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CANCOM SE Governance Information 2023

Mar 28, 2023

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Governance Information

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Corporate Governance bei CANCOM und Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 315d und 289f HGB

Vorstand und Aufsichtsrat der CANCOM SE geben hiermit für die CANCOM Gruppe und die Muttergesellschaft CANCOM SE gemäß §§ 315d und 289f HGB eine Erklärung zur Unternehmensführung ab und berichten damit gleichzeitig nach Grundsatz 23 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner aktuellen Fassung vom 28. April 2022 über die Corporate Governance bei CANCOM.

Corporate Governance

Nachhaltige und verantwortungsbewusste Unternehmensführung haben bei CANCOM einen hohen Stellenwert als Teil der Unternehmenskultur. Vorstand und Aufsichtsrat der CANCOM SE arbeiten im Unternehmensinteresse und im Interesse der gesamten CANCOM Gruppe eng zusammen. Der intensive und kontinuierliche Dialog zwischen beiden Gremien bildet bei CANCOM die Basis für eine effiziente Unternehmens- und Konzernleitung.

Eine gute und transparente Corporate Governance fördert das Vertrauen der Anleger:innen, Mitarbeiter:innen, Geschäftspartner sowie der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung der CANCOM SE. Sie bildet damit die Basis für einen langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Leitbild ist dabei der Deutsche Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung. Aufsichtsrat und Vorstand haben in der Aufsichtsratssitzung am 14. Dezember 2022 die folgende, gemeinsame Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der CANCOM SE gemäß § 161 AktG beschlossen:

Vorstand und Aufsichtsrat der CANCOM SE erklären gemäß § 161 AktG, dass seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 7. Dezember 2021 sämtlichen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 20. März 2020, ohne Ausnahmen entsprochen wurde.

Weiterhin erklären Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG, dass seit dem Inkrafttreten des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022, sämtlichen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ohne Ausnahmen entsprochen wurde und in Zukunft entsprochen werden wird.

Wie entsprechende Erklärungen früherer Jahre ist die gemeinsame Entsprechenserklärung auf der CANCOM Internetseite www.cancom.de im Bereich Investoren unter Menüpunkt Corporate Governance dauerhaft öffentlich zugänglich.

An gleicher Stelle ist auch der Vergütungsbericht der CANCOM SE für das Geschäftsjahr 2022 mit dem Vermerk des Abschlussprüfers veröffentlicht. Das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Absatz 1 und 2 Satz 1 Aktiengesetz sowie der Vergütungsbericht des Vorjahrs sind an gleicher Stelle abrufbar.

Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde zuletzt durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2021 bestätigt. Der Vergütungsbeschluss ist auf der Internetseite www.cancom.de im Bereich Investoren unter Menüpunkt Hauptversammlung 2021 veröffentlicht.

Grundsätze und Richtlinien unternehmerischen Handelns (Unternehmensführungspraktiken)

CANCOM ist sich der Rolle in der Gesellschaft und der Verantwortung gegenüber Kunden, Geschäftspartnern, Aktionär:innen und Mitarbeiter:innen bewusst. Der CANCOM Verhaltenskodex (Code of Conduct) bildet mit seinen Prinzipien die Grundlage für verantwortungsbewusstes und gesetzeskonformes Handeln. Unter dem Motto "Fair, With Respect, Compliant" spiegelt der Verhaltenskodex das Ziel des Vorstands wider, unternehmensweit ethische Normen zu stärken und ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das auf Integrität, Respekt und fairem Handeln basiert. Der Verhaltenskodex berücksichtigt die Prinzipien des UN Global Compact und orientiert sich an den Grundsätzen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der daraus abgeleiteten Standards, darunter besonders die Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen und die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die grundlegenden Rechte und Prinzipien bei der Arbeit. Der Verhaltenskodex ist Basis für das unternehmerische Handeln von CANCOM und gilt im gesamten CANCOM Konzern. Mit einem eigenen, konzernweiten Compliance-System wirkt CANCOM auf die Einhaltung des Verhaltenskodex durch seine Mitarbeiter:innen und Organe hin. Der Verhaltenskodex ist auf der Internetseite der Gesellschaft www.cancom.de im Bereich Investoren im Menüpunkt Corporate Governance öffentlich zugänglich.

Zudem ist das Handeln von Aufsichtsrat und Vorstand sowie aller Mitarbeiter:innen geleitet von den unternehmenseigenen und für die gesamte CANCOM Gruppe geltenden Richtlinien für Corporate Governance, namentlich den Richtlinien für Menschenrechte, Anti-Belästigung, politischen Dialog und Interessensvertretung, Diversität und Inklusion sowie Anti-Korruption. Weiterhin werden auch Lieferanten unter anderem mittels einer Verpflichtungserklärung in den Corporate Governance Prozess bei CANCOM einbezogen. Die genannten Richtlinien und Erklärungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.cancom.de im Bereich Investoren unter Menüpunkt Corporate Governance öffentlich zugänglich.

Enge Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat findet ihre Grundlagen in den einschlägigen Gesetzen, dem Deutschen Corporate Governance Kodex, der Satzung und den Hauptversammlungsbeschlüssen der CANCOM SE, der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie der Geschäftsordnung und dem Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand. Die Satzung sowie die Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.cancom.de im Bereich Investoren unter Menüpunkt Corporate Governance öffentlich zugänglich. Unterlagen zur Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.cancom.de im Bereich Investoren unter Menüpunkt Hauptversammlung öffentlich zugänglich.

Der Vorstand leitet das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung. Dabei tragen die Mitglieder die gemeinsame Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Die Mitglieder des Vorstandes arbeiten kollegial zusammen, tauschen sich aus und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Geschäftsbereichen. Die Grundsätze der Zusammenarbeit des Vorstands der CANCOM SE sind in der Geschäftsordnung für den Vorstand zusammengefasst. Diese regelt insbesondere die dem Gesamtvorstand

vorbehaltenen Angelegenheiten, die für den Vorstand geltenden Vertretungsregelungen, die Rechte und Pflichten des Vorstandsvorsitzenden, die Bestimmungen zur Einberufung und Abhaltung von Sitzungen, die Beschlussfassung und erforderliche Beschlussmehrheiten sowie die Art von Geschäften, die der Zustimmung des Aufsichtsrats unterliegen. Darüber hinaus ist in der Geschäftsordnung für den Vorstand die Berichterstattung an den Aufsichtsrat geregelt. Der Vorstand der CANCOM SE besteht zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Erklärung aus zwei Mitgliedern.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für den CANCOM Konzern wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutender Geschäftsvorfälle, der Planung sowie der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Vorstand und Aufsichtsrat besprechen die strategische Ausrichtung des Unternehmens und in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung.

Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht seine Tätigkeit. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands und hat dabei gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolge Sorge zu tragen. Weiter beschließt der Aufsichtsrat das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und setzt deren jeweilige Vergütung fest. Der Aufsichtsrat von CANCOM besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern. Die Grundsätze der Zusammenarbeit des Aufsichtsrats der CANCOM SE sind in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat niedergelegt. Diese regelt unter anderem die Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters, die Einberufung von Sitzungen und deren Ablauf, die zugelassenen Arten der Beschlussfassung und die Dokumentation der Sitzungen und Beschlüsse. Darüber hinaus sieht die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat die Bildung von Ausschüssen vor und regelt deren Arbeitsweise. Derzeit bestehen bei CANCOM zwei Ausschüsse: der Prüfungsausschuss und der Nominierungsausschuss. Der Prüfungsausschuss, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Erklärung aus dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Dr. Lothar Koniarski (Ausschussvorsitzender), dem Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Stefan Kober (stellv. Ausschussvorsitzender) sowie dem Aufsichtsratsmitglied Frau Prof. Dr. Isabell Welpe besteht, befasst sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung sowie der Compliance. Darüber hinaus fällt in den erweiterten Aufgabenbereich des Prüfungsausschusses die Umsetzung der Regelungen des Abschlussprüfungsreformgesetzes (EU-VO). Herr Dr. Lothar Koniarski ist nach § 100 Abs. 5 AktG benannt als sachverständiges Aufsichtsratsmitglied für Rechnungslegung und verfügt aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in unterschiedlichen Aufsichtsrats- und unternehmerischen Führungspositionen über umfangreiche Erfahrung im Bereich der Abschlussprüfung, der Rechnungslegung und der internen Kontroll- und Revisionssysteme. Herr Stefan Kober ist nach § 100 Abs. 5 AktG benannt als sachverständiges Aufsichtsratsmitglied für Abschlussprüfung. Herr Kober hat ebenfalls in seiner Tätigkeit als Vorstand von börsennotierten und nicht-börsennotierten Kapitalgesellschaften, als Geschäftsführer und Aufsichtsrat umfangreiche Kenntnisse in den Bereichen der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung erworben. Er verfügt weiterhin über Erfahrung mit internen Kontrollsystemen und dem internen Risikomanagement sowie Compliance. Frau Prof. Isabell Welpe bringt aus ihrer akademischen Laufbahn sowie mehreren Aufsichtsratsmandaten umfangreiche Kenntnisse in den Bereichen der Abschlussprüfung, der internen Revision, des Risikomanagements und der Compliance in das Gremium ein.

Der Nominierungsausschuss besteht zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Erklärung aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Stefan Kober (Ausschussvorsitzender), dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Dr. Lothar Koniarski (stellv. Ausschussvorsitzender) sowie dem Aufsichtsratsmitglied Herrn Uwe Kemm. Der Nominierungsausschuss tritt bei Bedarf zusammen und schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidat:innen vor. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse. Die Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse kann dem aktuellen Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht 2022 entnommen werden.

Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat umfasst auch das Thema langfristige Nachfolgeplanung. Der Aufsichtsrat ist in regelmäßigem Austausch mit Angehörigen des Senior Managements der CANCOM Gruppe, um das interne Potenzial für Stellenbesetzungen im Vorstand laufend zu beurteilen und vorhandene Potenziale entwickeln zu können. Dieser kontinuierliche Dialog mit dem Senior Management sowie die Erörterung der langfristigen Nachfolgeplanung im Aufsichtsratsgremium – sowohl im Beisein des Vorstands als auch in Sitzungen ohne Vorstandsbeteiligung – stellt die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand der CANCOM SE sicher. Darüber hinaus wird die Nachfolgeplanung unter anderem dadurch sichergestellt, dass in den Vorstandsdienstverträgen geregelt ist, dass mindestens neun Monate vor Auslaufen eines Dienstvertrags eine Entscheidung über die Verlängerung oder Beendigung getroffen werden muss. Aufgrund der bestehenden Altersstruktur im Vorstand und der Restlaufzeiten der Dienstverträge ist eine konkrete kurzfristige Nachfolgeplanung nicht notwendig.

Für die Mitglieder des Vorstands ist eine Altersgrenze von 65 Jahren festgelegt.

Kompetenzprofil des Aufsichtsrats

In Anlehnung an Ziffer C.1 des DCGK hat der Aufsichtsrat konkrete Ziele hinsichtlich seiner Zusammensetzung benannt und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenskonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen. Entsprechend der Festlegung der Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder sollen zur Wahl in den Aufsichtsrat der CANCOM SE nur Kandidaten vorgeschlagen werden, die im Zeitpunkt der Wahl nicht älter als 70 Jahre sind. Der Aufsichtsrat hat das Kompetenzprofil zuletzt in der ordentlichen Sitzung am 14. Dezember 2022 aktualisiert.

Der Aufsichtsrat legt gemäß der Empfehlung C.1 des DCGK die Umsetzung des Kompetenzprofils sowie entsprechend D.3 des DCGK die sachverständigen Mitglieder in Bezug auf Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Environment, Social und Governance-Themen in der folgenden Qualifikationsmatrix offen. Aus der Sicht des Aufsichtsrats sind die im Kompetenzprofil festgelegten Kriterien mit der Zusammenstellung des amtierenden Aufsichtsrats erfüllt.

Qualifikationsmatrix des Aufsichtsrats der CANCOM SE

Die Übersicht beschreibt den Status des Aufsichtsratsgremiums zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Erklärung zur Unternehmensführung.

Stefan
Kober
Dr. Lothar
Koniarski
Martin
Wild
Prof. Dr.
Isabell Welpe
Uwe
Kemm
Zugehörigkeitsdauer Beginn Amtszeit 2019 2013 2017 2019 2020
Ende Amtszeit 2024 2024 2024 2024 2025
Persönliche Eignung Unabhängigkeit 2)
Kein Overboarding 3)
Diversität Geburtsjahr 1970 1955 1979 1975 1961
Geschlecht männlich männlich männlich weiblich männlich
Staatsangehörigkeit deutsch deutsch deutsch deutsch deutsch
Kompetenzbereich 1) Erfahrungen in der Führung eines
großen oder mittelgroßen,
international tätigen Unternehmens
Erfahrungen auf dem Gebiet
Human Resources
Erfahrungen auf den Gebieten
Marketing und Vertrieb
Erfahrungen im Bereich IT und
Digitalisierung
Kenntnisse der wesentlichen Märkte,
in denen CANCOM tätig ist
Kenntnisse und Sachverstand
in der Rechnungslegung und der
Abschlussprüfung
Experte Abschlussprüfung 4)
Experte Rechnungslegung 4)
Experte Environment, Social,
Governance
Kenntnisse auf den Gebieten
Governance, Risk und Compliance
Expertise zu den für das
Unternehmen bedeutsamen
Nachhaltigkeitsfragen
Internationale Erfahrungen und
Kenntnisse

= Kriterium erfüllt. Die Einschätzung der Erfahrungen und Kenntnisse in den Kompetenzbereichen basieren auf einer jährlichen Selbsteinschätzung durch den Aufsichtsrat. Eine positive Selbsteinschätzung bedeutet, dass das Aufsichtsratsmitglied auf Basis vorhandener Qualifikationen und Erfahrungen, wahrgenommener Fortbildungen sowie ggf. einer langjährigen Tätigkeit als Aufsichtsrat in der Lage ist, einschlägige Sachverhalte gut nachzuvollziehen, einzuordnen und für die Ausübung der Kontrollfunktion notwendige informierte Entscheidungen zu treffen.

1) Die Kompetenzbereiche sind im Kompetenzprofil des Aufsichtsrats einzeln aufgeführt

2) im Sinne Empfehlungen C.6, C.7 und C.9 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 28. April 2022

3) im Sinne Empfehlungen C.4 und C.5 des DCGK in der Fassung vom 28. April 2022

4) im Sinne § 100 Abs. 5 AktG und Empfehlung D.3 DCGK in der Fassung vom 28. April 2022

Der Aufsichtsrat der CANCOM SE besteht zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Erklärung aus fünf Mitgliedern, die alle der Anteilseignerseite zuzurechnen sind. Alle Mitglieder, namentlich Stefan Kober, Dr. Lothar Koniarski, Prof. Dr. Isabell Welpe, Uwe Kemm und Martin Wild, sind unabhängige Mitglieder des Aufsichtsrats im Sinne der Ziffer C.6 und C.7 des DCGK.

Der Aufsichtsrat ist darauf bedacht, seine Aufgaben mit der größtmöglichen Sorgfalt wahrzunehmen. Daher findet einmal im Jahr eine Effizienzprüfung seiner Tätigkeit statt, so auch im Geschäftsjahr 2022, die zum Ergebnis führte, dass der Aufsichtsrat effizient arbeitet. Diese Selbstbeurteilung findet in Form eines standardisierten Fragebogens statt und wurde zuletzt in der ordentlichen Sitzung am 14. Dezember 2022 vorgenommen.

Zielgrößen für den Frauenanteil

Entsprechend dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst legte der Aufsichtsrat erstmals am 18. September 2015 die Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand sowie im Aufsichtsrat fest. Entsprechend der gesetzlichen Anforderungen legt der Aufsichtsrat nach dem Fristablauf zur Erreichung der Zielgrößen neue Zielgrößen und Fristen fest. Die Zielgrößen der aktuellen Periode für den Frauenanteil im Vorstand sowie im Aufsichtsrat beschloss der Aufsichtsrat am 18. Juli 2022 mit einer Frist zur Erreichung bis zum 30. Juni 2027.

Der Aufsichtsrat respektiert die mit der Einführung einer Frauenquote verfolgten Ziele und legt Wert auf Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Männern und Frauen. Die Besetzung von Vorstands- und Aufsichtsratspositionen soll sich am Wohl des Unternehmens orientieren. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass dies in erster Linie erreicht werden kann, wenn hierbei in besonderer Weise Wert auf die Kompetenz und Qualifikation der Personen gelegt wird. Der Aufsichtsrat hat für den Frauenanteil im Vorstand das Ziel von einem weiblichen Mitglied festgelegt. Die angestrebte Zusammensetzung des Vorstandes wurde im Berichtsjahr 2022 nicht erreicht, allerdings besteht der Vorstand der CANCOM SE zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Erklärung lediglich aus zwei Personen. Für den Frauenanteil im Aufsichtsrat hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße von zwei weiblichen Mitgliedern festgelegt. Diese Zielgröße wurde im Berichtsjahr 2022 erfüllt.

Entsprechend der gesetzlichen Anforderungen hat der Vorstand der CANCOM SE erstmals am 30. September 2015 Ziele für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands sowie für den Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands beschlossen. Am 18. Juli 2022 legte der Vorstand eine Zielgröße für den Frauenanteil in der ersten und zweiten Führungsebene unter dem Vorstand fest, die jeweils bis zum 30. Juni 2027 erreicht werden sollen. Der Frauenanteil in der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands soll bei 30,77 Prozent in der ersten Ebene und 36,36 Prozent in der zweiten Ebene liegen. Die genannten Zielgrößen für den Frauenanteil wurden in der ersten und zweiten Führungsebene zum 31. Dezember 2022 erreicht.

Beschreibung des Diversitätskonzepts

Bei der Auswahl geeigneter Kandidat:innen für das Gremium orientiert sich der Aufsichtsrat zusätzlich zur beschriebenen Zielgröße für den Frauenanteil, den vom Aufsichtsrat festgelegten Zielen für die Zusammensetzung des Gremiums und des Kompetenzprofils auch am Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat und den Vorstand mit Bezug auf § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB. Das Diversitätskonzept soll die Vielfalt unterschiedlicher Perspektiven, Lebenserfahrungen und Biografien im Aufsichtsrat und im Vorstand fördern. Es steht zudem in Einklang mit dem CANCOM Verhaltenskodex (Code of Conduct), der verbindlich für die gesamte CANCOM Gruppe keinerlei Diskriminierung aufgrund von Alter, Behinderungen, Herkunft, Geschlecht, politischer Haltung, Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung toleriert.

Das mit dem Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat verfolgte Ziel ist es, dass jederzeit eine qualifizierte Überwachung des Vorstandes sowie dessen beratende Begleitung gewährleistet sind. Der Aufsichtsrat strebt dazu bei Nach- und Neubesetzungen bei Sicherstellung der fachlichen Eignung eine diverse Zusammensetzung des Aufsichtsratsgremiums an. Zu diesem Zweck beschreiben die vom Aufsichtsrat festgelegten Ziele für seine Zusammensetzung nach Empfehlung C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die gemäß § 111 Abs. 5 AktG festgelegte Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat zugleich das Konzept, mit dem der Aufsichtsrat insgesamt eine vielfältige Besetzung anstrebt (Diversitätskonzept in Bezug auf § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB).

Für den Vorstand wird mit dem Diversitätskonzept speziell eine möglichst geeignete und erfolgversprechende Zusammensetzung des Gesamtvorstands angestrebt. Bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sind Kompetenz, Qualifikation und Eignung die maßgeblichen Kriterien für die Besetzung. Im Falle gleicher Qualifikation von Kandidaten wird das Kriterium Diversität besonders gewürdigt.

Die Zusammensetzung des Gremiums stand im Berichtsjahr 2022 in Einklang mit den verfolgten Zielen für die Zusammensetzung des Gremiums und damit auch dem Diversitätskonzept. Die Vielfalt bei der Zusammensetzung des Vorstandes im Berichtsjahr 2022 spiegelt sich insbesondere in den unterschiedlichen beruflichen Werdegängen, Tätigkeitsbereichen sowie individuellen Erfahrungshorizonten wider. Bei der Beurteilung der aktuellen Diversität im Vorstand ist zu berücksichtigen, dass der Vorstand der CANCOM SE zum Ende des Berichtsjahres 2022 lediglich aus zwei Mitgliedern bestand und zum Zeitpunkt dieser Erklärung unverändert besteht.

München, 28. März 2023

CANCOM SE

Rüdiger Rath Stefan Kober

Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat