Annual / Quarterly Financial Statement • Jun 28, 2019
Annual / Quarterly Financial Statement
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Brockhaus Capital Management AG Frankfurt am Main
vormals: Eagle Fonds Verwaltungs- und Treuhand-GmbH
Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Juli 2017
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Juli 2017
| Gesamtergebnisrechnung | |
|---|---|
| Bilanz | |
| Eigenkapitalveränderungsrechnung | |
| Kapitalflussrechnung | |
| Anhang | |
| I | Allgemeine Angaben, Methoden und Grundsätze |
| 1. | Informationen zum Unternehmen |
| 2. | Rechnungslegungsgrundsätze |
| 3. | Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses |
| 4. | Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden |
| 5. | Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen |
| П | Angaben zur Gesamtergebnisrechnung |
| 6. | Sonstige betriebliche Aufwendungen |
| Ш | Angaben zur Bilanz |
| 7. | Kurzfristige Vermögenswerte |
| 8. | Gezeichnetes Kapital |
| 9. | Noch nicht eingetragene Kapitalerhöhung |
| 10. | Kapitalrücklage |
| 11. | Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten |
| 12. | Sonstige finanzielle Verpflichtungen |
| IV | Angaben zur Eigenkapitalveränderungsrechnung |
| V | Angaben zur Kapitalflussrechnung |
| VI | Finanzinstrumente |
| VII | Sonstige Angaben |
| 13. | Nahestehende Unternehmen und Personen |
| 14. | Ereignisse nach dem Bilanzstichtag |
| 15. | Honorare für die Abschlussprüfungsgesellschaft |
| 16. | Mitarbeiter |
| 17. | Organe der Gesellschaft |
| 18. | Gesamtbezüge der Organmitglieder |
| 19. | Ergebnisverwendung |
| In $\epsilon$ | Anhang | $01.01.2017 -$ 31.07.2017 |
$01.01.2016 -$ 31.12.2016 |
|---|---|---|---|
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | b | (19.302) | (3.253) |
| Periodenergebnis | (19.302) | (3.253) | |
| Gesamtergebnis | (19.302) | (3.253) |
| In $\epsilon$ | Anhang | 31.07.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|---|
| Aktiva | |||
| Zahlungsmittel und -äquivalente | 2.520.023 | 7.195 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 7 | 2.520.023 | 7.195 |
| Bilanzsumme | 2.520.023 | 7.195 | |
| Passiva | |||
| Gezeichnetes Kapital | 8 | 25.000 | 25.000 |
| Noch nicht eingetragene Kapitalerhöhung | 9 | 2.475.000 | |
| Kapitalrücklage | 10 | 58.000 | 18.000 |
| Bilanzverlust | (57.607) | (38.305) | |
| Eigenkapital | 2.500.393 | 4.695 | |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 11 | 19.630 | 2.500 |
| Kurzfristiges Fremdkapital | 19.630 | 2.500 | |
| Fremdkapital | 19.630 | 2.500 | |
| Bilanzsumme | 2.520.023 | 7.195 |
| In $\epsilon$ | Anhang | $01.01.2017 -$ 31.07.2017 |
$01.01.2016 -$ 31.12.2016 |
|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | |||
| Zum Beginn der Berichtsperiode | 25.000 | 25.000 | |
| Zum Ende der Berichtsperiode | 25.000 | 25.000 | |
| Noch nicht eingetragene Kapitalerhöhung | |||
| Zum Beginn der Berichtsperiode | |||
| Kapitalerhöhung vor Eintragung | 9 | 2.475.000 | |
| Zum Ende der Berichtsperiode | 2.475.000 | ||
| Kapitalrücklage | |||
| Zum Beginn der Berichtsperiode | 18.000 | 18.000 | |
| Einzahlung in die freie Kapitalrücklage | 10 | 40.000 | |
| Zum Ende der Berichtsperiode | 58.000 | 18.000 | |
| Bilanzverlust | |||
| Zum Beginn der Berichtsperiode | (38.305) | (35.051) | |
| Periodenergebnis/ Gesamtergebnis | (19.302) | (3.253) | |
| Zum Ende der Berichtsperiode | (57.607) | (38.305) | |
| Eigenkapital | 2.500.393 | 4.695 |
| In $\epsilon$ | Anhang | $01.01.2017 -$ 31.07.2017 |
$01.01.2016 -$ 31.12.2016 |
|---|---|---|---|
| Periodenergebnis | (19.302) | (3.253) | |
| Veränderungen bei: | |||
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 11 | 17.130 | 2.500 |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | (2.172) | (753) | |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | |||
| Einzahlung in die freie Kapitalrücklage | 10 | 40.000 | |
| Einzahlungen aus der Ausgabe von Anteilen | 8 | 2.475.000 | |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 2.515.000 | ||
| Veränderung der Zahlungsmittel und -äquivalente | 2.512.828 | (753) | |
| Zahlungsmittel und -äquivalente* am Periodenanfang | 7.195 | 7.949 | |
| Zahlungsmittel und -äquivalente* am Periodenende | 2.520.023 | 7.195 |
* Der Finanzmittelfonds entspricht dem Bilanzposten Zahlungsmittel und -äquivalente (Angabe 7 des Anhangs).
Dieser Abschluss wurde erstellt von der Brockhaus Capital Management AG (BCM oder die Gesellschaft), welche ihren Sitz im Nextower, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland hat und beim Handelsregister am Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 109637 eingetragen ist. Im Berichtszeitraum firmierte die Gesellschaft noch unter ihrer Rechtsvorgängerin Eagle Fonds Verwaltungs- und Treuhand-GmbH, aus welcher sie mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 1. August 2017 im Wege eines Formwechsels entstanden ist.
Die Eagle Fonds Verwaltungs- und Treuhand-GmbH (Eagle) hatte ihren Sitz im Nextower, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland, und war beim Handelsregister am Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 78705 eingetragen. Die Eagle wurde am 7. März 2000 gegründet.
Gegenstand der Eagle war die treuhänderische Verwaltung von Kommanditanteilen und die Verwaltung eigenen Vermögens sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten. Die Eagle war berechtigt, im Inund Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften zu errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder zu pachten oder sich an anderen Unternehmen derselben oder ähnlichen Branche oder mit gleichartigem Gesellschaftszweck zu beteiligen.
Seit der Umwandlung ist der Gegenstand der Gesellschaft die Gründung von Unternehmen und der Erwerb, das langfristige Halten und Verwalten und Fördern von Beteiligungen an Unternehmen, gegebenenfalls die Veräußerung solcher Beteiligungen sowie das Erbringen von Leistungen im Zusammenhang mit dem Vorstehenden, wie die Unterstützung in Vertriebs-, Marketing-, Finanz- und allgemeinen Organisations- sowie Managementangelegenheiten und bei der Finanzierungsakquisition. Gegenstand ist ferner die Ausübung der Geschäftstätigkeit einer geschäftsleitenden Holding von Beteiligungsunternehmen und der Erbringung von Dienstleistungen für diese (Konzerndienstleistungen), die Gewährung von Fremdkapital an Beteiligungsunternehmen, soweit dies keiner behördlichen Erlaubnis bedarf, und
der Entwicklung und Umsetzung neuer Geschäftskonzepte für Beteiligungsunternehmen und Dritte sowie die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen an Unternehmen, insbesondere zu Geschäftsausrichtung, Geschäftskonzept, Kapitalausstattung, Finanzierungsmöglichkeiten und Kapitalanlage (Unternehmensberatung), soweit dies keiner behördlichen Erlaubnis bedarf. Gegenstand der Gesellschaft ist im Rahmen der Geschäftsstrategie auch die Anlage von der Gesellschaft frei zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln, die noch nicht in Beteiligungen gebunden sind, unter anderem auch in börsennotierte Wertpapiere, wie Aktien, Genussscheine, andere Mezzanine-Instrumente, Schuldverschreibungen, Fonds, Zertifikate oder Derivate. Ziel der Gesellschaft ist in Bezug auf ihre Beteiligungen die langfristige Förderung und Wertsteigerung.
Der Abschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS). wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Die IFRS umfassen die gültigen International Accounting Standards (IAS), die International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) und des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC).
Der Abschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Davon ausgenommen sind bestimmte Sachverhalte, die zum Neubewertungsbetrag oder zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt wurden. Eine entsprechende Erläuterung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt wurde. Dies gilt unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode geschätzt worden ist.
Der Abschluss umfasst die Gesamtergebnisrechnung, die Bilanz, die Eigenkapitalveränderungsrechnung, die Kapitalflussrechnung und den Anhang. Der Abschluss entspricht den Gliederungsvorschriften des IAS 1. Im Interesse der Klarheit sind die Posten der Gesamtergebnisrechnung sowie der Bilanz zusammengefasst und im Anhang weiter untergegliedert und erläutert.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Erläuterungen und weiteren Angaben werden stetig angewandt, es sei denn die IFRS machen Änderungen erforderlich.
Die Darstellung der Bilanz unterscheidet zwischen kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden. Vermögenswerte und Schulden werden kurzfristig eingestuft, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag fällig sind beziehungsweise erfüllt werden. Die Gesamtergebnisrechnung wird zur Ermittlung des Periodenergebnisses und des Gesamtergebnisses nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht nicht mehr dem Kalenderjahr. Aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Juli 2017 (Berichtszeitraum) ergibt sich ein vom Kalenderiahr abweichendes Geschäftsjahr, das sich zukünftig vom 1. August bis zum 31. Juli erstreckt.
Der Abschluss ist in Euro (€), der funktionalen Währung der Gesellschaft, dargestellt. Sofern kein anderweitiger Ausweis angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf volle Euro auf- oder abgerundet. Negative Werte werden in Klammern dargestellt.
Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Stichtagskurs erfolgswirksam bewertet. Im Berichtszeitraum bestanden keine wesentlichen Effekte aus Währungsumrechnungen.
Der Abschluss wurde von der Rechtsnachfolgerin der Gesellschaft, der Brockhaus Capital Management AG (BCM), mit Sitz in Frankfurt am Main, aufgestellt.
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Bei Aufstellung des Abschlusses der Gesellschaft werden Vermögenswerte und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen grundsätzlich nicht saldiert, es sei denn, eine Vorschrift fordert oder erlaubt dies ausdrücklich.
Die Bilanzposten, in denen Finanzinstrumente gemäß IFRS 7 enthalten sind, sind vollständig zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Ihre Laufzeit beträgt weniger als ein Jahr.
Da die Gesellschaft im Berichtszeitraum nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt war, wurden Aufwände brutto erfasst.
Erträge werden realisiert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen der Gesellschaft zufließen wird und die Höhe des Ertrags verlässlich bestimmt werden kann. Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung bewertet.
Über das sonstige Ergebnis werden Geschäftsvorfälle ohne Berührung des Periodenergebnisses erfasst. Das sonstige Ergebnis wird vor Steuern ausgewiesen. Die Gesellschaft hat für das Geschäftsjahr keine Geschäftsvorfälle erfasst, die im sonstigen Ergebnis abzubilden sind.
Nicht finanziellen Vermögenswerte der Gesellschaft werden auf Wertminderung hin überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert nicht erzielbar sein könnte. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt. Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer werden jährlich auf Wertminderung überprüft.
Um zu prüfen, ob eine Wertminderung vorliegt, werden Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten zusammengefasst, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierender Einheiten (ZGEs) sind.
Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer ZGE ist der höhere der beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten. Bei der Beurteilung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Cashflows auf ihren Barwert abgezinst, wobei ein Abzinsungssatz vor Steuern verwendet wird, der gegenwärtige Marktbewertungen des Zinseffekts und der speziellen Risiken eines Vermögenswertes oder einer ZGE widerspiegelt.
Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes oder einer ZGE den erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderungsaufwendungen werden im Periodenergebnis erfasst.
Ein Wertminderungsaufwand wird nur insofern aufgeholt, als der Buchwert des Vermögenswertes den Buchwert nicht übersteigt, der abzüglich der Abschreibungen bestimmt worden wäre, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
Die Gesellschaft klassifiziert die nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte in die folgenden Kategorien:
Bei der Gesellschaft bestehen Finanzinstrumente ausschließlich in Form von Zahlungsmitteln und kurzfristigen Verbindlichkeiten.
Die Gesellschaft stuft nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, oder als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten ein.
Die Gesellschaft bilanziert Kredite und Forderungen ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind. Alle anderen finanziellen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartner nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird
Die Gesellschaft bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cashflows aus einem Vermögenswert auslaufen oder sie die Rechte zum Erhalt der Cashflows in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. Eine Ausbuchung findet ebenfalls statt, wenn die Gesellschaft alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundene Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und sie die Verfügungsgewalt über den übertragenen Vermögenswert nicht behält. Jeder Anteil an solchen übertragenen finanziellen Vermögenswerten, die in der Gesellschaft entstehen oder verbleiben, wird als separater Vermögenswert oder separate Verbindlichkeit bilanziert.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden verrechnet und in der Bilanz als Nettowert ausgewiesen, wenn die Gesellschaft einen gegenwärtigen, durchsetzbaren Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen und es beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
Kredite und Forderungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
Ein finanzieller Vermögenswert, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert eingestuft ist, wird an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob es einen objektiven Hinweis darauf gibt, dass eine Wertminderung eingetreten ist.
Die Gesellschaft berücksichtigt Hinweise auf Wertminderung für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte sowohl auf Ebene des einzelnen Vermögenswertes als auch auf kollektiver Ebene. Alle Vermögenswerte, die für sich genommen bedeutsam sind, werden in Hinblick auf spezifische Wertminderungen beurteilt. Diejenigen, die sich als nicht spezifisch wertgemindert herausstellen, werden anschließend kollektiv auf etwaige Wertminderungen beurteilt, die eingetreten, aber noch nicht identifiziert worden sind. Vermögenswerte, die für sich genommen nicht bedeutsam sind, werden kollektiv auf Wertminderungen beurteilt, indem Vermögenswerte mit ähnlichen Risikoeigenschaften in einer Gruppe zusammengefasst werden.
Bei der Beurteilung kollektiver Wertminderungen verwendet die Gesellschaft historische Informationen über den zeitlichen Anfall von Einzahlungen und die Höhe der eingetretenen Verluste, angepasst um eine Ermessensentscheidung des Vorstands darüber, ob die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Kreditbedingungen derart sind, dass die tatsächlichen Verluste wahrscheinlich größer oder geringer sind, als die Verluste, die aufgrund der historischen Trends zu erwarten wären.
Eine Wertminderung wird als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows berechnet, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswertes. Verluste werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Falls die Gesellschaft keine realistischen Aussichten auf die Einbringlichkeit des Vermögenswerts hat, werden die Beträge abgeschrieben. Wenn ein nach der Erfassung der Wertberichtigung eintretendes Ereignis eine Verringerung der Höhe der Wertberichtigung zur Folge hat, wird die Verringerung der Wertberichtigung im Gewinn oder Verlust erfasst.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, falls sie zu Handelszwecken gehalten oder bei erstmaligem Ansatz entsprechend bestimmt wird. Direkt zurechenbare Transaktionskosten werden im Gewinn oder Verlust erfasst, sobald sie anfallen. Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und entsprechende Änderungen, die auch alle Zinsaufwendungen umfassen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Andere nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten werden bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden diese Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die der Emission von Geschäftsanteilen unmittelbar zurechenbaren Kosten werden als Abzug von der Kapitalrücklage erfasst. Ertragsteuern in Bezug auf Transaktionskosten einer Eigenkapitaltransaktion werden in Übereinstimmung mit IAS 12 bilanziert.
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten werden gemäß IAS 39 passiviert. Sie werden im Zugangszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt.
Im laufenden Rumpfgeschäftsjahr hat die Gesellschaft folgende Rechnungslegungsvorschriften erstmals angewendet, die jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hatten. Die nachfolgenden Übersichten enthalten alle für die Gesellschaft relevanten Standards
Neue und geänderte Standards und Interpretationen – in der EU verpflichtend anzuwenden:
| Regelung | Bezeichnung | Anwendungspflicht |
|---|---|---|
| IFRS 9 | Finanzinstrumente | 01.01.2018 |
| Annual Improvement to IFRS Standards 2014-2016 Cycle | 01.01.2017/01.01.2018 |
Das IASB bzw. IFRS Interpretations Committee hat nachfolgende Standards, Änderungen von Standards bzw. Interpretationen herausgegeben, deren Anwendung jedoch bislang nicht verpflichtend ist bzw. deren IFRS-Übernahme durch die EU noch nicht abgeschlossen ist. Die folgenden, für die Gesellschaft relevanten IFRS bzw. Interpretationen wurden noch nicht angewendet.
| Regelung | Bezeichnung | Anwendungspflicht | Auswirkung BCM |
|---|---|---|---|
| IFRIC 23 | Uncertainty over Income Tax Treatments | 01.01.2019 | Keine wesentlichen Auswirkungen erwartet |
| Annual Improvements to IFRS Standards 2015-2017 Cy- cle |
01.01.2019 | Keine wesentlichen Auswirkungen erwartet |
Von der EU übernommene, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen:
Bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden sind teilweise Ermessenentscheidungen zu treffen, welche die Beträge im Abschluss beeinflussen. Außerdem sind bei der Aufstellung des Abschlusses zukunftsbezogene Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, durch die die Wertansätze der Bilanzposten sowie die Höhe der Erträge und Aufwendungen beeinflusst werden können. Die sich tatsächlich ergebenden Werte können von diesen Schätzungen abweichen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer künftig wesentliche Anpassungen erforderlich sein können, werden nachfolgend erläutert.
Ansatz und Bewertung von Rückstellungen erfolgen auf Grundlage einer Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit künftiger Nutzenabflüsse sowie anhand von Erfahrungswerten und der Kenntnis über die Sachverhalte zum Abschlussstichtag. Die künftig tatsächlich anfallende Verpflichtung kann von den zurückgestellten Beträgen abweichen.
Latente Steuern werden für die Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im Abschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfasst. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert. Latente Steueransprüche werden insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Solche latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden werden nicht angesetzt, wenn sich die temporären Differenzen aus einem Geschäfts- oder Firmenwert oder aus der erstmaligen Erfassung (außer bei Unternehmenszusammenschlüssen) von anderen Vermögenswerten und Schulden ergeben, welche aus Vorfällen resultieren, die weder das zu versteuernde Einkommen noch das Periodenergebnis berühren.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag geprüft und im Wert gemindert, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren.
Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze und der Steuergesetze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswertes voraussichtlich Geltung haben werden. Die Bewertung von latenten Steueransprüchen und Steuerschulden spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Art und Weise ergeben, wie die Gesellschaft zum Abschlussstichtag erwartet, die Schuld zu erfüllen, bzw. den Vermögenswert zu realisieren.
Die steuerlichen Verlustvorträge aus 2016 in Höhe von € 38.312 können zu einer Reduzierung zukünftiger Ertragssteuern in Höhe von $\epsilon$ 12.260 führen. Für diese Sachverhalte wurden keine latenten Steuern ausgewiesen, da künftige positive besteuerbare Erträge zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung noch nicht ausreichend konkret sind.
Die Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
| In $\epsilon$ | $01.01.2017 -$ 31.07.2017 |
$01.01.2016 -$ 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Abschlusserstellung und -prüfung | 17.000 | 2.500 |
| Rechts- und Beratungskosten | 742 | |
| Sonstige Kosten | 1.560 | 753 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 19.302 | 3.253 |
Die kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| In $\epsilon$ | 31.07.2017 | 31.12.2016 |
|---|---|---|
| Bankguthaben | 2.502.023 | 7.195 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 2.502.023 | 7.195 |
Die bis dahin alleinige Gesellschafterin der Gesellschaft hat am 19. Juli 2017 eine Kapitalerhöhung von zuvor $\epsilon$ 25.000 um $\epsilon$ 2.475.000 auf insgesamt $E$ 2.500.000 beschlossen. Zum Abschlussstichtag war die Einzahlung in bar in voller Höhe erfolgt. Die Kapitalerhöhung war am Abschlussstichtag noch nicht im Handelsregister eingetragen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 2. August 2017. Das gezeichnete Kapital war zum Abschlussstichtag eingeteilt in 25.000 Geschäftsanteile zu je € 1. Sämtliche Anteile wurden von der Falkenstein Heritage GmbH gehalten. Die Kapitalerhöhung wurde sowohl von der bestehenden Gesellschafterin als auch von neuen Gesellschaftern gezeichnet. Es wird auf Angabe 9 dieses Anhangs verwiesen.
Das gezeichnete Kapital betrug nach der Kapitalerhöhung € 2.500.000.
Die geleisteten Einlagen aus der Kapitalerhöhung im Juli 2017 sind bis zur Eintragung in das Handelsregister noch kein Bestandteil des gezeichneten Kapitals der Gesellschaft zum Abschlussstichtag. Aufgrund dessen wurde ein gesonderter Posten in der Bilanz aufgenommen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 2. August 2017.
Der Betrag von € 2.475.000 erhöhte das Grundkapital der Gesellschaft auf dann € 2.500.000.
Am 19. Juli 2017 wurden € 40.000 in die freie Kapitalrücklage eingezahlt.
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten betrugen zum Abschlussstichtag € 19.630 (Vorjahr: € 2.500)
Bei der Gesellschaft bestanden zum Abschlussstichtag keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
In der Eigenkapitalveränderungsrechnung wird gemäß IAS 1.106 ff. für jede Komponente des Eigenkapitals die Entwicklung innerhalb des Berichtszeitraums zuzüglich der vorherigen Berichtsperiode dargestellt.
In der Kapitalflussrechnung nach IAS 7 werden Zahlungsströme erfasst, um Informationen über die Bewegung der Zahlungsmittel der Gesellschaft darzustellen. Die Zahlungsströme werden nach betrieblicher Tätigkeit sowie nach Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die Summe der Zahlungsbewegungen der drei Teilbereiche entspricht der Veränderung der Zahlungsmittel und -äquivalente.
Die Kapitalflussrechnung erfolgt nach der indirekten Methode für die Darstellung der Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit und nach der direkten Methode für die Darstellung der Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit.
Die Zahlungsmittel und -äquivalente am Anfang und am Ende des Berichtszeitraums bestanden aus Bankguthaben und Kassenbestand.
Die Geschäftsführung der Gesellschaft trägt die Verantwortung für den Aufbau und die Kontrolle des Risikomanagements.
Ein Kreditrisiko ist die Gefahr, dass ein Vertragspartner bei einem Geschäft über ein Finanzinstrument bei der Gesellschaft finanzielle Verluste verursacht, da er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Die finanziellen Vermögenswerte der Gesellschaft umfassen ausschließlich Zahlungsmittel und -äquivalente. Es wird auf Angabe 7 des Anhangs verwiesen. Zum Berichtstichtag bestehen keine finanziellen Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Da die wesentlichen Forderungen der Gesellschaft gegenüber Banken bestehen, werden die Kreditrisiken als moderat eingeschätzt.
Ein Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage ist, die in Zusammenhang mit den finanziellen Verbindlichkeiten eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen.
Aufgrund der im Wesentlichen ruhenden Geschäftstätigkeit der Gesellschaft im Berichtszeitraum bestanden keine wesentlichen finanziellen Risiken.
Ein Marktrisiko ist das Risiko, dass sich der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen der Marktpreise verändern. Unterschieden werden die drei Arten von Risiken: Währungsrisiko, Zinsänderungsrisiko und sonstige Preisrisiken.
Die Gesellschaft hält ihre Zahlungsmittel und -äquivalente ausschließlich in ihrer funktionalen Währung. Eine wesentliche Exposition zu sich verändernden Zinssätzen oder sonstigen Preisen besteht nicht.
Als nahestehende Unternehmen und Personen werden Unternehmen und Personen verstanden, die in der Lage sind, die Gesellschaft zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf deren Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben.
Solche Unternehmen und Personen umfassen Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen bei der Gesellschaft sowie Unternehmen, die von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen beherrscht werden oder unter deren maßgeblichem Einfluss stehen.
Bezogen auf die Gesellschaft umfassen die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen die Geschäftsführer. Eine Vergütung ist für diese im Berichtszeitraum nicht angefallen.
Ein Geschäftsführer hat im Rahmen der Kapitalerhöhung im Juli 2017 100.000 neu geschaffene Anteile an der Gesellschaft erworben. Es wird auf Angabe 8 des Anhangs verwiesen.
Die zusammengefassten Werte der Geschäftsvorfälle und die ausstehenden Salden im Zusammenhang mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen sind wie folgt.
| Wert der Geschäftsvorfälle | Salden ausstehend | |||
|---|---|---|---|---|
| In $\epsilon$ | 31.07.2017 | $01.01.2017 - 01.01.2016 -$ 31.12.2016 |
31.07.2017 | 31.12.2016 |
| Kapitalerhöhung | 100,000 | $\overline{\phantom{a}}$ | $\sim$ |
Die Geschäftsführer nehmen Positionen in anderen Unternehmen ein, infolge derer sie die Beherrschung oder maßgeblichen Einfluss auf die Finanzund Geschäftspolitik dieser Unternehmen haben. Ein Teil dieser Unternehmen tätigte im Berichtszeitraum Geschäfte mit der BCM. Die Bedingungen und Konditionen dieser Geschäftsvorfälle sind marktüblich
Die Falkenstein Heritage GmbH, mit Sitz in Wetzlar, verfügte bis zu der Kapitalerhöhung im Juli 2017 über 100% der Geschäftsanteile der Gesellschaft. Nach der Kapitalerhöhung hatte sie mit 80% der Geschäftsanteile weiterhin die Kontrolle über die BCM.
Die Zuführung in die freie Kapitalrücklage wurde in Gänze von der Falkenstein Heritage GmbH geleistet. Es wird auf Angabe 10 des Anhangs verwiesen.
Im Rahmen der Kapitalerhöhung beteiligte sich unter anderem die Brockhaus Private Equity GmbH, mit Sitz in Frankfurt am Main, an der Gesellschaft und hielt in der Folge 10% der Anteile an der BCM.
Sowohl die Falkenstein Heritage GmbH als auch die Brockhaus Private Equity GmbH werden von einem Geschäftsführer der Gesellschaft kontrolliert. Beide Unternehmen haben im Rahmen der Kapitalerhöhung neue Anteile an der BCM erworben. Es wird auf Angabe 8 des Anhangs verwiesen.
Die zusammengefassten Werte der Geschäftsvorfälle und die ausstehenden Salden im Zusammenhang mit Unternehmen, die von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen beherrscht werden bzw. unter deren maßgeblichem Einfluss stehen sind wie folgt.
| Wert der Geschäftsvorfälle | Salden ausstehend | |||
|---|---|---|---|---|
| In $\epsilon$ | $01.01.2017 -$ 31.07.2017 |
01.01.2016 - 31.12.2016 |
31.07.2017 | $01.01.2016 -$ 31.12.2016 |
| Kapitalerhöhung | 2.225.000 | |||
| Zuführung in die Kapitalrücklage | 40.000 | - | $\overline{\phantom{a}}$ |
Durch Kapitalerhöhungsbeschluss vom 19. Juli 2017 wurde das Stammkapital der Gesellschaft von € 25.000 um € 2.475.000 auf € 2.500.000 erhöht und zum 31. Juli 2017 in bar voll eingezahlt. Die Handelsregistereintragung der Kapitalerhöhung erfolgte zum 2. August 2017.
Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 1. August 2017 wurde die Gesellschaft im Wege eines Formwechsels in die Brockhaus Capital Management AG umgewandelt. Die Umwandlung wurde am 19. September 2017 in das Handelsregister eingetragen. Die Brockhaus Capital Management AG hat ihren Sitz weiterhin in Frankfurt am Main und ist unter der Nummer HRB 109637 beim Amtsgericht Frankfurt am Main im Handelsregister eingetragen.
Am 22. September 2017 beschloss die Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung im Umfang von bis zu $\epsilon$ 5.000.000 auf bis zu $\epsilon$ 7.500.000. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats mit Beschluss vom 15. Dezember 2017 den Umfang der Kapitalerhöhung auf $\epsilon$ 1.652.000 durch Ausgabe von 1.652.000 neuen Aktien festgelegt. Die Kapitalrückbetrug lage nach der Kapitalerhöhung $€43.025.000.$
Die Eigentümer der 2.500.000 Aktien vor der zuvor erläuterten Kapitalerhöhung (Brockhaus-Aktionäre) haben der Gesellschaft am 21. Dezember 2017 (Übertragungstag) zunächst insgesamt 1.674.000 ihrer Aktien im Wege eines unentgeltlichen Aktiendarlehens (Darlehensaktien) mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten übertragen. Die sukzessive Rückübertragung der Darlehensaktien an die Brockhaus-Aktionäre erfolgt im Verhältnis 1:2 zu frischen Aktien, welche im Rahmen künftiger Kapitalerhöhungen geschaffen werden. Die Regelung hat den Zweck, den Anteil der Stimm- und Gewinnbezugsrechte der Brockhaus-Aktionäre auf ein Drittel zu beschränken. Das Aktiendarlehen endet in vollem Umfang, wenn insgesamt 5.000.000 neue Aktien an Investoren außerhalb der Brockhaus-Aktionäre ausgegeben wurden und das gesamte Grundkapital der Gesellschaft mithin € 7.500.000 beträgt. Das Darlehen hat eine maximale Laufzeit von drei Jahren gerechnet ab dem Übertragungstag und endet damit spätestens mit Ablauf des 20. Dezember 2020. Sollten sich zum Laufzeitende noch Darlehensaktien im Eigentum der Gesellschaft befinden, werden diese Darlehensaktien an sämtliche Aktionäre (einschließlich der Brockhaus-Aktionäre), die mit Ablauf des 20. Dezember 2020 Aktionär der Gesellschaft sind, pro-rata im Verhältnis ihrer zu diesem Zeitpunkt bestehenden Beteiligung übertragen.
Am 6. Dezember 2018 erwarb die Gesellschaft rechtlich 70% der Anteile und Stimmrechtsanteile an der Palas GmbH Partikel- und Lasermesstechnik, Karlsruhe und erlangte somit Beherrschung über das Unternehmen. Aufgrund der bestehenden Verkaufsoption, die nach der Anticipated Acquisition Method bilanziert wird, ist der Unternehmenserwerb so dargestellt, als seien 100% der Anteile erworben worden. Die gesamte übertragene Gegenleistung betrug $\epsilon$ 35.118 Tsd. Im Rahmen der Transaktion wurde das Stammkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien um € 100.000 auf € 4.252.000 erhöht.
Am 11. April 2019 wurde die Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft um $\epsilon$ 41.667 auf $E$ 4.293.667 beschlossen. Die Kapitalerhöhung wurde am 7. Juni 2019 in das Handelsregister eingetragen.
Die Niederlassung Frankfurt der KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Sitz in Berlin, wurde zum Abschlussprüfer für das am 31. Juli 2017 endende Rumpfgeschäftsjahr bestellt. Das Honorar beträgt € 14.500 (Vorjahr: € -).
Im Berichtszeitraum beschäftigte die Gesellschaft keine Mitarbeiter.
Die Geschäftsführung der Gesellschaft setzt sich wie folgt zusammen:
Die Geschäftsführer sind jeweils alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Eine Vergütung der Geschäftsführer ist im Berichtszeitraum nicht angefallen.
Der Verlustvortrag des Vorjahres der Gesellschaft wird zusammen mit dem Jahresfehlbetrag des Berichtszeitraums auf neue Rechnung vorgetragen. Zum 31. Juli 2017 weist die Gesellschaft einen Bilanzverlust von $\epsilon$ 57.606,98 aus.
Frankfurt am Main, den 27. Juni 2019
Marco Brockhaus
Dr. Marcel Wilhelm
Andie-Brockhaus-Capital-Management-AG-(vormals:-Eagle-Fonds-Verwaltungs-und-Treuhand-GmbH),-Frankfurtam-Main-
Wirhabenden-Jahresabschlussder-Brockhaus-Capital-Management-AG,-Frankfurtam-Main-–bestehendausder-Bilanzzum-31.-Juli-2017,der-Gesamtergebnisrechnungsowieder-Eigenkapitalveränderungsrechnungundder-Kapitalflussrechnungfürdas-Rumpfgeschäftsjahrvom-1.-Januar-2017biszum-31.-Juli-2017sowiedem-Anhang,einschließlichder-Zusammenfassungbedeutender-Rechnungslegungsmethoden-–geprüft.-
Nachunserer-Beurteilungaufgrundderbeider-Prüfunggewonnenen-Erkenntnisseentsprichtderbeigefügte-Jahresabschlussinallenwesentlichen-Belangenden-IFRS,wiesieinder-EUanzuwendensind,undvermitteltunter-Beachtungdieser-Vorschrifteneindentatsächlichen-Verhältnissenentsprechendes-Bildder-Vermögens-und-Finanzlageder-Gesellschaftzum-31.-Juli-2017sowieihrer-Ertragslagefürdas-Rumpfgeschäftsjahrvom-1.-Januar-2017biszum-31.-Juli-2017.-
Gemäß-§-322-Abs.-3-Satz-1-HGBerklärenwir,dassunsere-Prüfungzukeinen-Einwendungengegendie-Ordnungsmäßigkeitdes-Jahresabschlussesgeführthat.-
Wirhabenunsere-Prüfungdes-Jahresabschlussesin-Übereinstimmungmit-§-317-HGBunter-Beachtungdervom-Institutder-Wirtschaftsprüfer-(IDW)festgestelltendeutschen-Grundsätzeordnungsmäßiger-Abschlussprüfungdurchgeführt.-Unsere-Verantwortungnachdiesen-Vorschriftenund-Grundsätzenistim-Abschnitt-"Verantwortungdes-Abschlussprüfersfürdie-Prüfungdes-Jahresabschlusses"unseres-Bestätigungsvermerksweitergehendbeschrieben.-Wirsindvondem-Unternehmenunabhängigin-Übereinstimmungmitdendeutschenhandelsrechtlichenundberufsrechtlichen-Vorschriftenundhabenunseresonstigendeutschen-Berufspflichtenin-Übereinstimmungmitdiesen-Anforderungenerfüllt.-Wirsindder-Auffassung,dassdievonunserlangten-Prüfungsnachweiseausreichendundgeeignetsind,umals-Grundlagefürunser-Prüfungsurteilzum-Jahresabschlusszudienen.-
Diegesetzlichen-Vertretersindverantwortlichfürdie-Aufstellungdes-Jahresabschlusses,derden-IFRS,wiesieinder-EUanzuwendensind,inallenwesentlichen-Belangenentspricht,unddafür,dassder-Jahresabschlussunter-Beachtungdieser-Vorschrifteneindentatsächlichen-Verhältnissenentsprechendes-Bildder-Vermögens-,-Finanz-und-Ertragslageder-Gesellschaftvermittelt.-Fernersinddiegesetzlichen-Vertreterverantwortlichfürdieinternen-Kontrollen,diesiein-Übereinstimmungmitdendeutschen-Grundsätzenordnungsmäßiger-Buchführungalsnotwendigbestimmthaben,umdie-Aufstellungeines-Jahresabschlusseszuermöglichen,derfreivonwesentlichen-–beabsichtigtenoderunbeabsichtigten-–falschen-Darstellungenist.-
Beider-Aufstellungdes-Jahresabschlussessinddiegesetzlichen-Vertreterdafürverantwortlich,die-Fähigkeitder-Gesellschaftzur-Fortführungder-Unternehmenstätigkeitzubeurteilen.-Des-Weiterenhabensiedie-Verantwortung,-Sachverhaltein-Zusammenhangmitder-Fortführungder-Unternehmenstätigkeit,soferneinschlägig,anzugeben.-Darüberhinaussindsiedafürverantwortlich,aufder-Grundlagedes-Rechnungslegungsgrundsatzesder-Fortführungder-Unternehmenstätigkeitzubilanzieren,soferndemnichttatsächlicheoderrechtliche-Gegebenheitenentgegenstehen.-
Der-Aufsichtsratistverantwortlichfürdie-Überwachungdes-Rechnungslegungsprozessesder-Gesellschaftzur-Aufstellungdes-Jahresabschlusses.-
Unsere-Zielsetzungist,hinreichende-Sicherheitdarüberzuerlangen,obder-Jahresabschlussals-Ganzesfreivonwesentlichen-–beabsichtigtenoderunbeabsichtigten-–falschen-Darstellungenist,sowieeinen-Bestätigungsvermerkzuerteilen,derunser-Prüfungsurteilzum-Jahresabschlussbeinhaltet.-
Hinreichende-Sicherheitisteinhohes-Maßan-Sicherheit,aberkeine-Garantiedafür,dasseinein-Übereinstimmungmit-§-317-HGBunter-Beachtungdervom-Institutder-Wirtschaftsprüfer-(IDW)festgestelltendeutschen-Grundsätzeordnungsmäßiger-Abschlussprüfungdurchgeführte-Prüfungeinewesentlichefalsche-Darstellungstetsaufdeckt.-Falsche-Darstellungenkönnenaus-Verstößenoder-Unrichtigkeitenresultierenundwerdenalswesentlichangesehen,wennvernünftigerweiseerwartetwerdenkönnte,dasssieeinzelnoderinsgesamtdieaufder-Grundlagedieses-Jahresabschlussesgetroffenenwirtschaftlichen-Entscheidungenvon-Adressatenbeeinflussen.-
Währendder-Prüfungübenwirpflichtgemäßes-Ermessenausundbewahreneinekritische-Grundhaltung.-Darüberhinaus-
– identifizierenundbeurteilenwirdie-Risikenwesentlicher-–beabsichtigteroderunbeabsichtigter-–falscher-Darstellungenim-Jahresabschluss,planenundführen-Prüfungshandlungenals-Reaktionaufdiese-Risikendurchsowieerlangen-Prüfungsnachweise,dieausreichendundgeeignetsind,umals-Grundlagefürunser-Prüfungsurteilzudienen.-Das-Risiko,dasswesentlichefalsche-Darstellungennichtaufgedecktwerden,istbei-Verstößenhöherals-
bei-Unrichtigkeiten,da-Verstößebetrügerisches-Zusammenwirken,-Fälschungen,beabsichtigte-Unvollständigkeiten,irreführende-Darstellungenbzw.das-Außerkraftsetzeninterner-Kontrollenbeinhaltenkönnen.-
Wirerörternmitdenfürdie-Überwachung-Verantwortlichenunteranderemdengeplanten-Umfangunddie-Zeitplanungder-Prüfungsowiebedeutsame-Prüfungsfeststellungen,einschließlichetwaiger-Mängeliminternen-Kontrollsystem,diewirwährendunserer-Prüfungfeststellen.-
Frankfurtam-Main,den-28.-Juni-2019-KPMG-AG-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft-
Bertram-Wirtschaftsprüfer-
Loginov-Wirtschaftsprüfer-
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