2016/17 ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Abspaltung sind die nachfolgenden im Verhältnis zueinander gleichmäßig gewichteten Parameter maßgeblich: ― EBIT vor Sonderfaktoren ― Flächenbereinigtes Umsatzwachstum (Like-for-Like Sales Growth) Entsprechend der unterjährigen Abrechnung im Geschäftsjahr 2016/17 zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Abspaltung wurden für das Short-Term Incentive im Geschäftsjahr 2016/17 ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Abspaltung individuell folgende anteilig berechneten Zielbeträge und Auszahlungscaps zugrunde gelegt: € Zielbetrag des Short-Term Incentive für das Geschäftsjahr 2016/17 ab dem Wirksamwerden der Abspaltung Begrenzung der Auszahlung für das Geschäftsjahr 2016/17 ab dem Wirksamwerden der Abspaltung Pieter Haas 231.677 463.355 Mark Frese 182.903 365.806 Dr. Dieter Haag Molkenteller 87.097 174.194 Erfolgsabhängige Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung (Long-Term Incentive) Das LTI incentiviert eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung unter Berücksichtigung der internen und externen Wertentwicklung sowie der Belange der Aktionäre und der weiteren dem Unternehmen verbundenen Stakeholder. Daher wird eine mehrjährige Bemessungsgrundlage zugrunde gelegt: Die jährlich gewährten Tranchen des Performance Share Plan haben eine dreijährige Performance-Periode. Jedem Mitglied des Vorstands werden bedingte Performance Shares zugeteilt, deren Anzahl dem Quotienten aus individuellem Zielwert und Durchschnitt des Aktienkurses der Stammaktie der Gesellschaft bei Zuteilung entspricht. Maßgeblich ist hierbei der Durchschnittskurs der Xetra-Schlusskurse der Stammaktie der Gesellschaft über einen Zeitraum von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Gewährungsjahr. Die Performance-Periode endet am 40. Börsenhandelstag nach der ordentlichen Hauptversammlung des dritten Geschäftsjahres nach Begebung der Tranche. Nach Ablauf der Performance-Periode einer Tranche wird die endgültige Anzahl der Performance Shares ermittelt. Diese ist abhängig von der Erreichung von zwei Erfolgszielen, die im Zielbetrag des LTI jeweils hälftig gewichtet werden: ― Ergebnis je Aktie/Earnings per Share (im Folgenden: „EPS“); ― Aktienrendite/Total Shareholder Return (im Folgenden: „TSR“). EPS-Komponente: Im Regelfall zu Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Tranche des Performance Share Plan gewährt wird, beschließt der Aufsichtsrat eine untere Schwelle (Einstiegshürde) für die Zielerreichung und einen EPS-Zielwert für die 100-Prozent-Zielerfüllung. Dem jeweiligen Grad der Zielerreichung wird ein Faktor zugeordnet: Ist der Grad der Zielerreichung nach Ablauf der Performance-Periode kleiner oder gleich der Eintrittshürde, so ist der Faktor null, bei einer Zielerreichung von 100 Prozent beträgt er 1,0. Der Faktor für alle anderen Werte (auch über Faktor 1,0) wird linear ermittelt. TSR-Komponente: Der Zielerreichungsfaktor der TSR-Komponente wird anhand der relativen Entwicklung der Aktienrendite der Stammaktie der Gesellschaft im Performance-Zeitraum gegenüber einem definierten Vergleichsindex oder bestimmten Vergleichsgruppen entwickelt. Der Aufsichtsrat beschließt ebenfalls im Regelfall zu Beginn des Geschäftsjahres, in dem der Performance Share Plan gewährt wird, eine untere Schwelle (Einstiegshürde) und einen TSR-Zielwert für die 100ProzentZielerfüllung. Für die Ermittlung der Zielerreichung werden über einen Zeitraum von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Gewährungsjahr die Xetra-Schlusskurse der Stammaktie der Gesellschaft ermittelt. Daraus wird der Durchschnitt gebildet, der sogenannte Anfangskurs. Am 41. Börsenhandelstag nach der ordentlichen Hauptversammlung beginnt die Performance-Periode für diese Komponente. Wiederum über einen Zeitraum von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung drei Jahre nach Ermittlung des Anfangskurses und Begebung der jeweiligen Tranche werden die Xetra-Schlusskurse der Stammaktie der Gesellschaft ermittelt. Daraus wird erneut der Durchschnitt gebildet, der sogenannte Endkurs. Dabei berechnet sich der TSR aus der Veränderung des Aktienkurses der Stammaktie der Gesellschaft und der Summe der hypothetisch reinvestierten Dividenden über die Performance-Periode in Relation von Endkurs zu Anfangskurs als Prozentsatz gemäß folgender Formel: Der so errechnete TSR der Gesellschaft wird mit dem TSR eines definierten Vergleichsindex oder einer definierten Peer Group (Index-TSR) in der Performance-Periode verglichen. Dem jeweiligen Grad der Zielerreichung wird ein Faktor zugeordnet: Ist der Grad der Zielerreichung nach Ablauf der Performance-Periode kleiner oder gleich der Eintrittshürde, so ist der Faktor null, bei einer Zielerreichung von 100 Prozent beträgt er 1,0. Der Faktor für alle anderen Werte (auch über Faktor 1,0) wird linear ermittelt. Ermittlung der Zielanzahl der Performance Shares und des Auszahlungsbetrags: Aus den Zielerreichungsfaktoren der EPS- und TSR-Komponente wird das arithmetische Mittel gebildet, das den Gesamtzielerreichungsfaktor bildet. Mit diesem Gesamtzielerreichungsfaktor wird mittels linearer Interpolation die Zielanzahl der Performance Shares ermittelt, die zu einer Barauszahlung in Euro am Ende der Performance-Periode der Tranche führen. Dabei ist die Anzahl maximal auf 300 Prozent der bedingt zugeteilten Anzahl der Performance Shares begrenzt. Der Auszahlungsbetrag, der sich je Performance Share berechnet, wird dabei wie folgt ermittelt: Wiederum über einen Zeitraum von 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung drei Jahre nach Ermittlung des Anfangskurses und Begebung der jeweiligen Tranche werden die Xetra-Schlusskurse der Stammaktie der Gesellschaft ermittelt. Daraus wird erneut der Durchschnitt gebildet und auf diesen alle während der Performance-Periode für die Stammaktie der Gesellschaft gezahlten Dividenden addiert. Dieser sogenannte Aktienfaktor wird mit der Anzahl der ermittelten Performance Shares multipliziert und ergibt den Auszahlungsbetrag. Der Auszahlungsbetrag ist auf maximal 250 Prozent des vereinbarten individuellen Zielbetrags begrenzt (Auszahlungscap). Die Auszahlung des LTI erfolgt spätestens vier Monate nach der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Verwendung des Bilanzgewinns des letzten Geschäftsjahres der Performance-Periode beschließt, nicht jedoch vor Billigung aller Jahres- und Konzernabschlüsse für die Geschäftsjahre der Performance-Periode. Share Ownership Guidelines (Aktienhaltevorschriften): Der Performance Share Plan ist an sogenannte Share Ownership Guidelines (Aktienhaltevorschriften) geknüpft. Als Voraussetzung für die Auszahlung der Performance Shares in bar sind die Mitglieder des Vorstands für jede Tranche verpflichtet, bis zum Ablauf des Monats Februar im dritten Jahr der Performance-Periode ein eigenfinanziertes Investment in Stammaktien der Gesellschaft aufzubauen. Dabei beträgt der zu investierende Betrag je Tranche für den Vorsitzenden des Vorstands zwei Drittel seiner Brutto-Jahresgrundvergütung und für ein ordentliches Mitglied des Vorstands 50 Prozent seiner Brutto-Jahresgrundvergütung. Der Plan zielt darauf ab, dass nach spätestens fünf Dienstjahren der Vorsitzende des Vorstands 200 Prozent und ein ordentliches Mitglied des Vorstands 150 Prozent seiner Brutto-Jahresgrundvergütung in Stammaktien der Gesellschaft investiert hat, bezogen auf den rechnerisch ermittelten Kaufpreis für die jeweiligen Aktien. Die Anzahl der zu erwerbenden Stammaktien richtet sich nach dem Durchschnittskurs der Xetra-Schlusskurse der Stammaktie an den 40 unmittelbar aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen nach der Bilanzpressekonferenz, die vor dem Monat Februar im dritten Jahr der Performance-Periode stattfindet. Sie entspricht dem Quotienten des zu investierenden Betrags aus der Brutto-Jahresgrundvergütung und des ermittelten Durchschnittskurses. Sofern das eigenfinanzierte Investment in Stammaktien der Gesellschaft zum jeweils erforderlichen Stichtag nicht oder nicht vollständig erfüllt ist, wird der ermittelte Auszahlungsbetrag zunächst in bar ausgezahlt, jedoch mit der Verpflichtung zum Investment in Stammaktien der Gesellschaft, bis die Share Ownership Guidelines erfüllt sind. Regelungen beim Ausscheiden eines Mitglieds des Vorstands: Scheidet ein Mitglied des Vorstands nach Ablauf seiner Amtsperiode regulär aus dem Unternehmen aus, werden während der Laufzeit des Dienstvertrags erworbene Ansprüche nicht vorzeitig zur Zahlung fällig, sondern gemäß den Bedingungen des LTI zum regulären Ende der Tranchen in gleicher Weise wie für die Mitglieder des Vorstands, die noch für das Unternehmen tätig sind. Zahlungen aus dem LTI erfolgen nicht in den folgenden Fällen: ― Freistellung eines Mitglieds des Vorstands wegen eines wichtigen Grunds ― Sofortige Abberufung eines Mitglieds des Vorstands ― Kündigung des Dienstvertrags durch das Unternehmen aus wichtigem Grund ― Vorzeitige Beendigung des Dienstvertrags oder Aufhebung der Vorstandsbestellung oder Freistellung durch die Gesellschaft auf Wunsch des jeweiligen Mitglieds des Vorstands. Liegen dem Aufsichtsrat Anhaltspunkte für begründete Ausnahmen, wie zum Beispiel in Härtefällen, vor, kann er nach billigem Ermessen von den vorstehenden Regelungen abweichen. Kommt es zu einer einvernehmlichen Aufhebung der Bestellung und/oder einer einvernehmlichen vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags eines Mitglieds des Vorstands und ist hierfür nicht der Wunsch des jeweiligen Mitglieds des Vorstands ausschlaggebend, erfolgt eine zeitanteilige Berechnung der Ansprüche für den Zeitraum, in dem das Mitglied des Vorstands in der Vorstandsfunktion bis zur Aufhebung tätig war. Begonnene Kalendermonate werden hierfür voll berücksichtigt. Dabei werden noch nicht zugesagte Tranchen nicht einbezogen. Die Gewährung von LTI-Leistungen erfolgt zum regulären Ende der Tranchen in gleicher Weise wie für die Mitglieder des Vorstands, die noch für das Unternehmen tätig sind. Altersversorgung Im Jahr 2009 wurde für die Mitglieder des Vorstands eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktzusage mit einer beitragsorientierten und einer leistungsorientierten Komponente eingeführt. Die Finanzierung der beitragsorientierten Komponente erfolgt gemeinsam durch den Vorstand und das Unternehmen. Dabei gilt die Aufteilung „7 + 14“. Sofern das Vorstandsmitglied einen Eigenbeitrag von 7 Prozent seiner definierten Bemessungsgrundlage erbringt, fügt das Unternehmen den doppelten Beitrag hinzu. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds vor Eintritt eines Versorgungsfalls bleiben die Beiträge mit dem erreichten Stand erhalten. Die beitragsorientierte Komponente ist über die Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR) kongruent rückgedeckt. Die Verzinsung der Beiträge erfolgt nach Maßgabe der Satzung der HPR zur Überschussbeteiligung mit einer Garantie auf die eingezahlten Beiträge. Es besteht ein Anspruch auf Versorgungsleistungen ― Wenn das Dienstverhältnis mit oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung endet ― Als vorzeitige Altersleistung, wenn das Dienstverhältnis nach Vollendung des 60. Lebensjahres beziehungsweise nach Vollendung des 62. Lebensjahres für Versorgungszusagen, die nach dem 31. Dezember 2011 erteilt wurden, und vor Erreichen der Regelaltersgrenze endet ― Im Fall der Invalidität oder des Todes, sofern die entsprechenden Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind Bezüglich der Auszahlung besteht ein Wahlrecht zwischen Kapital, Ratenzahlungen und lebenslanger Rente. Bei Invalidität oder Tod wird eine Mindestauszahlung gewährt. Hierbei wird das bestehende Versorgungsguthaben um die Summe der Beiträge aufgestockt, die dem Vorstandsmitglied für jedes Kalenderjahr bis zu einer Beitragszeit von insgesamt zehn Jahren, maximal jedoch bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres, künftig noch gutgeschrieben worden wären. Diese leistungsorientierte Komponente ist nicht rückgedeckt, sondern wird im Versorgungsfall unmittelbar vom Unternehmen erbracht. Weiterhin wird den Mitgliedern des Vorstands seit 2015 die Möglichkeit eingeräumt, künftige Entgeltbestandteile aus der Grundvergütung und der variablen Vergütung im Rahmen einer steuerbegünstigten Entgeltumwandlung in Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung bei der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG umzuwandeln. Weitere Nebenleistungen Die den Mitgliedern des Vorstands neben der betrieblichen Altersversorgung gewährten Nebenleistungen umfassen geldwerte Vorteile aus Sachbezügen (zum Beispiel Dienstwagen). Für die mit der privaten Nutzung von Dienstwagen verbundenen geldwerten Vorteile sowie für die Höhe der Nebenleistungen insgesamt gibt es jeweils ein Cap. Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit Für den Fall der vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit erhalten die aktiven Mitglieder des Vorstands die für die Restlaufzeit ihrer Anstellungsverträge bestehenden vertraglichen Ansprüche im Grundsatz in Form einmaligen Vergütung ausgezahlt, wobei die Abfindung einschließlich Nebenleistungen in jedem Fall nicht den Wert von zwei Jahresvergütungen überschreiten wird (Abfindungs-Cap). Leistungen für den Fall der Beendigung ihrer Tätigkeit erhalten die aktiven Vorstandsmitglieder über die beschriebene Altersversorgung hinaus außerdem im Zusammenhang mit einem Kontrollwechsel oder in Form einer Karenzentschädigung für die Dauer eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots. Ruhegelder werden nicht gewährt. Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds während der aktiven Dienstzeit wird den Hinterbliebenen die Grundvergütung für den Sterbemonat sowie für weitere sechs Monate gezahlt. Auszahlungscaps Die Vergütung soll nach Ziffer 4.2.3 des DCGK insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsbestandteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen. Durch die Auszahlungscaps des STI (200 Prozent des Zielbetrags) und des LTI (250 Prozent des Zielbetrags) sind die variablen Vergütungskomponenten betragsmäßig begrenzt, die betriebliche Altersversorgung aufgrund des prozentualen Beitrags auf Basis der Bemessungsgrundlage. Das Cap für die sonstigen Nebenleistungen ist auf insgesamt 150.000 € definiert. Darüber hinaus ist die Vergütung für jedes Mitglied des Vorstands individuell jeweils insgesamt auf einen absoluten Höchstbetrag begrenzt (Gesamtauszahlungscap). Somit weist für jedes Mitglied des Vorstands die Vergütung insgesamt und hinsichtlich der einzelnen Vergütungsbestandteile Höchstgrenzen auf. Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2016/171 LTI Tsd. € Geschäftsjahr Grundvergütung Nebenleistungen STI total Wert der gewährten Tranche2 Gesamt3 Olaf Koch5 2015/16 1.200 41 1.277 2.624 5.142 2016/17 939 12 614 - 1.565 Pieter Haas 2015/16 900 146 958 1.968 3.972 2016/17 1.140 26 1.049 1.139 3.354 Pieter C. Boone5 2015/16 720 18 702 1575 3.015 2016/17 569 14 310 - 893 Mark Frese 2015/16 900 79 878 1.968 3.825 2016/17 900 71 828 899 2.698 Dr. Dieter Haag Molkenteller4 2015/16 - - - - - 2016/17 152 5 175 131 463 Heiko Hutmacher5 2015/16 900 56 878 1.968 3.802 2016/17 704 14 384 - 1.102 Gesamt 2015/16 4.620 340 4.693 10.103 19.756 2016/17 4.404 142 3.360 2.169 10.075 1 Angaben nach HGB § 285 Satz 1 Nr. 9 a beziehungsweise § 314 Abs. 1 Nr. 6 a (ohne Altersversorgungsaufwendungen) 2 Dargestellt ist der Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung der Tranche. 3 Summe der Spalten Grundvergütung, Nebenleistungen, kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung und Wert der gewährten Tranche des Long-Term Incentive 4 Mitglied des Vorstands seit 13. Juli 2017 5 Mitglied des Vorstands bis 13. Juli 2017 Gewährte Zuwendungen Olaf Koch Vorsitzender des Vorstands: 01.01.2012–12.07.2017 Mitglied des Vorstands: 14.09.2009–12.07.2017 2015/16 2016/17 2016/17 2016/17 Tsd. € Minimal- wert Maximal- wert Festvergütung 1.200 939 939 939 Nebenleistungen 41 12 12 12 Summe 1.241 951 951 951 Einjährige variable Vergütung1 1.200 939 0 1.877 Mehrjährige variable Vergütung2 Roll-over (Überführung) der Tranche 2014/15 des Sustainable Performance Plan (Version 2014) in einen neuen LTI-Plan abhängig vom RoCE; Gewährung 29.08.2017, Ende Performance-Periode: 40 Börsenhandelstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG im Jahr 2018 (angegeben ist die tatsächliche Gewährung des neuen Plans ohne Berücksichtigung der Reduzierung der früheren Gewährung gemäß dem alten Plan) - - - - Roll-over (Überführung) der Tranche 2015/16 des Sustainable Performance Plan (Version 2014) in einen neuen LTI-Plan abhängig von EPS; Gewährung 29.08.2017, Ende Performance-Periode: 40 Börsenhandelstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG im Jahr 2019 (angegeben ist die tatsächliche Gewährung des neuen Plans ohne Berücksichtigung der Reduzierung der früheren Gewährung gemäß dem alten Plan) 2.624 - - - Performance Share Plan Tranche 2016/17 - - - - Summe 5.065 1.890 951 2.828 Versorgungsaufwand 169 263 263 263 Gesamtvergütung 5.234 2.153 1.214 3.091 Gewährte Zuwendungen Pieter Haas Vorsitzender des Vorstands: seit 13.07.2017 Arbeitsdirektor: seit 13.07.2017 Mitglied des Vorstands: seit 01.04.2013 2015/16 2016/17 2016/17 2016/17 Tsd. € Minimal- wert Maximal- wert Festvergütung 900 1.140 1.140 1.140 Nebenleistungen 146 26 26 26 Summe 1.046 1.166 1.166 1.166 Einjährige variable Vergütung1 900 936 0 1.872 Mehrjährige variable Vergütung2 Roll-over (Überführung) der Tranche 2014/15 des Sustainable Performance Plan (Version 2014) in einen neuen LTI-Plan abhängig vom RoCE; Gewährung 29.08.2017, Ende Performance-Periode: 40 Börsenhandelstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG im Jahr 2018 (angegeben ist die tatsächliche Gewährung des neuen Plans ohne Berücksichtigung der Reduzierung der früheren Gewährung gemäß dem alten Plan) - 310 0 775 Roll-over (Überführung) der Tranche 2015/16 des Sustainable Performance Plan (Version 2014) in einen neuen LTI-Plan abhängig von EPS; Gewährung 29.08.2017, Ende Performance-Periode: 40 Börsenhandelstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG im Jahr 2019 (angegeben ist die tatsächliche Gewährung des neuen Plans ohne Berücksichtigung der Reduzierung der früheren Gewährung gemäß dem alten Plan) 1.968 831 0 2.078 Performance Share Plan Tranche 2016/17 - 1.139 0 2.848 Summe 3.914 4.382 1.166 8.739 Versorgungsaufwand 129 320 320 320 Gesamtvergütung 4.043 4.702 1.486 9.059 Gewährte Zuwendungen Pieter C. Boone Mitglied des Vorstands: 01.07.2015–12.07.2017 2015/16 2016/17 2016/17 2016/17 Tsd. € Minimal- wert Maximal- wert Festvergütung 720 569 569 569 Nebenleistungen 18 14 14 14 Summe 738 583 583 583 Einjährige variable Vergütung1 720 569 0 1.138 Mehrjährige variable Vergütung2 Roll-over (Überführung) der Tranche 2014/15 des Sustainable Performance Plan (Version 2014) in einen neuen LTI-Plan abhängig vom RoCE; Gewährung 29.08.2017, Ende Performance-Periode: 40 Börsenhandelstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG im Jahr 2018 (angegeben ist die tatsächliche Gewährung des neuen Plans ohne Berücksichtigung der Reduzierung der früheren Gewährung gemäß dem alten Plan) - - - - Roll-over (Überführung) der Tranche 2015/16 des Sustainable Performance Plan (Version 2014) in einen neuen LTI-Plan abhängig von EPS; Gewährung 29.08.2017, Ende Performance-Periode: 40 Börsenhandelstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG im Jahr 2019 (angegeben ist die tatsächliche Gewährung des neuen Plans ohne Berücksichtigung der Reduzierung der früheren Gewährung gemäß dem alten Plan) 1.575 - - - Performance Share Plan Tranche 2016/17 - - - - Summe 3.033 1.152 583 1.721 Versorgungsaufwand 135 203 203 203 Gesamtvergütung 3.168 1.355 786 1.924 1 Die hier angegebenen Werte beziehen sich auf das Short-Term Incentive ohne gegebenenfalls zusätzlich gewährte Sonderprämien. 2 Dargestellt ist der Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung der Tranche. Gewährte Zuwendungen (Fortsetzung) Mark Frese Mitglied des Vorstands: seit 01.01.2012 2015/16 2016/17 2016/17 2016/17 Tsd. € Minimal- wert Maximal- wert Festvergütung 900 900 900 900 Nebenleistungen 79 71 71 71 Summe 979 971 971 971 Einjährige variable Vergütung1 900 887 0 1.774 Mehrjährige variable Vergütung2 Roll-over Tranche 2014/15 des Sustainable Performance Plan (Version 2014) in einen neuen LTI-Plan abhängig vom RoCE; Gewährung 29.08.2017, Ende Performance-Periode: 40 Börsenhandelstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG im Jahr 2018 - 310 0 775 Roll-over Tranche 2015/16 des Sustainable Performance Plan (Version 2014) in einen neuen LTI-Plan abhängig von EPS; Gewährung 29.08.2017, Ende Performance-Periode: 40 Börsenhandelstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG im Jahr 2019 1.968 831 0 2.078 Performance Share Plan Tranche 2016/17 - 899 0 2.248 Summe 3.847 3.898 971 7.846 Versorgungsaufwand 127 250 250 250 Gesamtvergütung 3.974 4.148 1.221 8.096 Gewährte Zuwendungen (Fortsetzung) Dr. Dieter Haag Molkenteller Mitglied des Vorstands: seit 13.07.2017 2015/16 2016/17 2016/17 2016/17 Tsd. € Minimal- wert Maximal- wert Festvergütung - 152 152 152 Nebenleistungen - 5 5 5 Summe - 157 157 157 Einjährige variable Vergütung1 - 87 0 174 Mehrjährige variable Vergütung2 Roll-over Tranche 2014/15 des Sustainable Performance Plan (Version 2014) in einen neuen LTI-Plan abhängig vom RoCE; Gewährung 29.08.2017, Ende Performance-Periode: 40 Börsenhandelstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG im Jahr 2018 - 43 0 107 Roll-over Tranche 2015/16 des Sustainable Performance Plan (Version 2014) in einen neuen LTI-Plan abhängig von EPS; Gewährung 29.08.2017, Ende Performance-Periode: 40 Börsenhandelstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG im Jahr 2019 - 114 0 286 Performance Share Plan Tranche 2016/17 - 131 0 328 Summe - 532 157 1.052 Versorgungsaufwand - 34 34 34 Gesamtvergütung - 566 191 1.086 Gewährte Zuwendungen (Fortsetzung) Heiko Hutmacher Arbeitsdirektor: 01.10.2011–12.07.2017 Mitglied des Vorstands: 01.10.2011–12.07.2017 2015/16 2016/17 2016/17 2016/17 Tsd. € Minimal- wert Maximal- wert Festvergütung 900 704 704 704 Nebenleistungen 56 14 14 14 Summe 956 718 718 718 Einjährige variable Vergütung1 900 704 0 1.408 Mehrjährige variable Vergütung2 Roll-over Tranche 2014/15 des Sustainable Performance Plan (Version 2014) in einen neuen LTI-Plan abhängig vom RoCE; Gewährung 29.08.2017, Ende Performance-Periode: 40 Börsenhandelstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG im Jahr 2018 - - - - Roll-over Tranche 2015/16 des Sustainable Performance Plan (Version 2014) in einen neuen LTI-Plan abhängig von EPS; Gewährung 29.08.2017, Ende Performance-Periode: 40 Börsenhandelstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG im Jahr 2019 1.968 - - - Performance Share Plan Tranche 2016/17 - - - - Summe 3.824 1.422 718 2.126 Versorgungsaufwand 127 197 197 197 Gesamtvergütung 3.951 1.619 915 2.323 1 Die hier angegebenen Werte beziehen sich auf das Short-Term Incentive ohne gegebenenfalls zusätzlich gewährte Sonderprämien. 2 Dargestellt ist der Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung der Tranche. Zufluss Olaf Koch Pieter Haas Pieter C. Boone Vorsitzender des Vorstands: 01.01.2012–12.07.2017 Mitglied des Vorstands: 14.09.2009–12.07.2017 Vorsitzender des Vorstands: seit 13.07.2017 Arbeitsdirektor: seit 13.07.2017 Mitglied des Vorstands: seit 01.04.2013 Mitglied des Vorstands: 01.07.2015–12.07.2017 Tsd. € 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 Festvergütung 1.200 939 900 1.140 720 569 Nebenleistungen 41 12 146 26 18 14 Summe 1.241 951 1.046 1.166 738 583 Einjährige variable Vergütung 1.277 614 958 1.142 702 310 Mehrjährige variable Vergütung Auszahlung Tranche 2013 Performance Share Plan - 1.631 - 979 - 102 Auszahlung der Tranche 2013/14 des Sustainable Performance Plan - 2.131 - 1.279 - 0 Auszahlung des zum Zeitpunkt der Abspaltung erdienten Anteils der Tranche 2014/15 des Sustainable Performance Plan (Version 2014) - 2.043 - 1.532 - 211 Auszahlung des zum Zeitpunkt der Abspaltung erdienten Anteils der Tranche 2015/16 des Sustainable Performance Plan (Version 2014) - 824 - 618 - 494 Sonstiges 0 0 0 0 0 0 Summe 2.518 8.194 2.004 6.716 1.440 1.700 Versorgungsaufwand 169 263 129 320 135 203 Gesamtvergütung 2.687 8.457 2.133 7.036 1.575 1.903 Zufluss Mark Frese Dr. Dieter Haag Molkenteller Heiko Hutmacher Mitglied des Vorstands: seit 01.01.2012 Mitglied des Vorstands: seit 13.07.2017 Arbeitsdirektor: 01.10.2011–12.07.2017 Mitglied des Vorstands: 01.10.2011–12.07.2017 Tsd. € 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 Festvergütung 900 900 - 152 900 704 Nebenleistungen 79 71 - 5 56 14 Summe 979 971 - 157 956 718 Einjährige variable Vergütung 878 902 - 210 878 384 Mehrjährige variable Vergütung Auszahlung Tranche 2013 Performance Share Plan - 0 - 0 - 0 Auszahlung der Tranche 2013/14 des Sustainable Performance Plan - 1.598 - 0 - 1.598 Auszahlung des zum Zeitpunkt der Abspaltung erdienten Anteils der Tranche 2014/15 des Sustainable Performance Plan (Version 2014) - 1.532 - 0 - 1.532 Auszahlung des zum Zeitpunkt der Abspaltung erdienten Anteils der Tranche 2015/16 des Sustainable Performance Plan (Version 2014) - 618 - 0 - 618 Sonstiges 0 0 - 0 0 0 Summe 1.857 5.621 - 367 1.834 4.850 Versorgungsaufwand 127 250 - 34 127 197 Gesamtvergütung 1.984 5.871 - 401 1.961 5.047 Leistungen nach Beendigung der Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016/17 ( e inschließlich Altersversorgung) Im Geschäftsjahr 2016/17 wurden für die in diesem Geschäftsjahr aktiven Mitglieder des Vorstands der CECONOMY AG (ehemalige METRO AG) nach IFRS (International Financial Reporting Standards) 1,267 Mio. € und nach HGB 1,312 Mio. € für Leistungen nach Beendigung der Tätigkeit aufgewendet (2015/16 nach IFRS 0,69 Mio. € und nach HGB 0,62 Mio. €). Davon entfielen nach IFRS auf die Altersversorgung von Herrn Koch rund 0,263 Mio. €, von Herrn Haas rund 0,320 Mio. €, von Herrn Boone rund 0,203 Mio. €, von Herrn Frese rund 0,250 Mio. €, von Herrn Dr. Haag Molkenteller rund 0,034 Mio. € und von Herrn Hutmacher rund 0,197 Mio. €. Die entsprechenden Werte nach HGB betragen für die Altersversorgung von Herrn Koch rund 0,264 Mio. €, von Herrn Haas rund 0,344 Mio. €, von Herrn Boone rund 0,224 Mio. €, von Herrn Frese rund 0,255 Mio. €, von Herrn Dr. Haag Molkenteller rund 0,034 Mio. € und von Herrn Hutmacher rund 0,191 Mio. €. Der Rückstellungsbetrag nach IFRS und nach HGB zum 30. September 2017 beträgt für Herrn Haas rund 0,086 Mio. € (IFRS)/rund 0,082 Mio. € (HGB), für Herrn Frese rund 0,012 Mio. € (IFRS)/rund 0,011 Mio. € (HGB) und für Herrn Dr. Haag Molkenteller rund 0,006 Mio. € (IFRS)/rund 0,006 Mio. € (HGB). Der Barwert des Verpflichtungsvolumens nach IFRS und nach HGB beträgt für Herrn Haas rund 1,507 Mio. € (IFRS)/rund 1,504 Mio. € (HGB), für Herrn Frese rund 1,836 Mio. € (IFRS)/rund 1,835 Mio. € (HGB) und für Herrn Dr. Haag Molkenteller rund 0,564 Mio. € (IFRS)/rund 0,564 Mio. € (HGB). Dem Barwert des Verpflichtungsvolumens stehen bis auf die im vorherigen Absatz genannten Rückstellungsbeträge Vermögenswerte gegenüber. Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2016/17 Für frühere Mitglieder des Vorstands der CECONOMY AG (ehemalige METRO AG) und von auf die CECONOMY AG (ehemalige METRO AG) verschmolzenen Gesellschaften sowie ihre Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2016/17 Leistungen in Höhe von 3,4 Mio. € (2015/16: 3,4 Mio. €) erbracht. Der Barwert des Verpflichtungsvolumens für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen nach IFRS beträgt 47,6 Mio. € (30.09.2016: 53,2 Mio. €). Der entsprechende Barwert des Verpflichtungsvolumens für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen nach HGB beträgt 38,8 Mio. € (30.09.2016: 40,4 Mio. €). Long-Term Incentive der Führungskräfte LONG-TERM INCENTIVE BEI DER CECONOMY AG Sustainable Performance Plan Version 2014 (2014/15–201 6 /1 7 ) Nachdem im Geschäftsjahr 2013/14 die erste Tranche des Sustainable Performance Plan (im Folgenden: „SPP“) begeben wurde, wurde eine Anpassung des SPP ab dem Geschäftsjahr 2014/15 beschlossen: der sogenannte SPP „Version 2014“ mit einer ursprünglichen Planlaufzeit von vier Tranchen bis zum Geschäftsjahr 2017/18. Für die Tranche 2014/15 des SPP Version 2014 galt eine dreijährige Performance-Periode, ab der Tranche 2015/16 eine vierjährige Performance-Periode. Mit der Spaltung am 12. Juli 2017 endet der SPP jedoch vorzeitig mit dem Geschäftsjahr 2016/17. Für die Bezugsberechtigten wurde zunächst ein Zielbetrag in Euro festgelegt. Der Auszahlungsbetrag ergab sich durch Multiplikation des Zielbetrags mit dem Faktor der Gesamtzielerreichung. Dieser berechnete sich durch Ermittlung der jeweils auf zwei Nachkommastellen gerundeten Zielerreichungsfaktoren für jedes der drei Erfolgsziele. Das arithmetische Mittel der Faktoren, ebenfalls auf zwei Nachkommastellen gerundet, ergab den Gesamtzielerreichungsfaktor. Der Auszahlungsbetrag war auf maximal 250 Prozent des Zielbetrags begrenzt (Auszahlungscap). Für den Fall der Beendigung der Tätigkeit waren gesonderte Regelungen zur Auszahlung von Tranchen vereinbart. Der SPP Version 2014 beruhte auf den drei Erfolgszielen: ― Aktienrendite/Total Shareholder Return (TSR), ― Nachhaltigkeit und ― Ergebnis pro Aktie/Earnings per Share (EPS). Die relative Entwicklung der Aktienrendite der ehemaligen METRO-Stammaktie gegenüber einem definierten Vergleichsindex im Performance-Zeitraum bestimmte die Zielerreichung der TSR-Komponente. Für die Berechnung des Zielerreichungsfaktors der TSR-Komponente wurden über einen Zeitraum von 40 Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung der ehemaligen METRO AG im Gewährungsjahr die Xetra-Schlusskurse der ehemaligen METRO-Stammaktie ermittelt. Daraus wurde der arithmetische Durchschnitt gebildet, der sogenannte Anfangskurs. Am 41. Börsenhandelstag nach der ordentlichen Hauptversammlung begann die Performance-Periode für die jeweilige Tranche. Wiederum über einen Zeitraum von 40 Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung nach Ermittlung des Anfangskurses und Begebung der jeweiligen Tranche wurden die Xetra-Schlusskurse der ehemaligen METRO-Stammaktie ermittelt. Daraus wurde erneut der arithmetische Durchschnitt gebildet, der sogenannte Endkurs. Dabei berechnete sich der TSR aus der Veränderung des ehemaligen METRO-Aktienkurses und der Summe der hypothetisch reinvestierten Dividenden über die Performance-Periode in Relation von Endkurs zu Anfangskurs als Prozentsatz. Der so errechnete ehemalige METRO-TSR wurde mit dem TSR des Stoxx Europe 600 Retail Index (Index-TSR) in der Performance-Periode verglichen und der Faktor für die Berechnung der TSR-Komponente wie folgt ermittelt: ― War der ehemalige METRO-TSR identisch mit dem Index-TSR, betrug der Faktor für die TSR-Komponente 1,0, ― lag der ehemalige METRO-TSR um 30 Prozentpunkte oder mehr unter dem Index-TSR, betrug der Faktor für die TSR-Komponente 0,0, ― war der ehemalige METRO-TSR um 30 Prozentpunkte größer als der Index-TSR, betrug der Faktor für die TSR-Komponente 2,0. Bei einer Zielerreichung bei Zwischenwerten und über 30 Prozentpunkten berechnete sich der TSR-Faktor für den SPP Version 2014 mittels linearer Interpolation auf zwei Nachkommastellen. Für die Ermittlung des Zielerreichungsfaktors der Nachhaltigkeitskomponente nahm die CECONOMY AG – noch firmierend als METRO AG in ihrer Funktion als Holding der ehemaligen METRO GROUP – in jedem Jahr am Corporate Sustainability Assessment teil, das von dem externen unabhängigen Dienstleister RobecoSam AG durchgeführt wurde. Auf Basis dieses Assessments ermittelte die RobecoSam AG den Rang der ehemaligen METRO AG innerhalb der Branchengruppe „Food and Staples Retailing“, die gemäß Global Industry Classification Standard (GICS) definiert ist. Dieser Rang dient S & P Dow Jones Indices als Entscheidungsgrundlage für die Aufnahme in seine Dow Jones Sustainability Indices (DJSI). Jedes Jahr wurde die ehemalige METRO AG von der RobecoSam AG über ihren entsprechenden Rang informiert. Aus den von der RobecoSam AG mitgeteilten Rängen je Tranche wurde der Durchschnitt – kaufmännisch gerundet auf ganze Zahlen – ermittelt. Abhängig vom Durchschnittsrang über die Performance-Periode ergab sich der Faktor für die Nachhaltigkeitskomponente. Für die im SPP Version 2014 eingeführte EPS-Komponente ermittelte sich der Zielerreichungsfaktor wie folgt: Im Regelfall wurde zu Beginn des Geschäftsjahres ein EPS-Zielwert (vor Sonderfaktoren) für das dritte beziehungsweise vierte Jahr der EPS-Performance-Periode, eine untere Schwelle/Einstiegshürde sowie eine obere Schwelle für 200 Prozent Zielerreichung beschlossen. Der tatsächlich erreichte EPS-Wert der Performance-Periode wurde mit den beschlossenen Werten verglichen und der Faktor für die Berechnung der EPS-Komponente wie folgt ermittelt: ― Wurde der EPS-Zielwert erreicht, betrug der Faktor für die EPS-Komponente 1,0, ― wurde lediglich die untere Einstiegshürde oder ein darunter liegender Wert erreicht, betrug der Faktor für die EPS-Komponente 0,0, ― bei einer Zielerreichung von 200 Prozent betrug der Faktor für die EPS-Komponente 2,0, ― bei einer Zielerreichung bei Zwischenwerten und über 200 Prozent berechnete sich der EPS-Faktor für den SPP Version 2014 mittels linearer Interpolation auf zwei Nachkommastellen. Durch die Spaltung am 12. Juli 2017 ist die finale Erfolgsmessung der Tranchen des SPP Version 2014 basierend auf den gesetzten Erfolgszielen nicht mehr möglich. Von einem externen Gutachter wurde daher nach einem anerkannten finanzmathematischen Verfahren der Barwert der jeweiligen Tranchen zum Tag der Spaltung ermittelt und entsprechend an die Berechtigten ausbezahlt. Der zeitanteilig noch nicht erdiente Teil des jeweiligen Zielwerts wurde in einen sogenannten Roll-over LTI überführt. Für die Tranche 2014/15 wurde hierfür ein ROCE-Erfolgsziel gesetzt, dieser Teil wird zum Ende der ursprünglichen Performance-Periode im April 2019 zur Zahlung fällig. Für die Tranche 2015/16 wurde ein EPS-Erfolgsziel gesetzt, die Zahlung wird nach Ende der um ein Jahr gekürzten Performance-Periode im April 2019 zur Zahlung fällig. Der gesamte Auszahlungsbetrag für beide Tranchen betrug im Geschäftsjahr 2016/17 für sieben Berechtigte der CECONOMY AG 409.818,25 €. Tranche Auszahlung in 2016/17 Roll-over Zielbetrag 2014/15 € 255.323,50 € 51.642,35 2015/16 € 154.494,75 € 207.802,87 Aus den laufenden Tranchen anteilsbasierter Vergütungsprogramme ist im Geschäftsjahr ein Aufwand in Höhe von 6 Mio. € (2015/16: 28 Mio. €) angefallen, der fast ausschließlich auf die nicht fortgeführten Aktivitäten entfällt. Die mit den Programmen in Zusammenhang stehenden Rückstellungen zum 30. September 2017 betragen 0,05 Mio. € (30.09.2016: 0,34 Mio. €). Davon betreffen 0,02 Mio. € die Tranche 2014/15 (30.09.2016: 0,26 Mio. €) und 0,03 Mio. € die Tranche 2015/16 (30.09.2016: 0,08 Mio. €). LONG-TERM INCENTIVE BEI DEN NICHT FORTGEFÜHRTEN AKTIVITÄTEN Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Long-Term Incentives bei den nicht fortgeführten Aktivitäten für den Zeitraum vom Beginn des Geschäftsjahres 2016/17 bis zum Wirksamwerden der Spaltung am 12. Juli 2017. Berechtigungen für das Großhandelsgeschäft (MCC LTI) Der im vergangenen Geschäftsjahr für die ehemalige Vertriebslinie METRO Cash & Carry entwickelte Long-Term Incentive (MCC LTI) wurde spezifisch auf das Operating Model zugeschnitten. Er wurde erstmalig im Geschäftsjahr 2015/16 an die oberen Führungskräfte sowie die Geschäftsführungsorgane der METRO Cash & Carry (MCC) Gesellschaften begeben. Es handelt sich um einen zyklischen Plan, der alle drei Jahre begeben wird. Die jeweiligen Erfolgsziele rücken dabei die Wertgenerierung in den einzelnen Landesgesellschaften beziehungsweise für die Großhandelssparte insgesamt sowie ihre nachhaltige Entwicklung und Zukunftsausrichtung in den Vordergrund der Erfolgsmessung. Die Performance-Periode des MCC LTI läuft vom 1. April 2016 bis zum 31. März 2019. In diesem Zeitraum werden die individuellen Zielbeträge ratierlich aufgebaut. Der final am Ende der Performance-Periode aufgebaute Zielbetrag richtet sich nach der Dauer der Teilnahmeberechtigung am MCC LTI sowie der innegehaltenen Position. Gemäß den Planbedingungen können Führungskräfte zeitanteilig neu in den Berechtigtenkreis aufgenommen werden beziehungsweise aus dem Plan ausscheiden. Berechtigungen für den Lebensmitteleinzelhandel (Real LTI) Für das Lebensmitteleinzelhandel-Geschäftsfeld wurde im Berichtsjahr der Real Long-Term Incentive (Real LTI) entwickelt. Berechtigt wurden obere Führungskräfte und Geschäftsführungsorgane des Lebensmitteleinzelhandels-Geschäftsfelds. Seine Performanceperiode begann am 1. April 2017 und endet am 31. März 2020. Er ersetzt ebenfalls die weiteren Berechtigungen zum SPP 2.0. Die Funktionsweise orientiert sich am MCC LTI und wird im Folgenden dargestellt. Funktionsweise MCC und Real LTI Der Auszahlungsbetrag wird nach Ablauf der jeweiligen Performance-Periode durch Multiplikation des jeweils aufgebauten individuellen Zielbetrags mit einem Gesamtzielerreichungsfaktor ermittelt. Dieser Faktor setzt sich zu je 45 Prozent aus der Zielerreichung der Komponenten Past Performance sowie Future Value und zu 10 Prozent aus der Zielerreichung der Nachhaltigkeitskomponente zusammen. Der Auszahlungsbetrag ist nach oben begrenzt, wobei der Gesamtzielerreichungsfaktor nicht unter null fallen kann. Bei den Komponenten Past Performance und Future Value ist für die Berechtigten aus den MCC-Landesgesellschaften der Erfolg/Wertzuwachs der jeweiligen MCC-Landesgesellschaft maßgeblich, für die weiteren Bezugsberechtigten grundsätzlich der Gesamterfolg der jeweiligen ehemaligen Vertriebslinie, MCC oder Real. Die Komponente Past Performance honoriert das Erreichen interner wirtschaftlicher Zielvorgaben und wird anhand der internen Kennzahl EBITDA nach Sonderfaktoren ermittelt, das kumuliert in den Geschäftsjahren 2015/16 bis 2017/18 für MCC beziehungsweise 2016/17 bis 2018/19 für Real erzielt wird, wobei jeweils ein Zielwert für einen Zielerreichungsfaktor von 1,0 sowie 0,0 definiert wurde. Zwischen den beiden Werten und darüber hinaus berechnet sich die Zielerreichung mittels linearer Interpolation auf zwei Nachkommastellen. Der Zielerreichungsfaktor für die Komponente Past Performance kann nicht unter null fallen und ist nach oben begrenzt. Die Komponente Future Value spiegelt die externe Bewertung von MCC beziehungsweise Real bezogen auf den erwarteten zukünftigen Erfolg der jeweiligen Landesgesellschaft sowie der jeweiligen ehemaligen Vertriebslinie insgesamt aus Analystensicht wider. Für die Zielsetzung wurde vor Beginn der Performance-Periode der Unternehmenswert der jeweiligen Vertriebslinie aus den Bewertungen von Analysten abgeleitet. Diese Ermittlung erfolgt erneut mit dem Ende der jeweiligen Performance-Periode. Aus den Unternehmenswerten der ehemaligen Vertriebslinie MCC wird wiederum der Unternehmenswert der MCC-Landesgesellschaften abgeleitet, wobei jeweils ein Zielwert für einen Zielerreichungsfaktor von 1,0 sowie 0,0 definiert wurde. Zwischen den beiden Werten und darüber hinaus berechnet sich die Zielerreichung mittels linearer Interpolation auf zwei Nachkommastellen. Der Zielerreichungsfaktor für die Komponente Future Value kann nicht unter null fallen und ist nach oben begrenzt. Die Performance-Zielerreichung für die Nachhaltigkeitskomponente bestimmt sich nach dem Durchschnittsrang, den die CECONOMY AG – noch firmierend als METRO AG in ihrer Funktion als Holding der ehemaligen METRO GROUP – während der jeweiligen Performance-Periode in einem extern durchgeführten Corporate Sustainability Assessment erreicht hat. Die ehemalige METRO AG nahm in jedem Jahr der Performance-Perioden am Corporate Sustainability Assessment, das von dem unabhängigen Dienstleister RobecoSam AG durchgeführt wird, teil. Auf Basis dieser Assessments ermittelte die RobecoSam AG den Rang der ehemaligen METRO AG innerhalb der Branchengruppe „Food & Staples Retailing“, die gemäß Global Industry Classification Standard (GICS) definiert ist. Änderte sich die Branchengruppen-Zuordnung der ehemaligen METRO AG, informiert die RobecoSam AG darüber. Sollte sich die Zusammensetzung der Unternehmen oder die Methodik des Rankings wesentlich verändern, kann RobecoSam AG adäquate Vergleichswerte ermitteln. Aus den während der jeweiligen Performance-Periode mitgeteilten Rängen wurde der Durchschnittsrang – kaufmännisch gerundet auf ganze Zahlen – berechnet. Abhängig vom Durchschnitt über die Performance-Periode ergab sich der Faktor für die Nachhaltigkeitskomponente wie folgt: Durchschnittsrang (kaufmännisch gerundet) Nachhaltigkeitsfaktor 1 3,00 2 2,50 3 2,00 4 1,50 5 1,25 6 1,00 7 0,75 8 0,50 9 0,25 Unter 9 0,00 Zum Bilanzstichtag war keine der Führungskräfte der CECONOMY AG aus dem MCC LTI oder dem Real LTI berechtigt. Sustainable Performance Plan (2013/14) Nachdem im Rumpfgeschäftsjahr 2013 die letzte Tranche des Performance Share Plan begeben wurde, wurde im Geschäftsjahr 2013/14 die Tranche des Sustainable Performance Plan (im Folgenden: „SPP“) ausgegeben. Für die Bezugsberechtigten wurde zunächst ein Zielbetrag in Euro festgesetzt. Er ist zu 75 Prozent abhängig von der TSR-Komponente und zu 25 Prozent von der Nachhaltigkeitskomponente. Die Berechnung der TSR-Komponente folgt der für den SPP Version 2014 beschriebenen Systematik, der Faktor für die TSR-Komponente beträgt jedoch maximal 3,0 (Cap). Ferner gilt die folgende zusätzliche Bedingung, sofern der TSR-Faktor positiv ist: Eine Auszahlung von 75 Prozent des Zielbetrags multipliziert mit dem TSR-Faktor erfolgt nur dann, wenn der ermittelte Endkurs der ehemaligen METRO-Aktie nicht kleiner ist als der Anfangskurs. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, wird der errechnete Betrag zunächst nicht ausgezahlt. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht in diesem Fall erst dann, wenn innerhalb von drei Jahren nach Ablauf der Performance-Periode der Xetra-Schlusskurs der ehemaligen METRO-Stammaktie an über 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen größer oder gleich dem Anfangskurs ist. Wird diese Bedingung nicht innerhalb der drei Jahre nach Ablauf der Performance-Periode erfüllt, erfolgt keine Auszahlung der TSR-Komponente der Tranche. Für die Ermittlung des Faktors der Nachhaltigkeitskomponente gilt ebenfalls die beschriebene Systematik des SPP Version 2014, wobei sich der Faktor für die Nachhaltigkeitskomponente in Abhängigkeit vom Durchschnittsrang über die Performance-Periode ergibt. Dabei gilt die folgende zusätzliche Bedingung: Eine Auszahlung von 25 Prozent des Zielbetrags multipliziert mit dem Nachhaltigkeitsfaktor erfolgt nur unter der Bedingung, dass der Rang der ehemaligen METRO AG in keinem Jahr der Performance-Periode mehr als zwei Ränge geringer ist als der letzte veröffentlichte Rang vor Begebung der Tranche, sonst beträgt der Faktor aus der Nachhaltigkeitskomponente null. Die Obergrenze der Auszahlung (Cap) für die Nachhaltigkeitskomponente liegt beim Dreifachen des Zielbetrags. Die Nachhaltigkeitskomponente wurde regulär gemäß den Planbedingungen nach dem Ende der Performance-Periode am 3. April 2017 an die Berechtigten ausbezahlt. Da die zusätzliche Auszahlungsbedingung für die TSR-Komponente nicht erfüllt wurde, war dieser Teil zunächst nicht zur Zahlung fällig. Durch die Spaltung am 12. Juli 2017 ist jedoch auch die finale Erfolgsmessung der TSR-Komponente basierend auf den gesetzten Kriterien nicht mehr möglich. Von einem externen Gutachter wurde nach einem anerkannten finanzmathematischen Verfahren der Barwert der TSR-Komponente am Tag der Spaltung ermittelt und entsprechend an die Berechtigten ausbezahlt. Im Geschäftsjahr 2016/17 war keine der Führungskräfte der CECONOMY AG aus dem SPP bezugsberechtigt. Performance Share Plan (2009–2013) Im Jahr 2009 hat die ehemalige METRO AG einen auf fünf Jahre angelegten Performance Share Plan eingeführt, dessen letzte Tranche im Rumpfgeschäftsjahr 2013 ausgegeben wurde. Die Bezugsberechtigten erhielten entsprechend der Bedeutung ihrer Funktion einen individuellen Betrag für den Performance Share Plan (Zielwert). Um die Zielanzahl der Performance Shares zu ermitteln, wurde der Zielwert durch den Aktienkurs bei Zuteilung dividiert. Maßgeblich war dabei der Drei-Monats-Durchschnittskurs der ehemaligen METRO-Aktie vor dem Zuteilungszeitpunkt. Ein Performance Share berechtigt zu einer Barauszahlung in Euro in Höhe des Kurses der ehemaligen METRO-Aktie zum Auszahlungszeitpunkt. Auch hier ist der Drei-Monats-Durchschnittskurs der ehemaligen METRO-Aktie vor dem Auszahlungszeitpunkt maßgeblich. In Abhängigkeit von der relativen Performance der ehemaligen METRO-Aktie im Vergleich zum Mittelwert aus den Aktienindizes DAX 30 und Euro Stoxx Retail – Total Return – wird nach Ablauf eines Performance-Zeitraums von mindestens drei und höchstens 4,25 Jahren die endgültige Anzahl der auszuzahlenden Performance Shares bestimmt. Diese entspricht der Zielanzahl, wenn eine Gleich-Performance zu den genannten Aktienindizes erreicht wird. Bis zu einer Outperformance von 60 Prozent erhöht sich die Anzahl linear auf den Maximalwert von 200 Prozent der Zielanzahl. Bis zu einer Underperformance von 30 Prozent reduziert sich die Anzahl entsprechend bis auf 50 Prozent. Bei einer höheren Underperformance fällt die Anzahl auf null. Die Auszahlung kann zu sechs möglichen und vorab fest definierten Zeitpunkten erfolgen. Der früheste Auszahlungstermin ist drei Jahre nach Zuteilung der Performance Shares. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Auszahlung alle drei Monate möglich. Die Berechtigten haben die Wahl, zu welchem dieser Zeitpunkte sie ihre Performance Shares ausüben möchten. Eine Aufteilung auf mehrere Auszahlungszeitpunkte ist nicht möglich. Die Obergrenze der Auszahlung (Cap) liegt beim Fünffachen des Zielwerts. Mit dem Performance Share Plan wurden zugleich sogenannte Share Ownership Guidelines eingeführt: Als Voraussetzung für die Auszahlung der Performance Shares sind die Berechtigten verpflichtet, bis zum Ablauf der dreijährigen Sperrfrist ein eigenfinanziertes Investment in ehemalige METRO-Aktien aufzubauen und zu halten. Dadurch partizipieren sie als Aktionäre unmittelbar an Kursanstiegen, aber gegebenenfalls auch an Kursverlusten der ehemaligen METRO-Aktie. Das zu haltende Volumen beträgt in der Regel circa 50 Prozent des individuellen Zielwerts. Die Ausübungsperiode der Tranche 2013 endete im Juli 2017. Keine der Führungskräfte der CECONOMY AG war im Geschäftsjahr 2016/17 noch aus dem Performance Share Plan bezugsberechtigt. Der Performance Share Plan endete zum 1. Juli 2017 regulär, und es bestehen keine weiteren Ansprüche aus dem Plan. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Gemäß § 13 der Satzung der CECONOMY AG und dem insoweit gleichlautenden § 13 der Satzung der ehemaligen METRO AG erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine feste jährliche Vergütung, die am Schluss des jeweiligen Geschäftsjahres zahlbar ist. Im Grundsatz beträgt die Vergütung für das einzelne Mitglied 80.000 €. Die individuelle Höhe der Aufsichtsratsvergütung berücksichtigt den Arbeitsaufwand und die Verantwortung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder aufgrund ihrer Überwachungsaufgabe. Wegen ihrer besonderen Aufgaben erhalten der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Dreifache, sein Stellvertreter sowie die Ausschussvorsitzenden das Doppelte und die Mitglieder der Ausschüsse des Aufsichtsrats das Eineinhalbfache der Vergütungen eines ordentlichen Aufsichtsratsmitglieds, jedoch nicht der Vorsitzende und die Mitglieder des Vermittlungsausschusses gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG. Die erhöhte Vergütung für eine Mitgliedschaft oder den Vorsitz in einem Ausschuss kommt außerdem nur dann zur Anwendung, wenn in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens zwei Sitzungen oder sonstige Beschlussfassungen dieses Ausschusses stattgefunden haben. Wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats zur gleichen Zeit mehrere Ämter innehat, erhält es die Vergütung nur für ein Amt, bei unterschiedlicher Vergütung für das am höchsten vergütete Amt. Die auf die feste jährliche Vergütung für das einzelne Aufsichtsratsmitglied gegebenenfalls anwendbaren Vergütungsmultiplikatoren veranschaulicht die nachfolgende Übersicht: 1 Bei mindestens zwei Sitzungen/Beschlussfassungen des Ausschusses in dem betreffenden Geschäftsjahr Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der Vergütung. Dies gilt entsprechend für Mitgliedschaften in einem Ausschuss, den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat oder den Vorsitz in einem Ausschuss. Für das Geschäftsjahr 2016/17 ergeben sich die in der nachfolgenden Übersicht aufgeführten Werte. Die die Vergütung für das einzelne Aufsichtsratsmitglied jeweils erhöhenden Umstände sowie die für die Mitgliedschaften im Aufsichtsrat beziehungsweise in den Ausschüssen jeweils zugrunde zu legenden Zeiträume sind bei den einzelnen Personen vermerkt. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2016/17 gemäß § 13 der Satzung der ehemaligen METRO AG und § 13 der Satzung der CECONOMY AG1 € Geschäftsjahr Feste Vergütung Jürgen B. Steinemann (01.10.2016–12.07.2017, davon als Vorsitzender des Aufsichtsrats, Vorsitzender des Aufsichtsratspräsidiums, Vorsitzender des Personalausschusses, Vorsitzender des Nominierungsausschusses sowie Vorsitzender des Vermittlungsausschusses: 01.10.2016–12.07.2017) 2015/16 186.667 2016/17 200.000 Jürgen Fitschen (01.10.2016–30.09.2017, davon als Vorsitzender des Aufsichtsrats, Vorsitzender des Aufsichtsratspräsidiums, Vorsitzender des Nominierungsausschusses sowie Vorsitzender des Vermittlungsausschusses: 25.07.2017–30.09.2017 und als Mitglied im Aufsichtsratspräsidium, im Personalausschuss sowie im Nominierungsausschuss: 01.10.2016–25.07.2017) 2015/16 120.000 2016/17 150.000 Werner Klockhaus (01.10.2016–12.07.2017, davon 01.10.2016–12.07.2017 als Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats sowie stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsratspräsidiums, stellvertretender Vorsitzender des Personalausschusses, stellvertretender Vorsitzender des Bilanz- und Prüfungsausschusses und stellvertretender Vorsitzender des Vermittlungsausschusses) 2015/16 160.000 2016/17 133.333 Jürgen Schulz (01.10.2016–30.09.2017, davon als Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, Mitglied des Aufsichtsratspräsidiums, Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses und Mitglied des Vermittlungsausschusses: 25.07.2017–30.09.2017) 2015/16 66.667 2016/17 100.000 Prof. Dr. oec. Dr. iur. Ann-Kristin Achleitner (01.10.2016–06.02.2017) 2015/16 80.000 2016/17 33.333 Gwyn Burr (01.10.2016–12.07.2017) 2015/16 80.000 2016/17 66.667 Ulrich Dalibor (01.10.2016–30.09.2017, davon als Mitglied des Prüfungsausschusses: 25.07.2017–30.09.2017) 2015/16 80.000 2016/17 90.000 Karin Dohm (01.10.2016–30.09.2017, davon als Mitglied des Prüfungsausschusses: 25.07.2017–30.09.2017) 2015/16 53.333 2016/17 90.000 Thomas Dommel (01.10.2016–12.07.2017) 2015/16 66.667 2016/17 66.667 Dr. Bernhard Düttmann (12.07.2017–30.09.2017, davon als Mitglied des Nominierungsausschusses sowie als Mitglied des Vermittlungsausschusses: 25.07.2017–30.09.2017) 2015/16 2016/17 20.000 Daniela Eckardt (13.07.2017–30.09.2017) 2015/16 2016/17 20.000 Stefanie Friedrich (13.07.2017–30.09.2017) 2015/16 2016/17 20.000 Dr. Florian Funck (01.10.2016–30.09.2017, davon als Mitglied des Bilanz- und Prüfungsausschusses: 01.10.2016–25.07.2017 und als Mitglied des Prüfungsausschusses: 25.07.2017–30.09.2017) 2015/16 120.000 2016/17 120.000 Ludwig Glosser (13.07.2017–30.09.2017, davon als Mitglied des Vermittlungsausschusses: 25.07.2017–30.09.2017) 2015/16 2016/17 20.000 Julia Goldin (12.07.2017–30.09.2017) 2015/16 2016/17 20.000 Jo Harlow (12.07.2017–30.09.2017) 2015/16 2016/17 20.000 Andreas Herwarth (01.10.2016–12.07.2017, davon als Mitglied des Bilanz- und Prüfungsausschusses: 01.10.2016–12.07.2017) 2015/16 113.333 2016/17 100.000 Peter Küpfer (01.10.2016–30.09.2017, davon als Mitglied des Prüfungsausschusses: 25.07.2017–30.09.2017) 2015/16 80.000 2016/17 90.000 Rainer Kuschewski (01.10.2016–30.09.2017, davon als Mitglied des Bilanz- und Prüfungsausschusses: 01.10.2016–25.07.2017 und als Mitglied des Prüfungsausschusses: 25.07.2017–30.09.2017) 2015/16 120.000 2016/17 120.000 Susanne Meister (01.10.2016–12.07.2017) 2015/16 80.000 2016/17 66.667 Dr. Angela Pilkmann (01.10.2016–12.07.2017) 2015/16 6.667 2016/17 66.667 Birgit Popp (13.07.2017–30.09.2017) 2015/16 2016/17 20.000 Mattheus P. M. (Theo) de Raad (01.10.2016–12.07.2017) 2015/16 80.000 2016/17 66.667 Dr. Fredy Raas (01.10.2016–30.09.2017, davon als Mitglied des Bilanz- und Prüfungsausschusses: 01.10.2017–25.07.2017) 2015/16 120.000 2016/17 113.333 Xaver Schiller (01.10.2016–12.07.2017, davon als Mitglied des Aufsichtsratspräsidiums sowie als Mitglied des Personalausschusses und als Mitglied des Vermittlungsausschusses: 01.10.2016–12.07.2017) 2015/16 120.000 2016/17 100.000 Dr. jur. Hans-Jürgen Schinzler (01.10.2016–30.09.2017, davon als Vorsitzender des Bilanz- und Prüfungsausschusses: 01.10.2016–25.07.2017 und als Vorsitzender des Prüfungsausschusses: 25.07.2017–30.09.2017 sowie als Mitglied des Nominierungsausschusses: 01.10.2016–25.07.2017 und Mitglied des Nominierungsausschusses: 25.07.2017–30.09.2017) 2015/16 160.000 2016/17 160.000 Regine Stachelhaus (06.02.2017–30.09.2017, davon als Mitglied des Aufsichtsratspräsidiums und als Mitglied des Nominierungsausschusses: 25.07.2017–30.09.2017) 2015/16 2016/17 63.333 Vinco Vrabec (13.07.2017–30.09.2017, davon als Mitglied des Aufsichtsratspräsidiums: 25.07.2017–30.09.2017) 2015/16 2016/17 30.000 Angelika Will (01.10.2016–30.09.2017) 2015/16 80.000 2016/17 80.000 Sylvia Woelke (13.07.2017–30.09.2017, davon als Mitglied des Prüfungsausschusses: 25.07.2017–30.09.2017) 2015/16 2016/17 30.000 Gesamt 2 2015/16 1.973.334 2016/17 2.276.667 1 Jeweils zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer gemäß § 13 Abs. 5 der Satzung 2 Die Werte 2015/16 sind für die im Geschäftsjahr 2016/17 aktiven Mitglieder des Aufsichtsrats ausgewiesen. Gemäß den Regelungen der Satzung erstattet die Gesellschaft den Mitgliedern des Aufsichtsrats außerdem durch die Ausübung des Amts entstehende Auslagen. Eine auf die Vergütung und den Auslagenersatz gegebenenfalls entfallende Umsatzsteuer wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats ebenfalls erstattet. Für Aufsichtsratsmandate bei Konzerngesellschaften wurden einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrats der CECONOMY AG (ehemalige METRO AG) durch die betreffenden Konzerngesellschaften der ehemaligen METRO GROUP und der CECONOMY für das Geschäftsjahr 2016/17 ebenfalls Vergütungen gewährt. Konzerninterne Vergütungender Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/171 € Geschäftsjahr Werner Klockhaus 2015/16 9.300 2016/17 9.300 Thomas Dommel 2015/16 4.500 2016/17 4.500 Rainer Kuschewski 2015/16 6.200 2016/17 1.550 Xaver Schiller 2015/16 9.000 2016/17 9.000 Gesamt 2015/16 29.000 2016/17 24.350 1 Jeweils zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer Darüber hinaus wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats von Gesellschaften der ehemaligen METRO GROUP keine Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, im Sinne von Ziffer 5.4.6 DCGK gewährt. ANGABEN GEMÄSS § 315 ABS. 4 UND § 289 ABS. 4 HGB A.F. SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS Zusammensetzung des Kapitals (§ 315 Abs. 4 Nr. 1 und § 289 Abs. 4 Nr. 1 HGB a.F.) Das Grundkapital der CECONOMY AG zum 30. September 2017 beträgt 835.419.052,27 € und ist eingeteilt in 324.109.563 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien (anteiliger Wert am Grundkapital: rund 828.572.941 €, circa 99,18 Prozent) sowie 2.677.966 Stück auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien (anteiliger Wert am Grundkapital: rund 6.846.111 €, circa 0,82 Prozent). Der anteilige Wert je Aktie am Grundkapital beträgt rund 2,56 €. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Stammaktien berechtigen darüber hinaus dazu, Dividenden zu erhalten. Im Unterschied zu den Stammaktien gewähren Vorzugsaktien grundsätzlich kein Stimmrecht und sind mit einem Gewinnvorzug gemäß § 21 der Satzung der CECONOMY AG ausgestattet. Hierin heißt es: „(1) Die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht erhalten aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine nachzuzahlende Vorabdividende von 0,17 Euro je Vorzugsaktie. (2) Reicht der verteilbare Bilanzgewinn in einem Geschäftsjahr zur Zahlung der Vorabdividende nicht aus, so ist der Rückstand ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachzuzahlen, dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlenden Vorzugsbeträge erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände zu leisten sind. (3) Nach Ausschüttung der Vorabdividende erhalten die Inhaber von Stammaktien eine Dividende von 0,17 Euro je Stammaktie. Danach wird an die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eine nicht nachzahlbare Mehrdividende von 0,06 Euro je Vorzugsaktie gezahlt. Die Mehrdividende beträgt 10 vom Hundert der unter Berücksichtigung von Absatz 4 an die Inhaber von Stammaktien gezahlten Dividende, wenn diese 1,02 Euro je Stammaktie erreicht oder übersteigt. (4) An einer weiteren Gewinnausschüttung nehmen die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht und die Inhaber von Stammaktien entsprechend ihren Anteilen am Grundkapital gleichberechtigt teil.“ Weitere mit den Stamm- und Vorzugsaktien verbundene Rechte sind insbesondere das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 118 Abs. 1 AktG), das Auskunftsrecht (§ 131 AktG) sowie das Recht auf Erhebung einer Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage (§§ 245 Nr. 1–3, 246, 249 AktG). Neben dem angesprochenen Recht auf Erhalt einer Dividende besteht für die Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen (§ 186 Abs. 1 AktG). Sie haben zudem Ansprüche auf den Liquidationserlös nach Auflösung der Gesellschaft (§ 271 AktG) sowie auf Abfindung und Ausgleich bei bestimmten Strukturmaßnahmen, insbesondere nach den §§ 304 ff., 320 b, 327 b AktG. Stimmrechtsrelevante Beschränkungen (§ 315 Abs. 4 Nr. 2 und § 289 Abs. 4 Nr. 2 HGB a.F.) Nach Kenntnis des Vorstands bestehen beziehungsweise bestanden im Geschäftsjahr 2016/17 folgende Vereinbarungen, die als Beschränkungen im Sinne von § 315 Abs. 4 Nr. 2 und § 289 Abs. 4 Nr. 2 HGB a.F. angesehen werden können: Zwischen der Beisheim Capital GmbH, Düsseldorf, und der Beisheim Holding GmbH, Baar (Schweiz), besteht ein Pool-Vertrag, in den die von der Beisheim Capital GmbH und der Beisheim Holding GmbH gehaltenen Aktien der CECONOMY AG einbezogen sind. In Vorbereitung der Spaltung der CECONOMY AG (damals noch firmierend als METRO AG) hat jeder der drei Hauptanteilseigner der CECONOMY AG – der Gesellschafterstamm Haniel, der Gesellschafterstamm Schmidt-Ruthenbeck sowie der Gesellschafterstamm Beisheim – gegenüber der CECONOMY AG hinsichtlich der von ihm jeweils gehaltenen CECONOMY-Aktien eine vorübergehende Halteverpflichtung (sogenannter Lock-up) mit marktüblichem Inhalt übernommen und sich zudem bestimmten weiteren Veräußerungsbeschränkungen unterworfen. Daneben können auch gesetzliche Beschränkungen des Stimmrechts, etwa gemäß § 136 AktG oder, sofern die Gesellschaft eigene Aktien halten sollte, gemäß § 71 b AktG, bestehen. Beteiligungen am Kapital (§ 315 Abs. 4 Nr. 3 und § 289 Abs. 4 Nr. 3 HGB a.F.) Es bestehen die folgenden direkten und indirekten (gemäß § 22 WpHG) Beteiligungen am Kapital, die zehn Prozent der Stimmrechte überschreiten: Name/Firma Direkte/indirekte Beteiligung von mehr als 10 Prozent der Stimmrechte Haniel Finance Deutschland GmbH, Duisburg, Deutschland Direkt Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg, Deutschland Indirekt Palatin Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen, Deutschland Direkt BVG Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs-GmbH, Essen, Deutschland Indirekt Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG, Essen, Deutschland Indirekt Gebr. Schmidt Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen, Deutschland Indirekt Meridian Stiftung, Essen, Deutschland Indirekt Die obigen Angaben basieren insbesondere auf den Mitteilungen nach § 21 WpHG, die die CECONOMY AG erhalten und veröffentlicht hat. Durch die CECONOMY AG veröffentlichte Stimmrechtsmitteilungen sind auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Investor Relations – Rechtliche Meldungen abrufbar. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten sowie Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind (§ 315 Abs. 4 Nr. 4 und 5 und § 289 Abs. 4 Nr. 4 und 5 HGB a.F.) Aktien mit Sonderrechten gemäß § 315 Abs. 4 Nr. 4 und § 289 Abs. 4 Nr. 4 HGB a.F. hat die Gesellschaft nicht ausgegeben. Arbeitnehmer sind nicht im Sinne von § 315 Abs. 4 Nr. 5 und § 289 Abs. 4 Nr. 5 HGB a.F. am Kapital beteiligt. Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung des Vorstands und Änderung der Satzung (§ 315 Abs. 4 Nr. 6 und § 289 Abs. 4 Nr. 6 HGB a.F.) Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands der CECONOMY AG sind die §§ 84, 85 AktG und §§ 30, 31, 33 MitbestG maßgebend. Ergänzend regelt § 5 der Satzung der CECONOMY AG, dass der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern besteht und im Übrigen der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt. Änderungen der Satzung der CECONOMY AG bestimmen sich grundsätzlich nach den §§ 179, 181, 133 AktG. Daneben gibt es zahlreiche weitere Vorschriften des Aktiengesetzes, die im Fall einer Satzungsänderung zur Anwendung gelangen können und die vorgenannten Vorschriften modifizieren oder verdrängen, zum Beispiel die §§ 182 ff. AktG bei Kapitalerhöhungen, die §§ 222 ff. AktG bei Kapitalherabsetzungen oder aber § 262 AktG für die Auflösung der AG. Änderungen, die nur die Fassung der Satzung betreffen, können gemäß § 14 der Satzung der CECONOMY AG ohne Beschluss der Hauptversammlung durch den Aufsichtsrat beschlossen werden. Befugnisse des Vorstands (§ 315 Abs. 4 Nr. 7 und § 289 Abs. 4 Nr. 7 HGB a.F.) BEFUGNISSE ZUR AUSGABE NEUER AKTIEN Die Hauptversammlung vom 6. Februar 2017 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. Februar 2022 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Geld- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu 417.000.000 €, zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei haben die Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen: ― Zum Ausgleich von Spitzenbeträgen ― Sofern die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmenszusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Betriebsteilen oder Anteilen an Unternehmen ausgegeben werden ― Bei Kapitalerhöhungen gegen Geldeinlagen, soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft oder von Konzerngesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 Prozent beteiligt ist, begebenen Options- oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Stammaktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht oder nach Ausübung einer Ersetzungsbefugnis der Gesellschaft als Aktionär zustehen würde ― Bei Kapitalerhöhungen gegen Geldeinlagen, wenn der Nennbetrag dieser Kapitalerhöhungen insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt und jeweils der Ausgabepreis der neuen Stammaktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Stammaktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet. Die Höchstgrenze von 10 Prozent des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des genehmigten Kapitals (i) unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG als eigene Aktien verwendet oder veräußert werden oder (ii) aus bedingtem Kapital zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die ihrerseits ohne Bezugsrecht in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG begeben wurden oder werden, ausgegeben werden. Der anteilige Betrag am Grundkapital, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Geld- und/oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 20 Prozent des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhungen festzulegen. Das genehmigte Kapital wurde bisher nicht ausgenutzt. Es bestehen derzeit auch keine konkreten Pläne, von der Ermächtigung Gebrauch zu machen. BEFUGNISSE ZUR AUSGABE VON OPTIONS- UND/ODER WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN Die Hauptversammlung vom 20. Februar 2015 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Februar 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.500.000.000 € auszugeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder pflichten und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Stammaktien der CECONOMY AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 127.825.000 € nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Im Zusammenhang mit dieser Ermächtigung besteht ein bedingtes Kapital in Höhe von bis zu 127.825.000 € (bedingtes Kapital I). Die Schuldverschreibungen können auch durch eine Konzerngesellschaft der CECONOMY AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben werden, an der die CECONOMY AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 Prozent beteiligt ist. Für diesen Fall ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die CECONOMY AG die Garantie für diese Schuldverschreibungen zu übernehmen und deren Inhabern Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten auf auf den Inhaber lautende Stammaktien der CECONOMY AG zu gewähren oder aufzuerlegen. Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der CECONOMY AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, an der die CECONOMY AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 Prozent beteiligt ist, hat die CECONOMY AG die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der CECONOMY AG nach Maßgabe des vorstehenden Satzes sicherzustellen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, damit denjenigen, denen bereits zuvor ausgegebene Options- oder Wandlungsrechte oder pflichten zustehen oder auferlegt sind, ein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt werden kann, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder bei Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf gegen Barzahlung ausgegebene Schuldverschreibungen, die mit Options- oder Wandlungsrecht oder Options- oder Wandlungspflicht ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabebetrag der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht oder Options- oder Wandlungspflicht ausgegeben werden auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung nicht überschreiten darf. Auf diese 10-Prozent-Grenze ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, (i) der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden, und (ii) der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die ausgegeben werden oder auszugeben sind zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die (auf Grundlage anderer Ermächtigungen) ihrerseits unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung begeben wurden. Im Fall der Begebung von Schuldverschreibungen, die ein Options- oder Wandlungsrecht gewähren oder eine Options- oder Wandlungspflicht begründen, bestimmt sich der Options- oder Wandlungspreis nach den Regelungen in § 4 Abs. 8 der Satzung der CECONOMY AG. Bei mit Options- oder Wandlungsrechten oder Options- oder Wandlungspflichten verbundenen Schuldverschreibungen kann der Options- oder Wandlungspreis im Fall der wirtschaftlichen Verwässerung des Werts der Options- oder Wandlungsrechte oder Options- oder Wandlungspflichten nach näherer Bestimmung der Schuldverschreibungen wertwahrend angepasst werden, soweit die Anpassung nicht schon durch Gesetz geregelt ist. Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können darüber hinaus für den Fall der Kapitalherabsetzung oder anderer außerordentlicher Maßnahmen oder Ereignisse (zum Beispiel ungewöhnlich hohe Dividenden, Kontrollerlangung durch Dritte) eine Anpassung der Options- oder Wandlungsrechte oder Options- oder Wandlungspflichten vorsehen. Bei einer Kontrollerlangung durch Dritte kann eine marktübliche Anpassung des Options- oder Wandlungspreises vorgesehen werden. Ferner können die Bedingungen der Schuldverschreibungen vorsehen, dass das Umtauschverhältnis und/oder der Options- oder Wandlungspreis variabel sind und der Options- oder Wandlungspreis innerhalb einer festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses während der Laufzeit festgelegt wird. Der Mindestausgabebetrag nach den Regelungen in § 4 Abs. 8 der Satzung der CECONOMY AG darf auch insoweit nicht unterschritten werden. Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können das Recht der CECONOMY AG vorsehen, im Fall der Wandlung oder Optionsausübung statt der Gewährung von Aktien einen Geldbetrag zu zahlen, der für die Anzahl der anderenfalls zu liefernden Aktien dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Stammaktien der CECONOMY AG im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse während eines vom Vorstand zu bestimmenden angemessenen Zeitraums von Tagen vor oder nach Erklärung der Wandlung oder der Optionsausübung entspricht. Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch vorsehen, dass nach Wahl der CECONOMY AG statt in neue Aktien aus bedingtem Kapital in bereits existierende Stammaktien der CECONOMY AG oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft gewandelt oder das Optionsrecht oder die Optionspflicht durch Lieferung solcher Aktien erfüllt werden kann. Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch eine Options- oder Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit (oder zu einem anderen Zeitpunkt) oder das Recht der CECONOMY AG vorsehen, bei Endfälligkeit der mit einem Options- oder Wandlungsrecht verbundenen Schuldverschreibungen (dies umfasst auch eine Fälligkeit wegen Kündigung) den Gläubigern der Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der CECONOMY AG oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zu gewähren. Der anteilige Betrag des Grundkapitals der bei Wandlung oder Optionsausübung auszugebenden Stammaktien der CECONOMY AG darf den Nennbetrag der Schuldverschreibungen nicht übersteigen. §§ 9 Abs. 1, 199 Abs. 2 AktG sind zu beachten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen sowie Options- oder Wandlungszeitraum, zu bestimmen oder im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibungen begebenden Konzerngesellschaft der CECONOMY AG im Sinne von § 18 AktG festzulegen. Die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen wurde bisher nicht ausgenutzt, und es bestehen derzeit auch keine konkreten Pläne, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen. BEFUGNISSE ZUM ERWERB EIGENER AKTIEN Die Gesellschaft ist ermächtigt, im Rahmen des § 71 AktG eigene Aktien zu erwerben. Aufgrund des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG wurde die Gesellschaft mit Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Februar 2015 bis zum 19. Februar 2020 ermächtigt, eigene Aktien, gleich welcher Gattung, zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien beschränkt, auf die insgesamt ein anteiliger Betrag von höchstens 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals entfällt. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit etwaigen aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Dabei enthält die Ermächtigung jeweils Vorgaben hinsichtlich des Erwerbspreises und des Vorgehens bei Überzeichnung eines öffentlichen Kaufangebots. Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung oder aufgrund einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen Aktien der Gesellschaft zu folgenden Zwecken zu verwenden: ― Veräußerung von Aktien der Gesellschaft über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre, ― Einführung von Aktien der Gesellschaft an ausländischen Börsen, an denen sie bisher nicht zum Handel zugelassen sind, wobei die Ermächtigung Vorgaben hinsichtlich des Einführungspreises enthält, ― Übertragung von Aktien der Gesellschaft an Dritte gegen Sachleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen, ― Veräußerung von Aktien der Gesellschaft in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre, sofern die Veräußerung gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung ist beschränkt auf die Veräußerung von Aktien, auf die insgesamt ein anteiliger Betrag von höchstens 10 Prozent des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung entfällt. Auf diese Höchstgrenze von 10 Prozent des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, (i) der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden, und (ii) der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die ausgegeben werden oder auszugeben sind zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die ihrerseits unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung begeben wurden, ― Lieferung von Aktien an die Inhaber von Options- oder Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften im Sinne von § 18 AktG gemäß den Options- oder Wandelanleihebedingungen. Dies gilt auch für die Lieferung von Aktien aufgrund der Ausübung von Bezugsrechten, die bei einer Veräußerung eigener Aktien durch Angebot an alle Aktionäre oder im Fall einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht den Inhabern von Options- oder Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften im Sinne von § 18 AktG in dem Umfang gewährt werden dürfen, in dem die Inhaber der Options- oder Wandelschuldverschreibungen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder bei Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht ein Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft hätten. Insgesamt darf auf die aufgrund dieser Ermächtigung übertragenen Aktien ein anteiliger Betrag von höchstens 10 Prozent des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung entfallen, sofern die Aktien zur Erfüllung von Options- oder Wandlungsrechten oder Options- oder Wandlungspflichten, die in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewährt oder begründet wurden, verwendet werden. Auf diese Höchstgrenze von 10 Prozent des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien der Gesellschaft entfällt, die in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben oder veräußert werden. ― Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (Scrip Dividend), im Rahmen derer Aktien der Gesellschaft (auch teil- und wahlweise) zur Erfüllung der Dividendenansprüche der Aktionäre verwendet werden, ― Einziehung von Aktien der Gesellschaft ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss. Die Einziehung kann auch ohne Kapitalherabsetzung durch Erhöhung des anteiligen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft erfolgen. Der Vorstand wird in diesem Fall zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. Alle vorstehenden Ermächtigungen zum Erwerb und zur Verwendung von aufgrund der vorstehenden oder einer früheren Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien können ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam durch die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften im Sinne von § 18 AktG oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Alle vorstehenden Ermächtigungen können zum Erwerb und zur Verwendung sowohl von Stammaktien als auch von Vorzugsaktien oder zum Erwerb und zur Verwendung lediglich von Stammaktien oder lediglich von Vorzugsaktien ausgeübt werden. Die Verwendung eigener Aktien gemäß den vorgenannten Ermächtigungen mit Ausnahme der Ermächtigung zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Bei Verwendung eigener Aktien gemäß den vorgenannten Ermächtigungen mit Ausnahme der Ermächtigung zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft durch Angebot an alle Aktionäre, der Ermächtigung zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (Scrip Dividend) sowie der Ermächtigung zur Einziehung von Aktien der Gesellschaft ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Bei Verwendung eigener Aktien gemäß der Ermächtigung zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft durch Angebot an alle Aktionäre, das unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) erfolgt, wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Darüber hinaus ist der Vorstand bei Verwendung eigener Aktien gemäß der Ermächtigung zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (Scrip Dividend) ermächtigt, das Bezugsrecht auszuschließen. Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 20. Februar 2015 ergänzend ermächtigt, den Aktienerwerb unter der beschlossenen Ermächtigung auch unter Einsatz von Put-Optionen, Call-Optionen, Terminkaufverträgen („Terminkäufe“) oder einer Kombination aus diesen Instrumenten, nachfolgend zusammen „Derivate“, durchzuführen. Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Derivaten sind dabei auf Aktien im Umfang von höchstens 5 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Die Laufzeit der Derivate muss so gewählt werden, dass der Aktienerwerb unter Einsatz der Derivate nicht nach dem 19. Februar 2020 erfolgt. Die Derivate müssen mit einem oder mehreren von der CECONOMY AG unabhängigen Kreditinstitut/-en und/oder einem oder mehreren nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Kreditwesengesetzes tätigen Unternehmen abgeschlossen werden. Sie sind so auszugestalten, dass sichergestellt ist, dass die Derivate nur mit Aktien beliefert werden, die zuvor unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a AktG) erworben wurden. Dem genügt der Erwerb der Aktien über die Börse. Die von der Gesellschaft für Call-Optionen gezahlte und für Put-Optionen vereinnahmte Optionsprämie darf nicht wesentlich unter dem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der jeweiligen Optionen liegen. Der bei Ausübung von Put-Optionen oder Call-Optionen oder bei Fälligkeit des Terminkaufs zu zahlende Kaufpreis je Aktie darf den arithmetischen Mittelwert der Schlussauktionspreise für Aktien der betreffenden Gattung im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsentage vor Abschluss des betreffenden Derivategeschäfts um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten, aber unter Berücksichtigung der erhaltenen beziehungsweise gezahlten Optionsprämie). Werden eigene Aktien unter Einsatz von Derivaten unter Beachtung der vorstehenden Regelungen erworben, sind ein etwaiges Recht der Aktionäre, solche Derivate mit der Gesellschaft abzuschließen, sowie ein etwaiges Andienungsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Für die Verwendung von Aktien der Gesellschaft, die unter Einsatz von Derivaten erworben werden, gelten die vorstehend angeführten Regelungen über die Verwendung eigener Aktien entsprechend. Die durch Beschluss der Hauptversammlung am 20. Februar 2015 gewährte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, auch unter Einsatz von Derivaten, wurde bisher nicht ausgenutzt, und es bestehen auch keine konkreten Pläne, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen. Allerdings hat der Vorstand zur Incentivierung der Mitarbeiter der CECONOMY AG im Geschäftsjahr 2016/17 beschlossen, den Mitarbeitern der CECONOMY AG in drei Tranchen Stammaktien der CECONOMY AG zu gewähren. Die Übertragung der Tranchen an die Mitarbeiter wird zu Beginn des Geschäftsjahres 2017/18 sowie jeweils zu Beginn der Kalenderjahre 2018 und 2019 erfolgen. Zu diesem Zweck wird unter Ausnutzung der gesetzlichen Ermächtigung des § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG ein Rückkaufprogramm bezüglich der erforderlichen Aktien der CECONOMY AG in einem Gesamtvolumen von bis zu circa 90.000 € durchgeführt. Der Erwerb der an die Mitarbeiter zu übertragenen Aktien der CECONOMY AG wird ebenfalls in drei Tranchen jeweils zu Beginn des Geschäftsjahres 2017/18 sowie zu Beginn der Kalenderjahre 2018 und 2019 erfolgen. Dabei werden die zur Weitergabe an die Mitarbeiter der CECONOMY AG erforderlichen Stammaktien der CECONOMY AG in dem für die jeweilige Tranche erforderlichen Umfang zurückerworben. Den Aktionären wird im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften kein Bezugsrecht auf die im Rahmen des Rückkaufprogramms erworbenen Aktien gewährt. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen (§ 315 Abs. 4 Nr. 8 und § 289 Abs. 4 Nr. 8 HGB a.F.) Die CECONOMY AG ist zurzeit als Kreditnehmerin an einem Konsortialkreditvertrag und mehrjährigen bilateralen Kreditverträgen beteiligt, die im Falle eines Kontrollwechsels durch die Kreditgeber kündbar sind. Erste Voraussetzung eines Kontrollwechsels ist, dass die Aktionäre, die die CECONOMY AG zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses kontrolliert haben, diese Kontrolle verlieren. Zweite Voraussetzung ist die Erlangung der Kontrolle über die CECONOMY AG durch eine oder mehrere Parteien. In diesem Falle können die Banken die Verträge kündigen und unter den Verträgen herausgelegte Kredite zurückverlangen. Diese Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels sind marktüblich und dienen dem Schutz der Gläubiger. Im Geschäftsjahr 2016/17 wurden diese Kredite nicht in Anspruch genommen. Entschädigungsvereinbarungen bei Kontrollwechseln (§ 315 Abs. 4 Nr. 9 und § 289 Abs. 4 Nr. 9 HGB a.F.) Anlässlich der im Geschäftsjahr 2016/17 beschlossenen Wiederbestellungen beziehungsweise Bestellungen der Mitglieder des Vorstands der CECONOMY AG – Pieter Haas, Mark Frese und Dr. Dieter Haag Molkenteller – sind in deren Anstellungsverträgen mit Wirkung ab dem Tag nach dem Wirksamwerden der Ausgliederung und Abspaltung der METRO Wholesale & Food Specialist AG Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen worden. Danach haben die genannten Vorstandsmitglieder im Fall eines Kontrollwechsels und bei einer dadurch hervorgerufenen erheblichen Beeinträchtigung der Stellung als Vorstandsmitglied innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ab dem Kontrollwechsel ein Sonderkündigungsrecht. Sofern der Anstellungsvertrag eines der genannten Vorstandsmitglieder endet, weil dieses von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht hat oder der Anstellungsvertrag innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ab dem Kontrollwechsel einvernehmlich aufgehoben wurde, erhält das betreffende Vorstandsmitglied die für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags bestehenden vertraglichen Ansprüche in Form einer einmaligen Vergütung ausgezahlt, wobei die Abfindung einschließlich Nebenleistungen nicht den Wert von drei Jahresvergütungen (Abfindungs-Cap) überschreiten wird. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn ein Aktionär oder mehrere zusammen handelnde Aktionäre durch das Halten von mindestens 30 Prozent der Stimmrechte der CECONOMY AG die Kontrolle im Sinne von § 29 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) erlangt hat beziehungsweise haben. Für den Fall, dass bei der CECONOMY AG vor dem 31. Dezember 2019 ein Kontrollwechsel stattfindet, hat ein Großteil der Mitarbeiter einen bedingten Anspruch auf eine höhere Abfindung. Eine zusätzliche Abfindung in Höhe von zwei Jahresfestgehältern plus Einfach-Bonusbasisbetrag ist zu zahlen, wenn die CECONOMY AG binnen eines Jahres nach Kontrollwechsel das Beschäftigungsverhältnis gegenüber dem Mitarbeiter kündigt (ausgenommen ist eine Kündigung aus wichtigem Grund) oder sich binnen zwei Jahren nach Kontrollwechsel der Tätigkeits- beziehungsweise Verantwortungsbereich um mindestens 50 Prozent verändert (es sei denn auf Wunsch des Mitarbeiters) und der Mitarbeiter kein weiteres Anstellungsverhältnis mit einer anderen Gesellschaft des Konzerns oder eine vertragliche Anstellungszusage für oder durch eine andere Gesellschaft von CECONOMY erhalten hat. ERGÄNZENDE ANGABEN FÜR DIE CECONOMY AG (GEMÄSS HGB) Spaltung der ehemaligen METRO GROUP Die ehemalige METRO AG (jetzt: CECONOMY AG) und die METRO Wholesale & Food Specialist AG (jetzige METRO AG) haben am 13. Dezember 2016 einen Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag (im Folgenden kurz Spaltungsvertrag) in notariell beurkundeter Form geschlossen. Gemäß Spaltungsvertrag überträgt die ehemalige METRO AG (jetzt: CECONOMY AG) sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden, die das in den Vertriebslinien METRO Cash & Carry und Real betriebene Groß- und Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft und weitere dazugehörige Immobilien- und Serviceaktivitäten bilden, auf die METRO Wholesale & Food Specialist AG (jetzige METRO AG). Das in der Vertriebslinie Media-Saturn betriebene Consumer-Electronics-Geschäft (Unterhaltungs- und Haushaltselektronik) sowie dazugehörige Service- und Dienstleistungsaktivitäten verbleiben in der ehemaligen METRO AG (jetzt: CECONOMY AG). Bereits im Vorjahr hatte die ehemalige METRO AG (jetzt: CECONOMY AG) 100 Prozent ihrer Anteile an der METRO Wholesale & Food Specialist AG in die MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG (im Folgenden MWFS KG) zur Vorbereitung der Spaltung eingebracht. Die Übertragung der Vermögensgegenstände und Schulden auf die METRO Wholesale & Food Specialist AG (jetzige METRO AG) ist sowohl im Wege einer Ausgliederung als auch einer Abspaltung nach dem Umwandlungsgesetz als rechtlich eigenständige Maßnahme erfolgt. Mit der Ausgliederung wurden im Wesentlichen der MWFS-Betriebsteil (einschließlich der zugehörigen Mitarbeiter und Betriebs- und Geschäftsausstattung), die immateriellen Vermögensgegenstände der ehemaligen METRO AG, insbesondere die Lizenzverträge und Nutzungsrechte bezüglich der Marken METRO und real,-, die Beteiligung an der METRO Dienstleistungs-Holding GmbH, der METRO Cash & Carry International GmbH (Sechs-Prozent-Anteil) und weitere Beteiligungen sowie die Verbindlichkeiten zur Finanzierung der Konzerngesellschaften auf die METRO Wholesale & Food Specialist AG (jetzige METRO AG) übertragen, die hierfür als Gegenleistung rund 10 Prozent (nach Durchführung der nachfolgenden Abspaltung verwässern diese zu rund 1 Prozent) der Anteile am Grundkapital der METRO Wholesale & Food Specialist AG (jetzige METRO AG) erhalten hat. Anschließend wurden diejenigen Vermögensgegenstände und Schulden der ehemaligen METRO AG (jetzt: CECONOMY AG), die nicht dem Ausgliederungsvermögen oder der Gesamtheit der bei der CECONOMY AG verbleibenden ökonomischen Aktivitäten des Geschäftsfelds Consumer Electronics zuzuordnen sind, im Wege der Abspaltung auf die METRO Wholesale & Food Specialist AG (jetzige METRO AG) übertragen. Als Gegenleistung für die Abspaltung wurden den Aktionären der ehemaligen METRO AG (jetzt: CECONOMY AG) Aktien an der METRO Wholesale & Food Specialist AG (jetzige METRO AG) zugeteilt, die rund 90 Prozent des Grundkapitals der METRO Wholesale & Food Specialist AG (jetzige METRO AG) darstellen. Nach Durchführung der Spaltung ist die CECONOMY AG nunmehr – aufgrund der Verwässerungseffekte durch die Kapitalerhöhung bei der jetzigen METRO AG im Zuge der Abspaltung – direkt mit rund 1 Prozent und indirekt über ihre Tochtergesellschaft MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG mit rund 9 Prozent am Grundkapital der jetzigen METRO AG beteiligt. Die Eintragung der Ausgliederung sowie der Abspaltung in das Handelsregister erfolgte am 12. Juli 2017. Die Aktien der CECONOMY AG sowie der jetzigen METRO AG werden seit dem 13. Juli 2017 separat an den Börsen in Frankfurt am Main und Luxemburg gehandelt. Die Umfirmierung der ehemaligen METRO AG in CECONOMY AG wurde am 11. August 2017 und die Umfirmierung der ehemaligen MWFS AG in METRO AG am 18. August 2017 in das Handelsregister eingetragen. Vor dem Hintergrund der Spaltung sind die Zahlen des Geschäftsjahres 2016/17 der CECONOMY AG mit den Vorjahreswerten nicht vergleichbar. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit werden daher im Anhang für die Vorjahreswerte zusätzliche Informationen zu ausgewählten Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angegeben, um die Auswirkungen der Spaltung durch die Ausgliederung und Abspaltung des Geschäftsfelds Groß- und Lebensmitteleinzelhandel zu verdeutlichen. Überblick über das Geschäftsjahr 2016/17 und Prognose der CECONOMY AG Die CECONOMY AG ist als Managementholding von CECONOMY hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken maßgeblich von der Entwicklung des Konzerns abhängig. Angesichts der Holdingstruktur ist – abweichend von der konzernweiten Betrachtung – die wichtigste Steuerungsgröße der CECONOMY AG im Sinne des DRS 20 der handelsrechtliche Jahresüberschuss. Geschäftsverlauf der CECONOMY AG Der Geschäftsverlauf der CECONOMY AG ist wesentlich geprägt von der Entwicklung und dem Ausschüttungsverhalten ihrer Beteiligungen. Der Abschluss der CECONOMY AG nach handelsrechtlichen Vorschriften dient als Ausschüttungsbemessungsgrundlage. Im Folgenden sind die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz der CECONOMY AG nach HGB dargestellt. Ertragslage der CECONOMY AG und Gewinnverwendung Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 nach HGB Mio. € 2015/16 2016/17 Beteiligungsergebnis 124 157 Finanzergebnis –42 –5 Sonstige betriebliche Erträge 746 1.006 Personalaufwand –226 –21 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen –4 0 Sonstige betriebliche Aufwendungen –570 –37 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag –15 0 Ergebnis nach Steuern 13 1.100 Sonstige Steuern –1 0 Jahresüberschuss 12 1.100 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 57 13 Entnahmen aus der Kapitalrücklage 0 2.431 Entnahmen aus der Gewinnrücklage 272 2.388 Vermögensminderung durch Abspaltung 0 –5.824 Bilanzgewinn 341 108 Die CECONOMY AG weist im Geschäftsjahr 2016/17 ein Beteiligungsergebnis in Höhe von 157 Mio. € (2015/16: 124 Mio. €, vergleichbarer Vorjahreswert 56 Mio. €) aus. Die darin enthaltenen Erträge aus Beteiligungen in Höhe von 158 Mio. € betreffen Gewinnanteile aus der Kommanditbeteiligung an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG in Höhe von 8 Mio. € (2015/16: vergleichbarer Vorjahreswert 0 Mio. €) sowie die Ausschüttung von Kapitalrücklagen der CECONOMY Retail GmbH über 150 Mio. € (2015/16: vergleichbarer Vorjahreswert 35 Mio. €). Erträge aus Gewinnabführungsverträgen entfallen in Höhe von 5 Mio. € (2015/16: vergleichbarer Vorjahreswert 24 Mio. €) im Wesentlichen auf die CECONOMY Retail GmbH, die 78,38 Prozent an der Media-Saturn-Holding GmbH hält. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen in Höhe von 6 Mio. € betreffen im Wesentlichen die CECONOMY Data GmbH in Höhe von 4 Mio. € (2015/16: vergleichbarer Vorjahreswert 3 Mio. €) sowie die CECONOMY Digital GmbH in Höhe von 2 Mio. € (2015/16: vergleichbarer Vorjahreswert 0 Mio. €). Es besteht zu bestimmten Tochtergesellschaften eine ertragsteuerliche Organschaft. Eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen der CECONOMY AG und Tochtergesellschaften der CECONOMY AG besteht nicht. Das Finanzergebnis der CECONOMY AG setzt sich im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie Zinsaufwand aus den im Geschäftsjahr 2016/17 aufgenommenen Verbindlichkeiten im Rahmen des Multi-Currency Commercial Paper Programme und dem langfristigen Schuldscheindarlehen zusammen. Die Verbesserung des Finanzergebnisses im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere auf die Spaltung zurückzuführen, da in diesem Zusammenhang sämtliche Finanzverbindlichkeiten zum 30. September 2016 übertragen worden sind und somit zum Bilanzstichtag eine deutlich geringere Verschuldung der CECONOMY AG gegeben ist. Gegenläufig hat sich die im Zusammenhang mit der Spaltung stehende Übertragung der Ausleihungen ausgewirkt, die zu geringeren Zinserträgen geführt hat. Im Rahmen der Spaltung sind im Wege der Ausgliederung Vermögensgegenstände und Schulden mit einem negativen Buchwertsaldo in Höhe von 992 Mio. € auf die jetzige METRO AG (ehemals MWFS AG) übertragen worden. Das positive Ausgliederungsergebnis ist erfolgswirksam erfasst worden und wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Veränderung der sonstigen betrieblichen Erträge ist somit auf die Spaltung zurückzuführen. Gegenläufig hat sich insbesondere der Wegfall der Verrechnungspreiserträge aus dem mit den Gesellschaften des Groß- und Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfts bestehenden Verrechnungspreismodells sowie die sonstigen Konzernverrechnungen ausgewirkt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde erstmalig das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu den sogenannten Spätehenklauseln bei der Bilanzierung der Pensionsverpflichtungen angewendet. Die sich hieraus ergebenden Plankürzungen bei der Berücksichtigung von Hinterbliebenenrentenanwartschaften führten zu einer erfolgswirksamen Minderung der Pensionsrückstellung, die in den übrigen Erträgen ausgewiesen wurde. Der Personalaufwand beträgt im laufenden Geschäftsjahr 2016/17 insgesamt 21 Mio. €. Der Aufwand für Löhne und Gehälter beträgt 19 Mio. €. Zum Stichtag 30. September 2017 beschäftigte die CECONOMY AG 75 Mitarbeiter (30.09.2016: 1.082, Durchschnitt aus vier Quartalen). Teilzeitbeschäftigte und Aushilfen wurden auf Vollzeitkräfte umgerechnet. Der Rückgang des Personalaufwands insgesamt im Vergleich zum Vorjahr ist spaltungsbedingt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im laufenden Geschäftsjahr 2016/17 im Wesentlichen Beratungsaufwendungen sowie übrige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Spaltung. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere spaltungsbedingt, da in der Vergangenheit Dienstleistungen seitens der ehemaligen METRO AG als Holding nahezu ausschließlich gegenüber Gesellschaften des Groß- und Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfts erbracht wurden. Ebenso betrafen die Risiken aus dem Verrechnungspreismodell ausschließlich Konzerngesellschaften des Groß- und Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfts. Der Jahresüberschuss beläuft sich auf 1.100 Mio. € (2015/16: 12 Mio. €) und resultiert im Wesentlichen aus dem Ausgliederungsergebnis in Höhe von 992 Mio. €. Aus dem für das Geschäftsjahr 2015/16 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 341 Mio. € wurden im Geschäftsjahr 2016/17 gemäß Beschluss der Hauptversammlung der ehemaligen METRO AG (jetzt: CECONOMY AG) vom 6. Februar 2017 Dividenden in Höhe von 1,00 € je Stammaktie und 1,06 € je Vorzugsaktie, also insgesamt 327 Mio. €, ausgeschüttet. Der Restbetrag wurde als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. Der Gewinnvortrag in Höhe von 13 Mio. € wurde zum Ausgleich der Vermögensminderung aus der Abspaltung verwendet. Zur Verwendung des Bilanzgewinns 2016/17 schlägt der Vorstand der CECONOMY AG der Hauptversammlung vor, aus dem ausgewiesenen Bilanzgewinn von 108 Mio. € eine Dividendenausschüttung in Höhe von 0,26 € je Stammaktie und 0,32 € je Vorzugsaktie, also insgesamt 85 Mio. €, zu beschließen und den Restbetrag als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. Finanzlage der CECONOMY AG ZAHLUNGSMITTELFLÜSSE Zahlungsmittelflüsse waren im laufenden Geschäftsjahr 2016/17 zum einen durch Zuflüsse (Anleihe) aus einem sogenannten Multi-Currency Commercial Paper Programme im Volumen von 254 Mio. € gegeben. Zum anderen stammen Zahlungsmittelzuflüsse aus einem Schuldscheindarlehen in Höhe von 250 Mio. €. Der stichtagsbezogene Bestand an liquiden Mitteln besteht im Wesentlichen aus kurzfristigen Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 4 Mio. €. Die Verringerung der liquiden Mittel gegenüber dem Vorjahr ist auf die Spaltung sowie die Zahlung der Dividende für das vorangegangene Geschäftsjahr zurückzuführen. KAPITALSTRUKTUR Passiva Mio. € 30.09.2016 30.09.2017 Eigenkapital Gezeichnetes Kapital 835 835 Stammaktien 828 828 Vorzugsaktien 7 7 (Bedingtes Kapital) (128) (128) Kapitalrücklage 2.558 128 Gewinnrücklagen 2.388 0 Bilanzgewinn 341 108 6.122 1.071 Rückstellungen 447 134 Verbindlichkeiten 3.230 578 Rechnungsabgrenzungsposten 5 0 9.804 1.783 Die Passivseite der Bilanz besteht mit 1.071 Mio. € (30.09.2016: 6.122 Mio. €) aus Eigenkapital und mit 712 Mio. € (30.09.2016: 3.682 Mio. €) aus Rückstellungen, Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten. Die Eigenkapitalquote beträgt zum Stichtag 60,1 Prozent gegenüber 62,4 Prozent im Vorjahr. Die Veränderung des Eigenkapitals ist maßgeblich auf den spaltungsbedingten Reinvermögensabgang zurückzuführen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind in Höhe von 84 Mio. € (30.09.2016: 93 Mio. €; vergleichbarer Vorjahreswert 91 Mio. €) für unmittelbare Versorgungszusagen und in Höhe von 35 Mio. € (30.09.2016: 38 Mio. €; vergleichbarer Vorjahreswert 38 Mio. €) für Unterdeckungen von nicht voll dotierten Unterstützungseinrichtungen gebildet. Innerhalb der Position „Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen“ wurden Aktivwerte von Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 19 Mio. € (30.09.2016: 39 Mio. €; vergleichbarer Vorjahreswert 17 Mio. €) verrechnet. Die Aktivwerte der Rückdeckungsversicherungen sind verpfändet und insolvenzgesichert. Die Anschaffungskosten entsprechen im Wesentlichen den Zeitwerten der Rückdeckungsversicherungen sowie dem Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen. Wesentliche verrechnete Aufwendungen und Erträge haben sich in diesem Zusammenhang nicht ergeben. Im Zuge der Spaltung wurden Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von rund 2 Mio. € übertragen, die gegenüber Mitarbeitern der jetzigen METRO AG bestehen, sodass bei der CECONOMY AG Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 129 Mio. € verblieben sind. Die Veränderung der Steuerrückstellungen auf 0 Mio. € basiert vollständig auf der Ausgliederung. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 15 Mio. € bestehen im Wesentlichen in Höhe von 8 Mio. € aus Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern, in Höhe von 5 Mio. € für ausstehende Kostenrechnungen. Von den zum 30. September 2016 bilanzierten sonstigen Rückstellungen in Höhe von 309 Mio. € wurden 298 Mio. € im Rahmen der Spaltung übertragen. Unter den Anleihen werden die Verbindlichkeiten aus im Geschäftsjahr 2016/17 neu abgeschlossenen Commercial-Paper-Programmen ausgewiesen. Das sogenannte Multi-Currency Commercial Paper Programme dient der Deckung des kurzfristigen Finanzierungsbedarfs und verfügt als Daueremissionsprogramm über ein maximales Volumen von 500 Mio. €. Zum 30. September 2017 ist das Programm mit einem Volumen in Höhe von 254 Mio. €. in Anspruch genommen. Die im Vorjahr ausgewiesenen Anleihen sind vollumfänglich in Höhe von 1.751 Mio. € im Rahmen der Spaltung übertragen worden. Die CECONOMY AG besitzt komfortable Liquiditätsreserven, die sich neben der vorgehaltenen Liquidität auch aus einer syndizierten Kreditlinie in Höhe von 550 Mio. € sowie mehrjährigen, bestätigten Kreditlinien in Höhe von 490 Mio. € zusammensetzen. Diese umfangreichen mehrjährigen Kreditlinien wurden per 30. September 2017 nicht in Anspruch genommen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten ein im Geschäftsjahr 2016/17 arrangiertes Schuldscheindarlehen in Höhe von 250 Mio. €. Die im Vorjahr ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind vollumfänglich in Höhe von 94 Mio. € im Rahmen der Spaltung übertragen worden. Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 5 Mio. € werden Kosten- und Investitionsrechnungen ausgewiesen. Im Rahmen der Spaltung sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum 30. September 2016 in Höhe von 21 Mio. € vollständig übertragen worden. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 56 Mio. € resultieren im laufenden Geschäftsjahr 2016/17 mit 6 Mio. € aus Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführungsverträgen sowie im Wesentlichen mit 50 Mio. € aus kurzfristigen Geldanlagen von Konzerngesellschaften der CECONOMY AG. Die deutliche Verringerung der Bilanzposition gegenüber dem Vorjahr ist spaltungsbedingt, da Verbindlichkeiten gegenüber Konzerngesellschaften der jetzigen METRO AG in einem Volumen von 1.209 Mio. € übertragen worden sind. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 13 Mio. € umfassen im Wesentlichen mit 8 Mio. € eine Erstattung von Umsatzsteuer durch das Finanzamt, die Gesellschaften der jetzigen METRO AG betreffen und somit an diese weiterzuleiten sind. Im Rahmen der Spaltung wurde der wesentliche Anteil der sonstigen Verbindlichkeiten zum 30. September 2016 über rund 44 Mio. € übertragen. Vermögenslage der CECONOMY AG Aktiva Mio. € 30.09.2016 30.09.2017 Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 32 1 Sachanlagen 2 0 Finanzanlagen 7.705 1.561 7.739 1.562 Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.433 215 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 618 4 2.051 219 Rechnungsabgrenzungsposten 14 2 9.804 1.783 Die Aktiva betragen zum Stichtag insgesamt 1.783 Mio. € (30.09.2016: 9.804 Mio. €) und sind überwiegend mit 1.561 Mio. € (30.09.2016: 7.705 Mio. €) von den Finanzanlagen geprägt. Die Finanzanlagen stellen 87,6 Prozent (30.09.2016: 78,6 Prozent) der Bilanzsumme dar. Die Anteile an verbundenen Unternehmen betragen zum 30. September 2017 1.548 Mio. € (30.09.2016: 6.835 Mio. €, vergleichbarer Vorjahreswert 869 Mio. €) und umfassen im Wesentlichen 100 Prozent der Anteile an der CECONOMY Retail GmbH mit einem Buchwert von 651 Mio. €, die ihrerseits die Mehrheit der Anteile an der Media-Saturn-Holding GmbH hält. Darüber hinaus sind enthalten 100 Prozent der Anteile mit einem Buchwert in Höhe von 433 Mio. € an der MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG, über die die CECONOMY AG mittelbar mit rund 9 Prozent an der jetzigen METRO AG beteiligt ist, sowie 100 Prozent der Anteile an der CECONOMY Retail International GmbH, die ihrerseits die im Berichtsjahr erworbene Beteiligung in Höhe von circa 24,33 Prozent an der Fnac Darty S.A. in Ivry-sur-Seine, Frankreich, mit einem Buchwert von 453 Mio. € hält. Die Veränderung der Anteile an verbundenen Unternehmen gegenüber dem Vorjahr ist auf die im Berichtsjahr durchgeführte Spaltung zurückzuführen. Im Wege der Ausgliederung und Abspaltung wurden bezogen auf die Schlussbilanzwerte zum 30. September 2016 Anteile mit einem Buchwert in Höhe von 5.966 Mio. €, die dem Groß- und Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft zuzurechnen sind, übertragen. Ebenfalls übertragen wurden auch die kumulierten Abschreibungen in Höhe von 458 Mio. €. Ebenso sind im Rahmen der Spaltung sämtliche Ausleihungen in Höhe von 869 Mio. € abgegangen, da sie gegenüber Gesellschaften des Groß- und Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft bestanden. Die Beteiligungen umfassen im Wesentlichen 6,61 Prozent der Anteile an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG sowie den unmittelbar gehaltenen rund Ein-Prozent-Anteil der CECONOMY AG an der jetzigen METRO AG. Der unmittelbar gehaltene rund Ein-Prozent-Anteil der CECONOMY AG an der jetzigen METRO AG ist steuerlich für sieben Jahre sperrfristbehaftet, das heißt, er kann nicht ohne Inkaufnahme negativer steuerlicher Konsequenzen veräußert werden. Aufgrund der Spaltung bestehen die Anteile nicht mehr an verbundenen Unternehmen, sodass ein Ausweis unter den Beteiligungen erfolgt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 163 Mio. € umfassen im Wesentlichen 5 Mio. € aus Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen (30.09.2016: vergleichbarer Vorjahreswert 24 Mio. €), Forderungen aus der Ausschüttung aus der Kapitalrücklage einer unmittelbaren Tochtergesellschaft in Höhe von 150 Mio. € (30.09.2016: vergleichbarer Vorjahreswert 35 Mio. €) sowie mit 8 Mio. € Forderungen aus der Finanzierungsfunktion der CECONOMY AG als Holdinggesellschaft gegenüber Konzerngesellschaften (30.09.2016: vergleichbarer Vorjahreswert 1 Mio. €). Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 52 Mio. € enthalten im Wesentlichen mit 50 Mio. € Steuererstattungsansprüche (30.09.2016: vergleichbarer Vorjahreswert 60 Mio. €) zuzüglich darauf entfallender Zinsforderungen. Die Veränderung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Spaltung zurückzuführen. Risikosituation der CECONOMY AG Da die CECONOMY AG unter anderem durch Finanzierungs- und Garantiezusagen sowie durch mittel- und unmittelbare Investitionen in die Beteiligungsunternehmen mit ihren Konzernunternehmen verbunden ist, ist die Risikosituation der CECONOMY AG wesentlich von der Risikosituation des CECONOMY-Konzerns abhängig. Insoweit gelten die Aussagen zur Gesamtbewertung der Risikosituation durch die Unternehmensleitung auch als Zusammenfassung der Risikosituation der CECONOMY AG. Prognose der CECONOMY AG Die CECONOMY AG in ihrer Funktion als Managementholding ist in ihrer Entwicklung wesentlich von der Entwicklung und dem Ausschüttungsverhalten ihrer Beteiligungen abhängig. Die CECONOMY AG geht davon aus, dass der Jahresüberschuss des kommenden Geschäftsjahres 2017/18 das Vorjahresniveau, ohne Ausgliederungsergebnis (2016/17: 992 Mio. €), erreichen wird. Geplante Investitionen der CECONOMY AG Im Rahmen der Durchführung von Investitionen durch CECONOMY wird die CECONOMY AG die Konzerngesellschaften bei Bedarf durch Anteilserhöhungen oder Ausleihungen unterstützen. Darüber hinaus können sich im Rahmen von konzerninternen Anteilstransfers Investitionen in Anteile an verbundenen Unternehmen ergeben. Erklärung zur Unternehmensführung Die Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Website der Gesellschaft (www.ceconomy.de) unter der Rubrik Unternehmen – Corporate Governance öffentlich zugänglich. Jahresabschluss Bilanz zum 30. September 2017 Aktiva Mio. € Anhang Nr. 30.09.2016 30.09.2017 Anlagevermögen 4 Immaterielle Vermögensgegenstände 5 32 1 Sachanlagen 6 2 0 Finanzanlagen 7 7.705 1.561 7.739 1.562 Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8 1.433 215 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9 618 4 2.051 219 Rechnungsabgrenzungsposten 10 14 2 9.804 1.783 Passiva Mio. € Anhang Nr. 30.09.2016 30.09.2017 Eigenkapital Gezeichnetes Kapital 11 835 835 Stammaktien 828 828 Vorzugsaktien 7 7 (Bedingtes Kapital) (128) (128) Kapitalrücklage 12 2.558 128 Gewinnrücklage 13 2.388 0 Bilanzgewinn 28 341 108 6.122 1.071 Rückstellungen 14 447 134 Verbindlichkeiten 15 3.230 578 Rechnungsabgrenzungsposten 16 5 0 9.804 1.783 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 Mio. € Anhang Nr. 2015/16 2016/17 Beteiligungsergebnis 22 124 157 Finanzergebnis 23 –42 –5 Sonstige betriebliche Erträge 24 746 1.006 Personalaufwand 25 –226 –21 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 4 –4 0 Sonstige betriebliche Aufwendungen 26 –570 –37 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 27 –15 0 Ergebnis nach Steuern 13 1.100 Sonstige Steuern –1 0 Jahresüberschuss 12 1.100 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 28 57 13 Entnahmen aus der Kapitalrücklage 12 0 2.431 Entnahmen aus der Gewinnrücklage 13 272 2.388 Vermögensminderung durch Abspaltung 0 –5.824 Bilanzgewinn 28 341 108 Anhang 1. Grundlagen des Jahresabschlusses Die CECONOMY AG (bis 11. August 2017 METRO AG) als Mutter des Konzerns CECONOMY (im Folgenden auch CECONOMY) hat ihren Sitz in der Benrather Straße 18–20 in 40213 Düsseldorf, Deutschland. Sie wird beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Nummer HRB 39473 geführt. Der Jahresabschluss der CECONOMY AG ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Das BilRUG wird mit Beginn des Geschäftsjahres 2016/17 angewendet, hat aber keine wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss der CECONOMY AG. Insbesondere ergeben sich aus der erweiterten Begriffsdefinition der Umsatzerlöse keine wesentlichen Auswirkungen, sodass keine entsprechenden Änderungen im Ausweis von Bilanzposten oder in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt sind. Die Neubewertung der Altersvorsorgeverpflichtungen gemäß § 253 Abs. 2 und Abs. 6 HGB erfolgte schon im Geschäftsjahr 2015/16. Gemäß Artikel 80 EGHGB sind die §§ 264, 285, 289 bis 289f, 291, 292, 294, 314 bis 315e, 317, 320, 325, 331, 334, 335, 336, 340a, 340i, 340n, 341a, 341j, 341n und 342 des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 11. April 2017 (BGBl. I S. 802) erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse sowie Lage- und Konzernlageberichte für das nach dem 31. Dezember 2016 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Die vorbezeichneten Vorschriften in der bis zum 18. April 2017 geltenden Fassung sind letztmals anzuwenden auf Lage- und Konzernlageberichte für das vor dem 1. Januar 2017 beginnende Geschäftsjahr. Für den Jahresabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht für die CECONOMY AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016/17 wurden daher noch nicht die entsprechenden Vorschriften in der Fassung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 11. April 2017 angewandt. Vielmehr waren für den zusammengefassten Lagebericht für die CECONOMY AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016/17 noch die Vorschriften in der bis zum 18. April 2017 geltenden Fassung maßgeblich. Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, sofern nicht auf Abweichungen besonders hingewiesen wird. Beträge unter 0,5 Mio. € werden abgerundet und als 0 Mio. € berichtet. In der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung sind verschiedene Posten zusammengefasst, um die Klarheit der Darstellung zu vergrößern. Zur Hervorhebung des Holdingcharakters der Gesellschaft ist die in § 275 HGB bestimmte Reihenfolge der zusammengefassten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung teilweise geändert worden. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. 2. Spaltung der ehemaligen METRO GROUP Die ehemalige METRO AG (jetzt: CECONOMY AG) und die METRO Wholesale & Food Specialist AG (jetzige METRO AG) haben am 13. Dezember 2016 einen Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag (im Folgenden kurz Spaltungsvertrag) in notariell beurkundeter Form geschlossen. Gemäß Spaltungsvertrag überträgt die ehemalige METRO AG (jetzt: CECONOMY AG) sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden, die das in den Vertriebslinien METRO Cash & Carry und Real betriebene Groß- und Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft und weitere dazugehörige Immobilien- und Serviceaktivitäten bilden, auf die METRO Wholesale & Food Specialist AG (jetzige METRO AG). Das in der Vertriebslinie Media-Saturn betriebene Consumer-Electronics-Geschäft (Unterhaltungs- und Haushaltselektronik) sowie dazugehörige Service & Solutions-Aktivitäten verbleiben in der ehemaligen METRO AG (jetzt: CECONOMY AG). Bereits im Vorjahr hatte die ehemalige METRO AG (jetzt: CECONOMY AG) 100 Prozent ihrer Anteile an der METRO Wholesale & Food Specialist AG in die MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG (im Folgenden MWFS KG) zur Vorbereitung der Spaltung eingebracht. Die Übertragung der Vermögensgegenstände und Schulden auf die METRO Wholesale & Food Specialist AG (jetzige METRO AG) ist sowohl im Wege einer Ausgliederung als auch einer Abspaltung nach dem Umwandlungsgesetz als rechtlich eigenständige Maßnahme erfolgt. Mit der Ausgliederung wurden im Wesentlichen der MWFS-Betriebsteil (einschließlich der zugehörigen Mitarbeiter und Betriebs- und Geschäftsausstattung), die immateriellen Vermögensgegenstände der ehemaligen METRO AG, insbesondere die Lizenzverträge und Nutzungsrechte bezüglich der Marken METRO und real,-, die Beteiligung an der METRO Dienstleistungs-Holding GmbH, der METRO Cash & Carry International GmbH (Sechs-Prozent-Anteil) und weitere Beteiligungen sowie die Verbindlichkeiten zur Finanzierung der Konzerngesellschaften auf die METRO Wholesale & Food Specialist AG (jetzige METRO AG) übertragen, die hierfür als Gegenleistung rund 10 Prozent (nach Durchführung der nachfolgenden Abspaltung verwässern diese zu rund 1 Prozent) der Anteile am Grundkapital der METRO Wholesale & Food Specialist AG (jetzige METRO AG) erhalten hat. Anschließend wurden diejenigen Vermögensgegenstände und Schulden der ehemaligen METRO AG (jetzt: CECONOMY AG), die nicht dem Ausgliederungsvermögen oder der Gesamtheit der bei der CECONOMY AG verbleibenden ökonomischen Aktivitäten des Geschäftsfelds Consumer Electronics zuzuordnen sind, im Wege der Abspaltung auf die METRO Wholesale & Food Specialist AG (jetzige METRO AG) übertragen. Als Gegenleistung für die Abspaltung wurden den Aktionären der ehemaligen METRO AG (jetzt: CECONOMY AG) Aktien an der METRO Wholesale & Food Specialist AG (jetzige METRO AG) zugeteilt, die rund 90 Prozent des Grundkapitals der METRO Wholesale & Food Specialist AG (jetzige METRO AG) darstellen. Nach Durchführung der Spaltung ist die CECONOMY AG nunmehr – aufgrund der Verwässerungseffekte durch die Kapitalerhöhung bei der jetzigen METRO AG im Zuge der Abspaltung – direkt mit rund 1 Prozent und indirekt über ihre Tochtergesellschaft MWFS KG mit rund 9 Prozent am Grundkapital der jetzigen METRO AG beteiligt. Die Eintragung der Ausgliederung sowie der Abspaltung in das Handelsregister erfolgte am 12. Juli 2017. Die Aktien der CECONOMY AG sowie der jetzigen METRO AG werden seit dem 13. Juli 2017 separat an den Börsen in Frankfurt am Main und Luxemburg gehandelt. Die Umfirmierung der ehemaligen METRO AG in CECONOMY AG wurde am 11. August 2017 und die Umfirmierung der ehemaligen METRO Wholesale & Food Specialist AG in METRO AG am 18. August 2017 in das Handelsregister eingetragen. Die Beziehungen vor und nach der Spaltung werden in folgendem Schaubild deutlich gemacht: Vor dem Hintergrund der Spaltung sind die Zahlen des Geschäftsjahres 2016/17 der CECONOMY AG mit den Vorjahreswerten nicht vergleichbar. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit werden daher im Anhang für die Vorjahreswerte zusätzliche Informationen zu ausgewählten Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angegeben, um die Auswirkungen der Spaltung durch die Ausgliederung und Abspaltung des Geschäftsfelds Groß- und Lebensmitteleinzelhandel zu verdeutlichen. 3 . Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweisgrundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, die Sachanlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, jeweils abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und außerplanmäßiger Abschreibungen, bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear. Hierzu unterlegte Nutzungsdauern belaufen sich im Wesentlichen auf Zeiträume zwischen drei und fünf Jahren. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn eine Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Niedrigere Wertansätze werden beibehalten, sofern nicht wieder ein höherer Wertansatz bis zu den Anschaffungskosten geboten ist. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten unter 1.000 € (geringwertige Anlagegüter) werden in zwei Gruppen unterteilt. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 150 € werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten über 150 € bis 1.000 € werden in einen sogenannten Sammelposten eingestellt und im Jahr der Anschaffung sowie in den folgenden vier Jahren linear abgeschrieben. Von dem Wahlrecht, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktivieren, wurde kein Gebrauch gemacht. Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Niedrigere Wertansätze werden beibehalten, sofern nicht wieder ein höherer Wertansatz bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten geboten ist. Ausleihungen werden zum Nennwert beziehungsweise zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt und bilanziert. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen werden auf den Barwert abgezinst. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag bewertet. Unverzinsliche Forderungen werden auf den Barwert abgezinst. Die in den Forderungen liegenden Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Bei Vorliegen der einschlägigen Voraussetzungen werden Ergebnisse der mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen grundsätzlich phasengleich vereinnahmt. Im Übrigen werden Erträge aus Beteiligungen in dem Jahr vereinnahmt, in dem die Ausschüttung erfolgt. Rechnungsabgrenzungsposten werden ratierlich über die Laufzeiten der zugrunde liegenden Sachverhalte verteilt. Ungesicherte Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr werden zum Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Ungesicherte Fremdwährungsforderungen und verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden zum Stichtagskurs unter Wahrung des Imparitätsprinzips bewertet. Unmittelbare Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Die Berechnungen der Sterblichkeitsrate basieren grundsätzlich auf den Richttafeln G 2005 von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Für Versorgungsempfänger, die im vergangenen Berichtsjahr das Wahlrecht einer Kapitalzahlung zur Abgeltung ihres Leistungsanspruchs nicht in Anspruch genommen haben, wurden die Sterbewahrscheinlichkeiten der Richttafeln 2005 G für die nächsten drei Jahre reduziert, wobei die Reduktion ausgehend von 15 Prozent linear auf 0 Prozent im vierten Jahr sinkt. Zukünftig zu erwartende Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Dabei gehen wir von jährlichen Anpassungen von 2 Prozent (2015/16: 2 Prozent) bei den Entgelten und 1,5 Prozent (2015/16: 1,5 Prozent) bei den Renten aus. Als Rechnungszins wurde im Geschäftsjahr 2016/17 in Übereinstimmung mit § 253 Abs. 2 HGB ein Rechnungszins von 3,78 Prozent (2015/16: 4,09 Prozent) angesetzt, der dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Jahre entspricht. Dieser Zinssatz ergibt sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Für Unterdeckungen bei der Unterstützungseinrichtung ist bei der CECONOMY AG eine entsprechende Rückstellung gebildet. Dabei wurden die gleichen Methoden und Parameter wie bei der Berechnung unmittelbarer Pensionsverpflichtungen angewandt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren beträgt 11 Mio. € (2015/16: 10 Mio. €). Dieser Betrag ist bei der Ermittlung des zur Ausschüttung gesperrten Betrags zu berücksichtigen. Zuführungsbeträge zu den Pensionsverpflichtungen werden, soweit sie auf den Zinsanteil entfallen, im Finanzergebnis und im Übrigen innerhalb der Personalaufwendungen ausgewiesen. Die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektivierbare Hinweise für ihren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlust- und Zinsvorträge sowie etwaige Steuergutschriften in die Berechnung einbezogen. Passive latente Steuern werden nur dann ausgewiesen, wenn sie die aktiven latenten Steuern übersteigen. Von dem Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, aktive latente Steuern zu bilanzieren, wurde kein Gebrauch gemacht. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Sofern im Rahmen der Geschäftstätigkeit Währungs-, Zins-, Kurs- und Preisrisiken eingegangen werden, werden diese durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente abgesichert. Dazu gehören insbesondere Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen sowie Zins- und Währungsswaps. Derivative Finanzinstrumente, die in wirtschaftlich notwendigem und entsprechend dokumentiertem Sicherungszusammenhang mit anderen oder originären Finanzinstrumenten stehen, werden gemäß § 254 HGB gemeinsam bewertet (Einfrierungsmethode). Dies kann insbesondere konzerninterne und externe Finanzierungen sowie Derivate, die an verbundene Unternehmen weitergegeben werden, betreffen. Innerhalb gebildeter Bewertungseinheiten werden nicht realisierte Verluste bis zur Höhe nicht realisierter Gewinne aufgerechnet. Übersteigende Verluste werden antizipiert (zurückgestellt), übersteigende Gewinne nicht bilanziert. Als weitere Methode zur Bilanzierung von Bewertungseinheiten wird die Durchbuchungsmethode angewendet. Dies betrifft insbesondere kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an verbundene Unternehmen. Bei der Durchbuchungsmethode werden Wertschwankungen von Grund- und Sicherungsgeschäften erfolgswirksam erfasst. Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten sind die individuelle Risikokompensation, die Kongruenz von Zinsfälligkeit und Währung, gleicher Fristigkeitstermin und Durchhalteabsicht über den Bewertungsstichtag hinaus. Für drohende Verluste aus der Einzelbewertung derivativer Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang werden Rückstellungen gebildet. Nicht realisierte Gewinne bleiben bilanziell unberücksichtigt. Erläuterungen zur Bilanz Die nachfolgenden Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2016/17. Aufgrund der Spaltung ist ein Vergleich der einzelnen Positionen mit dem Vorjahr nur eingeschränkt möglich. Vor diesem Hintergrund sind in den Erläuterungen in Klammern jeweils angepasste Vorjahreswerte zur Herstellung der Vergleichbarkeit angegeben. 4. Anlagevermögen Mio. € 30.09.2016 30.09.2017 Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Nutzungsrechte und Lizenzen 9 1 Geleistete Anzahlungen 23 0 32 1 Sachanlagen Einbauten in gemieteten Gebäuden 0 0 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 0 2 0 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 6.835 1.548 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 869 0 Beteiligungen 0 13 Sonstige Ausleihungen 1 0 7.705 1.561 Gesamt 7.739 1.562 Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus nachfolgender Übersicht: Anschaffungskosten Mio. € 30.09.2016 Abgang Spaltung 01.10.2016 Zugang Umbuchung Abgang 30.09.2017 Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Nutzungsrechte und Lizenzen 208 –208 0 1 0 0 1 Geleistete Anzahlungen 23 –23 0 0 0 0 0 231 –231 0 1 0 0 1 Sachanlagen Einbauten in gemieteten Gebäuden 1 –1 0 0 0 0 0 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 9 –9 0 0 0 0 0 10 –10 0 0 0 0 0 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 7.293 –6.424 869 692 –13 0 1.548 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 869 –869 0 0 0 0 0 Beteiligungen 0 0 0 0 13 0 13 Sonstige Ausleihungen 1 1 0 0 0 0 0 8.163 –7.294 869 692 0 0 1.561 Gesamt 8.404 –7.535 869 693 0 0 1.562 Abschreibungen Mio. € 30.09.2016 Abgang Spaltung 01.10.2016 Zugang Umbuchung Abgang 30.09.2017 Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Nutzungsrechte und Lizenzen 199 –199 0 0 0 0 0 Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0 0 0 0 199 –199 0 0 0 0 0 Sachanlagen Einbauten in gemieteten Gebäuden 1 –1 0 0 0 0 0 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7 –7 0 0 0 0 0 8 –8 0 0 0 0 0 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 458 –458 0 0 0 0 0 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0 0 0 0 0 0 Beteiligungen 0 0 0 0 0 0 0 Sonstige Ausleihungen 0 0 0 0 0 0 0 458 –458 0 0 0 0 0 Gesamt 665 –665 0 0 0 0 0 Buchwerte Mio. € 30.09.2017 30.09.2016 Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Nutzungsrechte und Lizenzen 1 9 Geleistete Anzahlungen 0 23 1 32 Sachanlagen Einbauten in gemieteten Gebäuden 0 0 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 2 0 2 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 1.548 6.835 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 869 Beteiligungen 13 0 Sonstige Ausleihungen 0 1 1.561 7.705 Gesamt 1.562 7.739 5. Immaterielle Vermögensgegenstände Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Software und Lizenzen in Höhe von 1 Mio. € (30.09.2016: vergleichbarer Vorjahreswert 0 Mio. €). Abschreibungen des Geschäftsjahres 2016/17 wurden ausschließlich planmäßig vorgenommen. Die deutliche Verringerung gegenüber dem Vorjahr ist darauf zurückzuführen, dass im Rahmen der Spaltung im Wege der Ausgliederung der weitaus überwiegende Teil der immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von rund 32 Mio. € übertragen worden ist. 6 . Sachanlagen Die Sachanlagen umfassen im Wesentlichen andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Im Rahmen der Spaltung wurde im Wege der Ausgliederung der wesentliche Teil der Sachanlagen in Höhe von rund 2 Mio. € übertragen. 7 . Finanzanlagen Die Anteile an verbundenen Unternehmen betragen zum 30. September 2017 1.548 Mio. € (30.09.2016: vergleichbarer Vorjahreswert 869 Mio. €) und umfassen im Wesentlichen 100 Prozent der Anteile an der CECONOMY Retail GmbH mit einem Buchwert von 651 Mio. €, die ihrerseits die Mehrheit der Anteile an der Media-Saturn-Holding GmbH hält. Darüber hinaus sind enthalten 100 Prozent der Anteile mit einem Buchwert in Höhe von 433 Mio. € an der MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG, über die die CECONOMY AG mittelbar mit rund 9 Prozent an der jetzigen METRO AG beteiligt ist, sowie 100 Prozent der Anteile an der CECONOMY Retail International GmbH, die ihrerseits die im Berichtsjahr erworbene Beteiligung in Höhe von circa 24,33 Prozent an der Fnac Darty S.A. in Ivry-sur-Seine, Frankreich, mit einem Buchwert von 453 Mio. € hält. Die Veränderung der Anteile an verbundenen Unternehmen gegenüber dem Vorjahr ist auf die im Berichtsjahr durchgeführte Spaltung zurückzuführen. Im Wege der Ausgliederung und Abspaltung wurden bezogen auf die Schlussbilanzwerte zum 30. September 2016 Anteile mit einem Buchwert in Höhe von 5.966 Mio. €, die dem Groß- und Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft zuzurechnen sind, übertragen. Ebenfalls übertragen wurden auch die kumulierten Abschreibungen in Höhe von 458 Mio. €. Ebenso sind im Rahmen der Spaltung sämtliche Ausleihungen in Höhe von 869 Mio. € abgegangen, da sie gegenüber Gesellschaften des Groß- und Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfts bestanden. Die Beteiligungen umfassen im Wesentlichen 6,61 Prozent der Anteile an der METRO PROPERTIES GmbH &. Co. KG sowie den unmittelbar gehaltenen rund Ein-Prozent-Anteil der CECONOMY AG an der jetzigen METRO AG. Der unmittelbar gehaltene rund Ein-Prozent-Anteil der CECONOMY AG an der jetzigen METRO AG ist steuerlich für sieben Jahre sperrfristbehaftet, das heißt, er kann nicht ohne Inkaufnahme negativer steuerlicher Konsequenzen veräußert werden. Aufgrund der Spaltung bestehen die Anteile nicht mehr an verbundenen Unternehmen, sodass ein Ausweis unter den Beteiligungen erfolgt. Bezüglich der Beteiligung an METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG verweisen wir auch auf unsere Erläuterungen im Kapitel 21. 8 . Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Mio. € 30.09.2016 30.09.2017 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.359 163 davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (518) (0) Sonstige Vermögensgegenstände 74 52 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr (0) (0) 1.433 215 Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen umfassen im Wesentlichen 5 Mio. € aus Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen (30.09.2016: vergleichbarer Vorjahreswert 24 Mio. €), Forderungen aus der Ausschüttung aus der Kapitalrücklage einer unmittelbaren Tochtergesellschaft in Höhe von 150 Mio. € (30.09.2016: vergleichbarer Vorjahreswert 35 Mio. €) sowie mit 8 Mio. € Forderungen aus der Finanzierungsfunktion der CECONOMY AG als Holdinggesellschaft gegenüber Konzerngesellschaften (30.09.2016: vergleichbarer Vorjahreswert 1 Mio. €). Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen mit 50 Mio. € Steuererstattungsansprüche (30.09.2016: vergleichbarer Vorjahreswert 60 Mio. €) zuzüglich darauf entfallender Zinsforderungen. Die Veränderung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Spaltung zurückzuführen. 9 . Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Die Position beträgt zum Bilanzstichtag 4 Mio. € (30.09.2016: vergleichbarer Vorjahreswert 108 Mio. €) und besteht aus kurzfristigen Guthaben bei Kreditinstituten. Die Verringerung gegenüber dem Vorjahr ist auf die Spaltung sowie die Zahlung der Dividende für das vorangegangene Geschäftsjahr zurückzuführen. 10 . Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betragen zum Bilanzstichtag 2 Mio. € (30.09.2016: vergleichbarer Vorjahreswert 0 Mio. €) und enthalten mit 1 Mio. € eine Gebühr für eine syndizierte Kreditlinie über 550 Mio. € sowie mit 1 Mio. € eine Provision für ein im laufenden Geschäftsjahr 2016/17 arrangiertes Schuldscheindarlehen in Höhe von 250 Mio. €. Im Rahmen der Spaltung sind aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 14 Mio. € übertragen worden. 11 . Gezeichnetes Kapital (Eigenkapital) Das gezeichnete Kapital hat sich hinsichtlich Höhe und Zusammensetzung nach Stamm- und Vorzugsaktien gegenüber dem Stand am 30. September 2016 nicht verändert und beträgt 835.419.052,27 €. Es ist wie folgt eingeteilt: Inhaberstückaktien, anteiliger Wert je Aktie am Grundkapital rund 2,56 € 30.09.2016 30.09.2017 Stammaktien Stück 324.109.563 324.109.563 rund € 828.572.941 828.572.941 Vorzugsaktien Stück 2.677.966 2.677.966 rund € 6.846.111 6.846.111 Aktien gesamt Stück 326.787.529 326.787.529 Grundkapital gesamt rund € 835.419.052 835.419.052 Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Stammaktien berechtigen darüber hinaus insbesondere zum Erhalt von Dividenden. Im Unterschied zu den Stammaktien gewähren Vorzugsaktien grundsätzlich kein Stimmrecht und sind mit einem Gewinnvorzug gemäß § 21 der Satzung der CECONOMY AG ausgestattet. Hierin heißt es: ― „(1) Die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht erhalten aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine nachzuzahlende Vorabdividende von 0,17 Euro je Vorzugsaktie. ― (2) Reicht der verteilbare Bilanzgewinn in einem Geschäftsjahr zur Zahlung der Vorabdividende nicht aus, so ist der Rückstand ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachzuzahlen, dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlenden Vorzugsbeträge erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände zu leisten sind. ― (3) Nach Ausschüttung der Vorabdividende erhalten die Inhaber von Stammaktien eine Dividende von 0,17 Euro je Stammaktie. Danach wird an die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eine nicht nachzahlbare Mehrdividende von 0,06 Euro je Vorzugsaktie gezahlt. Die Mehrdividende beträgt 10 vom Hundert der unter Berücksichtigung von Absatz 4 an die Inhaber von Stammaktien gezahlten Dividende, wenn diese 1,02 Euro je Stammaktie erreicht oder übersteigt. ― (4) An einer weiteren Gewinnausschüttung nehmen die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht und die Inhaber von Stammaktien entsprechend ihren Anteilen am Grundkapital gleichberechtigt teil.“ Genehmigtes Kapital Die Hauptversammlung vom 6. Februar 2017 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. Februar 2022 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Geld- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu 417.000.000 € zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten festgelegten Fällen ausschließen. Das genehmigte Kapital wurde bisher nicht ausgenutzt. Bedingtes Kapital Die Hauptversammlung vom 20. Februar 2015 hat eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 127.825.000 €, eingeteilt in bis zu 50.000.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien, beschlossen (bedingtes Kapital I). Diese bedingte Kapitalerhöhung steht im Zusammenhang mit einer Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Februar 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.500.000.000 € auszugeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft CECONOMY AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 127.825.000 € nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen oder das Recht der CECONOMY AG vorzusehen, statt einer Rückzahlung der Schuldverschreibungen in bar ganz oder teilweise Aktien der CECONOMY AG oder einer anderen börsennotierten Gesellschaft zu gewähren. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten festgelegten Fällen ausschließen. Es wurden bisher keine Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen aufgrund der vorgenannten Ermächtigung begeben. Erwerb eigener Aktien Die Hauptversammlung vom 20. Februar 2015 hat die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 19. Februar 2020 eigene Aktien, gleich welcher Gattung, bis zu insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals zu erwerben, das zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestand oder – falls dieser Wert geringer ist – das zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung besteht. Von dieser Ermächtigung hat bisher weder die Gesellschaft noch ein abhängiges oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehendes Unternehmen oder ein anderer für Rechnung der Gesellschaft oder eines abhängigen oder eines in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens Gebrauch gemacht. > Weitere Angaben zum genehmigten Kapital, zum bedingten Kapital beziehungsweise zur Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sowie zum Erwerb eigener Aktien finden sich im zusammengefassten Lagebericht – Angaben gemäß § 315 Abs. 4 und § 289 Abs. 4 HGB a.F. 12 . Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage hat sich zum 30. September 2017 nach der abspaltungsbedingten Verwendung (Vermögensabgang) von 2.558 Mio. € auf 128 Mio. € vermindert. 13 . Gewinnrücklagen Die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 2.388 Mio. € sind im Zuge der abspaltungsbedingten Verwendung (Vermögensabgang) vollständig verwendet worden. 14 . Rückstellungen Mio. € 30.09.2016 30.09.2017 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 131 119 Steuerrückstellungen 7 0 Sonstige Rückstellungen 309 15 447 134 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind in Höhe von 84 Mio. € (30.09.2016: 93 Mio. €, vergleichbarer Vorjahreswert 91 Mio. €) für unmittelbare Versorgungszusagen und in Höhe von 35 Mio. € (30.09.2016: 38 Mio. €, vergleichbarer Vorjahreswert 38 Mio. €) für Unterdeckungen von nicht voll dotierten Unterstützungseinrichtungen gebildet. Als Rechnungszins wurde im Geschäftsjahr 2016/17 in Übereinstimmung mit § 253 Abs. 2 HGB ein Rechnungszins von 3,78 Prozent (2015/16: 4,09 Prozent) angesetzt, der als durchschnittlicher Marktzins der vergangenen zehn Jahre prognostiziert ist. Dieser Zinssatz ergibt sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren beträgt 11 Mio. € (30.09.2016: 10 Mio. €). Dieser Betrag ist bei der Ermittlung des zur Ausschüttung gesperrten Betrags zu berücksichtigen. Innerhalb der Position „Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen“ wurden Aktivwerte von Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 19 Mio. € (30.09.2016: 39 Mio. €, vergleichbarer Vorjahreswert 17 Mio. €) verrechnet. Die Aktivwerte der Rückdeckungsversicherungen sind verpfändet und insolvenzgesichert. Die Anschaffungskosten entsprechen im Wesentlichen den Zeitwerten der Rückdeckungsversicherungen sowie dem Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen. Wesentliche verrechnete Aufwendungen und Erträge haben sich in diesem Zusammenhang nicht ergeben. Im Zuge der Spaltung wurden Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von rund 2 Mio. € übertragen, die gegenüber Mitarbeitern der jetzigen METRO AG bestehen, sodass bei der CECONOMY AG Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 129 Mio. € verblieben sind. Die Veränderung der Steuerrückstellungen auf 0 Mio. € basiert vollständig auf der Ausgliederung. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 15 Mio. € bestehen im Wesentlichen in Höhe von 8 Mio. € aus Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern, in Höhe von 5 Mio. € für ausstehende Kostenrechnungen. Von den zum 30. September 2016 bilanzierten sonstigen Rückstellungen in Höhe von 309 Mio. € wurden 298 Mio. € im Rahmen der Spaltung übertragen. 1 5 . Verbindlichkeiten Restlaufzeit Mio. € 30.09.2016 Gesamt bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Anleihen 1.751 0 550 1.201 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 94 28 12 54 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 21 21 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.320 1.320 0 0 davon aus Lieferungen und Leistungen (66) (66) (0) (0) Sonstige Verbindlichkeiten 44 44 0 0 davon gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (0) (0) (0) (0) davon aus Steuern (17) (17) (0) (0) davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (0) (0) (0) (0) 3.230 1.413 562 1.255 Restlaufzeit Mio. € 30.09.2017 Gesamt bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Anleihen 254 254 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 250 0 189 61 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5 5 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 56 56 0 0 davon aus Lieferungen und Leistungen (0) (0) (0) (0) Sonstige Verbindlichkeiten 13 13 0 0 davon gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (2) (2) (0) (0) davon aus Steuern (1) (1) (0) (0) davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (0) (0) (0) (0) 578 328 189 61 Unter den Anleihen werden die Verbindlichkeiten aus im Geschäftsjahr 2016/17 neu abgeschlossenen Commercial Paper Programmen ausgewiesen. Das sogenannte Multi-Currency Commercial Paper Programme dient der Deckung des kurzfristigen Finanzierungsbedarfs und verfügt als Daueremissionsprogramm über ein maximales Volumen von 500 Mio. €. Zum 30. September 2017 ist das Programm mit einem Volumen in Höhe von 254 Mio. €. in Anspruch genommen. Die im Vorjahr ausgewiesenen Anleihen sind vollumfänglich in Höhe von 1.751 Mio. € im Rahmen der Spaltung übertragen worden. Die CECONOMY AG besitzt komfortable Liquiditätsreserven, die sich neben der vorgehaltenen Liquidität auch aus einer syndizierten Kreditlinie in Höhe von 550 Mio. € sowie mehrjährig bestätigten Kreditlinien in Höhe von 490 Mio. € zusammensetzen. Diese umfangreichen, mehrjährigen Kreditlinien wurden per 30. September 2017 nicht in Anspruch genommen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten ein im Geschäftsjahr 2016/17 arrangiertes Schuldscheindarlehen in Höhe von 250 Mio. €. Die im Vorjahr ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind vollumfänglich in Höhe von 94 Mio. € im Rahmen der Spaltung übertragen worden. Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden Kosten- und Investitionsrechnungen ausgewiesen. Im Rahmen der Spaltung sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum 30. September 2016 in Höhe von 21 Mio. € vollständig übertragen worden. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im laufenden Geschäftsjahr 2016/17 mit 6 Mio. € aus Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführungsverträgen sowie im Wesentlichen mit 50 Mio. € aus kurzfristigen Geldanlagen von Konzerngesellschaften der CECONOMY AG. Die deutliche Verringerung der Bilanzposition gegenüber dem Vorjahr ist spaltungsbedingt, da Verbindlichkeiten gegenüber Konzerngesellschaften der jetzigen METRO AG in einem Volumen von 1.209 Mio. € übertragen worden sind. Die sonstigen Verbindlichkeiten über 13 Mio. € umfassen im Wesentlichen mit 8 Mio. € eine Erstattung von Umsatzsteuer durch das Finanzamt, die Gesellschaften der jetzigen METRO AG betrifft und somit an diese weiterzuleiten ist. Im Rahmen der Spaltung wurde der wesentliche Anteil der sonstigen Verbindlichkeiten zum 30. September 2016 über rund 44 Mio. € übertragen. 16. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Die unter dieser Position zum 30. September 2016 ausgewiesenen passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind im Zuge der Spaltung in voller Höhe ausgegliedert worden. 17. Haftungsverhältnisse Mio. € 30.09.2016 30.09.2017 Verpflichtungen aus Gewährleistungsverträgen 13.739 0 davon für Verbindlichkeiten verbundener Unternehmen (13.328) (0) Verpflichtungen aus Bürgschaften 356 1 davon für Verbindlichkeiten verbundener Unternehmen (319) (1) 14.095 1 Im Rahmen der Spaltung wurden sämtliche zum 30. September 2016 bestehenden Haftungsverhältnisse übertragen. Zum 30. September 2017 bestehen Haftungsverhältnisse aus einem Rahmenvertrag mit der Commerzbank AG zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben im Blockmodell Altersteilzeit in Höhe von 1 Mio. € durch eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft der Commerzbank AG für eigene Arbeitnehmer und für Konzernmitarbeiter zugunsten des verbundenen Unternehmens Media-Saturn Deutschland GmbH. Die den Bürgschaften zugrunde liegenden Verpflichtungen können von der betreffenden Gesellschaft erfüllt werden. Die CECONOMY AG geht Haftungsverhältnisse nur nach Abwägung aller Risiken und nur im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit ein. Bis zum Aufstellungszeitpunkt liegen der Gesellschaft keine Erkenntnisse über Haftungsinanspruchnahmen vor. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird als nicht wahrscheinlich eingeschätzt. 18 . Sonstige finanzielle Verpflichtungen Restlaufzeit Mio. € 30.09.2016 Gesamt bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Darlehenszusagen 0 0 0 0 davon gegenüber verbundenen Unternehmen (0) (0) (0) (0) Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverhältnissen 83 8 29 46 83 8 29 46 Restlaufzeit Mio. € 30.09.2017 Gesamt bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Darlehenszusagen 428 428 0 0 davon gegenüber verbundenen Unternehmen (428) (428) (0) (0) Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverhältnissen 5 1 4 0 433 429 4 0 Nach dem Übergang der bisher bestehenden finanziellen Verpflichtungen im Rahmen der Spaltung auf die jetzige METRO AG handelt es sich bei den finanziellen Verpflichtungen im laufenden Geschäftsjahr um die Mietverpflichtung für das angemietete Gebäude der CECONOMY AG in der Benrather Straße 18–20 in Düsseldorf. Der Nominalwert der Darlehenszusagen an Konzernunternehmen beträgt 435 Mio. €. Aus der Spaltung der ehemaligen METRO GROUP besteht ein gesetzliches Haftungsverhältnis aus einer fünfjährigen beziehungsweise zehnjährigen Nachhaftung gemäß § 133 Abs. 1 und 3 UmwG. Die an der Spaltung beteiligten Rechtsträger haften für die Verbindlichkeiten (fünf Jahre) und die Versorgungsverpflichtungen (zehn Jahre) der CECONOMY AG als übertragender Rechtsträger, die vor dem Wirksamwerden der Spaltung begründet wurden, als Gesamtschuldner. Die CECONOMY AG schätzt das Risiko einer Inanspruchnahme auch aus diesen Haftungsverhältnissen als nicht wahrscheinlich ein. 19 . Derivative Finanzinstrumente Zum 30. September 2017 nutzt die CECONOMY AG keine derivativen Finanzinstrumente zur Risikoreduzierung. 20. Sonstige Rechtsangelegenheiten Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die Media- Saturn -Holding GmbH Die CECONOMY AG hält mittelbar – über ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft CECONOMY Retail GmbH (CE Retail), die bis zum 19. Juli 2017 als METRO Kaufhaus und Fachmarkt Holding GmbH (METRO KFH) firmierte – 78,38 Prozent der Anteile an der Media-Saturn-Holding GmbH (MSH). Im März 2011 hat die Gesellschafterversammlung der MSH zur Stärkung der Strukturen der Unternehmensführung mit den Stimmen der CE Retail (damals noch firmierend als METRO KFH) die Einrichtung eines Beirats bei der MSH beschlossen. Der Beirat entscheidet über zustimmungsbedürftige operative Maßnahmen der Geschäftsführung der MSH nach Köpfen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Nach der Satzung der MSH hat die CECONOMY AG beziehungsweise die CE Retail das Recht, jeweils ein Beiratsmitglied mehr zu entsenden als der verbliebene Minderheitsgesellschafter und verfügt somit über die Mehrheit der Köpfe im Beirat. Die von dem Minderheitsgesellschafter angerufene ordentliche Gerichtsbarkeit hat rechtskräftig zugunsten der CE Retail entschieden, dass der Beirat wirksam eingerichtet und für die Fragen der Zuständigkeit und Mehrheitserfordernisse des Beirats ein Schiedsgericht zuständig ist. Das von der CE Retail (damals noch firmierend als METRO KFH) in diesem Zusammenhang angerufene Schiedsgericht hat CECONOMY mit Schiedsspruch vom 8. August 2012 in wesentlichen Teilen Recht gegeben: Der Beirat entscheidet über die zustimmungsbedürftigen operativen Geschäfte der Geschäftsführung der MSH, ausreichend ist eine einfache Mehrheit nach Köpfen. Der Schiedsspruch wurde mit Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 18. Dezember 2013 für vollstreckbar erklärt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Minderheitsgesellschafters mit Beschluss vom 16. April 2015 zurückgewiesen, sodass auch diese Entscheidung rechtskräftig ist. Der Minderheitsgesellschafter hat darüber hinaus weitere Klagen gegen MSH erhoben: Eine Klage des Minderheitsgesellschafters, mit der die Abberufung des von der CE Retail (damals noch firmierend als METRO KFH) entsandten Geschäftsführers der MSH erreicht werden sollte, wurde durch das Landgericht (LG) Ingolstadt mit Urteil vom 21. April 2015 abgewiesen. Das OLG München hat die durch den Minderheitsgesellschafter eingelegte Berufung durch Beschluss vom 2. Dezember 2015 zurückgewiesen und dabei die Revision nicht zugelassen. Die durch den Minderheitsgesellschafter eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der BGH mit Beschluss vom 17. Januar 2017 zurückgewiesen. Die Klage des Minderheitsgesellschafters ist damit rechtskräftig abgewiesen. Mit einer weiteren gegen die MSH gerichteten Klage vor dem LG Ingolstadt begehrte der Minderheitsgesellschafter, dass ablehnende Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der MSH im April 2015 zu von dem Minderheitsgesellschafter verlangten Änderungen des Gesellschaftsvertrags der MSH für nichtig erklärt und die entsprechenden Beschlussfassungen als positiv gefasst festgestellt werden. Die Änderungen betreffen Zuständigkeiten der Gesellschafterversammlung. Mit Urteil vom 16. Februar 2016 hat das LG Ingolstadt die Klage abgewiesen. Mit Beschluss vom 13. September 2016 hat das OLG München die vom Minderheitsgesellschafter eingelegte Berufung zurückgewiesen. Das Urteil, mit dem die Klage des Minderheitsgesellschafters abgewiesen wurde, ist rechtskräftig. Mit Urteil vom 5. April 2016 hat das LG Ingolstadt einer von der CE Retail (damals noch firmierend als METRO KFH) vor dem LG Ingolstadt erhobenen Klage stattgegeben, die Gesellschafterbeschlüsse, unter anderem betreffend eine Maßnahme der Geschäftsführung, zum Gegenstand hatte, die in einer nach dem Gesellschaftsvertrag der MSH schon nicht beschlussfähigen und überdies nach Auffassung von METRO beziehungsweise CECONOMY in Bezug auf die Maßnahme der Geschäftsführung auch nicht zuständigen Gesellschafterversammlung allein durch den Minderheitsgesellschafter gefasst wurden. Mit Beschluss vom 13. Januar 2017 hat das OLG München die durch den Minderheitsgesellschafter eingelegte Berufung zurückgewiesen. Das zugunsten von CE Retail (damals noch firmierend als METRO KFH) ergangene Urteil ist rechtskräftig. Mit einer weiteren Klage vor dem LG Ingolstadt begehrte die CE Retail (damals noch firmierend als METRO KFH) die Feststellung der Nichtigkeit eines vermeintlichen Beschlusses der Gesellschafterversammlung der MSH im Dezember 2015 zur Weiterbeschäftigung ausscheidender Geschäftsführer der MSH in anderer Position. Mit Urteil des LG Ingolstadt vom 29. April 2016 wurde der Klage von CE Retail (damals noch firmierend als METRO KFH) stattgegeben. Mit Beschluss vom 13. Januar 2017 hat das OLG München die durch den Minderheitsgesellschafter eingelegte Berufung zurückgewiesen. Das zugunsten von CE Retail (damals noch firmierend als METRO KFH) ergangene Urteil ist rechtskräftig. Mit einer weiteren am 28. Januar 2016 gegen die MSH vor dem LG Ingolstadt erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeits- sowie positiven Beschlussfeststellungsklage, die ablehnende Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der MSH im Dezember 2015 zum Gegenstand hat, begehrt der Minderheitsgesellschafter die Abberufung und Suspendierung des von CE Retail (damals noch firmierend als METRO KFH) entsandten Geschäftsführers der MSH. Die Klage des Minderheitsgesellschafters wurde durch das LG Ingolstadt mit Urteil vom 7. März 2017 abgewiesen. Gegen das Urteil hat der Minderheitsgesellschafter am 15. März 2017 Berufung eingelegt. Mit Beschluss vom 13. Oktober 2017 hat das OLG München mitgeteilt, dass es beabsichtigt, die eingelegte Berufung des Minderheitsgesellschafters ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen, weil der befasste Senat einstimmig der Ansicht ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Mit einer weiteren am 10. Februar 2016 gegen die MSH erhobenen Beschlussmängelklage vor dem LG Ingolstadt, die weitere ebenfalls ablehnende Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der MSH im Dezember 2015 zum Gegenstand hat, begehrt der Minderheitsgesellschafter, dass gegen die Geschäftsführung der MSH nach Ansicht des Minderheitsgesellschafters bestehende Schadensersatzansprüche wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen geltend gemacht werden. Die Klage hat das LG Ingolstadt mit Urteil vom 18. November 2016 abgewiesen. Mit Beschluss vom 18. Juli 2017 hat das OLG München die durch den Minderheitsgesellschafter eingelegte Berufung zurückgewiesen und dabei die Revision nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Minderheitsgesellschafter am 24. August 2017 Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt. Die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde sind nach Ansicht von CECONOMY gering. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung der CECONOMY AG Am 6. Februar 2017 hat die Hauptversammlung der CECONOMY AG (damals noch firmierend als METRO AG) dem Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag zwischen der damals noch als METRO AG firmierenden CECONOMY AG und der damals noch als METRO Wholesale & Food Specialist AG firmierenden METRO AG zugestimmt. Im Zusammenhang mit der Aufteilung der ehemaligen METRO GROUP haben mehrere Aktionäre, darunter der Minderheitsgesellschafter der MSH, Anfechtungs-, Nichtigkeits- und/oder Feststellungsklagen wegen der in der ordentlichen Hauptversammlung der damals noch als METRO AG firmierenden CECONOMY AG vom 6. Februar 2017 unter Tagesordnungspunkten 3 und 4 gefassten Beschlüsse der Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/16, der unter Tagesordnungspunkten 9 und 10 gefassten Beschlüsse über die Änderung von § 1 der Satzung (Firma) sowie weiterer Satzungsänderungen und wegen des unter Tagesordnungspunkt 11 gefassten Beschlusses über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag erhoben. Des Weiteren haben mehrere Aktionäre allgemeine Feststellungsklagen gegen die CECONOMY AG erhoben und beantragt, festzustellen, dass der Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag nichtig oder zumindest schwebend unwirksam ist. Sämtliche zuvor genannten Klagen sind vor dem LG Düsseldorf anhängig. Die CECONOMY AG hält sämtliche dieser Klagen für unbegründet und teils bereits für unzulässig. Die Erhebung der Klagen gegen den Beschluss über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag verhinderte zunächst die Eintragung der Ausgliederung und der Abspaltung in das Handelsregister der damals noch als METRO AG firmierenden CECONOMY AG. Die damals noch als METRO AG firmierende CECONOMY AG hatte daher ein Freigabeverfahren nach dem Umwandlungsgesetz vor dem OLG Düsseldorf eingeleitet. Mit Beschluss vom 22. Juni 2017 hat das OLG Düsseldorf aufgrund mündlicher Verhandlung über den Freigabeantrag dahingehend entschieden, dass die gegen den Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung erhobenen Klagen einer Eintragung der Ausgliederung und Abspaltung in das Handelsregister nicht entgegenstehen. Der Beschluss des OLG Düsseldorf ist rechtskräftig. Die Ausgliederung und die Abspaltung sind am 12. Juli 2017 in das Handelsregister der damals noch als METRO AG firmierenden CECONOMY AG eingetragen und damit wirksam geworden. Einige Aktionäre haben überdies versucht, die Eintragung der Ausgliederung und der Abspaltung durch Eingaben bei den für die CECONOMY AG und die jetzige METRO AG zuständigen Registerrichtern zu verhindern oder zumindest zu verzögern und dazu unter anderem die Aussetzung des Eintragungsverfahrens beantragt. Die Anträge wurden durch das Amtsgericht (AG) Düsseldorf jeweils zurückgewiesen. Gegen den Beschluss in der Handelsregistersache der CECONOMY AG haben zwei Aktionäre sofortige Beschwerde zum OLG Düsseldorf eingelegt. Das AG Düsseldorf hat den Beschwerden nicht abgeholfen und sie dem OLG Düsseldorf zur Entscheidung vorgelegt. Auch auf Basis eines an die Beschwerdeführer vom OLG Düsseldorf erteilten Hinweises geht die CECONOMY AG davon aus, dass die Beschwerden unzulässig beziehungsweise unbegründet sind. Zwei Aktionäre hatten zudem im Anschluss an die Hauptversammlung am 6. Februar 2017 beim LG Düsseldorf einen Antrag auf Erteilung von Auskünften gemäß § 132 AktG gestellt. Der Antrag wurde zwischenzeitlich zurückgenommen. Die Kostentragung erfolgt gemäß den Regelungen im Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag. Geltendmachung kartellrechtlicher Schaden s ersatzansprüche Gesellschaften von CECONOMY haben bei einem Londoner Gericht eine Klage gegen Gesellschaften von Mastercard eingereicht. Mit der Klage werden Schadensersatzansprüche auf der Basis der Entscheidung der EU-Kommission geltend gemacht, die festgestellt hat, dass im Zeitraum zwischen 1992 und 2007 die von Mastercard als Teil ihres Zahlkartensystems festgelegten grenzüberschreitenden Interbankenentgelte, die auch bei der Festlegung von nationalen Interbankenentgelten eine Rolle spielten, gegen europäisches Kartellrecht verstoßen haben. Traditionell werden Interbankenentgelte als Teil der Händlergebühren von der Händlerbank an den Händler weiterbelastet. Einige der von der CECONOMY AG gerichtlich verfolgten Ansprüche sind wirtschaftlich der jetzigen METRO AG zuzurechnen. Der Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag regelt, dass aus Gründen der Verfahrenseffizienz diese Ansprüche von der CECONOMY AG für die damals noch als METRO Wholesale & Food Specialist AG firmierende METRO AG verfolgt werden. Darüber hinaus haben Gesellschaften von CECONOMY bei einem Londoner Gericht eine Klage gegen Gesellschaften von Toshiba und Panasonic eingereicht. Mit der Klage werden Schadensersatzansprüche auf der Basis der Entscheidung der EU-Kommission geltend gemacht, die festgestellt hat, dass sieben Hersteller von Kathodenstrahlröhren (Cathode Ray Tubes – CRTs), darunter Toshiba und Panasonic, Preisabsprachen trafen, Märkte und Kunden untereinander aufteilten sowie ihre Produktion beschränkten und damit gegen europäisches Kartellrecht verstießen. Diese CRTs wurden in Fernsehern und Computerbildschirmen verbaut, die auch an Gesellschaften von CECONOMY verkauft wurden. Übrige Rechtsangelegenheiten Darüber hinaus ist die CECONOMY AG Partei beziehungsweise Beteiligte in weiteren gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Klageverfahren in diversen europäischen Ländern. Am 3. November 2017 hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf eine Durchsuchung in den Geschäftsräumen der jetzigen METRO AG durchgeführt. Der Durchsuchung lag der Verdacht von Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) gegen ehemalige und aktuelle Organmitglieder der ehemaligen METRO AG (jetzt: CECONOMY AG) zugrunde. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf beziehen sich auf den Verdacht, dass die ehemalige METRO AG die am 30. März 2016 veröffentlichte Ad-hoc-Mitteilung über die Aufteilung der ehemaligen METRO AG zu einem früheren Zeitpunkt hätte vornehmen müssen. Wir sind der Auffassung, bei der Aufteilung der ehemaligen METRO GROUP jederzeit im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften gehandelt zu haben, und gehen davon aus, dass dies in dem laufenden Ermittlungsverfahren, in dem wir vollumfänglich mit den Behörden kooperieren werden, dargelegt werden wird. 21 . Risiken und Vorteile außerbilanzieller Geschäfte Zwischen der CECONOMY AG und bestimmten Tochtergesellschaften bestehen Ergebnisabführungsverträge. Vorteile aus diesen Verträgen ergeben sich insbesondere aus der Vereinnahmung der Jahresüberschüsse der jeweiligen Organgesellschaften. Risiken bestehen darin, dass auch Verluste im Rahmen der Ergebnisabführungsverträge übernommen werden müssen. Es besteht zu bestimmten Tochtergesellschaften eine ertragsteuerliche Organschaft. Eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen der CECONOMY AG und Tochtergesellschaften der CECONOMY AG besteht nicht. Über den zurückgebliebenen Kommanditanteil an der METRO PROPERTIES GmbH &. Co. KG haben die CECONOMY AG und die jetzige METRO AG am 19. September 2016 einen Optionsvertrag abgeschlossen. Darin gewährt die CECONOMY AG der jetzigen METRO AG eine Call-Option und die jetzige METRO AG der CECONOMY AG eine Put-Option in Bezug auf diesen Kommanditanteil der CECONOMY AG. Die Optionen können jeweils nur in bestimmten Zeitfenstern von je sechs Monaten ausgeübt werden. Die Call-Option kann erstmals drei Jahre nach dem Wirksamwerden der Spaltung und die Put-Option erstmals sieben Jahre nach dem Wirksamwerden der Spaltung ausgeübt werden. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 22 . Beteiligungsergebnis Mio. € 2015/16 2016/17 Erträge aus Beteiligungen 503 158 davon aus verbundenen Unternehmen (503) (150) Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 74 5 Aufwendungen aus Verlustübernahmen –320 –6 Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen –133 0 124 157 Die CECONOMY AG weist im Geschäftsjahr 2016/17 ein Beteiligungsergebnis in Höhe von 157 Mio. € (2015/16: vergleichbarer Vorjahreswert 56 Mio. €) aus. Die Erträge aus Beteiligungen betreffen Gewinnanteile aus der Kommanditbeteiligung an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG in Höhe von 8 Mio. € (2015/16: vergleichbarer Vorjahreswert 0 Mio. €) sowie die Ausschüttung von Kapitalrücklagen der CECONOMY Retail GmbH über 150 Mio. € (2015/16: vergleichbarer Vorjahreswert 35 Mio. €). Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen entfallen in Höhe von 5 Mio. € (2015/16: vergleichbarer Vorjahreswert 24 Mio. €) im Wesentlichen auf die CECONOMY Retail GmbH, die 78,38 Prozent an der Media-Saturn-Holding GmbH hält. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen in Höhe von 6 Mio. € betreffen im Wesentlichen die CECONOMY Data GmbH in Höhe von 4 Mio. € (2015/16: vergleichbarer Vorjahreswert 3 Mio. €) sowie die CECONOMY Digital GmbH in Höhe von 2 Mio. € (2015/16: vergleichbarer Vorjahreswert 0 Mio. €). 23 . Finanzergebnis Mio. € 2015/16 2016/17 Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 18 0 davon aus verbundenen Unternehmen (18) (0) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 22 7 davon aus verbundenen Unternehmen (18) (0) Andere Finanzerträge 12 0 davon aus verbundenen Unternehmen (12) (0) Zinsen und ähnliche Aufwendungen –70 –11 davon an verbundene Unternehmen (–4) (0) davon aus Aufzinsung (–4) (-6) Andere Finanzaufwendungen –24 –1 davon an verbundene Unternehmen (0) (0) –42 –5 Das Finanzergebnis der CECONOMY AG setzt sich im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie Zinsaufwand aus den im Geschäftsjahr 2016/17 aufgenommenen Verbindlichkeiten im Rahmen des Multi-Currency Commercial Paper Programme und dem langfristigen Schuldscheindarlehen zusammen. Die Verbesserung des Finanzergebnisses im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere auf die Spaltung zurückzuführen, da in diesem Zusammenhang sämtliche Finanzverbindlichkeiten zum 30. September 2016 übertragen worden sind und somit zum Bilanzstichtag eine deutlich geringere Verschuldung der CECONOMY AG gegeben ist. Gegenläufig hat sich die im Zusammenhang mit der Spaltung stehende Übertragung der Ausleihungen ausgewirkt, die zu geringeren Zinserträgen geführt hat. 24 . Sonstige betriebliche Erträge Mio. € 2015/16 2016/17 Ertrag aus der Ausgliederung 0 992 Verrechnungspreiserträge von Tochterunternehmen 517 0 Erträge aus Verwaltungsleistungen 112 0 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 65 2 Investitionskostenzuschüsse 11 0 Erträge aus sonstigen Verwaltungsleistungen 9 0 Mieterträge 8 0 Erträge aus Kursgewinnen 4 0 Übrige Erträge 21 12 746 1.006 Im Rahmen der Spaltung sind im Wege der Ausgliederung Vermögensgegenstände und Schulden mit einem negativen Buchwertsaldo in Höhe von 992 Mio. € auf die jetzige METRO AG (ehemals MWFS AG) übertragen worden. Das positive Ausgliederungsergebnis ist erfolgswirksam erfasst worden und wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Veränderung der sonstigen betrieblichen Erträge ist somit auf die Spaltung zurückzuführen. Gegenläufig haben sich insbesondere der Wegfall der Verrechnungspreiserträge aus dem mit den Gesellschaften des Groß- und Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfts bestehenden Verrechnungspreismodell sowie die sonstigen Konzernverrechnungen ausgewirkt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde erstmalig das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu den sogenannten Spätehenklauseln bei der Bilanzierung der Pensionsverpflichtungen angewendet. Die sich hieraus ergebenden Plankürzungen bei der Berücksichtigung von Hinterbliebenenrentenanwartschaften führten zu einer erfolgswirksamen Minderung der Pensionsrückstellung, die in den übrigen Erträgen ausgewiesen wurde. Aufgrund des am 23. Juli 2015 in Kraft getretenen BilRUG sind ab dem Geschäftsjahr 2016/17 grundsätzlich alle Erlöse aus Erzeugnissen, Waren und Dienstleistungen als Umsatzerlöse auszuweisen. Das betrifft beispielsweise Konzernumlagen, denen konkrete Gegenleistungen gegenüberstehen, und Dienstleistungserträge, die bisher in der Position „Sonstige betriebliche Erträge“ ausgewiesen wurden. Im laufenden Geschäftsjahr 2016/17 sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen keine derartigen gemäß BilRUG als Umsatzerlöse zu definierenden Erträge enthalten. Aufgrund der Spaltung wurde auf einen Ausweis der im Geschäftsjahr 2015/16 in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthaltenen Beträge unter den Umsatzerlösen verzichtet, da ihnen im Geschäftsjahr 2016/17 spaltungsbedingt kein vergleichbarer Wert gegenübersteht. 25 . Personalaufwand Mio. € 2015/16 2016/17 Löhne und Gehälter 199 19 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 26 2 davon für Altersversorgung (14) (1) 226 21 Der Personalaufwand beträgt im laufenden Geschäftsjahr 2016/17 insgesamt 21 Mio. €. Der Aufwand für Löhne und Gehälter beträgt 19 Mio. €. Zum Stichtag 30. September 2017 beschäftigte die CECONOMY AG 75 Mitarbeiter (30.09.2016: 1.082, Durchschnitt aus vier Quartalen). Teilzeitbeschäftigte und Aushilfen wurden auf Vollzeitkräfte umgerechnet. Der Rückgang des Personalaufwandes insgesamt im Vergleich zum Vorjahr ist spaltungsbedingt. 26 . Sonstige betriebliche Aufwendungen Mio. € 2015/16 2016/17 Dienstleistungen 253 1 Risiken aus dem Verrechnungspreismodell 118 0 Beratungsaufwendungen 80 18 Allgemeine Verwaltungskosten 49 8 Immobilienmieten 17 0 Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 5 0 Übrige Aufwendungen 49 10 570 37 Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im laufenden Geschäftsjahr 2016/17 im Wesentlichen Beratungsaufwendungen sowie übrige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Spaltung. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere spaltungsbedingt, da in der Vergangenheit Dienstleistungen seitens der ehemaligen METRO AG als Holding nahezu ausschließlich gegenüber Gesellschaften des Groß- und Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfts erbracht wurden. Ebenso betrafen die Risiken aus dem Verrechnungspreismodell ausschließlich Konzerngesellschaften des Groß- und Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfts. 27. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Zur Ermittlung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden der CECONOMY AG als Organträgerin die steuerlich zuzurechnenden Ergebnisse der in den CECONOMY-AG-Organkreis eingebundenen Tochtergesellschaften gemeldet. Bei dem Steuerausweis handelt es sich um die Saldogröße aus Steueraufwand und -ertrag des gesamten CECONOMY-AG-Organkreises. Im Berichtsjahr ist im CECONOMY-AG-Organkreis kein zu versteuerndes Einkommen, sondern ein laufender steuerlicher Verlust entstanden. Latente Steuern werden gemäß § 274 Abs. 1 HGB auf bilanzielle Differenzen zwischen dem steuerlichen und dem handelsrechtlichen Wertansatz ermittelt. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen. Darüber hinaus sind bei der Berechnung aktiver latenter Steuern auch Verlust- und Zinsvorträge sowie etwaige Steuergutschriften zu berücksichtigen. Der Ermittlung der latenten Steuern liegt der zum Realisierungszeitpunkt erwartete Gesamtsteuersatz von 30,53 Prozent zugrunde. Dieser setzt sich zusammen aus dem Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent sowie dem Gewerbesteuersatz von 14,7 Prozent bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 420 Prozent. Passive latente Steuern werden nur dann ausgewiesen, wenn sie die aktiven latenten Steuern übersteigen. Zum 30. September 2017 bestand ein aktivischer Überhang latenter Steuern, der unter Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht bilanziert wurde. 28 . Verwendung des Bilanzgewinns, Dividenden Aus dem für das Geschäftsjahr 2015/16 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 341 Mio. € wurden im Geschäftsjahr 2016/17 gemäß Beschluss der Hauptversammlung der ehemaligen METRO AG (jetzt: CECONOMY AG) vom 6. Februar 2017 Dividenden in Höhe von 1 € je Stammaktie und 1,06 € je Vorzugsaktie, also insgesamt 327 Mio. €, ausgeschüttet. Der Restbetrag wurde als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. Der Gewinnvortrag in Höhe von 13 Mio. € wurde zum Ausgleich der Vermögensminderung aus der Abspaltung verwendet. Zur Verwendung des Bilanzgewinns 2016/17 schlägt der Vorstand der CECONOMY AG der Hauptversammlung vor, aus dem ausgewiesenen Bilanzgewinn von 108 Mio. € eine Dividendenausschüttung in Höhe von 0,26 € je Stammaktie und 0,32 € je Vorzugsaktie, also insgesamt 85 Mio. €, zu beschließen und den Restbetrag als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. 29. Nachtragsbericht Zwischen dem Bilanzstichtag (30. September 2017) und dem Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses (29. November 2017) ist kein Sachverhalt eingetreten, der für die Beurteilung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der CECONOMY AG und von CECONOMY von Bedeutung ist. Sonstige Angaben 30 . Mitarbeiter Zum Stichtag 30. September 2017 beschäftigte die CECONOMY AG 75 Mitarbeiter (30.09.2016: 1.082, Durchschnitt berechnet aus den vier Quartalen). Teilzeitbeschäftigte und Aushilfen wurden auf Vollzeitkräfte umgerechnet. Der Rückgang der Mitarbeiterzahl ist spaltungsbedingt. 31 . Konzernzugehörigkeit Die CECONOMY AG stellt als oberstes Mutterunternehmen den Konzernabschluss der CECONOMY AG auf. Der Konzernabschluss ist in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt worden. Er wird beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und anschließend im Bundesanzeiger bekannt gemacht. 32. Honorare des Abschlussprüfers Die Angaben zu den Abschlussprüferhonoraren sind im Konzernabschluss der CECONOMY AG enthalten. Auf eine Veröffentlichung an dieser Stelle wird aufgrund der befreienden Konzernklausel des § 285 Nr. 17 HGB verzichtet. Es wurden ausschließlich Leistungen erbracht, die mit der Tätigkeit als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der CECONOMY AG vereinbar sind. Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezieht sich auf die Prüfung des Konzernabschlusses, des Jahresabschlusses sowie verschiedene Jahresabschlussprüfungen und Prüfungen von IFRS Reporting Packages zur Einbeziehung in den CECONOMY-Konzernabschluss ihrer Tochterunternehmen, einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen. Zudem erfolgten prüfungsintegriert prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen, Leistungen im Zusammenhang mit Enforcement-Verfahren sowie projektbegleitende IT-Prüfungen. Andere Bestätigungsleistungen enthalten im Rahmen der Spaltung der CECONOMY vorgenommene Leistungen (Erteilung eines Comfort Letter, Prüfung und prüferische Durchsichten kombinierter Abschlüsse der MWFS Group sowie der CECONOMY, Gründungsprüfung, Nachgründungsprüfung, Sacheinlageprüfung sowie Werthaltigkeitsbescheinigungen). Des Weiteren umfassen die anderen Bestätigungsleistungen vereinbarte Prüfungshandlungen (beispielsweise Umsatzmietvereinbarungen, Compliance Certificates, Comfort Letter) sowie die Prüfung ausgewählter operativer Prozesse gemäß ISAE 3000. Die Steuerberatungsleistungen umfassen Unterstützungsleistungen bei der Erstellung von Steuererklärungen und Umsatzsteueranmeldungen, Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Abrechnungsprozessen für das Verrechnungspreissystem, der Umsatzsteuer sowie im Zusammenhang mit internationalen Mitarbeiterentsendungen. Des Weiteren umfassen sie Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen und Umstrukturierungen, die sich auf die Analyse von Sachverhalten und das Aufzeigen von Optionen beschränkt haben. Die sonstigen Leistungen betreffen Honorare für Projektmanagementunterstützung im Rahmen der Spaltung sowie im Rahmen von anderen Change-Management-Prozessen (jeweils ohne Leitungsfunktion). Darüber hinaus beinhalten sie Financial Due Diligences, Unterstützung im Bereich Sustainability sowie qualitätssichernde Tätigkeiten zu Planungsprozessen. 33 . Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Nahestehende Unternehmen und Personen sind juristische oder natürliche Personen, die auf die CECONOMY AG Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die CECONOMY AG unterliegen. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden insbesondere mit Tochterunternehmen abgeschlossen. Es handelt sich vor allem um Dienstleistungs-, Miet- und Finanzierungsgeschäfte sowie konzerninterne Unternehmenstransaktionen, die grundsätzlich zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen sind. Im laufenden Geschäftsjahr 2016/17 erfolgten keine berichtspflichtigen Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen. 34 . Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Von Beginn des Geschäftsjahres 2016/17 bis zum Zeitpunkt der Abschlussaufstellung hat die CECONOMY AG die nachfolgenden Mitteilungen über das Bestehen von Beteiligungen an der CECONOMY AG erhalten, über die nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Angaben zu machen sind. Im Falle mehrfacher Mitteilungen innerhalb eines Geschäftsjahres hinsichtlich des Erreichens, Über- oder Unterschreitens der relevanten Schwellenwerte durch einen Meldepflichtigen ist jeweils nur die zeitlich letzte Mitteilung aufgeführt. Mitteilungen aus früheren Geschäftsjahren sind – soweit erforderlich – im Anhang zum relevanten Jahresabschluss angegeben. Darüber hinaus werden Mitteilungen aus früheren Geschäftsjahren auch nachfolgend angegeben, wenn zum Bilanzstichtag beziehungsweise zum Zeitpunkt der Abschlussaufstellung die Beteiligungen in einer mitteilungspflichtigen Höhe bestehen und keine neueren, weitergehenden oder weniger weitgehenden Mitteilungen vorliegen. Bei den nachfolgend genannten Stimmrechtsanteilen können sich nach den angegebenen Zeitpunkten Veränderungen ergeben haben, die der CECONOMY AG gegenüber nicht meldepflichtig waren. Die gemäß § 26 Abs. 1 WpHG veröffentlichten Inhalte der der CECONOMY AG zugegangenen Stimmrechtsmitteilungen, einschließlich Mitteilungen gemäß §§ 25, 25 a WpHG n.F. und §§ 25, 25 a WpHG a.F., sind für die letzten zehn Geschäftsjahre unter anderem über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht unter www.ceconomy.de unter der Rubrik Investor Relations – Rechtliche Meldungen. Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 10. Dezember 2010 lautet wie folgt: „Die Otto Beisheim Holding GmbH, Baar (Schweiz), hat uns, der METRO AG, Deutschland (Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf), ISIN: DE0007257503, WKN: 725750 am 10. Dezember 2010 Folgendes mitgeteilt: ‚Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG Meldepflichtige: 1. Otto Beisheim Betriebs GmbH […] München (Deutschland) 2. Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG […] Düsseldorf (Deutschland) 3. Otto Beisheim Verwaltungs GmbH […] Düsseldorf (Deutschland) 4. Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim […] Baar (Schweiz) 5. Otto Beisheim Holding GmbH […] Baar (Schweiz) 6. OB Beteiligungsgesellschaft mbH […] München (Deutschland) 7. Prof. Otto Beisheim Stiftung […] Baar (Schweiz) Emittent: METRO AG Schlüterstraße 1, 40235 Düsseldorf Hiermit teilen wir, die Otto Beisheim Holding GmbH, Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG namens und im Auftrag der nachfolgend aufgeführten Gesellschaften und von Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim folgendes mit: 1. Otto Beisheim Holding GmbH Der Stimmrechtsanteil der Otto Beisheim Holding GmbH an der METRO AG hat am 10. Dezember 2010 die Schwelle von 10 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte). Davon sind der Otto Beisheim Holding GmbH 4,81 % (15.585.515 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Holding GmbH am heutigen Tag Stimmrechte zugerechnet: – OB Beteiligungsgesellschaft mbH. 2. Otto Beisheim Betriebs GmbH – Der Stimmrechtsanteil der Otto Beisheim Betriebs GmbH an der METRO AG hat am 10. Dezember 2010 die Schwelle von 10 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte). – Davon sind der Otto Beisheim Betriebs GmbH 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen, wobei 4,81 % (15.585.515 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. – Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Betriebs GmbH Stimmrechte zugerechnet: – Otto Beisheim Holding GmbH, – OB Beteiligungsgesellschaft mbH. – Von dem folgenden kontrollierten Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Betriebs GmbH Stimmrechte zugerechnet: – OB Beteiligungsgesellschaft mbH. 3. Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG Der Stimmrechtsanteil der Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG an der METRO AG hat am 10. Dezember 2010 die Schwelle von 10 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte). Davon sind der Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen, wobei 4,81 % (15.585.515 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG Stimmrechte zugerechnet: – Otto Beisheim Holding GmbH, – OB Beteiligungsgesellschaft mbH. – Von folgenden kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG Stimmrechte zugerechnet: – Otto Beisheim Betriebs GmbH, – OB Beteiligungsgesellschaft mbH. 4. Otto Beisheim Verwaltungs GmbH Der Stimmrechtsanteil der Otto Beisheim Verwaltungs GmbH an der METRO AG hat am 10. Dezember 2010 die Schwelle von 10 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte). Davon sind der Otto Beisheim Verwaltungs GmbH 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen, wobei 4,81 % (15.585.515 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Verwaltungs GmbH am heutigen Tag Stimmrechte zugerechnet: – Otto Beisheim Holding GmbH, – OB Beteiligungsgesellschaft mbH. Von folgenden kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Otto Beisheim Verwaltungs GmbH am heutigen Tag Stimmrechte zugerechnet: – Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG, – Otto Beisheim Betriebs GmbH, – OB Beteiligungsgesellschaft mbH. 5. Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim Der Stimmrechtsanteil von Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim an der METRO AG hat am 10. Dezember 2010 die Schwelle von 10 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte). Davon sind Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen, wobei 4,81 % (15.585.515 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim Stimmrechte zugerechnet: – Otto Beisheim Holding GmbH, – OB Beteiligungsgesellschaft mbH. Von folgenden kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden dabei Prof. Dr. Dr. h.c. Otto Beisheim Stimmrechte zugerechnet: – Otto Beisheim Verwaltungs GmbH, – Otto Beisheim Group GmbH & Co. KG, – Otto Beisheim Betriebs GmbH, – OB Beteiligungsgesellschaft mbH. 6. OB Beteiligungsgesellschaft mbH Der Stimmrechtsanteil der OB Beteiligungsgesellschaft mbH an der METRO AG hat am 10. Dezember 2010 die Schwelle von 5 % überschritten und beträgt zu diesem Tag 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte). Davon sind der OB Beteiligungsgesellschaft mbH 5,16 % (16.728.208 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der OB Beteiligungsgesellschaft mbH Stimmrechte zugerechnet: – Otto Beisheim Holding GmbH. 7. Prof. Otto Beisheim Stiftung Der Stimmrechtsanteil der Prof. Otto Beisheim Stiftung an der METRO AG hat am 10. Dezember 2010 die Schwelle von 10 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 9,97 % (32.313.723 Stimmrechte). Davon sind der Prof. Otto Beisheim Stiftung 5,16 % (16.728.208 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und weitere 4,81 % (15.585.515 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Prof. Otto Beisheim Stiftung Stimmrechte zugerechnet: – OB Beteiligungsgesellschaft mbH. Von dem folgenden kontrollierten Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Prof. Otto Beisheim Stiftung Stimmrechte zugerechnet: – Otto Beisheim Holding GmbH.‘“ Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 9. August 2013 lautet wie folgt: „Die Prof. Otto Beisheim Stiftung, München, Deutschland, hat uns am 9. August 2013 Folgendes mitgeteilt: ‚Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG Meldepflichtige: Prof. Otto Beisheim Stiftung […] München, Deutschland Emittent: METRO AG […] Düsseldorf Hiermit teilen wir, die Prof. Otto Beisheim Stiftung, Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil der Prof. Otto Beisheim Stiftung an der METRO AG am 8. August 2013 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 9,10 % (29.493.970) Stimmrechte beträgt. Davon sind der Prof. Otto Beisheim Stiftung 9,10 % (29.493.970 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen, wobei 2,28 % (7.392.638 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Prof. Otto Beisheim Stiftung Stimmrechte zugerechnet: – Otto Beisheim Holding GmbH, Baar (Schweiz)‘“ Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 9. August 2013 lautet wie folgt: „Die Prof. Otto Beisheim Stiftung, München, Deutschland, hat uns am 9. August 2013 Folgendes mitgeteilt: ‚Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG Meldepflichtige: Prof. Otto Beisheim Stiftung […] München, Deutschland Emittent: METRO AG […] Düsseldorf Hiermit teilen wir, die Prof. Otto Beisheim Stiftung, Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil der Prof. Otto Beisheim Stiftung an der METRO AG am 8. August 2013 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 9,10 % (29.493.970) Stimmrechte beträgt. Davon sind der Prof. Otto Beisheim Stiftung 9,10 % (29.493.970 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen, wobei 2,28 % (7.392.638 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden dabei der Prof. Otto Beisheim Stiftung Stimmrechte zugerechnet: – Otto Beisheim Holding GmbH, Baar (Schweiz)‘“ Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilungen vom 3. November 2014 lautet wie folgt: „Die Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg, Deutschland, hat uns gemäß § 21 i.V.m. § 24 WpHG am 3. November 2014 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil ihrer Konzerngesellschaft Haniel Finance B.V., Venlo, Niederlande, an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland, am 1. November 2014 die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0,0003 % der Stimmrechte (1.000 Stimmrechte) beträgt. Diese Stimmrechte werden von der Haniel Finance B.V. unmittelbar gehalten.“ „Die BVG Beteiligungs- und Vermögensverwaltung GmbH, Essen, Deutschland, hat uns gemäß §§ 21 f. WpHG am 3. November 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland, am 1. November 2014 die Schwellen von 30 %, 25 % und 20 % unterschritten hat und zu diesem Tag 15,77 % der Stimmrechte (51.117.363 Stimmrechte) beträgt. Davon hält sie 2,60% der Stimmrechte (8.426.849 Stimmrechte) unmittelbar. Weitere 13,17 % der Stimmrechte (42.690.514 Stimmrechte) werden ihr nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG zugerechnet. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der BVG Beteiligungs- und Vermögensverwaltung GmbH dabei Stimmrechte zugerechnet: – METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; – 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG.“ „Die Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG, Essen, Deutschland, hat uns gemäß §§ 21 f. WpHG am 3. November 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland, am 1. November 2014 die Schwellen von 30 %, 25 % und 20 % unterschritten hat und zu diesem Tag 15,77 % der Stimmrechte (51.117.363 Stimmrechte) beträgt. Von diesen Stimmrechten werden der Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG 2,60 % der Stimmrechte (8.426.849 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet, weitere 13,17 % der Stimmrechte (42.690.514 Stimmrechte) werden ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. S. 2 WpHG zugerechnet. Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG dabei Stimmrechte zugerechnet: – METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; – 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG.“ „Die Gebr. Schmidt Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen, Deutschland, hat uns gemäß §§ 21 f. WpHG am 3. November 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland, am 1. November 2014 die Schwellen von 30 %, 25 % und 20 % unterschritten hat und zu diesem Tag 15,77 % der Stimmrechte (51.117.363 Stimmrechte) beträgt. Von diesen Stimmrechten werden der Gebr. Schmidt Verwaltungsgesellschaft mbH 2,60 % der Stimmrechte (8.426.849 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet, weitere 13,17 % der Stimmrechte (42.690.514 Stimmrechte) werden ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. S. 2 WpHG zugerechnet. Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Gebr. Schmidt Verwaltungsgesellschaft mbH dabei Stimmrechte zugerechnet: – METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; – 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG.“ Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 27. Januar 2015 lautet wie folgt: „Die Palatin Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen, Deutschland, hat uns gemäß § 21 WpHG am 27. Januar 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland, am 23. Januar 2015 die Schwelle von 15 % überschritten hat und zu diesem Tag 15,77 % der Stimmrechte (51.117.363 Stimmrechte) beträgt.“ Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 12. Mai 2015 lautet wie folgt: „Die Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg, Deutschland hat uns am 12. Mai 2015 gemäß §§ 21 f. WpHG – im Hinblick auf ihre Konzerngesellschaft Haniel Finance Deutschland GmbH zudem i.V.m. § 24 WpHG – Folgendes mitgeteilt: 1. Der Stimmrechtsanteil der Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg, Deutschland, an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland, hat am 11. Mai 2015 die Schwellen von 30 % und 25 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 24,996 % der Stimmrechte (81.015.280 Stimmrechte). Diese Stimmrechte werden der Franz Haniel & Cie. GmbH nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Von folgenden kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Franz Haniel & Cie. GmbH Stimmrechte zugerechnet: – Haniel Finance Deutschland GmbH; – METRO Vermögensverwaltung GmbH; – METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; – 1. HSB Verwaltung GmbH; – 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG. 2. Der Stimmrechtsanteil ihrer Konzerngesellschaft Haniel Finance Deutschland GmbH, Duisburg, Deutschland, an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland, hat am 11. Mai 2015 die Schwellen von 30 % und 25 % unterschritten und beträgt zu diesem Tag 24,996 % der Stimmrechte (81.015.280 Stimmrechte). Davon hält sie 11,82 % der Stimmrechte (38.324.765 Stimmrechte) unmittelbar. Die weiteren 13,17 % der Stimmrechte (42.690.515 Stimmrechte) werden der Haniel Finance Deutschland GmbH nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Von folgenden kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der METRO AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Haniel Finance Deutschland GmbH Stimmrechte zugerechnet: – METRO Vermögensverwaltung GmbH; – METRO Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG; – 1. HSB Verwaltung GmbH; – 1. HSB Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG.“ Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 14. Dezember 2016 lautet wie folgt: „Franklin Mutual Series Funds, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 14. Dezember 2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland, am 12. Dezember 2016 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten und an diesem Tag 2,9948 % der Stimmrechte (9.706.557 Stimmrechte) betragen hat. Diese Stimmrechte werden von Franklin Mutual Series Funds unmittelbar gehalten.“ Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 26. Januar 2017 lautet wie folgt: „Die Franklin Mutual Advisors, LLC, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 26. Januar 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland, am 24. Januar 2017 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten und an diesem Tag 2,9864 % der Stimmrechte (9.679.053 Stimmrechte) betragen hat. 2,9864 % der Stimmrechte (9.679.053 Stimmrechte) sind der Franklin Mutual Advisors, LLC nach § 22 WpHG zuzurechnen.“ Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 3. Februar 2017 lautet wie folgt: „Die Templeton Global Advisors Limited, Nassau, Bahamas, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 3. Februar 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland, am 1. Februar 2017 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten und an diesem Tag 2,97 % der Stimmrechte (9.635.911 Stimmrechte) betragen hat. 2,97 % der Stimmrechte (9.635.911 Stimmrechte) sind der Templeton Global Advisors nach § 22 WpHG zuzurechnen.“ Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 3. Mai 2017 lautet wie folgt: „Die BlackRock, Inc., Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 3. Mai 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland, am 26. April 2017 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 3,01 % der Stimmrechte (9.771.480 Stimmrechte) betragen hat. 3,01 % der Stimmrechte (9.771.480 Stimmrechte) sind der BlackRock, Inc. nach § 22 WpHG zuzurechnen.“ Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilungen vom 2. Juni 2017 lautet wie folgt: „Die Meridian Stiftung, Essen, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 2. Juni 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland, am 26. September 2016 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 % und 15 % der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 15,77 % der Stimmrechte (51.117.363 Stimmrechte) betragen hat. 15,77 % der Stimmrechte (51.117.363 Stimmrechte) sind der Meridian Stiftung nach § 22 WpHG zuzurechnen. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der METRO AG 3 % oder mehr beträgt, werden der Meridian Stiftung dabei Stimmrechte zurechnet: – Palatin Verwaltungsgesellschaft mbH.“ „Die Schwarz & Körner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns namens und in Vollmacht des Herrn Dr. Michael Schmidt-Ruthenbeck, Zürich, Schweiz, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 2. Juni 2017 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil von Herrn Dr. Michael Schmidt-Ruthenbeck an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland, am 2. Juni 2017 die Schwellen von 15 %, 10 %, 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten und an diesem Tag 0 % der Stimmrechte (0 Stimmrechte) betragen hat.“ Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 18. Juli 2017 lautet wie folgt: „Die BlackRock, Inc., Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18. Juli 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland, am 13. Juli 2017 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten und an diesem Tag 1,76 % der Stimmrechte (5.705.918 Stimmrechte) betragen hat. 1,76 % der Stimmrechte (5.705.918 Stimmrechte) sind der BlackRock, Inc. nach § 22 WpHG zuzurechnen.“ Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung vom 31. Juli 2017 lautet wie folgt: „Die J O Hambro Capital Management Limited, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 31. Juli 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der METRO AG, Düsseldorf, Deutschland, am 28. Juli 2017 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 3,04 % der Stimmrechte (9.841.327 Stimmrechte) betragen hat. Diese Stimmrechte werden von der J O Hambro Capital Management Limited unmittelbar gehalten.“ 35. Vorstand und Aufsichtsrat Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2016/17 Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands setzt sich im Wesentlichen zusammen aus der Grundvergütung, der kurzfristigen erfolgsabhängigen Vergütung (Short-Term Incentive und Sonderprämien) sowie der im Geschäftsjahr 2016/17 gewährten erfolgsabhängigen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung (Long-Term Incentive). Das Short-Term Incentive der Mitglieder des Vorstands wird im Wesentlichen durch die Entwicklung der Erfolgsziele EBIT und flächenbereinigtes Umsatzwachstum bestimmt und berücksichtigt darüber hinaus die Erreichung individuell gesetzter Ziele. Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2016/17 beträgt 10,1 Mio. € (2015/16: 19,8 Mio. €). Davon entfallen 4,4 Mio. € (2015/16: 4,6 Mio. €) auf die Grundvergütung, 3,4 Mio. € (2015/16: 4,7 Mio. €) auf die kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung, 2,2 Mio. € (2015/16: 10,1 Mio. €) auf die erfolgsabhängige Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung und 0,1 Mio. € (2015/16: 0,3 Mio. €) auf sonstige Vergütungen. Die im Geschäftsjahr 2016/17 gewährte erfolgsabhängige Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung (Performance Share Plan) ist mit dem Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung angegeben. Im Geschäftsjahr 2016/17 haben sich Wertveränderungen aus den laufenden Tranchen erfolgsabhängiger Vergütungsprogramme mit langfristiger Anreizwirkung ergeben. Der Aufwand für die Gesellschaft betrug betreffend Herrn Frese 1,8 Mio. €, betreffend Herrn Haas 1,8 Mio. €, betreffend Herrn Dr. Haag Molkenteller 0,1 Mio. €, betreffend Herrn Koch 2,1 Mio. €, betreffend Herrn Boone 0,3 Mio. € und betreffend Herrn Hutmacher 1,5 Mio. €. Der Zielbetrag der Tranche 2016/17 für die Mitglieder des Vorstands beträgt 2,9 Mio. €. Darüber hinaus besteht für die Mitglieder des Vorstands eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktzusage mit einer beitragsorientierten und einer leistungsorientierten Komponente. Die Finanzierung der beitragsorientierten Komponente erfolgt gemeinsam durch den Vorstand und das Unternehmen. Sofern das Vorstandsmitglied einen Eigenbeitrag von 7 Prozent seiner definierten Bemessungsgrundlage erbringt, fügt das Unternehmen den doppelten Beitrag hinzu. Die sonstigen Vergütungen entfallen auf geldwerte Vorteile aus Sachbezügen. Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands Für frühere Mitglieder des Vorstands der CECONOMY AG (ehemalige METRO AG) und der auf die CECONOMY AG (ehemalige METRO AG) verschmolzenen Gesellschaften sowie ihre Hinterbliebenen wurden Leistungen in Höhe von 3,4 Mio. € (2015/16: 3,4 Mio. €) erbracht. Der Barwert des Verpflichtungsvolumens für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen für diese Personengruppe beträgt 38,8 Mio. € (30.09.2016: 40,4 Mio. €). > Die Angaben gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 a Satz 5 bis 8 HGB finden sich im ausführlichen Vergütungsbericht des zusammengefassten Lageberichts. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Die Gesamtvergütung sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17 beträgt 2,3 Mio. € (2015/16: 2 Mio. €). > Weitere Angaben zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder finden sich im ausführlichen Vergütungsbericht des zusammengefassten Lageberichts. 36 . Entsprechenserklärung zum Deuts chen Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat der CECONOMY AG haben sich im Geschäftsjahr 2016/17 eingehend mit der Corporate Governance der CECONOMY AG befasst und haben ihre Entsprechenserklärung gemäß § 161 Abs. 1 AktG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex jüngst im September 2017 abgegeben und diese Erklärung auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen – Corporate Governance dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Organe der CECONOMY AG und ihre Mandate 3 7 . Mitglieder des Aufsichtsrats 1 Jürgen Fitschen (Vorsitzender seit 25. Juli 2017) Senior Advisor Deutsche Bank AG a) Keine b) Kühne + Nagel International AG, Schindellegi, Schweiz Kommanditgesellschaft Cura Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Hamburg (seit 16. November 2016) Jürgen Schulz (Stellvertretender Vorsitzender seit 25. Juli 2017) Abteilungsleiter Service, Saturn Bielefeld Vorsitzender des Betriebsrats, Saturn Bielefeld a) Keine b) Keine Jürgen B. Steinemann (Vorsitzender bis 12. Juli 2017) Vorsitzender des Aufsichtsrats der METRO AG a) Big Dutchman AG, Vechta-Calveslage Ewald Dörken AG, Herdecke (bis 6. August 2017) b) Barry Callebaut AG, Zürich, Schweiz Bankiva B.V. (Plukon Food Group), Haren, Niederlande (seit 16. Februar 2017) Lonza Group AG, Basel, Schweiz Werner Klockhaus (Stellvertretender Vorsitzender bis 12. Juli 2017) Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der METRO AG Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der real,- SB-Warenhaus GmbH a) real,- SB-Warenhaus GmbH, Mönchengladbach Hamburger Pensionskasse von 1905 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit b) Keine Prof. Dr. oec. Dr. iur. Ann-Kristin Achleitner (bis 6. Februar 2017) Inhaberin der Professur für Entrepreneurial Finance und wissenschaftliche Co-Direktorin des Center for Entrepreneurial and Financial Studies (CEFS) an der Technischen Universität München a) Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main (seit 11. Mai 2016) Linde AG, München Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG, München b) Engie S.A., Paris, Frankreich Gwyn Burr (bis 12. Juli 2017) Mitglied des Board of Directors der Hammerson plc, London, Großbritannien a) Keine b) DFS Furniture plc, Doncaster, South Yorkshire, Großbritannien Hammerson plc, London, Großbritannien Just Eat plc, London, Großbritannien Sainsbury’s Bank plc, London, Großbritannien Karin Dohm Global Head of Government & Regulatory Affairs and Group Structuring Deutsche Bank AG a) Deutsche EuroShop AG, Hamburg DB Europe GmbH, Frankfurt am Main b) Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg Ulrich Dalibor Selbstständig, Gewerkschaftsvertreter a) Maxingvest AG, Hamburg b) Keine Thomas Dommel (bis 12. Juli 2017) Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der METRO LOGISTICS Germany GmbH a) METRO LOGISTICS Germany GmbH, Kirchheim an der Weinstraße b) Keine Dr. Bernhard Düttmann (seit 12. Juli 2017) Selbstständiger Unternehmensberater a) Alstria Office Reit AG, Düsseldorf b) Keine Daniela Eckardt (seit 13. Juli 2017) Angestellte Kasse/Information, Saturn Alexanderplatz Berlin Stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats Saturn Alexanderplatz Berlin a) Keine b) Keine Stefanie Friedrich (seit 13. Juli 2017) Angestellte Kasse/Information, MediaMarkt Trier Vorsitzende des Betriebsrats MediaMarkt Trier a) Keine b) Keine Dr. Florian Funck Mitglied des Vorstands der Franz Haniel & Cie. GmbH a) METRO AG, Düsseldorf TAKKT AG, Stuttgart Vonovia SE, Bochum b) Keine Andreas Herwarth (bis 12. Juli 2017) Stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats der METRO AG a) Keine b) Keine Ludwig Glosser (seit 13. Juli 2017) Vorsitzender des Betriebsrats der MediaMarktSaturn IT Solutions GmbH Mitglied Euroforum und Mitglied Steering Board Euroforum a) Keine b) Keine Julia Goldin (seit 12. Juli 2017) Executive Vice President & Chief Marketing Officer, Lego Group a) Keine b) Keine Jo Harlow (seit 12. Juli 2017) Selbstständige Unternehmerin a) Keine b) Intercontinental Hotels Group plc, Denham, Großbritannien Halma plc, Amersham, Großbritannien J Sainsbury's plc, London, Großbritannien Peter Küpfer Selbstständiger Unternehmensberater a) METRO AG, Düsseldorf b) AHRB AG, Zürich, Schweiz ARH Resort Holding AG, Zürich, Schweiz Breda Consulting AG, Zürich, Schweiz Cambiata Ltd, Road Town (Tortola), Britische Jungferninseln Cambiata Schweiz AG, Zürich, Schweiz Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG, Essen Lake Zurich Fund Exempt Company, George Town (Grand Cayman), Cayman Islands Supra Holding AG, Zug, Schweiz Travel Charme Hotel & Resorts Holdings AG, Zürich, Schweiz Rainer Kuschewski Selbstständig, Gewerkschaftsvertreter a) Keine b) Keine Susanne Meister (bis 12. Juli 2017) Mitglied des Gesamtbetriebsrats der real,- SB-Warenhaus GmbH a) Keine b) Keine Dr. Angela Pilkmann (bis 12. Juli 2017) Ressortleiterin Food der real,- SB-Warenhaus GmbH a) Keine b) Keine Birgit Popp (seit 13. Juli 2017) Bereichsleiterin HR Personal- und Organisationsentwicklung & Change Media-Saturn Deutschland GmbH a) Keine b) Keine Mattheus P. M. (Theo) de Raad (bis 12. Juli 2017) Mitglied des Aufsichtsrats der HAL Holding N.V. a) Keine b) HAL Holding N.V.‚ Willemstad, Curaçao, Niederländische Antillen Dr. Fredy Raas Vorstand der Prof. Otto Beisheim-Stiftungen München und Baar, Schweiz a) METRO AG, Düsseldorf b) Arisco Holding AG, Baar, Schweiz Montana Capital Partners AG, Baar, Schweiz Xaver Schiller (bis 12. Juli 2017) Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der METRO Cash & Carry Deutschland GmbH Vorsitzender des Betriebsrats des METRO Cash & Carry Großmarkts München-Brunnthal a) METRO Großhandelsgesellschaft mbH, Düsseldorf b) Keine Dr. jur. Hans-Jürgen Schinzler Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrats der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München a) Keine b) Keine Regine Stachelhaus (seit 6. Februar 2017) Selbstständige Unternehmerin a) Covestro AG, Leverkusen Covestro Deutschland AG, Leverkusen Spie GmbH, Ratingen Spie SAG GmbH, Essen b) ComputaCenter plc, Hatfield, Großbritannien Spie SA, Cergy-Pontoise, Frankreich Vinko Vrabec (seit 13. Juli 2017) Bereichsleiter Tonträger/Software, MediaMarkt Rosenheim Mitglied des Betriebsrats MediaMarkt Rosenheim a) Keine b) Keine Angelika Will Selbstständig, Gewerkschaftsvertreterin Ehrenamtliche Richterin am Bundesarbeitsgericht Erfurt Schriftführerin des Landesverbandsvorstands Nordrhein-Westfalen der DHV – Die Berufsgewerkschaft e. V (Bundesfachgruppe Handel) a) Keine b) Keine Sylvia Woelke (seit 13. Juli 2017) Vorsitzende des Betriebsrats der Media-Saturn-Holding GmbH a) Keine b) Keine 1Stand der Mandate: 29. November 2017 a) Mitgliedschaften in anderen zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG b) Mitgliedschaft in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG 3 8 . Ausschüsse des Au fsichtsrats und deren Besetzung AUFSICHTSRATSPRÄSIDIUM (SEIT 25. JULI 2017) Jürgen Fitschen (Vorsitzender seit 25. Juli 2017) Jürgen Schulz (stellvertretender Vorsitzender seit 25. Juli 2017) Regine Stachelhaus (seit 25. Juli 2017) Vinko Vrabec (seit 25. Juli 2017) AUFSICHTSRATSPRÄSIDIUM (BIS 25. JULI 2017) Jürgen B. Steinemann (Vorsitzender bis 12. Juli 2017) Werner Klockhaus (stellvertretender Vorsitzender bis 12. Juli 2017) Jürgen Fitschen (bis 25. Juli 2017) Xaver Schiller (bis 12. Juli 2017) PERSONALAUSSCHUSS (BIS 25. JULI 2017) Jürgen B. Steinemann (Vorsitzender bis 12. Juli 2017) Werner Klockhaus (stellvertretender Vorsitzender bis 12. Juli 2017) Jürgen Fitschen (bis 25. Juli 2017) Xaver Schiller (bis 12. Juli 2017) PRÜFUNGSAUSSCHUSS (SEIT 25. JULI 2017) Dr. jur. Hans-Jürgen Schinzler (Vorsitzender seit 25. Juli 2017) Jürgen Schulz (stellvertretender Vorsitzender seit 25. Juli 2017) Ulrich Dalibor (seit 25. Juli 2017) Karin Dohm (seit 25. Juli 2017) Dr. Florian Funck (seit 25. Juli 2017) Peter Küpfer (seit 25. Juli 2017) Rainer Kuschewski (seit 25. Juli 2017) Sylvia Woelke (seit 25. Juli 2017) BILANZ- UND PRÜFUNGSAUSSCHUSS (BIS 25. JULI 2017) Dr. jur. Hans-Jürgen Schinzler (Vorsitzender bis 25. Juli 2017) Werner Klockhaus (stellvertretender Vorsitzender bis 12. Juli 2017) Dr. Florian Funck (bis 25. Juli 2017) Andreas Herwarth (bis 12. Juli 2017) Rainer Kuschewski (bis 25. Juli 2017) Dr. Fredy Raas (bis 25. Juli 2017) NOMINIERUNGSAUSSCHUSS (SEIT 25. JULI 2017) Jürgen Fitschen (Vorsitzender seit 25. Juli 2017) Dr. Bernhard Düttmann (seit 25. Juli 2017) Dr. jur. Hans-Jürgen Schinzler (seit 25. Juli 2017) Regine Stachelhaus (seit 25. Juli 2017) NOMINIERUNGSAUSSCHUSS (BIS 25. JULI 2017) Jürgen B. Steinemann (Vorsitzender bis 12. Juli 2017) Jürgen Fitschen (bis 25. Juli 2017) Dr. jur. Hans-Jürgen Schinzler (bis 25. Juli 2017) VERMITTLUNGSAUSSCHUSS GEM. § 27 ABS. 3 MITBESTG (SEIT 25. JULI 2017) Jürgen Fitschen (Vorsitzender seit 25. Juli 2017) Jürgen Schulz (stellvertretender Vorsitzender seit 25. Juli 2017) Dr. Bernhard Düttmann (seit 25. Juli 2017) Ludwig Glosser (seit 25. Juli 2017) VERMITTLUNGSAUSSCHUSS GEM. § 27 ABS. 3 MITBESTG (BIS 25. JULI 2017) Jürgen B. Steinemann (Vorsitzender bis 12. Juli 2017) Werner Klockhaus (stellvertretender Vorsitzender bis 12. Juli 2017) Xaver Schiller (bis 12. Juli 2017) Dr. jur. Hans-Jürgen Schinzler (bis 25. Juli 2017) 3 9 . Mitglieder des Vorstands 1,2 Pieter Haas (Vorstandsvorsitzender, Chief Executive Officer und Arbeitsdirektor seit 13. Juli 2017) Ressortverantwortung insbesondere für Media-Saturn, Strategy, Business Development, Portfolio Management, Value Creation Planning, Communications, Public Policy, Human Resources, Sustainability, Innovation, Digital, Audit und Retail Media Group Vorsitzender der Geschäftsführung der Media-Saturn-Holding GmbH a) Keine b) Tertia Handelsbeteiligungsgesellschaft mbH, Köln Silver Ocean B.V., Amsterdam, Niederlande Mark Frese (Mitglied und Chief Financial Officer) Ressortverantwortung insbesondere für Accounting, Reporting, Treasury, Investor Relations, M&A, Pensions, Orga- & IT- Support, Tax und Supply Chain a) METRO Re AG, Düsseldorf (vormals METRO Reinsurance N.V.) b) Media-Saturn-Holding GmbH, Ingolstadt – Vorsitzender des Beirats Allistro Capital Gesellschaft für Beteiligungsberatung mbH, Frankfurt am Main – Mitglied des Fachbeirats Dr. Dieter Haag Molkenteller (Mitglied und Chief Legal and Compliance Officer seit 13. Juli 2017) Ressortverantwortung insbesondere für Corporate Law, Corporate Office, Competition & Antitrust, Data Protection, Compliance und Risk Management, einschließlich des GRC Komitees a) Keine b) Media-Saturn-Holding GmbH, Ingolstadt – Mitglied des Beirats Olaf Koch (Vorstandsvorsitzender und Chief Executive Officer bis 12. Juli 2017) Ressortverantwortung für Corporate Communications, Group Strategy, Corporate M&A, Corporate Legal Affairs & Compliance, Corporate Office, Corporate Public Policy, HoReCa Digital, Business Innovation und Real a) real,- SB-Warenhaus GmbH, Mönchengladbach – Vorsitzender b) HoReCa Digital GmbH, Düsseldorf – Vorsitzender des Beirats Media-Saturn-Holding GmbH, Ingolstadt – Vorsitzender des Beirats bis 16. Oktober 2016 Pieter C. Boone (Mitglied bis 12. Juli 2017) Ressortverantwortung für METRO Cash & Carry a) Keine b) Keine Heiko Hutmacher (Mitglied und Arbeitsdirektor bis 12. Juli 2017) Ressortverantwortung für Human Resources (HR Campus, Corporate House of Learning, Corporate Performance & Rewards, Executive Resources, Group Labour Relations & Labour Law, HR Operations, HR Processes, Analytics & Projects, Talent Management, Leadership & Change), Corporate IT-Management, Group Internal Audit, Sustainability & Regulatory Affairs, METRO SYSTEMS, MGT METRO GROUP Travel Services a) METRO Großhandelsgesellschaft mbH, Düsseldorf METRO SYSTEMS GmbH, Düsseldorf real,- SB-Warenhaus GmbH, Mönchengladbach b) Keine 1 Stand der Ressortzuständigkeiten zum Bilanzstichtag (30. September 2017) 2 Stand der Mandate: 29. November 2017 a) Mitgliedschaften in anderen zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG b) Mitgliedschaft in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG 40. Anteilsbesitz der CECONOMY AG zum 30. September 2017 gemäß § 285 HGB Konsolidierte Tochterunternehmen Gesellschaftsname Sitz Land Währung %-Anteil am Kapital Eigenkapital Ergebnis des letzten Geschäftsjahres 24-7 Entertainment GmbH Berlin Deutschland EUR 100,00 –12.236.815,85 0,005 Accelerate Commerce GmbH München Deutschland EUR 100,00 26.019,50 0,009 biwigo GmbH München Deutschland EUR 100,00 –172.432,58 1.839.817,508,17 CECONOMY Data GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 2.730.000,00 0,0011 CECONOMY Digital GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 6.027.000,00 0,0011 CECONOMY Dreizehnte Gesellschaft für Vermögensverwaltungs mbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 –103.065.659,72 0,0013,16 CECONOMY Invest GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 1.030.000,00 0,0011 CECONOMY Retail GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 2.566.067.710,68 0,0011 CECONOMY Retail International GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 453.018.837,45 0,0011 Electronic Online Services GmbH München Deutschland EUR 100,00 –7.083.747,22 345.911,33 Electronic Online Services Invest GmbH München Deutschland EUR 100,00 3.284.280,84 6.249,3616 Electronic Repair Logistics B.V. Goes Niederlande EUR 51,00 1.097.130,00 3.715.461,0016 Electronics Online Concepts GmbH München Deutschland EUR 100,00 93.989,81 0,007,17 Hansa Foto-Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung Köln Deutschland EUR 100,00 30.677,51 0,004 iBOOD GmbH Berlin Deutschland EUR 100,00 –1.338.609,00 28.281,0016 IBOOD Sp. z o. o. Poznan Polen PLN 100,00 –2.404.513,52 133.522,8416 Imtron Asia Hong Kong Limited Hong Kong China HKD 100,00 4.514.612,00 805.992,0017 Imtron GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 –19.029.584,35 10.199.239,67 Jetsam Service Management GmbH Wolnzach Deutschland EUR 65,00 1.511.324,69 1.128.588,3116 Juke Entertainment GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 –67.142,85 0,002 Media - Saturn Beteiligungsges.m.b.H. Vösendorf Österreich EUR 100,00 40.873.363,26 39.847.338,85 MEDIA MARKT - BUDAÖRS Video TV Hifi Elektro Fotó Computer Kereskedelmi Kft. Budaörs Ungarn HUF 90,00 178.767.207,04 152.667.207,05 Media Markt 14 - Produtos Electronicos LdA Lisboa Portugal EUR 100,00 100.553,28 747,60 MEDIA MARKT 3 DE MAYO SANTA CRUZ DE TENERIFE S.A. Tenerife Spanien EUR 99,90 1.400.819,36 1.280.819,36 MEDIA MARKT A CORUÑA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA A Coruña Spanien EUR 99,90 423.498,90 875.122,98 Media Markt Aigle SA Aigle Schweiz CHF 90,00 –6.044.842,57 –1.169.121,92 MEDIA MARKT ALACANT VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Alacant Spanien EUR 99,90 1.369.056,88 1.249.056,88 MEDIA MARKT ALBACETE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Albacete Spanien EUR 99,90 –1.038.812,76 –134.906,35 MEDIA MARKT ALCALA DE GUADAIRA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Alcalá de Guadaira Spanien EUR 99,90 674.540,67 554.540,67 MEDIA MARKT ALCALÁ DE HENARES VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Alcalá de Henares Spanien EUR 99,90 1.035.767,97 915.767,97 MEDIA MARKT ALCORCON VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Alcorcon Spanien EUR 99,90 1.673.029,36 1.553.029,36 Media Markt Alexandrium B.V. Rotterdam Niederlande EUR 95,24 1.044.111,34 944.111,34 MEDIA MARKT ALFAFAR VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Alfafar Spanien EUR 99,90 1.168.396,56 1.048.396,56 MEDIA MARKT ALFRAGIDE - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Lisboa Portugal EUR 100,00 431.712,92 299.444,73 Media Markt Alkmaar B.V. Alkmaar Niederlande EUR 95,24 384.696,45 284.696,45 Media Markt Almere B.V. Almere Niederlande EUR 95,24 176.724,70 76.724,70 MEDIA MARKT ALMERIA S.A (Unipersonal) El Prat del Llobregat Barcelona Spanien EUR 100,00 91.922,83 –415,92 Media Markt Alphen aan den Rijn B.V. Alphen aan den Rijn Niederlande EUR 95,24 9.923,95 –90.076,05 Media Markt Amersfoort B.V. Amersfoort Niederlande EUR 95,24 –1.213.430,29 178.926,91 Media Markt Amsterdam Centrum B.V. Amsterdam Niederlande EUR 100,00 –12.472.335,08 –793.797,84 Media Markt Amsterdam Noord B.V. Amsterdam Niederlande EUR 100,00 –4.789.246,77 –1.746.914,08 Media Markt Amsterdam West B.V. Amsterdam Niederlande EUR 95,24 –4.985.371,76 –713.351,42 Media Markt Amstetten TV-Hifi-Elektro GmbH Amstetten Österreich EUR 90,00 89.304,09 299.295,82 Media Markt Apeldoorn B.V. Apeldoorn Niederlande EUR 95,24 506.898,62 406.898,62 Media Markt Arena B.V. Amsterdam Niederlande EUR 95,24 1.624.324,05 1.524.324,05 MEDIA MARKT ARENA Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn HUF 100,00 68.727.768,81 34.376.417,38 MEDIA MARKT Árkád Video TV Hifi Elektro Foto Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn HUF 100,00 212.099.001,84 185.999.001,84 Media Markt Arnhem B.V. Arnhem Niederlande EUR 100,00 –239.195,08 –339.195,08 Media Markt Assen B.V. Assen Niederlande EUR 100,00 –2.139.743,49 –346.599,50 MEDIA MARKT AVEIRO - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA CRC Lisboa Portugal EUR 90,00 –9.498.924,95 15.603,40 MEDIA MARKT BADAJOZ S.A. Badajoz Spanien EUR 99,90 –75.488,83 60.890,56 MEDIA MARKT BARAKALDO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. San Vicente de Barakaldo Spanien EUR 99,90 1.310.130,36 1.190.130,36 MEDIA MARKT BARCELONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Barcelona Spanien EUR 99,90 3.522.968,47 3.402.968,47 Media Markt Basel AG Basel Schweiz CHF 91,00 –6.255.594,91 –2.507.088,63 MEDIA MARKT Basilix NV Sint-Agatha-Berchem Belgien EUR 100,00 –7.728.355,89 –340.522,60 Media Markt Békéscsaba Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Békéscsaba Ungarn HUF 90,00 150.363.022,08 60.660.673,92 MEDIA MARKT BENFICA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Lisboa Portugal EUR 100,00 –24.904.648,39 –424.292,12 Media Markt Bergen op Zoom B.V. 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Breda Niederlande EUR 97,62 2.279.180,34 2.179.180,34 Media Markt Brugge NV Brugge Belgien EUR 90,00 –5.542.539,65 –33.308,72 Media Markt Brussel Docks NV Brussel Belgien EUR 100,00 –20.503.567,35 –1.345.137,77 MEDIA MARKT Bruxelles Rue Neuve - MEDIA MARKT Brussel Nieuwstraat SA Brussel Bruxelles Belgien EUR 90,00 325.587,27 215.587,27 Media Markt Bürs TV-Hifi-Elektro GmbH Bürs Österreich EUR 90,00 –478.372,49 78.967,57 MEDIA MARKT CARTAGENA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Cartagena Spanien EUR 99,90 –3.697.021,83 425.781,49 MEDIA MARKT CASTELLÒ DE LA Plana VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Castellòn de la Plana Spanien EUR 99,90 993.930,57 873.930,57 Media Markt CCCI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 99.820,72 –130,2314 Media Markt CCCII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 99.821,17 –130,2314 Media Markt CCCIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 99.795,14 –156,7214 Media Markt CCCVI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 99.757,44 –157,5214 Media Markt CCCVIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 99.783,75 –130,5614 Media Markt CCCXI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 99.783,49 –130,3414 Media Markt CCCXII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 99.639,01 –156,8614 Media Markt CCCXIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 99.616,28 –130,2714 Media Markt CCCXIX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 99.467,71 –262,6014 Media Markt CCCXV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 99.643,42 –130,6514 Media Markt CCCXVI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 99.616,46 –157,1514 Media Markt CCCXVII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 99.643,42 –130,6514 Media Markt CCCXVIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 99.494,31 –130,7014 Media Markt CCCXX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 99.467,64 –157,3814 Media Markt CCCXXI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 99.467,64 –157,3714 Media Markt CCCXXII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 99.440,25 –289,8614 Media Markt CCCXXIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 99.492,76 –131,0014 Media Markt CCCXXIV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 99.492,24 –130,7114 MEDIA MARKT CCLXIV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 99.806,98 –246,7114 Media Markt CCLXV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 99.769,87 –130,6714 Media Markt CCLXXV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 98.734,01 –157,0514 Media Markt CCLXXXIX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 99.626,83 –138,3014 Media Markt CCLXXXV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 99.657,34 –112,0114 Media Markt CCXCII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 99.630,41 –111,9714 Media Markt CCXCIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 99.681,34 –112,1614 Media Markt CCXCIX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 99.741,81 –157,3014 Media Markt CCXCVI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 99.959,54 –25,3614 MEDIA MARKT CCXLIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 76.515,41 –16.331,2414 MEDIA MARKT CCXLIV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 99.769,69 –246,2314 MEDIA MARKT Century Center NV Antwerpen 1 Belgien EUR 90,00 –13.208.614,65 –509.144,13 Media Markt Chur AG Chur Schweiz CHF 90,00 108.600,85 –192.089,61 Media Markt CLXXIX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 99.681,71 –244,6614 MEDIA MARKT COLLADO VILLALBA, S.A. Collado Villalba Spanien EUR 99,90 351.481,19 231.481,19 Media Markt Conthey SA Conthey Schweiz CHF 90,00 1.002.993,60 702.181,93 MEDIA MARKT CORDOBA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Cordoba Spanien EUR 99,90 327.014,30 207.315,17 MEDIA MARKT CORDOVILLA-PAMPLONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Pamplona Spanien EUR 99,90 1.140.604,46 1.020.604,46 Media Markt Crissier SA Crissier Schweiz CHF 90,00 1.196.679,87 896.273,71 Media Markt Cruquius B.V Cruquius Niederlande EUR 95,24 1.229.822,59 1.129.822,59 MEDIA MARKT Debrecen Video-TV-Hifi-Elektro-Photo-Computer-Kereskedelmi Kft. Debrecen Ungarn HUF 90,00 62.376.156,48 20.777.054,31 Media Markt Den Bosch B.V. Den Bosch Niederlande EUR 95,24 –5.138.355,24 1.780.034,54 Media Markt Den Haag B.V. Den Haag Niederlande EUR 97,62 1.469.373,65 1.369.373,65 MEDIA MARKT Deurne NV Antwerpen Belgien EUR 100,00 –16.494.766,73 –35.081,78 Media Markt Deventer B.V. 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Budapest Ungarn HUF 100,00 47.091.042,99 –80.659.937,15 Media Markt E298, S.A.U El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 91.116,88 –8.883,12 Media Markt E299, S.A.U El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 98.907,05 –1.092,95 Media Markt E300, S.A.U. El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 98.946,64 –1.053,36 Media Markt E301, S.A.U. El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 98.907,65 –1.092,35 Media Markt E650, S.A.U. El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 96.864,72 –3.135,28 Media Markt E-Business GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 101.000,00 0,002 Media Markt E-Commerce AG Dietikon Schweiz CHF 90,00 1.176.417,60 876.387,36 Media Markt Ede B.V. Ede (Gld) Niederlande EUR 95,24 406.300,82 306.300,82 Media Markt Eindhoven Centrum B.V. Eindhoven Niederlande EUR 95,24 –178.403,03 –278.403,03 Media Markt Eindhoven Ekkersrijt B.V. Son en Breugel Niederlande EUR 95,24 1.497.206,92 1.397.206,92 MEDIA MARKT EL PRAT VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Prat de Llobregat.Barcelona Spanien EUR 99,90 1.929.559,63 1.809.559,63 MEDIA MARKT ELCHE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Elche Spanien EUR 99,90 650.812,60 530.812,60 Media Markt Emmen B.V. Emmen Niederlande EUR 95,24 –4.968.271,73 –605.862,37 Media Markt Enschede B.V. Enschede Niederlande EUR 100,00 –5.444.455,25 –511.064,26 Media Markt Eskilstuna TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 –27.582.124,09 –6.831.650,73 Media Markt Feldkirch TV-Hifi-Elektro GmbH Feldkirch Österreich EUR 90,00 517.962,24 415.962,24 MEDIA MARKT FERROL, S.A. Ferrol Spanien EUR 99,90 330.798,81 210.798,37 MEDIA MARKT FINESTRAT S.A. Finestrat Spanien EUR 99,90 624.486,50 504.486,50 MEDIA MARKT GAIA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA CRC Lisboa Portugal EUR 90,00 –10.630.391,68 –598.386,11 MEDIA MARKT GANDIA S.A. Gandia Spanien EUR 99,90 556.592,17 436.592,62 MEDIA MARKT GAVÁ VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Gava Spanien EUR 99,90 1.202.246,47 1.082.246,47 Media Markt Gävle TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 –90.704.458,97 –9.479.253,93 Media Markt Genève SA Genf Schweiz CHF 90,00 –644.525,07 –471.081,64 MEDIA MARKT GETAFE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Getafe Spanien EUR 99,90 1.008.954,75 888.954,75 MEDIA MARKT GIRONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Girona Spanien EUR 99,90 2.009.780,76 1.889.780,76 Media Markt GmbH TV-HiFi-Elektro München Deutschland EUR 90,00 1.206.917,95 1.000.124,41 MEDIA MARKT Gosselies/Charleroi SA Gosselies Belgien EUR 90,00 1.538.769,09 1.428.769,08 Media Markt Göteborg-Bäckebol TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 90,01 –126.863.614,01 –16.667.075,48 Media Markt Göteborg-Högsbo TV-HiFi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 –192.059.300,77 –11.625.320,25 Media Markt Göteborg-Torpavallen TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 –68.074.421,18 –9.960.979,79 MEDIA MARKT GRANADA - NEVADA, S.A.U. El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 7.336,97 –91.535,09 MEDIA MARKT GRANADA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Pulianas (Granada) Spanien EUR 99,90 1.702.000,24 1.582.000,24 Media Markt Grancia SA Grancia Schweiz CHF 90,00 –810.742,05 –1.111.640,20 Media Markt Granges-Paccot AG Granges-Paccot Schweiz CHF 90,00 –483.739,35 –634.484,57 Media Markt Graz-Liebenau TV-Hifi-Elektro GmbH Graz Österreich EUR 90,00 912.418,20 810.418,20 Media Markt Groningen Centrum B.V. Groningen Niederlande EUR 100,00 –3.081.960,64 –1.424.671,79 Media Markt Groningen Sontplein B.V. Groningen Niederlande EUR 95,24 956.961,23 856.961,23 MEDIA MARKT Győr Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Győr(H) Ungarn HUF 100,00 88.573.563,35 6.759.003,28 Media Markt Heerhugowaard B.V. Heerhugowaard Niederlande EUR 95,24 –2.135.727,56 933.705,56 Media Markt Heerlen B.V. 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Madrid Spanien EUR 100,00 –10.267.920,92 –801.568,11 MEDIA MARKT Jemappes/Mons SA Jemappes Belgien EUR 90,00 1.256.537,09 1.146.537,08 MEDIA MARKT JEREZ DE LA FRONTERA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Jerez de la Frontera Spanien EUR 99,90 –555.428,04 242.475,32 Media Markt Jönköping TV-Hifi- Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 –125.661.460,02 –9.216.211,36 Media Markt Kalmar TV-Hifi-Elektro AB Kalmar Schweden SEK 90,01 –112.201.920,42 –7.811.831,36 Media Markt Kecskemét Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Kecskemét Ungarn HUF 100,00 91.455.149,97 4.144.248,01 MEDIA MARKT KISPEST Video TV HiFi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn HUF 100,00 128.202.214,78 –8.940.353,43 Media Markt Kortrijk NV Kortrijk Belgien EUR 100,00 –3.559.390,16 30.949,35 Media Markt Kriens AG Kriens Schweiz CHF 90,00 575.747,26 275.248,05 Media Markt Kristianstad TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 –66.332.611,86 –5.460.607,18 MEDIA MARKT L´ HOSPITALET VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. L'Hospitalet Spanien EUR 99,90 608.114,79 488.114,79 MEDIA MARKT LAS ARENAS S.A. Las Palmas de Gran Canaria Spanien EUR 99,90 877.057,87 757.057,87 MEDIA MARKT LAS PALMAS DE GRAN CANARIA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Las Palmas de Gran Canaria Spanien EUR 99,90 971.814,94 851.814,44 Media Markt Leeuwarden B.V. Leeuwarden Niederlande EUR 95,24 –363.172,32 –463.172,32 MEDIA MARKT LEGANES VIDEO-TV- HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA Leganes Spanien EUR 99,90 565.523,82 445.523,82 MEDIA MARKT LEIRIA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA CRC Lisboa Portugal EUR 100,00 –6.591.146,66 61.530,81 Media Markt Leoben TV-Hifi-Elektro GmbH Leoben Österreich EUR 90,00 356.102,40 254.102,40 MEDIA MARKT LEÓN VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. León Spanien EUR 99,90 699.231,98 579.231,98 Media Markt Liège Médiacité SA Liège Belgien EUR 100,00 –10.482.919,94 –973.222,40 MEDIA MARKT Liège Place Saint-Lambert SA Liège Belgien EUR 90,00 –7.280.928,76 –1.092.894,82 Media Markt Liezen TV-Hifi-Elektro GmbH Liezen Österreich EUR 90,00 –156.080,29 24.884,03 Media Markt Linköping TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 –71.287.820,22 –11.091.442,21 Media Markt Linz TV-Hifi-Elektro GmbH Linz Österreich EUR 90,00 1.005.845,49 903.845,49 MEDIA MARKT LLEIDA, SA Lleida Spanien EUR 99,90 1.338.156,55 1.218.156,55 Media Markt Logistics AG Dietikon Schweiz CHF 100,00 199.543,83 –456,17 MEDIA MARKT LOGRONO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Logrono Spanien EUR 99,90 721.430,55 601.430,55 MEDIA MARKT LORCA S.A. Lorca, murcia Spanien EUR 99,90 –1.261.876,61 –99.922,88 MEDIA MARKT LOS BARRIOS VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Barrios. Cadiz Spanien EUR 99,90 569.284,53 449.284,53 MEDIA MARKT LUGO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO,SA Lugo Spanien EUR 99,90 309.967,51 189.967,98 Media Markt Luleå TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 –69.633.614,71 –12.910.655,47 Media Markt Lund TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 –112.402.060,43 –4.138.892,71 Media Markt Maastricht B.V. Maastricht Niederlande EUR 95,24 673.723,07 573.723,07 MEDIA MARKT Machelen NV Machelen Belgien EUR 100,00 –6.626.288,25 –337.068,31 MEDIA MARKT MADRID - PLAZA DEL CARMEN S. A. U. El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 –374.068,57 –453.159,17 MEDIA MARKT MADRID BENLLIURE SA Madrid Spanien EUR 99,90 135.867,08 357.843,18 MEDIA MARKT MADRID CASTELLANA SA Madrid Spanien EUR 99,90 367.128,99 247.698,76 MEDIA MARKT MADRID PLENILUNIO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Madrid Spanien EUR 99,90 –943.636,38 443.254,76 MEDIA MARKT MADRID VALLECAS S.A (Unipersonal) El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 10.582,99 –88.643,89 MEDIA MARKT MADRID-VILLAVERDE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Madrid-Villaverde Spanien EUR 99,90 640.765,22 520.765,22 MEDIA MARKT Majadahonda Video-TV-HiFi-Elektro-Computer-Foto, S.A. Majadahonda Spanien EUR 99,90 1.044.655,10 924.655,10 MEDIA MARKT MÁLAGA – PLAZA MAYOR S.A. El Prat de Llobregat Spanien EUR 99,90 544.196,76 617.409,67 MEDIA MARKT MALAGA-CENTRO VÍDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA Malaga Spanien EUR 99,90 534.609,85 414.609,85 Media Markt Malmö-Bernstorp TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 –140.695.261,13 –823.729,37 Media Markt Malmö-Svågertorp TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 –87.445.691,64 –13.286.304,60 MEDIA MARKT MAMMUT Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Budapest (H) Ungarn HUF 90,00 228.613.049,95 202.613.049,95 Media Markt Management AG Dietikon Schweiz CHF 100,00 2.324.350,40 1.573.795,60 Media Markt Marin SA La Tène Schweiz CHF 90,00 –1.907.968,21 –1.172.285,02 Media Markt Marketing GmbH München Deutschland EUR 100,00 24.443,42 0,0010 MEDIA MARKT MASSALFASSAR S.A. València Spanien EUR 99,90 –2.775.585,10 258.604,80 MEDIA MARKT MATARO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Mataro Spanien EUR 99,90 1.950.179,59 1.830.179,59 MEDIA MARKT MATOSINHOS PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Lisboa Portugal EUR 100,00 –1.959.040,41 –1.492.084,55 MEDIA MARKT Megapark Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn HUF 100,00 162.725.271,19 59.203.681,62 Media Markt Meyrin SA Meyrin Schweiz CHF 90,00 –329.232,44 –629.562,72 Media Markt Middelburg B.V. Middelburg Niederlande EUR 95,24 200.531,30 100.531,30 MEDIA MARKT Miskolc Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmit Kft Miskolc Ungarn HUF 100,00 79.239.601,19 20.715.230,87 MEDIA MARKT MURCIA NUEVA CONDOMINA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Murcia Spanien EUR 99,90 885.739,66 765.739,66 MEDIA MARKT MURCIA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Murcia Spanien EUR 99,90 –2.276.890,63 5.391,61 MEDIA MARKT NASCENTE - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA CRC Lisboa Portugal EUR 90,00 –7.760.769,53 –315.509,74 Media Markt Nieuwegein B.V. Nieuwegein Niederlande EUR 100,00 –4.852.134,36 –237.724,22 Media Markt Norrköping TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 90,01 –73.838.207,92 –4.502.472,89 Media Markt Nyíregyháza Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Nyíregyháza Ungarn HUF 90,00 210.897.151,71 85.847.976,33 Media Markt Oberwart TV-Hifi-Elektro GmbH Oberwart Österreich EUR 90,00 1.059.230,81 957.230,81 Media Markt Oftringen AG Oftringen Schweiz CHF 90,00 –211.018,98 –511.707,38 Media Markt Online LdA Lisboa Portugal EUR 100,00 72.810,56 –20.844,29 MEDIA MARKT Oostakker NV Oostakker Belgien EUR 90,00 854.080,28 744.080,26 MEDIA MARKT Oostende NV Oostende Belgien EUR 100,00 27.662,74 8.026,34 Media Markt Örebro TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 –106.315.103,87 –10.147.830,19 MEDIA MARKT ORIHUELA SA Orihuela Spanien EUR 99,90 1.395.025,42 1.275.025,42 MEDIA MARKT PALMA DE MALLORCA FAN S.A (Unipersonal) El Prat de Llobregat Spanien EUR 99,90 233.269,65 762.522,71 MEDIA MARKT PALMA DE MALLORCA S.A. Palma de Mallorca Spanien EUR 99,90 2.223.957,85 2.103.957,85 MEDIA MARKT Pécs Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmit Kft. Pécs Ungarn HUF 90,00 42.677.030,23 –734.340,28 MEDIA MARKT PLACA DE CATALUNYA, SA El Prat del Llobregat Barcelona Spanien EUR 99,90 –64.512,83 –42.387,37 MEDIA MARKT PLAZA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA CRC Lisboa Portugal EUR 100,00 –11.170.468,18 –88.826,99 Media Markt Polska Sp. z o.o. Warszawa Polen PLN 100,00 879.840,23 828.017,40 Media Markt Polska Sp. z o.o. 19 Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 400.000,00 0,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. 22 Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 400.000,00 0,0014 Media Markt Polska Sp. z o.o. 25 Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 400.000,00 0,0014 Media Markt Polska Sp. z o.o. 26 Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 400.000,00 0,0014 Media Markt Polska Sp. z o.o. 27 Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 400.000,00 0,0014 Media Markt Polska Sp. z o.o. Białystok Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,44 7.132.594,55 Media Markt Polska Sp. z o.o. Bydgoszcz Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,45 2.421.262,46 Media Markt Polska Sp. z o.o. Chorzów Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,44 731.540,55 Media Markt Polska Sp. z o.o. Elbląg Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 –3.449.192,51 –1.264.342,31 Media Markt Polska Sp. z o.o. Gdańsk II Spolka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,45 3.131.471,63 Media Markt Polska Sp. z o.o. Gdynia I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 –6.003.441,53 647.878,16 Media Markt Polska Sp. z o.o. Głogów Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 –35.597.247,14 –5.858.265,95 Media Markt Polska Sp. z o.o. Gorzów Wielkopolski Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,43 3.439.704,57 Media Markt Polska Sp. z o.o. Jelenia Góra Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 375.199,89 –8.715,43 Media Markt Polska Sp. z o.o. Kalisz Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,44 1.397.818,12 Media Markt Polska Sp. z o.o. Konin Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,44 2.148.045,85 Media Markt Polska Sp. z o.o. Koszalin Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,44 2.789.079,39 Media Markt Polska Sp. z o.o. Kraków II Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,44 2.501.663,96 Media Markt Polska Sp. z o.o. Legnica Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 –10.228.247,36 335.509,52 Media Markt Polska Sp. z o.o. Nowy Sącz Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 148.629,17 842.120,97 Media Markt Polska Sp. z o.o. Piotrków Trybunalski Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 –15.566.069,41 623.600,93 Media Markt Polska Sp. z o.o. Płock Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 –800.573,66 318.705,60 Media Markt Polska Sp. z o.o. Poznań II Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,44 3.608.953,62 Media Markt Polska Sp. z o.o. Przemyśl Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 –20.451.658,12 –1.570.948,62 Media Markt Polska Sp. z o.o. Radom Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 421.052,35 1.836.998,44 Media Markt Polska Sp. z o.o. Rybnik Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,43 1.207.990,98 Media Markt Polska Sp. z o.o. Słupsk Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 –1.511.511,11 236.280,69 Media Markt Polska Sp. z o.o. Tarnów Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,44 1.655.750,92 Media Markt Polska Sp. z o.o. Toruń Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,44 3.399.359,65 Media Markt Polska Sp. z o.o. Wałbrzych Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 –13.348.371,39 –456.944,79 Media Markt Polska Sp. z o.o. Zamość Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 –13.092.152,09 –1.195.842,46 Media Markt Polska Sp. z o.o. Zielona Góra Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,43 2.334.532,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Bielsko-Biała Spólka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,45 3.542.632,61 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Czeladź Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,45 3.811.139,21 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Częstochowa Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,43 2.860.425,76 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Gdańsk I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 400.000,01 2.267.066,74 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Katowice I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,43 2.149.668,88 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Kielce Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,43 718.928,23 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Kraków I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,44 5.312.797,49 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Łódź I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,44 462.341,83 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Łódź II Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,45 1.494.314,40 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Lublin Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,44 2.130.660,96 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Olsztyn Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,44 2.941.882,30 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Opole Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,44 505.537,75 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Poznań I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 399.999,99 3.623.455,71 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Rzeszów Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,45 3.872.369,98 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Szczecin Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,44 8.209.403,98 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warszawa 1 Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,44 7.251.148,10 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warszawa II Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,44 7.484.849,53 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warszawa III Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,46 6.990.039,40 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warszawa IV Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,45 3.386.129,94 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Wrocław I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,44 2.873.998,45 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Wrocław II Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,44 4.144.139,26 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Zabrze Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 –397.086,57 400.239,23 MEDIA MARKT Pólus Center Video TV Hifi Photo Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn HUF 100,00 151.185.963,38 66.156.871,79 Media Markt Power Service AG Dietikon Schweiz CHF 100,00 217.052,20 66.421,24 MEDIA MARKT PUERTO REAL VIDEO-TV-HIFI-ELECTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Cadiz Spanien EUR 99,90 429.077,64 309.077,64 MEDIA MARKT QUART DE POBLET, S.A. Quart de Poblet Spanien EUR 99,90 414.255,78 294.255,78 Media Markt Region Bern AG Gümlingen Schweiz CHF 90,00 –23.264.428,50 –3.813.965,07 Media Markt Ried TV-Hifi-Elektro GmbH Ried im Innkreis Österreich EUR 90,00 –60.790,93 100.896,18 Media Markt Rijswijk B.V. Rijswijk Niederlande EUR 100,00 131.167,73 31.167,73 MEDIA MARKT RIVAS-VACIAMADRID VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Madrid Spanien EUR 99,90 949.864,43 829.864,43 Media Markt Roermond B.V. Roermond Niederlande EUR 100,00 98.708,35 –1.291,65 MEDIA MARKT Roeselare NV Roeselare Belgien EUR 90,00 367.260,64 257.260,63 Media Markt Rotterdam Beijerlandselaan B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00 –4.338.853,13 –89.651,27 MEDIA MARKT SALAMANCA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Sta. Marta de Tormes Spanien EUR 99,90 599.398,03 479.398,03 MEDIA MARKT San Juan de Aznalfarache VIDEO-TV-HIFI-ELECTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Sevilla Spanien EUR 99,90 335.309,62 215.309,62 MEDIA MARKT SAN SEBASTIAN DE LOS REYES VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. San Sebastian de los Reyes Spanien EUR 99,99 1.899.567,79 1.779.567,79 MEDIA MARKT SANT CUGAT DEL VALLÈS VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Sant Cugat del Vallès Spanien EUR 99,90 1.218.735,36 1.098.735,36 MEDIA MARKT Santander Video-TV-Hifi-Elektro-Computer-Foto, SA Santander Spanien EUR 99,90 742.482,94 622.482,94 MEDIA MARKT SANTIAGO DE COMPOSTELA S. A. U El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 –266.798,22 –326.954,18 MEDIA MARKT SATURN ADMINISTRACION ESPAÑA, S.A.U. El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 320.222,60 200.222,59 Media Markt Saturn Holding Magyarország Kft. Budaörs Ungarn HUF 100,00 2.742.946.170,76 20.015.987,97 Media Markt Saturn Holding Nederland B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00 19.967.209,50 0,00 Media Markt Saturn Vertriebs-GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 –539.464,26 –529.083,21 MEDIA MARKT SATURN, S.A. UNIPERSONAL El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 13.412.757,82 55.210.079,97 MEDIA MARKT Schoten NV Schoten Belgien EUR 90,00 577.579,62 482.271,19 Media Markt Setúbal - Produtos Informáticos e Electrónicos, LDA. Lisboa Portugal EUR 90,00 –9.376.069,60 –362.131,11 MEDIA MARKT SEVILLA-SANTA JUSTA VIDEO-TV-HIFIi-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Sevilla Spanien EUR 99,90 560.299,13 440.299,13 MEDIA MARKT SIERO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Lugones-Siero Spanien EUR 99,90 1.402.227,79 1.282.227,79 MEDIA MARKT Sint-Lambrechts-Woluwe NV Sint-Lambrechts-Woluwe Belgien EUR 90,00 765.115,86 655.115,87 MEDIA MARKT Sint-Pieters-Leeuw NV Sint-Pieters-Leeuw Belgien EUR 90,00 561.775,48 451.775,50 MEDIA MARKT SINTRA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Lisboa Portugal EUR 100,00 –13.806.185,88 –112.028,03 Media Markt Skövde TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 –100.350.221,61 –7.211.963,12 Media Markt Södertälje TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 –56.617.848,92 –310.063,22 Media Markt Spittal TV-Hifi-Elektro GmbH Spittal an der Drau Österreich EUR 90,00 298.424,79 196.424,79 Media Markt St. Gallen AG St. Gallen Schweiz CHF 90,00 1.037.331,70 736.675,13 Media Markt St. Lorenzen TV-Hifi-Elektro GmbH St. Lorenzen im Mürztal Österreich EUR 90,00 714.256,30 612.256,30 Media Markt Steyr TV-Hifi-Elektro GmbH Steyr Österreich EUR 90,00 492.896,27 390.896,27 Media Markt Stockholm-Barkarby TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 –156.312.033,12 –9.998.455,02 Media Markt Stockholm-Gallerian TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 –149.394.927,58 –22.548.235,55 Media Markt Stockholm-Heron City TV-HiFi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 –289.286.861,95 –17.249.576,12 Media Markt Stockholm-Länna TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 –87.758.741,98 –18.164.699,40 Media Markt Stockholm-Nacka TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 –162.022.508,48 –17.708.320,43 MEDIA MARKT Stop Shop Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn HUF 100,00 70.581.204,37 –25.127.782,99 Media Markt Sundsvall TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 90,01 –208.885.017,36 –9.692.361,87 MEDIA MARKT Szeged Video-TV-Hifi-Elektro-Photo-Computer-Kereskedelmi Kft. Szeged Ungarn HUF 90,00 166.004.899,73 139.904.899,73 MEDIA MARKT Székesfehérvár Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Székesfehérvar Ungarn HUF 90,00 92.555.218,39 16.455.529,92 Media Markt Szolnok Video Tv Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Szolnok Ungarn HUF 100,00 38.042.993,19 9.135.751,64 MEDIA MARKT Szombathely Video-TV-Hifi-Elektro-Photo-Computer-Kereskedelmi Kft. Szombathely Ungarn HUF 90,00 93.819.141,04 64.535.298,26 MEDIA MARKT TARRAGONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Tarragona Spanien EUR 99,90 966.307,78 846.307,78 MEDIA MARKT TELDE VÍDEO-TV- HIFI- ELEKTRO- COMPUTER- FOTO, SA Telde (Las Palmas) Spanien EUR 99,90 1.710.826,22 1.590.826,22 MEDIA MARKT TENERIFE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA Tenerife Spanien EUR 99,09 1.829.458,13 1.709.458,13 MEDIA MARKT TERRASSA S.A. Terrassa Spanien EUR 99,90 1.513.517,75 1.393.517,75 Media Markt The Corner B.V. Rotterdam Niederlande EUR 95,24 1.053.863,08 953.863,08 Media Markt Tilburg B.V. Tilburg Niederlande EUR 95,24 779.207,84 679.207,84 MEDIA MARKT TOLEDO S.A. Toledo Spanien EUR 99,90 332.711,03 212.710,89 Media Markt Turnhout NV Turnhout Belgien EUR 90,00 –2.379.689,72 –652.977,52 Media Markt TV-HiFi-Elektro Athens II Commercial Anonymi Eteria Maroussi Griechenland EUR 100,00 –326.272,10 –11.209,47 MEDIA Markt TV-Hifi-Elektro Gesellschaft m.b.H. Salzburg Österreich EUR 90,00 1.296.190,33 810.419,37 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro Gesellschaft m.b.H. Innsbruck Österreich EUR 90,00 3.345.741,47 2.933.162,76 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Gesellschaft m.b.H. Pasching Österreich EUR 90,00 1.273.088,68 841.251,68 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Gesellschaft m.b.H. Vösendorf Österreich EUR 90,00 3.597.839,24 2.747.130,40 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Gesellschaft m.b.H. Klagenfurt Österreich EUR 90,00 1.454.691,04 1.112.821,34 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Gesellschaft m.b.H. Villach Österreich EUR 90,00 1.380.414,66 1.016.143,48 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro Gesellschaft m.b.H. Seiersberg Österreich EUR 90,00 2.766.014,71 2.338.957,81 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hallstadt-Bamberg Deutschland EUR 90,05 657.948,92 524.141,75 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Bad Dürrheim Deutschland EUR 90,00 1.664.960,14 1.524.298,70 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Herzogenrath Deutschland EUR 90,00 665.976,14 552.817,51 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwentinental Deutschland EUR 90,00 1.289.107,85 1.168.525,16 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Lüneburg Deutschland EUR 90,00 274.688,82 138.557,46 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro GmbH Wiener Neustadt Österreich EUR 90,00 2.548.910,17 2.217.475,32 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro GmbH St. Pölten Österreich EUR 90,00 1.951.056,52 1.683.375,76 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro GmbH Dornbirn Österreich EUR 90,00 1.421.541,96 1.148.202,09 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Krems an der Donau Österreich EUR 90,00 988.131,67 721.944,37 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Belm-Osnabrück Deutschland EUR 90,05 1.574.617,82 1.434.729,36 Media Markt 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Bad Kreuznach Deutschland EUR 90,00 889.787,48 748.686,28 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Baden-Baden Baden-Baden Deutschland EUR 90,00 650.478,54 539.315,18 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bayreuth Bayreuth Deutschland EUR 90,05 693.125,93 579.059,43 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Biesdorf Berlin-Biesdorf Deutschland EUR 90,05 1.840.675,39 1.693.044,67 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Charlottenburg Berlin-Charlottenburg Deutschland EUR 90,00 1.305.341,26 1.143.059,79 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Gropiusstadt Berlin (Gropiusstadt) Deutschland EUR 90,05 1.277.583,97 1.131.787,89 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Hohenschönhausen Berlin-Hohenschönhausen Deutschland EUR 90,00 803.226,77 686.830,35 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Mitte Berlin Deutschland EUR 90,00 1.809.226,59 1.660.436,95 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Neukölln Berlin-Neukölln Deutschland EUR 90,00 723.722,31 609.214,86 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Prenzlauer 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Hildesheim Hildesheim Deutschland EUR 90,05 292.457,02 160.156,13 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hof Hof Deutschland EUR 90,05 367.600,40 234.871,89 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Homburg/Saar Homburg Deutschland EUR 90,00 959.877,36 851.104,28 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hückelhoven Hückelhoven Deutschland EUR 90,00 1.032.559,10 901.843,11 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Idar-Oberstein Idar-Oberstein Deutschland EUR 90,00 854.901,82 748.072,49 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Itzehoe Itzehoe Deutschland EUR 90,00 923.391,75 812.215,83 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Jena Jena Deutschland EUR 90,05 619.346,78 490.422,37 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kaiserslautern Kaiserslautern Deutschland EUR 90,00 1.017.481,02 885.306,22 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Karlsfeld Karlsfeld Deutschland EUR 90,00 175.470,17 159.700,55 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Karlsruhe Karlsruhe Deutschland EUR 90,05 698.950,49 564.715,92 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Karlsruhe-Ettlinger Tor Karlsruhe Deutschland EUR 90,05 –427.307,74 –273.228,32 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kassel Kassel Deutschland EUR 90,05 930.213,86 793.352,28 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kempten Kempten Deutschland EUR 90,00 1.038.613,41 924.776,85 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kiel Kiel Deutschland EUR 90,00 1.995.387,36 1.859.752,45 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kirchheim Kirchheim Deutschland EUR 90,00 1.107.129,60 998.758,49 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Koblenz Koblenz Deutschland EUR 90,05 1.304.636,62 1.046.309,06 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln Hohe Straße Köln Deutschland EUR 90,05 1.069.114,44 953.308,51 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln-Chorweiler Köln Deutschland EUR 90,00 –1.318.230,72 –212.981,50 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln-Kalk Köln Deutschland EUR 90,00 1.718.726,75 1.581.000,06 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln-Marsdorf Köln-Marsdorf Deutschland EUR 90,05 1.754.335,14 1.611.998,48 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Konstanz Konstanz Deutschland EUR 90,00 1.600.502,55 1.472.134,33 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Krefeld Krefeld Deutschland EUR 90,05 840.660,99 683.111,72 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kulmbach Kulmbach Deutschland EUR 90,00 –237.563,22 113.060,69 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Lahr Lahr Deutschland EUR 90,00 275.126,45 152.574,54 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Landau/Pfalz Landau Deutschland EUR 90,00 1.303.651,36 1.161.403,40 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Landsberg/Lech Landsberg am Lech Deutschland EUR 90,00 1.756.131,90 1.634.500,85 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Landshut Landshut Deutschland EUR 90,00 –50.858,48 –204.739,12 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Leipzig Höfe am Brühl Leipzig Deutschland EUR 90,00 1.447.131,25 1.301.335,48 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Leipzig-Paunsdorf Leipzig Deutschland EUR 90,00 1.430.619,34 1.276.330,87 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Limburg Limburg Deutschland EUR 90,00 257.111,19 145.732,69 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Lingen Lingen Deutschland EUR 100,00 –872.661,72 –343.574,03 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Lübeck Lübeck Deutschland EUR 90,00 2.371.326,67 2.225.999,33 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ludwigsburg Ludwigsburg Deutschland EUR 90,00 2.579.504,53 2.452.203,63 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ludwigshafen Ludwigshafen/Rh. Deutschland EUR 95,00 1.237.125,40 1.069.220,32 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Magdeburg Magdeburg Deutschland EUR 90,05 1.895.877,91 1.736.045,14 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Magdeburg-Bördepark Magdeburg Deutschland EUR 90,00 847.412,72 698.560,83 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Main-Taunus-Zentrum Sulzbach Deutschland EUR 90,00 2.811.519,59 2.957.374,06 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mainz Mainz Deutschland EUR 90,00 2.209.770,51 2.029.982,29 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mannheim Mannheim Deutschland EUR 90,00 645.852,41 492.967,86 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mannheim-Sandhofen Mannheim-Sandhofen Deutschland EUR 90,00 1.216.640,98 1.078.715,37 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Marburg Marburg Deutschland EUR 90,00 476.523,22 358.193,67 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Marktredwitz Marktredwitz Deutschland EUR 90,00 474.594,31 367.970,72 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Meerane Meerane Deutschland EUR 90,00 713.083,95 596.729,81 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Memmingen Memmingen Deutschland EUR 90,00 1.027.926,26 918.413,17 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mönchengladbach Mönchengladbach Deutschland EUR 90,00 898.175,77 755.098,22 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mühldorf/Inn Mühldorf Deutschland EUR 90,00 356.149,32 249.665,68 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mülheim Mülheim/Ruhr-Dümpten Deutschland EUR 90,05 945.459,83 800.628,01 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH München-Haidhausen München Deutschland EUR 90,00 1.818.219,28 1.655.844,18 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH München-Pasing München Deutschland EUR 90,00 1.248.143,10 1.135.452,42 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH München-Solln München-Solln Deutschland EUR 90,00 1.857.213,96 1.734.013,46 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Münster Münster Deutschland EUR 90,05 2.054.135,22 1.907.159,17 Media Markt TV-Hifi-Elektro GmbH Nagold Nagold Deutschland EUR 90,00 656.144,86 538.304,23 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neubrandenburg Neubrandenburg Deutschland EUR 90,05 919.775,65 792.176,27 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neuburg an der Donau Neuburg an der Donau Deutschland EUR 90,00 –239.655,52 213.012,58 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neumünster Neumünster Deutschland EUR 90,05 187.292,16 41.320,66 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neunkirchen Neunkirchen Deutschland EUR 90,00 1.048.722,43 930.590,80 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neuss Neuss Deutschland EUR 90,00 739.174,15 610.413,10 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neustadt an der Weinstraße Neustadt/Weinstraße Deutschland EUR 90,00 898.895,55 789.899,14 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neu-Ulm Neu-Ulm Deutschland EUR 90,00 118.205,93 –16.569,58 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neuwied Neuwied Deutschland EUR 100,00 211.448,31 147.349,65 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Nienburg Nienburg Deutschland EUR 90,00 –2.157.212,77 198.320,87 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nordhausen Nordhausen Deutschland EUR 90,00 –75.479,57 31.028,23 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nordhorn Nordhorn Deutschland EUR 90,00 683.904,29 558.857,55 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nördlingen Nördlingen Deutschland EUR 100,00 –946.040,26 –1.149,75 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nürnberg-Kleinreuth Nürnberg Deutschland EUR 90,00 962.217,33 813.711,94 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Nürnberg-Langwasser Nürnberg Deutschland EUR 90,00 479.465,84 337.486,48 Media Markt TV-Hifi-Elektro GmbH Nürnberg-Schoppershof Nürnberg Deutschland EUR 90,00 414.480,99 296.514,45 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Offenburg Offenburg Deutschland EUR 90,00 1.435.418,45 1.294.817,35 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Oldenburg Oldenburg Deutschland EUR 90,00 1.785.069,66 1.566.546,67 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Oststeinbek Oststeinbek Deutschland EUR 90,00 350.980,69 237.752,26 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Paderborn Paderborn Deutschland EUR 90,05 1.726.558,74 1.610.923,51 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Papenburg Papenburg Deutschland EUR 90,00 382.620,29 264.515,61 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Passau Passau Deutschland EUR 90,05 631.775,50 510.232,62 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Peine Peine Deutschland EUR 90,00 630.725,63 1.367.651,10 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Pforzheim Pforzheim Deutschland EUR 90,00 665.240,61 525.399,26 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Pirmasens Pirmasens Deutschland EUR 90,00 1.175.379,33 1.045.881,35 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Plauen Plauen Deutschland EUR 90,00 962.993,31 830.158,33 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Potsdam Potsdam Deutschland EUR 90,00 2.430.893,56 2.270.252,92 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ravensburg Ravensburg Deutschland EUR 90,05 883.365,95 760.371,68 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Recklinghausen Recklinghausen Deutschland EUR 90,00 464.511,73 321.807,38 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Regensburg Regensburg Deutschland EUR 90,00 –205.219,86 –8.602,85 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rendsburg Rendsburg Deutschland EUR 90,00 327.430,69 217.966,88 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Reutlingen Reutlingen Deutschland EUR 90,05 976.227,18 807.984,73 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Rheine Rheine Deutschland EUR 90,00 –227.364,14 586.728,62 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Rosenheim Rosenheim Deutschland EUR 100,00 1.662.392,38 1.508.134,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rostock Sievershagen b. Rostock Deutschland EUR 90,05 1.511.476,84 1.373.955,73 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rostock-Brinckmansdorf Rostock Deutschland EUR 90,00 1.254.271,76 1.112.418,17 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Saarbrücken Saarbrücken Deutschland EUR 90,05 –342.016,49 169.095,59 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Saarbrücken-Saarterrassen Saarbrücken (Saarterrassen) Deutschland EUR 90,00 –431.549,40 384.086,49 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Saarlouis Saarlouis Deutschland EUR 90,00 874.960,13 761.649,53 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schiffdorf-Spaden Schiffdorf-Spaden Deutschland EUR 90,00 –348.706,74 864.427,43 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwabach Schwabach Deutschland EUR 90,00 676.465,60 559.961,07 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwedt Schwedt Deutschland EUR 90,00 39.039,40 –38.549,88 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schweinfurt Schweinfurt Deutschland EUR 100,00 –3.864.403,45 –759.851,03 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwerin Schwerin Deutschland EUR 90,05 1.099.394,24 968.417,33 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Siegen Siegen Deutschland EUR 90,00 362.347,85 254.462,29 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Sindelfingen Sindelfingen Deutschland EUR 90,00 821.490,66 669.754,31 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Singen Singen Deutschland EUR 90,00 1.443.314,40 1.314.636,42 Media Markt TV-hiFi-Elektro GmbH Sinsheim Sinsheim Deutschland EUR 90,00 824.348,78 714.493,37 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Speyer Speyer Deutschland EUR 90,00 1.317.738,75 1.179.440,39 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stade Stade Deutschland EUR 90,00 135.761,52 27.499,32 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stralsund Stralsund Deutschland EUR 90,05 445.166,27 334.751,43 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Straubing Straubing Deutschland EUR 90,05 510.634,72 383.643,94 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Stuhr Stuhr/Groß-Mackenstedt Deutschland EUR 90,00 –488.635,02 182.776,76 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stuttgart - Mailänder Platz Stuttgart Deutschland EUR 90,00 –2.528.027,62 –579.877,17 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stuttgart-Feuerbach Stuttgart-Feuerbach Deutschland EUR 90,00 1.379.135,60 1.221.888,54 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stuttgart-Vaihingen Stuttgart-Vaihingen Deutschland EUR 90,00 –15.690,45 24.817,86 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Traunreut Traunreut Deutschland EUR 90,00 102.863,13 551,70 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Traunstein Traunstein Deutschland EUR 90,00 731.030,76 601.756,06 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Trier Trier Deutschland EUR 90,00 1.747.946,94 1.606.800,46 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Ulm Ulm Deutschland EUR 90,00 1.683.872,11 1.542.090,77 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Velbert Velbert Deutschland EUR 90,00 426.843,58 317.782,08 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Viernheim Viernheim Deutschland EUR 90,00 1.477.161,54 1.334.393,26 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Waltersdorf bei Berlin Schönefeld/OT Waltersdorf Deutschland EUR 90,05 1.841.773,78 1.707.839,98 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Weiden Weiden Deutschland EUR 90,00 1.304.652,62 1.178.580,79 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Weilheim Weilheim Deutschland EUR 90,00 1.070.518,10 930.996,40 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Weiterstadt Weiterstadt Deutschland EUR 90,00 808.096,41 663.856,47 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wetzlar Wetzlar Deutschland EUR 90,00 387.504,38 269.873,61 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wiesbaden Wiesbaden Deutschland EUR 90,00 –87.146,63 –224.476,77 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wiesbaden-Äppelallee Wiesbaden Deutschland EUR 90,00 821.250,75 684.069,67 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wolfsburg Wolfsburg Deutschland EUR 90,05 1.417.768,41 1.289.981,24 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Worms Worms Deutschland EUR 90,00 1.560.857,86 1.412.795,47 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wuppertal Wuppertal Deutschland EUR 90,00 971.634,70 836.716,16 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Würzburg Würzburg Deutschland EUR 90,05 1.041.402,64 671.875,99 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Würzburg - Alfred-Nobel-Straße Würzburg Deutschland EUR 90,00 95.152,23 –8.916,14 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Zella-Mehlis Zella-Mehlis Deutschland EUR 90,00 386.837,57 263.536,82 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Zwickau Zwickau Deutschland EUR 90,05 576.598,57 444.626,03 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro Licht GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 1.881.647,14 1.583.558,73 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Wien XI Gesellschaft m.b.H. Wien-Simmering Österreich EUR 90,00 1.689.553,57 1.146.135,42 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Wien XIII GmbH Wien Österreich EUR 90,00 1.064.712,61 765.224,51 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Wien XXI Gesellschaft m.b.H. Wien Österreich EUR 90,00 1.362.448,93 915.367,49 MEDIA MARKT Twee Torens Hasselt NV Hasselt Belgien EUR 90,00 186.802,40 76.802,39 Media Markt Umeå TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 –83.806.837,01 –11.260.106,54 Media Markt Uppsala TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 –105.300.281,48 –11.029.599,73 Media Markt Utrecht Hoog Catharijne B.V. Utrecht Niederlande EUR 95,24 1.041.074,23 941.074,23 Media Markt Utrecht The Wall B.V. Utrecht Niederlande EUR 95,24 788.288,70 719.095,23 MEDIA MARKT VALENCIA COLON SA València Spanien EUR 99,90 723.505,14 603.505,14 MEDIA MARKT VALÈNCIA-CAMPANAR VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. València Spanien EUR 99,90 1.005.949,56 885.949,56 MEDIA MARKT VALLADOLID VÍDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA Valladolid Spanien EUR 99,90 553.146,63 433.146,63 Media Markt Västerås TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 –148.092.276,24 –7.703.891,83 Media Markt Växjö TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden SEK 100,00 –128.492.702,02 –7.742.672,53 Media Markt Venlo B.V. Venlo Niederlande EUR 95,24 –5.932.148,23 –404.512,85 MEDIA MARKT VIGO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Vigo Spanien EUR 99,90 383.535,59 263.535,59 MEDIA MARKT VITORIA-GASTEIZ VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A.U Vitoria Spanien EUR 100,00 380.667,75 260.667,75 Media Markt Vöcklabruck TV-Hifi-Elektro GmbH Vöcklabruck Österreich EUR 90,00 817.552,37 715.552,37 Media Markt Wels TV-Hifi-Elektro GmbH Wels Österreich EUR 90,00 1.151.493,50 1.049.493,50 MEDIA MARKT- West End Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn HUF 90,00 166.163.903,36 140.063.903,36 Media Markt Wholesale B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00 –882.766,95 –10.905,90 Media Markt Wien III TV-Hifi-Elektro GmbH Wien Österreich EUR 90,00 2.114.998,22 2.012.998,22 Media Markt Wien XV TV-Hifi-Elektro GmbH Wien Österreich EUR 90,00 967.281,68 865.281,68 Media Markt Wien XXII TV-Hifi-Elektro GmbH Wien Österreich EUR 90,00 1.219.598,79 1.117.598,79 Media Markt Wilrijk NV Wilrijk Belgien EUR 90,00 742.975,67 632.975,67 MEDIA MARKT Wörgl TV-Hifi-Elektro GmbH Wörgl Österreich EUR 90,00 998.712,48 896.712,48 MEDIA MARKT XCV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 100.029,50 –112,0014 Media Markt Zaandam B.V. Zaandam Niederlande EUR 100,00 –7.818.858,90 –621.127,36 MEDIA MARKT ZARAGOZA PUERTO VENEZIA VÍDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA Zaragoza Spanien EUR 99,90 733.743,15 613.743,15 MEDIA MARKT ZARAGOZA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A.U Zaragoza Spanien EUR 100,00 –6.474.313,85 70.734,94 Media Markt Zell am See TV-Hifi-Elektro GmbH Zell am See Österreich EUR 90,00 512.334,33 410.334,33 Media Markt Zoetermeer B.V. Zoetermeer Niederlande EUR 95,24 975.573,20 875.573,20 Media Markt Zürich AG Zürich Schweiz CHF 90,00 –14.262.204,94 –5.197.985,48 Media Markt zwei TV-HiFi-Elektro GmbH Dresden-Prohlis Dresden-Prohlis Deutschland EUR 90,00 1.103.503,76 961.752,35 MEDIA MARKT Zwijnaarde NV Gent Belgien EUR 90,00 –7.976.258,51 565.482,95 Media Markt Zwolle B.V. Zwolle Niederlande EUR 95,24 820.862,53 720.862,53 MEDIA MARKTPARETS DEL VALLES SA Parets del Valles Spanien EUR 99,90 1.642.159,47 1.522.159,47 MEDIA MARKT-SATURN BELGIUM NV Asse-Zellik Belgien EUR 100,00 10.529.996,00 –1,00 Media Saturn - Servicos de Apoio Adminstrativo, Lda. Lisboa Portugal EUR 10,000 –3.170.674,81 –47.325,22 Media Saturn Electronics Hellas Commercial and Holding Anonymi Eteria Maroussi Griechenland EUR 100,00 –12.975.017,91 2.857.986,18 Media Saturn Holding Polska Sp.z.o.o. Warszawa Polen PLN 100,00 156.565.205,44 98.723.845,05 Media Saturn Logistyka"Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa Polen PLN 100,00 830.811,18 3.202.986,28 MEDIA SATURN MULTICHANNEL SAU Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 307.394,07 187.394,07 Media Saturn Online Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa Polen PLN 100,00 499.794,80 449.794,80 Mediamarket S.p.A.con Socio Unico Curno Italien EUR 100,00 31.821.076,38 –17.340.250,08 MEDIA-Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Aachen Aachen Deutschland EUR 90,00 614.514,73 330.616,53 MediaMarktSaturn Beschaffung und Logistik GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 99.991,54 0,632 MediaOnline GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 100.000,00 0,003 MEDIA-SATURN (PORTUGAL), SGPS, UNIPESSOAL LDA CRC Lisboa Portugal EUR 100,00 –97.097.366,80 –2.841.737,40 Media-Saturn Beteiligungen Polska GmbH Ingolstadt Polen EUR 100,00 176.176,27 –259,89 Media-Saturn Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 98.894,37 0,002 Media-Saturn Deutschland GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 125.652.956,99 0,001 Media-Saturn e-handel Sverige AB Stockholm Schweden SEK 100,00 2.277.824,31 235.797,07 Media-Saturn Helvetia Holding GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 2.942.661,77 0,001 Media-Saturn Holding Norway AS Oslo Norwegen NOK 100,00 92.652.894,46 883.646,23 Media-Saturn Holding Sweden AB Stockholm Schweden SEK 100,00 363.088.202,11 –476.673,06 Media-Saturn Internationale Beteiligungen GmbH München Deutschland EUR 100,00 10.285.564,59 0,001 Media-Saturn IT Services GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 100.000,00 0,001 Media-Saturn Marketing GmbH München Deutschland EUR 100,00 99.113,16 –399,10 Media-Saturn Nordic Shared Services AB Stockholm Schweden SEK 100,00 –38.316.146,64 –1.694.294,70 media-saturn-e-business GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 25.564,59 0,001 Media-Saturn-Holding GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 78,38 617.613.222,67 130.225.045,78 Mellifera Vierte Beteiligungsgesellschaft mbH Wolnzach Deutschland EUR 100,00 48.222.990,50 40.405,1416 METRO Group China Holding Limited Hong Kong China HKD 100,00 17.727.678,00 –1.053.139,0015,16 METRO GROUP International Retail Holding Limited Hong Kong China HKD 100,00 18.821.000,00 –2.217.000,0015,18 MMS Coolsingel BV Rotterdam Niederlande EUR 100,00 –9.804.399,19 –1.008,05 MMS ONLINE BELGIUM Zellik Belgien EUR 100,00 100.000,00 0,00 MMS Online Nederland B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00 100.000,00 0,00 MS E-Business Concepts & Service GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 9.827.505,00 0,001 MS E-Commerce GmbH Vösendorf Österreich EUR 100,00 118.970,55 152.717,86 MS E-Commerce Kereskedelmi Korlátolt Feleősségű Társaság Budaörs Ungarn HUF 100,00 33.225.622,96 –68.102.329,27 MS ISTANBUL IC VE DIS TICARET LIMITED SIRKETI Istanbul Türkei TRY 100,00 253.512.493,68 78.405.047,78 MS Multichannel Retailing Ges.m.b.H. Vösendorf Österreich EUR 100,00 79.119,19 806,17 MS New CO Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa Polen PLN 100,00 9.112,44 –13.837,51 MS Powerservice GmbH Vösendorf Österreich EUR 100.00 102.149,11 4.874,71 MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 584.097.386,51 52.038.776,39 MWFS Zwischenholding Management GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 100,00 26.290,96 –2.644,97 my-xplace GmbH Göttingen Deutschland EUR 75,10 –7.472.930,31 –2.963.462,3016 OOO xplace Moskau Russland RUB 100,00 45.215.744,74 7.482.400,0016 Option 5 B.V. Goes Niederlande EUR 100,00 1.555,00 62.507,0016 PayRed Card Services AG Dietikon Schweiz CHF 100,00 165.306,18 30.530,38 Power Service GmbH Köln Deutschland EUR 100,00 –6.289.114,90 –2.473.105,29 PowerService Nederland B.V. Rotterdam Niederlande EUR 100,00 –512.801,83 –612.801,83 Profectis Technischer Kundendienst GmbH & Co. KG Wolnzach Deutschland EUR 100,00 643.654,89 –10.461.026,4516 Profectis Verwaltungs GmbH Wolnzach Deutschland EUR 100,00 163.117,15 606,4316 red blue Marketing GmbH München Deutschland EUR 100,00 102.258,38 0,001 redblue services GmbH München Deutschland EUR 100,00 24.340,96 0,0010 Redcoon Benelux B. V. Tilburg Niederlande EUR 100,00 –11.986.934,00 –10.493.716,0017 REDCOON ELECTRONIC TRADE, S.L.U. El Prat de Llobregat Spanien EUR 100,00 –9.096.735,00 –9.105.579,0017 Redcoon GmbH Aschaffenburg Deutschland EUR 100,00 5.121.236,07 0,001,17 redcoon GmbH Wien Österreich EUR 100,00 –2.087.730,46 –634.626,6017 REDCOON ITALIA S.R.L. Turin Italien EUR 100,00 256.565,00 36.967,0017 redcoon Logistics GmbH Erfurt Deutschland EUR 100,00 1.162.987,28 0,007,17 REDCOON POLSKA Sp. z.o.o. Warszawa Polen PLN 100,00 –23.194.300,00 –23.737.900,0019 redcoon.pl Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa Polen PLN 100,00 –2.564.297,35 –2.614.297,35 Retail Media Group GmbH Düsseldorf Deutschland EUR 75,01 24.103,94 0,0012 RTS Elektronik Systeme GmbH Wolnzach Deutschland EUR 100,00 79.678.449,65 1.876.148,6816 RTS Polska Spolka z. o o. Poznan Polen PLN 90,00 –2.283.861,05 –4.413.861,0516 RTS Service Parts Logistics GmbH & Co. KG Wolnzach Deutschland EUR 100,00 1.000.000,00 1.223.116,0416 RTS Service Solutions GmbH & Co. KG Wolnzach Deutschland EUR 100,00 2.831.349,05 1.071.135,4216 RTS Service Solutions Verwaltungs GmbH Wolnzach Deutschland EUR 100,00 37.318,54 330,0816 RTS Sömmerda Service GmbH & Co. KG Sömmerda Deutschland EUR 100,00 5.000,00 223.127,4016 RTS Sömmerda Service Verwaltungs GmbH Sömmerda Deutschland EUR 100,00 25.522,20 131,4816 RTS Spares Verwaltungs GmbH Wolnzach Deutschland EUR 100,00 45.969,25 176,0416 RTS Supply Chain Solutions GmbH & Co. KG Wolnzach Deutschland EUR 100,00 5.000,00 699.394,7216 RTS Supply Chain Solutions Verwaltungs GmbH Wolnzach Deutschland EUR 100,00 27.548,75 477,4316 Saturn Athens III Commercial Anonymi Eteria Maroussi Griechenland EUR 100,00 –127.316,62 3.493.486,71 Saturn Electro-Handelsges.m.b.H. Salzburg Österreich EUR 90,00 3.532.617,23 3.224.202,67 Saturn Electro-Handelsges.m.b.H. Wien Österreich EUR 90,00 2.411.182,90 1.894.274,75 Saturn Electro-Handelsges.m.b.H. Graz Österreich EUR 90,00 1.033.054,01 757.891,83 Saturn Electro-Handelsgesellschaft m.b.H. Wiener Neudorf Österreich EUR 90,00 1.904.414,43 1.092.575,99 Saturn Electro-Handelsgesellschaft m.b.H. Linz Österreich EUR 90,00 1.426.627,43 1.036.261,30 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Karlsruhe Deutschland EUR 90,00 –1.091.623,45 47.562,65 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ansbach Ansbach Deutschland EUR 90,00 256.993,34 144.264,06 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Augsburg Augsburg Deutschland EUR 90,00 1.237.693,45 1.116.852,66 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bad Homburg Bad Homburg v. d. Höhe Deutschland EUR 90,00 341.723,76 321.058,71 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bad Oeynhausen Bad Oeynhausen Deutschland EUR 90,00 140.004,70 22.879,74 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Baunatal Baunatal Deutschland EUR 90,00 388.602,47 276.965,96 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin I Berlin (Alexanderplatz) Deutschland EUR 90,00 3.717.563,59 3.537.060,45 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Charlottenburg Berlin Deutschland EUR 90,00 –4.415.248,08 221.720,38 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Gesundbrunnen Berlin Deutschland EUR 90,00 675.943,77 556.387,65 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Köpenick Berlin Deutschland EUR 90,00 139.073,48 164.194,18 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Leipziger Platz Berlin Deutschland EUR 90,00 –79.462,22 20.598,07 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Märkische Zeile Berlin Deutschland EUR 90,00 –19.031,47 –92.622,11 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Marzahn Berlin Deutschland EUR 90,00 1.275.915,55 1.142.191,37 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Reinickendorf Berlin Deutschland EUR 100,00 –3.436.618,80 452.384,76 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Schloßstraße Berlin Deutschland EUR 90,05 251.145,77 90.052,08 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Spandau Berlin Deutschland EUR 90,00 871.812,29 740.410,08 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Treptow Berlin Deutschland EUR 100,00 –79.848,60 80.180,54 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Zehlendorf Berlin Deutschland EUR 90,00 –895.424,57 92.112,25 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bielefeld Bielefeld Deutschland EUR 90,05 –156.618,79 –194.621,29 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bocholt Bocholt Deutschland EUR 90,00 272.586,98 163.009,47 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bochum Bochum Deutschland EUR 90,00 679.432,89 529.805,52 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Braunschweig Braunschweig Deutschland EUR 90,00 1.070.335,92 927.853,02 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bremen Bremen Deutschland EUR 90,05 537.186,70 334.928,32 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bremen-Habenhausen Bremen Deutschland EUR 90,00 61.028,96 4.170,95 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bremerhaven Bremerhaven Deutschland EUR 90,00 –2.157.218,17 –116.833,19 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Celle Celle Deutschland EUR 90,00 259.837,94 104.503,61 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Chemnitz Chemnitz Deutschland EUR 90,00 157.032,36 31.251,69 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Chemnitz-Zentrum Chemnitz Deutschland EUR 90,00 –797.389,70 –153.029,85 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Darmstadt Darmstadt Deutschland EUR 90,00 682.149,30 541.757,20 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Dessau Dessau Deutschland EUR 90,00 –2.479.033,81 –55.760,56 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Dortmund Dortmund Deutschland EUR 100,00 –8.601,74 1.398.722,12 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Dortmund-Eving Dortmund-Eving Deutschland EUR 90,00 524.960,67 411.001,65 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Dresden Dresden Deutschland EUR 90,00 565.456,61 434.448,26 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Duisburg Duisburg Deutschland EUR 90,00 594.624,47 446.880,93 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Erfurt Erfurt Deutschland EUR 90,05 379.099,03 254.915,88 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Erlangen Erlangen Deutschland EUR 90,00 984.455,23 848.693,55 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Essen City Essen Deutschland EUR 90,00 1.219.831,63 1.061.657,88 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Essen-Steele Essen Deutschland EUR 90,00 –1.243.523,62 650.365,13 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Esslingen Esslingen Deutschland EUR 90,00 363.679,12 248.690,49 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Euskirchen Euskirchen Deutschland EUR 90,00 325.940,58 199.096,64 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Flensburg Flensburg Deutschland EUR 90,00 248.817,92 132.509,54 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Frankfurt/Main Frankfurt Deutschland EUR 90,04 6.434.595,92 5.320.347,92 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Freiburg Freiburg Deutschland EUR 90,00 919.488,79 785.905,18 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Freising Freising Deutschland EUR 90,00 574.287,65 456.593,05 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Fürth Fürth Deutschland EUR 100,00 –9.331.499,80 –1.090.986,59 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Gelsenkirchen Gelsenkirchen Deutschland EUR 90,00 310.215,98 172.785,43 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Gelsenkirchen-Buer Gelsenkirchen-Buer Deutschland EUR 90,00 240.770,85 113.848,53 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Gießen Gießen Deutschland EUR 100,00 –2.844.825,30 414.832,64 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Göttingen Göttingen Deutschland EUR 90,00 –87.945,30 –180.982,26 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Gummersbach Gummersbach Deutschland EUR 90,00 515.695,41 393.628,53 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hagen Hagen Deutschland EUR 90,00 1.077.921,95 916.092,08 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hamburg-Altstadt Hamburg Deutschland EUR 90,00 8.103.528,79 7.680.530,85 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hamm Hamm Deutschland EUR 90,00 –174.707,18 –15.234,13 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hanau Hanau Deutschland EUR 90,00 571.588,64 447.549,67 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hannover Hannover Deutschland EUR 90,01 2.748.376,55 2.436.511,47 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Heidelberg Heidelberg Deutschland EUR 90,00 124.667,34 2.530,63 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Herford Herford Deutschland EUR 90,00 –101.566,39 –53.531,90 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hilden Hilden Deutschland EUR 90,00 –7.773.921,17 –5.216,42 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hildesheim Hildesheim Deutschland EUR 90,00 –2.222.417,99 –394.792,48 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland EUR 90,00 882.440,92 748.126,36 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Isernhagen Isernhagen Deutschland EUR 90,00 596.171,25 474.887,35 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Jena Jena Deutschland EUR 90,00 128.279,52 31.456,61 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kaiserslautern Kaiserslautern Deutschland EUR 90,00 467.633,15 338.593,33 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Karlsruhe-Durlach Karlsruhe Deutschland EUR 90,00 545.719,24 435.196,90 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kassel Kassel Deutschland EUR 90,00 664.025,78 535.595,73 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kempten Kempten Deutschland EUR 90,00 361.648,59 256.438,65 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kerpen Kerpen Deutschland EUR 90,00 458.106,20 351.231,68 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kiel Kiel Deutschland EUR 90,00 –381.981,16 –109.526,50 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kleve Kleve Deutschland EUR 90,00 201.905,87 84.440,53 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Koblenz Koblenz Deutschland EUR 90,00 268.253,34 115.805,14 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Krefeld Krefeld Deutschland EUR 90,00 –579.466,74 154.730,07 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Landshut Landshut Deutschland EUR 90,00 –108.373,38 –29.186,96 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Leipzig Leipzig Deutschland EUR 90,00 128.988,08 26.955,38 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Leipzig-Hauptbahnhof Leipzig/Hbf. Deutschland EUR 90,00 616.070,33 473.050,43 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Leonberg Leonberg Deutschland EUR 90,00 82.825,07 13.344,59 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Lübeck Lübeck Deutschland EUR 90,00 367.424,84 217.733,36 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Lüdenscheid Lüdenscheid Deutschland EUR 90,05 213.586,93 96.790,33 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ludwigsburg Ludwigsburg Deutschland EUR 90,00 188.112,76 81.055,04 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ludwigshafen Ludwigshafen Deutschland EUR 90,00 143.196,67 30.478,79 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Lünen Lünen Deutschland EUR 100,00 70.499,49 –52.489,69 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Magdeburg Magdeburg Deutschland EUR 90,05 286.332,78 169.064,62 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Mainz Mainz Deutschland EUR 90,00 426.225,32 294.730,99 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Mannheim Mannheim Deutschland EUR 90,00 743.363,53 596.870,37 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Marl Marl Deutschland EUR 90,00 420.540,02 297.231,14 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Moers Moers Deutschland EUR 90,00 1.058.448,23 929.044,30 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Mülheim Mülheim an der Ruhr Deutschland EUR 90,00 268.930,54 153.045,66 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH München München Deutschland EUR 90,07 2.499.592,51 1.176.225,48 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH München-Riem München Deutschland EUR 90,00 888.496,12 758.279,81 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Münster Münster Deutschland EUR 90,00 1.361.224,55 1.031.704,86 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Neckarsulm Neckarsulm Deutschland EUR 90,00 676.624,25 570.519,57 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Neu-Isenburg Neu-Isenburg Deutschland EUR 90,00 –85.688,61 378.554,38 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Norderstedt Norderstedt Deutschland EUR 90,00 154.246,25 –24.010,38 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Nürnberg Nürnberg Deutschland EUR 100,00 398.769,06 155.439,93 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Oberhausen Oberhausen Deutschland EUR 90,00 902.631,75 768.377,86 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Oldenburg Oldenburg Deutschland EUR 90,00 –846.509,35 92.058,74 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Osnabrück Osnabrück Deutschland EUR 90,00 1.098.541,14 884.608,54 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Paderborn Paderborn Deutschland EUR 90,00 –866.082,24 –296.669,47 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Passau Passau Deutschland EUR 90,00 18.479,50 –61.713,26 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Pforzheim Pforzheim Deutschland EUR 90,00 480.877,00 368.860,11 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Potsdam Potsdam Deutschland EUR 90,00 207.691,17 221.332,66 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Regensburg Regensburg Deutschland EUR 90,00 1.083.125,40 954.903,81 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Remscheid Remscheid Deutschland EUR 90,05 284.620,98 167.100,98 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Reutlingen Reutlingen Deutschland EUR 90,00 191.455,90 134.340,66 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Rostock Rostock Deutschland EUR 90,00 430.323,07 292.372,30 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S050 Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 –6.594.253,46 81.733,21 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Saarbrücken Saarbrücken Deutschland EUR 90,00 384.184,77 265.531,30 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Senden Senden Deutschland EUR 90,00 926.862,30 820.551,20 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Solingen Solingen Deutschland EUR 90,05 170.483,23 54.600,06 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Stuttgart Stuttgart Deutschland EUR 90,00 1.681.292,35 1.559.134,57 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Stuttgart-City Stuttgart Deutschland EUR 100,00 –130.012,19 –73.391,12 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Troisdorf Troisdorf Deutschland EUR 90,00 –667.928,94 –351.572,45 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Tübingen Tübingen Deutschland EUR 90,00 234.115,93 124.880,39 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Weimar Weimar Deutschland EUR 90,00 677.902,11 569.921,85 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Weiterstadt Weiterstadt Deutschland EUR 90,00 –384.089,52 73.141,05 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Wesel Wesel Deutschland EUR 90,00 –461.926,93 –326.428,27 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Wiesbaden Wiesbaden Deutschland EUR 90,00 –2.150.331,33 444.274,65 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Wolfsburg Wolfsburg Deutschland EUR 90,00 244.629,85 31.791,12 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Zwickau Zwickau Deutschland EUR 90,00 612.322,75 499.964,61 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung Köln Deutschland EUR 100,00 2.032.387,27 0,00 Saturn Gerasdorf Electro-Handelsges.m.b.H. Gerasdorf Österreich EUR 90,00 –105.041,97 436.222,95 Saturn Graz V VertriebsgmbH Graz Österreich EUR 90,00 459.420,22 357.420,22 Saturn Haid Electro-Handelsges.m.b.H. Haid Österreich EUR 90,00 1.383.656,54 1.281.656,54 Saturn Innsbruck Electro-Handeslges.m.b.H. Innsbruck Österreich EUR 90,00 –1.037.258,86 343.426,02 Saturn Klagenfurt Electro-Handelsges.m.b.H. Klagenfurt Österreich EUR 90,00 502.297,03 400.297,03 Saturn Luxembourg S.A. Luxemburg Luxemburg EUR 100,00 2.108.258,12 1.389.180,12 Saturn Marketing GmbH München Deutschland EUR 100,00 24.444,06 0,0010 Saturn Mega Markt GmbH Wuppertal Wuppertal Deutschland EUR 90,05 885.557,97 736.881,40 Saturn online GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 100,00 200.000,00 0,002 SATURN PLANET Sp. z o.o. Warszawa Polen PLN 100,00 327.155,51 277.155,51 Saturn Planet Sp. z o.o. 11 Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 400.000,00 0,0014 Saturn Planet Sp. z o.o. 16 Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 400.000,00 0,0014 Saturn Planet Sp. z o.o. 19 Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 400.000,00 0,0014 Saturn Planet Sp. z o.o. Bydgoszcz Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 –13.478.760,35 –1.590.028,55 Saturn Planet Sp. z o.o. Gdańsk I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,43 1.213.072,97 Saturn Planet Sp. z o.o. Gdynia I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,44 1.219.506,18 Saturn Planet Sp. z o.o. Gliwice Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 –10.257.531,84 –1.350.144,70 Saturn Planet Sp. z o.o. Katowice I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,44 2.036.435,83 Saturn Planet Sp. z o.o. Kraków I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,45 4.193.818,41 Saturn Planet Sp. z o.o. Kraków II Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 100,00 –2.990.229,76 451.287,41 Saturn Planet Sp. z o.o. Łódź I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 –15.307.923,65 –342.586,85 Saturn Planet Sp. z o.o. Łódź II Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,44 1.565.879,58 Saturn Planet Sp. z o.o. Lubin Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 –24.141.830,21 –380.717,99 Saturn Planet Sp. z o.o. Lublin I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 –2.602.901,57 208.988,43 Saturn Planet Sp. z o.o. Poznań I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,45 2.832.696,34 Saturn Planet Sp. z o.o. Poznań II Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 –6.672.320,68 –1.195.446,76 Saturn Planet Sp. z o.o. Szczecin I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,44 1.970.000,72 Saturn Planet Sp. z o.o. Tychy Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,44 1.300.564,35 Saturn Planet Sp. z o.o. Warszawa I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,45 9.833.486,42 Saturn Planet Sp. z o.o. Warszawa II Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,44 3.679.542,97 Saturn Planet Sp. z o.o. Warszawa III Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,45 3.266.584,36 Saturn Planet Sp. z o.o. Warszawa IV Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 444.444,44 4.540.392,40 Saturn Planet Sp. z o.o. Warszawa V Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 –1.413.783,54 2.018.957,86 Saturn Planet Sp. z o.o. Wrocław I Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 –2.632.133,67 427.272,61 Saturn Planet Sp. z o.o. Wrocław II Spółka Komandytowa Warszawa Polen PLN 90,00 –10.636.947,07 144.827,98 Saturn Techno-Electro-Handelsgesellschaft mbH Köln Deutschland EUR 100,00 2.054.463,00 0,006 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH St. Augustin Deutschland EUR 90,09 535.486,53 316.040,05 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Düren Deutschland EUR 90,00 165.613,99 4.473,93 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Mönchengladbach Deutschland EUR 90,00 –3.829.825,00 43.044,59 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Neuss Deutschland EUR 90,09 448.868,22 266.078,85 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Leverkusen Deutschland EUR 90,09 568.222,64 403.279,88 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Aachen Deutschland EUR 90,00 333.589,99 147.486,55 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Köln Deutschland EUR 100,00 –457.060,45 –612.078,87 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Siegen Deutschland EUR 90,01 686.972,28 222.719,25 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Hürth Deutschland EUR 90,00 534.113,96 396.098,76 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Bergisch Gladbach Deutschland EUR 100,00 –251.135,71 –163.680,62 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Düsseldorf - Flingern Düsseldorf Deutschland EUR 90,00 –735.058,46 73.907,49 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Düsseldorf - Königsallee Düsseldorf Deutschland EUR 90,00 –1.645.431,72 –391.180,64 Saturn Thessaloniki II Comercial Anonymi Eteria Maroussi Griechenland EUR 100,00 –7.176.112,11 –2.533.908,70 Saturn Wien X VertriebsgmbH Wien Österreich EUR 90,00 1.724.713,30 1.622.713,30 Saturn Wien XIV Electro-Handelsges.m.b.H. Wien Österreich EUR 90,00 –667.401,95 104.901,77 Saturn Wien XX VertriebsgmbH Wien Österreich EUR 90,00 1.506.705,47 1.150.662,73 Saturn Wien XXII Electro-Handelsges.m.b.H. Wien Österreich EUR 90,00 1.490.801,40 1.388.801,40 Saturn Wien XXIII Electro-Handelsges.m.b.H. Wien Österreich EUR 90,00 –2.180.052,42 95.057,53 Saturn-Mega Markt GmbH Halle Halle Deutschland EUR 90,05 139.318,03 26.380,66 Saturn-Mega Markt GmbH Trier Trier Deutschland EUR 90,05 53.680,45 –79.516,15 Silver Ocean B. V. Amsterdam Niederlande EUR 90,76 –7.010.188,00 –2.908.287,0016 SmartWorld Services GmbH Wolnzach Deutschland EUR 85,00 72.056,88 –16.900,4115,16 Tec-Repair GmbH Wolnzach Deutschland EUR 100,00 –3.819.363,92 –3.357.797,3316 Tertia Handelsbeteiligungsgesellschaft mbH Köln Deutschland EUR 60,00 1.049.053,83 –6.408.027,34 X Place Spain SL Barcelona Spanien EUR 100,00 492.955,43 305.397,7416 XPLACE DIJITAL COZÜM TICARET LIMITED SIRKETI Istanbul Türkei TRY 100,00 2.659.637,66 1.404.974,6116 xplace GmbH Göttingen Deutschland EUR 58,04 3.773.897,01 2.163.395,8316 XPLACE ITALY S.R.L. Pianoro Italien EUR 100,00 53.676,00 25.740,0016 XPLACE UK LIMITED London England GBP 100,00 24.262,00 –5.923,0016 Zes Repair B.V. Goes Niederlande EUR 100,00 2.323.080,00 1.258.854,0016 ООО CE Trading solutions Moskau Russland RUB 100,00 –267.430.000,00 –267.737.000,0016 ООО Media-Markt-Saturn Moskau Russland RUB 100,00 1.668.608.000,00 4.297.376.000,00 ООО Media-Saturn-Russland Moskau Russland RUB 100,00 6.518.139.000,00 4.020.545.000,0016 ООО Saturn Moskau Russland RUB 100,00 19.220.000,00 113.000,0016 Beteiligungen (mindestens 20 % Anteilsbesitz) Gesellschaftsname Sitz Land Währung %-Anteil am Kapital Eigenkapital Ergebnis des letzten Geschäftsjahres DTB Deutsche Technikberatung GmbH Köln Deutschland EUR 80,00 –115.199,60 –338.976,6216,21 Fnac Darty S.A. Ivry-sur Seine Frankreich EUR 24,33 1.040.200.000,00 200.000,0016 Juke Nederland B.V. Rotterdam Niederlande EUR 50,00 214,31 114,3120 Peoplefone Polska Spólka Akcyjna Warschau Polen PLN 49,00 –177.663,31 429.160,06 smart building solutions GmbH München Deutschland EUR 50,00 11.158,63 –13.841,3715,18 Beteiligungen (5 % bis unter 20 % Anteilsbesitz) Gesellschaftsname Sitz Land Währung %-Anteil am Kapital Eigenkapital Ergebnis des letzten Geschäftsjahres 7digital Group Plc London Großbritannien GBP 12,65 1.830.112,98 0,0020 Digitales Gründerzentrum der Region Ingolstadt GmbH Ingolstadt Deutschland EUR 6,00 100.000,00 0,0020 Flip4 GmbH Friedrichsdorf Deutschland EUR 16,00 –4.698.397,93 20.967,6416 Locafox GmbH Berlin Deutschland EUR 17,64 3.271.392,90 –4.079.473,6716 METRO AG Düsseldorf Deutschland EUR 9,98 393.527.760,43 –9.879.638,1917 METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland EUR 6,61 154.975.788,00 116.238.628,2817 1 Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit der Media-Saturn-Holding GmbH, Ingolstadt. 2 Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit der Media-Saturn Deutschland GmbH, Ingolstadt. 3 Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit der media-saturn-e-business GmbH, Ingolstadt. 4 Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit der Tertia Handelsbeteiligungsgesellschaft mbH, Köln. 5 Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit der MS E-Business Concepts & Service GmbH, Ingolstadt. 6 Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit der Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH, Köln. 7 Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit der Redcoon GmbH, Aschaffenburg. 8 Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit der Electronics Online Concepts GmbH, München. 9 Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit der Electronic Online Services GmbH, München. 10 Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit der red blue Marketing GmbH, München. 11 Es bestehen Ergebnisabführungsverträge mit der CECONOMY AG, Düsseldorf. 12 Es besteht eine Verlustübernahmevereinbarung zur CECONOMY Data GmbH. 13 Es besteht eine Verlustübernahmevereinbarung zur CECONOMY Retail GmbH. 14 Vorratsgesellschaft 15 Gesellschaft befindet sich in Liquidation 16 Geschäftsjahr 01.01.2016–31.12.2016 17 Geschäftsjahr 01.10.2015–30.09.2016 18 Geschäftsjahr 01.01.2015–31.12.2015 19 Geschäftsjahr 01.10.2014–30.09.2015 20 Gesellschaftsgründung im laufenden Geschäftsjahr 21 Keine Vollkonsolidierung und keine Bilanzierung nach der Equity-Methode wegen untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 29. November 2017 Der Vorstand Pieter Haas Mark Frese Dr. Dieter Haag Molkenteller VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind. 29. November 2017 Der Vorstand Pieter Haas Mark Frese Dr. Dieter Haag Molkenteller Bestätigungsvermerk DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS AN DIE CECONOMY AG, DÜSSELDORF Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der CECONOMY AG (bis 11. August 2017 firmierend als METRO AG), Düsseldorf, – bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der CECONOMY AG, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ― entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 und ― vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammegefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige r Prüfungssachverhalt in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. AUSGLIEDERUNG UND ABSPALTUNG DER GRO SS - UND LEBENSMITTELEINZELHANDELSAKTIVITÄTEN Angaben zur Ausgliederung und Abspaltung der ehemaligen METRO AG finden sich unter Anhangangabe 2. Ferner finden sich die Auswirkungen der Spaltung (bestehend aus Ausgliederung und Abspaltung) in den jeweiligen Anhangangaben der betroffenen Abschlussposten wieder. Das Risiko für den Abschluss Am 12. Juli 2017 wurde die durch die Hauptversammlung der CECONOMY AG (bis 11. August 2017: METRO AG) am 6. Februar 2017 beschlossene Spaltung der METRO AG rechtswirksam in das Handelsregister eingetragen. Entsprechend erfolgte mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Oktober 2016 die Ausgliederung und Abspaltung der Groß- und Lebensmitteleinzelhandelsaktivitäten. Durch die Spaltung hat die CECONOMY AG als übertragender Rechtsträger den überwiegenden Teil ihrer Vermögensgegenstände und Schulden an die METRO AG (bis zum 18. August 2017: METRO Wholesale & Food Specialist AG) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Nach Spaltung ist die CECONOMY AG unmittelbar mit rund 1 % und mittelbar über die MWFS ZH KG mit rund 9 % an der heutigen METRO AG beteiligt. Aufgrund des negativen auszugliedernden Reinvermögens ist ein erfolgswirksam zu erfassender Ausgliederungsgewinn in Höhe von EUR 992 Mio entstanden. Darüber hinaus hat die Abspaltung zu einem bilanziellen Reinvermögensabgang in Höhe von EUR 5,8 Mrd geführt, der das Eigenkapital der Gesellschaft erfolgsneutral gemindert hat. Aufgrund des Umfangs der zu übertragenden Vermögensgegenstände und Schulden sowie der Komplexität des Spaltungsvertrags besteht für den Abschluss der CECONOMY AG das Risiko, dass der Ausgliederungsgewinn und der Reinvermögensabgang unzutreffend ermittelt und ausgewiesen werden. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass der Vermögensabgang nicht sachgerecht gegen die entsprechenden Eigenkapitalbestandteile (Gewinnvortrag, Gewinnrücklagen sowie Kapitalrücklagen) verrechnet wurde. Es besteht des Weiteren das Risiko, dass Anhangangaben zur Herstellung der Vergleichbarkeit zu dem Vorjahresabschluss nicht dargestellt werden oder nicht angemessen sind. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Zur Prüfung der sachgerechten Abbildung der Spaltung im Jahresabschluss der CECONOMY AG haben wir uns zunächst mit den gesellschaftsrechtlichen Grundlagen des Spaltungsvorgangs auseinandergesetzt und den Spaltungsvertrag sowie den Spaltungsbericht hinsichtlich der für die wirtschaftlich rückwirkende Übertragung der Vermögensgegenstände und Schulden relevanten Themen gewürdigt. Unsere Prüfungshandlungen umfassten unter anderem die Beurteilung, ob die durch den Spaltungsvertrag definierten Vermögensgegenstände und Schulden bilanziell von der CECONOMY AG als übertragendem Rechtsträger abgegangen sind. In diesem Zusammenhang haben wir auch gewürdigt, ob der durch die Ausgliederung eines negativen Reinvermögens entstandene Ausgliederungsgewinn sachgerecht ermittelt und in der Gewinn- und Verlustrechnung zutreffend ausgewiesen worden ist. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zudem beurteilt, ob der durch die Abspaltung entstandene bilanzielle Vermögensabgang über EUR 5,8 Mrd das Eigenkapital der Gesellschaft erfolgsneutral gemindert hat und die Minderung sachgerecht mit den einzelnen Bestandteilen des Eigenkapitals verrechnet wurde. Darüber hinaus haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben angemessen sind und ob diese eine Vergleichbarkeit zu dem Vorjahresabschluss ermöglichen. Unsere Schlussfolgerungen Die Ermittlung des Ausgliederungsgewinns ist angemessen und der Betrag zutreffend in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Ferner ist der Reinvermögensabgang aus der Abspaltung sachgerecht ermittelt und in den relevanten Bestandteilen des Eigenkapitals ausgewiesen. Die Anhangangaben sind angemessen und ermöglichen den Vergleich zu dem Vorjahresabschluss. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus: ― identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ― gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. ― beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ― ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ― beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, ― beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. ― führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 6. Februar 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 6. Februar 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind einschließlich erfolgter Verlängerung gemäß § 318 Abs. 1a HGB ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2005 als Abschlussprüfer der CECONOMY AG (bis 11. August 2017 firmierend als METRO AG) tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. V erantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Gereon Lurweg. Köln, 30. November 2017 Lurweg, Wirtschaftsprüfer Münstermann, Wirtschaftsprüfer Vorschlag des Vorstands der CECONOMY AG an die ordentliche Hauptversammlung am 14. Februar 2018 für die Verwendung des Bilanzgewinns Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 108.018.083,00€ wie folgt zu verwenden: a) Verteilung an die Aktionäre: (i) Ausschüttung einer Dividende je Stammaktie in Höhe von 0,26 €; bei 324.109.563 Stück dividendenberechtigten Stammaktien sind das 84.268.486,38 €. (ii) Ausschüttung einer Dividende je Vorzugsaktie ohne Stimmrecht in Höhe von 0,32 €; bei 2.677.966 Stück dividenden-berechtigten Vorzugsaktien ohne Stimm-recht sind das 856.949,12 €. b) Verbleibt als Gewinnvortrag: 22.892.647,50 € Jahresüberschuss Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2016/17 beträgt 1.099.974.280,27 €. Konzernabschluss Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 Mio. € Anhang Nr. 2015/16 2016/17 Umsatzerlöse 1 21.870 22.155 Umsatzkosten –17.398 –17.594 Bruttoergebnis vom Umsatz 4.472 4.561 Sonstige betriebliche Erträge 2 173 167 Vertriebskosten 3 –3.826 –3.830 Allgemeine Verwaltungskosten 4 –497 –552 Sonstige betriebliche Aufwendungen 5 –10 –10 Ergebnisanteil aus operativen nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 6 0 0 Betriebliches Ergebnis EBIT 312 334 Ergebnisanteil aus nicht operativen nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen 6 0 0 Sonstiges Beteiligungsergebnis 6 0 –5 Zinsertrag 7 27 19 Zinsaufwand 7 –39 –31 Übriges Finanzergebnis 8 –10 –10 Finanzergebnis –22 –26 Ergebnis vor Steuern EBT 290 308 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 10 –198 –186 Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 92 121 Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern 11 565 1.032 Periodenergebnis 657 1.153 Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Periodenergebnis 12 58 51 davon aus fortgeführten Aktivitäten (46) (34) davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten (13) (17) Den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnendes Periodenergebnis 599 1.102 davon aus fortgeführten Aktivitäten (46) (87) davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten (553) (1.015) Ergebnis je Aktie in € (unverwässert = verwässert) 13 1,83 3,37 davon aus fortgeführten Aktivitäten (0,14) (0,27) davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten (1,69) (3,11) Überleitung vom Periodenergebnis zum Gesamtergebnis für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 Mio. € Anhang Nr. 2015/16 2016/17 Periodenergebnis 11,12 657 1.153 Sonstiges Ergebnis Komponenten des Sonstigen Ergebnisses, die künftig nicht aufwands- oder ertragswirksam werden 32 –147 –2 Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen 33 –207 113 Auf die Komponenten des Sonstigen Ergebnisses, die künftig nicht aufwands- oder ertragswirksam werden, entfallende Ertragsteuern 60 –115 Komponenten des Sonstigen Ergebnisses, die künftig aufwands- oder ertragswirksam werden könnten 32 52 465 Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbereiche 49 533 Effektiver Teil der Gewinne/Verluste aus Cashflow Hedges 2 –71 Bewertungseffekte auf zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 0 –5 Auf die Komponenten des Sonstigen Ergebnisses, die künftig aufwands- oder ertragswirksam werden könnten, entfallende Ertragsteuern 1 9 Sonstiges Ergebnis 32 –95 463 Gesamtergebnis 32 562 1.617 Den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnendes Gesamtergebnis 32 54 51 Den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnendes Gesamtergebnis 32 508 1.566 Bilanz zum 30. September 2017 Aktiva Mio. € Anhang Nr. 30.09.2016 30.09.2017 Langfristige Vermögenswerte 13.369 2.144 Geschäfts- oder Firmenwerte 18 3.361 531 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 19 497 100 Sachanlagen 20 8.141 858 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 22 126 0 Finanzanlagen 23 104 135 Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 23 188 458 Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte 24 289 22 Latente Steueransprüche 25 663 39 Kurzfristige Vermögenswerte 11.583 6.136 Vorräte 26 5.456 2.553 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 27 808 498 Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte 24 2.734 2.136 Ertragsteuererstattungsansprüche 216 87 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 30 2.368 861 Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte 31 0 0 24.952 8.280 Passiva Mio. € Anhang Nr. 30.09.2016 30.09.2017 Eigenkapital 32 5.332 666 Gezeichnetes Kapital 835 835 Kapitalrücklage 2.551 128 Gewinnrücklagen 1.934 –294 Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 12 –2 Langfristige Schulden 5.950 1.062 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 33 1.414 640 Sonstige Rückstellungen 34 383 51 Finanzschulden 35, 37 3.812 278 Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten 35, 38 191 86 Latente Steuerschulden 25 150 8 Kurzfristige Schulden 13.670 6.551 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 35, 36 9.383 4.929 Rückstellungen 34 705 199 Finanzschulden 35, 37 947 266 Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten 35, 38 2.465 1.113 Ertragsteuerschulden 35 170 44 Schulden i. Z. m. zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten 31 0 0 24.952 8.280 Eigenkapitalentwicklung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 Mio. € Anhang- Nr. Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Effektiver Teil der Gewinne/Verluste aus Cashflow Hedges 30.09./01.10.2015 32 835 2.551 70 Ergebnis nach Steuern 0 0 0 Sonstiges Ergebnis 0 0 2 Gesamtergebnis 0 0 2 Kapitalerhöhungen 0 0 0 Dividenden 0 0 0 Kapitaltransaktion mit Veränderung der Beteiligungsquote ohne Verlust der Kontrolle 0 0 0 Sonstige Veränderungen 0 0 0 30.09./01.10.2016 32 835 2.551 72 Ergebnis nach Steuern 0 0 0 Sonstiges Ergebnis 0 0 –71 Gesamtergebnis 0 0 –71 Kapitalerhöhungen 0 0 0 Dividenden 0 0 0 Kapitaltransaktion mit Veränderung der Beteiligungsquote ohne Verlust der Kontrolle 0 0 0 Sonstige Veränderungen 0 –2.423 0 30.09.2017 32 835 128 0 Eigenkapitalentwicklung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 Mio. € Anhang- Nr. Bewertungseffekte auf zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbereiche Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen 30.09./01.10.2015 32 0 –626 –646 Ergebnis nach Steuern 0 0 0 Sonstiges Ergebnis 0 50 –205 Gesamtergebnis 0 50 –205 Kapitalerhöhungen 0 0 0 Dividenden 0 0 0 Kapitaltransaktion mit Veränderung der Beteiligungsquote ohne Verlust der Kontrolle 0 0 0 Sonstige Veränderungen 0 0 0 30.09./01.10.2016 32 0 –576 –851 Ergebnis nach Steuern 0 0 0 Sonstiges Ergebnis –5 536 110 Gesamtergebnis –5 536 110 Kapitalerhöhungen 0 0 0 Dividenden 0 0 0 Kapitaltransaktion mit Veränderung der Beteiligungsquote ohne Verlust der Kontrolle 0 0 0 Sonstige Veränderungen 0 0 482 30.09.2017 32 –5 –40 –259 1 In der ausgewiesenen Dividende sind Dividenden an Minderheitsgesellschafter in Höhe von –21 € (2015/16: –24 Mio. €) enthalten, deren Anteile aufgrund von Verkaufsoptionen vollständig als Fremdkapital ausgewiesen werden. 2 In der ausgewiesenen Dividende sind Dividenden an Minderheitsgesellschafter in Höhe von –6 Mio. € (2015/16: –6 Mio. €) enthalten, deren Anteile aufgrund von Verkaufsoptionen vollständig als Fremdkapital ausgewiesen werden. Eigenkapitalentwicklung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 Mio. € Auf Komponenten des Sonstigen Ergebnisses entfallende Ertragsteuer Übrige Gewinnrücklagen Gewinnrücklagen gesamt Eigenkapital vor Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter gesamt Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Eigenkapital gesamt 30.09./01.10.2015 131 2.864 1.793 5.179 –7 5.172 Ergebnis nach Steuern 0 599 599 599 58 657 Sonstiges Ergebnis 62 0 –91 –91 –4 –95 Gesamtergebnis 62 599 508 508 54 562 Kapitalerhöhungen 0 0 0 0 0 0 Dividenden 0 –3511 –351 –351 –382 –389 Kapitaltransaktion mit Veränderung der Beteiligungsquote ohne Verlust der Kontrolle 0 0 0 0 –2 –2 Sonstige Veränderungen 0 –16 –16 –16 5 –11 30.09./01.10.2016 193 3.096 1.934 5.320 12 5.332 Ergebnis nach Steuern 0 1.102 1.102 1.102 51 1.153 Sonstiges Ergebnis –105 0 464 464 0 463 Gesamtergebnis –105 1.102 1.566 1.566 51 1.617 Kapitalerhöhungen 0 0 0 0 0 0 Dividenden 0 –3491 –349 –349 –352 –384 Kapitaltransaktion mit Veränderung der Beteiligungsquote ohne Verlust der Kontrolle 0 –1 –1 –1 1 0 Sonstige Veränderungen –89 –3.837 –3.444 –5.867 –32 –5.899 30.09.2017 –2 11 –294 668 –2 666 Kapitalflussrechnung1für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 Mio. € Anhang Nr.2 2015/16 2016/17 EBIT 312 334 Planmäßige Abschreibungen, Zuschreibungen und Wertminderungen auf Anlagevermögen 14 307 264 Veränderung von Pensions- und sonstigen Rückstellungen 33, 34 –53 –37 Veränderung des Nettobetriebsvermögens 26, 27, 36 –225 52 Zahlungen Ertragsteuern –199 –160 Umgliederung Gewinne (–)/Verluste (+) aus dem Abgang von Anlagevermögen 6 5 Sonstiges 230 64 Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten 378 521 Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten 1.192 236 Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 1.569 758 Unternehmensakquisitionen –28 –18 Investitionen in Sachanlagen (ohne Finanzierungs-Leasing) 20, 21 –314 –231 Sonstige Investitionen –56 –528 Unternehmensveräußerungen 0 0 Anlagenabgänge 19, 20, 21, 22 21 34 Cashflow aus Investitionstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten –376 –744 Cashflow aus Investitionstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten 354 –1.544 Cashflow aus Investitionstätigkeit –22 –2.287 Gewinnausschüttungen 32 an CECONOMY-AG-Gesellschafter3 –351 –349 an andere Gesellschafter4 –24 –15 Tilgung von Verbindlichkeiten aus Verkaufsoptionen nicht beherrschender Gesellschafter –3 –2 Aufnahme von Finanzschulden 0 512 Tilgung von Finanzschulden –56 –1 Gezahlte Zinsen –39 –22 Erhaltene Zinsen 24 19 Ergebnisübernahmen und sonstige Finanzierungstätigkeit –4 –2 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus fortgeführten Aktivitäten –454 140 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aus nicht fortgeführten Aktivitäten –3.130 –91 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit –3.584 49 Summe der Cashflows –2.036 –1.480 Wechselkurseffekte auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente –13 –27 Gesamtveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente –2.049 –1.507 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Oktober 4.417 2.368 abzüglich in den Vermögenswerten gemäß IFRS 5 ausgewiesenen Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 2 0 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Oktober 4.415 2.368 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 30. September gesamt 2.368 861 abzüglich in den Vermögenswerten gemäß IFRS 5 ausgewiesenen Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 0 0 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 30. September 30 2.368 861 1 Die Kapitalflussrechnung wird im Anhang unter Nummer 42 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung erläutert. 2 Abweichungen zu den bilanziellen Werten resultieren aus Translationseffekten und Konsolidierungskreisveränderungen. 3 In der ausgewiesenen Dividende sind Dividenden an Minderheitsgesellschafter in Höhe von –21 Mio. € (2015/16: –24 Mio.€) enthalten, deren Anteile aufgrund von Verkaufsoptionen vollständig als Fremdkapital ausgewiesen werden. 4 In der ausgewiesenen Dividende sind Dividenden an Minderheitsgesellschafter in Höhe von –6 Mio. € (2015/16: –6 Mio. €) enthalten, deren Anteile aufgrund von Verkaufsoptionen vollständig als Fremdkapital ausgewiesen werden. Anhang Segmentberichterstattung1 Geschäftssegmente DACH West-/Südeuropa Osteuropa Mio. € 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 Außenumsätze (netto) 12.358 12.662 6.609 6.714 2.181 2.226 Innenumsätze (netto) 38 21 7 2 0 1 Umsatzerlöse (netto) 12.396 12.683 6.616 6.716 2.181 2.227 EBITDA 470 516 212 148 –45 –15 EBITDA vor Sonderfaktoren 493 539 230 169 9 34 Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen 173 133 76 83 57 45 Zuschreibungen 1 0 1 1 1 3 EBIT 298 384 137 65 –102 –57 EBIT vor Sonderfaktoren 359 421 158 91 –35 3 Investitionen 244 168 113 112 47 34 Langfristiges Segmentvermögen 858 843 502 520 142 126 Geschäftssegmente Sonstige Konsolidierung CECONOMY2,3 Mio. € 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 Außenumsätze (netto) 722 553 0 0 21.870 22.155 Innenumsätze (netto) 80 21 –125 –46 0 0 Umsatzerlöse (netto) 803 574 –125 –46 21.870 22.155 EBITDA –18 –52 0 0 619 597 EBITDA vor Sonderfaktoren –12 –39 0 0 719 704 Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen 7 6 0 0 313 267 Zuschreibungen 3 0 0 0 6 3 EBIT –22 –58 0 0 312 334 EBIT vor Sonderfaktoren –16 –44 0 0 466 471 Investitionen 3 5 0 0 406 319 Langfristiges Segmentvermögen 21 22 0 0 1.523 1.512 1 Die Segmentberichterstattung wird unter Nummer 43 Segmentberichterstattung erläutert. 2 Enthält für Deutschland Außenumsätze in 2016/17 in Höhe von 10.579 Mio. € (2015/16: 10.344 Mio. €) sowie langfristiges Segmentvermögen zum 30. September 2017 in Höhe von 721 Mio € (30.09.2016: 744 Mio. €). 3 Enthält für Italien Außenumsätze in 2016/17 in Höhe von 2.088 Mio. € (2015/16: 2.108 Mio. €) sowie langfristiges Segmentvermögen zum 30. September 2017 in Höhe von 152 Mio € (30.09.2016: 158 Mio. €). Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses Grundlagen der Rechnungslegung Die CECONOMY AG als Mutter des Konzerns CECONOMY (im Folgenden auch CECONOMY) hat ihren Sitz in der Benrather Straße 18–20 in 40213 Düsseldorf, Deutschland, und ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Registernummer HRB 39473 eingetragen. Der Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht werden beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der gesamte Geschäftsbericht steht auch im Internet unter www.ceconomy.de zur Verfügung. Der vorliegende Konzernabschluss der CECONOMY AG zum 30. September 2017 wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Er berücksichtigt alle zu diesem Zeitpunkt verabschiedeten und in der Europäischen Union verpflichtend anzuwendenden Bilanzierungsstandards und Interpretationen. Durch Einhaltung der Standards und Interpretationen wird ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von CECONOMY vermittelt. Der Konzernabschluss entspricht in der vorliegenden Fassung der Vorschrift des § 315a Handelsgesetzbuch (HGB). Diese bildet die Rechtsgrundlage für die Konzernrechnungslegung nach internationalen Standards in Deutschland zusammen mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards. Das Datum der Unterschrift durch den Vorstand der CECONOMY AG (29. November 2017) ist gleichzeitig das Datum der Freigabe des Konzernabschlusses durch den Vorstand zur Veröffentlichung und Weitergabe an den Aufsichtsrat. Der vorliegende Konzernabschluss basiert grundsätzlich auf dem historischen Anschaffungskostenprinzip. Wesentliche Ausnahmen davon sind zum Fair Value bilanzierte Finanzinstrumente sowie finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die als Grundgeschäft innerhalb eines Fair-Value-Hedges mit ihren Fair Values bewertet werden. Ferner sind zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen sowie nicht fortgeführte Aktivitäten mit dem Fair Value abzüglich Veräußerungskosten bilanziert, sofern dieser Wert unter dem Buchwert liegt. Verbindlichkeiten aus anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich werden ebenfalls zum Fair Value ausgewiesen. Darüber hinaus sind Rückstellungen zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit und Aussagefähigkeit werden einzelne Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Bilanz zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, falls keine anderen Angaben gemacht wurden. Zusätzlich wurde in den Tabellen zur besseren Übersicht teilweise auf die Darstellung von Nachkommastellen verzichtet. Zahlenangaben in den Tabellen können Rundungsdifferenzen enthalten. In den folgenden Kapiteln werden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt, die bei der Erstellung des Konzernabschlusses zur Anwendung kamen. Anwendung neuer Rechnungslegungsvorschriften IM GESCHÄFTSJAHR 2016/17 ERSTMALS ANGEWENDETE RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN Im vorliegenden Konzernabschluss kamen erstmals die folgenden vom International Accounting Standards Board (IASB) überarbeiteten, ergänzten sowie neu herausgegebenen Bilanzierungsstandards und Interpretationen zur Anwendung, die im Geschäftsjahr 2016/17 für die CECONOMY AG verpflichtend waren, sofern nicht als freiwillig vorzeitig angewendet vermerkt: IAS 1 (Darstellung des Abschlusses) Im Rahmen der „Initiative zu Angaben“ wurden an IAS 1 (Darstellung des Abschlusses) im Hinblick auf das Prinzip der Wesentlichkeit, auf die Darstellung der Vermögenslage und auf die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung und im Sonstigen Ergebnis sowie auf die Angaben im Anhang die folgenden Änderungen vorgenommen. Das Prinzip der Wesentlichkeit wird nun dahingehend interpretiert, dass Informationen nicht durch Aggregation verschleiert werden dürfen, Wesentlichkeitserwägungen auf alle Bestandteile des Abschlusses anzuwenden sind und dass das Prinzip auch dann zu berücksichtigen ist, wenn ein Standard spezifische Angaben vorschreibt. Es wird zum einen berücksichtigt, dass die Ausweiszeilen in den Abschlussbestandteilen aus Gründen der Relevanz aufgegliedert oder zusammengefasst werden können und Konkretisierungen in Bezug auf Zwischensummen in den Abschlussbestandteilen aufgenommen werden, und zum anderen, dass bei der Bestimmung der Reihenfolge von Angaben die Prinzipien der Verständlichkeit und Vergleichbarkeit zu beachten sind. Die vorstehenden Änderungen haben keine Auswirkungen auf diesen Abschluss. Klargestellt wurde, dass die Anteile am Sonstigen Ergebnis von assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, innerhalb des Sonstigen Ergebnisses der CECONOMY AG summiert als Gruppe in Abhängigkeit davon auszuweisen sind, ob sie später in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam umgegliedert werden oder nicht. Weitere IFRS-Änderungen Die jährlichen Verbesserungen der IFRS 2012–2014 beinhalten unter anderem eine Klarstellung in IAS 34 (Zwischenberichterstattung) hinsichtlich der Angabe von Informationen an anderer Stelle im Zwischenbericht. Zudem wurden im Rahmen der Verbesserungen zwei Klarstellungen an IFRS 5 („Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche“) vorgenommen. Wenn ein Unternehmen einen Vermögenswert (oder eine Veräußerungsgruppe) aus der Kategorie „Zur Veräußerung gehalten“ in die Kategorie „Zu Ausschüttungszwecken gehalten“ umklassifiziert, wird diese Umklassifizierung als Fortsetzung des ursprünglichen Plans der Veräußerung angesehen, sofern dies ohne zeitliche Verzögerung geschieht. So können weiterhin die Rechnungslegungsvorschriften für zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen) angewendet werden. Entsprechendes gilt für eine Umklassifizierung von der Kategorie als „Zu Ausschüttungszwecken gehalten“ in die Kategorie „Zur Veräußerung gehalten“. Dabei ist zu beachten, dass die Umklassifizierung nicht die Zeitspanne verlängert, in der der Verkauf beziehungsweise die Ausschüttung abgeschlossen sein muss. Analog zu den Vorschriften für die Bilanzierung als zur Veräußerung gehalten ist ein Vermögenswert (oder eine Veräußerungsgruppe) nicht mehr nach IFRS 5 zu bilanzieren, sobald die Voraussetzungen für die Bilanzierung als zu Ausschüttungszwecken gehalten nicht mehr erfüllt sind. Weitere für das Geschäftsjahr 2016/2017 erstmals anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften ohne wesentliche Auswirkungen auf CECONOMY sind: ― IFRS 10/IFRS 12/IAS 28 (Änderung: Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme) ― IFRS 11 (Änderung: Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten) ― IAS 16/IAS 41 (Änderung: Fruchttragende Pflanzen) ― IAS 16/IAS 38 (Änderung: Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden) ― IAS 27 (Änderung: Equity-Methode in Einzelabschlüssen) VERÖFFENTLICHTE, ABER IM GESCHÄFTSJAHR 2016/17 NOCH NICHT ANGEWENDETE RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN Vom IASB wurden weitere Bilanzierungsstandards und Interpretationen neu verabschiedet beziehungsweise überarbeitet, die von der CECONOMY AG im Geschäftsjahr 2016/17 noch nicht umgesetzt wurden, da sie entweder noch nicht zwingend anzuwenden waren oder von der Europäischen Kommission noch nicht zur Anwendung genehmigt wurden. Standard/ Interpretation Titel Anwendungsbeginn gemäß IFRS1 Anwendung bei CECONOMY AG ab2 Genehmigt durch EU3 IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen (Änderung: Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung4) 01.01.2018 01.10.2018 Nein IFRS 4 Versicherungsverträge (Änderung: Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente gemeinsam mit IFRS 4 Versicherungsverträge) 01.01.2018 01.10.2018 Ja IFRS 9 Finanzinstrumente 01.01.2018 01.10.2018 Ja IFRS 9 Finanzinstrumente (Änderung: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung4) 01.01.2019 01.10.2019 Nein IFRS 10/IAS 28 Konzernabschlüsse/Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Änderung: Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen4) unbekannt5 unbekannt5 Nein IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden 01.01.2018 01.10.2018 Ja IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (Klarstellung) 01.01.2018 01.10.2018 Ja IFRS 16 Leasingverhältnisse 01.01.2019 01.10.2019 Ja IFRS 17 Versicherungsverträge4 01.01.2021 01.10.2021 Nein IAS 7 Kapitalflussrechnung (Änderung: Angabeninitiative) 01.01.2017 01.10.2017 Ja IAS 12 Ertragsteuern (Änderung: Ansatz latenter Steueransprüche für nicht realisierte Verluste) 01.01.2017 01.10.2017 Ja IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (Änderung: langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures4) 01.01.2019 01.10.2019 Nein IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Änderung: Übertragung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien4) 01.01.2018 01.10.2018 Nein IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen 01.01.2018 01.10.2018 Nein IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung4 01.01.2019 01.10.2019 Nein Diverse Verbesserungen der IFRS (2014–2016)4 01.01.20186 01.10.20186 Nein 1 Ohne vorzeitige Anwendung 2 Anwendung erst ab 1. Oktober aufgrund der Abweichung des Geschäftsjahres vom Kalenderjahr; Voraussetzung: Genehmigung zur Anwendung (Endorsement) durch die EU ist erfolgt 3 Stand: 29. November 2017 (Datum der Unterschrift durch den Vorstand der CECONOMY AG) 4 Offizieller deutscher Titel noch nicht bekannt – daher eigene Übersetzung 5 Anwendungsbeginn durch das IASB auf unbestimmte Zeit verschoben 6 Anwendung der Änderungen an IFRS 12 ab dem Geschäftsjahr 2017/2018 IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) Der IFRS 2 wird durch „Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung“ im Hinblick auf drei Aspekte geändert. Die bisherige Regelungslücke, welche Auswirkungen Ausübungsbedingungen auf den beizulegenden Zeitwert von in bar erfüllten anteilsbasierten Vergütungen haben, wurde geschlossen, indem festgelegt wurde, dass in diesem Fall dem gleichen Ansatz zu folgen ist wie bei der Bilanzierung von in Eigenkapitaltiteln erfüllten Vergütungen. So sind Marktbedingungen und Nichtausübungsbedingungen im beizulegenden Zeitwert zu berücksichtigen, Dienstbedingungen und andere Leistungsbedingungen hingegen im Mengengerüst. Des Weiteren besteht nun eine Ausnahmeregelung für anteilsbasierte Vergütungen, bei der das Unternehmen die anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit Steuereinbehalt erfüllt. Diese anteilsbasierte Vergütung ist zukünftig komplett als in Eigenkapitaltiteln erfüllt zu klassifizieren, sofern sie als in Eigenkapital erfüllt klassifiziert worden wäre, wenn sie nicht das Merkmal der Erfüllung mit Steuereinbehalt aufgewiesen hätte. Es wurde zudem klargestellt, dass bei einer in bar erfüllten Vergütungstransaktion, die aufgrund der Änderungen der Bedingungen zu einer in Eigenkapitaltiteln erfüllten Vergütungstransaktion umgewandelt wird, zunächst die ursprünglich für die in bar erfüllte Vergütung angesetzte Schuld auszubuchen ist. Anschließend muss die in Eigenkapitaltiteln erfüllte Vergütung mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Modifizierung in dem Maß angesetzt werden, in dem bis zum Änderungszeitpunkt Leistungen erbracht wurden. Differenzen zwischen dem Buchwert der Schuld und dem im Eigenkapital erfassten Betrag sind sofort erfolgswirksam zu erfassen. Die beschriebenen Änderungen an IFRS 2 treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Vorbehaltlich eines entsprechenden EU-Endorsements wird die CECONOMY AG die Regelungen erstmals am 1. Oktober 2018 anwenden. Diese Änderungen werden prospektiv bei entsprechenden Transaktionen der CECONOMY AG angewendet. IFRS 9 (Finanzinstrumente) Durch den neuen Standard IFRS 9 (Finanzinstrumente) werden in Zukunft die derzeitigen Regelungen des IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten ersetzt. Finanzinstrumente sind anzusetzen, wenn das bilanzierende Unternehmen Vertragspartner wird und damit Rechte aus dem Finanzinstrument erwirbt oder vergleichbare Pflichten eingeht. Die Erstbewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten erfolgt prinzipiell zum beizulegenden Zeitwert, gegebenenfalls angepasst um Transaktionskosten. Lediglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne bedeutsame Finanzierungskomponente werden zum Transaktionspreis angesetzt. Zum Ansatzzeitpunkt sind Regelungen zur Klassifizierung zu berücksichtigen. Mit der Klassifizierung eines finanziellen Vermögenswerts und einer finanziellen Verbindlichkeit ist wie nach IAS 39 seine Folgebewertung verknüpft. Die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt auf Grundlage der Eigenschaften der vertraglich festgelegten Cashflows des finanziellen Vermögenswerts sowie des Geschäftsmodells, mit dem das Unternehmen den finanziellen Vermögenswert steuert. Die ursprünglich vier Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte wurden auf zwei Kategorien reduziert: „Finanzielle Vermögenswerte, bilanziert zu fortgeführten Anschaffungskosten“ (Kategorie 1) und „Finanzielle Vermögenswerte, bewertet zum beizulegenden Zeitwert“ (Kategorie 2), wobei letztere Kategorie zwei Unterkategorien kennt. Ist das mit dem finanziellen Vermögenswert (Schuldinstrument) verfolgte Geschäftsmodell auf die Vereinnahmung von Zahlungen wie Tilgung und Zinsen ausgerichtet und sehen die Vertragsbedingungen bestimmbare Zahlungen ausschließlich für Zinsen und Tilgung vor, handelt es sich um ein Finanzinstrument, das grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bilanzieren ist (Kategorie 1). Zielt das Geschäftsmodell auf die Vereinnahmung von Zahlungen und den Verkauf des finanziellen Vermögenswerts ab und sind die Zahlungszeitpunkte vorgegeben, sind die Wertänderungen seines beizulegenden Zeitwerts erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis zu erfassen (Unterkategorie 2 a). Sind die genannten Bedingungen jeweils nicht kumulativ erfüllt, ist der finanzielle Vermögenswert erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten (Unterkategorie 2 b). Die fortgeführten Anschaffungskosten werden nach der Effektivzinsmethode ermittelt, während für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert IFRS 13 (Bewertung zum beizulegenden Zeitwert) heranzuziehen ist. Aufgrund der obigen Klassifizierungskriterien würden Eigenkapitalinstrumente prinzipiell der Unterkategorie 2 b zugeordnet werden. Für Eigenkapitalinstrumente besteht bei Erstansatz jedoch ein unwiderruflich ausübbares Wahlrecht, diese in Unterkategorie 2 a einzuordnen. Zudem können alle nicht ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schuldinstrumente in die Unterkategorie 2 b eingeordnet werden, wenn dadurch Ansatz- oder Bewertungsinkonsistenzen vermieden werden können (Fair-Value-Option). Finanzielle Verbindlichkeiten werden im Regelfall zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt (Kategorie 1). In einigen Fällen, wie bei zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten, ist jedoch eine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgeschrieben (Unterkategorie 2 b). Zudem existiert auch in diesem Fall ein Wahlrecht zur Fair-Value-Option, das heißt die Möglichkeit einer erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Im Unterschied zu finanziellen Vermögenswerten sind bei finanziellen Verbindlichkeiten eingebettete trennungspflichtige Derivate möglich. Bei Vorliegen einer Trennungspflicht wird der Basisvertrag üblicherweise nach den Regeln der Kategorie 1 und das Derivat nach den Regeln der Unterkategorie 2 b bewertet. Anders als im IAS 39 („Incurred Loss Model“) stehen nach IFRS 9 die erwarteten Verluste im Fokus. Dieses „Expected Loss Model“ sieht mit dem „General Approach“ grundsätzlich eine dreistufige Erfassung von Wertminderungen vor. Auf der ersten Stufe sind Wertminderungen zu erfassen, die ihre Ursache in erwarteten Zahlungsstörungen der nächsten zwölf Monate haben. Auf der zweiten Stufe sind die Zahlungsausfälle aus Zahlungsstörungen der gesamten Laufzeit zu erfassen. Die Berechnung dieser Stufe findet auf einem Portfolio gleichartiger Instrumente statt. Finanzinstrumente werden von der ersten in die zweite Stufe übertragen, wenn das Ausfallrisiko seit Zugang signifikant gestiegen ist und ein Mindestausfallrisiko übersteigt. Auf der dritten und letzten Stufe sind Wertminderungen aufgrund von zusätzlichen objektiven Hinweisen hinsichtlich des einzelnen Finanzinstruments zu erfassen. Sofern es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, bestimmte Leasingforderungen oder Contract Assets handelt und in bestimmten weiteren Fällen, kann ein vereinfachter Ansatz (Simplified Approach) angewendet werden, bei dem (ähnlich wie bei Stufe 2) die gesamte Laufzeit maßgeblich ist. Um die Komplexität zu reduzieren und Sicherungsbeziehungen besser bilanziell nachvollziehbar zu machen, wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen. Der Kreis möglicher Grundgeschäfte wurde erweitert. So können beispielsweise mehrere Risikopositionen leichter zu einem Grundgeschäft zusammengefasst und abgesichert werden. Dabei kann die Nettoposition als Grundgeschäft designiert werden, wenn sich bei zusammengefassten Risikopositionen die Risiken zum Teil gegenseitig ausgleichen. Des Weiteren sind nun auch nicht derivative Finanzinstrumente, die in die Unterkategorie 2 b fallen, als Sicherungsinstrument designierbar. Zudem werden für die Messung der Effektivität keine Grenzwerte mehr vorgegeben. Stattdessen ist die Effektivität in Referenz zu den wirtschaftlichen Wechselwirkungen zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft unter der Berücksichtigung von Sicherungsquote und Ausfallrisiko zu beurteilen. Der IFRS 9 tritt für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die CECONOMY AG wird somit die Regelungen erstmals ab dem 1. Oktober 2018 anwenden. Im Rahmen eines Projekts zur Einführung des IFRS 9 bei der CECONOMY AG wurden die Auswirkungen des neuen Standards im Laufe des abgelaufenen Geschäftsjahres weiter analysiert. CECONOMY befindet sich in der Phase der Auswirkungsanalyse. Hierzu wurde in einem ersten Schritt eine Bestandsaufnahme sämtlicher Finanzinstrumente im Konzern zum 30. September 2016 vorgenommen. Anhand ihrer Eigenschaften wurden die Finanzinstrumente anschließend als Fremdkapital-, Eigenkapitalinstrument oder Derivat klassifiziert und im Hinblick auf das Geschäftsmodell und das Vorliegen von ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungsströmen analysiert, um die relevante Bewertungskategorie zu identifizieren. Zudem wurden die qualitativen Auswirkungen der Umstellung auf das Expected-Credit-Loss-Modell je Finanzinstrument und die neuen IFRS-9-Vorschriften für finanzielle Verbindlichkeiten eruiert. CECONOMY hat derzeit ein übersichtliches Portfolio an wenig komplexen Finanzinstrumenten, so wird beispielsweise kein Hedge Accounting betrieben. Daher kann nach derzeitigem Kenntnisstand davon ausgegangen werden, dass primär die Finanzinstrumente betroffen sein werden, bei denen die neuen Impairmentvorschriften in Form des General Approach Anwendung finden. Im nächsten Schritt wird CECONOMY auf Basis der bisherigen Erkenntnisse Simulationen zu quantitativen Implikationen der IFRS-9-Regelungen auf relevante Kennzahlen vornehmen. In diesem Zusammenhang wird zudem die Ausübung der Fair-Value-Option diskutiert werden. Parallel werden die künftigen Anhangangaben sowie notwendige Anpassungen in den Buchhaltungssystemen analysiert. An die Auswirkungsanalyse wird sich die Phase der Implementierung der neuen CECONOMY-IFRS-Bilanzierungsrichtlinie anschließen, um nach dem „Go-live“ als letzte Phase die Finanzinstrumente gemäß IFRS 9 ab dem 1. Oktober 2018 abzubilden. Neben dem von der Accounting-Seite betreuten Projekt läuft ein Implementierungsprojekt für eine neue IT-Lösung im Treasury-Bereich, um die IFRS-9-Bilanzierung und -Bewertung technisch, den Buchhaltungssystemen vorgelagert, unterstützen zu können. Nachträglich zur Verabschiedung des neuen IFRS 9 wurde eine Änderung des Standards veröffentlicht. Sie ändert die Regelungen des IFRS 9 dahingehend, dass auch bei negativen Ausgleichszahlungen das Zahlungsstromkriterium erfüllt ist und somit eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten beziehungsweise erfolgsneutral zum Fair Value möglich ist. Zudem enthält sie die Klarstellung, dass nach Restrukturierung einer finanziellen Verbindlichkeit der Buchwert unmittelbar erfolgswirksam anzupassen ist. Die Änderung an IFRS 9 tritt für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Vorbehaltlich eines entsprechenden EU-Endorsements wird die CECONOMY AG die Regelungen somit erstmals am 1. Oktober 2019 anwenden. Im Rahmen des bereits gestarteten Projekts zur Einführung des IFRS 9 bei der CECONOMY AG finden die Auswirkungen der Änderung Berücksichtigung. IFRS 10 (Konzernabschlüsse) und IAS 28 (Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen) In den derzeitigen Vorschriften zur Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen besteht ein Konflikt zwischen IFRS 10 (Konzernabschlüsse) und IAS 28 (Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen). Während gemäß IAS 28 Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen einem Unternehmen und seinen assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen nur entsprechend den Anteilen nicht nahestehender dritter Investoren am assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen sind, schreibt IFRS 10 eine vollständige Erfolgserfassung beim Verlust der Kontrolle über ein Tochterunternehmen vor. Durch die Änderung wird klargestellt, dass bei Transaktionen mit einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen das Ausmaß der Erfolgserfassung davon abhängt, ob die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne von IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) darstellen. Dabei ist ein Geschäftsbetrieb definiert als ein integriertes Zusammenspiel von Aktivitäten, die Inputfaktoren erfordern und durch Prozesse Outputs generieren. Handelt es sich bei den veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerten um einen Geschäftsbetrieb, ist eine vollständige Erlöserfassung vorzunehmen. Ein Erfolg aus dem Verkauf von Vermögenswerten, die keinen Geschäftsbetrieb darstellen, oder ihre Einbringung an assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen ist hingegen nur entsprechend den Anteilen nicht nahestehender dritter Investoren am assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen. Sofern mehrere Vermögenswerte in separaten Transaktionen veräußert oder eingebracht werden, ist zu prüfen, ob sie einen einzigen Geschäftsbetrieb darstellen und als eine einzige Transaktion zu bilanzieren sind. Das IASB hat den ursprünglichen Anwendungsbeginn für Berichtsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen, aufgehoben. Der Anwendungsbeginn bei der CECONOMY AG ist demnach offen. Da die CECONOMY AG momentan den Regelungen des IFRS 10 folgt, wird es zu entsprechenden Auswirkungen bei künftigen Transaktionen kommen. IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) Der neue IFRS 15 wird IAS 18 (Umsatzerlöse) und IAS 11 (Fertigungsaufträge) sowie zugehörige Interpretationen ersetzen und schreibt ein einheitliches und umfassendes Modell für die Erfassung von Erlösen mit Kunden vor. Der neue Standard sieht ein Fünf-Schritte-Modell vor, mithilfe dessen die Höhe der Umsätze und der Zeitpunkt der Realisierung bestimmt werden sollen. Im ersten Schritt werden die Verträge mit einem Kunden identifiziert. Ein Vertrag im Sinne des IFRS 15 liegt demnach vor, wenn die Vertragspartner diesem zugestimmt haben, die Rechte des Kunden auf Güter und Dienstleistungen und die Zahlungsbedingungen vom Unternehmen identifiziert werden können und die Vereinbarung wirtschaftliche Substanz hat. Zudem muss es wahrscheinlich sein, dass das Unternehmen die Gegenleistung erhält. Hat ein Unternehmen mehr als einen Vertrag (nahezu) gleichzeitig mit demselben Kunden abgeschlossen und sind die Verträge wirtschaftlich miteinander verknüpft, so sind die Verträge zusammenzufassen und wie ein einziger Vertrag zu behandeln. Ein Vertrag im Sinne von IFRS 15 kann grundsätzlich mehrere Leistungsverpflichtungen enthalten. Im zweiten Schritt sind daher mögliche separate Leistungsverpflichtungen innerhalb eines Vertrags zu identifizieren. Eine separate Leistungsverpflichtung liegt vor, wenn das Gut oder die Dienstleistung einzeln abgrenzbar ist. Dies ist der Fall, wenn das Gut oder die Dienstleistung vom Kunden einzeln oder zusammen mit anderen jederzeit verfügbaren Ressourcen genutzt wird und von anderen Zusagen im Vertrag abgegrenzt werden kann. Im dritten Schritt ist der Transaktionspreis zu bestimmen, der der erwarteten Gegenleistung entspricht. Die Gegenleistung kann fixe und variable Komponenten beinhalten. Bei variabler Vergütung ist der erwartete Betrag vorsichtig zu schätzen, wobei der Ansatz entweder mit dem Erwartungswert oder dem wahrscheinlichsten Betrag erfolgt, je nachdem, welcher Wert die Gegenleistung am besten widerspiegelt. Zudem umfasst die Gegenleistung den Zinseffekt, sofern der Vertrag eine wesentliche Finanzierungskomponente enthält, den beizulegenden Zeitwert von nicht zahlungswirksamen Gegenleistungen und die Auswirkungen von Zahlungen, die an den Kunden geleistet werden, wie zum Beispiel Rabatte und Gutscheine. Die Aufteilung des Transaktionspreises auf die separaten Leistungsverpflichtungen erfolgt im vierten Schritt. Grundsätzlich ist der Transaktionspreis auf die einzelnen identifizierten abgrenzbaren Leistungsverpflichtungen im Verhältnis der relativen Einzelveräußerungspreise aufzuteilen. Zur Festlegung der Einzelveräußerungspreise muss auf beobachtbare Daten zurückgegriffen werden. Sofern dies nicht durchführbar ist, sind Schätzungen vorzunehmen. Zu diesem Zweck schlägt IFRS 15 verschiedene Schätzmethoden vor, wonach sich die Schätzung an Marktpreisen für ähnliche Leistungen oder an den erwarteten Kosten zuzüglich eines Aufschlags orientiert. In Ausnahmefällen darf die Schätzung auch auf der Residualwertmethode basieren. Im fünften und letzten Schritt wird im Moment der Erfüllung der Leistungsverpflichtung der Umsatz realisiert. Die Leistungsverpflichtung ist erfüllt, wenn die Kontrolle über das Gut oder die Dienstleistung auf den Kunden übertragen wurde. Die Erfüllung kann sowohl zeitpunkt- als auch zeitraumbezogen erfolgen. Bei einer zeitraumbezogenen Erfüllung sind die Umsatzerlöse so über den Zeitraum zu erfassen, dass die kontinuierliche Übertragung am besten widergespiegelt wird. Neben dem fünfstufigen Modell behandelt IFRS 15 diverse Sonderthemen, wie beispielsweise die Behandlung von Kosten zur Erlangung und Erfüllung eines Vertrags, den Ausweis von aktiven und passiven Vertragsposten, Rückgaberechten, Kommissionsgeschäften sowie von Kundentreue- und Kundenbindungsprogrammen. Zudem wurden die Angabepflichten im Anhang deutlich erweitert. So sind künftig unter anderem qualitative und quantitative Angaben zu Verträgen mit Kunden, zu den wesentlichen Schätzungen und Ermessensentscheidungen sowie zu Veränderungen im Zeitablauf zu machen. Der IFRS 15 tritt für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die CECONOMY AG wird die Regelungen somit erstmals am 1. Oktober 2018 anwenden. Im Rahmen eines Projekts zur Einführung des IFRS 15 bei der CECONOMY AG wurden die Auswirkungen des neuen Standards im Laufe des abgelaufenen Geschäftsjahres weiter analysiert. CECONOMY befindet sich in der Phase der Auswirkungsanalyse. Im ersten Schritt wurden die Geschäftsmodelle in Deutschland identifiziert und vor dem Hintergrund der IFRS-15-Regelungen analysiert, wobei insbesondere das Fünf-Schritte-Modell je Geschäftsmodell durchgegangen wurde. Im Anschluss erfolgte die Bestimmung der notwendigen Anpassungen bei Bilanzierung und Bewertung. Auf Basis der bislang gewonnenen Analyseergebnisse geht CECONOMY davon aus, dass voraussichtlich die Geschäftsmodelle „Vermittlung eines Mobilfunkvertrages mit dem Verkauf eines vergünstigten Mobilfunktelefons“, „Verkauf von Handelsware in Verbindung mit einer kostenlosen Leistung“ und „Verteilung eines Coupons an den Kunden“ im Zusammenhang mit einem der beiden bereits genannten Geschäftsmodelle durch die künftige Umsatzallokation auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise zu einer veränderten Umsatzrealisierung nach IFRS 15 im Vergleich zu IAS 18, wonach die Umsatzallokation auf Basis der Residualwerte erfolgte, führen werden. Derzeit werden die Erkenntnisse aus der Aufnahme der Geschäftsmodelle in Deutschland in einem zweiten Schritt dem gesamten Länderportfolio zur Verfügung gestellt, um zusätzliche Geschäftsmodelle zu identifizieren. Parallel hierzu erfolgte die Eruierung der künftigen Anhangangaben. CECONOMY wird nach IFRS 15 im Anhang einen deutlich größeren Umfang an Angaben machen, insbesondere die geforderte Aufteilung der Umsatzerlöse nach Kategorien kommt ergänzend hinzu. Die Ausgestaltung einer entsprechenden Umsatzmatrix wird aktuell diskutiert. Nach dieser qualitativen Analyse werden im nächsten Schritt die quantitativen Auswirkungen sowie notwendige technische Anpassungen analysiert, um auf dieser Basis die Wahl der Übergangsmethode zu treffen. An die Auswirkungsanalyse wird sich die Phase der Implementierung der neuen CECONOMY-IFRS-Bilanzierungsrichtlinie anschließen, um in der letzten Phase die Umsatzerlöse gemäß IFRS 15 ab dem 1. Oktober 2018 abzubilden („Go-live“). Nachträglich zur Verabschiedung des neuen IFRS 15 wurde eine Klarstellung veröffentlicht. Sie ergänzt die Regelungen des IFRS 15 im Hinblick auf die Identifizierung von Leistungsverpflichtungen, die Prinzipal-Agenten-Abgrenzung sowie die Separierung von Lizenzen und enthält zudem Erleichterungen für den Übergang auf IFRS 15. Die Klarstellung an IFRS 15 tritt für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die CECONOMY AG wird die Regelungen somit erstmals am 1. Oktober 2018 anwenden. Im Rahmen des bereits gestarteten Projekts zur Einführung des IFRS 15 bei der CECONOMY AG finden die Auswirkungen der Klarstellung Berücksichtigung. IFRS 16 (Leasingverhältnisse) Der neue Standard IFRS 16 wird den derzeit geltenden Standard IAS 17 (Leasingverhältnisse) sowie IFRIC 4 (Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält) ersetzen. In den Anwendungsbereich des IFRS 16 fallen grundsätzlich die Nutzungsüberlassung von Vermögenswerten, Miet- und Pachtverträge, Untermietverhältnisse sowie Sale-and-Leaseback-Transaktionen. In Bezug auf das Leasing bestimmter immaterieller Vermögenswerte besteht ein Wahlrecht zur Anwendung des IFRS 16, während beispielsweise Vereinbarungen über Dienstleistungskonzessionen oder das Leasing von natürlichen Ressourcen nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 16 fallen. Die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 stellt im Vergleich zu IAS 17 das Kontrollkriterium in den Vordergrund. So besteht ein Leasingverhältnis, wenn ein Vertrag das Recht einräumt, den Nutzen eines bestimmten Vermögenswerts über einen festgelegten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren. Die wesentliche Neuerung des IFRS 16 im Vergleich zu IAS 17 betrifft die Bilanzierung beim Leasingnehmer. So entfällt bei diesem künftig die Klassifizierung in Operating-Leasing- und Finanzierungs-Leasingverhältnisse. Vielmehr muss der Leasingnehmer zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm der Leasinggeber den Vermögenswert zur Nutzung überlässt, eine Verbindlichkeit und korrespondierend das Nutzungsrecht am Leasingobjekt als sogenanntes Right-of-Use-Asset ansetzen. Der Leasingnehmer hat die Verbindlichkeit in Höhe des Barwerts der zukünftigen Leasingzahlungen anzusetzen. Die Leasingzahlungen setzen sich zusammen aus der Summe aller fixen Leasingzahlungen abzüglich Anreizzahlungen für den Vertragsabschluss. Hinzuzurechnen sind alle index- und zinsbasierten variablen Leasingzahlungen. Zudem sind variable Zahlungen, die wirtschaftlich betrachtet fixe Zahlungen darstellen, sowie erwartete Zahlungen, die aufgrund von Restwertgarantien zu leisten sind, zu berücksichtigen. Kaufpreisoptionen und Mietverlängerungsoptionen sind einzubeziehen, sofern deren Ausübung hinreichend sicher ist. Auch vertraglich vereinbarte Entschädigungszahlungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung seitens des Leasingnehmers müssen erfasst werden, wenn von einer vorzeitigen Vertragsbeendigung ausgegangen wird. Bei der Bewertung ist der dem Leasingverhältnis implizite Zinssatz zu verwenden. Ist dieser vom Leasingnehmer nicht bestimmbar, kann er seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zugrunde legen. Die Leasingverbindlichkeit wird über die Laufzeit mittels Effektivzinsmethode aufgezinst und unter Berücksichtigung der geleisteten Leasingzahlungen fortgeschrieben. Änderungen der Berechnungsparameter, zum Beispiel hinsichtlich der Vertragslaufzeit, der Einschätzung der Ausübung einer Kaufoption oder der erwarteten Leasingzahlungen, führen zu einer Neubewertung der Verbindlichkeit. Das parallel anzusetzende Right-of-Use-Asset ist grundsätzlich mit dem Wert der Verbindlichkeit zu aktivieren. Zudem sind bereits geleistete Leasingzahlungen und direkt zurechenbare Kosten einzubeziehen. Vom Leasinggeber erhaltene Zahlungen, die mit dem Leasing in Verbindung stehen, sind abzuziehen. Wiederherstellungsverpflichtungen aus Leasingverhältnissen sind bei der Bewertung ebenfalls zu berücksichtigen. Das Right-of-Use-Asset kann entsprechend IAS 16 (Sachanlagen) beziehungsweise IAS 40 (Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) zu fortgeführten Anschaffungskosten oder gemäß Neubewertungsmethode folgebewertet werden. Bei Anwendung der fortgeführten Anschaffungskostenmethode ist es planmäßig über die kürzere Periode der Nutzungsdauer oder Vertragslaufzeit abzuschreiben. Ist hingegen bereits zu Beginn des Leasingverhältnisses hinreichend sicher, dass das Eigentum auf den Leasingnehmer übergehen wird, erfolgt die planmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts. IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) ist zu berücksichtigen. Eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit aufgrund von Änderungen der Leasingzahlungen führt korrespondierend zu einer grundsätzlich erfolgsneutralen Anpassung des Right-of-Use-Assets. Den Buchwert übersteigende, negative Anpassungen sind erfolgswirksam zu erfassen. Für den Leasingnehmer sind diverse Wahlrechte vorgesehen. So besteht bei der Bilanzierung und Bewertung ein Wahlrecht zur Portfoliobildung von Verträgen mit gleichen oder ähnlichen Eigenschaften. Zudem existiert ein Wahlrecht, bei kurzfristigen Leasingverträgen (Laufzeit maximal zwölf Monate) und sogenannten Low-Value-Assets den Right-of-Use-Ansatz nicht anzuwenden. Low-Value-Assets sind dabei Bestandteile von Leasingverhältnissen, die einzeln betrachtet unwesentlich für die Geschäftsaktivitäten des Unternehmens sind. Bei Inanspruchnahme dieses Wahlrechts wird der Leasingvertrag vergleichbar zu den bislang geltenden Regelungen des IAS 17 zu Operating-Leasingverhältnissen bilanziert. Im Anhang sind künftig umfangreiche qualitative und quantitative Angaben vorzunehmen. Die geänderte Definition eines Leasingverhältnisses gilt auch für den Leasinggeber und kann zu von IAS 17 abweichenden Beurteilungen führen. Im Rahmen der Bilanzierung erfolgt jedoch weiterhin eine Klassifizierung in Operating-Leasing- und Finanzierungs-Leasingverhältnisse. Hier gibt es keine wesentlichen Änderungen durch den IFRS 16 mit Ausnahme von Sale-and-Leaseback-Transaktionen. So muss bei Sale-and-Leaseback-Transaktionen zunächst das verkaufende Unternehmen beurteilen, ob nach IFRS 15 tatsächlich ein Verkauf stattgefunden hat. Ist dies zu bejahen, muss das übertragende Unternehmen ein Right-of-Use-Asset in Höhe des anteiligen Buchwerts des Vermögensgegenstands, gemessen am zurückbehaltenen Nutzungsrecht, bilanzieren. Eine Gewinnrealisierung findet in diesem Fall nur in Höhe des an den Leasinggeber übertragenen Anteils statt. Liegt kein Verkauf vor, wird die Transaktion wie eine Finanzierung behandelt, ohne dass es zu einem Abgang des Vermögenswerts kommt. Der IFRS 16 tritt für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Die CECONOMY AG wird die Regelungen erstmals erst am 1. Oktober 2019 und damit nicht freiwillig vorzeitig anwenden. Im Rahmen eines Projekts zur Einführung des IFRS 16 bei der CECONOMY AG wurden die Auswirkungen des neuen Standards im Laufe des abgelaufenen Geschäftsjahres weiter analysiert. CECONOMY befindet sich in der Phase der Auswirkungsanalyse. Hierzu wurde in einem ersten Schritt zum 30. Juni 2016 eine Bestandsaufnahme sämtlicher Leasingverträge im Konzern gemacht und die quantitativen Auswirkungen bei einer Umstellung von IAS 17 auf IFRS 16 durch Simulation ermittelt. Da CECONOMY nach aktuellem Stand im Wesentlichen die Position des Leasingnehmers in Operating-Leaseverträgen einnimmt, kann aus den bislang gewonnen Analyseergebnissen davon ausgegangen werden, dass es unter Berücksichtigung des historischen Leasingportfolios im Jahr der Umstellung voraussichtlich zu einem positiven Effekt auf die prognoserelevanten Steuerungsgrößen EBIT und EBITDA kommen wird, wobei die Intensität des Effekts auf das EBIT von der gewählten Übergangsmethode abhängt. Nach ersten vorläufigen Einschätzungen gehen wir für diese Kennzahlen von einem niedrigen bis mittleren zahlungsunwirksamen dreistelligen Millionen-Euro-Betrag im ersten Jahr nach Umstellung unter Berücksichtigung des historischen Leasingportfolios aus. Nach derzeitigem Analysestand wird voraussichtlich der modifiziert rückwirkende Ansatz im Jahr des Übergangs von IAS 17 auf IFRS 16 gewählt und auf eine Aktivierung von kurzfristigen Leasingverträgen und Low-Value-Assets verzichtet werden. Von der Wahl der Übergangsmethode ist abhängig, ob es zu einem negativen Effekt auf das Eigenkapital kommen wird oder ob das Eigenkapital unverändert bleibt. Zusätzlich zu den genannten Effekten wird es im Umstellungsjahr zu einer Bilanzverlängerung voraussichtlich im niedrigen Milliarden-Euro-Bereich kommen. Parallel zu der Auswirkungsanalyse wurde eine Ausschreibung für eine IT-Lösung vorgenommen, die zur Datenerfassung, Bewertung und Erstellung von Anhangangaben für Leasingverhältnisse eingesetzt werden soll. Im derzeit laufenden zweiten Schritt wird die Simulation auf der Datenbasis vom 30. Juni 2017 wiederholt. Bei der Ermittlung der wesentlichen Kennzahlen fließen bereits die vorläufig getroffenen Entscheidungen bezüglich der Wahlrechtsausübungen mit ein. Anschließend wird eine Überprüfung der getroffenen Wahlrechtsausübungen und die Eruierung der künftigen Anhangangaben erfolgen. Im nächsten Schritt wird die Implementierung der IT-Lösung in Verbindung mit der neuen CECONOMY-IFRS-Bilanzierungsrichtlinie im Fokus stehen, während in der letzten Phase – dem „Go-live“ – die Leasingverträge ab 1. Oktober 2019 gemäß IFRS 16 abgebildet werden. IAS 7 (Kapitalflussrechnungen) Künftig sind gemäß der Änderung des IAS 7 im Rahmen der „Initiative zu Angaben“ die folgenden Veränderungen im Fremdkapital als Ergebnis von Finanzierungstätigkeiten anzugeben: Veränderungen bei den Cashflows aus Finanzierungstätigkeit, Veränderungen als Ergebnis der Erlangung beziehungsweise des Verlusts von Beherrschung über Tochter- oder andere Unternehmen, Auswirkungen von Wechselkursänderungen, Änderungen von beizulegenden Zeitwerten und sonstige Änderungen. Dabei sind Finanzschulden definiert als solche, deren Zahlungsvorgänge in der Kapitalflussrechnung als Cashflows aus Finanzierungstätigkeit klassifiziert wurden oder werden. Des Weiteren sind Veränderungen in den Finanzschulden getrennt von Veränderungen anderer Vermögenswerte und Schulden anzugeben. Die beschriebenen Änderungen an IAS 7 treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Die CECONOMY AG wird somit die Regelungen erstmals am 1. Oktober 2017 anwenden und ihren Ausweis entsprechend erweitern. Weitere IFRS-Änderungen Die erstmalige Anwendung der übrigen in der Tabelle aufgeführten Standards und Interpretationen sowie anderer in den jährlichen Verbesserungen geänderter Standards wird nach derzeitiger Einschätzung zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns führen. Schätzungsänderung Im Rahmen der Aktivierung von Anschaffungsnebenkosten zur Ermittlung des Wertansatzes von Vorräten führte ebenfalls eine Neueinschätzung zu einem positiven Effekt von 14 Mio. € im fortgeführten Bereich, der bereits zum 31. März 2017 auftrat. In den Folgeperioden werden daraus keine Effekte erwartet. Segmentberichterstattung Zum 13. Juli 2017 wurde das Lebensmittelgroß- und -einzelhandelsgeschäft – und damit die Berichtssegmente METRO Cash & Carry und Real (einschließlich der sonstigen zugehörigen Immobilien- und Holdingaktivitäten) – vom jetzigen Konzern CECONOMY getrennt. Infolgedessen ergaben sich Veränderungen für die Segmentberichterstattung. Wir verweisen dazu auf die Ausführungen zur Spaltung und zur Segmentberichterstattung. Ausgliederung und Abspaltung bei der ehemaligen METRO GROUP Im Laufe des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die im März 2016 angekündigte Spaltung der ehemaligen METRO GROUP in zwei rechtlich unabhängige börsennotierte Unternehmen im Wege einer Ausgliederung und Abspaltung (im Folgenden „Spaltung“) abgeschlossen. Dabei wurden zunächst das Lebensmittelgroß- und -einzelhandelsgeschäft einschließlich Immobilien sowie die damit verbundenen Steuerungs- und Serviceaktivitäten von der ehemaligen METRO AG auf die METRO Wholesale & Food Specialist AG (im Folgenden: MWFS AG) übertragen. In der ehemaligen METRO AG ist der Geschäftsbereich Consumer Electronics verblieben. Im Anschluss an die Spaltung firmierte die ehemalige METRO AG um in CECONOMY AG. Die MWFS AG firmierte danach ihrerseits um in METRO AG. > Ein Schaubild, das die Bezeichnungen vor, während und nach der Spaltung verdeutlicht, findet sich im Kapitel „Rückblick“. Mit Beschlussfassung und Zustimmung der Hauptversammlung der ehemaligen METRO AG zum Spaltungsvertrag am 6. Februar 2017 wurde der Geschäftsbereich METRO Wholesale & Food Specialist (MWFS) gemäß IFRS 5 (Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche) in der Konzernbilanz der ehemaligen METRO AG separat als nicht fortgeführte Aktivitäten bis zum Wirksamwerden der Abspaltung ausgewiesen. Ab diesem Zeitpunkt wurden die einzelnen Vermögenswerte und Schulden des Geschäftsbereichs MWFS in der Konzernbilanz der ehemaligen METRO AG nicht weiter abgeschrieben und zum niedrigeren Wert von Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Die Vorjahreswerte zum 30. September 2016 wurden in der Bilanz gemäß IFRS 5 nicht angepasst. In der Gewinn- und Verlustrechnung 2016/17 ist das Ergebnis des Geschäftsbereichs MWFS gesondert als Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen. In der Kapitalflussrechnung werden die Zahlungsströme des Geschäftsbereichs MWFS ebenfalls als nicht fortgeführte Aktivitäten gezeigt. Die Vorjahreswerte von Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kapitalflussrechnung wurden entsprechend angepasst. Gleichzeitig war mit Beschlussfassung auf der Hauptversammlung gemäß IFRIC 17 (Sachdividende an Eigentümer) eine Verbindlichkeit aus Sachdividende gegenüber den Aktionären der ehemaligen METRO AG in Höhe von 8,16 Mrd. € erfolgsneutral zu erfassen. Diese wurde mit dem beizulegenden Zeitwert der zu übertragenden Vermögenswerte bewertet und entsprach zu diesem Zeitpunkt 90 Prozent des Zeitwerts des Geschäftsbereichs MWFS. Der Wert der bei der ehemaligen METRO AG zurückbleibenden unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung an der MWFS AG blieb dabei unberücksichtigt. Die Buchung erfolgte gegen das Eigenkapital, was eine Eigenkapitalreduktion in gleicher Höhe zur Folge hatte. Dies führte dazu, dass die ehemalige METRO AG vom 6. Februar 2017 bis zur Entkonsolidierung des Geschäftsbereichs MWFS vorübergehend ein negatives Eigenkapital aufwies. Im folgenden Zeitraum bis zum Entkonsolidierungszeitpunkt wurde die Sachdividendenverbindlichkeit erfolgsneutral folgebewertet. Zum 30. Juni 2017 wurde zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Verbindlichkeit erstmals ein Level-2-Bewertungsverfahren des IFRS 13 angewendet. Die Ableitung des beizulegenden Zeitwertes erfolgte aus Marktdaten. Dafür wurde im ersten Schritt auf den Börsenwert der neuen MWFS-AG-Aktie abgestellt, der sich mit Börsengang am 13. Juli 2017 gebildet hat. Im zweiten Schritt wurde der Börsenwert auf Grundlage der Entwicklung des Gesamtbörsenwerts der damaligen METRO AG (jetzt: CECONOMY AG) vor Börsengang der MWFS AG zum Stichtag 30. Juni 2017 ermittelt. Im Ergebnis ergab sich ein beizulegender Zeitwert für die Verbindlichkeit aus Sachausschüttung in Höhe von 5,88 Mrd. €. Die erfolgsneutrale Verminderung der Verbindlichkeit um 2,28 Mrd. € ergibt sich insbesondere aus dem Wechsel des Bewertungsverfahrens, da beim erstmaligen Ansatz und zum 31. März 2017 der Bilanzierung noch ein auf der eigenen Unternehmensplanung beruhendes Bewertungsgutachten zugrunde lag (Bewertungsverfahren des Level 3). Entsprechend wurden die als nicht fortgeführte Aktivitäten separat ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erneut bewertet. Die Bewertung gemäß IFRS 5 folgte dem Grundsatz der Bewertung zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Bei den Neubewertungen ergab sich kein Abwertungsbedarf. Die Entkonsolidierung des Geschäftsbereichs MWFS aus dem Konzern der ehemaligen METRO AG erfolgte mit dem Wirksamwerden der Abspaltung und der Eintragung in das Handelsregister im Juli 2017. Dabei wurden die Sachdividendenverbindlichkeit und die als nicht fortgeführte Aktivitäten separat ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden ausgebucht. Dem stehen die Einbuchungen der zehnprozentigen Beteiligung an der MWFS AG sowie der Beteiligung an der METRO PROPERTIES in Höhe von 6,61 Prozent gegenüber. Außerdem wurden erstmals aufgrund des Wegfalls der entsprechenden Konsolidierung Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der ehemaligen METRO GROUP und der MWFS GROUP in der Konzernbilanz ausgewiesen. Am 11. August 2017 firmierte die ehemalige METRO AG in CECONOMY AG um. Die MWFS AG übernahm am 18. August 2017 die Firma METRO AG. > Erläuterungen zu den bilanziellen Auswirkungen finden sich in den Kapiteln „Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten“ und „Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte/Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten“ Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss werden außer der CECONOMY AG alle Unternehmen einbezogen, bei denen die CECONOMY AG mittel- oder unmittelbar die Beherrschung innehat, sofern diese Unternehmen einzeln sowie auch insgesamt nicht unbedeutend für den Konzernabschluss sind. Eine Beherrschung liegt vor, wenn die Möglichkeit besteht, durch die Mehrheit der Stimmrechte oder gemäß Satzung, Unternehmensvertrag oder vertraglicher Vereinbarung die Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens auszuüben, um aus dessen Tätigkeit einen Nutzen zu ziehen. Durch die Abspaltung des Lebensmittelgroß- und -einzelhandelsgeschäfts ergaben sich deutliche Änderungen am Konsolidierungskreis der CECONOMY AG. Wir verweisen dazu auf die Ausführungen zur Spaltung. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter bestehen hauptsächlich an der Media-Saturn-Holding GmbH. Eine Aufstellung der wesentlichen Anteile nicht beherrschender Gesellschafter ist unter Nummer 32 zu finden. Es werden mit der CECONOMY AG 462 deutsche (30.09.2016: 654) und 437 internationale (30.09.2016: 643) Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Im Geschäftsjahr 2016/17 hat sich der Konsolidierungskreis wie folgt geändert: Stand 01.10.2016 1.297 Veränderungen im Geschäftsjahr 2016/17 Zugänge nicht fortgeführter Bereich vor Spaltung 42 Abgänge nicht fortgeführter Bereich vor Spaltung 12 Abgänge aufgrund Spaltung 425 Neugründungen 6 Erwerbe fortgeführter Bereich 4 Abgänge fortgeführter Bereich 13 Stand 30.09.2017 899 Die entkonsolidierten Gesellschaften werden bis zum Zeitpunkt ihres Abgangs als Konzernunternehmen berücksichtigt. Die Neugründungen betreffen fünf Gesellschaften in Spanien und eine deutsche Gesellschaft. Die Erwerbe des fortgeführten Bereichs betreffen im Wesentlichen die niederländische ZES-Gruppe (Electronic Repair Logistics B.V.). Die Abgänge des fortgeführten Bereichs betreffen acht Verschmelzungen, vier Liquidationen und eine Veräußerung. Einflüsse aus der spaltungsbedingten Veränderung des Konsolidierungskreises werden, sofern sie von besonderer Bedeutung sind, unter den entsprechenden Abschlussposten gesondert erläutert. Ein verbundenes Tochterunternehmen (30.09.2016: acht, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten acht) wird aus Wesentlichkeitsgründen nicht vollkonsolidiert, sondern zu Anschaffungskosten bilanziert und in der Position Finanzanlagen ausgewiesen. STRUKTURIERTE UNTERNEHMEN CECONOMY hält zum Bilanzstichtag keine Anteile an strukturierten Unternehmen (30.09.2016: elf, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten elf). Bei den zuvor ausgewiesenen strukturierten Unternehmen handelte es sich um Vermietungsgesellschaften. Gegenstand der Vermietungsgesellschaften waren im Wesentlichen der Erwerb sowie die Vermietung und Verwaltung von Vermögenswerten. Beziehungen zu nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen bestehen nicht. NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE BETEILIGUNGEN Drei assoziierte Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen (30.09.2016: 28, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 27) werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Eine weitere Gesellschaft (30.09.2016: drei, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten zwei) wird zu Anschaffungskosten bilanziert, da aus Wesentlichkeitsüberlegungen auf die Anwendung der Equity-Methode verzichtet werden konnte. ANTEILE NICHT BEHERRSCHENDER GESELLSCHAFTER Wesentliche Minderheiten bestehen insbesondere auf Ebene der Teilkonzern-Holding Media-Saturn-Holding GmbH mit Sitz in Ingolstadt mit einem Anteil von 21,62 Prozent. Darüber hinaus gibt es weitere geringfügige Minderheiten in dem Teilkonzern, die in den folgenden Angaben enthalten sind. Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Ebene des Teilkonzerns im Vorjahresvergleich. Die übrigen im Vorjahr noch berichteten wesentlichen Minderheiten sind im Rahmen der Spaltung entkonsolidiert worden. Zum 30. September 2017 bestanden Minderheitenanteile von 21,62 Prozent unverändert zum Vorjahr. Die Minderheitenanteile am Eigenkapital betragen konsolidiert –2 Mio. € nach –24 Mio. € im Vorjahr. Es ist ein Abfluss von Dividenden an Minderheiten in Höhe von 15 Mio. € nach 24 Mio. € im Vorjahr zu verzeichnen. Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Periodenergebnis aus fortgeführten Aktivitäten belaufen sich im aktuellen Jahr auf 34 Mio. € (2015/16: 46 Mio. €). Die auf Ebene des Teilkonzerns generierten Umsätze betragen 22.154 Mio. € (2015/16: 21.870 Mio. €). Die nachstehenden Angaben zu Vermögenswerten und Schulden enthalten die Konsolidierungen auf Ebene des Teilkonzerns, nicht jedoch diejenigen Konsolidierungen auf Ebene des Konzerns. Die langfristigen Vermögenswerte zum 30. September 2017 betragen 1.559 Mio. € (30.09.2016: 1.596 Mio. €), die kurzfristigen Vermögenswerte 5.492 Mio. € (30.09.2016: 4.866 Mio. €), die langfristigen Schulden 210 Mio. € (30.09.2016: 203 Mio. €) und die kurzfristigen Schulden 6.268 Mio. € (30.09.2016: 5.803 Mio. €). Im Vorjahr existierten neben den wesentlichen Minderheiten auf Ebene der Teilkonzern-Holding Media-Saturn-Holding GmbH auch folgende wesentliche Minderheiten innerhalb der nicht fortgeführten Aktivitäten: Übersicht der wesentlichen Tochterunternehmen mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter innerhalb nicht fortgeführter Aktivitäten Mio. € 30.09.2016 Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Name Sitz in % Stand am 30.09.2016 gezahlte Dividende langfristige Vermögenswerte kurzfristige Vermögenswerte METRO Jinjiang Cash & Carry Co., Ltd. Shanghai, China 10,00 9 0 276 738 Übersicht der wesentlichen Tochterunternehmen mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter innerhalb nicht fortgeführter Aktivitäten Mio. € 30.09.2016 Name langfristige Schulden kurzfristige Schulden Umsatz- erlöse Gewinn- anteile METRO Jinjiang Cash & Carry Co., Ltd. 3 856 2.635 4 In der Gesellschafterversammlung der Media-Saturn-Holding GmbH (MSH) müssen zwar Beschlüsse mit mehr als 80 Prozent der abgegebenen Stimmen gefasst werden, jedoch beschränken sich die Kompetenzen der Gesellschafterversammlung im Wesentlichen auf originäre Gesellschafterangelegenheiten. Diese umfassen unter anderem die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlastung der Geschäftsführung, die Bestellung des Abschlussprüfers sowie die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern. Hinsichtlich der Verwendung des Bilanzgewinns ist das in der Satzung der MSH geregelte sogenannte Vollausschüttungsprinzip zu berücksichtigen. Danach ist der Jahresüberschuss der Gesellschaft zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags grundsätzlich in voller Höhe an die Gesellschafter auszuschütten. Eine Abweichung von diesem Prinzip bedarf eines einstimmigen Beschlusses der Gesellschafterversammlung. Zu berücksichtigen ist in Bezug auf die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern zudem einschränkend, dass der CECONOMY ein einseitiges Recht zusteht, einen der Geschäftsführer zu bestellen und abzuberufen. Maßgebliche relevante Unternehmensaktivitäten, wie beispielsweise die Billigung des Budgets der MediaMarktSaturn Retail Group, fallen hingegen nicht in den Verantwortungsbereich der Gesellschafterversammlung, sondern stellen eine Zustimmungskompetenz des bei der MSH existierenden Beirats dar, der mehrheitlich durch CECONOMY besetzt wird und in dem Beschlüsse der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach Köpfen bedürfen. Darüber hinaus gelten insbesondere die gesetzlichen Schutzregelungen für Fälle von Interessenkollisionen. > Eine Übersicht aller wesentlichen Konzerngesellschaften findet sich unter Nummer 55 Übersicht der wesentlichen vollkonsolidierten Konzerngesellschaften. Darüber hinaus erfolgt eine vollständige Auflistung aller Konzerngesellschaften sowie der assoziierten Unternehmen unter Nummer 57 Anteilsbesitz der CECONOMY AG zum 30. September 2017 gemäß § 313 HGB. Konsolidierungsgrundsätze Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Tochterunternehmen werden gemäß IFRS 10 (Konzernabschlüsse) nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Sofern die lokalen Geschäftsjahre einbezogener Tochterunternehmen nicht am Abschlussstichtag der CECONOMY AG am 30. September enden, wurden zum Zwecke der IFRS-Konsolidierung Zwischenabschlüsse aufgestellt. Tochterunternehmen werden grundsätzlich vollkonsolidiert, sofern sie wesentlich für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind. Die Kapitalkonsolidierung wird gemäß IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) nach der Erwerbsmethode vorgenommen. Dabei erfolgt bei Unternehmenszusammenschlüssen die Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs. Nach Aufdeckung der stillen Reserven und stillen Lasten verbleibende positive Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwerte aktiviert. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal pro Jahr – bei Vorliegen von Anhaltspunkten auch unterjährig – auf Wertminderungen hin überprüft. Sofern bei einer Einheit, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, wird der Geschäfts- oder Firmenwert um den Differenzbetrag abgeschrieben. Darüber hinaus werden bei Unternehmenserwerben auch die auf Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallenden stillen Reserven und stillen Lasten aufgedeckt und im Eigenkapital unter der Position „Anteile nicht beherrschender Gesellschafter“ gezeigt. Vom Wahlrecht, die auf die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallenden Geschäfts- oder Firmenwerte zu bilanzieren, wird bei CECONOMY kein Gebrauch gemacht. Negative Unterschiedsbeträge aus einem Unternehmenszusammenschluss werden gemäß IFRS 3 nach Zuordnung stiller Reserven und stiller Lasten sowie nochmaliger Überprüfung in der Periode, in der der Zusammenschluss stattgefunden hat, erfolgswirksam vereinnahmt. Erwerbe von weiteren Anteilen an Gesellschaften, bei denen die Beherrschung bereits erlangt wurde, werden als Eigenkapitaltransaktionen verbucht. Somit erfolgen weder Anpassungen auf den Fair Value der Vermögenswerte und Schulden noch werden Gewinne oder Verluste vereinnahmt. Ein Unterschiedsbetrag zwischen den Kosten des zusätzlichen Anteils und dem Buchwert des Nettovermögens zum Zugangszeitpunkt wird direkt mit dem auf den Erwerber entfallenden Kapital verrechnet. In Einzelabschlüssen konsolidierter Tochterunternehmen getätigte Ab- beziehungsweise Zuschreibungen auf Anteile an konsolidierten Tochterunternehmen werden zurückgenommen. Beteiligungen an assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode gemäß den für die Vollkonsolidierung geltenden Grundsätzen behandelt, wobei ein vorhandener Geschäfts- oder Firmenwert im Beteiligungsansatz enthalten ist. Der Ausweis der Ergebnisse aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und gemeinschaftlichen Tätigkeiten in der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich danach, ob das Beteiligungsunternehmen eine operative oder nicht operative Tätigkeit ausübt. Zu der operativen Tätigkeit zählen sowohl das Handelsgeschäft als auch dabei unterstützende Tätigkeiten (zum Beispiel An-/Vermietung von Handelsimmobilien, Einkauf, Logistik). Ergebnisse von operativen assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und gemeinschaftlichen Tätigkeiten sind im betrieblichen Ergebnis (EBIT) enthalten, Ergebnisse von nicht operativen Unternehmen im Finanzergebnis. Gegebenenfalls abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in den Abschlüssen von Unternehmen, die nach der Equity-Methode bewertet sind, werden beibehalten, sofern sie den konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von CECONOMY nicht wesentlich entgegenstehen. Bei gemeinschaftlichen Tätigkeiten weist jedes der Partnerunternehmen gemäß IFRS 11 seinen Anteil an den gemeinschaftlich gehaltenen Vermögenswerten sowie den gemeinschaftlich entstandenen Verbindlichkeiten in der eigenen Bilanz aus. Konzerninterne Gewinne und Verluste werden eliminiert, Umsatzerlöse, Aufwendungen und Erträge sowie zwischen konsolidierten Konzernunternehmen bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten beziehungsweise Rückstellungen werden konsolidiert. Zwischenergebnisse im Anlage- oder Vorratsvermögen aus konzerninternen Lieferungen werden eliminiert, wenn sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Auf Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern gemäß IAS 12 (Ertragsteuern) abgegrenzt. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen mit nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen werden gegen die Beteiligung in Höhe des Anteils des Konzerns an dem Beteiligungsunternehmen ausgebucht. Bei gemeinschaftlichen Tätigkeiten weist jedes der Partnerunternehmen den eigenen Anteil an den Umsatzerlösen, Erträgen und Aufwendungen, die mit der gemeinschaftlichen Tätigkeit verbunden sind, in seiner Gewinn- und Verlustrechnung aus. Eine Verminderung der Anteile an Tochterunternehmen ist als erfolgsneutrale Eigenkapitaltransaktion in den Gewinnrücklagen darzustellen, solange die Muttergesellschaft weiterhin über eine Beherrschung verfügt. Führt eine Verminderung oder der gesamte Abgang der Anteile zum Verlust der Beherrschung, wird die Vollkonsolidierung des Tochterunternehmens zu dem Zeitpunkt beendet, zu dem das Mutterunternehmen die Möglichkeit der Beherrschung verliert. Sämtliche zuvor vollkonsolidierten Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapitalposten werden zu fortgeführten Konzernbuchwerten ausgebucht. Die Entkonsolidierung der abgehenden Anteile erfolgt gemäß den allgemeinen Regeln zur Entkonsolidierung. Liegt weiterhin eine Restbeteiligung vor, wird diese mit ihrem Fair Value als Finanzinstrument nach IAS 39 oder als Beteiligung, bewertet nach der Equity-Methode gemäß IAS 28, eingebucht. Währungsumrechnung GESCHÄFTSVORFÄLLE IN FREMDWÄHRUNG In den Einzelabschlüssen der Tochterunternehmen werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion bewertet. Zum Abschlussstichtag werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung zum Stichtagskurs bewertet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die zum Fair Value in einer Fremdwährung bewertet sind, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Fair Values gültig war. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Fremdwährung bewertet werden, werden zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Gewinne und Verluste aus bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Wechselkursschwankungen werden grundsätzlich erfolgswirksam berücksichtigt. Währungsumrechnungsdifferenzen aus Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, die als Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb anzusehen sind, sowie aus zur Veräußerung gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten und qualifizierten Absicherungen von Zahlungsströmen werden erfolgsneutral unter den Gewinnrücklagen ausgewiesen. AUSLÄNDISCHE GESCHÄFTSBETRIEBE Die Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen werden gemäß IAS 21 (Auswirkungen von Wechselkursänderungen) nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Als funktionale Währung gilt dabei die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Tochterunternehmen tätig ist. Die einbezogenen Unternehmen betreiben ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht grundsätzlich selbstständig, sodass ihre jeweilige Landeswährung in der Regel die funktionale Währung darstellt. Die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden erfolgt daher zum Stichtagskurs am Bilanzstichtag. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden grundsätzlich mit dem Geschäftsjahresdurchschnittskurs umgerechnet. Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen werden erfolgsneutral behandelt und unter den Gewinnrücklagen gesondert ausgewiesen. Soweit das ausländische Tochterunternehmen nicht vollständig im Besitz des Mutterunternehmens ist, wird der entsprechende Teil der Währungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen. Im Jahr des Abgangs beziehungsweise zum Zeitpunkt der Stilllegung des Geschäftsbetriebs eines ausländischen Tochterunternehmens werden die Währungsdifferenzen erfolgswirksam über das Finanzergebnis aufgelöst. Bei teilweisem Abgang ohne Verlust der Beherrschungsmöglichkeit eines ausländischen Tochterunternehmens wird der entsprechende Teil der kumulierten Währungsdifferenzen den nicht beherrschenden Anteilen zugeordnet. Werden ausländische assoziierte oder gemeinschaftlich geführte Unternehmen teilweise veräußert ohne Verlust des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Führung, wird der entsprechende Teil der kumulierten Währungsdifferenzen erfolgswirksam erfasst. Im Geschäftsjahr 2016/17 war keine funktionale Währung eines einbezogenen Unternehmens als hochinflationär im Sinne des IAS 29 (Rechnungslegung in Hochinflationsländern) klassifiziert. Für die Währungsumrechnung wurden hinsichtlich der Währungen der für CECONOMY wichtigsten Länder, die nicht an der Europäischen Währungsunion teilnehmen, folgende Wechselkurse zugrunde gelegt: Durchschnittskurs je € Stichtagskurs je € 2015/16 2016/17 30.09.2016 30.09.2017 Ägyptisches Pfund EGP 9,25176 18,79223 9,85335 20,78390 Bosnische Mark BAM 1,95583 1,95583 1,95583 1,95583 Britisches Pfund GBP 0,78209 0,87177 0,86103 0,88178 Bulgarischer Lew BGN 1,95583 1,95583 1,95583 1,95583 Chinesischer Renminbi CNY 7,25857 7,52183 7,44630 7,85340 Dänische Krone DKK 7,45069 7,43772 7,45130 7,44230 Hongkong-Dollar HKD 8,62172 8,59544 8,65470 9,22140 Indische Rupie INR 74,22463 72,61794 74,36550 77,06900 Indonesische Rupie IDR 14.923,41000 14.704,02000 14.566,22000 15.888,51000 Japanischer Yen JPY 124,09443 122,90301 113,09000 132,82000 Kasachischer Tenge KZT 370,06902 360,51395 375,52000 402,64000 Kroatische Kuna HRK 7,55920 7,46142 7,52200 7,49500 Marokkanischer Dirham MAD 10,86310 10,85997 10,91235 11,11785 Moldau-Leu MDL 22,09941 21,12759 22,16110 20,74650 Norwegische Krone NOK 9,36916 9,18636 8,98650 9,41250 Pakistanische Rupie PKR 116,46653 116,00002 116,96670 124,35150 Polnischer Złoty PLN 4,33360 4,29356 4,31920 4,30420 Rumänischer Leu RON 4,47856 4,54062 4,45370 4,59930 Russischer Rubel RUB 75,28270 65,71585 70,51400 68,25190 Schwedische Krone SEK 9,35415 9,62646 9,62100 9,64900 Schweizer Franken CHF 1,09130 1,09089 1,08760 1,14570 Serbischer Dinar RSD 122,49388 122,45092 123,29290 119,36590 Singapur-Dollar SGD 1,53280 1,53981 1,52350 1,60310 Tschechische Krone CZK 27,04140 26,67131 27,02100 25,98100 Türkische Lira TRY 3,25276 3,88674 3,35760 4,20130 Ukrainische Hrywnja UAH 27,55541 29,07864 28,94817 31,37857 Ungarischer Forint HUF 312,27877 308,69863 309,79000 310,67000 US-Dollar USD 1,11098 1,10467 1,11610 1,18060 Vietnamesischer Dong VND 24.274,08000 24.607,59000 24.585,96000 26.487,30000 Gewinn- und Verlustrechnung ERTRAGS- UND AUFWANDSREALISIERUNG Die Erfassung von Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt gemäß IAS 18 (Umsatzerlöse), sobald die Leistungen erbracht beziehungsweise die Waren geliefert worden sind. Maßgeblich hierfür ist bei der Lieferung von Waren der Gefahrenübergang auf den Kunden. Falls dem Kunden Rückgabe- und Widerrufsrechte gewährt werden, erfolgt die Erfassung des Umsatzes nur, sofern die Wahrscheinlichkeit der Rückgabe zuverlässig geschätzt werden kann. Dazu werden auf Basis historischer Daten Rückgabequoten ermittelt und auf künftige Rücknahmeverpflichtungen projiziert. Für den auf die erwarteten Rücknahmen entfallenden Anteil wird kein Umsatz ausgewiesen, sondern eine Rückstellung gebildet. Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer, Rabatte und Skonti ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt brutto, das heißt in Höhe der Kundenzahlung (abzüglich Umsatzsteuer und Erlösschmälerungen), wenn die maßgeblichen Chancen und Risiken, die mit dem Verkauf der Güter oder der Erbringung der Dienstleistungen einhergehen, beim Unternehmen liegen. Liegt aus Sicht des Unternehmens ein Kommissionsgeschäft vor, wird der Umsatz netto, das heißt in Höhe der Marge, ausgewiesen. Umsatzerlöse aus Verträgen, die mehrere Vertragskomponenten beinhalten (zum Beispiel Warenverkauf mit zusätzlicher Dienstleistung), werden realisiert, wenn die jeweilige Vertragskomponente erfüllt wird. Die Erlösrealisation erfolgt auf Basis der geschätzten relativen Fair Values der einzelnen Vertragskomponenten. Zuwendungen der öffentlichen Hand, die erfolgsbezogen sind und auf zukünftige Perioden entfallen, sind periodengerecht entsprechend den zugehörigen Aufwendungen zu vereinnahmen. Bereits zugeflossene erfolgsbezogene Zuwendungen für Folgeperioden sind passivisch abzugrenzen und in den Folgeperioden anteilig aufzulösen. Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung beziehungsweise zum Zeitpunkt ihrer Verursachung als Aufwand erfasst. Das Finanzergebnis umfasst primär Zinsen sowie Währungseffekte. Zinsen werden periodengerecht, gegebenenfalls unter Anwendung der Effektivzinsmethode, als Aufwand beziehungsweise Ertrag erfasst. Eine Ausnahme von der erfolgswirksamen Erfassung bilden Fremdkapitalzinsen, die direkt dem Erwerb oder der Herstellung eines sogenannten qualifizierten Vermögenswerts zuzurechnen sind und daher gemäß IAS 23 (Fremdkapitalkosten) zwingend als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts aktiviert werden. Dividenden werden grundsätzlich mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung ertragswirksam vereinnahmt. STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen die tatsächlichen und die latenten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Sie werden prinzipiell erfolgswirksam erfasst, außer sie stehen im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen oder mit einem direkt im Eigenkapital oder im Sonstigen Ergebnis erfassten Posten. Bilanz GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE Geschäfts- oder Firmenwerte werden in Übereinstimmung mit IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) aktiviert. Ein aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierender Geschäfts- oder Firmenwert wird derjenigen Gruppe sogenannter zahlungsmittelgenerierender Einheiten zugeordnet, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen zieht. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit ist gemäß IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) definiert als die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugt, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit innerhalb von CECONOMY ist grundsätzlich ein einzelner Standort. Die Überwachung erfolgt grundsätzlich auf der Ebene der Organisationseinheit pro Land. Die Geschäfts- oder Firmenwerte bei den im Rahmen der Spaltung abgegangenen Vertriebslinien wurden bei METRO Cash & Carry auf der Ebene der drei Kundencluster Horeca, Trader sowie Multispecialists überwacht, bei Real hingegen ebenfalls auf der Ebene der Organisationseinheit Vertriebslinie pro Land. Die Prüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte auf Wertminderung erfolgt daher auf der Ebene der jeweiligen Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten. Die aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte werden regelmäßig einmal pro Jahr – bei Vorliegen von Anhaltspunkten auch unterjährig – auf Wertminderungen hin überprüft. Bei Vorliegen einer Wertminderung wird diese erfolgswirksam erfasst. Zur Ermittlung einer möglichen Wertminderung wird der erzielbare Betrag einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit der Summe der Buchwerte verglichen. Der erzielbare Betrag ergibt sich aus dem höheren Wert aus Nutzungswert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten. Eine Wertminderung für den einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwert liegt nur dann vor, wenn der erzielbare Betrag kleiner als die Summe der Buchwerte ist. Eine Zuschreibung erfolgt bei Wegfall der Gründe einer in Vorperioden vorgenommenen Wertminderung nicht. SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE Entgeltlich erworbene sonstige immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit den Herstellungskosten für ihre Entwicklung gemäß IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte) aktiviert. Die Kosten der Forschungsphase werden hingegen nicht aktiviert, sondern sofort als Aufwand erfasst. Die Herstellungskosten umfassen alle der Entwicklung direkt zurechenbaren Kosten. Dazu können folgende Kosten zählen: Einzelkosten Materialeinzelkosten Fertigungseinzelkosten Sondereinzelkosten der Fertigung Gemeinkosten Materialgemeinkosten (direkt zurechenbar) Fertigungsgemeinkosten Werteverzehr des Anlagevermögens Entwicklungsbezogene Kosten der Verwaltung Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden Fremdkapitalkosten nur einbezogen, falls es sich um einen sogenannten qualifizierten Vermögenswert im Sinne des IAS 23 (Fremdkapitalkosten) handelt. Ein qualifizierter Vermögenswert ist ein nicht finanzieller Vermögenswert, bei dem ein beträchtlicher Zeitraum benötigt wird, um diesen in den beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Die Folgebewertung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte mit einer begrenzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer erfolgt gemäß dem Anschaffungskostenmodell. Das Wahlrecht zur Neubewertung wird nicht ausgeübt. Alle sonstigen immateriellen Vermögenswerte bei CECONOMY mit einer begrenzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer werden planmäßig linear abgeschrieben. Aktivierte selbst erstellte und erworbene Software sowie vergleichbare immaterielle Vermögenswerte werden über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren, Lizenzen werden grundsätzlich über ihre Laufzeit abgeschrieben. Für diese immateriellen Vermögenswerte wird zu jedem Bilanzstichtag geprüft, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Eine Wertminderung wird erfasst, falls der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt. Eine Zuschreibung erfolgt bei Wegfall der Gründe einer in Vorperioden vorgenommenen Wertminderung. Sonstige immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich einem Wertminderungstest unterzogen. Wertminderungen oder Werterhöhungen werden unter Berücksichtigung des Anschaffungskostenprinzips erfolgswirksam erfasst. SACHANLAGEN Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sind mit ihren fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß IAS 16 (Sachanlagen) bewertet. In den Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen sind neben den Einzelkosten direkt zurechenbare Gemeinkosten enthalten. Finanzierungskosten werden ausschließlich bei qualifizierten Vermögenswerten als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Erhaltene Investitionszuschüsse werden gemäß IAS 20 (Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand) berücksichtigt, indem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts um den Betrag des Zuschusses gekürzt werden. Eine passivische Abgrenzung der Zuschüsse erfolgt nicht. Rückbauverpflichtungen werden in Höhe des abgezinsten Erfüllungsbetrags in die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einbezogen. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Sachanlage werden lediglich hinzuaktiviert, sofern diese zu einem höheren zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen für CECONOMY führen. Die planmäßige Abschreibung der Sachanlagen erfolgt ausschließlich linear nach der Anschaffungskostenmethode gemäß IAS 16. Die wahlrechtlich mögliche Neubewertungsmethode kommt nicht zur Anwendung. Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern, auf denen die planmäßigen Abschreibungen beruhen, liegen konzerneinheitlich in den folgenden Bandbreiten: Gebäude 10 bis 33 Jahre Einbauten in gemieteten Gebäuden 8 bis 15 Jahre bzw. kürzere Mietvertragsdauer Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 13 Jahre Maschinen 3 bis 8 Jahre Aktivierte Rückbaukosten werden ratierlich über die Nutzungsdauer des Vermögenswerts abgeschrieben. Bestehen Anhaltspunkte für die Wertminderung einer Sachanlage, wird ein Wertminderungstest gemäß IAS 36 durchgeführt. Liegt dabei der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wird eine Wertminderung für die Sachanlage erfasst. Bei Wegfall der Gründe für die Wertminderung wird eine Zuschreibung auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen. Das wirtschaftliche Eigentum an Leasingobjekten ist in Übereinstimmung mit IAS 17 (Leasingverhältnisse) dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn dieser alle wesentlichen mit dem Leasingobjekt verbundenen Chancen und Risiken trägt (Finanzierungs-Leasingverhältnis). Sofern ein Unternehmen von CECONOMY als Leasingnehmer auftritt und das wirtschaftliche Eigentum ihm zuzurechnen ist, erfolgt die Aktivierung des Leasingobjekts zum Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses in Höhe des Fair Values beziehungsweise des niedrigeren Barwerts der Mindestleasingzahlungen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen – entsprechend vergleichbaren erworbenen Gegenständen des Sachanlagevermögens – planmäßig über die Nutzungsdauer beziehungsweise über die Laufzeit des Leasingverhältnisses, sofern diese kürzer ist. Falls es allerdings hinreichend sicher ist, dass das Eigentum am Leasingobjekt zum Ende der Laufzeit auf den Leasingnehmer übertragen wird, erfolgt die planmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer. Die aus den zukünftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen sind passiviert. Als Leasinggeber bilanziert CECONOMY hingegen eine Forderung. Sofern das wirtschaftliche Eigentum an dem Leasingobjekt nicht auf den Leasingnehmer übertragen wird, liegt ein Operating-Leasingverhältnis vor. Dabei weist der Leasingnehmer keinen Vermögenswert und keine Verbindlichkeit in seiner Bilanz aus, sondern er zeigt lediglich den über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linearisierten Mietaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung, während CECONOMY als Leasinggeber einen Vermögenswert sowie eine Forderung bilanziert. Bei einem Leasingverhältnis über ein Gebäude und ein zugehöriges Grundstück werden diese beiden Elemente grundsätzlich getrennt voneinander betrachtet und als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnis klassifiziert. ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen nach IAS 40 (Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) solche Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden. Sie werden analog zu den Sachanlagen gemäß dem Anschaffungskostenmodell mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen und gegebenenfalls notwendiger Wertminderungen bilanziert. Eine erfolgswirksame Bewertung zum Fair Value gemäß dem Modell des beizulegenden Zeitwerts erfolgt nicht. Die planmäßige Abschreibung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von 15 bis 33 Jahren. Zusätzlich wird der Fair Value dieser Immobilien im Anhang angegeben. Er wird mithilfe anerkannter Bewertungsmethoden unter Prüfung und Berücksichtigung von Projektentwicklungsmöglichkeiten ermittelt. FINANZANLAGEN Sofern es sich dabei nicht um assoziierte Unternehmen im Sinne des IAS 28 (Anteile an assoziierten Unternehmen) oder Gemeinschaftsunternehmen gemäß IFRS 11 (Gemeinschaftliche Vereinbarungen) handelt, werden finanzielle Vermögenswerte (Finanzanlagen) gemäß IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) einer der folgenden Kategorien zugeordnet: ― „Kredite und Forderungen“ ― „Bis zur Endfälligkeit gehalten“ ― „Erfolgswirksam zum Fair Value“ ― „Zur Veräußerung verfügbar“ Beim erstmaligen Ansatz erfolgt die Bewertung eines finanziellen Vermögenswerts zum Fair Value. Bei allen Kategorien, außer der Kategorie „Erfolgswirksam zum Fair Value“, werden die angefallenen Transaktionskosten einbezogen. Der Ansatz erfolgt stets zum Handelstag. Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt gemäß der Zuordnung zu den zuvor genannten Kategorien entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum Fair Value: ― „Kredite und Forderungen“ sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. ― In die Bewertungskategorie „Bis zur Endfälligkeit gehalten“ fallen nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen und einer festgelegten Laufzeit, für die das Unternehmen sowohl die Absicht als auch die Fähigkeit hat, sie bis zum Ende der Laufzeit zu halten. Sie werden ebenfalls mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt. ― Innerhalb der Kategorie „Erfolgswirksam zum Fair Value“ sind alle finanziellen Vermögenswerte als „Zu Handelszwecken gehalten“ klassifiziert, da von der Fair-Value-Option des IAS 39 innerhalb von CECONOMY kein Gebrauch gemacht wird. Um dies deutlich zu machen, wird die gesamte Kategorie im Konzernanhang als „Zu Handelszwecken gehalten“ bezeichnet. „Zu Handelszwecken gehaltene“ Finanzinstrumente sind solche, die entweder mit kurzfristiger Verkaufs- oder Rückkaufabsicht erworben beziehungsweise eingegangen wurden oder die Teil eines Portfolios gemeinsam verwalteter Finanzinstrumente sind, das in der jüngeren Vergangenheit für kurzfristige Gewinnmitnahmen genutzt wurde. Ferner sind derivative Finanzinstrumente, die nicht in einer wirksamen bilanziellen Sicherungsbeziehung stehen, dieser Kategorie zuzuordnen. „Zu Handelszwecken gehaltene“ Finanzinstrumente werden erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. ― Die Kategorie „Zur Veräußerung verfügbar“ stellt eine Restkategorie für diejenigen originären finanziellen Vermögenswerte dar, die keiner der drei anderen Kategorien zugeordnet werden können. Die wahlrechtliche Designation von finanziellen Vermögenswerten in die Kategorie „Zur Veräußerung verfügbar“ erfolgt innerhalb von CECONOMY nicht. „Zur Veräußerung verfügbare“ finanzielle Vermögenswerte werden erfolgsneutral zum Fair Value bewertet. Die Übernahme der erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfassten Wertschwankungen in das Periodenergebnis erfolgt erst zum Zeitpunkt des Abgangs oder im Fall einer nachhaltigen Wertminderung des Vermögenswerts. Beteiligungen gehören der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbar“ an. Wertpapiere sind den Kategorien „Bis zur Endfälligkeit gehalten“, „Zur Veräußerung verfügbar“ oder „Zu Handelszwecken gehalten“ zugeordnet. Ausleihungen sind als „Kredite und Forderungen“ klassifiziert. Finanzielle Vermögenswerte, die als gesichertes Grundgeschäft innerhalb eines Fair-Value-Hedges designiert sind, werden erfolgswirksam mit ihrem Fair Value bilanziert. Eigenkapitalinstrumente, für die kein auf einem aktiven Markt notierter Preis vorliegt und deren Fair Value nicht verlässlich ermittelt werden kann, sowie Derivate auf solche Eigenkapitalinstrumente sind zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Zu jedem Bilanzstichtag werden nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte daraufhin untersucht, ob objektive substanzielle Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen. Zu diesen Hinweisen zählen beispielsweise Verzögerungen oder Ausfälle von Zins- oder Tilgungszahlungen sowie Bonitätsveränderungen des Kreditnehmers. Falls solche Hinweise bestehen, wird die Werthaltigkeit des finanziellen Vermögenswerts überprüft, indem der Buchwert mit dem Barwert verglichen wird. Dabei entspricht der Barwert der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte den erwarteten künftigen Cashflows, diskontiert mit dem bislang verwendeten Effektivzinssatz. Der Barwert der zu Anschaffungskosten bewerteten Eigenkapitalinstrumente der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbar“ entspricht hingegen den mit dem aktuellen Marktzins diskontierten erwarteten zukünftigen Cashflows. Liegt der Barwert unter dem Buchwert, wird eine Wertminderung in Höhe der Differenz erfasst. Sofern Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbar“ bislang erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst wurden, werden diese bis zur Höhe der ermittelten nachhaltigen Wertminderung erfolgswirksam erfasst. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt der Barwert wieder steigt, wird eine Wertaufholung in entsprechender Höhe erfasst. Bei den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten ist die Wertaufholung auf die Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten, die sich ohne die Wertminderung ergeben hätten, begrenzt. In der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbar“ erfolgt die Wertaufholung bei Eigenkapitalinstrumenten erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis, bei Schuldinstrumenten erfolgswirksam bis zur Höhe der zuvor erfolgswirksam erfassten Wertminderung. Darüber hinausgehende Wertsteigerungen bei Schuldinstrumenten sind erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis zu erfassen. Die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte erfolgt, wenn die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus dem Posten erloschen beziehungsweise ausgelaufen sind oder der finanzielle Vermögenswert übertragen wird. SONSTIGE FINANZIELLE UND ANDERE VERMÖGENSWERTE Die in den sonstigen finanziellen und anderen Vermögenswerten ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte, die gemäß IAS 39 der Kategorie „Kredite und Forderungen“ angehören, sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Unter den übrigen Vermögenswerten werden unter anderem derivative Finanzinstrumente ausgewiesen, die gemäß IAS 39 als „Zu Handelszwecken gehalten“ zu klassifizieren sind. Alle anderen Forderungen und Vermögenswerte sind zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Im Rahmen der Rechnungsabgrenzungsposten werden transitorische Abgrenzungen ausgewiesen. LATENTE STEUERANSPRÜCHE UND LATENTE STEUERSCHULDEN Die Ermittlung latenter Steueransprüche und latenter Steuerschulden erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12 (Ertragsteuern) gemäß dem Konzept der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode. Latente Steuern resultieren aus temporären Unterschieden zwischen den im Konzernabschluss angesetzten Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden. Latente Steueransprüche werden zudem für noch nicht genutzte steuerliche Verlust- und Zinsvorträge berücksichtigt. Latente Steueransprüche werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass in der Zukunft ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur Realisierung des entsprechenden Nutzens erzielt wird. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden grundsätzlich saldiert, sofern die ertragsteuerlichen Ansprüche und Schulden gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und sich auf dasselbe Steuersubjekt oder eine Gruppe unterschiedlicher Steuersubjekte beziehen, die ertragsteuerlich gemeinsam veranlagt werden. Die latenten Steueransprüche werden zu jedem Bilanzstichtag neu beurteilt und gegebenenfalls angepasst. Der Ermittlung der latenten Steuern liegen die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen beziehungsweise verabschiedeten gesetzlichen Regelungen. Die Beurteilung der latenten Steuern spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Erwartung von CECONOMY im Hinblick auf die Art und Weise der Realisierung der Buchwerte ihrer Vermögenswerte beziehungsweise Erfüllung ihrer Schulden zum Abschlussstichtag ergeben. VORRÄTE Die als Vorräte bilanzierten Handelswaren werden gemäß IAS 2 (Vorräte) zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten werden entweder auf Basis einer Einzelbewertung der Zugänge aus Sicht des Beschaffungsmarkts oder unter Verwendung der Durchschnittskostenmethode ermittelt. Vergütungen von Lieferanten, die als Anschaffungskostenminderung zu klassifizieren sind, reduzieren den Buchwert der Vorräte. Als Anschaffungsnebenkosten werden sowohl interne als auch externe Kosten berücksichtigt, sofern es sich um dem Anschaffungsprozess direkt zurechenbare Kosten handelt. Die Bewertung der Handelswaren am Bilanzstichtag erfolgt zum jeweils niedrigeren Betrag aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert. Bei den Handelswaren werden individuelle Bewertungsabschläge vorgenommen, sofern der Nettoveräußerungswert niedriger ist als der Buchwert. Als Nettoveräußerungswert werden die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden direkt zurechenbaren Verkaufskosten angesetzt. Wenn die Gründe, die zu einer Abwertung der Handelswaren geführt haben, nicht mehr bestehen, wird eine entsprechende Wertaufholung vorgenommen. Da es sich bei den Vorräten von CECONOMY nie um sogenannte qualifizierte Vermögenswerte handelt, erfolgt bei den Vorräten keine Aktivierung von zurechenbaren Fremdkapitalzinsen gemäß IAS 23 (Fremdkapitalkosten). FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gemäß IAS 39 als „Kredite und Forderungen“ klassifiziert und mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Bestehen an der Einbringlichkeit Zweifel, werden die Kundenforderungen mit dem niedrigeren Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows angesetzt. Neben den erforderlichen Einzelwertberichtigungen wird den erkennbaren Risiken aus dem allgemeinen Kreditrisiko durch Bildung von pauschalierten Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. ERTRAGSTEUERERSTATTUNGSANSPRÜCHE UND ERTRAGSTEUERSCHULDEN Die bilanzierten Ertragsteuererstattungsansprüche und Ertragsteuerschulden betreffen in- und ausländische Ertragsteuern für das laufende Jahr sowie aus Vorjahren. Sie werden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften des jeweiligen Landes ermittelt. Die Ermittlung der Ertragsteuerschulden beinhaltet darüber hinaus die Konsequenzen aus steuerlichen Risiken. Die diesen Risiken zugrunde liegenden Prämissen und Einschätzungen werden regelmäßig überprüft und im Rahmen der Steuerermittlung berücksichtigt. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Schecks, Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und andere kurzfristig liquide finanzielle Vermögenswerte, wie beispielsweise verfügbare Guthaben auf Rechtsanwaltsanderkonten oder unterwegs befindliche Gelder mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten. Sie sind mit den jeweiligen Nennwerten bewertet. ZUR VERÄU SS ERUNG VORGESEHENE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE, SCHULDEN IM ZUSAMMENHANG MIT ZUR VERÄU SS ERUNG VORGESEHENEN VERMÖGENSWERTEN UND NICHT FORTGEFÜHRTE AKTIVITÄTEN Die Klassifizierung als zur Veräußerung vorgesehener langfristiger Vermögenswert gemäß IFRS 5 (Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche) erfolgt, sofern der zugehörige Buchwert vornehmlich durch Veräußerung und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden soll. Ein Verkauf muss grundsätzlich innerhalb der nächsten zwölf Monate geplant und durchführbar sein. Unmittelbar vor der erstmaligen Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten sind die Buchwerte des Vermögenswerts entsprechend den einschlägigen IFRS zu bewerten. Bei Umklassifizierung wird der Vermögenswert zum niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten angesetzt und in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Ebenso werden Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten in der Bilanz separat gezeigt. Ein aufgegebener Geschäftsbereich wird nach IFRS 5 als nicht fortgeführte Aktivität bilanziert, wenn dieser zur Veräußerung vorgesehen ist oder bereits veräußert wurde. Bei einem Geschäftsbereich handelt es sich um einen Unternehmensbestandteil, der einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich darstellt, der Teil eines einzelnen abgestimmten Plans zur Veräußerung eines gesonderten wesentlichen Geschäftszweigs oder geografischen Geschäftsbereichs ist oder der ein Tochterunternehmen darstellt, das ausschließlich mit der Absicht einer Weiterveräußerung erworben wurde. Unmittelbar vor der erstmaligen Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten sind die Buchwerte des Unternehmensbestandteils entsprechend den einschlägigen IFRS zu bewerten. Bei Umklassifizierung wird die nicht fortgeführte Aktivität mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. In Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, Kapitalflussrechnung und Segmentberichterstattung sind nicht fortgeführte Aktivitäten jeweils gesondert dargestellt und im Anhang erläutert. Vorjahreszahlen sind dabei – mit Ausnahme der Bilanz – entsprechend angepasst. Konzerninterne Beziehungen zu nicht fortgeführten Aktivitäten werden in der Bilanz bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung nicht ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Leistungsbeziehungen zwischen den fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten dann als Aufwand/Ertrag innerhalb der fortgeführten Aktivitäten gezeigt, wenn die Leistungsbeziehungen auch nach Entkonsolidierung bestehen bleiben. LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER Zu den Leistungen an Arbeitnehmer gehören: ― Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer ― Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ― Pensionsähnliche Verpflichtungen ― Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ― Anteilsbasierte Vergütungen Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer beinhalten beispielsweise Gehälter und Löhne, Sozialversicherungsbeiträge sowie Urlaubs- und Krankengeld und werden als Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag angesetzt, sobald die mit ihnen verbundene Arbeitsleistung erbracht ist. Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen entweder im Rahmen eines beitragsorientierten oder eines leistungsorientierten Plans. Für beitragsorientierte Pläne wird die periodische Beitragsverpflichtung an den externen Versorgungsträger zeitkongruent mit der Erbringung der Arbeitsleistung des Begünstigten als Altersvorsorgeaufwand erfasst. Versäumte oder im Voraus geleistete Zahlungen an den Versorgungsträger werden als Verbindlichkeit beziehungsweise als Forderung abgegrenzt. Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von über zwölf Monaten werden abgezinst. Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung im Rahmen eines leistungsorientierten Plans erfolgt nach der in IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) vorgeschriebenen Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten. Im Rahmen dieses Anwartschaftsbarwertverfahrens werden unter Berücksichtigung biometrischer Daten sowohl die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen der Gehälter und Renten berücksichtigt. Falls die ermittelte Leistungsverpflichtung oder der Fair Value des Planvermögens zwischen dem Beginn und dem Ende eines Geschäftsjahres aufgrund von erfahrungsbedingten Anpassungen (zum Beispiel bei einer höheren Fluktuationsrate) oder Änderungen der zugrunde liegenden versicherungsmathematischen Annahmen (zum Beispiel beim Diskontierungszinssatz) steigen oder sinken, entstehen daraus sogenannte versicherungsmathematische Gewinne und Verluste. Diese werden erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst. Effekte aus Planänderungen und Plankürzungen werden erfolgswirksam im Dienstzeitaufwand berücksichtigt. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil der Rückstellungszuführung wird als Zinsaufwand innerhalb des Finanzergebnisses ausgewiesen. Sofern Planvermögen vorliegt, ergibt sich die Höhe der Rückstellung grundsätzlich als Differenz zwischen dem Anwartschaftsbarwert und dem Zeitwert des Planvermögens. Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen (wie zum Beispiel Jubiläums- und Sterbegelder) setzen sich zusammen aus dem Barwert der künftig an den Arbeitnehmer beziehungsweise an seine Hinterbliebenen zu leistenden Zahlungen abzüglich etwaiger damit verbundener Vermögenswerte, bewertet zum Fair Value. Die Höhe der Rückstellungen wird mittels versicherungsmathematischer Gutachten gemäß IAS 19 bestimmt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in derjenigen Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie entstehen. Bei den Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses handelt es sich um Abfindungszahlungen an Arbeitnehmer. Sie werden erfolgswirksam als Schuld erfasst, wenn aufgrund einer vertraglichen oder faktischen Verpflichtung Zahlungen an Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu leisten sind. Eine solche Verpflichtung liegt vor, wenn für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein formaler Plan existiert und keine Möglichkeit besteht, sich dem zu entziehen. Liegt die Fälligkeit der Leistung mehr als zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag, ist diese in Höhe ihres Barwerts anzusetzen. Die im Rahmen des anteilsbasierten Vergütungssystems gewährten Aktienprämien sind als „Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich“ gemäß IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) klassifiziert. Für diese werden ratierliche, mit dem Fair Value der eingegangenen Verpflichtungen bewertete Rückstellungen gebildet. Der ratierliche Aufbau der Rückstellungen erfolgt dabei erfolgswirksam als Personalaufwand, über die jeweils zugrunde liegende Sperrfrist verteilt. Der Fair Value wird mithilfe eines Optionspreismodells zu jedem Bilanzstichtag während der Sperrfrist bis zur Ausübung neu berechnet. Die Rückstellung wird entsprechend erfolgswirksam angepasst. Soweit die gewährten anteilsbasierten Vergütungen durch den Abschluss korrespondierender Sicherungsgeschäfte abgesichert wurden, sind die Sicherungsgeschäfte zum Fair Value bewertet und unter den sonstigen finanziellen und anderen Vermögenswerten ausgewiesen. Dabei wird der Teil der Wertschwankung der Sicherungsgeschäfte in dem Maße, in dem sie der Wertschwankung der anteilsbasierten Vergütungen entspricht, erfolgswirksam als Personalaufwand erfasst. Der überschießende Teil der Wertschwankungen wird erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis gezeigt. (SONSTIGE) RÜCKSTELLUNGEN (Sonstige) Rückstellungen werden gemäß IAS 37 (Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen) gebildet, soweit rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die auf zurückliegenden Geschäftsvorfällen oder Ereignissen beruhen und wahrscheinlich zu Vermögensabflüssen führen, die zuverlässig ermittelbar sind. Die Rückstellungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei einer einzelnen Verpflichtung wird hierfür grundsätzlich von dem Erfüllungsbetrag mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen. Ergibt sich bei der Ermittlung der Rückstellung für einen einzelnen Sachverhalt eine Bandbreite gleich wahrscheinlicher Erfüllungsbeträge, so ist die Rückstellung in Höhe des Mittelwerts dieser Erfüllungsbeträge anzusetzen. Für eine Vielzahl gleichartiger Sachverhalte wird die Rückstellung zum Erwartungswert angesetzt, der sich durch die Gewichtung aller möglichen Ergebnisse mit den damit verbundenen Wahrscheinlichkeiten ergibt. Langfristige Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr werden auf den Bilanzstichtag mit einem laufzeitadäquaten Zinssatz abgezinst, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich der Zinseffekte widerspiegelt. Eine entsprechende Abzinsung erfolgt für Rückstellungen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. Rückgriffsansprüche werden nicht mit dem Rückstellungsbetrag verrechnet, sondern separat als Vermögenswert bilanziert, sofern ihre Realisation so gut wie sicher ist. Rückstellungen für belastende Verträge werden gebildet, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung höher sind als der erwartete aus dem Vertrag zufließende wirtschaftliche Nutzen. Zur Ermittlung der Rückstellung für Mietunterdeckung werden die angemieteten Objekte einzeln betrachtet. Für alle geschlossenen oder nicht kostendeckend untervermieteten Objekte erfolgt eine Rückstellungsbildung in Höhe des Barwerts der gesamten Deckungslücke. Für standortbezogene Risiken angemieteter, weiterbetriebener beziehungsweise noch nicht geschlossener Standorte wird darüber hinaus eine Rückstellung gebildet, sofern sich für den jeweiligen Standort aus der aktuellen Unternehmensplanung über die Grundmietzeit eine Unterdeckung der operativen Kosten beziehungsweise eine Mietunterdeckung trotz Berücksichtigung einer möglichen Untervermietung ergibt. Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden angesetzt, soweit zum Bilanzstichtag die faktische Verpflichtung zur Restrukturierung durch Verabschiedung eines detaillierten Restrukturierungsplans und dessen Kommunikation an die Betroffenen formalisiert wurde. Die Restrukturierungsrückstellungen enthalten ausschließlich solche Ausgaben, die zwangsweise im Zuge der Restrukturierung entstehen und nicht mit den laufenden Aktivitäten des Unternehmens im Zusammenhang stehen. Rückstellungen für Garantieleistungen werden auf Grundlage der tatsächlich eingetretenen Garantieleistungen der Vergangenheit sowie der Umsätze des Geschäftsjahres gebildet. FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN Sofern es sich nicht um Verpflichtungen aus Finanzierungs-Leasing-Verhältnissen handelt, werden finanzielle Verbindlichkeiten gemäß IAS 39 einer der folgenden Kategorien zugeordnet: ― „Erfolgswirksam zum Fair Value“ („Zu Handelszwecken gehalten“) ― „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“ Die erstmalige Erfassung finanzieller Verbindlichkeiten sowie die Folgebewertung von „Zu Handelszwecken gehaltenen“ finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt nach den gleichen Vorgaben wie bei den finanziellen Vermögenswerten. In die Kategorie „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“ sind sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten eingeordnet, die nicht „Zu Handelszwecken gehalten“ werden. Sie sind zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt, da die Fair-Value-Option bei CECONOMY nicht angewandt wird. Finanzielle Verbindlichkeiten, die als Grundgeschäft innerhalb eines Fair-Value-Hedges designiert sind, werden erfolgswirksam mit ihrem Fair Value bewertet. Die im Anhang angegebenen Fair Values der finanziellen Verbindlichkeiten sind auf Basis der am Bilanzstichtag für die entsprechenden Restlaufzeiten und Tilgungsstrukturen gültigen Zinssätze ermittelt. Finanzielle Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen sind grundsätzlich mit dem Barwert der zukünftigen Mindestleasingzahlungen zu bewerten. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird nur dann ausgebucht, wenn diese erloschen ist, das heißt, wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. SONSTIGE FINANZIELLE UND ANDERE VERBINDLICHKEITEN Die sonstigen finanziellen und anderen Verbindlichkeiten sind grundsätzlich zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Im Rahmen der Rechnungsabgrenzungsposten werden hier transitorische Abgrenzungen gezeigt. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Sonstiges EVENTUALVERBINDLICHKEITEN Eventualverbindlichkeiten sind einerseits mögliche Verpflichtungen, die aus vergangenen Ereignissen resultieren, deren Existenz jedoch erst durch das Eintreten oder Nichteintreten unsicherer künftiger Ereignisse bestätigt wird, die nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehen. Andererseits stellen Eventualverbindlichkeiten gegenwärtige Verpflichtungen dar, die aus vergangenen Ereignissen resultieren, bei denen ein Ressourcenabfluss jedoch als nicht wahrscheinlich eingeschätzt wird oder deren Höhe nicht ausreichend verlässlich bestimmt werden kann. Solche Verpflichtungen sind nach IAS 37 nicht in der Bilanz zu erfassen, sondern im Anhang anzugeben. Die Ermittlung der Höhe der Eventualverbindlichkeiten orientiert sich an den Grundsätzen der Rückstellungsbewertung. BILANZIERUNG VON DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN UND SICHERUNGSBEZIEHUNGEN (HEDGE ACCOUNTING) Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Risikoreduzierung eingesetzt. Ihr Einsatz erfolgt im Rahmen der Vorgaben der entsprechenden Konzernrichtlinie. Alle derivativen Finanzinstrumente sind gemäß IAS 39 zum Fair Value bilanziert und unter den sonstigen finanziellen und anderen Vermögenswerten beziehungsweise unter den sonstigen finanziellen und anderen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Zur Bewertung der derivativen Finanzinstrumente werden die Interbankenkonditionen gegebenenfalls inklusive der für CECONOMY gültigen Kreditmargen oder Börsenkurse herangezogen. Dabei werden die Mittelkurse am Bilanzstichtag verwendet. Falls keine Börsenkurse herangezogen werden können, wird der Fair Value mittels anerkannter finanzwirtschaftlicher Modelle berechnet. Liegt ein wirksames Sicherungsgeschäft (Hedge Accounting) nach IAS 39 vor, werden Fair-Value-Änderungen von als Fair-Value-Hedges designierten Derivaten und Fair-Value-Änderungen, die sich auf das abgesicherte Risiko des zugehörigen Grundgeschäfts beziehen, erfolgswirksam erfasst. Bei Cashflow Hedges wird der effektive Teil der Fair-Value-Änderung des Derivats erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst. Eine erfolgswirksame Umbuchung in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt erst, wenn das Grundgeschäft erfolgswirksam wird. Der ineffektive Teil der Wertänderung des Sicherungsinstruments wird sofort erfolgswirksam erfasst. VERGÜTUNGEN VON LIEFERANTEN Vergütungen von Lieferanten werden je nach zugrunde liegendem Sachverhalt als Anschaffungskostenminderung, als Kostenerstattung oder als Entgelt für erbrachte Dienstleistungen bilanziert. Die Lieferantenvergütungen werden zum Bilanzstichtag periodengerecht abgegrenzt, sofern sie vertraglich vereinbart sind und die Realisation wahrscheinlich ist. Die Abgrenzungen basieren auf Hochrechnungen, soweit es um Lieferantenvergütungen geht, die an gewisse Kalenderjahresziele gekoppelt sind. Zusammenfassung ausgewählter Bewertungsmethoden Position Bewertungsmethode Aktiva Geschäfts- oder Firmenwerte Anschaffungskosten (Folgebewertung: Impairment-Test) Sonstige immaterielle Vermögenswerte Entgeltlich erworbene sonstige immaterielle Vermögenswerte (Fortgeführte) Anschaffungskosten Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte Herstellungskosten der Entwicklung (Einzelkosten und direkt zurechenbare Gemeinkosten) Sachanlagen (Fortgeführte) Anschaffungskosten Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Fortgeführte) Anschaffungskosten Finanzanlagen „Kredite und Forderungen“ (Fortgeführte) Anschaffungskosten „Bis zur Endfälligkeit gehalten“ (Fortgeführte) Anschaffungskosten „Erfolgswirksam zum Fair Value“ („Zu Handelszwecken gehalten") Erfolgswirksam zum Fair Value „Zur Veräußerung verfügbar“ Erfolgsneutral zum Fair Value Vorräte Niedrigerer Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Fortgeführte) Anschaffungskosten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Nennwert Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte Niedrigerer Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten Passiva Rückstellungen Pensionsrückstellungen Methode der laufenden Einmalprämien (Anwartschaftsbarwertverfahren) Sonstige Rückstellungen Abgezinster Erfüllungsbetrag (mit höchster Eintrittswahrscheinlichkeit) Finanzielle Verbindlichkeiten „Erfolgswirksam zum Fair Value“ („Zu Handelszwecken gehalten“) Erfolgswirksam zum Fair Value „Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten“ (Fortgeführte) Anschaffungskosten Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten Erfüllungsbetrag oder Fair Value Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Fortgeführte) Anschaffungskosten Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen Für die Aufstellung dieses Konzernabschlusses mussten Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen werden, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN Informationen zu bedeutenden Ermessensentscheidungen, die die im vorliegenden Konzernabschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, finden sich in den folgenden Anhangangaben: ― Festlegung des Konsolidierungskreises durch Beurteilung der Beherrschungsmöglichkeiten (Kapitel Konsolidierungskreis); davon betroffen sind neben strukturierten Unternehmen (Special Purpose Entities) insbesondere Beteiligungen, bei denen aufgrund besonderer Satzungsregelungen die Beherrschungsmöglichkeit nicht zwangsläufig mit der einfachen Stimmrechtsmehrheit verbunden ist ― Klassifizierung von Leasingverhältnissen als Finanzierungs-Leasing oder Operating-Leasing – auch bei Sale-and-Leaseback-Transaktionen (Nummer 2 Sonstige betriebliche Erträge und Nummer 20 Sachanlagen) ― Bestimmung, ob CECONOMY bei Umsatztransaktionen als Prinzipal oder Agent handelt (Nummer 1 Umsatzerlöse) ― Einschätzung des erwarteten Zeitpunkts der Durchführung einer Transaktion hinsichtlich der Klassifizierung als „Zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte, Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten und nicht fortgeführten Aktivitäten“ (Nummer 31 Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte/Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten). SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN Informationen zu Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen mit bedeutenden Auswirkungen für den vorliegenden Konzernabschluss sind in den folgenden Anhangangaben enthalten: ― Konzerneinheitliche Festlegung von Nutzungsdauern für abnutzbare Vermögenswerte (Nummer 14 Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen, Nummer 19 Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Nummer 20 Sachanlagen) ― Anlassbezogene Überprüfung der Werthaltigkeit von abnutzbaren Vermögenswerten (Nummer 14 Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen, Nummer 19 Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Nummer 20 Sachanlagen) ― Jährliche Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten (Nummer 18 Geschäfts- oder Firmenwerte – inklusive Sensitivitätsanalyse) ― Einbringlichkeit und Abgrenzung von Forderungen – insbesondere Forderungen an Lieferanten und aus Provisionen (Nummer 24 Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte) ― Periodengerechte Erfassung von Lieferantenvergütungen (Nummer 26 Vorräte und Nummer 24 Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte) ― Realisierbarkeit künftiger Steueransprüche – insbesondere aus Verlustvorträgen (Nummer 25 Latente Steueransprüche/Latente Steuerschulden) ― Bewertung von Vorräten (Nummer 26 Vorräte) ― Ermittlung von Rückstellungen für Pensionen (Nummer 33 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen) ― Ermittlung von sonstigen Rückstellungen – beispielsweise für Mietunterdeckungen und belastende Verträge, Restrukturierungen, Garantieleistungen, Steuern und Risiken aus Prozessen und Verfahren (Nummer 34 Sonstige Rückstellungen [langfristig]/Rückstellungen [kurzfristig]) Obwohl die Schätzungen und Annahmen mit großer Sorgfalt getroffen wurden, können die tatsächlichen Werte in Einzelfällen davon abweichen. Die für den Konzernabschluss verwendeten Schätzungen und Annahmen werden regelmäßig überprüft. Änderungen werden zum Zeitpunkt der besseren Kenntnis berücksichtigt. Kapitalmanagement Ziele der Kapitalmanagementstrategie von CECONOMY sind die Sicherung des Geschäftsbetriebs, die Steigerung des Unternehmenswerts, die Schaffung einer soliden Kapitalbasis zur Finanzierung des zukünftigen Wachstums sowie die Gewährleistung attraktiver Dividendenzahlungen und des Kapitaldienstes. Die Kapitalmanagementstrategie von CECONOMY hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. EIGEN- UND FREMDKAPITAL SOWIE NETTO LIQUIDITÄT/ NETTOVERSCHULDUNG IM KONZERNABSCHLUSS Das Eigenkapital hat eine Höhe von 666 Mio. € (30.09.2016: 5.332 Mio. €), während das Fremdkapital 7.614 Mio. € (30.09.2016: 19.620 Mio. €) beträgt. Die Nettoliquidität beträgt zum 30. September 2017 317 Mio. € (30.09.2016: Nettoverschuldung 2.301 Mio. €, davon nicht fortgeführte Aktivitäten 2.943 Mio. €). Die Veränderung von einer Nettoverschuldung hin zu einer Nettoliquidität ist im Wesentlichen spaltungsbedingt. Mio. € 30.09.2016 30.09.2017 Eigenkapital 5.332 666 Fremdkapital 19.620 7.614 Nettoliquidität (+)/Nettoverschuldung (–) –2.301 317 Finanzschulden (inkl. Finanzierungs-Leasingverhältnissen) 4.759 544 Zahlungsmittel und Zahlungsmittel- äquivalente gemäß Bilanz 2.368 861 Kurzfristige Geldanlagen1 90 0 1 In der Bilanz in den Sonstigen finanziellen und anderen Vermögenswerten (kurzfristig) enthalten LOKALE KAPITALANFORDERUNGEN Die Kapitalmanagementstrategie von CECONOMY zielt stets darauf ab, dass die Konzerngesellschaften eine den lokalen Anforderungen entsprechende Kapitalausstattung haben. Im aktuellen Geschäftsjahr wurden alle extern auferlegten Kapitalanforderungen erfüllt. Diese beinhalten beispielsweise die Einhaltung eines bestimmten Verschuldungsgrads oder einer festen Eigenkapitalquote. Erläuterungen zu Unternehmenszusammenschlüssen Gemäß Kaufvertrag vom 7. Juli 2016 erwarb die ehemalige METRO GROUP zum 1. Februar 2017 von der ETS FR Colruyt SA, Belgien, 100 Prozent der Anteile an Pro à Pro. Die Gruppe besteht aus elf Einzelgesellschaften, die unter der COLRUYT France SAS, Frankreich, zusammengefasst sind. Der Kaufpreis belief sich auf einen unteren bis mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrag und wurde bar geleistet. Die Erstkonsolidierung wurde im zweiten Quartal 2016/17 durchgeführt und war Bestandteil des Segments METRO Cash & Carry. Die Fair Values der erworbenen Vermögenswerte und Schulden der konsolidierten Gruppe setzten sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt zusammen: Mio. € Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte 41 Sachanlagen 61 Latente Steueransprüche 9 Vorräte 53 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 105 Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte (kurzfristig) 22 Ertragsteuererstattungsansprüche 0 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 70 361 Schulden Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 5 Sonstige Rückstellungen 4 Finanzschulden (langfristig) 1 Latente Steuerschulden 17 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 99 Finanzschulden (kurzfristig) 1 Ertragsteuerschulden 0 Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten (kurzfristig) 16 143 Die in den oben dargestellten Vermögenswerten enthaltenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen den jeweiligen vertraglich vereinbarten Beträgen und werden in vollem Umfang als einbringlich angesehen. Die Erstkonsolidierung von Pro à Pro war hinsichtlich der Bestimmung des endgültigen Kaufpreises sowie der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden als vorläufig anzusehen. Aus dem Erwerb von Pro à Pro ergibt sich ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 34 Mio. €, der im Wesentlichen bedingt war durch das künftige Ertragspotenzial, das durch erwartete Synergieeffekte zwischen Pro à Pro und der französischen Großhandelsorganisation von METRO Cash & Carry entstehen sollte. Pro à Pro ist Bestand der nicht fortgeführten Aktivitäten und wurde im Rahmen der Spaltung entkonsolidiert. Ab dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung am 1. Februar 2017 bis zur Entkonsoliderung am 1. Juli 2017 hat Pro à Pro Umsatzerlöse in Höhe von 313 Mio. € (davon mit fremden Dritten 303 Mio. €) und ein Periodenergebnis in Höhe von 2 Mio. € (Jahresüberschuss) erwirtschaftet, das als laufendes Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen wurde. Pro à Pro beschäftigt derzeit 1.826 Mitarbeiter. Unter der Annahme, dass der Unternehmenserwerb zum 1. Oktober 2016 erfolgt wäre, hätte Pro à Pro mit einem Umsatz von 542 Mio. € und einem Periodenergebnis von 5 Mio. € bis zur Entkonsolidierung beigetragen. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. UMSATZERLÖSE Die Umsatzerlöse (netto) resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf von Waren und setzen sich wie folgt zusammen: Mio. € 2015/16 2016/17 Verkauf von Waren 20.569 20.776 Services & Solutions Umsatz 1.301 1.379 21.870 22.155 Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Umsatz um 1,3 Prozent. Als deutlicher Wachstumstreiber hat sich dabei das Wachstum im Onlinegeschäft erwiesen, das im Geschäftsjahr 2016/17 mit 10,9 Prozent zum Gesamtumsatz nach 8,9 Prozent im Vorjahr beigetragen hat. Im Geschäftsjahr 2016/17 wurden 40 Standorte neu eröffnet, davon fünf in Deutschland. Insgesamt zehn Standorte wurden geschlossen. Davon lagen fünf in Russland, jeweils zwei in Belgien und der Türkei und ein Standort in der Schweiz. Das Ladennetz erhöhte sich zum Bilanzstichtag auf 1.053 Standorte. Die Entwicklung der Umsätze nach berichtspflichtigen Geschäftssegmenten ist in der Segmentberichterstattung dargestellt. 2. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE Mio. € 2015/16 2016/17 Mieten einschließlich Erstattungen von Mietnebenkosten 8 8 Kostenerstattungen 56 57 Serviceleistungen an Lieferanten 16 17 Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen 9 6 Erträge aus Entkonsolidierung 0 2 Übrige 84 76 173 167 Die Erträge aus Kostenerstattungen betreffen im Wesentlichen für Dritte erbrachte Dienstleistungen. Serviceleistungen an Lieferanten entfallen im Wesentlichen auf die Segmente West-/Südeuropa mit 14 Mio. € (2015/16: 15 Mio. €) und DACH mit 2 Mio. € (2015/16: 1 Mio. €). Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten insbesondere Erträge aus Schadenersatz in Höhe von 6 Mio. € (2015/16: 9 Mio. €). Darüber hinaus sind unter anderem Erträge aus der Ausbuchung von verjährten Verbindlichkeiten in Höhe von 3 Mio. € (2015/16: 3 Mio. €) sowie Zuschüsse der öffentlichen Hand in Höhe von 3 Mio. € (2015/16: 3 Mio. €) enthalten. 3. VERTRIEBSKOSTEN Mio. € 2015/16 2016/17 Personalkosten 1.857 1.878 Sachkosten 1.969 1.952 3.826 3.830 Im Bereich der Vertriebskosten erhöhten sich die Personalkosten im Wesentlichen aufgrund von gestiegenen Aufwendungen für Abfindungszahlungen. Darüber hinaus verringerten sich die Sachkosten zum einen durch verminderte Werbemaßnahmen. Zum anderen reduzierten sich die Abschreibungen im Geschäftsjahr 2016/17 im Wesentlichen durch rückläufige Wertminderungen. Gegenläufig wirkten sich Aufwendungen für Materialverbrauch, Auflösungen von Rückstellungen und Transportkosten auf die Sachkosten aus. 4. ALLGEMEINE VERWALTUNGSKOSTEN Mio. € 2015/16 2016/17 Personalkosten 233 254 Sachkosten 264 298 497 552 Die allgemeinen Verwaltungskosten haben sich gegenüber dem Vorjahr sowohl im Bereich der Personalkosten als auch im Bereich der Sachkosten erhöht. Ursächlich für den Anstieg der Personalkosten sind im Wesentlichen gestiegene Aufwendungen für Altersversorgung, die primär dadurch bedingt sind, dass im Vorjahresergebnis Erträge aus der Ablösung von Pensionsverpflichtungen in Höhe von 35 Mio. € enthalten waren, denen im aktuellen Geschäftsjahr geringere Ergebnisse aus Plankürzungen in Höhe von 18 Mio. € gegenüberstehen. Ein Anstieg der Beratungsaufwendungen für rechtliche und übrige Dienstleistungen wird zum Teil kompensiert durch einen Rückgang der Aufwendungen für die Beratung im Zusammenhang mit diversen IT-Projekten. 5. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN Mio. € 2015/16 2016/17 Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 9 8 Übrige 1 2 10 10 Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2016/17 liegen auf Vorjahresniveau. Die Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens beinhalten vor allem Aufwendungen aus dem Abgang von Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 8 Mio. € (2015/16: 9 Mio. €). 6. SONSTIGES BETEILIGUNGSERGEBNIS / ERGEBNISANTEIL AUS OPERATIVEN/NICHT OPERATIVEN NACH DER EQUITY-METHODE EINBEZOGENEN UNTERNEHMEN Das Sonstige Beteiligungsergebnis beträgt –5 Mio. € (2015/16: 0 Mio. €). Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der Wertminderung der Anteile an der Locafox GmbH in Höhe von 5 Mio. €. Für die im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2016/17 zugegangene Beteiligung an der Fnac Darty S.A. wurde kein Ergebnis vereinnahmt. Auch auf Grundlage der Kaufpreisallokation ergab sich im Geschäftsjahr 2016/17 kein wesentlicher Effekt aus der Fortschreibung für knapp einen Monat. > Ergänzende Erläuterungen zu den Beteiligungen finden sich unter Nummer 23 Finanzanlagen und nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen. 7. ZINSERTRAG/ZINSAUFWAND Das Zinsergebnis setzt sich wie folgt zusammen: Mio. € 2015/16 2016/17 Zinserträge 27 19 davon aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen (0) (0) davon aus betrieblicher Altersvorsorge (1) (1) davon aus Finanzinstrumenten der Bewertungskategorien gem. IAS 39: Kredite und Forderungen inkl. Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten (15) (15) bis zur Endfälligkeit gehalten (0) (0) zu Handelszwecken gehalten inkl. Derivaten mit Sicherungs- zusammenhang gem. IAS 39 (0) (0) zur Veräußerung verfügbar (0) (0) Zinsaufwendungen –39 –31 davon aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen (–1) (–1) davon aus betrieblicher Altersvorsorge (–17) (–10) davon aus Finanzinstrumenten der Bewertungskategorien gem. IAS 39: zu Handelszwecken gehalten inkl. Derivaten mit Sicherungs- zusammenhang gem. IAS 39 (0) (0) sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (–2) (–2) –12 –11 Die Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten sind den Bewertungskategorien gemäß IAS 39 anhand der Grundgeschäfte zugeordnet. Der leichte Rückgang der Zinserträge resultiert im Wesentlichen aus höheren Zinserträgen im Vorjahreszeitraum für Steuerrückzahlungen und aus Auflösungen von Rückstellungen. Der Rückgang der Zinsaufwendungen resultiert überwiegend aus den Zinsaufwendungen für betriebliche Altersvorsorge. In diesen Aufwendungen sind Zinsaufwendungen aus mittelbaren Versorgungsverpflichtungen in Höhe von 6 Mio. € (2015/16: 9 Mio. €) sowie aus Direktzusagen in Höhe von 3 Mio. € (2015/16: 7 Mio. €) enthalten. 8. ÜBRIGES FINANZERGEBNIS Die sonstigen finanziellen Erträge und Aufwendungen aus Finanzinstrumenten sind den Bewertungskategorien gemäß IAS 39 anhand der Grundgeschäfte zugeordnet. Dabei sind neben Erträgen und Aufwendungen aus der Bewertung von Finanzinstrumenten gemäß IAS 39 auch Bewertungen von Fremdwährungspositionen gemäß IAS 21 berücksichtigt. Mio. € 2015/16 2016/17 Sonstige finanzielle Erträge 33 6 davon aus Wechselkurseffekten (11) (4) davon aus Sicherungsgeschäften (1) (2) Sonstige finanzielle Aufwendungen –42 –16 davon aus Wechselkurseffekten (–13) (–17) davon aus Sicherungsgeschäften (–3) (3) Übriges Finanzergebnis –10 –10 davon aus Finanzinstrumenten der Bewertungskategorien gem. IAS 39: Kredite und Forderungen inkl. Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten (–2) (–13) bis zur Endfälligkeit gehalten (0) (0) zu Handelszwecken gehalten (–2) (5) zur Veräußerung verfügbar (0) (0) sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (–6) (–1) davon aus Fair-Value-Hedges: Grundgeschäfte (0) (0) Sicherungsgeschäfte (0) (0) davon aus Cashflow Hedges: Ineffektivitäten (0) (0) Das Gesamtergebnis aus Wechselkurseffekten sowie aus Bewertungsergebnissen von Sicherungsgeschäften und Sicherungszusammenhängen beträgt –8 Mio. € (2015/16: –4 Mio. €). > Ergänzende Erläuterungen zu möglichen Auswirkungen von Währungsrisiken finden sich unter Nummer 44 Management der finanzwirtschaftlichen Risiken. 9. NETTOERGEBNISSE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN Die wesentlichen Ergebniseinflüsse aus Finanzinstrumenten stellen sich wie folgt dar: 2015/16 Mio. € Beteiligungen Zinsen Fair-Value-Bewertungen Währungsumrechnungen Kredite und Forderungen inkl. Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 0 15 0 2 Bis zur Endfälligkeit gehalten 0 0 0 0 Zu Handelszwecken gehalten inkl. Derivaten mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 0 0 –2 0 Zur Veräußerung verfügbar 0 0 0 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 –2 1 –4 0 13 –1 –2 2015/16 Mio. € Abgänge Wertberichtigungen Sonstiges Nettoergebnis Kredite und Forderungen inkl. Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten –1 –4 0 12 Bis zur Endfälligkeit gehalten 0 0 0 0 Zu Handelszwecken gehalten inkl. Derivaten mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 0 0 0 –2 Zur Veräußerung verfügbar 0 0 0 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 2 0 –2 –4 1 –4 –2 6 2016/17 Mio. € Beteiligungen Zinsen Fair-Value-Bewertungen Währungsumrechnungen Kredite und Forderungen inkl. Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 0 15 0 –13 Bis zur Endfälligkeit gehalten 0 0 0 0 Zu Handelszwecken gehalten inkl. Derivaten mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 0 0 5 0 Zur Veräußerung verfügbar –5 0 0 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 –2 –2 –1 -5 13 3 –13 2016/17 Mio. € Abgänge Wertberichtigungen Sonstiges Nettoergebnis Kredite nd Forderungen inkl. Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 0 –13 0 –11 Bis zur Endfälligkeit gehalten 0 0 0 0 Zu Handelszwecken gehalten inkl. Derivaten mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 0 0 0 5 Zur Veräußerung verfügbar 0 0 0 –5 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 3 0 1 –1 3 –13 1 –12 Die Erträge und Aufwendungen aus Finanzinstrumenten sind den Bewertungskategorien gemäß IAS 39 anhand der Grundgeschäfte zugeordnet. Die Erträge aus Beteiligungen und die Ergebniseffekte aus dem Abgang von Beteiligungen sowie aus Wertminderungen/Zuschreibungen sind im sonstigen Beteiligungsergebnis berücksichtigt. Die Erträge und Aufwendungen aus Zinsen sind Bestandteil des Zinsergebnisses. Fair-Value-Bewertungen sowie Effekte aus sonstigen Finanzaufwendungen und aus der Währungsumrechnung werden im übrigen Finanzergebnis erfasst. Ergebniseffekte aus dem Abgang sonstiger finanzieller Verbindlichkeiten sind Bestandteil des betrieblichen Ergebnisses (EBIT). Ergebniseffekte aus dem Abgang von Vermögenswerten, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert waren, werden im übrigen Finanzergebnis erfasst, soweit es sich nicht um Beteiligungen handelt. Die Aufwendungen aus Wertberichtigungen sind im Wesentlichen Bestandteil des betrieblichen Ergebnisses. > Eine detaillierte Beschreibung der Wertberichtigungen findet sich unter Nummer 28 Wertberichtigungen auf aktivierte Finanzinstrumente. Bei den verbleibenden finanziellen Erträgen und Aufwendungen, die im übrigen Finanzergebnis erfasst werden, handelt es sich überwiegend um Bankprovisionen und ähnliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten stehen. 10. STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind die für die einzelnen Länder erwarteten tatsächlichen Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Mio. € 2015/16 2016/17 Tatsächliche Steuern 177 167 davon Deutschland (118) (118) davon international (59) (49) davon Steueraufwand/-ertrag der laufenden Periode (171) (160) davon Steueraufwand/-ertrag aus Vorperioden (6) (7) Latente Steuern 21 19 davon Deutschland (–8) (19) davon international (29) (0) 198 186 Der angewandte inländische Ertragsteuersatz der CECONOMY AG setzt sich zusammen aus dem Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent sowie dem Gewerbesteuersatz von 14,7 Prozent bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 420 Prozent. Insgesamt ergibt sich daraus ein Gesamtsteuersatz von 30,53 Prozent, der mit den Vorjahreswerten übereinstimmt. Die angewandten ausländischen Ertragsteuersätze basieren auf den in den einzelnen Ländern gültigen Gesetzen und Verordnungen und variieren zwischen 9 Prozent und 34 Prozent (2015/16: 0 bis 38 Prozent) Der latente Steueraufwand des Geschäftsjahres 2016/17 beinhaltet einen Aufwand von 1 Mio. € aus Steuersatzänderungen (2015/16: 1 Mio. € Ertrag). Mio. € 2015/16 2016/17 Latente Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung 21 19 davon aus temporären Differenzen (19) (22) davon aus Verlust- und Zinsvorträgen (2) (–3) Der Ertragsteueraufwand von 186 Mio. € (2015/16: 198 Mio. €), der vollständig auf das Ergebnis gewöhnlicher Geschäftstätigkeit entfällt, ist um 92 Mio. € (2015/16: 110 Mio. €) höher als der erwartete Ertragsteueraufwand von 94 Mio. € (2015/16: 88 Mio. €), der sich bei Anwendung des deutschen Gesamtsteuersatzes (30,53 Prozent) auf das Jahresergebnis des Konzerns vor Ertragsteuern ergäbe. Vom erwarteten zum ausgewiesenen Ertragsteueraufwand ist wie folgt überzuleiten: Mio. € 2015/16 2016/17 Ergebnis vor Steuern 290 308 Erwarteter Ertragsteueraufwand (30,53 %) 88 94 Auswirkungen abweichender nationaler Steuersätze 5 3 Periodenfremde Steueraufwendungen und -erträge 6 7 Steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben 24 28 Auswirkungen nicht angesetzter bzw. wertberichtigter latenter Steuern 72 46 Hinzurechnungen und Kürzungen für lokale Steuern 6 5 Steuerfreie Erträge/Tax Holidays –4 –9 Sonstige Abweichungen 1 12 Ertragsteueraufwand laut Gewinn- und Verlustrechnung 198 186 Konzernsteuerquote 68,4% 60,6% Die sonstigen Abweichungen betreffen im Wesentlichen Veränderungen von permanenten Differenzen bei Beteiligungsbuchwerten. 11. PERIODENERGEBNIS AUS NICHT FORTGEFÜHRTEN AKTIVITÄTEN NACH STEUERN Das laufende Ergebnis der abzuspaltenden und auszugliedernden Geschäftsbereiche (siehe hierzu Kapitel „Spaltung der ehemaligen METRO GROUP“) wurde zusammen mit allen hierauf entfallenden Konsolidierungsbestandteilen in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns in die Position „Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern“ umgegliedert. Die Vorjahreswerte wurden in entsprechender Weise angepasst. Das Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern beinhaltet folgende Bestandteile: Mio. € 2015/16 2016/17 Erlöse 38.044 28.671 Aufwendungen –37.167 –27.818 Laufendes Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten vor Steuern 877 853 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag auf laufendes Ergebnis –361 –397 Laufendes Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern 516 456 Bewertungs-/Veräußerungsergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten vor Steuern 49 576 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag auf Bewertungs-/Veräußerungsergebnis 0 0 Bewertungs-/Veräußerungsergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern 49 576 Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern 565 1.032 Das Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten beträgt 1.032 Mio. €, der darauf entfallende Anteil nicht beherrschender Gesellschafter beträgt 17 Mio. € (2015/16: 13 Mio. €). Es enthält ein nicht zahlungswirksames Bewertungs-/Veräußerungsergebnis nach Steuern in Höhe von 576 Mio. €. Das laufende Ergebnis der nicht fortgeführten Aktivitäten umfasst neun Monate dieser Geschäftstätigkeit (2015/16: zwölf Monate), ferner wurden in Einklang mit IFRS 5 seit Februar 2017 die planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 217 Mio. € ausgesetzt. Das Ergebnis je Aktie aus nicht fortgeführten Aktivitäten beträgt insgesamt 3,11 €. Im Geschäftsjahr 2015/16 führten nachlaufende Effekte aus dem Verkauf des Warenhausgeschäfts an die Hudson’s Bay Company, Toronto, Kanada, im Geschäftsjahr 2014/15 im Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten noch zu einem Ertrag innerhalb des Bewertungs-/Veräußerungsergebnisses von 49 Mio. €. Dieser setzte sich zusammen aus einem Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen für Risiken aus dem Verkauf des Warenhausgeschäfts in Höhe von 36 Mio. € und einem Ertrag von 13 Mio. € aus der Veräußerung von Minderheitsanteilen an einigen Immobiliengesellschaften der Galeria Kaufhof-Gruppe an deren Erwerber. Es stand in vollem Umfang den Anteilseignern der ehemaligen METRO AG zu. In der Überleitung vom Periodenergebnis zum Gesamtergebnis (Sonstiges Ergebnis) sind aus der Bewertung von Pensionsplänen der abgespaltenen und ausgegliederten Geschäftsbereiche 73 Mio. € enthalten. Der hierauf entfallende Ertragsteuereffekt beträgt –19 Mio. €. Aus bisher erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Finanzinstrumenten beinhaltet die Überleitung vom Periodenergebnis zum Gesamtergebnis –69 Mio. €, aus Währungsdifferenzen ausländischer Tochterunternehmen –513 Mio. €. Die hierauf entfallenden Ertragsteuereffekte betragen 20 Mio. € beziehungsweise –11 Mio. €. 12. DEN ANTEILEN NICHT BEHERRSCHENDER GESELLSCHAFTER ZUZURECHNENDES PERIODENERGEBNIS Das den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzurechnende Periodenergebnis betrifft mit 109 Mio. € (2015/16: 118 Mio. €) Gewinnanteile und mit 58 Mio. € (2015/16: 59 Mio. €) Verlustanteile. Im Vorjahr war ein positiver nicht zahlungswirksamer Bestandteil aus der Sanierung von Marktgesellschaften in Höhe von 15 Mio. € enthalten. Im Wesentlichen handelt es sich um Gewinn-/Verlustanteile nicht beherrschender Gesellschafter der MediaMarktSaturn Retail Group. 13. ERGEBNIS JE AKTIE Das Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnenden Periodenergebnisses durch eine gewichtete Zahl ausgegebener Aktien. Eine Mehrdividende wird dabei grundsätzlich bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie vom Periodenergebnis, das den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnen ist, abgezogen. Ein Verwässerungseffekt, der sich aus sogenannten potenziellen Aktien ergeben könnte, ist weder im Berichtszeitraum noch im Vorjahr eingetreten. 2015/16 2016/17 Gewichtete Anzahl der ausgegebenen Stückaktien 326.787.529 326.787.529 Den Anteilseignern der CECONOMY AG zuzurechnendes Periodenergebnis (Mio. €) 599 1.102 Ergebnis je Aktie in € (unverwässert = verwässert) 1,83 3,37 davon aus fortgeführten Aktivitäten 0,14 0,27 davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 1,69 3,11 Das Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Aktivitäten beträgt 0,27 € (2015/16: 0,14 €). Das Ergebnis je Aktie inklusive nicht fortgeführter Aktivitäten beträgt 3,37 € (2015/16: 1,83 €). Im Ergebnis je Aktie inklusive nicht fortgeführter Aktivitäten ist ein nicht zahlungswirksames Bewertungs-/ Veräußerungsergebnis nach Steuern in Höhe von 576 Mio. € enthalten. Darüber hinaus wirken im laufenden Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten 217 Mio. € aus der Aussetzung der planmäßigen Abschreibung seit Februar 2017 im Einklang mit IFRS 5 positiv. Dieser Effekt war ebenfalls nicht zahlungswirksam. 14. PLANMÄSSIGE ABSCHREIBUNGEN UND WERTMINDERUNGEN Die planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen in Höhe von 272 Mio. € (2015/16: 315 Mio. €) beinhalten Wertminderungen in Höhe von 45 Mio. € (2015/16: 83 Mio. €), davon betreffen 20 Mio. € (2015/16: 32 Mio. €) das Sachanlagevermögen sowie 19 Mio. € (2015/16: 49 Mio. €) die sonstigen immateriellen Vermögenswerte. Die Wertminderungen bei den immateriellen Vermögenswerten betreffen im Wesentlichen in Höhe von 17 Mio. € DACH. Beim Sachanlagevermögen betreffen die Wertminderungen im Wesentlichen in Höhe von 11 Mio. € das Segment Osteuropa. Die Aufteilung der Abschreibungsbeträge in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie auf die betroffenen Vermögenswertkategorien stellt sich wie folgt dar: 2015/16 Mio. € Geschäfts- oder Firmenwerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Umsatzkosten 0 41 1 0 davon planmäßige Abschreibungen (0) (5) (1) (0) davon Wertminderungen (0) (36) (0) (0) Vertriebskosten 0 23 216 0 davon planmäßige Abschreibungen (0) (13) (184) (0) davon Wertminderungen (0) (10) (32) (0) Allgemeine Verwaltungskosten 0 15 16 0 davon planmäßige Abschreibungen (0) (12) (16) (0) davon Wertminderungen (0) (3) (0) (0) Sonstige betriebliche Aufwendungen 0 0 0 0 davon Wertminderungen (0) (0) (0) (0) Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen von Finanzanlagen (0) (80) (233) (0) Finanzergebnis 0 0 0 0 davon Wertminderungen (0) (0) (0) (0) Summe 0 80 233 0 davon planmäßige Abschreibungen (0) (31) (201) (0) davon Wertminderungen (0) (49) (32) (0) 2015/16 Mio. € Finanzanlagen1 Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte Summe Umsatzkosten 0 0 42 davon planmäßige Abschreibungen (0) (0) (6) davon Wertminderungen (0) (0) (36) Vertriebskosten 0 0 239 davon planmäßige Abschreibungen (0) (0) (198) davon Wertminderungen (0) (0) (42) Allgemeine Verwaltungskosten 0 0 31 davon planmäßige Abschreibungen (0) (0) (28) davon Wertminderungen (0) (0) (3) Sonstige betriebliche Aufwendungen 0 0 0 davon Wertminderungen (0) (0) (0) Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen von Finanzanlagen (0) (0) (313) Finanzergebnis 3 0 3 davon Wertminderungen (3) (0) (3) Summe 3 0 315 davon planmäßige Abschreibungen (0) (0) (232) davon Wertminderungen (3) (0) (83) 2016/17 Mio. € Geschäfts- oder Firmenwerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Umsatzkosten 0 6 2 0 davon planmäßige Abschreibungen (0) (5) (2) (0) davon Wertminderungen (0) (2) (0) (0) Vertriebskosten 0 26 202 0 davon planmäßige Abschreibungen (0) (9) (183) (0) davon Wertminderungen (0) (17) (20) (0) Allgemeine Verwaltungskosten 0 13 17 0 davon planmäßige Abschreibungen (0) (13) (17) (0) davon Wertminderungen (0) (0) (1) (0) Sonstige betriebliche Aufwendungen 0 0 0 0 davon Wertminderungen (0) (0) (0) (0) Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen von Finanzanlagen (0) (46) (221) (0) Finanzergebnis 0 0 0 0 davon Wertminderungen (0) (0) (0) (0) Summe 0 46 221 0 davon planmäßige Abschreibungen (0) (27) (201) (0) davon Wertminderungen (0) (19) (20) (0) 2016/17 Mio. € Finanzanlagen1 Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte Summe Umsatzkosten 0 0 8 davon planmäßige Abschreibungen (0) (0) (6) davon Wertminderungen (0) (0) (2) Vertriebskosten 0 0 229 davon planmäßige Abschreibungen (0) (0) (192) davon Wertminderungen (0) (0) (36) Allgemeine Verwaltungskosten 0 0 30 davon planmäßige Abschreibungen (0) (0) (29) davon Wertminderungen (0) (0) (1) Sonstige betriebliche Aufwendungen 0 0 0 davon Wertminderungen (0) (0) (0) Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen von Finanzanlagen (0) (0) (267) Finanzergebnis 6 0 6 davon Wertminderungen (6) (0) (6) Summe 6 0 272 davon planmäßige Abschreibungen (0) (0) (228) davon Wertminderungen (6) (0) (45) 1 Enthalten zu Anschaffungskosten bewertete Beteiligungen Von den Wertminderungen in Höhe von 45 Mio. € (2015/16: 83 Mio. €) entfallen auf DACH 18 Mio. € (2015/16: 54 Mio. €), auf Osteuropa 13 Mio. € (2015/16: 23 Mio. €) und auf West-/Südeuropa 8 Mio. € (2015/16: 3 Mio. €). 15. MATERIALAUFWAND In den Umsatzkosten sind Materialaufwendungen für bezogene Waren in Höhe von 17.132 Mio. € (2015/16: 16.902 Mio. €) enthalten. 16. PERSONALAUFWAND Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen: Mio. € 2015/16 2016/17 Löhne und Gehälter 1.900 1.931 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 376 401 davon für Altersversorgung (–8) (11) 2.276 2.333 Die im Personalaufwand aufgeführten Löhne und Gehälter enthalten Aufwendungen für Abfindungen in Höhe von 31 Mio. € (2015/16: 22 Mio. €). Darüber hinaus sind in den Löhnen und Gehältern Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 4 Mio. € (2015/16: 2 Mio. €) enthalten, die ebenfalls Abfindungskomponenten beinhalten. Die kurzfristige variable Vergütung (Short-Term Incentive) stieg leicht von 2 Mio. € auf 3 Mio. € im Geschäftsjahr 2016/17. Ein weiterer Bestandteil der Löhne und Gehälter sind Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen in Höhe von 4 Mio. € (2015/16: 3 Mio. €). Im Vorjahresergebnis waren Erträge aus der Ablösung von Pensionsverpflichtungen in Höhe von 35 Mio. € enthalten, denen im aktuellen Geschäftsjahr geringere Ergebnisse aus Plankürzungen in Höhe von 18 Mio. € gegenüberstehen. Im Jahresdurchschnitt waren im Konzern beschäftigt: Anzahl der Mitarbeiter nach Köpfen 2015/161 2016/17 Arbeiter/Angestellte 66.027 66.081 Auszubildende 2.814 2.723 68.841 68.804 1 Die Angaben für 2015/16 beziehen sich ausschließlich auf die MediaMarktSaturn Retail Group. Hierin sind auf Personenbasis 12.859 (2015/16: 12.274 bezogen auf die MediaMarktSaturn Retail Group) Teilzeitbeschäftigte berücksichtigt. Die Anzahl der im Ausland beschäftigten Mitarbeiter betrug 39.038 (2015/16: 38.947 bezogen auf die MediaMarktSaturn Retail Group). 17. SONSTIGE STEUERN Die sonstigen Steuern (zum Beispiel Grundsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Verbrauch- und Verkehrsteuer) setzen sich wie folgt zusammen: Mio. € 2015/16 2016/17 Sonstige Steuern 23 11 davon aus Umsatzkosten (0) (0) davon aus Vertriebskosten (22) (8) davon aus Allgemeinen Verwaltungskosten (1) (3) Erläuterungen zur Bilanz 18. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE Die Geschäfts- oder Firmenwerte betragen 531 Mio. € (30.09.2016: 3.361 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten: 2.846 Mio. €). Die Veränderung in den fortgeführten Aktivitäten beträgt insgesamt 17 Mio. € und entfällt mit 13 Mio. € im Wesentlichen auf den Zugang der niederländischen ZES-Gruppe (Electronic Repair Logistics B.V.). Wesentliche Anteile der Geschäfts- oder Firmenwerte bestanden zum Berichtsstichtag bei folgenden Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten: 30.09.2016 30.09.2017 WACC WACC Mio. €1 % Mio. € % Media-Saturn Deutschland/ redcoon/RTS 310 6,4 314 6,4 Media-Saturn Italien 72 9,2 72 6,9 Media-Saturn Niederlande/ZES 39 6,5 51 6,4 Media-Saturn Spanien 49 9,3 49 6,8 METRO Cash & Carry Horeca 1.126 6,3 - - Real Deutschland 638 5,1 - - METRO Cash & Carry Multispecialists 630 7,4 - - METRO Cash & Carry Trader 332 9,5 - - Übrige Gesellschaften 165 - 45 - 3.361 531 1 Die Vorjahresangaben wurden zwecks besserer Vergleichbarkeit angepasst. Aufgrund der Vorschriften des IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 wird eine jährliche Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte durchgeführt. Diese erfolgt auf der Ebene einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Diese Gruppe ist grundsätzlich die Organisationseinheit pro Land. Ausnahmen von der Einteilung in Organisationseinheit pro Land bilden Media-Saturn Deutschland, die redcoon-Gruppe und die RTS-Gruppe sowie Media-Saturn Niederlande und die ZES-Gruppe. Diese bilden aufgrund ihrer engen organisatorischen Verzahnung die Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Media-Saturn Deutschland/redcoon/RTS sowie Media-Saturn Niederlande/ZES. Bei der Prüfung auf Werthaltigkeit wird die Summe der Buchwerte der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten dem erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Als erzielbarer Betrag wird der Fair Value abzüglich Verkaufskosten verwendet, der aus diskontierten zukünftigen Cashflows und mithilfe von Eingangsparametern des Levels 3 der Fair-Value-Hierarchie berechnet wird. > Die Beschreibung der Hierarchien der Fair Values ist unter Nummer 41 Buchwerte und Fair Values nach Bewertungskategorien aufgeführt. Die erwarteten Cashflows basieren auf einem qualifizierten Planungsprozess unter Beachtung von unternehmensinternen Erfahrungswerten sowie unternehmensextern erhobenen volkswirtschaftlichen Rahmendaten. Der Detailplanungszeitraum umfasst grundsätzlich drei Jahre. Im Anschluss an den Detailplanungszeitraum wird wie im Vorjahr in der Regel eine Wachstumsrate von 1 Prozent unterstellt. Als Kapitalisierungszinssatz wird der durchschnittliche gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) unter Anwendung des Capital Asset Pricing Model abgeleitet. Hierbei wird für alle im gleichen Geschäftsfeld agierenden Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten eine individuelle Gruppe von Vergleichsunternehmen (Peer Group) unterstellt. Die Kapitalisierungszinssätze bestimmen sich ferner unter Annahme eines Basiszinssatzes von 1,24 Prozent (30.09.2016: 0,9 Prozent) und einer Marktrisikoprämie von 6,75 Prozent (30.09.2016: 6,75 Prozent) in Deutschland sowie eines Beta-Faktors von 0,99 (30.09.2016: 1,03 bis 1,13). Sowohl auf den Eigenkapitalkostensatz als auch auf den Fremdkapitalkostensatz werden jeweils landesspezifische Risikozuschläge auf Basis des Ratings des jeweiligen Landes erhoben. Die individuell für jede Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ermittelten Kapitalisierungszinssätze nach Steuern liegen zwischen 6,4 und 6,9 Prozent (30.09.2016: 5,1 bis 9,5 Prozent). Für die als wesentlich erachteten Geschäfts- oder Firmenwerte wurden bei der vorgeschriebenen jährlichen Werthaltigkeitsprüfung zum 30. Juni 2017 die folgenden Annahmen zur Entwicklung der Umsätze, des EBIT und der für Bewertungszwecke angestrebten EBIT-Marge während des Detailplanungszeitraums getroffen, wobei die EBIT-Marge das Verhältnis des EBIT zu den Umsatzerlösen darstellt. Umsatz EBIT EBIT-Marge Detail- planungs- zeitraum (Jahre) Media-Saturn Deutschland/ redcoon/RTS Leichtes Wachstum Solides Wachstum Solides Wachstum 3 Media-Saturn Italien Solides Wachstum Deutliches Wachstum Deutliches Wachstum 3 Media-Saturn Niederlande/ZES Solides Wachstum Deutliches Wachstum Solides Wachstum 3 Media-Saturn Spanien Solides Wachstum Solides Wachstum Leichtes Wachstum 3 Die vorgeschriebene jährliche Prüfung bestätigte zum 30. Juni 2017 die Werthaltigkeit aller aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte. Zusätzlich zum Impairment-Test wurden für jede Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten drei Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Bei der ersten Sensitivitätsanalyse wurde eine um einen Prozentpunkt geringere Wachstumsrate unterstellt. Im Rahmen der zweiten Sensitivitätsanalyse wurde für jede Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Kapitalisierungszinssatz um jeweils 10 Prozent angehoben. Bei der dritten Sensitivitätsanalyse wurde ein pauschaler Abschlag von 10 Prozent auf das in der Perpetuität angenommene EBIT erhoben. Aus diesen Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen würde für keine der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten eine Wertminderung resultieren. Zum 30. September 2017 ergaben sich keine Hinweise auf eine Wertminderung, sodass die Geschäfts- oder Firmenwerte nicht erneut auf Werthaltigkeit zu überprüfen waren. Mio. € Geschäfts- oder Firmenwerte Anschaffungs- oder Herstellungskosten Stand 01.10.2015 3.928 Währungsumrechnung 0 Zugänge Konsolidierungskreis 60 Abgänge 0 Umgliederungen in IFRS 5 0 Umbuchungen 0 Stand 30.09./01.10.2016 3.988 Währungsumrechnung 1 Zugänge Konsolidierungskreis 17 Abgänge 0 Umgliederungen in IFRS 5 –3.474 Umbuchungen 0 Stand 30.09.2017 531 Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen Stand 01.10.2015 627 Währungsumrechnung 0 Zugänge 0 Zugänge Wertminderungen 0 Abgänge 0 Umgliederungen in IFRS 5 0 Zuschreibungen 0 Umbuchungen 0 Stand 30.09./01.10.2016 627 Währungsumrechnung 1 Zugänge 0 Zugänge Wertminderungen 0 Abgänge 0 Umgliederungen in IFRS 5 –627 Zuschreibungen 0 Umbuchungen 0 Stand 30.09.2017 0 Buchwert 01.10.2015 3.301 Buchwert 30.09.2016 3.361 Buchwert 30.09.2017 531 19. SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE Mio. € Immaterielle Vermögenswerte ohne Geschäfts- oder Firmenwerte (davon selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte) Anschaffungs- oder Herstellungskosten Stand 01.10.2015 1.864 (940) Währungsumrechnung 1 (0) Zugänge Konsolidierungskreis 52 (0) Zugänge 160 (61) Abgänge –84 (–44) Umgliederungen in IFRS 5 0 (0) Umbuchungen –7 (–3) Stand 30.09./01.10.2016 1.986 (954) Währungsumrechnung 7 (0) Zugänge Konsolidierungskreis 5 (0) Zugänge 84 (25) Abgänge –15 (7) Umgliederungen in IFRS 5 –1.683 (–904) Umbuchungen 1 (2) Stand 30.09.2017 386 (70) Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen Stand 01.10.2015 1.399 (793) Währungsumrechnung 1 (0) Zugänge 116 (60) Zugänge Wertminderung 52 (1) Abgänge –72 (–37) Umgliederungen in IFRS 5 0 (0) Zuschreibungen 0 (0) Umbuchungen –7 (–21) Stand 30.09./01.10.2016 1.489 (797) Währungsumrechnung 1 (0) Zugänge 56 (21) Zugänge Wertminderung 19 (0) Abgänge –12 (7) Umgliederungen in IFRS 5 –1.267 (–761) Zuschreibungen 0 (0) Umbuchungen 0 (0) Stand 30.09.2017 285 (50) Buchwert 01.10.2015 464 (147) Buchwert 30.09.2016 497 (157) Buchwert 30.09.2017 100 (20) Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte weisen sowohl begrenzte wirtschaftliche Nutzungsdauern als auch unbegrenzte Nutzungsdauern auf. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden planmäßig abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer, die einem jährlichen beziehungsweise anlassbedingten Impairment-Test zu unterziehen wären, gab es nach der Spaltung nicht mehr. Von den Zugängen in Höhe von 84 Mio. € betreffen 11 Mio. € selbst erstellte Software, 30 Mio. € Konzessionen, Rechte und Lizenzen sowie 43 Mio. € in Entwicklung befindliche Software. Die Zugänge zu den planmäßigen Abschreibungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte enthalten in Höhe von 29 Mio. € planmäßige Abschreibungen aus nicht fortgeführten Aktivitäten, soweit sie auf den Zeitraum bis zur Umgliederung dieser Aktivitäten entsprechend IFRS 5 entfielen. Auf die fortgeführten Aktivitäten von CECONOMY entfielen planmäßige Abschreibungen in Höhe von 27 Mio. € (2015/16: 31 Mio. €). Diese werden mit 13 Mio. € (2015/16: 12 Mio. €) in den allgemeinen Verwaltungskosten, mit 9 Mio. € (2015/16: 13 Mio. €) in den Vertriebskosten und mit 5 Mio. € (2015/16: 5 Mio. €) in den Umsatzkosten ausgewiesen. Die Wertminderungen in Höhe von 19 Mio. € (2015/16: 52 Mio. €) betreffen mit 17 Mio. € (2015/16: 50 Mio. €) erworbene Konzessionen, Rechte und Lizenzen, mit 0 Mio. € (2015/16: 1 Mio. €) selbst erstellte Software sowie mit 2 Mio. € (2015/16: 1 Mio. €) Miet- und Nutzungsrechte. Die als Aufwand erfassten Ausgaben für Forschung und Entwicklung betreffen im Wesentlichen selbst erstellte Software und betragen im Geschäftsjahr 2016/17 0 Mio. € (2015/16: 21 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 21 Mio. €). Für immaterielle Vermögenswerte bestehen – wie im Vorjahr – keine Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen. Es wurden Erwerbsverpflichtungen für immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 3 Mio. € (30.09.2016: 1 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 1 Mio. €) eingegangen. 20. SACHANLAGEN Zum 30. September 2017 wurden Sachanlagen in Höhe von 858 Mio. € (30.09.2016: 8.141 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 7.260 Mio. €) bilanziert. Die Entwicklung der Sachanlagen kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Mio. € Grundstücke und Bauten Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen im Bau Gesamt Anschaffungs- oder Herstellungskosten Stand 01.10.2015 9.629 7.605 217 17.451 Währungsumrechnung –19 –2 0 –21 Zugänge Konsolidierungskreis 1 4 0 5 Zugänge 2901 502 345 1.136 Abgänge –190 –520 –22 –732 Umgliederungen in IFRS 5 –8 0 0 –8 Umbuchungen 128 194 –325 –2 Stand 30.09./01.10.2016 9.832 7.783 215 17.830 Währungsumrechnung 154 16 1 171 Zugänge Konsolidierungskreis 0 2 0 2 Zugänge 26 217 71 314 Abgänge –42 –206 –7 –256 Umgliederungen in IFRS 5 –9.934 4.873 –174 –14.981 Umbuchungen 7 77 –83 1 Stand 30.09.2017 43 3.015 23 3.081 Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen Stand 01.10.2015 4.267 5.220 9 9.496 Währungsumrechnung –18 0 0 –18 Zugänge 319 475 7 801 Zugänge Wertminderungen 13 39 1 53 Abgänge –161 –477 0 –637 Umgliederungen in IFRS 5 –5 0 0 –5 Zuschreibungen 0 –6 0 –6 Umbuchungen –6 10 0 4 Stand 30.09./01.10.2016 4.409 5.262 17 9.688 Währungsumrechnung 30 2 1 33 Zugänge 108 297 1 406 Zugänge Wertminderungen 5 25 0 30 Abgänge –29 –177 0 –206 Umgliederungen in IFRS 5 –4.500 3.205 –19 –7.723 Zuschreibungen –2 –3 0 –5 Umbuchungen –7 7 0 0 Stand 30.09.2017 15 2.207 0 2.222 Buchwert 01.10.2015 5.362 2.384 208 7.955 Buchwert 30.09.2016 5.424 2.520 197 8.141 Buchwert 30.09.2017 27 808 23 858 1Enthalten Umgliederungen von „Zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten“ in die Sachanlagen Der Rückgang des Sachanlagevermögens von 8.141 Mio. € auf 858 Mio. € ist im Wesentlichen spaltungsbedingt. Die Zugänge zu den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen enthalten Abschreibungen aus nicht fortgeführten Aktivitäten in Höhe von 204 Mio. €, soweit sie auf den Zeitraum bis zur Umgliederung dieser Aktivitäten entsprechend IFRS 5 entfielen. Auf CECONOMY entfielen planmäßige Abschreibungen in Höhe von 201 Mio. € (2015/16: 201 Mio. €). Diese werden mit 17 Mio. € (2015/16: 16 Mio. €) in den allgemeinen Verwaltungskosten, mit 183 Mio. € (2015/16: 185 Mio. €) in den Vertriebskosten, mit 2 Mio. € (2015/16: 1 Mio. €) in den Umsatzkosten ausgewiesen. Verfügungsbeschränkungen in Form von Grundpfandrechten und Sicherungsübereignungen für Gegenstände des Sachanlagevermögens liegen nicht vor (30.09.2016: 30 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 30 Mio. €). Für Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden Erwerbsverpflichtungen in Höhe von 15 Mio. € (30.09.2016: 148 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 124 Mio. €) eingegangen. 21. LEASINGVERHÄLTNISSE Vermögenswerte, die CECONOMY im Rahmen eines Finanzierungs-Leasingverhältnisses zur Verfügung stehen, sind in Höhe von 24 Mio. € (30.09.2016: 903 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 890 Mio. €) enthalten. Sie betreffen im Wesentlichen angemietete Gebäude. Finanzierungs-Leasingverhältnisse werden in der Regel über eine Grundmietzeit zwischen zehn und 25 Jahren abgeschlossen und sehen nach Ablauf der Grundmietzeit die Option vor, den Vertrag mindestens einmal für fünf Jahre zu verlängern. Neben den Finanzierungs-Leasingverhältnissen bestehen Miet- beziehungsweise Leasingverhältnisse, die nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt als Operating-Leasingverhältnisse zu qualifizieren sind. Operating-Leasingverhältnisse werden in der Regel über eine Grundmietzeit von bis zu 15 Jahren abgeschlossen. Die Leasingverträge beinhalten Leasingraten, die teilweise auf variablen, teilweise auf fixen Mietzinsen basieren. Die Verpflichtungen aus Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen werden in den Folgeperioden wie folgt fällig: Mio. € Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Finanzierungs-Leasingverhältnisse 30.09.2016 Zukünftig zu leistende Leasingzahlungen (nominal) 173 655 1.074 Abzinsungen –13 –137 –499 Barwert 159 518 574 Operating-Leasingverhältnisse 30.09.2016 Zukünftig zu leistende Leasingzahlungen (nominal) 1.251 3.754 2.947 Mio. € Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Finanzierungs-Leasingverhältnisse 30.09.2017 Zukünftig zu leistende Leasingzahlungen (nominal) 4 12 18 Abzinsungen –1 –2 –1 Barwert 3 11 18 Operating-Leasingverhältnisse 30.09.2017 Zukünftig zu leistende Leasingzahlungen (nominal) 647 1.700 451 Die Rückgänge in den zukünftig zu leistenden Leasingzahlungen aus Operating- und Finanzierungs-Leasingverhältnissen in den drei Zeiträumen resultieren aus der Entkonsolidierung des nicht fortgeführten Bereichs. Die zukünftig zu leistenden Leasingzahlungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen enthalten für die Ausübung günstiger Kaufoptionen erforderliche Kaufpreiszahlungen in Höhe von 9 Mio. € (30.09.2016: 28 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 19 Mio. €). Leasingzahlungen, die CECONOMY zukünftig aus Objekten zufließen werden, die als Finanzierungs-Leasingverhältnisse klassifiziert sind (Untervermietung), liegen nicht vor (30.09.2016: 262 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 262 Mio. €). Leasingzahlungen, die CECONOMY zukünftig aus Objekten zufließen werden, die als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert sind (Untervermietung), betragen nominal 6 Mio. € (30.09.2016: 492 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 477 Mio. €). Im Periodenergebnis sind Aufwendungen aus Leasingverhältnissen in Höhe von 664 Mio. € (2015/16: 1.338 Mio. €, davon nicht fortgeführte Aktivitäten 674 Mio. €) enthalten, Erträge aus Mietverhältnissen in Höhe von 8 Mio. € (2015/16: 264 Mio. €, davon nicht fortgeführte Aktivitäten 256 Mio. €). Die im Periodenergebnis als Aufwand erfassten bedingten Mietzahlungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen betragen 0 Mio. € (2015/16: 4 Mio. €, davon nicht fortgeführte Aktivitäten 4 Mio. €). Die aus Operating-Leasingverhältnissen erfassten Aufwendungen aus bedingten Mietzahlungen betragen 42 Mio. € (2015/16: 56 Mio. €, davon nicht fortgeführte Aktivitäten 15 Mio. €). Seitens CECONOMY bestehen für Immobilien, die sich im juristischen Eigentum befinden, keine Ansprüche auf den Erhalt von Leasingzahlungen (Vorjahr 292 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 292 Mio. €). Mio. € Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Operating-Leasingverhältnisse 30.09.2016 Zukünftig zu erwartende Leasingzahlungen (nominal) 48 122 122 Mio. € Bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Operating-Leasingverhältnisse 30.09.2017 Zukünftig zu erwartende Leasingzahlungen (nominal) 0 0 0 22. ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden mit ihren fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Zum 30. September 2017 waren insgesamt 0 Mio. € (30.09.2016: 126 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 126 Mio. €) bilanziert. Die Entwicklung dieser Immobilien kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Mio. € Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Anschaffungs- oder Herstellungskosten Stand 01.10.2015 484 Währungsumrechnung 1 Zugänge Konsolidierungskreis 0 Zugänge 1 Abgänge –92 Umgliederungen in IFRS 5 –27 Umbuchungen im Zusammenhang mit Sachanlagen 9 Stand 30.09./01.10.2016 376 Währungsumrechnung 3 Zugänge Konsolidierungskreis 0 Zugänge 2 Abgänge 0 Umgliederungen in IFRS 5 –379 Umbuchungen im Zusammenhang mit Sachanlagen –2 Stand 30.09.2017 0 Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen Stand 01.10.2015 314 Währungsumrechnung 0 Zugänge 10 Zugänge Wertminderungen 1 Abgänge –53 Umgliederungen in IFRS 5 –17 Zuschreibungen –10 Umbuchungen im Zusammenhang mit Sachanlagen 3 Stand 30.09./01.10.2016 250 Währungsumrechnung 0 Zugänge 2 Zugänge Wertminderungen 0 Abgänge 0 Umgliederungen in IFRS 5 –252 Zuschreibungen 0 Umbuchungen im Zusammenhang mit Sachanlagen 0 Stand 30.09.2017 0 Buchwert 01.10.2015 170 Buchwert 30.09.2016 126 Buchwert 30.09.2017 0 Die Summe der Fair Values dieser „Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien“ beträgt 0 Mio. € (30.09.2016: 183 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 183 Mio. €). Die Fair Values der Vorjahre waren nicht anhand von beobachtbaren Marktpreisen ermittelbar. Daher wurden die Fair Values nach international anerkannten Bewertungsmethoden, insbesondere mithilfe des Vergleichswertverfahrens und der Discounted-Cashflow-Methode, ermittelt (Level 3 der dreistufigen Bewertungshierarchie des IFRS 13 [Bewertung zum beizulegenden Zeitwert]). Dabei wurde ein Detailplanungszeitraum von zehn Jahren zugrunde gelegt. Neben Marktmieten wurden aus dem Markt abgeleitete Diskontierungszinssätze als wesentliche Bewertungsparameter verwendet. Die Ermittlung der Diskontierungszinssätze beruhte auf der Analyse der jeweiligen Immobilienmärkte mit Auswertung von Vergleichstransaktionen und Marktpublikationen internationaler Beratungshäuser. Die auf diese Weise bestimmten Diskontierungszinssätze reflektierten dabei sowohl das jeweilige Länder- und Standortrisiko als auch das spezifische Immobilienrisiko. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Ermittlung des bestmöglichen Nutzens auch Projektentwicklungen geprüft. Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien betrafen ausschließlich den nicht fortgeführten Bereich, sodass im laufenden Geschäftsjahr keine Mieterträge und zugehörigen Aufwendungen aus diesen Immobilien auszuweisen waren. Im Geschäftsjahr 2015/16 betrugen die Mieterträge aus diesen Immobilien 23 Mio. €, davon 10 Mio. € aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen. Im Zusammenhang mit diesen Mieterträgen stehen Aufwendungen in Höhe 17 Mio. €, davon aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen 8 Mio. €. Für Objekte ohne Mieteinnahmen sind im Vorjahr keine Aufwendungen entstanden. Verfügungsbeschränkungen in Form von Grundpfandrechten und Sicherungsübereignungen lagen im Vorjahr für den nicht fortgeführten Bereich in Höhe von 5 Mio. € vor. Für die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wurden im Vorjahr keine Erwerbsverpflichtungen eingegangen. 23. FINANZANLAGEN UND NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE BETEILIGUNGEN Mio. € Ausleihungen Beteiligungen Wertpapiere Finanzanlagen gesamt Anschaffungs- oder Herstellungskosten Stand 01.10.2015 46 84 2 133 Währungsumrechnung 1 0 0 1 Zugänge Konsolidierungskreis 0 0 0 0 Zugänge 15 16 0 31 Abgänge –3 –74 0 –77 Umgliederungen in IFRS 5 0 0 0 0 Umbuchungen 0 0 24 24 Stand 30.09./01.10.2016 58 27 26 112 Währungsumrechnung 1 0 0 1 Zugänge Konsolidierungskreis 0 0 0 0 Zugänge 3 6 7 16 Abgänge –1 –1 0 –2 Umgliederungen in IFRS 5 –47 –25 –9 –82 Umbuchungen 0 120 –24 96 Stand 30.09.2017 13 127 0 141 Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen Stand 01.10.2015 0 16 0 16 Währungsumrechnung 0 0 0 0 Zugänge 0 0 0 0 Zugänge Wertminderung 3 3 0 6 Abgänge 0 –14 0 –14 Umgliederungen in IFRS 5 0 0 0 0 Zuschreibungen 0 0 0 0 Umbuchungen 0 0 0 0 Stand 30.09./01.10.2016 4 5 0 8 Währungsumrechnung 0 0 0 0 Zugänge 0 0 0 0 Zugänge Wertminderung 1 5 0 5 Abgänge 0 0 0 0 Umgliederungen in IFRS 5 –4 –4 0 –8 Zuschreibungen 0 0 0 0 Umbuchungen 0 0 0 0 Stand 30.09.2017 0 6 0 6 Buchwert 01.10.2015 46 69 2 117 Buchwert 30.09.2016 55 23 26 104 Buchwert 30.09.2017 13 122 0 135 In den Finanzanlagen zum 30. September 2017 sind Anteile an der jetzigen METRO AG in Höhe von rund 1 Prozent sowie 6,61 Prozent an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG enthalten. Diese sind in der obigen Tabelle in „Umbuchungen“ enthalten. Der unmittelbar gehaltene rund Ein-Prozent-Anteil der CECONOMY AG an der jetzigen METRO AG ist steuerlich für sieben Jahre sperrfristbehaftet, das heißt, er kann nicht ohne Inkaufnahme negativer steuerlicher Konsequenzen veräußert werden. Über den zurückgebliebenen Kommanditanteil an der METRO PROPERTIES GmbH &. Co. KG haben die CECONOMY AG und die jetzige METRO AG am 19. September 2016 einen Optionsvertrag abgeschlossen. Darin gewährt die CECONOMY AG der jetzigen METRO AG eine Call-Option und die jetzige METRO AG der CECONOMY AG eine Put-Option in Bezug auf diesen Kommanditanteil der CECONOMY AG. Die Optionen können jeweils nur in bestimmten Zeitfenstern von je sechs Monaten ausgeübt werden. Die Call-Option kann erstmals drei Jahre nach dem Wirksamwerden der Spaltung und die Put-Option erstmals sieben Jahre nach dem Wirksamwerden der Spaltung ausgeübt werden. Die Veräußerung, Übertragung und Verpfändung von Gesellschaftsanteilen ist an gesellschaftsvertragliche Zustimmungserfordernisse geknüpft. Mio. € Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen Anschaffungs- oder Herstellungskosten Stand 01.10.2015 191 Währungsumrechnung 0 Zugänge Konsolidierungskreis 0 Zugänge 13 Abgänge –15 Umgliederungen in IFRS 5 0 Umbuchungen 0 Stand 30.09./01.10.2016 190 Währungsumrechnung 0 Zugänge Konsolidierungskreis 0 Zugänge 458 Abgänge –2 Umgliederungen in IFRS 5 –184 Umbuchungen –5 Stand 30.09.2017 458 Planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen Stand 01.10.2015 7 Währungsumrechnung 0 Abgänge 0 Umgliederungen in IFRS 5 0 Zuschreibungen –5 Umbuchungen 0 Stand 30.09./01.10.2016 2 Währungsumrechnung 0 Abgänge 0 Umgliederungen in IFRS 5 –2 Zuschreibungen 0 Umbuchungen 0 Stand 30.09.2017 0 Buchwert 01.10.2015 184 Buchwert 30.09.2016 188 Buchwert 30.09.2017 458 Am 26. Juli 2017 hat CECONOMY eine Vereinbarung zum Erwerb von circa 24,33 Prozent der zum 30. Juni 2017 ausgegebenen Aktien an der Fnac Darty S.A. von Artemis S.A. unterzeichnet. Der Vollzug der Transaktion erfolgte am 24. August 2017. Mit dem Erwerb partizipiert CECOMOMY erstmals an dem französischen Consumer-Electronics-Markt mit einem Volumen von rund 30 Mrd. €. Die Fnac Darty S.A. verfügt über einen Marktanteil von circa 23 Prozent. Fnac Darty S.A. wird mit dem letzten verfügbaren Abschluss zum 30. Juni 2017 in den Konzernabschluss von CECONOMY einbezogen. Die im Vorjahr ausgewiesenen nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen sind den nicht fortgeführten Aktivitäten zuzurechnen. Überleitung Finanzmarktinformation Fnac Darty S.A. auf den Beteiligungsbuchwert am 30.09.2017 Mio. € Nettovermögen 100% 939 Anteil CECONOMY 24,329% am Nettovermögen 228 Berichtigungen zum beizulegenden Zeitwert, insbesondere Geschäfts-oder Firmenwert sowie immaterielle Vermögenswerte unter Berücksichtigung latenter Steuern 230 Beteiligungsbuchwert 458 Informationen zum Periodenergebnis werden von Fnac Darty S.A. nur im zweiten und vierten Geschäftsjahresquartal veröffentlicht. Diese Informationen sind Grundlage der Fortschreibung der Equity-Beteiligung. Für die im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2016/17 zugegangene Beteiligung an der Fnac Darty S.A. wurde kein Ergebnis vereinnahmt. Auch auf Grundlage der Kaufpreisallokation ergab sich im Geschäftsjahr 2016/17 kein wesentlicher Effekt aus der Fortschreibung für knapp einen Monat. Angaben zu den wesentlichen nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Spaltungsbedingt sind unter anderem die Equity-Beteiligungen an der Habib Metro Pakistan, der OPCI FWP und der OPCI FWS, der Mayfair Gruppe, die bislang durch den nicht fortgeführten Bereich gehalten wurden, abgegangen. Außer Habib Metro Pakistan (Bilanzstichtag 30. Juni) hatten alle anderen genannten Gesellschaften den 31. Dezember als Bilanzstichtag. Die Gesellschaften wurden mit ihren letzten verfügbaren Abschlüssen in den Konzernabschluss des Vorjahres einbezogen. Fnac Darty S.A.1 Habib Metro Pakistan Mio. € 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 Höhe des Anteils (in %) – 24,33 40 – Börsenwert – 521 – – Buchwert – 458 47 – Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung – Umsatzerlöse – 3.216 12 – Nachsteuerergebnis aus fortgeführten Aktivitäten – –15 6 – Nachsteuerergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten – –88 0 – Sonstiges Ergebnis – –18 0 – Gesamtergebnis – –122 6 – Dividendenzahlungen an den Konzern – 0 0 – Angaben zur Bilanz – langfristige Vermögenswerte – 2.691 61 – kurzfristige Vermögenswerte – 1.861 15 – langfristige Schulden – 1.461 3 – kurzfristige Schulden – 2.152 1 – OPCI FWP OPCI FWS Mayfair-Gruppe2 Mio. € 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 Höhe des Anteils (in %) 4,99 – 24,99 – 40 – Börsenwert – – – – – – Buchwert 9 – 41 – 80 – Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse 24 – 23 – 16 – Nachsteuerergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 14 – 15 – 9 – Nachsteuerergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten 0 – 0 – – Sonstiges Ergebnis 0 – 0 – – Gesamtergebnis 14 – 15 – 9 – Dividendenzahlungen an den Konzern 0 – 0 – – Angaben zur Bilanz langfristige Vermögenswerte 271 – 261 – 201 – kurzfristige Vermögenswerte 1 – 4 – 5 – langfristige Schulden 100 – 100 – – kurzfristige Schulden 0 – 0 – 5 – Übrige Gesamt Mio. € 2015/16 2016/17 2015/16 2016/17 Höhe des Anteils (in %) – – – – Börsenwert – – – 521 Buchwert 11 0 188 458 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse 29 2 104 3.218 Nachsteuerergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 5 0 49 –15 Nachsteuerergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten 0 0 –88 Sonstiges Ergebnis 0 0 –18 Gesamtergebnis 5 0 49 –122 Dividendenzahlungen an den Konzern 0 0 0 0 Angaben zur Bilanz langfristige Vermögenswerte 84 0 878 2.691 kurzfristige Vermögenswerte 17 0 42 1.861 langfristige Schulden 84 0 287 1.461 kurzfristige Schulden 14 0 20 2.152 1 Angaben entsprechend dem Interim Financial Report zum 30. Juni 2017 für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 30. Juni 2017 2 Die Mayfair-Gruppe besteht aus zehn Immobiliengesellschaften. 24. SONSTIGE FINANZIELLE UND ANDERE VERMÖGENSWERTE 30.09.2016 30.09.2017 Restlaufzeit Restlaufzeit Mio. € Gesamt bis 1 Jahr über 1 Jahr Gesamt bis 1 Jahr über 1 Jahr Forderungen an Lieferanten 1.774 1.745 29 1.246 1.246 0 Übrige finanzielle Vermögenswerte 516 460 56 743 735 8 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 2.290 2.205 85 1.989 1.981 8 Sonstige Steuererstattungsansprüche 365 365 0 87 87 0 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 339 139 199 82 68 14 Übrige andere Vermögenswerte 29 25 4 1 1 0 Sonstige andere Vermögenswerte 733 529 203 170 155 15 Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte 3.023 2.734 289 2.159 2.136 22 Die Forderungen an Lieferanten in Höhe von 1.246 Mio. € (30.09.2016: 1.774 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 562 Mio. €) beinhalten im Wesentlichen sowohl in Rechnung gestellte als auch Abgrenzungen für nachlaufende Vergütungen von Lieferanten (zum Beispiel Boni und Werbekostenzuschüsse). Die übrigen finanziellen Vermögenswerte bestehen insbesondere aus kurzfristigen Wertpapieren in Höhe von 584 Mio. €, die im Rahmen der Spaltung zugegangen sind. Diese betreffen den Neun-Prozent-Anteil an der METRO AG und sind erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Weitere Bestandteile sind Forderungen aus Kreditkartengeschäften in Höhe von 68 Mio. € (30.09.2016: 104 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 75 Mio. €), Forderungen aus sonstigen Finanzgeschäften in Höhe von 1 Mio. € (30.09.2016: 100 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 99 Mio. €), Forderungen und sonstige Vermögenswerte aus dem Immobilienbereich in Höhe von 6 Mio. € (30.09.2016: 24 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 20 Mio. €) sowie Forderungen aus Schadensfällen in Höhe von 1 Mio. € (30.09.2016: 8 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 4 Mio. €). Die sonstigen Steuererstattungsansprüche beinhalten die noch nicht verrechenbare Vorsteuer in Höhe von 52 Mio. € (30.09.2016: 182 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 133 Mio. €), Umsatzsteuererstattungsansprüche in Höhe von 31 Mio. € (30.09.2016: 166 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 136 Mio. €) und andere Steuererstattungsansprüche in Höhe von 4 Mio. € (30.09.2016: 17 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 11 Mio. €). Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält abgegrenzte Miet-, Leasing- und Zinsvorauszahlungen sowie übrige Abgrenzungen. Die übrigen anderen Vermögenswerte bestehen insbesondere aus den Zinsforderungen im Zusammenhang mit Steuerforderungen und aus geleisteten Anzahlungen auf Vorräte. 25. LATENTE STEUERANSPRÜCHE/LATENTE STEUERSCHULDEN Die aktiven latenten Steueransprüche auf Verlustvorträge und temporäre Differenzen betragen vor Saldierung 123 Mio. € (30.09.2016: 1.434 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 1.128 Mio. €) und sind im Vergleich zum 30. September 2016 um 1.311 Mio. € niedriger. Die passiven latenten Steuern betragen vor Saldierung 92 Mio. € (30.09.2016: 921 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 842 Mio. €) und sind im Vergleich zum 30. September 2016 um 829 Mio. € niedriger. Nach Saldierung sind zum Bilanzstichtag 39 Mio. € aktive und 8 Mio. € passive latente Steuern ausgewiesen. Die latenten Steuern betreffen folgende Bilanzposten: 30.09.2016 30.09.2017 Mio. € Aktiv Passiv Aktiv Passiv Geschäfts- oder Firmenwerte 82 174 1 3 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 68 80 1 4 Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 134 492 17 22 Finanzanlagen und nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 4 13 0 0 Vorräte 68 11 25 7 Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte 49 57 2 25 Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte 0 0 0 0 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 323 52 81 11 Sonstige Rückstellungen 87 3 18 3 Finanzschulden 370 11 0 8 Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten 136 25 44 4 Schulden i. Z. m. zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten 0 0 0 0 Outside Basis Differences 0 4 0 5 Wertberichtigungen auf temporäre Differenzen –82 0 –116 0 Verlustvorträge 194 0 51 0 Zwischensumme vor Saldierung 1.434 921 123 92 Saldierung –771 –771 –84 –84 Bilanzwert der latenten Steuern 663 150 39 8 Der Rückgang der latenten Steuern ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im Rahmen der Spaltung ein Großteil der temporären Differenzen und des Bestands der Verlustvorträge mit den nicht fortgeführten Aktivitäten abgegangen ist. Die Wertberichtigungen latenter Steuern auf temporäre Differenzen in Höhe von 116 Mio. € betreffen in Höhe von 68 Mio. € nicht fortgeführte Aktivitäten. Sie sind im Sonstigen Ergebnis, soweit sie auf Pensionsverpflichtungen entfallen, und ansonsten im Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten enthalten. Die bereinigte Wertberichtigung beträgt daher lediglich 48 Mio. €. Weiterhin vermindern sich als Folge der Spaltung gemäß § 15 Abs. 3 UmwStG die bestehenden Verlustvorträge der CECONOMY AG zum 30. September 2016 in dem Verhältnis, in dem bei Zugrundelegung des gemeinen Werts das Vermögen der CECONOMY AG auf die jetzige METRO AG abgespalten wurde. Nach derzeitigem Stand ist dabei von einem Untergang in Höhe von circa 73 Prozent der Verlustvorträge auszugehen, das heißt einem Untergang von körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen von circa 1.900 Mio. € und gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen von circa 2.500 Mio. €. Die verbleibenden Verlust- und Zinsvorträge im Gesamtkonzern sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Mio. € 30.09.2016 30.09.2017 Körperschaftsteuerliche Verluste 8.927 2.205 Gewerbesteuerliche Verluste 7.674 1.466 Zinsvorträge 191 38 Von den körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen zum 30. September 2017 entfallen 1.108 Mio. € auf inländische Gesellschaften und 1.097 Mio. € auf ausländische Gesellschaften. In den gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen sind 144 Mio. € Verlustvorträge bezüglich lokaler Steuern ausländischer Gesellschaften enthalten. Bezüglich der verbleibenden Verlust- und Zinsvorträge im Gesamtkonzern (vergleiche vorstehende Tabelle) und temporären Differenzen sind auf Basis einer aktuellen Fünfjahresplanung in folgender Höhe keine latenten Steueransprüche bilanziert, da mit einer kurz- bis mittelfristigen Realisierung der Ansprüche nicht zu rechnen ist: Mio. € 30.09.2016 30.09.2017 Körperschaftsteuerliche Verluste 8.326 2.011 Gewerbesteuerliche Verluste 7.302 1.348 Zinsvorträge 71 38 Temporäre Differenzen 377 455 davon nicht fortgeführte Aktivitäten 137 0 Gemäß IAS 12 (Ertragsteuern) sind passive latente Steuern auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem in der Konzernbilanz erfassten anteiligen Eigenkapital einer Tochtergesellschaft und dem Beteiligungsbuchwert für diese Tochtergesellschaft in der Steuerbilanz der Muttergesellschaft zu bilden (sogenannte Outside Basis Differences), wenn mit der Realisierung zu rechnen ist. Ursächlich für diese Unterschiedsbeträge sind im Wesentlichen thesaurierte Gewinne in- und ausländischer Tochtergesellschaften. Auf diese thesaurierten Gewinne wurden keine latenten Steuern berechnet, da sie auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden oder keiner entsprechenden Besteuerung unterliegen. Im Falle von Ausschüttungen von Tochterkapitalgesellschaften unterlägen diese einer Dividendenbesteuerung. Ausschüttungen aus dem Ausland könnten darüber hinaus Quellensteuer auslösen. Zum 30. September 2017 wurden für geplante Dividendenzahlungen 5 Mio. € (30.09.2016: 4 Mio. €) passive latente Steuern aus Outside Basis Differences berücksichtigt. Steuerliche Auswirkungen auf Komponenten des Sonstigen Ergebnisses 2015/16 2016/17 Mio. € Vor Steuern Steuern Nach Steuern Vor Steuern Steuern Nach Steuern Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbereiche 49 –1 48 533 –11 522 davon Währungsumrechnungsdifferenzen aus Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe (–12) (–1) (–13) (255) (–11) (244) Effektiver Teil der Gewinne/Verluste aus Cashflow Hedges 2 0 2 –71 26 –45 Gewinne/Verluste aus der Neubewertung von Finanzinstrumenten der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbar“ 0 0 0 –5 0 –5 Latente Steuern auf die Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen –207 59 –148 113 –115 -2 Sonstige Veränderungen 0 0 0 0 0 0 Restliche Ertragsteuer auf das Sonstige Ergebnis –2 5 3 0 –6 –6 –158 63 –95 570 –106 464 Aufgrund nicht steuerwirksamer Sachverhalte sowie des Nichtansatzes beziehungsweise aufgrund der Wertberichtigung von latenten Steuern entspricht die ausgewiesene Steuer nicht bei jeder Position der erwarteten Steuer. 26. VORRÄTE Hauptsächlich spaltungsbedingt haben sich die Vorräte im Periodenvergleich von 5.456 Mio. € um 2.903 Mio. € auf 2.553 Mio. € verringert. Die Vorratsbestände des fortgeführten Bereichs haben sich im Periodenvergleich von 2.393 Mio. € um 160 Mio. € auf 2.553 Mio. € erhöht. Mit 111 Mio. € entfällt der Anstieg auf das Segment DACH, mit 29 Mio. € auf das Segment West-/Südeuropa, mit 15 Mio. € auf das Segment Osteuropa und mit 5 Mio. € auf das Segment Sonstige. Im Vorratsvermögen sind Wertberichtigungen in Höhe von 110 Mio. € (30.09.2016: 207 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 105 Mio. €) enthalten. Grundsätzlich gelten für die Handelswarenbestände von CECONOMY die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte. 27. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich spaltungsbedingt von 808 Mio. € (davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 484 Mio. €) auf 498 Mio. € rückläufig. Darin enthalten sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 0 Mio. € (30.09.2016: 20 Mio. €). Der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des fortgeführten Bereichs von CECONOMY im Periodenvergleich von 323 Mio. € um 175 Mio. € auf 498 Mio. € betrifft im Wesentlichen das Segment DACH. 28. WERTBERICHTIGUNGEN AUF AKTIVIERTE FINANZINSTRUMENTE Die Wertberichtigungen auf aktivierte Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, lauten wie folgt: Mio. € Kategorie „Kredite und Forderungen“ davon „Ausleihungen und gewährte Darlehen“ davon „sonstige kurzfristige Forderungen“ Stand 01.10.2015 126 2 125 Währungsumrechnung –1 0 –1 Zugänge 69 6 62 Auflösung –37 0 –37 Umgliederungen in IFRS 5 0 0 0 Inanspruchnahme –26 –2 –24 Umbuchungen 0 0 0 Stand 30.09./01.10.2016 131 7 126 Währungsumrechnung 0 0 0 Zugänge 42 2 41 Auflösung –17 0 –17 Umgliederungen in IFRS 5 –117 –5 –112 Inanspruchnahme –11 0 –11 Umbuchungen 0 0 0 Stand 30.09.2017 29 3 26 Für die Kategorie Kredite und Forderungen – hierzu zählen insbesondere Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an Lieferanten sowie Forderungen und sonstige Vermögenswerte aus dem Immobilienbereich – liegen negative Ergebniseinflüsse aus Wertberichtigungen in Höhe von 13 Mio. € (2015/16: 4 Mio. €) vor. Hierin enthalten sind auch Erträge aus dem Erhalt von Zahlungsmitteln aus bereits wegen erwarteter Uneinbringlichkeit ausgebuchten Forderungen in Höhe von 1 Mio. € (2015/16: 2 Mio. €). Für die Kategorie „Bis zur Endfälligkeit gehalten“ sowie für Forderungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen (Wertansatz gemäß IAS 17) liegen wie im Vorjahr keine Ergebniseinflüsse vor. Wertminderungen auf aktivierte Finanzinstrumente werden grundsätzlich mit einem Wertberichtigungskonto vorgenommen und reduzieren den Buchwert der finanziellen Vermögenswerte. 29. FÄLLIGKEITEN UND WERTBERICHTIGUNGEN AKTIVIERTER FINANZINSTRUMENTE Die aktivierten Finanzinstrumente weisen zum Bilanzstichtag folgende Fälligkeiten und Wertberichtigungen auf: Mio. € Gesamter Buchwert 30.09.2016 davon nicht überfällig, nicht einzelwertberichtigt Aktiva der Kategorie „Kredite und Forderungen“ 3.140 2.625 davon „Ausleihungen und gewährte Darlehen“ 58 58 davon „Sonstige kurzfristige Forderungen“ 3.082 2.567 der Kategorie „Bis zur Endfälligkeit gehalten“ 0 0 der Kategorie „Zu Handelszwecken gehalten“ 4 0 der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbar“ 24 1 3.168 2.626 davon überfällig, nicht einzelwertberichtigt Mio. € innerhalb der letzten 90 Tage fällig seit 91 bis 180 Tagen fällig seit 181 bis 270 Tagen fällig seit 271 bis 360 Tagen fällig seit mehr als 360 Tagen fällig Aktiva der Kategorie „Kredite und Forderungen“ 144 12 3 1 2 davon „Ausleihungen und gewährte Darlehen“ 0 0 0 0 0 davon „Sonstige kurzfristige Forderungen“ 144 12 3 1 2 der Kategorie „Bis zur Endfälligkeit gehalten“ 0 0 0 0 0 der Kategorie „Zu Handelszwecken gehalten“ 0 0 0 0 0 der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbar“ 0 0 0 0 0 144 12 3 1 2 Mio. € Gesamter Buchwert 30.09.2017 davon nicht überfällig, nicht einzelwertberichtigt Aktiva der Kategorie „Kredite und Forderungen“ 1.913 1.676 davon „Ausleihungen und gewährte Darlehen“ 14 14 davon „Sonstige kurzfristige Forderungen“ 1.899 1.662 der Kategorie „Bis zur Endfälligkeit gehalten“ 0 0 der Kategorie „Zu Handelszwecken gehalten“ 3 0 der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbar“ 706 0 2.622 1.676 davon überfällig, nicht einzelwertberichtigt Mio. € innerhalb der letzten 90 Tage fällig seit 91 bis 180 Tagen fällig seit 181 bis 270 Tagen fällig seit 271 bis 360 Tagen fällig seit mehr als 360 Tagen fällig Aktiva der Kategorie „Kredite und Forderungen“ 82 7 2 5 1 davon „Ausleihungen und gewährte Darlehen“ 0 0 0 0 0 davon „Sonstige kurzfristige Forderungen“ 82 7 2 5 1 der Kategorie „Bis zur Endfälligkeit gehalten“ 0 0 0 0 0 der Kategorie „Zu Handelszwecken gehalten“ 0 0 0 0 0 der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbar“ 0 0 0 0 0 82 7 2 5 1 Die innerhalb der letzten 90 Tage fälligen Kredite und Forderungen resultieren im Wesentlichen aus dem geschäftsüblichen Zahlungsverkehr mit sofortigen beziehungsweise kurzen Zahlungszielen. Bei den nicht einzelwertberichtigten Krediten und Forderungen, die seit mehr als 90 Tagen überfällig sind, deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Für die nicht überfälligen und nicht einzelwertberichtigten aktivierten Finanzinstrumente liegen keine Anhaltspunkte aus der Kreditwürdigkeit des Schuldners (Kreditqualität) vor, die zu einer Wertberichtigung führen würden. 30. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE Mio. € 30.09.2016 30.09.2017 Schecks und Kassenbestand 121 64 Guthaben bei Kreditinstituten und andere kurzfristig liquide finanzielle Vermögenswerte 2.247 798 2.368 861 Spaltungsbedingt entwickelten sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente rückläufig. > Im Einzelnen wird auf die Kapitalflussrechnung sowie auf Nummer 42 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung verwiesen. 31. ZUR VERÄU SS ERUNG VORGESEHENE VERMÖGENSWERTE/SCHULDEN IM ZUSAMMENHANG MIT ZUR VERÄU SS ERUNG VORGESEHENEN VERMÖGENSWERTEN Zum 30. September 2017 werden keine Beträge als „Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte“ oder als „Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten“ ausgewiesen, da zum Bilanzstichtag keine Sachverhalte als hochwahrscheinlich im Sinne des IFRS 5 beurteilt wurden. Im Folgenden wird die Entwicklung der Position im Hinblick auf die im Verlauf des Geschäftsjahres enthaltenen Sachverhalte erläutert. Aufteilung der METRO GROUP durch Abspaltung Mit Beschlussfassung und Zustimmung der Hauptversammlung der ehemaligen METRO AG zum Spaltungsvertrag am 6. Februar 2017 wurde der Geschäftsbereich der METRO Wholesale & Food Specialist AG gemäß IFRS 5 („Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche“) in der Konzernbilanz der ehemaligen METRO AG separat als nicht fortgeführte Aktivitäten ausgewiesen (siehe hierzu Kapitel „Spaltung der ehemaligen METRO GROUP“). Dabei wurden die Vermögenswerte und Schulden unter Berücksichtigung der Konsolidierung aller Sachverhalte in der Konzernbilanz zum 31. März 2017 unter der Position „Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte“ (18.288 Mio. €) beziehungsweise unter der Position „Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten“ (12.787 Mio. €) ausgewiesen. Die jeweils zu konsolidierenden Vermögens- und Schuldposten wurden hierbei grundsätzlich in den entsprechenden Bilanzpositionen des fortgeführten und des nicht fortgeführten Bereichs berücksichtigt. Die Entkonsolidierung erfolgte aus Vereinfachungsgründen zum 1. Juli 2017. Bis zu diesem Zeitpunkt verminderten sich die Werte der zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerte im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit um 350 Mio. € auf 17.938 Mio. €. Die Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten reduzierten sich vor diesem Hintergrund um 421 Mio. € auf 12.366 Mio. €. Die Zusammensetzung der im Rahmen der Entkonsolidierung abgegangenen Vermögenswerte und Schulden des Großhandels- und Lebensmittelgeschäfts einschließlich weiterer Gesellschaften stellt sich wie folgt dar: Mio. € Vermögenswerte Geschäfts- oder Firmenwerte 2.875 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 513 Sachanlagen 7.375 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 113 Finanzanlagen 91 Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 182 Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte (langfristig) 207 Latente Steueransprüche 356 Vorräte 3.208 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 532 Finanzanlagen 2 Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte (kurzfristig) 1.311 Ertragsteuererstattungsansprüche 161 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.012 17.938 Schulden Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 599 Sonstige Rückstellungen (langfristig) 276 Finanzschulden (langfristig) 3.137 Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten (langfristig) 109 Latente Steuerschulden 192 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.520 Rückstellungen (kurzfristig) 485 Finanzschulden (kurzfristig) 1.647 Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten (kurzfristig) 1.186 Ertragsteuerschulden 215 12.366 Im Rahmen der unmittelbar vor Umgliederung aller betroffenen Vermögenswerte und Schulden in den nicht fortgeführten Bereich vorzunehmenden Bewertung entstand kein Abwertungsaufwand. Seit dem Zeitpunkt der Umgliederung in den nicht fortgeführten Bereich bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung wurde die planmäßige Abschreibung der betroffenen langfristigen Vermögenswerte unterbrochen. Im Zusammenhang mit dem Ansatz der Vermögenswerte und Schulden nicht fortgeführter Aktivitäten zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungs-/Ausschüttungskosten sind keine Wertanpassungen angefallen. Das im Zusammenhang mit der Abspaltung entstandene Entkonsolidierungsergebnis einschließlich aller direkt hiermit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen beträgt nach Steuern 576 Mio. € und wurde zusammen mit dem laufenden Nachsteuerergebnis des abgespaltenen Geschäftsbereichs in Höhe von 456 Mio. € in der Gewinn- und Verlustrechnung im Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen. Die kumulativen im Sonstigen Ergebnis enthaltenen Neubewertungseffekte im Zusammenhang mit der Bewertung von Pensionsplänen des abgespaltenen Geschäftsbereichs in Höhe von 482 Mio. € sowie der hierauf entfallende Ertragsteuereffekt von –86 Mio. € wurden anlässlich der Entkonsolidierung in die übrigen Gewinnrücklagen umgegliedert. Die im Eigenkapital von CECONOMY enthaltenen Auswirkungen des Sonstigen Ergebnisses aus zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten und Schulden beinhalten darüber hinaus in Höhe von –63 Mio. € Bestandteile aus bisher erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Finanzinstrumenten sowie in Höhe von 530 Mio. € aus Währungsdifferenzen ausländischer Tochterunternehmen, die anlässlich der Entkonsolidierung unter Berücksichtigung des auf sie entfallenden Ertragsteuereffekts in Höhe von 7 Mio. € erfolgswirksam aufgelöst werden. Immobilien Der Wert der zur Veräußerung vorgesehenen Einzelimmobilien veränderte sich im Verlauf der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2016/17 durch die Umgliederung von Einzelimmobilien aus den langfristigen Vermögenswerten in die „Zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerte“ im Wert von 2 Mio. € von 0 Mio. € auf 2 Mio. €. Durch deren Veräußerung im Verlauf des dritten Quartals des Geschäftsjahres reduzierte sich ihr Wert zum Geschäftsjahresende wieder zurück auf 0 Mio. €. 32. EIGENKAPITAL Das gezeichnete Kapital hat sich hinsichtlich Höhe und Zusammensetzung nach Stamm- und Vorzugsaktien gegenüber dem Stand am 30. September 2016 nicht verändert und beträgt 835.419.052,27 €. Es ist wie folgt eingeteilt: Inhaberstückaktien, anteiliger Wert je Aktie am Grundkapital rund 2,56 € 30.09.2016 30.09.2017 Stammaktien Stück 324.109.563 324.109.563 rund € 828.572.941 828.572.941 Vorzugsaktien Stück 2.677.966 2.677.966 rund € 6.846.111 6.846.111 Aktien gesamt Stück 326.787.529 326.787.529 Grundkapital gesamt rund € 835.419.052 835.419.052 Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. Stammaktien berechtigen darüber hinaus insbesondere zum Erhalt von Dividenden. Im Unterschied zu den Stammaktien gewähren Vorzugsaktien grundsätzlich kein Stimmrecht und sind mit einem Gewinnvorzug gemäß § 21 der Satzung der CECONOMY AG ausgestattet. Hierin heißt es: „(1) Die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht erhalten aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine nachzuzahlende Vorabdividende von 0,17 Euro je Vorzugsaktie. (2) Reicht der verteilbare Bilanzgewinn in einem Geschäftsjahr zur Zahlung der Vorabdividende nicht aus, so ist der Rückstand ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachzuzahlen, dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen und die aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlenden Vorzugsbeträge erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände zu leisten sind. (3) Nach Ausschüttung der Vorabdividende erhalten die Inhaber von Stammaktien eine Dividende von 0,17 Euro je Stammaktie. Danach wird an die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eine nicht nachzahlbare Mehrdividende von 0,06 Euro je Vorzugsaktie gezahlt. Die Mehrdividende beträgt 10 vom Hundert der unter Berücksichtigung von Absatz 4 an die Inhaber von Stammaktien gezahlten Dividende, wenn diese 1,02 Euro je Stammaktie erreicht oder übersteigt. (4) An einer weiteren Gewinnausschüttung nehmen die Inhaber von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht und die Inhaber von Stammaktien entsprechend ihren Anteilen am Grundkapital gleichberechtigt teil.“ Genehmigtes Kapital Die Hauptversammlung vom 6. Februar 2017 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. Februar 2022 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Geld- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, höchstens jedoch um bis zu 417.000.000 € zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten festgelegten Fällen ausschließen. Das genehmigte Kapital wurde bisher nicht ausgenutzt. Bedingtes Kapital Die Hauptversammlung vom 20. Februar 2015 hat eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 127.825.000 €, eingeteilt in bis zu 50.000.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammaktien, beschlossen (bedingtes Kapital I). Diese bedingte Kapitalerhöhung steht im Zusammenhang mit einer Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Februar 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 1.500.000.000 € auszugeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder pflichten für auf den Inhaber lautende Stammaktien der CECONOMY AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 127.825.000 € nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen oder das Recht der CECONOMY AG vorzusehen, statt einer Rückzahlung der Schuldverschreibungen in bar ganz oder teilweise Aktien der CECONOMY AG oder einer anderen börsennotierten Gesellschaft zu gewähren. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten festgelegten Fällen ausschließen. Es wurden bisher keine Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen aufgrund der vorgenannten Ermächtigung begeben. Erwerb eigener Aktien Die Hauptversammlung vom 20. Februar 2015 hat die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 19. Februar 2020 eigene Aktien, gleich welcher Gattung, bis zu insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals zu erwerben, das zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestand oder – falls dieser Wert geringer ist – das zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung besteht. Von dieser Ermächtigung hat bisher weder die Gesellschaft noch ein abhängiges oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehendes Unternehmen oder ein anderer für Rechnung der Gesellschaft oder eines abhängigen oder eines in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens Gebrauch gemacht. Weitere Angaben zum genehmigten Kapital, zum bedingten Kapital beziehungsweise zur Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sowie zum Erwerb eigener Aktien finden sich im zusammengefassten Lagebericht – Angaben gemäß § 315 Abs. 4 und § 289 Abs. 4 HGB a.F. Kapitalrücklage Nach teilweiser Verrechnung mit der Sachdividendenverbindlichkeit, die zum 30. Juni 2017 mit 5.880 Mio. € bilanziert wurde, ergibt sich eine Kapitalrücklage von 128 Mio. € (30.09.2016: 2.551 Mio. €). Gewinnrücklagen Mio. € 30.09.2016 30.09.2017 Effektiver Teil der Gewinne/ Verluste aus Cashflow Hedges 72 0 Bewertungseffekte auf zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 0 –5 Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Geschäftsbereiche –576 –40 Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen –851 –259 Auf Komponenten des Sonstigen Ergebnisses entfallende Ertragsteuer 193 –2 Übrige Gewinnrücklagen 3.096 11 1.934 –294 Die Gewinnrücklagen haben sich zum 30. September 2017 im Vergleich zum Vorjahr von 1.934 Mio. € um 2.228 Mio. € auf –294 Mio. € verringert, was auf die Entkonsolidierung des nicht fortgeführten Bereichs zurückzuführen ist. Dabei betreffen die Sonstigen Veränderungen mit –3.444 Mio. € insbesondere die im Rahmen der Spaltung gewährte Sachdividende, soweit sie nicht bereits mit der Kapitalrücklage verrechnet wurde. Darüber hinaus ist in den Gewinnrücklagen die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2015/16 in Höhe von –349 Mio. € enthalten. Gegenläufig wirkte in den Gewinnrücklagen das Gesamtergebnis mit 1.566 Mio. €. Die Effekte im Sonstigen Ergebnis (Teil des Gesamtergebnisses) aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbereiche in Höhe von 536 Mio. € sind im Wesentlichen Folge der erfolgswirksamen Ausbuchung der kumulierten Währungseffekte des nicht fortgeführten Bereichs. Ferner wurden die effektiven Teile der Gewinne/Verluste aus Cashflow Hedges des nicht fortgeführten Bereichs ebenfalls erfolgswirksam in Höhe von –71 Mio. € ausgebucht. Die kumulierten Effekte aus der Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen des nicht fortgeführten Bereichs bis zur Entkonsolidierung in Höhe von 482 Mio. € wurden erfolgsneutral in die Übrigen Gewinnrücklagen umgegliedert. Darüber hinaus ergaben sich aus der Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen des fortgeführten Bereichs Erträge in Höhe von 110 Mio. €. Die Veränderungen der in obiger Darstellung enthaltenen Finanzinstrumente und der darauf entfallenden latenten Steuerauswirkung setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen: Mio. € 2015/16 2016/17 Erst- bzw. Folgebewertung derivativer Finanzinstrumente –2 8 Ausbuchung von Cashflow Hedges 4 63 davon im Vorratsvermögen (4) (0) davon im Finanzergebnis (0) (0) Effektiver Teil der Gewinne/Verluste aus Cashflow Hedges 2 71 Bewertungseffekte auf zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 0 –5 2 66 > Eine Übersicht der steuerlichen Auswirkungen auf Komponenten des Sonstigen Ergebnisses findet sich unter Nummer 25 Latente Steueransprüche/Latente Steuerschulden. Die Ausbuchung von Cashflow Hedges in Höhe von 63 Mio. € betrifft die nicht fortgeführten Aktivitäten und resultiert aus der Spaltung. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter umfassen die Anteile Dritter am Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen. Sie betragen zum Geschäftsjahresende –2 Mio. € (30.09.2016: 12 Mio. €). Der Anstieg wird im Wesentlichen verursacht durch den Anteil am Gesamtergebnis, der den nicht beherrschenden Gesellschaftern zuzurechnen ist (51 Mio. €). Gegenläufig wirkt die gezahlte Dividende in Höhe von 35 Mio. €. Wesentliche Anteile nicht beherrschender Gesellschafter bestehen lediglich bei der Media-Saturn-Holding GmbH. Verwendung des Bilanzgewinns, Dividenden Die Dividendenausschüttung der CECOMOMY AG richtet sich nach dem handelsrechtlichen Jahresabschluss der CECONOMY AG. Aus dem für das Geschäftsjahr 2015/16 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 341 Mio. € wurden im Geschäftsjahr 2016/17 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Februar 2017 Dividenden in Höhe von 1 € je Stammaktie und 1,06 € je Vorzugsaktie, also insgesamt 327 Mio. €, ausgeschüttet. Der Restbetrag wurde als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. Zur Verwendung des Bilanzgewinns 2016/17 schlägt der Vorstand der CECONOMY AG der Hauptversammlung vor, aus dem ausgewiesenen Bilanzgewinn von 108 Mio. € eine Dividendenausschüttung in Höhe von 0,26 € je Stammaktie und 0,32 € je Vorzugsaktie, also insgesamt 85 Mio. €, zu beschließen und den Restbetrag als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. 33. RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN Die Rückstellungen für Pensionen werden nach den Regelungen des IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen beinhalten Verpflichtungen, bei denen es sich größtenteils um Leistungen aus Regelungen der betrieblichen Altersversorgung handelt. Es bestehen leistungsorientierte Ansprüche aus unmittelbaren Zusagen (Direktzusagen) und gegenüber externen Versorgungsträgern (Unterstützungskassen in Deutschland und Pensionsfonds oder Versicherungen im Ausland). Das Vermögen der externen Träger dient ausschließlich der Finanzierung der Pensionsansprüche und ist als Planvermögen qualifiziert. Die Versorgungsleistungen sind gemäß den jeweiligen Leistungsplänen einkommens- und dienstzeitbezogen; die dienstzeitbezogenen Versorgungsleistungen werden auf der Grundlage von Festbeträgen gewährt. Im Folgenden werden die wichtigsten leistungsorientierten Altersversorgungspläne beschrieben: ― Deutschland: CECONOMY gewährt einer Vielzahl von Mitarbeitern in Deutschland eine Zusage auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen. Neuzusagen werden in Form von leistungsorientierten Zusagen im Sinne des IAS 19 (beitragsorientierte Leistungszusagen im Sinne des Betriebsrentengesetzes) gewährt, die eine Entgeltumwandlungs- und eine Arbeitgeber-Matching-Komponente enthalten. Die Beiträge werden an eine Rückdeckungsversicherung gezahlt, aus der im Versorgungsfall die fälligen Leistungen gewährt werden. Für die nicht durch die Rückdeckungsversicherung gedeckten Ansprüche wird eine Rückstellung gebildet. Darüber hinaus bestehen verschiedene für den Neuzugang geschlossene Versorgungswerke, die in der Regel lebenslängliche Renten ab Rentenbeginn oder ab anerkannter Invalidität vorsehen. Die Leistungen sind größtenteils als Festbetrag oder über einen jährlichen Steigerungsbetrag definiert. In Sonderfällen berechnet sich die Leistung unter Anrechnung der gesetzlichen Renten. Diese Zusagen sehen Witwenleistungen in unterschiedlicher Höhe in Abhängigkeit der Leistung vor, die der ehemalige Mitarbeiter erhalten hat oder im Falle der Invalidität erhalten hätte. Die Altzusagen werden teilweise durch in Unterstützungskassen gehaltenes Vermögen gedeckt, die nicht durch Vermögen gedeckten Teile durch Rückstellung. Die Gremien (Vorstand und Mitgliederversammlung) der Unterstützungskassen setzen sich sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmervertretern zusammen. Der Vorstand hat über die Mittelverwendung und die Kapitalanlage zu entscheiden. Er kann Dritte mit der Verwaltung des Kassenvermögens beauftragen. Gesetzliche Mindestdotierungsverpflichtungen existieren nicht. Sofern zugesagte Leistungen nicht aus dem Vermögen der Unterstützungskasse erbracht werden können, hat der Arbeitgeber die Leistungen direkt zu erbringen. ― Schweiz: In der Schweiz wird durch das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Mitarbeiter in einem Vorsorgeplan zu versichern. Die gesetzlichen Mindestleistungen sehen einen Beitragsorientierten Vorsorgeplan mit einer Garantieverzinsung vor. Zudem sind im BVG Mindestbeiträge geregelt. Die Beiträge als Prozentsatz des versicherten Gehalts werden in eine Pensionskasse eingezahlt und anhand von Umwandlungssätzen in eine Leistung bei Pensionierung umgewandelt. Die Vorsorgepläne sind offen für Neueintritte. Die Rechtsform der Pensionskasse ist eine Stiftung. Die Pensionspläne in der Schweiz werden als Defined-Benefit-Pläne bilanziert. CECONOMY gewährt Mitarbeitern in der Schweiz über den gesetzlichen Mindestanspruch hinaus zusätzliche Pensionszusagen. ― Weitere Altersvorsorgepläne werden als Summe unter „Übrige Länder“ ausgewiesen. Einen Überblick über die prozentuale Aufteilung des Anwart-schaftsbarwerts der CECONOMY-Länder mit wesentlichen Verpflichtungen bietet die nachfolgende Tabelle: % 30.09.2016 30.09.2017 Deutschland 56 88 Niederlande 21 0 Vereinigtes Königreich 10 0 Schweiz 5 9 Übrige Länder 8 3 100 100 Das Planvermögen von CECONOMY ist prozentual auf folgende Länder aufgeteilt: % 30.09.2016 30.09.2017 Deutschland 22 65 Niederlande 48 0 Vereinigtes Königreich 20 0 Schweiz 8 35 Übrige Länder 2 0 100 100 Die genannten Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach den einschlägigen Prinzipien des IAS 19 bewertet. Grundlage der Bewertungen sind die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes. Die im Folgenden dargestellten durchschnittlichen Annahmen für die wesentlichen Parameter wurden den versicherungsmathematischen Bewertungen zugrunde gelegt. 30.09.2016 % Deutschland Niederlande Vereinigtes Königreich Schweiz Übrige Länder Rechnungszins 1,20 1,70 2,40 0,15 1,55 Inflationsrate 1,50 0,90 2,00 0,00 1,90 30.09.2017 % Deutschland Niederlande Vereinigtes Königreich Schweiz Übrige Länder Rechnungszins 1,60 bis 2,10 – – 0,70 2,25 Inflationsrate 1,50 – – 0,00 0,00 CECONOMY hat aufgrund der Abspaltung der heutigen METRO eine Anpassung bei der Ermittlung des Rechnungszinses vorgenommen. Für den wesentlichen Teil der Verpflichtung (CECONOMY AG und CECONOMY Retail GmbH) wird der Anwartschaftsbarwert weiterhin mit einem Rechnungszins von 1,6 Prozent bewertet, dessen Festsetzung auf der Rendite hochwertiger Unternehmensanleihen sowie der Laufzeit der zugrunde liegenden Verpflichtungen basiert. Für die Gesellschaften der MediaMarktSaturn Retail Group in der Eurozone (Deutschland, Griechenland, Österreich und Italien) wird ein einheitlicher Rechnungszins in Höhe von 2,1 Prozent verwendet, der auf der entsprechenden durchschnittlichen Duration der Verpflichtungen in diesen Ländern beruht. In Ländern, in denen kein liquider Markt an zur Zinsfestsetzung geeigneten Unternehmensanleihen besteht, wurden stattdessen Renditen von Staatsanleihen als Referenz bei der Festsetzung des Rechnungszinses verwandt. Neben dem Rechnungszins stellt die Inflation einen weiteren wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter dar. Die nominale Lohn- und Gehaltssteigerungsrate wurde dabei aus der erwarteten Inflation und einer realen Steigerungsrate ermittelt. Die Rentensteigerungsrate in Deutschland wird, soweit die Rentenanpassungen mit dem Anstieg der Lebenshaltungskosten zu ermitteln sind, direkt von der Inflation abgeleitet. Auch in den ausländischen Gesellschaften wird die Rentenanpassung in der Regel in Abhängigkeit von der Inflation festgesetzt. Die Höhe der sonstigen nicht wesentlichen bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen verwendeten Parameter entspricht den langfristigen Erwartungen von CECONOMY. Der Einfluss von Veränderungen bei Fluktuations- und Sterblichkeitsannahmen wurde für die wesentlichen Pläne analysiert. Bei den deutschen Konzernunternehmen basieren die Berechnungen der Sterblichkeitsrate grundsätzlich auf den Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Für Versorgungsempfänger, die im vergangenen Berichtsjahr das Wahlrecht einer Kapitalzahlung zur Abgeltung ihrer Leistungsansprüche nicht in Anspruch genommen haben, wurden die Sterbewahrscheinlichkeiten der Richttafeln 2005 G für die nächsten drei Jahre reduziert, wobei die Reduktion ausgehend von 15 Prozent linear auf 0 Prozent im vierten Jahr sinkt. Den versicherungsmathematischen Bewertungen im Ausland liegen länderspezifische Sterbetafeln zugrunde. Die resultierenden Effekte aus Fluktuations- und Sterblichkeitsannahmen wurden als nicht wesentlich eingeschätzt und nicht als gesonderte Komponente aufgeführt. Nachstehend erfolgt eine Sensitivitätsanalyse für die wesentlichen Parameter der Bewertung im Hinblick auf den Anwartschaftsbarwert. Als wesentliche Einflussparameter auf den Anwartschaftsbarwert wurden der Rechnungszins und die Inflationsrate identifiziert. Im Rahmen der Sensitivitätsanalyse wurde nach den gleichen Methoden vorgegangen wie im Vorjahr. Es wurden diejenigen Parameteränderungen berücksichtigt, die in angemessener Weise für möglich gehalten werden. Stress-Tests oder „Worst Case“-Szenarien sind hingegen nicht Gegenstand der Sensitivitätsanalyse. Die Auswahl der jeweiligen Bandbreite von möglichen Parameteränderungen basiert auf mehrjährigen historischen Beobachtungen. Dieses Anknüpfen an nahezu ausschließliche Vergangenheitswerte zur Ableitung möglicher künftiger Entwicklungen stellt eine Einschränkung der Methodik dar. Im Folgenden werden die Auswirkungen eines Anstiegs/Rückgangs des Rechnungszinses um 100 Basispunkte beziehungsweise der Inflationsrate um 25 Basispunkte auf den Anwartschaftsbarwert aufgezeigt: 30.09.2016 Mio. € Deutschland Niederlande Vereinigtes Königreich Schweiz Übrige Länder Rechnungszins Anstieg um 100 Basispunkte –147,20 –104,30 –38,80 –15,80 –17,60 Rückgang um 100 Basispunkte 184,20 145,60 50,40 21,20 20,40 Inflationsrate Anstieg um 25 Basispunkte 33,60 16,80 4,20 3,00 0,10 Rückgang um 25 Basispunkte –32,20 –16,10 –4,10 –2,80 –0,10 30.09.2017 Mio. € Deutschland Niederlande Vereinigtes Königreich Schweiz Übrige Länder Rechnungszins Anstieg um 100 Basispunkte –63,70 n/a n/a –9,40 –2,90 Rückgang um 100 Basispunkte 75,60 n/a n/a 12,40 3,50 Inflationsrate Anstieg um 25 Basispunkte 16,30 n/a n/a 1,80 0,00 Rückgang um 25 Basispunkte –15,70 n/a n/a –1,70 0,00 Die Zusage von leistungsorientierten Pensionsansprüchen setzt CECONOMY verschiedenen Risiken aus. Zu diesen zählen die allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken aus der Bewertung der Pensionsverpflichtung (zum Beispiel Zinssatzänderungsrisiko) sowie die Kapital- beziehungsweise Anlagerisiken des Planvermögens. Im Hinblick auf die Finanzierung der zukünftigen Rentenzahlungen aus mittelbaren Zusagen sowie einen stabilen Bestand an Deckungskapital investiert CECONOMY das Planvermögen überwiegend in wenig risikobehaftete Anlageformen. Die Finanzierung der unmittelbaren Pensionszusagen ist über den operativen Cashflow von CECONOMY gesichert. Der Fair Value des Planvermögens verteilt sich prozentual wie folgt auf die einzelnen Vermögenswertkategorien: 30.09.2016 30.09.2017 % Mio. € % Mio. € Festverzinsliche Wertpapiere 45 500 43 98 Aktien, Fonds 20 228 13 29 Immobilien 7 83 24 56 Sonstige Vermögenswerte 28 309 20 46 100 1.120 100 229 Die festverzinslichen Wertpapiere, Aktien und Fonds werden regelmäßig an aktiven Märkten gehandelt. Marktpreise liegen infolgedessen vor. Innerhalb der Vermögenskategorie „Festverzinsliche Wertpapiere“ wird nur in Unternehmensanleihen, Staatsanleihen und Pfandbriefe mit hoher Bonität (Investment-Grade) investiert. Innerhalb der Kategorie „Aktien und Fonds“ wird das Risiko durch geografische Diversifikation minimiert. Nicht an einem aktiven Markt gehandelt wird das nicht selbst genutzte Immobilienvermögen. Der Bestand an sonstigen Vermögenswerten umfasst im Wesentlichen Forderungen gegenüber Versicherungsunternehmen in Deutschland. Es handelt sich dabei um erstklassige Versicherungsunternehmen. Der tatsächliche Ertrag aus dem Planvermögen beträgt im Berichtsjahr 11 Mio. € (2015/16: 144 Mio. €). Für das Geschäftsjahr 2017/18 werden Arbeitgeberzahlungen an externe Versorgungsträger in Höhe von ungefähr 4 Mio. € und Arbeitnehmerbeiträge in Höhe von 5 Mio. € in das Planvermögen erwartet, wobei der Großteil dieser Beiträge auf Beitragszahlungen in den Niederlanden und Deutschland entfällt. Die erwarteten Beiträge aus den Entgeltumwandlungszusagen in Deutschland sind in den erwarteten Zahlbeträgen nicht enthalten. Die Veränderungen des Anwartschaftsbarwerts ergeben sich wie folgt: Mio. € 2015/16 2016/17 Anwartschaftsbarwert Stand Periodenbeginn 2.235 2.430 Erfolgswirksam erfasst 62 35 Zinsaufwand 53 28 Laufender Dienstzeitaufwand 27 25 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (inkl. Plankürzungen und -änderungen) 24 –18 Ertrag aus Abgeltungen –42 0 Erfolgsneutral unter „Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen“ im Sonstigen Ergebnis erfasst 354 –110 Versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust aus Änderung der demografischen Annahmen (–/+) 34 –15 der finanziellen Annahmen (–/+) 314 –77 erfahrungsbedingter Berichtigung (–/+) 6 –18 Sonstige Effekte –221 –1.504 Leistungszahlungen (inkl. Steuerzahlungen) –203 –96 Beiträge der Teilnehmer des Plans 16 12 Veränderung Konsolidierungskreis/Transfers 1 –1.412 Währungseffekte –35 –8 Stand Periodenende 2.430 851 Anlässlich der Entkonsolidierung reduzierte sich der Anwartschaftsbarwert spaltungsbedingt um 1.412 Mio. €, was als Veränderung des Konsolidierungskreises ausgewiesen wurde. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde in Deutschland erstmalig das BAG-Urteil zu den sogenannten Spätehenklauseln bei der Bilanzierung der Pensionsverpflichtungen angewendet. Die sich hieraus ergebenden Plankürzungen bei der Berücksichtigung von Hinterbliebenenrentenanwartschaften führten zu einer erfolgswirksamen Minderung der Pensionsrückstellung in Höhe von 18 Mio. €. Veränderungen der versicherungsmathematischen Parameter führten insgesamt zu einer Reduzierung des Anwartschaftsbarwerts von 92 Mio. € (2015/16: Anstieg um 348 Mio. €). Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung für die Länder mit wesentlichen Pensionsverpflichtungen beträgt: Jahre 30.09.2016 30.09.2017 Deutschland 12 10 Niederlande 24 0 Vereinigtes Königreich 19 0 Schweiz 16 14 Übrige Länder 9 14 Der Anwartschaftsbarwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Gruppen von Versorgungsberechtigten: % 30.09.2016 30.09.2017 Aktive Anwärter 25 12 Ausgeschiedene Anwärter 26 10 Pensionäre 49 78 Die Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens stellt sich wie folgt dar: Mio. € 2015/16 2016/17 Veränderungen des Planvermögens Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Periodenbeginn 1.090 1.120 Erfolgswirksam erfasst 28 14 Zinsertrag 28 14 Erfolgsneutral unter „Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen“ im Sonstigen Ergebnis erfasst 116 –3 Ertrag/Verlust aus Planvermögen ohne Zinsertrag (+/–) 116 –3 Sonstige Effekte –114 –902 Leistungszahlungen (inkl. Steuerzahlungen) –73 –56 Zahlungen für Planabgeltungen -43 0 Arbeitgeberbeiträge 20 16 Beiträge der Teilnehmer des Plans 16 12 Veränderung Konsolidierungskreis/Transfers 0 –867 Währungseffekte –34 –7 Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Periodenende 1.120 229 Mio. € 30.09.2016 30.09.2017 Finanzierungsstand Anwartschaftsbarwert 2.430 851 Fair Value des Planvermögens –1.120 –229 Vermögenswertanpassung (Obergrenze für den Vermögenswert) 30 0 Nettoschuld/-vermögenswert 1.340 622 Davon als Rückstellung bilanziert 1.340 622 Davon als Nettovermögen bilanziert 0 0 Bei einer Gesellschaft in der Schweiz übersteigt das Planvermögen zum Bilanzstichtag den Wert der Verpflichtung. Wegen Nichtüberschreitens der Vermögensobergrenze erfolgte keine Vermögenswertanpassung. Im Vorjahr war dies bei einem 2016/17 entkonsolidierten Plan in den Niederlanden der Fall. Da das Unternehmen keinen wirtschaftlichen Nutzen aus der Überdotierung ziehen konnte, wurde der Bilanzbetrag im Vorjahr unter Anwendung von IAS 19.64 (b) auf 0 € reduziert. Die Änderung des Effekts der Vermögensobergrenze in Höhe von rund 31 Mio. € (im Wesentlichen bezogen auf die Niederlande) wurde im Sonstigen Ergebnis erfasst. Die Pensionsaufwendungen aus unmittelbaren und mittelbaren Zusagen der betrieblichen Altersversorgung setzen sich wie folgt zusammen: Mio. € 2015/16 2016/17 Laufender Dienstzeitaufwand1 27 25 Nettozinsaufwendungen 27 15 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (inkl. Plankürzungen und -änderungen) 24 –18 Planabgeltungen –42 0 Sonstige Pensionsaufwendungen 1 1 Pensionsaufwendungen 37 23 1 Darin verrechnet: von Mitarbeitern geleistete Beiträge Zusätzlich zum Aufwand aus leistungsorientierten Pensionszusagen wurden für beitragsorientierte Versorgungszusagen Aufwendungen für Zahlungen an externe Versorgungsträger im Geschäftsjahr in Höhe von 24 Mio. € (2015/16: 23 Mio. €) und Zahlungen an die gesetzlichen Rentenversicherungsträger in Höhe von 161 Mio. € (2015/16: 147 Mio. €) geleistet. Media-Saturn Niederlande beteiligt sich an einem gemeinschaftlichen Versorgungsplan mehrerer Arbeitgeber (Multi-Employer-Plan), der als leistungsorientierter Versorgungsplan einzustufen ist. Er wird jedoch von einem Fonds verwaltet, der keine ausreichenden Informationen liefern kann, um eine Bilanzierung als leistungsorientierter Versorgungsplan zu ermöglichen. Daher wird er gemäß den Vorschriften des IAS 19.34 und IAS 19.148 wie ein beitragsorientierter Plan bilanziert. Es handelt sich um einen landestypischen Plan, der strikten Reglementierungen unterliegt. Im Fall einer Unterdeckung wäre Media-Saturn Niederlande verpflichtet, diese Unterdeckung durch höhere Beiträge in der Zukunft auszugleichen. Die höheren Beiträge gelten dann für alle teilnehmenden Unternehmen. Media-Saturn kann für die Verpflichtungen von anderen Unternehmen nicht herangezogen werden. Rund 27.600 Unternehmen im Einzelhandel nehmen an dem Plan teil, wobei Beiträge für insgesamt mehr als 255.000 Mitarbeiter von allen Unternehmen erhoben werden. Media-Saturn Niederlande leistet zurzeit für 6.375 Mitarbeiter Beiträge an den Plan. Die Kalkulation der Beiträge erfolgt für fünf Jahre (aktuell von 2013 bis 2017). Diese entsprechen einem festgelegten Prozentsatz vom Gehalt eines Mitarbeiters (derzeit 21,6 Prozent), wobei der Mitarbeiter für Gehälter über 12.866 € einen Teil der Beiträge übernimmt und für Gehälter über 53.701 € keine Beiträge mehr zu leisten sind. Im Geschäftsjahr 2017/18 werden Beiträge in Höhe von rund 8,5 Mio. € an den „Bedrijfspensioenfonds voor de Detailhandel“ erwartet. Im September 2017 lag der Deckungsgrad bei 110,6 Prozent (September 2016: 104,9 Prozent). Die Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Jubiläums- und Sterbegeldern, Gehaltsfortzahlungen im Todesfall sowie Altersteilzeitvereinbarungen. Für diese Verpflichtungen wurden Rückstellungen in Höhe von 17 Mio. € (30.09.2016: 73 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten: 55 Mio. €) gebildet. Die Verpflichtungen werden auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten bewertet. Die hierfür herangezogenen Bewertungsparameter sind grundsätzlich identisch mit denen der betrieblichen Altersversorgung. 34. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN (LANGFRISTIG)/RÜCKSTELLUNGEN (KURZFRISTIG) Die sonstigen Rückstellungen (langfristig)/Rückstellungen (kurzfristig) haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: Mio. € Verpflichtungen aus dem Immobilienbereich Verpflichtungen aus dem Warengeschäft Restrukturierung Steuern Übrige Gesamt Stand 01.10.2016 289 101 278 54 366 1.088 Währungsumrechnung –2 0 0 0 –1 –2 Zuführung 121 71 61 35 111 401 Auflösung –80 –3 –3 –7 –23 –115 Inanspruchnahme –60 –72 –39 –5 –61 –237 Zinsanteil in der Zuführung/Veränderung des Zinssatzes 1 0 0 0 0 1 Abgang IFRS 5 –174 –63 –284 –22 –338 –881 Umbuchung –1 0 0 0 –3 –4 Stand 30.09.2017 95 34 13 57 52 250 Langfristig 24 0 6 0 20 51 Kurzfristig 71 34 6 57 32 199 Stand 30.09.2017 95 34 13 57 52 250 Die Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Immobilienbereich betreffen standortbezogene Risiken in Höhe von 66 Mio. € (30.09.2016: 124 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 47 Mio. €), Mietunterdeckungen in Höhe von 6 Mio. € (30.09.2016: 62 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 48 Mio. €), Mietverpflichtungen in Höhe von 17 Mio. € (30.09.2016: 48 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten: 33 Mio. €) sowie Rückbauverpflichtungen in Höhe von 3 Mio. € (30.09.2016: 32 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 29 Mio. €). Darüber hinaus bestehen Rückstellungen für sonstige Verpflichtungen des Immobilienbereichs in Höhe von 4 Mio. € (30.09.2016: 23 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 23 Mio. €). Bedeutende Komponenten der Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Warengeschäft sind Rückstellungen für Rückgaberechte in Höhe von 18 Mio. € (30.09.2016: 22 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten: 4 Mio. €) sowie Rückstellungen für Garantieleistungen in Höhe von 13 Mio. € (30.09.2016: 20 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten: 2 Mio. €). Die Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von 13 Mio. € (30.09.2016: 278 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 265 Mio. €) betreffen im Wesentlichen das Segment West-/Südeuropa. Die im Vorjahr ausgewiesene Restrukturierungsrückstellung betraf mit 126 Mio. € das Segment Cash & Carry, mit 15 Mio. € Real sowie mit 125 Mio. € sonstige Gesellschaften der nicht fortgeführten Aktivitäten. Die Rückstellungen für Steuerrisiken in Höhe von 57 Mio. € (30.09.2016: 54 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 20 Mio. €) enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Umsatzsteuersachverhalte. Der Vorjahresausweis umfasste die Risikovorsorge für Ertragsteuern und ertragsteuerliche Risiken in Höhe von 54 Mio. € (davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 20 Mio. €). Wesentliche Bestandteile der übrigen Rückstellungen sind die Rückstellungen für Prozesskosten/-risiken in Höhe von 16 Mio. € (30.09.2016: 76 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 66 Mio. €) und die Rückstellungen für anteilsbasierte Vergütungen in Höhe von 1 Mio. € (30.09.2016: 40 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 40 Mio. €). Darüber hinaus enthält die Position Rückstellungen für Bürgschafts- und Gewährleistungsrisiken in Höhe von 0 Mio. € (30.09.2016: 29 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 29 Mio. €), Rückstellungen für Abfindungsverpflichtungen in Höhe von 10 Mio. € (30.09.2016: 11 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 9 Mio. €) und Zinsen auf Steuerrückstellungen in Höhe von 13 Mio. € (30.09.2016: 9 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 4 Mio. €). Für den überwiegenden Teil der Rückstellungen (199 Mio. € von insgesamt 250 Mio. €) wird davon ausgegangen, dass diese innerhalb eines Jahres zu Auszahlungen führen werden. Von dem als langfristig ausgewiesenen Anteil der Rückstellungen in Höhe von 51 Mio. € entfallen 24 Mio. € auf Verpflichtungen aus dem Immobilienbereich. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Rückstellungen für standortbezogene Risiken und Mietunterdeckungen. Die Auszahlungszeitpunkte stehen bei diesen Rückstellungsarten im Zusammenhang mit den jeweiligen Restlaufzeiten der Mietverträge. > Ergänzende Erläuterungen zu den anteilsbasierten Vergütungen finden sich unter Nummer 50 Long-Term Incentive der Führungskräfte. Die Zinssätze für unverzinsliche langfristige Rückstellungen liegen, je nach Laufzeit und Land, zwischen 0 Prozent und 4,14 Prozent. 35. VERBINDLICHKEITEN Restlaufzeit Mio. € 30.09.2016 Gesamt bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.383 9.383 0 0 Anleihen 3.164 722 1.172 1.269 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 276 132 127 17 Schuldscheindarlehen 68 2 12 54 Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen 1.251 91 384 776 Finanzschulden 4.759 947 1.696 2.116 Sonstige Steuerverbindlichkeiten 325 325 0 0 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 48 48 0 0 Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten 816 816 0 0 Verbindlichkeiten aus sonstigen Finanzgeschäften 15 15 0 0 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 608 497 71 41 Übrige Verbindlichkeiten 843 764 53 26 Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten 2.656 2.465 124 67 Ertragsteuerschulden 170 170 0 0 16.968 12.965 1.819 2.184 Restlaufzeit Mio. € 30.09.2017 Gesamt bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.929 4.929 0 0 Anleihen 254 254 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 8 8 0 0 Schuldscheindarlehen 251 1 189 61 Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen 31 3 12 17 Finanzschulden 544 266 201 78 Sonstige Steuerverbindlichkeiten 179 179 0 0 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 39 39 0 0 Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten 254 254 0 0 Verbindlichkeiten aus sonstigen Finanzgeschäften 1 1 0 0 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 404 366 27 11 Übrige Verbindlichkeiten 321 274 28 19 Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten 1.199 1.113 55 31 Ertragsteuerschulden 44 44 0 0 6.716 6.352 256 108 36. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr spaltungsbedingt von 9.383 Mio. € (davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten: 4.889 Mio. €) auf 4.929 Mio. €. Bei isolierter Betrachtung der fortgeführten Aktivitäten ergab sich im Periodenvergleich ein Anstieg von 4.494 Mio. € um 435 Mio. € auf 4.929 Mio. €. Der Anstieg wurde maßgeblich mit 268 Mio. € durch das Segment DACH, mit 133 Mio. € durch das Segment West-/Südeuropa sowie mit 27 Mio. € durch das Segment Osteuropa verursacht. 37. FINANZSCHULDEN Mit Ausnahme der Vorjahresangaben in den Tabellen beziehen sich alle Angaben in diesem Abschnitt ausschließlich auf die fortgeführten Aktivitäten der CECONOMY. Sowohl der deutliche Rückgang der Finanzschulden im Vergleich zum Vorjahresstichtag sowie die geringeren Kreditlinien-Volumina resultieren aus den zum Vorjahresstichtag noch enthaltenen Gesellschaften, die im Laufe des aktuellen Geschäftsjahres spaltungsbedingt entkonsolidiert worden sind. Für die mittel- und langfristige Finanzierung der CECONOMY AG dienen Emissionen am Kapitalmarkt. In diesem Zusammenhang wurden im März 2017 mehrere Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von 250 Mio. € mit Laufzeiten von fünf, sieben und zehn Jahren erfolgreich emittiert. Für die Beschaffung von kurzfristigen Finanzmitteln steht der CECONOMY AG seit dem 14. Juli ein Euro-Commercial Paper Programm mit einem Maximalvolumen von 500 Mio. € zur Verfügung. Zum 30. September 2017 waren Commercial Paper mit einem Nominalvolumen von 254 Mio. € ausstehend. Des Weiteren stehen CECONOMY syndizierte Kreditlinien im Gesamtbetrag von 550 Mio. € mit einem Laufzeitende im Kalenderjahr 2022 zur Verfügung. Zugleich bestehen Optionen, den Zeitraum um bis zu zwei weitere Jahre zu prolongieren. Die syndizierten Kreditlinien wurden nicht in Anspruch genommen. CECONOMY stehen zum 30. September 2017 zusätzliche bilaterale Bankkreditlinien in Höhe von 498 Mio. € zur Verfügung, wovon 8 Mio. € eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr aufweisen. Zum Bilanzstichtag wurden von den bilateralen Kreditlinien insgesamt 8 Mio. € in Anspruch genommen. Davon weisen 8 Mio. € eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. Freie Kreditlinien von CECONOMY 30.09.2016 30.09.2017 Restlaufzeit Restlaufzeit Mio. € Gesamt bis 1 Jahr über 1 Jahr Gesamt bis 1 Jahr über 1 Jahr Bilaterale Kreditlinien 681 437 244 498 8 490 Inanspruchnahme –276 –132 –144 –8 –8 0 Freie bilaterale Kreditlinien 405 305 100 490 0 490 Syndizierte Kreditlinien 2.525 0 2.525 550 0 550 Inanspruchnahme 0 0 0 0 0 0 Freie syndizierte Kreditlinien 2.525 0 2.525 550 0 550 Kreditlinien gesamt 3.206 437 2.769 1.048 8 1.040 Inanspruchnahme gesamt –276 –132 –144 –8 –8 0 Freie Kreditlinien gesamt 2.930 305 2.625 1.040 0 1.040 Der Ausfall eines Kreditgebers kann durch die bestehenden unausgenutzten Kreditfazilitäten beziehungsweise die verfügbaren Geld- und Kapitalmarktprogramme jederzeit gedeckt werden. CECONOMY trägt somit kein Kreditgeberausfallrisiko. Sicherheiten für die Finanzschulden werden von CECONOMY grundsätzlich nicht gegeben. Die Fälligkeitsstruktur der Finanzschulden ist in den folgenden Tabellen dargestellt. Die angegebenen Buchwerte und Fair Values beinhalten die aufgelaufenen Zinsen, deren Restlaufzeit jeweils unter einem Jahr liegt. Anleihen 30.09.2016 Nominalwerte Nominalwerte Buchwerte Fair Values Währung Restlaufzeit in Mio. Währung Mio. € Mio. € Mio. € EUR bis 1 Jahr 672 672 722 1 bis 5 Jahre 1.175 1.175 1.172 über 5 Jahre 1.276 1.276 1.269 Summe 3.123 3.123 3.164 3.299 Anleihen 30.09.2017 Nominalwerte Nominalwerte Buchwerte Fair Values Währung Restlaufzeit in Mio. Währung Mio. € Mio. € Mio. € EUR bis 1 Jahr 254 254 254 1 bis 5 Jahre 0 0 0 über 5 Jahre 0 0 0 Summe 254 254 254 254 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (ohne Kontokorrent) 30.09.2016 Nominalwerte Nominalwerte Buchwerte Fair Values Währung Restlaufzeit in Mio. Währung Mio. € Mio. € Mio. € EUR bis 1 Jahr 8 8 10 1 bis 5 Jahre 57 57 57 über 5 Jahre 17 17 17 Summe 82 82 84 86 INR bis 1 Jahr 1.510 20 20 1 bis 5 Jahre 2.456 33 33 über 5 Jahre 0 0 0 Summe 3.967 53 53 55 JPY bis 1 Jahr 1.370 12 12 1 bis 5 Jahre 4.165 37 37 über 5 Jahre 0 0 0 Summe 5.535 49 49 51 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (ohne Kontokorrent) 30.09.2017 Nominalwerte Nominalwerte Buchwerte Fair Values Währung Restlaufzeit in Mio. Währung Mio. € Mio. € Mio. € EUR bis 1 Jahr 0 0 0 1 bis 5 Jahre 0 0 0 über 5 Jahre 0 0 0 Summe 0 0 0 0 INR bis 1 Jahr 0 0 0 1 bis 5 Jahre 0 0 0 über 5 Jahre 0 0 0 Summe 0 0 0 0 JPY bis 1 Jahr 0 0 0 1 bis 5 Jahre 0 0 0 über 5 Jahre 0 0 0 Summe 0 0 0 0 Schuldscheindarlehen 30.09.2016 Nominalwerte Nominalwerte Buchwerte Fair Values Währung Restlaufzeit in Mio. Währung Mio. € Mio. € Mio. € EUR bis 1 Jahr 0 0 2 1 bis 5 Jahre 12 12 12 über 5 Jahre 54 54 54 Summe 66 66 68 77 Schuldscheindarlehen 30.09.2017 Nominalwerte Nominalwerte Buchwerte Fair Values Währung Restlaufzeit in Mio. Währung Mio. € Mio. € Mio. € EUR bis 1 Jahr 0 0 1 1 bis 5 Jahre 189 189 189 über 5 Jahre 61 61 61 Summe 250 250 251 251 Tilgungsdarlehen, die unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen werden, sind in den Restlaufzeiten entsprechend ihren Tilgungszeitpunkten dargestellt. Die Zinsstruktur der Finanzschulden ist den folgenden Tabellen zu entnehmen: Anleihen 30.09.2016 30.09.2017 Zinsstruktur Währung Restlaufzeit Nominalwerte Mio. € Nominalwerte Mio. € Festverzinslich EUR bis 1 Jahr 622 254 1 bis 5 Jahre 1.175 0 über 5 Jahre 1.276 0 Variabel verzinslich EUR bis 1 Jahr 50 0 1 bis 5 Jahre 0 0 über 5 Jahre 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (ohne Kontokorrent) 30.09.2016 30.09.2017 Zinsstruktur Währung Restlaufzeit Nominalwerte Mio. € Nominalwerte Mio. € Festverzinslich EUR bis 1 Jahr 8 0 1 bis 5 Jahre 57 0 über 5 Jahre 17 0 Variabel verzinslich JPY bis 1 Jahr 12 0 1 bis 5 Jahre 37 0 über 5 Jahre 0 0 Schuldscheindarlehen 30.09.2016 30.09.2017 Zinsstruktur Währung Restlaufzeit Nominalwerte Mio. € Nominalwerte Mio. € Festverzinslich EUR bis 1 Jahr 0 0 1 bis 5 Jahre 9 120 über 5 Jahre 54 40 Variabel verzinslich EUR bis 1 Jahr 0 0 1 bis 5 Jahre 3 69 über 5 Jahre 0 22 Die Zinsbindung der kurz- und mittelfristigen Finanzschulden und die Zinsanpassungstermine aller festverzinslichen Finanzschulden entsprechen im Wesentlichen den dargestellten Restlaufzeiten. Die Zinsanpassungstermine variabler Zinssätze liegen unter einem Jahr. > Die Auswirkungen von Zinsänderungen beim variablen Anteil der Finanzschulden auf das Periodenergebnis und das Eigenkapital von CECONOMY sind ausführlich beschrieben unter Nummer 44 Management der finanzwirtschaftlichen Risiken. 38. SONSTIGE FINANZIELLE UND ANDERE VERBINDLICHKEITEN Wesentliche Positionen in den übrigen finanziellen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anlagewerten in Höhe von 40 Mio. € (30.09.2016: 311 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 253 Mio. €), Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von 129 Mio. € (30.09.2016: 184 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 49 Mio. €), Verbindlichkeiten aus Verkaufsoptionen konzernfremder Gesellschafter in Höhe von 59 Mio. € (30.09.2016: 71 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 22 Mio. €) sowie Verbindlichkeiten aus dem Immobilienbereich in Höhe von 7 Mio. € (30.09.2016: 19 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten 12 Mio. €). Die sonstigen Steuerverbindlichkeiten beinhalten Umsatzsteuer, Grundsteuer, Lohn- und Kirchensteuer sowie sonstige Steuern. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält abgegrenzte Miet-, Leasing- und Zinserträge sowie abgegrenzte Umsätze aus Kundentreueprogrammen und dem Verkauf von Gutscheinen und Garantieverträgen sowie übrige Abgrenzungsposten. Wesentliche Positionen in den übrigen anderen Verbindlichkeiten sind erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen in Höhe von 39 Mio. € (30.09.2016: 48 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten: 15 Mio. €) und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (keine Finanzierungs-Leasingverhältnisse) in Höhe von 39 Mio. € (30.09.2016: 57 Mio. €, davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten: 13 Mio. €). 30.09.2016 30.09.2017 Restlaufzeit Restlaufzeit Mio. € Gesamt bis 1 Jahr über 1 Jahr Gesamt bis 1 Jahr über 1 Jahr Lohn- und Gehaltsverbindlichkeiten 816 816 0 254 254 0 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 748 717 31 279 263 15 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.564 1.533 31 533 517 15 Sonstige Steuerverbindlichkeiten 325 325 0 179 179 0 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 608 497 112 404 366 38 Übrige andere Verbindlichkeiten 158 110 48 83 51 32 Sonstige andere Verbindlichkeiten 1.092 932 160 666 596 70 Sonstige finanzielle und andere Verbindlichkeiten 2.656 2.465 191 1.199 1.113 86 39. SALDIERUNG VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN UND FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die Verrechnungsvereinbarungen, einklagbaren Globalverrechnungsverträgen und ähnlichen Vereinbarungen unterliegen, bestanden wie folgt: 30.09.2016 (a) (b) (c) = (a) – (b) (d) (e) = (c) – (d) Bruttobeträge angesetzter finanzieller Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten Bruttobeträge angesetzter finanzieller Verbindlichkeiten/ Vermögenswerte, die in der Bilanz saldiert werden Nettobeträge finanzieller Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen werden Zugehörige Beträge, die in der Bilanz nicht saldiert werden Mio. € Finanzinstrumente Erhaltene/ gestellte Sicherheiten Nettobetrag Finanzielle Vermögenswerte Ausleihungen und gewährte Darlehen 58 0 58 0 0 58 Forderungen an Lieferanten 2.271 497 1.774 142 0 1.632 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 815 7 808 1 0 807 Beteiligungen 23 0 23 0 0 23 Übrige finanzielle Vermögenswerte 503 1 502 0 0 502 Derivative Finanzinstrumente 6 0 6 1 0 5 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2.368 0 2.368 0 0 2.368 Forderungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen 32 0 32 0 0 32 6.076 505 5.570 144 0 5.427 Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzschulden ohne Finanzierungs-Leasingverhältnisse 3.508 0 3.508 0 0 3.508 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.870 487 9.383 125 0 9.258 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 1.568 18 1.550 18 0 1.532 Derivative Finanzinstrumente 14 0 14 1 0 13 Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen 1.251 0 1.251 0 0 1.251 16.211 505 15.706 144 0 15.562 30.09.2017 (a) (b) (c) = (a) – (b) (d) (e) = (c) – (d) Bruttobeträge angesetzter finanzieller Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten Bruttobeträge angesetzter finanzieller Verbindlichkeiten/ Vermögenswerte, die in der Bilanz saldiert werden Nettobeträge finanzieller Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten, die in der Bilanz ausgewiesen werden Zugehörige Beträge, die in der Bilanz nicht saldiert werden Mio. € Finanzinstrumente Erhaltene/ gestellte Sicherheiten Nettobetrag Finanzielle Vermögenswerte Ausleihungen und gewährte Darlehen 14 0 14 0 0 14 Forderungen an Lieferanten 1.397 151 1.246 62 0 1.184 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 505 6 498 12 0 486 Beteiligungen 122 0 122 0 0 122 Übrige finanzielle Vermögenswerte 739 0 739 0 0 739 Derivative Finanzinstrumente 3 0 3 0 0 3 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 861 0 861 0 0 861 Forderungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen 0 0 0 0 0 0 3.640 158 3.483 73 0 3.409 Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzschulden ohne Finanzierungs-Leasingverhältnisse 513 0 513 0 0 513 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.069 140 4.929 49 0 4.881 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 551 18 533 25 0 508 Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 0 0 0 Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen 31 0 31 0 0 31 6.164 158 6.006 73 0 5.933 Die nicht saldierten Finanzinstrumente wären durch die zugrunde liegenden Rahmenverträge saldierungsfähig, erfüllen jedoch nicht die Saldierungskriterien des IAS 32 (Finanzinstrumente: Darstellung). 40. UNDISKONTIERTE CASHFLOWS FINANZIELLER VERBINDLICHKEITEN Die undiskontierten Cashflows der Finanzschulden, der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der passivierten Derivate lauten wie folgt: Cashflows bis zu 1 Jahr Mio. € Buchwert 30.09.2016 Zinsen Tilgung Finanzielle Verbindlichkeiten Anleihen 3.164 50 672 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 276 4 130 Schuldscheindarlehen 68 3 0 Finanzierungs-Leasingverhältnisse 1.251 82 91 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.383 0 9.383 Währungsbezogene passivierte Derivate 14 0 14 Cashflows 1 bis 5 Jahre Cashflows über 5 Jahre Mio. € Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Finanzielle Verbindlichkeiten Anleihen 150 1.175 78 1.276 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 10 127 1 17 Schuldscheindarlehen 9 12 2 54 Finanzierungs-Leasingverhältnisse 271 384 297 776 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0 0 0 Währungsbezogene passivierte Derivate 0 0 0 0 Cashflows bis zu 1 Jahr Mio. € Buchwert 30.09.2017 Zinsen Tilgung Finanzielle Verbindlichkeiten Anleihen 254 0 254 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 8 0 8 Schuldscheindarlehen 251 3 1 Finanzierungs-Leasingverhältnisse 31 1 3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.929 0 4.929 Währungsbezogene passivierte Derivate 0 0 0 Cashflows 1 bis 5 Jahre Cashflows über 5 Jahre Mio. € Zinsen Tilgung Zinsen Tilgung Finanzielle Verbindlichkeiten Anleihen 0 0 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0 0 0 Schuldscheindarlehen 9 189 2 61 Finanzierungs-Leasingverhältnisse 1 12 2 17 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0 0 0 Währungsbezogene passivierte Derivate 0 0 0 0 41. BUCHWERTE UND FAIR VALUES NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN Die Buchwerte und Fair Values der bilanzierten Finanzinstrumente lauten wie folgt: 30.09.2016 Wertansatz in Bilanz Mio. € Buchwert (Fortgeführte) Anschaffungskosten Fair Value erfolgswirksam Fair Value erfolgsneutral Fair Value Aktiva 24.952 Kredite und Forderungen 3.140 3.140 0 0 3.141 Ausleihungen und gewährte Darlehen 58 58 0 0 58 Forderungen an Lieferanten 1.774 1.774 0 0 1.774 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 808 808 0 0 808 Übrige finanzielle Vermögenswerte 500 500 0 0 501 Bis zur Endfälligkeit gehalten 0 0 0 0 0 Übrige finanzielle Vermögenswerte 0 0 0 0 0 Zu Handelszwecken gehalten 4 0 4 0 4 Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 4 0 4 0 4 Zur Veräußerung verfügbar 24 23 0 2 Beteiligungen 23 23 0 0 Wertpapiere 2 0 0 2 2 Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 2 0 0 2 2 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2.368 2.368 0 0 2.368 Forderungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen (Wertansatz gem. IAS 17) 32 46 Nicht nach IFRS 7 klassifizierte Aktiva 19.382 Passiva 24.952 Zu Handelszwecken gehalten 10 0 10 0 10 Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 10 0 10 0 10 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 14.441 14.440 0 0 14.586 Finanzschulden ohne Finanzierungs-Leasingverhältnisse (inkl. Grundgeschäften aus Sicherungszusammenhängen gem. IAS 39) 3.508 3.507 0 0 3.652 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.383 9.383 0 0 9.383 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten1 1.550 1.550 0 0 1.550 Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 4 0 0 4 4 Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen (Wertansatz gem. IAS 17) 1.251 1.577 Nicht nach IFRS 7 klassifizierte Passiva 9.246 1 Vorjahreswerte angepasst wegen geänderten Ausweises von Verkaufsoptionen und Earn-out-Verbindlichkeiten 30.09.2017 Wertansatz in Bilanz Mio. € Buchwert (Fortgeführte) Anschaffungskosten Fair Value erfolgswirksam Fair Value erfolgsneutral Fair Value Aktiva 8.280 Kredite und Forderungen 1.913 1.913 0 0 1.913 Ausleihungen und gewährte Darlehen 14 14 0 0 14 Forderungen an Lieferanten 1.246 1.246 0 0 1.246 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 498 498 0 0 498 Übrige finanzielle Vermögenswerte 155 155 0 0 155 Bis zur Endfälligkeit gehalten 0 0 0 0 0 Übrige finanzielle Vermögenswerte 0 0 0 0 0 Zu Handelszwecken gehalten 3 0 3 0 3 Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 3 0 3 0 3 Zur Veräußerung verfügbar 706 57 0 649 Beteiligungen 122 57 0 65 Wertpapiere 584 0 0 584 584 Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 0 0 0 0 0 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 861 861 0 0 861 Forderungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen (Wertansatz gem. IAS 17) 0 0 Nicht nach IFRS 7 klassifizierte Aktiva 4.797 Passiva 8.280 Zu Handelszwecken gehalten 0 0 0 0 0 Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 0 0 0 0 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 5.975 5.975 0 0 5.975 Finanzschulden ohne Finanzierungs-Leasingverhältnisse (inkl. Grundgeschäften aus Sicherungszusammenhängen gem. IAS 39) 513 513 0 0 513 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.929 4.929 0 0 4.929 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 533 533 0 0 532 Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 0 0 0 0 0 Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen (Wertansatz gem. IAS 17) 31 31 Nicht nach IFRS 7 klassifizierte Passiva 2.274 Die Klassenbildung ist anhand gleichartiger Risiken für die jeweiligen Finanzinstrumente vorgenommen worden und ist grundsätzlich gleichlautend zu den Kategorien des IAS 39. Eine tiefere Unterteilung ergibt sich für einzelne finanzielle Vermögenswerte und Schulden aus der oben angegebenen Tabelle. Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gemäß IAS 39 und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten sind jeweils einer eigenen Klasse zugeordnet. Die Hierarchie der Fair Values umfasst drei Level und wird durch die Marktnähe der in die Bewertungsverfahren eingehenden Eingangsparameter festgelegt. In den Fällen, in denen verschiedene Eingangsparameter für die Bewertung maßgeblich sind, wird der Fair Value dem Hierarchielevel zugeordnet, das dem Eingangsparameter des niedrigsten Levels entspricht, das für die Bewertung von Bedeutung ist. Eingangsparameter des Levels 1: Notierte (unverändert übernommene) Preise an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden, auf die das Unternehmen am Bewertungsstichtag zugreifen kann Eingangsparameter des Levels 2: Andere Eingangsparameter als die auf Level 1 enthaltenen notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind Eingangsparameter des Levels 3: Für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbare Eingangsparameter Vom Gesamtbuchwert der Beteiligungen in Höhe von 122 Mio. € (30.09.2016: 23 Mio. €) werden 57 Mio. € (30.09.2016: 23 Mio. €) zu Anschaffungskosten bewertet, da eine verlässliche Ermittlung des Fair Values nicht möglich ist. Es handelt sich hierbei um nicht börsennotierte Finanzinstrumente, für die kein aktiver Markt besteht. Wesentlicher Bestandteil ist mit 51 Mio. € die 6,61-Prozent-Beteiligung an der METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG. Eine Veräußerung der zu Anschaffungskosten bewerteten Beteiligungen ist zurzeit nicht vorgesehen. Die erfolgsneutral zum Fair Value folgebewerteten Beteiligungen entfallen mit 65 Mio. € ausschließlich auf die im langfristigen Teil der Bilanz ausgewiesenen börsennotierten Anteile an der METRO AG. Darüber hinaus werden Wertpapiere in Höhe von 584 Mio. € (30.09.2016: 2 Mio. €) erfolgsneutral zum Fair Value folgebewertet. Hierbei handelt es sich um die im kurzfristigen Teil der Bilanz ausgewiesenen börsennotierten Anteile an der METRO AG. Die nachstehende Tabelle stellt die Finanzinstrumente dar, die in der Bilanz zum Fair Value bewertet werden. Diese sind in eine dreistufige Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, deren Level die Marktnähe der bei der Ermittlung der Fair Values einbezogenen Daten widerspiegeln: 30.09.2016 Mio. € Gesamt Level 1 Level 2 Level 3 Aktiva 8 2 6 0 Zu Handelszwecken gehalten Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 4 0 4 0 Zur Veräußerung verfügbar Beteiligungen 0 0 0 0 Wertpapiere 2 2 0 0 Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 2 0 2 0 Passiva 14 0 14 0 Zu Handelszwecken gehalten Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 10 0 10 0 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 0 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Übrige finanzielle Verbindlichkeiten1 0 0 0 0 Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 4 0 4 0 –6 2 –8 0 1 Vorjahreswert geändert; Verkaufsoptionen und Earn-out-Verbindlichkeiten werden zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet. 30.09.2017 Mio. € Gesamt Level 1 Level 2 Level 3 Aktiva 652 649 3 0 Zu Handelszwecken gehalten Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 3 0 3 0 Zur Veräußerung verfügbar Beteiligungen 65 65 0 0 Wertpapiere 584 584 0 0 Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 0 0 0 0 Passiva 0 0 0 0 Zu Handelszwecken gehalten Derivative Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 0 0 0 0 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 0 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Übrige finanzielle Verbindlichkeiten1 0 0 0 0 Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungszusammenhang gem. IAS 39 0 0 0 0 652 649 3 0 1 Vorjahreswert geändert; Verkaufsoptionen und Earn-out-Verbindlichkeiten werden zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung der Wertpapiere (Level 1) erfolgt anhand quotierter Marktpreise auf aktiven Märkten. Bei Zinsswaps und Devisengeschäften (alle Level 2) erfolgt eine Mark-to-Market-Bewertung auf Basis notierter Devisenkurse und am Markt erhältlicher Zinsstrukturkurven. Während der Berichtsperiode wurden keine Transfers zwischen den Leveln 1 und 2 vorgenommen. Transfers in oder aus Level 3 gab es weder im aktuellen Geschäftsjahr noch im Vorjahr. Finanzinstrumente, die in der Bilanz zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind, für die der Fair Value aber im Anhang angegeben ist, sind ebenfalls in eine dreistufige Fair-Value-Hierarchie eingeordnet. Die Fair Values der Forderungen an Lieferanten, der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entsprechen aufgrund der überwiegend kurzen Laufzeit im Wesentlichen ihren Buchwerten. Die Ermittlung der Fair Values der Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Schuldscheindarlehen erfolgt auf der Basis der Marktzinskurve nach der Zero-Coupon-Methode unter Berücksichtigung von Credit Spreads (Level 2). Die auf den Stichtag abgegrenzten Zinsen sind in den Werten enthalten. Die Fair Values aller anderen übrigen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht börsennotiert sind, entsprechen den Barwerten der mit diesen Bilanzpositionen verbundenen Zahlungen. Bei der Berechnung wurden die zum Stichtag gültigen landesspezifischen Zinsstrukturkurven (Level 2) herangezogen. Sonstige Erläuterungen 42. ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG Die Kapitalflussrechnung gemäß IAS 7 (Kapitalflussrechnungen) zeigt, wie sich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Konzern im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten umfasst Schecks und Kassenbestände sowie unterwegs befindliche Gelder und die Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten. Die Kapitalflussrechnung unterscheidet zwischen Mittelveränderungen aus der betrieblichen Tätigkeit, aus Investitions- und aus Finanzierungstätigkeit. Cashflows aus nicht fortgeführten Aktivitäten werden separat ausgewiesen, sofern es sich um aufgegebene Geschäftsbereiche handelt. Die Cashflows aus nicht fortgeführten Aktivitäten betreffen im Berichtsjahr die nicht fortgeführten Lebensmittelgroß- und Einzelhandelsaktivitäten. Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf die fortgeführten Aktivitäten. Aus der betrieblichen Tätigkeit wurden im Berichtsjahr Cashflows in Höhe von 521 Mio. € (2015/16: 378 Mio. €) generiert. Die planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen in Höhe von insgesamt 267 Mio. € (2015/16: 313 Mio. €) entfallen mit 221 Mio. € (2015/16: 233 Mio. €) auf Sachanlagen und mit 46 Mio. € (2015/16: 80 Mio. €) auf sonstige immaterielle Vermögenswerte. Dagegen laufen Zuschreibungen in Höhe von 3 Mio. € (2015/16: 6 Mio. €). Die Veränderung des Nettobetriebsvermögens beträgt 52 Mio. € (2015/16: –225 Mio. €) und enthält die Veränderungen der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der in der Position „Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte“ enthaltenen Forderungen an Lieferanten sowie Forderungen aus Kreditkarten und geleisteten Anzahlungen auf Vorräte. Darüber hinaus enthält sie die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, der abgegrenzten Umsätze aus Gutscheinen und Kundentreueprogrammen, der Rückstellungen für Kundentreueprogramme und Rückgaberechte sowie der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen. Aus der sonstigen betrieblichen Tätigkeit resultiert insgesamt ein Mittelzufluss von 64 Mio. € (2015/16: 230 Mio. €). Die Position beinhaltet Veränderungen der sonstigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten. Darüber hinaus enthält sie Veränderungen aus zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten und Schulden, Anpassungen nicht realisierter Währungseffekte sowie die Eliminierung EBIT-wirksamer Entkonsolidierungsergebnisse. Wesentlicher Posten war im Vorjahr die Einzahlung der METRO Unterstützungskasse in Höhe von 220 Mio. €. Aus dem Bereich der Investitionstätigkeit resultiert im Berichtsjahr ein Mittelabfluss von 744 Mio. € (2015/16: 376 Mio. €). Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus Zahlungen für den Erwerb der Beteiligung an Fnac Darty S.A., die in den sonstigen Investitionen ausgewiesen ist. Der Betrag der als Mittelabfluss dargestellten Investitionen in Sachanlagen unterscheidet sich von dem im Anlagenspiegel dargestellten Zugang in Höhe der nicht zahlungswirksamen Vorgänge. Diese betreffen im Wesentlichen Zugänge aus Finanzierungs-Leasing, Wechselkurseffekte sowie die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Erwerb von übrigen Anlagewerten. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit weist im Berichtsjahr einen Mittelzufluss von 140 Mio. € (2015/16: Mittelabfluss 454 Mio. €) aus, was im Wesentlichen auf die Aufnahme von Finanzschulden von 512 Mio. € zurückzuführen ist. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterlagen keinen Verfügungsbeschränkungen. Die Cashflows aus nicht fortgeführten Aktivitäten betreffen den abzuspaltenden Bereich mit den Vertriebslinien METRO Cash & Carry, Real einschließlich Immobilien und den damit verbundenen Steuerungs- und Serviceaktivitäten. Die Cashflows aus nicht fortgeführten Aktivitäten ermitteln sich wie folgt: Mio. € 2015/16 2016/17 EBIT 1.201 1.0011 Planmäßige Abschreibungen, Zuschreibungen und Wertminderungen auf Anlagevermögen 710 244 Veränderung von Pensions- und sonstigen Rückstellungen 65 –58 Veränderung des Nettobetriebsvermögens –58 –517 Zahlungen Ertragsteuern –191 –165 Umgliederung Gewinne (–)/Verluste (+) aus dem Abgang von Anlagevermögen –151 –126 Sonstiges –383 –143 Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit nicht fortgeführter Aktivitäten 1.192 236 1 Ohne nicht zahlungswirksames Ergebnis aus Entkonsolidierung Mio. € 2015/16 2016/17 Unternehmensakquisitionen –84 –183 Investitionen in Sachanlagen (ohne Finanzierungs-Leasing) –588 –430 Sonstige Investitionen –233 –678 Unternehmensveräußerungen 559 –1.089 Anlagenabgänge 700 836 Cashflow aus Investitionstätigkeit nicht fortgeführter Aktivitäten 354 -1.544 Mio. € 2015/16 2016/17 Gewinnausschüttungen an andere Gesellschafter –15 –19 Tilgung von Verbindlichkeiten aus Andienungsrechten nicht beherrschender Gesellschafter –86 –20 Aufnahme von Finanzschulden 596 1.628 Tilgung von Finanzschulden –3.399 –1.554 Gezahlte Zinsen –277 –147 Erhaltene Zinsen 81 28 Ergebnisübernahmen und sonstige Finanzierungstätigkeit –31 –6 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit nicht fortgeführter Aktivitäten –3.130 –91 Die Zahlungsmittelabgänge zum Zeitpunkt der Spaltung in Höhe von –1.012 Mio. € sind in den Unternehmensveräußerungen enthalten. Darüber hinaus beinhalten sie Zahlungen für die Veräußerung der Galeria-Kaufhof-Gruppe in Höhe von –27 Mio. € (2015/16: 220 Mio. €). Investitionen (Veräußerungen) in Geldanlagen sind in den sonstigen Investitionen (Anlagenabgängen) ausgewiesen. 43. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG Die Segmentierung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des Konzerns. Der Chief Operating Decision Maker (CODM) gemäß IFRS-8-Segmentberichterstattung von CECONOMY ist der Vorstand der CECONOMY AG. Die Vorstandsmitglieder sind gemeinschaftlich verantwortlich für die Ressourcenallokation sowie für die Einschätzung der operativen Ertragskraft. Die Steuerung erfolgt bei CECONOMY grundsätzlich auf Landesebene. Der CODM von CECONOMY steuert daher die Aktivitäten des Unternehmens auf Basis einer internen Berichterstattung, die grundsätzlich Kennzahlen je Land beinhaltet. Die Ressourcenallokation und die Performancemessung erfolgen entsprechend auf Landesebene. CECONOMY ist in einem singulären Geschäftsbereich, dem Elektronikbereich, tätig. In Kombination mit einer relativ homogenen Ausrichtung ähneln sich in allen Ländern sowohl Produkte, Dienstleistungen, Kundengruppen als auch Vertriebsmethoden. Basierend auf gleichartigen ökonomischen Rahmenbedingungen und wirtschaftlichen Merkmalen der Geschäftstätigkeiten werden einzelne Länder zu den folgenden Geschäftssegmenten aggregiert, die berichtspflichtig sind: ― DACH (Deutschland, Österreich, Schweiz, Ungarn) ― West-/Südeuropa ― Osteuropa Sämtliche nicht berichtspflichtige Geschäftssegmente sowie Geschäftsaktivitäten, die nicht die Definitionskriterien eines Geschäftssegments erfüllen, werden unter „Sonstige“ zusammengefasst. > Weitere Angaben zu den Segmenten enthält der zusammengefasste Lagebericht. Nachfolgend werden die wesentlichen Bestandteile der Segmentberichterstattung beschrieben: ― Der Außenumsatz repräsentiert den Umsatz der Geschäftssegmente mit Konzernexternen. ― Der Innenumsatz zeigt die Umsätze mit anderen Geschäftssegmenten. ― Das Segment-EBITDA umfasst das EBIT vor Abschreibungen, Wertminderungen und Zuschreibungen auf Sachanlagevermögen, immaterielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. ― Die Segmentsteuerungsgröße EBIT beschreibt das betriebliche Ergebnis der Periode vor Finanzergebnis und Ertragsteuern. Konzerninterne Mietverträge werden in den Segmenten als Operating-Leasingverhältnisse dargestellt. Die Vermietung findet dabei zu marktüblichen Konditionen statt. Standortbezogene Risiken sowie Werthaltigkeitsrisiken von langfristigen Vermögenswerten werden in den Segmenten grundsätzlich nur dann abgebildet, wenn es sich um Konzernrisiken handelt. Dies gilt analog für aktive und passive Abgrenzungen, die auf Segmentebene nur dann abgebildet werden, wenn dies auch in der Konzernbilanz erforderlich wäre. ― Im EBITDA und im EBIT vor Sonderfaktoren werden alle Geschäftsvorfälle bereinigt, die nicht regelmäßig wiederkehrend sind, darunter zum Beispiel Restrukturierungen oder Änderungen im Konzernportfolio. Nachfolgend wird die Überleitung des EBITDA vor Sonderfaktoren auf das berichtete EBITDA sowie die Überleitung des EBIT vor Sonderfaktoren auf das berichtete EBIT dargestellt: Mio. € 2015/16 2016/17 EBITDA vor Sonderfaktoren 719 704 Portfoliomaßnahmen –5 –1 Restrukturierungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen –58 –85 Risikovorsorgen und Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte - - Übrige Sonderfaktoren –37 –21 EBITDA wie berichtet 619 597 Mio. € 2015/16 2016/17 EBIT vor Sonderfaktoren 466 471 Portfoliomaßnahmen –5 –15 Restrukturierungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen –111 –102 Risikovorsorgen und Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte - - Übrige Sonderfaktoren –37 –21 EBIT wie berichtet 312 334 In den planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen sind im aktuellen Geschäftsjahr Sonderfaktoren in Höhe von 31 Mio. € enthalten. ― Die Segmentinvestitionen beinhalten die Zugänge (einschließlich der Zugänge zum Konsolidierungskreis) zu den langfristigen immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen sowie zu den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Ausgenommen hiervon sind Zugänge aufgrund der Reklassifikation von „Zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten“ als langfristige Vermögenswerte. ― Das Segmentvermögen enthält das lang- und kurzfristige Vermögen. Nicht enthalten sind hauptsächlich Finanzanlagen, nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen, Steuerpositionen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Vermögenswerte, die nicht fortgeführten Aktivitäten zuzuordnen sind. Nachfolgend wird die Überleitung des Segmentvermögens auf die Vermögenswerte des Konzerns dargestellt: Mio. € 30.09.2016 30.09.2017 Segmentvermögen 1.523 1.512 Finanzanlagen (lang- und kurzfristig) 14 135 Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 5 458 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 661 861 Latente Steueransprüche 231 39 Ertragsteuererstattungsansprüche 93 87 Sonstige Steuererstattungsansprüche1 84 87 Vorräte 2.393 2.553 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 324 498 Forderungen an Lieferanten1 1.183 1.246 Forderungen aus dem Immobilienbereich1 4 6 Forderungen Kreditkarten1 28 68 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten1 69 68 Forderungen aus sonstigen Finanzgeschäften2 1 588 Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte 18.250 0 Sonstiges1,2 89 74 Vermögenswerte des Konzerns 24.952 8.280 1 Enthalten in der Bilanzposition „Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte“ (kurzfristig) 2 Enthalten in den Bilanzpositionen „Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte“ (lang- und kurzfristig) Transfers zwischen den Segmenten finden grundsätzlich auf Basis der aus Konzernsicht entstehenden Kosten statt. 44. MANAGEMENT DER FINANZWIRTSCHAFTLICHEN RISIKEN Der Bereich Treasury der CECONOMY AG steuert die finanzwirtschaftlichen Risiken von CECONOMY. Dies sind speziell: ― Preisänderungsrisiken, ― Liquiditätsrisiken, ― Bonitätsrisiken und ― Risiken aus Zahlungsstromschwankungen. > Nähere Angaben zum Risikomanagementsystem finden sich im zusammengefassten Lagebericht im Wirtschaftsbericht – Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage – Finanz- und Vermögenslage – Finanzmanagement. Preisänderungsrisiken Preisänderungsrisiken resultieren für CECONOMY daraus, dass der Wert eines Finanzinstruments durch Änderungen der Marktzinssätze, der Wechselkurse und der Aktienkurse beeinflusst wird. Zinsrisiken entstehen durch Veränderungen des Zinsniveaus. Zur Begrenzung dieser Risiken können Zinsderivate bei Bedarf eingesetzt werden. Die Ermittlung des verbleibenden Zinsrisikos von CECONOMY erfolgt gemäß IFRS 7 mittels einer Sensitivitätsanalyse. Dabei werden folgende Annahmen bei der Betrachtung einer Zinssatzänderung zugrunde gelegt: ― Die durch die Sensitivitätsanalyse ermittelte Gesamtauswirkung bezieht sich auf den Bestand zum Bilanzstichtag und drückt den Effekt für ein Jahr aus. ― Variabel verzinsliche originäre Finanzinstrumente, deren Zinszahlungen nicht als Grundgeschäft im Rahmen von Cashflow Hedges gegen Zinssatzänderungen designiert sind, wirken sich in der Sensitivitätsanalyse ergebniswirksam im Zinsergebnis aus. Aufgrund des derzeitig niedrigen Zinsniveaus wird die Sensitivität für eine Veränderung von zehn Basispunkten ermittelt. ― Festverzinsliche originäre Finanzinstrumente bleiben im Rahmen der Sensitivitätsanalyse unberücksichtigt. ― Finanzinstrumente, die als Sicherungsgeschäft im Rahmen eines Cashflow Hedges zur Absicherung von variablen Zinsströmen designiert sind, wirken sich nur dann im Zinsergebnis aus, wenn die Zahlungsströme ausgelöst werden. Aus der Bewertung des Sicherungsgeschäfts zum Fair Value entstehen jedoch ergebnisneutrale Effekte in den Gewinnrücklagen. ― Zinsderivate, die nicht in einem qualifizierten Sicherungszusammenhang nach IAS 39 stehen, wirken sich durch die Bewertung zum Fair Value ergebniswirksam im übrigen Finanzergebnis und durch eintretende Zinsströme im Zinsergebnis aus. Das verbleibende Zinsrisiko von CECONOMY resultiert zum Bilanzstichtag im Wesentlichen aus variabel verzinslichen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und aus anderen kurzfristig liquiden finanziellen Vermögenswerten (unter „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“ ausgewiesen) mit einem Gesamtanlagesaldo nach Berücksichtigung von Sicherungsgeschäften in Höhe von 699 Mio. € (30.09.2016: 2.056 Mio. €). Eine Zinssatzerhöhung von zehn Basispunkten hat bei diesem Gesamtsaldo einen um 1 Mio. € (2015/16: 2 Mio. €) höheren Ertrag im Zinsergebnis pro Jahr zur Folge. Bei einer Zinssatzreduzierung von zehn Basispunkten ergibt sich ein gegenläufiger Effekt in Höhe von –1 Mio. € (2015/16: –2 Mio. €). Währungsrisiken entstehen CECONOMY im internationalen Einkauf von Waren und aufgrund von Kosten sowie Finanzierungen, die in einer anderen Währung als der jeweiligen Landeswährung anfallen oder an die Entwicklung einer anderen Währung gebunden sind. Für daraus resultierende Fremdwährungspositionen besteht eine Sicherungspflicht gemäß der Konzernrichtlinie „Fremdwährungstransaktionen“. Ausnahmen bestehen dort, wo es wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, sowie bei gesetzlichen und regulatorischen Beschränkungen in den Ländern. Bei der Absicherung kommen Devisentermingeschäfte/-optionen sowie Zins- und Währungsswaps infrage. Die Darstellung des durch die Ausnahmen entstehenden Fremdwährungsrisikos erfolgt gemäß IFRS 7 ebenfalls mittels einer Sensitivitätsanalyse. Dabei werden folgende Annahmen bei der Betrachtung einer Ab- beziehungsweise Aufwertung des Euro gegenüber Fremdwährungen getroffen: Die durch die Sensitivitätsanalyse dargestellte Gesamtauswirkung bezieht sich in ihrer Höhe und ihren Ergebnischarakteristika auf die Fremdwährungsbestände innerhalb der konsolidierten Tochtergesellschaften von CECONOMY und drückt den Effekt bei Vorliegen der Ab- beziehungsweise Aufwertung des Euro aus. Bei einer Abwertung des Euro tritt ein positiver Effekt ein, sofern eine Fremdwährungsforderung in einer Tochtergesellschaft besteht, deren funktionale Währung der Euro ist, sowie bei einer Verbindlichkeit in Euro in einer Tochtergesellschaft, deren funktionale Währung nicht der Euro ist. In der nachfolgenden Tabelle werden die Währungspaar-Nominalvolumen, die unter diese Kategorie fallen, mit einem positiven Vorzeichen dargestellt. Ein negativer Effekt tritt bei einer Abwertung des Euro ein, sofern eine Forderung in Euro in einer Tochtergesellschaft besteht, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, sowie bei einer Fremdwährungsverbindlichkeit in einer Tochtergesellschaft, deren funktionale Währung der Euro ist. Korrespondierend dazu werden in der nachfolgenden Tabelle die unter diese Kategorie fallenden Währungspaar-Nominalvolumen mit einem negativen Vorzeichen ausgewiesen. Eine Aufwertung des Euro bewirkt hingegen für alle oben dargestellten Beziehungen jeweils den gegenläufigen Effekt. Die Effekte aus der Bewertung von Fremdwährungspositionen, die gemäß IAS 21 mit dem Stichtagskurs umgerechnet werden und die keinen Eigenkapitalcharakter haben, werden in der Sensitivitätsanalyse ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In den Fällen, in denen die Fremdwährungspositionen Eigenkapitalcharakter haben, sogenannte Net Investments, werden die Effekte der Stichtagskursbewertung erfolgsneutral im Eigenkapital (Sonstiges Ergebnis) berücksichtigt. Devisentermingeschäfte/-optionen sowie Zins- und Währungsswaps, die nicht in einem qualifizierten Sicherungszusammenhang gemäß IAS 39 stehen, wirken sich durch die Bewertung zum Fair Value ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung aus. Dem gegenüber stehen die Effekte aus der Bewertung des in Fremdwährung gehaltenen Grundgeschäfts, sodass sich bei voller Effektivität des Sicherungsgeschäfts beide Effekte ausgleichen. Im Konzernabschluss sind Devisentermingeschäfte als Sicherungsgeschäft im Rahmen eines Cashflow Hedges zur Absicherung von Warenbezügen und -verkäufen designiert. Fair-Value-Änderungen dieser Sicherungsinstrumente werden so lange im Sonstigen Ergebnis (Other Comprehensive Income) erfasst, bis das zugrunde liegende Grundgeschäft ergebniswirksam geworden ist. Effekte aus der Währungsumrechnung von Abschlüssen, deren funktionale Währung nicht die Berichtswährung von CECONOMY ist, berühren die Cashflows in lokaler Währung nicht und sind deshalb nicht Bestandteil der Sensitivitätsanalyse. Der deutliche Rückgang der Fremdwährungsvolumina und damit auch möglicher Währungsrisikopositionen ist im Wesentlichen auf die in den Vorjahresangaben enthaltenen nicht fortgeführten Aktivitäten zurückzuführen. Das verbleibende Währungsrisiko von CECONOMY, das im Wesentlichen daraus entsteht, dass bestimmte Währungen aus rechtlichen Gründen oder aufgrund fehlender Markttiefe nicht gesichert werden können, lautet zum Bilanzstichtag wie folgt: Auswirkung bei Ab-/Aufwertung des Euro um 10% Mio. € Währungspaar Volumen 30.09.2016 Volumen 30.09.2017 Periodenergebnis +/– +/– CHF/EUR +28 3 +2 0 CNY/EUR +38 4 0 0 CZK/EUR –7 –1 0 0 EGP/EUR +31 3 0 0 GBP/EUR –9 –1 0 0 HKD/EUR –13 –1 0 0 JPY/EUR –10 –1 0 0 KZT/EUR +13 1 0 0 MDL/EUR +38 4 0 0 NOK/EUR 0 0 –9 –1 PLN/EUR +32 3 +23 2 RON/EUR +35 4 0 0 RSD/EUR +14 1 0 0 RUB/EUR +34 3 0 0 SEK/EUR +29 3 +26 3 TRY/EUR +8 1 0 0 UAH/EUR +34 3 0 0 USD/EUR –16 –2 –7 –1 Eigenkapital +/– +/– CNY/EUR +18 2 0 0 CZK/EUR +5 1 0 0 KZT/EUR +237 24 0 0 PLN/EUR +75 8 0 0 RON/EUR +7 1 0 0 RSD/EUR +16 2 0 0 RUB/EUR +147 15 +90 9 UAH/EUR +242 24 0 0 USD/EUR +38 4 0 0 Im Vorjahr resultierten darüber hinaus Währungsrisiken aus US-Dollar-Fremdwährungspositionen in verschiedenen Tochtergesellschaften, in denen die funktionale Währung nicht US-Dollar oder Euro war. Bei einem US-Dollar-Nominalvolumen von +21 Mio. € hätte eine zehnprozentige Abwertung des US-Dollars im Periodenergebnis zu positiven Effekten von 2 Mio. € geführt, eine Aufwertung hingegen zu negativen Effekten von 2 Mio. €. Mit einem Nominalvolumen von +21 Mio. € entfiel davon der überwiegende Anteil auf das Währungspaar CNY/USD. Zins- und Währungsrisiken sind durch die in den CECONOMY-internen Treasury-Richtlinien festgeschriebenen Grundsätze deutlich reduziert und limitiert. Darin ist konzernweit verbindlich geregelt, dass jede Absicherungsmaßnahme im Rahmen vorher definierter Limits erfolgen muss und in keinem Fall zu einer Erhöhung der Risikoposition führen darf. CECONOMY nimmt dabei bewusst in Kauf, dass die Möglichkeiten, aktuelle oder erwartete Zins- beziehungsweise Wechselkursentwicklungen zur Ergebnisoptimierung zu nutzen, stark eingeschränkt sind. Zur Absicherung dürfen außerdem ausschließlich marktgängige derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden, deren korrekte finanzmathematische und buchhalterische Abbildung und Bewertung in den Treasury-Systemen sichergestellt sind. Am Bilanzstichtag sind folgende derivative Finanzinstrumente zur Risikoreduzierung eingesetzt: 30.09.2016 Fair Values Mio. € Nominalvolumen Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Verbindlichkeiten Währungsbezogene Geschäfte Devisentermingeschäfte/-optionen innerhalb Fair-Value-Hedges 0 0 0 innerhalb Cashflow Hedges 107 2 4 nicht in einer Hedge-Beziehung –388 4 10 –281 6 14 30.09.2017 Fair Values Mio. € Nominalvolumen Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Verbindlichkeiten Währungsbezogene Geschäfte Devisentermingeschäfte/-optionen innerhalb Fair-Value-Hedges 0 0 0 innerhalb Cashflow Hedges 0 0 0 nicht in einer Hedge-Beziehung –373 3 0 –373 3 0 Das Nominalvolumen der Devisentermingeschäfte/-optionen bestimmt sich aus der Nettoposition der den einzelnen Geschäften zugrunde liegenden An- und Verkaufsbeträge in Fremdwährung, umgerechnet zum entsprechenden Wechselkurs des Bilanzstichtags. Sämtliche Fair Values stellen den theoretischen Wert bei Auflösung der Geschäfte zum Stichtag dar. Unter der Prämisse des Haltens der Geschäfte bis zur Endlaufzeit handelt es sich hierbei um unrealisierte Gewinne und Verluste, die sich bei voller Effektivität des Sicherungsgeschäfts bis zur Fälligkeit mit Gewinnen und Verlusten der Grundgeschäfte ausgleichen werden. Um diesen Ausgleich periodengerecht darstellen zu können, werden zwischen Sicherungsgeschäften und Grundgeschäften Beziehungen hergestellt, die wie folgt gebucht werden: ― Innerhalb eines Fair-Value-Hedges wird sowohl das Sicherungsgeschäft als auch das abzusichernde Risiko des Grundgeschäfts mit dem Fair Value bilanziert. Die Wertschwankungen beider Geschäfte werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der sie sich bei voller Effektivität des Sicherungsgeschäfts ausgleichen. ― Innerhalb eines Cashflow Hedges werden die Sicherungsgeschäfte ebenfalls grundsätzlich zum Fair Value bilanziert. Bei voller Effektivität des Sicherungsgeschäfts werden die Bewertungsveränderungen so lange im Eigenkapital erfasst, bis die abgesicherten Zahlungsströme beziehungsweise erwarteten Transaktionen das Ergebnis beeinflussen. Erst dann erfolgt die Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung. ― Sicherungsgeschäfte, die nach IAS 39 nicht in einer Sicherungsbeziehung stehen, werden mit dem Fair Value bilanziert. Wertveränderungen werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Auch wenn hier formal kein Sicherungszusammenhang hergestellt wurde, handelt es sich hierbei um Sicherungsgeschäfte, die in einem engen Zusammenhang mit einem Grundgeschäft stehen und die sich in ihrer Ergebnisauswirkung mit denen des Grundgeschäfts ausgleichen (natürlicher Hedge). Die eingesetzten Währungsderivate beziehen sich vor allem auf den russischen Rubel, den Schweizer Franken und die schwedische Krone. Folgende Fälligkeitstermine liegen bei den derivativen Finanzinstrumenten vor: 30.09.2016 Fair Values 30.09.2017 Fair Values Fälligkeitstermine Fälligkeitstermine Mio. € bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Währungsbezogene Geschäfte Devisentermingeschäfte/-optionen innerhalb Fair-Value-Hedges 0 0 0 0 0 0 innerhalb Cashflow Hedges –1 0 0 0 0 0 nicht in einer Hedge-Beziehung –7 0 0 3 0 0 –8 0 0 3 0 0 Unter den Fälligkeitsterminen sind die Fair Values der in diesen Zeiträumen fälligen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten angegeben. Die Zinsanpassungstermine variabler Zinssätze liegen unter einem Jahr. Liquiditätsrisiken Mit Liquiditätsrisiko wird das Risiko bezeichnet, Zahlungsmittel nicht oder nur zu erhöhten Kosten beschaffen beziehungsweise bereitstellen zu können. Liquiditätsrisiken entstehen beispielsweise durch temporäres Versagen der Kapitalmärkte, Ausfall von Kreditgebern, unzureichende Kreditlinien oder das Fehlen eingeplanter Zahlungseingänge. Das Treasury stellt eine möglichst kostengünstige und betragsmäßig stets ausreichende Deckung des Finanzbedarfs für das operative Geschäft und für Investitionen sicher. Die erforderlichen Informationen werden durch eine auf rollierende drei Monate nach dem Geschäftsjahresende ausgerichtete Konzernfinanzplanung der einzelnen Konzerngesellschaften bereitgestellt und einer Abweichungsanalyse unterzogen. Diese Finanzplanung wird zusätzlich durch eine Kurzfrist-Liquiditätsplanung ergänzt und jeweils rollierend aktualisiert. Als Instrumente der Finanzierung werden Produkte des Geld- und Kapitalmarkts (Fest- und Tagesgelder, Schuldscheindarlehen, Commercial Papers) eingesetzt sowie mehrjährige bilaterale und syndizierte Kreditlinien vorgehalten. CECONOMY verfügt damit über eine ausreichende Liquiditätsreserve, sodass Liquiditätsrisiken auch dann nicht entstehen, wenn unerwartet auftretende Ereignisse negative finanzwirtschaftliche Auswirkungen auf die Liquiditätslage haben. Zu den Instrumenten der Finanzierung und Kreditlinien wird auf die Ausführungen unter den entsprechenden Bilanzpositionen verwiesen. > Nähere Angaben finden sich unter Nummer 30 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie unter Nummer 37 Finanzschulden. Durch den konzerninternen Finanzausgleich (Cash-Pooling) können Konzernunternehmen die Liquiditätsüberschüsse anderer Unternehmenseinheiten nutzen, um ihren Liquiditätsbedarf zu decken. Dies verringert das Fremdfinanzierungsvolumen und somit den Zinsaufwand. Des Weiteren wird das im Bereich Treasury der CECONOMY AG gebündelte Know-how genutzt, um die Konzerngesellschaften in allen relevanten Finanzfragen zu beraten und zu betreuen. Das reicht von grundsätzlichen Überlegungen zur Finanzierung von Investitionsvorhaben bis hin zur Unterstützung der Finanzverantwortlichen der einzelnen Konzerngesellschaften in Gesprächen mit Banken und Finanzdienstleistern vor Ort. Dadurch wird sichergestellt, dass zum einen die Finanzressourcen der CECONOMY optimal eingesetzt werden und zum anderen alle Konzerngesellschaften an der Bonität und Stärke der CECONOMY im Hinblick auf ihre Finanzierungskonditionen teilhaben. Bonitätsrisiken Bonitätsrisiken entstehen durch den vollständigen oder teilweisen Ausfall eines Kontrahenten, beispielsweise durch Insolvenz, im Rahmen von Geldanlagen sowie bei derivativen Finanzinstrumenten mit positiven Marktwerten. Das maximale Ausfallrisiko, dem CECONOMY zum Bilanzstichtag ausgesetzt ist, wird durch die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte in einer Gesamthöhe von 3.483 Mio. € (30.09.2016: 5.570 Mio. €) widergespiegelt. > Nähere Angaben über die Höhe der jeweiligen Buchwerte finden sich unter Nummer 41 Buchwerte und Fair Values nach Bewertungskategorien. Die in den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten berücksichtigten Kassenbestände in Höhe von 64 Mio. € (30.09.2016: 115 Mio. €) unterliegen dabei keinem Ausfallrisiko. Im Zuge des Risikomanagements von Geldanlagen in Gesamthöhe von 744 Mio. € (30.09.2016: 2.229 Mio. €) und derivativen Finanzinstrumenten in Gesamthöhe von 3 Mio. € (30.09.2016: 6 Mio. €) sind für alle Geschäftspartner von CECONOMY Mindestanforderungen an die Bonität und zudem individuelle Höchstgrenzen für das Engagement festgelegt. Bei der Ermittlung der Bonitätsrisiken werden Schecks und unterwegs befindliche Gelder nicht berücksichtigt. Grundlage ist dabei eine in den Treasury-Richtlinien festgeschriebene Limitsystematik, die im Wesentlichen auf den Einstufungen internationaler Ratingagenturen, der Entwicklung des Credit Default Swaps oder auf internen Bonitätsprüfungen basiert. Jedem Kontrahenten von CECONOMY wird ein individuelles Limit zugewiesen, dessen Einhaltung fortlaufend überwacht wird. In der nachfolgenden Tabelle ist eine Einteilung der Geschäftspartner in Ratingklassen dargestellt: Ratingklassen Volumen in % Geldanlagen Einstufung Moody’s Standard & Poor’s Gesamt Investment-Grade Aaa AAA 0,0 Aa1 bis Aa3 AA+ bis AA– 2,6 A1 bis A3 A+ bis A– 19,1 Baa1 bis Baa3 BBB+ bis BBB– 67,4 Non-Investment-Grade Ba1 bis Ba3 BB+ bis BB– 10,3 B1 bis B3 B+ bis B– 0,0 Caa bis C CCC bis C 0,5 Kein Rating 0,1 Aus der obigen Tabelle ist ersichtlich, dass per Stichtag rund 89 Prozent des Anlagevolumens inklusive der positiven Marktwerte von Derivaten bei Kontrahenten mit einer Investment-Grade-Einstufung, die somit eine gute bis sehr gute Bonität aufweisen, platziert wurden. Bei Kontrahenten, die bisher noch kein international anerkanntes Rating aufweisen, handelt es sich um renommierte Finanzinstitute, deren Bonität aufgrund von Analysen als einwandfrei betrachtet werden kann. CECONOMY ist auch in Ländern vertreten, deren Finanzinstitute aufgrund ihrer eigenen Länderratings keine Investment-Grade-Einstufung erreichen. Eine Zusammenarbeit mit diesen Instituten ist aus länderspezifischen Gründen sowie unter Kosten- und Effizienzgesichtspunkten notwendig und sinnvoll. Der Anteil am Gesamtvolumen liegt hier bei rund 11 Prozent. CECONOMY ist Bonitätsrisiken somit nur in sehr geringem Maße ausgesetzt. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen Verursacht durch eine Änderung des zukünftigen Zinsniveaus, können sich bei variabel verzinslichen Vermögens- beziehungsweise Schuldposten Schwankungen der Zahlungsströme einstellen. Anhand sogenannter „stress tests“ wird untersucht, welche Auswirkungen die Veränderungen des Zinsniveaus auf die Zahlungsströme haben könnten und wie sie im Einklang mit den internen Treasury-Richtlinien durch Sicherungsgeschäfte limitiert werden können. 45. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN Bei CECONOMY liegen im Geschäftsjahr 2016/17 keine Eventualverbindlichkeiten vor (2015/16: 69 Mio. € aus nicht fortgeführten Aktivitäten). 46. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN Der Nominalwert der sonstigen finanziellen Verpflichtungen zum 30. September 2017 beträgt 160 Mio. € (30.09.2016: 461 Mio. €, davon nicht fortgeführte Aktivitäten 309 Mio. €) und beinhaltet im Wesentlichen Abnahmeverpflichtungen für Dienstleistungsverträge. Aus der Spaltung der ehemaligen METRO GROUP besteht ein gesetzliches Haftungsverhältnis aus einer fünfjährigen beziehungsweise zehnjährigen Nachhaftung gemäß § 133 Abs. 1 und 3 UmwG. Die an der Spaltung beteiligten Rechtsträger haften für die Verbindlichkeiten (fünf Jahre) und die Versorgungsverpflichtungen (zehn Jahre) der CECONOMY AG als übertragender Rechtsträger, die vor dem Wirksamwerden der Spaltung begründet wurden, als Gesamtschuldner. Die CECONOMY AG schätzt das Risiko einer Inanspruchnahme auch aus diesen Haftungsverhältnissen als nicht wahrscheinlich ein. > Angaben zu den Erwerbsverpflichtungen für Sonstige immaterielle Vermögenswerte, Gegenstände des Sachanlagevermögens, Verpflichtungen aus Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen sowie für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien finden sich unter Nummer 19 Sonstige immaterielle Vermögenswerte, Nummer 20 Sachanlagen und Nummer 22 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. 47. SONSTIGE RECHTSANGELEGENHEITEN Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die Media- Saturn -Holding GmbH Die CECONOMY AG hält mittelbar – über ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft CECONOMY Retail GmbH (CE Retail), die bis zum 19. Juli 2017 als METRO Kaufhaus und Fachmarkt Holding GmbH (METRO KFH) firmierte – 78,38 Prozent der Anteile an der Media-Saturn-Holding GmbH (MSH). Im März 2011 hat die Gesellschafterversammlung der MSH zur Stärkung der Strukturen der Unternehmensführung mit den Stimmen der CE Retail (damals noch firmierend als METRO KFH) die Einrichtung eines Beirats bei der MSH beschlossen. Der Beirat entscheidet über zustimmungsbedürftige operative Maßnahmen der Geschäftsführung der MSH nach Köpfen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Nach der Satzung der MSH hat die CECONOMY AG beziehungsweise die CE Retail das Recht, jeweils ein Beiratsmitglied mehr zu entsenden als der verbliebene Minderheitsgesellschafter und verfügt somit über die Mehrheit der Köpfe im Beirat. Die von dem Minderheitsgesellschafter angerufene ordentliche Gerichtsbarkeit hat rechtskräftig zugunsten der CE Retail entschieden, dass der Beirat wirksam eingerichtet und für die Fragen der Zuständigkeit und Mehrheitserfordernisse des Beirats ein Schiedsgericht zuständig ist. Das von der CE Retail (damals noch firmierend als METRO KFH) in diesem Zusammenhang angerufene Schiedsgericht hat CECONOMY mit Schiedsspruch vom 8. August 2012 in wesentlichen Teilen Recht gegeben: Der Beirat entscheidet über die zustimmungsbedürftigen operativen Geschäfte der Geschäftsführung der MSH, ausreichend ist eine einfache Mehrheit nach Köpfen. Der Schiedsspruch wurde mit Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 18. Dezember 2013 für vollstreckbar erklärt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Minderheitsgesellschafters mit Beschluss vom 16. April 2015 zurückgewiesen, sodass auch diese Entscheidung rechtskräftig ist. Der Minderheitsgesellschafter hat darüber hinaus weitere Klagen gegen MSH erhoben: Eine Klage des Minderheitsgesellschafters, mit der die Abberufung des von der CE Retail (damals noch firmierend als METRO KFH) entsandten Geschäftsführers der MSH erreicht werden sollte, wurde durch das Landgericht (LG) Ingolstadt mit Urteil vom 21. April 2015 abgewiesen. Das OLG München hat die durch den Minderheitsgesellschafter eingelegte Berufung durch Beschluss vom 2. Dezember 2015 zurückgewiesen und dabei die Revision nicht zugelassen. Die durch den Minderheitsgesellschafter eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der BGH mit Beschluss vom 17. Januar 2017 zurückgewiesen. Die Klage des Minderheitsgesellschafters ist damit rechtskräftig abgewiesen. Mit einer weiteren gegen die MSH gerichteten Klage vor dem LG Ingolstadt begehrte der Minderheitsgesellschafter, dass ablehnende Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der MSH im April 2015 zu von dem Minderheitsgesellschafter verlangten Änderungen des Gesellschaftsvertrags der MSH für nichtig erklärt und die entsprechenden Beschlussfassungen als positiv gefasst festgestellt werden. Die Änderungen betreffen Zuständigkeiten der Gesellschafterversammlung. Mit Urteil vom 16. Februar 2016 hat das LG Ingolstadt die Klage abgewiesen. Mit Beschluss vom 13. September 2016 hat das OLG München die vom Minderheitsgesellschafter eingelegte Berufung zurückgewiesen. Das Urteil, mit dem die Klage des Minderheitsgesellschafters abgewiesen wurde, ist rechtskräftig. Mit Urteil vom 5. April 2016 hat das LG Ingolstadt einer von der CE Retail (damals noch firmierend als METRO KFH) vor dem LG Ingolstadt erhobenen Klage stattgegeben, die Gesellschafterbeschlüsse, unter anderem betreffend eine Maßnahme der Geschäftsführung, zum Gegenstand hatte, die in einer nach dem Gesellschaftsvertrag der MSH schon nicht beschlussfähigen und überdies nach Auffassung von METRO beziehungsweise CECONOMY in Bezug auf die Maßnahme der Geschäftsführung auch nicht zuständigen Gesellschafterversammlung allein durch den Minderheitsgesellschafter gefasst wurden. Mit Beschluss vom 13. Januar 2017 hat das OLG München die durch den Minderheitsgesellschafter eingelegte Berufung zurückgewiesen. Das zugunsten von CE Retail (damals noch firmierend als METRO KFH) ergangene Urteil ist rechtskräftig. Mit einer weiteren Klage vor dem LG Ingolstadt begehrte die CE Retail (damals noch firmierend als METRO KFH) die Feststellung der Nichtigkeit eines vermeintlichen Beschlusses der Gesellschafterversammlung der MSH im Dezember 2015 zur Weiterbeschäftigung ausscheidender Geschäftsführer der MSH in anderer Position. Mit Urteil des LG Ingolstadt vom 29. April 2016 wurde der Klage von CE Retail (damals noch firmierend als METRO KFH) stattgegeben. Mit Beschluss vom 13. Januar 2017 hat das OLG München die durch den Minderheitsgesellschafter eingelegte Berufung zurückgewiesen. Das zugunsten von CE Retail (damals noch firmierend als METRO KFH) ergangene Urteil ist rechtskräftig. Mit einer weiteren am 28. Januar 2016 gegen die MSH vor dem LG Ingolstadt erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeits- sowie positiven Beschlussfeststellungsklage, die ablehnende Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der MSH im Dezember 2015 zum Gegenstand hat, begehrt der Minderheitsgesellschafter die Abberufung und Suspendierung des von CE Retail (damals noch firmierend als METRO KFH) entsandten Geschäftsführers der MSH. Die Klage des Minderheitsgesellschafters wurde durch das LG Ingolstadt mit Urteil vom 7. März 2017 abgewiesen. Gegen das Urteil hat der Minderheitsgesellschafter am 15. März 2017 Berufung eingelegt. Mit Beschluss vom 13. Oktober 2017 hat das OLG München mitgeteilt, dass es beabsichtigt, die eingelegte Berufung des Minderheitsgesellschafters ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen, weil der befasste Senat einstimmig der Ansicht ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Mit einer weiteren am 10. Februar 2016 gegen die MSH erhobenen Beschlussmängelklage vor dem LG Ingolstadt, die weitere ebenfalls ablehnende Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der MSH im Dezember 2015 zum Gegenstand hat, begehrt der Minderheitsgesellschafter, dass gegen die Geschäftsführung der MSH nach Ansicht des Minderheitsgesellschafters bestehende Schadensersatzansprüche wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen geltend gemacht werden. Die Klage hat das LG Ingolstadt mit Urteil vom 18. November 2016 abgewiesen. Mit Beschluss vom 18. Juli 2017 hat das OLG München die durch den Minderheitsgesellschafter eingelegte Berufung zurückgewiesen und dabei die Revision nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Minderheitsgesellschafter am 24. August 2017 Nichtzulassungbeschwerde beim BGH eingelegt. Die Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde sind nach Ansicht von CECONOMY gering. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung der CECONOMY AG Am 6. Februar 2017 hat die Hauptversammlung der CECONOMY AG (damals noch firmierend als METRO AG) dem Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag zwischen der damals noch als METRO AG firmierenden CECONOMY AG und der damals noch als METRO Wholesale & Food Specialist AG firmierenden heutigen METRO AG zugestimmt. Im Zusammenhang mit der Aufteilung der ehemaligen METRO GROUP haben mehrere Aktionäre, darunter der Minderheitsgesellschafter der MSH, Anfechtungs-, Nichtigkeits- und/oder Feststellungsklagen wegen der in der ordentlichen Hauptversammlung der damals noch als METRO AG firmierenden CECONOMY AG vom 6. Februar 2017 unter Tagesordnungspunkten 3 und 4 gefassten Beschlüsse der Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/16, der unter Tagesordnungspunkten 9 und 10 gefassten Beschlüsse über die Änderung von § 1 der Satzung (Firma) sowie weiterer Satzungsänderungen und wegen des unter Tagesordnungspunkt 11 gefassten Beschlusses über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag erhoben. Des Weiteren haben mehrere Aktionäre allgemeine Feststellungsklagen gegen die CECONOMY AG erhoben und beantragt, festzustellen, dass der Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag nichtig oder zumindest schwebend unwirksam ist. Sämtliche zuvor genannten Klagen sind vor dem LG Düsseldorf anhängig. Die CECONOMY AG hält sämtliche dieser Klagen für unbegründet und teils bereits für unzulässig. Die Erhebung der Klagen gegen den Beschluss über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag verhinderte zunächst die Eintragung der Ausgliederung und der Abspaltung in das Handelsregister der damals noch als METRO AG firmierenden CECONOMY AG. Die damals noch als METRO AG firmierende CECONOMY AG hatte daher ein Freigabeverfahren nach dem Umwandlungsgesetz vor dem OLG Düsseldorf eingeleitet. Mit Beschluss vom 22. Juni 2017 hat das OLG Düsseldorf aufgrund mündlicher Verhandlung über den Freigabeantrag dahingehend entschieden, dass die gegen den Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung erhobenen Klagen einer Eintragung der Ausgliederung und Abspaltung in das Handelsregister nicht entgegenstehen. Der Beschluss des OLG Düsseldorf ist rechtskräftig. Die Ausgliederung und die Abspaltung sind am 12. Juli 2017 in das Handelsregister der damals noch als METRO AG firmierenden CECONOMY AG eingetragen und damit wirksam geworden. Einige Aktionäre haben überdies versucht, die Eintragung der Ausgliederung und der Abspaltung durch Eingaben bei den für die CECONOMY AG und die jetzige METRO AG zuständigen Registerrichtern zu verhindern oder zumindest zu verzögern und dazu unter anderem die Aussetzung des Eintragungsverfahrens beantragt. Die Anträge wurden durch das Amtsgericht (AG) Düsseldorf jeweils zurückgewiesen. Gegen den Beschluss in der Handelsregistersache der CECONOMY AG haben zwei Aktionäre sofortige Beschwerde zum OLG Düsseldorf eingelegt. Das AG Düsseldorf hat den Beschwerden nicht abgeholfen und sie dem OLG Düsseldorf zur Entscheidung vorgelegt. Auch auf Basis eines an die Beschwerdeführer vom OLG Düsseldorf erteilten Hinweises geht die CECONOMY AG davon aus, dass die Beschwerden unzulässig beziehungsweise unbegründet sind. Zwei Aktionäre hatten zudem im Anschluss an die Hauptversammlung am 6. Februar 2017 beim LG Düsseldorf einen Antrag auf Erteilung von Auskünften gemäß § 132 AktG gestellt. Der Antrag wurde zwischenzeitlich zurückgenommen. Die Kostentragung erfolgt gemäß den Regelungen im Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag. Geltendmachung kartellrechtlicher Schaden s ersatzansprüche Gesellschaften von CECONOMY haben bei einem Londoner Gericht eine Klage gegen Gesellschaften von Mastercard eingereicht. Mit der Klage werden Schadensersatzansprüche auf der Basis der Entscheidung der EU-Kommission geltend gemacht, die festgestellt hat, dass im Zeitraum zwischen 1992 und 2007 die von Mastercard als Teil ihres Zahlkartensystems festgelegten grenzüberschreitenden Interbankenentgelte, die auch bei der Festlegung von nationalen Interbankenentgelten eine Rolle spielten, gegen europäisches Kartellrecht verstoßen haben. Traditionell werden Interbankenentgelte als Teil der Händlergebühren von der Händlerbank an den Händler weiterbelastet. Einige der von der CECONOMY AG gerichtlich verfolgten Ansprüche sind wirtschaftlich der jetzigen METRO AG zuzurechnen. Der Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag regelt, dass aus Gründen der Verfahrenseffizienz diese Ansprüche von der CECONOMY AG für die damals noch als METRO Wholesale & Food Specialist AG firmierende METRO AG verfolgt werden. Darüber hinaus haben Gesellschaften von CECONOMY bei einem Londoner Gericht eine Klage gegen Gesellschaften von Toshiba und Panasonic eingereicht. Mit der Klage werden Schadensersatzansprüche auf der Basis der Entscheidung der EU-Kommission geltend gemacht, die festgestellt hat, dass sieben Hersteller von Kathodenstrahlröhren (Cathode Ray Tubes – CRTs), darunter Toshiba und Panasonic, Preisabsprachen trafen, Märkte und Kunden untereinander aufteilten sowie ihre Produktion beschränkten und damit gegen europäisches Kartellrecht verstießen. Diese CRTs wurden in Fernsehern und Computerbildschirmen verbaut, die auch an Gesellschaften von CECONOMY verkauft wurden. Übrige Rechtsangelegenheiten Gesellschaften von CECONOMY sind Partei beziehungsweise Beteiligte in weiteren gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Klageverfahren sowie Kartellverfahren in diversen Ländern. Dazu gehören auch die Ermittlungen der EU-Kommission gegen die Redcoon GmbH, die mit Durchsuchungen wegen des Verdachts auf wettbewerbsbeschränkende Abreden mit Lieferanten 2015 eingeleitet wurden. Für diese Verfahren wurde, sofern die Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist, eine angemessene Risikovorsorge gebildet. Die MediaMarktSaturn Retail Group verfolgt derzeit Ansprüche gegen ehemalige Gesellschafter der Redcoon GmbH, die im Kern daraus resultieren, dass die Verkäufer im Rahmen des Erwerbsprozesses die MediaMarktSaturn Retail Group nicht ordnungsgemäß über die Missstände in steuer- und kartellrechtlicher Hinsicht innerhalb der Redcoon-Gruppe aufgeklärt haben. CECONOMY sieht sich in einigen Ländern zunehmend regulatorischen Strömungen aus dem Umsatzsteuerrecht ausgesetzt, insbesondere im Zusammenhang mit der Fiskalisierung der Kassensysteme und der elektronischen Übermittlung steuerrelevanter Daten. Am 3. November 2017 hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf eine Durchsuchung in den Geschäftsräumen der jetzigen METRO AG durchgeführt. Der Durchsuchung lag der Verdacht von Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) gegen ehemalige und aktuelle Organmitglieder der ehemaligen METRO AG (jetzt CECONOMY AG) zugrunde. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf beziehen sich auf den Verdacht, dass die ehemalige METRO AG die am 30. März 2016 veröffentlichte Ad-hoc-Mitteilung über die Aufteilung der ehemaligen METRO AG zu einem früheren Zeitpunkt hätte vornehmen müssen. Wir sind der Auffassung, bei der Aufteilung der ehemaligen METRO GROUP jederzeit im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften gehandelt zu haben, und gehen davon aus, dass dies in dem laufenden Ermittlungsverfahren, in dem wir vollumfänglich mit den Behörden kooperieren werden, dargelegt werden wird. 48. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG Zwischen dem Bilanzstichtag (30. September 2017) und dem Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses (29. November 2017) ist kein Sachverhalt eingetreten, der für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der CECONOMY AG und von CECONOMY von Bedeutung ist. 49. ANGABEN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN Nahestehende Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss Die CECONOMY AG als Mutterunternehmen von CECONOMY wird von keiner Gesellschaft beherrscht. Der Haniel-Konzern hat jedoch maßgeblichen Einfluss auf die CECONOMY AG, die im Haniel-Konzernabschluss als assoziiertes Unternehmen ausgewiesen wird. Mit dem Haniel-Konzern hatten die fortgeführten Aktivitäten der CECONOMY im Geschäftsjahr 2016/17 keine wesentlichen Geschäftsbeziehungen (2015/16: 1 Mio. €) mit Ausnahme von erhaltenen Leistungen in Höhe 6,75 Mio. €, die im Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen werden. Im Vorjahr bestehende Verbindlichkeiten aus erhaltenen Leistungen betragen im Geschäftsjahr 2016/17 0 Mio. € (2015/16: 1 Mio. € aus nicht fortgeführten Aktivitäten). Die Geschäftsbeziehungen zu den nahestehenden Unternehmen sind vertraglich vereinbart und entsprechen Marktkonditionen. Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen Das Management in Schlüsselpositionen von CECONOMY umfasst den Vorstand und Aufsichtsrat der CECONOMY AG. Neben den Vergütungsleistungen sind zwischen CECONOMY und dem Management in Schlüsselpositionen keine weiteren Leistungen erbracht oder erhalten worden. > Die Grundzüge des Vergütungssystems und die Höhe der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat sind unter Nummer 51 Vorstand und Aufsichtsrat aufgeführt. Andere Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen Andere als die oben genannten Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen bestanden bei den fortgeführten Aktivitäten von CECONOMY im Geschäftsjahr 2016/17 sowie im Vorjahr nicht. Im aktuellen Geschäftsjahr wurden innerhalb des Periodenergebnisses aus nicht fortgeführten Aktivitäten erhaltene Dienstleistungen in Höhe von 74 Mio. € gegenüber assoziierten Unternehmen ausgewiesen. 50. LONG-TERM INCENTIVE DER FÜHRUNGSKRÄFTE Long-Term Incentive bei der CECONOMY AG Sustainable Performance Plan Version 2014 (2014/15–2016/17) Nachdem im Geschäftsjahr 2013/14 die erste Tranche des Sustainable Performance Plan (im Folgenden: „SPP“) begeben wurde, wurde eine Anpassung des SPP ab dem Geschäftsjahr 2014/15 beschlossen: der sogenannte SPP „Version 2014“ mit einer ursprünglichen Planlaufzeit von vier Tranchen bis zum Geschäftsjahr 2017/18. Für die Tranche 2014/15 des SPP Version 2014 galt eine dreijährige Performance-Periode, ab der Tranche 2015/16 eine vierjährige Performance-Periode. Mit der Spaltung am 12. Juli 2017 endet der SPP jedoch vorzeitig mit dem Geschäftsjahr 2016/17. Für die Bezugsberechtigten wurde zunächst ein Zielbetrag in Euro festgelegt. Der Auszahlungsbetrag ergab sich durch Multiplikation des Zielbetrags mit dem Faktor der Gesamtzielerreichung. Dieser berechnete sich durch Ermittlung der jeweils auf zwei Nachkommastellen gerundeten Zielerreichungsfaktoren für jedes der drei Erfolgsziele. Das arithmetische Mittel der Faktoren, ebenfalls auf zwei Nachkommastellen gerundet, ergab den Gesamtzielerreichungsfaktor. Der Auszahlungsbetrag war auf maximal 250 Prozent des Zielbetrags begrenzt (Auszahlungscap). Für den Fall der Beendigung der Tätigkeit waren gesonderte Regelungen zur Auszahlung von Tranchen vereinbart. Der SPP Version 2014 beruhte auf den drei Erfolgszielen: ― Aktienrendite/Total Shareholder Return (TSR), ― Nachhaltigkeit und ― Ergebnis pro Aktie/Earnings per Share (EPS). Die relative Entwicklung der Aktienrendite der ehemaligen METRO-Stammaktie gegenüber einem definierten Vergleichsindex im Performance-Zeitraum bestimmte die Zielerreichung der TSR-Komponente. Für die Berechnung des Zielerreichungsfaktors der TSR-Komponente wurden über einen Zeitraum von 40 Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung der ehemaligen METRO AG im Gewährungsjahr die Xetra-Schlusskurse der ehemaligen METRO-Stammaktie ermittelt. Daraus wurde der arithmetische Durchschnitt gebildet, der sogenannte Anfangskurs. Am 41. Börsenhandelstag nach der ordentlichen Hauptversammlung begann die Performance-Periode für die jeweilige Tranche. Wiederum über einen Zeitraum von 40 Börsenhandelstagen unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung nach Ermittlung des Anfangskurses und Begebung der jeweiligen Tranche wurden die Xetra-Schlusskurse der ehemaligen METRO-Stammaktie ermittelt. Daraus wurde erneut der arithmetische Durchschnitt gebildet, der sogenannte Endkurs. Dabei berechnete sich der TSR aus der Veränderung des ehemaligen METRO-Aktienkurses und der Summe der hypothetisch reinvestierten Dividenden über die Performance-Periode in Relation von Endkurs zu Anfangskurs als Prozentsatz. Der so errechnete ehemalige METRO-TSR wurde mit dem TSR des Stoxx Europe 600 Retail Index (Index-TSR) in der Performance-Periode verglichen und der Faktor für die Berechnung der TSR-Komponente wie folgt ermittelt: ― War der ehemalige METRO-TSR identisch mit dem Index-TSR, betrug der Faktor für die TSR-Komponente 1,0, ― lag der ehemalige METRO-TSR um 30 Prozentpunkte oder mehr unter dem Index-TSR, betrug der Faktor für die TSR-Komponente 0,0, ― war der ehemalige METRO-TSR um 30 Prozentpunkte größer als der Index-TSR, betrug der Faktor für die TSR-Komponente 2,0. Bei einer Zielerreichung bei Zwischenwerten und über 30 Prozentpunkten berechnete sich der TSR-Faktor für den SPP Version 2014 mittels linearer Interpolation auf zwei Nachkommastellen. Für die Ermittlung des Zielerreichungsfaktors der Nachhaltigkeitskomponente nahm die CECONOMY AG – noch firmierend als METRO AG in ihrer Funktion als Holding der ehemaligen METRO GROUP – in jedem Jahr am Corporate Sustainability Assessment teil, das von dem externen unabhängigen Dienstleister RobecoSam AG durchgeführt wurde. Auf Basis dieses Assessments ermittelte die RobecoSam AG den Rang der ehemaligen METRO AG innerhalb der Branchengruppe „Food and Staples Retailing“, die gemäß Global Industry Classification Standard (GICS) definiert ist. Dieser Rang dient S & P Dow Jones Indices als Entscheidungsgrundlage für die Aufnahme in seine Dow Jones Sustainability Indices (DJSI). Jedes Jahr wurde die ehemalige METRO AG von der RobecoSam AG über ihren entsprechenden Rang informiert. Aus den von der RobecoSam AG mitgeteilten Rängen je Tranche wurde der Durchschnitt – kaufmännisch gerundet auf ganze Zahlen – ermittelt. Abhängig vom Durchschnittsrang über die Performance-Periode ergab sich der Faktor für die Nachhaltigkeitskomponente. Für die im SPP Version 2014 eingeführte EPS-Komponente ermittelte sich der Zielerreichungsfaktor wie folgt: Im Regelfall wurden zu Beginn des Geschäftsjahres ein EPS-Zielwert (vor Sonderfaktoren) für das dritte beziehungsweise vierte Jahr der EPS-Performance-Periode, eine untere Schwelle/Einstiegshürde sowie eine obere Schwelle für 200 Prozent Zielerreichung beschlossen. Der tatsächlich erreichte EPS-Wert der Performance-Periode wurde mit den beschlossenen Werten verglichen und der Faktor für die Berechnung der EPS-Komponente wie folgt ermittelt: ― Wurde der EPS-Zielwert erreicht, betrug der Faktor für die EPS-Komponente 1,0, ― wurde lediglich die untere Einstiegshürde oder ein darunter liegender Wert erreicht, betrug der Faktor für die EPS-Komponente 0,0, ― bei einer Zielerreichung von 200 Prozent betrug der Faktor für die EPS-Komponente 2,0, ― bei einer Zielerreichung bei Zwischenwerten und über 200 Prozent berechnete sich der EPS-Faktor für den SPP Version 2014 mittels linearer Interpolation auf zwei Nachkommastellen. Durch die Spaltung am 12. Juli 2017 ist die finale Erfolgsmessung der Tranchen des SPP Version 2014 basierend auf den gesetzten Erfolgszielen nicht mehr möglich. Von einem externen Gutachter wurde daher nach einem anerkannten finanzmathematischen Verfahren der Barwert der jeweiligen Tranchen zum Tag der Spaltung ermittelt und entsprechend an die Berechtigten ausbezahlt. Der zeitanteilig noch nicht erdiente Teil des jeweiligen Zielwerts wurde in einen sogenannten Roll-over LTI überführt. Für die Tranche 2014/15 wurde hierfür ein ROCE-Erfolgsziel gesetzt, dieser Teil wird zum Ende der ursprünglichen Performance-Periode im April 2019 zur Zahlung fällig. Für die Tranche 2015/16 wurde ein EPS-Erfolgsziel gesetzt, die Zahlung wird nach Ende der um ein Jahr gekürzten Performance-Periode im April 2019 zur Zahlung fällig. Der gesamte Auszahlungsbetrag für beide Tranchen betrug im Geschäftsjahr 2016/17 für sieben Berechtigte der CECONOMY AG 409.818,25 €. Tranche Auszahlung in 2016/1 7 Roll-over Zielbetrag 2014/15 € 255.323,50 € 51.642,35 2015/16 € 154.494,75 € 207.802,87 Aus den laufenden Tranchen anteilsbasierter Vergütungsprogramme ist im Geschäftsjahr ein Aufwand in Höhe von 6 Mio. € (2015/16: 28 Mio. €) angefallen, der fast ausschließlich auf die nicht fortgeführten Aktivitäten entfällt. Die mit den Programmen in Zusammenhang stehenden Rückstellungen zum 30. September 2017 betragen 0,05 Mio. € (30.09.2016: 0,34 Mio. €). Davon betreffen 0,02 Mio. € die Tranche 2014/15 (30.09.2016: 0,26 Mio. €) und 0,03 Mio. € die Tranche 2015/16 (30.09.2016: 0,08 Mio. €). Long-Term Incentive bei den nicht fortgeführten Aktivitäten Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Long-Term Incentives bei den nicht fortgeführten Aktivitäten für den Zeitraum vom Beginn des Geschäftsjahres 2016/17 bis zum Wirksamwerden der Spaltung am 12. Juli 2017. Berechtigungen für das Großhandelsgeschäft (MCC LTI) Der im vergangenen Geschäftsjahr für die ehemalige Vertriebslinie METRO Cash & Carry entwickelte Long-Term Incentive (MCC LTI) wurde spezifisch auf das Operating Model zugeschnitten. Er wurde erstmalig im Geschäftsjahr 2015/16 an die oberen Führungskräfte sowie die Geschäftsführungsorgane der METRO Cash & Carry (MCC) Gesellschaften begeben. Es handelt sich um einen zyklischen Plan, der alle drei Jahre begeben wird. Die jeweiligen Erfolgsziele rücken dabei die Wertgenerierung in den einzelnen Landesgesellschaften beziehungsweise für die Großhandelssparte insgesamt sowie ihre nachhaltige Entwicklung und Zukunftsausrichtung in den Vordergrund der Erfolgsmessung. Die Performance-Periode des MCC LTI läuft vom 1. April 2016 bis zum 31. März 2019. In diesem Zeitraum werden die individuellen Zielbeträge ratierlich aufgebaut. Der final am Ende der Performance-Periode aufgebaute Zielbetrag richtet sich nach der Dauer der Teilnahmeberechtigung am MCC LTI sowie der innegehaltenen Position. Gemäß den Planbedingungen können Führungskräfte zeitanteilig neu in den Berechtigtenkreis aufgenommen werden beziehungsweise aus dem Plan ausscheiden. Berechtigungen für den Lebensmitteleinzelhandel (Real LTI) Für das Lebensmitteleinzelhandel-Geschäftsfeld wurde im Berichtsjahr der Real Long-Term Incentive (Real LTI) entwickelt. Berechtigt wurden obere Führungskräfte und Geschäftsführungsorgane des Lebensmitteleinzelhandels-Geschäftsfelds. Seine Performance Periode begann am 1. April 2017 und endet am 31. März 2020. Er ersetzt ebenfalls die weiteren Berechtigungen zum SPP 2.0. Die Funktionsweise orientiert sich am MCC LTI und wird im Folgenden dargestellt. Funktionsweise MCC und Real LTI Der Auszahlungsbetrag wird nach Ablauf der jeweiligen Performance-Periode durch Multiplikation des jeweils aufgebauten individuellen Zielbetrags mit einem Gesamtzielerreichungsfaktor ermittelt. Dieser Faktor setzt sich zu je 45 Prozent aus der Zielerreichung der Komponenten Past Performance sowie Future Value und zu 10 Prozent aus der Zielerreichung der Nachhaltigkeitskomponente zusammen. Der Auszahlungsbetrag ist nach oben begrenzt, wobei der Gesamtzielerreichungsfaktor nicht unter null fallen kann. Bei den Komponenten Past Performance und Future Value ist für die Berechtigten aus den MCC-Landesgesellschaften der Erfolg/Wertzuwachs der jeweiligen MCC-Landesgesellschaft maßgeblich, für die weiteren Bezugsberechtigten grundsätzlich der Gesamterfolg der jeweiligen ehemaligen Vertriebslinie, MCC oder Real. Die Komponente Past Performance honoriert das Erreichen interner wirtschaftlicher Zielvorgaben und wird anhand der internen Kennzahl EBITDA nach Sonderfaktoren ermittelt, das kumuliert in den Geschäftsjahren 2015/16 bis 2017/18 für MCC beziehungsweise 2016/17 bis 2018/19 für Real erzielt wird, wobei jeweils ein Zielwert für einen Zielerreichungsfaktor von 1,0 sowie 0,0 definiert wurde. Zwischen den beiden Werten und darüber hinaus berechnet sich die Zielerreichung mittels linearer Interpolation auf zwei Nachkommastellen. Der Zielerreichungsfaktor für die Komponente Past Performance kann nicht unter null fallen und ist nach oben begrenzt. Die Komponente Future Value spiegelt die externe Bewertung von MCC beziehungsweise Real bezogen auf den erwarteten zukünftigen Erfolg der jeweiligen Landesgesellschaft sowie der jeweiligen ehemaligen Vertriebslinie insgesamt aus Analystensicht wider. Für die Zielsetzung wurde vor Beginn der Performance-Periode der Unternehmenswert der jeweiligen Vertriebslinie aus den Bewertungen von Analysten abgeleitet. Diese Ermittlung erfolgt erneut mit dem Ende der jeweiligen Performance-Periode. Aus den Unternehmenswerten der ehemaligen Vertriebslinie MCC wird wiederum der Unternehmenswert der MCC-Landesgesellschaften abgeleitet, wobei jeweils ein Zielwert für einen Zielerreichungsfaktor von 1,0 sowie 0,0 definiert wurde. Zwischen den beiden Werten und darüber hinaus berechnet sich die Zielerreichung mittels linearer Interpolation auf zwei Nachkommastellen. Der Zielerreichungsfaktor für die Komponente Future Value kann nicht unter null fallen und ist nach oben begrenzt. Die Performance-Zielerreichung für die Nachhaltigkeitskomponente bestimmt sich nach dem Durchschnittsrang, den die CECONOMY AG – noch firmierend als METRO AG in ihrer Funktion als Holding der ehemaligen METRO GROUP – während der jeweiligen Performance-Periode in einem extern durchgeführten Corporate Sustainability Assessment erreicht hat. Die ehemalige METRO AG nahm in jedem Jahr der Performance-Perioden am Corporate Sustainability Assessment, das von dem unabhängigen Dienstleister RobecoSam AG durchgeführt wird, teil. Auf Basis dieser Assessments ermittelte die RobecoSam AG den Rang der ehemaligen METRO AG innerhalb der Branchengruppe „Food & Staples Retailing“, die gemäß Global Industry Classification Standard (GICS) definiert ist. Änderte sich die Branchengruppen-Zuordnung der ehemaligen METRO AG informiert die RobecoSam AG darüber. Sollte sich die Zusammensetzung der Unternehmen oder die Methodik des Rankings wesentlich verändern, kann RobecoSam AG adäquate Vergleichswerte ermitteln. Aus den während der jeweiligen Performance-Periode mitgeteilten Rängen wurde der Durchschnittsrang – kaufmännisch gerundet auf ganze Zahlen – berechnet. Abhängig vom Durchschnitt über die Performance-Periode ergab sich der Faktor für die Nachhaltigkeitskomponente wie folgt: Durchschnittsrang (kaufmännisch gerundet) Nachhaltigkeitsfaktor 1 3,00 2 2,50 3 2,00 4 1,50 5 1,25 6 1,00 7 0,75 8 0,50 9 0,25 Unter 9 0,00 Zum Bilanzstichtag war keine der Führungskräfte der CECONOMY AG aus dem MCC LTI oder dem real LTI berechtigt. Sustainable Performance Plan (2013/14) Nachdem im Rumpfgeschäftsjahr 2013 die letzte Tranche des Performance Share Plan begeben wurde, wurde im Geschäftsjahr 2013/14 die Tranche des Sustainable Performance Plan (im Folgenden: „SPP“) ausgegeben. Für die Bezugsberechtigten wurde zunächst ein Zielbetrag in Euro festgesetzt. Er ist zu 75 Prozent abhängig von der TSR-Komponente und zu 25 Prozent von der Nachhaltigkeitskomponente. Die Berechnung der TSR-Komponente folgt der für den SPP Version 2014 beschriebenen Systematik, der Faktor für die TSR-Komponente beträgt jedoch maximal 3,0 (Cap). Ferner gilt die folgende zusätzliche Bedingung, sofern der TSR-Faktor positiv ist: Eine Auszahlung von 75 Prozent des Zielbetrags multipliziert mit dem TSR-Faktor erfolgt nur dann, wenn der ermittelte Endkurs der ehemaligen METRO-Aktie nicht kleiner ist als der Anfangskurs. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, wird der errechnete Betrag zunächst nicht ausgezahlt. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht in diesem Fall erst dann, wenn innerhalb von drei Jahren nach Ablauf der Performance-Periode der Xetra-Schlusskurs der ehemaligen METRO-Stammaktie an über 40 aufeinanderfolgenden Börsenhandelstagen größer oder gleich dem Anfangskurs ist. Wird diese Bedingung nicht innerhalb der drei Jahre nach Ablauf der Performance-Periode erfüllt, erfolgt keine Auszahlung der TSR-Komponente der Tranche. Für die Ermittlung des Faktors der Nachhaltigkeitskomponente gilt ebenfalls die beschriebene Systematik des SPP Version 2014, wobei sich der Faktor für die Nachhaltigkeitskomponente in Abhängigkeit vom Durchschnittsrang über die Performance-Periode ergibt. Dabei gilt die folgende zusätzliche Bedingung: Eine Auszahlung von 25 Prozent des Zielbetrags multipliziert mit dem Nachhaltigkeitsfaktor erfolgt nur unter der Bedingung, dass der Rang der ehemaligen METRO AG in keinem Jahr der Performance-Periode mehr als zwei Ränge geringer ist als der letzte veröffentlichte Rang vor Begebung der Tranche, sonst beträgt der Faktor aus der Nachhaltigkeitskomponente null. Die Obergrenze der Auszahlung (Cap) für die Nachhaltigkeitskomponente liegt beim Dreifachen des Zielbetrags. Die Nachhaltigkeitskomponente wurde regulär gemäß den Planbedingungen nach dem Ende der Performance-Periode am 3. April 2017 an die Berechtigten ausbezahlt. Da die zusätzliche Auszahlungsbedingung für die TSR-Komponente nicht erfüllt wurde, war dieser Teil zunächst nicht zur Zahlung fällig. Durch die Spaltung am 12. Juli 2017 ist jedoch auch die finale Erfolgsmessung der TSR-Komponente basierend auf den gesetzten Kriterien nicht mehr möglich. Von einem externen Gutachter wurde nach einem anerkannten finanzmathematischen Verfahren der Barwert der TSR-Komponente am Tag der Spaltung ermittelt und entsprechend an die Berechtigten ausbezahlt. Im Geschäftsjahr 2016/17 war keine der Führungskräfte der CECONOMY AG aus dem SPP bezugsberechtigt. Performance Share Plan (2009–2013) Im Jahr 2009 hat die ehemalige METRO AG einen auf fünf Jahre angelegten Performance Share Plan eingeführt, dessen letzte Tranche im Rumpfgeschäftsjahr 2013 ausgegeben wurde. Die Bezugsberechtigten erhielten entsprechend der Bedeutung ihrer Funktion einen individuellen Betrag für den Performance Share Plan (Zielwert). Um die Zielanzahl der Performance Shares zu ermitteln, wurde der Zielwert durch den Aktienkurs bei Zuteilung dividiert. Maßgeblich war dabei der Drei-Monats-Durchschnittskurs der ehemaligen METRO-Aktie vor dem Zuteilungszeitpunkt. Ein Performance Share berechtigt zu einer Barauszahlung in Euro in Höhe des Kurses der ehemaligen METRO-Aktie zum Auszahlungszeitpunkt. Auch hier ist der Drei-Monats-Durchschnittskurs der ehemaligen METRO-Aktie vor dem Auszahlungszeitpunkt maßgeblich. In Abhängigkeit von der relativen Performance der ehemaligen METRO-Aktie im Vergleich zum Mittelwert aus den Aktienindizes DAX 30 und Euro Stoxx Retail – Total Return – wird nach Ablauf eines Performance-Zeitraums von mindestens drei und höchstens 4,25 Jahren die endgültige Anzahl der auszuzahlenden Performance Shares bestimmt. Diese entspricht der Zielanzahl, wenn eine Gleich-Performance zu den genannten Aktienindizes erreicht wird. Bis zu einer Outperformance von 60 Prozent erhöht sich die Anzahl linear auf den Maximalwert von 200 Prozent der Zielanzahl. Bis zu einer Underperformance von 30 Prozent reduziert sich die Anzahl entsprechend bis auf 50 Prozent. Bei einer höheren Underperformance fällt die Anzahl auf null. Die Auszahlung kann zu sechs möglichen und vorab fest definierten Zeitpunkten erfolgen. Der früheste Auszahlungstermin ist drei Jahre nach Zuteilung der Performance Shares. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Auszahlung alle drei Monate möglich. Die Berechtigten haben die Wahl, zu welchem dieser Zeitpunkte sie ihre Performance Shares ausüben möchten. Eine Aufteilung auf mehrere Auszahlungszeitpunkte ist nicht möglich. Die Obergrenze der Auszahlung (Cap) liegt beim Fünffachen des Zielwerts. Mit dem Performance Share Plan wurden zugleich sogenannte Share Ownership Guidelines eingeführt: Als Voraussetzung für die Auszahlung der Performance Shares sind die Berechtigten verpflichtet, bis zum Ablauf der dreijährigen Sperrfrist ein eigenfinanziertes Investment in ehemalige METRO-Aktien aufzubauen und zu halten. Dadurch partizipieren sie als Aktionäre unmittelbar an Kursanstiegen, aber gegebenenfalls auch an Kursverlusten der ehemaligen METRO-Aktie. Das zu haltende Volumen beträgt in der Regel circa 50 Prozent des individuellen Zielwerts. Die Ausübungsperiode der Tranche 2013 endete im Juli 2017. Keine der Führungskräfte der CECONOMY AG war im Geschäftsjahr 2016/17 noch aus dem Performance Share Plan bezugsberechtigt. Der Performance Share Plan endete zum 1. Juli 2017 regulär, und es bestehen keine weiteren Ansprüche aus dem Plan. 51. VORSTAND UND AUFSICHTSRAT Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2016/17 Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands setzt sich im Wesentlichen zusammen aus der Grundvergütung, der kurzfristigen erfolgsabhängigen Vergütung (Short-Term Incentive und Sonderprämien) sowie der im Geschäftsjahr 2016/17 gewährten erfolgsabhängigen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung (Long-Term Incentive). Das Short-Term Incentive der Mitglieder des Vorstands wird im Wesentlichen durch die Entwicklung der Erfolgsziele EBIT und flächenbereinigtes Umsatzwachstum bestimmt und berücksichtigt darüber hinaus die Erreichung individuell gesetzter Ziele. Die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2016/17 beträgt 10,1 Mio. € (2015/16: 19,8 Mio. €). Davon entfallen 4,4 Mio. € (2015/16: 4,6 Mio. €) auf die Grundvergütung, 3,4 Mio. € (2015/16: 4,7 Mio. €) auf die kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung, 2,2 Mio. € (2015/16: 10,1 Mio. €) auf die erfolgsabhängige Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung und 0,1 Mio. € (2015/16: 0,3 Mio. €) auf sonstige Vergütungen. Die im Geschäftsjahr 2016/17 gewährte erfolgsabhängige Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung (Performance Share Plan) ist mit dem Fair Value zum Zeitpunkt der Gewährung angegeben. Im Geschäftsjahr 2016/17 haben sich Wertveränderungen aus den laufenden Tranchen erfolgsabhängiger Vergütungsprogramme mit langfristiger Anreizwirkung ergeben. Der Aufwand für die Gesellschaft betrug betreffend Herrn Frese 1,8 Mio. €, betreffend Herrn Haas 1,8 Mio. €, betreffend Herrn Dr. Haag Molkenteller 0,1 Mio. €, betreffend Herrn Koch 2,1 Mio. €, betreffend Herrn Boone 0,3 Mio. € und betreffend Herrn Hutmacher 1,5 Mio. €. Der Zielbetrag der Tranche 2016/17 für die Mitglieder des Vorstands beträgt 2,9 Mio. €. Darüber hinaus besteht für die Mitglieder des Vorstands eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktzusage mit einer beitragsorientierten und einer leistungsorientierten Komponente. Die Finanzierung der beitragsorientierten Komponente erfolgt gemeinsam durch den Vorstand und das Unternehmen. Sofern das Vorstandsmitglied einen Eigenbeitrag von 7 Prozent seiner definierten Bemessungsgrundlage erbringt, fügt das Unternehmen den doppelten Beitrag hinzu. Die sonstigen Vergütungen entfallen auf geldwerte Vorteile aus Sachbezügen. Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands Für frühere Mitglieder des Vorstands der CECONOMY AG (ehemalige METRO AG) und von auf die CECONOMY AG (ehemalige METRO AG) verschmolzenen Gesellschaften sowie ihre Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2016/17 Leistungen in Höhe von 3,4 Mio. € (2015/16: 3,4 Mio. €) erbracht. Der Barwert des Verpflichtungsvolumens für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen nach IFRS beträgt 47,6 Mio. € (30.09.2016: 53,2 Mio. €). Der entsprechende Barwert des Verpflichtungsvolumens für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen nach HGB beträgt 38,8 Mio. € (30.09.2016: 40,4 Mio. €). > Die Angaben gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 a Satz 5 bis 8 HGB finden sich im zusammengefassten Lagebericht – Vergütungsbericht. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Die Gesamtvergütung sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17 beträgt 2,3 Mio. € (2015/16: 2 Mio. €). > Weitere Angaben zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder finden sich im zusammengefassten Lagebericht – Vergütungsbericht. 52. HONORARE DES KONZERNABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR GEMÄSS § 314 ABS. 1 NR. 9 HGB Für die erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist das unten stehende Gesamthonorar berechnet worden. Mio. € 2016/17 Abschlussprüfung 7 davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten (1) Sonstige Bestätigungs- oder Prüfungsleistungen 4 davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten (3) Steuerberatungsleistungen 1 davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten (0) Sonstige Leistungen 1 davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten (1) Honorare des Konzernabschlussprüfers 14 davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten (5) Es wurden ausschließlich Leistungen erbracht, die mit der Tätigkeit als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der CECONOMY AG vereinbar sind. Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezieht sich auf die Prüfung des Konzernabschlusses, des Jahresabschlusses sowie verschiedene Jahresabschlussprüfungen und Prüfungen von IFRS Reporting Packages zur Einbeziehung in den CECONOMY-Konzernabschluss ihrer Tochterunternehmen, einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen. Zudem erfolgten prüfungsintegriert prüferische Durchsichten von Zwischenabschlüssen, Leistungen im Zusammenhang mit Enforcement-Verfahren sowie projektbegleitende IT-Prüfungen. Andere Bestätigungsleistungen enthalten im Rahmen der Spaltung der CECONOMY vorgenommene Leistungen (Erteilung eines Comfort Letter, Prüfung und prüferische Durchsichten kombinierter Abschlüsse der MWFS Group sowie von CECONOMY, Gründungsprüfung, Nachgründungsprüfung, Sacheinlageprüfung sowie Werthaltigkeitsbescheinigungen). Des Weiteren umfassen die anderen Bestätigungsleistungen vereinbarte Prüfungshandlungen (beispielsweise Umsatzmietvereinbarungen, Compliance Certificates, Comfort Letter) sowie die Prüfung ausgewählter operativer Prozesse gemäß ISAE 3000. Die Steuerberatungsleistungen umfassen Unterstützungsleistungen bei der Erstellung von Steuererklärungen und Umsatzsteueranmeldungen, Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Abrechnungsprozessen für das Verrechnungspreissystem, der Umsatzsteuer sowie im Zusammenhang mit internationalen Mitarbeiterentsendungen. Des Weiteren umfassen sie Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen und Umstrukturierungen, die sich auf die Analyse von Sachverhalten und das Aufzeigen von Optionen beschränkt haben Die sonstigen Leistungen betreffen Honorare für Projektmanagementunterstützung im Rahmen der Spaltung sowie im Rahmen von anderen Change-Management-Prozessen (jeweils ohne Leitungsfunktion). Darüber hinaus beinhalten sie Financial Due Diligences, Unterstützung im Bereich Sustainability sowie qualitätssichernde Tätigkeiten zu Planungsprozessen. 53. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX Vorstand und Aufsichtsrat der CECONOMY AG haben sich im Geschäftsjahr 2016/17 eingehend mit der Corporate Governance der CECONOMY AG befasst und haben ihre Entsprechenserklärung gemäß § 161 Abs. 1 AktG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex jüngst im September 2017 abgegeben und diese Erklärung auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen – Corporate Governance dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. > Die Erklärung ist im Corporate-Governance-Bericht 2016/17 vollständig wiedergegeben. 54. BEFREIUNGSWAHLRECHTE NACH §§ 264 ABS. 3 BEZIEHUNGSWEISE 264 B HGB Nachfolgende inländische Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft beziehungsweise Personenhandelsgesellschaft werden die Befreiungsvorschriften gemäß § 264 Abs. 3 und § 264 b HGB nutzen und deshalb auf die Offenlegung ihrer Jahresabschlussunterlagen 2016/17 verzichten sowie überwiegend auch auf die Erstellung des (HGB-)Anhangs und Lageberichts. Operative Gesellschaften und Serviceeinheiten CECONOMY Data GmbH Düsseldorf CECONOMY Digital GmbH Düsseldorf CECONOMY Dreizehnte Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbH Ingolstadt CECONOMY Invest GmbH Düsseldorf CECONOMY Retail GmbH Düsseldorf CECONOMY Retail International GmbH Düsseldorf MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG Düsseldorf MWFS Zwischenholding Management GmbH Düsseldorf 55. ÜBERSICHT DER WESENTLICHEN VOLLKONSOLIDIERTEN KONZERNGESELLSCHAFTEN Name Land Sitz 30.09.2016 Anteil in % 30.09.2017 Anteil in % CECONOMY AG Deutschland Düsseldorf Media-Saturn-Holding GmbH Deutschland Ingolstadt 78,4 78,4 Media-Saturn Deutschland GmbH Deutschland Ingolstadt 100,0 100,0 Media-Saturn Helvetia Holding GmbH1 Deutschland Ingolstadt 100,0 100,0 Redcoon GmbH Deutschland Aschaffenburg 100,0 100,0 Media - Saturn Beteiligungsges.m.b.H. Österreich Vösendorf 100,0 100,0 Media Markt Saturn Holding Magyarország Kft. Ungarn Budapest 100,0 100,0 Media Markt Saturn Holding Nederland B.V. Niederlande Rotterdam 100,0 100,0 MEDIA MARKT SATURN, S.A. UNIPERSONAL Spanien El Prat de Llobregat 100,0 100,0 MEDIA MARKT TURKEY TICARET LIMITED SIRKETI Türkei Istanbul 100,0 100,0 MEDIA MARKT-SATURN BELGIUM NV Belgien Asse-Zellik 100,0 100,0 Media Saturn Electronics Hellas Commercial and Holding Anonymi Eteria Griechenland Maroussi 100,0 100,0 Media Saturn Holding Polska Sp.z.o.o. Polen Warschau 100,0 100,0 Mediamarket S.p.A.con Socio Unico Italien Curno 100,0 100,0 MEDIA-SATURN (PORTUGAL), SGPS, UNIPESSOAL LDA Portugal Lissabon 100,0 100,0 Media-Saturn Holding Sweden AB Schweden Stockholm 100,0 100,0 Saturn Luxembourg S.A. Luxemburg Luxemburg 100,0 100,0 ООО Media-Saturn-Russland Russland Moskau 100,0 100,0 1 Holdinggesellschaft für die Schweizer MediaMarkt-Gesellschaften 56 . Organe der CECONOMY AG und ihre Mandate Mitglieder des Aufsichtsrats 1 Jürgen Fitschen (Vorsitzender seit 25. Juli 2017) Senior Advisor Deutsche Bank AG a) Keine b) Kühne + Nagel International AG, Schindellegi, Schweiz Kommanditgesellschaft CURA Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Hamburg (seit 16. November 2016) Jürgen Schulz (Stellvertretender Vorsitzender seit 25. Juli 2017) Abteilungsleiter Service, Saturn Bielefeld Vorsitzender des Betriebsrats, Saturn Bielefeld a) Keine b) Keine Jürgen B. Steinemann (Vorsitzender bis 12. Juli 2017) Vorsitzender des Aufsichtsrats der METRO AG a) Big Dutchman AG, Vechta-Calveslage Ewald Dörken AG, Herdecke (bis 6. August 2017) b) Barry Callebaut AG, Zürich, Schweiz Bankiva B.V. (Plukon Food Group), Haren, Niederlande (seit 16. Februar 2017) Lonza Group AG, Basel, Schweiz Werner Klockhaus (Stellvertretender Vorsitzender bis 12. Juli 2017) Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der METRO AG Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der real,- SB-Warenhaus GmbH a) real,- SB-Warenhaus GmbH, Mönchengladbach Hamburger Pensionskasse von 1905 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit b) Keine Prof. Dr. oec. Dr. iur. Ann-Kristin Achleitner (bis 6. Februar 2017) Inhaberin der Professur für Entrepreneurial Finance und wissenschaftliche Co-Direktorin des Center for Entrepreneurial and Financial Studies (CEFS) an der Technischen Universität München a) Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main (seit 11. Mai 2016) Linde AG, München Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG, München b) Engie S.A., Paris, Frankreich Gwyn Burr (bis 12. Juli 2017) Mitglied des Board of Directors der Hammerson plc, London, Großbritannien a) Keine b) DFS Furniture plc, Doncaster, South Yorkshire, Großbritannien Hammerson plc, London, Großbritannien Just Eat plc, London, Großbritannien Sainsbury’s Bank plc, London, Großbritannien Karin Dohm Global Head of Government & Regulatory Affairs and Group Structuring Deutsche Bank AG a) Deutsche EuroShop AG, Hamburg DB Europe GmbH, Frankfurt am Main b) Deutsche Bank Luxembourg S.A., Luxemburg Ulrich Dalibor Selbstständig, Gewerkschaftsvertreter a) Maxingvest AG, Hamburg b) Keine Thomas Dommel (bis 12. Juli 2017) Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der METRO LOGISTICS Germany GmbH a) METRO LOGISTICS Germany GmbH, Kirchheim an der Weinstraße b) Keine Dr. Bernhard Düttmann (seit 12. Juli 2017) Selbstständiger Unternehmensberater a) Alstria Office Reit AG, Düsseldorf b) Keine Daniela Eckardt (seit 13. Juli 2017) Angestellte Kasse/Information, Saturn Alexanderplatz Berlin Stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats Saturn Alexanderplatz Berlin a) Keine b) Keine Stefanie Friedrich (seit 13. Juli 2017) Angestellte Kasse/Information, MediaMarkt Trier Vorsitzende des Betriebsrats MediaMarkt Trier a) Keine b) Keine Dr. Florian Funck Mitglied des Vorstands der Franz Haniel & Cie. GmbH a) METRO AG, Düsseldorf TAKKT AG, Stuttgart Vonovia SE, Bochum b) Keine Andreas Herwarth (bis 12. Juli 2017) Stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats der METRO AG a) Keine b) Keine Ludwig Glosser (seit 13. Juli 2017) Service Manager und Lead Problem Manager Process Management, Media-Saturn IT Services GmbH Vorsitzender des Betriebsrats der Media-Saturn IT Services GmbH Mitglied im Euroforum und Mitglied im Steering Board Euroforum a) Keine b) Keine Julia Goldin (seit 12. Juli 2017) Executive Vice President & Chief Marketing Officer, Lego Group a) Keine b) Keine Jo Harlow (seit 12. Juli 2017) Selbstständige Unternehmerin a) Keine b) Intercontinental Hotels Group plc, Denham, Großbritannien Halma plc, Amersham, Großbritannien J Sainsbury's plc, London, Großbritannien Peter Küpfer Selbstständiger Unternehmensberater a) METRO AG, Düsseldorf b) AHRB AG, Zürich, Schweiz ARH Resort Holding AG, Zürich, Schweiz Breda Consulting AG, Zürich, Schweiz Cambiata Ltd, Road Town (Tortola), Britische Jungferninseln Cambiata Schweiz AG, Zürich, Schweiz Gebr. Schmidt GmbH & Co. KG, Essen Lake Zurich Fund Exempt Company, George Town (Grand Cayman), Cayman Islands Supra Holding AG, Zug, Schweiz Travel Charme Hotel & Resorts Holdings AG, Zürich, Schweiz Rainer Kuschewski Selbstständig, Gewerkschaftsvertreter a) Keine b) Keine Susanne Meister (bis 12. Juli 2017) Mitglied des Gesamtbetriebsrats der real,- SB-Warenhaus GmbH a) Keine b) Keine Dr. Angela Pilkmann (bis 12. Juli 2017) Ressortleiterin Food der real,- SB-Warenhaus GmbH a) Keine b) Keine Birgit Popp (seit 13. Juli 2017) Bereichsleiterin HR Personal- und Organisationsentwicklung & Change Media-Saturn Deutschland GmbH a) Keine b) Keine Mattheus P. M. (Theo) de Raad (bis 12. Juli 2017) Mitglied des Aufsichtsrats der HAL Holding N.V. a) Keine b) HAL Holding N.V.‚ Willemstad, Curaçao, Niederländische Antillen Dr. Fredy Raas Geschäftsführer der Beisheim Holding GmbH, Baar, Schweiz, und der Beisheim Group GmbH & Co. KG a) METRO AG, Düsseldorf b) Arisco Holding AG, Baar, Schweiz Montana Capital Partners AG, Baar, Schweiz Xaver Schiller (bis 12. Juli 2017) Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der METRO Cash & Carry Deutschland GmbH Vorsitzender des Betriebsrats des METRO Cash & Carry Großmarkts München-Brunnthal a) METRO Großhandelsgesellschaft mbH, Düsseldorf b) Keine Dr. jur. Hans-Jürgen Schinzler Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrats der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München a) Keine b) Keine Regine Stachelhaus (seit 6. Februar 2017) Selbstständige Unternehmerin a) Covestro AG, Leverkusen Covestro Deutschland AG, Leverkusen Spie GmbH, Ratingen Spie SAG GmbH, Essen b) ComputaCenter plc, Hatfield, Großbritannien Spie SA, Cergy-Pontoise, Frankreich Vinko Vrabec (seit 13. Juli 2017) Bereichsleiter Tonträger/Software, MediaMarkt Rosenheim Mitglied des Betriebsrats MediaMarkt Rosenheim a) Keine b) Keine Angelika Will Selbstständig, Gewerkschaftsvertreterin Ehrenamtliche Richterin am Bundesarbeitsgericht Erfurt Schriftführerin des Landesverbandsvorstands Nordrhein-Westfalen der DHV – Die Berufsgewerkschaft e. V. (Bundesfachgruppe Handel) a) Keine b) Keine Sylvia Woelke (seit 13. Juli 2017) Manager Corporate Risk Management & Internal Controls, Media-Saturn-Holding GmbH Vorsitzende des Betriebsrats der Media-Saturn-Holding GmbH a) Keine b) Keine 1Stand der Mandate: 29. November 2017 a) Mitgliedschaften in anderen zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG b) Mitgliedschaft in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschafts- unternehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG Ausschüsse des Aufsichtsrats und deren Besetzung AUFSICHTSRATSPRÄSIDIUM (SEIT 25. JULI 2017) Jürgen Fitschen (Vorsitzender seit 25. Juli 2017) Jürgen Schulz (stellvertretender Vorsitzender seit 25. Juli 2017) Regine Stachelhaus (seit 25. Juli 2017) Vinko Vrabec (seit 25. Juli 2017) AUFSICHTSRATSPRÄSIDIUM (BIS 25. JULI 2017) Jürgen B. Steinemann (Vorsitzender bis 12. Juli 2017) Werner Klockhaus (stellvertretender Vorsitzender bis 12. Juli 2017) Jürgen Fitschen (bis 25. Juli 2017) Xaver Schiller (bis 12. Juli 2017) PERSONALAUSSCHUSS (BIS 25. JULI 2017) Jürgen B. Steinemann (Vorsitzender bis 12. Juli 2017) Werner Klockhaus (stellvertretender Vorsitzender bis 12. Juli 2017) Jürgen Fitschen (bis 25. Juli 2017) Xaver Schiller (bis 12. Juli 2017) PRÜFUNGSAUSSCHUSS (SEIT 25. JULI 2017) Dr. jur. Hans-Jürgen Schinzler (Vorsitzender seit 25. Juli 2017) Jürgen Schulz (stellvertretender Vorsitzender seit 25. Juli 2017) Ulrich Dalibor (seit 25. Juli 2017) Karin Dohm (seit 25. Juli 2017) Dr. Florian Funck (seit 25. Juli 2017) Peter Küpfer (seit 25. Juli 2017) Rainer Kuschewski (seit 25. Juli 2017) Sylvia Woelke (seit 25. Juli 2017) BILANZ- UND PRÜFUNGSAUSSCHUSS (BIS 25. JULI 2017) Dr. jur. Hans-Jürgen Schinzler (Vorsitzender bis 25. Juli 2017) Werner Klockhaus (stellvertretender Vorsitzender bis 12. Juli 2017) Dr. Florian Funck (bis 25. Juli 2017) Andreas Herwarth (bis 12. Juli 2017) Rainer Kuschewski (bis 25. Juli 2017) Dr. Fredy Raas (bis 25. Juli 2017) NOMINIERUNGSAUSSCHUSS (SEIT 25. JULI 2017) Jürgen Fitschen (Vorsitzender seit 25. Juli 2017) Dr. Bernhard Düttmann (seit 25. Juli 2017) Dr. jur. Hans-Jürgen Schinzler (seit 25. Juli 2017) Regine Stachelhaus (seit 25. Juli 2017) NOMINIERUNGSAUSSCHUSS (BIS 25. JULI 2017) Jürgen B. Steinemann (Vorsitzender bis 12. Juli 2017) Jürgen Fitschen (bis 25. Juli 2017) Dr. jur. Hans-Jürgen Schinzler (bis 25. Juli 2017) VERMITTLUNGSAUSSCHUSS GEM. § 27 ABS. 3 MITBESTG (SEIT 25. JULI 2017) Jürgen Fitschen (Vorsitzender seit 25. Juli 2017) Jürgen Schulz (stellvertretender Vorsitzender seit 25. Juli 2017) Dr. Bernhard Düttmann (seit 25. Juli 2017) Ludwig Glosser (seit 25. Juli 2017) VERMITTLUNGSAUSSCHUSS GEM. § 27 ABS. 3 MITBESTG (BIS 25. JULI 2017) Jürgen B. Steinemann (Vorsitzender bis 12. Juli 2017) Werner Klockhaus (stellvertretender Vorsitzender bis 12. Juli 2017) Xaver Schiller (bis 12. Juli 2017) Dr. jur. Hans-Jürgen Schinzler (bis 25. Juli 2017) Mitglieder des Vorstands 1,2 Pieter Haas(Vorstandsvorsitzender, Chief Executive Officer und Arbeitsdirektor seit 13. Juli 2017) Ressortverantwortung insbesondere für Media-Saturn, Strategy, Business Development, Portfolio Management, Value Creation Planning, Communications, Public Policy, Human Resources, Sustainability, Innovation, Digital, Audit und Retail Media Group Vorsitzender der Geschäftsführung der Media-Saturn-Holding GmbH a) Keine b) Tertia Handelsbeteiligungsgesellschaft mbH, Köln Silver Ocean B.V., Amsterdam, Niederlande Mark Frese (Mitglied und Chief Financial Officer) Ressortverantwortung insbesondere für Accounting, Reporting, Treasury, Investor Relations, M&A, Pensions, Orga- & IT- Support, Tax und Supply Chain a) METRO Re AG, Düsseldorf (vormals METRO Reinsurance N.V.) b) Media-Saturn-Holding GmbH, Ingolstadt – Vorsitzender des Beirats Allistro Capital Gesellschaft für Beteiligungsberatung mbH, Frankfurt am Main – Mitglied des Fachbeirats Dr. Dieter Haag Molkenteller (Mitglied und Chief Legal and Compliance Officer seit 13. Juli 2017) Ressortverantwortung insbesondere für Corporate Law, Corporate Office, Competition & Antitrust, Data Protection, Compliance und Risk Management, einschließlich des GRC Komitees a) Keine b) Media-Saturn-Holding GmbH, Ingolstadt – Mitglied des Beirats Olaf Koch (Vorstandsvorsitzender und Chief Executive Officer bis 12. Juli 2017) Ressortverantwortung für Corporate Communications, Group Strategy, Corporate M&A, Corporate Legal Affairs & Compliance, Corporate Office, Corporate Public Policy, HoReCa Digital, Business Innovation und Real a) real,- SB-Warenhaus GmbH, Mönchengladbach – Vorsitzender b) HoReCa Digital GmbH, Düsseldorf – Vorsitzender des Beirats Media-Saturn-Holding GmbH, Ingolstadt – Vorsitzender des Beirats bis 16. Oktober 2016 Pieter C. Boone (Mitglied bis 12. Juli 2017) Ressortverantwortung für METRO Cash & Carry a) Keine b) Keine Heiko Hutmacher (Mitglied und Arbeitsdirektor bis 12. Juli 2017) Ressortverantwortung für Human Resources (HR Campus, Corporate House of Learning, Corporate Performance & Rewards, Executive Resources, Group Labour Relations & Labour Law, HR Operations, HR Processes, Analytics & Projects, Talent Management, Leadership & Change), Corporate IT-Management, Group Internal Audit, Sustainability & Regulatory Affairs, METRO SYSTEMS, MGT METRO GROUP Travel Services a) METRO Großhandelsgesellschaft mbH, Düsseldorf METRO SYSTEMS GmbH, Düsseldorf real,- SB-Warenhaus GmbH, Mönchengladbach b) Keine 1 Stand der Ressortzuständigkeiten zum Bilanzstichtag (30. September 2017) 2 Stand der Mandate: 29. November 2017 a) Mitgliedschaften in anderen zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 1. Alt. AktG b) Mitgliedschaft in vergleichbaren deutschen und internationalen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5, 2. Alt. AktG 57. ANTEILSBESITZ DE R CECONOMY AG ZUM 30. SEPTEMBER 2017 GEMÄ SS § 313 HGB Konsolidierte Tochterunternehmen Gesellschaftsname Sitz Land %-Anteil am Kapital 24-7 Entertainment GmbH Berlin Deutschland 100,00 Accelerate Commerce GmbH München Deutschland 100,00 biwigo GmbH München Deutschland 100,00 CECONOMY Data GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 CECONOMY Digital GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 CECONOMY Dreizehnte Gesellschaft für Vermögensverwaltungs mbH Düsseldorf Deutschland 100,00 CECONOMY Invest GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 CECONOMY Retail GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 CECONOMY Retail International GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 Electronic Online Services GmbH München Deutschland 100,00 Electronic Online Services Invest GmbH München Deutschland 100,00 Electronic Repair Logistics B.V. Goes Niederlande 51,00 Electronics Online Concepts GmbH München Deutschland 100,00 Hansa Foto-Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung Köln Deutschland 100,00 iBOOD GmbH Berlin Deutschland 100,00 IBOOD Sp. z o. o. Poznan Polen 100,00 Imtron Asia Hong Kong Limited Hong Kong China 100,00 Imtron GmbH Ingolstadt Deutschland 100,00 Jetsam Service Management GmbH Wolnzach Deutschland 65,00 Juke Entertainment GmbH Ingolstadt Deutschland 100,00 Media - Saturn Beteiligungsges.m.b.H. Vösendorf Österreich 100,00 MEDIA MARKT - BUDAÖRS Video TV Hifi Elektro Fotó Computer Kereskedelmi Kft. Budaörs Ungarn 90,00 Media Markt 14 - Produtos Electronicos LdA Lisboa Portugal 100,00 MEDIA MARKT 3 DE MAYO SANTA CRUZ DE TENERIFE S.A. Tenerife Spanien 99,90 MEDIA MARKT A CORUÑA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA A Coruña Spanien 99,90 Media Markt Aigle SA Aigle Schweiz 90,00 MEDIA MARKT ALACANT VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Alacant Spanien 99,90 MEDIA MARKT ALBACETE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Albacete Spanien 99,90 MEDIA MARKT ALCALA DE GUADAIRA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Alcalá de Guadaira Spanien 99,90 MEDIA MARKT ALCALÁ DE HENARES VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Alcalá de Henares Spanien 99,90 MEDIA MARKT ALCORCON VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Alcorcon Spanien 99,90 Media Markt Alexandrium B.V. Rotterdam Niederlande 95,24 MEDIA MARKT ALFAFAR VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Alfafar Spanien 99,90 MEDIA MARKT ALFRAGIDE - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Lisboa Portugal 100,00 Media Markt Alkmaar B.V. Alkmaar Niederlande 95,24 Media Markt Almere B.V. Almere Niederlande 95,24 MEDIA MARKT ALMERIA S.A (Unipersonal) El Prat del Llobregat Barcelon Spanien 100,00 Media Markt Alphen aan den Rijn B.V. Alphen aan den Rijn Niederlande 95,24 Media Markt Amersfoort B.V. Amersfoort Niederlande 95,24 Media Markt Amsterdam Centrum B.V. Amsterdam Niederlande 100,00 Media Markt Amsterdam Noord B.V. Amsterdam Niederlande 100,00 Media Markt Amsterdam West B.V. Amsterdam Niederlande 95,24 Media Markt Amstetten TV-Hifi-Elektro GmbH Amstetten Österreich 90,00 Media Markt Apeldoorn B.V. Apeldoorn Niederlande 95,24 Media Markt Arena B.V. Amsterdam Niederlande 95,24 MEDIA MARKT ARENA Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn 100,00 MEDIA MARKT Árkád Video TV Hifi Elektro Foto Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn 100,00 Media Markt Arnhem B.V. Arnhem Niederlande 100,00 Media Markt Assen B.V. Assen Niederlande 100,00 MEDIA MARKT AVEIRO - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA CRC Lisboa Portugal 90,00 MEDIA MARKT BADAJOZ S.A. Badajoz Spanien 99,90 MEDIA MARKT BARAKALDO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. San Vicente de Barakaldo Spanien 99,90 MEDIA MARKT BARCELONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Barcelona Spanien 99,90 Media Markt Basel AG Basel Schweiz 91,00 MEDIA MARKT Basilix NV Sint-Agatha-Berchem Belgien 100,00 Media Markt Békéscsaba Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Békéscsaba Ungarn 90,00 MEDIA MARKT BENFICA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Lisboa Portugal 100,00 Media Markt Bergen op Zoom B.V. Bergen op Zoom Niederlande 95,24 Media Markt Biel-Brügg AG Brügg bei Biel Schweiz 90,00 MEDIA MARKT Bilbondo Video-TV-Hifi-Elektro-Computer-Foto, SA Bizkaia Spanien 99,90 Media Markt Borås TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden 100,00 Media Markt Borlänge TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden 100,00 MEDIA MARKT BRAGA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA CRC Lisboa Portugal 100,00 MEDIA MARKT Braine-l'Alleud SA Braine-l'Alleud Belgien 100,00 Media Markt Breda B.V. Breda Niederlande 97,62 Media Markt Brugge NV Brugge Belgien 90,00 Media Markt Brussel Docks NV Brussel Belgien 100,00 MEDIA MARKT Bruxelles Rue Neuve - MEDIA MARKT Brussel Nieuwstraat SA Brussel Bruxelles Belgien 90,00 Media Markt Bürs TV-Hifi-Elektro GmbH Bürs Österreich 90,00 MEDIA MARKT CARTAGENA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Cartagena Spanien 99,90 MEDIA MARKT CASTELLÒ DE LA Plana VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Castellòn de la Plana Spanien 99,90 Media Markt CCCI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 Media Markt CCCII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 Media Markt CCCIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 Media Markt CCCVI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 Media Markt CCCVIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 Media Markt CCCXI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 Media Markt CCCXII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 Media Markt CCCXIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 Media Markt CCCXIX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 Media Markt CCCXV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 Media Markt CCCXVI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 Media Markt CCCXVII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 Media Markt CCCXVIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 Media Markt CCCXX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 Media Markt CCCXXI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 Media Markt CCCXXII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 Media Markt CCCXXIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 Media Markt CCCXXIV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 MEDIA MARKT CCLXIV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 Media Markt CCLXV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 Media Markt CCLXXV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 Media Markt CCLXXXIX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 Media Markt CCLXXXV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 Media Markt CCXCII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 Media Markt CCXCIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 Media Markt CCXCIX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 Media Markt CCXCVI TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 MEDIA MARKT CCXLIII TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 MEDIA MARKT CCXLIV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 MEDIA MARKT Century Center NV Antwerpen 1 Belgien 90,00 Media Markt Chur AG Chur Schweiz 90,00 Media Markt CLXXIX TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 MEDIA MARKT COLLADO VILLALBA, S.A. Collado Villalba Spanien 99,90 Media Markt Conthey SA Conthey Schweiz 90,00 MEDIA MARKT CORDOBA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Cordoba Spanien 99,90 MEDIA MARKT CORDOVILLA-PAMPLONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Pamplona Spanien 99,90 Media Markt Crissier SA Crissier Schweiz 90,00 Media Markt Cruquius B.V Cruquius Niederlande 95,24 MEDIA MARKT Debrecen Video-TV-Hifi-Elektro-Photo-Computer-Kereskedelmi Kft. Debrecen Ungarn 90,00 Media Markt Den Bosch B.V. Den Bosch Niederlande 95,24 Media Markt Den Haag B.V. Den Haag Niederlande 97,62 MEDIA MARKT Deurne NV Antwerpen Belgien 100,00 Media Markt Deventer B.V. Deventer Niederlande 100,00 MEDIA MARKT DIAGONAL MAR-BARCELONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Barcelona Spanien 99,90 MEDIA MARKT DIGITAL STORE S.A.U. El Prat de Llobregat Spanien 100,00 Media Markt Doetinchem B.V. Doetinchem Niederlande 95,24 MEDIA MARKT DONOSTI VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Donosti Spanien 99,90 Media Markt Dordrecht B.V. Dordrecht Niederlande 100,00 Media Markt Drachten B.V. Drachten Niederlande 100,00 Media Markt Duiven B.V. Duiven Niederlande 95,24 MEDIA MARKT DUNA Video Tv Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn 100,00 Media Markt E298, S.A.U El Prat de Llobregat Spanien 100,00 Media Markt E299, S.A.U El Prat de Llobregat Spanien 100,00 Media Markt E300, S.A.U. El Prat de Llobregat Spanien 100,00 Media Markt E301, S.A.U. El Prat de Llobregat Spanien 100,00 Media Markt E650, S.A.U. El Prat de Llobregat Spanien 100,00 Media Markt E-Business GmbH Ingolstadt Deutschland 100,00 Media Markt E-Commerce AG Dietikon Schweiz 90,00 Media Markt Ede B.V. Ede (Gld) Niederlande 95,24 Media Markt Eindhoven Centrum B.V. Eindhoven Niederlande 95,24 Media Markt Eindhoven Ekkersrijt B.V. Son en Breugel Niederlande 95,24 MEDIA MARKT EL PRAT VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Prat de Llobregat.Barcelona Spanien 99,90 MEDIA MARKT ELCHE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Elche Spanien 99,90 Media Markt Emmen B.V. Emmen Niederlande 95,24 Media Markt Enschede B.V. Enschede Niederlande 100,00 Media Markt Eskilstuna TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden 100,00 Media Markt Feldkirch TV-Hifi-Elektro GmbH Feldkirch Österreich 90,00 MEDIA MARKT FERROL, S.A. Ferrol Spanien 99,90 MEDIA MARKT FINESTRAT S.A. Finestrat Spanien 99,90 MEDIA MARKT GAIA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA CRC Lisboa Portugal 90,00 MEDIA MARKT GANDIA S.A. Gandia Spanien 99,90 MEDIA MARKT GAVÁ VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Gava Spanien 99,90 Media Markt Gävle TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden 100,00 Media Markt Genève SA Genf Schweiz 90,00 MEDIA MARKT GETAFE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Getafe Spanien 99,90 MEDIA MARKT GIRONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Girona Spanien 99,90 Media Markt GmbH TV-HiFi-Elektro München Deutschland 90,00 MEDIA MARKT Gosselies/Charleroi SA Gosselies Belgien 90,00 Media Markt Göteborg-Bäckebol TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden 90,01 Media Markt Göteborg-Högsbo TV-HiFi-Elektro AB Stockholm Schweden 100,00 Media Markt Göteborg-Torpavallen TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden 100,00 MEDIA MARKT GRANADA - NEVADA, S.A.U. El Prat de Llobregat Spanien 100,00 MEDIA MARKT GRANADA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Pulianas (Granada) Spanien 99,90 Media Markt Grancia SA Grancia Schweiz 90,00 Media Markt Granges-Paccot AG Granges-Paccot Schweiz 90,00 Media Markt Graz-Liebenau TV-Hifi-Elektro GmbH Graz Österreich 90,00 Media Markt Groningen Centrum B.V. Groningen Niederlande 100,00 Media Markt Groningen Sontplein B.V. Groningen Niederlande 95,24 MEDIA MARKT Győr Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Győr(H) Ungarn 100,00 Media Markt Heerhugowaard B.V. Heerhugowaard Niederlande 95,24 Media Markt Heerlen B.V. Heerlen Niederlande 95,24 Media Markt Helsingborg TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden 100,00 Media Markt Hengelo B.V. Hengelo Ov Niederlande 95,24 MEDIA MARKT Herstal SA Herstal Belgien 90,00 Media Markt Hoofddorp B.V. Hoofddorp Niederlande 100,00 Media Markt Hoorn B.V. Hoorn Niederlande 95,24 MEDIA MARKT HUELVA VÍDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA Huelva Spanien 99,90 MEDIA MARKT IBERIAN SERVICES, S.A.U. El Prat de Llobergat Spanien 100,00 Media Markt Imst TV-Hifi-Elektro GmbH Imst Österreich 90,00 MEDIA MARKT ISLAZUL MADRID S.A.U. Madrid Spanien 100,00 MEDIA MARKT Jemappes/Mons SA Jemappes Belgien 90,00 MEDIA MARKT JEREZ DE LA FRONTERA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Jerez de la Frontera Spanien 99,90 Media Markt Jönköping TV-Hifi- Elektro AB Stockholm Schweden 100,00 Media Markt Kalmar TV-Hifi-Elektro AB Kalmar Schweden 90,01 Media Markt Kecskemét Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Kecskemét Ungarn 100,00 MEDIA MARKT KISPEST Video TV HiFi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn 100,00 Media Markt Kortrijk NV Kortrijk Belgien 100,00 Media Markt Kriens AG Kriens Schweiz 90,00 Media Markt Kristianstad TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden 100,00 MEDIA MARKT L´ HOSPITALET VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. L'Hospitalet Spanien 99,90 MEDIA MARKT LAS ARENAS S.A. Las Palmas de Gran Canaria Spanien 99,90 MEDIA MARKT LAS PALMAS DE GRAN CANARIA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Las Palmas de Gran Canaria Spanien 99,90 Media Markt Leeuwarden B.V. Leeuwarden Niederlande 95,24 MEDIA MARKT LEGANES VIDEO-TV- HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA Leganes Spanien 99,90 MEDIA MARKT LEIRIA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA CRC Lisboa Portugal 100,00 Media Markt Leoben TV-Hifi-Elektro GmbH Leoben Österreich 90,00 MEDIA MARKT LEÓN VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. León Spanien 99,90 Media Markt Liège Médiacité SA Liège Belgien 100,00 MEDIA MARKT Liège Place Saint-Lambert SA Liège Belgien 90,00 Media Markt Liezen TV-Hifi-Elektro GmbH Liezen Österreich 90,00 Media Markt Linköping TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden 100,00 Media Markt Linz TV-Hifi-Elektro GmbH Linz Österreich 90,00 MEDIA MARKT LLEIDA, SA Lleida Spanien 99,90 Media Markt Logistics AG Dietikon Schweiz 100,00 MEDIA MARKT LOGRONO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Logrono Spanien 99,90 MEDIA MARKT LORCA S.A. Lorca, murcia Spanien 99,90 MEDIA MARKT LOS BARRIOS VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Barrios. Cadiz Spanien 99,90 MEDIA MARKT LUGO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO,SA Lugo Spanien 99,90 Media Markt Luleå TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden 100,00 Media Markt Lund TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden 100,00 Media Markt Maastricht B.V. Maastricht Niederlande 95,24 MEDIA MARKT Machelen NV Machelen Belgien 100,00 MEDIA MARKT MADRID - PLAZA DEL CARMEN S. A. U. El Prat de Llobregat Spanien 100,00 MEDIA MARKT MADRID BENLLIURE SA Madrid Spanien 99,90 MEDIA MARKT MADRID CASTELLANA SA Madrid Spanien 99,90 MEDIA MARKT MADRID PLENILUNIO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Madrid Spanien 99,90 MEDIA MARKT MADRID VALLECAS S.A (Unipersonal) El Prat de Llobregat Spanien 100,00 MEDIA MARKT MADRID-VILLAVERDE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Madrid-Villaverde Spanien 99,90 MEDIA MARKT Majadahonda Video-TV-HiFi-Elektro-Computer-Foto, S.A. Majadahonda Spanien 99,90 MEDIA MARKT MÁLAGA – PLAZA MAYOR S.A. El Prat de Llobregat Spanien 99,90 MEDIA MARKT MALAGA-CENTRO VÍDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA Malaga Spanien 99,90 Media Markt Malmö-Bernstorp TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden 100,00 Media Markt Malmö-Svågertorp TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden 100,00 MEDIA MARKT MAMMUT Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Budapest (H) Ungarn 90,00 Media Markt Management AG Dietikon Schweiz 100,00 Media Markt Marin SA La Tène Schweiz 90,00 Media Markt Marketing GmbH München Deutschland 100,00 MEDIA MARKT MASSALFASSAR S.A. València Spanien 99,90 MEDIA MARKT MATARO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Mataro Spanien 99,90 MEDIA MARKT MATOSINHOS PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Lisboa Portugal 100,00 MEDIA MARKT Megapark Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn 100,00 Media Markt Meyrin SA Meyrin Schweiz 90,00 Media Markt Middelburg B.V. Middelburg Niederlande 95,24 MEDIA MARKT Miskolc Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmit Kft Miskolc Ungarn 100,00 MEDIA MARKT MURCIA NUEVA CONDOMINA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Murcia Spanien 99,90 MEDIA MARKT MURCIA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Murcia Spanien 99,90 MEDIA MARKT NASCENTE - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA CRC Lisboa Portugal 90,00 Media Markt Nieuwegein B.V. Nieuwegein Niederlande 100,00 Media Markt Norrköping TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden 90,01 Media Markt Nyíregyháza Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Nyíregyháza Ungarn 90,00 Media Markt Oberwart TV-Hifi-Elektro GmbH Oberwart Österreich 90,00 Media Markt Oftringen AG Oftringen Schweiz 90,00 Media Markt Online LdA Lisboa Portugal 100,00 MEDIA MARKT Oostakker NV Oostakker Belgien 90,00 MEDIA MARKT Oostende NV Oostende Belgien 100,00 Media Markt Örebro TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden 100,00 MEDIA MARKT ORIHUELA SA Orihuela Spanien 99,90 MEDIA MARKT PALMA DE MALLORCA FAN S.A (Unipersonal) El Prat de Llobregat Spanien 99,90 MEDIA MARKT PALMA DE MALLORCA S.A. Palma de Mallorca Spanien 99,90 MEDIA MARKT Pécs Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmit Kft. Pécs Ungarn 90,00 MEDIA MARKT PLACA DE CATALUNYA, SA El Prat del Llobregat Barcelon Spanien 99,90 MEDIA MARKT PLAZA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA CRC Lisboa Portugal 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Warszawa Polen 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. 19 Spółka Komandytowa Warszawa Polen 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. 22 Spółka Komandytowa Warszawa Polen 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. 25 Spółka Komandytowa Warszawa Polen 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. 26 Spółka Komandytowa Warszawa Polen 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. 27 Spółka Komandytowa Warszawa Polen 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Białystok Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Bydgoszcz Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Chorzów Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Elbląg Spółka Komandytowa Warszawa Polen 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Gdańsk II Spolka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Gdynia I Spółka Komandytowa Warszawa Polen 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Głogów Spółka Komandytowa Warszawa Polen 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Gorzów Wielkopolski Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Jelenia Góra Spółka Komandytowa Warszawa Polen 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Kalisz Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Konin Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Koszalin Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Kraków II Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Legnica Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Nowy Sącz Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Piotrków Trybunalski Spółka Komandytowa Warszawa Polen 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Płock Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Poznań II Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Przemyśl Spółka Komandytowa Warszawa Polen 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Radom Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Rybnik Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Słupsk Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Tarnów Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Toruń Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Wałbrzych Spółka Komandytowa Warszawa Polen 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Zamość Spółka Komandytowa Warszawa Polen 100,00 Media Markt Polska Sp. z o.o. Zielona Góra Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Bielsko-Biała Spólka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Czeladź Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Częstochowa Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Gdańsk I Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Katowice I Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Kielce Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Kraków I Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Łódź I Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Łódź II Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Lublin Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Olsztyn Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Opole Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Poznań I Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Rzeszów Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Szczecin Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warszawa 1 Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warszawa II Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warszawa III Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Warszawa IV Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Wrocław I Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Wrocław II Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Media Markt Polska Sp. z.o.o. Zabrze Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 MEDIA MARKT Pólus Center Video TV Hifi Photo Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn 100,00 Media Markt Power Service AG Dietikon Schweiz 100,00 MEDIA MARKT PUERTO REAL VIDEO-TV-HIFI-ELECTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Cadiz Spanien 99,90 MEDIA MARKT QUART DE POBLET, S.A. Quart de Poblet Spanien 99,90 Media Markt Region Bern AG Gümlingen Schweiz 90,00 Media Markt Ried TV-Hifi-Elektro GmbH Ried im Innkreis Österreich 90,00 Media Markt Rijswijk B.V. Rijswijk Niederlande 100,00 MEDIA MARKT RIVAS-VACIAMADRID VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Madrid Spanien 99,90 Media Markt Roermond B.V. Roermond Niederlande 100,00 MEDIA MARKT Roeselare NV Roeselare Belgien 90,00 Media Markt Rotterdam Beijerlandselaan B.V. Rotterdam Niederlande 100,00 MEDIA MARKT SALAMANCA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Sta. Marta de Tormes Spanien 99,90 MEDIA MARKT San Juan de Aznalfarache VIDEO-TV-HIFI-ELECTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Sevilla Spanien 99,90 MEDIA MARKT SAN SEBASTIAN DE LOS REYES VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. San Sebastian de los Reyes Spanien 99,99 MEDIA MARKT SANT CUGAT DEL VALLÈS VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Sant Cugat del Vallès Spanien 99,90 MEDIA MARKT Santander Video-TV-Hifi-Elektro-Computer-Foto, SA Santander Spanien 99,90 MEDIA MARKT SANTIAGO DE COMPOSTELA S. A. U El Prat de Llobregat Spanien 100,00 MEDIA MARKT SATURN ADMINISTRACION ESPAÑA, S.A.U. El Prat de Llobregat Spanien 100,00 Media Markt Saturn Holding Magyarország Kft. Budaörs Ungarn 100,00 Media Markt Saturn Holding Nederland B.V. Rotterdam Niederlande 100,00 Media Markt Saturn Vertriebs-GmbH Ingolstadt Deutschland 100,00 MEDIA MARKT SATURN, S.A. UNIPERSONAL El Prat de Llobregat Spanien 100,00 MEDIA MARKT Schoten NV Schoten Belgien 90,00 Media Markt Setúbal - Produtos Informáticos e Electrónicos, LDA. Lisboa Portugal 90,00 MEDIA MARKT SEVILLA-SANTA JUSTA VIDEO-TV-HIFIi-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Sevilla Spanien 99,90 MEDIA MARKT SIERO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. Lugones-Siero Spanien 99,90 MEDIA MARKT Sint-Lambrechts-Woluwe NV Sint-Lambrechts-Woluwe Belgien 90,00 MEDIA MARKT Sint-Pieters-Leeuw NV Sint-Pieters-Leeuw Belgien 90,00 MEDIA MARKT SINTRA - PRODUTOS INFORMÁTICOS E ELECTRÓNICOS, LDA Lisboa Portugal 100,00 Media Markt Skövde TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden 100,00 Media Markt Södertälje TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden 100,00 Media Markt Spittal TV-Hifi-Elektro GmbH Spittal an der Drau Österreich 90,00 Media Markt St. Gallen AG St. Gallen Schweiz 90,00 Media Markt St. Lorenzen TV-Hifi-Elektro GmbH St. Lorenzen im Mürztal Österreich 90,00 Media Markt Steyr TV-Hifi-Elektro GmbH Steyr Österreich 90,00 Media Markt Stockholm-Barkarby TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden 100,00 Media Markt Stockholm-Gallerian TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden 100,00 Media Markt Stockholm-Heron City TV-HiFi-Elektro AB Stockholm Schweden 100,00 Media Markt Stockholm-Länna TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden 100,00 Media Markt Stockholm-Nacka TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden 100,00 MEDIA MARKT Stop Shop Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn 100,00 Media Markt Sundsvall TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden 90,01 MEDIA MARKT Szeged Video-TV-Hifi-Elektro-Photo-Computer-Kereskedelmi Kft. Szeged Ungarn 90,00 MEDIA MARKT Székesfehérvár Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Székesfehérvar Ungarn 90,00 Media Markt Szolnok Video Tv Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Szolnok Ungarn 100,00 MEDIA MARKT Szombathely Video-TV-Hifi-Elektro-Photo-Computer-Kereskedelmi Kft. Szombathely Ungarn 90,00 MEDIA MARKT TARRAGONA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Tarragona Spanien 99,90 MEDIA MARKT TELDE VÍDEO-TV- HIFI- ELEKTRO- COMPUTER- FOTO, SA Telde (Las Palmas) Spanien 99,90 MEDIA MARKT TENERIFE VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA Tenerife Spanien 99,90 MEDIA MARKT TERRASSA S.A. Terrassa Spanien 99,90 Media Markt The Corner B.V. Rotterdam Niederlande 95,24 Media Markt Tilburg B.V. Tilburg Niederlande 95,24 MEDIA MARKT TOLEDO S.A. Toledo Spanien 99,90 Media Markt Turnhout NV Turnhout Belgien 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro Athens II Commercial Anonymi Eteria Maroussi Griechenland 100,00 MEDIA Markt TV-Hifi-Elektro Gesellschaft m.b.H. Salzburg Österreich 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro Gesellschaft m.b.H. Innsbruck Österreich 90,00 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Gesellschaft m.b.H. Pasching Österreich 90,00 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Gesellschaft m.b.H. Vösendorf Österreich 90,00 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Gesellschaft m.b.H. Klagenfurt Österreich 90,00 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Gesellschaft m.b.H. Villach Österreich 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro Gesellschaft m.b.H. Seiersberg Österreich 90,00 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hallstadt-Bamberg Deutschland 90,05 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Bad Dürrheim Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Herzogenrath Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwentinental Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Lüneburg Deutschland 90,00 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro GmbH Wiener Neustadt Österreich 90,00 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro GmbH St. Pölten Österreich 90,00 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro GmbH Dornbirn Österreich 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Krems an der Donau Österreich 90,00 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Belm-Osnabrück Deutschland 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Porta Westfalica/Minden Deutschland 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Halle-Peißen Deutschland 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Aalen Aalen Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Albstadt Albstadt Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Alzey Alzey Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Amberg Amberg Deutschland 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Ansbach Ansbach Deutschland 90,05 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Aschaffenburg Aschaffenburg Deutschland 90,05 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Augsburg Augsburg Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Augsburg-Göggingen Augsburg Deutschland 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Bad Kreuznach Bad Kreuznach Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Baden-Baden Baden-Baden Deutschland 90,00 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Bayreuth Bayreuth Deutschland 90,05 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Biesdorf Berlin-Biesdorf Deutschland 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Charlottenburg Berlin-Charlottenburg Deutschland 90,00 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Gropiusstadt Berlin (Gropiusstadt) Deutschland 90,05 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Berlin-Hohenschönhausen Berlin-Hohenschönhausen Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH 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Deggendorf Deggendorf Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dessau Dessau-Roßlau Deutschland 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Dietzenbach Dietzenbach Deutschland 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Donauwörth Donauwörth Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dorsten Dorsten Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dortmund-Hörde Dortmund Deutschland 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dortmund-Oespel Dortmund Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Dresden Centrum Dresden Deutschland 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Dresden-Mickten Dresden Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Duisburg Duisburg-Marxloh Deutschland 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Duisburg-Großenbaum Duisburg Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Düsseldorf Düsseldorf Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Düsseldorf-Bilk Düsseldorf Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Egelsbach Egelsbach 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90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Frankfurt Frankfurt a.M. Deutschland 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Frankfurt-Borsigallee Frankfurt Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Freiburg Freiburg Deutschland 90,05 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Friedrichshafen Friedrichshafen Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Fulda Fulda Deutschland 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Gifhorn Gifhorn Deutschland 90,00 Media Markt TV-Hifi-Elektro GmbH Goslar Goslar Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Göttingen Göttingen Deutschland 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Greifswald Greifswald Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Gründau-Lieblos Gründau-Lieblos Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Günthersdorf Leuna Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Gütersloh Gütersloh Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Halberstadt Halberstadt Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Halstenbek Halstenbek Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg- Wandsbek Hamburg Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Altona Hamburg Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Billstedt Hamburg-Billstedt Deutschland 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Harburg Hamburg-Harburg Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Hummelsbüttel Hamburg-Hummelsbüttel Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hamburg-Nedderfeld Hamburg-Nedderfeld Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hameln Hameln Deutschland 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hannover-Vahrenheide Hannover-Vahrenheide Deutschland 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Hannover-Wülfel Hannover-Wülfel Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Heide Heide Deutschland 90,00 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Heidelberg Heidelberg Deutschland 100,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Heidelberg-Rohrbach Heidelberg (Rohrbach) Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Heilbronn Heilbronn Deutschland 92,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Henstedt-Ulzburg Henstedt-Ulzburg Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Heppenheim Heppenheim Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hildesheim Hildesheim Deutschland 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hof Hof Deutschland 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Homburg/Saar Homburg Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Hückelhoven Hückelhoven Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Idar-Oberstein Idar-Oberstein Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Itzehoe Itzehoe Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Jena Jena Deutschland 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kaiserslautern Kaiserslautern Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Karlsfeld Karlsfeld Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Karlsruhe Karlsruhe Deutschland 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Karlsruhe-Ettlinger Tor Karlsruhe Deutschland 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kassel Kassel Deutschland 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kempten Kempten Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kiel Kiel Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kirchheim Kirchheim Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Koblenz Koblenz Deutschland 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln Hohe Straße Köln Deutschland 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln-Chorweiler Köln Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln-Kalk Köln Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Köln-Marsdorf Köln-Marsdorf Deutschland 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Konstanz Konstanz Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Krefeld Krefeld Deutschland 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Kulmbach Kulmbach Deutschland 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Lahr Lahr Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Landau/Pfalz Landau Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Landsberg/Lech Landsberg am Lech Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Landshut Landshut Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Leipzig Höfe am Brühl Leipzig Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Leipzig-Paunsdorf Leipzig Deutschland 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Limburg Limburg Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Lingen Lingen Deutschland 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Lübeck Lübeck Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ludwigsburg Ludwigsburg Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ludwigshafen Ludwigshafen/Rh. Deutschland 95,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Magdeburg Magdeburg Deutschland 90,05 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Magdeburg-Bördepark Magdeburg Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Main-Taunus-Zentrum Sulzbach Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mainz Mainz Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mannheim Mannheim Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mannheim-Sandhofen Mannheim-Sandhofen Deutschland 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Marburg Marburg Deutschland 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Marktredwitz Marktredwitz Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Meerane Meerane Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Memmingen Memmingen Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mönchengladbach Mönchengladbach Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mühldorf/Inn Mühldorf Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Mülheim Mülheim/Ruhr-Dümpten Deutschland 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH München-Haidhausen München Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH München-Pasing München Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH München-Solln München-Solln Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Münster Münster Deutschland 90,05 Media Markt TV-Hifi-Elektro GmbH Nagold Nagold Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neubrandenburg Neubrandenburg Deutschland 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neuburg an der Donau Neuburg an der Donau Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neumünster Neumünster Deutschland 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neunkirchen Neunkirchen Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neuss Neuss Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neustadt an der Weinstraße Neustadt/Weinstraße Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neu-Ulm Neu-Ulm Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Neuwied Neuwied Deutschland 100,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Nienburg Nienburg Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nordhausen Nordhausen Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nordhorn Nordhorn Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nördlingen Nördlingen Deutschland 100,00 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Nürnberg-Kleinreuth Nürnberg Deutschland 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Nürnberg-Langwasser Nürnberg Deutschland 90,00 Media Markt TV-Hifi-Elektro GmbH Nürnberg-Schoppershof Nürnberg Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Offenburg Offenburg Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Oldenburg Oldenburg Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Oststeinbek Oststeinbek Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Paderborn Paderborn Deutschland 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Papenburg Papenburg Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Passau Passau Deutschland 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Peine Peine Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Pforzheim Pforzheim Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Pirmasens Pirmasens Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Plauen Plauen Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Potsdam Potsdam Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Ravensburg Ravensburg Deutschland 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Recklinghausen Recklinghausen Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Regensburg Regensburg Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rendsburg Rendsburg Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Reutlingen Reutlingen Deutschland 90,05 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Rheine Rheine Deutschland 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Rosenheim Rosenheim Deutschland 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rostock Sievershagen b. Rostock Deutschland 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Rostock-Brinckmansdorf Rostock Deutschland 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Saarbrücken Saarbrücken Deutschland 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Saarbrücken-Saarterrassen Saarbrücken (Saarterrassen) Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Saarlouis Saarlouis Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schiffdorf-Spaden Schiffdorf-Spaden Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwabach Schwabach Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwedt Schwedt Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schweinfurt Schweinfurt Deutschland 100,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Schwerin Schwerin Deutschland 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Siegen Siegen Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Sindelfingen Sindelfingen Deutschland 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Singen Singen Deutschland 90,00 Media Markt TV-hiFi-Elektro GmbH Sinsheim Sinsheim Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Speyer Speyer Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stade Stade Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stralsund Stralsund Deutschland 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Straubing Straubing Deutschland 90,05 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Stuhr Stuhr/Groß-Mackenstedt Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stuttgart - Mailänder Platz Stuttgart Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stuttgart-Feuerbach Stuttgart-Feuerbach Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Stuttgart-Vaihingen Stuttgart-Vaihingen Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Traunreut Traunreut Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Traunstein Traunstein Deutschland 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Trier Trier Deutschland 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Ulm Ulm Deutschland 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Velbert Velbert Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Viernheim Viernheim Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Waltersdorf bei Berlin Schönefeld/OT Waltersdorf Deutschland 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Weiden Weiden Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Weilheim Weilheim Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Weiterstadt Weiterstadt Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wetzlar Wetzlar Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wiesbaden Wiesbaden Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wiesbaden-Äppelallee Wiesbaden Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wolfsburg Wolfsburg Deutschland 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Worms Worms Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Wuppertal Wuppertal Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Würzburg Würzburg Deutschland 90,05 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Würzburg - Alfred-Nobel-Straße Würzburg Deutschland 90,00 MEDIA MARKT TV-HiFi-Elektro GmbH Zella-Mehlis Zella-Mehlis Deutschland 90,00 Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Zwickau Zwickau Deutschland 90,05 MEDIA Markt TV-HiFi-Elektro Licht GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Wien XI Gesellschaft m.b.H. Wien-Simmering Österreich 90,00 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Wien XIII GmbH Wien Österreich 90,00 MEDIA MARKT TV-Hifi-Elektro Wien XXI Gesellschaft m.b.H. Wien Österreich 90,00 MEDIA MARKT Twee Torens Hasselt NV Hasselt Belgien 90,00 Media Markt Umeå TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden 100,00 Media Markt Uppsala TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden 100,00 Media Markt Utrecht Hoog Catharijne B.V. Utrecht Niederlande 95,24 Media Markt Utrecht The Wall B.V. Utrecht Niederlande 95,24 MEDIA MARKT VALENCIA COLON SA València Spanien 99,90 MEDIA MARKT VALÈNCIA-CAMPANAR VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A. València Spanien 99,90 MEDIA MARKT VALLADOLID VÍDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA Valladolid Spanien 99,90 Media Markt Västerås TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden 100,00 Media Markt Växjö TV-Hifi-Elektro AB Stockholm Schweden 100,00 Media Markt Venlo B.V. Venlo Niederlande 95,24 MEDIA MARKT VIGO VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO S.A. Vigo Spanien 99,90 MEDIA MARKT VITORIA-GASTEIZ VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A.U Vitoria Spanien 100,00 Media Markt Vöcklabruck TV-Hifi-Elektro GmbH Vöcklabruck Österreich 90,00 Media Markt Wels TV-Hifi-Elektro GmbH Wels Österreich 90,00 MEDIA MARKT- West End Video TV Hifi Elektro Photo Computer Kereskedelmi Kft. Budapest Ungarn 90,00 Media Markt Wholesale B.V. Rotterdam Niederlande 100,00 Media Markt Wien III TV-Hifi-Elektro GmbH Wien Österreich 90,00 Media Markt Wien XV TV-Hifi-Elektro GmbH Wien Österreich 90,00 Media Markt Wien XXII TV-Hifi-Elektro GmbH Wien Österreich 90,00 Media Markt Wilrijk NV Wilrijk Belgien 90,00 MEDIA MARKT Wörgl TV-Hifi-Elektro GmbH Wörgl Österreich 90,00 MEDIA MARKT XCV TV-HiFi-Elektro GmbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 100,00 Media Markt Zaandam B.V. Zaandam Niederlande 100,00 MEDIA MARKT ZARAGOZA PUERTO VENEZIA VÍDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, SA Zaragoza Spanien 99,90 MEDIA MARKT ZARAGOZA VIDEO-TV-HIFI-ELEKTRO-COMPUTER-FOTO, S.A.U Zaragoza Spanien 100,00 Media Markt Zell am See TV-Hifi-Elektro GmbH Zell am See Österreich 90,00 Media Markt Zoetermeer B.V. Zoetermeer Niederlande 95,24 Media Markt Zürich AG Zürich Schweiz 90,00 Media Markt zwei TV-HiFi-Elektro GmbH Dresden-Prohlis Dresden-Prohlis Deutschland 90,00 MEDIA MARKT Zwijnaarde NV Gent Belgien 90,00 Media Markt Zwolle B.V. Zwolle Niederlande 95,24 MEDIA MARKTPARETS DEL VALLES SA Pares des Valles Spanien 99,90 MEDIA MARKT-SATURN BELGIUM NV Asse-Zellik Belgien 100,00 Media Saturn - Servicos de Apoio Adminstrativo, Lda. Lisboa Portugal 100,00 Media Saturn Electronics Hellas Commercial and Holding Anonymi Eteria Maroussi Griechenland 100,00 Media Saturn Holding Polska Sp.z.o.o. Warszawa Polen 100,00 Media Saturn Logistyka"Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa Polen 100,00 MEDIA SATURN MULTICHANNEL SAU Prat de Llobregat Spanien 100,00 Media Saturn Online Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa Polen 100,00 Mediamarket S.p.A.con Socio Unico Curno Italien 100,00 MEDIA-Markt TV-HiFi-Elektro GmbH Aachen Aachen Deutschland 90,00 MediaMarktSaturn Beschaffung und Logistik GmbH Ingolstadt Deutschland 100,00 MediaOnline GmbH Ingolstadt Deutschland 100,00 MEDIA-SATURN (PORTUGAL), SGPS, UNIPESSOAL LDA CRC Lisboa Portugal 100,00 Media-Saturn Beteiligungen Polska GmbH Ingolstadt Polen 100,00 Media-Saturn Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH Ingolstadt Deutschland 100,00 Media-Saturn Deutschland GmbH Ingolstadt Deutschland 100,00 Media-Saturn e-handel Sverige AB Stockholm Schweden 100,00 Media-Saturn Helvetia Holding GmbH Ingolstadt Deutschland 100,00 Media-Saturn Holding Norway AS Oslo Norwegen 100,00 Media-Saturn Holding Sweden AB Stockholm Schweden 100,00 Media-Saturn Internationale Beteiligungen GmbH München Deutschland 100,00 Media-Saturn IT Services GmbH Ingolstadt Deutschland 100,00 Media-Saturn Marketing GmbH München Deutschland 100,00 Media-Saturn Nordic Shared Services AB Stockholm Schweden 100,00 media-saturn-e-business GmbH Ingolstadt Deutschland 100,00 Media-Saturn-Holding GmbH Ingolstadt Deutschland 78,38 Mellifera Vierte Beteiligungsgesellschaft mbH Wolnzach Deutschland 100,00 METRO Group China Holding Limited Hong Kong China 100,00 METRO GROUP International Retail Holding Limited Hong Kong China 100,00 MMS Coolsingel BV Rotterdam Niederlande 100,00 MMS ONLINE BELGIUM Zellik Belgien 100,00 MMS Online Nederland B.V. Rotterdam Niederlande 100,00 MS E-Business Concepts & Service GmbH Ingolstadt Deutschland 100,00 MS E-Commerce GmbH Vösendorf Österreich 100,00 MS E-Commerce Kereskedelmi Korlátolt Feleősségű Társaság Budaörs Ungarn 100,00 MS ISTANBUL IC VE DIS TICARET LIMITED SIRKETI Istanbul Türkei 100,00 MS Multichannel Retailing Ges.m.b.H. Vösendorf Österreich 100,00 MS New CO Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Warszawa Polen 100,00 MS Powerservice GmbH Vösendorf Österreich 100,00 MWFS Zwischenholding GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 100,00 MWFS Zwischenholding Management GmbH Düsseldorf Deutschland 100,00 my-xplace GmbH Göttingen Deutschland 75,10 OOO xplace Moskau Russland 100,00 Option 5 B.V. Goes Niederlande 100,00 PayRed Card Services AG Dietikon Schweiz 100,00 Power Service GmbH Köln Deutschland 100,00 PowerService Nederland B.V. Rotterdam Niederlande 100,00 Profectis Technischer Kundendienst GmbH & Co. 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Berlin-Spandau Berlin Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Treptow Berlin Deutschland 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Berlin-Zehlendorf Berlin Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bielefeld Bielefeld Deutschland 90,05 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bocholt Bocholt Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bochum Bochum Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Braunschweig Braunschweig Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bremen Bremen Deutschland 90,05 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bremen-Habenhausen Bremen Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Bremerhaven Bremerhaven Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Celle Celle Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Chemnitz Chemnitz Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Chemnitz-Zentrum Chemnitz Deutschland 90,00 Saturn 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Electro-Handelsgesellschaft mbH Hannover Hannover Deutschland 90,01 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Heidelberg Heidelberg Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Herford Herford Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hilden Hilden Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Hildesheim Hildesheim Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ingolstadt Ingolstadt Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Isernhagen Isernhagen Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Jena Jena Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kaiserslautern Kaiserslautern Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Karlsruhe-Durlach Karlsruhe Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kassel Kassel Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kempten Kempten Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kerpen Kerpen Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kiel Kiel Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Kleve Kleve Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Koblenz Koblenz Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Krefeld Krefeld Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Landshut Landshut Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Leipzig Leipzig Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Leipzig-Hauptbahnhof Leipzig/Hbf. Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Leonberg Leonberg Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Lübeck Lübeck Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Lüdenscheid Lüdenscheid Deutschland 90,05 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ludwigsburg Ludwigsburg Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Ludwigshafen Ludwigshafen Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Lünen Lünen Deutschland 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Magdeburg Magdeburg Deutschland 90,05 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Mainz Mainz Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Mannheim Mannheim Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Marl Marl Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Moers Moers Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Mülheim Mülheim an der Ruhr Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH München München Deutschland 90,07 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH München-Riem München Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Münster Münster Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Neckarsulm Neckarsulm Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Neu-Isenburg Neu-Isenburg Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Norderstedt Norderstedt Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Nürnberg Nürnberg Deutschland 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Oberhausen Oberhausen Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Oldenburg Oldenburg Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Osnabrück Osnabrück Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Paderborn Paderborn Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Passau Passau Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Pforzheim Pforzheim Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Potsdam Potsdam Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Regensburg Regensburg Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Remscheid Remscheid Deutschland 90,05 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Reutlingen Reutlingen Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Rostock Rostock Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH S050 Ingolstadt Deutschland 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Saarbrücken Saarbrücken Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Senden Senden Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Solingen Solingen Deutschland 90,05 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Stuttgart Stuttgart Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Stuttgart-City Stuttgart Deutschland 100,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Troisdorf Troisdorf Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Tübingen Tübingen Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Weimar Weimar Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Weiterstadt Weiterstadt Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Wesel Wesel Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Wiesbaden Wiesbaden Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Wolfsburg Wolfsburg Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mbH Zwickau Zwickau Deutschland 90,00 Saturn Electro-Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung Köln Deutschland 100,00 Saturn Gerasdorf Electro-Handelsges.m.b.H. Gerasdorf Österreich 90,00 Saturn Graz V VertriebsgmbH Graz Österreich 90,00 Saturn Haid Electro-Handelsges.m.b.H. Haid Österreich 90,00 Saturn Innsbruck Electro-Handeslges.m.b.H. Innsbruck Österreich 90,00 Saturn Klagenfurt Electro-Handelsges.m.b.H. Klagenfurt Österreich 90,00 Saturn Luxembourg S.A. Luxemburg Luxemburg 100,00 Saturn Marketing GmbH München Deutschland 100,00 Saturn Mega Markt GmbH Wuppertal Wuppertal Deutschland 90,05 Saturn online GmbH Ingolstadt Deutschland 100,00 SATURN PLANET Sp. z o.o. Warszawa Polen 100,00 Saturn Planet Sp. z o.o. 11 Spółka Komandytowa Warszawa Polen 100,00 Saturn Planet Sp. z o.o. 16 Spółka Komandytowa Warszawa Polen 100,00 Saturn Planet Sp. z o.o. 19 Spółka Komandytowa Warszawa Polen 100,00 Saturn Planet Sp. z o.o. Bydgoszcz Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Saturn Planet Sp. z o.o. Gdańsk I Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Saturn Planet Sp. z o.o. Gdynia I Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Saturn Planet Sp. z o.o. Gliwice Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Saturn Planet Sp. z o.o. Katowice I Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Saturn Planet Sp. z o.o. Kraków I Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Saturn Planet Sp. z o.o. Kraków II Spółka Komandytowa Warszawa Polen 100,00 Saturn Planet Sp. z o.o. Łódź I Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Saturn Planet Sp. z o.o. Łódź II Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Saturn Planet Sp. z o.o. Lubin Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Saturn Planet Sp. z o.o. Lublin I Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Saturn Planet Sp. z o.o. Poznań I Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Saturn Planet Sp. z o.o. Poznań II Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Saturn Planet Sp. z o.o. Szczecin I Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Saturn Planet Sp. z o.o. Tychy Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Saturn Planet Sp. z o.o. Warszawa I Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Saturn Planet Sp. z o.o. Warszawa II Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Saturn Planet Sp. z o.o. Warszawa III Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Saturn Planet Sp. z o.o. Warszawa IV Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Saturn Planet Sp. z o.o. Warszawa V Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Saturn Planet Sp. z o.o. Wrocław I Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Saturn Planet Sp. z o.o. Wrocław II Spółka Komandytowa Warszawa Polen 90,00 Saturn Techno-Electro-Handelsgesellschaft mbH Köln Deutschland 100,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH St. Augustin Deutschland 90,09 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Düren Deutschland 90,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Mönchengladbach Deutschland 90,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Neuss Deutschland 90,09 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Leverkusen Deutschland 90,09 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Aachen Deutschland 90,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Köln Deutschland 100,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Siegen Deutschland 90,01 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Hürth Deutschland 90,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Bergisch Gladbach Deutschland 100,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Düsseldorf - Flingern Düsseldorf Deutschland 90,00 Saturn Techno-Markt Electro-Handelsgesellschaft mbH Düsseldorf - Königsallee Düsseldorf Deutschland 90,00 Saturn Thessaloniki II Comercial Anonymi Eteria Maroussi Griechenland 100,00 Saturn Wien X VertriebsgmbH Wien Österreich 90,00 Saturn Wien XIV Electro-Handelsges.m.b.H. Wien Österreich 90,00 Saturn Wien XX VertriebsgmbH Wien Österreich 90,00 Saturn Wien XXII Electro-Handelsges.m.b.H. Wien Österreich 90,00 Saturn Wien XXIII Electro-Handelsges.m.b.H. Wien Österreich 90,00 Saturn-Mega Markt GmbH Halle Halle Deutschland 90,05 Saturn-Mega Markt GmbH Trier Trier Deutschland 90,05 Silver Ocean B. V. Amsterdam Niederlande 90,76 SmartWorld Services GmbH Wolnzach Deutschland 85,00 Tec-Repair GmbH Wolnzach Deutschland 100,00 Tertia Handelsbeteiligungsgesellschaft mbH Köln Deutschland 60,00 X Place Spain SL Barcelona Spanien 100,00 XPLACE DIJITAL COZÜM TICARET LIMITED SIRKETI Istanbul Türkei 100,00 xplace GmbH Göttingen Deutschland 58,04 XPLACE ITALY S.R.L. Pianoro Italien 100,00 XPLACE UK LIMITED London England 100,00 Zes Repair B.V. Goes Niederlande 100,00 ООО CE Trading solutions Moskau Russland 100,00 ООО Media-Markt-Saturn Moskau Russland 100,00 ООО Media-Saturn-Russland Moskau Russland 100,00 ООО Saturn Moskau Russland 100,00 Nach der Equity Methode bilanzierte Beteiligungen Gesellschaftsname Sitz Land %-Anteil am Kapital Fnac Darty S.A. Ivry-sur Seine Frankreich 24,33 Juke Nederland B.V. Rotterdam Niederlande 50,00 Peoplefone Polska Spólka Akcyjna Warschau Polen 49,00 Beteiligungen Gesellschaftsname Sitz Land %-Anteil am Kapital 7digital Group Plc London Großbritannien 12,65 Digitales Gründerzentrum der Region Ingolstadt GmbH Ingolstadt Deutschland 6,00 DTB Deutsche Technikberatung GmbH Köln Deutschland 80,001 Flip4 GmbH Friedrichsdorf Deutschland 16,00 Locafox GmbH Berlin Deutschland 17,64 METRO AG Düsseldorf Deutschland 9,98 METRO PROPERTIES GmbH & Co. KG Düsseldorf Deutschland 6,61 smart building solutions GmbH München Deutschland 50,00 1 Keine Vollkonsolidierung und keine Bilanzierung nach der Equity-Methode wegen untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 29. November 2017 Der Vorstand Pieter Haas Mark Frese Dr. Dieter Haag Molkenteller Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind. 29. November 2017 Der Vorstand Pieter Haas Mark Frese Dr. Dieter Haag Molkenteller BestätigungsvermerkDES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS AN DIE CECONOMY AG, DÜSSELDORF Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der CECONOMY AG (bis 11. August 2017 firmierend als METRO AG) und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen „der Konzern“ oder „CECONOMY“) – bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2017, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Überleitung vom Periodenergebnis auf das Gesamtergebnis, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 sowie dem Anhang einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der CECONOMY für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ― entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a HGB a.F. anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 und ― vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. WERTHALTIGKEIT DES VORRATSVERMÖGENS Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Anhangangaben im Abschnitt „Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses“ zur Bilanz. Darüber hinaus verweisen wir auf die Anhangangabe „Vorräte“. Das Risiko für den Abschluss In der Bilanz zum 30. September 2017 sind Vorräte in Höhe von EUR 2.553 Mio ausgewiesen; darin sind Wertminderungen in Höhe von EUR 110 Mio enthalten. Die zunächst zu Anschaffungskosten (unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten sowie Anschaffungspreisminderungen durch nachlaufende Vergütungen) bewerteten Vorratsbestände sind dann im Wert zu mindern, wenn die Vorräte beschädigt, ganz oder teilweise veraltet sind oder wenn ihre voraussichtlichen Nettoveräußerungswerte die Anschaffungskosten nicht mehr decken. Die Ermittlung der Nettoveräußerungswerte als Wertobergrenze ist ermessensbehaftet. Der Nettoveräußerungswert erfordert teilweise zukunftsorientierte Schätzungen bezüglich der Beträge, die beim Verkauf der Vorräte voraussichtlich realisiert werden können. Für den Konzernabschluss besteht das Risiko, dass die Vorräte aufgrund gegebenenfalls nicht erkanntem Wertminderungsbedarf überbewertet sind. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Wir haben auf Basis unseres erlangten Prozessverständnisses zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Vorratsvermögens die Einrichtung, Ausgestaltung und Funktionsfähigkeit identifizierter interner Kontrollen insbesondere bezüglich der Ermittlung der erwarteten Nettoveräußerungswerte beurteilt. Die rechnerische Richtigkeit der Berechnungen zur Ermittlung des Nettoveräußerungswerts und zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs haben wir für risiko- und größenorientiert ausgewählte Gegenstände des Vorratsvermögens nachvollzogen. Die Angemessenheit der erwarteten Nettoveräußerungswerte sowie der verwendeten Wertminderungsabschläge haben wir unter anderem anhand historischer Erfahrungswerte der CECONOMY beurteilt. Unsere Schlussfolgerungen Die der Ermittlung des Nettoveräußerungswerts zugrunde gelegten Annahmen sowie das ausgeübte Ermessen des Vorstands sind sachgerecht und ausgewogen. REALISIERUNG VON VERGÜTUNGEN VON LIEFERANTEN Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Anhangangaben im Abschnitt „Erläuterungen zu Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses“ zu "Sonstiges“. Darüber hinaus verweisen wir auf die Anhangangabe „Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte“. Das Risiko für den Abschluss In der Bilanz zum 30. September 2017 weist der Konzern innerhalb des Postens Sonstige finanzielle und andere Vermögenswerte Forderungen an Lieferanten in Höhe von EUR 1.246 Mio aus. Die Gesellschaften der CECONOMY schließen Vereinbarungen mit Lieferanten über Einkaufskonditionen ab. Dabei werden unter anderem Vereinbarungen über nachträgliche seitens der Lieferanten an CECONOMY zu gewährende Skonti, Boni, Rabatte und andere Vergütungen geschlossen. Die bilanzielle und erfolgsrechnerische Abbildung dieser Vereinbarungen erfordern teilweise ermessensbehaftete Annahmen wie beispielsweise die Erreichung von Kalenderjahreszielen aufgrund des vom Kalenderjahr abweichenden Abschlussstichtags, die unmittelbar Einfluss auf den Ansatz der Forderungen gegen Lieferanten aus den genannten Vereinbarungen haben. Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass Vergütungen von Lieferanten realisiert werden, ohne dass entsprechende Vereinbarungen vorliegen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die Einschätzung hinsichtlich des Grades der Realisierung der Vergütungen von Lieferanten unzutreffend ist und damit die Forderungen gegen Lieferanten überhöht ausgewiesen werden. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Wir haben den Prozess zur Erfassung und Dokumentation der Lieferantenvereinbarungen sowie die Einrichtung und Ausgestaltung der identifizierten internen Kontrollen beurteilt und die Wirksamkeit der relevanten internen Kontrollen im Hinblick auf den Bestand von Lieferantenvergütungen geprüft. Für risiko- und größenorientiert ausgewählte Forderungen an Lieferanten haben wir uns von dem Vorhandensein der zugrundeliegenden Lieferantenverträge überzeugt und die bilanzielle und erfolgsrechnerische Erfassung der Lieferantenvergütungen gewürdigt. Dazu haben wir unter anderem die zugrundeliegenden Annahmen und Daten zur Erfassung der Forderungen gegen Lieferanten für realisierte, aber noch nicht abgerechnete Vergütungen unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Vergangenheit hinterfragt. Unsere Schlussfolgerungen Die Bilanzierung der realisierten Vergütungen von Lieferanten erfolgt im Einklang mit den zugrunde liegenden Lieferantenkonditionen bzw. Vereinbarungen mit Lieferanten. Die Annahmen zur Beurteilung des Realisierungsgrades der noch nicht abgerechneten Vergütungen von Lieferanten sind sachgerecht. BEWERTUNG DER RÜCKSTELLUNG FÜR STANDORTBEZOGENE RISIKEN SOWIE WERTHALTIGKEIT DER MIETEREINBAUTEN Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Anhangangaben im Abschnitt „Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses“. Darüber hinaus verweisen wir auf die Anhangangabe „Sonstige Rückstellungen (langfristig)/Rückstellungen (kurzfristig)“. Das Risiko für den Abschluss Im Konzernabschluss der CECONOMY zum 30. September 2017 sind Rückstellungen für standortbezogene Risiken in Höhe von EUR 66 Mio ausgewiesen, die Mietverhältnisse für operativ genutzte Standorte betreffen, bei denen die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung höher sind als der erwartete aus dem Vertrag zufließende wirtschaftliche Nutzen (belastender Mietvertrag). Darüber hinaus sind im Konzernabschluss der CECONOMY Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 808 Mio ausgewiesen, die auch Mietereinbauten für operativ genutzte Standorte beinhalten. Eine Wertminderung der Mietereinbauten ist zu erfassen, wenn der Buchwert höher als der erzielbare Betrag ist. Grundlage für die Bewertung der Rückstellung sowie die Durchführung des Werthaltigkeitstests für Mietereinbauten ist regelmäßig der Barwert der künftigen Zahlungsmittelflüsse des jeweiligen Standorts, der nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelt wird. Ausgangspunkt für die künftigen Zahlungsmittelflüsse sind die Mehrjahresplanungen der einzelnen Standorte. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße von der Einschätzung der berücksichtigten zukünftigen Zahlungsmittelflüsse durch die Gesellschaft abhängig und daher insbesondere angesichts des typischerweise mehrjährigen Planungshorizonts mit einer erheblichen Schätzunsicherheit sowie Ermessen behaftet. Das Risiko für den Abschluss besteht darin, dass Rückstellungen für standortbezogene Risiken nicht zutreffend bewertet und Mietereinbauten in operativen Standorten nicht werthaltig sind. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Wir haben die Angemessenheit der implementierten Kontrollen zur Sicherstellung einer sachgerechten Planung beurteilt. Insbesondere haben wir die Freigabe der Planung durch die zuständigen Gremien eingesehen. Des Weiteren haben wir uns von der Angemessenheit der Bewertungsmodelle sowie der wesentlichen Annahmen und Daten überzeugt. Ob die Planungen sachgerecht sind, haben wir unter anderem durch Abgleich mit der Ist-Entwicklung in der Vergangenheit (Einschätzung der historischen Planungsqualität), unternehmensinternen Erwartungen sowie Brancheninformationen überprüft. Zudem haben wir die Konsistenz der Planungen mit weiteren im Rahmen der Prüfung erlangten Informationen beurteilt. In die Planungen einbezogene Ergebnisverbesserungen aufgrund von Flächenreduzierungen und strategischen Maßnahmen haben wir kritisch hinterfragt. Weiterhin haben wir die Bewertungsmodelle hinsichtlich der zugrunde gelegten Bewertungsgrundsätze sowie rechnerischer und formeller Richtigkeit gewürdigt. Unsere Schlussfolgerungen Die von der Gesellschaft zugrunde gelegten Bewertungsmodelle stehen in Einklang mit den anzuwendenden IFRS-Bewertungsgrundsätzen und die vom Vorstand getroffenen Annahmen sind sachgerecht. REALISIERUNG VON UMSATZERLÖSEN AUS VERTRAGSVERMITTLUNGEN Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Anhangangaben im Abschnitt „Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses“. Angaben zur Höhe der Umsatzerlöse aus Dienstleistungen finden sich unter der Anhangangabe „Umsatzerlöse“. Das Risiko für den Abschluss Im Konzernabschluss der CECONOMY zum 30. September 2017 werden für die Berichtsperiode Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen in Höhe von EUR 1.379 Mio ausgewiesen, die auch Umsatzerlöse aus Vertragsvermittlungen beinhalten. CECONOMY vermittelt für verschiedene Dienstleister Verträge mit Kunden. Bei den Dienstleistern handelt es sich im Wesentlichen um Mobilfunk-Provider. Dafür erhält CECONOMY von den Dienstleistern Provisionen, die als Umsatzerlöse erfasst werden. Die Vermittlerverträge beinhalten komplexe Gestaltungen und eine Vielzahl von Einzelvereinbarungen, bei denen CECONOMY als Gegenleistung für ihre Vermittlungsleistung fortlaufend anteilig an den künftigen Umsätzen der Mobilfunk-Provider mit den Endkunden beteiligt wird. Für den Konzernabschluss besteht das Risiko, dass Umsatzerlöse aus Vertragsvermittlungen nicht in zutreffender Höhe eingeschätzt oder ohne einen entsprechenden Anspruch realisiert werden. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Wir haben den Prozess zur Erfassung und Dokumentation der Umsatzerlöse aus Vertragsvermittlungen und die Einrichtung und Ausgestaltung der identifizierten internen Kontrollen beurteilt. Für risiko- und größenorientiert ausgewählte Abgrenzungen und Forderungen gegen Mobilfunk-Provider haben wir uns von dem Vorhandensein der zugrundeliegenden Verträge und deren Verlängerungen überzeugt und die bilanzielle und erfolgsrechnerische Erfassung der Umsatzerlöse gewürdigt. Dazu haben wir unter anderem die zugrundeliegenden Annahmen und Daten zur Erfassung der Abgrenzungen gegen Mobilfunk-Provider kritisch unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Vergangenheit beurteilt. Unsere Schlussfolgerungen Die Bilanzierung der Umsatzerlöse aus Vertragsvermittlungen erfolgt im Einklang mit den zugrunde liegenden Vereinbarungen, insbesondere sind die Abgrenzungen künftiger Anteile an den Umsätzen der Mobilfunk-Provider mit den Endkunden sachgerecht eingeschätzt worden. AUFTEILUNG DER METRO GROUP UND ENTKONSOLIDIERUNG DER ZUGRUNDELIEGENDEN VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Anhangangaben im Abschnitt „Grundlagen und Methoden des Konzernabschlusses“. Darüber hinaus verweisen wir auf die Anhangangabe „Periodenergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten nach Steuern“. Das Risiko für den Abschluss Am 12. Juli 2017 wurde die durch die Hauptversammlung der CECONOMY AG (bis 11. August 2017: METRO AG) am 6. Februar 2017 beschlossene Aufteilung der METRO GROUP rechtswirksam in das Handelsregister eingetragen. Entsprechend erfolgte im vierten Quartal 2016/17 die Entkonsolidierung der Aktivitäten der Vertriebslinien METRO Cash & Carry und Real einschließlich Immobilien sowie der damit verbundenen Steuerungs- und Serviceaktivitäten. Aufgrund des Umfangs der zu entkonsolidierenden Vermögenswerte und Schulden sowie der Komplexität des Spaltungsvertrags besteht für den Konzernabschluss der CECONOMY das Risiko, dass der erfolgswirksam auszuweisende Entkonsolidierungserfolg unzutreffend ermittelt wurde, dass die Ausweisvorschriften nicht zutreffend beachtet wurden oder dass die Anhangangaben nicht zutreffend erfolgt sind. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Zur Einschätzung der sachgerechten Abbildung der Aufteilung der METRO GROUP im Konzernabschluss der CECONOMY haben wir uns zunächst mit den gesellschaftsrechtlichen Grundlagen des Spaltungsvorgangs auseinandergesetzt und den Spaltungsvertrag sowie den Spaltungsbericht hinsichtlich der für die Entkonsolidierung relevanten Themen gewürdigt. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir gewürdigt, ob sämtliche der Abgangsgruppe angehörenden Vermögenswerte und Schulden vor der Klassifizierung als Abgangsgruppe nach den jeweils anzuwendenden Vorschriften der IFRS bewertet worden sind. Ferner haben wir die Bestimmung des Entkonsolidierungszeitpunkts anhand der Vereinbarungen im Spaltungsvertrag sowie der Eintragung der Spaltung in das Handelsregister beurteilt. Wir haben auch die Methodik der Ermittlung des Entkonsolidierungserfolgs hinsichtlich ihrer Angemessenheit gewürdigt. Unsere Prüfungshandlungen umfassten zunächst die Würdigung der Bewertung der Sachdividendenverpflichtung anhand des Börsenkurses des abgespaltenen Bereichs nach Abspaltung, die Beurteilung der Vollständigkeit der abgehenden Vermögenswerte und Schulden anhand des Spaltungsvertrags, sowie die Bewertung der zurückbehaltenen Minderheitsanteile an Gesellschaften des abgespaltenen Bereichs. Schließlich haben wir die erfolgswirksame Realisierung zuvor erfolgsneutral im Konzerneigenkapital erfasster Gewinne und Verluste der Abgangsgruppe, soweit sie einem sogenannten Recyling unterliegen, beurteilt. Wir haben zudem beurteilt, ob die nach IFRS 5 geforderten Anhangangaben zutreffend erfolgt sind und ob die Anpassungen der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kapitalflussrechnung hinsichtlich der Darstellung des aufgegebenen Geschäftsbereichs sachgerecht vorgenommen wurden. Unsere Schlussfolgerungen Die Ermittlung des Entkonsolidierungserfolgs ist sachgerecht erfolgt. Die Darstellung im Anhang ist zutreffend und der Ausweis ist sachgerecht. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a HGB a. F. anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat der Vorstand die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist der Vorstand dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht einer Liquidation oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus: ― identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ― gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. ― beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ― ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ― beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB a. F. anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. ― holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. ― beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. ― führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben des Vorstands zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 6. Februar 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 6. Februar 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind einschließlich erfolgter Verlängerung gemäß § 318 Abs. 1a HGB ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2005 als Konzernabschlussprüfer der CECONOMY AG (bis 11. August 2017 firmierend als METRO AG) tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Gereon Lurweg. Köln, 30. November 2017 Lurweg, Wirtschaftsprüfer Münstermann, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, das vergangene Geschäftsjahr war ein einmaliges Jahr für unser Unternehmen. Mit der bislang größten Strukturmaßnahme in ihrer Geschichte hat die zu Beginn des Geschäftsjahres noch als METRO AG firmierende CECONOMY AG die Aufteilung der METRO GROUP vollzogen und ist seither als CECONOMY im bisherigen Geschäftsbereich Consumer Electronics und den damit verbundenen Dienstleistungen unabhängig am Markt tätig. CECONOMY ist nunmehr die in Europa führende Plattform für Unternehmen, Konzepte und Marken im Bereich Consumer Electronics. Neben den mit der Aufteilung verbundenen strategischen Weichenstellungen hat CECONOMY das operative Geschäft der wesentlichen Beteiligung, der MediaMarktSaturn Retail Group, weiter vorangetrieben. Bedingt durch die Spaltung wurde die zu Beginn des Geschäftsjahres abgegebene Prognose in unserem Halbjahresfinanzbericht aktualisiert und nunmehr ausschließlich auf CECONOMY bezogen. Diese Prognose hat CECONOMY sowohl im Umsatz als auch im Ergebnis erfüllt. Die Aufteilung der vormaligen METRO GROUP und der Aufbau von CECONOMY zu einem leistungsstarken, fokussierten Unternehmen haben dem Vorstand der CECONOMY AG den Freiraum für mehr unternehmerisches Handeln und damit mehr Wachstum gegeben. Diese Trennung hat die Strukturen vereinfacht und dem Bedarf nach einer eigenständigen Planung und Steuerung des Geschäfts Rechnung getragen. In Zukunft kann sich der Vorstand auf die Innovation und Weiterentwicklung des eigenen operativen Geschäfts konzentrieren, ohne durch die Sachzwänge eines Konglomerats von verschiedenen Vertriebslinien eingeschränkt zu sein. Nicht zuletzt rückt die Unabhängigkeit von CECONOMY den Konsumenten noch weiter in den Mittelpunkt. Der Konzern entwickelt Lösungen, um den Konsumenten das Leben in der digitalen Welt zu vereinfachen. Hierbei kann CECONOMY mit hoher Umsetzungsgeschwindigkeit noch flexibler als bisher auf die spezifischen Bedürfnisse der Konsumenten eingehen und diese Bedürfnisse erfüllen. Die Fähigkeit, sich zügig auf die Veränderungen des Marktumfelds einzustellen sowie auf die damit verbundenen Herausforderungen zu reagieren, ist in Zeiten der voranschreitenden Digitalisierung zur Sicherung eines nachhaltigen Erfolgs wesentlich. Der Vorstand wird daher auch in Zukunft die klare Ausrichtung des Unternehmens auf die durch die Strategie definierten Ziele mit Leidenschaft verfolgen. Durch die nachhaltige Verbesserung des Unternehmenserfolgs und die mit der Aufteilung verbundene Beseitigung des sogenannten Konglomeratabschlags erfahren Sie, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, eine direkte Rückkoppelung an die Entscheidungen von Vorstand und Aufsichtsrat, die im vergangenen Geschäftsjahr zur Umsetzung der Aufteilung ergangen sind. Die Arbeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016/17 Der Aufsichtsrat der CECONOMY AG (vormals: METRO AG) hat im Geschäftsjahr 2016/17 die ihm nach Gesetz, der Satzung der Gesellschaft sowie nach der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat obliegenden Aufgaben vollumfänglich wahrgenommen. Den Vorstand der Gesellschaft hat der Aufsichtsrat bei der Leitung des Unternehmens beraten und überwacht. Die Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand war dabei durch einen besonders intensiven Austausch gekennzeichnet. Im Wesentlichen bedingt durch das Projekt zur Aufteilung der METRO GROUP hat im vergangenen Geschäftsjahr eine Vielzahl von Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse stattgefunden, deren wesentliche Inhalte nachfolgend näher erläutert werden. Auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ist der Vorstand seinen Informationspflichten stets nachgekommen. Er unterrichtete den Aufsichtsrat ausführlich, zeitnah und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in schriftlicher und mündlicher Form über alle wesentlichen Entwicklungen des Konzerns. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat insbesondere über den Gang der Geschäfte, die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance) sowie über die Strategie und Planung des Unternehmens. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Planungen hat der Vorstand im Einzelnen erläutert. Als Aufsichtsratsvorsitzender im vergangenen Geschäftsjahr standen ich selbst sowie mein Vorgänger, Herr Jürgen B. Steinemann, fortlaufend in engem Informations- und Gedankenaustausch mit den Vorstandsvorsitzenden, Herrn Pieter Haas und zuvor Herrn Olaf Koch, zu bedeutenden Themen und anstehenden Entscheidungen. Auf Grundlage der Berichte des Vorstands hat der Aufsichtsrat alle für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge im Plenum und in den Ausschüssen des Aufsichtsrats erörtert. In Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden. Dazu gehören insbesondere diejenigen Maßnahmen und Geschäfte, die aufgrund von Gesetz, Satzung der Gesellschaft oder aufgrund von durch den Aufsichtsrat selbst getroffenen Regelungen der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Die betreffenden Vorgänge hat der Aufsichtsrat stets eingehend geprüft und den Nutzen, mögliche Risiken und sonstige Auswirkungen mit dem Vorstand eingehend diskutiert. Allen dem Aufsichtsrat seitens des Vorstands zur Zustimmung vorgelegten Angelegenheiten hat der Aufsichtsrat zugestimmt. Von dem in § 111 Abs. 2 Satz 1 und 2 AktG bestimmten Einsichts- und Prüfungsrecht des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsrat im vergangenen Geschäftsjahr keinen Gebrauch gemacht, da es keine klärungsbedürftigen Sachverhalte gab. Im Geschäftsjahr 2016/17 sind keine Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern aufgetreten. Anzahl der Sitzungen und Teilnahme an den Sitzungen Im Geschäftsjahr 2016/17 fanden insgesamt 13 Aufsichtsratssitzungen statt. Zwei Beschlussfassungen des Aufsichtsrats erfolgten außerhalb einer Sitzung im schriftlichen Verfahren. Kein Mitglied des Aufsichtsrats, das während des gesamten Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehörte, hat lediglich an der Hälfte oder an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Sitzungen der Ausschüsse, denen es angehörte, teilgenommen. Die Teilnahmequote bei den Sitzungen des Aufsichtsrats lag durchschnittlich bei rund 93 Prozent. Frau Regine Stachelhaus trat erst durch die Wahl der Hauptversammlung der Gesellschaft am 6. Februar 2017 mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung als Mitglied der Anteilseigner in den Aufsichtsrat ein. Sie konnte dementsprechend im Berichtszeitraum nur an fünf Sitzungen des Aufsichtsrats und damit an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilnehmen. Frau Julia Goldin, Frau Jo Harlow und Herr Dr. Bernhard Düttmann traten durch die weiteren Wahlen der Hauptversammlung der Gesellschaft am 6. Februar 2017 aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der Abspaltung gemäß dem Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag zwischen der METRO AG und der METRO Wholesale & Food Specialist AG vom 13. Dezember 2016 mit Eintragung der Abspaltung in das Handelsregister der METRO AG am 12. Juli 2017 als Mitglieder der Anteilseigner in den Aufsichtsrat ein. Sie konnten dementsprechend im Berichtszeitraum nur an drei Sitzungen des Aufsichtsrats teilnehmen. Frau Daniela Eckardt, Frau Stefanie Friedrich, Frau Birgit Popp, Frau Sylvia Woelke, Herr Ludwig Glosser und Herr Vinco Vrabec traten erst durch den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 13. Juli 2017 als Ersatzmitglieder der Arbeitnehmer für die infolge der Aufteilung aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Mitglieder der Arbeitnehmer Frau Susanne Meister, Frau Dr. Angela Pilkmann, Herr Thomas Dommel, Herr Andreas Herwarth, Herr Werner Klockhaus und Herr Xaver Schiller in den Aufsichtsrat ein. Aus diesem Grund konnten sie im Berichtszeitraum ebenfalls nur an drei Sitzungen teilnehmen. Wesentliche Inhalte der Aufsichtsratssitzungen In den Sitzungen des Aufsichtsrats im vergangenen Geschäftsjahr hat der Vorstand den Aufsichtsrat fortlaufend über die aktuelle Geschäftsentwicklung informiert. In der ersten Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016/17 im Oktober 2016 waren die inhaltlichen Schwerpunkte die Aufteilung der ehemaligen METRO GROUP, ein Bericht zu den jüngsten Akquisitionen von Anbietern im Bereich des Zustellgroßhandels für Lebensmittel sowie die Vorstandsvergütung. In Bezug auf die Vorstandsvergütung hat der Aufsichtsrat eine Information über den Stand der Zielerreichung der Unternehmensziele innerhalb der einjährigen erfolgsabhängigen Vergütung (sogenanntes Short-Term Incentive) für das Geschäftsjahr 2015/16 erhalten und die Festlegung der individuellen Leistungsfaktoren für die einzelnen Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2015/16 beschlossen. Ferner hat der Aufsichtsrat die individuellen Zielsetzungen für die einzelnen Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2016/17 erörtert. Vom Vorstand wurde der Aufsichtsrat über die Prüfung der Möglichkeiten für einen Markteintritt des Lebensmittelbereichs in Myanmar mit einem angepassten, auf Belieferung ausgerichteten Geschäftsmodell informiert. In einer Sitzung im November 2016 befasste sich der Aufsichtsrat in erster Linie mit einer ergänzenden Information des Vorstands zum Stand der Zielerreichung der Unternehmensziele für das Geschäftsjahr 2015/16 sowie mit der weiteren Erörterung der individuellen Zielsetzungen für die einzelnen Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2016/17. Weiter hat der Aufsichtsrat der Umstrukturierung des Immobilienportfolios der Joint-Venture-Gesellschaft Mayfair Holding Company S.C.S. zugestimmt. In einer weiteren Sitzung im November 2016 befasste sich der Aufsichtsrat erneut mit einem Bericht des Vorstands zu dem aktuellen Stand des Projekts zur Aufteilung der ehemaligen METRO GROUP. In diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat über die vorzeitige Abrechnung der laufenden Tranchen der langjährigen erfolgsabhängigen Vergütung des Vorstands (sogenanntes Long-Term Incentive) sowie über ein neues Vergütungssystem für den Vorstand der Gesellschaft und die Wiederbestellung von Herrn Heiko Hutmacher zum Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektor sowie die Verlängerung des Dienstvertrags von Herrn Hutmacher beschlossen. Zum neuen Vergütungssystem des Vorstands der jetzigen METRO AG hat der Aufsichtsrat eine Information erhalten. Anschließend, in einer Sitzung im Dezember 2016 , befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Jahres- und dem Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015/16, dem zusammengefassten Lagebericht der METRO AG und des Konzerns 2015/16 sowie dem Vorschlag des Vorstands an die ordentliche Hauptversammlung 2017 für die Verwendung des Bilanzgewinns. Der Abschlussprüfer nahm an der Sitzung teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen. Über den in den Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2015/16 aufzunehmenden Bericht des Aufsichtsrats und den Corporate-Governance-Bericht fasste der Aufsichtsrat Beschluss. In dieser Sitzung erhielt der Aufsichtsrat zudem einen weiteren Bericht des Vorstands zu dem Stand des Spaltungsprojekts und wurde über die Spaltungsdokumentation informiert. Ebenfalls im Dezember 2016 in einer weiteren Sitzung erörterte der Aufsichtsrat die weiteren Beschlussvorschläge an die ordentliche Hauptversammlung 2017. In dieser Sitzung erhielt der Aufsichtsrat auch eine Information zu den möglichen Wahlvorschlägen zur Besetzung der jeweiligen Anteilseignerseite der Aufsichtsräte der beiden aus der Aufteilung hervorgehenden Einheiten. Weiter erhielt der Aufsichtsrat eine Information zum Stand des internen Kontrollsystems IKS Operations. Einen Beschluss fasste der Aufsichtsrat über die Erfolgsziele des Long-Term Incentives für das Geschäftsjahr 2016/17 in Bezug auf einen neuen Long-Term-Incentive-Plan ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Abspaltung, in den die zu diesem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Abspaltung nicht erdienten Teile der Tranche 2014/15 des sogenannten Sustainable Performance Plans (Version 2014) eingebracht werden würden. Den Beschluss des Aufsichtsrats über die Zustimmung zu dem Ausgliederungs- und Abspaltungsvertrag zwischen der METRO AG und der METRO Wholesale & Food Specialist AG fasste der Aufsichtsrat im Dezember 2016 in einer weiteren außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats im Wege einer Telefonkonferenz. Schließlich fasste der Aufsichtsrat im Dezember 2016 außerhalb einer Sitzung Beschluss über die weiteren Beschlussvorschläge an die ordentliche Hauptversammlung 2017. In einer Sitzung im Januar 2017 erteilte der Vorstand dem Aufsichtsrat eine weitere Information zum Markteintritt des Lebensmittelbereichs in Myanmar. Weitere Informationen erhielt der Aufsichtsrat vom Vorstand zum aktuellen Stand des Projekts zur Aufteilung der ehemaligen METRO GROUP, insbesondere zu dem Börsenzulassungsverfahren und dem Börsenzulassungsprospekt für den Handel der Aktien der künftigen Führungsgesellschaft des Lebensmittelbereichs, sowie zu den Nachhaltigkeitsinitiativen der METRO GROUP. Einen Beschluss fasste der Aufsichtsrat zur Wiederbestellung von Herrn Mark Frese zum Mitglied des Vorstands für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 sowie zur entsprechenden Verlängerung und Anpassung des Dienstvertrags von Herrn Frese. Im Februar 2017 fasste der Aufsichtsrat den Beschluss über die Beauftragung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der METRO AG sowie des zusammengefassten Lageberichts für die METRO AG und den METRO-Konzern für das Geschäftsjahr 2016/17. Außerdem beschloss der Aufsichtsrat die Beauftragung für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des ersten Halbjahres 2016/17, jeweils vorbehaltlich der Wahl des entsprechenden Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung gemäß dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats. Weiter beschloss der Aufsichtsrat vorsorglich, für den Fall von etwaigen Nichtigkeitsfeststellungsklagen gegen den Jahresabschluss sowie von etwaigen Anfechtungs- und/oder Nichtigkeitsklagen gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der METRO AG am 6. Februar 2017, einer Rechtsanwaltssozietät Prozessvollmacht zu erteilen, die METRO AG in den entsprechenden Rechtsstreitigkeiten zu vertreten. Außerhalb einer Sitzung fasste der Aufsichtsrat im Februar 2017 den Beschluss über die erneute Wahl von Herrn Dr. Funck zum Mitglied des Bilanz- und Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats der METRO AG. In der Sitzung des Aufsichtsrats im März 2017 erhielt der Aufsichtsrat eine Information über die ohne Beanstandungen durchgeführte Prüfung von OTC-Derivate-Kontrakten gemäß § 20 WpHG für das Geschäftsjahr 2015/16. Ansonsten standen in dieser Sitzung Vorstandsangelegenheiten und die Vorstandsvergütung im Vordergrund. In dieser Sitzung fasste der Aufsichtsrat die Beschlüsse zur Aufhebung der bis zum 31. März 2019 laufenden Bestellung von Herrn Pieter Haas und der gleichzeitigen Wiederbestellung von Herrn Haas zum Mitglied des Vorstands für den Zeitraum vom 2. März 2017 bis zum 1. März 2022. Darüber hinaus beschloss der Aufsichtsrat – jeweils mit Wirkung ab dem Tag nach Wirksamwerden der Abspaltung bis zum 1. März 2022 – die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands und die Bestellung zum Arbeitsdirektor und schließlich die Neufassung des Dienstvertrags von Herrn Haas ab dem Tag nach Wirksamwerden der Abspaltung bis zum 1. März 2022. Weiter fasste der Aufsichtsrat einen Beschluss über die Neufassung des Dienstvertrags von Herrn Frese mit Wirkung ab dem Tag nach Wirksamwerden der Abspaltung bis zum 31. Dezember 2020. Der Aufsichtsrat fasste zudem den Beschluss, Herrn Dr. Dieter Haag Molkenteller mit Wirkung ab dem Tag nach Wirksamwerden der Abspaltung bis zum 30. September 2020 zum Mitglied des Vorstands zu bestellen. In Bezug auf die seinerzeitigen Vorstandsmitglieder Olaf Koch, Pieter Boone und Heiko Hutmacher fasste der Aufsichtsrat einen Beschluss zur jeweiligen einvernehmlichen Amtsniederlegung und Aufhebung der betreffenden Dienstverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Abspaltung. In Sachen Vorstandsvergütung beschloss der Aufsichtsrat, seinen Beschluss von November 2016 in Bezug auf das Vergütungssystem der künftigen CECONOMY AG dahingehend abzuändern, dass mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2017 im Short-Term Incentive das finanzielle Erfolgsziel „Flächenbereinigtes Umsatzwachstum/Like-for-like Sales Growth“ ersetzt werden soll durch „Umsatzwachstum bereinigt um Währungseffekte und Akquisitionen“. Weiter beschloss der Aufsichtsrat, den Long-Term-Incentive-Plan ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Abspaltung gemäß der Beschlussfassung des Aufsichtsrats von November 2016 zu konkretisieren, die Zielwerte des Long-Term Incentives für die Tranche 2016/17 festzulegen sowie den zu dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Abspaltung noch nicht erdienten Teil der Tranche 2015/16 des Sustainable-Performance-Plans (Version 2014) als entsprechend zeitanteiligen Zielbetrag in einen neuen Long-Term-Incentive-Plan für die Mitglieder des Vorstands der CECONOMY AG mit der einzigen Zielkomponente „Ergebnis je Aktie“ einzubringen und zugleich die entsprechenden Zielwerte für das Geschäftsjahr 2017/18 zu bestimmen. Weiter fasste der Aufsichtsrat den Beschluss, die Schwellenwerte für die Erfolgsziele 2016/17 des Short-Term Incentives ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Abspaltung festzusetzen. In der Sitzung des Aufsichtsrats im Mai 2017 erhielt der Aufsichtsrat vom Vorstand abermals eine Information zum Status des Spaltungsprojekts. Beschlüsse fasste der Aufsichtsrat in dieser Sitzung über den Dienstvertrag von Herrn Dr. Dieter Haag Molkenteller als Mitglied des Vorstands ab dem Tag nach dem Wirksamwerden der Abspaltung bis zum 30. September 2020 sowie über die Anpassung der Insiderrichtlinie, die sich der Aufsichtsrat durch Beschluss von Dezember 2015 selbst erlassen und die er durch Beschluss von Juni 2016 bereits erstmals überarbeitet hatte. Nachdem am 12. Juli 2017 der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Jürgen B. Steinemann, der bisherige stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Werner Klockhaus, sowie die Aufsichtsratsmitglieder Frau Gwyn Burr, Frau Susanne Meister, Frau Dr. Angela Pilkmann, Herr Thomas Dommel, Herr Andreas Herwarth, Herr Mattheus P. M. (Theo) de Raad und Herr Xaver Schiller mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Abspaltung durch Eintragung der Abspaltung im Handelsregister der METRO AG aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden sind und anschließend die Aufsichtsratsmitglieder Frau Daniela Eckardt, Frau Stefanie Friedrich, Frau Julia Goldin, Frau Jo Harlow, Frau Birgit Popp, Frau Sylvia Woelke, Herr Dr. Bernhard Düttmann, Herr Ludwig Glosser und Herr Vinco Vrabec in den Aufsichtsrat eingetreten sind, hat der Aufsichtsrat sich in seiner Sitzung im Juli 2017 neu konstituiert. In dieser Sitzung wählte der Aufsichtsrat aus seiner Mitte mich zum Vorsitzenden sowie Herrn Jürgen Schulz zum stellvertretenden Vorsitzenden. Weiter fasste der Aufsichtsrat die Beschlüsse zum Erlass der neuen Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Sodann beschloss der Aufsichtsrat die Besetzung der aufgrund von Gesetz und der neu erlassenen Geschäftsordnungen vorgesehenen Aufsichtsratsausschüsse (Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG, Aufsichtsratspräsidium, Prüfungsausschuss und Nominierungsausschuss) und bestimmte, sofern dies aufgrund von Gesetz oder aufgrund der betreffenden Geschäftsordnungen vorgesehen ist, die jeweiligen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der betreffenden neu gebildeten Ausschüsse. Mit einem weiteren Beschluss stimmte der Aufsichtsrat der neu erlassenen Geschäftsordnung für den Vorstand nebst dem Geschäftsverteilungsplan des Vorstands zu. In der konstituierenden Aufsichtsratssitzung am 25. Juli 2017 beschloss der Aufsichtsrat zudem die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und das Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat. Er legte die Zielvorgabe für den Frauenanteil im Vorstand fest und legte den Aufgaben- und Kriterienkatalog für die individuellen Ziele des Vorstandsmitglieds Dr. Dieter Haag Molkenteller ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Abspaltung bis zum Ende des Geschäftsjahres 2016/17 fest. Der Aufsichtsrat fasste einen weiteren Beschluss über die Zustimmung zu dem entsprechenden Beschluss des Vorstands über die Form der Aktienurkunden der künftigen CECONOMY AG. Durch einen entsprechenden Beschluss erteilte der Aufsichtsrat dem Vorstand zudem die Zustimmung zum Erwerb einer Beteiligung von circa 24,33 Prozent an der Fnac Darty S.A. Einen Bericht erhielt der Aufsichtsrat vom Vorstand über den geplanten Ablauf der für 2018 anstehenden Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Weiter informierte der Vorstand den Aufsichtsrat im Hinblick auf die Evaluierung der Situation bei der Media-Saturn-Holding GmbH. In einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung per Telefonkonferenz im August 2017 erhielt der Aufsichtsrat vom Vorstand eine Information zum weiteren Vorgehen im Umgang in Bezug auf die Gesellschaftersituation bei der Media-Saturn-Holding GmbH. In einer weiteren Sitzung des Aufsichtsrats im August 2017 erörterte der Aufsichtsrat den Entwurf des Quartalsfinanzberichts Q3 2016/17. Schließlich befasste sich der Aufsichtsrat in einer Sitzung im September 2017 mit den Beschlüssen über die Zustimmung zur Verabschiedung der Mittelfristplanung (Umsatz-, Investitions- und Finanzplanung) für das Geschäftsjahr 2017/18, über die Abgabe der Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG, über die Festsetzung der individuellen Leistungsfaktoren für die Mitglieder des Vorstands Pieter Haas und Mark Frese sowie die ehemaligen Mitglieder des Vorstands Olaf Koch, Pieter Boone und Heiko Hutmacher für den Zeitraum vom Beginn des Geschäftsjahres 2016/17 bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Abspaltung. Informationen erhielt der Aufsichtsrat abermals in Bezug auf die Gesellschaftersituation bei der Media-Saturn-Holding GmbH. Weiter informierte der Vorstand den Aufsichtsrat zur Strategie und zu den Governance-Systemen (internes Kontrollsystem, Risikomanagementsystem, internes Revisionssystem und Compliance-Management-System). In den Sitzungen des Aufsichtsrats im vergangenen Geschäftsjahr berichteten dem Aufsichtsrat zudem regelmäßig die Vorsitzenden der Ausschüsse des Aufsichtsrats über die Arbeit der Ausschüsse. Die Vorstandsangelegenheiten hat der Aufsichtsrat im vergangenen Geschäftsjahr regelmäßig ohne die Anwesenheit einzelner Vorstandsmitglieder behandelt und hat darüber hinaus bei Bedarf – in sogenannten Closed Sessions – ohne die Anwesenheit des Vorstands insgesamt getagt. Die Arbeit der Ausschüsse Derzeit hat der Aufsichtsrat vier Ausschüsse gebildet: Aufsichtsratspräsidium, Prüfungsausschuss, Nominierungsausschuss sowie Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG. Die Bildung und Besetzung dieser Ausschüsse erfolgte in der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats am 25. Juli 2017. Durch die entsprechende Neufassung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und der Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses hat der Aufsichtsrat seine Ausschüsse neu gebildet und in diesem Zusammenhang die Aufgaben des bisherigen Personalausschusses mit den Aufgaben des bisherigen Aufsichtsratspräsidiums in dem Aufgabenkatalog des neu gebildeten Aufsichtsratspräsidiums zusammengelegt. Außerdem hat der Aufsichtsrat anstelle des bisherigen „Bilanz- und Prüfungsausschusses“ nunmehr einen „Prüfungsausschuss“ gebildet, für den er probeweise eine Besetzung von acht ordentlichen Ausschussmitgliedern statt bisher sechs Mitgliedern im vormaligen Bilanz- und Prüfungsausschuss vorgesehen hat. Sinn und Zweck der Neuregelungen ist es, die Arbeit des Aufsichtsrats insgesamt noch effizienter zu gestalten. Die Besetzung des Prüfungsausschusses mit acht Mitgliedern erfolgt dabei wie bereits erwähnt zur Probe. Sollte sich binnen Jahresfrist herausstellen, dass die Aufstockung der Mitgliederzahl nicht die gewünschten Effizienzgewinne ergibt, hat sich der Aufsichtsrat die Möglichkeit vorbehalten, die Zahl der Ausschussmitglieder des Prüfungsausschusses wieder auf sechs zu verringern. Mit Stand 13. Dezember 2017 sind die Ausschüsse des Aufsichtsrats wie folgt besetzt: Aufsichtsratspräsidium: Jürgen Fitschen (Vorsitzender), Jürgen Schulz (stellvertretender Vorsitzender), Regine Stachelhaus, Vinco Vrabec Prüfungsausschuss: Dr. Hans-Jürgen Schinzler (Vorsitzender), Jürgen Schulz (stellvertretender Vorsitzender), Karin Dohm, Sylvia Woelke, Ulrich Dalibor, Dr. Florian Funck, Peter Küpfer, Rainer Kuschewski Nominierungsausschuss: Jürgen Fitschen (Vorsitzender), Regine Stachelhaus, Dr. Bernhard Düttmann, Dr. Hans-Jürgen Schinzler Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG: Jürgen Fitschen (Vorsitzender), Jürgen Schulz (stellvertretender Vorsitzender), Dr. Bernhard Düttmann, Ludwig Glosser Im Allgemeinen bereiten die Ausschüsse innerhalb ihrer durch Gesetz oder die Geschäftsordnungen vorgegebenen Aufgaben die Beratungen und die Beschlussfassungen im Aufsichtsratsplenum vor. Innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens hat der Aufsichtsrat den Ausschüssen auch Entscheidungsbefugnisse übertragen. Die aktuellen Ausschüsse des Aufsichtsrats haben die folgenden Aufgaben: Aufsichtsratspräsidium Unter Beachtung von § 107 Abs. 3 Satz 4 AktG beschließt das Aufsichtsratspräsidium anstelle des Aufsichtsrats über nicht vergütungsrelevante Bestandteile der Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder, die Einwilligung zu anderweitigen Tätigkeiten eines Vorstandsmitglieds nach § 88 AktG sowie die Genehmigung der Übernahme von Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandaten bei Unternehmen außerhalb der Gruppe, die Nachfolgeplanung des Vorstands und Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern nach § 112 AktG. Das Aufsichtsratspräsidium beschließt außerdem über die Gewährung von Darlehen an den in §§ 89 und 115 AktG genannten Personenkreis (insbesondere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder). Sofern jedoch die Gewährung eines Darlehens an ein Mitglied des Vorstands als Vergütungsbestandteil aufzufassen ist, wird das Aufsichtsratspräsidium lediglich vorbereitend tätig. Das Aufsichtsratspräsidium beschließt ferner über die Zustimmung zu Verträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern nach § 114 AktG. Ebenso beschließt es über Rechtsgeschäfte, die gemäß der Geschäftsordnung des Vorstands der Gesellschaft der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Außerdem ist dem Aufsichtsratspräsidium die Befugnis übertragen, in solchen Fällen, in denen zur Abwendung wesentlicher Nachteile der Gesellschaft ein Aufschub bis zur nächsten Sitzung des Aufsichtsrats nicht vertretbar erscheint und auch eine Abstimmung des Aufsichtsrats nicht innerhalb der gebotenen Frist herbeigeführt werden kann, anstelle des Aufsichtsrats zu beschließen. Schließlich trifft das Aufsichtsratspräsidium Beschlüsse in allen sonstigen Angelegenheiten, die der Aufsichtsrat durch Beschluss dem Aufsichtsratspräsidium übertragen hat. Vorbereitend wird das Aufsichtsratspräsidium für den Aufsichtsrat tätig und gibt gegebenenfalls Beschlussempfehlungen ab im Hinblick auf die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern, die Festlegung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands sowie die individuelle Festsetzung und gegebenenfalls Herabsetzung der Vergütung der Vorstandsmitglieder gemäß § 87 Absätze 1 und 2 AktG, die Überwachung der Anwendung des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die Vorbereitung der jährlichen Entsprechenserklärung. Prüfungsausschuss Anstelle des Aufsichtsrats nimmt der Prüfungsausschuss insbesondere folgende Aufgaben wahr: Befassung mit Fragen der Rechnungslegung und Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, Erörterung der Quartalsfinanzberichte und des Halbjahresfinanzberichts sowie Diskussion von Teilergebnissen der Prüfung. Zu den weiteren Aufgaben zählen die Überwachung der Abschlussprüfung sowie die Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten, die Überwachung und Gewährleistung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers während der Prüfungsdurchführung sowie die Befassung mit den vom Abschlussprüfer erbrachten zusätzlichen Leistungen und die Billigung der Erbringung nicht verbotener Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer und sein Netzwerk an die Gesellschaft oder ein Unternehmen der Gruppe. Ferner ist dem Prüfungsausschuss die Durchführung von Ausschreibungs- und Auswahlverfahren für Abschlussprüfermandate nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für die externe Rotation des Abschlussprüfers übertragen. Der Prüfungsausschuss befasst sich zudem mit Fragen der Konzernsteuerplanung und mit dem Bericht des Vorstands zu Spenden. Daneben wird der Prüfungsausschuss zu den nachfolgenden Themen vorbereitend für den Aufsichtsrat tätig und gibt Beschlussempfehlungen ab: Befassung mit Fragen des Risikomanagements und Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, Überwachung der Wirksamkeit des internen Revisionssystems, interner Kontrollsysteme sowie sogenannter „Anti-Fraud“-Maßnahmen, Befassung mit Fragen der Compliance und Überwachung des Compliance-Management-Systems im Konzern, Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich der jeweiligen Lageberichte auf Grundlage der Ergebnisse der Abschlussprüfung und der ergänzenden Ausführungen des Abschlussprüfers und der Auswertung der Prüfberichte sowie der Prüfung des Vorschlags des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns, Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers sowie Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer und Abschluss der Honorarvereinbarung sowie Mittelfristplanung und Jahresbudget für die Gruppe. Nominierungsausschuss Dem Nominierungsausschuss ist die Aufgabe zugewiesen, dem Aufsichtsrat für dessen Vorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern als Anteilseignervertreter geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Vermittlungsausschuss Der Vermittlungsausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, in den in § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG beziehungsweise in § 31 Abs. 5 MitbestG in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG bezeichneten Fällen Vorschläge für die Bestellung beziehungsweise den Widerruf der Bestellung von Mitgliedern des Vorstands zu erarbeiten. Im Geschäftsjahr 2016/17 haben sich die Ausschüsse des Aufsichtsrats mit den folgenden Fragestellungen befasst: Aufsichtsratspräsidium und Personalausschuss Im Geschäftsjahr 2016/17 tagten das Aufsichtsratspräsidium sowie der bis zur konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats am 25. Juli 2017 bestehende Personalausschuss des Aufsichtsrats – teilweise auch in gemeinsamen Sitzungen – insgesamt sechsmal. Eine Beschlussfassung erging darüber hinaus außerhalb einer Sitzung im schriftlichen Verfahren. Wesentliche Themen des Präsidiums beziehungsweise des Personalausschusses waren dabei die Corporate Governance der METRO GROUP, einschließlich der Vorbereitung der Beratung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats über den Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2015/16, die Information über die Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die Vorbereitung der Beratung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats zur Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG. Ebenso beschäftigten sich das Aufsichtsratspräsidium beziehungsweise der Personalausschuss mit der Vorbereitung der Beratungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats zu den Personalangelegenheiten des Vorstands und der Vorstandsvergütung, einschließlich des Vorstandsvergütungssystems. Sowohl die bis zur konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats im Juli 2017 gebildeten Ausschüsse „Aufsichtsratspräsidium“ sowie „Personalausschuss“ als auch das seither neu gebildete Präsidium des Aufsichtsrats tagten bei Bedarf ohne die Mitglieder des Vorstands. Teilweise waren bei den Sitzungen auch nur die Vorstandsmitglieder Olaf Koch und Pieter Haas anwesend. Prüfungsausschuss und Bilanz- und Prüfungsausschuss Der bis zu der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats am 25. Juli 2017 gebildete Bilanz- und Prüfungsausschuss sowie der seither gebildete Prüfungsausschuss tagten in insgesamt fünf Sitzungen. Zudem fasste der Bilanz- und Prüfungsausschuss einen Beschluss außerhalb einer Sitzung im schriftlichen Verfahren. Die wesentlichen Fragestellungen, mit denen sich der Bilanz- und Prüfungsausschuss beziehungsweise der Prüfungsausschuss im vergangenen Geschäftsjahr befasst haben, waren die Erörterung und Prüfung des durch den Vorstand für das Geschäftsjahr 2015/16 aufgestellten Jahres- und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der METRO AG sowie des Konzerns 2015/16. In Anwesenheit des Abschlussprüfers diskutierte der Bilanz- und Prüfungsausschuss die Prüfberichte und die Ergebnisse der Abschlussprüfungen. Auf dieser Grundlage gab der Bilanz- und Prüfungsausschuss Beschlussempfehlungen an den Aufsichtsrat, nämlich insbesondere den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015/16 zu billigen und sich dem im Bilanz- und Prüfungsausschuss ebenfalls erörterten Vorschlag des Vorstands an die Hauptversammlung 2017 für die Verwendung des Bilanzgewinns anzuschließen. Zudem gab der Bilanz- und Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung 2017 zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/17 und bereitete in weiterer Durchführung und Umsetzung des Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens für die Abschlussprüfung 2016/17 gemäß Art. 16 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 16. April 2014 (Abschlussprüfungsverordnung) die Erteilung der Prüfungsaufträge vor. Im Hinblick auf die im Rahmen der Ausschreibung abgegebenen Angebotsschreiben gab der Bilanz- und Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat die Empfehlung zu den entsprechenden Beauftragungen des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/17 und des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des ersten Halbjahres des Geschäftsjahres 2016/17 unter dem Vorbehalt, dass der Prüfer gemäß dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung 2017 gewählt wird. Weiter beschäftigte sich der Bilanz- und Prüfungsausschuss mit der Prüfungsplanung des gewählten Abschlussprüfers und den Schwerpunkten der Abschlussprüfungen. Zu den sogenannten Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers im Konzern erhielt der Bilanz- und Prüfungsausschuss regelmäßige Informationen und billigte diese, wobei er sich ebenfalls mit den Leitlinien für die Billigung befasste. Der Bilanz- und Prüfungsausschuss beziehungsweise der Prüfungsausschuss beschäftigten sich außerdem intensiv mit der Erörterung der Entwürfe der Quartalsfinanzberichte und des Halbjahresfinanzberichts für das vergangene Geschäftsjahr und berieten den Vorstand hierzu jeweils vor der Veröffentlichung der Berichte. Schließlich diskutierte der Vorstand mit dem Bilanz- und Prüfungsausschuss beziehungsweise Prüfungsausschuss im Geschäftsjahr 2016/17 wesentliche Ereignisse, Projekte und rechtliche Themen. Dazu zählten insbesondere das Projekt zur Spaltung und seine bilanziellen Implikationen und die Combined Financial Statements, die Kapitalmarktsicht auf die METRO GROUP, die Eckpunkte der Strategie sowie die Budgetplanung und die Konzernsteuerplanung des Vorstands. Die betreffenden Ausschüsse befassten sich im vergangenen Geschäftsjahr darüber hinaus mit der laufenden Überwachung der Wirksamkeit der Governance-Funktionen im Konzern (internes Kontrollsystem, Risikomanagementsystem, interne Revision und Compliance). Hierzu erhielt der Bilanz- und Prüfungsausschuss vom Vorstand regelmäßige sogenannte Risk & Compliance Updates und befasste sich mit den Ergebnissen der Prüfung des internen Kontrollsystems Operations. Der Prüfungsausschuss erhielt eine Information zum aktuellen Stand des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, der internen Revision sowie des Compliance-Management-Systems nach dem Wirksamwerden der Abspaltung. Ferner erhielt der Bilanz- und Prüfungsausschuss vom Vorstand einen Bericht zur Vergabe von Spenden. An den Sitzungen des Bilanz- und Prüfungsausschusses vor der konstituierenden Sitzung wie auch an den Sitzungen des Prüfungsausschusses nach der konstituierenden Sitzung waren jeweils der Finanzvorstand und teilweise auch weitere Vorstandsmitglieder, insbesondere der jeweilige Vorsitzende des Vorstands, anwesend. Zu ausgewählten Tagesordnungspunkten wurde zudem der Abschlussprüfer hinzugezogen. Nominierungsausschuss Im Geschäftsjahr 2016/17 fanden zwei Sitzungen des Nominierungsausschusses statt. In seinen Sitzungen im Geschäftsjahr 2016/17 hat der Nominierungsausschuss unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Besetzung des Aufsichtsrats die Nachfolge im Aufsichtsrat für das ankündigungsgemäß zur Beendigung der Hauptversammlung 2017 ausscheidende Aufsichtsratsmitglied Frau Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner sowie für die ebenfalls ankündigungsgemäß zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Abspaltung ausscheidenden weiteren Aufsichtsratsmitglieder Frau Gwyn Burr, Herr Matheus P. M. (Theo) de Raad und Herr Jürgen B. Steinemann – Letzterer war bis zu seinem Ausscheiden auch Vorsitzender des Aufsichtsrats – besprochen. Ziel der Beratungen des Nominierungsausschusses war es, eine fachlich qualifizierte Besetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse zu sichern. Auf der Grundlage seiner Beratungen hat der Nominierungsausschuss die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats für die Hauptversammlung 2017 vorbereitet und die Beschlüsse gefasst, dem Aufsichtsrat zu empfehlen, er möge der Hauptversammlung 2017 die Wahl von Frau Regine Stachelhaus mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung sowie die Wahl von Frau Julia Goldin, Frau Jo Harlow und Herrn Dr. Bernhard Düttmann ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Abspaltung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats vorschlagen. Der Nominierungsausschuss befasste sich außerdem mit der Aufsichtsratsbesetzung für den Aufsichtsrat der jetzigen METRO AG nach der Aufteilung des Konzerns. Der Nominierungsausschuss tagte jeweils ohne Anwesenheit der Mitglieder des Vorstands. Vermittlungsausschuss Eine Sitzung des Vermittlungsausschusses war im Geschäftsjahr 2016/17 nicht erforderlich. Die Vorsitzenden der Ausschüsse des Aufsichtsrats berichten dem Aufsichtsrat in den Sitzungen des Aufsichtsratsplenums regelmäßig und jeweils zeitnah über die Inhalte und Ergebnisse der Ausschusssitzungen, soweit den betreffenden Aufsichtsratssitzungen Ausschusssitzungen vorausgingen. > Eine detaillierte Beschreibung der Arbeitsweise der Ausschüsse ist in der jährlichen Erklärung zur Unternehmensführung enthalten, die auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen – Corporate Governance abrufbar ist. Corporate Governance Über die Corporate Governance der CECONOMY AG berichten Vorstand und Aufsichtsrat im Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2016/17. > Der Bericht wird zusammen mit der Erklärung zur Unternehmensführung ebenfalls auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen – Corporate Governance veröffentlicht. Zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex haben Vorstand und Aufsichtsrat der CECONOMY AG ihre Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG jüngst im September 2017 abgegeben und diese Erklärung auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen – Corporate Governance dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. > Die Erklärung ist ferner im Corporate-Governance-Bericht 2016/17 vollständig wiedergegeben. Jahres- und Konzernabschluss Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den vom Vorstand auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016/17 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das gilt auch für den nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss 2016/17 der CECONOMY AG sowie den zusammengefassten Lagebericht für die CECONOMY AG und den Konzern. Der Abschlussprüfer berichtete schriftlich über das Ergebnis der Prüfung. Die Jahresabschlussunterlagen und die Prüfungsberichte wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 5. Dezember 2017 und in der Sitzung des Aufsichtsrats am 13. Dezember 2017 in Gegenwart des Abschlussprüfers eingehend erörtert und geprüft. Die erforderlichen Unterlagen sind rechtzeitig vor diesen Sitzungen an alle Mitglieder des Prüfungsausschusses beziehungsweise des Aufsichtsrats verteilt worden, sodass ausreichend Gelegenheit zu ihrer Prüfung bestand. Der Abschlussprüfer berichtete in beiden Sitzungen über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für Fragen und ergänzende Auskünfte auch in Abwesenheit des Vorstands zur Verfügung. Wesentliche Schwächen des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikofrüherkennungssystems lagen nach Einschätzung des Prüfers nicht vor. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft informierte den Aufsichtsrat über die Leistungen, die zusätzlich zu den Abschlussprüferleistungen erbracht wurden. Umstände, die eine Befangenheit des Abschlussprüfers befürchten lassen, lagen nicht vor. Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016/17 hatte der Aufsichtsrat keine Einwendungen und stimmte im Plenum dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der CECONOMY AG festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat nach sorgfältiger eigener Prüfung und unter Abwägung der zu berücksichtigenden Interessen angeschlossen. Personalia Im vergangenen Geschäftsjahr schied Frau Prof. Dr. Dr. Ann-Kristin Achleitner infolge ihrer Mandatsniederlegung mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung am 6. Februar 2017 als Mitglied der Anteilseigner aus dem Aufsichtsrat aus. Frau Regine Stachelhaus trat durch die Wahl der Hauptversammlung mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung als Mitglied der Anteilseigner in den Aufsichtsrat ein. Infolge ihrer jeweiligen Mandatsniederlegung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Abspaltung traten der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Jürgen B. Steinemann, sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats Frau Gwyn Burr und Herr Mattheus P. M. (Theo) de Raad als Mitglieder der Anteilseigner aus dem Aufsichtsrat aus. Zum selben Zeitpunkt traten aufgrund der entsprechend aufschiebend bedingten weiteren Wahlen der Hauptversammlung der Gesellschaft am 6. Februar 2017 Frau Julia Goldin, Frau Jo Harlow und Herr Dr. Bernhard Düttmann als Mitglieder der Anteilseigner in den Aufsichtsrat ein. Mit dem Wirksamwerden der Abspaltung traten zudem die Aufsichtsratsmitglieder Frau Susanne Meister, Frau Dr. Angela Pilkmann, Herr Thomas Dommel, Herr Andreas Herwarth, Herr Werner Klockhaus und Herr Xaver Schiller als Mitglieder der Arbeitnehmer aus dem Aufsichtsrat aus. Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 13. Juli 2017 traten Frau Daniela Eckardt, Frau Stefanie Friedrich, Frau Birgit Popp, Frau Sylvia Woelke, Herr Ludwig Glosser und Herr Vinco Vrabec als Ersatzmitglieder der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat ein. Ihre Bestellung ist auflösend bedingt auf den Abschluss der nach der Aufteilung der METRO GROUP einzuleitenden – und zwischenzeitlich eingeleiteten – Wahlen der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat. Stellvertretend für den Aufsichtsrat danke ich allen im vergangenen Geschäftsjahr ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern für ihr Engagement für das Unternehmen und die vertrauensvolle Zusammenarbeit in unserem Gremium. In ihrer Aufsichtsratstätigkeit haben sie ihr Wissen und ihre profunden Erfahrungen eingebracht und wertvolle Beiträge zum Nutzen des Unternehmens geleistet. In den Aufsichtsrat wiedergewählt wurde durch die Hauptversammlung am 6. Februar 2017 Herr Dr. Florian Funck als Mitglied der Anteilseigner. Sein vorheriges Mandat hatte mit der Beendigung der Hauptversammlung 2017 geendet. Nach dem Ausscheiden des bisherigen Vorsitzenden des Aufsichtsrats wählte der Aufsichtsrat in der konstituierenden Sitzung am 25. Juli 2017 aus seiner Mitte mich zum Vorsitzenden sowie Herrn Jürgen Schulz zum stellvertretenden Vorsitzenden. Im Zusammenhang mit den Beschlussfassungen zum Erlass der neuen Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats und der Besetzung der aufgrund von Gesetz und der neu erlassenen Geschäftsordnungen vorgesehenen Aufsichtsratsausschüsse wählte der Aufsichtsrat Herrn Dr. Hans-Jürgen Schinzler zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und Herrn Jürgen Schulz zum stellvertretenden Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Nach der besonders intensiven Phase des Umbruchs und Aufbruchs im vergangenen Geschäftsjahr danke ich im Namen des gesamten Aufsichtsrats dem Vorstand und den Mitarbeitern der CECONOMY AG für ihre geleistete Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr und die besonderen Anstrengungen, die mit dem Aufbau von CECONOMY als unabhängigem Unternehmen verbunden waren. Düsseldorf, 13. Dezember 2017 Für den Aufsichtsrat JÜRGEN FITSCHEN, Vorsitzender > Weitere Informationen zu Herrn Jürgen Fitschen sowie zu den weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrats sind auf der Website www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen – Aufsichtsrat abrufbar. Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der CECONOMY AG aus September 2017 zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG Dieser Entsprechenserklärung liegt die am 24. April 2017 im Bundesanzeiger bekanntgemachte Fassung des Deutscher Corporate Governance Kodex ("DCGK") vom 7. Februar 2017 zu Grunde. Vorstand und Aufsichtsrat der CECONOMY AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex seit der Abgabe der letzten Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der METRO AG (nunmehr: CECONOMY AG – die "Gesellschaft") aus September 2016 mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen wurde. 1. Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 8 DCGK Seit der Abgabe der letzten Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft aus September 2016 hat die Gesellschaft die Aufteilung des Konzerns in zwei unabhängige, börsennotierte Unternehmen, eines mit dem Geschäftsbereich Wholesale & Food Specialist und eines mit dem Geschäftsbereich Consumer Electronics, vorbereitet. Die Aufteilung der vormaligen METRO GROUP ist mit der Eintragung der Spaltung im Handelsregister der Gesellschaft am 12. Juli 2017 und damit im Laufe des Geschäftsjahres 2016/17 wirksam geworden. Das Vorstandsvergütungssystem, das 2014 vom Aufsichtsrat beschlossen wurde, berücksichtigte die Aufteilung der METRO GROUP nicht. Vor diesem Hintergrund wurden im vergangenen Geschäftsjahr neue, spezifisch auf die jeweilige Geschäftstätigkeit der beiden neuen Einheiten ausgerichtete, Vorstandsvergütungssysteme entwickelt und mit Geltung ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Aufteilung eingeführt. Geändert wurden die Erfolgsziele und Vergleichsparameter sowohl der einjährigen variablen Vergütung ("Short Term Incentive") als auch hinsichtlich der mehrjährigen variablen Vergütung ("Long Term Incentive") und in diesem Kontext auch über den Umgang mit den bereits begebenen Tranchen der mehrjährigen variablen Vergütung entschieden. Durch diese unterjährige Anpassung wurde von der Empfehlung gemäß Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 8 DCGK abgewichen. Nach dieser Empfehlung soll hinsichtlich der variablen Teile der Vorstandsvergütung eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter ausgeschlossen sein. Die Abweichung erfolgte erwartungsgemäß. Bereits in dem zukunftsgerichteten Teil der letzten Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG aus September 2016 wurde darauf hingewiesen, dass im Laufe des Geschäftsjahres 2016/17 von der Empfehlung gemäß Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 8 DCGK (in der damals geltenden Fassung vom 5. Mai 2015) voraussichtlich abgewichen werden würde, wenn die Aufteilung planmäßig im Laufe des Geschäftsjahres erfolgt. 2. Ziffer 7.1.2 Satz 3 DCGK Nachdem nach der Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft im Februar 2017 zu der geplanten Aufteilung der vormaligen METRO GROUP der Geschäftsbereich Wholesale & Food Specialist in der Bilanz der Gesellschaft als sog. nicht fortgeführte Aktivitäten ("Discontinued Operations") im Sinne von IFRS 5 auszuweisen war, wurden die von dieser Maßnahme betroffenen Zwischenberichte zum 31. März 2017 und zum 30. Juni 2017 zwar innerhalb der gesetzlichen Fristen aber – abweichend von der Empfehlung gemäß Ziffer 7.1.2 Satz 3 DCGK – nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich gemacht. Nach dieser Empfehlung sollen die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein. Die Abweichung erfolgte erwartungsgemäß. Bereits in dem zukunftsgerichteten Teil der letzten Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG aus September 2016 wurde darauf hingewiesen, dass im Laufe des Geschäftsjahres 2016/17 von der Empfehlung gemäß Ziffer 7.1.2 Satz 4 DCGK (in der damals geltenden Fassung vom 5. Mai 2015) voraussichtlich abgewichen werden würde, da erwartungsgemäß davon auszugehen war, dass sowohl die Maßnahmen des Ausweises als "nicht fortgeführte Aktivitäten" wie auch die erwartete Dekonsolidierung des Geschäftsbereichs Wholesale & Food Specialist insbesondere angesichts der Größe des abzuspaltenden Geschäftsbereichs mit einem signifikant erhöhten Aufwand verbunden sein würden. Auch in dem kommenden Geschäftsjahr 2017/18 ist bereits jetzt eine Abweichung von der Empfehlung gemäß Ziffer 7.1.2 Satz 3 DCGK absehbar, da die Veröffentlichung der Mitteilung H1/Q2 2017/18 für den 17. Mai 2018 und damit zwar innerhalb der gesetzlich vorgegeben Frist, nicht jedoch binnen der empfohlenen Frist von 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums vorgesehen ist. Die Veröffentlichung wird aufgrund der Reorganisation im Zusammenhang mit der Aufteilung und dem damit verbundenen Übergang zu einer eigenständig börsennotierten Holding erst nach Ablauf der empfohlenen Frist erfolgen können.