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Brenntag SE Governance Information 2019

Dec 12, 2019

70_cgr_2019-12-12_00ecd9b3-5eaf-4bf8-8f81-5a4f54b6f9a8.pdf

Governance Information

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Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Brenntag AG gemäß § 161 AktG

zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass Brenntag den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 entspricht und plant, diesen weiterhin zu entsprechen, wobei eine Abweichung in Bezug auf die Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 3 und Ziffer 5.4.1 Abs. 2 des Kodex erklärt wird. Die Erklärung der Abweichungen erfolgt aus den folgenden Gründen:

Brenntag befolgt die Empfehlung gemäß Ziffer 4.2.3 Abs. 3 in Bezug auf zwei Vorstandsmitglieder. Drei Vorstandsmitglieder erhalten unterschiedlich ausgestaltete Leistungen, die teilweise zweckgebunden für die Altersversorgung sind, im Übrigen aber auch frei verwendet werden können. Der Aufsichtsrat stellt daher hinsichtlich der Versorgungszusage nicht auf ein angestrebtes Versorgungsniveau ab.

Darüber hinaus legt der Aufsichtsrat keine Regelgrenze für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat, wie in Ziffer 5.4.1 Abs. 2 des Kodex empfohlen, fest. Eine Regelgrenze der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat berücksichtigt nicht die Vorteile, die aufgrund der Erfahrung einzelner Mitglieder bestehen.

Vorstand und Aufsichtsrat erklären weiter, dass Brenntag den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 seit ihrer letzten Entsprechenserklärung vom 13. Dezember 2018 mit Ausnahme der o.g. Abweichung von der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 3 und von der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 2 des Kodex, wie oben erläutert, entsprochen hat.

Essen, den 12. Dezember 2019

Für den Vorstand

  • Holland -

  • Müller -

Für den Aufsichtsrat

  • Zuschke -