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Brenntag SE — Governance Information 2014
Feb 12, 2014
70_cgr_2014-02-12_d920f693-afd0-49a6-96fb-88a0472898ac.pdf
Governance Information
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Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Brenntag AG gemäß § 161 AktG
zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die Brenntag AG den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 13. Mai 2013 entspricht und plant, diesen weiterhin zu entsprechen, wobei vorsorglich eine Abweichung in Bezug auf die Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 3 des Kodex erklärt wird. Die Erklärung der Abweichung erfolgt vorsorglich aus den folgenden Gründen:
Die Brenntag AG befolgt diese Empfehlung grundsätzlich. Für ein Vorstandsmitglied gilt jedoch ein beitragsorientierter Plan, der nicht auf ein bestimmtes Versorgungsniveau zielt. Der Aufsichtsrat stellt daher hinsichtlich der Versorgungszusage nicht auf ein angestrebtes Versorgungsniveau ab.
Vorstand und Aufsichtsrat erklären weiter, dass die Brenntag AG den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 seit ihrer letzten Entsprechenserklärung vom 19. Dezember 2012 entsprochen hat.
Mülheim an der Ruhr, den 18. Dezember 2013
Für den Vorstand
- Holland -
∖ufsichtsrat Für den 1
- Zuschke -