Quarterly Report • Sep 28, 2018
Quarterly Report
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877–
Kapitalflussrechnung
Verkürzter Anhang des Zwischenabschlusses Januar bis Juni 2018
Die Weltwirtschaft hat im ersten Halbjahr 2018 im Vergleich zum starken Vorjahr an Dynamik verloren. Trotzdem bleibt auch die deutsche Wirtschaft gut ausgelastet und von einem Abschwung kann nicht gesprochen werden. Im Zuge geopolitischer Unsicherheiten und insbesondere aufgrund des schwelenden Handelskonflikts mit den USA halten sich jedoch viele Unternehmen derzeit mit Bestellungen zurück. So weist das DIW Konjunkturbarometer im Juni 2018 nur noch ein "durchschnittliches" Wachstum aus. An den Aktienmärkten wirkten sich diese Entwicklungen im Vergleich zu 2017 stärker aus. In diesem Umfeld verzeichnete der Deutsche Aktienindex (DAX) im Berichtszeitraum, nach einem Start bei 12.897 Punkten zu Beginn des Jahres, einen Verlust von 4,6 Prozent und schloss am 29. Juni 2018 mit 12.306 Punkten.
Die BLG-Aktie setzte, trotz anhaltend positiver Geschäftsentwicklung, ihre Seitwärtsbewegung in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2018 fort. Nachdem der erste Handelstag des Berichtsjahres mit einem Kurs von EUR 14,49 eröffnet wurde, war eine wechselnde Auf- und Abwärtsbewegung des Kurses zu verzeichnen. Im zweiten Quartal 2018 sank das Kursniveau geringfügig. Aufgrund des niedrigen Handelsvolumens der Aktie kann sich bereits eine geringe Anzahl von Transaktionen deutlich auf den Kurs auswirken. Der Tiefststand in Höhe von EUR 12,50 wurde am 25. April 2018 erreicht. Die Aktie schloss das Halbjahr am letzten Handelstag mit einem Preis von EUR 13,23 ab und verzeichnete nach den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres eine Wertminderung von rund neun Prozent. Zum Halbjahresende lag die Marktkapitalisierung bei EUR 50,8 Mio.
¹ Angabe aller Börsenkurse als Durchschnitt an den notierten Börsen.
| 01.01.-30.06.2018 | 01.01.-30.06.2017 | |
|---|---|---|
| EUR | 13,23 | 14,57 |
| EUR | 15,10 | 19,27 |
| EUR | 12,50 | 12,87 |
| Mio. Stück | 3,84 | 3,84 |
| EUR Mio. | 50,8 | 56,0 |
1 Durchschnitt an den notierten Börsen.
Sollte die wirtschaftliche Entwicklung im aktuellen Geschäftsjahr entsprechend unseren Erwartungen verlaufen, werden wir die Aktionäre angemessen an dieser Entwicklung beteiligen.
Das Grundkapital der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen (BLG AG), beträgt EUR 9.984.000,00 und ist in 3.840.000 stimmberechtige auf den Namen lautende Stückaktien (Namensaktien) eingeteilt. Die Übertragung der Aktien bedarf gemäß § 5 der Satzung der Gesellschaft deren Zustimmung.
Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) ist mit 63,0 Prozent Hauptaktionär. Hiervon entfallen 12,6% auf ihre Beteiligung, die Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Bremen. Weitere große institutionelle Investoren sind die Finanzholding der Sparkasse in Bremen sowie die Waldemar Koch Stiftung mit Sitz in Bremen. Der Streubesitz beträgt 19,2 Prozent, was einer Aktienanzahl von rund 737.000 Stück entspricht. Der Anteil institutioneller Anleger hieran beträgt 1,2 Prozent; die übrigen 18 Prozent werden von Privatanlegern gehalten.
Im Mittelpunkt unserer Investor Relations-Arbeit in den ersten sechs Monaten des laufenden Geschäftsjahres stand weiterhin das Ziel, umfassende Informationen über die Unternehmensentwicklung und unsere Investor Relations-Aktivitäten zur Verfügung zu stellen. Hierfür haben wir uns ganz besonders auf den Dialog mit institutionellen Investoren, Analysten und privaten Anteilseignern ausgerichtet. Wir bieten aber auch jedem anderen Interessierten Informationen über unser Unternehmen und möchten gleichzeitig allen ein Höchstmaß an Transparenz gewähren. Auf unserer Website sind unter www.blg-logistics.com/ir unser Finanzkalender, die Finanzberichte sowie alle Informationen rund um unsere Aktie einzusehen.
Die Grundlagen der Gesellschaft haben sich in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres im Vergleich zu den Darstellungen im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 nicht geändert.
Der Vorstand hat am 27. März 2018 und der Aufsichtsrat der BLG AG hat am 12. April 2018 die 17. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 abgegeben. Die Erklärung ist den Aktionären im Internet unter www.blg-logistics.com/ir dauerhaft zugänglich gemacht worden.
Änderungen gegenüber dem Abschnitt Vergütungsbericht des Lageberichts zum 31. Dezember 2017 haben sich nicht ergeben.
Entsprechend ihrer Gruppenfunktion hat die BLG AG sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Finanzmittel an die BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen (BLG KG), zur anteiligen Finanzierung des zur Leistungserfüllung notwendigen Working Capital ausgeliehen. Die Abwicklung erfolgt im Wesentlichen über das zentrale Cash Management der BLG KG, in das die Gesellschaft einbezogen ist. Die Verzinsung der zur Verfügung gestellten Mittel erfolgt unverändert zu attraktiven Konditionen. Die Geldanlage ist risikoarm.
Insgesamt bewegten sich die von der BLG KG erhaltenen Vergütungen für die ersten sechs Monate des laufenden Geschäftsjahres leicht unter Vorjahresniveau. Im Vergleich zur Vorjahresperiode sanken die sonstigen betrieblichen Aufwendungen aufgrund von Einmaleffekten im Vorjahr deutlich. Die Gesellschaft hat in der Zeit vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2018 daher einen Überschuss von TEUR 961 (Vorjahr: TEUR 827) erzielt.
Die Hauptversammlung der BLG AG hat am 24. Mai 2018 dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt, den zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn (nach HGB) in Höhe von TEUR 1.536 zur Ausschüttung einer zum Vorjahr unveränderten Dividende von EUR 0,40 je Aktie zu verwenden. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 66 Prozent. Die Dividende wurde am 29. Mai 2018 an die Aktionäre ausgezahlt.
Unternehmerisches Handeln ist mit Chancen und Risiken verbunden. Der verantwortungsbewusste Umgang mit möglichen Risiken ist für die BLG AG Kernelement solider Unternehmensführung. Zugleich gilt es, Chancen zu identifizieren und zu nutzen. Unsere Chancen- und Risikopolitik folgt dem Bestreben, den Unternehmenswert zu steigern, ohne unangemessen hohe Risiken einzugehen.
Die Verantwortung für die Formulierung risikopolitischer Grundsätze und die ergebnisorientierte Steuerung des Gesamtrisikos trägt der Vorstand der BLG AG. Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig über risikorelevante Entscheidungen zu dessen pflichtgemäßer Wahrnehmung gesellschaftsrechtlicher Verantwortung.
Die frühzeitige Identifikation von Gefährdungspotenzialen erfolgt im Rahmen eines kontinuierlichen Risikocontrollings und eines auf die gesellschaftsrechtliche Unternehmensstruktur abgestimmten Risikomanagements und -reportings. Dabei unterliegen Risiken aus strategischen Entscheidungen hinsichtlich einer möglichen Bestandsgefährdung unserer besonderen Beachtung. Im Rahmen einer Gesamtbeurteilung lassen sich gegenwärtig keine bestandsgefährdenden Risiken für die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft ableiten. Unsere Finanzbasis in Verbindung mit der Erweiterung der Leistungsspektren aller strategischen Geschäftsbereiche der BLG-Gruppe bieten nach wie vor gute Chancen einer stabilen Unternehmensentwicklung für die BLG AG.
Risiken für die Gesellschaft ergeben sich aus der Stel lung als persönlich haftende Gesellschafterin der BLG KG. Das Risiko einer Inanspruchnahme ist nicht erkennbar. Ein Risiko, aber auch eine Chance, besteht in der Ergebnisentwicklung der BLG KG, von der die Höhe der Arbeitsvergütung der Gesellschaft abhängt. Ein Ausfallrisiko resultiert aus den Forderungen aus Dar lehen und Cash Management gegen die BLG KG. Das Risiko eines Ausfalls ist nicht erkennbar.
Mögliche, derzeit häufig diskutierte, Handelsbarrieren zum Beispiel für deutsche Automobilhersteller in den USA könnten auf das Ergebnis der BLG-Gruppe und damit auch auf die an die BLG AG zu zahlende Arbeits vergütung Auswirkungen haben. Hier lassen sich aber derzeit noch keine endgültigen Tendenzen erkennen und es können entsprechend keine Prognosen abge geben werden.
Durch den erwarteten Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union sowie durch die anhaltende Niedrigzinsphase ergeben sich nach derzeitigen Erkenntnissen keine Einflüsse auf die Risikoeinschät zung.
Von der Ergebnisentwicklung für die ersten sechs Monate des Jahres 2018 ausgehend, aktualisieren wir die im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 getrof fene Prognose und erwarten für das laufende Geschäfts jahr, auf Basis fundierter Planungen, einen Jahres überschuss leicht unter Vorjahresniveau. Sollte die wirtschaftliche Entwicklung im aktuellen Geschäftsjahr entsprechend unseren Erwartungen verlaufen, werden wir die Aktionäre angemessen an dieser Entwicklung beteiligen.
| TEUR | Anhang Nr. | 01.01. - 30.06.2018 | 01.01. - 30.06.2017 |
|---|---|---|---|
| Sonstige betriebliche Erträge | 4 | 3.704 | 3.558 |
| Personalaufwand | 5 | -2.193 | -2.078 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6 | -670 | -794 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 322 | 313 | |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -10 | -6 | |
| Ergebnis vor Steuern | 1.153 | 993 | |
| Ertragsteuern | -192 | -166 | |
| Jahresüberschuss | 961 | 827 | |
| Sonstiges Ergebnis nach Ertragssteuern | |||
| Posten, die nachfolgend nicht in die GuV umgegliedert werden |
|||
| Neubewertung von Netto-Pensionsverpflichtungen | -30 | 23 | |
| Neubewertung von Erfüllungsansprüchen | 30 | -23 | |
| Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | 0 | 0 | |
| Gesamtergebnis | 961 | 827 | |
| Ergebnis je Aktie (verwässert und unverwässert) | 2 | EUR 0,25 | EUR 0,22 |
| davon aus fortgeführten Aktivitäten | EUR 0,25 | EUR 0,22 |
| TEUR Aktiva |
Anhang Nr. | 30.06.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Langfristiges Vermögen | |||
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 7 | 1.118 | 1.088 |
| Latente Steuern | 241 | 212 | |
| 1.359 | 1.300 | ||
| Kurzfristiges Vermögen | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 7 | 1.219 | 3.434 |
| Sonstige Vermögenswerte | 7 | 20.344 | 20.158 |
| Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern | 70 | 29 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 19 | 18 | |
| 21.652 | 23.639 | ||
| 23.011 | 24.939 |
| TEUR Passiva |
Anhang Nr. | 30.06.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | 8 | ||
| Gezeichnetes Kapital | 9.984 | 9.984 | |
| Gewinnrücklagen | |||
| Gesetzliche Rücklage | 998 | 998 | |
| Andere Gewinnrücklagen | 7.693 | 7.693 | |
| Bilanzgewinn | 961 | 1.536 | |
| 19.636 | 20.211 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 10 | 244 | 333 |
| Langfristige Rückstellungen | 1.201 | 1.171 | |
| 1.445 | 1.504 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 9 | 387 | 814 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 10 | 1.538 | 2.405 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 5 | 5 | |
| 1.930 | 3.224 | ||
| 23.011 | 24.939 | ||
| Gezeichnetes | Gewinn | Summe | |
|---|---|---|---|
| 9.984 | 7.912 | 1.536 | 19.432 |
| 0 | 0 | 827 | 827 |
| 0 | 0 | 827 | 827 |
| 0 | 0 | - 1.536 | - 1.536 |
| 9.984 | 7.912 | 827 | 18.723 |
| 9.984 | 8.691 | 1.536 | 20.211 |
| 0 | 0 | 961 | 961 |
| 0 | 0 | 961 | 961 |
| 0 | 0 | -1.536 | -1.536 |
| 9.984 | 8.691 | 961 | 19.636 |
| Kapital | rücklagen | Bilanzgewinn |
| TEUR | ||
|---|---|---|
| 01.01. - 30.06.2018 | 01.01. - 30.06.2017 | |
| Ergebnis vor Steuern | 1.153 | 993 |
| Zinsergebnis | -322 | -307 |
| 831 | 686 | |
| Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.215 | -426 |
| Veränderung der sonstigen Vermögenswerte | -220 | 1.267 |
| Veränderung der Rückstellungen | 30 | -22 |
| Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -427 | 100 |
| Veränderung der sonstigen Verbindlichkeiten | -956 | 25 |
| 642 | 944 | |
| Einzahlungen für Zinsen | 322 | 307 |
| Auszahlungen für Ertragsteuern | -261 | -168 |
| 61 | 139 | |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 1.534 | 1.769 |
| Erhöhung der Forderungen aus CashManagement | 3 | -232 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | 3 | -232 |
| Auszahlungen für Dividenden | -1.536 | -1.536 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -1.536 | -1.536 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | 1 | 1 |
| Finanzmittelfonds am Anfang des Geschäftsjahres | 18 | 17 |
| Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres | 19 | 18 |
| Zusammensetzung des Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres | ||
| Liquide Mittel | 19 | 18 |
| 19 | 18 |
Die BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen (BLG AG) hat als kapitalmarktorientiertes Unternehmen nach § 115 Abs. 1 WpHG einen Halbjahresfinanzbericht zu erstellen. Als Komplementärin der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen (BLG KG) ist die BLG AG Leitungsorgan der BLG KG. Nach § 290 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 290 Abs. 2 Nr. 2 HGB besteht ein beherrschender Einfluss auf die BLG KG und deren Tochterunternehmen. Gemäß § 290 Abs. 1 HGB ist die BLG AG danach verpflichtet, einen Konzernzwischenabschluss und einen Konzernzwischenlagebericht aufzustellen, so dass für den Halbjahresfinanzbericht zusätzlich § 117 WpHG gilt. Danach hat die BLG AG nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.07.2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards die International Financial Reporting Standards (IFRS) verbindlich anzuwenden.
IFRS 10 sieht bei der Entscheidung, ob Beherrschung vorliegt, eine stärkere Betonung der schwankenden Renditen und deren Beeinflussung vor. Die BLG AG erhält von der BLG KG eine Haftungsvergütung und eine Arbeitsvergütung, die vertraglich begrenzt sind. Die BLG AG partizipiert über diese Vergütungen nur in geringem Umfang am Ergebnis der BLG KG. Vor diesem Hintergrund sieht die BLG AG keine ausreichende Risikobelastung aus schwankenden Renditen nach IFRS 10.7 (b) und eine Beherrschung der BLG KG nicht als gegeben an. Da die BLG KG das einzige direkt verbundene Unternehmen der BLG AG ist, wurde der vorliegende Abschluss ohne konsolidierte Tochterunternehmen aufgestellt.
Während nach den handelsrechtlichen Kriterien gemäß § 290 HGB eine Beherrschung der BLG KG vorliegt und sich hieraus die Pflicht zur Finanzberichterstattung nach §§ 115 und 117 WpHG ergibt, liegt nach IFRS 10 keine Beherrschung der BLG KG vor, was sich auf den Inhalt der Finanzberichterstattung auswirkt.
Der verkürzte Zwischenabschluss der BLG AG für das erste Halbjahr 2018 wurde gemäß § 115 WpHG sowie unter Berücksichtigung des International Accounting Standards IAS 34 "Zwischenberichterstattung" und des Deutschen Rechnungslegungs Standards DRS 16 (2012) "Zwischenberichterstattung", zuletzt geändert am 22. September 2017, erstellt und enthält daher nicht sämtliche Informationen und Anhangangaben, die für einen Abschluss zum Ende des Geschäftsjahres erforderlich sind. Aus diesem Grund sollte der Zwischenabschluss im Zusammenhang mit dem testierten Abschluss zur Erfüllung der Konzernrechnungslegungspflicht der BLG AG zum 31. Dezember 2017 gelesen werden.
Der Zwischenabschluss wurde mit Ausnahme der nach IAS 34 nicht anwendbaren Regelungen in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten und veröffentlichten, zum 30. Juni 2018 verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Auslegung durch das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) aufgestellt. Es wurden bis auf die oben genannte Ausnahme alle IFRS und IFRIC beachtet, die veröffentlicht und im Rahmen des Endorsement-Verfahrens der Europäischen Union übernommen wurden und verpflichtend anzuwenden sind.
Das Geschäftsjahr der BLG AG entspricht dem Kalenderjahr.
Die unter HRB 4413 in das Handelsregister des Amtsgerichts Bremen eingetragene Gesellschaft BLG AG hat ihren Sitz in Bremen/Deutschland, Präsident-Kennedy-Platz 1.
Der Zwischenabschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Angaben erfolgen in TEUR, sofern nicht anders angegeben.
Der Zwischenabschluss für das erste Halbjahr 2018 wurde weder geprüft noch einer prüferischen Durchsicht durch den Abschlussprüfer unterzogen.
Die Abschlusserstellung in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert hinsichtlich einzelner Sachverhalte Einschätzungen und die Ausübung von Ermessen durch das Management, die Auswirkungen auf die im Zwischenabschluss ausgewiesenen Werte haben können.
Änderungen von Schätzungen haben sich gegenüber dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 insbesondere bei folgenden Bilanzposten bzw. Posten der Gesamtergebnisrechnung ergeben:
a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Höhe der Arbeitsvergütung ist abhängig von der Ergebnisentwicklung der BLG KG. Da sich im Ergebnis der BLG KG auch die Entwicklung in den Geschäftsbereichen auswirkt, erfolgt die Ermittlung der Arbeitsvergütung auf der Grundlage der für das Gesamtjahr erwarteten Arbeitsvergütung.
Die Bewertung der langfristigen personalbezogenen Rückstellungen erfolgte nicht anhand externer Gutachten und bestätigter Aktivwerte, sondern durch unternehmensinterne Fortschreibung der Werte vom 31. Dezember 2017 auf Basis der zum Zwischenabschluss gültigen Zinssätze:
| % | 30.06.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Diskontsatz | 1,9 | 1,9 |
| Gehaltssteigerungsrate | 2,0 | 2,0 |
| Rentensteigerungsrate | 2,0 | 2,0 |
Die übrigen versicherungsmathematischen Parameter wurden gegenüber dem Abschluss zum 31. Dezember 2017 unverändert beibehalten.
Ertragsteuern werden in jeder Berichtsperiode auf der Grundlage der Schätzung des Ertragsteuersatzes erfasst, der für das Gesamtjahr erwartet wird. Dieser Steuersatz wird auf das Vorsteuerergebnis des Zwischenabschlusses angewendet. Bei der Berechnung werden bereits geleistete Ertragsteuerzahlungen berücksichtigt.
Die vorgenommenen Schätzungen wurden weitgehend auf Basis von Erfahrungswerten und weiteren relevanten Faktoren unter Berücksichtigung der Fortführungsprämisse vorgenommen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Schätzungen abweichen.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 angewandten Methoden. Darüber hinaus hat die BLG AG die folgenden neuen/überarbeiteten und für die Gesellschaft relevanten Standards angewandt, die im Geschäftsjahr 2018 erstmalig verbindlich anzuwenden waren:
IFRS 9 'Finanzinstrumente': Der Standard ersetzt den bisher gültigen Standard IAS 39 'Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung' und soll Bewertungsverfahren, Risikovorsorgen und Sicherungsgeschäfte transparenter machen. IFRS 9 enthält Regelungen zur Klassifizierung, Bewertung und zur Wertminderung von Finanzinstrumenten sowie zur Bilanzierung von Sicherungsinstrumenten.
Die Auswirkungen, die sich aus der erstmaligen Anwendung des Standards ergeben haben, werden im Folgenden detailliert aufgeführt.
Die erstmalige Anwendung des IFRS 9 'Finanzinstrumente' ist im Einklang mit IAS 8 'Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehlern' rückwirkend erfolgt. Die BLG AG hat das Wahlrecht aus den Übergangsvorschriften in Anspruch genommen und keine Anpassung der Vorjahreszahlen vorgenommen.
Nach IFRS 9 gibt es für finanzielle Vermögenswerte nur noch zwei Bewertungskategorien: entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert. Die Klassifizierung basiert dabei auf dem Geschäftsmodell des Unternehmens zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme der zu beurteilenden Vermögenswerte.
Eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten ist nur zulässig, wenn ein finanzieller Vermögenswert im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Ziel die Generierung vertraglicher Zahlungsströme aus dem Vermögenswert ist und die vertraglichen Vereinbarungen feste Termine für die Leistung der Zahlungen vorsehen. Zudem dürfen diese Zahlungen grundsätzlich nur aus Zins- und Tilgungsleistungen bestehen.
Liegen diese Kriterien nicht kumulativ vor, erfolgt zwingend eine Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert. Daraus folgt, dass Wertänderungen grundsätzlich erfolgswirksam zu erfassen sind. Für Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, besteht ein unwiderrufliches Wahlrecht, diese erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. In diesem Fall sind alle Wertänderungen, mit Ausnahme der Dividenden, erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassen.
Bei der BLG AG bestanden unter IAS 39 ausschließlich finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "Kredite und Forderungen". Unter IFRS 9 werden sämtliche finanziellen Vermögenswerte der Kategorie "Fortgeführte Anschaffungskosten" zugeordnet. Die Buchwerte unter IFRS 9 zum 1. Januar 2018 entsprechen den Buchwerten nach IAS 39.
Die in IAS 39 enthaltenen Vorschriften zur Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten wurden mit Ausnahme der Einführung der Fair Value Option, nach der ein unwiderrufliches Wahlrecht besteht, finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, unverändert in IFRS 9 übernommen.
Bei der BLG AG wurden unter IAS 39 sämtliche Finanzverbindlichkeiten der Kategorie "Finanzielle Verbindlichkeiten zu Anschaffungskosten" zugeordnet. Diese Klassifizierung wird unter IFRS 9 beibehalten. Die Buchwerte unter IFRS 9 zum 1. Januar 2018 entsprechen den Buchwerten nach IAS 39.
Eine Zusammenstellung der finanziellen Vermögenswerte und der finanziellen Verbindlichkeiten ist in Erläuterung Nummer 12 erhalten.
IFRS 9 ersetzt das Modell der eingetretenen Verluste (Incurred-Loss-Model) in IAS 39 durch ein Risikovorsorgemodell bzw. ein Modell der erwarteten Verluste (Expected-Loss-Model). Die neuen Wertminderungsvorschriften finden auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte Anwendung. Andere finanzielle Vermögenswerte, auf die das neue Wertminderungsmodell ebenfalls Anwendung findet, bestehen bei der BLG AG nicht.
Die finanziellen Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus Cash Management, kurzfristige Ausleihungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird die Risikovorsorge nach dem vereinfachten Ansatz erfasst, nach dem die Höhe der Risikovorsorge auf Basis der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Ausfälle zu bestimmen ist. Änderungen des Ausfallrisikos sind bei diesem Ansatz nicht nachzuverfolgen.
Die Risikovorsorge der übrigen finanziellen Vermögenswerte erfolgt nach dem allgemeinen Ansatz. Danach ist für finanzielle Vermögenswerte, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, eine Risikovorsorge in Höhe der Ausfälle zu erfassen, deren Eintritt innerhalb der nächsten zwölf Monate erwartet wird. Für finanzielle Vermögenswerte, bei denen sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, ist eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Ausfälle zu erfassen.
Die erwarteten Verluste werden bei der BLG AG auf Basis der historischen Ausfallquoten der letzten fünf Jahre ermittelt, angepasst um Schätzungen des Managements in Bezug auf die zu erwartenden Forderungsausfälle.
Da in der Vergangenheit keine Forderungsausfälle zu verzeichnen waren und auch keine Anzeichen für zukünftige Forderungsausfälle erkennbar sind, ist eine Bildung von Wertberichtigungen im Zuge der Anwendung der neuen Wertminderungsvorschriften zum 1. Januar 2018 nicht erforderlich.
Die Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen sind von der BLG AG nicht anzuwenden, da keine Sicherungsbeziehungen bestehen.
IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' ist bei der BLG AG nicht anzuwenden, da Erlöse aus Finanzinstrumenten im Anwendungsbereich von IFRS 9 'Finanzinstrumente' und Erlöse aus vertraglichen Rechten im Anwendungsbereich von IFRS 10 'Konzernabschlüsse', IFRS 11 'Gemeinsame Vereinbarungen', IAS 27 'Einzelabschlüsse' und / oder IAS 28 'Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen' explizit vom Anwendungsbereich des IFRS 15 ausgenommen sind.
Aus den weiteren, ebenfalls im Geschäftsjahr 2018 erstmalig anzuwendenden neuen / überarbeiteten Standards und Interpretationen haben sich keine oder keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss ergeben. Eine Anpassung der Vorjahreswerte ist insoweit nicht erfolgt.
Von dem Wahlrecht der vorzeitigen Anwendung von Änderungen, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind, hat die BLG AG keinen Gebrauch gemacht.
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 mittels Division des Jahresüberschusses durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien ermittelt. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie liegt für das erste Halbjahr 2018 bei EUR 0,25 (Vorjahr: EUR 0,22). Dieser Berechnung liegen der Jahresüberschuss von TEUR 961 (Vorjahr: TEUR 827) und die mit 3.840.000 unveränderte Zahl an Stammaktien zugrunde.
Für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird die durchschnittliche Anzahl der ausgegebenen Aktien um die Anzahl aller potenziell verwässernden Aktien berichtigt. Im Berichtshalbjahr ergab sich wie im Vorjahr keine betragsmäßige Abweichung zum unverwässerten Ergebnis.
Das verwässerte Ergebnis je Aktie resultiert wie das unverwässerte Ergebnis je Aktie in voller Höhe aus fortgeführten Aktivitäten.
Die Hauptversammlung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- hat am 24. Mai 2018 dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt, den zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn (nach HGB) in Höhe von TEUR 1.536 zur Ausschüttung einer zum Vorjahr unveränderten Dividende von EUR 0,40 je Stückaktie zu verwenden. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 66,3 Prozent. Die Dividende wurde entsprechend am 29. Mai 2018 an die Aktionäre ausgezahlt.
| TEUR | 01.01.- 30.06.2018 |
01.01.- 30.06.2017 |
|---|---|---|
| Erträge aus der Weiterbelastung für Vorstandsvergütungen |
2.331 | 2.118 |
| Vergütungen von der BLG KG | 1.156 | 1.258 |
| Erträge aus der Weiterbelastung von Aufsichtsratsvergütungen |
124 | 114 |
| Erträge aus der Weiterbelastung von Aufwendungen |
26 | 13 |
| Erträge aus der Auflösung von Schulden |
20 | 0 |
| Erträge aus Erstattungsansprüchen für Pensionsverpflichtungen |
10 | 18 |
| Übrige | 37 | 37 |
| Gesamt | 3.704 | 3.558 |
Die Bezüge der Vorstandsmitglieder sowie die Vergütungen des Aufsichtsrats werden auf Basis der gesellschaftsvertraglichen Regelungen durch die BLG KG erstattet. Die Vergütungen von der BLG KG beinhalten die ebenfalls gesellschaftsvertraglich geregelte Haftungsvergütung und Arbeitsvergütung für die Tätigkeit als Komplementärin der BLG KG.
Nicht als Personalaufwand erfasst sind Beträge, die sich aus der Aufzinsung der Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellungen, ergeben. Diese sind als Bestandteil des Zinsergebnisses ausgewiesen.
| TEUR | 01.01.- 30.06.2018 |
01.01.- 30.06.2017 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 2.148 | 2.015 |
| Gesetzliche soziale Aufwendungen |
45 | 42 |
| Aufwendungen für Altersversorgung |
0 | 21 |
| Gesamt | 2.193 | 2.078 |
Der Personalaufwand betrifft die Vergütung des Vorstands. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen in Erläuterung Nummer 4.
| TEUR | 01.01.- 30.06.2018 |
01.01.- 30.06.2017 |
|---|---|---|
| Administrationskosten | 202 | 371 |
| Rechts-, Beratungs- und Prüfungs kosten |
201 | 244 |
| Sonstige personalbezogene Auf wendungen |
138 | 60 |
| Vergütungen für den Aufsichtsrat | 124 | 113 |
| Weiterbelastete Aufwendungen | 5 | 6 |
| Gesamt | 670 | 794 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen in voller Höhe (Vorjahr: TEUR 3.398) gegen die BLG KG. TEUR 36 entfielen im Vorjahr auf Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.
Die langfristigen sonstigen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 1.118 (Vorjahr: TEUR 1.088) betreffen vollumfänglich Erfüllungsansprüche aus Pensionsverpflichtungen gegen die BLG KG.
Die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
| TEUR | 30.06.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Cash Manage ment gegen die BLG KG |
14.928 | 14.931 |
| Kurzfristige Ausleihungen an die BLG KG |
5.227 | 5.227 |
| Aufwendungen aus der an die BLG KG geleisteten Geschäfts besorgungsvergütung |
189 | 0 |
| Gesamt | 20.344 | 20.158 |
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Vermögenswerte dienen nicht als Sicherheiten für Verbindlichkeiten.
Die Aufgliederung und Entwicklung des Eigenkapitals in den ersten sechs Monaten der Jahre 2018 und 2017 ist als eigenständiger Bestandteil des Zwischenabschlusses in der Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 30. Juni 2018 gesondert dargestellt.
| Gesamt | 387 | 814 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten Dritte | 0 | 222 |
| Verbindlichkeiten aus ausstehen den Rechnungen |
387 | 592 |
| TEUR | 30.06.2018 | 31.12.2017 |
Die langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten betreffen wie im Vorjahr den Nachhaltigkeitsbonus des Vorstandes.
Die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:
| TEUR | 30.06.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten für variable Vergütungen |
932 | 1.476 |
| Erträge aus der Haftungsvergütung |
505 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer | 82 | 911 |
| Übrige | 19 | 18 |
| Gesamt | 1.538 | 2.405 |
Die BLG AG umfasst keine operativen Segmente im Sinne von IFRS 8, da sie ausschließlich als geschäftsführende Komplementärin der BLG KG tätig ist und keine Umsatzerlöse erwirtschaftet. Aus diesem Grund entfällt eine Segmentberichterstattung.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte (ausschließlich aus der Kategorie "Fortgeführte Anschaffungskosten", 31. Dezember 2017: "Kredite und Forderungen") und finanziellen Verbindlichkeiten (ausschließlich aus der Kategorie "Finanzielle Verbindlichkeiten zu Anschaffungskosten") zusammengestellt. Da diese ganz überwiegend kurzfristig fällig sind, resultieren aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert keine wesentlichen Effekte und der Buchwert stellt somit einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar. Aus diesem Grund wird auf die Angabe von Zeitwerten sowie auf die Einstufung in eine fair-value-Hierarchie verzichtet
| TEUR | 30.06.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| AKTIVA | ||
| Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
||
| kurzfristig | ||
| Forderungen aus Lieferun gen und Leistungen |
1.219 | 3.434 |
| Übrige sonstige kurzfristige Vermögenswerte |
20.344 | 20.158 |
| Zahlungsmittel und Zah lungsmitteläquivalente |
19 | 18 |
| 21.582 | 23.610 |
| TEUR | 30.06.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| PASSIVA | ||
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden |
||
| langfristig | ||
| Sonstige langfristige Ver bindlichkeiten |
244 | 333 |
| kurzfristig | ||
| Verbindlichkeiten aus Liefe rungen und Leistungen |
387 | 814 |
| Sonstige kurzfristige Ver bindlichkeiten |
1.456 | 1.494 |
| 2.087 | 2.641 | |
Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der BLG KG. Eine Kapitaleinlage ist nicht zu leisten. Das Risiko einer Inanspruchnahme ist auf Grund der Eigenkapitalausstattung und der für die Folgejahre erwarteten positiven Ergebnisse der BLG KG nicht erkennbar.
Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen liegen zum 30. Juni 2018 nicht vor.
Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) ist Mehrheitsgesellschafter der BLG AG mit einem Anteil am gezeichneten Kapital von 63,03 Prozent (hiervon entfallen 12,61 Prozent auf Ihre Beteiligung, die Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Bremen) und hat aufgrund des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017 eine Dividende erhalten.
Für die Übernahme der Komplementärfunktion in der BLG KG sowie der Leitungsfunktion der BLG-Gruppe hat die BLG AG eine Haftungsvergütung und eine Geschäftsführungsvergütung erhalten. Zusätzlich wurden der Gesellschaft unmittelbar aus der geschäftsführenden Tätigkeit bei der BLG KG entstehende Aufwendungen von dieser erstattet. Dies betrifft im Wesentlichen die Bezüge der Vorstandsmitglieder sowie die Vergütungen des Aufsichtsrats. Wir verweisen hierzu auch auf die Ausführungen in Erläuterung Nummer 4.
Weitere wesentliche Änderungen bezüglich der Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen haben sich gegenüber dem 31. Dezember 2017 nicht ergeben.
In der personellen Zusammensetzung des Vorstands haben sich im Berichtszeitraum bis zur Aufstellung keine Änderungen ergeben.
Im Aufsichtsrat haben sich vom Berichtszeitraum bis zur Aufstellung folgende Änderungen ergeben:
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 24. Mai 2018 endete turnusmäßig die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer wurden am 19. April 2018 nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes gewählt. Die Wahl der Anteilseignervertreter erfolgte im Wege der Einzelabstimmung durch die Hauptversammlung.
Neu in den Aufsichtsrat gewählt wurden als Vertreter der Arbeitnehmer Frau Sonja Berndt, Mitglied des Betriebsrates BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, und Herr Udo Klöpping, Leiter Personal BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, sowie als Vertreter der Anteilseigner Herr Heiner Dettmer, Geschäftsführender Gesellschafter Dettmer Group KG, und Frau Wybcke Meier, Vorsitzende der Geschäftsführung TUI Cruises GmbH.
Im Rahmen der konstituierenden Aufsichtsratssitzung nach der Hauptversammlung wurde Herr Dr. Klaus Meier zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Herr Dr. Stephan Andreas Kaulvers ist ebenso wie die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Herr Dr. h.c. Klaus Wedemeier, Frau Birgit Holtmann und Herr Andreas Wopp aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.
Zwischen dem Ende des ersten Halbjahres 2018 und der Aufstellung des Zwischenabschlusses am 21. August 2018 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ergeben.
Bremen, 21. August 2018
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-
DER VORSTAND
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Zwischenberichterstattung der verkürzte Zwischenabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Zwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Bremen, 21. August 2018
Der Vorstand
Frank Dreeke Jens Bieniek Michael Blach
Andrea Eck Dieter Schumacher Jens Wollesen
| Veröffentlichung Geschäftsbericht 2018 |
24. April 2019 |
|---|---|
| Ordentliche Hauptversammlung 2019 |
12. Juni 2019 |
| Zahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2018 |
17. Juni 2019 |
| Zwischenbericht Januar bis Juni 2019 |
30. September 2019 |
Dieser Geschäftsbericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen beruhen. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die außerhalb der Möglichkeiten von der BLG AG bezüglich einer Kontrolle oder präzisen Einschätzung liegen, wie beispielsweise das zukünftige Marktumfeld und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, das Verhalten der übrigen Marktteilnehmer, die erfolgreiche Integration von Neuerwerben und Realisierung der erwarteten Synergieeffekte sowie Maßnahmen staatlicher Stellen. Sollte einer dieser oder andere Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten oder sollten sich die Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen explizit genannten oder implizit enthaltenen Ergebnissen abweichen. Es ist von der BLG AG weder beabsichtigt noch übernimmt die BLG AG eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieses Berichts anzupassen.
Die in diesem Dokument wiedergegebenen Bezeichnungen können Marken sein, deren Benutzung durch Dritte für deren Zwecke die Rechte der Inhaber verletzen kann.
Aus technischen Gründen (z. B. Umwandlung von elektronischen Formaten) kann es zu Abweichungen zwischen den in diesem Finanzbericht enthaltenen und den zum Bundesanzeiger eingereichten Rechnungslegungsunterlagen kommen. In diesem Fall gilt die zum Bundesanzeiger eingereichte Fassung als die verbindliche Fassung.
Marco Tschöpe E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 421 398 6181 Fax: +49 421 398 3233
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT –Aktiengesellschaft von 1877– Präsident-Kennedy-Platz 1 28203 Bremen, Deutschland www.blg-logistics.com
E-Mail: [email protected]
Internet: www.blg-logistics.com/ir Fax: +49 421 398 3233
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