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Brenntag SE Governance Information 2015

Dec 17, 2015

70_cgr_2015-12-17_bd1b700d-1b8e-48e8-9442-f258b94cfc61.pdf

Governance Information

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Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Brenntag AG gemäß § 161 AktG

zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die Brenntag AG den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 entspricht und plant, diesen weiterhin zu entsprechen, wobei eine Abweichung in Bezug auf die Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 3 und Ziffer 5.4.1 Abs. 2 des Kodex erklärt wird. Die Erklärung der Abweichungen erfolgt aus den folgenden Gründen:

Die Brenntag AG befolgt die Empfehlung gemäß Ziffer 4.2.3 Abs. 3 grundsätzlich. Für zwei Vorstandsmitglieder bestehen vertraglich festgelegte beitragsorientierte Pläne, die nicht auf ein bestimmtes Versorgungsniveau zielen. Der Aufsichtsrat stellt daher hinsichtlich der Versorgungszusage nicht auf ein angestrebtes Versorgungsniveau ab.

Darüber hinaus legt der Aufsichtsrat keine Regelgrenze für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat, wie in Ziffer 5.4.1 Abs. 2 des Kodex empfohlen, fest. Eine Regelgrenze der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat berücksichtigt nicht die Vorteile, die aufgrund der Erfahrung einzelner Mitglieder bestehen.

Vorstand und Aufsichtsrat erklären weiter, dass die Brenntag AG den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 seit ihrer letzten Entsprechenserklärung vom 15. Dezember 2014 mit der o.g. Abweichung entsprochen hat.

Mülheim an der Ruhr, den 17. Dezember 2015

Für den Vorstand - Holland -

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