Annual Report • May 20, 2019
Annual Report
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Hesse Newman Capital (nachfolgend auch "Konzern" genannt) hat bis 2014 als Emissionshaus geschlossene Sachwerte-Fonds für ein breites Anlegerpublikum entwickelt und realisiert. Im Investitionsfokus waren vor allem Immobilienfonds. Seit 2015 wurde aufgrund des schwachen Marktumfelds auf Neugeschäft verzichtet und stattdessen der Fokus auf die Fondsverwaltung gelegt. Aus Kostengründen wurde die operative Fondsverwaltung an die Nordcapital-Gruppe in Hamburg ausgelagert und das Personal der Hesse Newman Capital auf ein Minimum reduziert.
Per Ende 2018 umfasste der Konzern im Wesentlichen die folgenden Gesellschaften:
Die börsennotierte Muttergesellschaft Hesse Newman Capital AG ist langfristige Vertragspartnerin für Geschäftsbesorgungstätigkeiten der in der Vergangenheit aufgelegten Fonds und führt das Rechnungswesen, das Controlling, das Beteiligungscontrolling und das Risikomanagement für sich und ihre Tochtergesellschaften aus.
Die 100-prozentige Tochtergesellschaft TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH ist langfristige Vertragspartnerin für die Anleger- und Treuhandverwaltung der Bestandsfonds von Hesse Newman Capital und vertritt als Treuhandkommanditistin zudem die Interessen der Anleger.
Die 100-prozentige Tochtergesellschaft Hesse Newman Zweitmarkt GmbH ist langfristige Vertragspartnerin für die Zweitmarktfonds von Hesse Newman Capital AG.
Die vorstehend genannten drei Gesellschaften haben ihre zu erbringenden Leistungen seit dem Geschäftsjahr 2015 an Unternehmen der Nordcapital-Gruppe mit Sitz in Hamburg untervergeben. Die Tätigkeit der Hesse Newman Capital erstreckt sich auf die Überwachung und Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung der Leistungen durch die Nordcapital-Gruppe.
Die 100-prozentige Tochtergesellschaft HHCP Hamburg Capital Partners GmbH i.L. war in der Vergangenheit die Vertriebsgesellschaft der Gruppe und ist nicht mehr operativ tätig. Zum 31. August 2018 wurde daher die Liquidation der Gesellschaft beschlossen.
Als wesentliche Beteiligung kann bei heutigem Unternehmenszweck, nämlich der Betreuung der bestehenden Fonds, die 49-prozentige Beteiligung an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH bezeichnet werden. Diese Gesellschaft dient als Holding für die mit den Fondsstrukturen verbundenen Komplementär- bzw. Geschäftsführungsgesellschaften.
Die Steuerung des Konzerns erfolgt durch Plan-Ist-Vergleiche sowie durch Zeitreihenanalysen von unterjährigen Finanzinformationen zur Ertrags-, Kosten- und Liquiditätsentwicklung. Durch ein aktives Forderungsmanagement werden zeitnahe Mittelzuflüsse und damit die Zahlungsfähigkeit des Konzerns sichergestellt.
Das gesamtwirtschaftliche Umfeld in Europa und speziell in Deutschland, kann sich direkt oder indirekt auf die Umsatzerlöse von der Hesse Newman aufgelegten Bestandsfonds auswirken. Etwaige negative Entwicklungen haben in Folge Einfluss auf die Ertragsstruktur der Hesse Newman Capital, weshalb im Folgenden ein Rückblick auf die Konjunkturentwicklung im Jahr 2018 gegeben wird:
Nach einem Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 3,2 Prozent im Jahr 2017 setzte die Weltwirtschaft ihr Wachstum zu Beginn des Geschäftsjahrs 2018 unvermindert fort. Das BIP-Wachstum für 2018 wird voraussichtlich auf dem Niveau von 3,2 Prozent verbleiben, trotz der im Laufe des Jahres eingetretenen Irritationen durch die Diskussionen um Handelshemnisse. Für die Industrieländer wird im Jahr 2018 ein gegenüber dem Vorjahr unverändertes BIP-Wachstum von 2,3 Prozent erwartet. Dieses wird vor allem durch die Wirtschaft der USA beeinflusst, die von umfangreichen Steuersenkungen unter Präsident Trump profitierte. Die Schwellenländer hingegen verzeichneten einen leichten Rückgang Ihres BIP-Wachstums um 0,1 Prozent auf 4,6 Prozent. Die geringen Differenz darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich erhebliche Verwerfungen dahinter verbergen. Kapital floss aus den Schwellenländern ab, die sich mit Währungsabwertung und sich verschärfenden Kreditkonditionen auseinandersetzen mussten. Die gilt insbesondere für Argentinien und die Türkei, deren Volkswirtschaften durch hausgemachte Probleme erheblich belastet wurden. Diese Situation wurde durch die Geldpolitik der USA verschärft, deren Zentralbank Zinserhöhungen stärker als angenommen fortsetzte. Zusätzlich führten die von Präsident Trump angedrohten und auch teilweise schon umgesetzten Handelshemmnisse zu Befürchtungen vor einem globalen Handelskrieg. Diese Politik vor allem führte zu beträchtlicher Unsicherheit bei den Marktteilnehmern.
In Europa führten die schleppenden und im Ausgang immer noch nicht vorhersehbaren Verhandlungen zum Brexit zu einer zusätzlichen Verunsicherung der Märkte. Fehlende Klarheit über die künftige Ausgestaltung belastete die Investitionsneigung in nahezu allen Bereichen.
Darüber hinaus erzeugten die deutlichen Unstimmigkeiten zwischen der Europäischen Kommission und der neuen italienischen Regierung über einen Haushaltsvorschlag Italiens Befürchtungen vor einer erneuten Eurokrise und ließen die Finanzmärkte zunehmend besorgt reagieren. Die zunehmenden Abschottungen einzelner EU-Länder, die im Widerspruch zu den EU-Verträgen stehen (Polen und Ungarn) tragen ebenfalls nicht zur Wiederherstellung des Vertrauens im EU-Raum bei.
Insgesamt führten diese ungünstigen Einflüsse zum Ende des Jahres 2018 zu einer Abschwächung der konjunkturellen Belebung vom Jahresbeginn.
Der Hesse Newman Capital-Konzern ist nicht mehr aktiv in der Branche der alternativen Investmentvermögen tätig.
Mit Beginn des Jahres 2015 hat Hesse Newman Capital AG die Nordcapital-Gruppe als Unterdienstleister für das Fondsmanagement und die Anlegerbetreuung der Hesse Newman-Fonds beauftragt. Anfang des Jahres 2015 wurde außerdem der Beschluss gefasst, keine neuen Investmentvermögen unter dem Namen Hesse Newman und mit der Hesse Newman Capital AG als Initiator zu entwickeln.
Hesse Newman Capital AG ist weiterhin nicht profitabel. Im Geschäftsjahr 2018 musste ein gegenüber dem Vorjahr leicht erhöhter Verlust in Höhe von EUR 0,3 Mio. (Vorjahr: EUR 0,2 Mio.) hingenommen werden. Die Rohertragsmarge aus wiederkehrenden Geschäftstätigkeiten in Höhe von EUR 0,3 Mio. deckt weiterhin nur Teile der Sach- und Personalkosten. Eine Reduzierung des Verlustes durch weitere Sparmaßnahmen ist eingeplant und erforderlich.
Das Eigenkapital des Konzerns hat sich insbesondere aufgrund einer erfolgsneutralen Neubewertung der Anteile an der Hesse Newman Fondsmanagement von EUR 0,3 Mio. im Vorjahr auf EUR 2,9 Mio. erhöht. Der Konzernjahresfehlbetrag wurde durch einen gewährten Forderungsverzicht des Mehrheitsgesellschafters zu einem Großteil abgefangen.
Aufgrund höherer Rechts- und Beratungskosten wurde das Konzernergebnis um EUR 0,1 bis 0,2 Mio. verfehlt. Die Konzernliquidität liegt mit EUR 0,3 Mio. unter der Prognose, was auf die höheren Rechts- und Beratungskosten sowie auf ein zusätzlich ausgereichtes Darlehen über EUR 0,1 Mio. zurückzuführen ist.
Die Hesse Newman-Immobilienfonds entwickeln sich wirtschaftlich leider nicht alle plangemäß. In einzelnen Gesellschaften kommt es zu Kürzungen bzw. zeitlichen Verschiebungen von Auszahlungen, die auf immobilienspezifische oder steuerliche Sachverhalte zurückzuführen sind. Im Bereich der Schiffszweitmarktfonds führt der anhaltend schwache Markt auch weiterhin zu deutlich schlechteren Ergebnissen.
Die Ertragslage 2018 der Hesse Newman Capital AG und ihrer Tochtergesellschaften stellt sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 1.064 | 1.070 |
| Materialaufwand | -725 | -728 |
| Personalaufwand | -179 | -180 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | -7 | -15 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 120 | 393 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -545 | -625 |
| Ergebnis aus assoziierten Unternehmen | 2 | -102 |
| Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) | -270 | -187 |
| Finanzerträge | 1 | 1 |
| Finanzaufwand | -26 | -35 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -295 | -221 |
| Ertragsteuern | -2 | -1 |
| Konzernjahresergebnis | -297 | -222 |
In den Umsatzerlösen enthalten sind wiederkehrende Umsatzerlöse von in der Vergangenheit aufgelegten Investmentvermögen in Höhe von TEUR 951 (Vorjahr: TEUR 953) sowie Bestandscourtagen aus Lebensversicherungspolicen in Höhe von unverändert TEUR 112.
Der Materialaufwand zeigt eine entsprechende Entwicklung. Aus der Untervergabe von Dienstleistungen für das Asset- und Fondsmanagement sowie der Portfolio- und Anlegerverwaltung sind gegenläufig Aufwendungen in Höhe von TEUR 623 (Vorjahr: TEUR 624) angefallen. Auf das Versicherungsgeschäft mit Lebensversicherungen sind im Materialaufwand Tippgeberprovisionen in Höhe von unverändert TEUR 101 erfasst worden.
Der Personalaufwand ist im Zuge einer konstanten durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern von nur unwesentlich von TEUR 180 auf TEUR 179 zurückgegangen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 120 (Vorjahr: TEUR 393) sind geprägt durch Erträge aus Weiterbelastungen in Höhe von TEUR 101 (Vorjahr: TEUR 153) sowie periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 17 (Vorjahr: TEUR 9). Der Rückgang der Erträge aus Weiterbelastungen entfällt auf Kosten für die D&O-Versicherung. Das Vorjahr war stark beeinflusst durch den Gewinn aus der Veräußerung der Anteile an der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH in Höhe von TEUR 231.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen über TEUR 545 (Vorjahr: TEUR 625) sind geprägt durch Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 176 (Vorjahr: TEUR 159), Versicherungen und Beiträge über TEUR 140 (Vorjahr: TEUR 194), sowie Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 67 (Vorjahr: TEUR 68). Der Rückgang der Kosten für Versicherungen und Beiträge betrifft mit TEUR 53 geringere Prämien für die D&O-Versicherung.
Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen hat sich von TEUR -102 auf TEUR 2 verbessert. Ursächlich hierfür ist der Wegfall von negativen Ergebnisbeiträgen (Vorjahr: TEUR 105) aus der Beteiligung an der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, die im Vorjahr veräußert wurde. Der Ergebnisbeitrag der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH ist mit TEUR 2 gegenüber dem Vorjahr konstant geblieben.
Das negative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) hat sich in Folge der oben beschriebenen Entwicklungen von TEUR -187 auf TEUR -270 erhöht.
Die Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 26 (Vorjahr: TEUR 35) resultieren aus dem im Geschäftsjahr 2018 in Anspruch genommenen Darlehen. Der Rückgang entfällt auf günstigere Zinskonditionen und auf das geringere Darlehensvolumen im Vergleich zum Vorjahr.
Es waren keine wesentlichen Ertragsteuereffekte zu berücksichtigen. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf TEUR 297 (Vorjahr: TEUR 222).
Die Vermögenslage der Hesse Newman Capital AG und ihrer Tochtergesellschaften wird im Folgenden mit Stand zum 31. Dezember 2018 zusammengefasst und dem Vorjahr gegenübergestellt:
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| in TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Finanzanlagen | 2.710 | 65 |
| Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | 4 | 7 |
| Gewährte Darlehen | 211 | 121 |
| Operative Forderungen | 72 | 214 |
| Liquide Mittel | 608 | 1.026 |
| Übrige Vermögensgegenstände | 24 | 25 |
| Summe Aktiva | 3.629 | 1.458 |
| Eigenkapital | 2.877 | 330 |
| Langfristige Schulden | 501 | 701 |
| Abgegrenzte Schulden und Rückstellungen | 101 | 108 |
| Operative Verbindlichkeiten und ausstehende Rechnungen | 145 | 315 |
| Übrige Schulden | 5 | 4 |
| Summe Passiva | 3.629 | 1.458 |
Die Bilanzsumme ist um 149 Prozent auf TEUR 3.629 gestiegen.
Ursächlich hierfür ist der Wertansatz der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen Hesse Newman Fondsmanagement GmbH in Höhe von TEUR 2.694 (Vorjahr: TEUR 49). Die Aufwertung erfolgte im Wesentlichen erfolgsneutral unter Bildung einer gesonderten Rücklage im Eigenkapital in Höhe von TEUR 2.644.
Im Zuge der andauernden Immobilienhausse haben sich im Geschäftsjahr 2018 diverse Investoren entweder für die Übernahme einzelner Immobilien von Fondsgesellschaften oder für die Übernahme von Anteilen an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH interessiert. Eine Auswertung dieser Angebote hat zu einer von den IFRS-Standards geforderten Neubewertung der vom Hesse Newman-Konzern gehaltenen Anteile an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH geführt.
Die genannten Immobilien sind derzeit im Eigentum der Fondsgesellschaften, die Hesse Newman Capital in der Vergangenheit aufgelegt hat. Geschäftsführende Kommanditistin der Fonds ist die Hesse Newman Immobilienmanagement GmbH. In den Gesellschaftsverträgen der Immobilienfonds ist vereinbart, dass die Hesse Newman Immobilienmanagement GmbH bei einer Veräußerung der Fondsimmobilien bzw. im Falle der Liquidation von Fondsgesellschaften eine erfolgsabhängige Vergütung erhält. Alleinige Gesellschafterin der Hesse Newman Immobilienmanagement GmbH ist die Hesse Newman Fondsmanagement GmbH, an der Hesse Newman Capital AG mit 49 Prozent beteiligt ist.
Die gewährten Darlehen betreffen unverändert das Darlehen an die Hesse Newman Fondsmanagement GmbH in Höhe von TEUR 121. Darüber hinaus wurde der Hesse Newman Immobilienmanagement Ende des Geschäftsjahres 2018 ein Darlehen im Rahmen einer kurzfristigen Liquiditätshilfe in Höhe von TEUR 90 gewährt.
Die operativen Forderungen entfallen wie im Vorjahr mit TEUR 66 auf Vorauszahlungen von Aufwendungen aus dem Versicherungsgeschäft. Darüber hinaus bestehen am Bilanzstichtag Forderungen aus der Anlegerverwaltung und aus übrigen Geschäftsbesorgungsverträgen nur in unwesentlicher Höhe (Vorjahr: TEUR 148).
Zur Entwicklung der liquiden Mittel wird auf die nachfolgende Darstellung der Finanzlage verwiesen.
Das Eigenkapital hat sich von TEUR 330 insbesondere aufgrund der vorstehend genannten Bewertungsrücklage auf TEUR 2.877 erhöht. Des Weiteren stand dem Jahresfehlbetrag über TEUR 297 ein Forderungsverzicht der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG in Höhe von TEUR 200 gegenüber. Die Eigenkapitalquote hat sich von 23 Prozent auf 79 Prozent erhöht.
In Folge des Forderungsverzichts haben sich die langfristigen Finanzschulden entsprechend vermindert. Das Darlehen der Mehrheitsgesellschafterin SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG über TEUR 500 wird mit 4,0 Prozent p.a. verzinst wird. Das Darlehen ist befristet bis zum 30. Juni 2020 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von 6 Monaten zur Jahresmitte gekündigt wird. Bei einem Wechsel des Mehrheitsgesellschafters der Hesse Newman Capital AG gilt abweichend eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zu einem beliebigen Datum.
Während im Vorjahr noch operativen Schulden in nennenswerter Höhe gegenüber dem Dienstleister Nordcapital bestanden, waren im Zuge der vollständigen Forderungsbegleichung seitens der Fondsgesellschaften zum Ende des Geschäftsjahres 2018 keine operativen Schulden in wesentlicher Höhe zu verzeichnen. Der Bestand betrifft insbesondere abgegrenzte Umsatzerlöse aus dem Versicherungsgeschäft in Höhe von unverändert TEUR 73.
Die abgegrenzten Schulden und Rückstellungen entfallen im Wesentlichen auf Prüfungskosten des Jahres- und Konzernabschlusses in Höhe von TEUR 58 (Vorjahr: TEUR 61) sowie auf Tantiemen und Urlaubsansprüche in Höhe von TEUR 19 (Vorjahr: TEUR 24). Im Zusammenhang mit Mietzahlungen für die ehemaligen Büroräume bestehen Rückstellungen in Höhe von unverändert TEUR 9.
Unter den übrigen Verbindlichkeiten sind insbesondere Lohnsteuerverbindlichkeiten aus der Gehaltsabrechnung Dezember in Höhe von unverändert TEUR 3 ausgewiesen.
Nachfolgend wird die Finanzlage 2018 der Hesse Newman Capital AG und ihrer Tochtergesellschaften anhand der zusammengefassten Kapitalflussrechnung mit dem Vorjahr verglichen:
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis vor Zinsen, Ergebnis assoziierter Unternehmen und Ertragsteuern | -272 | -85 |
| Zahlungsunwirksame Geschäftsvorfälle und Abschreibungen sowie Gewinn aus Abgang langfristiger Vermögenswerte | -7 | -224 |
| Veränderung von Vermögenswerten | 137 | 24 |
| Veränderung von Schulden | -162 | -68 |
| Dividenden, Zins- und Steuerzahlungen | -20 | -33 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | -324 | -386 |
| Ein- und Auszahlungen aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten | -90 | 44 |
| Auszahlungen für immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen | -4 | - |
| Einzahlungen aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten | - | 350 |
| Zahlungen an assoziierte Unternehmen | - | -55 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -94 | 339 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen | - | 700 |
| Auszahlungen für Darlehenstilgungen | - | -697 |
| Einzahlungen in die Kapitalrücklage | - | - |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | - | 3 |
| Veränderung des Finanzmittelfonds | -418 | -44 |
Der negative Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht vermindert und beträgt TEUR -324. Nennenswert ist für das Geschäftsjahr 2018 insbesondere ein deutlicher Abbau von Forderungen und Verbindlichkeiten aus der operativen Geschäftstätigkeit.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt TEUR -94 (Vorjahr: TEUR 339) und ist für das Geschäftsjahr 2018 geprägt durch die vorstehend genannte kurzfristig gewährte Liquiditätshilfe.
Cashflows aus Finanzierungstätigkeit waren im Geschäftsjahr 2018 nicht zu verzeichnen.
In der Folge dieser Entwicklung hat sich der Finanzmittelfonds um TEUR 418 deutlich vermindert. Die liquiden Mittel (Finanzmittelfonds) der Gesellschaft betragen demnach TEUR 608 (Vorjahr: TEUR 1.026)
Nicht ausgenutzte zugesagte Kreditlinien stehen derzeit nicht zur Verfügung. Die Fähigkeit von Hesse Newman Capital, ihre Zahlungsverpflichtungen in den dargestellten Geschäftsjahren zu erfüllen, war zu jedem Zeitpunkt gegeben. Die Liquiditätsentwicklung nach dem Bilanzstichtag sowie die Liquiditätsplanung des Konzerns zeigen bis zum 31. Dezember 2020 keine Anzeichen von drohenden Liquiditätsengpässen. Das Darlehen hat mindestens eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2020.
Der Konzern ist eigenkapitalfinanziert über TEUR 2.887 oder 79 Prozent (Vorjahr: TEUR 330 oder 23 Prozent). Zum 31. Dezember 2018 bestehen weiterhin mittelfristige Schulden über 14 Prozent (Vorjahr: 48 Prozent).
Es bestehen zum Bilanzstichtag keine aufgenommenen oder ausgereichten Darlehen, die einem Zinsänderungsrisiko unterliegen.
Das Finanzmanagement von Hesse Newman Capital soll zu jedem Zeitpunkt eine ausreichende Liquidität gewährleisten. Die Liquidität ist Hauptsteuerungsgröße im Konzern. Dieses Ziel wird durch eine laufende Liquiditätsüberwachung, Planvergleiche und zeitnahe Maßnahmen sichergestellt.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Konzernlageberichtes ist die Geschäftstätigkeit der Hesse Newman Capital AG im Wesentlichen auf die Kontrolle der externen Dienstleister für die Bestandsfonds beschränkt.
Hesse Newman Capital ist weiterhin nicht profitabel. Im Geschäftsjahr 2018 wurde ein Verlust in Höhe von EUR 0,3 Mio. realisiert und damit die Planung um EUR 0,1 Mio. bis EUR 0,2 Mio. übertroffen. Eine Reduzierung des laufenden Verlustes durch weitere Sparmaßnahmen ist eingeplant und erforderlich.
Aufgrund der in 2015 erfolgten internen Umstrukturierungen und Änderungen im Berichtswesen an den Vorstand handelt es sich bei Hesse Newman Capital AG um ein 1-Segment-Unternehmen. Da ein Unterdienstleister im Wesentlichen alle operativen Dienstleistungen für die Fondsgesellschaften erbringt und sich die Aufgabe der Hesse Newman Capital AG diesbezüglich ausschließlich auf die Qualitätskontrolle der Tätigkeiten des Unterdienstleisters beschränkt, bestehen keine abgrenzbaren Kriterien hinsichtlich der Chancen- und Risikostrukturen von Teilbereichen der Konzerntätigkeiten.
Hesse Newman Capital trägt die Verantwortung für die Bestandsfonds, auch wenn die operativen Tätigkeiten von Dienstleistern wahrgenommen wird.
Hesse Newman Capital plant für die kommenden beiden Geschäftsjahre Umsatzerlöse aus der Verwaltung der Bestandsfonds und wiederkehrende Provisionen aus der Versicherungsvermittlung in Höhe von jeweils knapp EUR 1,1 Mio. einen Materialaufwand in Höhe von EUR 0,7 Mio. in 2019 und EUR 0,6 Mio. in 2020. Die Reduzierung des Materialaufwands in 2020 resultiert aus der erwarteten günstigeren Untervergabe des Fonds- und Anlegermanagements. Die Gesellschaft veranschlagt für die nächsten beiden Jahre Sach- und Personalkosten in Höhe von EUR 0,6 Mio. in 2019 und EUR 0,5 Mio. in 2020, so dass mit einem Fehlbetrag in Höhe von EUR 0,3 Mio. in 2019 und in Höhe von EUR 0,1 Mio. in 2020 gerechnet wird. Die Liquidität des Konzerns wird Ende 2019 voraussichtlich bei EUR 0,5 Mio. und Ende 2019 voraussichtlich bei EUR 0,4 Mio. liegen.
Hesse Newman Capital hat die Beschaffung und Konzeption von Investmentvermögen sowie die damit verbundene Vermittlung von Eigen- und Fremdkapital mit Hesse Newman Capital AG als Initiator und Emissionshaus Anfang des Jahres 2015 eingestellt. Die Dienstleistungen für Bestandsfonds sind an externe Unternehmen vergeben worden und die Organisationsgröße und -struktur wurde weiter den neuen Gegebenheiten angepasst.
Im Geschäftsjahr 2019 liegt der Fokus auf einer weiteren Kostenreduzierung, um ein ausgeglichenes Konzernergebnis zu erzielen. Mit einer schlanken und transparenten Organisation und Kostenstruktur bietet sich Hesse Newman Capital AG mit ihrer Börsennotierung als Vehikel für Kaufinteressenten an, welche neue Geschäftsfelder einführen können und gleichermaßen Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten am Kapitalmarkt haben. Gleichermaßen ist denkbar, dass der jetzige Mehrheitsgesellschafter die Gesellschaft für neue oder bestehende Geschäftsfelder verwenden könnte und somit auch die Vorteile der derzeit vorliegenden steuerlichen Verlustvorträge nutzen kann.
Über die Beteiligung an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH bestehen weitere Chancen aus einer Beteiligung an Veräußerungserlösen von Immobilien einzelner Fondsgesellschaften oder ggfs. auch mittels Veräußerung der Anteile an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH an Kaufinteressenten.
Durch die zum Jahresende 2019 ausgesprochene Kündigung der Dienstleistungen für die Bestandsfonds ergeben sich weitere Chancen zur Kostenreduzierung bei der Neuvergabe. Das Risiko der verzögerten Abwicklung der Vertragskündigung und damit zusammenhängender Abläufe schätzt der Vorstand als gering ein, da er sich im Vorwege juristischen und wirtschaftlichen Rat eingeholt hat und Gespräche mit potenziellen Dienstleistern bereits aufgenommen wurden.
Aufgabe des Risikomanagement-Systems ist die Identifizierung und Analyse, Bewertung und Steuerung sowie die Überwachung und das Controlling aller Risiken für die Hesse Newman-Gruppe. Es versetzt Vorstand und Mitarbeiter in die Lage, Risiken frühzeitig zu erkennen und verantwortungsvoll mit ihnen umzugehen. Die Dokumentation und Aufbereitung sowie das Reporting an den Vorstand erfolgt durch einen Risikoverantwortlichen und wird dabei durch eine geeignete und revisionssichere Risikomanagement-Software unterstützt.
Die Risikostrategie der Hesse Newman Capital ist darauf ausgerichtet, Risiken zu operationalisieren und aktiv zu steuern. Es ist nicht das Ziel, Risiken insgesamt zu vermeiden, sondern Risiken frühzeitig zu erkennen und einzuschätzen, um geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen oder auch Chancen zu nutzen.
Neue Risiken werden identifiziert und gegebenenfalls auch ad hoc an den Vorstand gemeldet. Im Rahmen einer Risikoanalyse- und -bewertung werden die Risiken grundsätzlich nach Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten quantifiziert. In den Fällen, wo eine Quantifizierung nicht möglich ist, erfolgt eine qualitative Beschreibung der Risiken und eine Schätzung der Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten durch den Risikoverantwortlichen.
Der Vorstand sowie der Risikoverantwortliche haben Zugriff auf Auswertungen über die aktuellen wesentlichen Risiken. Bei außergewöhnlichen und außerplanmäßigen Veränderungen der Risikopositionen wird der Vorstand sofort in Kenntnis gesetzt. Weiterhin wird auch der Aufsichtsrat im Rahmen einer regelmäßigen und umfassenden Berichterstattung und bei besonderen Entwicklungen umgehend durch den Vorstand informiert. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Überwachung der Risiken und die Einhaltung der Richtlinien innerhalb der Unternehmensgruppe.
Zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses ist in das Risikomanagement-System das interne Kontrollsystem (IKS) eingebettet. Dieses umfasst Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie Kontrollen der maßgeblichen rechtlichen und internen Vorschriften.
Die Qualität und Güte des Konzernabschlusses ist grundsätzlich von der Qualität der zugrunde liegenden Einzelabschlüsse abhängig. Hier wird durch den Einsatz von fachkundigen Mitarbeitern, eines adäquaten Finanzbuchhaltungssystems mit festgelegten Zugriffsbeschränkungen und entsprechender IT-Sicherheit die erforderliche Datensicherheit geschaffen. Darauf aufbauend erfolgt die Erstellung der Konzernabschlüsse in einem revisionssicheren Buchhaltungssystem. Hier werden die handelsrechtlichen Einzelabschlüsse auf IFRS übergeleitet und erforderliche Konsolidierungsmaßnahmen vorgenommen.
Durch die Aufstellung von IFRS-Konzernzwischenabschlüssen wird eine zeitnahe Information der verantwortlichen Personen sichergestellt, sodass Tendenzen frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Durch kontinuierliche Fortbildung wird gewährleistet, dass die Auswirkungen von neuen Standards auf die Konzernabschlusserstellung beurteilt werden können. Die Überprüfung erkannter Risiken und kritischer Bilanzierungsfragen erfolgt gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Wirtschaftsprüfern.
Laufende Informationen über aktuelle Entwicklungen in den Fondsgesellschaften werden über regelmäßige Meetings mit den Verantwortlichen der Nordcapital-Gruppe ermöglicht.
Das Risikomanagement-System und das interne Kontrollsystem bei Hesse Newman Capital wurden auf die aktuellen Gegebenheiten sowie den Umfang und die Komplexität der Geschäftstätigkeit angepasst.
Im Folgenden werden die mit der künftigen Entwicklung des Unternehmens verbundenen Risiken detailliert dargestellt. Die folgende Darstellung beruht auf der internen Struktur des Risikomanagementsystems, wonach die wesentlichen Risikoarten in vier Risikokategorien eingeordnet werden. Die aufgeführten Sachverhalte können sich in erheblichem Maße negativ auf die Geschäfts-, Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der einzelnen Gesellschaften wie auch des Gesamtunternehmens auswirken.
Der deutsche Kapitalmarkt ist aktuell durch niedrige Zinsen sowie Währungsvolatilitäten geprägt. Die Währungsentwicklung hat auf Hesse Newman Capital AG keine direkten Auswirkungen, da weder die Gesellschaft noch ihre Bestandsfonds Finanzierungen in Fremdwährung abgeschlossen haben oder Vermögenswerte außerhalb des Euroraums halten. Alle Bestandsfonds haben noch länger laufende Finanzierungen. Rechtzeitig vor einem etwaigen Ablauf dieser Finanzierungen werden Möglichkeiten von Refinanzierungen oder Prolongationen eruiert.
Hesse Newman Capital hat ein Darlehen zu einem festen Zinssatz aufgenommen und unterliegt damit aktuell keinem Zinsänderungsrisiko.
Soweit es das Management bei zukünftigen Finanzierungen als wirtschaftlich vorteilhaft erachtet, werden Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen.
Die Hesse Newman Capital AG und ihre Tochtergesellschaften unterliegen keinem Währungsrisiko.
Der Konzern steuert seine Liquidität sowohl durch monatliche Analysen der Veränderungen des Zahlungsmittelbestands als auch durch Liquiditätsplanungen über verschiedene Zeithorizonte und ein ständiges Monitoring der Ist-Situation, um gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen zur Liquiditätssicherung ergreifen zu können. Zusätzlicher Liquiditätsbedarf kann durch unvorhergesehene Umstände entstehen. Zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit finanziert sich der Konzern derzeit über ein Darlehen. Dieses hat eine Laufzeit von mindestens eineinhalb Jahren ab dem Bilanzstichtag.
Die Unternehmensführung geht allerdings davon aus, dass die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens gesichert ist, was insbesondere aus den konservativen Annahmen von Zahlungszu- und -abflüssen in der zugrunde gelegten Unternehmensplanung begründet ist. Ein Liquiditätsbedarf könnte entweder durch Bankfinanzierungen, Mittel der Hauptgesellschafterin SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG oder durch weitere Darlehensgeber gedeckt werden.
Die Hesse Newman Capital AG hat zum Bilanzstichtag ein Darlehen bei der Mehrheitsgesellschafterin aufgenommen, das mit 4,0 Prozent verzinst wird. Das Darlehen valutiert zum Bilanzstichtag mit TEUR 500. Das Darlehen ist zunächst befristet bis zum 30. Juni 2020 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von 6 Monaten zur Jahresmitte gekündigt wird. Bei einem Wechsel des Mehrheitsgesellschafters der Hesse Newman Capital AG gilt abweichend eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zu einem beliebigen Datum. Die Unternehmensführung geht davon aus, dass das Darlehen der Gesellschaft auch über die frühestmögliche Kündigung hinaus zur Verfügung steht. Sollte das Darlehen fällig gestellt werden, muss über alternative Finanzierungsmöglichkeiten eine Refinanzierung am Markt organisiert werden. Derzeit liegen der Unternehmensführung keine Indikatoren vor, die eine Fälligstellung wahrscheinlich werden lassen.
Durch ein laufendes Working-Capital-Management, welches insbesondere die zeitnahe Rückzahlung der gewährten Mittel, der operativen Forderungen sowie der Weiterbelastungen und Verauslagungen überwacht, stellt Hesse Newman Capital sicher, dass Finanzschulden und operative Verbindlichkeiten mittels Innenfinanzierung termingerecht bedient werden. Zum Bilanzstichtag belaufen sich die Finanzschulden und die operativen Verbindlichkeiten, definiert als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zuzüglich abgegrenzter ausstehender Rechnungen, auf TEUR 645 (Vorjahr: TEUR 1.015). Die Forderungen aus ausgereichten Darlehen und die operativen Forderungen betragen zum Bilanzstichtag TEUR 283 (Vorjahr: TEUR 339). Zum Bilanzstichtag belaufen sich die liquiden Mittel auf TEUR 608 (Vorjahr: TEUR 1.026).
Das maximale Ausfallrisiko beträgt für die Klasse "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" TEUR 912 (Vorjahr: TEUR 1.376) sowie für die Klasse "zum beizulegenden Zeitwert" unverändert TEUR 16. Die Risiken in Zusammenhang mit Finanzinstrumenten steuert das Management über die zeitnahe Analyse von Zwischenabschlüssen und sonstigen Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2018 wurden keine Finanzinstrumente zu Sicherungszwecken gehalten.
Hesse Newman Capital hat wie bereits zum Vorjahresstichtag zum 31. Dezember 2018 keine Eventualschulden.
Hesse Newman Capital hat in Vorjahren ein Darlehen an die Hesse Newman Fondsmanagement GmbH ausgereicht, das am 31. Dezember 2018 unverändert mit TEUR 121 valutiert. Des Weiteren besteht am Bilanzstichtag ein Darlehen an die Hesse Newman Immobilienmanagement GmbH in Höhe von TEUR 90. Ein laufendes Monitoring soll sicherstellen, dass das Darlehen im Zeitablauf bedient und zurückgezahlt wird.
In einem laufenden Prozess wird das Risiko des Ausfalls von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit überwacht.
Zum 31. Dezember 2018 bestehen Forderungen gegen die Hesse Newman Immobilienmanagement GmbH. Diese war aufgrund einer steuerlichen Veranlagung für die Zeiträume 2014 und 2015 nicht in der Lage, eine im Oktober 2018 sofort fällige Steuerschuld zu begleichen. Daher hat die Hesse Newman Capital AG ein kurzfristiges Überbrückungsdarlehen in Höhe von TEUR 90 ausgereicht. Den Einsprüchen gegen die Steuerbescheide wurde am 3. Januar 2019 stattgegeben und das Darlehen wurde am 12. Januar 2019 mit Zinsen zurückgezahlt. Zum Bilanzstichtag bestehen keine weiteren überfälligen Forderungen, die nicht wertgemindert sind.
Mit der Einstellung des Neugeschäfts sind bedeutende Geschäftsrisiken insbesondere im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Investitionsobjekten, die Aufrechterhaltung einer breiten Vertriebsstruktur oder eine nachlassende Kundennachfrage entfallen.
Hesse Newman Capital hat mit Wirkung zum 1. Januar 2015 das Management der Bestandsfonds als Dienstleistung an die Nordcapital-Gruppe vergeben. Es besteht das Risiko, dass der Dienstleister seine Aufgaben nur unvollständig oder mangelhaft erfüllt. Gegenüber den Fondsgesellschaften ist aber Hesse Newman Capital für die Erbringung der Leistungen verantwortlich und könnte gegebenenfalls von den Anlegern in Regress genommen werden.
Diesem Risiko begegnet Hesse Newman mit einer kontinuierlichen Kontrolle der erbrachten Leistungen, um Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen zu können. Außerdem hat Hesse Newman Capital in den Verträgen mit der Nordcapital-Gruppe Vorsorge getroffen, dass in einem solchen Fall die jeweilige Nordcapital-Gesellschaft in demselben Umfang haftet, wie Hesse Newman Capital. Zudem hat jede Fondsgesellschaft eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen, die im Fall von unwissentlichen Pflichtverletzungen eintritt.
Hinsichtlich der Kündigung der Dienstleistungsverträge mit der Nordcapital-Gruppe wird auf den Abschnitt "Chancen" verwiesen.
Die von Hesse Newman Capital in der Vergangenheit angebotenen Kapitalanlagen unterlagen einer gesetzlichen Prospektpflicht. Für die vor Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs gestatteten Fonds ist Hesse Newman Capital als Anbieterin und Herausgeberin für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte des Verkaufsprospekts verantwortlich und haftet gegenüber Anlegern für unrichtige oder unvollständige Angaben.
Die Verkaufsprospekte wurden mit größter Sorgfalt erstellt und zudem von einem Wirtschaftsprüfer sowohl hinsichtlich der Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit der Angaben als auch der Plausibilität von Annahmen und der Darstellung der mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken und Chancen nach den "Grundsätzen ordnungsgemäßer Beurteilung von Prospekten über öffentlich angebotene Kapitalanlagen" (IDW S 4) überprüft. Allerdings können diese Maßnahmen keine vollständige Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospektangaben oder gar den wirtschaftlichen Erfolg der Kapitalanlage bieten, sodass nicht auszuschließen ist, dass Anleger aufgrund fehlender oder unsachgemäßer Prospektangaben Schadenersatzansprüche aus Prospekthaftung geltend machen.
Unwissentliche Fehler bei der Prospekterstellung fallen unter den Deckungsumfang der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Trotzdem könnte der Eintritt dieses Risikos negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Reputation der Unternehmensgruppe haben.
Hesse Newman Capital steht vor dem Hintergrund der Einstellung des Neugeschäfts sowie auch der Veräußerung der Kapitalverwaltungsgesellschaft derzeit nicht aktiv im Wettbewerb auf dem Markt.
Hesse Newman Capital verfügt insgesamt über nur noch wenige Mitarbeiter, die somit alle eine wichtige Rolle im Unternehmen spielen und bedeutende Know-how-Träger sind. Der Verlust solcher Mitarbeiter in Schlüsselpositionen kann daher zu erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen führen.
Für eine Abwicklung der laufenden Tätigkeiten ist Hesse Newman Capital deshalb darauf angewiesen, qualifizierte Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden, das Know-how der Mitarbeiter für etwaige Nachfolger nachvollziehbar dokumentieren zu lassen und wirksame Vertretungsregelungen zu implementieren.
Der Geschäftsbetrieb der Hesse Newman Capital basiert zu einem Großteil auf der Nutzung von Informationstechnologien sowie der raschen Übertragung und der effizienten Verarbeitung von Daten. Störungen bzw. Ausfälle von EDV-Systemen können in ungünstigen Fällen zu Reputationsschäden, zu einer Beeinträchtigung von Kundenbeziehungen sowie zu Ergebnisbelastungen einzelner Tochtergesellschaften und damit des gesamten Unternehmens führen.
Hesse Newman Capital trifft zur Risikoreduzierung hinreichende organisatorische Vorkehrungen und Maßnahmen. Dazu gehören eine kontinuierliche EDV-Wartung, tägliche Datensicherungen und Notfallpläne.
Aufgrund der Veräußerung der Kapitalverwaltungsgesellschaft fällt Hesse Newman Capital nicht mehr unter die Regulierung für Kapitalverwaltungsgesellschaften. Aufgrund der Einstellung des Neugeschäfts sind des Weiteren keine Vorschriften hinsichtlich des Vertriebs von Finanzprodukten mehr einschlägig.
Die Konzeption der Sachwertfonds der Hesse Newman Capital beruhte zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung auf der jeweils aktuellen Rechtslage. Entsprechend hängt der Erfolg der Kapitalanlagen in unterschiedlichem Maße von der Fortdauer der bei der Prospektierung zugrunde gelegten rechtlichen und steuerlichen Regelungen ab.
Eine Änderung dieser Rahmenbedingungen im In- und Ausland liegt nicht im Ermessen von Hesse Newman Capital, könnte sich aber negativ auf die bereits platzierten Fonds auswirken, verbunden mit entsprechenden Effekten auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Außerdem besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Finanzverwaltung bei einer Betriebsprüfung rückwirkend die steuerlichen Vorteile der vertriebenen Fonds ganz oder in Teilen aberkennt. Dies würde sich nachteilig auf die Bestandsfonds auswirken und zu einem Reputationsschaden führen.
Hesse Newman Capital arbeitet mit erfahrenen rechtlichen und steuerrechtlichen Beratern zusammen, um dieses Risiko weitgehend zu reduzieren.
Die positive Wahrnehmung und damit der Bestand von Hesse Newman Capital als Marke ist im Wesentlichen abhängig vom Vertrauen der Anleger in das Können, die Verlässlichkeit und insbesondere in die Qualität der Kapitalanlagen der Gesellschaft. Ein wichtiger Faktor hierfür ist die Performance der bereits emittierten Fonds. Eine Hesse Newman Capital angelastete negative Abweichung der Ergebnisse der Fondsgesellschaften von den zugrunde liegenden Prospektprognosen bis hin zu ausgesetzten Auszahlungen können den Ruf der Gesellschaft schädigen und einen Verlust des Anlegervertrauens in einzelne Produktlinien oder das Gesamtunternehmen bewirken. Hieraus könnten Anlegerbeschwerden oder -klagen resultieren, die die Ertrags- und Vermögenslage des Unternehmens beeinträchtigen können.
Diesem Risiko ist Hesse Newman Capital bereits bei der Konzeption eines Sachwertfonds mit einer sorgfältigen Auswahl der Investitionsobjekte begegnet. Während der Fondslaufzeit sind eine transparente und verständliche Anlegerkommunikation sowie qualifizierte Mitarbeiter im begleitenden Fonds- und Asset Management von entscheidender Bedeutung.
Hesse Newman Capital hat in der Vergangenheit Kapitalanlagen über ausgewählte Vertriebspartner platziert. Diesen kam die Aufgabe zu, ihren Kunden die Beteiligungsangebote des Emissionshauses im Rahmen einer anleger- und anlagegerechten Beratung zu präsentieren und dabei die gesetzlichen Aufklärungs- und Informationspflichten mit der notwendigen Sorgfalt zu erfüllen. Es besteht die Gefahr, dass die Vertriebspartner ihre Sorgfaltspflicht bei der Kundenberatung nicht in zufriedenstellender Weise erfüllt haben. Dies könnte sich negativ auf die Reputation von Hesse Newman Capital auswirken. Daneben lassen sich in der aktuellen Rechtsprechung Tendenzen beobachten, Beratungsfehler von Vertriebspartnern dem Emittenten der Kapitalanlage zuzurechnen. Diesem Risiko wurde durch die sorgfältige Auswahl von qualifizierten Vertriebspartnern begegnet.
Die Gesamtvergütung des Vorstands Dr. Florian Treu betrug für das Geschäftsjahr 2018 TEUR 17. Der neue Vorstand Jens Burgemeister hat von September bis Dezember 2018 eine Vergütung in Höhe von TEUR 13 erhalten. Variable Vergütungen fielen für Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018 nicht an. Festvergütungen werden in monatlichen Raten ausgezahlt. Zusagen auf Leistungen, die für den Fall der vorzeitigen oder regulären Beendigung der Tätigkeit als Vorstandsmitglied gewährt werden, sind in den Vorstandsverträgen - außer für den Fall eines Kontrollwechsels - nicht vereinbart.
Die Vergütung des Aufsichtsrats sieht vor, dass jedes Aufsichtsratsmitglied Anspruch auf eine feste Vergütung von TEUR 10 p.a. hat.
Die Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat sind auch im Konzernabschluss unter Ziffer 10.4 individuell aufgeführt.
Das gezeichnete Kapital der Hesse Newman Capital AG in Höhe von TEUR 100 ist eingeteilt in 100.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Der Stimmrechtsanteil der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich/Schweiz, an der Hesse Newman Capital AG beträgt zum 31. Dezember 2018 88,289 Prozent (Vorjahr: 85,31 Prozent). Diese Stimmrechtsanteile sind Klaus Mutschler, Zürich/Schweiz, zuzurechnen.
Beschränkungen bezüglich der Ausübung von Stimmrechten oder der Übertragung von Aktien sind nicht bekannt. Es bestehen keinerlei Stimmrechtskontrollen. Des Weiteren liegen keine Aktien mit Sonderrechten vor, die Kontrollbefugnisse begründen könnten. Über die Ernennung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands entscheidet gemäß §§ 84 und 108 AktG der Aufsichtsrat mit einfacher Mehrheit.
Satzungsänderungen werden durch die Hauptversammlung vorgenommen (§§ 133, 179 AktG). Die Hesse Newman Capital AG hat in § 9 Ziffer 4 ihrer Satzung von der in § 179 Abs. 1 S. 2 AktG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, dem Aufsichtsrat zu übertragen. § 9 Ziffer 3 der Satzung sieht vor, dass die Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst werden, falls nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend etwas anderes vorschreiben.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2015 wurde der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 18. Juni 2020 maximal 200.000 Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats zurückzuerwerben. Aufgrund der in 2016 erfolgten Kapitalherabsetzung auf TEUR 100 ist der Erwerb von eigenen Aktien nur bis zu einer Höhe von 10.000 statthaft.
Der Vorstand ist zur Ausgabe neuer Aktien lediglich auf Basis eines Beschlusses der Hauptversammlung befugt. Der Vorstand ist durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Juni 2015 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 18. Juni 2020 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu TEUR 1.000 zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden.
Im Falle eines Kontrollwechsels des Unternehmens hat der Vorstand ein einmaliges Sonderkündigungsrecht.
In Bezug auf die der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Finanzierung in Höhe von TEUR 500 (Vorjahr: TEUR 700) ist zu berichten, dass die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG bei einem Wechsel des Mehrheitsgesellschafters eine verkürzte Kündigungsfrist von sechs Wochen zu einem beliebigen Datum hat.
Die Erklärung zur Unternehmensführung wird auf der Homepage von Hesse Newman Capital (www.hesse-newman.de) veröffentlicht. Sie ist ferner im Geschäftsbericht in einem gesonderten Abschnitt enthalten.
Der Vorstand der Hesse Newman Capital AG hat für das Geschäftsjahr 2018 einen Abhängigkeitsbericht für alle Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG erstellt.
Der Vorstand gibt in diesem Bericht die folgende Schlusserklärung ab: "Meine Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden."
Hamburg, 31. März 2019
Der Vorstand
Jens Burgemeister
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| in TEUR | Ziffer | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | 7.1 | 2.694 | 49 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 7.2 | 16 | 16 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 7.3 | 4 | 5 |
| Sachanlagen | 7.4 | - | 2 |
| 2.714 | 72 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 7.5 | 608 | 1.026 |
| Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen | 7.6 | 121 | 121 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte | 7.7 | 93 | 229 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 7.8 | 90 | - |
| Laufende Ertragsteuererstattungsansprüche | 7.9 | 3 | 10 |
| 915 | 1.386 | ||
| Summe Vermögenswerte | 3.629 | 1.458 |
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| in TEUR | Ziffer | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 7.10 | 100 | 100 |
| Rücklagen | 7.11 | 2.777 | 230 |
| Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zustehendes Kapital und Rücklagen | 2.877 | 330 | |
| SCHULDEN | |||
| Langfristige Schulden | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | 7.12 | 500 | 700 |
| Latente Steuerschulden | 7.13 | 1 | 1 |
| 501 | 701 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 7.14 | 232 | 408 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | 7.12 | 10 | 10 |
| Rückstellungen | 7.15 | 9 | 9 |
| 251 | 427 | ||
| Summe Schulden | 752 | 1.128 | |
| Summe Eigenkapital und Schulden | 3.629 | 1.458 |
Die Erläuterungen auf den Seiten 43 bis 68 sind ein integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.
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| in TEUR | Ziffer | 2018 | 2017 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 8.1 | 1.064 | 1.070 |
| Materialaufwand | 8.2 | -725 | -728 |
| Personalaufwand | 8.3 | -179 | -180 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 7.3-7.4 | -7 | -15 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 8.4 | 120 | 393 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 8.5 | -545 | -625 |
| Ergebnis aus Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen | 8.6 | 2 | -102 |
| Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit | -270 | -187 | |
| Finanzerträge | 8.7 | 1 | 1 |
| Finanzaufwand | 8.8 | -26 | -35 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -295 | -221 | |
| Ertragsteuern | 8.9 | -2 | -1 |
| Jahresfehlbetrag | -297 | -222 | |
| Ergebnis je Aktie, das den Aktionären des Mutterunternehmens im Geschäftsjahr zusteht (in EUR je Aktie) | 8.10 | -2,97 | -2,22 |
| Sonstiges Ergebnis | |||
| Posten, die nicht in den Gewinn- oder Verlust umgegliedert werden Anteil am sonstigen Ergebnis assoziierter Unternehmen | 7.1 | 2.644 | |
| Konzerngesamtergebnis | 2.347 | -222 |
Die Erläuterungen auf den Seiten 43 bis 68 sind ein integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.
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| Mutterunternehmen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Ziffer | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen | Neubewertungsrücklage | Summe Eigenkapital |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Januar 2017 | 100 | 12.840 | -12.388 | - | 552 | |
| Konzerngesamtergebnis | - | - | -222 | - | -222 | |
| Entnahme Kapitalrücklage | 7.11 | - | -457 | 457 | - | - |
| Stand 31. Dezember 2017 | 100 | 12.383 | -12.153 | - | 330 | |
| Stand 1. Januar 2018 | 100 | 12.383 | -12.153 | - | 330 | |
| Konzerngesamtergebnis | 7.11 | - | - | -297 | 2.644 | 2.347 |
| Forderungsverzicht | 7.11 | - | 200 | - | - | 200 |
| Entnahme Kapitalrücklage | 7.11 | - | -285 | 285 | - | - |
| Stand 31. Dezember 2018 | 100 | 12.298 | -12.165 | 2.644 | 2.877 |
Die Erläuterungen auf den Seiten 43 bis 68 sind ein integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.
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| in TEUR | Ziffer | 2018 | 2017 |
|---|---|---|---|
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | |||
| Konzernjahresergebnis vor Ergebnis aus Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen, Zinsen und Ertragsteuern | 9.2 | -272 | -85 |
| Abschreibungen und Wertminderungen auf langfristige Vermögenswerte | 7.3-7.4 | 7 | 15 |
| Gewinn aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten | 8.4 | - | -231 |
| Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger Vermögenswerte | 136 | 23 | |
| Veränderung der Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen | 1 | 1 | |
| Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten | -163 | -81 | |
| Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | 1 | 10 | |
| Veränderung der Rückstellungen | - | 3 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | -4 | -5 | |
| Erhaltene Ertragsteuern | 9 | 4 | |
| Gezahlte Zinsen | 8.8 | -26 | -34 |
| Erhaltene Zinsen | 8.7 | 1 | 2 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge | 9.3 | -14 | -8 |
| Nettomittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -324 | -386 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | |||
| Auszahlungen für: | |||
| Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | -4 | - | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | -90 | - | |
| Finanzielle Vermögenswerte und nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | 7.1 | - | -55 |
| Einzahlungen aus Abgängen von: | |||
| Finanzielle Vermögenswerte und nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | - | 350 | |
| Sonstigen finanziellen Vermögenswerten | - | 44 | |
| Nettomittelabfluss/-zufluss aus der Investitionstätigkeit | -94 | 339 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | |||
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden nahestehende Unternehmen und Personen | 7.12 | - | 700 |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden Dritte | - | -697 | |
| Nettomittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit | - | 3 | |
| Nettoabnahme des Finanzmittelfonds | -418 | -44 | |
| Finanzmittelfonds am 1. Januar | 9.1 | 1.026 | 1.070 |
| Finanzmittelfonds am 31. Dezember | 9.1 | 608 | 1.026 |
Die Hesse Newman Capital AG (nachfolgend: "die Gesellschaft") ist eine in Deutschland ansässige Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRB 93076. Eingetragener Sitz und Hauptsitz der Gesellschaft ist Kaiser-Wilhelm-Straße 85 in 20355 Hamburg. Die Hesse Newman Capital AG ist im geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Die Hesse Newman Capital AG und ihre Tochtergesellschaften werden nachfolgend als "Hesse Newman Capital" oder "der Konzern" bezeichnet.
Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere solchen, die als Kapitalverwaltungsgesellschaft tätig sind oder Dienstleistungen wie die Finanzanlagen- oder Fremdkapitalvermittlung oder die Vermittlung des Abschlusses von Versicherungsverträgen erbringen oder aber als persönlich haftende Gesellschafterin, geschäftsführende Kommanditistin oder Treuhandkommanditistin für Gesellschaften fungieren, deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung sowie das Halten und Verwalten eigenen Vermögens.
Darüber hinaus ist Unternehmensgegenstand die Übernahme von Dienstleistungen und Verwaltungsaufgaben für Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Asset- und Portfoliomanagement, Datenerfassung, Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Kundenauftragsabwicklung sowie Vertrags- und Bestandsverwaltung. Die Tätigkeitsbereiche der Tochtergesellschaften sind unter Ziffer 3 dargestellt.
Dieser Konzernabschluss wurde am 31. März 2019 vom Vorstand der Hesse Newman Capital AG zur Veröffentlichung freigegeben.
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.
Die Hesse Newman Capital AG unterliegt der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 290 HGB. Als börsennotiertes Unternehmen ist die Hesse Newman Capital AG infolge von Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 dazu verpflichtet, den Konzernabschluss gemäß § 315e HGB nach internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen. Dieser Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten und von der EU übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Die verpflichtend anzuwendenden Standards in deutscher Sprache können der am 3. November 2008 von der EU erlassenen Verordnung (EG) Nr. 1126/2008, zuletzt geändert am 23. Oktober 2018, entnommen werden.
Darüber hinaus werden die vom nationalen Gesetzgeber geforderten und in § 315e Abs. 1 HGB genannten ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie die vom Aktiengesetz geforderten rechtsformspezifischen Vorschriften beachtet.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte auf Basis historischer Anschaffungskosten mit Ausnahme bestimmter finanzieller Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Historische Anschaffungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung.
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Dabei werden die Merkmale des betreffenden Vermögenswerts bzw. der Schuld berücksichtigt, die ein Marktteilnehmer bei der Preisbildung ebenfalls in das Bewertungskalkül einbeziehen würde. Der Preis ist entweder am Markt beobachtbar oder wird mittels einer Bewertungsmethode geschätzt.
Der beizulegende Zeitwert ist nicht immer als Marktpreis verfügbar. Es werden folgende Stufen für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld unterschieden:
| ― | Ebene 1: Es existieren auf einem aktiven Markt verwendete Marktpreise für identische Vermögenswerte und Schulden, welche unangepasst verwendet werden können. |
| ― | Ebene 2: Es lassen sich Inputfaktoren außer den in Ebene 1 aufgeführten Marktpreisen beobachten, die entweder direkt als Preise oder indirekt von Preisen ableitbar sind. |
| ― | Ebene 3: Es werden nicht auf Marktdaten basierende Faktoren für die Bewertung verwendet. |
Die Aufstellung von im Einklang mit den IFRS stehenden Konzernabschlüssen erfordert Schätzungen. Des Weiteren macht die Anwendung der unternehmensweiten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Wertungen des Managements erforderlich. Bereiche mit höheren Beurteilungsspielräumen oder höherer Komplexität oder Bereiche, bei denen Schätzungen von entscheidender Bedeutung für den Konzernabschluss sind, sind unter Ziffer 5 aufgeführt.
Hesse Newman Capital berücksichtigt im Konzernabschluss Standards, Änderungen und Interpretationen, wenn diese vor Freigabe des Abschlusses durch die EU-Kommission angenommen wurden und verpflichtend anzuwenden sind. Eine vorzeitige Anwendung von Standards und Interpretationen erfolgt grundsätzlich nicht.
Im Vergleich zum IFRS-Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 wurden folgende neue Standards erstmalig angewendet:
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| Standard/ Interpretation | Bezeichnung des Standards bzw. der Interpretation (neu oder geändert) | Veröffentlichung IASB | EU-Endorsement | Inkrafttreten EU |
|---|---|---|---|---|
| IFRS 9 | Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung | 24.07.14 | 29.11.16 | 2018 |
| IFRS 15 | Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 06.05.14 | 29.10.16 | 2018 |
| IFRS 15 | Erlöse aus Verträgen mit Kunden: Klarstellungen | 12.04.16 | 09.11.17 | 2018 |
| IFRS 2 | Anteilsbasierte Vergütungen: Klarstellung der Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung | 20.06.16 | 27.02.18 | 2018 |
| IFRIC 22 | Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen | 08.12.16 | 03.04.18 | 2018 |
| IFRS 4 | Versicherungsverträge: Anwendung von IFRS 9 "Finanzinstrumente" gemeinsam mit IFRS 4 "Versicherungsverträge" | 12.09.16 | 09.11.17 | 2018 |
| diverse | Annual Improvement Project 2014-2016 | 08.12.16 | 08.02.18 | 2018 |
| IAS 40 | Übertragung von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | 08.12.16 | 15.03.18 | 2018 |
Der am 24. Juli 2014 neu herausgegebene Standard IFRS 9 hat die vorherige Veröffentlichung vom 16. Dezember 2011 ersetzt und führt die Projektteile "Klassifizierung und Bewertung" und "Wertminderung und Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen" zusammen. Kernstück ist die Einführung eines neuen Bewertungsmodells für zu erwartende Verluste. Für weitergehende Informationen wird auf Ziffer 2.12 verwiesen.
Der IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" führt ein fünfstufiges Prinzipienmodell zur Erlöserfassung mit detaillierten Leitlinien und umfassenden Angabepflichten ein. Dieser Standard soll IAS 18 "Erlöse" und IAS 11 "Fertigungsaufträge" sowie diverse Einzelregelungen ersetzen. Änderungen am Standard IFRS 15 "Erlöse aus Verträge mit Kunden" vom 12.4.2017 adressieren die Themenbereich Identifizierung von Leistungsverpflichtungen, Prinzipal/Agent-Erwägungen sowie Lizenzen.
Der Standard IFRS 2 "Anteilsbasierte Vergütungen" wurde um Leitlinien zu in bar erfüllter anteilsbasierter Vergütungen, die eine Leistungsbedingung beinhalten, ergänzt. Weitere Regelungen adressieren anteilsbasierte Vergütungen, die mit Steuereinbehalt erfüllt werden.
IFRIC 22 "Transaktionen in fremder Währung" wurde ergänzt um Vorschriften, die die bilanzielle Behandlung regeln, falls der Erhalt und die Zahlung der Gegenleistung vor der Erfassung des Vermögenswertes als Aufwand oder Ertrag liegen.
Die Änderungen an IFRS 4 "Versicherungsverträge" gewähren Unternehmen, die Versicherungsverträge begeben, die Option, die Regelungen des IFRS 9 später anzuwenden oder Aufwendungen und Erträge aus qualifizierenden Vermögenswerten in das sonstige Gesamtergebnis umzuklassifizieren.
Im Annual Improvement Project 2014-2016 werden kleinere Änderungen an den Standards IFRS 1 "Erstmalige Anwendung der IFRS", IFRS 12 "Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen" sowie IAS 28 "Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures" vollzogen.
Die Änderungen am IAS 40 "Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien" regeln den Ausweis einer Immobilie als Vorräte oder als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Ein Zu- oder Abgang aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien darf nur erfolgen, falls es Belege für eine Nutzungsänderung gibt.
Die erstmalige Anwendung der oben angegebenen Standards hatte keine Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
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| Standard/ Interpretation | Bezeichnung des Standards bzw. der Interpretation (neu oder geändert) | Veröffentlichung IASB | EU-Endorsement | Inkrafttreten EU |
|---|---|---|---|---|
| IAS 28 | Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 12.10.17 | 11.02.19 | 2019 |
| IFRIC 23 | Ertragsteuern: Unsicherheiten | 07.06.17 | 24.10.18 | 2019 |
| IFRS 9 | Finanzinstrumente: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung | 12.01.17 | 22.03.18 | 2019 |
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | 13.01.16 | 09.11.17 | 2019 |
| diverse | Annual Improvement Project 2015-2017 | 12.12.17 | 14.03.19 | 2019 |
| IAS 19 | Planänderung, -kürzung, -abgeltung | 07.02.18 | 14.03.19 | 2019 |
IAS 28 regelt die Anwendbarkeit von IFRS 9 Finanzinstrumente in Bezug auf langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, welche nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden.
IFRIC 23 wurde vom IASB herausgegeben, um die Bilanzierung von Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern klarzustellen, da die Anerkennung von steuerlichen Annahmen bei der Abschlusserstellung erst später seitens der Finanzbehörden beurteilt wird.
Die Änderungen des IFRS 9 "Finanzinstrumente" ermöglichen die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten mit symmetrischen Kündigungsrechten zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert.
Der neu herausgegebene Standard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" bestimmt, dass Leasingnehmer mit wenigen Ausnahmenfällen Leasingverhältnisse zu bilanzieren haben. Hierbei wird der Ansatz eines Vermögenswertes aus dem Nutzungsrecht sowie der Ansatz einer Leasingverbindlichkeit aus dem Barwert der Leasingzahlungen verlangt.
Das Annual Improvement Project 2015-2017 beinhaltet Verbesserungen der Standards IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23.
Die Änderungen des IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" verlangen unter Zugrundelegung von aktuellen versicherungsmathematischen Annahmen eine Neubewertung des laufenden Dienstzeitaufwands, Nettozinsen und der Nettoschuld bzw. des Nettovermögenswerts für das verbleibende Geschäftsjahr, sobald eine Planänderung,- kürzung, oder -abgeltung vorliegt.
Die Auswirkungen der vorgenannten Standards und Änderungen wurden untersucht. Zurzeit werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von Hesse Newman Capital erwartet. Insbesondere hat der Konzern keine wesentlichen Leasingvereinbarungen abgeschlossen.
Im Folgenden werden die vom IASB bis zum Geschäftsjahresende 2018 veröffentlichten Standards, Änderungen und Interpretationen aufgeführt, welche mangels Annahme durch die EU-Kommission noch nicht angewendet wurden:
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| Standard/ Interpretation | Bezeichnung des Standards bzw. der Interpretation (neu oder geändert) | Veröffentlichung IASB | Inkrafttreten EU |
|---|---|---|---|
| Rahmenkonzept | Rahmenkonzept: Überarbeitete Fassung | 29.03.18 | 2020 |
| IFRS 3 | Unternehmenszusammenschlüsse: Definition eines Geschäftsbetriebs | 22.10.18 | 2020 |
| IAS 1 / IAS 8 | Definition von Wesentlichkeit | 31.10.18 | 2020 |
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 18.05.17 | 2021 |
In der überarbeiteten Fassung des Rahmenkonzepts sind u.a. überarbeitete Definitionen von Vermögenswerten und Schulden und neue Leitlinien zu Bewertung, Ausbuchung, Ausweis und Angaben enthalten.
Zwecks Abgrenzung, ob ein Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben wurde, hat der IAS am 22. Oktober 2018 Änderungen zu IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" veröffentlicht.
Über eine einheitliche Definition der Wesentlichkeit im IFRS-Regelwerk soll dem Bilanzleser ermöglicht werden, die Wesentlichkeit von abschlussrelevanten Informationen besser einschätzen zu können. In diesem Zuge wurden Änderungen an den Standards IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" und IAS 8 "Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler" durch den IASB veröffentlicht.
Das Projekt IFRS 17 "Versicherungsverträge" wurde erneut am 3. Oktober 2018 im EU-Parlament diskutiert. Es wurde ein Entschließungsantrag besprochen, um den Endorsement-Prozess weiter voranzubringen.
Der Konzern plant für 2019, die möglichen Auswirkungen der vorstehenden Änderungen auf den Konzernabschluss zu beurteilen.
Gegenüber dem Vorjahr wurden die Bewertungsmethoden konsistent angewendet. Änderungen von Bewertungsmethoden wurden nicht vorgenommen.
Tochterunternehmen sind alle von der Gesellschaft beherrschten Unternehmen. Die Gesellschaft erlangt die Beherrschung, wenn sie
| ― | die Verfügungsmacht über das Unternehmen ausüben kann, |
| ― | schwankenden Renditen aus dem Tochterunternehmen ausgesetzt ist, |
| ― | die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsmacht der Höhe nach beeinflussen kann. |
Eine Neueinschätzung der genannten Kriterien erfolgt regelmäßig bei Veränderungen der zugrundeliegenden Parameter.
Beherrschung wird regelmäßig begleitet von einem Stimmrechtsanteil an dem Tochterunternehmen von mehr als 50 Prozent. Bei der Beurteilung, ob Kontrolle vorliegt, werden Existenz und Auswirkung potenzieller Stimmrechte, die aktuell ausübbar oder umwandelbar sind, Rechte aus anderen vertraglichen Vereinbarungen und sonstige Indizien für eine Beherrschungsmöglichkeit (z.B. Präsenzmehrheit Gesellschafterversammlung / Abstimmungsverhalten in der Vergangenheit) berücksichtigt.
Tochterunternehmen werden zum Zeitpunkt der Beherrschungserlangung durch das Mutterunternehmen mittels Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Sie werden zum Zeitpunkt der Beendigung der Beherrschung entkonsolidiert. Ergebnisse der Tochterunternehmen, die zwischen Beginn und Ende der Beherrschung anfallen, werden vollständig in der Konzerngewinn- und verlustrechnung bzw. dem sonstigen Konzernergebnis erfasst. Die Ergebnisbestandteile und die Bestandteile der sonstigen Konzernergebnisse werden vollständig dem Mutterunternehmen sowie den nicht beherrschenden Gesellschaftern zugewiesen, auch wenn die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter einen negativen Saldo aufweisen.
Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten erfasst, unabhängig vom Umfang der nicht beherrschenden Anteile. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Tochterunternehmens über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Sind die Anschaffungskosten - auch nach nochmaliger Beurteilung - geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag ertragswirksam direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Transaktionskosten werden als Aufwand in der jeweiligen Periode der Entstehung der Kosten erfasst.
Der Konzern behandelt Transaktionen mit nicht beherrschenden Gesellschaftern wie Transaktionen mit Eigenkapitaleignern des Konzerns. Beim Erwerb von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter wird die Differenz zwischen dem gezahlten Betrag und dem erworbenen Anteil des Buchwerts der Nettovermögenswerte des Tochterunternehmens im Eigenkapital erfasst. Gewinne oder Verluste bei Veräußerungen an nicht beherrschenden Gesellschaftern werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften wurden, sofern notwendig oder wesentlich, geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten.
Alle konzerninternen Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Erträge, Aufwendungen und Cashflows im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen zwischen Konzernunternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.
Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse.
Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinschaftlich die Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte am Nettovermögen des Gemeinschaftsunternehmens besitzen. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Teilhabe an der Beherrschung über eine Vereinbarung, die nur dann besteht, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern.
Die Anteile des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Demnach werden bei Erwerb die Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen umfasst weiterhin den beim Erwerb entstandenen Geschäfts- oder Firmenwert nach Berücksichtigung kumulierter Wertminderungen.
Der Anteil des Konzerns an Ergebnissen von assoziierten Unternehmen oder von Gemeinschaftsunternehmen wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, der Anteil an Veränderungen des sonstigen Ergebnisses entsprechend in den Konzernrücklagen. Die kumulierten Veränderungen nach Erwerb werden jeweils gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Wenn der Verlustanteil des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen den Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen unter Hinzurechnung anderer ungesicherter Forderungen übersteigt, werden keine weiteren Verluste erfasst, es sei denn, Konzernunternehmen sind für das assoziierte Unternehmen oder das Gemeinschaftsunternehmen Verpflichtungen eingegangen oder haben für das Unternehmen Zahlungen geleistet.
Unrealisierte Gewinne aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen und assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen werden entsprechend dem Anteil des Konzerns an dem assoziierten Unternehmen bzw. dem Gemeinschaftsunternehmen eliminiert. Das Gleiche gilt für unrealisierte Verluste, es sei denn, die Transaktion deutet auf eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts hin.
Der Abschlussstichtag des Konzerns stimmt mit dem Abschlussstichtag des einbezogenen assoziierten Unternehmens und dem Gemeinschaftsunternehmen überein. Soweit erforderlich und wesentlich werden Anpassungen an konzerneinheitliche Rechnungslegungsmethoden vorgenommen.
Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen Wertminderungsaufwand für seine Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen. Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor, so wird die Höhe der Wertminderung als Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils am assoziierten Unternehmen oder am Gemeinschaftsunternehmen und dem Buchwert ermittelt und dann der Verlust als "Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen" erfolgswirksam erfasst.
Bei Verlust des maßgeblichen Einflusses auf ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen bewertet der Konzern alle Anteile, die er am ehemaligen assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen behält, zum beizulegenden Zeitwert. Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zum Zeitpunkt des Verlusts des maßgeblichen Einflusses und dem beizulegenden Zeitwert der behaltenen Anteile sowie den Veräußerungserlösen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Langfristige Vermögenswerte (oder Gruppen von Vermögenswerten und Schulden) werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert und zum niedrigeren Wert aus Buchwert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten bewertet, wenn ihr Buchwert im Wesentlichen durch einen Verkauf erlöst wird statt durch fortgesetzte betriebliche Nutzung.
Die funktionale Währung ist die Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Diese Währung repräsentiert die funktionale Währung und die Berichtswährung des Unternehmens. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind - falls nicht anders angegeben - alle Beträge in TEUR dargestellt; hierdurch können Rundungsdifferenzen entstehen.
Fremdwährungstransaktionen werden mit dem Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Vermögenswerte werden grundsätzlich mit dem Briefkurs, Schulden mit dem Geldkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.
Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Anschaffungskosten enthalten die direkt dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen. Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Sachanlagevermögens werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der Sachanlagen unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen konzerneinheitlich unter Verwendung der linearen Methode. Für Betriebs- und Geschäftsausstattung werden Nutzungsdauern zwischen drei und 13 Jahren verwendet. Die Restbuchwerte und die jeweiligen wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden jährlich auf ihre Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Der Geschäfts- oder Firmenwert stellt den Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über den beizulegenden Zeitwert der Anteile des Mutterunternehmens am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar. Ein durch Unternehmenserwerb entstandener Geschäfts- oder Firmenwert wird unter den immateriellen Vermögenswerten bilanziert. Ein Geschäfts- oder Firmenwert, der aus dem Erwerb eines assoziierten Unternehmens resultiert, ist im Buchwert der Beteiligung an assoziierten Unternehmen enthalten und wird infolgedessen nicht separat, sondern als Bestandteil des gesamten Buchwerts auf Wertminderung geprüft. Ein bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert wird einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen und mit seinen ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Wertaufholungen sind unzulässig. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung eines Unternehmens umfassen den Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts, der dem abgehenden Unternehmen zugeordnet ist. Erworbene Softwarelizenzen werden mit ihren Anschaffungskosten zuzüglich der Kosten für die Versetzung in einen nutzungsbereiten Zustand aktiviert. Die gesamten Anschaffungskosten werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben (drei bis acht Jahre). Kosten, die mit der Aufrechterhaltung von Software verbunden sind, sowie Kosten für den Betrieb von unternehmenseigenen Websites werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst.
Immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden identifiziert und gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert erfasst, sobald sie die Definition eines immateriellen Vermögenswerts erfüllen und ihr beizulegender Zeitwert verlässlich bestimmt werden kann.
Finanzielle Vermögenswerte sind zu erfassen, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei eines Finanzinstruments wird. Finanzielle Vermögenswerte werden nach den folgenden beiden Bewertungskategorien unterschieden:
| ― | Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (erfolgsneutral oder erfolgswirksam) |
| ― | Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten |
Die Klassifizierung erfolgt nach Einschätzung der Art der vertraglichen Zahlungsströme und nach dem Geschäftsmodell des Unternehmens und deren Steuerung.
Bei zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten werden die Gewinne und Verluste entweder erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfasst. Bei nicht zu Handelszwecken gehaltenen Investitionen in Eigenkapitalinstrumente ist dieses abhängig davon, ob die Gesellschaft sich beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich für eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert entschieden hat. Eine Umklassifizierung erfolgt nur dann, wenn sich das Geschäftsmodell zur Steuerung dieser Vermögenswerte ändert.
Alle Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag angesetzt, d.h. dem Tag, an dem sich der Konzern zum Kauf bzw. Verkauf des Vermögenswerts verpflichtet. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus dem finanziellen Vermögenswert erloschen sind und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat.
Beim erstmaligen Ansatz erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten werden bei erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst; im Falle von erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten dem Vermögenswert zugerechnet.
Die Folgebewertung richtet sich bei Schuldinstrumenten nach dem Geschäftsmodell und nach der Steuerung des Vermögenswertes und deren Zahlungsstrommerkmalen:
| ― | Falls die Zahlungsstrommerkmale ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen und der Vermögenswert lediglich zur Vereinnahmung dieser Zahlungsströme gehalten wird, erfolgt die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten. Zinserträge sowie Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. |
| ― | Die soeben beschriebenen finanzielle Vermögenswerte, falls sie zusätzlich auch zur Veräußerung gehalten werden, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des Wertansatzes werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen, Wertminderungen und Zinsen jedoch in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei Ausbuchung wird zunächst der im sonstigen Ergebnis kumulierte Gewinn- oder Verlust in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. |
| ― | Alle weiteren finanziellen Vermögenswerte werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Sämtliche Wertänderungen, Zinsen, Wertminderungen sowie Gewinne und Verlust aus der Ausbuchung werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. |
Eigenkapitalinstrumente werden in der der Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Hat das Management sich für eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis entschieden, erfolgt bei Ausbuchung keine spätere Umgliederung dieser kumulierten Ergebnisse in den Gewinn- oder Verlust. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigenkapitalinstrumente werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wertminderungen und Wertaufholungen werden nicht getrennt von den sonstigen Änderungen ausgewiesen.
Wertminderungen werden auf zukunftsgerichteter Basis beurteilt, d.h. unter Einbeziehung von erwarteten Kreditverlusten bemessen. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden die erwarteten Kreditverluste vereinfachend beim erstmaligen Ansatz der Forderung erfasst.
IFRS 9 wurde rückwirkend angewendet.
Im Vergleichsjahr erfolgte die Klassifizierung in die folgenden Bewertungskategorien:
| ― | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte |
| ― | Kredite und Forderungen |
| ― | Bis zur Endfälligkeit zu haltende finanzielle Finanzinvestitionen |
| ― | Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
Die Klassifizierung erfolgte im Vergleichsjahr beim erstmaligen Ansatz und richtete sich nach dem jeweiligen Zweck, für den die finanziellen Vermögenswerte erworben wurden. Zu jedem Bilanzstichtag erfolgte eine Überprüfung der Angemessenheit der Klassifizierung.
Finanzielle Vermögenswerte, welche zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind für Zwecke der Bewertung in einer der drei folgenden Ebenen einzuordnen:
| ― | Ebene 1: Es existieren auf einem aktiven Markt verwendete Marktpreise für vergleichbare Finanzinstrumente, welche unangepasst verwendet werden können. |
| ― | Ebene 2: Es lassen sich Inputfaktoren außer den in Ebene 1 aufgeführten Markpreisen beobachten, die entweder direkt als Preise oder indirekt von Preisen ableitbar sind. |
| ― | Ebene 3: Es werden nicht auf Marktdaten basierende Faktoren für die Bewertung verwendet. |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert bewertet und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode sowie unter Abzug von Wertminderungen bewertet. Dabei kommt die Effektivzinsmethode aus Wesentlichkeitsaspekten nur bei Forderungen zur Anwendung, welche eine Fälligkeit von mehr als zwölf Monaten haben. Eine Wertminderung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dann erfasst, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einzubringen sind. Die Höhe der Wertminderung bemisst sich als Differenz zwischen dem Buchwert der jeweiligen Forderung und dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows aus dieser Forderung, diskontiert mit dem Effektivzinssatz. Die Wertminderung wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Sofern eine Forderung uneinbringlich geworden ist, wird sie gegen den Restbuchwert der Forderung ausgebucht. Nachträgliche Zahlungseingänge auf vormals ausgebuchte Beträge werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu Anschaffungskosten bewertet und umfassen Bargeld, Sichteinlagen sowie andere kurzfristige und hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten.
Stammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Forderungsverzichte von Aktionären werden nicht ertragswirksam vereinnahmt, sondern als Einlage in der Kapitalrücklage erfasst. Kosten, welche direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Optionen zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital netto nach Steuern als Abzug von den Emissionserlösen berücksichtigt.
Verbindlichkeiten und Finanzschulden werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert nach Abzug von Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode; jede Differenz zwischen Auszahlungsbetrag (nach Abzug von Transaktionskosten) und Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit unter Anwendung der Effektivzinsmethode im Finanzergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Darlehensverbindlichkeiten werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, sofern der Konzern nicht das unbedingte Recht hat, die Tilgung der Verbindlichkeit auf einen Zeitpunkt mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben.
Bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten wird angenommen, dass der Nominalbetrag abzüglich Wertberichtigungen dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Der beizulegende Zeitwert langfristiger finanzieller Verbindlichkeiten wird durch die Abzinsung der vertraglich vereinbarten zukünftigen Zahlungsströme mit dem gegenwärtigen Marktzinssatz, der dem Konzern für vergleichbare Finanzinstrumente gewährt würde, ermittelt.
Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der nationalen Steuervorschriften berechnet, die am Bilanzstichtag gelten. Das Management überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Rückstellungen basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind.
Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss angesetzt. Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind, und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung beziehungsweise der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.
Latente Steuerforderungen werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann. Latente Steuerforderungen für steuerliche Verlustvorträge werden mit dem Betrag angesetzt, zu dem die Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile durch zukünftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist.
Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.
Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und die Steuerforderungen und -verbindlichkeiten gegen dieselbe Steuerbehörde bestehen.
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden gezahlt, wenn ein Mitarbeiter vor dem regulären Renteneintritt von einem Konzernunternehmen entlassen wird oder wenn ein Mitarbeiter gegen eine Abfindungsleistung freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Der Konzern erfasst Abfindungsleistungen, wenn er nachweislich verpflichtet ist, das Arbeitsverhältnis von gegenwärtigen Mitarbeitern entsprechend einem detaillierten formalen Plan, der nicht rückgängig gemacht werden kann, zu beenden, oder wenn er nachweislich Abfindungen bei freiwilliger Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Mitarbeiter zu leisten hat. Leistungen, die nach mehr als zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig werden, werden auf ihren Barwert abgezinst.
Die sich nach bestimmten Berechnungsverfahren ergebenden Gewinnbeteiligungen des Vorstands und bestimmter Mitarbeiter werden als Aufwand erfasst und als Verbindlichkeit passiviert, sofern eine vertragliche Verpflichtung besteht oder sich aufgrund der Geschäftspraxis in den vorangegangenen Jahren eine faktische Verpflichtung ergibt.
Rückstellungen für Restrukturierungskosten, Rechtsstreitigkeiten oder belastende Verträge werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtig rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, die aus einem vergangenen Ereignis resultiert, es wahrscheinlich ist, dass die Begleichung der Verpflichtung zu einer Vermögensbelastung führen wird, und die Höhe der Rückstellung verlässlich ermittelt werden konnte.
Die Existenz belastender Verträge wird angenommen, wenn der Konzern Vertragspartner eines Vertrags ist, von dem angenommen wird, dass die unvermeidbaren Kosten den aus diesem Vertrag zukünftig entstehenden wirtschaftlichen Nutzenzufluss übersteigen.
Für zukünftige operative Verluste werden keine Rückstellungen gebildet.
Rückstellungen werden zum Barwert der erwarteten Ausgaben bewertet, wobei ein Zinssatz ohne Berücksichtigung von Steuereffekten die aktuellen Markterwartungen sowie die für die Verpflichtung spezifischen Risiken berücksichtigt. Aus der reinen Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst. Bei innerhalb eines Jahres erwarteten Nutzenabflüssen erfolgt keine Abzinsung der Beträge.
Die Umsatzerlöse umfassen den erhaltenen beizulegenden Zeitwert für den Verkauf von Dienstleistungen ohne Umsatzsteuer, gekürzt um Rabatte und Preisnachlässe. Erträge aus der Erbringung von Dienstleistungen werden realisiert, wenn die Leistung erbracht ist, der Vergütungsanspruch rechtlich entstanden ist, die Höhe der Erträge verlässlich geschätzt werden kann und eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass dem Konzern ein wirtschaftlicher Nutzen zufließt.
Hesse Newman erbringt Dienstleistungen an in der Vergangenheit eigens aufgelegte Fondsgesellschaften. Hierunter fallen Leistungen für die kaufmännische Verwaltung, Anlegerbetreuung und Treuhandtätigkeit sowie Portfoliomanagementleistungen. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt quartärlich oder halbjährlich, so dass an Bilanzstichtagen eine vollständige Leistungsabrechnung gewährleistet ist und sich keine Abgrenzungsfragen ergeben. Schätzungen sind nicht erforderlich. Rabatte, Skonti oder Preisnachlässe wurden und werden nicht gewährt. Die Verträge sind als Festpreisverträge ausgestaltet oder bemessen sich anhand einer prozentualen Vergütung vom Kommanditkapital oder Portfoliobestand der Fondsgesellschaften. Bei der Anleger- und Treuhandverwaltung sowie teilweise bei der Portfolioverwaltung ist eine jährliche prozentuale Erhöhung von 2,0 Prozent p.a. in den Verträgen vorgesehen. Sämtlichen Verträgen mangelt es an mehreren Leistungskomponenten, die zu einer Aufteilung der Leistungen führen würde.
Über die erfassten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hinaus bestehen keine Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden im Sinne des IFRS 15. Der Konzern erfasst keine Kosten in sonstigen Vermögenswerten, die zur Erfüllung von Verträgen anfallen. Kritische Ermessensentscheidungen bei der Zuordnung von Transaktionspreisen sind nicht zu treffen. Finanzierungskomponente bestehen weder vertraglich noch faktisch.
Zinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Wenn bei einer Forderung eine Wertminderung vorliegt, schreibt der Konzern den Buchwert auf den erzielbaren Betrag, d. h. auf die Summe der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme, abgezinst mit dem anfänglichen Effektivzinssatz, ab. Die Aufzinsung der wertgeminderten Forderung erfolgt weiterhin mit dem anfänglichen Effektivzinssatz und wird als Zinsertrag vereinnahmt. Der Zinsertrag aus wertgeminderten Darlehensforderungen wird infolgedessen gleichfalls unter Zugrundelegung des Effektivzinssatzes erfasst. Dividendenerträge werden zu dem Zeitpunkt erfasst, an dem das Recht auf Empfang der Zahlung entstanden ist.
Leasingverhältnisse, bei denen ein wesentlicher Anteil der Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am Leasingobjekt verbunden sind, beim Leasinggeber verbleibt, werden als Operating Leasing klassifiziert. Hiermit im Zusammenhang stehende geleistete Zahlungen werden linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Der Konsolidierungskreis umfasst neben dem Mutterunternehmen unverändert drei Tochtergesellschaften, an denen die Hesse Newman Capital AG am 31. Dezember 2018 die in Klammern angegebenen Kapitalanteile hält:
| ― | Hesse Newman Zweitmarkt GmbH, Hamburg (100 Prozent) |
| ― | TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH, Hamburg (100 Prozent) |
| ― | HHCP Hamburg Capital Partners GmbH i.L., Hamburg (100 Prozent) |
Die Tätigkeit der Hesse Newman Zweitmarkt GmbH erstreckt sich auf Geschäftsbesorgungstätigkeiten für Zweitmarktfondsgesellschaften. Die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH ist im Bereich der Anleger- und Treuhandverwaltung tätig. Die HHCP Hamburg Capital Partners GmbH i.L. war die Vertriebsgesellschaft von Hesse Newman Capital und ist nicht mehr operativ tätig. Die Liquidation der Gesellschaft wurde am 30. August 2018 beschlossen und am 10. September 2018 in das Handelsregister eingetragen.
Die Abschlüsse aller Tochterunternehmen wurden nach den hier beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt, die für alle Tochtergesellschaften verbindlich gelten. Der Abschlussstichtag der einbezogenen Tochterunternehmen stimmt mit dem Abschlussstichtag der Hesse Newman Capital AG überein. Die HHCP Hamburg Capital Partners GmbH i.L. hat mit Gesellschafterbeschluss vom 25. September 2018 beschlossen, nach der Eröffnung der Liquidation auf das Kalenderjahr als Geschäftsjahr zurückzukehren.
Der Konzern besitzt einen Anteil von 49 Prozent an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH, Hamburg, eine Holding für die mit den Fondsstrukturen verbundenen Komplementär- bzw. Geschäftsführungsgesellschaften. Die strategische Bedeutung dieser Beteiligung liegt insbesondere an der Partizipation an etwaigen Veräußerungsgewinnen am Ende der Fondslaufzeit.
Die Anteile werden nach der Equity-Methode bilanziert. Der Buchwert des assoziierten Unternehmens hat sich wie folgt entwickelt:
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| in TEUR | Ziffer | 2018 | 2017 |
|---|---|---|---|
| Hesse Newman Fondsmanagement GmbH | |||
| Stand 1. Januar | 49 | 42 | |
| Bewertung zum beizulegenden Zeitwert | 2.644 | - | |
| Einzahlung Kapitalrücklage | - | 4 | |
| Rundung | - | 1 | |
| Anteil des Konzerns am Ergebnis | 8.6 | 1 | 2 |
| Stand 31. Dezember | 7.1 | 2.694 | 49 |
Der Buchwert des Konzerns an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH entspricht dem anteiligen Eigenkapital des Konzerns an dem Unternehmen.
Die zusammenfassenden Finanzinformationen über das assoziierte Unternehmen stellen sich wie folgt dar:
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| in TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Hesse Newman Fondsmanagement GmbH | ||
| langfristige Vermögenswerte | 5.804 | 320 |
| kurzfristige Vermögenswerte | 33 | 37 |
| kurzfristige Schulden | 250 | 258 |
| Erträge | 47 | 19 |
| Periodenergebnis | 3 | 5 |
| Sonstiges Ergebnis | 5.396 | - |
Die zusammenfassenden Finanzinformationen basieren auf dem handelsrechtlichen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 der Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2018 war erstmals eine wesentliche Anpassung an die konzerneinheitlichen Bilanzierungsmethoden erforderlich. Diese betraf die erfolgsneutrale Bewertung der Beteiligung an der Hesse Newman Immobilienmanagement GmbH zum beizulegenden Zeitwert. Der Umfang dieser Anpassung betrug TEUR 5.484. Wir verweisen auf Ziffer 7.11.
Die Gesellschaft kann Gewinne nur mit Zustimmung der Mehrheit der Gesellschafter ausschütten.
Die Konzernanteilsbesitzliste nach handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätzen in Bezug auf assoziierte Unternehmen stellt sich zum 31. Dezember 2018 wie folgt dar:
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| in TEUR | Eigenkapital | Anteil | Jahresergebnis |
|---|---|---|---|
| Hesse Newman Fondsmanagement GmbH, Hamburg | 100 | 49 % | 3 |
Hesse Newman Capital überwacht im Rahmen der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit verschiedene Risiken aus Finanzinstrumenten, denen der Konzern im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit ausgesetzt ist. Diese Risiken betreffen das Marktrisiko, das Liquiditätsrisiko und das Kreditrisiko. Dabei untergliedert sich das Marktrisiko in die Bereiche Zinsrisiko, Preisänderungsrisiko und Währungsrisiko. Für eine nähere Beschreibung dieser Risiken und deren Einfluss auf den Konzern wird auf den Risikobericht im Konzernlagebericht verwiesen.
Die Finanzinstrumente nach den Kategorien des IFRS 9 sowie nach den von der Gesellschaft gewählten Klassen gemäß IFRS 7 stellen sich wie nachfolgend in den Ziffern 4.3 bis 4.6 aufgeführt dar.
Folgende Finanzinstrumente werden unter dieser Klasse erfasst:
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| in TEUR | Ziffer | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte" | |||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 7.5 | 608 | 1.026 |
| Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen | 7.6 | 121 | 121 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte | 7.7 | 93 | 229 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 7.8 | 90 | - |
| 912 | 1.376 | ||
| Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | 7.12 | 510 | 710 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 7.14 | 231 | 408 |
| 741 | 1.118 |
Die Buchwerte entsprechen den beizulegenden Zeitwerten (siehe Ziffer 2.13). Für das Geschäftsjahr 2018 sind analog zum Vorjahr keine Nettoverluste aus Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in der Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" erfasst worden. Nettogewinne für das Geschäftsjahr 2018 sind ebenfalls wie im Vorjahr nicht entstanden.
Das Zinsergebnis der Klasse "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" stellt sich wie folgt dar:
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| in TEUR | Ziffer | 2018 | 2017 |
|---|---|---|---|
| Zinsaufwand aus Finanzschulden | 8.8 | -26 | -35 |
| Zinserträge von assoziierten Unternehmen | 8.7 | 1 | 1 |
| -25 | -34 |
Am 31. Dezember 2018 liegen wie für die Vergleichsperiode weder Zinsänderungs- noch Fremdwährungsrisiken vor. Devisentermingeschäfte bestanden an den jeweiligen Bilanzstichtagen nicht.
Folgende Finanzinstrumente werden unter dieser Klasse erfasst:
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| in TEUR | Ziffer | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Bewertungskategorie "Bewertung zum beizulegenden Zeitwert" | |||
| Finanzielle Vermögenswerte | 7.2 | 16 | 16 |
| 16 | 16 |
Diese Finanzinstrumente sind der Ebene 3 zuzuordnen; die Bewertungsmethoden sind unter Ziffer 2.12 dargestellt. Es sind wie im Vorjahr keine Nettoverluste oder Nettogewinne im Geschäftsjahr 2018 entstanden.
Die Bewertung erfolgte erfolgsneutral. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente liegen für die dargestellten Perioden nicht vor.
Es besteht eine Darlehensforderung gegen das assoziierte Unternehmen Hesse Newman Fondsmanagement GmbH in Höhe von unverändert TEUR 121 (vgl. Ziffer 7.7) sowie eine Darlehensforderung gegen die Hesse Newman Immobilienmanagement GmbH (vgl. Ziffer 7.8). Die Angabe der Darlehensforderungen erfolgt jeweils unter Einbeziehung etwaiger Zinsansprüche. Der Konzern prüft die finanziellen Vermögenswerte auf Werthaltigkeit und bezieht dabei aktuelle und historische Erfahrungen über Ausfallquoten über die jeweiligen Geschäftspartner mit ein. Erforderliche Wertminderungen waren für das Geschäftsjahr 2018 nicht einschlägig.
Der Konzern überwacht sein Kapital auf Basis des Verschuldungsgrads, berechnet aus dem Verhältnis von Nettofremdkapital zu Gesamtkapital. Das Nettofremdkapital setzt sich zusammen aus den gesamten Finanzschulden (einschließlich Finanzschulden und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen) abzüglich Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Das Gesamtkapital berechnet sich aus dem Eigenkapital laut Konzernbilanz zuzüglich Nettofremdkapital. Der Verschuldungsgrad zum 31. Dezember 2018 und zum 31. Dezember 2017 stellte sich wie folgt dar:
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| in TEUR | Ziffer | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | 7.12 | 510 | 710 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 7.14 | 232 | 408 |
| Abzüglich Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten | 7.5 | -608 | -1.026 |
| Nettofremdkapital | 134 | 92 | |
| Eigenkapital | 2.877 | 330 | |
| Gesamtkapital | 3.011 | 422 | |
| Verschuldungsgrad | 4% | 22% |
Der Verschuldungsgrad im Sinne des Kapitalmanagements liegt zum 31. Dezember 2018 bei 4 Prozent (Vorjahr: 22 Prozent).
Eine weitere Zielsetzung des Kapitalmanagements besteht in einer ausreichenden Eigenkapitalausstattung zwecks Vermeidung von bestandsgefährdenden Risiken. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 beträgt die Eigenkapitalquote gemäß Konzernbilanz 79 Prozent (Vorjahr: 23 Prozent).
Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen.
Sofern die beizulegenden Zeitwerte von angesetzten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht mithilfe von notierten Preisen in aktiven Märkten bemessen werden können, werden sie unter Verwendung von Bewertungsverfahren, darunter der Discounted-Cashflow-Methode, ermittelt. Die in das Modell eingehenden Inputfaktoren stützen sich soweit möglich auf beobachtbare Marktdaten. Liegen diese nicht vor, gründet sich die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte in hohem Maße auf Ermessensentscheidungen des Managements. Die Ermessensentscheidungen betreffen Inputfaktoren wie Liquiditätsrisiko, Ausfallrisiko und Volatilität. Änderungen der getroffenen Annahmen für diese Faktoren können sich auf die angesetzten beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente auswirken.
Im Berichtsjahr war insbesondere die Bewertung der Anteile an dem assoziierten Unternehmen Hesse Newman Fondsmanagement GmbH von Bedeutung. Die Bewertung erfolgte hierbei zu von sachverständigen und unabhängigen Dritten ausgesprochenen Kaufangebotspreisen. Die wesentlichen einer Sensitivität ausgesetzten Bewertungsfaktoren beziehen sich auf Schätzungen von Verkaufserlösen von Fondsimmobilien. Die Marktteilnehmer betrachten bei ihren Schätzungen insbesondere erzielbare oder tatsächliche Mieten, Vervielfältigern von Nettojahreskaltmieten, etwaige Revitalisierungskosten, wahrscheinliche Zeitpunkte von Veräußerungen sowie zum Veräußerungszeitpunkt voraussichtlichen Fremdfinanzierungsständen.
Der Konzern verfügt per Ende 2018 über körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 29.270 sowie gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 28.677. Diese Werte sind vorläufig ermittelte Werte - eine Veranlagung des Geschäftjahrs 2018 ist noch nicht erfolgt. Gemäß der aktuellen Unternehmensplanung können keine Verlustvorträge in den nächsten zwei Jahren genutzt werden. Ein Ansatz als Vermögenswert ist demnach nicht erfolgt. Wären in der Planung die steuerlichen Ergebnisse für den zweijährigen Planungshorizont um 5 Prozent höher ermittelt worden, hätte dieses keine Auswirkungen auf den Umfang der aktivierten Verlustvorträge am jeweiligen Bilanzstichtag entfaltet.
Hesse Newman Capital ist seit dem Geschäftsjahr 2015 ein Ein-Segment-Unternehmen. Die Umsatzerlöse mit externen Kunden lassen sich in die folgenden Dienstleistungsarten aufteilen (vgl. Ziffer 8.1):
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Laufende Geschäftsbesorgungen für Fondsgesellschaften | 952 | 958 |
| Bestandsbetreuung für Lebensversicherungen | 112 | 112 |
| 1.064 | 1.070 |
Die Umsatzerlöse wurden in Gänze im Inland erwirtschaftet. Mit folgenden Kunden wurden Umsatzerlöse erzielt, die 10 Prozent der Konzernumsatzerlöse übersteigen: Hesse Newman Real Estate Nr. 3 GmbH & Co. KG, Hamburg (TEUR 202; Vorjahr: TEUR 201), Hesse Newman Real Estate Nr. 4 GmbH & Co. KG, Hamburg (TEUR 167; Vorjahr: TEUR 166) und Hesse Newman Shipping Opportunity GmbH & Co. KG, Hamburg (TEUR 132; Vorjahr: TEUR 137).
Die ausschließlich im Inland gehaltenen langfristigen Vermögenswerte - bestehend aus Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten - belaufen sich auf TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 7). Siehe hierzu Ziffer 7.3 bis 7.4.
Die nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen haben sich wie folgt entwickelt:
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| in TEUR | Ziffer | 2018 | 2017 |
|---|---|---|---|
| Beginn des Jahres | 49 | 211 | |
| Anteil am Gewinn/Verlust | 8.6 | 1 | -102 |
| Bewertung zum beizulegenden Zeitwert | 7.11 | 2.644 | - |
| Einlagen | - | 59 | |
| Veräußerung | - | -119 | |
| Ende des Jahres | 2.694 | 49 |
An den dargestellten Bilanzstichtagen bestanden keine laufenden oder kumulierten Verluste, welche nicht angesetzt wurden. Für weitere Finanzinformationen über assoziierte Unternehmen verweisen wir auf Ziffer 3.2. Bezüglich der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wird auf Ziffer 7.11 verwiesen
Die finanziellen Vermögenswerte in Höhe von unverändert TEUR 16 betreffen Gründungsbeteiligungen an Zweitmarktfondsgesellschaften.
Die beizulegenden Werte von nicht börsennotierten Beteiligungen werden auf Basis ihrer diskontierten zukünftigen Zahlungsströme ermittelt. Das maximale Kreditrisiko an den Bilanzstichtagen entspricht jeweils dem beizulegenden Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte.
Die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt:
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| in TEUR | Software und Lizenzen | Geschäfts- o. Firmenwert | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Zum 1. Januar 2017 | |||
| Anschaffungskosten | 481 | 43 | 524 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | -465 | -43 | -508 |
| Buchwert netto | 16 | - | 16 |
| Geschäftsjahr 2017 | |||
| Eröffnungsbuchwert netto | 16 | - | 16 |
| Abschreibungen | -11 | - | -11 |
| Endbuchwert netto | 5 | - | 5 |
| Zum 31. Dezember 2017 | |||
| Anschaffungskosten | 481 | 43 | 524 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | -476 | -43 | -519 |
| Buchwert netto | 5 | - | 5 |
| Geschäftsjahr 2018 | |||
| Eröffnungsbuchwert netto | 5 | - | 5 |
| Zugänge | 4 | - | 4 |
| Abgänge | -134 | -43 | -177 |
| Abschreibungen | -5 | - | -5 |
| Abgänge Abschreibungen | 134 | 43 | 177 |
| Endbuchwert netto | 4 | - | 4 |
| Zum 31. Dezember 2018 | |||
| Anschaffungskosten | 351 | - | 351 |
| Kumulierte Abschreibungen | -347 | - | -347 |
| Buchwert netto | 4 | - | 4 |
Die Buchwerte der Sachanlagen haben sich wie nachfolgend dargestellt entwickelt:
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Zum 1.Januar | ||
| Anschaffungskosten | 173 | 173 |
| Kumulierte Abschreibungen | -171 | -166 |
| Eröffnungsbuchwert netto | 2 | 7 |
| Abgänge Anschaffungskosten | -115 | - |
| Abgänge Abschreibungen | 115 | - |
| Abschreibungen | -2 | -5 |
| Endbuchwert netto | - | 2 |
| Zum 31. Dezember | ||
| Anschaffungskosten | 58 | 173 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | -58 | -171 |
| Buchwert netto | - | 2 |
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente über TEUR 608 (Vorjahr: TEUR 1.026) enthalten ausschließlich frei verfügbare Bankguthaben.
Im Folgenden werden die wesentlichen Posten dieser Position dargestellt:
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| in TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Rechnungsabgrenzungen | 70 | 70 |
| Sicherheitsleistung für eine Fondsgesellschaft | 12 | - |
| Mietkautionen | 5 | 5 |
| Forderungen aus Geschäftsbesorgungen für Fondsgesellschaften | 2 | 148 |
| Umsatzsteuer | - | 5 |
| Forderungen aus Weiterbelastungen | - | 1 |
| Übrige Forderungen und Vermögenswerte | 4 | - |
| 93 | 229 |
Die beizulegenden Zeitwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen entsprechen den dargestellten Buchwerten, welche zugleich das maximale Kreditrisiko darstellen. Überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, bei denen der vollständige Zahlungseingang nicht mehr erwartet werden kann, wurden wertberichtigt. Es bestehen zum 31. Dezember 2018 keine wesentlichen überfälligen und nicht wertgeminderte Forderungen. Sämtliche Forderungsbestände valutieren wie im Vorjahr in Euro.
Bzgl. des Zahlungsausgleichs wird auf Ziffer 11.4 verwiesen.
Die Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen betreffen mit TEUR 121 unverändert eine Darlehensforderung gegen die Hesse Newman Fondsmanagement GmbH. Das Darlehen ist unbefristet und mit einer Frist von sechs Monaten zum Geschäftsjahresende kündbar. Der Zinssatz beträgt seit dem 1. Juli 2017 0,5 Prozent p.a. (vormals: 1,25 Prozent p.a.). Die Zinserträge aus dem Darlehen beliefen sich auf TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 2). Die beizulegenden Zeitwerte der Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen entsprechen den dargestellten Buchwerten. Für die dargestellten Perioden wurden keine Wertberichtigungen gebildet.
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte betreffen ein der Hesse Newman Immobilienmanagement GmbH gewährtes Darlehen zur kurzfristigen Liquiditätshilfe. Das Darlehen wird mit 3,0 Prozent p.a. verzinst. Zur Rückzahlung der Darlehensforderung wird auf Ziffer 11.4. verwiesen.
Die laufenden Ertragsteuererstattungsansprüche in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 10) entfallen auf Kapitalertragsteuererstattungsansprüche aus konzerninternen Ausschüttungen.
Das Grundkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 beträgt unverändert TEUR 100 und ist eingeteilt in 100.000 auf den Inhaber lautende und im Umlauf befindliche Stückaktien (Stammaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, bis zum 18. Juni 2020 das Grundkapital einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu TEUR 1.000 zu erhöhen ("genehmigtes Kapital 2015"). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Der Vorstand ist ferner unter der Bedingung der Aufsichtsratszustimmung ermächtigt, bis zum 18. Juni 2020 bis zu 200.000 eigene Aktien zu erwerben. Aufgrund der in 2016 erfolgten Kapitalherabsetzung auf TEUR 100 ist der Erwerb von eigenen Aktien nur bis zu einer Höhe von 10.000 ausübbar.
Die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich/Schweiz, verfügt am 31. Dezember 2018 über einen Stimmrechtsanteil an der Hesse Newman Capital AG in Höhe von 88,29 Prozent (Vorjahr: 85,31 Prozent). Die Stimmrechtsanteile werden Klaus Mutschler, Zürich/Schweiz, nach § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.
Die Gewinnrücklagen beinhalten die kumulierten Konzernergebnisse, Eigenkapitalmehrungen aufgrund von Kapitalherabsetzungen sowie Entkonsolidierungseffekte.
Die Rücklage für Zeitwertbewertung bezieht sich auf das assoziierte Unternehmen Hesse Newman Fondsmanagement GmbH. Diese hält sämtliche Anteile an der Hesse Newman Immobilienmanagement GmbH, der geschäftsführenden Kommanditistin der von Hesse Newman Capital in der Vergangenheit aufgelegten Immobilienfondsgesellschaften. Bei Veräußerung der Immobilien erhält diese Gesellschaft eine Vergütung von durchschnittlich ca. 2,0 Prozent auf den Veräußerungspreis abzüglich bestehender Fremdfinanzierungen. Da gegen Ende des Geschäftsjahres ernsthafte Interessenten an Gesellschaftsanteilen bzw. an den Immobilien vorlagen, erfolgte eine Erhöhung der Bewertung der Anteile an der Hesse Newman Immobilienmanagement GmbH zum beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR 5.484. Die Änderung des beizulegenden Zeitwerts wurde erfolgsneutral nach Abzug von latenten Steuern in Höhe von TEUR 88 über das sonstige Ergebnis erfasst. Der gemäß Anteilsquote an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH in Höhe von 49 Prozent auf den Konzern entfallene Anteil über TEUR 2.644 wurde dementsprechend erfolgsneutral über das sonstige Ergebnis in dieser Rücklage erfasst. Dabei handelt es sich um eine Bewertung der Ebene 2 (siehe Ziffer 2.12).
Mit Nachträgen zum bestehenden Darlehensvertrag hat die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich/Schweiz, gegenüber der Gesellschaft am 2. Juli 2018 mit sofortiger Wirkung sowie am 14. Dezember 2018 mit Wirkung zum 31. Dezember 2018 Forderungsverzichte in Höhe von jeweils TEUR 100 ausgesprochen. Die Verzichte erfolgten mit der Maßgabe der Einstellung in die Kapitalrücklage. Im Rahmen der Bilanzaufstellung wurden weiterhin TEUR 273 (Vorjahr: TEUR 457) aus der Kapitalrücklage zum Ausgleich des Jahresfehlbetrags entnommen.
Mit Darlehensvertrag vom 22. November 2017 hat die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG der Gesellschaft ein Darlehen über TEUR 700 zur Verfügung gestellt. Das Darlehen war zunächst befristet bis zum 30. Juni 2019 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht mit einer Frist von 6 Monaten zur Jahresmitte gekündigt wird. Bei einem Wechsel des Mehrheitsgesellschafters der Hesse Newman Capital AG gilt abweichend eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zu einem beliebigen Datum. Mangels Kündigung per 31. Dezember 2018 hat das Darlehen mindestens eine Restlaufzeit bis zum 30. Juni 2020. Der Bilanzansatz des Darlehens hat sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund der seitens der Darlehensgeberin ausgesprochenen Forderungsverzichte um TEUR 200 verringert. Die Zinsaufwendungen bzw. Zinszahlungen für das Geschäftsjahr 2018 betrugen für dieses Darlehen TEUR 26 (Vorjahr: TEUR 3).
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen in Höhe von unverändert TEUR 10 entfallen auf Aufsichtsratsvergütungen.
Die latenten Steuerschulden entfallen auf temporären Differenzen, welche dem Posten "Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen" zuzurechnen sind. Es ergaben sich im Berichtsjahr keine wesentlichen Veränderungen dieses Bilanzpostens.
Latente Steuerforderungen für steuerliche Verlustvorträge werden grundsätzlich mit dem Betrag angesetzt, zu dem die Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile innerhalb der nächsten zwei Jahre durch zukünftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist (siehe Ziffer 5.2). Gemäß der Konzernplanung besteht für diesen Zeithorizont kein Nutzungspotenzial.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten stellen sich im Vorjahresvergleich wie folgt dar:
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| in TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | ||
| Unterdienstleistungsverträge Geschäftsbesorgungen | 2 | 158 |
| sonstige Lieferungen und Leistungen | 2 | 17 |
| Abgegrenzte Schulden aus Lieferungen und Leistungen | ||
| Abgegrenzte Umsatzerlöse | 73 | 73 |
| Ausstehende Rechnungen | 68 | 67 |
| Jahresabschluss und Prüfungskosten | 58 | 61 |
| Geschäftsbericht | 5 | 5 |
| 208 | 381 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | ||
| Lohn- und Gehaltsabrechnung | 3 | 3 |
| Umsatzsteuer | 1 | - |
| Abgegrenzte Schulden aus sonstigen Verbindlichkeiten | ||
| Boni, Tantieme und Abfindungen | 15 | 15 |
| Urlaubsansprüche | 4 | 8 |
| Berufsgenossenschaftsbeiträge | - | 1 |
| 23 | 27 | |
| 231 | 408 |
Die abgegrenzten Umsatzerlöse entfallen auf im Voraus erhaltene Bestandsprovisionen aus dem Versicherungsgeschäft.
Die Drohverlustrückstellung für zukünftige Mietaufwendungen für Mietnachbelastungen aus den ehemaligen Büroflächen besteht unverändert eine Rückstellung in Höhe von TEUR 9.
Die Aufgliederung der ausschließlich die Erbringung von Dienstleistungen betreffenden Umsatzerlöse stellt sich wie folgt dar:
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Wiederkehrende Erlöse Geschäftsbesorgungsverträge | 951 | 953 |
| Platzierungs- und investitionsabhängige Erlöse | 1 | 5 |
| Bestandsbetreuung Lebensversicherungen | 112 | 112 |
| 1.064 | 1.070 |
Für eine detailliertere Aufstellung der Erlösarten wird auf Ziffer 6 verwiesen.
Der Materialaufwand gliedert sich wie folgt:
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Bezogene Leistungen Unterdienstleistungsverträge Geschäftsbesorgung Fondsgesellschaften | -623 | -624 |
| Platzierungs- und investitionsabhängige Aufwendungen | -1 | -3 |
| Bezogene Leistungen Bestandsbetreuung Lebensversicherungen | -101 | -101 |
| -725 | -728 |
Im Personalaufwand sind die folgenden Kostenarten enthalten:
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Gehälter | -147 | -148 |
| Tantiemen | -15 | -15 |
| Soziale Abgaben | -17 | -17 |
| -179 | -180 |
Die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern beträgt unverändert zwei.
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten die im Folgenden aufgeführten Erträge:
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Erträge aus Weiterbelastungen | 101 | 153 |
| Periodenfremde Erträge | 17 | 9 |
| Erträge aus der Veräußerung von Beteiligungen | - | 231 |
| Sonstige Erstattungen | 6 | - |
| 124 | 393 |
Die Erträge aus Weiterbelastungen entfallen im Wesentlichen auf weiterbelastete Kosten für die D&O-Versicherung sowie im Berichtsjahr auf Weiterbelastungen an die Mehrheitsgesellschafterin. Die periodenfremden Erträge bestehen im Wesentlichen aus Erträgen aus der Auflösung von abzugrenzenden Schulden und Rückstellungen in Höhe von TEUR 14 (Vorjahr: TEUR 8).
Die Erträge aus der Veräußerung von Beteiligungen des Vorjahres entfallen auf die Veräußerung der Anteile in Höhe von 50 Prozent an der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lassen sich auf die folgenden Kostenarten aufteilen:
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Versicherungen und Beiträge | -140 | -194 |
| Rechts- und Beratungskosten | -176 | -159 |
| Abschluss- und Prüfungskosten | -67 | -68 |
| Investor Relations, Geschäftsbericht und Hauptversammlung | -40 | -40 |
| EDV-Kosten | -35 | -40 |
| Miete, Mietnebenkosten und Instandhaltung | -22 | -33 |
| Nicht abzugsfähige Vorsteuer | -6 | -32 |
| Aufsichtsratsvergütungen | -30 | -30 |
| Bürobedarf und Kommunikation | -14 | -16 |
| Kfz- und Reisekosten | -5 | -3 |
| Übrige | -10 | -10 |
| -545 | -625 |
Der Rückgang der Kosten für Versicherungen und Beiträge entfällt mit TEUR 53 auf geringere Prämien für die D&O-Versicherung.
Die nicht abzugsfähigen Vorsteuern des Vorjahres enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 22.
Das Ergebnis aus Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen entfällt mit unverändert TEUR 2 auf den nach der Equity-Methode ermittelten Ergebnisbeitrag der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH. Im Vorjahr war zudem letztmalig ein negativer Ergebnisbeitrag aus der Beteiligung an der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH in Höhe von TEUR -105 erfasst worden. Es wird auf die Ziffern 3.1 und 7.1 verwiesen.
Die Finanzerträge entfallen auf das gewährte Darlehen an die Hesse Newman Fondsmanagement GmbH in Höhe von unverändert TEUR 1.
Der Finanzaufwand in Höhe von TEUR 26 entfällt auf ausschließlich die Verzinsung des Darlehens des Mehrheitsgesellschafters (Vorjahr: TEUR 3). Im Vorjahr entfiel ein Betrag von TEUR 32 auf die Verzinsung von Finanzschulden gegenüber Dritten.
Im Ertragsteueraufwand werden alle Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit den Steuerarten Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer erfasst. Der Anteil laufender Steuern beträgt TEUR -2 (Vorjahr: TEUR -1); latente Steuern sind nur in unwesentlichem Umfang enthalten.
Die Steuer auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns weicht vom theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des gewichteten durchschnittlichen Konzernsteuersatzes auf das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis vor Steuern | -295 | -222 |
| Fiktiver Steuerertrag | 95 | 72 |
| Nicht steuerbare Erträge | 5 | 75 |
| Nicht steuerbare Verluste | -100 | -111 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen | -8 | -45 |
| Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen | 6 | 8 |
| Tatsächliche Ertragsteuern | -2 | -1 |
Der anzuwendende gewichtete durchschnittliche Steuersatz beträgt unverändert 32,3 Prozent und entfällt mit 15,8 Prozent auf Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag sowie mit 16,5 Prozent auf Gewerbesteuer.
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem der Quotient aus dem Jahresergebnis, welches den Eigenkapitalgebern der Muttergesellschaft zuzurechnen ist, und der durchschnittlichen Anzahl von ausgegebenen Aktien während des Geschäftsjahres berechnet wird. In den dargestellten Perioden waren keine Verwässerungseffekte zu verzeichnen, sodass das unverwässerte Ergebnis je Aktie nicht vom verwässerten Ergebnis je Aktie abweicht.
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| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| Gesellschaftern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis (in TEUR) | -297 | -222 |
| Durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien (in 1.000) | 100 | 100 |
| Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie (EUR je Aktie) | -2,97 | -2,22 |
Bezüglich potenzieller Verwässerungseffekte, welche in Zukunft eintreten können, wird auf Ziffer 7.10 verwiesen.
Die Ermittlung der Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode.
Der Finanzmittelfonds umfasst frei verfügbare Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Der Finanzmittelfonds beläuft sich auf TEUR 608 (Vorjahr: TEUR 1.028). Es bestehen keine Kreditlinien.
Der in der Konzernkapitalflussrechnung ermittelte Wert für das Konzernjahresergebnis vor Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, Zinsen und Ertragsteuern ermittelt sich wie folgt:
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Konzernjahresergebnis | -297 | -222 |
| Ertragsteuern | 2 | 1 |
| Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | -2 | 103 |
| Finanzaufwendungen | 26 | 35 |
| Finanzerträge | -1 | -2 |
| -272 | -85 |
Die sonstigen zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und abzugrenzenden Schulden in Höhe von TEUR -14 (Vorjahr: TEUR -9).
Die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG hält einen Stimmrechtsanteil zum Bilanzstichtag in Höhe von 88,29 Prozent. Diese Stimmrechte sind Klaus Mutschler zuzurechnen.
Im Geschäftsjahr 2018 wurden der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG Kosten im Umfang von TEUR 26 weiterbelastet, die im Wesentlichen auf Rechts- und Beratungskosten entfielen.
Über die Angaben von Ziffer 10.1 hinaus waren im Geschäftsjahr 2018 keine weiteren Beziehungen gegenüber nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen im Sinne von unmittelbaren oder mittelbaren Tochtergesellschaften von Hesse Newman Capital zu verzeichnen.
Zum 31. Dezember 2018 bestand gegen die Hesse Newman Fondsmanagement GmbH eine Darlehensforderung inklusive Zinsen in Höhe von unverändert TEUR 121. Die Verzinsung erfolgt mit 0,5 Prozent p.a. Die diesbezüglichen Zinserträge belaufen sich auf unverändert TEUR 2. Darüber hinaus wurden Bankgebühren in unwesentlichem Umfang in Rechnung gestellt.
Umsatzerlöse mit assoziierten Unternehmen wurden in den dargestellten Perioden nicht erzielt.
Vorstand war im Geschäftsjahr 2018 Dr. Florian Treu, Kaufmann, Basel/Schweiz (bis 31. August 2018). Seit dem 3. September 2018 ist Jens Burgemeister, Kaufmann, Hamburg, Vorstand der Gesellschaft.
Dr. Florian Treu war von Januar bis August 2018 Verwaltungsratsvorsitzender der Treu Consulting GmbH, Basel/Schweiz sowie Mitglied in den Verwaltungsräten der Impuls Unternehmenskapital AG, Zürich/Schweiz, und der Divas Asset Management AG, Zürich/Schweiz.
Die als Aufwand berücksichtigten Gesamtbezüge des Vorstands betragen im Geschäftsjahr 2018 TEUR 30 (Vorjahr: TEUR 27). Für Mitglieder des Vorstands ist ein variabler Bestandteil der Gesamtbezüge als mittelfristige Anreizkomponente vorgesehen, aus dem aufgrund der Verlustsituation der Gesellschaft keine Ansprüche resultieren.
Die Gesamtbezüge des Vorstands Jens Burgemeister sind im Folgenden aufgeführt:
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| Gewährte Zuwendungen | zugeflossene Vergütungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | 2018 | 2018 Minimum | 2018 Maximum | 2017 | 2018 | 2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 13 | 13 | 13 | - | 13 | - |
| Nebenleistungen | - | - | - | - | - | - |
| Summe | 13 | 13 | 13 | - | 13 | - |
| Einjährige variable Vergütung | - | - | - | - | - | - |
| Mehrjährige variable Vergütung | - | - | - | - | - | - |
| Summe | 13 | 13 | 13 | - | 13 | - |
| Versorgungsaufwand | - | - | - | - | - | - |
| Gesamtvergütung | 13 | 13 | 13 | - | 13 | - |
Die Gesamtbezüge des Vorstands Dr. Florian Treu sind im Folgenden aufgeführt:
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| Gewährte Zuwendungen | zugeflossene Vergütungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | 2018 | 2018 Minimum | 2018 Maximum | 2017 | 2018 | 2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 17 | 17 | 17 | 2 | 17 | 2 |
| Nebenleistungen | - | - | - | - | - | - |
| Summe | 17 | 17 | 17 | 2 | 17 | 2 |
| Einjährige variable Vergütung | - | - | - | - | - | - |
| Mehrjährige variable Vergütung | - | - | - | - | - | - |
| Summe | 17 | 17 | 17 | 2 | 17 | 2 |
| Versorgungsaufwand | - | - | - | - | - | - |
| Gesamtvergütung | 17 | 17 | 17 | 2 | 17 | 2 |
Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2018:
| ― | Dr. Marcus Simon, Kaufmann, Hamburg (Vorsitzender) |
| ― | Prof. Dr. rer. pol. Klaus Evard, Kaufmann, Wiesbaden (stellvertretender Vorsitzender) |
| ― | Stefan Trumpp, Kaufmann, Prisdorf |
Die Bezüge 2018 betragen für jedes Aufsichtsratsmitglied TEUR 10. Angabepflichtige Mitgliedschaften in anderen Aufsichts- oder Verwaltungsräten bestanden für das Geschäftsjahr 2018 nicht.
Die als Aufwand erfassten Zahlungen aus Operating-Leasingvereinbarung betreffen Mindestleasingzahlungen Umfang von TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 12). Aus unkündbaren Mietleasingvereinbarungen sind zukünftig folgende Zahlungen zu leisten:
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Bis zu 1 Jahr | 51 | 49 |
| 1 bis 5 Jahre | 7 | 1 |
| 58 | 50 |
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der jeweils gültigen Fassung wurde durch den Vorstand und den Aufsichtsrat zuletzt mit Datum vom 25. März 2019 abgegeben. Der Wortlaut der Entsprechenserklärung ist auf der Internetseite des Konzerns (www.hesse-newman.de) dauerhaft zugänglich.
Das im Geschäftsjahr 2018 als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers beträgt TEUR 67 (Vorjahr: TEUR 81). Dabei entfallen TEUR 56 (Vorjahr: TEUR 60) auf Abschlussprüfungsleistungen, TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 8) auf andere Bestätigungsleistungen und TEUR 3 (Vorjahr: TEUR 13) auf sonstige Leistungen. In den Honoraren für Abschlussprüfungsleistungen 2018 sind Erträge aus der Auflösung von abzugrenzenden Schulden in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: keine) saldiert. Von dem Abschlussprüfer nahe stehenden Unternehmen wurden Steuerberatungsleistungen in Höhe von TEUR 27 (Vorjahr: TEUR 18) erbracht.
Im Januar 2019 wurde seitens der Hesse Newman Immobilienmanagement GmbH das Darlehen über TEUR 90 inklusive Zinsen vollständig zurückgeführt. Ebenda wurde die Sicherheitsleistung für eine Fondsgesellschaft in Höhe von TEUR 12 im Januar 2019 freigegeben und Anfang Februar 2019 erstattet.
Am 22. Februar 2019 wurde dem Unterdienstleistungsunternehmen Nordcapital fristgerecht die Kündigung sämtlicher bestehender Dienstleistungsverträge mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 ausgesprochen. Mit der Kündigung war eine Schadensersatzzahlung verbunden, die mit TEUR 2.866 berechnet und fristgerecht einen Monat nach der Kündigung an Nordcapital gezahlt wurde. Zu weiteren Informationen wird auf den Chancenbericht im Konzernlagebericht verwiesen.
Für die Finanzierung der Zahlung hat Hesse Newman ein Darlehen in entsprechender Höhe mit Forderungsverzicht und Besserungsschein von der Hauptgesellschafterin SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG erhalten.
Der Konzern steuert seine Liquidität sowohl durch monatliche Analysen der Veränderungen des Zahlungsmittelbestands als auch durch Liquiditätsplanungen über verschiedene Zeithorizonte und ein ständiges Monitoring der Ist-Situation, um gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen zur Liquiditätssicherung ergreifen zu können. Zusätzlicher Liquiditätsbedarf kann durch unvorhergesehene Umstände entstehen. Zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit finanziert sich der Konzern derzeit über ein Darlehen. Dieses hat eine Laufzeit von mindestens eineinhalb Jahren ab dem Bilanzstichtag.
Die Unternehmensführung geht allerdings davon aus, dass die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens bis mindestens zum 30. Juni 2020 gesichert ist, was insbesondere aus den konservativen Annahmen von Zahlungsmittelzu- und abflüssen in der zugrunde gelegten Unternehmensplanung begründet ist. Ein Liquiditätsbedarf könnte entweder durch Bankfinanzierung, Mittel der Hauptgesellschafterin SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG oder durch weitere Darlehensgeber gedeckt werden.
Die Darlehensfinanzierung der Hesse Newman Capital AG besteht aus einem Darlehen bei der Mehrheitsgesellschafterin, das mit 4,0 Prozent verzinst wird. Das Darlehen valutiert zum Bilanzstichtag mit TEUR 500 (Vorjahr: TEUR 700). Das Darlehen ist befristet bis zum 30. Juni 2020 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, falls es nicht mit einer Frist von 6 Monaten zur Jahresmitte gekündigt wird. Bei einem Wechsel des Mehrheitsgesellschafters der Hesse Newman Capital AG gilt abweichend eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zu einem beliebigen Datum. Die Unternehmensführung geht davon aus, dass das Darlehen der Gesellschaft auch über die frühestmögliche Kündigung hinaus zur Verfügung steht. Sollte das Darlehen fällig gestellt werden, muss über alternative Finanzierungsgmöglichkeiten eine Refinanzierung am Markt organisiert werden. Derzeit liegen der Unternehmensführung keine Indikatoren vor, die eine Fälligstellung wahrscheinlich werden lassen.
Hamburg, 31. März 2019
Der Vorstand
Jens Burgemeister
Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Hamburg, 31. März 2019
Der Vorstand
Jens Burgemeister
Wir haben den Konzernabschluss der Hesse Newman Capital AG, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Hesse Newman Capital AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Konzernerklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen und deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Wir verweisen auf den Abschnitt "Sonstige Angaben" im Konzernanhang sowie auf die Ausführungen im Risikobericht, Unterabschnitt "Liquiditätsrisiko" des Konzernlageberichts, in denen der gesetzliche Vertreter darlegt, dass die Zahlungsfähigkeit der Muttergesellschaft - und damit des Konzerns - bis mindestens zum 30. Juni 2020 sichergestellt ist. Die Zahlungsfähigkeit der Muttergesellschaft ist davon abhängig, dass entsprechend der Geschäftsjahresplanung für die Jahre 2019 und 2020 die Liquiditätsziele erreicht werden und dass die bestehende Gesellschafterfinanzierung, die bis zum 30. Juni 2020 vertraglich zugesichert ist, weiterhin fortgeführt wird. Anderenfalls ist die Muttergesellschaft auf alternative externe Finanzierungsquellen angewiesen. Dem Vorstand liegen derzeit keine Indikatoren vor, die einer Fälligstellung des Darlehens wahrscheinlich werden lassen.
Die Abhängigkeit der Gesellschaft von der Fortführung der Gesellschafterfinanzierung weist auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Muttergesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen und stellen ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB dar. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 waren.
Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem im Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschriebenen Sachverhalt haben wir die unten dargestellten Sachverhalte als die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.
Die Gesellschaft hält 49% der Anteile an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH, Hamburg. Im vorliegenden Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 werden die Anteile mit TEUR 2.694 unter den nach der Equity-Methode bewerteten Finanzanlagen ausgewiesen, während im Vorjahresabschluss die Anteile mit TEUR 49 bewertet wurden. Die Aufwertung erfolgte gemäß IAS 28 "Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures" erfolgsneutral, da auch die Wertsteigerung in einem nach den Grundsätzen der IFRS aufgestellten Abschluss der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH, Hamburg, ebenfalls erfolgsneutral zu erfassen wäre. Der Vorstand der Hesse Newman Capital AG ist im Rahmen von Verkaufsgesprächen mit potentiellen Investoren zu dem Ergebnis gekommen, dass der Wert der Anteile den Buchwert überschreitet. Daher hat er verschiedene Berechnungen zur Ermittlung des Zeitwertes vorgenommen. Im Ergebnis hat sich aus diesen Betrachtungen eine Bandbreite von vertretbaren Wertansätzen ergeben. Bei seiner Wertfindung hat sich der Vorstand am unteren Ende dieser Wertspanne orientiert, um den Unsicherheiten in der Bewertung entsprechend Rechnung zu tragen. Dieser Sachverhalt führte zu einer Erhöhung der Eigenkapitalquote von 23 % auf 79 %. Aus diesem Grund haben wie den Sachverhalt als bedeutend eingeschätzt.
Ausgehend von der Wertermittlung des Vorstandes, haben wir zunächst die Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethode (i.W. branchenübliches Multiple-Verfahren) und die Richtigkeit der verwendeten Bewertungsparameter einer kritischen Würdigung unterzogen. Zudem haben wir Sensitivitätsanalysen der zugrunde gelegten Rechenparameter vorgenommen und mit einer von uns vorgenommenen überschlägigen Wertermittlung verglichen. Abschließend haben wir die Ergebnisse der Wertermittlung des Vorstandes, unsere eigene überschlägige Wertermittlung sowie unsere Sensitivitätsanalysen den Unterlagen aus den von Vorstand und Aufsichtsrat geführten Investorengesprächen gegenübergestellt. Darüber hinaus haben wir die Zulässigkeit der erfolgsneutralen Erfassung gemäß IAS 28 beurteilt.
Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir die von dem gesetzlichen Vertreter getroffenen Annahmen zum Ansatz und der Bewertung der Anteile an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH, Hamburg, nachvollziehen und uns von deren Angemessenheit überzeugen.
Darüber hinaus erachten wir die Darstellung im IFRS-Konzernabschluss für sachgerecht.
Der Vorstand der Gesellschaft führt seit dem vierten Quartal 2018 Gespräche mit der NORDCAPITAL GmbH, Hamburg, über die langfristige Strategie der Zusammenarbeit. Die Nordcapital-Gruppe hat seit dem Jahr 2015 für die von der Gesellschaft in Vergangenheit aufgelegten Hesse Newman-Fonds als Unterdienstleister das Fondsmanagement und die Anlegerbetreuung übernommen und erhält dafür vertraglich vereinbarte Vergütungen. Die Grundlage der Zusammenarbeit ist ein Vertrag vom 30. Dezember 2014. Dieser Vertrag enthält u. a. für den Fall der Kündigung des Vertrages durch eine der beiden Parteien eine Verpflichtung für die kündigende Partei, Schadensersatz zu zahlen, welcher sich nach einer bestimmten Formel errechnet. Der Vorstand hat einen Betrag von EUR 2,9 Mio. (netto) ermittelt. Die Kündigung des Vertrages wurde per Ende Februar 2019 form- und fristgerecht durch den Vorstand der Hesse Newman Capital AG an NORDCAPITAL GmbH, Hamburg, übersandt. Ebenso hat der Vorstand per Ende März 2019 die durch die Kündigung von ihm ermittelte Zahlungsverpflichtung ausgeglichen. Die Nordcapital-Gruppe bezweifelt die Wirksamkeit der Kündigung. Der Vorstand hat hierzu vor Abgabe der Kündigungserklärung verschiedene Stellungnahmen von rechtlichen und steuerlichen Beratern eingeholt.
Da die Darstellung der Auswirkungen der Kündigung für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von besonderer Bedeutung ist, erachten wir dies als besonders wichtigen Geschäftsvorfall.
Vor der Kündigung des oben genannten Vertrags hat der Vorstand die Auswirkung der Kündigung für der Liquiditäts- und Ertragsplanung des Konzerns für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 quantitativ und qualitativ ermittelt. Hieraus hat er die für die Hesse Newman Capital AG bestehenden Chancen und Risiken abgeleitet und einer Bewertung unterzogen und dies im Konzernlagebericht entsprechend ausgeführt.
Die notwendigen Mittel zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung hat der Vorstand durch ein Darlehen der Mehrheitsaktionärin erlangt. Diese hat unmittelbar nach der Gewährung des Darlehens einen Forderungsverzicht gegen Besserungsschein in Höhe der Zahlungsverpflichtung gegenüber der Hesse Newman Capital AG, Hamburg, ausgesprochen.
Basierend auf den Szenarioanalysen des Vorstandes der Hesse Newman Capital AG, Hamburg, haben wir uns einen Überblick über die Auswirkungen der Kündigung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Geschäftsjahr 2019 der Gesellschaft verschafft. Wir haben zudem die sich durch die Kündigung ergebenden Chancen und Risiken intensiv mit Vorstand und Aufsichtsrat erörtert.
Zur Beurteilung der rechtlichen Konsequenzen und der rechtlichen Abwicklung der Kündigung haben wir ein gemeinsames Gespräch mit Vorstand, dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates und dem gesellschaftsrechtlichen Berater der Gesellschaft geführt.
Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Darstellungen in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, insbesondere im Abschnitt zur Berichterstattung über Chancen und Risiken im Konzernlagebericht der Hesse Newman Capital AG, nachvollziehen und uns von deren Angemessenheit überzeugen. Nach der Planung der Gesellschaft für das Jahr 2019 ist der Bestand der Gesellschaft und des Konzerns nicht gefährdet. Die Aussagen zur Prognose für das Geschäftsjahr 2019 sind aus der Planung entsprechend ableitbar.
Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― | die oben genannte, in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften inhaltlich nicht geprüfte Konzernerklärung zur Unternehmensführung im Konzernlagebericht, |
| ― | die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks, |
| ― | den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex und |
| ― | die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht. |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns, zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. Juli 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26. Juli 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer bei der Hesse Newman Capital AG, Hamburg, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Michael Kapitza.
Hamburg, den 10. April 2019
**ESC Wirtschaftsprüfung GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Beatrix Arlitt, Wirtschaftsprüferin
Michael Kapitza, Wirtschaftsprüfer
das Geschäftsjahr 2018 war nach dem Verkauf der Anteile an der Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH im Jahr 2017 gekennzeichnet von der weiteren Reduzierung der Kosten sowie der laufenden Überwachung der externen Dienstleister, die für die Hesse Newman Capital AG das Fondsmanagement und die Anlegerbetreuung übernommen haben.
Mit Jens Burgemeister konnte Anfang September 2018 ein erfahrener Vorstand verpflichtet werden, der seine beruflichen Erfahrungen in Emissionshäusern für geschlossene Fonds sowie in Schifffahrtsunternehmen gesammelt hat. Der Aufsichtsrat dankt Dr. Florian Treu, der sein Amt als Vorstand zum 31. August 2018 niedergelegt hat, für seinen Einsatz für die Hesse Newman Capital AG.
Wie auch im Vorjahr wurde das Ziel, die Gesellschaft in die Nähe eines ausgeglichenen Ergebnisses zu führen, nicht erreicht. Die Zielsetzung eines ausgeglichenen Ergebnisses bleibt jedoch weiterhin oberste Priorität.
Auch im Jahr 2018 hat der Aufsichtsrat mit großer Sorgfalt seine gesetzlichen sowie die aus der Satzung der Hesse Newman Capital AG resultierenden Aufgaben und Pflichten erfüllt. Hierzu gehörte insbesondere die Begleitung und Beratung des Vorstands bei der verantwortlichen Unternehmensleitung sowie die laufende Überwachung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Der Vorstand der Hesse Newman Capital AG informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über wesentliche Themen der Geschäftsführung und stand bezüglich grundlegender Ereignisse insbesondere zum Aufsichtsratsvorsitzenden in ständigem Kontakt. Das Verhältnis zwischen Vorstand und Aufsichtsrat zeichnet sich durch hohe Transparenz und einen vertrauensvollen Umgang aus. Dies gewährleistet eine qualitativ hochwertige Beratungs- und Überwachungstätigkeit durch das Kontrollgremium.
Der eingeleitete Veränderungsprozess der Gesellschaft stand auch im Jahr 2018 im Zentrum der Beratungen des Aufsichtsrats. In den Aufsichtsratssitzungen wurden der Geschäftsverlauf, aktuelle Entwicklungen und insbesondere strategische Fragen zur zukünftigen Ausrichtung der Hesse Newman Capital AG diskutiert.
Im Geschäftsjahr 2018 hat sich der Aufsichtsrat der Hesse Newman Capital AG zu insgesamt vier Präsenzsitzungen zusammengefunden. Außerdem wurde eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren durchgeführt. Der Vorstand hat auf Wunsch des Aufsichtsrats an allen Präsenzsitzungen teilgenommen und auf Basis des allgemeinen Berichtswesens und gesonderter Analysen über den aktuellen Geschäftsverlauf, die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage, das Risikomanagement und wichtige Geschäftsvorfälle informiert. Wesentliche Tagesordnungspunkte waren unter anderem:
| ― | Beschlussfassung zur Abgabe der Entsprechenserklärung gemäß Corporate Governance Kodex und der Erklärung zur Unternehmensführung |
| ― | Beschlussfassung über die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2017 |
| ― | Erörterung des Konzernhalbjahresfinanzberichts 2018 |
| ― | Mögliche Veränderungen in der Aktionärsstruktur der Hesse Newman Capital AG |
| ― | Neuausrichtung des Fondsmanagements |
| ― | Veränderungen in Aufsichtsrat und Vorstand der Hesse Newman Capital AG |
| ― | Unternehmensplanung |
Der Aufsichtsrat der Hesse Newman Capital AG besteht unverändert aus drei Mitgliedern und hat deshalb keine Ausschüsse gebildet. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, traten nicht auf.
Herr Dr. Marcus Simon und Herr Prof. Klaus Evard wurden auf der Hauptversammlung am 26. Juli 2018 in den Aufsichtsrat wiedergewählt. Sodann bestimmte der Aufsichtsrat Dr. Simon zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Prof. Klaus Evard zu seinem Stellvertreter.
Verantwortung und Transparenz sind für Hesse Newman Capital AG von besonderer Bedeutung für die Leitung und Kontrolle des Unternehmens. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 25. März 2019 eine gemeinsame Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben, die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht ist.
Der Vorstand der Hesse Newman Capital AG hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 sowie den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 jeweils am 31. März 2019 aufgestellt und dem Aufsichtsrat fristgerecht vorgelegt. Die von der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer bestellte ESC Wirtschaftsprüfung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat den nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht sowie den nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss und Konzernlagebericht geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurde zudem von den Abschlussprüfern das von der Hesse Newman Capital AG eingerichtete Risikofrüherkennungssystem geprüft.
Die Abschlussprüfer haben dem Aufsichtsrat ihre Berichte über Art und Umfang sowie über das Ergebnis ihrer Prüfungen (Prüfungsberichte) vorgelegt. Die genannten Abschlussunterlagen sowie die Prüfungsberichte der Abschlussprüfer wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt. Der Aufsichtsrat hat die Vorlagen des Vorstands und die Prüfungsberichte der Abschlussprüfer seinerseits geprüft. In seiner Sitzung am 10. April 2019 ließ sich der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht eingehend erläutern.
Der an der Sitzung ebenfalls teilnehmende Abschlussprüfer hat darüber hinaus über seine Prüfungen, insbesondere seine Prüfungsschwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen, berichtet sowie seine Prüfungsberichte erläutert. Der Aufsichtsrat hat die Prüfungsberichte und die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke zur Kenntnis genommen, kritisch gewürdigt und diese ebenso wie die Prüfungen selbst mit dem Abschlussprüfer diskutiert, was die Befragung zu Art und Umfang der Prüfungen sowie zu den Prüfungsergebnissen einschloss. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfungen und der Prüfungsberichte überzeugen. Er gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass die Prüfungsberichte - wie auch die von den Abschlussprüfern durchgeführten Prüfungen selbst - den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat durchgeführten eigenen Prüfung von Jahresabschluss, Lagebericht, Konzernabschluss und Konzernlagebericht sind keine Einwände zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Mit der Billigung durch den Aufsichtsrat ist der Jahresabschluss festgestellt.
Der Aufsichtsrat stimmt in seiner Einschätzung der Lage von Gesellschaft und Unternehmen mit der des Vorstands in dessen Lagebericht und Konzernlagebericht überein. Die ESC Wirtschaftsprüfung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat auch den vom Vorstand nach § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
"Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind Einwendungen gegen den Abhängigkeitsbericht nicht zu erheben. Wir erteilen daher folgenden Bestätigungsvermerk: Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,
3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."
Der Abhängigkeitsbericht wurde auf seine Richtigkeit geprüft. Der Vorstand hat den Kreis der verbundenen Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt festgestellt. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Erfassung der Rechtsgeschäfte und sonstigen Maßnahmen getroffen, welche die Gesellschaft im vergangenen Geschäftsjahr mit der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG als beherrschendem Unternehmen oder mit dieser verbundenen Unternehmen vorgenommen oder unterlassen hat. Nach dem Ergebnis der Prüfung sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen nicht vollständig erfasst worden sind. Der Aufsichtsrat schließt sich daher dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands sind nicht zu erheben.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und spricht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hesse Newman Capital AG seine Anerkennung für ihr großes Engagement im abgelaufenen Geschäftsjahr aus.
Hamburg, im April 2019
Hesse Newman Capital AG
Dr. Marcus Simon, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat der Hesse Newman Capital AG erklären hiermit gemäß § 161 AktG, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und in Zukunft entsprochen werden wird.
Lediglich folgende Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (nachfolgend "DCGK") wurden und werden nicht angewandt:
Der DCGK empfiehlt erstmals in der aktuell fortgeltenden Fassung vom 7. Februar 2017 unter Ziffer 4.1.3, dass der Vorstand für angemessene, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Maßnahmen (Compliance Management System) sorgen und deren Grundzüge offenlegen soll. Zudem soll Beschäftigten auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben.
In der jüngeren Vergangenheit gab es ein formalisiertes, organisatorisch-personell separat institutionalisiertes Compliance Management System nicht mehr; diese Funktion wurde und wird vielmehr umfassend und ausreichend vom Vorstand wahrgenommen, der über alle relevanten Vorgänge unterrichtet ist und in Zweifelsfragen kurzfristig auf kompetenten externen Rechtsrat zurückgreift. Eine Möglichkeit für Mitarbeiter der Gesellschaft, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben (Hinweisgebersystem), wurde und wird nicht angeboten. Vorstand und Aufsichtsrat verzichten aufgrund des auf zwei Personen (einschließlich Vorstand) abgesunkenen Personalstands der Hesse Newman Capital AG und angesichts der mit der Errichtung von solchen Systemen verbundenen erheblichen Kosten auch in der Zukunft auf die Einführung derartiger Maßnahmen.
Ziffer 4.2.1 DCGK empfiehlt, dass der Vorstand aus mehreren Personen zu bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher zu haben hat. Diese Empfehlung wurde und wird weiterhin nicht befolgt. Bereits seit mehreren Jahren - mit einziger Unterbrechung im Dezember 2017, in dem der Vorstand zwei Personen umfasste - wird die Gesellschaft durch einen Alleinvorstand geleitet, da dies einerseits aus Kostengründen und andererseits aufgrund des zurückgegangenen Arbeitsaufwands geboten ist. Dementsprechend wurde und wird auch auf die Ernennung eines Sprechers verzichtet.
Nach Ziffer 5.3 DCGK soll der Aufsichtsrat abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse, insbesondere einen Prüfungsausschuss und einen Nominierungsausschuss bilden. Auf solche Ausschüsse wurde in der Vergangenheit verzichtet. Auch in der Zukunft werden aufgrund des Geschäftsumfangs derartige Ausschüsse bei der Hesse Newman Capital AG nicht eingeführt.
Nach Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen. Dem ist der Aufsichtsrat mit Beschlüssen vom 23. März 2011 und 25. September 2015 grundsätzlich nachgekommen; die Zielvorgaben werden seither im jeweiligen Corporate Governance Bericht wiedergegeben. Die Zielvorgaben sollen unter anderem Vielfalt (Diversity) und die Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Ziff. 5.4.2 DCGK berücksichtigen. Feste Quoten oder zahlenmäßige Untergrenzen hierzu enthielten und enthalten die beschlossenen Zielvorgaben nicht. Soweit von Teilen der rechtswissenschaftlichen Literatur zur Erfüllung der Ziffer 5.4.1 DCGK derartige zahlenmäßige Angaben unter anderem für die einzelnen Zielvorgaben Diversity und Mindestanzahl unabhängiger Mitglieder des Aufsichtsrats verlangt werden, wurde und wird dem nicht entsprochen. Der Aufsichtsrat der Hesse Newman Capital AG war auch bei der Vorbereitung der Wahlvorschläge für die Aufsichtsratswahl in der Hauptversammlung 2018 grundsätzlich bestrebt, Kandidaten für den Aufsichtsrat zu finden, welche über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen, und hierbei zugleich insbesondere Frauen vorschlagen zu können. Aufgrund des stagnierenden Geschäfts in der Branche insgesamt und bei der Hesse Newman Capital AG im Speziellen wurde allerdings auch größter Wert auf Stabilität durch Kontinuität gesetzt, weshalb im endgültigen Wahlvorschlag letztlich an der bestehenden Aufsichtsratsbesetzung - also noch ohne Beteiligung von Frauen - festgehalten wurde.
Ziff. 5.4.1 Abs. 2 der Fassung des DCGK vom 7. Februar 2017 empfiehlt, ein Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat als Gesamtgremium zu erarbeiten. Ein solches war in der Vergangenheit nicht vorhanden und wurde 2018 vom Aufsichtsrat erstellt.
Gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 5 des DCGK sollen bei Aufsichtsratswahlen der Hauptversammlung Kandidatenvorschläge inklusive Lebensläufen vorgelegt werden, um aufzuzeigen, dass die relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vorhanden sind. Der jeweilige Lebenslauf soll eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat enthalten. Der Lebenslauf mit Tätigkeitsübersicht soll auf der Webseite des Unternehmens eingestellt und jährlich aktualisiert werden. Dieser Empfehlung wird und wurde ab der Einberufung zur Hauptversammlung mit den Aufsichtsratswahlen im Geschäftsjahr 2018 entsprochen. Zuvor wurde dieser im Jahr 2017 neu eingeführten Kodexempfehlung nicht entsprochen, da die Kodexänderung erst am 25.4.2017 in Kraft trat und aufgrund der weitgehend abgeschlossenen Hauptversammlungsvorbereitung bei den Aufsichtsratswahlen im Geschäftsjahr 2017 nicht mehr berücksichtigt werden konnte.
Gemäß Ziff. 7.1.1 S. 2 DCGK sollen, sofern nicht verpflichtende Quartalsmitteilungen zu veröffentlichen sind, die Aktionäre neben dem Konzernjahresabschluss und Halbjahresfinanzbericht unterjährig in geeigneter Form über die Geschäftsentwicklung informiert werden. Dieser Empfehlung hat die Gesellschaft nicht entsprochen und wird ihr weiter nicht entsprechen. Angesichts des eingestellten Neugeschäfts und des geringen verbliebenen Geschäftsumfanges erscheinen Vorstand und Aufsichtsrat weitere Zwischenmitteilungen oder regelmäßige formalisierte Unterrichtungen durch die Verwaltung entbehrlich, da durch die Regelpublizität und die Ad-hoc-Berichterstattung eine kontinuierliche Information der Aktionäre und der Öffentlichkeit, etwa über wesentliche Veränderungen, hinreichend gewährleistet ist.
Die Fristen, die Ziff. 4.1.2 S.3 DCGK für die Veröffentlichung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (90 Tage nach Geschäftsjahresende) sowie für verpflichtende unterjährige Finanzinformationen (45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums) empfiehlt, wurden und werden nicht eingehalten. Stattdessen wurden und werden die Fristen gemäß WpHG angewandt, da diese Fristen für die Größenordnung der Hesse Newman Capital AG für angemessen gehalten werden.
Hamburg, 25. März 2019
Vorstand und Aufsichtsrat der Hesse Newman Capital AG
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