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CA Immobilien Anlagen AG

AGM Information May 9, 2012

738_rns_2012-05-09_59399ca6-294b-4815-94a2-8cc255fbd548.pdf

AGM Information

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Veröffentlichung: 09.05.2012 18:10 Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1336579800349 Stichwörter: Hauptversammlung / Aktienrückkauf / Beschluss

Aktienoptionen gemäß § 82 Abs. 9 BörseG

CA Immobilien Anlagen AG: Bekanntmachung des Hauptversammlungsbeschlusses

Wien (pta038/09.05.2012/18:10) - BEKANNTMACHUNG DES HAUPTVERSAMMLUNGSBESCHLUSSES ZUM RÜCKERWERB EIGENER AKTIEN NACH §65 (1) Z8 AKTG SOWIE DER ERMÄCHTIGUNG ZU IHRER VERÄUSSERUNG

CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien

FN 75895 k

ISIN AT0000641352

Die 25. ordentliche Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien, FN 75895 k, fasste am 8. Mai 2012 folgenden Beschluss:

"a. Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG im gesetzlich jeweils höchstzulässigen Ausmaß auf den Inhaber lautende eigene Stückaktien während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung zu erwerben. Der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 30 % unter und nicht höher als maximal 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage betragen. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige, zweckmäßige Art erfolgen.

b. Die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre wird bei Verwendung der eigenen Aktien zur Unterlegung der auf Grundlage der Ermächtigungen vom 13. Mai 2008 begebenen Wandelschuldverschreibungen ausgeschlossen und im Übrigen der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates

i. eigene Aktien als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- und Ausland zu verwenden,

ii. eigene Aktien jederzeit gemäß § 65 Abs 1b AktG über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen,

iii. für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung die eigenen Aktien ohne oder unter teilweisem oder vollständigem Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeiten auf jede gesetzlich zulässige Art, auch außerbörslich, wieder zu veräußern, und iv. das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm § 192 AktG durch Einziehung der eigenen Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen, wobei der Aufsichtsrat ermächtigt ist, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung am 12. Mai 2010 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien."

CA Immobilien Anlagen AG
Mechelgasse 1
1030 Wien
Österreich
Mag. Claudia Hainz
(+431) 532 59 07 - 502
[email protected]
www.caimmo.com
AT0000641352 (Aktie)
Amtlicher Handel in Wien

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