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B+S Banksysteme AG — Management Reports 2018
Nov 8, 2018
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Management Reports
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B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
München
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018
Konzern - Lagebericht
Präambel
Der vorliegende Konzern - Lagebericht bezieht sich auf den Berichtszeitraum 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018.
1 Grundlagen des Unternehmens
1.1 Geschäftsmodell des B+S Konzerns
Durch langjährige Erfahrung in der Realisierung von Software für Finanzdienstleister hat sich der B+S Konzern zu einem Anbieter entwickelt, der mit innovativen Anwendungen Anforderungen der Zukunft an skalierbare, leistungsfähige Standardsoftware für den europäischen Raum abdeckt. Mandantenfähigkeit, Mehrsprachigkeit, Plattformunabhängigkeit, komplette Abbildung von Geschäftsprozessen und die gezielte Ausrichtung auf die Bedürfnisse des Finanzsektors kennzeichnen die auf modularer Architektur basierende Software. Integration in komplexe Handelssysteme, realtime- und online-Fähigkeit sowie vollständige Verarbeitung im Straight Through Processing über alle Kommunikationskanäle (Multikanalfähigkeit) bis hin zum End-to-End-Processing zählen zum Standard.
Der B+S Konzern bietet eine umfassende und leistungsfähige Produktpalette als Ergänzung für das Core Banking im Aktiv- und Passivbereich. Im Einzelnen umfasst dies den gesamten Zahlungsverkehr (national, international und Euro) einschließlich SEPA (credit-transfer und direct debit), Treasury und Trading, Währungs- und Risikomanagement sowie Electronic Banking. Für die gesamte Produktpalette bietet B+S seinen Kunden auch umfangreiche Wartungs- und Support-Leistungen an.
Mit dem on demand service stellt der B+S Konzern seinen Kunden einen zusätzlichen Service zur Verfügung. Durch den Betrieb eines leistungsfähigen Rechenzentrums mit einem hohen Maß an Verfügbarkeit und einer damit verbundenen nutzungsorientierten Abrechnung (ASP), ergeben sich für die Kunden Ausbaumöglichkeiten und Einsparpotentiale. Bestehende Anwendungen können problemlos integriert, erweitert oder ersetzt werden.
1.2 Die Märkte des B+S Konzerns
Die Märkte für die automatische Datenverarbeitung und Informationstechnik, und hier speziell für Finanzdienstleister, verzeichneten im Berichtszeitraum ein weiteres Wachstum. Dennoch ist die Entwicklung der Märkte und das Wachstum noch immer vorsichtig zu bewerten, da nach wie vor Zusammenlegungen von Infrastrukturen in Folge von Fusionen von Banken und Rechenzentrumsdienstleistern durchgeführt werden. Im deutschsprachigen Raum herrscht ein starker Wettbewerb zwischen den einzelnen Anbietern. Nicht zuletzt wegen seiner Flexibilität und kurzen Entwicklungszyklen konnte der B+S Konzern seine Marktstellung im Bereich Software für Finanzmanagement halten.
1.3 Produkte des B+S Konzerns
1.3.1 Produktangebot
Durch die gezielte Konzentration auf die Produktgruppen
| • | Electronic Banking |
| • | Zahlungsverkehr |
| • | Treasury & Trading |
| • | Währungsmanagement |
| • | Risikomanagement |
konnte die Akzeptanz bei Bestandskunden und Partnern gesteigert werden. Dies ist an den Anfragen von Interessenten, direkt oder über neue Partner, erkennbar.
1.3.2 Lösungen für das Electronic Banking
Electronic Banking dient nach wie vor der Darstellung und Abwicklung der Banken im Privatkundenbereich. Dabei werden die kundenindividuellen bzw. marktspezifischen Anforderungen berücksichtigt. Den Kunden aus der Finanzbranche wird unter der besonderen Berücksichtigung der gestiegenen Sicherheitsanforderungen ein breit gefächertes, maßgeschneidertes Produkt- und Dienstleistungsportfolio, verstärkt durch fachspezifisches Prozess-Know-how, angeboten. Individuelle Projekte, die mit Produkten des B+S Konzerns angeboten werden, erzielen hierbei hohe Margen.
1.3.3 Lösungen für das Commercial Banking
Die Lösungen für das Commercial Banking umfassen neben dem integrierten Zahlungsverkehr alle notwendigen Service-Module wie
| • | Reklamations- und Gebührenmanagement, |
| • | Elektronische Aktenführung und |
| • | Kontenabstimmung. |
Funktional zeichnen sich die Produkte des Commercial Banking durch länderübergreifende Mandanten- und Mehrwährungsfähigkeit aus.
SEPA (Debit und Credit) ist Bestandteil des B+S - Zahlungsverkehrs.
1.3.4 Lösungen für Treasury & Trading
In den Lösungen für Treasury & Trading werden die Bereiche
| • | FX - Management |
| • | Money Market |
| • | Derivative Finanzinstrumente |
integriert für Front-, Middle- und Back-Office dargestellt. Für die B+S - Vollanwender entfällt somit eine sonst übliche Schnittstellenrealisierung.
1.3.5 Lösungen für das Währungsmanagement
B+S Banksysteme stellt mit den Bereichen Kontoführung und Währungsmanagement eine zentrale Anwendung zur Verfügung, die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im Finanzsektor entspricht.
Die Bereiche Kontoführung und Währungsmanagement bilden die Basis für die Verwaltung und das Management der verschiedenen Kontoarten. Kontoführung und Währungsmanagement unterstützen die Bank von der Anlage der Basisdaten über die Kontobewegungen bis hin zu umfassenden Bewertungen und Statistiken sowie dem Belegwesen. Dadurch wird eine integrierte Führung der unterschiedlichen Konten für Geschäftsbereiche wie
| • | Giro- und Kontokorrentkonten, |
| • | Termineinlagen, |
| • | Geldanlagekonten, |
| • | Konten für das Dokumentengeschäft sowie |
| • | Fremdwährungskonten |
in einer einzigen Anwendung ermöglicht.
Das B+S Währungsmanagement ist spezialisiert auf die Führung und Verwaltung von Fremdwährungskonten in allen Währungen. Die Umsetzung der unterschiedlichen am Markt gängigen Zinsrechnungsmethoden ergänzen diese Lösung. Durch Einbindung und Integration in unterschiedliche Corebanking-Lösungen kann das B+S Währungsmanagement als separates Modul eingesetzt und durch B+S Standardschnittstellen einfach und flexibel in das bestehende Kernbanksystem integriert bzw. angebunden werden.
1.3.6 Lösungen für das Risikomanagement
Mit den Modulen des Risikomanagements stellt der B+S Konzern seinen Kunden seit Einführung der Kapitaladäquanzrichtlinie ein Instrument für die Risikomessung und -darstellung im Eigenhandel und auf Gesamtbankebene zur Verfügung. Gleichzeitig werden die Meldeanforderungen der Bankenaufsicht inklusive der Berechnung der Eigenmittelunterlegung erfüllt. Die ermittelten Risiken werden online für
| • | den Handel |
| • | das Risikocontrolling |
| • | die Finanzbuchhaltung |
| • | die Geschäftsleitung |
zur Verfügung gestellt.
1.4 Steuerungssystem
Zur Planung und Steuerung verwendet das Unternehmen vor allem die finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz, Betriebskosten (alle Kosten ohne Finanz- und Steuerergebnis), Liquidität (Bestand an liquiden Mitteln abzüglich Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) und EBIT sowie die Eigenkapitalquote (Eigenkapital/ Bilanzsumme). Diese werden monatlich durch den Vorstand im Rahmen der Monatsabschlüsse analysiert. Als nichtfinanzieller Leistungsindikator wird vor allem die Mitarbeiter-Fluktuation (Abgänge/ mittlerer Personalbestand) herangezogen, da diese auch die Mitarbeiterzufriedenheit wiederspiegelt. Die Mitarbeiter-Fluktuation wird jährlich im Rahmen der Planung ermittelt.
Das Wachstum wird gemessen anhand der Umsatzveränderung. Das Ziel von B+S ist es, ein stetiges Wachstum zu erreichen. Die Profitabilität wird in erster Linie anhand des EBITs gemessen. Dabei wird versucht, die Kosten möglichst gering zu halten und ein positives Ergebnis anzustreben. Die Steuerung der Liquidität wird durch ein konsequentes Forderungsmanagement und eine detaillierte Investitionsplanung unterstützt.
Um die Wachstums- und Effizienzpotenziale identifizieren zu können, finden 14-tägig Meetings des Management Boards, Vorstandssitzungen und ein jährliches Strategiemeeting statt. Des Weiteren gibt es eine Jahres- und Investitionsplanung, laufende Prognoserechnungen und Personalplanungen.
1.5 Entwicklung
Die laufende Entwicklung und Verbesserung unserer Softwareprodukte steht im Vordergrund mit unserem Anspruch der Sicherung höchster Qualitätsansprüche.
Die Entwicklungsvorhaben wurden auch im Geschäftsjahr 2017/18 weiter vorangetrieben. Die anfallenden Anpassungsentwicklungen, der bereits bei den Kunden eingesetzten Produkte, wurden, wie in den letzten Jahren, im Rahmen der bestehenden Wartungsverträge realisiert. Die Produkte werden zudem laufend auf neue Technologien umgestellt, um die Marktfähigkeit auch für die Zukunft zu gewährleisten.
Die sich in der Wartung befindlichen Produkte werden konsequent einer strengen ROI-Betrachtung unterzogen und das Produktportfolio gestrafft. Teilprodukte, die keine Marktfähigkeit aufweisen, werden nicht mehr weiterentwickelt bzw. eingestellt.
Die Kosten für die Entwicklungen können im IT-Bereich naturgemäß nicht von den Forschungsaufwendungen getrennt werden. Aus diesem Grund ist eine Aktivierung in der Bilanz nicht möglich.
2 Wirtschaftsbericht
2.1 Geschäftsentwicklung
Im Geschäftsjahr 2017/18 ist ein operativer Umsatz von TEUR 9.833 erzielt worden. Dies entspricht einem Umsatzrückgang von TEUR 404 bzw. 4 %. Die Lizenzverkäufe sind um TEUR 1.336 (das entspricht 37 %) auf TEUR 2.291 gesunken. Bei den Solutions ist der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um TEUR 135 auf TEUR 245 zurückgegangen. Die Wartungs- und Supportumsätze sind im Vergleich zum Vorjahresumsatz um TEUR 60 bzw. 1,5 % auf TEUR 4.107 gestiegen. Die Umsätze im Bereich Hosting sind um TEUR 875 bzw. 52 % auf TEUR 2.560 gestiegen. Die sonstigen Erlöse betrugen TEUR 629 (Vorjahr TEUR 498). Die sonstigen Erlöse beinhalten im Wesentlichen Umsätze für Schulungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit B+S-Lizenzen. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 862 (Vorjahr TEUR 682) wurden im Wesentlichen durch Vermietung freier Büroflächen in Salzburg erzielt.
Im Geschäftsjahr 2017/18 wurden Leistungen in Höhe von TEUR 195 (Vorjahr TEUR 235) bezogen, es handelt sich hierbei um zugekaufte Entwicklungsleistungen.
Die Personalkosten sind von TEUR 5.302 im Vorjahr auf TEUR 5.732 im Geschäftsjahr (8%) gestiegen. Dabei entfielen TEUR 4.594 auf die Gehälter und TEUR 1.138 auf soziale Abgaben und sonstige Personalaufwendungen.
Der Anstieg im Bereich der Abschreibungen in 2017/18 um TEUR 194 auf TEUR 855 ist durch Investitionen in EDV-Hardware in den Rechenzentren der B+S Banksysteme Salzburg GmbH bedingt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen TEUR 2.206 (Vorjahr TEUR 2.069). Im Bereich Fuhrpark betrugen die Aufwendungen TEUR 294 (Vorjahr TEUR 327). Die Raumkosten lagen bei TEUR 338 (Vorjahr TEUR 297). Die Reisekosten stiegen um TEUR 21 auf TEUR 131. Die Kosten für Versicherungen sind gestiegen (+ TEUR 20), ebenso die Kosten für die Aktienbetreuung (+ TEUR 5) und die Rechts- und Beratungskosten (+°TEUR 91). Die Aus- und Weiterbildungskosten sind von TEUR 76 im Vorjahr auf TEUR 61 gesunken. Die Kosten für Wartung und Instandhaltung betrugen TEUR 300 (Vorjahr TEUR 283), die Kosten für Telekommunikation sanken um TEUR 6 auf TEUR 144.
Die Veränderung der latenten Steuern führte zu einem Steueraufwand von TEUR 41 (Vorjahr TEUR 242).
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit lag im Geschäftsjahr 2017/18 bei TEUR 1.544 (Vorjahr TEUR 2.469). Das EBIT sank von TEUR 2.652 im Vorjahr auf TEUR 1.707 im Geschäftsjahr. Der Jahresüberschuss betrug TEUR 1.068 (Vorjahr TEUR 1.669).
2.2 Auftragslage
Die Auftragslage für das laufende Geschäftsjahr 2018/19 kann als durchweg positiv bewertet werden. Aufgrund von Neuakquisitionen steigerte sich das Bestandsgeschäft (Wartung und ASP) für das laufende Geschäftsjahr und die vorliegenden Anfragen aus dem Kunden- und Interessentenkreis lassen eine entsprechende Erwartungshaltung zu. Mit Bestandskunden wird im Geschäftsjahr 2018/19 ein Fixumsatz von ca. TEUR 8.054 erzielt werden. Für ca. TEUR 390 liegen bereits Aufträge vor und für weitere ca. TEUR 2.823 wurden bereits Angebote versandt.
2.3 Prognose/ Ist Vergleich
Von dem im Vorjahr prognostizierten Umsatz von TEUR 9.888 konnten TEUR 9.833 erreicht werden. Die Kosten lagen mit TEUR 8.998 über dem geplanten Wert von TEUR 8.000. Die höheren Kosten sind einerseits mit höheren Personalkosten einschließlich Kosten für Fortbildung und andererseits mit höheren Abschreibungen aufgrund von Investitionen zu begründen. Das geplante EBIT von TEUR 2.200 ist mit TEUR 1.707 um 22 % verfehlt werden.
Die Liquidität konnte von TEUR 1.321 im Vorjahr wie erwartet deutlich gesteigert werden auf TEUR 3.763.
Die Eigenkapitalquote ist durch die höhere Bilanzsumme von 54,13 % auf 52,97 % gesunken, die Prognose der Erhöhung der Eigenkapitalquote wurde somit nicht erreicht.
Mit einer tatsächlichen Fluktuationsrate von 4% wurde aufgrund der angebotenen Fortbildungsmaßnahmen sowie durch das positive Arbeitsklima des Unternehmens die Zielvorgabe von maximal 15% Fluktuation unterschritten.
2.4 Vermögenslage
Die langfristigen Vermögenswerte, bestehend aus Softwarelizenzen in Höhe von TEUR 728, Kundenstamm TEUR 14, Markenrechten TEUR 4, Firmenwerten in Höhe von TEUR 11.614, Sachanlagevermögen (Büroeinrichtung und EDV-Ausstattungen) in Höhe von TEUR 1.378 und einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie in Höhe von TEUR 5.718, beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr 78 %, im Vorjahreszeitraum 82 % der Bilanzsumme. Die Werthaltigkeit der Firmenwerte wird jährlich durch einen Impairmenttest überprüft. Darüber hinaus bestehen im Geschäftsjahr 2017/18 aktive latente Steuern von TEUR 234 (Vorjahr TEUR 304).
Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte sind um TEUR 794 auf TEUR 1.561 gesunken. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen Lizenzabrechnungen zum Bilanzstichtag und kurz vor dem Bilanzstichtag fertiggestellte Projekte. Der Anteil der kurzfristigen Vermögenswerte stieg zum Bilanzstichtag auf 21,0 % der Bilanzsumme (Vorjahr 16,3 % der Bilanzsumme). Dabei stieg auch der prozentuale Anteil an liquiden Mitteln von 5,9 % im Vorjahr auf 15,1 %.
Der Anteil der kurzfristigen Schulden nahm im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 1.183 zu und beträgt nun 23 % der Bilanzsumme. Dabei sanken die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Geschäftsjahr 2017/18 um TEUR 108 auf TEUR 122, die erhaltenen Anzahlungen von TEUR 149 auf TEUR 39 während die sonstigen Verbindlichkeiten um TEUR 1.204 auf TEUR 4.731 anstiegen.
2.5 Finanzlage
Die liquiden Mittel zum Bilanzstichtag sind im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 1.321 auf TEUR 3.763 gestiegen. Insgesamt zeigt die Kapitalflussrechnung einen Anstieg des Finanzmittelbestandes von TEUR 2.442. Zum Bilanzstichtag betrug der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit TEUR +3.939 (Vorjahr TEUR +2.995). Der Nettozahlungsmittelabfluss aus der Investitionstätigkeit betrug TEUR -786 (Vorjahr Abfluss TEUR -306). Aus der Finanzierungstätigkeit ergaben sich Zahlungsabflüsse in Höhe von TEUR -710 (Vorjahr TEUR -1.457).
Wesentliche Investitionen sind im kommenden Geschäftsjahr nicht geplant. Es bestehen zugesagte Kreditlinien über TEUR 1.100, die bisher nur geringfügig in Anspruch genommen wurden.
Das Eigenkapital hat sich um den im Geschäftsjahr erwirtschafteten Jahresüberschuss (TEUR 1.068) verbessert.
Zum Bilanzstichtag betrug das Eigenkapital TEUR 13.251 (+ TEUR 1.028). Die Eigenkapitalquote beträgt 52,97 % (Vorjahr 54,1 %). Ziel des Finanzmanagements ist es, die Liquidität zu sichern und die Eigenkapitalquote zu maximieren.
2.6 Investition und Finanzierung
Neue Investitionen wurden im Geschäftsjahr 2017/18 im Bereich des Sachanlagevermögens mit TEUR 1.033 und im Bereich Software mit TEUR 682 vorgenommen. Wesentliche Investitionsverpflichtungen lagen zum Stichtag nicht vor.
2.7 Personalentwicklung
Die Mitarbeiterzahl betrug im Jahresdurchschnitt in 2017/18 71 Mitarbeiter sowie zwei Vorstände, gegenüber 63 Mitarbeitern und zwei Vorständen im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2016/17.
Die Fluktuations-Rate betrug im Geschäftsjahr 2017/18 4 %, im Vorjahr 10 %.
2.8 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage
In einem weiterhin schwierigen Umfeld konnte B+S Banksysteme alle seine Bestandskunden und somit die vertraglich gesicherten Umsätze absichern. Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Sachverhalte sind wir mit der Lage des Unternehmens, insbesondere im Hinblick auf die um den Bilanzstichtag abgeschlossenen Neuverträge, zufrieden.
3 Nachtragsbericht
Wesentliche Ereignisse haben sich seit dem Bilanzstichtag nicht ereignet. Nach heutigem Kenntnisstand sind keine Sachverhalte aufgetreten, die zu einer anderen Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als am Bilanzstichtag geführt haben und eine dauerhafte Beeinträchtigung der Konzernentwicklung nach sich ziehen könnten.
4 Prognosebericht
Durch die Positionierung des B+S Konzerns im Markt, mit einer Intensivierung der Kunden- und Partnerbeziehungen, ist wiederum ein weiteres stabiles Geschäftsjahr zu erwarten. Ziel ist es weiterhin, neben dem Neukundengeschäft die Geschäftsbeziehung zu Bestandskunden weiter auszubauen und darüber eine Verstetigung des operativen Geschäftsbetriebes zu erreichen.
Aufgrund der positiven Entwicklung in den Kerngeschäften geht der B+S Konzern im Geschäftsjahr 2018/19 von einem stabilen Geschäftsverlauf aus. So kann für das kommende Geschäftsjahr ein Umsatz in Höhe von ca. TEUR 9.890 und eine Betriebsleistung von TEUR 10.680 geplant werden. Diese Prognose basiert auf den vorhandenen Bestandsverträgen sowie auf den laufenden Vertriebsprojekten. Mögliche Einmaleffekte sind hierin bewusst nicht enthalten. Bei erwarteten Kosten von ca. TEUR 9.039 in 2018/19 wird das EBIT bei ca. TEUR 1.641 im kommenden Geschäftsjahr liegen.
Der Konzern erwartet einen deutlichen Anstieg der Liquidität sowie eine weitere Steigerung der Eigenkapitalquote gegenüber 2017/18 im oberen einstelligen Bereich.
Die Erreichung dieser Zielsetzung ist jedoch von einigen äußeren Faktoren, wie beispielsweise dem Kunden- oder dem Marktumfeld, sowie der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig. Aufgrund der besonderen Situation im EURO-Raum sind treffende Prognosen nur schwer zu erstellen.
Um den nichtfinanziellen Leistungsindikator der Mitarbeiter-Fluktuation weiterhin möglichst niedrig zu halten (maximal 15%), werden neben diversen sozialen Leistungen Schulungen und Fortbildungen durchgeführt, um die Mitarbeiterzufriedenheit weiter zu verbessern.
5 Chancen und Risiken
5.1 Risikomanagement, Rechnungslegungsbezogenes Risikomanagementsystem und internes Kontrollsystem
Der zentrale Baustein des Risikomanagementsystems ist die Erkennung und Eingrenzung betrieblicher Risiken durch die vorhandenen Überwachungs-, Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsysteme. Chancen werden im Risiko-Management-System nicht erfasst. Die Risikomanagementstrategie verfolgt die frühzeitige Erkennung, Bewertung, Vermeidung und Verringerung von Risiken sowie die Übertragung dieser auf Dritte. Im Rahmen einer definierten Risikobereitschaft geht B+S bewusst Risiken ein, wenn diese unvermeidbar sind oder wahrscheinlich durch Chancen kompensiert werden. Ein Risikomanagementsystem gibt keine absolute Garantie für die Vermeidung von Risiken. Es unterstützt die Handhabung, Risiken frühzeitig zu erkennen, zu überwachen, zu steuern und die Unternehmensziele zu erreichen.
Die Einrichtung und die wirksame Unterhaltung des Risikomanagementsystems liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der B+S. Die Risikoüberwachung, -früherkennung, -analyse, -steuerung und kommunikation beziehen die Leiter der wesentlichen Funktionsbereiche ein. Zur Unterhaltung und Umsetzung des Systems bestehen Richtlinien zur Risikoberichterstattung. Der B+S hat sein Risikomanagementsystem stetig ausgebaut und kontinuierlich an die aktuellen Entwicklungen und Rahmenbedingungen angepasst.
Generell umfassen das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem auch die rechnungslegungsbezogenen Prozesse. Das interne Kontrollsystem ist so ausgerichtet, dass es ausreichend Sicherheit für die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung sowie die Erstellung der extern publizierten Jahresabschlüsse und des Konzernabschlusses gewährleistet. Es unterstützt zudem die Steuerung und Kontrolle des gesamten Konzerns. Darüber hinaus unterliegt der Konzernabschluss einmal jährlich einer Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer.
Das interne Kontrollsystem folgt einer Risikoinventur, die systematisch ein ausreichend großes Spektrum an Risikofeldern der B+S Gruppe abdeckt. Im Rahmen der Revision und Prüfung nach ISAE 3402 (Assurance Reports on Service Organisation) wird die Einhaltung der festgelegten Sicherheitsstandards geprüft. Das System berücksichtigt sowohl die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und unternehmensspezifischen Besonderheiten als auch die relevanten Vorschriften. Es wird im Rahmen der laufenden Revision festgelegt, welche gesetzlichen Vorschriften und damit einhergehende interne Richtlinien eingehalten und überwacht werden müssen.
Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind die wesentlichen Merkmale des bei der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft bestehenden internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems wie folgt:
Für alle wesentlichen, rechnungslegungsrelevanten Prozesse wird das Prinzip der Funktionstrennung beachtet (u.a. Vieraugenprinzip, analytische Prüfungen). Das eingesetzte Personal verfügt über die notwendige Fachausbildung und besucht regelmäßig Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen. Die Bilanzierung erfolgt gemäß der konzernweiten Bilanzierungsrichtlinie.
Die eingesetzten EDV-Systeme und Tools sind durch entsprechende Einrichtungen im EDV-Bereich gegen unbefugte Zugriffe geschützt. Im Bereich der eingesetzten Finanzsysteme wird Standardsoftware verwendet, für weiterführende Verarbeitungsprozesse wird hauptsächlich Excel als Verarbeitungstool eingesetzt. Alle rechnungslegungsrelevanten Schlüsselfunktionen sind im Organigramm direkt dem Vorstand zugeordnet.
Die B+S Gruppe ist im Rahmen der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit auf funktionierende EDV- und Kommunikationssysteme angewiesen. Um Störungen, Beeinträchtigungen oder Defekte an der IT-Infrastruktur oder einzelner Komponenten dieser Systeme zu vermeiden und Störanfälligkeiten frühzeitig zu erkennen, wird eine laufende Revision nach dem Standard ISAE 3402 (International Standard on Assurance Engagement) durchgeführt und durch externe Dienstleister einer jährlichen Prüfung unterzogen.
Jedes Jahr wird ein Risk-Assessmentbericht erstellt, der mit dem Vorstand erörtert wird und ggf. werden verbessernde Maßnahmen eingeleitet. Im IT Security Framework als Teil des Risikomanagements wird das erforderliche Sicherheitsniveau der IT-Systeme des Unternehmens festgelegt. Die IT-Sicherheitsrichtlinie, die ebenfalls Bestandteil des Risikomanagements ist, regelt die besonderen Sicherheitsbedürfnisse und Anforderungen des Unternehmens sowie die Umsetzung beim Betrieb von IT-gestützten Verfahren bzw. den beim Unternehmen eingesetzten IT-Systemen. Daneben gibt es einen Computer Security Incident Response Plan (CSIRP) für den Fall, dass ein unerwartetes Ereignis, das eine unmittelbare oder mögliche Auswirkung auf die Organisation, Vermögen oder Ansehen hat eintritt. Dies war im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht der Fall.
Die Rechnungslegung erfolgt gemäß den im Anhang beschriebenen Grundsätzen. Die Mitarbeiter des Rechnungswesens sind direkt dem Vorstand unterstellt. Dieser überzeugt sich in kurzen regelmäßigen Abständen von der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung. Ferner hat der Vorstand direkten Zugriff auf das Controlling-Tool, so dass ständig eine Überwachung durchgeführt wird. Durch ein Customer Relationship Management Tool wird der geplante und der realisierte Umsatz wöchentlich mit den verantwortlichen Mitarbeitern verifiziert. Ferner erfolgt stetig eine Plan-Ist-Abweichungsanalyse in Bezug auf Umsatz und Kosten. Die Überwachung der Liquidität erfolgt wöchentlich. Alle Eingangsrechnungen werden durch den verantwortlichen Vorstand freigegeben.
Die Liquidität der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft ist für das kommende Geschäftsjahr und darüber hinaus, ausgehend von der bestehenden Finanzierungsstruktur, von der auch künftig ausgegangen werden kann, und aufgrund der per Juni 2018 vorhandenen liquiden Mitteln sowie der vertraglich fixierten Einnahmen, gesichert.
Obwohl es sich beim überwiegenden Anteil der Kunden um Bankinstitute mit sehr geringem Ausfallrisiko handelt, kann ein Forderungsausfall dennoch nicht ausgeschlossen werden. Um diesem Risiko vorzubeugen, wird die Bonität eines Unternehmens vor Annahme eines Auftrages durch die B+S Banksysteme Aktiengesellschaft überprüft. Ein im Bereich der Finanzbuchhaltung installiertes Mahnwesen sichert außerdem die termingerechte Einbringung von offenen Forderungen.
Das Ergebnis des Kennzahlensystems mit Früh- und Spätindikatoren führt zur Identifizierung von internen und externen Risiken und gewährleistet dem Management eine nachhaltige Kontrolle der Unternehmensziele. Mögliche Bedrohungen können frühzeitig erkannt und entsprechende Steuerungsmaßnahmen eingeleitet werden.
5.2 Marktrisiken
Die Wirtschaft in der D-A-CH-Region (Deutschland, Österreich und Schweiz) befindet sich auf einem soliden Wachstumskurs, dies wird auch durch die gute Entwicklung der Beschäftigung widergespiegelt. Dazu dürften neben dem Baugewerbe und der Industrie erneut nahezu alle Dienstleistungsbereiche beigetragen haben. Das Zinsniveau ist nach wie vor sehr niedrig. Als Folge dessen sind die Institute noch immer gezwungen, mit Kosteneinsparungen im Personal - aber auch im Investitionsbereich zu reagieren, um dem Druck auf die Gewinnmargen entgegenzuwirken. An diesen Rahmenbedingungen wird sich in den kommenden Jahren wahrscheinlich nicht viel ändern. Auf kurze Sicht könnte das unter Umständen zu Einsparungen bei den Banken und damit auch bei den Investitionen in Software-Projekte führen. Durch langfristige Verträge dürfte diese Auswirkung auf B+S jedoch relativ gering sein.
5.3 Marktchancen
Gestiegene Kundenanforderungen, beispielweise bei der Sicherheit im E-Banking oder der demografische Wandel hinsichtlich Produktangebot, örtlicher Verfügbarkeit und aktuelle und zukünftige regulatorische Anforderungen an den Finanzsektor stellen die Banken vor neue Herausforderungen.
Der durch die Krise entstandene Kostendruck und die damit notwendigen Personaleinsparungen werden mit effizienterer Technik ausgeglichen und damit insbesondere Software beschafft.
Zudem ist mit einem noch stärkeren Konzentrationsprozess in der Finanzbranche und einer verstärkten Verlagerung von IT-Infrastruktur auf Rechenzentren zu rechnen. B+S hat diesen Trend frühzeitig erkannt und kann durch den Betrieb eines Rechenzentrums die entsprechende Dienstleistung anbieten. Diese wird auch von den Kunden gerne in Anspruch genommen.
5.4 IT-Risiken
Ziel des IT-Risikomanagements ist das Identifizieren, Bewerten und Überwachen von IT-Risiken, die den Rechenzentrum-Betrieb betreffen. Dazu gehört es, den Wert von Assets für das Unternehmen zu analysieren, mögliche Bedrohungen für diese Assets zu identifizieren und die jeweilige Gefährdung der Assets einzuschätzen. Der IT-Risikomanagement Prozess wird bei B+S Banksysteme anlehnend an den Cobit5 for Risk Prozess der ISACA (Information Systems Audit and Control Association) durchgeführt.
Die Zunahme im Bereich der Cyberkriminalität, sowie die damit verbundenen IT-Risiken machen eine ständige Überprüfung und Überwachung von IT-Infrastruktur und IT-Prozessen nötig. Datenmanipulationen oder Störung des Rechenzentrums durch Hacker und die daraus folgenden Auswirkungen hätten massiven Einfluss auf den Geschäftsbetrieb. B+S Banksysteme unterzieht seine IT-Risiko- und IT-Security Prozesse daher jährlich einer externen Prüfung nach dem Standard ISAE 3402 (International Standard on Assurance Engagement).
5.5 Personalrisiken
Der Arbeitsmarkt befindet sich weiter im Aufwind und die Frühjahresbelebung fiel überdurchschnittlich stark aus. Die Entwicklung des Arbeitsmarkts am Standort München ist weiterhin positiv und wird auch für die kommenden zwei Jahre verhalten optimistisch gesehen. Die Situation am IT - Sektor hat sich zu den Vorjahren kaum verändert. Bislang gab es bei B+S keinerlei Schwierigkeiten, geeignete neue Mitarbeiter zu finden. Wie jedes technisch innovative Unternehmen ist B+S jedoch auch vom Know-How der einzelnen Mitarbeiter abhängig. Als Gegenmaßnahme begegnet B+S den Personalrisiken mit gezielten Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung und zufriedenheit. Diese werden zudem durch stetige Fortbildungsmaßnahmen erhöht. Ergänzend bietet B+S verstärkt Praktika an, um frühzeitig geeignete Hochschulabsolventen an das Unternehmen zu binden.
5.6 Produktrisiken
Aufgrund der innovativen Branche besteht immer ein Risiko, dass Markttrends nicht rechtzeitig erkannt und bedient werden. Ferner müssen die entwickelten Produkte vor dem Hintergrund der hohen Regulationsdichte und der Anzahl der zu beachtenden Vorschriften der Finanzbranche bestehen. Durch veraltete Produkte oder veraltete Technologie der B+S Produkte oder deren Qualität könnte sich das Risiko ergeben, dass die B+S Konzernprodukte nicht mehr von Kunden nachgefragt werden, oder Bestandskunden das Produkt wechseln.
5. 7 Produktchancen
Durch die Straffung des Produktportefeuilles wurde ein ausgewogenes Chancen- / Risikoverhältnis erreicht. Einerseits wird durch die Spezialisierung am Markt eine bedeutend höhere Akzeptanz erzielt, andererseits können die vorhandenen Kapazitäten gezielt für momentan benötigte Lösungen eingesetzt werden.
Es ist aber Ziel der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, das Lizenz- und ASP-Geschäft (=Rechenzentrumsbetrieb) weiter voranzutreiben, um eine größere Diversifikation und somit größtmögliche wirtschaftliche Sicherheit zu erreichen. Im stattfindenden Verdrängungswettbewerb hat sich B+S Banksysteme durch die bekannt hohe Qualität und die innerhalb der Branche kommunizierte hohe Kundenzufriedenheit gut behaupten können.
Mit dem Kauf der Clinc GmbH ist es gelungen, durch eine Erweiterung des Produktportfolios im Bereich mobiler Anwendungen neue Kunden anzusprechen, das Risiko weiter zu streuen.
5.8 Ausfallrisiken
Die B+S erreichte im abgelaufenen Geschäftsjahr mit zwei Kunden jeweils mehr als 10 % ihres Umsatzes und mit den drei größten Kunden zusammen ca. 46 %. Der Verlust eines einzelnen dieser Kunden würde jedoch nicht zu einem bestandsgefährdenden Entfall von Einnahmen und Deckungsbeitrag führen.
Die B+S vertreibt Ihre Produkte im Banken- und Finanzsektor. Die den Geschäften zugrundeliegenden Verträge sind privatwirtschaftliche Verträge und unterliegen dem üblichen Geschäftsrisiko und somit auch dem Risiko eines Forderungsausfalls. Die Kunden der B+S Gruppe gehören überwiegend zum Bankensektor und das Ausfallrisiko ist demnach als eher gering einzuschätzen. Ein Forderungsausfall kann dennoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Es wird deshalb die Bonität vor Auftragsannahme geprüft.
Durch Ausfall eines wichtigen Dienstleisters kann der Betrieb im Rechenzentrum sowie die strategische Ausrichtung der Produktentwicklung in Mitleidenschaft gezogen werden. In der Folge kann es notwendig werden, eine Architekturänderung der Produkte durchzuführen, oder einen Dienstleister zu ersetzen, was kurzfristig nicht umgesetzt werden könnte. Mit den IT Kernlieferanten werden deshalb Lieferantengespräche durchgeführt, in welchen vor allem Fragen betreffend möglicher Ausfallsrisiken des jeweiligen Lieferanten besprochen und mittelfristig geklärt werden.
5.9 Haftungsrisiken
In der Softwareentwicklung ist das Auftreten unvorhersehbarer Programmierfehler nicht auszuschließen. In den Kundenverträgen der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft sind entsprechende Bestimmungen enthalten, die das Risiko des Unternehmens bezüglich potenzieller Produkt- und Haftungsansprüche begrenzen. Entsprechende Versicherungen zur Einschränkung der Risiken hat das Unternehmen abgeschlossen. Es ist jedoch möglich, dass die haftungsbegrenzenden Vertragsbestimmungen nicht in allen Fällen ausreichend sind und dadurch Risiken entstehen.
Dem Risiko derartiger Ansprüche ist die B+S Banksysteme ausgesetzt. Um ein eventuelles Risiko für das Unternehmen klein zu halten, wurde eine Versicherung für Vermögensschäden abgeschlossen.
5.10 Finanzrisiken
Die B+S Banksysteme finanziert sich im Wesentlichen aus dem operativen Cashflow. Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten, denen finanzielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gegenüberstehen. Um das Risiko auf möglichst geringem Niveau zu halten, wird die Umsatz- und Ergebnisentwicklung auf Basis der monatlichen Meldungen und Quartalsabschlüsse sowohl in den Einzelabschlüssen als auch im Konzern analysiert sowie die Prognosen mit Hochrechnungen für das laufende Geschäftsjahr abgeglichen. Risiken aus Finanzinstrumenten umfassen demnach Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts-, Währungs-, Kredit- und Ausfallrisiken. Grundsatz der B+S Banksysteme ist es diese Risiken zu vermeiden bzw. zu begrenzen.
Darüber hinaus verwendet die B+S Banksysteme bei Bedarf auch derivative Finanzinstrumente mit dem Zweck der Absicherung gegen Währungsrisiken. Es wird kein Handel mit Derivaten betrieben. Vor Eingehen eines Sicherungsgeschäftes werden Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken durch den Vorstand eingehend analysiert. Verträge werden nur in geringem Umfang und ausschließlich mit Banken erstklassiger Bonität eingegangen.
5.11 Finanzchancen
Als Chance ist das niedrige Zinsniveau zu sehen. Dieses wirkt sich positiv auf das Finanzergebnis des Tochterunternehmens und somit auch auf das Konzernergebnis aus.
5.12 Zusammenfassung
Alle genannten Risikofaktoren können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft beeinflussen. Auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre wird das Risiko auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vom Vorstand als gering eingeschätzt.
Insgesamt sind die Risiken begrenzt. Auf Basis der derzeit verfügbaren Informationen bestehen nach Einschätzungen des Vorstands gegenwärtig und in absehbarer Zukunft keine wesentlichen Einzelrisiken, die als existenziell einzustufen wären. Aufgrund der Cashflow-Stärke des Geschäfts und der soliden Finanzierungsstruktur sieht die Unternehmensführung auch in der Gesamtsumme der einzelnen Risiken den Fortbestand der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft nicht gefährdet.
In der nachfolgenden Tabelle werden die zuvor genannten Risiken hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit, ihrer möglichen finanziellen Auswirkung und der daraus abgeleiteten Gesamtbeurteilung in einem Top-Down-Ansatz dargestellt. Dabei ist bei der Eintrittswahrscheinlichkeit zu unterscheiden in sehr selten (< einmal pro Jahr), selten (einmal pro Jahr), möglich (einmal alle 6 Monate), häufig (einmal pro Monat) und sehr häufig (öfter als einmal pro Monat). Die möglichen finanziellen Auswirkungen, bezogen auf den Umsatz, können unbedeutend (<1% des Umsatzes), gering (1% - 10% des Umsatzes), mittel (11% - 30% des Umsatzes), hoch (31% - 70% des Umsatzes) oder katastrophal (>71% des Umsatzes) sein. Die Gesamtbeurteilung kann unwesentlich, relevant oder wesentlich sein.
B+S bezieht sämtliche finanziellen Auswirkungen auf den Umsatz, da sich auf diesen auch die Unternehmensziele referieren. Die strategischen Entscheidungen orientieren sich (unter Berücksichtigung von Risiken) vor allem an den sich bietenden Chancen.
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| Risiken | Eintrittswahrscheinlichkeit | Mögliche finanzielle Auswirkung | Gesamtbeurteilung |
|---|---|---|---|
| Personalrisiken | sehr selten | mittel | unwesentlich |
| IT-Risiken | selten | hoch | unwesentlich |
| Haftungsrisiken | sehr selten | mittel | unwesentlich |
| Finanzrisiken | selten | gering | unwesentlich |
| Ausfallrisiken | sehr selten | gering | unwesentlich |
| Marktrisiken | sehr selten | gering | unwesentlich |
| Produktrisiken | sehr selten | unbedeutend | unwesentlich |
Unabhängig davon werden Bestandspflege, gezielte Leistungsoptimierungen und vorausschauende Realisierung von zum Beispiel regulatorischen Anforderungen auch künftig die Umsatzbasis im Unternehmen absichern. Aus den daraus resultierenden vertraglich fixierten Einnahmen sollen auch zukünftig alle Fixkosten abgedeckt werden.
Zusätzliches Wachstum wird im Wesentlichen durch eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit langjährigen Partnern und durch beste Referenzen innerhalb der Bankenbranche erzielt werden.
In der nachfolgenden Tabelle werden die zuvor genannten Chancen analog der Risiken hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit, ihrer möglichen finanziellen Auswirkung und der daraus abgeleiteten Gesamtbeurteilung in einem Top-Down-Ansatz dargestellt:
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| Chancen | Eintrittswahrscheinlichkeit | Mögliche finanzielle Auswirkung | Gesamtbeurteilung |
|---|---|---|---|
| Produktchancen | möglich | mittel | relevant |
| Marktchancen | selten | gering | relevant |
| Finanzchancen | selten | unbedeutend | unwesentlich |
6 Übernahmerelevante Angabe (Angabepflichten gemäß § 315a Abs. 1 HGB und erläuternder Bericht des Vorstands nach § 175 Abs. 2 AktG n.F.)
6.1 Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (Abs. 1 Nr. 1)
Das Grundkapital der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft beträgt EUR 6.209.933,00 und ist in 6.209.933 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.
6.2 Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen (Abs. 1 Nr. 2)
Die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft sind nicht beschränkt.
6.3 Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital (Abs. 1 Nr. 3)
Herr Berger (Österreich) ist mit 26,42%, Herr Bauch (Deutschland) mit 23,59% und die Axxion S.A. (Luxemburg) mit 11,27% und Herr Prof. Dr. Bertl (Österreich) mit 1,29% am Kapital der Gesellschaft beteiligt.
6.4 Inhaber von Aktien mit Sonderrechten (Abs. 1 Nr. 4)
Es gibt bei der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft keine Inhaber von Aktien, die Sonderrechte oder Kontrollbefugnisse besitzen.
6.5 Art der Stimmrechtskontrolle im Falle von Arbeitnehmerbeteiligungen (Abs. 1 Nr. 5)
Bei der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft gibt es keine Arbeitnehmerbeteiligung in Form von Aktien.
6.6 Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über Satzungsänderungen (Abs. 1 Nr. 6)
Die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands erfolgt gemäß §§ 84, 85 AktG, die Änderung der Satzung gemäß §§ 133, 179 AktG.
6.7 Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien (Abs. 1 Nr. 7)
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 1. Februar 2021 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 3.104.966,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Des Weiteren gelten folgende gesetzliche Regelungen: für die Ermächtigung zur Aktienausgabe aus dem genehmigten Kapital §§ 202 ff. AktG, zur Ausgabe von Wandel- oder Gewinnschuldverschreibungen § 221 AktG und zum Erwerb eigener Aktien § 71 Abs. 1 Nr. 6-8 AktG.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als ganz oder teilweise über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht um mehr als 5 % unterschreitet. Diese Ermächtigung beschränkt sich auf insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung (maßgebend ist die niedrigere Grundkapitalziffer). Auf diese Begrenzung von 10 % des Grundkapitals sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden; ferner sind auf diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals diejenigen Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandel- und/oder Optionsrecht auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen aufgrund einer während der Laufzeit dieser Ermächtigung geltenden Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Als maßgeblicher Börsenpreis im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der Durchschnitt des Eröffnungs- und Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main (oder einem an dessen Stelle tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der jeweils vorangegangenen zehn Börsentage vor der Veräußerung der Aktie.
Der Vorstand ist weiter ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen.
Der Vorstand wird ebenfalls ermächtigt, die eigenen Aktien, mit Zustimmung des Aufsichtsrats als (Teil-) Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen zu verwenden. Der Wert (Preis), zu dem Aktien der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung in diesem Buchstaben verwendet werden, darf den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht um mehr als 5 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenpreis im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der Durchschnitt des Eröffnungs- und Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main (oder einem an dessen Stelle tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der jeweils vorangegangenen zehn Börsentage vor der Verwendung der Aktie.
Das Bezugsrecht der Aktionäre wird im Vollzug der Maßnahmen zu vorstehenden Absätzen ausgeschlossen. Die oben genannten Ermächtigungen können ganz oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden.
6.8 Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen (Abs. 1 Nr. 8)
Bei der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
6.9 Entschädigungsvereinbarungen (Abs. 1 Nr. 9)
Zurzeit gibt es bei der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft keine Entschädigungsvereinbarung mit den Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots. Die Mitglieder des Vorstands haben ein Sonderkündigungsrecht und für den Fall der Ausübung dieses Rechts einen Entschädigungsanspruch in Form von Fortzahlung des Zieljahreseinkommens für maximal 36 Monate.
7 Vergütungsbericht (Angabepflichten gemäß § 289 Absatz 2 Nr. 5 HGB)
Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus mehreren Vergütungsbestandteilen: dem Grundgehalt, der variablen Vergütung sowie aus Nebenleistungen. Das Grundgehalt wird als erfolgsunabhängige Grundvergütung monatlich als Gehalt ausgezahlt. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen durch die private Dienstwagennutzung und Zuschüsse zur Sozialversicherung. Diese sind vom einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern. Sie stehen allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher Weise zu. Die Höhe der mehrjährigen variablen Vergütung ist vom Erreichen eines durchschnittlichen, auf einen 3-Jahreszeitraum bezogenen Konzernergebnisses vor Steuern abhängig.
Der Vergütungsanspruch der Vorstände für die Vorstandstätigkeit bei der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München einschließlich der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Tochterunternehmen betrug im Geschäftsjahr 2017/18 insgesamt TEUR 802 (Vorjahr TEUR 801). Davon entfielen auf die mehrjährige variable Vergütung TEUR 150 (Vorjahr TEUR 150).
Die Gesellschaft hat mit Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Januar 2015 von einer individualisierten Aufschlüsselung der Bezüge innerhalb des Vorstands gemäß §§ 286 Abs.5, 314 Abs. 2 Satz 2 HGB a.F. abgesehen. Für die Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a Satz 5 bis 8 wurde der Vorstand für das am 1. Juli 2014 beginnende Geschäftsjahr und für die folgenden vier Geschäftsjahre befreit. Infolgedessen werden nicht die Mustertabellen zur Darstellung der Vergütung des DCGK verwendet.
Weitere Details zur Vergütung finden sich im Anhang des Konzernabschlusses wieder.
Der Vergütungsanspruch für den Vorstand Peter Bauch wurde zum Teil bei der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München und zum Teil bei der B+S Banksysteme Salzburg GmbH, Österreich als Personalaufwand berücksichtigt. Die Bezüge des Vorstandes Wilhelm Berger wurden ausschließlich durch Tochterunternehmen ausbezahlt und der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München anteilig weiter belastet.
Die Bezüge des Aufsichtsrats der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft betrugen im Geschäftsjahr TEUR 40 (Vorjahr TEUR 40). Sie entfallen auf Prof. Dr. Herbert Kofler mit TEUR 20 (Vorjahr TEUR 20), Dr. Werner Steinwender mit TEUR 10 (Vorjahr TEUR 10), Prof. Dr. Johann Bertl mit TEUR 10 (Vorjahr TEUR 10).
8 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB
An dieser Stelle wird auf den Corporate Governance Kodex Bericht verwiesen.
Vorstand und Aufsichtsrat der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft haben die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären unter folgender Internetadresse dauerhaft zugänglich gemacht:
https://bs-ag.com/corporate
Die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat lässt sich im Wesentlichen wie folgt beschreiben: Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland unterliegen den Vorschriften des deutschen Aktienrechts und im Falle einer Börsennotierung gemäß § 3 Absatz 2 AktG bestimmten Regelungen des Kapitalmarktes sowie den Bestimmungen der Satzung sowie den jeweils erlassenen Geschäftsordnungen. Die gesetzlichen Organe der Gesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat kann Ausschüsse bilden. Die Kompetenzen dieser Organe sind im Aktiengesetz, der Satzung sowie in der Geschäftsordnung des Vorstands geregelt. Aufgrund der Größe der Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2017/2018 jedoch keine Ausschüsse gebildet. Gemäß dem Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst wurden die Zielgrößen und Fristen definiert. Die Quote für den Aufsichtsrat beträgt 0%, da die Auswahl der Mitglieder gemäß ihren erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen erfolgt und hier keine unverhältnismäßige Einschränkung erfolgen soll. Der Frauenanteil im Vorstand wird aufgrund der Gesellschafterstellung der beiden Vorstände auf 0% festgelegt. Unter der Vorstandsebene gibt es nur eine Führungsebene. Hier wird an dem Ziel, die Quote von 25% bis zum 30. Juni 2019 wieder zu erreichen, festgehalten.
München, 4. September 2018
Wilhelm Berger, Vorstand
Peter Bauch, Vorstand
Konzern - Gewinn- und Verlustrechnung (IFRS)
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| Gewinn- und Verlustrechnung (IFRS) in TEUR |
Verweis auf Anhang | Jahr 2017 /18 01.07. - 30.06. | Jahr 2016 /17 01.07. - 30.06. |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 13 | 9.833 | 10.237 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 14 | 862 | 682 |
| 10.695 | 10.919 | ||
| Waren- und Materialeinsatz | -195 | -235 | |
| Personalaufwand | 15 | -5.732 | -5.302 |
| Abschreibungen | -855 | -661 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 16 | -2.206 | -2.069 |
| Operatives Ergebnis (EBIT*) | 1.707 | 2.652 | |
| Finanzerträge | 18 | 12 | 3 |
| Finanzaufwendungen | 18 | -175 | -186 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT**) | 1.544 | 2.469 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 10 | -476 | -800 |
| Periodenergebnis | 1.068 | 1.669 | |
| Den Eigentümern des Mutterunternehmens zustehender Konzern-Jahresüberschuss | 1.068 | 1.669 |
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| Ergebnis je Aktie (IFRS) in TEUR |
Verweis auf Anhang | Jahr 2017 /1 8 01.07. - 30.06. | Jahr 2016 /1 7 01.07. - 30.06. |
|---|---|---|---|
| ohne Verwässerungseffekt | 20 | 0,17 | 0,27 |
| mit Verwässerungseffekt | 20 | 0,17 | 0,27 |
| Anzahl der Aktien | 7 | 6.209.933 | 6.209.933 |
* EBIT: Earnings before interest and taxes
** EBT: Earnings before taxes
Konzern - Gesamtergebnisrechnung (IFRS)
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| Gesamtergebnisrechnung (IFRS) in TEUR |
Jahr 2017/18 01.07. - 30.06. | Jahr 2016/17 01.07. - 30.06. |
|---|---|---|
| Den Eigentümern des Mutterunternehmens zustehender Konzern-Jahresüberschuss | 1.068 | 1.669 |
| Posten, die unter bestimmten Umständen zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden Differenz aus der Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Konzern-Gesellschaften Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden. | -13 | 2 |
| sonstiges Ergebnis aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten | -35 | 3 |
| Latente Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne und Verluste | 9 | -1 |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | -39 | 4 |
| Gesamtergebnis nach Steuern | 1.029 | 1.673 |
| Den Eigentümern des Mutterunternehmens zustehendes Gesamtergebnis | 1.029 | 1.673 |
Konzern - Bilanz
AKTIVA
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| Bilanz (IFRS) in TEUR |
Verweis auf Anhang | 30.06.2018 | 30.06.2017 |
|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 1 | 728 | 326 |
| Markenrechte und Kundenstamm | 1 | 18 | 90 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 2 | 11.614 | 11.614 |
| Sachanlagen | 3 | 1.378 | 689 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie | 4 | 5.718 | 5.880 |
| Aktive latente Steuern | 10 | 234 | 304 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 19.690 | 18.904 | |
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 5 | 1.561 | 2.355 |
| Forderungen aus laufenden Steuern | 0 | 1 | |
| Liquide Mittel | 6 | 3.763 | 1.321 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 5.274 | 3.677 | |
| 25.015 | 22.581 | ||
| PASSIVA | |||
| Bilanz (IFRS) in TEUR |
Verweis auf Anhang | 30.06.2018 | 30.06.20 17 |
| Grundkapital | 7 | 6.210 | 6.210 |
| Kapitalrücklage | 7 | 6.583 | 6.583 |
| Gewinnrücklagen | 7 | 114 | 114 |
| Sonstige Rücklagen | 7 | 54 | 93 |
| Konzernergebnis | 7 | 291 | -777 |
| Summe Eigenkapital | 13.251 | 12.223 | |
| Verpflichtungen für Abfertigungen | 8 | 1.002 | 913 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 8 | 42 | 44 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 11 | 4.736 | 4.616 |
| Passive latente Steuern | 10 | 271 | 257 |
| Summe langfristige Schulden | 6.053 | 5.830 | |
| Erhaltene Anzahlungen | 39 | 149 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 122 | 230 | |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 11 | 590 | 375 |
| Verbindlichkeiten aus laufenden Steuern | 146 | 83 | |
| Kurzfristige sonstige Rückstellungen | 9 | 229 | 164 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 12 | 4.731 | 3.527 |
| Summe kurzfristige Schulden | 5.711 | 4.528 | |
| 25.015 | 22.581 |
Konzern - Kapitalflussrechnung
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| Kapitalflussrechnung (IFRS) in TEUR |
Verweis auf Anhang | Jahr 2017/18 01.07. - 30.06. | Jahr 2016/17 01.07. - 30.06. |
|---|---|---|---|
| Mittelfluss aus laufender Geschäftstätigkeit | |||
| Periodenergebnis | 1.068 | 1.669 | |
| Korrektur Finanzerträge/ -aufwendungen | 19 | 163 | 183 |
| Korrektur Ertragssteuern | 10 | 476 | 800 |
| Abschreibungen | 854 | 661 | |
| Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge | -64 | 8 | |
| Veränderungen langfristige Rückstellungen | 8 | 87 | 26 |
| Veränderungen kurzfristige Rückstellungen | 9 | 65 | 14 |
| Veränderungen sonstige Vermögenswerte | 5 | 795 | -556 |
| Veränderungen erhaltene Anzahlungen | -110 | 23 | |
| Veränderungen Verbind. aus Lief. u. Leistungen | -108 | 39 | |
| Veränderung sonstige Verbindlichkeiten | 13 | 780 | 164 |
| Bezahlte Ertragssteuern | -68 | -36 | |
| 3.939 | 2.995 | ||
| Mittelfluss aus der Investitionstätigkeit | |||
| Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | 1 | -682 | -103 |
| Investitionen in Sachanlagen | 3 | -162 | -206 |
| Erwerb von Tochterunternehmen | -7 | 0 | |
| Anpassung latente Steuern | 53 | 0 | |
| Erhaltene Zinsen | 12 | 3 | |
| -786 | -306 | ||
| Mittelfluss aus der Finanzierungstätigkeit | |||
| Tilgung Finanzierungsleasing | -535 | -371 | |
| Auszahlung sonst. Finanzierungsverbindlichkeiten | 0 | -900 | |
| Bezahlte Zinsen | -175 | -186 | |
| -710 | -1.457 | ||
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes | 2.442 | 1.232 | |
| Finanzmittelbestand zu Beginn der Periode | 1.321 | 89 | |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 6 | 3.763 | 1.321 |
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| Entwicklung des Eigenkapitals in TEUR |
Grundkapital | Kapitalrücklagen | Gewinnrücklagen | Sonstige Rücklagen Währungsdifferenzen | Rücklage versicherungs- mathematischer Gewinne und Verluste |
|---|---|---|---|---|---|
| 30.06.2016 | 6.210 | 6.583 | 114 | 7 | 83 |
| Periodenergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| sonstige Ergebnisse nach Steuern | 0 | 0 | 0 | 2 | 2 |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | 2 | 2 |
| 30.06.2017 | 6.210 | 6.583 | 114 | 9 | 85 |
| Periodenergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| sonstige Ergebnisse nach Steuern | 0 | 0 | 0 | -13 | -27 |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | -13 | -27 |
| 30.06.2018 | 6.210 | 6.583 | 114 | -4 | 58 |
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| Entwicklung des Eigenkapitals in TEUR |
Konzernergebnis | Eigenkapital der Aktionäre |
|---|---|---|
| 30.06.2016 | -2.446 | 10.551 |
| Periodenergebnis | 1.669 | 1.669 |
| sonstige Ergebnisse nach Steuern | 0 | 4 |
| Gesamtergebnis | 1.669 | 1.673 |
| 30.06.2017 | -777 | 12.223 |
| Periodenergebnis | 1.068 | 1.068 |
| sonstige Ergebnisse nach Steuern | 0 | -40 |
| Gesamtergebnis | 1.068 | 1.028 |
| 30.06.2018 | 290 | 13.251 |
Konzern - Anhang
Das Unternehmen
Die B+S Banksysteme Aktiengesellschaft (- nachfolgend auch Gesellschaft genannt -) ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft, welche im Handelsregister beim Amtsgericht München unter HRB 120849 eingetragen ist. Ihr Sitz ist in 80687 München, Deutschland, Elsenheimerstraße 45. Die Gesellschaft hat zum Unternehmensgegenstand die Erstellung und Entwicklung von eigenen Programmen zu Datenver- und Datenbearbeitung, deren Vervielfältigung, Lizenzierung und Vertrieb sowie Beratung von Unternehmen. Die Gesellschaft gehört zu den Anbietern von Standardsoftwareprodukten für Finanzdienstleister im deutschsprachigen Raum. Die Produktpalette umfasst Standardsoftware für eine Gesamtbanklösung sowie Lösungen für banknahe Finanzdienstleistungen.
Grundsätze der Rechnungslegung und Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Grundsätze der Rechnungslegung
Die Gesellschaft stellt als Mutterunternehmen für den kleinsten und den größten Kreis von Unternehmen einen befreienden Konzernabschluss nach § 315e HGB auf.
Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 wurde unter Anwendung von § 315e Abs. 1 HGB im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt. Er berücksichtigt alle bis zum 30. Juni 2018 verabschiedeten und verpflichtend anzuwendenden Bilanzierungsstandards (IAS/IFRS) und Interpretationen (SIC/IFRSIC).
Für den Berichtszeitraum vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 wurden die Änderungen nachfolgender Standards und Interpretationen verbindlich:
| • | Änderungen an IAS 12: Ansatz aktiver latenter Steuern auf unrealisierte Verluste (ab 01.01.2017), Endorsement 06.11.2017 |
| • | Änderungen an IAS 7: Angabeninitiative (ab 01.01.2017), Endorsement 06.11.2017 |
| • | Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2014-2016 (ab 01.01.2017), Endorsement 07.02.2018 |
Die Änderungen dieser Standards hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Der IASB bzw. das IFRSIC haben folgende neue Standards bzw. Interpretationen herausgegeben, die noch nicht in Kraft getreten sind und nicht vorzeitig angewendet werden:
| • | IFRS 14: Regulatorische Abgrenzungsposten (ab 01.01.2016), noch nicht endorsed |
| • | Änderungen an IAS 28: Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (ab 01.01.2019), noch nicht endorsed |
| • | Änderungen an IFRS 9: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (ab 01.01.2019), Endorsement 22.03.2018 |
| • | Änderungen an IAS 19: Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen, (ab 01.01.2019), noch nicht endorsed |
| • | Änderungen an IFRS 2: Klassifizierung und Bewertung anteilsbasierter Transaktionen (ab 01.01.2018), Endorsement 26.02.2018 |
| • | Änderungen an IFRS 4: Anwendung des IFRS 9 mit IFRS 4 (ab 01.01.2018), Endorsement 03.11.2017 |
| • | Jährliche Verbesserungen der IFRS (2014-2016) (ab 01.01.2018), Endorsement 07.02.2018 |
| • | Jährliche Verbesserungen der IFRS (2015-2017) (ab 01.01.2019), noch nicht endorsed |
| • | Änderungen an IAS 40: Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (ab 01.01.2018), Endorsement 14.03.2018 |
| • | IFRIC 22: Vorauszahlungen im Zusammenhang mit Fremdwährungstransaktionen (ab 01.01.2018), Endorsement 28.03.2018 |
| • | IFRIC 23: Bilanzierung von Steuerrisikopositionen (ab 01.01.2019), noch nicht endorsed |
| • | IFRS 16: Leasing (ab 01.01.2019), Endorsement 31.10.2017 |
| • | IFRS 17: Versicherungsverträge (ab 01.01.2021), noch nicht endorsed |
| • | IFRS 9: Finanzinstrumente (ab 01.01.2018), Endorsement 22.11.2016 |
| • | IFRS 15: Umsatzerlöse aus Kundenverträgen (ab 01.01.2018), Endorsement 22.09.2016 |
1Die Standards und Interpretationen sind jeweils für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen.
Die oben genannten überarbeiteten Standards und neuen Interpretationen sind derzeit entweder nicht relevant oder es werden von ihnen aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet. Auswirkungen von IFRS 9 (ab 01.01.2018), IFRS 15 (ab 01.01.2018) und IFRS 16 (ab 01.01.2019) werden derzeit konzernweit überprüft. Der Konzern wird diese (überarbeiteten) Standards und Interpretationen für zukünftige Berichtsperioden, für welche die Anwendung verpflichtend ist, anwenden.
Das IASB veröffentlichte im Juli 2014 IFRS 9, Finanzinstrumente. IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ein. Als Grundlage bezieht sich der Standard dabei auf die Zahlungsstromeigenschaften und das Geschäftsmodell, nach dem sie gesteuert werden. Ferner sieht er ein neues Wertminderungsmodell vor, das auf den erwarteten Kreditausfällen basiert. IFRS 9 enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung von Hedge Accounting, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens besser darzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung von nicht finanziellen Risiken. Der neue Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen und wird im Konzern ab dem Geschäftsjahr 2018/19 angewendet. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet, da der Konzern fast ausschließlich nur Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie liquide Mittel mit überwiegend Banken und Kreditinstituten im Bestand hat. Die Instrumente werden zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten. Aufgrund der Vertragspartner mit geringem Ausfallsrisiko, ergibt sich keine wesentliche Risikovorsorge. Hedge Accounting hat der Konzern nicht angewendet und plant dies aktuell auch nicht. Die geschätzten Auswirkungen der Anwendung von IFRS 9 auf das Konzerneigenkapital liegen deutlich unter TEUR 100.
Das IASB veröffentlichte im Mai 2014 IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden. IFRS 15 ersetzt IAS 11, Fertigungsaufträge, und IAS 18, Umsatzerlöse, sowie die dazugehörigen Interpretationen. Nach dem neuen Standard soll die Erfassung von Umsatzerlösen die Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden mit dem Betrag abbilden, der jener Gegenleistung entspricht, die das Unternehmen im Tausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. IFRS 15 beinhaltet auch die neuen Anforderungen zu Anhangangaben, u. a. Aufgliederung von Erlösen, Angaben über Leistungsverpflichtungen, Änderungen bei den Salden von Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten in der Berichtsperiode sowie Angaben zu signifikanten Ermessungsentscheidungen. Der Standard ist erstmalig für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen und wird im Konzern ab dem Geschäftsjahr 2018/19 angewendet. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet, da bereits bisher Umsatzerlöse realisiert werden, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die erbrachten Produkte und Dienstleistungen erhält.
Im Lizenzgeschäft werden überwiegend solche separaten Leistungsverpflichtungen wie Lizenzübertragung, Wartung und Support identifiziert. Das Produkt und die Leistungen können nicht zu einer Leistungsverpflichtung gebündelt werden, weil die Lizenzen auch ohne regelmäßige Updates funktionsfähig sind. Der vertraglich vereinbarte Preis wird auf Leistungsverpflichtungen entsprechend deren Einzelveräußerungspreise aufgeteilt. Der Betrag für die Lizenzübertragung wird zeitpunktbezogen bei der Übertragung der Kontrolle realisiert. Der Betrag der Wartung wird zeitraumbezogen innerhalb von 12 Monaten realisiert. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet, da bereits bisher Lizenzumsätze zeitpunktbezogen und Wartungsumsätze zeitraumbezogen realisiert werden.
Im Bereich Serviceverträge werden die Leistungsverpflichtungen Hosting, Wartung sowie Support identifiziert. Der Transaktionspreis wird auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen im Wege einer Aufwandsschätzung aufgeteilt und zeitraumbezogen realisiert.
Im Projektgeschäft werden die Leistungsverpflichtungen im Regelfall zum Zeitpunkt realisiert, wann die Abnahme erfolgt.
Die Erfassung der Umstellungseffekte erfolgt im Rahmen des modifizierten retrospektiven Ansatzes erfolgsneutral in den Gewinnrücklagen. Nach dieser Übergangsmethode hat ein Unternehmen den Standard nur auf die Verträge rückwirkend anzuwenden, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung noch nicht erfüllt sind. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen wird nicht vorgenommen. Solche Anpassungen werden jedoch nicht erwartet.
IFRS 15 erfordert den separaten Ausweis von Vertragsverbindlichkeiten und Vertragsvermögenswerten in der Bilanz in Abhängigkeit davon, welche Vertragspartei mit der Erfüllung der Leistung oder Gegenleistung begonnen hat. Folgende Sachverhalte wurden identifiziert und werden am 1. Juli 2018 zu Umgliederungen führen:
Im Rahmen der bisherigen Regelungen wurden erhaltene Anzahlungen von Kunden als sonstige Verbindlichkeiten erfasst, nachdem die jeweilige Leistung begonnen hatte. Nach IFRS 15 werden per 1. Juli 2018 die erhaltenen Anzahlungen in Höhe von TEUR 39 als Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen.
Verbindlichkeiten aus im Voraus gezahlten Serviceverträgen (Hosting-, Wartung- und Supportverträge), die bislang als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen waren, werden in Höhe von TEUR 2.728 in die Vertragsverbindlichkeiten umgegliedert.
Diese Änderung betrifft nur die Art der Darstellung und hat daher keinen Einfluss auf Umsatz und Gewinn.
Das IASB veröffentlichte im Januar 2016 IFRS 16, Leasingverhältnisse. IFRS 16 schafft die bisherige Klassifizierung von Leasingverträgen auf Leasingnehmerseite in Operating- und Finance-Leasing-Verhältnisse ab. Stattdessen führt IFRS 16 ein einheitliches Leasingnehmerbilanzierungsmodell ein, nach dem Leasingnehmer verpflichtet sind, für Leasingverträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten Vermögenswerte (für das Nutzungsrecht) und Leasingverbindlichkeiten anzusetzen. Dies führt dazu, dass bisher nicht bilanzierte Leasingverhältnisse künftig - weitgehend vergleichbar mit der heutigen Bilanzierung von Finance-Leasing-Verhältnissen - bilanziell zu erfassen sind. IFRS 16 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen und wird im Konzern ab dem Geschäftsjahr 2019/20 unter Berücksichtigung der modifizierten retrospektiven Methode angewendet werden. Derzeit werden konzernweit alle Operating-Leasingverhältnisse erhoben, um die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns beurteilen zu können. Die bisherige Analyse hat ergeben, dass es sich bei den zukünftig zu bilanzierenden Leasingverhältnissen im Wesentlichen um Büro-, Gebäude-, und Fuhrparkleasing handelt. Der Konzern wird neue Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für seine Operating-Leasingverhältnisse von jeweils TEUR 2.300 bis TEUR 2.400 erfassen müssen.
Darüber hinaus wird sich die Art der Aufwendungen, die mit diesen Leasingverhältnissen verbunden sind, jetzt ändern, da IFRS 16 die linearen Aufwendungen für Operating-Leasingverhältnisse durch einen Abschreibungsaufwand für Nutzungsrechte und Zinsaufwendungen für Schulden aus dem Leasingverhältnis ersetzt. Der Konzern erwartet eine Verschiebung von rund TEUR 550 von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zum Abschreibungsaufwand.
Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht und kann am Sitz der Gesellschaft in München angefordert werden.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 4. September 2018 durch Beschluss des Vorstandes zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben.
Der Konzernabschluss umfasst die Einzelabschlüsse der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften ("B+S Gruppe"). Auf die nachfolgende vollständige Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 313 Abs. 2 HGB wird Bezug genommen.
Der Rechnungslegung, der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, liegen die einheitlichen Rechnungslegungsvorschriften der B+S Gruppe zu Grunde. Diese sind identisch mit jenen des vorangegangenen Geschäftsjahres. Diese Vorschriften werden von allen einbezogenen Unternehmen angewendet. Der vorliegende Konzernabschluss basiert grundsätzlich auf den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten, mit Ausnahme insbesondere von bestimmten Finanzinvestitionen, die zu Marktwerten und langfristiger Rückstellungen (einschließlich Personalrückstellungen), die zu Barwerten angesetzt werden.
Zur Verbesserung der Klarheit und Aussagefähigkeit werden einzelne Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, dem sonstigen Ergebnis sowie der Bilanz zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Bilanz wird nach der Fristigkeit der Posten gegliedert.
Der Konzernabschluss ist in der Berichtswährung EURO bzw. in 1.000 EURO ("TEUR"), gerundet nach kaufmännischer Rundungsmethode, aufgestellt. Bei Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatisierter Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.
Konsolidierungsgrundsätze
Konsolidierungskreis und Stichtag
In den Konzernjahresabschluss sind neben der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München als Mutterunternehmen folgende Tochterunternehmen, an denen die B+S Banksysteme Aktiengesellschaft eine direkte bzw. indirekte Stimmenmehrheit hält, durch Vollkonsolidierung einbezogen.
Der daraus resultierende Konzernanteilsbesitz nach § 313 Abs. 2 HGB stellt sich wie folgt dar:
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| Beteiligungsunternehmen | Anteil in % |
Währung | Eigenkapital | Ergebnis | |
|---|---|---|---|---|---|
| Clinc GmbH, Berlin, Deutschland | 3 | 100 | TEUR | 23 | -201 |
| B+S Banksysteme Salzburg GmbH, | 1 | 100 | TEUR | 737 | 953 |
| Salzburg, Österreich | |||||
| B+S Banksysteme Deutschland GmbH i.L. | 1 | 100 | TEUR | 362 | -5 |
| München, Deutschland | 2 | ||||
| B+S Banksysteme Schweiz AG | 1 | 100 | TCHF | 327 | 131 |
| Hilterfingen, Schweiz | 2 |
Zu (1): Die Angaben beziehen sich jeweils auf den letzten, nach landesrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschluss in der angegebenen Landeswährung
Zu (2): Indirekte Beteiligung über die B+S Banksysteme Salzburg GmbH, Salzburg, Österreich
Zu (3): Die Angaben zur Clinc GmbH beziehen sich auf den zum 30.06.2018 aufgestellten Zwischenabschluss in der angegebenen Landeswährung.
Die B+S Banksysteme Salzburg GmbH, Salzburg, Österreich sowie deren Tochterunternehmen, die B+S Banksysteme Deutschland GmbH i. L., München, und die B+S Banksysteme Schweiz AG, Hilterfingen, bilden den Teilkonzern Salzburg.
Tochterunternehmen, die im Laufe eines Berichtsjahres erworben werden, sind ab dem Zeitpunkt des Übergangs der Beherrschung über die Finanz- und Geschäftspolitik einbezogen. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.
Mit Vertrag vom 19. Januar 2018 hat die B+S Banksysteme Aktiengesellschaft sämtliche Anteile an der Clinc GmbH, Berlin, zum Kaufpreis von TEUR 7 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 erworben. Die Clinc GmbH ist als sogenanntes "Fintec" Unternehmen insbesondere auf automatisiertes Sparen spezialisiert und hat hierfür eigens eine entsprechende mobile Applikation entwickelt.
Hauptgrund für die Übernahme der Clinc GmbH war die Erweiterung des Produktangebotes der B+S Gruppe.
Des Weiteren wurde vertraglich vereinbart, dass an die Gründer der Clinc GmbH ratierlich über die Jahre 2018 bis 2020 insgesamt weiter TEUR 300 auszuzahlen sind. Diese Zahlungen sind an den Verbleib der Gründer im Unternehmen geknüpft und werden jährlich periodengerecht abgegrenzt.
Abweichend vom konzerneinheitlichen Geschäftsjahr vom 1. Juli bis 30. Juni des darauffolgenden Kalenderjahres ist das Geschäftsjahr der Clinc GmbH das Kalenderjahr. Zum 30.06.2018 wurde ein Zwischenabschluss aufgestellt.
Von Januar bis Juni 2018 hat die Clinc GmbH noch keinen Beitrag zu den Konzern-Umsatzerlösen geleistet, der Personalaufwand betrug TEUR 132, die Abschreibungen 53 TEUR, die sonstigen betrieblichen Aufwendungen TEUR 16 , der Jahresfehlbetrag TEUR 201.
Wäre die Clinc GmbH bereits am 1. Juli 2017 in den Konzern einbezogen worden, wäre das operative Ergebnis um TEUR 6, das Finanzergebnis um TEUR 2 und das Periodenergebnis um TEUR 8 niedriger ausgefallen. Die Geschäftsführer haben von Juli bis Dezember 2017 auf Bezüge in Höhe von TEUR 56 verzichtet. Ohne diesen Verzicht wäre das Ergebnis um TEUR 73 niedriger ausgefallen.
Es wurden stille Reserven in Höhe von TEUR 225 identifiziert. Diese werden in der Bilanz als immaterielle Vermögenswerte gezeigt und entsprechend der erwarteten Nutzungsdauer über einen Zeitraum von drei Jahren linear abgeschrieben.
Des Weiteren wurden aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 39 auf einen Verlustvortrag in Höhe von TEUR 129 angesetzt, da diese nun durch die B+S AG nutzbar sind.
Die infolge des Erwerbs erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
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| Immaterielle Vermögenswerte | TEUR 307 |
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte | TEUR 1 |
| Kurzfristige sonstige Rückstellungen | TEUR (2) |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | TEUR (22) |
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | TEUR (60) |
| Identifizierbares erworbenes Nettovermögen | TEUR 225 |
Der zum Erwerbszeitpunkt beizulegende Zeitwert der übertragenen Gegenleistung beträgt TEUR 7 an Zahlungsmitteln.
Dies führte zu einem Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter Marktwert in Höhe von TEUR 164, der im Geschäftsjahr zur Gänze ertragswirksam vereinnahmt wurde. Auf die immateriellen Vermögenswerte wurden zum Zeitpunkt des Erwerbs passive latente Steuern iHv TEUR 92 gebildet.
Konsolidierungsmethoden
Die in den Konsolidierungskreis einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen werden gemäß IFRS 10 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die vor der erstmaligen Anwendung von IFRS entstandenen Firmenwerte wurden gemäß IFRS 1 übernommen.
Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode des IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) bilanziert. Bei der Erstkonsolidierung werden die identifizierbaren Posten des erworbenen Unternehmens mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Ein danach verbleibender positiver Unterschiedsbetrag zwischen der übertragenen Gegenleistung für das erworbene Unternehmen und dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital wird als Geschäfts- oder Firmenwert gesondert bilanziert. Ein danach verbleibender negativer Unterschiedsbetrag wird nach nochmaliger kritischer Würdigung der Ansetzbarkeit und Bewertung der übernommenen Posten erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird mindestens einmal jährlich auf seine Werthaltigkeit überprüft, gegebenenfalls wird eine Wertminderung auf den erzielbaren Betrag vorgenommen.
Konzerninterne Transaktionen, Salden sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden eliminiert. Bei Vorhandensein unrealisierter Verluste wird dies jedoch als Indikator zur Notwendigkeit der Durchführung eines Wertminderungstests für den übertragenen Vermögenswert genommen.
Auf Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern gemäß IAS 12 (Ertragsteuern) abgegrenzt.
Währungsumrechnung
Geschäftstransaktionen in ausländischer Währung
Die Konzerngesellschaften erfassen Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit den relevanten Fremdwährungskursen zum Transaktionszeitpunkt. In den Folgeperioden werden die monetären Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs bewertet, die Umrechnungsdifferenzen werden im Geschäftsjahr erfolgswirksam erfasst.
Umrechnung von Einzelabschlüssen in ausländischer Währung
Die Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden gemäß IAS 21 (Wechselkursänderungen) in Euro umgerechnet. Als funktionale Währung gilt die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Tochterunternehmen tätig ist. Da sämtliche einbezogene Tochterunternehmen ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben, ist die jeweilige Landeswährung grundsätzlich die funktionale Währung. Die Vermögenswerte und Schulden ausländischer Geschäftsbetriebe (inklusive Firmenwert und Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert, die aus der Konsolidierung entstehen) werden mit dem Wechselkurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Erträge und Aufwendungen ausländischer Geschäftsbetriebe werden zu Durchschnittskursen in Euro umgerechnet, die annähernd den Wechselkursen zu den Transaktionszeitpunkten entsprechen (Stichtagskurs 30. Juni 2018 1 EUR = 1,157 CHF/ Vorjahr 1 EUR = 1,093 CHF, Jahresdurchschnittskurs: 1 EUR = 1,158 CHF/ Vorjahr 1 EUR = 1,081 CHF). Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital unter den Währungsdifferenzen ausgewiesen. Im Jahr der Endkonsolidierung ausländischer Tochterunternehmen werden diese Währungsdifferenzen ergebniswirksam aufgelöst.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Haben immaterielle Vermögenswerte eine bestimmte Nutzungsdauer, werden sie über den Zeitraum ihrer Nutzung linear abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer beträgt für Software und Softwarenutzungsrechte drei bis fünf Jahre, für Kundenstamm und Marke 10 Jahre. Wertminderungen und Wertaufholungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position "Abschreibungen" ergebniswirksam erfasst.
Der Konzern verfügt über keine immateriellen Vermögenswerte (mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwertes) mit unbestimmter Nutzungsdauer.
Entwicklungskosten
Seit dem 1. Oktober 2008 werden in der B+S Gruppe keine Entwicklungskosten mehr aktiviert, da die Voraussetzungen für die Aktivierung nach IAS 38 nicht in ausreichendem Ausmaß dokumentiert und damit nachgewiesen werden können.
Geschäfts- oder Firmenwert
Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden bemessen. Der bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwert wird einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen und mit ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Wertminderungsaufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position "Abschreibungen" erfasst.
Sachanlagen
Gegenstände der Sachanlagen, die im Geschäftsbetrieb länger als ein Jahr genutzt werden, werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen und gegebenenfalls Wertminderungen bewertet. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten umfassen alle Kosten, die angefallen sind, um den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die Herstellungskosten enthalten neben Einzelkosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung und des Vertriebs werden nicht aktiviert. Fremdkapitalzinsen werden nur insoweit aktiviert, als sie für die Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten anfallen. Wertminderungen und Wertaufholungen werden in der Position "Abschreibungen" ergebniswirksam erfasst.
Die Abschreibung abnutzbarer Sachanlagen erfolgt linear über die erwartete Nutzungsdauer. Die Restwerte, die jeweilige Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden periodisch geprüft, um sicherzustellen, dass diese dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf des Sachanlagegegenstandes entsprechen. Übersteigt der Buchwert einer Sachanlage dessen geschätzten erzielbaren Betrag, so wird er auf seinen geschätzten erzielbaren Betrag abgeschrieben. Bei der Ermittlung der Abschreibungssätze wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr die folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauer angenommen:
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| Nutzungsdauer in Jahren | Abschreibungssatz in % |
|
|---|---|---|
| Investitionen in fremden Gebäuden | 4 - 10 | 10 - 25 |
| Bauten auf fremdem Grund | 50 | 2 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 - 10 | 10 - 33 |
Gewinne und Verluste aus Abgängen von Sachanlagen werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der Sachanlagen ermittelt und unter der Position "sonstige betriebliche Erträge" (Gewinne) bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" (Verluste) in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen nach IAS 40 (Investment Property) Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und / oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden. Sie werden analog zu den Sachanlagen gemäß dem Anschaffungskostenmodell mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und gegebenenfalls notwendiger Wertminderungen bilanziert. Die Übertragung zwischen dem vom Eigentümer selbst genutzten Immobilien in die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien erfolgt aufgrund des Anschaffungskostenmodells zu Buchwerten. Die planmäßige Abschreibung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren.
Leasing
Bei Leasingtransaktionen über Sachanlagen (Investitionsleasing) treten Unternehmen der B+S Gruppe als Leasingnehmer auf. Tragen Unternehmen der B+S Gruppe als Leasingnehmer alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Gegenstand verbunden sind, wird der Leasingvertrag gemäß IAS 17 (Leasingverhältnisse) als Finanzierungsleasing behandelt. In diesen Fällen aktiviert der Leasingnehmer das Leasingobjekt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Höhe des Barwertes der Mindestleasingzahlungen oder in Höhe des beizulegenden Zeitwerts des Leasingobjekts, sofern dieser Wert niedriger ist. In der Folge wird der Leasinggegenstand über die geschätzte Nutzungsdauer oder die kürzere Vertragslaufzeit abgeschrieben. Zugleich wird eine entsprechende Finanzverbindlichkeit angesetzt, die in der Folgezeit nach der Effektivzinsmethode fortgeschrieben wird. Der Zinsanteil der Leasingrate wird aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Alle übrigen Leasingverträge, bei denen die Unternehmen der B+S Gruppe als Leasingnehmer auftreten, werden als Operatingleasing behandelt. Die Leasingraten werden als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst.
Wertminderung
Bei Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und immateriellen Vermögenswerten einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerten wird jeweils zum Bilanzstichtag überprüft, ob Anzeichen einer Wertminderung vorliegen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich oder dann auf Wertminderung getestet, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert gemindert sein könnte.
Der Impairment Test für die Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt auf Ebene der Zahlungsmittel generierenden Einheiten. Im Zuge des Impairment Tests wird der Buchwert (Carrying Amount) der Zahlungsmittel generierenden Einheiten (entspricht dem Teilkonzern Salzburg und der Gesellschaft in München) dem erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag wird grundsätzlich aus dem Nutzwert in Form des Barwerts erwarteter zukünftiger Cashflows nach Steuern ermittelt. Diese Cashflows basieren auf dem unternehmensinternen Planungsprozess, die durch den Vorstand unter Beachtung von Erfahrungswerten sowie Erwartungen hinsichtlich der zukünftigen Marktentwicklung entwickelt werden. Der Detailplanungszeitraum beträgt drei Jahre. In diesem Zeitraum werden die budgetierten Cash-Flows zu Grunde gelegt und gegebenenfalls ein Abschlag auf diese Cash-Flows auf Grund von Planungsunsicherheiten vorgenommen. Zur Extrapolation der Cashflow-Prognosen jenseits des Detailplanungszeitraums wird der durchschnittliche Cashflow aus dem Cash-Flow des letzten Jahres, des aktuellen Jahres und eines dreijährigen Detailplanungszeitraums verwendet. Bei der Ewigen Rente wird des Weiteren eine Wachstumsrate in Höhe von 1,0 % (Vorjahr 1,0 %) berücksichtigt. Die Abzinsung erfolgt unter Anwendung eines Nachsteuerzinssatzes in Höhe von 8,0 % (Vorjahr 7,2 %), das entspricht einem Vorsteuerzinssatz von 10,6 % (Vorjahr 9,6 %), der die aktuellen Erwartungen auf Marktzinssatz, den Zeitwert des Geldes sowie spezifische Risiken des Vermögenswertes widerspiegelt.
Ein späterer Wegfall der Wertminderung führt - mit Ausnahme bei Geschäfts- und Firmenwerten - zu einer erfolgswirksamen Wertaufholung bis zum geringeren Wert aus fortgeschriebenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und erzielbarem Betrag. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, ist der Abschreibungsaufwand in künftigen Berichtsperioden anzupassen, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts, abzüglich eines etwaigen Restbuchwerts, systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen.
Liquide Mittel
Liquide Mittel umfassen Bargeld (Kassenbestände) und jederzeit verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten und werden zu ihren Nennwerten bilanziert.
Finanzinstrumente
Zu den im Konzern bestehenden originären Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Guthaben bei Kreditinstituten, Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und bestimmte sonstige Forderungen sowie Verbindlichkeiten. Der Erstansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung von Transaktionskosten, sofern es sich nicht um Finanzinstrumente der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" handelt.
Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum Erfüllungstag. Finanzinstrumente werden dann ausgebucht, wenn die Chancen und Risiken aus dem Finanzinstrument erloschen sind bzw. das Finanzinstrument getilgt wurde.
Wertpapiere (Financial Assets available for sale) werden zu ihren Marktwerten am Bilanzstichtag erfasst. Bewertungsänderungen werden, mit Ausnahme von Wertminderungen, erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.
Kredite und Forderungen im Sinne von IAS 39 werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten, gegebenenfalls unter Anwendung der Effektivzinsmethode, angesetzt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige originäre finanzielle Verpflichtungen werden als finanzielle Schulden im Sinne von IAS 39 mit den fortgeführten Anschaffungskosten, gegebenenfalls unter Anwendung der Effektivzinsmethode, angesetzt. Sämtliche verzinste Finanzinstrumente sind variabel verzinst und haben überwiegend kurze Laufzeiten.
Auf Forderungen, deren Ausfall erwartet wird, werden unter Berücksichtigung von Kredit-, Zins- und Skontierungsrisiken Einzelwertberichtigungen gegebenenfalls in voller Höhe gebildet. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch Wertberichtigungen auf den Forderungsbestand berücksichtigt, die grundsätzlich auf Erfahrungswerten der Vergangenheit beruhen.
Die Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Schulden entsprechen in der Regel den Marktpreisen zum Bilanzstichtag. Sofern Preise aktiver Märkte nicht unmittelbar verfügbar sind, werden sie - wenn sie nicht nur von untergeordneter Bedeutung sind - unter Anwendung anerkannter finanzmathematischer Bewertungsmodelle und aktueller Marktparameter (insbesondere Zinssätze, Wechselkurse und Bonitäten der Vertragspartner) berechnet. Dazu werden die Cashflows der Finanzinstrumente auf den Bilanzstichtag abgezinst.
Verpflichtungen für Abfertigungen und Pensionen
Auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen ist die B+S Gruppe verpflichtet, an Mitarbeiter mit Dienstort in Österreich, die vor dem 1. Januar 2003 in das Unternehmen eingetreten sind, im Kündigungsfall durch den Dienstgeber oder zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung zu leisten. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Pensionsanfall maßgeblichen Bezug abhängig und beträgt zwischen zwei und zwölf Monatsbezügen. Für diese Verpflichtung wird eine Rückstellung gebildet.
Die Ermittlung dieser Rückstellung erfolgt nach der in IAS 19 (rev. 2011) (Leistungen an Arbeitnehmer) vorgeschriebenen Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Methode, Anwartschaftsbarwertverfahren). Im Rahmen dieses Anwartschaftsbarwertverfahrens werden sowohl die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartende Steigerung der Gehälter und Renten berücksichtigt. Dabei wird der Barwert der künftigen Zahlungen nach einem versicherungsmathematischen Verfahren über die Beschäftigungszeit der Mitarbeiter angesammelt. Sich am Jahresende ergebende Unterschiedsbeträge (versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste) zwischen den planmäßig ermittelten Abfertigungsverpflichtungen und den tatsächlichen Anwartschaftsbarwerten wurden bisher in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Anwendung der Korridormethode erfasst. Gemäß IAS 19 (rev. 2011) werden diese Unterschiedsbeträge abzüglich latenter Steuern beginnend mit Geschäftsjahr 2012/2013 direkt im sonstigen Ergebnis erfasst.
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| 30.06.201 8 | 30.06.2017 | |
|---|---|---|
| Zinssatz | 1,3% | 1,6% |
| Pensions- und Gehaltssteigerungen | 3,0% | 3,0% |
| Fluktuation gewichteter Durchschnitt | 0,35% | 0,41% |
| Fluktuation bis zur Pensionierung | 2,89% | 3,64% |
| Pensionsalter Frauen | 64,70 | 64,89 |
| Pensionsalter Männer | 64,70 | 64,89 |
| Lebenserwartung | AVÖ-2008-P 1) | AVÖ-2008-P 1) |
1) AVÖ 2008 P Aktuar Vereinigung Österreichs: Rechnungsgrundlage für die Pensionsversicherung
Der Rechnungszins wurde unter Berücksichtigung der sehr langen durchschnittlichen Laufzeiten und hohen durchschnittlichen Restlebenserwartungen auf Basis von Marktzinssätzen festgesetzt. Die Mitarbeiterfluktuation ist betriebsspezifisch ermittelt und alters-/dienstzeitabhängig berücksichtigt. Die gesetzlichen Übergangsbestimmungen bezüglich des Pensionsalters wurden berücksichtigt.
Für Mitarbeiter mit Dienstort in Österreich, die seit dem 1. Januar 2003 in das Unternehmen eingetreten sind, sind laufend Beiträge an eine Mitarbeitervorsorgekasse zum Zwecke der Alterssicherung zu leisten. Eine darüber hinausgehende gesetzliche Verpflichtung zur Leistung von Abfertigungszahlungen bei Ausscheiden des Arbeitnehmers besteht nicht. Für dieses beitragsorientierte Versorgungsmodell ist daher keine Rückstellung zu bilden außer für noch nicht erbrachte Beitragszahlungen.
Weitere beitragsorientierte Verpflichtungen resultieren in Deutschland und Österreich aus Dienstgeberbeiträgen (Arbeitgeberanteile) zur Rentenversicherung und aus den Beiträgen zur Mitarbeitervorsorgekasse.
Mitarbeiter der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München, haben ab dem ersten Arbeitstag die Möglichkeit eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) abzuschließen.
Bei der Pensionskasse des BVV Versicherungsvereins besteht eine Vollmitgliedschaft. Dabei ist der Beitrag 3,5 % des Bruttoarbeitsentgelts, der von Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) und Arbeitgeber je zu 50 % geleistet wird. Der Arbeitnehmer hat ferner die Möglichkeit, seinen Anteil bis zum gesamten Maximalbeitrag von derzeit 260,00 EUR pro Monat aufzustocken. Die Beiträge sind bis zu 4 % der BBG (West) lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei und können beim Arbeitgeber als Betriebsausgaben abgezogen werden. Eine Verpflichtung zur Rückstellungsbildung besteht nicht.
Sonstige Rückstellungen (langfristige, kurzfristige)
Sonstige Rückstellungen werden entsprechend IAS 37 (Rückstellungen) gebildet, wenn für die Gesellschaft eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten auf Grund eines vergangenen Ereignisses vorliegt und es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtung zu einem Mittelabfluss führen wird.
Rückstellungen werden mit jenem Betrag angesetzt, der zum Zeitpunkt der Erstellung des Abschlusses nach bester Schätzung ermittelt werden kann. Sie werden unter Berücksichtigung aller daraus erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet. Dabei wird vom Erfüllungsbetrag mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen. Ist eine vernünftige Schätzung des Betrages nicht möglich, wird keine Rückstellung gebildet. Langfristige Rückstellungen werden mit einem marktgerechten Zinssatz abgezinst. Aufzinsungsbeträge sowie Zinsänderungseffekte werden innerhalb des Finanzergebnisses ausgewiesen.
Steuern
Der für das Geschäftsjahr ausgewiesene Ertragsteueraufwand umfasst die laufenden Steuern und die ergebniswirksame Veränderung der latenten Steuern. Die laufenden Steuern ergeben sich aus der Ermittlung der für das abgelaufene Geschäftsjahr bestehenden Steuerbelastung aus dem errechneten steuerpflichtigen Einkommen und dem anwendbaren Steuersatz.
Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12 nach der Balance Sheet Liability Method für alle temporären Unterschiede zwischen den Wertansätzen im Konzernabschluss und den bestehenden Steuerwerten. Des Weiteren wird der wahrscheinlich realisierbare Steuervorteil aus bestehenden Verlustvorträgen in die Ermittlung einbezogen. Ausnahmen bilden Unterschiedsbeträge aus steuerlich nicht absetzbaren Geschäfts- oder Firmenwerten und negativen Unterschiedsbeträge sowie mit Beteiligungen zusammenhängende, temporäre Unterschiede. Aktive latente Steuern werden nicht angesetzt, wenn es nicht wahrscheinlich ist, dass der enthaltene Steuervorteil realisierbar ist. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag geprüft und im Wert gemindert, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, sofern diese ertragsteuerlichen Ansprüche und Schulden gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und sich auf dasselbe Steuersubjekt oder eine Gruppe unterschiedlicher Steuersubjekte beziehen, die ertragsteuerlich gemeinsam veranlagt werden.
Umsatzrealisierung
Die Umsätze gliedern sich im Wesentlichen in Lizenzen, Hosting, Solutions und Wartung.
Umsätze aus dem Verkauf von Lizenzen werden zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem die Lieferung oder Leistung erbracht wurde und ein verlässlich bestimmbarer Anspruch auf Gegenleistung entstanden ist. Erträge aus Dienstleistungen werden nach Maßgabe der bis zum Bilanzstichtag erbrachten Leistungen erfasst. Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt die Umsatzrealisierung nach Maßgabe der jeweils im Vertrag festgelegten Bedingungen. Die Umsatzerlöse sind abzüglich Skonti, Preisnachlässe, Kundenboni und sonstige Rabatte ausgewiesen.
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis umfasst die für die aufgenommenen Fremdfinanzierungen zu leistenden Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen sowie die für Veranlagungen von Finanzmitteln erhaltenen Zinsen und ähnliche Erträge. Zinsen werden auf Basis des Zeitablaufes abgegrenzt.
Schätzungen und Unsicherheiten bei Ermessensentscheidungen und Annahmen
Bei Aufstellung des Konzernabschlusses müssen zu einem gewissen Grad Einschätzungen und Ermessensentscheidungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die die bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die Angaben von sonstigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten und den Ausweis von Aufwendungen und Erträgen im Geschäftsjahr beeinflussen.
Die sich in Zukunft tatsächlich ergebenden Beträge können von den Schätzungen abweichen. Der Grundsatz des "true and fair view" wurde auch bei der Verwendung von uneingeschränkt Schätzungen gewahrt.
Schätzungsunsicherheiten bestehen insbesondere bei der Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, bei der Beurteilung der Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern und bei der Bildung der Abfertigungs- und sonstigen Rückstellungen.
Die Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ist zum einen mit Schätzungen zur erwarteten Nutzungsdauer der Vermögenswerte verbunden, zum anderen basiert sie auf Beurteilungen des Managements hinsichtlich der Werthaltigkeit der Vermögenswerte bzw. dem Vorliegen von Wertminderungen. Faktoren, wie geringere als geplante Nettozahlungsströme, können zu einer Wertminderung führen.
Der Konzern überprüft einmal jährlich, ob die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer oder ein Geschäfts- oder Firmenwert wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung des erzielbaren Betrages, dem dieser Vermögenswert zugeordnet ist. Zur Schätzung des erzielbaren Betrages muss der Konzern die voraussichtlichen zukünftigen Cashflows aus diesem Vermögenswert schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.
Aktive latente Steuern werden in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass sie genutzt werden können. Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der zukünftigen Nutzbarkeit werden Faktoren, wie zum Beispiel operative Planungen und Verlustvortragsperioden herangezogen. Weichen die tatsächlichen Ergebnisse von diesen Schätzungen negativ ab, könnte dies zu erfolgswirksamen Abwertungen der angesetzten aktiven latenten Steuern führen.
Die Verpflichtung der B+S Gruppe, Zahlungen von Abfertigungen zu erbringen, wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen in Bezug auf die Abzinsungssätze, künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen, die Sterblichkeit und die künftigen Rentensteigerungen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Bei der Ermittlung des angemessenen Diskontierungssatzes orientiert sich das Management an langfristigen Marktzinssätzen. Die Sterberaten basieren auf öffentlich zugänglichen Sterbetafeln. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten.
Die Bewertung von sonstigen Rückstellungen und vergleichbaren Verpflichtungen ist in Abhängigkeit vom jeweils zugrundeliegenden Geschäftsvorfall teilweise komplex und in erheblichem Maß mit Schätzungen verbunden. Die vom Management getroffenen Annahmen bezüglich des Eintritts sowie der möglichen Höhe der Inanspruchnahme basieren unter anderem auf Erfahrungswerten, verfügbaren technischen Daten, Einschätzungen von Kostenentwicklungen. Die tatsächlich eintretenden Belastungen können von den angesetzten Rückstellungsbeträgen abweichen.
Eigene Anteile
Erwirbt der Konzern eigene Anteile, so werden diese gemäß IAS 32 vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, Verkauf, die Ausgabe oder Einziehung von eigenen Anteilen wird nicht erfolgswirksam erfasst.
Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
(1) Immaterielle Vermögenswerte
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| in TEUR | Software | Kundenstamm | Marke | Geschäfts- oder Firmenwert | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | |||||
| Stand 30. Juni 2016 | 1.435 | 553 | 168 | 17.314 | 20.638 |
| Zugänge | 103 | 0 | 0 | 0 | 103 |
| Stand 30. Juni 2017 | 1.538 | 553 | 168 | 17.314 | 20.741 |
| Zugänge | 682 | 0 | 0 | 0 | 682 |
| Stand 30. Juni 2018 | 2.220 | 553 | 168 | 17.314 | 21.423 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| Stand 30. Juni 2016 | 1.009 | 428 | 130 | 5.700 | 8.435 |
| Abschreibungen planmäßig | 203 | 55 | 17 | 0 | 275 |
| Stand 30. Juni 2017 | 1.212 | 483 | 147 | 5.700 | 8.710 |
| Abschreibungen planmäßig | 281 | 55 | 17 | 0 | 353 |
| Stand 30. Juni 2018 | 1.493 | 538 | 164 | 5.700 | 9.063 |
| Buchwerte | |||||
| Buchwert | 326 | 69 | 21 | 11.614 | 12.030 |
| Stand 30. Juni 2017 | |||||
| Buchwert | 727 | 14 | 4 | 11.614 | 12.360 |
| Stand 30. Juni 2018 |
Zum Bilanzstichtag 30.06.2018 bestehen ebenso wie im Vorjahr keine vertraglichen Verpflichtungen zum Erwerb von immateriellen Vermögenswerten.
(2) Geschäfts- oder Firmenwert
Gemäß IAS 36 wurde zum 30. Juni 2018 der ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert einem Impairment Test unterzogen. Der Werthaltigkeitstest basiert auf dem Nutzungswert, der durch Abzinsung der im Rahmen der Weiterführung der jeweiligen Einheiten entstehenden Cashflows ermittelt wird. Die Cashflow-Planung erfolgt auf Basis der aktuellen operativen Ergebnisse sowie einer Unternehmensplanung über einen Zeitraum von drei Jahren. Dem Detailplanungszeitraum von drei Jahren werden die budgetierten Cashflows zu Grunde gelegt und gegebenenfalls ein Abschlag auf diese Cash-Flows auf Grund von Planungsunsicherheiten vorgenommen. Zur Extrapolation der Cashflow-Prognosen jenseits des Detailplanungszeitraums wird die durchschnittliche Cashflow-Prognose aus dem Cash-Flow des letzten und des aktuellen Jahres und eines dreijährigen Detailplanungszeitraums verwendet. Bei der Unternehmensplanung werden sowohl aktuelle Erkenntnisse als auch historische Entwicklungen berücksichtigt. Zum 30. Juni 2018 bestand kein Abwertungsbedarf (Vorjahr TEUR 0).
Der Berechnung wurde ein Nachsteuerzinssatz von 8,0 % p.a. (Vorjahr 7,2 % p.a.) mit einer Wachstumsrate in der Ewigen Rente von 1,0 % (Vorjahr 1,0 %) zu Grunde gelegt.
Bei folgenden, der Berechnung des Nutzungswertes zugrunde gelegten Annahmen bestehen Schätzungsunsicherheiten:
| • | Geplante Umsatzerlöse/ EBIT, |
| • | Abzinsungssatz sowie |
| • | Wachstumsrate. |
Die Prognose der Zahlungsströme einschließlich der Umsatzerlöse basiert auf den unternehmensinternen Finanzbudgets bzw. Vorschaurechnungen, welche einen Zeitraum von drei Jahren umfassen. Die geschätzten Zahlungsströme jenseits dieser Periode werden durch Extrapolation der angepassten Budget- bzw. Vorschauwerte ermittelt.
Die Abzinsungssätze stellen die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken dar.
Den Wachstumsraten liegen branchenbezogene Erwartungswerte zugrunde. Bei den getroffenen Annahmen übersteigt der Kapitalwert der Einheit den Buchwert um TEUR 7.293.
Die Überprüfung des Firmenwertes mittels einer Sensitivitätsanalyse zeigt folgende Auswirkungen auf den Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit:
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| EBIT (Ausgangswert TEUR 1.531) | -10% | -20% |
| Abwertungsbedarf in TEUR | 0 | 0 |
| Wachstumsrate | 0,9% | 0,8% |
| Abwertungsbedarf in TEUR | 0 | 0 |
| Abzinsungssatz | 9,0% | 10,0% |
| Abwertungsbedarf in TEUR | 0 | 0 |
Ein Abwertungsbedarf würde sich erst bei -40 % EBIT in Höhe von TEUR 556 ergeben und bei einem Abzinsungssatz von 16% in Höhe von TEUR 114.
(3) Sachanlagen
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| in TEUR | Gebäude | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | |||
| Stand 30. Juni 2016 | 2.971 | 1.721 | 4.692 |
| Zugänge | 12 | 363 | 375 |
| Abgänge | 0 | 4 | 4 |
| Umgliederung | -2.495 | 0 | -2.495 |
| Stand 30. Juni 2017 | 488 | 2.080 | 2.568 |
| Zugänge | 37 | 996 | 1.033 |
| Abgänge | 0 | 20 | 20 |
| Umgliederung | 0 | 0 | 0 |
| Stand 30. Juni 2018 | 525 | 3.056 | 3.581 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||
| Stand 30. Juni 2016 | 460 | 1.193 | 1.653 |
| Abschreibungen | 11 | 215 | 226 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 |
| Umgliederung | 0 | 0 | 0 |
| Stand 30. Juni 2017 | 471 | 1.408 | 1.879 |
| Abschreibungen | 14 | 327 | 341 |
| Abgänge | 0 | 17 | 17 |
| Umgliederung | 0 | 0 | 0 |
| Stand 30. Juni 2018 | 485 | 1.718 | 2.201 |
| Buchwerte | |||
| Buchwert Stand 30. Juni 2017 | 17 | 672 | 689 |
| Buchwert Stand 30. Juni 2018 | 40 | 1.338 | 1.378 |
Die Umgliederung des Gebäudes im Vorjahr erfolgte mit dem Nettobuchwert und betrifft die als Finanzanlage gehaltene Immobilie.
Zu den im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen aktivierten Sachanlagen wird auf Ziffer (11) verwiesen.
Es bestehen zum Bilanzstichtag keine vertraglichen Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen.
(4) Als Finanzanlage gehaltene Immobilien
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| in TEUR | Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie | Gesamt |
|---|---|---|
| Stand 30. Juni 2016 | 4.375 | 4.375 |
| Zugänge / Umgliederung | 2.495 | 2.495 |
| Abgänge | 0 | 0 |
| Stand 30. Juni 2017 | 6.870 | 6.870 |
| Zugänge / Umgliederung | 0 | 0 |
| Abgänge | 0 | 0 |
| Stand 30. Juni 201 8 | 6.870 | 6.870 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||
| Stand 30. Juni 2016 | 830 | 830 |
| Abschreibungen | 160 | 160 |
| Umgliederung | 0 | 0 |
| Abgänge | 0 | 0 |
| Stand 30. Juni 2017 | 990 | 990 |
| Abschreibungen | 162 | 162 |
| Umgliederung | 0 | 0 |
| Abgänge | 0 | 0 |
| Stand 30. Juni 201 8 | 1.152 | 1.152 |
| Buchwert Stand 30. Juni 2017 | 5.880 | 5.880 |
| Buchwert Stand 30. Juni 2018 | 5.718 | 5.718 |
Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien umfassen das bisher als Sachanlage unter Ziffer (3) ausgewiesene und in Eigennutzung gestandene Bürogebäude. Da dieses Bürogebäude seit Juli 2016 zur Gänze vermietet wird, wurde es von den Sachanlagen zu den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien umgegliedert. Der Buchwert ist gemäß dem Gutachten eines Sachverständigen durch den Marktwert gedeckt. Unter Berücksichtigung verschiedener Parameter bewegt sich der Marktwert hierbei zwischen 5% - 10% oberhalb des Buchwertes.
Aus den alsFinanzinvestitionen gehaltenen Immobilien wurden Mieteinnahmen in Höhe von TEUR 613 (Vorjahr TEUR 629) erfolgswirksam verbucht. Für ihren Unterhalt fielen operative Kosten in Höhe von TEUR 18 (Vorjahr TEUR 23) an. Auf weitergehende Informationen in Bezug auf Finanzierungsleasing wird auf Ziffer (11) verwiesen.
(5) Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Sämtliche Forderungen und Vermögenswerte haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 30.06.201 8 | 30.06.2017 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 715 | 1.585 |
| sonstige Forderungen und andere Vermögenswerte | 846 | 770 |
| 1.561 | 2.355 |
Einzelwertberichtigungen von finanziellen Vermögenswerten werden generell dann vorgenommen, wenn der Buchwert des finanziellen Vermögenswertes niedriger als der Barwert der zukünftigen, abgezinsten Cashflows ist. Als Indikatoren für Einzelwertberichtigungen gelten finanzielle Schwierigkeiten, Insolvenz, Vertragsbruch und erheblicher Zahlungsverzug der Kunden.
Die Wertberichtigungen entwickelten sich wie folgt:
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| in TEUR | 2017 /18 | 2016 /17 |
|---|---|---|
| Stand 1.7.2017 | 23 | 18 |
| Inanspruchnahme | 0 | 0 |
| Auflösung | 18 | 0 |
| Zuführung | 2 | 5 |
| Stand 30.6. 2018 | 7 | 23 |
Hierbei handelt es sich um Einzelwertberichtigungen zu Forderungen, die zum Stichtag mehr als zehn Monate überfällig waren.
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| in TEUR | 30.06.201 8 | 30.06.2017 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor Wertberichtigung | 722 | 1.608 |
| Davon zum Abschlussstichtag überfällig aber nicht wertberichtigt | 27 | 214 |
| Davon zum Abschlussstichtag weder wertgemindert noch überfällig | 688 | 1.371 |
Sämtliche nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in den ersten Wochen nach dem Abschlussstichtag beglichen worden.
Bei den sonstigen Forderungen und anderen Vermögenswerten handelt es sich vor allem um ein Guthaben der Salzburger Tochtergesellschaft gegenüber dem Leasinggeber der Immobilie, das bis zum Ende der Leasingdauer aufgebaut wird um im Fall des Erwerbs der Immobilie die dann bestehende Restverbindlichkeit abzudecken sowie um abgegrenzte Aufwendungen.
Bei den sonstigen Forderungen wurden wie im Vorjahr keine Wertberichtigungen vorgenommen.
(6) Liquide Mittel
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| in TEUR | 30.06.2018 | 30.06.2017 |
|---|---|---|
| Kassenbestand | 0 | 3 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 3.763 | 1.318 |
| 3.763 | 1.321 |
(7) Eigenkapital
Die Entwicklung des gezeichneten Kapitals und der Rücklagen findet sich im Detail in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung.
Als gezeichnetes Kapital wird das voll eingezahlte Grundkapital der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München in Höhe von EUR 6.209.933,00 ausgewiesen. Es ist eingeteilt in 6.209.933 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00. Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien hat sich während des Geschäftsjahres nicht verändert.
Der Konzernergebnis enthält das Ergebnis der Periode zuzüglich der Ergebnisvorträge aus Vorperioden.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Februar 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 1. Februar 2021 das Grundkapital um bis zu EUR 3.104.966,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von EUR 1,00 je Aktie gegen Bar- oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Bei Ausnutzung der Ermächtigung kann das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden, zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Wandlungs- und Optionsrechten aus Schuldverschreibungen, zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, zur Erschließung neuer Kapitalmärkte im Ausland, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet.
Von der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 6.583 stammen TEUR 5.425 aus einer Kapitalzufuhr ehemaliger Gesellschafter der B+S Banksysteme Salzburg GmbH, die diese in Erfüllung einer abgegebenen Kapitalgarantie geleistet haben, TEUR 1.158 stammen aus der reverse acquisition der B+S Banksysteme Salzburg GmbH im Geschäftsjahr 2008/09.
Die Gewinnrücklage in Höhe von TEUR 114 stammt aus der Verschmelzung ehemaliger Tochtergesellschaften der B+S Banksysteme Salzburg GmbH.
Die Rücklage für versicherungstechnische Ergebnisse beinhaltet versicherungsmathematische Gewinne aus Abfertigungsrückstellungen. Die Rücklage für versicherungstechnische Ergebnisse beträgt zum 30.06.2018 TEUR 58 (Vorjahr TEUR 85).
Die Rücklagen Währungsdifferenzen umfassen alle Kursdifferenzen, die aus der Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse von konsolidierten Tochterunternehmen entstanden sind.
(8) Verpflichtungen für Abfertigungen und sonstige langfristige Rückstellungen
Die B+S Banksysteme Salzburg GmbH, Österreich, ist auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Zahlung von Abfertigungen in Österreich verpflichtet. Die Grundlagen und die Berechnungsmethode sind oben bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt.
Die Verpflichtungen belasten den Konzern mit versicherungsmathematischen Risiken, wie beispielsweise Fluktuations- und Zinsrisiko.
Die Veränderung der Verpflichtung für Abfertigungen stellt sich folgendermaßen dar:
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| in TEUR | 30.06.2018 | 30.06.2017 |
|---|---|---|
| Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung am Beginn des Geschäftsjahres | 913 | 891 |
| Dienstzeitaufwand | 39 | 40 |
| Zinsaufwand | 14 | 16 |
| Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste aus | 14 | -3 |
| erfahrungsbedingten Anpassungen | ||
| Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste aus | -2 | -10 |
| demographischen Annahmen | ||
| Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste aus | 24 | 15 |
| finanziellen Annahmen | ||
| Gezahlte Leistungen | 0 | -36 |
| Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung am Ende des Geschäftsjahres | 1.002 | 913 |
Der Anwartschaftsbarwert ist nicht fondsfinanziert.
Der Anwartschaftsbarwert für Verpflichtungen aus Abfertigungen entwickelte sich zu den vergangenen Stichtagen folgendermaßen:
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| Zeitraum | in TEUR |
|---|---|
| 30.06.2016 = 01.07.2016 | 891 |
| 30.06.2017 = 01.07.2017 | 913 |
| 30.06.2018 = 01.07.2018 | 1.002 |
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit zum 30.06.2018 beträgt 8,02 Jahre.
Die im Zusammenhang mit Verpflichtungen aus Abfertigungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Erträge und Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | Jahr 2017 /18 | Jahr 2016 /17 |
|---|---|---|
| 01.07. - 30.06. | 01.07. - 30.06. | |
| Dienstzeitaufwand | 39 | 40 |
| Zinsaufwand | 14 | 16 |
| Gezahlte Abfertigungen | 0 | -36 |
| Erträge / Aufwendungen im Geschäftsjahr | 53 | 20 |
Eine Änderung (+/- 0,5 bzw. 1 % - Punkte) der Parameter "Rechnungszinssatz", "Fluktuation" und "Lohn- und Gehaltstrend" hätte folgende Auswirkungen auf den Barwert der zukünftigen Zahlungen gehabt:
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| Änderung -0,5% Punkte | Änderung +0,5% Punkte | |
|---|---|---|
| Rechnungszinssatz | +4,18% | -3,87% |
| Lohn- / und Gehaltstrend | -3,82% | +4,08% |
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| Änderung -1% Punkte | Änderung +1% Punkte | |
|---|---|---|
| Fluktuation | +4,18% | -7,80% |
Aus den bilanzierten Abfertigungsansprüchen ergibt sich folgende Zahlungserwartung:
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| in TEUR | 2018/2019 | 2019/2020 | 2020/2021 | 2021/2022 | 202 2 /2023 | Bis 2027/2028 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Abfertigungszahlung | 172 | 50 | 43 | 202 | 13 | 351 |
Sonstige langfristige Rückstellungen
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| in TEUR | 01.07.2017 | Verbrauch | Auflösung | Dotierung | 30.06.201 8 |
|---|---|---|---|---|---|
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 44 | 0 | 2 | 0 | 42 |
Mitarbeiter der B+S Banksysteme Salzburg GmbH erhalten nach 10-, 20- und 25-jähriger Betriebszugehörigkeit eine freiwillige Zuwendung. Dafür wurde durch eine finanzmathematische Rückstellung vorgesorgt.
(9) Sonstige kurzfristige Rückstellungen
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| in TEUR | 01.07.2017 | Verbrauch | Auflösung | Dotierung | 30.06.2018 |
|---|---|---|---|---|---|
| Sonstige Rückstellungen | 164 | 160 | 0 | 225 | 229 |
Die ausgewiesenen Rückstellungen sind als kurzfristig zu betrachten. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten für Beratung und Jahresabschlussprüfung, die nach bestem Ermessen angesetzt wurden.
(10) Steuern vom Einkommen und Ertrag und latente Steuern
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Steueraufwand setzt sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | Jahr 2017 /18 01.07. - 30.06. | Jahr 2016 /17 01.07. - 30.06. |
|---|---|---|
| Aufwand für laufende Ertragsteuern - laufende Ertragsteuern auf das laufende Ergebnis - Vorjahresanpassungen | -417 | -568 |
| -19 | 10 | |
| Gesamte laufende Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -436 | -558 |
| Aufwand für latente Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -41 | -242 |
| -476 | -800 |
Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgte unter Anwendung eines Steuersatzes von 25 % (Vorjahr 25 %) (Unternehmenssteuer Österreich = Konzernsteuersatz) und betrifft vor allem die Rückstellung für Abfertigungen, Leasingaufwendungen und steuerliche Verlustvorträge, die zu aktiven und passiven latenten Steuern führen.
Für die steuerlichen Verlustvorträge der Einzelgesellschaft in München wird ein Steuersatz von 33 % (Vorjahr 33 %) angewendet.
Für die Ermittlung der latenten Steuern der Clinc GmbH, Berlin, wird ein Steuersatz von 30 % angewendet. Die latenten Steuern der Clinc GmbH werden in der Konzernbilanz saldiert dargestellt.
Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, wenn sie gegenüber demselben Finanzamt bestehen, sich auf das gleiche Subjekt beziehen und ertragsteuerlich gemeinsam veranlagt werden.
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| Passive latente Steuern in TEUR |
30.06.2018 | 30.06.2017 |
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte München | 6 | 30 |
| Immaterielle Vermögenswerte Berlin | 77 | 0 |
| Leasing Gebäude | 1.424 | 1.464 |
| Leasing Hardware | 269 | 115 |
| Passive latente Steuern | 1.776 | 1.609 |
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| Aktive latente Steuern in TEUR |
30.06.2018 | 30.06.2017 |
|---|---|---|
| Verlustvortrag Salzburg | 0 | 0 |
| Verlustvortrag München | 234 | 304 |
| Verlustvortrag Berlin | 39 | 0 |
| Abfertigungsrückstellung | 111 | 95 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 5 | 5 |
| Leasingverbindlichkeit | 1.332 | 1.248 |
| ARA Leasingverbindlichkeit | 4 | 4 |
| Aktive latente Steuern | 1.725 | 1.656 |
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| Aktive latente Steuern in TEUR |
30.06.2018 | 30.06.2017 |
|---|---|---|
| Aktivelatente Steuern München | 234 | 304 |
| Aktive latente Steuern | 234 | 304 |
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| Passive latente Steuern in TEUR |
30.06.2018 | 30.06.2017 |
|---|---|---|
| Aktive / Passive latente Steuern Salzburg | 228 | 227 |
| Passivelatente Steuern München | 6 | 30 |
| Passivelatente Steuern Berlin | 38 | 0 |
| Passive latente Steuern | 271 | 257 |
In obiger Tabelle werden die aktiven und passiven latenten Steuern der B+S Banksysteme Salzburg GmbH saldiert dargestellt, unsaldiert entsprechen TEUR 1.451 aktiven latenten Steuern und TEUR 1.693 passiven latenten Steuern.
Latente Steuerschulden werden als langfristige Verbindlichkeit und latente Steueransprüche als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen Steuerliche Verlustvorträge bei den einzelnen Gesellschaften wurden in der Höhe aktiviert, in der aus heutiger Sicht mit einer Realisierung der Steueransprüche innerhalb der nächsten fünf Jahre gerechnet wird; die Verluste sind unbegrenzt vortragsfähig. Für körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 8.440 (Vorjahr TEUR 8.321) und für gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 8.535 (Vorjahr TEUR 8.416) wurden bei der B+S AG keine latenten Steuern angesetzt. Sie haben eine theoretische Nutzbarkeit von mehr als fünf Jahren.
Die im Konzern vorhandenen steuerlichen Verlustvorträge können wie folgt zusammengefasst werden:
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| 30.06.2018 | 30.06.2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Verlustvortrag | Aktive latente Steuer | Verlustvortrag | Aktive latente Steuer |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| B+S Banksysteme Aktiengesellschaft | 708 | 234 | 922 | 304 |
| (Deutschland, 33 %) | ||||
| Clinc GmbH | 129 | 39 | 0 | 0 |
| (Berlin, 30 %) |
Für steuerliche Verlustvorträge der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft in Höhe von TEUR 708 (Vorjahr TEUR 922) wurden latente Steuern in Höhe von TEUR 234 (Vorjahr TEUR 304) angesetzt, da in einem Zeitraum von fünf Jahren mit einer Realisierung von insgesamt TEUR 708 zu rechnen ist.
Für steuerliche Verlustvorträge der Clinc GmbH in Höhe von TEUR 129 (Vorjahr TEUR 0) wurden latente Steuern in Höhe von TEUR 39 (Vorjahr TEUR 0) angesetzt, da in einem Zeitraum von fünf Jahren mit einer Realisierung von insgesamt TEUR 129 zu rechnen ist. Die aktiven und passiven latenten Steuern der Clinc GmbH werden saldiert, in Summe besteht ein Passivüberhang von TEUR 38.
Die Ursachen für den Unterschied zwischen theoretischem und ausgewiesenem Ertragsteueraufwand (Vorjahr Ertragsteuerertrag) im Konzern stellen sich folgendermaßen dar:
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| in TEUR | 30.06.2018 | 30.06.2017 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis vor Steuern | 1.544 | 2.469 |
| Theoretischer Ertragssteuerertrag bzw. -aufwand 25 % (Vorjahr 25 %) | -387 | -617 |
| Veränderung des theoretischen Steueraufwands aufgrund: | ||
| Vorjahresanpassung | -19 | 0 |
| Latente Steuern auf Verlustvorträge | -70 | -238 |
| Latente Steuern auf Erwerb der Clinc GmbH unter | +15 | 0 |
| Marktwert | 55 | |
| Sonstige Steuereffekte | -15 | |
| Ausgewiesener Ertragsteuerertrag bzw. -aufwand | -476 | -800 |
Die latenten Steuern haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
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| in TEUR | 30.06.2018 | 30.06.2017 |
|---|---|---|
| Latente Steuern zu Beginn des Geschäftsjahres | 47 | 289 |
| Erfolgswirksam erfasste latente Steuern | -17 | -241 |
| Erfolgsneutral erfasste latente Steuern | 9 | -1 |
| Latente Steuern am Ende des Geschäftsjahres (saldiert) | 39 | 47 |
(11) Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing
Die Verbindlichkeit Immorent resultiert aus dem Finanzierungsleasingvertrag für das Bürogebäude Bichlfeldstrasse 11, 5020 Salzburg, Österreich. Der Vertrag für das über Leasing finanzierte Bürogebäude wurde am 29. Juni bzw. 20. Juli 2000 zwischen der damaligen B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, Salzburg, Österreich, jetzt B+S Banksysteme Salzburg GmbH, Salzburg, Österreich, und der Sparkasse Immorent Grundstücksverwertungsgesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich, abgeschlossen. Der Leasingvertrag begann mit der Übernahme des Objektes (4. Quartal 2003) und läuft 26 Jahre. Die Gesamtinvestitionskosten betrugen rund TEUR 7.979, die jährliche Tilgung zurzeit rund TEUR 203 der Restwert im Jahr 2029 rund TEUR 1.690. Der Zinssatz der Leasingvereinbarung ist bis 2024 fixiert und danach an marktübliche Referenzzinssätze gebunden.
Die Verbindlichkeit gegenüber HYPO Impuls Mobilien Leasing betrifft zum überwiegenden Teil Hardware und Büromöbel der B+S Banksysteme Salzburg GmbH. Die zugrundeliegenden Leasingverträge enden 2019 bzw. 2023. Die Zinssätze, die den Verträgen zu Grunde liegen, sind variabel und an marktübliche Referenzzinssätze gebunden.
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| in TEUR | 30.06.2018 | 30.06.2017 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeit gegenüber | 4.423 | 4.627 |
| Immorent Grundverwertungs GmbH | ||
| Verbindlichkeit gegenüber HYPO IMPULS Mobilien Leasing | 904 | 365 |
| Summe | 5.327 | 4.992 |
Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing (Mindestleasingzahlungen) weisen folgende Zusammensetzung und Laufzeiten auf:
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| in TEUR | 30.06.2018 | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Mindestleasingzahlungen | 6.497 | 745 | 1.943 | 3.809 |
| Zinsanteil | 1.170 | 154 | 508 | 508 |
| Barwert | 5.327 | 591 | 1.435 | 3.301 |
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| in TEUR | 30.06.2017 | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Mindestleasingzahlungen | 6.307 | 531 | 1.587 | 4.190 |
| Zinsanteil | 1.315 | 155 | 538 | 622 |
| Barwert | 4.992 | 376 | 1.049 | 3.569 |
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing
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| in TEUR | 30.06.2018 | 30.06.2017 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeit gegenüber Immorent Grundverwertungs GmbH | 210 | 204 |
| Verbindlichkeit gegenüber HYPO IMPULS Mobilien Leasing | 381 | 172 |
| Summe | 590 | 376 |
Im Berichtsjahr wurden TEUR 160 (Vorjahr TEUR 165) Zinsaufwendungen aus Finanzierungsleasing erfolgswirksam im operativen Ergebnis erfasst.
Die Buchwerte der im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen aktivierten Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 30.06.2018 | 30.06.2017 |
|---|---|---|
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | ||
| Anschaffungskosten | 1.503 | 633 |
| Kumulierte Abschreibungen | 426 | 172 |
| Buchwert | 1.077 | 461 |
| als Finanzinvestition gehaltene Immobilie | ||
| Anschaffungskosten | 7.979 | 7.979 |
| Kumulierte Abschreibungen | 2.261 | 2.099 |
| Buchwert | 5.718 | 5.880 |
| Summe | 6.795 | 6.341 |
Die Mindestlaufzeit der Finanzierungsleasingverträge entspricht im Wesentlichen der Nutzungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die geschätzte Nutzungsdauer der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beträgt aufgrund der günstigen Kaufoption 50 Jahre.
(12) Sonstige Verbindlichkeiten
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| in TEUR | Gesamt | Restlaufzeit bis 1 Jahr | Restlaufzeit bis 5 Jahre | Restlaufzeit über 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Sonstige Verbindlichkeiten | 3.527 | 3.527 | 0 | 0 |
| Summe 30.06.2017 | 3.527 | 3.527 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 4.731 | 4.731 | 0 | 0 |
| Summe 30.06.201 8 | 4.731 | 4.731 | 0 | 0 |
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 4.731 (Vorjahr TEUR 3.527) enthalten u.a. transitorische Einnahmen von Wartungserlösen, die im Berichtszeitraum im Voraus für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2018 vereinnahmt wurden, Gehaltsnebenkosten (Krankenkasse, Finanzamt, Gebietskörperschaften) sowie Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern aus Urlaubs-, Überstunden- und sonstigen Ansprüchen sowie Verpflichtungen aus Umsatzsteuer.
(13) Umsatzerlöse
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| in TEUR | Jahr 2017 /18 01.07. - 30.06. | Jahr 2016 /17 01.07. - 30.06. |
|---|---|---|
| Lizenzen | 2.291 | 3.627 |
| Hosting | 2.561 | 1.685 |
| Solutions | 245 | 380 |
| Wartung und Support | 4.107 | 4.047 |
| Sonstige | 629 | 498 |
| 9.833 | 10.237 |
(14) Sonstige betriebliche Erträge
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| in TEUR | Jahr 2017 /18 01.07. - 30.06. | Jahr 2016 /17 01.07. - 30.06. |
|---|---|---|
| Mieteinnahmen | 613 | 629 |
| Erwerb der Clinc GmbH unter Marktwert | 164 | 0 |
| Sonstige Erträge | 85 | 53 |
| 862 | 682 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten unter anderem Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen und aus Versicherungsentschädigungen.
(15) Personalaufwand
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| in TEUR | Jahr 2017 /18 01.07. - 30.06. | Jahr 2016 /17 01.07. - 30.06. |
|---|---|---|
| Gehälter / Löhne | 4.594 | 4.178 |
| Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge | 1.009 | 947 |
| Aufwendungen für Abfertigungen | 67 | 119 |
| Sonstige Sozialaufwendungen | 62 | 58 |
| 5.732 | 5.302 |
In dem Posten "Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebenen Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge" und "Aufwendungen für Abfertigungen" sind, neben den beitragsorientierten Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben in Höhe von TEUR 27 (Vorjahr TEUR 24), weitere Aufwendungen für beitragsorientierte Altersversorgungspläne in Höhe von TEUR 6 (Vorjahr TEUR 6) enthalten.
Hinsichtlich der Gesamtbezüge des Vorstandes wird auf die Erläuterungen des Abschnittes "Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen" verwiesen.
Der durchschnittliche Personalstand entwickelte sich wie folgt:
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| Durchschnittliche Anzahl |
Jahr 2017 /18 01.07. - 30.06. | Jahr 2016 /17 01.07. - 30.06. |
|---|---|---|
| Angestellte (aktive Mitarbeiter) | 71 | 63 |
| Vorstände | 2 | 2 |
| 73 | 65 |
Im Berichtszeitraum waren neben 73 aktiven Mitarbeitern (Vorjahr 65) keine Mitarbeiter (Vorjahr keine Mitarbeiter) als passiv einzustufen.
(16) Sonstige betriebliche Aufwendungen
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| in TEUR | Jahr 2017 /18 01.07. - 30.06. | Jahr 2016 /17 01.07. - 30.06. |
|---|---|---|
| Miet- und Raumkosten, Grundstückspacht | 446 | 403 |
| Beratungs- und Prüfungskosten | 297 | 206 |
| KFZ-Aufwand | 294 | 327 |
| Post und Kommunikation | 144 | 150 |
| Reinigung, Wartung und Instandhaltung | 300 | 283 |
| Fahrt- und Reisekosten | 131 | 110 |
| Marketing- und Werbeaufwand | 116 | 109 |
| Aus- und Weiterbildungskosten | 61 | 76 |
| Büromaterial | 18 | 9 |
| Übrige Steuern, Beiträge | 15 | 17 |
| Versicherungen | 116 | 96 |
| Aufsichtsratsvergütungen | 40 | 40 |
| Aktienbetreuung | 53 | 48 |
| Gebühren | 17 | 11 |
| Sonstiges | 157 | 184 |
| Summe | 2.206 | 2.069 |
Im Posten "Sonstiges" sind vor allem Aufwendungen für Lizenzen sowie Bankspesen enthalten.
(17) Sonstige Angaben
Neben Finanzierungsleasingverhältnissen gibt es in der Unternehmensgruppe B+S Banksysteme Miet- und Leasingverhältnisse, die nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt als Operatingleasingverhältnisse zu klassifizieren sind. Hierbei handelt es sich um Mieten für Fahrzeuge, Bürogebäude und EDV-Anlagen sowie Hardware-Wartungsverträge. Operatingleasingverträge wurden über eine Grundmietzeit von bis zu 15 Jahren abgeschlossen. Es bestehen keine Verlängerungs- oder Kaufoptionen und auch keine durch Leasingvereinbarungen auferlegten Beschränkungen. Die Leasingverträge beinhalten Leasingraten, die auf variablen Mietzinsen basieren.
Die nicht kündbaren Leasingzahlungen aus Operatingleasingverträgen in den nächsten Jahren verteilen sich wie folgt:
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| in TEUR | Summe 30.06.2017 | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Grundstückspacht (Baurecht) Salzburg | 1.284 | 107 | 428 | 749 |
| KFZ Leasing | 270 | 131 | 139 | 0 |
| Mietverträge (Immobilien) (1) | 1.761 | 314 | 1.231 | 216 |
| Miet- und Leasingverträge | 6 | 6 | 0 | 0 |
| (Mobilien) (1) | ||||
| Summe | 3.321 | 558 | 1.798 | 965 |
Zu (1): Jeweils bezogen auf den frühest möglichen Kündigungszeitpunkt der bestehenden Verträge
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| in TEUR | Summe 30.06.201 8 | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Grundstückspacht (Baurecht) Salzburg | 1.188 | 108 | 432 | 648 |
| KFZ Leasing | 159 | 126 | 33 | 0 |
| Mietverträge (Immobilien) (1) | 1.570 | 314 | 1.256 | 0 |
| Miet- und Leasingverträge (Mobilien) (1) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 2.917 | 548 | 1.721 | 648 |
Zu (1): Jeweils bezogen auf den frühest möglichen Kündigungszeitpunkt der bestehenden Verträge
Die gesamten Miet- und Leasingaufwendungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen des Geschäftsjahres belaufen sich auf TEUR 645 (Vorjahr TEUR 623). Die ausgewiesenen Aufwendungen beinhalten keine bedingten Mietzahlungen oder Zahlungen aus Untermietverhältnissen.
Die Mindesteinnahmen aus Untermietverhältnissen, deren Erhalt aufgrund eines bis 2024 laufenden Vertrages erwartet wird, verteilen sich wie folgt:
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| in TEUR | 2017 /18 | 2018 /19 | 2019 / 20 |
|---|---|---|---|
| Bürogebäude Salzburg | 613 | 613 | 613 |
| Summe | 613 | 613 | 613 |
(18) Finanzergebnis
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| in TEUR | Jahr 2017 /18 01.07. - 30.06. | Jahr 2016 /17 01.07. - 30.06. |
|---|---|---|
| Zinsen und ähnliche Erträge | 12 | 3 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -175 | -186 |
| Summe | -163 | -183 |
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Finanzerträge enthalten im Wesentlichen Zinseinnahmen aus kurzfristigen Veranlagungen und Kontokorrentkrediten. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Finanzaufwendungen enthalten im Wesentlichen Zinsaufwendungen für Kontokorrentkredite in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 21) und Zinsaufwendungen für Finanzierungsleasingverträge in Höhe von TEUR 160 (Vorjahr TEUR 165).
(19) Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten nach Bewertungskategorien
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| in TEUR | aus | aus der | Nettoergebnis | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Zinsen | Währungsumrechnung | Folgebewertung Bewertungsgewinne/ verluste | Jahr 2017 /18 01.07. - 30.06. | Jahr 2016 /17 01.07. - 30.06. | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Kredite und Forderungen | 12 | 0 | 32 | 44 | -2 |
| Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten | 0 | 0 | 0 | 0 | -21 |
| Summe | 12 | 0 | 32 | 44 | -23 |
Die Veränderung der Wertberichtung auf Kredite und Forderungen ist in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die restlichen Komponenten des Nettoergebnisses sind in den Finanzerträgen bzw. Finanzaufwendungen erfasst.
(20) Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des Jahresergebnisses nach Steuern durch die gewichtete Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Stammaktien während des Geschäftsjahres.
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| in EUR | 30.06.2018 | 30.06.2017 |
|---|---|---|
| Ergebnis Eigentümer | 1.067.505,12 | 1.668.002,53 |
| Stammaktien | Stück | Stück |
| 6.209.933 | 6.209.933 | |
| Abzüglich eigene Anteile | Stück | Stück |
| 0 | 0 | |
| Ergebnis je Aktie ohne Verwässerungseffekt | 0,17 | 0,27 |
| Ergebnis je Aktie mit Verwässerungseffekt | 0,17 | 0,27 |
Sonstige Angaben
Angaben zur Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung zeigt gemäß IAS 7 (Kapitalflussrechnungen), wie sich die liquiden Mittel im Konzern im Laufe des Geschäftsjahres durch Mittel Zu- und -abflüsse verändert haben.
Die Geldflussrechnung unterscheidet zwischen Mittelveränderungen aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanztätigkeit. Als Liquidität gelten die Salden aus liquiden Mitteln und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
In die Berechnung wurden, ausgehend vom Periodenergebnis, nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge, tatsächlich bezahlte Steuern sowie Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Anlagen separat ausgewiesen. Zinsaufwendungen werden dem zugrundeliegenden Bereich zugeordnet, Zinserträge werden dem Mittelfluss aus Investitionstätigkeit zugewiesen.
Der Finanzmittelbestand laut Bilanz (3.763 TEUR) setzt sich aus dem Kassenbestand (0 TEUR) und Guthaben bei Kreditinstituten (3.763 TEUR) zusammen. Der Finanzmittelbestand gemäß Kapitalflussrechnung am Ende der Periode spiegelt die liquiden Mittel abzüglich der Kontokorrente wider.
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| 30.06.2018 | 30.06.2017 | |
|---|---|---|
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode laut KFR | 3.763 | 1.321 |
| Finanzmittelbestand laut Bilanz | 3.763 | 1.321 |
Segmentberichterstattung
Die Berichts- und Organisationsstruktur des Konzerns unterteilt sich nicht in mehrere Geschäftssegmente bzw. Geschäftsfelder, vielmehr wird aufgrund der untrennbar zusammenhängenden Geschäftsaktivitäten der Konzern als einheitliches Ganzes gesteuert, sowohl auf Gesellschafts- als auch auf Produktebene. Aufwendungen und Erträge können nicht einzelnen Ressourcen zugeteilt werden.
Der Konzern konnte im Berichtsjahr mit folgenden Produktgruppen die nachfolgend erwähnten Umsätze erzielen, welche zur Gänze mit externen Kunden erlöst wurden.
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| Produkt- bzw. Dienstleistungen in TEUR |
Jahr 2017 /18 01.07. - 30.06. | Jahr 2016 /17 01.07. - 30.06. |
|---|---|---|
| Lizenzen | 2.291 | 3.627 |
| Hosting | 2.560 | 1.685 |
| Solutions | 245 | 380 |
| Wartung und Support | 4.107 | 4.047 |
| Sonstige | 629 | 498 |
| 9.833 | 10.237 |
In geographischer Hinsicht sind im Berichtsjahr folgende Umsätze erzielt worden:
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| in TEUR | Jahr 2017 /18 01.07. - 30.06. | Jahr 2016 /17 01.07. - 30.06. |
|---|---|---|
| Deutschland | 8.196 | 8.795 |
| Schweiz | 1.081 | 1.058 |
| Österreich | 556 | 384 |
| 9.833 | 10.237 |
Es gibt im Geschäftsjahr 2017/18 zwei (Vorjahr zwei) externe Kunden, mit denen Umsätze erzielt werden, die jeweils mehr als 10 % der Gesamtumsätze betragen. Mit einem dieser Kunden wurde ein Umsatz von TEUR 1.407 aus Wartung generiert, mit dem zweiten TEUR 2.500, davon TEUR 1.109 Wartung, TEUR 670 Lizenzen, TEUR 312 Hosting und TEUR 409 sonstige Umsätze.
Geografische Aufgliederung der langfristigen Vermögenswerte:
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| in TEUR | Deutschland | Österreich | Schweiz | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 274 | 10.438 | 1.649 | 12.361 |
| Sachanlagen | 30 | 1.338 | 10 | 1.378 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie | 0 | 5.718 | 0 | 5.718 |
| Summe langfristiger Vermögenswerte | 304 | 17.494 | 1.659 | 19.456 |
Management der finanziellen Risiken und Angaben zu Finanzinstrumenten
Finanzrisikomanagement
Aufgrund der Geschäftstätigkeit der B+S Bankensysteme AG ist der Konzern insbesondere der Intensivierung des Preisdrucks und daraus entstehenden niedrigeren Margen sowie dem Risiko der Marktkonzentration ausgesetzt.
Intensivierung des Preisdrucks führt zu niedrigeren Margen
Die Banken sind als Folge des anhaltend niedrigen Zinsniveaus gezwungen, mit Kosteneinsparungen nicht nur im Personalbereich, sondern auch im Investitionsbereich zu reagieren. Große Kunden werden für langfristige Verträge versuchen, Preisreduzierungen auszuhandeln. Hieraus entsteht das Risiko einer niedrigeren Gewinnmarge.
Um erfolgreich höhere Preise zu verteidigen, kommuniziert B+S Bankensysteme all seinen Kunden Werthaltigkeit, Zuverlässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Leistung.
Marktkonzentration führt zu Abhängigkeiten von Kunden
Der Konzern erzielte im Geschäftsjahr mit zwei Kunden jeweils mehr als 10% des Umsatzes und mit den drei größten Kunden zusammen ca. 46%. Der Verlust eines einzelnen Kunden hätte zwar finanzielle Auswirkungen, würde jedoch den Bestand des Unternehmens nicht gefährden.
Der Konzern reagiert hierauf mit dem Einsatz von Fachleuten, die zuverlässige Leistung und hohe Kundenzufriedenheit gewährleisten.
Zinsrisiko
Die B+S Gruppe unterliegt hinsichtlich ihrer Finanzinstrumente insbesondere Risiken aus der Veränderung der Zinssätze. Diesem Zinsrisiko wird durch kontinuierlichen Abbau der Verbindlichkeiten und ein straffes CashManagement begegnet.
Der Konzern finanziert sich im Wesentlichen aus dem operativen Cashflow. Darüber hinaus bestehen finanzielle Verbindlichkeiten, die zur Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit beitragen, in Form von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern. Dem stehen verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren, gegenüber.
Für das aktuelle Geschäftsjahr bestehen keine variabel verzinslichen Finanzinstrumente, denen der Konzern einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt ist.
Währungsrisiko
Ein Währungskursrisiko besteht nur in untergeordnetem Ausmaß, weil nur Geschäftsfälle in EUR bzw. durch die Schweizer Tochtergesellschaft nur in ihrer Landeswährung CHF getätigt werden.
Liquiditätsrisiko
Das Risiko mangelnder Liquidität besteht nicht, weil durch Einnahmen aus langfristigen Wartungsverträgen die fixen Kosten gedeckt sind und zusätzlich nicht ausgenützte Kreditlinien bestehen.
Der Konzern überwacht das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses im Rahmen der laufenden Cashflow-Planung und -überwachung.
Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verpflichtungen ersichtlich. Einbezogen wurden alle Verpflichtungen, die am 30. Juni 2018 im Bestand waren und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen nicht ein. Die variablen Zinszahlungen aus den Finanzinstrumenten wurden unter Zugrundelegung der zuletzt vor dem 30. Juni 2018 geltenden Zinssätze ermittelt. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verpflichtungen sind dem frühesten Zeitraster zugeordnet.
Bei den übrigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten handelt es sich um laufende Betriebsmittelkredite, bei denen ein Abfluss im nächsten Geschäftsjahr angenommen wurde.
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| 30.06.201 8 | Cashflows | Cashflows | |||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Buchwert | Zins | 2018 /1 9 Tilgung | Zins | 2019 / 20 Tilgung |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 122 | 0 | 122 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 5.327 | 154 | 591 | 141 | 533 |
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| 30.06.201 8 | Cashflows | Cashflows | ||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Zins | 2020 - 202 2 Tilgung | Zins | 2023 ff. Tilgung |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 253 | 637 | 622 | 3.566 |
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| 30.06.2017 | Cashflows | Cashflows | |||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Buchwert | Zins | 2017/18 Tilgung | Zins | 2018/19 Tilgung |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 230 | 0 | 230 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 4.992 | 155 | 376 | 146 | 302 |
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| 30.06.2017 | Cashflows | Cashflows | ||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Zins | 2019 - 2021 Tilgung | Zins | 2022 ff. Tilgung |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 269 | 491 | 745 | 3.823 |
Ausfallsrisiko
Die B+S Banksysteme Aktiengesellschaft hat keine wesentlichen Kreditrisikokonzentrationen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen zu 100 % gegenüber den Kunden, den Banken und Kreditinstituten, sind kurzfristig und werden durchschnittlich nach 28 Tagen bezahlt. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte entsprechen ihrem tatsächlichen Wert. Es besteht kein Abwertungsbedarf. Als Indikatoren für Wertminderungsbedarf gelten finanzielle Schwierigkeiten, Insolvenz, Vertragsbruch und erheblicher Zahlungsverzug der Kunden. Hinsichtlich Wertminderungen und Altersstruktur der überfälligen finanziellen Vermögenswerte ist auf Ziffer (5) Forderungen und sonstige Vermögenswerte zu verweisen. Das maximale Ausfallrisiko in Bezug auf finanzielle Vermögenswerte entspricht dem Buchwert jeder Klasse von finanziellen Vermögenswerten.
Buchwerte, beizulegende Zeitwerte und Wertansätze von Finanzinstrumenten
Die nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente:
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| Buchwert | ||
|---|---|---|
| in TEUR | 30.06.2018 | 30.06.2017 |
| --- | --- | --- |
| F inanzielle Vermögenswerte der Kategorie Kredite und Forderungen : | ||
| Forderungen aus Lieferung und Leistungen | 715 | 1.585 |
| Sonstige Vermögenswerte | 0 | 0 |
| Liquide Mittel | 3.763 | 1.321 |
| \= Ausweis in der Konzernbilanz | ||
| Insgesamt | 4.478 | 2.906 |
Liquide Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögenswerte haben überwiegend kurze Laufzeiten. Daher entsprechen ihre Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert (Stufe 3).
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| F inanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu f ortgeführten Anschaffungskosten: | Buchwert | |
|---|---|---|
| in TEUR | 30.06.2018 | 30.06.2017 |
| --- | --- | --- |
| Finanzverbindlichkeiten (= Summe kurzfristige Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten laut Konzernbilanz) | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (entsprechend Konzernbilanz) | 122 | 230 |
| 122 | 230 |
Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten; die bilanzierten Werte stellen daher näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar (Stufe 3). Der beizulegende Zeitwertbeträgt TEUR 2.023 (Vorjahr: TEUR 1.605). Dabei handelt es sich um einen Zeitwert der Stufe 2.
Es gibt keine zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente.
Der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten beläuft sich zum Stichtag auf TEUR 5.327 (Vorjahr: TEUR 4.992). Der beizulegende Zeitwert der Leasingverbindlichkeiten entspricht in etwa dem Buchwert.
Der Zeitwert eines Finanzinstrumentes wird durch notierte Marktpreise für das identische Instrument auf aktiven Märkten ermittelt (Stufe 1). Soweit keine notierten Marktpreise auf aktiven Märkten für das Instrument verfügbar sind, erfolgt die Ermittlung des Zeitwertes mittels Bewertungsmethoden, deren wesentliche Parameter ausschließlich auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 2). Ansonsten erfolgt die Ermittlung des Zeitwertes auf Basis von Bewertungsmethoden, für welche zumindest ein wesentlicher Parameter nicht auf beobachtbaren Marktdaten basiert (Stufe 3).
Wie im Vorjahr sind im Konzernabschluss keine zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Kapitalmanagement
Der Konzern verfolgt das Ziel, langfristig die Unternehmensfortführung zu sichern und die Interessen der Aktionäre, seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und aller weiteren Abschlussadressaten zu wahren.
Die Steuerung der Kapitalstruktur orientiert sich an den Änderungen der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie den Risiken aus den zugrundeliegenden Vermögenswerten und verfolgt das Ziel, das Volumen des Working Capital zu senken und damit die Mittelbindung zu begrenzen. Der Konzern steht für die Strategie einer kontinuierlichen und nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes.
Das Kapital des Konzerns entspricht dem bilanzierten Eigenkapital. Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 52,77 % (Vorjahr 54,13 %).
Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Es ist Vorgabe, dass alle Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen "at arm's length", d.h. zu üblichen Marktbedingungen durchgeführt werden. Familienangehörige, die in der Gesellschaft angestellt sind, werden zu marktüblichen Gehältern beschäftigt.
Sämtliche Vorstandsmitglieder sind zugleich Aktionäre der Gesellschaft mit wesentlichem Einfluss.
Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder bestehen aus mehreren Vergütungsbestandteilen: dem Grundgehalt, der variablen Vergütung sowie aus Nebenleistungen. Das Grundgehalt wird als erfolgsunabhängige Grundvergütung monatlich als Gehalt ausgezahlt. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen durch die private Dienstwagennutzung und Zuschüsse zur Sozialversicherung. Diese sind vom einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern. Sie stehen allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher Weise zu. Die Höhe der variablen Vergütung ist von Entwicklung des durchschnittlichen Konzernergebnisses vor Steuern bezogen auf einen 3-Jahreszeitraum abhängig.
Aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 8. Februar 2015 ist keine Aufgliederung der Einkünfte nach Personen erforderlich. Die Zusammensetzung der Gesamtvergütung ergibt sich aus nachfolgender Tabelle:
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| Zuwendungen in TEUR |
2017 /18 | 2016/17 |
|---|---|---|
| Festvergütung | 600 | 600 |
| Nebenleistungen | ||
| KFZ-Gestellung | 19 | 19 |
| SV AGA | 32 | 31 |
| Summe | 651 | 650 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 150 | 150 |
| Summe | 150 | 150 |
| Versorgungsaufwand | 1 | 1 |
| Gesamtvergütung | 802 | 801 |
Für Mitglieder des Vorstands wurden in den Geschäftsjahren 2016/17 und 2017/18 Entgelte für Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen in Höhe von jeweils TEUR 6 (in anteilig gleicher Höhe je Vorstandsmitglied) vom Konzern übernommen.
Die Bezüge des Aufsichtsrats der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft betrugen im Geschäftsjahr TEUR 40 (Vorjahr TEUR 40). Sie entfallen auf Prof. Dr. Herbert Kofler mit TEUR 20 (Vorjahr TEUR 20), Dr. Werner Steinwender mit TEUR 10 (Vorjahr TEUR 10), Prof. Dr. Johann Bertl mit TEUR 10 (Vorjahr TEUR 10). Hierbei handelt es sich um kurzfristig fällige Leistungen.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Kredite und Vorschüsse an die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft. Es bestehen sonstige Forderungen aus Sicht der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft gegen die Geschäftsführer der Clinc GmbH in Höhe von TEUR 50.
Organe der Gesellschaft
Dem Vorstand der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft gehörten an:
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| Vorstand | Zuständigkeitsbereiche |
|---|---|
| Wilhelm Berger | Vorstand der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft |
| Salzburg, Österreich | |
| Zuständig für die Bereiche | Finanz- und Rechnungswesen, |
| Investor-Relations, Beteiligungen, Revision, Vertrieb | |
| (Controlling, Umsatzplanung), Cash-Management. | |
| Peter Bauch | Vorstand der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft |
| München | |
| Zuständig für die Bereiche: | Forschung und Entwicklung |
| Organisation und Infrastruktur, Personal und Recht | |
| Vertrieb (Projekte und Termine), Marketing. |
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten an:
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| Aufsichtsrat | Mitglied in folgenden weiteren Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Ausland: |
|---|---|
| Univ. Prof. Mag. Dr. rer. soc. oec. | Privatstiftung der Kärntner Sparkasse AG, Klagenfurt |
| Herbert Kofler | redstars.data.com AG, Wien |
| Altenberg, Österreich | Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Wien |
| Professor für Wirtschaftswissenschaften | |
| Vorsitzender des Aufsichtsrats | |
| Hon. Prof. Mag. Dr. Johann Bertl | Spänglerbank AG, Salzburg |
| Seekirchen, Österreich | |
| Wirtschaftsprüfer | |
| Stellvertreter des Vorsitzenden | |
| Dr. Werner Steinwender | - |
| Salzburg, Österreich | |
| Rechtsanwalt |
Hinsichtlich der Angaben zu den Gesamtbezügen des Vorstandes und des Aufsichtsrates verweisen wir auf vorstehenden Abschnitt "Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen".
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Wesentliche Ereignisse haben sich seit dem Bilanzstichtag nicht ereignet. Nach heutigem Kenntnisstand sind keine Sachverhalte aufgetreten, die zu einer anderen Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als am Bilanzstichtag geführt haben und eine dauerhafte Beeinträchtigung der Konzernentwicklung nach sich ziehen könnten.
Angaben zu § 21 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Im Geschäftsjahr 2017/18 fanden folgende meldepflichtige Wertpapiergeschäfte statt:
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| Datum der Änderung der Beteiligung | Name der Inhaber der Beteiligung | Schwellenwertüber-/ - unterschreitung | Anteil der Stimmrechte |
|---|---|---|---|
| 10.10.2008 | Herr Peter Bauch, Vorstand | 20% Überschreitung der Stimmrechte | 23,59% |
| (entspricht 1.464.615 Stimmrechten) | |||
| 05.05.2010 | Herr Wilhelm Berger, Vorstand | 25% Überschreitung der Stimmrechte | 26,42% |
| (entspricht 1.640.527 Stimmrechten) | |||
| 06.11.2017 | Axxion S.A., Grevenmacher, Luxemburg | 10% Überschreitung der Stimmrechte | 11,27% |
| (entspricht 700.000 Stimmrechten) | |||
| 22.11.2017 | Bankrs Beteiligungen AG, Zug, Schweiz | 3% Unterschreitung der Stimmrechte | 0,00% |
| (entspricht 0 Stimmrechten) | |||
| 05.03.2018 | Prof. Dr. Johann Bertl, Seekirchen, Österreich, Aufsichtsrat | Erwerb von 80.000 Stimmrechten | 1,29% |
| (entspricht 80.000 Stimmrechten) |
Sonstige Angaben nach § 315 e HGB
Konzernabschlussprüferhonorar
Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers beinhaltet die Leistungen für die Abschlussprüfung in Höhe von TEUR 54 (Vorjahr TEUR 41). Es wurden sonstige Leistungen in Höhe von TEUR 8 durch den Abschlussprüfer erbracht (Vorjahr: TEUR 0). Die sonstigen Leistungen betreffen Unterstützungsleistungen im Rahmen der Einführung neuer Bilanzierungsstandards.
Erklärung zum Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft haben die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären unter folgender Internetadresse dauerhaft zugänglich gemacht:
https://bs-ag.com/corporate
München, am 4.September 2018
Wilhelm Berger, Vorstand
Peter Bauch, Vorstand
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."
München, 4. September 2018
Wilhelm Berger, Vorstand
Peter Bauch, Vorstand
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS
Prüfungsurteil e
Wir haben den Konzernabschluss der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. Juni 2018, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. Juni 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 und |
| • | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteil e
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
[1] Angemessenheit der Realisierung und des Ausweises der Umsatzerlöse
[2] Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes
[3] Bilanzierung aktiver latenter Steuern
[4] Bilanzielle Abbildung des Erwerbs der Clinc GmbH
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
① Sachverhalt und Problemstellung
② Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
③ Verweis auf weitergehende Informationen
[1] Angemessenheit der Realisierung und des Ausweises der Umsatzerlöse
① Im Konzernabschluss der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse von TEUR 9.833 ausgewiesen. Diese betragsmäßig bedeutsame Position unterliegt angesichts der Komplexität für die zutreffende Erfassung, Abgrenzung und des Ausweises einem besonderen Risiko. Vor diesem Hintergrund war die zutreffende Anwendung der Rechnungslegungsstandards im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
② Unter Berücksichtigung der Kenntnis, dass aufgrund der Komplexität und der vorzunehmenden Einschätzungen und Annahmen ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht, haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit der vom Unternehmen eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Umsatzerlösen beurteilt. Darauf aufbauend haben wir unter anderem wesentliche neue Kundenverträge durchgesehen und die damit verbundene Umsatzrealisierung nachvollzogen und gewürdigt. Zudem haben wir die Zahlungseingänge für Kundenrechnungen anhand von Bankkontoauszügen nachvollzogen, die periodengerechte Erfassung von Umsatzerlöse beurteilt und den Ausweis der Umsatzerlöse in der Konzerngesamtergebnisrechnung und Konzerngewinn- und verlustrechnung nachvollzogen.
Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen angemessen sind und, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um die sachgerechte Erfassung, Abgrenzung und den sachgerechten Ausweis der Umsatzerlöse zu gewährleisten.
③ Die Angaben der Gesellschaft zu den Umsatzerlösen werden unter dem Punkt "Bilanzierungs und Bewertungsmethoden", Textziffer 13 und unter den "Sonstigen Angaben" im Anhang aufgeführt.
[2] Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes
① In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von insgesamt TEUR 11.614 (46 % der Bilanzsumme) unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwert" ausgewiesen. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich anhand des Nutzungswertes. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Der Barwert wird mittels eines Discounted-Cash-Flow-Modells ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiterer Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
② Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Zudem haben wir auch die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit der bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen innerhalb vertretbarer Bandbreiten.
③ Die Angaben der Gesellschaft zum Geschäfts- oder Firmenwert sind in Textziffer 2 des Konzernanhangs enthalten.
[3] Bilanzierung aktiver latenter Steuern
① In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden nach Saldierungen aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 234 ausgewiesen. Vor Saldierung mit kongruenten passiven latenten Steuern sind aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 1.725 bilanziert. Die Bilanzierung erfolgte in dem Umfang, in dem es nach den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft zu versteuernde Ergebnisse anfallen, durch die die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste genutzt werden können. Dazu werden Prognosen über die künftigen steuerlichen Ergebnisse ermittelt, die sich aus der Planungsrechnung ergeben. Insgesamt wurden auf noch nicht genutzte steuerliche Verluste für Körperschaftsteuer in Höhe von TEUR 8.440 und für Gewerbesteuer in Höhe von TEUR 8.535 keine aktiven latenten Steuern angesetzt, da eine steuerliche Nutzung aus der Verrechnung mit steuerlichen Gewinnen derzeit nicht wahrscheinlich erscheint.
Aus unserer Sicht war die Bilanzierung latenter Steuern im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da sie in hohem Maße von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig und daher mit Unsicherheiten behaftet ist.
② Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Ermittlung, Bilanzierung und Bewertung der aktiven latenten Steuern beurteilt. Weiterhin haben wir die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf noch nicht genutzte steuerliche Verluste auf Basis unternehmensinterner Prognosen über die zukünftige Ertragssituation der Gesellschaft beurteilt und die Angemessenheit der zugrunde liegenden Einschätzungen und Annahmen gewürdigt.
Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind.
③ Die Angaben der Gesellschaft zu den latenten Steuern sind in Textziffer 10 des Konzernanhangs enthalten.
[4] Bilanzielle Abbildung des Erwerbs der Clinc GmbH
① Mit Vertrag vom 19. Januar 2018 hat die B+S Banksysteme Aktiengesellschaft sämtliche Anteile an der Clinc GmbH, Berlin, zum Kaufpreis von insgesamt TEUR 7 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 erworben. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden werden zum Fair Value am Tag des Erwerbs angesetzt. Unter Berücksichtigung des erworbenen Nettovermögens von TEUR 225 ergibt sich hieraus ein Erwerb zu einem Preis unter Marktwert in Höhe von TEUR 164. Aufgrund der insgesamt wesentlichen betragsmäßigen Auswirkungen des Unternehmenserwerbes auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des B+S Banksysteme-Konzerns und aufgrund der Komplexität der Bewertung des Unternehmenserwerbes war dieser im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
② Im Rahmen unserer Prüfung der bilanziellen Abbildung des Unternehmenserwerbes haben wir zunächst die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen des Unternehmenserwerbes eingesehen, nachvollzogen und den gezahlten Kaufpreis als Gegenleistung für die erhaltenen Anteile mit den uns vorgelegten Nachweisen über die geleisteten Zahlungen abgestimmt. Für den genannten Unternehmenserwerb haben wir die in der vorläufigen Eröffnungsbilanz aufgeführten Fair Values beurteilt. Durch die Gesellschaft ermittelte Fair Values wurden von uns durch Abstimmung des Mengengerüsts mit der originären Finanzbuchhaltung der erworbenen Gesellschaft sowie der verwendeten Parameter beurteilt. Darüber hinaus wurde durch die Verwendung von Checklisten die Vollständigkeit nach IFRS 3 geforderten Anhangangaben nachvollzogen. In Summe konnten wir uns durch die dargestellten und weiteren Prüfungshandlungen davon überzeugen, dass der Erwerb der Clinc GmbH unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen insgesamt sachgerecht abgebildet ist.
③ Die Angaben der Gesellschaft zu der Unternehmenstransaktion sind in dem Abschnitt Konsolidierungskreis und Stichtag des Konzernanhangs enthalten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
| • | die in Abschnitt 8 des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d |
| • | den Corporate Governance-Bericht nach Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex. |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichts rats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| • | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. Januar 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 18. Juli 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2013/2014 als Konzernabschlussprüfer der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Holger Graßnick.
München, den 4. September 2018
**PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Holger Graßnick, Wirtschaftsprüfer
ppa. Sonja Knösch, Wirtschaftsprüferin
Bericht des Aufsichtsrats
Überblick über die Tätigkeit des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat während des Berichtszeitraumes 01. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft zeitnah und kontinuierlich beraten und überwacht. In allen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Grundlage der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrates waren die in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten regelmäßigen Berichte des Vorstands, in denen der Vorstand den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend insbesondere über die Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte, die strategische Weiterentwicklung sowie die aktuelle Lage des Unternehmens unterrichtet hat. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und mit ihm erörtert.
Insgesamt fanden vier Sitzungen (05. September 2017, 07. Dezember 2017, 11. Januar 2018 und 25. April 2018) statt. Im Mittelpunkt dieser Sitzungen standen Information, Beratung und Kontrolle der Geschäftsentwicklung, sowie die zukünftige Strategie des Unternehmens. Regelmäßig wurden Umsatz und Gewinnentwicklung analysiert sowie die Entwicklung der liquiden Mittel und des Eigenkapitals. Der Aufsichtsrat hat sich von der Wirksamkeit des Rechnungslegungsprozesses, des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems überzeugt.
Auch über die Aufsichtsratssitzungen hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende mit dem Vorstand mehrmals monatlich in intensivem persönlichem Kontakt und hat sich über die Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert.
Ausschüsse
Der Aufsichtsrat war in seiner Gesamtheit mit allen Belangen der Gesellschaft befasst, da aufgrund der überschaubaren Größe der Gesellschaft keine Ausschüsse gebildet wurden.
Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat
In der Aufsichtsratssitzung am 05. September 2017 war die Feststellung des Einzelabschlusses der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft München nach HGB und die Billigung des Konzernabschlusses nach IFRS, jeweils zum 30. Juni 2017, Gegenstand der Tagesordnung. Bei dieser Sitzung war der Wirtschaftsprüfer telefonisch zugeschaltet.
In der Aufsichtsratssitzung am 07. Dezember 2017 wurde der Quartalsabschluss zum 30. September 2017 sowie der aktuelle Geschäftsverlauf erörtert.
Die konstituierende Aufsichtsratssitzung fand im Anschluss an die Hauptversammlung am 11. Januar 2018 statt, in der alle Aufsichtsräte in ihrem Amt bestätigt wurden. Herr Kofler und Herr Bertl üben weiterhin ihr Amt als Vorsitzender bzw. Stellvertreter aus. Die Aufsichtsratssitzung hatte die laufende Geschäftsentwicklung sowie einen Ausblick auf den Halbjahresbericht zum 31. Dezember 2017 zum Inhalt.
Gegenstand der Aufsichtsratssitzung vom 25. April 2018 war der Halbjahresabschluss zum 31. Dezember 2017 sowie die laufende Geschäftstätigkeit.
Aktionäre
Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat es acht meldepflichtige Stimmrechtsmitteilungen und eine Director’s Dealing-Mitteilung gegeben.
Die Axxion S.A., Grevenmacher, Luxemburg, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG 26.07.2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München, Deutschland am 26.07.2017 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,66% (das entspricht 165.000 Stimmrechten) betragen hat.
Die Axxion S.A., Grevenmacher, Luxemburg, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München, Deutschland am 24.10.2017 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,80% (das entspricht 608.775 Stimmrechten) betragen hat.
Die Axxion S.A., Grevenmacher, Luxemburg, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München, Deutschland am 06.11.2017 die Schwelle von 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 11,27% (das entspricht 700.000 Stimmrechten) betragen hat.
Die Bankrs Beteiligungen AG, Zug, Schweiz, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München, Deutschland am 09.11.2017 die Schwelle von 15% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 14,25% (das entspricht 884.762 Stimmrechten) betragen hat.
Die Bankrs Beteiligungen AG, Zug, Schweiz, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München, Deutschland am 16.11.2017 die Schwelle von 10% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 9,42% (das entspricht 584.762 Stimmrechten) betragen hat.
Die Bankrs Beteiligungen AG, Zug, Schweiz, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München, Deutschland am 20.11.2017 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 3,22% (das entspricht 200.000 Stimmrechten) betragen hat.
Die Bankrs Beteiligungen AG, Zug, Schweiz, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München, Deutschland am 22.11.2017 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Prof. Dr. Johann Bertl, Seekirchen, Österreich, hat uns mitgeteilt, dass er am 05.03.2018 80.000 Stimmrechte an der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München, Deutschland erworben hat und sein Stimmrechtsanteil 1,29% (das entspricht 80.000 Stimmrechten) betragen hat.
Personelle Veränderungen
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates hat sich im Berichtszeitraum nicht verändert
Corporate Governance
Kein Mitglied des Aufsichtsrates hat an weniger als der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen teilgenommen.
Interessenskonflikte der Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrates der B+S Bankensysteme Aktiengesellschaft sind nicht aufgetreten.
Vorstand und Aufsichtsrat haben am 7. Dezember 2017 eine gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Erklärung wurde auf den Internetseiten der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Corporate Governance Bericht in diesem Geschäftsbericht verwiesen.
Jahres- und Konzernabschluss
Die Hauptversammlung vom 11. Januar 2018 hat die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bernhard-Wicki-Straße 8, 80636 München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 bestellt.
Der Prüfungsauftrag ist dem Abschlussprüfer vom Aufsichtsrat erteilt worden. Der Abschlussprüfer hat die Jahresabschlussprüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat die vom Corporate Governance Kodex geforderte Unabhängigkeitserklärung abgegeben und die im jeweiligen Geschäftsjahr angefallenen Prüfungs- und Beratungshonorare dem Aufsichtsrat gegenüber offengelegt.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft zum 30. Juni 2018 wurden vom Abschlussprüfer, der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Abschlussprüfer hat entsprechend § 317 Abs. 4 HGB geprüft und befunden, dass der Vorstand ein Überwachungssystem eingerichtet hat, die gesetzlichen Forderungen zur Früherkennung existenzbedrohender Risiken für das Unternehmen erfüllt sind und der Vorstand geeignete Maßnahmen ergriffen hat, frühzeitig Entwicklungen zu erkennen und Risiken abzuwehren.
Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht und die Prüfungsberichte sind allen Aufsichtsräten ausgehändigt und in einer Aufsichtsratssitzung am 4. September 2018 im Beisein des Abschlussprüfers detailliert besprochen worden. Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden umfassend beantwortet.
Der jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss und Lagebericht sowie Konzernabschluss und Konzernlagebericht der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft wurde am 4. September 2018 festgestellt bzw. gebilligt.
Dank
Der Aufsichtsrat bedankt sich ausdrücklich beim Management und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die erfolgreich geleistete Arbeit.
München, den 4. September 2018
Der Aufsichtsrat
Prof. Dr. Herbert Kofler, Vorsitzender
Der Konzernabschluss zum 31.12.2017 wurde am 04.09.2018 gebilligt.