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B+S Banksysteme AG Management Reports 2017

Nov 10, 2017

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Management Reports

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B+S Banksysteme Aktiengesellschaft

München

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017

»Konzern - Lagebericht«

Präambel

Der vorliegende Konzern - Lagebericht bezieht sich auf den Berichtszeitraum 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017.

1 Grundlagen des Unternehmens

1.1 Geschäftsmodell des B+S Konzerns

Durch langjährige Erfahrung in der Realisierung von Software für Finanzdienstleister hat sich der B+S Konzern zu einem der führenden Anbieter entwickelt, der mit innovativen Anwendungen Anforderungen der Zukunft an skalierbare, leistungsfähige Standardsoftware für den europäischen Raum abdeckt. Mandantenfähigkeit, Mehrsprachigkeit, Plattformunabhängigkeit, komplette Abbildung von Geschäftsprozessen und die gezielte Ausrichtung auf die Bedürfnisse des Finanzsektors kennzeichnen die auf modularer Architektur basierende Software. Integration in komplexe Handelssysteme, realtime- und online-Fähigkeit sowie vollständige Verarbeitung im Straight Through Processing über alle Kommunikationskanäle (Multikanalfähigkeit) bis hin zum End-to-End-Processing zählen zum Standard.

Der B+S Konzern bietet eine umfassende und leistungsfähige Produktpalette als Ergänzung für das Core Banking im Aktiv- und Passivbereich. Im Einzelnen umfasst dies den gesamten Zahlungsverkehr (national, international und Euro) einschließlich SEPA (credit-transfer und direct debit), Treasury und Trading, Währungs- und Risikomanagement sowie Electronic Banking. Für die gesamte Produktpalette bietet B+S seinen Kunden auch umfangreiche Wartungs- und Support-Leistungen an.

Mit dem ‚on demand service stellt der B+S Konzern seinen Kunden einen zusätzlichen Service zur Verfügung. Durch den Betrieb eines leistungsfähigen Rechenzentrums mit einem hohen Maß an Verfügbarkeit und einer damit verbundenen nutzungsorientierten Abrechnung (ASP), ergeben sich für die Kunden Ausbaumöglichkeiten und Einsparpotentiale. Bestehende Anwendungen können problemlos integriert, erweitert oder ersetzt werden.

1.2 Die Märkte des B+S Konzerns

Die Märkte für die automatische Datenverarbeitung und Informationstechnik, und hier speziell für Finanzdienstleister, verzeichneten im Berichtszeitraum ein weiteres Wachstum. Dennoch ist die Entwicklung der Märkte und das Wachstum noch immer vorsichtig zu bewerten, da nach wie vor Zusammenlegungen von Infrastrukturen in Folge von Fusionen von Banken und Rechenzentrumsdienstleistern durchgeführt werden. Im deutschsprachigen Raum herrscht ein starker Wettbewerb zwischen den einzelnen Anbietern. Nur die innovativsten, sichersten und anwenderfreundlichsten Softwarelösungen können am Markt bestehen. Somit wird jeder Software-Anbieter für den Finanzsektor dazu aufgefordert, die Entwicklung gezielt voranzutreiben. Nicht zuletzt wegen seiner Flexibilität und kurzen Entwicklungszyklen konnte der B+S Konzern seine Marktstellung im Bereich Software für Finanzmanagement halten.

1.3 Produkte des B+S Konzerns

1.3.1 Produktangebot

Durch die gezielte Konzentration auf die Produktgruppen

Electronic Banking
Zahlungsverkehr
Treasury & Trading
Währungsmanagement
Risikomanagement

konnte die Akzeptanz bei Bestandskunden und Partnern gesteigert werden. Dies ist an den Anfragen von Interessenten, direkt oder über neue Partner, erkennbar.

1.3.2 Lösungen für das Electronic Banking

Electronic Banking dient nach wie vor der Darstellung und Abwicklung der Banken im Privatkundenbereich. Dabei werden die kundenindividuellen bzw. marktspezifischen Anforderungen berücksichtigt. Den Kunden aus der Finanzbranche wird unter der besonderen Berücksichtigung der gestiegenen Sicherheitsanforderungen ein breit gefächertes, maßgeschneidertes Produkt- und Dienstleistungsportfolio, verstärkt durch fachspezifisches Prozess-Know-how, angeboten. Individuelle Projekte, die mit Produkten des B+S Konzerns angeboten werden, erzielen hierbei hohe Margen.

1.3.3 Lösungen für das Commercial Banking

Die Lösungen für das Commercial Banking umfassen neben dem integrierten Zahlungsverkehr alle notwendigen Service-Module wie

Reklamations- und Gebührenmanagement,
Elektronische Aktenführung und
Kontenabstimmung.

Funktional zeichnen sich die Produkte des Commercial Banking durch länderübergreifende Mandanten- und Mehrwährungsfähigkeit aus.

SEPA (Debit und Credit) ist Bestandteil des B+S - Zahlungsverkehrs.

1.3.4 Lösungen für Treasury & Trading

In den Lösungen für Treasury & Trading werden die Bereiche

FX - Management
Money Market
Derivative Finanzinstrumente

integriert für Front-, Middle- und Back-Office dargestellt. Für die B+S - Vollanwender entfällt somit eine sonst übliche Schnittstellenrealisierung.

1.3.5 Lösungen für das Währungsmanagement

B+S Banksysteme stellt mit den Bereichen Kontoführung und Währungsmanagement eine zentrale Anwendung zur Verfügung, die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen im Finanzsektor entspricht.

Die Bereiche Kontoführung und Währungsmanagement bilden die Basis für die Verwaltung und das Management der verschiedenen Kontoarten. Kontoführung und Währungsmanagement unterstützen die Bank von der Anlage der Basisdaten über die Kontobewegungen bis hin zu umfassenden Bewertungen und Statistiken sowie dem Belegwesen. Dadurch wird eine integrierte Führung der unterschiedlichen Konten für Geschäftsbereiche wie

Giro- und Kontokorrentkonten,
Termineinlagen,
Geldanlagekonten,
Konten für das Dokumentengeschäft sowie
Fremdwährungskonten

in einer einzigen Anwendung ermöglicht.

Das B+S Währungsmanagement ist spezialisiert auf die Führung und Verwaltung von Fremdwährungskonten in allen Währungen. Die Umsetzung der unterschiedlichen am Markt gängigen Zinsrechnungsmethoden ergänzen diese Lösung. Durch Einbindung und Integration in unterschiedliche Corebanking-Lösungen kann das B+S Währungsmanagement als separates Modul eingesetzt und durch B+S Standardschnittstellen einfach und flexibel in das bestehende Kernbanksystem integriert bzw. angebunden werden.

1.3.6 Lösungen für das Risikomanagement

Mit den Modulen des Risikomanagements stellt der B+S Konzern seinen Kunden seit Einführung der Kapitaladäquanzrichtlinie ein Instrument für die Risikomessung und -darstellung im Eigenhandel und auf Gesamtbankebene zur Verfügung. Gleichzeitig werden die Meldeanforderungen der Bankenaufsicht inklusive der Berechnung der Eigenmittelunterlegung erfüllt. Die ermittelten Risiken werden online für

den Handel
das Risikocontrolling
die Finanzbuchhaltung
die Geschäftsleitung

zur Verfügung gestellt.

1.4 Steuerungssystem

Zur Planung und Steuerung verwendet das Unternehmen vor allem die finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz, Betriebskosten (alle Kosten ohne Finanz- und Steuerergebnis), Liquidität (Bestand an liquiden Mitteln abzüglich Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) und EBIT sowie die Eigenkapitalquote (Eigenkapital/ Bilanzsumme). Diese werden monatlich durch den Vorstand im Rahmen der Monatsabschlüsse analysiert. Als nichtfinanzieller Leistungsindikator wird vor allem die Mitarbeiter-Fluktuation (Abgänge/ mittlerer Personalbestand) herangezogen, da diese auch die Mitarbeiterzufriedenheit wiederspiegelt. Die Mitarbeiter-Fluktuation wird jährlich im Rahmen der Planung ermittelt.

Das Wachstum wird gemessen anhand der Umsatzveränderung. Das Ziel von B+S ist es, ein stetiges Wachstum zu erreichen. Die Profitabilität wird in erster Linie anhand des EBITs gemessen. Dabei wird versucht, die Kosten möglichst gering zu halten und ein positives Ergebnis anzustreben. Die Steuerung der Liquidität wird durch ein konsequentes Forderungsmanagement und eine detaillierte Investitionsplanung unterstützt.

Um die Wachstums- und Effizienzpotenziale identifizieren zu können, finden 14-tägig Meetings des Management Boards, Vorstandssitzungen und ein jährliches Strategiemeeting statt. Des Weiteren gibt es eine Jahres- und Investitionsplanung, laufende Prognoserechnungen und Personalplanungen.

1.5 Entwicklung

Die laufende Entwicklung und Verbesserung unserer Softwareprodukte steht im Vordergrund mit unserem Anspruch der Sicherung höchster Qualitätsansprüche.

Die Entwicklungsvorhaben wurden auch im Geschäftsjahr 2016/17 weiter vorangetrieben. Die anfallenden Anpassungsentwicklungen, der bereits bei den Kunden eingesetzten Produkte, wurden, wie in den letzten Jahren, im Rahmen der bestehenden Wartungsverträge realisiert. Die Produkte werden zudem laufend auf neue Technologien umgestellt, um die Marktfähigkeit auch für die Zukunft zu gewährleisten.

Die sich in der Wartung befindlichen Produkte werden konsequent einer strengen ROI-Betrachtung unterzogen und das Produktportfolio gestrafft. Teilprodukte, die keine Marktfähigkeit aufweisen, werden nicht mehr weiterentwickelt bzw. eingestellt.

Die Kosten für die Entwicklungen können im IT-Bereich naturgemäß nicht von den Forschungsaufwendungen getrennt werden. Aus diesem Grund ist eine Aktivierung in der Bilanz nicht möglich.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Geschäftsentwicklung

Im Geschäftsjahr 2016/17 ist ein operativer Umsatz von TEUR 10.237 erzielt worden. Dies entspricht einer Umsatzsteigerung von TEUR 2.031 bzw. 25 %. Die Lizenzverkäufe sind um TEUR 1.818 (das entspricht 100 %) auf TEUR 3.627 gestiegen. Bei den Solutions ist der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um TEUR 296 auf TEUR 380 zurückgegangen. Die Wartungs- und Supportumsätze sind im Vergleich zum Vorjahresumsatz um TEUR 206 bzw. 5 % auf TEUR 4.047 gestiegen. Die Umsätze im Bereich Hosting sind um TEUR 28 bzw. 2 % auf TEUR 1.685 gesunken. Die sonstigen Erlöse betrugen TEUR 498 (Vorjahr TEUR 166). Die sonstigen Erlöse beinhalten im Wesentlichen Umsätze für Schulungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit B+S–Lizenzen. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 682 (Vorjahr TEUR 478) wurden im Wesentlichen durch Vermietung freier Büroflächen in Salzburg erzielt.

Im Geschäftsjahr 2016/17 wurden Leistungen in Höhe von TEUR 235 (Vorjahr TEUR 168) bezogen, es handelt sich hierbei um zugekaufte Entwicklungsleistungen.

Die Personalkosten sind von TEUR 4.920 im Vorjahr auf TEUR 5.302 im Geschäftsjahr (8%) gestiegen. Dabei entfielen TEUR 4.178 auf die Gehälter und TEUR 1.124 auf soziale Abgaben und sonstige Personalaufwendungen.

Der Anstieg im Bereich der Abschreibungen in 2016/17 um TEUR 67 auf TEUR 661 ist durch Investitionen in EDV-Hardware und in den neuen Standort der B+S Banksysteme Salzburg GmbH bedingt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen TEUR 2.069 (Vorjahr TEUR 2.250). Im Bereich Fuhrpark betrugen die Aufwendungen TEUR 327 (Vorjahr TEUR 350). Die Raumkosten lagen bei TEUR 297 (Vorjahr TEUR 151). Die Grundstückspacht für das Bürogebäude in Salzburg betrug TEUR 107 (Vorjahr TEUR 106) und die Reisekosten stiegen um TEUR 13 auf TEUR 110. Die Kosten für Versicherungen sind gestiegen (+ TEUR 18), ebenso die Kosten für die Aktienbetreuung (+ TEUR 5) und die Aus- und Weiterbildungskosten (+ TEUR 49). Einsparungen konnten im Bereich Rechts- und Beratungskosten (- TEUR 123) verzeichnet werden. Die Kosten für Wartung und Instandhaltung betrugen TEUR 283 (Vorjahr TEUR 292), die Kosten für Telekommunikation stiegen um TEUR 35 auf TEUR 150.

Die Veränderung der latenten Steuern führte zu einem Steueraufwand von TEUR 242 (Vorjahr Steuerertrag TEUR 106).

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit lag im Geschäftsjahr 2016/17 bei TEUR 2.469 (Vorjahr TEUR 529). Das EBIT stieg von TEUR 752 im Vorjahr auf TEUR 2.652 im Geschäftsjahr. Der Jahresüberschuss betrug TEUR 1.669 (Vorjahr TEUR 588).

2.2 Auftragslage

Die Auftragslage für das laufende Geschäftsjahr 2017/18 kann als durchweg positiv bewertet werden. Aufgrund von Neuakquisitionen steigerte sich das Bestandsgeschäft (Wartung und ASP) für das laufende Geschäftsjahr und die vorliegenden Anfragen aus dem Kunden- und Interessentenkreis lassen eine entsprechende Erwartungshaltung zu. Mit Bestandskunden wird im Geschäftsjahr 2017/18 ein Fixumsatz von ca. TEUR 6.850 erzielt werden. Für ca. TEUR 277 liegen bereits Aufträge vor und für weitere ca. TEUR 2.214 wurden bereits Angebote versandt.

2.3 Prognose/ Ist Vergleich

Der im Vorjahr prognostizierte Umsatz von TEUR 10.213 konnte um TEUR 24 übertroffen werden. Die Kosten lagen mit TEUR 8.267 über dem geplanten Wert von TEUR 7.942. Die höheren Kosten sind einerseits mit höheren Personalkosten einschließlich Kosten für Fortbildung und andererseits mit höheren Abschreibungen aufgrund von Investitionen zu begründen. Dank gestiegener sonstiger betrieblicher Erträge konnte das geplante EBIT von TEUR 2.270 mit TEUR 2.652 um 17 % übertroffen werden.

Die Liquidität konnte von TEUR -811 im Vorjahr wie erwartet deutlich gesteigert werden, auf TEUR 1.321.

Die Eigenkapitalquote ist somit wie prognostiziert von 47,25 % auf 54,13 % gestiegen.

Mit einer tatsächlichen Fluktuationsrate von 10% wurde aufgrund der angebotenen Fortbildungsmaßnahmen sowie durch das positive Arbeitsklima des Unternehmens die Zielvorgabe von maximal 15% Fluktuation unterschritten.

2.4 Vermögenslage

Das Anlagevermögen, bestehend aus Softwarelizenzen in Höhe von TEUR 326, Kundenstamm TEUR 69, Markenrechten TEUR 21, Firmenwerten in Höhe von TEUR 11.614, Sachanlagevermögen (Büroeinrichtung und EDV-Ausstattungen) in Höhe von TEUR 689 und einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie in Höhe von TEUR 5.880, beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr 82 %, im Vorjahreszeitraum 84 % der Bilanzsumme. Die Werthaltigkeit der Firmenwerte wird jährlich durch einen Impairmenttest überprüft.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind um TEUR 556 gestiegen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen Lizenzabrechnungen zum Bilanzstichtag und kurz vor dem Bilanzstichtag fertiggestellte Projekte. Der Anteil der kurzfristigen Vermögenswerte stieg zum Bilanzstichtag auf 16,3 % der Bilanzsumme (Vorjahr 13,4 % der Bilanzsumme). Dabei stieg auch der prozentuale Anteil an liquiden Mitteln von 5,4 % im Vorjahr auf 5,9 %.

Die aktiven latenten Steuern betrugen im Geschäftsjahr 2016/17 TEUR 304 (Vorjahr TEUR 542).

Der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten nahm im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 1.221 ab und beträgt nun 20 % der Bilanzsumme. Dabei stiegen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Geschäftsjahr 2016/17 um TEUR 39 auf TEUR 230, die erhaltenen Anzahlungen von TEUR 126 auf TEUR 149 und die sonstigen Verbindlichkeiten um TEUR 661 auf TEUR 3.527. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten konnten im Geschäftsjahr zur Gänze getilgt werden (Vorjahr TEUR 2.011).

2.5 Finanzlage

Die liquiden Mittel zum Bilanzstichtag sind im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 1.200 auf TEUR 1.321 gestiegen. Insgesamt zeigt die Kapitalflussrechnung einen Anstieg des Finanzmittelbestandes von TEUR 1.232. Zum Bilanzstichtag betrug der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit TEUR +2.995 (Vorjahr TEUR +1.392). Der Nettozahlungsmittelabfluss aus der Investitionstätigkeit betrug TEUR -306 (Vorjahr Abfluss TEUR -60). Aus der Finanzierungstätigkeit ergaben sich Zahlungsabflüsse in Höhe von TEUR -1.457 (Vorjahr TEUR -1.855).

Wesentliche Investitionen sind im kommenden Geschäftsjahr nicht geplant. Es bestehen zugesagte Kreditlinien über TEUR 1.100, die bisher nur geringfügig in Anspruch genommen wurden.

Das Eigenkapital hat sich um den im Geschäftsjahr erwirtschafteten Jahresüberschuss (TEUR 1.669) verbessert.

Zum Bilanzstichtag betrug das Eigenkapital TEUR 12.223 (+ TEUR 1.672). Die Eigenkapitalquote beträgt 54,1 % (Vorjahr 47,3 %). Ziel des Finanzmanagements ist es, die Liquidität zu sichern und die Eigenkapital-Quote zu maximieren.

2.6 Investition und Finanzierung

Das Anlagevermögen hat sich nicht nennenswert verändert. Neue Investitionen wurden im Geschäftsjahr 2016/17 im Bereich des Sachanlagevermögens mit TEUR 375 und im Bereich Software mit TEUR 103 vorgenommen. Wesentliche Investitionsverpflichtungen lagen zum Stichtag nicht vor.

2.7 Personalentwicklung

Die Entwicklung der Personalstruktur im Geschäftsjahr 2016/17 kann wiederum als ausgeglichen bezeichnet werden. Die Mitarbeiterzahl betrug im Jahresdurchschnitt in 2016/17 62 Mitarbeiter sowie zwei Vorstände, gegenüber 63 Mitarbeiter und zwei Vorständen im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2015/16.

Die Fluktuations-Rate betrug im Geschäftsjahr 2016/17 10 %, im Vorjahr 13 %. Abgänge konnten durch Neueinstellungen kompensiert werden.

2.8 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

In einem weiterhin schwierigen Umfeld konnte B+S Banksysteme alle seine Bestandskunden und somit die vertraglich gesicherten Umsätze absichern. Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Sachverhalte sind wir mit der Lage des Unternehmens, insbesondere im Hinblick auf die um den Bilanzstichtag abgeschlossenen Neuverträge, zufrieden.

3 Nachtragsbericht

Wesentliche Ereignisse haben sich seit dem Bilanzstichtag nicht ereignet. Nach heutigem Kenntnisstand sind keine Sachverhalte aufgetreten, die zu einer anderen Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als am Bilanzstichtag geführt haben und eine dauerhafte Beeinträchtigung der Konzernentwicklung nach sich ziehen könnten.

4 Prognosebericht

Durch die Positionierung des B+S Konzerns im Markt, mit einer Intensivierung der Kunden- und Partnerbeziehungen, ist wiederum ein weiteres stabiles Geschäftsjahr zu erwarten. Ziel ist es weiterhin, neben dem Neukundengeschäft die Geschäftsbeziehung zu Bestandskunden weiter auszubauen und darüber eine Verstetigung des operativen Geschäftsbetriebes zu erreichen.

Aufgrund der positiven Entwicklung in den Kerngeschäften geht der B+S Konzern im Geschäftsjahr 2017/18 von einem stabilen Geschäftsverlauf aus. So kann für das kommende Geschäftsjahr ein Umsatz in Höhe von ca. TEUR 9.888 geplant werden. Diese Prognose basiert auf den vorhandenen Bestandsverträgen sowie auf den laufenden Projekten. Mögliche Einmaleffekte sind hierin bewusst nicht enthalten. Bei erwarteten Kosten von ca. TEUR 8.000 in 2017/18 wird das EBIT bei ca. TEUR 2.200 im kommenden Geschäftsjahr liegen.

Der Konzern erwartet einen deutlichen Anstieg der Liquidität sowie eine weitere Steigerung der Eigenkapitalquote gegenüber 2016/17.

Die Erreichung dieser Zielsetzung ist jedoch von einigen äußeren Faktoren, wie beispielsweise dem Kunden- oder dem Marktumfeld, sowie der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig. Aufgrund der besonderen Situation im EURO-Raum sind treffende Prognosen nur schwer zu erstellen.

Um den nichtfinanziellen Leistungsindikator der Mitarbeiter-Fluktuation weiterhin möglichst niedrig zu halten (maximal 15%), werden neben diversen sozialen Leistungen Schulungen und Fortbildungen durchgeführt, um die Mitarbeiterzufriedenheit weiter zu verbessern.

5 Chancen und Risiken

5.1 Risikomanagement, Rechnungslegungsbezogenes Risikomanagementsystem und internes Kontrollsystem

Der zentrale Baustein des Risikomanagementsystems ist die Erkennung und Eingrenzung betrieblicher Risiken durch die vorhandenen Überwachungs-, Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsysteme. Chancen werden im Risiko-Management-System nicht erfasst. Die Risikomanagementstrategie verfolgt die frühzeitige Erkennung, Bewertung, Vermeidung und Verringerung von Risiken sowie die Übertragung dieser auf Dritte. Im Rahmen einer definierten Risikobereitschaft geht B+S bewusst Risiken ein, wenn diese unvermeidbar sind oder wahrscheinlich durch Chancen kompensiert werden. Ein Risikomanagementsystem gibt keine absolute Garantie für die Vermeidung von Risiken. Es unterstützt die Handhabung, Risiken frühzeitig zu erkennen, zu überwachen, zu steuern und die Unternehmensziele zu erreichen.

Die Einrichtung und die wirksame Unterhaltung des Risikomanagementsystems liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der B+S. Die Risikoüberwachung, -früherkennung, -analyse, -steuerung und kommunikation beziehen die Leiter der wesentlichen Funktionsbereiche ein. Zur Unterhaltung und Umsetzung des Systems bestehen Richtlinien zur Risikoberichterstattung. Der B+S hat sein Risikomanagementsystem stetig ausgebaut und kontinuierlich an die aktuellen Entwicklungen und Rahmenbedingungen angepasst.

Generell umfassen das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem auch die rechnungslegungsbezogenen Prozesse. Das interne Kontrollsystem ist so ausgerichtet, dass es ausreichend Sicherheit für die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung sowie die Erstellung der extern publizierten Jahresabschlüsse und des Konzernabschlusses gewährleistet. Es unterstützt zudem die Steuerung und Kontrolle des gesamten Konzerns. Darüber hinaus unterliegt der Konzernabschluss einmal jährlich einer Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer.

Das interne Kontrollsystem folgt einer Risikoinventur, die systematisch ein ausreichend großes Spektrum an Risikofeldern der B+S Gruppe abdeckt. Im Rahmen der Revision und Prüfung nach ISAE 3402 (Assurance Reports on Service Organisation) wird die Einhaltung der festgelegten Sicherheitsstandards geprüft. Das System berücksichtigt sowohl die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und unternehmensspezifischen Besonderheiten als auch die relevanten Vorschriften. Es wird im Rahmen der laufenden Revision festgelegt, welche gesetzlichen Vorschriften und damit einhergehende interne Richtlinien eingehalten und überwacht werden müssen.

Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind die wesentlichen Merkmale des bei der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft bestehenden internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems wie folgt:

Für alle wesentlichen, rechnungslegungsrelevanten Prozesse wird das Prinzip der Funktionstrennung beachtet (u.a. Vieraugenprinzip, analytische Prüfungen). Das eingesetzte Personal verfügt über die notwendige Fachausbildung und besucht regelmäßig Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen. Die Bilanzierung erfolgt gemäß der konzernweiten Bilanzierungsrichtlinie.

Die eingesetzten EDV-Systeme und Tools sind durch entsprechende Einrichtungen im EDV-Bereich gegen unbefugte Zugriffe geschützt. Im Bereich der eingesetzten Finanzsysteme wird Standardsoftware verwendet, für weiterführende Verarbeitungsprozesse wird hauptsächlich Excel als Verarbeitungstool eingesetzt. Alle rechnungslegungsrelevanten Schlüsselfunktionen sind im Organigramm direkt dem Vorstand zugeordnet.

Die B+S Gruppe ist im Rahmen der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit auf funktionierende EDV- und Kommunikationssysteme angewiesen. Um Störungen, Beeinträchtigungen oder Defekte an der IT-Infrastruktur oder einzelner Komponenten dieser Systeme zu vermeiden und Störanfälligkeiten frühzeitig zu erkennen, wird eine laufende Revision nach dem Standard ISAE 3402 (International Standard on Assurance Engagement) durchgeführt und durch externe Dienstleister einer jährlichen Prüfung unterzogen.

Jedes Jahr wird ein Risk-Assessmentbericht erstellt, der mit dem Vorstand erörtert wird und ggf. werden verbessernde Maßnahmen eingeleitet. Im IT Security Framework als Teil des Risikomanagements wird das erforderliche Sicherheitsniveau der IT-Systeme des Unternehmens festgelegt. Die IT-Sicherheitsrichtlinie, die ebenfalls Bestandteil des Risikomanagements ist, regelt die besonderen Sicherheitsbedürfnisse und Anforderungen des Unternehmens sowie die Umsetzung beim Betrieb von IT-gestützten Verfahren bzw. den beim Unternehmen eingesetzten IT-Systemen. Daneben gibt es einen Computer Security Incident Response Plan (CSIRP) für den Fall, dass ein unerwartetes Ereignis, das eine unmittelbare oder mögliche Auswirkung auf die Organisation, Vermögen oder Ansehen hat eintritt. Dies war im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht der Fall.

Die Rechnungslegung erfolgt gemäß den im Anhang beschriebenen Grundsätzen. Die Mitarbeiter des Rechnungswesens sind direkt dem Vorstand unterstellt. Dieser überzeugt sich in kurzen regelmäßigen Abständen von der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung. Ferner hat der Vorstand direkten Zugriff auf das Controlling-Tool, so dass ständig eine Überwachung durchgeführt wird. Durch ein Customer Relationship Management Tool wird der geplante und der realisierte Umsatz wöchentlich mit den verantwortlichen Mitarbeitern verifiziert. Ferner erfolgt stetig eine Plan-Ist-Abweichungsanalyse in Bezug auf Umsatz und Kosten. Die Überwachung der Liquidität erfolgt wöchentlich. Alle Eingangsrechnungen werden durch den verantwortlichen Vorstand freigegeben.

Die Liquidität der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft ist für das kommende Geschäftsjahr und darüber hinaus, ausgehend von der bestehenden Finanzierungsstruktur, von der auch künftig ausgegangen werden kann, und aufgrund der per Juni 2017 vorhandenen liquiden Mitteln sowie der vertraglich fixierten Einnahmen, gesichert.

Obwohl es sich beim überwiegenden Anteil der Kunden um Bankinstitute mit sehr geringem Ausfallrisiko handelt, kann ein Forderungsausfall dennoch nicht ausgeschlossen werden. Um diesem Risiko vorzubeugen, wird die Bonität eines Unternehmens vor Annahme eines Auftrages durch die B+S Banksysteme Aktiengesellschaft überprüft. Ein im Bereich der Finanzbuchhaltung installiertes Mahnwesen sichert außerdem die termingerechte Einbringung von offenen Forderungen.

Das Ergebnis des Kennzahlensystems mit Früh- und Spätindikatoren führt zur Identifizierung von internen und externen Risiken und gewährleistet dem Management eine nachhaltige Kontrolle der Unternehmensziele. Mögliche Bedrohungen können frühzeitig erkannt und entsprechende Steuerungsmaßnahmen eingeleitet werden.

5.2 Marktrisiken

Die Wirtschaft in der D-A-CH-Region (Deutschland, Österreich und Schweiz) befindet sich auf einem soliden Wachstumskurs, dies wird auch durch die gute Entwicklung der Beschäftigung widergespiegelt. Dazu dürften neben dem Baugewerbe und der Industrie erneut nahezu alle Dienstleistungsbereiche beigetragen haben. Das Zinsniveau ist nach wie vor sehr niedrig. Als Folge dessen sind die Institute noch immer gezwungen, mit Kosteneinsparungen im Personal- aber auch im Investitionsbereich zu reagieren, um dem Druck auf die Gewinnmargen entgegenzuwirken. An diesen Rahmenbedingungen wird sich in den kommenden Jahren wahrscheinlich nicht viel ändern. Auf kurze Sicht könnte das unter Umständen zu Einsparungen bei den Banken und damit auch bei den Investitionen in Software-Projekte führen. Durch langfristige Verträge dürfte diese Auswirkung auf B+S jedoch relativ gering sein.

5.3 Marktchancen

Gestiegene Kundenanforderungen, beispielweise bei der Sicherheit im E-Banking oder der demografische Wandel hinsichtlich Produktangebot, örtlicher Verfügbarkeit und aktuelle und zukünftige regulatorische Anforderungen an den Finanzsektor stellen die Banken vor neue Herausforderungen.

Der durch die Krise entstandene Kostendruck und die damit notwendigen Personaleinsparungen werden mit effizienterer Technik ausgeglichen und damit insbesondere Software beschafft.

Zudem ist mit einem noch stärkeren Konzentrationsprozess in der Finanzbranche und einer verstärkten Verlagerung von IT-Infrastruktur auf Rechenzentren zu rechnen. B+S hat diesen Trend frühzeitig erkannt und kann durch den Betrieb eines Rechenzentrums die entsprechende Dienstleistung anbieten. Diese wird auch von den Kunden gerne in Anspruch genommen.

5.4 IT-Risiken

Ziel des IT-Risikomanagements ist das Identifizieren, Bewerten und Überwachen von IT-Risiken, die den Rechenzentrum-Betrieb betreffen. Dazu gehört es, den Wert von Assets für das Unternehmen zu analysieren, mögliche Bedrohungen für diese Assets zu identifizieren und die jeweilige Gefährdung der Assets einzuschätzen. Der IT-Risikomanagement Prozess wird bei B+S Banksysteme anlehnend an den Cobit5 for Risk Prozess der ISACA (Information Systems Audit and Control Association) durchgeführt.

Die Zunahme im Bereich der Cyberkriminalität, sowie die damit verbundenen IT-Risiken machen eine ständige Überprüfung und Überwachung von IT-Infrastruktur und IT-Prozessen nötig. Datenmanipulationen oder Störung des Rechenzentrums durch Hacker und die daraus folgenden Auswirkungen hätten massiven Einfluss auf den Geschäftsbetrieb. B+S Banksysteme unterzieht seine IT-Risiko- und IT-Security Prozesse daher jährlich einer externen Prüfung nach dem Standard ISAE 3402 (International Standard on Assurance Engagement).

5.5 Personalrisiken

Der Arbeitsmarkt befindet sich weiter im Aufwind und die Frühjahresbelebung fiel überdurchschnittlich stark aus. Die Entwicklung des Arbeitsmarkts am Standort München ist weiterhin positiv und wird auch für die kommenden zwei Jahre verhalten optimistisch gesehen. Die Situation am IT – Sektor hat sich zu den Vorjahren kaum verändert. Bislang gab es bei B+S keinerlei Schwierigkeiten, geeignete neue Mitarbeiter zu finden. Wie jedes technisch innovative Unternehmen ist B+S jedoch auch vom Know-How der einzelnen Mitarbeiter abhängig. Als Gegenmaßnahme begegnet B+S den Personalrisiken mit gezielten Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung und zufriedenheit. Diese werden zudem durch stetige Fortbildungsmaßnahmen erhöht. Ergänzend bietet B+S verstärkt Praktika an, um frühzeitig geeignete Hochschulabsolventen an das Unternehmen zu binden.

5.6 Produktrisiken

Aufgrund der innovativen Branche besteht immer ein Risiko, dass Markttrends nicht rechtzeitig erkannt und bedient werden. Ferner müssen die entwickelten Produkte vor dem Hintergrund der hohen Regulationsdichte und der Anzahl der zu beachtenden Vorschriften der Finanzbranche bestehen. Durch veraltete Produkte oder veraltete Technologie der B+S Produkte oder deren Qualität könnte sich das Risiko ergeben, dass die B+S Konzernprodukte nicht mehr von Kunden nachgefragt werden, oder Bestandskunden das Produkt wechseln.

5. 7 Produktchancen

Durch die Straffung des Produktportefeuilles wurde ein ausgewogenes Chancen- / Risikoverhältnis erreicht. Einerseits wird durch die Spezialisierung am Markt eine bedeutend höhere Akzeptanz erzielt, andererseits können die vorhandenen Kapazitäten gezielt für momentan benötigte Lösungen eingesetzt werden.

Es ist aber Ziel der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, das Lizenz- und ASP-Geschäft (=Rechenzentrumsbetrieb) weiter voranzutreiben, um eine größere Diversifikation und somit größtmögliche wirtschaftliche Sicherheit zu erreichen. Im stattfindenden Verdrängungswettbewerb hat sich B+S Banksysteme durch die bekannt hohe Qualität und die innerhalb der Branche kommunizierte hohe Kundenzufriedenheit gut behaupten können.

5.8 Ausfallrisik en

Die B+S erreichte im abgelaufenen Geschäftsjahr mit zwei Kunden jeweils mehr als 10 % ihres Umsatzes und mit den drei größten Kunden zusammen ca. 41 %. Der Verlust eines einzelnen dieser Kunden würde jedoch nicht zu einem bestandsgefährdenden Entfall von Einnahmen und Deckungsbeitrag führen.

Die B+S vertreibt Ihre Produkte im Banken- und Finanzsektor. Die den Geschäften zugrundeliegenden Verträge sind privatwirtschaftliche Verträge und unterliegen dem üblichen Geschäftsrisiko und somit auch dem Risiko eines Forderungsausfalls. Die Kunden der B+S Gruppe gehören überwiegend zum Bankensektor und das Ausfallrisiko ist demnach als eher gering einzuschätzen. Ein Forderungsausfall kann dennoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Es wird deshalb die Bonität vor Auftragsannahme geprüft.

Durch Ausfall eines wichtigen Dienstleisters kann der Betrieb im Rechenzentrum sowie die strategische Ausrichtung der Produktentwicklung in Mitleidenschaft gezogen werden. In der Folge kann es notwendig werden, eine Architekturänderung der Produkte durchzuführen, oder einen Dienstleister zu ersetzen, was kurzfristig nicht umgesetzt werden könnte. Mit den IT Kernlieferanten werden deshalb Lieferantengespräche durchgeführt, in welchen vor allem Fragen betreffend möglicher Ausfallsrisiken des jeweiligen Lieferanten besprochen und mittelfristig geklärt werden.

5.9 Haftungsrisik en

In der Softwareentwicklung ist das Auftreten unvorhersehbarer Programmierfehler nicht auszuschließen. In den Kundenverträgen der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft sind entsprechende Bestimmungen enthalten, die das Risiko des Unternehmens bezüglich potenzieller Produkt- und Haftungsansprüche begrenzen. Entsprechende Versicherungen zur Einschränkung der Risiken hat das Unternehmen abgeschlossen. Es ist jedoch möglich, dass die haftungsbegrenzenden Vertragsbestimmungen nicht in allen Fällen ausreichend sind und dadurch Risiken entstehen.

Dem Risiko derartiger Ansprüche ist die B+S Banksysteme ausgesetzt. Um ein eventuelles Risiko für das Unternehmen klein zu halten, wurde eine Versicherung für Vermögensschäden abgeschlossen.

5.10 Finanzrisiken

Die B+S Banksysteme finanziert sich im Wesentlichen aus dem operativen Cashflow. Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten, denen finanzielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gegenüberstehen. Um das Risiko auf möglichst geringem Niveau zu halten, wird die Umsatz- und Ergebnisentwicklung auf Basis der monatlichen Meldungen und Quartalsabschlüsse sowohl in den Einzelabschlüssen als auch im Konzern analysiert sowie die Prognosen mit Hochrechnungen für das laufende Geschäftsjahr abgeglichen. Risiken aus Finanzinstrumenten umfassen demnach Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts-, Währungs-, Kredit- und Ausfallrisiken. Grundsatz der B+S Banksysteme ist es diese Risiken zu vermeiden bzw. zu begrenzen.

Darüber hinaus verwendet die B+S Banksysteme bei Bedarf auch derivative Finanzinstrumente mit dem Zweck der Absicherung gegen Währungsrisiken. Es wird kein Handel mit Derivaten betrieben. Vor Eingehen eines Sicherungsgeschäftes werden Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken durch den Vorstand eingehend analysiert. Verträge werden nur in geringem Umfang und ausschließlich mit Banken erstklassiger Bonität eingegangen.

5.11 Finanzchancen

Als Chance ist das niedrige Zinsniveau zu sehen. Dieses wirkt sich positiv auf das Finanzergebnis des Tochterunternehmens und somit auch auf das Konzernergebnis aus.

5.12 Zusammenfassung

Alle genannten Risikofaktoren können die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft beeinflussen. Auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre wird das Risiko auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vom Vorstand als gering eingeschätzt.

Insgesamt sind die Risiken begrenzt. Auf Basis der derzeit verfügbaren Informationen bestehen nach Einschätzungen des Vorstands gegenwärtig und in absehbarer Zukunft keine wesentlichen Einzelrisiken, die als existenziell einzustufen wären. Aufgrund der Cashflow-Stärke des Geschäfts und der soliden Finanzierungsstruktur sieht die Unternehmensführung auch in der Gesamtsumme der einzelnen Risiken den Fortbestand der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft nicht gefährdet.

In der nachfolgenden Tabelle werden die zuvor genannten Risiken hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit, ihrer möglichen finanziellen Auswirkung und der daraus abgeleiteten Gesamtbeurteilung in einem Top-Down-Ansatz dargestellt. Dabei ist bei der Eintrittswahrscheinlichkeit zu unterscheiden in sehr selten (< einmal pro Jahr), selten (einmal pro Jahr), möglich (einmal alle 6 Monate), häufig (einmal pro Monat) und sehr häufig (öfter als einmal pro Monat). Die möglichen finanziellen Auswirkungen, bezogen auf den Umsatz, können unbedeutend (<1% des Umsatzes), gering (1% - 10% des Umsatzes), mittel (11% - 30% des Umsatzes), hoch (31% - 70% des Umsatzes) oder katastrophal (>71% des Umsatzes) sein. Die Gesamtbeurteilung kann unwesentlich, relevant oder wesentlich sein.

B+S bezieht sämtliche finanziellen Auswirkungen auf den Umsatz, da sich auf diesen auch die Unternehmensziele referieren. Die strategischen Entscheidungen orientieren sich (unter Berücksichtigung von Risiken) vor allem an den sich bietenden Chancen.

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Risiken Eintrittswahrscheinlichkeit Mögliche finanzielle Auswirkung Gesamtbeurteilung
Personalrisiken sehr selten mittel unwesentlich
IT-Risiken selten hoch unwesentlich
Haftungsrisiken sehr selten mittel unwesentlich
Finanzrisiken selten gering unwesentlich
Ausfallrisiken sehr selten gering unwesentlich
Marktrisiken sehr selten gering unwesentlich
Produktrisiken sehr selten unbedeutend unwesentlich

Unabhängig davon werden Bestandspflege, gezielte Leistungsoptimierungen und vorausschauende Realisierung von zum Beispiel regulatorischen Anforderungen auch künftig die Umsatzbasis im Unternehmen absichern. Aus den daraus resultierenden vertraglich fixierten Einnahmen sollen auch zukünftig alle Fixkosten abgedeckt werden.

Zusätzliches Wachstum wird im Wesentlichen durch eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit langjährigen Partnern und durch beste Referenzen innerhalb der Bankenbranche erzielt werden.

In der nachfolgenden Tabelle werden die zuvor genannten Chancen analog der Risiken hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit, ihrer möglichen finanziellen Auswirkung und der daraus abgeleiteten Gesamtbeurteilung in einem Top-Down-Ansatz dargestellt:

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Chancen Eintrittswahrscheinlichkeit Mögliche finanzielle Auswirkung Gesamtbeurteilung
Produktchancen möglich mittel relevant
Marktchancen selten gering relevant
Finanzchancen selten unbedeutend unwesentlich

6 Übernahmerelevante Angabe (Angabepflichten gemäß § 315a Abs. 1 HGB und erläuternder Bericht nach § 175 Abs. 2 AktG n.F.)

6.1 Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (Abs. 1 Nr. 1)

Das Grundkapital der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft beträgt EUR 6.209.933,00 und ist in 6.209.933 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.

6.2 Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen (Abs. 1 Nr. 2)

Die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft sind nicht beschränkt.

6.3 Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital (Abs. 1 Nr. 3)

Herr Berger (Österreich) ist mit 26,42%, Herr Bauch (Deutschland) mit 23,59% und die Bankrs Beteiligungen AG (Schweiz) mit 29,87% am Kapital der Gesellschaft beteiligt.

6.4 Inhaber von Aktien mit Sonderrechten (Abs. 1 Nr. 4)

Es gibt bei der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft keine Inhaber von Aktien, die Sonderrechte oder Kontrollbefugnisse besitzen.

6.5 Art der Stimmrechtskontrolle im Falle von Arbeitnehmerbeteiligungen (Abs. 1 Nr. 5)

Bei der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft gibt es keine Arbeitnehmerbeteiligung in Form von Aktien.

6.6 Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über Satzungsänderungen (Abs. 1 Nr. 6)

Die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands erfolgt gemäß §§ 84, 85 AktG, die Änderung der Satzung gemäß §§ 133, 179 AktG.

6.7 Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien (Abs. 1 Nr. 7)

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 1. Februar 2021 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 3.104.966,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Des Weiteren gelten folgende gesetzliche Regelungen: für die Ermächtigung zur Aktienausgabe aus dem genehmigten Kapital §§ 202 ff. AktG, zur Ausgabe von Wandel- oder Gewinnschuldverschreibungen § 221 AktG und zum Erwerb eigener Aktien § 71 Abs. 1 Nr. 6-8 AktG.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als ganz oder teilweise über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht um mehr als 5 % unterschreitet. Diese Ermächtigung beschränkt sich auf insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung (maßgebend ist die niedrigere Grundkapitalziffer). Auf diese Begrenzung von 10 % des Grundkapitals sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung im Rahmen einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden; ferner sind auf diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals diejenigen Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandel- und/oder Optionsrecht auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen aufgrund einer während der Laufzeit dieser Ermächtigung geltenden Ermächtigung in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. Als maßgeblicher Börsenpreis im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der Durchschnitt des Eröffnungs- und Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main (oder einem an dessen Stelle tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der jeweils vorangegangenen zehn Börsentage vor der Veräußerung der Aktie.

Der Vorstand ist weiter ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen.

Der Vorstand wird ebenfalls ermächtigt, die eigenen Aktien, mit Zustimmung des Aufsichtsrats als (Teil-) Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen zu verwenden. Der Wert (Preis), zu dem Aktien der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung in diesem Buchstaben verwendet werden, darf den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht um mehr als 5 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenpreis im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der Durchschnitt des Eröffnungs- und Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main (oder einem an dessen Stelle tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der jeweils vorangegangenen zehn Börsentage vor der Verwendung der Aktie.

Das Bezugsrecht der Aktionäre wird im Vollzug der Maßnahmen zu vorstehenden Absätzen ausgeschlossen. Die oben genannten Ermächtigungen können ganz oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden.

6.8 Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen (Abs. 1 Nr. 8)

Bei der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

6.9 Entschädigungsvereinbarungen (Abs. 1 Nr. 9)

Zurzeit gibt es bei der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft keine Entschädigungsvereinbarung mit den Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots. Die Mitglieder des Vorstands haben ein Sonderkündigungsrecht und für den Fall der Ausübung dieses Rechts einen Entschädigungsanspruch in Form von Fortzahlung des Zieljahreseinkommens für maximal 36 Monate.

7 Vergütungsbericht (Angabepflichten gemäß § 289 Absatz 2 Nr. 5 HGB)

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus mehreren Vergütungsbestandteilen: dem Grundgehalt, der variablen Vergütung sowie aus Nebenleistungen. Das Grundgehalt wird als erfolgsunabhängige Grundvergütung monatlich als Gehalt ausgezahlt. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen durch die private Dienstwagennutzung und Zuschüsse zur Sozialversicherung. Diese sind vom einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern. Sie stehen allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher Weise zu. Die Höhe der mehrjährigen variablen Vergütung ist vom Erreichen eines durchschnittlichen, auf einen 3-Jahreszeitraum bezogenen Konzernergebnisses vor Steuern abhängig.

Der Vergütungsanspruch der Vorstände für die Vorstandstätigkeit bei der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München einschließlich der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Tochterunternehmen betrug im Geschäftsjahr 2016/17 insgesamt TEUR 801 (Vorjahr TEUR 748). Davon entfielen auf die mehrjährige variable Vergütung TEUR 150 (Vorjahr TEUR 100). Zur weiteren Aufgliederung verweisen wir auf die Anhangangaben.

Der Vergütungsanspruch für den Vorstand Peter Bauch wurde zum Teil bei der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München und zum Teil bei der B+S Banksysteme Salzburg GmbH, Österreich als Personalaufwand berücksichtigt. Die Bezüge des Vorstandes Wilhelm Berger wurden ausschließlich durch Tochterunternehmen ausbezahlt und der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München anteilig weiter belastet.

Die Bezüge des Aufsichtsrats der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft betrugen im Geschäftsjahr TEUR 40 (Vorjahr TEUR 40). Sie entfallen auf Prof. Dr. Herbert Kofler mit TEUR 20 (Vorjahr TEUR 20), Dr. Werner Steinwender mit TEUR 10 (Vorjahr TEUR 10), Prof. Dr. Johann Bertl mit TEUR 10 (Vorjahr TEUR 10).

8 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB

An dieser Stelle wird auf den Corporate Governance Kodex Bericht verwiesen.

Vorstand und Aufsichtsrat der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft haben die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären unter folgender Internetadresse dauerhaft zugänglich gemacht:

https://bs-ag.com/corporate

Die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat lässt sich im Wesentlichen wie folgt beschreiben: Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland unterliegen den Vorschriften des deutschen Aktienrechts und im Falle einer Börsennotierung gemäß § 3 Absatz 2 AktG bestimmten Regelungen des Kapitalmarktes sowie den Bestimmungen der Satzung sowie den jeweils erlassenen Geschäftsordnungen. Die gesetzlichen Organe der Gesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat kann Ausschüsse bilden. Die Kompetenzen dieser Organe sind im Aktiengesetz, der Satzung sowie in der Geschäftsordnung des Vorstands geregelt. Aufgrund der Größe der Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2016/2017 jedoch keine Ausschüsse gebildet. Gemäß dem Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst wurden die Zielgrößen und Fristen definiert. Die Quote für den Aufsichtsrat beträgt 0%, da die Auswahl der Mitglieder gemäß ihrer erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen erfolgt und hier keine unverhältnismäßige Einschränkung erfolgen soll. Der Frauenanteil im Vorstand wird aufgrund der Gesellschafterstellung der beiden Vorstände auf 0% festgelegt. Unter der Vorstandsebene gibt es nur eine Führungsebene. Hier wird an dem Ziel, die Quote von 25% wieder zu erreichen, festgehalten.

München, 5. September 2017

Wilhelm Berger, Vorstand

Peter Bauch, Vorstand

Konzern – Gewinn- und Verlustrechnung (IFRS)

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Gewinn- und Verlustrechnung (IFRS)

in TEUR
Verweis auf Anhang Jahr 2016/17 01.07. – 30.06. Jahr 2015/16 01.07. – 30.06.
Umsatzerlöse 14 10.237 8.206
Sonstige betriebliche Erträge 15 682 478
10.919 8.684
Waren- und Materialeinsatz -235 -168
Personalaufwand 16 -5.302 -4.920
Abschreibungen -661 -594
Sonstige betriebliche Aufwendungen 17 -2.069 -2.250
Operatives Ergebnis (EBIT*) 2.652 752
Finanzerträge 19 3 7
Finanzaufwendungen 19 -186 -230
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT**) 2.469 529
Ertragsteuern 10 -800 59
Periodenergebnis 1.669 588
Ergebnisanteil der Aktionäre 1.669 588

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Ergebnis je Aktie (IFRS)

in TEUR
Verweis auf Anhang Jahr 201 6 /1 7 01.07. – 30.06. Jahr 201 5 /1 6 01.07. – 30.06.
ohne Verwässerungseffekt 21 0,27 0,09
mit Verwässerungseffekt 21 0,27 0,09

* EBIT: Earnings before interest and taxes

** EBT: Earnings before taxes

Konzern – Gesamtergebnisrechnung (IFRS)

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Gesamtergebnisrechnung (IFRS)

in TEUR
Jahr 2016/17 01.07. – 30.06. Jahr 2015/16 01.07. – 30.06.
Periodenergebnis 1.669 588
Aufwendungen und Erträge, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht werden
Sonstiges Ergebnis aus der Fremdwährungsumrechnung von ausländischen Geschäftsbetrieben 2 -9
Aufwendungen und Erträge, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht werden.
sonstiges Ergebnis aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten 3 -51
Latente Steuern auf versicherungsmathematische Gewinne und Verluste -1 13
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 4 -47
Gesamtergebnis nach Steuern 1.673 541
Ergebnisanteil der Aktionäre 1.673 541

Konzern – Bilanz

AKTIVA

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Bilanz (IFRS)

in TEUR
Verweis auf Anhang 30.06.2017 30.06.2016
Immaterielle Vermögenswerte 1 326 426
Markenrechte und Kundenstamm 1 90 162
Geschäfts- oder Firmenwert 2 11.614 11.614
Sachanlagen 3 689 3.039
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie 4 5.880 3.545
Aktive latente Steuern 10 304 542
Summe langfristige Vermögenswerte 18.904 19.328
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 5 2.355 1.799
Forderungen aus laufenden Steuern 1 2
Liquide Mittel 6 1.321 1.200
Summe kurzfristige Vermögenswerte 3.677 3.001
22.581 22.329
PASSIVA
Bilanz (IFRS)

in TEUR
Verweis auf Anhang 30.06.2017 30.06.20 16
Grundkapital 7 6.210 6.210
Kapitalrücklage 7 6.583 6.583
Gewinnrücklagen 7 114 114
Sonstige Rücklagen 7 93 90
Konzernergebnis 7 -777 -2.446
Summe Eigenkapital 12.223 10.551
Verpflichtungen für Abfertigungen 8 913 891
Sonstige langfristige Rückstellungen 8 44 41
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 12 4.616 4.843
Passive latente Steuern 10 257 254
Summe langfristige Verbindlichkeiten 5.830 6.029
Erhaltene Anzahlungen 149 126
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 11 0 2.011
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 230 191
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 12 375 349
Verbindlichkeiten aus laufenden Steuern 83 56
Kurzfristige sonstige Rückstellungen 9 164 150
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 13 3.527 2.866
Summe kurzfristige Verbindlichkeiten 4.528 5.749
22.581 22.329

Konzern – Kapitalflussrechnung

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Kapitalflussrechnung (IFRS)

in TEUR
Verweis auf Anhang Jahr 2016/17 01.07. – 30.06. Jahr 2015/16 01.07. - 30.06.
Mittelfluss aus laufender Geschäftstätigkeit
Periodenergebnis 1.669 588
Korrektur Finanzerträge/ -aufwendungen 19 183 223
Korrektur Ertragssteuern 10 800 -59
Abschreibungen 661 594
Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge 8 14
Veränderungen langfristige Rückstellungen 8 26 -53
Veränderungen kurzfristige Rückstellungen 9 14 -10
Veränderungen sonstige Vermögenswerte 5 -556 -346
Veränderungen erhaltene Anzahlungen 23 84
Veränderungen Verbind. aus Lief. u. Leistungen 39 54
Veränderung sonstige Verbindlichkeiten 13 164 339
Bezahlte Ertragssteuern -36 -36
2.995 1.392
Mittelfluss aus der Investitionstätigkeit
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte 1 -103 -7
Investitionen in Sachanlagen 3 -206 -60
Erhaltene Zinsen 3 7
-306 -60
Mittelfluss aus der Finanzierungstätigkeit
Tilgung Finanzierungsleasing -371 -337
Auszahlung sonst. Finanzierungsverbindlichkeiten -900 -1.288
Bezahlte Zinsen -186 -230
-1.457 -1.855
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes 1.232 -523
Finanzmittelbestand zu Beginn der Periode 89 612
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 6 1.321 89

Konzern – Eigenkapitalveränderungsrechnung

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Entwicklung des Eigenkapitals

in TEUR
Grundkapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen
30.06.201 5 6.210 6.583 114
Periodenergebnis 0 0 0
sonstige Ergebnisse nach Steuern 0 0 0
Gesamtergebnis 0 0 0
30.06.201 6 6.210 6.583 114
Periodenergebnis 0 0 0
sonstige Ergebnisse nach Steuern 0 0 0
Gesamtergebnis 0 0 0
30.06.201 7 6.210 6.583 114

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Entwicklung des Eigenkapitals

in TEUR
Sonstige Rücklagen Konzernergebnis Eigenkapital der ktionäre
Währungsdifferenzen Rücklage versicherungs- mathematischer Gewinne und Verluste
--- --- --- --- ---
30.06.201 5 16 121 -3.034 10.010
Periodenergebnis 0 0 588 588
sonstige Ergebnisse nach Steuern -9 -38 0 -47
Gesamtergebnis -9 -38 588 541
30.06.201 6 7 83 -2.446 10.551
Periodenergebnis 0 0 1.669 1.669
sonstige Ergebnisse nach Steuern 2 2 0 4
Gesamtergebnis 2 2 1.669 1.673
30.06.201 7 9 85 -777 12.223

»Konzern - Anhang«

Das Unternehmen

Die B+S Banksysteme Aktiengesellschaft (- nachfolgend auch Gesellschaft genannt -) ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft, welche im Handelsregister beim Amtsgericht München unter HRB 120849 eingetragen ist. Ihr Sitz ist in 80687 München, Deutschland, Elsenheimerstraße 45. Die Gesellschaft hat zum Unternehmensgegenstand die Erstellung und Entwicklung von eigenen Programmen zu Datenver- und Datenbearbeitung, deren Vervielfältigung, Lizenzierung und Vertrieb sowie Beratung von Unternehmen. Die Gesellschaft gehört zu den Anbietern von Standardsoftwareprodukten für Finanzdienstleister im deutschsprachigen Raum. Die Produktpalette umfasst Standardsoftware für eine Gesamtbanklösung sowie Lösungen für banknahe Finanzdienstleistungen.

Grundsätze der Rechnungslegung und Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Grundsätze der Rechnungslegung

Die Gesellschaft stellt als Mutterunternehmen für den kleinsten und den größten Kreis von Unternehmen einen befreienden Konzernabschluss nach § 315a HGB auf.

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 wurde unter Anwendung von § 315a Abs. 1 HGB im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt. Er berücksichtigt alle bis zum 30. Juni 2017 verabschiedeten und verpflichtend anzuwendenden Bilanzierungsstandards (IAS/IFRS) und Interpretationen (SIC/IFRSIC).

Für den Berichtszeitraum vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 wurden die Änderungen nachfolgender Standards und Interpretationen verbindlich:

Änderungen an IAS 16 und IAS 41: Fruchttragende Pflanzen (ab 01.01.2016), Endorsement 23.11.2015
Änderungen an IFRS 11: Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten (ab 01.01.2016), Endorsement 24.11.2015
Änderungen an IAS 16 und IAS 38: Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (ab 01.01.2016), Endorsement 02.12.2015
Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2012-2014 (ab 01.01.2016), Endorsement 15.12.2015
Änderungen an IAS 1: Angabeninitiative (ab 01.01.2016), Endorsement 18.12.2015
Änderungen an IAS 27: Equity-Methode in Einzelabschlüssen (ab 01.01.2016), Endorsement 18.12.2015
Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28: Investmentgesellschaften: Anwendung der Ausnahme von der Konsolidierungspflicht (ab 01.01.2016), Endorsement 22.09.2016

Die Änderungen dieser Standards hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Der IASB bzw. das IFRSIC haben folgende neue Standards bzw. Interpretationen herausgegeben, die noch nicht in Kraft getreten sind und nicht vorzeitig angewendet werden, weil von ihnen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet werden:

IFRS 14: Regulatorische Abgrenzungsposten (ab 01.01.2016), noch nicht endorsed
Änderungen an IAS 12: Ansatz aktiver latenter Steuern auf unrealisierte Verluste (ab 01.01.2017), noch nicht endorsed
Änderungen an IAS 7: Angabeninitiative (ab 01.01.2017), noch nicht endorsed
Änderungen an IAS 15: Klarstellungen zu IFRS 15 (ab 01.01.2018), noch nicht endorsed
Änderungen an IFRS 2: Klassifizierung und Bewertung anteilsbasierter Transaktionen (ab 01.01.2018), noch nicht endorsed
Änderungen an IFRS 4: Anwendung des IFRS 9 mit IFRS 4 (ab 01.01.2018), noch nicht endorsed
Jährliche Verbesserungen der IFRS (2014-2016) (ab 01.01.2018), noch nicht endorsed
Änderungen an IAS 40: Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (ab 01.01.2018), noch nicht endorsed
IFRIC 22: Vorauszahlungen im Zusammenhang mit Fremdwährungstransaktionen (ab 01.01.2018), noch nicht endorsed
IFRIC 23: Bilanzierung von Steuerrisikopositionen (ab 01.01.2019), noch nicht endorsed
IFRS 16: Leasing (ab 01.01.2019), noch nicht endorsed
IFRS 17: Versicherungsverträge (ab 01.01.2021), noch nicht endorsed
IFRS 9: Finanzinstrumente (ab 01.01.2018), Endorsement 22.11.2016
IFRS 15: Umsatzerlöse aus Kundenverträgen (ab 01.01.2018), Endorsement 22.09.2016

1 Die Standards und Interpretationen sind jeweils für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen.

Die oben genannten überarbeiteten Standards und neuen Interpretationen sind derzeit entweder nicht relevant oder es werden von ihnen aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet. Auswirkungen von IFRS 9 (ab 01.01.2018), IFRS 15 (ab 01.01.2018) und IFRS 16 (ab 01.01.2019) werden derzeit konzernweit überprüft. Der Konzern wird diese (überarbeiteten) Standards und Interpretationen für zukünftige Berichtsperioden, für welche die Anwendung verpflichtend ist, anwenden.

Das IASB veröffentlichte im Juli 2014 IFRS 9, Finanzinstrumente. IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ein. Als Grundlage bezieht sich der Standard dabei auf die Zahlungsstromeigenschaften und das Geschäftsmodell, nach dem sie gesteuert werden. Ferner sieht er ein neues Wertminderungsmodell vor, das auf den erwarteten Kreditausfällen basiert. IFRS 9 enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung von Hedge Accounting, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens besser darzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung von nicht finanziellen Risiken. Der neue Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen und wird im Konzern ab dem Geschäftsjahr 2018/19 angewendet werden. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet, da Forderungen überwiegend gegenüber Banken und Kreditinstituten mit geringem Ausfallsrisiko bestehen.

Das IASB veröffentlichte im Mai 2014 IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden. Nach dem neuen Standard soll die Erfassung von Umsatzerlösen die Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden mit dem Betrag abbilden, der jener Gegenleistung entspricht, die das Unternehmen im Tausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. IFRS 15 enthält ferner Vorgaben zum Ausweis der auf Vertragsebene bestehenden Leistungsüberschüsse oder -verpflichtungen. Dies sind Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Kundenverträgen, die sich abhängig vom Verhältnis der vom Unternehmen erbrachten Leistung und der Zahlung des Kunden ergeben. IFRS 15 ersetzt IAS 11, Fertigungsaufträge, und IAS 18, Umsatzerlöse, sowie die dazugehörigen Interpretationen. Der Standard ist erstmalig für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen und wird im Konzern ab dem Geschäftsjahr 2018/19 angewendet werden. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet, da bereits bisher Umsatzerlöse realisiert werden, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die erbrachten Dienstleistungen erhält.

Das IASB veröffentlichte im Januar 2016 IFRS 16, Leasingverhältnisse. IFRS 16 schafft die bisherige Klassifizierung von Leasingverträgen auf Leasingnehmerseite in Operating- und Finance-Leasing-Verhältnisse ab. Stattdessen führt IFRS 16 ein einheitliches Leasingnehmerbilanzierungsmodell ein, nach dem Leasingnehmer verpflichtet sind, für Leasingverträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten Vermögenswerte (für das Nutzungsrecht) und Leasingverbindlichkeiten anzusetzen. Dies führt dazu, dass bisher nicht bilanzierte Leasingverhältnisse künftig - weitgehend vergleichbar mit der heutigen Bilanzierung von Finance-Leasing-Verhältnissen - bilanziell zu erfassen sind. IFRS 16 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen und wird im Konzern zusammen mit IFRS 15 ab dem Geschäftsjahr 2018/19 angewendet werden. Derzeit werden konzernweit alle Operating-Leasingverhältnisse erhoben, um die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns beurteilen zu können.

Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht und kann am Sitz der Gesellschaft in München angefordert werden.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 5. September 2017 durch Beschluss des Vorstandes zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben.

Der Konzernabschluss umfasst die Einzelabschlüsse der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften („B+S Gruppe“). Auf die nachfolgende vollständige Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 313 Abs. 2 HGB wird Bezug genommen.

Der Rechnungslegung, der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, liegen die einheitlichen Rechnungslegungsvorschriften der B+S Gruppe zu Grunde. Diese sind identisch mit jenen des vorangegangenen Geschäftsjahres. Diese Vorschriften werden von allen einbezogenen Unternehmen angewendet. Der vorliegende Konzernabschluss basiert grundsätzlich auf den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten, mit Ausnahme insbesondere von bestimmten Finanzinvestitionen, die zu Marktwerten und langfristiger Rückstellungen (einschließlich Personalrückstellungen), die zu Barwerten angesetzt werden.

Zur Verbesserung der Klarheit und Aussagefähigkeit werden einzelne Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, dem sonstigen Ergebnis sowie der Bilanz zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Bilanz wird nach der Fristigkeit der Posten gegliedert.

Der Konzernabschluss ist in der Berichtswährung EURO bzw. in 1.000 EURO („TEUR“), gerundet nach kaufmännischer Rundungsmethode, aufgestellt. Bei Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatisierter Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten.

Konsolidierungsgrundsätze

Konsolidierungskreis und Stichtag

In den Konzernjahresabschluss sind neben der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München als Mutterunternehmen folgende Tochterunternehmen, an denen die B+S Banksysteme Aktiengesellschaft eine direkte bzw. indirekte Stimmenmehrheit hält, durch Vollkonsolidierung einbezogen.

Der daraus resultierende Konzernanteilsbesitz nach § 313 Abs. 2 HGB stellt sich wie folgt dar:

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Beteiligungsunternehmen Anteil

in %
Währung Eigenkapital Ergebnis
B+S Banksysteme Salzburg GmbH, Salzburg, Österreich 1 100 TEUR -216 1.621
B+S Banksysteme Deutschland GmbH i.L. München, Deutschland 1 2 100 TEUR 367 0
B+S Banksysteme Schweiz AG Hilterfingen, Schweiz 1 2 100 TCHF 305 110

Zu (1): Die Angaben beziehen sich jeweils auf den letzten, nach landesrechtlichen Vorschriften aufgestellten

Jahresabschluss in der angegebenen Landeswährung

Zu (2):Indirekte Beteiligung über die B+S Banksysteme Salzburg GmbH, Salzburg, Österreich

Die B+S Banksysteme Salzburg GmbH, Salzburg, Österreich sowie deren Tochterunternehmen, die B+S Banksysteme Deutschland GmbH i.L., München, und die B+S Banksysteme Schweiz AG, Hilterfingen, bilden den Teilkonzern Salzburg.

Tochterunternehmen, die im Laufe eines Berichtsjahres erworben werden, sind ab dem Zeitpunkt des Übergangs der Beherrschung über die Finanz- und Geschäftspolitik einbezogen. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.

Seit dem 1. Oktober 2008 hat sich der Konsolidierungskreis der vollkonsolidierten Tochtergesellschaften nicht verändert.

Das Geschäftsjahr ist konzerneinheitlich der Zeitraum vom 01. Juli bis 30. Juni des darauffolgenden Kalenderjahres.

Die rechtliche Beherrschung der Tochterunternehmen durch die Gesellschaft wurde im Wege eines Einbringungs- und Abtretungsvertrages übernommen, dies war rechtlich zum 30. September 2008.

Mit Wirkung zum 30. September 2008 wurden die Tochterunternehmen erstmals und nach den Grundsätzen der Reverse Acquisition, in welcher die B+S Banksysteme Salzburg GmbH als wirtschaftliche und die B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München (vormals DataDesign AG) als rechtliche Erwerberin behandelt werden, miteinbezogen.

Konsolidierungsmethoden

Die in den Konsolidierungskreis einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen werden gemäß IFRS 10 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die vor der erstmaligen Anwendung von IFRS entstandenen Firmenwerte wurden gemäß IFRS 1 übernommen.

Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode des IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) bilanziert. Bei der Erstkonsolidierung werden die identifizierbaren Posten des erworbenen Unternehmens mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Ein danach verbleibender positiver Unterschiedsbetrag zwischen der übertragenen Gegenleistung für das erworbene Unternehmen und dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital wird als Geschäfts- oder Firmenwert gesondert bilanziert. Ein danach verbleibender negativer Unterschiedsbetrag wird nach nochmaliger kritischer Würdigung der Ansetzbarkeit und Bewertung der übernommenen Posten erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird mindestens einmal jährlich auf seine Werthaltigkeit überprüft, gegebenenfalls wird eine Wertminderung auf den erzielbaren Betrag vorgenommen.

Konzerninterne Transaktionen, Salden sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden eliminiert. Bei Vorhandensein unrealisierter Verluste wird dies jedoch als Indikator zur Notwendigkeit der Durchführung eines Wertminderungstests für den übertragenen Vermögenswert genommen.

Auf Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern gemäß IAS 12 (Ertragsteuern) abgegrenzt.

Währungsumrechnung

Geschäftstransaktionen in ausländischer Währung

Die Konzerngesellschaften erfassen Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit den relevanten Fremdwährungskursen zum Transaktionszeitpunkt. In den Folgeperioden werden die monetären Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs bewertet, die Umrechnungsdifferenzen werden im Geschäftsjahr erfolgswirksam erfasst.

Umrechnung von Einzelabschlüssen in ausländischer Währung

Die Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden gemäß IAS 21 (Wechselkursänderungen) in Euro umgerechnet. Als funktionale Währung gilt die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Tochterunternehmen tätig ist. Da sämtliche einbezogene Tochterunternehmen ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben, ist die jeweilige Landeswährung grundsätzlich die funktionale Währung. Die Vermögenswerte und Schulden ausländischer Geschäftsbetriebe (inklusive Firmenwert und Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert, die aus der Konsolidierung entstehen) werden mit dem Wechselkurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Erträge und Aufwendungen ausländischer Geschäftsbetriebe werden zu Durchschnittskursen in Euro umgerechnet, die annähernd den Wechselkursen zu den Transaktionszeitpunkten entsprechen (Stichtagskurs 30. Juni 2017 1 EUR = 1,093 CHF/ Vorjahr 1 EUR = 1,087 CHF, Jahresdurchschnittskurs: 1 EUR = 1,081 CHF/ Vorjahr 1 EUR = 1,087 CHF). Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital unter den Währungsdifferenzen ausgewiesen. Im Jahr der Endkonsolidierung ausländischer Tochterunternehmen werden diese Währungsdifferenzen ergebniswirksam aufgelöst.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögenswerte

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Haben immaterielle Vermögenswerte eine bestimmte Nutzungsdauer, werden sie über den Zeitraum ihrer Nutzung linear abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer beträgt für Software und Softwarenutzungsrechte drei bis fünf Jahre, für Kundenstamm und Marke 10 Jahre. Wertminderungen und Wertaufholungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Abschreibungen“ ergebniswirksam erfasst.

Der Konzern verfügt über keine immateriellen Vermögenswerte (mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwertes) mit unbestimmter Nutzungsdauer.

Entwicklungskosten

Seit dem 1. Oktober 2008 werden in der B+S Gruppe keine Entwicklungskosten mehr aktiviert, weil die Voraussetzungen für die Aktivierung nach IAS 38 nicht mehr in ausreichendem Ausmaß dokumentiert und damit nachgewiesen werden können.

Geschäfts- oder Firmenwert

Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmens-zusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden bemessen. Der bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwert wird einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen und mit ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Wertminderungsaufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Abschreibungen“ erfasst.

Sachanlagen

Gegenstände der Sachanlagen, die im Geschäftsbetrieb länger als ein Jahr genutzt werden, werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen und gegebenenfalls Wertminderungen bewertet. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten umfassen alle Kosten, die angefallen sind, um den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die Herstellungskosten enthalten neben Einzelkosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung und des Vertriebs werden nicht aktiviert. Fremdkapitalzinsen werden nur insoweit aktiviert, als sie für die Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten anfallen. Wertminderungen und Wertaufholungen werden in der Position „Abschreibungen“ ergebniswirksam erfasst.

Die Abschreibung abnutzbarer Sachanlagen erfolgt linear über die erwartete Nutzungsdauer. Die Restwerte, die jeweilige Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden periodisch geprüft, um sicherzustellen, dass diese dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf des Sachanlagegegenstandes entsprechen. Übersteigt der Buchwert einer Sachanlage dessen geschätzten erzielbaren Betrag, so wird er auf seinen geschätzten erzielbaren Betrag abgeschrieben. Bei der Ermittlung der Abschreibungssätze wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr die folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauer angenommen:

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Nutzungsdauer in Jahren Abschreibungssatz

in %
Investitionen in fremden Gebäuden 4 - 10 10 - 25
Bauten auf fremdem Grund 50 2
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 10 10 - 33

Gewinne und Verluste aus Abgängen von Sachanlagen werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der Sachanlagen ermittelt und unter der Position „sonstige betriebliche Erträge“ (Gewinne) bzw. „sonstige betriebliche Aufwendungen“ (Verluste) in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen nach IAS 40 (Investment Property) Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und / oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden. Sie werden analog zu den Sachanlagen gemäß dem Anschaffungskostenmodell mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger und gegebenenfalls notwendiger Wertminderungen bilanziert. Die Übertragung zwischen dem vom Eigentümer selbst genutzten Immobilien in die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien erfolgt aufgrund des Anschaffungskostenmodells zu Buchwerten. Die planmäßige Abschreibung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren.

Leasing

Bei Leasingtransaktionen über Sachanlagen (Investitionsleasing) treten Unternehmen der B+S Gruppe als Leasingnehmer auf. Tragen Unternehmen der B+S Gruppe als Leasingnehmer alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Gegenstand verbunden sind, wird der Leasingvertrag gemäß IAS 17 (Leasingverhältnisse) als Finanzierungsleasing behandelt. In diesen Fällen aktiviert der Leasingnehmer das Leasingobjekt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Höhe des Barwertes der Mindestleasingzahlungen oder in Höhe des beizulegenden Zeitwerts des Leasingobjekts, sofern dieser Wert niedriger ist. In der Folge wird der Leasinggegenstand über die geschätzte Nutzungsdauer oder die kürzere Vertragslaufzeit abgeschrieben. Zugleich wird eine entsprechende Finanzverbindlichkeit angesetzt, die in der Folgezeit nach der Effektivzinsmethode fortgeschrieben wird. Der Zinsanteil der Leasingrate wird aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Alle übrigen Leasingverträge, bei denen die Unternehmen der B+S Gruppe als Leasingnehmer auftreten, werden als Operatingleasing behandelt. Die Leasingraten werden als Aufwand erfasst.

Wertminderung

Bei Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und immateriellen Vermögenswerten einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerten wird jeweils zum Bilanzstichtag überprüft, ob Anzeichen einer Wertminderung vorliegen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich oder dann auf Wertminderung getestet, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert gemindert sein könnte.

Der Impairment Test für die Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt auf Ebene der Zahlungsmittel generierenden Einheiten. Im Zuge des Impairment Tests wird der Buchwert (Carrying Amount) der Zahlungsmittel generierenden Einheiten (entspricht dem Teilkonzern Salzburg und der Gesellschaft in München) dem erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag wird grundsätzlich aus dem Nutzwert in Form des Barwerts erwarteter zukünftiger Cashflows nach Steuern ermittelt. Diese Cashflows basieren auf dem unternehmensinternen Planungsprozess, die durch den Vorstand unter Beachtung von Erfahrungswerten sowie Erwartungen hinsichtlich der zukünftigen Marktentwicklung entwickelt werden. Der Detailplanungszeitraum beträgt drei Jahre. In diesem Zeitraum werden die budgetierten Cash-Flows zu Grunde gelegt und gegebenenfalls ein Abschlag auf diese Cash-Flows auf Grund von Planungsunsicherheiten vorgenommen. Zur Extrapolation der Cashflow-Prognosen jenseits des Detailplanungszeitraums wird der durchschnittliche Cashflow aus dem Cash-Flow des letzten Jahres, des aktuellen Jahres und eines dreijährigen Detailplanungszeitraums verwendet. Bei der Ewigen Rente wird des Weiteren eine Wachstumsrate in Höhe von 1,0 % (Vorjahr 1,0 %) berücksichtigt. Die Abzinsung erfolgt unter Anwendung eines Nachsteuerzinssatzes in Höhe von 7,2 % (Vorjahr 7,6 %), das entspricht einem Vorsteuerzinssatz von 9,6 % (Vorjahr 10,1 %), der die aktuellen Erwartungen auf Marktzinssatz, den Zeitwert des Geldes sowie spezifische Risiken des Vermögenswertes widerspiegelt.

Ein späterer Wegfall der Wertminderung führt - mit Ausnahme bei Geschäfts- und Firmenwerten - zu einer erfolgswirksamen Wertaufholung bis zum geringeren Wert aus fortgeschriebenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und erzielbarem Betrag. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, ist der Abschreibungsaufwand in künftigen Berichtsperioden anzupassen, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts, abzüglich eines etwaigen Restbuchwerts, systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen.

Liquide Mittel

Liquide Mittel umfassen Bargeld (Kassenbestände) und jederzeit verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten und werden zu ihren Nennwerten bilanziert.

Finanzinstrumente

Zu den im Konzern bestehenden originären Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Guthaben bei Kreditinstituten, Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und bestimmte sonstige Forderungen sowie Verbindlichkeiten.

Wertpapiere (Financial Assets available for sale) werden zu ihren Marktwerten am Bilanzstichtag erfasst. Bewertungsänderungen werden, mit Ausnahme von Wertminderungen, erfolgsneutral erfasst.

Kredite und Forderungen im Sinne von IAS 39 werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten, gegebenenfalls unter Anwendung der Effektivzinsmethode, angesetzt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige originäre finanzielle Verpflichtungen werden als finanzielle Schulden im Sinne von IAS 39 mit den fortgeführten Anschaffungskosten, gegebenenfalls unter Anwendung der Effektivzinsmethode, angesetzt. Sämtliche verzinste Finanzinstrumente sind variabel verzinst und haben überwiegend kurze Laufzeiten.

Auf Forderungen, deren Ausfall erwartet wird, werden unter Berücksichtigung von Kredit-, Zins- und Skontierungsrisiken Einzelwertberichtigungen gegebenenfalls in voller Höhe gebildet. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch Wertberichtigungen auf den Forderungsbestand berücksichtigt, die grundsätzlich auf Erfahrungswerten der Vergangenheit beruhen.

Die Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Schulden entsprechen in der Regel den Marktpreisen zum Bilanzstichtag. Sofern Preise aktiver Märkte nicht unmittelbar verfügbar sind, werden sie - wenn sie nicht nur von untergeordneter Bedeutung sind - unter Anwendung anerkannter finanzmathematischer Bewertungsmodelle und aktueller Marktparameter (insbesondere Zinssätze, Wechselkurse und Bonitäten der Vertragspartner) berechnet. Dazu werden die Cashflows der Finanzinstrumente auf den Bilanzstichtag abgezinst.

Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum Erfüllungstag. Finanzinstrumente werden dann ausgebucht, wenn die Chancen und Risiken aus dem Finanzinstrument erloschen sind bzw. das Finanzinstrument getilgt wurde.

Verpflichtungen für Abfertigungen und Pensionen

Auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen ist die B+S Gruppe verpflichtet, an Mitarbeiter mit Dienstort in Österreich, die vor dem 1. Januar 2003 in das Unternehmen eingetreten sind, im Kündigungsfall durch den Dienstgeber oder zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung zu leisten. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem bei Pensionsanfall maßgeblichen Bezug abhängig und beträgt zwischen zwei und zwölf Monatsbezügen. Für diese Verpflichtung wird eine Rückstellung gebildet.

Die Ermittlung dieser Rückstellung erfolgt nach der in IAS 19 (rev. 2011) (Leistungen an Arbeitnehmer) vorgeschriebenen Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Methode, Anwartschaftsbarwertverfahren). Im Rahmen dieses Anwartschaftsbarwertverfahrens werden sowohl die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartende Steigerung der Gehälter und Renten berücksichtigt. Dabei wird der Barwert der künftigen Zahlungen nach einem versicherungsmathematischen Verfahren über die Beschäftigungszeit der Mitarbeiter angesammelt. Sich am Jahresende ergebende Unterschiedsbeträge (versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste) zwischen den planmäßig ermittelten Abfertigungsverpflichtungen und den tatsächlichen Anwartschaftsbarwerten wurden bisher in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Anwendung der Korridormethode erfasst. Gemäß IAS 19 (rev. 2011) werden diese Unterschiedsbeträge abzüglich latenter Steuern beginnend mit Geschäftsjahr 2012/2013 direkt im sonstigen Ergebnis erfasst.

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30.06.2017 30.06.2016
Zinssatz 1,6% 1,8%
Pensions- und Gehaltssteigerungen 3,0% 3,0%
Fluktuation gewichteter Durchschnitt 0,41% 0,29%
Fluktuation bis zur Pensionierung 3,64% 2,67%
Pensionsalter Frauen 64,89 63,35
Pensionsalter Männer 64,89 63,35
Lebenserwartung AVÖ-2008-P 1) AVÖ-2008-P 1)
1) AVÖ 2008 P Aktuar Vereinigung Österreichs: Rechnungsgrundlage für die Pensionsversicherung

Der Rechnungszins wurde unter Berücksichtigung der sehr langen durchschnittlichen Laufzeiten und hohen durchschnittlichen Restlebenserwartungen auf Basis von Marktzinssätzen festgesetzt. Die Mitarbeiterfluktuation ist betriebsspezifisch ermittelt und alters-/dienstzeitabhängig berücksichtigt. Die gesetzlichen Übergangsbestimmungen bezüglich des Pensionsalters wurden berücksichtigt.

Für Mitarbeiter mit Dienstort in Österreich, die seit dem 1. Januar 2003 in das Unternehmen eingetreten sind, sind laufend Beiträge an eine Mitarbeitervorsorgekasse zum Zwecke der Alterssicherung zu leisten. Eine darüber hinausgehende gesetzliche Verpflichtung zur Leistung von Abfertigungszahlungen bei Ausscheiden des Arbeitnehmers besteht nicht. Für dieses beitragsorientierte Versorgungsmodell ist daher keine Rückstellung zu bilden.

Weitere beitragsorientierte Verpflichtungen resultieren in Deutschland und Österreich aus Dienstgeberbeiträgen (Arbeitgeberanteile) zur Rentenversicherung und aus den Beiträgen zur Mitarbeitervorsorgekasse.

Mitarbeiter der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München, haben ab dem ersten Arbeitstag die Möglichkeit eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) abzuschließen.

Bei der Pensionskasse des BVV Versicherungsvereins besteht eine Vollmitgliedschaft. Dabei ist der Beitrag 3,5 % des Bruttoarbeitsentgelts, der von Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) und Arbeitgeber je zu 50 % geleistet wird. Der Arbeitnehmer hat ferner die Möglichkeit, seinen Anteil bis zum gesamten Maximalbeitrag von derzeit 254 EUR pro Monat aufzustocken. Die Beiträge sind bis zu 4 % der BBG (West) lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei und können beim Arbeitgeber als Betriebsausgaben abgezogen werden. Eine Verpflichtung zur Rückstellungsbildung besteht nicht.

Sonstige Rückstellungen (langfristige, kurzfristige)

Sonstige Rückstellungen werden entsprechend IAS 37 (Rückstellungen) gebildet, wenn für die Gesellschaft eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten auf Grund eines vergangenen Ereignisses vorliegt und es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtung zu einem Mittelabfluss führen wird.

Rückstellungen werden mit jenem Betrag angesetzt, der zum Zeitpunkt der Erstellung des Abschlusses nach bester Schätzung ermittelt werden kann. Sie werden unter Berücksichtigung aller daraus erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet. Dabei wird vom Erfüllungsbetrag mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen. Ist eine vernünftige Schätzung des Betrages nicht möglich, wird keine Rückstellung gebildet. Langfristige Rückstellungen werden mit einem marktgerechten Zinssatz abgezinst. Aufzinsungsbeträge sowie Zinsänderungseffekte werden innerhalb des Finanzergebnisses ausgewiesen.

Steuern

Der für das Geschäftsjahr ausgewiesene Ertragsteueraufwand umfasst die laufenden Steuern und die ergebniswirksame Veränderung der latenten Steuern. Die laufenden Steuern ergeben sich aus der Ermittlung der für das abgelaufene Geschäftsjahr bestehenden Steuerbelastung aus dem errechneten steuerpflichtigen Einkommen und dem anwendbaren Steuersatz.

Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12 nach der Balance Sheet Liability Method für alle temporären Unterschiede zwischen den Wertansätzen im Konzernabschluss und den bestehenden Steuerwerten. Des Weiteren wird der wahrscheinlich realisierbare Steuervorteil aus bestehenden Verlustvorträgen in die Ermittlung einbezogen. Ausnahmen bilden Unterschiedsbeträge aus steuerlich nicht absetzbaren Geschäfts- oder Firmenwerten und mit Beteiligungen zusammenhängende, temporäre Unterschiede. Aktive latente Steuern werden nicht angesetzt, wenn es nicht wahrscheinlich ist, dass der enthaltene Steuervorteil realisierbar ist. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag geprüft und im Wert gemindert, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, sofern diese ertragsteuerlichen Ansprüche und Schulden gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und sich auf dasselbe Steuersubjekt oder eine Gruppe unterschiedlicher Steuersubjekte beziehen, die ertragsteuerlich gemeinsam veranlagt werden.

Umsatzrealisierung

Die Umsätze gliedern sich im Wesentlichen in Lizenzen, Hosting, Solutions und Wartung.

Umsätze aus dem Verkauf von Lizenzen werden zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem die Lieferung oder Leistung erbracht wurde und ein verlässlich bestimmbarer Anspruch auf Gegenleistung entstanden ist. Erträge aus Dienstleistungen werden nach Maßgabe der bis zum Bilanzstichtag erbrachten Leistungen erfasst. Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt die Umsatzrealisierung nach Maßgabe der jeweils im Vertrag festgelegten Bedingungen. Die Umsatzerlöse sind abzüglich Skonti, Preisnachlässe, Kundenboni und sonstige Rabatte ausgewiesen.

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis umfasst die für die aufgenommenen Fremdfinanzierungen zu leistenden Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen sowie die für Veranlagungen von Finanzmitteln erhaltenen Zinsen und ähnliche Erträge. Zinsen werden auf Basis des Zeitablaufes abgegrenzt.

Schätzungen und Unsicherheiten bei Ermessensentscheidungen und Annahmen

Bei Aufstellung des Konzernabschlusses müssen zu einem gewissen Grad Einschätzungen und Ermessensentscheidungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die die bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die Angaben von sonstigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten und den Ausweis von Aufwendungen und Erträgen im Geschäftsjahr beeinflussen.

Die sich in Zukunft tatsächlich ergebenden Beträge können von den Schätzungen abweichen. Der Grundsatz des „true and fair view“ wurde auch bei der Verwendung von Schätzungen uneingeschränkt gewahrt.

Schätzungsunsicherheiten bestehen insbesondere bei der Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen sowie bei der Beurteilung der Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern.

Die Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ist zum einen mit Schätzungen zur erwarteten Nutzungsdauer der Vermögenswerte verbunden, zum anderen basiert sie auf Beurteilungen des Managements hinsichtlich der Werthaltigkeit der Vermögenswerte bzw. dem Vorliegen von Wertminderungen. Faktoren, wie geringere als geplante Nettozahlungsströme, können zu einer Wertminderung führen.

Der Konzern überprüft einmal jährlich, ob die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer oder ein Geschäfts- oder Firmenwert wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung des erzielbaren Betrages, dem dieser Vermögenswert zugeordnet ist. Zur Schätzung des erzielbaren Betrages muss der Konzern die voraussichtlichen zukünftigen Cashflows aus diesem Vermögenswert schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.

Aktive latente Steuern werden in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass sie genutzt werden können. Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der zukünftigen Nutzbarkeit werden Faktoren, wie zum Beispiel operative Planungen und Verlustvortragsperioden herangezogen. Weichen die tatsächlichen Ergebnisse von diesen Schätzungen negativ ab, könnte dies zu erfolgswirksamen Abwertungen der angesetzten aktiven latenten Steuern führen.

Die Verpflichtung der B+S Gruppe, Zahlungen von Abfertigungen zu erbringen, wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen in Bezug auf die Abzinsungssätze, künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen, die Sterblichkeit und die künftigen Rentensteigerungen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Bei der Ermittlung des angemessenen Diskontierungssatzes orientiert sich das Management an langfristigen Marktzinssätzen. Die Sterberaten basieren auf öffentlich zugänglichen Sterbetafeln. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten.

Die Bewertung von sonstigen Rückstellungen und vergleichbaren Verpflichtungen ist in Abhängigkeit vom jeweils zugrundeliegenden Geschäftsvorfall teilweise komplex und in erheblichem Maß mit Schätzungen verbunden. Die vom Management getroffenen Annahmen bezüglich des Eintritts sowie der möglichen Höhe der Inanspruchnahme basieren unter anderem auf Erfahrungswerten, verfügbaren technischen Daten, Einschätzungen von Kostenentwicklungen. Die tatsächlich eintretenden Belastungen können von den angesetzten Rückstellungsbeträgen abweichen.

Eigene Anteile

Erwirbt der Konzern eigene Anteile, so werden diese gemäß IAS 32 vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, Verkauf, die Ausgabe oder Einziehung von eigenen Anteilen wird nicht erfolgswirksam erfasst.

Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

(1) Immaterielle Vermögenswerte

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in TEUR Software Entwicklungskosten Kundenstamm Marke Geschäfts- und Firmenwert Gesamt
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
--- --- --- --- --- --- ---
Stand 01. Juli 2015 1.428 1.168 553 168 17.314 20.631
Zugänge 7 0 0 0 0 7
Stand 30. Juni 2016 1.435 1.168 553 168 17.314 20.638
Zugänge 103 0 0 0 0 103
Stand 30. Juni 2017 1.538 1.168 553 168 17.314 20.741
Kumulierte Abschreibungen
Stand 01. Juli 2015 814 1.168 373 113 5.700 8.168
Abschreibungen planmäßig 195 0 55 17 0 267
Stand 30. Juni 2016 1.009 1.168 428 130 5.700 8.435
Abschreibungen planmäßig 203 0 55 17 0 275
Stand 30. Juni 2017 1.212 1.168 483 147 5.700 8.710
Buchwerte
Buchwert Stand 30. Juni 2016 426 0 124 38 11.614 12.202
Buchwert Stand 30. Juni 2017 326 0 69 21 11.614 12.030

Zum Bilanzstichtag 30.06.2017 bestehen keine vertraglichen Verpflichtungen zum Erwerb von immateriellen Vermögenswerten (Vorjahr TEUR 0).

(2) Geschäfts- oder Firmenwert

Gemäß IAS 36 wurde zum 30. Juni 2017 der ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert einem Impairment Test unterzogen. Der Werthaltigkeitstest basiert auf dem Nutzungswert, der durch Abzinsung der im Rahmen der Weiterführung der jeweiligen Einheiten entstehenden Cashflows ermittelt wird. Die Cashflow-Planung erfolgt auf Basis der aktuellen operativen Ergebnisse sowie einer Unternehmensplanung über einen Zeitraum von drei Jahren. Dem Detailplanungszeitraum von drei Jahren werden die budgetierten Cashflows zu Grunde gelegt und gegebenenfalls ein Abschlag auf diese Cash-Flows auf Grund von Planungsunsicherheiten vorgenommen. Zur Extrapolation der Cashflow-Prognosen jenseits des Detailplanungszeitraums wird die durchschnittliche Cashflow-Prognose aus dem Cash-Flow des letzten und des aktuellen Jahres und eines dreijährigen Detailplanungszeitraums verwendet. Bei der Unternehmensplanung werden sowohl aktuelle Erkenntnisse als auch historische Entwicklungen berücksichtigt. Zum 30. Juni 2017 bestand kein Abwertungsbedarf (Vorjahr TEUR 0).

Der Berechnung wurde ein Nachsteuerzinssatz von 7,2 % p.a. (Vorjahr 7,6 % p.a.) mit einer Wachstumsrate in der Ewigen Rente von 1,0 % (Vorjahr 1,0 %) zu Grunde gelegt.

Bei folgenden, der Berechnung des Nutzungswertes zugrunde gelegten Annahmen bestehen Schätzungsunsicherheiten:

Geplante Umsatzerlöse/ EBIT,
Abzinsungssatz sowie
Wachstumsrate.

Die Prognose der Zahlungsströme einschließlich der Umsatzerlöse basiert auf den unternehmensinternen Finanzbudgets bzw. Vorschaurechnungen, welche einen Zeitraum von drei Jahren umfassen. Die geschätzten Zahlungsströme jenseits dieser Periode werden durch Extrapolation der angepassten Budget- bzw. Vorschauwerte ermittelt.

Die Abzinsungssätze stellen die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken dar.

Den Wachstumsraten liegen branchenbezogene Erwartungswerte zugrunde. Bei den getroffenen Annahmen übersteigt der Kapitalwert der Einheit den Buchwert um TEUR 7.876.

Die Überprüfung des Firmenwertes mittels einer Sensitivitätsanalyse zeigt folgende Auswirkungen auf den Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit:

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EBIT -10% -20% -30%
Abwertungsbedarf in TEUR 0 0 0
Wachstumsrate 0,9% 0,8% 0,7%
Abwertungsbedarf in TEUR 0 0 0
Abzinsungssatz 8,2% 9,2% 10,2%
Abwertungsbedarf in TEUR 0 0 0

(3) Sachanlagen

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in TEUR Gebäude Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Gesamt
Anschaffungskosten
Stand 01. Juli 2015 4.066 1.278 5.343
Zugänge 8 456 464
Abgänge 0 11 11
Umgliederung -1.103 0 -1.103
Stand 30. Juni 2016 2.971 1.7 21 4. 692
Zugänge 12 363 375
Abgänge 0 4 4
Umgliederung -2.495 0 -2.495
Stand 30. Juni 2017 4 88 2.0 80 2. 568
Kumulierte Abschreibungen
Stand 01. Juli 2015 386 1.036 1.423
Abschreibungen 74 157 231
Abgänge 0 0 0
Umgliederung 0 0 0
Stand 30. Juni 2016 460 1.193 1.653
Abschreibungen 11 215 226
Abgänge 0 0 0
Umgliederung 0 0 0
Stand 30. Juni 2017 4 71 1. 408 1.879
Buchwerte
Buchwert Stand 30. Juni 2016 2.511 528 3.039
Buchwert Stand 30. Juni 2017 17 672 689

Die Umgliederung des Gebäudes erfolgte mit dem Nettobuchwert und betrifft die als Finanzanlage gehaltene Immobilie.

Zu den im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen aktivierten Sachanlagen wird auf Ziffer (12) verwiesen.

Es bestehen zum Bilanzstichtag keine vertraglichen Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen.

(4) Als Finanzanlage gehaltene Immobilien

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in TEUR Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie Gesamt
Stand 01. Juli 2015 3.272 3.272
Zugänge / Umgliederung 1.103 1.103
Abgänge 0 0
Stand 30. Juni 2016 4.375 4.375
Zugänge / Umgliederung 2.495 2.495
Abgänge 0 0
Stand 30. Juni 2017 6. 870 6. 870
Kumulierte Abschreibungen
Stand 01. Juli 2015 735 735
Abschreibungen 95 95
Umgliederung 0 0
Abgänge 0 0
Stand 30. Juni 2016 830 830
Abschreibungen 160 160
Umgliederung 0 0
Abgänge 0 0
Stand 30. Juni 2017 990 990
Buchwert Stand 30. Juni 2016 3.545 3.545
Buchwert Stand 30. Juni 2017 5.880 5.880

Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien umfassen das bisher als Sachanlage unter Ziffer (3) ausgewiesene und in Eigennutzung gestandene Bürogebäude. Da dieses Bürogebäude seit Juli 2016 zur Gänze vermietet wird, wurde es von den Sachanlagen zu den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien umgegliedert. Der Buchwert ist gemäß dem Gutachten eines Sachverständigen durch den Marktwert gedeckt. Unter Berücksichtigung verschiedener Parameter bewegt sich der Marktwert hierbei zwischen 5% - 10% oberhalb des Buchwertes.

Aus den als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien wurden Mieteinnahmen in Höhe von TEUR 629 (Vorjahr TEUR 319) erfolgswirksam verbucht. Für ihren Unterhalt fielen operative Kosten in Höhe von TEUR 23 (Vorjahr TEUR 7) an.

(5) Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Sämtliche Forderungen und Vermögenswerte haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 30.06.2017 30.06.2016
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.585 1.201
sonstige Forderungen und andere Vermögenswerte 770 598
2. 355 1.799

Einzelwertberichtigungen von finanziellen Vermögenswerten werden generell dann vorgenommen, wenn der Buchwert des finanziellen Vermögenswertes höher als der Barwert der zukünftigen, abgezinsten Cashflows ist. Als Indikatoren für Einzelwertberichtigungen gelten finanzielle Schwierigkeiten, Insolvenz, Vertragsbruch und erheblicher Zahlungsverzug der Kunden.

Die Wertberichtigungen entwickelten sich wie folgt:

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in TEUR 2016/17 2015/16
Stand 1.7. 18 12
Inanspruchnahme 0 0
Auflösung 0 12
Zuführung 5 18
Stand 30.6. 23 18

Hierbei handelt es sich um eine Einzelwertberichtigung einer Forderung, die zum Stichtag zwölf Monate überfällig war.

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in TEUR 30.06.2017 30.06.2016
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor Wertberichtigung 1.608 1.220
Davon zum Abschlussstichtag überfällig aber nicht wertberichtigt 214 0
Davon zum Abschlussstichtag weder wertgemindert noch überfällig 1.371 1.191

Sämtliche nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in den ersten Wochen nach dem Abschlussstichtag beglichen worden.

Bei den sonstigen Forderungen und anderen Vermögenswerten handelt es sich vor allem um Forderungen gegenüber in- und ausländischen Finanzbehörden sowie abgegrenzten Aufwendungen.

Bei den sonstigen Forderungen wurden wie im Vorjahr keine Wertberichtigungen vorgenommen.

(6) Liquide Mittel

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in TEUR 30.06.2017 30.06.2016
Kassenbestand 3 2
Guthaben bei Kreditinstituten 1.318 1.198
1.321 1.200

(7) Eigenkapital

Die Entwicklung des gezeichneten Kapitals und der Rücklagen findet sich im Detail in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung.

Als gezeichnetes Kapital wird das voll eingezahlte Grundkapital der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München in Höhe von EUR 6.209.933,00 ausgewiesen. Es ist eingeteilt in 6.209.933 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00. Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien hat sich während des Geschäftsjahres nicht verändert.

Der Konzerngewinn enthält das Ergebnis der Periode zuzüglich der Ergebnisvorträge aus Vorperioden.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Februar 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 1. Februar 2021 das Grundkapital um bis zu EUR 3.104.966,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von EUR 1,00 je Aktie gegen Bar- oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Bei Ausnutzung der Ermächtigung kann das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden, zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Wandlungs- und Optionsrechten aus Schuldverschreibungen, zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, zur Erschließung neuer Kapitalmärkte im Ausland, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet.

Von der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 6.583 stammen TEUR 5.425 aus einer Kapitalzufuhr ehemaliger Gesellschafter der B+S Banksysteme Salzburg GmbH, die diese in Erfüllung einer abgegebenen Kapitalgarantie geleistet haben, TEUR 1.158 stammen aus der reverse acquisution der B+S Banksysteme Salzburg GmbH im Geschäftsjahr 2008/09.

Die Gewinnrücklage in Höhe von TEUR 114 stammt aus der Verschmelzung ehemaliger Tochtergesellschaften der B+S Banksysteme Salzburg GmbH.

Die Rücklage für versicherungstechnische Ergebnisse beinhaltet versicherungsmathematische Gewinne aus Abfertigungsrückstellungen. Die Rücklage für versicherungstechnische Ergebnisse beträgt zum 30.06.2017 TEUR 85 (Vorjahr TEUR 83).

Die Rücklagen Währungsdifferenzen umfassen alle Kursdifferenzen, die aus der Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse von konsolidierten Tochterunternehmen entstanden sind.

(8) Verpflichtungen für Abfertigungen und sonstige langfristige Rückstellungen

Die B+S Banksysteme Salzburg GmbH, Österreich, ist auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Zahlung von Abfertigungen in Österreich verpflichtet. Die Grundlagen und die Berechnungsmethode sind oben bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt.

Die Verpflichtungen belasten den Konzern mit versicherungsmathematischen Risiken, wie beispielsweise Fluktuations- und Zinsrisiko.

Die Veränderung der Verpflichtung für Abfertigungen stellt sich folgendermaßen dar:

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in TEUR 30.06.2017 30.06.2016
Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung am Beginn des Geschäftsjahres 891 896
Dienstzeitaufwand 40 44
Zinsaufwand 16 16
Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen -3 -47
Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste aus demographischen Annahmen -10 4
Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste aus finanziellen Annahmen 15 -8
Gezahlte Leistungen -36 -14
Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung am Ende des Geschäftsjahres 913 891

Der Anwartschaftsbarwert ist nicht fondsfinanziert.

Der Anwartschaftsbarwert für Verpflichtungen aus Abfertigungen entwickelte sich zu den vergangenen Stichtagen folgendermaßen:

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Zeitraum in TEUR
30.06.2014 = 01.07.2015 896
30.06.2015 = 01.07.2016 891
30.06.2016 = 01.07.2017 913

Die im Zusammenhang mit Verpflichtungen aus Abfertigungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten

Erträge und Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR Jahr 2016/17 01.07. - 30.06. Jahr 2015/16 01.07. - 30.06.
Dienstzeitaufwand 40 44
Zinsaufwand 16 16
Gezahlte Abfertigungen -36 -14
Erträge / Aufwendungen im Geschäftsjahr 20 46

Eine Änderung (+/- 0,5 bzw. 1 % - Punkte) der Parameter „Rechnungszinssatz“, „Fluktuation“ und „Lohn- und Gehaltstrend“ hätte folgende Auswirkungen auf den Barwert der zukünftigen Zahlungen gehabt:

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Änderung -0,5% Punkte Änderung +0,5% Punkte
Rechnungszinssatz +4,38 % -4,05 %
Lohn- / und Gehaltstrend -4,01% +4,28 %

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Änderung -1% Punkte Änderung +1% Punkte
Fluktuation +4,22 % -8,19 %

Aus den bilanzierten Abfertigungsansprüchen ergeben sich folgende Zahlungen:

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in TEUR 2017/2018 2018/2019 2019/2020 2020/2021 2021/2022
Abfertigungszahlung 48 158 45 38 179

Sonstige langfristige Rückstellungen

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in TEUR 01.07.2016 Verbrauch Auflösung Dotierung 30.06.2017
Sonstige langfristige Rückstellungen 41 0 0 3 44

Mitarbeiter der B+S Banksysteme Salzburg GmbH erhalten nach 10-, 20- und 25-jähriger Betriebszugehörigkeit eine freiwillige Zuwendung. Dafür wurde durch eine finanzmathematische Rückstellung vorgesorgt.

(9) Sonstige kurzfristige Rückstellungen

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in TEUR 01.07.2016 Verbrauch Auflösung Dotierung 30.06.2017
Sonstige Rückstellungen 150 147 7 168 164

Die ausgewiesenen Rückstellungen sind als kurzfristig zu betrachten. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten für Beratung und Jahresabschlussprüfung, die nach bestem Ermessen angesetzt wurden.

(10) Steuern vom Einkommen und Ertrag und latente Steuern

Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Steueraufwand setzt sich wie folgt zusammen:

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in TEUR Jahr 2016/17 01.07. - 30.06. Jahr 2015/16 01.07. - 30.06.
Aufwand für laufende Ertragsteuern - laufende Ertragsteuern auf das laufende Ergebnis - Vorjahresanpassungen -568 10 -47 0
Gesamte laufende Ertragsteuern -558 -47
Latenter Steueraufwand (Vorjahr: Steuerertrag) -242 106
-800 59

Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgte unter Anwendung eines Steuersatzes von 25 % (Vorjahr 25 %) (Unternehmenssteuer Österreich = Konzernsteuersatz) und betrifft vor allem die Rückstellung für Abfertigungen, Leasingaufwendungen und steuerliche Verlustvorträge, die zu aktiven und passiven latenten Steuern führen.

Für die steuerlichen Verlustvorträge der Einzelgesellschaft in München wird ein Steuersatz von 33 % (Vorjahr 33 %) angewendet.

Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, wenn sie gegenüber demselben Finanzamt bestehen, sich auf das gleiche Subjekt beziehen und ertragssteuerlich gemeinsam veranlagt werden.

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Passive latente Steuern

in TEUR
30.06.2017 30.06.2016
Immaterielle Vermögenswerte München 30 70
Leasing Gebäude 1.464 1.504
Leasing Hardware 115 113
Passive latente Steuern 1.609 1.686

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Aktive latente Steuern

in TEUR
30.06.2017 30.06.2016
Verlustvortrag Salzburg 0 30
Verlustvortrag München 304 542
Abfertigungsrückstellung 95 94
Sonstige langfristige Rückstellungen 5 10
Leasingverbindlichkeit 1.248 1.298
ARA Leasingverbindlichkeit 4 0
Aktive latente Steuern 1.656 1.974

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Aktive latente Steuern

in TEUR
30.06.2017 30.06.2016
Aktive / Passive latente Steuern Salzburg 0 0
Aktivelatente Steuern München 304 542
Aktive latente Steuern 304 542

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Passive latente Steuern

in TEUR
30.06.2017 30.06.2016
Aktive / Passive latente Steuern Salzburg 227 184
Passivelatente Steuern München 30 70
Passive latente Steuern 257 253

In obiger Tabelle werden die aktiven und passiven latenten Steuern der B+S Banksysteme Salzburg GmbH saldiert dargestellt, unsaldiert entsprechen TEUR 1.352 aktiven latenten Steuern und TEUR 1.579 passiven latenten Steuern.

Latente Steuerschulden werden als langfristige Verbindlichkeit und latente Steueransprüche als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen, da die zugrundeliegenden Sachverhalte über die nächsten zwölf Monate hinaus bestehen bleiben.

Steuerliche Verlustvorträge bei den einzelnen Gesellschaften wurden in der Höhe aktiviert, in der aus heutiger Sicht mit einer Realisierung der Steueransprüche innerhalb der nächsten fünf Jahre gerechnet wird; die Verluste sind unbegrenzt vortragsfähig. Für steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 8.183 (Vorjahr 7.186 TEUR) wurden keine latenten Steuern angesetzt. Sie haben eine theoretische Nutzbarkeit von mehr als fünf Jahren.

Die im Konzern vorhandenen steuerlichen Verlustvorträge können wie folgt zusammengefasst werden:

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30.06.2017 30.06.2016
in TEUR Verlustvortrag Aktive latente Steuer Verlustvortrag Aktive latente Steuer
--- --- --- --- ---
B+S Banksysteme Aktiengesellschaft (Deutschland, 33 %) 922 304 1.641 542
B+S Banksysteme Salzburg GmbH (Salzburg, 25 %) 0 0 120 30

Der steuerliche Verlustvortrag der B+S Banksysteme Salzburg GmbH konnte zur Gänze mit dem Gewinn dieses Geschäftsjahres verrechnet werden. Für steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 922 (Vorjahr TEUR 1.641) der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft wurden latente Steuern in Höhe von TEUR 304 (Vorjahr TEUR 542) angesetzt, da in einem Zeitraum von fünf Jahren mit einer Realisierung von insgesamt TEUR 922 zu rechnen ist.

Die Ursachen für den Unterschied zwischen theoretischem und ausgewiesenem Ertragssteueraufwand (Vorjahr Ertragssteuerertrag) im Konzern stellen sich folgendermaßen dar:

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in TEUR 30.06.2017 30.06.2016
Konzernergebnis vor Steuern 2.469 529
Theoretischer Ertragssteuerertrag bzw. -aufwand 25 % (Vorjahr 25 %) -617 -132
Veränderung des theoretischen Steueraufwands aufgrund: Vorjahresanpassung Latente Steuern auf Verlustvorträge Sonstige Steuereffekte 0 -238 55 0 179 12
Ausgewiesener Ertragsteuerertrag bzw. -aufwand -800 59

Die latenten Steuern haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

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in TEUR 30.06.2017 30.06.2016
Latente Steuern zu Beginn des Geschäftsjahres 289 195
Erfolgswirksam erfasste latente Steuern -241 106
Erfolgsneutral erfasste latente Steuern -1 -12
Latente Steuern am Ende des Geschäftsjahres (saldiert) 47 289

(11) Finanzverbindlichkeiten

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in TEUR 30.06.2017 30.06.2016
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 2.011
Summe 0 2.011

Die Kontokorrentkreditrahmen betragen per 30. Juni 2017 TEUR 1.100 (30. Juni 2016: TEUR 1.500).

Alle anderen Finanzverbindlichkeiten gegenüber Banken und Kreditinstituten (Vorjahr TEUR 2.011) konnten im Geschäftsjahr getilgt werden.

(12) Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing

Die Verbindlichkeit Immorent resultiert aus dem Finanzierungsleasingvertrag für das Bürogebäude Bichlfeldstrasse 11, 5020 Salzburg, Österreich. Der Vertrag für das über Leasing finanzierte Bürogebäude wurde am 29. Juni bzw. 20. Juli 2000 zwischen der damaligen B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, Salzburg, Österreich, jetzt B+S Banksysteme Salzburg GmbH, Salzburg, Österreich, und der Sparkasse Immorent Grundstücksverwertungsgesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich, abgeschlossen. Der Leasingvertrag begann mit der Übernahme des Objektes (4. Quartal 2003) und läuft 26 Jahre. Die Gesamtinvestitionskosten betrugen rund TEUR 7.979, die jährliche Tilgung zurzeit rund TEUR 197 der Restwert im Jahr 2029 rund TEUR 1.674. Der Zinssatz der Leasingvereinbarung ist bis 2024 fixiert und danach an marktübliche Referenzzinssätze gebunden.

Die Verbindlichkeit gegenüber HYPO Impuls Mobilien Leasing betrifft zum überwiegenden Teil Hardware und Büromöbel der B+S Banksysteme Salzburg GmbH. Die zugrundeliegenden Leasingverträge enden 2019 bzw. 2023. Die Zinssätze, die den Verträgen zu Grunde liegen, sind variabel und an marktübliche Referenzzinssätze gebunden.

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in TEUR 30.06.2017 30.06.2016
Verbindlichkeit gegenüber Immorent Grundverwertungs GmbH 4.627 4.824
Verbindlichkeit gegenüber HYPO IMPULS Mobilien Leasing 365 369
Summe 4.992 5.193

Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing (Mindestleasingzahlungen) weisen folgende Zusammensetzung und Laufzeiten auf:

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in TEUR 30.06.2017 bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Mindestleasingzahlungen 6.307 531 1.587 4.190
Zinsanteil 1.315 155 538 622
Barwert 4.992 376 1. 049 3.569

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in TEUR 30.06.2016 bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Mindestleasingzahlungen 6.657 510 1.985 4.162
Zinsanteil 1.464 160 682 622
Barwert 5.193 349 1.303 3.540

Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing

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in TEUR 30.06.2017 30.06.2016
Verbindlichkeit gegenüber Immorent Grundverwertungs GmbH 204 197
Verbindlichkeit gegenüber HYPO IMPULS Mobilien Leasing 172 153
Summe 376 349

Im Berichtsjahr wurden TEUR 165 (Vorjahr TEUR 165) Zinsaufwendungen aus Finanzierungsleasing erfolgswirksam im operativen Ergebnis erfasst.

Die Buchwerte der im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen aktivierten Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 30.06.2017 30.06.2016
Bauten auf fremdem Grund 0 2.470
Betriebs- und Geschäftsausstattung 461 451
als Finanzinvestition gehaltene Immobilie 5.880 3.545
Summe 6.341 6.466

Die Mindestlaufzeit der Finanzierungsleasingverträge entspricht im Wesentlichen der Nutzungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die geschätzte Nutzungsdauer der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien beträgt aufgrund der günstigen Kaufoption 50 Jahre.

(13) Sonstige Verbindlichkeiten

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in TEUR Gesamt Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit bis 5 Jahre Restlaufzeit über 5 Jahre
Sonstige Verbindlichkeiten 2.866 2.866 0 0
Summe 30.06.2016 2.866 2.866 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 3.527 3.527 0 0
Summe 30.06.2017 3.527 3.527 0 0

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.527 (Vorjahr TEUR 2.866) enthalten u.a. transitorische Einnahmen von Wartungserlösen, die im Berichtszeitraum im Voraus für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2017 vereinnahmt wurden, Gehaltsnebenkosten (Krankenkasse, Finanzamt, Gebietskörperschaften) sowie Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern aus Urlaubs-, Überstunden- und sonstigen Ansprüchen sowie Verpflichtungen aus Umsatzsteuer.

(14) Umsatzerlöse

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in TEUR Jahr 2016/17 01.07. - 30.06. Jahr 2015/16 01.07. - 30.06.
Lizenzen 3.627 1.810
Hosting 1.685 1.713
Solutions 380 676
Wartung und Support 4.047 3.841
Sonstige 498 166
10.237 8.206

(15) Sonstige betriebliche Erträge

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in TEUR Jahr 2016/17 01.07. - 30.06. Jahr 2015/16 01.07. - 30.06.
Sonstige Erträge 682 478
682 478

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Mieteinnahmen und Versicherungsentschädigungen.

(16) Personalaufwand

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in TEUR Jahr 2016/17 01.07. - 30.06. Jahr 2015/16 01.07. - 30.06.
Gehälter / Löhne 4.178 3.900
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge 947 885
Aufwendungen für Abfertigungen 119 79
Sonstige Sozialaufwendungen 58 56
5.302 4.920

In dem Posten „Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebenen Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge“ und „Aufwendungen für Abfertigungen“ sind, neben den beitragsorientierten Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben in Höhe von TEUR 76 (Vorjahr TEUR 71), weitere Aufwendungen für beitragsorientierte Altersversorgungspläne in Höhe von TEUR 6 (Vorjahr TEUR 6) enthalten.

Hinsichtlich der Gesamtbezüge des Vorstandes wird auf die Erläuterungen des Abschnittes „Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen“ verwiesen.

Der durchschnittliche Personalstand entwickelte sich wie folgt:

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Durchschnittliche

Anzahl
Jahr 2016/17 01.07. - 30.06. Jahr 2015/16 01.07. - 30.06.
Angestellte (aktive Mitarbeiter) 63 63
Vorstände 2 2
65 65

Im Berichtszeitraum waren neben 65 aktiven Mitarbeitern (Vorjahr 65) keine Mitarbeiter (Vorjahr keine Mitarbeiter) als passiv einzustufen.

(17) Sonstige betriebliche Aufwendungen

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in TEUR Jahr 2016/17 01.07. - 30.06. Jahr 2015/16 01.07. - 30.06.
Miet- und Raumkosten, Grundstückspacht 403 257
Beratungs- und Prüfungskosten 206 329
KFZ-Aufwand 327 350
Post und Kommunikation 150 115
Reinigung, Wartung und Instandhaltung 283 292
Fahrt- und Reisekosten 110 97
Marketing- und Werbeaufwand 109 108
Aus- und Weiterbildungskosten 76 27
Büromaterial 9 4
Übrige Steuern, Beiträge 17 17
Versicherungen 96 78
Aufsichtsratsvergütungen 40 40
Aktienbetreuung 48 43
Gebühren 11 101
Sonstiges 184 391
Summe 2. 069 2.250

Im Posten „Sonstiges“ sind vor allem, Aufwendungen für Personalsuche, Einzelwertberichtigungen zu Kundenforderungen sowie Bankspesen enthalten.

(18) Sonstige Angaben

Neben Finanzierungsleasingverhältnissen gibt es in der Unternehmensgruppe B+S Banksysteme Miet- und Leasingverhältnisse, die nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt als Operatingleasingverhältnisse zu klassifizieren sind. Hierbei handelt es sich um Mieten für Fahrzeuge, Bürogebäude und EDV-Anlagen sowie Hardware-Wartungsverträge. Operatingleasingverträge wurden über eine Grundmietzeit von bis zu 15 Jahren abgeschlossen. Es bestehen keine Verlängerungs- oder Kaufoptionen und auch keine durch Leasingvereinbarungen auferlegten Beschränkungen. Die Leasingverträge beinhalten Leasingraten, die auf variablen Mietzinsen basieren.

Die nicht kündbaren Leasingzahlungen aus Operatingleasingverträgen in den nächsten Jahren verteilen sich wie folgt:

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in TEUR Summe 30.06.2016 bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Grundstückspacht (Baurecht) Salzburg 1.484 106 424 848
KFZ Leasing 134 109 71 0
Mietverträge (Immobilien) (1) 357 91 266 0
Miet- und Leasingverträge (Mobilien) (1) 15 10 6 0
Summe 2.171 341 876 848

Zu (1):Jeweils bezogen auf den frühest möglichen Kündigungszeitpunkt der bestehenden Verträge

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in TEUR Summe 30.06.2017 bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
Grundstückspacht (Baurecht) Salzburg 1.284 107 428 749
KFZ Leasing 270 131 139 0
Mietverträge (Immobilien) (1) 1.761 314 1.231 216
Miet- und Leasingverträge (Mobilien) (1) 6 6 0 0
Summe 3.321 558 1.798 965

Zu (1):Jeweils bezogen auf den frühest möglichen Kündigungszeitpunkt der bestehenden Verträge

Die gesamten Miet- und Leasingaufwendungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen des Geschäftsjahres beliefen sich auf TEUR 623 (Vorjahr TEUR 519). Die ausgewiesenen Aufwendungen beinhalten keine bedingten Mietzahlungen oder Zahlungen aus Untermietverhältnissen.

Die Mindesteinnahmen aus Untermietverhältnissen, deren Erhalt aufgrund eines bis 2024 laufenden Vertrages erwartet wird, verteilen sich wie folgt:

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in TEUR 2016/17 2017/18 2018/19
Bürogebäude Salzburg 613 613 613
Summe 613 613 613

(19) Finanzergebnis

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in TEUR Jahr 2016/17 01.07. - 30.06. Jahr 2015/16 01.07. - 30.06.
Zinsen und ähnliche Erträge 3 7
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -186 -230
Summe -183 -223

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Finanzerträge enthalten im Wesentlichen Zinseinnahmen aus kurzfristigen Veranlagungen und Kontokorrentkrediten. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Finanzaufwendungen enthalten im Wesentlichen Zinsaufwendungen für Kontokorrentkredite in Höhe von TEUR 21 (Vorjahr TEUR 65) und Zinsaufwendungen für Leasingverträge in Höhe von TEUR 165 (Vorjahr TEUR 165).

(20) Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten nach Bewertungskategorien

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in TEUR aus Zinsen aus der Folgebewertung Nettoergebnis
Währungsumrechnung Bewertungsgewinne/ -verluste Jahr 2016/17 01.07. - 30.06. Jahr 2015/16 01.07. - 30.06.
--- --- --- --- --- ---
Kredite und Forderungen 3 0 -5 -2 -11
Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten -21 0 0 -21 -65
Verbindlichkeiten aus Leasing -165 0 0 -165 -165
Summe -183 0 - 5 - 188 -241

Die Veränderung der Wertberichtung auf Kredite und Forderungen ist in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die restlichen Komponenten des Nettoergebnisses sind in den Finanzerträgen bzw. Finanzaufwendungen erfasst.

(21) Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des Jahresergebnisses nach Steuern durch die gewichtete Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Stammaktien während des Geschäftsjahres.

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in EUR 30.06.2017 30.06.2016
Ergebnis Eigentümer 1.668.002,53 588.335,35
Stammaktien Stück 6.209.933 Stück 6.209.933
Abzüglich eigene Anteile Stück 0 Stück 0
Ergebnis je Aktie ohne Verwässerungseffekt 0,27 0,09
Ergebnis je Aktie mit Verwässerungseffekt 0,27 0,09

Sonstige Angaben

Angaben zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt gemäß IAS 7 (Kapitalflussrechnungen), wie sich die liquiden Mittel im Konzern im Laufe des Geschäftsjahres durch Mittel Zu- und -abflüsse verändert haben.

Die Geldflussrechnung unterscheidet zwischen Mittelveränderungen aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanztätigkeit. Als Liquidität gelten die Salden aus liquiden Mitteln und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

In die Berechnung wurden, ausgehend vom Periodenergebnis, nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge, tatsächlich bezahlte Steuern sowie Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Anlagen separat ausgewiesen. Zinsaufwendungen werden dem zugrundeliegenden Bereich zugeordnet, Zinserträge werden dem Mittelfluss aus Investitionstätigkeit zugewiesen.

Der Finanzmittelbestand laut Bilanz (1.321 TEUR) setzt sich aus dem Kassenbestand (3 TEUR) und Guthaben bei Kreditinstituten (1.318 TEUR) zusammen. Der Finanzmittelbestand gemäß Kapitalflussrechnung am Ende der Periode spiegelt die liquiden Mittel abzüglich der Kontokorrente wider.

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30.06.2017 30.06.2016
Finanzmittelbestand am Ende der Periode laut KFR 1.321 89
Exportfonds-Rahmenkredit der B+S Banksysteme Salzburg GmbH 0 -900
Finanzmittelbestand laut Bilanz 1.321 -810

Segmentberichterstattung

Die Berichts- und Organisationsstruktur des Konzerns unterteilt sich nicht in mehrere Geschäftssegmente bzw. Geschäftsfelder, vielmehr wird aufgrund der untrennbar zusammenhängenden Geschäftsaktivitäten der Konzern als einheitliches Ganzes gesteuert, sowohl auf Gesellschafts- als auch auf Produktebene. Aufwendungen und Erträge können nicht einzelnen Ressourcen zugeteilt werden.

Der Konzern konnte im Berichtsjahr mit folgenden Produktgruppen die nachfolgend erwähnten Umsätze erzielen, welche zur Gänze mit externen Kunden erlöst wurden.

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Produkt- bzw. Dienstleistungen

in TEUR
Jahr 2016/17 01.07. - 30.06. Jahr 2015/16 01.07. - 30.06.
Lizenzen 3.627 1.810
Hosting 1.685 1.713
Solutions 380 676
Wartung und Support 4.047 3.841
Sonstige 498 166
10.237 8.206

In geographischer Hinsicht sind im Berichtsjahr folgende Umsätze erzielt worden:

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in TEUR Jahr 2016/17 01.07. - 30.06. Jahr 2015/16 01.07. - 30.06.
Deutschland 8.795 6.721
Schweiz 1.058 1.097
Österreich 384 388
10.237 8.206

Es gibt im Geschäftsjahr 2016/17 zwei (Vorjahr einen) externe Kunden, mit denen Umsätze erzielt werden, die jeweils mehr als 10 % der Gesamtumsätze betragen.

Geografische Aufgliederung der langfristigen Vermögenswerte:

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in TEUR Deutschland Österreich Schweiz
Immaterielle Vermögensgegenstände 91 10.291 1.649
Sachanlagen 32 639 18
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie 0 5.880 0
Summe langfristiger Vermögenswerte 123 16.810 1.667

Management der finanziellen Risiken und Angaben zu Finanzinstrumenten

Finanzrisikomanagement

Aufgrund der Geschäftstätigkeit der B+S Bankensysteme AG ist der Konzern insbesondere der Intensivierung des Preisdrucks und daraus entstehenden niedrigeren Margen sowie dem Risiko der Marktkonzentration ausgesetzt.

Intensivierung des Preisdrucks führt zu niedrigeren Margen

Die Banken sind als Folge des anhaltend niedrigen Zinsniveaus gezwungen, mit Kosteneinsparungen nicht nur im Personalbereich, sondern auch im Investitionsbereich zu reagieren. Große Kunden werden für langfristige Verträge versuchen, Preisreduzierungen auszuhandeln. Hieraus entsteht das Risiko einer niedrigeren Gewinnmarge.

Um erfolgreich höhere Preise zu verteidigen, kommuniziert B+S Bankensysteme all seinen Kunden Werthaltigkeit, Zuverlässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Leistung.

Marktkonzentration führt zu Abhängigkeiten von Kunden

Der Konzern erzielte im Geschäftsjahr mit zwei Kunden mehr als 30% des Umsatzes und mit den drei größten Kunden zusammen ca. 41%. Der Verlust eines einzelnen Kunden hätte zwar finanzielle Auswirkungen, würde jedoch den Bestand des Unternehmens nicht gefährden.

Der Konzern reagiert hierauf mit dem Einsatz von Fachleuten, die zuverlässige Leistung und hohe Kundenzufriedenheit gewährleisten.

Zinsrisiko

Die B+S Gruppe unterliegt hinsichtlich ihrer Finanzinstrumente insbesondere Risiken aus der Veränderung der Zinssätze. Diesem Zinsrisiko wird durch kontinuierlichen Abbau der Verbindlichkeiten und ein straffes CashManagement begegnet.

Der Konzern finanziert sich im Wesentlichen aus dem operativen Cashflow. Darüber hinaus bestehen finanzielle Verbindlichkeiten, die zur Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit beitragen, in Form von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern. Dem stehen verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren, gegenüber.

Für das aktuelle Geschäftsjahr bestehen keine variabel verzinslichen Finanzinstrumente, denen der Konzern einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt ist.

Währungsrisiko

Ein Währungskursrisiko besteht nur in untergeordnetem Ausmaß, weil nur Geschäftsfälle in EUR bzw. durch die Schweizer Tochtergesellschaft nur in ihrer Landeswährung CHF getätigt werden.

Liquiditätsrisiko

Das Risiko mangelnder Liquidität besteht nicht, weil durch Einnahmen aus langfristigen Wartungsverträgen die fixen Kosten gedeckt sind und zusätzlich nicht ausgenützte Kreditlinien bestehen.

Der Konzern überwacht das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses im Rahmen der laufenden Cashflow-Planung und -überwachung.

Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verpflichtungen ersichtlich. Einbezogen wurden alle Verpflichtungen, die am 30. Juni 2017 im Bestand waren und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen nicht ein. Die variablen Zinszahlungen aus den Finanzinstrumenten wurden unter Zugrundelegung der zuletzt vor dem 30. Juni 2017 geltenden Zinssätze ermittelt. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verpflichtungen sind dem frühesten Zeitraster zugeordnet.

Bei den übrigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten handelt es sich um laufende Betriebsmittelkredite, bei denen ein Abfluss im nächsten Geschäftsjahr angenommen wurde.

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30.06.2017 Cashflows 2017/18 Cashflows 2018/19
in TEUR Buchwert Zins Tilgung Zins Tilgung
--- --- --- --- --- ---
Verbindlichkei-ten gegenüber Kreditinstituten 0 0 0 0 0
Verbindlich-keiten aus Lieferungen und Leistungen 230 0 230 0 0
Verbindlichkei-ten aus Finan-zierungsleasing 4.992 155 376 146 302

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30.06.2017 Cashflows 2019 - 2021 Cashflows 2022 ff.
in TEUR Zins Tilgung Zins Tilgung
--- --- --- --- ---
Verbindlichkei-ten gegenüber Kreditinstituten 0 0 0 0
Verbindlich-keiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0 0 0
Verbindlichkei-ten aus Finan-zierungsleasing 269 491 745 3.823

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30.06.2016 Cashflows 2016/17 Cashflows 2017/18
in TEUR Buchwert Zins Tilgung Zins Tilgung
--- --- --- --- --- ---
Verbindlichkei-ten gegenüber Kreditinstituten 2.010 10 2.010 0 0
Verbindlich-keiten aus Lieferungen und Leistungen 191 0 191 0 0
Verbindlichkei-ten aus Finan-zierungsleasing 5.193 160 350 152 346

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30.06.2016 Cashflows 2018 - 2020 Cashflows 2021 ff.
in TEUR Zins Tilgung Zins Tilgung
--- --- --- --- ---
Verbindlichkei-ten gegenüber Kreditinstituten 0 0 0 0
Verbindlich-keiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0 0 0
Verbindlichkei-ten aus Finan-zierungsleasing 280 501 872 3.996

Ausfallsrisiko

Die B+S Banksysteme Aktiengesellschaft hat keine wesentlichen Kreditrisikokonzentrationen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen zu 100 % gegenüber den Kunden, den Banken und Kreditinstituten, sind kurzfristig und werden durchschnittlich nach 28 Tagen bezahlt. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte entsprechen ihrem tatsächlichen Wert. Es besteht kein Abwertungsbedarf. Als Indikatoren für Wertminderungsbedarf gelten finanzielle Schwierigkeiten, Insolvenz, Vertragsbruch und erheblicher Zahlungsverzug der Kunden. Hinsichtlich Wertminderungen und Altersstruktur der überfälligen finanziellen Vermögenswerte ist auf Ziffer (5) Forderungen und sonstige Vermögenswerte zu verweisen. Das maximale Ausfallrisiko in Bezug auf finanzielle Vermögenswerte entspricht dem Buchwert jeder Klasse von finanziellen Vermögenswerten.

Buchwerte, beizulegende Zeitwerte und Wertansätze von Finanzinstrumenten

Die nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente:

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Klasse der finanziellen Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden: Buchwert
in TEUR 30.06.2017 30.06.2016
--- --- ---
Klasse der finanziellen Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden:
Forderungen aus Lieferung und Leistungen 1.585 1.202
Sonstige Vermögenswerte 0 147
Liquide Mittel = Ausweis in der Konzernbilanz 1.321 1.200
Insgesamt 2.906 2.549

Liquide Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögenswerte haben überwiegend kurze Laufzeiten. Daher entsprechen ihre Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert (Stufe 3).

Der Zeitwert eines Finanzinstrumentes wird durch notierte Marktpreise für das identische Instrument auf aktiven Märkten ermittelt (Stufe 1). Soweit keine notierten Marktpreise auf aktiven Märkten für das Instrument verfügbar sind, erfolgt die Ermittlung des Zeitwertes mittels Bewertungsmethoden, deren wesentliche Parameter ausschließlich auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 2). Ansonsten erfolgt die Ermittlung des Zeitwertes auf Basis von Bewertungsmethoden, für welche zumindest ein wesentlicher Parameter nicht auf beobachtbaren Marktdaten basiert (Stufe 3).

Wie im Vorjahr sind im Konzernabschluss keine zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Einstufung von Finanzinstrumenten nach Bewertungsmethode

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Klasse der finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden: Buchwert
in TEUR 30.06.2017 30.06.2016
--- --- ---
Finanzverbindlichkeiten (= Summe kurzfristige Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten laut Konzernbilanz) 0 2.010
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (entsprechend Konzernbilanz) 230 191
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing (= Summe aus kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing laut Konzernbilanz) 4.992 5.193
5.222 7.394

Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten; die bilanzierten Werte stellen daher näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar (Stufe 3). Die Angabe eines Zeitwertes für Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing ist nicht erforderlich.

Der Zeitwert eines Finanzinstrumentes wird durch notierte Marktpreise für das identische Instrument auf aktiven Märkten ermittelt (Stufe 1). Soweit keine notierten Marktpreise auf aktiven Märkten für das Instrument verfügbar sind, erfolgt die Ermittlung des Zeitwertes mittels Bewertungsmethoden, deren wesentliche Parameter ausschließlich auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 2). Ansonsten erfolgt die Ermittlung des Zeitwertes auf Basis von Bewertungsmethoden, für welche zumindest ein wesentlicher Parameter nicht auf beobachtbaren Marktdaten basiert (Stufe 3).

Kapitalmanagement

Der Konzern verfolgt das Ziel, langfristig die Unternehmensfortführung zu sichern und die Interessen der Aktionäre, seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und aller weiteren Abschlussadressaten zu wahren.

Die Steuerung der Kapitalstruktur orientiert sich an den Änderungen der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie den Risiken aus den zugrundeliegenden Vermögenswerten und verfolgt das Ziel, das Volumen des Working Capital zu senken und damit die Mittelbindung zu begrenzen. Der Konzern steht für die Strategie einer kontinuierlichen und nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes.

Das Kapital des Konzerns entspricht dem bilanzierten Eigenkapital. Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 54,13 % (Vorjahr 47,25 %).

Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Es ist Vorgabe, dass alle Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen „at arm’s length“, d.h. zu üblichen Marktbedingungen durchgeführt werden. Familienangehörige, die in der Gesellschaft angestellt sind, werden zu regulären Gehältern beschäftigt.

Sämtliche Vorstandsmitglieder sind zugleich Aktionäre der Gesellschaft mit wesentlichem Einfluss.

Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder bestehen aus mehreren Vergütungsbestandteilen: dem Grundgehalt, der variablen Vergütung sowie aus Nebenleistungen. Das Grundgehalt wird als erfolgsunabhängige Grundvergütung monatlich als Gehalt ausgezahlt. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen durch die private Dienstwagennutzung und Zuschüsse zur Sozialversicherung. Diese sind vom einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern. Sie stehen allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher Weise zu. Die Höhe der variablen Vergütung ist von Entwicklung des durchschnittlichen Konzernergebnisses vor Steuern bezogen auf einen 3-Jahreszeitraum abhängig.

Aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses vom 8. Februar 2015 ist keine Aufgliederung der Einkünfte nach Personen mehr erforderlich. Die Zusammensetzung der Gesamtvergütung ergibt sich aus nachfolgender Tabelle:

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Gewährte Zuwendungen

in TEUR
2015/16 2016/17 2016/17 (Min.) 2016/17 (Max.)
Festvergütung 500 600 600 600
Nebenleistungen
KFZ-Gestellung 19 19 19 19
SV AGA 28 31 31 31
Sonstiges* 100 0 0 0
Summe 647 650 650 650
Einjährige variable Vergütung 0 0 0 0
Mehrjährige variable Vergütung 100 150 150 150
Summe 100 150 150 150
Versorgungsaufwand 1 1 1 1
Gesamtvergütung 748 801 801 801

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Zufluss

in TEUR
2015/16 2016/17
Festvergütung 500 600
Nebenleistungen
KFZ-Gestellung 19 19
SV AGA 28 31
Sonstiges* 100 0
Summe 647 650
Einjährige variable Vergütung 0 0
Mehrjährige variable Vergütung 0 100
Summe 0 100
Versorgungsaufwand 1 1
Gesamtvergütung 6 48 7 51

* Im Geschäftsjahr 2015/2016 wurde dem Vorstand vom Aufsichtsrat eine Prämie für den erfolgreichen Abschluss eines Vergleiches im Rechtsstreit mit einem ehemaligen Aktionär zuerkannt.

Die Bezüge des Aufsichtsrats der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft betrugen im Geschäftsjahr TEUR 40 (Vorjahr TEUR 40). Sie entfallen auf Prof. Dr. Herbert Kofler mit TEUR 20 (Vorjahr TEUR 20), Dr. Werner Steinwender mit TEUR 10 (Vorjahr TEUR 10), Prof. Dr. Johann Bertl mit TEUR 10 (Vorjahr TEUR 10). Hierbei handelt es sich um kurzfristig fällige Leistungen.

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Kredite und Vorschüsse an die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft.

Organe der Gesellschaft

Dem Vorstand der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft gehörten an:

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Vorstand Zuständigkeitsbereiche
Wilhelm Berger Salzburg, Österreich Vorstand der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Zuständig für die Bereiche Finanz- und Rechnungswesen, Investor-Relations, Beteiligungen, Revision, Vertrieb (Controlling, Umsatzplanung), Cash-Management.
Peter Bauch München Vorstand der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft
Zuständig für die Bereiche: Forschung und Entwicklung Organisation und Infrastruktur, Personal und Recht Vertrieb (Projekte und Termine), Marketing.

Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten an:

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Aufsichtsrat Mitglied in folgenden weiteren Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Ausland:
o. Univ. Prof. Mag. Dr. rer. soc. oec. Herbert Kofler Altenberg, Österreich Professor für Wirtschaftswissenschaften Vorsitzender des Aufsichtsrats Privatstiftung der Kärntner Sparkasse AG, Klagenfurt redstars.data.com AG, Wien Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Wien
Hon. Prof. Mag. Dr. Johann Bertl Seekirchen, Österreich Wirtschaftsprüfer Stellvertreter des Vorsitzenden Spänglerbank AG, Salzburg
Dr. Werner Steinwender Salzburg, Österreich Rechtsanwalt -

Hinsichtlich der Angaben zu den Gesamtbezügen des Vorstandes und des Aufsichtsrates verweisen wir auf vorstehenden Abschnitt „Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen“.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Wesentliche Ereignisse haben sich seit dem Bilanzstichtag nicht ereignet. Nach heutigem Kenntnisstand sind keine Sachverhalte aufgetreten, die zu einer anderen Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als am Bilanzstichtag geführt haben und eine dauerhafte Beeinträchtigung der Konzernentwicklung nach sich ziehen könnten.

Angaben zu § 21 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

Im Geschäftsjahr 2016/17 fanden folgende meldepflichtige Wertpapiergeschäfte statt:

Die Axxion S.A., Grevenmacher, Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.09.2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München, Deutschland am 09.09.2016 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,05% (das entspricht 189.480 Stimmrechten) betragen hat.

Sonstige Angaben nach § 315a HGB

Konzernabschlussprüferhonorar

Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers beinhaltet die Leistungen für die Abschlussprüfung in Höhe von TEUR 41 (Vorjahr TEUR 32). Es wurden, wie im Vorjahr, keine sonstigen Leistungen durch den Abschlussprüfer erbracht.

Erklärung zum Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft haben die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären unter folgender Internetadresse dauerhaft zugänglich gemacht:

https://bs-ag.com/corporate

München, am 5. September 2017

Wilhelm Berger, Vorstand

Peter Bauch, Vorstand

»Versicherung der gesetzlichen Vertreter«

„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.“

München, 5. September 2017

Wilhelm Berger, Vorstand

Peter Bauch, Vorstand

Bestätigungsvermerk DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Prüfungsurteil zum Konzernabschluss

Wir haben den Konzernabschluss der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. Juni 2017, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz HGB erklären wir, dass nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. Juni 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 vermittelt.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil zum Konzernabschluss

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU- Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO erklären wir, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von den Konzernunternehmen gewahrt haben.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

(1) Angemessenheit der Realisierung und des Ausweises der Umsatzerlöse

(2) Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes

(3) Bilanzierung aktiver latenter Steuern

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

(1) Sachverhalt und Problemstellung

(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

(3) Verweis auf weitergehende Informationen

(1) Angemessenheit der Realisierung und des Ausweises der Umsatzerlöse

(1) Im Konzernabschluss der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse von TEUR 10.237 ausgewiesen. Diese betragsmäßig bedeutsame Position unterliegt angesichts der Komplexität für die zutreffende Erfassung, Abgrenzung und des Ausweises einem besonderen Risiko. Vor diesem Hintergrund war die zutreffende Anwendung der Rechnungslegungsstandards im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

(2) Unter Berücksichtigung der Kenntnis, dass aufgrund der Komplexität und der vorzunehmenden Einschätzungen und Annahmen ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht, haben wir die vom Konzern eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Umsatzerlösen beurteilt. Außerdem haben wir durch entsprechende Anweisungen an den Teilbereichsprüfer konzernweit konsistente Prüfungshandlungen sichergestellt, um dem diesem Prüffeld inhärenten Prüfungsrisiko zu begegnen. Unser konkretes Prüfungsvorgehen beinhaltete die Prüfung von Kontrollen und substanzielle Prüfungshandlungen, vor allem:

Beurteilung des Buchführungssystems sowie der implementierten Kontrollen in diesem Bereich
Prüfung neuer wesentlicher Kundenverträge des Geschäftsjahres 2016/2017
Prüfung von Kundenrechnungen und Zahlungseingängen in Stichproben
Prüfung der Periodenabgrenzung in Stichproben
Prüfung des Ausweises im Konzernabschluss.

Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen angemessen sind und, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um die sachgerechte Erfassung, Abgrenzung und den sachgerechten Ausweis der Umsatzerlöse zu gewährleisten.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Umsatzerlösen sind in Textziffer 14 des Anhangs enthalten.

(2) Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes

(1) In dem Konzernabschluss der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München wird zum 30. Juni 2017 ein Geschäfts- oder Firmenwert mit einem Betrag von TEUR 11.614 (51 % der Bilanzsumme) unter dem Bilanzposten „Geschäfts- oder Firmenwert“ ausgewiesen. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich anhand des Nutzungswertes. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Der Barwert wird mittels eines Discounted-Cash-Flow-Modells ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiterer Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir uns von der Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen überzeugt. Zudem haben wir uns auch von der sachgerechten Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen überzeugt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Nutzungswert haben können, haben wir uns intensiv mit der bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen innerhalb vertretbarer Bandbreiten.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zum Geschäfts- oder Firmenwert sind in Textziffer 2 des Konzernanhangs enthalten.

(3) Bilanzierung aktiver latenter Steuern

(1) In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden nach Saldierungen aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 304 ausgewiesen. Vor Saldierung mit kongruenten passiven latenten Steuern sind aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 1.656 bilanziert. Die Bilanzierung erfolgte in dem Umfang, in dem es nach den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft zu versteuernde Ergebnisse anfallen, durch die die abzugsfähigen temporären Differenzen und noch nicht genutzten steuerlichen Verluste genutzt werden können. Dazu werden, soweit nicht ausreichend passive latente Steuern vorhanden sind, Prognosen über die künftigen steuerlichen Ergebnisse ermittelt, die sich aus der verabschiedeten Planungsrechnung ergeben. Insgesamt wurden auf noch nicht genutzte steuerliche Verluste in Höhe von TEUR 8.183 keine aktiven latenten Steuern angesetzt, da eine steuerliche Nutzung aus der Verrechnung mit steuerlichen Gewinnen derzeit nicht wahrscheinlich ist.

Aus unserer Sicht war die Bilanzierung latenter Steuern im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da sie in hohem Maße von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig und daher mit Unsicherheiten behaftet ist.

(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir das methodische Vorgehen zur Ermittlung, Bilanzierung und Bewertung der aktiven latenten Steuern beurteilt. Weiterhin haben wir die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen und noch nicht genutzte steuerliche Verluste auf Basis unternehmensinterner Prognosen über die zukünftige Ertragssituation der Gesellschaft beurteilt und die Angemessenheit der zugrunde liegenden Einschätzungen und Annahmen gewürdigt.

Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind.

(3) Die Angaben der Gesellschaft zu den latenten Steuern sind in Textziffer 10 des Konzernanhangs enthalten.

Zusätzliche Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die zusätzlichen Informationen verantwortlich. Die zusätzlichen Informationen umfassen

den Corporate Governance-Bericht nach Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie
die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB und § 315 Abs. 5 HGB
sonstige nicht prüfungspflichtige Angaben.

Unser Prüfungsurteil umfasst nicht die zusätzlichen Informationen und wir haben keine dahingehende Beurteilung vorgenommen.

Unsere Verantwortung im Rahmen unserer Prüfung des Konzernabschlusses besteht darin, die zusätzlichen Informationen kritisch zu lesen und etwaige wesentliche Unstimmigkeiten zwischen den zusätzlichen Informationen und dem Konzernabschluss oder unseren bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen oder wesentliche falsche Angaben zu berücksichtigen. Wenn wir aufgrund unserer Tätigkeit feststellen, dass die zusätzlichen Informationen wesentliche falsche Angaben enthalten, sind wir verpflichtet, über diese Tatsachen zu berichten. Im Hinblick darauf haben wir nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, sofern einschlägig, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzugeben sowie dafür, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist, und einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Angabe stets aufdeckt. Falsche Angaben können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Angaben im Konzernabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Angaben nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Angaben bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende und angemessene Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir erörtern mit dem Aufsichtsorgan unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Aufsichtsorgan eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsorgan erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung des Konzernlageberichts

Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht

Wir haben den Konzernlagebericht der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht der Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernlageberichts geführt.

Grundlage für das Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht

Wir haben unsere Prüfung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 2 HGB und unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichtsprüfung durchgeführt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um angemessene und ausreichende Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, und einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Im Rahmen einer Abschlussprüfung prüfen wir den Konzernlagebericht in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 2 HGB unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichtsprüfung. In diesem Zusammenhang heben wir hervor:

Die Prüfung des Konzernlageberichts ist in die Prüfung des Konzernabschlusses integriert.
Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen (Systemen), um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme) abzugeben.
Wir führen Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis angemessener und ausreichender Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die Vertretbarkeit dieser Annahmen sowie die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen werden.
Wir geben zu den einzelnen Angaben im Konzernlagebericht ebenfalls kein eigenständiges Prüfungsurteil ab, sondern ein Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht als Ganzes.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 11. Januar 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 31. Mai 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2013/2014 als Abschlussprüfer der B+S Banksysteme Aktiengesellschaft, München tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Holger Graßnick.

München, den 5. September 2017

**PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Holger Graßnick, Wirtschaftsprüfer

ppa. Sonja Knösch, Wirtschaftsprüferin

Der Konzernabschluss zum 30.06.2017 wurde am 05.09.2017 festgestellt.