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CANCOM SE — Governance Information 2012
Jun 21, 2012
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Governance Information
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Aktualisierung der Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der CANCOM AG gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex
I.
Vorstand und Aufsichtsrat der CANCOM AG haben am 13. Dezember 2011 eine Entsprechenserklärung abgeben, in der folgende Einschränkungen gemacht worden sind:
Seit der letzten Entsprechenserklärung vom 07. Dezember 2010 hat die CANCOM AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010, veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger am 2. Juli 2010, mit folgenden Abweichungen entsprochen:
1. Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, bei so genannten D&O-Versicherungen für den Aufsichtsrat einen angemessenen Selbstbehalt vorzusehen. Die CANCOM AG vertritt nicht die Ansicht, dass Arbeitseinstellung und Verantwortung der Mitglieder des CANCOM Aufsichtsrats durch einen solchen Selbstbehalt verbessert würden. Die durch CANCOM abgeschlossene D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat sieht daher keinen Selbstbehalt vor.
2. Bildung von Ausschüssen
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder, fachlich qualifizierte Ausschüsse zu bilden. Der Aufsichtsrat der CANCOM AG besteht in angemessenem Verhältnis zur Unternehmensgröße aus sechs Mitgliedern. Nach Auffassung der CANCOM AG führt die Bildung von Ausschüssen aus diesem sechsköpfigen Gremium zu keiner Effizienzsteigerung, weshalb auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet wird. Der Aufsichtsrat befasst sich im Gesamtgremium intensiv mit den Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Von der Bildung eines eigenen Nominierungsausschusses wird abgesehen, da dem Aufsichtsrat derzeit nur Anteilseigner oder von Anteilseignern nominierte Personen angehören.
3. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in einen fixen und in einen erfolgsorientierten Anteil zu untergliedern und bei der Höhe der Vergütung den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat zu berücksichtigen. Die CANCOM AG weicht insofern hiervon ab, als die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder aus einer festen Vergütung besteht und die Position des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden nicht entsprechend bei der Höhe der Vergütung berücksichtigt wird.
II.
Vorstand und Aufsichtsrat der CANCOM AG erklären weiter, dass den im Bundesanzeiger vom 15. Juni 2012 veröffentlichten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 mit nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen wurde:
1. Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen
Der Aufsichtsrat der CANCOM AG hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2012 beschlossen, in der D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat einen Selbstbehalt zu vereinbaren.
2. Bildung von Ausschüssen
Der Aufsichtsrat der CANCOM AG hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2012 beschlossen, einen Prüfungsausschuss und einen Nominierungsausschuss einzurichten.�
III.
Nach Annahme der Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat über die Vergütung des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung der CANCOM AG am 21. Juni 2012 (TOP 7) und der Eintragung der von der Hauptversammlung der CANCOM AG am 21. Juni 2012 zu TOP 6.2. der Tagesordnung (Neufassung des § 10 Abs. 1 und 2 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)) beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister am 27. Juni 2012 erklären Vorstand und Aufsichtsrat der CANCOM AG nun, dass den im Bundesanzeiger vom 15. Juni 2012 veröffentlichten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 ohne Ausnahmen entsprochen wird.
München, 21. Juni 2012
Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat Klaus Weinmann Walter von Szczytnicki
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