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CA Immobilien Anlagen AG

Transaction in Own Shares May 7, 2015

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Transaction in Own Shares

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Veröffentlichung: 07.05.2015 18:00 Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1431014400962 Stichwörter: CA Immobilien Anlagen AG / Aktienrückkauf / Eigene Aktien

Adhoc Mitteilung gemäß § 48d Abs. 1 BörseG

CA Immobilien Anlagen AG: CA Immo beschließt Aktienrückkauf

Wien (pta032/07.05.2015/18:00) - 7.5.2015. Der Vorstand der CA Immobilien Anlagen AG hat beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 27. ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai 2014 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein Rückkaufprogramm für eigene Aktien durchzuführen. Das Volumen beläuft sich auf bis zu zwei Millionen Stück Aktien (dies entspricht rd. 2% des derzeit aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft) mit einem Höchstlimit von 17,00 EUR je Aktie.

Im Übrigen hat sich der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert innerhalb der Bandbreite des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung zu bewegen und darf nicht niedriger als maximal 30% unter und nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen.

Das Rückkaufprogramm ersetzt dass im November 2014 veröffentlichte Programm und beginnt frühestens am 12. Mai 2015 und endet spätestens am 7. Oktober 2016. Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der Hauptversammlung erlaubten Zweck.

Details zum Aktienrückkaufprogramm sind veröffentlicht unter: http://www.caimmo.com/deu/investor\_relations/aktienrueckkauf/ http://www.caimmo.com/deu/investor_relations/aktienrueckkauf/

Details zum Aktienrückkaufprogramm

Die Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms sind wie folgt:

Tag des Ermächtigungsbeschlusses der 8. Mai 2014
Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG:
Tag und Veröffentlichung des
Ermächtigungsbeschlusses:
30. Mai 2014 über ein
Informationsverbreitungssystem gemäß §§ 81a
Abs 1 Z 9 iVm 82 Abs 8 BörseG iVm § 11
Veröffentlichungs- und Meldeverordnung
Beginn und voraussichtliche Dauer: frühestens am 12. Mai 2015 bis 7. Oktober 2016
Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000641352)
Beabsichtigtes Volumen: bis zu 2.000.000 Stück Aktien (dies entspricht rund
2% des Grundkapital der Gesellschaft)
Gegenwert: Der Gegenwert darf nicht niedriger als maximal
30% unter (Preisuntergrenze) und nicht höher als
maximal 10% über (Preisobergrenze) dem
durchschnittlichen, ungewichteten
Börseschlusskurs der dem Rückerwerb
vorhergehenden zehn Börsetage liegen.
Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse
Zweck des Rückerwerbs: Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den
Beschluss der Hauptversammlung erlaubten
Zweck.
Auswirkungen auf die Börsezulassung der CA
Immobilien Anlagen AG:
Keine

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2002: Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2002 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2002 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der CA Immobilien Anlagen AG (http://www.caimmo.com/deu/investor\_relations/aktienrueckkauf/ http://www.caimmo.com/deu/investor_relations/aktienrueckkauf/) veröffentlicht.

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von CA Immo-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von CA Immo-Aktien anzunehmen.

Aussender: CA Immobilien Anlagen AG
Mechelgasse 1
1030 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Mag. Claudia Höbart
Tel.: (+431) 532 59 07 - 502
E-Mail: [email protected]
Website: www.caimmo.com
ISIN(s): AT0000641352 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien

Meldung übertragen durch pressetext.adhoc. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich.

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