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Camerit AG

Regulatory Filings Apr 4, 2024

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Regulatory Filings

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CAMERIT AG

Geschäftsbericht 2023

AN DIE AKTIONÄRE 4
Kenndaten der Aktie der CAMERIT AG 4
Brief des Vorstands 5
Bericht des Aufsichtsrats 7
Corporate Governance 10
LAGEBERICHT DER CAMERIT AG 21
Grundlagen des Unternehmens
Geschäftsmodell des Unternehmens
Beteiligung der CAMERIT AG
Steuerungssystem
21
21
22
22
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Geschäftsverlauf
23
23
24
Lage der Gesellschaft
Ertragslage
Vermögenslage
Finanzlage
25
25
26
27
Abhängigkeitsbericht 29
Chancen-, Risiko- und Prognosebericht
Chancenbericht
Risikobericht
Prognosebericht
30
30
30
36
Sonstige Angaben
Angaben gemäß § 289a HGB
Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB
37
37
37
JAHRESABSCHLUSS DER CAMERIT AG 38
Bilanz zum 31. Dezember 2023 38
Gewinn- und Verlustrechnung 40
Eigenkapitalspiegel 41
Kapitalflussrechnung 42
ANHANG DER CAMERIT AG 43
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 52
Kontakt 60

An die Aktionäre

Kenndaten der Aktie der CAMERIT AG

ISIN DE000HNC2059
WKN HNC205
LEI 39120045YYSJYTZDKZ16
Börsensegment Geregelter Markt (General Standard)
Aktiengattung Nennwertlose Inhaberstammaktien
Erster Handelstag/Ausgabepreis Dezember 2005/ EUR 6,20
Aktuelle Gesamtzahl der Aktien 100.000 Stück
Aktuelles Grundkapital TEUR 100
____________

Die CAMERIT-Aktie eröffnete das Jahr 2023 mit einem Kurs von 40,00 Euro und schloss mit einem Schlussstand von 45,60 Euro. Zwischenzeitlich erreichte der Kurs im Mai den Wert von 50,00 Euro. Zum 31. Dezember 2023 hält die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG 88,289 Prozent der Aktien. Der verbleibende Bestand in Höhe von 11,711 Prozent entfällt auf Streubesitz. Im Folgenden werden die wesentlichen Kenndaten der Aktie CAMERIT AG dargestellt:

______________________________________________________________________________

Aktionärsstruktur

zum 31. Dezember 2023

SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG 88,289 Prozent
Streubesitz 11,711 Prozent

Deutscher Aktienmarkt 2023

Das Jahr stand erneut stark unter dem Eindruck geopolitischer Krisen und Unwägbarkeiten. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hält an und sein weiterer Verlauf ist ungewiss. Das Verhältnis zwischen den demokratischen Industrieländern und autokratischen Ländern ist im Wandel und beschäftigt Politik und Unternehmen intensiv. Im Oktober des Jahres ist durch den Terror der Hamas der Krisenherd Naher Osten wieder entflammt. Positiv ist, dass Corona nun wohl weitgehend überwunden bzw. einigermaßen beherrschbar geworden ist. Aber die multiplen Krisen auf der Welt sind nach wie vor Anlass zu erheblicher Sorge. Zum Jahresende schloss der DAX nach einem zwischenzeitlichen Hoch von 16.794 Punkten bei 16.751 Punkten. Das sehr gute Börsenjahr steht im Kontrast zur Wirtschaft und laut einer IW-Umfrage gehen die Unternehmen mit niedrigen Erwartungen in das Jahr 2024.

Brief des Vorstands

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre der CAMERIT AG, sehr geehrte Damen und Herren,

am 6. Juni 2023 fand die ordentliche Hauptversammlung der CAMERIT AG in den Räumen der "Haus der Wirtschaft Service GmbH" in Hamburg statt. Wesentliche Tagesordnungspunkte waren neben der Vorlage des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 und der Gewinnverwendung die Beschlussfassungen über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023. Ferner wurde der Vergütungsbericht der Gesellschaft vorgestellt.

Geschäftsverlauf

Der Geschäftsverlauf des Jahres 2023 war erneut vom Auslaufen alter Verträge und weiteren Kosteneinsparungen geprägt. Die in der Vergangenheit vermittelten Lebensversicherungsverträge sind durch den Versicherungsnehmer beendet worden, somit ist auch die laufende Bestandscourtage als letzter verbliebener Umsatzträger entfallen.

Vorstand und Aufsichtsrat sind in einer gemeinsamen Sitzung am 13. Februar 2024 zu der Einschätzung gelangt, dass grundsätzlich eine Liquidation der Gesellschaft sachgerecht wäre, da es ist in den vergangenen Jahren trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen ist, im angestammten Geschäftsbereich ein neues, tragfähiges und risikoarmes Geschäftsmodell zu entwickeln. Ferner hat der Großaktionär signalisiert, dass er den Aufbau eines anderen Geschäftsfeldes nicht mittragen würde. Durch den mit der NORDCAPITAL-Gruppe im Jahr 2020 geschlossenen Kauf- und Abtretungsvertrag ist es der CAMERIT AG derzeit allerdings nicht möglich, eine Liquidation sofort durchzuführen, ohne wesentliche Nachteile zu erleiden. Sollte die NORDCAPITAL- Gruppe sämtliche ihr von der Gesellschaft im Jahr 2020 eingeräumten Optionen zur Vermeidung grunderwerbsteuerlicher Nachteile ausüben, könnte die Liquidation im Ergebnis erst ab Ende 2028 durchgeführt werden. Vorstand und Aufsichtsrat haben daher erörtert, die aus dem Verkauf im Jahre 2020 gespeisten freien Gewinnrücklagen der Gesellschaft weitgehend den Aktionären für eine Ausschüttung bereitzustellen. Der Vorstand hat bei Zugrundelegung kaufmännischer Vorsicht und unter Berücksichtigung der zukünftig anfallenden laufenden Kosten ermittelt, dass eine Sonderdividende in Höhe von EUR 4.500.000 möglich ist. Er beabsichtigt, der ordentlichen Hauptversammlung einen entsprechenden Gewinnverwendungsvorschlag vorzulegen. Sollte die Hauptversammlung eine Ausschüttung in dieser Höhe beschließen, entspräche dies einer Auszahlung von EUR 45,00 je Aktie.

Ausblick

Durch den mit der NORDCAPITAL-Gruppe im Jahr 2020 geschlossenen Kauf- und Abtretungsvertrag ist es der CAMERIT AG derzeit nicht möglich grunderwerbsteuerlich relevante Umstrukturierungen vorzunehmen, ohne wesentliche Nachteile zu erleiden. Sollte die NORDCAPITAL- Gruppe sämtliche ihr von der Gesellschaft im Jahr 2020 eingeräumten Optionen ausüben, könnte die Liquidation im Ergebnis ab Ende 2028 durchgeführt werden.

Mein Dank gilt all unseren Geschäftspartnern, die erneut großen Einsatz für das Unternehmen gezeigt haben. Ihnen, unseren Aktionären, danke ich erneut für Ihr Vertrauen.

Hamburg, im April 2024 Der Vorstand der CAMERIT AG

Stefan Trumpp

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren,

im Geschäftsjahr 2023 wurden verschiedene Ideen zur Weiterentwicklung oder Abwicklung des Unternehmens geprüft.

Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Vorstand

Auch im Jahr 2023 hat der Aufsichtsrat mit großer Sorgfalt seine gesetzlichen sowie die aus der Satzung der CAMERIT AG resultierenden Aufgaben und Pflichten erfüllt. Hierzu gehörten insbesondere die Begleitung und Beratung des Vorstands bei der verantwortlichen Unternehmensleitung sowie die laufende Überwachung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Der Vorstand der CAMERIT AG informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über wesentliche Themen der Geschäftsführung und stand bezüglich grundlegender Ereignisse insbesondere zum Aufsichtsratsvorsitzenden in ständigem Kontakt. Das Verhältnis zwischen Vorstand und Aufsichtsrat zeichnet sich durch hohe Transparenz und einen vertrauensvollen Umgang aus. Dies gewährleistet eine qualitativ hochwertige Beratungs- und Überwachungstätigkeit durch das Kontrollgremium.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Die Marktanalyse des angestammten Geschäftsfelds alternative Investmentfonds und die Prüfung verschiedener Akquisitionsmöglichkeiten und deren Bewertung standen im Jahr 2023 im Vordergrund. Während der laufenden Diskussionen erfolgte eine intensive und fortwährende Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat. Zudem wurden in den Aufsichtsratssitzungen der Geschäftsverlauf, weitere aktuelle Entwicklungen vor allem im Steuerrecht, bei den Kapitalmarktzinsen sowie strategische Fragen zur zukünftigen Ausrichtung und der Risikogeneigtheit der CAMERIT AG diskutiert.

Sitzungen

Im Geschäftsjahr 2023 hat sich der Aufsichtsrat der CAMERIT AG zu insgesamt fünf Sitzungen zusammengefunden, davon viermal in Präsenzsitzungen und einmal als Telefon-/Videokonferenz. An allen Aufsichtsratssitzungen haben jeweils alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen. Der Vorstand hat auf Wunsch des Aufsichtsrats an allen Sitzungen zeitweise teilgenommen und auf Basis des allgemeinen Berichtswesens und gesonderter Analysen über den aktuellen Geschäftsverlauf, die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage, das Risikomanagement und wichtige Geschäftsvorfälle informiert. Wesentliche Tagesordnungspunkte waren unter anderem:

  • Beschlussfassung zur Abgabe der Entsprechenserklärung gemäß Corporate Governance Kodex und der Erklärung zur Unternehmensführung
  • Beschlussfassung über die Billigung des Jahresabschlusses 2022
  • Erörterung des Halbjahresfinanzberichts 2023
  • Unternehmensplanung

Der Aufsichtsrat der CAMERIT AG besteht unverändert aus drei Mitgliedern und hat deshalb sowie in Anbetracht der Größe des Unternehmens mit Ausnahme des Prüfungsausschusses gemäß § 107 Abs.

3 AktG, keine weiteren Ausschüsse gebildet. Der Prüfungsausschuss hat 2023 planungsgemäß zweimal getagt. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, traten nicht auf. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben haben die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen organisiert.

Personelle Veränderungen

Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine personellen Veränderungen im Vorstand oder Aufsichtsrat.

Corporate Governance

Vorstand und Aufsichtsrat der CAMERIT AG haben am 13. Februar 2024 die Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 27. Juni 2022 ("DCGK 2022") abgegeben.

Jahresabschlussprüfung

Der Vorstand der CAMERIT AG hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 jeweils am 7. März 2024 aufgestellt und dem Aufsichtsrat fristgerecht vorgelegt. Die von der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2023 als Abschlussprüfer bestellte WIRT-SCHAFTSRAT GmbH, Hamburg, hat den nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurde zudem von den Abschlussprüfern das von der CAMERIT AG eingerichtete Risikofrüherkennungssystem geprüft.

Die Abschlussprüfer haben dem Aufsichtsrat ihre Berichte über Art und Umfang sowie über das Ergebnis ihrer Prüfungen (Prüfungsberichte) vorgelegt. Die genannten Abschlussunterlagen sowie die Prüfungsberichte der Abschlussprüfer wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt. Der Aufsichtsrat hat die Vorlagen des Vorstands und die Prüfungsberichte der Abschlussprüfer seinerseits geprüft. In seiner Sitzung am 4. April 2024 ließ sich der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht eingehend erläutern.

Der an der Sitzung ebenfalls teilnehmende Abschlussprüfer hat darüber hinaus über seine Prüfungen, insbesondere seine Prüfungsschwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen, berichtet sowie seine Prüfungsberichte erläutert. Ein Schwerpunkt der Prüfung befasste sich mit der Frage nach der Zulässigkeit einer weiteren Bilanzierung nach dem Fortführungsprinzip, nachdem Vorstand und Aufsichtsrat eine Liquidation als sachgerecht in Erwägung gezogen haben. Da noch keine rechtlichen Schritte in dieser Richtung vollzogen wurden, wurde der Bilanzierungsgrundsatz weiterhin angewendet. Erleichternd war in diesem Zusammenhang der Umstand, dass aufgrund der Bilanzstruktur ein Liquidationsszenario zu keinen veränderten Ergebnissen führt.

Der Aufsichtsrat hat die Prüfungsberichte und die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke zur Kenntnis genommen, kritisch gewürdigt und diese ebenso wie die Prüfungen selbst mit dem Abschlussprüfer diskutiert, was die Befragung zu Art und Umfang der Prüfungen sowie zu den Prüfungsergebnissen einschloss. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfungen und der Prüfungsberichte überzeugen. Er gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass die Prüfungsberichte

– wie auch die von den Abschlussprüfern durchgeführten Prüfungen selbst – den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat durchgeführten eigenen Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht sind keine Einwände zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss gebilligt. Mit der Billigung durch den Aufsichtsrat ist der Jahresabschluss festgestellt.

Der Aufsichtsrat stimmt in seiner Einschätzung der Lage von Gesellschaft und Unternehmen mit der des Vorstands in dessen Lagebericht überein. Die WIRTSCHAFTSRAT GmbH, Hamburg hat auch den vom Vorstand nach § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind Einwendungen gegen den Abhängigkeitsbericht nicht zu erheben. Wir erteilen daher folgenden Bestätigungsvermerk: Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

    1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
    1. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,
    1. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Der Abhängigkeitsbericht wurde von uns auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Der Vorstand hat den Kreis der verbundenen Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt festgestellt. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Erfassung der Rechtsgeschäfte und sonstigen Maßnahmen getroffen, welche die Gesellschaft im vergangenen Geschäftsjahr mit der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG als beherrschendem Unternehmen oder mit dieser verbundenen Unternehmen vorgenommen oder unterlassen hat. Nach dem Ergebnis der Prüfung sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen nicht vollständig erfasst worden sind. Der Aufsichtsrat schließt sich daher dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands sind nicht zu erheben.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Hamburg, im April 2024

Dr. Marcus Simon Vorsitzender des Aufsichtsrats CAMERIT AG

Corporate Governance

Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB

Die Grundsätze der Unternehmensführung (Corporate Governance) der CAMERIT AG basieren im Wesentlichen auf dem Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 27. Juni 2022, dem deutschen Aktienrecht, dem Kapitalmarktrecht und dem Wertpapiergesetz sowie der eigenen Satzung.

Vorstand und Aufsichtsrat der CAMERIT AG haben am 13. Februar 2024 die Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 27. Juni 2022 ("DCGK 2022") abgegeben.

Vorstand und Aufsichtsrat der CAMERIT AG verfolgen das primäre Ziel, im Interesse der Aktionäre eine Werterhaltung zu gewährleisten. Der Austausch mit den verschiedenen Dienstleistern und insbesondere der persönliche Kontakt zu den Aktionären im Rahmen der Hauptversammlung dienen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat zur Umsetzung ihrer Ziele.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre der CAMERIT AG nehmen im Rahmen der gesetzlichen und satzungsmäßig vorgesehenen Möglichkeiten ihre Rechte vor oder während der Hauptversammlung wahr und üben dabei ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie gewährt grundsätzlich eine Stimme. Aktien mit Mehrstimmrechten oder Vorzugsstimmrechten ("golden shares") sowie Höchststimmrechte bestehen nicht.

Jeder Aktionär ist berechtigt, – sofern er sich rechtzeitig anmeldet und seine Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen kann – an der mindestens einmal jährlich einberufenen Hauptversammlung teilzunehmen, das Wort zu Gegenständen der Tagesordnung zu ergreifen und sachbezogene Fragen und Anträge zu stellen. Darüber hinaus können die Aktionäre die Einberufung einer Hauptversammlung und die Erweiterung der Tagesordnung verlangen. Die Einberufung sowie die für die Hauptversammlung verlangten Informationen und Dokumente, einschließlich der Tagesordnung und des Geschäftsberichts, werden entsprechend den aktienrechtlichen Vorschriften für die Aktionäre leicht erreichbar auf der Internetseite (https://www.camerit.de/investor-relations/hauptversammlungen) zugänglich gemacht.

Aktionären, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, ermöglicht die Gesellschaft, ihre Stimmrechte durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Der Vorstand stellt in diesem Falle die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre sicher.

Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat der CAMERIT AG arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen und verfolgen das gemeinsame Ziel, das Unternehmen langfristig stabil zu halten. Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens und deren Umsetzung, die Geschäftsentwicklung, das Risikomanagement und die Compliance mit dem Aufsichtsrat regelmäßig ab. Sämtliche Informationsund Berichtspflichten des Vorstands an den Aufsichtsrat sind in der Geschäftsordnung für den Vorstand festgelegt. Der Aufsichtsrat stellt die Mitglieder des Vorstands zusammen und entscheidet, aus wie vie-

len Mitgliedern der Vorstand besteht. Darüber hinaus entscheidet der Aufsichtsrat, ob es einen Vorstandsvorsitzenden geben soll, benennt diesen und beschließt, ob stellvertretende Mitglieder oder ein stellvertretender Vorsitzender bestellt werden soll. Derzeit besteht der Vorstand der CAMERIT AG jedoch nur aus einem Mitglied.

Der Aufsichtsratsvorsitzende entscheidet, ob der Vorstand an den Aufsichtsratssitzungen teilnehmen darf. Im maßgeblichen Zeitraum hat der Aufsichtsrat jeweils zunächst ohne den Vorstand getagt, ihn im Lauf der Aufsichtsratssitzungen dann dazu gebeten.

Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Ferner hat er eine Geschäftsordnung für den Vorstand, die einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte sowie einen Geschäftsverteilungsplan enthält.

Die CAMERIT AG arbeitet seit der letzten Emission eines Hesse Newman Fonds im Jahre 2013 mit einem reduzierten Geschäftsbetrieb, weshalb die CAMERIT AG schon seit dem 1. Januar 2015 nur noch von einem Vorstandsmitglied geleitet wird. Vorstand ist seit dem 15. Dezember 2020 Herr Stefan Trumpp.

Der Aufsichtsrat der CAMERIT AG besteht aus drei Mitgliedern. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist Herr Dr. Marcus Simon, seine Stellvertreterin Frau Daja H. Böhlhoff. Weiteres Mitglied des Aufsichtsrats ist Frau Petra Piorreck.

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Unternehmensführung und ist in alle grundlegenden Entscheidungen eingebunden. Beschlüsse werden regelmäßig in physischen Sitzungen getroffen und nur bei Entscheidungen, die mit großer Eile getroffen werden müssen, wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen. Beschlussanträge werden den Teilnehmern in der Regel vor jeder Sitzung schriftlich mitgeteilt.

In seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung erläutert der Aufsichtsrat jährlich die Erledigung seiner Aufgaben. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (FISG) hat die Gesellschaft Ende 2021 einen Prüfungsausschuss gebildet. Dieser Ausschuss überwacht die Arbeit des Wirtschaftsprüfers und des Vorstands im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten und wurde als Folge des Wirecard-Skandals gesetzlich implementiert. In unserer Gesellschaft leitet aufgrund ihrer umfassenden Sachkenntnis als Steuerberaterin Frau Petra Piorreck diesen Ausschuss. Herr Dr. Simon, der ebenfalls über langjährige Erfahrungen im Bereich der Bilanzierung und Jahresabschlusserstellung verfügt, ist ihr Stellvertreter. Frau Böhlhoff ist ebenfalls Mitglied des Ausschusses. Weitere Ausschüsse wurden nicht gebildet.

Die Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand ist sehr eng und vertrauensvoll, so treffen sich insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand regelmäßig, um aktuelle Fragen zu erörtern. Darüber hinaus informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich und schriftlich über aktuelle Entwicklungen.

Der Aufsichtsrat hat mit Beschlüssen vom 23. März 2011 und 25. September 2015 folgende konkrete Zielsetzungen für die künftige Besetzung des Aufsichtsrats festgelegt:

"Der Aufsichtsrat soll sich bei künftigen Vorschlägen für die Wahlen zum Aufsichtsrat gem. § 124 Abs. 3 AktG vornehmlich von folgenden Kriterien leiten lassen:

  • Unabdingbare Voraussetzung für jeden zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten ist die fachliche Qualifikation und Erfahrung, die den Kandidaten befähigt, die Geschäfte des Unternehmens nachzuvollziehen, zu analysieren und zu bewerten und die hierzu vorgelegten Berichte, Informationen und Erläuterungen verständig zu würdigen.
  • Zumindest ein Mitglied des Aufsichtsrats soll über die in § 100 Abs. 5 AktG beschriebene Sachkunde verfügen (Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung).
  • Aufsichtsratsmitglieder sollen im Regelfall zum Zeitpunkt der Wahl das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Vielfalt (Diversity) und Internationalität der Kandidaten sollen bei der Auswahl berücksichtigt werden.
  • Ein Aufsichtsratsmitglied soll dem Aufsichtsrat in der Regel nicht länger als für die Dauer von zwei vollen gesetzlichen Amtsperioden (insgesamt rund zehn Jahre) angehören.
  • Die Wahlvorschläge sollen das Ziel einer Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat in Höhe von mindestens 30% berücksichtigen."

Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat durch Beschluss vom 25. September 2015 die Zahl der seiner Einschätzung nach angemessener Mindestanzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder auf "ein Mitglied" festgelegt. Angesichts eines nur dreiköpfigen Aufsichtsrats könnte eine höhere Anzahl die Schwierigkeiten bei Neubesetzungen weiter verschärfen. Hiernach sind als unabhängig anzusehen Aufsichtsratsmitglieder, die nicht in einer geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft, ihren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder mit diesem verbundenen Unternehmen stehen, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt zu begründen vermöchte. Derzeit werden die Aufsichtsratsmitglieder Frau Daja H. Böhlhoff und Frau Petra Piorreck als unabhängig angesehen.

Ergänzend zu den vorstehenden Zielvorgaben hat der Aufsichtsrat für das Gesamtgremium am 25. März 2019 ein Kompetenzprofil gemäß Ziff. C.4.1 DCGK 2022 erstellt, welches neben den bisherigen Zielvorgaben auch noch insbesondere folgende Anforderungen umfasst:

  • Kontinuität des Gremiums
  • Vertretung der Eigentümerstruktur
  • Kenntnisse im Bereich Recht
  • Branchenkenntnisse bezüglich geschlossener Sachwerte-Fonds
  • Erfahrung mit Schiffsfonds
  • Immobilienkenntnisse
  • zeitliche Verfügbarkeit
  • Erfahrungen im erfolgreichen Führen von börsennotierten Unternehmen

Die Umsetzung dieser Zielsetzung und die Ausfüllung dieses Kompetenzprofils findet unmittelbar bei jeder folgenden Aufsichtsratswahl statt.

Der Vorstand hat am 22. September 2015 folgende Zielgröße gemäß § 76 Abs. 4 AktG festgelegt: Frauenzielanteil unterhalb Vorstand 30 Prozent. Diese Zielsetzung wurde bislang nicht erreicht, da die Gesellschaft außer dem Vorstand über keinen weiteren Mitarbeiter verfügt und die Quotenvorgaben daher unerreichbar geworden sind.

Der Aufsichtsrat hat am 25. September 2015 gem. § 111 Abs. 5 AktG – neben der oben genannten Zielgröße für den Aufsichtsrat – folgende Zielgröße für die Besetzung des Vorstands festgelegt: Frauenanteile im Vorstand 30 Prozent. Diese Zielsetzung wurde nicht erreicht: Im gesamten Geschäftsjahr 2023 besteht der Vorstand nur aus einem männlichen Vorstandsmitglied.

Integrität - Vermeidung von Interessenskonflikten

Ein wesentlicher Aspekt der Unternehmensführung ist die umfassende Wahrung der Vertraulichkeit. Alle Organmitglieder stellen sicher, dass die von ihnen zur Unterstützung einbezogenen Mitarbeiter die Verschwiegenheitspflicht in gleicher Weise einhalten. Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat beachten die Regeln ordnungsgemäßer Unternehmensführung.

Vorstand und Aufsichtsrat sind gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex dem Unternehmensinteresse und damit den Aktionären, seinen Arbeitnehmern und sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder) verpflichtet. Auch Mitarbeiter dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen von Dritten ungerechtfertigte Vorteile fordern oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren. Vor diesem Hintergrund sind der Vorstand und die Aufsichtsratsmitglieder verpflichtet, etwaige Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat zu melden. In der Folge ist der Aufsichtsrat verpflichtet, etwaige Interessenkonflikte in seinem Bericht an die Hauptversammlung offenzulegen.

Weitere, vom Vorstand und Aufsichtsratsmitgliedern wahrgenommene Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht.

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte und Anteilsbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat

Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats sind nach Art. 19 MAR (Market Abuse Regulation EU, Marktmissbrauchsverordnung (EU) 596/2014) gesetzlich verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der CAMERIT AG oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offenzulegen, soweit der Wert der von dem Mitglied und ihm nahestehenden Personen innerhalb eines Kalenderjahres getätigten Geschäfte die Summe von 5.000 Euro erreicht oder übersteigt. Sämtliche Geschäfte werden im Bereich Investor Relations unter Basisinformationen / Eigengeschäfte auf https://www.camerit.de /basisinformationen veröffentlicht. Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren erneut keine Geschäfte dieser Art zu vermelden.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Der Jahresabschluss und der Lagebericht entsprechen den Anforderungen des deutschen HGB. Der Vorstand erstellt den Jahresabschluss sowie den Lagebericht. Nach Prüfung durch den Abschlussprüfer erfolgt die Vorlage an den Aufsichtsrat zur Feststellung.

Gemäß Absprache mit dem Abschlussprüfer wird der Vorsitzende des Aufsichtsrats über Ausschlussbeziehungsweise Befreiungsgründe, die während der Prüfung auftreten, umgehend informiert. Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss und den Lagebericht teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung.

Transparenz

Die Gesellschaft hält das für sie nach dem Gesetz und den anwendbaren Börsenordnungen geltende Berichterstattungswesen insbesondere mit Blick auf den Geschäftsumfang der Gesellschaft nach Veräußerung nahezu aller wesentlichen Vermögensgegenstände der CAMERIT AG für hinreichend. Die Gesellschaft hat daher der Empfehlung F.1 DCGK 2022 in dem maßgeblichen Zeitraum in der Vergangenheit nicht entsprochen und wird ihr aus dem gleichen Grund auch zukünftig nicht entsprechen.

Im Rahmen der laufenden Öffentlichkeitsarbeit werden die Termine der Veröffentlichungen der Geschäftsberichte und unterjährigen Finanzinformationen sowie der Hauptversammlung in einem "Finanzkalender" mit ausreichendem Zeitvorlauf auf der Internetseite www.camerit.de publiziert.

Jahresabschluss und Lagebericht der CAMERIT AG werden spätestens bis zum 30. April nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahrs veröffentlicht. Während des Geschäftsjahrs werden Anteilseigner und Dritte zusätzlich durch den Halbjahresfinanzbericht unterrichtet.

Als stets aktuelle Veröffentlichungsplattform nutzt die CAMERIT AG auch das Internet. Die Unternehmenswebseite bietet einen Überblick aller relevanten IR-Termine sowie der wesentlichen Veröffentlichungen und Veranstaltungen. Informationen wie der Geschäftsbericht, der Halbjahresfinanzbericht sowie die Unterlagen zu Hauptversammlungen stehen zum Download bereit. Neben der regelmäßigen Berichterstattung informiert die CAMERIT AG in Ad-hoc-Mitteilungen über nicht öffentlich bekannte Umstände, die geeignet sind, im Falle ihres Bekanntwerdens den Börsenkurs der CAMERIT AG zu beeinflussen.

Im Folgenden wird die Entsprechenserklärung, wie sie der Aufsichtsrat am 13. Februar 2024 beschlossen hat und wie sie veröffentlicht wurde, wortgetreu wiedergegeben:

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der CAMERIT AG gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der CAMERIT AG (nachfolgend auch "Gesellschaft") geben nach pflichtgemäßer Prüfung folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG ab:

Vorstand und Aufsichtsrat der CAMERIT AG haben am 19. Januar 2023 die letzte Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der am 27. Juni 2022 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Fassung ("DCGK 2022") abgegeben.

Die CAMERIT AG hat in dem Zeitraum seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 19. Januar 2023 den Empfehlungen der Kodex-Kommission mit den nachfolgend beschriebenen Ausnahmen entsprochen und wird ihnen zukünftig mit den nachfolgend beschriebenen Ausnahmen entsprechen:

A.2 DCGK 2022: Gemäß der Empfehlung A.2 DCGK 2022 soll der Vorstand bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen auf Diversität achten.

Neben dem Alleinvorstand war im maßgeblichen Zeitraum kein weiterer Mitarbeiter bei der Gesellschaft beschäftigt. Neueinstellungen wurden nicht vorgenommen und sind für die Zukunft nicht geplant. Sollten in der Zukunft Führungspositionen neu besetzt werden, würde der Vorstand auf Diversität achten.

A.4 DCGK 2022: Gemäß der Empfehlung A.4 DCGK 2022 soll Beschäftigten auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben.

Vorstand und Aufsichtsrat haben aufgrund des auf eine Person (nur der Vorstand) abgesunkenen Personalstands der Gesellschaft und angesichts der mit der Errichtung von solchen Systemen verbundenen erheblichen Kosten auf die Einführung über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehender Maßnahmen verzichtet. Es ist beabsichtigt, diese Praxis auch in der Zukunft beizubehalten, es sei denn, dass sich der Umfang der Geschäftstätigkeit oder die Anzahl der Mitarbeiter wesentlich ändern sollte.

B.1 DCGK 2022: Gemäß der Empfehlung B.1 DCGK 2022 soll der Aufsichtsrat bei der Zusammensetzung des Vorstands auf Diversität achten.

Bei der Gesellschaft besteht der Vorstand aus einer Person, so dass zwangsläufig keine Diversität besteht. Bei der Besetzung des Vorstandspostens im Jahr 2020 hat der Aufsichtsrat nach geeigneten Kandidaten unabhängig von Geschlecht und Herkunft Ausschau gehalten. Der Aufsichtsrat ist grundsätzlich bestrebt, bei der zukünftigen Zusammensetzung des Vorstands auf Diversität zu achten.

B.2 DCGK 2022: Gemäß der Empfehlung B.2 DCGK 2022 soll der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen; die Vorgehensweise soll in der Erklärung zur Unternehmensführung beschrieben werden.

Eine derartige langfristige Nachfolgeplanung bestand bei der CAMERIT AG im maßgeblichen Zeitraum nicht und ist auch für die nahe Zukunft nicht geplant. Hintergrund ist die Umbruchphase, in der sich die CAMERIT AG als Folge der Veräußerung nahezu aller wesentlichen Vermögensgegenstände der Gesellschaft an die NORDCAPITAL-Gruppe befindet. In dieser Phase ist eine langfristige Nachfolgeplanung aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat nicht sinnvoll. Vor diesem Hintergrund wurde die Bestellung des derzeitigen Alleinvorstands zunächst lediglich bis zum 31. Dezember 2023 und zwischenzeitlich bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Dementsprechend wurde in der Vergangenheit und wird zukünftig eine solche langfristige Nachfolgeplanung auch in der Erklärung zur Unternehmensführung nicht angegeben werden.

B.5 DCGK 2022: Gemäß der Empfehlung B.5 DCGK 2022 soll für Vorstandsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.

Eine formale Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist bei der Gesellschaft im maßgeblichen Zeitraum nicht festgelegt worden und soll auch in der Zukunft nicht festgelegt werden. Der Aufsichtsrat hält es für sachgerecht, die Eignung von Vorstandsmitgliedern im Einzelfall und nicht anhand einer festen Altersgrenze zu bestimmen. Aus dem gleichen Grund wurde in der Vergangenheit und wird zukünftig eine solche Altersgrenze auch in der Erklärung zur Unternehmensführung nicht angegeben.

C.1 Satz 1 bis Satz 4 DCGK 2022: Gemäß der Empfehlung C.1 Satz 1 und Satz 2 DCGK 2022 soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Dabei soll der Aufsichtsrat auf Diversität achten. Nach der Empfehlung C.1 Satz 3 DCGK 2022 soll das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats auch Expertise in für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen umfassen. Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Nach der Empfehlung C.1 Satz 4 DCGK 2022 soll der Stand der Umsetzung in Form einer Qualifikationsmatrix in der Erklärung zur Unternehmensführung offengelegt werden. Der Empfehlung zur Benennung konkreter Ziele und zur Erarbeitung eines Kompetenzprofil ist der Aufsichtsrat mit Beschlüssen vom 23. März 2011 und 25. September 2015 und 25. März 2019 grundsätzlich nachgekommen; die Zielvorgaben werden seither im jeweiligen Corporate Governance Bericht wiedergegeben. Die Zielvorgaben sollen unter anderem Vielfalt (Diversität) und die Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder berücksichtigen. Feste Quoten oder zahlenmäßige Untergrenzen hierzu enthielten und enthalten die beschlossenen Zielvorgaben nicht und es bestehen keine Bestrebungen, dies zu ändern. Der Aufsichtsrat hält es für sachgerecht, die Umsetzung der konkreten Ziele durch Entscheidungen im Einzelfall anzustreben. Der Aufsichtsrat setzt sich aus den Berufsgruppen Steuerberatung, Jura und Finanzdienstleistungen zusammen, die Offenlegung in Form einer Qualifikationsmatrix ist nicht geplant. C.2 DCGK 2022: Gemäß der Empfehlung C.2 DCGK 2022 soll für Aufsichtsratsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden. Eine formale Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder ist bei der CAMERIT AG im maßgeblichen Berichtszeitraum nicht festgelegt worden und soll auch in der Zukunft nicht festgelegt werden. Der Aufsichtsrat hält es für sachgerecht, die Eignung von Aufsichtsratsmitgliedern im Einzelfall und nicht anhand einer festen Altersgrenze zu bestimmen. Aus dem gleichen Grund wurde in der Vergangenheit und wird zukünftig eine solche Altersgrenze auch in der Erklärung zur Unternehmensführung nicht angegeben. D.1 DCGK 2022: Gemäß der Empfehlung D.1 DCGK 2022 soll der Aufsichtsrat sich eine Geschäftsordnung geben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich machen. Für den Aufsichtsrat bestand im maßgeblichen Zeitraum eine Geschäftsordnung. Der Aufsichtsrat erachtet diese allerdings als Teil der vertraulichen Binnenorganisation des Gremiums und hat diese daher bislang nicht auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht und beabsichtigt, dies auch zukünftig nicht zu tun. D.2 DCGK 2022: Gemäß der Empfehlung D.2 DCGK 2022 soll der Aufsichtsrat abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussmitglieder und der Ausschussvorsitzende sollen namentlich in der Erklärung zur Unternehmensführung genannt werden.

Auf die Bildung von Ausschüssen, mit Ausnahme des Prüfungsausschusses,
wurde aufgrund des Geschäftsumfangs der Gesellschaft im maßgeblichen Zeit
raum in der Vergangenheit verzichtet und soll auch zukünftig verzichtet werden.
Dementsprechend erfolgte in der Vergangenheit und erfolgt auch zukünftig
keine diesbezügliche Nennung in der Erklärung zur Unternehmensführung.
D.4 DCGK 2022: Gemäß der Empfehlung D.4 DCGK 2022 soll der Aufsichtsrat einen Nominie
rungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner be
setzt ist und dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an
die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern benennt.
Auf die Bildung von Ausschüssen wurde aufgrund des Geschäftsumfangs der
Gesellschaft im maßgeblichen Zeitraum in der Vergangenheit verzichtet und
soll auch zukünftig – mit Ausnahme des obligatorischen Prüfungsausschusses
– verzichtet werden.
D.6 DCGK 2022: Gemäß der Empfehlung D.6 DCGK 2022 soll der Aufsichtsrat regelmäßig auch
ohne den Vorstand tagen.
Im maßgeblichen Zeitraum in der Vergangenheit hat der Aufsichtsrat regelmä
ßig in den Präsenzsitzungen zunächst ohne den Vorstand getagt, der dann zum
Ende der Sitzung hinzugebeten wurde. Diese Praxis soll für die Zukunft beibe
halten werden.
D.12 Satz 2 DCGK
2022:
Gemäß der Empfehlung D.12 Satz 2 DCGK 2022 soll der Aufsichtsrat in der
Erklärung zur Unternehmensführung berichten, ob und wie eine Selbstbeurtei
lung durchgeführt wurde.
Dieser Empfehlung wurde für den maßgeblichen Zeitraum in der Vergangenheit
nicht entsprochen und auch für die Zukunft ist nicht beabsichtigt, dieser Emp
fehlung zu entsprechen.
F.1 DCGK 2022: Gemäß der Empfehlung F.1 DCGK 2022 soll die Gesellschaft den Aktionären
unverzüglich sämtliche wesentlichen neuen Tatsachen, die Finanzanalysten
und vergleichbaren Adressaten mitgeteilt worden sind, zur Verfügung stellen.
Die Gesellschaft hält das für sie nach dem Gesetz und den anwendbaren Bör
senordnungen geltende Berichterstattungswesen insbesondere mit Blick auf
den Geschäftsumfang der Gesellschaft für hinreichend. Die Gesellschaft hat
daher der Empfehlung in dem maßgeblichen Zeitraum in der Vergangenheit
nicht entsprochen und wird ihr aus dem gleichen Grund auch zukünftig nicht
entsprechen.
F.2 DCGK 2022: Gemäß der Empfehlung F.2 DCGK 2022 sollen der Konzernabschluss und der
Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahrsende, die ver
pflichtenden unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende
des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein.
Die Gesellschaft hat in dem maßgeblichen Zeitraum für die Vergangenheit die
vorgenannten Fristen nicht eingehalten und beabsichtigt diese auch für die Zu
kunft nicht einzuhalten, sondern sich stattdessen an den gesetzlichen Fristen
und an den einschlägigen Fristen der Börsenordnungen zu orientieren. Eine
Verkürzung auf die in der Empfehlung genannten Fristen würde für die Gesell
schaft möglicherweise zu wirtschaftlich unverhältnismäßigen Kosten führen.

F.3 DCGK 2022: Gemäß der Empfehlung F.3 DCGK 2022 soll die Gesellschaft unterjährig neben dem Halbjahresfinanzbericht in geeigneter Form über die Geschäftsentwicklung, insbesondere über wesentliche Veränderungen der Geschäftsaussichten sowie der Risikosituation, informieren, wenn sie nicht zu Quartalsmitteilungen verpflichtet ist.

Die Gesellschaft hält das für sie nach dem Gesetz und den anwendbaren Börsenordnungen geltende Berichterstattungswesen insbesondere mit Blick auf den Geschäftsumfang der Gesellschaft für hinreichend. Die Gesellschaft hat daher der Empfehlung in dem maßgeblichen Zeitraum in der Vergangenheit nicht entsprochen und wird ihr aus dem gleichen Grund auch zukünftig nicht entsprechen.

  • G.1 DCGK 2022: Gemäß der Empfehlung G.1 DCGK 2022 soll im Vergütungssystem insbesondere festgelegt werden,
    • wie für die einzelnen Vorstandsmitglieder die Ziel-Gesamtvergütung bestimmt wird und welche Höhe die Gesamtvergütung nicht übersteigen darf (Maximalvergütung),
    • welchen relativen Anteil die Festvergütung einerseits sowie kurzfristig variable und langfristig variable Vergütungsbestandteile andererseits an der Ziel-Gesamtvergütung haben,
    • welche finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien für die Gewährung variabler Vergütungsbestandteile maßgeblich sind,
    • welcher Zusammenhang zwischen der Erreichung der vorher vereinbarten Leistungskriterien und der variablen Vergütung besteht,
    • in welcher Form und wann das Vorstandsmitglied über die gewährten variablen Vergütungsbeträge verfügen kann.

Der Aufsichtsrat hat am 24. September 2021 erstmalig ein Vergütungssystem mit Wirkung zum 1. Januar 2021 für die Mitglieder des Vorstands beschlossen. Dabei hat der Aufsichtsrat jedoch von der Festsetzung von variablen Vergütungsbestandteilen und der Benennung der geforderten Folgeangaben, welche wegen des Verzichts auf variable Vergütungsbestandteile nicht sinnvoll sind, abgesehen. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass eine Festvergütung in der gegenwärtigen Situation der Gesellschaft eine angemessene Honorierung für den Vorstand darstellt. Die Gesellschaft hat der Empfehlung daher in dem maßgeblichen Zeitraum in der Vergangenheit nicht entsprochen und wird ihr aus dem gleichen Grund auch zukünftig nicht entsprechen.

G.3 DCGK 2022: Gemäß der Empfehlung G.3 DCGK 2022 soll zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen der Aufsichtsrat eine geeignete Vergleichsgruppe anderer Unternehmen heranziehen, deren Zusammensetzung er offenlegt. Der Peer Group-Vergleich ist mit Bedacht zu nutzen, damit es nicht zu einer automatischen Aufwärtsentwicklung kommt.

Mit Blick auf den Geschäftsumfang der Gesellschaft besteht nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine geeignete Vergleichsgruppe. Deshalb liegt die derzeitige Vergütung des Alleinvorstandes deutlich unterhalb der üblichen Vergütung von Vorstandsmitgliedern anderer börsennotierter Aktiengesellschaften. Der

Empfehlung wurde deshalb in dem maßgeblichen Zeitraum in der Vergangenheit nicht entsprochen und aus dem gleichen Grund wird dieser Empfehlung in der Zukunft nicht entsprochen werden.

G.4 DCGK 2022: Gemäß der Empfehlung G.4 DCGK 2022 soll der Aufsichtsrat zur Beurteilung der Üblichkeit innerhalb des Unternehmens das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt und dieses auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen.

Bei der Gesellschaft war im maßgeblichen Zeitraum in der Vergangenheit neben dem Alleinvorstand kein weiterer Mitarbeiter tätig. Neueinstellungen sind nicht geplant. Es fehlt daher an einer relevanten Vergleichsgruppe. Der Empfehlung wurde deshalb in dem maßgeblichen Zeitraum in der Vergangenheit nicht entsprochen und aus dem gleichen Grund wird dieser Empfehlung in der Zukunft nicht entsprochen werden.

G.6 DCGK 2022: Gemäß der Empfehlung G.6 DCGK 2022 soll die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt, den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen übersteigen.

Eine variable Vergütung wurde im maßgeblichen Zeitraum nicht gewährt, da diese angesichts der Umbruchphase, in der sich die CAMERIT AG befindet, als nicht zweckmäßig angesehen wird. Der Empfehlung wurde deshalb in dem maßgeblichen Zeitraum in der Vergangenheit nicht entsprochen und aus dem gleichen Grund wird dieser Empfehlung in der Zukunft nicht entsprochen werden.

G.7 DCGK 2022: Gemäß der Empfehlung G.7 DCGK 2022 soll der Aufsichtsrat für das bevorstehende Geschäftsjahr für jedes Vorstandsmitglied für alle variablen Vergütungsbestandteile die Leistungskriterien festlegen, die sich – neben operativen – vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren sollen. Der Aufsichtsrat soll festlegen, in welchem Umfang individuelle Ziele der einzelnen Vorstandsmitglieder oder Ziele für alle Vorstandsmitglieder zusammen maßgebend sind.

Eine variable Vergütung wurde im maßgeblichen Zeitraum weder gewährt noch für die Zukunft vereinbart, da diese angesichts der Umbruchphase, in der sich die CAMERIT AG befindet, als nicht zweckmäßig angesehen wird. Leistungskriterien oder individuelle Ziele waren mithin nicht festzulegen. Der Empfehlung wurde deshalb in dem maßgeblichen Zeitraum in der Vergangenheit nicht entsprochen und aus dem gleichen Grund wird dieser Empfehlung in der Zukunft nicht entsprochen werden.

G.9 DCGK 2022 Gemäß der Empfehlung G.9 DCGK 2022 soll der Aufsichtsrat nach Ablauf des Geschäftsjahrs in Abhängigkeit von der Zielerreichung die Höhe der individuell für dieses Jahr zu gewährenden Vergütungsbestandteile festlegen. Die Zielerreichung soll dem Grunde und der Höhe nach nachvollziehbar sein.

Da keine variable Vergütung gewährt wurde, konnte die Zielerreichung nicht zur Grundlage für die Bemessung der individuell zu gewährenden Vergütungsbestandteile gemacht werden. Dies ist auch für die Zukunft nicht beabsichtigt.

G.10 DCGK 2022: Gemäß der Empfehlung G.10 DCGK 2022 sollen die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge von ihm unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder

entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können.

In dem maßgeblichen Zeitraum in der Vergangenheit wurden keine variablen Vergütungsbestandteilen gewährt und konnten dementsprechend überhaupt nicht in Aktien der Gesellschaft angelegt oder aktienbasiert gewährt werden und diese Praxis wird auch für die Zukunft beibehalten. Die Auflage eines Aktienoptionsprogramms wäre für die Gesellschaft mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden. Zudem wäre eine aktienbasierte Vergütung angesichts des geringen Streubesitzes sowie der Umbruchphase, in der sich die Gesellschaft befindet, nicht sachgerecht.

G.11 DCGK 2022: Gemäß der Empfehlung G.11 DCGK 2022 soll in begründeten Fällen eine variable Vergütung einbehalten oder zurückgefordert werden können.

In dem maßgeblichen Zeitraum in der Vergangenheit wurden keine variablen Vergütungsbestandteilen gewährt, weshalb auch keine Rückforderungsklausel vereinbart wurde. Der Empfehlung wurde deshalb in dem maßgeblichen Zeitraum in der Vergangenheit nicht entsprochen und aus dem gleichen Grund wird dieser Empfehlung in der Zukunft nicht entsprochen werden.

G.17 DCGK 2022: Gemäß der Empfehlung G.17 DCGK 2022 soll bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie des Vorsitzenden und der Mitglieder von Ausschüssen angemessen berücksichtigt werden.

Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats und sein Stellvertreter gemäß Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. Juli 2016, bestätigt und gebilligt durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. November 2021, die gleiche jährliche Vergütung wie die übrigen Aufsichtsratsmitglieder erhalten. Die Hauptversammlung hatte seinerzeit auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat eine Absenkung der jährlichen Festvergütung pro Aufsichtsratsmitglied von EUR 30.000 auf EUR 10.000 beschlossen und dies mit dem veränderten Geschäftsumfang der Gesellschaft begründet. Es ist nicht beabsichtigt, der Hauptversammlung eine Änderung dieser Aufsichtsratsvergütung vorzuschlagen. Aufsichtsratsausschüsse bestanden bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 nicht. Ab dem 1. Januar 2022 besteht ein Prüfungsausschuss, es war und ist jedoch nicht beabsichtigt, die Ausschusstätigkeit gesondert zu vergüten.

Hamburg, 13. Februar 2024

Vorstand und Aufsichtsrat der CAMERIT AG

LAGEBERICHT DER CAMERIT AG für das Geschäftsjahr 2023

Grundlagen des Unternehmens

Geschäftsmodell des Unternehmens

Die CAMERIT AG, Hamburg, (nachfolgend auch "CAMERIT" genannt) ist an den Börsenplätzen Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf, Berlin und Hamburg im geregelten Markt unter der Wertpapiernummer HNC205 gelistet. Sie hat bis 2014 als Emissionshaus geschlossene Sachwerte-Fonds für ein breites Anlegerpublikum entwickelt und realisiert. Im Investitionsfokus waren vor allem Immobilienfonds. Seit 2015 wurde aufgrund des schwachen Marktumfelds auf Neugeschäft verzichtet und stattdessen der Fokus auf die bestehende Fondsverwaltung gelegt. Aus Kostengründen wurde die operative Fondsverwaltung an die NORDCAPITAL-Gruppe in Hamburg ausgelagert und das Personal der CAMERIT AG auf ein Minimum reduziert. Im Geschäftsjahr 2020 wurden nahezu alle wesentlichen Vermögenswerte, zukünftige Ansprüche und Namensrechte an die NORDCAPITAL-Gruppe veräußert und der Name der Muttergesellschaft von Hesse Newman Capital AG in CAMERIT AG geändert.

Seit der Veräußerung fast aller wesentlichen Vermögenswerte im Jahre 2020 betreibt die Gesellschaft praktisch kein operatives Geschäft mehr. Dem Vorstand ist es in den vergangenen Jahren trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen, im angestammten Geschäftsbereich ein neues, tragfähiges und risikoarmes Geschäftsmodell zu entwickeln. Der Vorstand ist für die in der Satzung vorgegebenen Unternehmenszwecke nunmehr abschließend zur Überzeugung gelangt, dass es unter den gegebenen regulatorischen Vorgaben mit den bestehenden Möglichkeiten der CAMERIT AG keine sinnvolle und im Hinblick auf die Risiken hinreichend rentable Möglichkeit zur Umsetzung des satzungsgemäßen Unternehmensgegenstands gibt. Der Großaktionär hat ferner signalisiert, dass er den Aufbau eines anderen Geschäftsfeldes nicht mittragen würde. Vor diesem Hintergrund sind Vorstand und Aufsichtsrat in einer gemeinsamen Sitzung am 13. Februar 2024 zu der Einschätzung gelangt, dass grundsätzlich eine Liquidation der Gesellschaft sachgerecht wäre.

Durch den mit der NORDCAPITAL-Gruppe im Jahr 2020 geschlossenen Kauf- und Abtretungsvertrag ist es der CAMERIT AG derzeit allerdings frühestens nach dem 31. Dezember 2024 möglich, eine Liquidation durchzuführen. Sollte die NORDCAPITAL- Gruppe sämtliche ihr von der Gesellschaft im Jahr 2020 eingeräumten Optionen zur Vermeidung grunderwerbsteuerlicher Nachteile ausüben, könnte die Liquidation im Ergebnis erst ab Ende 2028 durchgeführt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat haben daher in der Sitzung am 13. Februar 2024 erörtert, die aus dem Verkauf im Jahre 2020 gespeisten freien Gewinnrücklagen der Gesellschaft weitgehend für eine Ausschüttung bereitzustellen. Insbesondere ist der Vorstand gebeten worden, die bei konservativer Planung überschüssige Liquidität zu ermitteln. Diesbezüglich hat der Vorstand bei Zugrundelegung kaufmännischer Vorsicht und unter Berücksichtigung der zukünftig anfallenden laufenden Kosten ermittelt, dass eine Sonderdividende in Höhe von EUR 4.500.000 möglich ist. Er beabsichtigt, der ordentlichen Hauptversammlung einen entsprechenden Gewinnverwendungsvorschlag vorzulegen.

Beteiligung der CAMERIT AG

Die einzige Beteiligung der CAMERIT AG per 31. Dezember 2023 ist die 15-prozentige Beteiligung an der TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH.

Steuerungssystem

Die Steuerung der Gesellschaft erfolgt durch Plan-Ist-Vergleiche sowie durch Zeitreihenanalysen von unterjährigen Finanzinformationen zur Ertrags-, Kosten- und Liquiditätsentwicklung. Hauptsteuerungsgrößen sind die Sicherung des Eigenkapitals und der Liquidität. Durch ein aktives Kostenmanagement wird die Zahlungsfähigkeit der CAMERIT AG sichergestellt.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliches Umfeld

Die CAMERIT AG verfügt über keine Bestandsfonds, daher kann sich das gesamtwirtschaftliche Umfeld, mit Ausnahme der Zinsentwicklung, in Europa und speziell in Deutschland weder direkt noch indirekt auf die Erlöse auswirken. Etwaige negative Entwicklungen hatten keinen Einfluss auf die Ertragsstruktur der CAMERIT AG. Dennoch geben wir einen kurzen Rückblick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung.

Die Schwächephase der weltweiten Industriekonjunktur hält an. Laut dem Konjunkturbarometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) verbesserte sich die Stimmung zuletzt sowohl im Verarbeitenden Gewerbe (von 48,8 auf 49,3 Punkte) als auch bei den Dienstleistern (von 50,4 auf 50,6 Zähler). Insgesamt bleiben die weltwirtschaftlichen Wachstumsaussichten aber verhalten, auch für den deutschen Außenhandel sind kurzfristig kaum Impulse zu erwarten. Die Außenhandelspreise sind nach wie vor stark von den hohen Preissteigerungen im Vorjahr für Energieimporte, insbesondere für Erdgas, infolge des Krieges in der Ukraine beeinflusst. Eine spürbare Belebung des Außenhandels in den kommenden Monaten ist derzeit in den Indikatoren nicht erkennbar.

Sowohl für das Jahr 2023 als auch für das Jahr 2024 rechnet die OECD in ihrer November-Prognose nur noch mit einem Anstieg des realen Welthandels um +1,1 % bzw. +2,7 %. Auch für das Welt-BIP werden unterdurchschnittliche Expansionsraten erwartet (2023: +2,9 % 2024: +2,7 %), nicht zuletzt wegen der sich abschwächenden Entwicklung in den USA (2023: +2,4 %, 2024: +1,5 %) und in China (2023: +5,2 %, 2024: +4,7 %). Im Euroraum dürfte es laut OECD-Prognose nach einem schwachen Jahr 2023 (+0,6 %) bei weiter rückläufiger Inflation, steigenden Realeinkommen und einer Stabilisierung der Industriekonjunktur wieder etwas bergauf gehen (2024: +0,9 %).

Aktuell beeinflussen, wie auch schon im vergangenen Jahr, die Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten sowie die Energiepreise die Weltwirtschaft. Alle diese Faktoren belasten auch die deutsche Wirtschaft. Da die CAMERIT AG aktuell lediglich kurz- und mittelfristig am Kapitalmarkt investiert ist, sind positive oder negative Auswirkungen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung derzeit nicht direkt gegeben, die Entwicklung des Zinsniveaus beeinflusst jedoch die gegenwärtige und zukünftige Ertragslage deutlich.

Die Europäische Zentralbank (EZB) lässt die Zinsen im Euroraum zum zweiten Mal in Folge unverändert. Der Leitzins, zu dem sich Banken frisches Geld bei der Notenbank besorgen können, bleibt nach der jüngsten Entscheidung des EZB-Rates am 07. März 2024 bei 4,5 Prozent, wie die Währungshüter mitteilten. Nach einer Serie von zehn Zinsanhebungen seit Juli 2022 im Kampf gegen die hohe Inflation hatte die EZB erstmals im Oktober 2023 die Zinsschraube nicht weiter angezogen. Der Einlagenzins, den Banken für geparkte Gelder erhalten, verharrt nach der jüngsten Entscheidung des EZB-Rates bei vier Prozent. Das ist das höchste Niveau seit Bestehen der Währungsunion 1999.

Branchenentwicklung

Die CAMERIT AG ist nicht mehr aktiv in der Branche der alternativen Investmentvermögen tätig. Vorstand und Aufsichtsrat haben bereits in der Vergangenheit verschiedene Optionen zur weiteren Entwicklung der Gesellschaft untersucht. Nicht zuletzt aufgrund der dynamischen Marktverhältnisse der letzten Jahre mussten viele Optionen wieder verworfen werden. Vorstand und Aufsichtsrat sind daher in einer gemeinsamen Sitzung am 13. Februar 2024 zu der Einschätzung gelangt, dass grundsätzlich eine Liquidation der Gesellschaft sachgerecht wäre. Wir verweisen an dieser Stelle auf die Ausführungen im Abschnitt "Grundlagen des Unternehmens/Geschäftsmodell des Unternehmens".

Geschäftsverlauf

Das Wirksamwerden des Kauf- und Abtretungsvertrages mit der NORDCAPITAL-Gruppe zur Mitte des Jahres 2020 stellte den erfolgreichen Abschluss des mehrjährigen Prozesses dar, sich aus dem Geschäftsfeld der Verwaltung von alternativen Investmentvermögen vollständig zurückzuziehen.

Die Umsatzerlöse der CAMERIT AG bestehen aus Bestandscourtagen in Höhe von TEUR 67 aus Lebensversicherungspolicen. Dem gegenüber stehen Tippgeberprovisionen in Höhe von TEUR 58. Der Versicherungsnehmer hat zwischenzeitlich die zugrundeliegenden Versicherungsverträge gekündigt. Die Gesellschaft bestreitet alle Aufwendungen aus der eigenen, freien Liquidität.

Mit einer Liquidität in Höhe von EUR 6,88 Mio. (Vorjahr: EUR 7,06 Mio.) und einem Eigenkapital in Höhe von EUR 6,86 Mio. (Vorjahr: EUR 6,98 Mio.) kann die Vermögens- und Finanzlage als solide bezeichnet werden.

Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Die verwendeten finanziellen Leistungsindikatoren für Zwecke der internen Steuerung der CAMERIT AG sind das Jahresergebnis, die Liquidität und das Eigenkapital. Aufgrund der aktuell vorherrschenden Ausrichtung als rein vermögensverwaltende Gesellschaft erfolgt die interne Steuerung nicht unter Einbeziehung von nicht-finanziellen Leistungsindikatoren. Durch die Veräußerung von nahezu sämtlichen Assets der Gesellschaft wird neben dem Vorstand kein weiterer Mitarbeiter beschäftigt.

Nachtragsbericht

Bezüglich der nach dem 31. Dezember 2023 eingetretenen Geschäftsvorfälle verweisen wir auf die Erläuterungen unter 5.11 "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" im Anhang.

Lage der Gesellschaft

Ertragslage

Die Ertragslage 2023 der CAMERIT AG stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:

in TEUR 2023 2022 Veränderung
Umsatzerlöse 67 103 -36
Materialaufwand -58 -95 37
Personalaufwand -56 -56 0
Abschreibungen 0 -1 1
Sonstige betriebliche Erträge 16 4 12
Sonstige betriebliche Aufwendungen -230 -271 41
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) -261 -316 55
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 140 16 124
Ergebnis vor Steuern -121 -300 179
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 144 -144
Jahresfehlbetrag -121 -156 35

Die Umsatzerlöse betreffen Bestandscourtagen aus Lebensversicherungspolicen in Höhe von TEUR 67. Der Rückgang der Umsatzerlöse resultiert aus dem Auslaufen von Lebensversicherungspolicen bzw. deren Kündigungen.

Der Materialaufwand enthält auf das Versicherungsgeschäft mit Lebensversicherungen entfallende Tippgeberprovisionen Höhe von TEUR 58. Entsprechend der Umsatzerlöse haben sich die Tippgeberprovisionen reduziert.

Der Personalaufwand betrifft in beiden Geschäftsjahren ausschließlich das laufende Gehalt des Vorstands.

Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren aus diversen periodenfremden übrigen Erträgen. Die sonstigen betrieblichen Erträge des Vorjahres betrafen die Auflösung von Rückstellungen sowie diverse übrige Erträge.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen über TEUR 230 (Vorjahr: TEUR 271) betreffen in Höhe von TEUR 73 (Vorjahr: TEUR 98) Aufwendungen in Zusammenhang mit der Börsennotiz und der Rechtsform, in Höhe von TEUR 44 (Vorjahr: TEUR 40) Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses, in Höhe von TEUR 37 (Vorjahr: TEUR 26) Rechts- und Beratungskosten, in Höhe von TEUR 27 (Vorjahr: TEUR 48) EDV- und Verwaltungskosten, in Höhe von TEUR 25 (Vorjahr: TEUR 22) Aufwendungen für Versicherungen, Beiträge und Gebühren sowie in Höhe von TEUR 24 (Vorjahr: TEUR 37) weitere Verwaltungskosten einschließlich nicht abziehbarer Vorsteuer.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) hat sich gegenüber dem Vorjahr insbesondere durch eine Reduzierung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um TEUR 55 auf TEUR -261 verbessert.

Die Zinsen und ähnlichen Erträge in Höhe von TEUR 140 (Vorjahr: 16) resultieren aus der Anlage von Festgeldern. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ergibt sich aus einem deutlichen Anstieg des Zinsniveaus.

Die im Vorjahr ausgewiesenen Erträge aus Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von TEUR 144 resultierten im Wesentlichen aus im Geschäftsjahr 2020 gebildeten Steuerrückstellungen sowie darüber hinaus aus der Erstattung von Steuervorauszahlungen für das Jahr 2020. Aufgrund der Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen bzw. einem negativen steuerlichen Ergebnis ergaben sich für das Geschäftsjahr 2023 selbst keine Aufwendungen für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.

Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf TEUR -121 (Vorjahr: TEUR -156).

Vermögenslage

Die Vermögenslage der CAMERIT AG wird im Folgenden mit Stand zum 31. Dezember 2023 zusammengefasst und dem Vorjahr gegenübergestellt:

in TEUR 31.12.2023 31.12.2022 Verände
rung
Finanzanlagen 8 8 0
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände 2 2 0
Liquide Mittel 6.878 7.063 -185
Übrige Vermögensgegenstände 24 30 -6
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0 58 -58
Summe Aktiva 6.912 7.161 -249
Eigenkapital 6.858 6.979 -121
Rückstellungen 42 41 1
Operative Verbindlichkeiten 10 70 -60
Übrige Verbindlichkeiten 2 4 -2
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0 67 -67
Summe Passiva 6.912 7.161 -249

Die Bilanzsumme ist geringfügig um 3 Prozent auf TEUR 6.912 gesunken.

Die übrigen Vermögensgegenstände betreffen Steuererstattungsansprüche (TEUR 14) und die Abgrenzung von Zinsansprüchen aus Festgeldanlagen (TEUR 10). Das Vorjahr betraf im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche (TEUR 29).

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten des Vorjahres betraf Abgrenzungen von Tippgeberprovisionen zu Bestandscourtagen von Lebensversicherungen in Höhe von TEUR 58.

Die liquiden Mittel haben sich im Wesentlichen durch die Aufwendungen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb auf TEUR 6.878 vermindert.

Das Eigenkapital hat sich durch den Jahresfehlbetrag um TEUR 121 auf TEUR 6.858 vermindert. Der Anteil an der Bilanzsumme beträgt 99% (Vorjahr: 97%).

Die Rückstellungen entfallen mit TEUR 42 (Vorjahr: TEUR 41) ausschließlich auf sonstige Rückstellungen und betreffen die Kosten der Prüfung des Jahresabschlusses und weiterer Prüfungssachverhalte. Der Vorjahresbetrag betraf in Höhe von TEUR 40 Prüfungskosten und im Übrigen ausstehende Rechnungen.

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten des Vorjahres betrafen abgegrenzte Erlöse aus Bestandscourtagen für Lebensversicherungen.

Finanzlage

Die Finanzlage des Geschäftsjahrs 2023 der CAMERIT AG wird im Folgenden dargestellt und dem Vorjahr gegenübergestellt:

in TEUR 2023 2022 Veränderung
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -316 -277 -39
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 131 16 115
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 0 0 0
Veränderungen des Finanzmittelfonds -185 -261 76
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 7.063 7.324 -261
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 6.878 7.063 -185

Die Finanzlage der Gesellschaft ist gekennzeichnet durch Auszahlungen für den laufenden Geschäftsbetrieb. Demgegenüber standen erhaltene Zinsen aus der Anlage von Festgeldern.

In der Folge dieser Entwicklung ist der Finanzmittelfonds gesunken. Die liquiden Mittel (Finanzmittelfonds) der Gesellschaft betragen demnach TEUR 6.878 (Vorjahr: TEUR 7.063).

Nicht ausgenutzte zugesagte Kreditlinien stehen derzeit nicht zur Verfügung. Die Fähigkeit der CAMERIT AG, ihre Zahlungsverpflichtungen in den dargestellten Geschäftsjahren zu erfüllen, war zu jedem Zeitpunkt gegeben. Die Liquiditätsentwicklung nach dem Bilanzstichtag sowie die Liquiditätsplanung zeigen bis zum 31. Dezember 2024 keine Anzeichen von drohenden Liquiditätsengpässen.

Die Gesellschaft ist eigenkapitalfinanziert über TEUR 6.858 oder 99 Prozent (Vorjahr: TEUR 6.979 oder 97 Prozent). Zum 31. Dezember 2023 bestehen – wie im Vorjahr – keine Finanzschulden mehr. Es bestehen zum Bilanzstichtag keine aufgenommenen oder ausgereichten Darlehen, die einem Zinsänderungsrisiko unterliegen.

Das Finanzmanagement der CAMERIT AG soll zu jedem Zeitpunkt eine ausreichende Liquidität gewährleisten. Die Liquidität ist Hauptsteuerungsgröße im Unternehmen. Dieses Ziel wird durch eine laufende Liquiditätsüberwachung, Planvergleiche und zeitnahe Maßnahmen sichergestellt.

Gesamtaussage

Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Lageberichts ist die Geschäftstätigkeit der CAMERIT AG im Wesentlichen auf die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie die Realisierung von Kosteneinsparungsmaßnahmen beschränkt.

Entgegen der Planung im Lagebericht des Geschäftsjahrs 2022 für das Geschäftsjahr 2023 (Verlust TEUR 200) konnte ein geringerer Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR -121 realisiert werden. Hintergrund der günstigeren Entwicklung ist im Wesentlichen ein Anstieg des Zinsniveaus für Festgeldanlagen. Damit hat sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Vergleich zur Prognose günstiger entwickelt.

Geschäftsentwicklung der Segmente

Bereits aufgrund der im Geschäftsjahr 2015 erfolgten internen Umstrukturierungen und Änderungen im Berichtswesen an den Vorstand handelt es sich bei der CAMERIT AG um ein 1-Segment-Unternehmen. Da bis Mitte 2020 ein Unterdienstleister im Wesentlichen alle operativen Dienstleistungen für die Fondsgesellschaften erbracht hat und sich die Aufgabe der CAMERIT AG diesbezüglich ausschließlich auf die Qualitätskontrolle der Tätigkeiten des Unterdienstleisters beschränkte, bestanden keine abgrenzbaren Kriterien hinsichtlich der Chancen- und Risikostrukturen von Teilbereichen der Tätigkeiten. Auch nach Wirksamwerden des Kauf- und Übertragungsvertrags mit der NORDCAPITAL-Gruppe bestehen keine identifizierbaren Segmente.

Abhängigkeitsbericht

Der Vorstand der CAMERIT AG hat für das Geschäftsjahr 2023 einen Abhängigkeitsbericht für alle Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG erstellt.

Der Vorstand gibt in diesem Bericht die folgende Schlusserklärung ab:

"Meine Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden."

Chancen-, Risiko- und Prognosebericht

Chancenbericht

Aktuell verwaltet die CAMERIT AG im Wesentlichen das vorhandene Vermögen. Aufgrund des von Vorstand und Aufsichtsrat eingeschlagenen Weges in Richtung Liquidierung der Gesellschaft werden keine längerfristigen Investitionen getätigt. Die nach der geplanten Ausschüttung verbleibende Liquidität wird kurzfristig angelegt.

Risikobericht

Risikomanagement-System

Aufgabe des Risikomanagement-Systems ist die Identifizierung und Analyse, Bewertung und Steuerung sowie die Überwachung und das Controlling aller Risiken für die CAMERIT AG. Es versetzt den Vorstand in die Lage, Risiken frühzeitig zu erkennen und verantwortungsvoll mit ihnen umzugehen. Diese Vorgehensweise wird durch eine eventuelle Liquidation nicht beeinflusst.

Die Risikostrategie der CAMERIT AG ist darauf ausgerichtet, Risiken zu operationalisieren und aktiv zu steuern. Es ist nicht das Ziel, Risiken insgesamt zu vermeiden, sondern Risiken frühzeitig zu erkennen und einzuschätzen, um geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen oder auch Chancen zu nutzen.

Im Rahmen einer Risikoanalyse und -bewertung werden die Risiken grundsätzlich nach Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten quantifiziert. In den Fällen, in denen eine Quantifizierung nicht möglich ist, erfolgt eine qualitative Beschreibung der Risiken und eine Schätzung der Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten durch den Vorstand.

Der Vorstand hat Zugriff auf Auswertungen über die aktuellen wesentlichen Risiken. Weiterhin wird auch der Aufsichtsrat im Rahmen einer regelmäßigen Berichterstattung und bei besonderen Entwicklungen umgehend durch den Vorstand informiert. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Überwachung der Risiken und die Einhaltung der Richtlinien innerhalb des Unternehmens.

Internes Kontrollsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess

Als Teil des Risikomanagementsystems verfügt die CAMERIT AG über ein Internes Kontrollsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, in dem geeignete Strukturen sowie Prozesse definiert und in der Organisation unter Einbeziehung externer Dienstleister umgesetzt sind. Ziel ist die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und wirksamen Rechnungslegung und Finanzberichterstattung gemäß den maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätzen. Die Prozesse sind so organisiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Transaktionen auf Basis geltender gesetzlicher Normen und Rechnungslegungsvorschriften gewährleistet ist.

Im Zusammenhang mit dem Kauf- und Abtretungsvertrag ergaben sich zu den Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auch Auswirkungen auf den Rechnungslegungsprozess. Die Anzahl der Geschäftsvorfälle ist im Geschäftsjahr 2023 und 2022 im Vergleich zu den Vorjahren auf ein überschaubares Maß gesunken. Buchführung und weite Teile des Abschlusserstellungsprozesses wurden bereits im Geschäftsjahr 2021 auf einen externen Dienstleister ausgelagert. Kontrollprozesse hinsichtlich der Rechnungslegung (Vier-Augen-Prinzip) sind implementiert.

Durch die Aufstellung des Zwischenabschlusses auf dem 30. Juni eines Geschäftsjahrs und fortlaufende Kontrolle der monatlichen Auswertungen wird eine zeitnahe Information der verantwortlichen Personen sichergestellt, sodass Tendenzen frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.

Das Risikomanagement-System und das interne Kontrollsystem der CAMERIT AG wurden und werden auf die aktuellen Gegebenheiten sowie den Umfang und die Komplexität der Geschäftstätigkeit angepasst. Der Vorstand betrachtet das vorhandene Risikomanagement-System und das interne Kontrollsystem als ausreichend und funktionsfähig. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass ein internes Kontrollsystem, unabhängig von der Ausgestaltung, keine absolute Sicherheit liefert, dass wesentliche Fehlaussagen in der Rechnungslegung vermieden oder aufgedeckt werden.

Risikolage im Berichtszeitraum

Im Folgenden werden die mit der künftigen Entwicklung des Unternehmens verbundenen Risiken detailliert dargestellt. Die folgende Darstellung beruht auf der internen Struktur des Risikomanagementsystems, wonach die wesentlichen Risikoarten in vier Risikokategorien eingeordnet werden. Die aufgeführten Sachverhalte können sich in erheblichem Maße negativ auf die Geschäfts-, Ertrags-, Finanzund Vermögenslage der CAMERIT AG auswirken.

Durch den Vollzug des Kauf- und Abtretungsvertrags bezieht sich der Risikofokus seit Mitte 2020 nur noch auf die CAMERIT AG, da sämtliche Konzernunternehmen mehrheitlich veräußert wurden.

1. Finanzielle Risiken

1.1 Risiken der aktuellen Kapitalmarktentwicklung

Der deutsche Kapitalmarkt ist aktuell von volatilen Zinsen sowie Währungsvolatilitäten geprägt. Die Währungsentwicklung hat auf die CAMERIT AG keine direkten Auswirkungen, da keine Finanzierungen oder Kapitalanlagen in Fremdwährung abgeschlossen wurden oder Vermögenswerte außerhalb des Euroraums gehalten werden. Dagegen können sich Zinsänderungen sowohl positiv als auch negativ auf die Ertragslage auswirken.

1.2 Zinsrisiko

Die CAMERIT AG hat keine laufenden Darlehensverbindlichkeiten. Es besteht daher aufwandsseitig aktuell kein Zinsänderungsrisiko für die CAMERIT AG. Die Zinserträge aus der Anlage der freien Liquidität sind aber abhängig von der aktuellen Zinsentwicklung.

Soweit es das Management bei zukünftigen Finanzierungen als wirtschaftlich vorteilhaft erachtet, werden Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen.

1.3 Währungsrisiko

Die Vermögenswerte der CAMERIT AG unterliegen zum Bilanzstichtag keinem Währungsrisiko.

1.4 Liquiditätsrisiko

Die Gesellschaft steuert ihre Liquidität sowohl durch regelmäßige Analysen der Veränderungen des Zahlungsmittelbestands als auch durch Liquiditätsplanungen über verschiedene Zeithorizonte und ein

ständiges Monitoring der Ist-Situation, um gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen zur Liquiditätssicherung ergreifen zu können. Zusätzlicher Liquiditätsbedarf kann durch unvorhergesehene Umstände entstehen.

Die CAMERIT AG verfügt zum Bilanzstichtag über eine Liquidität in Höhe von EUR 6,9 Mio. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 betrug der negative Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit TEUR 316.

Auch wenn aus absehbaren Transaktionen derzeit keine kurzfristigen Liquiditätsengpässe zu erwarten sind, betrachtet die CAMERIT AG das Risiko einer Insolvenz der kontrahierten Geschäftsbanken und betrachtet Marktentwicklungen, um rechtzeitig erforderliche Maßnahmen und Umbuchungen in Erwägung zu ziehen. Hierzu wird auch ein regelmäßiger Austausch mit Geschäftsbanken und die Überwachung durch Ratings von Ratingagenturen gepflegt.

Die freie Liquidität der CAMERIT AG wird derzeit als Termingeld bei zwei Geschäftsbanken, die über eine ausreichend hohe Eigenkapitalquote und ein gutes Rating verfügen, angelegt.

2. Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten

Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2023 wurden wie bereits zum Vorjahresstichtag keine Finanzinstrumente zu Sicherungszwecken gehalten.

2.1 Risiken aus Eventualschulden

Die CAMERIT AG hat wie bereits zum Vorjahresstichtag zum 31. Dezember 2023 keine Eventualschulden.

2.2 Kreditrisiko

Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2023 bestehen für die CAMERIT AG keine Ausfallrisiken aus ausgereichten Darlehen (Vorjahr: TEUR 0).

2.3 Risiko des Forderungsausfalls

Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2023 bestehen keine überfälligen Forderungen oder Wertminderungen.

3. Geschäftsrisiken

Mit der Veräußerung der wesentlichen Vermögenswerte und zukünftigen Zahlungsansprüche sind zu Mitte des Geschäftsjahrs 2020 bedeutende Geschäftsrisiken, insbesondere im Hinblick auf die Vertragserfüllung externer Dienstleister, weitestgehend entfallen.

3.1 Risiko mangelhafter Vertragserfüllung externer Dienstleister

Die CAMERIT AG hat Mitte des Geschäftsjahrs 2020 das Management der Bestandsfonds als Dienstleistung an die NORDCAPITAL-Gruppe veräußert. Damit ist das Risiko einer mangelhaften oder unvollständigen Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen zunächst vollständig auf diese übergegangen. Lediglich bei einem als sehr unwahrscheinlich erachteten Totalausfall der NORDCAPITAL bestünde ein Anspruch der Bestandsfonds, dass die CAMERIT AG wieder das aktive Management übernimmt.

3.2 Prospekthaftungsrisiken

Die von der CAMERIT AG in der Vergangenheit angebotenen Kapitalanlagen unterlagen einer gesetzlichen Prospektpflicht. Für die vor Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs gestatteten Fonds ist die CAMERIT AG als Anbieterin und Herausgeberin für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte des Verkaufsprospekts verantwortlich und haftet gegenüber Anlegern für unrichtige oder unvollständige Angaben.

Die Verkaufsprospekte wurden mit größter Sorgfalt erstellt und zudem von einem Wirtschaftsprüfer sowohl hinsichtlich der Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit der Angaben als auch der Plausibilität von Annahmen und der Darstellung der mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken und Chancen nach den "Grundsätzen ordnungsgemäßer Beurteilung von Prospekten über öffentlich angebotene Kapitalanlagen" (IDW S 4) überprüft. Allerdings können diese Maßnahmen keine vollständige Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospektangaben oder gar den wirtschaftlichen Erfolg der Kapitalanlage bieten, sodass nicht auszuschließen ist, dass Anleger aufgrund fehlender oder unsachgemäßer Prospektangaben Schadenersatzansprüche aus Prospekthaftung geltend machen.

Unwissentliche Fehler bei der Prospekterstellung fallen unter den Deckungsumfang der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Trotzdem könnte der Eintritt dieses Risikos negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Reputation der CAMERIT AG entfalten.

3.3 Wettbewerbsrisiko

Die CAMERIT AG steht nach der Veräußerung des operativen Geschäftsbetriebs nicht aktiv im Wettbewerb auf dem Markt.

4. Operationelle Risiken

4.1 Verlust von Vermögenswerten

Aktuell verfügt die CAMERIT AG im Wesentlichen über Vermögenswerte in Form liquider Mittel bei Geschäftsbanken. Aufgrund der Überlegungen zur zukünftigen Ausrichtung der Gesellschaft und der geplanten Auskehrung wesentlicher Teile an die Aktionäre sind diese Mittel als kurzfristige Sichteinlagen bei mehreren Großbanken angelegt. Diese verfügen über eine gute Reputation und ein gutes Rating. Dementsprechend schätzt der Vorstand das Risiko des Verlustes oder Ausfalls als sehr gering ein.

4.2 Risiken aus der Nutzung von EDV-Systemen

Die laufende Dokumentation der Geschäftsvorfälle basiert zu einem Großteil auf der Nutzung von Informationstechnologien sowie der raschen Übertragung und der effizienten Verarbeitung von Daten. Störungen bzw. Ausfälle von EDV-Systemen können in ungünstigen Fällen zu Reputationsschäden und Belastungen des Unternehmens führen. Trotz diverser Sicherheitsmaßnahmen kann ein Ausfall der Systeme nicht vollständig ausgeschlossen werden.

4.3 Verfügbarkeit von Informationen

Die CAMERIT AG hat die in den vergangenen Jahren begonnenen Bemühungen zur Kostenreduktion im Jahr 2023 noch weiter vorangetrieben. Dies führt neben einer Kostenreduktion auch zu einer Streuung von Ausfall- und Performancerisiken, da diese Tätigkeiten bisher weitestgehend vom verbliebenen Personal der CAMERIT AG übernommen wurden. Zudem ist durch den Vollzug des Kauf- und Abtretungsvertrages ein erheblicher Teil der durch die CAMERIT AG vorzuhaltenden Informationen und Unterlagen nunmehr durch NORDCAPITAL vorzuhalten. Im Zuge der Abwicklung des Kauf- und Abtretungsvertrages wurden dazu alle bei der CAMERIT AG im Bestand befindlichen Unterlagen an NORD-CAPITAL übergeben.

Insgesamt schätzt der Vorstand daher die Risiken aus der Verfügbarkeit von Informationen als gering ein.

Die CAMERIT AG, oder die von ihr beauftragten Dienstleister, treffen zur Risikoreduzierung hinreichende organisatorische Vorkehrungen und Maßnahmen. Dazu gehören eine kontinuierliche EDV-Wartung, tägliche Datensicherungen und Notfallpläne, welche auch durch Einbindung von externen IT-Experten sichergestellt werden.

5. Sonstige Risiken

5.1 Risiken aus Veränderungen des regulatorischen Umfelds

Die CAMERIT AG unterliegt nach Veräußerung der wesentlichen Vermögenswerte keinen regulatorischen Einschränkungen außerhalb der Vorgaben durch das Wertpapierhandelsgesetz. Dieses wurde zuletzt durch das FISG erweitert. Die Gesellschaft hat daher einen Prüfungsausschuss eingesetzt.

5.2 Risiken aus Veränderungen der steuerlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen

Die Konzeption der Sachwertfonds der CAMERIT AG beruhte zum damaligen Zeitpunkt der Prospektaufstellung auf der jeweils aktuellen Rechtslage. Entsprechend hängt der Erfolg der Kapitalanlagen in unterschiedlichem Maße von der Fortdauer der bei der Prospektierung zugrunde gelegten rechtlichen und steuerlichen Regelungen ab.

Eine Änderung dieser Rahmenbedingungen im In- und Ausland liegt nicht im Ermessen der CAMERIT AG, könnte sich aber negativ auf die bereits platzierten Fonds auswirken, verbunden mit entsprechenden Effekten auf deren Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Außerdem besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Finanzverwaltung bei einer Betriebsprüfung rückwirkend die steuerlichen Vorteile der vertriebenen Fonds ganz oder in Teilen aberkennt. Dies würde sich nachteilig auf die Bestandsfonds auswirken und könnte zu einem Reputationsschaden führen.

Die CAMERIT AG hat bis zum Risikoübergang auf die Vertragspartei des Kauf- und Abtretungsvertrags mit erfahrenen rechtlichen und steuerrechtlichen Beratern zusammengearbeitet, um dieses Risiko weitgehend zu reduzieren.

5.3 Reputationsrisiken

Mit Vollzug des Kauf- und Abtretungsvertrages Mitte 2020 hat die CAMERIT AG auch ihre Markenrechte und damit ihre bis dahin bestehende Firmierung mit übertragen. Damit sind die mit diesem Namen verbundenen Reputationsrisiken nach Einschätzung des Vorstands ebenfalls auf NORDCAPITAL übergegangen. Ereignisse, die rechtlich nach der Veräußerung entstehen, können der CAMERIT AG nicht mehr zugerechnet werden. Im Falle einer Liquidation werden Reputationen ohnehin erlöschen.

5.4 Beratungshaftungsrisiken

Die CAMERIT AG hat in der Vergangenheit Kapitalanlagen über ausgewählte Vertriebspartner platziert. Diesen kam die Aufgabe zu, ihren Kunden die Beteiligungsangebote des Emissionshauses im Rahmen einer anleger- und anlagegerechten Beratung zu präsentieren und dabei die gesetzlichen Aufklärungsund Informationspflichten mit der notwendigen Sorgfalt zu erfüllen. Es besteht die Gefahr, dass die Vertriebspartner ihre Sorgfaltspflicht bei der Kundenberatung nicht in zufriedenstellender Weise erfüllt haben. In der aktuellen Rechtsprechung lassen sich Tendenzen beobachten, Beratungsfehler von Vertriebspartnern dem Emittenten der Kapitalanlage zuzurechnen. Diesem Risiko wurde seinerzeit durch die sorgfältige Auswahl von qualifizierten Vertriebspartnern begegnet.

5.5 Sonstige Risiken: Corona Virus

Nach Aufgabe des bisherigen Geschäftsmodels geht der Vorstand davon aus, dass die Auswirkungen des Corona-Virus derzeit kein wesentliches Risiko für die CAMERIT AG darstellen und nicht zu einer negativen Abweichung von Prognosen oder Zielen führen werden.

5.6 Kriegerische Auseinandersetzungen in Europa

Durch den Krieg in der Ukraine kommt es auch zu Veränderungen auf den Finanzmärkten. Da die CAMERIT AG ihre freien Mittel jedoch nicht investiert hat, bestehen hieraus aktuell keine erkennbaren Risiken für die Gesellschaft.

5.7 Gesamtbeurteilung der Risikopositionen

Bezugnehmend auf die vorstehend aufgeführten Risiken und soweit erforderlich, ist Vorsorge im Rahmen der Bildung von Rückstellungen im Jahresabschluss 2023 getroffen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die identifizierten Risiken weder einzeln noch in Kombination den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Auf die Ergebnisse aus der gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat vom 13. Februar 2024, die wir ausführlich im Abschnitt Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen/Gesamtwirtschaftliches Umfeld beschrieben haben, sei an dieser Stelle hingewiesen. Organisatorisch sind Strukturen implementiert, um frühzeitig über sich abzeichnende Veränderungen der Risikosituation Kenntnis zu erlangen.

Prognosebericht

Aufgrund des vollzogenen Kauf- und Abtretungsvertrags und in Abwesenheit der Existenz von Tochtergesellschaften geht der Vorstand unverändert davon aus, dass für die nächsten Berichtszeiträume keine Konzernabschlüsse nach IFRS mehr aufzustellen sind. Daher basiert der im Folgenden dargestellte Prognosebericht auf der Planung des Einzelabschlusses nach HGB der CAMERIT AG. In der Folge werden das prognostizierte Jahresergebnis und das Eigenkapital nur noch nach handelsrechtlichen Grundsätzen für den Einzelabschluss der CAMERIT AG angegeben.

Die CAMERIT AG rechnet für das Geschäftsjahr 2024 mit einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 0,1 Mio., einer Liquidität zum Geschäftsjahrsende von EUR 6,7 Mio. sowie einem Eigenkapital zum Geschäftsjahrsende von EUR 6,7 Mio. Unter Berücksichtigung des Gewinnverwendungsvorschlags (Sonderdividende in Höhe von EUR 4,5 Mio.) käme es zu einer entsprechenden Verminderung der Liquidität und Eigenkapitals um eben diesen Betrag. Der Jahresfehlbetrag resultiert dabei überwiegend aus Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Rechts- und Beratungskosten.

Sonstige Angaben

Angaben gemäß § 289a HGB

Das gezeichnete Kapital der CAMERIT AG in Höhe von TEUR 100 ist eingeteilt in 100.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Der Stimmrechtsanteil der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich/Schweiz, an der CAMERIT AG beträgt zum 31. Dezember 2023 unverändert 88,289 Prozent. Diese Stimmrechtsanteile sind Herrn Klaus Mutschler, Zürich/Schweiz, zuzurechnen.

Beschränkungen bezüglich der Ausübung von Stimmrechten oder der Übertragung von Aktien sind nicht bekannt. Es bestehen keinerlei Stimmrechtskontrollen. Des Weiteren liegen keine Aktien mit Sonderrechten vor, die Kontrollbefugnisse begründen könnten.

Über die Ernennung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands entscheidet gemäß §§ 84 und 108 AktG der Aufsichtsrat mit einfacher Mehrheit.

Eine Beteiligung von Arbeitnehmern im Sinne des § 289a S. 1 Nr. 5 HGB besteht nicht.

Satzungsänderungen werden durch die Hauptversammlung vorgenommen (§§ 133, 179 AktG). Die CAMERIT AG hat in § 9 Ziffer 4 ihrer Satzung von der in § 179 Abs. 1 S. 2 AktG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, dem Aufsichtsrat zu übertragen. § 9 Ziffer 3 der Satzung sieht vor, dass die Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst werden, falls nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend etwas anderes vorschreiben.

Im Falle eines Kontrollwechsels des Unternehmens hat der Vorstand ein einmaliges Sonderkündigungsrecht.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, bestehen nicht.

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung wird auf der Homepage der CAMERIT AG (www.camerit.de) veröffentlicht. Sie ist ferner im Geschäftsbericht in einem gesonderten Abschnitt enthalten.

Hamburg, den 7. März 2024

Der Vorstand

Stefan Trumpp

JAHRESABSCHLUSS DER CAMERIT AG

Bilanz zum 31. Dezember 2023

in EUR 31.12.2023 31.12.2022
AKTIVA
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.626,00 1.873,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 254,00 284,00
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 7.500,00 7.500,00
9.380,00 9.657,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände 24.060,94 30.688,12
24.060,94 30.688,12
II. Guthaben bei Kreditinstituten 6.877.732,63 7.062.517,87
6.901.793,57 7.093.205,99
C. Rechnungsabgrenzungsposten 351,54 57.761,49
Summe AKTIVA 6.911.525,11 7.160.624,48

in EUR 31.12.2023 31.12.2022
PASSIVA
A.
Eigenkapital
I.
Gezeichnetes Kapital
100.000,00 100.000,00
II.
Gewinnrücklagen
1.
Gesetzliche Rücklage
10.000,00 10.000,00
2.
Andere Gewinnrücklagen
2.248.464,49 6.913.156,11
III.
Bilanzgewinn (Vorjahr: Bilanzverlust)
4.500.000,00 -44.037,60
6.858.464,49 6.979.118,51
B.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 41.500,00 41.197,22
41.500,00 41.197,22
Verbindlichkeiten
C.
1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun
9.810,35 69.715,83
gen
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr: EUR 9.810,35
(Vorjahr: EUR 69.715,83)
2.
Sonstige Verbindlichkeiten
1.750,27 4.044,10
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr:
EUR 1.750,27 (Vorjahr: EUR 4.044,10)
davon aus Steuern:
EUR 1.513,38 (Vorjahr: EUR 1.544,10)
11.560,62 73.759,93
D.
Rechnungsabgrenzungsposten
0,00 66.548,82
Summe PASSIVA 6.911.525,11 7.160.624,48

Gewinn- und Verlustrechnung

Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

in EUR 2023
2022
1. Umsatzerlöse 66.548,82 102.799,16
2. Sonstige betriebliche Erträge 16.052,11 3.889,16
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen -57.519,16 -95.206,54
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -55.297,08 -55.297,08
b) Soziale Abgaben -346,67 -540,56
davon für Altersversorgung EUR -25.91
(Vorjahr: EUR -26,92)
5. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen -277,00 -866,00
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -229.768,69 -270.528,18
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 139.953,65 15.853,33
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 -57,26
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 143.991,32
10. Ergebnis nach Steuern / Jahresfehlbetrag -120.654,02 -155.962,65
11. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 0,00 111.925,05
12. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -44.037,60 0,00
13. Entnahme aus Gewinnrücklagen
aus anderen Gewinnrücklagen 4.664.691,62 0,00
14. Bilanzgewinn (Vorjahr: Bilanzverlust) 4.500.000,00 -44.037,60

Eigenkapitalspiegel

Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Gewinnrücklagen
gesetz- andere
Gezeichnetes liche Gewinn- Bilanz- Summe
in TEUR Kapital Rücklage rücklage gewinn Eigenkapital
Stand 1. Januar 2022 100 10 6.913 112 7.135
Jahresfehlbetrag 0 0 0 -156 -156
Stand 31. Dezember
2022
100 10 6.913 -44 6.979
Stand 1. Januar 2023 100 10 6.913 -44 6.979
Entnahme aus Gewinn
rücklagen
0 0 -4.665 4.665 0
Jahresfehlbetrag 0 0 0 -121 -121
Stand 31. Dezember
2023
100 10 2.248 4.500 6.856

Kapitalflussrechnung

Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

in TEUR 2023 2022
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
Jahresfehlbetrag (Vorjahr: Jahresüberschuss) -121 -156
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 0 1
Veränderung der Rückstellungen 0 -9
Sonstige Vermögensgegenstände sowie andere Aktiva, die nicht
der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
83 93
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer
Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zu
zuordnen sind -128 -74
Zinserträge -140 -16
Zinsaufwendungen 0 0
Ertragsteueraufwand/ - ertrag (-) 0 -144
Gezahlte Ertragsteuern -10 28
Nettomittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit -316 -277
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Erhaltene Zinsen 131 16
Nettomittelzufluss aus der Investitionstätigkeit 131 16
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Gezahlte Zinsen 0 0
Nettomittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit 0 0
Nettoabnahme des Finanzmittelfonds -185 -261
Finanzmittelfonds am 1. Januar 7.063 7.324
Finanzmittelfonds am 31. Dezember 6.878 7.063

ANHANG DER CAMERIT AG

1 Allgemeine Hinweise

Der Jahresabschluss der CAMERIT AG zum 31. Dezember 2023 ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt worden. Zusätzlich wurden die besonderen Vorschriften für Aktiengesellschaften beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die CAMERIT AG mit Sitz in Hamburg ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRB 93076.

Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere solchen, die als Kapitalverwaltungsgesellschaft tätig sind oder Dienstleistungen wie die Finanzanlagen- oder Fremdkapitalvermittlung oder die Vermittlung des Abschlusses von Versicherungsverträgen erbringen, oder aber als persönlich haftende Gesellschafterin, geschäftsführende Kommanditistin oder Treuhandkommanditistin für Gesellschaften fungieren, deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung sowie das Halten und Verwalten eigenen Vermögens. Darüber hinaus ist Unternehmensgegenstand die Übernahme von Dienstleistungen und Verwaltungsaufgaben für Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Asset- und Portfoliomanagement, Datenerfassung, Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Kundenauftragsabwicklung sowie Vertrags- und Bestandsverwaltung.

Mit Datum vom 18. Dezember 2019 hat die Gesellschaft einen notariellen Kauf- und Abtretungsvertrag mit der NORDCAPITAL-Gruppe geschlossen. In diesem veräußerte die Gesellschaft ihre wesentlichen Vermögensgegenstände. Darüber hinaus wurden die Verwaltungsverträge mit den Fondsgesellschaften mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Jahresanfang 2020 auf die NORDCAPITAL-Gruppe übertragen. Der Kauf- und Abtretungsvertrag ist am 29. Juni 2020 wirksam geworden. Der dingliche Vollzug des Kauf- und Abtretungsvertrags erfolgte am 10. Juli 2020.

2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Dem Vorstand ist es in den vergangenen Jahren trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen, im angestammten Geschäftsbereich ein neues, tragfähiges und risikoarmes Geschäftsmodell zu entwickeln. Er ist für die in der Satzung vorgegebenen Unternehmenszwecke nunmehr abschließend zur Überzeugung gelangt, dass es unter den gegebenen regulatorischen Vorgaben mit den bestehenden Möglichkeiten der CAMERIT AG keine sinnvolle und im Hinblick auf die Risiken hinreichend rentable Möglichkeit zur Umsetzung des satzungsgemäßen Unternehmensgegenstands gibt. Vor diesem Hintergrund sind Vorstand und Aufsichtsrat in einer gemeinsamen Sitzung vom 13. Februar 2024 zu der Einschätzung gelangt, dass grundsätzlich eine Liquidation der Gesellschaft sachgerecht wäre.

Aufgrund des mit der NORDCAPITAL-Gruppe geschlossenen Kauf- und Abtretungsvertrages ist die Durchführung einer Liquidation derzeit allerdings frühestens nach dem 31. Dezember 2024 möglich. Sollte die NORDCAPITAL- Gruppe sämtliche ihr von der Gesellschaft im Jahr 2020 eingeräumten Optionen ausüben, könnte die Liquidation im Ergebnis erst ab Ende 2028 durchgeführt werden. Aufgrund dessen und weil über eine Liquidation noch keine formellen Beschlüsse der Hauptversammlung gefasst

wurden, wurde der Jahresabschluss unverändert unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Dabei kommt die lineare Methode zur Anwendung. Die jeweilige Nutzungsdauer wird nach wirtschaftlichen Kriterien und unter Beachtung der vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlichten amtlichen AfA-Tabellen festgelegt.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs aktiviert und voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden grundsätzlich mittels einer Werthaltigkeitsprüfung nach IDW RS HFA 10 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, (IDW) ermittelt. In den Geschäftsjahren 2023 und 2022 waren keine außerplanmäßigen Abschreibungen erforderlich.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Sofern Posten risikobehaft sind, ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen worden.

Guthaben bei Kreditinstituten sowie das Eigenkapital sind zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt auf Basis einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzung werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag gezeigt, sofern sie einen Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

3 Erläuterungen zur Bilanz

3.1 Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel am Ende dieses Anhangs dargestellt.

3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen TEUR 24 (Vorjahr: TEUR 31). Sie betreffen Steuererstattungsansprüche (TEUR 14 Körperschaftsteuer) und Zinsabgrenzungen (TEUR 10).

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

3.3 Latente Steuern

Latente Steuern auf zum 31. Dezember 2023 bestehende gewerbesteuerliche sowie körperschaftsteuerliche Verlustvorträge wurden im Einklang mit § 274 HGB nicht angesetzt. Der für die CAMERIT AG maßgebliche Ertragssteuersatz beträgt 32,3 Prozent.

3.4 Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 beträgt unverändert TEUR 100 und ist eingeteilt in 100.000 auf den Inhaber lautende und im Umlauf befindliche Stückaktien (Stammaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.

Die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich/Schweiz, verfügt am 31. Dezember 2023 über einen Stimmrechtsanteil an der CAMERIT AG in Höhe von unverändert 88,289 Prozent. Die Stimmrechtsanteile werden Klaus Mutschler, Zürich/Schweiz, nach § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.

Die gesetzliche Rücklage in Höhe von TEUR 10 wurde gemäß § 150 AktG gebildet.

3.5 Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 42 (Vorjahr: TEUR 41) betreffen Rückstellungen für Prüfungskosten des Jahresabschlusses in Höhe von TEUR 42 (Vorjahr TEUR 40) und Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1).

3.6 Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten aus Steuern betreffen Lohnsteuerverbindlichkeiten aus der Gehaltsabrechnung Dezember in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 2).

4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

4.1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 67 (Vorjahr: TEUR 103) entfallen wie im Vorjahr vollständig auf die Vermittlung von Versicherungen.

4.2 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 16 betreffen ausschließlich verschiedene periodenfremde Erträge. Die sonstigen betrieblichen Erträge des Vorjahres betrafen mit TEUR 1 die Auflösung von Rückstellungen und mit TEUR 3 diverse übrige Erträge.

4.3 Materialaufwand

Der Materialaufwand entfällt wie im Vorjahr vollständig auf das Versicherungsgeschäft.

4.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 230 (Vorjahr: TEUR 271) gliedern sich wie folgt:

in TEUR 2023 2022
Börsennotiz und Hauptversammlungen, Aufsichtsratsvergütun
gen, Geschäftsbericht 73 98
EDV- und Verwaltungskosten 27 48
Prüfungskosten Jahresabschluss 44 40
Rechts- und Beratungskosten 37 26
Versicherungen, Beiträge und Gebühren 25 22
Nicht abzugsfähige Vorsteuer 17 21
Büromiete und Nebenkosten 7 7
Provisionen 0 9
230 271

Die Kosten der Börsennotiz betreffen im Wesentlichen Kosten für die Durchführung der Hauptversammlung und daneben Kosten der Börse einschließlich der Inanspruchnahme spezialisierter Dienstleister für Offenlegungen, Mitteilungen u.a.

5 Sonstige Angaben

5.1 Haftungsverhältnisse

Zum 31. Dezember 2023 bestehen keine Haftungsverhältnisse.

5.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aufgrund von Miet-, Leasing-, Wartungs- und Beratungsverträgen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von insgesamt TEUR 70 (Vorjahr: TEUR 66). Davon entfallen TEUR 70 (Vorjahr: TEUR 66) auf eine Laufzeit von einem Jahr.

5.3 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Der Finanzmittelfonds gemäß der Kapitalflussrechnung entspricht dem Posten Guthaben bei Kreditinstituten in der Bilanz der Gesellschaft.

Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine zahlungsunwirksamen Investitions- und Finanzierungsvorgänge und Geschäftsvorfälle.

Die Bestände des Finanzmittelfonds bzw. die Guthaben bei Kreditinstituten unterliegen keinen Verfügungsbeschränkungen.

5.4 Vorstand

Der Vorstand der Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt zusammengesetzt: Stefan Trumpp, Kaufmann, Prisdorf

Die als Aufwand berücksichtigten Gesamtbezüge des Vorstands betragen im Geschäftsjahr 2023 TEUR 56 (Vorjahr: TEUR 56).

Zugeflossene
Vergütungen
In TEUR 2023 2022 2023 2022
Festvergütung 56 56 56 56
Nebenleistungen -- -- -- --
Summe 56 56 56 56
Einjährige variable Vergütung -- -- -- --
Mehrjährige variable Vergütung -- -- -- --
Summe 56 56 56 56
Versorgungsaufwand -- -- -- --
Gesamtvergütung 56 56 56 56

Die Gesamtbezüge des Vorstands Stefan Trumpp sind im Folgenden aufgeführt:

5.5 Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2023:

  • Dr. Marcus Simon, Kaufmann, Hamburg (Vorsitzender)
  • Daja H. Böhlhoff, Rechtsanwältin, Hamburg, stellvertretende Vorsitzende
  • Petra Piorreck, Steuerberaterin, Schwarzenbek

Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält Bezüge in Höhe von TEUR 10 p.a. Die Bezüge 2023 betragen für Dr. Marcus Simon TEUR 10, für Petra Piorreck TEUR 10 und für Daja H. Böhlhoff TEUR 10. Angabepflichtige Mitgliedschaften in anderen Aufsichts- oder Verwaltungsräten bestanden für das Geschäftsjahr 2023 (wie im Vorjahr) nicht.

5.6 Mitarbeiter

Die CAMERIT AG beschäftigte im Jahr 2023 keine Mitarbeiter.

5.7 Deutscher Corporate Governance Kodex

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der jeweils gültigen Fassung wurde durch den Vorstand und den Aufsichtsrat zuletzt mit Datum vom 13. Februar 2024 abgegeben. Der Wortlaut der Entsprechenserklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.camerit.de/investor-relations/corporategovernance) dauerhaft zugänglich.

5.8 Honorar des Abschlussprüfers

Das im Geschäftsjahr 2023 als Aufwand erfasste Honorar des für das Geschäftsjahr 2023 gewählten Abschlussprüfers beträgt TEUR 44. Diese entfallen mit TEUR 44 vollständig auf Abschlussprüfungsleistungen, wobei hiervon TEUR 2 die Prüfung des Vorjahresabschlusses betreffen. In den Honoraren für Abschlussprüfungsleistungen wurden keine Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen saldiert.

5.9 Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen nach dem § 285 Nr. 21 HGB

Im Geschäftsjahr 2023 wurden der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG keine Kosten weiterbelastet (Vorjahr: TEUR 0).

Forderungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie damit in Zusammenhang stehende Erträge und Aufwendungen sind im Jahresabschluss jeweils gesondert angegeben. Bezüglich der Bezüge der Organmitglieder wird auf die entsprechenden Abschnitte des Anhangs verwiesen.

Im Rahmen der Geschäftstätigkeit aus Versicherungsvermittlungen hat die Gesellschaft Provisionen an die MAM Mutschler Asset Management, Zürich/Schweiz und die Mutschler Holding AG, Zürich/Schweiz in Höhe von insgesamt TEUR 58 aufwandswirksam im Materialaufwand erfasst. Diese Gesellschaften werden von Klaus Mutschler beherrscht und klassifizieren damit als nahestehende Unternehmen. Die Provisionen wurden vergütet, da die MAM Mutschler Asset Management und die Mutschler Holding AG als Tippgeber im Rahmen der von der Hesse Newman Capital AG durchgeführten Versicherungsvermittlung tätig wurden.

5.10 Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat der CAMERIT AG schlagen der Hauptversammlung vor, den handelsrechtlichen Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2023 in Höhe von EUR 4.500.000,00 in voller Höhe an die Aktionäre auszuschütten.

5.11 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Am 13. Februar 2024 haben Vorstand und Aufsichtsrat in einer gemeinsamen Sitzung erörtert, dass es unter den gegebenen regulatorischen Vorgaben mit den bestehenden Möglichkeiten der CAMERIT AG keine sinnvolle und im Hinblick auf die Risiken hinreichend rentable Möglichkeit zur Umsetzung des satzungsgemäßen Unternehmensgegenstandes gibt. Bezüglich der weiteren Ausführungen verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang unter "2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".

Hamburg, den 7. März 2024

Der Vorstand

Stefan Trumpp

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023 CAMERIT AG

in
EUR
Anschaffungskosten
Stand
1.1.2023
Zugänge Abgänge Umglie
derungen
Stand
31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen,
gewerbliche
Schutz
rechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und
Werten
92.027,20 0,00 0,00 0,00 92.027,20
II. Sachanlagen
Andere
Anlagen,
Betriebs-
und
Geschäftsausstattung
6.156,87 0,00 0,00 0,00 6.156,87
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 7.500,00 0,00 0,00 0,00 7.500,00
Gesamtsumme 105.684,07 0,00 0,00 0,00 105.684,07

kumulierte Abschreibungen Buchwert
Stand
1.1.2023
Zugänge Abgänge 31.12.2023 Stand
31.12.2023
Stand
31.12.2022
90.154,20 247,00 0,00 90.401,20 1.626,00 1.873,00
5.872,87 30,00 0,00 5.902,87 254,00 284,00
0,00 0,00 0,00 0,00 7.500,00 7.500,00
96.027,07 277,00 0,00 96.304,07 9.380,00 9.657,00

Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Hamburg, 7. März 2024

Der Vorstand

Stefan Trumpp

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die CAMERIT AG, Hamburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der CAMERIT AG, Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der CAMERIT AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, auf die im Lagebericht verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden: "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind

von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.

Sonstige Informationen

Der gesetzliche Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

  • die Versicherungen des gesetzlichen Vertreters nach §§ 264 Abs. 2 Satz 3, 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Jahresabschluss und Lagebericht,
  • den Bericht des Aufsichtsrats,
  • die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB,
  • die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG sowie
  • alle übrigen Teile des "Geschäftsberichts",
  • aber nicht den Jahresabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der

Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte

sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "CAMERIT AG_JA+LB_31.12.2023.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317

Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

• gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

• beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

• beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 6. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 21. September 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt.

Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Abschlussprüfer der CAMERIT AG, Hamburg, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

SONSTIGER SACHVERHALT – VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht – auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Eckard Siemers.

Hamburg, 4. April 2024

WIRTSCHAFTSRAT GMBH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Tobias Reiter Eckard Siemers

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Kontakt

CAMERIT AG Wendenstraße 1A 20097 Hamburg

Telefon: 040 / 339 62 – 0
Telefax: 040 / 339 62 – 481
Email: [email protected]

Vorstand Stefan Trumpp

Aufsichtsrat Dr. Marcus Simon (Vorsitzender)

HRB: 93076 Steuernummer: 46/710/05401

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