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Capsensixx AG

Annual / Quarterly Financial Statement May 7, 2020

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Annual / Quarterly Financial Statement

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capsensixx AG

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2019

capsensixx AG, Bettinastraße 57-59, 60325 Frankfurt

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2019

Aktiva

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2019

2018

A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 3.000.000,00 5.425.000,00
2. Beteiligungen 0,00 14.302,82
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundenen Unternehmen 104.739,25 16.275,83
2. Sonstige Vermögegensgegenstände 1.919.801,38 71.026,46
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 370.436,38 1.944.391,07
III. Wertpapiere
1. sonstige Wertpapiere 2.056.246,27 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 335,77
7.451.223,28 7.471.331,95
PASSIVA
2018

A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 3.430.000,00 3.430.000,00
II. Kapitalrücklage 4.950.000,00 4.950.000,00
III. Verlustvortrag -1.087.034,70 -1.976,59
IV. Jahresfehlbetrag -205.704,61 -1.085.058,11
7.087.260,69 7.292.965,30
B. Rückstellungen
1. Sonstige Rückstellungen 158.450,00 127.045,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 128.930,07 4.343,50
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 23.800,00 28.561,33
3. Sonstige Verbindlichkeiten 52.782,52 18.416,82
7.451.223,28 7.471.331,95

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019

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2019

2018

1. Sonstige betriebliche Erträge 66.795,87 15.859,14
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -243.672,00 -142.142,00
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -4.700,00 -248.372,00 -500,00
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.576.272,70 -1.235.030,07
4. Erträge aus Beteiligungen 2.544.976,44 269.294,61
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 2.544.976,44 (Vj.: 269.294,61)
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 7.650,00 7.462,77
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 7.650,00 (Vj.: 7.462,77)
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -482,22 -2,56
7. Ergebnis nach Steuern -205.704,61 -1.085.058,11
8. Jahresfehlbetrag -205.704,61 -1.085.058,11

Anhang

1 Allgemeines, Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die capsensixx AG hat ihren Sitz in Frankfurt am Main; sie ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter Registernummer HRB 110258 registriert.

Die capsenisxx AG ist börsennotiert. Die Aktien der Gesellschaft werden seit dem 21. Juni 2018 im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse, im Prime Standard gehandelt. Die Gesellschaft ist daher eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB. Die Gesellschaft wendet die Vorschriften für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften i.S.d. §264d HGB an.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 bis 289f des HGB und des AktG aufgestellt. Die Darstellungsstetigkeit nach § 265 Abs. 1 HGB ist gegeben.

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Der Bilanzansatz der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie der Beteiligungen erfolgt zu den Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Sonstige Vermögensgegenstände und Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen, uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sind dem Umlaufvermögen zugeordnet und werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet, d. h. mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert.

Die aktiven Rechnungsangrenzungsposten enthalten vorausbezahlte Aufwendungen des Folgejahres.

Latente Steuern werden nicht ausgewiesen, da der bestehende Aktivüberhang unter Ausnutzung des Wahlrechts des § 274 HGB bilanziell nicht angesetzt wird. Die aktiven latenten Steuern resultieren aus dem steuerlichen Verlustvortrag. Der unternehmensindividuelle Steuersatz bei der Bewertung latenter Steuern zum Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen beträgt ca. 32 %.

Die Rückstellungen enthalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

2 Erläuterungen zur Bilanz

2.1 Finanzanlagen

2.1 a) Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Anteile an verbundenen Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:

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Höhe des Eigenkapitals zum 31. Dezember 2019 Anteil

in %
Jahresergebnis 2019 Anteil an verbundenen Unternehmen
Oaklet GmbH, Frankfurt, Deutschland 3.063.462 € 53,86 998.024 € 1.658.485 €
Axxion S.A., Grevenmacher, Luxemburg 1) 6.194.931 € 50,01 3.445.873 1.341.515 €

1) Werte nach IFRS

Bei den ausgewiesenen Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es sich ausschließlich um nicht börsennotierte Gesellschaften.

Die capsensixx AG hält zum 31.12. mittelbar über die Axxion S.A., Luxemburg, mehrere Beteiligungen.

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Höhe des Eigenkapitals zum 31. Dezember 2019 Anteil in % der Axxion S.A. Jahresergebnis 2019
navAXX S.A., Grevenmacher, Luxemburg 1) 3.335.649 € 100,00 1.721.612 €
Axxion Deutschland Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, Frankfurt, Deutschland 100.000 € 100,00 0,00 €

1) Werte nach IFRS

Die capsensixx AG hält zum 31.12. mittelbar über die Oaklet GmbH, Deutschland, folgende Beteiligung.

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Höhe des Eigenkapitals zum 31. Dezember 2019 Anteil in % der Oaklet GmbH Jahresergebnis 2019
Oaklet S.A., Wasserbillig, Luxemburg 945.661 € 100,00 196.393 €

Die capsensixx AG hält mittelbar über die Axxion S.A., Fondsanteile an dem "Axxion Revolution Fund - ONE".

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Höhe des Eigenkapitals zum 31. Dezember 2019 Anteil in % der Axxion Jahresergebnis 2019
Axxion Revolution Fund - One, Grevenmacher, Luxemburg Eigenkapital entspricht der Anzahl ausgegebenen Fondsanteile zum 31.12.2019 = 18.821 Stück 90,32 125.866 €

Verkauf Anteile coraixx Verwaltungs GmbH und coraixx GmbH & Co KGaA

Die capsensixx AG hat am 19.12.2019 ihre Geschäftsanteile an der coraixx Verwaltungs GmbH, sowie die Stückaktien an der coraixx GmbH & Co. KGaA vollständig an Herr Sven Ulbrich veräußert.

Der Kaufpreis für die CRX Anteile und CRX Aktien beträgt EUR 3.500.000 (Gesamtkaufpreis). Der Gesamtkaufpreis setzt sich aus einem fixen Kaufpreisanteil in Höhe von EUR 1.750.000 und einem variablen Kaufpreisanteil in Höhe von EUR 1.750.000 zusammen. Vom Fix-Kaufpreisanteil wurde ein erster Teil in Höhe von EUR 20.000 mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages sofort fällig und wurde im Dezember 2019 vom Käufer bezahlt. Die Zahlung des verbleibenden Fix-Kaufpreisanteils in Höhe von EUR 1.730.000 ist bis zum 31.12. 2022 gestundet und demnach zum 01.01.2023 fällig. Der Käufer hat Sicherheiten gestellt.

Der variable Kaufpreisanteil ist als Besserungsschein ausgestaltet. Die Zahlungen aus dem Besserungsschein sind nach Bezahlung des Fix-Kaufpreises für eine Laufzeit von 30 Jahren ab dem 1.1.2023 zu leisten.

Die Verluste aus dem Verkauf setzen sich wie folgt zusammen:

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T€
Verkaufserlös Anteile coraixx GmbH & Co. KGaA / Beteiligung coraixx Verwaltungs GmbH 1.750
- Buchwert coraixx GmbH & Co. KGaA -3.423
- Buchwert coraixx Verwaltungs GmbH -14
\= Verluste aus dem Verkauf von Anteilen/Beteiligungen -1.687

2.1 b) Beteiligungen

Die capsensixx AG hält nach dem Verkauf der coraixx Verwaltungs GmbH keine Beteiligungen mehr zum 31.12.2019. Näheres zum Verkauf, siehe 2.1 a) Anteile an verbundenen Unternehmen.

2.2 Umlaufvermögen

2.2 a) Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich um Forderungen aus der Weiterberechnungen von Bonuszahlungen und Gehaltsaufwendungen, vgl. 4.c.

2.2. b) Sonstige Vermögensgegenstände

Die Sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:

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2019

T€
2018

T€
Kaufpreisforderungen 1.730 0
Steuervorauszahlungen 190 71
Gesamt 1.920 71

Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus der Forderung aus dem Verkauf von Anteilen an der coraixx GmbH & Co KGaA sowie coraixx GmbH in Höhe von T€ 1.730 und haben eine Laufzeit von drei Jahren.

2.2 c) Guthaben bei Kreditinstituten

Bei den Guthaben bei Kreditinstituten handelt es sich um täglich fällige Sichteinlagen. 2.2. d) Wertpapiere

Die Gesellschaft hält sonstige Wertpapiere, die sich wie folgt entwickelt haben:

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31.12.2019

31.12.2018

Bewegung 2019

davon Kauf/Verkauf

davon Wertentwicklung

2.056.246,27 0,00 2.056.246,27 2.056.246,27 0,00

2.3 Eigenkapital

Das Eigenkapital hat sich wie folgt entwickelt:

Grundkapital

Das Grundkapital zum 31. Dezember 2019 beträgt € 3.430.000 und ist eingeteilt in 3.430.000 Stückaktien zu je € 1,00.

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Gezeichnetes Kapital
Gezeichnetes Kapital (Grundkapital) 3.430.000,00
Stand 31.12.2019 3.430.000,00

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Kapitalrücklage
Stand 01.01.2019 4.950.000,00
Stand 31.12.2019 4.950.000,00

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Verlustvortrag
Stand 01.01.2019 1.087.034,70
Stand 31.12.2019 1.087.034,70

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Bilanzgewinn / Ergebnisverwendung
Stand 01.01.2018 -1.087.034,70
- Jahresfehlbetrag 2019 -205.704,61
Bilanzverlust 31.12.2019 -1.292.739,31

Genehmigtes Kapital

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28. März 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 20. März 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt € 1.550.000 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. In 2019 hat der Vorstand von der ihm erteilten Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals keinen Gebrauch gemacht. Nach teilweiser Ausübung der Ermächtigung in 2018 verbleibt am Abschlussstichtag damit ein genehmigtes Kapital i. S. v. § 160 Abs. 1 Nr. 4 AktG in Gesamthöhe von € 1.220.000.

2.4 Rückstellungen

Die Rückstellungen umfassen ausschließlich sonstige Rückstellungen und setzen sich wie folgt zusammen:

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2019

T€
2018

T€
Jahresabschluss- und Prüfungskosten 140 122
Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 16 0
Sonstige 2 5
Gesamt 158 127

2.5 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten beinhalten folgende Verpflichtungen:

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2019

T€
2018

T€
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und sonstigen Leistungen 158 4
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 24 29
Sonstige Verbindlichkeiten: 53 18
Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer 43 8
Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer 3 5
Sonstige 7 5
Verbindlichkeiten Gesamt 206 51

Alle Verbindlichkeiten sind in voller Höhe innerhalb eines Jahres fällig.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren in Höhe von T€ 24 (Vj. T€ 14) aus Personalweiterbelastungen und bestehen gegenüber der Oaklet GmbH.

3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

3 a) Sonstige betriebliche Erträge

Der Posten beinhaltet:

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2019

T€
2018

T€
Erträge aus Mietweiterbelastungen 38 2
Weiterbelastung von Gehaltskosten 20 12
Erträge Verrechnung Sachbezüge 6 2
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 3 0
Gesamt 67 16

Für die Ausübung der Tätigkeit des Herrn Ulbrich als Geschäftsführer bei der Oaklet GmbH wurden der Tochtergesellschaft in 2019 Kosten in Höhe von TEUR 20 weiterbelastet.

3 b) Personalaufwand

Der Posten beinhaltet das Gehalt des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Sven Ulbrich bis einschließlich Dezember 2019.

3 c) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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2019

T€
2018

T€
Verluste aus dem Verkauf von Anteilen an verbundene Unternehmen und Beteiligungen 1.687 0
Kosten der Jahresabschlusserstellung und -prüfung 355 176
Werbekosten, Public Relations, Kosten der Hauptversammlung 220 74
Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Anteilen an verbundene Unternehmen und Beteiligungen 79 0
Rechts- und Beratungskosten 65 0
Raumkosten 38 5
Beiträge, Gebühren 31 6
Reisekosten 28 6
Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften 16 0
Kfz Kosten 12 5
Kosten des Börsengangs 0 937
Sonstige 45 26
Gesamt 2.576 1.235

Die Aufschlüsselung des Abschlussprüferhonorars erfolgt im Konzernabschluss der capsensixx AG.

Herr Föhre ist als Geschäftsführer der Oaklet GmbH tätig und erhält von dieser seine Vergütung. Für die Ausübung der Tätigkeit des Herrn Föhre als Vorstand der capsensixx AG wurden in 2019 Kosten in Höhe von TEUR 20 weiterbelastet.

3 d) Erträge aus Beteiligungen

Die Erträge aus Beteiligungen setzten sich aus den Ausschüttungen 2018 in 2019 der Axxion S.A. und der Oaklet GmbH, sowie der Vorabausschüttung der Oaklet GmbH 2019 zusammen. Die kompletten Erträge in Höhe von T€ 2.545 (Vj. T€ 269) sind aus verbundenen Unternehmen.

3 e) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Es wurden laufende Erträge aus Ausschüttungen in Höhe von T€ 8 (Vj. T€ 0) erzielt.

4 Sonstige Pflichtangaben

4 a) Vorstand der Gesellschaft im Geschäftsjahr

Sven Ulbrich, Vorstandsvorsitzender (bis zum 12.12.2019), Spiesheim, einzelvertretungsbefugt. Am 12.12.2019 ist Herr Sven Ulbrich aus dem Vorstand der capsensixx AG ausgeschieden. Die Niederlegung des Vorstandsmandates wurde am 27.12.2019 ins Handelsregister eingetragen.

Fabian Föhre, Vorstand, Neu-Isenburg, einzelvertretungsbefugt. Herr Föhre leitet die Gesellschaft seit dem 12.12.2019 satzungsgemäß als alleiniger Vorstand.

4 b) Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr

Martin Stürner, Frankfurt, Kaufmann, Vorsitzender

(Verwaltungsratsvorsitzender Axxion S.A., Grevenmacher, Luxemburg; Aufsichtsratsvorsitzender: Axxion Deutschland Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvemögen, Frankfurt;). Rudolf Locker, Schmitten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, stellvertretender Vorsitzender und unabhängiger Finanzexperte

(Aufsichtsratsvorsitzender: btu beraterpartner Holding AG Steuerberatungsgesellschaft, Oberursel; PEH Wertpapier AG, Frankfurt; Aufsichtsratsmitglied der PEH Wertpapier AG Österreich, Wien);

Gregor Langer, Kelkheim, Kaufmann, stellvertretender Vorsitzender

(stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender: PEH Wertpapier AG, Frankfurt; PEH Wertpapier AG, Österreich).

4 c) Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder

Herr Föhre ist als Geschäftsführer der Oaklet GmbH tätig und erhält von dieser seine Vergütung. Für die Ausübung der Tätigkeit des Herrn Föhre als Vorstand der capsensixx AG wurden in 2019 Kosten in Höhe von TEUR 20 weiterbelastet.

Im Geschäftsjahr wurden an Herrn Ulbrich für seine Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der CPX erfolgsunabhängige Bezüge von T€ 244 (Vj. T€ 142) gezahlt.

Ein Anspruch auf ergebnisabhängige Tantiemen durch die capsensixx AG für das Jahr 2019 besteht weder für Herrn Fabian Föhre noch Herrn Sven Ulbrich.

Durch das Ausscheiden vom Herrn Ulbrich aus der PEH Wertpapier AG wurde der anteilige, noch nicht ausbezahlte Bonusanspruch in Höhe von € 80.939 aus den Jahren 2017 und 2018 fällig. Diese Ansprüche wurden durch die capsensixx AG an Herr Ulbrich im Dezember 2019 entrichtet. Die Gesellschaft hat für die Auszahlung der Bonus eine Forderungen gegenüber der PEH Wertpapier AG zum 31.12.2019 berücksichtigt.

4 d) Aufwandsentschädigungen für Aufsichtsratsmitglieder

Im Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat auf seine Vergütung verzichtet.

4 e) Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen sowie nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

Es bestanden zum Bilanzstichtag keine nicht bilanzwirksamen Geschäfte.

Die finanziellen Verpflichtungen aus Mietverträgen setzen sich wie folgt zusammen:

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Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2019

T€
bis 1 Jahr

T€
1 - 5 Jahre

T€
5 Jahre

T€
--- --- --- --- ---
Verpflichtungen aus Mietverträgen 14 14 0 0
Verpflichtungen aus Leasingverträgen 19 8 11 0
Gesamt 33 22 11 0

Die capsensixx AG hat folgende betriebliche Funktionen ausgelagert:

Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und Jahresabschlusserstellung an die btu beraterpartner GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Oberursel;
Datenschutz an kowoll consulting;

4 f) Zahl der beschäftigten Mitarbeiter

In den Geschäftsjahren 2019 und 2018 hat die Gesellschaft keine Mitarbeiter beschäftigt.

4 g) Besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres (Nachtragsbericht)

Seit Ende Februar 2020 breitet sich in Deutschland das sogenannte Coronavirus aus. Vor diesem Hintergrund sind die internationalen Kapitalmärkte zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses von hoher Volatilität und deutlichen Kursrückgängen im Vergleich zum 31.12.2019 geprägt. Hierdurch könnten Änderungen im Anlageverhalten der Investoren entstehen, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft im Jahr 2020 in weiterer Folge belasten würden. Die konkrete Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2020 ist zurzeit noch nicht hinreichend verlässlich prognostizierbar.

4 h) Stimmrechtsanteile

Es bestehen zum 31.12.2019 folgende Stimmrechtsanteile (soweit uns Mitteilungen vorliegen):

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Name/Firma Stimmrechtsanteil
Direkt gehalten (Prozent) Zurechnung (Prozent) Gesamt (Prozent)
--- --- --- ---
PEH Wertpapier AG, Frankfurt 77,64 % 3,47 % 81,11 %
PEH Wealth Management GmbH, Frankfurt 2,01 %
W&P Financial Services GmbH, München 1,46 %

Bis zum Abschlusserstellungszeitpunkt ergaben sich keine Änderungen in den Verhältnissen der Stimmrechtsanteile.

4 i) Erklärung zum Corporate Governance Kodex

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung wurde von der capsensixx AG abgegeben und den Aktionären auf der Homepage der Gesellschaft (https://capsensixx.de/11-ir.html) zugänglich gemacht.

4 j) Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Für das Geschäftsjahr 2019 wird wie im Vorjahr keine Dividende ausgeschüttet.

4 k) Einbeziehung in einen Konzernabschluss

Den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen, in den die capsensixx AG einbezogen ist, stellt die PEH Wertpapier AG, Frankfurt, auf; dieser Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Frankfurt am Main, den 08.04.2020

Fabian Föhre, Vorstand

Lagebericht 2019 des Vorstands

capsensixx AG:

1. Grundlagen der Gesellschaft

1.1 Geschäftsmodell

Die capsensixx AG (kurz "cpx") hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie hält Anteile an Unternehmen. Sie hat im Verlauf des Geschäftsjahres 2019 Anteile an Unternehmen, die Finanzdienstleistungen (Axxion S.A. / Oaklet GmbH) und Softwareentwicklung (coraixx GmbH & Co. KGaA; kurz coraixx) erbringen, gehalten. Die cpx hat am 19.12.2019 ihre gesamten Geschäftsanteile an der coraixx Verwaltungs GmbH, sowie alle Aktien an der coraixx GmbH & Co. KGaA verkauft.

1.2 Geschäftsbereiche

Der capsensixx-Konzern konzentriert sich auf verschiedene Produkte und Dienstleistungen innerhalb der Finanzindustrie und bietet "Financial Administration as a Service" an.

Der cpx Konzern teilt sich nach dem Verkauf der coraixx/ coraixx Verwaltungs GmbH in zwei Segmente mit folgenden Tätigkeitsschwerpunkten auf:

Segment Funds Management, Administration & Accounting: Fondsadministration, IT, Fondsbuchhaltung
Segment Capital Markets & Corporate Services: Beratungsleistungen im Bereich Financial Engineering, Verbriefungen und als regulierter Corporate Service Provider Direktoren- und Verwaltungsdienste für Firmenkunden in Luxemburg
Segment Digitalisierung und IT Services: Mit dem Verkauf der Geschäftsanteile an der coraixx Verwaltungs GmbH, sowie der Aktien an der coraixx GmbH & Co. KGaA wurde das Segment vollständig aufgelöst.

Diese Segmentierung richtet sich nach den operativen Geschäftsfeldern. Die cpx ist die Konzernmuttergesellschaft und gehört als Holdinggesellschaft keinem Segment an.

Weitere Einzelheiten erläutern wir im Wirtschaftsbericht, sowie im Prognose-, Risiko- und Chancenbericht.

1.3 Steuerungssystem

Die cpx wird intern anhand der nachfolgenden finanziellen Leistungsindikatoren gesteuert:

Entwicklung der Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen,
bilanzielles Eigenkapital.

Die Berichterstattung zu den finanziellen Leistungsindikatoren ist im Wirtschaftsbericht sowie dem Chancen-, Risiko- und Prognosebericht integriert. Wir verwenden keine nicht-finanziellen Leistungsindikatoren zur Steuerung der cpx.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Entwicklung der Weltwirtschaft 2019

Das Jahr 2019 geht als ein Jahr mit starken Wertzuwächsen in die Börsengeschichte ein - auch wenn es anfangs nicht danach aussah und vieles angesichts der vorliegenden guten Anlageergebnisse in Vergessenheit geraten ist. Wir erinnern uns, dass der VDAX, der die Kursschwankungen am deutschen Aktienmarkt misst und als "Angstbarometer" bezeichnet wird, sich Ende 2018 auf einem hohen Niveau befand. Die Sorgen um die Weltkonjunktur verbunden mit den befürchteten Risiken für die Vermögensanlage waren groß, als am 22.12.2018 die bislang längste Haushaltssperre in der Geschichte der USA verkündet wurde.

Unangefochtenes Dauerthema in den vergangenen 12 Monaten waren jedoch die Handelsstreitigkeiten zwischen China und den USA. Seit Anfang 2019 hat US-Präsident Trump immer wieder neue Zölle für chinesische Importe eingeführt, um Peking zum Abschluss eines umfassenden Handelsabkommens zu bewegen. Doch auf nahezu jeden Fortschritt folgten umgehend Dämpfer. Erst am 13. Dezember 2019 haben die USA und China eine Teil-Einigung erzielt, in dem die USA einige der proklamierten Zölle halbieren und China vermehrt amerikanische Waren kauft. Die Börsen reagierten positiv und lösten damit eine kleine Jahresendrallye aus.

2019 erklommen sowohl die US-amerikanische Technologiebörse NASDAQ als auch der marktbreite S&P 500 neue Höchststände. Der DAX konnte zwar sein Allzeithoch aus 2018 nicht wieder erreichen, schließt das Jahr aber mit einem beachtlichen zweistelligen Zuwachs und kann somit seinen Vorjahresverlust komplett ausgleichen.

Parallel entwickelten sich die ökonomischen Kennzahlen besser, als von vielen Analysten erwartet. Deutschland entkam 2019 einer Rezession und auch in Europa verbesserten sich nach dem sehr negativen Vorjahr sukzessive die Konjunkturdaten. Sogar der Brexit hat seine Drohgebärde verloren, denn nach dem klaren Wahlsieg der Tories unter Premier Boris Johnson sieht es nach einem geregelten Austritt aus, der den Unternehmen Planungssicherheit verschafft. Wie beim Handelskonflikt auch, gab es diese Klarheit jedoch erst in den letzten Dezembertagen.

Zinsen bleiben im Dauertief

Um die Konjunktur in Europa anzukurbeln, hat die EZB zum Ende der Amtszeit von EZB-Präsident Mario Draghi ihre ultralockere Geldpolitik nochmals verschärft. Während der Leitzins seit März 2016 auf dem Rekordtief von null Prozent bleibt, wurde der Zinssatz für Banken, wenn sie überschüssige Liquidität bei der Notenbank parken, Mitte September auf - 0,5% ausgeweitet. Der Zinsverfall ist seit den 1980er Jahren ungebrochen und bescherte vor allem langlaufenden Anleihen ansehnliche Kursgewinne. Weitere Zuwächse sind jedoch nur möglich, wenn die Renditen noch negativer werden sollten. Ein Szenario, das wir für eher unwahrscheinlich halten, denn dafür müsste sich die konjunkturelle Lage schon sehr eintrüben. Danach sieht es derzeit nicht aus.

Entwicklung der Finanzbranche 2019

Die Rahmenbedingungen in der Finanzdienstleistungsbranche sind im Vergleich zum Vorjahr nochmals schwieriger geworden. Insbesondere der anhaltende Ausbau der Regulierungsmaßnahmen erfordert zunehmend Kapazitäten und bedeutet damit einen deutlich höheren Aufwand. Zusätzlich sorgen disruptive Technologien für anhaltenden Margen- und Wettbewerbsdruck in der Branche.

2.2 Geschäftsverlauf

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2019 die Erwartungen zur operativen Ergebnisentwicklung nicht erfüllt. Insbesondere führten die hohen sonstigen betrieblichen Aufwendungen, die überwiegend zum Aufbau der coraixx verwendet wurden, nicht zu dem geplanten Geschäftsverlauf bei der coraixx. Vor diesem Hintergrund haben die Organe beschlossen, im Rahmen eines Management-Buy-outs ihre Beteiligung an der coraixx und der coraixx Verwaltungs GmbH an Sven Ulbrich zu verkaufen. Die capsensixx AG wird sich mit Veräußerung der Beteiligung an der coraixx, auf die seit Jahren profitablen Kernbeteiligungen Axxion S.A. und Oaklet GmbH konzentrieren.

Sven Ulbrich ist im am 12.12.2019 aus dem Vorstand der capsensixx AG ausgeschieden.

2.3 Ertragslage

Die nachfolgenden Erläuterungen sind im Zusammenhang mit dem Abschluss der cpx zu sehen. Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung der cpx gibt einen vollständigen Überblick für 2019.

Die capsensixx AG ist eine Holdinggesellschaft und erzielt hauptsächlich Erträge im Zusammenhang mit dem Halten von Anteilen an verbundenen Unternehmen.

Die Ertragslage 2019 hat sich durch die deutlich höheren Erträge aus Beteiligungen, trotz der Verluste aus der Veräußerung der coraixx GmbH & Co. KGaA und der coraixx Verwaltungs GmbH, deutlich gegenüber 2018 verbessert. Das Jahresergebnis 2019 bleibt aber negativ.

Die Verluste aus der Veräußerung der coraixx GmbH & Co. KGaA und der coraixx Verwaltungs GmbH setzen sich wie folgt zusammen:

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T€
Verkaufserlös Anteile coraixx GmbH & Co. KGaA / Beteiligung coraixx Verwaltungs GmbH 1.750
- Buchwert coraixx GmbH & Co. KGaA -3.423
- Buchwert coraixx Verwaltungs GmbH -14
\= Verluste aus dem Verkauf von Anteilen/Beteiligungen -1.687

Im Vergleich zum Vorjahr wird bei den Erträgen aus verbunden Unternehmen (Ausschüttungen Axxion S.A. und Oaklet GmbH) T€ 2.545 ausgewiesen, 2018 wurden T€ 269 ausgewiesen. In 2019 weist die cpx AG 2019 einen Jahresverlust in Höhe von T€ 206 (2018: T€ 1.085) aus.

Die cpx weist zum 31.12.2019 einen Bilanzverlust in Höhe von 1,3 Mio. Euro (2018: -1,1 Mio. Euro) aus.

Die Personalkosten und sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen zusammen T€ 2.825 (2018: T€ 1.378). Die deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus den Verlusten aus dem Verkauf der Anteile coraixx/coraixx Verwaltungs GmbH und daraus, dass in 2018 erst im zweiten Halbjahr 2018 die operativen Tätigkeiten vollumfänglich aufgenommen wurden.

Der Gesamtbetrag der GuV-Posten (Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge, laufende Erträge aus Beteiligungen, Zinserträge, und Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren) lässt sich in die geographischen Märkte Luxemburg und Deutschland untergliedern.

Vergütungsstruktur Aufsichtsrat und Vorstand

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Geschäftsjahr 2019 haben auf die Aufwandsentschädigungen verzichtet. Die Mitglieder des Aufsichtsrates der cpx erhalten keine erfolgsorientierte Vergütung.

Die Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung wird vom Aufsichtsrat der cpx festgelegt. Ziel des Vergütungssystems der cpx ist es, eine angemessene Vergütung unter Berücksichtigung der persönlichen Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie der wirtschaftlichen Lage und des Erfolgs des Unternehmens zu erbringen. Darüber hinaus orientiert sich die Vergütung an branchen-und landesüblichen Standards.

Die Vorstandsmitglieder erhalten eine erfolgsunabhängige Vergütung. Die Höhe der Festvergütung ist abhängig von der übertragenen Funktion und Verantwortung, der Zugehörigkeitsdauer zum Vorstand sowie von branchen- und marktüblichen Rahmenbedingungen.

Es bestehen keine Regelungen zur Abfindung bei vorzeitiger Abberufung oder zur Altersversorgung des Vorstands. Eine aktienbasierte Vergütung oder Aktienoptionspläne bestehen nicht.

Herr Föhre ist als Geschäftsführer der Oaklet GmbH tätig und erhält von dieser seine Vergütung. Für die Ausübung der Tätigkeit des Herrn Föhre als Vorstand der capsensixx AG wurden in 2019 Kosten in Höhe von TEUR 20 weiterbelastet. Mit dieser Zahlung sind alle Gehaltsansprüche von Herrn Föhre gegen die capsensixx AG abgegolten.

Am 12.12.2019 ist Herr Sven Ulbrich als Vorstand bei der PEH Wertpapier AG und der capsensixx AG ausgeschieden. Im Geschäftsjahr wurden an Herrn Ulbrich für seine Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der CPX erfolgsunabhängige Bezüge von T€ 244 (Vj. T€ 142) gezahlt.

Ein Anspruch auf ergebnisabhängige Tantiemen durch die capsensixx AG für das Jahr 2019 besteht weder für Herrn Fabian Föhre noch Herrn Sven Ulbrich.

2.4 Finanz- und Vermögenslage

Alle wesentlichen Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen in Euro. Absicherungen von Nettopositionen in Fremdwährung für Fremdwährungsverbindlichkeiten werden nicht eingesetzt.

Das Eigenkapital hat sich, bedingt durch den Bilanzverlust 2019, von T€ 7.293 auf T€ 7.087 verringert. Die Eigenkapitalquote beträgt 95,1% (2018: 97,6%). Das Grundkapital ist gegenüber dem Vorjahr unverändert - es beträgt € 3.430.000.

Die Bilanzsumme hat sich auf T€ 7.451 (2018: T€ 7.471) reduziert. Im Berichtsjahr haben sich die Forderungen an Kreditinstitute auf T€ 370 (2018: T€ 1.944) reduziert. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit T€ 3.000 (2018: T€ 5.439) ausgewiesen. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben sich auf T€ 1.920 (2018: T€ 71) erhöht. Dieser Betrag setzt sich im Wesentlichen aus den Kaufpreisforderungen in Bezug auf den MBO der coraixx in Höhe von T€ 1.730 (2018: T€ 3.350) zusammen.

Auf der Passivseite werden die Verbindlichkeiten mit T€ 205 (2018: T€ 51) ausgewiesen.

Die cpx weist zum 31.12.2019 Bankguthaben in Höhe von T€ 370 und Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von T€ 2.056 aus. Sie hat damit ausreichende Liquiditätspuffer und war jederzeit in der Lage ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Der Bilanzverlust 2019 beträgt T€ 1.293 (2018: T€ 1.087).

Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit T€ 3.000 ausgewiesen. Bei den ausgewiesenen Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es sich um nicht börsennotierte Gesellschaften.

2.5 Vorgänge der ordentlichen Hauptversammlung 2019

Die Hauptversammlung entlastete Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018.

Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wurde zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 gewählt. Für alle Beschlüsse lag die Zustimmung jeweils bei 100% der abgegebenen gültigen Stimmen.

3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht

3.1 Allgemeine Anmerkungen

Aus unseren Finanzinstrumenten sind wir (begrenzt) den folgenden Hauptrisiken ausgesetzt: Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko und Marktrisiko (einschließlich Währungsrisiko und Zinsänderungsrisiko). Daher haben wir Richtlinien und Verfahren zur Messung, Steuerung, Überwachung und Berichterstattung von Risiken implementiert, die regelmäßig von unserem Vorstand überprüft werden. Unser Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Einrichtung und Überwachung unseres Risikomanagements. Dieses unterscheidet vier Risikokategorien: strategisch, operativ, Reporting / Finanzen und Compliance. Die periodische Berichterstattung in Bezug auf die vier Risikokategorien erfolgt zu folgenden Punkten:

Berichterstattung über vordefinierte Hauptrisikoindikatoren;
Berichterstattung über Vorfälle; und
Berichterstattung über regelmäßige Risiko-Self-Assessments,

Wir haben ein Drei-Stufen-Modell eingeführt, um unser Risiko zu steuern:

Die erste Ebene des Risikomanagements wird vom Unternehmen durchgeführt. Die primäre Verantwortung für das Strategie-, Performance- und Risikomanagement liegt beim Vorstand und den Tochtergesellschaften
Die zweite Stufe des Risikomanagements ist die Risikoüberwachung. Dies erfolgt auf Ebene der Tochtergesellschaften und deren Compliance-Beauftragten, Steuer- und Rechtsberatern sowie den Relationship Managern, um sicherzustellen, dass die Compliance-Verfahren und Richtlinien im Hinblick auf die Kunden- und Geschäftsakzeptanz gemäß einem definierten Risikoprofil eingehalten werden.
Die dritte Stufe des Risikomanagements betrifft die Sicherstellung der Wirksamkeit der internen Kontrollen und der allgemeinen Führung unserer Gruppe durch unsere interne Revision. Ziel ist, dass unsere interne Revision mindestens einmal im Dreijahreszyklus alle Tochtereinheiten besucht. Unsere interne Revision überprüft jede Operation in erster Linie auf die Qualität der Geschäftsprozesse, Finanzen, Compliance, IT, Personal und Governance mit dem Fokus auf die Verbesserung der Prozesse und Kontrollen.

Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess

Ziel des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Finanzberichterstattung ist es, dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften nach HGB und IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Das Ziel einer ordnungsgemäßen Finanzberichterstattung ist dadurch gefährdet, dass wesentliche Informationen in der Finanzberichterstattung fehlerhaft sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob dies durch einen einzelnen Sachverhalt oder erst durch die Kombination mehrerer Sachverhalte gegeben ist. Risiken für die Finanzberichterstattung können durch Fehler in den Geschäftsabläufen entstehen. Zudem kann betrügerisches Verhalten zu einer fehlerhaften Darstellung von Informationen führen.

Daher ist vom Vorstand sicherzustellen, dass die Risiken bezüglich einer fehlerhaften Darstellung, Bewertung oder Ausweises von Informationen der Finanzberichterstattung minimiert werden.

Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement sind darauf ausgerichtet, eine hinreichende Sicherheit bezüglich der Einhaltung geltender rechtlicher Anforderungen, der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit sowie der Vollständigkeit und Richtigkeit der finanziellen Berichterstattung zu gewährleisten. Zu berücksichtigen ist dabei, dass durch das implementierte interne Kontrollsystem Fehler oder Betrugsfälle nicht vollständig ausgeschlossen werden können und somit zwar keine absolute, aber dennoch eine hinreichende Sicherheit geboten wird.

Wir haben umfassende Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Rechnungslegung des capsensixx-Konzerns den einschlägigen Gesetzen und Normen entspricht. Hierzu analysieren wir neue Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen in Bezug auf die HGB-Bilanzierung und deren Auswirkungen auf unsere Finanzabschlüsse. Unser internes Kontrollsystem sieht sowohl präventive als auch nachträglich aufdeckende Kontrollen vor. Hierzu gehören IT-gestützte und manuelle Abstimmungen, die Einrichtung von Funktionstrennungen (Vier-Augen-Prinzip), Zugriffsregelungen in unseren Softwaresystemen sowie weitere Überwachungstätigkeiten im Tagesgeschäft.

Die Abteilung Group Accounting verantwortet die Aktualität, Einheitlichkeit sowie Anwendung der einschlägigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Diese Richtlinien, sowie der Abschlussterminkalender bilden die Grundlage für den Abschlusserstellungsprozess. Nach diesem erstellen wir die Abschlüsse für alle capsensixx-Konzernunternehmen, teilweise mit Unterstützung externer Dienstleister.

Darüber hinaus nehmen wir zur bilanziellen Beurteilung komplexer Einzelsachverhalte, wie zum Beispiel der Durchführung von Kaufpreisallokationen bei Unternehmenserwerben, die Unterstützung externer Dienstleister in Anspruch.

Neben den dargestellten Risiken in Verbindung mit den Geschäftsaktivitäten unserer Tochtergesellschaften unterliegt capsensixx den nachfolgend dargestellten Risikoklassen.

3.2 Kreditrisiko

Das Kreditrisiko ist das Risiko, dass ein Kontrahent seinen Verpflichtungen aus einem Finanzinstrument oder einem Kundenvertrag nicht nachkommt, was zu einem finanziellen Verlust führt. Kreditrisiken bestehen im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Die von uns gehaltenen liquiden Mittel werden im Wesentlichen bei Banken gehalten, die von Standard & Poor's Rating Services oder Fitch Ratings Ltd. mit "BBB" oder höher eingestuft werden. Forderungen bestanden zum Stichtag des 31. Dezember 2019 in Höhe von T€ 4.168 (2018: T€ 87). Diese setzten sich zusammen aus Forderungen aus Wertpapiergeschäften (T€ 2.143), besicherte Forderungen aus Anteilsverkäufen (T€ 1.730), Körperschaftsteuerrückforderungen in Höhe von T€ 190 und T€ 105 gegenüber verbundenen Unternehmen.

3.3 Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko beinhaltet das Risiko einer Geldknappheit und das Risiko, dass wir Schwierigkeiten haben, unseren Verpflichtungen im Zusammenhang mit unseren finanziellen Verbindlichkeiten nachzukommen. Wir überwachen unser Risiko einer Mittelknappheit anhand einer wiederkehrenden Liquiditätsplanung: Cash-Flow-Prognosen für die nächsten zwölf Monate jeweils im Dezember. Das Bankguthaben per Stichtag des 31. Dezember 2019 beträgt 0,37 Mio. EUR (2018:. 1,94 Mio. EUR). Unsere Tochtergesellschaften erstellen eigene Cashflow-Prognosen und werden von unserem Vorstand konsolidiert. Unser Vorstand überwacht die rollierenden Prognosen unserer Liquiditätsanforderungen sowie unsere tatsächliche Liquiditätsposition, um sicherzustellen, dass wir über ausreichende liquide Mittel verfügen, um den operativen Bedarf zu decken. Wir halten die Beträge, die für das Working-Capital-Management erforderlich sind, und unser Vorstand bestimmt die bestmögliche Verwendung von überschüssigen liquiden Mitteln (Rückzahlung von Krediten, Einlagen usw. Wir haben keine Kreditlinien bei Kreditinstituten.

3.4 Marktrisiko

Das Marktrisiko resultiert aus der Unsicherheit über Veränderungen von Marktpreisen und Marktkursen und den zwischen ihnen bestehenden Korrelationen und Volatilitäten. Das Marktpreisrisiko im engeren Sinne ist die Gefahr eines Verlusts, der aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussender Parameter eintreten kann. Das Marktliquiditätsrisiko ist die Gefahr eines Verlusts, der aufgrund nachteiliger Veränderungen der Marktliquidität - zum Beispiel durch Marktstörungen -eintreten kann. Marktpreisrisiken entstehen bei cpx in geringem Umfang durch die Aktivitäten im Liquiditätsmanagement. Im Bestand befindliche Wertpapiere können durch Marktpreischwankungen einem Kursrisiko ausgesetzt sein. Über eine ständige Überwachung und Bewertung des Portfolios werden mögliche Ergebnisauswirkungen starker Kursschwankungen frühzeitig adressiert. So stellen wir zeitnahe Reaktionen auf Marktveränderungen sicher. Der Ausweis der Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken ist für die cpx nicht relevant. Es bestehen keine Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken. Die Barwertveränderungen aller Positionen im Verhältnis zu den Eigenmitteln werden kontinuierlich abgebildet. Die Simulation erfolgt automatisiert über alle Positionen. Die dabei ermittelten Wertveränderungen blieben im Berichtszeitraum stets unter der Schwelle von 5% der Eigenmittel. Zum Bilanzstichtag bestehen keine wesentlichen Zinsänderungsrisiken.

3.5 Zusammenfassung der Risikosituation

Auch die Geschäftsentwicklung der cpx wird durch Risiken beeinflusst. Dies ist vorstehend dargestellt. Durch unsere Systeme und ein umfangreiches Reporting stellen wir die Identifizierung, Beurteilung, Steuerung und Überwachung unserer Risiken der laufenden und zukünftigen Entwicklung sicher. Die gelieferten Informationen stellen die Einleitung und Priorisierung von Risikomanagementmaßnahmen zeitnah sicher.

Die cpx hat sich im Jahr 2019 im Rahmen ihrer ökonomischen Risikotragfähigkeit bewegt. Bestandsgefährdende Risiken waren und sind unter Berücksichtigung unserer prognostizierten Geschäftsentwicklung nicht gegeben.

Auch bei möglichen Störungen ist ein geregelter Geschäftsbetrieb gesichert. Über unsere Risikoüberwachungs- und -steuerungssysteme und die konsequente Ausrichtung unseres Geschäftsmodells an der Risikotragfähigkeit können wir gewährleisten, dass die im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit eingegangenen Risiken mit entsprechendem Risikokapital unterlegt sind. Die Wirksamkeit unseres Risikomanagements und deren aufsichtsrechtliche Umsetzung werden durch externe Prüfer und durch die Interne Revision turnusmäßig überprüft. Das Risikomanagement- und controllingsystem wird insbesondere hinsichtlich der Entwicklung des Volumens und der Komplexität unseres Geschäfts stets weiterentwickelt.

Die dargestellten Risiken und solche, die uns noch nicht bekannt sind oder bis zum jetzigen Zeitpunkt als unwesentlich eingeschätzt wurden, könnten einen negativen Einfluss auf unsere im Ausblick abgegebenen Prognosen haben.

3.6. Zukünftige gesamtwirtschaftliche Entwicklung

In welchem Umfang sich der intakte Konjunkturzyklus und das anziehende Wirtschaftswachstums nachhaltig stabilisieren, werden wir beobachten. Eine Rezession, wie sie sich noch vor 12 Monaten andeutete, ist per heute nicht zu befürchten.

Es gibt mehrere Gründe, die für eine gute konjunkturelle Entwicklung im ersten Jahr des neuen Jahrzehnts sprechen. Der erste Grund: 2020 ist Wahljahr in den USA und der amtierende Präsident strebt die Wiederwahl an. Dafür braucht er sichtbare Erfolge, wie eine gut laufende Volkswirtschaft, außenpolitische Profilierungen und nicht zuletzt starke Aktienmärkte.

Ein weiterer Grund für unsere positive Grundhaltung beruht auf unserer Prognose, dass die Notenbanken ihre lockere Zinspolitik auch 2020 aufrechterhalten und so den nötigen Spielraum für Investitionen schaffen. Die neue EZB-Präsidentin Christine Lagarde hat in ihrer ersten EZB-Sitzung klargestellt, dass sie die offensive Leitzinspolitik ihres Vorgängers fortführen wird. Wir erwarten daher keine Zinswende, womit Anleihen als Renditequelle unbedeutend sind.

Grund Nummer drei: die Unternehmensgewinne stabilisieren sich mit positiver Aussicht und können die Aktienkurse beflügeln. Zu den künftigen Gewinnern zählen wir Unternehmen der Informationstechnologie mit künstlicher Intelligenz, IT-Sicherheit oder Robotik sowie Firmen, die sich mit den zwingenden Herausforderungen unserer Zeit - Klimawandel (CO 2 -Neutralität), Ressourcenknappheit (Wasser), Demografie (Langlebigkeit) und Gesundheit (Zivilisationskrankheiten) - befassen. Denken Sie nur an den von der Europäischen Kommission ausgerufenen Green Deal.

Zu den größten Risiken zählen wir 2020 das Aufbrechen alter, bereits gelöst geglaubter, Krisenherde, zu denen wir vor allem den Handelskonflikt zählen. Die zahlreichen Verhandlungen, bei denen erst Deals verkündet und sogleich über den Haufen geworfen wurden, sind uns noch in guter Erinnerung. Damit muss man auch in der Zukunft rechnen. Zusätzlich birgt die Ausbreitung des Corona-Virus ein zusätzliches Risiko für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Die Volatilität an den Märkten bleibt uns also auch 2020 erhalten.

Gefahren sehen wir auch im weltweit steigenden Nationalismus und in Naturkatastrophen, wie Überschwemmungen, Erdbeben oder anhaltender Dürre. Die volkswirtschaftlichen Gesamtschäden für die betroffenen Regionen sind immens und durch einen Wiederaufbau nur schwerlich zu kompensieren. Investitionen in moderne Technologien könnten Abhilfe schaffen.

Belastbare Langfrist-Prognosen über die künftige Entwicklung einzelner Länder, Branchen und Unternehmen sind vor diesem Hintergrund kaum möglich. Denn Prognosen, das hat die Vergangenheit eindrucksvoll gezeigt, gehen von Annahmen aus, die den heutigen Wissens- und Erfahrungsstand widerspiegeln.

Für den weiteren Verlauf des Jahres dürften allerdings auch immer wieder die Unsicherheitsfaktoren über den weiteren Verlauf der sog. Corona-Krise verstärkt in den Mittelpunkt der Diskussion stehen und die Unsicherheit für die Anleger zunehmen. Auch die geopolitischen Risiken könnten sich temporär verstärken und die Volatilität wieder deutlich ansteigen lassen. Dies bietet ebenso Chancen für die Gesellschaft.

3.7 Zukünftige Branchensituation

Die Unsicherheit der privaten und institutionellen Anleger in Bezug auf die Neuregelungen durch die neuen gesetzlichen Regelunge, die allgemeine Marktentwicklung und über den weiteren Verlauf der sog. Corona-Krise könnten zu unterschiedlichen Reaktionen führen. Im festverzinslichen Bereich rechnen wir auf absehbare Zeit weiterhin mit relativ niedrigen Renditen. Das birgt die große Gefahr einer "schleichenden Enteignung", weshalb wir die Anlageklasse "Aktien" auch für das vor uns liegende Anlegerjahr 2020 favorisieren. Sie dienen, trotz temporärer Kursschwankungen, durch den unternehmerischen Beteiligungsansatz der langfristigen Vermögenssicherung/ Vermögenssteigerung. Hierin liegen auch Chancen für die weitere Entwicklung der cpx.

3.8 Voraussichtliche Geschäftsentwicklung

Der Ausblick der cpx wird weiterhin von Trends und Einflussfaktoren geprägt sein, die wir hier beschrieben und dargestellt haben. Davon wird auch das Ergebnispotenzial für 2020 bestimmt werden. Wir werden auch künftig die Entwicklung von Chancen und Risiken fortlaufend kritisch prüfen.

Im Vorjahr gingen wir davon aus, dass ein wesentlich verbessertes Jahresergebnis auf Basis der zu erwartenden Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen erzielt werden kann. Dieses Ziel konnte mit einem gegenüber dem Vorjahr deutlich reduzierten Jahresverlust erreicht werden.

Gleichwohl auch in 2019 ein Verlust in Höhe von 0,1 Mio. Euro erwirtschaftet wurde. Vor dem Hintergrund der Veränderungen in der cpx Konzernstruktur planen wir für die cpx, bei einem deutlich reduzierten Verwaltungsaufwand (T€ 400-600) und relativ stabilen Erträgen aus Ausschüttungen verbundener Unternehmen, ein positives Ergebnis zu erwirtschaften. Das Eigenkapital soll weiter gestärkt werden. Die Voraussetzung für das Erreichen der gesteckten Ziele ist eine weiterhin positive Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds.

Unsere wirtschaftliche Entwicklung 2020 hängt in hohem Maße davon ab, wie sich die internationalen Kapitalmärkte entwickeln werden. Sollte es erneut zu stärkeren Turbulenzen an den Finanz- und Kapitalmärkten kommen, würden sich jedoch entsprechend negative Auswirkungen auf die Finanzdienstleistungsbranche und auch auf unser Unternehmen nicht ausschließen lassen. Seit Ende Februar 2020 breitet sich in Deutschland das sogenannte Coronavirus aus. Vor diesem Hintergrund sind die internationalen Kapitalmärkte zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses von hoher Volatilität und deutlichen Kursrückgängen im Vergleich zum 31.12.2019 geprägt. Hierdurch könnten Änderungen im Anlageverhalten der Investoren entstehen, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft im Jahr 2020 in weiterer Folge belasten würden. Die konkrete Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2020 ist zurzeit noch nicht hinreichend verlässlich prognostizierbar.

Der Lagebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen über erwartete Entwicklungen. Diese Aussagen basieren auf aktuellen Einschätzungen und sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet. Die tatsächlich eintretenden Ergebnisse können von den hier formulierten Aussagen abweichen. Erneute Verwerfungen an den Finanzmärkten, politische Entwicklungen und andere äußere Ereignisse sind nicht vorhersehbar - auf die damit zusammenhängende Prognoseunsicherheit ist hinzuweisen.

4. Erklärung zum Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG

Die capsensixx war im Geschäftsjahr 2019 ein von der PEH Wertpapier AG, Frankfurt am Main, abhängiges Unternehmen i. S. d. § 312 AktG. Der Vorstand der capsensixx hat deshalb gemäß § 312 Abs. 1 AktG einen Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt, der die folgende Schlusserklärung enthält:

Gemäß §312 Abs. 3 AktG erklären wir als Vorstand der capsensixx, dass die Gesellschaft bei dem im vorstehenden Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten vorgenommenen Rechtsgeschäften und getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde.

5. Übernahmerelevante Angaben

1. Aktiengattungen: Die Gesellschaft hat nur eine Aktiengattung ausgegeben. Das gezeichnete Kapital beträgt 3.430.000 Euro. Es ist eingeteilt in 3.430.000 namenlose Stückaktien. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte.

2. Es gibt keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder Übertragungen von Aktien betreffen.

3. Eine Beteiligung an der cpx, die 10% übersteigt, hält die PEH Wertpapier AG, Frankfurt, Deutschland. Sie hält aktuell 81,11% der Stimmrechte an der cpx.

4. Es gibt keine Aktien mit Sonderrechten.

5. Es gibt keine Aktien, die mit Stimmrechtskontrollen ausgestattet sind oder die ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.

6. Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstandes erfolgt satzungsgemäß durch den Aufsichtsrat. Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstandes. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstandes sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes ernennen. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder die Gesellschaft oder ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, ob einzelne Vorstandsmitglieder allein zur Vertretung der Gesellschaft befugt sind und/oder Rechtsgeschäfte zugleich mit sich als Vertreter eines Dritten vornehmen können (Befreiung von dem Verbot der Mehrfachvertretung des § 181 BGB). Der Vorstand gibt sich durch einstimmigen Beschluss eine Geschäftsordnung, welche die Verteilung der Geschäfte unter den Mitgliedern des Vorstandes sowie die Einzelheiten der Beschlussfassung des Vorstandes regelt. Eine Geschäftsordnung des Vorstandes bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates.

Zur Vornahme von Satzungsänderungen bedarf es eines Hauptversammlungsbeschlusses. Sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt, ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft ausreichend. Darüber hinaus gilt gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 der Satzung, dass in den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals genügt, sofern nicht durch das Gesetz eine größere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist.

7. Der Vorstand ist gemäß Satzung §4 ermächtigt das Grundkapital bis zum 20. März 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 1.220.000,00 zu erhöhen.

8. Wesentliche Vereinbarungen, die unter Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen, sind nicht getroffen.

9. Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebotes mit den Mitgliedern des Vorstandes oder Arbeitnehmern getroffen sind, bestehen nicht.

6. Erklärung zu Unternehmensführung (§ 289f HGB)

Die Erklärung wurde von der Cpx vollständig abgegeben und auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.capsensixx.de/11-ir.html) öffentlich zugänglich gemacht.

Der Lagebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen über erwartete Entwicklungen. Diese Aussagen basieren auf aktuellen Einschätzungen und sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet. Die tatsächlich eintretenden Ergebnisse können von den hier formulierten Aussagen abweichen. Erneute Verwerfungen an den Finanzmärkten, politische Entwicklungen und andere äußere Ereignisse sind nicht vorhersehbar - auf die damit zusammenhängende Prognoseunsicherheit ist hinzuweisen.

Frankfurt, 08.04.2020

Fabian Föhre, Vorstand

Versicherung der gesetzlichen Vertreter ("Bilanz- und Lageberichtseid") zum Einzelabschluss und Lagebericht der capsensixx AG gemäß §§ 264 Absatz 2 Satz 3, 289 Absatz 1 Satz 5 HGB (§ 114 Abs. 2 Nr. 3 WpHG)

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Frankfurt, den 08.04.2020

Fabian Föhre, Vorstand

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die capsensixx AG, Frankfurt am Main

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der capsensixx AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der capsensixx AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Wir haben die Erklärung zur Unternehmensführung, die auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht wurde und auf die im Lagebericht verwiesen wird, in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht war der folgende Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

Bilanzielle Abbildung der Veräußerung der coraixx GmbH & Co. KGaA

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

1.) Sachverhalt und Problemstellung

2.) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3.) Verweis auf weitere Informationen

Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

1. Die Gesellschaft hat die Anteile ihrer Tochtergesellschaft, der coraixx GmbH & Co. KGaA sowie ihre Beteiligung an der coraixx Verwaltungsgesellschaft mbH an das ehemalige Vorstandsmitglied Sven Ulbrich veräußert.

Der Veräußerungspreis setzt sich dabei zusammen aus einem fixen Anteil in Höhe von EUR 1,75 Mio., der bis zum 31. Dezember 2022 gestundet wurde, und einem variablen Kaufpreis in Form eines Besserungsscheins. Dabei wurde von der Gesellschaft nur der fixe Anteil als werthaltig beurteilt und bilanziell als Forderung berücksichtigt.

Diese Transaktion stellt einen Sachverhalt außerhalb der normalen Geschäftstätigkeit dar. Aus diesem Grund war dies ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.

2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir Nachweise zum Veräußerungsvorgang sowie die geschlossenen Verträge eingeholt und uns von dem Vollzug der Transaktion vergewissert. Ferner haben wir die Bilanzierung des Besserungsscheins und die Bewertung der Forderung aus der Veräußerung nachvollzogen sowie den Sicherungswert nachberechnet. Die Berechnung des Veräußerungsverlustes haben wir nachvollzogen.

Die durch unsere Arbeiten erzielten Prüfungsnachweise waren ausreichend und geeignet, um die Bilanzierung dieser Vermögenswerte zu beurteilen.

3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Anteilen an verbundene Unternehmen sind im Abschnitt mit der Überschrift "Erläuterung zur Bilanz" des Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 2 HGB
Vorwort des Vorstandes
Bericht des Aufsichtsrats.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 27. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt und am 8. Oktober 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der capsensixx AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht des geprüften Unternehmens angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:

sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Begleitung des DPR Verfahrens der capsensixx AG

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Eugenie Schmidt-Hane.

Frankfurt am Main, den 9. April 2020

**Baker Tilly GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

(Düsseldorf)**

Ralph Hüsemann, Wirtschaftsprüfer

Eugenie Schmidt-Hane, Wirtschaftsprüferin

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