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CANCOM SE Annual Report 2015

Mar 24, 2016

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Annual Report

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GESCHÄFTSBERICHT CANCOM SE 2015

Kennzahlen

CANCOM KONZERN (IN MIO. €)

2015 2014 2013 2012 2011
Umsatzerlöse 932,8 828,9 613,8 558,1 544,4
Rohertrag 274,2 257,7 186,5 166,2 159,3
EBITDA 63,1 51,6 33,1 28,1 25,0
EBITDA-Marge in % 6,8 % 6,2 % 5,4 % 5,0 % 4,6 %
EBITA 50,5 40,3 25,3 22,2 21,3
EBIT 41,1 28,8 22,4 20,7 18,5
Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden
Geschäftsbereichen (unverwässert) in €
1,99 € 1,27 € 1,22 € 1,15 € 1,14 €
Bilanzsumme 436,3 439,3 319,6 208,6 194,9
Eigenkapital 204,3 193,8 162,7 80,8 60,9
Eigenkapitalquote in % 46,8 % 44,1 % 50,9 % 38,7 % 31,2 %
Mitarbeiter zum 31.12. 2.724 2.909 2.360 2.076 2.044

Amortisationseffekte aus Kaufpreisallokationen (PPA)

Das in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesene Betriebsergebnis (EBIT) sowie das Ergebnis je Aktie (EPS) sind um IFRS Amortisationseffekte aus Kaufpreisallokationen (PPA) negativ beeinflusst.

IFRS Amortisationseffekte aus Kaufpreisallokationen (PPA) Jahr Als-ob Bereinigung beim EBIT (in Mio. Euro) 2011 2,8 2012 1,5 2013 2,9 2014 11,5 2015 9,4 2016 8,0 2017 5,6 2018 3,4 2019 1,9 2020 1,3

Die Belastung durch IFRS Amortisationseffekte aus Kaufpreisallokationen (PPA) für Akquisitionen sind einmalig beim Unternehmenserwerb, non-cash und im Zeitverlauf abnehmend. Dies führt künftig zu einer relativen Verbesserung des EBIT und EPS.

IFRS Amortisationseffekte aus Kaufpreisallokationen (PPA)

Jahr Als-ob Bereinigung beim Ergebnis je Aktie (in Euro) 2011 0,19 2012 0,10 2013 0,11 2014 0,50 2015 0,40 2016 0,31 2017 0,22 2018 0,13 2019 0,07 2020 0,05

Dies Seiten "Kennzahlen" und "Auf einen Blick" sind erläuternd und nicht Bestandteil des Konzernabschlusses nach IFRS.

Auf einen Blick

Jahr Umsatzerlöse (in Mio. €) Jahr Rohertrag (in Mio. €)
2011 544,4 2011 159,3
2012 558,1 2012 166,2
2013 613,8 2013 186,5
2014 828,9 2014 257,7
2015 932,8 2015 274,2
Jahr EBITDA (in Mio. €) Jahr Ergebnis je Aktie (in €)
2011 25,0 2011 1,14
2012 28,1 2012 1,15
2013 33,1 2013 1,22
2014 51,6 2014 1,27
2015 63,1 2015 1,99

Inhalt

AN DIE AKTIONÄRE

  • Brief an die Aktionäre
  • Bericht des Aufsichtsrats
  • Corporate Governance Bericht
  • CANCOM am Kapitalmarkt

KONZERNLAGEBERICHT

KONZERNABSCHLUSS

  • Anhang Konzern
  • Versicherung der gesetzlichen Vertreter
  • Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

JAHRESABSCHLUSS CANCOM SE

  • Anhang SE
  • Versicherung der gesetzlichen Vertreter
  • Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

ein erneut sehr erfolgreiches Geschäftsjahr 2015 liegt hinter uns. Unsere Profitabilität konnten wir abermals verbessern. So schauen wir zufrieden zurück und richten dabei gleichermaßen den Blick auf die Herausforderungen im neuen Jahr 2016, denen wir uns kraftvoll stellen möchten.

Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Unternehmen und Industrien, die nicht zuletzt tiefgreifende Veränderungen für die Arbeitswelt bedeuten, beeinflussen Trends wie Cloud Computing, Mobility oder Security. Seit Jahren fokussiert der CANCOM Konzern mit seinen Geschäftsbereichen und seinem Leistungsangebot auf diese Entwicklung, was die Geschäftsergebnisse der Gruppe eindrucksvoll zeigen. Daneben wurde CANCOM für seine Kompetenzen und Marktstellung in den genannten Trendbereichen sowohl von führenden Researchhäusern als auch Herstellerpartnern ausgezeichnet. Aus unserer Sicht stehen viele Unternehmen noch am Anfang ihrer Transformation in den sogenannten New Way of Computing. Daher ist nicht nur das Marktvolumen sehr groß, sondern die Veränderungen im IT-Umfeld dürften sich auch noch über die nächsten Jahre erstrecken, was uns weiterhin gute Wachstumsaussichten über alle Geschäftsbereiche hinweg bietet.

Wie schon in den vergangenen Jahren legten wir auch 2015 Wert auf den Erhalt unserer bilanziellen Stärke und den Aufbau eines nachhaltigen Cash Flows. Beides macht CANCOM unabhängig und ermöglicht kontinuierliches Wachstum. Allgemein ist das Interesse des Kapitalmarktes an CANCOM groß und es bestätigt uns, dass wir mit unserer Wachstumsstrategie und der Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells, das heißt der Ausrichtung auf IT-Zukunftstrends wie beispielsweise Cloud Computing und Cloud Managed Services, Security, Mobility oder Big Data und Analytics auf dem richtigen Weg sind.

Liebe Aktionärinnen und Aktionäre, die Vision und das Selbstverständnis der CANCOM sind Leitbild unserer langfristigen Unternehmensstrategie. Wir sehen uns als Trusted Advisor und Cloud Transformation Partner für Unternehmen in den New Way of Computing. So unterstützen wir unsere Kunden, die Chancen der Digitalisierung in allen Wirtschaftsbereichen zu nutzen.

Der Abschluss eines so erfolgreichen Geschäftsjahres 2015 ist Anlass, Danke zu sagen. Wir bedanken uns bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement, bei unseren Kunden und Partnern für die gute Zusammenarbeit, und selbstverständlich bei Ihnen, den Aktionären und Investoren, für die Treue und ihr Vertrauen. Wir freuen uns, wenn Sie CANCOM auch weiterhin verbunden bleiben.

Ihr Vorstand der CANCOM SE

Klaus Weinmann Rudolf Hotter CEO COO

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

Die CANCOM SE kann auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2015 zurückblicken. Dazu beglückwünscht der CANCOM Aufsichtsrat den Vorstand sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausdrücklich. Gleichzeitig bedanken wir uns als gewählte Vertreter der Anteilseigner von CANCOM für die Leistung und das Erreichte sowie die gute Zusammenarbeit. Darüber hinaus gilt der Dank auch den Aktionärinnen und Aktionären für ihr Vertrauen.

CANCOM ist für das weitere Wachstum der Unternehmensgruppe und die Herausforderungen, denen sich die IT-Branche zu stellen hat, gut gerüstet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben den Vorstand der CANCOM SE im vergangenen Jahr im Rahmen seiner Aufgaben beratend begleitet und sind für die zukünftige Entwicklung des Konzerns optimistisch. Vor dem Hintergrund des erfolgreichen Geschäftsjahres hat sich die Verwaltung dazu entschlossen, der Hauptversammlung auch in diesem Jahr die Ausschüttung einer Dividende vorzuschlagen.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2015 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben und Pflichten wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Unternehmensleitung beraten und dabei die Geschäftsführung und -entwicklung der Gesellschaft begleitet und überwacht. Im Rahmen der gewohnt engen Zusammenarbeit hat der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich, telefonisch und in persönlichen Gesprächen über die Lage und Perspektiven, die Grundsätze der Geschäftspolitik, die Rentabilität der Gesellschaft und die wesentlichen Geschäftsvorfälle des Unternehmens berichtet. Auch außerhalb der festgelegten Sitzungen stand insbesondere der Vorstandsvorsitzende in engem Kontakt mit den Aufsichtsratsmitgliedern und in erster Linie mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden. Zudem wurde das gesamte Aufsichtsratsgremium vom Vorstand laufend über relevante Entwicklungen und zustimmungspflichtige Vorgänge informiert. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen oder in die er kraft Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung einzubeziehen war, unmittelbar und frühzeitig eingebunden. In eilbedürftigen Fällen fasste das Gremium bei Bedarf auch Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren. Aufgrund der regelmäßigen, zeitnahen und ausführlichen Information durch den Vorstand konnte der Aufsichtsrat seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion stets nachkommen. Der Aufsichtsrat ist daher der Ansicht, dass der Vorstand in jeder Hinsicht rechtmäßig, ordnungsgemäß und wirtschaftlich gehandelt hat.

Sitzungen und Themenschwerpunkte

Die weltweite IT-Branche steht unter anderem angesichts der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung, die das berufliche und gesellschaftliche Umfeld immer stärker prägen, auch in Zukunft vor großen Herausforderungen und tiefgreifenden Veränderungen. Dies war Anlass für Gespräche und Diskussionen über die strategische Ausrichtung des Konzerns und in diesem Zusammenhang die Erörterung bestehender und neuer Märkte sowie den Ausbau der Geschäftsfelder.

Im Berichtsjahr fanden fünf Sitzungen des Aufsichtsrats statt, und zwar am 11. März 2015, 18. Juni 2015, 06. Juli 2015, 18. September 2015 und 08. Dezember 2015. Mit Ausnahme der Sitzung vom 18. September, an der ein Aufsichtsratsmitglied entschuldigt fehlte, waren alle zum jeweiligen Zeitpunkt amtierenden Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen persönlich anwesend.

In den Sitzungen nahm der Aufsichtsrat regelmäßig folgende Berichte des Vorstands entgegen und erörterte diese eingehend:

  • Bericht über die Markt- und Wettbewerbssituation,
  • Bericht des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 2 AktG sowie gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 3 AktG über die Rentabilität sowie den Gang der Geschäfte mit Vorlage des Berichts der CANCOM SE und des CANCOM Konzerns zu den jeweils aktuellen wesentlichen Finanzkennzahlen auf Monatsbasis,
  • Bericht des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 4 AktG, insbesondere zu geplanten Akquisitionen und Desinvestitionen.

Folgende relevante Themen und Beschlüsse aus der Tätigkeit des Aufsichtsrats sind hervorzuheben:

• In der Aufsichtsratssitzung am 11. März 2015 wurden der Jahresabschluss der CANCOM SE und der Konzernjahresabschluss nebst zusammengefasstem Lagebericht der CANCOM SE und des Konzerns vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss war damit festgestellt. Der Aufsichtsrat befasste sich zudem mit dem Corporate Governance Bericht. Weiterer Gegenstand der Aufsichtsratssitzung war die Erörterung sowie die Neubestellung von Herrn Hotter zum Mitglied des Vorstands mit Wirkung vom 1. April 2015 an bis zum Ablauf des 30. März 2020, nachdem dieser sein Mandat im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat mit Wirkung zum 31. März 2015 niedergelegt hatte. Dieser Weg ermöglichte die aus Sicht des Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft liegende langfristige Bindung von Herrn Hotter an das Unternehmen. Ebenfalls berichtete der Aufsichtsratsvorsitzende und Vorsitzende des Nominierungsausschusses in dieser Sitzung über die Tätigkeit im Nominierungsausschuss.

  • In der Aufsichtsratssitzung am 06. Juli 2015 wurden unter anderem potenzielle Akquisitionen vorgestellt und diskutiert.
  • In der Aufsichtsratssitzung am 18. September 2015 erörterte der Aufsichtsrat die gesetzlichen Vorgaben für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst und fasste jeweils den Beschluss über die Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und Aufsichtsrat der CANCOM SE.
  • Im Oktober 2015 beschloss der Aufsichtsrat im Rahmen des Umlaufverfahrens die Zustimmung zum Erwerb aller Anteile an der XERABIT GmbH mit Sitz in Unterschleißheim.
  • In der Sitzung am 08. Dezember 2015 wurden die Wirtschaftspläne für 2016 vom Vorstand vorgelegt und vom Aufsichtsrat genehmigt. Außerdem ließ sich der Aufsichtsrat Bericht zur Internen Revision und dem Risiko- und Compliance Management der CANCOM SE erstatten. Entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex formulierte der Aufsichtsrat Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der CANCOM SE. Weiter hat der Aufsichtsrat das Vergütungssystem für den Vorstand sowie die Höhe der Vorstandsvergütung einer kritischen Überprüfung unterzogen. Aufgrund der erfolgreichen Geschäftsentwicklung sah der Aufsichtsrat keinen begründeten Anlass, eine Anpassung der aus Sicht des Aufsichtsrats weiterhin angemessenen Vergütung bzw. des Vergütungssystems vorzunehmen. Abschließend untersuchte der Aufsichtsrat die Effizienz seiner Tätigkeit anhand eines dafür vorbereiteten Fragebogens, die zu keinen Beanstandungen führte.

Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand

Im Vorstand der CANCOM SE gab es im Berichtsjahr keine personellen Änderungen. Dem Vorstand der CANCOM SE gehörten Klaus Weinmann als Vorsitzender und Rudolf Hotter als Mitglied des Vorstands an. Die erteilten Mandate sehen eine Bestellung von Herrn Weinmann bis 31. Dezember 2017 und von Herrn Hotter bis zum 31. März 2020 vor.

Dem Aufsichtsrat der CANCOM SE gehörten im Berichtsjahr die Aufsichtsratsmitglieder Walter Krejci (Vorsitzender), Dr. Lothar Koniarski (stellvertretender Vorsitzender), Regina Weinmann, Uwe Kemm, Dominik Eberle und Raymond Kober an. Herr Kober wurde im Rahmen der Nachwahl von der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juni 2015 zum Aufsichtsrat gewählt. Gegen die Wahl wurde von Seiten eines Aktionärs beim Landgericht München I Anfechtungsklage erhoben, die zum Zeitpunkt der Berichtserstellung noch nicht entschieden ist.

Arbeit der Ausschüsse

Der Aufsichtsrat hat zur Wahrung seiner Aufgaben zwei Ausschüsse gebildet. Dem Prüfungsausschuss gehören die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Lothar Koniarski (Vorsitzender), Walter Krejci (stellvertretender Vorsitzender) und Uwe Kemm an. Mit Dr. Lothar Koniarski verfügt die CANCOM SE über ein unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats mit Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung gemäß § 100 Abs. 5 AktG. Der Prüfungsausschuss hat im abgelaufenen Geschäftsjahr am 11. März 2015 unter Anwesenheit aller Ausschussmitglieder getagt.

Dem Nominierungsausschuss gehören die Aufsichtsratsmitglieder Walter Krejci (Vorsitzender), Dr. Lothar Koniarski (stellvertretender Vorsitzender) und Regina Weinmann an. Der Nominierungsausschuss hat sich intensiv mit der Nachbesetzung des Aufsichtsrats befasst. Er hat im abgelaufenen Geschäftsjahr am 11. März 2015 unter Anwesenheit aller Ausschussmitglieder eine Sitzung abgehalten und auch auf Basis vorangegangener Beratungen und Gespräche entschieden, dem Aufsichtsratsgremium Herrn Raymond Kober für den Wahlvorschlag an die Hauptversammlung zu empfehlen.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Die Aufsichtsratsarbeit orientiert sich an den Regelungen des Aktiengesetzes sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. So behandelte der Aufsichtsrat in der Aufsichtsratssitzung vom 08. Dezember 2015 ausführlich die geltenden Kodexempfehlungen in der Fassung vom 05. Mai 2015 und befasste sich insbesondere mit den 2015 in Kraft getretenen Änderungen. Zudem hat der Aufsichtsrat zur Kontrolle der Einhaltung des Deutschen Corporate Governance Kodex die Umsetzung der Empfehlungen überprüft. So hat CANCOM im vergangenen Geschäftsjahr den Kodexempfehlungen ohne

Ausnahmen entsprochen. Vorstand und Aufsichtsrat haben demnach in ihrer Sitzung am 08. Dezember 2015 beschlossen, eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abzugeben, wonach die Gesellschaft den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 sowie vom 05. Mai 2015 entspricht. Eine ausführliche Darstellung der Corporate Governance des Unternehmens findet sich im Corporate Governance Bericht auf den Seiten 9 bis 15.

Jahres- und Konzernabschluss

Die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse und der zusammengefasste Lagebericht für die CANCOM SE und den Konzern jeweils für das Geschäftsjahr 2015 wurden von der durch die Hauptversammlung bestellten S&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, unter Leitung des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters Herrn Ulrich Stauber, Geschäftsführer der S&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft. Die S&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führte bereits 1999 die Abschlussprüfung bei CANCOM durch. Herr Ulrich Stauber ist im vierten Jahr als leitender Prüfer für die CANCOM SE tätig. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen und erteilte jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht, der Bericht des Abschlussprüfers über dessen Prüfung sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns lag allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Beschlussfassung und Billigung durch den Aufsichtsrat am 22. März 2016 vor. Der Abschlussprüfer berichtete dem Aufsichtsrat über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen und stand diesem für Fragen, deren Erörterung und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Er nahm an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss und der Sitzung des Prüfungsausschusses am 22. März 2016 sowie der Sitzung des Aufsichtsrats zur Bilanzfeststellung ebenfalls am 22. März 2016 teil.

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hielt am 22. März 2016 eine Sitzung ab. Er befasste sich hierin mit den Abschlüssen und dem zusammengefassten Lagebericht für die CANCOM SE und den Konzern sowie mit dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns und zur Zahlung einer Dividende von 0,50 Euro je Aktie, dem sich der gesamte Aufsichtsrat anschloss. Weiter gab der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers. Zuvor hat sich der Aufsichtsrat eine schriftliche Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt. Das Gremium hat sich zudem mit dem Rechnungslegungsprozess und dem Risikomanagementsystem des Unternehmens auseinandergesetzt, ferner mit der Wirksamkeit, der Ausstattung und den Feststellungen der internen Revision sowie der Einhaltung der Integrität in der Finanzberichterstattung.

Nach eingehender Erörterung der Prüfungsberichte, Jahresabschlüsse und des zusammengefassten Lageberichts hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen erhoben und hält den Gewinnverwendungsvorschlag für angemessen. Er billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der SE, den Konzernjahresabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht der CANCOM SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Unternehmen ist für die Zukunft gut aufgestellt. Der gezeigte Erfolg ist eine gute Grundlage. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands, dem Management und allen Mitarbeitern für das große Engagement, das uns eine Fortsetzung der erfolgreichen Entwicklung unserer CANCOM ermöglicht.

München, im März 2016

Für den Aufsichtsrat

Walter Krejci Vorsitzender des Aufsichtsrats

Corporate Governance bei CANCOM

Corporate Governance Bericht

Vorstand und Aufsichtsrat berichten gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der aktuellen Fassung vom 5. Mai 2015 über die Corporate Governance bei CANCOM. Der Corporate Governance Bericht beinhaltet außerdem den Vergütungsbericht als Teil des Lageberichtes.

I. CORPORATE GOVERNANCE IM ÜBERBLICK

1. Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex und Entsprechenserklärung

Aufgabe einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung und -kontrolle ist es, für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Auch im Berichtsjahr haben sich Vorstand und Aufsichtsrat der CANCOM SE intensiv mit den Vorgaben des DCGK und insbesondere hierbei den Neuerungen der Kodexfassung vom 5. Mai 2015 befasst. In der Aufsichtsratssitzung am 8. Dezember 2015 haben Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 Abs. 1 AktG eine gemeinsame Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des DCGK abgegeben, die unverzüglich veröffentlicht wurde. Sie steht auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zur Verfügung.

Die Entsprechenserklärung vom 8. Dezember 2015 hat den folgenden Inhalt:

"Vorstand und Aufsichtsrat der CANCOM SE erklären, dass seit der letztjährigen Entsprechenserklärung vom 10. Dezember 2014 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 30. September 2014, sowie vom 05. Mai 2015, veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 12. Juni 2015, ohne Ausnahmen entsprochen wurde und wird."

2. Grundzüge der Unternehmensführung

2.1. Aktionäre und Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist das zentrale Willensbildungsorgan, bei der die CANCOM Aktionäre ihre Rechte wahrnehmen und ihre Stimmrechte ausüben können. Zahlreiche Anteilseigner haben in den letzten Jahren die Hauptversammlung besucht, die im Geschäftsjahr 2015 am 18. Juni in München stattfand.

Die CANCOM SE hat ausschließlich Inhaberstammaktien im Umlauf. Alle Aktien haben das gleiche Stimmrecht. Dabei gewährt satzungsgemäß jede Stückaktie eine Stimme. Die Hauptversammlung beschließt in den nach Gesetz und Satzung ausdrücklich bestimmten Fällen, insbesondere über die Gewinnverwendung, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats und wählt den Abschlussprüfer. Darüber hinaus entscheidet die Hauptversammlung gemäß Aktiengesetz über den Gegenstand der Gesellschaft, über Satzungsänderungen, Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und der Kapitalherabsetzung sowie über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien.

Auf der jährlichen Hauptversammlung haben unsere Aktionäre die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst auszuüben oder einen Bevollmächtigten ihrer Wahl, zum Beispiel den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, mit der Stimmausübung zu beauftragen. Wie schon in den Vorjahren werden die Aktionäre selbstverständlich auch auf der kommenden Hauptversammlung am 14. Juni 2016 in München von diesem Angebot Gebrauch machen können. Die Tagesordnung einschließlich der notwendigen Berichte und Unterlagen für die Hauptversammlung werden den Aktionären zu gegebener Zeit auf der Internetseite der Gesellschaft bereitgestellt. Eine Briefwahl ist in der Satzung der CANCOM SE nicht vorgesehen.

2.2. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat

Gute Unternehmensführung setzt eine offene Kommunikation voraus. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Unternehmensinteresse eng zusammen. Der intensive und kontinuierliche Dialog zwischen beiden Gremien bildet bei CANCOM die Basis für eine effiziente Unternehmensleitung. Der Aufsichtsrat steht dem Vorstand beratend zur Seite und wird in alle bedeutenden Unternehmensentscheidungen eingebunden. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, über mögliche Risiken und Chancen der Unternehmensentwicklung sowie über das Risikomanagement und Compliancethemen. Die Informations- und Berichtspflichten sind in der Geschäftsordnung für den Vorstand näher erläutert. Beispielsweise werden unterjährige Finanzberichte vom Vorstand vor der Veröffentlichung mit dem Aufsichtsrat erörtert. Entscheidungsnotwendige Unterlagen werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats möglichst rechtzeitig vor der Sitzung zugeleitet.

Die Satzung der Gesellschaft und die Geschäftsordnung für den Vorstand sehen für bestimmte, wesentliche Geschäfte die Zustimmung des Aufsichtsrats vor.

2.2.1. Vorstand

Im Vorstand der CANCOM SE gab es im Berichtsjahr keine personellen Änderungen. Der Vorstand der CANCOM besteht aus zwei Mitgliedern, Dipl.-Kaufmann Klaus Weinmann (Vorsitzender des Vorstands/CEO) und Dipl.-Betriebswirt Rudolf Hotter (Mitglied des Vorstands/COO). Herr Weinmann wurde zuletzt vom Aufsichtsrat der Gesellschaft bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 bestellt. Der Aufsichtsrat hat Herrn Hotter zum Mitglied des Vorstands mit Wirkung vom 1. April 2015 an bis zum Ablauf des 30. März 2020 neu bestellt, nachdem dieser sein Mandat im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat mit Wirkung zum 31. März 2015 niedergelegt hatte. Dieser Weg ermöglichte die aus Sicht des Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft liegende langfristige Bindung von Herrn Hotter an das Unternehmen. Für die Mitglieder des Vorstands ist eine Altersgrenze von 65 Jahren vorgesehen.

Die Arbeit des Vorstands richtet sich ganz im Sinne einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts an den Interessen des Unternehmens, seiner Aktionäre und weiteren Stakeholdern aus. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Die Geschäftsordnung für den Vorstand regelt neben der Geschäftsverteilung unter anderem auch die Zusammenarbeit im Vorstand, Mehrheitserfordernisse bei Beschlüssen sowie die Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat. Gemäß der Ziffer 4.1.5 DCGK strebt der Vorstand bei der Besetzung von Führungspositionen in der CANCOM SE eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an. So hat der Vorstand auch entsprechend seiner Verpflichtung aus § 76 Abs. 4 AktG für den Frauenanteil in der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands jeweils Zielgrößen festgesetzt.

Bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sind die besondere Kompetenz, Qualifikation und Eignung maßgebliche Kriterien. So spiegelt sich die Vielfalt bei der Zusammensetzung des Vorstands insbesondere durch den unterschiedlichen beruflichen Werdegang und Tätigkeitsbereich sowie die individuellen Erfahrungshorizonte seiner Mitglieder wider. Entsprechend der Verpflichtung in § 111 Abs. 5 AktG hat der Aufsichtsrat für den Anteil von Frauen im Vorstand Zielgrößen festgelegt.

2.2.2. Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der CANCOM SE bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands. Er überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Gemäß der Satzung der CANCOM SE besteht er aus sechs Mitgliedern, welche entsprechend den Statuten bzw. den vom Aufsichtsrat festgelegten Zielen für seine Zusammensetzung für die Dauer von längstens sechs Jahren bis zu einer Altersgrenze von 70 Jahren durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung kann bei der Wahl für einzelne oder alle der von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder eine kürzere Amtszeit bestimmen. Gemäß der Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und dem besonderen Verhandlungsgremium über die Mitbestimmung in der CANCOM SE gibt es keine Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat.

Die Mitglieder sind derzeit im Einzelnen: Walter Krejci (Vorsitzender), Dr. Lothar Koniarski (stellvertretender Vorsitzender), Dominik Eberle, Uwe Kemm, Raymond Kober und Regina Weinmann, die jeweils ihre ausgewiesene berufliche Expertise zum Nutzen des Unternehmens einbringen.

Für den Aufsichtsrat gab es 2015 eine Nachwahl. Raymond Kober wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juni 2015 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, zum Aufsichtsrat gewählt. Die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats der CANCOM SE wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 25. Juni 2014 jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, gewählt.

Der Aufsichtsrat hat zur Wahrung seiner Aufgaben zwei Ausschüsse gebildet, einen Prüfungsausschuss sowie einen Nominierungsausschuss. Ihre Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Arbeitsprozesse stimmen mit den Anforderungen des Aktiengesetzes sowie des DCGK überein. Die Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der jeweiligen Ausschüsse.

Dem Prüfungsausschuss gehören die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Lothar Koniarski (Vorsitzender), Walter Krejci (stellvertretender Vorsitzender) und Uwe Kemm an. Der Vorsitzende, Dr. Lothar Koniarski, erfüllt die aktienrechtlichen Anforderungen aus § 100 Abs. 5 AktG, wonach mindestens ein unabhängiges Mitglied über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder der Abschlussprüfung verfügt. Auch verfügt dieser über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie internen Kontrollverfahren im

Sinne von Ziffer 5.3.2 DCGK. Der Prüfungsausschusses befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung sowie der Compliance.

Dem Nominierungsausschuss gehören die Aufsichtsratsmitglieder Walter Krejci (Vorsitzender), Dr. Lothar Koniarski (stellvertretender Vorsitzender) und Regina Weinmann an. Der Nominierungsausschuss schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vor. Die Wahlvorschläge sollen sich auch künftig unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat festgelegten Ziele hinsichtlich seiner Zusammensetzung in erster Linie am Wohl des Unternehmens orientieren. Auf eine angemessene Beteiligung von Männern und Frauen ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zur Geschlechterquote zu achten.

Für seine Arbeit hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben. Diese regelt insbesondere die Zusammenarbeit im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat ist darauf bedacht, seine Aufgaben mit der größtmöglichen Sorgfalt wahrzunehmen. Daher findet einmal im Jahr eine Effizienzprüfung seiner Tätigkeit statt, so auch im Geschäftsjahr 2015, die zum Ergebnis führte, dass der Aufsichtsrat effizient arbeitet.

In Anlehnung an Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK hat der Aufsichtsrat konkrete Ziele hinsichtlich seiner Zusammensetzung benannt, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenskonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Ziffer 5.4.2 DCGK, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Im Sinne der Kodexregelung müssen die Mitglieder des Aufsichtsrats insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Dabei können und sollen sich individuelle Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder untereinander ergänzen und somit in der Gesamtheit eine ordnungsgemäße und qualifizierte Überwachung des Vorstands sowie dessen beratende Begleitung gewährleisten.

Im Einzelnen strebt der Aufsichtsrat bei seiner Besetzung an:

Der internationalen Tätigkeit des Unternehmens soll angemessen Rechnung getragen werden. Auch bei künftigen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung strebt der Aufsichtsrat an, Kandidaten zu berücksichtigen, die aufgrund ihrer Herkunft, Ausbildung oder beruflichem Werdegang über besondere internationale Kenntnisse und Erfahrungen im Hinblick auf das Vertriebsgebiet der Gesellschaft verfügen.

Grundsätzlich soll kein Mitglied des Aufsichtsrats eine Organ- oder Beratungsfunktion bei einem wesentlichen Wettbewerber des Unternehmens wahrnehmen, es sei denn, dies liegt ausnahmsweise im Unternehmensinteresse. Der Aufsichtsrat ist bestrebt, potenzielle Interessenkonflikte unter anderem auch bei künftigen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung zu vermeiden. Sollten während der Amtszeit eines Aufsichtsratsmitglieds dennoch etwaige punktuelle oder dauerhafte Interessenkonflikte entstehen, werden bei deren Behandlung die Empfehlungen des DCGK berücksichtigt.

Nach Auffassung des Aufsichtsrats soll mindestens die Hälfte seiner satzungsmäßigen Mitglieder im Sinne der Ziffer 5.4.2 DCGK unabhängig sein. Ein Aufsichtsratsmitglied ist insbesondere dann nicht mehr als unabhängig im Sinne der vorbezeichneten Kodex-Ziffer anzusehen, wenn es in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann.

Durch die Festlegung einer Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder sollen zur Wahl in den Aufsichtsrat der CANCOM SE nur Kandidaten vorgeschlagen werden, die im Zeitpunkt der Wahl nicht älter als 70 Jahre sind.

Grundsätzlich teilt der Aufsichtsrat die Ansicht, dass im Aufsichtsrat auf eine möglichst sinnvolle Zusammensetzung des Gremiums und ausgewogene Mischung der verschiedenen Expertisen geachtet werden soll. Gleichzeitig ist der Aufsichtsrat der Auffassung, dass die Kompetenz und Leistungsfähigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern nicht in allen Fällen anhand der festzulegenden Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat bestimmt werden sollten und der Gesellschaft in Sonderfällen auch die Expertise von aufgrund ihrer Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat erfahrenen, insbesondere mit den Verhältnissen der Branche und der Gesellschaft vertrauten Persönlichkeiten zur Verfügung stehen soll. Dies vorausgeschickt, legt der Aufsichtsrat eine Regelgrenze für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat von 20 Jahren fest.

Die Vielfalt (Diversity) bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats soll sich insbesondere durch den unterschiedlichen beruflichen Werdegang und Tätigkeitsbereich sowie die unterschiedlichen Erfahrungshorizonte seiner Mitglieder widerspiegeln. Im Hinblick auf den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat wird auf die gesetzliche Festlegung von Zielgrößen verwiesen.

Die aktuelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats entspricht den vorbezeichneten Zielsetzungen.

Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sollen sich auch künftig unter Berücksichtigung dieser Ziele am Wohl des Unternehmens orientieren. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass dies in erster Linie erreicht werden kann, wenn bei der Besetzung der Positionen in erster Linie Wert auf die besondere Kompetenz und Qualifikation der Kandidaten gelegt wird.

2.3. Interessenkonflikte

Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Sie dürfen bei ihren Entscheidungen im Rahmen ihrer Tätigkeit weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen.

Entsprechend der Empfehlung in Ziffer 4.3.3 Satz 4 DCGK sind Vorstand und Aufsichtsrat zur Zustimmung des Aufsichtsrats zu wesentlichen Geschäften mit einem Vorstandsmitglied nahe stehenden Personen oder Unternehmungen übereingekommen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind gemäß der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat angehalten, etwaige Interessenkonflikte unverzüglich offen zu legen. Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung über eventuell aufgetretene Interessenkonflikte, die etwa aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können, und deren Behandlung.

Interessenskonflikte gab es im abgelaufenen Geschäftsjahr weder bei Vorstands- noch bei Aufsichtsratsmitgliedern. Detaillierte Informationen zu den bestehenden Mandaten der Organmitglieder in Aufsichtsräten oder ähnlichen Kontrollgremien anderer Gesellschaften befinden sich im Konzernanhang auf Seite 94.

2.4. Transparenz

CANCOM veröffentlicht alle kapitalmarktrelevanten Informationen und Unternehmensmeldungen zeitnah und regelmäßig auf der Internetseite der Gesellschaft. Ad hoc Mitteilungen und Corporate News werden zeitgleich in deutscher und englischer Sprache über ein weit gestreutes Verbreitungsnetzwerk verteilt.

Drei Mal im Geschäftsjahr berichtete CANCOM seinen Aktionären mittels der Quartalsfinanzberichte und einmalig im Rahmen des Geschäftsberichts über die Entwicklung des Unternehmens sowie über die Finanz-, Ertrags-, Vermögens- und Liquiditätslage des Konzerns. Auf der jährlichen Hauptversammlung, auf Investorenkonferenzen und Roadshows informierte CANCOM ebenfalls ausführlich und regelmäßig.

In einem Finanzkalender, der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht ist, erhalten die Aktionäre Informationen über wesentliche Veröffentlichungs- und IR-spezifische Veranstaltungstermine.

Der Aktienbesitz von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der CANCOM SE stellt sich zum 31. Dezember 2015 wie folgt dar:

Anzahl Aktien Anteil am Grundkapital
(Angaben gerundet)
100.000 0,7 %
Anteil am Grundkapital
(Angaben gerundet)
40.000 0,3 %
10.000 0,1 %
Anzahl Aktien

2.5. Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Den Konzernabschluss und die Zwischenberichte erstellt CANCOM nach den geltenden Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, den Jahresabschluss der CANCOM SE nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB).

Die Hauptversammlung am 18. Juni 2015 hat für das Geschäftsjahr 2015 die S&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Augsburg zum Abschlussprüfer gewählt. Der CANCOM Aufsichtsrat sowie sein Prüfungsausschuss und der Abschlussprüfer arbeiten eng zusammen, was den Informationsaustausch fördert und die Qualität der Abschlussprüfung steigert. Vor Unterbreitung des Wahlvorschlags an die Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat eine schriftliche Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt.

Der Abschlussprüfer berichtete dem Aufsichtsrat über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen und stand diesem für Fragen, deren Erörterung und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Er nahm an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss und der Sitzung des Prüfungsausschusses am 22. März 2016 sowie der Sitzung des Aufsichtsrats zur Bilanzfeststellung ebenfalls am 22. März 2016 teil.

II. VERGÜTUNGSBERICHT

Der Vergütungsbericht stellt die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder dar und erläutert die Struktur sowie die Höhe der Vorstandseinkommen und der Vergütung des Aufsichtsrats. Der Bericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und enthält Angaben nach den Erfordernissen des Deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie der International Financial Reporting Standards (IFRS). Der nachfolgende Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts sowie des Anhangs für den Konzern.

1. Vergütung des Vorstands

Die Festlegung und Überprüfung der Vorstandsvergütung und des Vergütungssystems für den Vorstand obliegt dem Aufsichtsratsplenum. Sie orientiert sich unter anderem an der Größe des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen Lage, des Erfolgs und der Zukunftsaussichten sowie an der Höhe der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen innerhalb und außerhalb der IT-Branche. Zusätzlich werden die Aufgaben und die persönliche Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds berücksichtigt als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Das System der Vorstandsvergütung bei CANCOM ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.

Das Vergütungssystem für den Vorstand wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 08. Juni 2011 gebilligt.

1.1. Komponenten der Vorstandsvergütung

Die Vergütung des Vorstands ist leistungsorientiert. Bei Herrn Klaus Weinmann und Herrn Rudolf Hotter setzt sie sich im Geschäftsjahr 2015 jeweils aus einer festen Vergütung (Grundvergütung) und einem variablen Bonus zusammen. Sie enthält keine aktienbasierten Vergütungskomponenten.

Die Vorstände waren im Geschäftsjahr 2015 nicht im Besitz von Bezugsrechten oder sonstigen aktienbasierten Vergütungen in Bezug auf Aktien der CANCOM SE. Es wurden keine Versorgungsleistungen gewährt.

Die feste Vergütung wird jeweils als monatliches Gehalt ausbezahlt. Die Bezahlung sowie die Höhe des variablen Bonus, der sich zur einen Hälfte aus einer, an der Zielerreichung orientierten kurzfristigen (Geschäftsjahr) sowie zur anderen Hälfte aus einer langfristigen Tantieme (für drei Geschäftsjahre) zusammensetzt, sind vom Grad des Erreichens des EBITDA-Planziels des CANCOM Konzerns im Geschäftsjahr 2015 abhängig. Die Höhe der jeweiligen Tantieme beträgt bei Herrn Klaus Weinmann 1,0 Prozent des erzielten EBITDA und bei Herrn Rudolf Hotter 0,5 Prozent des erzielten EBITDA. Die Tantiemenzahlung ist betragsmäßig nach oben im Geschäftsjahr begrenzt. Bei einer deutlichen Verschlechterung der Ergebnisse im Abrechnungszeitraum von jeweils drei Geschäftsjahren im Vergleich zu den jeweiligen Planzahlen als Referenzgröße ist der Vorstand zur ganzen oder teilweisen Rückzahlung erhaltener Tantiemenzahlungen verpflichtet (Malusregelung).

Für den Vorsitzenden des Vorstands Klaus Weinmann besteht in dessen Vorstandsvertrag eine Change-of-Control-Klausel. Diese besagt, dass der Vorstand im Falle eines Kontrollwechsels berechtigt ist, sein laufendes Vorstandsmandat innerhalb von neun Monaten nach Rechtswirksamkeit des Kontrollwechsels mit einer Frist von sechs Monaten niederzulegen und den Vertrag zu kündigen. Die Bezüge werden im Falle der Kündigung, unter Anrechnung auf eine Karenzentschädigung aus dem geänderten Wettbewerbsverbot, für die Dauer von zwei Jahren, höchstens aber für die Restlaufzeit des Mandates, von der Gesellschaft ausbezahlt. Für den Fall der Beendigung des Anstellungsvertrags durch Kündigung oder Ablauf ist in den Vorstandsverträgen die Zahlung einer Abfindung sowie eine Entschädigung aufgrund des Wettbewerbsverbots geregelt. Für den Fall der vorzeitigen einvernehmlichen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund sehen die Vorstandsverträge eine Ausgleichszahlung vor, deren Höhe auf maximal zwei Jahresvergütungen begrenzt ist. Beträgt die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags weniger als zwei Jahre, ist die Abfindung zeitanteilig zu berechnen. Als Abfindung ist in diesem Fall mindestens eine Jahresvergütung zu zahlen. Die Höhe der Jahresvergütung bestimmt sich nach der Summe aus Festgehalt und Tantieme ohne Sachbezüge und Nebenleistungen für das letzte volle Geschäftsjahr vor dem Ende des Anstellungsvertrags. Falls diese Bezüge für das bei Ende des Anstellungsvertrags laufende Geschäftsjahr voraussichtlich wesentlich höher oder niedriger ausfallen werden als für das letzte volle Geschäftsjahr, wird der Aufsichtsrat nach billigem Ermessen über eine Anpassung des als Jahresvergütung anzusetzenden Betrags entscheiden.

1.2. Gesamtübersicht der Vorstandsvergütung

Aufgrund der vorgenannten Festsetzung des Aufsichtsrats ergibt sich für das Geschäftsjahr 2015 eine Gesamtvergütung des Vorstands in Höhe von 2.617 T€ (Vj. 2.442 T€). Der nachfolgende Ausweis der für das Geschäftsjahr 2015 gewährten Vergütung berücksichtigt zusätzlich zu den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen auch die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. So wird zur Darstellung die vom Kodex empfohlene Mustertabelle zum Ausweis des Werts der gewährten Zuwendungen für das Berichtsjahr verwendet. Während des Geschäftsjahres wurde im Zuge der Neubestellung von Herrn Rudolf Hotter zum Mitglied des Vorstands eine Änderung der jährlichen Festvergütung auf 425 T€ vorgenommen. Für die einzelnen Mitglieder des Vorstands wurde die in der folgenden Tabelle dargestellte Vergütung für das Geschäftsjahr 2015 gewährt (individualisierte Angaben, gerundet):

Gewährte Zuwendungen
(in Euro)
Klaus Weinmann
Vorsitzender des Vorstands
Rudolf Hotter
Mitglied des Vorstands
2014 2015 2015 (Min) 2015 (Max) 2014 2015 2015 (Min) 2015 (Max)
Festvergütung 554.019 574.107 574.107 574.107 363.230 407.798 407.798 407.798
Nebenleistungen1) 19.443 1.696 1.696 1.696 4.935 2.850 2.850 2.850
Summe 573.463 575.803 575.803 575.803 368.165 410.648 410.648 410.648
Einjährige variable Vergütung 500.000 500.000 0 500.000 250.000 315.349 0 315.349
Mehrjährige variable Vergütung2) 500.000 500.000 0 500.000 250.000 315.349 0 315.349
Zielerreichung abhängig vom Grad des Errei
chens des EBITDA-Planziels im Berichtsjahr
sowie der vergangenen drei Geschäftsjahre
500.000 500.000 0 500.000 250.000 315.349 0 315.349
Summe 1.573.463 1.575.803 575.803 1.575.803 868.165 1.041.346 410.648 1.041.346
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 1.573.463 1.575.803 575.803 1.575.803 868.165 1.041.346 410.648 1.041.346

1.3. Zufluss

Die nachfolgende Tabelle weist den Zufluss im bzw. für das Geschäftsjahr 2015 aus Festvergütung, Nebenleistungen, einjähriger variabler Vergütung sowie mehrjähriger variabler Vergütung, differenziert nach den jeweiligen Bezugsjahren, und Versorgungsaufwand aus. Abweichend von der vorstehend dargestellten,

für das Geschäftsjahr 2015 gewährten, mehrjährigen variablen Vergütung beinhaltet diese Tabelle den tatsächlichen Wert aus in Vorjahren gewährten und im Berichtsjahr zugeflossenen, mehrjährigen variablen Vergütungen.

Zufluss
(in Euro)
Klaus Weinmann
Vorsitzender des Vorstands
Rudolf Hotter
Mitglied des Vorstands
2014 2015 2014 2015
Festvergütung 554.019 574.107 363.230 407.798
Nebenleistungen1) 19.443 1.696 4.935 2.850
Summe 573.463 575.803 368.165 410.648
Einjährige variable Vergütung 333.773 500.000 166.886 250.000
Mehrjährige variable Vergütung2) 333.773 500.000 166.886 250.000
Zielerreichung abhängig vom Grad des Erreichens des EBITDA-Planziels
im Berichtsjahr sowie der vergangenen drei Geschäftsjahre
333.773 500.000 166.886 250.000
Summe 1.241.008 1.575.803 701.937 910.648
Versorgungsaufwand 0 0 0 0
Gesamtvergütung 1.241.008 1.575.803 701.937 910.648

1) Die Nebenleistungen enthalten die Kosten für beziehungsweise den geldwerten Vorteil von Nebenleistungen wie die Bereitstellung von Dienstwagen sowie Zuschüsse zu Versicherungen.

2) Die Abhängigkeit der Tantieme von der langfristigen wirtschaftlichen Entwicklung des CANCOM Konzerns folgt aus der Verpflichtung des Vorstands zur ganzen oder teilweisen Rückzahlung erhaltener Tantiemezahlungen bei einer deutlichen Verschlechterung der Ergebnisse im Abrechnungszeitraum von jeweils drei Geschäftsjahren im Vergleich zu den jeweiligen Planzahlen als Referenzgröße.

2. Vergütung des Aufsichtsrats

Die ordentliche Hauptversammlung vom 21. Juni 2012 hat die Vergütung des Aufsichtsrats beschlossen. Diese ist in § 13 der aktuell gültigen Satzung für die CANCOM dem Grunde nach niedergelegt und durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2012 der Höhe nach bestimmt. Die Aufsichtsratsvergütung ist als reine Festvergütung ausgestattet. Der stellvertretende Vorsitz und der Vorsitz werden bei der Höhe der Vergütung gesondert berücksichtigt.

2.1. Komponenten der Aufsichtsratsvergütung

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für seine Aufsichtsratstätigkeit eine feste jährliche Vergütung, die von der Hauptversammlung festgelegt wird und so lange gültig bleibt, bis die Hauptversammlung eine Änderung beschließt. Nach dem Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2012 wird ein Betrag von 20.000 Euro gewährt. Der stellvertretende Vorsitzende erhält das Zweifache, der Vorsitzende das Vierfache der festen jährlichen Vergütung. Daneben wird ein Sitzungsgeld von 1.000 Euro je Aufsichtsratsmitglied gewährt. Für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats beträgt das Sitzungsgeld 2.000 Euro. Besteht die Mitgliedschaft nicht ein ganzes Jahr, erhält das jeweilige Mitglied die Vergütung zeitanteilig.

Die Gesellschaft erstattet den Mitgliedern des Aufsichtsrats die mit der Wahrnehmung des Amtes unmittelbar verbundenen Aufwendungen. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrats berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen und dieses Recht ausüben.

Für die Tätigkeit in einem Ausschuss erhalten die Ausschussmitglieder folgende Vergütung: Die Aufsichtsräte erhalten als Mitglied des Nominierungsausschusses sowie als Mitglied des Prüfungsausschusses eine einmalige jährliche Vergütung. Mitgliedern des Nominierungsausschusses wird eine Vergütung in Höhe von 1.000 Euro, dem Ausschussvorsitzenden wird eine Vergütung in Höhe von 2.000 Euro gewährt. Mitgliedern des Prüfungsausschusses wird eine Vergütung in Höhe von 2.000 Euro, dem Ausschussvorsitzenden wird eine Vergütung in Höhe von 4.000 Euro gewährt. Besteht die Mitgliedschaft nicht ein ganzes Jahr, erhält das jeweilige Mitglied die Vergütung zeitanteilig.

2.2. Gesamtübersicht der Aufsichtsratsvergütung

Für die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats wurde folgende Vergütung für das Geschäftsjahr 2015 festgesetzt (Angaben gerundet):

Die Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden Walter Krejci beträgt 90 T€ (Vj. 65 T€). Die Vergütung des stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Lothar Koniarski beträgt 46 T€ (Vj. 39 T€). Die Vergütungen der übrigen Aufsichtsratsmitglieder betragen für Regina Weinmann 25 T€ (Vj. 25 T€), Uwe Kemm 25 T€ (Vj. 16 T€), Dominik Eberle 24 T€ (Vj. 15 T€) sowie Raymond Kober 13 T€ (Vj. 0). Insgesamt beträgt die Vergütung des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2015 223 T€ (Vj. 226 T€).

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden weder Kredite noch Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.

3. D&O Versicherung

Die Gesellschaft hat zu Gunsten des Vorstands, des Aufsichtsrats und leitender Mitarbeiter eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Vorstands-, Aufsichtsrats- und Leitungstätigkeit abdeckt. In der D&O-Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat wurde ein Selbstbehalt vereinbart.

III. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB ist auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Sie beinhaltet eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen, die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG, relevante Angaben zu wesentlichen Unternehmensführungspraktiken sowie die Festlegungen nach § 76 Abs. 4 AktG und § 111 Abs. 5 AktG und die Angabe, ob die festgelegten Zielgrößen während des Bezugszeitraums erreicht worden sind.

München, im März 2016

CANCOM SE

CANCOM am Kapitalmarkt

Entwicklung des deutschen Aktienmarktes

Der DAX hat das Aktienjahr 2015 mit circa 10.700 Punkten und einer Performance von acht Prozent gegenüber dem Vorjahr beendet. Bei zum Teil starken Schwankungen sorgten auch die expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank und das niedrige Zinsniveau weiterhin für Rückenwind am deutschen Aktienmarkt. Nachdem der deutsche Leitindex im späten Frühjahr sein Jahreshoch bei 12.374 Punkten erreicht hatte, folgten über die zweite Jahreshälfte unter anderem durch aufkommende Sorgen über die nachlassende Nachfrage in China Rückschläge bis auf ein Tief von 9.427 Punkten im September. Danach kletterte der DAX bis Anfang Dezember auf 11.382 Zähler, um bis Mitte Dezember erneut auf fast 10.000 Punkte zurückzufallen und schließlich bei 10.743 Punkten zu schließen. Der TecDAX machte im Jahresverlauf über 400 Zähler gut und endete mit einem Plus von rund 32 Prozent bei einem Schlusskurs von 1.830 Punkten.

Entwicklung der CANCOM Aktie

Die CANCOM Aktie startete mit einem Eröffnungskurs von 35,40 Euro ins neue Börsenjahr und stieg bis Mitte April auf ihren bis dato höchsten Stand seit Börseneinführung von 41,32 Euro. Nach einem Rücksetzer auf 30,56 Euro im Juni erholte sich die Aktie im Juli wieder bis zu einem Kurs von 37,05 Euro, sank dann aber erneut bis auf ihr Jahrestief bei 29,13 Euro Anfang September. Im vierten Quartal erholte sich der Kurs deutlich und entwickelte sich bis zum Jahresende auf seinen Höchststand von 43,73 Euro am 30. Dezember. Im TecDAX Ranking der Deutschen Börse wird CANCOM zum 31.12.2015 gemessen an der Marktkapitalisierung auf Rang 20 geführt. Gemessen am Handelsvolumen hat CANCOM im Jahresverlauf den 13. Rang behauptet.

KENNZAHLEN UND HANDELSDATEN DER CANCOM AKTIE (WKN 541910)

2015 2014
Kurs Jahresbeginn 36,26 30,72
Kurs Jahresende 43,73 35,48
Höchstkurs 43,73 39,48
Tiefstkurs 29,13 25,50
Performance - absolut +7,47 +4,76
Performance - relativ % +20,60 +15,49
Marktkapitalisierung Jahresende Mio. € 649,6 528,7
Durchschnittlicher Umsatz je Handelstag* Stück 128.523 132.159
Durchschnittlicher Umsatz je Handelstag* 4.583.608 4.375.278
Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen (unverwässert) 1,99 1,27
Ausstehende Aktien per 31.12. Stück 14.879.574 14.879.574

Kursdaten Xetra-Schlusskurse * alle deutschen Börsen

Börsensegment Prime Standard Indexzugehörigkeit TecDAX, HDAX Designated Sponsorship Oddo Seydler Bank AG

JAHRESCHART DER CANCOM AKTIE (WKN 541910)

Aktionärsstruktur

CANCOMs Aktionärsstruktur ist international und besteht aus Institutionellen Investoren wie Privatanlegern. Wir veröffentlichen Mitteilungen zu bedeutenden Stimmrechtsanteilen auf unserer Internetseite.

RESEARCH COVERAGE

Hauck & Aufhäuser Research GmbH
Warburg Research
Commerbank AG
Baader Bank / Helvea
Bankhaus Lampe
Bankhaus Metzler

79,49 5,04 4,87 9,93 0,67 Freefloat 79,49 % Allianz Global Investors GmbH* 9,93 % Ameriprise International Holdings GmbH* 5,04 % Allianz Global Investors Luxembourg S.A.* 4,87 % Klaus Weinmann 0,67 % * gem. uns vorliegender Stimmrechtsmitteilung

AKTIONÄRSSTRUKTUR ZUM 31.12.2015 (IN %)

Dividende

CANCOMs bisherige Dividendenpolitik entspricht einer Ausschüttungsquote zwischen 30 und 50 % des Nachsteuerergebnisses als angestrebtes Ziel des Vorstands. In Zukunft soll die Dividendenstrategie die Wachstumsstrategie des Unternehmens unterstützen, die primäres Ziel des Vorstandes vor Dividendenkontinuität ist. Der Vorstand sieht im IT-Umfeld vielversprechende Wachstumsmöglichkeiten, insbesondere im Bereich Cloud Computing, und bevorzugt daher, künftige Gewinne vorrangig zur Finanzierung des Wachstums und der Weiterentwicklung des Geschäftes einzusetzen. Dies soll im Interesse einer langfristigen Steigerung des Unternehmenswertes und damit auch im Interesse der Aktionäre erfolgen. Für das Geschäftsjahr 2015 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine Dividende in Höhe von 50 Cent je Aktie vor.

Die Anzahl dividendenberechtigter Aktien beträgt 16.367.531. Daraus ergibt sich eine Ausschüttungssumme für das Geschäftsjahr 2015 von 8,2 Mio. Euro.

Wandelschuldverschreibung

CANCOM hat im März 2014 eine Wandelschuldverschreibung (WKN: A11QF3) in Höhe von 45 Mio. Euro mit einer Laufzeit bis März 2019 begeben. Die Wandelschuldverschreibungen sind in rund 1 Mio. neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der CANCOM SE wandelbar. Dabei ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Der Wandlungspreis beträgt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 42,4948 Euro.

American Deposit (ADR) Programm in den USA

Die CANCOM SE unterhält in den USA ein gesponsertes Level 1 American Depositary Receipt (ADR) Programm. ADRs sind auf US Dollar lautende Wertpapiere, die in den USA stellvertretend für die zugrunde liegenden Aktien gehandelt werden und die es US-amerikanischen Investoren ermöglichen, die an der Frankfurter Wertpapierbörse notierenden Inhaber-Stammaktien der CANCOM SE am US Markt indirekt zu kaufen.

Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung der CANCOM SE fand am 18. Juni 2015 in München statt. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft begrüßten zahlreiche Aktionäre und ihre Vertreter, die 39,72 Prozent vom Grundkapital repräsentierten. Die hohe Zustimmung bei allen Tagesordnungspunkten dokumentierte das hohe Vertrauen in das CANCOM Management.

Investor und Public Relations – Kommunikation mit dem Kapitalmarkt

CANCOM legt großen Wert auf eine aktive, offene und transparente Finanzkommunikation.

Der aktuelle Internetauftritt ist für CANCOM genauso wichtig wie die persönliche Kontaktpflege zu Aktionären, Investoren, Analysten sowie der Wirtschafts- und Fachpresse. So hatte CANCOM im Geschäftsjahr 2015 auf Roadshows im In- und Ausland, Investorenkonferenzen, diversen Kapitalmarktveranstaltungen, in persönlichen Terminen und Telefonkonferenzen zahlreiche Gesprächskontakte.

Aktuelle Informationen rund um die CANCOM Aktie finden sich auf unserer Webseite www.cancom.de im Bereich Investor Relations.

Zusammengefasster Lagebericht der CANCOM SE und des Konzerns der CANCOM Gruppe

für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015

1. Grundlagen des Konzerns

Der CANCOM Konzern ist einer der führenden Anbieter für IT-Infrastruktur und IT-Services in Deutschland und Österreich. Mit einer dezentralen Vertriebs- und Servicestruktur und zentralen Diensten unter anderem im Bereich Finanzen, Einkauf, Lager/ Logistik, Marketing und Produktmanagement sowie Human Resources bestehen schlagkräftige organisatorische Voraussetzungen für ein nachhaltig profitables Wachstum. Der Konzern unterhält Tochtergesellschaften in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA sowie eine Repräsentanz in Brüssel (Belgien).

Struktur der CANCOM Gruppe

Innerhalb der CANCOM Gruppe übernimmt die CANCOM SE (im Folgenden "CANCOM") mit Sitz in München die zentrale Finanzierungs- und Managementfunktion für die von ihr gehaltenen Beteiligungen.

Die Struktur der CANCOM Gruppe gewährleistet eine hohe Effizienz in der Steuerung und Führung des Konzerns und ermöglicht eine effektive Unterstützung der operativen Einheiten durch die zentralen Geschäftsbereiche und spezialisierten Fachvertriebe/Competence Center.

Geschäftsfelder

Das Geschäftssegment Cloud Solutions beinhaltet die Gesellschaften PIRONET NDH Datacenter AG & Co. KG, PIRONET Enterprise Solutions GmbH, Pironet NDH Aktiengesellschaft, zuzüglich den dem Segment Cloud Solutions zuzuordnenden Bereich der CANCOM GmbH sowie den dem Segment Cloud Solutions zuzuordnenden Bereich der CANCOM DIDAS GmbH. Dieses Geschäftssegment beinhaltet das Cloud und Shared Managed Services Geschäft der CANCOM Gruppe inklusive den Projekten zugeordnete Cloud Hardware, Software und Dienstleistungsgeschäfte. Das Leistungsangebot umfasst Analyse, Beratung, Lieferung, Implementierung und Services und bietet Kunden damit die notwendige Orientierung und Betreuung für die Transformation ihrer traditionellen Unternehmens-IT in die Cloud. Im Rahmen des Dienstleistungsangebots ist der CANCOM Konzern in der Lage, mit skalierbaren Cloud und Managed Services – insbesondere Shared Managed Services – den Komplett- oder Teilbetrieb der IT für die Kunden zu übernehmen. Dem Cloudvertrieb zuordenbare Vertriebskosten sind im Segment enthalten. Das Cloud Geschäft profitiert darüberhinaus von Synergien mit dem allgemeinen CANCOM Vertrieb und Marketing, dessen Kosten dem Berichtssegment IT Solutions zugeordnet werden. Infolge des Verkaufs des Bereichs Content Management der Pironet NDH Aktiengesellschaft hat der Pironet Teilkonzern in den fortzuführenden Bereichen nur noch Bereiche aus dem Segment Cloud Solutions. Sachgerecht werden daher die zentralen Einheiten der Pironet NDH Aktiengesellschaft komplett dem Bereich Cloud Solutions zugeordnet. Das Vorjahr wurde entsprechend der Regelungen des IFRS 8 ebenfalls vollständig umgegliedert.

Das Geschäftssegment IT Solutions beinhaltet die Gesellschaften CANCOM GmbH, CANCOM Computersysteme GmbH, CANCOM a + d IT solutions GmbH, CANCOM (Switzerland) AG, NSG ICT Service GmbH (vormals CANCOM NSG GmbH), NSG GIS GmbH (vormals CANCOM NSG GIS GmbH), CANCOM SCS GmbH (vormals CANCOM NSG SCS GmbH), CANCOM ICP GmbH (vormals CANCOM NSG ICP GmbH), CANCOM on line GmbH, Cancom on line B.V.B.A., Pirobase Imperia GmbH (vormals Imperia AG, bis 30.06.2015), Xerabit GmbH, CANCOM physical infrastructure GmbH, acentrix GmbH (bis 31.03.2015), CANCOM, Inc., HPM Incorporated, Verioplan GmbH abzüglich den dem Segment Cloud Solutions zuzuordnenden Bereich der CANCOM GmbH zuzüglich den dem Segment IT Solutions zuzuordnenden Bereich der CANCOM DIDAS GmbH. Mit diesem Geschäftssegment bietet die CANCOM Gruppe eine umfassende Betreuung rund um IT-Infrastruktur und –Anwendungen. Es umfasst die IT-Strategieberatung, Projektplanung und –durchführung, Systemintegration, die IT-Beschaffung über eProcurement Services oder im Rahmen von Projekten sowie professionelle IT-Services und Support.

Tätigkeitsschwerpunkte und Absatzmärkte

Die zu den größten herstellerunabhängigen IT-Systemhäusern Deutschlands zählende CANCOM Gruppe versteht sich als IT-Architekt, Systemintegrator und Managed Services Provider. Als Komplettlösungsanbieter steht neben dem Vertrieb von Hardund Software namhafter Hersteller vor allem die Erbringung von IT-Dienstleistungen im Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit. Zum IT-Dienstleistungsangebot zählen u. a. IT-Consulting (Beratung), das Design von IT-Architekturen und IT-Landschaften, die Konzeption und Integration von IT-Systemen sowie deren Betrieb, von einzelnen Teilaufgaben (Outtasking) bis hin zum kompletten Outsourcing des IT-Betriebs.

Der Kundenkreis der CANCOM Gruppe umfasst entsprechend vor allem gewerbliche Endanwender, angefangen bei kleinen und mittleren Unternehmen bis hin zu Großunternehmen und Konzernen sowie Öffentliche Auftraggeber. In geografischer Hinsicht betreibt der CANCOM Konzern Geschäftsaktivitäten vornehmlich in Deutschland und Österreich sowie in den USA.

Zur Strategie gehört die Fokussierung auf profitable und wachstumsstarke Marktsegmente wie ganzheitliche IT-Lösungen, Consulting und Managed Services sowie auf führende IT-Trends wie Cloud Computing, Mobility, Communication & Collaboration und Security. Außerdem zählen gezielte Akquisitionen zur Wachstumsstrategie des Konzerns.

Wettbewerbsposition

Laut Statistischem Bundesamt besteht die IKT-Branche (Informations- und Kommunikationstechnologie) in Deutschland aus ungefähr 80.000 Unternehmen, die sich allerdings in Bezug auf die Größe und/oder das Leistungsspektrum unterscheiden. Zu den großen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter zählen etwa 160 Unternehmen. Darunter erwirtschaften wiederum nur acht IT-Systemhäuser (u.a. CANCOM) mehr als 250 Millionen Euro Umsatz.

Das Gesamtvolumen des deutschen IT-Marktes im Jahr 2015 wird vom Branchenverband BITKOM mit 80,4 Mrd. Euro angegeben. Mit einem inländischen Jahresumsatz von 845,2 Mio. Euro beläuft sich der Marktanteil der CANCOM Gruppe demnach aktuell auf rund ein Prozent. Die drei größten deutschen IT-Systemhäuser im aktuellen ChannelPartner/COMPUTERWOCHE Ranking (CANCOM auf Rang 3) nehmen einen Marktanteil von rund fünf Prozent ein. Den Rest adressieren unter anderem Technologiehersteller sowie kleinere und mittlere, überwiegend regional tätige Unternehmen. Dies spiegelt den sehr fragmentierten deutschen IT-Markt wider.

Erläuterung des unternehmensintern eingesetzten Steuerungssystems

Zur Steuerung und Überwachung der Entwicklung der einzelnen Tochtergesellschaften und der Berichtssegmente analysiert CANCOM u. a. monatlich deren Umsatz, Rohertrag, betriebliche Aufwendungen und Betriebsergebnis und vergleicht diese Kennzahlen mit der ursprünglichen Planung sowie mit dem quartalsweise zu erstellenden Forecast. Darüber hinaus werden zur Unternehmenssteuerung regelmäßig externe Indikatoren wie Inflationsraten, Zinsniveau, allgemeine Konjunkturentwicklung und Entwicklung der IT-Branche sowie Prognosen hierzu herangezogen sowie Erkenntnisse und Signale des konzernweiten Risikofrüherkennungssystems berücksichtigt. Hierzu verweisen wir auch auf die Ausführungen im Chancen- und Risikobericht.

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten

Innovationen sind für die wirtschaftliche Dynamik und das Wachstum von großer Bedeutung. Als Dienstleistungs- und Handelsunternehmen betreibt CANCOM keine Forschungsaktivitäten. Entwicklungsleistungen fokussieren z. B. auf Softwarelösungen, Applikationen oder Architekturen in den IT-Trendbereichen wie Cloud Computing, Virtualisierung, mobile Lösungen, IT-Security sowie Shared Managed Services und finden nur in eingeschränktem Umfang und vornehmlich für eigene Zwecke statt. Cloud Computing bietet enorme Vorteile für die Unternehmens-IT, die Unternehmensführung sowie die Mitarbeiter, und damit für das gesamte Unternehmen. Die User profitieren vor allem durch die zentrale Bereitstellung von Anwendungen und den orts-, zeit- und geräteunabhängigen Zugriff auf Unternehmensdaten. Im Berichtszeitraum erfolgte die Weiterentwicklung der eigenen IT-Architekturplattform CANCOM AHP Enterprise Cloud sowie Anpassungen (Customizing) für eigengenutzte Unternehmenssoftware.

Umweltbericht

Als IT-Handels- und Dienstleistungsunternehmen ist es CANCOMs Ziel, die Produkte und Dienstleistungen in exzellenter Qualität und zu einem attraktiven Preis, aber auch so umweltfreundlich wie möglich anzubieten. CANCOM legt daher großen Wert auf einen schonenden Umgang mit vorhandenen Ressourcen. Mit innovativen Lösungen und Angeboten im Rahmen des gesamten Produkt- und Dienstleistungsportfolios leistet CANCOM einen professionellen Beitrag zur umwelt- und ressourcenschonenden Nutzung von IT über deren gesamten Lebenszyklus. CANCOM bietet seinen Kunden zum Beispiel die Vorteile moderner, energieeffizienter Rechenzentren, die nicht nur aus ökologischer Sicht Nutzen stiften, sondern auch in erheblichem Maße Einsparungen bei den Energiekosten eines Unternehmens bewirken. Auch durch den Einsatz von modernen und intelligenten Systemen im Bereich Communication & Collaboration wie zum Beispiel Video- oder Webkonferenzlösungen lassen sich Ressourcen schonen. Die infolgedessen verringerte Reisetätigkeit der Mitarbeiter führt neben der Prozessoptimierung und enormen Kosteneinsparungen somit auch zu weniger CO2-Emissionen.

CANCOM ist Mitglied im UN Global Compact und unterstützt damit die Prinzipien des Global Compact, die neben Menschenrechten, Arbeitsnormen und Korruptionsbekämpfung auch den Bereich Umweltschutz abdecken.

2. Wirtschaftsbericht

Entwicklung der Gesamtwirtschaft

Trotz zahlreicher bedeutender internationaler Ereignisse, Krisen und Spannungen ist die deutsche Wirtschaft im vergangenen Jahr weiter gewachsen. Das Bruttoinlandsprodukt stieg nach Angaben des Statistischen Bundesamts in 2015 um 1,7 Prozent gegenüber einem Plus von 1,5 Prozent in 2014. Für Impulse sorgten vor allem die privaten Verbraucher mit stabilen Konsumausgaben und die staatlichen Ausgaben des Bundes. Eine positive Entwicklung zeigten aber auch die Unternehmensinvestitionen und -exporte.

Bruttoinlandsprodukt 2015*
(reale Veränderung zum Vorjahr in %)
Deutschland + 1,7
Euroland + 1,5
USA + 2,4
Welt + 3,1

* Prognose: Deutsche Bank Research, 18.02.2016

Die Inflationsrate ist in 2015 gegenüber dem Vorjahreszeitraum zwar leicht gestiegen, aber dennoch auf einem niedrigen Niveau angesichts weiterhin niedriger Energiepreise.

Der EUR/USD-Wechselkurs startete noch mit einem Kurs von 1,20 in das Jahr 2015 und verlor dann weiter deutlich an Wert bis auf seinen Tiefstand im März bei 1,05. Zum Jahresende lag der EUR/ USD-Wechselkurs bei rund 1,10.

Der Leitzins im Euroraum wurde von der Europäischen Zentralbank (EZB) seit September 2014 bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Lageberichts auf seinem historischen Tiefstand bei 0,05 Prozent belassen. Die US-Notenbank hat im Dezember 2015 erstmals seit neun Jahren den Leitzins für den US-Dollar wieder angehoben, und zwar von 0,25 Prozent auf 0,5 Prozent.

Der Arbeitsmarkt entwickelte sich anhaltend positiv. Die Erwerbstätigkeit und der Beschäftigungstrend blieben in 2015 deutlich aufwärtsgerichtet.

Die Entwicklung des IT-Marktes

Das Jahr 2015 ist für den IT-Sektor insgesamt gut verlaufen. Nach den neuesten Prognosen des Bundesverbandes Informationswirtschaft Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) verzeichnete der deutsche IT-Markt in 2015 ein Wachstum von 3,5 Prozent. Im Einzelnen wuchs der Bereich IT-Hardware um 2,8 Prozent, der Bereich IT-Software um 5,4 Prozent und der Bereich IT-Services um 3,0 Prozent.

** Prognose: BITKOM, Oktober 2015

Nach Einschätzung der European Information Technology Observatory (EITO) soll der globale IT-Markt 2015 geschätzt um 3,1 Prozent gewachsen sein. Für die EU-Staaten erwartet EITO, dass die Ausgaben für IT-Hardware und -Dienstleistungen sowie Software in 2015 um 2,1 Prozent gestiegen sind.

Auswirkungen auf die CANCOM Gruppe

Der CANCOM Vorstand erwartete im vergangenen Jahr bei konstanter IT-Nachfrage für das Geschäftsjahr 2015 ein weiteres Unternehmenswachstum bei verbesserten Ergebniskennzahlen. Die Prognose für das Geschäftsjahr 2015 sah beim Konzernrohertrag und Konzern-EBITDA ebenfalls eine weitere Steigerung vor. Dabei ging der Vorstand davon aus, dass das Wachstum des Konzern-EBITDA durch einen verbesserten Produkt-Mix über dem organischen Umsatzwachstum liegen sollte.

Die CANCOM Gruppe konnte im Geschäftsjahr 2015 bezogen auf den Konzernumsatz von 932,8 Mio. Euro ein Plus von 12,5 Prozent gegenüber 828,9 Mio. Euro im Vorjahr erzielen und damit deutlich stärker wachsen als der deutsche IT-Markt, der ein Wachstum von 3,5 Prozent verzeichnete. Dabei entfiel in 2015 ein Umsatzanteil von 32,9 Mio. Euro auf in den Geschäftsjahren 2014 oder 2015 akquirierte Unternehmen, die gleichermaßen vom Konzernverbund profitierten und ihr Geschäft dadurch ausbauen konnten. Das heißt, durch die Integration und Zusammenführung der Konzerneinheiten wurden marktseitig Synergien gehoben. Organisch wuchs der Konzern im abgelaufenen Geschäftsjahr um 8,6 Prozent. Das Wachstum im Konzern ist im Wesentlichen auf die anhaltende Nachfrage nach innovativen, zukunftsfähigen und ganzheitlichen IT-Lösungen zurückzuführen, die die Entwicklung beider Geschäftssegmente positiv beeinflusste. Gerade durch die fortschreitende Digitalisierung und Vernetzung der Wirtschaft und der damit verbundenen, zunehmenden Komplexität können Anbieter wie CANCOM, die über entsprechende, einschlägige Kompetenzen und Erfahrung verfügen, profitieren.

Der Konzernrohertrag und das Konzern-EBITDA steigerten sich mit einem Plus von 6,4 Prozent bzw. 22,3 Prozent teils deutlich gegenüber den Vorjahreswerten. Die Konzernprofitabilität konnte mit einer EBITDA-Marge von 6,8 Prozent weiter verbessert werden. Vor allem das Dienstleistungsgeschäft im High Skill Bereich wirkte sich positiv auf die Ergebnisentwicklung aus. Aufgrund der zunehmenden Komplexität zum Beispiel in Bezug auf IT-Landschaften oder Anforderungen treten beratungsintensive Themen in den Fokus. Gleichzeitig werden die nachgefragten Services zunehmend anspruchsvoller und höherwertiger. CANCOM hat die Mitarbeiterstruktur im Konzern daher weiter in Richtung höher qualifizierter und entsprechend zertifizierter Mitarbeiter entwickelt. Rohertrag und EBITDA pro Mitarbeiter verbesserten sich in 2015 jeweils weiter. Zu einer Verstärkung der personellen Ressourcen unter anderem im Bereich anspruchsvoller Datacenter Lösungen und Services hat die neu akquirierte Xerabit GmbH beigetragen.

CANCOM strebt an, sich bei seinen Kunden als Trusted Advisor zu positionieren und komplette IT-Lösungen nach dem Motto "Alles aus einer Hand" zu liefern. Im Geschäftssegment IT Solutions konnten durch den Fokus auf ganzheitlichen Lösungsvertrieb aus Consulting, Integration und Services attraktive Ergebnismargen erzielt werden. Im Geschäftssegment Cloud Solutions wurde durch den Ausbau der Cloud und Shared Managed Services ein Wachstum der wiederkehrenden Umsätze erzielt. In Folge fiel die Profitabilität auf Konzernebene und innerhalb der beiden Geschäftssegmente IT Solutions bzw. Cloud Solutions konstant hoch bzw. weiter verbessert aus.

Der digitale Wandel und die Veränderungen innerhalb der IT-Branche bedingen in vielen Unternehmen eine Neuausrichtung und Weiterentwicklung bestehender Geschäftsmodelle. Mit der Verbreitung und Nutzung von Cloud Computing verlagern sich die zu erbringenden IT-Services zunehmend ins Rechenzentrum. Das bedeutet, dass die Anforderungen in Bezug auf Qualität und Fähigkeit (Skill Level) der Mitarbeiter, die diese höherwertigen IT-Services erbringen, steigen. CANCOM legt den Fokus auf profitables Geschäft im traditionellen IT-Umfeld und forciert den Rückzug aus wachstumsschwachen oder rückläufigen Bereichen. Infolge dessen wurden auch im Geschäftsjahr 2015 entsprechende Restrukturierungsmaßnahmen in den Konzerneinheiten umgesetzt.

Um die eigene Marktposition zu stärken oder Größenvorteile und Synergien zu nutzen, tätigt CANCOM unter anderem gezielte Akquisitionen. So kam dem Konzern das fragmentierte Marktumfeld innerhalb der IT-Branche auch im Geschäftsjahr 2015 zu Gute. Mit der Akquisition der Xerabit GmbH, einem Beratungsund IT-Systemhaus im Bereich Rechenzentrum mit namhaften Enterprise-Kunden, erweitert der CANCOM Konzern sein Consulting-Know-How im hochwertigen Datacenterumfeld sowie die Kundenbasis in Bezug auf Großkunden/Konzerne.

Für das Geschäftssegment IT Solutions ist die erwartete positive Entwicklung im Berichtsjahr 2015 in Bezug auf Umsatz- und EBITDA-Wachstum aus Sicht des Vorstands erreicht. Sowohl für das Geschäftssegment Cloud Solutions als auch den Konzern insgesamt ist die erwartete positive Entwicklung im Berichtsjahr 2015 in Bezug auf Umsatz-, Rohertrags- und EBITDA-Wachstum aus Sicht des Vorstands erreicht.

Wichtige Vorkommnisse und Investitionen

CANCOM optimiert regelmäßig seine Unternehmensstruktur, um die Position in bestehenden Märkten zu sichern und auszubauen und um neue Märkte zu erschließen. Im Folgenden werden die wesentlichen Ereignisse für den Geschäftsverlauf sowie weitere wichtige Vorkommnisse und Investitionen im Geschäftsjahr 2015 erläutert:

• Am 20.05.2015 hat die mehrheitlich zum Konzernverbund gehörende Gesellschaft Pironet NDH Aktiengesellschaft einen Vertrag über den Verkauf der 100%igen Tochtergesellschaft Imperia AG zum 30.06.2015 geschlossen. Aufgrund der Verkaufsabsicht, die bereits mit Ad hoc Mitteilung vom 30.12.2014 bekannt gegeben wurde, ist die Imperia AG seit 01.01.2014 als discontinued operation zu klassifizieren und im Konzernabschluss der CANCOM SE unter den aufgegebenen Geschäftsbereichen aus

gewiesen. Über den relevanten Stichtagsabschluss besteht keine Einigkeit zwischen Erwerber und Verkäuferin. Im vorliegenden Konzernabschluss der CANCOM SE sind die Werte aus Sicht des Erwerbers vollständig verarbeitet. Die Entscheidung zugunsten der Verkäuferin im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung könnte folglich zu einer Verbesserung des Ergebnisses aus den aufgegebenen Geschäftsbereichen führen.

  • Im Rahmen eines Erwerbsangebotes (Barangebots) an die Aktionäre der Pironet NDH Aktiengesellschaft im September 2015 hat die CANCOM SE ihren Anteilsbesitz an der Pironet NDH Aktiengesellschaft nach Abschluss des Erwerbsangebots auf 84,6 Prozent erhöht.
  • Mit Notarvertrag vom 11.11.2015 hat CANCOM 100 % der Anteile an der Xerabit GmbH mit Sitz in Unterschließheim bei München erworben. Xerabit ist ein Beratungs- und IT-Systemhaus im Datacenterbereich mit namhaften Enterprise-Kunden, unter anderem aus den Branchen Versicherung und Automotive. Das Unternehmen beschäftigte zum Zeitpunkt des Erwerbs 25 Mitarbeiter und erzielte im Geschäftsjahr 2014 einen Jahresumsatz von circa 27 Mio. Euro. Mit der Akquisition erweitert CANCOM das Consulting-Know-How im Bereich Rechenzentrum sowie die Kundenbasis in Bezug auf Großkunden/Konzerne.

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2015 wurden durchschnittlich 2.788 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.850) beschäftigt. Zum 31. Dezember 2015 wurden in der CANCOM Gruppe 2.724 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.909) beschäftigt.

Die Mitarbeiter waren in folgenden Bereichen tätig (31.12.):

2015 2014
Professional Services 1.888 2.080
Vertrieb 471 468
Zentrale Dienste 365 361
Anzahl Mitarbeiter CANCOM Gruppe 2014 – 2015
(jeweils zum 31.12.)

Ertrags-, Finanz und Vermögenslage der CANCOM Gruppe

Im Geschäftsjahr 2015 wurde eine weitere Verbesserung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage erzielt.

a) Ertragslage

Der Umsatz der CANCOM Gruppe stieg im Geschäftsjahr 2015 von 828,9 Mio. Euro auf 932,8 Mio. Euro. Damit verzeichnete der Konzern ein Wachstum von 12,5 Prozent. Die CANCOM Gruppe konnte ihr Geschäft in beiden Geschäftssegmenten weiter ausbauen. Zum Wachstum trug die stabile Nachfrage seitens der Kunden nach neuartigen, effizienzsteigernden Lösungen über alle Bereiche der IT-Wertschöpfungskette bei. Auf die akquirierten Unternehmen entfiel ein Umsatzanteil in Höhe von 32,9 Mio. Euro, die gleichermaßen vom Konzernverbund profitierten und ihr Geschäft dadurch ausbauen konnten.

In Deutschland erhöhte sich der Umsatz um 12,6 Prozent von 750,7 Mio. Euro auf 845,2 Mio. Euro. Im internationalen Geschäft stieg der Umsatz der CANCOM Gruppe von 78,2 Mio. Euro auf 87,6 Mio. Euro.

Im Bereich Cloud Solutions wuchs der Umsatz um 22,7 Prozent auf 131,8 Mio. Euro im Vergleich zu 107,4 Mio. Euro im Vorjahr. Im Bereich IT Solutions stieg der Umsatz von 721,4 Mio. Euro um 11,0 Prozent auf 801,0 Mio. Euro. Die positive Umsatzentwicklung wurde getragen durch das Cloud und Managed Services bzw. Shared Managed Services Geschäft sowie damit einhergehende Lösungsthemen wie zum Beispiel IT-Mobility, IT-Security, Network oder Communication und Collaboration, die zur guten Performance im Systemhausgeschäft beigetragen haben.

Der Rohertrag der CANCOM Gruppe erhöhte sich im Geschäftsjahr 2015 um 6,4 Prozent auf 274,2 Mio. Euro nach 257,7 Mio. Euro im Vorjahr. Die Rohertragsmarge reduzierte sich im Jahresvergleich von 31,1 Prozent auf 29,4 Prozent. Der Vorstand führt dies im Wesentlichen auf den Euro-Währungseffekt zu Jahresbeginn und damit verbundener Preisanpassungen der Hersteller für IT-Produkte zurück. Entsprechend beeinflusst waren das Investitionsverhalten der Kunden sowie die Konditionsverhandlungen bei Projekten hauptsächlich in der ersten Jahreshälfte.

Rohertrag CANCOM Gruppe 2014 – 2015 (in Mio. Euro)

2014 257,7
2015 274,2

Im Bereich Cloud Solutions wuchs der Rohertrag von 52,4 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2014 auf 65,0 Mio. Euro in 2015. Im Bereich IT Solutions blieb der Rohertrag im selben Zeitraum mit 199,8 Mio. Euro gegenüber 199,3 Mio. Euro nahezu auf gleichem Niveau.

Aufgrund der Verstärkung der Konzernaktivitäten im höherwertigen Consulting- und Dienstleistungsbereich wurde im Geschäftsjahr 2015 ein Anstieg der Personalaufwendungen von 166,4 Mio. Euro in 2014 auf 169,9 Mio. Euro verzeichnet. Die Personalaufwandsquote verbesserte sich von 20,1 Prozent auf 18,2 Prozent, was die Veränderung der Mitarbeiterstruktur im Konzern in Richtung höher qualifizierter Mitarbeiter widerspiegelt und durch Bedienung anspruchsvollerer Kundenbedürfnisse in IT-Trendthemen erhöhten Mehrwert für Kunden schafft.

Personalaufwand CANCOM Gruppe 2014-2015 (in TEuro):

2015 2014
Löhne und Gehälter 145.897 142.867
Soziale Abgaben 23.642 23.279
Aufwendungen für Altersversorgung 352 275
Summe 169.891 166.421

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich leicht durch die Ausweitung der Geschäftsaktivitäten von 39,6 Mio. Euro auf 41,3 Mio. Euro. Im Verhältnis zu den Umsatzerlösen verbesserte sich die Quote in 2015 mit 4,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresniveau von 4,8 Prozent, da trotz Ausweitung des Geschäftsvolumens beispielsweise KFZ-Kosten, Marketingaufwand und Raumkosten leicht gesunken bzw. unterproportional gestiegen sind.

Das Konzern-EBITDA stieg im Geschäftsjahr 2015 um 22,3 Prozent von 51,6 Mio. Euro auf 63,1 Mio. Euro. Dabei verbesserte sich die EBITDA-Marge von 6,2 Prozent auf 6,8 Prozent.

Im Bereich Cloud Solutions verbesserte sich das EBITDA von 20,1 Mio. Euro in 2014 auf 29,2 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2015. Im Bereich IT Solutions stieg das EBITDA von 40,7 Mio. Euro auf 44,7 Mio. Euro. Die positive Ergebnisentwicklung wurde getragen durch die Ausweitung der Geschäftsaktivitäten im Bereich Cloud und Shared Managed Services sowie im traditionellen IT-Systemhausgeschäft. Sie führt im Verbund entsprechend zu einer Ergebnissteigerung für den Konzern. Da sich bei Akquisitionen in der Regel Markt- und Kostensynergien durch den Konzernverbund generieren lassen und beispielsweise Ressourcen sowohl für bestehende als auch akquirierte Einheiten eingesetzt werden, ist eine Zuweisung und Quantifizierung von organischem und akquisitorischem Ergebnis nicht aussagefähig und wird aus diesem Grund nicht vorgenommen. Die Profitabilität konnte in beiden Segmenten weiter verbessert werden. So beträgt die EBITDA-Marge des Segments IT Solutions 5,6 Prozent (2014: 5,6 Prozent) und des Segments Cloud Solutions 22,2 Prozent (2014: 18,7 Prozent).

Das Konzern-EBITA stieg um 25,3 Prozent von 40,3 Mio. Euro in 2014 auf 50,5 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2015. Die Abschreibungen betreffen die IFRS-Amortisation auf immaterielle Vermögensgegenstände aus der Kaufpreisallokation (PPA) aus Akquisitionen und fallen im Wesentlichen auf Kundenstämme und Auftragsbestand an.

EBITA CANCOM Gruppe 2014 – 2015 (in Mio. Euro)
40,3
50,5

Das Konzern-EBIT verbesserte sich von 28,8 Mio. Euro auf 41,1 Mio. Euro, was einem Plus von 42,7 Prozent entspricht.

Das Ergebnis nach Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen und nach Abzug von Minderheiten beträgt im Geschäftsjahr 2015 29,6 Mio. Euro nach 18,7 Mio. Euro in 2014. Daraus ergibt sich ein Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen von 1,99 Euro nach 1,27 Euro im Vorjahr.

Das Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen weist den Verkauf der Pirobase Imperia GmbH (vormals Imperia AG) aus und beträgt im Geschäftsjahr 2015 minus 7,2 Mio. Euro.

Auftragslage

Im Bereich Cloud Solutions und in großen Teilen des Bereichs IT Solutions werden Aufträge oftmals über längere Zeiträume vergeben. Die Auftragslage ist daher stichtagsbezogen nicht aussagefähig. Eine Veröffentlichung findet aus diesem Grunde nicht statt. Zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Lageberichts ist die Auslastung der Consultants in beiden Geschäftssegmenten gut. Die Nachfrage nach ganzheitlichen Lösungen über beide Bereiche liegt derzeit im Rahmen der Erwartungen.

b) Vermögens- und Finanzlage

Ziele des Finanzmanagements

Das Kernziel des Finanzmanagements der CANCOM Gruppe ist die jederzeitige Sicherung der Liquidität zur Gewährleistung des täglichen Geschäftsbetriebs. Darüber hinaus wird die Optimierung der Rentabilität und damit verbunden eine möglichst hohe Bonität zur Sicherung einer günstigen Refinanzierung angestrebt. Zur Finanzierung der Geschäftsaktivitäten nutzt der CANCOM Konzern die eigene Ertragskraft bzw. Cash-Stärke und zieht bevorzugt die Möglichkeiten am Kapitalmarkt in Erwägung.

Erläuterung der Kapitalstruktur

Unter den kurzfristigen Schulden in Höhe von 159,6 Mio. Euro (2014: 169,5 Mio. Euro) sind neben Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 106,8 Mio. Euro (2014: 108,4 Mio. Euro) unter anderem der innerhalb eines Jahres fällige Teil langfristiger Darlehen, nachrangiger Darlehen und Genussrechtskapital, Rückstellungen sowie weitere kurzfristige Verbindlichkeiten und sonstige Schulden zusammengefasst. Die Verschuldung konnte unter anderem durch die Rückzahlung des Mezzaninekapitals zum 31.12.2015 reduziert werden.

Bei den langfristigen Schulden in Höhe von 72,4 Mio. Euro (2014: 76,0 Mio. Euro) handelt es sich um Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mindestens einem Jahr. Sie bestehen im Wesentlichen aus einer in 2014 begebenen Wandelschuldverschreibung im Volumen von 45 Mio. Euro mit einer Endfälligkeit am 27. März 2019. Der Buchwert zum 31. Dezember 2015 beläuft sich durch die Aufzinsung auf 40,4 Mio. Euro (2014: 39,1 Mio. Euro).

Die Finanzierungsstruktur ist deutlich langfristig ausgerichtet. Die zinstragenden Verbindlichkeiten stiegen von 47,1 Mio. Euro im Vorjahr auf 48,1 Mio. Euro zum 31.12.2015 und bestanden aus langfristigen Darlehen und Genussrechtskapital bzw. nachrangigen Darlehen sowie im Wesentlichen aus der Wandelschuldverschreibung. Die kurzfristigen Darlehen und der kurzfristige Anteil an langfristigen Darlehen betragen lediglich 1,4 Mio. Euro und sind somit gegenüber 3,7 Mio. Euro in 2014 gesunken. Die sonstigen langfristigen Schulden reduzieren sich von 10,6 Mio. Euro auf 8,1 Mio. Euro im Wesentlichen aufgrund der Auflösung von Rückstellungen für variable Kaufpreise von Tochterunternehmen.

Die Bilanzsumme blieb mit 436,3 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr mit 439,3 Mio. Euro nahezu unverändert. Das nominelle Eigenkapital inklusive der Kapitalrücklage erhöhte sich im Jahresverlauf durch Gewinnthesaurierung auf 204,3 Mio. Euro (2014: 193,8 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote verbesserte sich folglich von 44,1 Prozent im Vorjahr auf 46,8 Prozent zum 31.12.2015.

Auf der Aktivseite sanken die kurzfristigen Vermögenswerte von 285,7 Mio. Euro auf 277,4 Mio. Euro. Dabei gingen die liquiden Mittel zum Bilanzstichtag um 28,5 Mio. Euro auf 85,8 Mio. Euro zurück. Zur Liquiditätslage wird auf das nachfolgende Kapitel verwiesen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich durch die Ausweitung der Geschäftsaktivitäten von 134,8 Mio. Euro auf 145,8 Mio. Euro. Die Vorräte stiegen aufgrund dessen ebenfalls von 22,7 Mio. Euro auf 27,9 Mio. Euro.

Die langfristigen Vermögenswerte stiegen von 153,6 Mio. Euro auf 158,9 Mio. Euro. Der Anstieg zeigt sich im Wesentlichen bei den Bilanzpositionen Sachanlagevermögen (plus 2,6 Mio. Euro) sowie Geschäfts- oder Firmenwert (plus 5,9 Mio. Euro) insbesondere aufgrund der getätigten Akquisition der Xerabit GmbH.

Detailliertere Angaben zu den einzelnen Bilanzpositionen können dem Konzernanhang unter "Erläuterungen zur Konzernbilanz" entnommen werden.

Erläuterung der Liquiditätsentwicklung

Aufgrund der Ausweitung der Geschäftsaktivitäten, die unter anderem auch mit einer Verlängerung der Projektlaufzeiten einhergehen, und dem Verzicht auf Factoring im Gegensatz zum Vorjahr reduzierte sich der Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit in 2015 von 35,0 Mio. Euro auf 13,6 Mio. Euro. Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit beläuft sich auf minus 29,9 Mio. Euro nach minus 36,1 Mio. Euro im Vorjahr und resultiert insbesondere aus dem Mittelabfluss im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an Tochterunternehmen. Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt im Geschäftsjahr 2015 minus 13,0 Mio. Euro und resultiert im Wesentlichen aus der Rückzahlung von Darlehen und der Zahlung von Dividenden. In Summe resultieren daraus nach 114,3 Mio. Euro in 2014 liquide Mittel in Höhe von 85,8 Mio. Euro zum 31.12.2015. Der CANCOM Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über eingeräumte Kreditlinien (inkl. Avalkredite) bei Banken in Höhe von 47,9 Mio. Euro, die zum 31. Dezember 2015 in Höhe von 40,2 Mio. Euro frei verfügbar waren.

Insgesamt haben sich im Geschäftsjahr 2015 im Konzern die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage weiter verbessert und können abschließend als gut bezeichnet werden.

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der CANCOM SE

Innerhalb der CANCOM Gruppe übernimmt die CANCOM SE die zentrale Finanzierungs- und Managementfunktion für die von ihr gehaltenen Beteiligungen. Die Chancen und Risiken der CANCOM ergeben sich somit aus den Chancen und Risiken ihrer Beteiligungen. Diese werden im Chancen- und Risikobericht unter Punkt 6 näher erläutert.

Die CANCOM SE erzielte im Jahr 2015 Umsatzerlöse aus Management-Umlagen in Höhe von 7,0 Mio. Euro (2014: 7,9 Mio. Euro) und weist einen Jahresüberschuss von 30,6 Mio. Euro (2014: 13,3 Mio. Euro) aus, der im Wesentlichen aus erhaltenen Gewinnen aufgrund von Gewinnabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften in Höhe von 32,4 Mio. Euro, Beteiligungserträgen in Höhe von 9,8 Mio. Euro sowie den Management-Umlagen erzielt wird.

Die Bilanzsumme zum 31.12.2015 stieg im Wesentlichen durch den Erwerb von Anteilen an verbundenen Unternehmen um 9,8 Prozent auf 249,2 Mio. Euro (2014: 226,4 Mio. Euro). Das Eigenkapital erhöhte sich im Jahresverlauf u.a. durch das Periodenergebnis sowie durch Gewinnthesaurierung um 13,2 Prozent von 175,4 Mio. Euro auf 198,6 Mio. Euro. Das entspricht einer verbesserten Eigenkapitalquote der CANCOM SE zum Stichtag von 79,7 Prozent (2014: 77,5 Prozent).

Die liquiden Mittel beliefen sich auf 27,6 Mio. Euro zum 31.12.2015 gegenüber 50,5 Mio. Euro zum Vorjahresstichtag. Die Netto-Liquidität (liquide Mittel abzüglich Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) betrug 26,5 Mio. Euro nach 49,1 Mio. Euro im Vorjahr. Der Rückgang der liquiden Mittel ist u.a. durch die Rückzahlung von Mezzanine-Kapital sowie die Zahlung des Kaufpreises für den Erwerb der Xerabit GmbH bedingt.

Insgesamt verfügt die CANCOM SE im Geschäftsjahr 2015 über eine weiterhin sehr solide Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage.

3. Übernahmerelevante Angaben

Im Folgenden sind die Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB bzw. § 289 Abs. 4 HGB aufgeführt. Bezüglich einzelner übernahmerelevanter Angaben verweisen wir auf unsere Ausführungen im Konzernanhang bzw. Anhang der CANCOM SE.

Höhe und Einteilung des Grundkapitals

Das Grundkapital der CANCOM SE beträgt zum 31.12.2015 14.879.574,00 Euro. Es ist eingeteilt in 14.879.574 Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag). Der auf die einzelne Aktie entfallende Betrag am Grundkapital beträgt 1,00 Euro. Die Aktien lauten auf den Inhaber. Sie sind in Globalurkunden verbrieft. Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung ist daher ausgeschlossen.

In der Hauptversammlung gewährt jede Stückaktie eine Stimme. Es bestehen keine verschiedenen Aktiengattungen. Mit jeder Aktie sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Es gibt keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Bezüglich des genehmigten und bedingten Kapitals verweisen wir auf Seite 85 des Konzernanhangs.

Erwerb und Verwendung eigener Aktien

Die Hauptversammlung der CANCOM hat am 22. Juni 2010 die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 20. Juni 2015 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil von bis zu 10 Prozent des am 22. Juni 2010 bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Entsprechend dem Beschluss können Aktien der Gesellschaft erworben werden, um sie unter Ausschluss des Bezugsrechts zu allen gesetzlich zugelassenen sowie insbesondere der im Beschluss festgelegten Zwecke zu verwenden, oder um sie einzuziehen. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 d und 71 e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien, zu ihrer Einziehung und Wiederveräußerung oder Verwertung auf andere Weise können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, jeweils auch in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen.

Im Geschäftsjahr 2015 hat der Vorstand keinen Gebrauch von dieser Ermächtigung gemacht.

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital ab 10 Prozent

CANCOM sind zum 31.12.2015 weder direkte noch indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten, bekannt.

Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands

Bezüglich der Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands gelten die Vorschriften des Aktiengesetzes (§§ 84 und 85 AktG) sowie der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 der Rates über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (Art. 39 SE-VO, Art. 9 Abs. 1 lit. c ii SE-VO i.V.m. § 84 Abs. 3 AktG). Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Mitglieder des Vorstands. CANCOM beachtet bei der Bestellung des Vorstands die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation.

Änderung der Satzung

Bezüglich der Änderung der Satzung gelten die Vorschriften der §§ 133 und 179 AktG. Für eine Satzungsänderung ist ein mit mindestens einer Dreiviertelmehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasster Beschluss der Hauptversammlung erforderlich. Die Satzung kann eine von der gesetzlichen Bestimmung abweichende Kapitalmehrheit bestimmen, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere, und weitere Erfordernisse aufstellen. Die Satzung der CANCOM SE sieht in § 15 Abs. 3 eine derartige Regelung vor. Demnach bedürfen Beschlüsse zur Änderung der Satzung einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen oder,

sofern mindestens die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist, der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. In den Fällen, in denen das Gesetz zusätzlich eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert, genügt, sofern nicht durch Gesetz eine andere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist, die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, kann die Hauptversammlung dem Aufsichtsrat übertragen. Dies ist bei der Gesellschaft durch die Regelung in § 11 der Satzung geschehen.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen

Bezüglich dieser Vereinbarungen verweisen wir auf Kapitel 1.1. des Vergütungsberichts (Seite 13).

4. Vergütungsbericht

Der im Corporate Governance Bericht auf Seite 13 enthaltene Vergütungsbericht nach §§ 289 Abs. 2 Nr. 5, 315 Abs. 2 Nr. 4 HGB ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.

5. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a Handelsgesetzbuch (HGB)

CANCOM hat die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht.

6. Risiko- und Chancenbericht

Als grenzüberschreitend agierender Konzern in einer schnelllebigen Branche begegnet CANCOM zahlreichen Chancen und Risiken, die erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung, die damit einhergehende Finanz- und Vermögenslage und das Ergebnis haben können. Unternehmerische Chancen sind dabei immer auch mit gewissen Risiken verbunden. CANCOMs Ziel ist es deshalb, auf Basis eines optimalen Chancen-Risikoverhältnisses den Unternehmenswert im Sinne der Anteilseigner nachhaltig zu steigern.

Risiko- und Chancenmanagement

Zu den Grundsätzen einer wertorientierten, verantwortungsbewussten Unternehmensführung gehört das Nutzen unternehmerischer Chancen bei gleichzeitig vorausschauender Steuerung der damit verbundenen Risiken.

Das CANCOM Management verfolgt intensiv die Marktentwicklung und Konkurrenzsituation, bewertet diese und leitet daraus im Rahmen von jährlich stattfindenden Planungsgesprächen mit dem Vorstand und der operativen Führungsebene Chancenpotenziale für die jeweiligen Geschäftsbereiche sowie entsprechende Ziele und Maßnahmen ab.

Demgegenüber dient das kontinuierliche Risikomanagement einer effizienten Risikoüberwachung und -früherkennung und ist damit ebenfalls ein integraler Bestandteil der Strategie- und Geschäftsentwicklung sowie der internen Steuerungs- und Kontrollsysteme des CANCOM Konzerns. Das Risikomanagement von CANCOM zielt auf das frühzeitige Erkennen von bestandsgefährdenden bzw. wesentlichen Unternehmensrisiken und den verantwortungsvollen Umgang mit diesen ab.

Risikomanagement-System

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Das bei CANCOM bestehende interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess umfasst Richtlinien, Vorgehensweisen und Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass die Rechnungslegung den einschlägigen Gesetzen und Normen entspricht. Die wesentlichen Merkmale können wie folgt beschrieben werden:

  • CANCOM verfügt neben einem Geschäftsverteilungsplan über eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur. Bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen werden über die CANCOM SE zentral gesteuert.
  • Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche sind klar getrennt. Die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet.
  • Die Integrität und Verantwortlichkeit in Bezug auf Finanzen und Finanzberichterstattung werden sichergestellt, indem eine Verpflichtung dazu in die gesellschaftseigenen Verhaltensrichtlinien (Code of Conduct) aufgenommen wurde.

  • CANCOM analysiert neue Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen, deren Nichtbeachtung ein wesentliches Risiko für die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung darstellen würde.

  • Die eingesetzten Finanzsysteme sind durch entsprechende Einrichtungen im EDV-Bereich gegen unbefugte Zugriffe geschützt. Im Bereich der eingesetzten Finanzsysteme wird, soweit möglich, Standardsoftware eingesetzt.
  • Es existiert ein ganzheitlicher Corporate Governance Ansatz, in dem alle Elemente – Risikomanagement, Compliance Management, Interne Revision sowie Internes Kontrollsystem (IKS) – regelmäßig im Hinblick auf ihre Wirksamkeit überprüft werden und sich wechselseitig beeinflussen.
  • Ein adäquates Richtlinienwesen (z. B. Zahlungsrichtlinien, Reisekostenrichtlinien etc.) ist eingerichtet und wird laufend aktualisiert. Die wesentlichen Vermögensgegenstände aller Gesellschaften werden regelmäßig auf Werthaltigkeit geprüft, es existiert eine Anleitung zur Kontrolle aller rechnungslegungsrelevanten Vorgänge.
  • Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vier-Augen-Prinzip angewendet.
  • Rechnungslegungsrelevante Prozesse werden durch die (prozessunabhängige) interne Revision überprüft.
  • Sowohl das Risikomanagementsystem als auch das Interne Kontrollsystem (IKS) beinhalten adäquate Maßnahmen zur Kontrolle von rechnungslegungsrelevanten Prozessen.
  • Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Abteilungen und Bereiche werden in quantitativer wie qualitativer Hinsicht geeignet ausgestattet.
  • Erhaltene oder weitergegebene Buchhaltungsdaten werden unter anderem durch Stichproben laufend auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Es gibt ein dreistufiges Prüfungssystem für die Korrektheit der Abschlüsse. Einzelabschlüsse werden von der Abschlussbuchhaltung erstellt, die Konzernbuchhaltung und Konsolidierung stellt eine weitere Kontrollinstanz dar, bevor die Finanzleitung einen dritten Review durchführt.

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess soll sicherstellen, dass unternehmerische Sachverhalte bilanziell stets richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt sowie in die Rechnungslegung übernommen werden.

Die geeignete personelle Ausstattung, die Verwendung von adäquater Software sowie klare gesetzliche und unternehmensinterne Vorgaben bilden die Grundlage für einen ordnungsgemäßen, einheitlichen und kontinuierlichen Rechnungslegungsprozess. Die klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche sowie verschiedene Kontroll- und Überprüfungsmechanismen, wie sie zuvor genauer beschrieben sind (insbesondere Plausibilitätskontrollen und das Vier-Augen-Prinzip), stellen eine korrekte und verantwortungsbewusste Rechnungslegung sicher.

Im Einzelnen wird so organisatorisch unterstützt, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie internen Richtlinien erfasst, verarbeitet und dokumentiert sowie zeitnah und korrekt buchhalterisch erfasst werden. Gleichzeitig wird vorgesorgt, dass Vermögensgegenstände und Schulden im Jahres- und Konzernabschluss zutreffend angesetzt, ausgewiesen und bewertet sowie verlässliche und relevante Informationen vollständig und zeitnah bereitgestellt werden.

Risikoidentifikation, -analyse und -dokumentation

Zur Definition und Sicherstellung eines adäquaten Risikocontrollings hat der Vorstand Risikogrundsätze formuliert und einen zentralen Risikobeauftragten eingesetzt, der regelmäßig etwaige Risiken überwacht und bewertet. Zu den obersten Zielen des Risikomanagements zählen das rechtzeitige Erkennen wesentlicher und bestandsgefährdender Risiken sowie das Initiieren entsprechender Maßnahmen im Rahmen der Risikosteuerung, um etwaige Schadensfolgen aus dem möglichen Eintritt eines Risikos für das Unternehmen zu minimieren beziehungsweise abzuwenden.

Zur Dokumentation der organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung, -analyse, -bewertung, -quantifizierung, -steuerung und -kontrolle hat CANCOM ein Risikohandbuch erstellt, in dem unter anderem der angemessene Umgang mit unternehmerischen Risiken bei CANCOM beschrieben wird. Bei der Risikobewertung geht CANCOM wie folgt vor: Zunächst werden die identifizierten Risiken in thematischen Clustern zusammengefasst, diese werden daraufhin nach Eintrittswahrscheinlichkeit und potenzieller Schadenshöhe bewertet. Alle identifizierten Risiken werden in diesem Zusammenhang einem Verantwortlichen zugeordnet. Soweit Risiken über quantifizierbare Größen sinnvoll kontrollierbar sind, dienen entsprechend definierte Kennzahlen zu deren Bewertung. Stehen für Risiken keine exakt definierbaren Messgrößen zur Verfügung, werden diese von den Verantwortlichen beurteilt.

Die Höhe der Eintrittswahrscheinlichkeit wird auf Basis folgender Kategorien unterschieden: gering, mittel, hoch. Hinsichtlich der potenziellen Schadenshöhe findet ebenfalls eine Differenzierung anhand der Kategorien gering, mittel, hoch statt. Mit Hilfe einer Risikomatrix lassen sich anhand der genannten Dimensionen die einzelnen Risiken systematisieren und verschiedenen Risikoklassen zuordnen. Die nachfolgenden Tabellen dienen der Erläuterung der einzelnen Dimensionen sowie der Darstellung der daraus resultierenden Risikomatrix.

EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT

Definition
Wahrscheinlichkeit < 33 %
Wahrscheinlichkeit 34% bis 66%
Wahrscheinlichkeit > 66%

POTENZIELLE SCHADENSHÖHE

Potenzielle Schadenshöhe Definition
Gering Schwache nachteilige Auswirkungen auf
die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage
Mittel Deutliche nachteilige Auswirkungen auf
die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage
Hoch Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf
die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

RISIKOMATRIX

Eintrittswahrscheinlichkeit Potenzielle Schadenshöhe
Gering Mittel Hoch
Hoch Mittleres Hohes Hohes
Risiko Risiko Risiko
Mittel Geringes Mittleres Hohes
Risiko Risiko Risiko
Gering Geringes Geringes Mittleres
Risiko Risiko Risiko

Für bestandsgefährdende Risiken hat CANCOM im Rahmen des Risikomanagementsystems Frühwarnindikatoren definiert, deren Veränderungen und Entwicklungsverläufe kontinuierlich überprüft und in Risikomanagementmeetings diskutiert werden. Die regelmäßig stattfindenden Risikomanagementmeetings zwischen Vorstand und Risikobeauftragten stellen ein dauerhaftes und zeitnahes Controlling bestehender und zukünftiger Risiken sicher. Zudem wird so bestmöglich sichergestellt, dass Vorstand und Aufsichtsrat frühzeitig über mögliche wesentliche Risiken informiert werden.

Risiken der künftigen Entwicklung

Nachfolgend wird ein Überblick über die als wesentlich eingestuften Risiken sowie über mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse mit potenziell negativen Auswirkungen auf den CANCOM Konzern gegeben. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass Risiken, die derzeit noch nicht bekannt sind oder Risiken, die aktuell noch als unwesentlich eingeschätzt werden, die zukünftige Geschäftstätigkeit beeinträchtigen. Sämtliche der im Folgenden genannten Risikofaktoren betreffen prinzipiell beide Geschäftssegmente (Cloud Solutions und IT Solutions) gleichermaßen. Sollte eines der beiden Geschäftsfelder in besonderem Ausmaß von einem der genannten Risiken betroffen sein, so wird dies nachfolgend entsprechend kenntlich gemacht.

Branchen- und marktbezogene Risiken

Die Auftragslage des CANCOM Konzerns wird von der konjunkturellen Entwicklung beeinflusst.

Als ITK-Komplettlösungsanbieter ist CANCOM von der Nachfrage nach Hardware, Software und IT-Systemlösungen abhängig. Die Höhe des IT-Budgets der Kunden hängt sowohl von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens als auch von den allgemeinen konjunkturellen Rahmenbedingungen ab. Werden Budgets für IT-Ausgaben gekürzt oder die entsprechenden Mittel für andere Zwecke verwendet, kann dies dazu führen, dass die Investitionsbereitschaft der Unternehmen in IT sinkt, Aufträge verschoben werden oder ganz wegfallen. Eine signifikante Verschlechterung der konjunkturellen Lage könnte die Geschäftsaussichten der CANCOM Gruppe daher deutlich negativ beeinflussen.

Der IT-Markt ist durch eine hohe Wettbewerbsintensität gekennzeichnet. Zunehmender Wettbewerb könnte für den CANCOM Konzern zu einem niedrigeren Umsatz, zu niedrigeren Margen und/oder zu einem Verlust von Marktanteilen führen.

Der Markt in dem der CANCOM Konzern tätig ist, zeichnet sich durch starken Wettbewerb und raschen Wandel aus. Durch unzureichende Markt- und Wettbewerbskenntnisse besteht das Risiko falscher oder fehlender Entscheidungen sowohl in der Marktansprache und dem Marketing-Mix, als auch in der strategischen und taktischen Produkt- und Preispolitik. Dies kann zu ausbleibenden Vertriebserfolgen und zum Verharren auf bereits gesättigten Märkten, aber auch zu risikobehafteten Investitionen in neue Geschäftsfelder mit ungewissem Markterfolg führen. Durch die

regelmäßige Analyse von Researchinformationen und Gesprächen mit Kunden, Experten und IT-Analysten sowie die kontinuierliche Überprüfung von Marktattraktivität, Wettbewerbssituation und Umsatzentwicklung wird dem vorgebeugt.

Der CANCOM Konzern steht zum einen mit einigen großen, aber auch mit mittelständischen Systemhäusern im Wettbewerb, zum anderen versuchen internationale Systemhäuser zunehmend in den Geschäftssegmenten und unter den Kundengruppen des CANCOM Konzerns Marktanteile zu gewinnen. Zudem hat sich in den letzten Jahren der Konzentrationsprozess im Markt durch Übernahmen, aber auch durch Insolvenzen von Systemhäusern unterschiedlicher Größe beschleunigt. Sollte sich dieser Prozess weiter fortsetzen, könnte sich der ohnehin vorhandene Preis- und Wettbewerbsdruck weiter verschärfen. Weiterhin ist es möglich, dass neue Wettbewerber am Markt auftreten oder sich neue Allianzen von Wettbewerbern bilden, die in einem kurzen Zeitraum erhebliche Marktanteile gewinnen könnten. Zwar verfügen nur wenige der derzeitigen und potenziellen Wettbewerber von CANCOM über eine bessere Ressourcenausstattung (finanzielle, technische, Marketing-, Einkaufs-Ressourcen etc.), es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Wettbewerber möglicherweise dennoch schneller auf neue oder sich entwickelnde Technologien oder Standards und auf Veränderungen der Kundenanforderungen reagieren oder wettbewerbsfähige Produkte zu einem niedrigeren Endverbraucherpreis liefern können. Ein verschärfter Wettbewerb könnte zu Preissenkungen, verringerten Margen und Einbußen beim Marktanteil führen. Vom Wettbewerb grenzt sich CANCOM mit einem ganzheitlichen und konsequent auf die adressierten Zielgruppen zugeschnittenen Angebotsportfolio erfolgreich ab.

Um den branchen- und marktbezogenen Risiken zu begegnen, passt CANCOM seine Organisation, seine Prozesse sowie sein Produkt- und Lösungsportfolio laufend an die aktuellen Marktgegebenheiten und Kundenanforderungen an. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Ausbau von Geschäftsfeldern mit überdurchschnittlichem Wachstumspotenzial (Cloud Computing, Shared Managed Services etc.). Im Vergleich zum reinen Systemhausgeschäft zeichnen sich Projekte in diesen neuen Geschäftsfeldern in der Regel durch mehrjährige Vertragslaufzeiten aus, wodurch sich die Abhängigkeit von kurzfristigen konjunkturellen Entwicklungen reduziert. Darüber hinaus führt CANCOM fortwährend intensive Markt- und Technologieanalysen durch, um neue Trends frühzeitig zu erkennen und auf diese Weise die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern.

Der Eintritt eines oder mehrerer der genannten Risiken kann nicht ausgeschlossen werden. CANCOM schätzt die Eintrittswahrscheinlichkeit als hoch ein. Abhängig vom Einzelfall können sich negative Auswirkungen erheblichen Ausmaßes auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens- und Ertragslage ergeben. CANCOM stuft das branchen- und marktbezogene Risiko daher als hohes Risiko ein. Die Einschätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Es bestehen Risiken aus dem Direktvertrieb durch Hersteller.

Der CANCOM Konzern ist zunehmend der unmittelbaren Konkurrenz durch Hersteller von Hard- und Software ausgesetzt. Während die Hersteller in der Vergangenheit ihre Produkte überwiegend über Zwischenhändler wie CANCOM vertrieben haben, verzeichnet die Branche eine zunehmende Tendenz der Hersteller, ihre Leistungen unmittelbar an Endkunden zu vertreiben. Hierdurch ergibt sich zusätzlicher Preis- und Wettbewerbsdruck für den CANCOM Konzern. Sollte es den Herstellern gelingen, ihren Direktvertrieb stärker zu etablieren, könnte sich dies erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des CANCOM Konzerns auswirken.

Gegenüber Herstellern sieht CANCOM in seinem Kernzielmarkt – (gehobener) Mittelstand – klare Wettbewerbsvorteile in Bezug auf Flexibilität und Servicequalität und arbeitet daran, diese durch adäquate Maßnahmen weiter auszubauen.

Der Eintritt dieses Risikos kann nicht ausgeschlossen werden. CANCOM schätzt die Eintrittswahrscheinlichkeit als mittel ein. Abhängig vom Einzelfall können sich negative Auswirkungen mittleren Ausmaßes auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens- und Ertragslage ergeben. CANCOM stuft dieses Risiko daher als mittleres Risiko ein. Die Einschätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Produkt- und Technologierisiken

Die Lösungen und Dienstleistungen des CANCOM Konzerns könnten den sich – aufgrund des technologischen Wandels und neuer Trends – ändernden Kundenanforderungen oder regulatorischen Änderungen nicht entsprechen.

Die IT-Branche ist einem raschen technologischen Wandel unterworfen. Der Markt ist insbesondere durch die rasante Weiterentwicklung von Technologien, häufige Einführungen verbesserter oder neuer technischer Lösungen und Dienstleistungen sowie ständig wechselnde und neue Kundenanforderungen

und Änderungen im regulatorischen Bereich, z.B. Datenschutz, geprägt. Teilweise entwickelt der CANCOM Konzern im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit eigene Technologielösungen, die zum Teil auf Standardsystemen beruhen und vom CANCOM Konzern an Kundenanwendungen angepasst werden, zum Teil aber auch vollständige Eigenentwicklungen sind. Der Erfolg des CANCOM Konzerns hängt daher entscheidend davon ab, neue Trends und Entwicklungen, beispielsweise im Bereich Cloud Computing oder beim Thema Datenschutz, rechtzeitig vorauszusehen, bestehende Lösungen und Dienstleistungen ständig anzupassen, zu verbessern und neue Lösungen zu entwickeln, um den wandelnden Technologien, Regularien sowie den Ansprüchen der Kunden Rechnung zu tragen. Jede Verzögerung der Einführung oder Nichtberücksichtigung verbesserter oder neuer Lösungen oder Dienstleistungen in das Produktangebot oder deren mangelnde oder verzögerte Marktakzeptanz kann sich erheblich nachteilig auf die Wettbewerbsposition und die Geschäftsaussichten des CANCOM Konzerns auswirken.

Technologische Neuheiten könnten nicht rechtzeitig in den Markt eingeführt werden.

Die IT-Branche ist von starkem Innovationsdruck geprägt und von immer kürzeren Entwicklungszyklen gekennzeichnet. Gleichzeitig erhöht sich die Komplexität der IT-Lösungen und IT-Systeme kontinuierlich. Die Innovationskraft des CANCOM Konzerns und seine Fähigkeit, technologische Trends rechtzeitig zu erkennen und umzusetzen, ist ein wesentlicher Faktor, um sich im Wettbewerbsumfeld der IT-Systemhäuser abzuheben. Neben Eigenentwicklungen greift der CANCOM Konzern dabei auch auf Lösungen externer Anbieter zurück. Sollte es dem CANCOM Konzern nicht gelingen, technologische Trends frühzeitig zu erkennen und Neuheiten rechtzeitig in den Markt einzuführen, könnte dies erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Wettbewerbsposition und die Geschäftsaussichten des CANCOM Konzerns haben.

Um dieses Risiko zu minimieren, betreibt CANCOM intensive Beziehungspflege mit sämtlichen wichtigen Herstellern und zahlreichen namhaften IT-Experten. Hierdurch wird gewährleistet, dass CANCOM über aktuelle Entwicklungen im Markt stets frühzeitig informiert ist.

Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann nicht ausgeschlossen werden. CANCOM schätzt die Eintrittswahrscheinlichkeit als mittel ein. Abhängig vom Einzelfall können sich negative Auswirkungen erheblichen Ausmaßes auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens- und Ertragslage ergeben. CANCOM stuft dieses Risiko daher als hohes Risiko ein. Die Einschätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Die Unternehmen des CANCOM Konzerns sind Produkthaftungs- und Gewährleistungsrisiken ausgesetzt.

Der CANCOM Konzern bezieht seine Produkte, insbesondere Hard- und Software, von Herstellern oder Händlern und ist dabei davon abhängig, dass die Produkte qualitativ hochwertig sind und die relevanten Spezifikationen und Qualitätsstandards erfüllen. Im Falle von Mängeln im Gewährleistungszeitraum kann der CANCOM Konzern sich bei seinen Lieferanten grundsätzlich schadlos halten. Aufgrund von Zeitverzögerungen zwischen Bezug der Ware von Lieferanten und Weiterverkauf an die Kunden kann es jedoch möglich sein, dass Kunden Gewährleistungsansprüche gegen den CANCOM Konzern geltend machen, die der CANCOM Konzern selbst nicht bei Lieferanten geltend machen kann, so dass er dann das Gewährleistungsrisiko trägt.

Der CANCOM Konzern liefert IT-Lösungen in komplexen Installations-, Systemintegrations-, Software-, Betriebsführungs- und Outsourcing-Projekten. In diesem Zusammenhang können angesichts der Komplexität der IT-Lösungen und der Integrationstiefe beim Kunden technische Risiken auftreten, die sich erheblich negativ auf die Geschäftsabläufe der Kunden auswirken. Bei der von CANCOM entwickelten AHP Enterprise Cloud Plattform besteht das Risiko, dass aufgrund von Fehlfunktionen, fehlerhaften Konfigurationen oder im Rahmen von Updates die Cloud für den Kunden nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß nutzbar ist. Auch könnten im Rahmen der Hosting-Dienste Ausfälle und Fehler in Rechenzentren zu Einschränkungen des Betriebs beim Kunden bis hin zu Betriebsunterbrechungen führen. Da der CANCOM Konzern sich teilweise in externen Rechenzentren einmietet, könnte sich ein solches Risiko auch realisieren, ohne dass dies auf ein Verschulden des CANCOM Konzerns zurückzuführen ist. Betriebsunterbrechungen sowohl beim CANCOM Konzern wie auch bei den Lieferanten oder den Kunden könnten auch als Folge von Umwelt- und Naturkatastrophen oder vergleichbaren Ereignissen drohen. Betriebsführungsrisiken ergeben sich ferner auch aus der nicht rechtzeitigen Identifikation von Unterbrechungen, Überwachungsfehlern und Verletzungen von mit Kunden vereinbarten Verpflichtungen zur unverzüglichen Fehlerbehebung im Rahmen von Service Level Agreements. Dies kann dazu führen, dass sich CANCOM Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen bis hin zum Verlust von Vertragsbeziehungen ausgesetzt sehen könnte.

Um diese Risiken zu minimieren trifft CANCOM zahlreiche Vorkehrungen, die beispielsweise den Betrieb von Cloud-Diensten und deren Bereitstellung gewährleisten sollen. Hierzu zählt unter anderem die Nutzung von redundanten und gegen Elementarschäden abgesicherten Rechenzentren. Die Ausfallwahrscheinlichkeit hinsichtlich der Bereitstellung geschäftskritischer Applikationen

wird beispielsweise durch ein modulares Verfahren unter Berücksichtigung des On-Demand-Prinzips deutlich reduziert. Die Rechenzentren der PIRONET verfügen zudem über ein nach der strengen internationalen Norm ISO 27001 zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem einschließlich umfangreicher und geprüfter Notfallkonzepte. Darüber hinaus bemüht sich CANCOM um die Vereinbarung von branchenüblichen Haftungsbeschränkungen im Vertragswerk der hiervon betroffenen Dienstleistungs- und Projektgeschäfte.

Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann nicht ausgeschlossen werden. CANCOM schätzt die Eintrittswahrscheinlichkeit als hoch ein. Abhängig vom Einzelfall können sich negative Auswirkungen erheblichen Ausmaßes auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens- und Ertragslage ergeben. CANCOM stuft dieses Risiko daher als hohes Risiko ein. Die Einschätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Projekt- und geschäftsbezogene Risiken

Projekte des CANCOM Konzerns können sich verzögern, abgebrochen werden oder aus sonstigen Gründen nicht zum erhofften Erfolg führen, so dass bereits getätigte Investitionen möglicherweise vollständig oder teilweise verloren gehen.

Der CANCOM Konzern führt IT-Projekte durch, bei denen auf einen Kunden zugeschnittene IT-Lösungen geplant und umgesetzt werden. IT-Projekte zeichnen sich regelmäßig durch eine hohe Komplexität und einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand aus. In diesem Zusammenhang können sowohl technische Risiken im Rahmen der Projektdurchführung als auch Risiken aus der Vertragsgestaltung auftreten. Bei der Durchführung von Projekten kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich diese verzögern, abgebrochen werden oder aus sonstigen Gründen nicht zum erhofften Erfolg führen.

Die Vereinbarung von Anzahlungen ist in derartigen Projekten häufig nicht möglich. Die Leistungen des CANCOM Konzerns können daher in der Regel erst nach Beendigung im Voraus vereinbarter Projektabschnitte bzw. erst nach Beendigung des gesamten Projekts abgerechnet werden, so dass der CANCOM Konzern bei der Durchführung von Projekten teilweise erheblich in Vorleistung treten muss. Projektverzögerungen oder Projektabbruch können zur Folge haben, dass bereits getätigte Investitionen teilweise oder vollständig verloren gehen oder bereits erbrachte Leistungen nicht abgerechnet werden können. Sollten Kunden die Abnahmen der Projekte begründet oder unbegründet verweigern, kann dies zu Zahlungsverzögerungen oder einem vollständigen Ausfall von geplanten Zahlungen führen.

Werden IT-Projekte mit Fixpreisen kalkuliert, besteht das Risiko, dass aufgrund fehlerhafter Annahmen oder des Eintritts unvorhergesehener Ereignisse der tatsächliche Kosten- und Zeitaufwand das Budget übersteigt und beim Kunden keine Anpassung erreicht werden kann.

Im Leistungsbereich Cloud Computing erwächst ein wesentliches Risiko zudem daraus, dass diverse, vereinbarte Projektleistungen nicht sichergestellt werden können und es dadurch beim Kunden zu Ausfällen jeglicher Art kommen kann. Dies kann mit beträchtlichen Kosten und Aufwand verbunden sein, gegebenenfalls Vertragsstrafen nach sich ziehen oder zum Abbruch bzw. der Beeinträchtigung von Kundenbeziehungen führen.

Vor der Erstellung von Angeboten für Projekte durchlaufen Anfragen bei CANCOM in der Regel einen Review der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit. In diesem Zusammenhang liegt der Fokus auf der Sicherstellung der bestmöglichen Lösung für den Kunden, darüber hinaus aber auch auf einer angemessenen Berücksichtigung von Projektrisiken. Ebenso erfolgt eine interne Prüfung von eventuellen Vertragsrisiken. Soweit möglich, werden standardisierte Verträge eingesetzt. Während der Projekte werden diese durch das Projektmanagement kontrolliert. Projekte beinhalten ein in das CANCOM Projektmanagement integriertes Risikomanagement, das dazu dient, die Implementierung durch abgestimmte Risiko- und Qualitätsmanagementprogramme abzusichern. Um die Bereitstellung der vereinbarten Leistung sicherzustellen, wendet CANCOM verschiedene Maßnahmen und Verfahren an, wie beispielsweise die Nutzung redundanter Rechenzentren.

Der Eintritt eines oder mehrerer der innerhalb der Projektrisiken aufgeführten Einzelrisiken kann nicht ausgeschlossen werden. CANCOM schätzt die Eintrittswahrscheinlichkeit als hoch ein. Abhängig vom Einzelfall können sich negative Auswirkungen erheblichen Ausmaßes auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens- und Ertragslage ergeben. CANCOM stuft die projektbezogenen Risiken daher als hohes Risiko ein. Die Einschätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Es bestehen Risiken aus dem Einsatz als Subunternehmer.

Unternehmen des CANCOM Konzerns werden in Großprojekten häufig als Subunternehmer eingesetzt. Hierbei werden diese von einem Generalunternehmer beauftragt, im Rahmen der von diesem zu erbringenden IT-Dienstleistungen Teilleistungen auszuführen. Der CANCOM Konzern ist hier von der Beauftragung durch diese Generalunternehmer abhängig. Hier können sich Verschiebungen und Reduzierungen im Vergabeumfang ergeben. Der konsequente Ausbau der Kundenbasis einerseits sowie eine intensive Beziehungspflege andererseits, dienen dazu dieses Risiko zu minimieren.

Der Eintritt dieses Risikos kann nicht ausgeschlossen werden. CANCOM schätzt die Eintrittswahrscheinlichkeit als hoch ein. Abhängig vom Einzelfall können sich negative Auswirkungen erheblichen Ausmaßes auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens- und Ertragslage ergeben. CANCOM stuft dieses Risiko daher als hohes Risiko ein. Die Einschätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Dieser Risikofaktor hat insbesondere für das IT Solutions Segment Relevanz.

Es bestehen Risiken aus der Abhängigkeit von Großkunden.

CANCOM verfügt durch seine Marktpositionierung über eine ausgesprochen breite Kundenbasis. In einzelnen Teilbereichen besteht jedoch prinzipiell das Risiko der Abhängigkeit von einzelnen Großkunden. Eine deutlich reduzierte Beauftragung durch einen Großkunden oder der Wegfall der Geschäftsbeziehung zu einem Großkunden könnte sich, sofern der Wegfall nicht durch die Akquisition eines neuen Kunden vergleichbarer Größenordnung oder zusätzliche Projekte bereits bestehender Kunden kompensiert werden kann, erheblich negativ auf die Geschäftsaussichten des CANCOM Konzerns auswirken.

Zur Begrenzung dieses Risikos arbeitet CANCOM kontinuierlich daran, seine Kundenbasis auszubauen und weiter zu diversifizieren. Darüber hinaus werden die Aktivitäten von Großkunden in sämtlichen Bereichen – vom Auftragseingang bis zur Abwicklung im Sinne des Forderungsmanagements – fortlaufend überwacht.

Der Eintritt dieses Risikos kann nicht ausgeschlossen werden. CANCOM schätzt die Eintrittswahrscheinlichkeit als hoch ein. Abhängig vom Einzelfall können sich negative Auswirkungen erheblichen Ausmaßes auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens- und Ertragslage ergeben. CANCOM stuft dieses Risiko daher als hohes Risiko ein. Die Einschätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Dieses Risiko betrifft in erster Linie das Segment IT Solutions.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Es bestehen Finanzierungs-, Liquiditäts- und Bonitätsrisiken.

Der CANCOM Konzern finanziert seine Geschäftstätigkeit mit Fremd- und Eigenkapital. Eine Verschlechterung der Liquidität kann für Unternehmen wesentliche bzw. bestandsgefährdende Risiken zur Folge haben. CANCOM verfügt zum Bilanzstichtag über Liquidität in Höhe von 85,8 Mio. Euro und eingeräumte Kreditlinien (inkl. Avalkredite) bei Banken in Höhe von 47,9 Mio. Euro, die zum 31. Dezember 2015 in Höhe von 40,2 Mio. Euro frei verfügbar waren. Die Entwicklung der Kreditlinien und deren Ausschöpfung werden laufend überwacht. Neben der mittelfristigen Finanzplanung verfügt der Konzern über eine monatliche Liquiditätsplanung. In den Planungssystemen ist jeweils der gesamte Konsolidierungskreis

abgebildet. Eine ausreichende Bonität ist dabei notwendige Grundlage für die Gewährung von Fremdkapital, insbesondere durch Banken, und damit auch für das langfristige Bestehen des Unternehmens. Daher stellt eine deutliche Verschlechterung der Bonität ein wesentliches Risiko für den Fortbestand des Unternehmens dar. Da die Höhe der Eigenkapitalquote (nach Berechnungsmethode der Banken) bei der Gewährung von Bankdarlehen eine entscheidende Kenngröße darstellt, wird deren Entwicklung regelmäßig überwacht, um so rechtzeitig etwaige Gegenmaßnahmen einleiten zu können.

Die Finanzbasis der CANCOM Gruppe ist solide, die Eigenkapitalausstattung ist gut und die Liquiditätssituation komfortabel. Aus heutiger Sicht sind nach Einschätzung des Unternehmens keine Risiken aus der Finanzierung oder sonstige Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten.

Es bestehen Risiken aus Wechselkurs- und Zinsschwankungen.

Die internationale Geschäftstätigkeit der CANCOM Gruppe bringt Zahlungsströme in unterschiedlichen Währungen mit sich. Der Großteil der Geschäfte wird jedoch im Euro-Raum getätigt, weshalb das Währungsrisiko begrenzt ist. Dennoch kann eine wesentliche Abwertung des Euros gegenüber anderen Währungen zu Wechselkursverlusten führen. Der Abschluss von derivativen Finanzinstrumenten wird zu Absicherungen von werthaltigen Grundgeschäften wie Währungsabsicherungen verwendet. Evtl. Geschäfte in unterschiedlichen Währungen werden täglich gesichert, es liegen grundsätzlich Grundgeschäfte vor, die abgesichert werden. Ökonomische Sicherungsbeziehungen wurden im Berichtsjahr nicht als bilanzielle Sicherungsbeziehungen abgebildet. Der Abschluss von Sicherungsgeschäften ist dedizierten Personen in genehmigungspflichtigen Größenordnungen erlaubt, Genehmigung für Überschreitungen werden vom CFO/Vorstand erteilt. Treasury Aktivitäten zur Optimierung von Einkaufskonditionen könnten negative Effekte haben und die Einkaufskonditionen bei ungünstigen Sicherungen verschlechtern. Durch konzerninternen Finanzausgleich erreicht CANCOM weiterhin eine Reduzierung des Fremdfinanzierungsvolumens und damit eine Optimierung des Zinsmanagements des CANCOM Konzerns mit positiven Auswirkungen auf das Zinsergebnis. Basis der Vorteile aus der konzerninternen Geldanlage- und Geldaufnahmemöglichkeit sind die im Rahmen des Cash Management Systems eingesetzten Liquiditätsüberschüsse einzelner Konzerngesellschaften, die zur internen Finanzierung des Geldbedarfs anderer Konzerngesellschaften genutzt werden können. CANCOM hat neben Kontokorrentkreditlinien ausschließlich festverzinsliche Darlehen oder Darlehen, die eine kalkulierbare Zinsveränderung auf Basis des Ergebnisses der Gesellschaft beinhalten.

Es bestehen Finanzmarkt- und Börsenkursrisiken.

CANCOM hat als wesentlichen Unternehmensgegenstand den Erwerb, das Halten und Veräußern von Beteiligungen an Unternehmen sowie Tätigkeiten, die mit der Kapitalbeschaffung im Zusammenhang stehen. Das Handeln mit derivativen Finanzinstrumenten und strukturierten Produkten ist kein Kerngeschäft des Unternehmens und wird – sofern überhaupt genutzt – nur zu Absicherungen von werthaltigen Grundgeschäften wie z.B. Währungsabsicherungen von Waren- und Dienstleistungsgeschäften verwendet.

Kursschwankungen bei der eigenen CANCOM Aktie können negative Auswirkungen auf die Finanzlage des Unternehmens haben, insbesondere im Hinblick auf die Kapitalbeschaffung am Kapitalmarkt. CANCOM versteht aktive Finanzkommunikation daher als zentrale Managementaufgabe und legt großen Wert auf Offenheit und Transparenz. Neben einem umfassenden Internetauftritt gehört die Kontaktpflege zu Aktionären, Investoren, Analysten sowie der Wirtschafts- und Fachpresse zu den wesentlichen Maßnahmen der Investor Relations Arbeit im Sinne einer nachhaltigen Aktienkurspflege. Externe Faktoren, z.B. Unsicherheiten in der Gesamtwirtschaft oder am Kapitalmarkt, mit entsprechenden Kursschwankungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Es bestehen Forderungsausfallrisiken.

Forderungsausfälle können ein Risiko darstellen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, betreibt CANCOM ein intensives Forderungsmanagement. Es bestehen interne Richtlinien für die Vergabe von Kreditlimiten sowohl hinsichtlich der absoluten Limithöhen als auch hinsichtlich der freigabeberechtigten Personen. Kunden werden im Regelfall erst nach erfolgter Prüfung beliefert. Zudem besteht das Risiko des Ausfalls langfristiger Ausleihungen oder Finanzforderungen.

Der Eintritt eines oder mehrerer der vorstehend genannten Einzelrisiken innerhalb der finanzwirtschaftlichen Risiken kann nicht ausgeschlossen werden. CANCOM schätzt die Eintrittswahrscheinlichkeit als mittel ein. Abhängig vom Einzelfall können sich negative Auswirkungen mittleren Ausmaßes auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens- und Ertragslage ergeben. CANCOM stuft diese finanzwirtschaftlichen Risiken daher als mittleres Risiko ein. Die Einschätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Personalrisiken

Der Erfolg des CANCOM Konzerns hängt von der Fähigkeit ab, hinreichend qualifiziertes Schlüsselpersonal zu gewinnen und zu halten, sowie das Know-how im Unternehmen zu erhalten.

Größere Projekte im Dienstleistungsbereich führen zu erhöhten Risiken in der Disposition von Mitarbeitern. Der Verlust von großen Projekten kann zu erhöhten Kosten im Personalbereich führen, da oft nicht adäquat Personal in anderen Projekten eingesetzt werden kann oder nur verzögert durch entsprechende Maßnahmen nachgesteuert werden kann. Dem Risiko der personellen Fluktuation im Konzern begegnet CANCOM mit einer offenen Informations- und Kommunikationskultur. Hinzu kommen geeignete Maßnahmen zur Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterentwicklung. Letztere sind ein wichtiger Eckpfeiler der Personalpolitik, verstärken die Mitarbeiterbindung und erhöhen gezielt die fachliche Kompetenz sowie das Know-how im Unternehmen. Ein weiteres Risiko stellt der Ausfall von Schlüsselpersonen im Unternehmen dar, von deren Wissen und Bekanntheit der Erfolg CANCOMs zumindest auf kürzere Sicht abhängt. Know-how-Träger innerhalb des CANCOM Konzerns sind unter anderem die im Entwicklungsbereich beschäftigten Mitarbeiter. Sofern diese Mitarbeiter das Unternehmen daher verlassen und/oder zu Mitbewerbern wechseln, besteht neben dem Know-how-Verlust die Gefahr, Rechte an den Software-Eigenentwicklungen für den CANCOM Konzern zu verlieren. Durch permanentes Monitoring der Leistungsfähigkeit der einzelnen Mitarbeiter ist es jederzeit möglich, die Leistungsträger zu identifizieren und ihnen ein besonderes Augenmerk zukommen zulassen. CANCOM versucht zudem seine Mitarbeiter durch verschiedenste Maßnahmen langfristig an das Unternehmen zu binden. Darüber hinaus bestehen insbesondere in sensiblen und wissensintensiven Bereichen entsprechende Vertretungsregelungen, sodass der unerwartete Ausfall eines Mitarbeiters, zumindest kurzfristig weitestgehend kompensiert werden kann. Unabhängig hiervon besteht das Risiko, dass durch den Fachkräftemangel in der IT-Branche die Personalbeschaffung in Zukunft erschwert wird.

CANCOM wirkt dem z.B. durch entsprechende Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitgeberimages und durch verschiedene Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter entgegen. Trotz dieser Risiken sieht sich CANCOM daher angesichts der vorhandenen Maßnahmen und seiner aktuellen Marktposition in der Lage, auch künftig qualifizierte Fachkräfte mit Potenzial zur Steigerung des Geschäftserfolgs von CANCOM einstellen und binden zu können.

Da es sich bei CANCOM um ein Dienstleistungsunternehmen handelt, sind die Mitarbeiter wesentliche Assets des Unternehmens, jedoch sind diese auch kostenseitig die größte Aufwandsposition. Bei einem möglichen rückläufigen Geschäftsvolumen kann das Unternehmen nur mit zeitlichem Verzug reagieren und die Personalstrukturen dem verminderten Bedarf anpassen. Darüber hinaus entwickelt sich CANCOM, und somit auch der Personalstamm des Unternehmens, zunehmend in Richtung höherwertiger Dienstleistungen und mehr Wertschöpfung für die Kunden. Sollten bestehende oder neu hinzugewonnen Kunden nicht von dem Mehrwert dieser Leistungen überzeugt werden können, so besteht die Gefahr, dass die Zahlungsbereitschaft unter den Erwartungen des Unternehmens zurückbleibt.

Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann nicht ausgeschlossen werden. CANCOM schätzt die Eintrittswahrscheinlichkeit als mittel ein. Abhängig vom Einzelfall können sich negative Auswirkungen hohen Ausmaßes auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens- und Ertragslage ergeben. CANCOM stuft diese personalwirtschaftlichen Risiken daher als hohes Risiko ein. Die Einschätzung wurde gegenüber dem Vorjahr neu getroffen.

Es bestehen Risiken aus gesetzlichen Änderungen im Umfeld des deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie im Zusammenhang mit dem Abschluss von Werkverträgen im Rahmen der Leistungserbringung.

Der CANCOM Konzern verfügt über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und macht von dieser Erlaubnis dergestalt Gebrauch, dass Mitarbeiter des CANCOM Konzerns im Rahmen von IT-Projekten gegebenenfalls an die Kunden des CANCOM Konzerns verliehen werden. Sollte es wesentliche Änderungen der derzeit geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen, insbesondere den Gesetzen zur Arbeitnehmerüberlassung, geben, könnte sich dies negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des CANCOM Konzerns auswirken.

Darüber hinaus können sich im Zusammenhang mit dem Einsatz von Werk- und Dienstverträgen bei Kunden und Subunternehmern Risiken ergeben, wenn sich die zu erbringenden Leistungen nach dem Bedarf des jeweiligen Auftraggebers richten und in einem Leistungsverzeichnis aufgeführt sind. Im Falle einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung könnte das Gericht die Ansicht vertreten, dass der jeweilige Leistungserbringer als Arbeitnehmer zu qualifizieren ist und in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert ist. Als mögliche negative Folgen einer Qualifizierung als (Leih-)Arbeitsvertrag drohen neben Nachzahlungen von Vergütungsdifferenzen, die Verhängung von Geldbußen und die Nachzahlung von Sozialbeiträgen.

Der Eintritt einer oder beider vorstehend benannten Risiken kann nicht ausgeschlossen werden. CANCOM schätzt die Eintrittswahrscheinlichkeit derzeit jedoch als gering ein. Abhängig vom Einzelfall können sich negative Auswirkungen mittleren Ausmaßes auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens- und Ertragslage ergeben. CANCOM stuft dieses Risiko daher als geringes Risiko ein. Die Einschätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Informationsrisiken

Der CANCOM Konzern könnte nicht in der Lage sein, seine Entwicklungen und sein Know-how zu schützen oder geheim zu halten.

Das im Rahmen der Geschäftstätigkeit des CANCOM Konzerns, insbesondere bei der Eigenentwicklung innovativer Lösungen, entstehende Know-how stellt nach Einschätzung von CANCOM einen bedeutenden Wettbewerbsfaktor dar. Die Wettbewerbsfähigkeit des CANCOM Konzerns hängt insbesondere auch von der Sicherung seiner technologischen Innovationen und des damit zusammenhängenden Know-hows ab. Eine teilweise oder vollständige Offenlegung dieses Know-hows gegenüber Dritten könnte dazu führen, dass gegenüber den Wettbewerbern erarbeitete Vorteile erodieren und sich dadurch für CANCOM entsprechende Absatz- und Ertragschancen verringern.

Zum Schutz vertraulicher Informationen hat CANCOM verschiedene organisatorische Vorkehrungen getroffen. Diese reichen von technischen Sicherheitsmaßnahmen im Hinblick auf die interne und externe Kommunikation bis hin zur Sensibilisierung von Mitarbeitern für dieses Thema im Rahmen von internen Schulungen.

Der Eintritt des vorstehend genannten Risikos kann nicht ausgeschlossen werden. CANCOM schätzt die Eintrittswahrscheinlichkeit als mittel ein. Abhängig vom Einzelfall können sich negative Auswirkungen mittleren Ausmaßes auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens- und Ertragslage ergeben. CANCOM stuft dieses Risiko daher als mittleres Risiko ein. Die Einschätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Dieser Risikofaktor bezieht sich in erster Linie auf das Segment Cloud Solutions.

Betriebsrisiken

Es bestehen innerbetriebliche Risiken.

Die Wertschöpfungskette des CANCOM Konzerns umfasst alle Schritte der Geschäftstätigkeit vom Marketing über die Beratung, den Vertrieb, die Logistik bis hin zur Schulung und Wartung. Störungen innerhalb bzw. zwischen diesen Bereichen könnten zu Problemen bis hin zum vorübergehenden Erliegen von Arbeitsabläufen in einzelnen oder mehreren Bereichen führen. Darüber hinaus besteht das Risiko von Qualitätsproblemen insbesondere in den beratungsintensiven Bereichen der IT und Cloud Solutions Segmente. Des Weiteren beinhaltet ein zügiges Unternehmenswachstum das Risiko, dass die Verwaltungsstrukturen sowie die Aufbau- und Ablauforganisation nicht im gleichen Tempo angepasst werden können und die Gesamtkonzernsteuerung darunter leidet. Im Rahmen der konzernweiten Implementierung von neuen ERP Systemen kann durch Nicht- oder Teilerfüllung von verschiedenen Projektaufgaben bzw. durch die Nichteinhaltung von Terminen eine Verzögerung der Einführung entstehen. Dies könnte die Geschäftstätigkeit des CANCOM Konzerns nachhaltig und mitunter erheblich negativ beeinflussen. Erfahrene Mitarbeiter, Projektleiter für die erfolgreiche Durchführung von internen Projekten, bewährte Verwaltungs- und Steuerungssysteme und das bestehende Risikomanagementsystem, das laufend den aktuellen Entwicklungen und Erfordernissen angepasst wird, sorgen hier für ein höchstmögliches Maß an Kontrolle.

Darüber hinaus können steuerliche Betriebsprüfungen zu abweichenden rechtlichen Auffassungen steuerlich relevanter Sachverhalte und zu Steuernachforderung sowie Nachforderungen von Abgaben führen.

Der Eintritt eines oder mehrerer der vorstehend genannten Einzelrisiken kann nicht ausgeschlossen werden. CANCOM schätzt die Eintrittswahrscheinlichkeit als mittel ein. Abhängig vom Einzelfall können sich negative Auswirkungen mittleren Ausmaßes auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens- und Ertragslage ergeben. CANCOM stuft die betriebsbedingten Risiken daher als mittlere Risiken ein. Die Einschätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Der CANCOM Konzern ist von Lieferanten abhängig.

Bei der Versorgung mit Hard- und Software ist CANCOM auf die Belieferung durch die Hersteller bzw. durch Distributoren angewiesen. Unerwartete Lieferengpässe, Preiserhöhungen zum Beispiel in Folge von Marktengpässen oder reduzierte Lieferantenboni können Umsatz und Ergebnis beeinträchtigen, da die Warenbestände der Logistikzentren aus Optimierungsgründen auf kurze Zeiträume ausgelegt sind. Durch enge Kontakte zu wichtigen Herstellern und Distributoren sowie langfristige Lieferverträge versucht CANCOM, diese Risiken zu reduzieren. Insbesondere ein breit gefasster Kreis an Herstellern und Distributoren erlaubt es, relativ schnell auf alternative Hersteller oder alternative Bezugsquellen zurückzugreifen.

Es bestehen Lagerrisiken.

Der CANCOM Konzern hält Waren abhängig von Aktionsplanungen und Verkaufsprognosen sowie im Rahmen von Abrufaufträgen auf Lager, um lieferfähig zu sein. Insbesondere bei Computerund PC-Ware und kleinteiligen Elektronikprodukten ist das Diebstahl-, Einbruchs- und Verlustrisiko verhältnismäßig hoch. Es besteht daher das Risiko, dass Schäden oder Verluste eintreten, die nicht versichert sind. Darüber hinaus besteht aufgrund von teils kurzfristigen starken Preisschwankungen bei den Produkten das Risiko, Ware nur unter Preis oder überhaupt nicht mehr verkaufen zu können bzw. dass Abrufmengen nicht in vereinbarter Größenordnung abgenommen werden. Dies hätte zur Folge, dass der Lagerbestand abgewertet werden müsste; mit möglicherweise negativen Auswirkungen auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des CANCOM Konzerns.

Zur Reduzierung des Lagerrisikos arbeitet CANCOM kontinuierlich an der Optimierung des Beschaffungsprozesses. Auf Basis einer engen Verzahnung mit Herstellern und Distributoren strebt CANCOM stets danach einerseits den Lagerbestand und die Lagerhaltungskosten so gering wie möglich zu halten und andererseits kurzfristige Lieferengpässe zu vermeiden.

Der Eintritt eines oder mehrerer der vorstehend genannten Einzelrisiken kann nicht ausgeschlossen werden. CANCOM schätzt die Eintrittswahrscheinlichkeit jedoch als gering ein. Abhängig vom Einzelfall können sich negative Auswirkungen mittleren Ausmaßes auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens- und Ertragslage ergeben. CANCOM stuft die betriebsbedingten Risiken daher als geringes Risiko ein. Die Einschätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Die Geschäftstätigkeit des CANCOM Konzerns könnte von Betriebsstörungen betroffen sein, einschließlich Störungen der IT-Systeme, die die Informationstechnologie beeinträchtigen.

Erfolg und die Funktionsfähigkeit von Unternehmen hängen heutzutage in erheblichem Maße von deren informationstechnischer Ausstattung ab. Grundsätzliche informationstechnische Risiken ergeben sich sowohl aus dem Betrieb computergestützter Datenbanken wie auch aus dem Einsatz von Systemen für Warenwirtschaft, E-Commerce, Controlling und Finanzbuchhaltung. Die Anfälligkeit oder der Ausfall dieser IT-Systeme bzw. deren verzögerte Betriebswiederherstellung können den Arbeitsablauf im Extremfall zum Erliegen bringen und damit den Fortbestand des Unternehmens gefährden. So könnte beispielsweise ein Warenverfügbarkeitsrisiko entstehen, wenn die Funktionsfähigkeit von IT-Systemen nicht mehr gewährleistet ist, die für einen reibungslosen Bestellablauf notwendig sind.

Insbesondere Cyberattacken nehmen in jüngster Vergangenheit deutlich zu. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten und auch der CANCOM Konzern ein Opfer von Cyberattacken aller Art werden kann. In diesem Zusammenhang könnte die Überwachung von Kunden aufgrund von nicht vollständig funktionierenden Managementtools fehlerhaft werden, was zu Störungen bei den Kunden führt. Der CANCOM Konzern bietet Rechenzentrumsleistungen sowohl über eigene Rechenzentren als auch über gemietete Rechenzentren an und könnte hierbei nicht mehr in der Lage sein, die Rechenzentrumsleistungen und etwaige damit verbundene Services zur Verfügung zu stellen.

CANCOM ist sich dieses Risikos bewusst. Daher unternimmt das Unternehmen intensive Anstrengungen zur Risikominimierung, um die Verfügbarkeit der IT-Systeme und Rechenzentren bestmöglich sicherzustellen. Störungen bis hin zum Ausfall von EDV-Systemen und Rechenzentren könnten sich dennoch nachteilig auf den Geschäftsablauf sowie die Lieferanten- bzw. Kundenbeziehungen auswirken.

Der Eintritt eines oder mehrerer der vorstehend genannten Einzelrisiken kann nicht ausgeschlossen werden. CANCOM schätzt die Eintrittswahrscheinlichkeit als mittel ein. Abhängig vom Einzelfall können sich negative Auswirkungen hohen Ausmaßes auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens- und Ertragslage ergeben. CANCOM stuft die betriebsbedingten Risiken daher als hohes Risiko ein. Die Einschätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Rechtsrisiken

Es bestehen Risiken im Falle der (behaupteten) Verletzung von Schutzrechten Dritter.

Dem CANCOM Konzern ist nicht bekannt, dass er in Verbindung mit den von ihm angebotenen Produkten, Lösungen und Dienstleistungen gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass der CANCOM Konzern möglicherweise im Rahmen des Geschäftsbetriebs Schutzrechte Dritter verletzt, Dritte Ansprüche aus der Verletzung von Schutzrechten gegenüber dem CANCOM Konzern geltend machen oder dass der CANCOM Konzern im Rahmen von Rechtstreitigkeiten mit verklagt wird. Dies kann dazu führen, dass Lizenzzahlungen erforderlich sind und/oder Erfindungen des CANCOM Konzerns nicht oder nur verzögert kommerziell verwendet werden können. Erfolgreich geltend gemachte Ansprüche aus Patentverletzungen könnten den CANCOM Konzern zu erheblichen Schadenersatzleistungen verpflichten. Derartige Rechtsstreitigkeiten können darüber hinaus mit einem beträchtlichen Zeit-, Personal- und Kostenaufwand verbunden sein. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Lageberichts bestehen keine Eventualverbindlichkeiten aus bedeutenden Rechtsstreitigkeiten oder relevante Prozessrisiken. Bereits die Behauptung Dritter, dass der CANCOM Konzern gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt, könnte aufgrund der entscheidenden Rolle gewerblicher Schutzrechte in der Branche, in der der CANCOM Konzern tätig ist, zu wirtschaftlichem Schaden führen.

Der Eintritt dieses Rechtsrisikos kann nicht ausgeschlossen werden. CANCOM schätzt die Eintrittswahrscheinlichkeit als mittel ein. Abhängig vom Einzelfall können sich negative Auswirkungen mittleren Ausmaßes auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens- und Ertragslage ergeben. CANCOM stuft dieses Risiko daher als mittleres Risiko ein. Die Einschätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Es bestehen Risiken aus dem Verstoß gegen nationale und internationale Datenschutzbestimmungen.

Die Verwendung von Daten durch den CANCOM Konzern, insbesondere von Daten seiner Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter unterliegt den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und ähnlichen, auch internationalen Regelungen. Wenn Dritte unbefugt Zugang zu den vom CANCOM Konzern verarbeiteten oder im Rahmen der Storage-Lösungen gespeicherten Daten erhalten oder der CANCOM Konzern selbst Datenschutzbestimmungen verletzen würde, könnte dies zu Schadensersatzansprüchen führen und der Reputation des CANCOM Konzerns schaden.

Der Eintritt dieses Rechtsrisikos kann nicht ausgeschlossen werden. CANCOM schätzt die Eintrittswahrscheinlichkeit als mittel ein. Abhängig vom Einzelfall können sich negative Auswirkungen hohen Ausmaßes auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögensund Ertragslage ergeben. CANCOM stuft dieses Risiko daher als hohes Risiko ein. Die Einschätzung wurde gegenüber dem Vorjahr neu getroffen.

M&A Risiken

Es besteht das Risiko von Fehleinschätzungen sowohl hinsichtlich der bereits erfolgten als auch hinsichtlich möglicher zukünftiger Akquisitionen von Unternehmen sowie deren Integration in den CANCOM Konzern.

CANCOM stößt sowohl durch seine Beteiligungen als auch durch den Erwerb von Firmen bzw. Firmenteilen mitunter in neue Geschäftsfelder vor. Der Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen stellt ein nicht unerhebliches Risiko dar. Das Risiko, dass sich diese Akquisitionen und Geschäftsfelder schlechter als geplant entwickeln oder dass Risiken auftreten, die im Rahmen der vorherigen Prüfung nicht erkannt oder falsch eingeschätzt wurden besteht bzw. kann nicht ausgeschlossen werden. Ferner könnten Schlüsselpersonen der erworbenen Unternehmen in Folge des Erwerbs durch den CANCOM Konzern dieses Unternehmen verlassen, sodass aufgrund des Wegfalls dieser Schlüsselpersonen Ziele, die mit der Akquisition erreicht werden sollten, nicht mehr erreicht werden können. Zudem besteht das Risiko, dass Kunden des erworbenen Unternehmens keine Aufträge an den CANCOM Konzern erteilen bzw. keine entsprechenden Verträge mit dem CANCOM Konzern abschließen und zu Wettbewerbern wechseln. Darüber hinaus kann die organisatorische Eingliederung weiterer Unternehmen in den CANCOM Konzern mit erheblichem zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden sein. Möglicherweise könnte auch die Umsetzung der, der Akquisition zugrunde gelegten Strategie sowie angestrebte Ziele und Synergieeffekte nicht oder nicht in geplantem Umfang realisiert werden. Die Realisierung eines oder mehrerer dieser Risiken könnte zur Folge haben, dass die getätigte Investition ganz oder teilweise verloren geht und unter Umständen eine entsprechende außerplanmäßige Abschreibung auf Vermögenswerte in der Bilanz erforderlich ist.

Aus den Erfahrungen früherer Akquisitionen und entsprechendem Integrations-Know-how managt CANCOM aktiv potenzielle Risiken im Rahmen von M&A Prozessen. Die langjährigen fundierten Kenntnisse der Marktlage kommen dem Unternehmen dabei zugute. Zudem wird die Integration von erfahrenen Integrationsmanagern umgesetzt und es sind Checklisten und Dokumentationen vorhanden, wodurch sich Abläufe und Risiken geordnet erfassen lassen. Durch ein schwerpunktmäßiges Engagement im Kerngeschäft wird versucht, das Risiko aus Akquisitionen in neuen Geschäftsfeldern zu reduzieren.

Durch den Erwerb oder die Veräußerung von Gesellschaften bzw. Geschäftsanteilen könnte der CANCOM Konzern diversen Risiken ausgesetzt sein.

Der CANCOM Konzern hat in den vergangenen Jahren einige Gesellschaften bzw. Gesellschaftsanteile erworben bzw. veräußert. Bei M&A Prozessen besteht ein Risiko im Rahmen der Vertragsverhandlungen bzw. Vertragsgestaltungen. Ferner besteht das Risiko, dass sich nachträglich herausstellt, dass bestimmte Gewährleistungen und/oder Garantien und/oder eingegangene Verpflichtungen seitens der Veräußerer/Käufer nicht eingehalten worden sind. Soweit dies erst nach Eintritt der Verjährung erfolgt und/oder der Veräußerer/Käufer etwaige Schadenersatzansprüche nicht ausgleichen kann, kann dies zu Vermögenseinbußen bei der jeweiligen Gesellschaft des CANCOM Konzerns führen. Auch können sich ergebnisabhängige oder sich an zukünftigen Ergebnissen orientierende Ermittlungen von Verkaufspreisen als nachteilig für CANCOM herausstellen.

Der Eintritt eines oder mehrerer der genannten M&A Risiken kann nicht ausgeschlossen werden. CANCOM schätzt die Eintrittswahrscheinlichkeit als hoch ein. Abhängig vom Einzelfall können sich negative Auswirkungen erheblichen Ausmaßes auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens- und Ertragslage ergeben. CANCOM stuft dieses Risiko daher als hohes Risiko ein. Die Einschätzung hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Gesamtrisikobetrachtung

Insgesamt ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Änderungen in der Bewertung der beschriebenen Einzelrisiken. Vor dem Hintergrund der Gesamtrisikosituation sieht das Management der CANCOM SE den Bestand des Unternehmens aus heutiger Sicht nicht gefährdet.

Angesichts der Stellung von CANCOM im Markt, der engagierten Mitarbeiter sowie der flexiblen Konzernstruktur und der strukturierten Prozesse zur Risikofrüherkennung, ist der CANCOM Vorstand zuversichtlich, den Herausforderungen, die sich aus den genannten Risiken ergeben, auch 2016 erfolgreich begegnen zu können.

Neben der zuversichtlichen Eigeneinschätzung zeigen auch externe Einschätzungen ein positives Bild hinsichtlich des zukünftigen Geschäftsverlaufes von CANCOM. Einer der größten Dienstleister für business-to-business-Wirtschaftsinformationen weltweit, Dun & Bradstreet (D&B), bescheinigt ein minimales Ausfallrisiko. Weiter vertreten unabhängige Banken in ihrem jährlichen Rating eine positive Einschätzung: UniCredit als "Solides Investment Grad" mit einer M9-Bewertung (Skala von M1 bis M18) und die LBBW mit einer 1(A-)-Bewertung (Skala von 1A4444 bis 18).

Chancen der künftigen Entwicklung

Im Rahmen der internationalen Geschäftstätigkeit in verschiedenen Bereichen der IT-Branche eröffnen sich für CANCOM zahlreiche Chancen. Zu deren Identifikation vollzieht der Konzern regelmäßig eine umfassende Betrachtung des Markt- und Wettbewerbsumfelds und legt den Fokus dabei selbstverständlich auf die aktuellen Branchen- und Technologietrends.

Nachfolgend geben wir einen Überblick über die Chancen beziehungsweise über die möglichen künftigen Entwicklungen und Ereignisse mit positiven Auswirkungen auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung des CANCOM Konzerns.

Allgemeine Marktentwicklung

2016 steht ganz im Zeichen der Digitalisierung. Der Fokus liegt hier vor allem auf der pragmatischen Umsetzung und dem Zusammenwachsen der Trends der letzten Jahre. Die Cloud hat sich in Unternehmen stark etabliert. Parallel dazu sind aufgrund des enormen Zuwachses von Smartphones, Notebooks und Tablets der Alltag und auch die Arbeitswelt viel mobiler geworden. Diese Entwicklungen haben zu einem verstärkten Daten- und Nutzeraufkommen geführt und die IT derart beeinflusst, dass wir heute von einer neuen, sogenannten dritten Plattform sprechen. Diese unterzieht auch die IT-Organisationen einem grundlegenden Wandel. Denn herkömmliche IT-Infrastrukturen können die Herausforderungen in puncto Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit kaum noch bewältigen.

Nach Einschätzung des Beratungsunternehmens Capgemini werden 2016 die IT-Budgets bei 37 Prozent der Unternehmen steigen, davon bei knapp 15 Prozent sogar mit zweistelligen Wachstumsraten. Die Marktforscher von IDC prognostizieren, dass die Ausweitung der Digital-Business-Strategien innerhalb der kommenden 24 Monate mehr als die Hälfte der IT-Ausgaben der Firmen in Beschlag nehmen und dass dieser Anteil bis zum Jahr 2020 auf bis zu 60 Prozent steigen wird. Dabei ist es für die erfolgreiche Umsetzung der Initiativen im Bereich Digital Business unerlässlich, die dritte Plattform zu beherrschen. "Cloud First" wird daher zum Mantra der Unternehmens-IT: Nahezu keine der Technologien der dritten Plattform oder der zentralen digitalen Initiativen kann ohne die Cloud realisiert werden. IDC erwartet, dass bis zum Jahr 2020 die weltweiten Ausgaben der Unternehmen für Cloud-Dienste, Hard- und Software zur Cloud-Unterstützung sowie für Implementierung und Management der Cloud-Services die Grenze von 500 Milliarden Dollar übersteigen wird. Das ist mehr als das Dreifache der heute aufgewendeten Summe.

Es gilt daher, bestehende Systeme und Services solide und kostenbewusst zu betreiben. Zudem müssen IT-Innovationen schnell und dynamisch eingesetzt und integriert werden. Die Fachabteilungen werden zum Treiber von IT-Innovationen. Durch den Einsatz von Technologien wie Big Data & Analytics, Social Media, Mobility und Cloud Computing entstehen neue Produkte und Dienstleistungen, aber auch Geschäftsmodelle, Prozesse und Wertschöpfungsketten. Die IT wird damit zum Business Enabler und schließlich zu einem wichtigen Wettbewerbsfaktor und Wachstumstreiber für Unternehmen. So soll laut dem Branchenverband für Informationstechnologie, Telekommunikation und Medien BITKOM 2016 der Umsatz mit Software, IT-Dienstleistungen und IT-Hardware um 3,1 Prozent auf 82,9 Milliarden Euro ansteigen. Am stärksten wachsen die Geschäfte mit Software und IT-Dienstleistungen, wobei unter anderem die Nachfrage nach Big Data und Cloud Computing überdurchschnittlich stark zulegt. Anbieter wie CANCOM profitieren auch davon, dass sich jetzt Unternehmen aller Branchen digitalisieren. Diese positiven Einschätzungen deuten darauf hin, dass viele Unternehmen bereits Projekte geplant haben, die sie aufgrund ihrer strategischen Bedeutung auch bei einer möglichen Konjunktureintrübung umsetzen könnten.

Trends

Auch in 2016 wird das Thema digitaler Wandel der deutschen Wirtschaft und die damit einhergehenden Technologien den IT-Markt dominieren. Eine wichtige Basis für die erfolgreiche digitale Transformation sind agile, flexible und skalierbare IT-Infrastruktursysteme. IT ist der wesentliche Treiber von Innovationen. Die Basis für neue Hightech-Trends wird weiterhin Cloud Computing bilden. Über 85 Prozent der deutschen mittelständischen Unternehmen setzen sich intensiv mit dem Thema auseinander und befinden sich in der Planung, Implementierung oder bereits im produktiven Betrieb. Single-Cloud-Architekturen werden in Zukunft die Ausnahme darstellen. Deutsche mittelständische Unternehmen werden sich mehrheitlich in hybriden und Multi-Cloud-Architekturen (68,8 Prozent) wiederfinden, so das IT-Research- und Beratungsunternehmen Crisp Research.

Eine aktuelle Umfrage unter Unternehmen der ITK-Branche in Deutschland, die vom Branchenverband BITKOM durchgeführt wurde, hat die aus Sicht der Unternehmen maßgeblichen IT-Trends für 2016 identifiziert. IT-Sicherheit und Cloud Computing bleiben demnach die Top-Themen der Digitalbranche. Es folgen Industrie 4.0, Big Data sowie das Internet der Dinge und Dienste.

Die Analysten des IT-Marktforschungsinstituts Gartner sehen bis ins Jahr 2020 Trends und Entwicklungen rund um Robotik und intelligente Systeme, deren Grundlage wiederum die effiziente Nutzung von Cloud Systemen und die Integration der wachsenden Menge an Daten aus verschiedensten Quellen und Geräten darstellt.

Cloud & Mobility

In jedem vierten deutschen mittelständischen Unternehmen steht der Vorstand bzw. die Geschäftsführung hinter den Aktivitäten rund um Cloud Computing. Dies zeigt eindeutig die strategische Relevanz dieses Themas.

Bis 2018 wird mindestens die Hälfte der IT-Ausgaben in cloudbasierte Lösungen fließen, denn die Cloud bildet sowohl die Basis für neue digitale Produkte und Services, aber auch für die anderen Technologien der dritten Plattform. Hier wächst die Nachfrage nach flexiblen Cloud-Lösungen, die es erlauben, bedarfsgerecht durch entsprechende Anpassungen zu reagieren. IT-Mobility, also der mobile Zugriff auf die firmeneigenen IT-Ressourcen und die Zukunftsthemen Internet of Things (IoT) oder Big Data & Analytics treiben die Cloud-Adaption. Die Private Cloud ist hier noch die gefragteste Variante, denn sie lässt sich im Gegensatz zur Public Cloud auf die speziellen Anforderungen und Wünsche der Unternehmen anpassen und ermöglicht zudem hybride Modelle. Der Trend geht zu einer sogenannten Hybrid Cloud oder Multi-Cloud Strategie. In einem Hybrid Cloud Modell werden Daten und Anwendungen aus verschiedenen Clouds (Private und/oder Public Clouds) zur Verfügung gestellt. CANCOM reagiert bereits vorausschauend auf die Entwicklungen des Marktes und plant, sein Angebot in Bezug auf Hybrid und Multi-Cloud-Umgebungen auszubauen. Die Nachfrage nach flexiblen, agilen Cloud-Lösungen in sämtlichen Unternehmensbereichen könnte das Lösungs- und Dienstleistungsgeschäft von CANCOM insgesamt positiv beeinflussen.

Die Auszeichnung mit dem Cloud Leader Award des Research Hauses Experton Group in insgesamt sieben Kategorien zeigt deutlich, dass CANCOM gut aufgestellt ist, um die unterschiedlichsten Bedürfnisse mittelständischer und größerer Unternehmen beim Aufbau von Cloud-Strukturen umfassend und ganzheitlich abzudecken. Laut Crisp Research ist der Großteil der Deutschen Mittelständler über den gesamten Cloud-Lifecycle weiterhin auf externe Unterstützung angewiesen. So eröffnen sich, angefangen bei der strategischen Planung, über die Architektur und das Design bis zur Implementierung und dem späteren Betrieb, Chancen für Anbieter wie CANCOM. Denn mit dem Wissen über komplexe

Zusammenhänge oft historisch gewachsener IT-Strukturen, langjähriger Projekterfahrung und eigenen Competence Centern zu unterschiedlichen IT-Lösungsthemen neben einem umfangreichen Cloud Lösungsportfolio vereint CANCOM Transformation und Betrieb moderner IT-Umgebungen.

Die Experton Group hat daneben im Rahmen ihres Mobile Enterprise Vendor Benchmarks 2015 führende IT-Anbieter und Dienstleister mit dem Leader Award ausgezeichnet, die über ein vielseitiges, hoch attraktives Produkt- und Serviceportfolio im Bereich Enterprise Mobility sowie eine ausgeprägt starke Markt- und Wettbewerbsposition verfügen, darunter CANCOM. Unternehmen beschäftigen sich verstärkt mit der Nutzung von mobilen Endgeräten und den Auswirkungen auf Geschäftsprozesse. Ohne eine effiziente Integration der mobilen Devices, verschiedenen Betriebssysteme und mobilen Anwendungen in die Unternehmens-IT stellen Smartphones, Tablets & Co. nur einen Kostentreiber ohne wirklichen Mehrwert bis hin zum Sicherheitsrisiko dar. Der mobile Zugriff auf die Unternehmensdaten fördert auf der einen Seite die Flexibilität, Mobilität und Produktivität der Mitarbeiter und Prozesse – und damit des gesamten Unternehmens, andererseits wachsen damit die Anforderungen an Bereitstellung, Management und Sicherheit der Unternehmens-IT. Um die Integration der neuen Geräteklassen zu strukturieren und wesentlich zu beschleunigen, hat CANCOM eine standardisierte, sichere und modulare Mobility Architektur entwickelt. Zur Analyse, Planung, Bau und Betrieb von mobilen Architekturen stellt CANCOM ein komplettes Dienstleistungsportfolio zur Verfügung. CANCOM könnte als Komplettanbieter im Bereich Mobile Enterprise, der alles aus einer Hand abdeckt und Unternehmen zukunftsweisende und betriebssystemunabhängige Workplace Solutions über alle Endgeräte hinweg anbietet, profitieren.

Im Oktober 2015 hat das "Safe Harbor"-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Aufmerksamkeit gesorgt. Demnach ist die "Safe Harbor"-Erklärung als Rechtsrahmen für die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA nicht mehr zulässig. Der nun ausgehandelte Nachfolger des Safe-Harbor-Abkommens unter dem Namen "EU-US-Privacy Shield" hat zwar zum Ziel, für tausende Unternehmen in Europa mehr Rechtssicherheit bei transatlantischen Datentransfers zu schaffen, lässt aber noch viele Fragen offen. Die weiterhin bestehende Rechtsunsicherheit sowie die durch den PRISM-Skandal geschürten Ängste hinsichtlich Datensicherheit und Datenschutz bei rechenzentrumsbasierten IT-Systemen könnten sich auf den Markt für Cloud-Technologie in Deutschland positiv auswirken. Die Gesellschaft geht davon aus, dass künftig für viele Unternehmen der Sitz des Cloud-Anbieters in Deutschland maßgebliches Kriterium sein wird, um einen Cloud-Service in Anspruch nehmen zu wollen.

Darüber hinaus sind Unternehmen hierzulande durch den PRISM-Skandal hinsichtlich der Risiken durch Cloud Computing in Punkto Datensicherheit und Datenschutz sensibilisiert worden. Somit ist für viele Unternehmen auch in diesem Punkt der Sitz des Cloud-Anbieters maßgeblich. Bei Unternehmen wie dem CANCOM Konzern, bei dem die Rechenzentren und Server in Deutschland angesiedelt und dem strengen Datenschutzrecht unterliegen, kann der Server-Standort Deutschland gegenüber ausländischen Mitbewerbern somit möglicher Weise einen Wettbewerbsvorteil darstellen, da weniger Sicherheitsbedenken bestehen.

IT-Security

Auch IT-Sicherheit gewinnt weiterhin an Bedeutung. In 2016 werden 70 Prozent der IT-Abteilungen ihren Ansatz beim Thema IT-Security verändern: Weg von "Schützen und Verteidigen" hin zu "Eindämmen und Kontrollieren", so IDC. Die digitale Transformation muss daher gleichzeitig mit einer Evolution der IT-Sicherheitsmaßnahmen auf allen Ebenen Hand in Hand gehen.

Neben klassischer Wirtschaftsspionage müssen Unternehmen sich verstärkt auf Angriffe durch organisierte Kriminalität einstellen. Im Zeitalter mobilen Arbeitens ist laut Crisp Research eine IT-Sicherheitsstrategie mit globaler Reichweite gefordert. Ein Teil der IT-Sicherheitsdienste wird demnach aus der Cloud kommen müssen. Ziel muss es daher sein, Cyberangriffe möglichst zeitnah zu erkennen. Eine Lösung für einen flexiblen Schutz vor individuellen Bedrohungen ist der einzig richtige Weg. Die Hälfte aller deutschen Unternehmen war einer BITKOM-Umfrage zufolge in den letzten zwei Jahren mindestens einmal von Cyber-Angriffen betroffen. Dabei trifft es verstärkt mittelständische Firmen. Mit rund 61 Prozent lagen diese merklich über den attackierten Großund Kleinunternehmen. Und dennoch ist der deutsche Mittelstand nach einer Untersuchung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) den Attacken fast schutzlos ausgesetzt. In über 65 Prozent der Fälle von Datendiebstahl überwanden laut einer Studie des Ponemon Instituts die Angreifer aus dem Web die bestehenden präventiven Sicherheitsschleusen, 55 Prozent bemerkten zudem die Eindringlinge nicht einmal. Diese Zahlen machen deutlich, dass 2016 ein Ausbau der IT-Sicherheitsstrukturen unerlässlich für deutsche Unternehmen ist. Denn wer das Thema Datensicherheit vernachlässigt, verliert auch beim Thema Industrie 4.0 den Anschluss.

Mit ihrem breiten Lösungsportfolio im Bereich IT-Security eröffnen sich dadurch Chancen für die Geschäftsentwicklung der CANCOM Gruppe. Darüber hinaus wird CANCOM mit professionellen Lösungen im Bereich Zentralisierung, Konsolidierung und Virtualisierung den steigenden Anforderungen an integrierte Systemlandschaften gerecht, sichert die Geschäftskontinuität und steigert die IT-Effizienz seiner Kunden. Mit der Auszeichnung für CANCOM als "Security Partner of the Year" würdigt der weltweit führende Sicherheits-Anbieter Cisco die Erfolge bei der Entwicklung, Umsetzung und erfolgreichen Vermarktung von IT-Security-Lösungen.

Big Data & Analytics

Schon heute erreichen uns Informationen nicht nur in Textform, im Audio- oder Videoformat. Sensor- und kontextbasierte Daten werden in Zukunft immer wichtiger und führen zu einem umfassenden, aus allen Richtungen auf uns einströmenden Informationsangebot. Unternehmen sollten schon jetzt geeignete Strategien und Technologien entwickeln, um Informationen aus den verschiedensten Datenquellen zusammenführen und aufbereiten zu können, um aus den Daten Informationen und schließlich Nutzen für die Unternehmen und Kunden zu gewinnen: "Neue semantische Tools, Klassifizierungs- und Analyseverfahren werden die oftmals chaotische Informations-Sintflut entschlüsseln", so die Experten von Gartner. Gerade die neuen Businessund IT-Treiber Digitalisierung und Internet of Things fördern den Einsatz von Big Data & Analytics.

Laut PAC entstehen durch die zeitnahe Analyse größerer Mengen an strukturierten wie unstrukturierten Daten aus unterschiedlichen Quellen neue, datenbasierte Geschäftsmodelle und Strategien. Laut BITKOM wächst der Umsatz mit Big Data-Lösungen und -Services bis 2016 um jährlich durchschnittlich 46 Prozent. Er soll sich innerhalb von fünf Jahren nahezu verachtfachen. Bei der Auswertung der Datenmengen kommen neuartige Datenbanken, linguistische Analysen oder Visualisierungs-Tools zum Einsatz. Analog zu der Vorgabe, die Informationsauswertung und -nutzung in 2016 weiter zu verbessern, ist die Bedeutung von Data Quality und Master Data Management gestiegen. Die beiden Themen werden zwar schon seit Jahren als wichtig eingestuft und viele Projekte aufgesetzt, aber durch die Anbindung vieler neuer Datenquellen, unter anderem aus dem Internet der Dinge, steigt die Komplexität der Datenwelt laut Capgemini weiter an. Data Quality und Master Data Management sind wichtig, um die Qualität von strukturierten und unstrukturierten Daten zu gewährleisten. Der Trend geht daher zur Dynamic Infrastructure, die sowohl vorhandene Rechenzentren umfasst, als auch zukünftige Anforderungen im Rahmen von Big-Data-Projekten berücksichtigt. Für die kommenden Jahre gilt es demnach, eine Rechenzentrumsstrategie mit größtmöglicher Flexibilität zu entwickeln. Hier kann CANCOM bei seinen Kunden aufgrund der langjährigen Expertise im Data Center Umfeld punkten.

Internet of Things & Industrie 4.0

Das mobile Internet gehört längst nicht mehr nur den Smartphones und Tablets. Wearables, Connected Cars, Smart-Home- und sonstige IoT-Devices: Die Zahl der Geräte, über die wir an Informationen gelangen oder miteinander kommunizieren, steigt und steigt. Unternehmen müssen sich laut Gartner noch stärker auf dieses Netz an Endgeräten einstellen, das den mobilen Nutzer stetig umgibt. Hierzu gehört auch die bessere Vernetzung, Kooperation und Kommunikation der verschiedenen Endgeräte untereinander.

Das Internet of Things spielt bei der digitalen Transformation eine herausragende Rolle. IDC erwartet, dass sich die Anzahl an vernetzten Geräten auf mehr als 22 Milliarden weltweit verdoppeln wird. Das wiederum wird die Entwicklung von 200.000 neuen Apps und Lösungen zur Folge haben, die davon profitieren. Diese Geräte und Lösungen haben das Potenzial, in beinahe jeder Branche Wettbewerbsvorteile neu zu definieren. Für die Unternehmen bedeutet das große Veränderungen der Rechenzentrumsanforderungen, da IoT-Workloads bis 2018 rund ein Fünftel der neuen Server-Kapazitäten in Anspruch nehmen werden. Daten und IT-Sicherheit werden zudem wichtiger. 2016 muss daher die Planung für diesen Trend deutlich vorangetrieben und konkretisiert werden.

Durch das Konzept der Industrie 4.0, das die Prinzipien des Internets der Dinge auf das verarbeitende Gewerbe überträgt, wächst die physische Welt mit der virtuellen in der Fertigung zusammen. Laut einer BITKOM-Prognose wird dadurch in sechs volkswirtschaftlich wichtigen Branchen bis zum Jahr 2025 eine Produktivitätssteigerung von ca. 78 Milliarden Euro möglich. Maschinen- und Anlagenbau, Automobilhersteller und -zulieferer, Elektronische Ausrüstung sowie Chemische Industrie profitieren dabei besonders von der vierten industriellen Revolution. Die deutsche Industrie will bis 2020 40 Milliarden Euro pro Jahr und somit knapp 3,5 Prozent ihres Jahresumsatzes für Industrie 4.0 ausgeben. Die CANCOM Gruppe könnte mit ihrem branchengerechten Industrial Solutions Portfolio ebenfalls profitieren.

Workplace of the Future – der Arbeitsplatz der Zukunft

Die Digitalisierung verändert tiefgreifend die Art und Weise, wie Unternehmen ihre Arbeitsprozesse organisieren. Die Zahl der Firmen in Deutschland, die ihren Mitarbeitern mobile Arbeitsplätze zur Verfügung stellen, nimmt stetig zu. Der Grund: Es wird für Unternehmen immer erfolgsrelevanter, dass Mitarbeiter von unterwegs oder an verschiedenen Firmenstandorten per Laptop, Smartphone und Tablet schnell und flexibel auf Daten und Dokumente zugreifen können. Einem Analysten des Marktforschungsunternehmens IDC zufolge befinden sich die Unternehmen derzeit in einer Phase weitreichender technologischer Veränderung, die in diesem Ausmaß alle 20 bis 25 Jahre stattfindet. Wesentliche Treiber dafür seien insbesondere die Nutzung von Cloud-Services, die Verbreitung von mobilen Geräten und Apps sowie stark wachsende Datenmengen. Diese Entwicklung fordere Unternehmen auf, etablierte Geschäftsmodelle und -prozesse hinsichtlich ihrer Zukunftsfähigkeit zu hinterfragen.

CANCOM zeigt mit der eigen entwickelten Cloud Referenzarchitektur AHP Enterprise Cloud, wie moderne Arbeitsplätze (Workplaces) aussehen können. Sie optimiert die sichere Bereitstellung und das Management von Unternehmensanwendungen und -daten aus dem Rechenzentrum und liefert einen kompletten IT-Arbeitsplatz auf jedem beliebigen Endgerät. Unabhängig von Zeit, Ort und Device können die Mitarbeiter über die CANCOM AHP Enterprise Cloud Lösung auf alle relevanten Unternehmensdaten und Anwendungen zugreifen. Daraus könnten sich Chancen für die Geschäftsentwicklung von CANCOM ergeben.

Gesamtbetrachtung der Trends

Künftig wird der effiziente Umgang mit Informationen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens mehr denn je unerlässlich sein. Dies erfordert neue Konzepte für die Arbeitsprozessorganisation, für die Datensicherheit sowie die Arbeitsplatzgestaltung. Kunden benötigen dafür Dienstleister, die passende IT-Komponenten aus einer Hand anbieten und diese mit Managed-Information-Services und skalierbaren Cloud-Lösungen komplettieren können. Davon könnte der CANCOM Konzern profitieren.

Organisation & Mitarbeiter

CANCOM vereinigt über zwei Jahrzehnte Erfahrung in IT-Beratung und Integration mit innovativen Dienstleistungen, berät herstellerunabhängig und schafft wirtschaftlich und technisch optimierte Systeminfrastrukturen. Den Veränderungen des Marktes stellt sich der Konzern durch Flexibilität sowie der ständigen Optimierung und effizienten Anpassung des Portfolios, der Strukturen und Prozesse im Unternehmen. Competence Center unterstützen die Spezialisierung auf einzelne IT-Bereiche mit dediziertem fachlichem Know-how. Die spezifische Expertise der Fachvertriebe wird den Vertriebs- und Serviceeinheiten aller CANCOM Gesellschaften zur Verfügung gestellt. Mit einem umfassenden ITK-Serviceportfolio bietet CANCOM mit über 1.800 Mitarbeitern im Dienstleistungsbereich auf individuelle Bedürfnisse abgestimmte IT-Lösungen und Managed Services und schafft damit Mehrwert für die Kunden. Die CANCOM Mitarbeiter verfügen über langjährige Projekterfahrung sowie wichtige Herstellerzertifizierungen für aktuelle Technologien. CANCOM hat darüber hinaus verschiedene Maßnahmen zur Gewinnung, Weiterentwicklung und Bindung von High Potentials, d.h. gut ausgebildeten Fach- und Führungskräften, etabliert.

Organisches Wachstum & gezielte Übernahmen

CANCOMs Geschäftspolitik sieht eine Fortsetzung des eingeschlagenen Wachstumskurses vor. Dazu ist eine Fokussierung und Verstärkung der bestehenden Geschäftsaktivitäten in Richtung hochwertiger ITK-Komplettlösungen sowohl durch organisches als auch akquisitorisches Wachstum geplant.

Dies eröffnet die Chance auf eine weitere Steigerung des Umsatzes. Durch Ausnutzung von Synergien und Größenvorteilen, zum Beispiel im Rahmen verbesserter Einkaufskonditionen und im Bereich der zentralisierten administrativen Aufgaben sowie einem besseren Zugang zu Großprojekten kann dies zu einer überproportionalen Ergebnisverbesserung beitragen. Darüber hinaus kann die beabsichtigte Ausdehnung des Dienstleistungsgeschäfts die Abhängigkeit von Preisentwicklungen im Hardwarebereich mindern.

Der IT-Systemhausmarkt in Deutschland befindet sich seit Jahren in einer starken Konsolidierungsphase, die CANCOM weiterhin aktiv nutzen möchte. Vor diesem Hintergrund ergeben sich mit Blick auf die solide Vermögenslage und die gute Finanzausstattung des Konzerns auch in Zukunft Chancen, durch geeignete Zukäufe die Marktposition weiter auszubauen.

Der CANCOM Vorstand bleibt zuversichtlich, dass die Ertragskraft des Konzerns eine solide Basis für die künftige Geschäftsentwicklung bildet und für die nötigen Ressourcen sorgt, um die dem Konzern zur Verfügung stehenden Chancen zu verfolgen.

7. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Die CANCOM SE hat eine Barkapitalerhöhung durchgeführt, die am 04. März 2016 ins Handelsregister eingetragen wurde. Unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015/I wurde das Grundkapital durch die Ausgabe von 1.487.957 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien von 14.879.574,00 Euro auf 16.367.531,00 Euro erhöht. Dabei wurde das Bezugsrecht der Altaktionäre ausgeschlossen. Die neuen Aktien sind ab dem 01. Januar 2015 gewinnberechtigt. Der Gesamtausgabebetrag der neuen Aktien beträgt 66,2 Mio. Euro brutto. Er soll zur Stärkung der Eigenkapitalbasis für das weitere organische und anorganische Wachstum der Gruppe eingesetzt werden.

8. Prognosebericht

Trotz des aktuell schwachen Euros, des günstigen Ölpreises, der niedrigen Zinsen und der geringen Inflation, die gute Voraussetzungen für eine starke Konjunktur seien, sind nicht alle Volkswirte mit Blick auf das Bruttoinlandsprodukt für 2016 euphorisch. So gehen die Erwartungen weit auseinander. Optimisten rechnen für 2016 mit einem Plus des BIP von mehr als 2 Prozent. Pessimisten hingegen gehen von einem Wirtschaftswachstum von nur knapp über 1 Prozent aus. Als Risiken gelten vor allem internationale Krisen, etwa im Nahen Osten, und eine Konjunkturabkühlung in China. Chancen biete der starke Konsum im Inland.

Brutto-Inlandsprodukt 2016*
(reale Veränderung zum Vorjahr in %)
Deutschland + 1,9
Euroland + 1,6
USA + 1,2
Welt + 3,1

* Prognosen: Deutsche Bank Research, 18.02.2016

Der IT-Markt wird weiter von einer hohen Dynamik und Innovationskraft geprägt sein. Die Komplexität und Vielfalt der Lösungen und damit auch die Anforderungen an die Unternehmens-IT werden, unter anderem getrieben von veränderten Arbeits- und Nutzungsgewohnheiten, weiter zunehmen. Die Digitalisierung in nahezu allen Branchen und die damit einhergehende, allumfassende Vernetzung und das Internet der Dinge treiben die Entwicklung von Geschäftsmodellen, Fertigungsprozessen und Produkten größenklassenübergreifend und in allen Wirtschaftszweigen immer stärker voran. Vor diesem Hintergrund ist von einer positiven Entwicklung der Nachfrage nach innovativen und intelligenten IT-Lösungen auszugehen.

So soll laut dem deutschen Branchenverband für Informationstechnologie, Telekommunikation und Medien BITKOM 2016 der Umsatz mit Software, IT-Dienstleistungen und IT-Hardware um 3,1 Prozent auf 82,9 Milliarden Euro ansteigen. Damit wächst die IT-Branche deutlich stärker als die Gesamtwirtschaft. Allerdings sollen sich die einzelnen Marktsegmente sehr unterschiedlich entwickeln. Am stärksten wachsen die Geschäfte mit Software und IT-Dienstleistungen, die unter anderem von der Nachfrage nach Big Data und Cloud Computing Lösungen im Zuge der Digitalisierung von Unternehmen aller Branchen überdurchschnittlich stark zulegen. Das Marktforschungsunternehmen IDC geht davon aus, dass die IT-Ausgaben der deutschen Unternehmen in den kommenden Jahren um durchschnittlich jährlich 2,7 Prozent zunehmen. Etwas differenzierter sind die Ergebnisse einer Studie von Capgemini, an der 153 IT-Verantwortliche von Großunternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz teilgenommen hatten. Demnach sollen in 2016 die IT-Budgets bei 37 Prozent der Unternehmen steigen, davon bei knapp 15 Prozent sogar mit zweistelligen Wachstumsraten.

Einer aktuellen Studie von Lünendonk zufolge wird in den kommenden Jahren weiterhin ein solides Wachstum für IT-Beratungsund Systemintegrationsunternehmen sowie bei IT-Serviceunternehmen erwartet. Dabei soll der Markt für Beratung und Systemintegration verhältnismäßig stärker wachsen als der Markt für IT-Serviceunternehmen. Insbesondere die größeren Unternehmen erwarten ein stärkeres Wachstum als der Gesamtmarktdurchschnitt.

Die Digitalisierung und neue Trends wie Cloud Computing führen auch innerhalb der IT-Branche zu einem Wandel und der Neuausrichtung von Geschäftsmodellen, insbesondere im Markt für traditionelle IT-Services. Nach Angaben des Marktanalyse- und Beratungsunternehmens PAC haben vor allem solche Anbieter Schwierigkeiten sich neu zu orientieren, deren traditionelles Geschäftsmodell in großen Teilen auf klassischem Infrastruktur-Outsourcing beruht. Diese IT-Service-Provider stehen den Analysten zufolge unter starkem Kostendruck, weil

auslaufende Verträge nur noch mit großen Preisnachlässen in die Verlängerung gehen. Eine Folge dieser Entwicklung sind u.a. Stellenabbau, Umstrukturierungen bis hin zum möglichen Verkauf ganzer IT-Sparten, um das IT-Dienstleistungsgeschäft profitabler zu machen. Hoffnungen setzen die Anbieter aber auch in die Erweiterung ihrer Geschäftsmodelle durch neue Dienste, etwa im Cloud-Geschäft, sowie in die weitere Automatisierung des IT-Betriebs gerade im Segment der Commodity-Leistungen.

Cloud Computing hat zu einem tiefgreifenden Wandel in der Unternehmens-IT geführt. Dennoch stehen wir nach Ansicht der Analysten der Experton Group aller Voraussicht nach erst am Anfang des Weges. Entsprechend hoch und nachhaltig sind die Wachstumsaussichten für diesen Teilbereich des IT-Marktes. Nach aktuellen Prognosen sollen die Ausgaben der deutschen Unternehmen für Cloud-Technologien, Cloud Services und entsprechende Beratungs- und Integrationsservices (Cloud Transformation) bis zum Jahr 2018 auf 21,0 Mrd. Euro wachsen. In 2016 soll das Cloud-Marktvolumen im Geschäftskundenmarkt nach einer Prognose der Experton Group voraussichtlich um 34 Prozent bereits auf über 12 Mrd. Euro steigen.

Voraussichtliche Entwicklung des CANCOM Konzerns

Der IT-Markt ist derzeit von großen Veränderungen geprägt. Treiber dieser Entwicklung ist der digitale Wandel, der die gesamte Wirtschaft betrifft und sich auch nach Einschätzung des CANCOM Managements über die nächsten Jahre fortsetzen wird. IT-Trends wie zum Beispiel Security, Mobility, Netzwerke, Big Data oder Cloud Computing nehmen an Bedeutung zu. Damit verbunden ergeben sich große Wachstumschancen für die IT-Branche, gerade im Cloud Umfeld. Jedoch steigt durch die zunehmende Komplexität und Vernetzung auch der Bedarf an mobilen IT-Lösungen und Datensicherheit.

CANCOM beabsichtigt aufgrund seiner ausgewiesenen Expertise und exponierten Marktstellung in den vorgenannten IT-Trendbereichen Cloud Computing, Mobility, Security und Shared Managed Services sowohl organisch als auch durch Akquisitionen weiterhin in beiden Geschäftssegmenten stärker zu wachsen als der gesamte IT-Markt und somit kontinuierlich den Marktanteil auszubauen. Hierfür hat CANCOM seine Geschäftspolitik frühzeitig auf die IT-Zukunftstrends ausgerichtet, seine Vertriebs- und Servicestruktur entsprechend gestaltet und sich auf den Ausbau des höherwertigen Service- und Consultinggeschäfts fokussiert. Mit dem ganzheitlichen Leistungsportfolio über alle Bereiche der IT und der damit für Kunden verbundenen hohen Individualität und Flexibilität verfügt CANCOM über wichtige Kundenvorteile für eine künftig noch umfassendere Markterschließung. Zudem

könnte die zunehmende Komplexität in der IT, die kleinere Systemhäuser an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit bringt, dazu führen, dass der CANCOM Konzern neue Kunden und Aufträge gewinnt mit positiven Impulsen für das IT Solutions und Cloud Solutions Geschäft.

Zur effizienten Nutzung und Umsetzung der Trends bei den Kunden unterstützt CANCOM die Professionalisierung seiner Mitarbeiter durch individuelle Fortbildung und geeignete Zertifizierungsmaßnahmen. CANCOM baut in diesem Zusammenhang unter anderem auf starke und enge Partnerschaften mit Herstellern führender Technologien. Durch professionelles Recruiting werden gut ausgebildete Fachkräfte als Mitarbeiter gewonnen. Gleichzeitig werden Potenzialträger aus dem Konzern permanent in den entsprechenden fachlichen Qualifikationen und Projekt Management Kompetenzen weiterentwickelt.

Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die Weichen für weiteres Wachstum gestellt und den Konzern zukunftssicher ausgerichtet. CANCOM legt den Fokus auf profitables Geschäft im traditionellen IT-Umfeld und forciert den Rückzug aus wachstumsschwachen oder rückläufigen Bereichen. Im Geschäftsjahr 2015 wurden weitere Restrukturierungsmaßnahmen im Konzern fortgesetzt, die zu einer nachhaltigen Ergebnisverbesserung führen sollten. Im Geschäftssegment IT Solutions können durch den Vertrieb von ganzheitlichen IT-Lösungen aus Consulting, Integration und Services anstelle von einfachem Produktverkauf, der Optimierung von Prozessen im Handelsgeschäft oder der Standardisierung von Prozessen und Services im Rahmen von eProcurementkonzepten attraktive Margen erzielt werden. Die zunehmende Digitalisierung, die ständige Weiter- oder Neuentwicklung von Technologien und die Transformation in die Cloud könnte durch die Notwendigkeit von Investitionen in Standard IT- und Rechenzentrumsinfrastruktur zu einem erhöhten Geschäftsvolumen im traditionellen Geschäft führen.

Im Geschäftssegment Cloud Solutions sollte mit dem Ausbau von Cloud und Shared Managed Services ein Wachstum der profitablen wiederkehrenden Umsätze einhergehen. Das Geschäftsfeld Cloud Solutions zeichnet sich durch hohe Margen, aber auch durch längere Projektlaufzeiten aus, die Kapital binden. CANCOM beabsichtigt, im Cloud-Umfeld zügig Marktanteile zuzugewinnen und sieht das Wachstum und die Geschwindigkeit im Ausbau der Kompetenzen und Kundenbeziehungen als entscheidende Aspekte. Durch das konzernweite Zusammenwirken der CANCOM Einheiten und meist themenübergreifende Gesamtlösungskonzepte in den Kundensituationen profitieren beide Geschäftssegmente IT Solutions und Cloud Solutions jeweils voneinander.

CANCOM hat sowohl Marktpräsenz als auch Kundennähe im deutschsprachigen Raum deutlich ausgebaut und ist mit seinen Service- und Consulting-Standorten in Deutschland und Österreich flächendeckend vertreten. Zudem unterhält der Konzern Tochtergesellschaften in der Schweiz und den USA sowie eine Repräsentanz in Brüssel (Belgien). Auch zukünftig beabsichtigt CANCOM, die Marktposition unter anderem durch gezielte Akquisitionen zu stärken und markt- sowie kostenseitig Synergien zu nutzen. Das hochfragmentierte Anbieterumfeld vorrangig im deutschsprachigen IT-Umfeld bietet nach wie vor gute Bedingungen, als aktiver Marktkonsolidierer aufzutreten.

CANCOM strebt auch weiterhin eine hohe Qualität in der Beratung und den Services gegenüber den Kunden sowie eine weitere Steigerung der Effizienz der Arbeitsprozesse an.

Prämissen der Prognosen

Unsere Prognosen beinhalten alle zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Berichtes bekannten Ereignisse, die einen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung des CANCOM Konzerns haben könnten. Der Ausblick basiert unter anderem auf den dargestellten Prognosen der konjunkturellen Entwicklung sowie der Entwicklung des IT-Marktes. Von dieser Prognose sind Auswirkungen aus rechtlichen und regulatorischen Themen ausgenommen.

Ausblick für den CANCOM Konzern

Aufgrund der guten Positionierung im IT-Markt insgesamt sowie im Wachstumsmarkt Cloud Computing erwartet der Vorstand vor dem Hintergrund des erfolgreichen Geschäftsverlaufs in 2015 bei konstanter IT-Nachfrage in Folge ein weiteres Unternehmenswachstum bei verbesserten Ergebniskennzahlen.

Das von CANCOM in Summe erzielte Wachstum im Geschäftsjahr 2015 von 12,5 Prozent wurde zu 8,6 Prozent organisch erwirtschaftet. Die im Konzern bevorzugte Profitabilität des Wachstums gegenüber schlichtem Umsatzvolumen zeigt sich in den deutlich verbesserten Ergebniskennzahlen.

Hinsichtlich der gesamten CANCOM Gruppe sowie der einzelnen Geschäftsbereiche IT Solutions und Cloud Solutions könnten unvorhersehbare Ereignisse die erwartete Entwicklung des Konzerns sowie der Berichtssegmente beeinflussen. Der Vorstand geht für den Gesamtkonzern aus heutiger Sicht für das Geschäftsjahr 2016 von einer weiteren Steigerung des Umsatzes und des Rohertrags aus. Das Wachstum der CANCOM Gruppe sollte weiterhin über dem des für den Konzern relevanten deutschen IT-Marktes liegen. Der Vorstand erwartet ein weiter steigendes EBITDA des CANCOM Konzerns, dessen Wachstum durch einen verbesserten Produkt-Mix höher ausfallen sollte als das organische Umsatzwachstum im Berichtsjahr 2016.

CANCOM rechnet für das Geschäftssegment IT Solutions mit einer Steigerung bei Umsatz, Rohertrag sowie EBITDA. Es wird jeweils ein Wachstum über der Wachstumsrate des für den Konzern relevanten deutschen IT-Marktes angestrebt. Für das Geschäftssegment Cloud Solutions erwartet der Vorstand einen deutlich steigenden Umsatz und Rohertrag sowie ein deutlich steigendes EBITDA.

München, den 8. März 2016

Klaus Weinmann Rudolf Hotter

Vorstand der CANCOM SE

Disclaimer für zukunftsgerichtete Aussagen

Dieses Dokument enthält Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige CANCOM betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Diese beruhen auf heutigen Erwartungen, Annahmen und Schätzungen des Vorstands sowie auf sonstigen Informationen, die dem Management derzeit zur Verfügung stehen, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von CANCOM liegen. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen und Wörtern wie "erwarten", "wollen", "annehmen", "glauben", "anstreben", "einschätzen", "vermuten", "rechnen", "beabsichtigen", "könnten", "planen", "sollten", "werden", "vorhersagen" oder an ähnlichen Begriffen.

Bei allen Aussagen, mit Ausnahme der belegten Tatsachen aus der Vergangenheit, handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen. Zu solchen zukunftsgerichteten Aussagen gehören unter anderem: Erwartungen zur Verfügbarkeit von Produkten und Dienstleistungen, zur Finanz- und Ertragslage, zur Geschäftsstrategie und den Plänen des Vorstands für künftige betriebliche Aktivitäten, zu konjunkturellen Entwicklungen sowie alle Aussagen bezüglich Annahmen. Obwohl wir diese Äußerungen mit großer Sorgfalt treffen, können wir die Richtigkeit der Erwartungen insbesondere im Prognosebericht nicht garantieren. Diverse bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und sonstige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse signifikant von denen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind. In diesem Zusammenhang sind u. a. die folgenden Einflussfaktoren von Bedeutung: Externe politische Einflüsse, Änderungen der allgemeinen Konjunktur- und Geschäftslage, Änderungen der Wettbewerbsposition und -situation, z. B. durch Auftreten neuer Wettbewerber, neuer Produkte und Dienstleistungen, neuer Technologien, Änderung des Investitionsverhaltens der Kundenzielgruppen, etc. sowie Änderungen der Geschäftsstrategie. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte es sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von CANCOM (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Für die Angemessenheit, Genauigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen oder Meinungen in diesem Dokument kann keine Garantie gegeben werden.

CANCOM übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Dokument nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2015

AKTIVA

(in T €) Anhang Jahresabschluss
31.12.2015
Jahresabschluss
31.12.2014
Kurzfristige Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente C.1. 85.802 114.295
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte C.2. 0 2.291
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen C.3. 145.760 134.846
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte C.4. 7.844 7.522
Vorräte C.5. 27.948 22.658
Aufträge in Bearbeitung C.6. 565 560
Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige Vermögenswerte C.7. 9.477 3.535
Kurzfristige Vermögenswerte, gesamt 277.396 285.707
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagevermögen C.8.1 40.326 37.654
Immaterielle Vermögenswerte C.8.2 28.682 34.295
Geschäfts- oder Firmenwert C.8.3 72.780 66.923
Finanzanlagen 65 67
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen C.8.4 452 393
Ausleihungen C.8.5 2.401 1.501
Sonstige finanzielle Vermögenswerte C.9. 7.431 4.662
Latente Steuern aus temporären Differenzen C.10. 2.398 3.071
Latente Steuern aus steuerlichem Verlustvortrag C.10. 2.983 4.238
Sonstige Vermögenswerte 1.407 771
Langfristige Vermögenswerte, gesamt 158.925 153.575
Aktiva, gesamt 436.321 439.282

PASSIVA

(in T €) Anhang Jahresabschluss
31.12.2015
Jahresabschluss
31.12.2014
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Darlehen und kurzfristiger Anteil an langfristigen Darlehen C.11. 1.386 1.711
Genussrechtskapital und nachrangige Darlehen kurzfristiger Anteil 12 1.985
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 106.781 108.440
Erhaltene Anzahlungen 7.724 9.040
Sonstige kurzfristige finanzielle Schulden C.12. 6.205 3.629
Rückstellungen C.13. 3.782 4.753
Rechnungsabgrenzungsposten C.14. 2.917 2.413
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern C.15. 4.258 7.186
Sonstige kurzfristige Schulden C.16. 26.528 28.295
Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten 0 2.022
Kurzfristige Schulden, gesamt 159.593 169.474
Langfristige Schulden
Langfristige Darlehen C.17. 2.865 3.632
Wandelschuldverschreibungen C.18. 40.434 39.144
Genussrechtskapital und nachrangige Darlehen C.19. 4.761 4.332
Rechnungsabgrenzungsposten C.14. 3.867 3.130
Latente Steuern aus temporären Differenzen C.20. 8.891 10.552
Pensionsrückstellungen C.21. 1.744 1.796
Sonstige langfristige finanzielle Schulden C.22. 1.757 2.843
Sonstige langfristige Schulden C.13. 8.122 10.588
Langfristige Schulden, gesamt 72.441 76.017
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital C.23. 14.880 14.880
Kapitalrücklage 110.197 110.197
Bilanzgewinn (inkl.Gewinnrücklagen) C.23. 72.534 59.967
Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung und Kursdifferenz 1.092 519
Minderheitenanteile C.24 5.584 8.228
Eigenkapital, gesamt 204.287 193.791
Passiva, gesamt 436.321 439.282

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG

(in T €) Anhang 01.01.2015 bis
31.12.2015
01.01.2014 bis
31.12.2014
Umsatzerlöse E.1. 932.800 828.861
Sonstige betriebliche Erträge E.2. 1.305 1.240
Andere aktivierte Eigenleistungen E.3. 1.773 1.569
Gesamtleistung 935.878 831.670
Materialaufwand / Aufwand für bezogene Leistungen -661.649 -573.972
Rohertrag 274.229 257.698
Personalaufwand E.4. -169.891 -166.421
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände -22.007 -22.864
Sonstige betriebliche Aufwendungen E.5. -41.268 -39.639
Betriebsergebnis 41.063 28.774
Zinsen und ähnliche Erträge E.6. 643 450
Zinsen und ähnliche Aufwendungen E.6. -3.441 -2.968
Sonstiges Finanzergebnis Erträge E.7. 3.179 0
Sonstiges Finanzergebnis Aufwendungen E.7. -64 0
Beteiligungserträge 7 0
Abschreibungen auf Finanzanlagen E.8. -1.414 0
Gewinn-Verlustanteile aus assoziierte Unternehmen,
die nach der Equity-Methode bilanziert werden
58 119
Währungsgewinne/ -verluste 47 -9
Ergebnis vor Ertragsteuern 40.078 26.366
Ertragsteuern E.9. -10.791 -9.069
Ergebnis nach Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 29.287 17.297
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen E.10. -7.188 -6.000
Periodenergebnis 22.099 11.297
davon entfallen auf Gesellschafter des Mutterunternehmens 22.365 12.660
davon entfallen auf Minderheiten E.11. -266 -1.363
Durchschnittliche im Umlauf befindliche Aktien (Stück) unverwässert E.12. 14.879.574 14.748.767
Durchschnittliche im Umlauf befindliche Aktien (Stück) verwässert E.12. 15.935.094 15.558.481
Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen (unverwässert) in € E.12. 1,99 1,27
Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen (verwässert) in € E.12. 1,93 1,20
Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (unverwässert) in € E.12. -0,48 -0,41
Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (verwässert) in € E.12. -0,45 -0,39
Ergebnis je Aktie aus auf Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallendem
Periodenergebnis (unverwässert) in €
E.12. 1,50 0,86
Ergebnis je Aktie aus auf Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallendem
Periodenergebnis (verwässert) in €
E.12. 1,48 0,81

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG

(in T €) 01.01.2015 bis
31.12.2015
01.01.2014 bis
31.12.2014
Periodenergebnis 22.099 11.297
Übriges Ergebnis
Posten, die anschließend möglicherweise in Gewinn oder Verlust umgegliedert werden
Unterschied aus Währungsumrechnung 831 789
Unterschied aus Kursdifferenz Wertpapiere -1 0
Ertragsteuern -257 -241
Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden
Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste aus Pensionen 74 -386
latente Steuern aus Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste aus Pensionen -23 118
Übriges Ergebnis der Periode (nach Steuern) 624 280
Gesamtergebnis der Periode 22.723 11.577
davon entfallen auf Gesellschafter des Mutterunternehmens 22.989 12.940
davon entfallen auf Minderheiten -266 -1.363

KAPITALFLUSSRECHNUNG (GEMÄSS IAS 7)

(in T €) Anhang 01.01.2015 bis
31.12.2015
01.01.2014 bis
31.12.2014
Cashflow aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit
Periodengewinn vor Steuern und Minderheitenanteilen 40.078 26.366
Berichtigungen
+ Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 22.007 22.864
+ Abschreibungen auf Finanzanlagen 1.414 0
+ Zinsergebnis und sonstiges Finanzergebnis -317 2.518
+/- Veränderungen der langfristigen Rückstellungen 796 -1.197
+/- Veränderungen der kurzfristigen Rückstellungen -326 387
+/- Ergebnis aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und Finanzanlagen -314 -775
+/- Veränderungen der Vorräte -5.171 -2.948
+/- Veränderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Forderungen -19.196 -10.137
+/- Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Schulden -5.757 7.816
- gezahlte Zinsen -269 -304
+/- gezahlte und erstattete Ertragsteuern -19.610 -8.710
+/- zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -34 -150
+/- Ein-/Auszahlungen aufgegebene Geschäftsbereiche 282 -704
Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit 13.583 35.026
Cashflow aus Investitionstätigkeit
+/- Erwerb von Tochterunternehmen und von Eigenkapitalinstrumenten anderer Unternehmen -15.613 -31.439
+/- Beim Kauf von Anteilen erworbene Zahlungsmittel 5.426 19.180
+/- Ein-/Auszahlung aus dem Verkauf von ehemaligen konsolidierten Tochterunternehmen -854 378
-
Erwerb von Finanzanlagen
-2.332 0
-
Zahlungen für Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen
-16.309 -24.953
+ Erlöse aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und Finanzanlagen 1.175 391
-
Beim Verkauf von Anteilen hingegebene Zahlungsmittel
-2.076 -79
+ erhaltene Zinsen 642 450
Für Investitionstätigkeit eingesetzte Nettozahlungsmittel -29.941 -36.072
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
+/- Kapitalerhöhungskosten 0 -5
+ Einzahlung aus der Begebung von Schuldverschreibungen 0 44.102
-
Rückzahlung von langfristigen Finanzschulden (einschl. kurzfristig gewordene Anteile)
-3.271 -874
+/- Veränderung kurzfristiger Finanzschulden 90 68
-
gezahlte Zinsen
-949 -579
-
gezahlte Dividenden
-7.564 -5.847
+/- Ein-/Auszahlungen aus Finanzierungs-Leasingverträgen -1.346 387
Für Finanzierungstätigkeit eingesetzte Nettozahlungsmittel -13.039 37.252
Nettozunahme/abnahme von Zahlungsmitteln und Zahlungsmittelaquivalente -29.397 36.206
+/- Wechselkursbedingte Wertänderungen 904 417
+/- Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 114.295 77.733
Finanzmittelbestand am Ende der Periode F 85.802 114.356
Zusammensetzung:
Liquide Mittel 85.802 114.295
Liquide Mittel aus aufgegebene Geschäftsbereiche 0 61
85.802 114.356

KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

Aktien gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Rücklage Währungsumrechnung Rücklage Kursdifferenz Wertpapiere Rücklage Veränderung versicherungsmathe
matischer Gewinne/Verluste aus Pensionen
Neubewertungsrücklage Bilanzgewinn Summe Eigenkapitalgeber Mutterunternehmen Minderheitenanteile Eigenkapital gesamt
31. Dezember 2013 TStück
14.616
T€
14.616
T€
94.578
T€
28.597
T€
-32
T€
0
T€
0
T€
-153
T€
24.978
T€
162.584
T€
95
T€
162.679
Kapitalerhöhung 264 264 9.681 9.945 9.945
Veränderung der Rücklagen:
Kosten der Kapitalerhöhung
-4 -4 -4
Wandelschuldverschreibungen 5.942 5.942 5.942
Umbuchung Bilanzgewinn/
Gewinnrücklage
6.023 -6.023 0 0
Ausschüttung im Geschäftsjahr -5.847 -5.847 0 -5.847
Gesamtergebnis der Periode 548 3 -268 12.660 12.943 -1.363 11.580
Erwerb Minderheitenanteile 0 10.586 10.586
Effekt aus Abgang Minderheiten 0 -1.090 -1.090
31. Dezember 2014 14.880 14.880 110.197 34.620 516 3 -268 -153 25.768 185.563 8.228 193.791
Umbuchung Bilanzgewinn/
Gewinnrücklage
5.856 -5.856 0 0
Ausschüttung im Geschäftsjahr -7.440 -7.440 -124 -7.564
Gesamtergebnis der Periode 574 -1 51 22.365 22.989 -266 22.723
Veränderung aufgrund
des Erwerbs von nicht
beherrschenden Anteilen
-2.409 -2.409 -2.150 -4.559
Effekt aus Abgang Minderheiten 0 -104 -104
31. Dezember 2015 14.880 14.880 110.197 38.067 1.090 2 -217 -153 34.837 198.703 5.584 204.287

Segmentinformationen – IFRS

31.12.2015
31.12.2014
31.12.2015
31.12.2014
T€
T€
T€
T€
Umsatzerlöse
- Umsatzerlöse von externen Kunden
131.753
107.391
801.028
721.403
- Umsätze zwischen den Segmenten
2.199
1.322
5.491
2.384
- Gesamte Erträge
133.952
108.713
806.519
723.787
- Materialaufwand / Aufwand für bezogene Leistungen
-66.741
-55.033
-601.765
-521.614
- Personalaufwand
-30.424
-26.254
-131.756
-133.402
- Übrige Erträge und Aufwendungen
-7.624
-7.292
-28.318
-28.074
EBITDA
29.163
20.134
44.680
40.697
- planmäßige Abschreibungen und Amortisationen
-6.576
-5.947
-14.986
-16.592
22.587
14.187
29.694
24.105
Betriebsergebnis (EBIT)
- Zinserträge
289
213
393
283
- Zinsaufwendungen
-57
-68
-2.556
-1.635
- Sonstiges Finanzergebnis Erträge
0
0
3.162
0
- Sonstiges Finanzergebnis Aufwendungen
0
0
0
0
- Beteiligungserträge
0
0
0
0
- Abschreibungen auf Finanzanlagen
0
0
-655
0
- Gewinn-Verlustanteile aus assoziierte Unternehmen,
58
119
0
0
die nach der Equity-Methode bilanziert werden
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
22.877
14.451
30.038
22.753
- Währungsdifferenzen
Ergebnis vor Ertragsteuern
22.877
14.451
30.038
22.753
- Ertragsteuern
- aufgegebene Geschäftsbereiche
-5.330
94
-1.858
-7.353
Konzernjahresergebnis
davon entfallen auf Gesellschafter des Mutterunternehmens
davon entfallen auf Minderheiten

davon entfallen auf Minderheiten -266 -1.363

Summe Geschäftssegmente sonstige Gesellschaften Überleitungsrechnung konsolidiert
31.12.2015
T€
31.12.2014
T€
31.12.2015
T€
31.12.2014
T€
31.12.2015
T€
31.12.2014
T€
31.12.2015
T€
31.12.2014
T€
932.781 828.794 19 67
7.690 3.706 62 0 -7.752 -3.706
940.471 832.500 81 67 -7.752 -3.706 932.800 828.861
-668.506 -576.647 0 0 6.857 2.675 -661.649 -573.972
-162.180 -159.656 -7.711 -6.765 0 0 -169.891 -166.421
-35.942 -35.366 -3.143 -2.495 895 1.031 -38.190 -36.830
73.843 60.831 -10.773 -9.193 0 0 63.070 51.638
-21.562 -22.539 -445 -325 0 0 -22.007 -22.864
52.281 38.292 -11.218 -9.518 0 0 41.063 28.774
682 496 1.446 1.000 -1.485 -1.046 643
-2.613 -1.703 -2.313 -2.311 1.485 1.046 -3.441 -2.968
3.162 0 17 0 0 0 3.179
0 0 -64 0 0 0 -64
0 0 0 0 7 0 7
-655 0 -759 0 0 0 -1.414
58 119 0 0 0 0 58
52.915 37.204 -12.891 -10.829 7 0 40.031 26.375
47 -9 47
52.915 37.204 -12.891 -10.829 54 -9 40.078 26.366
-10.791 -9.069 -10.791
-7.188 -7.259 0 1.259 0 0 -7.188
22.099 11.297
22.365 12.660

Entwicklung des Anlagevermögens

Stand
01.01.2015
Währungs
differenzen
2015
Zug.a.Erstkons.
2015
Zugänge
2015
Abgänge
2015
Umbuchungen
2015
Stand
31.12.2015
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
Sachanlagevermögen 68.548 62 150 13.194 9.976 0 71.978
Immaterielle Vermögenswerte:
Software und Sonstige 13.561 3 33 2.744 3.059 0 13.282
Kundenstämme 45.365 1.151 2.875 370 472 0 49.289
Geschäfts- oder Firmenwert 86.494 1.428 4.488 0 59 0 92.351
Finanzanlagen 2.036 0 0 0 2 0 2.034
Nach Equity-Methode 0
bilanzierte Finanzanlagen 893 0 0 59 0 952
Ausleihungen 99 0 0 3.733 1.431 0 2.401
Summe 216.996 2.644 7.546 20.100 14.999 0 232.287

ANSCHAFFUNGS-/HERSTELLUNGSKOSTEN ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE

Geschäftsjahr 2014

ANSCHAFFUNGS-/HERSTELLUNGSKOSTEN ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE

Stand
01.01.2014
Währungs
differenzen*
2014
Zug.a.Erstkons.
2014
Zugänge
2014
Abgänge
2014
Umbuchungen
2014
Stand
31.12.2014
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
Sachanlagevermögen 34.306 30 23.264 21.587 9.806 -833 68.548
Immaterielle Vermögenswerte:
Software und Sonstige 10.614 0 23.526 5.894 6.139 -20.334 13.561
Kundenstämme 22.209 1.177 22.123 45 189 0 45.365
Geschäfts- oder Firmenwert 50.933 1.460 34.906 0 0 -805 86.494
Finanzanlagen 72 0 1.959 5 0 0 2.036
Nach Equity-Methode
bilanzierte Finanzanlagen 28.940 0 774 119 0 -28.940 893
Ausleihungen 60 0 37 4 2 0 99
Summe 147.134 2.667 106.589 27.654 16.136 -50.912 216.996

* Währungsdifferenzen waren im Vorjahr bei den Abgängen, bzw. bei Geschäfts- oder Firmenwert bei den Zugängen aus Erstkonsolidierung enthalten

ANSCHAFFUNGS-/HERSTELLUNGSKOSTEN ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE
Abgänge
Umbuchungen
Stand
2015
2015
31.12.2015
Stand
01.01.2015
Währungs
differenzen
2015
Zug.a.Erstkons.
2015
Zugänge
2015
Umbuchungen
2015
Abgänge
2015
Stand
31.12.2015
Stand
31.12.2015
Stand
31.12.2014
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
71.978 30.895 15 103 9.729 0 9.090 31.652 40.326 37.653
7.855 0 20 2.464 0 2.975 7.364 5.918 5.706
16.776 407 0 9.814 0 472 26.525 22.764 28.589
19.571 0 0 0 0 0 19.571 72.780 66.923
1.969 0 0 0 0 0 1.969 65 67
2.034
500 0 0 0 0 0 500 452 393
0 0 0 1.414 0 1.414 0 2.401 99
77.566 422 123 23.421 0 13.951 87.581 144.706 139.430

ANSCHAFFUNGS-/HERSTELLUNGSKOSTEN ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE

Stand
Stand
31.12.2014
31.12.2013
Stand
31.12.2014
Abgänge
2014
Umbuchungen
2014
Zugänge
2014
Zug.a.Erstkons.
2014
Währungs
differenzen*
2014
Stand
01.01.2014
T€
T€
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
37.653
20.493
30.895 9.209 -833 9.388 17.728 8 13.813
5.706
5.526
7.855 4.411 -20.334 9.233 18.279 0 5.088
28.589
17.085
16.776 189 0 11.600 0 241 5.124
66.923
31.362
19.571 0 0 0 0 0 19.571
67 1.969 0 0 0 1.959 0 10
393
28.940
500 0 0 0 500 0 0
99 0 0 0 0 0 0 0
103.528 77.566
139.430
13.809 -21.167 30.221 38.466 249 43.606

Konzern-Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015

A. Grundlagen des Konzernabschlusses

1. Allgemeine Angaben

Der Konzernabschluss der CANCOM SE und ihrer Tochterunternehmen (im Folgenden: "CANCOM Konzern", "CANCOM Gruppe" oder "Konzern") wurde im Geschäftsjahr 2015 nach den International Financial Reporting Standards bzw. den International Accounting Standards (IFRS/IAS) aufgestellt.

Gegenstand der CANCOM SE und ihrer einbezogenen Tochtergesellschaften ist die Konzeption von IT-Architekturen, Systemintegration und das Angebot von Managed Services. Als Komplettlösungsanbieter steht neben dem Vertrieb von Hard- und Software namhafter Hersteller vor allem die Erbringung von IT-Dienstleistungen im Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit. Zum IT-Dienstleistungsangebot zählen u. a. das Design von IT-Architekturen und IT-Landschaften, die Konzeption und Integration von IT-Systemen sowie der Betrieb der Systeme.

Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (T€) angegeben. Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und dass sich Prozentangaben nicht exakt aus den dargestellten Werten ergeben.

Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015. Adresse des eingetragenen Sitzes ist: Erika-Mann-Straße 69, 80636 München, Deutschland.

Die Aktien werden im geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse unter ISIN DE0005419105 gehandelt und sind zum Prime Standard zugelassen.

2. Anwendung von neuen Rechnungslegungsstandards

Die CANCOM SE hat alle herausgegebenen Standards (IFRS, IAS) des International Accounting Standards Board (IASB) und Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) bzw. Standing Interpretations Committee (SIC), welche zum 31. Dezember 2015 in der EU in Kraft waren, angewandt. Die entsprechenden Übergangsvorschriften sind beachtet worden. Der Konzernabschluss wurde um weitere nach HGB bzw. AktG erforderliche Erläuterungen ergänzt.

Neue Rechnungslegungsvorschriften – umgesetzt –

Die folgenden für den CANCOM Konzern relevanten Rechnungslegungsvorschriften wurden von der Gesellschaft im Geschäftsjahr erstmals angewandt:

Im Mai 2013 veröffentlichte das IASB mit IFRIC 21 Abgaben Leitlinien dazu, wann eine Schuld für eine Abgabe anzusetzen ist, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften durch die öffentliche Hand auferlegt wird. Dabei wird das verpflichtende Ereignis für den Ansatz einer Schuld als die Aktivität identifiziert, die die Zahlung nach der einschlägigen Gesetzgebung auslöst. Erst bei Eintritt des verpflichtenden Ereignisses sind Abgaben bilanziell zu erfassen. Das verpflichtende Ereignis kann auch sukzessive über einen Zeitraum eintreten, sodass die Schuld zeitanteilig anzusetzen ist. IFRIC 21 wurde rückwirkend angewandt. Die Anwendung dieser Interpretation hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Im Dezember 2013 hat das IASB im Rahmen des Projektes "Jährliche Verbesserungen an den IFRS" Zyklus 2011 – 2013 kleinere Änderungen und Klarstellungen an den Standards IFRS 1, IFRS 3, IFRS 13 und IAS 40 veröffentlicht. Die Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen Im Rahmen des IFRS 1 wurde eine Klarstellung der Bedeutung von "in Kraft getreten" in Bezug auf IFRS vorgenommen. Die Änderung des IFRS 3 betrifft die Konkretisierung der Anwendungsausnahme für Joint Ventures. IFRS 13 wurde hinsichtlich der Ausnahme für Portfolios präzisiert. Zudem wurden Klarstellungen hinsichtlich der Beziehung zwischen IFRS 3 und IAS 40 bei der Klassifizierung einer Immobilie als Finanzinvestition gehalten oder als eigentümergenutzt, vorgenommen.

Die Anwendung dieser Änderungen hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Veröffentlichte Rechnungslegungsverlautbarungen – noch nicht umgesetzt -

Das IASB und das IFRIC haben die im Folgenden beschriebenen Verlautbarungen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2015 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren bzw. deren Anerkennung durch die EU bislang noch aussteht. Diese Rechnungslegungsverlautbarungen werden von CANCOM grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt ihrer verpflichtenden Anwendung angewandt. Im Folgenden werden nur solche neuen Verlautbarungen dargestellt, die voraussichtlich auf den Konzernabschluss der CANCOM SE anwendbar sind.

Im November 2013 veröffentlichte das IASB Änderungen von IFRS 9, IFRS 7 und IAS 39 hinsichtlich der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Gegenstand der Änderung ist die Ausweitung der in Frage kommenden Grund- und Sicherungsgeschäfte einer Sicherungsbeziehung. Des Weiteren kommt es zu einer Abkehr der bisherigen Intervallfestlegung zur Bestimmung der Effektivität einer Sicherungsbeziehung. Im IFRS 9 Modell muss ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument nachgewiesen werden, ohne dass quantitative Schwellenwerte bestünden. Die Änderungen sehen auch erweiterte Angabepflichten zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen vor. Davon betroffen sind insbesondere Angaben zur Risikomanagementstrategie, zu den Zahlungsströmen aus Sicherungsmaßnahmen sowie zur Auswirkung der Sicherungsbilanzierung auf den Abschluss. Die Änderungen sind spätestens für Berichtsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen.

Im November 2013 hat das IASB Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer veröffentlicht und damit die Zuordnung von Arbeitnehmerbeiträgen oder Beiträgen von dritten Parteien, die mit der Dienstzeit verknüpft sind, klargestellt. Daneben wurde eine Erleichterung aufgenommen, für den Fall, dass Beiträge von der Anzahl der geleisteten Dienstjahre unabhängig sind. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Februar 2015 beginnen. Wesentliche Auswirkungen auf den CANCOM Konzern werden nicht erwartet

Das IASB hat im Mai 2014 Änderungen an IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte hinsichtlich der zulässigen Abschreibungsmethoden veröffentlicht. Die Änderungen stellen klar, welche Methoden für die Abschreibung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten verwendet werden können. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre zu berücksichtigen, die am oder nach dem 01.Januar 2016 beginnen. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern erwartet.

Ebenfalls im Mai 2014 hat das IASB Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit (Änderungen an IFRS 11) herausgegeben. Mit den Änderungen wird die Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit klargestellt, wenn diese einen Geschäftsbetrieb darstellen. Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Derzeit liegen im CANCOM Konzern keine gemeinschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des IFRS 11 vor.

Daneben veröffentlichte das IASB im Mai 2014 IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden. Nach IFRS 15 soll die Erfassung von Umsatzerlösen die Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden mit dem Betrag abbilden, der jener Gegenleistung entspricht, die das Unternehmen im Tausch für Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhält. IFRS 15 enthält ferner Vorgaben zum Ausweis der auf Vertragsebene bestehenden Leistungsüberschüsse oder –verpflichtungen. Dies sind Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Kundenverträgen, die sich abhängig vom Verhältnis der vom Unternehmen erbrachten Leistungen und der Zahlungen des Kunden ergeben. Zudem fordert der neue Standard die Offenlegung einer Reihe quantitativer und qualitativer Informationen, um Nutzer des Konzernabschlusses in die Lage zu versetzen, die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und Zahlungsströmen aus Verträgen mit Kunden zu verstehen. IFRS 15 ersetzt IAS 11 Fertigungsaufträge und IAS 18 Umsatzerlöse sowie die dazugehörigen Interpretationen. Der Standard ist auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. August 2018 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Das Unternehmen prüft derzeit, welche Auswirkungen eine Anwendung von IFRS 15 auf den Konzernabschluss der Gesellschaft haben wird.

Das IASB schloss im Juli 2014 sein Projekt zur Ersetzung des IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung durch die Veröffentlichung der finalen Version des IFRS 9 Finanzinstrumente ab. IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ein. Als Grundlage bezieht sich der Standard dabei auf die Zahlungsstromeigenschaften und das Geschäftsmodell, nach dem sie gesteuert werden. Daneben sieht er ein neues Wertminderungsmodell vor, das auf den erwarteten Kreditausfällen basiert. IFRS 9 enthält ferner neue Regelungen zur Anwendung von Hedge Accounting, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens besser darzustellen, insbesondere in Hinblick auf die Steuerung von nicht finanziellen Risiken. Der neue Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die CANCOM SE prüft derzeit, welche Auswirkungen eine Anwendung von IFRS 9 auf den Konzernabschluss der Gesellschaft hat.

Im September 2014 hat das IASB Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture (Änderungen an IFRS 10 und IAS 28) herausgegeben. Die Änderungen adressieren einen Konflikt zwischen den Vorschriften von IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures und IFRS 10 Konzernabschlüsse. Es wird klargestellt, dass bei Transaktionen mit einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture das Ausmaß der Erfolgserfassung davon abhängt, ob die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb darstellen. Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Die CANCOM SE prüft derzeit die daraus resultierenden Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Das IASB hat im Dezember 2014 Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28) herausgegeben. Die Änderungen adressieren Sachverhalte, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung der Konsolidierungsausnahme für Investmentgesellschaften ergeben haben. Sie treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Da die CANCOM SE die Voraussetzungen einer Investmentgesellschaft nicht erfüllt, werden keine Auswirkungen auf den Konzern erwartet.

Ebenfalls im Dezember 2014 hat das IASB Angabeninitiative - Änderungen an IAS 1 herausgegeben. Die Änderungen zielen darauf ab, Hürden zu beseitigen, die Ersteller in Bezug auf die Ausübung von Ermessen bei der Darstellung des Abschlusses wahrnehmen. Sie treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Die Gesellschaft prüft derzeit etwaige Auswirkungen.

Im Dezember 2013 hat das IASB im Rahmen des Projektes "Jährliche Verbesserungen an den IFRS" Zyklus 2010 – 2012 veröffentlicht. Darin werden kleinere Änderungen und Klarstellungen an IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IFRS 13, IAS 16, IAS 24 und IAS 38 veröffentlicht. Die Änderungen und Klarstellungen sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Februar 2015 beginnen. Wesentliche Auswirkungen auf den CANCOM Konzern werden nicht erwartet.

Im September 2014 hat das IASB im Rahmen des Projektes "Jährliche Verbesserungen an den IFRS" mit dem Zyklus 2012 – 2014 Änderungen und Klarstellungen an den Standards IFRS 5, IFRS 7, IAS 19, IAS 34 veröffentlicht. Die Änderungen und Klarstellungen sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2016 beginnen. Wesentliche Auswirkungen auf den CANCOM Konzern werden nicht erwartet.

Das IASB hat im Januar 2016 den Rechnungslegungsstandard IFRS 16 Leases veröffentlicht. Kerngedanke des neuen Standards ist es, beim Leasingnehmer generell alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz zu erfassen. Die bisher unter IAS 17 erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverträgen entfällt damit künftig für den Leasingnehmer. Beim Leasinggeber sind die Regelungen des neuen Standards dagegen ähnlich zu den bisherigen Vorschriften des IAS 17. Die Leasingverträge werden weiterhin entweder als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Die neuen Regelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach 1. Januar 2019 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern IFRS 15 ebenfalls angewendet wird.

Im Rahmen seiner Initiative zu Angaben hat das IASB im Januar 2016 Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnung veröffentlicht. Die Änderungen haben die Zielsetzung, die Informationen über die Veränderung der Verschuldung des Unternehmens zu verbessern. Die Änderungen sind in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen, anzuwenden; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Im Jahr der Erstanwendung brauchen Vorjahresvergleichsangaben nicht gemacht zu werden. Der Konzern erwartet, dass die Änderungen zu erweiterten Anhangsangaben führen wird.

Ebenfalls im Januar 2016 hat das IASB Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern -Ansatz von aktiven latenten Steuern bei nicht realisierten Verlusten veröffentlicht. Mit der Änderung an IAS 12 stellt das IASB klar, dass Abwertungen auf einen niedrigeren Marktwert von Schuldinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, welche aus einer Veränderung des Marktzinsniveaus resultieren, zu abzugsfähigen temporären Differenzen führen. Das IASB stellt außerdem klar, dass grundsätzlich für alle abziehbaren temporären Differenzen zusammen zu beurteilen ist, ob voraussichtlich künftig ausreichendes zu versteuerndes Einkommen erzielt wird, um diese nutzen und damit ansetzen zu können. Nur sofern und soweit das Steuerrecht zwischen verschiedenen Arten von steuerbaren Gewinnen unterscheidet, ist eine eigenständige Beurteilung vorzunehmen. Außerdem wird IAS 12 um Regeln und Beispiele ergänzt, die klarstellen, wie das künftige zu versteuernde Einkommen für die Bilanzierung aktiver latenter Steuern zu ermitteln ist. Die Änderungen sind retrospektiv für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach 1. Januar 2017 beginnen. Wesentliche Auswirkungen auf den CANCOM Konzern werden nicht erwartet.

3. Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss werden neben der CANCOM SE alle Tochtergesellschaften einbezogen, bei denen die CANCOM SE direkt oder indirekt mit Mehrheit beteiligt ist bzw. die Mehrheit der Stimmrechte besitzt. Diese Tochterunternehmen wurden vollkonsolidiert.

Akquisitionen im Geschäftsjahr 2015

Mit Kaufvertrag vom 11.11.2015 hat die CANCOM SE 100 % der Geschäftsanteile im Nominalbetrag von T€ 100 an der Xerabit GmbH mit Sitz in Unterschleißheim erworben. Der Kaufpreis beträgt T€ 8.500. Erwerbsnebenkosten sind in Höhe von T€ 117 angefallen und unter der GuV Position sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen.

Die Xerabit GmbH agiert als Beratungs- und Systemhaus für geschäftskritische IT-Infrastruktur im Datacenter-Bereich sowie für IT-Prozesse, Software und Services. Das Unternehmen ist an drei Standorten in Deutschland vertreten, beschäftigte in 2015 durchschnittlich 22 Mitarbeiter und erzielte in 2015 ein EBITDA von € 1,6 Mio. bei einem Umsatz von rund € 27 Mio.

Erstkonsolidierungszeitpunkt war der 30.11.2015.

Veränderung des Konsolidierungskreises in 2015:

Name und Sitz der Zeitpunkt der Kapitalanteil Stimmrechts
Gesellschaft Erstkonsolidierung % anteil %
Xerabit GmbH,
Unterschleißheim
30.11.2015 100 100

Die Auswirkungen der Veränderung des Konsolidierungskreises auf den Konzernabschluss stellen sich zum Erstkonsolidierungszeitpunkt 30.11.2015 der Xerabit GmbH wie folgt dar:

Zeitwerte
T€
Buchwerte
T€
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente 5.426 5.426
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
410 410
Sonstige kurzfristige finanzielle
Vermögenswerte
8 8
Vorräte 89 89
Rechnungsabgrenzungsposten und
sonstige kurzfristige Vermögenswerte
1.900 1.900
Kurzfristige Vermögenswerte 7.833 7.833
Sachanlagevermögen 47 47
Immaterielle Vermögenswerte 2.889 14
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1 1
Latente Steuern aus temporären
Differenzen
15 15
Sonstige Vermögenswerte 17 17
Langfristige Vermögenswerte 2.969 94
Vermögenswerte gesamt 10.802 7.927
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
2.461 2.461
Erhaltene Anzahlungen 803 803
Sonstige kurzfristige finanzielle Schulden 7 7
Rückstellungen 142 142
Rechnungsabgrenzungsposten 1.742 1.742
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 254 254
Sonstige kurzfristige Schulden 519 519
Kurzfristige Schulden 5.928 5.928
Latente Steuern 850 0
Sonstige langfristige Schulden 12 12
Langfristige Schulden 862 12
Schulden gesamt 6.790 5.940
Erworbene Nettovermögenswerte 4.012 1.987

Aus dem Unternehmenserwerb resultiert ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von T€ 4.488, der steuerlich nicht abzugsfähig ist. Die Hauptgründe, die zum Erwerb selbst, sowie zum Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwertes führen, liegen im Wesentlichen im erworbenen Netzwerk bzw. dem Zugang zu Kunden der Xerabit GmbH.

Der im Konzernumsatz enthaltene Umsatz der Xerabit GmbH seit dem Erwerbszeitpunkt beträgt T€ 1.358, der im Konzernergebnis enthaltene Gewinn beträgt T€ 62.

Verkäufe im Geschäftsjahr 2015

Mit Geschäftsanteilskauf- und abtretungsvertrag vom 25. März 2015 hat die CANCOM GmbH (Tochtergesellschaft der CANCOM SE) ihre Geschäftsanteile an der acentrix GmbH verkauft. Der Übertragungsstichtag war der 31. März 2015.

Der Kaufpreis beträgt € 132.376,00.

Die Auswirkungen des Wegfalls der acentrix GmbH auf den Konsolidierungskreis stellen sich wie folgt dar:

Bilanz per
31.03.2015
T€
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -43
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -811
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte -9
Aufträge in Bearbeitung -159
Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige
kurzfristige Vermögenswerte
-121
Kurzfristige Vermögenswerte, gesamt -1.143
Sachanlagevermögen -115
Immaterielle Vermögenswerte -15
Geschäfts- oder Firmenwert -59
Latente Steuern aus temporären Differenzen -35
Langfristige Vermögenswerte, gesamt -224
Vermögenswerte gesamt -1.367
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -79
Sonstige kurzfristige finanzielle Schulden -30
Rückstellungen -3
Sonstige kurzfristige Schulden -299
Kurzfristige Schulden, gesamt -411
Latente Steuern aus temporären Differenzen -30
Sonstige langfristige finanzielle Schulden -663
Sonstige langfristige Schulden -2
Langfristige Schulden, gesamt -695
Schulden gesamt -1.106

Verkauftes Nettovermögen (Schuldenüberhang) -261

Mit Kaufvertrag vom 19. Mai / 20. Mai 2015 hat die Pironet NDH Aktiengesellschaft (Tochtergesellschaft der CANCOM SE) ihre Geschäftsanteile an der Pirobase Imperia GmbH (vormals Imperia AG) verkauft. Der Übertragungsstichtag war der 30. Juni 2015.

Der Kaufpreis beträgt EUR 1.

Die Vermögenswerte und Schulden waren aufgrund der Klassifizierung als aufgegebene Geschäftsbereiche als zur Veräußerung bestimmt dargestellt.

Die Auswirkungen des Wegfalls der Pirobase Imperia GmbH auf den Konsolidierungskreis stellen sich wie folgt dar:

Bilanz per
30.06.2015
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte -9.040
Kurzfristige Vermögenswerte, gesamt -9.040
Vermögenswerte gesamt -9.040
Schulden im Zusammenhang mit zur
Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten
-6.109
Kurzfristige Schulden, gesamt -6.109
Schulden gesamt -6.109
Verkauftes Nettovermögen -2.931

4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden konsequent auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.

Standards, deren Anwendungszeitpunkt erst nach dem Bilanzstichtag liegen, wurden nicht vorzeitig angewendet. Es ergaben sich somit keine Auswirkungen aus der vorzeitigen Anwendung von Standards auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse der in und ausländischen Gesellschaften sind auf den Bilanzstichtag der CANCOM SE aufgestellt worden.

Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss basiert auf den Einzelabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen der CANCOM SE.

Die Einbeziehung der Abschlüsse der einzelnen Tochterunternehmen in den Konzernabschluss erfolgt nach der Erwerbsmethode. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögens wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. In Übereinstimmung mit den Standards IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse", IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" und IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" ist der Geschäfts- oder Firmenwert nicht planmäßig abzuschreiben, sondern stattdessen mindestens einmal jährlich auf eine außerordentliche Wertminderung zu überprüfen (Impairment Test). Für den Geschäfts- oder Firmenwert ist die auf Marktwerten basierte Überprüfung auf der Ebene von Geschäftsbereichen (zahlungsmittelgenerierende Einheiten) durchzuführen. Dabei ist ein Geschäftsbereich im Sinne dieser Vorschrift ein operatives Segment oder eine Ebene darunter.

Konzerninterne Gewinne, Verluste, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen den Konzerngesellschaften bestehenden Forderungen und Schulden werden eliminiert. Anteile anderer Gesellschafter werden in einem separaten Ausgleichsposten innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen.

Schätzungen und Annahmen

Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind Ermessensentscheidungen zu treffen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachfolgend erläutert:

  • Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für Vermögenswerte und Schulden sowie der Nutzungsdauern der Vermögenswerte basiert auf Beurteilungen des Managements. Dies gilt ebenso für die Ermittlung von Wertminderungen von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens und von immateriellen Vermögenswerten sowie von finanziellen Vermögenswerten.
  • Es werden Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen gebildet, um geschätzten Verlusten aus der Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit von Kunden Rechnung zu tragen.
  • Annahmen sind des Weiteren zu treffen bei der Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern. Insbesondere spielt bei der Beurteilung, ob aktive latente Steuern genutzt werden können, die Möglichkeit der Erzielung entsprechend steuerpflichtiger Einkommen, eine wesentliche Rolle.
  • Bei der Bilanzierung und Bewertung von sonstigen Rückstellungen insbesondere im Zusammenhang mit variablen Kaufpreisbestandteilen spielt die Einschätzung künftig zu erzielender Ergebnisse eine wesentliche Rolle.
  • Ferner stellen bei der Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen für Pensionen die Abzinsungsfaktoren, erwartete Gehalts- und Rententrends, die Fluktuation sowie Sterbewahrscheinlichkeiten die wesentlichen Schätzgrößen dar.

Bei diesen Bewertungsunsicherheiten werden die bestmöglichen Erkenntnisse bezogen auf die Verhältnisse am Bilanzstichtag herangezogen. Die tatsächlichen Beträge können sich von den Schätzungen unterscheiden. Die im Abschluss erfassten und mit diesen Unsicherheiten belegten Buchwerte sind aus der Bilanz bzw. den zugehörigen Erläuterungen im Anhang zu entnehmen.

Zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses ist nicht von wesentlichen Änderungen der Bilanzierung und Bewertung zugrunde gelegten Annahmen auszugehen. Insofern sind aus gegenwärtiger Sicht keine nennenswerten Anpassungen der Annahmen und Schätzungen oder der Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden im Geschäftsjahr 2015 zu erwarten.

Grundlagen der Währungsumrechnung

In den Einzelabschlüssen der Gesellschaften werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung bewertet. Kursgewinne und –verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt. Die Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften erfolgt nach dem Konzept der funktionalen Währung. Im CANCOM Konzern sind sämtliche ausländische Tochtergesellschaften wirtschaftlich selbständig, so dass die jeweilige Landeswährung der Tochterunternehmung die funktionale Währung ist. Entsprechend werden die Vermögenswerte, Schulden und das Eigenkapital mit dem Stichtagskurs, Erträge und Aufwendungen werden mit dem unterjährigen Durchschnittskurs umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen zu den Stichtagskursen des Vorjahres sowie zwischen dem Jahresergebnis in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet und im sonstigen Ergebnis gesondert ausgewiesen.

Währung 2015 2014 2013
US-Dollar
Stichtagskurs 1 € = 1,0887 USD 1 € = 1,2153 USD 1 € = 1,3767 USD
Durchschnittskurs 1 € = 1,1095 USD 1 € = 1,3286 USD 1 € = 1,3281 USD
Schweizer Franken
Stichtagskurs 1 € = 1,0835 SFR 1 € = 1,2024 SFR 1 € = 1,2267 SFR
Durchschnittskurs 1 € = 1,0679 SFR 1 € = 1,2146 SFR 1 € = 1,2310 SFR
Britische Pfund
Stichtagskurs 1 € = 0,7340 GBP 1 € = 0,7785 GBP
Durchschnittskurs 1 € = 0,7258 GBP 1 € = 0,7891 GBP

Der Betrag der Umrechnungsdifferenzen, die im Ergebnis erfasst sind, beträgt T€ 47 an Erträgen. Der Betrag an Umrechnungsdifferenzen, die als separater Posten im Geschäftsjahr in das Eigenkapital eingestellt wurden, beträgt T€ 572 (Vj. T€ 548). Zum 31.12.2015 beträgt die Rücklage für Währungsumrechnung T€ 1.093 (Vj. T€ 516).

Realisierung von Erträgen/Umsatzrealisation

Umsätze für Hard- und Softwareverkäufe werden mit dem Eigentums- und Gefahrenübergang an den Kunden realisiert, wenn das Entgelt vertraglich fixiert oder bestimmbar und die Erfüllung der damit verbundenen Forderungen wahrscheinlich ist. Umsätze im Bereich Professional Service werden erst nach Abnahme durch den Kunden bzw. nach erfolgter Installation, falls diese eine wesentliche Voraussetzung für die Inbetriebnahme des Produktes ist, realisiert. Die Umsatzerlöse sind abzüglich Skonti, Preisnachlässe, Kundenboni und Rabatte ausgewiesen.

In Bearbeitung befindliche Dienstleistungsaufträge werden gemäß IAS 18 bzw. IAS 11 nach der "percentage-of-completion-methode" (POC) bewertet. Der Leistungsfortschritt ermittelt sich aus dem Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Auftragskosten zu den geschätzten gesamten Auftragskosten, es sei denn, dies würde zu einer Verzerrung in der Darstellung des Leistungsfortschritts führen. Kann das Ergebnis eines Dienstleistungsauftrags verlässlich geschätzt werden, so werden die Erlöse und Kosten entsprechend diesem Fertigstellungsgrades am Bilanzstichtag erfasst. Sofern das Ergebnis eines Auftrags nicht verlässlich geschätzt werden kann, werden die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten erfasst, die wahrscheinlich erstattungsfähig sind. Hinsichtlich der Höhe der nach POC ermittelten Umsätze verweisen wir auf die Ausführungen unter E.1.

Leasingzahlungen innerhalb eines Operate-Leasing-Verhältnisses werden als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung linear über die Laufzeit des Leasingvertrages erfasst, es sei denn, eine andere systematische Grundlage entspricht dem zeitlichen Verlauf des Nutzens für die Gesellschaft. Operate-Leasing liegt vor, wenn durch den Leasingvertrag nicht alle wesentlichen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen werden. Die Gesellschaft überprüft regelmäßig alle Leasingverträge, ob Operate- oder Finance-Leasing vorliegt.

Ist die Gesellschaft Leasingnehmer im Rahmen eines Finance-Lease-Verhältnisses, so werden die Leasingverhältnisse zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses als Vermögenswerte und Schulden in gleicher Höhe in der Bilanz angesetzt, und zwar in Höhe des zu Beginn des Leasingverhältnisses beizulegenden Zeitwertes des Leasinggegenstandes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist.

Ist die Gesellschaft Leasinggeber im Rahmen eines Finance-Lease-Verhältnisses, so werden die Vermögenswerte des Leasingverhältnisses in der Bilanz angesetzt und als Forderung dargestellt, und zwar in Höhe des Nettoinvestitionswertes aus dem Leasingverhältnis.

Der für die Immobilie in München, Erika-Mann-Str. 69 abgeschlossene Mietvertrag stellt eine wesentliche Leasingvereinbarung dar. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 2022 und keine Kauf-, jedoch eine Verlängerungsoption.

Leasingverhältnisse
als Leasinggeber
Mindest
leasing
zahlungen
Barwert
Mindest
leasing
zahlungen
Mindest
leasing
zahlungen
Barwert
Mindest
leasing
zahlungen
Mindest
leasing
zahlungen
Barwert
Mindest
leasing
zahlungen
noch nicht
realisierter
Finanz
ertrag
Summe
Mindest
leasing
zahlungen
< 1 Jahr < 1 Jahr > 1 < 5 Jahre > 1 < 5 Jahre > 5 Jahre > 5 Jahre
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
Operate Lease 79 0 6 0 0 0 8 86
Finance Lease 4.127 3.698 7.828 7.387 0 0 870 11.955
Leasingverhältnisse
als Leasingnehmer
Netto
buch
wert zum
31.12.2015
Mindest
leasing
zahlungen
Barwert
Mindest
leasing
zahlungen
Mindest
leasing
zahlungen
Barwert
Mindest
leasing
zahlungen
Mindest
leasing
zahlungen
Barwert
Mindest
leasing
zahlungen
Summe
Untermiet
verhält
nisse
Verbuchter
Leasings
zahlungs
aufwand
in 2015*
< 1 Jahr < 1 Jahr > 1 < 5 Jahre > 1 < 5 Jahre > 5 Jahre > 5 Jahre
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
(operativer Bereich) 0 7.966 0 11.991 0 4.271 0 0 9.114
Finance Lease 1.657 470 410 2.550 482 1.959 765 3.020 0

*ausschließlich Mindestleasingzahlungen

Die Summe der Mindestleasingzahlungen in Finance Lease Verhältnissen als Leasinggeber betrifft Leasingverhältnisse über Hard- und Softwarekomponenten und beträgt T€ 11.955 (Vj. T€ 7.413), abzüglich des in Summe noch nicht realisierte Zinsertrages in Höhe von T€ 870 (Vj. T€ 678) ergibt sich eine Summe der Barwerte in Höhe von T€ 11.085 (Vj. T€ 6.735).

Die Summe der Mindestleasingzahlungen in Finance Lease Verhältnissen als Leasingnehmer beträgt T€ 3.020 (Vj. T€ 3.455), abzüglich des in Summe noch nicht realisierte Zinsertrages in Höhe von T€ 1.363 (Vj. T€ 1.433) ergibt sich eine Summe der Barwerte in Höhe von T€ 1.657 (Vj. T€ 2.022).

Bezüglich der vorgenannten Leasingvereinbarungen bestehen in der Regel keine Verlängerungs- und Kaufoptionen. Abgesehen von dem Mietvertrag München, Erika-Mann-Str. 69, bei dem Mietzahlungen über den amtlich festgestellten allgemeinen Verbraucherpreisindex indexiert sind, bestehen keine Preisanpassungsklauseln. Im Rahmen dieses Mietverhältnisses fallen Nebenkosten an. In den Leasingvereinbarungen bestehen überdies keine weiteren auferlegten Beschränkungen, die Dividenden, zusätzliche Schulden und weitere Leasingverhältnisse betreffen würden.

Zinserträge werden periodengerecht unter Berücksichtigung der ausstehenden Darlehenssumme und des anzuwendenden Zinssatzes abgegrenzt. Der anzuwendende Zinssatz ist genau der Zinssatz, der die geschätzten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes auf den Nettobuchwert des Vermögenswertes abzinst. Dividendenerträge aus Finanzinvestitionen werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs des Gesellschafters auf Zahlung erfasst.

Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie wird gemäß IAS 33 "Earnings per Share" ermittelt. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie (Basic Earnings per Share) berechnet sich aus der Division des Konzernergebnisses abzgl. Minderheitenanteile durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr im Umlauf befindlichen Stammaktien. Die Berechnung des Ergebnisses je Aktie ist unter der Gewinnund Verlustrechnung ersichtlich.

Kurzfristige Vermögenswerte

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungsbzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert gemäß IAS 2.9 angesetzt. Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen Materialeinzelkosten und, falls zutreffend, Fertigungseinzelkosten sowie diejenigen Gemeinkosten, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nach der Methode des gewichteten Durchschnitts sowie unter Einzelbewertung bei Berücksichtigung des Niederstwertprinzips berechnet. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis abzüglich aller geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung sowie der Kosten für Marketing, Verkauf und Vertrieb dar. Posten mit verminderter Marktgängigkeit werden mit dem niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet.

Sofern notwendig, werden Abwertungen für Überreichweiten, Überalterung sowie für verminderte Gängigkeit vorgenommen.

Sofern vorhanden werden auf die Herstellung entfallende Fremdkapitalkosten aktiviert.

Die Aufträge in Bearbeitung sind unter Anwendung der "percentage-of-completion-method" je nach Abarbeitungsstand im Verhältnis der erbrachten Aufwendungen zu den geschätzten Aufwendungen mit den vereinbarten Auftragserlösen gemäß IAS 18/IAS 11 bewertet.

Forderungen werden mit dem Nettoverkaufserlös unter Berücksichtigung einer Wertberichtigung für zweifelhafte Forderungen ausgewiesen. Soweit bei langfristigen Forderungen der vereinbarte Zinssatz unter dem Marktwert liegt, wird der Nominalbetrag der Forderung diskontiert. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt keine Diskontierung. Ist die Einbringbarkeit der Forderungen unwahrscheinlich, erfolgt eine Wertberichtigung.

Sonstige Vermögenswerte werden mit dem Nominalwert ausgewiesen, ggf. abzüglich Einzelwertberichtigung.

Die liquiden Mittel beinhalten Bankguthaben, Kassenbestände und innerhalb eines Zeitraums von maximal 3 Monaten liquidierbare Geldanlagen, die keinen wesentlichen Wertschwankungen unterliegen.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden zur periodengerechten Abgrenzung von Aufwendungen gebildet und zum Nominalwert bewertet.

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu ihren um Abschreibungen verminderten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß IAS 16 bewertet. Die Abschreibung erfolgt planmäßig nach der linearen Methode über die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Im Einzelnen liegen den Wertansätzen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Bauten auf fremden Grundstücken 50 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-14 Jahre

Die Anschaffungs-/Herstellungskosten beinhalten die direkt dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen. Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten werden nur dann als Teil der Anschaffungs-/Herstellungskosten des Vermögenswertes oder – sofern einschlägig – als separater Vermögenswert erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus dem Konzern zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, und die Kosten des Vermögenswertes zuverlässig ermittelt werden können. Alle anderen Reparaturen und Wartungen werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind. Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter bei dem die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten den Betrag von € 150 nicht übersteigen werden im Zugangsjahr in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt.

Eine Abschreibung wegen Wertminderung wird vorgenommen, wenn infolge veränderter Umstände eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung vorliegt. An jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor, nimmt die Gesellschaft eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus dem Nutzungswert des Vermögenswertes und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Für den Fall, dass der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich bestimmt werden kann, entspricht der Nutzungswert des Vermögenswertes dem erzielbaren Betrag. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Die Wertminderungsaufwendungen werden ggf. in einer separaten Aufwandsposition erfasst.

Die Notwendigkeit der teilweisen oder vollständigen Wertaufholung wird überprüft, sobald Hinweise vorliegen, dass die Gründe für die in vorangegangenen Geschäftsjahren vorgenommenen Abschreibungen wegen Wertminderung nicht mehr bestehen. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist dann aufzuheben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Wenn dies der Fall ist, ist der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu erhöhen. Dieser erhöhte Buchwert darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine solche Wertaufholung wird sofort im Ergebnis des Geschäftsjahres erfasst. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, erfolgt eine Anpassung des Abschreibungsaufwands in künftigen Berichtsperioden, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts, abzüglich eines etwaigen Restbuchwertes, systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen. Im Berichtsjahr ergaben sich keine Wertminderungen.

Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden nach IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer auf den geschätzten Restbuchwert abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt konzerneinheitlich linear (in der Regel mit Nutzungsdauer 3-12 Jahre) über den Zeitraum, in dem der wirtschaftliche Nutzen des Vermögenswertes durch das Unternehmen verbraucht wird. Geschäfts- oder Firmenwerte aus Akquisitionen werden nicht planmäßig abgeschrieben. Anstelle einer planmäßigen Abschreibung werden die Geschäfts- und Firmenwerte mindestens einmal im Jahr einem so genannten Werthaltigkeitstest (Impairment Test) unterzogen (IFRS 3 zusammen mit IAS 36). IAS 38 unterscheidet zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und unbestimmbarer Nutzungsdauer. Nur die immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden planmäßig abgeschrieben, dagegen werden die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich auf eine Wertminderung gemäß IAS 36 überprüft. Mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts haben sämtliche immaterielle Vermögenswerte eine begrenzte Nutzungsdauer.

Die Kosten für Entwicklungsaktivitäten werden aktiviert, wenn die Entwicklungskosten verlässlich ermittelt werden können, das Produkt oder der Prozess technisch und wirtschaftlich realisierbar sowie zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist. Darüber hinaus muss die Gesellschaft die Absicht und über ausreichende Ressourcen verfügen, die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen.

Erstkonsolidierung und Geschäfts- oder Firmenwert

Die Erstkonsolidierung von Konzernunternehmen wird nach der Erwerbsmethode vorgenommen. Dabei werden die nach Vorschriften des IFRS 3 identifizierten Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet und den Anschaffungskosten des Erwerbers gegenübergestellt (Kaufpreisallokation). Die nicht erworbenen Anteile an den beizulegenden Zeitwerten von Vermögenswerten und Schulden werden als nicht beherrschende Anteile ausgewiesen.

Ein Überhang der Anschaffungskosten über den Wert des erworbenen Eigenkapitals wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und in der Folgezeit einem regelmäßigen, jährlichen Werthaltigkeitstest zum Ende des Geschäftsjahres unterzogen. Die Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts erfolgt auf der Basis einer an die Segmentberichterstattung angelehnten Ebene der Berichtseinheit (zahlungsmittelgenerierende Einheit) nach IAS 36. Bei diesem Prozess werden die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit dem erzielbaren Betrag gegenüber gestellt. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge: beizulegender Zeitwert abzüglich Verkaufskosten oder Nutzungswert der Einheit.

Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen

Unternehmen, auf deren Geschäfts- und Finanzpolitik zwar kein beherrschender, aber ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann (assoziierte Unternehmen), werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen und erstmalig mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die den Anteil von CANCOM am Reinvermögen des assoziierten Unternehmens übersteigenden Anschaffungskosten werden bestimmten am beizulegenden Zeitwert ausgerichteten Anpassungen unterworfen und der verbleibende Betrag als Geschäfts- oder Firmenwert erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert, der aus der Anschaffung eines assoziierten Unternehmens resultiert, ist im Buchwert des assoziierten Unternehmens enthalten und wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern als Bestandteil der gesamten Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen auf Wertminderung überprüft. Der Anteil von CANCOM am Ergebnis des assoziierten Unternehmens nach Erwerb wird in der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, der Anteil an erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals unmittelbar im Konzern-Eigenkapital. Die kumulierten Veränderungen nach dem Erwerbszeitpunkt erhöhen bzw. vermindern den Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens. Entsprechen oder übersteigen die CANCOM zurechnenden Verluste eines assoziierten Unternehmens den Wert des Anteils an diesem Unternehmen, werden keine weiteren Verlustanteile erfasst, es sei denn es wurden Verpflichtungen eingegangen oder Zahlungen für das assoziierte Unternehmen geleistet. Der Anteil an einem assoziierten Unternehmen ist der Buchwert der Beteiligung zuzüglich sämtlicher langfristiger Anteile, die dem

wirtschaftlichen Gehalt nach der Nettoinvestition des Eigentümers in das assoziierte Unternehmen zuzuordnen sind. Ergebnisse aus Geschäftsvorfällen zwischen CANCOM und seinen assoziierten Unternehmen werden gemäß dem Anteil von CANCOM an dem assoziierten Unternehmen eliminiert. Es wird an jedem Bilanzstichtag überprüft, ob es objektive Hinweise auf eine Wertminderung des Anteils an dem assoziierten Unternehmen gibt. Sind solche Hinweise vorhanden, ermittelt CANCOM den Wertminderungsbedarf als Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag und dem Buchwert des assoziierten Unternehmens.

Finanzanlagen / Finanzinstrumente

Die Finanzanlagen betreffen Wertpapiere, Beteiligungen und sonstige Ausleihungen. Finanzanlagen werden zu dem Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses ein- und ausgebucht. Die erstmalige Erfassung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten.

Die Kategorisierung von Finanzanlagen erfolgt in die folgenden Kategorien:

  • erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
  • bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen
  • zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
  • Kredite und Forderungen.

Die Kategorisierung hängt von der Art und dem Verwendungszweck der finanziellen Vermögenswerte ab und erfolgt bei Zugang.

Ausleihungen werden als Kredite und Forderungen kategorisiert. Kredite und Forderungen werden nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet.

Beteiligungen werden der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" zugeordnet. Sofern keine Marktwerte verlässlich ermittelt werden können, erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Liegen bei finanziellen Vermögenswerten der Kategorien Kredite und Forderungen, bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte objektive, substanzielle Anzeichen für eine Wertminderung vor, erfolgt eine Prüfung, ob der Buchwert den Barwert der erwarteten künftigen Zahlungsmittelflüsse, die mit der aktuellen Marktrendite eines vergleichbaren finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden, übersteigt. Sollte dies der Fall sein, wird eine Wertberichtigung in Höhe der Differenz vorgenommen. Hinweise auf Wertminderung sind u. a. ein mehrjähriger operativer Verlust einer Gesellschaft, eine Minderung des Marktwerts, eine wesentliche Verschlechterung der Bonität, eine besondere Vertragsverletzung, die hohe Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder einer anderen Form der finanziellen Restrukturierung des Schuldners.

Bei Wegfall der Gründe für zuvor vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen – nicht jedoch über die Anschaffungskosten hinaus – getätigt. Lediglich auf zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitaltitel, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, erfolgen keine Zuschreibungen.

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten auslaufen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen werden.

Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Der Konzern bewertet bestimmte Finanzinstrumente (z.B. Derivate) zu jedem Abschlussstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder

  • auf dem Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld stattfindet, oder
  • auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist.

Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben.

Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrundelegen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.

Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nichtfinanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen.

Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen.

Dabei werden sowohl beobachtbare als auch nicht beobachtbare lnputfaktoren verwendet.

Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem lnputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:

  • Stufe 1 In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise
  • Stufe 2 Bewertungsverfahren, bei denen der lnputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist
  • Stufe 3 Bewertungsverfahren, bei denen der lnputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist.

Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem lnputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft.

Die für die Konzernrechnungslegung zuständigen Mitarbeiter legen gemeinsam mit dem Vorstand die Richtlinien und Verfahren für wiederkehrende und nicht wiederkehrende Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts fest.

Um die Angabeanforderungen über den beizulegenden Zeitwert zu erfüllen, hat der Konzern Gruppen von Vermögenswerten und Schulden auf der Grundlage ihrer Art, ihrer Merkmale und ihrer Risiken sowie der Stufen der erläuterten Fair-Value-Hierarchie festgelegt.

Latente Steuern

Latente Steuern werden für die Unterschiede zwischen dem Buchwert der Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des steuerlichen Einkommens erfasst und nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode bilanziert. Passive latente Steuern werden für alle steuerbaren temporären Differenzen bilanziert. Aktive latente Steuern werden insoweit erfasst, als es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für die die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Latente Steuern werden nicht angesetzt, wenn die temporären Differenzen aus einem Geschäfts- oder Firmenwert resultieren.

Der Buchwert der aktiven latenten Steuern wird jedes Jahr am Stichtag geprüft und herabgesetzt, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch zu realisieren.

Latente Steuern werden auf Basis der erwarteten Steuersätze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswertes voraussichtlich Geltung haben werden. Die Bewertung von latenten Steueransprüchen und Steuerschulden spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Art und Weise ergeben würden, wie der Konzern zum Bilanzstichtag erwartet, die Schuld zu erfüllen bzw. den Vermögenswert zu realisieren.

Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden nur soweit saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung von laufenden Steueransprüchen mit laufenden Steuerschulden vorliegt und wenn sie in Zusammenhang mit Ertragsteuern stehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Rückstellungen und Schulden

Unter Rückstellungen für Zuwendungen an Arbeitnehmer fallen im Wesentlichen leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen, die auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens der laufenden Einmal-Prämien (sog. "projected unit credit method") ermittelt werden. Dabei werden zukünftige Gehaltssteigerungen und Rentensteigerungen betragserhöhend berücksichtigt. Beitragsorientierte Versorgungswerte führen lediglich in Höhe der zum Bilanzstichtag noch fälligen Beiträge zu einer Rückstellung. Durch unvorhergesehene Änderungen der Pensionsverpflichtung oder der Planvermögenswerte können versicherungsmathematische Gewinne und Verluste entstehen, die nicht in der GuV berücksichtigt werden. Für das Geschäftsjahr 2015 ist der IAS 19 in der ab 2013 anzuwendenden Fassung verpflichtend anzuwenden, sodass nunmehr einzig die sog. OCI-Methode anzuwenden ist, das heißt versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden direkt im Eigenkapital erfasst.

Nach IFRS ergeben sich die Kostenkomponenten Dienstzeitaufwand (service cost), Nettozinsen (net interest) und Neubewertungen (remeasurements), von denen der Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Diese stellen den Pensionsaufwand (pension expense) dar. Die Neubewertungen werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Sonstige Rückstellungen werden gebildet, sobald eine ungewisse gegenwärtige Verpflichtung aus einem Ereignis der Vergangenheit vorliegt, die rechtlich oder faktisch verursacht ist, deren Inanspruchnahme wahrscheinlich ist sowie deren Höhe zuverlässig quantifiziert werden kann. Die Bewertung erfolgt zum Betrag gemäß der bestmöglichen Schätzung, wobei Einzel- und Gemeinkosten berücksichtigt werden. Allgemeine Verwaltungs- und Vertriebskosten werden ebenso wenig berücksichtigt wie Entwicklungskosten.

Schulden werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt, der dem Marktwert entspricht.

In der Bilanz werden ausgenutzte Kontokorrentkredite als kurzfristige Darlehen unter den kurzfristigen Finanzschulden gezeigt.

B. Angaben zu Finanzinstrumenten

Klassifizierung der Finanzinstrumente

Die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Schulden sind gemäß IAS 39 und IFRS 7 in die unterschiedlichen Klassen von Finanzinstrumenten aufgegliedert. Die Bewertungskategorien sind zusätzlich aggregiert dargestellt.

Bewertungs
kategorie nach
IAS 39 und
IFRS 7
Buchwert
31.12.2015
T€
Fair Value
31.12.2015
T€
Buchwert
31.12.2014
T€
Fair Value
31.12.2014
T€
Aktiva
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente LaR 85.802 85.802 114.295 114.295
Wertpapiere des Anlagevermögens AfS 65 65 67 67
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen LaR 145.760 145.760 134.846 134.846
Sonstige finanzielle Vermögenswerte LaR 15.164 15.164 12.184 12.184
Sonstige finanzielle Vermögenswerte FApl * 111 111 0 0
Sonstige Vermögenswerte LaR 7.062 7.062 1.909 1.909
Passiva
Kurzfristige Darlehen und kurzfristiger Anteil an
langfristigen Darlehen
FLAC 1.386 1.386 1.711 1.711
Genussrechtskapital und nachrangige Darlehen
kurzfristiger Anteil
FLAC 12 12 1.985 1.985
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 106.781 106.781 108.440 108.440
Langfristige Darlehen FLAC 2.865 3.210 3.632 4.146
Wandelschuldverschreibungen FLAC 40.434 41.069 39.144 40.117
Genussrechtskapital und nachrangige Darlehen FLAC 4.761 7.020 4.332 7.238
Sonstige finanzielle Schulden FLAC 7.962 7.962 6.472 6.472
Sonstige Schulden FLAC 34.650 34.650 38.883 38.883
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IAS 39:
Financial Assets at fair value though profit or loss (FApl) 111 111 0 0
Loans and Receivables (LaR) 253.788 253.788 263.234 263.234
Held-to-Maturity Investments (HtM) 0 0 0 0
Available-for-Sale Financial Assets (AfS) 65 65 67 67
Financial Assets Held for Trading (FAHfT) 0 0 0 0
Financial Liabilities Measured at Amortised Cost (FLAC) 198.851 202.090 204.599 208.992
Financial Liabilities Held for Trading (FLHfT) 0 0 0 0

* erstmals im Geschäftsjahr 2015

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Analog haben Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Schulden regelmäßig kurze Restlaufzeiten. Die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die zu beizulegenden Zeitwerten bewerteten finanziellen Finanzinstrumente nach Hierarchiestufen.

Stichtag Notierte Preise auf
aktiven Märkten
Wesentlicher
beobachtbarer
Inputparameter
Wesentlicher nicht
beobachtbarer
Inputparamater
Klasse von Finanzinstrumenten (Stufe 1)
T€
(Stufe 2)
T€
(Stufe 3)
T€
Gesamt
T€
Wertpapiere des Anlagevermögens 31.12.2015 - 65 - 65
Devisentermingeschäfte 31.12.2015 - 111 - 111
Wertpapiere des Anlagevermögens 31.12.2014 - 67 - 67
Devisentermingeschäfte 31.12.2014 - 0 - 0

Die als Available-for-sale klassifizierten Wertpapiere des Anlagevermögens sind nicht endfällig, werden nicht zu Handelszwecken gehalten und stehen jederzeit zur Veräußerung zur Verfügung.

Die beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere entsprechen den Stückzahlen multipliziert mit den Kursnotierungen zum Abschlussstichtag.

Derivative Finanzinstrumente, für die keine Sicherungsbeziehung besteht, werden ergebniswirksam in der Kategorie At Fair Value through Profit or Loss zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Die Nettogewinne und –verluste werden durch Vergleich der beizulegenden Zeitwerte ermittelt.

Aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden der Kategorie Available-for-sale sind Nettogewinne oder -verluste gemäß IFRS 7.20 im sonstigen Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Aus finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (fair value) bewertet werden, resultieren Nettogewinne in Höhe von T€ 111 (Vj. T€ 0). Sicherungsinstrumente im Sinne von IFRS 7.22-23 waren am 31.12.2015 nicht eingesetzt.

Die beizulegenden Zeitwerte von Darlehen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechtskapital und Nachrangdarlehen sowie sonstigen finanziellen Schulden werden als Barwerte der mit den Schulden verbundenen Zahlungen und auf Basis von Marktzinsen vergleichbarer Finanzinstrumente ermittelt.

Die Wandelschuldverschreibung stellt ein Finanzinstrument dar, welches sowohl eine Fremdkapital- als auch eine Eigenkapitalkomponente enthält. In das Instrument sind somit mehrere Derivate eingebettet, deren Werte voneinander abhängen.

Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Einzahlungen (einschließlich aller Gebühren, welche Teil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und sonstiger Agien und Disagien) über die erwartete Laufzeit des Schuldtitels oder eine kürzere Periode, sofern zutreffend, auf den Nettobuchwert aus erstmaliger Erfassung abgezinst werden.

Die bilanzierten Werte stellen bei Laufzeiten von weniger als einem Jahr näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar.

Die in der Gewinn und Verlustrechnung ausgewiesenen Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Finanzinstrumenten werden in voller Höhe erfasst, wenn alle wesentlichen Risiken und Chancen übertragen sind. Bei teilweiser Übertragung der Chancen und Risiken ist danach zu differenzieren, ob die Kontrolle beim Unternehmen verbleibt oder übertragen wird. Da das Unternehmen ausschließlich das echte Factoring nutzt, werden bei Forderungsverkäufen alle wesentlichen Chancen und Risiken übertragen.

Aus der Anwendung der Effektivzinsmethode zur Bewertung von finanziellen Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden, ergibt sich ein Zinsaufwand in Höhe von T€ 687, der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird. Dies betrifft die Kategorie FLAC.

Risikomanagement

CANCOMs Risikopolitik zielt auf das frühzeitige Erkennen von bestandsgefährdenden bzw. wesentlichen Unternehmensrisiken und den verantwortungsvollen Umgang mit ihnen ab. Zu Definition und Sicherstellung eines adäquaten Risikocontrollings hat der Vorstand Risikogrundsätze formuliert und einen zentralen Risikobeauftragten eingesetzt, der regelmäßig etwaige Risiken überwacht, misst und gegebenenfalls steuert.

Im Rahmen einer Risikoanalyse werden Risiken bei CANCOM regelmäßig nach den Kriterien Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe klassifiziert, bewertet und im Rahmen einer Risikomatrix eingeordnet. Alle Risiken werden in diesem Zusammenhang einem Verantwortlichen zugeordnet. Soweit Risiken quantifizierbar sind, dienen entsprechend definierte Kennzahlen zu deren Bewertung. Stehen für Risiken keine exakt definierbaren Messgrößen zur Verfügung, werden diese von den Verantwortlichen beurteilt.

Für bestandsgefährdende Risiken werden im Rahmen des Risikofrüherkennungssystems Frühwarnindikatoren definiert, deren Veränderungen bzw. Entwicklung kontinuierlich überprüft und in Risikomanagementmeetings diskutiert werden. Die regelmäßig stattfindenden Risikomanagementmeetings zwischen Vorstand und Risikobeauftragten stellen ein dauerhaftes und zeitnahes Controlling bestehender und zukünftiger Risiken sicher.

Liquiditätsrisiken

Aufgrund der guten Eigenkapitalausstattung und der langfristigen Finanzierungsstruktur sowie der Inanspruchnahme von echtem Factoring ist CANCOM Liquiditätsrisiken nur in geringem Umfang ausgesetzt.

CANCOM setzt seit Jahren ein Liquiditätsmanagementsystem mit täglicher Überwachung der Liquiditätsentwicklung und Bewertung der Liquiditätsrisiken sowie kurzfristiger bis langfristiger Liquiditätsplanung ein.

Durch Gewinnthesaurierung sowie Kapitalerhöhung verfügt CANCOM über ausreichend Nettoliquidität. Kurzfristige Liquidität ist darüberhinaus jederzeit über Kreditrahmen sowie über Factoring Vereinbarungen garantiert. Langfristige Liquidität ist über langfristige Bankenfinanzierungen und entsprechende Eigenkapitalausstattung gesichert. Die Fremdkapitalmittel wurden deutlich reduziert und sind zum Bilanzstichtag fast ausschließlich langfristig.

Durch eine frühe Refinanzierung von finanziellen Schulden, wird das Liquiditätsrisiko minimiert. Die folgende Darstellung wurde aus der Bilanz und den vertraglichen Grundlagen sowie ergänzender Aufzeichnungen zu Leasingverträgen abgeleitet und zeigt die Fälligkeiten:

2016 2017 2018-
2020
2021 und
danach
T€ T€ T€ T€
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und
Leistungen
106.781 0 0 0
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten 1.386 784 2.081 0
Wandelschuld
verschreibungen
0 0 40.434 0
Genussrechtskapital
und nachrangige
Darlehen 12 633 4.128 0
Sonstige finanzielle
Schulden
5.795 97 261 152
Finanzierungsleasing 410 482 765
Sonstige finanzielle
Verpflichtungen
7.966 4.374 7.617 4.271
zu leistende
Zinszahlungen
772 715 7.230 0

Der Konzern kann Kreditlinien in Anspruch nehmen. Zum 31.12.2015 bestanden Kredit- und Avallinien in Höhe von T€ 47.945 (VJ. T€ 38.800). Der gesamte noch nicht in Anspruch genommene Betrag beläuft sich zum Bilanzstichtag auf T€ 40.226 (Vj. T€ 32.423). Während des Geschäftsjahres 2015 kam es im Konzern zu keinen Zahlungsverzögerungen von Zins und Tilgungen.

Währungsrisiken

Aufgrund der wesentlichen Ausrichtung von CANCOM auf den Euro-Raum ist CANCOM von Währungsrisiken in geringerem Ausmaße betroffen. Die in Fremdwährungen bilanzierenden Einheiten tragen in Summe weniger als 3 % des Eigenkapitals bei.

CANCOM führt grundsätzliche keine Währungsspekulationen durch und hat ein laufendes Währungsmanagement. Hierbei werden – sofern vorhanden - Fremdwährungsrisiken aus Aufträgen währungsgesichert. Den operativen Einheiten ist es verboten, aus spekulativen Gründen Finanzmittel in Fremdwährungen aufzunehmen oder anzulegen. Konzerninterne Finanzierungen oder Investitionen werden bevorzugt in der jeweiligen funktionalen Währung oder auf währungsgesicherter Basis durchgeführt. Für Währungstransaktionen über T€ 20 existiert ein Freigabesystem, bei dem im Einzelfalle über eine Kurssicherung entschieden wird. Der Buchwert der auf fremde Währung lautenden monetären Vermögenswerte und Schulden des Konzerns am Stichtag 31.12.2015 lautet wie folgt:

in Tausend 31.12.2015 31.12.2014
Vermögenswerte in USD 29.250 37.022
Schulden in USD 15.721 28.077
13.529 8.945
Vermögenswerte in CHF 0 0
Schulden in CHF 3 2
-3 -2
Vermögenswerte in GBP 5 3
Schulden in GBP 0 9
5 -6

Währungsrisiken führen im Berichtsjahr nicht zu wesentlichen Risikokonzentrationen bei Finanzinstrumenten.

Zinsrisiken

Durch die überwiegend langfristige Finanzierung ist CANCOM von Zinsrisiken nur in geringem Umfang betroffen. Zinsschwankungen wirkten sich in der Vergangenheit bisher nur in geringem Umfang auf das Jahresergebnis aus. Zudem sichert CANCOM's Eigenkapitalausstattung günstige Kreditkonditionen.

Es existiert ein Risikomanagementsystem für die Optimierung von Zinsrisiken, bestehend aus einer laufenden Beobachtung des Marktzinsniveaus und der eigenen Zinskonditionen, überdies besteht ständiger Kontakt mit den Banken. Kreditrahmenverträge sehen die Möglichkeit der Anpassung der Zinssätze vor. Eine konkrete Planung von Zinssicherungsgeschäften ist nur bei starken Schwankungen vorgesehen.

Ausfallrisiken

Ein Kreditrisiko besteht für CANCOM dahingehend, dass der Wert der Vermögenswerte beeinträchtigt werden könnte, wenn Transaktionspartner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Zur Minimierung der Kreditrisiken werden Geschäfte nur unter Einhaltung von vorgegebenen Risikolimits abgeschlossen.

Die Ausfallrisiken bewegen sich im marktüblichen Rahmen; eine angemessene Bildung von Wertberichtigungen trägt dem Rechnung. Der Konzern ist keinen wesentlichen Ausfallrisiken einer Vertragspartei oder einer Gruppe von Vertragsparteien mit ähnlichen Merkmalen ausgesetzt. Der Konzern definiert Vertragsparteien als solche mit ähnlichen Merkmalen, wenn es sich hierbei um nahestehende Unternehmen handelt. Angesichts der Finanzmarktkrise wurden die internen Richtlinien für die Kreditversicherung sowie der Vergabe von Kreditlimiten verschärft.

Das theoretisch maximale Ausfallrisiko der oben angegebenen Kategorien besteht jeweils in Höhe der ausgewiesenen Buchwerte. Mit Ausnahme der oben genannten Maßnahmen verfügt der Konzern nicht über weitere Sicherheiten, welche dieses Ausfallrisiko vermindern würden.

Marktrisiken

Für Währungsrisiken werden Sensitivitätsanalysen durchgeführt, Zinsrisiken werden nachfolgend quantifiziert.

Währungsrisiken

Währungsrisiken bestehen insbesondere wenn Forderungen, Schulden, Zahlungsmittel und geplante Transaktionen in einer anderen als in der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen bzw. entstehen werden.

Im Rahmen einer Analyse in Bezug auf das Fremdwährungsrisiko wurde die Szenario-Technik angewandt und so eruiert, inwiefern signifikante Kursschwankungen (Veränderungen des Wechselkurses um +/- 5%) bei den relevanten Währungen einen Einfluss auf den Geschäftsverlauf von CANCOM haben. Resultat war, dass sich im negativen Fall eine Veränderung des Periodenergebnis um T€ 2 ergeben würde und sich das Eigenkapital um T€ 300 reduzieren würde.

Beide Auswirkungen sind im Gesamtkontext unwesentlicher Natur und bedürfen somit keiner weiteren Maßnahmen.

Zinsrisiken

Alle Zinsrisiken der Gesellschaft sind ergebnisabhängig und entstehen ausdrücklich nur bei entsprechend positiver Ergebnislage der Gesellschaft.

Finanzmarktrisiken

Das Risikohandbuch der CANCOM SE wurde 2015 auf mögliche Risiken aus der Finanzmarktkrise hin überprüft.

Das Handeln mit Finanzinstrumenten und strukturierten Produkten ist kein Kerngeschäft des Unternehmens und wird - sofern überhaupt genutzt - nur zu Absicherungen von werthaltigen Grundgeschäften, die Währungsrisiken ausgesetzt sind, verwendet. Fremdwährungen wurden in Höhe von NOK 16,8 Mio., USD 1,8 Mio. und GBP 0,1 Mio. abgesichert. Das Finanzmarktrisiko beschränkt sich auf das Kursrisiko der von der Gesellschaft zum Bilanzstichtag abgeschlossenen Devisentermingeschäfte (T€ 111).

Berechtigungen für den Erwerb und die Veräußerung von strukturierten Produkten bei den Banken sind auf Vorstand und Executive Vice President beschränkt. Dadurch sollen Transaktionen in diesem Bereich von unerfahrenen Personen vermieden werden.

C. Erläuterungen zur Konzernbilanz

1. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (liquide Mittel)

Die liquiden Mittel enthalten ausschließlich jederzeit fällige Bankguthaben sowie Kassenbestände.

2. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

Seit der Vorstandssitzung der Pironet NDH Aktiengesellschaft am 30.12.2014 besteht die Absicht, die Pirobase Imperia GmbH (vormals Imperia AG) in naher Zukunft zu veräußern.

Die Vermögenswerte und Schulden der Pirobase Imperia GmbH wurden in der Konzernbilanz bis zum Verkauf am 30.06.2015 als zur Veräußerung bestimmt dargestellt.

3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2015
T€
31.12.2014
T€
Forderungen vor Wertberichtigungen 146.180 134.952
Wertberichtigungen 420 106
Buchwert der Forderungen 145.760 134.846

In Abhängigkeit zur Altersstruktur der Forderungen werden konzerneinheitlich Wertberichtigungen auf die Forderungen vorgenommen.

Im Konzern werden Forderungen aufgrund von Altersstrukturen, von Einschätzungen der anwaltlichen Verfolgung oder aufgrund bestmöglicher Erfahrungen bezüglich zu erwartender Ausfälle wertberichtigt.

Grundsätzlich werden im Konzern alle Forderungen älter als 2 Jahre zu 100% wertberichtigt. Zum Bilanzstichtag lagen Forderungen älter als 2 Jahre in Höhe von T€ 163 vor.

Forderungen werden bereits nach 120 Tagen pauschal einzelwertberichtigt. Eine Altersanalyse der in Verzug geratenen, aber noch nicht wertgeminderten Forderungen ergibt, dass Forderungen älter als 1 Jahr und jünger als 2 zu 50% wertberichtigt sind, sofern nicht andere Gründe und Umstände bekannt sind und einer Zahlung entgegen stehen. Zum Bilanzstichtag betrug der Wert der Forderungen älter als 1 Jahr und jünger als 2 Jahre weniger als 0,5 % des Gesamtforderungsbestandes.

Vor Aufnahme eines neuen Kunden nutzt der Konzern interne und externe Kreditwürdigkeitsprüfungen, um die Kreditwürdigkeit potenzieller Kunden zu beurteilen und deren Kreditlimits festzulegen. Die Kundenbeurteilung sowie die Kreditlimits werden mindestens jährlich überprüft.

Bei der Bestimmung der Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird jeder Änderung der Bonität seit Einräumung des Zahlungsziels bis zum Bilanzstichtag Rechnung getragen. Es besteht keine wesentliche Konzentration des Kreditrisikos, da der Kundenbestand breit ist und nur geringe Korrelationen bestehen. Entsprechend ist die Geschäftsführung der Überzeugung, dass keine über die bereits erfassten Wertminderungen hinaus gehende Risikovorsorge notwendig ist.

In den Wertminderungen sind einzelwertberichtigte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 121 (Vj. T€ 8) berücksichtigt, bei denen über die Schuldner das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die erfasste Wertminderung resultiert aus der Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Barwert des erwarteten Liquidationserlöses. Der Konzern hält keine Sicherheiten für diese Salden.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 43.091 (Vj. T€ 33.723), welche zum Berichtszeitpunkt fällig waren, wurden keine Wertminderungen gebildet, da keine wesentliche Veränderung in der Kreditwürdigkeit dieser Schuldner festgestellt wurde und mit einer Tilgung der ausstehenden Beträge gerechnet wird. Von den überfälligen Forderungen sind seit weniger als 3 Monate T€ 38.662, mehr als 3 aber weniger als 6 Monate T€ 1.332, mehr als 6 aber weniger als 12 Monate T€ 3.013 und mehr als 12 Monate T€ 83 überfällig. Zu den fälligen Forderungen zählen in diesem Zusammenhang auch Forderungen der Zahlungsart "sofort rein netto".

Der Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht dem Buchwert. Zuführungen zu den Wertberichtigungen des Geschäftsjahres werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen, Auflösungen unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig.

4. Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

Diese Position beinhaltet im Einzelnen Kaufpreisforderungen aus Leasingprojekten (T€ 3.698; Vj. T€ 2.150), Bonusforderungen gegen Lieferanten (T€ 2.385; Vj. T€ 3.972), Marketingumsätze (T€ 812; Vj. T€ 758), Forderungen an Mitarbeiter (T€ 430; Vj. T€ 147), debitorische Kreditoren (T€ 408; Vj. T€ 423) sowie Vermögenswerte aus derivativen Finanzinstrumenten (T€ 111; Vj. T€ 0). Im Vorjahr gab es zudem Vermögenswerte in Form von Forderungen aus Verkauf von verbundenen Unternehmen (T€ 62) sowie Forderungen an Altgesellschafter (T€ 10).

5. Vorräte

Die Vorräte enthalten fast ausschließlich Waren, insbesondere Hardwarekomponenten und Software.

Die Vorräte setzen sich folgendermaßen zusammen (unternehmensspezifische Untergliederung):

31.12.2015
T€
31.12.2014
T€
Fertige Erzeugnisse und Waren 27.760 22.286
Geleistete Anzahlungen 188 372
27.948 22.658

Der Aufwand für Waren und Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe beträgt im Geschäftsjahr 2015 T€ 609.691 (Vj. T€ 522.238).

Die Vorräte sind im Berichtsjahr um T€ 583 (Vj. T€ 208) aufgrund von Überreichweiten, Überalterung, verminderter Gängigkeit oder nachlaufenden Kosten auf fertige Erzeugnisse abgewertet worden.

Es gibt keine Vorräte, die über einen Zeitraum von zwölf Monaten hinaus realisiert werden.

Es wurden keine Vorräte als Sicherheit verpfändet.

6. Aufträge in Bearbeitung

Die Aufträge in Bearbeitung betreffen die nach der "percentageof-completion-method" bilanzierten teilerstellten Aufträge in Höhe von T€ 566 (Vj. T€ 560). Die bis zum Bilanzstichtag bei laufenden Projekten angefallenen Kosten betragen T€ 531 (Vj. T€ 518). Die bis zum Bilanzstichtag aus laufenden Projekten resultierenden Gewinne belaufen sich auf T€ 35 (Vj. T€ 42).

7. Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige Vermögenswerte

Diese Position beinhaltet im Wesentlichen die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte wie Steuererstattungsbeträge (T€ 6.124; Vj. T€ 1.095), Provisionserlöse (T€ 600 Vj. T€ 444), Versicherungserstattungen (T€ 150; Vj. T€ 145) sowie Forderungen an Sozialversicherungsträger (T€ 28; Vj. T€ 19).

Die Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 2.563; Vj. T€ 1.802) beinhalten abgegrenzte Versicherungsprämien sowie vorausbezahlte Kosten.

8. Anlagevermögen

Die Entwicklung und Zusammensetzung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2015 wird im Konzernanlagenspiegel (Seite 56+57) dargestellt.

8.1 Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen umfasst im Wesentlichen Grundstücke und Gebäude in Höhe von T€ 11.274 und Betriebs- und Geschäftsausstattung, insbesondere Kraftfahrzeuge T€ 13.892, IT Rechenzentren mit T€ 2.565, Mietvermögen T€ 1.463, UCC-Kommunikationssystem T€ 952 und Betriebsausstattung für das Logistikzentrum mit T€ 296. Darüber hinaus fallen hierunter Computerequipment, Mietereinbauten und Büroausstattungen. Als Sicherheit für die Darlehen der Stadtsparkasse Augsburg wurden Kraftfahrzeuge im Wert von T€ 2.001 verpfändet.

8.2 Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten Kundenstämme (T€ 18.779; Vj. T€ 23.838), entgeltlich erworbene Software (T€ 4.133; Vj. T€ 4.319), Auftragsbestände (T€ 758; Vj. T€ 1.709), Wettbewerbsverbot (T€ 1.897; Vj. T€ 1.610), Marke (T€ 1.330; Vj. T€ 1.432), geleistete Anzahlungen (T€ 830; Vj. T€ 755) und aktivierte Entwicklungskosten (T€ 955; Vj. T€ 632).

Die Kundenstämme, die Auftragsbestände, das Wettbewerbsverbot und die Marke beruhen im Wesentlichen auf in Vorjahren und in diesem Geschäftsjahr getätigten Akquisitionen und werden planmäßig über die jeweilige erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben.

8.3 Geschäfts- oder Firmenwert

Von den Geschäfts- oder Firmenwerten in Höhe von T€ 72.780 (Vj. T€ 66.923) entfallen zum Bilanzstichtag auf die CANCOM GmbH (T€ 20.015; Vj T€ 20.015), den Pironet NDH Aktiengesellschaft Konzern (T€ 19.974; Vj. T€ 19.974), die HPM Incorporated (T€ 13.710 ; Vj. T€ 12.282), CANCOM on line GmbH (T€ 7.049; Vj. 7.049), die Xerabit GmbH (T€ 4.488; VJ. T€ 0), die CANCOM DIDAS GmbH (T€ 3.305; Vj. T€ 3.305), die NSG ICT Service GmbH (vormals CANCOM NSG GmbH) (T€ 2.522; Vj. T€ 2.522) und die CANCOM a + d IT solutions GmbH (T€ 1.717; Vj. T€ 1.717).

Aus der Umrechnung der HPM Incorporated in die Berichtswährung gem. IAS 21 i. V. m. IFRS 3 ergibt sich eine Wertänderung des Geschäfts- oder Firmenwerts um T€ 1.428.

Der Konzern überprüft diese Werte einmal jährlich im Rahmen eines Wertminderungstests nach IAS 36. Die Ermittlung des erzielbaren Betrages erfolgte auf Basis des Nutzungswertes.

Dieser wurde mit Bewertungsmethoden ermittelt, die auf diskontierten Zahlungsströmen (Cashflows) basieren.

Diesen diskontierten Cashflows liegen Fünf-Jahres-Prognosen zugrunde, die auf vom Management genehmigten Finanzplänen aufbauen. Die Cashflow-Prognosen berücksichtigen Erfahrungen der Vergangenheit und basieren auf der vom Management vorgenommenen Einschätzung über künftige Entwicklungen. Zudem wurden externe Marktstudien (BITKOM) berücksichtigt. Den Cash-Flow-Prognosen liegen individuelle Umsatzprognosen der Gesellschaften zugrunde. Im Rahmen der Planung ergab sich für das Geschäftsjahr 2016 eine Umsatzentwicklung der wesentlichen Gesellschaften der CANCOM-Gruppe (ohne Sondereinflüsse) zwischen 0,5 % (NSG Gruppe) und 26,9 % (PIRONET NDH Aktiengesellschaft Teilkonzern). Für die Jahre 2017 bis 2020 wurde eine nachhaltige Umsatzentwicklung innerhalb einer Bandbreite von 2,8 % bis 5,2 % zugrunde gelegt. Die CANCOM Gruppe geht damit von einem im Vergleich zur Branchen und Marktentwicklung mit 2,8 % für Hardware und 5,4 % für Software sowie 3,0 % für IT Services (Zahlen von BITKOM für den deutschen IT Markt in 2016) teils von einem überdurchschnittlichen Wachstum aus.

Cashflows jenseits der Planungsperiode werden ohne Wachstumsraten extrapoliert. Die wichtigsten Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Verkaufskosten und des Nutzungswerts basiert, stellen sich wie folgt dar:

2015 2014
Risikoloser Zins: 1,57% 1,86%
Marktrisikoprämie: 6,50% 6,00%
Beta-Faktor: 0,94 1,02
Kapitalisierungszinssatz (WACC): 7,27% 7,66%
Vorsteuer- WACC: 10,46% 11,02%

Im Geschäftsjahr 2015 ergaben die durchgeführten Wertminderungstests keinen Abwertungsbedarf. Zum Ende der Berichtsperiode beträgt der kumulierte Wertminderungsaufwand somit T€ 0 (zu Beginn der Berichtsperiode T€ 0).

Die Prämissen sowie die zugrunde liegende Methodik können einen erheblichen Einfluss auf die jeweiligen Werte und letztlich auf die Höhe einer möglichen Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts haben.

Für die Werthaltigkeitstests der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden für die wesentlichen Annahmen Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Diese bestätigen, dass wie im Vorjahr kein Wertminderungsbedarf besteht.

8.4 Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen

Der CANCOM Konzern hält über seine Tochtergesellschaft Pironet NDH Aktiengesellschaft eine 19,88 %-ige Beteiligung an der prudsys AG, Chemnitz. Bedingt durch die Zugehörigkeit von Mitarbeitern des CANCOM Konzerns zum Aufsichtsorgan der prudsys AG verfügt der Konzern über einen maßgeblichen Einfluss auf das assoziierte Unternehmen. Der Jahresüberschuss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 beträgt T€ 243 (Vj. T€ 599; vorläufiger Wert). Der damit verbundene Gewinn aus der at equitybilanzierten Beteiligung beläuft sich somit auf T€ 48 (Vj. T€ 119; vorläufiger Wert). Aus dem Vorjahr wurde ein Gewinn in Höhe von T€ 10 nachgebucht, weil zum Bilanzerstellungszeitpunkt im Vorjahr der endgültige Abschluss der prudsys AG noch nicht vorlag.

Es folgen zusammengefasste Finanzinformationen für das assoziierte Unternehmen prudsys AG:

2015
T€
2014
T€
Umsatzerlöse 3.563 3.870
Ergebnis nach Steuern aus fortzufüh
renen Geschäftsbereichen
243 649
Gesamtergebnis 243 649
Anteil des Konzerns am
Gesamtergebnis
48 129
Kurzfristige Vermögenswerte 2.994 2.950
Langfristige Vermögenswerte 76 58
Kurzfristige Schulden -798 -979
Langfristige Schulden 0 0
Nettovermögen 2.272 2.029
Anteil des Konzerns am Netto
vermögen des Beteiligungs
unternehmens zum Jahresbeginn
393 274
Gesamtergebnis, das dem Konzern
zuzurechnen ist (Vj. Vorläufiger Wert)
48 119
Anpassung an finales Ergenbis Vorjahr 10 0
Während des Jahres erhaltene
Dividende
0 0
Anteil des Konzerns am Netto
vermögen des Beteiligung
sunternehmens zum Jahresende
451 393
Buchwert des Anteils am Beteili
gungsunternehmen zum Jahresende
451 393

8.5 Ausleihungen

Die Ausleihungen betreffen Darlehen gegen zwei ehemalige Tochterunternehmen (T€ 2.302; Vj. T€ 1.402) und einen Aktivwert aus Rückdeckungsversicherung in Höhe von T€ 99 (Vj. T€ 99).

9. Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte

Diese Position beinhaltet im Einzelnen langfristige Kaufpreisforderungen aus Leasingprojekten (T€ 7.387; Vj. T€ 4.586) und Forderungen an Mitarbeiter (T€ 44; Vj. T€ 76).

10. Aktive latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:

Latente Steuer aus temporären
Differenzen
T€
steuerlichem
Verlustvortrag
T€
Stand 01.01.2015 3.071 4.238
Zugang aus erfolgsneutraler Akti
vierung wegen Erstkonsolidierung
14 0
Abgang wegen Dekonsolidierung
erfolgsneutral
-470 0
Zugang aus erfolgsneutraler
Aktivierung des versicherungs
mathematischen Verlusts aus
Pensionsrückstellungen*
-20 0
Steueraufwand/-ertrag durch
Gewinn- und Verlustrechnung
257 -1.255
Steueraufwand durch Gewinn- und
Verlustrechung, die in den Discon
tinued Operations enthalten ist
-470 0
Währungsdifferenz* 16 0
Stand 31.12.2015 2.398 2.983
Stand 01.01.2014 1.074 196
Zugang aus erfolgsneutraler Akti
vierung wegen Erstkonsolidierung
1.287 4.753
Zugang aus erfolgsneutraler
Aktivierung des versicherungs
mathematischen Verlusts aus
Pensionsrückstellungen*
118 0
Steueraufwand/-ertrag durch
Gewinn- und Verlustrechnung
380 -711
Steueraufwand durch Gewinn- und
Verlustrechung, die in den Discon
tinued Operations enthalten ist
197 0
Währungsdifferenz* 15 0
Stand 31.12.2014 3.071 4.238

* direkt im Eigenkapital erfasst

Zum 31.12.2015 ergeben sich im CANCOM Konzern körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von € 8,7 Mio. (Vj. € 14,7 Mio.) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge von € 9,6 Mio. (Vj. € 15,7 Mio.). Der Betrag der noch nicht genutzten körperschaftsteuerlichen Verluste, für die in der Bilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, beträgt € 0,0 Mio. (Vj. € 2,4 Mio.), der Betrag der gewerbesteuerlichen Verlustvorträge, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, beträgt € 0,0 Mio. (Vj. € 1,8 Mio.). Auf Basis der geplanten steuerlichen Ergebnisse wird mit einer Realisation der aktivierten latenten Steuervorteile aus Verlustvorträgen gerechnet.

Die latenten Steuern aus temporären Differenzen resultieren im Wesentlichen aus Abweichungen bei immateriellen Vermögenswerten (T€ 735), Sachanlagevermögen (T€ 665), sonstige finanzielle Schulden (T€ 408), Pensionsrückstellungen (T€ 369), sonstige Rückstellungen (T€ 122) und sonstige Schulden (T€ 97).

11. Kurzfristige Darlehen und kurzfristiger Anteil an langfristigen Darlehen

Unter den kurzfristigen Darlehen und dem kurzfristigen Anteil an langfristigen Darlehen werden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um die Inanspruchnahme der von Banken eingeräumten Kreditlinien sowie um den innerhalb eines Jahres fälligen Teil von langfristigen Darlehen.

12. Sonstige kurzfristige finanzielle Schulden

Unter den sonstigen kurzfristigen finanziellen Schulden werden im Einzelnen Verbindlichkeiten gegen ehemalig verbundene Unternehmen (T€ 2.750; Vj. T€ 0), kreditorische Debitoren (T€ 2.329; Vj. T€ 1.291), Kaufpreisverbindlichkeiten Leasing (T€ 410; Vj. T€ 392), ausstehende Kostenrechnungen (T€ 330; Vj. T€ 544), Aufsichtsratsvergütungen (T€ 294; Vj. T€ 265), Mietverbindlichkeiten (T€ 82; Vj. T€ 82) und Verbindlichkeiten gegen ehemalige Gesellschafter (T€ 10; Vj. T€ 6) ausgewiesen. Im Vorjahr bestanden zudem Kaufpreisrückzahlungsverpflichtung im Zusammenhang mit dem Verkauf eines ehemaligen Tochterunternehmens in 2011 (T€ 1.049).

13. Sonstige Rückstellungen

Die Rückstellungen entwickelten sich im Berichtsjahr wie folgt: (siehe Tabelle unten)

Der Gesamtbetrag der Rückstellungen enthält langfristige Rückstellungen in Höhe von T€ 8.122 (Vj. T€ 10.588), die unter sonstige langfristige Schulden ausgewiesen sind. Sie betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Kaufpreise für die Geschäftsanteile (shares) der HPM Incorporated (T€ 5.929; Vj. T€ 9.277), Urheberrechtabgabe (T€ 922; Vj. T€ 0), Gewährleistungen (T€ 658; Vj. T€ 618), die Jubiläumsrückstellung (T€ 255; Vj. T€ 188), Rückbauverpflichtung (T€ 117; Vj. T€ 93), Archivierungskosten (T€ 113; Vj. T€ 111), die in Österreich vorgeschriebene Rückstellung für Abfindungen (T€ 81; Vj. T€ 251) und Leasing-Mehrkosten (T€ 27; Vj. T€ 30). Durch die Änderung der Fristigkeit der Urheberrechtsabgabe von kurzfristig in langfristig im Geschäftsjahr 2015, wird dieser Sachverhalt unter den sonstigen langfristigen Schulden ausgewiesen.

01.01.2015
T€
Zuführ.Erstkons.
T€
Verbrauch
T€
Auflösung und Umb.
T€
Zuführung
T€
Währung
T€
31.12.2015
T€
Kaufpreis Anteile verbundene
Unternehmen 11.597 0 2.482 2.871 0 1.221 7.465
Gewährleistungen 1.373 71 683 48 767 0 1.480
Abfindungen, Gehälter 1.438 0 785 290 645 0 1.008
Urheberrechtsabgabe 0 0 0 0 922 0 922
Abschlusskosten 223 50 215 4 175 0 229
Archivierungskosten 135 18 0 7 0 0 146
Rückbauverpflichtung 93 0 0 0 24 0 117
Leasing-Mehrkosten 123 15 85 6 68 0 115
ungewisse Risiken 223 0 217 0 92 0 98
Sonstige 136 0 50 45 283 0 324
15.341 154 4.517 3.271 2.976 1.221 11.904

Die Zuordnung zu den langfristigen Schulden ergibt sich aus den folgenden Erwartungen über die Fälligkeiten.

erwartete Fälligkeit
Kaufpreis HPM Incorporated 1 - 2 Jahre
Rückstellung für Gewährleistungen gesetzliche sowie vertraglich
vereinbarte Gewährleistungsfrist
Rückstellung für Abfindungen Zeitpunkt des Ausscheidens der
jeweiligen Mitarbeiter
Jubiläumsrückstellung mit laufender Auszahlung
Archivierungskosten 1 - 6 Jahre
Rückbauverpflichtung 1 - 2 Jahre
Leasing-Mehrkosten 1 - 2 Jahre

14. Rechnungsabgrenzungsposten

Dieser Posten beinhaltet neben Umsatzabgrenzungen Abgrenzungen für Zuwendungen der öffentlichen Hand. Letztere beruhen auf diskontierten Zinsdifferenzen (Unterschiede zwischen marktüblichen und vertraglich vereinbarten Zinssätzen über die gesamte Restlaufzeit) im Gesamtbetrag von T€ 2.152. (Siehe Ausführungen zu E.2. sonstige betriebliche Erträge).

15. Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern

Unter den Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern werden im Wesentlichen Verpflichtungen für 2014 und 2015 ausgewiesen.

16. Sonstige kurzfristige Schulden

Unter den sonstigen kurzfristigen Schulden werden im Wesentlichen Tantiemen und Mitarbeiterboni (T€ 9.840; Vj. T€ 10.627), Umsatzsteuerverbindlichkeiten (T€ 9.483; Vj. T€ 9.391), Urlaub und Überstunden (T€ 2.840; Vj. T€ 2.833), Lohn- und Kirchensteuer (T€ 2.288; Vj. T€ 2.371), Berufsgenossenschaft (T€ 798; Vj. T€ 827), Zinsverbindlichkeit der Wandelschuldverschreibung (T€ 299; Vj. T€ 299); Lohn- und Gehalt (T€ 250; Vj. T€ 195), Schwerbehindertenabgabe (T€ 239; Vj. T€ 261) und Sozialversicherung (T€ 128; Vj. T€ 166) ausgewiesen. Im Vorjahr war zudem die Urheberrechtsabgabe in Höhe von T€ 586 enthalten, die im Geschäftsjahr 2015 durch die Änderung der Fristigkeit von kurzfristig in langfristig unter den sonstigen langfristigen Schulden ausgewiesen wird.

17. Langfristige Darlehen

Die langfristigen Darlehen umfassen ausschließlich Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die eine Restlaufzeit von mindestens einem Jahr haben. Der Anteil dieser Darlehen, die innerhalb der nächsten 12 Monate fällig sind, wird unter der Position "kurzfristige Darlehen und kurzfristiger Anteil an langfristigen Darlehen" ausgewiesen.

Darlehen der Stadtsparkasse Augsburg und Sparkasse Günzburg-Krumbach sind nach der Effektivzinsmethode bewertet. Bei den Darlehen werden Zinsvorteile der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf die Laufzeit verteilt. Der Marktzins liegt zum Zeitpunkt der Aufnahme zwischen 4,5 % und 5,53 %.

18. Wandelschuldverschreibungen

Die CANCOM SE hat im März 2014 eine Wandelschuldverschreibung mit einer Laufzeit bis März 2019 und einem Gesamtnennbetrag von T€ 45.000 emittiert. Die Wandelschuldverschreibung wurde mit einer Stückelung von EUR 100.000 begeben und berechtigt zur Wandlung in bis zu 1.055.510 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der CANCOM SE. Der anfängliche Wandlungspreis liegt bei EUR 42,6334 pro Aktie. Das Wandlungsverhältnis liegt damit bei 2.345,5788 Aktien pro Schuldverschreibung zum jeweiligen Nennbetrag von EUR 100.000. Das Wandlungsrecht für die Wandelschuldverschreibung kann während der Laufzeit ausgeübt werden. Die Anleihe ist mit einem Zinskupon von 0,875% ausgestattet. Die Zinszahlungen erfolgen jährlich jeweils am 27. März, erstmalig am 27. März 2015.

Bilanziell wird die Wandelschuldverschreibung in eine Eigen- und eine Fremdkapitalkomponente gegliedert. Der resultierende Wert der Eigenkapitalkomponente beträgt T€ 5.942 und ist in der Kapitalrücklage erfasst. Im Geschäftsjahr 2015 wurde für die Anleihe ein Zinsaufwand von T€ 1.683 verbucht.

19. Genussrechtskapital und nachrangige Darlehen

Die Position Genussrechtskapital und nachrangige Darlehen enthält ein nachrangiges Darlehen in Höhe von € 642.958,28 (Auszahlungsbetrag € 1.000.000,00, abzüglich Tilgung in 2012 € 128.800,00) (Sparkasse Günzburg-Krumbach), ein nachrangiges Darlehen in Höhe von € 733.616,79 (Auszahlungsbetrag € 1.000.000,00) (Sparkasse Günzburg-Krumbach), ein nachrangiges Darlehen in Höhe von € 1.594.717,33 (Auszahlungsbetrag € 1.995.600,00) (Stadtsparkasse Augsburg), ein nachrangiges Darlehen in Höhe von € 311.709,48 (Auszahlungsbetrag € 392.500,00) (Stadtsparkasse Augsburg ), ein nachrangiges Darlehen in Höhe von € 978.501,05 (Auszahlungsbetrag € 1.621.000,00) (Stadtsparkasse Augsburg) und ein nachrangiges Darlehen in Höhe von € 511.424,44 (Auszahlungsbetrag € 846.000,00) (Stadtsparkasse Augsburg). Die nachrangigen Darlehen der Sparkasse Günzburg-Krumbach sowie die nachrangigen Darlehen der Stadtsparkasse Augsburg sind nach der Effektivzinsmethode bewertet. Dadurch werden bei den Darlehen der Sparkasse Günzburg-Krumbach und der Stadtsparkasse Augsburg Zinsvorteile der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf die Laufzeit verteilt, wobei der Marktzinssatz zwischen 10 % und 10,5 % beträgt.

Gemäß Mezzaninekapitalvertrag vom 27. Dezember 2007 zwischen der CANCOM SE und der Bayern Mezzaninekapital GmbH & Co. KG wurde ein Mezzaninekapital in Höhe von € 4.000.000,00 gewährt. Die Auszahlung erfolgte am 31.12.2007. Es wurden Teil-Rückzahlungen am 30.12.2011 von € 1.000.000,00 und am 21.12.2012 von € 1.000.000,00 geleistet. Das restliche Mezzaninekapital in Höhe von € 2.000.000,00 wurde am 23.12.2015 zurückgezahlt und wurde mit einem Festzinssatz in Höhe von 6,6 % p.a. verzinst. Im Zeitraum 01.01. – 31.12.2015 wurden für das Kapital ein Zinsaufwand von T€ 144 verbucht.

Zwei Darlehen von der Sparkasse Günzburg-Krumbach wurden am 21.12.2010 zu je € 1.000.000,00 (Auszahlungsbetrag) ausgezahlt. Die Darlehen werden mit 5,1 % p.a. verzinst. Es handelt sich um zweckgebundene Darlehen aus Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die planmäßige Tilgung beginnt am 30.03.2018 in 11 vierteljährlich zu entrichtenden Raten von pro Darlehen je € 83.334,00 und Schlussraten von je € 83.326,00. Für ein Darlehen wurde am 10.04.2012 eine Sondertilgung in Höhe von € 128.800,00 geleistet. Die planmäßigen Tilgungen ab dem 30.03.2018 verringern sich für dieses Darlehen auf vierteljährlich € 72.600,00.

Ein Darlehen von der Stadtsparkasse Augsburg in Höhe von € 1.995.600,00 (Auszahlungsbetrag) wurde in Teilbeträgen von € 1.500.000,00 am 23.09.2009 und 495.600,00 am 08.12.2009 ausbezahlt und wird mit 4,25 % p.a. verzinst. Es handelt sich um ein zweckgebundenes Darlehen aus Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Tilgung beginnt am 30.12.2016 in 12 vierteljährlich zu entrichtenden Raten in Höhe von je € 166.300,00.

Ein weiteres Darlehen von der Stadtsparkasse Augsburg in Höhe von € 392.500,00 (Auszahlungsbetrag) wurde am 08.12.2009 ausgezahlt und wird mit 4 % p.a. verzinst. Es handelt sich um ein zweckgebundenes Darlehen aus Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Tilgung beginnt am 30.12.2016 in 11 vierteljährlich zu entrichtenden Raten in Höhe von je € 32.709,00 und einer Schlussrate von € 32.701,00.

Ein weiteres Darlehen von der Stadtsparkasse Augsburg in Höhe von € 1.621.000,00 (Auszahlungsbetrag) wurde am 26.11.2010 ausgezahlt und wird mit 2,9 % p.a. verzinst. Es handelt sich um ein zweckgebundenes Darlehen aus Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Tilgung beginnt am 30.03.2018 in 11 vierteljährlich zu entrichtenden Raten in Höhe von je € 135.084,00 und einer Schlussrate von € 135.076,00.

Ein weiteres Darlehen von der Stadtsparkasse Augsburg in Höhe von € 846.000,00 (Auszahlungsbetrag) wurde am 02.12.2010 ausgezahlt und wird mit 2,9 % p.a. verzinst. Es handelt sich um ein zweckgebundenes Darlehen aus Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Tilgung beginnt am 30.03.2018 in 12 vierteljährlich zu entrichtenden Raten in Höhe von je € 70.500,00.

20. Passive latente Steuern

Die passiven latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:

T€
10.552
850
-183
-3.008
120
560
8.891
5.210
9.423
-142
-3.141
-1.423
625
10.552

* direkt im Eigenkapital erfasst

Die passiven latenten Steuern wurden auf Abweichungen zu den Steuerbilanzen gebildet. Sie resultieren aus dem Ansatz und der Neubewertung von immateriellen Vermögenswerten (T€ 6.702; Vj. T€ 8.632), sonstigen finanziellen Vermögenswerten (T€ 707; Vj. T€ 849), Software-Entwicklungskosten (T€ 296; Vj T€ 195), Forderungen im Verbundbereich (T€ 270; Vj. T€ 256), Ausleihungen an verbundene Unternehmen (T€ 251; Vj. T€ 0), Wandelschuldverschreibungen (T€ 265; Vj. T€ 208), Sachanlagevermögen (T€ 262; Vj. T€ 263), Geschäfts- oder Firmenwert (T€ 155; Vj. T€ 0), sonstige Rückstellungen (T€ 17; Vj T€ 61), aktive Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 31; Vj. T€ 6), Aufträge in Bearbeitung (T€ 11; Vj. T€ 40), sonstige Schulden (T€ 18; Vj. T€ 0), nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen (T€ 5; Vj. T€ 4), sonstige Vermögenswerte (T€ 1; Vj. T€ 0), Wertpapiere des Anlagevermögens (T€ 1; Vj. T€ 0) sowie im Vorjahr aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (T€ 33) und Genussrechtskapital und nachrangigen Darlehen (T€ 5).

Zur Erläuterung der Differenzen aus der Erstkonsolidierung der Xerabit GmbH verweisen wir auf Kapitel A.3. (Seite 61).

Für temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen in Höhe von T€ 22.948 wurden gemäß IAS 12.39 keine latenten Steuerschulden bilanziert.

Die Bewertung erfolgt mit dem jeweiligen Steuersatz zwischen 25 % (österreichische Tochtergesellschaft) und 39,83 % (US Tochtergesellschaft).

21. Rückstellungen für Pensionen

Die Rückstellungen für Pensionen beinhalten ausschließlich Rückstellungen für Pensionen von Mitarbeitern (T€ 1.744; Vj. T€ 1.796) aufgrund "leistungsorientierter" Zusagen, die im Rahmen von Akquisitionen übernommen wurden.

Die Höhe der Versorgungszusagen aus den Pensionsplänen im Inland bemisst sich im Wesentlichen nach der Beschäftigungsdauer und der Vergütung der einzelnen Mitarbeiter.

Wesentliche mit den leistungsorientierten Zusagen verbundene Risiken werden nicht erwartet.

Als versicherungsmathematische Bewertungsmethode wird die Projected Unit Credit Method im Sinne von IAS 19.67-68 benutzt. Die Entwicklung der Pensionsverpflichtung sowie das Fondsvermögen für die "leistungsorientierten" Pläne stellen sich wie folgt dar:

Bei der Ermittlung der versicherungsmathematischen Verpflichtungen für die Pensionspläne wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt:

2015
T€
2014
T€
Veränderung der Pensionsverpflichtung
Dynamische Pensionsverpflichtung (DBO) per 01.01. 2.160 110
Dienstzeitaufwand: Barwert der im Berichtsjahr
erdienten Ansprüche
60 29
Versicherungsmathematischer
Gewinn/Verlust aus demografischen Annahmen
0 0
Versicherungsmathematischer
Gewinn/Verlust aus finanziellen Annahmen
-72 387
Zinsaufwand 48 45
Rentenzahlungen -15 -8
Unternehmenszusammenschlüsse 0 1.597
Dynamische Pensionsverpflichtung (DBO) per 31.12. 2.181 2.160
Veränderung des Planvermögens
Verkehrswert des Planvermögens per 01.01. 463 60
Erwartete Erträge/Aufwendungen auf das
Planvermögen
-4 68
Arbeitgeberbeiträge 80 0
Rentenzahlungen -3 0
Unternehmenszusammenschlüsse 0 335
Verkehrswert des Planvermögens per 31.12. 536 463
Zusammensetzung:
Rückstellungen für Pensionen 1.744 2.160
Sonstige Ausleihungen -99 -463
1.645 1.697
2015
%
2014
%
Zinssatz 2,30 2,15
erwartete Verzinsung des Planvermögens 2,40 2,40
Gehaltstrend 2,00 2,00
Rentendynamik 1,50 1,50
Fluktuation 0,00 0,00

Der Gesamtaufwand für die Pensionspläne nach IAS 19 setzt sich wie folgt zusammen:

2015 2014
Aufwand der im Berichtsjahr erdienten Ver
sorgungsansprüche (current service costs)
T€
60
T€
29
Versicherungsmathematischer
Gewinn (-) / Verlust (+)
-72 387
Zinsaufwand (interest costs) 48 45
Rentenzahlungen (benifit payments) -15 -8
Erwartete Aufwendungen (+) / Erträge (-)
auf das Planvermögen (expected return/
cost on plan assets) 4 -68
25 385

Sensitivitätsanalysen:

Eine Veränderung der oben verwendeten Annahmen würden die DBO folgendermaßen erhöhen beziehungsweise vermindern:

Anstieg T€ Rückgang T€ Rechnungszins 1,30% 549 3,30% -414 Gehaltstrend 2,50% 29 1,50% -28 Rentendynamik 1,75% 79 1,25% -78

Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung und der Verkehrswert des Planvermögens haben sich im Zeitablauf wie folgt entwickelt:

31.12.15
T€
31.12.14
T€
Dynamische Pensionsverpflichtung 2.181 2.160
Verkehrswert des Planvermögens 536 463

Die vorstehenden Sensivitätsanalysen wurden mittels eines versicherungsmathematischen Verfahrens durchgeführt, das die Auswirkung realistischer Änderungen der wichtigsten Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierte Verpflichtung aufzeigt.

Im Geschäftsjahr 2016 wird mit Aufwendungen für Pensionszahlung in Höhe von T€ 110 (Vj. T€ 108) sowie mit Beiträgen zum Planvermögen in Höhe von T€ 80 (Vj. T€ 80) gerechnet. Leistungszahlungen im Geschäftsjahr 2016 werden in Höhe der im Berichtsjahr geleisteten Zahlungen erwartet. Die darüber hinaus bestehenden Verpflichtungen weisen im Wesentlichen eine Laufzeit von mehr als einem Jahr aus.

22. Sonstige langfristige finanzielle Schulden

Unter den sonstigen langfristigen finanziellen Schulden werden Kaufpreisverbindlichkeiten in Höhe von T€ 1.247 (Vj. T€ 1.631), Mietverbindlichkeiten in Höhe von T€ 506 (Vj. T€ 592) und ein Kfz-Darlehen in Höhe von T€ 4 (Vj. T€ 9) ausgewiesen.

23. Eigenkapital

Bezüglich der Eigenkapitalveränderungen wird auf Seite 53 verwiesen.

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2015 € 14.879.574,00 (Vj. € 14.879.574,00) und ist in 14.879.574 (Vj. 14.879.574) Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) eingeteilt.

Genehmigtes und bedingtes Kapital

Das genehmigte Kapital der Gesellschaft beträgt satzungsgemäß zum 31. Dezember 2015 insgesamt Euro 7.439.787,00 und ist wie folgt festgelegt:

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juni 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 17. Juni 2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt Euro 7.439.787,00 durch Ausgabe von bis zu 7.439.787 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I/2015). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrat das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

  • für Spitzenbeträge;
  • wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabenbetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauch machen dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts auf Grund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen;
  • bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von neuen Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zweck des Erwerbens von Forderungen gegen die Gesellschaft.

Über den Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die Bedingungen bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.

Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2015 keinen Gebrauch von obiger Ermächtigung gemacht.

Das bedingte Kapital beträgt satzungsgemäß zum 31. Dezember 2015 Euro 1.450.000,00 und ist wie folgt festgelegt:

Das Grundkapital ist um bis zu Euro 1.450.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.450.000 neuer Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013/I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der am 27.03.2014 begebenen Wandelschuldverschreibung von ihrem Wandlungsrecht gemäß den Anleihebedingungen Gebrauch machen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach den Anleihebedingungen jeweils maßgeblichen Wandlungspreis. Die neuen Aktien sind ab Beginn des Geschäftsjahres gewinnberechtigt, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinnes gefasst worden ist. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.

Bilanzgewinn

Aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres wurde in 2015 gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung T€ 7.440 als Dividende (€ 0,50 pro Aktie) ausgeschüttet.

24. Minderheitenanteile

Die Minderheitenanteile betreffen den Teil des Eigenkapitals, der auf den Minderheitengesellschafter der Pironet NDH Aktiengesellschaft entfällt.

Es folgen zusammengefasste Finanzinformationen für den Pironet NDH Aktiengesellschaft Teilkonzern, erstellt nach IFRS.

2015
T€
2014
T€
Umsatzerlöse 46.519 42.287
Periodenergebnis -964 -4.249
Periodenergebnis, das den nicht
beherrschenden Anteilen zuzurechnen ist
-234 -929
Sonstiges Ergebnis 0 0
Gesamtergebnis ** -964 -4.249
Gesamtergebnis, das den nicht beherrschen
den Anteilen zuzurechnen ist
-234 -929
Kurzfristige Vermögenswerte 29.528 30.766
Langfristige Vermögenswerte 18.430 18.893
Kurzfristige Schulden -9.454 -8.833
Langfristige Schulden -2.222 -2.997
Nettovermögen 36.282 37.829
Nettovermögen, das den nicht beherrschen
den Anteilen zuzurechnen ist
5.584 8.288
Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit 6.619 6.784
Cashflows aus der Investitionstätigkeit -7.606 -25.842
Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit -584 0
Nettoerhöhung der Zahlungmittel und Zah
lungsmitteläquivalente
-1.571 -19.058
Während des Jahres gezahlte Dividenden an
nicht beherrschende Anteile *
124 0

* Enthalten in den Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit. ** Im Gesamtergebnis ist das Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen enthalten

25. Kapitalrisikomanagement

Der Konzern steuert sein Kapital mit dem Ziel, die Erträge der Unternehmensbeteiligten durch Optimierung des Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital zu maximieren. Dabei wird sichergestellt, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können. Die Kapitalstruktur des Konzerns besteht aus Schulden, Zahlungsmitteln sowie dem den Eigenkapitalgebern des Mutterunternehmens zustehenden Eigenkapital. Dieses setzt sich zusammen aus ausgegebenen Aktien, Gewinnrücklagen, anderen Rücklagen sowie Eigenkapitaldifferenzen aus Währungsumrechnungen und Minderheitenanteilen.

Ziele des Kapitalmanagement sind die Sicherstellung der Unternehmensfortführung und eine adäquate Verzinsung des Eigenkapitals. Zur Umsetzung wird das Kapital ins Verhältnis zum Gesamtkapital gesetzt.

Das Kapital wird auf Basis des wirtschaftlichen Eigenkapitals überwacht. Wirtschaftliches Eigenkapital ist das bilanzielle Eigenkapital. Das Fremdkapital ist definiert als lang- und kurzfristige Finanzschulden, Rückstellungen, sonstige Schulden, mit Veräußerung im Zusammenhang stehende Schulden sowie passiven Rechnungsabgrenzungsposten.

Das bilanzielle Eigenkapital und die Bilanzsumme stellen sich wie folgt dar:

31.12.15 31.12.14
Eigenkapital Mio. € 204,3 193,8
Eigenkapital in % vom Gesamtkapital % 46,8 44,1
Fremdkapital Mio. € 232,0 245,5
Fremdkapital in % vom Gesamtkapital % 53,2 55,9
Gesamtkapital
(Eigenkapital plus Fremdkapital) Mio. € 436,3 439,3

In Darlehensverträgen der Gesellschaft finden sich teilweise Mindestkapitalanforderungen (Covenants), die von den Banken unter Anwendung unterschiedlicher Ermittlungsmethoden ermittelt werden. Die Einhaltung der jeweiligen Covenants wird im Rahmen des Kapitalrisikomanagements regelmäßig überwacht.

Die Kapitalstruktur des Konzerns wird im Rahmen des Risikomanagements regelmäßig überprüft.

D. Segmentinformationen

Die Segmentinformationen erfolgen gemäß IFRS 8 "Geschäftssegmente". Die Segmentangaben beruhen auf der zu internen Steuerungszwecken verwendeten Segmentierung (management approach).

Der Konzern berichtet zwei Geschäftssegmente – Cloud Solutions und IT Solutions.

Beschreibung der berichtspflichtigen Segmente

Das Geschäftssegment Cloud Solutions beinhaltet die Gesellschaften PIRONET NDH Datacenter AG & Co. KG, PIRONET Enterprise Solutions GmbH, Pironet NDH Aktiengesellschaft, zuzüglich den dem Segment Cloud Solutions zuzuordnenden Bereich der CANCOM GmbH sowie den dem Segment Cloud Solutions zuzuordnenden Bereich der CANCOM DIDAS GmbH. Dieses Geschäftssegment beinhaltet das Cloud und Shared Managed Services Geschäft der CANCOM Gruppe inklusive den Projekten zugeordneten Cloud Hardware Umsätzen. Es reicht von Analyse, Beratung, Lieferung, Implementation bis hin zu Services und bietet Kunden damit die notwendige Orientierung und Betreuung für die Transformation ihrer traditionellen Unternehmens-IT in die Cloud. Im Rahmen des Dienstleistungsangebots ist der CANCOM Konzern in der Lage, mit skalierbaren Cloud und Managed Services – insbesondere Shared Managed Services - den Komplett- oder Teilbetrieb der IT für die Kunden zu übernehmen. Dem Cloudvertrieb zuordenbare Vertriebskosten sind im Segment enthalten. Das Cloud Business profitiert darüberhinaus von Synergien mit dem allgemeinen CANCOM Vertrieb und Marketing, dessen Kosten dem Berichtssegment IT Solutions zugeordnet werden.

Infolge des Verkaufs des Bereiches Content Management der Pironet NDH Aktiengesellschaft hat der Pironet Teilkonzern in den fortzuführenden Bereichen nur noch Bereiche aus dem Segment Cloud Solutions. Sachgerecht werden daher nun die zentralen Einheiten der Pironet NDH Aktiengesellschaft komplett dem Bereich Cloud Solutions zugeordnet. Das Vorjahr wurde entsprechend den Regelungen des IFRS 8 ebenfalls vollständig umgegliedert.

Das Geschäftssegment IT Solutions beinhaltet die Gesellschaften CANCOM GmbH, CANCOM Computersysteme GmbH, CANCOM a + d IT solutions GmbH, CANCOM (Switzerland) AG, NSG ICT Service GmbH (vormals CANCOM NSG GmbH), NSG GIS GmbH (vormals CANCOM NSG GIS GmbH), CANCOM SCS GmbH (vormals CANCOM NSG SCS GmbH), CANCOM ICP GmbH (vormals CANCOM NSG ICP GmbH), CANCOM on line GmbH, Cancom on line B.V.B.A., Pirobase Imperia GmbH (vormals Imperia AG), Xerabit GmbH, CANCOM physical infrastructure GmbH, acentrix GmbH, CANCOM, Inc., HPM Incorporated, Verioplan GmbH abzüglich den dem Segment Cloud Solutions zuzuordnenden Bereich der CANCOM GmbH zuzüglich den dem Segment IT Solutions zuzuordnenden Bereich der CANCOM DIDAS GmbH. Mit diesem Geschäftssegment bietet die CANCOM Gruppe eine umfassende Betreuung rund um IT-Infrastruktur und –Anwendungen. Es umfasst die IT-Strategieberatung, Projektplanung und –durchführung, Systemintegration, die IT-Beschaffung über eProcurement Services oder im Rahmen von Projekten sowie professionelle IT-Services und Support.

Unter "sonstige Gesellschaften" sind die Gesellschaft CANCOM SE, die CANCOM VVM GmbH, die CANCOM Financial Services GmbH zuzüglich des dem Segment "sonstige Gesellschaften" zuzuordnenden Bereichs der CANCOM DIDAS GmbH ausgewiesen. Die CANCOM SE, und der diesem Segment zuzuordnende Bereich der CANCOM DIDAS GmbH beinhalten die Stabs- oder Leitungsfunktion. Sie erbringt als solches eine Reihe von Dienstleistungen gegenüber ihren Tochterunternehmen. Außerdem fallen in diesen Bereich die Kosten der zentralen Konzernsteuerung und Investitionen in konzerninternen Projekten.

Bewertungsgrundlagen für das Ergebnis sowie die Vermögenswerte der Segmente

Die in der internen Berichterstattung über das Segment zur Anwendung gelangenden Rechnungslegungsmethoden entsprechen den unter Punkt A. 4. beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Lediglich im Rahmen der Währungsumrechnung bestehen Unterschiede, die zu geringen Abweichungen zwischen den Daten des internen Berichtswesens und den entsprechenden Angaben der externen Rechnungslegung führen.

Interne Umsätze werden je nach Art der Leistung entweder auf Kostenbasis oder auf Basis aktueller Marktpreise erfasst.

Im Berichtsjahr wurde die Segmentberichterstattung an das interne Berichtswesen angepasst. Aus diesem Grunde erfolgt keine Darstellung des Segmentvermögens, der Segmentschulden und der Investitionen, da das interne Berichtswesen ausschließlich Ertragskennzahlen nach Segmenten für Zwecke der Konzernsteuerung zugrunde legt.

Überleitungsrechnungen

In der Position Überleitungsrechnung werden Themen ausgewiesen, die nicht in direktem Zusammenhang mit den Geschäftssegmenten und den sonstigen Gesellschaften stehen. Dazu gehören die Verkäufe innerhalb der Segmente und der Ertragsteueraufwand.

Der Ertragsteueraufwand ist nicht Bestandteil der Ergebnisse der Geschäftssegmente. Da der Steueraufwand bei steuerlicher Organschaft der Muttergesellschaft zugeordnet wird, entspricht die Zuordnung der Ertragsteuer nicht unbedingt der Struktur der Segmente.

Informationen über geografische Gebiete

Umsätze nach Sitz des
Kunden
Umsätze nach Sitz der
Gesellschaften
2015
T€
2014
T€
2015
T€
2014
T€
Deutschland 785.149 713.818 845.182 750.674
Ausland 147.651 115.043 87.618 78.187
Konzern 932.800 828.861 932.800 828.861
Langfristige Vermögenswerte
31.12.2015
T€
31.12.2014
T€
Deutschland 131.528 136.828
Ausland 21.916 9.241
Konzern 153.444 146.069

Die langfristigen Vermögenswerte beinhalten das Sachanlagevermögen, immaterielle Vermögenswerte, die Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige langfristige Vermögenswerte. Finanzinstrumente und latente Steueransprüche sind ausgenommen.

E. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:

2015
T€
2014
T€
aus dem Verkauf von Gütern 694.097 599.957
aus dem Erbringen von Dienstleistungen 238.703 228.904
Summe 932.800 828.861

In den Umsatzerlösen sind mit Hilfe der POC-Methode ermittelte Auftragserlöse von T€ 979 enthalten.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

2015
T€
2014
T€
Mieterträge 4 4
periodenfremde Erträge 679 613
Zuwendungen der öffentlichen Hand 530 481
Schadenersatz 11 4
sonstige betriebliche Erträge 81 138
Summe 1.305 1.240

Die periodenfremden Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Ausbuchungen von kreditorischen Debitoren und Erträge aus dem Verkauf von Gegenständen des Anlagevermögens.

Die Zuwendungen der öffentlichen Hand beinhalten den auf das Geschäftsjahr 2015 entfallenden Vorteil aus der Gewährung zinsbegünstigter Darlehen.

Wir verweisen auf die Angaben zu den Darlehen unter Kapitel C.17. und C.19. (Seite 81+82).

3. Andere aktivierte Eigenleistungen

Ausgewiesen werden Leistungen eigener Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Anschaffung und Herstellung von Gegenständen des Anlagevermögens und aktivierungsfähige Entwicklungskosten in den immateriellen Vermögenswerten.

Die Eigenleistungen teilen sich wie folgt auf:

2015 2014
T€ T€
629 743
939 415
205 411
1.773 1.569

Forschungs- und Entwicklungskosten wurden nicht aktiviert, soweit die Ansatzkriterien der IAS 38 nicht erfüllt sind. Diese betrugen insgesamt weniger als € 0,1 Mio. (Vj. € 0,1 Mio.).

4. Personalaufwand

Die Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

2015
T€
2014
T€
Löhne und Gehälter 145.897 142.867
soziale Abgaben 23.642 23.280
Aufwendungen für Altersversorgung 352 274
Summe 169.891 166.421

5. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

2015
T€
2014
T€
Raumkosten 9.243 8.997
Versicherungen und sonstige Abgaben 982 937
Kfz Kosten 5.306 5.555
Werbekosten 2.443 2.966
Börsen- und Repräsentationskosten 385 514
Bewirtungen und Reisekosten 5.070 5.165
Kosten der Warenabgabe 3.465 2.675
Fremdleistungen 2.873 2.593
Reparaturen, Instandhaltung, Mietleasing 2.017 1.922
Kommunikations- und Bürokosten 2.700 2.217
Fortbildungskosten 1.531 1.293
Rechts- und Beratungskosten 1.889 1.774
Gebühren, Kosten des Geldverkehrs 823 924
Wertberichtigung auf Forderungen 368 0
sonstige betriebliche Aufwendungen 2.173 2.107
Summe 41.268 39.639

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist der Verlust aus der Veräußerung der acentrix GmbH in Höhe von T€ 24 enthalten.

6. Zinserträge / Zinsaufwendungen

Die Zinserträge bestehen im Wesentlichen aus Zinserträgen aus Bankguthaben und Zinserträgen von Kunden.

7. Sonstiges Finanzergebnis Erträge und Aufwendungen

Das sonstige Finanzergebnis beinhaltet im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für variable Kaufpreise von Tochterunternehmen und Aufwendungen aufgrund nachträglicher Kaufpreiszahlungen gemäß Kaufvertrag.

8. Abschreibungen auf Finanzanlagen

Aufgrund der Insolvenz der im vergangenen Geschäftsjahr veräußerten Tochtergesellschaft Glanzkinder GmbH wurde eine langfristige Finanzforderung in Höhe von T€ 1.414 vollständig wertberichtigt.

9. Ertragsteuern

Die Ertragsteuerquote für inländische Gesellschaften beläuft sich auf 30,96 % (Vj. 30,58 %) und betrifft Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie Solidaritätszuschlag. Die geringfügige Erhöhung der Ertragsteuerquote ist auf die Erhöhung des durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatzes zurückzuführen.

Die Abweichungen der ausgewiesenen Steueraufwendungen zu denen des Steuersatzes der CANCOM SE ergeben sich wie folgt:

2015
T€
2014
T€
Ergebnis vor Ertragsteuern 40.078 26.366
Erwarteter Steueraufwand zum Steuersatz der
inländischen Gesellschaften (30,96 %; Vj. 30,58 %)
12.408 8.063
- Besteuerungsunterschied Ausland 112 -76
- Veränderung der Wertberichtigung
auf aktive latente Steuern auf Verlustvorträge
-499 288
- steuerfreie Einnahmen / steuerlich unbeachtliche
Veräußerungsverluste
-1.516 80
- periodenfremde tatsächliche Ertragsteuern 41 188
- permanente Differenzen -1.162 0
- nicht abzugsfähige Betriebsausgaben sowie
gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und
Kürzungen 1.362 533
- Effekt aus Steuersatzänderungen 9 11
- sonstiges 36 -18
gesamter Ertragsteueraufwand Konzern 10.791 9.069

Die tatsächliche Steuerquote ergibt sich wie folgt:

2015
T€
2014
T€
Ergebnis vor Steuern 40.078 26.366
Steuern vom Einkommen und Ertrag 10.791 9.069
tatsächliche Steueraufwandsquote 26,92% 34,40%

Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen:

2015
T€
2014
T€
Tatsächlicher Ertragsteueraufwand 12.801 11.842
latente Steuern:
Aktiv 998 331
Passiv -3.008 -3.141
-2.010 -2.810
Latente Steuern aus Posten, die direkt dem
Eigenkapital belastet wurden
0 37
Steueraufwand Konzern 10.791 9.069

Die Ermittlung der Ertragsteuern nach IAS 12 berücksichtigt Steuerabgrenzungen aufgrund unterschiedlicher Wertansätze in der Steuerbilanz, aufgrund realisierbarer Verlustvorträge, aufgrund von Ergebnisunterschieden zwischen der steuerlichen Bewertung in den Einzelabschlüssen der einbezogenen Tochterunternehmen und der CANCOM-einheitlichen Bewertung sowie aufgrund von Konsolidierungsvorgängen, soweit sich diese im Zeitablauf ausgleichen. Latente Steueransprüche für den Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Verluste werden aktiviert, soweit mit zukünftigen positiven Ergebnissen innerhalb der nächsten 5 Jahre gerechnet werden kann. Die latenten Steuern werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet werden. Dabei werden die Steuersätze verwendet, die zum Bilanzstichtag gültig oder angekündigt sind. Latente Steuern aus Posten, die direkt dem Eigenkapital belastetet wurden, betreffen Kosten der Kapitalerhöhung.

10. Aufgegebene Geschäftsbereiche

Der Effekt innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung aus aufgegebenen Geschäftsbereichen beläuft sich auf T€ -7.188 (Vj. T€ -6.000). Hiervon entfallen T€ -1.444 (Vj. T€ -1.086) auf Anteile anderer Gesellschafter.

Dieser Betrag untergliedert sich in Erlöse (incl. andere aktivierte Eigenleistungen, sonstige betriebliche Erträge und Beteiligungserträge) in Höhe von T€ 4.162, Aufwendungen in Höhe von T€ -10.502 und Ergebnis vor Steuern in Höhe von T€ -6.340. Der zugehörige Ertragsteueraufwand beträgt T€ -848. Im Ergebnis nach Steuern (TEUR -7.188) ist der Verlust aus der Veräußerung der Pirobase Imperia GmbH in Höhe von T€ 3.736 enthalten. Aus der Veräußerung ergeben sich keine Ertragsteuern. Das laufende Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen beläuft sich auf T€ -3.452 und ist ebenfalls enthalten.

Unter den aufgegebenen Geschäftsbereichen wird ausschließlich der Verkauf der Pirobase Imperia GmbH ausgewiesen.

CANCOM fokussiert in der Unternehmensgruppe auf wachstumsund margenstarkes Cloud Computing. Ende des Jahres 2014 beschloss die Pironet NDH Aktiengesellschaft ihrerseits eine Fokussierung auf das hoch rentable Geschäft mit Cloud Rechenzentrumsdienstleistungen und startete den Verkaufsprozess der 100%-igen Tochtergesellschaft Pirobase Imperia GmbH.

11. Minderheitenanteile

Auf die Minderheitsanteilseigner entfallen 21,91 % (Jahresbeginn) – 15,39 % (Jahresende) des Jahresfehlbetrages der Pironet NDH Aktiengesellschaft (T€ -234) und 49 % des Jahresfehlbetrages der acentrix GmbH im Zeitraum Januar bis März 2015 (T€ -32). Bezüglich der Entwicklung der Minderheitsanteile im Eigenkapital wird auf Seite 53 verwiesen.

12. Ergebnis je Aktie

Der Konzern hat am 3. März 2016 eine Kapitalerhöhung erfolgreich durchgeführt. Es wurden 1.487.957 gewinnbezugsberechtigte Aktien aus genehmigtem Kapital neu ausgegeben. Falls die Erhöhung vor dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 stattgefunden hätte, würden sich unter der Annahme, dass die neuen Aktien vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 im Umlauf gewesen wären, folgende Effekte auf das Ergebnis je Aktie ergeben:

2015 2015
inklusive
Effekt aus
Kapital
erhöhung
Durchschnittliche im Umlauf befindliche
Aktien (Stück) unverwässert
14.879.574 16.367.531
Durchschnittliche im Umlauf befindliche
Aktien (Stück) verwässert
15.935.094 17.423.051
Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden
Geschäftsbereichen (unverwässert) in €
1,99 1,81
Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden
Geschäftsbereichen (verwässert) in €
1,93 1,77
Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen
Geschäftsbereichen (unverwässert) in €
-0,48 -0,44
Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen
Geschäftsbereichen (verwässert) in €
-0,45 -0,41
Ergebnis je Aktie aus auf Gesellschafter
des Mutterunternehmens entfallendem
Periodenergebnis (unverwässert) in €
1,50 1,37
Ergebnis je Aktie aus auf Gesellschafter
des Mutterunternehmens entfallendem
Periodenergebnis (verwässert) in €
1,48 1,35

In der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie sind 1.055.520 Aktien sowie der Effektivzins im Zusammenhang mit der Wandelschuldverschreibung berücksichtigt.

F. Angaben zur Kapitalflussrechnung

Die Konzern-Kapitalflussrechnung ist nach den Vorgaben des IAS 7 "cash flow statements" erstellt. Danach ist zwischen Zahlungsströmen aus betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit unterschieden worden. Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Liquidität beinhaltet Barmittel und Bankguthaben.

Bei der Ermittlung des Cash flow aus laufender Geschäftstätigkeit wurde die indirekte Methode gewählt. Der Cash flow aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit hat sich im Vergleich zum Vorjahr um € 21,4 Mio. vermindert.

Der Finanzmittelfonds in Höhe von T€ 85.802 (Vj. T€ 114.356) umfasst die Bilanzposition Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, in der Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen sind.

G. Sonstige Angaben

1. Verbundene und nahestehende Unternehmen bzw. Personen

Die CANCOM SE erstellt diesen Konzernabschluss als Obergesellschaft. Dieser Konzernabschluss wird nicht in einen übergeordneten Konzernabschluss einbezogen.

Im Sinne von IAS 24 kommt Herr Klaus Weinmann als nahe stehende Person in Betracht, der in seiner Funktion als Vorstand der CANCOM SE einen maßgeblichen Einfluss auf die CANCOM-Gruppe ausüben kann. Ferner zählt der Vorstand Herr Rudolf Hotter zu den nahe stehenden Personen. Außerdem sind die Mitglieder des Aufsichtsrates nahe stehende Personen im Sinne von IAS 24. Als weitere nahe stehende Personen im Sinne IAS 24.9 b kommen in Betracht:

  • die Kober Beteiligungs GmbH und deren Tochterunternehmen,
  • die ABCON Holding GmbH und deren Tochterunternehmen,
  • die WFO Vermögensverwaltung GmbH und deren Tochterunternehmen,
  • die AURIGA Corporate Finance GmbH,
  • die Aurawida GmbH,
  • die Dr. Vielberth Verwaltungsgesellschaft mbH sowie
  • die Elber GmbH.

Bezüglich der vollumfänglichen und individualisierten Angaben zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 verweisen wir auf den im Corporate Governance Bericht auf Seite 13 enthaltenen Vergütungsbericht, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist.

Transaktionen mit nahe stehenden Personen wurden zu Marktpreisen und marktüblichen Bedingungen zwischen 10 und 30 Tagen netto abgerechnet.

Im Bereich Lieferungen und Leistungen an nahestehende Personen nach IAS 24 wurden folgende Geschäftsumfänge realisiert: Der Bezug der Kober Beteiligungs GmbH sowie deren Tochterunternehmen betrug in Summe T€ 3.070 (brutto) (Vj. T€ 3.049), davon zum Bilanzstichtag offen T€ 339 (Vj. T€ 294).

Im Bereich Lieferungen und Leistungen von nahestehenden Personen nach IAS 24 wurden folgende Geschäftsumfänge realisiert: Der Bezug von der Kober Beteiligungs GmbH sowie deren Tochterunternehmen betrug in Summe T€ 0 (brutto) (Vj. T€ 4), davon zum Bilanzstichtag offen T€ 0 (Vj. T€ 0).

2. Aktienbesitz der Organe (zum Bilanzstichtag)

Aktionär Stückaktien %
Klaus Weinmann 100.000 0,6721
Dominik Eberle 10.000 0,0672
Raymond Kober 40.000 0,2688

3. Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Bei den Gesellschaften des CANCOM Konzerns bestanden die folgenden finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen:

Fällig 2016
T€
2017
T€
2018
T€
2019
T€
2020
T€
später
T€
gesamt
T€
aus
Miet
verträgen 6.860 3.974 2.885 2.407 2.190 4.271 22.587
aus
Leasing
verträgen 1.106 400 108 27 0 0 1.641
7.966 4.374 2.993 2.434 2.190 4.271 24.228

Die Leasingverträge beziehen sich auf Operate-Leasing-Verhältnisse.

Es werden aktuell Lizenzansprüche geltend gemacht, derzeit wird aber davon ausgegangen, dass sich hieraus keine zukünftigen wirtschaftlichen Belastungen des Konzerns ergeben werden.

4. Erklärung zum Corporate Governance Kodex

In der Aufsichtsratssitzung am 8. Dezember 2015 haben Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 Abs. 1 AktG eine gemeinsame Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben, die unverzüglich veröffentlicht wurde. Sie steht auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zur Verfügung.

5. Honorare für die Abschlussprüfer

Für die Abschlussprüfer im Sinne von § 318 HGB (einschließlich verbundener Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 2 HGB) sind für das Geschäftsjahr 2015 folgende Honorare (Gesamtvergütung zzgl. Auslagen ohne Vorsteuer) berechnet:

2015
T€
2014
T€
a) Abschlussprüfung* 185 146
b) andere Bestätigungsleistungen 18 17
c) Steuerberatung 2 0
d) Sonstige Leistungen 13 85

* davon für Geschäftsjahr 2014 T€ 3 (Vj. für Geschäftsjahr 2013 T€ 4)

Im Berichtsjahr wurden andere Bestätigungsleistungen insbesondere im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung erbracht.

6. Arbeitnehmer

2015 2014
im Jahresdurchschnitt 2.788 2.850
am Jahresende 2.724 2.909

Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl verteilt sich auf die folgenden Funktionsbereiche Professional Services (1.935; VJ. 1.940), Sales (473; Vj. 538) und Zentrale Dienste (380; VJ. 372).

7. Angaben zu Beteiligungen am Kapital der CANCOM SE

Der Gesellschaft lagen zum 31.12.2015 folgende Angaben zu mitteilungspflichtigen Beteiligungen nach §§ 21 ff. WpHG vor:

Die Allianz Global Investors Luxembourg S.A., Senningerberg, Luxembourg hat uns am 16.01.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE am 15.01.2014 die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,87 Prozent (das entspricht 711.270 Stimmrechten) betragen hat. 2,14 Prozent der Stimmrechte (das entspricht 312.678 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Die Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt, Deutschland hat uns am 27.03.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE am 26.03.2015 die Schwelle von 10 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 9,93 Prozent (das entspricht 1.477.079 Stimmrechten) betragen hat. 7,56 Prozent der Stimmrechte (das entspricht 1.124.989 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Die Ameriprise International Holdings GmbH, Zug, Schweiz hat uns am 03.07.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE am 29.06.2015 die Schwelle von 3 Prozent und 5 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,04 Prozent (das entspricht 749.332 Stimmrechten) betragen hat. 5,04 Prozent der Stimmrechte (das entspricht 749.332 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Threadneedle Investment Funds ICVC.

8. Vorstände und Aufsichtsrat

Als Vorstände sind bestellt:

  • Herr Klaus Weinmann, Dipl.-Kfm., München Vorsitzender
  • Herr Rudolf Hotter, Dipl. Betriebswirt, Roßhaupten

Alle Vorstände sind einzelvertretungsberechtigt. Die Prokuristen sind gemeinsam mit einem weiteren Vorstand oder in Gemeinschaft mit einem anderen Prokuristen vertretungsbefugt.

Folgende Vorstände sind im Aufsichtsrat weiterer Unternehmen vertreten:

• Herr Klaus Weinmann in: - AL-KO Kober SE

Zu Prokuristen sind bestellt:

  • Herr Thomas Stark, Dipl.-Wirtsch.-Ing., Wittislingen
  • Herr Markus Saller, Dipl. Kaufmann, Garmisch-Partenkirchen

Herr Thomas Stark ist im Aufsichtsrat folgender Unternehmen vertreten: - AL-KO Kober SE

Herr Markus Saller ist im Aufsichtsrat folgender Unternehmen vertreten: - prudsys AG

Aufsichtsrat

Zu den Mitgliedern des Aufsichtsrates sind bestellt:

  • Herr Walter Krejci, Geschäftsführender Gesellschafter der AURIGA Corporate Finance GmbH, München -Vorsitzender-
  • Herr Dr. Lothar Koniarski , Dipl.-Kaufmann, Geschäftsführer der Dr. Vielberth Verwaltungsgesellschaft mbH und der Elber GmbH, Regensburg -stellvertretender Vorsitzender-
  • Frau Regina Weinmann, Dipl.-Kauffrau, Geschäftsführerin der ABCON Holding GmbH und der WFO Vermögensverwaltung GmbH, München
  • Herr Uwe Kemm , selbständiger Berater für Organisation, Vertrieb und Marketing
  • Herr Dominik Eberle, Berater für Online-Marketing und E-Commerce
  • Herr Raymond Kober, Geschäftsführer der Kober Beteiligungs GmbH (seit 18.06.2015)

Folgende Mitglieder des Aufsichtsrates sind im Aufsichtsrat weiterer Unternehmen vertreten:

  • Herr Raymond Kober: - AL-KO Kober SE
  • Herr Dr. Lothar Koniarski:
  • ZMD AG (bis Dezember 2015)
  • Corona Equity Partner AG (seit Januar 2016)

9. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die CANCOM SE hat eine Barkapitalerhöhung durchgeführt, die am 04. März 2016 ins Handelsregister eingetragen wurde. Unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015/I wurde das Grundkapital durch die Ausgabe von 1.487.957 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien von 14.879.574,00 Euro auf 16.367.531,00 Euro erhöht. Dabei wurde das Bezugsrecht der Altaktionäre ausgeschlossen. Die neuen Aktien sind ab dem 01. Januar 2015 gewinnberechtigt. Der Gesamtausgabebetrag der neuen Aktien beträgt 66,2 Mio. Euro brutto. Er soll zur Stärkung der Eigenkapitalbasis für das weitere organische und anorganische Wachstum der Gruppe eingesetzt werden.

10. Vorschlag zur Verwendung des Ergebnisses der CANCOM SE

Der Vorstand der CANCOM SE beschließt dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung vorzuschlagen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von € 30.638.473,03 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,50 pro dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und den nach Ausschüttung verbleibenden Bilanzgewinn in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.

11. Genehmigung des Konzernabschlusses gemäß IAS 10.17

Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 8. März 2016 durch den Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben.

12. Anteilsbesitzliste gemäß § 313 HGB

Tochterunternehmen: Sitz der Gesellschaft Beteiligungsquote in %
1. CANCOM GmbH Jettingen-Scheppach 100,0
sowie deren Tochtergesellschaften
• CANCOM (Switzerland) AG Caslano / Schweiz 100,0
• CANCOM Computersysteme GmbH Graz-Thondorf / Österreich 100,0
sowie deren Tochtergesellschaft
• CANCOM a + d IT solutions GmbH Perchtoldsdorf / Österreich 100,0
2. NSG ICT Service GmbH München 100,0
sowie deren Tochtergesellschaft
• NSG GIS GmbH Jettingen-Scheppach 100,0
• CANCOM SCS GmbH München 100,0
• CANCOM ICP GmbH München 100,0
3. CANCOM on line GmbH Berlin 100,0
4. Pironet NDH Aktiengesellschaft Köln 84,6
sowie deren Tochtergesellschaften
• PIRONET NDH Datacenter AG & Co. KG Hamburg 84,6
• PIRONET Enterprise Solutions GmbH Köln 84,6
• PIRONET NDH LLC Atlanta / USA 84,6
• PIRONET NDH Beteiligungs GmbH Köln 84,6
5. CANCOM DIDAS GmbH Langenfeld 100,0
6. CANCOM physical infrastructure GmbH Jettingen-Scheppach 100,0
7. Xerabit GmbH Unterschleißheim 100,0
8. Verioplan GmbH München 100,0
9. CANCOM, Inc.
sowie deren Tochtergesellschaft
Palo Alto / USA 100,0
• HPM Incorporated Pleasanton / USA 100,0
10. Cancom on line BVBA Elsene / Belgien 100,0
11. CANCOM Ltd London / Großbritannien 100,0
12. CANCOM Financial Services GmbH Jettingen-Scheppach 100,0
13. CANCOM VVM GmbH Jettingen-Scheppach 100,0
Assoziierte Unternehmen:
1. prudsys AG Chemnitz 19,9*

* Anteilsquote der Pironet NDH Aktiengesellschaft

Die CANCOM GmbH und die NSG ICT Service GmbH nehmen die Erleichterung des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.

München, den 8. März 2016

Klaus Weinmann Rudolf Hotter

Vorstand der CANCOM SE

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der CANCOM SE und des Konzerns der CANCOM Gruppe der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

München, den 8. März 2016

Klaus Weinmann Rudolf Hotter

Vorstand der CANCOM SE

Bestätigungsvermerk

Wir haben den von der CANCOM SE, München, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie ihren Lagebericht der CANCOM SE und des Konzerns der CANCOM Gruppe für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und des Lageberichts der CANCOM SE und des Konzerns der CANCOM Gruppe nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der CANCOM SE. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Lagebericht der CANCOM SE und des Konzerns der CANCOM Gruppe abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Lagebericht der CANCOM SE und des Konzerns der CANCOM Gruppe vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Lagebericht der CANCOM SE und des Konzerns der CANCOM Gruppe überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Lageberichts der CANCOM SE und des Konzerns der CANCOM-Gruppe. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Lagebericht der CANCOM SE und des Konzerns der CANCOM Gruppe steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Augsburg, den 8. März 2016

S&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Ulrich Stauber Johann Dieminger

SE Bilanz zum 31. Dezember 2015

AKTIVA

31.12.2015
31.12.2014
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
247.100 137.024
II.Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 92.161 113.090
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 540.762 486.077
632.923 599.166
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 161.919.096 138.423.817
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 8.335.134 6.121.728
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 0 1.504
4. sonstige Ausleihungen 0 758.933
170.254.231 145.305.982
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 48.871.163 29.160.135
2. sonstige Vermögensgegenstände 998.978 698.387
49.870.141 29.858.522
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 27.617.265 50.498.810
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 52.323 47.278
248.673.982 226.446.782

PASSIVA

31.12.2015
31.12.2014
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 14.879.574 14.879.574
II. Kapitalrücklage 112.602.238 112.602.238
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage 6.666 6.666
2. andere Gewinnrücklagen 40.469.976 34.613.368
40.476.642 34.620.033
IV. Bilanzgewinn 30.638.473 13.296.396
198.596.927 175.398.241
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 2.473.249 176.256
2. sonstige Rückstellungen 2.427.760 2.148.480
4.901.009 2.324.736
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Anleihen
a) Wandelschuldverschreibungen, konvertibel 40.968.355 39.820.285
b) Genussrechtskapital und nachrangige Darlehen 2.388.100 4.388.100
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.119.675 1.418.105
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 113.944 44.378
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 65.856 0
5. sonstige Verbindlichkeiten 509.391 3.040.626
45.165.320 48.711.495
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 10.726 12.310
248.673.982 226.446.782

SE-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015

2015
2014
1. Umsatzerlöse 7.043.265 7.871.410
2. andere aktivierte Eigenleistungen 100.586 0
3. sonstige betriebliche Erträge 675.037 1.124.802
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -5.511.472 -5.323.190
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -489.339 -469.222
-6.000.811 -5.792.412
5. Abschreibungen:
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -178.114 -207.971
6. sonstige betriebliche Aufwendungen -2.410.417 -3.759.268
7. Erträge aus Beteiligungen 9.846.942 4.000.037
8. auf Grund eines Gewinnabführungsvertrags enthaltene Gewinne 32.385.942 17.377.544
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.445.405 998.893
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen -758.948 -249.576
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.831.414 -1.583.261
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 40.317.472 19.780.199
13. außergewöhnliche Aufwendungen 0 -1.053.940
14. außerordentliches Ergebnis 0 -1.053.940
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -9.676.726 -5.426.485
16. sonstige Steuern -2.273 -3.378
17. Jahresüberschuss 30.638.473 13.296.396
18. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 13.296.396 11.869.345
19. Einstellungen in Gewinnrücklagen in andere Gewinnrücklagen -5.856.609 -6.023.028
20. Ausschüttung -7.439.787 -5.846.316
21. Bilanzgewinn 30.638.473 13.296.396

Entwicklung des Anlagevermögens – Anlagespiegel

ANSCHAFFUNGS-/HERSTELLUNGSKOSTEN ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE

Stand
01.01.2015
Zugänge
2015
Abgänge
2015
Stand
31.12.2015
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 150.044,01 168.752,05 41.335,90 277.460,16
150.044,01 168.752,05 41.335,90 277.460,16
II. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 340.998,34 0,00 0,00 340.998,34
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts
ausstattung 1.070.705,85 204.732,51 94.152,89 1.181.285,47
1.411.704,19 204.732,51 94.152,89 1.522.283,81
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 138.423.816,55 23.495.279,62 0,00 161.919.096,17
2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 6.121.727,71 2.290.961,51 677.554,88 7.735.134,34
3. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 1.503,99 0,00 1.503,99 0,00
5. Sonstige Ausleihungen 758.933,32 5.015,00 763.948,32 0,00
145.305.981,57 25.791.256,13 1.443.007,19 169.654.230,51
Summe 146.867.729,77 26.164.740,69 1.578.495,98 171.453.974,48

ANSCHAFFUNGS-/HERSTELLUNGSKOSTEN ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE

Stand
31.12.2014

Stand
31.12.2015
Stand
31.12.2015
Abgänge
2015
Zugänge
2015
Stand
01.01.2015
137.024,01 247.099,63 30.360,53 0,00 17.340,53 13.020,00
137.024,01 247.099,63 30.360,53 0,00 17.340,53 13.020,00
92.161,10
113.089,70
248.837,24 0,00 20.928,60 227.908,64
486.076,59 540.761,68 640.523,79 83.950,59 139.845,12 584.629,26
599.166,29 632.922,78 889.361,03 83.950,59 160.773,72 812.537,90
138.423.816,55 161.919.096,17 0,00 0,00 0,00 0,00
6.121.727,71 7.735.134,34 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00
0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
0,00
1.503,99
0,00 0,00 0,00 0,00
0,00
758.933,32
0,00 758.948,32 758.948,32 0,00
145.305.981,57 169.654.230,51 0,00 758.948,32 758.948,32 0,00
146.042.171,87 170.534.252,92 919.721,56 842.898,91 937.062,57 825.557,90

SE-Anhang für das Geschäftsjahr 2015

A. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 HGB). Der Bilanzierung und Bewertung liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften sowie die ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes als auch der EG-Verordnung 2157/2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) zugrunde.

B. Bilanzierung- und Bewertungsgrundsätze

Immaterielle Vermögensgegenstände

Die immateriellen Vermögensgegenstände, die einer Abnutzung unterliegen, werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige zeitanteilige Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 Jahren), bewertet. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen.

Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und etwaige außerplanmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen.

Dem Sachanlagevermögen werden Nutzungsdauern zwischen 3 und 14 Jahren zugrunde gelegt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter, bei denen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten den Betrag von € 150 nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt.

Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten zwischen € 150 und € 1.000 liegen, werden seit dem 01. Januar 2008 in einem Sammelposten aktiviert. In diesem Sammelposten werden alle Vermögensgegenstände eines Jahres erfasst und über 5 Jahre linear abgeschrieben.

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bei Vorlage einer dauerhaften Wertminderung bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert und gegebenenfalls mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Rückstellungen

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet worden und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen sowie drohende Verluste.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, wird das Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB in der Weise ausgeübt, dass kein Ansatz von aktiven latenten Steuern vorgenommen wird. Verlustvorträge werden insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre realisierbar ist. Des Weiteren werden Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten von Organgesellschaften insoweit einbezogen, als von künftigen Steuerbe- und -entlastungen aus der Umkehrung von temporären Differenzen bei der CANCOM SE als Organträgerin auszugehen ist.

Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf Basis der im späteren Geschäftsjahr der Umkehrung der zeitlichen Bewertungsunterschiede gültigen Steuersätzen, vorausgesetzt, die künftigen Steuersätze sind bereits bekannt. Die Ertragsteuerquote beläuft sich auf 30,9 % (i. Vj. 30,8 %) und betrifft Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie Solidaritätszuschlag. Die geringfügige Erhöhung der Ertragsteuerquote gegenüber dem Vorjahr ist auf die Erhöhung des durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatzes zurückzuführen.

Grundlagen der Währungsumrechnung

Die Umrechnungen von Forderungen und Verbindlichkeiten in fremde Währung innerhalb des Konzernverbunds erfolgen zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag. Monetäre Bilanzpositionen in Fremdwährungen werden ebenfalls zum Stichtagskurs umgerechnet. Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über einem Jahr werden gegebenenfalls zum höheren, Forderungen und sonstige monetäre Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gegebenenfalls zum niedrigeren Stichtagskurs bewertet. Hieraus können sich gegebenenfalls Kursgewinne bzw. –verluste ergeben.

C. Erläuterungen und Angaben zu einzelnen Positionen der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel (auf den Seiten 102 und 103) dargestellt.

Zur Zusammensetzung des Finanzanlagevermögens und der jeweiligen Jahresergebnisse der Tochterunternehmen vgl. die Aufstellung des Anteilsbesitzes (Seite 112).

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen ein langfristiges Darlehen an die CANCOM Inc. (T€ 8.335; i. Vj. T€ 6.122).

Die sonstigen Ausleihungen enthielten im Vorjahr ein Darlehen an die Glanzkinder GmbH i. H. v. T€ 759. Aufgrund der Insolvenz der Glanzkinder GmbH, wurde die Forderung des Darlehens vollständig abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 48.871 (i. Vj. T€ 29.160) betreffen die CANCOM GmbH (T€ 27.497; i. Vj. T€ 19.708), die NSG ICT Service GmbH (vormals CANCOM NSG GmbH) (T€ 10.402; i. Vj. T€ 4.873), die CANCOM on line GmbH (T€ 4.290; i. Vj. 0), die CANCOM DIDAS GmbH (T€ 2.375; i. Vj. T€ 1.441), die CANCOM Coputersysteme GmbH (T€ 1.820; i. Vj. T€ 1.749), die CANCOM ICP GmbH (vormals CANCOM NSG ICP GmbH) (T€ 884; i. Vj. T€ 27), die NSG GIS GmbH (vormals CANCOM NSG GIS GmbH) (T€ 725; i. Vj. T€ 52), die CANCOM Inc. (T€ 422; i. Vj. T€ 665), die CANCOM on line BVBA (T€ 198; i. Vj. T€ 6), die CANCOM physical infrastructure GmbH (T€ 144; i. Vj. T€ 4), die Verioplan GmbH (T€ 60; i.Vj. T€ 0), die Pironet NDH Datacenter AG & Co. KG (T€ 24; i. Vj. 0), die CANCOM a+d IT solutions GmbH (T€ 22; i. Vj. 22), die CANCOM SCS GmbH (vormals CANCOM NSG SCS GmbH) (T€ 3; i. Vj. T€ 4), die Pironet Enterprise Solutions GmbH (vormals Pironet NDH Enterprise Solutions GmbH und Pironet NDH EDI-Services GmbH) (T€ 3; i. Vj. 0) sowie die Pironet NDH Aktiengesellschaft (T€ 2; i. Vj. 0). Im Vorjahr waren zudem Forderungen gegen die acentrix GmbH i. H. v. T€ 609 enthalten.

Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen auf Darlehen T€ 17.216 (i. Vj. T€ 8.689), auf kurzfristige sonstige Vermögensgegenstände T€ 30.659 (i. Vj. T€ 18.854) und auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen T€ 996 (i. Vj. T€ 1.617).

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2015 € 14.879.574,00 (i. Vj. € 14.879.574,00) und ist in 14.879.574 (i. Vj. 14.879.574) Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) eingeteilt.

Genehmigtes und bedingtes Kapital

Das genehmigte Kapital der Gesellschaft beträgt satzungsgemäß zum 31. Dezember 2015 insgesamt Euro 7.439.787,00 und ist wie folgt festgelegt:

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juni 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 17. Juni 2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt Euro 7.439.787,00 durch Ausgabe von bis zu 7.439.787 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I/2015). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

  • für Spitzenbeträge;
  • wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabenbetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauch machen dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts auf Grund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen;
  • bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von neuen Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zweck des Erwerbens von Forderungen gegen die Gesellschaft.

Über den Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die Bedingungen bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.

Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2015 keinen Gebrauch von obiger Ermächtigung gemacht.

Das bedingte Kapital beträgt satzungsgemäß zum 31. Dezember 2015 Euro 1.450.000,00 und ist wie folgt festgelegt:

Das Grundkapital ist um bis zu Euro 1.450.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.450.000 neuer Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013/I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der am 27.03.2014 begebenen Wandelschuldverschreibung von ihrem Wandlungsrecht gemäß den Anleihebedingungen Gebrauch machen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach den Anleihebedingungen jeweils maßgeblichen Wandlungspreis. Die neuen Aktien sind ab Beginn des Geschäftsjahres gewinnberechtigt, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinnes gefasst worden ist.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage setzt sich wie folgt zusammen:

2015
T€
2014
T€
Kapitalrücklage 01.01. 112.602 96.896
Kapitalerhöhung (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB) 0 9.680
Kapitalerhöhung (§ 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB) 0 6.026
Kapitalrücklage 112.602 112.602

Andere Gewinnrücklagen

Die anderen Gewinnrücklagen setzen sich wie folgt zusammen:

2015
T€
2014
T€
andere Gewinnrücklagen 01.01. 34.613 28.590
Einstellung aus dem Bilanzgewinn 5.857 6.023
andere Gewinnrücklagen 40.470 34.613

Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn setzt sich wie folgt zusammen:

2015 2014
T€ T€
Gewinnvortrag 01.01. 13.296 11.869
Dividendenausschüttung -7.440 -5.846
Umbuchung in andere Gewinnrücklagen -5.857 -6.023
Jahresüberschuss 30.638 13.296
Bilanzgewinn 30.638 13.296

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Tantieme (T€ 1.748; i. Vj. T€ 1.594), Aufsichtsratsgelder (T€ 204; i. Vj. T€ 197), ausstehende Rechnungen (T€ 168; i. Vj. T€ 65), Prüfungs- und Abschlusskosten (T€ 144; i. Vj. T€ 132), variable Gehaltsbestandteile (T€ 38; i. Vj. T€ 32), den Nutzen aus mietfreier Zeit (T€ 37; i. Vj. T€ 43), Urlaub (T€ 29; i. Vj. T€ 21), die zukünftige Betriebsprüfung (T€ 32; i. Vj. T€ 38) sowie Rückstellungen für Druckkosten (T€ 17; i. Vj. T€ 17).

Verbindlichkeiten

Bezüglich der Zusammensetzung der Verbindlichkeiten verweisen wir auf den Verbindlichkeitenspiegel auf Seite 108.

Unter der Position Anleihen werden Wandelschuldverschreibungen und Genussrechtskapital und nachrangige Darlehen ausgewiesen.

Die CANCOM SE hat im März 2014 eine Wandelschuldverschreibung mit einer Laufzeit bis März 2019 und einem Gesamtnennbetrag von T€ 45.000 emittiert. Die Wandelschuldverschreibung wurde mit einer Stückelung von EUR 100.000 begeben und berechtigt zur Wandlung in bis zu 1.055.510 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der CANCOM SE. Der anfängliche Wandlungspreis liegt bei EUR 42,6334 pro Aktie. Das Wandlungsverhältnis liegt damit bei 2.345,5788 Aktien pro Schuldverschreibung zum jeweiligen Nennbetrag von EUR 100.000. Das Wandlungsrecht für die Wandelschuldverschreibung kann während der Laufzeit ausgeübt werden. Die Anleihe ist mit einem Zinskupon von 0,875% ausgestattet. Die Zinszahlungen erfolgen jährlich jeweils am 27. März, erstmalig am 27. März 2015.

Bilanziell wird die Wandelschuldverschreibung in eine Eigenund eine Fremdkapitalkomponente gegliedert. Der anzusetzende Marktwert der Fremdkapitalkomponente beträgt unter Berücksichtigung der Emissionskosten T€ 38.975. Er wurde aufgrund finanzmathematischer Modelle (Binomial Modell) ermittelt. Der resultierende Wert der Eigenkapitalkomponente beträgt T€ 6.026 und ist in der Kapitalrücklage erfasst. Im Zeitraum 01.01. – 31.12.2015 wurde für die Anleihe ein Zinsaufwand von T€ 1.542 verbucht.

Die Position Genussrechtskapital und nachrangige Darlehen enthält ein nachrangiges Darlehen in Höhe von € 1.995.600,00 (Stadtsparkasse Augsburg) und ein nachrangiges Darlehen in Höhe von € 392.500,00 (Stadtsparkasse Augsburg).

Gemäß Mezzaninekapitalvertrag vom 27. Dezember 2007 zwischen der CANCOM SE und der Bayern Mezzaninekapital GmbH & Co. KG wurde ein Mezzaninekapital in Höhe von € 4.000.000,00 gewährt. Die Auszahlung erfolgte am 31.12.2007. Es wurden Teil-Rückzahlungen am 30.12.2011 von € 1.000.000,00 und am 21.12.2012 von € 1.000.000,00 geleistet. Das restliche Mezzaninekapital in Höhe von € 2.000.000,00 wurde am 23.12.2015 zurückgezahlt und wurde mit einem Festzinssatz in Höhe von 6,6 % p.a. verzinst. Im Zeitraum 01.01. – 31.12.2015 wurden für das Kapital ein Zinsaufwand von T€ 144 verbucht.

Ein Darlehen von der Stadtsparkasse Augsburg in Höhe von € 1.995.600,00 wurde in Teilbeträgen von € 1.500.000,00 am 23.09.2009 und € 495.600,00 am 08.12.2009 ausbezahlt und wird mit 4,25 % p.a. verzinst. Es handelt sich um ein zweckgebundenes Darlehen aus Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Tilgung beginnt am 30.12.2016 in 12 vierteljährlich zu entrichtenden Raten in Höhe von je € 166.300,00.

Ein weiteres Darlehen von der Stadtsparkasse Augsburg in Höhe von € 392.500,00 wurde am 08.12.2009 ausgezahlt und wird mit 4 % p.a. verzinst. Es handelt sich um ein zweckgebundenes Darlehen aus Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Tilgung beginnt am 30.12.2016 in 11 vierteljährlich zu entrichtenden Raten in Höhe von je € 32.709,00 und einer Schlussrate von € 32.701,00.

D. Erläuterungen und Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Umsätze beinhalten in 2015 im Wesentlichen Konzernumlagen (T€ 7.007; i. Vj. T€ 7.805).

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 9 (i. Vj. T€ 82) sowie Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von T€ 82 (i. Vj. T€ 48) enthalten. Die periodenfremden Erträge beinhalten Buchgewinne aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens (T€ 5; i. Vj. T€ 4), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 2; i. VJ. T€ 41) sowie Erträge aus Boni Zahlungen eines KFZ Herstellers für erworbene Kfz (T€ 2; i. VJ. T€ 70). Im Vorjahr waren noch Provisionserlöse aus 2013 in Höhe von T€ 37 enthalten.

In der Position Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten, beinhaltet im Vorjahr im Wesentlichen eine Wertberichtigung des Darlehens gegen ein früheres Tochterunternehmen in Höhe von T€ 250.

Unter der Position auf Grund eines Gewinnabführungsvertrags erhaltene Gewinne wird der an die CANCOM SE von der CANCOM GmbH (T€ 29.399; i. Vj. T€ 17.327) und von der NSG ICT Service GmbH (T€ 2.987; i. Vj. T€ 51) abgeführte Jahresüberschuss ausgewiesen.

Die Zinsen und ähnliche Erträge enthalten Zinserträge aus verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 1.430 (i. Vj. T€ 974) und Aufwendungen aus der Aufzinsung der Wandelschuld in Höhe von T€ 1.829 (i.V. T€ 1.441).

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von T€ 759 beinhalten ausschließlich die Abschreibung des Darlehens an ein früheres Tochterunternehmen aufgrund der Insolvenz dieser Gesellschaft.

Das außerordentliche Ergebnis beträgt T€ 0. Im Vorjahr beinhaltetet das außerordentliche Ergebnis einen außerordentlichen Aufwand für Kaufpreisrückzahlung im Zusammenhang mit dem Verkauf der ehemaligen HOH Home of Hardware GmbH in 2011 in Höhe von T€ 1.000 zuzüglich Zinsen in Höhe von T€ 49 sowie für die Kosten der Kapitalerhöhung in Höhe von T€ 5.

VERBINDLICHKEITENSPIEGEL

Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
mehr als ein Jahr
mehr als 5 Jahre
1. Anleihen
a) Wandelschuldverschreibungen, konvertibel 0,00 40.968.354,94 0,00
b) Genussrechtskapital und nachrangige Darlehen 199.009,00 2.189.091,00 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 298.784,06 820.891,00 0,00
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 113.943,51 0,00 0,00
4. Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen 65.856,00 0,00
5. sonstige Verbindlichkeiten 509.390,95 0,00 0,00
(davon aus Steuern) 118.723,64 0,00 0,00
(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit) 0,00 0,00 0,00
1.186.983,52 43.978.336,94 0,00

E. Sonstige Angaben

Angaben gemäß § 285 Nr. 29 HGB

Im Geschäftsjahr bestanden Differenzen zwischen Handelsbilanz- und Steuerbilanzwerten, die sowohl zu aktiven, als auch zu passiven latenten Steuern führen würden. Es besteht jedoch ein Überhang an aktiven latenten Steuern, für die das Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB in der Weise ausgeübt wird, dass keine Aktivierung erfolgt.

Die sich insgesamt ergebenden aktiven latenten Steuern betreffen passive latente Steuern auf den steuerlichen Ausgleichsposten der Organgesellschaften, Anteile an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegen verbundene Unternehmen (Kursdifferenz) sowie aktive latente Steuern auf Geschäfts- oder Firmenwerte und Rückstellungen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Verpflichtungen aus derzeit laufenden Miet- und Leasingverträgen betragen:

fällig in 2016
T€
Gesamt
T€
Mietverträge 112 583
davon verbundene Unternehmen 18 18

Haftungsverhältnisse

Es bestehen zum Bilanzstichtag Bürgschaften für die CANCOM GmbH (T€ 11.642; i. Vj. T€ 11.642), die NSG ICT Service GmbH (T€ 5.192; i. Vj. T€ 3.692), die CANCOM on line GmbH (T€ 3.000; i. Vj. T€ 3.000), die CANCOM physical infrastructure GmbH (T€ 150; i. Vj. T€ 150), die CANCOM Inc. (T\$ 2.500; i. Vj. T\$ 0) sowie eine Gesamtbürgschaft (T€ 200; i. Vj. T€ 200) für die Gesellschaften CANCOM GmbH, CANCOM physical infrastructure GmbH, NSG GIS GmbH, CANCOM SCS GmbH und CANCOM ICP GmbH.

Die CANCOM SE hat im Jahr 2014, im Namen der PIRONET NDH Datacenter AG & Co. KG, eine Patronatserklärung im Rahmen eines Großkundenprojektes über € 4,5 Mio. übernommen. Die Gesellschaft geht derzeit auf Grund des positiven Projektverlaufs, wie auch der guten wirtschaftliche Ausstattung der PIRONET NDH Datacenter AG & Co. KG nicht von eine Inanspruchnahme aus.

31.12.2015 31.12.2014
T€ T€
Gesamtschuldnerische Haftung für
Avalkredite und sonstige Kredite 6.892 3.034

Die Haftungsverhältnisse in Höhe von T€ 6.892 (i. Vj. T€ 3.034) sind in voller Höhe zugunsten verbundener Unternehmen eingegangen.

Durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
Art, Form 31.12.2014
31.12.2015
39.820.285,30 40.968.354,94
4.388.100,00 2.388.100,00
Sicherungsübereignung Kfz 2.000.744,97 1.418.105,38 1.119.675,06
44.378,42 113.943,51
0,00 65.856,00
3.040.625,99 509.390,95
1.660.700,65 118.723,64
0,00 0,00
2.000.744,97 48.711.495,09 45.165.320,46

Die CANCOM SE geht Haftungsverhältnisse nur nach sorgfältiger Risikoabwägung und grundsätzlich nur in Zusammenhang mit ihrer eigenen oder der Geschäftstätigkeit verbundener Unternehmen ein. Auf Basis einer kontinuierlichen Evaluierung der Risikosituation der eingegangenen Haftungsverhältnisse und unter Berücksichtigung der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die CANCOM SE derzeit davon aus, dass die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Die CANCOM SE schätzt daher bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein.

Mitglieder der Geschäftsführung

Als Vorstände sind bestellt:

  • Herr Klaus Weinmann, Dipl.-Kfm., München Vorsitzender
  • Herr Rudolf Hotter, Dipl. Betriebswirt, Roßhaupten

Alle Vorstände sind einzelvertretungsberechtigt. Die Prokuristen sind gemeinsam mit einem weiteren Vorstand oder in Gemeinschaft mit einem anderen Prokuristen vertretungsbefugt.

Folgende Vorstände sind im Aufsichtsrat weiterer Unternehmen vertreten:

  • Herr Klaus Weinmann in:
  • Pironet NDH Aktiengesellschaft (bis 31.12.2015)
  • AL-KO Kober SE
  • CANCOM GmbH
  • Herr Rudolf Hotter in:
  • Pironet NDH Aktiengesellschaft
  • NSG ICT Service GmbH

Zum Prokuristen sind bestellt:

  • Herr Thomas Stark, Dipl.-Wirtsch.-Ing., Wittislingen
  • Herr Markus Saller, Dipl. Kaufmann, Garmisch-Partenkirchen
  • Herr Thomas Stark ist im Aufsichtsrat folgender Unternehmen vertreten: - AL-KO Kober SE
  • Pirobase Imperia GmbH (vormals Imperia AG, bis 30.06.2015)
  • Herr Markus Saller ist im Aufsichtsrat folgender
  • Unternehmen vertreten: - prudsys AG

Aufsichtsrat

Zu den Mitgliedern des Aufsichtsrates sind bestellt:

  • Herr Walter Krejci, Geschäftsführender Gesellschafter der AURIGA Corporate Finance GmbH, München -Vorsitzender-
  • Herr Dr. Lothar Koniarski, Dipl.-Kaufmann, Geschäftsführer der Dr. Vielberth Verwaltungsgesellschaft mbH und der Elber GmbH, Regensburg -stellvertretender Vorsitzender-
  • Frau Regina Weinmann, Dipl.-Kauffrau, Geschäftsführerin der ABCON Holding GmbH und der WFO Vermögensverwaltung GmbH, München
  • Herr Uwe Kemm, selbständiger Berater für Organisation, Vertrieb und Marketing
  • Herr Dominik Eberle, Berater für Online-Marketing und E-Commerce
  • Herr Raymond Kober, Geschäftsführer der Kober Beteiligungs GmbH, Kammeltal (seit 18.06.2015)

Folgende Mitglieder des Aufsichtsrates sind im Aufsichtsrat weiterer Unternehmen vertreten:

  • Herr Raymond Kober: - AL-KO Kober SE
  • Herr Dr. Lothar Koniarski:
  • ZMD AG (bis Dezember 2015)
  • Corona Equity Partner AG (seit Januar 2016)

Mitarbeiter

Im Jahresdurchschnitt waren bei der Gesellschaft 75 (Vj. 69) Angestellte inklusive Teilzeitangestellte, jedoch ohne Auszubildende, Praktikanten sowie ohne Vorstände beschäftigt.

Honorar des Abschlussprüfers

Die Angaben gemäß § 285 Nr. 17 HGB unterbleiben, da sie im Konzernabschluss, der von der CANCOM SE aufgestellt wird, enthalten sind.

Erklärung zum Corporate Governance Kodex

In der Aufsichtsratssitzung am 8. Dezember 2015 haben Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 Abs. 1 AktG eine gemeinsame Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben, die unverzüglich veröffentlicht wurde. Sie steht auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zur Verfügung.

Gesamtbezüge Vorstand und Aufsichtsrat

Die Gesamtbezüge des Vorstands belaufen sich im Berichtsjahr auf T€ 2.617 (i. Vj. T€ 2.442).

Die Gesamtbezüge der Vorstände sind eingeteilt in fixe und variable Komponenten. Die Bezahlung der variablen Komponenten ist an fest definierte Erfolgsziele gebunden. Den Vorständen sind in 2015 keine Aktienoptionen gewährt worden.

Bezüglich der vollumfänglichen Angabepflichten nach § 285 Nr. 9a Satz 5 bis 9 HGB verweisen wir auf unsere Ausführungen im Lagebericht.

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates belaufen sich im Berichtsjahr auf T€ 223 (i. Vj. T€ 226).

Angaben zu Beteiligungen am Kapital der CANCOM SE

Der Gesellschaft lagen zum 31.12.2015 folgende Angaben zu mitteilungspflichtigen Beteiligungen nach §§ 21 ff. WpHG vor:

Die Allianz Global Investors Luxembourg S.A., Senningerberg, Luxembourg hat uns am 16.01.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE am 15.01.2014 die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,87 Prozent (das entspricht 711.270 Stimmrechten) betragen hat. 2,14 Prozent der Stimmrechte (das entspricht 312.678 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Die Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt, Deutschland hat uns am 27.03.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE am 26.03.2015 die Schwelle von 10 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 9,93 Prozent (das entspricht 1.477.079 Stimmrechten) betragen hat. 7,56 Prozent der Stimmrechte (das entspricht 1.124.989 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Die Ameriprise International Holdings GmbH, Zug, Schweiz hat uns am 03.07.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE am 29.06.2015 die Schwelle von 3 Prozent und 5 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,04 Prozent (das entspricht 749.332 Stimmrechten) betragen hat. 5,04 Prozent der Stimmrechte (das entspricht 749.332 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Threadneedle Investment Funds ICVC.

Vorschlag zur Verwendung des Ergebnisses

Der Vorstand beschließt dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung vorzuschlagen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von € 30.638.473,03 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,50 pro dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und den nach der Ausschüttung verbleibenden Bilanzgewinn in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.

Mutterunternehmen

Die CANCOM SE, München ist die Gesellschaft, die den Konzernabschluss aufstellt. Der Konzernabschluss der CANCOM SE kann auf deren Homepage abgerufen werden sowie im elektronischen Bundesanzeiger eingesehen werden.

AUFSTELLUNG DES ANTEILSBESITZES

Name, Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital in
%
Eigenkapital
per 31.12.2015
T€
Jahresergebnis
2015
T€
Beteiligungen über 20 %
1. CANCOM GmbH, Jettingen-Scheppach 100,0 42.786 0 *1
2. NSG ICT Service GmbH (vormals CANCOM NSG GmbH), München 100,0 1.347 0 *1
3. CANCOM on line GmbH, Berlin 100,0 7.409 2.660
4. Cancom on line BVBA, Elsene, Belgien 100,0 28 15
5. CANCOM DIDAS GmbH, Langenfeld 100,0 4.568 1.151
6. CANCOM physical infrastructure GmbH, Jettingen-Scheppach 100,0 543 190
7. NSG GIS GmbH (vormals CANCOM NSG GIS GmbH),
Jettingen-Scheppach"
100,0 B) 1.102 321
8. CANCOM SCS GmbH (vormals CANCOM NSG SCS GmbH),
München
100,0 B) 130 105
9. CANCOM ICP GmbH (vormals CANCOM NSG ICP GmbH),
München "
100,0 B) 238 213
10. Xerabit GmbH 100,0 2.111 138
11. Verioplan GmbH, München 100,0 25 37
12. CANCOM Financial Services GmbH, Jettingen-Scheppach 100,0 93 0
13. CANCOM VVM GmbH, Jettingen-Scheppach 100,0 11 0
14. CANCOM Computersysteme GmbH, Graz, Österreich 100,0 A) 1.391 213
15. CANCOM a+d IT solutions GmbH, Perchtoldsdorf, Österreich 100,0 C) 1.744 439
16. CANCOM (Switzerland) AG, Caslano, Schweiz 100,0 A) -3 1) -1
17. CANCOM, Inc., Palo Alto, USA 100,0 2.799 2) 2.392
18. HPM Incorporated, Plasanton, USA 100,0 D) 22.317 2) 1.996
19. CANCOM Ltd, London, Großbritannien 100,0 8 3) 19
20. Pironet NDH Aktiengesellschaft, Köln 84,6 27.211 4) 130
21. PIRONET NDH Datacenter AG & Co. KG, Hamburg 84,6 E) 3.068 4) 0 *2
22. PIRONET Enterprise Solutions GmbH, Köln 84,6 E) 1.687 995
23. PIRONET NDH LLC, Atlanta, USA 84,6 0 0
24. PIRONET NDH Beteiligungs GmbH, Köln 84,6 25 1
120.638 11.014

A) mittelbarer Anteilsbesitz über CANCOM GmbH

B) mittelbarer Anteilsbesitz über CANCOM NSG GmbH

C) mittelbarer Anteilsbesitz über CANCOM Computersysteme GmbH

D) mittelbarer Anteilsbesitz über CANCOM Inc.

E) mittelbarer Anteilsbesitz über Pironet NDH Aktiengesellschaft

1) Umrechnung zum Stichtagskurs 1 CHF = 1,08 EURO

2) Umrechnung zum Stichtagskurs 1 USD = 1,09 EURO

3) Umrechnung zum Stichtagskurs 1 GBP = 0,73 EURO

4) vor Gutschrift auf dem Gesellschafterkonto

*1 Gewinnabführungsvertrag mit der CANCOM SE

*2 Gewinnabführungsvertrag mit der Pironet NDH Aktiengesellschaft

München, den 8. März 2016

Klaus Weinmann Rudolf Hotter

Vorstand der CANCOM SE

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der CANCOM SE der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

München, den 8. März 2016

Klaus Weinmann Rudolf Hotter

Vorstand der CANCOM SE

Bestätigungsvermerk

Wir haben den von der CANCOM SE, München, aufgestellten Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der CANCOM SE und des Konzerns der CANCOM Gruppe für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht der CANCOM SE und des Konzerns der CANCOM Gruppe nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht der CANCOM SE und des Konzerns der CANCOM Gruppe abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht der CANCOM SE und des Konzerns der CANCOM Gruppe vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht der CANCOM SE und des Konzerns der CANCOM-Gruppe überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der CANCOM SE und des Konzerns der CANCOM Gruppe.

Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht der CANCOM SE und des Konzerns der CANCOM Gruppe steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Augsburg, den 8. März 2016

S&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Ulrich Stauber Johann Dieminger

Finanzkalender der CANCOM SE

WICHTIGE TERMINE

Veröffentlichung Geschäftsergebnisse zum 31. März/1. Quartal 2016 12. Mai 2016
Ordentliche Hauptversammlung in München: 14. Juni 2016
Veranstaltungsort:
Alte Kongresshalle
Theresienhöhe 15
80339 München
Veröffentlichung Geschäftsergebnisse zum 30. Juni/2. Quartal 2016 10. August 2016
Veröffentlichung Geschäftsergebnisse zum 30. September/3. Quartal 2016 10. November 2016
Analystenkonferenz im Rahmen des 21. - 23. November 2016
Deutschen Eigenkapitalforums in Frankfurt/Main
Beginn: Uhrzeit steht noch nicht fest
Veranstaltungsort:
Sheraton Frankfurt Airport Hotel and Conference Center
Airport/Terminal 1
Hugo-Eckener-Ring 15
60594 Frankfurt am Main

Hinweis:

Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz (§ 15 WpHG) verpflichtet Emittenten, Informationen mit erheblichem Kursbeeinflussungspotenzial unverzüglich zu veröffentlichen. Daher ist es möglich, dass wir unsere Quartals- und Geschäftsjahresergebnisse schon vor den oben genannten Terminen veröffentlichen.

Impressum

Herausgeber

CANCOM SE Erika-Mann-Straße 69 D-80636 München www.cancom.de

Investor Relations

Beate Rosenfeld Phone: +49 89 54054 5193 [email protected]

Konzeption | Gestaltung CANCOM SE, München [email protected]

Bildnachweise © CANCOM SE

Druck | Bindung viaprinto I CEWE Stiftung & Co. KGaA Otto-Hahn-Str. 21 D-48161 Münster

Übersetzung

Verbum versus Verbum, Rosbach v. d. H. E-Mail: [email protected]

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CANCOM SE

Erika-Mann-Straße 69 80636 München Phone +49 89 54054–0 [email protected] www.cancom.de